Wiener Landtag 21. Wahlperiode 2. Sitzung vom 17. Dezember 2020 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde (FSP-1155797-2020-KFP/LM) 1. Anfrage S. 3 (FSP-1156172-2020-KGR/LM) 2. Anfrage S. 5 (FSP-1156712-2020-KVP/LM) 3. Anfrage S. 7 (FSP-1155864-2020-KFP/LM) 4. Anfrage S. 9 (FSP-1156256-2020-KGR/LM) 5. Anfrage S. 11 3. AST-1166641-2020-KVP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Verpatzter Start der SPÖ-Neos-Rückschrittskoalition. Das Land Wien braucht mehr Bürgernähe und Transparenz." Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 13 StR Dominik Nepp, MA S. 15 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 16 Abg. David Ellensohn S. 16 Abg. Mag. Stefanie Vasold S. 17 Abg. Maximilian Krauss S. 18 Abg. Thomas Weber S. 19 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 20 StRin Mag. Bernadette Arnoldner S. 20 Abg. Aslihan Bozatemur S. 21 4. Mitteilung des Einlaufs S. 22 5. Umstellung der Tagesordnung S. 22 6. LG-1099034-2020-LAT; P 2: Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes - WMG (Beilage Nr. 35/2020) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 22 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Wolfgang Seidl S. 22 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 23 Abg. Ingrid Korosec S. 23 Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS S. 24 Abg. Mag. Patrick Gasselich S. 26 Abg. Georg Prack, BA S. 26 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 28 Abstimmung S. 28 7. LG-1108509-2020-LAT, P 3: Änderung der Dienstordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, des Wiener Bedienstetengesetzes, der Pensionsordnung 1995, des Wiener Bezügegesetzes 1995 und des Gesetzes LGBl. Nr. 29/2020 (Covid-19-Dienstrechts- Novelle) (3.Dienstrechts-Novelle 2020) (Beilage Nr. 36/2020) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 29 Rednerin: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 29 Abstimmung S. 29 8. LG-1108633-2020-LAT; P 4: Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien (Beilage Nr. 37/2020) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 29 Abstimmung S. 29 9. 769274-2020-GGK; P 5: Naturschutzbericht 2019 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 30 Abstimmung S. 30 10. Postnummer 1 (529859-2020; MD-LTG), 41. Bericht der Volksanwaltschaft 2019, wird von der Tagesordnung abgesetzt. Abstimmung S. 30 (Beginn um 9.01 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche, die Plätze einzunehmen. Die 2. Sitzung des Wiener Landtages ist somit eröffnet. Entschuldigt sind heute zeitweise Herr Amtsf. StR Peter Hanke ab 11 Uhr, Frau Abg. Arapovic von 9.30 bis 12 Uhr, Herr Abg. Florianschütz von 13 bis 17 Uhr und Herr Abg. Schober von 10 bis 12 Uhr. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Frage (FSP-1155797-2020-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Maximilian Krauss gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Laut einem Zeitungsbericht vom 30. November 2020 haben nach einem Raubüberfall mit fünf Toten in Beirut zwei der mutmaßlich in Wien lebenden dringend Tatverdächtigen nach ihrer Flucht aus dem libanesischen Gefängnis die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Die zuständige MA 35 rechtfertigt sich damit, dass die Betroffenen die Staatsbürgerschaften mit falschen Identitäten erhalten haben. Welche konkreten Prüfmaßnahmen setzt die MA 35 bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften, damit sie nicht über falsche Antragsunterlagen getäuscht wird?) Ich ersuche dich um Beantwortung der Frage. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen, Herr Klubobmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die Frage, weil sie eine gute Möglichkeit eröffnet, auch den gerade herausgekommenen Integrations- und Diversitätsmonitor kurz zu umreißen, weil genau die Frage der Staatsbürgerschaft in diesem Integrationsmonitor, der heuer zum fünften Mal herausgekommen ist, eine sehr wichtige Rolle einnimmt. Die Frage der Annahme der Staatsbürgerschaft ist im Gesamtkontext eines Integrationsprozesses und einer Stadt, in der es sehr, sehr viel Einwanderung gibt, sehr wichtig. Mein grundsätzliches Verständnis ist, dass ich meine Integrationspolitik als Integrationsstadtrat auf Grundlage von Evidenz und Fakten machen möchte, und diese Evidenz und diese Fakten werden durch diesen Integrationsmonitor vorgelegt. Ich halte eine faktenorientierte Integrationspolitik für sehr, sehr wichtig, anstatt einer Integrationspolitik, die auf Populismus, Spaltung und die nächste Schlagzeile schielt. Wenn man sich in diesem Bericht das Kapitel Staatsbürgerschaft genauer ansieht, dann wird ersichtlich, wie die Entwicklung der Einbürgerungsrate in den letzten Jahren stattgefunden hat. Sie war zum Beispiel im Jahre 2002 noch bei über 6 Prozent. Also 6 Prozent der Menschen, die zu uns kommen, haben sich in einem Jahr dann einbürgern lassen, mittlerweile ist diese Rate bei unter 1 Prozent, das heißt, bei ungefähr 0,8 Prozent. Die Anzahl der Menschen, die sich einbürgern lassen und eingebürgert werden, sinkt prozentual massiv, mit einem Faktor von 10. Das halte ich in einer Stadt, die auch von Einwanderung lebt, durchaus für problematisch, weil es auch bedeutet, dass immer weniger Menschen mitbestimmen und partizipieren können. Mein Ziel als Integrationsstadtrat ist, eine gute Integration von Anfang an zu ermöglichen, aber es auch zu schaffen, dass Menschen, die zugewandert sind, zum Beispiel bei Wahlen auch mitbestimmen können. Bei der Wahl 2020 gab es weniger Wahlberechtigte als 2015, obwohl der Zuzug seit 2015 doch relativ beachtlich war. Das liegt daran, dass es eben auch weniger Einbürgerungen gegeben hat. Bei einem Teilaspekt der Frage bin ich ja durchaus Ihrer Auffassung, nämlich dass eine Staatsbürgerschaft ein hohes Gut ist und davor auch Integration stattfinden muss. Die Staatsbürgerschaft ist aber auch ein Zeichen dafür, dass man sich integrieren möchte, dass man auch Teil der Gesellschaft werden möchte. Damit ist es ein Geschenk für die Person, die die Staatsbürgerschaft bekommt, aber auch ein Geschenk für uns als Gesellschaft, wenn Wienerinnen und Wiener, die hier schon länger leben, sagen, ja, ich möchte österreichischer Staatsbürger, ja, ich möchte österreichische Staatsbürgerin werden. Die Frage war auch, welche konkreten Änderungen ich im Staatsbürgerschaftsverfahren vorhabe. Nachdem das Bundesmaterie ist, ist die rechtliche Änderung recht schwierig oder hier in Wien gar nicht umzusetzen, weil es ein bundesgesetzlicher Rahmen, ein Bundesgesetz ist und in dieses wurde sehr, sehr oft und in den letzten Jahren auch integrationshindernd eingegriffen. Wofür ich mich in Wien einsetzen werde, ist, dass es bundesweit ein integrationsförderndes Staatsbürgerschaftsrecht gibt, mit Kriterien, mit Integrationsanforderungen, aber auch wirklich mit der Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Was wir in Wien machen können, ist, die Verfahren auch effizienter, transparenter, rascher und kundInnenfreundlicher abzuwickeln, mit der MA 35, die Unglaubliches leistet und auf Grund der Herausforderungen in dieser Gesetzesmaterie auch unglaublich viel zu tun hat. Nicht nur das, es kommen auch immer wieder neue Aufgaben dazu. Zum Beispiel wird der Brexit mit nächstem Jahr eine zusätzliche Belastung für die MA 35 sein, für die wir auch gut vorgesorgt haben. Es gibt aber auch eine neue Möglichkeit für Nachkommen von NS-Opfern, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dafür wurden Ressourcen geschaffen, aber natürlich sind das alles zusätzliche Herausforderungen, und die MA 35 hat auf Grund dieser Herausforderungen in manchen Bereichen einfach auch zu lange Verfahrensdauern, die wir schrittweise verkürzen wollen. Dafür wird es in einem ersten Schritt im nächsten Jahr eine Personalbedarfsanalyse geben, um zu schauen, in welchen Bereichen der MA 35 Personal benötigt wird, in welchen Bereichen es sehr gut funktioniert, in welchen Bereichen es Handlungsbedarf gibt. Wir haben in das Koalitionsprogramm auch einige Maßnahmen hineingeschrieben, die damit zu tun haben, zum Beispiel die Weiterentwicklung eines EWR-Zentrums und auch, und darauf zielt die Frage ja auch ab, die Frage von Hürden für die Staatsbürgerschaft. Die Frage der Gebühren für die Staatsbürgerschaft ist so geregelt, dass es Bundes- und Landesgebühren gibt, und ja, es ist auch mein Verständnis, dass es nicht vom finanziellen Vermögen und vom finanziellen Einkommen abhängen soll, ob man Staatsbürgerin oder Staatsbürger werden kann. Wenn man in einem Supermarkt Teilzeit arbeitet, vielleicht alleinerziehend ist, schafft man es wegen der Hürden nicht, die Staatsbürgerschaft zu bekommen. Ich finde das unfair, denn es kann sein, dass diese Person, mit 20 Stunden angestellt, eine gute Staatsbürgerin/ein guter Staatsbürger sein könnte. Darum ist es auch mein Ziel, diese Hürden zu senken und dort, wo Wien bei den Gebühren einen kleinen Beitrag leisten kann - es ist wirklich nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten -, finde ich es richtig, wenn wir von Wiener Seite da auch einen Beitrag leisten, denn es ist gut für die Gesellschaft, wenn sich Menschen einbürgern lassen wollen, und das ist auch mein Ziel. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der Frage. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Guten Morgen, Herr Vizebürgermeister! Sie haben jetzt sehr viele, sehr allgemeine Ausführungen getätigt. Man kann darüber streiten, ob es die richtige Prioritätenreihung ist, als erste Gebührensenkung direkt bei der MA 35 anzusetzen. Ich sehe es naturgemäß anders. Wenn Sie es als richtig empfinden, ist es Ihnen auch unbenommen. Sie haben allerdings wenig zur konkreten Frage gesagt, nämlich welche Maßnahmen die MA 35 setzt, um sicherzustellen, dass sie im Falle von Täuschungen auch draufkommen kann, dass Staatsbürgerschaftsbetrug nicht stattfinden kann und dass derartige Fälle, wie auch eben im konkreten Fall erwähnt, in Zukunft nicht mehr passieren können. Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Die Anforderungen der MA 35 sind formal sehr, sehr streng. Es wird auch sehr genau geprüft, welche Unterlagen eingereicht werden und wenn die entsprechenden Unterlagen nicht eingereicht wurden, dann werden sie auch nachgefordert. Das ist wirklich ein sehr korrektes, ein sehr, sehr strenges Verfahren, wodurch auch die Verfahrensdauer manchmal recht lange ist, wenn zum Beispiel falsche Unterlagen vorgelegt werden. Im Falle einer Täuschung ist es wie in allen Bereichen: In dem Fall, wenn eine Identität vorgegaukelt wird, die es nicht gibt, und eine Täuschung stattfindet, kann natürlich die Behörde so gut es geht über den Formalweg versuchen, das herauszufinden. In manchen Fällen wird es allerdings passieren, dass man einer Täuschung unterliegt und dann, sobald diese Täuschung auffällt, wird ein solches Verfahren natürlich auch rückabgewickelt. Da ist die MA 35 auch sehr genau darauf bedacht, solchen Fällen nachzugehen. Das Gleiche gilt auch in diesem Fall. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Bakos gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dolores Bakos, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Sie haben es am Anfang schon angesprochen: Welche weiteren Maßnahmen sind für die MA 35 geplant, damit es zu weiteren Modernisierungen, Erleichterungen auch in puncto langer Staatsbürgerschaftsverfahren kommt, und welche sind das vor allem für die kommende Zeit? Präsident Ernst Woller: Danke für die Frage. Ich bitte um Beantwortung, Herr Stadtrat. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich finde es am wichtigsten, jetzt in einem ersten Schritt einmal eine Personalbedarfsanalyse durchzuführen, um zu sehen, in welchen Bereichen der Magistratsabteilung 35 es Herausforderungen gibt. Auch noch anknüpfend an die Frage von Herrn Krauss: Das wird sicher nicht nächstes Jahr sein, dass wir im Bereich der Gebühren oder andere große Reformen machen, denn erst brauchen wir eine gute Erhebung, eine gute Analyse und dann auf Grund dieser Fakten auch eine phasenweise Verbesserung der Verfahrensdauer. Da sind Rückstände entstanden, die einfach eine Herausforderung sind, und diese sollen auch schrittweise abgearbeitet werden. Dadurch sollen Verbesserungen stattfinden, zum Beispiel auch Verbesserungen im Kundenkontakt durch mehr Digitalisierung. Es gibt da auf jeden Fall noch Potenzial, über Digitalisierung auch mehr Synergieeffekte zu nutzen. Auch die Frage, welche Anträge persönlich eingereicht werden müssen, bei welchen es digital möglich ist, finde ich, hat hohe Priorität. Da sind wir aber auch sehr, sehr eng an den Bundesgesetzgeber gebunden. Das werden so die Schritte sein, die ich mir ansehe und die wir schrittweise einleiten werden. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kunrath gestellt. Ich erteile dir das Wort. Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Sie haben gerade davon gesprochen, dass bei den letzten Wahlen eine geringe Zahl an Wienerinnen und Wienern teilnehmen konnte, weil 30 Prozent nicht teilnehmen konnten. Welche Bemühungen haben Sie da, das hätte mich ja schon einmal grundsätzlich interessiert, das Wahlrecht dann für alle einzuführen? Ich komme aber jetzt zu meiner Frage, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter: Wie können Sie beim nächsten großen Arbeitsprojekt der MA 35 - Sie haben es vorher schon angesprochen, die Anerkennung der Staatsbürgerschaft von Hinterbliebenen von Holocaust-Opfern - besonders sensibel sicherstellen, dass diese, auch wenn nicht alle Akten und Unterlagen dazu gefunden werden - hier ist einmal ein Umkehrrecht, hier ist es ja nicht so, dass man alle Akten einbringen muss, sondern die Akten werden auch gesucht -, auch tatsächlich ihre Staatsbürgerschaft bekommen? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Das Thema hat für uns auf politischer Ebene, aber auch auf Seiten der MA 35 allerhöchste Priorität, damit genau diese Verfahren korrekt und rasch und auch gut abgewickelt werden. Dazu eine Vorbemerkung: Die Verfahren sind oft nicht so einfach, weil eben die Frage des Nachweises oder auch die Frage, wer dazu berechtigt ist, Antragsteller zu sein, gesetzlich sehr, sehr diffus geregelt ist und damit auch ein relativ großer Spielraum gegeben ist. Wichtig ist, dass die Verfahren gut und rasch und kompetent stattfinden. Hierfür gibt es einen eigenen Bereich innerhalb der MA 35, der personell und finanziell gut ausgestattet wurde, auch mit einem Sonderbudget für dieses Projekt, damit da die Arbeit auch bestmöglich gemacht werden kann, um diese Verfahren gut und rasch zu erledigen. Es gibt eine sehr, sehr gute Ebene in diesem Bereich mit dem Außenministerium, weil es das gemeinsame Bewusstsein ist, hier gut, konsequent und rasch zu arbeiten. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gasselich gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat, die NEOS haben Anfang des Jahres die Abläufe in der MA 35 recht stark kritisiert, und jetzt gab es vor zirka 10 Tagen einen Artikel in der "Kronen Zeitung", wo geschrieben wurde, dass für Security-Dienste 340.000 EUR in die Hand genommen werden. Es ist nicht ganz klar, wofür genau dieses Geld verwendet wird. Deswegen meine Frage: Wofür konkret wird dieses Geld verwendet und was ist der Grund dafür? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Der Hintergrund ist, dass immer wieder Sicherheitskonzepte erstellt werden und Sicherheitsbegehungen von der Magistratsdirektion stattfinden und auch im Bereich der MA 35 so eine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat. Die Empfehlung dieser Sicherheitsanalyse war, eben einen Sicherheitsdienst zu implementieren, auf Grund dessen, dass bei der MA 35 ein sehr, sehr hoher KundInnenkontakt stattfindet, eine sehr hohe Frequenz ist, und natürlich auch für viele, die betroffen sind, dort eine sehr außergewöhnliche und angespannte Situation herrscht. Im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde die Empfehlung ausgegeben, hier einen Sicherheitsdienst ins Leben zu rufen. Dieser Empfehlung gehe ich auch gerne nach, weil die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberste Priorität hat. Auch in anderen Bereichen der Wiener Stadtverwaltung gibt es natürlich schon Sicherheitsdienste, wie zum Beispiel hier im Rathaus oder im Bereich der Wiener Spitäler. Überall dort, wo ein Sicherheitsdienst notwendig und sinnvoll ist, soll er auch eingeführt werden, insofern war das eine Entscheidung rein auf Grund der fachlichen Empfehlung. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung, damit ist die 1. Anfrage beantwortet. Die 2. Anfrage (FSP-1156172-2020-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Ellensohn gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Sehr geehrter Herr Stadtrat, § 19 Wiener Wettengesetz normiert den Schutz von Wettkund*innen und den Jugendschutz in Sportwettlokalen. Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen den Jugendschutz und wegen Ermöglichung zur Teilnahme an Wetten trotz (Selbst-)Sperre gab es in den Jahren 2014 - 2019 und wie viele davon führten zu einer rechtskräftigen Strafe?) Ich erteile nun dem Herrn Stadtrat für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal das Wort. Schönen guten Morgen. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abg. Ellensohn! Wien verfolgt seit Jahren eine sehr harte und konsequente Linie in der Eindämmung des illegalen Wettens in unserer Stadt. Dabei stehen zuallererst der Jugendschutz und die Umsetzung von größtmöglichen Maßnahmen gegen die Spielsucht im Vordergrund. Das Verbot des Kleinen Glücksspiels im Jahr 2015 hat eine unmittelbare Auswirkung zur Folge gehabt, das muss man so sehen. Neue Wettlokale sind damals wie Schwammerln aus dem Boden geschossen, als Umgehung, wenn man so will, und zwar ohne erforderliche landesrechtliche Genehmigungen. Deswegen hat die Stadt unmittelbar reagiert, schon im Mai 2016 wurde auf diese negative Entwicklung eingegangen und zwar mit dem neuen Wettengesetz. Dieses neue Wettengesetz beinhaltet sehr strenge Jugend- und SpielerInnenschutzmaßnahmen und - bestimmungen. Es löste ein Gesetz aus dem Jahr 1919 ab, das zuvor fast 100 Jahre gegolten hat. Es brachte eine sehr strenge Vorgangsweise gegen illegale Wettlokale und strikte Sanktionen bei allen Verstößen. Neben den strengen und vermehrten Kontrollen sind in diesem neuen Wettengesetz auch weitere Verschärfungen und Sanktionen festgeschrieben worden. Diese beinhalten unter anderem einen sehr strengen Jugendschutz, der Wetten erst ab 18 Jahren erlaubt, und zwar ausnahmslos, strenge Voraussetzungen für die Betreiberinnen und Betreiber, eine Ausweispflicht, die Möglichkeit der Selbstsperre, Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Spiel- und Wettsucht, eine deutliche Erhöhung der Mindeststrafen, aber auch eine deutliche Erhöhung der Höchststrafen bis zu 22.000 EUR, einen strengeren Vollzug bei Übertretungen, und vieles, vieles mehr. Darüber hinaus ist auch geregelt worden, dass es in jedem einzelnen Wettlokal ein Kontrollsystem geben muss, das den Zutritt beschränkt, damit Jugendliche und selbstgesperrte Personen nicht wetten können. Das hat in der Praxis auch das klare Aus für sehr, sehr viele einzelne Wettautomaten in Gastronomielokalen bedeutet, weil ja dort das Kontrollsystem beim Zutritt nicht gewährleistet werden kann, da nicht alle Wettterminals in einem eigenen gesicherten Raum gestanden sind. Es gab aber in der Zwischenzeit auch einen weiteren Schritt mit der Novelle des Wiener Wettengesetzes 2018, die der Landtag beschlossen hat, wo die Zutrittskontrollen ausgeweitet und noch weiter verschärft worden sind. Seither gelten Zutrittskontrollen nicht nur für Wettlokale mit Wettterminals, sondern auch für alle anderen Wettlokale. Das bedeutet, dass nunmehr im § 19 Abs. 2 des Wiener Wettengesetzes geregelt ist, dass zum Beispiel durch eine Aufsicht dafür zu sorgen ist, dass der Aufenthalt in Räumen einer Betriebsstätte nur volljährigen Personen ermöglicht wird. In Betriebsstätten ohne ständige Aufsicht muss dieser Zugang geregelt beziehungsweise für nicht volljährige Personen ausnahmslos verhindert werden. Das geschieht zum Beispiel durch eine elektronische Kontrolle außerhalb der Betriebsstätte, in der Regel durch Fingerprintsysteme, also biometrische Kontrollsysteme. Durch die konsequente Linie des Landes Wien beim Kampf gegen illegales Wetten und gegen die Spielsucht ist also ein riesengroßer Erfolg erzielt worden. Der Erfolg liest sich als eine starke Reduktion der Zahl der Wettlokale. Darüber hinaus freut es mich auch, in diesem Zusammenhang zu sagen, dass die alten Bewilligungen, die vor Inkrafttreten des Wiener Wettengesetzes erlassen worden sind, mit Ende 2020 auslaufen und sich bereits jetzt abzeichnet, dass die Anzahl der Wettlokale ab 2021 deutlich geringer sein wird. Was meine ich mit deutlich geringer? Es wird nur noch 35 bis 40 Prozent der Standorte geben, die eine Bewilligung bekommen und die Bewilligung wird auch zusätzlich auf nur 3 Jahre beschränkt. Fazit: Durch ein konsequentes Vorgehen unserer Stadt, durch ein konsequentes Vorgehen der Behörde ist es in Wien gelungen, das illegale Wettwesen stark zu bekämpfen. Davon sind natürlich alle Wettunternehmen in gleicher Weise betroffen, alle wurden und werden konsequent und ohne Scheuklappen kontrolliert, und bei jeder einzelnen Übertretung des Wiener Wettengesetzes wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die MA 36, der ich in diesem Zusammenhang auch ein sehr großes Dankeschön aussprechen möchte, führt als zuständige Behörde regelmäßig strenge Kontrollen in den Wettlokalen durch. Alleine im Jahr 2019 wurden im Rahmen von 10 gemeinsamen Schwerpunktaktionen von Stadt Wien und Landespolizeidirektion 96 Lokale überprüft, 9 davon behördlich gesperrt, insgesamt 116 Wettautomaten und technisches Equipment sowie rund 36.000 EUR an Bargeld beschlagnahmt. Natürlich legt die Behörde bei all diesen Kontrollen ein besonderes Augenmerk auf das Zutrittssystem, auf das Kontrollsystem beim Zutritt von Wettlokalen. Seit Inkrafttreten des Wiener Wettengesetzes am 14. Mai 2016 bis zum Ende 2019 sind insgesamt 117 Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des § 19 des Wiener Wettengesetzes eingeleitet worden, wovon 38 Strafen bereits rechtskräftig verhängt wurden. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Danke, Herr Landesrat, für diese ausführliche Beantwortung und für das deutliche Zahlenmaterial am Ende. Wir verfolgen ja von der Richtung her offensichtlich die gleiche Intention. Jetzt ist mir gestern nach einem Telefonat mit einem Wettsüchtigen etwas unangenehm aufgestoßen, ich muss es als einzelnes Beispiel hier bringen: Ein Spieler, ein Wettsüchtiger, der sich selbst sperren lassen wollte, hat das gemacht, was er tun soll. Er hat sich bei der MA 36 gemeldet, hat das kundgetan, hat gesagt, ich bin spielsüchtig, ich bin wettsüchtig, ich spiele nicht um 50 EUR, sondern um tausende Euro, unter anderem bei illegalen Wetten, die wir verboten haben, die aber dann trotzdem offen waren. Wie ich jetzt feststelle, hat er mehr als 50 Mal versucht, die MA 36 anzurufen, er hat ein Einschreiben hingeschickt, das dann offensichtlich nicht zugestellt wurde. Er hat das wiederholt gemacht und ist bis zum heutigen Tage nicht durchgedrungen. Er hat zwischendurch überlegt, ob er die falsche Telefonnummer hat, es ist offensichtlich die richtige. Es handelt sich um Admiral Sportwetten, da sind eine ganze Menge Wettscheine, die er mir jetzt gestern zusammengestellt hat. Ich würde einmal sagen, hier gibt es ein deutliches Versagen. Jetzt könnte man immer "Einzelbeispiel" sagen, aber wenn jemand 50 Mal versucht und 2 Einschreiben hinschickt, der will gesperrt werden. Was passiert mit ihm, wenn er gesperrt werden will? Er geht natürlich wieder hin - jetzt könnte man sagen, er soll nicht hingehen, aber er ist spielsüchtig, wettsüchtig -, er sagt: Ich will nicht spielen. Der hinter dem Schalter sagt: Dann spiel nicht. Dann sagt er: Ich bin gesperrt. Die lassen ihn spielen und das Einzige, was sie einmal tun: In einer Filiale, in der er nicht spielt, hängen sie groß sein Bild wie "Wanted" mit Namen auf, sodass jeder andere das sehen kann. Das ist nicht die Idee, so wird dem nicht begegnet und so hilft man ihm auch nicht. Ich glaube, dass die MA 36 zumindest einmal in diesem Fall interessanterweise nichts gemacht hat, was mich wundert, auch angesichts der anderen Zahlen. Ich werde Ihnen den Einzelfall bringen und dann schauen wir, ob man da etwas weiterbringt, damit jemand, der es mehrfach mit Einschreiben versucht, der dutzende Male anruft, bei der MA 36 auch durchkommt. Oder brauche ich eine neue Telefonnummer, um sie weiterzugeben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage, da kann ich vielleicht noch kurz ausholen, für alle nicht so Eingearbeiteten: Es gibt eben das Modell der Selbstsperre, ein sehr, sehr wichtiges Gut für uns. Das heißt, wie du richtig gesagt hast, lieber Herr Abg. Ellensohn, dass sich jede Person selbst von der Teilnahme an einer Wette in jeder Betriebsstätte sperren lassen kann. Die Selbstsperre kann durch schriftliche Mitteilung an die Behörde oder an ein Wettunternehmen erfolgen und das muss natürlich dann auch unverzüglich von diesem jeweiligen Wettunternehmen an die Behörde weitergeleitet werden. Sie gilt unverzüglich und sie gilt unbefristet, kann aber frühestens nach zwei Jahren selbst wieder aufgehoben werden. Sie wird auch allen Wettunternehmerinnen und Wettunternehmern mitgeteilt und alle Wettunternehmerinnen und Wettunternehmer haben sicherzustellen, dass gesperrte Personen in ihren Betriebsstätten nicht an Wetten teilnehmen können. Das wird auch kontrolliert, das gilt derzeit für 600 Personen, die so eine Selbstsperre veranlasst haben. Ich kann hier nur sagen, wenn es einen Fall gibt, der ganz offensichtlich konkreter überprüft werden soll, bitte um Übermittlung auch durch euch an die MA 36. Sie wird natürlich, wie in allen anderen Fällen auch, das zum Anlass nehmen, um sehr streng zu überprüfen und alles Weitere zu veranlassen. Für den Fall, dass im Raum steht, dass ein einzelnes Wettunternehmen oder ein einzelner Standort in irgendeiner Form bevorzugt wird, möchte ich sagen, dass dieser mögliche Vorwurf wirklich, wirklich absurd ist, wie auch alle in dem Haus wissen, vielleicht besonders die GRÜNEN. Es ist auch so, dass zum Beispiel unmittelbar nach dem Wechsel von Obfrau Glawischnig zur Novomatic, deren Tochterfirma die Firma Admiral ja ist, es weiterhin sehr strenge Kontrollen, Razzien und Beschlagnahmungen auch im Bereich der Tochterfirma Admiral gegeben hat. Es wurden zahlreiche Verwaltungsstrafen gegen die Verantwortlichen der Firma Admiral verhängt, seit 2015 erfolgten gegen diese Firmen 56 Beschlagnahmungen, 2 Betriebsschließungen sowie 106 Verwaltungsstrafverfahren. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Sie haben in Ihrer Beantwortung der ursprünglichen Frage schon sehr viel an Maßnahmen ausgeführt, die jetzt greifen beziehungsweise die schon in der Vergangenheit gesetzt wurden. Jetzt würde mich interessieren, wie Sie auch als neuer Stadtrat zu diesem Thema stehen: Was haben Sie sich auch für die Zukunft vorgenommen? Welche Schwerpunkte werden Sie setzen und welche Agenda verfolgen Sie jetzt auch bei diesem Schwerpunktthema? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Zuerst einmal ist mir wichtig, in diesem Zusammenhang auch festzuhalten, dass wir diesen strengen Weg kompromisslos und ausnahmslos weitergehen und auch so wie bisher - ich habe ja schon ein bisschen ausgeführt: 2016 eine Novelle, 2018 eine Novelle - alles tun, was wir auf landesgesetzlicher Ebene tun können, um dem auch gerecht zu werden. Wenn man, vielleicht auch jetzt gemeinsam hier in einer gesetzgebenden Körperschaft des Landes Wien, ein bisschen weiterdenken möchte, sehe ich im Zusammenhang mit Wetten und Glücksspiel ein paar Themenbereiche, die wir auf Landesebene nicht lösen können, die aber trotzdem problematisch sind, zum Beispiel Internetwetten. Das ist ein Thema, worüber wir auch gemeinsam mit dem Bund weiterreden müssen, was wir weiter tun können, um noch mehr zum Thema Jugendschutz zu machen, noch mehr zum Thema Eindämmung von Spielsucht zu machen und noch mehr zu diesem Thema auf die Beine zu stellen. Ich glaube, ich orte da auch eine grundsätzliche Übereinstimmung in den Zielen, vielleicht bringen wir dann auch etwas zusammen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenbichler gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich war ein bisschen überrascht, als ich die Anfrage von Herrn Ellensohn gelesen habe. Er hätte es ja eigentlich auch am kurzen Weg erledigen können. Er hätte Frau Glawischnig anrufen können, die ja Lobbyismus für Novomatic und Admiral betreibt. Eine Frage an Sie: Wir haben ja damals über das Thema diskutiert, dass wenn wir das Gesetz beschließen, sehr viele in den Internetbereich ausweichen werden. Gibt es da Ansätze von Ihnen, den Jugendschutz auch im Internetbereich zu verstärken? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Ich habe es schon kurz ausgeführt: Es gibt sicherlich zwei Problemkreise im größeren Zusammenhang zwischen Sportwetten und Glücksspiel generell. Es ist so, dass das Wiener Wettengesetz, wie auch die entsprechenden Gesetze in allen anderen Bundesländern, nur für die Wettannahmestellen gilt - kompetenzrechtlich auf Grund der Bundesverfassung auch gar nicht anders möglich - und nicht für das Internet. Die Reglementierung des Internets in diesem Zusammenhang kann ein Bundesland alleine nicht bewerkstelligen, die Materie des Sportwettengesetzes ist eine Bundeskompetenz. Wie gesagt, ich bin hier sehr, sehr offen, dass wir auch gemeinsam Vorschläge dahin gehend entwickeln und mit der Bundesregierung für weitere Verschärfungen in Kontakt treten. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Die 3. Anfrage (FSP-1156712-2020-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Mantl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Wien hinkt hinsichtlich der Umsetzung der Beamtenpensionsreform auf Wiener Landesebene nach Vorbild des Bundes nach bzw. setzte diese seit Jahren bewusst nicht vollständig um. Die Nichtumsetzung dieser so wichtigen Reform kostet den Wiener Steuerzahlern laut Rechnungshof rund 350 Millionen EUR. Werden Sie sich vor dem Hintergrund des aktuellen Reformbedarfes und der Selbsttitulierung als 'Fortschrittskoalition' für die vollständige Umsetzung der Bundesbeamtenpensionsreform auf Wiener Landesebene nach Vorbild des Bundes einsetzen?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Mantl, vielen Dank für die Frage! Wien hat sich mit seiner Pensionsreform im Jahr 2005 bewusst für eine Pensionsreform mit sozialem Augenmaß entschieden, bei der aber selbstverständlich alle Eckpunkte der Pensionsreform des Bundes - also zum Beispiel Pensionsantrittsalter 65 Jahre, 40-jährige Durchrechnung und ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 45 Jahren - vollständig umgesetzt wurden. Wien hat aber einen besonderen Wert auf die soziale Ausgewogenheit der Regelungen gelegt und daher längere Übergangsfristen vorgesehen. Dabei ist insbesondere die Situation von Frauen mit Kindern oder sonstigen Betreuungspflichten entsprechend berücksichtigt worden. Das war, wie alles, und darauf bin ich stolz in dieser Stadt, selbstverständlich sehr intensiv sozialpartnerschaftlich ausverhandelt und die Wiener Pensionsreform hat für Wien auch ein langfristig finanzierbares und sozial ausgewogenes Pensionsrecht geschaffen, ein Pensionsrecht, auf das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch langfristig vertrauen können. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass die Stadt Wien bereits seit Mitte der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts an einem Systemwechsel gearbeitet hat, ihn eingeleitet hat, mittendrin ist. Das Ziel dieses Systemwechsels ist, den Anteil öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse an der Gesamtzahl der Dienstverhältnisse deutlich zu verringern. Das ist zunächst einmal durch einen sukzessiven Ausschluss einzelner Bedienstetengruppen von der Pragmatisierung passiert. Ab dem Jahr 2008 sind wir dann zusätzlich dazu übergegangen, Pragmatisierungen generell nur mehr in jenen Dienststellenbereichen vorzusehen, die behördliche Aufgaben haben und dort auch nur einer bestimmten Gruppe von Bediensteten, und zwar Leistungsträgern, Entscheidungsträgern, Amtssachverständigen. Das hat in der Zwischenzeit sozusagen einen weiteren Schritt gemacht. Der Schritt, der in diesem Haus ja sehr bekannt ist, ist der Beschluss des Wiener Bedienstetengesetzes mit 1. Jänner 2018. In diesem Wiener Bedienstetengesetz gibt es gar keine Pragmatisierungen. Warum führe ich das aus? Weil das zur Folge hatte, dass sich aktuell die Zahl der Beamtinnen und Beamten auf nur noch 15.647 Personen, das sind rund 23 Prozent der Bediensteten der Gemeinde Wien, beschränkt. Das wird auch in den nächsten Jahren so weitergehen, das ist ja logisch. Das heißt, der Prozentsatz der Beamtinnen und Beamten wird sich weiter deutlich vermindern. Was will ich damit sagen? Der Großteil der derzeitig im Dienststand befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Stadt ist ohnedies im allgemeinen Pensionsrecht, die Regelungen der Beamtinnen- und Beamtenpension sind damit auslaufende. Zusammengefasst: Unter Berücksichtigung der sozialen Verantwortung, die wir auch als Dienstgeberin haben und auch vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Vertrauenssituation, auf die die Beamtinnen und Beamten bauen können müssen, sehe ich die Rechtslage, die wir mit der Pensionsreform 2005 geschaffen haben, die im Endausbau eine völlige Harmonisierung mit der Bundesrechtslage vorsieht, als ausreichend. Ich bin überzeugt davon, dass es eine gute Regelung ist. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wurde von Herrn Abg. Mantl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Danke für die Beantwortung, ich hätte dazu eine kurze Zusatzfrage, denn 2015 hieß es, dass man sich selbstverständlich bemühen wird, die Frühpensionen entsprechend zu senken. 2019 gingen bei den Bundesbeamten 72 Prozent in den vorzeitigen Ruhestand, während auf der Wiener Ebene 96 Prozent vorzeitig in Pension gingen. Welche Probleme sehen Sie hier und welche Pläne verfolgen Sie, um diese Lücke konkret zu schließen? Präsident Ernst Woller: Danke für die Zusatzfrage. Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielen Dank für die Frage, das gibt mir die Gelegenheit, ein bisschen auszuholen und ein paar Dinge klarzustellen. Ein Hauptproblem in dieser Frage sehe ich im Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Das ist leider eine Sache, auf die wir immer wieder gestoßen werden. Immer dann, wenn jemand die Verwaltungsstruktur des Bundes mit der Verwaltungsstruktur der Länder und jene wieder mit der Verwaltungsstruktur der Gemeinde Wien vergleicht, macht er so einen Vergleich von Äpfeln und Birnen. Worauf will ich hinaus? 15,4 Prozent der Bediensteten unserer Stadt - 15,4 Prozent! - sind mit klassischen Verwaltungsaufgaben betraut. Das heißt, unsere Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstruktur ist zum überwiegenden Teil mit Aufgaben einer Gemeinde, mit Aufgaben der Daseinsvorsorge, beschäftigt. Wir haben einen sehr, sehr starken Stand, um vieles höher als etwa im Bund oder in anderen Bundesländern, an Arbeiterinnen und Arbeitern und einen viel geringeren Stand an Akademikerinnen und Akademikern, an Maturantinnen und Maturanten. Selbst im Bereich der Gemeindeverwaltung im engeren Sinn sind es aktuell 11 Prozent Akademiker, die Bundesquote ist 33,7 Prozent. Worauf will ich hinaus? Bei größtem Respekt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der engeren Verwaltungstätigkeit: Das Risiko, sich an einem Papier zu schneiden oder mit einem Tacker zu verletzen, ist deutlich geringer als gesundheitliche Folgen, wenn man Tag für Tag in einem Einser-Profil im Kanal oder bei der Feuerwehr arbeitet oder in Rettungseinsätzen ist, et cetera. Also ich bitte da vielleicht, dass wir uns alle gemeinsam, wenn wir solche grundsätzlichen Vergleiche in den Raum stellen, auch ein bisschen dessen gewahr werden, was die 66.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Stadt leisten und welchen Charakter diese Arbeit hat. Nachdem ich aber gesagt habe, ich bedanke mich für die Frage, damit ich es ein bisschen ausführen kann, würde ich das gerne noch in einem anderen Zusammenhang tun. Selbstverständlich - selbstverständlich! - ist unabhängig von dieser Situation, unabhängig von der Besonderheit, die wir als Gemeinde haben und die unsere Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstruktur darstellt, das oberste Ziel der Personalpolitik, sicherzustellen, dass die Gesundheitsvorsorge State of the Art ist, sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin so lange wie möglich so gesund wie möglich arbeiten kann. Das ist unser Job, und es ist auch unser Job, unsere Arbeitsbedingungen dahin gehend zu gestalten. Was wir nicht verhindern können, sind Schicksalsschläge durch schwere Erkrankungen, et cetera, aber gesundheitsbelastende Arbeitssituationen können und müssen wir nach Möglichkeit vermeiden. Das ist der Job der MA 3, die mit einem umfassenden "Productive aging"-Programm genau daran arbeitet. Es gibt eine Vielzahl von Dingen - wenn es noch eine Nachfrage gibt, führe ich es weiter aus, aber wir haben ja alle noch weitere Dinge vor -, das sind Angebote von der Burn-out-Prävention bis zu besonderen Angeboten für die Generation 50plus. Alle diese Maßnahmen haben bereits Wirkung gezeigt. Wenn ich das kurz ausführen darf: Durch diese Maßnahmen hat sich das durchschnittliche Pensionsalter in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. 2017 waren es 58,93 Jahre, 2018 59,23 Jahre, 2019 60,07 Jahre. Es freut mich, jetzt auch schon sagen zu können, dass dieser Trend auch im Jahr 2020 weitergehen wird: Mit 30. November ist der Stand 60,95 Jahre. Sie sehen, wir tun viel. Das führt auch zu Erfolgen, es führt aber auch dazu, dass wir weiter überlegen, was wir im Bereich der Gesundheitsförderung zusätzlich machen können. Erst heuer im Rahmen der zweiten Dienstrechtsnovelle haben wir eine verstärkte Einbindung der KFA in die betriebliche Gesundheitsförderung beschlossen, für den Kernmagistrat an die KFA übertragen und damit gesundheitsfördernde Maßnahmen weiter verstärkt, zum Beispiel mit der Durchführung von Gesundheitstagen, Gesundheitsförderungsmodulen, et cetera. Nicht zuletzt haben wir auch durch die Ermöglichung der Altersteilzeit, ebenfalls im Rahmen der zweiten Dienstrechtsnovelle 2020, die wir hier beschlossen haben, mit Beginn des Jahres 2022 sichergestellt, dass Bedienstete der Stadt Wien länger gesund im Dienst bleiben und später in Pension gehen können. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenbichler gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Wir erleben ja bei der Bundesregierung relativ oft, dass wir Verordnungen kriegen, die verfassungswidrig sind, die dann zurückgezogen werden müssen. Jetzt hatten wir kürzlich das Thema, dass die Erhöhung der Luxuspensionen zurück an den Nationalrat kommt, weil der Bundespräsident nicht die Möglichkeit hatte, dies zu unterschreiben. Glauben Sie, Herr Stadtrat, dass wir in Wien Vorkehrungen brauchen, um solche Formalfehler wie die Bundesregierung nicht zu machen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für diese Frage. Auf Grund der Zeitdauer rede ich jetzt nicht über das Sonderbezügebegrenzungsgesetz. Das haben wir im Übrigen in Wien nicht erst seit 2014, als der Nationalrat das beschlossen hat. Bereits mit der Pensionsreform 2005 haben wir in Wien den sogenannten Solidarbeitrag eingeführt und wir tun hier wirklich viel, im Übrigen mehr als der Bund, aber das war der Anlass Ihrer Frage. Um die Frage selbst zu beantworten: Ja, ich glaube das, aber wir haben diese Vorkehrungen bereits in aller Form und sehr, sehr einzigartig und gut getroffen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Herr Abg. Margulies gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Stadtrat, einen wunderschönen guten Morgen! Die Diskussion um die Pensionsanpassung ähnlich wie auf Bundesebene läuft seit der Beschlussfassung, und es gab gute Gründe, warum sie in Wien so beschlossen wurde, wie sie beschlossen wurde. Ich will jetzt vielleicht kurz nachfragen und es auch auf den einzelnen/die einzelne potenzielle Pensionsbezieher/in herunterbrechen, die ja schon tatsächlich relativ lange bei der Stadt Wien arbeiten muss. Gibt es Berechnungen, wie viel denn zukünftigen PensionistInnen - und da handelt es sich nicht um exorbitant hohe Pensionen von einem Menschen, der bei der Feuerwehr oder bei der Rettung arbeitet -, verlieren würden in ihrer Pension, wenn das Modell, das die ÖVP permanent vorschlägt, tatsächlich in Wien umgesetzt wird? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Es gibt diese Berechnungen natürlich immer wieder. Das ist eine recht dynamische Aufgabe, ich habe das ja auch vorher ausgeführt. Alleine schon durch die Tatsache, dass natürlich die Gruppe, um die es geht, abschmelzend ist und auch dadurch, dass es ja einen Korridor gibt, sind die Folgen sozusagen andere. Ich habe die Berechnungen nicht mit, aber wenn es da eine Frage in Zukunft gibt, dann werde ich das selbstverständlich beibringen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der 3. Anfrage. Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP-1155864-2020-KFP/LM). Die 4. Anfrage wurde von Herrn Abg. Berger gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Während den Wienerinnen und Wienern regelmäßig dank Inflations- und Gebührenanpassung mittels Valorisierungsgesetz zusätzliche finanzielle Belastungen ins Haus stehen, plant die SPÖ/NEOS Rathauskoalition mit der Senkung der Gebühren für Staatsbürgerschaftsverfahren das höchste Gut in dieser Republik zu einem regelrechten Schleuderpreis an Zuwanderer zu vergeben. Ganz im Gegenteil, nach den vor kurzem erfolgten Ausschreitungen in Favoriten und dem Schänden einer Kirche sollte klar sein, dass die Vergabe einer Staatsbürgerschaft integrationspolitisch am Ende eines Integrationsprozesses stehen und an strengere Integrationskriterien und eine längere Aufenthaltsdauer, als es momentan der Fall ist, geknüpft werden muss. Welche konkreten Änderungen sind im Staatsbürgerschaftsverfahren geplant?) Ich erteile dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter das Wort. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, guten Morgen! Ich habe mir schon bei der 1. Frage erlaubt, etwas größer auszuführen und den Gesamtzusammenhang von Staatsbürgerschaftsverfahren zu erläutern. Nachdem ich zwei Fragen Ihrer Fraktion dazu bekommen habe, habe ich das gleich in einem Aufwasch gemacht. Ich darf hier noch ergänzen - weil ich konkret gefragt wurde, welche Änderungen ich auch rechtlich vorhabe -: Rechtlich kann ich im Staatsbürgerschaftsverfahren nichts ändern, weil das Bundesmaterie ist. Ich werde mich natürlich dafür einsetzen, dass es ein integrationsförderndes Staatsbürgerschaftsrecht gibt. Wenn ich es grundsätzlich beantworten darf: Ich sehe Reformbedarf nicht dahin gehend, dass die Zeit verkürzt werden sollte, ab der man anspruchsberechtigt ist und ich würde auch nicht Integrationsanforderungen irgendwie senken, sondern finanzielle, bürokratische Hürden abbauen und so Menschen auch einladen, die österreichische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wurde von Herrn Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Eine weitere Frage zum Thema Gebühren, die auch Ihr Ressort betreffen würde, hätte ich dahin gehend, dass Ihr Ressort ja auch das Thema Musikschulen betrifft. Sie kündigen medial recht groß an, bei Staatsbürgerschaften eben die Gebühren entsprechend zu senken, gleichzeitig wurden in Ihrem Ressort, und wir werden das heute noch beim Bericht der Volksanwaltschaft besprechen, die Musikschulgebühren sage und schreibe bis zu 113 Prozent angehoben. Jetzt können Sie sich wahrscheinlich ungefähr ausrechnen, welchen Eindruck das insbesondere bei Eltern macht, die ihre Kinder gerne dort hinschicken, wenn auf der einen Seite bei Eltern beziehungsweise Kindern vor Kurzem Gebührenerhöhungen in der Höhe bis zu 113 Prozent eingehoben werden, auf der anderen Seite Gebührenerleichterungen in Aussicht gestellt werden. Daher meine Frage, insbesondere was Ihr Ressort anbelangt: In welchen Bereichen können Sie weitere Gebührenerleichterungen ankündigen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bin jetzt in den ersten Wochen stetig dabei, zu schauen, welche Beiträge es gibt und welche Gebühren es auch gibt. Zum Beispiel im Bereich der Kindergärten gab es während der Phase der Pandemie Beiträge, die jetzt dann mit Jänner auch rückerstattet werden. Es gibt sicher auch Gebühren in der Stadt, die man evaluieren kann, die man sich anschauen kann und dann auch bewerten muss, warum diese Gebührenerhöhung in diesem Ausmaß stattgefunden hat. Im Bereich der Staatsbürgerschaft ist es ein Bekenntnis über die Periode, sich die Gebühren anzusehen. Das heißt nicht, dass es in keinem anderen Bereich sein darf, dass wir uns auch dort Gebühren und die Gebührenerhöhungen ansehen, natürlich vor allem in meinem Ressort. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Aslan gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Guten Morgen, Herr Präsident! Laut dem Migrant Integration Policy Index, der die Migrations- und Integrationspolitik von 52 verschiedenen Ländern vergleicht, zeigt sich, dass Österreich in Bezug auf Einbürgerungen leider sehr schlecht abschneidet. Die Bedingungen für Einbürgerungen, wie Unbescholtenheit, Aufenthaltsdauer, Deutschkenntnisse, Absolvierung eines Wissenstests und auch das Ablegen der bisherigen Staatsbürgerschaft, wurden leider von Jahr zu Jahr sehr verschlechtert und auch verschärft. Viele Familien können sich die Einbürgerung nicht leisten, wie Sie auch zu Recht gesagt haben. Das betrifft vor allem AlleinerzieherInnen, die sich eine Einbürgerung heutzutage leider nicht leisten können. Das ist nicht nur ein demokratisches Problem, sondern es ist auch ein massives Problem, dass sie einfach auch am politischen Prozess nicht teilhaben können. Teilhabe ist wichtig, nicht nur für die Integration, sondern auch für die Chancengerechtigkeit in diesem Land. Man muss auch dazusagen, dass es im Einbürgerungsverfahren immer wieder zu langen Wartezeiten kommt und es gibt im Gegensatz zu den anderen Ländern immer noch sehr viele bürokratische Hürden. Welche Erleichterungen wird es diesbezüglich geben? Was planen Sie konkret in Bezug auf das Staatsbürgerschaftsverfahren? Danke sehr. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung! Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben recht, dass wir im internationalen Kontext und auch im europäischen Vergleich mittlerweile recht wenige Einbürgerungen haben, im Vergleich dazu, wie viele Menschen nach Österreich kommen. Das war nicht immer so. Das hat sich erst über sehr restriktive Gesetzesänderungen der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre geändert. Ich finde, dass ein klares und strenges Einbürgerungsgesetz im Bereich Integrationsanforderungen durchaus gerechtfertigt ist, aber finanzielle Hürden oder andere Schikanen, die Menschen nur davon abhalten, die Staatsbürgerschaft anzunehmen, hinderlich sind, weil es, genau wie Sie sagen, darum geht, mit der Staatsbürgerschaft auch an demokratischen Prozessen teilnehmen zu können. Unabhängig von der Staatsbürgerschaft finde ich es aber auch wichtig, Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die in Wien leben, einzuladen, an demokratischen Prozessen teilzunehmen, an Beteiligungsprozessen - zum Beispiel im Petitionsrecht - teilzunehmen und hier auch zu überlegen, wie man diese Instrumente erweitern kann, sodass Wienerinnen und Wiener ohne österreichische Staatsbürgerschaft daran teilnehmen können. Ich möchte zum Abschluss noch einen Hinweis auf den Integrationsmonitor geben, weil oft darüber diskutiert wird, ob die Menschen sich überhaupt einbürgern lassen wollen. Das wurde in diesem Bericht abgefragt. Ich fand es sehr, sehr spannend, weil es doch noch eine sehr, sehr hohe Bereitschaft zur Einbürgerung gibt, vor allem von Drittstaatsangehörigen, auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern, da ein bisschen geringer. Die prinzipielle Bereitschaft ist also da, die Restriktionen sind hoch und oft wird der Schritt nicht gegangen, dass man den Antrag stellt. Hier müssen wir bestimmt die Magistratsabteilung 35 auch besser ausstatten und unterstützen, um Verfahren schneller zu machen und dann auf jeden Fall auch eine Offensive starten, dass Einbürgerungen auch verstärkt angenommen werden. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gasselich gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Im Prinzip ist die Frage sehr ähnlich zur 1. Anfrage: Du hast am Anfang von einer Personalbedarfsanalyse gesprochen, die durchgeführt werden soll, mir geht es jetzt vor allem um die Kapazitäten der MA 35. Bis wann soll es diese Personalbedarfsanalyse konkret geben und sind weitere Standorte der MA 35 geplant? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist auch der Ausbau von Standorten geplant, zum Beispiel soll das EWR-Zentrum weiterentwickelt werden, weil die EWR-Bürgerinnen und -Bürger die wichtigste Zuwanderungsgruppe sind und diese auch sehr viel Qualifikationen mitbringen. Mein Fokus ist auch, auf diese EWR-Bürgerinnen und - Bürger zu schauen, denen eine noch bessere Anlaufstelle zu geben, weil wir in Wien in einigen Bereichen der Wirtschaft qualifizierte Zuwanderung brauchen. Auch etwas Erfreuliches aus dem Bericht ist, dass über die letzten zehn Jahre die Struktur der Menschen, die nach Wien kommen, sich dahin gehend verändert hat, dass auch immer mehr Bildungsabschlüsse mitgenommen werden. Das heißt, Ziel ist hier vor allem, diese EWR-BürgerInnen über dieses Zentrum bestmöglich zu unterstützen und hereinzuholen. Die Bedarfsanalyse: Ich habe den ersten Austausch gehabt und wir haben uns vorgenommen, das Anfang nächsten Jahres zu machen. Einen ganz konkreten Zeitpunkt kann ich noch nicht nennen, aber es wird auf jeden Fall im 1. Halbjahr nächsten Jahres angestoßen werden. Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich für die Beantwortung. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet. Die 5. Anfrage (FSP-1156256-2020-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Sequenz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gestellt. (Wien hat sich in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalpark Donau-Auen zum Schutz des Grundwasservorkommens im Nationalparks verpflichtet. Nun trocknet gerade die Untere Lobau viel schneller aus als noch vor einigen Jahren befürchtet. Welche Maßnahmen setzen Sie als Umweltlandesrat gegen die Austrocknung der Lobau?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage. Die Aulandschaft in Wien ist einzigartig, sie macht Wien einzigartig, sie hat sich aber auch in den letzten Jahrhunderten sehr gewandelt. Die Au war früher Schwemmland, vor der großen Wiener Donauregulierung im Jahr 1870 wurden in regelmäßigen Abständen sowohl die Au als auch Teile von Wien und Niederösterreich stark unter Wasser gesetzt. Erst die Wiener Donauregulierung hat eine wirksame und nachhaltige Minderung der Hochwassergefahr für Wien mit sich gebracht. Das hat, das muss man auch in aller Deutlichkeit sagen, den Wienerinnen und Wienern, aber auch den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern südlich von Wien sehr viel Leid erspart. Die Wiener Donauregulierung hat aber auch den Grundwasserkontakt zwischen Donaustrom und Augebiet massiv eingeschränkt. Der Charakter der Aulandschaft hat sich dadurch nachhaltig verändert. Beispielsweise entwickeln sich neue Halbtrockenwiesen, das ist nichts Schlechtes, in den Halbtrockenwiesen gibt es zum Beispiel ein ausgesprochen seltenes Orchideenvorkommen. So wurde erst im Frühjahr 2018 die in Wien als ausgestorben oder verschollen geltende Orchideenart Dreizähniges Knabenkraut wiederentdeckt. So oder so, es ist natürlich wichtig, richtig und zentral für unsere gemeinsame Arbeit, dass wir alles tun, um die Au zu schützen. Als einzigartiges Gebiet ist sie höchst schützenswert und deshalb arbeiten in der Stadt Wien auch alle Dienststellen, die damit beschäftigt sind, intensiv gemeinsam mit den verschiedensten Einrichtungen - ob das jetzt die TU oder die BOKU ist und viele, viele andere - an Strategien und Maßnahmen zum Schutz, aber auch zur Weiterentwicklung der Aulandschaft. Die Stadt Wien erfüllt selbstverständlich die Zielsetzungen der in der Frage zitierten Vereinbarung zur Errichtung und Erhaltung des Nationalparks Donauauen, selbstverständlich auch die Zielsetzung den Schutz des Grundwassers betreffend. Als wichtige Ziele sind dabei die Sicherung des Grundwasservorkommens an sich zu nennen, aber natürlich auch die Sicherung des Grundwassers als Wasserreserve für die Trinkwasserversorgung unserer Stadt. Dabei ist es so, dass die Wasserzüge der Unteren Lobau zum einen vom Grundwasser aus der Donau und der Oberen Lobau, zum anderen aber auch durch rückstauende Donauhochwässer versorgt werden. Der Wasserstand des Donaustroms - der Alten Donau, der Neuen Donau - ist jeweils so hoch, dass das Grundwasser durch diese Gewässer dotiert wird, es fließt also Wasser von Seiten Wiens dem Grundwasser in Richtung Lobau zu, aber es gibt auch gegenteilige Faktoren. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung außerhalb des eigentlichen Nationalparkgebietes gehört zum Beispiel dazu. Vor allem die letzten Jahre, die sehr trockene Vegetationsperioden waren, haben dazu geführt, dass vermehrt Grundwasser für die notwendige Beregnung der landwirtschaftlichen Kulturen entnommen wurde. Das hat natürlich den Grundwasserspiegel beeinflusst, wenngleich es auch von der Stadt nicht beeinflussbar ist. Die Stadt Wien hat weder Einfluss auf den Wasserstand des Donaustroms - so weit, so logisch -, aber auch nicht auf die Grundwasserentnahme für Bewässerungszwecke im Marchfeld, auch nicht auf die Grundwasseranreicherung des Marchfelds durch den Marchfeldkanal. Wo die Stadt Wien Einfluss hat, nehmen wir unsere Verantwortung wahr, unsere Verantwortung für die Sicherung des Grundwasservorkommens und die Sicherung des Grundwassers als Wasserreserve durch die bestehende Dotation. Es ist so, dass seitens der Stadt die Wasserzüge der Oberen Lobau seit dem Jahr 2001 pro Sekunde mit bis zu 500 l frischen Wassers versorgt werden. Es wird im Verlauf des Dotationswegs entlang der Lobau-Gewässer versickern und reichert somit das Grundwasser an. Zusätzlich ist Weiteres geplant, und zwar wird schon im Winter 2021/22 ein weiterer Dotationsweg über die Panozzalacke mit Wasser der Neuen Donau errichtet. Über diesen zusätzlichen, weiteren Dotationsweg werden weitere bis zu 1.000 l pro Sekunde der Lobau zugeführt. Es gibt auch noch ein zweites, damit im Zusammenhang stehendes Thema: Man muss natürlich auch der Tatsache ins Auge blicken, dass die Lobau-Gewässer wie jedes natürliche Gewässer durch den natürlichen Eintrag wie Äste, Laub, aber auch durch das Wachstum der Ufervegetation wie Schilf zu Verlandung neigen. Das ist natürlich ein Thema, weil die Verlandung ist, wie oben beschrieben, zwar ein natürlicher Vorgang, schränkt aber auch die Verbindung zum Grundwasser ein. Zur Ertüchtigung des Durchflusses im Oberleitnerwasser und zur Verbesserung der Verbindung zum Grundwasser wird deshalb auch von der Stadt Wien, und zwar schon ab Feber 2021, dieser Abschnitt des Oberleitnerwassers auf eine Länge von etwa einem Kilometer geräumt werden. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Sequenz gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE): Guten Morgen allerseits! Sehr geehrter Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat, danke für Ihre sehr versierten Ausführungen! Ich habe es letzte Woche schon gesagt: Was mich natürlich freut, ist, dass Maßnahmen gegen die Austrocknungen für die Obere Lobau vorgesehen sind. Es hat mich gefreut, dass Sie jetzt Zahlen genannt haben, die stehen nämlich im Koalitionsübereinkommen nicht drinnen, wie viel dotiert wird. Leider wissen wir aus der Vergangenheit, dass die Zahlen, die Sie genannt haben, die jetzt über das Mühlwasser eingespeist werden, nie und nimmer eingehalten werden. Was aber noch immer nicht beantwortet ist: Wie schaffen wir es, die Austrocknung der Unteren Lobau zu verhindern? Sie haben richtig gesagt: Würde man dort Wasser einspeisen, hat das Auswirkungen auf die Qualität des Wassers aus dem Wasserwerk in der Lobau. Sie wissen aber auch, dass es dafür eine Lösung gäbe, nämlich eine Wasseraufbereitungsanlage, so wie sie schon seit 2004 geplant war. 2004, Sie können das googeln, es gibt OTS, in denen man sich abfeiert, das war teilweise schon vorfinanziert. Warum wurde dieses Projekt nie umgesetzt? Danke. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Wie bereits vorher ausgeführt, ist es so, dass natürlich die Dienststellen der Stadt nicht nur bis jetzt, sondern auch ab jetzt intensiv und laufend an der Thematik der Grundwassersituation für die ganze Lobau arbeiten, einen intensiven fachlichen Austausch mit verschiedensten wissenschaftlichen Einrichtungen pflegen, gemeinsame Strategien entwickeln und dann diese Strategien eben auch umsetzen. Die zusätzliche Dotation über die Panozzalacke entspricht genau diesem Prozess, und die Erweiterung der Dotation im Bereich der Oberen Lobau wird sich, wie bereits dargelegt, auch positiv auf den Grundwasserspiegel in der Unteren Lobau auswirken. Aber um die konkrete Frage bezüglich der Trinkwasseraufbereitung zu beantworten, möchte ich Folgendes deutlich sagen: Eine Trinkwasseraufbereitung wäre aktuell wirtschaftlich völlig undarstellbar, kein Rechnungshof der Republik, ob Stadtrechnungshof oder Bundesrechnungshof, würde solche Kosten auch nur entfernt akzeptieren können. Wir reden noch dazu von einem wirklich signifikanten Eingriff in den Nationalpark. Das ist meiner Meinung nach nicht vernünftig, zumal die Trinkwasserversorgung der Stadt auch bei einem Ausfall einer der beiden Hochquellwasserleitungen gesichert wäre. Wir reden da also von einem Bypass, der extrem viel kostet und sehr, sehr invasiv für die Au wäre, und dagegen spreche ich mich aus. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Hungerländer gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Jetzt treffen wir einander bei einem neuen Thema, das weniger ideologisch ist, wieder. Ich muss gestehen, mir fehlt ein bisschen Ihre Antwort darüber, was Sie für die Untere Lobau planen. Es ist ein extrem schwieriges Thema und sehr komplex und Sie hatten wenig Zeit, sich einzuarbeiten, aber gibt es Pläne oder können Sie sich vorstellen, dass zumindest versuchsweise die Untere Lobau in den nächsten fünf Jahren während Ihrer Amtsperiode dotiert werden könnte? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also ich kann nur nochmals wiederholen, was ich gesagt habe. Erstens einmal ist es so, dass die Untere Lobau und die Obere Lobau nicht zwei völlig voneinander unabhängige Bereiche in unserer Stadt, getrennt durch eine Mauer, die bis in den Grundwasserkörper reicht, sind, sondern sehr, sehr eng vernetzt sind. Das Projekt, an dem wir jetzt intensiv arbeiten, das im Winter 2021 umgesetzt werden soll, hat natürlich auch Auswirkungen auf den Grundwasserstand der Unteren Lobau, hat also auf die gesamte Lobau eine positive Auswirkung. Ich möchte aber auch anführen, dass das nicht einfach ein politisches Projekt ist, das irgendjemand lustig findet, sondern das Ergebnis einer intensiven Arbeit mit allen Expertinnen und Experten, mit Universitäten, die uns in diesem Zusammenhang beraten. Ich kann nur zusichern, dass das natürlich selbstverständlich auch für mich gilt, dass ich weiterhin diesen engen Austausch mit den Expertinnen und Experten pflege und dass wir uns, wenn aus diesem Austausch weitere Schritte empfohlen werden, das anschauen und natürlich auch weitere Schritte setzen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Matiasek gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat! Eine Frage, die ich gestellt hätte, haben Sie schon beantwortet, das betrifft diese Dotationsleitung zur Panozzalacke, die im nächsten Jahr gebaut werden soll. Wir hoffen, dass gebaut wird. Daher eine andere Frage aus diesem Bereich. Es existieren dort viele Sperrbrunnen, die man errichtet hat, um die Kontaminierung des Bodens durch das Öltanklager zu verhindern. 2013 wurde amtlich festgestellt, dass diese unnötig sind. Können Sie etwas zur Zukunft dieser baulich vorhandenen Sperrbrunnen sagen, die ja angeblich auch auf die Grundwassersituation wirken? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielen Dank für diese Frage. Ich muss Ihnen offen eingestehen, dass ich eine Antwort auf diese Frage schuldig bleiben muss, ich kann dazu nichts sagen, werde das aber sehr, sehr gerne nachreichen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Pipal-Leixner gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner (NEOS): Sehr geehrter Herr Landesrat! In welchem Projektstadium befinden sich aktuell die jeweiligen Überlegungen, Planungen und Maßnahmen für eine zusätzliche Dotation der Lobau, insbesondere die Dotationsleitung über die Panozzalacke? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Frau Abgeordnete, die Frau Abg. Matiasek hat ja vorher auch gesagt, sie hofft, dass es passiert. Ich kann garantieren, dass es passiert, wir sind schon mittendrin. Um jetzt zu Ihrer Frage zu kommen: Das Projektstadium betreffend das Projekt der Dotation Panozzalacke ist bereits bei den zuständigen Behörden eingereicht worden. Die Bescheide sollen auch schon entweder bis Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres vorliegen. Es gibt schon parallel dazu eine Detailplanung, danach die Ausschreibungen der Bauleistungen. Die erforderlichen Bauarbeiten werden trotzdem erst im Winter 2021/22 möglich sein. Das liegt daran, dass Bauarbeiten grundsätzlich im Nationalparkgebiet nur in den Wintermonaten durchgeführt werden können. Da geht es um den Schutz der Gesamtsituation in der Au, daher sozusagen diese zeitliche Planung. Aber wie gesagt, im Winter 2021/22 wird es dann real umgesetzt. Noch einmal vielleicht ein bisschen konkreter: Die Dotationsmenge wird damit gemeinsam mit der bestehenden Dotation über das Mühlwasser auf Basis der dann erweiterten wasserrechtlichen Bescheide bis zu maximal 1.500 l pro Sekunde betragen. Durch diese zusätzliche Dotation werden im Bereich Panozzalacke/Fasangarten am Tischwasser die Wasserspiegel angehoben und dadurch ökologische Verbesserungen erreicht. Außerdem wird durch die größere Wassermenge auch der Groß-Enzersdorfer Arm über längere Zeiträume von der Dotation profitieren. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung der 5. Anfrage. Damit ist die Fragestunde beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Verpatzter Start der SPÖ-NEOS-Rückschrittskoalition. Das Land braucht mehr Bürgernähe und Transparenz." verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Wölbitsch-Milan, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Bitte schön, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute unsere Aktuelle Stunde zum Thema Transparenz gewählt. Wir haben gestern in der Fragestunde dieses Thema auch schon sehr intensiv behandelt, und ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass Transparenz natürlich ein ganz wesentlicher Bestandteil ist, dass eine Demokratie gut funktioniert. Ich habe mir heute in der Früh, auf dem Weg hier her ins Rathaus, noch einmal ein Video von Herrn Wiederkehr angesehen, in dem er innerhalb von zwei Minuten aufzählt, was alles in dieser Stadt intransparent ist und damit gar nicht fertig wird. Unter anderem sagt er auch: Immer wenn es um Transparenz geht, zieht die SPÖ irgendeine Statistik hervor, in der irgendwie steht: Na ja, innerhalb Österreichs, wenn man alle Städte vergleicht, ist Wien schon die transparenteste Stadt, weil sie halt auf der Website am allermeisten veröffentlicht. - Da sage ich, eh super, normalerweise vergleichen wir uns immer mit den Weltmetropolen, dieses Mal ist der Vergleich innerhalb von Österreich gut genug. Herr Wiederkehr muss ja auch wissen, oder Sie, die NEOS, auch aus Ihrer Rolle als Opposition, dass das natürlich nicht ausreicht. Wir wissen, wie schwierig es ist, hier in dieser Stadt zu Informationen zu kommen. Wir wissen, wie undurchsichtig Entscheidungen getroffen werden. Wir wissen, dass es bei Beförderungen, Subventionen intransparent funktioniert, wir wissen, dass Geldflüsse für uns in der Opposition oft schwer nachvollziehbar sind. Wir wissen, dass Anfragen entweder so gut wie gar nicht oder nur unzureichend beantwortet werden, und die SPÖ- Freunderlwirtschaft gedeiht und blüht natürlich in dieser Stadt. Das alles wissen speziell auch die NEOS und Sie haben es bei einem Aktionismus in diesem Jahr noch drastischer formuliert, indem Sie gesagt haben: Die Transparenz in dieser Stadt ist tot. - Sie haben ja auch die Transparenz in einer Inszenierung zu Grabe getragen, wobei man sich natürlich in Zeiten von Corona fragen kann, ob das passt oder nicht, aber gut, das ist halt immer Aktionismus. Sie haben gesagt, Transparenz gibt es nicht und die Transparenz in dieser Stadt ist gestorben. Liebe NEOS, eines muss man schon sagen, wenn ich da nur bei Ihrem Bild weiter ansetze, im Regierungsprogramm und auch bei dem, was ihr bis jetzt geliefert habt, gibt es bei der Transparenz in Wien bis heute keine Wiederauferstehung, sehr geehrte Damen und Herren. Und ja, es gibt im Regierungsprogramm Überschriften oder auch die eine oder andere Idee - Arbeitskreise, Evaluierung. Ich will das gar nicht nur ins Lächerliche ziehen, weil zum Beispiel diese Whistleblower-Plattform etwas Gutes ist und ich hoffe, dass die Übung gelingen möge, weil das natürlich etwas sehr Wichtiges für diese Stadt ist. Und ja, es gibt jetzt beim Türschild vom Herrn Landesrat auch das Wort Transparenz. Aber Transparenz auf einem Türschild heißt noch lange nicht, dass es auch mehr Transparenz in der Stadtpolitik gibt. Auch der Start des Herrn Transparenzstadtrates war ja alles andere als gelungen. Aus unserer Sicht liegt es natürlich vor allem daran, dass er ein Transparenzstadtrat ohne Mittel ist, ohne konkrete Möglichkeiten, Konsequenzen zu ziehen, Durchgriffsrechte zu haben oder auch Personal in diesem Bereich zu haben. Es ist natürlich schade, dass er nicht da ist, aber der Herr Landesrat meinte gestern, als wir gesagt haben, na ja, irgendeine Verankerung im Magistrat wird es brauchen, vielleicht eine eigene Abteilung, da hat er gesagt, na ja, das ist ein Marketingschmäh. Da muss man aber schon sagen, liebe NEOS, das finde ich spannend, denn wie wollen Sie denn auf der anderen Seite Transparenz durchsetzen? Der Herr Wiederkehr hat gesagt, auf der einen Seite ist es ein Marketingschmäh, wenn man es in der Stadtverwaltung verankert, und auf der anderen Seite ist es eine Querschnittsmaterie, die alle Ressorts betrifft. Wie wollt ihr also diesen Bereich in den SPÖ-Ressorts durchsetzen? Sehr geehrte Damen und Herren, daher befürchte ich, dass der eigentliche Marketingschmäh das Wort Transparenz auf dem Türschild vom Herrn Landesrat ist. Es war schließlich auch Ihr Ausschuss oder der Ausschuss vom Herrn Landesrat, bei dem Akten gefehlt haben und viel zu spät nachgereicht wurden. Ja, sie wurden nachgereicht, das halte ich Ihnen auch zu Gute, aber nichtsdestotrotz ist das natürlich kein guter Start. Der Herr Landesrat hat dann auch gesagt, er wird in seinem Ressort Studien, die er macht, veröffentlichen. Auch das ist positiv und da glaube ich ihm auch, zumindest jetzt einmal, dass das auch so passieren wird, aber wir messen natürlich die Arbeit des Herrn Transparenzlandesrats nicht an seinem eigenen Ressort, sondern an den anderen Ressorts in dieser Stadtregierung. Und erst, wenn wir wissen, wie die SPÖ-Stadtregierungsmitglieder mit Anfragen, die wir stellen, umgehen, erst, wenn wir wissen, ob wir erfahren, was mit den Finanzströmen dieser Stadt in all diesen Ressorts passiert, und erst, wenn wir wissen, wie unsere Abgeordneten in den Ausschüssen behandelt werden, sehr geehrte Damen und Herren, dann werden wir wissen, ob es diese Stadtregierung mit Transparenz wirklich ernst meint. Wir wollen diese Aktuelle Stunde heute aber auch dazu nutzen, um ein paar Dinge einzubringen, die uns im Regierungsprogramm zumindest als konkrete Projekte noch fehlen. Zehn Punkte, fünf davon darf ich präsentieren, fünf meine Kollegin, StRin Bernadette Arnoldner. Das sind alles Dinge, die man relativ rasch umsetzen kann, weil einiges davon schon in irgendeiner Schublade schlummert. Beispiel Nummer 1, Umsetzung des Wiener Fördertransparenzgesetzes. Da gab es schon ein Begutachtungsverfahren im Frühjahr 2019, und seitdem ist dieses Gesetz irgendwo im Rathaus verschollen und irgendwo in einer Schublade verschwunden. Da drin steht, dass es einen umfassenden Förderbericht geben soll, dass endlich auch alle Förderungen der Stadt Wien in die Transparenzdatenbank eingepflegt werden. Herr Wiederkehr hat gestern in der Fragestunde gesagt, es soll weiterverhandelt werden, und das klingt zumindest nicht so, als ob es bald kommen soll. Oder Beispiel Nummer 2: Bereitstellung aller relevanten Unterlagen in den Ausschüssen. Wir haben es schon besprochen, nicht nur, dass wir endlich wieder so viele Infos kriegen wie vor dem Regierungseintritt der NEOS, sondern noch mehr, und dass wir vor allem auch endlich erfahren, was mit den Förderansuchen passiert ist, die abgelehnt worden sind. Und das sollen nicht nur wir erfahren, sondern vor allem auch jene Menschen und jene Förderwerber endlich erfahren, die bei der Stadt Wien um eine Förderung angesucht haben. Ein wichtiger Punkt für uns ist die Transparenz im Wiener Corona-Krisenmanagement. Für uns in der Opposition ist es natürlich relevant, zu wissen, ob das wirklich ankommt, wenn irgendwo Corona auf irgendeinem Geld oder Budgetposten draufsteht. Wird es wirklich dafür verwendet, um entweder die Gesundheitskrise oder die Wirtschaftskrise zu bekämpfen, oder wird damit ein Budgetloch irgendwo anders gestopft, oder wird irgendwie der SPÖ-Freundeskreis in irgendeiner Art und Weise bedient? Der Bund ist da sehr vorbildlich mit dem Covid-19-Transparenzgesetz - lachen Sie nicht, Herr Taucher, Sie dürfen dann lachen, wenn die SPÖ in Wien endlich die Transparenz herstellt, die es auf Bundesebene schon gibt. Ich sage nur, Untersuchungskommission, und erst dann dürft ihr bei dem Thema lachen, sehr geehrte Damen und Herren. Wir sind in Wien noch lange nicht so weit, wie wir es beim Bund längst sind, auch nicht beim Thema Covid. (Zwischenruf.) Da kann ich Ihnen, Herr Taucher, ein zweites Beispiel sagen, Stichwort Gastro-Gutschein, Stichwort "Stolz auf Wien" Beteiligungs GesmbH. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist doch keine Transparenz, wenn wir im Ausschuss auf die Gutmütigkeit des Finanzstadtrates angewiesen sind, um endlich zu erfahren, wie viel für die Werbung beim Gastro-Gutschein ausgegeben wurde, ob das Geld wirklich angekommen ist, um ein bisschen darüber zu erfahren, wie Unternehmen für diese "Stolz auf Wien" Beteiligungs GesmbH ausgewählt werden und wie viel Geld da im Spiel ist. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht mein Verständnis von Transparenz und ich hoffe, auch nicht das von den NEOS. Wir wollen nicht von der Tagesverfassung und der Großmütigkeit eines Stadtrates abhängig sein, zu dem wir dann vielleicht einmal Danke sagen müssen, wenn wir einmal eine Information bekommen, sondern Transparenz in dieser Stadt muss endlich eine Selbstverständlichkeit werden, sehr geehrte Damen und Herren! (Zwischenruf.) Der vierte Punkt, der uns wichtig ist - Herr Taucher, wenn Sie so "on fire" wären für das Thema Transparenz, wären wir schon wesentlich weiter -: Weiterentwicklung und echte Unabhängigkeit für den Stadtrechnungshof. Auch da gibt es ja schon etwas, und das ist ja auch im Regierungsprogramm vorgesehen. Ich hoffe, es bleibt nicht im Ansatz stecken. Unsere Punkte für den Stadtrechnungshof sind klar, wir wollen, dass er ein eigenes Organ wird, wir wollen eine Aufwertung seiner Prüfkompetenz, wir wollen, dass es möglich ist, dass der Stadtrechnungshof zumindest schrittweise auch die großen Bauprojekte in dieser Stadt begleitet und vor allem wollen wir auch mehr Ressourcen. Eine Zeitung hat einmal gesagt, gäbe es den Wiener Stadtrechnungshof nicht, man müsste ihn erfinden. Gott sei Dank ist er erfunden, man muss ihn auch nur entsprechend gut ausstatten. Der fünfte Punkt: Ausweitung des Anfragerechts auf ausgegliederte Unternehmen der Stadt Wien. Das ist auch ein leidiges Thema, auch das wissen die NEOS. Ja, es ist jetzt ein bisschen mehr möglich, aber noch immer können sich ausgelagerte Unternehmen in dieser Stadt der Kontrolle entziehen. Deshalb fordern wir ein echtes und umfassendes Interpellationsrecht. Meine Kollegin Bernadette Arnoldner wird noch näher auf die Themenbereiche Stadtplanung, Wohnen und Kultur eingehen. Abschließend, bevor der Herr Taucher explodiert, aber noch meine große Bitte an die NEOS: Vieles ist jetzt im Regierungsprogramm irgendwie so halb angeschrieben. Meine große Bitte an euch: Lasst euch von der SPÖ - ihr hört es und ihr seht es - nicht abwimmeln! Wir werden euch daran messen, wie alle Stadtregierungsmitglieder, nicht nur euer eigener, mit dem Thema Transparenz umgehen. Seid ein bisschen mutiger als die GRÜNEN in den letzten zehn Jahren und macht bitte mehr aus dem Thema Transparenz als ein Türschild! - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Herr StR Nepp zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde das Schlagwort Transparenz und NEOS gemeinsam ja total zusammenpassend, denn wenn man sieht, wie sie begonnen haben zu verhandeln, dann sieht man, dass sie transparent, was ja so viel bedeutet wie durchsichtig, eigentlich zu einer noch höheren Steigerungsform gekommen sind, nämlich zu einer gewissen Unsichtbarkeit. Sie sind im Rahmen dieser Koalitionsverhandlung komplett im Sozialismus aufgegangen. Es gibt da keinen einzigen Punkt in diesem Regierungsübereinkommen, bei dem man sagen könnte, sie hätten irgendwo einen Fußabdruck hinterlassen. Ich weiß, es ist jetzt bequem, hier im Rahmen einer Koalition zu sitzen, aber das, was sie vielleicht als angenehm empfinden, das ist nicht Nestwärme, sondern das ist die Reibungshitze, weil sie von den Sozialisten über den Tisch gezogen wurden. Willkommen im Sozialismus, liebe Freunde von den NEOS! Auf die brennenden Fragen der Gegenwart und der Zukunft findet sich weder im Budget noch im Regierungsübereinkommen irgendeine Antwort, geschweige denn irgendeine Spur von den NEOS. Das ist logisch, denn eine über 100 Jahre alte sozialistische überalterte Politik von gestern kann ja auch nicht die Probleme der Gegenwart und der Zukunft lösen. Was sind die brennenden Fragen? Die brennenden Fragen sind: Wie stoppe ich die Massenzuwanderung ins Sozialsystem? Wie stoppe ich die Ausbreitung des Islam, damit wir nicht einen Identitäts- und einen Kulturverlust in Wien und Österreich erleben? Aber auch, brandaktuell und, wie ich glaube, das wichtigste Thema für die Zukunft: Wie bekämpfen wir die sozialen Auswirkungen der Covid-Krise? Wie bekämpfen wir diese Gesundheitskrise, die sich in eine Sozialkrise verwandeln wird und in eine Armutskrise weiterführen wird? - Im Regierungsabkommen gibt es überhaupt keine Antwort auf diese Probleme, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das Gegenteil ist eigentlich der Fall. Wenn man sich das durchliest und jetzt auch die ersten Wochen hernimmt, machen Sie eine komplett falsche Prioritätensetzung. Sie versuchen nicht, die Menschen in dieser schwierigen Zeit, in der diese immer weniger Geld verdienen, in der es Arbeitslosigkeit gibt, in der es das Problem gibt, dass Menschen in Zukunft vielleicht nicht mehr in der Kurzarbeit sind oder auch auf Grund der Kurzarbeit nur noch 80 Prozent vom Letztgehalt verdienen, zu entlasten, indem Sie die Gebühren senken, indem Sie sagen, wir heben nicht heimlich Steuern durch eine höhere Überdeckung der Kosten ein. Sie von den NEOS haben selbst immer gesagt, dass das viel zu hoch ist, dass das eigentlich versteckte Steuern und nicht Gebühren sind. Bei Müll, Strom, Wasser, Gas gibt es keine einzige Antwort darauf, wie man da entlasten kann. Aber das Erste, was der Herr Wiederkehr gesagt hat, war: Wir senken die Gebühren, wenn man die Staatsbürgerschaft erlangen will, das wird billiger. - Da sieht man schon, wofür Sie Politik machen, nicht für die Menschen, die hier leben. Müll, Strom, Wasser, Gas, diese Probleme wollen Sie nicht lösen, nein, Sie wollen weitere Menschen bei uns einbürgern, und das ist der falsche Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das nächste Thema war das Kreuz. Wie groß war da nicht die Euphorie darüber, dass der Verfassungsgerichtshof das Kopftuchverbot an Schulen gekippt hat. Da waren Sie der Erste der gesagt hat, na, selbstverständlich, denn wenn man das verbieten muss, dann muss man ja auch das Kreuz verbieten und am besten ja noch das Halsketterl. - Ja, da sieht man, wohin die Reise geht. Sie waren ja am Anfang sogar noch irgendwie kritisch bei der Frage nach dem politischen Islam, es gab dennoch immer wieder politische Wortmeldungen von Ihnen, in denen Sie das kritisch gesehen haben. Kaum sind Sie in der Regierung, machen Sie genauso wie die SPÖ einen Kniefall vor dem politischen Islam - sensationelle Leistung! Sie sind im Sozialismus aufgegangen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den NEOS. Es gibt auch keine einzige Antwort auf die Frage, wie Sie in Zukunft das Problem der Arbeitslosigkeit - und das wird ein großes, brennendes Thema in Wien - lösen wollen. Es gibt keine Antwort. Wir werden Hunderttausende in der Arbeitslose haben, wir werden Hunderttausende in der Kurzarbeit haben, und die einzige Antwort, auf die Sie nicht einmal irgendwie etwas erwidern, ist der Vorschlag einer Kollegin der SPÖ, einen Migrantenbonus in Führungsjobs einzuführen. Das ist eine Diskriminierung von Inländern, von Staatsbürgern, wenn man sagt, dass Menschen mit Migrationshintergrund bevorzugt werden. Da frage ich mich schon, wofür Sie Politik machen. Machen Sie Politik für Menschen, die hier herkommen und vielleicht weiter im Sozialsystem leben wollen? Wollen Sie die einheimische Bevölkerung aus den Jobs, aus der Arbeit verdrängen? - Ich sage Ihnen eines: Mit uns wird es das nicht geben. Da gibt es den ärgsten und stärksten Widerstand, wenn Sie beginnen, Inländer zu diskriminieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme jetzt auch schon zum Schluss: Nachdem die NEOS kein Korrektiv der sozialistischen Politik sind und ich Sorge habe, dass Sie dieses Regierungsprogramm, das Sie präsentiert haben, wirklich umsetzen werden, kann ich Ihnen eines sagen, nämlich dass Sie diese Krise, die auf uns zukommt, nicht bewältigen, sondern zum Leidwesen der Wienerinnen und Wiener noch verschärfen werden. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Konrad. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde auf meinen Vorredner nicht eingehen, denn es ist eine glatte Themenverfehlung, wenn man sich anschaut, welches Thema von der ÖVP für diese Aktuelle Stunde gewählt wurde. Ich nehme zur Kenntnis, bei Ihnen ist natürlich immer alles auf dem Thema Ausländer aufgehängt. Ich möchte mich allerdings durchaus mit den Kolleginnen und Kollegen der ÖVP auseinandersetzen, die diese Aktuelle Stunde einberufen haben. Meine Fraktion und ich haben wirklich Verständnis für die Oppositionsrolle und daher auch dafür, dass Sie jetzt natürlich möglichst früh Dinge aufgreifen und kritisieren. Wir haben uns ja bis vor Kurzem auch in dieser Rolle befunden, und es ist auch sehr okay, dass Sie bei uns NEOS beim Thema Transparenz einen besonders strengen Maßstab anlegen. Konstruktive Kritik ist daher immer herzlich willkommen. Ich habe in meiner Antrittsrede, die ich zum Thema Transparenz halten durfte, die rhetorische Frage gestellt, ob wir NEOS in einer NEOS-Alleinregierung beim Thema Transparenz auch weiter gegangen wären. Ich habe es auch beantwortet mit: Na ja, klar wären wir das, das liegt in unserer NEOS-DNA. Es ist daher für Sie als Opposition natürlich jetzt immer ein Leichtes, wenn Sie unser Wahlprogramm aufgreifen oder vielleicht auch Dinge, die wir tatsächlich auch in der Opposition einmal gefordert haben, und uns hier angreifen. Eine Regierungszusammenarbeit ist aber natürlich darauf ausgerichtet, dass man zu unterschiedlichen Themenfeldern auch Kompromisse findet, tragfähige Kompromisse. Ein Regierungsprogramm ist daher nie Wahlprogramm. Ich denke, dass das eigentlich die ÖVP sehr gut wissen muss, besser als jede andere Partei. Sie sind seit vielen Jahrzehnten in der Bundesregierung und de facto in wesentlichen Teilen in sehr vielen Regierungen in den Bundesländern vertreten, und Sie wissen, wie das funktioniert. Wir haben eben gemeinsam mit der SPÖ ein Regierungsprogramm beschlossen, in dem wir beim Thema Transparenz sehr weitreichende und sehr mutige Schritte gesetzt haben, und ich anerkenne, Herr Wölbitsch, dass Sie ja auch in Ihrer Rede einiges auch so anerkannt haben. Ich habe in meiner Antrittsrede viele Punkte skizziert, StR Wiederkehr hat gestern und auch heute auch einige Punkte aufgegriffen, ich werde das daher jetzt nicht weiter ausführen, sondern Sie darum bitten, anzuerkennen, dass es nur fair und sinnvoll wäre, wenn Sie uns an diesem vereinbarten Programm messen würden. Ich lade Sie hier wirklich sehr herzlich dazu ein, sich sowohl mit konstruktiver Kritik wie auch mit konstruktiver Zusammenarbeit einzubringen, denn ich habe auch gesagt, dass Transparenz und eine saubere Politik eine gemeinsame Aufgabe sind. Wir haben beispielsweise das Thema Untersuchungskommission, das Thema Stärkung der Minderheitenrechte. Da wird es so sein, dass es nicht von StR Wiederkehr zu verhandeln sein wird, sondern dass wir uns da auf parlamentarischer Ebene zusammensetzen und hoffentlich ein gutes Ergebnis erzielen werden. Bettina Emmerling und ich wir werden auch in den nächsten Tagen auf die Fraktionen zukommen und Sie auch bitten, ihre Personen für die entsprechenden Arbeitsgruppen einzumelden. Dass Sie jetzt in der 2. Landtagssitzung in einer Aktuellen Stunde bereits einen verpatzten Start und eine Rückschrittskoalition konstatieren, ist Ihrem Verständnis, Ihrer Oppositionsfreude wahrscheinlich geschuldet, es ist aber doch ein bisschen billig. Sie haben das dann vor allem auch an einem Fehler aufgemacht, der in den ersten Ausschüssen auf Grund einer Änderung bei der MA 5 passiert ist, wobei Herr StR Wiederkehr, aber auch Frau StRin Gaál sofort reagiert haben und die Unterlagen mittlerweile ja auch nachgeliefert haben, was Kollegin Hungerländer ja gestern auch lobend angemerkt hat. Das ist fast ein bisschen schäbig von Ihnen und ich empfehle Ihnen daher: Freuen Sie sich über die Story, die Sie im "Kurier" zu dem Thema untergebracht haben, aber bitte kommen wir doch im neuen Jahr wieder zurück zu einer konstruktiven Kritik und zu einer konstruktiven Zusammenarbeit. Es würde uns sehr freuen und dafür danke ich. Präsident Ernst Woller: Bitte das Rednerpult, das Mikrofon zu desinfizieren. - Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Lieblingsfarbe ist transparent, das sollte für alle PolitikerInnen gelten. Es ist natürlich für die Opposition immer ein Leichtes, ein Regierungsprogramm zu kritisieren, mehr geht immer. Ich möchte jetzt ausnahmsweise nicht in allen Punkten, aber in diesem Punkt den NEOS tatsächlich einen Vertrauensvorschuss geben. Dies aus einem ganz einfachen Grund: In der Geschichte der Zweiten Republik gibt es einen unterschiedlichen Stand von Korruptionsfällen. Früher hat es die Sozialdemokratie öfter betroffen, in den letzten zwei Jahrzehnten haben die FPÖ und die ÖVP fast ein Alleinstellungsmerkmal für Leute bekommen, die inhaftiert wurden, die Fußfessel kriegen, et cetera: Strasser, Grasser, Martin, et cetera, alle rund um das Thema Korruption. Genau da soll Transparenz mit Informationen helfen, die zugänglich gemacht werden, damit die Bevölkerung etwas überprüfen kann. Wer sich die Entwicklung der Bundesseite anschaut - deswegen nur die Hälfte an Vertrauensvorschuss für die aktuelle Wiener Stadtregierung -, sieht, dass daran gearbeitet wird, dass man das Amtsgeheimnis aufhebt. Wie viele Länder in der Europäischen Union haben ein Amtsgeheimnis wie Österreich? - Wir, und alle anderen nicht. Nirgends glaubt man, dass das so geheim sein muss wie bei uns. Was hat man in der Bundesregierung 2014 vorgeschlagen, wie man das lösen könnte? - Noch mehr Geheimtatbestände, damals unter SPÖ-ÖVP-Regierung, noch mehr Sachen, die man verbietet, noch weniger Informationen. Dann gab es einen Aufschrei von Reporter ohne Grenzen, von den JournalistInnen, von allen: Leute, was fällt euch ein?! - Bis heute konnte das nicht beschlossen werden. Weil ich weiß, wie schwer es ist, auf Bundesebene mit der Volkspartei für Transparenz zu kämpfen, ist es fast lächerlich, dass die ÖVP sich traut, das Thema hier zu nehmen. Meiner Meinung nach haben in Österreich genau zwei Parteien einen Anspruch darauf, das überhaupt auf die Agenda zu setzen, weil sie es tatsächlich ernst nehmen. Wenn ich mir die Koalitionsverhandlungen vorstelle, glaube ich ja kaum, dass die NEOS und die SPÖ zusammengesessen sind und dann von der SPÖ 100 Vorschläge über Transparenz gekommen sind und die NEOS sich überlegt haben, welche sie nicht umsetzen wollen. So wird es ja nicht gewesen sein, sondern man sieht ja auch, wer da steht und in den letzten zehn Jahren dafür gekämpft hat - ich sage auch dazu, mit durchschnittlichem Erfolg dafür gekämpft hat. Ich weiß, wie unsere Leute im Bund dafür kämpfen, und ich weiß, wo überall die Blockade ist. Ich habe auch null Verständnis dafür, weil ich genau weiß, was alles damit zugeschüttet werden soll. 2014 - im Bund ist lange nichts weitergegangen. Jetzt ist es schwierig, wir haben Hoffnung, dass dort etwas weitergeht. Es schaffen ja alle Koalitionen, der größere und der kleine Partner, immer einzelne Punkte doch ein bisschen voranzuschieben. Der Vertrauensvorschuss gilt natürlich nicht ewig, aber es haben auch wir nur Teile von dem, was wir uns gewünscht haben, durchgesetzt. Ich hoffe, dass wir das auch auf Bundesebene zumindest immer zum Teil schaffen. Ich wünsche den NEOS, dass sie tatsächlich ein Stück weiterkommen in Bezug auf Transparenz im Haus. Jetzt könnte ich noch eine kurze Bilanz ziehen: Wir haben den Stadtrechnungshof - immerhin vom Kontrollamt zum Stadtrechnungshof. Natürlich, das waren auch alles kleine Entwicklungen, wir haben uns mehr gewünscht. Jetzt wünscht sich wieder jemand mehr, hoffentlich funktioniert das auch. Ich nehme ein Beispiel, bei dem ich mir mehr Transparenz sehr konkret vorstellen kann: Aktuell lesen wir in den Zeitungen rund um U2 und U5. Wir waren lange Koalitionspartner, wissen aber auch nicht viel mehr, als in der Zeitung steht, damit man ein Gefühl dafür kriegt. Die U2-U5-Verlängerung irgendwann einmal mit knapp unter 1 Milliarde, 950 Millionen EUR veranschlagt, damals noch zur Hälfte Bund, zur Hälfte Wien, allerdings nur für die erste Milliarde, nicht für die Restfinanzierung. Und jetzt wissen wir nicht, ob sie eher 1,2, 1,5 oder 1,6 kostet. Es schwirren alle möglichen Zahlen durch die Gegend. Wir als Opposition werden das nicht als Erste erfahren. Das sind aber die Informationen, die man braucht, um Politik zu machen, zumindest wenn man in Verantwortung ist. Es ist aber schwer genug, die Informationen zu bekommen, wenn man in der Regierung ist. Tucholsky hat einmal, glaube ich, gesagt: "Sie dachten, sie seien an der Macht, dabei waren sie nur an der Regierung." - So heißt das Zitat, das ich mir Anfang 2010 ganz groß aufgeschrieben gehabt habe, weil man aufpassen muss, zu glauben, wie viel Macht man tatsächlich hat. Ich wünsche aber tatsächlich den NEOS, dass sie im Bereich Transparenz das, was man als Opposition leichter fordern kann, zumindest wenigstens zum Teil auch in der Regierung umsetzen werden. Daran werden sie dann natürlich schon irgendwann gemessen, jetzt gilt aber einmal der Vertrauensvorschuss. Und weil es zwei Regierungspartner sind und es dort die Mehrheit braucht, wünsche ich auch der SPÖ einen Ruck, einen weiteren Ruck in Richtung noch mehr Transparenz, weil es das braucht. Ich sehe, wie schwer wir auf Bundesebene dafür kämpfen. Es sind momentan wenigstens nur vier Parteien in diese ganze Aktion involviert, weil sie es immerhin auf allen Ebenen ohne Freiheitliche versuchen können. Vielleicht bringen ja alle vier dort, wo sie zuständig sind, etwas weiter. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Vasold. Abg. Mag. Stefanie Vasold (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute meine erste Rede in diesem Haus zum Thema Transparenz halten darf. Anders als der Titel der Aktuellen Stunde vermuten lässt, und auch wenn man den Kolleginnen und Kollegen der ÖVP und den Freiheitlichen zuhört, ist dieses Thema für die rot-pinke Stadtregierung nämlich ein ganz essenzielles und hat einen besonders hohen Stellenwert. Allein im Koalitionsprogramm finden sich mehr als zwölf Seiten zum Thema Transparenz und Kontrolle mit einer Vielzahl an ganz konkreten Vorschlägen und Maßnahmen, die wir in den nächsten Jahren gemeinsam umsetzen werden. Zum Teil sind sie schon genannt, ich komme auf einige noch später zurück. Bevor es aber um die konkreten Projekte der Zukunft geht, sei mir auch der Hinweis erlaubt, dass wir diesen Weg nicht seit gestern gehen, auch nicht seit zwei Wochen, auch nicht seit drei Jahren, sondern heuer bereits zum zweiten Mal als transparenteste Gemeinde Österreichs ausgezeichnet wurden, und zwar nicht von irgendjemandem, sondern von Transparency International, der wohl renommiertesten Institution, die es in diesem Bereich gibt. Das heißt, wenn wir heute über Transparenz in Wien sprechen, dann ist einmal gesetzt, dass ganz viel, was in Wien seit Jahren selbstverständlich ist, in vielen Städten und Gemeinden in Österreich nicht der Fall ist. Da wollen wir anschließen. Wir geben uns nicht zufrieden. Es gibt Spielräume. Die Spielräume wollen wir nützen. Wir werden auch in diesem Bereich Fortschritt schreiben. Was also hat nun ganz konkret die Koalition vor, wenn es um Transparenz und Kontrolle geht? - Wir werden die Digitalisierung nützen, um den Parlamentarismus weiter zu stärken. Da geht es um Zugriffe auf Informationen, auf Berichte, auf Datenbanken, den Ausbau von DigiPol. Wir werden die Geschäftsordnungen des Gemeinderates und des Landtages im Hinblick auf Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit überarbeiten, und das noch 2021. Wir werden die Untersuchungskommissionenausschüsse stärken, nämlich in den Rechten der Minderheiten, in der Vorsitzbestellung, im Verfahrensrecht, in der Informationsordnung, aber auch in der Vertretung der Minderheiten, der Einladung von ZeugInnen, et cetera. Wir werden die Kontrollrechte des Stadtrechnungshofes stärken, nämlich in Hinblick auf die Verwendung der Parteienförderung. Wir werden eine eigene Wiener Ombudsstelle für Antikorruption errichten, die sowohl als Beratung und Service gedacht ist, aber auch als Anlaufstelle für Verdachtsmomente. Es soll eine EDV-unterstützte Whistleblower-Plattform geben in der Stadt, um Verdachtsfälle zu melden. Darüber hinaus gibt es vieles: Wir werden auch im Bereich der Förderungen und der städtebaulichen Verträge neue Transparenz betreffend die Richtlinien und auch die Berichtspflichten walten lassen. Und last but not least werden wir auch auf Ebene der Bezirke und der Bezirksvertretungen mit einer Reform der Geschäftsordnung ein Mehr an Beteiligung, Demokratie und Transparenz ermöglichen, von Ortsverhandlungen bis Berichtspflichten, von Livestream bis BürgerInnenfragestunden. All das finden Sie auch im Detail im Regierungsprogramm. Ich denke, da gibt es sehr gute Ansagen. Warum ist uns das jetzt wichtig? - Transparenz, Beteiligung, Kontrolle und die Bekämpfung der Korruption sind nicht nur Fragen der Gerechtigkeit und des sorgsamen Umgangs mit Steuermitteln, sondern sie sind die Grundlage für Demokratie und Teilhabe überhaupt. Korruption verursacht nämlich nicht nur finanziellen und wirtschaftlichen Schaden, Korruption führt letztlich zum Vertrauensverlust in die Politik und in die Verwaltung als Ganzes. Es kommt zur Abwendung von der Demokratie, und dagegen, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir mit aller Kraft und mit vollem Herzen antreten. Das werden wir in den nächsten Jahren gemeinsam mit NEOS tun. Es geht uns in dieser rot-pinken Stadtregierung darum, das Vertrauen der Menschen in die Politik zu stärken, statt weiter zu schwächen, es zu gewinnen, statt weiter zu verlieren, Beteiligung zu ermöglichen, statt politische Verdrossenheit zu erzeugen. Wir etablieren in Wien eine Kultur der Unbestechlichkeit, der Offenheit und der Transparenz, denn immer noch ist es unser Anspruch, alle Bereiche des Lebens mit Demokratie zu durchfluten. Wir freuen uns, wenn Sie diesen Weg mit uns gehen. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Maximilian Krauss. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ellensohn spricht über Transparenz und dass man mit den Freiheitlichen darüber nicht verhandeln kann und nicht verhandeln darf. Das ist doch eine gewisse Chuzpe, da in seiner Fraktion der mit Abstand intransparenteste Politiker der Wiener Stadtpolitik der letzten Jahre gewesen ist, nämlich Herr Chorherr, der als Planungssprecher unter dem Vorwurf der verschiedensten Unvereinbarkeiten steht und gegen den es Ermittlungen wegen Bestechlichkeit, wegen Korruption gibt, wo es Hausdurchsuchungen und dubiose Spenden gegeben hat. Und wenn dann genau von dieser Fraktion, die eigentlich den dubiosesten und mit Abstand intransparentesten Politiker der Wiener Kommunalpolitik der letzten Jahre beherbergt hat, solche Vorwürfe kommen, dann ist das nicht nur unglaubwürdig, sondern es richtet sich auch von selbst. Zum Kollegen von den NEOS, zum Abg. Konrad: Ich war froh, dass Sie sich heute in der Transparenzdebatte zu Wort gemeldet haben - ich weiß nicht, wo Sie gerade sind -, denn gestern bei der Fragestunde zum Thema Transparenz haben Sie sich bei der Zusatzfrage schnell wieder streichen lassen. Ich weiß nicht, ob Sie da hin- und hergerissen waren, einerseits wollten Sie vielleicht als Transparenzsprecher eine Frage an den Transparenzstadtrat stellen, aber weil er von der eigenen Fraktion ist und weil das, was im Regierungsübereinkommen steht, nicht schlüssig und nicht positiv ist, haben Sie die Frage zurückzogen. Oder Sie haben sich gedacht, Ihnen fällt gar nichts zu dem Thema ein, ich weiß es nicht. Ich sage nur, was die NEOS zum Thema Transparenz abliefern, ist von vorne bis hinten unseriös und peinlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie sind noch gar nicht lange im Amt und haben schon die unterschiedlichsten Versprechungen, die Sie im Vorfeld getätigt haben, über Bord geworfen. Wenn Sie und auch der Herr Vizebürgermeister persönlich in der Vergangenheit von einem unanständigen Förderproporz im Zusammenhang mit der Stadt Wien und mit den von der Stadt Wien geförderten Vereinen gesprochen haben, dann haben Sie da natürlich recht gehabt. Dass er allerdings jetzt, kaum ist er in der Regierung angekommen, bei diesen unanständigen Förderungen und bei dieser unanständigen Intransparenz mitmacht, das hätte ich mir persönlich von ihm nicht erwartet. Ich glaube, das hätten sich auch viele NEOS-Wähler nicht erwartet, dass man zwei Wochen nach Regierungseintritt schon die komischsten Förderungen von Okto TV, et cetera weiter durchwinkt, obwohl man es in der vergangenen Legislaturperiode massiv kritisiert hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die NEOS haben gerade im Transparenzbereich alle Versprechungen, die sie in der Vergangenheit gegeben haben, gebrochen, und das werden die Wählerinnen und Wähler nicht vergessen. Wir hatten in der vergangenen Periode auch einen eigenen Untersuchungsausschuss zum Thema dubiose Förderungen und zum Thema, wie die Stadt Wien mit gewissen Förderungen umgeht. Ich darf da auch den Herrn Vizebürgermeister zitieren, der noch am 4. Juni, also vor einem knappen halben Jahr gesagt hat: "Nach der starken Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes und der systematischen Schwärzung von Akten ist das ein neuerlicher Schlag ins Gesicht für alle, denen Transparenz und Kontrolle in Wien wichtig sind." Meine sehr geehrten Damen und Herren, damals hatte er recht. Das Problem ist nur, mittlerweile ist NEOS Teil der Intransparenz, Teil des Zudeckens und Teil des Systems der SPÖ in Wien geworden, und das ist schade. Die Umtriebe gehen ja weiter. Ich möchte da vielleicht zum Planungsausschuss kommen und ein aktuelles Beispiel beleuchten: Sie haben auch im Planungsausschuss äußert transparenzbefreit agiert. Vor Kurzem wurde ein Grundstücksverkauf an Private in Neuwaldegg durchgeführt und da gab es keine genaueren Erläuterungen dazu, sondern ganz im Gegenteil. Sie haben als NEOS sogar 2018 noch Wien eine Broschüre mit dem Titel "Immo-Sumpf in Wien endlich austrocknen" herausgegeben, und da hat auch Ihre damalige Obfrau, Frau Meinl-Reisinger, noch geschrieben: "Hartnäckig und unbestechlich hat NEOS Fälle des Machtmissbrauchs und der Freunderlwirtschaft aufgedeckt. Wir haben den Rechnungshof eingeschaltet, wir haben die Medien informiert, wir haben gegraben. Mein Fazit: Überall, wo die NEOS den Deckel aufgehoben und hineingeschaut haben, stinkt es im rot-grünen Wien." Meine sehr geehrten Damen und Herren, damals hatte Frau Meinl-Reisinger mit ihrer Analyse recht, das einzige Problem ist, dass die NEOS mittlerweile bei den Deckelzudeckern dabei sind. Mittlerweile sind sie im roten System in Wien angekommen, mittlerweile haben sie kein Problem mehr damit, bei all diesen Machenschaften mitzuspielen, denn sie haben ihr großes Ziel erreicht: Macht, sie sind in der Regierung - allein, ihre Werte haben sie dafür verraten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke fürs Desinfizieren. - Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber. Abg. Thomas Weber (NEOS): Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, wenn Sie eine Aktuelle Stunde mit dem Titel "Verpatzter Start der SPÖ-NEOS-Rückschrittskoalition. Das Land Wien braucht mehr Bürgernähe und Transparenz." einbringen, dann habe ich eine Neuigkeit für Sie. Die Neuigkeit lautet: Wenn die Österreichische Volkspartei einen Wortwitz bestehend aus Fortschritt und aus Rückschritt macht, dann kann dieser Wortwitz nur in die Hose gehen. Der Wortwitz kann deshalb nur in die Hose gehen, weil ich Sie daran erinnern möchte - und jetzt reden wir einmal über das Thema Rückschrittskoalition -, dass Sie auf Bundesebene mit Ihrem Koalitionspartner, den GRÜNEN, in einer Bundesregierung sind, die sich nicht zu den rückschrittlichen Entwicklungen, die es beispielsweise in vielen Ecken in Europa gibt, äußert. In Polen sind mittlerweile ein Drittel der Gemeinden LGBTIQ-freie Zonen, und Sie schaffen es nicht, sich zu Wort zu melden, oder zum Beispiel zum systematischen Menschenrechtsabbau in Ungarn, wo systematisch auf Ebene der Verfassung die Diskriminierung der Menschen der LGBTIQ-Community festgeschrieben wird. Und Sie bezeichnen die Wiener Koalition wirklich als Rückschrittskoalition?! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, auch an Sie, Herr Juraczka, ganz besonders, weil Sie schon sehr lange in der Politik sind, eine Quizfrage: Nennen Sie mir auch nur einen einzigen fortschrittlichen Ansatz in Ihrer Politik der letzten Jahrzehnte, die auch nur irgendeine rechtliche Gleichstellung für die LGBTIQ-Community in diesem Land erreicht hat! Diesen Fortschritt wird es nicht geben! Und Sie stellen sich hier wirklich her und reden von einer fortschrittlichen Politik und einer Fortschritts- oder Rückschrittskoalition. Da muss ich, entschuldigen Sie, nur darüber lachen. Die einzige Rückschrittskoalition, die es in Österreich gibt, ist die Rückschrittskoalition, wo Sie federführend in der Österreichischen Bundesregierung in Verantwortung sind. Nachdem Sie in Ihrer Aktuellen Stunde auch das Wort Bürgernähe angeführt haben und ich zum Thema Bürgernähe auch von Ihrer Seite noch wenig gehört habe, habe ich mir gedacht, ich möchte das Thema herausnehmen. Natürlich ist das Koalitionsprogramm von SPÖ und NEOS getränkt von dem Gedanken Bürgernähe, weil Bürgernähe natürlich auch eine innere Haltungsfrage ist. Diese innere Haltungsfrage der Bürgernähe zieht sich natürlich durch viele Seite in dem Koalitionspapier durch. Man muss es nur lesen, man muss sich nur damit beschäftigen. Zum Beispiel auf der Ebene der Bezirke, wo wir gesagt haben, es soll verbindliche Abstimmungen, verbindliche Befragungen in Bezirken geben. Es soll eine BürgerInnenfragestunde am Anfang von Bezirksvertretungen geben. Aber auch auf Wien-Ebene: Kompetenzzentrum Partizipation, grundsätzliche Öffentlichkeit des Petitionsausschusses oder die Weiterentwicklung des Petitionsgesetzes. Das sind alles Themen, die natürlich dazu führen, dass Politik noch bürgernäher wird und dass das Thema Bürgernähe natürlich auch in den Vordergrund rückt. Das würden Sie auch alles sehen, wenn Sie sich inhaltlich damit beschäftigten. Vielen Reden habe ich bis jetzt entnommen, dass Sie sich auf das Zählen von einzelnen Worten beschränken. Gut, das ist auch ein Zugang zu der Sache. Die Wienerinnen und Wiener kann und möchte ich einladen, sich selber ein Bild zu machen, selber im Koalitionsprogramm nachzulesen, das Koalitionsprogramm selber zu lesen. Zum Abschluss: Es ist es ja immer so, dass am Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht das Erzählte reichen, sondern das Erreichte zählen wird. Sie können sich sicher sein, dass Transparenz und Bürgernähe zwei ganz wichtige Zutaten der nächsten fünf Jahre unserer Koalitionsregierung, unserer Fortschrittskoalition in Wien sein werden. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Kickert. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer sehr spannend, zu sehen, welche Teile eines Titels aus der Aktuellen Stunde genommen werden, um dann als Aufhänger für eine Wortmeldung zu dienen. Ich möchte, ähnlich wie Kollege Weber, beim Wort Bürgernähe bleiben und zwei Bereiche mit einer Art Appell ansprechen. Dies einfach deswegen, weil es mir immer schon und immer noch um die Sache geht und weniger um die Profilierung. Das mag in der Opposition vielleicht nicht gerade, wie soll ich sagen, einträglich sein, man wird wahrscheinlich nicht gesehen, nichtsdestotrotz bleibe ich einstweilen bei meiner Linie, wahrscheinlich deswegen, weil ich es gar nicht anders besser kann. Es liegen mir zwei Dinge in Sachen BürgerInnennähe wirklich am Herzen, auch deswegen, weil es langjährige Projekte sind. Das eine sind die Videoaufnahmen, die von unseren Sitzungen gemacht werden. Wir können jetzt auf beiden Bildschirmen verfolgen, was auch die TeilnehmerInnen im Livestream sehen können, soferne die Übertragung funktioniert. Immer wieder funktioniert sie nicht. Es ist ein lästiges, aber immer noch nicht behobenes Problem und mein erster Appell geht dahin, dass dieses Problem bitte gelöst werden sollte. Es kann doch nicht sein, dass eine Stadt wie Wien, die zum zweiten Mal von Transparency International als die in Österreich transparenteste Stadt prämiert wird, das nicht hinbringt. (Zwischenruf.) - Herr Wölbitsch, Sie haben bereits geredet, ich glaube, das, was Sie zu sagen hatten, haben alle gehört. Wenn Sie immer noch etwas sagen wollen, melden Sie sich ein anderes Mal zu Wort. Bei dieser Liveübertragung wird immer noch ein völlig unattraktiver Bildausschnitt gewählt. Wir alle können uns davon überzeugen, wir alle wissen das, wir alle haben das schon seit Jahren kritisiert, trotzdem wird da nichts gemacht. Zweiter Teil meines Appells in Sachen Video on Demand aus den Gemeinderatssitzungen und den Landtagssitzungen: Bitte, bringen Sie diesen Standard der Übertragungen auf ein Level, das 2020 beziehungsweise 2021 gerecht wird. Ich weiß, dass das ein mühsamer Prozess ist, ich habe lang daran gearbeitet, dass es überhaupt zu Video on Demand kommt. Das Zweite, was mir wirklich sehr wichtig ist, ist die häufigere Anwendung der Methode des BürgerInnenrats. Im Koalitionsabkommen steht, ein BürgerInnenrat wird in den nächsten Jahren als Methode erprobt. Ich möchte dazu einfach sagen, sogar Wien hat diese Methode bereits angewandt, vor Ewigkeiten, 2013 war das bereits, in der Entwicklung des STEP. BürgerInnenräte müssen also als Methode nicht erprobt werden. Sehr geehrte SPÖ und auch sehr geehrte VertreterInnen der NEOS, es ist bereits erprobt, in Wien, in anderen Bundesländern. Bitte setzen Sie diese Methode ein, denn es ist Standard und wir erreichen diesen Standard immer noch nicht, wir sind da leider nicht fortschrittlich. Mein zweiter Appell, wieder in die Richtung des Klimarates: Ich glaube, dass die Entwicklung des Klimas, die Klimakrise und die Notwendigkeit, politisch darauf zu antworten, tatsächlich bedingt, dass wir einen Großteil der Bevölkerung von der Alternativlosigkeit bestimmter Schritte überzeugen müssen, sie mitnehmen müssen. Daher ist der BürgerInnenrat in Zusammenarbeit mit den anderen drei Boards des Klimarates aus meiner Sicht unabdingbar. Nachdem Sie den Antrag in der letzten Sitzung abgelehnt haben, begnüge ich mich mit einem Appell und der Überzeugung, dass wir dieses Instrument und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger über die drei Personen im sogenannten Sounding Board hinaus dringend brauchen werden. Daher: Klimarat ohne BürgerInnenrat wird wahrscheinlich nicht erfolgreich sein, setzen Sie ihn bitte ein! - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau StRin Arnoldner. StRin Mag. Bernadette Arnoldner: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Wienerinnen und Wiener, auch zu Hause vor dem Fernseher! Grüß Gott, Herr Bürgermeister! Die anderen Landesräte sind aktuell leider nicht da. Wir sind uns einig und wir haben es an der Emotion gesehen, Transparenz ist ein essenzieller Bestandteil der Demokratie und es ist nicht ein Kann, es ist ein Muss. Jede Bürgerin und jeder Bürger haben das Recht auf Offenheit in alle Belangen der Politik. Nur so können wir auch wirklich das Vertrauen der Menschen in dieser Stadt der Politik gegenüber erhalten und auch ausbauen. Aktuell gibt es aber in Sachen Transparenz wirklich große Lücken und sehr viele Chancen zur Verbesserung. Es gibt zwar ein Ressort, bei dem der Name Transparenz beinhaltet ist, aktuell ist es aber leider wirklich nur am Türschild oben. Aus diesem Grund fordern wir ein umfangreiches Transparenzpaket. Mein Kollege Markus Wölbitsch hat schon begonnen, die ersten fünf Punkte aufzuzählen, ich darf Ihnen jetzt die nächsten fünf Punkte erläutern, wie wir diese Stadt transparenter machen wollen und auch verbessern können. Lassen Sie mich mit der Stadtplanung beginnen! Bei Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen ist es nämlich dringend notwendig, dass die gesamten Akte der Verfahren öffentlich zugänglich sind, und damit meine ich, wirklich inklusive den Stellungsnahmen, den Gutachten und sonstigen relevanten Unterlagen. Es ist der Öffentlichkeit oft überhaupt nicht nachvollziehbar, warum es zu einer Änderung im Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan kommt und ja, wenn es jetzt zusätzliche Akte bei Umwidmungen gibt, kann man erst dann ein Bild vervollständigen. Auch uns als Opposition fehlen ganz oft Begleitakte, die wir dann viel zu spät, nämlich erst im Ausschuss, bekommen und der Öffentlichkeit bleiben Sie überhaupt verborgen. Zur Stadtplanung möchte ich die städtebaulichen Verträge erläutern, da gilt nämlich das Gleiche: Es gibt zwar einen Leitfaden und einen Kriterienkatalog im Regierungsprogramm, aber wie dieser Katalog jetzt ausschaut, das ist uns leider noch völlig unklar. Städtebauliche Verträge brauchen klar definierte Rahmenbedingungen und die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit in die gesamten Verträge. Der nächste Punkt, der siebente Punkt, betrifft die Gemeindewohnungen: Diese stellen einen sehr wichtigen Teil des Wohnungsangebotes in Wien dar. Es gibt 1.800 Wohnhausanlagen, es leben eine halbe Million Menschen dort. Es betrifft wirklich sehr, sehr viele. Und ja, was ist jetzt, wenn eine Wienerin und ein Wiener um eine Gemeindewohnung ansuchen? - Dann haben sie nämlich das Gefühl, an einem Glücksspiel teilzunehmen. Sie wissen nicht, wie lange oder warum sie jetzt auf eine passende Gemeindewohnung warten und haben überhaupt keine Planungssicherheit. Wir fordern da wirklich von Wiener Wohnen, dass es ein transparentes Wartelistenmanagement gibt. Nächster, achter Punkt aus unserem Transparenzpaket - das gilt jetzt für Kunst- und Kulturschaffende -: Auch da das gleiche Spiel. Wenn man um eine Förderung ansucht, hat man das Gefühl, an einer Lotterie teilzunehmen. Es gibt zwar einen Leitfaden von der MA 7, aber der ist rechtlich nicht verbindlich. Man kann sich zwar orientieren, aber man kann sich nicht darauf verlassen. Wien ist sogar das einzige Bundesland, das kein Kulturförderungsgesetz hat. Kunst- und Kulturschaffende brauchen das aber ganz dringend, um ihre Visionen verwirklichen zu können. Wir brauchen auch Ziele, um die Erhaltung und den Ausbau des Kulturstandortes definieren zu können. Und Zielsetzung und Planbarkeit sind überhaupt das Um und Auf, dass eine Stadt vorankommen kann. Beim neunten Punkt, den ich ansprechen möchte, geht es um die Förderentscheidung, also eine Fördervergabe durch die Jurys, Beiräte und Kuratorien. Das ist ganz oft in Kulturgremien der Fall, da entscheiden nämlich die Gremien hinter verschlossenen Türen, warum jetzt ein Förderansuchen vergeben wird oder nicht. Also auch da sind die Antragsteller völlig im Ungewissen, wissen nicht, warum sie jetzt eine Förderung bekommen, warum sie die nicht bekommen. Wir fordern, dass auch da die Planbarkeit gegeben ist, dass die Antragsteller wissen, warum sie es bekommen, dass das veröffentlicht wird. Wir wollen auch wissen, warum es zu Abweichungen bei der Jury kommt, also das muss öffentlich gemacht werden. Das ist bitte ganz einfach über eine Website lösbar, also auch da unser Appell. Ich habe vorhin über Ziele und Planbarkeit gesprochen, da spreche ich aus meiner 15-jährigen persönlichen Erfahrung in der Privatwirtschaft: Erfolge von Maßnahmen müssen messbar gemacht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, das vermissen wir bei den mehrjährig vergebenen Förderungen komplett. Zusagen müssen an konkrete Zielvereinbarungen mit Kennzahlen gekoppelt werden, und diese müssen veröffentlicht werden. Wenn man so ein Ziel nicht erreicht, dann muss es auch eine Konsequenz, einen Förderstopp geben. Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Wien muss transparenter werden. Lassen Sie uns das gemeinsam in Angriff nehmen, nur so schaffen wir auch wirklich das Vertrauen, die Sicherheit und die Planbarkeit. Geschätzte Landesregierung, Wien hat doch nichts zu verbergen! Zeigen Sie uns, dass es eine moderne Stadt ist die in puncto Transparenz im 21. Jahrhundert angekommen ist. - Herzlichen Dank! Bleiben Sie gesund und an dieser Stelle auch von mir ein frohes Weihnachtsfest. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Bozatemur. Bitte. Abg. Aslihan Bozatemur (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor dem Livestream! Ich freue mich, heute erstmals vor Ihnen sprechen zu dürfen, und noch dazu zu einem Thema, das sehr stark in der DNA der Sozialdemokratie verankert ist, ein wesentlicher Bestandteil der SPÖ ist und auch schon immer war, und jetzt auch ein wichtiger Teil der Fortschrittskoalition ist, nämlich BürgerInnenbeteiligung, BürgerInnennähe und Partizipation. Das ist nicht nur künftig ein großes Thema für uns, das wissen alle, die das Abkommen der Fortschrittskoalition gelesen haben, sondern es war auch immer ein großes Anliegen. Es gibt kein Bundesland, das in den letzten Jahren so viele Volksbefragungen durchgeführt hat, wie Wien. Auch in den Bezirken haben sich verschiedene Formen von BürgerInnenbefragungen und Partizipationsmodellen entwickelt. BürgerInnenbeteiligung bei der Gestaltung des Wohnumfeldes ist seit den 70er Jahren in Wien in verschiedensten Formen ausgeprägte Praxis. Seit einigen Jahren werden auch verschiedene Modelle partizipativer Bezirksbudgets erprobt. Erst vor wenigen Jahren hat der Wiener Gemeinderat einen Masterplan Partizipation verabschiedet, der ja übrigens auch mit der Aktion 21 im Vorfeld diskutiert wurde. Heute wurden in Wien erfolgreich neue Modelle der Beteiligung junger Menschen erprobt wie die "Werkstadt Junges Wien". Über 22.500 Kinder und Jugendliche haben sich beteiligt und die Ergebnisse wurden in Form der Wiener Kinder- und Jugendstrategie beschlossen, unter anderem ein Kinder- und Jugendbudget sowie auch die Verankerung eines Kinder- und Jugendparlaments. Das ist nur ein kleiner Auszug, um Ihnen zu zeigen, was wir bisher gemacht haben. Diesen Erfolgsweg bauen wir in der Fortschrittskoalition weiter aus. Wir wollen die Menschen motivieren, aktiv an der Gestaltung ihrer Stadt nach ihren Bedürfnissen mitzuarbeiten. Zum Beispiel bauen wir das Online-Angebot für die Menschen aus, damit sie selbst mitgestalten können, damit wir auch die Bürgerinnen und Bürger erreichen, die bisher sonst schwer den Zugang gehabt haben. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen den gleichen Zugang und die gleichen Chancen auf Mitbestimmung haben. Das kann bedeuten, im Grätzl Kultur-Events mitzubestimmen oder im Bezirk generell bei Projekten mitzuarbeiten. Dabei geht es einerseits um Beteiligungsmöglichkeiten für BewohnerInnen des Bezirkes, aber wir wollen auch Mechanismen für Menschen, die in diesen Bezirken arbeiten und auch ganz andere Bedürfnisse haben, entwickeln. Ein weiterer Punkt ist die Entwicklung der inklusiven Teilhabe und Mitsprachemöglichkeit für die Wienerinnen und Wiener, dabei gibt es eine Vielzahl an Modellen, wie zum Beispiel 1 Million EUR für ein partizipatives Kinder- und Jugendbudget, das Budget für Bildungsgrätzl sowie auch der verstärkte Einsatz von BürgerInnenräten. Beteiligungsformen, die direkt an der unmittelbaren Lebensrealität der Wienerinnen und Wiener ansetzen, sollen gezielt in Kooperationen mit den bestehenden Institutionen und Initiativen vor Ort gefördert werden, dabei meine ich die Kooperation mit zum Beispiel Wohnpartnern, mit Nachbarschaftszentren, mit Gebietsbetreuungen, mit Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Pensionistentreffs. Des Weiteren soll das freiwillige Engagement der Menschen gezielt gefördert werden, deshalb sollen zum Beispiel Info-Stände für Spenden- und Mitgliederwerbung möglichst unbürokratisch genehmigt werden. Wien ist Best Practice der Demokratie in Europa, und Sie sehen, das gemeinsame Gestalten war und ist uns ein wichtiges Anliegen. Egal, ob es sich um Bezirksideen handelt, um Grätzlprojekte, Sportparks oder Kultur-Events, wir wollen mit allen Menschen in dieser Stadt - unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Hautfarbe oder ihrer Religionszugehörigkeit - zusammenarbeiten, denn das Miteinander geht uns alle an. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die Aktuelle Stunde ist somit beendet. Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde der Antrag schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisung erfolgte wie beantragt. Die Abgeordneten Wagner, Mörk, Deutsch, Florianschütz, Gara, Konrad haben am 25. November 2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien, Wiener Mindestsicherungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 38/2010, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien, Nr. 54/2020 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Auer-Stüger, Hursky, Taucher und Gara haben am 27. November 2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994, 54. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, 60. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, 13. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995, 37. Novelle zur Pensionsordnung 1995, das Wiener Bezügegesetz 1995, 17. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995 und das Gesetz, LGBl. Nr. 29/2020, Covid-19-Dienstrechts-Novelle, geändert werden, 3. Dienstrechts-Novelle 2020, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Abrahamczik, Berger-Krotsch, Florianschütz, Gremel, Gara haben am 27. November 2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 2, 3, 4, 5 und 1 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Hacker. - Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur Vorlage. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Seidl. Bitte. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Ja, vielleicht gleich zu Beginn: Wir werden dieser Änderung, so wie im Ausschuss bereits angekündigt, zustimmen, nichtsdestotrotz, gerade wenn es um die Wiener Mindestsicherung geht, gibt's einiges zu tun. Auch im Koalitionsabkommen - ich glaube, auf Seite 171 - ist da diesbezüglich ganz kurz etwas angekündigt worden, nichts Konkretes. Wir alle wissen, dass wir da sehr, sehr viel zu tun haben. Es ist noch immer so, dass seit 1.1.2020 es ja so sein sollte, dass das Bundesgesetz umgesetzt werden sollte, auch in Wien, dem ist ja noch immer nicht so. Jetzt haben wir heute den 17. Dezember, ich bin gespannt, wann wir dann so weit sein werden. Wir werden unter Garantie im Jahr 2021 diesbezüglich noch sehr, sehr viel Möglichkeiten haben, darüber weiterzusprechen, aber was mir jetzt aufgefallen ist, was eigentlich ganz komisch ist und was ich überhaupt noch nie erlebt habe: Da bringt die Regierungskoalition eine Änderung zum Gesetz ein, und der neue Koalitionspartner redet anscheinend gar nicht dazu. Also das ist auch etwas, das sage ich jetzt ganz ehrlich, ich bin der Letzte, der die GRÜNEN verteidigt, aber das hätte es unter den GRÜNEN nicht gegeben. Dass keinem NEOS-Abgeordneten zumindest irgendetwas zum Wiener Mindestsicherungsgesetz einfällt, das heißt, es schaut für die Zukunft nicht sehr gut aus, denn ich glaube, oder ich weiß, dass wir da ja einiges zu tun haben. Die Wiener Mindestsicherung kostet uns Jahr für Jahr, ich habe es letzte Woche gesagt, derzeit aktuell 700 Millionen EUR, die Zahlen werden steigen, das wissen wir auch. Ende der Legislaturperiode werden wir 3 bis 4 Milliarden EUR nur allein für die Mindestsicherung ausgegeben haben. Über 55 Prozent der Bezieher haben keine österreichische Staatsbürgerschaft. Da ist es dann schon spannend, wenn ich zumindest zwei Anträge lese, die heute ja eingebracht werden. Ich nehme an, mein Kollege von den GRÜNEN, der jetzt nach mir sprechen wird, wird einen Antrag einbringen, wozu ich nur kurz die Überschrift kundtun möchte: Keine Kürzung von Geldleistungen bei der Wiener Mindestsicherung. Also das ist genau die Art ad 1) einmal, was wir nicht wollen und es ist auch genau das, was so eigentlich nicht im Bundesgesetz steht. Dann gibt's einen zweiten Antrag der ÖVP, dem werden wir zustimmen, das ist die Umsetzung des Ausführungsgesetzes der Sozialhilfe Neu. Natürlich muss man dem zustimmen, aber er geht natürlich nicht weit genug. Es ist doch so, dass die ÖVP aktuell den Bundeskanzler stellt, in der Regierung gibt's auch einen Sozialminister, wir wissen zwar, dass er nicht von der ÖVP, sondern von den GRÜNEN ist, nichtsdestotrotz könnten wir zumindest den ehemaligen Volksschullehrer vielleicht doch einmal ersuchen oder dem ein bisschen Nachdruck verleihen, dass er auf die Länder einwirkt, das aktuell gültige Bundesgesetz auch in den Ländern umzusetzen, was - wie gesagt - in Wien heute nicht der Fall ist. Aus dem Grund, meine Damen und Herren, möchte ich schon zum Schluss kommen und unseren Antrag einbringen, der Ihnen ja bekannt ist, der an sich ähnlich wie jener der ÖVP ist, allerdings viel, viel weitergehend. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrages beantragt. Ich würde mich freuen, wenn diesem Antrag, der wie gesagt den bundesgesetzlichen Bestimmungen entspricht, zugestimmt würde, meine Damen und Herren. - Herzlichen Dank. Auf diesem Weg auch von mir schöne Weihnachten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Berner. Bitte. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren via Livestream! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Lieber StR Peter Hacker! Es ist mir eine Freude, dass ihr, liebe SPÖ und auch die NEOS, diesen Antrag zur Änderung des Mindestsicherungsgesetzes heute eingebracht habt. Es zeigt, dass Sie, StR Hacker, doch noch Vernunft über Taktik gestellt haben. - Danke dafür! Es ist ein Grund zum Feiern, zum Anstoßen hier herinnen, natürlich bitte mit einem Wasserglas. Und warum dieses Fest? - Weil es doch recht lange gedauert hat, bis Sie, StR Hacker, sich mit der Idee anfreunden konnten, dass die Corona-Hilfe auch den Ärmsten zu Gute kommen soll. Um welche Ärmsten geht's da? - Es geht um die, die so wenig Arbeitslose bekommen, dass sie darauf angewiesen sind, diese geringe Arbeitslose aus der Unterstützung der Mindestsicherung aufzubessern, damit sie dann auf die 917 EUR im Monat kommen. Damit werden sie nicht reich werden, aber es wird hoffentlich zum Überleben reichen. Im Moment, ich habe mir gerade die Zahlen angeschaut, sind es 70 Prozent der Mindestsicherungsbezieher, 70 Prozent sind Menschen, die Ergänzungsleistungen bekommen. Nur damit wir wissen, worüber wir hier reden. Ich erinnere mich noch, wie wir im vergangenen Jahr, also im Mai, das heißt, nach dem ersten Lockdown, wir - ich meine mich und StR Peter Hacker - gemeinsam nach dem ersten Lockdown in den Schulungsräumen des AMS in TownTown die aktuellen Zahlen aus der Mindestsicherung präsentiert haben. Kurz gesagt, bis Jänner 2020 sind die Zahlen kontinuierlich zurückgegangen, zum Glück, das ist ein gutes Zeichen für die Stadt. Der Lockdown war anfangs in den Zahlen noch nicht sichtbar, viele Menschen, das wissen wir eh, waren damals in Kurzarbeit oder haben ihren Job noch behalten können. Es war aber damals schon sichtbar, dass die durch Corona ausgelöste Wirtschaftskrise besonders die Jungen trifft. Die Jungen finden schwerer eine Ausbildung, weil Unternehmen jetzt in dieser wirtschaftlichen Lage keine zusätzlichen Herausforderungen brauchen und auch nicht tragen können. Es ist für Junge genau aus dem gleichen Grund schwieriger, eingestellt zu werden. Für die Mindestsicherung heißt das, dass wir noch die nächsten Monate, wenn nicht Jahre davon ausgehen müssen, dass mehr Menschen auf Mindestsicherung angewiesen sein werden. Diese Leute, die arbeiten wollen, die Perspektiven suchen, dürfen nicht dadurch bestraft werden, dass durch Corona die wirtschaftliche Situation in Österreich und auch weltweit sehr schwierig geworden ist. Es ist ein Zeichen der Solidarität, dass wir in schwierigen Zeiten, in denen weniger Jobs da sind, diese Leute unterstützen, und zwar sollen sie, wie alle anderen auch, von der speziellen Corona-Arbeitslosenunterstützung profitieren können. Warum auch nicht? Das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz beziehungsweise die Novelle ermöglicht, dass die kurzfristige Ausnahme, die wir nach dem langen Ringen mit der letzten Novelle im Herbst vereinbaren konnten, die schon im Frühjahr geendet hätte, verlängert wird. Das halte ich wirklich für eine großartige Sache. Die Corona- Arbeitslosenunterstützung darf weiterhin nicht von der Mindestsicherung abgerechnet werden. Wer diese Corona- Unterstützung bekommt, bekommt seine Mindestsicherung nach wie vor, und das ist gut so. Ich freue mich, dass da die Vernunft und Solidarität über die Taktik gestellt werden konnten. Über die Taktik der SPÖ, alle Bundesmaßnahmen - sogar die Unterstützung für Arbeitslose - als nichtig und sinnlos hinzustellen, ja, es kann immer noch besser sein, dafür werden wir uns auch immer einsetzen. Diesen Gesetzentwurf nehme ich als Zeichen, dass Sie jetzt auch in Wien bereit sind, die großen Herausforderungen durch Corona gemeinsam zu stemmen. Deshalb finde ich, wir können jetzt feiern: feiern, dass wir im Fall großer Krisen gemeinsam arbeiten, über alle Ideologien und Parteigrenzen hinweg, feiern, dass wir solidarisch gegenüber denen sind, die am meisten unter der Corona-Krise leiden, feiern, dass mehr Menschen ein wenig Entlastung im Alltag finden. Corona-mäßig passt dazu, wenn wir mit einem Glas Wasser anstimmen. Wir werden dem Antrag natürlich zustimmen. - Herzlichen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Desinfizieren bitte. - Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Korosec. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns inklusive der heutigen Sitzung zum vierten Mal in einer Debatte über das Wiener Mindestsicherungsgesetz und jedes Mal handelt es sich um durch Covid bedingte Anpassungen. Wir haben natürlich als konstruktive Oppositionspartei bisher zugestimmt und wir werden selbstverständlich auch heute zustimmen, es handelt sich um die Erweiterung von temporären Bestimmungen hinsichtlich der längeren Gültigkeit von Daten und Bescheiden sowie einer allgemeinen Anrechnungsausnahme. Wir bekennen uns als neue Volkspartei natürlich auch zur Mindestsicherung, das Mindestsicherungsgesetz ist uns als letztes soziales Mittel wichtig. Gerade während der Covid-Krise wird es natürlich eine stärkere Beanspruchung geben, die es natürlich auch abzufedern gilt. Ich gebe Ihnen völlig recht, Frau Kollegin Berner, es ist natürlich selbstverständlich, in einer Zeit, in der es schwierig ist, ist eben die Mindestsicherung dafür da, um auszuhelfen. Dennoch, und das kann ich natürlich nicht so hinnehmen, daher sehe ich das nicht so zu feiern, denn es hätte bereits mit 1.1.2020 zu einer Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes kommen müssen. Die Stadt Wien hat sieben Monate Zeit für ein verfassungskonformes Ausführungsgesetz gehabt, Wien ist da allerdings noch immer säumig und begeht damit einen Verfassungsbruch. Wenn man sich das neue Regierungsprogramm ansieht, dann wird sich offenbar auch daran nichts ändern. Auch wenn wir heute gerade im Bereich der Volkswirtschaft zu diskutieren haben - Sie wissen, ich war Volksanwältin, habe daher nach wie vor sozusagen eine besondere Zuneigung und Verbundenheit zur Volkswirtschaft -, so wird von der Volksanwaltschaft da auch ganz klar gesagt, dass es ein Verfassungsbruch ist. Das ist nicht wegzudiskutieren, und es ist mir eigentlich unverständlich, Herr Landesrat, dass Sie das so akzeptieren und so hinnehmen. Die Verfassung, meine Damen und Herren, ist die Grundlage des politischen Handelns, die Verfassung steht in der Hierarchie des Rechts ganz oben und die Verfassung ist ein ganz, ganz wesentliches Kriterium einer Demokratie. Durch dieses Nichthandeln wird es mit Füßen getreten, das ist mehr als bedenklich und dieses Verhalten ist mehr als zu kritisieren. Auch ich bin sehr verwundert, dass von den NEOS, einer Partei, die in Wien in der Regierung ist, die eigentlich sonst bei jeder Gelegenheit die Verfassung schützen will, was natürlich grundsätzlich auch sinnvoll ist, heute alle schweigen. Das ist ein bedenkliches Zeichen für die Zukunft dieser Regierung. Mein Folgeredner wird darauf dann noch besonders eingehen. Meine Damen und Herren, wir haben in dieser Stadt ein sehr stabiles Sozialsystem. Die Wienerinnen und alle Österreicherinnen und Österreicher haben über die letzten Jahre und Jahrzehnte dieses System durch harte Arbeit aufgebaut und finanziert. Zum Glück haben wir ein stabiles System für all jene, die sich nicht mehr selbst helfen können. Die Covid-Pandemie war und ist natürlich in erster Linie eine Gesundheitskrise, aber sehr dicht dahinter folgen natürlich die wirtschaftliche und die soziale Krise, und somit wird die Sozialhilfe bestimmt stärker beansprucht werden müssen. Die entscheidende Frage in der Krise ist natürlich, inwiefern dieses System in der jetzigen Form den Herausforderungen der Krise gerecht werden kann. Denn unser Ziel liegt eindeutig darin, dass das jetzige System gerechter wird. Insgesamt debattieren wir dieses Thema ja bereits seit der Soziallandesrätin Wehsely, und aus unserer Sicht ist es das - nämlich gerecht - jedenfalls nicht. Das war ja auch der Grund, dass die ehemalige Bundesregierung diese Änderungen eingeleitet hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, da hat man sich ja etwas dabei gedacht. Seit 2010 ist die Zahl der Mindestsicherungsbezieher um über 60 Prozent gestiegen, jetzt etwas gefallen und jetzt wird es natürlich weiter steigen. Die Ausgaben für die Mindestsicherung sind um 120 Prozent gestiegen. 2019 gab Wien täglich 1,8 Millionen EUR für die Mindestsicherung aus. Es leben in Wien 60 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher Österreichs, obwohl Wien nur 20 Prozent der Einwohner Österreichs hat. Sehr geehrte Damen und Herren, das sind einfach nur die Fakten, und diese Fakten sprechen für sich. Und ja, der Verfassungsgerichtshof hat Teile des Grundsatzgesetzes vor rund einem Jahr gehoben, aber der beträchtliche Teil ist weiterhin in Geltung. Der Zweck der Reform war folgender: Dass weniger Personen in das Sozialsystem zuwandern, dass es wirklich nur jenen Menschen zu Gute kommt, die diese Hilfe auch wirklich brauchen. Gleichzeitig soll es auch besonders vulnerablen Gruppen - wie Menschen mit Behinderung, alle AlleinerzieherInnen - Vorteile bringen, oder auch das Schonvermögen sollte generell erhöht werden. Was Wien da allerdings betreibt, ich sage es noch einmal, ist ein reiner und ein bewusster Verfassungsbruch. Wir respektieren die Verfassung zu 100 Prozent und stehen für echte Reformen. Wir wollen keine Abhängigkeiten schaffen, sondern mit dieser Novelle Unabhängigkeiten ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen für ein gerechtes soziales Netz, das jenen hilft, die Hilfe brauchen, und wir stehen zu einer Mindestsicherung, die den Betroffenen als Sprungbrett hilft. Das Sprungbrett ist nämlich notwendig und wichtig und wird in den nächsten Monaten und vielleicht Jahren noch wichtiger sein. Insbesondere stehen wir aber zu den demokratischen Werten und Prinzipien in unserem Land und in unserer Stadt, daher fordern wir Sie auf, dieses antidemokratische Verhalten zu beenden. Herr Soziallandesrat, beenden Sie diesen Verfassungsbruch und setzen Sie das Sozialhilfe- Grundsatzgesetz um. Daher bringe ich auch einen Antrag ein, ja, zu dem ich die sofortige Abstimmung betreffend Umsetzung Ausführungsgesetz Sozialhilfe erwarte. Meine Damen und Herren, auch ich darf Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest wünschen, alles Gute für das Neue Jahr und vor allem: Bleiben Sie gesund! Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Florianschütz. - Frau Abgeordnete, dürfte ich den Antrag haben? Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ): Sehr geehrter Her Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren via Livestream und an den Bildschirmen! Frau Abg. Korosec ist eine weise Frau, sie hat darauf hingewiesen, dass ich auf ihre Wortmeldung Bezug nehmen werde. Das ist eine self-fulfilling prophecy, denn der Inhalt macht es notwendig. Na ja, manchmal ist es so, dass man für eine Rede gar nichts vorbereiten muss, man muss nur den VorrednerInnen zuhorchen, dann hat man schon Stoff genug. Aber zuerst zum Gesetz: Meine Damen und Herren, das Gesetz, das hier vorliegt, ist eine Notwendigkeit. Es ist deshalb notwendig, weil wir damit sicherstellen, dass nicht jener Zustand eintritt, dass der durch Covid-19 erzeugte besondere Bedarf für Menschen, die nicht in die Kriterien der Bedarfsorientierten Mindestsicherung hineingerechnet werden, auf der einen Seite eine Förderung bekommen, die aber auf der anderen Seite bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Abzug gebracht wird. Ich habe adjustiert, dass ungefähr alle Redner in dem Haus dafür gewesen sind, und das finde ich auch gut. Zur Materie an sich: Auf Grund eines Erfolges der Sozialdemokratischen Fraktion im Nationalrat ist es gelungen, bestimmte Teile des höchst unsozialen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes des Bundes zu Fall zu bringen. Nicht alle, aber wesentliche Hürden sind geblieben, die Benachteiligung von Mehrpersonenfamilien, die Benachteiligung von subsidiär Schutzberechtigten. Ich denke, dass es eine politische Aufgabe sein wird, diese Ungerechtigkeiten zu bekämpfen, und da habe ich eine gewisse Hoffnung und setzte sowieso auf unseren Koalitionspartner, aber auch auf die GRÜNEN, die ja auf Bundesebene einen Beitrag leisten können, um da Verbesserungen herbeizuführen. Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Korosec, weil Sie da Krokodilstränen über die Frage der Verfassung und Verfassungskonformität vergossen haben: Ich bin ja in Vertretung des Bürgermeisters der Vertreter der Stadt Wien im Ausschuss der Regionen. Dort treffe ich gelegentlich den Herrn Landeshauptmann von Tirol. Ich werde Kollegen Platter ausrichten, dass Sie ihm ausrichten lassen, dass er sich beim Tiroler Sozialhilfegesetz am Riemen reißen soll, denn Tirol hat eine ähnliche Herangehensweise - wie auch Vorarlberg, also insgesamt sechs andere Bundesländer - in der Frage, wie man mit der Mindestsicherung umgeht, und hat die soziale Bundeslinie noch nicht umgesetzt. Das heißt, wir finden uns in guter Gesellschaft. Wie gesagt, Herrn Platter werde ich das ausrichten. Eines möchte ich Ihnen schon sagen, wenn wir dauernd von Verfassungsbruch reden: Den Verfassungsbruch beziehungsweise die Verfassungswidrigkeit erkenne ich momentan serienweise in Regelungen des Bundes, es ist ja jedes zweite Gesetz aufgehoben. Und verkennen Sie mein Bekenntnis zur Bundesverfassung nicht, ganz im Gegenteil, es gibt ja kaum einen, der mehr zur Bundesverfassung steht wie ich. Das kann ich aber auch von Ihnen erwarten, darum bin ich manchmal von Ihnen enttäuscht und deprimiert, dass Sie es sich immer so drehen, wie Sie es brauchen. Apropos brauchen: Meine Damen und Herren, unsere Herangehensweise an die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist, dass wir uns überlegen, und dafür bin ich Ihnen auch sehr dankbar, Herr Landesrat, was die Menschen brauchen. Was brauchen die Menschen, um ein würdiges, gutes Leben führen zu können? Ihre Herangehensweise ist: Was steht maximal zu? - Immer weniger, immer weniger, immer weniger, immer weniger, und das ist halt grauslich. Meine Damen und Herren, Politik wird in Bildern gemacht. In Ihrem Bild sehe ich die armen Menschen in einem endlos langen Zug über die Straße gehen, und Sie stehen am Straßenrand und überlegen sich, wie man ihnen die Schuhe wegnehmen kann. Das ist elend! Das ist elend, meine Damen und Herren, aber ich will es auf Grund der Dauer der Rede nicht auf die Spitze treiben. Ich weise Sie nur darauf hin, dass ja bekanntlich das Bessere der Feind des Guten ist, demzufolge ist einer der zentralen Bestandteile des Regierungsprogramms die Schaffung einer Richtwertekommission. In dieser Richtwertekommission werden wir uns natürlich evaluieren und anschauen, wie wir denn die Fürsorge und die Hilfe für die schwachen Menschen in unserer Stadt, in unserer Gesellschaft regelmäßig und ständig verbessern werden. Herr Landesrat, Sie wissen, Sie können sich auf uns verlassen, dass wir, meine Fraktion, die Fraktion der NEOS - und ich fordere auch alle anderen in diesem Haus auf, das zu tun - da konstruktiv mitarbeiten werden, nämlich für eine Verbesserung der Lage der armen Menschen. Es liegen, wie wir vernommen haben, drei Anträge vor. Zu zwei Anträgen brauche ich mich nicht zu äußern, das sind die Anträge der ÖVP und der FPÖ. Da geht es darum, wie man Armut arm lässt und Leuten nicht hilft: Herzlos, grausam und kalt. Und ein Antrag der GRÜNEN: Meine Damen und Herren, manchmal werden Anträge gestellt, um einen Eindruck zu erwecken. Dieser Antrag ist ein solcher, denn wenn in diesem Antrag gefordert wird, dass es zu keiner Kürzung kommt, unterstellt das ja immanent, dass die Regierung eine solche Kürzung vorhätte. Da frage ich Sie einfach: Woher haben Sie das? Das Gegenteil ist wahr, gar nichts wollen wir kürzen, überhaupt wollen wir nicht kürzen. Ganz im Gegenteil, wir überlegen, Richtwertekommission, wie wir die Situation verbessern und wie wir mehr für die armen Leute machen können. In dem Zusammenhang: Der Antrag, den Sie gestellt haben, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, widerspricht der bundesgesetzlichen Regelung. Jetzt könnte ich mich nicht erinnern, dass der Sozialdemokrat oder die Sozialdemokratin in der Bundesregierung sitzt, aber Mitglieder der Grünen Partei schon. Das heißt, ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie wesentliche Inhalte dieses Antrags in die Bundesregierung einbringen und dort umsetzen und dort dafür sorgen, dass das nicht passiert. Eine Einfrierung des bestehenden Zustandes widerspricht der Idee der Richtwertekommission, nämlich zu einer Verbesserung beizutragen. Die Unterstellung, dass wir etwas kürzen wollen, habe ich bereits zurückgewiesen. Darüber hinaus sage ich Ihnen nur, dass wir zum Beispiel beim Beschäftigungsbonus plus selbst auch Verbesserungsbedarf sehen und schon darum nicht alles so bleiben soll, wie es ist. Uns geht es nicht darum, dass etwas so bleibt, wie es ist, meine Damen und Herren, es geht darum, dass es besser wird. Das ist die entscheidende Frage. Diesen Weg werden wir weitergehen, und im Übrigen ersuche ich um Ihre Zustimmung zur Gesetzesvorlage. - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Gasselich. Bitte. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Monaten, in den letzten Jahren schon sehr viel über die Mindestsicherung diskutiert. Eigentlich will ich jetzt auch gar nicht mehr die inhaltlichen Differenzen aufgreifen und neu erzählen. Das ist heute schon genug getan worden. Ich würde wirklich gerne nur auf einen einzigen Aspekt eingehen, und zwar auf den verfassungsrechtlichen Aspekt. Zu meinem Vorredner, Herrn Florianschütz: Also ich habe hinten nicht gewusst, ob ich lachen oder weinen soll. Sie sagen, keiner hält sich mehr an die Verfassung als Sie, und gleichzeitig brechen Sie hier die Verfassung. Also das ist eigentlich absurd, was Sie hier gesagt haben. Den Weg der Mindestsicherung haben wir schon beschrieben, das ist eine Art. 12-Materie, es braucht ein Ausführungsgesetz des Landes. Die türkis-blaue Bundesregierung hat ein Grundsatzgesetz erlassen, es fehlt die Umsetzung der Stadt Wien. Ja, der VfGH hat zwei Punkte - wenn man einen Statistikteil dazunimmt, drei Punkte - des Gesetzes gehoben, aber der Großteil des Gesetzes ist weiterhin gültig. Deswegen begeht die Stadt Wien da einfach einen feinen Verfassungsbruch und nichts anderes, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es gehört zu einer Demokratie dazu, dass man verschiedene Meinungen hat. Was aber nicht zu einer Demokratie dazugehört, ist, sich über die Verfassung zu stellen, das ist ein absolutes No-go, aber trotzdem macht die SPÖ das hier. Das ist, wie gesagt, wenn ich mir die vorherigen Wortmeldungen anhöre, für mich eigentlich völlig unverständlich. Bei der Umsetzung hat das ja schon so ähnlich begonnen. Wenn der Landesrat damals sagte, er hat keine Eile bei der Umsetzung, bedeutet das, er hat keine Eile, die Verfassung einzuhalten. Also es überrascht mich jetzt auch nicht wirklich, dass zum Beispiel die SPÖ letzte Woche bei der Budgetdebatte unseren Antrag betreffend Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes abgelehnt hat. Das waren wir in den letzten Monaten, den letzten Jahren auch schon so gewöhnt. Was mich aber doch durchaus überrascht hat, ist die Rolle der NEOS, und es überrascht mich auch, dass die NEOS heute keinen einzigen Redner rausschicken, um sich hier zu erklären, denn gerade auf Landesebene, aber auch auf Bundesebene, spielen die NEOS doch immer ein bisschen die Verfassungshüter. Deswegen müsste man auch eigentlich denken, wenn die NEOS jetzt selbst in der Regierung sind, dass sie sofort einen verfassungswidrigen Zustand umändern werden. Aber was passiert? - Gar nichts passiert! Ich habe auch ein paar Beispiele mitgenommen, um da ein bisschen die Art der NEOS zu erklären. Herr StR Wiederkehr beschwert sich Anfang des Jahres über Zutrittsbeschränkungen am Neusiedlersee im Zuge Corona- Pandemie, dass diese verfassungswidrig sind. Frau Meinl-Reisinger sagt in einem Interview, niemand darf sich außerhalb der Gesetze bewegen. Wiederum Herr Wiederkehr vor ein paar Tagen: Ich würde mir von einer Regierungspartei ja erwarten, die Verfassung zu achten. - Liebe NEOS! Seid ihr in Wien eine Regierungspartei? - Also, ich glaube schon, deswegen solltet ihr auf jeden Fall die Verfassung achten und genau das macht ihr leider nicht. Jetzt sind die NEOS in der Regierung und man möchte meinen, eine verfassungstreue Partei sollte einen verfassungswidrigen Zustand sofort umändern. Aber was passiert? - Gar nichts passiert! Und auch noch einmal das Absurde ist, ihr Landesobmann, Herr Wiederkehr, hat beim Verfassungsgerichtshof gearbeitet. Man möchte doch meinen, jemand, der dort arbeitet, hat die Sensibilität, in dem Moment, wenn ich in Regierungsverantwortung bin, dieses Gesetz sofort umzusetzen, aber es passiert einfach gar nichts. Das eine ist die Heuchelei, die da passiert, aber was anderes, sich einfach mit dem Argument, wir tun das Richtige, über die Verfassung zu stellen. Wir sind die Guten, ihr seid die Bösen, das ist genau das, wie man das Fundament unserer Gesellschaft, nämlich die Verfassung, mit Füßen tritt. Genauso Herr Wagner, Sie tun es ... (Zwischenruf.) Na sicher, na sicher. Wo beginnen wir und wo hören wir dabei auf? Es wird die Verfassung mit Füßen getreten und in dem Sinn werden auch die Demokratie und unsere demokratischen Grundwerte mit Füßen getreten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man sollte eigentlich meinen, also ich muss ehrlich sagen, meine Hoffnung ist relativ begrenzt, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Grundsätzlich sollten Sie aber endlich dieses Gesetz umsetzen und endlich diesen Verfassungsbruch beenden. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack. Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes wird sichergestellt, dass arbeitslosen BezieherInnen der Mindestsicherung die Corona-Unterstützung für Arbeitslose nicht auf die Mindestsicherung angerechnet wird. Damit verhindern wir, dass diese wichtige Unterstützungsleistung zum Hosentaschengeschäft wird. Die besonderen Belastungen, die durch die Corona-Krise verursacht werden und durch diese Arbeitslosenunterstützung zumindest teilweise ausgeglichen werden sollen, dürfen nicht von der Mindestsicherung zum Abzug gebracht werden. Das stellen wir mit dieser Novelle sicher. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch klarstellen, meine Fraktion und meine Partei kämpfen seit mehreren Jahrzehnten für eine generelle Erhöhung der Nettoersatzrate, für eine generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes. Wir tun das auch als Regierungspartei auf Bundesebene. Ja, eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes ist dringend notwendig, nicht erst seit gestern. Dafür werden wir weiterhin kämpfen, nicht nur in Sonntagsreden. Was ich aber nicht zulasse: Dass die Corona- Arbeitslosenunterstützung als lächerlich abgetan wird, was immer wieder vorkommt. 150 EUR mehr pro Monat sind nicht lächerlich, 150 EUR mehr im Monat sind eine wichtige Unterstützungsleistung in dieser schwierigen Zeit. Eines möchte ich schon auch festhalten, sehr geehrte Damen und Herren: Die gewählte Form hat sogar eine bessere Verteilungswirkung als eine befristete Erhöhung der Nettoersatzrate, eine bessere Verteilungswirkung, weil BezieherInnen von niedrigen Arbeitslosengeldern von einer absoluten Erhöhung mehr profitieren als von einer prozentuellen. Ja, eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes ist dringend notwendig, nicht erst seit gestern und nicht erst, seit die GRÜNEN in der Bundesregierung sind, sondern auch schon in den letzten 50 Jahren. Und wissen Sie, meine Damen und Herren, wer in den vergangenen 50 Jahren 40 Jahre lang den Bundeskanzler gestellt hat? - Ich gebe Ihnen einen Tipp, es waren nicht die GRÜNEN. Wissen Sie, wer die Nettoersatzrate 1993 von 57,9 Prozent auf 57 Prozent gesenkt hat? - Es war ein Bundeskanzler aus den Reihen einer Partei, die sich gerne als Partei der Arbeit bezeichnet. Wissen Sie, wer die Nettoersatzrate 1995 erneuet von 57 Prozent auf 56 Prozent gesenkt hat? - Hinweis: Auch zu diesem Zeitpunkt war die SPÖ nicht gerade in Opposition. (Zwischenruf.) - Ja, da bin ich jetzt nicht so streng. Die Verantwortung für die Senkung der Nettoersatzrate von 56 auf 55 Prozent gehört nämlich allein der schwarz-blauen Regierung. Aber wissen Sie, wer die Nettoersatzrate nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 nicht erhöht hat? - Zuständig für Arbeit und Soziales war ein SPÖ-Minister, zuständig für die Führung der Regierung war ein SPÖ-Kanzler, beide sind nicht ganz unbekannt im Haus. Wer, sehr geehrte Damen und Herren, hat nach der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht einmal eine befristete Unterstützung für jene, die durch die Krise ihren Job verloren haben, auf den Weg gebracht? - Sinowatz, Vranitzky, Klima, Gusenbauer, Faymann, Kern. Ich weiß nicht, ob Ihnen diese Namen bekannt vorkommen. Keiner dieser Herren hat eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf den Weg gebracht, nein, das Arbeitslosengeld wurde unter sozialdemokratischer Führung sogar gekürzt. Es gab zum Beispiel auch den Finanzminister Edlinger in den 90er Jahren, da wäre es dann gegangen. Die Umstellung von Brutto- auf Nettoersatzrate war der letzte Fortschritt, den die SPÖ beim Arbeitslosengeld umgesetzt hat. Das war allerdings 1989, das war vor dem Fall des Eisernen Vorhangs. Kollege Öztas war da noch elf Jahre nicht geboren, ich war sechs Jahr alt. Ja, eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes ist dringend notwendig, aber wie glaubwürdig ist diese Forderung von einer Partei, die in den vergangenen Jahrzehnten nichts getan hat, als das Arbeitslosengeld zu kürzen, von einer Partei, die in den vergangenen Jahren mehrere Male die Zumutbarkeitsbestimmungen verschärft hat, von einer Partei, die nicht mal in der Krise 2008 befristete Unterstützungsleistungen auf den Weg gebracht hat? - Ich sage Ihnen was, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratischen Fraktion: Es freut mich, dass Sie in der Opposition im Bund zurück zu Ihren Wurzeln gefunden haben. Es freut mich, dass Sie die Fehler der Vergangenheit gutmachen wollen. Es freut mich, dass nun GRÜNE und SPÖ für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes eintreten, aber hören Sie bitte nach jahrzehntelanger Untätigkeit von sozialdemokratisch geführten Regierungen in dieser Frage mit dieser falschen Empörung auf und machen Sie das das nächste Mal besser. Die befristete Unterstützung für Arbeitslose, die die GRÜNEN in der Bundesregierung erreicht haben, ist mehr, als Sie in den vergangenen Jahrzehnten jemals in dieser Frage erreicht haben. Das ist zugegeben nicht schwer, weil Sie in den vergangenen Jahren in dieser Frage gar nichts erreicht haben. Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegende Novelle ermöglicht, dass diese Unterstützung für Arbeitslose auch im vollen Umfang bei arbeitslosen MindestsicherungsbezieherInnen ankommt. Ich möchte aber den Anlass nutzen und noch etwas genauer auf die Zukunft der Wiener Mindestsicherung eingehen. Eine zentrale Geldleistung, die zentrale Geldleistung in Wien ist die Wiener Mindestsicherung. In diesem Zusammenhang bin ich doch ein wenig alarmiert, wenn Kollege Konrad von den NEOS in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2020 sagt: "Eine Umschichtung von Geld in Sachleistungen erscheint uns NEOS in gewissen Bereichen sinnvoll, um die Treffsicherheit zu erhöhen und die Leistungen jenen zu Gute kommen zu lassen, die sie auch wirklich brauchen." - Zitat Ende. Diese Wortmeldung, sehr geehrte Damen und Herren, verstärkt unsere Befürchtung, dass die sozial-liberale Koalition Kürzungen bei der Mindestsicherung vornehmen will. Diese Wortmeldung verstärkt die Befürchtung, dass die Richtwertekommission, die die Koalition einrichten will, einzig und allein den Zweck verfolgt, Geldleistungen zu kürzen und auf Sachleistungen umzuschichten, denn was ist eine Umschichtung anderes, als die Kürzung der Geldleistung zu Gunsten der Sachleistung. Offenbar weiß zumindest der Kollege Konrad schon, was bei der wissenschaftlichen Evaluierung der Hilfen rauskommen soll. Und nein, ich habe nichts gegen den Ausbau von Sachleistungen, falls Sie das jetzt glauben. Die Sachleistungen, die zum Beispiel im Bereich der Pflege, der Behindertenhilfe oder Wohnungslosenhilfe erbracht werden, sind enorm wichtig, aber eine gute Sozialpolitik braucht beides: Existenzsichernde Geldleistungen, inklusive Sachleistungen, und noch viel wichtiger, eine breite öffentliche Daseinsvorsorge und gute Arbeit, von der man leben kann. Die Wiener Mindestsicherung, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Armut. Sie ist ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Armut, weil sie hier im Gegensatz zu anderen Bundesländern in den vergangenen Jahren nicht gekürzt oder gedeckelt wurde. Wir haben aber auch auf Bundesebene dafür gesorgt, dass Geldleistungen wieder ausgebaut werden, die Erhöhung der Mindestpension, stark über der Inflationsrate, und daran hat sich auch die Erhöhung der Mindestsicherung zu orientieren, sie ist ein gutes Beispiel dafür. Ist das genug? - Nein. Ist das ein Schritt in die richtige Richtung? - Ja, das ist es aus unserer Sicht schon. Währenddessen denkt die sozial-liberale Koalition in Wien offenbar darüber nach, Geldleistungen zu kürzen und in Sachleistungen umzuwandeln. Das ist grundsätzlich schon eine schlechte Idee, aber wie, sehr geehrte Damen und Herren, kann man auf die Idee kommen, mitten in der Corona-Krise eine solche Diskussion loszutreten? Das schafft zusätzliche Verunsicherung, soziale Absicherung schafft es sicherlich nicht. Warum braucht es Geldleistungen? - Weil Sachleistungen den Nachteil haben, dass sie paternalistisch wirken. Geldleistungen, natürlich in Kombination mit Sachleistungen, stellen zumindest ein gewisses Maß von Autonomie, von Selbstbestimmung her. Es geht darum, sehr geehrte Damen und Herren, dass der Sozialstaat den Armutsbetroffenen nicht durch all seine Leistungen ausrichtet, wir wissen besser, was gut für dich ist und was nicht. Es geht darum, dass Sozialpolitik nicht bevormundet, sondern ermächtigt, dass unser Sozialsystem nicht Abhängigkeiten verstärkt, sondern Emanzipation ermöglicht, und es geht darum, Armutsbetroffene nicht als Untertanen, sondern als BürgerInnen dieser Stadt zu sehen. Ich habe mich ja bei der Vorbereitung zu dieser Rede gefragt: Wie passt der Liberalismus der NEOS eigentlich mit diesem Paternalismus zusammen? Wie passt das zusammen, Freiheit und Bevormundung? - Es passt zusammen, wenn man nicht die Freiheit des arbeitssuchenden Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin in den Mittelpunkt stellt, sondern wenn man viel mehr die Position der Freiheit der ArbeitgeberInnen auf der Suche nach funktionierendem Humankapital vertritt. Das ist dann halt eher ein wirtschaftsliberaler als ein solidarischer Freiheitsbegriff. Wofür ich überhaupt kein Verständnis habe, ist, dass die SPÖ in ihrer Sozialpolitik nicht endlich von dem Zugang abrückt, alles besser zu wissen als die Armutsbetroffenen selbst. Wir reden bei der Mindestsicherung nicht über ein bedingungsloses Grundeinkommen, im Gegenteil. Der Zugang zur Mindestsicherung wird schon jetzt viel zu restriktiv gehandhabt. Es ist de facto ein Zwang zur Sachleistung vorgesehen, jede und jeder Arbeitsfähige müssen nicht nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sondern auch an angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen des AMS mitwirken, um keine Bezugssperre zu bekommen. Die Zahl der Sperren hat sich seit den 90er Jahren vervielfacht, das wissen Sie. Wir ziehen den solidarischen Freiheitsbegriff dem paternalistischen Solidaritätsbegriff vor, sehr geehrte Damen und Herren. Die Mindestsicherung in Wien liegt aktuell für einen Ein-Personen-Haushalt bei 917 EUR, die Armutsgefährdungsschwelle laut EU-SILC liegt aktuell bei 1.286 EUR. Vor diesem Hintergrund wäre eher ein Ausbau der Mindestsicherung anzustreben, sehr geehrte Damen und Herren, in jeden Fall aber keine Kürzung von Geldleistungen. Deshalb stellen wir den Antrag, die im Wiener Mindestsicherungsgesetz normierten Geldleistungen zu erhalten beziehungsweise auszubauen. Stimmen Sie dem Antrag zu, sehr geehrte Damen und Herren, stellen Sie klar, dass keine Geldleistungen gekürzt werden und es sich nur um eine Einzelmeinung handelt, dass das geplant ist. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke vielmals für die geschätzte Aufmerksamkeit und hoffe auf Unterstützung unseres Antrags. - Frohe Weihnachten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Emmerling. Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich wollte Ihnen ja eigentlich nicht den Gefallen tun, dass ich hier auf Zuruf noch einmal rausgehe, weil ich glaube, wir haben zum Thema Mindestsicherung in den letzten Wochen - und auch wenn ich an die Jahre zurückdenke - genug gesagt. Wir haben uns nämlich als NEOS immer schon hinter die Wiener Entscheidung gestellt, da nicht mit Ihrem Vorschlag mitzugehen, weil unsere Solidarität nicht von der Herkunft abhängig ist, nicht von den Sprachkenntnissen abhängig sein wird und auch nicht von einer Kinderanzahl, wie Sie das ursprünglich wollten. Wir werden das in keiner Weise mittragen wollen und auch nicht mittragen. Es wird bezüglich Mindestsicherung - Sie haben es sicher im Koalitionspapier gelesen - einiges evaluiert und noch auf den Weg gebracht, unter anderem die Richtwertekommission. Aber weil Sie auch den Begriff der Hüter der Verfassung hier bemüht haben, Herr Kollege: Vielleicht schaffen Sie - als Bundesregierung - es auch einmal, Gesetze auf den Weg zu bringen, die der VfGH nicht gleicht aufheben muss. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: So, vielen Dank, es liegt nun keine weitere Wortmeldung vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter ... Der Berichterstatter verzichtet. Damit kommen wir nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen von GRÜN, SPÖ, NEOS, FPÖ und ÖVP einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Es liegen Resolutions- und Beschlussanträge vor. Antrag 1, eingebracht von den Freiheitlichen zum Thema Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetztes. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die F und sonst niemand, damit ist dieser Antrag abgelehnt. Antrag 2, eingebracht von der neuen Volkspartei, betreffend Umsetzung Ausführungsgesetz Sozialhilfe. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP, FPÖ gegen SPÖ, NEOS und GRÜNE. Der Antrag hat nicht die notwendige Mehrheit. Antrag 3, eingebracht von den GRÜNEN, zum Thema keine Kürzung von Geldleistungen aus dem Wiener Mindestsicherungsgesetz. Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die GRÜNEN und sonst niemand gegen ÖVP, FPÖ, NEOS und SPÖ. Dieser Antrag ist abgelehnt. Das Gesetz ist in erster Lesung wie gesagt angenommen, ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung von GRÜNEN, SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ einstimmig so beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, 54. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, 60. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, 13. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995, 37. Novelle zur Pensionsordnung 1995, das Wiener Bezügegesetz 1995, 17. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995 und das Gesetz LGBl. Nr. 29/20, Covid-19-Dienstrechts-Novelle geändert werden, 3. Dienstrechts-Novelle 2020. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zur Dienstrechts-Novelle: Wie bereits ausgeführt wurde und wie ich auch vernommen habe, wird diese Novelle mit den wichtigen Änderungen, die darin vorgesehen sind, einstimmig angenommen werden. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt aber dazu nutzen, einen auch sehr wichtigen Antrag einzubringen. Wir haben uns als SPÖ- NEOS-Koalition in unserem Übereinkommen vorgenommen, dass wir uns auch zu einer Weiterentwicklung des Parteienrechts und der Parteienfinanzierung bekennen und dass wir da die Prämisse der Fairness, der Sparsamkeit und der Transparenz walten lassen wollen. Wir haben diesbezüglich auch schon im Zuge des Wahlkampfes im Rahmen unseres Fairnessabkommens eine gute Zusammenarbeit gehabt und auch gezeigt, dass wir hier doch wesentliche Änderungen und Verbesserungen gemeinsam - auch mit breiter Unterstützung in diesem Haus - tragen können und dass das eine gute Sache ist. Jetzt geht es um die Parteienfinanzierung für die nächsten zwei Jahre. Wir wollen die Valorisierung für diese zwei Jahre aussetzen - ein ganz besonders wichtiges Zeichen und ein Beitrag in dieser Krise, in der viele Leute zu kämpfen haben, in der wir wirklich auch jede Investition in die Arbeitsmarktpolitik, in die Wirtschaftspolitik brauchen. Wir als Parteien sind aufgefordert, einen Beitrag zu leisten, und ich freue mich, diesen Antrag heute einzubringen, die Valorisierung für die nächsten zwei Jahre auszusetzen. Wir erreichen damit eine Ersparnis von 4 Millionen EUR, und ich hoffe auf Ihre breite Zustimmung und bedanke mich schon im Voraus. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht vor. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Es liegt ein Beschlussantrag vor, eingebracht wie vorhin bereits erwähnt, betreffend Änderung des Parteienförderungsgesetzes. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist Zustimmung von SPÖ, NEOS, FPÖ, ÖVP und den GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Damit bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand.- Das sind SPÖ, NEOS, FPÖ, ÖVP und GRÜNE. Ebenfalls einstimmig beschlossen. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. - Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bedanke mich, so wie bei allen Diskussionen und Beschlüssen im Zusammenhang mit dem Verwaltungsgericht, bei allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten - in diesem Fall Landtagsabgeordneten - für die vorbereitende Diskussion, auch für die Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang, und bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind SPÖ, NEOS, GRÜNE, FPÖ und ÖVP. Das ist damit einstimmig so beschlossen. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung über den Vorschlag, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Regierungsparteien, FPÖ, ÖVP und GRÜNE. Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Wir kommen damit zur Postnummer 5 der Tagesordnung. Diese betrifft den Naturschutzbericht 2019. Ich bitte Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Das ist der erste Naturschutzbericht, den ich in meiner neuen Funktion vorlegen kann. Ich verstehe, dass sich alle Rednerinnen und Redner haben streichen lassen. Ich werde das jetzt nicht ausnützen, um selber die ganze Redezeit, die wir jetzt eingespart haben, zu verwenden, möchte aber ganz kurz zwei, drei Worte verlieren. Der Naturschutzbericht ist ein jährlich erstelltes Beweisstück dafür, wie vielschichtig, wie aktiv, wie auch großartig und von wie vielen Menschen in unserer Stadt die Naturschutzarbeit geleistet wird. Das reicht, und darauf bin ich besonders stolz, von der Vermittlungsarbeit - der Naturschutzbericht zeigt auch auf, wie viele Projekte, wie viel Arbeit wir zum Beispiel mit Kindern und Jugendlichen machen, was die Vermittlung betrifft, wie den Wald der jungen WienerInnen, und, und, und, sowie was im Wechselspiel mit der Natur als wichtigem Erholungsraum für unsere Stadt, aber auch als zu schützendem Raum passiert, wie man zum Beispiel Wiesen pflegen kann, wir reden von Schafen auf der Donauinsel, und, und, und - über das, was unsere grundverwaltenden Abteilungen machen, auf deren Arbeit ich sehr, sehr stolz bin, bis hin natürlich zu der sehr, sehr zentralen Funktion der Landwirtschaft. Lange Rede, kurzer Sinn - das war's schon. Ich möchte mich sehr, sehr herzlich bedanken bei allen, die an der konkreten Arbeit für den Naturschutz in unserer Stadt beteiligt sind, natürlich bei allen Menschen, die sich für den Naturschutz begeistern und daran arbeiten, besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt, bei der MA 22 und bei den Mitgliedern und Expertinnen und Experten des Naturschutzbeirates. Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Zu Wort ist niemand gemeldet. Die Debatte ist damit quasi geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Naturschutzbericht 2019 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind SPÖ, NEOS, FPÖ, ÖVP und GRÜNE. Das ist damit einstimmig so beschlossen. Wir kommen nun zu Postnummer 1 der heutigen Tagesordnung - zumindest theoretisch -, dem 41. Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag. Es ist leider den Volksanwälten wegen einer Terminkollision nicht möglich, jetzt hier an der Sitzung im Landtag teilzunehmen. Ich schlage daher gemäß § 17 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages vor, diesen Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung abzusetzen und den Bericht der Volksanwaltschaft auf die nächstfolgende Sitzung des Wiener Landtages zu setzen. Ich bringe diesen Antrag nunmehr zur Abstimmung und ersuche jene Abgeordneten, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, FPÖ, ÖVP und GRÜNEN einstimmig so beschlossen. Sehr geehrte Damen und Herren! Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Da es die letzte Sitzung des Jahres 2020 ist, möchte ich mich noch bedanken, vor allem bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses, insbesondere beim Landtagsbüro, bei Herrn Dr. Smutny, bei Frau Ferscha und dem gesamten Team. Ein recht, recht herzliches Dankeschön für die tolle Begleitung! Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei der MA 34 für die Technik und bei der Rathauswache, die auf uns auch immer ganz gut aufpasst. Herzlichen Dank allen! (Allgemeiner Beifall.) Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Schöne Feiertage, alles Gute und einen guten Rutsch ins Jahr 2021! Danke schön. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 12.09 Uhr.) Landtag, 21. WP 17. Dezember 2020 2. Sitzung / 2 Landtag, 21. WP 17. Dezember 2020 2. Sitzung / 32