Wiener Landtag 20. Wahlperiode 40. Sitzung vom 20. November 2019 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-1001862-2019-KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-1003045-2019-KNE/LM) S. 6 3. Anfrage (FSP-842021-2019-KVP/LM) S. 9 4. Anfrage (FSP-1002001-2019-KFP/LM) S. 11 5. Anfrage (FSP-1001950-2019-KSP/LM) S. 12 3. AST-1008657-2019-KGR/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "30 Jahre UN Kinderrechtskonvention - Wien will kein Kind zurück lassen" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 15 Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 16 Abg. Sabine Schwarz S. 17 StR Maximilian Krauss S. 18 Abg. Christian Oxonitsch S. 18 Abg. Markus Ornig, MBA S. 19 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 20 Abg. Nikolaus Kunrath S. 21 Abg. Mag. Martin Hobek S. 22 Abg. Marina Hanke, BA S. 23 4. Mitteilung des Einlaufs S. 24 5. Umstellung der Tagesordnung S. 24 6. 973724-2019; MDLTG, P 1: Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates Abstimmung S. 24 7. Begrüßung der Volksanwälte Mag. Bernhard Achitz, Werner Amon, MBA und Dr. Walter Rosenkranz S. 24 8. 448678-2019; MDLTG, P 2: 40. Bericht der Volksanwaltschaft 2018 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Ingrid Korosec S. 24 Abg. David Ellensohn S. 26 Abg. Lisa Frühmesser S. 27 Abg. Mag. Marcus Gremel S. 28 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 30 Abg. Sabine Schwarz S. 31 Abg. Mag. Martin Hobek S. 32 Abg. Mag. Birgit Jischa S. 33 Abg. Georg Fürnkranz S. 34 Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 35 Volksanwalt Werner Amon, MBA S. 36 Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz S. 37 Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz S. 39 Abstimmung S. 40 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 40 9. LG-982865-2018; P 4: Änderung des Wiener Jagdgesetzes (Beilage Nr. 26/2019) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 40 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 40 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 42 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 42 Abg. Ernst Holzmann S. 43 Abstimmung S. 44 10. 750001-2019-GGU, P 5: Naturschutzbericht 2018 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 44 Abstimmung S. 44 11. LG-275613-2019, P 6: Wiener Biomasseförderung- Ausführungsgesetz (Wr. BF-AG) (Beilage Nr. 29/2019) Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál S. 44 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 44 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 45 Abg. Erich Valentin S. 45 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 46 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 46 Abstimmung S. 47 12. LG-947389-2019-LAT, P 3: Änderung des Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes (Beilage Nr. 34/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 47 Abstimmung S. 47 13. LG-905996-2019, P 7: Änderung der Dienstordnung 1994, Besoldungsordnung 1994, des Wiener Bedienstetengesetzes, der Pensionsordnung 1995, des Unfallfürsorgegesetzes 1967, Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes und Wiener Bezügegesetzes 1995 (Beilage Nr. 33/2019) Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 47 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 47 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 48 Abg. Christian Hursky S. 50 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 51 Abstimmung S. 51 14. LG-985229-2019-LAT, P 9: Änderung der Dienstordnung 1994, Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, des Wiener Bedienstetengesetzes und der Pensionsordnung (Beilage Nr. 36/2019) Abstimmung S. 52 15. LG-978524-2019-LAT, P 8: Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 (Beilage Nr. 35/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 52 Redner: Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz S. 52 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 54 Abstimmung S. 56 16. LG-985359-2019-LAT, P 10: Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien (Beilage Nr. 37/2019) Abstimmung S. 56 17. DRI-1011622-2019-KFP/LAT: Dringlicher Antrag von Abg. Wolfgang Seidl, Abg. Dr. Günter Koderhold, Abg. Angela Schütz, Abg. Dietrich Kops, Abg. Lisa Frühmesser und Abg. Mag. Martin Hobek betreffend "Umsetzung Sozialhilfe- Grundsatzgesetz mit 1. Jänner 2020" Begründung: Abg. Wolfgang Seidl S. 56 Rednerinnen bzw. Redner: StR Maximilian Krauss S. 58 Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (tatsächliche Berichtigung) S. 59 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 59 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 60 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 62 Abg. Kurt Wagner S. 65 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 68 Abg. Armin Blind S. 69 Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS S. 71 Abg. Georg Schuster S. 73 StRin Ursula Schweiger-Stenzel S. 74 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 75 Abstimmung S. 76 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Sehr geehrte Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen. Die 40. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Dr. Aigner, Mag. Kowarik, Mahdalik, Mörk, Elisabeth Schmidt und Stark. Zeitweise entschuldigt sind Abg. Arsenovic ab 11 Uhr, Abg. Hanke Marina ab 12 Uhr, Herr Abg. Meidlinger ab 16 Uhr, Abg. Schütz ab 13 Uhr, Dr. Ulm von 11 bis 13 Uhr und Erich Valentin bis 10 Uhr. Ich freue mich, dass Sie alle hier sind. Wir kommen zur Fragestunde. Präsident Ernst Woller: Die 1. Anfrage (FSP-1001862-2019-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Mag. Spitzer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadttrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Digitales und Internationales gestellt. (Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung, der Tourismus im Bundesland Wien ist eine Erfolgsgeschichte und hat internationale Strahlkraft. Zuletzt waren wieder Nächtigungs- und Umsatzrekorde zu verzeichnen. In unserem Bundesland stehen 9 von 10 Wienerinnen und Wiener hinter dem Tourismus. Was macht das Land Wien, um diesen Erfolgskurs zu halten bzw. vielleicht sogar noch auszubauen?) Ich ersuche Sie, dich, lieber Herr Stadtrat, um Beantwortung dieser Frage. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! Ich darf gleich in die Beantwortung dieser Frage eingehen und möchte festhalten, weil es einfach wichtig ist, die Frage des WienTourismus generell ist eine Erfolgsgeschichte für diese Stadt. Es ist uns in den letzten Jahren gelungen, von einem Rekord zum nächsten zu wandern, und die Zahlen sprechen da eine ganz klare Sprache. Wenn wir uns allein die aktuellen Zahlen von Jänner bis August hernehmen, dann darf ich berichten, dass es gelungen ist, die Umsätze um gut 19,8 Prozent zu erhöhen - 19,8 Prozent, das ist eine unglaubliche Zahl - auf rund 628 Millionen, und die Nächtigungszahlen, die in der Form natürlich auch ein wichtiger Indikator sind, sind um 8,8 Prozent gestiegen. Beide Ansagen zeigen, wie gut sich der Tourismusstandort in diesen letzten Monaten wiederholt entwickelt hat. Wenn wir die Septemberzahlen und auch die hochgerechneten Oktoberzahlen hernehmen, ist das ein Trend, der ungebrochen ist. Ich brauche kein Prophet zu sein, um zu sagen, auch das Jahr 2019 wird in Summe wieder ein Rekordjahr darstellen. Ich darf Ihnen allen sagen, dass wir derzeit rund 4 Milliarden an Wertschöpfung pro Jahr aus dem Tourismus erzielen. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Bestandteil des Gesamtergebnisses, das wir in Wien erwirtschaften, und es sind über 90.000 Beschäftigte, die wir mit dem Tourismus in Verbindung bringen. Es ist auch ungebrochen, und das ist eigentlich das Wichtigste, denn es geht ja um die, die zu uns kommen, dass dieser Städtetrend weiter im Vormarsch ist. Wir merken es auch bei all den neuen Flugverbindungen, die angeboten werden, dass dieser Städtetrend verstärkt auch in den nächsten Jahren bleiben wird. Aber Wien, und das muss man auch sagen, ist deshalb so interessant, weil Wien auch neben der Historie und neben den Sehenswürdigkeiten eben auch diese Stadt des sozialen Wiens ist, wo man gerne aufschlägt, wo man gerne sein Wochenende verbringt, wo es einfach angenehm ist, diese Stadt zu spüren, wo es eine sichere Stadt ist, wo man, so wie hier jetzt vor dem Rathaus, herrlich flanieren kann, die schönsten Christkindlmärkte besuchen kann und so gesehen auch zu jeder Jahreszeit am richtigen Ort ist, wenn man nach Wien reist. Aber das ist ja alles nicht genug, und wir haben uns deshalb vorgenommen, in einem eigenen Strategieprozess zu hinterfragen, wie es denn auch in der Zukunft weitergehen kann. Wir haben diese Strategie über die letzten zwölf Monate intensiv mit Expertinnen und Experten erarbeitet, aber natürlich auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des WienTourismus, die teilweise auch heute hier sind, bei denen ich mich auch ganz besonders für diese Arbeit bedanke. Wir haben es auch so gemacht, dass wir das, was ich zu dem Zeitpunkt dann auch immer gerne festhalte, alles einmal unter diese Smart-City-Rahmenstrategie gestellt haben, die Wirtschaftsstrategie, die mir wichtig ist, aber auch dieses Tourismusthema entsprechend in diese großen Dachthemen eingearbeitet. Wenn wir uns die Zielsetzungen hernehmen, die wir uns für diese "Visitor Economy"-Strategie hergenommen haben, dann sind das sechs wesentliche Punkte, wo wir glauben, dass wir auch in der Zukunft Wien gut positionieren können. Da haben wir eines vorab festgehalten: Es geht nicht immer nur darum, wie denn Wien mit dem Tourismus auskommen kann, sondern es geht auch um die Frage, was der Tourismus für unseren Standort tun kann, sodass nämlich das Thema gemeinsam gesehen wird. Das ist in Zeiten von Overtourism ganz besonders wichtig, denn es darf nicht sein, dass wir hier den Wienern ein Gefühl geben, dass sie selbst Gäste in einer Stadt sind, sondern es müssen die Wiener sagen, ja, es ist gut, in dieser Stadt den Tourismus zu haben. Derzeit ist es so, dass neun von zehn Wienern sagen, ja, sie können mit dem Tourismus gut leben. Das ist auch eine der Zielsetzungen für 2025, wo wir sagen, das muss auch so bleiben. Auf der anderen Seite wollen wir natürlich auch haben, dass neun von zehn Touristen, die in diese Stadt kommen, weiterhin sagen werden: Wir empfehlen diese Stadt weiter. Es sollen andere, Freunde, Bekannte auch genau diesen Weg zu uns finden, und auch diese klare Zielsetzung soll verfolgt werden. Aber natürlich geht es uns auch um Qualität, und das ist vielleicht etwas, was wir jetzt besonders herausstreichen. Es geht um Qualität, es geht um Premiumthemen. Es geht aber jetzt nicht darum, dass wir das 5-Stern-Thema oder das 4-Stern-Thema beleuchten wollen, es geht darum, dass überall, in jeder Aktivität Qualität zu suchen ist, Qualität zu liefern ist und dass Services anzubieten sind. Hier wollen wir in Summe als eine Premiumdestination wahrgenommen werden, und wir wollen natürlich die Wertschöpfung, die derzeit bei rund 4 Milliarden liegt, auf 6 Milliarden im Jahr 2025 erhöhen. Das ist eine massive Ausweitung, und wir wollen auch die Nächtigungsumsätze erhöhen. Wir sind, wenn ich auf die Zahlen des heurigen Jahres zurückblicken darf, natürlich sehr, sehr stolz, denn wir hatten auch Jahre, wo das nicht so war, wo wir zwar Nächtigungszahlen erhöht haben, aber die Umsätze sich nicht in dem Ausmaß mitentwickelt haben. Mittlerweile ist es so, dass der Umsatz klar die Nächtigungszahlen prozentuell übertrifft, und ich glaube, das ist ein sehr, sehr gesunder Weg. So gesehen ein großes Danke an den WienTourismus. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ornig gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Vielen Dank, Herr Stadtrat, für Ihre Ausführungen! Ich kann mich dem zum Großteil nur anschließen. Auch herzliche Gratulation an Norbert Kettner und sein Team, die hier wirklich Jahr für Jahr großartige Arbeit leisten. Wir jagen einen Rekord nach dem anderen. Wir haben nur ein Thema, das mir in der Tourismusstatistik aufgefallen ist, dass die Touristinnen und Touristen, die nach Wien kommen, eher älter werden. Das heißt, junge Menschen zieht es tendenziell nicht so sehr in unsere wunderschöne Stadt. Die Frage ist jetzt auch im Zusammenhang mit der Nachtwirtschaft, mit der Jugend- und Klubkultur zu sehen. Das Thema Nachtbürgermeister ist Ihnen auch nicht unbekannt, nächste Woche findet in Berlin eine riesige Konferenz zu dem Thema statt, wie man mit Anrainern, wie man mit der Belästigung der Anrainer durch eine extreme Tourismusauswirkung in Ballungszentren umgeht, aber auch, wie man mit dem Miteinander in der Nacht umgeht und wie man das aber fördern kann, um junge Menschen weiterhin anzusprechen, die jetzt vielleicht nicht das klassische Wiener Kulturprogramm suchen, sondern auch durchaus gerne einmal feiern, auf gut Deutsch gesagt. Die Frage ist: Wie schaut Ihre Strategie aus, in Zukunft auch bei diesen Stammkunden der Zukunft, nenne ich sie, besser zu werden. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wenn Sie sich die Tourismusstrategie durchlesen, haben wir vom Ansatz her diesmal erstmalig einen ganz anderen Weg gewählt. Wir haben ja alle eingeladen, mitzudiskutieren, mitzuentwickeln, wie denn dieser Weg in der Zukunft ausschaut. Das haben wir früher so nicht getan. Alles von Bezirksebene, von Betroffenen, die Tourismuswirtschaft natürlich per se, die Beherbungswirtschaft, die Gastronomie, aber auch unterschiedliche Zielgruppen aus der Zivilbevölkerung haben wir eingeladen, hier mitzudiskutieren. Wir haben aber auch gesagt, wir müssen aufpassen, dass sich nicht alles nur auf einen Bereich fokussiert. Wien ist natürlich bekannt für seine Sehenswürdigkeiten, ob das der 1. Bezirk oder Schönbrunn ist, das werden auch immer Hot Spots bleiben. Aber wir müssen in dieser Stadt Alternativen schaffen. Wir müssen eine Entzerrung der Tourismusströme schaffen. Wir müssen die Bezirke vor den Vorhang holen. Es gibt ja in diesem Wien so unglaublich viele schöne Orte, die es zu erkunden gilt. In der Form versuchen wir auch, dieses Entzerren auch ein Stück weit mit Zielgruppen zu verbinden, sodass es für die Jungen möglich ist, die eine oder andere ausgelassene Party in einem Stadtteil zu feiern, wo man sich freut, dass die dort eintreffen. Auf der anderen Seite gibt es das Thema, das ich aber auch immer wieder klar positioniere und für mich klar sage: Ich glaube, wir sind eine sehr, sehr gut verwaltete Stadt, wir machen das auf sehr, sehr hohem Niveau. Das heißt nicht, dass es nicht immer noch besser geht und dass man sich hier nicht anzustrengen hat. Aber ich glaube, es ist dieses Entzerrungsthema, zielgruppenorientiert vorzugehen, zu versuchen, auch jung und dynamisch hier Entwicklungsimpulse zu setzen. Deshalb gibt es ja auch in anderen Bereichen, wirtschaftlich zum Beispiel, unseren Anspruch, mit Technologien, mit dem Thema Smart City einfach stärker aufzuschlagen, stärker bekannt zu werden, das Thema Architektur ganz speziell zu spielen, auch Architekturrundfahrten anzubieten, all das natürlich in einer starken Verdichtung auch für junge Menschen zusätzlich attraktiv zu machen. Das muss es sein, und dort muss unser Weg hingehen. Sie können sicher sein, dass wir das sehr, sehr ernst nehmen. Ich darf überhaupt anregen, wenn sich jemand mit der Strategie dann auch noch im Detail beschäftigen möchte: Es liegen hier auch die Broschüren dafür auf, um sich auf Punkt und Beistrich darüber zu informieren, was wir hier in diesen letzten Monaten erarbeitet haben. Präsident Ernst Woller: Danke schön. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Juraczka. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich gebe Ihnen recht, Gott sei Dank ist im Bereich Tourismus in dieser Stadt vieles auf guter Schiene. Es läuft gut, Gratulation da auch an den WienTourismus und dessen Geschäftsführung. Zur touristischen Glücksseligkeit, könnte man jetzt sagen, fehlt mir und meiner Fraktion ein Themenbereich. Sie ahnen schon, was ich anspreche: Tourismuszonen - nicht zum ersten Mal von uns thematisiert, aber steter Tropfen höhlt den Stein. Jetzt weiß ich natürlich, dass die offizielle Haltung der Stadtregierung ist, dass man auf die Gespräche der Sozialpartner verweist. Lassen Sie mich es dennoch im Hinblick auf die touristische Entwicklung, die diese Stadt nimmt, und die Wachstumszahlen werden ja hoffentlich in dieser Art und Weise weitergehen, so fragen. Würden Sie sich nicht auch freuen, wenn es eine sozialpartnerschaftliche Einigung gibt und wir schon so rasch wie möglich Tourismuszonen einrichten könnten? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Herr Abgeordneter, ich freue mich immer über Kompromisse. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich freue mich immer über Kompromisse, denn die können, wenn es ein gesunder Kompromiss ist, auch viele positive Impulse auslösen. Und positive Impulse für einen Wirtschafsstandort und in dem Fall Tourismusstandort können wir natürlich immer brauchen. Natürlich geht es auch darum, dass wir im Vergleich zu anderen Metropolen zeigen, dass wir die Zeichen der Zeit richtig deuten und uns hier richtig entwickeln. Tourismuszonen haben ja nicht nur den Auftrag längerer Öffnungszeiten, sondern sie sagen auch viel darüber aus, wo eben Tourismusströme primär stattfinden, weisen aber auch darauf hin, dass es natürlich auch um die Leute geht, die in diesen Bereichen vor Ort wohnen. Es geht auch darum, auch hier eine Einigung und eine gemeinsame Linie zu finden. Als zuständiger Präsident des WienTourismus würde mich eine Einigung in diesem Thema natürlich freuen. So gesehen, ja. Präsident Ernst Woller: Danke schön. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Arsenovic. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Johann Arsenovic (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich habe die Ehre, schon seit 2005 in der Wiener Tourismuskommission zu sein und habe natürlich diese Entwicklung miterlebt und möchte gleich vorweg Norbert Kettner und seinem Team ganz herzlich gratulieren. Da wird wirklich großartige Arbeit geleistet. Übrigens steht er hier hinten, ganz versteckt. Man kann ihm, glaube ich, dann nachher auch persönlich gratulieren. Meine Frage: Immer wenn man mit Touristikern weltweit spricht, fällt ein Wort, das die Herausforderung der Branche darstellt, und das ist Airbnb. Meine konkrete Frage jetzt: Wie geht das Land Wien mit diesen Herausforderungen im Bereich Buchungsplattformen um, und welche Maßnahmen werden von Seiten des Landes Wien gesetzt? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich glaube, es geht nicht nur um Airbnb, es geht um Onlineplattformen per se. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir das nicht zu sehr auf einen einschränken, der halt zu den ganz, ganz Großen gehört. Es geht am Ende darum, dass die Gesetze und die Vorgaben, die aufgestellt wurden, auch von uns aufgestellt wurden, einfach eingehalten werden. Ich versuche, immer wieder klar zu machen, dass ich es gut finde, dass wirtschaftliche Entwicklung stattfindet, dass es neue Formen auch im touristischen Bereich gibt, dass das Thema Digitalisierung damit aber auch in einer geregelten Art und Weise ins Ziel gebracht werden muss. Da gibt es viele Chancen, aber da gibt es auch Risken und negative Auswirkungen. Wir haben ja durchaus in diesen letzten Monaten auch einzelne Erfolge mit Online-Plattformen erreicht, wo man die Themen richtig abgebildet hat und wo die Vorgaben eingehalten werden, so wie es auch die Novelle des Tourismusförderungsgesetzes vorsieht. Da gibt es eben auch Musterschüler dabei, es gibt dabei aber auch welche, die uns erklären wollen, dass das für sie so nicht Gültigkeit hat, weil sie eine Marktmacht haben. Dort, glaube ich, müssen wir ganz klar protestieren und müssen sagen, das können wir uns in der Form nicht leisten. Da müssen wir uns überlegen, wie die Spielregeln einzuhalten sind. Das tun wir ja derzeit gerade. Wir sagen ganz klar, es muss gleiche Regeln, gleiche Spielregeln für alle Teilnehmer geben. Wir tun das ja, wie Sie wissen, über die Bauordnung, wo wir eine Einschränkung der Möglichkeiten der gewerblichen Kurzzeitvermietung vorgenommen haben. Wir tun dies über die Ortstaxe, von der wir überzeugt sind, dass es wichtig ist, dass alle Informationen auch zu uns gelangen. In der Form darf man aber auch nicht übersehen, dass das nicht nur eine Frage des Landes ist, sondern eine Frage des Bundes sein muss und dass sich auch eine Bundesregierung dafür einzusetzen hat, hier entsprechende Möglichkeiten und Verpflichtungen zu schaffen, um eben diese Gleichstellung zu erzielen. Wir von unserer Seite haben zusätzlich versucht, auch über eine europäische Initiative, die auch einstimmig in der Form angenommen worden ist, zu empfehlen: Bitte lasst uns das auch auf Europaebene diskutieren und lasst uns einen gemeinsamen Weg finden. Wenn Sie Airbnb ansprechen, ist das ja immer ein Thema, das in vielen, vielen Städten zu Diskussionen führt. Deshalb wäre es hier ratsam, sich auf österreichischer, auf europäischer Ebene und natürlich wir uns auf Wiener Ebene weiter zu bemühen, um dieses Ziel zu erreichen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Ing. Guggenbichler. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich glaube, die Zusammenarbeit in der Tourismuskommission funktioniert ja überfraktionell seit Jahren sehr gut, und dort werden auch tolle Leistungen vollbracht. Ich möchte die Möglichkeit auch nutzen, den Mitarbeitern des Wiener Tourismusverbands von dieser Stelle aus für ihre Tätigkeit zu gratulieren und ihnen einen Dank für ihre langjährige Tätigkeit auszusprechen. Wenn man sich aber die Zahlen anschaut, kriegen wir auch jedes Jahr steigende Zahlen präsentiert, und das betrifft in Wahrheit im Großen und Ganzen fast alle europäischen Städte. Jetzt ist mir aufgefallen, in den letzten Wochen hat es einen Bericht gegeben, dass Wien in der Steigerungsrate im Ranking etwas zurückgefallen ist. Das kann jetzt daran liegen, wir haben eh vielleicht schon darüber gesprochen, wie man die Mittel für die Werbung einsetzt. Werden Sie sich beim Herrn Tourismusdirektor dafür einsetzen, die Mittel so einzusetzen, dass wir auch in der Steigerung im Ranking weiter nach vorne kommen? Diese Frage hätte ich an Sie. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung der 4. Zusatzfrage. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Herr Abgeordneter! Es ist eine Freude, wir sind im gleichen Ausschuss tätig und wir beobachten das ja alle im Detail und schauen uns die Quartalszahlen an. Ja, es entwickelt sich der Städtetourismus gut, darum war mir das auch wichtig. Er entwickelt sich auch in Europa gut. Die Urbanität zieht die Menschen klarerweise an, weil das Angebot an Dienstleistungen, Services ein viel höheres als in anderen Bereichen ist, und das möge auch so bleiben. Ich denke, dass gerade in diesen letzten Monaten viel passiert ist, viele neue Destinationen, die dazugekommen sind, die Wien jetzt zusätzlich befeuern. Ja, aber ich gebe auch zu, man kann sich durchaus auch noch einmal die Latte höher legen. Ich glaube, dieses ambitionierte Programm, das wir für die nächsten sechs Jahre vorlegen, zeigt ja auch, dass es hier nicht darum geht, nur um einzelne Prozentpunkte besser zu werden und noch höhere Ergebnisse zu erzielen, sondern wirklich auch im Wertschöpfungsbereich besser zu werden. Das ist ja eine dieser Ansagen, wir wollen nicht nur mehr, so wie wir es früher gemacht haben, auf das Thema der Quantität gehen, sondern auf das Thema der Qualität setzen. Premium in allen Bereichen, vom Würstelstand angefangen bis zur 5-Stern-Hotellerie und bis zur besten Gastronomie, überall sollte das Qualitätsthema einen großen Bezug haben. So gesehen wird es mir, und, ich glaube, uns, eine Freude sein, dem Herrn Tourismusdirektor und seinem Team hier immer unsere Unterstützung zu geben und zu versuchen, dass wir hier auch weiterhin Rekordergebnisse erzielen. Ich bin davon überzeugt, es ist ein hochmotiviertes Team, es wird uns gelingen. Ich glaube, das schaffen wir. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 5. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Spitzer. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Zunächst einmal danke ich für die Beantwortung meiner Eingangsfrage. Ich glaube, ich bin mit allen meinen Vorrednern einig, dass die Prozentzahlen, die Sie genannt haben, wahrlich beeindruckend sind. Wenig überraschend war, glaube ich, dass gerade der Bereich der Meeting-Destination in Wien einer der Hauptschwerpunkte auch für die Visitor Economy 2025 ist. Ich glaube, Wien hat ja eine große Tradition gerade im Messe-, aber auch Kongresstourismus und in der Kongresswirtschaft. Meine Frage: Lässt sich abgesehen von den Prozentsätzen abschätzen, welchen Einfluss, welchen Effekt auch der Tourismus für eine Stadt wie Wien hat? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Herr Abgeordneter! Danke für diese Frage, denn das Danke geht in diese Richtung. Das ist natürlich eine massive Unterstützung unserer guten Entwicklung, dass wir immer in den Rankings zwischen Platz 1 und Platz 4 vorkommen. Ich meine keine nationalen Rankings. Internationale Rankings, die auch weit über Europa hinausgehen, zeigen einfach, welchen Stand an Qualität dieser Tourismus- und Kongressstandort erreicht hat. Allein, wenn ich mir das Jahr 2018 ansehe, haben wir in Summe über 4.800 Kongresse abgewickelt. Auch das ist wiederholt rekordverdächtig und keine Eintagsfliege, sondern wird Jahr für Jahr unter Beweis gestellt. Das bedeutet auch, dass wir Jahr für Jahr über 630.000 Teilnehmer begrüßen können, die nach Wien kommen. Das bedeutet aber auch für uns eine Verpflichtung, dass wir im Bereich der Infrastruktur immer wieder nachzudenken haben, nachzuschärfen haben, was wir noch alles tun können, um diese Erfolgszahlen weiter auszubauen. Auch hier sind wir derzeit am Nachdenken, ob es uns noch gelingen kann, das eine oder andere noch besser zu machen. Aber ganz, ganz wichtig, und ich glaube, das ist etwas, was uns allen oft nicht so bewusst ist, der Gast, der als Kongressteilnehmer mitgerechnet wird, erbringt eine doppelt so hohe Umsatzaktivität als ein normaler Tourist. Jetzt noch einmal: Wir freuen uns über jeden Einzelnen, der nach Wien kommt, und ich möchte das jetzt nicht nur auf das Kongressthema zugeschnitten haben, dennoch ist festzuhalten, dass der Kongressgast hier einen doppelt so hohen Tagesbeitrag zahlt. In der Form ist es uns natürlich wichtig, dass wir auf diesem hohen Stand weiter arbeiten und dass diese Entwicklung auch im Kongressgeschäft so weiter funktionieren wird. Da ich auch schon heuer wieder vernommen habe, dass es Auszeichnungen und beste Platzierungen gab, denke ich, auch hier wird uns diese Übung gelingen. Für 2019 gibt es eine große Anzahl an Kongressen, die wir wiederholt abhalten dürfen. So gesehen ist es auch hier eine Erfolgsgeschichte, die weitergeschrieben werden kann. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung der 1. Anfrage. Die 2. Anfrage (FSP-1003045-2019-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Der Endbericht über den jahrzehntelangen systematischen Missbrauch in Wiener Kinderheimen stellt dem damaligen Vollzug des Landes Wien in der Jugendfürsorge ein verheerendes Zeugnis aus. Die finanzielle Entschädigung der Opfer kann das erlittene Leid unmöglich wiedergutmachen. Was bisher komplett fehlt, ist eine aufrichtige Entschuldigung der politischen Verantwortlichen bzw. ihrer Rechtsnachfolger. Bereits in einer Anfragebeantwortung in der Landtagssitzung vom 28. Juni 2012 meinte der damalige Landeshauptmann Dr. Häupl, dass es "eine spezielle Entschuldigungszeremonie geben sollte, um die besondere Bedeutung der Angelegenheit für alle zu unterstreichen". Warum hat sich das Land Wien noch immer zu keiner solchen Entschuldigungszeremonie durchringen können?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Abg. Wiederkehr! Die Stadt Wien nahm nach Aufkommen der ersten Berichte von ehemaligen Heim- und Pflegekindern im Frühjahr 2010 ihre historische Verantwortung bezüglich der Übergriffe und Misshandlungen, die Menschen in den Einrichtungen im Rahmen der Wiener Jugendwohlfahrt insbesondere in der Nachkriegszeit widerfahren sind, mit großer Verantwortung wahr. Sie setzte sich zum Ziel, das damals an Kindern und Jugendlichen durch Gewaltausübung in Einrichtungen der Stadt Wien begangene Unrecht anzuerkennen und Verantwortung für die erlebte Gewalt der Opfer zu übernehmen. In diesem Sinne wurde damals umgehend die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft als Anlaufstelle für die Betroffenen beauftragt. In weiterer Folge wurde dann die unabhängige Opferschutzorganisation Weisser Ring mit dem Aufarbeitungsprojekt "Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt" betraut. Insofern darf ich an dieser Stelle klarstellen, dass Wien bezüglich einer raschen Aufarbeitung des Geschehenen absolut federführend in Österreich ist, nämlich zeitnah und opferorientiert. Das Aufarbeitungsprojekt des Weissen Ringes, aber auch die anderen Projekte der Stadt Wien verfolgten das Ziel, den Betroffenen Respekt zu erweisen, rasche und unbürokratische Hilfe zu ermöglichen, ihnen rechtliche Beratung, psychosoziale und therapeutische Unterstützung sowie finanzielle Hilfestellung zukommen zu lassen. Gleichzeitig wurden mehrere historische Studien und Untersuchungen in Auftrag gegeben, um die Geschichte der Wiener Jugendwohlfahrt aufzuarbeiten sowie den Betroffenen Anerkennung für ihr Leid zukommen zu lassen und ihrer Geschichte Gehör zu verschaffen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 hat die Stadt Wien das Projekt "Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt" beschlossen. Zu diesem Zweck wurden von der Stadt Wien finanzielle Mittel von zunächst 2 Millionen EUR zur Verfügung gestellt. In der Folge wurden die diesbezüglichen finanziellen Mittel mehrmals durch Gemeinderatsbeschlüsse erhöht. Zuletzt wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 16. Dezember 2015 eine Erhöhung um 8 Millionen EUR genehmigt, womit schließlich für das Projekt eine Gesamtsumme von über 52 Millionen EUR zur Verfügung gestellt wurde. Nach sechsjähriger Laufzeit wurde der Meldeschluss für das Projekt mit 31. März 2016 festgelegt. Bis März 2018 konnten erforderliche zusätzliche Therapieeinheiten beantragt und bis Ende März dieses Jahres in Anspruch genommen werden. Auch nach dieser Zeit steht den Betroffenen die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft als Ansprechstelle zur Verfügung und unterstützt bei der Organisation von Hilfen und Therapien, insbesondere durch den Psychosozialen Dienst der Stadt Wien. Im Zuge des Projektes haben sich 3.139 Betroffene beim Weissen Ring gemeldet. Insgesamt 2.384 Personen erhielten finanzielle Hilfeleistungen. Allen Betroffenen wurde Psychotherapie angeboten, dabei wurden insgesamt rund 144.400 Einheiten genehmigt, von welchen circa die Hälfte der Stunden auch in Anspruch genommen wurde. Vom Weissen Ring wurden über 42 Millionen EUR an finanziellen Hilfeleistungen zuerkannt, für Clearing und Psychotherapie über 6 Millionen EUR und für Rechtsberatung um die 94.000 EUR. Die Administrationskosten des Projekts betrugen rund 2,8 Millionen EUR. Die Gesamtausgaben des gegenständlichen Aufarbeitungsprojektes belaufen sich nach dessen Abschluss auf rund 51,2 Millionen EUR. Die Magistratsabteilung 11 hat allen Betroffenen ihre historischen Unterlagen zur Verfügung gestellt und diese auf Wunsch im Sinne einer Biographiearbeit in vielen Einzelgesprächen mit Betroffenen erörtert. Im Juli 2013 fand in der Magistratsabteilung 11 ein Tag der Begegnung mit den Betroffenen, mit den Verantwortlichen der Abteilung, dem Weissen Ring sowie Univ.-Prof. Reinhard Sieder und Dr. Barbara Helige statt. Großen Respekt habe ich vor den Betroffenen, die der Magistratsabteilung 11 und der Öffentlichkeit ihr Leid und ihre Erfahrungen berichtet haben. In diesem Zusammenhang war der Tag der Begegnung mit den Betroffenen in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe besonders lehrreich. Die Erkenntnis des Aufarbeitungsprozesses ist für uns Auftrag, dass dies niemals wieder passieren darf. Es darf insbesondere niemals wieder derart geschlossene Institutionen geben, welche derartiges Unrecht möglich machen. Daher hat die Wiener Jugend- und Kinderhilfe beginnend in den 1990er Jahren sämtliche Großheime aufgelöst. Heute werden Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können, in Krisenzentren und familienähnlichen sozialpädagogischen Wohngemeinschaften sowie bei gut ausgewählten und ausgebildeten Pflegeeltern betreut. Wichtig sind dabei die Stärkung der Kinderrechte, eine gute Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, moderne Standards, funktionierende Kontrollinstrumente und vor allem die Schaffung einer Aufmerksamkeitskultur, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Am 17. November 2016 enthüllte der damalige Bürgermeister der Stadt Wien, Dr. Michael Häupl, eine Gedenktafel an der ehemaligen Kinderübernahmestelle in der Lustkandlgasse 50 im 9. Bezirk. Von diesem Standort wurden Kinder in Heime und Pflegefamilien gebracht, in denen sie erschütternden alltäglichen Erziehungspraktiken und institutioneller Gewalt ausgesetzt waren. Mein Amtsvorgänger Dr. Michael Häupl betonte dabei ausdrücklich, dass es ihm ein persönliches Anliegen sei, im Rahmen der Aufarbeitung die Opfer des Unrechts, das in Kinderheimen der Stadt Wien beziehungsweise bei Pflegeltern geschehen ist, nochmals um Entschuldigung zu bitten. Es sei ein Kapitel in der Geschichte in unserer Stadt, das nie hätte geschrieben werden dürfen, denn es liege in unserer gesellschaftlichen Verantwortung, dass jene, die am schutzlosesten und damit am verwundbarsten sind, in besonderer Weise vor Gewalt und Übergriffen geschützt werden. Die Gedenktafel solle für alle sichtbar eine Mahnung und Auftrag sein, immer den Blick auf die Schwächsten in einer Gesellschaft zu richten. Es sollte zudem nicht übersehen werden, dass sowohl mein Amtsvorgänger als auch der frühere Stadtrat Christian Oxonitsch sich in besonderer Weise für eine nationale Gedenkzeremonie eingesetzt haben, mit der die Republik dem Wunsch vieler Opfer nachkommen sollte. Sie haben darauf hingewiesen, dass mit den verschiedenen historischen Aufarbeitungsprojekten das Leid, welches Kindern und Jugendlichen in den Heimen der Stadt Wien widerfahren ist, nicht wiedergutgemacht werden kann, aber diese ein wesentlicher Schritt für die Anerkennung der grauenvollen Taten in der Vergangenheit sind. Selbstverständlich wirkten die Verantwortlichen der Stadt Wien auch am Staatsakt "Geste der Verantwortung" am 17. November 2016 im Nationalrat sowie an anderen Veranstaltungen mit den Betroffenen mit und setzten sich erfolgreich für das Heimopfergesetz 2017 ein. Bei diesem Staatsakt vom 17. November 2016 handelte es sich um die Entschuldigungszeremonie, welche Sie in Ihrer Frage, Herr LAbg. Wiederkehr, ansprechen. Das Aufarbeitungsprojekt des Weissen Ringes "Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt" wurde im Sommer 2019 abgeschlossen und die Endabrechnung des Weissen Ringes abgenommen. Am 6. November 2019 erschien der Abschlussbericht, der sowohl auf der Homepage des Weissen Ringes als auch auf der Seite der Wiener Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht wurde. Ein großes Anliegen war mir und dem zuständigen Stadtrat für die Wiener Kinder- und Jugendhilfe, Jürgen Czernohorszky, in diesem Bericht unsere Pflicht als Stadt hervorzuheben, unsere Verantwortung wahrzunehmen, geschehenes Unrecht ohne Relativierung anzuerkennen und uns dafür aufrichtig und zutiefst zu entschuldigen. Wir haben aber auch aus den Erkenntnissen dieser Vorgänge gelernt und Verantwortung übernommen. Nicht zuletzt ist es unsere tägliche Aufgabe, daran zu arbeiten, dass Geschehnisse wie diese nie wieder stattfinden dürfen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Schwarz. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Meine Frage zielt darauf ab, dass ja die Entschädigungszahlungen eingestellt wurden. Das Land Wien hat jetzt Entschädigungszahlungen an die Heimopfer eingestellt, alle anderen Bundesländer außer Kärnten führen diese Entschädigungszahlungen weiter. Meine Frage ist: Warum sieht denn das Land Wien keinen Bedarf mehr? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Na ja, es sind unserer Einschätzung nach früher als in anderen Bundesländern alle Betroffenen angesprochen und eingeladen worden, ihre Lebensgeschichte und ihre Erfahrungen einzuberichten. Es ist in sehr vielen Verfahren und Aktivitäten, die ich jetzt versucht habe darzustellen, gelungen, die Menschen, die anzusprechen sind, auch in diese Projekte, die wir angeboten haben, einzubeziehen. Unserer Einschätzung nach ist die Aktivität in diesem Bereich abgeschlossen. Das gilt aber nicht für das Angebot an alle Betroffenen, die früher als Kinder und Jugendliche in den verschiedensten Einrichtungen gewohnt, gelebt haben, dass sie auch in Zukunft auch von Seiten der Stadt Wien Hilfe bekommen, auch therapeutische, psychosoziale Hilfe. Dieses Angebot ist weiter aufrecht, aber das Projekt insgesamt ist nach sechsjähriger Laufzeit im Wesentlichen abgeschlossen, aber mit dem Hinweis, dass Menschen, die sich darüber hinaus melden, eine entsprechende Hilfe bekommen. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Blind. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Armin Blind (FPÖ): Auch von meiner Seite guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Sie haben es ja gerade angesprochen, die grauenvollen Taten wurden in diesem Bericht des Weissen Ringes aufgearbeitet, dargestellt und auch die Tätigkeit der Stadt Wien entsprechend dokumentiert, kann man sagen. Meine Frage zielt jetzt, Sie haben es auch schon angesprochen, auf die Kinderübernahmestelle in der Lustkandlgasse ab, wo sich ja eine Gedenktafel für die Opfer der Misshandlungen in Einrichtungen der Stadt Wien befindet. Es befinden sich jetzt keine Gedenktafeln an anderen Orten der Taten, beispielsweise am Schloss Wilhelminenberg. Wir wissen, es handelt sich derzeit um eine private Einrichtung, aber als Ort des Gedenkens wäre oftmals natürlich auch der Ort der Tat angemessen. Wir kennen das aus anderen Kontexten, wo es für eine Handlung, die an mehreren Orten stattgefunden hat, sehr wohl mehrere Gedenktafeln gibt. Würden Sie es begrüßen beziehungsweise welche Schritte werden Sie setzen, dass auch an Tatorten, beispielsweise am Schloss Wilhelminenberg, eine solche Gedenktafel angebracht wird? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ja, ich werde diesen Vorschlag gerne aufgreifen, Herr Landtagsabgeordneter, und mit den Eigentümern - Sie haben recht, das ist nicht im unmittelbaren Zugriffsbereich der Stadt Wien - schauen, ob wir eine Lösung finden, damit auf diese Ereignisse auch durch eine Tafel oder vergleichbare Hinweise ein Schritt gesetzt werden kann, um in der Erinnerungskultur auch auf diesen Standort hinzuweisen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Wiederkehr. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Ein weiteres ganz dunkles Kapitel in diesem Zusammenhang der Wiener Vergangenheit ist die Gewalt und Misshandlung in der Wiener Kinderpsychiatrie. Es ist ja erst später dazu gekommen, dass die Aufklärung begonnen hat. 2017 gab es eine veröffentlichte Studie, vor allem zum Pavillon 15 am Steinhof, die vor zwei Jahren auch recht intensiv diskutiert worden ist, weil es dort vor allem um Menschen ging, die eine Behinderung oder eine Beeinträchtigung hatten und sich deshalb auch nicht proaktiv bei der Stadt melden konnten. Vor zwei Jahren war die Diskussion, wie geht man mit diesen Opfern um. Damals wurde von ihrem Vorgänger und StRin Frauenberger gesagt, dass innerhalb des Krankenanstaltenverbundes selbst diese Überarbeitung und Aufarbeitung der Vergangenheit stattfinden soll, das heißt, der Krankenanstaltenverbund selbst eine Stelle eingerichtet hat, obwohl der Krankenanstaltenverbund damals auch selbst natürlich für die Missbrauchsfälle in Steinhof verantwortlich war. Wie sehen Sie die Thematik, dass hier in dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie noch offene Fälle sein können, denen nicht der gleiche Weg offensteht wie den Heimopfern in den vergangenen Jahren? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ja, ich denke, dass sich der Krankenanstaltenverbund sehr gewissenhaft mit dem Thema auseinandersetzt, insbesondere auch durch Heranziehen von Expertinnen und Experten, die nicht unmittelbar aus dem Wirkungsbereich des Krankenanstaltenverbundes kommen. Sie haben recht, es ist sicher eine besonders sensible Personengruppe, die natürlich eine geringere Möglichkeit hat, aus ihren Erfahrungen heraus zu berichten, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass es dem KAV und den hinzugezogenen Expertinnen und Experten gelingen wird, auch dieses Kapitel, so wie auch bei anderen ähnlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendwohlfahrt, positiv zu erledigen. Es ist aber sicher schwieriger, es ist zeitaufwändiger, und deshalb bin ich überzeugt, dass die Tätigkeit, die vom KAV schon eingeleitet worden ist, uns in absehbarer Zeit auch entsprechende Ergebnisse liefern wird. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung der 2. Anfrage. Die 3. Anfrage (FSP-842021-2019-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet. [Das Bundesland Wien hat kein eigenes, gesondertes Raumordnungsgesetz; die diversen Raumordnungsbestimmungen finden sich in der Bauordnung für Wien. Daneben existieren rechtlich unverbindliche "Raumordnungskonzepte und -strategien" in Form des Stadtentwicklungsplanes (STEP 2025) und der darauf aufbauenden Fachkonzepte (wie z.B. für Grünraum/Freiraum, für öffentlichen Raum, für Hochhäuser, etc.). Werden Sie als für Stadt- und Raumplanung zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, der die Raumordnungsbestimmungen in einem eigenen Wiener Raumordnungsgesetz zusammenfasst und zudem dort die diversen weiteren, bis dato rechtlich unverbindlichen übergeordneten Raumordnungskonzepte und -vorgaben in nunmehr rechtsverbindlicher Weise implementiert?] Ich ersuche um Beantwortung der Frage. Lhptm-Stv.in Birgit Hebein: Einen späten guten Morgen auch von meiner Seite! Geschätzte Abgeordnete! Geschätzte Frau Olischar! Das Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch, wir nennen es sehr vereinfacht Bauordnung für Wien, umfasst mit all seinen Nebengesetzen, ich erinnere an Garagengesetz, Kleingartengesetz, und so weiter, sowohl die Inhalte eines Raumordnungsgesetzes als auch die Regelungen für bauliche Ausführungen. Sie haben in Ihrer Anfrage ja angeregt oder nachgefragt, ob nicht eine Trennung, ein eigenes Raumordnungsgesetz für Wien notwendig ist. Ich muss Ihnen sagen, dass die Stadt Wien in ihrer Doppelfunktion als Land und gleichzeitig als Gemeinde ja bei jedem örtlichen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, all diese Raumordnungskonzepte, gesetzliche Vorgaben berücksichtigt. Das heißt, Wien hat ja auf Grund der Doppelfunktion, wenn Sie so wollen, eine Sonderrolle. Der Stadtentwicklungsplan und seine in Folge ausgearbeiteten Fachkonzepte, auf die haben Sie auch in Ihrer Anfrage hingewiesen, werden jeweils durch Gemeinderatsbeschlüsse für die Verwaltung zu verbindlichen Raumordnungskonzepten, und diese Inhalte fließen ja wiederum dann in verbindliche Flächenwidmungs- und Bebauungspläne ein. Das heißt konkret, dass ich die Notwendigkeit nicht erkennen kann, warum wir das jetzt für Wien trennen sollen, denn, noch einmal kurz gefasst, dort, wo die direkten Rechte der BürgerInnen, Investoren und Privater betroffen sind, gelten ja die raumordnerischen Festlegungen dann beim Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Vielleicht noch eine Spur ausführlicher, weil, zugegeben, diese Bauordnung ja recht komplex ist: Wo die planende Verwaltung übergeordnete Raumordnungsregelungen umsetzen soll, werden die Bestimmungen des Stadtentwicklungsplans und der übergeordneten Fachkonzepte durch Gemeinderatsbeschlüsse zu verwaltungsinternen Vorgaben. Das halte ich für recht wesentlich. Wir alle diskutieren das ja ausführlichst in der Stadtentwicklungskommission, das heißt, bevor die Beschlüsse und Konzepte hier vorgelegt werden, und diese übergeordneten Raumordnungsregelungen werden durch politische Ressorts, die Magistratsdirektion, relevante Dienststellen vorab ja dort beschlossen und diskutiert. Das heißt, und das ist mir noch sehr, sehr wesentlich, dass wir von der Wiener Stadtplanung her ja nicht, wie jetzt beschrieben, die Raumordnung in unserem Baurecht vereinheitlicht haben, wenn Sie so wollen, sondern wir haben natürlich großes Interesse daran, wie alle Bundesländer auch, uns immer wieder mit internationalen und nationalen Entwicklungen auseinanderzusetzen, Ich verweise hier auch auf die ÖROK, Sie kennen die sicher, die Österreichische Raumordnungskonferenz, die ich für sehr wesentlich halte, Städtebundveranstaltungen, auch die Planungsgemeinschaft Ost. Die sind ja im engen fachlichen Austausch. Das spiegelt sich dann ja auch in Raumordnungsüberlegungen wider. Wir in Wien arbeiten zum Beispiel, ich habe es jetzt in den letzten Monaten miterlebt, an einem neuen Fachkonzept, am Fachkonzept Zentren. Da konnte ich es miterleben und kann es miterleben, auch die breite Auseinandersetzung, Experten, Expertinnen, auch über meinen Ausschuss hinaus Fachexpertise, die mitberücksichtigt und zu einem Fachkonzept werden soll, das Fachkonzept Zentren, wir werden es, glaube ich, im Jänner, Februar hier diskutieren. Das hat zum Beispiel drei sehr wesentliche Ziele, wo es um die bessere Steuerung oder Leitfäden des großflächigen Einzelhandels geht. Was heißt das für zukünftige Zentren bei großen Stadtentwicklungskonzepten, oder wie fassen wir die Strategie zur Stärkung solcher Zentren? Ich finde, dass das eigentlich geeignete Mittel für uns in der Stadt sind, dass das von Ihnen geforderte Raumordnungsgesetz im Baurecht ein Teil des Ganzen ist, und ich sehe keine Notwendigkeit, das zu trennen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Pawkowicz. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Im Zusammenhang mit den Flächenwidmungen gibt es auch die Möglichkeit, städtebauliche Verträge nach § 1a der Bauordnung mit privaten Bauträgern zu unterzeichnen. Nun hat Ihre Vorgängerin einige Monate vor dem Ausscheiden aus ihrem Amt angekündigt, dass die städtebaulichen Verträge, die es ja erst seit einigen Jahren im Gesetz gibt, einer internen Evaluierung unterzogen würden. Meine Frage lautet: Wie weit ist der derzeitige Stand dieser internen Überprüfung von städtebaulichen Verträgen und zu welchen Änderungen wird es voraussichtlich kommen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Birgit Hebein: Ja, auch ich halte die Evaluierung für städtebauliche Verträge sehr wichtig. Daran wird gearbeitet, und die Ergebnisse werden, das ist mein Anliegen, breit diskutiert. Ich werde sicher hier alle Mitglieder in der einen oder anderen Form auch mit einbeziehen. Wir sind noch mittendrin. Ich sage aber vorweg, dass ich, nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, für Wien, für unsere Stadt die städtebaulichen Verträge tatsächlich als eine Errungenschaft sehe, tatsächlich für sehr, sehr entscheidend halte, hier immer wieder Diskussionen zu führen, Bauträger mit einzubeziehen, sich auch im Interesse der Stadt an Infrastrukturmaßnahmen in der einen oder anderen Form zu beteiligen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Gara. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Vielen Dank für die Beantwortung. Sie haben ja gesagt, dass Sie jetzt keine Intention haben, Raumordnung und Bauordnung zu trennen. Sie haben auch die Zusammenarbeit in der Planungsregion Ost erwähnt, dass das ein wichtiger Punkt ist. Wenn man sich allerdings die Ergebnisse, Resultate anschaut, wie diese Raumordnung in der Region wirkt, denke ich, ist gerade auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes hier noch massiver Handlungsbedarf sowohl auf der baulichen Seite wie auch auf der Mobilitätsseite. Denken Sie vielleicht in eine Richtung - oder ich formuliere es anders: Wäre es nicht sinnvoll, gerade die Raumordnung der Region, also Wien, Niederösterreich und Burgenland, insgesamt, also etwas übergeordnetes Verbindliches zu gestalten, also in diese Richtung zu wirken? Denn Klimaschutz endet eben nicht an der Landesgrenze von Wien. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Birgit Hebein: Ich gebe ihnen selbstverständlich recht, dass Klimaschutz nicht an den Stadtgrenzen endet und dass wir alle ein großes Interesse haben sollten, hier weiter über unsere Grenzen hinweg zu kooperieren. Das macht Sinn. Wir haben ja bereits die eine oder andere Diskussion geführt, auch in den letzten Tagen, und werden das sicher intensiver fortführen müssen. Ich erinnere an die gestrige Diskussion, was die Mobilität, die Verkehrspolitik anlangt. Wenn wir als Stadt Wien durch die Smart-City-Strategie, die ich für ausgezeichnet halte, ernst nehmen, dass wir zum Beispiel mit Mobilität, Verkehrspolitik CO2 bis 2030 um die Hälfte und bis 2050 den CO2-Ausstoß auf null reduzieren wollen, werden wir verstärkt kooperieren müssen. Ich bin ein bisschen vorsichtig, ob tatsächlich eine überregionale Raumordnung dafür nützlich ist, sage ich Ihnen ganz offen. Ich habe auch schrittweit die Diskussion verfolgt, dass wir ja die Raumordnung österreichweit vereinheitlichen sollten. Da gibt es ja auch immer wieder aufkeimende Diskussionen, wo ich mich dann aber im Detail schon frage, ob zum Beispiel diskutierte Dachlasten nicht regional unterschiedlich sind. In Tirol ist zum Beispiel ein bisschen mehr Schnee als in Wien. Da bin ich halt skeptisch, ob so etwas Sinn macht, dass wir das eins zu eins umlegen sollten, ob hier tatsächlich die Raumordnung das adäquate Mittel ist. Im Augenblick ist meine oberste Priorität, was den Klimaschutz anlangt, den sie ja angesprochen haben, hier bei einer gemeinsamen Verkehrspolitik anzusetzen. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich würde jetzt gerne auf alle möglichen Punkte, die Sie angesprochen haben, replizieren, leider verlangt das die Fragestunde nicht. Vielleicht zwei Punkte: Die Doppelfunktion Wiens ist aus meiner Sicht insofern problematisch, als es keine Kontrollfunktion gibt. In anderen Bundesländern gibt es auf Gemeinderatsebene die Flächenwidmungsplanung, die dann auch über das Land noch einmal kontrolliert werden kann. Das heißt, es gibt hier schon einen Faktor, eine Entwicklung, bis zu einem gewissen Grad auch zu kontrollieren. Fachkonzepte erachte ich nicht als verbindlich, muss ich gestehen, rein rechtlich. Das heißt, die Orientierung und die Sicherheit, die viele für die Entwicklung brauchen würden, fehlen aus meiner Sicht. Das ist sehr interpretierbar. Aber ich möchte in meiner Zusatzfrage auf einen anderen Themenpunkt noch zu sprechen kommen, was die gesetzliche Verankerung betrifft, und zwar in Richtung Welterbe-Schutz. Jetzt gibt es andere Bundesländer, wie beispielsweise Burgenland, die in ihren Raumordnungsgesetzen auch die gesetzliche Implementierung des Welterbe- Schutzes verankert haben. Wie stehen Sie dazu, das Thema Weltkulturerbe, Welterbe-Schutz auch gesetzlich in Wien zu verankern? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Birgit Hebein: Ich möchte, noch bevor ich konkret Ihre Frage beantworte, eines, was Sie angeführt haben, ein Stück weit relativieren, weil es mir wichtig erscheint. Ich habe vorher schon davon erzählt, dass ich jetzt intensivst daran mitarbeite, das nächste Fachkonzept zur Diskussion zu stellen, nämlich das Fachkonzept Zentren. Ihrer Annahme, dass es hier keine Kontrolle gibt, widerspreche ich. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Keine verbindliche!) - Verbindlichkeit auch in diesem Fall, denn es sind verbindliche Richtlinien nach innen und sie spiegeln sich bei den Flächen- und Bebauungsplänen wider. Ich erinnere nur an die letzte Stadtrechnungshofdiskussion, an den letzten Ausschuss. Genau da haben wir über das Fachkonzept Partizipation gesprochen, das zum Beispiel der Rechnungshof sehr ernst nimmt - Stichwort Kontrolle. Das möchte ich hier nur anführen. Zur Frage Kulturerbe: Ich baue, ganz offen gesagt, auf den wirklich sehr, sehr ausführlichen Managementplan, der jetzt hier im Frühjahr bereits diskutiert wurde, glaube ich, im Juni im Ausschuss beschlossen wurde, wo mir jetzt schon ein detaillierter Plan vorliegt. Herr Landtagspräsident Woller könnte hier ausführlicher darüber erzählen. Ich halte das für einen sehr vernünftigen gangbaren Weg, diesen Managementplan zu verfolgen, der breitest angelegt ist und, ich gehe davon aus, gravierende Auswirkungen auch auf Wien haben wird. Da bitte ich Sie definitiv, sich im Interesse der Stadt in der einen oder anderen Form auch daran zu beteiligen, weil wir hier gute Grundlagen erarbeiten. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP-1002001-2019-KFP/LM). Die 4. Anfrage wurde gestellt von Herrn Abg. Seidl und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Sie haben zuletzt vor einigen Tagen über das Gesetz zur Mindestsicherung NEU gesprochen und festgehalten, dass Sie für das bestehende und geltende SozialhilfeGrundsatzgesetz der ehemaligen Türkis-Blauen Regierung kein Ausführungsgesetz brauchen werden. Werden Sie dennoch das bestehende und geltende SozialhilfeGrundsatzgesetz der ehemaligen Türkis-Blauen Regierung eins zu eins ab 1. Jänner 2020 umsetzen?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordneten! Sehr geehrter Abg. Seidl! Zu Ihrer Frage, ob wir, ich lese wörtlich vor, das bestehende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der ehemaligen türkis- blauen Regierung eins zu eins ab 1. Jänner umsetzen werden. Ich kann nur sagen, Sie haben mir diese Frage schon vorige Woche im Ausschuss gestellt, aber ich wiederhole gerne meine Antwort hier und heute vor dem Plenum noch einmal. Zunächst zu Ihrer Formulierung "eins zu eins", die finde ich interessant. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist gar nicht eins zu eins in Landesrecht zu übernehmen, das wäre gar nicht notwendig. Eins zu eins ist technisch gar nicht möglich, denn das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz definiert ja auch Regulierungsbedarfe, die noch zu regulieren sind. Also alleine von der Formulierung - eins zu eins - her kann das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht eins zu eins übernommen werden. Die Problematik ist aber eine viel tiefergehende. Erstens haben wir in Wien, das hat dieses Plenum beschlossen, ein gültiges und verfassungskonformes Wiener Mindestsicherungsgesetz. Die Existenz eines Bundesgesetzes zwingt uns überhaupt nicht, ein Landesgesetz machen zu müssen, denn wir haben ein Landesgesetz. Das Sozialhilfe- Grundsatzgesetz sieht auch nicht vor, dass wir zwingend ein Landesgesetz im Sinne einer Durchführungsverordnung schaffen müssen, das steht ja in dem Gesetz gar nicht drinnen. Die entscheidende Frage aber ist: Haben wir ein gültiges und verfassungskonformes Mindestsicherungsgesetz? Wie Sie wissen, hat eine relevante Anzahl von Mitgliedern des Bundesrates einen Gesetzesprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Ich nehme an, Sie sind darüber informiert. Sie wissen wahrscheinlich auch, was die wesentlichen Gründe für diese Prüfung sind. Ich nehme an, dass Sie sich in dieser Frage auch eingelesen haben. Die Punkte, die Mitglieder des Bundesrates den Verfassungsgerichtshof ersucht haben zu prüfen, sind auch für dieses Haus relevant, denn immerhin sind die Mitglieder des Bundesrates der Meinung, dass es sein könnte, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in einigen sehr wesentlichen Fragen nicht verfassungskonform und unionswidrig ist, immerhin in der Grundsatzfrage, dass der Bund gemäß Bundesverfassung ja die Kompetenz hat, die Grundsätze zum Armenwesen zu regulieren, aber nicht die Kompetenz hat, Fragen der integrationspolitischen und fremdenpolizeilichen Aufgaben an die Länder zu delegieren. Genau das ist eines der Kernprobleme beim Sozialhilfe- Grundsatzgesetz, denn das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz führt nicht aus, dass es das Existenzminimum der österreichischen Bevölkerung sicherstellen will, das steht nämlich nicht drinnen, was aber die Aufgabe eines Grundsatzgesetzes zur Armutsbekämpfung wäre. Anstatt ein Existenzminimum zu definieren, wird plötzlich nur mehr von einem Zuschuss gesprochen. Daher ist diese Frage, die der Verfassungsgerichtshof prüfen muss, von extrem hoher Relevanz. Zweitens muss er prüfen, ob der Bund im Zuge eines Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes überhaupt die Kompetenz hat, fremdenpolizeiliche Aufgaben an die Länder zu delegieren. Daher hat sich die Wiener Stadtregierung entschieden, und ich stehe auch dazu, gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die für den Dezember angekündigt ist, abzuwarten. Wir machen das aus einem guten Grund: Im Vollzug der Wiener Mindestsicherung sind tausende Menschen davon abhängig, dass die täglichen Entscheidungen, die wir treffen, dann auch halten und es nicht passieren kann, dass Menschen plötzlich verunsichert werden, weil der Bundesgesetzgeber ein Gesetz gemacht hat, das vollzogen wird und dann durch einen Einspruch des Verfassungsgerichtshofes widerrufen wird. Ich stehe dazu, dass es - glaube ich - unsere Pflicht ist, für die Rechtssicherheit der Wienerinnen und Wiener zu sorgen. Deswegen werden wir die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten, so wie das auch fast alle österreichischen Bundesländer entschieden haben. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Emmerling gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Landesrat, vielen Dank. Es ist im letzten Ausschuss darüber diskutiert worden, und ich glaube, das ist - zumindest für mich - eine juristische Spitzfindigkeit, wie man mit diesem Thema umgeht. Sie haben gesagt, dass Sie sich damit im Recht sehen, dass Sie dieses Ausführungsgesetz jetzt eben nicht durchführen. Mich würde interessieren: Gibt es dafür juristische Gutachten, die Sie eingeholt haben, die das, also Ihre Auffassung, bestätigen? Wenn nicht: Was glauben Sie, wie die Konsequenzen für Sie als Landesrat beziehungsweise die Stadt Wien wären? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Also erstens können Sie da sicher sein, dass wir solche Fragen natürlich auch juristisch abklären. Zweitens wäre das nicht das erste Mal, dass Bund und Länder - oder ein Land oder mehrere Länder - unterschiedlicher Auffassung sind. Wenn sie diese unterschiedliche Auffassung auch deklarieren und das dann am Tisch liegt, wird sich der Bund dazu äußern müssen. Wir werden dann schauen, mit welcher Argumentation der Bund sich äußert, und das kann man dann weiter einem Verfahren zuführen. Ich möchte aber zur Eingangsbemerkung noch einmal klarstellen: Für mich ist es eben keine juristische Spitzfindigkeit. Wäre es eine juristische Spitzfindigkeit, dann könnte man das Thema spielerisch betrachten. Ich halte es aber nicht für eine juristische Spitzfindigkeit auf Ihre spielerische Fragestellung, wenn es darum geht, dass 35.000 Kinder in die Armut geschickt werden. Verstehen Sie mich nicht falsch, es ist eben keine juristische Spitzfindigkeit. Ja, selbstverständlich haben wir diese Frage und die Vorgangsweise auch durch Juristen abklären lassen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Hungerländer gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat. Man kann nicht von der Hand weisen, dass trotz der Mindestsicherungsreform in Wien immer noch eklatante Probleme bestehen. Beispielsweise ist die durchschnittliche Bezugsdauer ja inzwischen von 9,2 auf 9,3 Monate gestiegen. Sie können also nicht sagen, dass Sie die Probleme annähernd gelöst hätten. Wenn Sie jetzt das Bundesgesetz nicht vollziehen wollen: Was wären denn Ihre Maßnahmen, um all dieser Probleme Herr zu werden? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Abgeordnete! Klar ist, dass das unterste Auffangnetz des Sozialsystems, und darüber sprechen wir bei der Mindestsicherung, auch das Ergebnis von vielen verschiedenen Bereichen ist. Das ist ja keine Maßnahme, die für sich alleine steht, sondern zum Beispiel ist die Frage der Entwicklung des Arbeitsmarkts eine ganz relevante Frage. Und klar ist, dass Menschen, die arbeitslos sind, aber zu wenig Arbeitslosengeld beziehen, automatisch, ganz automatisch Empfänger der Mindestsicherung sind. Dass die Frage, wie Menschen, die in der Mindestsicherung sind, wieder in den Arbeitsmarkt kommen können, ist nicht nur eine Frage oder Aufgabe der Mindestsicherung, sondern es ist primär eine Aufgabe derer, die für die Arbeitsmarktpolitik zuständig sind. Ich glaube, wir sind uns in dieser Frage auch einig, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu treffen sind. Wenn wir uns nicht einig sind, Frau Kollegin, dann bin ich noch mehr froh darüber, denn dann sollen die Wähler auch wissen, wer wofür steht. Wenn Sie sich dafür einsetzen, Arme zu bekämpfen, soll mir das recht sein, die Sozialdemokratie steht dafür, Armut zu bekämpfen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Ja, guten Morgen Herr Landesrat! Danke für die bisherige Beantwortung. Wir werden ja heute am Nachmittag noch Zeit haben, uns dem Thema zu widmen. Ich könnte jetzt schon einiges dazu, was Sie gesagt haben, was nicht ganz richtig ist, erzählen. Sie haben gesagt, der Bundesrat hätte den VfGH angerufen. Ein kleiner Teil der Bundesräte hat den VfGH angerufen und der größte Teil des Bundesrates hat dem Gesetz zugestimmt, nur zur Information. Detto war es auch im Nationalrat. Das ist ein mit Mehrheit beschlossenes Gesetz. Ich weiß nicht, warum Sie das nicht umsetzen möchten. Wie gesagt, wir werden heute am Nachmittag noch Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. Ist es Amtsmüdigkeit, Realitätsverweigerung, mangelndes Demokratieverständnis? - Ich weiß es nicht. Sie haben ja vorhin auch gesagt, dass Sie von Juristen beraten wurden. Ich hätte jetzt ganz gerne von Ihnen gewusst, welcher Jurist hat Sie beraten, das nicht umzusetzen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Herr Abgeordneter! Ich würde vorschlagen, wenn Sie mich zitieren, dann bitte korrekt. Ich habe nicht gesagt, der Bundesrat ist zum Verfassungsgerichtshof gegangen, sondern ich habe gesagt: eine relevante Anzahl von Mitgliedern des Bundesrates. Da es eine verfassungsmäßig festgelegte Menge von Mitgliedern des Bundesrates gibt, die das Recht haben, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, haben die dieses Recht auch in Anspruch genommen. Das habe ich zitiert, und da bitte ich Sie, mich auch richtig zu zitieren. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 4. Anfrage beantwortet. (Abg. Armin Blind: Nein, ist noch nicht einmal darauf eingegangen! Ungeheuerlich!) - Bitte um Zurückhaltung. Es ist jetzt Fragestunde und damit ist die 4. Anfrage beantwortet. (Abg. Armin Blind: ... Verhöhnung, Herr Kollege!) - Herr Blind, bitte! (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Die 5. Anfrage (FSP-1001950-2019-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Akcay gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Welche landesgesetzlichen Maßnahmen sieht das Land Wien für Klimaschutz im Wohnbau vor?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke schön. Herr Präsident! Einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen, Frau Kollegin Akcay! Klimaschutz spielt im Wiener Wohnbau eine wesentliche Rolle, und das schon seit vielen, vielen Jahren. Der schonende Neubau, die smarte Sanierung, das sind wesentliche Säulen des Wohnbaus und auch des Wiener Klimaschutzprogramms. Um unserem Bekenntnis dazu auch rechtliche Wirkung zu verleihen, haben wir gleich mehrere Maßnahmen in Landesgesetze niedergeschrieben. Zuletzt im Herbst 2018 in der Bauordnungsnovelle, die zum Beispiel die Öl- und die Kohleheizung im Neubau verbietet, außerdem die dezentrale Gastherme und: Bebauungspläne können in Zukunft auch Fassadenbegrünungen vorgeben. In dieser Bauordnungsnovelle sind auch Klimaschutzgebiete vorgesehen und möglich. Das heißt, in Neubauten sind in Zukunft alternative Energiesysteme einzusetzen, das heißt, sie müssen eingesetzt werden. Auch das macht die Bauordnung möglich. Wir haben schon in vier Bezirken die ersten Projekte, und die befinden sich derzeit in Begutachtung. Schon 2014 hat man in der Bauordnungsnovelle darauf reagiert, wie zum Beispiel mit dem verbesserten Wärmeschutz, der in der damaligen Novellierung inkludiert wurde. Vor rund einem Jahr haben wir auch Regeln für Fotovoltaikanlagen auf Schiene gebracht, mit dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2018 entfiel die Genehmigungspflicht für mittelgroße Anlagen bis 50 kW und auch für Anlagen bis 100 kW gibt es seitdem wesentliche Erleichterungen. Parallel zu den gesetzlichen Regelungen setzen wir in diesem Bereich auch auf Förderungen und somit auf effektive Klimaschutzimpulse, zum Beispiel bei thermischen Sanierungen oder für den Umstieg auf Fernwärme, auf Biomasse oder Wärmepumpen. Genauso fördern wir auch die Hofentsiegelung mit Begrünung und den Sonnenschutz. In unseren Bauträgerwettbewerben, die aus vier Säulen bestehen, ist eine Säule die Ökologie. Das heißt, auch dort fordern wir natürlich ökologische Maßnahmen ein, wie zum Beispiel ein effizientes Grünraummanagement oder auch das Thema Beschattung. Ein sehr schönes und sehr wichtiges innerstädtisches Beispiel ist die zukünftige Bebauung am Areal des ehemaligen Sophienspitals. Auch der Gemeindebau setzt ebenfalls auf Verschattung und auf eine Energiesparoffensive. Zusätzlich werden regelmäßig tausende Wohnungen saniert, vor allem thermisch saniert. Das heißt: Zusammengefasst ist das Wohnbauressort absolut ein Pionier im Klimaschutz und erweitert regelmäßig die Maßnahmen, natürlich zum Wohl der Mieterinnen und Mieter. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gara gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen. Wie Sie wissen, ist mir, ist uns gerade das Thema Klimaschutz ein sehr großes Anliegen und vor allem auch die Vorbildwirkung der Stadt oder des Landes Wien. Sie haben erwähnt, dass es Rahmenbedingungen für die Fotovoltaiknutzung gibt. Die bisherigen Voraussetzungen oder - ich sage einmal - Verpflichtungen sind aber relativ zahnlos. Das belegt die Entwicklung der Fotovoltaiknutzung in Wien, wobei Wien letztendlich Schlusslicht ist. Gerade die Stadt hat sehr viele Gebäude, gerade auch im Gemeindebau, wo es ein riesiges Potenzial gäbe. Meine Frage geht dahin: Was gedenken Sie gerade auch bei den Gebäuden der Stadt, im Gemeindebau zu tun, um einen Fotovoltaikausbau, also die Solarenergienutzung massiv zu forcieren? Also ganz konkret: Wie könnte in Zukunft eine solarfreundliche Bauordnung ausschauen, damit das auch tatsächlich passiert und den Worten auch Taten folgen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Einen schönen guten Morgen, Herr Kollege Gara! Nicht nur Ihnen und den NEOS ist Klimaschutz ein Anliegen. Ich nehme das jetzt einmal auch für die SPÖ so in Anspruch, wir beweisen das auch in unterschiedlichen Maßnahmen in unterschiedlichen Ressorts. Ich habe gerade auch darauf hingewiesen, dass wir 2018 im Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz Verbesserungen betreffend Fotovoltaikanlagen gemacht haben. Wie gesagt, die Genehmigungspflicht für mittelgroße Anlagen ist entfallen und für größere Anlagen haben wir dort Erleichterungen festgeschrieben. Das war im November 2018, als wir sie beschlossen haben. Man wird evaluieren, man wird schauen, welche Wirkungen das hat. Ich glaube, dass dieser Zeitraum zu kurz ist, um davon zu sprechen, dass es gar keine Wirkungen hat. Natürlich ist Fotovoltaik im Gemeindebau auch ein Thema. Wiener Wohnen hat in diesem Fall ja bereits mit Wien Energie zusammengearbeitet, um den Ausbau von solchen Alternativerzeugungsanlagen weiter zu forcieren, weil wir auch definitiv daran interessiert sind. Wir haben auch schon mehrere Pilotprojekte umgesetzt, zum Beispiel in der Donaustadt in der Wulzendorfstraße, im 23. Bezirk einerseits in der Ketzergasse und andererseits in der Dernjacgasse und im 12. Bezirk Am Schöpfwerk und in der Zanaschkagasse. Wir werden natürlich auch weiterhin die Zusammenarbeit mit Energieerzeugern - allen voran Wien Energie - suchen, denn die sind die Spezialisten auf diesem Gebiet. Wir können uns die weitere Zusammenarbeit sehr gut vorstellen. Das heißt, Wiener Wohnen wird auch in Zukunft die Dachflächen, die sich dafür eignen, zur Verfügung stellen und prüfen lassen, um da wirklich noch einen Schritt weiterzukommen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ulm gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Danke schön. Sehr geehrte Frau Stadträtin! Die Fotovoltaik ist auch mir ein großes Anliegen. Genauso wie dem Kollegen Gara fällt mir auf, dass sich in Wien, wo es so viele Dächer wie nirgendwo in ganz Österreich gibt, eigentlich relativ wenig Solaranlagen auf den Dächern befinden. Sie haben ja Ihre Antwort dazu gegeben, deshalb möchte ich auf die Klimaschutzgebiete in der Bauordnung zu sprechen kommen. Da sind alternative Techniken vorgesehen. Das haben Sie nur kurz angetippt. Wie weit ist denn da Ihre Entwicklung bei den Klimaschutzgebieten? Wie ist denn jetzt der Stand der Überlegungen und der Stand der Projekte? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Ich möchte noch einmal in Verbindung mit der Frage des Kollegen Gara und was auch Sie eingangs gesagt haben - da spielen auch Wiener Wohnen und somit auch der Gemeindebau mit -, auf ein Beispiel hinweisen: auf das Projekt in Simmering "Smarter Together - gemeinsam g'scheiter", bei dem man wirklich ein ganzes Grätzel in einem Bezirk zukunftsfit gemacht hat, auch mit alternativen Energien. Da war auch ein Gemeindebau involviert. Dieses Beispiel ist für mich ein Beispiel, das wirklich zeigt, wie gut moderne Stadtverwaltung funktionieren kann, wenn man sich mit vielen unterschiedlichen Themenbereichen auseinandersetzt, wobei auch die Bewohnerinnen und Bewohner sehr stark involviert waren, also wirklich eine gute Partizipation stattgefunden hat, auch mit privaten Partnerinnen und Partnern. Das möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Also wir zeigen sehr wohl, dass wir daran interessiert sind, auch neue Modelle auszuprobieren und das in Wirklichkeit auch können, zum Beispiel in der Schule am Enkplatz, die vier Null-Energie-Turnsäle, die wir dort eröffnen durften. Um nun zum Thema Klimaschutzgebiete zurückzukommen: Ja, in Neubauten ist dann verpflichtend vorgesehen, sich um alternative Energiesysteme zu kümmern. Das macht die Bauordnung jetzt möglich, seit wir sie im vergangenen Jahr beschlossen haben. Ich habe kurz erwähnt, dass da vier Bezirke bereits vorangehen, und zwar sind das der 2. Bezirk, der 3. Bezirk, der 7. Bezirk und der 16. Bezirk, wo sich solche Klimaschutzgebiete herauskristallisieren. Die sind derzeit in Begutachtung. Ehrlich gesagt müssen wir das jetzt noch abwarten. Vielleicht stellen Sie mir die Frage dann noch einmal, dann kann ich sie noch genauer beantworten. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kasal gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Wunderschönen guten Morgen! Welche Maßnahmen im Bereich der Attraktivierung der Wohnbauförderung sehen Sie vor, um der Flucht aus der Förderung und damit der Konterkarierung beabsichtigter Impulse entgegenzuwirken? (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das ist abgelesen!) Präsident Ernst Woller: Herr Abg. Kasal! Kannst du das noch einmal wiederholen? (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Lauter lesen!) Es ist phonetisch nicht vorgedrungen. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Vor allem ein bisschen lauter, bitte. Ich habe das ... Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Welche Maßnahmen im Bereich der Attraktivierung der Wohnbauförderung sehen Sie vor, um der Flucht aus der Förderung und damit dem Konterkarieren beabsichtigter Impulse entgegenzuwirken? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Bitte, es ist eine komplizierte Frage. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Nein, ich finde, das ist eine sehr interessante Frage, und ich freue mich sehr, dass sich der Kollege Kasal ja offensichtlich sehr intensiv damit beschäftigt und sehr lange auf diese Frage vorbereitet hat. Das freut mich wirklich sehr, denn das zeigt das große Interesse am Wiener Wohnbau und offensichtlich an der Förderungsschiene. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das hat so geklungen, als hätte er es nicht verstanden!) Wir fördern von Seiten der Stadt Wien zwei Bereiche wesentlich, das sind einerseits der Neubau und andererseits die Sanierung. Das sind die zwei wesentlichen Säulen, die wir unterstützen. So wie ich das herauslese, nehme ich an, Sie beziehen sich auf die Sanierung. Von der Sanierung halten wir natürlich deshalb besonders viel, weil sie einerseits für die Mieterinnen und Mieter wesentlich ist, die dadurch auch sehr profitieren, und es für das Stadtbild sehr wesentlich ist, für das Klima wichtig ist, was das Thema Klimaeffizienz ergibt, und natürlich auch für die Wiener Wirtschaft, da solche Sanierungen viele Arbeitsplätze sichern und schaffen. Wenn ich Ihnen jetzt ein paar Zahlen mitgeben darf: Im Jahr 2018 hat der Wohnfonds Wien für 88 Sanierungsprojekte ein Bauvolumen von 184 Millionen EUR als Zusicherung gegeben. Also da von einer Flucht aus der Förderung zu sprechen, ist, glaube ich, nicht ganz richtig. Wiener Wohnen hat ebenso für das Jahr 2020 - und diesen Wirtschaftsplan werden wir ja im nächsten Gemeinderat beschließen - ganze 181,77 Millionen EUR an Investitionsmaßnahmen geplant. Gerade im Wiener Gemeindebau und bei Wiener Wohnen ist es mir wichtig, dass dieses Geld ja in Wirklichkeit in Geld gegossene Politik ist, denn diese Mittel werden dem Gemeindebau zur Verfügung gestellt, er wird dadurch saniert, das kommt den Mieterinnen und Mietern zu Gute. Dadurch wird er zukunftsfit und klimafit gemacht, und das ist in einem Jubiläumsjahr wie 100 Jahre Gemeindebau natürlich auch sehr, sehr wesentlich. Aber noch einmal zurückkommend auf Wiener Wohnen, denn ich will nicht nur in die Zukunft blicken, sondern Ihnen auch beweisen, dass wir in der Vergangenheit einiges getan haben: Wir hatten 14 Sanierungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 66 Millionen EUR abgeschlossen, 15 neue Sanierungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 124,5 Millionen EUR begonnen, 74 Sanierungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 695 Millionen EUR haben sich in Bau befunden. Zusätzlich schauen wir natürlich, wenn wir sanieren, immer - das ist nur ein kleiner Sidestep von mir, aber ich bin mir sicher, es interessiert Sie ganz besonders -, wie wir neuen Wohnraum schaffen können. Das heißt, man schaut sich an, ob es möglich ist, Dachaufbauten zu machen. So schaffen wir es auch, dass wir momentan bei 600 Gemeindewohnungen angelangt sind, die im Zuge eines Dachaufbaus entstehen. Ich hoffe, ich habe es ausführlich und ausreichend beantwortet. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Damit ist die Fragestunde beendet. Bevor wir zur Aktuellen Stunde kommen, begrüße ich auf der Galerie Gäste im Wiener Rathaus, nämlich die Integrative Lernwerkstatt aus der Brigittenau unter der Leitung von Frau Wilfinger. - Herzlich Willkommen im Wiener Rathaus! (Allgemeiner Beifall.) Ihr kommt gerade auch zum richtigen Thema. Es wird nämlich jetzt die Frage der Kinderrechte diskutiert. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde zum Thema "30 Jahre UN Kinderrechtskonvention - Wien will kein Kind zurück lassen" verlangt. Das Verlangen wurde ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte die Erstrednerin, Frau Abg. Berner, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Ich bemühe mich, das einzuhalten. Ich freue mich wahnsinnig, dass ihr gekommen seid. Herzlich willkommen! Das ist das, was wir gerne wollen: Demokratie von Anfang an lernen und mitgestalten. Sonst, sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen hier und am Bildschirm. Meine erste Frage ist: Was ist ein Kind? Das ist eine einfache Frage, und die stellen wir an einem Tag wie heute. Warum braucht ein Kind spezielle Rechte? Reicht nicht die Menschenrechtskonvention aus 1948 aus, um alle Kinder ausreichend zu schützen? Nein, das tut sie leider nicht, oder das hat sie nicht getan. Wir - vor allem in Westeuropa - bezeichnen uns gerne als moderne Gesellschaft. Wir glauben, wir hätten alle rüde Gewalt überwunden und sind dann täglich entsetzt, wenn wir von den Übergriffen, besonders auf Kinder, in der Zeitung lesen. Dem muss man etwas entgegensetzen. Deshalb: Ein Tag des Jubiläums, nämlich 30 Jahre Kinderrechtskonvention, verführt auch dazu, zurückzuschauen und zu sagen: Was also ist ein Kind, und warum wollen wir es schützen? Historisch, also bei den Römern, war ein Kind ein infans, also einer oder eine, der oder die nicht sprechen kann. Kinder waren nur bis zum Alter von sieben Jahren schutzbedürftig, da waren sie ein bisschen jünger als ihr. Später wurden sie dann als kleine Erwachsene angesehen und mussten auch arbeiten. Das Kind war ein Besitz des Vaters, er bestimmte über das Leben, also ob es überhaupt leben kann, über seine Ausbildung und über seine Arbeit. Erst mit der Einführung der Schulpflicht für alle Kinder begann man in westlichen Industriegesellschaften, zwischen der Lebenswelt von Kindern und der von Erwachsenen zu unterscheiden. Am Anfang des 20. Jahrhunderts, nach der Erfahrung des Ersten Weltkriegs und dessen verheerenden Auswirkungen insbesondere auf Kinder, entwarf die Britin Eglantyne Jebb, das war die Begründerin des "Save the Children Found", eine Satzung für Kinderrechte, die Children's Charter. Diese ließ sie dem Völkerbund in Genf zukommen, der sie 1924 in der Genfer Erklärung festschrieb. Das hat aber noch keine Rechtsverantwortung gehabt. Erst 25 Jahre später, nach Ende des Zweiten Weltkriegs, verabschiedete dann die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1949 eine Erklärung, die ein Recht auf einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und einen unentgeltlichen Unterricht für jedes Kind verlangte. Diesem 20. November vor 70 Jahren verdanken wir den heutigen Tag der Kinderrechte. Und es dauerte weitere 40 Jahre, um wieder am 20. November 1989 eine Kinderrechtskonvention zu verabschieden, die schließlich alle unterzeichnenden Staaten dazu verbindlich verpflichtet, in 54 Artikeln die bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Rechte aller hier lebenden Kinder zu achten und zu verteidigen. Dazu zählen das Recht auf Bildung, eine Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbstbestimmung und Mitbestimmung, zum Beispiel die Meinungsfreiheit und Partizipation. Die UN-Kinderrechtskonvention legt eindeutig fest, wer als Kind gilt: Das sind alle Menschen unter 18 Jahren. Die elementare Idee dieser Definition ist, dass Kinder menschliche Wesen sind, die Rechte und Würde besitzen. Das, was ein Kind ausmacht, ist seine Jugend und seine Verletzlichkeit. Die Konvention berechtigt Kinder, Forderungen zu stellen und verpflichtet den Staat - also auch uns und letztlich alle Verantwortungsträger -, für das Wohl und für die Entwicklung aller Kinder die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es ist beachtlich, wenn man bedenkt, dass diese Konvention erst zwei Wochen nach dem Fall der Berliner Mauer und letztlich nach der Beendigung des Kalten Krieges durchgesetzt werden konnte. Das Jahr 1989 war in vieler Hinsicht ein Aufbruchsjahr. Für die bestmögliche Versorgung und echte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen braucht es eine deutliche Anerkennung der Kinderrechte auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. Deshalb hat die Wiener Landesregierung drei Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention die Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet. Sie ist ein unabhängiges Instrument, um einen umfassenden Schutz für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten und auf mögliche Missstände rechtzeitig hinzuweisen und auch Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Als Wiener Sozialsprecherin bin ich besonders stolz darauf, dass Wien in vielen Bereichen engagiert Kinderrechte durchsetzt, zum Beispiel in der Armutsbekämpfung durch eine erhöhte Mindestsicherung für Kinder - über die werden wir heute noch sprechen -, mit einem Top-Jugendticket, das allen - auch Schülern und Lehrlingen - bis 24 Jahren ermöglicht, mit 70 EUR in Wien, Niederösterreich und Burgenland den öffentlichen Verkehr zu benutzen, mit beitragsfreien Kindergärten, mit freiem Zugang zu Bibliotheken und mit Gratiseintritt in Wiener Museen und dem Kulturpass, mit einer engagierten offenen Jugendarbeit in Parks und Jugendzentren und mit einem umfassenden Nachmittagsangebot in allen Wiener Volksschulen. Wien unterstützt damit auf allen Ebenen ein gewaltfreies Aufwachsen, zum Beispiel auch mit der Elternberatung, mit der Jugendwohlfahrt für die Familien, bei denen es nicht passt, und mit einer politischen Partizipation und Mitbestimmung, wie zum Beispiel im Projekt "Werkstadt Junges Wien", das gerade ein Stückchen weiter vorne im Festsaal präsentiert wird. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Trotzdem dürfen wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Der Schattenbericht des Netzwerks Kinderrechte in Österreich zeigt eindeutig, dass es in einigen Bereichen noch Verbesserungspotenzial gibt, zum Beispiel bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern, im Fall von Kindesmisshandlungen, in der ausreichenden Unterstützung von Kindern in Armut und im Jugendstrafsystem und mit einer besseren umfassenden Integration von behinderten und chronisch kranken Kindern in unserem Schulsystem. Wie also geht es Kindern und Jugendlichen in Österreich? Diese Frage beantwortet der Schattenbericht des Netzwerks Kinderrechte Österreich in seiner Einleitung folgendermaßen: "Grundsätzlich sehr gut, wenn man vergleicht, wie es Kindern und Jugendlichen in anderen Ländern der ganzen Welt geht. Hier bei uns in Österreich und in Wien dürfen alle Kinder in die Schule gehen. Es ist verboten, Kindern weh zu tun, also sie zu schlagen, sie zu beschimpfen oder sie einzusperren. Kein Kind muss arbeiten gehen, damit die Familie überhaupt etwas zu essen hat. Aber! Aber es gibt leider auch in Österreich viel zu viele Kinder, die trotzdem Gewalt erfahren, viel zu viele Kinder, die im Winter in einem kalten Zuhause leben, viel zu viele Kinder, die kein gesundes Essen und keine rechtzeitige Medizin und Therapie bekommen, wenn sie krank sind, viel zu viele Kinder, die keine Hilfe bekommen, um in die Wunschschule zu gehen oder den Wunschberuf zu erlernen, viel zu viele Kinder, die weder in der Schule auf Projekt- und Sportwoche noch mit ihrer Familie auf Urlaub fahren können oder gar einmal ins Kino gehen." Nehmen wir diese Diagnose zum Anlass, alle unsere Gesetzesvorschläge und Budgetausgaben noch einmal vor der Folie der Kinderrechte zu analysieren, bevor wir ihnen zustimmen. Nehmen wir 30 Jahre UN- Kinderrechtskonvention zum Anlass, alle Maßnahmen zur Verbesserung der Stadt aus den Augen der Kinder und ihrer Zukunft zu betrachten, bevor wir sie umsetzen. Weil eine Stadt, die gut für Kinder ist, ist eine lebenswerte Stadt für uns alle. - Danke schön. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke für die Einleitung der Aktuellen Stunde. Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Wiederkehr zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Weg hierher in den Landtag bin ich in der Früh mit der Straßenbahn an einem Einhorn vorbeigefahren. Ich weiß nicht, wem dieses Einhorn auf der Straßenbahn schon aufgefallen ist, ich muss zugeben, mir ist es heute das erste Mal aufgefallen. Es ist ein Einhorn auf einer Straßenbahn, auf der steht: Ist ein Einhorn ein Recht für jedes Kind? - Nein, aber die Kinderrechte sind ein Recht für jedes Kind. Diese Einhorn-Straßenbahn ist ein sehr nettes Symbol von UNICEF zu 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention. Ich fand schön, dass es genau heute in der Früh an mir vorbeigefahren und mir aufgefallen ist. (Abg. Mag. Ursula Berner, MA: Die Macht des Einhorns!) Die Macht des Einhorns. Aufgelöst ist es dann ein Recht für jedes Kind. Welche Rechte soll ein Kind bekommen? Dieses Einhorn ist ein sehr, sehr schönes Symbol und hat auch eine Außenwirkung dahin gehend, dass wir uns alle mit Kindern und Kinderrechten beschäftigen. Das Thema, welche Rechte jeder Einzelne in der Gesellschaft hat, ist zwar stark geprägt und stark präsent, aber betreffend Kinder eigentlich nicht. Die Frage, welche Rechte Kinder haben, wird eigentlich viel zu wenig gestellt und ist auch viel zu wenig in der Öffentlichkeit sichtbar, darum finde ich diese Initiative von UNICEF, die UN-Kinderrechtskonvention in den öffentlichen Raum zu bringen, sehr, sehr gut. (Beifall bei den NEOS.) Kinderrechte müssen sichtbar gemacht werden. Die UN-Kinderrechtskonvention war ein sehr, sehr wichtiger Schritt dafür. Sie wurde 1989 als erstes Abkommen beschlossen, in dem auch Kinderrechte als Menschenrechte festgeschrieben wurden. Österreich hat diese Konvention 1990 unterzeichnet und damit dann auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften in den Bundesländern eingerichtet. Österreich hat allerdings die Konvention noch nicht komplett und vollständig umgesetzt, es fehlt noch die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls. Das wichtig wäre, um einen direkten Instanzenzug und eine direkte Möglichkeit zu bekommen, Themen in den UN-Kinderrechtsausschuss zu bringen. Das heißt, wir sind in Österreich noch nicht so weit, dass wir die UN-Kinderrechtskonvention vollständig umgesetzt hätten, denn es fehlt dafür noch dieser Teilaspekt der Konvention. Wir sehen im Bereich der Kinderrechte unterschiedliche Themenbereiche, auf Grund der begrenzten Zeit werde ich zwei ganz kurz skizzieren, nämlich Bildung und Gesundheit. Ich beginne mit Gesundheit. Das Kinderrecht auf Gesundheit ist in der Kinderrechtskonvention im Art. 24 festgelegt. Ein Teilaspekt ist, dass die unterstützenden Staaten vor allem und mit Nachdruck den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde voranbringen müssen. Da sehen wir in Wien schon massiven Aufholbedarf. Wir geben nur 4 Prozent der Gesundheitsausgaben für Kinder und Jugendliche aus, obwohl diese Gruppe über 20 Prozent der Gesellschaft vertritt. Wenn nicht früh in die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen investiert wird, dann kommt es das ganze Leben lang zu Folgeerscheinungen, die die Gesellschaft auch viel kosten. Wir haben in Wien viel zu wenig Schulärzte. Obwohl wir immer mehr Schülerinnen und Schüler haben, geht die Anzahl sogar zurück, was kein gutes Zeichen ist. Und wir haben viel zu wenig Kinderärztinnen und Kinderärzte. Ein weiterer Aspekt der im Volksanwaltschaftsbericht dargelegt wird, ist, dass es in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder keine Krankenversicherung gibt. Das ist - auch aus Kinderperspektive - ein eklatanter Missstand, der behoben werden muss. Das heißt, wir haben im Bereich der Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche noch massiven Aufholbedarf in dieser Stadt. (Beifall bei den NEOS.) Zweiter Themenbereich: Bildung. Da ist im Art. 28 festgelegt, dass jedes Kind ein Recht auf Bildung und vor allem auch, so ist es darin formuliert, ein Recht auf Chancengleichheit hat, nämlich dass jedes Kind, unabhängig vom Hintergrund der Eltern und sonstigen Beeinträchtigungen, die gleichen Chancen verdient. Es ist wichtig für die Gerechtigkeit einer Gesellschaft, dass wirklich jedes Kind jede Chance erhält, sich selbst entfalten kann, um dann ein glückliches Leben führen zu können. Da sehen wir beim Wiener Bildungssystem noch eine massive Schieflage und keine Chancengerechtigkeit, da das Wiener Bildungssystem noch immer sehr, sehr stark vom Hintergrund des Kindes und der Eltern ausgeht. Was wir wollen, ist Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, Chancengerechtigkeit für jedes Kind in dieser Stadt. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. - Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Genau!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schwarz zu Wort gemeldet. Bitte. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank. Sehr geehrte Kolleginnen, Kollegen! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kinderrechte sind eine besondere Art von Menschenrechten. Bei Kinderrechten geht es darum, dass jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit wahrgenommen wird, allerdings nicht als kleiner Erwachsener. Die Kinderrechte teilen sich in drei wichtige Gruppen ein: Das eine ist Versorgung, das Zweite Schutz und das Dritte ist Mitbestimmung. Wie Kollege Wiederkehr von den NEOS ja schon gesagt hat, sind acht Artikel im Nationalrat in der Verfassung verankert und damit auch aufgewertet worden, das sind das Recht auf Schutz und Fürsorge, das Recht auf persönlichen Kontakt zu beiden Eltern, Verbot der Kinderarbeit, Recht auf Berücksichtigung des Kinderwillens, Recht des Kindes auf Schutz vor Gewalt und besonderer Schutz für Kinder mit Behinderungen. Ich möchte heute genauer auf die Themen Mitbestimmung, Schutz vor Gewalt und das Recht auf Berücksichtigung des Kinderwillens eingehen. Wien, und so ist es jetzt zu lesen, sagt, es ist die Stadt der Kinderrechte. Es gibt von Rot-Grün ganz viele medienwirksame Aktionen und Workshops, ich möchte aber jetzt ein bisschen abseits dieser medienwirksamen Aktionen schauen. Schauen wir einmal zu den Kindergärten, und das immer aus dem Blickwinkel des Kindes. Im Kindergarten ist es nach wie vor so, dass ein Kind, das einen Ganztagesplatz hat, den Anspruch darauf verliert, wenn die Mutter mit einem Geschwisterkind in Karenz geht. Das ist aus dem Blickwinkel und aus der Sichtweise des Kindes nicht fair und nicht gerecht. Da muss ich mich fragen: Wo ist dabei der Kinderwille, wo ist die Mitbestimmung? Wer hat das Kind gefragt? Ich möchte Ihnen auch eine Geschichte aus dem 18. Bezirk erzählen. Eine Mutter ist in Karenz mit einem Neugeborenen, der Rhythmus ist noch nicht so da, das größere Kind hat aber nur das Recht auf einen Halbtagesplatz und musste dann in der Garderobe warten. Das kommt der Stadt der Kinderrechte nicht entgegen. (Beifall bei der ÖVP.) Die zweite Sache ist die Betreuungsform an Schulen. Es gibt das Bundesgesetz, das sagt, Eltern, Lehrer und auch Schülerinnen und Schüler dürfen über die Betreuungsform am Nachmittag an den Schulen bestimmen. Rot-Grün macht es anders, Rot-Grün sagt, die Bildungsdirektion darf bestimmen, wir hören da nicht die Kinder, die Kinder werden nicht gefragt, sie dürfen nicht bestimmen. Das ist etwas, von dem wir immer wieder sagen, das muss geändert werden. Haben Sie den Mut und hören Sie auch da einmal auf die Kinder und auf ihren Willen. Ich möchte jetzt zum Schutz vor allen Arten von Gewalt kommen. Ganz aktuell: Wir hatten den Runden Tisch gegen Gewalt an Schulen und haben anhand der Zahlen, die uns vorgelegt wurden, gesehen, dass die Gewalt in den Volksschulen angekommen ist. Gewalt an Volksschulen hat zugenommen, die Anzeigen und Suspendierungen an den Volksschulen haben zugenommen. An den Volksschulen! Ich war wirklich entsetzt, ich habe keinen Aufschrei von Ihnen gehört, Sie haben nichts dazu gesagt, ich kenne kein Programm. Es wird stillgeschwiegen, es wird allgemein gesagt, ja, es ist ja gar nicht so schlimm und weiß ich nicht, was. Wo aber ist denn da bitte das Programm? Wo ist Ihr Konzept? Wo sind endlich Ihr Handeln und Ihr Tun? Seit ewigen Zeiten erzählen wir Ihnen, das ist ein Thema und da müssen Sie endlich in die Gänge kommen, aber Sie kommen nicht in die Gänge. Wir haben die Situation, dass ich - wann war das? - bei der letzten Budgetsitzung, vor einem halben Jahr hier gestanden bin und gesagt habe, die Gewalt in Schulen wird in den Kindergärten ankommen und wir müssen mit Präventionsarbeit in den Kindergärten beginnen. Stopp bedeutet stopp, Fäuste sind nicht die Lösung. Ich bin hier ja fast belächelt worden. Jetzt haben wir es schriftlich von der Bildungsdirektion, und es tut sich nichts, Sie kommen nicht ins Handeln. Ich möchte jetzt schon gerne den Herrn Stadtrat zitieren, der in einer medienwirksamen Aussendung sagt: "Kinderrechte sind ein Auftrag für uns alle." - Nehmen Sie das ernst und kommen Sie ins Handeln. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr StR Krauss zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. StR Maximilian Krauss: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 30 Jahre Kinderrechte: Dieses Jubiläum ist natürlich ein Jubiläum, zu dem man festmachen muss, dass es in Wien grundsätzlich um die Kinderrechte nicht schlecht bestellt ist, dass es vielen Kindern in dieser Stadt gut geht und dass das ein großes Verdienst ist. Allerdings haben wir auch vor einigen Tagen und vor einigen Wochen ein anderes Jubiläum gehabt, ein Jubiläum der traurigen Art. Wir haben nämlich den Endbericht übermittelt bekommen, der sich mit den Gräueltaten, den Verbrechen, die auch in Wien in Kinder- und Jugendheimen stattgefunden haben, beschäftigt hat. Anlässlich dieses traurigen Jubiläums und dieses traurigen Endberichts gilt es doch, auch einige Fragen zu stellen, nämlich: Wo waren die Kinderrechte dieser 2.000 armen Kinder, die damals in Wiener Kinderheimen missbraucht, schlecht behandelt und zum Opfer von Verbrechen geworden sind? (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wann übernimmt die SPÖ endlich die politische Verantwortung für die Dinge, die damals vorgefallen sind? Und vor allem: Wann entschuldigt sich die SPÖ endlich für die Verbrechen, die damals passiert sind? Warum lehnt man alle Anträge ab und hat sie in den vergangenen Jahren abgelehnt, die die FPÖ zur Besserung dieser Missstände und zur Rehabilitierung der Opfer gestellt hat? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wann lüften Sie den Mantel des Schweigens über die Täter und über diejenigen, die damals bei diesen grausamen Verbrechen weggesehen und sich damit auch zum Täter gemacht haben? (Beifall bei der FPÖ.) Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wann wird es endlich eine Entschuldigungsveranstaltung der Stadt Wien für die Heimopfer geben, so wie sie auf Bundesebene stattgefunden hat, die wir auf Wien-Ebene noch immer vermissen, weil man sich offensichtlich noch immer nicht für die Dinge, die damals passiert sind, offiziell entschuldigen möchte? (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz ein paar Dinge ansprechen, die von Vorrednern angesprochen wurden: Herr Wiederkehr hat über Probleme im medizinischen Bereich gesprochen. Ja, wir sagen, da gibt es in vielen Bereichen Verbesserungsbedarf. Es wäre endlich auch notwendig, eine Kinderschmerzambulanz einzuführen. Wien ist die zweitgrößte deutschsprachige Stadt und wir haben keine eigene Kinderschmerzambulanz. Das ist ein Punkt, den man da eindeutig hinzufügen muss, den wir dringend noch verbessern müssten. Frau Berner hat angesprochen, dass in Wien viele Kinder in kalten Wohnungen leben müssen. - Ja, das stimmt. Aber wer war es, der in Wien den Heizkostenzuschuss für die Ärmsten der Armen abgeschafft hat? - Das war Rot- Grün. Sie sind dafür verantwortlich, also kritisieren Sie es nicht, sondern ändern Sie es lieber. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig-Faymann.) Sie haben ebenso angesprochen ... Zur Mindestsicherung kommen wir später auch noch ausführlich, aber wir können auch darüber sprechen, wer es war, der gegen den Familienbonus gestimmt hat und damit den Alleinerzieherinnenbonus verunmöglichen wollte, der Alleinerzieherinnen und damit Kindern hilft. Wer war es, der den Familienbonus und Steuervorteile für Familien mit mehreren Kindern abgelehnt hat? (Zwischenruf von Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky.) Das waren Sie! Sie haben sich gegen Kinder gestellt und tun jetzt so, als wären Sie die Verbesserer, im Gegenteil. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Herr Stadtrat! Wo sind die Kinderrechte bei den Kindern, die Kollegin von der ÖVP hat es angesprochen, die zu Opfern von Kriminalität in Schulen werden? Es geht nicht nur darum, dass es im letzten Jahr an Schulen 350 Wegweisungen gegeben hat, wozu Sie sich bis heute nicht gemeldet haben. Es geht auch darum, dass zu den 350 Tätern, die weggewiesen wurden, hunderte Opfer kommen, die Opfer von Gewalt, sei es psychischer oder physischer Natur, geworden sind. Sie sehen weg, versuchen zu beschwichtigen und produzieren irgendwelche Broschüren, die - außer dass sie Papier verbrauchen und für den Klimawandel negativ sind - vielleicht überhaupt nichts bringen. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wo waren die Kinderrechte von den jungen Mädchen, als Sie gegen das Kopftuchverbot an Volksschulen gestimmt und Sie verunmöglicht haben, dass das Kopftuchverbot zumindest für bis 14-Jährige an Pflichtschulen ausgeweitet wird? Ihnen sind diese Rechte von jungen Mädchen in Wahrheit nicht wichtig und kein echtes Anliegen, sondern es geht Ihnen immer nur um Kinderrechte, wenn es Ihnen ins politische Konzept passt. - Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Oxonitsch zu Wort gemeldet. Ich bitte, Herr Oxonitsch. (Ruf bei der SPÖ: Sag's!) Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja immer schade, dass man - wenn man sich auf eine Sitzung ein bisschen vorbereitet hat - angesichts des Vorredners jede Vorbereitung eigentlich eh wegschmeißen kann, da so viel erzählt wird, das ja einer nüchternen und sachlichen Überprüfung überhaupt nicht standhält (Ruf bei der SPÖ: Genau! - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie waren ja scheinbar in der Fragestunde nicht da, denn es zeigt ja ganz deutlich: Wenn Ihnen das Thema tatsächlich ein Anliegen wäre, wenn es um die Aufarbeitung der verhängnisvollen und tragischen Geschichte tausender Kinder in dieser Stadt und, ich sage dazu, auch in diesem Land gegangen wäre, dann hätten Sie nur Bgm Ludwig ein wenig zuhören müssen, dann hätten Sie gesehen, wie ernst sich sowohl die Stadt als auch ich persönlich, in meiner Zeit als Stadtrat, aber Gott sei Dank auch die Republik dieses Themas angenommen haben. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Es war gerade auch Wien, das dabei vorbildlich Vorreiter für alle Bundesländer war, als es um die geschichtliche Aufarbeitung, um Hilfeleistungen - materiell und vieles andere mehr - gegangen ist, da brauchen wir uns von Ihnen keine Belehrungen geben lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. - StR Maximilian Krauss: Wo ist die Gedenkveranstaltung?) Es zeigt ja, dass der Blick der FPÖ ein Mal mehr sehr stark in die Vergangenheit gerichtet ist und sich sehr wenig mit der Zukunft auseinandersetzt. Ich glaube, wenn es heute 30 Jahre Kinderrechte zu feiern gibt, und ich glaube, es ist ein Grund zu feiern, so muss man gleichzeitig auch sagen und sich vor Augen führen, welches besondere Jahr dieses Jahr 1989 war. Es ist in der Eröffnungsrede schon gesagt und darauf hingewiesen worden: das Jahr des Mauerfalls. Es war aber jenes Jahr, in dem Österreich erst die g'sunde Watschn verboten hat. Es ist natürlich für uns alle sehr bedenklich, wenn man sich vor Augen führt, dass 19 Prozent - das ist die letzte Studie - der OberösterreicherInnen, und ich glaube, das wird in den anderen Bundesländern nicht maßgeblich anders sein, nach wie vor die gesunde Watschn als probates Erziehungsmittel sehen. Da sieht man, man hat noch viel zu tun, gar keine Frage. Man hat viel zu tun. Da Kollegin Schwarz darauf hingewiesen hat: Wie schaut es denn mit der Partizipation aus? Da kann man schon darüber diskutieren. Ich glaube, für uns ist die Wahlfreiheit gerade auch im Schulsystem eine ganz besondere, aber natürlich gibt es die Schulpflicht. Wie ernst haben Sie die Frage genommen, als es darum ging, Kinder in Deutschklassen wieder auszusortieren? (StR Maximilian Krauss: Das war ... 30 Jahre!) Wie ernst haben denn Sie in der Politik tatsächlich diese Partizipation genommen? Keine Kinder wurden gefragt, es wurde drübergefahren, es wurde selektiert und nichts anderes. (Beifall bei der SPÖ.) Am schlimmsten finde ich es ja, dann noch den Bereich des Gewaltschutzes anzuführen, gerade angesichts der Tatsache, dass es natürlich eines der großen Verdienste dieser Kinderrechtskonvention ist, Menschen sensibler zu machen, sensibler in Gewaltfragen, sensibler hinsichtlich Misshandlung in den Familien und selbstverständlich auch in den Schulen. Was waren denn da die konkreten Maßnahmen, die Sie gesetzt haben? - Unterstützungspersonal gekürzt, Unterstützungspersonal für Schulen und in der Nachmittagsbetreuung auf der Bundesebene gekürzt. Wien ist da gefordert und hat seine Verantwortung wahrgenommen. Zusätzliche Unterstützungen ... (Zwischenruf bei der FPÖ.) Na sicher stimmt das, wir wissen es doch alle ganz genau, Sie haben es doch genau gewusst, über 100 Dienstposten sind gekürzt worden, gerade auch in Wien. Wir nehmen die Verantwortung wahr, wir ersetzen es und wir leisten da tatsächlich gute Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.) Darüber hinaus schauen wir uns dieses Gewaltschutzpaket, das Sie letztendlich beschlossen haben, genau an. Entgegen allen Rufen von Expertinnen und Experten haben Sie ein Gewaltschutzpaket umgesetzt, das bei der Bekämpfung von Gewalt ganz deutlich diesen evidenzbasierten Weg verlassen hat, da sind sich alle ExpertInnen einig. Ihnen war es egal, also bitte treten Sie nicht in Fragen des Gewaltschutzes und der Prävention an die Sozialdemokratie und an die Stadt Wien heran, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.) Und gar keine Frage, gar keine Frage, es ist noch viel zu tun. Weil ich es jetzt als Stichwort sehe, vielleicht auch noch zum Familienbonus: Sie haben dagegen gestimmt, dass ...- Ja, wir haben dagegen gestimmt, dass 70.000 Kinder und Familien nicht in den Genuss dieses Familienbonus kommen, weil Sie sie ausgeschalten haben. Gerade jene, die Sie angeführt haben (StR Maximilian Krauss: Sie haben gegen Verbesserungen gestimmt!), die Alleinerzieherin, hat tatsächlich keine Möglichkeit, zum Familienbonus zu kommen (StR Maximilian Krauss: Sie haben gegen Alleinerzieher ...), die GeringverdienerInnen, die die Unterstützung der Gesellschaft brauchen, haben keine Möglichkeit, an diesen Familienbonus heranzukommen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Deshalb waren wir dagegen, weil Sie natürlich tatsächlich nicht den Schwächsten, sondern den Reicheren geholfen haben und nicht jenen, die es dringend brauchen. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Deshalb war das Nein zum Familienbonus. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Eine Schande ist das! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Also, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist eine Schande, den Schwächsten mit einem Familienbonus nicht zu helfen, sondern sie im Regen stehen zu lassen. Das ist die Schande. Und deshalb: Sie sehen an dieser Debatte sehr eindrucksvoll, wir haben in der Stadt noch viel zu tun, wenn es um Kinderrechte geht, und daher gibt es einige Forderungen, die ich schon noch sagen möchte: Vor allem haben Sie auch den Kinderrechte- Monitoringausschuss abgeschafft, den parlamentarischen Ausschuss für das Kinderrechte-Monitoring. Führen Sie den wieder ein. Das war Schwarz-Blau, die diesen wichtigen Ausschuss, mit dem wir - die Stadt Wien - uns nie verstecken mussten, das wissen Sie ganz genau, darum haben Sie ihn auch abgeschafft. Dieser Kinderrechte- Monitoringausschuss soll wieder eingeführt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: So, ein langer Schlusssatz. Als Nächster ist Herr Abg. Ornig am Wort. - Bitte schön. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Vielen Dank. Frau Vorsitzende! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe anwesende Kinder! Ich bin jetzt ein bisschen gefordert, weil meine Rede durchaus Dinge beinhaltet, die ich nicht so gerne in Anwesenheit von Kindern bespreche. Ich muss bei diesem Thema natürlich auch einen Blick in die Vergangenheit machen. Ich möchte aber mit einer persönlichen Erfahrung anfangen, ich glaube, das trifft es am besten. Sie alle wissen: Schloss Wilhelminenberg ist jetzt ein schönes Hotel. Dort kann man Hochzeiten feiern, dort kann man Veranstaltungen abhalten, dort wird sehr, sehr viel geboten. Ich selbst war Anfang der 2010er Jahre dort zu Gast auf einer Hochzeit. Wir waren dort, es war eine schöne Hochzeit, wir haben gefeiert, aber irgendwie war dort, und ich bin alles andere als ein wahnsinnig esoterischer Mensch, eine ganz komische Stimmung, die wir uns alle nicht erklären konnten. Ich stand mit mehreren Familienmitgliedern zusammen, ich war damals noch nicht politisch tätig und war noch nicht so tief in der Materie drinnen, und wir haben uns nicht erklären können, warum wir diese leicht aggressive, unangenehme Stimmung haben. Dann hat jemand erzählt, was in diesem Haus alles passiert ist und dann war sehr, sehr vieles klar. Wenn diese Energie, leider Gottes - ich hoffe, der Hotelier verzeiht es mir -, immer noch in diesem Haus ist, will ich mir nicht vorstellen, welche Energie ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) - Bitte? (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ist ein bissel esoterisch!) - Ja, habe ich eh gesagt, ist ein bisschen esoterisch, aber es ist halt so. Ich will mir nicht vorstellen, wenn Sie mich ausreden lassen, welche Energie die betroffenen Familien, welche Energie die betroffenen Kinder dort erleben mussten, wenn man das - und ich als nicht esoterischer Mensch - meiner Meinung nach sogar immer noch spürt. Da komme ich auch zum Punkt: In diesen Kinderheimen und Einrichtungen der Stadt Wien, das ist ja nicht nur das Schloss Wilhelminenberg, und bei der Wiener Jugendwohlfahrt sind ja in den 50er und 60er Jahren tatsächlich wahnsinnig schlimme Dinge passiert. 2010 kamen die ersten Berichte heraus, 2011 wurde ja sehr, sehr vieles aufgedeckt, was dort passiert ist, es wurde auch eine eigene Kommission beauftragt, das lückenlos aufzuklären. Dieses dunkle Kapitel ist Gott sei Dank Geschichte, wir hoffen zumindest, dass solche Dinge nicht mehr vorkommen, aber es gibt nach wie vor - wie wir ja auch dem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft entnehmen können - enormen Verbesserungsbedarf in den Krisenzentren. Wir haben ja im Moment 16 Krisenzentren in Wien. Diese sollen ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein, wo sie sich aufhalten können, bis abgeklärt ist, ob sie zu ihren Familien zurück können oder ob es zu einer Fremdunterbringung kommt. Das ist eine extrem fordernde Zeit, die diese Kinder dort haben, sowohl für die Kinder, für die Jugendlichen, für die Familien, aber natürlich auch für die SozialarbeiterInnen und die SozialpädagogInnen vor Ort. Diese Belastung ist riesig. Wir wissen ja aus der Aufarbeitung der Geschichte, dass sehr viele der Missstände, die damals passiert sind, auch aus Überforderungssituationen passiert sind. Damals hat ja - Sie müssen sich vorstellen, das waren noch ganz andere Verhältnisse - ein Pädagoge oft bis zu 30 Kinder betreuen müssen. Da kommt man natürlich auch als Betreuer in eine Situation, dass man dem nicht gerecht wird, klarerweise, weil da natürlich Gewalt entsteht und wir da Missstände haben. Wir haben jetzt aber die Situation, dass diese unglaubliche Belastungssituation nach wie vor riesig ist und sich die Minderjährigen in einem sehr verunsicherten Zustand befinden. Der Betreuungsschlüssel ist derzeit so, dass wir tagsüber zwei PädagogInnen in den Krisenzentren haben und eine Pädagogin in der Nacht. Es sind durchschnittlich acht Personen oder Kinder und Jugendliche, die es zu betreuen gilt. Es heißt im Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft, dass sich die Qualität der Krisenabklärung deshalb massiv verschlechtert. Es sind teilweise auch Kleinstkinder unter drei Jahren zu Gast, die extrem pflegeintensiv sind, und da sind eben eine Pädagogin in der Nacht und zwei tagsüber viel zu wenig. Anlässlich dieses heutigen Feiertags möchte ich aber noch einmal darum bitten, diesen PädagogInnen extrem viel Unterstützung zukommen zu lassen. Man muss sich überlegen, da natürlich auch Geld zu investieren, dass man diesen Betreuungsschlüssel extrem erweitert und tatsächlich für die bestmögliche Versorgung sorgt. Denn das, was damals passiert ist, darf auf keinen Fall wieder vorkommen, bei keinem einzigen Kind oder Jugendlichen. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Mag. Hungerländer zu Wort gemeldet. Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Geschätzte Gäste! Es ist natürlich ein sehr schönes und aktuelles Thema, das Sie hier heute zum Anlass genommen haben. Ich freue mich, dass wir dieses Thema auch durchaus positiv behandeln können und in dieses Zeichen möchte ich meine Rede stellen. Es steht ja im aktuellen UNICEF-Kinderrechtebericht, dass Kinder seltener in jungen Jahren sterben und auch gesünder leben, es weltweit also durchaus Fortschritte gibt. Es wird aber auch vor neuen Bedrohungen gewarnt, da werden etwa Klimawandel, Online-Missbrauch und Cybermobbing genannt. Da das Thema Klimawandel schon sehr, sehr präsent ist und viel dazu getan wird, möchte ich die zwei Themen Online-Missbrauch und Cybermobbing herausgreifen. Warum? Nicht, weil ich der Ansicht bin, dass die Stadt Wien per se zu wenig macht, sondern weil ich der Ansicht bin, dass diese Themen generell in unserer Gesellschaft noch nicht so angekommen sind, wie es sein sollte, und dass man in diesem Bereich immer mehr machen könnte. Wir sind als Gesellschaft mit neuen Technologien und neuen Kulturtechniken konfrontiert, deren Folgen, damit meine ich die psychischen genauso wie die physischen, wir einfach noch nicht kennen. Wir wissen nicht, wie sich der Gebrauch von sozialen Medien, von modernen Technologien auf unser Gehirn auswirkt. Wir wissen, dass es gewisse physische Veränderungen bereits gibt, etwa das Daumengelenk, das sich verändert. Aber was das mit unserer Psyche macht, was das mit unserem Gehirn macht, ist völlig unerforscht. In dieses Unwissen, in dieses Chaos wachsen unsere Kinder hinein. Wenn wir denken, was Kindern früher an Sicherheiten mitgegeben werden konnte, wie stabil eigentlich die Welt war und in welche Welt sie jetzt hineinkommen, wo wir als Erwachsene relativ wenig sagen können, so funktioniert die Welt und das sind Parameter, an die ihr euch fix halten könnt. Das ist natürlich ein noch viel größeres Feld an Verunsicherung, das durch die neuen Technologien, sozialen Medien auf unsere Kinder zukommt. Ich bin der Ansicht, dass wir hier ganz wachsam sein müssen und sehr viel Energie und Zeit dafür investieren müssen, Kinder darauf vorzubereiten. Eine besondere Herausforderung ist das Thema Online-Pornografie. Es war natürlich Pornografie immer schon verfügbar. Aber jetzt ist es viel leichter und schneller verfügbar. Jetzt ist es auch viel leichter und schneller teilbar. Es wird von Lehrern immer wieder berichtet, dass sich in den schlimmsten Fällen richtige Süchte entwickeln, aber genauso, dass Kinder ein völlig gestörtes Verhältnis zu Zweisamkeit und zu Sexualität entwickeln. Es gibt Vereine, die sich dieses Themas annehmen. Ich weiß, dass offiziell nicht von Sucht gesprochen werden kann, also sagen wir Abhängigkeit. Es gibt Vereine, die sich mit dieser Abhängigkeit auseinandersetzen, die auch an Schulen gehen. Ich möchte ermutigen, dass die Stadt Wien dieses Thema auch proaktiv noch mehr angeht und diesen Vereinen die Möglichkeit gibt, weiter und mehr in die Schulen zu gehen und zu diesem Thema Aufklärung zu leisten. Ein zweiter Aspekt, den ich gerne ansprechen möchte, der auch die Freizeitgestaltung abseits des Smartphones betrifft, ist Sport. Wir lesen relativ regelmäßig in der Zeitung, dass immer mehr Kinder adipös sind. Das sind Rucksäcke, die ein ganzes Leben lang teilweise mitgeschleppt werden müssen. Alle Experten sind sich einig, dass die beste Möglichkeit Prävention ist. Wir haben in diesem Zusammenhang immer wieder gefordert, dass der Grazer Sportgutschein eingeführt werden soll. Das ist ein Modell, das in der Stadt Graz entwickelt wurde, nachdem Kinder in der 3. Klasse Volksschule einen Gutschein - das ist tatsächlich ein physisch vorhandener Gutschein - bekommen. Mit diesem können sie dann in einem Sportverein ihrer Wahl, einem Sportverein, der mitmacht, gratis ein Jahr lang Mitglied sein. Da sind ganz tolle Vereine dabei, nämlich durchaus auch Randsportarten, die damit die Möglichkeit bekommen, neue Kinder für sich zu gewinnen einerseits, aber genauso hilft es Kindern, deren Eltern vielleicht nicht so dahinter sind, dass sie Sport machen oder deren Eltern nicht die zeitlichen oder finanziellen Ressourcen haben, sich damit auseinanderzusetzen, in einen Sportverein zu kommen. Das ist eine ganz schöne Sache. Das ist eine Sache, die tatsächlich wenig Geld kostet, nur einmal organisiert werden muss. In den Kinderrechten steht das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. Das ist natürlich ein breiter Bogen. Aber es ist sehr wohl notwendig, dass die Stadt das macht. Wir hoffen, dass das irgendwann hier auch auf offene Ohren stoßen wird. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Abg. Kunrath ist als nächster Redner zum Wort gemeldet. Bitte. Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Und liebe Kinder, auch wenn ihr jetzt leider schon gehen müsst, weil ihr heute ein ganz dichtes Programm am Tag der Kinderrechte habt! Passt auf und lasst euch nichts gefallen! Das meine ich immer ganz positiv! Heute ist der Tag der Kinderrechte. Vor 30 Jahren wurden sie offiziell ratifiziert. Egal, was wir in der Politik reden, egal, was wir tun, Kinder sind immer davon betroffen. Reden wir über Bildung, betrifft das Kinder in der Schule und im Kindergarten. Reden wir über Migration und Flüchtlingspolitik, meinen wir damit auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Ich war vor eineinhalb Wochen in Bosnien, in Bihac. Dort sind in einem Lager 400 unbegleitete Kinder unter 12 Jahren. Herr Krauss, nur, dass Sie sich ein Bilder machen, was Kinder sonst erleben müssen und nicht so darstellen, wie Sie es gerade vorher dargestellt haben und kein positives Wort über die Arbeit von Erwachsenen mit Kindern und PolitikerInnen mit Kindern finden! Reden wir über die Stadtplanung, wollen wir, dass es ausreichend Lebensraum für jedes Kind in dieser Stadt gibt. Und reden wir über Klimapolitik, wollen wir sicherstellen, dass unsere Kinder eine Zukunft auf diesem Planeten haben. Wir suchen immer wieder Möglichkeiten, suchen Chancen und finden auch tatsächlich auf vielen Ebenen Chancen. Aber wir leben auch in einer Zeit, in der soziale Medien eine ähnliche Bedeutung wie das reale Leben, gerade für Kinder, bekommen. Soziale Medien verändern die Art und Weise, wie wir miteinander umgehen. Wir sehen leider viel zu oft, wie Kinder mehr mit dem Handy als mit sich selbst kommunizieren, zum Teil zum Positiven und zum Teil zum Negativen. Zu den negativen Formen gehört dabei aber ganz sicher auch das Cybermobbing. Durch die sozialen Medien entstehen neue Formen der Diskriminierung, neue Formen der Gewalt. Immerhin erleiden 73 Prozent aller Kinder unter 12 Jahren mindestens ein Mal Gewalt. Daran müssen wir arbeiten. Die Politik reagiert nur schrittweise, aber immerhin, und arbeitet lediglich einzelne Punkte ab. So wurde Cybermobbing 2016 zum Straftatbestand. Anlass dafür war aber wieder einmal ein Selbstmord und nicht eine freiwillige Arbeit der Erwachsenen, die sich darüber Gedanken gemacht haben. Genau hier hinkt Österreich immer wieder nach. Wir sehen das auch. Herr Krauss, Sie haben heute so viele Beispiele gebracht, Anpassung der Kinderbeihilfe im Ausland, falls Sie sich noch erinnern. (StR Maximilian Krauss: Eine super Sache!) Sie sagen: "Eine super Sache." Nämlich für die Kinder, die dann weniger bekommen, obwohl die Eltern mehr bezahlen? Super Sache! Ich sehe, dass Sie das nach wie vor als sehr positiv finden. Da komme ich zu einem Thema, das uns hier betrifft. Reden wir nämlich über die Kinderarmut in Österreich, darüber, dass jedes fünfte Kind in Österreich armutsgefährdet ist. Wir reden dabei von 400.000 Kindern in Österreich. Kinderarmut wirkt sich auf das ganze Leben einer Person aus. Wenn man nämlich arm wird, ist die Armutsgefährdung um einiges größer. Wer ärmer ist, lebt auch nicht so gesund, wie diejenigen, die es sich leisten können, dass sie gesünder leben können. Sie müssen öfter zum Arzt, haben öfter chronische Krankheiten und sind öfter übergewichtig, weil sie das Falsche essen, weil sie nicht entsprechend versorgt werden, weil sie nicht Alternativen bekommen. Genau da setzen wir an. Genau da passiert auch etwas in diesem Wien. Ich möchte zum Abschluss kommen. Nehmen wir den heutigen Tag als Anlass, die Widersprüche, die sich immer wieder stellen, aufzustellen. Heute vor 30 Jahren wurden die Kinderrechte unterzeichnet. Wir dürfen das feiern. Die Zeitungen schreiben darüber. Es geht darum, das Sensibilisieren oft in unsere Herzen schwierig und in unsere Hirne ganz schwer hineinzubekommen. Aber wir feiern die Konvention, einen rechtlich bindenden Vertrag. Dieser Vertrag besagt in Art. 2, dass Kinderrechte für alle Kinder gelten. Ich glaube, egal, welches Geschlecht ein Kind hat, woher es kommt und welche Religion es hat, es gilt immer als Kind. Das sollten wir entsprechend bemerken. In Art. 19 sagen wir, dass alle Kinder geschützt werden müssen, und in Art. 24, dass Kinder gesund aufwachsen sollen. Es braucht eine umfassende, es braucht eine ordentliche Kinderpolitik. Wir in Wien versuchen das. Wir hoffen, es in Österreich auch weiterzumachen. Wir, das sind eben auch die Menschen, die es seit 30 Jahren verabsäumt haben, das zu tun. Lassen Sie es uns gemeinsam weiter gutmachen oder wiedergutmachen! Lassen Sie uns alle Widersprüche beseitigen! Lassen Sie uns jedem Kind die gleiche Chance auf ein glückliches Leben in Würde geben! - Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Hobek zum Wort gemeldet. Bitte. Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf den Rängen und daheim vor den Bildschirmen! Zwei Mitglieder meines Haushalts werden heute 103. Das ist ein hoffnungsfrohes Alter, denn es handelt sich nicht um 103 Jahre, sondern um 103 Tage. Auch wenn man schon vorher kinderfreundlich war, in den letzten Jahren Onkel von einigen Nichten und Neffen wurde, so schärft sich die Sichtweise doch schlagartig. So bekommt auch die UN- Kinderrechtskonvention plötzlich eine viel konkretere persönliche Bedeutung. Ihr Inhalt ist immer noch aktuell, weil zeitlos. Manche Herausforderungen leider auch. Manche haben sich gewandelt. 1987, also knapp vor der Konvention, war ein Ohrwurm von Suzanne Vega um die Welt gegangen. "Luca" erzählte von häuslicher Gewalt gegen Kinder, die den Nachbarn nicht verborgen bleibt. Der Vorname Luca nahm daraufhin in Österreich eine steile Karriere, wie einige Jahre später auch der Vorname Kevin. Aber geändert hat sich vorerst nichts. Es wurde weiterhin weggeschaut und weggehört. In den 1990er Jahren erschütterte der Dutroux-Skandal ganz Belgien in seinen Grundfesten. An den österreichischen Stammtischen blieben die Belgier-Witze mit den unfassbaren Causae von Wolfgang Priklopil und Josef Fritzl in den Hälsen stecken. Diese Fälle internationaler Aufmerksamkeit und Tragweite haben aber immerhin einiges bewirkt. Dass ein deutsch-französischer EU-Abgeordneter in einem seiner Bücher wollüstig schwadroniert, wie ihm kokette Kindergartenkinder an die Unterwäsche gehen, einige seiner Parteigenossen sich offen als Pädophile bekennen und für eine Lockerung von Kinderschutzgesetzen kämpfen, wäre heute gottlob nicht mehr möglich. Und dass ein Schweizer Literat einen Preis in Kärnten bekommt, weil er in seinem Text mit großem Genuss serienweise Säuglinge vergewaltigt, ist mittlerweile auch undenkbar. Die aktuelle Diskussion um den Verein Original Play zeigt die grundsätzlich positive Entwicklung: Im Zweifelsfall besser zu vorsichtig als zu nachlässig. (Beifall bei der FPÖ.) Im weltweiten Vergleich verfügt Österreich über ein großartiges Sozialsystem, auch was Kinder betrifft. Das darf uns aber nicht dazu verleiten, sich selbstzufrieden auszuruhen. Das betrifft vor allem auch uns Politikerinnen und Politiker. Auch bei uns gibt es Kinderarmut. Um ein allgemein bekanntes Beispiel zu nennen: Wir sind uns einig, dass eine gute Ausbildung eine fundamentale Basis für den späteren Lebensweg bedeutet. Da wäre es vielleicht zu hinterfragen, ob es vorrangig wichtig ist, seinen Vornamen tanzen zu können. Oder ein anderes aktuelles Stichwort: die Neonatologie im AKH. Einer meiner Buben landete unmittelbar nach der Geburt dort. Ein Problemfall, wie uns geschildert wurde. Umso besorgter waren wir, als wir seinen Platz drei Tage später leer vorfanden. Er war auf die Kinderchirurgie verlegt worden, erfuhren wir. Auf der Kinderchirurgie lag meine Frau auf einer Art Feldbett und musste sich, wenn ich einmal gerade nicht da war, das Essen selbst vom Gang holen. So viele und so große Unterschiede im selben Haus. Die windeseilige Verlegung aus der Neonatologie konnten wir uns erst nach der "Falter"-Titelgeschichte erklären. Wenn sogar ein nicht gerade stadtregierungskritisches Medium die dramatischen Hilferufe eins zu eins transportiert, dann sollte uns das Auftrag im Interesse unserer Neugeborenen sein. Auch für unsere Kinder steckt der Teufel manchmal in einem Detail, das durch die engmaschigen Netze des Sozialsystems schlüpft. Ich begleite seit nunmehr fast drei Jahren einen Fall, mit dem ich in einer meiner Sprechstunden befasst worden bin. Der kleine J. - voller Name und Adresse dem Redner wohl bekannt - kommt, wie viele andere Kinder, in Wien auf die Welt. Die Eltern sind nicht verheiratet. Die Mutter ist bosnische Staatsbürgerin. Der Vater ist Österreicher. Der Vater überlässt alle Formalitäten der Mutter, die aber mit dem eigenen Leben selbst kaum zurechtkommt. Resultat: J. verfügt über keinerlei Staatsbürgerschaft. Er ist jetzt fast 17, konnte sich bis zuletzt an keiner Schule anmelden, konnte keine Arbeit bekommen und nicht ins Ausland fahren. StR Czernohorszky und sein Büro wurden nach einem Hilfeersuchen dankenswerterweise tätig. Aber trotzdem muss J. als waschechtes Wiener Kind, jetzt als offiziell Staatenloser, um seine Einbürgerung kämpfen. Als ich im AKH die Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise für meine beiden Burschen besorgte, musste ich an J. denken, für den Selbstverständliches alles andere als selbstverständlich war. Wäre er unter 14 Jahren gewesen, wäre es für ihn viel einfacher gewesen, aber bei Weitem noch nicht ganz einfach, wenn die Eltern nicht - unter Anführungszeichen - funktionieren. Das ist auch meine Überleitung zum Schlusssatz. Wir alle sind gefordert, die UN-Kinderrechtskonvention mit Leben zu erfüllen, wir als Politiker und Politikerinnen, wenn wir Kinder haben, als Eltern, aber prinzipiell immer auch als aufmerksame Nachbarn und Mitmenschen. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als letzte Rednerin dieser Aktuellen Stunde ist Frau Abg. Hanke am Wort. Bitte. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Ich kann meinem Vorredner vor allem in einem Punkt recht geben, nämlich in der Tatsache, dass wir Kinderrechte zum Leben erwecken müssen und auch sehr ernst nehmen müssen. Ich glaube, wo Kinderrechte gerade in einer ganz besonderen Form auch zum Leben erweckt werden, ist - es ist eh schon erwähnt worden - eigentlich gleich ums Eck im Festsaal, wo heute die Kinderkonferenz stattfindet, wo ziemlich viele Kinder und Jugendliche eigentlich schon seit früher, als wir hier sitzen, über die Ergebnisse der "Werkstadt Junges Wien" diskutieren, sich einbringen und mitplanen, wie die Zukunft in dieser Stadt ausschauen soll. Ich glaube, dass wir mit der "Werkstadt Junges Wien" - ich möchte mich auch auf den Schwerpunkt Partizipation in meiner Rede beziehen - das Kinderrecht auf Mitbestimmung und Teilhabe so hochhalten und in so einer Form auch zum Leben erweckt haben in dieser Stadt, wie es seinesgleichen sucht. 22.500 Kinder und Jugendliche haben mitgemacht bei unserem Befragungsprojekt. Es sind jetzt noch viel mehr, die das Rundherum mitbekommen, die eben jetzt gerade nebenan sitzen. Ich glaube, das ist eine Sache, auf die wir wirklich sehr stolz sein können, die uns auch, wenn wir heute darüber sprechen, wie wir mit den Kinderrechten umgehen in dieser Stadt, weiter beschäftigen wird, weil ganz viel, was diese Kinder und Jugendlichen angesprochen haben, sind Themen, die wir da auch schon diskutiert haben, und sind Themen, die ein ganz konkreter Auftrag an uns als Politikerinnen und Politiker sind. Da geht es um Fragen von Mitbestimmung und Teilhabe. Da geht es um Fragen von Gesundheit, von Chancengleichheit, von Bildung. Da geht es auch um Fragen, wie viel Platz und Raum Kinder und Jugendliche eigentlich haben, sei es jetzt Platz direkt zum Beispiel im Wohnraum, im öffentlichen Raum, aber wie viel Platz sie und ihre Interessen auch insgesamt in der Gesellschaft haben. Wir haben es heute schon öfters gehört, 30 Jahre Kinderrechte sind ein Grund zum Feiern, sind aber natürlich auch ein Zeitpunkt, wo wir schauen, wie es den Kindern und Jugendlichen in Österreich geht, wie es den Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt geht. Das ist auch nicht etwas, das wir nur einmal heute machen, weil zufällig Jubiläumstag ist, sondern das ist eine Sache, die wir laufend machen, die wir ein Mal im Jahr mit dem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft sehr breit hier diskutieren. Es ist auch etwas, was nie abgeschlossen sein wird, den Blick auf Kinderrechte zu haben. Der Blick darauf, wie es den Jüngsten in unserer Gesellschaft geht, ist ein Prozess, der immer fortlaufend sein muss und den wir auch als rot-grüne Stadtregierung da immer sehr intensiv führen. Deswegen möchte ich auch noch ein paar Blicke auf Punkte werfen, die für die Kinder und Jugendlichen wichtig sind. Ich möchte da auch gleich ein bisschen auf die Diskussion vorgreifen, die heute später noch kommen wird, wenn wir uns nämlich anschauen, wie es Kindern und Jugendlichen geht, die von Armut betroffen sind. Kinderarmut ist eine Schande für jedes Land und eine Schande für jede Gesellschaft. Es sind dennoch über 320.000 Kinder und Jugendliche in Österreich armutsgefährdet oder sogar von Armut betroffen. Was das heißt, wissen wir alle. Das sind geringere Bildungschancen. Das ist eine schlechtere Gesundheit. Das heißt, Ausgrenzung in ganz vielen Lebensbereichen, wenn man nicht mitfahren kann auf einen Ausflug, wenn die Kleidung mangelhaft ist, wenn die Jause fehlt, die man in die Schule gerne mitnehmen möchte, oder wenn die Wohnsituation beengt ist. Das heißt, soziale Isolation. Das heißt, ein Schamgefühl. Das ist etwas, was wir für unsere Kinder und Jugendlichen definitiv nicht haben wollen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es gab heute eigentlich von allen Seiten das Bekenntnis, auch etwas gegen Kinderarmut zu tun. Wenn das so ist, dann verstehe ich wirklich nicht, warum wir dann wieder erneut über diese neue Sozialhilfe, die geplant ist, sprechen müssen, weil dieses Gesetz dazu führt, dass ganz viele Kinder und Jugendliche weiterhin in die Armut getrieben werden, überhaupt, dass sie in die Armut getrieben werden und Armut verfestigt wird! Das ist ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche betrifft! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wer sich heute hier hinstellt und sagt, wir nehmen Kinderrechte ernst, die Kinder und Jugendlichen sind uns wichtig, kann sich nicht für so ein Gesetz aussprechen, das genau diese Situation, die ich vorher geschildert habe, noch mehr verfestigt! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wer so ein Gesetz beschließen will, ignoriert die Kinderrechte, ignoriert die Rechte von Jugendlichen und verweigert auch das Ziel, dass man das Interesse von Kindern und Jugendlichen bei politischen Beschlüssen immer in den Mittelpunkt stellt! Das ist mir wichtig! Weil ich glaube, wenn wir hier Kinderrechte hochhalten, dann müssen wir auch sagen, was das konkret in der Umsetzung heißt. Und dann müssen wir das auch ernst nehmen und nicht nur Lippenbekenntnisse haben. Wir machen das. Um noch auf ein paar Punkte von vorher einzugehen, es kam der Themenbereich soziale Netzwerke, soziale Räume, Online-Bereich, wo Kinder und Jugendliche sich auch immer mehr aufhalten. Das ist etwas, wo wir seit Jahren sehr intensiv hinschauen, in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, wo wir einen Schwerpunkt auf digitaler Jugendarbeit hatten, aber natürlich auch in unseren Schulen, wo wir immer mehr einen Schwerpunkt auch auf digitale Arbeit legen und da die Kompetenzen schärfen. 30 Jahre Kinderrechte, Happy Birthday! Ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass wir das auch wirklich alle ernst nehmen und nicht Sachen beschließen, die die Situation von Kindern noch mehr verschlechtern! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien drei und des NEOS-Rathausklubs vier schriftliche Anfragen eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn ist von den Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundhauptstadt Wien ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde der Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt. Die Abgeordneten Valentin, Mag. Abrahamczik, Holzmann, Karner-Kremser, Prof. Kopietz, Mag. Taucher, Ellensohn, Dr. Kickert und Mag. Maresch haben am 17. Oktober 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Vermeidung und Behandlung von Abfällen und die Einhebung einer hierfür erforderlichen Abgabe im Gebiete des Landes Wien - Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 13/1994, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien 71/2018, geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Berger-Krotsch, Dr. Stürzenbecher, Mag. Taucher, Arsenovic und Dipl.-Ing. Margulies haben am 25. Oktober 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz zur Novellierung des Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Berger-Krotsch, Dr. Stürzenbecher, Mag. Taucher, Ellensohn und Dr. Kickert haben am 6. November 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz zur Novellierung der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Berger-Krotsch, Hursky, Mag. Taucher, Ellensohn und Kunrath haben am 8. November 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 - 49. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 60. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 56. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz - 8. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz und die Pensionsordnung 1995 - 34. Novelle zur Pensionsordnung 1995 geändert werden - 4. Dienstrechts-Novelle 2019 - eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Dr. Stürzenbecher, Mag. Berger-Krotsch, Ellensohn, Kunrath, Mag. Kowarik und Wiederkehr haben am 8. November 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Von den Abgeordneten Seidl, Dr. Koderhold, Schütz, Kops, Frühmesser und Mag. Hobek wurde ein Antrag an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport betreffend Umsetzung Sozialhilfegrundsatzgesetz mit 1. Jänner 2020 gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrags vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung des Dringlichen Antrags unterbrochen. Nach Beratung der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 4, 5, 6, 3, 7, 9, 8 und 10 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen. Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates. Bevor wir über den vorliegenden Wahlvorschlag abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen. Das an achter Stelle gereihte Mitglied, Frau Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, hat sein Mandat im Bundesrat am 23. Oktober 2019 zurückgelegt. Das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied Marco Schreuder rückt auf diese Stelle nach. Der Grüne Klub im Rathaus schlägt als neues Ersatzmitglied für die achte Stelle Frau Abg. Dr. Jennifer Kickert zur Wahl vor. Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen. Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den 40. Bericht der Volksanwaltschaft 2018 an den Wiener Landtag. Ich darf sehr herzlich die neuen Volksanwälte, zum ersten Mal hier bei uns im Wiener Landtag, Herrn Mag. Bernhard Achitz, Herrn Werner Amon, MBA und Herrn Dr. Walter Rosenkranz, begrüßen. Herzlich willkommen im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.) Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Korosec zum Wort gemeldet. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Meine Herren Volksanwälte! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den lockeren Spruch "Das Recht geht vom Volk aus und hat bis heute nicht nach Hause gefunden." kennt vermutlich jeder von Ihnen. Die meisten Juristen finden ihn weder komisch noch nachvollziehbar. Die meisten Bürger allerdings verstehen sofort, was gemeint ist. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sind Juristen keine Bürger?) Unser Rechtssystem ist komplex, sehr komplex sogar. Es ist schwierig, es zu durchschauen, wegen der Fachsprache schwierig zu verstehen, was gemeint ist. - Habe ich jetzt etwas überhört? (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Nein!) - Das gilt für Gesetzestexte selbst, aber auch für Bescheide und Urteile. Hier kommt die Volksanwaltschaft ins Spiel. Seit 1977 prüft sie, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt, konkret, ob den Menschen recht geschieht. Für die Bürger und Bürgerinnen stellt sie die Anlaufstelle dar, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, wenn sie nicht verstehen, wie ihnen geschieht. Sie bringt den Menschen den Staat näher und umgekehrt. Niemals lernte ich mehr über die Konsequenz und die realen Auswirkungen der politischen Arbeit als während meiner Zeit als Volksanwältin. Das war eine unglaublich lehrreiche Zeit für mich, von der ich bis heute profitiere. Daher denke ich mit großer Dankbarkeit an diese Funktion zurück. Vermutlich wäre es gut, wenn manche oder viele Politikerinnen und Politiker eine Zeit lang dort arbeiten würden. Die Arbeit der Volksanwaltschaft ist für das Funktionieren unseres Gemeinwesens unerlässlich. Sie gibt dem Abstrakten - ich würde sagen, abstrakten Staat - ein menschliches Gesicht. Sie werden verstehen, dass ich daher dem Bericht der Volksanwaltschaft immer große Bedeutung beimesse. Er gibt einen objektiven Einblick, wie die Arbeit der Behörden in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und hilft, Probleme zu identifizieren. Denn häufig geht es bei den Anfragen und Beschwerden gar nicht so um Rechtsverstöße - natürlich gibt es diese auch -, sondern sehr oft geht es eigentlich um Ungerechtigkeiten. Als Gesundheits- und Sozialsprecherin der Volkspartei interessiere ich mich natürlich in erster Linie für diesen Bereich, das ist der Gesundheitsbereich. Es ist ein hochemotionales Thema, das die Betroffenen gerade im Gesundheitsbereich stark bewegt und vor allem aber verunsichert. Deshalb soll man Hinweise auf Ungerechtigkeiten besonders ernst nehmen und auch - und das ist wichtig - rasch Lösungen treffen. Wer rasch hilft, hilft doppelt. Das ist im Gesundheitsbereich zu wenig der Fall. Denn in jedem Volksanwaltschaftsbericht finden Sie in einigen Bereichen immer wieder Beschwerden. Wenn das einmal abgestellt wäre, könnten nicht immer wieder Beschwerden kommen. Ich denke nur zum Beispiel an die leidigen Wartezeiten in den Spitälern. Diesmal ist es ein Diabetespatient, der trotz Termin endlos warten musste. Im Bericht davor war es eine 87-jährige Patientin, die 24 Stunden in der Ambulanz verbracht hatte. In Spitälern und bei Ärzten heißt es grundsätzlich schon, Geduld zu haben, sehr viel Geduld zu haben. Das wissen wir. Das weiß sicher auch unser Gesundheitslandesrat. Passiert ist hier zu wenig. Ich fürchte, dass wir auch im nächsten Bericht wieder Wartezeiten auf Operationen, Wartezeiten auf Behandlungen finden. Wartelisten von der Web-Seite zu nehmen, kann nicht die richtige Methode sein! Ein weiterer Dauerbrenner, meine Damen und Herren, ist der marode bauliche Zustand der Spitäler. Die Menschen können nicht nachvollziehen, warum in Warte- und Behandlungsräumen der Putz abblättert, warum sie durch verwahrloste Gänge gehen müssen. Sie verstehen nicht, dass das dafür nötige Geld halt im Krankenhaus Nord versenkt wurde. Sie haben völlig recht. Das versteht nämlich niemand! In den nächsten Jahren sollen über 4 Milliarden EUR in die Sanierung investiert werden. Das klingt vielversprechend. Spannend wird sein, woher das Geld kommt. Eine weitere Baustelle ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das Problem, dass Jugendliche in Wien nicht adäquat versorgt werden, dass Betten fehlen, kennen wir alle seit Jahren. Es ist vielleicht der Übergriff eines erwachsenen Patienten auf ein 13-jähriges Mädchen der Anlass, etwas zu tun, um endlich den Österreichischen Strukturplan Gesundheit umzusetzen. Letztendlich komme ich auch noch zum Personalmangel. Tagtäglich lesen wir in den Medien, egal, ob in den Pflegeheimen oder in Einrichtungen für Behinderte, von überall kommen die Beschwerden, dass es an MitarbeiterInnen fehlt, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die arbeiten, sind total überlastet. Ich bin der Volksanwaltschaft sehr dankbar, dass sie diese Missstände klar aufzeigt und sammelt, dass sie uns zur Verantwortung nimmt. Denn wir sind der Wiener Bevölkerung dafür verantwortlich, dass medizinische Versorgung in dieser Stadt gut funktionieren sollte! (Beifall bei der ÖVP.) Dafür wurden wir gewählt. Dazu wurde auch der Gesundheitslandesrat ins Amt berufen. Ich wäre sehr froh, wenn der nächste Bericht eine Rede weniger sein könnte, weil es nichts mehr zu beanstanden gibt. Ich glaube es zwar nicht, aber, wie gesagt, die Hoffnung stirbt zuletzt. Den vorliegenden Bericht verantworten die Volksanwälte Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer. Sie schieden im Sommer aus dem Amt. Ich danke ihnen für die sehr konstruktive Zusammenarbeit, teilweise zwölf Jahre oder sechs Jahre, mit dem Wiener Landtag. Sie wiesen objektiv und sachlich auf Missstände hin. Was genauso wichtig ist, sie engagierten sich dafür, dass BürgerInnen und Behörden miteinander zurechtkommen. Das ist auch sehr wichtig. Wir alle sind ihnen und allen MitarbeiterInnen der Volksanwaltschaft zutiefst verpflichtet. Ich bin mir natürlich ganz sicher, dass sich die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz ebenso überzeugt mit den verschiedenen Anliegen auseinandersetzen werden. Sie werden gemeinsam mit ihrem höchstkompetenten Team die Erfolgsgeschichte der Volksanwaltschaft fortsetzen. Ihnen wünsche ich für die nächsten sechs oder zwölf Jahre alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie von StRin Ursula Schweiger-Stenzel und von Abg. David Ellensohn.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Ellensohn am Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Der Bericht ist jedes Jahr sehr umfangreich, sehr interessant zu lesen und gibt natürlich auch immer eine Menge Handlungsanleitungen für die Politik. Die Frau Abg. Korosec hat uns gegenüber einen Vorteil als ehemalige Volksanwältin. Ein Praktikum, wie Sie fast vorgeschlagen haben, für uns alle in der Volksanwaltschaft, wenn man es sich zeitlich einrichten könnte, wäre tatsächlich eine schlaue Idee. Auf jeden Fall ist es wert, ein genaues Auge auf die Arbeit der Volksanwaltschaft zu werfen. Weil heute 30 Jahre Kinderrechte, UN-Kinderrechtskonvention gefeiert werden, gehe ich auf ein paar Punkte ein, die Kinder im Speziellen betreffen. Es sind 16.263 Personen an die Volksanwaltschaft in diesem Berichtszeitraum herangetreten. Wenn man die Seiten 35 bis 42 liest, hat man einen Eindruck, was alles über Kinder- und Jugendhilfe gesprochen wird. Da wird am Anfang zum Beispiel darauf verwiesen, wie viele Kinder fremd untergebracht werden. Das sind unterschiedlich viele in den Bundesländern, in Wien mehr als zum Beispiel im Westen, also in Wien 1,2 Prozent aller Kinder, in Tirol ungefähr die Hälfte in Prozent. Unabhängig davon, nur um sich einmal eine Vorstellung davon zu machen, 1 Prozent, jedes hundertste, das heißt, auf eine Volksschule, 4 1. Klassen, ein Kind abgenommen, nicht in der Lage, dass es die Familie schupft. Wenn man weiß, wie spät ein Kind abgenommen wird - es wird ja nicht aus Jux und Tollerei abgenommen -, wann das passiert und wann ein Kind fremd untergebracht wird, kann man sich ungefähr vorstellen, weil sonst muss man Dunkelziffern hernehmen, aber es kann sich jeder das selber vorstellen, wie viele Kinder wirklich in Verhältnissen leben, die man sich selber nicht wünscht und die man auch keinem Kind wünschen kann, wie viel Arbeit da ist, dass es jedem einzelnen Kind gut geht. Über 1 Prozent, in Wien waren das fast 4.000, 3.967 Kinder im Berichtszeitraum. Wir kennen die Problematik. Das ist eine sehr heikle Aufgabe für alle Dienststellen, weil wenn ein Kind abgenommen wird, schreien viele, das hätte die Familie vielleicht noch geschafft, und beim nächsten, wo etwas passiert und es nicht abgenommen wurde, war es wieder zu spät. Also für die Leute, die diese Entscheidung fällen müssen, ist das eine sehr schwierige Aufgabe, die sehr ernsthaft gemacht wird. Aber man sieht dann im Ergebnis eine hohe Zahl, finde ich, wo es offensichtlich notwendig ist, und noch schlimmer, wie viele in der Nähe davon sein müssen. Im Berichtszeitraum nur leicht angestiegen, aber das macht es nicht besser. Zum Glück wird es nicht viel schlimmer. Es ist schlimm genug, wie es ist. Dann kommt der fehlende Krankenversicherungsschutz für Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen. Da gibt es heute auch einen Antrag der Volkspartei dazu. Da ist halt der Dauerstreit, wer es zahlen soll. Wenn man sich irgendwann in ganz Österreich einigen könnte, wer die Kosten übernimmt, könnte man sich vielleicht sparen, dass in jedem Bundesland das Bundesland sagt, es will es eigentlich nicht übernehmen, der Bund natürlich auch sagt, er will es nicht übernehmen, und dann alle im Regen stehen. Gemeinsam in neun Bundesländern, über die Parteigrenzen hinweg, alle sitzen in irgendeinem Bundesland in einer Landesregierung, alle Parteien inklusive der NEOS, alle fünf, die hier im Gemeinderat vertreten sind, müssen wir doch eine Lösung finden, die im Sinne der Kinder ist, anstatt sich in jedem einzelnen Land gegenseitig vorzuwerfen, wer denn was in diesem Rahmen nicht zahlt. Weil klar ist, alle brauchen den Versicherungsschutz. Es wird in Wien dann auch gewährleistet. Die Frage ist nur, wer es zahlen soll. Das ist die Streiterei. Die Kinder bleiben zum Glück nicht unversorgt. Am Ende des Tages wird es wohl jedes Mal individuell gelöst. Das ist aber nicht die ideale Vorgangsweise. Idealerweise würde ganz Österreich sagen, jedem Kind steht das zu, jedes Kind hat, so wie es in der UN-Kinderrechtskonvention geschrieben steht, auf Gesundheit einen Anspruch. Das gemeinsam zu lösen, muss doch allen ein Anliegen sein. Dann gibt es ein paar Einzelfälle bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Krisenunterbringung trotz familiärer Ressourcen. Das ist wirklich ein gutes Beispiel, wo man sieht, wie schwierig es ist, zu entscheiden, ob das die Familie kann, ob das die Großmutter noch machen kann. Die Mama kann es vielleicht nicht. In dem Fall ist es dann so gelöst worden, dass die Großmutter nach Einschaltung der Volksanwaltschaft die Aufgabe übernehmen konnte. Da gibt es dann zwischendurch wieder einen Antrag. Jeder einzelne Fall liest sich dramatisch. Wenn die Personen vor einem sitzen würden, so hat es die Frau Korosec auch beschrieben, wenn du einen Einzelkontakt hast, ist es natürlich noch einmal etwas anderes, als wenn wir da nüchtern einen Bericht lesen und zum Glück jedes Mal am Ende auch steht, wie es noch irgendwie gut ausgegangen ist. Aber wenn die Familie vor dir steht, kann ich mir die Verzweiflung gut vorstellen. Wenn man sich das vor Augen hält, liest sich das natürlich nicht trocken, sondern das ist wirklich jedes Mal ein Einzelschicksal, das wert ist, gelöst zu werden. Ich bin froh, dass so viele Fälle positiv gelöst werden können. In manchen Fragen wäre halt gleich eine größere Lösung für uns alle gescheiter. Die Kinderrechte in der Verfassung würden einen ganzen Zug an Gesetzen und an Vollziehung notwendig machen. Das hat die Bundesregierung nicht geschafft, egal, in welcher Konstellation, also SPÖ und ÖVP, FPÖ und ÖVP. Es klingen aber immer alle so, als ob wir das alle wollen würden, als ob das, was in der UN-Kinderrechtskonvention eh so ist, wie wenn alle der Meinung sind, das wäre aber gut, wenn wir das alles tun würden. Es ist immer besonders schade in der Politik, finde ich, wenn alle einig sind und trotzdem am Ende nicht das herauskommt. Ich befürchte, das ist nicht der einzige Themenbereich. Aber heute, rund um die Kinderrechte, wenn wir wirklich der Meinung sind, dass man vor allem Kinder in Krisen heraushalten muss, die schwierige Verhältnisse haben, die sich selber nicht gut helfen können, wo jemand - die öffentliche Hand - Unterstützung liefern muss, wenn wir das als ganz große zentrale Aufgabe für uns alle sehen, dann ist nicht nur die Arbeit der Volksanwaltschaft wichtig, sondern dann wäre auch wichtig, dass wir alle unsere Arbeit machen und genau auf diese Kinder schauen. In diesem Sinne wünsche ich der Volksanwaltschaft wenige solche Fälle in Wirklichkeit in Zukunft. Jeder einzelne Fall, der auf sie zukommt, möge am Ende positiv gelöst werden für das Kind und für die Eltern! - Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Frühmesser zum Wort gemeldet. Bitte. Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass wir heute zum Thema "Tag der Kinderrechte" ausführlich über die Kinder- und Jugendgesundheit diskutieren und dass sich schön langsam ein Bewusstsein in dieser Stadt etabliert, dass die Kinder- und Jugendgesundheit einen wirklich wichtigen Stellenwert erreichen muss. Warum haben wir das noch nicht erreicht? Wenn wir uns die jahrelange Unterversorgung, gerade in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, anschauen, dann muss man feststellen, dass wirklich die Kinderheilkunde gering wertgeschätzt wird. Wie sieht die tatsächliche Versorgungssituation in Wien aus? Die Rechte der Kinder und Jugendlichen werden hier massiv verletzt. Warum? Minderjährige haben das Recht darauf, getrennt von Erwachsenen mit psychischer Erkrankung auf einer Spezialabteilung für Kinder und Jugendliche behandelt zu werden. Es hat auch der Oberste Gerichtshof klar festgestellt, dass es nicht mit Personal- und Ressourcenmangel gerechtfertigt werden kann, wenn Kinder auf der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht werden. Das Trennungsgebot dient auch der Vermeidung von Übergriffen auf Minderjährige. Wie sich jeder von uns vorstellen kann, ist die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen auf der Erwachsenenpsychiatrie massiv belastend und vor allem auch für die Angehörigen, für die Eltern entmutigend. Es nimmt den Kindern auch jegliche Hoffnung auf Genesung und Fortschritt. Diese extrem unerträgliche Situation ist jetzt schon seit Jahren in Wien gang und gäbe. Die Eltern fühlen sich machtlos und verzweifelt. Was gibt es weiters nicht? Kein adäquates Altersangebot von Betreuung, kein pädagogisches Angebot und auch kein Zusammensein von Gleichaltrigen sind gegeben. Auch den Sicherheitsbestimmungen kann zum Teil nicht nachgekommen werden, weil die Stationen personell unterbesetzt sind. Unser Anliegen ist, dass der Schwerpunkt im außerstationären Bereich liegen sollte. Warum? Weil es gerade bei der ambulanten Behandlung deutlich weniger Freiheitsbeschränkungen für junge Menschen bedeutet, außer es besteht eine suizidale Neigung, dann natürlich nicht. Man sieht anhand aktueller Studien, dass der Bedarf in der Kinder- und Jugendpsychiatrie leider nicht zurückgeht, sondern immer höher wird. Gerade bei der mentalen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wird ein Anstieg der Häufigkeit des Auftretens physischer und psychischer Auffälligkeiten, emotionaler Defizite, Verhaltensprobleme, Essstörungen und Angststörungen prognostiziert. Wir sehen hier einen großen Bedarf an Präventionsmaßnahmen und vor allem einen weiteren großzügigen Ausbau in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Wenn wir heute schon beim Thema Kinderrechte sind, dann möchte ich noch auf ein Thema eingehen, das auch in Ihrem Bericht erwähnt wird, auf das Massenphänomen Übergewicht. Damit unsere Kinder nicht zu kranken Erwachsenen von morgen werden, müssen wir hier viel Geld in die Hand nehmen und vor allem präventive Maßnahmen setzen, den nötigen Willen und die Bereitschaft zeigen, Strukturen entsprechend zu verändern. Begrüßenswerte Einzelprojekte, die die Stadt Wien setzt, wie eben das Wassertrinken an Schulen oder dass das Ernährungsangebot in den Kindergärten überholt wird, brauchen ein ganzheitliches Konzept und müssen vor allem flächendeckend ausgeweitet werden. Es sind dadurch gezielte Maßnahmen und große Anstrengungen erforderlich, um endlich eine Trendumkehr bei den Ess- und Sportgewohnheiten der Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Warum ist das extrem wichtig? Um Folgeerkrankungen hintanzuhalten. Eine Kombination von Maßnahmen ist hier erforderlich. Es bedarf eines gesamtheitlichen Konzeptes. Man muss hier auf eine gesunde Ernährung achten, auf einen gesunden Lebensstil, auf ausreichende Bewegung. Optimal wäre, an der frischen Luft und gemeinsam mit Gleichaltrigen. Wichtig ist, dass die erarbeiteten Modelle auch langfristig angelegt sind, dass die Familien mit einbezogen werden und dass der Fokus auf die körperliche Aktivität gelegt wird. Hier muss mehr Geld für Prävention ausgegeben werden - das habe ich schon gesagt -, weil sonst steigen die chronischen Krankheiten in den nächsten Jahren und damit natürlich auch die Gesundheitskosten. Viele Erwachsene klagen jetzt schon über Wirbelsäulenbeschwerden, Bluthochdruck, Migräne. Zur Zeit sind leider die Ressourcen für vernetzte Angebote sehr beschränkt. Wichtig ist, dass wir auch hier parallel den Faktor auf die medizinische Abklärung legen, dass wir eben zum Beispiel Schilddrüsenunterfunktionen abklären und diese auch ausgeschlossen werden können. Ein weiteres Problem ist, dass es hier an der Vernetzung zwischen dem Schul- und dem Gesundheitssystem mangelt. Es braucht übergreifende Projekte zum Thema Ernährung und Sport, die auch im regulären Schulunterricht angeboten werden. Unser Ziel ist, dass hier ein Bewusstsein geschaffen wird und dass wir endlich zu einer Reduktion von Mangel- und Fehlernährung, kombiniert mit speziellem körperlichem Training, kommen. Ganz wichtig ist, dass man die Eltern und die Angehörigen mit einbezieht, weil sie natürlich als Vorbildfunktion fungieren. Damit die Kinder auch täglich Sport ausüben können, ist es notwendig, Strukturen aufzubauen und den Fokus auf Sport zu legen. Warum? Der Sport trägt zum seelischen Wohlbefinden bei, zum Ausgleich täglicher Bewegung, trägt vor allem eben zur Vermeidung von Übergewicht bei. Gerade bei jungen Mädchen, die unzufrieden mit ihrem Körper sind, steigert es das Selbstwertgefühl. Cybermobbing wurde heute schon thematisiert und sollten wir nicht außer Acht lassen. Was passiert in der Adipositastherapie? Hier spielt vor allem die Ernährungstherapie nach wie vor die Hauptrolle. Die Bewegungs- und die Verhaltenstherapie wird zu wenig angeboten. Wir sollten hier das Angebotsspektrum erweitern. Zum Thema Angebotsspektrum: Es fehlen auch sehr viele Therapieplätze in ganz Wien. Die Therapiekosten bei frühkindlichem Autismus wurden von der Stadt Wien nicht übernommen, wie im Bericht vermerkt. Hier hat man sich gegenseitig den Ball zugespielt, FSW, Stadt Wien, Wiener Gebietskrankenkasse. Am Ende ist nur wertvolle Zeit verloren gegangen. Wünschenswert wäre, wenn jedes Kind, das eine entsprechende Gesundheitsleistung benötigt, diese in entsprechender Zeit bekommt, und wir auch irgendwann zu dem Punkt kommen, dass diese Leistungen, so gut es geht, kostenfrei angeboten werden. Weiters haben wir in Wien kein einziges Kinder-Reha-Zentrum. Wir haben leider vor Jahren die Wahl um den Standort verloren. Hunderte Kinder würden hier eine stationäre Rehabilitation auf Grund schwerer Erkrankungen oder Behinderungen dringend brauchen. Wenn junge Patienten rechtzeitig behandelt werden, dann sind auch die Auswirkungen auf die Gesundheit, auch auf das soziale Umfeld, auf die schulische Entwicklung und letztlich auf das Selbstwertgefühl der jungen Patienten besser. Eine frühzeitige Rehabilitation chronischer Krankheiten kann auch helfen, dass man mit der Krankheit besser umgeht, dass auch die Lebensqualität verbessert wird und vor allem, dass Spätfolgen vorgebeugt wird. Was braucht es in der Kinder- und Jugendgesundheit? Es braucht vor allem eine aussagekräftige Datenlage zur Kinder- und Jugendgesundheit, Prävention und Gesundheitsförderung, berufsübergreifende interdisziplinäre Netzwerkarbeit, ausreichendes kostenfreies diagnostisch-therapeutisches Angebot, das gleichzeitig auch mit der Qualitätssicherung verbunden sein muss, eine Stärkung der Elternschaft und vor allem eine Stärkung der Rechte der Kinder und Jugendlichen. (Beifall bei der FPÖ.) Abschließend möchte ich mich bei der Volksanwaltschaft und ihren Mitarbeitern recht herzlich im Namen meiner Fraktion für ihre Arbeit bedanken! (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Gremel zum Wort gemeldet. Bitte. Abg. Mag. Marcus Gremel (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Volksanwälte! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf vielleicht auch gleich zu Beginn im Namen meiner Fraktion Ihnen quasi stellvertretend für Ihre Vorgängerin und Ihre Vorgänger unseren Dank für Ihre Arbeit und auch den vorliegenden Bericht übermitteln. Auch wenn wir in der Bewertung mancher Fragestellungen oder in Einzelfällen vielleicht nicht immer überall übereinstimmen, einer Meinung sind, ist Ihre Arbeit, die Arbeit der Volksanwaltschaft, für uns trotzdem von unschätzbarem Wert und wird auch sehr ernst genommen, weil Ihr kritischer Blick einfach dazu führt, dass manchmal hochkomplexe Fälle einer nochmaligen, sehr umfassenden Reflexion unterzogen werden und, wenn notwendig, dann auch entsprechende Konsequenzen gesetzt werden. Gerade in einem sehr sensiblen Bereich wie der Kinder- und Jugendhilfe, auf die ich mich heute konzentrieren möchte, ist es von besonders hohem Wert. Bevor ich auf die MA 11 explizit eingehe, möchte ich nur die Gelegenheit nutzen, schon auch ein paar Worte zur MA 35 und dem Staatsbürgerschaftsbereich loszuwerden, weil ich die Entwicklung in dieser Abteilung jetzt schon seit einigen Jahren beobachte und das leider auch ein bisschen eine alte Bekannte in Berichten der Volksanwaltschaft war. Die Situation war so, dass wir in den vergangenen Jahren hier einen sehr großen, noch größeren Rückstau bei Anträgen hatten, als es heute der Fall ist. Wir haben dann 2015 begonnen, Umstrukturierungen vorzunehmen, haben viele neue Dienstposten geschaffen. Ich kann mich noch gut erinnern, als wir 2017 hier den Bericht für 2016 diskutiert haben, durfte ich auch das Wort zum Bericht ergreifen und wir konnten damals schon im Bereich der Einwanderung erste positive Ergebnisse, nämlich einen Rückgang der Missstände, der Beschwerden, feststellen. Ich habe es damals in Aussicht gestellt, dass sich das auch im Bereich der Einbürgerung in den nächsten Jahren darstellen wird. Jetzt sehen wir in dem vorliegenden Bericht, dass die Missstände, die Beschwerden im Bereich der Einbürgerung seit 2017 um 23 Prozent zurückgegangen sind. Das ist ein schönes Zeichen. Es reicht natürlich noch nicht. Es gibt noch immer Verfahren, die viel zu lange dauern. Wir müssen weiter dranbleiben und werden das auch tun. Aber es ist aus meiner Sicht schon auch ein Zeichen, dass die von uns gesetzten Maßnahmen tatsächlich Früchte tragen und greifen. Es war mir wichtig, das hier auch einmal festzuhalten. (Beifall bei der SPÖ.) Jetzt komme ich zur MA 11. Da liegen uns auch ein paar Anträge vor. Ich fange vielleicht mit der Hilfe für die Opfer von Gewalt in Kinder- und Jugendeinrichtungen an, weil im ÖVP-Antrag dazu kritisiert wird, dass politisch für die Vorkommnisse in den Heimen niemand zur Verantwortung gezogen wurde. Nun, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen ganz genau, dass die Stadt Wien hier sehr umfassende unabhängige Studien durch Expertinnen und Experten durchführen hat lassen und dass in keiner dieser Untersuchungen den damals politisch Verantwortlichen respektive den Abteilungsleitern, die zuständig waren, in irgendeiner Art und Weise ein Mitwissen attestiert wurde. Ganz im Gegenteil, es ist in den Berichten von einem System des Schweigens die Rede gewesen. Die Stadt Wien hat sich ganz grundsätzlich bei dieser Thematik wirklich bemüht, gründlich vorzugehen. Wir haben die längste Meldefrist gehabt, verglichen mit anderen Bundesländern, mit Deutschland, mit der Kirche. Wir haben finanzielle Hilfe und Psychotherapiekosten im Ausmaß von 52 Millionen EUR übernommen. Nicht zuletzt hat die Stadt Wien maßgeblich dazu beigetragen, gemeinsam mit dem Bund sozusagen die Möglichkeit zu schaffen, eine Heimopferrente zu bekommen. Uns ist auch vollkommen klar, dass all diese Maßnahmen niemals das Leid aufwiegen können, das die Menschen tragischerweise in diesen Einrichtungen erfahren mussten. Das war auch nie unser Ziel. Unser Ziel bei der Aufarbeitung dieser skandalösen Vorgänge war, Betroffene möglichst umfassend über ihre Rechte zu informieren und auch das Vertrauen in unsere Institutionen wiederherzustellen. Meine Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen ganz genau, dass es mit Ende der Meldefrist für uns nicht erledigt ist, sondern selbstverständlich werden auch weiterhin von der Kinder- und Jugendanwaltschaft und vom Psychosozialen Dienst kostenlose Therapiestunden vermittelt. Bei dem zweiten Antrag, den Sie stellen, geht es um die Krankenversicherung. Ich stimme Ihnen da grundsätzlich zu. Ich bin natürlich sehr dafür, dass alle Kinder versichert sind. Ich bin auch sofort dabei, wenn wir gemeinsam den Bund auffordern, oder es gemeinsam mit dem Bund schaffen, diese Lücke für alle Kinder zu schließen. Das sage ich gerade am Tag der Kinderrechte, weil alle Kinder nämlich das Recht auf ein gesundes Leben haben. Warum betone ich alle Kinder so? Weil es nicht nur Kinder betrifft, die in Einrichtungen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe oder überhaupt der Kinder- und Jugendhilfe sind, sondern weil es auch Kinder betrifft, die bei ihren Eltern sind, deren Eltern halt nicht versichert sind, und zwar in einem wahrscheinlich noch viel höheren Ausmaß. Dazu würden mich auch einmal Zahlen interessieren. Grundsätzlich möchte ich jedenfalls zu dem Antrag und zum Bericht der Volksanwaltschaft schon festhalten, dass es jetzt auch in Wien eine praktikable Übereinkunft zwischen der MA 11 und der Gebietskrankenkasse gibt, wo im Bedarfsfall den Kindern natürlich geholfen wird. Das geht immer nach dem Kindeswohl und nicht nach irgendwelchen Kostengründen. Es gibt auch in dem Bericht der Volksanwaltschaft keinen einzigen Fall, wo das anders attestiert worden wäre. Da finde ich es schon ein bisschen schwierig, ehrlich gesagt, dass man ausgerechnet der Kinder- und Jugendhilfe quasi ein bisschen subtil unterstellt, dass sie hier nach irgendwelchen Kostengründen und nicht ausschließlich nach dem Kindeswohl agieren würde. Weil ich gerade dabei bin, komme ich noch zum Bereich der Fremdunterbringung. Das passt eigentlich ganz gut dazu. Ich möchte da jetzt nicht auf die Einzelfälle im Bericht eingehen, weil Kollege Ellensohn hat das schon ein bisschen getan. Jeder einzelne davon ist in der Beschreibung dramatisch. Bei jedem einzelnen davon gibt es sozusagen auch unterschiedliche Sichtweisen, auch von der Behörde, der Volksanwaltschaft oder den Betroffenen. Ich möchte lieber etwas Grundsätzliches dazu sagen: Es muss uns klar sein, dass es im Bereich der Fremdunterbringung immer eine schwierige beziehungsweise oft extrem schwierige Vorgeschichte in der Familie gibt und dass wirklich monatelang und manchmal auch jahrelang alles getan wurde, um ein Herausnehmen aus der Familie und eine Fremdunterbringung zu verhindern, ob es sich nun um präventive Maßnahmen wie das Heranziehen von Familienzentren, sozialtherapeutische Angebote, das Aufsuchen eines Sozialarbeiters oder was weiß ich, alles handelt. Manchmal ist dann aber der Zeitpunkt gekommen, an dem sämtliche Maßnahmen nicht mehr helfen und einzig und allein auf das Kindeswohl geachtet werden muss und diesfalls Kinder aus der Familie herausgenommen werden müssen. Ich möchte Ihnen versichern, dass niemand so etwas voreilig oder gar leichtfertig machen würde, ganz bestimmt nicht! Wir haben vorher auch über Kosten und die Frage geredet, ob die MA 11 aus Kostengründen vielleicht jemandem die Gesundheitsversorgung verwehrt. - Wenn es nach Kostengründen ginge, dann würde die Magistratsabteilung 11 niemanden fremdunterbringen, denn das ist das Teuerste überhaupt! Das zeigt auch ganz klar, dass es einzig und allein immer um das Kindeswohl geht. Wenn die Volksanwaltschaft jetzt in ihrem Bericht kritisiert, dass Wien im Vergleich zu anderen Bundesländern einen überproportional hohen Anteil an Kindern hat, die fremduntergebracht sind, dann bitte ich schon darum, hier bei der Analyse auch fair zu bleiben! Wir haben nämlich in Wien ganz einfach ein bisschen andere Rahmenbedingungen. Erstens haben wir sozioökonomische Grundlagen in dieser Stadt, die auch Auswirkungen haben. Wenn man Wien mit anderen Großstädten vergleicht - und ich meine jetzt nicht Großstädte wie St. Pölten oder Eisenstadt, sondern Großstädte wie Berlin, Hamburg, München -, dann kommt man sehr schnell drauf, dass dort die Quote ähnlich hoch, wenn nicht sogar höher ist als bei uns. Zweitens haben wir in Wien auch eine ganz andere sozialpolitische Tradition unserer Kinder- und Jugendhilfe. Es werden in Wien zum Beispiel auch Kinder mit Behinderungen, die stationär untergebracht sind, etwa auch mit schweren psychischen Erkrankungen, in die Fremdunterbringung eingerechnet. Das ist anderswo nicht der Fall. Und zu guter Letzt übernehmen wir in Wien nun einmal auch soziale Verantwortung, und zwar aus Überzeugung. Auch das sage ich ganz bewusst am Tag der Kinderrechte, weil wir in Wien dafür stehen, dass jedes Kind das Recht auf Schutz und Geborgenheit hat. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Erinnern wir uns zurück, was das 2015 konkret geheißen hat! Damals mussten Kinder in absolut untragbaren Verhältnissen zum Beispiel in Traiskirchen - wie ich bewusst sage - hausen. In Anbetracht dessen hat unser damaliger Bürgermeister Michael Häupl von einem Tag auf den anderen gesagt: Wir nehmen diese 50 Kinder in Wien auf und bieten ihnen Schutz und Geborgenheit! - Insgesamt haben wir natürlich noch viel mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen, etwa auch deswegen, weil die anderen Bundesländer ihrer Quote nicht nachgekommen sind. Auch das findet sich nach wie vor zu einem nicht irrelevanten Anteil in unseren Zahlen der Fremdunterbringung. Ich bitte Sie also sehr, auch diese Fakten in die Analyse der Fremdunterbringungszahlen miteinzubeziehen und ernst zu nehmen! Es kann nämlich nicht sein, dass wir in Teilbereichen die Arbeit von anderen Bundesländern übernehmen, weil uns halt der Schutz der Kinderrechte und der Schutz der Kinder wichtig ist, dass wir dann aber kritisiert werden, dass wir mehr Kinder in Fremdunterbringung haben als andere Bundesländer, die diesem Schutz nicht nachkommen! Wir sind uns in Wien unserer sozialen Verantwortung grundsätzlich bewusst, und unser oberstes Ziel ist es seit jeher - und das wird es auch bleiben -, dass jedes Kind in unserer Stadt ein sicheres Zuhause hat. Ich möchte mich abschließend noch einmal bedanken. Ihnen, meine Herren Volksanwälte, wünsche ich alles Gute für Ihre neue Aufgabe! Ich freue mich auf viele spannende Anregungen von und Diskussionen mit Ihnen. Ich kann Ihnen noch einmal versichern, dass wir Ihre Rückmeldung an uns sehr, sehr ernst nehmen und über die Maßen schätzen. - Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Gara. - Bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Herren von der Volksanwaltschaft! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte im Namen meiner Fraktion Dank an die Volksanwaltschaft richten. Ich glaube, dass diese Reflexion extrem wichtig ist und dazu führt, dass wir uns in sehr vielen Bereichen der Stadt auch verbessern können. Genau dieser Spiegel, der in vielen Bereichen vorgehalten wird, ist wichtig, um eben in vielen Bereichen dieser Stadt ein Stück weiter zu kommen. Ich möchte ein Thema besonders herausgreifen, weil mir das ein besonderes Anliegen ist, nämlich Ihre Reflexion zum Thema Übergewicht bei Kindern. Sie merken in diesem Bericht an, dass die Stadt weiterhin keine Strategie zur Vermeidung von Übergewicht bei Kindern hat. Das war schon 2017 der Fall, diese Anmerkung gab es schon im Jahr 2017, schon damals wurde sehr deutlich darauf hingewiesen, dass 30 Prozent der Kinder übergewichtig und 10 Prozent der Kinder bereits adipös sind. Viele Ärzte sprechen eigentlich von einer Pandemie des Übergewichts im jugendlichen Alter. Ich glaube, da müssen die Alarmglocken wirklich laut schrillen! Das ist wirklich ein Weckruf auch an die Politik! Das gilt gerade für den heutigen Tag des 30-jährigen Jubiläums der Kinderrechte. Wir haben diese Kinderrechte in vielen Bereichen zu großen Fortschritten geführt. Ich glaube aber, dass wir im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde noch immer beziehungsweise zunehmend eine Mehrklassenmedizin haben, was eindeutig im Widerspruch zur Kinderrechtskonvention steht. (Beifall bei den NEOS.) Ich möchte bewusst differenzieren: In der Akutversorgung funktioniert sehr viel sehr gut. Im niedergelassenen Bereich haben wir allerdings große Defizite. Wir haben hier schon mehrmals ausgeführt, dass wir eigentlich bei einer steigenden Bevölkerungszahl eine sinkende Zahl an Kassenkinderärzten haben und dass wir in vielen Bereichen auch nicht die therapeutischen Versorgungsplätze haben, die notwendig sind. Dieses Thema betrifft natürlich nicht nur die Stadt, das ist mir vollkommen klar. Man muss da selbstverständlich auch eine Gemeinsamkeit zwischen Krankenkasse, Ärztekammer und der Stadt sehen. Aber es liegt sehr wohl auch in der Verantwortung der Stadt, auf das einzugehen, worauf Sie hinweisen. Dabei geht es um das Thema der Gesamtstrategie, denn darüber lassen sich die anderen Player im Zusammenhang mit diesem Thema auch entsprechend einbinden. Insofern unterstütze ich absolut auch Ihren Vorschlag, diesen konkreten Weg weiterzugehen. Sie merken an, dass es durchaus Angebote der Stadt gibt, und das sehe ich auch so. Es gibt Angebote betreffend Trinkwasser in Volksschulen, es gibt Angebote zum Thema Ernährung, überhaupt keine Frage, und das ist auch gut so. Jede dieser Maßnahmen ist wichtig. Was ich allerdings bedenkenswert finde, ist, dass es trotz all dieser Maßnahmen keine Trendumkehr gibt. Wir können keine Trendumkehr feststellen. Die Zahl an übergewichtigen Kindern nimmt zu. - So viel zu meinem ersten Punkt. Mein zweiter Punkt: In vielen Bereichen kennen wir die betreffenden Zahlen gar nicht, denn wir haben einen absoluten Datenmangel zum Thema Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Das hat mehrere Gründe. Ein Grund ist, dass man seitens der schulärztlichen Versorgung überhaupt nicht auf diese Daten zugreifen kann beziehungsweise diese Daten auch nicht in ein System wie ELGA oder Ähnliches eingepflegt werden. In Wirklichkeit erhalten wir die ersten evidenzbasierten Daten eigentlich erst bei der Stellung, und das halte ich für ein großes Problem, denn wir müssen ja auch in dieser Stadt von Thema Public Health sprechen, und zwar auch von Children's Public Health. Das ist extrem wichtig, um Ansätze für den Bereich der Gesundheitsförderung und der Prävention zu schaffen. Was sind denn die wichtigsten Maßnahmen? Und wie wirken diese Maßnahmen? - Offensichtlich wirken die bisherigen Maßnahmen mit gesundem Essen oder Trinkwasser absolut nicht ausreichend, denn der Trend geht in die komplett andere Richtung. Und das, was wir bei den Kindern und Jugendlichen erleben, ist ja nur die Vorstufe zu dem, was wir in späterer Folge bei den Erwachsenen erleben. Übergewicht führt in sehr vielen Fällen zu chronischen Erkrankungen, vor allem zu Diabetes. Und das ist eine soziale Zeitbombe. Das große Problem und die große soziale Unfairness, die es hier gibt, ist, dass viele Eltern von Kindern nicht genug Zeit haben, dass es lange Wartezeiten gibt und sie fehlende Therapieplätze nicht selber finanzieren können. Letztendlich bricht dadurch diese Zweiklassengesellschaft, wie ich es ausdrücken möchte, noch zusätzlich auf. Und wenn es eine Bevölkerungsgruppe gibt, die es sich nicht leisten kann, zum Wahlarzt zu gehen beziehungsweise Therapieplätze privat zu bezahlen, dann bricht die Gesellschaft auseinander. Daher halte ich es für ganz wichtig - und haben wir als Stadt auch die Verantwortung -, einen Gesamtblick darauf zu haben. Wir dürfen nicht nur darüber diskutieren, wo die Schuld liegt, bei der Krankenkasse oder bei der Ärztekammer. Deswegen ist es aus meiner Sicht wirklich wichtig, diesen Vorschlag, den Sie hier noch einmal konkret äußern, dass es zum Thema Übergewicht bei Kindern eine Gesamtstrategie braucht, entsprechend anzugehen. (Beifall bei den NEOS.) Wie gesagt, das Thema ist nicht neu, das kommt eigentlich alle Jahre wieder, und daher muss ich sagen: Es ist die Aufgabe der Stadt, endlich auch entsprechend zu handeln und diesem Thema der Kinder- und Jugend- Gesundheitsversorgung einfach einen anderen Schwerpunkt zu geben. Gesunde Kinder sind nämlich die Basis für gesunde Erwachsene, und das ist auch die Basis, wie wir volkswirtschaftlich unsere Gesundheitskosten in der Stadt langfristig im Griff haben können. Deswegen hier noch einmal mein Aufruf: Bitte nehmen Sie hier die Anmerkungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft ernst! Setzen wir wirklich diesen nächsten Schritt! Schauen wir uns die Situation ganz konkret an! Schauen wir uns an, wo denn eigentlich Daten fehlen und welche Daten wir brauchen, um geeignete Maßnahmen für Gesundheitsförderung und -prävention zu setzen. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Frau Abg. Schwarz! Sie sind die Nächste, die zu Wort gelangt. - Bitte. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Amon! Sehr geehrter Herr Mag. Achitz! Sehr geehrter Herr Dr. Rosenkranz! Vielen Dank für Ihr Kommen! Ich möchte mich natürlich all den wertschätzenden Meldungen anschließen. Auch ich danke Ihnen für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz und wünsche Ihnen auch für die Zukunft viel Kraft, viel Geduld und viel Energie, denn ich nehme an, dass die Arbeit nicht weniger wird. Ich möchte gerne auch auf die Agenden der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal eingehen. Einiges haben wir ja schon von den Vorrednern und Vorrednerinnen gehört, und ich möchte mich noch vertiefend damit beschäftigen. - Über ein Thema haben wir heute schon in der Fragestunde gesprochen, nämlich dass die Entschädigungszahlungen der Stadt Wien an die Heimopfer eingestellt wurden. Wir bringen daher heute einen Antrag ein, dass diese Entschädigungszahlungen weiter fortgesetzt werden sollen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch Herrn Volksanwalt Achitz zitieren, der gesagt hat, dass es das Mindeste ist, was wir tun können, den betroffenen Heimopfern finanziell unter die Arme greifen. Wir haben schon viel gehört. Wir haben gehört, was die Stadt Wien alles gemacht hat, und das ist ja gar nicht in Abrede zu stellen. Aber ich denke doch, dass es wichtig ist, weiter zu bekennen, dass hier etwas sehr lange ganz falsch gehandhabt wurde. Ich meine, dass man das jetzt nicht einfach mit einem Abschlussbericht und einem Zahlungsstopp machen kann! Ich glaube, das ist der falsche Weg. Wir wissen auch, dass die anderen Bundesländer außer Kärnten das sehr wohl machen. Alle anderen Bundesländer leisten weiterhin Entschädigungszahlungen, und ich denke, dass wir diesfalls besonders als Bundeshauptstadt und als Land Wien im Sinne einer Vorbildwirkung vorangehen sollten. Wir werden dazu auch einen Antrag einbringen. Des Weiteren möchte ich sehr wohl auf die Fremdunterbringungen eingehen. Ich kann es nämlich nicht so im Raum stehen lassen, dass man einfach sagt, dass Wien halt eine große Stadt ist und es deswegen mehrere Abnahmen und eine größere Zahl von Fremdunterbringungen gibt. Die Volksanwaltschaft hat nachgefragt, was seitens der Stadt Wien getan wird, damit auch das ambulante Angebot verbessert wird, und ich habe mir die Antwort der Stadt Wien durchgelesen. Und ich muss Ihnen sagen: Mir ist diese verdammt ... Ich habe mir gedacht: Das kenne ich von irgendwo! Dann habe ich mir die Antwort aus dem vorigen Jahr durchgelesen und festgestellt: Sie ist ident die Gleiche! Es finden sich dort die gleichen Absätze und die gleichen Argumente: Machen wir einen Blick nach Deutschland. Wir sind eine Großstadt. - Sogar die Absätze sind identisch. Das Einzige, was sich geändert hat, ist das Schriftbild. Dazu muss ich wirklich sagen: Es tut mir leid, aber das kann man nicht machen! Die Volksanwaltschaft ist dazu da, den Finger in die Wunde zu legen, und das muss man ernst nehmen! Wenn man dann lapidar zwei Mal die gleiche Antwort schickt, dann ist das alles andere als wertschätzend und zeigt nicht, dass man die Volksanwaltschaft ernst nimmt! Tut mir leid! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Ich möchte auch noch auf den Punkt Krisenunterbringung trotz familiärer Ressourcen eingehen: Es geht um den Fall einer Familie, in dem bei der Mutter nach der Geburt der Verdacht einer bipolaren affektiven Störung bestand beziehungsweise man das erkannt hat. Der Mutter wurde dann das Kind abgenommen. - Die Kritik der Volksanwaltschaft lautet nicht, dass man auf diesen Fall geschaut hat, sondern die Kritik der Volksanwaltschaft in diesem Fall besteht darin, dass man nicht geschaut hat, ob es familiäre Ressourcen gibt, wohin man dieses drei Monate alte Kind geben kann. Man hat nicht mit der Großmutter gesprochen. Man hat nicht mit dem Vater gesprochen, den es gibt und der anscheinend ein sehr liebevolles Verhältnis zum Kind hat. Man hat nicht geschaut, ob da etwas möglich ist, sondern man hat das Kind einfach in eine Krisenunterbringung gegeben, wo auch sechs weitere Säuglinge untergebracht waren. Und diese Krisenunterbringung ist danach geschlossen worden. In diesem Punkt verstehe ich die Volksanwaltschaft sehr wohl, und ich möchte auch auf Ihre Antwort seitens der Stadt Wien eingehen: Ich verstehe nämlich die Kritik der Volksanwaltschaft, denn Sie schreiben in der Antwort, dass man keine andere Wahl hatte, als dieses Kind in eine Krisenpflege zu geben, aber nicht bei Krisenpflegeeltern, weil es in der Stadt Wien zu wenige Krisenpflegeeltern gibt. Dazu muss ich Ihnen jetzt sagen: Ich bin sehr oft hier gestanden und habe Ihnen gesagt, dass beim System Krisenpflegeeltern etwas nicht stimmt! Ich meine, dieses Anstellungsverhältnis war ein wirklich wichtiger Schritt. Das habe ich Ihnen auch gesagt. Aber es kann nicht sein, dass man, wenn man als Krisenpflegemutter ein Anstellungsverhältnis hat, bis zu fünf Kinder nehmen muss! Wir wissen, dass Krisenpflegemütter mittlerweile vermehrt im Krankenstand sind. Es gehen uns die Krisenpflegemütter aus. Und wir haben auch einen Antrag eingebracht, in dem wir Sie aufgefordert haben: Bitte evaluieren Sie dieses Programm und dieses Anstellungsverhältnis! Schauen Sie, wie man es weiterentwickeln kann, damit der Beruf wirklich auch eine Berufung bleibt! Ich bitte Sie wirklich inständig, da in die Gänge zu kommen und etwas zu machen! Sie argumentieren in Ihrer Antwort, dass eine Übergabe an die 77-jährige Großmutter mütterlicherseits aus damaliger Sicht ebenfalls nicht zu verantworten war, dass der Wiener Kinder- und Jugendhilfe die aktuelle Wohn- und Lebenssituation der Großmutter sowie deren Gesundheitsstand nicht bekannt waren. - Meine Antwort: Wenn Sie nicht mit der Großmutter reden, dann werden Sie es nicht wissen. Ganz einfach! Sie müssen einfach - das ist der Job! - schauen, welche Alternativen es gibt, wo das Kind sicher ist, denn Fremdunterbringung ist der letzte Weg, aber sicherlich nicht immer der beste Weg. Ich bitte Sie wirklich, dass Sie das in Zukunft ernst nehmen! Nun zu den Krankenversicherungen: Wir haben schon gehört, dass 120 Kinder, die fremduntergebracht sind, nicht krankenversichert sind. Und ich war jetzt gerade doch ein bisschen schockiert, als Herrn Ellensohn gesagt hat: Ja eh, aber wer soll das zahlen? Ich sage Ihnen: Mir ist egal, wer es zahlt! Es geht um 120 fremduntergebrachte Kinder, wobei die Stadt Wien entschieden hat, dass diese Kinder fremduntergebracht werden. Die Stadt Wien hat Verantwortung zu übernehmen, und daher wird die Stadt Wien das auch zahlen! Sie aber stehen da und reden wieder vom Bund. Es ist immer der Bund! Nehmen Sie doch bitte Verantwortung an! Sie sind in der Landesregierung, es ist Ihre Entscheidung, und es zahlt das Land. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, und deswegen bringen wir den Antrag so ein und bitten um Zuweisung, damit man sich dem sehr wohl stellt. Es ist Welttag der Kinderrechte, und ein Kinderrecht ist der Zugang zur Gesundheit. Es ist unsere Aufgabe, entsprechend vorzugehen. Andere Bundesländer können das auch, Salzburg und Wien sind die einzigen, die das nicht machen. Ich finde, da haben wir auch einiges noch zu tun! (Beifall bei der ÖVP.) Auch hier bringen wir den Antrag ein. Mir bleibt es, danke zu sagen. Ich schätze beziehungsweise meine Fraktion schätzt Ihre Arbeit sehr. Sie werden in mir immer eine Unterstützerin für Ihre auch in die Tiefe gehende Arbeit haben. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zur Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Hobek. - Bitte sehr. Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Publikum daheim vor den Bildschirmen! Meine Rede wird jetzt vergleichsweise kurz sein, weil ich nur auf einen Teilaspekt eingehe, und zwar ist mir als Behindertensprecher der Wiener Freiheitlichen die Sache der Behinderten immer ganz wichtig. Ich habe mit Freude gesehen, dass das Thema in einem Ihrer letzten Berichte war und möchte auf einen Aspekt eingehen, den Sie erwähnen, und auf einen, den Sie nicht erwähnen und der eigentlich in der öffentlichen Wahrnehmung nicht vorkommt. Ich habe vor einigen Tagen mit einem blinden Menschen gesprochen, der mich immer wieder mit Informationen versorgt, und als er gehört hat, dass ich das auch den Volksanwälten direkt und sogar öffentlich mitteilen könnte, war er ganz begeistert und hat mir ein paar Zeilen geschrieben. Ich darf das daher auch wörtlich zitieren. Ein Aspekt wird Ihnen bekannt vorkommen, weil er ganz ähnlich ist mit dem, was Sie im Bericht ansprechen, und der andere eben nicht. - Er schreibt: "Ein Grundproblem ist in unserer angeblich so lebenswerten Stadt die Verfügbarkeit von WC-Anlagen, im Speziellen für behinderte Menschen. Zur Zeit der Erbauung der Wiener Stadtbahn und der Vorortelinie um 1895 wurden in jeder Station WC-Anlagen für Damen und Herren vom Planer Otto Wagner errichtet. Diese waren für blinde Menschen gut auffindbar, da sich die Stationen in ihrem Aufbau sehr ähnlich waren. Sofern die Anlagen nicht geschlossen wurden, bestehen sie noch heute. Diese Fortschrittlichkeit wird heutzutage nach 125 Jahren nicht mehr geschafft! Bei den neuen U-Bahn-Stationen, sofern es überhaupt ein WC gibt, ist dieses meist an unterschiedlichen Stellen. Viele WC-Anlagen wurden von den Wiener Linien zugesperrt, einige sind in schlechtem Wartungszustand. Selbst bei neuen U-Bahn-Stationen wurden keine WC-Anlagen vorgesehen." - Sie haben das eh auch erwähnt. Jetzt kommt, wie gesagt, der Bereich, den wir Sehende überhaupt nicht wahrnehmen würden, nämlich die Haltestellenbereiche bei den Wiener Linien nur sozusagen aus der Sicht von Blinden. Es gäbe sehr viele Thematiken, die auch andere behinderte Menschen betreffen, aber das würde hier zu weit führen, daher will ich nun bei den Informationen dieses blinden Mitmenschen bleiben. Er schreibt: "Die Bevölkerungszahl hat in Wien in den letzten 30 Jahren, besonders in den letzten 10 Jahren, stark zugenommen, der öffentliche Verkehr wurde gefördert, besonders vorteilhaft ist die relativ günstige Jahreskarte. In den Straßenbahnen wurden Sitze entfernt, dass noch mehr Fahrgäste fahren können. Gelenkbusse werden zunehmend eingesetzt. Die Stationsgestaltung hat auf diese Maßnahmen kaum bis gar nicht Rücksicht genommen. Klar ist, wenn wenig Platz ist, so ist eine Station eben entsprechend beengt. Selbst dann, wenn bei Neuplanungen genug Platz vorhanden wäre, werden beengte Stationen gebaut - Station Linie 15A, U1 Altes Landgut. Was aber nicht sein muss, dass in einer beengten Station auch eine Haltestellentafel, eine Info-Säule, die Seitenwände des Wartehauses, Mistkübel und womöglich auch Poller die Bewegungsmöglichkeiten noch weiter einengen. Bei manchen Haltestellen sind Menschen im Rollstuhl oder Menschen mit Kinderwagen nach dem Aussteigen bei der zweiten Türe im Wartehaus gefangen, bis das öffentliche Verkehrsmittel wegfährt, weil so wenig Platz ist, um an der Vorderkante des Wartehauses und dem Bus oder der Straßenbahn gefahrlos durchzukommen. Ein Gedränge ist im Normalfall und mit Kinderwagen vorprogrammiert. Manchmal stehen auch die Haltestellentafeln direkt vor den Türen knapp am Gehsteigrand. Es gibt anscheinend kein Konzept für die möglichst barrierefreie Gestaltung einer Haltestelle, die allen Fahrgästen zu Gute kommt. Regelwerke gibt es, die werden jedoch anscheinend nicht eingehalten." - Das ist jetzt vielleicht auch ein Punkt, für den Sie zuständig wären. Ich zitiere weiter: "Obwohl Platz vorhanden wäre, stehen diverse Hindernisse in den Stationen an den ungünstigsten Stellen herum. Vor vielen Jahren gebaute Haltestellen bleiben so, wie sie sind. Eine regelmäßige Prüfung auf sinnvolle Nutzbarkeit und Barrierefreiheit gibt es anscheinend nicht. Weshalb kann bei entsprechender Planung nicht die Haltestellentafel auf dem Wartehaus angebracht werden, ebenso die Fahrplanaushänge und die optischen Anzeigen? Da gäbe es gleich weniger Stangen in der Haltestelle, die im Weg stehen. Weshalb müssen auf den Haltestellentafeln die Fahrpläne in eckigen und kantigen, von der Stange abstehenden Fahrplanaushängen montiert sein? Ein besonders negatives Beispiel ist die neue Haltestelle am Ring vor dem Rathaus. Die eckigen Fahrplanaushänge stehen weit ab. So etwas ist eine neue Konstruktion, was haben sich die Entwickler dabei gedacht? Auf Inselhaltestellen gibt es kein Schutzgeländer mit Spritzschutz zur Fahrbahn. Die Kfz fahren teilweise mit hoher Geschwindigkeit an den Inseln vorbei und spritzen bei Regen und Schneematsch die Fahrgäste an. Das Geländer wäre vor allem ein Schutz vor dem ungewollten Betreten der Fahrbahn und wäre eine fixe Orientierungsmöglichkeit für sehbehinderte und blinde Menschen!" Damit bin ich zum Schluss gekommen. Wie gesagt: Mir war es wichtig, ein Thema anzusprechen, bei dem wir sehenden Menschen nie auf die Idee kommen würden, dass das ein Thema ist, für behinderte Menschen und insbesondere blinde Menschen ist das aber sehr wohl relevant. Meine Wortmeldung soll jetzt auch ein Appell an Sie sein, dass man den behinderten Menschen möglichst viel Aufmerksamkeit widmet. Es sind ja auch hier sehr viele Gesetzeswerke und Regelwerke vorhanden, die aber meist nicht umgesetzt werden. - Das ist das große Problem, und ich bitte Sie, darauf Ihr Augenmerk zu lenken. Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Arbeit sehr viel Erfolg und alles Gute. - Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Jischa. - Bitte sehr. Abg. Mag. Birgit Jischa (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrten Volksanwälte! Zu Beginn möchte auch ich mich nochmals namens meiner Fraktion bei Ihnen für Ihre Arbeit sehr herzlich bedanken, auch bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne die eine erfolgreiche Arbeit nicht möglich wäre. Ich ersuche Sie, den Dank auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben! Es ist heute schon viel zu Kinderrechten und auch zur Problematik von Übergewicht bei Kindern gesprochen worden. - Es gibt eine Reihe von gesundheitsfördernden Projekten in Wien, die zur Reduktion dieses Übergewichts bei Kindern und Jugendlichen beitragen. Um Schulen individuell unterstützen zu können, hat die Krankenkasse gemeinsam mit der Stadt Wien, der Wiener Gesundheitsförderung, das Projekt "Gesunde Angebote für Schulen!" ins Leben gerufen. Dieses Projekt setzt sich zum Ziel, die Qualität der Angebote in der schulischen Gesundheitsförderung zu sichern. Die Angebote wurden in einem Angebotskatalog zusammengefasst und durch eine finanzielle Förderung für Schulen leistbar gemacht. In diesem Angebotskatalog ist auch das im Bericht der Volksanwaltschaft angeführte Projekt "Wasser Trinken in Volksschulen" enthalten, welches auch auf Neue Mittelschulen ausgeweitet wurde. Ziel dabei ist es, den Konsum von zuckerhaltigen Getränken zu minimieren. Weiters gibt es im Rahmen der gesunden Angebote von Schulen auch die Möglichkeit, Workshops in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Suchtprävention, psychosoziale Gesundheit sowie Schulentwicklung in Anspruch zu nehmen. Diese Angebote werden von den Schulen sehr gut angenommen. Die Nachfrage ist weitaus größer als die zur Verfügung gestellten Fördermittel. Weiters bietet die Krankenkasse das Programm "Enorm in Form" für stark übergewichtige Kinder und Jugendliche an. Ursache für Übergewicht sind nicht nur falsche Ernährungsgewohnheiten und Bewegungsmangel, sondern auch seelische Probleme. Ziel ist es, eine Verbesserung der Lebensqualität für Kinder und Jugendliche sowie eine anhaltende Umstellung der Ernährungsgewohnheiten unter Einbeziehung von Familien und Erziehungsberechtigten zu erreichen. Im WieNGS, dem Wiener Netzwerk Gesundheitsfördernde Schulen, unterstützt die Wiener Gesundheitsförderung derzeit 130 Wiener Schulen. Dabei werden der Erfahrungsaustausch, die Weiterbildung sowie die strategische Konzeptarbeit der Lehrkräfte und Schulleitungen gefördert. Die Schulen machen auch von diesem Angebot sehr gerne Gebrauch. Die Themen Ernährung und Bewegung nehmen dabei einen großen Stellenwert im Netzwerk ein. Des Weiteren besteht auch das Programm "Tipptopp. Gesund im Mund und rundherum", das unter anderem zahngesunde Ernährung in Wiener Kindergärten und Volksschulen vermittelt. Zuletzt möchte ich noch auf das Thema der Gesamtstrategie zurückkommen: Die Wiener Gesundheitsplattform ist das Instrument, um diese Strategie im Rahmen der Landeszielsteuerung festzulegen. Daher haben wir eine Erhöhung der Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte im politischen Konsens, das heißt, mit Stimmen aller Fraktionen, beschlossen. Allerdings werden die Verträge dieser Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassa und Ärztekammer abgeschlossen, auf die wir keinen Einfluss nehmen können. Zuletzt schließe ich mich noch der Meinung der Volksanwaltschaft an: Es ist noch viel zu tun. - Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute bei Ihrer Arbeit und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Fürnkranz. - Bitte sehr. Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Ja. Der Volksanwaltschaftsbericht ist jedes Jahr ein interessanter Tagesordnungspunkt mit einem bunten Bouquet an verschiedensten Themen, weswegen die Debatte mitunter ein bisschen ausfranst. Er bietet aber einen sehr interessanten Querschnitt durch das Geschehen in der Stadt beziehungsweise natürlich auch auf Bundesebene. Was mir diesmal aufgefallen ist, ist nicht unter den einzelnen Ressorts zu finden, sondern ist schon in der Einleitung zu sehen: Laut Statistik ist die Zahl der gesamten Fälle extrem rückläufig. Ich bin über ein Säulendiagramm gestolpert, das ein Minus von 19 Prozent bei der Gesamtzahl der behandelten Fälle für 2018 auswirft, und bei den tatsächlich eingeleiteten Prüfverfahren gibt es sogar ein Minus von 53 Prozent. Nun könnte die linke Reichshälfte vielleicht auf die Idee kommen, dass das auf das glorreiche Wirken des neuen Bürgermeisters zurückzuführen wäre. Da muss ich Sie aber enttäuschen! Der Rückgang in Wien ist bei Weitem nicht so groß wie im Bund. Im Bund sind es nämlich minus 32 Prozent, und das fällt in die Zeit, in der die Freiheitlichen an der Regierung beteiligt waren. In den Ländern ist die Zahl nur um 7 Prozent gesunken. Meine Damen und Herren! Das ist ein schönes Zeugnis für uns! (Beifall bei der FPÖ.) Interessant ist auch, in welchen Ressorts die Unzufriedenheit gewachsen ist: Das ist auf der einen Seite der Verkehrssektor, und das ist auf der anderen Seite Naturschutz und Abfallbeseitigung. - Vielleicht sollten sich die Herrschaften diese Dinge ein bisschen zu Herzen nehmen! Das sind die Bereiche, in denen es sogar Zuwächse im Beschwerdebereich gegeben hat, während in vielen anderen Bereichen ein Sinken festzustellen war. Es ist auch so, dass ist Wien die Zahl der Missstände gestiegen ist, während die Zahl der Fälle, in denen ausdrücklich kein Missstand festgestellt wurde, gesunken ist. Das ist - abseits der Einzelfälle, über die dann zu diskutieren ist - ein ganz interessanter Befund! Mich würde interessieren, wie diese Veränderung aus der Perspektive der Volksanwälte selber ausschaut, wobei das natürlich nicht ihre Verantwortungszeit ist, aber was sich in dieser Zeit getan hat, ist statistisch auffällig und vielleicht auch interessant für die künftige Arbeit. In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf etwas anderes eingehen, was sich in diesem Bericht nicht findet, weil diese Fälle nicht oder nicht in entsprechend detaillierter Form behandelt wurden. Die Volksanwaltschaft hat manchmal auch die Aufgabe, gewissermaßen Schiedsrichter in direktdemokratischen oder politischen Entscheidungen zu sein. Das gilt zum Beispiel für einen Fall, der mir als Bewohner des 1. Bezirks erinnerlich ist: Diesfalls hat ein Bezirksvorsteher zum Beispiel die Frage der Montage von Verkehrszeichen bei der Volksanwaltschaft anhängig gemacht und quasi von der Volksanwaltschaft eine Entscheidung über diese Sache eingefordert beziehungsweise gegenüber der Bevölkerung den Eindruck erweckt, als wären es die Volksanwälte, die darüber entscheiden können. - Ich halte diese Vorgangsweise, ehrlich gesagt, für ein bisschen unredlich. Klar ist aber: Es gibt eine Möglichkeit, die Volksanwaltschaft in solchen Angelegenheiten einzubeziehen, und es ist auch durchaus überlegenswert und sinnvoll, dass in diesen Fällen Empfehlungen getroffen werden. Entscheiden muss das schlussendlich wiederum die Politik selbst. In diesem Zusammenhang möchte ich noch auch auf einige Angelegenheiten hinweisen, die schon länger in der Vergangenheit liegen, die aber doch bemerkenswert waren. Es hat nämlich Fälle gegeben, in denen gerade im direktdemokratischen Bereich - und im weitesten Sinne ist ja die Volksanwaltschaft auch ein Mittel der Bürgerbeteiligung - unverständliche Entscheidungen durch Bezirksvorsteher oder auch durch Mitglieder der Landes- beziehungsweise Stadtregierung getroffen wurden. Das ist zum Beispiel hinsichtlich des eingeladenen Kreises von Bürgern, die sich an etwas beteiligen können, aber auch hinsichtlich zulässiger Themen geschehen. Ich erinnere an das schon mehrfach hier diskutierte Beispiel, als sich der Bezirksvorsteher des 16. Bezirks beharrlich weigerte, Bürgerversammlungen infolge verfassungskonform eingebrachter Verlangen einzuberufen. In einer solchen Angelegenheit wäre es sicherlich wünschenswert, dass die Volksanwaltschaft ein deutliches Wort spricht. Wenn das aus irgendwelchen Überlegungen heraus nicht möglich oder gewünscht sein sollte, dann wäre es vielleicht zweckmäßig, dass wenigstens eine Empfehlung für eine Debatte ausgesprochen wird, die dann wir Abgeordnete darüber führen müssten, wie man zweckmäßigerweise Bürgerbeteiligungsverfahren so strukturieren kann, dass sie außer Streit und zum Wohle der Stadt funktionieren. Meine Damen und Herren! Das würde ich mir ehrlich gesagt wünschen. (Beifall bei der FPÖ.) In diesem Zusammenhang darf ich auch an einen ebenfalls schon in der vorherigen Periode gelegenen Fall erinnern, und zwar an die Angelegenheit Heumarkt. Der Fall Heumarkt ist hier allgemein bekannt: Es geht darum, dass ein Hochhausturm im Weltkulturerbe-Bereich errichtet werden soll und dass die Flächenwidmung dafür eigentlich in vielfacher Hinsicht nicht regelkonform zustande gekommen ist. Die Volksanwaltschaft hat auch ausdrücklich festgehalten, dass es in vier Punkten Missstände in der Verwaltung gibt. Bitte hören Sie alle zu! Es wurden auf Grund dessen zwei Empfehlungen an diesen Landtag gerichtet, nämlich dass einerseits eine Verankerung des Weltkulturerbes in der Bauordnung erfolgt und dass es andererseits eine Veränderung des § 1a der Bauordnung gibt, der die Grundlage dafür ist, was zwischen der Stadt und dem Bauherrn vereinbart wird. Dieser Paragraph wurde nämlich offenkundig in diesem Fall in einer nicht akzeptablen Weise vollzogen, denn sonst wäre kein Missstand in der Verwaltung festgestellt worden. Meine Damen und Herren! Das war eigentlich ein sehr deutliches Urteil, und man hätte sich auf Grund dieser Empfehlungen und der Lippenbekenntnisse, wie wichtig uns die Volksanwälte immer sind, doch erwarten können, dass die Regierungskoalition in irgendeiner Weise darauf reagiert. Aber mitnichten, meine Damen und Herren, ganz im Gegenteil! Die Anträge, die wir gestellt haben, man möge das Weltkulturerbe und den § 1a in der Bauordnung entsprechend verankern, wurden regelmäßig von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Das empfinde ich schon als sehr bitter. Man muss sich nämlich überlegen, dass das möglicherweise auch einmal zu einem allgemeinem Frust führt, sich noch an Volksanwälte oder andere Stellen zu wenden. Darf sich irgendjemand wundern, wenn ein Problem an eine Behörde herangetragen wird, diese sich Gedanken macht und zu einem gewissen Schluss kommt und die Politik dann "Schmeck's, das interessiert uns nicht, das machen wir nicht!" sagt, wenn die Bürger sich frustriert abwenden und die Politikverdrossenheit eine Runde größer geworden ist? - Eigentlich nicht! In diesem Sinne dessen darf ich Sie aufrufen, die Arbeit der Volksanwälte nicht nur dadurch zu schätzen, dass Sie hier salbungsvolle Worte finden, sondern indem Sie Taten setzen und die Gesetze so anpassen, dass eine Stadtregierung endlich ordnungsgemäß tätig werden kann und diese Fälle in befriedigender Weise gelöst werden. - Danke (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Volksanwälte! Auch von meiner Fraktion darf ich noch auf ein paar Punkte hinweisen, die bisher noch nicht vorgebracht wurden. Für mich sind vor allem die Missstände der Magistratsabteilung 35 und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe besonders wichtige Punkte. Zunächst zur Magistratsabteilung 35: Wir haben die Situation, dass die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr insgesamt zurückgegangen ist. Allerdings ist die Zahl der Beschwerden betreffend die Magistratsabteilung 35 vor allem seit 2014 massiv gestiegen. 2014 waren es lediglich 83 Beschwerden. 2015 waren es schon 118, und in den darauf folgenden Jahren waren es 182. Das ist eine massive Anzahl an Beschwerden. Es ist auch meine Erfahrung in diesem Bereich, dass sich sehr viele Menschen mit Beschwerden betreffend die Magistratsabteilung 35 an uns wenden, und wir verweisen diese dann natürlich auch immer wieder an die Volksanwaltschaft, weshalb diese Fälle dann in der Volksanwaltschaft weiter betreut werden. Erst letzte Woche hat sich wieder jemand bei mir gemeldet, der seit über zwei Jahren auf die Verlängerung des Aufenthaltstitels wartet. Obwohl diesfalls eigentlich eine Frist von sechs Monaten vorgegeben wäre, wartet er schon zwei Jahre darauf. Was für Auswirkungen hat das auf sein Leben? - Diese sind massiv, denn er ist Künstler, er reist herum und hat dadurch auch Einschränkungen in seiner Reisefreiheit, weil es ohne aufrechte Aufenthaltsbewilligung auch beim Reisen oft zu Problemen kommt. Was er berichtet, ähnelt den Fällen im Bericht der Volksanwaltschaft: Kurz vor Säumnisbeschwerde wird dann zum Beispiel wieder ein Passfoto gefordert, oder es kommt zu anderen Absurditäten, die nicht notwendig sind, weil etwas ohnedies schon beigebracht wurde. Dann gibt es in diesem Fall, aber auch in vielen anderen, wie man diesem Bericht entnehmen kann, massive Verzögerungen. Es steht ja auch im Bericht, dass sich die Menschen vor allem über lange Verfahrensdauern beschweren. 89 Prozent der Fälle diesem Bereich haben damit zu tun, und es wird vor allem auch festgestellt, dass Verfahrensschritte von der MA 35 zu langsam oder gar nicht gesetzt werden. Gründe können nicht wirklich genannt werden. Es ist dies kein neuer Missstand in der MA 35. Wir erleben seit Jahren diese Probleme. Es kommen dann immer wieder Lippenbekenntnisse betreffend Verbesserung. Wenn man aber genau hinschaut, dann sieht man, dass es viel zu wenige Verbesserungen in der Magistratsabteilung 35 gibt. In diesem Zusammenhang geht es um Betroffene, die lange warten und die auch zittern, wie es zum Beispiel mit ihrer Rot-Weiß-Rot-Karte ausschaut. Im Bericht findet sich auch ein Fall, dass betreffend Rot-Weiß-Rot-Karte ein Jahr lang keine regelmäßigen Verfahrensschritte gesetzt wurden, und das ist natürlich für die Betroffenen extrem zach und mühsam und auch unfair ihnen gegenüber. (Beifall bei den NEOS) Es ist auch interessant, abgesehen vom Bericht der Volksanwaltschaft und unseren Erfahrungsberichten, die MA 35 einmal in Google einzugeben und sich die Bewertungen dort anzuschauen. - Ich weiß: Die Lehrerbewertungs-App ist gerade in aller Munde. Ja, Herr Stadtrat, das ist sehr spannend! Machen Sie das einmal! Diesfalls liegt die Bewertung bei 1,9, und bei den Google-Rezensionen sind dutzende Einträge wirklich desaströs! Ich habe so etwas bei der Bewertung einer öffentlichen Einrichtung eigentlich noch nie gelesen wie hier bei der MA 35. Und auch die Erfahrungsberichte, die dort stehen, sind wirklich erschreckend! Ich meine, bei einer Bewertung von 1,9 aus 5 sollte man sich als Amt einmal die Frage stellen, wie der Service mit den betroffenen Kunden eigentlich stattfindet, dass man ein solches Zeugnis ausgestellt bekommt! Das heißt: Der Grad der Zufriedenheit jener, die mit der MA 35 in Verbindung stehen, ist massiv ausbaufähig, um das einmal sehr freundlich auszudrücken (Beifall bei den NEOS.) Zweiter Bereich - Kinder- und Jugendhilfe: Ich fand es interessant und auch wichtig, zu lesen, dass es vor allem im Bereich der fremduntergebrachten Minderjährigen von Bundesland zu Bundesland extreme Unterschiede gibt. Hier in Wien haben wir doppelt so viele fremduntergebrachte Kinder wie in Tirol. Das ist meines Erachtens ein Faktum, wo man einmal genauer hinschauen sollte. Und auch die Volksanwaltschaft fordert, sich genauer anzusehen, woran das denn liegt. Ein weiterer Punkt, den wir schon in der Fragestunde und auch in der Aktuellen Stunde thematisiert haben, ist die fehlende Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen. Es ist ein sehr großes Problem, wenn es da keine Krankenversicherung gibt, denn wer entscheidet letztlich über die Übernahme der Kosten von Krankenhausaufenthalten? Das ist der betroffene Rechtsträger, und da kann es natürlich zu Interessenkonflikten kommen. Hier ist ganz klar ersichtlich, dass man eine verpflichtende Krankenversicherung auch für diese Kinder braucht, und natürlich ist die Stadt verantwortlich, dies auch zu gewährleisten. Das ist auch im Sinne der Kinderrechte, an die wir am heutigen Tag denken: Nachdem es jetzt die UN- Kinderrechtskonvention seit 30 Jahren gibt, wäre es wichtig, das hier umzusetzen und vor allem auch die Bemerkungen und die Anmerkungen der Volksanwaltschaft hier in Wien entsprechend zu berücksichtigen. - Vielen Dank (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Ich nutze jetzt die Gelegenheit, meinerseits die drei Volksanwälte zu begrüßen, und darf Ihnen nun in der Reihenfolge Amon, Achitz, Rosenkranz das Wort erteilen. - Bitte sehr, Herr Volksanwalt Amon. Volksanwalt Werner Amon, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Wiener Landtags! Ich darf Sie auch meinerseits herzlich ansprechen und Ihnen gleichzeitig auch namens meiner beiden Kollegen Achitz und Rosenkranz, Herr Präsident, für die freundliche Aufnahme danken. Meine Damen und Herren! Der Bericht, der Ihnen vorliegt, umfasst das Jahr 2018, und diesen haben noch unsere Vorgänger Kräuter, Brinek und Fichtenbauer zu verantworten. Es ist dies ein umfassender Bericht, der, wie ich meine, dem Rechnung trägt, was im Kern die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist, nämlich sich als nachprüfendes, aber zugleich auch als parlamentarisches Organ zu verstehen. Wir sind nämlich nicht nur ein parlamentarisches Organ sozusagen des Nachbarhauses am Ring, sondern wir sind zugleich auch Ihre Landesvolksanwälte und sind daher natürlich auch verpflichtet, Ihnen Bericht und Rechenschaft zu legen, was wir mit diesem Bericht tun. Im Jahr 2018 gab es insgesamt 16.263 Beschwerden, das sind immerhin fast 70 Beschwerden pro Tag, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft bearbeiten. Üblicherweise werden Beschwerden, die bei uns eingehen, sei es im Rahmen von Sprechtagen, sei es im Rahmen von E-Mails, klassischem Schriftverkehr oder sonstigen Vorsprachen, sehr, sehr rasch bearbeitet und behandelt. Bei rund 8.000 dieser eingegangenen Beschwerden gab es eine detaillierte Prüfung. Bei rund 4.000 davon gab es keinen konkreten Anhaltspunkt für eine tiefergehende Überprüfung, aber diesfalls bemüht sich die Volksanwaltschaft und bemühen wir uns mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit Informationen zu dienen oder allenfalls an andere Institutionen, die zuständig sind, weiterzuleiten. Bei etwa 4.300 Beschwerden gab es gar keine Prüfungszuständigkeit der Volksanwaltschaft. Etwa 5.000 dieser Beschwerden betrafen die Bundesverwaltung, und etwa 3.000 dieser Beschwerden betrafen die Landes- und Gemeindeverwaltung. Damit zu Wien: Wir haben - das muss man schon sagen, und das gilt ganz generell für die Volksanwaltschaft in den letzten eineinhalb Jahrzehnten - einen doch relativ starken Anstieg der Zahl von Beschwerdeführern und - führerinnen. Wenn ich mir Wien ansehe, dann kann ich feststellen, dass wir im Jahr 2008 829 Beschwerden hatten und es im Jahr 2017 eine Spitze mit 1.319 Beschwerden gab. Dass es im Jahr 2018 einen doch relativ beträchtlichen Rückgang auf etwa 1.070 Beschwerden gibt, hängt natürlich auch und vor allem mit den rückläufigen Asylzahlen zusammen. Ob hier eine Nachhaltigkeit festzustellen sein wird, das werden wir in den Berichten der nächsten Jahre feststellen können. Ich möchte die Gelegenheit als derzeit vorsitzführender Volksanwalt auch nutzen, um der Wiener Magistratsdirektion ein aufrichtiges Wort des Dankes zu sagen. Ich möchte betonen, dass die Zusammenarbeit auch mit den Ressorts hervorragend funktioniert. In diesen Dank möchte ich auch die Verkehrsbetriebe der Stadt, die Wiener Linien, mit einbeziehen. - Die Frage der Barrierefreiheit wurde von einem Abgeordneten angesprochen. Das ist natürlich eine besonders wichtige Frage, und dieses Problem betrifft nicht nur, aber insbesondere auch die Wiener Linien, die als ausgegliedertes Unternehmen der Gemeinde uns ja gar nicht Rechenschaft ablegen müssen. Ich möchte aber betonen, dass dieses Unternehmen dennoch sehr gut mit uns zusammenarbeitet und auf unsere Kritik auch immer sehr konstruktiv reagiert. Ich möchte das hier ausdrücklich betonen, gleichzeitig aber auch sozusagen den Wermutstropfen ansprechen, dass wir ausgegliederte Betriebe generell natürlich keiner Prüfung unterziehen können. Das ist zweifelsohne etwas, worüber man, glaube ich, parlamentarisch nachdenken sollte! Die Volksanwaltschaft hat umfassende Aufgaben. So ist etwa auch die Vollziehung des Heimopferrentengesetzes - mein Kollege Achitz wird darauf noch eingehen - ein ganz schwieriger Themenbereich, den die Volksanwaltschaft, wie ich glaube, mit Augenmaß und großer Kompetenz auch über ihre zuständige Kommission bearbeitet. Eine weitere wesentliche Aufgabe der Volksanwaltschaft ist der nationale Präventionsmechanismus im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte. Mit den von uns eingesetzten Kommissionen, sechs an der Zahl, überprüfen wir regelmäßig alle Einrichtungen, die in irgendeiner Art und Weise freiheitsbeschränkende Maßnahmen setzen: Pflegeheime, psychiatrische Abteilungen, Justizanstalten, Abschiebeeinrichtungen. Natürlich stoßen diese Überprüfungen durch unsere Kommissionen nicht auf ungeteilte Zustimmung und auf ungeteilte Freude. Das liegt in der Natur der Sache. Erst kürzlich hatten wir mit allen Mitgliedern dieser Kommissionen eine intensive Aussprache, und wir haben wirklich den Eindruck, dass hier sehr ernsthaft mit großer Sachkunde Überprüfungen stattfinden, die uns ja dann in Form von Berichten vorliegen. Es ist wichtig - das sieht man, wenn man sich selbst gedanklich in die Lage versetzt, und niemand von uns weiß ja, in welcher dieser Einrichtungen er oder sie einmal untergebracht sein wird - und, wie ich glaube, notwendig, dass es auch Menschen gibt, die hinsehen und die diese Überprüfungen vornehmen. Ihnen allen möchte ich in diesem Zusammenhang herzlich danken! Wir haben in Wien in diesem Zusammenhang 116 solcher Überprüfungen und Kontrollen durchgeführt und auch 16 Beobachtungen von Polizeieinsätzen vorgenommen. Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, der zu Aufgabe der Volksanwaltschaft gehört: Im Jahr 1978 wurde das International Ombudsman Institute gegründet. Es ist dies die einzige globale Organisation parlamentarischer Ombudseinrichtungen, der mittlerweile 198 Mitgliedsorganisationen aus 104 Staaten angehören. In diesem Zusammenhang ist dem früheren Volksanwalt Peter Kostelka zu danken, dem es im Jahr 2009 gelungen ist, den Sitz des Generalsekretariats dieses International Ombudsman Institutes nach Wien zu holen. Gerade im Hinblick auf die Umsetzung der Menschenrechtskonvention und die Überprüfung der Menschenrechtssituation in unterschiedlichen Einrichtungen ist das eine ganz besonders wichtige Einrichtung, die intensiv mit dem Europarat, mit der Venedig- Kommission des Europarates und natürlich auch mit den Vereinten Nationen zusammenarbeitet. Last but not least möchte ich gerne ein wenig über unser Amtsverständnis sprechen. Wir drei sind ja am 1. Juli neu in die Funktion gekommen, und ich denke, das ist auch wichtig: Wir sind weder Staatsanwaltschaft noch Rechnungshof, sondern wir sind eine parlamentarische Einrichtung. Deshalb ist es auch so wichtig - das haben wir auch bei unserer Antrittspressekonferenz in aller Deutlichkeit gesagt -, dass wir uns nicht als Gegner der Verwaltung begreifen, sondern dass wir uns natürlich als Partner der Bürgerinnen und Bürger, denen die Verwaltung ja letztlich zu dienen hat, begreifen. Da die Volksanwaltschaft ein nachprüfendes Organ ist, sind wir meist dann mit Fällen konfrontiert, wenn alle Entscheidungen schon gefallen sind. Dann können aber die Volksanwälte doch immer wieder durch das eine oder andere Gespräch, durch eine entsprechend tiefgehende Prüfung beziehungsweise durch Maßnahmen, die wir setzen können, das eine oder andere verbessern oder verändern. Und das stärkt letztlich auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Verwaltung, denn sehr oft stehen Bürgerinnen und Bürger ohnmächtig vor der Macht und wissen nicht weiter, und dann ist die Volksanwaltschaft sozusagen der letzte Anker beziehungsweise die letzte Hoffnung, an die sie sich klammern können. Dazu brauchen wir aber Ihre Unterstützung, meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir brauchen Ihr Verständnis, und wir brauchen auch insofern Unterstützung, als Sie unsere Anregungen aufnehmen. Das geschieht in weiten Teilen. Ich möchte betonen, dass Anregungen zur Verbesserungen in der Legistik, die von der Volksanwaltschaft an das Parlament, aber auch an die Landtage herangetragen werden, zum überwiegenden Teil auch umgesetzt werden. Dafür möchte ich Ihnen allen herzlich danken! Frau Abg. Korosec hat als Erstrednerin in dieser Debatte Art. 1 der Bundesverfassung zitiert, dass Österreich eine demokratische Republik ist und dass, vor allem, ihr Recht vom Volk ausgeht. Deshalb ist diese enge Zusammenarbeit zwischen Volksanwaltschaft und den Landtagen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger von ganz besonderer Bedeutung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich bedanke mich sehr. Nunmehr erteile ich Herrn Volksanwalt Achitz das Wort. - Bitte. Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz: Herr Vorsitzender! Mitglieder der Stadtregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich freue mich sehr, dass Sie sich so intensiv mit diesem Bericht auseinandersetzen und dass wir die Möglichkeit haben, hier dazu Stellung zu nehmen. Lassen Sie mich aber vorab eines sagen, was mir ganz wichtig ist: Es liegt in der Natur dieses Berichts der Volksanwaltschaft, dass man hier über das diskutiert, was nicht funktioniert, dass man mit dem Finger auf Probleme zeigt. Wir, und ich glaube, ich kann auch im Namen meiner Kollegen sprechen, haben in den ersten fünf Monaten unserer Amtszeit allerdings erfahren, dass Österreich ein Staat ist, der exzellent verwaltet wird, und das gilt selbstverständlich in besonderem Ausmaß auch für die Stadt Wien. Die Verwaltung funktioniert gesetzeskonform und in den allermeisten Fällen auch bürgerfreundlich. Die Dinge, die nicht funktionieren, landen dann sehr oft als Beschwerde in der Volksanwaltschaft, und es ist unsere Aufgabe, Sie darauf aufmerksam zu machen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, etwas zu verbessern. Die intensive Befassung mit dem Bericht und die intensive Diskussion zeigen, dass diese Probleme und Hinweise bei Ihnen in guten Händen sind. Ich bin überzeugt davon, dass Sie unsere Anregungen aufnehmen, intensiv diskutieren und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Ich möchte auf ein paar Punkte, die in meinen Geschäftsbereich fallen, näher eingehen und beginne mit der Kinder- und Jugendwohlfahrt, nicht zuletzt, weil heute der Tag der Kinderrechte ist. Die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen wurde mehrfach angesprochen, und ja, die Volksanwaltschaft weist darauf hin. Wir kritisieren es nicht, wir weisen darauf hin, dass wir hier die Situation haben, dass in Wien eines von hundert Kindern fremduntergebracht ist. Und das ist eine Situation, mit der sich die Politik befassen sollte. Dass das nicht einseitig zu sehen ist, zeigen ja auch die Beispiele im Bericht, die Details, auf der einen Seite gibt es Fälle, wo wir kritisieren müssen, dass abgenommen wurde und dass zu schnell abgenommen wurde, auf der anderen Seite gibt es auch Fälle, wo wir zu kritisieren haben, dass im konkreten Fall nicht abgenommen wurde. Das zeigt also genau, dass nicht nur das Faktum der Fremdunterbringung zu beachten ist, sondern natürlich auch immer die konkrete Situation, welche Ressourcen stehen zur Verfügung, welche Alternativen stehen zur Verfügung. Ich glaube, man kann schon generell sagen, je mehr man in Prävention, je mehr man in Begleitung von problematischen Familien und Familienverhältnissen investiert, desto besser ist es in diesem Bereich. Dort wollen wir das Augenmerk der Politik hinlenken, und die Diskussion zeigt, dass Sie da auf dem richtigen Weg sind. Ebenso bei der Krankenversicherung der Kinder, besser gesagt, bei der fehlenden Krankenversicherung mancher Kinder und Jugendlicher: Wir haben keinen einzigen Fall feststellen können, wo ein Kind, ein Jugendlicher eine notwendige Betreuung nicht bekommen hat. Die Betreuung wird bezahlt. Aber, im Sinne der Menschenrechte, im Sinne der Kinderrechte ist es eben ein Unterschied, ob im Einzelfall dann doch bezahlt wird oder ob ein Rechtsanspruch im Sinne einer Versicherung besteht. Und das ist nicht unbedingt ein finanzielles Problem, denn in manchen Fällen ist die Versicherung die billigere Variante, als wenn man jede einzelne Behandlung zahlt, in anderen Fällen ist das natürlich umgekehrt. Es ist auch keine Frage, ob der Bund oder die Länder zu zahlen haben, denn derzeit zahlt das Land Wien. Und insofern bitte ich - und wir werden das auch in Salzburg sagen, denn dort stehen wir vor demselben Problem -, ernsthaft zu überlegen, hier einen Rechtsanspruch für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie hat Wien ja einen Plan vorgelegt, wie man den notwendigen Bedarf decken will, wie man die Betreuungsplätze ausbaut. Aus unserer Erfahrung möchte ich darauf hinweisen, dass das ein ganz, ganz heikler und ganz, ganz wichtiger Punkt ist und ich bitte Sie, darauf zu achten, dass es im Angebotsausbau zu keinen Verzögerungen kommt, dass das zügig vonstattengeht, denn Kinder in einer Erwachsenenpsychiatrie unterzubringen, ist höchst bedenklich und höchst gefährlich. Im Bereich der Heimopfer, auch das passt noch irgendwie zum Kinderthema, ist es ja Aufgabe der Volksanwaltschaft, Renten zuzusprechen für Menschen, die glaubhaft machen, dass sie im Heim Gewalt erfahren haben. Die Bundespolitik ist davon ausgegangen, dass sich innerhalb kürzester Zeit da viele Leute melden, das behandelt wird und irgendwann, sehr bald, das Reservoir erschöpft ist und es zu keinem Neuanfall mehr kommt. Die Dienstposten, die wir in der Volksanwaltschaft da bewilligt haben, das Budget, das uns da zur Verfügung steht, reicht bis Jahresende dieses Jahres und nicht darüber hinaus. Wir müssen jetzt dafür kämpfen und eintreten, dass wir auch nächstes Jahr, und ich fürchte, auch die Jahre danach, noch die notwendigen Ressourcen haben, diesen Menschen ein Stück Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen. Wir haben nach wie vor zehn bis zwölf Neuanträge pro Woche. Pro Woche! Es spricht sich sehr langsam in den einschlägigen Kreisen herum, dass es da eine Möglichkeit gibt, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Es spricht sich sehr langsam bei jenen herum, die schon bei einer Kommission waren und dort vielleicht abgewiesen wurden, dass die Volksanwaltschaft nach anderen Kriterien prüft und bei uns nicht strafrechtlich korrekt bewiesen werden muss, was passiert ist, sondern nur glaubhaft gemacht werden muss. Wir gehen davon aus, dass der Anfall noch über die nächsten Jahre aufrecht bleiben wird. Daher gehen wir auch davon aus, dass das Einstellen der Heimopferentschädigung in Wien für viele Menschen dazu führt, dass sie, obwohl sie sich sehr spät dazu durchringen oder draufkommen, dass es diese Möglichkeit gibt, um ihren Anspruch umfallen. Und es wäre angemessen, das noch einmal zu überdenken, vor allem deshalb, weil mit der Wiener Aufarbeitung des Problems über den Weissen Ring die Menschen sehr positive Erfahrungen gemacht haben. Und das ist auch nicht überall so. Es gibt in anderen Bundesländern Kommissionen, die zum Beispiel zum Ergebnis gekommen sind, na ja, einfache Watschen oder Stockschläge oder so, das war damals eine normale Erziehungsmethode und ist auch im Elternhaus vorgekommen, und daher kann man das im Heim jetzt nicht extra bestrafen oder als überzogene Gewaltanwendung bewerten. Das ist in Wien so nicht passiert und deswegen schmerzt es besonders, dass diese Entschädigung ein Ablaufdatum hat, und ich bitte Sie, das noch einmal zu überlegen. Ich glaube, es wird auch in Kärnten gerade überlegt, diesen Fonds wieder aufzumachen. Ich fürchte, wir haben das Thema noch längere Zeit nicht vollständig aufgearbeitet, und es ist auch das Angebot an Psychotherapie - obwohl es noch weiter besteht, jetzt auch über eine andere Schiene - nicht ganz dasselbe, ob man auf den PSD verwiesen wird, der natürlich viel Erfahrung mit Psychotherapie hat, aber nicht genau mit dieser einschlägigen Schiene, als wenn man vorher sich an den Weissen Ring wenden konnte und der schon genau wusste, worum es geht. Ich bitte auch da, noch einmal nachzudenken, ob man den Heimopfern nicht weiterhin eine besondere Unterstützung zukommen lassen kann. Abschließend möchte ich noch ganz kurz auf den Behindertenbereich eingehen, denn hier ist uns ein ähnliches Problem aufgefallen, das in der Diskussion bei den Jugendlichen thematisiert wurde. Behinderte, die von vornherein auf Grund ihrer Einschränkungen als erwerbsunfähig eingestuft werden, haben keine Unterstützung am Arbeitsmarkt durch das AMS, durch andere Förderungen, weil sie ja erwerbsunfähig sind. Sie haben zwei Möglichkeiten, entweder nichts zu tun oder in einer Behindertenwerkstätte unterzukommen. In der Behindertenwerkstätte bekommen sie ein Taschengeld und sind nicht eigenständig versichert. Ich sehe auch das als Problem, genau wie bei den Kindern und Jugendlichen. Es ist hier eine Frage der Menschenwürde und des Menschenrechts, auch diesen Leuten eine eigene Versicherung zukommen zu lassen. Wenn Sie darüber nachdenken, das im Kinder- und Jugendbereich zu bereinigen, bitte, denken Sie auch darüber nach, es im Behindertenbereich zu bereinigen und zu lösen. - Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich. - Herr Volksanwalt Rosenkranz. Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz: Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätztes Mitglied der Landesregierung - denn auch das Verwaltungsorgan wurde in unserem Bericht angesprochen! Ja, es wurde bereits eingangs vom derzeitigen Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, Kollegen Amon, gesagt, wir urteilen nicht, wir erlassen keine Bescheide, wir vernehmen keine Zeugen und wir sind vor allem nicht Feind der Verwaltung, sondern wir versuchen, auch zu vermitteln, zwischen dem Bürger, der oft ein Unverständnis gegenüber Entscheidungen der Behörden hat beziehungsweise eine Ungerechtigkeit auch bei einem Gesetz empfindet. Wir sind Mittler, und das mit einer sehr hohen Expertise. Dass hier diese Berichte vorgelegt werden können, ist nicht der Verdienst der Volksanwälte - namentlich auch jetzt wieder aktuell, weil wir ja neu im Amt sind, und bei diesem Bericht nicht tatsächlich mitgewirkt haben, sondern es waren unsere Vorgänger Brinek, Fichtenbauer und Kräuter, in alphabetischer Reihenfolge, die diesen Bericht erstellt haben -, ja, es sind diese exzellenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Jahre, die durch eine hohe Expertise derartige Probleme, die von den Bürgern herangetragen werden, auch in sehr rascher Zeit immer zum Abschluss bringen und damit der eine oder andere eben auch Erfolg für diese Bürger erzielt werden kann. Ja, wir urteilen nicht, wir greifen Missstände auf und legen sie dem Gesetzgeber vor beziehungsweise bekommen die Einzelentscheidungen die diversen Verwaltungsabteilungen. Seit 1. Juli im Amt und durchaus auf Grund meiner Profession etwas abgehärtet, kann ich trotzdem auch sagen, es gibt in ganz Österreich nichts, was es nicht gibt. An Einzelfällen kann man das festmachen, die eher sogar unglaublich bis skurril sind. Und wenn Wien sagt, Wien ist anders, dann kann ich Sie, was meinen Geschäftsbereich betrifft, sagen, Wien ist Gott sei Dank nicht anders, denn die Beschwerdefälle, die herangetragen werden, gleichen sich vom Inhalt her mit allen anderen Beschwerden, die es in dieser Republik gibt, ob auf Bundesebene, bei Bundesbehörden, oder bei Landesbehörden oder auch in Gemeinden. Das betrifft eigentlich alles. Um was geht es? Behörden arbeiten zu langsam. Der Nachbar wird durch Lärm oder etwas anderes irritiert. Das Auto wird abgeschleppt. Ich habe ein Strafmandat bekommen beim Parken, bis hin zur Frage, wie mit meinem Vierbeiner, dem besten Freund der Menschen, umgegangen wird. Es deckt sich eigentlich über das gesamte Bundesgebiet. Ganz konkret ist mein Geschäftsbereich in ein paar Wortmeldungen angesprochen worden. Es waren der Abg. Gremel und der Klubobmann Wiederkehr, die über die Verfahrensdauer bei der Magistratsabteilung 35 gesprochen haben. Uns ist durchaus bewusst - und es wird durch die langen Berichte auch gesagt -, welche Maßnahmen die Stadt Wien insbesondere in personeller Hinsicht getroffen hat und dass Beschwerden insgesamt auch zurückgehen, dennoch kann nicht hier unerwähnt bleiben, dass immerhin von diesen - es waren im Jahr 2018 160 Beschwerden, von denen 124 abgeschlossen wurden, und auch von den Beschwerden davor - es doch knapp Zweidrittel der Beschwerden sind, die aus unserer Sicht, der Volksanwaltschaft, auch berechtigt sind. Und die Fehler, die dort passieren, sind mannigfaltige. Das ist nicht einmal unbedingt der Fehler der MA 35, aber zumindest beim Nachsetzen. Zum Beispiel, wenn die MA 35 eine Auskunft beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einholt, und die antworten nicht. Oder Akte bleiben wirklich liegen: Es wird durch Monate hindurch überhaupt nicht hineingeschaut in einen Akt, mit der Begründung, na ja, wir schauen zuerst einmal die Akte an, wo wir gleich sehen, das ist relativ einfach zu erledigen, die arbeiten wir schnell ab, und die, die kompliziert sind, lässt man eigentlich noch länger liegen. Es soll Ihnen anheimgestellt werden, ob das tatsächlich die Betrachtungsweise ist, die Sie weiterhin machen, denn es ist letztlich eine Entscheidung der Politik und der Verwaltung, ob solche Grundsätze in der Erledigung von Verfahren aufrechtzuerhalten sind oder nicht. Der Abg. Fürnkranz hat ein Verfahren erwähnt, wo es darum geht, dass bereits vor meinem Amtsantritt die Bezirksvorstehungen aus dem 1. und aus dem 8. Bezirk die Frage der Parkzonen, der Parkpickerl, der Verordnungen, die dort erschienen, der Volksanwaltschaft zur Prüfung gegeben haben, und die Volksanwaltschaft würde nicht entscheiden. Da bitte ich, dem Herrn Bezirksvorsteher auszurichten, diese Entscheidung wird sehr bald ergehen. Es ist ein sehr umfangreicher Akt, ich könnte ihn gleich, wenn ich nach dieser Sitzung komme, unterschreiben. Es ist eine sehr heikle Materie, Gutachten, Gegengutachten werden vorgelegt, et cetera, aber ich werde die Geduld des Herrn Bezirksvorstehers, die hier angesprochen worden ist, sicherlich noch in dieser Woche befriedigen können. Über den Inhalt dieser Erledigung kann ich logischerweise hier nichts sagen, das wäre nicht im Stil der Volksanwaltschaft. (Beifall bei der FPÖ.) Eine andere Materie ist der Bereich der Kinderrechte, der hier häufig angesprochen wurde, nicht nur aus aktuellem Anlass, sondern auch aus dem Bericht aus dem Geschäftsbereich vom Kollegen Achitz. Ja, Kindergesundheit liegt auch im Bereich meines Geschäftsbereichs, und zwar insbesondere dann, wenn es um die Frage der Schule geht. Es hat jetzt nicht unbedingt mit dem Bericht zu tun, aber aus anderen Berichten, die es bereits gegeben hat, und immerhin ist die Stadt Wien ja auch Schulerhalter: Kindergesundheit in Schulen. Kollege Fichtenbauer hat ja ein Thema aufgegriffen und Empfehlungen abgegeben, insbesondere, wenn es um chronisch kranke Kinder und deren Betreuung in der Schule geht. Und aktuell hat sich der Gemeindebund, der ja der Stadt Wien als Mitglied des Städtebundes nicht ganz fremd sein würde, für die Volksanwaltschaft nicht nachvollziehbar gegen die Ausweitung der Kompetenzen der Schulärzte ausgesprochen, obwohl Ärztekammer, Gesundheitsministerium und auch der Hauptverband eher auch präventive Aktivitäten - es wurde ja zum Beispiel Übergewicht, et cetera hier ja angesprochen - viel mehr in die Hand nehmen würden, bis hin zur Frage der Datenerhebungen in den Schulen selbst. Eine Empfehlung der Volksanwaltschaft war hier an die Schulträger, dass dieses School Nursing System nach dem Vorbild von Großbritannien - also es sind Gesundheitspflegerinnen und -pfleger in den Schulen selbst - zum Einsatz kommen sollen. Das wäre durchaus auch an einem Tag wie heute Anlass, und wir bitten Sie, das auch als Empfehlung mitzunehmen, auf politischer Ebene darüber zu diskutieren, ob die Schulerhalter nicht auch hier im Sinne der Gesundheit der Kinder in den Schulen entsprechende Maßnahmen setzen. Abschließend, danke für die Zusammenarbeit, für die Kooperation, für die wertschätzenden Worte, die auch hier für die Arbeit der Volksanwaltschaft gefallen sind - wir werden das in unseren Bereichen selbstverständlich weiterleiten -, auch für die Arbeiten beziehungsweise die Einladung, die seitens der zuständigen Ausschüsse passiert sind. Und eine Anmerkung: Kollege Amon und ich sind ja langjährige Parlamentarier und uns ist halt hier eines wohlwollend aufgefallen, dass der Bericht der Volksanwaltschaft - und wir haben das auch im Parlament gesehen - zu einer derartigen prominenten Zeit und nicht spät in der Nacht passiert ist. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Davor noch die Mitteilung, dass der Kollege Gara bis 15 Uhr entschuldigt ist und sich der Kollege Blind für befangen erklärt, nachdem er in der Volksanwaltschaft arbeitet. Ich ersuche nun jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Ich nutze jetzt die Gelegenheit, mich nochmals bei den drei Volksanwälten für ihr Erscheinen, für die Diskussion zu bedanken. Wir sehen uns auch nächstes Jahr wieder. Ich bedanke mich. Und wir kommen nun zur Postnummer 4. Diese betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Jagdgesetz geändert wird. - Geben wir uns noch 30 Sekunden für die Verabschiedung und machen dann weiter. In der Zwischenzeit ersuche ich die Frau Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Mag. Sima, die Verhandlung einzuleiten, und alle anderen, wieder Platz zu nehmen und die Nebengespräche einzustellen. - Danke sehr. (Zwischenruf von Abg. Sabine Schwarz.) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf um Zustimmung ... (Zwischenruf von StRin Veronika Matiasek.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Frau Kollegin Matiasek hat natürlich recht, es liegen zwei Anträge zum Bericht der Volksanwaltschaft vor. Sie haben vollkommen recht, ich ersuche dieses Versehen zu entschuldigen. Der erste Antrag, eingebracht von Frau Abg. Schwarz betreffend Entschädigung für Missbrauch in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP, NEOS, Freiheitliche. Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt. Es liegt ein zweiter Beschluss- und Resolutionsantrag vor, eingebracht von der Frau Abg. Schwarz, betreffend fehlenden Krankenversicherungsschutz für Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen. Es wird die Zuweisung des Antrages an den Herrn Amtsführenden Stadtrat für Gesundheit, Soziales und Sport und den Herrn Amtsführenden Stadtrat für Bildung, Integration, Jugend, Personal verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist dasselbe Abstimmungsverhalten, ÖVP, NEOS und Freiheitliche, damit hat der Antrag nicht die notwendige Mehrheit und ist abgelehnt. Jetzt kommen wir zur Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Jagdgesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage ersuchen. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c, Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte sehr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Es geht um einen neuen Beschluss des Jagdgesetzes in Wien, wo ich mich gerne zu Wort melde. Das habe ich schon im Ausschuss gemacht, weil wir da mit einigen Punkten nicht sehr einverstanden sind. Ich weiß, das ist eine sehr spezielle Materie, und ich glaube, es gibt hier nicht so viele, die sich im Detail mit der Jagd, mit dem Jagdgesetz, mit der Jagdausübung und allem, was dazugehört, auseinandergesetzt haben. Deswegen möchte ich vielleicht auch kurz erklären, um was es hier geht. Das vorliegende Landesgesetz sieht vor, dass unter anderem - es gibt auch andere Punkte, die durchaus okay sind - die Trophäenschau verpflichtend abgeschafft wird. Was ist das? Eine Trophäenschau findet ein Mal im Jahr statt. Es ist der Zeitpunkt und der Ort und der Anlass, wo jeder Jagdausübungsberechtige, das heißt, jeder Jäger, jede Jägerin die abgeschossenen Stücke beziehungsweise die dazugehörigen Trophäen, also das, was ein Stück aufhat beziehungsweise bei weiblichen Tieren auch den linken Unterkiefer darlegt, um beurteilen zu lassen, ob der Abschussplan, der per Bescheid einer Jagdgesellschaft erteilt wurde, eingehalten wurde. Genau diese Trophäenschau soll jetzt abgeschafft werden. Jetzt sagt man, okay, vielleicht braucht man das nicht, warum soll man das herzeigen, aber das hat verschiedenste Gründe: Diese Trophäenschau oder auch die Begutachtung dieser Vorlagen gibt mir unheimlich viel Information über den Wildbestand, über die Gesundheit der erlegten Stücke, über die Zusammensetzung meines Reviers, über das, was die Stücke in meinem Revier gefressen haben, also auch über den Zustand der Äsung. Und natürlich bewirke ich mit dieser Vorlage, dass mir auf Grund dessen ein Bescheid ausgestellt wird, mit einer Zielsetzung, was im nächsten Jahr abgeschossen werden soll. Das heißt, das ist ein Bescheid darüber, ob ich im nächsten Jahr in meinem Revier weniger oder mehr Stücke schießen darf. Das, was ich vorlege, dient auch der Kontrolle, denn ich kann jetzt hergehen und einer Jagdgesellschaft sagen, ihr dürft dieses und jenes schießen. Das hat ja auch seine Gründe, warum dieses und jenes geschossen wird: Es hat mit dem Alter des Bestandes zu tun. Ich werde weniger gute Stücke eher aus dem Gefüge herausnehmen als zum Beispiel Potenzial oder solche, das eher auf der stärkeren Seite ist. Ich werde versuchen, ein Geschlechterverhältnis aufrechtzuerhalten. Diese Erhaltung dieses Wildbestandes ist ja auch die gesetzliche Verpflichtung eines jeden Jägers. Wenn ich das jetzt herausnehme, dann könnte man sagen, okay, ich habe zwar einen Bescheid, den muss ich erfüllen und ich muss diese und jene Stücke in meinem Revier schießen, in Wahrheit gibt es keine Kontrolle mehr darüber. In Wahrheit kann ich jetzt in einer Liste eintragen oder einfach vorlegen und sagen, ich habe dieses und jenes getan, aber es gibt niemanden, der einen Blick darauf wirft. Es gibt oft den Fall, dass man sich als Jäger, als Jägerin über das Alter eines bestimmten Stückes selbst nicht sicher ist. Es wird von vornherein festgelegt, welches Alter die Stücke haben sollen, die ich schießen darf. Jetzt bin ich mir vielleicht selbst nicht sicher und habe aber dann dort die Möglichkeit beziehungsweise auch die nötige Kontrolle, mir sicherstellen zu lassen beziehungsweise das von mehreren Leuten begutachten zu lassen, ob das überhaupt das Richtige war. Dem folgen natürlich dann auch strategischen Kriterien, wo ich sage, im nächsten Jahr müssen wir so und so agieren. Wenn wir diese Trophäenschau jetzt herausstreichen, habe ich keinerlei Kontrolle mehr. Ich kenne die Argumente, die sagen: Das brauchen wir alles nicht mehr, da geht es um Krickerl Aufhängen, das ist ein martialisches Verhalten, wir stehen dann alle dort und schauen es uns an! - Nein, das ist eben nicht! Das ist genau das Gleiche, als wenn ich sage, ich bin ein Unternehmer, eine Unternehmerin, ich habe eine Betriebsprüfung, ich muss meine Belege nicht mehr herzeigen, denn wozu braucht man das herzeigen. Das heißt, es fällt hier jegliche Kontrolle weg und in Wahrheit öffne ich Tür und Tor für jede Art des Abschusses. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Der Vergleich hinkt! - Beifall bei den NEOS.) Ich habe auch oft gehört, es wird damit Schindluder betrieben, man kann ja irgendetwas vorlegen. Aber ich komme noch einmal zurück zur Betriebsprüfung: Ich kann ja auch irgendeinen Beleg vorlegen. Das ist Betrug, das ist strafrechtlich relevant. Und wenn ich das bei der Trophäenschau mache und hier etwas Falsches vorlege, dann ist das genauso strafrechtlich relevant. Aber was machen Sie? Sie legitimieren das Ganze, indem Sie diese einzige Kontrolle, die wir über die Jagd und die Jagdausübung haben, abschaffen. (Beifall bei den NEOS.) Da frage ich mich schon, auch wenn ich da dieses Kopfschütteln hier vermerke: Was hat das vielleicht mit Tierschutzgründen zu tun? Was ist mit euch GRÜNEN? Warum schafft man hier die einzige Kontrolle in diesem Bereich ab? Ich habe auch schon ganz absurde Erklärungen dafür gehört, ja, es ist auch nicht ganz fair, es gibt die männlichen Trophäen, die hier ausgestellt werden, bei den weiblichen haben wir nur die Unterkiefer. - Das passt vielleicht auch nicht ganz ins Bild. Aber nein, darum geht es überhaupt nicht. Und weil Sie sagen, es ist ein Krickerlvorlegen und sonst nichts, das brauchen wir nicht, es steht ja auch in der jetzt gültigen Fassung des Landesgesetzes drinnen: "Der Wiener Landesjagdverband hat durch von ihm zu bestellende und hierzu fachlich befähigte Personen anhand der vorgelegten Trophäen und Unterkiefer die Einhaltung des Abschussplanes der Zahl und der Art nach zu überprüfen." - Dieses Kontrollinstrument kommt weg. Es gibt niemanden mehr, der die Einhaltung des Abschussplanes überprüft, der die Zahl und die Art überwacht und überprüft. In Zukunft soll man sich also auf Listen verständigen und sich darauf verlassen. Man kann gespannt sein, wie das Ganze aufgenommen wird. Ich kann mir vorstellen, dass es viele Jäger und Jägerinnen gibt, die das toll finden, wenn sie nicht mehr darlegen müssen, wie sie ihren per Bescheid vorgelegten Abschussplan erfüllt haben, der auch bei Strafe steht, wenn er das nicht ist. Dem sind Tür und Tor geöffnet. Wir werden dem also nicht zustimmen. Die Diskussion gibt es in mehreren Ländern, und ich glaube, wir sind in Wien die Ersten, die das so umsetzen. Ich kann mir vorstellen, dass es viele gibt, die das toll finden, ich finde es nicht. (Beifall bei den NEOS.) Es gibt auch noch einen Abänderungsantrag betreffend die Jagd auf Schwarzwild. Es geht um die Erlaubnis von Nachtsichtgeräten und Lampen. Schwarzwild wird viel in der Nacht geschossen, ich glaube, das ist eine erhebliche Sicherheitsmaßnahme. Auf der anderen Seite kommt von Niederösterreich natürlich auch der Druck auf das Wiener Stadtgebiet, es geht um die Sicherheit der dort lebenden Menschen. Es geht aber auch um die Sicherheit für die Jagdausübenden, denn Sie können sich vorstellen, dass in der Nacht Stücke nicht immer zu 100 Prozent angesprochen werden können, dass man da nicht schießen darf, ist eh klar, es geschieht vielleicht in manchen Fällen doch. Das heißt, die einzige Sicherheitsmaßnahme, über die wir heute reden, die finde ich gut, der werden wir auch zustimmen. Soviel ich weiß, wird dieser Abänderungsantrag von Rot-Grün nicht mitgetragen und das finde ich äußerst schade. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Olischar. - Bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Stadträtin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Viele würden wahrscheinlich nicht vermuten, dass die Jagd in Wien eine Rolle spielt, das würde man einer Millionenstadt wahrscheinlich nicht unbedingt zuschreiben. Aber gerade in Wien gibt es tatsächlich für eine Großstadt sehr viele Jagdgebiete und die Jagd wird hier auch aktiv ausgeübt. Ich habe es auch in der Vergangenheit immer wieder betont, wenn wir beispielsweise den Naturschutzbericht, et cetera besprochen haben, dass die Jagd für mich einen wesentlichen Beitrag leistet und sehr viele wichtige Aufgaben auch in der Stadt übernimmt im Bereich der Nachhaltigkeit, Artenvielfalt, Biotopschutz, Naturschutz und natürlich auch die Frage des Wildtiermanagements. Jetzt haben sich Herausforderungen und Aufgaben, aber auch Abläufe und Prozesse verändert, beziehungsweise die Ansprüche haben sich verändert. Und auch diese müssen sich aus unserer Sicht weiterentwickeln. Das vorliegende Gesetz beschäftigt sich genau damit, die bestehenden Regelungen auch weiterzuentwickeln, und sieht einige Anpassungen vor. Viele sind zu begrüßen, weil es in vielerlei Hinsicht die Praxis erleichtert. Ich spreche jetzt hier konkret beispielsweise davon, wenn es um die Jagdprüfung geht, dass diese auch dem Zahn der Zeit entspricht. Was die Weiterentwicklung und die Inhalte betrifft, die sich in den vergangenen Jahren verändert haben, so sind wir auch mit der Tatsache konfrontiert, dass sich der Schwarztierbestand, konkret die Wildschweine, innerhalb der Stadt sehr, sehr stark entwickelt hat. Wir haben hier Zahlen, wo man einen signifikanten Zuwachs verzeichnen kann und es zunehmend zu einer Herausforderung wird, da die Wildschweine immer mehr auch ins Stadtgebiet vordringen, auch in den Randbezirken mehr und mehr in die Gärten kommen, also tatsächlich die Scheu, um es jetzt einmal salopp zu sagen, auch gegenüber dem Menschen ablegen. Dieses Vordringen in die bebauten Gebiete bringt natürlich auch sehr viel Herausforderungen mit sich, denn wir wissen ja, im Jagdgesetz ist ja auch definiert, dass bebautes Gebiet grundsätzlich das Jagdruhegebiet ist, also dort, wo die Jagd ruht, wo das Jagen untersagt ist. Hier besteht aber natürlich auch die Frage des Risikos gegenüber der Stadtbevölkerung oder wie dem Wildbestand grundsätzlich begegnet werden muss. Dieses Spannungsfeld zwischen bebautem Gebiet, Schutz der Bevölkerung, aber natürlich auch der gesetzlichen Verpflichtung, der Jagd entsprechend nachzugehen, das unter einen Hut zu bringen, ist ein Balanceakt. Hier braucht aus unserer Sicht die Jägerschaft ein entsprechendes Rüstzeug und auch Instrumente, um ihrer Aufgabe des Wildtiermanagements und des Schutzes der Bevölkerung auch nachkommen zu können. Und das ist genau der Punkt, der uns in dieser Gesetzesvorlage fehlt. Kollegin Emmerling hat es schon angesprochen, wir werden diesbezüglich diesen Abänderungsantrag einbringen, weil uns dieser Punkt der Verwendung von Nachtzielgeräten fehlt. Für diejenigen, die mit der Jagd nicht so vertraut sind: Gerade Schwarzwild wird sehr stark zur Dämmerungs- beziehungsweise Nachtzeit bejagt. Die Tiere lernen seit geraumer Zeit, die wissen genau, wann es für sie sicher ist und wann nicht, und das stellt die Jägerschaft vor große Herausforderungen. Ich brauche Ihnen nicht sagen, wenn es stockdunkle Nacht ist und man sitzt am Hochstand oder am Ansitz, kann man der Jagdausübung nicht nachkommen, weil man natürlich einfach nichts sieht, und das ist weder für die einen noch für die anderen sicher. Und es gilt auch nicht als weidmännisch, das darf ich als Jägerin hier auch festhalten. Deswegen braucht es aus unserer Sicht diese Ergänzung, die Verwendungsmöglichkeit von Nachtzielgeräten, um dieser Jagdausübung auch nachzukommen. Daher bringen wir auch hier den Antrag ein. Ich finde es einerseits schade, dass Rot-Grün bei diesem Antrag nicht mitgeht, finde es aber gut, wenn wir uns mit der Thematik vertiefend auseinandersetzen. Es wird noch einen All-Parteien-Antrag geben, einen Runden Tisch zu initiieren, wie man diesen Herausforderungen in der Stadt künftig begegnen möchte. Da stimmen wir natürlich sehr, sehr gerne zu, weil wir sehr, sehr interessiert daran sind, hier eine probate Lösung auch gemeinsam zu entwickeln, mit allen Stakeholdern, die dafür verantwortlich sind, vor allem mit dem Wiener Landesjagdverband, der, was die Jagdausübung in Wien betrifft, sehr viele Aufgaben übernimmt. Das ist mir ganz besonders wichtig, und ich freue mich, wenn wir uns mit diesem Thema der Jagd und auch der Verbesserung der Jagd im Stadtgebiet näher auseinandersetzen. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Guggenbichler zu Wort gemeldet. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ja, gelebter Parlamentarismus ist oft was Schönes und was Gutes, wir haben die Vorlage zum Jagdgesetz im Ausschuss schon ausführlich diskutiert, in den letzten Tagen in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband ausführliche Gespräche geführt und einen Drei-Parteien-Antrag von NEOS, ÖVP und Freiheitlichen eingebracht, in dem es eben um die Miteinführung der Nachtzielgeräte geht. Wir kennen seit Jahren in diesem Bereich das Thema, dass Schwarzwild einfach zunimmt und dass es auch in den umliegenden Bundesländern nicht mehr handhabbar ist. Wir haben seit dem Jahr 2010 auch die Diskussion mit Wildschweinzäunen, weil irrsinnige Schäden produziert werden, und hatten meines Wissens auch in den letzten zwei Jahren mehrere Polizeieinsätze, wo Wildschweine zu nahe an bewohnte Gebiete gekommen sind und somit auch die Bevölkerung Wiens gefährden. Hier gilt es natürlich, eines zu sagen: Ja, das erste Gesetz, das die Stadtregierung eingebracht hat, oder die Regierungsfraktionen, ist schon ein erster Schritt in die richtige Richtung. Zweiter Schritt, deswegen haben wir auch um Zustimmung zu der weiteren Vorgangsweise gebeten, was die Nachtzielgeräte betrifft, und der dritte Schritt, da muss ich sagen: Ja, Jagd verbindet offensichtlich bei vielen Themen, bei vielen Themen ist es so, dass wir keine All- Parteien-Anträge schaffen, hier in diesem Fall haben wir es geschafft. Der Parlamentarismus lebt, wir werden allen drei Anträgen zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Holzmann. Abg. Ernst Holzmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Vielleicht einmal etwas Grundsätzliches zum vorliegenden Entwurf der Gesetzesnovelle: Die Probleme sind ja bekannt, die es hier überwiegend mit Wildschweinen im Bereich des Schwarzwildes da oder dort in den Randbezirken der Stadt gibt. Das ist natürlich auch der Grund gewesen, warum es zu dieser Gesetzesänderung kommen soll. Es soll dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, in Jagdruhegebieten sinnvolle Maßnahmen nicht nur bei Gefahr im Verzuge, das heißt, wenn es um die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit von Menschen geht, sondern darüber hinaus, wenn es um sonstige wichtigen öffentlichen Interessen geht, schnell und effizient Maßnahmen zu setzen. Unter anderem soll auch das Vertreiben und Verscheuchen von Wild in nach § 9 des Jagdgesetzes bezeichneten Grundflächen, wie etwa bei öffentlichen Parkanlagen, durch Organe des Magistrats und nicht nur oder zusätzlich zu den Jagdausübungsberechtigten ermöglicht werden, um erforderliche Maßnahmen zu setzen. Diese Maßnahmen sind auch notwendig geworden, da Beobachtungen gezeigt haben, dass das Wild zunehmend keine Hemmungen hat, in besiedeltes, bewohntes Gebiet vorzudringen. Ich denke, das wird zukünftig auch eine Herausforderung werden, wo es entsprechende Mittel und Maßnahmen gibt, um dem dementsprechend begegnen zu können, weil tatsächlich auch mit Zunahme von Problemfällen in diese Richtung gerechnet werden muss. Darüber hinaus ist zu sagen - die Frau Kollegin Olischar, glaube ich, hat es angesprochen -, betreffend die Prüfung, dass es hier zur Vereinfachung kommen soll, allerdings nicht vom Inhalt her, sondern nur vom organisatorischen Ablauf her, dass es auch praktikabler sein soll, die Jagdprüfungen abzulegen. Wir haben in dem Gesetzesentwurf auch festgelegt, dass künftig die Bejagung mit Schalldämpfern möglich sein soll, auch mit der Überlegung, Gehörschäden sowohl vom Jäger als auch vom Jagdhund möglichst hintanzuhalten. Was heute noch nicht gesagt wurde, ist auch die Erweiterung des Begriffs von Behindertenhund auf Assistenzhund, dass man hier den Begriff weiter fassen möchte, um hier mehr einbinden zu können. Sehr ausführlich hat sich die Kollegin Emmerling dem Thema Trophäenschau gewidmet, vielleicht nur zur Klarstellung: Es ist ja nicht so, dass es künftig keine Trophäenschau mehr geben darf, sondern dass die Verpflichtung für den Jagdverband entfällt, diese Trophäenschau jeweils bis zum 31. März des Jahres machen zu müssen. Und ob da jetzt wirklich Rückschlüsse auf Grund der Trophäen zu ziehen sind oder nicht, ich glaube, da streiten sich Experten. Aber wie auch immer, es ist ja weiterhin möglich, entsprechende Trophäenschauen zu veranstalten, nur diese dazu Verpflichtung soll entfallen. Damit bleibt mir nur mehr, zu den zwei Anträgen kurz Stellung zu nehmen: Zum einen zum Abänderungsantrag, der eigentlich ja bereits speziell ausformuliert wurde, wo wir seitens unserer Fraktion nicht zustimmen können. Allerdings, es wurde ja schon das Motto "Die Jagd vereint." erwähnt, das sehe ich vielleicht ein bisserl distanzierter, aber es mag so sein, jedenfalls gibt es hier heute einen All-Parteien-Antrag, zu dem es auch breite Zustimmung gibt, sich dem Thema der Jagd bei Nacht mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln zu widmen -, in Form eines Runden Tisches oder wie auch immer, um, wie bereits erwähnt, künftig gegen die Herausforderung von Wildtieren, die immer mehr in das Stadtgebiet hereindrängen, entsprechende Maßnahmen zu treffen, und das mit entsprechendem gesetzlichen Hintergrund, dass es ein gutes Miteinander auch von Mensch und Wild und Tier in der Stadt geben kann. Und abschließend, bevor ich es fast vergesse, darf ich natürlich den All-Parteien-Antrag betreffend Ausübung der Jagd bei Nacht einbringen: "Schwarzwild ist auf Grund des Naherholungsdrucks immer schwerer zu bejagen. Für die Jägerschaft bedeutet dies eine mögliche Erschwernis, ihrem gesetzlichen Auftrag in Wien nachzukommen. Die Verwendung von Lampen bei der Schwarzwildbejagung sowie künstliche Nachtzielhilfen, zum Beispiel Infrarotgeräte, elektronische Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler wie etwa Restlichtverstärker, beim Abschuss von Schwarzwild, um selbst in den Phasen schlechter Lichtverhältnisse Wildschweine besser bejagen zu können, stellt eine Möglichkeit dar, die Jagd zu erleichtern. Das Land Wien wird aufgefordert, die genannten Möglichkeiten sowie die Voraussetzung der Maßnahme umfassend zu prüfen, hierbei soll die Erfahrung der zuständigen Stellen sowie des Wiener Landesjagdverbandes eingeholt werden." - Ich darf diesen Antrag einbringen und darf mich noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort, wir kommen daher zu den Abstimmungen. Ich lasse zuerst den Abänderungsantrag der Abgeordneten der NEOS abstimmen. Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Es ist ein Drei-Parteien-Antrag!) - drei Parteien, okay, gut, also der drei Parteien. Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er betrifft die Ausübung der Jagd bei Nacht. Ich frage nun die Damen und Herren des Wiener Landtages, wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist keine ausreichende Mehrheit, damit ist dieser Abänderungsantrag nicht beschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist so einstimmig ... (GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc: Wir nicht!) -, also das ist mit Mehrheit, mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP ohne Stimmen der NEOS beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich komme nun zum Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgeordneten Valentin, Holzmann, Maresch, Kickert, Olischar, Guggenbichler und Emmerling betreffend Ausübung der Jagd bei Nacht und ersuche, wer diesem Beschluss- und Resolutionsantrag zustimmt, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nun einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ohne Stimmen der NEOS mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP beschlossen. Das ist damit auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Damit ist der Tagesordnungspunkt Postnummer 4 erledigt. Postnummer 5 der Tagesordnung betrifft den Naturschutzbericht 2018. Ich ersuche die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Sima, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Bericht. Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Naturschutzbericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig beschlossen. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse - Wiener Biomasseförderung-Ausführungsgesetz. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf. StRin Gaál. - Ich ersuche Sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar. Ich erteile das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Stadträtin! Ich möchte mich eigentlich nur kurz zu dieser Thematik zu Wort melden. Wenn man eine Rede zusammenfassen könnte, dann würde ich sagen: Na endlich! Wir haben jetzt lange darauf gewartet, dass das Ausführungsgesetz zur Biomasseförderung auf Landesebene kommt, jetzt ist es endlich so weit. Vielleicht kurz replizierend, worum es konkret ging: Es ging eigentlich in der ursprünglichen Thematik um eine Übergangslösung für bestehende Anlagen der Biomasse, wo die Förderung ausgelaufen ist. Das heißt, Schwerpunkt auf Übergangslösung. Betroffen waren insgesamt 47 Biomasseanlagen in Österreich, die eben zwischen 2017 und 19 ausgelaufen sind. Wir sprechen von einem Gesamtbetrag von ungefähr 140 Millionen EUR. Ich glaube, wir sind uns alle einig, wenn es darum geht, welchen Beitrag oder welchen Wert auch Biomasse in der nachhaltigen Energieerzeugung leistet: einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele. Und das ist auch ein wesentlicher Bestandteil, wenn es um die Energieversorgung in Österreich geht. Was ich schon eingangs erwähnt habe, ist das Thema Übergangslösung. Hier ging es wirklich eigentlich nur darum, eine Möglichkeit zu schaffen, diese Biomasseanlagen über einen Zeitraum hinweg, über einen Übergang hinweg auch zu erhalten. Vor gut einem Jahr hat dann meine Fraktion auf Nationalratsebene einen Initiativantrag dazu eingebracht, diese Übergangslösung auch zu stützen. Ende Jänner 2019 wurde im Nationalrat dieser mit Mehrheit beschlossen, aber im Bundesrat hat dann die SPÖ gegen dieses Gesetzesvorhaben gestimmt. Den Effekt haben wir in Wien tatsächlich dann auch zu spüren bekommen, denn im August ist tatsächlich das Biomassekraftwerk Simmering abgedreht worden. Ich möchte nur meine Kritik, die ich auch über den gesamten Prozess immer wieder betont habe, hier noch einmal erneuern, dass schon die Sturheit und Parteikalkül der SPÖ verantwortlich sind, dass wir jetzt erst diese Lösung auf dem Tisch haben, dass seit August diese Anlage in Simmering auch abgedreht wurde. Ich bin froh, dass es jetzt tatsächlich endlich ins Laufen kommt, aber wir hätten uns wirklich diesen mühsamen Prozess ersparen können, wenn hier auch die SPÖ im Jänner entsprechend mitgestimmt hätte, Mitverantwortung übernommen hätte, die Biomasse entsprechend auch zu unterstützen. Das Abdrehen der Biomasseanlage in Simmering wäre vermeidbar gewesen. Für uns ist wichtig, dass dieses Ausführungsgesetz jetzt endlich kommt. Wir werden dem natürlich zustimmen, und ich hoffe, dass sich dieses sture Vorhaben der SPÖ nicht noch einmal bei irgendwelchen Gesetzesmaterien wiederholt, denn davon hat niemand was, wenn es erstens um Übergangslösungen geht und zweitens tatsächlich um die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Energieerzeugung. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Guggenbichler. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten es letztes Jahr erlebt, dass wir ein Übergangsgesetz im Nationalrat beschlossen haben, mit der Regierungsmehrheit, und die SPÖ offensichtlich nichts bessere zu tun oder gerade kein Thema bei der Hand gehabt hat, wo sie sich gedacht haben, wie können wir uns jetzt irgendwie als Oppositionspartei wichtig machen. Und dann haben Sie sich gedacht, ja, wir nutzen erstmalig - glaube ich - in der Zweiten Republik eine Mehrheit im Bundesrat, um ein Gesetz zu stürzen, vollkommen gegen die Interessen der Arbeitnehmer. Zum Beispiel in Simmering, wissen wir, wurde im August das Biomassekraftwerk geschlossen. Sie haben damit Arbeitsplätze vernichtet, um einen billigen politischen Punkt zu machen, und Sie haben auf der anderen Seite auch gegen den Klimaschutz gewirkt. Alles, was Sie sich jetzt auf die Fahnen heften, ideologisch und politisch, was Arbeitsplatzsicherheit, die Rechte von Arbeitnehmern und auch den Klimaschutz betrifft, haben Sie damals für einen kleinen, billigen politischen Punkt geopfert. Das ist schade. Jetzt haben wir Gott sei Dank das Gesetz, verspätet, Simmering kann wieder gefördert werden. Ja, ein ganz, ganz, ganz schlechter Tag in unserer Demokratie, was Sie hier auf Grund billigen Parteikalküls geliefert haben. - Wir werden dem jetzigen Gesetz zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Valentin zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen Stadträtinnen, die an dieser Debatte als Berichterstatterin, aber auch Zuhörerinnen lauschen! Ich kann es schon verstehen, wenn man ein derartiges Gesetz, das der Bundesrat letztes Jahr zu Recht zu Fall gebracht hat, verteidigen muss, dann muss man schon das Kurzzeitgedächtnis aller hier Anwesenden dahin gehend strapazieren, da man glaubt, die haben sich alle nichts gemerkt. Gehen wir durch, was war: 47 Biomassekraftwerke gibt es in Österreich. Die Förderung ist ausgelaufen. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Die Übergangsregelung wurde im Nationalrat beschlossen! Deshalb habt ihr es blockiert!) Man hat als Regierungsparteien das zu spät übernasert, offensichtlich, und hat dann Folgendes gemacht - und das sollten wir uns wieder auf der Zunge zergehen lassen, auch für die, die das gerne vergessen lassen möchten -: Dieses Übergangsgesetz hat die Biomassekraftwerke in drei Größenordnungen eingeteilt, um dann auf alle diese Größenordnungen eine Bepreisung der Förderung durchzuführen. Man hat aber dem Gesetzgeber nicht gesagt, wie hoch der Preis ist, sondern man hat gesagt, der wird danach verlautbart. Also würden Sie, meine Damen und Herren, irgendetwas verkaufen oder in einen Vertrag einwilligen, wo der Vertragspartner sagt: Passt auf, ich gebe dich in eine Sondergruppe, alle anderen Biomassekraftwerke gebe ich in andere Gruppen rein, ich sage dir nicht, um welchen Preis es sich handelt, aber unterschreibe einmal blanko! - Wissen Sie, meine Damen und Herren, wenn du das im Privaten machst, dann brauchst du einen Sachwalter, und nichts anderes. Sie haben geglaubt, Wien und die Damen und Herren des Bundesrates sind so blauäugig und so türkisäugig, dass sie einem derartigen Blindflug der Gesetzgebung zustimmen werden. Nein, das haben wir nicht getan, und gut haben wir gehandelt, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und gut haben wir gehandelt, wie wir jetzt sehen. Sehendes Auges, meine Damen und Herren, hätten wir akzeptiert, dass wir weniger Förderung bekommen werden, als wir für den Betrieb des Biomassekraftwerks benötigen. Das hieße, das Kraftwerk wäre nicht mehr führbar gewesen (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Jetzt ist es abgeschaltet!), es wäre nachhaltig zu schließen gewesen und wir hätten Arbeitsplätze und eine ökologische Gewinnung von Energie in dieser Stadt verloren. Das war auch das Ziel. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das war eine Übergangslösung!) Was war denn damals das Ziel der Bundesregierung? Die einzelnen Ressorts haben sich darin übertroffen, wie man Wien besser bashen kann. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: So ein Blödsinn!) Unter Frau Köstinger war das der Beitrag ihres Ressorts, wie man Wien schaden kann, das ist die einzige Wahrheit. (Beifall bei der SPÖ.) Und dann - und das ist meine Beweisführung, warum die Frau Köstinger nie verhandeln wollte (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ihr seid am Tisch gesessen!) -, am Tag, als der Bundesrat das abgelehnt hat, war die erste Stellungnahme der Frau Amtsf. StR Ulli Sima: Setzen wir uns sofort zusammen, ich stehe sofort bereit (GRin Dipl.- Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ihr wart doch schon dort!), ich räume meinen Terminkalender aus, um zu verhandeln, das ist mir eine Herzensangelegenheit und ein wichtiges zentrales Stück der Energiepolitik. - Allein, die Angebote Wiens wurden nie erhört: Nein, jetzt ist der Zug abgefahren. Ihr werdet sehen, was ihr davon habt! - Das waren die Aussagen der damaligen Regierung. Und ich werde mir sehr genau anschauen, sollte es schnell oder nicht schnell zu einer neuen Bundesregierung kommen, wie sich eine neue Bundesregierung gegenüber Wien verhält. Denn grundsätzlich sei schon angemerkt, Wien ist ein Nettozahler. Also wir sind nicht almosenbettelnd vom Bund, weil wir es selber nicht auftreiben, nein, wir haben ... (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ihr habt die höchsten EU-Einnahmen seit Jahren!) - Ich sage Ihnen eins: Der Bund wäre ein Insolvenzfall, wenn es Wien nicht gäbe, von unserer Steuerleistung. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.) Nachdem ja die Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei der Wirtschaft so nahe sind: Stellen Sie sich vor, wir sind in Wirklichkeit der größte Kunde des Bundes. Also, wenn Sie sich privat in Ihrem Business so verhalten würden zu ihrem größten und wichtigsten Kunden (GR Mag. Manfred Juraczka: Nicht die SPÖ, die ist bankrott!), dann würden Sie schon lange keine Firma mehr haben, meine Damen und Herren. Also nicht aufregen, ganz ruhig. Ich möchte ja nicht dazu beitragen, dass das gute und medizinische System heute bei Ihnen angewendet werden muss. Also anhören und dann in aller Ruhe, wenn Sie wollen, antworten. Was ist geschehen? Nachdem wir die Förderung nicht selber festsetzen wollten und konnten, haben wir die Energieagentur gefragt, was der Förderbedarf ist. Der Förderbedarf nicht nur von uns, aber auch von den meisten anderen Kraftwerken ist wesentlich höher, als die Frau Bundesminister damals in Nebengesprächen angekündigt hat. Das heißt, es ist klar und deutlich, wir hätten mit der Förderung des Bundes, wie sie geplant war, das Kraftwerk einfach nicht mehr führen können. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Stimmt nicht! - Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ja, stimmt!) Daher sind die Zahlen der Energieagentur jetzt im Gesetzestext drin und deshalb müssen wir das in der Form beschließen. Und jetzt zur Mär, wir hätten damit ... (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ihr habt es zugesperrt! - Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) - Ja, Sie haben recht, wenn man die ganze Vorgeschichte ausklammert, wenn man unsere Bereitschaft und die Bereitschaft der Frau Stadträtin zu verhandeln außer Acht lässt, dann sind wir dafür verantwortlich, dass das Werk eine Zeit lang hat zusperren müssen. Ihr Weg wäre gewesen, dass dieses Kraftwerk für immer zusperrt, und das ist keine Perspektive. (Zwischenrufe von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar und Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Ja, kurz aushungern, das war der Plan der Bundesregierung. Ich sage, wir wären zu hinterfragen und zu kritisieren, wenn wir uns selbst die Kalkulation gemacht hätten. Die Kalkulation haben wir extra extern ausgelagert, extern gefragt, und die Energieagentur hat uns die Zahlen geliefert. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wäre nicht notwendig gewesen!) Jetzt haben wir möglichst schnell das Gesetzeswerk in Fahrt gebracht - heute liegt es vor -, wenn wir es heute beschließen, können wir das Werk 2020 wieder aufsperren. Es ist aber nicht alles in Ordnung (Zwischenruf bei der FPÖ.), was zurück bleibt, ist der fahle Geschmack, dass man Parteipolitik zu Lasten der Wienerinnen und Wiener macht. Was zurück bleibt, ist der fahle Geschmack, dass eine Bundesregierung brutal ihre Macht ausnutzt, was zurück bleibt, ist der fahle Geschmack, dass man dann Diskussionsverweigerung und Demokratieverweigerung platziert und auch nicht zu Gesprächen bereit ist. Ich hoffe, dass dieses durchaus nicht rühmliche Beispiel, wo es notwendig war, dass es jetzt den Widersinn von gesetzlich neun Landesbiomassekraftwerken gibt, neun unterschiedlichen Tarifen, in einem Land, so klein wie Österreich, neun verschiedene Tarife. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, das ist alles Ihr Werk. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar: Das ist jetzt nicht euer Ernst! Selbst verhindern und dann kritisieren!) Sie haben beigetragen dazu, dass die Situation unübersichtlicher geworden ist, dass der Wettbewerb ein ganz merkwürdiger geworden ist, und Sie werden sich vorwerfen lassen müssen, dass einige Menschen, viele Menschen in dieser Stadt, die beim Kraftwerk beschäftigt waren, eine Zeit lang keine "Hackn" gehabt haben. Das ist Ihre Rechnung, die Sie sich ausmachen müssen, bei Gelegenheit, vielleicht sagen Sie es ihrer Ministerin a. D. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Es liegt mir eine Wortmeldung auf tatsächliche Berichtigung vor. Ich erteile ... Eine Wortmeldung, gut, mir wurde gesagt, eine tatsächliche Berichtigung. Ich stelle fest, es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abg. Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Wo es egal wäre, Erich Valentin hätte man in vielen Belangen tatsächlich berichtigen müssen, aber wenn man es in eine Wortmeldung fasst, kann man es ein Stück eleganter machen. Es muss der SPÖ wirklich weh tun, wenn sie keine Verantwortung im Bund hat, dass sich Erich Valentin hier herstellt und den Bund gegen Wien ausspielt und sagt, wir sind da jetzt die Nettozahler, die anderen sind die Konsumenten. Vollkommen wirres Zeug, ich nenne es einmal so. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Josef Taucher.) Erich Valentin hat früher etwas über Sachwalterschaft geredet. Er hat gesagt, wenn jemand in der Privatindustrie oder im privaten Leben ein Geschäft machen würde, wo er nicht genau weiß, was drinsteht, braucht er einen Sachwalter. Wir erleben das tagtäglich jeden Monat im Umweltausschuss. Dort gibt es Rahmenbeschlüsse, dort werden Beiträge beschlossen, wo drinsteht, wie hoch die Summen sind und fragmentarisch erfahren wir, was mit dem Geld passiert. Wenn man die Frau Stadträtin dann fragt, wie das ist, ob wir die Originalanträge zum Beispiel der Vereine bekommen, dann sagen Sie, nein, das ist Teil des Magistratsaktes, der Ausschussakt ist ganz anders und da braucht nicht so viel drinstehen. Wenn ich das jetzt in Relation zu dem setze, was Erich Valentin gesagt hat, wenn man privat etwas beschließt, wo man nicht genau weiß, was drin ist, dass man einen Sachwalter braucht, weiß ich nicht, was es bedeutet, wenn die Stadtregierung Beschlüsse vorlegt, wo man nicht weiß, was drin ist. Es kann sich jeder überlegen - wenn man Erich Valentins Logik weiterverfolgt -, was das dann für die Opposition bedeuten würde, wenn sie hier zustimmen würde. Erich! Deshalb lehnen wir das auch regelmäßig ab, weil wir keinen Sachwalter brauchen. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar, ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Danke schön! Normalerweise perlt ja so etwas an mir konkret ab, denn ich glaube, man darf auch nicht zu viel Gewicht in etwas geben, wo man sagt, gut, okay. Zwei Dinge möchte ich aber hier schon auch noch einmal klar protokollarisch festhalten: Erstens, die SPÖ ist während der gesamten Geschichte mit am Verhandlungstisch gesessen. Im Nachhinein zu behaupten, Sie waren nicht eingebunden und am Tag 1, nachdem die Abstimmung war, zu sagen, jetzt wollen wir gerne an den Verhandlungstisch und jetzt wollen wir gerne mitreden, und dann zu behaupten, ja, wir waren ja nicht eingebunden, das ist wirklich eine Frechheit und das möchte ich hier so nicht stehen lassen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Das Zweite: Sie stellen sich tatsächlich hier her und regen sich darüber auf, wie kompliziert jetzt alles ist, weil wir neun Landesgesetze haben. Ist das Ihr Ernst? Zuerst verhindern, dass es eine gemeinsame Regelung auf Bundesebene gibt und sich dann beschweren, dass jetzt jedes Land selber für die Ausführungsgesetze zuständig ist! Also das ist wirklich zu viel der Kritik! Also das geht aus meiner Sicht auf keine Kuhhaut! Entscheiden Sie sich bitte, für welche Linie Sie sind! (Zwischenruf von Abg. Kurt Wagner.) Entweder Sie stehen dazu mitzudiskutieren, da auch mitzugestalten, oder ... Ich weiß nicht, was jetzt Ihr Zugang dazu ist, also mir fehlen wirklich die Worte. Ich bin negativ beeindruckt, wie man sich hier herstellen kann und Vorgehensweisen kritisieren kann, die man selber verhindert hat. Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre damit die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. - Die Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist somit einstimmig beschlossen. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es geht um die Dienstordnungsnovelle. Wir verhandeln hier ja Postnummer 7 und 9 gleichzeitig, und ich will auch auf Postnummer 9 eingehen, der wir ja schon im Ausschuss nicht zugestimmt haben und der wir auch heute hier nicht zustimmen können. Wir hatten die Bedenken, dass es für Bedienstete zu teilweise erheblichen Verringerungen kommen kann. Was meine Nachfrage im Ausschuss bestätigt hat, war, dass dem wirklich so ist. Man hat uns gesagt, man wird sich Einzelfälle wohl anschauen und diese prüfen und im Fall der Fälle auch entsprechend reagieren. Ich sage aber einmal, es kann nicht sein, dass da Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter der Stadt quasi auf das Wohlwollen im Einzelfall angewiesen sind. Wenn man so eine Novelle auf dem Weg bringt, gehört so etwas genau in dieser geregelt. Es haben sich auch MitarbeiterInnen an unsere Fraktion gewandt und dementsprechend nehmen wir das auch ernst. Es wurde genauestens überprüft, wie gesagt, man konnte da auch nicht den Wind aus den Segeln nehmen. Es ist anscheinend auch so, wie es ist. Laut Mitteilung der Bediensteten - das ist auch besonders interessant - hat auch die Gewerkschaft von den Änderungen nichts gewusst. Das muss ich dann schon hinterfragen. Wenn dann einzelne Gewerkschaftsmitglieder nichts wissen, sie nicht entsprechend reagieren können, und sich MitarbeiterInnen an uns als Fraktion wenden, dann herrscht da nicht nur große Unsicherheit und Intransparenz, sondern auch ein gewisses mangelndes Vertrauen. Dementsprechend werden wir dem nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ernst Woller: Die nächste Wortmeldung erteile ich Frau Abg. Hungerländer. - Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Wir werden den Poststücken zustimmen. Protokollarisch möchte ich festhalten, dass wir einen Prunkt kritisch sehen. Wir haben diesbezüglich auch eine Anfrage eingebracht sowie einen Antrag, der dann als Draufleger im Ausschuss direkt behandelt werden wird, und zwar geht es um die Klinischen Psychologen. Die "Presse" hat diesbezüglich ja auch berichtet. Da gab es eine Gehaltserhöhung um zirka die Hälfte, und durch diese neue Novelle kommt es wiederum zu einer Schlechterstellung um zirka 25 Prozent, das heißt, die Novelle wäre für Psychologen nachteilig, was wir kritisch sehen und eine tiefergehende Evaluierung anregen würden. Ich nehme an, dass wir das dann im Ausschuss konkret besprechen werden. Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und auch ZuseherInnen via Livestream! Ich werde mich zum Punkt der 3. Dienstrechts-Novelle äußern und da ganz speziell dann auch auf die Situation der Klinischen PsychologInnen eingehen. Die 3. Dienstrechts-Novelle, würde ich einmal sagen, ist in vielen, vielen Punkten sehr positiv, aber eben nicht nur positiv und so gesehen auch in gewisser Weise durchwachsen. Gerade die Bestimmungen, die das Wiener Bedienstetenrecht betreffen, werden, wie Sie alle wissen, sozialpartnerschaftlich verhandelt. Das ist für uns GRÜNE so zur Kenntnis zu nehmen, wenngleich man auch sagen muss, dass wir nicht immer der gleichen Meinung sind mit den Ergebnissen der Sozialpartner und wir als GRÜNE da natürlich auch eine eigenständige Haltung haben. Für mich als Frauenpolitikerin ist es auch immer ganz wichtig, hier für Gleichstellung und Gerechtigkeit zu sprechen. Wir haben einen Gender Pay Gap, der gehört geschlossen, da gehören Frauenberufe klar aufgewertet. Da muss man schauen: Ist das Prinzip gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit umgesetzt oder nicht, und muss man da etwas tun? Wenn ich kurz ausholen darf: Die Besoldungsreform, die wir hatten und die wir auch beschlossen haben, hatte ja auch zum Ziel, Gendergerechtigkeit stärker zum Durchbruch zu verhelfen, und nicht nur höhere Einstiegsgehälter und damit für Junge ein attraktiver Arbeitgeber, eine attraktive Arbeitgeberin in Wien zu sein. Zwischen Besoldung alt und Besoldung neu gibt es erwartungsgemäß - und das haben wir hier auch schon öfter besprochen - natürlich Unterschiede, zum Teil auch große Unterschiede. Dementsprechend gibt es auch den Drang von Bediensteten, raschestmöglich zu optieren. Wir GRÜNE haben immer gesagt, das Optieren soll so rasch wie möglich kommen, und ich bin sehr froh, dass wir das 2020 jetzt auch endlich werden angehen können. Die vorliegende Dienstrechts-Novelle selbst hat ein paar fade, aber auch notwendige Punkte. Dass wir jetzt per Einzelrichterentscheid Verfahren am Verwaltungsgericht beschleunigen können, ist natürlich eine Supersache. Dass fachkundige LaienrichterInnen nicht mehr pragmatisiert sein müssen, sondern auch aus dem Pool der Vertragsbediensteten kommen können, ist gut und auch sinnvoll, weil wir auch die Pragmatisierung abgeschafft haben. Es ist also eigentlich ein logischer Schritt. Ganz besonders positiv finde ich, dass wir die gestaffelten Pensionserhöhungen im Bereich der Stadt Wien umsetzen können, da auch dem folgen, was im Bund gemacht wurde, und da insbesondere PensionistInnen mit niedrigen Pensionen überproportional positiv davon profitieren können. Das ist ein sehr guter Schritt in dieser Novelle. Dann haben wir auch noch Organisationsänderungen, die notwendig sind, Entschuldigung, keine Organisationsänderungen, sondern Anpassungserfordernisse auf Grund der Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems, auch das de facto ein Formalismus. Ich komme jetzt ein bisschen genauer auf die Änderungen im Wiener Bedienstetengesetz zu sprechen, also auf jenes Gesetz, das für alle gilt, die seit 1. Jänner 2018 in den Dienst der Stadt Wien eingetreten sind. Es gibt da eine neue Berufsfamilie, nämlich die der AmtsärztInnen und ArbeitsmedizinerInnen im öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie werden in ein Schema, das W4 heißt, gestellt. Das ist deutlich höher als dort, wo sie jetzt sind. Manchen von Ihnen ist es vielleicht vertraut, dass es nicht gerade leicht ist, Menschen zu finden, die in diesen medizinischen Bereichen arbeiten wollen. Ich hoffe, dass wir da jetzt attraktiver werden, sich ArbeitsmedizinerInnen verstärkt melden und wir hier auch unseren Auftrag erfüllen können. Ein weiterer Punkt betrifft im neuen Besoldungsrecht die Hebammen. Sie hatten bisher nur eine Modellstelle und bekommen eine zweite dazu. Das ist insofern gut, weil wir dadurch differenzieren können, und zwar dahin gehend, dass Hebammen, die im Kreissaal stehen und auch die Verantwortung bei der Geburt haben, besser bezahlt werden können als Hebammen, die nicht im Kreissaal sind. Gleichzeitig muss ich aber sagen, dass Hebammen generell wirklich nicht sehr gut bezahlt - oder anders formuliert - wirklich unterbezahlt sind und ich weiß, dass da auch sehr viele unzufrieden sind. Wir haben jetzt dieses Schema, und ich hoffe wirklich, dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie wir diesen wichtigen Beruf, diese notwendige Arbeit aufwerten können, und die Hebammen aus den derzeit relativ niedrigen Einstufungen in Zukunft in eine höhere Gehaltsklasse überführen können. Ich komme jetzt zum, aus meiner Sicht, kritischen Punkt: Er wurde von meiner Vorrednerin, Kollegin Hungerländer, angesprochen, und in der Zeitung steht es auch. Es ist die Veränderung, die hauptsächlich die Klinischen PsychologInnen im Krankenanstaltenverbund betrifft, nämlich jene, die seit 1. Jänner 2018 dort neu angestellt wurden, beziehungsweise betrifft es letztendlich auch die im Altvertrag, weil die neue Richtlinie im neuen Besoldungssystem natürlich ein Benchmark für Optierungen ist. Indirekt betrifft es also die Berufsgruppe der Klinischen PsychologInnen. In der Novelle steht relativ lapidar: "Eine neue Berufsfamilie Psychologie/Klinische Psychologie wird geschaffen." Klingt recht harmlos, dahinter steht aber, und ich sehe das genauso, wie es auch in der Zeitung steht und auch angesprochen wurde, dass es sich de facto tatsächlich um eine Gehaltskürzung und eine Verschlechterung zum Status quo handelt. Warum? Die Klinischen PsychologInnen im Krankenanstaltenverbund sind jetzt in diesem W4-Schema. Dieses W4-Schema ist jetzt für die AmtsärztInnen vorgesehen und die Klinischen PsychologInnen kommen in das Schema der Klinischen PsychologInnen im Magistrat, das deutlich niedriger ist. Das ist also einfach so, ihr Gehalt wird gekürzt - und das ist ein Sozialpartnerbeschluss! Das ist aus meiner Sicht wirklich bitter. Ich finde, Gewerkschaften haben den Auftrag, für Verbesserungen einzutreten und nicht Verschlechterungen zu beschließen. Ich bin eine leidenschaftliche Gewerkschafterin. Die längste Mitgliedschaft meines Lebens habe ich in der Gewerkschaft und ich bin dort, seit ich Studentin war. Mir sind ArbeitnehmerInnenrechte wirklich wichtig, und darum erlaube ich mir hier auch, die Vorgehensweise der Gewerkschaft zu kritisieren. Warum ist das aus meiner Sicht nicht nur aus der Gehaltsperspektive, sondern auch grundsätzlich eine ungünstige oder negative Entwicklung, die in dieser Novelle festgehalten wird? Sie wissen alle, psychische Krankheiten - Burn-out, Depression, Sucht, auch Suizidgefährdungen - nehmen zu. Allmählich sickert in der Bevölkerung ein Problembewusstsein durch, dass man psychische Krankheiten auch behandeln kann, dass man sich in die Aufsicht von professioneller Beratung und Behandlung begeben kann. Darum ist es wichtig, dass wir die psychischen Gesundheitsberufe auch mitaufwerten. Wir können nicht sagen, geht zu einer Psychologin und gleichzeitig "Psychologie huch" machen, das ist ein etwas komisches Bild. Die Klinischen PsychologInnen sind so eine Fachgruppe, an die sich Menschen bei psychischen Erkrankungen wenden können. Wir haben in der Stadt Wien an die 300 beschäftigt, die meisten sind im Krankenanstaltenverbund, ein Teil ist in den Magistratsabteilungen 10 und 11, dort also primär für Kinder zuständig, der Großteil ist im Krankenanstaltenverbund. Der Großteil ist natürlich auch noch im alten Besoldungsschema, seit 2018 wurden meines Wissens 70 neue Verträge vergeben. Diese Klinischen PsychologInnen - um sich das jetzt einmal vor Augen zu führen, warum sie empört sind, und ich verstehe diese Empörung und ich möchte sie Ihnen hier einfach auch einmal zum Ausdruck bringen - sind bislang sehr, sehr unterbezahlt. In der wichtigen Säule der psychischen Gesundheit in unserem Gesundheitssystem, gemessen an dem, was ÄrztInnen bezahlt bekommen, sind sie krass unterbezahlt. Sie arbeiten mit ihnen Hand in Hand in einem Team, aber wenn man sich den Fuß bricht, bekommt die behandelnde Ärztin viel mehr Geld, als wenn es ein psychisches Problem, ein seelisches Leiden gibt. Jene Menschen verdienen wahrscheinlich fast nur die Hälfte von MedizinerInnen. Die Frage, was psychische Gesundheit in dieser Stadt wert ist, zeigt sich sicher auch daran, wie wir die Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten, entlohnen. Mit der Besoldungsreform Neu haben die Klinischen PsychologInnen erlebt, dass ihr Gehalt gestiegen ist, deutlich gestiegen, auf über 5.000 EUR. Das ist vielleicht für manche von Ihnen oder auch draußen unverschämt viel. Für die Klinischen PsychologInnen hat es bedeutet: Hey, endlich sind wir dort, wofür wir kämpfen: für die Anerkennung unseres Berufes, für die Anerkennung unserer Leistung, für die Gleichwertigkeit von psychischer Gesundheit mit physischer Gesundheit. Dass wir als Landtag jetzt nach eindreiviertel Jahren auf diesem Niveau daherkommen und sagen, na ja, das könnt ihr wieder vergessen, wir kürzen euch, wir stellen euch wieder zurück, nicht auf erfreute Zurufe stößt, ist, glaube ich, logisch und verständlich. Diese Klinischen PsychologInnen investieren wahnsinnig viel in ihre Ausbildung. Das ist ein akademischer Beruf, man macht ein Studium, man macht ein Postgraduate-Studium, das man sich selbst finanzieren muss. Die meisten machen dann noch Therapieausbildungen, oft vierjährig, also eigentlich durchaus vergleichbar mit der Ausbildung von FachärztInnen, auch in ihrer Verantwortung. Sie sind in einem eigenen Berufsgesetz geregelt, ihre Rechte und Pflichten sind sehr hoch, sie machen Therapie, sie machen Diagnosen, sie machen Behandlungen, sie arbeiten direkt an den Patientinnen und Patienten. Sie sind sehr hoch ausgebildete Fachkräfte, die eigentlich wirklich immer unverzichtbarer sind in unserem Gesundheitssystem. Wenn Klinische PsychologInnen jetzt erleben, dass sie sozusagen vom W4-Schema in das Gehaltsband W1/15 bis W1/17 - das wird für Sie jetzt alles sehr abstrakt sein - zurückfallen, sprich, wieder über 20 Prozent gekürzt werden, dann ist das bitter. Das ist insofern wirklich, wirklich bitter, weil Menschen beispielsweise ihren Arbeitsort völlig nach Wien gewechselt haben und jetzt erleben: Den Grund, meinen früheren Arbeitsplatz aufzugeben, gibt es jetzt eigentlich nicht mehr, ich verdiene jetzt schlechter als vorher! Da gibt es sehr viel Unruhe und sehr viel Unverständnis, dass die Wünsche der Klinischen PsychologInnen auf dem Weg zu dieser Novelle so ganz und gar nicht aufgenommen wurden. Diese Novelle hier heute ist ja nur das Ende, es gab ja viele Vorgespräche dazu, in denen die Klinischen PsychologInnen erkannt haben, dass dieses W4-Schema für sie vielleicht nicht haltbar ist. Sie haben dann auch noch versucht, das vorgeschlagene Schema zu verbessern und auszuweiten, damit sie auch auf eine Differenzierung nach Führung, nach Ausbildungsgrad, nach Erfahrungsgrad gestaltend einwirken können. Viele beziehungsweise alle Vorschläge der Klinischen PsychologInnen, da zumindest eine gewisse Verbesserung und nicht nur ein absolutes Downgrading zu erleben, sind von der Gewerkschaft leider Gottes nicht gehört worden. Wie ist dieses ganze Thema aus meiner Sicht überhaupt hochgepoppt? Ich habe es erwähnt, wir haben ein Besoldungsschema Alt, wir haben ein Besoldungsschema Neu. Bei den Klinischen PsychologInnen im Krankenanstaltenverbund und im Magistrat gab es jeweils zwei Gruppen nach Alt und Neu. Die Gehaltskurven im neuen Schema waren erfreulicherweise endlich dort, wo diese Berufsgruppe sein will und aus meiner Sicht auch soll, nämlich anerkannt als fixe, starke Säule im Gesundheitssystem mit einem guten Einkommen. Die Bediensteten im alten Schema haben aber festgestellt, so kann es jetzt aber nicht weitergehen, wenn sich unsere beiden Gehaltskurven zwischen Alt und Neu nie schneiden werden. Es wurde ausgerechnet, dass letztendlich 1,2 Millionen EUR Gehaltsunterschied zwischen Alt und Neu sind, die Anfangsgehälter 40 Prozent über denen der anderen liegen; dass die, die Neue einschulen, ein deutlich geringeres Gehalt haben als die, die anfangen. Ganz klar, da ist Unruhe entstanden, das wird als ungerecht empfunden. Das würde uns allen, glaube ich, genauso gehen. Dass da Handlungsbedarf besteht, das ist ganz klar. Für uns GRÜNE wäre der Handlungsbedarf dahin gehend, so rasch wie möglich eine Optierungsmöglichkeit zu schaffen beziehungsweise den Alten Vorrückungen anzubieten, damit sie halbwegs auf das Niveau kommen und die Ungerechtigkeit abgeschafft wird. Die Sozialpartner haben das aber anders gesehen und haben gesagt, nein, wir graden die einen nicht hoch, sondern wir lassen das ganze hohe Schema verschwinden, das bekommt überhaupt niemand außer den ArbeitsmedizinerInnen, wir lassen das verschwinden, wir machen alle in eines, nämlich in das niedrigere. Das ist natürlich auch eine Lösung, aber eine Lösung, die aus meiner Sicht keine gute Lösung ist, weil sie eigentlich eine sehr demotivierende Lage unter den Bediensteten schafft: Wenn man sich aufregt, dann bekommt man gleich gar nichts, so ungefähr. Und es ist auch demotivierend, weil die Chance, die wir mit der Besoldungsreform genützt haben, nämlich Klinische PsychologInnen, die psychologische Gesundheit aufzuwerten, wieder rückgängig gemacht wurde - also wie gesagt, ein aus meiner Sicht sehr delikater und kritischer Punkt in dieser Novelle. Zudem gab es auf diesem Weg wirklich auch noch Dinge, die ich schon als sehr eigenartig bezeichnen möchte. Es war einfach nicht möglich, ins andere zu Schema zu wechseln. Es gab die Weisung, wer kündigt und neu anfangen will, hat zwei Jahre Aufnahmestopp. Klinische PsychologInnen mit befristeten Verträgen - darüber müssen wir auch einmal reden, warum es da Einjahresbefristungen braucht - mussten Blankounterschriften geben, dass sie, wenn es Veränderungen gibt, denen einfach automatisch zustimmen. Sie wussten gar nicht, wird es besser, wird es schlechter, inwiefern wird es schlechter, und wenn dann ein Tausender weniger Gehalt das Schlechtere ist, dann schaut man, glaube ich, schon einmal ziemlich blöd. Es ist jetzt, was es ist, es ist ein Sozialpartnerbeschluss. Es ist ein Ergebnis, das ich persönlich als vertane Chance sehe, es ist ein Rückschritt. Es ist ein Rückschritt für die psychische Gesundheit, es ist ein Rückschritt für die Anerkennung von Frauenleistungen - 80 Prozent der Klinischen PsychologInnen sind Frauen -, wir haben es da also ganz klassisch mit einem Frauenberuf zu tun. Es ist auch insofern schade, weil das, was im Kontakt zwischen Klinischen Psychologinnen und Psychologen und Gewerkschaft an Beziehung und Nichtbeziehung passiert ist, unser aller Arbeit auch in Zukunft weiter erschweren wird. Denn es gibt da sehr viel Missmut, es gibt da sehr viel Misstrauen, es gibt da sehr viel Verunsicherung, inwiefern die Gewerkschaft überhaupt hinter uns steht, wenn sie uns nicht einmal anhört. Ich finde, das ist alles nicht sehr gut gelaufen. Nevertheless, es gibt sehr viele positive Entwicklungen in der Novelle, die GRÜNEN werden auch zustimmen. Ich nehme mir - ganz symbolisch - heraus, hier Nein dazu zu sagen, aus Solidarität mit den Klinischen PsychologInnen, aus Solidarität, weil ich finde, dass ihre Berufsgruppe deutlich mehr anerkannt gehört. Ich finde auch, es ist wichtig, dass die Frauenarbeit, die psychische Arbeit endlich, endlich anerkannt und aufgewertet wird und wir da keine Diskriminierungen machen. Ich nehme mir auch das Recht heraus, hier nicht zuzustimmen, um den Kampf der Klinischen PsychologInnen für Gleichberechtigung und Anerkennung im Gesundheitssystem zu unterstützen und weil es einfach wichtig ist, weiter dran zu bleiben für gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ich hoffe, wir können über das Thema weiter diskutieren. Heute ist es so, es wird sicher auch andere Tage geben, einmal ist man so drauf, einmal anders. Wie gesagt, leider eine vertane Chance für die Klinischen PsychologInnen, wir hoffen, dass es zukünftig besser laufen wird. (Beifall den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Hursky, ich erteile ihm das Wort. Abg. Christian Hursky (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben da eine spannende Diskussion, die sich letztendlich auf eine einzige Berufsgruppe fokussiert hat, wobei wir im Endeffekt sehr viel wichtigere Beschlüsse für andere Berufsgruppen gefasst haben, sei es für die Ärzte, die als Amtsärzte fungieren, oder sei es eben auch für die Hebammen. Ich glaube, was ganz besonders wichtig ist, ist, dass wir diese Gruppen aufgewertet haben. Schließlich und endlich ist es ja auch nicht so, dass die Klinischen Psychologen nicht aufgewertet wurden, ganz im Gegenteil. Wenn man nimmt, die frühere Einreihung der Klinischen Psychologen lag bei 2.400 EUR Grundgehalt im Monat und liegt jetzt bei 4.400 EUR Grundgehalt. Wer diese Verschlechterung sagen kann, den Unterschied würde ich gerne Klavier spielen können. Es ist nämlich gewaltig mehr, was ein Klinischer Psychologe in dieser Stadt in Zukunft mit dieser neuen Einreihung in diese neue Berufsgruppe verdienen wird. Auch im Vergleich zu Bundesländern, die jetzt nicht so fern sind - Niederösterreich oder Oberösterreich -, verdienen die Klinischen Psychologen in Wien um rund 800 EUR im Monat mehr als in diesen Bundesländern, also auch da ein deutlicher Vorteil für diese Berufsgruppe. Ich glaube, das soll man gesagt haben. Und was richtig gesagt wurde: Das sind sozialpartnerschaftliche Verhandlungen. Diese Verhandlungen finden eben zwischen dem Dienstgeber und den Dienstnehmern statt, und das ist eigentlich keine Aufgabe, die wir als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu erfüllen haben. Dafür gibt es letztendlich Berufenere, die sich das ausmachen. Denn stellen Sie sich jetzt vor, wir alle, jeder von uns hat irgendwo in irgendeiner Magistratsdienststelle einen Freund, einen Bruder, eine Schwester oder sonst jemanden sitzen und sagt, okay, meiner ist Feuerwerker, den bevorzuge ich, der Nächste ist beim Kanal, die müssen besonders bevorzugt sein. Das würde nicht gehen, wir würden uns ja bei derartigen Verhandlungen gegenseitig hochlizitieren, das wäre, glaube ich, so ziemlich das Schlechteste, was wir alle machen könnten. Ich glaube, in der Stadt Wien können wir beruhigt sagen, dass unsere rund 65.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirklich gut und fair bezahlt werden, und ich glaube, auf das kann man durchaus eingehen, dass man das so sieht. Was ich auch ganz wichtig finde, sind diese Geschichten rund um den Verwaltungsgerichtshof, dass es da auch die Möglichkeit von Einzelrichterentscheidungen gibt, da ja gerade der Verwaltungsgerichthof dann sehr oft beklagt, dass sie über sehr viel Arbeit verfügen. Wenn du dann zu so einer Verhandlung hineinkommst - ich weiß nicht, wer schon einmal dabei war - und du dort dann fünf Richter und zwei Schreibkräfte sitzen hast, die sich jetzt endlich mit einem relativ kleinen Fall beschäftigen, ist die Frage, ob da die Gewichtungen richtig sind. Ich glaube, dass man diese Möglichkeiten aufgemacht hat, wird letztendlich auch in diese Verwaltungseinheit mehr Effizienz bringen, und dass die Richter auch zügiger und schneller arbeiten können und die Möglichkeit haben, mehr Fälle anzunehmen. Kollegin Emmerling hat bei den Vordienstzeiten angesprochen, dass man bei diesen Prüfungen auf das Wohlwollen angewiesen ist. Das ist so mit Sicherheit nicht der Fall. Wir haben in der Stadt Wien rund 65.000 Fälle zu bearbeiten. Wenn wir annehmen, dass jeder Akt einzeln angesehen und geprüft werden muss und wir dazu durchschnittlich 5 Stunden brauchen, dann kann man sich bei rund 320.000 Arbeitsstunden ausrechnen, welcher Aufwand das ist. Und man kann sich ausrechnen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wir alleine brauchen, damit wir sagen, wir schaffen diese Aufgabe in rund fünf Jahren, das heißt, nicht so einfach. Ich glaube, jeder dieser - auch ehemaligen - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat es verdient, dass sein Akt entsprechend anständig und ordentlich geprüft wird. Das ist nicht das Wohlwollen von irgendwem, sondern das ist ein Recht, das ihnen zusteht und zu dem ihnen die Stadt Wien letztendlich verhelfen will. Ich glaube, dass wir da letztendlich zwei gute Gesetze in dieser Form beschließen und möchte Sie um Ihre Zustimmung bitten. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich erkläre damit die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, bei den beiden Dienstrechts-Novellen besonders jenen zu danken, deren Arbeit, und zwar eine ausgesprochen intensive Arbeit, es war, dass wir heute gemeinsam diese wichtigen Beschlüsse machen können. Das ist zu allererst einmal natürlich das große Team der MA 2. Was uns vorliegt, ist nur der erste Teil dieser großen Arbeit, nämlich der legistische, und das ist schon ein ordentliches Stück mit sehr, sehr viel Energie und Fachwissen erstellter Arbeit. Der zweite Teil kommt aber erst. Gerade wenn wir bei der Umsetzung der Bundeslösung auf Wiener Verhältnisse die Vordienstzeiten betreffend hinschauen, dann betrifft das, Kollege Hursky hat es ja schon gesagt, zum Beispiel die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 2 von Amts wegen, das heißt, automatisch von Amts wegen in die Personalakte aller - auch der pensionierten - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schauen. Wir reden hier von 65.000 Mal Von-Amts-wegen-Prüfung, Kollege Hursky hat es ja auch schon gesagt. Es ist daher natürlich nicht möglich, dass man sagt, dass es nicht in allen 65.000 Fällen automatisch möglicherweise zu einer anderen Festsetzung kommt. Natürlich gehen wir nicht von einem Verlust aus, aber eben von einer konkreten Prüfung von 65.000 Personalakten. Dafür ein riesengroßes Dankeschön und meinen Respekt an die MA 2 für diese Herkulesarbeit, die da zu leisten ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Das zweite Dankeschön möchte ich, gerade auch nach dem Verlauf dieser interessanten Debatte, explizit an die Verantwortlichen in der Sozialpartnerschaft richten. Es ist eine Institution in dieser Stadt, und zu Recht halten wir die Sozialpartnerschaft hoch, weil wir sowohl in der Dienstgeber- als auch in der Dienstnehmerverantwortung die gemeinsame Verantwortung für die Personalpolitik sehen. Gerade in der zweijährigen Phase der Evaluierung der Dienstrechts- und Besoldungsreform, die wir uns gemeinsam ausgemacht haben, kommt diese Verantwortung zum Tragen. Da haben die Verantwortlichen der Younion, der Hauptgruppen mit den Verantwortlichen der MD-PR sehr genau Fall für Fall geschaut, wo man noch Anpassungen machen kann und gerade die heute zu beschließenden Regelungen sind ja solche Anpassungen: Die Erweiterung beim Gehaltsband die Hebammen betreffend, die Möglichkeit, die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner beziehungsweise die Ärzte im gesundheitlichen Dienst in das W4, also in das ÄrztInnenschema einzureihen und damit besser zu bezahlen, und auch die Reparatur der Tatsache, dass wir bislang für die Klinischen Psychologinnen und Psychologen in zwei Schemata Einreihungen hatten. In Hinkunft gibt es eines, Kollege Hursky hat es schon gesagt, bei einem Einstiegsgehalt von 4.395 EUR in W1/6 beziehungsweise 4.731 EUR in W1/17, nur zum Vergleich zum alten Einstiegsgehalt A3 von 2.441,81 EUR. Ich glaube, es ist uns da etwas wirklich Gutes gelungen und dafür mein großer Dank. Ich freue mich, dass wir das heute gemeinsam beschließen können und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke für das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Vorschlag einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig beschlossen, das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ohne die Frau Huemer!) - Eine Gegenstimme. Also mit einer Gegenstimme beschlossen, auch mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz und die Pensionsordnung 1995 geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP gegen die NEOS beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP gegen die Stimmen der NEOS beschlossen. Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Amtsf. StR Czernohorszky, ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte auch hier um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Wenn das nicht der Fall ist, werde ich so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet, zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Pawkowicz. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Wiener Gemeindewahlordnung in ihrer bestehenden Version in insgesamt 47 Punkten geändert werden. Es ist also eine doch sehr umfassende Novelle, die wir hier vorliegen haben. Vordergründig geht es nur um eine Anpassung an die Nationalratswahlordnung, die ja schon vor einem Jahr sehr umfassend verändert worden ist. Tatsächlich finden sich auch einige Punkte, die ich noch extra ansprechen möchte, nämlich insgesamt drei Kritikpunkte, die auch mein Kollege Armin Blind bereits sehr ausführlich im Ausschuss entsprechend dargelegt hat. Bevor ich ins Detail gehe, möchte ich allerdings eine ganz grundlegende Kritik an der Art und Weise, wie diese Gesetzesänderung zustande gekommen ist, anbringen. Auch dieses Gesetz, diese Gemeindewahlordnung ist dieses Mal wieder mittels Initiativantrags gestellt worden. Das ist absolut legitim, keine Frage. Tatsächlich handelt es sich aber bei jeder Wahlordnung letztlich, kann man so sagen, um einen der Grundpfeiler unserer demokratischen Abläufe. Es geht letztlich in Summe um die Ausübung des persönlichen, geheimen und freien Wahlrechts und um sämtliche Bestimmungen, die damit zusammenhängen. Wir werden es im Anschluss dann auch noch bei einem gemeinsamen Abänderungsantrag, den ich einbringen werde, sehen: Bei so einem Gesetz kommt es tatsächlich auf jedes einzelne Wort an. Das wissen wir auch aus der entsprechenden Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, der sinngemäß sagt, dass da eben keine Interpretationen zulässig sind, sondern dass es tatsächlich um den exakten Wortlaut geht. Umso wichtiger wäre es meiner Meinung nach, dass das bei einem solchen Gesetz eben nicht mit einem Initiativantrag - selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt, wenn Sie das so wollen -, sondern mit einer möglichst breiten Diskussion einhergeht, um eben Fehler auszuschließen. Fehler auszuschließen, wie jene, die tatsächlich auch passiert sind und die jetzt zu einem Abänderungsantrag geführt haben. Ich möchte in dem Zusammenhang, Herr Kollege Stürzenbecher, bei allem Wohlwollen, das wir dann in weiterer Folge noch sehen werden, da schon herausstreichen: Eine Sache, die mich persönlich schon geärgert hat, war Ihre Presseaussendung, die Sie am vergangenen Freitag, nämlich im Anschluss an den Ausschuss, gemacht haben. Kollege Blind hat dort 40 Minuten lang die Kritikpunkte, die ich auch hier jetzt in Kurzfassung noch einmal wiedergeben werde, dezidiert angesprochen. Zumindest einer davon war ein offensichtlicher Fehler in dem Initiativantrag, der jetzt korrigiert werden soll. Das Ganze ist offensichtlich im Ausschuss eher als lästige Verlängerung der Diskussion gesehen worden und hat letztlich dann auch in einem Text gemündet, den Sie gemacht haben, Herr Kollege Stürzenbecher, worin Sie dann vorgeworfen haben, dass es da tatsächlich darum geht, dass wir am Ende viel Geld notwendig machen, dass dieses Wahlgesetz und diese Vorschläge, die wir bringen, viel Geld kosten. Ich gehe nachher noch konkret darauf ein. Und da sage ich schon in aller Deutlichkeit: Da geht es, wie ich schon gesagt habe, um eine der Grundsäulen unseres demokratischen Systems und das muss uns auch Geld wert sein. (Beifall bei der FPÖ.) Was sind nun die drei konkreten Kritikpunkte? Zunächst einmal die Verordnungsermächtigung, die wir im Falle einer Wahlwiederholung sehen: Worum geht es? Ich habe es schon gesagt, jedes Detail, wie eine Wahl zu funktionieren hat, steht in diesem Gesetz, mit einer kleinen Ausnahme: In Zukunft soll eben, abweichend von der Nationalratswahlordnung wohlgemerkt, in Wien für den Fall einer Wahlwiederholung eine sogenannte Verordnungsermächtigung gelten, das heißt, es gibt dann eben nicht mehr die Spielregeln in aller Detailliertheit, wie sie hier im Gesetz stehen, sondern der Verordnungsgeber - (sich zu Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky umwendend) in dem Fall mutmaßlich der Herr Stadtrat da hinter mir - legt dann die Spielregeln fest. Das sehen wir, um es nur in aller Kürze zu sagen, als ausgesprochen kritisch. Die Details dazu hat mein Kollege Blind im Ausschuss schon entsprechend dargelegt. Der zweite große Brocken ist die Duplikatsausstellung. Auch das haben wir groß diskutiert, das ist vor allem jener Punkt, den mein nachmaliger Redner in der Presseaussendung schon erwähnt hat. Die Duplikatsausstellung kommt vordergründig als eine Erleichterung daher. Worum geht es bei der Duplikatsausstellung? Es geht darum, dass es da eine Bestimmung beim Ausstellen von Wahlkarten gibt: Wenn in Zukunft eine Wahlkarte ausgestellt wird, dann soll es, wenn sie fehlerhaft ausgestellt wurde - namentlich heißt es da nämlich, wenn sie "nachweislich durch eine dritte Person zugeklebt oder unterschrieben wurde", also nachweislich von jemandem Falschen unterschrieben worden ist - , in Zukunft die Möglichkeit geben, diese Wahlkarte auszutauschen. Begründet wird das damit - auch da wieder auf ausdrückliche Nachfrage von Kollegen Blind im Ausschuss -, dass es geheißen hat, es gab einige wenige Einzelfälle, wo das tatsächlich passiert ist, dass zum Beispiel eine Wahlkarte falsch zugestellt worden ist und dann jemand Falscher gewählt hat. Nun, dazu ist zu sagen, dass eben dieses persönliche, geheime und freie Wahlrecht, das wir haben, eines ist, wo es darum geht, den Wähler persönlich dieses Wahlrecht ausüben zu lassen, wo es darum geht, dass eben sichergestellt wird, dass in unserer Demokratie wirklich nur derjenige, der dieses Wahlrecht hat, es auch ausüben soll. Jede Möglichkeit, die Missbrauch und Missbrauchsmöglichkeiten schafft, gilt es abzudrehen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Mit einer Duplikatsausstellung schaffen wir - und das ist nicht nur unsere Meinung, sondern das sehen auch zahlreiche Verfassungsrechtler in diesem Sinne - eine weitere Missbrauchsmöglichkeit. Wenn wir dann hören, dass es ohnehin nur einzelne ausgewählte Fälle gegeben hat, wo das passiert ist - im Verhältnis zu diesen vielen Hunderttausenden Wahlkarten, die ausgestellt worden sind -, dann ist in diesem Fall jedenfalls der Vorteil nicht annähernd so groß wie die Möglichkeit des Missbrauchs, die damit geschaffen wird, und damit ist auch in dieser Hinsicht qualitativ die Duplikatsausstellung jedenfalls ganz klar abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.) - Ich bedaure, dass das wieder einmal so ein trockenes Thema ist, (erheitert fortsetzend) sonst ist es die Bauordnung, jetzt ist es halt einmal das Wahlrecht. Ich versuche es aber noch mit einigen Beispielen. Wir haben eine Möglichkeit zitiert, wie man das umgehen könnte, wie wir mehr Rechtssicherheit schaffen, um auch diese Missbrauchsmöglichkeit bei der Duplikatsausstellung hintanzuhalten. Da haben wir verschiedene Vorschläge gemacht, die als offene Diskussionspunkte im Raum stehen, reden wir darüber, wie zum Beispiel die Einführung eines zusätzlichen Wahltages. Das gibt es bereits probeweise in einzelnen Bundesländern. Warum braucht man eine Wahlkarte? Weil man am Wahltag nicht da ist. Wenn es einen zweiten Wahltag gibt - einen Tag vorher, eine Woche vorher, jedenfalls zu einem anderen Zeitpunkt -, habe ich schon einige Personen zusätzlich erreicht. Oder die Möglichkeit, die es derzeit noch nicht gibt, bei Ausstellung einer Wahlkarte direkt wählen zu können und sie auch sofort wieder zurückzugeben. Auch diese Möglichkeit gibt es derzeit nicht. Man kann die Wahlkarte entgegennehmen und im Sinne einer Briefwahl in einen Postkasten hauen, aber ich darf sie nicht wieder der ausstellenden Behörde in die Hand drücken. Auch das könnte, als einer von mehreren Vorschlägen, eine mögliche Erleichterung sein. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) - Also (erheitert), der Kollege schaut so! Ein dritter Vorschlag, den Kollege Blind gemacht hat, war, zu sagen, in jenen Fällen, wo diese persönliche Übergabe der Wahlkarte nicht möglich ist, muss es eben die Möglichkeit geben, dass die Post diese Wahlkarte persönlich zustellt, wohlgemerkt persönlich zustellt. Derzeit erfolgt die Zustellung mittels eingeschriebenen Briefs und der darf, wie wir alle wissen, vom Nachbarn entgegengenommen werden, von der kleinen Schwester entgegengenommen werden, von der Schwiegermutter entgegengenommen werden, vom Hausmeister entgegengenommen werden, von wem auch immer. Der eingeschriebene Brief muss nicht persönlich entgegengenommen werden. Es gibt im Zustellgesetz die Möglichkeit "zu eigenen Handen" zuzustellen, RSa-Zustellung heißt es im allgemeinen Wortlaut. Die ist gar nicht so besonders, die gibt es nämlich in vielen anderen Gesetzen auch, wo sie selbstverständlich mehr Rechtssicherheit schafft. Ich darf beispielsweise an das Mietrechtsgesetz erinnern, weil Ihnen das Wohnen selbstverständlich und zu Recht ein wichtiges Anliegen ist. Im Mietrecht muss jede Kündigung vom Gericht eigenhändig zugestellt werden. Warum? Damit da eben die Rechtssicherheit im höchsten Maße gegeben ist. Eine Kündigung darf man nicht einfach so zustellen, sie muss eigenhändig an denjenigen, der gekündigt wird, übergeben oder zugestellt werden. Das gibt es also. Oder wenn es darum geht, Reisepässe anzufordern: Wenn Sie heute einen Pass anfordern, würde niemand auf die Idee kommen, zu sagen, der Reisepass, das ist ein hundsmiserabler Service, denn ich muss da einmal persönlich zur Behörde gehen. Nein, es ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, gerade bei so einem wichtigen Dokument, dass der Pass einmal die Person, die ihn bekommt, sehen muss, nach der alten Regelung entweder beim Bestellen oder beim Abholen, nach der neuen Regelung jedenfalls beim Bestellen - etwas, was aus meiner Sicht dem Service da keinen Abbruch tut. Es kann jederzeit auch da die Möglichkeit bestehen, gerade bei so einem wichtigen Recht wie dem Wahlrecht, die Wahlkarte ganz persönlich zuzustellen, um damit zu verhindern, dass diese vielen Beispiele vorkommen, von denen wir von den Wahlbehörden, von der Polizei, teilweise auch aus Zeitungsberichten wissen. Wenn sich zum Beispiel dann vor Vereinslokalen oder Gebetshäusern die entsprechenden Ansammlungen von Wahlkarten sammeln, weil die halt mit einer Vollmacht abgeholt werden, wo einer gleich einmal 20, 30, 40, 50 Vollmachten hat und ein großes Paket an Wahlkarten abholt. Man kann dann darauf spekulieren, dass auch tatsächlich jeder einzeln, wie es sich gehört, persönlich gewählt hat. Daher keine Duplikatsausstellung! Der letzte Punkt meiner Kritik betrifft die Zustellbevollmächtigten, und ich danke in dem Fall allen Fraktionen und insbesondere Herrn Kollegen Stürzenbecher, dass er das so wohlwollend aufgenommen hat und wir da einen gemeinsamen Abänderungsantrag einbringen. Man sieht, Demokratie wirkt dann doch. Auch wenn Diskussionen lange dauern, aus den 40 Minuten, die Armin Blind zu Recht im Ausschuss gesprochen hat, ist dann doch auch etwas Wichtiges und Wertvolles herausgekommen. Es gab nämlich im Initiativantrag - das ist eines der Probleme von Initiativanträgen - einen ganz kapitalen Fehler, nämlich bei den Zustellbevollmächtigten. Im gesamten Wahlrecht ist die Rede davon, dass Personen als Behörde einer bestimmten Altersgrenze unterliegen, wenn sie nämlich zum Beispiel im Sprengel als Wahlbeisitzer sitzen, müssen sie wahlberechtigt sein, es gibt ganz klare Spielregeln für die Leute, die wir zur Wahl anstellen dürfen. Wenn es aber dann darum geht, wer überhaupt die Kandidatinnen und Kandidaten einreichen darf, wer also zustellberechtigt für eine Partei ist, da hat der ursprüngliche Initiativantrag, auf gut Wienerisch, den Bock abgeschossen - (erheitert) wohlgemeint, aber im Ergebnis haarsträubend. Es ist nämlich im ursprünglichen Initiativantrag gestanden, dass die bisher notwendige volle Geschäftsfähigkeit dieser Person nicht mehr gegeben sein muss. Das Wort "voll" wurde gestrichen und unterschreiben muss das die Person auch nicht mehr. Das hätte im Ergebnis dazu geführt, dass theoretisch auch Siebenjährige bereits als Zustellbevollmächtigte hätten handeln dürfen. Herr Blind hat darauf hingewiesen, das ist im Ausschuss noch entsprechend belächelt worden. In der Zwischenzeit hat aber dann doch ein Umdenken stattgefunden, und so freue ich mich, dass wir wenigstens in diesem Punkt eine Reparatur eines offensichtlichen Fehlers vornehmen können. Ich darf den gemeinsamen Abänderungsantrag der Landtagesabgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, Mag. Nicole Berger-Krotsch, beide SPÖ, weiters David Ellensohn, GRÜNE, Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, ÖVP, Armin Blind, Mag. Dietbert Kowarik, Mag. Alexander Pawkowicz, FPÖ sowie Christoph Wiederkehr von den NEOS einbringen. Ich werde ihn jetzt nicht noch einmal vorlesen, aber dieser Abänderungsantrag aller Fraktionen repariert sozusagen diesen offenkundigen Irrtum im ursprünglichen Initiativantrag, und es wird festgestellt, dass neben der reinen Geschäftsfähigkeit, die aber grundsätzlich auch für Kinder gilt, selbstverständlich auch die Wählbarkeit der Person ein Kriterium ist. Damit, glaube ich, sind wir mit dieser Formulierung sogar ein bisschen besser dran als die Nationalratswahlordnung, weil wir sowohl auf die Geschäftsfähigkeit als auch auf die Wählbarkeit abzielen. In diesem Sinne werden wir dem gemeinsamen Abänderungsantrag zustimmen, um das Wahlrecht da ganz grundsätzlich zu reparieren. Den Initiativantrag selbst werden wir aber ablehnen, weil wir die beiden anderen Punkte - nämlich Verordnungsermächtigung und Duplikatsausstellung - ganz grundlegend weiterhin kritisieren und für zu weitgehenden halten. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss einmal zu meinem Vorredner sagen, dass ich die Debatte zu diesem Gesetzesvorschlag durchaus positiv einschätze und auch das Vorbringen der Opposition, insbesondere der FPÖ, im Ausschuss als solches positiv einschätze. Es stimmt also nicht, dass wir beleidigt gewesen wären, weil es 40 Minuten länger dauert. Nein, nein, nein! (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Die Presseaussendung!) - Die Presseaussendung hat sachliche Gründe, aber ganz grundsätzlich würde ich mir wünschen, dass die Opposition, und insbesondere die FPÖ, die Regierungspläne immer mit einer so hohen Sachlichkeit kritisieren würde wie in diesem Fall und nicht wie in anderen Fällen, wo man - damit ich jetzt nicht das Klima zusammenhaue - weniger sachlich vorgeht. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Ich komme beim nächsten Bauausschuss darauf zurück!) Ganz grundsätzlich halte ich das für richtig. Es waren das auch gut durchdachte und seriöse Einwände, wenn ich auch nicht jedem einzelnen zustimmen kann. Ich möchte aber, bevor ich auf Ihre Einwände eingehe - leider hören uns im Publikum nicht mehr sehr viele zu, aber vielleicht doch vor dem Bildschirm -, sagen, worum es bei der Novelle überhaupt geht. Es geht bei dieser Novelle - das ist von meinen Vorrednern nicht gesagt worden - schon auch um gewisse Anpassungen an das Bundesrecht. Es geht darum, dass die Ausschlussgründe beim passiven Wahlrecht an die Bundeswahlvorschriften angepasst werden. Das heißt, es wird jemand vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er zu einer unbedingten Haftstrafe von mehr als sechs Monaten oder zu einer bedingten Haftstrafe von mehr als zwölf Monaten verurteilt worden ist. Das ist also gleich wie bei den Beamten, und das ist meiner Ansicht nach eine durchaus gerechtfertigte Vorgangsweise. Da sind Bagatelldelikte nicht umfasst, sondern wirklich schon mittlere bis leicht schwere Delikte, die hier dann zum Tragen kommen werden. Das Zweite ist, dass wir eine Anpassung an das Zentrale Wählerregister des Bundes vorgenommen haben, und das Dritte - wir erinnern uns alle an die Bundespräsidentenwahl -: die Wahlkarte jetzt ohne Lasche, das ist sehr wichtig. Zu den Einwänden, die Kollege Pawkowicz gemacht hat: Beim ersten Punkt liegst du nicht ganz richtig. Diese Verordnungsermächtigung richtet sich nicht an den Stadtrat, sondern an die Landesregierung. Es sind nicht alle dabei, ihr seid da, wenn auch nicht mehrheitsmäßig, aber auch dabei. Das ist also einmal ein Unterschied. Und da geht es einfach darum, dass man, wenn Leute verstorben sind, die Liste berichtigt. Es ist zwar eine traurige Aufgabe, aber eine notwendige. Ich glaube nicht, dass man da zu weit geht. - Das ist das eine. Das Zweite ist das mit dem Zustellungsbevollmächtigten: Wir hatten also den Fall, dass ein Wähler sein Wahlrecht nicht nutzen konnte, weil seine bei der Post hinterlegte Wahlkarte fälschlicherweise an eine andere Person ausgehändigt worden war. Soweit ich mich erinnern kann, waren das die gleichen Familiennamen oder irgendetwas, und die haben dann nicht genau geschaut. Das konnte passieren. Es ist kein Vorsatz dabei gewesen, sondern in Wahrheit eine kleine Schlamperei mit relativ großen Folgen, denn wenn jemand quasi sein Wahlrecht verliert, ist das schon eine große Folge. Irrtümlich hat dann diese Person die Wahlkarte verwendet und unterschrieben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde zurückgeschickt. Der eigentliche Wahlberechtigte ist dann hingegangen und hat gesagt: Wo ist meine Wahlkarte? - Da hat man festgestellt: Na, die ist schon konsumiert. Das konnte man auch nicht mehr rückgängig machen, weil das eben nicht geht. Das saniert man jetzt mit dieser Duplikatslösung: Künftig kann einem Wähler oder einer Wählerin im Fall der Verwendung einer Wahlkarte durch eine dritte Person ein Duplikat ausgestellt werden, vorausgesetzt, diese Wahlkarte wurde von der Behörde sichergestellt, damit natürlich eine Doppelwahl ausgeschlossen ist. Das ist etwas, das man schon in den Griff bekommt. Das wird bei über den Daumen gepeilt eine Million oder sogar mehr Wahlberechtigten, die wir haben, nicht oft vorkommen, und da, finde ich, ist es eine angemessene Form. Das jetzt zu meiner Presseaussendung. Diese war nicht, weil wir angefressen waren, weil wir 40 Minuten länger sitzen mussten, das weise ich noch einmal zurück, sondern da haben wir uns auf den Vorschlag RSa-Brief bezogen. Jetzt muss man sich vorstellen, 266.000 Personen haben bei der letzten Nationalratswahl eine Wahlkarte beantragt, 266.000! Ist es jetzt sozusagen ein adäquates Mittel ... (Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) - Das ist eine Güterabwägung, wir können uns ja anders treffen, aber es ist eine Güterabwägung. Geht man wirklich auf Grund ganz, ganz weniger Fälle, die vielleicht hier betroffen sein könnten, so vor, dass man in 266.000 Fällen statt dem an sich schon bewährten RSb-Brief einen RSa-Brief vorschreibt, mit all den zusätzlichen Kosten, dem ganzen zusätzlichen Aufwand, den zusätzlichen Schwierigkeiten? - Da, glaube ich, hat sich der Bund bisher immer dafür entschieden, RSb-Briefe vorzuschreiben und wir in Wien haben auch RSb-Briefe. Das war der einzige Unterschied zwischen euch und uns, dass wir gesagt haben, wir halten das mit den RSa-Briefen für falsch, weil wir auch vermuten, dass durch den zusätzlichen Aufwand vielleicht auch weniger Leute die Wahlkarte dann in Anspruch nehmen. Auf jeden Fall aber wird es um vieles teurer. (Abg. Armin Blind: Demokratie hat ihren Preis!) - Demokratie hat ihren Preis, da haben Sie recht, aber man muss abwägen, wofür der Preis gezahlt wird und ob das Ganze sozusagen adäquat ist. Wir haben uns eben zur Meinung durchgerungen, es wäre nicht adäquat, wenn wir jetzt immer RSa-Briefe vorschreiben würden, und ich glaube, dass wir hier die richtige Entscheidung getroffen haben. - Das nur dazu. (Beifall bei der SPÖ.) Ich meine, dass man schon sagen muss, dass die Briefwahl insgesamt eine Verbesserung der Wahlbeteiligung gebracht hat, dass das ein Instrument ist, das mehr Demokratie gebracht hat. Das sage ich Ihnen als Angehöriger einer Fraktion, die lange Zeit ihrer Geschichte der Briefwahl skeptisch gegenübergestanden ist, weil wir gedacht haben, da könnten Manipulationen, und so weiter passieren und das geheime Wahlrecht könnte beeinträchtigt werden. Wir haben also von 1889 bis ungefähr in die 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts eine skeptische Einschätzung der Briefwahl gehabt. Wir haben sie dann aber stufenweise mit eingeführt und sind draufgekommen, es sind die Vorteile wesentlich größer als die Nachteile. Deshalb sind wir für die Briefwahl in dieser Form, wie wir sie jetzt durchführen, nämlich mit einem sehr, sehr hohen Sicherheitsgrad und einem ganz, ganz niedrigen Unsicherheitsgrad. Deshalb halten wir diese Briefwahl für richtig und für wesentlich demokratischer, als wenn man sie wieder abschaffen oder zurückdrängen würde. Das muss einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Was haben Sie noch gesagt? - Sie haben das mit dem Zustellungsbevollmächtigten gesagt. Ich danke, dass Sie uns auf diese Unschärfe hingewiesen haben, das ist durchaus ein positiver Beitrag der Opposition im Gesetzwerdungsverfahren. Es ist so, dass sie im Bund noch immer die andere Lösung haben und wahrscheinlich trotzdem damit leben werden, aber wir haben es besser, wir haben es also genauer definiert. (Ruf bei der FPÖ: Dank gebührt Kollegen Blind!) - Von mir aus danken wir dem Kollegen Blind tatsächlich. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Es ist so, dass wir natürlich auch den Beamten der Frau Dr. Bachofner und ihrem Team danken, dass sie auch in dem Abänderungsantrag, den Sie geschickt haben, noch zwei kleine Fehler entdeckt haben (Oh-Rufe bei der FPÖ.), die wiederum wir verbessert haben. Das muss man schon auch dazusagen. Danke, Frau Dr. Bachofner und ihrem Team (Beifall bei SPÖ und ÖVP.), dass sie auf das draufgekommen sind. Ich glaube zumindest, das war sie, oder nehmen wir es einmal an, es könnte auch jemand anderer gewesen sein, das habe ich jetzt nicht im Detail verfolgt. Faktum ist jedenfalls, dass wir die jetzige Reform der Wahlordnung beschließen werden. Ich bedaure, dass auf Grund dieser zwei wirklich eher geringeren Einwände der FPÖ die FPÖ nicht mitstimmt, bin aber trotzdem zuversichtlich, dass das eine gute neue Wahlordnung ist und danke auch dafür, wie sie zustande gekommen ist, weil das wirklich einer entwickelten Demokratie entsprochen hat. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf sein Schlusswort. Wir gelangen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es liegt ein Abänderungsantrag aller Parteien vor, der von den Debattenrednern hinreichend erklärt wurde. Er betrifft eben dieses Gesetz, mit dem die Gemeindewahlordnung geändert wird - Bezug nehmend auf die Ziffer 22. Ich bitte daher alle Mitglieder des Landtages, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Ich kann die Mehrstimmigkeit von SPÖ, GRÜNEN, ÖVP und NEOS feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Hier gibt es wieder die Mehrstimmigkeit aus SPÖ, GRÜNEN, ÖVP und NEOS. Damit ist das Gesetz beschlossen. Postnummer 10 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird. Es gibt dazu keine Debatte. Daher darf ich gleich jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen. - Danke. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann auch hier die Einstimmigkeit feststellen. Wir kommen nun zu dem Verlangen, das von den Abgeordneten Seidl, Dr. Koderhold, Schütz, Kops, Frühmesser und Mag. Hobek eingebracht wurde, nämlich dass der an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport gerichtete Dringliche Antrag betreffend "Umsetzung Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit 1. Jänner 2020" gemäß § 38 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlesen und hier auch mündlich begründet werde. Auf die Verlesung wurde verzichtet. Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs. 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn Abg. Seidl das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke. Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Landesregierung! Meine Damen und Herren! Die Frau Präsidentin hat das Thema, um das es heute geht, bereits verlesen, und wir haben heute in der Früh bei der Fragestunde dieses Thema bereits ganz kurz angerissen. Trotzdem möchte ich noch einmal auf die Fragestunde zurückkommen, denn mir liegt hier das unkorrigierte Exemplar der 4. Zusatzfrage vor. Worum ist es da gegangen? - Da wurde Herr LR Hacker gefragt, ob er denn das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz jetzt mit 1.1.2020, so wie von der ehemaligen türkis-blauen Regierung beschlossen, umsetzen wird. Er hat mir dann in der 1. Frage relativ wortreich erklärt, nein, er macht es nicht. - So können wir es zusammenfassen. Bei der Zusatzfrage allerdings, die ich ihm dann gestellt habe, ist es spannend geworden. Es war die dritte, ich werde sie ganz kurz vorlesen, keine Angst, es wird nicht allzu lange dauern. Meine Zusatzfrage hat wie folgt gelautet: "Aber Sie haben ja auch vorhin gesagt, dass Sie Juristen beraten haben, und ich hätte jetzt ganz gerne von Ihnen gewusst: Welcher Jurist hat Sie beraten, dass Sie das nicht umsetzen?" - Also ich denke einmal, eine an sich nicht allzu komplexe Frage. "Präsident Ernst Woller - Doppelpunkt -: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker:" - auch das werde ich kurz vorlesen, keine Angst, auch das ist nicht allzu lange - "Herr Abgeordneter, ich würde vorschlagen, wenn Sie mich zitieren, dann bitte korrekt. Ich habe nicht gesagt, der Bundesrat ist zum Verfassungsgerichtshof gegangen, sondern ich habe gesagt, eine relevante Anzahl von Mitgliedern des Bundesrates. Und nachdem es eine verfassungsmäßig festgelegte Menge von Mitgliedern des Bundesrates gibt, die das Recht haben, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, haben sie dieses Recht auch in Anspruch genommen. Und das habe ich zitiert, und da bitte ich Sie, mich auch richtig zu zitieren." Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wer jetzt von Ihnen weiß, welcher Jurist Sie da beraten hat, dass Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht umsetzen. Ich weiß es bis jetzt noch immer nicht. Und dann ist es spannend geworden. Denn ab dann waren Sie ruhig, und dann steht da weiter: "Präsident Ernst Woller - Doppelpunkt -: Damit ist die 4. Anfrage beantwortet." (Abg. Armin Blind: Verhöhnung!) Meine Damen und Herren, wenn sich diese Art der Beantwortung bei der Fragestunde hier im Haus verfestigt, dann würde ich wirklich vorschlagen, wir schaffen einfach die Fragestunde ab, denn das kann doch wohl nicht so sein! (Beifall bei der FPÖ.) Also wirklich, wenn man glaubt, von Rot-Grün alles bereits gesehen zu haben, kommt immer wieder eine neue Landtagssitzung, eine neue Gemeinderatssitzung, bei der Dinge daherkommen, die man sich wirklich nicht einmal im schlimmsten Albtraum vorstellt. (Amtsf. StR Peter Hacker: Nicht einmal in Ibiza!) Aber sei's drum. So schaut das bei Ihnen aus. Unter Rot-Grün ist das alles möglich. (Abg. Armin Blind: Zum Genieren!) Worum geht es jetzt? Ich werde den technischen Begriff jetzt nicht mehr verwenden, sondern werde den umgangssprachlichen Terminus der Mindestsicherung Neu verwenden. Warum waren diese Änderungen unserer Meinung nach notwendig? - Von 2012 bis 2017 ist die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher in ganz Österreich von 220.000 auf 307.000 gestiegen. Wir haben in Wien eine Steigerung gehabt, die sagenhaft war. Und wir haben im Jahr 2011 mit 129.000 Beziehern in Wien begonnen. Ich nenne deswegen die Zahl aus 2011, denn da begann Rot-Grün. Wir haben dann bis zu 190.000 im Jahr 2016/17 gehabt und stehen jetzt bei knapp 150.000. Das Ganze kostet uns um die 640 Millionen EUR Jahr für Jahr. Mittlerweile sind wir so weit in Wien, dass 55 Prozent des Auszahlungsbetrages an Personen ausbezahlt wird, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Meine Damen und Herren, das sind 350 Millionen EUR Jahr für Jahr, die Sie irgendwo ins Ausland exportieren. Das ist so! (Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ja ein Blödsinn! Das ist ja falsch!) Und warum hat die letzte Bundesregierung das dann erkannt und gesagt, da muss jetzt dringend eine Änderung her? - Aus dem Grund, weil wir selbstverständlich der Meinung sind, dass jemand, der wirklich Hilfe braucht, bei uns auch Hilfe bekommt. Einem Menschen, der jahrelang gearbeitet hat und plötzlich vor dem Aus steht, wird man selbstverständlich helfen, und selbstverständlich wird der auch Mindestsicherung bekommen. Menschen, denen eine Krankheit übel mitgespielt hat, die jetzt nicht arbeiten können, aber in Zukunft wahrscheinlich wieder arbeiten werden, auch diesen Fällen werden wir in Wien und in Österreich heute weiterhin die Mindestsicherung Neu geben, und natürlich auch Menschen, die wirtschaftlich hingefallen sind und jetzt wieder aufstehen möchten. Welche Schwerpunkte wurden nun mit dem Mindestsicherung-Neu-Gesetz gesetzt? - Das ganz Wichtige ist, der Zuzug aus dem Ausland in unser Sozialsystem, meine Damen und Herren - und ich bin mir sicher, meine Nachredner werden auch darauf noch zu sprechen kommen -, wird unattraktiver werden müssen. Die volle Mindestsicherung bei Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben und zugewandert sind, wird es erst bei Sprachkenntnissen auf dem Niveau Deutsch B1 oder Englisch C1 geben. Das fördert nicht nur die Integration, die Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt wird somit hergestellt. Die Sozialhilfe soll natürlich künftig den Lohnabstand zu einem durchschnittlichen Arbeitnehmer und einem Arbeitnehmerhaushalt viel, viel besser berücksichtigen, denn es kann doch wohl heute nicht sein, dass jemand, der heute in der Früh aufsteht und arbeiten geht, am Ende des Monats gleich viel oder vielleicht weniger bekommt als jemand, der das nicht macht. Das ist unfair. Das würde niemand verstehen, und das versteht auch niemand. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, weiters wird verstärkt auf Sachleistungen zurückgegriffen - Stichwort Wohnkostenpauschale. Statt Mindeststandards werden in der neuen Sozialhilfe Höchstsätze eingeführt. Und bei der Sozialhilfe Neu wird es in Zukunft so sein, dass das sogenannte Schonvermögen auf 5.300 EUR angehoben wird, und zwar nicht pro Bedarfsgemeinschaft, sondern pro Person. Weiters wird es bei dieser Schonfrist auch so sein, dass man auf Haus- und Wohnungseigentum eine Frist von drei Jahren hat, nicht so wie derzeit sechs Monate. Ein weiterer großer Punkt ist, dass Mindestsicherungsbezieher, die behindert sind, ab nun, ab 1.1.2020, einen Zuschlag von 160 EUR bekommen müssen. Und das, meine Damen und Herren, ist jetzt schon interessant, da der Herr Landesrat uns heute in der Früh erklärt hat, das Mindestsicherungsgesetz Neu wird das so nicht umsetzen. Also ich bin heute schon gespannt, wenn jemand - und ich kenne einige Mindestsicherungsbezieher, die behindert sind - ab 1.1.2020 selbstverständlich den Zuschlag von 160 EUR einfordern wird. Ich bin gespannt, was die Magistratsabteilung 40 denen sagen wird. Ich verspreche heute schon, hier von diesem Rednerpult aus, jeden, der Mindestsicherung bezieht und behindert ist, werden wir heute juristisch unterstützen, damit er diesen Zuschlag bekommt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Am Ende des Tages war es ja so, dass ich am 8. November in der Ausschusssitzung Gesundheit und Soziales nachgefragt habe, wie es da jetzt mit einem Ausführungsgesetz ausschaut, das ja unserer Meinung nach notwendig ist - auch alle Juristen, die ich gefragt habe, sagen mir, es ist notwendig. Ihr Jurist, den wir zwar heute noch nicht kennen, den Sie geheim halten, wird Ihnen gesagt haben: Nein, das ist nicht notwendig. (Abg. Kurt Wagner: Ihre kennen wir auch nicht!) - Die kann ich Ihnen alle nennen, Herr Kollege. (Abg. Kurt Wagner: Es interessiert mich gar nicht! Sie können sich beraten lassen, von wem Sie wollen!) Wenn Sie uns dann den Juristen nennen, der das gesagt hat, dann würde mich auch noch interessieren, wo dieser studiert hat - wahrscheinlich in Entenhausen oder wo auch immer. (Beifall bei der FPÖ.) Der Herr Stadtrat hat uns dann erklärt: Nein, das ist alles nicht notwendig, denn es gibt ja ein Wiener Mindestsicherungsgesetz. - Das ist schon richtig, nur, meine Damen und Herren, ich habe Ihnen jetzt einige Punkte, und wirklich nur einige Punkte, aufgezählt, die im neuen Gesetz diametral anders sind als jene, die heute drinstehen. Und Sie werden diese ändern müssen. Sie ändern sie deswegen nicht, haben Sie uns gesagt, weil es erstens einmal ein bestehendes Gesetz gibt - das stimmt -, und zweitens, weil der Verfassungsgerichtshof angerufen wurde - auch das stimmt. Aber, meine Damen und Herren, dieses Gesetz hat nicht der Seidl Wolfgang erfunden, sondern das ist ein beschlossenes gültiges Gesetz, das das Parlament mit Mehrheit beschlossen hat, das dann in den Bundesrat gegangen ist und dort wieder mit Mehrheit beschlossen worden ist. Und Sie stellen sich heute in Wien hin und sagen uns, das ist alles vollkommen egal, es interessiert uns nicht, was das Parlament beschließt, es interessiert uns nicht, was der Bundesrat beschließt, denn uns gefällt das Gesetz nicht. Meine Damen und Herren, das kann es nicht geben! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn wir so weitermachen, rütteln wir wirklich an der Demokratie! Das ist demokratiegefährdend, was Sie da machen! Das ist ja unglaublich, das würde man nicht glauben. Normalerweise würde man ja glauben, das passiert irgendwo in einer Bananenrepublik, aber nein, meine Damen und Herren, mitten in Europa, in Österreich, in der Bundeshauptstadt Wien führt ihr diesen Zirkus auf! Eines verspreche ich euch, am 1.1.2020 wird dieses neue Gesetz umgesetzt, auch in Wien, ob es euch passt oder nicht, und darauf freue ich mich schon. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren! Da wir insgesamt noch drei oder vier Nachredner haben, und auch da noch einiges gesagt wird, habe ich jetzt noch den wunderbaren Auftrag mitbekommen, einen Beschlussantrag einzubringen, was ich hiermit mache. Einen Beschlussantrag der Abgeordneten Wolfgang Seidl, Dr. Günter Koderhold, Angela Schütz, Dietrich Kops, Lisa Frühmesser und Mag. Martin Hobek betreffend die Umsetzung Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit 1. Jänner 2020. Der Antragstext lautet wie folgt: Der Wiener Landtag wolle beschließen, das Land Wien stellt sicher, dass mit 1. Jänner 2020 dem Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe uneingeschränkt entsprochen wird. - Ich erspare Ihnen die Klammerausdrücke. Sie haben diesen Antrag ja vor sich liegen. - Meine Damen und Herren! In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. Meine Damen und Herren, wie gesagt, vielleicht ganz kurz zum Abschluss: Das, was hier von Rot und Grün mehr oder weniger aufs Tapet kommt, gerade bei Gesetzen, die, wie gesagt, mit Mehrheit beschlossen wurden, sowohl im Parlament als auch im Bundesrat, das ist wirklich letztklassig. Ich hoffe, das ist nur ein Mal der Fall, bei diesem Gesetz. Trotzdem bin ich mir sicher, dass wir mit 1.1.2020 ein gescheites Mindestsicherung-Neu-Gesetz, so wie Türkis-Blau das beschlossen hat, umgesetzt wird. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke dem Herrn Abgeordneten für die Begründung. Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Besprechung des Dringlichen Antrages hat sich Herr StR Krauss zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich darauf aufmerksam mache, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. StR Maximilian Krauss: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht eines vorweg, weil Kollege Seidl damit begonnen hat, dass Herr StR Hacker heute Früh gesagt hat, er kennt Juristen, die sagen, man muss das in der Form nicht umsetzen. Ich würde sagen, man muss kein großer Jurist sein - ich bin es auch nicht -, aber man kann sich oberflächlich mit der Materie auseinandersetzen, um zu wissen, dass ein Bundesland, und so natürlich auch das Bundesland Wien, eine verfassungsrechtlich normierte Umsetzungspflicht hat und dass eine Nichtumsetzung in Folge vielleicht nicht nur ein Gesetzes-, sondern ein Verfassungsbruch wäre. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte ja der Ansicht sein, dass Sie einfach so weltfremd und ideologisch verblendet sind, dass Sie nicht in der Lage sind, Realitäten in Wien anzuerkennen. Man kann auch weiter gehen und sagen, Wien hat in den letzten neun Jahren dank Ihrer unkontrollierten Ausländer-rein-Politik einen sozialpolitischen Notstand erreicht und Wien hat diese Zuwanderung nie gebraucht und Wien wird sie auch in Zukunft nicht brauchen. (Beifall bei der FPÖ.) Ganz im Gegenteil, Ihre unkontrollierte Zuwanderungspolitik der letzten Jahre hat dazu geführt, dass Wien in einem unkontrollierten Ausmaß extrem schnell und nicht von Ihnen kontrolliert gewachsen ist. Und dieses Wachstum hat dazu geführt, dass wir im Sozialsystem vor einem Kollaps stehen, dass wir Rekordschulden bei einer gleichzeitigen Rekordausgabenpolitik haben. Die Politik des unkontrollierten Wachstums (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al- Rawi: Welche unkontrollierte? - Abg. Luise Däger-Gregori, MSc: Welche?), die Sie gemacht haben, und da nützt Reinschreien nichts, hat Wien an den Rand von extrem vielen, extrem großen Problemen gebracht. (Beifall bei der FPÖ.) Auch die Arbeitslosenstatistik beweist ganz klar, dass Wien die Zuwanderung der letzten Jahre (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Welche?) in der Form nicht gebraucht hat. Auch die Arbeitslosenstatistik beweist, dass auch die Wirtschaft diese Zuwanderung der letzten Jahre nicht vertragen hat. Denn mit einer jährlichen Neuverschuldung trotz Hochkonjunktur in den letzten Jahren haben Sie es zustande gebracht, trotzdem gleichzeitig eine Rekordverschuldung aufzustellen. Mit dem drohenden Verlust der Bonität und der Aussicht auf attraktive Zinsen haben Sie es geschafft, Wien auf internationalen Finanzmärkten zu isolieren. Kaum wo bildet sich das drastische Ausmaß der völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik so stark ab wie in den horrenden Aufwendungen für Mindestsicherungsbezieher mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vergangene Bundesregierung mit starker blauer Handschrift hat als eine der wichtigsten Maßnahmen die österreichweite Vereinheitlichung der Mindestsicherung unter Berücksichtigung der sozialen Treffsicherheit und der sozialen Gerechtigkeit eingeleitet. Doch wer gehofft hat, dass man auch im rot- grünen Wien die alarmierenden Zeichen der Zahlen und die alarmierenden Fakten und Zahlen ernst genommen hat und eine politische Mindestintelligenz an den Tag legen würde, der wurde eines Besseren belehrt und weiß, dass man trotz einer gültigen Gesetzeslage in Zukunft auch Wien zum Magneten für Zuwanderung machen will, und wir lehnen das ab. (Beifall bei der FPÖ.) Ja, man kann fast sagen, irgendwo zwischen Arroganz, Realitätsverweigerung und einer budgetären Todessehnsucht weigern Sie sich, dieses Bundesgesetz auch in Wien korrekt umzusetzen. Herr Hacker hat ja sogar den Zynismus, zu sagen, er will einen vorsätzlichen Gesetzesbruch begehen, indem er das Bundesgesetz nicht umsetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden an dieser Stelle nicht locker lassen, und wir werden dafür sorgen, wenn Sie dieses Gesetz jetzt nicht umsetzen, dass Sie spätestens nächsten Herbst vom Wähler dafür so abgestraft werden (Abg. Jörg Neumayer, MA: Noch ärger als Sie?), dass Sie es dann nicht mehr verhindern können. (Beifall bei der FPÖ.) Schauen wir uns die Zahlen an: Von den 280.000 Mindestsicherungsbeziehern in ganz Österreich leben über zwei Drittel in Wien. Und das, obwohl nur 29 Prozent der Österreicher in Wien leben. Das heißt, in Wien gibt es eine mehr als doppelt so große Schere wie in Restösterreich. Wenn man Wien exkludieren würde, wäre der Unterschied sogar noch größer. Kurzum, unter den Beziehern der Mindestsicherung in Wien befinden sich also mehr Nichtösterreicher als Österreicher. (Abg. Mag. Ursula Berner, MA: Woher haben Sie all diese Zahlen?) Und bei nicht wenigen von ihnen handelt sich auch um nicht integrationswillige oder sogar integrationsunfähige Zuwanderer. Im Falle fundamentalistischer Milieus schauen Sie auch oft weg, meine sehr geehrten Damen und Herren, und hier erhalten oft Leute Geld, die noch keinen einzigen Cent in unser System eingezahlt haben, während die Österreicher immer weniger Leistungen erhalten. (Beifall bei der FPÖ.) Schauen wir uns im Genauen an, was mit der neuen Sozialhilfe in Österreich und in Wien umgesetzt werden soll und was Sie offensichtlich nicht wollen: Wir hätten endlich ein wirksames Kontrollsystem implementieren wollen, eine Transparenzdatenbank, die ein Gesamtsystem österreichweit aufzeigt, wer wo welche Leistungen bekommt. Offensichtlich ist es Ihnen unangenehm, wenn österreichweit ganz genau aufgelistet werden soll, an wen Wien warum welche Leistungen auszahlt. Sie werden schon wissen, wovor Sie sich verstecken. (Beifall bei der FPÖ.) Wir wollten, dass verpflichtend Daten, die vermögensrechtlich wichtig sind, abgegeben werden müssen, damit es zu keinen Ungerechtigkeiten kommen kann und diejenigen, die aus Fairness alles abgeben und offen sind, weniger bekommen als vielleicht manche, die sich Leistungen erschleichen. Das heißt, auch hier lehnen Sie offensichtlich Fairness und Gerechtigkeit ab. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Jörg Neumayer, MA: Fairness lehnen offensichtlich Sie ab!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege hat es vorhin schon gesagt, 150 EUR zusätzlich monatlich für Menschen mit Behinderung und gestaffelte Zuschläge für AlleinerzieherInnen. Sie stellen sich immer her und tun so, als würden Sie die Schwächsten der Schwachen unterstützen wollen, wenn es echte Leistungen gibt, die sozial treffsicher wären, dann verstecken Sie sich. Thema Kinderarmut, über das wir heute auch schon gesprochen haben: Leistungen werden der Familienbeihilfe zusätzlich angerechnet, das heißt, das, was Sie immer behaupten, dass Kinder darunter leiden würden, ist genau nicht der Fall, auch hier Fake News von der linken Seite. (Beifall bei der FPÖ.) Kommen wir abschließend noch zu den Punkten, die Sie natürlich auch nicht wollen und was Ihnen grundsätzlich widerstrebt, nämlich dass es keine Leistungen für ausreisepflichtige Fremde mehr geben darf. Sie wollen offensichtlich, dass Leute, die sich illegal in Österreich aufhalten, die schon längst ausreisen hätten müssen, es aber nicht tun, trotzdem weiter Sozialleistungen bekommen. Und Sie wollen offensichtlich auch nicht, dass andere strenge Sanktionen bei Verstößen gegen die Integrationsvereinbarungen zu Leistungskürzungen und Leistungsstreichungen führen, weil Sie eben keine soziale Fairness wollen, weil Sie keine soziale Gerechtigkeit wollen, sondern weil Sie lieber Ihre Leute fernab von jeder Transparenz bedienen wollen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Al-Rawi gemeldet. - Drei Minuten, Herr Abgeordneter. Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ): Danke. Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abg. Krauss hat wiederholt und immer wieder von der unkontrollierten Zuwanderung in die Stadt Wien gesprochen. Ich korrigiere und halte fest (Abg. Armin Blind: Das wollt ihr sogar, oder was?), dass die Zuwanderung keine Kompetenz der Stadt Wien ist, sondern Zuwanderungspolitik eine Bundessache ist. (Beifall bei der SPÖ.) Also die Stadt Wien macht keine Zuwanderungspolitik. (Zwischenrufe bei der FPÖ. - Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Das ist doch Augenauswischerei!) Weiters möchte ich auch noch festhalten - und ich bitte Sie, endlich zwischen Flüchtlingswellen und Zuwanderung zu unterscheiden -: Wenn Menschen auf Grund einer Flucht massenweise an der Grenze zu Österreich stehen, dann hat das nichts mit Zuwanderung zu tun und es hat schon gar nichts mit Zuwanderungspolitik zu tun. (Beifall von Abg. Jörg Neumayer, MA.) Ich möchte noch einmal Weiteres erklären - und ich weiß nicht, ob Sie geographischen Unterricht brauchen -: Die Stadt Wien unterhält keine Grenzen zu außenstehenden Nationen und Staaten. Also uns von der Stadt Wien vorzuwerfen, dass da irgendwelche Menschen unkontrolliert nach Österreich einmarschiert sind, hat weder mit uns noch mit der Stadt Wien zu tun. Wir haben alles unternommen, um dieses menschliche Leid zu mindern und mit dieser großen Situation fertig zu werden. Dieses wiederholte Wiederholen von falschen Tatsachen, dass wir eine unkontrollierte Zuwanderung zulassen und wollen, ist einfach falsch und nicht richtig. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abg. Emmerling. - Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr StR Hacker ist jetzt leider nicht da, weil ich hätte ihm schon auch gerne noch ein paar Fragen gestellt, die er mir da sicher auch nicht beantwortet hätte, aber er hat es in der Fragestunde leider auch nicht getan. Das Sozialhilfe- Grundgesetz ist seit 1. Juli 2019 in Kraft, und die Länder haben prinzipiell sieben Monate Zeit, um das entsprechende Ausführungsgesetz zu erlassen. Genau diese Formulierung steht auch im Grundgesetz, das ich mir vorhin noch einmal angeschaut habe. Ausführungsgesetze sind innerhalb von sieben Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu erlassen und in Kraft zu setzen. Ich meine, das wäre relativ eindeutig gewesen, und ich habe ihn heute in der Fragestunde gefragt, weil er auch davor immer wieder gesagt hat, nein, er muss es eben nicht und das wäre kein Ausführungsgesetz. Da ich keine Juristin bin, wollte ich da ein bisschen Aufklärung in der Sache haben, weil ich mich einfach zu wenig auskenne. Ich habe es als juristische Spitzfinderei bezeichnet, wie man damit juristisch umgeht, ich wollte das inhaltlich nicht bewerten, und er hat dann gemeint, das ist sicher keine juristische Spitzfindigkeit, wenn es darum geht, Armut von 35.000 Kindern abzuwehren. Ja, es sei jetzt einmal dahingestellt, was ich von dieser Aussage halte. Ich war dementsprechend enttäuscht, keine Antwort darauf zu bekommen, wie er seine Aussage begründet, es nicht machen zu müssen. Ich habe auch gefragt, welche Konsequenzen es denn hätte, wenn er es nicht machen würde, und er hat auch das nicht beantwortet. Ich finde, und das ist schon richtig, dass der Umgang mit diesem demokratischen Recht und mit dem Interpellationsrecht, das wir hier haben, nicht gut ist. (Beifall bei NEOS und ÖVP.) Ich glaube, es ist, was das Sozialhilfegesetz - oder nennen wir es jetzt auch die Mindestsicherung - betrifft, inhaltlich klar, was wir davon halten: Wir haben sehr, sehr oft in diesem Haus darüber gesprochen, wir haben natürlich auch im Parlament, im Bund das neue Sozialhilfegesetz abgelehnt. Das hat viele verschiedene Gründe, sie liegen, glaube ich, auf der Hand, da gibt es nicht sehr viel, was wir da noch diskutieren müssen. Man merkt es auch jetzt an den Parolen, die hier in den Raum geworfen werden. Aus meiner Sicht kann ich zumindest davon sprechen, dass man sich davon ganz gut distanzieren kann und auch muss. Uns war immer wichtig, das Thema Kinder hervorzuheben. Das haben wir auch beim letzten Mal gesagt, und das ist ja eigentlich die Frage, die ich StR Hacker heute stellen wollte, weil wenn er das Ausführungsgesetz umsetzen müsste, hätte ich ihn gerne gefragt, wie er denn damit umgeht, dass wir diese Deckelung der Kinderbeiträge haben, wie Wien darauf reagieren wird, um diese Deckelung wieder auszugleichen. Und ich wollte ihm dahin gehend natürlich auch unsere Unterstützung anbieten, weil wir nicht wollen, dass durch dieses Gesetz Menschen in Armut getrieben werden, aber vor allem auch nicht, dass Kinder unterschiedlich bewertet werden, und wir werden Mittel und Wege finden, das abzuwenden. Wir wollen, dass sie, egal, welchen Hintergrund sie haben oder wie vielte sie in einer Reihe sind, trotzdem die gleichen Chancen haben. Es sind ja relativ viele Kinder in der Mindestsicherungsbeziehung, ein Drittel der Wiener MindestsicherungsbezieherInnen. Die Mehrkindfamilien sollen bestraft werden, und ich finde, die Kinder sind es, die unseren Fokus brauchen. Es ist heute auch der Tag der Kinderrechte, ich weiß ich nicht, ob der Zeitpunkt gut gewählt ist, am Tag der Kinderrechte diese Debatte vom Zaun zu brechen, aber Kinder sind Zukunftsgestalter und brauchen eben genau jetzt die Werkzeuge, die sie für ihr Leben brauchen, um es eigenständig und selbstsicher und unabhängig meistern zu können. Deswegen müssen wir auch sicherstellen, dass Kinder hier nicht zu den Verlierern werden. Und am besten wäre, dass sie zu direkten LeistungsbezieherInnen werden. Das könnte man auch zum Beispiel durch Sachleistungen garantieren. Das ist das, was ich heute eigentlich anmerken wollte. Wir haben jetzt diese absurde Situation mit der Frage: Muss das Gesetz jetzt umgesetzt werden oder nicht? - StR Hacker beziehungsweise auch andere Länder in Österreich haben sich für den Weg entschieden, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Es verstoße gegen den Gleichheitssatz, das Legalitätsprinzip sowie auch gegen das Wesen eines Grundsatzgesetzes. Das sind durchaus Punkte, die wir vollkommen teilen und auch so sehen. Dementsprechend müssen wir anscheinend warten, bis der Verfassungsgerichtshof sein Urteil verkündet. Es haben mehrere Bundesländer, wie gesagt, ihre Ausführungsgesetze diesbezüglich nicht vorgebracht, ich kann Ihnen heute nicht sagen, wer hier, rein juristisch gesehen - vom Inhaltlichen sprechen wir nicht - auf der sicheren Seite ist. Meines Erachtens ist der Bundesgesetzestext relativ explizit, aber Gesetze sind auch erst dann wirksam oder gültig ... Gültig sind sie vorher, aber in dem Fall werden sie wohl juristisch ausjudiziert werden müssen, um hier eine klare Aussage treffen zu können. Dementsprechend werden wir auch dem Antrag der FPÖ heute nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Mag. Hungerländer zu Wort gemeldet. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, die noch im Raum geblieben sind! Danke für den Respekt, dass Sie uns auch zuhören und dass der Parlamentarismus zumindest in Ansätzen in diesem Haus noch hochgehalten wird. Wir haben über das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bereits ein wenig heute während des Tages gehört, und es begleitet uns die Diskussion eigentlich schon seit Sommer 2019, jetzt also wieder. Ich möchte ein wenig inhaltlich auf das Gesetz eingehen, um diesen vielen Schlagwörtern, die heute durch den Raum gegeistert sind, ein bisschen mit Zahlen entgegenzuwirken, und in einem zweiten Teil dann sagen, warum das Land Wien tatsächlich das Gesetz endlich umsetzen sollte. Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz folgt den Grundsätzen der Sozialhilfelogik. Das ist einerseits Hilfe für Menschen, die sich selber nicht helfen können, außerdem eine Überbrückung und Starthilfe für die Wiedereingliederung oder Eingliederung in den Arbeitsmarkt, und drittens, um den Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Einkommen eben aus einer Sozialleistung hochzuhalten. Ich werde jetzt auf die unterschiedlichen Bezugsgruppen eingehen und diese einzeln durchgehen. Da sind erstens Einzelpersonen, der klassische Fall, AlleinerzieherInnen als eigene Gruppe, Menschen mit Behinderung, Familien und Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Ich beginne mit den Einzelpersonen: Was wird sich bei Einzelpersonen ändern? - Dort ändert sich nichts, es richtet sich nach wie vor die Höhe nach dem Nettoausgleichszulagenrichtsatz, das liegt bei 885 EUR pro Monat. Das wird beibehalten, keine Änderung. Zweitens, AlleinerzieherInnen: Was passiert bei AlleinerzieherInnen? - Da bekommt das Land die Möglichkeit, zusätzliche Mittel auszuschütten, also zusätzlich zu der normalen Sozialhilfe plus Familienbeihilfe kann das Land prozentuell mehr dazuzahlen, soll heißen, AlleinerzieherInnen können bessergestellt werden, sofern das Land das so umsetzt. Ähnlich verhält es sich mit Menschen mit Behinderung. Auch hier kann das Land einen Bonus ausschütten, das sind dann 18 Prozent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes, 155 EUR werden das sein. Das heißt, auch hier eine Besserstellung für Menschen mit Behinderung, sofern das Land das so umsetzt. Kommen wir zum kontroversesten Punkt, nämlich die Familien: Hier sieht das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz die Familie als Verband, einen Familienverband und nicht die Einzelnen, dementsprechend auch die Berechnung. Wenn wir uns anschauen, eine Familie mit 3 Kindern - das ist das, was immer durch die Medien geistert -, bekommt insgesamt für alle 3 Kinder über 1.000 EUR, inklusive Familienbeihilfe bereits gerechnet, das sind in etwa 350 EUR pro Kind. 350 EUR pro Kind, über 1.000 EUR für eine 5-köpfige Familie, das heißt, 2 Eltern, 3 Kinder. Das ist die Wahrheit, und alle anderen Zahlen sind populistisch, wenn Sie damit hantieren. (Beifall bei der ÖVP.) Mein nächster Punkt, die Deutschkenntnisse: Wir sind uns sicherlich einig, dass Deutsch die Grundvoraussetzung ist, um überhaupt in den Arbeitsmarkt zu kommen, um an einem Gesellschaftsleben in Österreich teilzunehmen. Deswegen war es auch notwendig, seitens des Gesetzgebers einen Hebel zu finden, wie diese Deutschkenntnisse sichergestellt werden können. Das wurde in Form dieses Arbeitsqualifizierungsbonus gemacht. Das sind diese etwas über 300 EUR, die dann in Form von Sachleistungen seitens der Länder zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel für Deutschkurse bis Niveau B1, sofern kein Pflichtschulabschluss in der deutschen Sprache nachgewiesen werden kann. Was wird dadurch erreicht? - Dadurch wird erreicht, dass alle Personen, die Sozialhilfe beziehen, einen einheitlichen Sprachstand haben. Das ist eine extrem wichtige Angelegenheit, nicht nur, weil es für uns als Stadt wichtig ist, dass ein einheitlicher Sprachstand da ist - zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache, B1 bedeutet höhere Grundkenntnisse -, sondern weil es auch für die Betroffenen selber wichtig ist, die vielleicht noch nicht so die Möglichkeit hatten, Deutsch zu lernen. Es betrifft eben nicht nur die Leute, die unter das Integrationsgesetz 2017 fallen, sondern eben auch diejenigen, die vorher, also vor 2015, nach Österreich gekommen sind, die bisher überhaupt keine Deutschkurse absolvieren mussten und vielleicht noch nicht so die Möglichkeit hatten oder sich der Problematik nicht so bewusst sind. Diese bekommen jetzt die Chance, darauf hingewiesen zu werden: Lerne Deutsch und dann kannst du ganz, ganz anders und viel besser in der österreichischen Gesellschaft partizipieren! Thema Eintritt in den Arbeitsmarkt: Da ist der Grundsatz des Gesetzes, dass wir von jenen Personen, die arbeiten können, auch verlangen können, dass sie tatsächlich arbeiten gehen. Deswegen wurden Arbeitsanreize geschaffen. Der maßgeblichste ist, dass jemand, der, während er Mindestsicherung bezieht, Arbeit findet, einen Freibetrag von 35 Prozent des Nettoeinkommens über ein Jahr lang hat, also 12 Monate lang zu seiner Arbeit auch noch Teile der Mindestsicherung dazubekommt. Das ist insofern sinnvoll, als wir wissen, dass Leute, die neben der Mindestsicherung arbeiten gehen, leichter aus der Mindestsicherung überhaupt herauskommen. Dementsprechend schaffen wir eine Übergangsphase zwischen Job, der vielleicht noch nicht so gut bezahlt ist, aber trotzdem ein Job ist, und der Mindestsicherung in der Hoffnung, dass die Leute den Sprung in den Arbeitsmarkt vollständig schaffen. Ein weiterer Vorteil des Sozialhilfe-Grundgesetzes ist, dass auf Vermögen nicht mehr in der Art und Weise zugegriffen werden muss, wie es momentan der Fall ist. Tatsächlich haben die Länder die Möglichkeit, weniger rasch auf das Vermögen der Personen zuzugreifen. Das ist unserer Ansicht nach deswegen sinnvoll, weil die Sozialhilfe für uns eine Überbrückung ist, also keine dauerhafte Hängematte, sondern wirklich nur kurzfristig. Zweitens bestand am Land natürlich die Eigenheimproblematik. Personen wohnen in ihrem Eigenheim, das eigentlich als Eigentum anerkannt werden müsste, es wäre aber völlig kontrovers, wenn diese Person dann ausziehen müsste, damit sie die Sozialhilfe bekommt. Also auch hier ein Vorteil dieses Sozialhilfe-Grundgesetzes. Ich habe Ihnen jetzt die Vorteile aufgezählt - ich merke, dass ich viel Aufmerksamkeit dafür erhalten habe -, und ich habe auch ein bisschen für dieses neue Gesetz geworben, aber de facto muss ich eigentlich nicht werben, denn de facto ist es gültiges Recht. Es ist gültiges Recht, das das Land Wien umzusetzen hat, und dass wir diese Diskussion hier führen, ist eigentlich eines Rechtsstaates nicht würdig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir haben heute in der Anfragebeantwortung gehört, und so ist auch mein Eindruck, dass Sie nicht die Absicht haben, dieses Gesetz umzusetzen. Sie schieben vielleicht ein bisschen die rechtliche Perspektive vor, haben aber sehr wohl auch aus inhaltlichen Gründen nicht die Absicht, das Gesetz umzusetzen. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang vielleicht ein bisschen daran erinnern, dass in Wien ein Chaos im Bereich der Wiener Mindestsicherung herrscht. Wir haben in Wien 167.300 Mindestsicherungsbezieher, wir haben 1,8 Millionen Einwohner, das heißt, zirka ein Zehntel der Wiener Bevölkerung bezieht Mindestsicherung. Wir haben ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher, die das Geld bereits seit zwei Jahren erhalten - so viel also zu Anreiz, zurück in den Arbeitsmarkt bekommen, zwei Jahre, ein Drittel der Wiener Mindestsicherungsbezieher. Wir haben, seitdem Rot-Grün im Amt ist, 70 Prozent plus bei der Zahl der Mindestsicherungsbezieher, wir haben 130 Prozent plus bei den Ausgaben für die Mindestsicherung, mehr als die Hälfte der Bezieher sind Nichtösterreicher und ein Drittel sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, und während Wien österreichweit nur 20 Prozent der gesamten Einwohner stellt, stellt es 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher und 66 Prozent der bundesweiten Ausgaben. Das ist die Realität bezüglich Mindestsicherung in unserer Stadt! (Beifall bei der ÖVP.) Ich darf Sie vielleicht auch an die Kritik von niemand Geringerem als dem Rechnungshof im Jahr 2017 erinnern, der einige Kritikpunkte angemerkt hat, unter anderem die unterlassene, unvollständige oder verspätete Durchführung von wiederkehrenden Überprüfungen. In über 3.000 Akten fehlten Angaben über die Staatszugehörigkeit, Nichtösterreicher ohne gültige Ausweise bekamen Mindestsicherung, 27 Kinder, die in Wien schlichtweg nicht existent waren, bekamen Mindestsicherung, und bezüglich der Kosten hat der Rechnungshof empfohlen, Reform- und Einsparungsmaßnahmen zu treffen. Meine Damen und Herren, wenn wir diese Missstände der Wiener Mindestsicherung mit dem vergleichen, was der Bund an Lösungen anbietet, kann ich nur sagen, bedanken Sie sich bei der Lösung des Bundes. (Beifall bei der ÖVP.) Einen Punkt möchte ich noch einfügen bezüglich Pull-Faktoren: Da gab es gestern einen sehr interessanten Artikel in der "FAZ", und zwar wurde eine Princeton-Studie zitiert, die mit Zahlen aus Dänemark operierte. Forscher von Princeton haben herausgefunden, dass, nachdem die dänische Regierung die Sozialleistungen für Migranten aus Drittstaaten gekürzt hat, auf einmal schlagartig der Zuzug aus Drittstaaten eklatant zurückgegangen ist. Jetzt können Sie sagen: Na gut, die Asylwelle ist generell weniger geworden! Aber dann muss ich sagen, das ist leider da nicht zutreffend, weil das erste Mal die dänische Regierung im Jahr 2002 die Sozialleistungen für Leute aus Drittstaaten gekürzt hat. Was ist passiert? - Der Zuzug aus Drittstaaten ist eklatant gesunken. Dann kam eine linksliberale Regierung, die dieses Gesetz zurückgenommen hat. Was ist passiert? - Oh Wunder, der Zuzug aus Drittstaaten ist wieder angestiegen, und zwar im selben Ausmaß. Und dann ist das Gesetz wieder eingeführt worden, und was ist passiert? - Der Zuzug aus Drittstaaten ist wieder gesunken. Man kann also ganz deutlich sehen, dass es sehr wohl einen Pull-Faktor Sozialhilfe gibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Was ist also zu tun? - Das Land müsste eine Clearing-Stelle einführen. Das bedeutet, einen Ort, wo das Land feststellt, welcher Sozialhilfebezieher welchen Sprachstand hat, welche Kurse er machen muss, die Leute dementsprechend einteilt. Ich weiß, da gibt es eine längere Übergangsfrist, die bis Mitte 2021 dauert, aber bis dahin muss das erledigt sein. Da sind Vorbereitungen zu treffen und es ist geltendes Recht, damit müssten Sie jetzt schon beginnen. Ich habe heute den Herrn Stadtrat, der leider nicht da ist, in der Fragestunde gefragt, was er denn tun würde, wenn er schon die Bundeslösung nicht umsetzen möchte, um die Missstände in der Wiener Mindestsicherung zu beheben. Er hat mir keine Antwort gegeben. Das wurde offensichtlich auch so hingenommen, und deswegen erlaube ich mir, jetzt einen Rat zu geben: Wenn Sie die Missstände in der Wiener Mindestsicherung beheben wollen, dann setzen Sie schlicht und ergreifend das Sozialhilfe-Grundgesetz um! - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Mag. Berner zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Es bleibt einem ja nur, auszuatmen und trotzdem innere Ruhe zu bewahren. (Abg. Armin Blind: Nur die Ruhe bewahren!) - Ja, ja. Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen schon, was kommt. Das Erste, ich muss das jetzt zu Ihnen sagen, Frau Hungerländer, es gibt keine dauerhafte Hängematte bei der Mindestsicherung. Ein Drittel der Beziehenden sind Kinder, die sind nicht in der Hängematte, und dann gibt es ein weiteres Drittel, das sind Alte, Pensionierte, langfristig Kranke und Behinderte. (Abg. Georg Schuster: Den Behinderten nehmt ihr jetzt etwas weg!) Wo wollen Sie die im Arbeitsmarkt integrieren? Da muss man sich etwas überlegen. Jetzt komme ich zur eigentlichen Rede, das war nur eine kurze Antwort. Meine lieben Herren, ich bin ehrlich erstaunt, liebe Kollegen von der FPÖ, welche Chuzpe Sie haben. Am Tag der Kinderrechte, zum 30-jährigen Jubiläum der Kinderrechtskonvention, die auch in Österreich ratifiziert ist, also hier umgesetzt werden muss, an diesem Tag bringen Sie einen Dringlichen Antrag zur Umsetzung des Sozialhilfe-Grundgesetzes ein? (Abg. Georg Schuster: Schrecklich!) Sie müssen doch selbst wissen, spätestens seit der Diskussion heute am Vormittag, dass dieses Gesetz aus der türkis-blauen Regierung allem widerspricht, in allen Fällen allen Grundzügen der UN- Kinderrechtskonvention widerspricht. Und warum? - Das werde ich Ihnen jetzt gleich ausführen. (VBgm Dominik Nepp, MA: Hat aber der Bundespräsident unterschrieben!) Das kann schon sein, trotzdem widerspricht es. (VBgm Dominik Nepp, MA: Unterschreibt er Gesetze gegen Kinderrechte? Kann ich mir nicht vorstellen!) Die UN-Kinderrechtskonvention beruht in ihren Grundprinzipien darauf, dass alle Kinder gleiche Rechte haben - alle Kinder gleiche Rechte! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Um es deutlicher zu sagen: Es gibt keinen Unterschied in der Herkunft, es gibt keinen Unterschied in der Staatsbürgerschaft bei Menschenrechten für Kinder. (Abg. Armin Blind: Permanenten Verfassungsbruch begehen Sie!) - Die Prinzipien der Kinderrechtskonvention sind folgendermaßen, ich zitiere: Das Recht auf Gleichbehandlung, kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, seiner Religion oder Hautfarbe, seiner Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten. Das hat Österreich mit der Kinderrechtskonvention ratifiziert. (StR Maximilian Krauss: Wir unterstützen Kinderrechte!) Auch das wurde vom damaligen Bundespräsidenten unterschrieben. (Ruf bei der FPÖ: Van der Bellen hat das Gesetz unterschrieben! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Mit ihrer Dringlichen Anfrage versuchen Sie, wieder einmal einen Keil in die Wiener Bevölkerung zu treiben. Mutwillig wird hier plötzlich von Fremden gesprochen. Mutmaßlich meinen sie Menschen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass diese Menschen nicht hier in Wien geboren wären oder hier aufgewachsen sind und damit Wien auch als ihre Heimat wahrnehmen und sehen. Genau genommen ist es in Wahrheit so, und das wissen Sie, Kollegen von der FPÖ, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz sehr wohl klare Voraussetzungen kennt, wer bezugsberechtigt ist und wer nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie das wissen. Es sind österreichische StaatsbürgerInnen und Menschen, die Ihnen rechtlich gleichgestellt sind, die Mindestsicherung beziehen und niemand anderer hier in Österreich und auch in Wien. Grundvoraussetzung der Unterstützung ist, dass sie den Lebensmittelpunkt in Wien haben, dass also nicht das Geld irgendwo ins Ausland fließt, wie Sie vorher behauptet haben, und natürlich, dass es einen Bedarf an Unterstützung gibt und dass es keine Unterstützung aus anderen gesetzlichen Ansprüchen oder Leistungen durch Dritte gibt. Das wissen Sie auch, und warum Sie das hier ständig falsch behaupten, ist mir ein Rätsel. Kehren wir zu den Grundlagen der Kinderrechtskonvention zurück, die wir seit drei Jahrzehnten festgehalten haben. Das Recht auf Leben und Entwicklung ist ein weiteres Grundgesetz der Kinderrechtskonvention, und in diesem steht - ich zitiere: Jedes Land verpflichtet sich, im größtmöglichen Umfang die Entwicklung aller Kinder zu sichern. Da sind wir wieder bei der ureigensten Aufgabe einer Gesellschaft, eines Staates, auch des Staates Österreich angelangt. Allen Kindern soll eine gute Entwicklung gewährt werden, das sind nämlich alles unsere Kinder und unsere Zukunft, die hier leben, wie eine NMS-Direktorin kürzlich sagte. Für eine gute Entwicklung braucht es zweifelsohne eine grundlegende materielle Absicherung für jedes Kind. Sollten Mütter, Väter und Erziehungsberechtigte, aus welchen Gründen auch immer, nicht dazu in der Lage sein, so ist das Land Wien dazu verpflichtet, laut Kinderrechtskonvention und auch darüber hinaus, für diese Grundlagen zu sorgen. Im derzeit gültigen Wiener Mindestsicherungsgesetz findet sich deshalb gleich zu Beginn die Zielsetzung ganz klar und deutlich wieder. Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen zu sichern, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung, insbesondere volljähriger Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in das Erwerbsleben sowie die soziale Inklusion weitmöglich zu fördern. Und die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Sehen wir uns im Gegensatz dazu die sogenannte Sozialhilfe Neu und deren Zielsetzungen an, so ist von Armutsbekämpfung und sozialer Inklusion in diesem Gesetz nichts zu finden. Zitat: Leistungen der Sozialhilfe Neu aus öffentlichen Mitteln sollen erstens zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen, zweitens integrationspolitische und fremdenpolitische Ziele berücksichtigen und drittens insbesondere die Wiedereingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitmöglich fördern. Hier steht keine Armutsvermeidung und auch keine andere Form der Absicherung. Warum ist das so relevant in dem Zusammenhang? - Weil Kinder und Jugendliche in Wien vielfach leider in armutsgefährdeten Haushalten leben. Ganz konkret liegen die genauen Daten zur Mindestsicherung in umfassender Form öffentlich für alle Interessierten einsehbar vor, und zwar immer aktuell. Ende Oktober 2019 - so aktuell sind die vorliegenden Zahlen, die könnten Sie auch auf der "wien.gv.at"-Seite finden, es sind die vorliegenden Zahlen der Magistratsabteilung 40 -, waren 34 Prozent, das ist ein Drittel aller BezieherInnen von Mindestsicherung, Kinder und Jugendliche. Das heißt, diese können Sie nicht sofort in den Arbeitsmarkt integrieren, auch wenn Sie gerne wollen. 42.589 Kleinkinder, Kinder mit Schulpflichten sowie SchülerInnen bis 21 Jahren erhielten Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung. Jugendliche ohne Schulbesuch zwischen 15 und 25 stellten rund 9 Prozent, also 10.932 Personen dar. - Das war ein Zitat aus einem Leistungsüberblick der Wiener Mindestsicherung Oktober 2019. Diese 9 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 25. Geburtstag sind uns hier im Land Wien ein ganz besonderes Anliegen. Zusätzlich zu den speziellen Maßnahmen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes erfolgt im Frühjahr 2020 die Eröffnung eines gemeinsamen One Stop Shops von der MA 40 und dem AMS in Wien Meidling - auch davon haben Sie schon gehört - das U25 - Wiener Jugendunterstützung. Dabei geht es um gezielte Betreuung und Förderung dieser Zielgruppen, um diese mit Angeboten langfristig im Arbeitsmarkt zu integrieren und dorthin muss es gehen, wenn wir Leute aus der Armut holen wollen. Diese jungen Wiener und Wienerinnen verdienen einfach eine Chance, auch wenn sie in Armut geboren sind, um ihre Talente und ihre Fähigkeiten in der Gesellschaft einbringen zu können und damit letztlich langfristig für sich selbst sorgen zu können. Das stellt einen unschätzbaren wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar. Das ist nachhaltige Armutsvermeidung und Hilfe, die Armutsspirale zu verlassen, und dorthin soll es gehen. Das wird die Sozialhilfe Neu in ihrer Gesetzesvorlage nicht erreichen. Ein weiteres Prinzip der Kinderkonvention ist, ich habe noch eines, Sie müssen sich keine Sorgen machen: 3. Das Wohl des Kindes hat Vorrang. Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. Unvergessen im schlechtesten Wortsinn in diesem Zusammenhang ist der Moment, als die ehemalige Bundesregierung den Entwurf zum Sozialhilfe-Neu-Gesetz präsentierte und die Sozialministerin - die Sozialministerin der Freiheitlichen! - doch glatt die extrem niedrigen Kinderrechtssätze schönredete. Plötzlich wurden den unfassbar geringen 43 EUR im Monat für das 3. Kind einer Alleinerzieherin oder eines Ehepaares dubiose Durchschnittswerte gegenübergestellt. Dabei kann wohl kein Kind verpflichtet sein, die eigenen geringen Geldmittel für Essen, Kleidung und Medikamente mit dem noch schlechter versorgten Geschwisterkind zu teilen. Das ist weder politisch sinnvoll noch praktisch in irgendeiner Form durchführbar. Moralisch ist es einfach nur zynisch und widerspricht in jeder Hinsicht den Kinderrechten und ganz besonders dem Prinzip, das Wohl des Kindes vorrangig zu beurteilen. An dieser Stelle möchte ich gerne ein Zitat unserer Vizebürgermeisterin, meiner Vorgängerin als Sozialsprecherin der Wiener GRÜNEN, Birgit Hebein anbringen: "Der neue Gesetzesentwurf verletzt viele demokratische Grundsätze", sagt sie. "Die angeblichen Familienparteien kürzen Geld für Familien und strafen damit Kinder und Ehepaare. Mit diesem absurden Vorschlag ist es möglich, dass Menschen gerade einmal ein Viertel dessen erhalten, was die absolute Untergrenze zum Führen eines menschenwürdigen Lebens ist." Damit meint sie die Obergrenzen, die im Gesetz festgehalten sind. Die Kürzungen werden alle betreffen. Besonders hart aber werden Familien, Kinder und Jugendliche davon betroffen sein. Diese schlimmen Befürchtungen wurden neben vielen Organisationen auch vom Netzwerk Kinderrechte geteilt. Im Schadensbericht dieser NGO zur Umsetzung der Kinderkonvention in Österreich wird eindringlich auf die Gefahr der Kürzungen hingewiesen. Für das 1. Kind ergibt sich damit eine Leistungshöhe von rund 215 EUR pro Monat, für das 2. Kind noch 130 EUR pro Monat, ab dem 3. Kind wären nur noch 43 EUR pro Monat vorgesehen. Zwar schlägt der Gesetzesentwurf eine gleichmäßige Verteilung auf alle Kinder vor, die Gesamthöhe der kindesbezogenen Leistungen wird dadurch allerdings nicht erhöht. Insbesondere für Mehrkindfamilien, welche bereits jetzt von einer erhöhten Armutsgefährdung betroffen sind, ist von weniger im Monat zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln auszugehen. Das ist die Diagnose des Netzwerks Kinderrechte, ergänzender Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Art. 44 Abs. 1b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, Netzwerk Kinderrechte 2019. 2010 ist es mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gelungen, endlich bundesweit einheitliche Standards in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung festzulegen. Damit einher ging ein Meilenstein in der Sozialgeschichte, nämlich die Inklusion von BezieherInnen der Sozialhilfe in die Krankenkassen. Und ich finde es besonders bemerkenswert, dass wir heute einen Antrag haben, der das für die Zukunft wieder auflösen soll. Die Sonderkrankenscheine, die mit den Sozialzentren abzurechnen waren, waren damit Geschichte. Davor musste jeder Armutsbetroffene extra mit einem Spezialkrankenschein zuerst ins Sozialamt gehen und dann diesen auch beim Arzt vorweisen und war damit immer als Armutsbetroffener ausgezeichnet. Das konnte mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gelöst werden. Und jetzt kriegen wir wieder den Hinweis, dass zu wenig Krankenversicherung da wäre. Seitdem sind alle mit der inklusiven e-card verbunden und können nicht mehr auseinandergehalten werden, wenn sie beim Arzt vorsprechen, was ich für ein besonderes Ziel halte. Warum also sind die Zahlen der BezieherInnen gestiegen? Das war eine Frage, ich weiß jetzt nicht mehr genau, von wem vorher, ich glaube, vom Herrn Krauss. Wien hat einfach die Dringlichkeit zum Handeln im Bereich der Mindestsicherung erkannt. Mit dem Beginn der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ging auch der Wunsch einher, das Tabu Armut ein Stück weit zu durchbrechen. Die Österreichische Armutskonferenz, ein Zusammenschluss namhafter Hilfsorganisationen, spricht in diesem Zusammenhang immer von der "Non take up"-Rate, also der Rate derer die, obwohl anspruchsberechtigt, die Leistung nicht abholen, um ihre Armut nicht vor den Nachbarn zeigen zu müssen. Diese "Non take up"-Rate hilft, sichtbare Armut gerade in ländlichen, kleinen Strukturen zu verstecken und zu tabuisieren. Wien hat natürlich bei sozialen Problemen auch mit einem Großstadtfaktor zu tun. Das heißt natürlich, in allen städtischen Zusammenhängen zeigen sich auch mehr Personen, die armutsbetroffen sind. Es kommen Menschen aus dem ländlichen Raum nach Wien, und das sind auch Österreicher und Österreicherinnen, um hier in Anonymität leben zu können, gerade auch, wenn sie weniger haben. Steigende Zahlen von Menschen, die Mindestsicherung in Anspruch nehmen, werden deshalb auch von der Armutskonferenz als Zeichen für eine Enttabuisierung der eigenen Armut gewertet und sind damit insofern positiv. Unser Ziel muss es nämlich sein, dass möglichst alle Bedürftigen auch die Leistungen, die ihnen zustehen, erreichen. Das scheint mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gelungen zu sein. Dazu kam, und das wissen Sie alle, 2008 auch eine weltweite Finanzkrise, die sich in der Folge stark auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat und bis heute noch spürbar ist und es nicht leichter macht, Arbeitsstellen zu finden. Eine weitere Ursache für die steigende Inanspruchnahme seit 2010 ist damit erleuchtet. Darauf folgt 2011 mit der Bildung der Regierungskoalition in Wien die Erhöhung der Richtsätze für Kinder. Jedes Kind in Wien hat gleich viel Wert, und es gibt, ganz anders als im Sozialhilfegesetz, derzeit keine Kinderstaffelung in Wien. Darauf sind wir auch stolz, weil jedes Kind in Wien soll gleich viel Geld haben, um sein Leben leben zu können. Jedes Kind hat individuell ein Recht auf Entwicklung und Förderung, auch ein Geschwisterkind. Das ist neben anderem natürlich auch ein emanzipatorischer Beitrag. Das ... (Aufregung bei Abg. Mag. Caroline Hungerländer und Abg. Armin Blind.) Ja, aber die Kosten halt (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Drei Kinder 1.000 EUR!), was die zwei Kinder essen, was die zwei Kinder brauchen, ihre Ausbildung. Und die zwei Kinder werden auch jeder ... (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Ja, aber ... zu Hause bleiben!) Na ja, nicht immer. Lassen Sie mich das Argument ausführen, Frau Hungerländer. Es gibt gewisse Erfahrungswerte, dass, wenn weniger Geld in einer Familie vorhanden ist, dann trifft das vor allen Dingen die Mädchen. Wenn nämlich weniger Geld in einer Familie ist, dann hat nur das älteste Kind oder der Bub die Möglichkeit, die Ausbildung zu machen und die anderen bleiben zu Haus, das sind die Mädchen. Das heißt, langfristig fördern wir Armut, wenn die (Aufregung bei Abg. Mag. Caroline Hungerländer.) nicht Ausbildungen bekommen. Konkret hat die Wiener Kindermindestsicherung einen Anstieg der Unterstützung in Wien pro Kind und Monat 70 EUR bedeutet. In den ersten Jahren konnten damit auch mehr Familien Anspruch als Aufstocker in der Mindestsicherung geltend machen. Insgesamt reden wir von geschätzten Mehrausgaben zum Wohl von Kindern von etwa 20 Millionen EUR im Jahr, Geld, das den Kindern nachhaltig hilft, Grundlagen für ein besseres Leben und eine bessere Zukunft auszubauen. Die antragsstellende Partei, ich meine damit Sie, Kollegen aus der FPÖ, war damals gegen die Kindermindestsicherung und auch die ÖVP war damals gegen die Kindermindestsicherung und beide haben eben dagegen gestimmt. Warum, das kann ich bis heute nicht nachvollziehen. In den aktuellen Zahlen lässt sich ablesen, dass die Mindestsicherung heute wieder weniger gebraucht wird. Dennoch ist sie ein wesentlicher Bestandteil der Wiener Sozialpolitik und ein wesentliches Zeichen für Solidarität in einer Millionenstadt. Zur möglichen Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes möchte ich abschließend noch einmal betonen, dass nach meiner Meinung und der Meinung meiner Fraktionskollegen in der vorliegenden Form mit diesem Gesetz grundlegende Kinder- und Menschenrechte verletzt werden. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Ja, Menschenrechte!) Und das wurde nicht zuletzt ... Nicht das Menschenrecht auf Mindestsicherung, das Menschenrecht auf Bildung und das Menschenrecht auf gesunde Ernährung. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Bildung ist ...) Das wurde nicht zuletzt im Begutachtungsverfahren des Landes Wien auf mehr als 100 Seiten deutlich dargelegt. (Aufregung bei Abg. Georg Schuster.) Zudem ist eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig, um wichtige Fragen in dem Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung vorab zu klären. Die GRÜNEN werden daher diesem Dringlichen Antrag der FPÖ nicht zustimmen. Herzlichen Dank! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als nächster Redner ist Herr Abg. Wagner zum Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter! Abg. Kurt Wagner (SPÖ): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen des Wiener Landtages! Meine Damen und Herren! Der heutige Dringliche Antrag, der jetzt hier verhandelt wird, zeigt wieder eines: Unwissenheit schützt natürlich manchmal vor Strafe nicht. Aber, meine Damen und Herren Kollegen der Freiheitlichen Fraktion, Sie werden mir erlauben, dass ich nun - nein, strafen tu ich Sie natürlich nicht -, dass ich Ihnen jetzt in Kürze die tatsächliche Situation, wie sie in Wien ausschaut, erklären werde und darüber hinaus vielleicht auch ein bisschen über den Tellerrand blicke. Noch dazu, wo Sie ja einen Antrag eingebracht haben, wo in der Früh der formelle Kopf geändert wurde, was nichts macht, das ist ja Ihr gutes Recht, wenn Sie den ändern wollen. Es wäre aber gescheiter gewesen, Sie hätten sich noch einmal ordentlich Ihre Begründung zu Ihrem Beschlussantrag durchgelesen. Da stehen nämlich Zahlen drinnen, wo ich Ihnen jetzt in Erinnerung rufen möchte: Erstens stimmt nicht, was hier diesbezüglich drinnensteht. Ich weiß nicht, woher Sie sie her haben. Aus Wien haben Sie sie sicher nicht. Und in zweiter Ebene beschäftigen Sie sich anscheinend immer gerne nur mit der Vergangenheit, aber nicht mit der Gegenwart. Es wäre hoch an der Zeit, die tatsächliche Situation, wie sie jetzt ist, auch zu schildern. Geschätzte Damen und Herren! Es hat einen sehr gescheiten Politiker in der Ersten Republik gegeben, der gemeint hat: "Wer Kindern Paläste baut, reißt Kerkermauern nieder." Sie reißen mit den neuen Bestimmungen, die von der türkis-blauen Regierung hier beschlossen wurde, aber keine nieder. Sie bauen keine Paläste. Sie reißen keine Kerkermauern nieder, sondern Sie bauen Zäune auf und machen nur zusätzliche Hürden, die nicht notwendig wären. Noch dazu zu einem Zeitpunkt, wo wir heute im Prinzip auch etwas schon diskutiert haben: Kinder haben Rechte. Und ich glaube, jede politische Partei, alle Politiker, alle Fraktionen haben auch Pflichten gegenüber den Kindern, die man auch in der täglichen Tagespolitik umsetzen und erfüllen sollte. Wenn hier der Herr Kollege Krauss in seiner Wortmeldung da den sozialen Notstand fast ausgerufen hat, den die rot-grüne Landesregierung in Wien und überhaupt im Sozialbereich hier in den letzten Jahren erwirtschaftet hat, dann darf ich Ihnen eines vielleicht zu Gemüte führen: Sie haben es sich wahrscheinlich nicht angeschaut, Sie brauchen nur die diesjährige wöchentliche Ausgabe des "profil" lesen. Da werden Sie erkennen, wie unrecht Sie haben. Ich zitiere nur die Überschrift: "Armutszeugnisse". Hier beschäftigt man sich mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen, und da meint der zuständige Redakteur: "Anteil der Mindestsicherung am Sozialbudget 0,9 Prozent." Wenn Sie, meine Damen und Herren, der Meinung sind, das gilt natürlich für ganz Österreich, dass Ausgaben in (Zwischenruf von Abg. Wolfgang Seidl.) diesem Bereich für die Mindestsicherung, 0,9 Prozent - ich kann schon lesen, Sie dürften es nicht gelesen haben -, dass das den finanziellen Rahmen übersteigt, so ist das Ihre politische Auffassung, nicht die der Wiener Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und auch nicht der Grünen Fraktion dieses Hauses! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Herr Kollege Seidl! Wir beide kennen uns schon relativ lang. Ich mache dir jetzt ein Kompliment, ich hoffe, es schadet dir nicht in deiner Fraktion. Ich kenne dich aus der Vergangenheit als Betriebsrat eines Unternehmens, eines nicht kleinen, und ich weiß, dass du da im Prinzip sehr gut gearbeitet hast. Die jetzige Situation kenne ich nicht, weil ich da jetzt schon zu lange heraußen bin. Aber ich kann mir vorstellen, wenn du in deinem Unternehmen, und du hast ja einen sehr prominenten Generaldirektor gehabt, der dann später Finanzminister wurde, wenn der dir und deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Betriebsvereinbarung auf den Tisch geknallt hätte, wo du eigentlich herauslesen kannst, dass das keinen Vorteil für deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringt, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass du kritiklos, gedankenlos so eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen und unterschrieben hättest, sondern wahrscheinlich hättest du verhandelt und hättest versucht, etwas anderes zu erreichen. Und wäre dir das nicht gelungen, dann hättest du wahrscheinlich die alte Betriebsvereinbarung in Kraft gelassen, bevor du mit einer neuen deinen Mitarbeitern Schaden zufügst. Und nichts anderes macht unser Gesundheits- und Sozialstadtrat in Wien. Wir haben Gespräche geführt, wir haben mit dem Bund verhandelt. Ich muss dazusagen, rausgekommen ist leider nicht das, was sich sehr, sehr viele gewünscht haben. Und bevor man eine schlechte Vereinbarung schließt, bleibt man lieber bei einer alten guten, das ist die Mindestsicherung in Wien. Und solange es nicht gegenteilige Bestimmungen gibt (Aufregung bei der FPÖ.), und ich darf dir das auch sagen, wäre dein Generaldirektor berechtigt gewesen, die alte Betriebsvereinbarung zu kündigen. Das kann er natürlich machen. Und genauso ist es das Recht einer allfälligen Bundesregierung, einer neuen, wenn sie der Meinung ist, dass ein Bundesland eine Bestimmung, die aufrecht ist und gültig sein sollte, nicht wahrnimmt, dann hat sie auch das Recht, dieses Bundesland zu klagen. Ich nehme an, wenn eine künftige Regierung dieser Meinung wäre und wir bleiben bei unserem Standpunkt, dann werden sie dieses auch tun. Also deswegen braucht man da jetzt nicht in irgendwelche Szenarien zu verfallen und es ist alles in einem gesetzfreien Raum. Nein, so ist es nicht. (Abg. Armin Blind: Das ist ja unglaublich!) Wir haben eine aufrechte gesetzliche Bestimmung, an die wir uns nach Punkt und Beistrich halten. Und so wie es unser legitimes Recht ist, ob man - meine Damen und Herren, tun Sie nicht so, als würden Sie es nicht wissen. Wien steht ja da nicht allein da. Es gibt ja andere Bundesländer, die genauso denken wie wir. Die warten auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Wenn es so eine Entscheidung gibt, dann muss man sich dieser natürlich stellen und diese auch umsetzen. Aber die gibt es noch nicht. Mir wäre es auch lieber gewesen, hätte der Verfassungsgerichtshof in der jetzigen Session schon eine Entscheidung getroffen. Er hat halt gemeint, er braucht noch ein bisschen länger Zeit. Wie ich hoffe, wird er vielleicht bis Ende dieses Jahres, spätestens Anfang nächsten Jahres dann diese Entscheidung treffen. Aber wenn Sie jetzt da nur auf Wien losgehen, darf ich Ihnen sagen: Der Vorarlberger Landeshauptmann Wallner vertritt genau die gleiche Meinung wie Wien. Der ist nämlich auch eins zu eins der Meinung: Vorarlberg hat ein gutes Mindestsicherungsgesetz und wird dieses auch so beibehalten, außer es kommt ganz etwas anderes bei der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes heraus, was wir aber nicht glauben. Der Herr Lhptm Wallner glaubt es anscheinend auch nicht, und der Herr Landeshauptmann aus Salzburg ist noch abwartend, weil die ja beschlossen haben, sie werden sich das dann überhaupt erst in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2020 überlegen. Und da wird es wahrscheinlich eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes schon geben. Meine geschätzten Damen und Herren, es hat noch einen sehr anständigen, großartigen Politiker gegeben, den sogar Sie schon des Öfteren in der Vergangenheit zitiert haben, der meinte: "Wenn man in der Politik tätig ist, dann soll man die Menschen gerne haben.", und das war der Bruno Kreisky. Und wenn man Menschen gerne hat, dann denkt man auch über einzelne Maßnahmen nach. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie allzu sehr über bestimmte einzelne Bestimmungen dieses neuen Gesetzes wirklich intensiv nachgedacht haben, weil eines sage ich auch: Natürlich steht es Ihnen zu, Gesetze zu verändern, sie auch dementsprechend zu adaptieren, auch nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Aber man kann nicht immer in der Öffentlichkeit auftreten und sagen, da sind ja Verbesserungen passiert, wenn man dann insgesamt summa summarum, wenn man sich dann die Einzelleistungen auf den Einzelnen heruntergebrochen ansieht, draufkommt: Die Mehrzahl hat eigentlich nichts davon. (Aufregung bei Abg. Mag. Caroline Hungerländer.) Es gibt schon ein paar wenige, die Profiteure davon sind, aber das ist ja bei Weitem nicht die Mehrheit. Ich werde Ihnen das dann im Einzelnen, Frau Kollegin, noch im Detail erklären. Und vor allem Ihre Fraktion, die ÖVP, erlauben Sie mir jetzt - die Kollegin Korosec ist zwar nicht da, aber die habe ich ja die letzten Jahre immer bei der Diskussion der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erlebt. Da verstehe ich auch ihr vehementes Eintreten für manche Bereiche. Und dass sie im Prinzip auch alle Jahre wieder den Heizkostenzuschuss verlangt, verstehe ich auch. Was ich aber grundsätzlich bei ihr nicht verstehe, und das habe ich ihr damals bei der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gesagt, und Sie werden sich ja politisch erinnern können, das wurde natürlich unter dem damaligen sozialdemokratischen Sozialminister Hundstorfer eingeführt, Sie sind ebenfalls in der Regierung gesessen. Nur, die Diskussionsgrundlage war damals eine andere und da brauchen wir uns in Wien über den Heizkostenzuschuss gar nicht unterhalten. Meine Fraktion und der Herr Sozialminister waren der Auffassung, man sollte auch einen 13. und 14. Monatsbezug in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vorsehen, und da bräuchten wir über den Heizkostenzuschuss gar nicht diskutieren. Wäre das seinerzeit beschlossen worden, dann wäre der 13. und 14. ein Vielfaches von allfälligen Heizkostenansprüchen, egal in welchem Bundesland sie ausbezahlt wurden und sie ausbezahlt werden. Das möchte ich Ihnen nur sagen. Und ich darf Ihnen dazusagen, Sie haben in den vergangenen Jahren, da sind Sie noch nicht im Gemeinderat gesessen, ich kann mich sehr gut erinnern, die letzten zehn Jahre zumindest und die letzten sechs Jahre sehr intensiv ja immer bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von manchen Personengruppen gesprochen, das ist die sozialpolitische Hängematte für diese Personen. Dass das nicht so ist, werde ich Ihnen jetzt auch erklären. Was ich einigen Kollegen und auch Ihrer Kollegin schon erklärt habe, ist: Schauen Sie, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und so, wie wir sie in Wien auch anwenden, ist weder eine sozialpolitische Hängematte noch ist es eine Leistung die "Gott gewollt" ist, ganz im Gegenteil. Manche Menschen brauchen diese Sozialleistung, weil das für sie die letzte Absicherung ist, um sich das Notwendigste überhaupt leisten zu können. Wenn wir jetzt von den Zahlen insgesamt reden, dann ist nur ein ganz kleiner Anteil der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien eine Personengruppe, die den vollen Betrag bekommt. Die Mehrzahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher sind Leute, die eine Ergänzungsleistung bekommen. Und wieso bekommen sie (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Ja, und die Ergänzungsleistung!) diese Ergänzungsleistung, Frau Kollegin? Weil in manchen Bereichen, in manchen Arbeitnehmergruppen die Arbeitgeber eine so schlechte Bezahlung leisten (StR Maximilian Krauss: Nein, weil Sie andere Sozialleistungen beziehen!), dass man es sich einfach nicht mehr leisten kann. (StR Maximilian Krauss: Das ist ungeheuerlich!) Und aus diesem Grund bekommen diese Menschen, und in der Regel sind das im Prinzip alleinstehende, alleinerziehende Mütter (Aufregung bei Abg. Mag. Caroline Hungerländer.), diese Ergänzungsleistung. Das brauchen Sie nicht beschönigen, da können Sie sich selber an der Nase nehmen. (Aufregung bei StR Maximilian Krauss.) Reden Sie mit Ihren Freunden in der Wirtschaftskammer! Wenn hier ordentlich anständige Löhne bezahlt werden, dann würde das in diesem Ausmaß gar nicht notwendig sein. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Dass das aber eh nicht so ist, meine Damen und Herren, werde ich Ihnen jetzt in der Folge auch noch auflisten, weil Sie sich heute am Vormittag ja hier diesbezüglich auch großartig und auch jetzt in der letzten Phase geäußert haben. Die neue Sozialhilfe bedeutet für den Großteil der Beziehenden eine Kürzung der Leistungen, das ist nämlich die Tatsache. Besonders betroffen sind Kinder, Familien mit Kindern, vor allem, wenn sie mehr Kinder haben, Haushalte mit mehreren volljährigen Personen im Haushalt, Paare mit und ohne Kinder, alte und kranke Menschen und Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Zu dem Vorwurf, der ja heute wiederholt kam, wir weigern uns da immer, darf ich Ihnen sagen: Wir weigern uns nicht, diese Leistungen zu gewähren, ganz im Gegenteil. Wir wollen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz eben abwarten. Das schafft auf der einen Seite nicht nur die Rechtssicherheit, wie der Herr Stadtrat das heute bereits in der Fragestunde gesagt hat, und die Lage, um sie eben danach zu bewerten. In der Zwischenzeit haben wir ein gültiges und verfassungskonformes, wie heute auch schon gesagt worden ist, Wiener Mindestsicherungsgesetz, auf dessen Basis die Wienerinnen und Wiener auch noch am 1.1.2020 die gültigen Leistungen erhalten werden. Der Verfassungsgerichtshof, wie ich schon vorher sagte, soll, ich hoffe es, im Dezember über den Gesetzesprüfungsantrag hier diesbezüglich entscheiden. Sind Punkte verfassungswidrig, muss die Bundesregierung - eine allfällig neue - das Gesetz reparieren. Sind Punkte, die auch schon erwähnt wurden, unionrechtswidrig, zum Beispiel der Arbeitsqualifizierungsbonus, gibt es in der Regel eine Vorentscheidung vom Europäischen Gerichtshof und der trifft dann auch eine endgültige Entscheidung. Wie ich auch schon sagte, nur zwei von neun Bundesländern, nämlich Niederösterreich und Oberösterreich, haben ein Ausführungsgesetz verabschiedet, die anderen sieben diesbezüglich noch nicht. Eine gesetzliche Neuerung vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gesetzgebersicht auch insofern fragwürdig, weil der Verfassungsgerichtshof der Hüter der Verfassung ist und nur er kann Rechtssicherheit tatsächlich mit einer Entscheidung hier diesbezüglich schaffen, dem wir uns dann natürlich auch fügen müssen und das auch werden. Er wurde in dieser Frage angerufen und hat den Fall auch in Verhandlung genommen. Die Bedenken sind also offensichtlich und nicht unbegründet, sonst hätte er diese Bedenken bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Ein diesbezügliches Gesetz zu erlassen, während die Frage beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist, würde seiner Entscheidung vorgreifen, wäre eigentlich auch völlig unnötig und auch unseriös, weil sie dann im Umkehrschluss diese Entscheidungen, die der Verfassungsgerichtshof für nicht relevant betrachtet, wieder ändern müssten und wir dann wieder reparieren müssten. Ein Ausführungsgesetz zu erlassen, von dem man zu diesem Zeitpunkt nicht wissen kann, ob es verfassungskonform ist, wäre nach unserer Meinung nach unverantwortlich. (StR Maximilian Krauss: Also das teile ich nicht!) Das müssen Sie ja nicht teilen, Herr Krauss, ich versteh' das eh, dass Sie das anders sehen. (Aufregung bei Abg. Armin Blind.) Eine gesetzliche Neuerung vor einer Entscheidung ist aus den Grundsätzen - und auf das legen ja Sie immer großen Wert - der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit, der Zweckmäßigkeit daher nicht sinnvoll. Es ist auch damit zu rechnen, dass der Verfassungsgerichtshof bald entscheidet. Erst dann steht fest, ob der Bund Anpassungen vornehmen muss oder vielleicht auch nicht. Hinter einer gesetzlichen Änderung stehen eben viele Hunderte Stunden harter Arbeit, die Kapazitäten auch von unserer Seite erfordern. Wir müssen unsere Kundinnen und Kunden informieren, und wir würden in Kauf nehmen, dass wir das nicht nur ein Mal, sondern dann mehrmals machen müssten, was dann natürlich wieder zusätzliche Geldmittel erfordern würde. Geschätzte Damen und Herren! Ich komme jetzt zum eigentlich Teil und habe Ihnen da diesbezüglich auch ein paar Graphiken mitgebracht. Meine Damen und Herren und Kollegen der Freiheitlichen Fraktion, Sie schreiben in Ihrem Antrag bereits mit der ersten Ziffer, im Jahre 2018 gab es 282.700 Personen, davon würden sich 64 Prozent in Wien befinden. Wenn ich jetzt mathematisch gut rechnen kann, sind 64 Prozent von 282.700 Personen 180.928 Personen. Habe ich jetzt richtig gerechnet? Ja, dann darf ich Ihnen sagen, die aktuelle Zahl des Jahres 2018, das ist auch in unseren Unterlagen nachzulesen, ist 142.571 Personen. Also auch hier irren Sie sich schon wieder um 40.000 Menschen! Aber, und das hätten Sie ja machen können, wenn Ihnen das so wichtig ist, es gibt auch schon die aktuellen Zahlen des Jahres bisher von 2019. Es gibt im Oktober 2019, also wo es im Jahr 2018 142.000 waren - Herr Kollege Seidl, jetzt aufpassen -, momentan 125.583 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher. Wenn Sie das auch noch im Detail wissen wollen: Die Ergänzungsleistungsbezieher, nämlich die Aufstocker, sind 72 Prozent, die bekommen nicht die volle Leistung. Den vollen Bezug bekommen lediglich 13 Prozent und 15 Prozent bekommen jene Personen, die im Regelpensionsalter sind oder dauerhaft arbeitsunfähig beziehungsweise Mietbeihilfe für Pensionsbeziehende. Wenn Sie es jetzt nach den Gruppen noch aufgeteilt haben wollen, weil Sie da ja auch geschrieben haben, die meisten sind ja diesbezüglich auch Ausländer, dann sage ich Ihnen das jetzt auch noch im Detail. Aber bevor ich zu dem komme, sogar noch eine Zusatzinformation: Für Kleinkinder, Kinder mit Schulpflicht sowie SchülerInnen sind es 34 Prozent, Jugendliche 9 Prozent, Erwachsene ab 25 41 Prozent, und für ältere und dauerhaft Arbeitsunfähige 16 Prozent. Drittstaatsangehörige, die das bekommen, sind 55.644, österreichische Staatbürger 66.266, also auch da haben Sie nicht recht. Und ich könnte Ihnen das jetzt auch noch weiter runterbrechen, aber Sie hätten es sich ja nur anschauen müssen. Auch hier sehen Sie bei den Statistiken, bei 18- bis 25-Jährigen geht die Statistik im Oktober und im heurigen Jahr hinunter. Bei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ist diese Zahl ebenfalls ... Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Abgeordneter, bitte um den Schlusssatz, Ihre Zeit ... Abg. Kurt Wagner (fortsetzend): ... im heurigen Jahr merkbar runtergegangen. Und so schaut es auch in den anderen Statistiken aus. Ich sage Ihnen noch einmal: Überlegen Sie sich, wenn Sie Anträge stellen, dass auch die Zahlen stimmen. Wir werden uns hier nicht beirren lassen. Wenn es eine gültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gibt, wird sie in Wien auch durchgeführt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen heute noch einen schönen Abend! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: So, das war jetzt ein langer Schlusssatz vom Herrn Kollegen Wagner. Der Herr Abg. Dr. Ulm ist am Wort, bitte schön. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Kollege Wagner! Sie haben ja ganz freundlich geschlossen, indem Sie uns jetzt einen schönen Abend gewünscht haben. Das spricht sehr für Sie, Herr Kollege. (Abg. Kurt Wagner: Ich bin ein freundlicher Mensch!) Was weniger für Sie spricht, das ist Ihre Vorstellung von der Bundesverfassung und die Vorstellung, wie der Bund und die Länder im Rahmen des Art. 12 der Bundesverfassung zusammenzuwirken haben. Sie haben da diesen Vergleich mit der Betriebsvereinbarung gebracht und so in Richtung FPÖ gesagt, na ja, wir haben uns da nicht geeinigt bei der Mindestsicherung mit dem Bund, der Bund und das Land. Wir hatten da eine unterschiedliche Meinung zu dieser Frage. Es hat Verhandlungen gegeben. Wir haben und nicht geeinigt. Wenn das so ist und das eine Seite nicht akzeptiert, dann bleibt es bei den alten Bestimmungen, sei es bei der alten Betriebsvereinbarung oder bei den alten Bestimmungen zur Mindestsicherung. (Abg. Kurt Wagner: Kann bleiben!) Und wenn es dem Bund nicht - das bestätigen Sie mir jetzt wieder, Herr Kollege - passt oder der Bundesregierung, dann sollen sie das Land klagen. Sehr geehrter Herr Kollege, so ist es nicht! Das entspricht nicht der Norm des Art. 12 B-VG, denn da steht drinnen, wie die Kompetenzen bei der Sozialhilfe verteilt sind. Da gibt es die Kompetenz der Grundsatzgesetzgebung des Bundes und die Kompetenz der Ausführungsgesetzgebung beim Land und der Vollziehung beim Land. Das heißt, der Bund ist berechtigt, ein Grundsatzgesetz zu erlassen, auch wenn es zu keiner Einigung mit dem Land kommt, und das Land ist verpflichtet, eine passende Ausführungsgesetzgebung zu erlassen. Wo Sie recht haben, das ist, dass man natürlich seitens der SPÖ und aller Antragslegitimierten berechtigt ist, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen und natürlich dieses Grundsatzgesetz vom Verfassungsgerichthof prüfen zu lassen. In der Tat wissen wir nicht, wie diese Entscheidung ausgehen wird. Wir wissen auch nicht, ob sie im Dezember erfolgen wird oder ob sie im Jänner oder im Laufe des nächsten Jahres erfolgen wird oder wann auch immer. Das heißt, wir müssen jetzt einmal davon ausgehen, es gibt keine sofortige Aufhebung dieses Grundsatzgesetzes im Jahr 2019. Wenn dem so ist, es könnte auch noch anders kommen, dann ist das Bundesland verpflichtet, seine Bestimmungen zu verändern, denn dann werden nämlich die Wiener Bestimmungen mit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig. Und dann haben wir ein Problem, dann hat das Land ein Problem, dann hat der Herr (Abg. Kurt Wagner: Was machen die anderen sieben Bundesländer?) Stadtrat ein Problem. (Abg. Kurt Wagner: Was machen die anderen sieben Bundesländer?) Die anderen sieben Bundesländer haben sich nicht so apodiktisch festgelegt, wie Sie sich festgelegt haben (Abg. Kurt Wagner: Vorarlberg hat es schon gesagt!), und auch nicht, wie sich der Herr Stadtrat festgelegt hat, denn der hat ja noch viel was Ärgeres gesagt. Das ist jetzt schon wieder ein paar Monate her. Er hat gesagt, er denkt nicht daran, diese Grundsatzgesetzgebung zu vollziehen. Er denkt als Organ der Verwaltung nicht daran, diese Gesetze zu vollziehen. Ja, da kann ich nur sagen, er hat ein gestörtes Verhältnis zum Art. 18 B-VG. Und da wäre mir schon daran gelegen, dass wir alle, aber insbesondere ein Mitglied der Stadtregierung, den entsprechenden Respekt vor der Bundesverfassung nicht vermissen lassen. Na ja, selbstverständlich muss die gesamte Vollziehung, muss die gesamte Verwaltung auf Grund der Gesetze passieren. Legalitätsprinzip Art. 18, das ist der Grundbaustein bitte in unserem Rechtsstaat, und das dürfen auch wir als Abgeordnete uns nicht gefallen lassen, wenn die Verwaltung jetzt auf einmal glaubt, sie ist nicht mehr an die Gesetze gebunden, bitte. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir hier sind Landtagsabgeordnete. Wir machen die Gesetze, und die Verwaltungsorgane haben die zu vollziehen. Da würde ich mir eigentlich einen Aufschrei vom Kollegen Wagner und auch von anderen Kollegen Abgeordneten aus den Regierungsfraktionen erwarten, wenn so etwas geäußert wird. Aber der Herr StR Hacker hat auch ein seltsames Verständnis zu Art. 12 der Bundesverfassung. Er hat es heute wiederum bestätigt. Er hat gesagt: "Nur weil der Bund da jetzt ein neues Gesetz erlässt, sind wir nicht gezwungen, unser Landesgesetz zu verändern oder ein neues Landesgesetz zu erlassen. Das wird dadurch nicht verfassungswidrig." Na ja bitte, weit gefehlt, weit gefehlt! Selbstverständlich, sobald dieses Grundsatzgesetz wirksam wird, nämlich mit der ... Es ist schon wirksam geworden, aber es ist eine Übergangsfrist von sieben Monaten eingeräumt worden. Sobald diese siebenmonatige Frist verstrichen ist, werden die Wiener Bestimmungen verfassungswidrig. So steht es nämlich im Grundsatzgesetz drinnen, im § 10 Abs. 2: "Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juni 2019 in Kraft. Ausführungsgesetze sind innerhalb von sieben Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu erlassen und in Kraft zu setzen." Wenn (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Genau!) man es nicht macht, dann wird die Wiener Rechtslage verfassungswidrig. Wenn Sie es mir nicht glauben wollen - es ist nicht so wahnsinnig schwer, das zu verifizieren. Es gibt ja einschlägige Kommentare zur Bundesverfassung. Ich kann Ihnen aus zwei zitieren: Kurzkommentar Mayer/Muzak, MANZ-Verlag, 5. Auflage aus dem Jahr 2015. Da steht drinnen: "Wird ein Grundsatzgesetz erstmals erlassen und haben die Länder die Angelegenheit vorher frei geregelt, so muss bundesgesetzlich eine Frist zur Anpassung festgelegt werden. Nichtanpassung während der Frist" - also bis zum 31. Dezember dieses Jahres - "bewirkt Invalidation der nicht entsprechenden Landesgesetze", das heißt, das Landesgesetz wird verfassungswidrig. Zweites Beispiel, wenn Sie es mir nicht glauben wollen, vielleicht von Professoren der Wiener Fakultät, die Ihnen ein bissel näher stehen, Theo Öhlinger/Harald Eberhard, Facultas-Verlag, 10. Auflage 2014: "Bei erstmaliger Erlassung eines Grundsatzgesetzes ist stets eine Frist zu setzen. Hat das Land die Angelegenheit bisher frei geregelt, so führt eine Nichtanpassung innerhalb dieser Frist zur Invalidation des Landesgesetzes". Sehr geehrte Damen und Herren! Sie nehmen es durch Ihr Nicht-Tätigwerden in Kauf, dass Sie ab 1. Jänner mit einer verfassungswidrigen Landesgesetzgebung dastehen. Der Herr Stadtrat hat in der Fragestunde noch gemeint: Das ist ihm ja wahnsinnig wichtig, da geht's ihm ja um die Rechtssicherheit und um den Bestand von Bescheiden und sehr viele Personen sind davon betroffen. Na ja eben, weil uns die Rechtssicherheit so wichtig ist und weil uns der Rechtsstaat so wichtig ist, ist es unakzeptabel, mit einem verfassungswidrigen Landesgesetz weiter zu machen! (Beifall bei der ÖVP.) Worum ich daher eindringlich bitte, ist, dass Sie den Respekt der Bundesverfassung entgegenbringen, den man erwarten kann, und dass Sie jetzt nicht eine monatelange Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes in Kauf nehmen mit Folgen für Tausende von Menschen, die jetzt noch gar nicht absehbar sind. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Blind, bitte sehr. Abg. Armin Blind (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich habe mich nur dazwischen zu Wort gemeldet, weil ich eines hier im Laufe der Debatte beobachten musste und zwar auch schon seit dem Vormittag: Es gilt nämlich leider nicht eine Abwandlung des heute bereits gefallenen Zitates: "Wenn man in der Politik ist, soll man in erster Linie den Rechtsstaat gerne haben!" Den Rechtsstaat kann man nicht gerne haben, wenn man ihn missachtet. Den Verfall demokratischer Kultur, den wir hier im Raum beobachten müssen und zwar nicht erst seit heute, sondern schon seit geraumer Zeit, ist bedauerlich. Wenn Rechte von Abgeordneten wie heute im Bereich dieses Themenkreises, deswegen erwähne ich es auch im Rahmen dieser Debatte, der Kollege Seidl, ein Repräsentant eines erklecklichen Teils dieser Bevölkerung, direkt von der Bevölkerung gewählt, eine Frage stellt, von der Landesregierung nur mit Hohn bedacht wird und ein parlamentarisches Recht derartig mit Füßen getreten wird, meine Damen und Herren, das geht nicht! Das ist ein Verfall dieser demokratischen Kultur! Da kann man sich nur abwenden. (Beifall bei der FPÖ.) Und wie sehr ein Stadtrat oder in dem Fall ein Landesrat diese Debatte ernst nimmt, zeigt sich ja auch schon an seiner Anwesenheit bei der Debatte - mittlerweile wieder in den Saal zurückgekehrt -, wenn ein Dringlicher Antrag an ihn selbst behandelt wird. Herr Landesrat, Sie waren eine erkleckliche Zeit lang hier nicht im Raum, ich habe das ganz genau beobachtet. Auch das ist eine Despektierlichkeit dieses Gremiums, die in Wirklichkeit dieses Gremiums nicht würdig ist. (Beifall bei der FPÖ.) Und so wundert es auch nicht, wenn mit dem Verfall der demokratischen Kultur die Missachtung, sagen wir einmal, rechtsstaatlicher Selbstverständlichkeiten einhergeht, nämlich eines sehr wichtigen Artikels unserer Bundesverfassung, ich sag's jetzt einmal allgemeinsprachlich, dass Gesetze schlichtweg einzuhalten sind. Herr Stadtrat, Gesetze sind umzusetzen. Und da nützt es auch nichts, wenn der Kollege Wagner hier herausgeht und von einer Betriebsvereinbarung fabuliert oder Wünsche des Herrn Wallner deponiert oder der Stadt Wien. Darum geht es nicht. Sie haben hier mit dem Bund keine Verträge zu schließen. Es handelt sich hier nicht um eine 15a-Vereinbarung, wo Sie als Partner am Tisch sitzen und wenn Sie sagen, Sie bekommen keinen Konsens, vom Tisch aufstehen und gehen. Das können Sie in diesem Bereich gerne machen. Es handelt sich hier um ein Grundsatzgesetz und Grundsatzgesetze sind eine bundesgesetzliche Vorgabe, die Sie schlichtweg auszuführen haben! Ja, das haben Sie einfach zu tun, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Das mag vielleicht in Ihr Persönlichkeitsprofil nicht hineinfallen, Herr Stadtrat. Sie haben sich aber trotzdem damit abzufinden (Beifall bei der FPÖ.), weil es geht nicht an, dass - und das hat mir dann teilweise schon echt körperliche Schmerzen bereitet - gesagt wird, na ja, also wir als Stadt Wien glauben halt, das passt rechtlich nicht. Und dann gehen Bundesräte zum Verfassungsgerichtshof, was ihr gutes Recht ist. Und dann behauptet die Stadt Wien, man kann einfach nach Inkrafttreten eines Bundesgesetzes hergehen und sagen, man hält sich nicht dran. Also wenn das einreißt, Herr Stadtrat, wenn das die politische und demokratische Kultur ist, die Sie in Zukunft vorantreiben wollen, dann bin ich froh, dass Sie lange, lange Zeit nicht mehr in der Bundesregierung sind, nicht mehr in der Bundesregierung sein werden. Ich hoffe, dass sich Ihre Zeit hier in Wien auch dem Ende zuneigen wird! (Beifall bei der FPÖ.) Und dankenswerterweise ist ja der Kollege Al-Rawi wieder in den Saal zurückgekehrt, dessen tatsächlicher Berichtigung Sie hier meine Wortmeldung grundsätzlich einmal verdanken, nämlich wenn man sich schon hier herausstellt und eine tatsächliche Berichtigung macht, und ich hab's dann jetzt nicht als tatsächliche Berichtigung gemacht - da gäbe es genug tatsächlich zu berichtigen bei Ihnen -, sondern als Wortmeldung, dann sollte man zumindest wissen, dass der Kollege Krauss nicht Abgeordneter, sondern Stadtrat ist, und wenn man sich schon mit tatsächlichen Berichtigungen hier herausstellt, keine tatsächlichen Unrichtigkeiten von sich geben. Richtig ist hingegen, Herr Kollege Al-Rawi, dass wir keine Grenze zu Drittstaaten als Stadt Wien haben und dass natürlich die Einreise und die Ausreise in das Bundesgebiet Bundessache ist. Was aber sicherlich falsch ist, ist, dass jegliche Einflussnahme auf Migrationsströme eine Bundessache ist. Ich weiß nicht, woher Sie das haben, ob jetzt plötzlich die Stadt Wien an der Steuerung der Migration kein Interesse mehr hat. Wir fangen jetzt hier nur einmal mit der Entwicklungszusammenarbeit an, wo wir uns ja regelmäßig von Ihrer Seite anhören, wir machen die gerade, um Migrationsströme zu lenken beziehungsweise um sie zu verhindern, und weil Hilfe vor Ort von Ihnen immer wieder gebracht wird, dass das die beste Hilfe sei, nämlich um Migrationsströme zu verhindern und unnötig zu machen. Aber plötzlich haben Sie damit nichts zu tun, also eine etwas seltsame Logik. Und dann kann ich noch einmal darauf eingehen, lesen Sie einmal die "FAZ" von gestern, die ist auch im Internet zugänglich, sie kostet Sie keinen Cent, und die dort zitierte Princeton-Studie. Es ist schon angesprochen worden, in Dänemark hat es eine rechte Regierung gegeben, die im Jahr 2002 die Sozialleistungen gesenkt hat und zwar eklatant gesenkt hat. Und sie hat etwas getan, was natürlich auch unser Bundesminister Kickl damals zutreffend gemacht hat. Er hat nämlich für Drittstaatler genau kommuniziert, was sich in Österreich geändert hat. Und die Dänen haben kommuniziert, was sich in Dänemark geändert hat. Er hat es durch Inserate beispielsweise im Maghreb-Raum deutlich mit Inseraten kommuniziert. Und genauso wie die Dänen erfolgreich waren, waren auch wir in der Bundesregierung diesbezüglich sehr erfolgreich, weil wir genau das gemacht haben, was Sie die ganze Zeit vernachlässigen und verabsäumt haben, nämlich den Leuten zu sagen, dass sie hier, wenn sie hier herkommen, keinen Daueraufenthalt haben werden und auch keine Sozialleistungen auf Dauer haben sollen. Da unterscheiden wir uns eben von Ihnen. Es ist heute in der Debatte schon angesprochen worden, es ist unmöglich, dass Leute, die illegal hier sind, von der Stadt Wien weiterhin Sozialleistungen erhalten. Das geht nicht, das ist ein rechtsstaatlicher Skandal sonder Art. (Beifall bei der FPÖ.) Und es ist natürlich in Dänemark genau das eingetroffen, was eintreffen musste, nämlich im Jahr 2012, als dann die linke Regierung die Sozialleistungen wieder angehoben hat, sind die Migrantenströme im gleichen Ausmaß, wie sie vorher eingebrochen sind, wieder aufgetreten, und nachdem es im Jahr 2015 zu einem neuen Regierungswechsel gekommen ist, sind sie mit einer neuerlichen Senkung wieder zurückgegangen. Also es hat natürlich sehr wohl Pull-Faktoren gegeben, und es gibt sehr wohl Pull-Faktoren. Und wenn Sie diese Pull- Faktoren aus den Augen verlieren beziehungsweise wieder einmal nicht sehen wollen, sind Sie genau die Ursache. Sie sind der Nucleus für die verfehlte Massenzuwanderung. Sie sind das schwarze Loch, das weltweit Massenzuwanderung anzieht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. Ich gebe Ihnen ... (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Asyl und Zuwanderung, da ist ein Unterschied!) Herr Kollege Al- Rawi, ich gebe Ihnen noch einmal recht, ich hoffe, ich tue Ihnen damit nichts Böses. Sie haben nämlich noch einmal recht, wenn Sie sagen, es gibt einen Unterschied zwischen Asyl und Zuwanderung. Ja, den gibt es und genau das behauptet die Freiheitliche Partei auch immer. Es gibt einen Unterschied zwischen Asyl und Zuwanderung. Deswegen geht es gerade nicht an, und da muss ich jetzt mein Kritikfeld ausdehnen, nämlich nicht nur auf die Sozialdemokratie mit Ihrem grünen Anhängsel, sondern selbstverständlich auch auf die Österreichische Volkspartei. Und da sind wir nicht in Kärnten mit dem Kollegen Ellensohn, sondern da sind wir diesmal in Oberösterreich mit dem Rudi Anschober und seinen Konsorten, dass natürlich abgelehnte Asylwerber, die in der Lehre sind, in Österreich bleiben können sollen. Das geht nicht, meine Damen und Herren! Es ist eben ein Unterschied zwischen Asyl und Zuwanderung. Zuwanderung suchen wir uns aus und abgelehnte Asylwerber müssen das Bundesgebiet wieder verlassen, und zwar ausnahmslos! (Beifall bei der FPÖ.) Und da gebe ich Ihnen und den GRÜNEN jetzt noch kurz etwas auf den Weg mit und bedauerlicherweise auch der Österreichischen Volkspartei: Kümmern wir uns lieber um die Asylwerber, die berechtigt hier sind, um die Asylberechtigten, und um die Probleme, warum diese Leute nicht in eine Lehre gehen. Der Schluss ist wohl etwas einfacher: Die haben nämlich bereits einen Aufenthaltstitel. Schauen wir, dass wir diese Leute in Brot und Arbeit bekommen. Dann haben wir auch weniger Probleme mit den Sozialleistungen, die von diesen Leuten dann nicht mehr in Anspruch genommen werden. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Florianschütz, bitte sehr. Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landesrat! Die Diskussion ist ja eine wirklich garstige, die da abläuft. Und ich klaube es Ihnen auf drei Ebenen auseinander. Über was reden wir jetzt? Wir reden einerseits: Erfüllt das Land Wien ein Bundesgesetz? Zweitens: Wie machen wir arme Leute arm und haben keinen Genierer. Und drittens einmal: Wie treiben wir rassistische Ansätze auf die Spitze. Um das geht es da jetzt in Wirklichkeit. Und schauen wir uns jetzt einmal an, wie das konkret gemeint werden könnte. Bevor ich mit meinen Ausführungen anfange, eine Botschaft an die Rest-ÖVP: Was tut ihr da? Mit wem habt ihr euch da eingelassen? Und warum macht ihr da mit? Think about it, denkt einmal nach! Ihr seid die Partei, die mit Caritas einmal was zu tun gehabt hat und mit Heimat. Und das, was da gemacht wird, ist die Dekonstruktion von Caritas und Heimat! Es ist die klammheimliche Freude über, man macht Menschen arm. Und ich sag' jetzt (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Wer hat das gesagt?): Ich halte es nicht aus, dass ein Abgeordneter da herauskommt und mit dem sprichwörtlichen Schaum der Begeisterung vor dem Mund nahe dem Orgasmus verkündet, wie wichtig es ihm wäre, dass Menschen unbedingt arm sein müssen, wo doch die Aufgabe der Politik das genaue Gegenteil dazu ist! Ja, ich bin emotionalisiert, ich weiß, untypisch. Aber nach der Debatte geht's irgendwie nicht anders, möchte ich Ihnen sagen. Aber ich halte mich eh zurück. Was glauben Sie, was mir jetzt noch alles einfallen würde! (Aufregung bei Abg. Wolfgang Irschik.) Nein, dann krieg ich einen Ordnungsruf, und ich bin ein ordentlicher Mensch und will keinen Ordnungsruf. Aber ich werde mich nahe am Ordnungsruf entlang hanteln, das verspreche ich Ihnen. Ich halt's nicht aus, dass wir in Wirklichkeit darüber diskutieren, dass eine bestimmte - unter Anführungszeichen wegen dem Ordnungsruf - Partie von Leuten sagt: Jetzt haben wir auf Bundesebene etwas durchgesetzt, das dazu führt, dass 40.000 Kinder ärmer werden, als sie es jetzt sind. Und Sie wehren sich, dass das Land Wien das nicht widerspruchslos hinnimmt! Das ist die Diskussion, die wir hier führen. Und, Herr Landesrat - und ich muss Sie nicht rehabilitieren, ich weiß, dass Sie ein gesetzestreuer und eingeschworener Parlamentarier und Politiker sind -, danke schön, dass Sie sich wehren, und danke schön, dass Sie es sagen! Und das ist kein Vorrecht der Sozialdemokratie, sich gegen so etwas zu wehren. Das ist ein Vorrecht der anständigen Menschen dieses Landes, aller! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und jeder und jede können sich an diesem Prozess ... Botschaft an die ÖVP: Jeder und jede können sich an diesem Prozess der Anständigkeit entweder beteiligen oder nicht. Das hat jetzt gar nichts damit zu tun zu qualifizieren. Da werde ich dann was dazu sagen über die Frage: Wie gut und wie schlecht ist das Bundesgesetz? Wobei ich Ihnen eines schon auch sage, auch der Ordnungsruflogik entsprechend, das ist ein Landtag. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es einem Landtag zusteht, die Qualität von beschlossenen Bundesgesetzen zu kommentieren. Das glaube ich persönlich nicht, Darum sage ich es Ihnen jetzt privat und nicht als Landtag. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Na ja, na ja (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Aber trotzdem ...), ich sag's nicht wegen der Immunität. Ich sag's, weil ich es mir denke. Das ist ein bissel der Unterschied zwischen Ihnen und mir. Ich sag', was ich mir denk', und Sie sagen, was reingeht, und das ist ein Unterschied, ein wichtiger, ein wichtiger. Sie freuen sich, dass ein Gesetz herausgekommen ist, in dem Sie bestimmte Personengruppen diskreditieren und diskriminieren. Ich freue mich darüber, dass es noch nicht ausgemacht ist, weil wir uns, in dem Fall die Bundesratsfraktion der Sozialdemokratischen Partei sich dagegen gewehrt hat. Und jetzt, damit man es richtig zitiert: Es gibt ein gültiges, beschlossenes, kundgetanes Bundesgesetz, ohne Zweifel, in offener Frist bis zur Umsetzungsverpflichtung des Bundeslandes Wien. Diese Umsetzungsverpflichtung endet, wenn ich mich nicht täusche, Ende Dezember. Es ist nicht Ende Dezember! Es liegt kein verfassungswidriger oder rechtswidriger Zustand vor! Und die Unter ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Ja, aber noch nicht. Es ist eine Unterstellung, Herr Kollege. (Aufregung bei der FPÖ.) Es liegt kein rechtswidriger Zustand vor. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Noch nicht! Noch nicht!) Das ist eine Unterstellung! Wenn Sie jetzt noch einmal "Noch nicht!" sagen, dann sage ich Ihnen, dass Sie einen Ordnungsruf verdienen, weil Sie einem Landesrat unterstellen, dass er bewusst ein Gesetz brechen wird! Das ist eine Unterstellung und dieses Hauses nicht würdig! (Weitere Aufregung bei der FPÖ.) Und das hätten Sie gerne, ja eh. Aber ich prophezeie Ihnen, das wird's nicht spielen, wie ich den ... (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) "Noch nicht!" ist eine Unterstellung. Wir können das Spiel fortsetzen. "Noch nicht!" ist eine Unterstellung. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Jetzt ist es nicht so, Punkt und basta. (Beifall und Aufregung bei der FPÖ.) Und, Kollegin Olischar, um auf den Zwischenruf einzugehen (Aufregung bei Abg. Armin Blind.): Ob es noch einen Landtag in aufrechter Frist gibt, wissen Sie nicht, ich auch nicht. Aber möglich wäre er ja, oder? Alsdann, also wo ist Ihr Problem? Wo ist Ihr Problem? Wir befinden uns komplett im Rechtsbestand. Gar nichts ist passiert, gar nichts ist passiert. (Abg. Armin Blind: Wann ist die nächste Verfassungsgerichtshofsession?) Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, weiß ich nicht. (Abg. Armin Blind: Wann ist die nächste Verfassungsgerichtshofsession?) Man wird sehen, man wird sehen, wie sich das entwickelt. (Abg. Armin Blind: Na eben. Was hat es geheißen? Warten wir ab!) Aber Faktum ist, dass jetzt kein Rechtsbestand verletzt worden ist. (Abg. Armin Blind: Na, warten wir ab!) Meine Damen und Herren, ich erlebe das immer auf der Ebene der Europäischen Union mit. Und das erlebe ich ein bissel so auch hier herinnen. Normalerweise ist es so, dass Regionalpolitiker, wie zum Beispiel Landtagsabgeordnete, die Interessen des Landes und der Region hochhalten und deren Interessen verteidigen. Das machen auch ein paar Bundesländer, zum Beispiel Vorarlberg oder Salzburg, teilweise Tirol, nicht Niederösterreich und nicht Oberösterreich, aber da wissen wir, warum. Und Wien verteidigt die Interessen des Landes Wien auch, ist gut so, ja. Es gibt, ich übersetze das jetzt auf Deutsch, einen Begriff, den wir auf der Europäischen Ebene dafür haben, wenn ein Abgeordneter einer regionalen Gebietskörperschaft sich ausschließlich an Interessen der nationalen Gebietskörperschaft orientiert, auch wieder unter Zitat, er ist ein "Bundesbüttel". Das ist keine gute Herangehensweise, weil Sie haben in Wirklichkeit ja nur ein Interesse, Kollege Krauss. Sie haben das Interesse, dass Sie auf Bundesebene unter Ausnützung glücklicher Umstände, weil Sie in der Regierung sind, aber das ist vorbei, etwas durchsetzen konnten, indem sie die ÖVP dazu gebracht haben. (Aufregung bei StR Maximilian Krauss.) Und jetzt geht Ihnen der Arsch nicht zusammen, weil Sie es nicht umsetzen können, und Sie sind auch nicht in der Bundesregierung, ätsch! (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN.) Ja, krieg ich ... Nicht, na gut. (Aufregung bei der FPÖ.) "Es geht Ihnen der Arsch nicht zusammen." ist eine volkstümliche Äußerung. Das ist keine Beleidigung, das ist eine volkstümliche Äußerung. Volkstümliche Äußerungen haben in der Volksvertretung was verloren, meine Damen und Herren! Zur Frage der Verfassungswidrigkeit hab' ich mich geäußert und zur Frage der Kinderrechtskonvention. Der Art. 2 Abs. 2 der Kinderrechtskonvention, und ich zitiere ihn nicht, heißt sinngemäß, dass kein Kind diskriminiert und benachteiligt werden darf auf Grund seiner Zugehörigkeit, nicht seiner eigenen Zugehörigkeit, das auch, der Zugehörigkeit seiner Eltern, Vormund und Verwandten. Das ist übrigens Verfassungsrecht in Österreich! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Vielleicht zitieren Sie es!) Wenn Sie hergehen und es ernsthaft für gut befinden, dass ein Kind schlechter gefördert wird als andere Kinder, weil seine Eltern eine geringere Sprachkenntnis als andere Kinder haben, trifft das das wohl schon (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das sagen uns die Gerichte dann! Das ist die Legislative!), und das ist eine Diskriminierung. Sehen Sie, und jetzt sind Sie der Meinung, es ist vorläufig nicht rechtswidrig, gell, weil noch kein Gericht entschieden hat. Also vorläufig ist es eh okay, na gut. Richtig ist aber (Aufregung bei Ing. Udo Guggenbichler, MSc.), dass diese Regelung, die Sie hier haben, eine ist, die in die Rechte von Kindern eingreift. Wir sind in der Situation, dass wir 40.000 Kinder haben, deren Rechte oder deren Situation sich verschlechtert. Und jetzt der Vollständigkeit halber, nicht dass ich da immer nur Bestehendes verteidige: Da geht's ja auch um andere Perspektiven. Wenn wir die öffentliche Definition von "Was ist Armut?" nehmen und sagen, dass das 60 Prozent des Durchschnittsbruttoeinkommens sind, dann bedeutet das, dass in Österreich 300.000 Kinder arm sind oder an der Armutsgrenze leben. (StR Maximilian Krauss: Und wer hat 30 Jahre den Sozialminister gehabt?) Meine Damen und Herren! Ich bin dafür, dass wir nicht darüber diskutieren, wie wir den Leuten, in diesem Fall den Kindern, etwas wegnehmen, sondern darüber, wie wir ihnen mehr geben. Es geht nicht um den Abbau sozialer Errungenschaften, es geht um den Ausbau sozialer Errungenschaften, und all das, was - vorsichtig ausgedrückt - diametral dagegen steht, wird unsere Ablehnung finden. In Wirklichkeit sollten wir in diesem Haus eine andere Diskussion führen. Wir sollten eine Diskussion über die Frage führen - Herr Stadtrat beziehungsweise Herr Landesrat, diskutieren wir doch darüber! -, wie wir das Niveau der Förderung für arme Leute, Kinder, Behinderte, Alleinerziehende erhöhen und nicht senken. Wenn ich mir anschaue, wie die Zahlen des neuen Gesetzes sind, dann sage ich Ihnen, dass in der jetzigen Situation ein Kind in Wien 239 EUR bekommt - ein Kind in Wien wird mit 239 EUR gefördert -, und für die Zukunft ist der Vorschlag, es mit 44 EUR zu fördern, wenn es das dritte oder weitere Kind ist. Ehrlich gesagt, es ist für die reichste oder eine der reichsten Regionen Europas eine Schande, das so zu machen, und ich fordere alle hier im Raum Befindlichen auf, über alle Parteigrenzen hinweg dafür zu sorgen, dass man erkennt: 44 EUR für ein Kind ist zu wenig, viel zu wenig, und das muss man so oder so verhindern! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Lassen Sie mich etwas zum Thema Armut sagen: Der Art. 12, der heute schon mehrfach zitiert wurde, regelt, dass die Armutsbekämpfung, sprich, das Armenwesen, wie es so schön heißt, Ländersache ist, mit einer Grundsatzgesetzgebung. Aber was heißt das: Armut? Und woher kommt das? Armut hat etwas mit Heimat zu tun. Irgendwann einmal sind unsere zivilisierten Vorfahrinnen und Vorfahren auf die Idee gekommen, dass es so etwas gibt wie Heimat, und Heimat ist unter anderem jener Ort, wo ich hingehe, wenn es mir schlecht geht. Das ist eine mittelalterliche Idee: Wenn ich irgendwo hinkomme und es geht mir schlecht und ich bin arm, gehe ich nach Hause, begebe mich dort hin, wo ich geboren bin, zu meinem Heimatort, und werde dort versorgt. Das ist nicht die optimale Versorgung gewesen, das war das Armenhaus - das ist bei Astrid Lindgren wunderschön nachzulesen. Der Heimatbegriff hat sich insofern gewandelt, als Heimat nicht nur das ist, wo ich geboren bin - sonst wäre die Hälfte der Leute nicht hier -, sondern Heimat ist, wo ich wohne und integriert bin, wo ich lebe. Und dort wird meine Armut behoben, dort kann ich mich darauf verlassen, dass ich Zugang zu einer Gesundheitsversorgung, zu einer Krankenversorgung habe, dass ich gesund gemacht werde, dass ich nicht hungern muss, dass ich nicht frieren muss, und so weiter, und so fort und dass ich ein bisschen was vom Leben haben kann. Das ist Heimat. Ich frage mich manchmal: Was denken sich Leute, die genau das dekonstruieren betreffend die Frage, wie die Leute dann Heimat sehen werden? Heimat - wie definiert man das, außer über dieses Gefühl von Geborgenheit? Das ist der alte Fürsorgebegriff und, meine Damen und Herren, ich bin sehr dagegen, dass man diesen alten Fürsorgebegriff dekonstruiert. Was heißt das? Und nur der Vollständigkeit halber - ich habe mir vorgenommen, mich heute so zu äußern, wie ich es mir denke -: Wissen Sie, was ich für einen Skandal halte? - Sie erzählen uns oder mir irgendetwas über Kopftuch- Nichtverbote, denn Sie wollen ja das Kopftuchverbot - darüber kann man diskutieren, ob es das geben soll oder nicht, soll alles sein -, aber Sie sagen, wir befreien das Mädchen vom Kopftuch und gleichzeitig geben wir ihm 44 EUR. Das ist das, was Sie machen. (Abg. Wolfgang Seidl: Das stimmt ja nicht!) Ja, beim dritten Mädel machen Sie das! Und jetzt frage ich Sie: Ist das der richtige Weg: Tausche Kopftuch gegen Armut!? (Ruf bei der FPÖ: Aber Blödsinn!) Wollen Sie das? Oder klauben Sie es auseinander und sagen Sie, das ist das eine, und das ist das andere, was ja seriöser wäre? Aber das tun Sie ja nicht, sondern Sie kämpfen mit seelischer Begeisterung gegen die armen Leute. (StRin Ursula Schweiger-Stenzel: Nein, wir kämpfen nicht ...) Sie bekämpfen ja nicht Armut, Sie bekämpfen die armen Leute. (Ruf bei der FPÖ: Wir schützen die armen Leute!) - Frau Bezirksvorsteherin in Ruhe, ich weiß, es tut weh, aber es tut zu Recht weh, denn das sind ja Ihre Verfehlungen, nicht meine. Die letztendliche Entscheidung lautet - und das ist die Frage, mit der man diesen Dringlichen Antrag abhandeln muss -: Erstens, es gibt ein Bundesgesetz, das gültig ist - das streitet niemand in diesem Hause ab. Ich maße mir an, zu behaupten, es ist kein gelungenes Bundesgesetz, um nicht zu sagen, ein schlechtes, aber das ist für die Gültigkeit, wie Kollege Ulm richtig gesagt hat, völlig egal. Zweitens - das ist nicht nur mir, sondern auch dem Herrn Landesrat bekannt, und demzufolge wird man sehen, wie sich das entwickelt -: Es liegen jedenfalls kein Rechtsbruch und keine Verfassungswidrigkeit vor. Drittens - und das kann man schon sagen -: Es wird das Land Wien mit allen zu Gebote stehenden, rechtlich korrekten Mitteln versuchen, in diesem Land Armut zu bekämpfen, eine Grundsicherung für alle armen Menschen - unabhängig von Herkunft, Rasse, Geschlecht und dergleichen, auch Alter - zu erzeugen, und wir werden nicht sagen, einem, der ganz arm ist, der krank ist und schwach ist, dem geben wir nichts, weil er uns nicht zu Gesichte steht, aus welchem Grund auch immer, meine Damen und Herren. Das ist die richtige Antwort, und so werden wir verfahren als Stadtregierung - hoffe ich, bin ich mir sicher - und als Sozialdemokratische Fraktion - da bin ich mir ganz sicher. - Ein Dankeschön! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Schuster. - Bitte. Abg. Georg Schuster (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat, wenn er noch da ist! Sehr geehrte Abgeordnete zum Wiener Landtag! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Es ist wirklich schockierend, mit welchen Fehlinformationen die rot-grünen Abgeordneten hier in der Debatte um sich werfen. Man bekommt ja schon fast den Eindruck, die Abgeordneten von der SPÖ und von den GRÜNEN haben das Grundsatzgesetz zur Mindestsicherung überhaupt nicht gelesen, von solcher Ahnungslosigkeit zeugen ihre Argumente. Die SPÖ und die GRÜNEN sprechen ja immer von Armutsbekämpfung - das hört man schon den ganzen Tag. Wissen Sie, was Sie im rot-grünen Wien in den letzten Jahren gemacht haben? - Sie haben die Armut vermehrt, meine Damen und Herren! Sie haben nämlich zu den 420.000 Menschen, die bis zum Jahr 2015 im rot-grünen Wien in Armut gelebt haben, noch zehntausende Leute hinzugefügt, indem Sie diese in der Zeit dieses Zuzugs im Jahr 2015 nach Wien geholt haben. Mindestens zwei Drittel der Asylwerber, die 2015 in Österreich gelandet sind, sind nämlich nach Wien gegangen. Und warum sind sie nach Wien gegangen? - Wegen des Magnetfaktors der Mindestsicherung im rot-grünen Wien. (Beifall bei der FPÖ.) Oder ein anderer Punkt, meine Damen und Herren: Im Jahr 2016 wurden laut der Western Union Bank 2 Millionen EUR von Österreich nach Syrien überwiesen - und zwar nicht, weil die Syrer hier so fleißig gearbeitet haben, nein, sondern weil sie so fleißig Mindestsicherung kassiert haben! Und das haben Sie zu verantworten, dass das österreichische Kapital ins Ausland fließt, meine Damen und Herren! Das hart verdiente Steuergeld der Österreicher darf nicht an ausländische Wirtschaftsflüchtlinge verteilt werden, wie es in Wien derzeit der Fall ist, meine Damen und Herren! Erklären Sie einmal: Was soll sich denn ein durchschnittlicher Arbeitnehmer und Alleinverdiener denken, wenn er hört, dass eine sechsköpfige Flüchtlingsfamilie 3.000 EUR Mindestsicherung erhält?! Oder was soll sich eine Mindestpensionistin denken, die Jahrzehnte hart für unser Land gearbeitet hat, wenn ein Asylberechtigter in Wien mehr Mindestsicherung erhält, als sie Pension bekommt? Es kann nicht sein, meine Damen und Herren, dass viele hart arbeitende Menschen unterm Strich schlechter dastehen als jene, die arbeiten können, aber nicht arbeiten wollen. Und 62 Prozent der Mindestsicherungsbezieher, die beim AMS gemeldet sind, haben Migrationshintergrund, meine Damen und Herren! Diese Zuwanderung in unser Sozialsystem wird mit dem neuen Grundsatzgesetz endgültig gestoppt. Sozialleistungen für Zuwanderer gibt es erst nach fünf Jahren. Asylberechtigte müssen Deutsch beherrschen, um die volle Mindestsicherung zu erhalten. Ein wichtiges Ziel der Maßnahmen ist dabei die Etablierung von verstärkten Arbeitsanreizen, weshalb bestimmten Personengruppen ein Teil der Sozialhilfe in eine Zurverfügungstellung von Sprachkursen oder Qualifizierungsmaßnahmen umgewidmet wird. Bei der Mindestsicherung Neu ist es auch gelungen, dass all jene Personen, die wirklich Unterstützung benötigen, eine zielgerichtete Unterstützung bekommen. Das war vorher und ist bis jetzt nicht der Fall. Besondere Regelungen gelten natürlich auch - auch wenn Sie fälschlich anderes behaupten - für Alleinerzieherinnen und für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für Personen, die von den Ländern als Härtefälle eingestuft werden. Außerdem wird drei Jahre lang nicht auf das Vermögen zugegriffen. Auch Kinder erhalten genug Unterstützung, meine Damen und Herren, zumal die Familienbeihilfe und sonstige Leistungen nicht - und ich betone es noch einmal: nicht! - auf die Sozialhilfe angerechnet werden dürfen. Das ist genau der Unterschied, denn Sie behaupten da etwas ganz anderes. Bei einem Haushalt mit 3 Kindern können auch künftig - Kollegin Hungerländer hat es schon angesprochen - monatlich 1.000 EUR nur für Minderjährige als Unterhalt gewährt werden! (Abg. Siegi Lindenmayr: ... die eigenen Gesetze nicht verstanden!) Und jetzt zur degressiven Staffelung, die Sie immer kritisieren, meine Damen und Herren: Diese ist aus meiner Sicht sehr wohl gerechtfertigt, da ja die Höhe der Löhne und der Gehälter bei uns nicht von der Zahl der Kinder abhängig ist. Ich hätte gerne einen Arbeitgeber, der das berücksichtigt, wenn ich zwei Kinder habe. Da würde ich gleich um einiges mehr bekommen, aber wir sind ja in der Realität, das spielt es ja nicht. Hinkünftig wird auch die Sozialhilfe für Zuwanderer, die auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbar sind, in Form von arbeitsmarktbezogenen Sachleistungen - Deutschkursen, Qualifizierungsmaßnahmen - zur Verfügung gestellt werden. (Abg. Mag. Ursula Berner, MA: Deutschkurse können sie nicht in Anspruch nehmen ...) Gleichzeitig werden die Zuwendungen von Integrationsleistungen, wie etwa dem Besuch von Wertekursen, abhängig gemacht, Frau Kollegin. Erst wenn die Person den Willen gezeigt hat, selbst etwas für die Gesellschaft beizutragen, ist es gerechtfertigt, einen Anspruch auf Mindestsicherung zu haben. Was ist daran schlecht? - Gar nichts! Integration ist nämlich eine Bringschuld der Zuwanderer (Zwischenruf von Abg. Nikolaus Kunrath.) und keine Holschuld der Mehrheitsbevölkerung, Herr Kunrath! Hier wurde eine Lösung geschaffen, die Integration und Arbeitsbereitschaft fördert, Alleinerzieher in ihrer speziellen familiären Situation berücksichtigt und auch auf Menschen mit Behinderung ein besonderes Augenmerk richtet. Abschließend mein Appell an Sie, Herr Landesrat Hacker: Hören Sie bitte auf, Ihre persönlichen Befindlichkeiten am Rücken der Wienerinnen und Wiener auszutragen! Seien Sie lieber dem Bund für dieses Gesetz dankbar (Heiterkeit bei der SPÖ.), denn damit wird nämlich endlich auch der Sozialtourismus vor allem hier in Wien beendet. - Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als vorläufig Letzte zu Wort gemeldet ist Frau StRin Schweiger-Stenzel. - Bitte. StRin Ursula Schweiger-Stenzel: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Goethe-Wort - "Mit Worten lässt sich trefflich streiten, mit Worten ein System bereiten." - kann man abwandeln. Anlässlich dieser Debatte kann man sagen: Mit Zahlen lässt sich trefflich streiten, mit Zahlen ein System bereiten. Allerdings: Angesichts dieser Zahlen, die auf Grund Ihres Voranschlages, auf Grund von Weltbankdaten und auf Grund von Studien des Österreichischen Integrationsfonds vorliegen, ist es hier eigentlich nicht mehr gerechtfertigt, von Streit zu sprechen, sondern eher davon, dass man Realitätsverweigerung betreibt. Ich freue mich sehr, Herr StR Hacker, dass Sie da sind. Ein amtsführender Stadtrat sollte bei einer solchen Debatte, die sein Ressort ja unmittelbar betrifft und für das er Verantwortung trägt, mindestens so lange hier sitzen wie ich, die ich nicht amtsführende Stadträtin bin, aber diese Funktion sehr ernst nehme (Beifall bei der FPÖ.) und daher auch bei dieser Debatte sehr lange ausgeharrt habe und ausharre. Ich will mich jetzt nicht auf Zahlenspielereien einlassen, aber eines ist unbestritten, und das kann man wirklich deutlich feststellen, nämlich auf Grund der Zahlen, die auch Sie uns zur Verfügung stellen. Und zwar sind das die Zahlen, die zeigen: Wem kommt die Mindestsicherung am meisten zu Gute? - Es kommt vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2018/19 in Wien die Mindestsicherung zu einem hohen Prozentsatz - ich glaube, von 60 Prozent oder etwas mehr - eindeutig nichtösterreichischen Staatsbürgern zu Gute (Abg. Mag. Ursula Berner, MA: Das stimmt nicht! Das ist falsch!), während die Anzahl der österreichischen Staatsbürger und -bürgerinnen, die in den Genuss der Mindestsicherung gekommen sind, in diesem Zeitraum sukzessive abgenommen hat. Das bedeutet natürlich, dass hier eine Schieflage besteht. Und allmählich muss ich sagen: Wenn man die Mindestsicherung, die ja auch ein Anreizelement - auch das wird niemand, der mit offenen Augen durch Wien geht, bestreiten können -, einen Anreiz darstellt, dass man eben nach Wien kommt und sich hier niederlässt, in dieser Form gewährt, dann stellt das ja auch einen Anreiz dafür dar, dass sich Arbeitsmigranten in Bewegung setzen. Und das ist das Problem, weil wir eben nicht unterscheiden zwischen einerseits Asylanten, Asylberechtigten und echten Flüchtlingen und andererseits Migranten, die einfach für das, was sie nicht können, mehr beziehen wollen. Und ich meine - auch die ÖVP, auch die Wirtschaftskammer -, ich kenne genug Hoteliers in der Touristikwirtschaft, Gasthäuser, die sehr froh sind und sich einen unterbezahlten - ich sage es despektierlich, obwohl ich es nicht so meine - Hausafghanen halten, weil der halt billiger kommt und die minderen Tätigkeiten macht (Abg. Mag. Thomas Reindl: Das ist ja unglaublich! Einen "Hausafghanen"?! - Nehmen Sie das zurück! Nehmen Sie das zurück! - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) - Nein, ich sage es bewusst! Ich kritisiere hier die Österreicher, die eine Situation ausnützen, die sie eigentlich nicht ausnützen sollten! Ich bedaure das sehr! (Beifall bei der FPÖ.) Außerdem, was wir bei dieser Debatte auch völlig unterschätzt haben: Auch wenn das im gesamten volkswirtschaftlichen Kuchen nur, ich weiß nicht - Sie haben es, glaube ich, gesagt -, null Komma irgendwelche Prozent oder Zehntelprozent ausmacht, aber viele, die hier Mindestsicherung - wie ich meine und wie auch viele Sozialpolitiker deutlich sehen - eigentlich zu Unrecht beziehen, benützen dieses Zusatzeinkommen dazu, um in ihre ursprünglichen Heimatländer ... (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: ... Ihre fette Pension! - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Das macht ja nichts. Ich bewerte es nicht ... (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: ... Ihre fette Pension!) - Lieber Herr Kollege, ich bewerte es nicht, ich stelle nur fest, dass mit Hilfe der Mindestsicherung Auslandsüberweisungen von Österreich in die ursprünglichen Heimatländer getätigt werden, und zwar gar nicht so wenig, bitte! Weltbankstatistik: nach Ägypten zum Beispiel 85 Millionen Dollar - die Weltbank gibt das in Dollar an (Amtsf. StR Peter Hacker: Aber die arbeiten bei uns! - Das ist ja unglaublich! Das ist unglaublich!) -, nach Indien 72 Millionen, in den Iran, eines der reichsten Erdölländer der Welt (Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) - lassen Sie mich ausreden! - 13 Millionen. Kosovo: 70 Millionen, Montenegro: 34 Millionen, Nigeria - meiner Ansicht nach auch ein Ölstaat -: 194 Millionen Dollar, Pakistan: 17 Millionen, Serbien, bitte: 369 Millionen - vielleicht ändert sich das, wenn Serbien, was ich begrüßen würde, zur EU käme -, Türkei: 54 Millionen Dollar. In Summe sind das also mehr als 1 Milliarde Dollar, die auf Grund auch unseres wunderbaren Mindestsicherungssystems (Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ja lächerlich!), an dem Sie in Wien unbedingt festhalten wollen, im Ausland landen (Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ja lächerlich!) und bei uns an Kaufkraft verloren gehen! (Beifall bei der FPÖ. - Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ja lächerlich, Frau Stenzel! - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich weiß nicht, warum Sie sich so aufregen. (Amtsf. StR Peter Hacker: Weil es lächerlich ist!) Das sind ganz normale Weltbankstatistiken! (Amtsf. StR Peter Hacker: Aber doch nicht über die Mindestsicherung!) Eines steht fest - auch das können Sie nicht leugnen und nicht abstreiten -: Der Anteil der Nichtösterreicher am Bezug der Mindestsicherung - der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, um exakt zu sein - ist vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2018 von 24 Prozent auf 60 Prozent gestiegen und der Anteil der Österreicher entsprechend gesunken. Im Jahr 2018, also im vergangenen Jahr allein hat es in Wien 183.000 Bezieher der Mindestsicherung gegeben. Sie übermitteln die Monitoringdaten nur in ihrem Durchschnittswert beziehungsweise bringen nur diesen zur Kenntnis, daher können wir auch nur den Durchschnittswert - von 142.600, die sie beziehen - als Grundlage für diese weiteren Aufwendungen und für die Auswertungen heranziehen: Die Mindestsicherung ist an sich etwas geringer als im Vorjahr, das stimmt, allerdings ist dies in erster Linie darauf zurückzuführen, dass im Vergleich zu 2017 (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Mit 10.000 EUR Pension im Monat könnten Sie ...) 11 Prozent mehr Asylberechtigte die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bezogen haben, denn die Zahl der anderen ausländischen Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung hat sich nämlich im selben Zeitraum, und das ist sehr interessant, um immerhin 14 Prozent verringert. Also wenn ich an Ihrer Stelle wäre und ein Budget verantworten müsste, würde ich mir allmählich alle meine Haare raufen, ob ich sie habe oder nicht, angesichts der Frage, woher man denn das Geld für das alles in Wien letztlich nehmen soll (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Aus Ihrer Pension!), ohne ununterbrochen über Gebühr in den Steuertopf von arbeitswilligen Österreicherinnen und Österreichern, Wienerinnen und Wienern greifen zu müssen. Und das ist das Problem: Man holt es sich, wo man es sich holen muss. (Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ungeheuerlich! Ungeheuerlich!) Das hat ein Ex-Kanzler von Ihnen einmal gesagt: "Holt euch, was euch zusteht!" - Nein, das steht den Wienerinnen und Wienern nicht zu, dass man eine Sozialleistung missbraucht, die explodiert, die Ihren Sozialetat in einigen Jahren auch zur Explosion bringen wird. (Amtsf. StR Peter Hacker: Gar nichts explodiert! Gar nichts explodiert! - Ein Skandal! Ein Skandal ist das!) Denn das ist ja wohl unbestritten: Wir werden in Wien dank Ihrer Willkommenspolitik explodierende Sozialkosten haben. Wir werden dank Ihrer Willkommenspolitik eine Bildungsmisere haben, denn auch das, was vom AMS bisher in Sprachkurse und Ähnliches hineingesteckt wurde (Amtsf. StR Peter Hacker: Dafür sind Sie verantwortlich!), ist vor allem den Instituten (Amtsf. StR Peter Hacker: Dafür sind Sie verantwortlich!) und Lehrveranstaltern zu Gute gekommen, aber nicht denen, die es eigentlich wirklich brauchen. Aber Fremdsprachenklassen, damit die Kinder Deutsch lernen, finden Sie diskriminierend. Diese finde ich überhaupt nicht diskriminierend! Dass man Kinder, die nicht Deutsch können, so weit trainiert, dass sie einem Regelunterricht folgen können, ist besser, als wenn diese Kosten in einem AMS versickern - nämlich nicht einmal im AMS, sondern in Instituten, die vom AMS beschäftigt werden - und damit eben nicht denen zu Gute kommen, die es eigentlich brauchen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich muss meine Redezeit hier nicht künstlich ausdehnen. (Abg. Nikolaus Kunrath: Das ist eine gute Idee! - Abg. Mag. Rüdiger Maresch, erheitert: Das ist eine gute Idee!) Ich finde: Erstens, Sie sind realitätsverweigernd, Sie sehen die Wirklichkeit nicht. Zweitens, Sie handeln mit Ihrem Verhalten eigentlich gegen die Verfassung - man wird ja sehen, wie der Verfassungsgerichtshof dann entscheidet. Und - drittens -: Sie wollen an dieser Pull-Politik festhalten, weil Sie sich davon im Laufe von Jahren, wenn diese Leute alle die Staatsbürgerschaft kriegen, ein nicht enden wollendes Reservoir an Wählerstimmen erwarten. Nur: Mit dieser Rechnung werden Sie auch falsch liegen, denn diese Leute werden dann ihre eigenen Parteien gründen und nicht unbedingt die SPÖ wählen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Berner. Es verbleiben noch drei Minuten Redezeit. - Bitte. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Also es würde mich schon reizen, dazu noch viel länger zu reden, aber keine Sorge, ich werde auch die drei Minuten nicht ganz aufbrauchen. Ich wollte eine prinzipielle Nachdenkfrage hier in den Raum stellen: Wir wissen alle, die Mindestsicherung beträgt derzeit 885,47 EUR und für Paare, also wenn 2 Personen zusammenleben und beide Mindestsicherung beziehen, sogar 664 EUR. Ich bin sehr gespannt, wie Sie mir vorrechnen wollen, dass man damit Miete zahlt, neue Kleider kauft, sich versorgt, Nahrungsmittel kauft und dann noch eine Milliarde - oder was weiß ich, was Sie gesagt haben - quer über den Kontinent verschiebt. Das ist sehr unrealistisch. Des Weiteren: Offensichtlich kennen die Kolleginnen und Kollegen die Mindestsicherung nicht. Sie wissen schon, dass es in Wien zwar 125.583 Personen gibt, die Mindestsicherung beziehen, dass davon aber nur 16.000 - das sind 13 Prozent - den Vollbezug haben? Und der Vollbezug ist auch nicht wahnsinnig hoch, er beträgt 885 EUR, wie Sie gerade gehört haben. Der Rest wird nur aufgestockt. Das heißt, diese Personen kriegen, weil sie zu wenig Einkommen haben, zum Beispiel weil sie nur geringfügig verdienen, vielleicht 300 oder 400 EUR dazu. Ich weiß nicht, wie Sie das ... (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Arbeitslosengeld? Aufstocken auf Arbeitslose, oder was?) - Nein, die Höchstgrenze sind 885 EUR, mehr gibt es nicht. Und wenn sie mehr Arbeitslosengeld haben, kriegen sie keine Mindestsicherung. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Und wenn sie weniger haben?) Wenn sie 700 EUR Arbeitslose haben, stimmt, dann kriegen sie 100 EUR, um 800 EUR zu kriegen. Aber mehr als 885 EUR bleiben nicht über! Ich weiß nicht, was Sie da, mit diesem Geld, ins Ausland schicken wollen. Außerdem haben Sie selber gehört - das haben Sie irgendwie überhört, Frau Stadträtin, glaube ich -, dass die Kosten der Mindestsicherung gerade zurückgehen, dass zum Glück weniger Leute das beanspruchen. (Abg. Georg Schuster: Ja, weil wir jetzt weniger Flüchtlinge haben als 2015!) Ich weiß nicht, was das Problem damit ist, wenn weniger Leute eine Leistung beanspruchen. Und drittens - auch da handelt es sich eher um eine Richtigstellung als um einen langwierigen Redebeitrag -: Wir haben Rahmenbedingungen, um die Mindestsicherung auszuzahlen, und die Rahmenbedingungen lauten, dass die Menschen entweder österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt sein müssen. Es gibt nicht irgendwelche irgendwo, die von irgendwo kommen und irgendwie Geld bekommen, sondern es gibt ganz strenge Rahmenbedingungen und die werden auch von den Kollegen und Kolleginnen der MA 40 regelmäßig geprüft. (Abg. Georg Schuster: Da gibt es auch Fälle, wo ...) Ich weiß nicht, Sie müssen sich keine Sorgen machen, die Administration funktioniert wunderbar. Wir hätten gerne eine Vermögenssteuer, um noch viel mehr Sozialleistungen in dieser Stadt zu finanzieren. Das wäre sinnvoll und zukunftsträchtig! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte über die Besprechung des Dringlichen Antrages ist somit beendet. Diesen Antrag weise ich zur weiteren Behandlung dem Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport zu. Wir haben jetzt noch abzustimmen über einen Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von der FPÖ betreffend Umsetzung Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind FPÖ und ÖVP. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 17.25 Uhr.) Landtag, 20. WP 20. November 2019 40. Sitzung / 48