Wiener Landtag 20. Wahlperiode 39. Sitzung vom 27. September 2019 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Begrüßung der Bundesräte Ing. Bernhard Rösch und Mag. Reinhard Pisec, BA MA S. 3 3. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-840756-2019-KFP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-841899-2019-KSP/LM) S. 6 3. Anfrage (FSP-841526-2019-KNE/LM) S. 11 4. Anfrage (FSP-841958-2019-KVP/LM) S. 15 5. Anfrage (FSP-841866-2019-KSP/LM) S. 16 4. AST-843140-2019-KVP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Das Land Wien muss handeln - politischer Extremismus und Sozialmissbrauch müssen ein Ende haben!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 21 Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 22 Abg. Mag. Faika El-Nagashi S. 23 Abg. Wolfgang Seidl S. 24 Abg. Yvonne Rychly S. 24 Abg. Thomas Weber S. 25 StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 25 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 26 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 27 Abg. Peter Florianschütz, MA MLS S. 28 5. Mitteilung des Einlaufs S. 29 6. Umstellung der Tagesordnung S. 29 7. LG-750310-2019-LAT; P 1: Änderung der Wiener Stadtverfassung (Beilage Nr. 27/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 29 Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 29 Abg. Mag. Thomas Reindl S. 30 Abstimmung S. 31 8. LG-743467-2019; P 7: Änderung der Dienstordnung 1994 (Beilage Nr. 28/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 31 Abstimmung S. 31 9. LG-159302-2019; P 2: Änderung des Wiener Dienstleistungsgesetzes - W-DLG (Beilage Nr. 19/2019) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 32 Abstimmung S. 32 10. LG-535833-2018; P 5: Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 (Beilage Nr. 30/2019) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 32 Abstimmung S. 32 11. LG-50046-2019; P 3: Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 - Wr. KAG (Beilage Nr. 22/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 32 Abstimmung S. 32 12. 696057-2019; MDLTG, P 4: Ersuchen des BG Döbling um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Abg. Michael Eischer Berichterstatter Abg. Siegi Lindenmayr S. 32 Abstimmung S. 33 13. 778954-2019; MDLTG, P 6: Anfrage der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung von Abg. Roman Schmid Berichterstatter Abg. Siegi Lindenmayr S. 33 Abstimmung S. 33 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die 39. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt sind die Abgeordneten Mahdalik und Schütz, beide sind auf einem Begräbnis. Herr Abg. Kopietz ist ab 12.30 Uhr dienstlich verhindert. Ich begrüße auch einen Vertreter des Bundesrates, Herrn Bundesrat Bernhard Rösch. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-840756-2019-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Haslinger gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Das Wiener Prostitutionsgesetz ist seit seiner Einführung im Jahr 2011 nahezu unverändert geblieben und lediglich an andere Rechtsvorschriften angepasst worden. Einige Bestimmungen haben sich im Vollzug durch die Polizei als schlecht umsetzbar bzw. leicht umgehbar herausgestellt. Derartige Gesetzeslücken werden besonders von Personen und Organisationen, die sich im Nahbereich der Kriminalität befinden, gerne zu Lasten der Sexarbeiterinnen wie auch der Kunden ausgenutzt. Die Liste der Probleme reicht von fehlenden Klarstellungen in Formalangelegenheiten bei der Anmeldung von Prostitution bis hin zu groben Lücken in der Rechtslage zur Person des Betreibers und der Weitergabe von Prostitutionslokalen. Dem Vernehmen nach gab es von Seiten der LPD Wien bereits Bestrebungen, eine Novelle des Prostitutionsgesetzes zu erwirken. Gibt es seitens des Landes Wien Bestrebungen bzw. konkrete Pläne, das Wiener Prostitutionsgesetz zu novellieren?) Ich darf dich um die Beantwortung dieser Frage ersuchen. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter! Wie Sie richtig festhalten, ist das Wiener Prostitutionsgesetz 2011 seit nunmehr fast acht Jahren in Kraft. Mit der Neufassung des Wiener Prostitutionsgesetzes im Jahr 2011 wurde insbesondere die Straßenprostitution innerhalb von Wohngebieten in Wien untersagt. Das hat in den bis dahin von der Straßenprostitution betroffenen Wiener Stadtgebieten zu einer erheblichen Verbesserung der Wohnqualität geführt. Gleichzeitig wurden strenge Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Prostitutionslokalen etabliert. Bei jedem einzelnen Prostitutionslokal wird daher von der für die Genehmigung zuständigen Landespolizeidirektion Wien auf die Einhaltung der bestehenden Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche zur Wahrnehmbarkeit des Lokals geachtet. Diese gesetzlichen Voraussetzungen mussten auch von den bei Inkrafttreten des Wiener Prostitutionsgesetzes im Jahr 2011 bereits betriebenen Lokalen erfüllt werden. Die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen haben sich aus Sicht der Stadt Wien sehr bewährt und zu einer auch von der Landespolizeidirektion Wien bestätigten Verbesserung der Situation im Wiener Rotlichtmilieu beigetragen. So stagniert die Zahl der bei der Stadt Wien eingelangten Beschwerden über Wiener Prostitutionslokale seit Jahren auf niedrigstem Niveau. In den letzten zwölf Monaten ist bei der legistisch zuständigen Magistratsabteilung 62 nur eine einzige Beschwerde eingelangt, die sich auf Störungen oder Belästigungen durch den Betrieb eines Lokals bezogen haben. In gleicher Weise werden die Vorschriften zur Straßenprostitution, wie Sie dies auch der medialen Berichterstattung entnehmen können, von der Landespolizeidirektion Wien konsequent umgesetzt. Hierbei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Landespolizeidirektion Wien die Vorschriften des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011 mit der für diese Materie erforderlichen Sensibilität und auch mit dem gehörigen Weitblick vollzieht, wofür ich mich an dieser Stelle auch ausdrücklich bedanken möchte, denn gerade bei einer so sensiblen Materie ist die enge Mitwirkung der Polizei Wien von ganz besonderer Bedeutung. Es ist daher aus Sicht der Stadt Wien keinesfalls zutreffend, dass das Wiener Prostitutionsgesetz 2011 nicht vollziehbar wäre. In diesem Zusammenhang ist überdies zu erwähnen, dass seit jeher ein regelmäßiger Austausch zwischen den zuständigen Vollzugsstellen der Landespolizeidirektion Wien und den legistisch zuständigen Stellen der Stadt Wien zu den praktischen Erfahrungen stattfindet. Dies erachte ich bei einer derart sensiblen Materie auch als sehr zweckmäßig und kann auch bedeuten, dass auf Grund der Erfahrungen dieser legistischen Stellen Änderungen in Zukunft möglich sein können. Wie mir mitgeteilt wurde, zeigt die Vollzugserfahrung mit dem nämlichen Gesetz, dass allenfalls bestehende Vollzugsprobleme in der Vergangenheit regelmäßig einvernehmlich gelöst werden konnten. Insbesondere ist dabei zu betonen, dass gerade im Bereich der Straßenprostitution die Zusammenarbeit mit den Vollzugsstellen der Landespolizeidirektion Wien ausgezeichnet funktioniert und daher auf Wünsche sowie Bedürfnisse der Bevölkerung unmittelbar eingegangen wird. So wurden etwa die Zeiten der zulässigen Straßenprostitution im 23. Bezirk von der Landespolizeidirektion Wien im Einvernehmen mit der Stadt Wien erst Anfang dieses Jahres erheblich eingeschränkt. Zudem kann ich Ihnen versichern, dass aktuelle Entwicklungen in diesem sensiblen Bereich selbstverständlich auch von der Magistratsabteilung 62 als zuständige legistische Dienststelle der Stadt Wien mit ganz besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden und laufend evaluiert und allenfalls auch eine Anpassung vorgenommen wird. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Emmerling gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann, vielen Dank für die Beantwortung! Was mich noch interessieren würde: Es gibt ja ein eigenes Beratungszentrum mit Streetwork für eben ehemalige und momentan tätige Sexarbeiterinnen, das SOPHIE heißt, und laut dessen Auskunft sind dort zwei Personen unterwegs. Ist es aus Ihrer Sicht auch erforderlich, dass die Stadt Wien hier in diesem Bereich sich darum bemüht, die Anzahl an Sozialarbeiterinnen zu erhöhen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Das Projekt SOPHIE, das in den Gesamtbereich der Volkshilfe Wien eingebettet ist, hat seine Tätigkeit 2003 vom 15. Bezirk ausgehend aufgenommen. Es hat sich mittlerweile auch sehr viel Kompetenz in der Betreuung von Prostituierten beziehungsweise von jenen, die aus dem Gewerbe aussteigen wollen, erworben. Natürlich kann immer alles mehr sein, aber ich habe den Eindruck, auch nach Gesprächen zwischen der Volkshilfe Wien und der Stadt Wien, dass es durchaus möglich ist, mit dem Personalstand die Zielgruppe gut und sicher zu betreuen. Es ist nicht die einzige Stelle, die es im Rahmen unserer Stadt gibt, die sich mit den Ausstiegsmöglichkeiten aus diesem Gewerbe beschäftigt, aber es ist eine ganz wichtige Zentrale, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich da auch sehr hohe Kompetenz erworben. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ulm gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Ich teile Ihre Einschätzung, dass es mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu einer Verbesserung der Situation gekommen ist, insbesondere bei der Straßenprostitution. Vorher hat es schon eine Verbesserung im Bereich der Wohnungsprostitution gegeben. Ich denke, das sind die Bereiche, von denen die Bevölkerung unmittelbar betroffen ist. Ich glaube, die Frage des Herrn Kollegen Haslauer zielt darauf, ob es nicht sinnvoll wäre, ein paar legistische Nachschärfungen vorzunehmen, um zu einer leichteren Schließung von Lokalen zu kommen. Der § 8 des Prostitutionsgesetzes sieht eine Zuverlässigkeitsprüfung am Anfang vor. Ist diese Zuverlässigkeit des Betreibers des Prostitutionslokales aber dann nicht mehr gegeben - sollte sich das irgendwann einmal herausstellen -, ist das kein Versagungsgrund, kein Untersagungsgrund und kein Schließungsgrund. Da verstehe ich ein bisschen den Herrn Kollegen, wenn er da nachfragt, ob man da nicht eine Verbesserung erreichen möchte. Auf der anderen Seite geht es um den täglichen Vollzug, um die Praxis, die verbessert worden ist. Ich freue mich auch, zu hören, dass im Prinzip die Zusammenarbeit mit der Polizei funktioniert, denn gerade in dem Bereich ist die Stadt auf die Polizei angewiesen, ohne die Polizei geht es da sicher nicht. Haben Sie da noch irgendwelche Wünsche? Denn wenn Straßenprostitution auftaucht, dann sollte man nicht allzu lange mit dem Einschreiten warten, sondern dann sollte die Polizei recht rasch zu Verfügung stehen und Abhilfe schaffen. Klappt das in ausreichendem Ausmaß für Sie? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ich möchte vielleicht nur eine Korrektur vornehmen: Haslauer ist ein sehr geschätzter Landeshauptmannkollege von mir, Haslinger ist der Landtagsabgeordnete der FPÖ. (Heiterkeit.) Ich wollte diese Korrektur nur fürs Protokoll anbringen. Du hast natürlich völlig recht, es gibt in dieser Materie unterschiedliche Problemfelder, die man sehen muss, das ist zum einen die Wohnungsprostitution, die wir doch weitgehend in den Griff bekommen haben, das zweite sind die Lokale, die der Prostitution dienen, und das dritte ist die Straßenprostitution. Bei den Lokalen, muss ich sagen, sind zusätzlich zum Prostitutionsgesetz und zu den Auflagen, die dort festgelegt sind, natürlich viele andere Auflagen einzuhalten, zum Beispiel in der Gewerbeordnung, und vieles andere mehr. Wir kontrollieren das auch sehr streng, natürlich immer in enger Abstimmung mit der Wiener Polizei, aber es gibt dann noch zusätzlich zu dieser Gesetzesmaterie andere Möglichkeiten, die Betreiber laufend zu kontrollieren, zu überprüfen. Was uns bei der Festlegung dieser Gesetzesmaterie wichtig war, ist, dass insbesondere - das hast du zu Recht auch angesprochen -, Anrainerinnen und Anrainer, insbesondere Kinder und Jugendliche nicht betroffen sind durch Anbahnungsgespräche oder durch vor dem Lokal sich befindende Personen, die auf den Tätigkeitsbereich des Lokals hinweisen. Von daher ist es wichtig, das ist richtig, dass wir da mit der Polizei sehr eng kooperieren und allfällige Abweichungen von dem, was wir im Gesetz festgelegt haben, auch sofort und unmittelbar ahnden. Die Zusammenarbeit ist natürlich immer im konkreten Beispiel ganz wichtig. Ich habe in einem Nebensatz erwähnt, dass wir beispielsweise auf Grund von Beobachtungen der Anrainer, aber auch des Herrn Bezirksvorstehers im 23. Bezirk in enger Abstimmung mit der Wiener Polizei starke Einschränkungen der Prostitutionsanbahnung entlang der Bundesstraße vorgenommen haben. Ich glaube, das war gut und wichtig und zeigt auch, dass diese Kommunikation zwischen Bezirk, Anrainern, Stadt Wien und Wiener Polizei gut funktioniert. Ich glaube, das ist ein Beispiel, das du auch eingefordert hast, dass man sehr schnell darauf schaut und auch notwendige Konsequenzen trifft, wenn man das Gefühl hat, dass Anrainer von einer entsprechenden Prostitutionsanbahnung betroffen sind. Da gebe ich dir sicher recht, aber ich muss sagen, aus meiner Sicht funktioniert das sehr gut. Ich bin der Wiener Polizei sehr dankbar, dass sie mit uns in der Stadt Wien so eng kooperiert. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. El-Nagashi gestellt. Ich erteile das Wort. Abg. Mag. Faika El-Nagashi (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Sexarbeiterinnen gehören zu einer der wohl vulnerabelsten und gesellschaftlich marginalisiertesten Bevölkerungsgruppen, sie sind rechtlich oft nicht ausreichend abgesichert und gesellschaftlich geächtet. Bei der Novellierung des Prostitutionsgesetzes 2011 stand ja nicht primär die Zurückdrängung der Sexarbeit oder der sichtbaren Teile der Sexarbeit im Mittelpunkt, sondern die Sicherstellung der Sicherheit, der Selbstständigkeit und der Selbstbestimmung von Sexarbeiterinnen, die eine sehr diverse Gruppe sind, im Mittelpunkt. Meine Frage an Sie: Welche Schritte setzt die Stadt Wien, um dem gerecht zu werden und um das zu gewährleisten? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: In Wirklichkeit sind es mehrere Bereiche, die man sehen muss: Das eine ist der gesellschaftspolitische Hintergrund, den Sie ansprechen. Nicht umsonst wird immer wieder in der Literatur mit Augenzwinkern behauptet, es ist das älteste Gewerbe der Welt. Das heißt, es gibt eine jahrhundertelange Tradition in dem Bereich. Es ist auch eine Illusion, zu glauben, es gibt irgendeine Gesellschaft, in der es keine Prostitution gibt. Es haben sich unterschiedliche Gesellschaftsmodelle mit dieser Herausforderung beschäftigt und im Wesentlichen hat es immer nur verschiedene Zugänge gegeben. Von daher haben wir auch versucht, beim Prostitutionsgesetz eine Lösung zu finden, dass man die Prostituierten, die betroffenen Frauen - aber es sind ja auch zum Teil Männer - nicht zusätzlich marginalisiert und ausgrenzt. Das ist ein wichtiger Teilbereich. Der zweite ist natürlich auch, dass insbesondere bei der Straßenprostitution Anrainerinnen und Anrainer, insbesondere Kinder und Jugendliche, geschützt werden. Und zum Dritten gibt es natürlich die Herausforderungen, die sich daraus ergeben, welche Angebote man den Prostituierten macht, um aus diesem Gewerbe auszusteigen beziehungsweise sie auch gesundheitspolitisch zu begleiten und zu betreuen. Ich bin eigentlich sehr stolz darauf, in einer Stadt zu leben, wo es eine lange Tradition in dieser Begleitung gibt. Es gibt alleine in der Volkshilfe zwei Projekte, die sich mit der Betreuung von Prostituierten beschäftigen. Das ist zum einem das Projekt SOPHIE, das heute schon angesprochen worden ist, und zum Zweiten das Projekt LEFÖ, das sich vorgenommen hat, Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen und Migranten vorzunehmen. Ein Projekt, das schon, wenn ich mich genau erinnern kann, 1985 die Tätigkeit aufgenommen hat und als besondere Zielgruppe jene Menschen hat, die aus anderen Ländern zu uns kommen, um diesem Gewerbe nachzugehen. Ich persönlich glaube, es gibt durchaus noch Möglichkeiten, die Prostituierten zu begleiten, auch in der Ausübung ihrer Tätigkeit in der jetzigen Situation. Vieles ist im Prostitutionsgesetz gut geregelt worden, eben dass Straßenprostitution nicht im Wohngebiet, sondern in Industriegebieten stattfinden soll. Ich persönlich, aber das ist meine persönliche Meinung, und ich bin da kein Experte, halte das auch nicht für unproblematisch, weil die dort tätigen Frauen und Männer in einem Umfeld tätig sind, das meines Erachtens nicht gerade den höchsten Sicherheitsstandards und auch nicht den höchsten hygienischen Standards entspricht. Ich glaube, da gäbe es sicher Verbesserungsmöglichkeiten, aber das überlasse ich jenen, die mehr Kompetenz in die Diskussion einbringen können. Ich glaube, unser Ziel muss sein, auf der einen Seite die tätigen Frauen und Männer zu schützen, auf der anderen Seite natürlich auch jene Anrainerinnen und Anrainer, die nicht mit Prostitution oder mit der Anbahnung von Prostitution direkt in Kontakt treten wollen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Haslinger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Gerhard Haslinger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Danke, Herr Landeshauptmann für die bisherigen Ausführungen! Leider geht es, wie es Kollege Ulm schon festgestellt hat, ein bisschen an meiner Frage vorbei. Die Ausführungen sind durchaus richtig, aber es gibt seitens der Landespolizeidirektion Wien auf Grund der Erfahrungen, die sie beim Einschreiten macht, den Wunsch, das Prostitutionsgesetz zu novellieren. Da geht es nicht um die Sexarbeiterinnen, sondern da geht es um die Betreiber, die Täter, diejenigen, die eben dafür verantwortlich sind, dass Prostitution in Räumlichkeiten betrieben werden kann. Es sollen da Verschärfungen vorgenommen werden. Es ist beispielhaft angeführt worden - ich habe dazu schon eine Presseaussendung im Jänner gemacht -, dass bei Razzien Frauen angekettet mit Zigarettenverbrennungen und ähnlichen anderen Verletzungen vorgefunden werden und es der Polizei unmöglich ist, sofort dieses Lokal zu schließen und für den Betreiber einen weiteren Betrieb unmöglich zu machen. Es gibt ganz einfache Vorschläge der Landespolizeidirektion, da gesetzliche Maßnahmen nachzuschärfen. Meine Frage ist: Warum wehrt man sich da? Gibt es da offenbar ein koalitionäres Problem mit den GRÜNEN, dass man da das Prostitutionsgesetz nicht angehen möchte? In anderen Bundesländern wurde bereits das Prostitutionsgesetz novelliert und an die Gegebenheiten angepasst. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Na ja, ich habe in der Beantwortung darauf hingewiesen, dass wir, auch was das logistische Umfeld betrifft, in engem Kontakt mit der Wiener Polizeidirektion stehen und dass insbesondere jene, die sich in der Begleitung mit diesen legistischen Rahmenbedingungen beschäftigen, sich natürlich auch mit der Praxis auseinandersetzen. Es gibt auch unterschiedliche Meinungen in diesem juristischen Umfeld. Ich glaube, es sind einige Juristen unter uns, die wissen, dass die Anekdote, drei Juristen - vier Meinungen, nicht ganz unbegründet ist. Das findet natürlich auch seinen Niederschlag in der legistischen Begleitung dieser Materie. Offiziell haben wir keinen Vorschlag übermittelt bekommen, als Landtag hier tätig zu werden, aber ich werde gerne auch die Diskussion der Juristinnen und Juristen in diesem Bereich begleiten. Es gibt auch in der Polizeidirektion oder genauer gesagt, in der Wiener Polizei unterschiedliche Auffassungen, so wie es natürlich auch in einer großen Stadt wie Wien unterschiedliche Auffassungen gibt, aber einen offiziellen Abänderungsvorschlag für das derzeit laufende Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2011 kenne ich nicht. Ich werde das gerne weiter beobachten, vielleicht gibt es auch eine Entwicklung in diese Richtung. Bis jetzt ist mir ein solcher Vorschlag nicht bekannt. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet. Die 2. Anfrage (FSP-841899-2019-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Spitzer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Die Versorgung im niedergelassenen Bereich - vor allem in der Allgemeinmedizin - ist für die Wiener Bevölkerung ein großes Anliegen. In diesem Zusammenhang war der Medienberichterstattung der letzten Wochen zu entnehmen, dass durch Ihr Eingreifen die Schließung des Primärversorgungszentrums in der Donaustadt verhindert werden konnte. Ich darf Sie um eine Information zum aktuellen Status ersuchen.) Ich ersuche dich um Beantwortung der Frage. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Ihrer Frage möchte ich ein klein wenig ausholen. Sie wissen ja, dass es im österreichischen Gesundheitswesen eine sektorale Zuständigkeit gibt. Was heißt das? Was heißt die sektorale Zuständigkeit? - Das bedeutet, dass die Sozialversicherung für die Finanzierung des niedergelassenen Bereiches zuständig ist, und für die Finanzierung der Spitäler, also des spitalsambulanten und stationären Bereiches, sind wir Länder zuständig. Auch die gesetzlichen Reformen, die wir im Gesundheitswesen österreichweit in den letzten Jahren gemacht haben, ändern nichts an dieser sektoralen Zuständigkeit, an dieser grundsätzlichen Ordnung. Das bedeutet, dass die Verantwortung für den niedergelassenen Bereich natürlich vor allem bei der Sozialversicherung und ihrem Vertragspartner, der Ärztekammer, liegt. Die Stärkung der Primärversorgung, die uns allen ein Anliegen ist, weil die Diskussion führen wir ja in den unterschiedlichsten Ebenen und Gremien in ganz Wien, die Stärkung der Primärversorgung ist an sich beschlossen, und zwar schon nach vielen langen Gesprächen und Diskussionen in den zuständigen Bundes- und Landesgremien seit dem Jahr 2014. Sie wurde beschlossen gemeinsam mit der Sozialversicherung, die ja für ihren Sektor, den niedergelassenen Bereich, zuständig ist und ein gleichberechtigter Partner in unserem gemeinsamen Zielsteuerungsprojekt ist, wenn man das so benennen kann. Das ist eine 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die wir ja vor einigen Jahren auch hier im Landtag beschlossen haben, und damit haben wir sozusagen die Grundordnung über die Zuständigkeiten auch definiert. Wir haben für die Verbesserung der Primärversorgung ein neues Modell geschaffen, eine völlig neuartige Art der Einrichtung, nämlich die Primärversorgungszentren. Wir Länder haben uns in diesen Verhandlungen verpflichtet, dass wir mitfinanzieren werden, was an sich zum ersten Mal überhaupt stattgefunden hat, dass wir Länder bereit waren, in den niedergelassenen Bereich mitzufinanzieren, weil das an sich ganz alleine der Sozialversicherung gehört. Wir haben uns bereit erklärt, mitzufinanzieren, um eine Verbesserung der Versorgung zustande zu kriegen und um natürlich auch eine Entlastung der Ambulanzen unserer Spitäler zu erwirken. Tatsächlich finanzieren wir das, ich finde, auch ziemlich großzügig, wenn man sich die Mittel anschaut, die in diesen Bereich der Primärversorgung in der Zwischenzeit hineinfließen. Ich halte das aber durchaus für einen Fehler, der zu diskutieren ist - nicht an dieser Stelle, und das kann auch nicht von uns geklärt werden, aber ich finde, das muss man diskutieren. Wir haben in Wirklichkeit in dieser Frage keine Steuerungsmöglichkeiten. Die Vertragsausschreibung, der Vertragsabschluss, die Auswahl des Vertragspartners für eine Primärversorgungseinheit erfolgen ausschließlich zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung. Das Einzige, wo wir mitwirken, ist die Planungsentscheidung, das heißt, die Entscheidung, wo in Wien wir Primärversorgungseinheiten haben wollen. Diese Entscheidung haben wir auch gemeinsam getroffen. Wir haben in einem langen Prozess von Diskussionen und Interaktionen mit vielen Beteiligten - Fachgesellschaften, der Sozialversicherung, der Ärztekammer - einen Plan entwickelt, nämlich den sogenannten Regionalen Strukturplan Gesundheit. Dieser ist auch heuer beschlossen worden, und zwar in einer Sitzung der Landeszielsteuerungskommission am 18. März. Das wissen manche der hier Anwesenden, weil sie dort Mitglieder sind. Ich glaube, wenn ich mich nicht täusche, sind 15 Mitglieder Abgeordnete des Gemeinderates beziehungsweise des Landtages, die auch in dieser Steuerungskommission sitzen. Dort haben wir gemeinsam den Regionalen Strukturplan beschlossen. Das ist der Plan, in dem sozusagen auch gezeichnet wurde, in welchen Regionen der Stadt wir welchen Ausbau der Primärversorgungseinheiten haben wollen, und wie viele wir davon haben wollen. Dieser Ausbau sieht auch vor, dass wir bis ins Jahr 2025 Wien-weit 36 solche Einheiten haben. Im Wesentlichen haben wir in der Stadt Schwerpunkte gesetzt, haben aber überhaupt keine einzige Region dezidiert ausgeschlossen. Das heißt, es ist abhängig von den Gesprächen zwischen Ärztekammer und der Sozialversicherung, wo im Rahmen dieses Plans tatsächlich Primärversorgungseinheiten entstehen. Zur Frage im Konkreten, nämlich zur Frage, was das PHC Donaustadt betrifft: Das PHC Donaustadt, ich glaube, das kann ich hier im Raum sagen, ist uns allen ein Anliegen und wir verfolgen mit großer Aufmerksamkeit, was dort passiert. Wie ist dieses Primärversorgungszentrum entstanden? - Es hat eine Ausschreibung der Sozialversicherung gegeben. In dieser Ausschreibung der Sozialversicherung war definiert, dass erstens ein Primärversorgungszentrum entstehen soll. Es war auch definiert, welche Leistungen und Zusatzleistungen in diesem Primärversorgungszentrum stattfinden sollen, und es war - und das war uns besonders wichtig - auch ausgeschrieben, dass dieses Primärversorgungszentrum in unmittelbarer Nähe zum SMZ-Ost, also zum Donauspital, existieren soll. Natürlich hat es auch eine entsprechende Definition gegeben, welche Abgeltung, also welche Finanzierung für welche Leistung, et cetera stattfinden soll. Das war alles in dem großen Paket der Ausschreibung, das die Wiener Gebietskrankenkasse seinerzeit gemacht hat. Wir haben das mit Mitarbeitern des Landes auch begleitet. Dies vor allem, weil uns die Kooperation mit dem Donauspital von Anfang an ein besonders Anliegen war, weil wir diesen Standort so priorisiert haben, um unser Spital und die Ambulanzen in unserem Spital zu entlasten. Da es während der Etablierung der Praxis aber zu Schwierigkeiten innerhalb der Organisation, nämlich der Ordination, gekommen ist, nämlich einen Teil des Vertrages einzuhalten, hat die Wiener Gebietskrankenkasse den Einzelvertrag mit dieser Gruppenpraxis mit Wirksamkeit 31. Dezember 2019, also Ende des Jahres, gekündigt. Ich habe das selber nur zur Kenntnis gebracht bekommen und kann auch keinen direkten Einfluss nehmen, keinen, wie soll ich sagen, strukturierten, formellen Einfluss nehmen, wie die Gebietskrankenkasse mit ihren Vertragspartnern umgeht. Ich konnte daher auch nur primär zur Kenntnis nehmen, dass dieser Vertrag offensichtlich gekündigt worden ist. Ich habe mich auch in der Öffentlichkeit sehr klar und unmissverständlich dahin gehend geäußert, dass ich damit nicht zufrieden bin. Ich habe auch ganz klar gesagt, dass ich mir erwarte, dass sich die Wiener Gebietskrankenkasse gemeinsam mit der Ärztekammer, gemeinsam mit den Betreibern dieser Einrichtung zusammensetzt und an einem Runden Tisch noch einmal wirklich klärt, welche Schritte seitens der Betreiber dieser Einrichtung, des PHC, notwendig sind, um eine Lösung dieser Situation zustande zu bringen. Mir ist das deswegen wichtig, weil wir ja geplant haben, dass wir bis 2025 36 solche Primärversorgungszentren in ganz Wien haben wollen, und wenn schon in der Startphase die Krankenkasse und die Ärztekammer nicht in der Lage sind, schon das dritte PHC ordentlich auf die Reise zu kriegen, mache ich mir ernsthafte Sorgen darüber, wie das stattfinden soll. Daher habe ich mich auch unmissverständlich geäußert, habe zu diesem Runden Tisch aufgefordert und muss sagen, ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis des Runden Tisches. Vor allem die Wiener Gebietskrankenkasse, der man besonders für den Zugang auch zur Lösung in diesem Sektor danken muss, hat in diesen Sitzungen wirklich die notwendige Flexibilität gezeigt, hat gezeigt, dass sie beweglich sein will und dass sie auch verstanden hat, was die Ärztin erzählt hat, welche Probleme sie in der Umsetzung hat. Das liegt an den Rahmenbedingungen, die zu eng sind, insbesondere die Vorgabe, dass jede Primärversorgungseinheit unbedingt drei Gesellschafter haben muss, die selbst ordinierende Ärzte sein müssen, die also in der Praxis arbeiten müssen. Das ist zwar im Theoriemodell durchaus nachvollziehbar, warum man das sozusagen definiert hat, aber es zeigt sich schon jetzt bei diesem Primärversorgungszentrum, dass diese Rahmenbedingung, drei Ärzte müssen erfolgreich eine gemeinsame GmbH gründen und gemeinsam dort arbeiten, einfach zu ehrgeizig ist, dass es zu eng ist und es hier eine Ausweitung geben muss. Diese Flexibilität hat die Wiener Gebietskrankenkasse beim Runden Tisch um diese Primärversorgungseinheit wirklich gezeigt, gemeinsam mit der Ärztekammer, und sie haben sich sozusagen darauf geeinigt, dass sie ein anderes Modell für diese Primärversorgungseinheit annehmen und akzeptieren werden. Die Ärztin, die sozusagen die Frontfrau dieser Einrichtung ist, hat auch zugesagt, dass sie in der Lage ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Sie haben sich jetzt für Mitte Oktober den nächsten Termin ausgemacht. Die Ärztin hat mir selbst erzählt, dass sie diese Voraussetzungen, die sie nun hat, erfüllen kann, und auf der anderen Seite erzählen mir die Gebietskrankenkasse und die Ärztekammer, dass sie zu diesen Voraussetzungen stehen, daher gehe ich davon aus, dass das Thema somit erledigt ist, und ich bin an sich auch sehr zufrieden. Unbefriedigend, denke ich, ist trotzdem, und das bleibt irgendwie über, dass wir letzten Endes alle gemeinsam, die wir hier im Wiener Landtag sitzen und für die Gesundheitspolitik in dieser Stadt verantwortlich sind, eigentlich nur, ein bisschen salopp gesagt, die Kommentatorenrolle haben. Das finde ich nicht sehr befriedigend. Wir haben ja eine ganz klare Zielsetzung definiert, ich habe auch dazu gesagt, dass ich davon ausgehe, dass diese 36 Primärversorgungszentren nicht erst 2025 entstehen, sondern ich gehe davon aus, dass das wesentlich hurtiger vonstattengeht, weil ich der Meinung bin, wir brauchen vor allem in den Randbereichen der Stadt dringend eine Nachbesserung in der Versorgung von niedergelassener Medizin. Ich habe daher diesen Prozess, wie die Entwicklung funktioniert, auch ein bisschen mit Sorge verfolgt. Was die wenigsten, glaube ich, wissen, und deswegen habe ich mir vorgenommen, das hier auch noch zu berichten, ist, dass für die Umsetzung dieser Primärversorgungszentren österreichweit ein Vertag existieren muss, nämlich zwischen den Krankenkassen, den Sozialversicherungen, und der Ärztekammer. Diese Vertragsverhandlungen haben sich ziemlich dahingeschleppt und erst heuer im Sommer ist es gelungen, diesen Vertrag zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer abzuschließen. Ich finde das, ehrlich gesagt, ziemlich ärgerlich, und im Rahmen dieser Fragestellung, glaube ich, sollte man das auch unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Ich weiß auch, wer die Verhandlungsführer waren, und vermute, dass die Verhandlungsführer sich mehr mit der Umstrukturierung der Österreichischen Gesundheitskasse beschäftigt haben als mit einer Vertragsverhandlung und damit, die Vertragsverhandlung unter Dach und Fach zu bekommen. Ich kann ehrlich gesagt nicht sagen, warum das so ist, ich verstehe es auch nicht und ich finde es auch irgendwie unnötig, dass im Rahmen dieses österreichweiten Vertrages jetzt noch in jedem Bundesland ein Vertrag verhandelt werden muss. Diese Vertragsverhandlungen stehen aus. Die Verhandlungen finden statt, aber wir haben nach wie vor keinen Vertrag zwischen der Krankenkasse und der Ärztekammer in Wien, auf dessen Basis Primärversorgungseinheiten dann in ganz Wien ausgerollt werden können. Wir werden uns gemeinsam in der nächsten Kommissionssitzung berichten lassen - wieder mit den Mitgliedern des Gemeinderates, die da drinnensitzen -, wo diese Verhandlungen stehen, weil ich glaube, dass es wirklich wichtig ist, die Zusammenhänge richtig zu verstehen, damit wir in der politischen Diskussion auch der Bevölkerung klar machen können, welche Aufgaben wir in diesem Zusammenhang haben und welche Aufgaben die Vertragspartner haben. Die Verhandlungspartner sind hier mit dem Abschluss ihrer Aufgaben säumig. Ich appelliere daher auch an dieser Stelle an Sozialversicherung und Ärztekammer - ich mache das nicht zum ersten Mal, ich habe das schon mehrfach getan -, dass sie diesen Vertrag endlich abschließen, denn wir brauchen das als die Basis zur Finanzierung der Primärversorgungseinheiten. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Ich möchte noch mitteilen, dass die Abgeordneten Wansch und Stark den ganzen Tag dienstlich verhindert sind. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Ich erteile Herrn Abg. Gara das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für die Ausführungen. Sie haben richtigerweise gesagt, dass die Primärversorgung oder die Stärkung für die Primärversorgung, die Idee bereits 2014 beschlossen wurde. Ich muss schon sagen, wir haben nach fünf Jahren drei Primärversorgungseinheiten in Wien, also eine gigantisch lange Zeit. Ich kann mich zurückerinnern an die Vertragsverhandlungen über das PHC Donaustadt beziehungsweise an die Ausschreibung, da stand ja absurderweise in der Ausschreibung, es muss 170 m vom Eingang des Donauspitals entfernt sein. Eigentlich sowieso der falsche Ort, weil die Primärversorgung ja wohnortnahe sein sollte und nicht beim Spital. Vor diesem Hintergrund habe ich eine gewisse Skepsis, dass wir den Plan von 36 Primärversorgungseinheiten bis 2025 schaffen. Ich komme jetzt noch zu einem anderen Punkt: 25 Prozent der Wiener Bevölkerung sind Kinder und Jugendliche. Das KinderärztInnennetzwerk hat in einem dramatischen Aufruf von der Zweiklassenmedizin bei Kindern gesprochen und gesagt, die Zahl der Kinder mit Entwicklungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten und Fehlernährung nimmt stetig zu und die medizinisch-therapeutische Versorgung von Kindern im öffentlichen Gesundheitswesen in Wien ist gefährdet. Es besteht ein dramatischer Mangel an KassenärztInnen und kostenfreien Therapieplätzen. Meine Frage an Sie: Es wäre eigentlich ideal und es würden sich viele KinderärztInnen und Therapeuten finden, ein solches Primärversorgungszentrum zu betreiben, aber, wie Sie gesagt haben, die Legistik spricht dagegen, wobei ich betonen möchte, auch das hat die SPÖ im Nationalrat in der Form mitbeschlossen. Wir haben das nicht mitbeschlossen, weil wir wussten, dass diese Struktur ungeeignet ist, um diesen Bedarf zu erfüllen. Meine Frage an Sie: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Primärversorgung für Kinder und Jugendliche in dieser Struktur in Wien auch möglich sein wird, sodass KinderärztInnen und TherapeutInnen ein solches Primärversorgungszentrum führen können? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich fange mit solchen Formulierungen wie "Ich sage es gleich, ich war es nicht!", ehrlich gesagt relativ wenig an, denn es bringt uns in der gesundheitspolitischen Debatte nicht viel weiter. Faktum ist, dass die Idee der Primärversorgungszentren als Zentren der Allgemeinmedizin schon einen Sinn macht. Es gibt natürlich immer hunderttausend gescheitere Ideen, das ist völlig klar, aber es macht Sinn, in der Gesundheitspolitik einmal ein paar Schritte zu setzen, die man dann auch auf den Boden bekommt. Daher halte ich es durchaus für richtig, dass wir im Augenblick rund um das Thema der Primärversorgungszentren davon sprechen, dass das Einrichtungen der Allgemeinmedizin sind. Wir können auch nicht ständig auf der einen Diskussionsseite uns darüber beklagen, dass die Allgemeinmedizin einen immer geringeren Stellenwert hat, und dann diskutieren wir und beim zweiten Satz fangen wir schon damit an, dass wir jetzt übrigens auch noch Facharztzentren brauchen. Das ist meiner Meinung nach genau eines der Kernprobleme in der Gesundheitspolitik, dass wir immer mehr in diese Facharztschiene hineinmarschieren und natürlich alle Beteiligten permanent sozusagen die Maximalformulierungen und den Superlativ in ihren Aussendungen wählen. Es ist ja großartig, was nicht alles schon eine Katastrophe ist in diesem Land. Ich bin daher der Meinung, es macht einen Sinn, unter dem Titel der Primärversorgungseinheiten ganz klar auf das Thema der Allgemeinmedizin zu fokussieren. Das steht aber nicht im Widerspruch zum Anliegen. Also neben dem Instrument der Primärversorgungseinheit, die ja ein klarer spezifischer Terminus technicus ist, wo es ja dann nicht nur um Allgemeinmediziner geht, sondern da geht es auch um Krankenschwestern und da geht es um Physiotherapeuten und ähnliche Angebote, spricht überhaupt nichts dagegen, dass Kinderärzte sich zusammenfinden um zum Beispiel eine Gruppenpraxis eröffnen. Da spricht wiederum überhaupt nichts dagegen. Aber noch einmal - ich habe es zuerst schon versucht darzustellen, Sie wissen das auch, weil wir haben schon mehrfach darüber diskutiert und sind in dieser Frage, glaube ich, auch wirklich einer Meinung -: Das Unerquickliche ist an sich, dass wir da Kommentatoren sind und dass zwar die Bevölkerung mir als Landesrat, uns als Landtag und Gemeinderat verständlicherweise die maximale Verantwortung zum Thema Gesundheitspolitik zuordnet, wir aber tatsächlich in der zentralen Ausstattung des Gesundheitswesens, nämlich im niedergelassenen Bereich, zwar eine Planungskompetenz haben, aber nicht direkt in der Entscheidungskompetenz sind. Darum war es mir in der Beantwortung der Hauptfrage auch so wichtig, Folgendes klar zu machen: Wir diskutieren über die Primärversorgungszentren jetzt schon seit Jahren - ich bin da völlig bei Ihnen, es ist, ehrlich gesagt, unerträglich, wie sich das schleppt -, 2014 haben wir schon beschlossen, dass wir es machen wollen, und die Ärztekammer und die Krankenkasse sind fünf Jahre später noch immer nicht mit den Vertragsverhandlungen fertig. Ich halte das in Wirklichkeit für unerträglich, und wir beide können uns maßlos darüber ärgern, dass es so ist, ich glaube aber, es ist wichtig, hier einmal ein gemeinsames Bewusstsein zu schaffen, dass das so ist. Deswegen erwarte ich mir auch, dass die beiden ihre Vertragsverhandlungen endlich beenden, und zwar im positiven Sinne beenden, und einen brauchbaren Vertrag auf dem Tisch legen, auf dessen Basis dann Ärztinnen und Ärzte wissen, unter welchen Rahmenbedingungen sie Primärversorgungseinheiten errichten sollen. Die Kinderversorgung selber ist natürlich ein riesengroßes Thema, da brauchen wir gar nicht zu reden. Das fängt bei der Frage der Bedeutung der kinderärztlichen Ausbildung schon auf der Universität an und in weiterer Folge dann natürlich auch wiederum im Rahmen des Gesamtvertrages zwischen der Krankenkasse und der Ärztekammer, unter welchen Konditionen dort gearbeitet wird. Ich halte das nicht für sehr befriedigend, offen und ehrlich gesagt, und bin einer der wenigen Gesundheitspolitiker, die hier in dieser Fragestellung auch eine sehr klare Position haben und darüber auch sprechen, dass wir die Finanzierung, die Grundsätze der Finanzierung des Gesundheitswesens anders strukturieren sollten. Dann können wir uns auch mit einer größeren Verantwortung solchen Themen zuwenden. Wie gesagt - noch einmal zurück zum Kern Ihrer Fragestellung -, ich glaube, die Primärversorgungseinheiten sollten grundsätzlich Zentren sein, wo wir die Allgemeinmedizin am Radar haben, im Fokus haben, auch um die Bedeutung der Allgemeinmedizin wieder dort hinzubringen, wo sie hingehört, und wir sollten es nicht vermischen mit den verschiedensten Themen der Fachärzte, das gilt auch für die Kinderfachärzte. Die Kinderfachärzte haben das Instrument von Gruppenpraxen, können das machen, können Ärztezentren bilden. Ich kann nur hoffen, dass das auch gelingt. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Bevor ich zur 2. Zusatzfrage komme, begrüße ich auf der Galerie eine Gruppe der Handelsschule des BFI Wien unter der Leitung von Frau Hauser. - Herzlich willkommen in eurem Wiener Rathaus. (Allgemeiner Beifall.) Wir befinden uns gerade bei der Fragestunde, in der von den Abgeordneten Anfragen an die Mitglieder der Landesregierung gestellt werden. Wir diskutieren gerade eine Frage zur Gesundheitspolitik, zur Primärversorgung und die wird beantwortet von Herrn Landesrat Peter Hacker, Landesrat für Soziales, Gesundheit und Sport. Die nächste Frage, die 2. Zusatzfrage, stellt Frau Abg. Korosec. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die sehr ausführliche Beantwortung bisher. Ich glaube, wir sind uns da völlig einig. Ich meine, Primärversorgungseinheiten sind notwendig, das Programm ist an sich ambitioniert, aber es steht nur da, von der tatsächlichen Verwirklichung sind wir weit weg. Sie haben die drei Einheiten genannt, wir wissen, Mariahilf war quasi da, wir haben jetzt im 12. Bezirk eine Einheit und Donaustadt, da wird man sehen, wie das weitergeht. In Wahrheit ist in fünf Jahren fast nichts passiert, und Sie haben sehr richtig aufgezeigt, und da sind wir sicher alle einer Meinung, dass wir da keine Steuerungsmöglichkeiten haben. Sie werden zwar verantwortlich gemacht, und die Bürgerinnen und Bürger machen uns von ihrer Warte aus gesehen zu Recht verantwortlich, aber wir haben eigentlich keine Steuerungsmöglichkeit. Also dass das unbefriedigend ist, ist klar, und daher kann ich mir - Sie haben das auch heute schon gesagt - sehr schwer vorstellen, dass wir, wenn nicht Änderungen kommen, überhaupt bis zum Jahr 2025 diese 36 Primäreinheiten haben werden, die aber sehr, sehr notwendig sind, darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. Wir haben eine Anfrage im Zusammenhang mit Primärversorgungseinheiten an Sie gestellt, und da antworten Sie darauf, dass das Land Wien im Bereich seiner Möglichkeiten bei der Ordinationssuche betreffend Primärversorgung unterstützt und gemeinsam mit der Wiener Gebietskrankenkasse individuelle Beratungen bei Bedarf durchführt. Meine Frage geht jetzt in die Richtung: Wo bestehen diese Möglichkeiten der Stadt bei der Unterstützung im Aufbau, und wie viele der von Ihnen erwähnten individuellen Beratungen mit der Wiener Gebietskrankenkasse wurden bisher durchgeführt? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich denke, wir haben mehrere Möglichkeiten, als Stadt hier auch Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Das eine ist eine wirklich sehr, sehr engagierte Initiative im Bereich von Wiener Wohnen, unsere Gemeindebauten, wo wir ja schon traditionell seit vielen Jahren, eigentlich Jahrzehnten, die Niederlassung von Ordinationen quer durch die Stadt unterstützen. Und die Wohnbaustadträtin hat mir noch einmal eine zusätzliche Initiative gestellt, damit Ärztinnen und Ärzte Ordinationsräumlichkeiten in Wiener Gemeindebauten finden können. Da ist auch ein enger Austausch zwischen der Ärztekammer und Wiener Wohnen, eine direkte Kommunikationslinie eingehängt. Da geht es sowohl um neue Ordinationen als auch um die Frage einer beschleunigten Übergabe von bestehenden Ordinationen, wenn ein Arzt in Pension geht oder die Ordination aus anderen Gründen übergibt. Das ist die eine Möglichkeit. Die zweite Möglichkeit ist, dass wir natürlich auch versuchen, dort, wo wir Schwerpunkte haben, all die Bereiche, die sich sowieso mit Facility beschäftigen, zu beauftragen, mitzuschauen, was es gerade am Wohnungs- und Geschäftslokalemarkt gibt und was da zur Verfügung steht. Und, letzter Punkt, der mir ein besonderes Anliegen ist: Ich habe erst dieser Tage der Wiener Gebietskrankenkasse eine aktualisierte Liste übermittelt, in welchen Wohn- und Pflegeheimen in Wien es möglich wäre, Ordinationsräumlichkeiten einzurichten. Das ist eine Liste mit über 20 Standorten quer durch die Stadt verteilt, wo es mit unterschiedlichem Aufwand möglich ist, unterschiedlichste Arten von Ordinationen einzurichten. Das kann eine Primärversorgungseinheit sein, das kann eine Gruppenpraxis sein, das können einfache Vertragsärzte sein. Von den, ich glaube, es waren über 22 Adressen, ist ungefähr die Hälfte der Adressen sehr, sehr kurzfristig umsetzbar. Zwei, drei Adressen überhaupt sofort, andere bräuchten Umbauarbeiten und ein bisschen an Investitionen. Da müsste man dann halt gemeinsam diskutieren, wer diese trägt und wie und wo und was und wann, aber die Möglichkeit besteht. Das sind die Arten, wie wir unterstützen und wie wir bei der Suche nach entsprechenden Räumlichkeiten unterstützen können. Nicht vergessen dürfen wir aber, und das ist, glaube ich, auch ganz wichtig in dem Kontext, dass wir eben von selbstständig Erwerbstätigen sprechen, wenn wir über niedergelassene Ärzte reden, und bei den PVEs von GmbHs. Daher müssen wir auch sehen, dass diese GmbHs und diese selbstständig Erwerbstätigen natürlich unter entsprechenden Spielregeln in der Interaktion mit uns, mit der öffentlichen Hand, mit dem öffentlichen Sektor stehen müssen. Daher wird letzten Endes immer das Ergebnis einer Ausschreibung der Gebietskrankenkassen, in Zukunft der Österreichischen Gesundheitskasse, zum Erfolg führen. Ob das Modell schlau ist, ist eine andere Diskussion und ist auch einer der Gründe, warum ich mit der Reform und der Gesundheitskasse, auch mit der Intention der Reform radikal unzufrieden bin, weil es zu noch mehr Privatisierungen im Gesundheitssektor führen wird, anstatt dass eine gemeinsame, gemeinwirtschaftliche Bewirtschaftung dieses Feldes Gesundheitsdienstleistungen stattfindet. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Meinhard-Schiebel gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Sie haben in dieser Beantwortung jetzt gerade die Unterstützung der Stadt Wien beziehungsweise Ihres Ressorts schon sehr deutlich zur Sprache gebracht. Grundsätzlich waren die Primärversorgungszentren ja dafür gedacht, vor allem die Spitalsambulanzen zu entlasten. Gibt es dazu weitere alternative Ansätze, die vielleicht noch auf den Weg gebracht werden können? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Es ist an sich ein skurriles Ziel, Spitalsambulanzen zu entlasten, weil es an sich skurril ist, zu sagen, liebe Wienerinnen und Wiener, geht nicht ins Spital! - Das finde ich an sich gesundheitspolitisch schon ein merkwürdiges Ziel. Tatsächlich ist es aber so, dass es ja nicht darum geht, die Menschen davon abzuhalten, in den Gesundheitsdienstleistungssektor zu gehen, sondern das Problem ist, dass sie aus der Sicht des Angebots von Dienstleistungen an falschen Orten aufschlagen. - Wir müssen ein bisschen vorsichtig sein, denke ich mir jetzt gerade, bei unseren Formulierungen. - Wir wollen ja nicht, dass die Leute nicht ins Spital gehen. Wir wollen, dass die Leute gesund werden. Wir wollen also auch, dass sie die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Unser Problem im Zusammenhang Entlastung der Spitäler, vor allem Entlastung der falschen Orte der Behandlung, weil diese falschen Orte der Behandlung ja nicht nur zu Frustration bei den Patientinnen und Patienten, sondern natürlich auch zu Frustration bei den Mitarbeitern führt, die teilweise in bestimmten Fächern hochspezialisiert sind. Ich denke nur an eines meiner Lieblingsbeispiele mit der Zeckenentfernung, wo ein hochspezialisierter Hautarzt, der jede unterschiedliche Art von Hautkrebs entdecken, diagnostizieren und behandeln kann, sich dann mit Zeckenentfernen beschäftigen soll, aber der Zeck steckt halt blöderweise in der Haut. Dafür brauche ich aber keinen Facharzt für Hautkrankheiten. Ich glaube, es ist wichtig, ein bisschen klar zu machen, worum es bei der Entlastung der Ambulanzen geht. Ich denke, wir haben in den letzten Jahren mehrere Maßnahmen getroffen, die hier im Sinne dieser Fragestellung auch zu erwähnen sind. Das eine ist das Gesundheitstelefon 1450. Das ist mir auch ein besonderes Anliegen, weil es eine völlig neue Art von Einrichtung ist, und auch zeigt, dass die österreichische Gesundheitspolitik auch entwicklungsfähig ist. Das muss man auch einmal zu ihrer Ehrenrettung sagen, weil 1450 im Bereich der Bundeszielsteuerung aus dem Gremium aller Länder, aller Sozialversicherungen und des Bundes entstanden ist, nämlich als Idee, eine völlig neue Form der Serviceleistung für Menschen, die Fragen zur Gesundheit haben, in die Welt zu setzen. Wir waren ja als Land Wien eines der ersten Versuchsregionen, gemeinsam mit den Vorarlberger Kolleginnen und Kollegen und den Niederösterreichern, und wir drei Pilotbundesländer haben gezeigt, wie 1450 funktionieren kann und haben das Modell auch ein bisschen überarbeitet. In der Zwischenzeit wird es in ganz Österreich ausgerollt und ist, glaube ich, bis auf ein Bundesland auch schon in ganz Österreich verfügbar. Ich denke, 1450 als zentrale Informationsstelle und Schaltstelle für die Bevölkerung österreichweit ist eines der ganz wesentlichen Themenfelder, um ein bisschen besser die Menschen zu beraten, an welchen Ort sie gehen sollen, wenn sie ein kleines Wehwehchen oder großes Wehwehchen oder starke Schmerzen oder eine große Sorge haben, damit sozusagen von Anfang an eine ordentliche Begleitung der Patientinnen und Patienten, oder eigentlich der Menschen, bevor sie vielleicht Patienten geworden sind, erfolgen kann. Das Zweite sind Testballons, die wir in den Wiener Spitälern gemacht haben. Ich denke da nur zum Beispiel an die Allgemeinmedizinische Akutordination im AKH. Diese AMA im AKH gibt es jetzt seit einiger Zeit an den Wochenenden und an Feiertagen, an denen Allgemeinmediziner zur Verfügung stehen, um Akutpatienten mit Allgemeinmedizin - jetzt sind wir wieder bei der Allgemeinen Medizin, von der ich in der vorigen Frage gesprochen habe - zu versorgen. Das Gleiche gilt für die Kinderambulanzen: Wir haben Ambulanzen zur kinderärztlichen Versorgung, über die wir vorhin gesprochen haben, an Wochenenden und an Feiertagen im AKH, im Kaiser-Franz-Josef-Spital. Wir haben in der Grippezeit eine weitere Allgemeinmedizinische Ambulanz im Donauspital. Wichtig ist, dass das alles Angebote sind, die wir gemeinsam mit der Sozialversicherung beschlossen haben und die im Augenblick vom Wiener Ärztefunkdienst umgesetzt werden. Ich denke, diese Pilotprojekte zeigen uns, dass dieses Angebot als solches von der Logik her funktionieren kann. Jetzt wird es natürlich darum gehen, das sozusagen umzusetzen und in eine Regelstruktur zu bringen. Zu erwähnen ist vielleicht noch, das wissen wenige, auch im Zusammenhang mit der vorigen Frage, dass wir jetzt eine Kinderversorgung an den Wochenenden vereinbart haben, wobei fix vereinbart ist, dass jeweils drei Ordinationen an drei verschiedenen Standorten in Wien auch an Wochenenden und Feiertagen jeweils fünf Stunden für kinderärztliche Versorgung geöffnet haben müssen. Ich glaube, das ist auch so eine Erfolgsgeschichte, wo wir versuchen, Defizite und Probleme zu erkennen und Lösungen zu finden. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass es zu wenig ist, ich bin sozusagen unzufrieden. Ich denke, wir haben gelernt, aber wir müssen noch besser werden und uns weiterentwickeln. Deswegen habe ich auch das Konzept der Erstversorgungsambulanzen heuer im Frühjahr vorgestellt, um diese Erstversorgungsambulanzen als völlig neues Element in den Spitälern in den Regelbetrieb der Spitäler zu implementieren. Es geht darum, die Patientinnen und Patienten, die ins Spital kommen, zunächst einmal in Empfang zu nehmen und mit Allgemeinmedizin zu diagnostizieren, eine ordentliche Triage zu machen, die kleine Behandlung auch gleich durchzuführen und nur dort, wo es notwendig ist, auch tatsächlich in die Spezialambulanz oder Spezialbereiche des Spitales zu schicken. Wir haben im Unfallbereich Notfallambulanzen in allen Spitälern geschaffen, zwei fehlen uns noch, dann haben wir es in ganz Wien ausgerollt. Es zeigt sich auch, dass wir dort in den Notfallbereichen auch so fehlgesteuerte Patienten haben, die dann mit einer Zecke dort hinkommen und natürlich in der Wahrnehmung der dortigen Mitarbeiter, die für Notfälle ausgestattet sind und auf Notfälle fokussiert sind, völlig fehlgeleitete Patienten sind. Aus der Sicht der Patienten niemals, denn die Patienten gehen nicht ins Spital, weil ihnen fad ist, sondern weil aus der Sicht des Patienten jeder Weg ins Spital auf Grund einer Notsituation erfolgt. Darum geht es mir bei den Erstversorgungsambulanzen, dass da der Platz ist für die Allgemeinmedizinische Betreuung, wo wir die Patienten entsprechend auffangen können. Zuletzt sollten wir nicht vergessen, dass wir auch Gesundheitszentren der Wiener Gebietskrankenkasse haben. Diese Gesundheitszentren, das haben wir vor Kurzem erst besprochen, werden wir in nächster Zeit gemeinsam entwickeln, weil diese letzten Endes ein großartiges Angebot sind und in der gesundheitspolitischen Information und auch in der politischen Debatte oftmals vergessen werden. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke auch für die ausführliche Beantwortung der bisherigen Fragen. Wie Sie wissen, haben wir im letzten Gesundheitsausschuss beim Punkt Allfälliges gerade zu dem Thema nachgefragt. Da war es damals ja noch nicht sicher, wie es denn mit dem PHC Donaustadt weitergeht. Wir haben gefragt: Was tun wir jetzt? Sie haben gesagt, Sie werden Gespräche führen. Danke dafür, so wie es ausschaut, sind diese erfolgreich gewesen, PHC Donaustadt wird weitergehen. Das heißt, für mich hat sich das erledigt. Ich habe keine Zusatzfrage. - Danke. Präsident Ernst Woller: Gut, dann kommen wir zur 5. Zusatzfrage, gestellt wird sie von Herrn Abg. Spitzer. Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Ja, vielen Dank. Vielleicht geht es mir jetzt ähnlich, denn meine ursprüngliche Eingangsfrage hat die Donaustadt betroffen, diese haben Sie sehr ausführlich beantwortet. Meine Zusatzfrage hätte jetzt gesamt Wien betroffen, was also quasi noch geplant ist, welche Zeitschiene angedacht wäre. Jetzt ist 2 oder 3 Mal die Zahl 36 gefallen, das heißt, wenn das die 36 sind, nach denen ich dann fragen wollte, würde sich die Zusatzfrage erübrigen. Deswegen meine kurze Frage: Sind das die 36? - Dann ziehe ich meine Frage wieder zurück. Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, das ist im Augenblick die Planung, nämlich 36 Versorgungseinheiten in ganz Wien zu haben. Es gibt bereits sehr konkrete Gespräche, zusätzlich zu den drei bestehenden neue Einrichtungen in Wien zu machen, aber es ist noch zu früh, glaube ich, um hier wirklich konkret zu sagen, wo das sein wird, weil ich da einfach noch das Gefühl habe, dass wir erst am Anfang der Gespräche sind. Das wirklich Wesentliche ist aber, um das vielleicht am Schluss noch einmal zu betonen, dass wir gemeinsam auch unmissverständlich artikulieren, dass wir uns erwarten, dass Sozialversicherung und Ärztekammer ihre Vertragsverhandlungen endlich im positiven Sinne beenden. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die 2. Anfrage erledigt. Die 3. Anfrage (FSP-841526-2019-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Gara gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Laut Auskunft der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft gibt es dieses Jahr bereits vier Mal so viele Beschwerden über lange Wartezeiten auf Krankentransporte wie im gesamten letzten Jahr. Dies ist höchstwahrscheinlich eine Auswirkung der jüngsten Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes. Die jetzt betrauten Rettungsorganisationen sind stark überlastet, während private Anbieter zunehmend in Schwierigkeiten geraten bzw. sogar Insolvenz anmelden mussten. Welche Schritte werden Sie setzen, um die derzeit unzumutbaren Wartezeiten für Patient_innen wieder zu verbessern?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich werde es jetzt, glaube ich, eher kurz halten. Ich denke, man muss noch einmal klarstellen, was wir eigentlich rund um das Rettungs- und Krankentransportgesetz beschlossen haben. Und um das erläutern zu können, lassen Sie mich zwei Sätze noch als Vorlauf sagen. Wir haben in diesem Feld drei Arten von Einrichtungen. Wir haben die Rettung, wir haben die Krankentransporte und wir haben Fahrtendienste. Die Unterscheidung ist deswegen wichtig, weil die Rettungsorganisationen gemeinnützige Organisationen sind, die sogenannten Blaulichtorganisationen, und die Fahrtendienste sind keine gemeinnützigen Organisationen, sondern gewerbliche Organisationen. Die Unterscheidung ist deswegen so wichtig, weil Krankentransportorganisationen werden genehmigt, kontrolliert und zugelassen nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz. Die Taxifahrten von Fahrtendiensten erfolgen als Gelegenheitsverkehr, unterliegen daher dem Gelegenheitsverkehrsgesetz und unterliegen daher nicht den Regelungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes. Was wir verändert haben, ist ausschließlich das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz und nicht das Gelegenheitsverkehrsgesetz. Das heißt, es ist immer schon davon auszugehen gewesen, dass Firmen, die ihre Genehmigung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz haben und sich an die geltenden Gesetze halten, durch die Nichtänderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes daher auch nicht betroffen sein können. Weil Firmen, die nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz zugelassen sind, können nicht Firmen sein, die nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz genehmigt sind. Nachdem wir hier nur das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz novelliert haben, ist irgendwie völlig klar, dass das nur für Rettungs- und Krankentransport genehmigte Organisationen betrifft. Das sind nicht die Fahrtendienste. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Noch einmal guten Morgen, Herr Landesrat! Ich habe vor Kurzem eine Dienstanweisung vom KAV bekommen, das ist mir zugespielt worden, die besagt, dass die Diagnosen auf den Transportscheinen bei Fahrtendienstunternehmen nur mit einer schriftlichen Einwilligung der Patientin und des Patienten bekannt gegeben werden. Bei Rettungs- und Krankentransportunternehmen braucht es solche Einwilligung nicht. Jetzt wissen wir, dass es in den letzten Wochen große Probleme gibt, acht Stunden Wartezeiten, und so weiter. Es hat jetzt einen Runden Tisch der Patientenanwaltschaft gegeben, interessanterweise waren da die Fahrtendienste nicht dabei. Meine Frage an Sie, Herr Landesrat: Wie lässt sich diese unterschiedliche Handhabe mit welchen Auswirkungen die Situation betreffend erklären? Wie ist mit dieser Dienstanweisung zu rechnen? Weil wenn das weiter so erfolgt, dann ist anzunehmen, dass es nach wie vor diese Probleme geben wird. Das heißt, die Fahrtendienste werden nicht zu den Fahrten kommen - Sie wissen, da gibt es bereits eine Insolvenz -, und auf der anderen Seite sind die Blaulichtorganisationen total überfordert. - Ich hätte gerne Ihre Antwort dazu. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich finde es immer verblüffend, wenn auf der einen Seite Sonntagsreden über den Markt gehalten werden, der sich so toll selber reguliert und den man nur entfesseln muss, damit der Markt sozusagen seine Kräfte auf den Boden bringt. Und alles wird besser, wenn der Markt die Dinge organisiert. Und dann passiert es einmal, wir beschließen da ein Gesetz mit einem Diskussionsvorlauf von zwei Jahren, machen in dem Gesetz eine Übergangsfrist von einem halben Jahr, und dann funktioniert der Markt nicht. Ich finde das immer verblüffend, verzeihen Sie, dass ich das sagen muss, ich finde das echt großartig. Zur Frage selber: Ich habe die Patientenanwältin gebeten, einen Runden Tisch wegen der Wartezeiten zu machen, da ich ehrlich gesagt kein Verständnis für Wartezeiten habe, weil alle Organisationen Zeit genug gehabt haben, sich vorzubereiten. Ich finde, ich brauche überhaupt nicht permanent der besser Verstehende zu sein, ich bin ungeduldig und unzufrieden. Das habe ich auch klar gesagt, das habe ich allen Organisationen gesagt, und dann gab es einen Runden Tisch. Bei diesem Runden Tisch haben sie - ich glaube, da gab es gestern am Abend auch eine OTS - eine ganz klare Regelung dafür gefunden, wo sie sich verbessern müssen, was sie verbessern müssen. Aber wie gesagt, die Kritik an den Wartezeiten war zunächst eine um die Krankentransporte und darum hat die Patientenanwältin auch die Krankentransporte eingeladen. Und nachdem es in den Beschwerden, die sie gekriegt hat, über die sie auch öffentlich berichtet hat, immer um Krankentransporte und Spitäler gegangen ist, finde ich es nicht unverständlich, dass sie die Krankentransporte und Spitäler zu einem solchen Runden Tisch und zu einem solchen Gespräch einlädt. Im Vorfeld sozusagen ist genau diese Frage aufgetaucht, die ich aber an sich nicht sehr verblüffend finde. Ich meine, auch für Sie sollte es nicht verblüffend sein, dass es in Österreich ein Datenschutzgesetz gibt. Dieses Datenschutzgesetz basiert auf einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung und da steht ganz klar drinnen, dass mit gesundheitsbezogenen Daten besonders sensibel umzugehen ist. Ich gehe davon aus, dass das für uns alle hier in diesem Haus selbstverständlich ist, dass natürlich bei einer Taxibestellung nicht draufstehen kann, welche Diagnose der Patient hat. Und die Bestellung eines Fahrtendiensts ist eine Taxibestellung, und es kann nicht sein, dass der Taxler dann weiß, mit welcher Behandlung der Patient aus dem Spital heimgeschickt wird. Und das steht, salopp formuliert, juristisch formuliert, in der Anweisung, die Sie da offensichtlich zugespielt gekriegt haben. Das halte ich übrigens für keine "highly sophisticated" Geschichte, Sie hätten die Frage auch einfach dem Direktor stellen können. Es ist aber völlig klar, dass beim Bestellvorgang von Fahrtendiensten und von Rettungstransporten selbstverständlich das Datenschutzgesetz gilt. Warum gilt es nicht für Krankentransportorganisationen? - Das habe ich im ersten Teil meiner Beantwortung eigentlich im Prinzip schon beantwortet, weil Krankentransportorganisationen dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz unterliegen und andere Datenschutzbestimmungen in der Interaktion zwischen Spital und Rettungs- und Krankentransporten bestehen, weil das nämlich Gesundheitseinrichtungen sind, im Gegensatz zu Taxiunternehmen. Dass da zwischendurch ein Taxiunternehmen offensichtlich insolvent geworden ist, weil er seine Rechnungen nicht gezahlt hat, habe ich auch mit Interesse im "Kurier" gelesen und auch gelesen, dass er offensichtlich schon seit vielen Jahren in seinen Bilanzen negative Ergebnisse hat. Ich hätte verstanden, dass die Selbstreinigung des Marktes genau mit solchen Prozessen, Mechanismen des Marktes, zu tun hat. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Meinhard-Schiebel gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Herr Landesrat, ich darf Sie noch ersuchen, uns die Änderungen, die sich durch die Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes ergeben haben, zu erläutern. - Bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich mache es ganz kurz: Krankentransportorganisationen, die nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz zugelassen sind, haben sich auch an spezifische Gesetze zu halten, nämlich zum Beispiel an das österreichweit geltende Sanitätergesetz. Das österreichweit geltende Sanitätergesetz gilt sowieso, egal, was ich hier sage, egal, was wir hier im Landtag beschließen, es gilt dieses Bundesgesetz. In diesem Bundesgesetz steht drinnen: Erstens, was Sanitäter tun dürfen, zweitens, was Sanitäter tun müssen, drittens, was müssen Sanitäter gelernt haben, um das, was sie machen wollen, auch tun zu dürfen, und viertens steht drinnen, wer Sanitäter beschäftigen darf und daher welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Eine der Bestimmungen ist, wer Sanitäter beschäftigt, muss ein Betrieb sein, der ein nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz genehmigter Betrieb ist, wo sie zum Beispiel einen Chefarzt haben, wo sie regelmäßige Fortbildungen machen, et cetera. All diese Regelungen sind also im Sanitätergesetz gültig und gelten für Rettungs- und Krankentransportorganisationen. Das ist überhaupt nichts Neues, aber ich habe das Gefühl, dass in den vergangenen Jahren leichte Unschärfen in der Interpretation - was bedeutet das? - eingetreten sind, und diese Unschärfen vor allem im gewerblichen Bereich des Transportierens stattgefunden haben, nämlich dort, wo Gelegenheitsverkehrsunternehmen, gewerbliche Taxiunternehmen, unterwegs sind. Diese Unschärfen klar zu machen, die an sich überhaupt keine neuen Regelungen sind, war die Intention der Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, die wir hier im Landtag vor einigen Monaten, vor einem dreiviertel Jahr ungefähr, beschlossen haben. In Wirklichkeit haben wir eine Festlegung gemacht, damit in Wien die gleichen Qualitätsrichtlinien, die gleichen Qualitätsspielregeln gelten, wie sie in acht anderen Bundesländern jeden Tag selbstverständlich sind. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Hobek gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Ich möchte noch mitteilen, dass Herr Bundesrat Pisec bei uns ist. - Herzlich willkommen. (Beifall bei der FPÖ.) Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Vielen Dank, Herr Stadtrat, für die bisherigen Ausführungen, die durchaus erhellend waren. Auch ich habe die Presseaussendung über diesen Runden Tisch gestern gelesen. Ich habe auch die Dienstanweisung des KAV gelesen: Es ist völlig klar, weil Sie vom Markt, der sich nicht selbst regelt, reden, wenn der Markt Geschäfts- und Berufsverbote hat, ist der Markt tot. Das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt war immer, auch von Ihrer Seite aus, die Qualitätssicherung. Wenn jetzt alle Fahrtendienste eingehen würden, was sie auch tun werden, und das alles die Rettungsorganisationen, Blaulichtorganisationen übernehmen, wäre das zwar eine Katastrophe für die Fahrtendienste und deren Beschäftigten, aber für die Patienten wäre es sogar gut, weil sich nichts ändert, außer dass sie halt die Qualität gesichert und verbessert haben. Wir sehen aber jetzt, die Wirklichkeit schaut leider, und das kann man nicht verleugnen, ganz anders aus. Bei diesem Runden Tisch gestern wurde auch ganz klar von Seiten der Patientenanwältin festgehalten, dass die Blaulichtorganisationen dafür Sorge tragen müssen, dass ausreichend Ressourcen vorhanden sind, eben auch diese gut ausgebildeten Begleiter. Nur wird das wahrscheinlich jetzt nicht so schnell passieren. Das ist wahrscheinlich keine Geschichte von in zwei Wochen oder in zwei Monaten, sondern wahrscheinlich eine Geschichte von in Jahren. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir damit umgehen. Die Patientenanwältin selbst hat schon von bis zu sieben Stunden Wartezeiten gesprochen, was nicht mehr aktuell ist, weil diese Woche bereits der Rekord gebrochen wurde. Da gab es schon eine Fahrt vom Arbeiter-Samariter-Bund mit achteinhalb Stunden Wartezeit. Das wird schön langsam auch echt gefährlich für Leib und Leben. Daher die Frage: Wie wollen Sie dem beikommen, dass die Ressourcen fehlen und wahrscheinlich auch so schnell nicht mehr erworben werden können? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich teile den Unmut, habe das auch öffentlich schon gesagt, auch in Interviews gesagt. Ich verstehe den Unmut und habe kein Verständnis für die Situation, das sage ich auch dazu. Ich habe eben vor wenigen Tagen von dieser Datenschutzinterpretation und den Folgewirkungen derselben erfahren. Ich denke, dass an der Dienstanordnung des KAV überhaupt nichts zu zweifeln ist, daran gibt es auch nichts zu rütteln, weil einem Taxiunternehmer kann man nicht sagen, welche Diagnose es gibt. Aber nachdem ich es erfahren habe, habe ich sowohl mit dem Direktor im Krankenanstaltenverbund als auch mit dem Generaldirektor der Wiener Gebietskrankenkasse gesprochen, weil das Problem bei der Gebietskrankenkasse liegt, die nämlich eine Abrechnung nur dann akzeptiert, wenn die Diagnose draufsteht. Ich konnte den Generaldirektor mit wenig Überzeugungsarbeit davon überzeugen, dass die Wiener Gebietskrankenkasse nicht darauf bestehen kann, dass auf einer Taxibestellung draufsteht, welche Diagnose der Patient hat, den der Taxler transportieren soll. Daher gab es auch schon ein Gespräch und eine Einigung zwischen dem KAV und der Wiener Gebietskrankenkasse, dass die Verrechnung von Fahrtendiensten umgestellt wird und die Diagnose natürlich nicht der Taxler in die Hand kriegt, sondern diese Diagnose die Gebietskrankenkasse kriegen kann, und dann wird dieses Problem gelöst sein. Damit es auch klar ausgesprochen ist: Kein Mensch wollte die Fahrtendienste völlig aus diesem Segment draußen haben, sondern die haben ihren ganz wichtigen und notwendigen Platz, weil ja nicht jeder Patient, der aus dem Spital entlassen wird, unbedingt das Rote Kreuz oder die Arbeiter-Samariter braucht. Die meisten Patienten im Übrigen fahren mit der U-Bahn, also so gesehen wäre dann die U-Bahn der wichtigste Krankentransportdienst dieser Stadt. Es wäre aber ein völliger Unfug, zu glauben, dass es darum geht, die Fahrtendienste aus dem Segment draußen zu haben, diese brauchen wir. Ich bin auch sehr froh, dass die Krankenkassen mit den Fahrtendiensten einen Vertrag haben. Der Punkt ist nur, dass es um die Ordnung geht, welcher dieser Dienste mit der unterschiedlichen Qualitätsnorm, mit den unterschiedlich ausgebildeten Mitarbeitern, welches Segment des Transports von Menschen aus den Spitälern oder zu den Spitälern zu bedienen hat. Ich glaube, dass das gestern ausgeräumt werden konnte, und daher teile ich auch die Zuversicht der Patientenanwältin. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gara gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Vielen Dank für die Beantwortung der Frage, sehr geehrter Herr Landesrat! Ich möchte das Bild nur ein bisschen zurechtrücken, weil der Begriff Taxi ein gewisses Bild erzeugt. Wir sprechen bei sehr vielen Fahrdienstleistern nicht von Taxis, sondern von sehr gut ausgestatteten Fahrzeugen, die eben auch nicht mehr diese Dienstleistung durchführen können. Und weil Sie auch gesagt haben, na ja, der Markt wird das regeln, das ist ganz einfach, wenn ich in diesem Markt dermaßen stark eingreife, ist es logisch, dass hier Unternehmen insolvent werden. Ich möchte aber noch zu einem Punkt zurückkommen, weil der Ausgangspunkt für die Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes ja immer die Diskussion um die Qualitätsverbesserung war. Ich habe damals, auch bei unserem Runden Tisch, gesagt: Okay, anhand welcher Kriterien wird die Qualität gemessen? Wo gibt es die Probleme? Ändern wir doch die Prozesse, bevor wir das Gesetz ändern. Und NEOS war die einzige Fraktion, die dieser Novelle nicht zugestimmt hat, weil einfach nicht klar war, von welchen Qualitätsmängeln gesprochen wird. Jetzt haben wir die Situation, dass die Wartezeiten katastrophal sind. Aus meiner Sicht ist der Qualitätsmangel deutlich größer geworden. Meine Frage an Sie: Wie messen Sie jetzt die Qualitätsverbesserung nach Einführung dieser Novelle? Ist das jetzt besser geworden, das heißt, war der Anlass gerechtfertigt, diese Novelle durchzuführen? - Ich sehe es im Moment nicht. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Die Frage der Bezeichnung von Gewerben ist keine Frage von Sympathie, sondern letzten Endes geht es um das, was im Gesetz steht. Dass der Gelegenheitsverkehr ein Taxiunternehmen reguliert, habe ich nicht erfunden und habe ich auch nicht zu verantworten und habe ich auch nicht geändert. Ich sage es noch einmal: Wir haben den gesetzlichen Rahmen für den Gelegenheitsverkehr, in dessen Rahmen sich Firmen immer wieder in der Öffentlichkeit gerne als Krankentransportbereiche bezeichnen. Diesem Gesetz nach besitzen sie keine Genehmigungen, sie bezeichnen sich aber gerne und wollen auch gerne als Krankentransportorganisationen wahrgenommen werden, montieren sich dann Lamperl aufs Auto, die blau sind, können aber das Licht nicht einschalten, weil das verboten wäre. Man kann sich aber natürlich auch ein blaues Licht aufs Auto aufmalen, das schaut dann so aus, als wäre man ein Rettungs- und Krankentransport. Das ändert aber nichts, am Ende des Tages ist die entscheidende Frage, nach welchem Gesetz ein Betrieb genehmigt ist. Das kann man jetzt sympathisch oder unsympathisch finden, das kann man freundlich ausdrücken oder unfreundlich ausdrücken, es ändert aber nichts daran. Wir reden über einen Sektor, in dem es Unternehmen gibt, die Menschen von A nach B transportieren, und damit sie das dürfen, sind sie unterschiedlichen Gesetzen unterworfen. Der Gelegenheitsverkehr ist gemeinhin als Taxidienst bekannt, wir können aber gerne beim Begriff Gelegenheitsverkehr bleiben. Wer die Fahrtendienste im Auftrag der Gebietskrankenkasse macht, auf der Basis einer Bestellung, weil keine Sanitäterbegleitung auf Grund der medizinischen Einschätzung eines Arztes notwendig ist, ist ein Gelegenheitsverkehr. In diesem Segment haben wir genau gar nichts geändert. Ich sage das in aller Klarheit und habe daher für irgendwelches Jammern über Marktsegmentveränderungen überhaupt kein Verständnis. Wir haben in diesem Sektor nichts verändert. Und ich muss ehrlich gesagt auch davon ausgehen, dass alle Firmen, die in diesem Feld tätig sind, sich immer an die Gesetze gehalten haben. Ich habe so wie Sie Zeitungsartikel über einen Betrieb gelesen, der jetzt offensichtlich Insolvenz anmelden musste, genau genommen wurde sie angemeldet, weil er irrsinnig viel Geld schuldig war. Ich habe es nur gelesen, mehr weiß ich nicht dazu. Bekanntlich bin ich für Insolvenzverfahren von Gewerbebetrieben nicht zuständig, aber ich habe in der Zeitung gelesen, dass die offensichtlich über viele Jahre hinweg schon verschuldet waren. Das kann man lesen, weil die Bilanzen offensichtlich von jemandem gelesen wurden, der im Firmenbuch nachgeschaut hat. Und ehrlich gesagt kann ich überhaupt nicht erkennen, wieso ein Gesetz vom November 2018 in irgendeiner Form etwas mit den negativen Betriebsergebnissen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 zu tun haben soll. Das kann ich überhaupt nicht erkennen. Ich bin auch der Meinung, dass wir hier diese Diskussion darüber dann auch mit den tatsächlichen Fakten führen sollten. Wenn einer dem Finanzamt seine Steuern nicht zahlt - was ich gelesen habe, waren es, glaube ich, 160.000 EUR Steuerschuld -, was hat das mit der Frage der Regulierung der Rettungstransporte zu tun? Offensichtlich wurden hier Geschäfte auf eine Art und Weise geführt, wie sie mit dem Begriff Erfolg nicht ganz kompatibel ist. Das hat nichts damit zu tun, dass wir über die Qualität von Rettungs- und Krankentransporten reden. Bei der Qualität geht es erstens um die Frage der Wartezeit, aber es geht auch um andere Fragen. Wir können gerne noch einmal eine kleine Diskussion mit den Expertinnen und Experten machen, zu der Sie alle gerne herzlich eingeladen sind. Worum geht es bei der Qualität von Rettungs- und Krankentransporten? Da geht es auch um die Frage der Wartezeit von Patienten, aber es geht auch um die Aus- und Weiterbildung von Sanitätern. Es geht um Hygienevorschriften, es geht darum, dass, wenn ich vom Spital mit einer offenen Wunde heimfahre, ich mich nicht in einem Transportmittel weiter mit irgendwelchen Viren und Bakterien infiziere, weil nicht ordentlich hygienisch gereinigt wurde, und, und, und. Also ja, die Wartezeit ist eine der Qualitätskriterien, aber es ist eben nur eine von mehreren. Mir war es wichtig, und das haben wir hier auch mit großer Mehrheit beschlossen, wofür ich sehr dankbar bin, dass wir hier in Wien das gleiche Qualitätsniveau für Krankentransporte haben wie in allen anderen acht Bundesländern. Deshalb gab es hier eine sehr große Mehrheit, für die ich auch sehr dankbar bin. Es gibt jetzt organisatorische Reaktionen wegen einer Datenschutzfestlegung, die nicht neu ist, sondern in Wirklichkeit nur eine Anordnung war im Hinblick auf: Das haben wir uns jetzt durchgelesen und haben festgestellt, dass ... - Dass man das korrigieren muss, das ist selbstverständlich, aber das halte ich jetzt nicht für ein riesengroßes Drama. Ich gehe davon aus, dass die Organisation jetzt sowohl von Krankentransporten als auch von Fahrtendiensten hurtig wieder zu unserer vollen Befriedigung stattfindet. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 3. Anfrage beantwortet. Die 4. Anfrage (FSP-841958-2019-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Korosec gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. [Mit der letzten Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes hat sich laut Medienberichten die Versorgungslage für die Wiener Patientinnen und Patienten verschlechtert. Trotz anderslautender Bekundungen durch den Gesundheitsstadtrat (siehe u.a. Anfrage PGL-997652-2018-KNE/LF) wird das Gesetz auf eine solche Weise ausgelegt, dass es zu Fahrtenverschiebungen zwischen privaten Fahrtendienstleistern zu Rettungs- und Krankentransportdiensten kommt. Die Folgen sind spürbar längere Wartezeiten und sogar der Konkurs von einem Fahrtendienstleister. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, der jenen Zustand des Gesetzes wiederherstellt, der vor Inkrafttreten dieser Novelle des WRKG bestanden hat?] Ich ersuche um Beantwortung der 4. Anfrage. Amtsf. StR Peter Hacker: Sie stellen mir die Frage, ob ich vorhabe, dieses Gesetz noch einmal zu novellieren. Auch im Lichte der vorigen Debatte eine kurze Antwort: Nein. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Hobek gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Die 4. Anfrage ist eigentlich im Großen und Ganzen die gleiche wie die 3. Anfrage. Daher muss ich mich nicht genieren, meine Frage von der 3. Anfrage zu wiederholen, weil die Antwort noch aussteht. Dieses Personal, Sie würden es Taxler mit medizinischen Kenntnissen nennen, haben wir jetzt zu wenig, das ist offensichtlich. Wie wollen Sie jetzt dem beikommen, dass in einer erträglichen Zeitspanne die Rettungsorganisationen da quasi mitziehen können und das, was bei den Fahrtendiensten frei wird, übernehmen können? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich weiß von Krankentransportorganisationen, dass sie in den letzten Monaten massiv Personal aufgebaut haben. Ich höre von den Fahrtendiensten, dass sie nicht massiv Personal abgebaut haben, also gehe ich davon aus, dass mit dieser Klarstellung über die Frage, wie dieser Bestellvorgang funktioniert, zwischen dem Krankenhausträger und der Gebietskrankenkasse über die Verrechnung auch dieses Thema sehr rasch erledigt ist. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gara gestellt. Ich erteile Ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Noch einmal danke schön für die Beantwortung. Wir haben das jetzt schon ausführlich diskutiert, ich möchte trotzdem noch einmal darauf eingehen, weil mir das Thema der Wartezeiten schon ein bisschen flapsig ist. Ich meine, wie kann es sein, wenn man eine solche Novelle beschließt, vorbereitet, dass man dann quasi in ein solches Wartezeitenloch hineinplumpst? Das kann ja nicht zufällig sein. Das heißt, haben a) die Organisationen Sie nicht rechtzeitig oder richtig darüber informiert, welche Kapazitäten sie überhaupt haben, die letztendlich nach Inkrafttreten dieser Novelle eintreten werden? Ich habe jetzt auch hier ein sehr aktuelles Schreiben von einem ärztlichen Direktor eines Wiener Spitals, der spricht hier bei vier Stunden Wartezeit nicht vom Ausnahmefall, sondern vom Regelfall. Das heißt, die Patientenversorgung ist hier nicht mehr gewährleistet. Das schreibt ein ärztlicher Direktor eines Wiener Spitals. Ich würde also hier das Thema der Wartezeiten als eines der wesentlichen Qualitätskriterien annehmen. Nochmal meine Frage: Wie kann so etwas überhaupt passieren, dass wir in eine solch massive Wartezeitverlängerung kommen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich will jetzt die Geduld der Abgeordneten nicht noch ewig lange strapazieren, ich könnte jetzt noch eine halbe Stunde eine Erläuterung über Abläufe und Prozesse im Gesundheitswesen machen, aber machen wir es jetzt einfach kurz: Ich schlage vor, Sie geben mir den Brief des ärztlichen Direktors und wir werden mit ihm die Frage diskutieren. Die Frage von Wartezeiten ist ja immer eine Frage von zwei Teilen in dem Prozess, der eine Teil des Prozesses sind die Fahrzeuge, die wo hinfahren, aber der erste Teil des Prozesses ist: Wer bestellt eigentlich? Mit welcher Ordnung wird eigentlich bestellt? Mit welcher Systematik wird bestellt? Wir wissen beide, eines unserer Probleme ist, dass es ja nach wie vor, obwohl wir schon ganz klar dazu gesagt haben, wir wollen das anders haben, dass es manche Abteilungen im Spital gibt, die ihre Patientinnen und Patienten zur Kontrolle einbestellen und alle Patientinnen und Patienten um 8 Uhr in der Früh einbestellen. Das bedeutet natürlich, dass dann auch um 8 Uhr in der Früh alle Patientinnen und Patienten kommen. Wir wissen, dass das rein organisatorisch ein ziemlicher Unfug ist. Also möglicherweise haben wir dann auch bei der Frage der Bestellung von Fahrten ein kleines Problem. Klar ist, dass wir in Wien nicht - ich vermute, auch nicht, wenn wir liberale marktwirtschaftliche Grundmechanismen im Gesundheitswesen einführen - Angebote haben, dass wir um 8 Uhr in der Früh alle Patienten eines Tages ins Spital bringen, und dann haben wir ungefähr, sagen wir einmal, 2 Stunden fahren sie hin, 2 Stunden fahren sie zurück, 20 Stunden Fahrtendienste, die nichts zu tun haben. Ich glaube also nicht an die Macht des Marktes, der das dann reguliert, sondern es wird dann überhaupt keine mehr geben, die da fahren. Daher bin ich der Meinung, dass wir uns mit den Prozessen beschäftigen müssen, nicht nur damit, wie lange die Autos hin und her fahren, sondern auch mit der Frage, wie die Anforderungslogik in Spitälern ausschaut. Da gibt es zweifelsohne Verbesserungsbedarf. Ich freue mich sehr, wenn Sie mir den Brief des Herrn ärztlichen Direktors geben, weil dann können wir das auch anhand seines Spitals verbessern. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Landesrat, ich habe eine Frage zu einer Anfragebeantwortung, die Sie getroffen haben, und zwar betrifft das die Wiener Rettung. Wir haben nachgefragt, wie es mit den Planstellen für Oberärzte ausschaut, und da haben Sie angegeben, es gibt 12 Planstellen und 7 sind besetzt. Im KAV gibt es 40 Plandienstposten für Notärzte. Da haben wir aber keine Antwort von Ihnen darüber erhalten, wie viele tatsächlich besetzt sind. Jetzt stelle ich die Frage: Wie viele Dienstposten für Notärzte sind im Wiener KAV tatsächlich besetzt und welche Maßnahmen werden Sie setzen, wenn das nicht der Fall ist, um die tatsächlich besetzten Stellen an die Planstellen anzugleichen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Abgeordnete, ich glaube, ich kann von mir behaupten, wirklich gut zu sein im Zahlenmerken, aber ich weiß es ehrlich gesagt nicht auswendig. Wir können das aber gerne zum Beispiel im nächsten Ausschuss diskutieren. Stellen Sie mir die Frage, schicken Sie sie mir vorher! Ich kann es auch gerne schriftlich beantworten. Ich weiß es aber wirklich nicht auswendig. Ich habe 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im KAV, und davon ist die Zahl der notarzttätigen Mitarbeiter im Dutzendbereich, und wie da jetzt die Dienstposten genau sind, wie viele es sind und wie viele davon besetzt sind, bei allem Respekt, bitte verstehen Sie das, dass ich diese Frage nicht ohne Vorbereitung beantworten kann. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 4. Anfrage beantwortet. Die 5. Anfrage (FSP-841866-2019-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Schmid gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gestellt. (Wien wächst und damit auch der Bedarf an Bildungsinfrastruktur. Das Schuljahr startete mit einer Diskussion über fehlende Schul- und Ausbildungsplätze in Wien und Umgebung. Wie entwickelt sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Bundesland Wien und wie kann diesen Bedarfen im Bereich der Schul- und Ausbildungsplätze entsprochen werden?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Einen wunderschönen guten Morgen, lieber Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Hohes Haus! Wir haben jetzt leider die Schülerinnen und Schüler der HASCH nicht mehr da, aber es geht um sie und ihre vielen Alterskolleginnen und Alterskollegen. Die Frage war betreffend den Schulraum oder den Ausbildungsplatzbedarf in Wien als eine wachsende Stadt. Nun, es ist in diesem Haus zuerst einmal alles andere als eine neue Information, dass Wien eine wachsende Stadt ist. Wir sind mittlerweile die sechstgrößte Stadt der Europäischen Union und haben in den letzten Jahren Städte wie Bukarest, Budapest, Warschau und Hamburg einwohnermäßig überholt und werden innerhalb von zehn Jahren aller Voraussicht nach die Zwei-Millionen-Einwohnergrenze überschreiten. Wien wächst aber nicht nur, Wien wird auch jünger, und das in einem nicht minder rasanten Tempo. Es sitzt in diesem Haus kein einziger Abgeordneter oder keine einzige Abgeordnete, die zu einem Zeitpunkt auf die Welt gekommen ist, als Wien nicht das mit Abstand älteste Bundesland war. Seit vier Jahren ist Wien das jüngste Bundesland und der Gap sozusagen, was den Unterschied mit den anderen Bundesländern betrifft, der geht auch weiter auseinander. Wienerinnen und Wiener sind heute im Schnitt fast vier Jahre jünger als der Bundesschnitt. Ein wichtiger Grund für diese Verjüngungskur sind die steigenden Geburtenziffern, ist die steigende Anzahl der Geburten in Wien, und daher ist es kein Zufall - und jetzt komme ich zur Anfragebeantwortung -, dass in den letzten Jahren vier von fünf Volksschulklassen in diesem Land, in diesem Staat, in Wien eröffnet worden sind. Die Zahlen sind dabei sehr eindrucksvoll. Im Schuljahr 2015/2016, nicht besonders lange her, gab es in Wien an öffentlichen Pflichtschulen und an privaten Pflichtschulen gesamt rund 101.000 Schülerinnen und Schüler, heuer sind es 110.000. Das ist ein Anstieg von 9 Prozent in 4 Jahren. Wie begegnet die Stadt diesem Anstieg? Damit es einen guten Schulplatz für jedes Wiener Kind gibt, gibt es einen relativ komplexen Aufwand, den die Stadt betreibt. Ein Aufwand, der sich als strategische Schulraumbedarfsplanung zusammenfassen lässt. Da geht es darum, dass verschiedene Daten von der MA 23 beziehungsweise der Statistik Austria, von Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen bis hin zur Infrastrukturentwicklung, genommen werden und auf Basis derer von den Wiener Schulen, der Bildungsdirektion und der Baudirektion geplant wird, wie schnell und effizient Bildungsbauprojekte entwickelt werden können, um den Schulraum zu schaffen. So wurden in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt 530 Klassen geschaffen, in 4 Jahren 530 Klassenräume. Das ist auch das Ziel für die Folgejahre, dass wir die Taktzahl halten können und damit jährlich rund 100 zusätzliche Klassenräume im öffentlichen Pflichtschulbereich schaffen. Diese Kinder werden aber auch, so wie wir alle, älter und sie werden irgendwann die Pflichtschulzeit überschreiten und die Pflichtschule verlassen. Dann braucht es genauso wie im Volksschul- oder im NMS-Bereich dringend Schul- und Ausbildungsplätze in Bundesschulen und Lehrstellen. Beginnen wir einmal bei den Größenordnungen: Die Statistik Austria zählte im Vorjahr knapp 90.000 Wiener Jugendliche genau in diesem Alter, nämlich im Alter von 15 bis 19 Jahren. Das Alter also, das man gemeinhin als jenes Alter bezeichnet, in dem die meisten Jugendlichen eine berufliche oder eine schulische Ausbildung besuchen. Und bereits heuer wird diese Zahl laut den Prognosen der MA 23 um 1.000 Jugendliche in der Alterskohorte anwachsen und in den kommenden 15 Jahren werden es laut Prognose über 10.000 Jugendliche mehr sein, die in Wien einen Ausbildungsplatz suchen, über 10.000 Jugendliche mehr. Selbstverständlich bedeutet das, dass es auch eine Verantwortung für die Politik ist, auf allen Ebenen diesen Jugendlichen, den 91.000, die da sind, und den 10.000, die noch dazukommen, einen hochqualitativen Ausbildungsplatz bereitzustellen, sei es in der Lehre oder in der berufsbildenden Schule oder auch in der AHS- Oberstufe. Ich fange einmal im eigenen Haus an: Im Bereich der Berufsschule ist diese Entwicklung bereits bemerkbar. Hier ist Wien ausgesprochen aktiv. Nach einigen Jahren der Stagnation beziehungsweise auch des Rückgangs gibt es in Wien bereits einen neuerlichen Anstieg der Berufsschülerinnen- und Berufsschülerpopulation. Das ist ein Anstieg, der sich aus unserer Sicht allen Prognosen nach in den nächsten Jahren noch verstärken wird. Um dem ganzen Bedarf gerecht zu werden, haben wir in der Stadt in den letzten Jahren intensiv an einem Berufsschulausbauplan gearbeitet, der sicherstellt, dass in der Fachausbildung im Berufsschulbereich genug und auch hochwertige Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Ein Teil dieses Ausbauplans, sicherlich der spektakulärste, ist die Planung, in der Seestadt Aspern ein weiteres Zentralberufsschulgebäude zu schaffen. Diese neue Berufsschule soll insgesamt acht verschiedene Berufsschulen umfassen. Natürlich geht es uns nicht nur darum, neuen Berufsschulraum zu schaffen, der alle Stückeln spielt, sondern auch in bestehenden Berufsschulen zu investieren, damit die Ausbildung eine Ausbildung ist, die man als State of the Art bezeichnen kann. Jährlich stellen wir ungefähr einen Betrag von 600.000 EUR bereit, der in die Ausstattung fließt, etwa in Maschinen und Geräte und noch einmal rund 1 Millionen EUR für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsmöglichkeiten. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass im letzten Jahr ein neuer Lehrberuf, nämlich der Lehrberuf des Maskenbildners in Wien möglich war, weil die Rahmenbedingungen dafür geschaffen worden sind. Wir haben in dem Haus, allerdings im Gemeinderat, auch schon intensiv über das Thema Wien Digital gesprochen, ich möchte das nur kurz anreißen. Da ist auch ein sehr, sehr großer Brocken, die sehr zeitnahe Vollausstattung aller Berufsschulen mit einem Hochleistungs-WLAN. Hochleistungs-WLAN heißt, selbstverständlich sind die Berufsschulen derzeit auch schon im Internet angebunden und haben auch schon WLAN, aber der neue Ausbauplan sieht vor, dass alle Unterrichtsräume mit Breitband-Internet versorgt sind, sodass sozusagen alle Schülerinnen und Schüler zugleich bewegtes Bild anschauen können. Also State of the Art auch in diesem Bereich. Man sieht, wir schaffen Voraussetzungen für die wachsende Zahl an Schülerinnen und Schülern, aber es wird nicht ausreichen. In Wien besuchen sieben von zehn Jugendlichen eine schulische Ausbildung in einer HAK, in einer HTL, in einer Tourismusfachschule oder auch in einer AHS-Oberstufe, und genau hier kommen wir zum Problem. Nachdem der sogenannte Schulentwicklungsplan des Bundes, auch SCHEP genannt, im Jahr 2018 ausgelaufen ist, wurde noch immer kein Folgeprogramm aufgelegt. Das heißt, das Schulbauprogramm des Bundes steht still. Dabei brauchen wir dringend Investitionen. Wir brauchen dringend Investitionen in die Erweiterung von bestehenden Bundesschulen und neue Standorte. Ich möchte Ihnen eine sehr spektakuläre Zahl einfach nur in Erinnerung bringen: Vorher habe ich gesagt, keiner hier im Haus wurde zu einem Zeitpunkt geboren, als Wien nicht das älteste Bundesland war. Kein einziger Schüler oder keine einzige Schülerin in dieser Stadt wurde zu einem Zeitpunkt geboren, oder wurde vor einem Zeitpunkt geboren, als in Wien eine letzte HTL eröffnet hat. Die letzte HTL in Wien hat vor 30 Jahren eröffnet, das war in der Ungargasse, und vor 20 Jahren haben wir zumindest durch die Übersiedlung der HTL in Ottakring einen neuen Standort feiern können. Man sieht schon, das kann so nicht weitergehen. Es ist gerade durch den steigenden Fachkräftebedarf im IT-Sektor dringend notwendig, dass es eine HTL mit IT-Schwerpunkt gibt, sicherlich genauso wie eine Handelsakademie oder eine HLW mit Medienschwerpunkt. Hier ist es ein dringender Appell unseres Landes, ein dringender Appell an den Bund, hier aktiv zu werden, um schulische Ausbildungsplätze für die wachsende Wiener Bevölkerung zu schaffen, denn wenn das nicht gelingt, dann führt das direkt zu einem Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit, und das ist Zukunftsraub mit Ansage. Von der neuen Bundesregierung, wir haben ja jetzt nur mehr drei Tage Zeit, um das Wahlergebnis abzuwarten, und danach werden Verhandlungen geführt werden und ganz sicherlich auch Programme geschnürt, erwarte ich mir eine klare deutliche Ansage, den Stillstand, der jetzt begonnen wurde, beim SCHEP zu beenden, eine klare Ansage im Hinblick auf eine Bildungsmilliarde und Investitionen in die Wiener Jugendlichen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen, für die sehr beeindruckenden Zahlen. Es wird da einiges, glaube ich, investiert, gerade im Pflichtschulbereich in Wien. Zur Bildungsinfrastruktur zählt aber natürlich auch der Kindergarten und deswegen dahin gehend meine Zusatzfrage. Mir ist der Fall einer Mutter bekannt, die ein dreijähriges behindertes Mädchen hat, der kein Kindergartenplatz zugesichert werden konnte, sie solle warten, bis eben ihr Kind fünf sei. Sie ist außerdem noch in der Situation, dass sie ein größeres Kind hat, das in einem Kindergarten ist, der nicht barrierefrei ist. Das heißt, sie muss ihr behindertes Kind zu Hause betreuen, damit sie ihr anderes Kind in den Kindergarten bringen kann, weil dort eine Treppe ist, wo sie nicht hinauf kann. Sie hätte gerne gewechselt, bekommt aber in ihrem Wunschkindergarten keinen Platz, weil eben nicht beide Eltern arbeiten, weil sie natürlich bei dem Kind ist. Ich glaube, inklusive Kindergartenplätze vor allem für Kinder von null bis drei Jahren fehlen definitiv in dieser Stadt. Wie sind hier Ihre Pläne für einen Ausbau dieser? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Das ist völlig richtig, selbstverständlich braucht es Investitionen, genauso wie in der Schule auch in der Kindergarteninfrastruktur. Ich habe hier nur Zahlen im Kopf - nageln Sie mich nicht ganz genau fest - von vor 15 Jahren, als ich als Gemeinderat für den Kindergarten zuständig war. Da haben wir um die 290 Millionen EUR hier in der Stadt für die Elementarbildung ausgegeben. Es sind in diesem ablaufenden Budget ja 870 Millionen EUR. Man sieht also schon, mit wie viel mehr auch Kraft und wie viel mehr Investitionen diese Stadt in den Kindergarten investiert. Aber da muss man eindeutig sagen, das Beste ist der Feind des Guten, und die Situation, die Sie schildern, ist definitiv eine, auf die man nur auf eine Art antworten kann: Das Ziel muss sein, dass selbstverständlich jedes Kind, das einen Kindergartenplatz braucht, einen bekommt und dass dieser Kindergartenplatz das Kind bestmöglich fordert und fördert. Gerade bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen ist es natürlich auch eine besondere Herausforderung an diesem Platz. Wir haben hier in den letzten Jahren ausgebaut, aber die Situation, die Sie schildern, ist eine, die eindeutig zeigt, wir sind da noch nicht am Ende der Fahnenstange, und wenn es insgesamt nicht einen Platz für alle gibt, dann muss man natürlich im Bereich des verpflichtenden Kindergartens zuerst die Plätze zur Verfügung stellen und darauf dann natürlich dort, wo beide Eltern berufstätig sind. Ich sage Ihnen gleich in einer Offenheit, die alternativlos ist, den Hauptgrund dafür, dass wir hier nicht schneller ausbauen können: Es fehlen besonders im inklusivpädagogischen Bereich die Pädagoginnen und Pädagogen. Wir haben das Thema PädagogInnen- und Pädagogenmangel österreichweit und wir haben es auch sehr oft in diesem Haus schon diskutiert. Wir haben es - und von meiner Seite war es auch in allen Anfragen so - immer auch besonders unter dem Aspekt der SonderpädagogInnen diskutiert. Da ist es nämlich so, dass die von den BAfEP angebotenen Lehrgänge nicht gut nachgefragt werden, dass es aber einen neuen Lehrgang im Zuge der Akademisierung der Elementarpädagogik gibt, ein Ziel, das wir verfolgen. Es ist auch so, dass im Verbund der pädagogischen Hochschulen eine eigene akademische Ausbildung vorgesehen wird, wo auch das Thema Inklusivpädagogik, Sonderpädagogik abgedeckt ist, und zwar deutlich mehr abgedeckt ist als in dem Bereich der Lehrgänge in der BAfEP. Es ist derzeit nicht möglich, und das ist es nicht, weil der Bund sich hier bewegt, derzeit nicht möglich, die Absolventinnen und Absolventen dieser Hochschulausbildung im Kindergarten einzusetzen. Wir würden jede Absolventin und jeden Absolventen dringend brauchen, weil es braucht selbstverständlich das pädagogisch ausgebildete Personal, damit man dann auch mit den Kindern arbeiten kann. Wir haben hier mehrere Anträge diskutiert, wir haben leider von den Verantwortlichen der abgesetzten Bundesregierung dazu hier im Haus nie eine Zustimmung bekommen. Der Beschluss wurde trotzdem gefasst, es wurde von mir auch in der Landes- ElementarpädagogikreferentInnenkonferenz noch einmal dringend eingebracht, und auch mit der aktuellen Bildungsministerin bin ich darüber kurz im Gespräch gewesen, um darauf hinzuweisen, dass wir hier dringend eine Bewegung österreichweit brauchen. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schwarz. - Bitte. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank. Guten Morgen Herr Landesrat! Ich möchte auch gerne bei den Kindergärten bleiben, weil das ja die erste Bildungseinrichtung ist und diese sehr wichtig für unsere Kinder ist, da diese ja den guten Start dann für die weitere Bildungsleiter legen. Zur Frage, die ich jetzt habe: Wir haben den aktuellen Fall Bärli Brumm Brumm. Da hat es eine Begehung gegeben, eine Kontrolle, und man hat dann die Förderungen ausgesetzt. Im Oktober hat man dann die Betriebsbewilligung sozusagen aufgehoben. Der Betreiber ist vor das Verwaltungsgericht gegangen und jetzt Anfang September hat das Verwaltungsgericht entschieden und einen Widerruf zur Aufhebung der Betriebsbewilligung gemacht, das heißt, der Kindergarten darf weiterarbeiten und hat auch einen Anspruch auf die Förderungen. Die Förderungen sind an die 250.000 EUR, die sozusagen nachbezahlt werden müssen. Wir haben ganz oft darüber diskutiert, dass zum einen der Bildungsplan zu viel Raum lässt, um ihn zu interpretieren, zum anderen haben wir aber auch immer wieder darüber gesprochen, dass die Kontrollen anscheinend nicht nach einem Plan ablaufen, dass es viel Platz lässt zur Interpretation und dass es daher natürlich auch den Anschein hat, dass Kontrollen willkürlich passieren können. So wie zum Beispiel bei dem Kindergarten, um ein Beispiel zu nennen, kritisiert worden ist, oder es Gefahr in Verzug genannt wurde, weil eine Gabel beim Transport vom Essen runter auf den Boden gefallen ist und die Spitzen nach oben gezeigt haben. Das ist natürlich etwas, wo man sich dann denkt: In welche Richtung soll es gehen? - Das heißt, bei den Kontrollen muss man anscheinend ansetzen, weil wir jetzt wirklich einen Präzedenzfall haben. Ich bin gespannt, was für ein Nachspiel das für die Stadt haben wird. Mich würde jetzt aber interessieren: Wie werden die Kontrollen in Zukunft ablaufen, damit eben eine solche Situation weitgehend nicht mehr passieren kann? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Beim Fall, der von Ihnen angesprochen wurde, möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht ganz so ist, wie Sie das angesprochen haben. Das kann ich aber hier vom Rednerpult aus nicht genauer sagen, das ist ein grundsätzliches Problem bei Bescheiden der Behörde oder auch Sprüchen der Gerichte, die einzelne Fälle betreffen, dass man da nicht am Rednerpult konkrete Daten austauschen kann. Grundsätzlich ist es aber schon so, dass es selbstverständlich das Recht jeden Bürgers/jeder Bürgerin, auch jeder geförderten Einrichtung ist, einen Bescheid einer Behörde auch anzufechten. Und es ist selbstverständlich das Recht, dafür sind sie ja da, der Gerichte, im Instanzenzug, in dem Fall das zuständige Verwaltungsgericht, diesen Bescheid auch zu hinterfragen, gegebenenfalls aufzuheben. Das passiert in der Stadt und im Staat sozusagen tagtäglich und das ist auch gut so, weil das ein Zeichen einer funktionierenden Rechtsstaatlichkeit und auch einer funktionierenden Verwaltung und einer Verwaltungsgerichtsbarkeit ist. Also wenn das dann abgeschlossen ist, dann wird sich selbstverständlich die Stadt, und in dem Fall handelt es sich auf der einen Seite um die kontrollierende Aufsichtsbehörde als auch um die Förderstelle, danach richten, das ist überhaupt kein Thema. Es kann aber natürlich auf gar keinen Fall bedeuten, dass die Tatsache, dass unter Umständen Bescheide aufgehoben werden, die einen Kindergarten auf Grund von Mängeln schließen, dazu führt, dass man weniger genau prüft. Das möchte ich auch hier eindeutig sagen, es ist im Gegenteil so, dass ich es richtig und wichtig finde, dass die Magistratsabteilung 11 in den letzten Jahren ihre Prüfungen stark verstärkt hat, dass wir auch durch die Gesetzesnovellen die Rahmenbedingungen dafür verbessert haben. Die Prüfungen finden selbstverständlich nach einer einheitlichen Checklist statt und werden selbstverständlich von Profis durchgeführt. Nichtsdestotrotz ist es so, und das war ja auch der Hintergrund Ihrer Frage, dass sie auch auf Basis von gesetzlichen Rahmenbedingungen stattfinden, die funktionieren. Sonst - ich möchte sie in gar keiner Form als Erfolg oder so, ich möchte sie als simple Zahl nennen -, sonst wäre es ja nicht möglich gewesen, eine derartig große Anzahl an Kindergärten in den letzten Jahren durch die genaueren gesetzlichen Rahmenbedingungen und durch das genaue Hinschauen auch zu schließen oder aus dem Verkehr zu ziehen. Es ist mir nach wie vor wichtig, in dem Zusammenhang ein Bekenntnis abzulegen: Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Kindergarten in Wien eine großartige Arbeit für die Kinder leisten muss - jeder Kindergarten. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass das die mehr als überwiegende Anzahl der Kindergärten macht. Damit wir aber sicherstellen, dass die schwarzen Schafe gefunden und gegebenenfalls aus dem Verkehr gezogen werden, muss die Kontrolle genau sein. Ich bitte Sie um eine Sache - vielleicht ein bisschen flapsig -: In dem Haus ist es sehr, sehr schwer möglich, ich habe das schon vorher anhand dieses Falles gesagt, über konkrete Fälle oder konkrete Personen oder auch konkrete Mängel zu sprechen. Das ist der Behörde nicht möglich und das ist mir nicht möglich. Und wenn man solche Sachen hört, wie dass ein Kindergarten geschlossen worden ist, weil man ein Instrument vom Ort A zum Ort B schieben musste, oder weil eine Gabel wo gelegen ist, oder weil das Essen in Buffetform und nicht in anderer Form gereicht wird - verschiedene Dinge, es sind drei Beispiele, die in diesem Haus schon mehrmals besprochen worden sind -, dann glauben Sie mir, dass das selbstverständlich nicht der Grund ist. Der Grund muss ein schwerwiegender pädagogischer Mangel sein oder ein schwerwiegender baulicher Mangel oder ein schwerwiegender Sicherheitsmangel. Es ist möglich, dass es ein Teil einer Aufzählung mehrerer Mängel war. Bitte sitzen Sie solchen Schilderungen nicht auf, das kommt in den Medien total gut an, aber ich finde, in dem Haus könnte man es mit ein bisschen mehr Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die hier eine großartige Arbeit leisten, tun. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Tag, Herr Landesrat! Ich bin ja nicht dazu da, die Fragen der anderen Abgeordneten zu beantworten, aber weil ich mit dem Bärli Brumm Brumm auch beschäftigt wurde, wie offensichtlich eh alle Fraktionen: Am 10.9. hat das Verwaltungsgericht den Widerrufbescheid rückwirkend aufgehoben, das heißt, es werden schlussendlich die Zahlungen erfolgen müssen. Aber bevor die MA 10 das machen kann, braucht sie das richterliche Urteil. Das weiß wahrscheinlich auch die Frau Schwarz, und wenn das so ist, dann wird es eh wieder aus sein. Das sind aber genau die, die immer schreien: Mehr Kontrolle! Mehr Kontrolle! Macht mehr Kontrolle! - Dann macht man eine Kontrolle, dann erwischt man natürlich jemanden. Da kann auch mal etwas daneben gehen, weil man natürlich auch nicht jedes Mal recht hat. Offensichtlich hat hier die Behörde einen zu früh oder zu viel zugesperrt, aber ich kann mich nur erinnern, dass da herinnen die ganze Zeit eine Schreierei war, wie viele Kindergärten in der Stadt nicht zugesperrt gehören. Jetzt hat man die Kontrollen verstärkt, und ja, das wird immer so sein, man wird auch bei der Kontrolle, ja, auch die Kontrolle braucht wieder Kontrolle, hin und wieder einen Fehler machen. Aber zurück zum eigentlichen Thema, 30 Jahre Versäumnisse in der Bildungspolitik: Wenn man es auf Bundesregierungen schiebt, sind drei Parteien dafür zuständig, immer wieder mal in anderer Zusammensetzung. Es ist jetzt sehr hilfreich, wenn man wieder ruft: Mehr Investitionen in den Kindergarten! Mehr Investitionen in die Schulen! Mehr Geld für die Schulen! Investitionsbremse! Keine Ausgaben machen! Steuern senken! - Leute, ein bisschen Hausverstand, diese Rechnungen gehen sich alle zusammen nicht aus. Aber es ist Wahlkampf, also machen wir alles gleichzeitig, wir geben kein Geld aus. Das heißt Schuldenbremse, das heißt Investitionsbremse und gleichzeitig wird Wien selbstverständlich sehr viel mehr Geld, weil wir schneiden es uns dann von den Bäumen runter, wenn wir es nicht von der Bundesregierung kriegen, investieren. Das passt alles nicht zusammen, aber es ist eh wurscht. Zur Frage: Jetzt waren wir bei Kindergärten und Schulen, aber die Kinder haben ja auch manchmal frei, zum Beispiel lange Sommerferien. Da gab es ein neues Projekt, die Summer City Camps, bei denen über 6.000 Kinder waren. Ein urgünstiges Programm, weil es für Eltern tatsächlich schwer ist, das im Sommer zu organisieren, weil neun Wochen Urlaub bringen zwei Erwachsene für gewöhnlich nicht leicht unter. Das Kind für 50 EUR inklusive Mittagessen eine Woche untergebracht und das 2. Kind sogar für 25 EUR und das 3. auch für 25 EUR, also meine 3 zum Beispiel für 100 EUR in einer Woche. Und hätte ich ein viertes Kind, wäre es für dieses sogar kostenlos gewesen. Für Mindestsicherungsbezieher ist es sowieso kostenlos, ein großartiges Projekt. Wie war denn das aus Ihrer Sicht, und was machen wir 2020? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Auf Grund der durchaus fortgeschrittenen Zeit möchte ich es kurz machen. Ich könnte da jetzt ein bisschen episch ausholen. Es ist ein unfassbares Erfolgsprojekt, das möchte ich da jetzt sagen. Ich bin jetzt dann doch schon eine Zeit lang in der Politik, und ich habe noch keine Sache erlebt, bei der derartig viel und derartig viel positives Feedback gekommen ist. Es ist ganz offensichtlich so, dass die Eltern ausgesprochen zufrieden sind. Mittlerweile ist auch die Auswertung des Eltern-Feedbacks in vollem Gange, und da ist der Zwischenstand jedenfalls so, dass die Weiterempfehlungsrate der Eltern über 90 Prozent ist, und über 80 Prozent der Eltern zufrieden oder sehr zufrieden waren. Also, ganz offensichtlich ist uns hier etwas gelungen. Was ist uns gelungen? - Im vergangenen Sommer haben 6.200 Kinder ein Summer City Camp oder eine Summer School besucht. Es ist übrigens auch ein Angebot gewesen, liebe Frau Kollegin Emmerling, bei dem es uns gelungen ist, zum ersten Mal flächendeckend auch Angebote für Kinder mit Behinderungen anzubieten, die selbstverständlich auch gut in Anspruch genommen worden sind. Es sind im Sommer damit fast 16.000 Betreuungs- und Lernwochen gebucht worden. Ich halte das für eine ausgesprochen gute Bilanz, die da an 25 Standorten geschafft wurde, und zusätzlich natürlich an den 6 Standorten der Summer City School mit 1.200 Kindern. Ich kann jetzt schon zusichern, dass wir das selbstverständlich, bei einer derartig positiven Bilanz wäre das auch gar nicht anders denkbar, im kommenden Sommer wieder aufziehen werden. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Die letzte und 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Danke, Herr Landesrat! Ich freue mich natürlich als jemand, der selbst auf einer HTL unterrichtet, dass Sie hier den Ruf nach zusätzlichen HTLs in den Raum gestellt haben. Ich möchte vielleicht nur kurz ergänzen: Vor knapp 20 Jahren ist die kleine HTL in der Argentinierstraße auf den Rennweg in ein sehr schönes neues Gebäude transferiert worden, und wir waren damals die erste IT-Abteilung, aber natürlich, mehr IT ist immer besser, das vielleicht für Ihren Wissensstand. Wir haben im Bereich der Schulverwaltung in den letzten eineinhalb Jahren eine sehr große Umwälzung gehabt. Aus dem Stadtschulrat ist die Bildungsdirektion geworden, was auch innerhalb der Behörde zu sehr großen Umbruchsituationen geführt hat. Können Sie uns ganz kurz mitteilen, wie hier jetzt sozusagen der interne Ablauf in unserer Landesschulbehörde vonstattengeht, ob die große Behördenstrukturreform jetzt schon auch intern so implementiert ist, dass hier auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend gute Rahmenbedingungen herrschen? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Das ist natürlich sehr schwer, das in einer für die Fragestunde und für die Zusatzfrage gebotenen Kürze zu machen. Was gelungen ist, und das ist österreichweit so, ist, dass mit Beginn dieses Schuljahrs, das ist ja auch die gesetzliche Rahmenbedingung im Bildungsreformgesetz, die Behörden, die Bund-, Länderbehörden, Bildungsdirektionen nach den Maßgaben der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen arbeiten. Das hieße jetzt zum Beispiel in Wien, das Aufziehen eines getrennten Bundes- und Länderstranges innerhalb der Behörde, das Leitungsteam im Sinne einer pädagogischen Leiterin, eines Leiters des inneren Dienstes, eine Neukonfigurierung der Schulaufsicht durch die Schulqualitätsmanagerinnen und -manager, organisiert in zwei Bildungsregionen, und auch durch die Unterstützung des Landes beim Aufbau einer eigenen Abteilung im Landesstrang für die Aufgabe der Schülerstromlenkung und weitere Fragen. Das hat garantiert, und dafür möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bildungsdirektion als Ganzes sehr, sehr danken, in einem unglaublichen Umbruch und unter mehr als herausfordernder Rahmenbedingung, die nämlich alles andere als der Weisheit letzter Schluss ist, sondern durchaus verschiedene Fallstricke birgt, sicherzustellen, dass die Kinder und die Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer einen Schulstart hinlegen konnten, der funktioniert hat. Das ist keine Selbstverständlichkeit, das Schulsystem konfiguriert sich, das ist ein bisschen verrückt, aber das ist so, jedes Jahr nach ein paar Wochen Vorbereitungszeit, et cetera einfach wieder voll von Neuem, und das ist bei der Anzahl an Schülerinnen und Schülern und Schulen keine Selbstverständlichkeit. Das Team, das hier im nunmehrigen Landesstrang für die Schülerstromlenkung gearbeitet hat, das Team in der Schulaufsicht, das mit völlig neuen Aufgaben im Grunde genommen und besonders mit einer neuen Struktur arbeiten musste, haben hier Großartiges geleistet. Man kann sich aber schon vorstellen, was damit alles verbunden ist und das insgesamt bedeutet. Das ist ein riesengroßer Umstieg mit unglaublich viel Kommunikationsaufwand. Ich bin der festen Überzeugung, dass hier die Arbeit selbstverständlich noch nicht getan ist, sondern dass wir da mittendrin sind. Ich kann nur sagen, dass es mir sehr, sehr wichtig ist, da die Rolle eines Teils zu spielen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen. Also nicht nur, das ist natürlich das Vordergründigste, für die Kinder, die Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sie gut passen, sondern auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu denken. Da ist es uns gelungen, sicherzustellen, dass niemand im Haus einen besoldungsrechtlichen Nachteil hat, dass sozusagen dieser Neustart zumindest bei der Absicherung der sehr elementaren Grundlagen beginnt. Aber ich glaube, gerade was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, werden wir in den nächsten Wochen, Monaten, ich hoffe nicht, Jahren, noch zu tun haben, damit das dann auch passt mit der Neukonfigurierung der Arbeitsplätze, der neuen Struktur, et cetera. Also wie soll ich sagen? - Wir sind mittendrin. Es gibt ein Licht am Ende des Tunnels. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke für die Beantwortung. Die Fragestunde ist damit zu Ende. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Das Land Wien muss handeln - politischer Extremismus und Sozialmissbrauch müssen ein Ende haben!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun die Erstrednerin, Frau Abg. Mag. Hungerländer, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns ja gestern bereits ausführlich über einige Förderungen unterhalten und dabei auch das Thema Extremismus gestreift. Bei dieser Debatte ist ein Punkt zum wiederholten Mal klar geworden, nämlich dass wir in einigen Sachen einer Meinung sind, nämlich dass es Probleme gibt und dass diese gelöst gehören, aber bei zwei ganz grundlegenden Sachen nicht einer Meinung sind, nämlich was genau die Probleme sind und welche Lösungen wir gerne haben würden. Lassen Sie mich mit den Problemen beginnen, die können wir als Volkspartei nämlich ganz genau benennen. Und wir sagen, die größten Probleme sind Extremismus und Ausbreitung des politischen Islam in unserer Stadt. Extremismus, nämlich linker wie rechter, ist eine Gefahr für unsere demokratische Grundordnung. Und er ist besonders dann eine Gefahr, wenn er systemisch vorgeht. Ich möchte betonen, dass wir gerade hier eine Differenzierung vornehmen wollen, weil viele Maßnahmen, die Sie machen, so habe ich den Eindruck, arbeiten auf der individuellen Ebene mit den jungen Menschen, was ja sehr gut und richtig ist, aber was übersehen wird, ist die systemische Ebene, was übersehen wird, ist, dass es ein politisches Konzept gibt, das wir auch beachten müssen und gegen das wir auch vorgehen müssen. Dieses politische Konzept benennen wir politischer Islam. Es gibt eine annähernd offizielle Definition, nämlich dass es um die friedliche Umgestaltung der Gesellschaft nach islamischem Vorbild geht, etwa durchgeführt durch Organisationen wie Milli Görüs, wie die Muslimbrüderschaft. Ich möchte die Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam zitieren, Frau Susanne Schröter, die das Beispiel Milli Görüs konkret nennt. Zitat: "Das ganze ideologische Gebäude basiert darauf, dass Milli Görüs eine Parallelgesellschaft für hauptsächlich türkische und türkischstämmige Muslime schafft." - Das Schlüsselwort hier ist "schafft". Es geht um Gesellschaftspolitik. Es geht darum, nach welchen Regeln wir leben und nach welchen Regeln wir in Zukunft leben wollen. Es ist ausgesprochen verwunderlich, dass gerade linke Parteien, die so sensibel sind beim Thema Gesellschaftspolitik, dann, wenn es um diese Art von Gesellschaftspolitik geht, völlig ignorant sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir haben in nahezu jeder Sitzung, seitdem ich hier in diesem Haus bin, vor der Gefahr des politischen Islam gewarnt, und wir hatten auch jedes Mal einen tragischen neuen Anlassfall, um den es gegangen ist. Seit eineinhalb Jahren begleitet uns das Thema, jedes Mal mit einem neuen Anlassfall, jedes Mal. Und Ihre Antwort war immer: Wir geben noch mehr Geld für Integration aus, wir geben noch mehr Geld in Sensibilisierungsprogramme und in Präventionsprogramme (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Weil es selbstverständlich gut ist!), und es ist auch gut, aber ich habe auch jedes Mal gesagt, es gibt ein Problem bei diesen Integrationsprogrammen, nämlich dass es freiwillige Angebote für jene Menschen sind, die sich integrieren wollen, aber es gibt keine Verpflichtungen für Menschen, die sich nicht integrieren wollen. Und genau daran zeigt sich die verfehlte Integrationspolitik von Rot-Grün, weil es sind in Wien lebende Eltern, die ihre Kinder in salafistische Kindergärten schicken. Und es sind Wiener Jugendliche, die in Jugendzentren von Milli Görüs gehen. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Was hat Ihr Integrationsstaatssekretär gemacht?) Und es sind junge Wienerinnen und Wiener, die in geschlossenen Parallelgesellschaften leben. Das alles sind Menschen, an denen Ihre Integrationsprojekte gescheitert sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Was also muss getan werden? - Wir als Neue Volkspartei haben einige neue Forderungen in diesem Wahlkampf auf den Tisch gelegt. Und wir sagen ganz klar drei Punkte: Erstens: Bekämpfung von extremistischen und staatsfeindlichen Tendenzen, und zwar links wie rechts. Wir haben das Verbot des politischen Islam im Strafgesetzbuch gefordert und wir fordern die Einrichtung einer Dokumentationsstelle über den politischen Islam (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Das sind alles Bundesangelegenheiten!), die beispielsweise im Wiener Integrationsmonitor aufgenommen wird. Dieser Wiener Integrationsmonitor ist ein sehr gutes Dokumentationswerk (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Was haben Sie gemacht in den letzten eineinhalb Jahren?), in dem darlegt wird, was im Bereich Integration in der Stadt passiert. Da gibt es aber einen blinden Punkt, und das ist die Dokumentation der Ausbreitung des politischen Islam. Wir sind der Ansicht, dass sie diese Dokumentation aufnehmen müssen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - StR Dr. Markus Wölbitsch- Milan, MIM: Wir haben ein Gesetz beschlossen ...) - Das ist wahr, ja. In der letzten Sitzung wurde es beschlossen, in der letzten Sitzung, SPÖ nicht mitgestimmt. Zweiter Punkt: Kopftuchverbot. Das Kopftuchverbot haben wir, die Bundesregierung, übrigens auch umgesetzt. Das Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen wollen wir ausweiten für Schülerinnen bis 14 Jahren, um dort einen geschützten Raum der individuellen Entfaltung zu schaffen. Drittens: Wir wollen, dass es Kürzungen von Sozialleistungen gibt bei der Verletzung von Erziehungspflichten. Das hat im Übrigen auch die Lehrerin Susanne Wiesinger gefordert. Zitat: "Der Sozialstaat ist kein Versorgungsstaat. Man hat der Gesellschaft gegenüber auch Pflichten, wenn man die nicht erfüllt, dann können Sozialleistungen gekürzt werden." - Genau dieser Ansicht sind wir auch und deswegen wollen wir, dass Schulbehörden und die Jugendwohlfahrt die Möglichkeit bekommen, Sozialleistungen bei der Verletzung von Erziehungspflichten und Integrationsverweigerung temporär zu kürzen. Frau Kollegin, ich weiß, dass wir dieses Thema jede Sitzung haben, und ich würde mir auch wünschen, es gäbe keinen Grund mehr, darüber zu sprechen, aber den gibt es, den gibt es ja weiterhin. Die Probleme sind ja nicht gelöst, und so lange es diesen Grund gibt, werden wir es auf die Agenda stellen, und so lange es diesen Grund gibt, werde ich hier stehen und darüber sprechen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit ab nun mit fünf Minuten begrenzt ist. Der nächste Redner ist Herr Abg. Wiederkehr. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich das Thema der Aktuellen Stunde von der ÖVP gelesen habe - Extremismus und Sozialmissbrauch -, habe ich mich gefragt, wie das zusammenpasst, was das miteinander zu tun hat. Ich habe mir gedacht, es kommt jetzt gleich die Aufklärung, aber bis jetzt ist sie nicht gekommen. Es wurde über politischen Extremismus gesprochen, aber großteils eigentlich über andere Phänomene der Integrationspolitik. Für mich sind da noch sehr, sehr viele Fragezeichen offen, was mit dieser Aktuellen Stunde eigentlich bezweckt wird. Nichtsdestotrotz möchte ich mich auf das Themenfeld Extremismus beziehen, weil wir natürlich hier sehr, sehr große Herausforderungen haben, wie auch der Verfassungsschutzbericht 2018 gezeigt hat. Ich glaube, wenn man über Extremismus spricht, sollte man sich auch diesen Bericht genau ansehen und davon Handlungsableitungen ableiten und politische Maßnahmen setzen. Was zeigt dieser Verfassungsschutzbericht 2018? - Er zeigt, dass wir ein massives Problem mit islamistischem Extremismus und Terrorismus haben. Dieses Themenfeld wird wirklich als große Gefahr auch gesehen. Das kann ich nur teilen. Das ist vor allem auch die Gefahr von Rückkehrern aus dem IS, die hier Schläferzellen bilden können und hier auch eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellen. Dieser Fall des Extremismus ist aber ganz klar zu trennen und zu unterscheiden von Frauen aus dem muslimischen Umfeld, die Kopftuch tragen oder auch dem politischen Islam, weil der konservative Islam in vielen Bereichen problematisch ist, aber nicht automatisch auch ein Gefährdungspotenzial darstellt. Wir sehen im Verfassungsschutzbericht, dass natürlich das Umfeld der Muslimbruderschaft untersucht wurde und es Zentralakteure gibt, die stark gegen Integrationsmaßnahmen arbeiten. Das ist ein Thema, das man auch angehen muss. Wir sehen im Verfassungsschutzbericht weiter, dass die PKK und Anhänger der PKK in Österreich strukturiert sind, und diese Konfliktsituation in der Türkei und Syrien mit der PKK auch hier zu einer Gefährdung führt. Wir erleben diese Polarisierung und diese Spannung zwischen PKK-Anhängern und eher konservativen Türken ja auch in Wien, da haben wir ein massives Sicherheitsproblem in dieser Stadt. Wir sehen anhand der Statistik im Bereich Linksextremismus und Rechtsextremismus, dass die linksextremen Straftaten leicht sinken und rückläufig sind, dennoch haben wir eine erhebliche Zahl von 137 Tathandlungen, die erwiesen oder vermutet linksextremen Hintergrund haben. Jede einzelne ist eine zu viel. Im Bereich des Rechtsextremismus haben wir leider sogar einen leichten Anstieg zu verzeichnen. Wir haben im Verfassungsschutzbericht von 2018, und das ist schon eine ganz ordentliche Anzahl, über 1.000 vermutlich rechtsextrem motivierte Tathandlungen, dramatische Anzahl, davon 877 Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, 280 Anzeigen wegen Verhetzung, das ist erhebliche Zahl, bei der wir uns fragen müssen, woher das kommt. Das ist eine wirkliche Gefahr, die wir auch hier in Österreich haben, nämlich durch Rechtsextremismus, vom rechten Rand und auch dadurch, dass es keine klare Abgrenzung vom rechten Rand, und hier ganz klar von den Identitären, gibt. Die Identitären werden auch im Verfassungsschutzbericht 2017 im Zusammenhang mit Fremdenasylfeindlichkeit genannt: Die Identitären sind die gefährlichsten oder die größten TrägerInnen des modernen Rechtsextremismus. Wenn es der Verfassungsschutzbericht feststellt, dann ist das die Aufgabe, größtmögliche Distanz zu den Identitären herzustellen. Frau Stenzel, bei Ihnen frage ich mich, wo diese Distanz zu den Identitären gewesen ist, als Sie auf der Kundgebung geredet haben. Sie sagen zwar, Sie wussten nichts davon, aber wenn man vor Ort war, war doch offensichtlich, von wem diese Bewegung getragen wurde. Wenn man wo eine Rede hält, dann sollte man sich natürlich auch via Internet, wo Sie wahrscheinlich jetzt auch gerade sind, informieren, wer denn die Ausrichter von so einer Bewegung oder so einer Versammlung sind, bei der mit Fackeln marschiert wird. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Das ist ein fehlendes Bewusstsein, eine fehlende Abgrenzung zu Rechts und darum: Die einzige Konsequenz muss der Rücktritt sein. Gestern gab's ja auch einen Beschluss dazu, der von allen bis auf die Freiheitlichen getragen worden ist. Wenn Sie es als Fehler sehen, dann tragen Sie auch die Konsequenzen und treten vom Amt der nicht amtsführenden Stadträtin zurück. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. El-Nagashi. - Bitte. Abg. Mag. Faika El-Nagashi (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es ist wirklich ein Fehler, bei einer Materie, die so wichtig und so zentral wie das Thema Extremismus und Extremismusprävention ist, mit Polemik und mit Populismus drüberzufahren, wie es eingangs von Frau Hungerländer gemacht worden ist. Wien leistet seit Jahren vorbildhaft und systematisch eine Arbeit, die nachhaltig ist. (Abg. Armin Blind: Nachhaltig schlecht!) - Na ja, das ist das, was Sie behaupten. (Abg. Armin Blind: Weil's war ist!) Das ist fahrlässig, so etwas in den Raum zu stellen und auf der politischen Ebene zu propagieren. (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) Das, was Sie damit schüren, sind Ängste und falsche Bilder, die mit der Realität nichts zu tun haben. Es passiert Ihrerseits entweder absichtlich oder aus Unwissenheit, aber ich unterstelle Ihnen jetzt zuerst die Unwissenheit, da die Absicht eine schlechtere Unterstellung wäre. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Das, was Wien unter den gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen gemacht hat, ist, seit 2014 das Thema zu erkennen, ernst zu nehmen und auch anzugehen. Seit 2014! Ich möchte das noch einmal sagen. Es ist nicht so, wenn Sie 2019 hier herkommen und behaupten, es gäbe jetzt einen Handlungsbedarf (Abg. Armin Blind: Seit 20 Jahren!), dann erkennen Sie jetzt vielleicht einen Handlungsbedarf, aber Wien arbeitet seit 2014 an dieser Thematik. So, seit 2014 gibt es eine systematische Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb der zuständigen Verwaltungsabteilungen mit der Einrichtung von Kompetenzstellen, mit dem Schwerpunkt, Fachwissen zu generieren und Wissen zu bündeln, mit internen und externen Schulungen, mit einer Zusammenarbeit mit allen relevanten Einrichtungen in dem Bereich und mit einer vorbildhaften Arbeit, die im Übrigen auch bundesweit in das bundesweite Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung eingeflossen ist und dort wesentliche Inputs gebracht hat. Das, was in dem Bereich zentral ist, ist aber nicht nur die Ebene der Zusammenarbeit und der internen Struktur, sondern auch die inhaltliche Ausrichtung. Wir haben uns gestern auch schon darüber auseinandergesetzt, warum bestimmte Projekte und Programme, die wir als Stadt Wien umsetzen, diese Schwerpunktsetzung haben. Auch wenn es die ÖVP zum Teil redundant findet, es braucht genau in diesen Bereichen Kampf gegen Abwertungsideologien, Kampf gegen Ausgrenzung, Kampf gegen Diskriminierungserfahrungen und Ausgrenzung allgemein, es braucht natürlich Maßnahmen, und zwar umfassend und in allen Bereichen. Deswegen setzen wir so stark auf Zugänge, die Medienkompetenz vermitteln, auf Zugänge, die sich mit Identität, mit Zugehörigkeit, mit Diversität auseinandersetzen und auch wirklich die Themen Menschenrechte und Menschenwürde in den Mittelpunkt nehmen. Das ist nicht so abwegig, bei diesem Schwerpunkt. Ich möchte Ihnen wirklich, ich hoffe, Sie kennen sie, die Österreichische Strategie zur Extremismusprävention und Deradikalisierung empfehlen, wie gesagt, unter Mitarbeit des Wiener Netzwerkes entstanden. Sie werden da sehr viel zu den Themen Menschenrechte, Menschenwürde finden. Das ist ganz zentral, wenn Strategien, die in diesem Bereich nachhaltig sein sollen, erarbeitet werden. Hier zu behaupten, es gäbe einerseits zu wenig oder kein Bewusstsein auf der politischen Ebene, ignoriert völlig die Realität und die langjährige Arbeit in diesem Bereich. Es tut mir sehr leid, dass Sie das völlig ausblenden, aber ich würde Ihnen wirklich empfehlen, sich einige der Projekte anzusehen, die in dem Bereich umgesetzt worden sind, die vorbildhaft und zum Teil mehrfach ausgezeichnet in diesem Bereich auch auf europäischer Ebene wirklich sehr gute Beispiele setzen. Insbesondere deswegen möchte ich mich auch wirklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die in den letzten Jahren mit hohem Engagement an dieser Thematik dran geblieben sind. Es gab eine inhaltliche Verschiebung, das ist Ihnen vielleicht nicht entgangen. Es hat sich auch der Name des Netzwerkes entsprechend hin zu dem Bereich Prävention geändert, es wird viel stärker im präventiven Bereich gearbeitet. Ich glaube, dass das sehr wichtig ist, dort genau in der Bekämpfung von Abwertungsideologien und von Ausgrenzung nachhaltig und in die Zukunft gerichtet Projekte und Programme zu schaffen. Daher mein großer Dank in diese Richtung, und ich hoffe, dass Sie bei unseren Ansätzen in diesem Bereich unterstützend mitwirken werden. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Nächster Redner ist Herr Abg. Seidl. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nicht auf meine Vorrednerin eingehen, aber ganz kurz muss ich da schon einen Satz herausnehmen. Sie haben gesagt, Sie arbeiten in der Stadt Wien seit 2014 an der Vermeidung von Extremismus. Gut, auf der einen Seite, schätze ich einmal, dürfte das außer Ihnen noch niemand mitbekommen haben, aber auf der anderen Seite frage ich mich schon auch: Was haben Sie denn vor 2014 gemacht? Also da war Extremismus bei Ihnen anscheinend kein Thema? (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Erstens..., zweitens waren wir die ersten in Europa, ... Netzwerk ...) Aber gut, sei's drum. Wie gesagt, wenn ich mir jetzt noch einmal das Thema der Aktuellen Stunde durchlese, bei dem es um den politischen Islam auf der einen Seite, wie Frau Mag. Hungerländer bereits beschrieben hat, und auf der anderen Seite um Sozialmissbrauch geht, dann kommt man wahrscheinlich relativ schnell zum Thema Mindestsicherung Neu, die ja auch in Wien mit 1.1.2020 umgesetzt werden muss. Da bin ich jetzt das nächste Mal großartig verwundert, denn wenn ich mir den Kalender anschaue, bekomme ich mit, dass es bis zum 1.1.2020 - von der heutigen Sitzung abgesehen - noch genau eine Landtagsitzung gibt. Und es fehlt uns noch etwas ganz, ganz Wichtiges in Wien, und zwar ein Ausführungsgesetz. Jetzt weiß ich nicht: Arbeitet die Stadt Wien dran? Machen wir es nicht? Führen wir das einfach nicht ein? Was der Bund da in der letzten Regierung evaluiert hat, sprich, die Mindestsicherung Neu, ich höre da nichts. Da muss ich schon sagen, das ist ein bisschen eigenartig, denn alle anderen Länder bereiten sich darauf vor, in allen anderen Ländern arbeitet man auf Hochdruck daran, und in Wien hört man nichts davon. Aber wie gesagt, vielleicht haben wir die Chance im November in der letzten Landtagsitzung. Ich gehe davon aus, da werden wir eine sehr große Mindestsicherungsdebatte haben. Wie gesagt: Warum werden wir diese Mindestsicherungsdebatte haben müssen? Wir wissen das alles: Im Jahr 2000, als die Mindestsicherung eingeführt wurde, hatten wir 41.000 Bezieher, im Jahr 2011, als es dann Rot-Grün zum ersten Mal in Wien gab, waren wir schon bei 129.000, und gegipfelt hat das Ganze Ende 2016 bei knapp 190.000 Beziehern, derzeit stehen wir bei knapp 150.000 Beziehern. Das heißt auf der anderen Seite, jetzt pekuniär umgerechnet: Wir geben Jahr für Jahr über 600 Millionen EUR alleine für die Mindestsicherung aus. Mittlerweile haben wir auch die perverse Situation, dass über 50 Prozent des Geldes, über 300 Millionen EUR, für Mindestsicherung für Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, ausgegeben wird. Da haben wir gesagt, das kann es nicht sein, und so wird es auch nicht weitergehen. Deshalb hat die letzte türkis- blaue Regierung eine Evaluierung vorgenommen, die Sie, meine Damen und Herren von Rot und Grün, mit 1.1.2020 umsetzen werden. Es wird ein guter Tag für Wien werden. Ja, vielleicht ganz kurz: Was wird es dann in Wien alles geben? Wie gesagt, eine großartige Mindestsicherungsdebatte geht sich erstens einmal zeitlich nicht aus und zweitens werden wir die noch führen, aber da gibt es dann schon auch Dinge, die sich mit dem jetzigen Gesetz teilweise schon auch gravierend ändern werden. Es wird zum Beispiel so sein, nehmen wir da einen Punkt heraus: Das Schonvermögen, das derzeit bei Paaren oder Gemeinschaften zusammengefasst worden ist, das wird es dann in Zukunft pro Person geben. Die Schonvermögensgrenze wird erhöht, es werden alle mit einer E-Card krankenversichert sein. Bisher gibt es in den einzelnen Ländergesetzen, und zwar auch in Wien, keinen Zuschlag für Behinderte, den wir es dann geben. Also warum und wieso sich gerade Kollege Hacker da immer so exponiert und sagt, das sei so furchtbar, verstehe ich nicht. Aber wie gesagt, diese Diskussion wird noch zu führen sein, meine Damen und Herren, und spätestens am 1.1.2020 wird zumindest teilweise in Wien vieles besser werden. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Rychly zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Yvonne Rychly (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher! Sehr geehrte Präsidentin! Ich bin selbst ein bisschen mit der Frage: Das Land muss handeln - politischer Extremismus und Sozialmissbrauch müssen ein Ende haben! überfordert. Das sind für mich zwei verschiedene Dinge. Das eine ist Sozialmissbrauch und das andere ist politischer Extremismus. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Zwei wichtige Dinge!) - Dokumentation vom politischen Extremismus liegt beim Verfassungsschutz und nicht bei einer Gemeinde, noch weniger im Integrationsmonitor. Zu den Islamkindergärten, zum Wording: Eines muss zum wiederholten Mal wirklich gesagt und klargestellt werden: Wien ist kein Geheimdienst! Keine Gemeinde ist ein Geheimdienst und nicht einmal ein Bundesland ist ein Geheimdienst. Wien ist dafür zuständig, die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu kontrollieren und zu sichern, und wir tun das mit aller Kraft. Recherchen zu etlichen Verbindungen und Hintergründen von Trägervereinen sind einzig und allein die Aufgabe des Innenministeriums und nicht von Wien. Wenn ein radikaler Verein gefunden wird, dann ist auch genau dort die Verantwortung zu suchen und zu tragen und sich dafür einzusetzen. Bei der Mindestsicherung muss ich Sie leider korrigieren, die ist 2018 zurückgegangen und nicht gestiegen, das können Sie überall nachlesen, auch in Wien. Ja, das ist so, das stimmt. Seit 2017, 2018 geht die Zahl der Mindestsicherungsbezieher zurück, sie ist nicht gestiegen. Das stimmt. (Abg. Wolfgang Seidl: Hab' ich auch so gesagt! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dank Kickl!) - Okay, Entschuldigung, dann habe ich Sie falsch verstanden, war ein Irrtum. Es geht sukzessive zurück. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Weber zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Liebe Gäste auf der Galerie und via Livestream! Soziales ist ja ein breites Feld und umfasst auch Wohnungswesen, daher möchte ich heute ein paar Worte dazu sprechen. Ja, ich werde natürlich auch auf das Thema Missbrauch zu sprechen kommen. In Wien werden Sozialwohnungen vor allem über Wiener Wohnen zur Verfügung gestellt, die Stadt ist mit 220.000 Gemeindewohnungen der größte Hausbesitzer Europas und die größte Hausverwaltung des Kontinents. Ich gehe davon aus, dass wir alle hier im Raum das gleiche Ziel haben, nämlich Wohnen als Grundbedürfnis leistbar zu machen. Strittig ist wahrscheinlich der Weg dort hin, die Frage ist der Weg dort hin. Wir NEOS wollen den sozialen Wohnbau, das wissen Sie, treffsicherer, transparenter und generationengerechter gestalten. (Beifall bei den NEOS.) Was läuft hier aus meiner Sicht falsch? Nun, es liegt auf der Hand, dass die öffentliche Hand wenig treffsicher ist. Bei der sozialen Treffsicherheit gibt es aus meiner Sicht tatsächlich Handlungsbedarf, da oft nicht jene Menschen im Gemeindebau leben, die eigentlich eine Sozialwohnung bräuchten. Da braucht es Transparenz und klare Kriterien, um diese Wohnungen verstärkt sozial Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Aber auch das Thema Generationengerechtigkeit, insbesondere bei jungen Menschen wird Wohnen oft zur Verschuldensfalle, ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Wien wird immer jünger, der Wohnungsbedarf gerade für junge Menschen wird in den kommenden Jahren stark wachsen, der Zugang zum sozialen Wohnbau muss für diese Gruppe daher erleichtert werden. Beim Thema Treffsicherheit komme ich auf das Thema Missbrauch zu sprechen. Viele Menschen oder einige Menschen, die im Gemeindebau wohnen, haben oft scheinbar gar kein dringendes Wohnbedürfnis, da wird scheinbar auch nicht ausreichend kontrolliert. Deswegen findet man auch auf diversen Plattformen Wohnungen, die dort vermietet werden. Das könnten hunderte sein, wir wissen es nicht. Nach einer Recherche von ein paar Minuten habe ich da einige Beispiele gefunden: ein "cosy" Apartment, wie es heißt, in Vienna at Heiligenstadt Station, eine Ferienwohnung im Karl-Marx-Hof, eine Rezensentin schreibt dort: "Das Zimmer ist einfach, es war aber vollkommend ausreichend für uns. Ein großes Bett hat es gegeben, Nachttische, ein Sessel, es war einfach wunderbar. Man kann dort mit offenem Fenster schlafen, es ist sehr ruhig. Die Wohnung befindet sich in einem der Wiener Gemeindekomplexe, die ich architektonisch besonders spannend finde." Übrigens Missbrauch! Die Wohnung wird bereits seit Oktober 2018 auf dieser Plattform angeboten, also über ein Jahr, und ist immer noch online. Ich frage mich: Wo wird da kontrolliert? Wo ist da die Kontrolle? Zusammengefasst: Wir NEOS fordern Einkommensmonitoring im sozialen Wohnbau, es schafft soziale Durchmischung, soziale Durchmischung ist richtig und wichtig und gut. Zweitens: Reform des Wohn-Tickets, insbesondere jüngeren Menschen mit niedrigem Einkommen soll der Weg in den sozialen oder in den geförderten Wohnbau erleichtert werden. Wir wollen auch eine Gebührensenkung bei kommunalen Dienstleistungen auf den Kostendeckungsgrad 100 Prozent. Im Bereich Müll sind das zur Zeit 111 Prozent, 127 Prozent, pardon, im Bereich Wasser 111 Prozent. Das trifft vor allem sozial schwache Menschen. Und als letzten Punkt: die Ausweitung der Subjektförderung in der Wohnbauförderung, denn im Gegensatz zur Objektförderung wäre das viel treffsicherer. Zusammengefasst: Einkommensschwachen Menschen muss es einfacher möglich sein, ein leistbares Dach über dem Kopf zu haben. Und ja, ganz wichtig: Der Missbrauch bei Gemeindewohnungen muss abgestellt werden. - Herzlichen Dank! (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner hat sich Herr StR Dr. Wölbitsch-Milan zu Wort gemeldet. Ich erteile es Ihm. StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht um kurz auf die in den Raum gestellte Frage von Herrn Wiederkehr einzugehen: Warum dieser Titel für die Aktuelle Stunde? - Na ja, beides sind Bereiche, die, glaube ich, sehr sensibel sind, beides sind Bereiche, die die Stabilität einer Gesellschaft gefährden können. Warum der Extremismus? Das liegt auf der Hand. Und wenn es um Sozialmissbrauch geht, eigentlich auch: Eine Gesellschaft lebt natürlich von der Balance zwischen Menschen, die in ein System einzahlen, und Menschen, die Leistungen aus diesem System beziehen. Und wenn diejenigen, die dieses System finanzieren, nicht mehr das Gefühl haben, dass es gerecht zugeht, dann werden sie das System in Frage stellen. Damit ist auch die Stabilität in unserer Gesellschaft gefährdet, sehr geehrte Damen und Herren. Das ganze Thema hat natürlich auch damit zu tun, wie in dieser Stadt gearbeitet wird oder wie Probleme bearbeitet werden. In beiden Bereichen ist es meistens so, dass ewig lange zugeschaut wird, es wird die Marketingschiene drübergefahren, man sagt, eigentlich ist eh alles ok (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Hat Ihnen doch gerade die Kollegin erklärt!) und es ist eigentlich eh alles gut - Ich komme noch auf Sie zurück, Frau Kollegin! - es ist an und für sich eh alles okay, so lange, bis der Deckel nicht mehr draufzuhalten ist, alles überkocht, irgendwo ein Skandal passiert. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: ... BVT zerstört!) Erst dann wird ganz rasch gehandelt, erst dann werden Maßnahmen getroffen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist in beiden Bereichen der Fall, deshalb passen diese Themen aus unserer Sicht sehr gut in die heutige Aktuelle Stunde, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Sie haben gefragt: Na ja, welche Maßnahmen hat denn die letzte Bundesregierung gesetzt? Ganz ehrlich, man kann der letzten Bundesregierung nicht vorwerfen, in diesem Bereich keine Maßnahmen gesetzt zu haben, Frau Kollegin. (Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig-Faymann.) Ich habe nur aus meinem Kopf einige Dinge aufgeschrieben: Wir haben ein Sicherheitspaket beschlossen, durch das zum ersten Mal der Kampf gegen terroristische Organisationen erleichtert und möglich gemacht wird. Wir haben ein Islamgesetz beschlossen, womit die Auslandsfinanzierung von Moscheen und strittigen Vereinigen unterbunden wurde. Wir haben ein Symbolgesetz beschlossen, womit politische Symbole des politischen Islams verboten wurden. (Abg. Martina Ludwig- Faymann: ...Terrorismus!) Wir haben ein Kopftuchverbot für Mädchen im Kindergarten und in der Volksschule beschlossen. Wir haben, und das hängt auch damit zusammen, dass wir uns hoffentlich einig sind, dass Bildung eine der wichtigen Präventionsmaßnahmen gegen den Extremismus ist, ein Gesetz beschlossen, das bei der Schulpflichtverletzung scharfe Maßnahmen vorsieht. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Österreich ist unsicherer geworden!) Und das ist ja der Punkt: Sie haben alle diese Maßnahmen, und ich könnte noch viele weitere aufzählen, im Nationalrat nicht - und hier schon gar nicht - in irgendeiner Form gut geheißen, sondern Sie haben versucht, sie ja auf allen Ebenen zu behindern. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Stimmt ja nicht, was Sie sagen!) Sehr geehrte Damen und Herren! Der Unterschied ist, auf Bundesebene wurde gehandelt, hier wurde gezögert und gewartet, teilweise sogar verhindert, und das bis heute. Das ist das Problem, das wir in dieser Stadt haben (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Die Maßnahmen hat die Kollegin gerade aufgezählt. Sie müssen schon zuhören!), sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) So, aber es freut mich, dass wir auch mit den Stimmen der SPÖ am Mittwoch im Nationalrat einen Entschließungsantrag beschlossen haben, der unter anderem auf die Schließung türkischer Verbände wie ATIB und Milli Görüs in Österreich abzielt, also ich orte zumindest da auch eine gewisse Bereitschaft (Abg. Martina Ludwig- Faymann: ... in Fragestunde angesprochen worden. Haben Sie nicht zugehört?), sich weiterzuentwickeln. - So, Sie können ja nachher gerne hier das Gegenteil anführen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) So, und einige Dinge, weil Sie immer wieder sagen, na ja, wir können ja in dieser Stadt nichts zu tun. Ich werde auch nicht müde, zu sagen (Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig-Faymann.), man kann natürlich ... - na ja, na sicher! Der wichtigste Punkt ist ja: Was wird in dieser Stadt gefördert? Wenn wir uns anschauen, was in dieser Stadt alles gefördert wird, wann kontrolliert wird und wie kontrolliert wird - Stichwort Kindergärten, Stichwort ganz viele Vereine, sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie sehr wohl eine Verantwortung, weil mit Förderungen stellen Sie natürlich auch gewisse Möglichkeiten bereit. Wenn Sie da nicht kontrollieren, dann gehen diese Dinge schief. (Beifall bei der ÖVP.) Ein Punkt noch, den der Kollege auch angesprochen hat und der mir sehr wichtig ist, für den ich leider nicht mehr sehr viel Zeit habe: Sozialmissbrauch. Sie haben zu Recht gesagt der soziale Wohnbau in Wien ist ein sehr wichtiges Element, der Gemeindebau ist ein sehr wichtiges Element, eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die vor allem diejenigen Menschen bekommen sollten ... (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Sie wollen Gemeindewohnungen verkaufen!) Ah wunderbar, genau das ist der Punkt, apropos falsche Informationen. Wir haben uns immer zum sozialen Wohnbau bekannt (Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig-Faymann), wir haben uns immer zum sozialen Wohnbau bekannt, wir haben nur etwas gesagt ... (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Die Sie verkaufen wollen, die Gemeindewohnungen!) Nein, nein, lassen Sie mich jetzt ausreden, Frau Kollegin! - Wir haben nur etwas gesagt: Wenn Menschen in einer Gemeindewohnung leben, die über die derzeitige Gehaltsgrenze, die Sie kennen, das sind 5.370 EUR brutto, wenn die ein Gehalt haben, das den Betrag übersteigt, dann kann man es Menschen nicht mehr erzählen, dass die eine steuerfinanzierte Gemeindewohnung besitzen. Wir haben gesagt, ja, da muss man sich Optionen überlegen, wie man mit den Menschen umgeht. So, das kann sein, wie der Kollege vorgeschlagen hat, dass man zum Beispiel das Gehalt wieder überprüft und dann die Miete entsprechend anpasst, aber das, was Sie machen, funktioniert nicht, denn wir wissen: Im Gemeindebau in Wien lebt nur ein Drittel der unteren Einkommensbezieher. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Sie haben auch ...) So! Und Sie können das Gegenteil nicht einmal beweisen, weil es von Ihrer Seite gar keine Studien dazu gibt. Es müssen andere Studien erheben, um zu zeigen, dass die soziale Durchmischung im Gemeindebau längst eine Mehrheit ist. Ich lade Sie daher in den letzten vier Sekunden ein: Arbeiten wir gemeinsam gegen Extremismus und Sozialmissbrauch in dieser Stadt. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Mag. Berner zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Guten Tag! Ein bisschen weniger aufgeregt können wir sein. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Muss man, wenn es um Extremismus geht!) Ich stelle Ihnen etwas Feines vor, nämlich: In Wien gibt es viele Projekte gegen Extremismus, und eines, das den Zusammenhalt stärken soll, ist besonders toll. Über das werde ich jetzt reden. Wir wissen, wir haben es schon erfahren, Wien ist im Grunde eine sehr solidarische Stadt, in der sehr viele Leute bereit sind, wenn sie jemand anderen sehen, der in Not ist oder Hilfe braucht, selber zu helfen, und das auch ehrenamtlich, einfach so, weil es besser für das Zusammenleben ist. Genau da setzt ein neues Projekt an, das wir - also wir, die rot-grüne Regierung -, im letzten Jahr nach langen Planungen umgesetzt haben, das ist der neue sozialinnovative Topf. Dabei geht es darum, dass jeder und jede, der oder die eine gute Idee hat und ein bisschen Unterstützung braucht, um sie umzusetzen, da sehr einfach einreichen und damit ein Projekt in der Nachbarschaft umsetzen können. Das heurige Thema ist Nachbarschaft. Nachbarschaft kann ganz viel sein, Nachbarschaft ist da, wo wir miteinander wohnen, wo Leute zusammenkommen, wo nicht immer Leute zusammenkommen, die sich ursprünglich schon gerne haben, sondern wo Leute zusammenkommen, die halt zufällig in einer bestimmten Gegend miteinander wohnen. An dieser Stelle ist einerseits ein Konfliktpotenzial, aber andererseits ist genau da auch die Möglichkeit, mit ganz kleinen Veränderungen Großes zu bewirken. Wenn man sich ein bisschen kennen lernt, wenn man ein bisschen weiß, wie die anderen ticken, wenn man sich einmal auf einem Fest trifft oder wenn man die Kinder des Nachbarn kennen gelernt hat, dann regt man sich plötzlich gar nicht mehr so darüber auf, dass die am Abend manchmal auch laut sind. Genau da setzt dieser sozialinnovative Topf an, da setzen die Projekte an. Vielleicht haben Sie das schon gesehen, es gibt da so eine kleine Karte, das ist die Einladungskarte, die heißt: Ich sehe was, was du noch nicht siehst. Sie, oder alle Kollegen und Damen und Herren, die das jetzt vielleicht über die Videos sehen, haben vielleicht eine Idee, was sie schon sehen, wo sie die Stadt verbessern könnten und wie sie unser gemeinsames Zusammenleben gut verbessern. Das ist der allerbeste Schutz gegen jeden Extremismus, weil man dann einander kennt und nicht mehr irgendwelche Phantasien aufbaut, wie böse doch die anderen sind. Wir haben uns sehr bemüht, ein ganz breites Spektrum an Leuten zu finden, die die eingereichten Projekte bewerten sollen. Das ist eine Jury, die ist aus Personen aus der Wissenschaft - Josef Bakic und Andrea Binder- Zehetner und Christoph Reinprecht - und Leuten aus der Praxis - das sind Renate Schnee, eine Sozialarbeiterin, und Birgit Kohlwegger, sie ist auch im Sozialbereich und auch in der Obdachlosigkeit tätig, und Judith Pühringer - zusammensetzt, und dann kommt noch Elke Rauter dazu, die auch in der Stadtentwicklung tätig ist. Alle diese Personen haben ganz viel Zugang zu sogenannten Bottom-up-Projekten, also Projekten von Leuten, die einfach was tun wollen und nur ein bisschen Unterstützung brauchen, damit ihre Idee zum Leben kommen kann. Das ist eine Form von Politik, die dazu führt, dass das Zusammenleben gut funktioniert, dass Integration gut funktionieren kann. Zwei Personen finden sich zusammen, entwickeln ein Projekt, und das wird dann gefördert und kann ganz schnell unproblematisch umgesetzt werden. Dafür stehen wir, dafür steht die rot-grüne Regierung, und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das auch weitertragen. Bis jetzt haben sich, glaube ich, schon 170 Leute angemeldet und wollten was machen. Wir hatten auch schon Informationsveranstaltungen, die ganz groß angenommen wurden. Ich freue mich, wenn auch Sie darüber weitererzählen und mitarbeiten, gemeinsam die Stadt besser zu machen. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster ist Herr Dr. Aigner zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, das Thema der Aktuellen Stunde könnte aktueller nicht sein, wenn man jetzt auf "Österreich" ins Internet schaut: "IS-Kämpfer bekam bei uns Invalidenrente. Obwohl er in Syrien kämpfte, bekam Osman S. 1.100 EUR Invalidenrente monatlich." Das ist genau die Verknüpfung von Extremismus und Islamismus. Leute flüchten zu uns und haben dann, nachdem sie Schutz bekommen, unsere Sozialleistungen in Anspruch genommen haben, ohne einen Cent eingezahlt zu haben, nichts Besseres zu tun, als wieder in das Kriegsgebiet zu gehen und dort den IS weiter zu verbreiten. Dann macht man dort noch Kinder, und wir sind ganz stolz darauf, dass wir die IS-Kinder wieder zurück nach Österreich holen. Meine Damen und Herren! Das ist Extremismus und Sozialmissbrauch, und der gehört auf allen staatlichen Ebenen bekämpft. (Beifall bei der FPÖ.) Dazu bedarf es natürlich auch eines Innenministers, der das umsetzt, der nicht nur darüber redet, sondern der auch entsprechend handelt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wenn die ÖVP völlig zu Recht auf das nur unvollständig verwirklichte Regierungsprogramm der jetzt abgewählten Bundesregierung verwiesen hat, muss ich schon darauf hinweisen, das war das FPÖ-Programm, das da umgesetzt worden ist. Wir sind seit vielen Jahren die einzigen Mahner, die vor dem politischen Islam und dem Extremismus gewarnt haben. Wenn man diese Politik weiter fortgesetzt haben möchte, dann darf man nicht mit den GRÜNEN flirten, denn dann bekommen sie ja ganz etwas anderes, so wie das die ÖVP in halb Österreich macht, sondern dann muss man den erfolgreichen Weg eben auch entsprechend fortsetzen. (Beifall bei der FPÖ.) Zum Kollegen Wölbitsch: Der Mittelstand soll und muss auch im Gemeindebau bleiben. Da unterscheiden wir uns ganz wesentlich. Der Mittelstand, das sind die Menschen, die durch ihre Steuerleistung dazu beitragen. Wir wollen keine Sozialghettos, wir wollen keine Debatte, dass Menschen, die ein bisschen in der Mitte angekommen sind, dann auf einmal nicht mehr im Gemeindebau sein dürfen. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: 6.000 EUR brutto ist ... - Zwischenruf bei der SPÖ.) - Aber hören Sie auf, mit 6.000 EUR! Wir wollen gar nichts verkaufen. Das ist eine Art von Ausgrenzung, die man ja auch bei den GRÜNEN ..., das gefällt mir. Frau El-Nagashi, sie wird mir abgehen, denn es ist interessant, mit ihr zu debattieren (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) - Na ja, wenn sie in den Nationalrat kommt, was ja ziemlich sicher ist (Abg. Martina Ludwig Faymann: Ich hab' geglaubt, Sie scheiden aus!), aber wenn sie da bleibt, umso besser. - Wenn Sie immer vom Ausgrenzen reden: Wer grenzt denn in diesem Haus die zweitstärkste Partei konsequent aus? - Das sind die GRÜNEN! Sie wählen nicht einmal unsere Schriftführer, Sie sind bei keinem Antrag bereit, einen gemeinsamen Antrag zu machen. (Abg. Martina Ludwig Faymann: Mit euch ist ja nichts zu machen, es bricht ja jede Regierung!) Also wenn Sie dauernd von Ausgrenzung reden, dann fangen Sie hier bei den parlamentarischen Usancen an. Ich erinnere an Präsident Margulies, der uns überhaupt gesagt hat, wir sollen uns schleichen. Also wer schon die gewählten Abgeordneten, Kollegen so ausgrenzt, der soll nicht dauernd so herumsudern, dass so viel ausgegrenzt wird. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Martina Ludwig Faymann: Es geht nicht um ..., um Inhalte!) Zum Kollegen Wiederkehr: Ich weiß nicht, was an dem Fackelzug so schlimm sein soll. Ich kann mich erinnern, die SJ hat das früher auch gemacht, zu einem Fackelzug am 30. eingeladen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich bin auch schon auf Fackelzügen der Marianischen Kongregation gewesen, also nur weil irgendwo eine Fackel im Spiel ist (Zwischenrufe bei der ÖVP.), heißt das doch lange nicht, dass das Extremismus ist. Meine Damen und Herren, dann fangen Sie bei Ihrer eigenen Fackel an. Im Übrigen sind sämtliche staatliche Körperschaften gefordert, auch das rechtliche Instrumentarium nachzuschärfen. Es ist schon auch sehr problematisch, dass der Kampf gegen illegale Doppelstaatsbürgerschaften, den auch das Land Wien nach einem gewissen Drängen unsererseits aufgenommen hat, vom Verfassungsgerichtshof apodiktisch abgewürgt worden ist. Es ist sehr wohl das Interesse eines Staates, zu wissen, wer uns betrügt, wer sich eine zweite Staatsbürgerschaft zurückholt. Da muss man zum Beispiel Personenkontrollen ermöglichen, wenn vor der türkischen Botschaft gewählt wird, denn dann weiß ich, die Herrschaften, die da schlangenweise anstehen, die haben auch die türkische Staatsbürgerschaft. Dann kann ich dem Ganzen sehr wohl nachgehen, damit nicht Leute Erdogan hier bei uns und auch zu Hause unterstützen, da ist der Rechtsstaat gefordert. Wir dürfen nicht in Hilflosigkeit versinken, wenn unsere Institutionen sukzessive vom politischen Islam unterwandert werden. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Letzter Redner in dieser Aktuellen Stunde ist Herr Abg. Florianschütz. - Bitte! Abg. Peter Florianschütz, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal ist man fassungslos, und heute bin ich es über die Art und Weise, wie hier die Debatte abgewickelt wird und wie locker und leichtfertig mit Begrifflichkeiten umgegangen wird. Was ist das Thema dieser Aktuellen Stunde? - "Das Land Wien muss handeln - politischer Extremismus und Sozialmissbrauch müssen ein Ende haben!" Nach diesem Satz könnte die Debatte enden, no na, das ist so. Die spannende Frage: Was macht man dann daraus und warum stellt man diese Frage, wie man sie hier gestellt hat? Ich habe mir erlaubt, faktenbasiert nachzusehen: Was ist Extremismus? Ich zitiere aus einer Quelle des Bundesamtes für politische Bildung der Bundesrepublik Deutschland, hochhonorig und unanzweifelbar: "Der politische Extremismus zeichnet sich dadurch aus, dass er den demokratischen Verfassungsstaat ablehnt und beseitigen oder ihn einschränken will." - Dazu fällt mir ein, das Recht hat der Politik zu folgen, das ist extremistisch und widerspricht auch dem Art. 18. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) - In jedem Fall. Ich meine keinen konkreten, ich meine eine Haltung, und diese Haltung verteilt sich gerecht oder ungerecht auf ganz viele verschiedene Leute. Faktum ist, dass alleine die Diskussion, die wir hier führen, Vorschub für Extremismus ist. Meine Damen und Herren! Das halte ich für eine gesetzgebende Körperschaft wie den Wiener Landtag für fahrlässig. Wir sollten darüber nachdenken, ob wir das weiter so tun sollten. Als ich den Antrag das erste Mal gesehen habe, hätte ich Wetten abgeschlossen, dass eine Partei diesen Antrag eingebracht hat, überraschenderweise war es eine andere. Ich erkenne den Unterschied nicht mehr so deutlich. Ohne dass ich jetzt falsch verstanden werde: Ich habe keine nostalgischen Gefühle, aber wo ist die christlich-soziale, konservative, ordentliche, anständige ÖVP in diesem Haus eigentlich hingekommen? (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik. - Zwischenrufe bei der ÖVP.) - Ja, das müsst ihr euch ausmachen, das tut sehr weh, ich weiß schon, aber den Wettbewerb, wer ist der Tiefere, da weiß ich nicht, wer den heute gewinnt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Worum geht es heute? Heute geht es offensichtlich einerseits um die islamische Bedrohung, zweitens um die Kürzung der Sozialleistung und drittens um Straftaten. Über all dieses kann man ja gerne und locker diskutieren, ich zitiere, habe ich schon mehrfach gemacht, eine Lieblingsphilosophin von mir: Die Philosophin Hannah Arendt war der Meinung, dass man sich moralisch und ethisch verhalten sollte, aber dort, wo das nicht der Fall ist, sich zumindest an Mores, also Sitten und Gebräuche (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es reicht, wenn man sich an Gesetze hält!), halten sollte und diese auch hochachten, wenn sie bestimmten Grundlagen entsprechen. Da wäre dann wohl der Maßstab zum Beispiel das ordre public und zum Beispiel das Ultima-Ratio-Prinzip und zum Beispiel unser Grundverständnis von Demokratie. Ich mache diese Messung jetzt einmal beim Ultima-Ratio-Prinzip: Jeder Ruf, dass man alles mit dem Strafrecht verbieten sollte, ist ein Verstoß gegen das Ultima-Ratio-Prinzip und aus demokratiepolitischer Sicht schwierig und abzulehnen. Wenn es von einer gesetzgebenden Körperschaft gemacht wird, ist es gefährlich, meine Damen und Herren, das sollten wir nicht so leichtfertig tun, ohne hier beckmessern zu wollen. Was ist Extremismus und wer will ihn vermeiden? Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wertes Publikum, im konkreten Fall hoffentlich massenhaft an den Bildschirmen anwesend! Die Bekämpfung von Extremismus ist etwas, was wir mit Sicherheit alle tun wollen, die spannende Frage: Wie tun wir das? Jetzt höre ich den Ruf von Verboten. Ich darf Ihnen aus der Arbeitsgruppe zum Thema Antisemitismus berichten, in der die Frage der Identitären diskutiert worden ist. Ich erwähne jetzt absichtlich die Identitären, da man ja davon ausgehen müsste, dass ausgerechnet ich sofort für das Verbot der Identitären wäre. Weit gefehlt! Ich bin dafür, dass wir uns an unsere gesetzlichen Bestimmungen halten und dort, wo es gesetzliche Grundlagen gibt, Verbote machen, aber nur dort und nicht wo anders. Es betrifft ganz vieles: das betrifft die Identitären, das betrifft den Islamismus, das betrifft Linksextremismus und das betrifft Opus Dei, das ist auch eine extremistische Gruppe (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: SJ auch!), ohne Zweifel, wenn man sich das so ansieht, wie es ist. - Die SJ hat extremistische Ansätze, sicher, ja, ohne Zweifel. Aber was sagt uns das? Dass ich dagegen bin, dass die SJ verboten wird. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Warum ... verbieten?) - Und ich freue mich, dass Sie das auch sind. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Ja eh, und das wäre es ja, sehen Sie, das ist der produktive Teil des heutigen Tages, wir haben uns darauf verständigt: Wir sind nicht für das Verbot der Sozialistischen Jugend, alle miteinander, das finde ich gut, und das steht auch im Protokoll. Meine Damen und Herren! Die Rede rennt mir fort, ich habe nur zwei Sachen anzumerken, damit man es nicht so stehen lassen muss. Die Diskussion, die wir hier zum Thema sozialer Wohnbau - als der soziale Wohnbau der armen Menschen - führen, ist falsch. Ich verbringe viel Zeit damit, den Leuten auf der europäischen Ebene zu erklären, was der Unterschied zwischen "social housing" und "affordable housing" - leistbarer Wohnraum - ist. Für mich ist der Gemeindebau in Wien die normale Wohnungsform einer großen Anzahl von Personen und nicht jener der Ärmsten der Armen, die man hinauswerfen muss, wenn sie Karriere gemacht haben. Das weise ich zurück. Warum das die ÖVP will, ist mir rätselhaft, warum es die NEOS auf Grund wirtschaftsliberaler Überlegungen wollen, kann ich mir vorstellen: weil sie mit dem Gemeindebau ein Geschäft machen wollen. Das muss man aber zurückweisen, das ist jedenfalls nicht unsere Geschichte, denn wir bekämpfen Armut, aber nicht Arme. Besonders bekämpfen wir nicht Leute, die sich von der Armut befreit haben und bestrafen sie nicht damit, dass wir sie aus dem Gemeindebau hinaustreiben. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Bitte den Schlusssatz, Herr Abgeordneter! Abg. Peter Florianschütz, MA MLS (fortsetzend): Ja eh. (Allgemeine Heiterkeit.) Fünf Minuten sind zu kurz, ich hole weit aus. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Das gilt für alle, Herr Abgeordneter. Abg. Peter Florianschütz, MA MLS (fortsetzend): Cato maior war ein großer Staatsmann und hat einen berühmten Spruch geprägt: "Ceterum censeo." - Ich bin der Auffassung, dass Frau StRin Stenzel zurücktreten sollte. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zehn und des NEOS-Rathausklubs sechs schriftliche Anfragen eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien eine, des NEOS- Rathausklubs zwei Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben und die Zuweisungen erfolgen wie beantragt. Die Abgeordneten Mag. Reindl, Woller, Mag. Taucher, Ellensohn, Dipl.-Ing. Olischar, Mahdalik, Wiederkehr haben am 27. August 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung die Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Wiener Stadtverfassung eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 1, 7, 2, 5, 3, 4 und 6 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn Sie dem Initiativantrag zustimmen, dann sind unsere Sitzungen in Hinkunft nicht nur per Livestream verfolgbar, sondern dieses Videobild, also das bewegte Bild, auch für die Ewigkeit gespeichert. Ich möchte das zum Anlass nehmen, um jenen zu danken, die jetzt schon unsere Sitzungen für die Ewigkeit speichern, nämlich in schriftlicher Form. Ein herzliches Danke an die Stenographinnen und Stenographen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagskanzlei. (Allgemeiner Beifall.) Ich bitte um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Kowarik. - Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Berichterstatter! Der Initiativantrag ist ja von allen Parteien eingebracht, darum ist auch zu erwarten, dass er von allen Parteien mitgetragen wird. Der Herr Berichterstatter hat auch schon eingeleitet, worum es geht. Es geht darum, dass die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und des Landtages jeweils nicht nur in Echtzeit übertragen werden, wie es ja jetzt schon der Fall ist, sondern auch von einem Speichermedium aufgezeichnet werden und dann eben nachträglich noch entsprechend abgerufen werden können. Ich darf darauf hinweisen, dass diese Gesetzesnovelle nicht unwesentlich von den Freiheitlichen betrieben wurde. Wir haben seit Jahren genau diese Forderungen aufgestellt und auch weiterbetrieben. Ich darf da stellvertretend für viele unter anderem auf eine Anfrage des GR Blind an den damaligen Kulturstadtrat Mailath-Pokorny aus dem Jahr 2016 verweisen, in der eben schon angefragt wurde, welche technischen oder sonstigen Hindernissee es gibt, genau das zu machen, was wir heute beschließen. Die Auskunft des damaligen Stadtrates war eher sehr oberflächlich und aus meiner Sicht auch nicht wirklich zutreffend. Also was lange währt, wird endlich gut. Jetzt haben wir es geschafft, das in Gemeinsamkeit einzubringen und dementsprechend dann auch hoffentlich zu beschließen und umzusetzen. So weit so gut! Ich möchte die Gelegenheit aber ganz kurz nützen, keine Angst, ich werde da jetzt nicht stundenlang ausführen, aber ganz kurz nur dem Hohen Haus, dem Wiener Landtag empfehlen, oder den Abgeordneten empfehlen oder in Erinnerung zu rufen, dass, was das Verfassungsrecht in Wien betrifft, sehr viele Sachen noch offen sind, um es einmal so auszudrücken. Ich darf als Beispiel die heutige Landtagsitzung anführen. Wenn Sie sich anschauen, was heute Thema der Aktuellen Stunde war und was in unserer Stadtverfassung beziehungsweise in der Geschäftsordnung des Landtages steht, was eigentlich Gegenstand einer Aktuellen Stunde sein kann, nämlich: Die Aktuelle Stunde dient der Aussprache über Themen von allgemeinen und aktuellem Interesse aus dem Bereich der Vollziehung des Landes. Vollziehung des Landes, ja. Wir haben da die Aktuelle Stunde "Das Land muss handeln - politischer Extremismus und Sozialmissbrauch müssen ein Ende haben!" Die Frau Kollegin der SPÖ, die Erstrednerin in der Aktuellen Stunde, hat das eigentlich ganz gut ausgeführt, dass diese Themenstellung mit der Vollziehung des Landes - wenn schon - nur sehr am Rande oder womöglich gar nichts zu tun gehabt hat, ja. Also wenn man es genau nimmt, oder wenn man es streng sehen will, dann wäre diese Aktuelle Stunde gar nicht zulässig. Genauso ist es, wenn wir uns die Fragestunde, die fünf aufgerufenen Fragen anschauen: Herr StR Hacker hat - ich habe dem interessiert gefolgt, weil es mich sehr interessiert hat und nicht mehr mein Kernthema ist - ausgewiesen oder dargestellt, wie bei den Primärversorgungszentren die Kompetenzen aufgeteilt sind. Da ist das Land eigentlich nur sehr am Rande beteiligt, eigentlich gar nicht, ja, trotzdem ist diese Anfrage heute zugelassen worden. Ich weiß nicht, ob die auch zugelassen worden wäre, wenn sie von den Freiheitlichen gekommen wäre. Dann haben wir eben in der 3. Anfrage die Wartezeiten in den Spitälern, nehme ich an, oder die Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetze, die unzumutbaren Wartezeiten für PatientInnen, also das ist sicherlich auch nicht im Vollziehungsbereich des Landes angesiedelt. Sagen Sie mir was anderes, ich glaube es nicht. Dann haben wir auch noch den Bedarf im Bereich Schul- und Ausbildungsplätze, also da eine Kompetenz des Landes zu konstruieren, ist auch gar nicht so einfach, ja. Was ich damit sagen will, meine Damen und Herren: Da gibt es Handlungsbedarf für uns, weil ich sehr wohl glaube, dass alle diese Themen sehr wohl den Landtag zu interessieren haben und auch debattiert werden können. Unsere Gesetzeslage sieht, wenn man das Ganze ernst nimmt, aber was anderes vor. Das Problem bei diesen Sachen ist halt, dass das womöglich hin und wieder vorkommt, dass das Recht unterschiedlich ausgelegt wird, nämlich einmal sehr restriktiv und einmal sehr großzügig, ja. Das kann es eigentlich nicht sein. Ich darf darauf verweisen, dass wir ja auch eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe hinsichtlich der Geschäftsordnung gehabt haben, in der sich eh alle Fraktionen ganz gut beteiligt haben. Die ist eingeschlafen, die gibt es nicht mehr, ja. (Abg. Mag. Josef Taucher: Sie sind aufgestanden und gegangen, oder?) Das Ganze ist aber auch am Regierungsübereinkommen von Rot-Grün zu messen. Also was da alles drinnensteht, was wir alles machen sollen! Eines haben wir jetzt geschafft, ja, nämlich das mit dem heutigen Gesetzesbeschluss, aber da gibt es diverseste Sachen: Die Basis der Bezirksdemokratie stärken, da sind wir weit davon entfernt, dass sich da etwas weiterentwickelt hätte, Information und Transparenz, das haben wir gestern gesehen, wie das gehandhabt wird, und so weiter, und so fort, Weiterentwicklung des Stadtrechnungshofes, auch da harren wir der Dinge, jetzt haben wir womöglich eine Enquete, aber das, was Sie sich da selber vorgenommen haben, ist noch weit nicht der Fall, dass das umgesetzt wird. Das heißt, mein Appell: Nehmen wir diese hoffentlich einstimmige Beschlussfassung als Anlass, um uns auch über weitere verfassungsrechtliche Angelegenheiten unseres Landtages zu unterhalten und seriös darüber zu diskutieren. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Reindl. - Bitte. Abg. Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute diese Gesetzesinitiative, die wir ja gemeinsam auf die Beine gestellt haben, zur Beschlussfassung haben. Ich möchte mich auch bei allen Fraktionen bedanken, dass wir diese Initiative, die ja sozusagen ein Nebenprodukt eines größeren Projekts, nämlich DigiPol, ist, heute hier beschließen können und damit auch Rechtssicherheit in der Stadt schaffen, nämlich wie wir mit unseren Bildern, mit unseren Bildrechten, mit unseren Videorechten umgehen, dass wir auch den Datenschutz, die Datenschutz-Grundverordnung entsprechend einhalten, und dass wir sozusagen auch diesen Handel, wer hat denn die besseren Bilder vom Gemeinderat oder Landtag, verhindern. Also es gibt ja die FPÖ, die sich ja weniger an das Gesetz gehalten hat und den Livestream, der ja übertragen wurde, aufgezeichnet (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: An welches Gesetz haben wir uns nicht gehalten?) und auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. Es ist geduldet worden, natürlich, Sie wissen aber genau, dass das natürlich nicht so einfach geht, wie Sie behaupten. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gegen welches Gesetz haben wir verstoßen?) - Na, nicht so dünnhäutig sein, steht´s dazu. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist lächerlich!) - Na, es ist nicht lächerlich! Es ist nicht lächerlich, und ich glaube aber auch, und mein Vorredner hat es ja auch angesprochen, dass wir natürlich die Gesetze einhalten sollen und uns nach den Gesetzen richten sollten. Ich habe großes Vertrauen ins Präsidium des Landtages, dass die Sitzungen gesetzeskonform ablaufen, dass auch die Tagesordnung gesetzeskonform erstellt wird, und weise daher auch diese Vorwürfe, die da waren, zurück. Zur Kritik, die auch gekommen ist, die Arbeitsgruppe für die Geschäftsordnung sei eingeschlafen: Ja, meine Damen und Herren von der FPÖ! Ihr seid vom Verhandlungstisch aufgestanden und habt den Verhandlungstisch verlassen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nein, das ist falsch, schlichtweg falsch!) Ich war selbst bei den Verhandlungen mehrmals für bestimmte Themen dabei und von meinem Klub beigezogen. Wer vom Verhandlungstisch aufsteht, der sollte auch wieder zurückkommen, sage ich einfach. Startet die Initiative, wenn ihr weiter sprechen wollt, bei uns werdet ihr keine verschlossenen Türen finden, aber der, der aufsteht, muss auch wieder zurückkommen. (Abg. Armin Blind: Entschuldigt euch für euer Verhalten!) Da die Einhaltung der Gesetze schon besprochen wurde: Für mich war es heute, als ich ins Haus gekommen bin, etwas verblüffend, dass eine andere Partei, nämlich die ÖVP, offenbar auch Probleme hat, die Gesetze einzuhalten. Ich darf auf die Rechtsvorschrift für das Versammlungsgesetz von 1953 verweisen, wo es im § 7 heißt: "Während der Nationalrat, der Bundesrat, die Bundesversammlung oder ein Landtag versammelt ist, darf jedoch gemäß § 7 im Umkreis von 300 m von ihrem Sitz keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden." Meine Damen und Herren! (Der Redner hält eine Tafel in die Höhe, auf dem Menschen, die sich unter Arkaden versammeln, und türkise Luftballons zu sehen sind.) Das ist ein Foto, das ich (Zwischenruf bei der SPÖ: Ein Wahnsinn! - So jemand will Kanzler werden!) vor zirka 20 Minuten aufgenommen habe. Die Entfernung zwischen Rathaus und dieser Versammlung beträgt 20 Meter. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) - Nein, schon echt, schon echt! Beim Landtag gilt die 300 m Bannmeile. Entschuldigung, "Fridays for Future", der Marsch, der heute stattfindet, ist von der Wiener Polizei unter Bedachtnahme unserer Bannmeile so organisiert worden, und diese Vorschrift wird auch eingehalten. "Fridays for Future" schafft es, die ÖVP schafft es leider nicht, das finde ich leider sehr, sehr bedauerlich. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn man jetzt sagt, das war ja nur ein Mitarbeiterfest, dann wundere ich mich, dass Herr Mahrer, der ja irgendwas mit Gesetzen in dieser Stadt und der Einhaltung der Gesetze zu tun gehabt hat, also der war ja stellvertretender Landespolizeipräsident von Wien, wenn ich mich recht erinnere - ich hoffe, ich habe jetzt nichts Falsches gesagt -, also der sollte ja wissen, was er darf und was er nicht darf. Wenn auch eine Moderation stattfindet und alle Medien eingeladen sind, was soll man dann sagen? (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) - Ja ich bin eigentlich sehr enttäuscht von der ÖVP, ich hoffe, ihr habt auch eine entsprechende Bewilligung für die Veranstaltung, aber das wird ja noch überprüft werden. Ich kann nur an uns alle appellieren, halten wir uns an die Gesetze. Ich freue mich, dass wir mit dieser Initiative betreffend Livestream heute einen gesetzeskonformen Zustand herstellen. - In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: So. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. - Dieser möchte keines dazu abgeben. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann auch da die Einstimmigkeit feststellen. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, 47. Novelle zur Dienstordnung 1994, geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Nachdem wir keine Debatte haben, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier kann ich die Einstimmigkeit feststellen, die jeweils erforderliche Zweidrittelmehrheit ist im Saal vorhanden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir müssen eine Wiederholung der Abstimmung zu Postnummer 1 machen. Ich habe einen kleinen Absatz nicht vorgelesen. Ich darf um ihre Aufmerksamkeit bitten. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es betrifft die Postnummer 1. § 121 Abs. 1 ist eine Verfassungsbestimmung. Hierfür ist gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich feststellen kann. Gemäß § 24a Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich und auch diese ist festzustellen. Diese Bestimmung gilt eben für beide Lesungen. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen und zwar mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist Postnummer 1 jetzt hoffentlich ordnungsgemäß abgestimmt. So, wir waren bei Postnummer 7 bei der zweiten Abstimmung zur zweiten Lesung, einstimmig beschlossen. Nein, wir sind mit Postnummer 7 fertig, und wir kommen zu Postnummer 2. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen, Wiener Dienstleistungsgesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR KommR Hanke. Ich bitte ihn die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Beschlussfassung. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Nachdem es keine Debattenredner gibt, kommen wir sofort zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Das ist mit den Stimmen der ÖVP, der NEOS, der SPÖ und der GRÜNEN mehrstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Wir haben hier dasselbe Abstimmungsverhältnis. Die Zustimmung der SPÖ, der GRÜNEN, der ÖVP und der NEOS gegen die Stimmen der Freiheitlichen führen zu einem mehrstimmigen Beschluss. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn StR KommR Hanke, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche erneut um Beschlussfassung. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Wir kommen auch gleich zu dieser Beschlussfassung, nachdem sich die Redner streichen ließen, und ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN mehrstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen, und ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN mehrheitlich beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Hacker. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich ersuche um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor, und wir können zur Abstimmung gelangen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann auch hier die Einstimmigkeit feststellen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier ebenfalls die Einstimmigkeit feststellen. Es gelangt nunmehr Postnummer 4 der Tagesordnung zur Verhandlung. - Abg. Eischer ist nicht im Raum. - Sie betrifft das Ersuchen des Bezirksgerichts Döbling um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Landtag Wien Michael Eischer wegen des Vergehens der Körperverletzung. Ich bitte den Berichterstatter Abg. Lindenmayr, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Siegi Lindenmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Immunitätskollegium ist ja nur ein vorberatendes Gremium und es hat gestern in der Früh getagt. Ich habe Ihnen folgenden Vorschlag dieses Gremiums einstimmig vorzutragen: Das Bezirksgerichts Döbling hat um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des LAbg. Michael Eischer ersucht wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 83 Abs. 1 StGB, Körperverletzung. Das Immunitätskollegium hat gestern, wie ich schon gesagt habe, darüber verhandelt und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des LAbg. Michael Eischer besteht und das Bezirksgericht Döbling daher weiter seine Arbeit fortsetzen kann. Es ist die einstimmige Empfehlung des Immunitätskollegiums, dass kein Zusammenhang besteht. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Abgeordneter. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätskollegiums. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Es gelangt nunmehr Postnummer 6 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Anfrage der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Wiener Landtag Roman Schmid wegen Verdachts der Verhetzung nach § 283 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Lindenmayr, die Verhandlung einzuleiten und stelle fest, dass Herr Abg. Schmid nicht im Raum ist. Berichterstatter Abg. Siegi Lindenmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Staatsanwaltschaft Wien hat um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des LAbg. Roman Schmid wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 2 StGB, Verhetzung ersucht. Das Immunitätskollegium hat, wie ich schon erwähnt habe, gestern in der Früh getagt, hat verhandelt und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, festzustellen, dass hier ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des LAbg. Roman Schmid besteht. Wir haben weiters festgehalten, dass der Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung nicht stattgegeben wird. Ich schlage zur Beschlussfassung vor, dass sehr wohl ein Zusammenhang besteht und dass dem Ersuchen nach der weiteren Verfolgung nicht stattgegeben wird. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Abgeordneter. Eine Wortmeldung liegt nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem Antrag des Immunitätskollegiums zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche uns allen ein friedliches Wahlwochenende. (Schluss um 12.06 Uhr.) Landtag, 20. WP 27. September 2019 39. Sitzung / 2 Landtag, 20. WP 27. September 2019 39. Sitzung / 34