Wiener Landtag 20. Wahlperiode 37. Sitzung vom 29. Mai 2019 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-454678-2019-KNE/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-454711-2019-KVP/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-453803-2019-KFP/LM) S. 8 4. Anfrage (FSP-454592-2019-KNE/LM) S. 11 5. Anfrage (FSP-454742-2019-KVP/LM) S. 12 3. AST-448107-2019-KSP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Neue Lernräume für Wiener Kinder!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Heinz Vettermann S. 15 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 16 Abg. Sabine Schwarz S. 17 Abg. David Ellensohn S. 18 StR Maximilian Krauss S. 19 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 20 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 20 Abg. Christian Deutsch S. 21 4. Mitteilung des Einlaufs S. 22 5. LG-377721-2019-LAT; P 1: Änderung des Wiener Frühförderungsgesetzes - WFfG (Beilage Nr. 16/2019) Berichterstatterin Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch S. 23 Abstimmung S. 23 6. LG-377783-2019-LAT; P 2: Änderung des Wiener Kindergartengesetzes - WKGG (Beilage Nr. 17/2019) Berichterstatterin Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch S. 23 Abstimmung S. 23 7. LG-377855-2019-LAT; P 3: Änderung des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes - WTBG (Beilage Nr. 18/2019) Berichterstatterin Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch S. 23 Abstimmung S. 23 8. 241712-2019-GFW; P 4: Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2019 Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 23 Abstimmung S. 23 9. LG-368180-2019-LAT; P 5: Änderung des Gesetzes über Petitionen in Wien (Beilage Nr. 12/2019) Berichterstatterin Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 24 Rednerin bzw. Redner: Abg. Thomas Weber S. 24 Abg. Sabine Schwarz S. 24 Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch S. 25 Abg. Mag. Marcus Schober S. 26 Berichterstatterin Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 26 Abstimmung S. 27 10. LG-544890-2018; P 6: Gesetz über begleitende Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Invasive Arten Gesetz - IAG) (Beilage Nr. 2/2019) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 27 Redner: Abg. Mag. Josef Taucher S. 27 Abstimmung S. 27 11. LG-781272-2018; P 7: Änderung des Wiener Nationalparkgesetzes (Beilage Nr. 10/2019) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 28 Abstimmung S. 28 12. LG-982141-2018; P 8: Änderung des Wiener Fischereigesetzes (Beilage Nr. 4/2019) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 28 Rednerin bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 28 Abg. Mag. Rüdiger Maresch S. 28 Abstimmung S. 29 13. LG-366003-2019-LAT; P 9: Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes (Beilage Nr. 13/2019) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 29 Abstimmung S. 29 14. LG-366039-2019-LAT; P 10: Änderung des Wiener Wettengesetzes (Beilage Nr. 14/2019) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 29 Redner: Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 29 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 30 Abg. David Ellensohn S. 30 Abstimmung S. 32 (Beginn um 9 Uhr.) Präsidentin Veronika Matiasek: Guten Morgen! Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten bitten, ihre Plätze einzunehmen, und eröffne die 37. Sitzung des Wiener Landtages. Entschuldigt sind ganztägig aus gesundheitlichen Gründen die Abgeordneten Mag. Michael Aichinger, Mag. Gremel und Abg. Kops. Die Abgeordneten Korosec und Stark sind beruflich verhindert. Temporär verhindert sind Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, Abg. Mag. El-Nagashi, Abg. Hebein, Abg. Prof. Kopietz, Abg. Peter Kraus, Abg. Lindenmayr und Abg. Mag. Taucher. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-454678-2019-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales gerichtet. (In der Sitzung des Wiener Landtages vom 22. November 2018 antworteten Sie auf die Frage, ob es aus Sicht des Finanzressorts Handlungsbedarf bei der Regelung zur Beschränkung der Wahlkampfkostenobergrenze auf Landesebene gebe: 'Ich glaube nicht, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt.', und dass die Wahlkampfkostenbeschränkungen 'in der Form aus meiner Sicht jetzt nicht zu diskutieren sind'. Sehen Sie angesichts der aktuellen Enthüllungen rund um mutmaßlich irreguläre Systematiken der Parteien- und Wahlkampffinanzierung, in die auch eine Wiener Landespartei verstrickt zu sein scheint, nach wie vor keinen Handlungsbedarf in Gesetzgebung oder Vollziehung hinsichtlich der Höhe der Wahlkampfkostenobergrenzen bzw. der Transparenz der Parteienfinanzierung auf Landesebene im Allgemeinen?) Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! Die Fragestellung hätte es natürlich in sich, schon morgendlich um 9 Uhr über das zu diskutieren, was in den letzten Wochen vorgefallen ist. Noch fehlt mir in dieser frühen Stunde ein wenig die Energie, den Ball gleich aufzunehmen, aber ich darf die Frage beantworten, um die es hier geht, und darf einleitend darauf hinweisen, dass seinerzeit im November nicht die Obergrenze so sehr das Thema war, sondern die Frage der Überschreitung dieser Obergrenze und dass zusammenhängend damit damals auf Bundesebene die Diskussion über die Thematik der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze bei der Nationalratswahl geführt wurde, wo es ja, wie wir alle wissen, massive Überschreitungen gab, da die Ausgaben auf Seiten der ÖVP in Summe bei 13 Millionen EUR, bei der FPÖ bei 10,7 Millionen EUR gelegen sind, und dass natürlich damals die Fragestellung - und ich ersuche, dass wir das sehr wohl auseinanderhalten - einerseits das Thema der Wahlkampfkostenobergrenze war und auf der anderen Seite die Frage der Transparenz, die uns allen sehr wichtig ist. Und ich glaube, darum geht es auch, dass wir natürlich wissen wollen, woher das Geld kommt und wohin es geht, und in der Form sind wir hier diesem Thema alle verpflichtet. Ich darf jetzt zur Höhe der Wahlkampfkostenobergrenze kommen und erlaube mir, dazu nur fünf Zeilen vorzutragen, und zwar: Die Dokumentation hinsichtlich der Beschränkung der Wahlwerbungskosten muss derzeit gemäß § 7 des Wiener Parteienförderungsgesetzes in einem eigenen Rechenschaftsbericht spätestens neun Monate nach einer Wahl abgeschlossen sein. Die Prüfung einer legistischen Anpassung der diesbezüglichen landesgesetzlichen Bestimmungen ist seitens des Magistrats der Stadt Wien frühestens bei einer etwaigen Änderung in Bezug habenden bundesgesetzlichen Regelungen - und ich betone: bundesgesetzlichen Regelungen - in § 4 des Parteiengesetzes aus 2012 in die Wege zu leiten. - Deshalb erlauben Sie mir, wiederholt auch festzuhalten, dass es doch wichtig ist, hier analog zum Bund vorzugehen und auch eine entsprechende Regelung nur Hand in Hand vorzunehmen. Außerdem glaube ich, dass dieses Haus und die Klubs dieses Hauses über all die letzten Jahre und Jahrzehnte eine gute Praxis gelebt haben, dass man sich nämlich hier auf Klubebene gemeinsam diesem Thema gewidmet hat und auch gemeinsam vorgegangen ist. Ich darf auch wiederholt festhalten, dass das Wiener Parteienförderungsgesetz ja einstimmig vom Landtag beschlossen wurde. Ich denke daher, dass hier auch gemeinsam vorzugehen ist, und darum würde ich auch ersuchen. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich sehe es im Wesentlichen so wie Sie. Es sind die Wiener Vorschriften ja analog zu den Bundesvorschriften gebaut, und es ist in den vergangenen Jahren zu mehr Transparenz gekommen. Ich sehe es aber auch so wie die Präsidentin des Rechnungshofes, die gerade in der Debatte, die jetzt stattfindet, auch sagt, es gibt Kontrolllücken. Ich denke mir, diese Kontrolllücken sollten wirklich geschlossen werden. Sie hat ein Forderungsprogramm mit fünf Punkten erstellt, das für mich sehr plausibel und nachvollziehbar ist, womit sich natürlich die Frage stellt, ob das nicht eine gute Grundlage für uns alle sein könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie man mit dem jährlichen Rechenschaftsbericht umgehen sollte. Da meint die Präsidentin des Rechnungshofes, na ja, den würde sie schon ganz gerne konkreter und genauer kontrollieren können. Sie möchte ganz gerne vor Ort prüfen, sie möchte ganz gerne in die Akten und in die Belege Einsicht nehmen - für mich eine nachvollziehbare Forderung. Können Sie sich Veränderungen im Sinne der Präsidentin Kraker vorstellen, die in diese Richtung gehen oder diese Punkte des Rechnungshofes berücksichtigen? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir alle, glaube ich, sind dem Thema der Transparenz verpflichtet. Wir alle nehmen das, was seitens des Rechnungshofes hier kommuniziert und worüber auch neu nachgedacht wird, ernst. Ich stehe nicht an, hier gerne in eine Diskussion zu kommen, um eben auch von unserer Seite einen Schritt zu dieser Transparenz und Klarheit zu machen. Ich glaube aber, dass das in Gesprächen vorzunehmen ist, die wir gemeinsam zu führen haben, bin für solche aber offen und stehe dafür gerne zur Verfügung. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Auf Bundesebene ist jetzt, neben einer Wahlkampfkostenbegrenzung nach oben, eine Sanktion vorgesehen, die offensichtlich niemanden abschreckt. Die ÖVP hat letztes Mal fast das Doppelte dessen ausgegeben, was man ausgeben darf: 13 Millionen statt 7 Millionen EUR. Wir wissen auch nicht, wer das bezahlt hat. Wir können aus einem Video ableiten, wer es vielleicht war, das reicht aber nicht als Beweisführung. Die zahlen dann 1 Million EUR Strafe, aber das tut der ÖVP nicht weh, denn das zahlt halt der nächste Spender. Es denken ja manche darüber nach, ob man nicht besser Haftstrafen verhängen soll, denn es wird ja kein Konzern kommen und einen Mitarbeiter zur Verfügung stellen, den die einzelnen Parteien dann einsperren lassen können. Auf Bundesebene gab es am Ende dann Strafen - das wird auch immer vermischt: Die ÖVP hat 1 Million EUR an Strafe bezahlt, die FPÖ ein bisschen mehr als eine halbe Million, nämlich 565.000 EUR, die SPÖ hat es fast auf den Punkt getroffen, aber dann 40.000 EUR bezahlt - nur damit man auch die Relationen sieht -, und wir waren nicht im Stande, so viel Geld auszugeben, und die NEOS auch nicht. Diese Strafzahlungen gibt es aber im Wiener Gesetz gar nicht, solche haben wir nicht vorgesehen. Können Sie sich vorstellen, dass wir wenigstens irgendeine Zahlung einführen? Momentan ist es im Bund ja so: Wenn man mehr als 7 Millionen ausgibt, zahlt man Strafe. Wenn man, so wie die ÖVP, das Doppelte ausgibt, dann zahlt man 1 Million Strafe. Wenn die ÖVP das Gleiche in Wien macht, zahlt sie nicht einmal einen Cent Strafe! Das Einzige ist, dass wir sagen: Das war aber unfair, dass - ich weiß nicht, wer - eine Waffenfirma oder sonst jemand den Wahlkampf finanziert hat, aber wir haben keine Möglichkeit, irgendeine Sanktion zu verhängen. Können Sie sich vorstellen - es gibt ohnedies heute Anträge dazu -, dass wir auch über Sanktionen in diesem Bereich sprechen? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines glaube ich schon: Dass es uns hier in Wien in der Vergangenheit gelungen ist, eigentlich sehr ordentlich mit diesem Thema umzugehen. Man muss jetzt, glaube ich, wirklich unterscheiden zwischen Wien und dem Bund und der Art und Weise, wie hier sich die Klubs und wir uns gemeinsam zu diesem Wahlkampfkostenthema verständigt haben. Ich halte diese Vorgangsweise für die richtige, und ich möchte das wiederholt sagen: Ich glaube, die Position 1 muss sein: Wir müssen die Kultur haben, hier gemeinsam über dieses Thema auf Ebene der Klubs zu diskutieren und nachzudenken und dann einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Sollte dieser auch in die Richtung einer Sanktion gehen, dann soll es so sein. Aber ich glaube, den Wiener Weg, der ein ganz spezieller und ein guter ist, sollte man in dieser Form nicht verlassen. Deshalb möchte ich diesbezüglichen Überlegungen der Klubs hier im Raum nicht vorgreifen, aber ich glaube, wir sollten natürlich nach dem, was wir in den letzten Wochen gesehen haben, mit Vernunft und auch mit der notwendigen Klarheit vorgehen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Stumpf. - Bitte. Abg. Michael Stumpf, BA (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Landesrat! Vor wenigen Tagen hat der designierte Bundesparteiobmann der FPÖ, Norbert Hofer, erneut die Forderung erhoben, eine Spendenobergrenze für Einzelspenden von maximal 3.500 EUR einzuführen. Höhere Beiträge sollen die Parteien auf keinen Fall entgegennehmen dürfen. Mich würde interessieren, wie Sie diesem Vorschlag gegenüberstehen. Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Danke für die Frage. Ich bin da auch der Meinung, dass das nicht so mit einem leichten "Ja, richtig!" oder "Nein, falsch!" zu beantworten ist. Es ist jedenfalls die Seriosität derer, die da einer politischen Partei eine Unterstützung geben, in den Fokus zu stellen, und es ist natürlich schon darüber nachzudenken, wie wir hier mit gewissen Grenzen umgehen. Aber auch da gilt das, was ich vorher gesagt habe: Ich glaube nicht, dass wir uns jetzt radikalisierend auf alles stürzen müssen, was wir derzeit auf Bundesebene vorgelegt bekommen, sondern ich glaube, dass dieser Wiener Weg über viele Jahre wirklich ein guter war und dass das Herausnehmen der Emotion aus all diesen Fragen jetzt das Gebot der Stunde ist und dass wir uns hier einfach gemeinsam aufstellen sollten und versuchen sollten, einen Weg zu finden - ob das jetzt diese Grenze für Spenden ist oder ob diese höher oder niedriger liegt, beides kann gut oder falsch sein. Ich bin jetzt nicht der Experte dafür. Derzeit beschäftige ich mich eher mit dem eigenen Budget der Stadt Wien. Erlauben Sie mir deshalb derzeit dieses Augenzwinkern, aber ich bin gerne bereit, mit den Expertinnen und Experten auch darüber nachzudenken, ob wir hier Grenzen einzuführen haben. Ich bin mir jetzt in dieser direkten Reaktion nicht ganz sicher, ob wir uns an diese Grenze exakt zu halten hätten. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich komme zurück auf meine ursprüngliche Frage, die gelautet hat, ob die Wahlkampfkostenobergrenze zu hoch ist. Die Wahlkampfkostenobergrenze ist in Wien im § 7 des Parteienförderungsgesetzes mit 6 Millionen EUR festgelegt. Sie haben gesagt, da sind viele Bestimmungen analog zum Bund zu sehen. Wenn man diese Summe analog zum Bund sieht, haben wir in Wien eine wesentlich höhere Wahlkampfkostenobergrenze je Wahlberechtigten, nämlich eine, die mehr als doppelt so hoch ist wie die im Bund, weil es in Wien weniger Wahlberechtigte gibt. Sehen Sie Handlungsbedarf, diese zu senken, auch mit der Argumentation, es soll in Wien analog zum Bund pro Wahlberechtigten ungefähr gleich viel ausgegeben werden? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich meine, das Spezifikum an Wien ist schon die Tatsache, dass wir ein Mal in fünf Jahren zur Wahl schreiten. Und - wir wissen es natürlich alle, aber ich sage es nur, weil das schon wichtig ist - wir haben diese Wahlen auf Bezirksebene 23 Mal, wir haben sie auf Gemeindeebene und wir haben sie auf Landesebene. Und diese Wahlen, am Ende 25 - auch wenn es polemisch wirkt -, alle an einem Tag abgeführt, haben natürlich schon eine ganz große Wichtigkeit und Bedeutung, und deshalb ist diese Rechnung aus meiner Sicht auch anders anzustellen. Darüber hinaus glaube ich, dass das, was 2012 mit diesen 6 Millionen EUR einmal als Obergrenze eingezogen wurde, durchaus in dieser Form auch akzeptabel ist und aus meiner Sicht auch belassen werden könnte. Auch da möchte ich aber natürlich der gemeinsamen Klubmeinungsbildung nicht vorgreifen. Aus meiner Sicht würde ich aber sagen: Ja, das passt durchaus. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Anfrage ist damit erledigt. Die 2. Anfrage (FSP-454711-2019-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Schwarz gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Die Ausschreibungsfrist für die Stelle der Kinder- und Jugendanwältin wurde dieses Jahr wie auch die letzten Male extrem kurz (2014: 13 Tage; 2019: 12 Tage!) angesetzt, sodass es potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen sehr schwer gemacht wurde, darauf zu reagieren - wie zuletzt das mehr als dünne Bewerberfeld gezeigt hat. Das stellt eine demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Vorgangsweise dar. Das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes normiert übrigens eine Mindestbewerbungsfrist von nicht weniger als einem Monat. Wie rechtfertigen Sie derart kurze Bewerbungsfristen?) Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Hoher Landtag! Zuerst möchte ich betonen, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine wichtige Einrichtung der Stadt Wien ist, die hervorragende Arbeit für die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt leistet. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien setzt dabei auf Bewusstseinsbildung, lückenlose Aufklärung und gemeinsame Erarbeitung von umfassenden Kinderschutzkonzepten. Neben der Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für Kinderrechte und der täglichen Fallarbeit engagierten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu verschiedenen Themen, um die Einhaltung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sie präventiv vor Gefahren zu schützen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist zudem österreichweit eine Pionierin der Koordinationsstelle des Netzwerks Demokratiekultur und Prävention, vormals Deradikalisierungsnetzwerk. Das Netzwerk beschäftigt sich mit allen Formen von extremen, abwertenden und antidemokratischen Einstellungen. Tätigkeitsbereiche sind unter anderem die Fortbildung zu diesem Thema von Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie kinder- und jugendrelevanter Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Wien, weiters die Verbesserung des Austausches und der Kooperation zwischen verschiedenen Behörden, Organisationen und Einrichtungen der Stadt sowie der Ausbau von Expertise zu Extremismus und Prävention. In den letzten Jahren neu in die Kinder- und Jugendanwaltschaft hinzugekommen ist die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen sowie die Bildungsombudsstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen sind direkte Ansprechpersonen für Minderjährige, die in Einrichtungen der vollen Betreuung leben. Sie besuchen zudem sozialpädagogische Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sehen sich die Lebensumstände der Kinder und Jugendlichen an und greifen bei Missständen ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsombudsstelle kümmern sich um die Kinderrechte in den Bildungseinrichtungen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft als weisungsfreie Institution ist der ideale Ort für diese bei Bedarf anonym und vertraulich arbeitenden Stellen. Und auch das im letzten Herbst neu geschaffene Soforthilfetelefon für Lehrerinnen und Lehrer startete in der Kinder- und Jugendanwaltschaft, bevor es im Jänner 2019 von der Bildungsdirektion Wien übernommen wurde. All diese Aufgabenbereiche zeigen den hohen Stellenwert der Kinder- und Jugendanwaltschaft als für unsere hier lebenden jungen Menschen ganz wichtige Einrichtung. Was die gesetzliche Grundlage anbelangt, so sieht bekanntlich das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 zur Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Amt der Wiener Landesregierung vor. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft besteht, wie gesetzlich festgelegt, aus der Kinder- und Jugendanwältin sowie dem Kinder- und Jugendanwalt und der erforderlichen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Kinder- und Jugendanwältin und der Kinder- und Jugendanwalt sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben an keine Weisungen gebunden. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Stelle der Kinder- und Jugendanwältin sowie des Kinder- und Jugendanwaltes öffentlich auszuschreiben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist vorgesehen, dass der für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ausschuss des Gemeinderates sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten, die sich auf Grund der öffentlichen Ausschreibung beworben haben, anzuhören und die sechs geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten, nämlich drei weibliche Kandidatinnen und drei männliche Kandidaten, dem zuständigen amtsführenden Stadtrat vorzuschlagen hat. Die Kinder- und Jugendanwältin und der Kinder- und Jugendanwalt werden sodann auf Vorschlag des amtsführenden Stadtrates von der Wiener Landesregierung jeweils auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Kinder- und Jugendanwältin und dem Kinder- und Jugendanwalt kommen insbesondere folgende Aufgaben zu: Erstens: Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen in allen Angelegenheiten, die die Stellung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben von Obsorgeberechtigten betreffen. Zweitens: Hilfestellung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Eltern oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen und Kindern sowie Jugendlichen über Pflege und Erziehung. Drittens: Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Kinderrechte und sonstige Angelegenheiten, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von besonderer Bedeutung sind. Viertens: Einbringung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Rechtssetzungsprozesse sowie bei Planung und Forschung. Und last but not least, fünftens: Zusammenarbeit mit und Unterstützung von nationalen und internationalen Netzwerken. Die Funktionsperiode der aktuell von der Wiener Landesregierung als Kinder- und Jugendanwältin beziehungsweise Kinder- und Jugendanwalt bestellten Personen läuft Ende Juni 2019 aus. Das bedeutet, dass die Bestellung für die nächsten fünf Jahre mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2019 zu erfolgen hat. Um fristgerecht der Wiener Landesregierung einen Bestellungsvorschlag unterbreiten zu können, hat die Magistratsdirektion den mit 4. März 2019 datierten Ausschreibungserlass beider Funktionen am 5. März 2019 exakt um 10.02 Uhr expediert. Die Veröffentlichung auf den Internetseiten der magistratsinternen und magistratsexternen Jobbörse der Stadt Wien erfolgte rund eineinhalb Stunden später, nämlich am 5. März 2019 um 11.30 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt war die Ausschreibung im Internet veröffentlicht und somit, wenn man so sagen will, genau genommen weltweit publik. Das bedeutet mit Blick auf die Bewerbungsfrist, die mit Ablauf des 26. März 2019 geendet hat, eine Zeitspanne von 21 Tagen, die für jede Interessentin und jeden Interessenten zur Verfügung beziehungsweise offen stand. Die weiteren, zusätzlichen Publikationen der Ausschreibung erfolgten dann in weiterer Folge im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" vom 9. März 2019, also bewusst in der auflagenstärkeren Wochenendausgabe, sowie - last but not least - im Amtsblatt der Stadt Wien am 14. März 2019. In dieser dreiwöchigen Bewerbungsfrist langten neun Bewerbungen ein, und zwar von sieben Frauen und zwei Männern. Die erste Bewerbung langte übrigens bereits am 7. März 2019 ein. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat, wie gesetzlich vorgesehen, der Gemeinderatsausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal Anfang Mai 2019 die Kandidatinnen und Kandidaten gehört und dem Herrn amtsführenden Stadtrat einen Vorschlag mit den geeignetsten Bewerbungen vorgelegt. Dessen Antrag für die Bestellung der Kinder- und Jugendanwältin und des Kinder- und Jugendanwaltes hat die Wiener Landesregierung am 14. Mai 2019 angenommen. Zur Klarstellung möchte ich noch erwähnen, dass das für die Ausschreibungen relevante Wiener Gleichbehandlungsgesetz keine bestimmten Fristen oder Zeitspannen für die Bewerbungen von auszuschreibenden Dienstposten vorsieht. Ich hoffe, dass ich damit einen Überblick über das Ausschreibungsverfahren, das im Sinne einer klaren, transparenten Darstellung funktioniert hat, geben konnte, und ich würde doch deutlich machen, dass alle vorgesehenen, auch vom Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen penibel eingehalten wurden. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Bürgermeister, Herr Landeshauptmann! Jetzt haben Sie so ausführlich geantwortet, dass nicht so viele Fragen übrig sind, zumindest nicht den Zeitablauf betreffend. Man kann immer darüber reden, wie lang eine Bewerbungsfrist sein soll. Es nützt meistens etwas, wenn man sie noch länger macht. Wir haben jetzt alle die Aufgabe, unsere Listen für die Nationalratswahl zu erstellen, denn die findet ja nicht im normalen Rhythmus statt - zum fünften Mal übrigens, fast schon in Serie. Ich habe noch einen Vorschlag für alle, die sich dafür interessieren, wann man sich das nächste Mal bewerben kann. Denn ob nun die Bewerbungsfrist 20 beziehungsweise 21 Tage oder, wie fälschlicherweise hier in der Anfrage behauptet, 12 Tage war: Am 1. Juli 2024 beginnt die nächste Periode. Ich nehme an, dass ein paar Monate vorher, vielleicht im März, wieder eine Ausschreibung stattfindet. Also wer sich dafür interessiert, könnte sich das in den Kalender schreiben: 2024 am 1. Juli beginnt es wieder. Denn jene Leute, die sich für diese Funktion interessieren, wissen, wann das ausläuft, und die warten nur darauf. Vermutlich gibt es auch deswegen dann schnell eine Bewerbung, weil die Leute damit gerechnet haben. Es hat ja jeder gewusst, wann es ausläuft, und dementsprechend ist das nicht ganz so tragisch. 2024 gibt es also wieder die nächsten Ausschreibungen. Ich hoffe, dass bis dahin die Kinder- und Jungendanwaltschaft ganz in Ihrem Sinne am Anfang Ihrer Ausführungen gute Arbeit für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt leistet. - Danke. Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landeshauptmann, bitte. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Richtig ist, dass die Fristen, die vom Gesetz und den Richtlinien vorgesehen worden sind, auch eingehalten wurden, und richtig ist auch, dass es bereits im Vorfeld mediale Berichterstattung gegeben hat, dass die Periode ausläuft, und dass es ja auch im Vorfeld schon Diskussionen, auch personelle Vorschläge in den Medien gegeben hat. Es ist also nicht so, dass das nicht der Öffentlichkeit bekannt gewesen wäre. Und richtig ist, dass es gerade bei auch gesetzlich festgelegten Terminen möglich ist, sich auch entsprechend vorzubereiten. Ich möchte aber noch einmal betonen, es sind auch von der zuständigen Abteilung alle gesetzlich notwendigen Fristen eingehalten worden, ich habe sogar den Minutenverlauf dargestellt. Ich glaube also, man kann hier der zuständigen Abteilung keinen Vorwurf machen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landeshauptmann. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Landeshauptmann, für die ausführliche Beantwortung. Ich bin selbst Mitglied des zuständigen Ausschusses und habe ein weiteres Mal an diesem sehr aufschlussreichen und interessanten Hearing teilnehmen dürfen. Und nicht nur ich, sondern auch andere Mitglieder des Ausschusses haben da bemerkt, dass das Gesetz zwingend vorsieht, es müssen ein Anwalt und eine Anwältin sein, was grundsätzlich ja ein guter Zugang ist, aber es hat sich eben bei dieser Ausschreibung herausgestellt, dass wir mehrere exzellente Bewerbungen weiblicher Anwärterinnen gehabt haben, wo es eigentlich schade war, dass wir nur eine einzige vorschlagen konnten, wo wir wirklich vor der Qual der Wahl gestanden sind. Wir haben uns unabgesprochen für eine sehr gute Kandidatin entschieden, und der Herr Landesrat ist diesem Wunsch des Ausschusses auch gefolgt, aber es hat auf Grund des Gesetzes gar keine Möglichkeit gegeben zu sagen: Wenn wir so tolle Frauen haben, warum schlagen wir nicht zwei hervorragende weibliche Bewerberinnen vor? Können Sie sich vorstellen, dass wir das Gesetz dahin gehend ändern - das liegt natürlich an uns, am Landtag -, dass man sagt, nach Tunlichkeit sollen es ein Jugendanwalt und eine -anwältin sein, aber es zumindest ermöglicht, in Ausnahmesituationen unter Umständen eben auch zwei weibliche Anwältinnen vorzuschlagen, wenn bei den Männern die Bewerbungen nicht so toll sind, dass einer unbedingt drankommen muss? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landeshauptmann, bitte. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Das ist eine sehr grundsätzliche Frage, wenn man Geschlechterparität herstellen möchte. Das gilt ja beispielsweise auch dann, wenn man für eine Funktion mehrere qualifizierte Männer hätte, dass man trotzdem auf dem Prinzip der Geschlechterparität besteht. Das ist ja auch gerade in umgekehrter Art und Weise oft der Fall. Ich kenne jetzt die Hintergründe zu wenig - da sind die Mitglieder des Ausschusses sicher stärker eingebunden -, aber ich kann mir natürlich gut vorstellen, dass mit eine Rolle spielt, ob jetzt ein in der Funktion Tätiger wieder antritt und vielleicht bei potenziellen Mitbewerbern der Eindruck entsteht, es gibt da einen Vorsprung in der Erfahrung in einer bestimmten Funktion, dass das vielleicht andere eher abhält, sich zu bewerben, als im konkreten Fall bei der Kinder- und Jugendanwältin, die von sich aus angekündigt hat, nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Also vielleicht hat das neben den unterschiedlichen geschlechterspezifischen Zugängen auch ein bisschen den Hintergrund, dass die jeweilige Person im Fall des Mannes angekündigt hat, wieder für die Funktion anzutreten. Bei der Kinder- und Jugendanwältin war irgendwie klar, dass das eine Neubesetzung sein wird. Das merken wir auch bei anderen Funktionen, dass das dann unterschiedliche Anzahlen von Bewerbungen auslöst, je nachdem, ob der ursprüngliche Inhaber oder die ursprüngliche Inhaberin dieser Funktion noch einmal kandidiert oder nicht kandidiert. Ich glaube, dass das im konkreten Fall vielleicht auch mit ein Grund war, weil wir das auch bei anderen vergleichbaren Funktionen beobachten. Aber prinzipiell, wenn es diese Geschlechterparität gibt, dann ist das schon eine sehr starke, wirksame Rahmenbedingung, die wir auch in anderen Funktionen haben und die, wie gesagt, oft hilft, Frauen stärker auch in leitende Funktionen zu bringen. Und das heißt, wenn man das in einem konkreten Anlassfall ändert, besteht natürlich die Gefahr, dass man das dann auch in anderen Bereichen in umgekehrter Art und Weise ändert. Ich glaube, wir haben uns da auch im Haus festgelegt, dass wir Frauen ganz stark fördern wollen und diese Geschlechterparität herstellen wollen, aber wir können das gerne auch einmal grundsätzlich diskutieren. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Vielen Dank für die Beantwortung. Vieles wurde jetzt schon vorweggenommen, gerade auch das Thema Geschlechterparität. Es war, glaube ich, auffällig, dass es nur die zwei männlichen Bewerber gab. Deshalb wollte ich eigentlich auch fragen, ob man hier speziell männliche Bewerber noch ansprechen kann. Ich glaube aber - Ihrer Antwort folgend -, dass das sicher auch damit zu tun hat, dass sich der bisherige Jugendanwalt noch einmal beworben hat und es somit eigentlich klar war und dass das wahrscheinlich auch viele abgehalten hat. Jetzt noch etwas anderes: Es kamen viele Bewerbungen - ich glaube, mehr als die Hälfte - aus dem magistratsinternen Umfeld. Daher vielleicht noch die Frage dahin gehend: Was kann man tun oder was gedenken Sie auch zu tun, damit man diese Bewerbung - auch wenn sie innerhalb einer Frist erfolgte und vieles getan wurde - noch breiter hinausträgt und die ausgeschriebene Position mehr bewirbt, vielleicht auch in magistratsexternen Funktionen und in einem breiteren Feld? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landeshauptmann, bitte. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Also ich denke, dass wir da sehr stark in die Öffentlichkeit getreten sind, weil wir wussten, das ist eine sehr interessante Aufgabe. Wir haben das in allen uns zur Verfügung stehenden Medien ausgewiesen, im Internet sehr schnell, im Amtsblatt, auch in der "Wiener Zeitung", und es hat auch eine sehr breit geführte Diskussion in den Printmedien, sogar in den elektronischen Medien, über diese Funktion gegeben, weil der bisherige Amtsinhaber und die bisherige Amtsinhaberin ja auch sehr gute Arbeit geleistet haben. Es war ziemlich unbestritten, dass das eine wichtige Einrichtung ist, die auch durch die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen hat, und von daher hat es auch eine breit geführte Diskussion gegeben. Auf Grund der Bewerbungen hat man gesehen, dass es durchaus auch Interesse aus dem Bereich der Privatwirtschaft gibt. Umgekehrt sage ich, ich möchte aber natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Stadt Wien signalisieren, dass sie durchaus auch leitende Funktionen ansprechen können. Denn es ist auch eine Frage der Kommunikation innerhalb eines großen Unternehmens - und wir sind ein solches -, dass das Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch verstärkt wird, wenn sie die Möglichkeit haben, sich im eigenen Unternehmen weiterzuentwickeln, bereit sind, sich auch zu qualifizieren, sich weiterzubilden, sich auf führende Funktionen vorzubereiten. Also ich finde es richtig, dass Sie sagen, es sollte da immer eine gewisse Wechselwirkung auch mit der privaten Wirtschaft geben, aber ich halte es durchaus auch für gut, dass wir viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Magistrat haben, die auch führende Funktionen ansprechen wollen. Aber richtig ist: Wir werden das auch in Zukunft weiter stark nach außen kommunizieren, damit es hier auch einen Wettbewerb innerhalb der Gesellschaft gibt. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landeshauptmann. Bevor wir zur letzten Zusatzfrage kommen, möchte ich auf der Besuchergalerie eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Berufsschule für das Baugewerbe sehr herzlich im Wiener Landtag begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt nun Frau Abg. Schwarz. - Bitte. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Vielen Dank für diese ausführliche Beantwortung. Weil es ja, wie wir schon von Kollegen Aigner gehört haben, viele gute weibliche Kandidatinnen und sozusagen nur einen männlichen Bewerber gegeben hat, stellt sich schon die Frage, ob man da nicht, so wie in der Privatwirtschaft, eine Fristverlängerung für männliche Kandidaten gewähren kann, wenn man auf die Geschlechterparität Wert legt. Können Sie sich das vorstellen? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Es haben sich ja Bewerber gemeldet, und mir würde jetzt nicht zwingend einleuchten, was eine Fristverlängerung bedeuten würde, denn, wie gesagt, wir haben, schon bevor wir den offiziellen Ausschreibungsakt gesetzt haben, auch eine sehr intensive Diskussion in der Öffentlichkeit über die Rolle der Kinder- und Jugendanwältin und des Kinder- und Jugendanwaltes geführt. Also es war, glaube ich, durchaus möglich, wenn man ein gewisses persönliches Interesse gezeigt hat, das auch durch die Medien zu erfahren. Wir haben, wie ich meine, alle vom Gesetz vorgeschriebenen Fristen eingehalten, und ich denke, dass es Sinn macht - um auf die Frage noch konkreter einzugehen -, dass man auch die Erfahrungen mit jenen, die sehr qualifiziert waren, in diesem Fall mit vielen sehr gut qualifizierten Frauen, so weiterführt, dass man sich überlegt, dass man auf Grund des Hearings und der Erfahrung, die man in den Hearings auch mit Bewerberinnen, die bei dieser Funktion nicht zum Zug gekommen sind, gemacht hat, schaut, ob es nicht möglich ist, mit diesen Frauen auch weiterzuarbeiten, denn wir haben als großes Unternehmen immer wieder vergleichbare, ähnliche Funktionen, die zu besetzen sind, dass man diese Frauen dann animiert, sich auch bei den weiteren Ausschreibungen zu bewerben. Aber wir sehen natürlich, dass es in den verschiedenen Berufsgruppen nach wie vor sehr starke geschlechtsspezifische Meldungen gibt. Wir haben nach wie vor im technischen Bereich einen Überhang an Männern, genauso wie wir im Bereich Kindergarten beispielsweise einen ganz starken weiblichen Überhang haben. Wir bemühen uns, da einen gewissen Ausgleich zwischen den Geschlechtern herbeizuführen, aber ich denke, das muss stark mit einer Diskussion auch innerhalb der Öffentlichkeit einhergehen. Ich glaube, eine Fristverlängerung alleine würde da wenig bewirken. Notwendig ist da eine Bewusstseinsveränderung auch durch eine inhaltliche Diskussion in der Öffentlichkeit, und da bin ich gerne bereit, diese auch zu führen. Wir versuchen gerade, beim Animieren von Mädchen und Frauen für technische Berufe neue Wege zu gehen. Wir versuchen auch umgekehrt, Burschen und Männer für pädagogische Berufe, vom Kindergarten bis zur Schule, zu gewinnen. Also von daher ist das sicher eine interessante Diskussion, die wir in der Öffentlichkeit führen sollten. Es würde mich freuen, wenn wir das gemeinsam machen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 3. Anfrage (FSP-453803-2019-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Dr. Aigner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (In den letzten Wochen wurde des Öfteren über die Rücknahme (angeblich) österreichischer IS-Kämpfer sowie deren Angehöriger diskutiert. Die Kronen Zeitung vom 3. Mai 2019 berichtet unter der Überschrift: 'Einbürgerung notwendig - Mutter von IS-Mädchen will Enkel nach Wien holen' über Bestrebungen, die angeblichen Kinder einer IS-Kämpferin nach Wien zu holen. Es wird von Bemühungen seitens der Stadt Wien gesprochen, für die kurdische Eigenverwaltung die geforderte Bestätigung über die österreichische Staatsbürgerschaft der Kinder auszustellen. Es wäre mehr als befremdlich, wenn angesichts der Gefährlichkeit von IS-Terroristen österreichische Behörden aktiv im Ausland tätig werden, um die Einreise von IS- Kämpfern sowie deren Angehörigen zu unterstützen. Welche Schritte haben die Staatsbürgerschaftsbehörden des Landes Wien konkret gesetzt, um die Einreise der Kinder nach Österreich zu unterstützen?) Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Lieber Herr Abg. Dr. Aigner! Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hat am 3. Mai 2019 die Magistratsabteilung 35 um Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft zweier minderjähriger Kinder im Kleinkindalter ersucht. Diese würden sich in einem Camp in Syrien befinden. Bei der Mutter der beiden Kinder würde es sich um eine österreichische Staatsbürgerin handeln, die vor einigen Jahren nach Syrien gereist sei, um sich dort dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen. Noch am selben Tag langte auch bei der MA 35 ein dahin gehendes Schreiben ein, und zwar ein Schreiben des Rechtsvertreters der vermutlichen Großeltern, und aus diesem Anlass hat das Land Wien ein Feststellungsverfahren eingeleitet, nämlich ein Feststellungsverfahren, um die Frage zu klären, ob die beiden Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Grundlage für ein solches Feststellungsverfahren ist das staatliche Interesse an Rechtssicherheit in Staatsbürgerschaftsfragen - dafür führt der Staat, dafür führt in diesem Fall die MA 35 Feststellungsverfahren -, anders gesagt: das staatliche Interesse, nicht im Zweifel darüber zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsbürger oder Staatsbürgerin ist oder nicht. Liegt ein solcher Zweifelsfall vor, dann sind die Staatsbürgerschaftsbehörden gesetzlich verpflichtet, ein Verfahren zu führen, um die Frage zu klären. Es geht dabei um Rechtssicherheit nicht für die Betroffenen allein, sondern in erster Linie auch für den Staat selbst. Was mir wichtig ist, ist, hier auch eine klare Unterscheidung zu machen: Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um ein Einbürgerungsverfahren. Es geht nicht darum, jemandem die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, der sie bisher noch nicht hatte. Vielmehr geht es um die Frage, ob die beiden Kinder schon seit ihrer Geburt, also unabhängig vom aktuellen Verfahren, österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind. Das könnte der Fall sein, wenn die beiden Kinder durch Abstammung die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben, weil ja das Staatsbürgerschaftsgesetz normiert, dass Kinder die Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt der Geburt erwerben, wenn in diesem Zeitpunkt die Mutter Staatsbürgerin ist. Der Staatsbürgerschaftserwerb wäre dann durch Abstammung ex lege, also automatisch, ohne Zutun der Behörden, erfolgt. Sollten die beiden Kinder also tatsächlich durch Abstammung die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben, dann wäre das eine Sache, die bereits vor einigen Jahren erfolgt ist, und das aktuelle Verfahren selbst hat darauf keinerlei Einfluss. Im aktuellen Verfahren werden Tatsachen festgestellt, die bereits in der Vergangenheit eingetreten sind. Worum es im aktuellen Verfahren auch nicht geht, ist um die Frage, ob die beiden Kinder nach Österreich zu holen sind oder um deren Einreise nach Österreich. Das ist eine Frage, die von den Staatsbürgerschaftsbehörden nicht entschieden werden kann. Das Land Wien hat darauf auch keinerlei Einfluss beziehungsweise hat keinerlei faktische Möglichkeiten, die Einreise von Personen nach Österreich zu veranlassen oder zu ermöglichen oder zu verunmöglichen, weil Angelegenheiten der Einreise wiederum in der Gesetzgebung und in der Vollziehung Bundessache sind. Das heißt, sie fallen nicht in die Landesvollziehung. Das gilt auch für die Gewährung von konsularischem Schutz. Das Land Wien ist lediglich zur Klärung einer Frage berufen, nämlich der Frage, ob die beiden Kinder Österreicherinnen oder Österreicher sind - nicht werden, nicht waren, sondern derzeit sind. Das Verfahren wird aktuell geführt, es wird vom Land Wien ergebnisoffen geführt. Das heißt, es werden objektive Ermittlungen angestellt - wie überall sonst auch in Feststellungsverfahren -, um zu klären, ob die Kinder eben seit ihrer Geburt österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind. Sollte das nachgewiesen werden können, wird die österreichische Staatsbürgerschaft festzustellen sein. Wenn ein Nachweis nicht möglich ist, dann wäre auch die Feststellung der Staatsbürgerschaft nicht möglich. So wie in jedem anderen Verfahren auch ist es natürlich das Bemühen der Behörde, das Verfahren so zügig und schnell wie möglich abzuschließen. Was zu den Ermittlungen sonst noch zu sagen ist, ist, dass sie vom Land Wien in enger Zusammenarbeit mit dem BMEIA geführt werden, das ja auch das laufende Verfahren mitangestoßen hat. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Wir haben ja in der MA 35 ziemliche Rückstände in einigen Verfahren, Staatsbürgerschaftsverfahren, die uns schon länger bekannt sind und auch jetzt in der Beantwortung einer von uns gestellten Anfrage wieder bestätigt worden sind. Können Sie uns einen Überblick verschaffen, wie es sich in den letzten Monaten entwickelt hat und was für Anstrengungen unternommen werden, um die Verfahren zu beschleunigen? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Sie erwähnen ja selber die Anfragebeantwortung, ich erspare mir daher jetzt die konkreten Zahlen. Es ist uns wirklich ein Anliegen gewesen - und ich glaube, das zeigt die Anfragebeantwortung auch -, da auf Punkt und Beistrich oder eher auf Zahlen und Komma darzulegen, wie sich die Fälle entwickeln, wie sich auch die Abarbeitung der Fälle, wie sich die durchschnittliche Dauer der Verfahren entwickelt. Und trotz der großen Herausforderung, die das darstellt - und Sie erwähnen das auch, es gibt auch Rückstände, aber es gibt auch eine riesengroße Anzahl an Verfahren, die von der MA 35 zu heben sind -, trotz dieser Tatsache möchte ich sagen, dass es mich mit Stolz erfüllt, was in den letzten Jahren gelungen ist, um eine Anstrengung zu entwickeln, diesem Anstieg der Verfahren und vor allem auch der Rückstände Herr zu werden. Ein Teil dieser Maßnahmen war nahezu jährlich ein weiteres Aufstocken der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und zwar immer anlassbezogen plus bei der Unterstützung der MA 35 beim, wenn man so will, Grundgeschäft. Ich erinnere an die Verfahren zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft von türkischen Bürgerinnen und Bürgern - da gab es eine Aufstockung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das war in den letzten Jahren mehrfach so. Es ist gerade jetzt auch ein großer Schub an neuen Dienststellen bewilligt worden. Das ist einmal das eine, wenngleich man auch dazusagen muss, dass gerade im Fall der MA 35 das Schaffen von Dienststellen und das Finden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die eine Sache ist, das andere ist, dass es unglaublich anstrengend und auch unglaublich komplex ist, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre komplexe Arbeit auch zu schulen. Das ist natürlich ein laufender Prozess, der a) bei der Fluktuation nicht kleiner wird und b) natürlich auch stattfinden muss, wenn mehr neue Leute gefunden werden müssen. Da gibt es unglaubliche Anstrengungen. Es führt aber trotzdem dazu, dass es immer einen Rücklauf gibt. Es gibt neue Leute, die werden eingeschult, die schaffen sozusagen eine neue Abarbeitung der Rückstände - da hat sich auch vieles gut entwickelt, wir sind da wirklich auf einem guten Weg -, und trotzdem hört diese Arbeit nie auf. Deshalb hat man in der MA 35 auch sehr viel Zeit und Energie und Know-how investiert, um die Organisationsstruktur so zu verändern, dass man diese Prozesse optimieren und gut aufsetzen kann. Alles in allem möchte ich angesichts der Herausforderungen, die ja auch dadurch gekennzeichnet sind, dass fast im Halbjahresschritt irgendwelche gesetzlichen Änderungen auf die Mitarbeiter der MA 35 zukommen, dem ganzen Team auch wirklich ein Danke sagen und ihnen auch von dieser Stelle aus meine Zusicherung geben, dass wir wissen, es wird auch in den nächsten Jahren Anstrengungen bedürfen und auch noch mehr Anstrengungen bedürfen, damit wir bei der Abarbeitung der Rückstände den Weg, den wir eingeschlagen haben, der ein erfolgreicher Weg ist, auch weitergehen können. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. UIm. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Wenn IS-Kämpfer nach Österreich zurückkehren - sei es, dass es sich um Erwachsene handelt, oder sei es, dass es sich um Jugendliche handelt -, dann erwartet sie in aller Regel ein Strafverfahren. Oft wird es zu einer Haftstrafe kommen, die wird irgendwann einmal verbüßt sein. Dann kommen diese Personen aus der Haft, es gibt vielleicht eine Weisung des Gerichts, es gibt vielleicht Bewährungshilfe, es gibt vielleicht eine Nachbetreuung in einer diesbezüglichen Einrichtung, und ich frage mich jetzt: Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen den Wiener Behörden und den Bundesbehörden im Zuge der Enthaftung, die Schnittstelle zur Bewährungshilfe aus? Da gibt es Vereine, die in erster Linie natürlich mit Bundesbehörden, mit der Justiz zusammenarbeiten, aber es gibt auch sehr viel Know-how im Wiener Bereich, und ich glaube, es wäre sehr sinnvoll, wenn an dieser Schnittstelle die Zusammenarbeit so optimal wie möglich verlaufen könnte. Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Der letzte Satz der Frage war keine Frage, sondern eine Feststellung, die mir aber wichtig ist, weil ich sie zu 100 Prozent unterstreiche. Es ist in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Islamischen Staat und auch der Arbeit der österreichischen Behörden, aber auch der Stadt Wien - neben dem riesengroßen Thema, das es überhaupt darstellt - vor allen Dingen eines passiert, auf das wir, finde ich, in der Verantwortung für die Stadt, aber auch für den Staat insgesamt stolz sein können: Es hat sich über die Jahre ein dichter werdendes und eng zusammenarbeitendes Netzwerk etabliert, ein Netzwerk zwischen Behörden, zwischen LVT, BVT, BMI, den Wiener Behörden, vor allen Dingen aber auch den Wiener Institutionen, die in irgendeiner Form - ich sage wirklich: in irgendeiner Form, weil es extrem breit ist - mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, also von der Schule bis zur Kinder- und Jugendhilfe. Das Netzwerk für Deradikalisierung und Prävention war ja damals eine Initiative der Stadt Wien - wir waren damals auch die Ersten, mittlerweile mit einem Staatspreis, dem Verwaltungsstaatspreis ausgezeichnet -, es ist aber in der Zwischenzeit auch, damals noch von Innenminister Sobotka, auf Bundesebene sozusagen nachgebaut worden. Das alles ist eindeutig eine richtige Entwicklung gewesen, die auch in der Vergangenheit sehr oft gezeigt hat, dass sie funktioniert, ganz besonders auch beim Ausfindigmachen von Jugendlichen, die gefährdet sind oder sozusagen schon darüber hinaus sind, nämlich einfach am Weg zu Kampfhandlungen oder radikalisiert sind. Da gab es und gibt es eine enge Abstimmung zwischen BVT, LVT und auch den vielen Behörden, koordiniert durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft - die ja heute auch in diesem Raum in der Fragestunde Thema ist -, und das hilft uns jetzt intensiv natürlich auch bei der Behandlung der Frage, die Sie genannt haben, nämlich: Was machen wir, wenn die Leute zurückkommen? Was machen wir, wenn sie aus dem Justizsystem oder gegebenenfalls aus der Haft wieder in der Gesellschaft landen? Dann braucht es ja genau diese enge Zusammenarbeit auch, dann braucht es diese enge Zusammenarbeit zwischen Bewährungshilfe, aber auch Einrichtungen der Stadt Wien. Ganz sicher nicht braucht es eine Blauäugigkeit von uns. Da wird es also nicht damit getan sein, dass eine Haftstrafe oder eine Bewährung abgearbeitet oder abgehandelt wird, da wird es diese enge Zusammenarbeit weiter brauchen. Was ich sagen kann, ist: Sie ist etabliert und sie funktioniert. Gerade im Hinblick auf Prävention - also wenn man so will: die nächsten Schritte, um Jugendliche, die radikalisierungsgefährdet sind, gar nicht erst diesen Weg gehen zu lassen - gibt es auch deutliche gute neue Schritte. Das Bundesnetzwerk für Demokratiekultur und Prävention hat, aufbauend auf intensiven Vorarbeiten auch von Wien aus, gerade erst vor zirka einem halben Jahr einen Plan entwickelt, eine Strategie entwickelt, die da sehr umfassend mit den Ländern gemeinsam Schritte - von der Jugendarbeit bis zur Zusammenarbeit mit der Polizei - vorschlägt. Ich halte das für eine wirklich wichtige und sinnvolle Arbeit und auch für ein gutes Beispiel - wenn es auch im Startteil nicht immer funktioniert - für eine enge, verwobene Zusammenarbeit zwischen Ländern und in diesem Fall dem BMI und dem Justizministerium und den handelnden Personen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch sehr, sehr herzlich dafür bedanken. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. und letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Dr. Aigner. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Vielen Dank, Herr Stadtrat, für die sehr ausführliche Beantwortung. Ich möchte bei meiner Zusatzfrage auf das von Ihnen sehr detailliert dargestellte Feststellungsverfahren zurückkommen. Ist es im Zuge dieser Feststellung der Staatsbürgerschaft auch notwendig, dass Mitarbeiter der MA 35 vor Ort in dieser sehr gefährlichen Gegend Erhebungen durchführen, oder kann man da sozusagen über eine größere Distanz ohne persönliche Anwesenheit tätig werden? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Es war ja auch in der medialen Diskussion ein Thema, und Sie sprechen das auch an - das würde die Notwendigkeit der Präsenz vor Ort darstellen -: Werden zum Beispiel DNA- Analysen gemacht, um die Staatsbürgerschaft der beiden Kinder oder eben die Verwandtschaft zu der Mutter nachweisen zu können? Dazu ist zu sagen, dass so etwas natürlich aus Sicht des Staatsbürgerschaftsgesetzes zulässig ist und auch, dass die Behörde verpflichtet ist, solche Analysen oder solche Nachweise zu ermöglichen und auch über die Möglichkeit zu belehren, allerdings nicht die Verantwortung hat, das vor Ort durchzuführen. Das ist nicht Aufgabe der Wiener Staatsbürgerschaftsbehörde oder überhaupt der Staatsbürgerschaftsbehörden. Wir können Modalitäten bekannt geben, wie damit umgegangen wird, wenn es Beweise, et cetera gibt, die vor Ort erhoben werden, aber ein solches behördliches Verfahren kann es nur im Wege der Vertretungsbehörden, also eben auch des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres, geben. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. - Wir kommen damit zur nächsten Anfrage. Die 4. Anfrage (FSP-454592-2019-KNE/LM) wurde von Herrn Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (In der Bauordnungsnovelle 2018 wurde in § 60 der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, insofern erschwert, als das dieser nur mehr genehmigt wird, wenn an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht. Ziel dieser Regelung war ursprünglich, das Stadtbild in gründerzeitlichen Wohnvierteln zu erhalten. Nunmehr werden aber mehrere Fälle bekannt, wo länger geplante, wichtige Investitionen für unsere Stadt durch die neue Regelung betroffen sind. Zu nennen sind beispielsweise die Erweiterung des Gymnasiums Klostergasse (statt dem ehemaligen Währinger Tröpferlbad) und das bereits ausgeschriebene Forschungszentrum im AKH (statt der ehemaligen Internen Klinik und der früheren Kinderklinik). Beide Projekte können nach derzeitigem Stand nicht umgesetzt werden, weil der Abbruch der Bestandsbauten nicht genehmigt wird. Sehen Sie Nachschärfungsbedarf in der Bauordnung, um auch in Zukunft eine Weiterentwicklung der Infrastruktur in der Stadt zu gewährleisten?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Einen wunderschönen guten Morgen, Herr Abgeordneter! Ja, uns ist es natürlich wichtig, das historisch gewachsene Grätzl zu bewahren und zu schauen, dass es unangetastet bleibt, weil es ja auch in unserem Stadtbild so prägend und so wichtig ist und den Charme unserer Stadt ausmacht. Deshalb haben wir auch den Schutz der Gründerzeithäuser in der Bauordnung verankert, und seit dem Inkrafttreten prüft die MA 19, ob am Erhalt eines konkreten Gebäudes ein öffentliches Interesse besteht. Das gilt eben für alle Häuser, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, für öffentliche Einrichtungen genauso wie für Privatpersonen. Natürlich kann eine Abbruchbewilligung weiterhin erteilt werden, wenn es eben kein öffentliches Interesse gibt oder aber auch bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Diese Regelung hat sich eigentlich als sehr gut und recht praktikabel erwiesen, deshalb ist zur Zeit keine Rücknahme oder auch keine Einschränkung geplant. Natürlich können aber auch Gründerzeithäuser adaptiert werden, auch für andere Zwecke adaptiert werden, solange der ortsbildprägende Teil erhalten bleibt. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. - Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Mich würde interessieren, ob jetzt weniger abgebrochen wird als in der Vergangenheit. Mich würde interessieren, bei wie viel Prozent der Objekte aus der Zeit vor 1945 man den Abbruch zulässt und bei welchem Anteil eben nicht. Ich weiß gar nicht, ob Sie das beantworten können, denn eigentlich entscheidet das ja die MA 19 und nicht die MA 37. Es ist nicht unbedingt bürgerfreundlicher und antragstellerfreundlicher geworden, denn der Antragsteller ist jetzt mit zwei Magistratsabteilungen beschäftigt. Vielleicht könnte man auch zum One Stop Shop zurückkehren, sodass man nur die MA 37 als Ansprechpartner hat, und die kümmert sich magistratsintern um die Beurteilung durch die MA 19 - denn jetzt muss der Antragsteller zuerst zur MA 19 und dann zur MA 37 gehen. Ich möchte daher nicht zwei Fragen an Sie stellen, denn das darf ich nicht, aber ich glaube, Sie kennen die Problematik, die ich jetzt andeuten wollte. Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin, bitte. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen, Herr Gemeinderat! Ich gebe Ihnen schon recht, beim ersten Eindruck könnte man meinen, es wird komplizierter, weil man sich mit zwei Magistratsdienststellen auseinandersetzen muss. Nichtsdestotrotz haben beide Magistratsdienststellen ihre Aufgabe - die MA 19 schaut auf das Stadtbild, die MA 37 schaut auf die Sicherheit -, und ich kann Ihnen versichern, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Magistratsdienststellen sehr, sehr gut funktioniert, problemlos funktioniert, weil sie ja auch das gleiche Ziel haben. Ich kann Ihnen Prozente jetzt nicht sagen, das muss ich schon zugeben. Das, was ich Ihnen sagen kann, ist, dass die MA 19 bis März 2019 insgesamt 426 Ansuchen für Abbrüche behandelt hat und in 371 Fällen davon kein öffentliches Interesse festgestellt hat. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Pawkowicz. - Bitte. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Stadträtin! Die Einführung dieser neuen Gesetzespassage hat in der Mitte des vergangenen Jahres nicht nur dazu geführt, dass einige Spontanabbrüche zu Recht gestoppt wurden, sondern auch dazu, dass einige bestehende Baugenehmigungen und Abbrüche, die im Rahmen von bestehenden Baugenehmigungen durchgeführt worden sind, gestoppt wurden, was natürlich zu erheblichen Verzögerungen seitens dieser genehmigten Baustellen geführt hat. Meine Frage ist: Wie viele Verfahren sind derzeit noch offen, beziehungsweise gibt es Verfahren, die derzeit womöglich noch beim Verwaltungsgericht anhängig sind? Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin, bitte. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen! Die Ankündigung, dass das in der Bauordnungsnovelle stattfinden wird, hat damals einen Abriss-Boom ausgelöst. Deshalb haben ja wir damals den Initiativantrag gestartet, um hier einiges zu verhindern. Anfang Juli gab es dann 50 Baueinstellungen. Einige wurden vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, einige bestätigt. Gegen jene, die bestätigt worden sind, ist eigentlich in allen Fällen vom Antragsteller Beschwerde erhoben worden, und die Endentscheidungen des Höchstgerichts sind noch ausständig. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für die Beantwortung. Ich möchte ganz konkret auf das Thema der Kliniken im AKH eingehen, wo ja die MA 19 keine Bestätigung ausgestellt hat. Ich habe mir das vor Ort angesehen und habe dann den Eindruck gewonnen, dass dort einiges fast illegal nachgebaut wurde - also in Wirklichkeit geht es nur um die Fassade vorne -, und die Problematik, die mit dieser Änderung in der Bauordnung auch in diesem konkreten Fall entsteht, ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Ensembleschutz. Das heißt, wir haben in vielen Fällen einzelne Gebäude, die eigentlich im gesamten Kontext aber so keine besondere Bedeutung mehr haben. Gerade im AKH sieht man das sehr stark, mit dem Schwesternwohnheim, und so weiter. Das ist die Problematik, und daher meine Frage: Wäre es nicht sinnvoller, auch da die Schutzzonen entsprechend anzuwenden, dass man also quasi mehr auf das Gesamtensemble schaut, als nur einzelne Gebäude herauszunehmen, die oftmals, was deren Erhaltung betrifft, sage ich, weder wirtschaftlich noch vom stadtplanerischen Aspekt relevant sind? Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin, bitte. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen, Herr Gemeinderat! Dieser konkrete Fall, den Sie hier nennen, ist ein wirklich schwieriger und komplizierter, der sich auch schon über einen sehr langen Zeitraum zieht, und Sie haben recht, es wurde bis jetzt kein Ansuchen an die zuständige Magistratsdienststelle gestellt. Es kommt einem ein bisschen der Gedanke, dass hier die Gefahr groß ist, dass man das so lange stehen und verwittern lässt, bis man die Abbruchreife erreicht hat. Ich kann Ihnen versichern, dass die MA 37 hier sehr genau darauf achtet, wie der Zustand des Gebäudes ist, dass die Bausubstanz nicht beschädigt wird. Leider herrscht nach wie vor keine Klarheit über die Nutzung des Gebäudes. Das macht das Ganze nicht einfacher, aber ich werde Ihre Anregung mitnehmen und darüber nachdenken. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen zur 5. Anfrage. Die 5. Anfrage (FSP-454742-2019-KVP/LM) wird von Frau Abg. Schwarz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Die Ausschreibungsfrist für die Stelle der Kinder- und Jugendanwältin wurde dieses Jahr wie auch die letzten Male extrem kurz (2014: 13 Tage; 2019: 12 Tage!) angesetzt, sodass es potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen sehr schwer gemacht wurde, darauf zu reagieren - wie zuletzt das mehr als dünne Bewerberfeld gezeigt hat. Das stellt eine demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Vorgangsweise dar. Das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes normiert eine Mindestbewerbungsfrist von nicht weniger als einem Monat. Werden Sie die Ausarbeitung einer entsprechenden Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 in Richtung einer Mindestbewerbungsfrist von einem Monat in die Wege leiten?) Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Einen wunderschönen guten Morgen! Liebe Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Frau Abg. Schwarz! Das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 sieht zur Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Amt der Wiener Landesregierung vor, und diese besteht - eben auch gesetzlich definiert - aus der Kinder- und Jugendanwältin und dem Kinder- und Jugendanwalt sowie - das ist wichtig, weil das bei den Diskussionen, die wir dazu haben, oft auch untergeht - der erforderlichen Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine großartige Arbeit leisten und auch in unterschiedlichen Bereichen - von der Betreuung der Kinder, die in MA 11-Obsorge sind, bis hin zur Bildungsombudsstelle - eine großartige Unterstützung der Kinder- und Jugendanwälte darstellen. Die Kinder- und Jugendanwältin und der Kinder- und Jugendanwalt - das sei an dieser Stelle auch noch gesagt - sind, wie wir alle wissen, in der Erfüllung ihrer Aufgaben an keine Weisungen gebunden. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen auch vor, dass die Stellen öffentlich auszuschreiben sind und legen auch genau fest, was der Gemeinderatsausschuss im Rahmen des Auswahlverfahrens zu tun hatte, nämlich dass sich sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten, die sich auf Grund der öffentlichen Ausschreibung beworben haben, dem Ausschuss stellen, dass der Ausschuss diese anhört und die geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten, nämlich drei weibliche und drei männliche, dem amtsführenden Stadtrat vorschlägt. Das führt auf Vorschlag des Stadtrates dann durch einen Beschluss der Landesregierung zu einer Bestellung von fünf Jahren. Warum hole ich so aus? - Weil Sie ja in Frage stellen, ob die Ausschreibung eine zu enge war, oder aber auch, ob man die gesetzlichen Bestimmungen ändern sollte. Gut, der Bürgermeister, der Landeshauptmann hat vorhin schon sehr episch den zeitlichen Ablauf dargestellt. Noch einmal zur Erinnerung, die Periode läuft mit Juni 2019 aus, mit Wirksamkeit von 1. Juli hat die Bestellung zu erfolgen und in der dreiwöchigen Bewerbungsfrist, die vom 5. bis 26. März angedauert hat, langten die Bewerbungen ein, nämlich neun Bewerbungen, davon sieben Frauen und zwei Männer. Die erste Bewerbung ist übrigens, wie gerade erwähnt, schon am 7. März 2019 eingelangt. Was mir wirklich wichtig ist, ist hier noch einmal zu sagen, dass von dem ganzen Prozess her gesehen alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Bestimmungen penibel eingehalten worden sind. So viel noch einmal in aller Kürze zum Procedere. Sie erwähnen in Ihrer Anfrage auch das Procedere des Jahres 2014. In Bezug auf das Jahr 2014 muss ich auch noch einmal berichtigen: Das war auch keine kurze Bewerbungsfrist, sondern die Bewerbungsfrist dauerte vom 10. März bis 2. April 2014, also 24 Tage lang. Sie sehen, die Positionen sind rechtzeitig ausgeschrieben worden, nicht nur dieses Mal, sondern auch in all den Jahren davor. Ich selbst war bei vier Hearings dabei, es haben sich stets auch ausgezeichnete Persönlichkeiten beworben, die - in der Zwischenzeit kann ich das nach dieser langen Periode auch sagen - eine großartige Arbeit als Kinder- und Jugendanwälte gemacht haben. Es war nicht immer angenehm und aus Sicht der Regierung auch durchaus kritisch, aber das ist ja der Sinn einer unabhängigen Kinder- und Jugendanwaltschaft. Daher bin ich auch wirklich stolz, dass wir als Land und als Republik diese Einrichtung haben, was gut und richtig ist, denn in Österreich haben ja der Kinderschutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen eine hohe Priorität, das ist in verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen auch festgelegt. Österreich war eines der ersten Länder, das die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, und nach langen Debatten ist es uns auch gelungen, dass Teile der Kinderrechte in der Bundesverfassung verankert wurden. Ein Höhepunkt in diesem ganzen Prozess, der ja über viele, viele Jahre weitere Fortschritte gegangen ist - bezugnehmend auf die Rechte von Kindern, auch auf den Kinderschutz -, war das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013. Das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 hat bundeseinheitliche Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt, und dort wäre natürlich auch Platz für den Rahmen für weitere Mindeststandards, die Sie nun fordern. Ich darf Sie daran erinnern, dass auf Betreiben der ehemaligen Bundesregierung und auf Betreiben von Bundesminister Moser durch die Novellierung der Bundesverfassung in Form der Kompetenzregelung zwischen Bund und Ländern bei der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf diese Mindeststandards zumindest insofern leider ein Rückschritt passiert ist, als dass diese Mindeststandards nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt werden. Bundesweite Mindeststandards, aber auch die Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften, insbesondere auch die Weisungsfreiheit, wurden damit ganz in die Länderkompetenz verschoben, und das birgt grundsätzlich die Gefahr einer Ungleichbehandlung, je nach Wohnort der Kinder. Deshalb war es uns in diesem ganzen Prozess als Land Wien extrem wichtig, und das ist es noch, sicherzustellen, dass die bisherigen Standards garantiert werden und dass darüber hinaus ein Procedere garantiert wird, das die Länder selbst verpflichtet, wenn, dann gemeinsam an einem weiteren Ausbau dieser Mindeststandards zu arbeiten. Sie erinnern sich, das waren die Landeshauptleuteberatungen im Umfeld, auch die Beratungen gemeinsam mit Bundesminister Moser, die dann zu dieser 15a-Vereinbarung geführt haben, und diese 15a-Vereinbarung ist, wenn man so will, flapsig gesagt, ein Bekenntnis der Bundesländer, nämlich ein Bekenntnis zu den Mindeststandards, die früher im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz abgesichert wurden, und ein Bekenntnis dazu, gemeinsam darauf zu schauen und regelmäßig weitere Standards festzulegen. Das ist gelungen. Die 15a-Vereinbarung liegt vor, sie ist abgeschlossen, verpflichtet die Länder zu einem solchen gemeinsamen Vorgehen und zumindest zu einem gemeinsamen Daraufschauen, was eine Weiterentwicklung nach oben, eine Verbesserung betrifft. Ich habe da viele Ideen, besonders inhaltlicher, qualitativer Natur, setze mich auch sehr, sehr gerne dafür ein, möchte aber dem Bekenntnis der letzten Monate auch Folge leisten und sagen, wir machen das gemeinsam und wir arbeiten auch gemeinsam an notwendigen Mindeststandards. Ich finde, die Ausschreibungsdauer ist keine großartig zu novellierende Sache, denn das funktioniert ausgesprochen gut, weil das Procedere gut funktioniert, weil sich tolle Leute bewerben und beworben haben und - wie Sie auch sehen - es lange genug ausgeschrieben war. Aber selbstverständlich ist ein gemeinsames Arbeiten mit den Bundesländern an weiteren Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe und für den Jugend- und Kinderschutz immer gut. Was ich aber in diesem Zusammenhang auch noch sagen möchte, da das heute schon zwei Mal im Raum stand und heute auch zwei Mal Anfragen von Ihnen zum Thema Kinder- und Jugendanwaltschaft und Kinder- und Jugendanwälte gestellt wurden: Ich glaube, ich spreche, oder ich bitte, für das ganze Haus sprechen zu können, wenn ich den Wiener Kinder- und Jugendanwälten und ihren Teams meinen großen Dank und unseren vollen Respekt ausspreche. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Ja danke, Frau Präsidentin! Danke, Herr Landesrat! Ich möchte auch, nachdem wir dieses Thema ja heute schon ausführlich mit dem Herrn Landeshauptmann besprochen haben, die Gelegenheit der Zusatzfrage nützen, um mich bei Ihnen, und vielleicht können Sie das auch den Bewerberinnen entsprechend weiterleiten, für die exzellenten Bewerbungen - vor allem von weiblichen, potenziellen Jugendanwältinnen - zu bedanken. Es war halt wirklich schade, dass wir das nicht voll ausschöpfen konnten. Ich glaube, Sie haben auch eine gute Erfahrung, nachdem das ja auch nicht das erste Hearing mit so einem Bewerber-Hearing im zuständigen Ausschuss war. Wir haben ja im Rahmen der Stadt Wien verschiedenste Anwaltschaften, ich möchte nur punktuell die Patientenanwaltschaft herausgreifen, wo ein solches Hearing nicht vorgesehen ist. Jetzt im Lichte der guten Erfahrungen, die Sie auch in Ihrem Ausschuss mit unserer Anwaltschaft gemacht haben: Können Sie Ihren Kollegen aus dem Gesundheitsressort ein solches Hearing für den zuständigen Ausschuss als Stadtrat empfehlen? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Wie Sie wissen, bestimmen die Rahmenbedingungen, wie ich vorhin auch ausgeführt habe, nicht die Regierungsmitglieder - das ist auch gut so, ganz besonders bei einer weisungsfreien Stelle wie der Kinder- und Jugendanwaltschaft -, das bestimmt der Gesetzgeber und damit dieses Haus. Ich beteilige mich natürlich gerne an der Diskussion dazu, aber es ist auch das Recht und die Weisheit dieses Hauses, an den Rahmenbedingungen zu arbeiten. Was die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendanwälte betrifft, habe ich schon vorhin ausgeführt: Ich finde, sie sind eng, sie sind gut, und es wäre wichtig, sie auch bundesweit weiterhin abzusichern. Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Abg. Emmerling hat Ihre Zusatzfrage zurückgezogen, daher stellt jetzt Frau Abg. Schwarz die letzte Zusatzfrage. - Bitte. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank! Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich habe eine Frage: Der Herr Landeshauptmann hat hier vorhin gesagt, ein öffentlicher Diskurs über die Funktion der Kinder- und Jugendanwaltschaft wäre begrüßenswert, weil es ja eine wirklich wichtige Funktion in unserer Gesellschaft ist, die von allen Fraktionen den Respekt bekommt. Jetzt ist die Frage: Könnte so ein öffentlicher Diskurs vielleicht auch sein, dass man einmal ein öffentliches Hearing andenkt, um diese Funktion der Kinder- und Jugendanwaltschaft noch breiter in der Wiener Bevölkerung bekannt zu machen? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also erstens einmal, das Bekanntmachen der Anliegen und das Bekanntmachen der Arbeit der Kinder- und Jugendanwälte in der Öffentlichkeit, eines ihrer ursächlichsten Aufgaben, das ist ja auch der Grund, warum die Kinder- und Jugendanwälte entstanden sind, als WahrerInnen der Kinder- und Jugendrechte, die 1989 verabschiedet worden sind, was wir heuer auch als Jubiläum feiern können. Aber es geht eben genau nicht um ein Feiern, sondern um ein regelmäßiges Daraufschauen, was es noch zu tun gibt. Sie können mir glauben, ich selbst bin auch der Überzeugung, es gibt noch viel zu tun. Ehrlich gesagt halte ich - ich sage das jetzt in aller Flapsigkeit und bitte das aber auch gar nicht als Angriff zu sehen - es für seltsam, dass wir in einem Themenbereich, in dem es um die Kinderrechte geht, in einem Themenbereich, in dem weltweit noch dramatisch viel Arbeit zu leisten ist, in einem Themenbereich, wo wir nach 30 Jahren Gewaltverbot in der Familie noch immer damit zu tun haben, dass ein großer Bestandteil der Bevölkerung - leider auch ab und an Politikerinnen und Politiker - findet, dass so etwas wie eine gesunde Watschen okay ist, nicht darüber diskutieren, wie wir die Mindeststandards beim Kinderschutz, der ja jetzt Landessache ist, und bei den Kinder- und Jugendhilfegesetzen gemeinsam mit den anderen Ländern erhöhen, sondern darüber, wie man die Ausschreibungskriterien sozusagen besser oder anders gestaltet. Ich habe es schon einmal gesagt, ich war bei vier Hearings dabei. Es waren sehr große, auch öffentliche Hearings insofern, als dass der Souverän oder die Vertreter des Souveräns im jeweiligen Gemeinderatsausschuss sich damit stundenlang beschäftigen. Ich finde, das ist ein gutes Verfahren, ich finde auch, dass dieses Verfahren über die letzten zwei Jahrzehnte, die ich überblicken kann, aus meiner Sicht ausgesprochen gute Kinder- und Jugendanwälte sozusagen gefunden und der Landesregierung vorgeschlagen hat. Bei all diesen Fragestellungen zuerst zu finden, dort könnte man vielleicht etwas machen, finde ich erstaunlich, sage aber trotzdem das, was ich vorher schon gesagt habe: Jede Art von Verbesserung, jede Art von Weiterentwicklung wird von uns zuallererst einmal ganz sicher kein Nein ernten, sondern machen wir, was wir gemeinsam ausgemacht haben, arbeiten wir mit allen Bundesländern gemeinsam, jetzt ist die 15a-Kompetenz dran. Was kann man noch mehr machen? Wie können wir noch besser ausbauen, und wie kann man noch mehr Mindeststandards schaffen? Wir haben in dieser Republik jahrzehntelang an den Rahmenbedingungen arbeiten und dafür kämpfen müssen, wie für das Vier-Augen-Prinzip bei der Kinder- und Jugendhilfe. Das hat gedauert, und da waren einzelne Bundesländer dagegen. Das ist keine alte Materie, die irgendwie jetzt einfach so eh sicher ist und als sicher zu verstehen ist, sondern da gibt es noch viel zu tun. Machen wir das, arbeiten wir gemeinsam an diesem Mehr! Ich hoffe, bei anderen inhaltlichen Rahmenbedingungen ist Ihre Unterstützung dann auch da, aber wie gesagt: Meine Offenheit für weitere Vorschläge und die Gespräche dazu mit den Bundesländern gibt es natürlich. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Damit ist die Fragestunde beendet. Bevor wir zur Aktuellen Stunde kommen, gebe ich noch der guten Ordnung halber bekannt, dass Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara bis 11.30 Uhr entschuldigt ist. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Neue Lernräume für Wiener Kinder" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun den Erstredner, Herrn Abg. Vettermann, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Heinz Vettermann (SPÖ): Ja vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Begründung, wieso wir neue Lernräume brauchen und was Wien in dieser Materie eigentlich macht: Ich glaube, es ist unstrittig, dass wir es brauchen. Warum? Jetzt mal abgesehen von der Renovierung: Weil Wien wächst. Das bringt natürlich Chancen, aber auch Herausforderungen. Eine der Herausforderungen ist, dass man auch baulich dafür sorgen muss, dass Bildung - einfach im räumlichen Sinn - passieren kann. Und wenn man sieht, dass Wien von 2010 auf 2019 von 1,68 auf 1,88 Millionen gewachsen ist, dass im Gesamten die Anzahl der Volksschulkinder von 62.800 auf 72.000 angewachsen ist, also rund 10.000, also rund 1.000 mehr im Jahr, und dass im Gesamten fast 96.000 Kinder in die Schule gehen, merkt man, was da an Herausforderung vorhanden ist, auf uns zukommt. Dementsprechend werden und müssen wir reagieren und macht Wien das entsprechend Notwendige. Wir sind wieder um fast 1,8 Prozent gewachsen. Das Gute dabei ist, weil ich jetzt gerade unseren lieben Landesrat und Stadtrat sehe, wir sind ja das Jugendzentrum Österreichs geworden, das heißt, von einer alten Stadt zu einer jungen Stadt, zu einer pulsierenden Stadt geworden. Wir haben auch das ehrgeizige Ziel, entsprechend vorzusorgen, nämlich zusätzlich ungefähr 100 Klassen im Jahr zu schaffen, um die Möglichkeiten zu bieten. Wie machen wir das? Hauptsächlich - und ich glaube, das wird auch durchaus fraktionsübergreifend gut gesehen - mit Campus plus, mit Campusstandorten, die eine hohe architektonische und räumliche Qualität verbinden, damit, dass wir verschiedenste Angebote - nämlich den Kindergarten, die Volksschule, häufig auch die NMS - in einem Gebäude zusammenfassen. 6 Standorte sind fertig, und bis 2023 werden 14 Campusstandorte fertiggestellt werden. Dort ist Folgendes - die Interessierten werden sich das schon angesehen haben -: In so einem Clusterprinzip werden der Kindergarten, die Volksschule, auch die NMS entsprechend über multifunktionale Räume zusammengefasst, und für die Nachmittagsbetreuung werden nicht nur Vereine eingeladen, sondern auch städtische Angebote, von Jugendzentren bis zur Musikschule, je nachdem, was immer es gerade gibt und was vorgesehen, was möglich ist. Dadurch wird auch der Übertritt erleichtert, weil natürlich 1. und 2. Klassen der Volksschule gemeinsam mit dem Kindergarten etwas tun können, gemeinsame Aktivitäten haben. Dort, wo die Volksschule direkt zur NMS geht, wird auch dieser Übertritt natürlich entsprechend erleichtert, weil man die Lehrer schon kennt, weil man weiß, was das Angebot ist. Besonders gerne werden Möglichkeiten angenommen, wo man mit einer Oberstufe zusammenarbeiten kann, zum Beispiel in einem Oberstufenrealgymnasium, weil es dort dann tatsächlich möglich ist, vom 1. bis zum 14. Lebensjahr in einem durch entsprechend betreut zu sein, zumindest im gleichen Gebäude zu sein, natürlich nicht immer in der gleichen Schule, natürlich nicht immer mit den gleichen Lehrern, et cetera, aber das ist ja eh klar. Das heißt, das ist idealtypisch. Es schafft neben dem von mir angesprochenen Clusterprinzip auch Bewegungsmöglichkeiten. Es gibt sehr, sehr viele Turnsäle und andere Möglichkeiten drinnen, und diese Räume werden geöffnet. Das ist also eine Möglichkeit, dass man das in den Ferien nutzt, dass auch Bürgerversammlungen am Abend oder in den Ferien stattfinden, sodass sozusagen auch die ganze Community, alle, die dort wohnen, entsprechend davon profitieren. Daher gibt es diesen Ausbau auch, aber es gibt auch einen Ausbau von Volksschulen und Neuen Mittelschulen, denn wir können nicht überall, wo Wien wächst, und Wien wächst ja eigentlich in allen Teilen, auch in den dichteren Teilen, da haben wir aber keine Fläche, um einen Campus hinzubauen. Entsprechend müssen wir, wollen wir natürlich auch die Volksschulen und die Neuen Mittelschulen ausbauen, nebenbei gesagt auch die Berufsschulen, wo wir zumindest halbe-halbe zuständig sind, und wo es auch einen Bedarf gibt. Das heißt, es ist notwendig, auch diese Schulen auszubauen, einfach deshalb, weil wir sie wohnortnah haben wollen. Bei Volksschulen ist ja ganz offensichtlich klar, dass man jetzt sagt, okay, wir haben dort einen ganz modernen Campus, aber da kommst du nicht hin. Daher ist es notwendig, diesen Ausbau entsprechend voranzutreiben, und es passiert in ganz unterschiedlicher Form: Indem man irgendetwas aufsetzt, neue Klassen dazugibt, einen Stock ausbaut oder, was auch sehr häufig vorkommt, dass man dort, wo man in der bewährten Holzleichtbauweise arbeitet, auch wieder versucht, einen Multifunktionsraum neben mehreren Klassen zu gruppieren, um auch diese Idee umzusetzen, es gibt WLAN, digitale Tafeln. Die MA 23 prognostiziert uns ja, dass wir 2027 die Zwei-Millionen-Grenze überschreiten werden, das heißt, wir brauchen diese Struktur. Wenn man sich dieses prognostizierte Wachstum, das jetzt ein bisschen abschwächt, im Jahresschnitt anschaut, braucht man nicht die bisher fertiggestellten 90, sondern rund 70 Klassen, was aber auch eine massive Herausforderung ist. Ein einziger Satz zu den Bundesschulen: Wenn man jetzt weiß, dass ungefähr die Hälfte der Volksschulkinder nicht in die städtischen öffentlichen Schulen weitergeht - für die Wien zuständig ist -, sondern in die AHS und danach in Berufsbildende Höhere Schulen oder AHS-Oberstufen - darauf wird Kollege Deutsch noch eingehen -, bräuchten wir 170 Klassen in der AHS und 80 in der BHS. Und die Berufsschulen brauchen ebenfalls neue Angebote, da ist aber auch das Land mitzuständig, denn da gibt es ja eine Halbe-Halbe-Zuständigkeit. Also ich wollte nur einmal darauf hinweisen, diesen Bedarf müsste der Bund auch abdecken. Wir decken aber damit nicht nur Räume ab, sondern die neue Pädagogik mit dem Ziel: Individuelle Förderung, Arbeiten in unterschiedlichen Gruppengrößen, was durch diese neuen Lernräume ermöglicht wird. Dafür braucht es natürlich auch Möglichkeiten, kleinere und größere Räume zu machen, das ist sozusagen auch eine architektonische, aber auch eine inhaltliche Herausforderung. Das Ziel ist ein selbstorganisiertes, offenes Lernen und nicht nur ein Dach über dem Kopf, damit es die lieben Kleinen nicht anregnet, sondern: Dass man entsprechend flexibel sowohl in der inhaltlichen Form als auch durch die räumlichen Gegebenheiten entsprechend lernen kann. Mit dem ehrgeizigen Ziel, pro Jahr 100 Klassen zusätzlich zu bauen, schaffen wir in Wien also sozusagen die materiellen Voraussetzungen für eine neue, für eine kindergerechte Pädagogik. Die hat eben auch eine neue Form, um sich Wissen anzueignen, indem man eben versucht, Neugier zu wecken, indem man gemeinsam schaut - ich habe schon WLAN erwähnt -: Wie komme ich zu Informationen? Wie kann ich die aber auch kritisch hinterfragen, bewerten? Stichwort: Fake News. Das sind alles neue, aber entsprechend notwenige Kulturtechniken, die wir mit diesen Räumen möglich machen. Die Form, sich Wissen anzueignen, hat sich verändert, aber es ist notwendig, das Wissen zu haben. Nebenbei gesagt: Auch Rechnen, Schreiben, Lesen, sozusagen die alten Kulturtechniken sollen entsprechend gut vermittelt werden - denn der Wert der Bildung, dieser Wert bleibt ja, es ändert sich die Art und Weise, wie sie dargebracht wird -, um auch im 21. Jahrhundert die Chance auf ein geglücktes Leben zu haben. Ein geglücktes Leben hat viele Voraussetzungen, aber eines ist sicher: Ohne Bildung wird es nicht gehen. Ich brauche ein Weltbild, ich muss wissen, wie ich Informationen einsortieren kann, ich muss mich auch zurechtfinden können, um mich selbst nicht nur als Spielball zu erleben. Diesen Wert für ein geglücktes Leben, den versuchen wir mit unseren Mitteln entsprechend auch von Wien her abzusichern. Alles in allem kann man sagen, Wien schafft mit diesem ehrgeizigen Programm die Grundlagen dafür, dass dieses Leben in Wien glücken kann, dass Bildung glücken kann, und dafür vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit ab nun auf fünf Minuten begrenzt ist. Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Mag. Emmerling zu Wort gemeldet, ich erteile es ihr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe gerade, meine Zeitanzeige ist nicht ganz korrekt. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Ich bin gerade dabei, sie einzustellen. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (fortsetzend): Jetzt läuft es, wunderbar. Sehr geehrter Herr Kollege Vettermann, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig: Beim Schulbau, Schulneubau ist es absolut notwendig, zusätzliche Klassen in ausreichendem Ausmaß zu schaffen, wenn wir uns die wachsende Bevölkerung in Wien anschauen. Wenn wir aber über Bildungsinfrastruktur sprechen, müssen wir auch über die Bildungsverteilung sprechen, das ist, finde ich, schon ein wichtiger Punkt. Es gibt viele Eltern aus, ich sage einmal, sehr bildungsnahen Schichten, die sich den Wohnort nach der Schule aussuchen, die sagen: Okay, ich gehe in diesen und jenen Bezirk, denn dort habe ich eine gute Schule, und es gibt solche, die das auf Grund sozioökologischer Hintergründe, Herkünfte nicht machen. Das führt dazu, dass wir halt in Wien über alle Schulen hinweg immer noch eine schlechte soziale Durchmischung haben und gerade Eltern, die besonders Wert darauf legen, versuchen, in gute Wohngegenden zu kommen und ihre Kinder dahin zu drängen, dass sie natürlich unbedingt in eine AHS kommen und nicht in eine NMS. Das ist Tatsache, ich sage jetzt nicht, dass das gut ist, das ist aber eine Tatsache. Schaut man sich die Bezirke in Wien an, sieht man ein relatives Ungleichgewicht. Wenn ich mir das anschaue: Zum Beispiel sind in Liesing 7 Prozent der Schüler außerordentliche Schüler, in Margareten sind es ein Drittel, ich meine, das ist eine extreme Ungleichverteilung. Sie haben gesagt, der Kollege wird dann auch noch zu den Gymnasien sprechen. Die NMS als Gesamtschule: Ich sage einmal, das Campusmodell geht schon in diese Richtung. Ich glaube, Sie kennen unsere Meinung oder unsere Ansicht dazu. Wir wollen eine Schule der Vielfalt, wo alle möglichen Wege für alle Kinder offenstehen, aber auch da gibt es eine ganz krasse Verteilung: Wir haben in der Donaustadt zum Beispiel 4 AHS-Unterstufenklassen pro 10.000 Einwohner und in Döbling 3 Mal so viele, also da sieht man schon diese Verteilung über Wien hinweg. Da braucht man sich nicht wundern, dass die NMS - das ist leider noch immer ein Thema - noch mit einem schlechten Image ausgestattet sind, dass die Eltern die Kinder dazu drängen, unbedingt in eine AHS zu gehen. Das sieht man auch an den Zahlen, wenn 60 Prozent der NMS-Schüler in der 8. Schulstufe die Bildungsziele in Deutsch nicht erreichen, in den AHS-Unterstufen sind es 7 Prozent, 6 Prozent. Das ist nicht deswegen, weil die Kinder gescheiter sind, überhaupt nicht, aber diese Kinder werden eben von ihrem Elternhaus gefördert. Wien steht als Großstadt sicher vor besonderen Herausforderungen, überhaupt keine Frage. Wir haben an den NMS 78 Prozent Kinder mit starker sozialer Benachteiligung, im österreichweiten Schnitt sind es 22 Prozent, die Finanzierung des Bildungssystems spiegelt diese Realitäten aber nicht. Deswegen sagen wir auch immer, die Bildungschancen müssen fair verteilt sein, jedes Kind muss die gleichen Möglichkeiten haben. Dieses Ungleichgewicht ist nicht gut, wir brauchen die gleichen Chancen, jedes Kind muss auch die Möglichkeit haben, wohnortnahe die beste Schule besuchen zu können. Deswegen braucht es auch für solche Schulen, die nicht gut sozial durchmischt sind, eine bessere Unterstützung und Finanzierung, deshalb sollen Gelder indexbasiert nach sozioökonomischem Hintergrund, nach der Zusammensetzung der Schülerschaft vergeben werden. Zusätzlich brauchen wir natürlich Unterstützung für das Lehrpersonal, deswegen plädiere ich noch einmal für die zusätzlichen Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen und Therapeuten. - Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schwarz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen! Herr Vettermann lacht schon, wenn er mich sieht, wenn ich rede. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Landesrat, Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vettermann! Ja, es geht heute um neue Lernräume für Wiener Kinder. Ich möchte da gleich in medias res gehen, denn es steht ja überhaupt nicht zur Diskussion, dass die Campusstandorte, der neue Schulbau, und so weiter unterstützenswert und auch gut und notwendig sind und dass die architektonische Weiterentwicklung in den Schulen auch eine sehr positive ist. Da brauchen wir überhaupt nicht zu diskutieren, da werden wir alle einer Meinung sein. Das Einzige, worum ich Sie bitte, ist wirklich, dass Sie die Schulen nicht vergessen, die gerade saniert werden, beziehungsweise daran denken, wie diese Schulen dann betrieben werden, wenn sie fertig saniert sind. Denn auch das (Zwischenruf von Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky.) - ich rede jetzt nicht über Geld, ich komme gleich darauf - sind Lernräume. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Die Vorgartenstraße 191 ist eine Volksschule, die vier Jahre während des laufenden Betriebes saniert wird, die jetzt eine Halbtagsschule mit Hort ist und in vier Jahren verschränkt werden soll. Im April 2016 haben wir schon einmal darüber diskutiert, jetzt ist es 2018. Ich habe Ihnen ein Foto mitgebracht (Ruf: 2019!) - 2019, danke! (Die Rednerin zeigt ein Foto.) Das ist zum Beispiel der Schulweg zum Lernraum Schule, auf dem der Kran die Baumaterialen in die Schule hebt, während die Kinder auf dem Schulweg sind. Das ist auch ein Lernraum, wir müssen darauf achten, dass der sicher ist. Wir haben in dieser Schule zum Beispiel die Thematik, dass es während dem Bau vier Jahre lang so ist (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Während des Baus! - Heiterkeit bei den GRÜNEN.), dass nach dem Unterricht - ich finde es eigentlich nicht so lustig, ich weiß nicht, was an der Thematik jetzt irgendwie lustig ist - auf Grund der räumlichen Gegebenheiten die Tische von den Kindern und den Lehrern gestapelt werden, damit der Hort Freiflächen hat, wo sich die Kinder austoben können, in den Klassen. Wir haben die Thematik, dass diese Schule genau über einen Lichthof, also einen kleineren Innenhof verfügt, wo sich die Kinder - unter Anführungszeichen - austoben können. In diesem Lichthof wird jetzt durch die Sanierung die Fluchttreppe gebaut, wo die Kinder in einem Brandfall, der hoffentlich nie kommen wird, in diesen Innenhof hinein und dann durch die Schule auf die Straße gehen sollen. Also das sind alles Themen und Thematiken, dass man sagt, Lernraum ist ja nicht nur die Klasse, sondern - so wie es jetzt in den Campusschulen ist - man schaut immer, wie viel Freiraum und Freifläche es für die Kinder gibt. (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Kennen Sie die Pläne? Das wird wirklich super!) - Und woher kriegen Sie die Freiflächen? Woher kriegen Sie die Freiflächen für eine verschränkte Ganztagsschule? (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Es ist innerstädtisch! Das wird wirklich super!) Wo ist der Sportplatz, wo die Kinder sich austoben können? Wo ist denn das jetzt alles? Und wo wird das nachher sein? Es ist wieder diese ideologische Diskussion. Sie möchten eine verschränkte Ganztagsschule dort machen, wo es keine Freiflächen gibt, es geht nicht darum, dass man gegen die verschränkte Ganztagsschule ist, es geht darum: Was gibt der Schulbau her? (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich zeig Ihnen die Pläne!) - Gerne! - Was gibt die Struktur her? Was gibt es her, welches pädagogische Konzept kann dort erfüllt werden? Wo können sich die Kinder wirklich austoben? Wo können sie innerstädtisch in der freien Natur sein, wo gibt es Freiflächen, auf denen sie Sport machen können? Ich denke mir, dass es auch wichtig ist, zu beachten, dass man beim Lernraum zum Beispiel eben nur ein System, eine Pädagogik und eine Betreuungsform zulässt, die dieser Standort hergibt, damit nämlich für alle Wiener Kinder der beste Lernraum passiert. (Beifall bei der ÖVP.) Ich könnte Ihnen ja noch von der Grünentorgasse erzählen, für die sich Lisa Fuchs, die Bezirksparteiobfrau im Neunten, extrem einsetzt: Da ist zum Beispiel - meine Redezeit ist gleich aus -, ein Turnsaal, der jetzt drei Monate nicht benutzt werden konnte, für eine WINGS-Schule. Aber ganz kurz möchte ich noch zur AHS kommen. Ich finde das schön, dass Ihnen jetzt auffällt, dass es zu wenig AHS-Plätze gibt. Die Sache ist die: Sie haben ganz viel Geld für AHS-Bauten verwendet, in denen es keine AHS in Langform gibt. Von 2007 bis 2017 war das Bildungsministerium in roter Hand, und jetzt sind Sie draufgekommen, wir hätten gerne mehr AHS-Plätze (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Die Plätze ...), und Minister Faßmann hat mit seinem ... Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Die Redezeit ist ... Abg. Sabine Schwarz (fortsetzend): ... Schulentwicklungsplan gearbeitet, den er aber nicht fertigstellen kann. Und soll ich Ihnen sagen, warum? Ich muss Sie nicht daran erinnern, was Sie am Montag getan haben. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Fünf Minuten Zeit. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, Kolleginnen! Lernräume in Wien, und wir landen dann irgendwo bei einem Baukran bei den 600 ... (StR Dr. Markus Wölbitsch- Milan, MIM: Ja wenn es ...) - Nein, aber was soll die Schule leisten können? Was wollen wir für die Kinder in Wien, was sollen die dort lernen, wie soll das gehen? Man kann natürlich auch im Klein-Klein herumtun, und das wird es immer geben, es gibt sogar in Vorarlberg Baustellen, dort regiert die ÖVP mit den GRÜNEN, es wird welche in Kärnten geben, dort ist wieder eine andere Konstellation. Schulen werden halt zwischendurch auch nachgebessert. Sollen wir das so machen, dass es gefahrlos ist? Erstens: Ja. Und zweitens: Man muss es melden, wenn es irgendwo einen Fehler mit dem Baukran gibt, sie dürfen dann eh nicht mehr weiter machen, man darf ja auch nicht über unseren Schädel alles hin und her transportieren. Reden wir doch darüber, was die Wiener Kinder brauchen. Was brauchen die insgesamt neben einer Struktur, neben einer Schule, neben dem, wobei ihnen die Eltern helfen können? Was machen wir alles? Wir haben jährlich 20.000 Geburten, jedes Jahr steigt die Zahl. Ja, hervorragend, es sind immer mehr Kinder da. Jedes Jahr sind mittlerweile fast 100 neue Volksschulklassen notwendig, große Anstrengung ist notwendig, und ein Haufen neuer LehrerInnen. Es gibt übrigens jedes Jahr ein großes Gezerre quer durch Österreich, ob wir überhaupt genug Lehrer und Lehrerinnen haben, die das machen können. Für jeden, der ein Projekt oder irgendetwas machen möchte - wobei er mehr LehrerInnen in einer Klasse braucht -, ist das schwierig, weil lange nicht genügend ausgebildet wurden und nicht genug zugewiesen wurden. Also was brauchen die Kinder am Schluss und was hätten wir gerne, was sie lernen, in einer Welt, in der man mit Fake News durch die Gegend schmeißt? Wir hätten gerne Leute, die sich selber kritisch die Fakten anschauen können, die selber in der Lage sind, sich eine Meinung zu bilden, so wie die tausenden Kinder und Jugendlichen, die jeden Freitag auf die Straße gehen, um den Planeten zu retten. Das hätten wir gerne. Was müssen wir dafür machen? - Nicht nur die Bildungsinfrastruktur so gut wie möglich ausbauen. Man könnte jetzt die ganzen Campusmodelle, die es schon gibt, die schon in Auftrag gegeben sind, was alles passiert, aufzählen, es ist eine sehr lange Liste, zum Aufzählen. Wir sind ja die ganze Zeit dabei, es zu verbessern, dass wir am Ende sagen, für die Wiener Kinder hat man aber schon allerhand Anstrengungen unternommen. Ich sage jetzt nur die nächsten Bildungscampusstandorte, damit man es dann weiß: Berresgasse, Aspern Nord, Nordbahnhof, Aron Menczer in der Landstraße, Atzgersdorf, Innerfavoriten, Jordanstraße, Rappachgasse in Simmering. Also um das zu stemmen, legt man in Wien ein Tempo hin. Es hat nämlich nicht jedes Bundesland Geburtenzuwachs, das ist ja nicht so. In Wien sind wir immer mehr, weil die Leute gerne in Wien wohnen, weil Eltern lieber nach Wien kommen, wo Kindergärten beitragsfrei sind, wo es die Infrastruktur gibt. Es ziehen ja viele Leute auch von Niederösterreich in die Stadt herein, weil sie das finden, was sie suchen. Wenn man dann immer wieder darüber redet, wie viele in die NMS und wie viele in die AHS gehen und warum das gut oder schlecht ist: In Vorarlberg ist die gemeinsame Schule die NMS, in Vorarlberg gehen 71 Prozent der 10- jährigen Kinder anschließend in die NMS und nur 29, nicht einmal ganz 29, denn es gibt ja auch Sonderschulen, also 23 Prozent ins Gymnasium. In allen Bundesländern ist übrigens der Anteil der Schüler, die in die AHS gehen, niedriger, als er hier ist. Nirgends ist er über 50 Prozent, in jedem Bundesland gehen mehr Kinder in die NMS als ins Gymnasium. In Wien fangen alle an, darüber zu reden, die ihre Kinder wo anders haben, als wäre das das große Problem. In Vorarlberg ist die NMS die gemeinsame Schule, da gehen alle hin. Man sucht es sich eigentlich danach aus, was in der Nähe ist, denn im Bregenzer Wald gibt es nicht so viele Gymnasien, dort ist es noch einmal höher, in Bregenz ist der Anteil fast umgekehrt, weil es fünf AHS gibt. In Währing haben wir irgendwo in einem Gehweg von ein paar Minuten fast fünf AHS-Unterstufen, dort ist der Anteil noch einmal höher. Die Frage ist nicht: NMS oder AHS? Die Frage ist: Bekommen die Kinder überall das, was sie brauchen? Deswegen sind ja alle progressiven Kräfte für eine gemeinsame Schule, wo man auf alle Kinder schaut und sich dann innerhalb dieses Systems natürlich differenziert anschaut, wer was braucht. Aber mit zwei Systemen ist es auch nicht getan, es wird so getan, als würde das einen Unterschied machen. Das Lachen vorhin, das Frau Schwarz bei uns bemängelt hat, das war, weil Frau Dr. Jennifer Kickert dem Komitee rettet den Dativ, glaube ich, angehört und es gerade einer der Dativfälle ist, die in Wien etwas häufiger auftreten, als in den anderen acht Bundesländern. Das könnte man auch noch in den Schulplan als Extrafach reinnehmen. Wenn wir den Kindern wirklich helfen wollen, wenn wir alle wirklich sagen, wir kümmern uns um die Kinder in der Stadt und die sind ganz vorne, da könnte man ja jede einzelne Maßnahme darauf abklopfen, ob das gut oder schlecht für die Kinder ist. Dann würde man vielleicht auch anders darüber reden, ob man mit dem Auto bis direkt davor hinfahren muss, wie über Zebrastreifen von Leuten drübergefetzt wird, dann reden wir darüber. Geht's den Kindern gut, geht's uns allen gut. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Bevor ich Herrn StR Krauss das Wort erteile, erlaube ich mir noch, Mister Hu und die Delegation aus Chengdu - das ist unsere Partnerstadt im Südwesten Chinas, mit 16 Millionen Einwohnern, insbesondere kooperierend mit der Seestadt Aspern - herzlich willkommen zu heißen: Mister Hu, the whole delegation, welcome in Vienna! (Allgemeiner Beifall.) Herr StR Krauss, bitte sehr. StR Maximilian Krauss: Ja, sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Delegation! Wir haben jetzt einiges gehört. Vielleicht kurz ergänzend und um auf ein paar Dinge einzugehen: Am Anfang wurde lange vom Wachstum der Stadt gesprochen und dass dadurch Herausforderungen gegeben sind und dass man deswegen Klassen bauen muss, et cetera. Ja, da bin ich natürlich Ihrer Meinung. Allein, dass in den vergangenen Jahren nicht genügend Schulraum entstanden ist, nicht genügend Schulraum zu Verfügung gestellt wurde, hat man ja gesehen, als die längst notwendige Maßnahme der Deutschklassen seitens der Bunderegierung eingeführt wurde, und man - vielleicht wurde es als ideologisches Motiv vorgeschoben - gesagt hat, es gibt nicht genug Klassenräume, um die umzusetzen. Wäre man allerdings daran interessiert gewesen, genug Schulraum zu Verfügung zu stellen, genug Klassen zu haben und genug Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, dann hätte man schon in den letzten zehn Jahren tätig werden müssen und nicht erst jetzt mit irgendwelchen Clusterschulen. (Beifall bei der FPÖ.) Dass es auch andere infrastrukturelle Probleme gibt, hat ja auch ein Fall gezeigt - das mag ein Einzelfall sein, aber vielleicht gibt es auch andere, die nicht an die Öffentlichkeit gekommen sind - von einer Volksschule im 22. Bezirk, die amtsärztlich geschlossen werden musste, weil es einen massiven Mäusebefall gegeben hat. Also dass da alles so im Positiven ist, wie Sie es dargestellt haben, glaube ich nicht. Weil Kollege Ellensohn den hohen AHS-Anteil in Wien angesprochen hat: Der AHS-Anteil in Wien ist natürlich höher als im ländlichen Raum, denn Wien ist eine Stadt. Was man allerdings natürlich auch dazusagen muss: Auch wenn am Land Leute vielleicht öfter in eine NMS gehen, heißt das ja nicht, dass sie in der Folge dann nicht ein BORG besuchen oder so zu einem höheren Abschluss kommen. Das heißt, man muss das Ganze schon differenziert betrachten und nicht so tun, als würden in Wien alle die beste Ausbildung genießen und dass das am Land überhaupt nicht der Fall wäre. (Beifall bei der FPÖ.) Was man natürlich auch sagen muss, dass bei all der Idylle und der Romanze, die da gezeichnet wurde - alle sind an einem Schulstandort und alle verstehen sich gut, die 6-Jährigen spielen gemeinsam mit den 14-Jährigen und alle haben Friede, Freude, Eierkuchen in der Schule -, muss man natürlich sehen, wie es in der Realität tatsächlich ist. Ja vielleicht ist es ein interessanter Ansatz, da einmal einen Clusterstandort zu machen und Ältere mit Jüngeren in Freizeiteinrichtungen in Kontakt kommen zu lassen. Natürlich braucht es dafür aber auch Voraussetzungen wie eine grundlegende einheitliche Sprache, die alle verstehen, um an diesem Standort einerseits Unterricht durchführen zu können und andererseits natürlich auch eine Verständigung zwischen den Personen mit verschiedenem Alter, aber natürlich auch zwischen den Gleichaltrigen haben zu können. Da Sie das in der Vergangenheit nicht getan haben, haben wir jetzt die Situation, dass oftmals Schüler mit 10, 12 Jahren nicht richtig Deutsch können, in der Folge nicht richtig lesen und schreiben lernen und dann auch keinen Schulabschluss haben. Da nützt ihnen auch nichts, einen gemeinsamen Unterricht der 10- bis 14- Jährigen zu haben, denn wenn keiner die Unterrichtssprache kann, profitiert niemand. (Beifall bei der FPÖ.) Ein weiterer Punkt, der auch noch angesprochen wurde, waren natürlich die Berufsschulen, darauf möchte ich schon eingehen. Sie haben richtig gesagt, zu 50 Prozent ist das auch in der Verantwortung der Stadt. Das wird natürlich auch in Zukunft eine Herausforderung sowohl der Stadt als auch des Bundes sein, da stimme ich zu. Da hätte auch Herr Minister Faßmann mehr tun können. Wir haben da auch mehrfach an ihn appelliert, im Bereich der Berufsschulen mehr zu investieren und gerade in Wien zu investieren und gerade in Wien dafür zu sorgen, dass die Berufsschulen eine Aufwertung erfahren. Wenn man mit Berufsschullehrern spricht, dann hört man das schon, dass es in manchen Bundesländern Berufsschulen gibt, in die viel investiert wurde, wo es auch Kooperationen mit Unternehmen gibt, in denen erstklassige Lehrlinge ausgebildet werden. In Wien hingegen haben wir die Situation, dass oftmals erstens viele gar nicht richtig Deutsch können, zweitens die Klassenräume veraltet sind und drittens dann auch die Unternehmen sagen, die Lehrlinge, die aus Wiener Berufsschulen kommen, sind oftmals nicht richtig ausgebildet. Das ist nicht die Schuld dieser Lehrlinge, das ist die Schuld der rot-grünen Politik und auch der ÖVP auf Bundesebene, die sie im Stich gelassen hat. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch eines sage: Es wurde angesprochen, Schüler müssen in der Schule kritisches Denken lernen. Ja, es ist wichtig. Wenn man sich anschaut, was teilweise im "ORF" oder im "Standard" oder im "Falter" zu lesen ist, dann ist ganz wichtig, dass man den Schülern beibringt, dass man differenziert, dass man herausfindet, was stimmt, was stimmt nicht. Neben dieser Kompetenz, herauszufinden, was richtig ist, ist natürlich auch in erster Linie der klassische Wissenserwerb wichtig. Der darf nie auf der Strecke bleiben. - Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Berner. - Bitte sehr. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Jetzt wollte ich die Delegation begrüßen, aber leider ist sie schon wieder weg. Macht nichts. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich ganz anders anfangen, aber als Erstes muss ich schon Herrn Krauss daran erinnern, dass er bis vor Kurzem Teil dieser Bundesregierung war und dass es sehr interessant ist, dass er jetzt beginnt, dieselbe Bundesregierung hier anzugreifen. Ich verstehe es ein bisschen, denn Deutschklassen, das wissen wir aus allen Expertenmeinungen, sind sinnlos. Kinder lernen die Sprache, indem sie mit den anderen, mit den Kindern, die die Sprache können, zusammen unterrichtet werden, das ist definitiv so und es wurde mehrmals bestätigt. (StR Maximilian Krauss: Wenn keiner die Sprache kann, braucht man Deutschklassen!) Deshalb wäre es viel sinnvoller, mehr Lehrpersonal den Schulen zur Verfügung zu stellen, damit die Kinder vor Ort gemeinsam mit den anderen unterrichtet werden können. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Die größte Hoffnung liegt vor Ihnen, es sind die Menschen. Das hat Greta Garbo, - eh, nicht Garbo (Heiterkeit der Rednerin.), Entschuldigung (Allgemeine Heiterkeit.) - Thunberg gestern gesagt. Also ich fang noch einmal an. Jetzt habt ihr wenigstens alle zugehört. Wer hat es gemerkt? Also es geht natürlich nicht um Greta Garbo, es geht um Greta Thunberg. Greta Thunberg war gestern am Klimagipfel und hat uns allen, Politikerinnen und Politikern, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern ins Gewissen geredet und gesagt: Die größte Hoffnung liegt vor Ihnen, es sind die Menschen. Es geht darum, dass Sie diese Menschen aktivieren, dass Sie als Entscheidungsträger - auch wenn die Entscheidungen vielleicht Ihr Leben auf den Kopf stellen mögen - trotzdem die notwendigen Entscheidungen treffen, damit unser Planet gerettet werden kann, damit wir als Kinder diesen Planeten auch in Zukunft nutzen können. Viele von Ihnen haben diese Rede von Greta wahrscheinlich gehört oder auf Videostream verfolgt. Es geht nicht in erster Linie darum, dass ich vor der Klimakrise warnen will, das will ich natürlich auch, es geht mir darum, zu zeigen, dass eine junge Frau, nämlich Greta, selbstbewusst und konsequent im öffentlichen Raum agieren kann, dass sie politisch ist, dass sie ihre demokratischen Rechte wahrnehmen kann. Das Spannendste für Sie aus der FPÖ ist, dass sie das in einer Sprache macht, die nicht ihre Muttersprache ist. Sie reist quer durch Europa und spricht überall in einem wunderbaren Englisch, das hat sie natürlich in der Schule und nicht von ihrer Mama gelernt. Für viele Millionen Jugendliche ist Greta das Vorbild, weil Jugendliche noch andere Lernräume suchen, nicht nur die Schule, sondern auch eigene Lernräume, die digitalen Medien. Sie diskutieren per Blogs, wie sie sich die Welt vorstellen, wie sie sie gestalten wollen, sie diskutieren in Klassenzimmern streikender Klassen und melden sich da immer wieder zu Wort. Die Schule muss ein Demokratisierungsort bleiben, ein Ort, an dem gesellschaftliche Diskurse stattfinden können, wo sich Kinder aktiv einbringen, auch die Themen diskutieren können, die auch wir als Erwachsene hier im Gemeinderat oder im Nationalrat diskutieren. Dass sie sich dort einbringen können, schafft Selbstvertrauen und Mut. Letzte Woche war hier das SchülerInnenparlament, viele von Ihnen werden das nicht mitbekommen haben, aber was dort unter anderem diskutiert wurde, war eine Forderung, ein Recht auf Streiktage, denn das wurde den Kindern verwehrt. Viele sind dafür, dass sie sich öffentlich zu Wort melden wollen, dass sie uns allen ihre Meinung zeigen wollen, diszipliniert und manche sogar mit verlorenen Stunden bestraft worden. Das wollen wir nicht so haben. Alternative Kindergärten und Schulen, auch dabei geht's wieder um die FPÖ, waren immer schon VorreiterInnen in Sachen Demokratisierung, mittlerweile ist das auch in den Regelschulen angekommen. Ich bin sehr stolz darauf, dass Morgenkreis, Gruppenarbeiten, Wochenpläne mittlerweile fixer Anteil im Schulalltag geworden sind. Es ist nicht so, wie Kollege Amhof, glaube ich, behauptet hat, dass die Alternativschule im WUK keine Durchmischung hätte. Ganz im Gegenteil finanzieren da Eltern Flüchtlingskinder, die auch dort in die Schule gehen, es werden Kinder mit unterschiedlichen sprachlichen Hintergründen unterrichtet. So, ich sehe schon, es leuchtet, also werde ich das ein bisschen kürzen. Was wir merken, ist, dass von der Bundesregierung, von der Kurz-Strache-Regierung die Finanzierung fürs Bildungssystem reduziert wird. Dass wir jedes Jahr um das ausreichende Lehrpersonal für innovative Konzepte streiten müssen, um gemeinsamen Unterricht möglich zu machen, das ist das, was uns, unseren Kindern für die Zukunft schadet. Wir hoffen, dass Sie sich, jetzt, wo Sie sich hier öffentlich so dafür einsetzen, in Zukunft auch in der Bundesregierung dafür einsetzen werden. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke, als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Aigner. - Bitte sehr. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Ja, vielen Dank, Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen das natürlich grundsätzlich auch sehr, wenn sich junge Menschen für das Klima einsetzen. Es ist halt nur eigenartig, warum das offenkundig nur dann so interessant ist, wenn das während der Schulzeit stattfindet. Ich finde, wenn einem die eigene Zukunft wirklich so am Herzen liegt, dann sollte man das in der Freizeit machen, sozusagen als zusätzliche Aktivität. Denn irgendwann, wenn das zum Dauerzustand wird, wird diese Zeit abgehen. Ich bin schon sehr gespannt, ob es in den Sommerferien, Sommermonaten auch Klima-Demos gibt, oder ob die erst wieder anfangen, wenn die Schule anfängt. (Beifall bei der FPÖ.) Frau Kollegin Berner! Deutsch im normalen Unterricht zu lernen, ich meine, das geht ja natürlich völlig an der Realität vorbei. Die miserablen Testergebnisse gerade in Wiener Brennpunktschulen sprechen doch eine eindeutige Sprache. Wenn auf der einen Seite Mathematik, Sachkunde, Werkunterricht in Deutsch gemacht wird, kann ich doch nicht anbei dessen erst Deutsch lernen. Das kann doch nicht funktionieren, es funktioniert ja auch nicht. Deswegen sind diese Deutschklassen so wichtig, denn zuerst muss man die Sprache lernen. Und da wird ja nicht nur die Sprache gelernt, da wird natürlich auch anhand von konkreten Inhalten gesprochen, aber erst dann, wenn ich dem Unterricht in der Unterrichtssprache folgen kann, hat ein Fachunterricht überhaupt einen Sinn. Das ist wie auf der Autobahn. Die Beschleunigungsspur hat den Sinn, dass man sich mit der entsprechenden Geschwindigkeit in den Fließverkehr einordnen kann. Genau diese Funktion haben die Deutschklassen. (Beifall bei der FPÖ.) Die Idylle, die Kollege Vettermann gezeichnet hat, mag für den baulichen Bereich gelten, da ist wirklich viel weitergegangen und wir haben das ja grundsätzlich auch immer einstimmig mitgetragen Ich möchte nur darauf hinweisen, dass in diesen jahrzehntelang dauernden PPP-Verträgen natürlich auch gewisse Risiken schlummern. Ob diese Risiken eintreten, das weiß man jetzt noch nicht, aber da werden sicher auch noch Streitereien auf uns zukommen, wenn es dann darum geht, was man in 10, 20 Jahren macht. Da sind natürlich auch die Bezirke betroffen. Es hat bei der Fertigstellung alles geklappt, es hat kein KH-Nord im Schulbereich stattgefunden, das ist auch wirklich anzuerkennen. Auf der anderen Seite: Wie sich dann die nächsten Jahre und Jahrzehnte entwickeln werden, das wird man eben sehen, das ist natürlich auch noch etwas, was zu beobachten ist. Ich meine gleichzeitig, dass in den Schulen - in dem System, das Sie da so sehr rosig geschildert haben - schon Zustände herrschen, dass dann eine Lehrerin ein Buch wie "Kulturkampf im Klassenzimmer" geschrieben hat. Also auch das ist Realität, es ist nicht nur die Idylle, dass sich alle so wohl fühlen, sondern es dürfte schon auch andere Situationen geben. Wenn Sie sich die Bilder aus Ottakring noch einmal vor Augen führen, also in so einer Lernumgebung, da nützt mir auch das schönste Gebäude nichts. Mit solchen Mitschülern, da kann man nichts weiterbringen. Die nächste Frage, die man sich auch stellen muss: Wie attraktiv ist denn in Zukunft der Lehrerberuf? Jetzt, wenn die Sommerferien beginnen, dann wird es wieder heißen, aha, jetzt haben sie wieder zwei Monate frei, und so weiter. Im Endeffekt müssen wir aber auch in diesem Bereich weiterhin ein attraktiver Dienstgeber sein. Ich habe gestern schon gesagt, wie attraktiv das für einen Elektrotechniker, Maschinenbauer, IT-Experten ist, in eine HTL zu gehen, in der man zusätzlich vielleicht noch in der Chuck-Norris-Akademie eine Nahkampfgrundausbildung besuchen muss, um sich entsprechend verhalten zu können, wenn man sozusagen eingekesselt wird. Das ist natürlich auch eine Frage, die man sich stellen muss. Es ist zum Beispiel auch eine Problematik der Krankenversicherung. Die Wiener Pflichtschullehrer haben, glaube ich, völlig zu Recht gefordert, dass man die Pflichtschullehrer in die KFA hineinnimmt, also in die Krankenfürsorgeanstalt des Landes Wien, die sowieso durch die neuen Regelungen im Dienstrecht an Mitgliederschwund leidet. Also auch das wäre etwas, was man sich überlegen sollte. Ich denke daran, dass in manchen Bundesländern, wo man Probleme hatte, Lehrer zu bekommen, die da irgendwo weit ins Land hineingehen, eigene KVUs nur für Lehrer geschaffen hat. Die Kranken- und Unfallfürsorgeanstalt der Lehrer in Tirol, das ist eine super Krankenversicherung, da braucht man keine Zusatzversicherung, das ist ein Zuckerl des Dienstgebers. Also auch da wäre zu überlegen, ob man die Wiener Pflichtschullehrer ihrem Wunsch entsprechend nicht an unsere KFA geben sollte. Auch das wäre ein Beitrag dazu, dass der Lehrerberuf entsprechend attraktiv wird. Ich meine, dass die Gebäude sehr wichtig sind, da ist viel geschehen. Die Bitte ist, auch die bestehende alte Bausubstand nicht zu vergessen, auf der anderen Seite aber auch nicht die Augen vor offenkundigen Problemen zu verschließen. Ich glaube, das Anliegen, dass wir ein gutes und leistungsfähiges Bildungssystem haben, das eint uns und das sollte dazu führen, dass wir da gemeinsame Schritte setzen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Deutsch, Sie beenden die Aktuelle Stunde. - Bitte. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Herr Vorsitzender! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stadt wächst, zwar mit einer geringeren Dynamik als im letzten Jahrzehnt, aber das Wachstum geht in den kommenden Jahren weiter. Auf diese Entwicklung gibt die Stadtregierung Antworten und sorgt auch vor. Mit einer Wohnbauoffensive wird in den Bezirken leistbarer Wohnraum geschaffen und gleichzeitig die notwendige, soziale und technische Infrastruktur bereitgestellt. Eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit Kindergärten und Schulen wird dabei auch ein wichtiges Ziel sein. Das ist auch das international viel beachtete Wiener Modell: Eine Stadt stellt mit der Stadtentwicklung leistbaren Wohnraum, eine Gesundheitsversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Schulen, Kindertagesheime und vieles mehr zur Verfügung. Die Frage, die sich jetzt stellt: Was heißt das nun für die Bildungsinfrastruktur für das kommende Jahrzehnt? Sie wissen, die aktuelle Bevölkerungsprognose der MA 23 aus dem Jahr 2018 weist für die Periode 2019 bis 2029 eine Steigerung der Anzahl der 10- bis 13-jährigen Kinder von rund 69.500 auf 78.100 aus. Bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 25 Kindern bedeutet das für Wien, dass wir im Bereich der AHS-Unterstufe zusätzlich 170 Klassen brauchen, in der Folge rund weitere zusätzliche 100 Klassen im Bereich der AHS-Oberstufe und rund 80 Klassen im Bereich der BHS. Gesichert ist jedenfalls, dass der Anstieg der Volksschulkinder rund 1.000 Kinder pro Jahr beträgt. Daher führt die Stadt auch in den kommenden Jahren das Ausbauprogramm im Bereich der Pflichtschulen weiter, Kollege Vettermann ist ja ausführlich darauf eingegangen, weil es eben neue Lernräume für Kinder braucht. Jetzt stellt sich aber die Frage: Wo bleibt die Nachfolge des Schulentwicklungsplans des Bundes? Da müssen die Verantwortlichen im Bildungsministerium, die untätig waren, offenbar aufgeweckt werden. Ich erinnere daran, dass die Bildungsdirektion bereits im März 2018, also vor über einem Jahr, für die Neuauflage eines weiteren Schulentwicklungsplans dem Bundesministerium zahlreiche Vorschläge zur Verfügung gestellt hat. Dieses Gesamtpaket umfasst Neubau und Erweiterungsprojekte von insgesamt 134 Unterstufen- und 108 Oberstufenklassen. Geschehen ist allerdings nichts. Das war auch der Grund, warum der Wiener Landtag im Oktober letzten Jahres einen Beschlussantrag vorgesehen hat, der die Bundesregierung aufgefordert hat, die dringend notwendigen Investitionen zur Erweiterung der Kapazitäten in den Bundesschulen in Wien umzusetzen. Im Rahmen dieses neuen Schulentwicklungsplans sollte natürlich auch der steigernde Bedarf an AHS sowie Berufsbildenden Höheren Schulen entsprechend abgedeckt werden. Wer jetzt annimmt, dass das Bildungsministerium aktiv geworden wäre, irrt abermals. Geschehen ist auch da nichts, keine Aktivitäten, keine Bewegung. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir die Verantwortlichen aufwecken und gemeinsam einen Druck aufbauen. Denn ich meine, es ist schon eine besondere Chuzpe, wenn einerseits immer von der Wahlmöglichkeit der Eltern die Rede ist, aber gleichzeitig das Angebot nicht geschaffen wird, um diese Wahlmöglichkeit auch tatsächlich wahrnehmen zu können. Eltern und Schüler verstehen es nicht, wenn ich etwa an die Situation im Süden Wiens denke, im Bereich des 23. Bezirks, dass zukünftig nur mehr Schüler im Umkreis von 1.000 m aufgenommen und alle anderen quer durch die Stadt geschickt werden sollen. Von einer wohnortnahen Versorgung kann dabei keine Rede sein. Durch das Nichthandeln des Bildungsministeriums wird diese Situation noch verschärft. Ich nenne Ihnen dazu auch ein konkretes Beispiel. Das Konzept der Bildungsdirektion sieht vor, dass etwa für die Kinder und Jugendlichen des 23. Bezirks ein relevanter Neubau mit jeweils 24 Unterstufen- und 12 Oberstufenklassen An den Eisteichen im 12. Bezirk und im Stadtentwicklungsgebiet Rothneusiedl vorgeschlagen werden. An den Eisteichen verfügt die BIG seit Jahren über das notwendige Grundstück. Es war allerdings zwischen Finanzministerium und Bildungsministerium nicht möglich, die notwendigen Gespräche zu führen. Wie ich auch vor Kurzem gehört habe, hat bis heute nicht einmal ein Gespräch mit der Bundesimmobiliengesellschaft stattgefunden. Das hätte Herr Bundesminister Faßmann schon längst tun können. Mein sehr geehrten Damen und Herren, der Übertritt der Kinder von der Volksschule in die AHS-Unterstufe muss für die Kinder gewährleistet und auch weiterhin gesichert werden. Die konkreten Vorschläge der Stadt liegen am Tisch oder, besser gesagt, in der Lade des Bildungsministeriums. Die notwendigen Gespräche zwischen Finanz- und Bildungsministerium müssen nun geführt werden. Es sind Aktivitäten gefordert, damit der Stadt die Schulklassen nicht ausgehen und ratlose Schüler und wütende Eltern zurück bleiben. Es ist höchste Zeit, dass die Projekte endlich auf Schiene gebracht werden. - Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des NEOS-Rathausklubs fünf schriftliche Anfragen eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des NEOS-Rathausklubs vier Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt. Bei der Verlesung der nun kommenden Gesetzesvorlagen ersuche ich gleich vorweg um Kenntnisnahme, dass ich die Titel weglassen werde. Die Abgeordneten Olischar und Ulm haben am 29. März 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Verankerung des Schutzes der Wiener Weltkulturerbe-Stätten in der Wiener Bauordnung eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen zugewiesen. Die Abgeordneten Valentin, Abrahamczik, Holzmann, Karner-Kremser, Kopietz, Spitzer, Strobl, Taucher, Ellensohn, Maresch, Kickert haben am 25. April 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens, Wiener Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 12/71, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 71/2018, geändert wird, eingebracht. - Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Valentin, Abrahamczik, Holzmann, Karner-Kremser, Kopietz, Spitzer, Strobl, Taucher, Ellensohn, Maresch und Kickert haben am 25. April 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten - Wiener Wettengesetz, LGBl. für Wien Nr. 26/16, zuletzt geändert durch das LGBl. für Wien Nr. 71/, geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Kickert, Schober, Schwarz, Wansch, Weber haben am 25. April 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend die Erlassung eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Petitionen in Wien zur Schaffung der Möglichkeit der Mitnahmen einer Begleit- beziehungsweise einer Vertrauensperson durch Einbringerinnen beziehungsweise Einbringer in die Sitzung eines Petitionsausschusses geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung zugewiesen. Die Abgeordneten Berger-Krotsch, Vettermann, Gremel, Ellensohn, Berner, El-Nagashi haben am 30. April 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die verpflichtende frühe Förderung elementarer Bildungseinrichtungen - Wiener Frühförderungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 21/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nummer - da steht jetzt nur xx/2019, geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Berger-Krotsch, Vettermann, Gremel, Ellensohn, Berner, El-Nagashi haben am 30. April 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Wiener Kindergartengesetz, LGBl. für Wien Nr. 40/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 21/2019, geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Berger-Krotsch, Vettermann, Gremel, Ellensohn, Berner und El-Nagashi haben am 30. April 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung der Betreuung von Tageskindern - Wiener Tagesbetreuungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 73/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien, die Nummer xx/2019 geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Postnummer 1 betrifft nun die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die verpflichtende frühe Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen - Wiener Frühförderungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 21/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. xx/2019, geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Abg. Mag. Berger-Krotsch. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist wiederum einstimmig. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ein drittes Mal einstimmig. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Entschuldigung? (Allgemeine Heiterkeit.) Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz, LGBl. für Wien Nr. 40/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 21/2019, geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Mag. Berger-Krotsch. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das freut mich. Es liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages für ihre Zustimmung um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, wieder einstimmig. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Aller guten Dinge sind drei. Das Gesetz ist somit einstimmig beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der Betreuung von Tageskindern - Wiener Kindertagesbetreuungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 73/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. xx/2019, geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Abg. Mag. Berger-Krotsch. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Da zu diesem Tagesordnungspunkt (Allgemeine Heiterkeit.) keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, einstimmig in erster Lesung beschlossen. Sollen wir die zweite Lesung vornehmen lassen? - Ja, danke, einstimmig. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, ein drittes Mal einstimmig, das Gesetz ist somit einstimmig beschlossen. Wir kommen zur Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2019. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR KommR Hanke, die Verhandlung einzuleiten beziehungsweise Berichterstatterwechsel. Es liegt keine Wortmeldung vor. Deshalb ganz kurz Stürzenbecher. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wunderbar. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem vorliegenden Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2019 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Petitionen in Wien geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Mag. Vassilakou. Es gibt einen Berichterstatterinnenwechsel, Berichterstatterin ist Frau Dr. Kickert. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Dr. Jennifer Kickert: Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs .10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber, bitte sehr. (Heiterkeit bei StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Liebe Gäste am Livestream! Ich werde jetzt versuchen, ein bissel Gelassenheit, obwohl gelassen ist es eh (Allgemeine Heiterkeit.), aber ein bisschen Inhalt reinzubringen. Ich freue mich, dass wir heute in einer All-Parteien-Initiative das Petitionsrecht dahin gehend erweitern, dass Petitionswerberinnen und Petitionswerber zukünftig die Möglichkeit haben, Begleitpersonen in den Petitionsausschuss einzuladen. Man kann sich ja vorstellen, wenn man als Petitionswerberin/Petitionswerber in den Ausschuss kommt und hier vor 18 Politikern sitzt, dass man ordentlich angespannt ist. Also so gesehen macht diese Erweiterung schon Sinn, und ich freue mich auch ganz besonders, dass wir das parteiübergreifend hier gemeinsam einbringen. Ich halte allerdings ein anderes Thema im Zusammenhang mit dem Petitionsrecht auch für sehr wichtig, nämlich das ist das Thema, und ich habe es in der Vergangenheit auch schon thematisiert, des Rechtsanspruches darauf, dass man einen Rechtsanspruch hat, seine eigene Petition im Petitionsausschuss vorzustellen. Mit Stand heute ist das ja noch nicht der Fall. Mit Stand heute ist es ja eine Frage des Mehrheitsbeschlusses im Petitionsausschuss, ob man das darf. Ich halte das für falsch. Ich halte das für falsch aus mehreren Gründen, und ich kenne auch die Argumente, die dagegen ins Spiel gebracht werden. Das ist erstens das Argument, dass der Petitionsausschuss ja keine Bühne ist für politische Inszenierungen. Das ist schon richtig, der Petitionsausschuss ist auch keine Bühne für politische Inszenierungen und kann es auch gar nicht sein, weil der Petitionsausschuss ist nicht öffentlich. Also ich frage mich: Wie kann es sein, dass in einem nicht öffentlichen Ausschuss eine politische Inszenierung stattfinden kann? Ich meine, dieses Argument zielt ins Leere und ist falsch. Ich glaube, dass es daher schon richtig ist, die gesetzliche Möglichkeit zu geben. Ein anderes Argument, das hier immer wieder gebracht wird, ist die Tatsache, wir wollen ja den Petitionsausschuss frei lassen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und nicht für die Anliegen von politischen Mandatsträgerinnen und politischen Mandatsträgern. Na ja, schauen wir uns einmal die Zahlen an. Der Petitionsausschuss tagt in der Regel fünf Mal im Jahr. 2018 hat der Petitionsausschuss 23 Petitionen abgeschlossen und 14 Petitionswerberinnen und Petitionswerber in den Ausschuss eingeladen, ihr Anliegen vorzustellen. 2016 sind 16 Petitionswerberinnen und Petitionswerber eingeladen worden, und 2017 waren es 11. Ich glaube, dass in einer Stadt wie Wien, in einer großen Stadt wie Wien wir sehr wohl ein Werkzeug haben sollten, dass man mehr Petitionswerberinnen und Petitionswerber als 14, 16 und 11 hier einladen kann oder sollen kann, in dem Ausschuss ihr Anliegen vorzutragen. Daher, ich freue mich auf die heutige Erweiterung, was das Petitionsrecht betrifft, hier diese Möglichkeit zu schaffen, meine aber, dass das nicht weit genug geht, und meine, dass die gesetzliche Verpflichtung, ein Anrecht zu haben, das eigene Anliegen im Petitionsausschuss vorstellen zu können, der nächste für mich logische Schritt sein muss. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke. Frau Abg. Schwarz, Sie sind die Nächste. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank! Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Werte Damen und Herren!Die Zeit, die der Herr Präsident eingeholt hat, nützen wir jetzt, um über die Petitionen zu diskutieren. Danke. Der Petitionsausschuss, sagen wir immer wieder, ist ein wichtiges Instrument, ist das Instrument, in dem die BürgerInnen in direkten Kontakt mit der Politik treten können. Und wir sehen auch von der Entwicklung der Petitionen her, dass es eine immer größere Breite von regionalen Themen gibt in den Bezirken über Bildungsthemen oder Stadtentwicklungsthemen so wie gestern die Flächenwidmung Gallitzinstraße. Die Sache ist, dass der Petitionsausschuss eigentlich ein kreativer Ort sein könnte, um Ideen mit den Bürgerinnen und Bürgern sehr direkt auszutauschen, um ein Ort zu sein und zu werden, wo man dann auch gemeinsam arbeiten kann in Richtung: Wie könnte ein Projekt verwirklicht oder Realität werden? Das ist aber nicht so, denn was braucht es denn? Das Erste, was es braucht, es braucht keine parteiideologische Vermittlung von Inhalten zum Beispiel in den Stellungnahmen. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, wir hatten einmal eine Petition von einer Mutter, glaube ich, oder einem Elternverein. Da ging es um die Beibehaltung der Mehrstufenklasse, wo genügend Unterschriften gesammelt wurden und gebeten wurde, dass das Land Wien sozusagen die Ressourcen dafür aufbringen möge oder für den Erhalt eintreten möchte. Und wir haben eine Stellungnahme vom StR Czernohorszky bekommen, wo er sich über die Deutschförderklassen mokiert hat und kritisiert hat. Das ist dann etwas, wo ich mir dann denke, das hat irgendwie keinen Platz im Petitionsausschuss. Da würde ich mir schon auch wünschen, dass wir da auch vehement dagegen auftreten, denn was wir nicht werden dürfen, ist ein parteipolitischer Spielball. (Beifall bei der ÖVP.) Das Zweite ist, dass wir uns schon größere Schritte trauen müssen, als über ein Gesetz zu entscheiden, ob ein Petent eine Begleitperson mitnehmen darf, weil das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Eigentlich sollte es so sein, dass eine Initiative mit uns direkt reden kann, nicht nur ein Vertreter. Dass wir uns ... Ich weiß, ich höre schon das Lächeln da hinten und ich denke mir gerade ... (Zwischenruf von Berichterstatterin Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Es wären viele Leute gewesen bei der Gallitzinstraße, es wären 6.000 Unterstützer vielleicht gewesen. Aber das ist doch spannend. Das ist doch spannend und das ist ja nicht das Normale, dass wir so viele Unterstützer haben. Aber das ist doch spannend, uns einmal mit den Initiativen zusammenzusetzen. Es wäre doch auch einmal spannend, was wir auch einmal diskutieren sollten, ist, Petitionen, die eine gewisse Größe an Unterstützern haben, dass wir das hier wirklich im Gemeinderat diskutieren mit einem Abstimmungsverhalten von allen Abgeordneten. Es wäre aber auch einmal interessant zu schauen: Warum laden wir denn nicht auch Abgeordnete in den Ausschuss ein, wo es die Thematik streift, damit wir vor Ort mit ihnen diskutieren können? Also es gibt hier ganz, ganz viele Ideen. Und ich glaube, wir sollten uns wirklich einmal trauen und auch wirklich einmal zusammensetzen und darüber diskutieren, in welche Richtung sich dieser Petitionsausschuss weiterentwickelt. (Beifall bei der ÖVP.) Denn zur Zeit ist es schon so, dass die Wienerinnen und Wiener das Gefühl haben, der Petitionsausschuss ist zahnlos, und das hat es gestern wirklich gezeigt. Wir haben ja beim Petitionsausschuss bei der Gallitzinstraße wirklich eine Empfehlung zur Bürgerbeteiligung, zur Involvierung abgegeben. Ich muss mich wiederholen: Involviert die Initiative, sprecht mit ihnen, macht einen regelmäßigen Austausch! Es ist aber im Bezirk nichts passiert. Wie stehen wir als Petitionsausschuss jetzt da? Braucht man uns? Das ist eine Sache, wo ich sage, da müssen wir ganz echt und offen darüber reden: Wie müssen wir uns jetzt weiterentwickeln, dass wir ernst genommen werden? Denn viele, viele Menschen, die eine Petition eingebracht haben, sagen nachher: Wir sind eigentlich enttäuscht. Und ich finde, dass wir wirklich an uns arbeiten sollten, Ideen zulassen sollten, und dass es selbstverständlich für uns ist, dass die Petenten zumindest eine Begleitperson mitnehmen. Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wansch, bitte sehr. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ich muss an dieser Stelle wieder darauf hinweisen, dass SPÖ und GRÜNE aus unerfindlichen Gründen die freiheitlichen Initiativen und Anträge zur Fernsehübertragung dieser Sitzung, der Sitzungen des Landtages und des Gemeinderates, ablehnen. Genauso lehnen SPÖ und GRÜNE die freiheitlichen Anträge und Initiativen ab, den Livestream dieser Sitzungen zu speichern und auf der Homepage der Stadt Wien zur Verfügung zu stellen (Abg. Mag. Thomas Reindl: Schreiben Sie einen Initiativantrag! Schreiben Sie einen Initiativantrag, Herr Abgeordneter! Schreiben Sie einen Initiativantrag!) Ich höre den Zwischenruf, der schon einmal dazu geführt hat, dass ich bei einer Rede hier im Gemeinderat vom Vorsitzenden unterbrochen wurde, der mir gesagt hat: Das Thema ist beendet. Meine Damen und Herren, das Thema ist beendet, wenn es die Aufzeichnung gibt, und (Abg. Mag. Thomas Reindl: Schreiben Sie einen Initiativantrag!) wenn es für Sie zu jeder Ihnen genehmen Zeit im Livestream zu sehen ist. Ich lade Sie daher ein, und ohne Wenn und Aber finden Sie die Speicherung des Livestreams auf der Homepage "www.fpoe-wien.at". (Beifall bei der FPÖ.) Dort können Sie zu jeder Ihnen genehmen Zeit die Aufzeichnung ansehen. Wenn es aber dazu geführt hat, wenn die jahrelangen Bemühungen und Hinweise dazu geführt haben, dass unsere Initiativen Erfolg gehabt haben ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Kollege Wansch, jetzt reicht's dann. Kommen Sie bitte zum Punkt. Wir haben's eh schon gehört. Ich ersuche Sie, zum Thema zu kommen. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (fortsetzend): ... dann nehme ich das mit Freude zur Kenntnis. Meine Damen und Herren, ich bin beim Punkt, weil wenn man diese Transparenz, und um Transparenz geht es hier, richtig versteht, dann ist Transparenz ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Kollege Wansch, Sie sind nicht beim Punkt Petitionsausschuss. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (fortsetzend): Transparenz, Transparenz ist die Voraussetzung von ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Kollege Wansch, Sie sind nicht beim Punkt. Ich habe Ihnen wirklich zwei Minuten gegeben, das, wie jedes Mal, zu wiederholen. Aber ich würde Sie jetzt wirklich ersuchen, zum Punkt Petitionsausschuss zu kommen. Beim nächsten Mal, wenn Sie sich zu Wort melden, machen Sie es wahrscheinlich wieder, wobei ich davon ausgehe oder sehr hoffe, dass das Thema dann erledigt ist, weil wir arbeiten daran. Und dass es dann die Speicherung des Livestreams gibt. Ich ersuche Sie jetzt, zum Thema Petitionsausschuss zu sprechen. Danke sehr. Sie können wieder. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (fortsetzend): Sie, Herr Vorsitzender, Sie haben es in der Hand, ob Sie das Mikrofon einschalten oder nicht. Ich sage Ihnen, Transparenz, Transparenz ist die Voraussetzung für Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung. Petitionsrecht ist ein wesentlicher Pfeiler des Bürgermitbestimmungs- und - beteiligungsrechtes, und damit sind wir von Beginn meiner Rede an beim Tagesordnungspunkt beim vorliegenden Gesetzesänderungsentwurf. Die gegenständliche Novellierung des Petitionsgesetzes ist ein kleiner Schritt, ein kleiner Schritt auf dem richtigen Weg. Es ist halt nicht mehr als ein kleiner Schritt auf dem von uns Freiheitlichen vorgegebenen Ziel. Das Ziel ist die Schaffung eines wirkungsvollen Petitionsrechtes für die Wienerinnen und Wiener. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die entsprechenden Initiativen der Freiheitlichen hier im Landtag. Die Initiativen reichen von dem Antrag auf Einberufung eines Runden Tisches zum Thema der Weiterentwicklung des Petitionsrechtes in Wien bis hin zu Gesetzesänderungsanträgen. Hier erinnere ich beispielsweise an den Antrag betreffend rechtsstaatliche und faire Petitionsverfahren, wo unter anderem gefordert wurde, dass die Petitionswerber das Recht erhalten, zu den Stellungnahmen der befragten Stellen, häufig Stadträtinnen und Stadträte, zu replizieren und gleichzeitig die Verpflichtung festzulegen, dass die angefragten Stellen, in der Regel und häufig Stadträtinnen und Stadträte, auf diese Replik ihre schriftliche Stellungnahme abgeben müssen. Weiters erinnere ich an den Antrag zur Beschleunigung der Verfahrensdauer von Petitionsverfahren, zum Beispiel durch Verkürzung der Stellungnahmefrist der befragten Stellen auf längstens einen Monat, damit die zügige Weiterbearbeitung der Petitionen gewährleistet ist. Weiters erinnere ich an den Antrag auf gesetzliche Verankerung des Rechtes der Petitionswerber in den Petitionsausschuss zur Präsentation und Begründung ihres Anliegens. Ich habe mich gefreut, zu hören, dass dieser unserer Initiative von den NEOS und auch von der ÖVP, habe ich vernommen, gefolgt wird. Weiters erinnere ich an den Antrag betreffend Aufwertung des Petitionsrechtes zum Beispiel durch die gesetzliche Normierung eines zwingenden Tagesordnungspunktes zu jeder Gemeinderatssitzung. Dieser Tagesordnungspunkt muss lauten: "Bericht der zuständigen Stadträtin oder des Stadtrates über den Stand der eingelangten und in Bearbeitung befindlichen Petitionen." Dies bringt mit sich einerseits wie das Stichwort "Transparenz", dass in öffentlicher Sitzung darüber berichtet wird, und bringt mit sich, dass es die Möglichkeit einer Debatte dazu gibt. Aber alle freiheitlichen Initiativen und Gesetzesanträge haben ein gemeinsames Schicksal, nämlich dass sie von Rot und Grün hier im Landtag abgelehnt wurden. Abschließend zum gegenständlichen Geschäftsstück, zur gegenständlichen Novelle ein Zitat aus den Forderungen des freiheitlichen Antrages betreffend rechtsstaatliche und faire Petitionsverfahren. Das Zitat aus unserem Antrag lautet: "Es wird beschlossen: Die Einbringerinnen und Einbringer von Petitionen haben das Recht, an den Sitzungen des Petitionsausschusses, zu denen sie zwingend zu laden sind, gemeinsam mit nicht mehr als zwei weiteren Vertrauenspersonen teilzunehmen." Solcherart mit dem nun vorliegenden gemeinsamen Antrag freuen wir uns und tragen diese Novellierung mit, unterstützen diese Novellierung aber mit dem Hinweis darauf, dass es eben nur ein kleiner Schritt ist. Wir Freiheitliche werden weiter unbeugbar an dem freiheitlichen Ziel arbeiten, dass das Petitionsrecht ein wesentlicher Pfeiler der Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung wird. Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Schober, bitte sehr. Abg. Mag. Marcus Schober (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Wansch, ich bin der tiefen Überzeugung, dass unser Petitionsrecht ein Pfeiler der Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung ist. Und ich muss das auch einmal hier herinnen sagen, ich hab' das auch bei meiner Rede zum Bericht gesagt, dass wir stolz darauf sein können, wie wir in diesem Ausschuss miteinander umgehen und wie wir auch diesen Ausschuss gemeinsam entwickeln. Das ist auch etwas, was der Kollege Weber und die Kollegin Schwarz gesagt haben. Ja, es wird an uns liegen, wie wir gewisse Ideen umsetzen, wie wir das Ganze weiterentwickeln. Ich habe nichts dagegen, dass das jetzt einmal ein kleiner Schritt ist, weil ich glaube, in den Jahren, wo ich im Petitionsausschuss drinnensitzen darf, dass es von meiner Seite und auch von der Kollegin Kickert aus es keinen parteipolitischen Hickhack oder ähnliche Dinge gegeben hat, sondern dass wir das wirklich immer auf einer sehr sachlichen Augenhöhe machen und wir das auch weiter betreiben müssen. Ich finde diesen Ausschuss als einen der wichtigsten. Da sehe ich auch, und ganz kurz hatten wir Augenkontakt, es wäre sinnvoll, dass wir uns zusammensetzen und einmal überlegen, wie wir das Ganze weiterentwickeln, weil ich glaube, dass die Niederschwelligkeit da ist. Also die 500 Unterschriften finde ich legitim, dass man die findet. Man muss einmal darüber reden, wie man Bürger und Bürgerinnen informiert, wie sie auf Bezirksebene initiativ werden können. Das ist eine Aufklärarbeit, die wir als Petitionsausschuss haben, weil viele Anliegen müssen gar nicht zu uns dringen, sondern sind für mich reine Bezirkssache. Wenn ich mir die Fülle anschaue von der Lärmbelästigung bis zum Grätzelschauen, dann ist das ja etwas, wo wir eine Informationsoffensive machen müssen, und ich glaube, dass das eine sehr gute Zusammenarbeit ist. Kollege Weber, Sie haben gesagt, jeder muss das Recht darauf haben, ein Anliegen einzubringen. Das ist derzeit gewährleistet, das würde ich in dem Fall klarstellen. Und wenn es um Parteipolitik geht, möchte ich daran erinnern, dass es schon Kollegen und Kolleginnen gegeben hat, die während der Sitzung nervös hinausgerannt sind und mit den Einbringerinnen und Einbringern geredet haben. Das ist genauso Parteipolitik. Also da würde ich ersuchen, dass wir wirklich unabhängig sind und dass wir da nicht Einfluss darauf nehmen, welche Petitionen da eingebracht werden. Also ich habe schon das Gefühl, dass da oft auch einmal Parteipolitik dahintergestanden ist. Ich kann es Ihnen von mir und auch von der Kollegin Kickert garantieren, dass das bei uns noch nie der Fall war und das ersuche ich auch von den restlichen Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Abg. Dr. Jennifer Kickert: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst einmal für die gute Gesprächsbasis im Petitionsausschuss bedanken, die auch dazu geführt hat, dass wir diese Gesetzesnovelle jetzt vorliegen haben. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der guten Gesprächsbasis wir auch weitere Schritte zur Weiterentwicklung machen werden. - Dieses Mikrofon klingt wesentlich anders als das andere und ist sehr verwirrend. - Daher glaube ich nicht, dass wir einen Antrag auf einen Runden Tisch brauchen, sondern ich bin bereit, zu jeder Zeit zu jedem Thema, auch anlassbezogen, dass wir uns zusammensetzen und über bestimmte Punkte reden und schauen, ob wir einen Konsens finden, der in einer weiteren Novelle oder auch nur im Usus der Zusammenarbeit etwas weiterbringt, um die Behandlung der Petitionen sinnvoller zu machen, um es für diejenigen, die Petitionen und Anliegen einbringen, einfacher zu machen, nämlich auch einfacher zu machen, unsere Arbeit nachzuvollziehen, die Arbeitsweise, aber auch die Grenzen, die ein Gemeinderatsausschuss haben kann, weil vieles von dem, was gefordert ist, nicht so leicht umzusetzen ist auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. In der Geschäftsordnung möchte ich jetzt nur darauf hinweisen: Im Rahmen dessen, was möglich ist, versuchen wir alle im Petitionsausschuss, so flexibel und, wie soll ich sagen, so sinnvoll zu arbeiten. Ich danke nochmals dafür, dass wir mit dieser Novelle einen, von mir aus auch nur kleinen, Schritt zur Erleichterung der Beteiligung am politischen Arbeiten für Bürgerinnen und Bürger geleistet haben und sage Ihnen zu, dass wir sicherlich in den nächsten Monaten und Jahren zu weiteren Fortschritten finden werden, solange wir das auf diese Art machen können im Konsens, weil ich glaube, gerade wenn es darum geht, Instrumente für Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, ist Konsens die beste Grundlage, weil sonst haben wir ja in unserer politischen Arbeit Grundlagen genug, es ideologisch, parteipolitisch oder sonst wie interessensgeleitet zu machen. Daher nochmals Danke. Und wie gesagt, ich habe schon um Zustimmung ersucht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zulassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, ebenfalls einstimmig. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, damit ist das Gesetz beschlossen. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes über begleitenden Regelungen zur Durchführung der Verordnung EU Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich ersuche um Zustimmung zu vorliegendem Gesetzesentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Taucher, bitte sehr. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich möchte nur einen ganz kurzen Input zu diesem Gesetz geben, weil ich glaube, dass es sonst in der Debatte untergeht. Ich glaube, diese invasiven Arten, die bei uns eingeschleppt werden, sollten schon eine gewisse Aufmerksamkeit erfahren. Wir haben in der Europäischen Union an invasiven Arten zirka 12.000, die hier nicht heimisch sind, die die Biodiversität, aber auch die Gesundheit und die Wirtschaft in einem ordentlichen Maß bedrohen. Grobe Schätzungen ergeben, dass ungefähr 12 Milliarden wirtschaftlicher Schaden pro Jahr durch diese invasiven Arten entstehen. Es entstehen gesundheitliche Schäden. Wir alle kennen Ragweed, das schon bei einmaliger Berührung ganz extreme Allergien auslöst. Wir wissen, bei uns im Nationalpark, wir haben ja heute auch das Nationalparkmanagementgesetz noch auf der Tagesordnung, wird die europäische Sumpfschildkröte massiv bedroht durch die Rotwangenschildkröte, die halt eingeschleppt wurde, die Privatpersonen ausgesetzt haben oder die ihnen entlaufen sind, wie auch immer. Jedenfalls verdrängen sie dort unsere Schildkröte, da sie um die besten Sonnenplätze ein bissel aggressiver als die Sumpfschildkröte kämpfen und dadurch die Sumpfschildkröte nicht genug Sonne hat und krank wird. Ich will jetzt nicht auf die einzelnen Tierarten eingehen. Mir ist nur wichtig, dass es ein Bewusstsein gibt, dass wir hier Handlungsbedarf haben, dass es hier Managementpläne geben muss, und dass wir auch bei bestimmten Arten ganz intensiv gegen sie vorgehen müssen und sie auch in unserem Gebiet teilweise vollkommen auslöschen müssen, weil sie sonst wirklich eine wirtschaftliche, ökologische und auch gesundheitliche Bedrohung darstellen. In diesem Sinne möchte ich noch alle darauf hinweisen, es gibt von der EU 2016 eine tolle Broschüre, weil im Gesetz sind die Arten alle auf Lateinisch angeführt und da weiß man nicht genau, was gemeint ist. Aber hier sind sie schön in Bildern und gut beschrieben, und das würde ich Ihnen ans Herz legen, es ist eine wichtige Materie. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Sie verzichtet. Wir kommen daher nun zur Abstimmung über die Gesetzvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer stimmt zu? - Alle, danke, das freut mich. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke sehr, einstimmig. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen - Wiener Nationalparkgesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche Sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu vorliegendem Gesetzentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Damen und Herren, die in erster Lesung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, einstimmig. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche um Zustimmung. - Danke, einstimmig. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, einstimmig. Das Gesetz ist somit einstimmig angenommen. Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Fischereigesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu vorliegendem Gesetzesentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar. Ich ersuche Sie zum Rednerpult. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!Das war jetzt natürlich nicht der Sinn der Übung, dass ich mich auf einen Antrag zu Wort melde, der jetzt noch nicht eingebracht ist. Also ich nehme es jetzt einmal vorweg und darf mich kurz dazu zu Wort melden. Ich finde es grundsätzlich gut, das Thema Tierschutz auch bei uns im Landtag vermehrt zu diskutieren und sich hier Gedanken darüber zu machen, wie man in diese Richtung Verbesserungen vornehmen kann. Ich möchte nur kurz darauf Bezug nehmen, warum wir dem Antrag, der vorliegt, diesmal leider nicht zustimmen können. Denn aus unserer Sicht sind einerseits mit der Novelle der Tierhaltungsverordnung 2017 schon sehr große Verbesserungen vorgenommen worden wie zum Beispiel die Größe bei den Schweinebuchten oder eben, was das geregelte Beschäftigungsmaterial für die Schweine betrifft. Sie gehen auch auf die Frage des Kupierens ein, und da möchte ich festhalten, dass ja das routinemäßige Kupieren der Schwänze bereits ohnehin verboten ist. Auf die Punkte zu Dänemark möchte ich auch noch eine Erfahrung einbringen, die zeigt, dass bei Vollbetonböden durchaus auch Probleme auftauchen, wenn es beispielsweise um den Salmonellenbefall bei Schweinen geht, der in diese Richtung extrem angestiegen ist. Also gibt es durchaus auch Vorteile, die wir hier bei den Spaltböden wahrnehmen. Auch was den Selbstversorgungsgrad betrifft, möchte ich einen kurzen Punkt einbringen, dass diese Verbote, wie wir sie in Schweden sehen und diese immensen Auflagen, auch was die Schweineproduzenten betrifft, dazu geführt haben, dass dieser Selbstversorgungsgrad doch zurückgegangen ist, da im Wettbewerb mit den billigen Importen nicht mehr mitgehalten werden konnte. Ich glaube, das kann auch nicht im Sinne sein, dass wir hier den heimischen Produzenten die Wettbewerbsgrundlage entziehen. Dementsprechend können wir diesem Antrag heute leider nicht zustimmen, und ich bitte auch um Verständnis. Aber ich freue mich über eine sachliche Diskussion diesbezüglich. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Maresch. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Interessante Einwände, gekommen von der Frau Kollegin Olischar. Aber grundsätzlich geht's mir nicht darum - also ich bin kein Veganer und auch kein Vegetarier, und ich esse gerne ein Schnitzel. Und ich hätte gern gewusst, dass dieses Schnitzel von einem Tier kommt, das wirklich ein nach tierethischen Prinzipien ordentliches Leben geführt hat. Der Einwand von der Frau Kollegin Olischar, dass wir mit diesen Prinzipien da eigentlich ein bisschen vorsichtig sein sollten, weil wir sonst die Ernährungssicherheit nicht sicherstellen könnten, da möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der sogenannten Schweinebauchzyklus bis in die Ökonomie hineingefunden hat. Das geht immer so, wenn man mit Schweinen gut verdienen kann, mit sogenannten Schweinebäuchen, dann werden mehr Schweine gezüchtet. Es geht immer so auf und ab, ein klassisches Auf und Ab. Mit "Ich kann verkaufen, ich kann nicht verkaufen", damit schlussendlich ich in Wirklichkeit diese Dinge. Also Faktum ist, ich komm' aus dem Burgenland, ich hab' selber gesehen, wie Schweine kastriert werden und zwar mit einem Glasscherben. Das Tier wird gehalten und bei vollem Bewusstsein, da gibt's nichts, wird hinten einfach mit irgendeinem stumpfen Messer, mit irgendeinem Ding durchgetrennt. Und das passiert noch immer in Österreich. Es gibt keine Kontrollen dazu. Das ist das eine. Das Zweite ist, in der jetzigen Regelung ist es möglich, und zwar ist das eine besonders perfide Geschichte, in der EU-Regelung steht "physical comfort", das heißt, angenehm soll die Umgebung sein. Die deutsche Übersetzung heißt, größenmäßig angemessen. Das heißt aber schon ganz was anderes. Und wenn man sich vorstellt, dass dieses wirklich gute, das Tier, von dem ich vielleicht später mein Schnitzel essen könnte, sollte, 0,55 m² Platz hat und in manchen Ställen, sage ich jetzt einmal, von österreichischen Bauern mehrere Hundert Schweine gehalten werden, dann muss man sich vorstellen, was da drinnen los ist: Aggression, es werden die Ohren abgebissen, es werden die nicht mehr abzuschneidenden Schwänze abgebissen, sie fallen sich gegenseitig an, die Tiere. Es gibt ganz viele tote Tiere, die dann in Wirklichkeit, wenn man nicht nachschaut, von den anderen Schweinen gefressen werden. Das kann man nicht brauchen, ist tierethisch ein Wahnsinn. Spaltenboden zum Beispiel lässt kein Stroh zu. Das heißt, die Tiere sind am blanken Boden, unten ist der Dreck, Methanausdünstungen führen zu Augenentzündungen und dergleichen. Die Niederlande und Dänemark sind Länder, wo die Schweinezucht wirklich noch industrieller vor sich geht als bei uns. Dort ist das verboten worden. Deswegen dieser Antrag, und ich bitte um allgemeine Zustimmung. Die ÖVP hat ein paar Einwände. Ich hoffe, Sie überdenken das noch, weil es wird ja in anderen Bundesländern und es wird vielleicht auch einmal ein Thema in einer zukünftigen Bundesregierung sein. Also deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. So, und damit danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Diese verzichtet. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erhaben. - Danke, das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Nun kommen wir zur Abstimmung über den eben eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend Verbot der Haltung von Schweinen auf Vorspaltenboden. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen will, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist gegen die Stimmen der ÖVP mit Stimmen von NEOS, Freiheitlichen, SPÖ und GRÜNEN angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist jetzt wieder einstimmig. Wir kommen damit zur zweiten Lesung. Wer diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist wiederum einstimmig. Das Gesetz ist somit angenommen. Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens - Wiener Veranstaltungsgesetz geändert wird, Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke sehr, einstimmig. Nehmen wir die zweite Lesung gleich vor? - Danke sehr, einstimmig. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, einstimmig. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung angenommen. Wir kommen zu unserem letzten Tagesordnungspunkt. Postnummer 10 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten - Wiener Wettengesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das war jetzt schon der Schnellsprechrekord, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu vorliegendem Gesetzesentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Generaldebatte und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Wiederkehr, bitte sehr. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!Ich werde nicht ganz so schnell reden wie Sie und mir ein bisschen Zeit nehmen, um auch über diese Richtlinie zu sprechen, über diese Geldwäscher-Richtlinie, die eine sehr wichtige auch Initiative auf europäischer Ebene ist, um auch gegen Geldwäscher effektiver vorgehen zu können. Darum finden wir es natürlich sinnvoll, diese Richtlinie hier in diesem Landtag auch umzusetzen. Es geht um strengere Regeln gegen Geldwäsche. Es geht um strengere Regeln vor allem bei Wettbüros, unter anderem um Schulung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wettbüros gegen Geldwäsche, was sicher auch sinnvoll und wichtig und auch längst überfällig war. Es geht um verschärfte Meldepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche. Hier ist es vor allem wichtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich auch anzuhalten zu melden, wenn man hier Verdachtsmomente auch hat. Und es geht auch um die Überprüfung der Herkunft von Wetteinsätzen, die über 1.000 EUR sind. Das ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass es kein Schwarzgeld ist, dass es kein Geld ist, das aus der Geldwäsche auch reingewaschen werden soll. Natürlich wird das dann schwieriger für russische Oligarchen, ihr Geld sauberzuwaschen. Aber es ist eine wichtige Initiative, um hier auch Geldwäsche zu erschweren und Geldwäsche in Österreich und vor allem auch in der Stadt Wien einen Riegel vorzuschieben. (Beifall bei den NEOS.) Die Freiheitlichen waren ja im Ausschuss noch dagegen. Ich habe gehört, hier gab es ein Umdenken, was natürlich auch zu begrüßen ist, dass wir hier geschlossen diese sinnvolle europäische Richtlinie in Wien auch umsetzen. Wir haben ja im Rahmen der Fragestunde auch schon das Thema Parteienfinanzierung gehabt und auch das Thema der Wahlkampfkosten. Hier ist angesichts der aktuellen Diskussion dringend Handlungsbedarf erforderlich. Wir haben uns deshalb auch entschieden, ein Transparenzpaket für die Parteienfinanzierung auch einzubringen. Ich freue mich, dass diese Anregung von uns und diese Initiative von uns ein bisserl Bewegung verursacht hat und jetzt auch ein Antrag von Rot-Grün vorliegt, dass wir uns gemeinsam in einer Arbeitsgruppe auch überfraktionell Gedanken machen, wie wir denn im Bereich der Parteienfinanzierung transparenter werden können und auch im Rahmen der Wahlkampffinanzierung noch klarere Regelungen mit Sanktionen möglicherweise auch einführen werden. Das heißt, ich finde es sehr, sehr gut und erfreulich, dass unser Druck hier dazu geführt hat, dass wir uns gemeinsam Gedanken machen. (Beifall bei den NEOS.) Ich bringe noch einen Antrag zum Thema der Wahlkampfobergrenze und der Wahlkampftransparenz ein, dass auch die Finanzen von Vorfeldorganisationen hier miteingerechnet und offengelegt werden. Das wäre ein wichtiger Schritt für umfassende Transparenz im Bereich der Wahlkampffinanzierung. Ich bringe weiters einen Antrag ein, der Sanktionen bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vorsieht, die ja in Wien im Vergleich zum Bund sehr, sehr hoch ist, und wir haben keine Sanktionsmechanismen. Es ist dringend erforderlich, hier auch Sanktionsmechanismen einzuführen, weil die Regelungen ohne Sanktionen nicht sehr viel bringen. Ich bringe drittens einen Antrag ein zu einem Straftatbestand illegaler Parteienfinanzierung, hier als Aufforderung an den Bund, auch zu seinem Straftatbestand beizutragen. Es ist längst überfällig, hier diese Themen auch ins Strafgesetzbuch hineinzunehmen, wie es in vielen anderen Ländern auch der Fall ist. Und unser letzter Antrag der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, dem wird ja indirekt auch über einen weiteren Antrag entsprochen, der hier vorliegt. Ich freue mich, wenn wir hierzu auch zu einem gemeinsamen Arbeiten kommen, dass wir das Thema "Parteienfinanzierung und Transparenz von Wahlkampffinanzierung" verbessern. Wir haben gesehen, es besteht Handlungsbedarf, und wir haben hier eindeutig Potenzial, noch die Regelungen zu verbessern, und dafür werbe ich hier. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Herr Abg. Ulm, bitte sehr. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!Ich wollte mich seitens meiner Fraktion natürlich auch nicht verschweigen, wenn wir jetzt hier Anträge zum Thema Parteienfinanzierung zu behandeln haben. Zum Thema Wettengesetz kann ich mich ja ganz kurz halten. Ich stimme im Wesentlichen mit dem überein, was mein Vorredner gesagt hat, und ich glaube, es gibt da ja auch große Übereinstimmung über alle Fraktionen hinweg, sodass diese Novelle zum Wettengesetz einstimmig angenommen werden dürfte. Es gibt aber mittlerweile auch sieben Anträge zur Parteienfinanzierung. Ich habe die beiden Anträge von Rot und Grün vor einigen Minuten bekommen, höre aber auch, dass unser eigener Antrag auch nicht viel länger den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde, vielleicht sogar auch erst danach kurzfristig, wofür ich mich auch höflich entschuldigen möchte. Ich glaube, dass wir inhaltlich nicht so weit auseinander liegen, wenn ich mir diese sieben Anträge ansehe. Wir werden bei vier Anträgen zustimmen können. Ich glaube, dass es sehr sinnvoll ist, wenn wir wirklich zur Einrichtung so einer Arbeitsgruppe kommen könnten, um über Verbesserungen im Wiener Parteienförderungsgesetz zu reden, glaube aber auch, es ist selbstverständlich, dass wir akkordiert mit der Bundesebene vorgehen werden. Schon jetzt ist es ja so, dass sich das Wiener Parteienförderungsgesetz maßgeblich am Parteiengesetz und am Bundesparteienförderungsgesetz orientiert. Was neu ist in der Debatte der letzten Tage, das sind sicherlich die Vorschläge der Bundesrechnungshofpräsidentin mit ihren fünf Punkten. Ich glaube, dass das auch eine gute Basis für die Beratungen in dieser Arbeitsgruppe sein kann. Wenn wir bei drei Anträgen der NEOS nicht zustimmen werden, dann nicht deshalb, weil das Anliegen nicht grundsätzlich gerechtfertigt wäre, sondern weil wir mit detaillierten Bestimmungen jetzt noch nicht der Debatte vorgreifen wollen. Was, glaube ich, eindeutig ist, das ist, dass es Sanktionsmöglichkeiten bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze nach dem Wiener Parteienförderungsgesetz geben soll. Da sollen wir, glaube ich, als Wiener Landesgesetzgeber nachziehen. Sanktionen sind da ja auch auf Bundesebene vorgesehen. Diesem Antrag werden wir heute schon zustimmen. Wir werden beiden Anträgen von Rot-Grün auf Einrichtung einer Arbeitsgruppe zustimmen und haben unabhängig davon auch einen Antrag für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für mehr Transparenz und mehr Kontrolle vorbereitet, den ich jetzt einbringen darf. Ich hoffe, dass diese Arbeitsgruppe wirklich eingerichtet wird und hoffe auf konstruktive Gespräche in dieser Arbeitsgruppe und auf gute Ergebnisse. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn, bitte sehr. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen eine Änderung des Wettengesetzes. Das ist notwendig, weil die Europäische Union gesehen hat, dass man ein paar Sachen nachziehen muss. Also nicht nur bei uns, es sind eh alle der Meinung. Wie ich höre, ist es jetzt einstimmig. Das war es am Anfang nicht, schön. Ein paar Worte trotzdem zum Glücksspiel an sich, das offensichtlich ein Gewerbe ist, das anfälliger ist für Geldwäsche und Kriminalität als viele andere. Quer durch Europa ein Problem mit Glücksspiel, wenig Probleme damit hat Norwegen, kein Wunder. Das gesamte Glücksspiel, nachdem sie die gleichen Probleme hatten - tausende Existenzen vernichtet, Jugendschutz nicht gewährleistet, Bestechung von Politikern und Politikerinnen, und, und, und -, haben sie irgendwann gesagt: Schluss damit, Reißleine ziehen, alles verstaatlichen, Werbung runterfahren, Prävention, Leute betreuen, die spielsüchtig geworden sind. Natürlich sind die Gewinne viel niedriger. Sämtliche Gewinne in Norwegen werden in den Bau von Sportanlagen und anderen schlauen Einrichtungen für Jugendliche und andere investiert. Die Eigentümer der verschiedenen Glücksspielkonzerne in Österreich sind jetzt auch nicht unbedingt diejenigen, denen man das höchste Vertrauen auf Grund der Geschichte entgegenbringen muss, die wir da eh schon x Mal besprochen haben. Wir haben immer wieder Verfahren, die von den Gerichten selber angestrengt werden. Wir haben ein Verfahren wegen illegaler Parteienfinanzierung gegen Novomatic Admiral mit Schwarzgeld. Das wurde, obwohl es einen Zeugen gibt, der sich selbst angezeigt hat, eingestellt, nicht weiter verfolgt. Das hat wahrscheinlich nicht nur mich leicht irritiert. Es gibt einen, der sagt, ich war dabei, der selber in Schwierigkeiten käme, und den hat man nicht einmal einvernommen. Das finde ich etwas verwunderlich, vor allem, wenn ich mir die Entwicklung des Wettenmarktes auch in Wien oder in ganz Österreich anschaue. Die Wetten, die von Admiral in Wien angeboten wurden, waren gesetzwidrig, sind deswegen korrigiert worden. Die Automaten, die aufgestellt wurden, waren gesetzwidrig. Das sag' ja nicht ich, das sagen die obersten zuständigen Gerichte der Republik. Es werden aber von Glücksspielkonzernen Gesetze einfach ständig ignoriert. Und wenn man draufkommt, wird halt ein bissel nachgebessert und dann geht der ganze Schwindel wieder von vorne los. Das wurde ja jetzt in einem berühmt gewordenen Video so gewordet: Die Novomatic zahlt sowieso alle. Und nachdem ich nicht jedem Menschen immer alles glaube, aber Betrunkene und Kinder sagen die Wahrheit, sagt der Volksmund - ich glaube ja den Satz soweit, dass sehr, sehr viele Leute von Glücksspielkonzernen, nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa und darüber hinaus, profitieren. Und wenn es irgendwo sowas wie Politikerbestechung gibt, dann gibt es das im Bereich des Glücksspiels. Ist auch kein Wunder, da geht's um Milliarden. Gut, dass wir genau darauf schauen, gute Zusammenarbeit mit der zuständigen Stadträtin Ulli Sima. Wir haben hier sowohl bei Wetten nachgezogen. Wir haben ein paar illegale Praktiken abgestellt. Die Automaten dürfen nicht mehr aufgestellt werden. Das macht ein paar Sachen leichter. Wenn Sie in Wien in ein Lokal gehen und Sie sehen so einen Automaten - das ist illegal, weil er darf ja nicht da sein. Wer das verfolgt hat, während der EU-Wahl haben wir alle wenig Zeit gehabt, während der Wahl zum Europäischen Parlament, aber es war im Mai, also vor kurzer Zeit, Operation Joker, Schlag gegen illegales Glücksspiel. Über 500 Automaten schon wieder in Niederösterreich gefunden. Ein Schaden, der ausgerechnet wird, 300 Beamte im Einsatz. Was das alles kostet jedes Mal. Ein Schaden von Minimum zwei Millionen, Steuerbetrug schon wieder, wird behauptet von den ermittelnden Stellen. Jackpot für die Polizei heißt es dann, weil die 6 Leute festnehmen konnten, 533 Automaten gefunden haben, in dem Fall alles in Niederösterreich. Es ist notwendig. Deswegen braucht es auch neue Gesetze. Deswegen bin ich froh, dass wir in Wien sehr scharf gegen Novomatic und andere Anbieter vorgehen. Wünschen würde ich mir aber was ganz anderes. Wünschen würde ich mir Norwegen. Das kann man aber nicht in Wien beschließen. Das funktioniert dort besser. Ich sage es noch einmal: Die haben alles retour genommen, Werbeverbot. Da gibt es zum Beispiel im Fernsehen keine Werbung für Glücksspiel. Und das Geld, das sie einnehmen, brauchen sie für Prävention, für die Nachbearbeitung von Spielsüchtigen, dass sie wieder gesund werden. Und das, was noch übrig bleibt, investieren sie in Sportanlagen. Norwegen ist das Land, das übrigens am meisten olympische Medaillen gewinnt, Sommer- und Winterspiele zusammengerechnet pro Kopf der Bevölkerung. Und soziales Elend gibt es weniger, die Familien werden nicht zerstört. Und die Kriminalität, und da geht es nicht nur um Politikerbestechung, sondern die Kriminalität, die mit Leuten, die spielsüchtig werden, einherkommt - Gerasdorf. Jeder zweite Jugendliche sitzt dort, weil er sich Geld für Glücksspiel beschafft hat. Auch das kann man damit abstellen. Deswegen machen wir das alles. Kurz zu den Anträgen. Schön, was Ibiza alles möglich macht. Eine ganze Menge von "Wir wollen mehr Transparenz.", super. Ich sag' jetzt auch gar nicht, ich lasse das aus, was wir jetzt machen könnten mit wer wie viel Geld ausgibt. Fast alle Anträge, inhaltlich zumindest größtenteils richtig, damit ich auch erkläre, warum wir nicht jedem einzelnen zustimmen. Heute in der Früh hat bei der Fragestunde der Stadtrat/Landesrat Hanke ausgeführt: Schlau ist bei Regelungen, die dann am Ende alle fünf Parteien betreffen, die in einem Gremium sitzen, dass wir die auch gemeinsam erarbeiten und ein gemeinsames Ergebnis versuchen zu erzielen. Wenn wir es dann nicht zusammenbringen, müssen wir uns eh was überlegen. Aber das ist die gute Tradition. Deswegen schlau, eine Arbeitsgruppe zur Kontrolle und Transparenz im Bereich der Politik in Wien einzurichten. Das ist der Antrag, den SPÖ und GRÜNE heute einbringen. Da sind jetzt auch viele Punkte beinhaltet, die die Kollegen der anderen Fraktionen jetzt besprochen haben. Wir werden also unseren eigenen Anträgen logischerweise zustimmen. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ich habe den Antrag vom Herrn Ulm okay gefunden, aber ob wir dann nicht dem Wort nach zwei Gruppen nebeneinander einrichten müssen, weil ich glaube, alles, was da drinnensteht, sollte auch Teil der Arbeitsgruppe sein, die wir jetzt einrichten wollen. Da muss man fairerweise sagen, vielleicht hätte man einen Antrag machen können über zwei Parteien hinaus. Aber es war in dem Themenbereich ein bissel eine höhere Geschwindigkeit angesagt. Wir werden unserem zustimmen, damit wir dann nicht gedoppelt zwei parallel einrichten müssen oder geschimpft werden, wieso wir nicht die einrichten, die auch gefragt wurde, wo wir dann sagen müssen, die ist eh dabei. Wir werden einmal unserem zustimmen und werden die Gedanken, die von den Vorrednern/Vorrednerinnen eingeflossen sind, auch berücksichtigen. Das ist der Antrag zur Arbeitsgruppe Kontrolle, Transparenz im Bereich der Politik. Dann habe ich noch einen zweiten. Nachdem es in den letzten Wochen viele Diskussionen - in den letzten Wochen, das ist noch gar nicht so lange her, das ist noch nicht einmal zwei volle Wochen her. Aber nachdem es in den letzten Tagen viel Diskussionen um Parteienfinanzierung durch Vereine gab und wer darf wem was zahlen - wir haben ja super Listen, wer Geld ... Im Europäischen Parlament kann man jeden ausdrucken und kann wenigstens jedes Mal schauen - 18.000 ist das Maximum. 18.000 ging an jene Firma, an die und jene Fraktion, und kann dann halt ableiten, was das bedeutet. Das lese ich nicht vor. Aber in Österreich haben wir das bei den Vereinen nicht. Wir hätten gerne, dass die Bundesregierung sich irgendwas dazu überlegt, weil wir können das Vereinsgesetz bei uns nicht ändern, dass Maßnahmen ausgearbeitet werden, die verhindern, dass Vereine die Bestimmung des Parteiengesetzes umgehen. Weil wir führen eine Wahlkampfkostengrenze ein, und dann gibt's einen Verein, der das umspielt. Das will niemand, zumindest im Wording will das niemand, und es macht niemand, solange niemand dessen überführt wurde. Also wird auch der Antrag natürlich einstimmig sein. Wir wollen, dass die Vereine, die bis jetzt vielleicht, man muss immer vorsichtig sein, vergessen haben, dass das Parteiengesetz bei der Arbeit auch für sie gilt, dass das in Zukunft besser gemacht wird. Auch in diesem Sinne bringen die Birgit Hebein, der Martin Margulies, der Josef Taucher, die Barbara Novak, der Kurt Stürzenbecher und ich einen Antrag ein und hoffen, dass auch dieser Antrag eine nicht nur breite Mehrheit, sondern einstimmig hier beschlossen wird. Im Übrigen hoffe ich, dass wir alle aus Ibiza viel gelernt haben. Es ist zu früh, um allen einen schönen Sommer zu wünschen. Aber die Planung für die Sommerferien hat für diejenigen, die keine Nationalratswahl haben, vielleicht schon begonnen. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. - Die Frau Berichterstatterin verzichtet. Wir kommen daher nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Jetzt werde ich es etwas langsamer machen, weil doch sieben Anträge vorliegen, die wir jetzt nacheinander abstimmen müssen, zum Teil mit ähnlichem Wortlaut. Der erste Antrag, der vorliegt, eingebracht von den NEOS, betreffend Einrichtung einer Arbeitsgruppe Kontrolle und Transparenz. Die sofortige Abstimmung ist verlangt, wie im Übrigen bei allen Anträgen, die eingebracht wurden. Ich werde mir das daher in Zukunft ersparen. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind nur NEOS. Damit ist der Antrag abgelehnt. Antrag, eingebracht von den NEOS, betreffend Kampf gegen illegale Parteienfinanzierung. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Nur NEOS. Der Antrag ist abgelehnt. Antrag, eingebracht NEOS, betreffend Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - NEOS, ÖVP, Freiheitliche. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Antrag, eingebracht NEOS, betreffend Offenlegung der Finanzen aller Teilorganisationen und nahestehender Organisationen. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Nur NEOS. Antrag, eingebracht von der ÖVP, betreffend Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Transparenz und Kontrolle. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - NEOS, ÖVP und Freiheitliche. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Antrag, eingebracht von GRÜNEN und SPÖ, betreffend Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Kontrolle und Transparenz im Bereich der Politik in Wien. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Dieser Antrag ist einstimmig angenommen. Antrag, eingebracht von GRÜNEN und SPÖ, betreffend Umgehung der Parteienfinanzierung durch Vereine und andere. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesen Vorschlag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung einstimmig angenommen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 12.03 Uhr.) Landtag, 20. WP 29. Mai 2019 37. Sitzung / 2 Landtag, 20. WP 29. Mai 2019 37. Sitzung / 10