Wiener Landtag 20. Wahlperiode 36. Sitzung vom 29. März 2019 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Nachruf auf Erste Präsidentin des Wiener Landtages a.D. und Amtsführende Stadträtin a.D. Christine Schirmer S. 3 2. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 3. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-263771-2019-KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-263619-2019-KNE/LM) S. 7 3. Anfrage (FSP-264015-2019-KVP/LM) S. 11 4. Anfrage (FSP-263799-2019-KSP/LM) S. 13 5. Anfrage (FSP-263690-2019-KNE/LM) S. 14 4. AST-271534-2019-KFP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Reform des Wiener Kleingartengesetzes - einfache Lösungen statt unnötige Härten gegen Kleingärtner!" Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz S. 18 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 20 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 20 Abg. Mag. Rüdiger Maresch S. 21 Abg. Mag. Gerhard Spitzer S. 22 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 23 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 24 Abg. Anton Mahdalik S. 24 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 25 5. Mitteilung des Einlaufs S. 26 6. Umstellung der Tagesordnung S. 26 7. 252115-2019; MDLTG, P 10: Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates Abstimmung S. 26 8. LG-1076173-2018; P 2: Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a (2) B-VG über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung (Beilage Nr. 1/2019) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 27 Redner: Abg. Markus Ornig, MBA S. 27 Abstimmung S. 27 9. 1076346-2017-GSK; P 3: Bericht über die Behandlung der im Jahr 2018 abgeschlossenen Petitionen Berichterstatter Abg. Mag. Rüdiger Maresch S. 27 Rednerin bzw. Redner: Abg. Thomas Weber S. 27 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 28 Abstimmung S. 29 10. LG-186926-2019-LAT; P 4: Änderung des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 - WElWG 2005) (Beilage Nr. 5/2019) Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál S. 29 Redner: Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 29 Abg. Erich Valentin S. 30 Abg. Mag. Günter Kasal S. 32 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 32 Abstimmung S. 32 11. 61640-2019-GIF; P 1: Bericht des Rechnungshofes gemäß Bezügebegrenzungsgesetz für 2016/2017 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 32 Abstimmung S. 32 12. LG-71070-2019; P 5: Änderung des Wiener Frühförderungsgesetzes (Beilage Nr. 8/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 33 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 33 Abg. Sabine Schwarz S. 34 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 37 Abg. Armin Blind S. 38 Abg. Mag. Marcus Gremel S. 40 Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 43 Abg. Heinz Vettermann S. 44 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 45 Abstimmung S. 46 13. LG-72802-2019; P 6: Änderung des Wiener Kindergartengesetzes - WKGG (Beilage Nr. 6/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 47 Rednerinnen: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 47 Abg. Sabine Schwarz S. 47 Abstimmung S. 47 14. LG-84877-2019; P 7: Änderung des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes - WTBG (Beilage Nr. 7/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 48 Rednerin: Abg. Sabine Schwarz S. 48 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 48 Abstimmung S. 48 15. LG-122025-2019; P 8: Änderung der Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, des Wiener Bedienstetengesetzes, Unfallfürsorgegesetzes 1967, Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetzes 1995 und Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetzes (Beilage Nr. 3/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 48 Rednerin bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 48 Abg. Christian Hursky S. 49 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 49 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 50 Abstimmung S. 50 16. LG-240689-2019-LAT; P 9: Wiener Brexit-Begleitgesetz - WBreBeG) (Beilage Nr. 9/2019) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 50 Redner: Abg. Thomas Weber S. 50 Abg. Peter Florianschütz S. 51 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 51 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 52 Abstimmung S. 52 (Beginn um 9.01 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Wiedersehensfreude ist groß, aber ich ersuche trotz allem, für die Sitzung des Hohen Landtages die Plätze einzunehmen. Bevor ich die 36. Sitzung des Wiener Landtages eröffne, ersuche ich um ein kurzes Innehalten im Gedenken an die ehemalige Landtagspräsidentin Christine Schirmer, die am 5. März dieses Jahres verstorben ist. Geboren am 7. Dezember 1938 engagierte sich Christine Schirmer seit 1964 im Rahmen der Sozialistischen Partei Österreichs, unter anderem im Bezirksfrauenkomitee der SPÖ-Penzing, deren stellvertretende Vorsitzende sie 1973 wurde. Im gleichen Jahr wurde sie in die Penzinger Bezirksvertretung gewählt. Ihr gehörte sie bis zu ihrem Einzug in den Wiener Landtag und Gemeinderat im Jahr 1979 an. Als Gemeinderätin war Christine Schirmer Mitglied verschiedener Ausschüsse sowie mehrere Jahre hindurch Ombudsfrau für die Krankenpflegeschülerinnen. Seit dem Jahr 1976 arbeitete sie außerdem als Geschäftsführerin des Vereins Wiener Sozialdienste. Im Februar 1987 wurde Christine Schirmer als erste Frau in dieser Position Vorsitzende des Finanzausschusses des Wiener Gemeinderates. 1987 wurde sie auch in den Wiener Vorstand sowie in den Bundesparteivorstand der SPÖ gewählt. Von Dezember 1987 bis Dezember 1991 bekleidete sie die Position einer Amtsführenden Stadträtin für Konsumentenschutz, Frauenfragen, Recht und Bürgerdienst. Sie war damit die erste Frauenstadträtin Wiens. Nach der Gemeinderatswahl 1991 übernahm sie die Funktion der Ersten Präsidentin des Wiener Landtages, eine Funktion, die sie bis November 1994 ausübte. Ich habe Christine Schirmer persönlich und politisch außerordentlich geschätzt. Sie war Zeit ihres Lebens ein besonders bescheidener Mensch, dabei aber äußerst konsequent und erfolgreich in der Verfolgung der politischen Ziele und Anliegen des Landes Wien und seiner Menschen. Ihre Abschiedsrede im Wiener Landtag enthielt auch ihre Überzeugung, dass Menschlichkeit mit all ihren Fehlern doch noch Platz in der Politik haben soll. Diese Menschlichkeit und nicht nur Gesetze, Protokolle und Paragraphen der Geschäftsordnung war immer das Wichtigste bei ihrer Arbeit. Wir werden für ihr Wirken immer dankbar sein und ihr ein ehrendes Angedenken bewahren. Ich darf Sie nun bitten, sich für eine Minute des Schweigens zu erheben. Ich danke für die Trauerkundgebung. Die 36. Sitzung des Wiener Landtages ist nun eröffnet. Entschuldigt ist Herr StR Maximilian Krauss. Er ist dienstlich verhindert. Entschuldigt sind die Abgeordneten Baron, Bluma, Kohlbauer, Peter Kraus, Niegl und Mag. Dr. Wansch. Herr Abg. Schober ist von 12 Uhr bis 13.30 Uhr verhindert, Abg. Stark von 9 Uhr bis 11 Uhr und Frau Abg. Straubinger von 9 Uhr bis 10 Uhr. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-263771-2019-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Auer-Stüger gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Am 26. März 2019 ist die Begutachtungsfrist des Bundes Biomasseförderungs-Grundsatzgesetzes zu Ende gegangen. Um die notwendige 2/3- Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat zu umgehen, hat die Bundesregierung mit diesem Gesetzesentwurf ihre ursprüngliche Vorgehensweise gänzlich geändert und an Stelle einer einfachen Novelle des Ökostromgesetzes ein neues Grundsatzgesetz erlassen, das in Folge neun neuer Ausführungsgesetze in den Bundesländern bedarf. Gehen nach Ihren Erkenntnissen mit dem vorliegenden Grundsatzgesetz beihilfen- und verfassungsrechtliche Unsicherheiten einher, die den Weiterbetrieb der betroffenen Anlagen massiv gefährden?) Ich erteile der Frau Landesrätin das Wort. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen schönen guten Morgen! Die an mich gestellte Frage beschäftigt sich mit dem Thema Biomasse und wie es jetzt weitergeht. Sie erinnern sich, dass es dazu auf Bundesebene einige Diskussionen gegeben hat, dass der Vorschlag, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde, also konkret von der Frau Bundesministerin Köstinger, keine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat gefunden hat, weil es eben in den Ländern große Bedenken gab. Jetzt ist Folgendes passiert, dass ein Grundsatzgesetz in Begutachtung geschickt worden ist. Diese Begutachtungsfrist zum Biomasse-Grundsatzgesetz hat diese Woche geendet. Keine zwölf Stunden später wurde dann dieses Grundlagengesetz zur Biomasse bereits im Ministerrat beschlossen. Also daraus kann ich erstens schließen, wahnsinnig viel aus der Begutachtung kann dann in das Gesetz nicht mehr eingeflossen sein oder die Beamten im Ministerium haben eine Nachtschicht eingelegt. Denn normalerweise ist es so, wenn die Begutachtung zu Ende ist, dass man dann schon zumindest ein bisschen Zeit hat, um das, was an Anmerkungen tatsächlich gekommen ist, auch in das Gesetz umzusetzen. Warum gibt es jetzt ein Grundsatzgesetz zur Biomasse? Der einzige Hintergrund ist, dass man versucht, die Zweidrittelmehrheit, die man sonst im Nationalrat und im Bundesrat gebraucht hätte, zu umgehen. Die Umweltministerin plant hier, mit einem Gesetz über die Runden zu kommen, das eines der wesentlichsten Probleme oder einen der wesentlichsten Grundsätze, würde ich eigentlich sagen, im Ökostrombereich umgeht, nämlich, dass dieses Thema Ländersache ist und dass es hier eine einheitliche Vorgangsweise in ganz Österreich gibt. Denn der Effekt dieser jetzt gewählten Vorgangsweise ist, dass wir zehn Gesetze haben, ein Bundesgesetz, neun Landesgesetze, dass wir neun verschiedene Tarife haben, neun unterschiedliche Einspeisetarife, aber auch neun unterschiedliche Tarife, die die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, also die Stromkunden, zahlen müssen und dass es einen unglaublich ungewissen Ausgang haben wird, weil überhaupt nicht klar ist, ob es für ein solches Gesetz in Brüssel Zustimmung gibt, weil das natürlich notifikationspflichtig ist. Es ist eine neue Beihilfe. Sie alle wissen, dass Beihilfen auf europäischer Ebene sehr streng und sehr restriktiv gesehen werden. Das heißt, man muss das dann nach Brüssel schicken, um zu schauen, ob es dafür überhaupt sozusagen ein Okay gibt. Wir haben deswegen als Land Wien eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben, weil ich der Meinung bin, dass das nicht zielführend ist. Es gibt übrigens auch sehr kritische Stellungnahmen aus anderen Bundesländern, Salzburg, Kärnten, Steiermark. Aber auch von der Arbeiterkammer oder vom Verfassungsdienst liegen zumindest Bedenken hier auf dem Tisch. Aus meiner Sicht und als hier zuständige politische Verantwortliche kann ich eigentlich nur die Bundesregierung und speziell die Frau Umweltministerin auffordern, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Denn das Ganze passiert nur deswegen, weil man sich nicht mit der SPÖ zusammensetzen will. Das wäre ein ganz einfacher Weg. Wir könnten eigentlich in zwei Wochen ein neues Gesetz auf den Weg bringen, und zwar ein Gesetz, das dann Rechtssicherheit für alle hätte, weil es eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Parlament bekommen würde, wenn man sich auf eine Vorgangsweise einigt, was eigentlich nicht so schwer ist. Man muss sich halt schon vorher irgendwie mit den betroffenen Parteien unterhalten. Nur um das zu umgehen, nur, weil die ÖVP und die Frau Bundesministerin Köstinger hier im Schmollwinkel stehen, aus diesem einzigen Grund, muss es jetzt neun Landesgesetze und ein Bundesgesetz mit, wie gesagt, unsicherem Ausgang geben. Das bringt nicht nur einen massiven Bürokratieaufwand, die Rechtsunsicherheit habe ich schon erwähnt, weil keinesfalls klar ist, was da tatsächlich herauskommt, sondern es kann auch passieren, dass am Schluss überhaupt keine Förderung da ist. Das heißt: "Außer Spesen nichts gewesen.", wäre dann das Motto. Oder ein anderes Motto könnte sein: "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?" Für den Wiener Landtag bedeutet das, dass wir jetzt, sobald dieses Bundesgesetz auf Bundesebene beschlossen wird, wir natürlich ein Landesgesetz erstellen werden. Wir werden das dann zur Notifikation nach Brüssel schicken und schauen, was von Seiten der Europäischen Union hier an Antworten zurückkommt. Man muss sich nur darauf gefasst machen, dass das ein Prozess ist, der nicht in 14 Tagen geht. Das dauert zumindest 2 Monate - das ist die Unterfrist -, erfahrungsgemäß sozusagen ein Jahr bis eineinhalb Jahre. Dessen muss man sich nur bewusst sein. Also das ist jetzt kein kurzer und schneller Weg, wie man den Biomasseanlagen schnell helfen kann, sondern das ist ein sehr langer, ein sehr komplizierter und ein sehr aufwändiger Weg, der dann noch dazu damit enden kann, dass am Schluss herauskommt, dass die Europäische Kommission sagt: "Nein, das ist aus unserer Sicht eine unerlaubte Beihilfe, und wir geben dazu keine Genehmigung." Was passiert dann? Noch dazu ist es so, dass bei vielen Biomasseanlagen die Förderungen jetzt schon ausgelaufen sind. Diese haben nicht Zeit, dass sie eineinhalb Jahre warten. Auch in Wien ist es so, dass die Förderung im heurigen Jahr ausläuft. Es gäbe, wie gesagt, ich weise noch einmal darauf hin, einen sehr einfachen Weg, da muss man halt nur mit der Opposition reden. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Weil Sie so gerne mit der Opposition reden, Frau Stadträtin! Dafür sind Sie bekannt!) Ich habe das hier, von dieser Stelle, schon einmal gesagt, das gehört für mich zum Kleinen Einmaleins der Politik. Wenn man eine Zweidrittelmehrheit braucht, dann muss man halt mit denen reden, die einem diese Zweidrittelmehrheit bringen können. Wenn man das nicht tut, darf man sich halt nicht wundern, wenn es dann keine Mehrheiten für Vorgaben gibt. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie haben es nicht einmal geschafft, beim Hundetötungsgesetz mit den GRÜNEN zu reden!) - Es war überhaupt kein Problem, mit den GRÜNEN zu reden. Der Kollege Maresch und ich reden jeden Tag gerne miteinander und haben auch schon sehr viele gute Gesetze auf den Weg gebracht. Der Kollege Guggenbichler findet scheinbar, ich rede zu wenig mit ihm. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Nein, nein! Alles gut!) Alles gut. Na fein, das freut mich! Also in diesem Sinn kann ich nur mehr appellieren, im Sinn der Sache und im Sinn der Biomasseanlagen, die wichtig sind, nicht nur für die Stadt Wien, sondern in ganz Österreich wichtig sind, weil sie ein wichtiger Bestandteil der erneuerbaren Energien sind, eine gute, schnelle, rasche und rechtssichere Lösung zu finden. Ich kann nur sagen, wir stehen dazu bereit, das ist überhaupt kein Thema, aber man muss halt einfach einmal in Verhandlungen eintreten, wenn man ein positives Ergebnis möchte. Ich kann nur darauf hinweisen, dass mit dem, was jetzt auf dem Tisch liegt, das nächste Biomasse-Waterloo der Frau Umweltministerin vorprogrammiert ist. Da muss man kein Rechtsexperte sein, dass man das sehen kann. Ich kann nur davor warnen, weil die Auswirkungen massiv sein werden. Das haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP und von der FPÖ, dann zu verantworten! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Bevor ich zur 1. Zusatzfrage komme, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der AHS Rahlgasse herzlich auf der Galerie. Herzlich willkommen in eurem Wiener Rathaus! (Allgemeiner Beifall.) Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Dr. Gara. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Vorab nur eine kleine Bemerkung: Ich war jetzt sehr verblüfft, dass die GRÜNEN hier geklatscht haben, weil sie haben im Bundesrat eigentlich für das andere Gesetz gestimmt. Aber nur so als kleine Anmerkung. Vollkommen richtig, was Sie gesagt haben, die Förderungen laufen aus. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich verstehe jetzt auch nicht die Fundamentalopposition der SPÖ im Parlament gegen dieses Gesetz, weil es war doch immer klar, und ich bin jetzt sicher kein Verteidiger der Ministerin Köstinger, dass das ein Übergangsgesetz ist, bis das Erneuerbare Energie Gesetz 2020 in Kraft tritt. Wie Sie gesagt haben, war das notwendig, weil eben die Förderungen für die Biomasseanlagen auslaufen. Ich sehe jetzt eher das Umgekehrte. Das ist eine Fundamentalopposition der SPÖ, die letztendlich dazu führt, dass wir jetzt dieses Schlamassel mit diesen Länderkompetenzen haben. Mir ist nach wie vor nicht klar, warum sich die SPÖ hier massiv dagegen gewehrt hat, weil ein Großteil der Förderungen, und das war doch immer bewusst, letztendlich für das Biomassekraftwerk Simmering kommt und das Biomassekraftwerk Simmering ohne diese Förderung letztendlich ökonomisch schwer überleben können wird. Also noch einmal meine Frage: Warum haben Sie sich eigentlich gegen das ursprüngliche Gesetz so gewehrt, wo es doch letztendlich auch für Wien ein großer Vorteil wäre? Präsident Ernst Woller: Frau Landesrätin, bitte um die Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Also die Antwort darauf ist sehr einfach: Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der bedeutet hätte, dass Simmering hätte schließen müssen. Ich glaube, das ist Ihnen nicht bewusst. Aus diesem Grund war ich persönlich logischerweise dagegen, weil ich kann nicht für ein Gesetz sein, mit dem wir unser Biomassekraftwerk schließen müssen. (Abg. Georg Schuster: Ihr habt es abgelehnt! Deswegen muss Simmering schließen!) Es hätte auch die Schließung für viele andere Biomassekraftwerke bedeutet, weil die Förderquote so gering war, dass es sich zum Beispiel für Simmering nicht ausgegangen wäre, obwohl wir das effizienteste und größte Biomassekraftwerk in ganz Österreich betreiben. So einem Vorschlag kann ich logischerweise nicht zustimmen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wer hat das ursprüngliche Gesetz beschlossen? Rot-Schwarz!) Daraufhin haben wir gesagt, und wir waren da sehr transparent die ganze Zeit, wir haben immer kommuniziert, diesem Vorschlag können wir nicht zustimmen: "Bitte sprecht mit uns!", in Richtung ÖVP, "Bitte verhandelt mit uns, dass wir uns auf ein gemeinsames Gesetz einigen können, mit dem wir auch leben können!" Was soll ich Ihnen sagen? Das ist nicht passiert. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ihr wart beleidigt und seid aufgestanden!) Für mich ist es schon so, das gehört zu den Grundaufgaben einer verantwortungsvollen Politikerin, wenn ich eine Mehrheit für ein Gesetz brauche, dann muss ich halt mit den Parteien reden, die ich dafür brauche. Wenn ich diese Gespräche unterlasse und dann keine Mehrheit bekomme (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das haben Sie ja selber vorgeführt!), dann, ehrlich gesagt, ist es nicht so, dass die Opposition schuld ist, weil, wie ich hier schon einmal gesagt habe, wenn ich hier ein Gesetz einbringe und dafür keine Mehrheit bekomme (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das haben Sie doch im November gemacht!), wird keiner sagen, die NEOS sind aber voll gemein, weil sie haben dem nicht zugestimmt, sondern alle werden sagen, die Sima ist unfähig. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das sage ich schon die ganze Zeit, Frau Stadträtin!) Ehrlich gesagt, nichts anderes verlange ich dafür auf Bundesebene. Wenn die Frau Umweltministerin ein Gesetz vorlegt, das für mich bedeutet, dass das Biomassekraftwerk in Simmering zusperren muss, dann kann ich dem nicht zustimmen. Wenn sie dann weiterhin keine Gespräche mit der größten Oppositionspartei aufnimmt, dann darf sie sich nicht wundern, wenn es keine Zustimmung gibt. Aber, wie gesagt, von meiner Seite hier wieder ein Gesprächsangebot. Kommen Sie aus Ihrer Schmollecke, Frau Umweltministerin, reden Sie mit uns! Machen wir gemeinsam ein Biomassegesetz, das den Namen auch verdient hat, das man in wenigen Wochen im Nationalrat und im Bundesrat beschließen kann. Das bedeutet Rechtssicherheit. Das bedeutet eine schnelle Übergangslösung. Das wird die 47 Biomasseanlagen retten. Weil das, was hier vorliegt, mit neun Landesgesetzen, mit Flickwerk, wo jeder dann in einem anderen Bundesland einen anderen Tarif zahlt, was eine totale Ungleichbelastung ist, was noch dazu eine zusätzliche Steuer bringt, eine Köstinger-Steuer haben wir sie genannt, weil das außerhalb der jetzt schon sozusagen erneuerbaren Energietarife läuft, ist einfach sozusagen, entschuldigen Sie, nicht sinnvoll aus meiner Sicht und nur dessen geschuldet, dass hier offensichtlich jemand beleidigt ist und aus diesem Schmollwinkel nicht mehr herauskommt. Ich glaube, es wäre jetzt wirklich höchste Zeit, zu sagen, wir lassen diese Gefühle einmal beiseite und reden sachlich, weil es wirklich darum geht, dass wir 47 Anlagen zu retten haben! (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich muss sagen, kurz replizierend auf Ihre Antwort, die Einzige, die aus meiner Sicht im Schmollwinkel steht, ist die SPÖ. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Nein, die Regierung!) Weil zu behaupten, sie wären am Verhandlungstisch nicht gesessen, ist einerseits unwahr, andererseits muss ich schon sagen, dass jetzt die Ministerin handelt, nur weil die SPÖ etwas blockiert, ist ihr aus meiner Sicht nicht vorzuwerfen. Dass es kompliziert wird, ist eigentlich alles nur die Verantwortung der SPÖ. Dementsprechend, das, was Sie kritisiert haben, Sie wollen etwas rasch, gut und rechtssicher, hätten Sie mit der ersten Version gehabt. Nachdem Sie sich dagegengestellt haben, kommen Sie lieber aus Ihrem Schmollwinkel auf der Bundesebene! Meine Frage geht in Richtung rasche Lösung, was das Ausführungsgesetz betrifft. Nachdem wir damit rechnen, dass das Grundsatzgesetz mit Ende April beschlossen wird, werden Sie alles daran setzen, auch eine rasche Lösung auf Landesebene umzusetzen und dem Wiener Landtag vorzulegen? Präsident Ernst Woller: Ich erkenne zwar keine Frage. Aber vielleicht kannst du sie trotzdem beantworten. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Werden Sie rasch dafür sorgen, dass eine Landeslösung im Wiener Landtag vorliegt? Das ist meine Frage, sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Präsident Ernst Woller: Bitte. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich möchte schon etwas dazu sagen. Von meiner Seite und von Seiten der SPÖ gibt es seit mehreren Wochen ein konkretes Gesprächs- und Verhandlungsangebot. Wir sagen: "Bitte, liebe Frau Bundesministerin, setzen Sie sich wieder mit uns hin, machen wir gemeinsam ein Gesetz, dem wir alle zustimmen können zur Rettung der Biomasse!" Wer nicht mit uns reden will, ist die Frau Umweltministerin. Jetzt sagen Sie mir, wer da im Schmollwinkel steht! Wir sind gesprächsbereit. Wir sind verhandlungsbereit. Wir sind konstruktiv. Und wir sind überhaupt nicht beleidigt. Aber die Frau Bundesministerin bemüht jetzt neun Landtage und die EU-Kommission nur aus einem Grund, weil sie nicht mit der SPÖ verhandeln will. Also, ehrlich gesagt, da kann sich, glaube ich, jeder selbst ein Bild machen, wer da beleidigt ist und wer da im Schmollwinkel steht, und das alles auf Kosten der erneuerbaren Energie und der Biomassekraftwerke! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Weil ihr blockiert habt und das eigene Kraftwerk mit der Blockade gefährdet! Sie waren in der ersten Reihe! Sie gefährden die Arbeitsplätze!) - Ja, genau, wo Arbeitsplätze gefährdet werden! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das machen Sie mit Ihrer Blockadepolitik! Das ist peinlich!) Also das ist eine nahezu kindische Vorgangsweise, die ich nicht verstehen kann! Ich kann hier noch einmal appellieren und noch einmal sagen: Kehren Sie an den Verhandlungstisch zurück! Setzen wir uns zusammen, reden wir das aus, machen wir ein gescheites Gesetz, das Rechtssicherheit hat! Weil das, was jetzt auf dem Tisch liegt, kann ich Ihnen jetzt schon sagen, wird zu keinem guten Ergebnis führen. Sagen Sie dann nicht, ich hätte Sie vorher nicht gewarnt! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Nach der nächsten Wahl haben Sie die Sperrminorität im Bundesrat auch nicht mehr!) - Herr Guggenbichler, melden Sie sich einfach zum Wort, wenn Sie etwas zu dem Thema zu sagen haben, weil sonst hören mich die Leute nicht, wenn Sie da immer so laut hineinreden! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Mein Gott!) Frau Abgeordnete, zu Ihrer konkreten Frage: Sobald dieses Gesetz im Nationalrat beschlossen ist, werden wir es nach Brüssel zur Notifikation schicken, am gleichen Tag noch. Es gibt schon einen Entwurf von Bundesseite. Aber ich sage Ihnen schon, dass ich großes Bauchweh habe, weil ich eben sehr stark befürchte, dass uns die EU-Kommission dann nach sehr vielen Monaten mitteilen wird, dass es sozusagen beihilfenrechtlich von ihr keine Zustimmung erhält. Und dann sind wir wieder zurück am Start. Dann passiert genau das, was wir jetzt viel schneller haben könnten, nämlich, dann muss sich die Frau Umweltministerin mit uns hinsetzen, weil es keine andere Möglichkeit gibt. Was ich nicht verstehe, ist, machen wir doch gleich den einfachen Weg und nicht den komplizierten, der mit Rechtsunsicherheit und einer sehr langen Wartedauer verbunden ist (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Warum wart ihr eigentlich gegen das ursprüngliche Gesetz? Das verstehe ich nicht!), weil wir einfach nicht wissen, was das Ergebnis sein wird, und es sehr wahrscheinlich ist, dass es eben keine Zustimmung gibt und die Biomassekraftwerke dann zusperren müssen, was niemandes Interesse ist! (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Warum wart ihr gegen das ursprüngliche Gesetz?) - Ich habe es schon gesagt, Herr Kollege. Präsident Ernst Woller: Herr Abg. Guggenbichler, ich habe wirklich nichts gegen Zwischenrufe, aber wenn du die ganze Zeit ein Co-Referat aus der Bank hältst, das geht einfach nicht. Das stört die Frau Landesrätin und das hindert auch alle Abgeordneten des Wiener Landtages daran, an der Debatte überhaupt teilnehmen zu können und zuzuhören. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Eischer. Abg. Michael Eischer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin, danke für die bisherigen Ausführungen! Wir haben jetzt ein wehleidiges Statement über ein Gesetz gehört, das einen Übergang darstellt. Das Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Fortbestandes der Biomasseanlagen, der Inhalt Verpflichtung zur Förderung von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse, genau das, was wir wollen, befristet bis 2021. Jetzt haben wir gerade gehört, Sie haben Angst vor verschiedenen Tarifen. Jetzt sage ich: Warum hat man da Angst? Sie können ja jetzt einen eigenen Tarif vorlegen. Sie können jetzt festlegen, welche Vorschläge Sie eingebracht hätten. Wir haben davon noch nichts gehört. Die Wehleidigkeit besteht darin, dass im Raum steht, das größte Biomassekraftwerk in Österreich, in Simmering, schließen zu müssen. Dort gehen viele Arbeitskräfte verloren. Ihre Gesprächsbereitschaft ist eigentlich schon hinlänglich bekannt! Wir haben das schon mitbekommen bei dem Hundetötungsgesetz, wo Sie mit den GRÜNEN nicht gesprochen haben, wo es sehr lange gedauert hat! Was können Sie jetzt vorbringen, damit der Standort Simmering nicht gefährdet ist? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Herr Abgeordneter! Ich versuche jetzt noch einmal, es Ihnen zu erklären. Die Bundesregierung hat uns ein Gesetz im ersten Durchgang vorgelegt, das bedeutet hätte, dass das Biomassekraftwerk in Simmering hätte schließen müssen, weil die Fördertarife so niedrig waren. Aus diesem Grund haben wir dem Gesetz die Zustimmung verweigert und haben die Bundesregierung ersucht, sich mit uns noch einmal hinzusetzen und ein Gesetz zu verhandeln, das alle 47 Biomasseanlagen rettet. Das ist nicht passiert. Die Frau Umweltministerin hat das verweigert und hat gesagt: "Nein, ich lege jetzt ein Grundsatzgesetz vor, wo es neun Ausführungsgesetze in den Landtagen geben muss. Wir werden das sehr rasch machen. Aber das hat einen massiven Nachteil. Ich muss dieses Gesetz nach Brüssel schicken. Brüssel muss, weil es eine Beihilfe ist, dazu Ja oder Nein sagen." Jetzt kann ich Ihnen aus der Erfahrung sagen, dass es auf Ebene der Europäischen Union sehr ungern gesehen wird, dass einzelne Themenbereiche einzeln gefördert werden. Das möchten sie nicht. Deswegen gibt es ein sehr strenges Beihilfenrecht. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz, das wir hier im Landtag beschließen wollen, nachher auch in Brüssel Zustimmung findet, ist sehr gering. Vom Procedere her ist es so, bevor wir es hier im Landtag beschließen können, müssen wir es nach Brüssel schicken. Das heißt, an dem Tag, wo der Nationalrat einen Beschluss fällt, werde ich einen Entwurf des Gesetzes nach Brüssel übermitteln. Dann müssen wir einmal warten. Es dauert zumindest zwei Monate, erfahrungsgemäß eher ein bis eineinhalb Jahre. Das bedeutet für viele Anlagen in anderen Bundesländern, aber auch für unsere Anlage, dass wir in dieser Zeit, wenn die Förderung zu Ende ist, diese Anlage bereits schließen müssen. Aus dem Grund, und das sage ich noch einmal, ist diese Vorgangsweise kein taugliches Mittel! Es führt noch dazu zu folgender Ungleichbehandlung: Es war bisher immer so, dass für alle erneuerbaren Energien alle Stromkunden in Österreich den gleichen Tarif gezahlt haben. Das war ein Solidarsystem. Wir haben in Wien nur eine Anlage, in Kärnten sind es fast 20 Prozent der Stromversorgung, die aus solchen Anlagen kommen. Das heißt, wir haben solidarisch sozusagen in ganz Österreich mitgezahlt. Dieses Prinzip wird hier durchbrochen. Wir zahlen nur mehr für die Wiener Anlage einen unterschiedlichen Tarif, die bekommen dann einen unterschiedlichen Einspeisetarif und die Stromkunden zahlen auch einen anderen Tarif als zum Beispiel in Kärnten, als in Niederösterreich, als in der Steiermark. Aus diesem Grund, weil es jetzt unterschiedliche fleckerlteppichartige Tarife gibt, ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir in Brüssel eine Zustimmung zu diesem Gesetz bekommen, kleiner gleich null, weil das auch etwas ist, das nicht gewollt ist. All diese Fakten auf den Tisch gelegt habend, sage ich jetzt, diese Vorgangsweise macht politisch keinen Sinn. Es gibt nur einen Grund für diese Vorgangsweise, dass die Frau Umweltministerin nicht mit der SPÖ reden will, um so eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und Bundesrat irgendwie zu erzielen. Ich kann nur sagen, ich warne davor. Wir werden trotzdem versuchen, es so schnell wie möglich umzusetzen, aber wenn es von der Europäischen Union keine Zustimmung gibt, wird das schwierig beziehungsweise unmöglich werden. Deswegen warne ich hier an diesem Punkt. Sie können dann nicht alle sagen, Sie haben es nicht gewusst. Ich warne an diesem Punkt und weise noch einmal darauf hin: Bitte kehren Sie an den Verhandlungstisch zurück, wenn es wirklich um die Biomasse geht! Kommen Sie aus dem Schmollwinkel heraus und lassen Sie uns gemeinsam ein kluges Gesetz, das Rechtssicherheit in wenigen Wochen schafft, über die Bühne bringen! Aber reden muss man vorher schon, weil von alleine und nur irgendetwas auf den Tisch zu knallen und zu sagen: "Jetzt stimmt zu!", wurscht, was die Konsequenzen sind, so funktioniert Politik nicht, nirgends, weder hier noch im Nationalrat noch im Bundesrat! Ich glaube, jetzt habe ich es wirklich ausreichend erklärt, dass es jeder hier mittlerweile verstanden haben sollte! - Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke. - Damit ist die 1. Anfrage beantwortet. Die 2. Anfrage (FSP-263619-2019-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an dem Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. [Aktuell ist die Wiener Bildungsdirektion mit einem Mobbingvorwurf gegen eine Wiener AHS-Lehrerin einer Schule in Wien Währing konfrontiert. Gegen die besagte Lehrkraft stehen angeblich seit 2013 Vorwürfe wegen systematischer Erniedrigung von Schüler_innen im Raum. Die Bildungsdirektion könne laut Tageszeitung "Österreich" vom 19. März 2019 je nach Schwere verschiedene Maßnahmen setzen: Bei pragmatisierten Lehrern möglich seien neben Ermahnungen und Weisungen ein Verweis, Geldbußen oder - als letzte Möglichkeit - eine Entlassung. Bei Vertragslehrern stünden Ermahnung, Weisungen, Kündigung und Entlassung im Maßnahmenkatalog. "Weniger als eine Handvoll" Lehrer würden wegen schwerer Verfehlungen (darunter auch strafrechtliche Verurteilungen) entlassen. Wie viele Pflichtschullehrkräfte wurden in den letzten fünf Jahren auf Grund von vergleichbaren Mobbingvorwürfen konkret entlassen?] Ich erteile ihm das Wort. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Wiederkehr! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler aus der Rahlgasse und andere Zuhörerinnen und Zuhörer! Lieber Abgeordneter, erstens vielen Dank für die Frage zu einem Thema, das, wie ich glaube, ein ausgesprochen wichtiges ist. Wie ich an dieser Stelle schon mehrmals festgehalten habe, bin ich der tiefen Überzeugung, dass unsere Bildungseinrichtungen Orte sein müssen, die sich als Lernräume verstehen, in denen Kinder und Jugendliche wachsen und sich entfalten können. Unsere Kindergärten und Schulen müssen daher als Teil ihres grundlegenden Selbstverständnisses und ihres Arbeitsauftrages haben, Kinder groß und stark zu machen und sie auf gar keinen Fall zu erniedrigen oder klein zu machen. Dabei haben die Pädagoginnen und Pädagogen eine riesengroße Verantwortung. Sie operieren, wenn man so will, am offenen Herzen. Ich bin davon überzeugt, dass der riesengroße Teil der Wiener Pädagoginnen und Pädagogen diese Verantwortung sehr ernst nimmt und seinem Auftrag und seinen Verpflichtungen gegenüber den Kindern und Jugendlichen gerecht wird. Deshalb ist es aber auch so, dass es mich umso mehr berührt, wenn Fälle wie jener bekannt werden, der auch Gegenstand der Anfrage war. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass der Bildungsdirektor Heinrich Himmer hier sehr richtig, sehr konsequent gehandelt hat, den richtigen Schritt gesetzt hat, eben auf Grund schriftlicher Stellungnahmen und auf Grund von Sachverhaltsdarstellungen die betreffende Lehrkraft suspendiert hat. Wie geht es jetzt dort weiter? Im Zuge der Suspendierung und der Disziplinaranzeige hat die sogenannte Disziplinarkommission die Richtigkeit der Suspendierung innerhalb von vier Wochen zu klären. Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage: In Bezug auf weitere Fälle hat man mir mitgeteilt, dass im Pflichtschulbereich in den letzten fünf Jahren keine Lehrkraft wegen Mobbing entlassen wurde. Ich möchte das aber zur Gelegenheit nehmen, auf zwei sehr grundsätzliche Entwicklungen zu sprechen zu kommen, zwei Diskurse um Themenbereiche herum, um Vorstellungen herum, die, wie ich glaube, sehr negativ sind für die Entwicklung unserer Kindergärten, unserer Schulen, unseres Bildungssystems. Zum einen ist es die wachsende Vorstellung Einzelner in dieser Republik, dass es Kinder oder Jugendliche gibt, die nicht passen, die man nur herausfinden muss, damit man sie dann hinaushauen kann, entweder indem man Testmodelle häufiger stattfinden lässt und noch enger schraubt, um dann segregative Bildungsräume zu schaffen, wo man sozusagen diejenigen, die nicht passen, hinschieben kann. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass jedes Kind passt und dass jedes Kind und jeder Jugendliche das Recht haben zu lernen und auch das Recht haben, dabei bestmöglich gefördert zu werden. So, wie es sich die Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulklassen nicht aussuchen können, welche Kinder passen und welche Kinder nicht passen, sondern den Auftrag haben, jedes einzelne Kind zu fördern und jedes einzelne Kind dabei zu unterstützen, ob es sein oder ihr Potenzial auch wirklich ausschöpfen kann, kann es sich auch ein Bildungspolitiker oder eine Bildungspolitikerin, auch der Bildungsminister, nicht aussuchen, ob Kinder passen oder nicht. Das zweite Thema, das mir in diesem Diskurs sehr wichtig ist, ist, und darauf weise ich jetzt noch einmal hin, dass man Konflikte in Schulen, die es selbstverständlich gibt, weil Schulen sind Teile der Welt und auch Konflikte sind Teile der Welt, nicht aus politischen Gründen hochstilisieren soll zu Kämpfen Lehrer gegen Schüler, Schüler gegen Lehrer, Lehrer gegen Eltern. Vor ein paar Wochen waren es die gewalttätigen Schülerinnen und Schüler. Jetzt wird ab und an unreflektiert auf Lehrkräfte hingehaut. In ein paar Tagen fürchten sich sicherlich wieder alle vor kleinen Mädchen, die Kopftuch tragen. Im Anschluss übertreffen sich dann dieselben Personen mit Forderungen nach noch härteren Strafen, noch strengeren neuen Vorschriften, höheren Geldstrafen für Eltern und Sicherheitsschleusen an den Schulen. Dabei ist doch allen klar, besonders denen, die an den Kindern, an den Jugendlichen dran sind, Konflikte müssen gelöst werden, man kann sie sich nicht wegwünschen. Daher haben wir in den letzten Wochen und Monaten sehr viel getan, um die Lehrerinnen und Lehrer noch mehr dabei zu unterstützen. Wir haben die neuen Schulkooperationsteams auf die Reise gebracht, die sich an der Schnittstelle zwischen Schule und Sozialarbeit bewegen und dafür da sind, eine Hilfestellung zu bieten, eine Hilfestellung für die Pädagoginnen und Pädagogen, aber natürlich auch eine Hilfestellung für die Schülerinnen und Schüler. Genauso wie die Hotline für LehrerInnen in der Bildungsdirektion, die sicherstellen soll, dass der Ruf nach Hilfe, der Ruf nach Rat, keinen Dienstweg kennt, das offene Ohr keinen Dienstweg kennt und dass unbürokratisch bei Konflikten im Klassenzimmer auch geholfen werden kann. Selbstverständlich, und das zeigen auch die Anrufe dieser Hotline, richten sich auch viele Eltern an diese Nummer, um Unterstützung zu bekommen, Rat zu bekommen, in Situationen, wo sie glauben, es geht ihren Kindern nicht gut. In die gleiche Kerbe schlägt die Bildungsombudsstelle in der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die neu geschaffen wurde. Damit gibt es eine neue oder eine zusätzliche unabhängige Anlaufstelle für Eltern und Kinder und Jugendliche. Die erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendanwaltschaft können auf Wunsch auch direkt in den Bildungseinrichtungen aktiv werden, können im Sinne einer Mediation mit allen Beteiligten an Konfliktlösungen arbeiten. Natürlich sind diese drei geschilderten neuen Initiativen Hand in Hand gehend mit den vielen Einrichtungen und vor allem auch den vielen Menschen, die jetzt schon daran arbeiten, dass Konflikte eben gelöst werden und nicht zu Kämpfen hochstilisiert werden. Das sind die Psychagoginnen und Psychagogen, die Begleitlehrerinnen und Begleitlehrer, die viele Peer-Mediationsschwerpunkte an einzelnen Schulen, Rahlgasse zum Beispiel, und natürlich auch viele Dinge im Umfeld der LehrerInnenfort- und -weiterbildung. Ich bin überzeugt, und das sage ich hiermit sozusagen zuletzt noch einmal, weil ich glaube, das ist die Klammer in dieser ganzen Diskussion, dass Konflikte in Bildungseinrichtungen nicht gelöst werden können, wenn man sie hochstilisiert oder medial ausschlachtet, sondern eben, wenn man vor Ort aufeinander zugeht und gemeinsam für das Wohl des Kindes arbeitet. Ich weiß aus vielen Gesprächen und aus meiner eigenen Erfahrung in der Bildungsverwaltung und in der Bildungspolitik, das ist harte Arbeit. Deshalb möchte ich die Gelegenheit auch nutzen, allen Beteiligten im Bildungswesen einen wirklich großen Dank und den vollen Respekt dieses Hauses dafür auszusprechen, für die Arbeiten, die sie leisten, diese tagtägliche Arbeit in den Wiener Schulen und Kindergärten! Dafür ein Dankeschön! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg. Christoph Wiederkehr, MA.) Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Schwarz. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Wir lesen auch aus der Anfrage von Herrn Wiederkehr, dass das erste Bekanntwerden 2013 war. Also wir reden von einer sehr langen Dauer der Mobbingvorwürfe. Meine Frage ist: Gibt es eine Erhebung, wie lang sozusagen im Durchschnitt bei anderen, es gibt ja mehrere oder öfters, nicht zu oft, aber doch immer wieder, Mobbingvorwürfen - ich bin jetzt immer sehr vorsichtig mit der Sprache - so ein Prozess dauert, von dem ersten Vorwurf des Mobbings bis zum Handeln der Bildungsdirektion? Gibt es hier eine Erhebung? Und warum dauert das so lange? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also Erhebungen zu Prozessen zu machen, ist deshalb schwer, weil wirklich jeder einzelne Prozess auch ein völlig anderer ist. Wichtig ist, dass sich eine Bildungsverwaltung als Partnerin der Pädagoginnen und Pädagogen, aber genauso als Partnerin der Schülerinnen und Schüler verstehen muss und daher vom Vorwurf, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist, bis zum ersten Handeln, nur ein so kurz wie möglicher, also unmittelbarer Zeitraum verstreichen darf. Es geht da um das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Und es geht vor allen Dingen um eine ganz grundlegende Sache, die Erkenntnis, dass Lernen überhaupt nicht funktionieren kann, Schule überhaupt nicht funktionieren kann, wenn die Beziehungen nicht passen. Da ist der konkrete Fall leider halt auch ein Beispiel dafür, dass es manchmal sehr kompliziert ist, weil es natürlich immer auch unterschiedliche Darstellungen gibt. So wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Republik haben selbstverständlich auch Lehrerinnen und Lehrer das Recht, ihre Sichtweise darzustellen, sich an die ArbeitnehmerInnenvertretung zu richten und sich zu verteidigen. In dem konkreten Fall ist es so, dass es eben jetzt in der Bildungsdirektion Sachverhaltsdarstellungen, auch sozusagen schriftliche Vorhaltungen gibt, die konkrete Situationen schildern. Da hat der Bildungsdirektor, wie ich meine, unmittelbar völlig richtig gehandelt. Dazwischen steht ein riesengroßer Raum an erstens unterschiedlichen Sachverhalten, wo die Bildungsdirektion in Absprache und in Verbindung mit vielen anderen unterstützenden Systemen, wovon ich jetzt ein paar genannt habe, agieren kann, zum Beispiel mit Begleitlehrerinnen und Begleitlehrern, zum Beispiel mit Gesprächen, wo man sich gemeinsam Ziele ausmacht, zum Beispiel mit Angeboten der Fortbildung, et cetera. Also es gibt einfach ganz oft Situationen, wo Lehrerinnen und Lehrer zuerst einmal Unterstützung und ein gemeinsames Daran-Arbeiten brauchen. Da bin ich davon überzeugt, dass nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer gute Arbeit leisten, sondern besonders auch die Unterstützungssysteme, also die jeweiligen Direktorinnen und Direktoren, die sich als Verantwortliche für ein Team begreifen, aber eben auch die Bildungsverwaltung, die sich da nicht als, weiß ich nicht, Kontrolletti versteht, sondern eben als Partnerin und Partner. Ein Partner ist auch dazu da, zu sagen, wenn etwas nicht passt, aber eben zu helfen, damit man es verändern kann. Da passieren zum Glück sehr viele Dinge, die nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken, weil sie gut gelöst werden, partnerschaftlich gelöst werden und im besten Sinne des Wortes auch schulpartnerschaftlich gelöst werden. Wovon ich überhaupt nichts halte, ist, solche Dinge in irgendeiner Form unter den Tisch zu kehren und nicht zu lösen. Aber wovon ich viel halte, ist, das habe ich eh vorher versucht, ein bisschen auszuführen, dass man nicht gleich nach dem härtesten Mittel ruft und vor allen Dingen auch nicht gleich sozusagen eine riesengroße Krise an die Wand malt, sondern einmal genauer hinschaut und nach Lösungen sucht. In dem konkreten Fall ist es ganz offenkundig so, zumindest aus meiner Warte, wie ich es beobachten kann, dass die Schritte, die der Herr Bildungsdirektor gesetzt hat, richtig, wichtig und notwendig waren. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Sie haben in der Erstbeantwortung gesagt, in den letzten fünf Jahren - ich fürchte, es geht noch weiter zurück - kein einziger Fall, wo ein Lehrer oder eine Lehrerin auf Grund Mobbings oder schwerer Vorfälle gekündigt werden musste oder konnte. Das ist ein bisschen so, wie wenn man keinen einzigen Autofahrer erwischen würde, der die nächsten zwei Jahre in Wien zu schnell fährt. Das wirkt zumindest auf die Schnelle, sagen wir, unpraktisch, und das ist ein Euphemismus. Als ich ins Gymnasium gegangen bin, hat es einen Lehrer gegeben, der hat uns regelmäßig Watschen gegeben. Mein jüngster Bruder ist 17 Jahre jünger als ich, ist in die Schule gegangen, der gleiche Lehrer war dort und hat immer noch die gleichen Watschen verteilt. Das, scheint mir, sind einzelne schwarze Schafe, muss man schon dazusagen, weil ich hatte dutzende Lehrer und Lehrerinnen und fast alle waren in Ordnung. Aber eben zwischendurch habe ich den Eindruck, ein völlig falsch verstandenes Verständnis, denn die Lehrergewerkschaft ist dominiert von der ÖVP. Diese ÖVP-Gewerkschaft hat offensichtlich absolut jeden Einzelfall verteidigt, egal, was vorgetragen wird. Deswegen scheint es mir so schwierig zu sein, auch nur einen einzigen Lehrer oder eine Lehrerin loszuwerden. Es ist in Österreich erst seit 1974 die Prügelstrafe verboten. Das ist nicht überall, in Großbritannien nicht einmal durchgehend. Die einen schreien noch jedes Mal Bootcamp, wenn sich ein Kind eine Spur danebenbenimmt oder was auch immer. Bei dem ganzen Rückschritt, den ich in der Bildungspolitik momentan leider auf Bundesebene verorte, sind in Großbritannien führende aktuelle konservative Politiker der Meinung, dass Prügelstrafe ein gutes Erziehungsmittel in der Schule ist. Ich hoffe, dass es soweit nicht kommt, dass wir in Österreich wieder dort landen. Aber wie kriegen wir denn ein schwarzes Schaf bei der Lehrerschaft, bei der Lehrerinnenschaft so weit, dass die Person wenigstens einen anderen Job ausübt? Mir scheint, sie haben keine Ausstiegsmöglichkeiten, keine Umstiegsmöglichkeiten, sehen keine Alternative und bleiben darin, weil so glücklich können die Lehrer auch nicht sein, ständig im Match mit den Kindern und mit den Jugendlichen zu sein. Vielleicht gibt es den einen oder anderen Sadisten darunter, der das gern macht. Das möchte ich aber gar nicht hoffen oder gar nicht denken, sondern vermutlich gibt es halt sehr wenige Umstiegsmöglichkeiten. Gibt es irgendetwas, wie man nachhelfen kann und sagen kann: "Du hast einfach den Beruf verfehlt, mache etwas anderes" Und wie könnte man den Lehrern und Lehrerinnen helfen, dass sie aus dem Schlamassel, den sie zwar mitanrichten, aber in dem sie vielleicht auch nicht alle gern stecken, herauskommen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Da hätte ich jetzt gerne einen Fragetag und keine Fragestunde, weil man könnte natürlich sehr trefflich darüber diskutieren, inwiefern es prinzipiell bildungssystemische Entwicklungen braucht oder wo wir stecken geblieben sind bei bildungssystemischen Entwicklungen. Das österreichische Bildungssystem steht sozusagen in seiner DNA auf den Schultern seiner Gründung im Maria-Theresianischen Zeitalter. Da hat es natürlich verschiedene Ziele gegeben, zum Beispiel, dass die Soldaten die Befehle am Schlachtfeld verstehen und sich als Beamtinnen und Beamten als Zahnräder gut einfügen. Selbstverständlich ist die Zeit dazwischen geprägt von einer Befreiung des Bildungssystems. Und das ist richtig so! Die ganze Wiener Schulverwaltung steht auf den Schultern dieser Befreiungspolitik. Der erste Wiener Stadtschulratspräsident Otto Glöckel hat als eines seiner zentralsten Ziele die Abschaffung der Drillschule formuliert. Jetzt ist es natürlich selbstverständlich so, dass diese Arbeit nie fertig getan ist, im Gegenteil, dass sie von Pädagoginnen und Pädagogen gemacht wird. Es sind die Lehrerinnen und Lehrer, die dazu beitragen, nicht die Politikerinnen und Politiker in erster Linie, dass Kinder in der Schule groß und nicht klein gemacht werden. Wenn das jetzt aber nicht der Fall ist, wenn es Vorwürfe gibt und wenn es Grund zur Sorge gibt, dass Kinder erniedrigt werden, dass Kinder oder Schülerinnen und Schüler schlecht behandelt werden, dann ist es zentral, diesen Vorgängen nachzugehen und zu reagieren. Aber natürlich, ich habe es vorher auch schon gesagt, haben Lehrerinnen und Lehrer sowie jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin in dieser Republik auch das Recht, sich zu verteidigen, das Recht, ein Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht anzustrengen, das Recht, auch zu hinterfragen, ob eine allfällige disziplinarische Maßnahme bis hin zur Entlassung begründet ist, und, und, und. Es ist gut, dass diese Republik diese Verfahren hat. Sie sind auch dazu da, um zu prüfen, was dran ist, was nicht dran ist. Wenn etwas dran ist, dann ist es wiederum die Aufgabe der Bildungsverwaltung, so wie es auch in einem Betrieb ist, die Maßnahmen zu setzen. Da gibt es auch nicht nur Schwarz oder Weiß. In einem Betrieb könnte es zum Beispiel eine andere Aufgabe sein. So ist es auch im Bildungssystem oft eine sehr zentrale Frage zu überlegen: Ist eine Arbeit mit Kindern oder auch mit welchen Kindern gut angetan? Aber ein richtiger Punkt ist von dir angesprochen worden. Natürlich ist in einem System, das so gut wie keine Durchlässigkeit kennt, das also Lehrer und Lehrerinnen, die einfach nicht mehr können, nicht die Möglichkeit gibt, woanders in einer erfüllenden Arbeit weiterzugehen, ein Problem, so wie es natürlich auch ein Problem ist, dass Lehrerinnen und Lehrer, die Unterstützung brauchen, diese Unterstützung sicher nicht genug bekommen. Ich spreche da von ganz vielen Dingen, nicht nur der hier immer geführten Diskussion des ausreichenden Personals für Schulen, die es schwierig haben. Ich rede da auch von Supervision. Ich rede da von unterstützenden Maßnahmen, dass sich ganze Teams weiterbilden können, und, und, und. Also insofern, glaube ich, geht es prinzipiell darum, sicherzustellen, dass alle das gleiche Bild davon haben, was der gemeinsame Auftrag ist. Der gemeinsame Auftrag ist, Kinder stark zu machen, alles zu tun, um das zu forcieren. Das tun wir zum Beispiel auch mit Projekten wie der "Werkstadt Junges Wien", wo wir als Wienerinnen und Wiener, Politikerinnen und Politiker dazu beitragen, dass Demokratie nicht nur erlebt wird, sondern geübt und gelebt wird. Ich finde, wir müssen uns auf politischer Ebene dafür einsetzen, dass nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer eine starke Vertretung haben, sondern natürlich auch die Schülerinnen und Schüler eine starke Vertretung haben. Da gibt es viele Vorschläge bis hin zur Schulsprecherinnen- und Schulsprecherdirektwahl, die ich allesamt unterstütze. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die nächste Anfrage wird gestellt von Herrn Abg. Dr. Aigner. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Stadtrat! Meine Frage geht ein bisschen in eine andere Richtung. Wir haben gerade jetzt in der Bildungsverwaltung einen sehr aufwändigen Transformationsprozess. Aus dem alten Stadtschulrat wird die Bildungsdirektion. Können Sie uns ganz kurz berichten, wie der Stand der Umsetzung dieser Behördenstrukturreform in Wien jetzt ist, wie es mit der Umsetzung der Behördenstrukturreform aktuell steht? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich mache es wirklich ganz kurz, weil da hätten wir jetzt ein völlig anderes Themengebiet, das uns wahrscheinlich noch einmal eine halbe Stunde beschäftigt. Was ich sagen kann, ist, dass es sehr intensive, auch gemeinsame Gespräche, ausgehend von der Leitungsebene, also dem Bildungsdirektor, der Leiterin des pädagogischen Bereiches und des Inneren Dienstes im Hinblick auf die Neustrukturierung der Schulaufsicht gibt. Es ist so, dass die PflichtschulinspektorInnen und die Landesschulinspektorinnen und - inspektoren, die Fachinspektorinnen, -inspektoren, Schulqualitätsmanagerinnen und Schulqualitätsmanager werden und da auch in neuen Bereichen der Stadt, also nicht mehr in den alten IBs, Inspektionsbezirken, dann für alle Schultypen zuständig sind. Da gibt es sehr intensive Gespräche, natürlich auch mit der Schulaufsicht, in dem neuen Führungskreis. Es gibt auch Klausuren, et cetera, um das so gut wie möglich auf den Boden zu bringen. Wichtig ist, und das ist auch mir wichtig für alle Beteiligten vor Ort, ob es jetzt Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer sind, dass sich in diesem laufenden Schuljahr an der Struktur diesbezüglich nichts ändert, dass man sozusagen die Zeit nutzt, um das neu aufzustellen und es dann, wenn es klar ist, auch neu aufgestellt werden kann. Darüber hinaus gibt es aber viele Dinge, die noch weiter offen sind, also zum Beispiel die Kriterien, wie die Funktionen dann nach dem neuen Bildungsreformgesetz ausgeschrieben werden. Es ist auch so, dass der Bund noch sehr viel liefern muss. Es ist wahrscheinlich eines der vielen Beispiele, dass im Bildungsbereich nicht nur in der Klasse, sondern auch in der Schulverwaltung Dinge besser gehen, wenn man miteinander intensiv redet und auch die Hand reicht. Ich orte da und dort Luft nach oben. Aber ich orte auch, dass es da wirklich Bemühungen von allen Beteiligten gibt. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Wiederkehr. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die bisherige Beantwortung und auch die offene Reflexion darüber, dass es durchaus auch Probleme in diesem Bereich im Wiener Schulsystem gibt. Für mich ist es eine systemische Frage, ob bei Fällen von Mobbing von Lehrern an Schülern schnell genug gehandelt wird, ob das überhaupt möglich ist im bisherigen System der Aufsichtsbehörden. Wir haben im konkreten Fall 2013 die ersten Hinweise gehabt. Mir wurde von betroffenen Schülern, aber auch Lehrern, vergewissert und versichert, dass Sie sehr lange schon diese Probleme kannten, die nicht intensiver wurden, aber sie lange nicht gehört worden sind und erst durch den medialen Druck und die Öffentlichkeit ein Umschwenken erreicht worden ist. Das wollen wir eigentlich nicht, dass erst durch öffentlichen Druck solche Fälle auch behandelt werden. Allein, dass es keinen einzigen Lehrer gab, der in den letzten fünf Jahren wegen Mobbings gekündigt wurde, ist für mich auch schon ein Indiz, dass es hier ein Systemversagen gibt. Was halten Sie von der Idee, innerhalb der Bildungsdirektion eine Meldestelle für genau solche Fälle einzurichten, in der dann auch nach einem vorher definierten Prozess vorgegangen wird? Weil bisher wirkt das auf mich alles sehr erratisch und auf jeden Einzelfall spezifisch heruntergebrochen. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielen Dank für die Frage! Grundsätzlich halte ich sehr viel davon, so viele Stellen, so viele Prozesse wie möglich zu implementieren, die für die Betroffenen klar machen, dort kann ich mich hinwenden, dort bekomme ich sehr schnell nicht nur Information, sondern da passiert dann auch etwas. Persönlich bin ich immer der Überzeugung, dass es sehr genau abzuwägen gilt, inwiefern solche Stellen, solche Orte, solche Verantwortlichkeiten innerhalb der Strukturen eingerichtet werden, um die es im Grunde genommen geht. Das ist auch der Hintergrund, warum wir die Bildungsombudsstelle geschaffen haben und die Bildungsombudsstelle bewusst in der Kinder- und Jugendanwaltschaft geschaffen haben, die per Definition bei hier beschlossenem Gesetz eine weisungsfreie Stelle ist. Ich erwarte mir von dieser Stelle auch eine deutliche Unterstützung in diesem Bereich. Präsident Ernst Woller: Danke. - Damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Bevor ich zur 3. Anfrage komme, teile ich mit, dass Frau Lhptm-Stv.in Maria Vassilakou erkrankt und für die Sitzung entschuldigt ist. Die 3. Anfrage (FSP-264015-2019-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. [Der UNESCO-Bericht ist unmissverständlich und klar. Die Realisierung eines Hochhauses am Heumarkt-Areal in der vom aktuellen Flächenwidmungsplan erlaubten Höhe verstoße jedenfalls gegen die Vorgaben betreffend das Weltkulturerbe Wien Innere Stadt. Es ist Zeit zu handeln. Die Wiener Bauordnung enthält keinerlei ausdrückliche Schutzbestimmungen der Wiener Weltkulturerbestätten; diese werden nicht einmal erwähnt. Die bestehenden Instrumente der Bauordnung betreffend Ortsbild- und Ensembleschutz haben sich - speziell was das Wiener Weltkulturerbe betrifft - erwiesenermaßen als ungeeignet gezeigt. Werden Sie einen Gesetzesentwurf für eine Novelle der Bauordnung für Wien erarbeiten, der unter anderem den expliziten (!) Schutz und Erhalt der beiden Weltkulturerbestätten Wiens als verbindliche Zielbestimmung in § 1 leg.cit. beinhaltet?] Ich ersuche die Frau Landesrätin um Beantwortung der Frage. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Vielen Dank, Herr Präsident! Einen schönen guten Morgen! Die Stadt Wien bekennt sich zum Weltkulturerbe-Status. Das hat gestern an dieser Stelle auch der Bürgermeister mehrmals gesagt. Klares Ziel ist die Beibehaltung. Ebenso unbestritten ist aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Bereich rund um den Heumarkt saniert werden muss. Vor allem geht es hier auch um die Existenzsicherung des Wiener Eislaufvereins. Das wurde damals auch in dem städtebaulichen Vertrag niedergeschrieben. Diesen Spagat, den wir hier schaffen müssen, davon bin ich überzeugt, werden wir auch schaffen. Den UNESCO-Bericht sehen wir als Impuls für eine umfassende differenzierte Betrachtung. Es wird schon intensiv an einem Managementplan gearbeitet, der sowohl das Schutzgut, die Schutzziele, aber auch die entsprechenden Instrumente zu definieren versucht. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Regelung zum Schutz des Weltkulturerbes. Wir achten auf die Sichtachsen, auf die Silhouetten, auf den Panoramaschutz. Das muss natürlich alles dort einbezogen werden. Abschließend möchte ich nur noch erinnern, dass die Stadt Wien dieses Gelände unter dem Heumarkt nicht verkauft hat, sondern dass es damals Eigentum des Stadterweiterungsfonds war und somit im Innenministerium resortiert. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Fürnkranz. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Sie haben uns jetzt eine Kurzfassung der gestrigen Wortmeldungen der SPÖ-Redner gebracht. Sie haben aber eigentlich keine Antwort darauf gegeben, was in der Frage steht, nämlich, ob Sie bereit sind, das Weltkulturerbe in einer tauglichen Form in der Bauordnung zu verankern. Ich lese Ihnen in diesem Zusammenhang vor, was im Zuge der Advisory Mission herausgekommen ist: "Seit der Aufnahme des Historischen Zentrums von Wien in die Welterbe- Liste 2001 hat sich die Situation im Hinblick auf die Welterbe-Stätte und deren Outstanding Universal Value sukzessive verschlechtert." Das heißt, Sie haben einen dringenden Handlungsbedarf. Es gibt offensichtlich in der Bauordnung nicht ausreichende Instrumente, um das Weltkulturerbe beziehungsweise seinen Erhalt sicherzustellen. Das Einzige, was Sie in der letzten Zeit in dieser Hinsicht gemacht haben, war diese Regelung für den Abbruch von Gründerzeithäusern. Das hat aber gleich einmal auf Grund der unprofessionellen Vorgangsweise Ihres Vorgängers und nunmehrigen Bürgermeisters Ludwig dazu geführt, dass dutzendweise Häuser abgebrochen worden sind, weil er das zwar angekündigt hat, aber das Gesetz nicht in Kraft getreten ist. Bitte, mich würde wirklich interessieren: Haben Sie allen Ernstes nichts vor, um in der Bauordnung dieses Weltkulturerbe sicherzustellen? Präsident Ernst Woller: Bitte um die Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Ich hoffe, Sie haben sich nicht von mir eine Antwort entgegen der Meinung des Herrn Bürgermeisters oder der Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten der SPÖ, die gestern hier schon diskutiert haben, erwartet, weil dann sind Sie jetzt leider enttäuscht. Aber das ist natürlich so. Wir haben vor einem halben Jahr die Bauordnung novelliert. Ich kann mich nicht erinnern, dass von Seiten Ihrer Fraktion hier ein Vorschlag bezüglich Weltkulturerbe gekommen ist. (Abg. Georg Fürnkranz: Doch! Wiederholt!) - Nein, in keinen Verhandlungsgesprächen, die ich geführt habe! Vielleicht davor! (Abg. Mag. Günter Kasal: Haben wir definitiv!) Fakt ist, dass eine Bauordnungsnovelle natürlich den Menschen, die sich darauf verlassen, auch ein bisschen Rechtssicherheit geben muss. Das heißt aber nicht, dass wir im Zuge einer Novellierung der Bauordnungsnovelle nicht auch dieses Thema aufnehmen können. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Dr. Gara. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Sie haben gerade jetzt ein sehr wichtiges Wort gesagt, nämlich Rechtssicherheit. Ich kann mich noch an die Abstimmung zum Flächenwidmungsplan Heumarkt gut erinnern. Es waren fast Jubelmeldungen auch der SPÖ diesbezüglich. Jetzt haben wir plötzlich eine Zweijahresnachdenkpause. Wie sollen eigentlich grundsätzlich Investoren in der Stadt Wien davon ausgehen, dass hier Rechtssicherheit besteht? Ich habe es gestern auch in der Debatte erwähnt, das Thema der Althangründe steht an. Es gibt viele andere Projekte. Das ist doch ein Prozess, der für viele sehr befremdlich ist, wenn man auf der einen Seite positiv in die Richtung geht und dann plötzlich über eine Zweijahresnachdenkpause geht. Das heißt, was tatsächlich fehlt, ist offensichtlich eine rechtliche Verankerung des Weltkulturerbes in den städtischen Rechtsmaterien. Wenn wir jetzt nicht von der Bauordnung sprechen, welche anderen Möglichkeiten gäbe es denn, solche völkerrechtlichen Verträge auch tatsächlich in den rechtlichen Grundlagen der Stadt zu verankern, sodass ein für alle Mal Klarheit herrscht, nach welchen Spielregen gewidmet beziehungsweise gebaut werden darf? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin, um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Die Stadt wächst. Das wissen wir alle. Da geht es dann natürlich auch um das Thema der Nachverdichtung. Da steht die Stadt immer wieder auch in dem Spannungsfeld, die Stadt zu bewahren, aber auch die Stadt zu entwickeln und zu verdichten. Aber ich bin davon überzeugt, wir haben in vielen Bereichen schon bewiesen, dass die Stadt Wien ein sehr verlässlicher Vertragspartner ist und wir viele Großprojekte sehr gut umgesetzt haben. Wie gesagt, ich bin gesprächsbereit, im Zuge einer neuen Novellierung der Bauordnungsnovelle das Thema Weltkulturerbe nochmals mit Ihnen allen zu diskutieren. Ansonsten haben wir auch die Möglichkeit, zum Beispiel im Gemeinderat einen dementsprechenden Beschluss zu fassen. Oder vielleicht gibt es auch noch eine andere Möglichkeit. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen herzlichen Dank, Frau Landesrätin! Danke auch meinem Kollegen! Ich bin mir jetzt nur nicht ganz sicher, ich habe nicht das Gefühl, dass Sie meine ursprüngliche Frage jetzt schon hinlänglich beantwortet haben. Deswegen möchte ich sie noch einmal kurz in Erinnerung rufen, weil einerseits haben Sie die letzte Novellierung der Bauordnung angesprochen, aber die Diskussion rund um den Heumarkt gibt es schon viel länger. Dass hier Gefahr im Verzug besteht und dass hier die Vorhaben der Stadt, auch das Bekenntnis und dann die Umsetzung, irgendwie nicht in Einklang gebracht werden, ist keine Herausforderung seit gestern. Ich hätte mir sehr stark erwartet, dass hier konkrete Handlungen gesetzt werden, auch in Form von rechtsverbindlichen Instrumenten, um eben, wie Sie sagen, Rechtssicherheit und Orientierung zu schaffen. Warum wehren Sie sich so massiv dagegen, konkret in der Bauordnung, wo es für alle ersichtlich ist, Verankerungen zu schaffen, um sich zum Weltkulturerbe, wie Sie sagen, einerseits auch öffentlich dazu bekennen, rechtlich dazu zu bekennen und das sichtbar zu verankern? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Wir bekennen uns öffentlich. Das haben sowohl der Herr Bürgermeister gestern als auch ich heute getan. Ich wehre mich auch nicht, es rechtlich in der Bauordnung zu verankern. Auch das habe ich jetzt schon mehrmals gesagt, dass ich durchaus bereit bin, diesbezüglich Gespräche zu führen, entweder in der Bauordnung oder woanders. Also nichts von dem, was Sie jetzt sagen, entspricht in Wirklichkeit dem, was ich vorher geantwortet habe. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 3. Anfrage beantwortet. Die 4. Anfrage (FSP-263799-2019-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Schubert gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Welche Maßnahmen kann aus Ihrer Sicht der Landesgesetzgeber treffen, damit Wohnen in Wien weiterhin leistbar bleibt?) Ich ersuche die Frau Landesrätin um Beantwortung der 4. Anfrage. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke vielmals, Herr Präsident! Leistbares Wohnen für die Wienerinnen und Wiener hat für mich absolute Priorität. Von Seiten der Stadt setzen wir alle Hebel in Bewegung, die uns zur Verfügung stehen. Zum Beispiel bringen wir in den nächsten eineinhalb Jahren im Rahmen unserer Wohnbauoffensive 14.000 geförderte Wohnungen auf Schiene. Dazu kommen auch noch die Gemeindewohnungen Neu, die gebaut werden. Mit diesen Neubauaktivitäten schaffen wir leistbaren Wohnraum und wirken aber auch preisdämpfend auf das gesamte Mietpreisniveau in unserer Stadt. Als Landesgesetzgeber nutzen wir unsere Möglichkeiten hier im Rahmen der heute schon oft besprochenen Bauordnung. Wir haben im November vergangenen Jahres die Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" beschlossen und somit ein deutliches Signal gegen Spekulation mit Grund und Boden gesetzt. Kommt sie zur Anwendung, müssen in Zukunft mindestens zwei Drittel leistbares Wohnen entstehen. Außerdem haben wir bereits die Wohnbauförderung mit Erleichterungen für die gemeinnützigen Bauträger neu geregelt. Es gibt keine Baukostenobergrenze mehr, sehr wohl aber eine Mietzinsobergrenze von 4,87 EUR. Eine weitere Maßnahme, die die Stadt setzen konnte und auch gesetzt hat, war die Lagezuschlagskarte. Sie wurde 2018 von der Mieterhilfe an ein OGH-Urteil angepasst und weist nun niedrigere Zuschläge aus. Das hat natürlich auch spürbare Auswirkungen auf die Mieten. Aber hier komme ich zu einem wichtigen Punkt, wo auch die Bundesregierung gefragt wäre, nämlich zu einem fairen und transparenten Mietrecht, das wir ganz dringend brauchen würden, mit klaren Mietzins- und Zuschlagsobergrenzen, Mietregelungen für Makler, Honorare und auch darüber zu sprechen, dass jede fünfte Wohnung in dieser Stadt im Privatmarkt nur mehr unbefristet vermietet wird, der Rest ist eine Befristung. Das ist Bundessache. Ich würde mich sehr freuen, wenn hier die Bundesregierung aktiv werden würde. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Weber. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Thomas Weber (NEOS): Schönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Danke für die Antwort. Wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, dann leben 17 Prozent der Menschen in dieser Stadt außerhalb des Gemeindebaus unter der Armutsgrenze. Meine Frage an Sie wäre: Was kann denn aus Ihrer Sicht der Landesgesetzgeber tun, damit das Wohnen im Gemeindebau sozial treffsicherer wird? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Guten Morgen, Herr Gemeinderat! Ich glaube, es gibt kein sozial treffsichereres Wohnen als das Wohnen im Gemeindebau, wo man ohne Kaution, ohne Eigenmittel unbefristet und mit 7,50 EUR Miete wohnen kann. Zusätzlich bietet die Stadt Förderungen und Unterstützung für Menschen, die es brauchen, also sozial treffsicherer sind wir im Gemeindebau ganz sicher. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Dr. Ulm. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Das günstigste Wohnen ist natürlich immer noch das Wohnen im eigenen Eigentum. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Wenn man es geerbt hat! - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Das ist Überheblichkeit!) Nirgendwo ist der Anteil an Bewohnern im Eigentum so gering wie in Wien, sowohl im Vergleich mit anderen Bundesländern als auch im Vergleich mit anderen Städten. Was werden Sie unternehmen, damit wir diese Quote verändern können und damit in Zukunft mehr Wiener im Eigentum wohnen können? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Guten Morgen, sehr geehrter Herr Gemeinderat! Ich glaube, die leistbare Form des Wohnens ist die leistbare Miete und nicht das Eigentum. Das mag es für einige wenige in dieser Stadt sein, aber ganz sicher nicht für die große Mehrheit. Deshalb hat das leistbare Mieten auch für mich absolute Priorität. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich Förderungen bei der Stadt abzuholen, wenn man Eigentum schaffen will. Das heißt, die Option ist gegeben, wird aber nicht so häufig in Anspruch genommen werden, was ein bisschen meine These stützt. Präsident Ernst Woller: Wir kommen zur 3. Zusatzfrage. Sie wird gestellt von Herrn Abg. Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Tag, Frau Landesrätin! Es ist zwar wunderbar für alle, die sich Eigentum leisten können, aber es hat schon ein bisschen was mit: Wenn es kein Brot gibt, dann Kuchen essen!, zu tun. Ich weiß nicht, wie sich meine Großmutter von dem Einkommen, das sie erwirtschaftet hat, eine Wohnung hätte kaufen sollen, das wäre wohl unmöglich gewesen. Sie hätte wohl keine Bank gefunden, die ihr Geld gibt. In Wien wohnen 20 Prozent im Eigentum, davon sind auch viele mit den Krediten zugedeckt. Der große Teil wohnt nicht so, sondern über die Hälfte, 500.000 Wiener und Wienerinnen, im Gemeindebau, etwas mehr als noch einmal so viel in den Genossenschaftswohnungen, und jetzt bauen wir wieder Gemeindewohnungen beziehungsweise Genossenschaftswohnungen. Wir bauen laufend Wohnungen, das ist das große Herzstück vom leistbaren Wohnen in Wien. Da gibt es eine lange, lange Tradition, die jetzt seit über 100 Jahren läuft. Neben dem, was wir alles neu machen, ist natürlich auch wichtig, die bestehenden Wohnungen zu behalten. Die Idee, den Gemeindebau so zu verscherbeln wie die BUWOG-Wohnungen, die immer noch gerichtsanhängige Verfahren an sich haben, ist zumindest in dieser Stadt nicht mehrheitsfähig. Solange Sozialdemokratie und GRÜNE die Mehrheit haben, kann in dieser Frage nichts passieren. Bei den Genossenschaftswohnungen ist es nicht ganz so leicht, weil wir das nicht alles alleine regeln können. Was können wir denn machen, um den Angriff, den es momentan Richtung Genossenschaften gibt, nämlich Auflösung der Gemeinnützigkeit, zu verhindern? Wie schützen wir die Genossenschaften und wie helfen wir den Mietern und Mieterinnen in den Genossenschaftswohnungen? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin, um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke schön. Guten Morgen, sehr geehrter Herr Gemeinderat! 62 Prozent der Wienerinnen und Wiener wohnen im geförderten Wohnbau in der Gemeindewohnung oder im geförderten sozialen Wohnbau der Genossenschaften, und dass das für uns alle richtig ist und wichtig ist und irgendein Verkauf nicht diskutierbar ist, darüber sind wir uns definitiv einig. Wie eingangs gesagt, was wir machen können, das machen wir: Ein Teil war der Lagezuschlag, es gibt die Mieterhilfe in dieser Stadt, die kostenlos und kompetent die Mieterinnen und Mieter im privaten Wohnbau unterstützt, es gibt die Mietervereinigung, die hervorragende Leistungen bringt. Aber, wie gesagt, die Spielregeln werden von Seiten des Bundesgesetzgebers, und zwar im WGG, aufgestellt. Und da gab es vor noch gar nicht langer Zeit eine Initiative, denn wie Sie richtig sagen, stehen wir natürlich vor großen Herausforderungen, vor privaten Investoren, die auch gerne in den geförderten Markt drängen würden. Diese Herausforderung kann nur das WGG regeln, und da gab es ja auch Reformbestrebungen im Nationalrat, die mit großer Mehrheit beschlossen worden sind. Wie gesagt, noch einmal mein Appell an die Bundesregierung oder an die Kolleginnen und Kollegen der Opposition, hier auch einzuwirken. Wenn man da endlich tätig werden würde, würde das vielen Menschen das Leben sehr erleichtern. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Kasal. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Leistbares Wohnen ist uns allen ein großes Anliegen, aber nur die Stadt hat die Möglichkeit, über die Betriebskosten auch die Möglichkeit zu geben, dass das leistbare Wohnen auch wirklich in der Folge möglich wird. Im Gegensatz dazu wird auf der einen Seite von der Stadt Wien leider Gottes die Gebührenschraube immer wieder hinaufgedreht, und auf der anderen Seite bewegen uns einige Skandale. Wenn ich an die Anfragestellerin denke und an das Stichwort gerichtsanhängige Verfahren von meinem Vorfragesteller denke, fällt mir eine Frage ein, und zwar: Welche Maßnahmen wird die amtsführende Landesrätin der Geschäftsgruppe setzen, damit die Skandale um die Siedlungsunion, die BWSG, die GESFÖ und die WBV GFW endlich aufgeklärt werden? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Ich finde es schon ein bisschen unverschämt, hier von Skandalen zu sprechen. Ich finde es auch unverschämt, der Stadt vorzuwerfen, dass sie da nicht handelt oder nicht entsprechend handelt. Sie wissen, bei der WBV GÖD hat die Stadt sofort gehandelt. Wir haben im Dezember 2017 eine Sonderprüfung beim Revisionsverband beantragt, nachdem die ersten Vorwürfe kamen. Auch wenn Sie lächeln, es ist de facto so, Herr Kollege Kasal. Als dann im Nationalrat die Budgetbegleitgesetze im April geändert wurden und auch die Präzisierung betreffend die mittelbare Anteilsübertragung geändert wurde, kam im Mai der Antrag und es wurden sofort die Stellungnahmen aller zuständigen Stellen eingeholt. Ich habe im September gemeinsam mit den Stimmen der FPÖ und des Koalitionspartners diese Anteilsübertragung abgelehnt. Ich weiß, wie gesagt, nicht, wo da der Skandal ist. Was den anderen Vorwurf betrifft, ist auch da jetzt die Justiz, die Staatsanwaltschaft, am Zug. Auch da hat das Kontrollsystem funktioniert, sobald wir von den Vorwürfen erfahren haben, haben wir den Revisionsverband eingeschaltet. Es gibt jetzt dort einen interimistischen Vorstand, und das Unternehmen funktioniert ja grundsätzlich. Wie gesagt, wir haben hier Aufsichtsrechte, wir haben hier Kontrollrechte und wir haben sofort, unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis der Vorwürfe gehandelt. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 4. Anfrage beantwortet. Die 5. Anfrage (FSP-263690-2019-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Gara gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Mit der letzten Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes hat sich die Versorgungslage für Patient_innen verschlechtert, da es durch die Beschränkung des Anbieterkreises zu spürbar längeren Wartezeiten bei Rettungs- und Krankentransportfahrten kommt. Demgegenüber ist den Beilagen der Novelle zu entnehmen, dass das Regelungsvorhaben keinerlei Auswirkungen haben wird. Warum wurden diese Auswirkungen im Zuge der Novellierung des Krankentransportgesetzes nicht korrekt abgeschätzt und transparent dargestellt, obwohl diese Effekte in mehreren Stellungnahmen beschrieben wurden?) Ich ersuche Herrn Landesrat Hacker um Beantwortung der 5. Anfrage. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Gara! Wie ich die Anfrage gelesen habe, habe ich ehrlich gesagt das Gefühl gehabt, da ist Ihnen ein Fehler passiert. (Abg. Christoph Wiederkehr, MA: Jedes Mal ... - Abg. Mag. Günter Kasal: Dasselbe wie gestern!) - Ich glaube, Sie haben sie einfach einen Monat zu früh eingebracht, weil Sie mir die Frage stellen und feststellen, dass sich die Versorgungslage auf Grund der letzten Novelle des Rettungs- und Krankentransportgesetzes verschlechtert hat. Das Problem ist aber, wir haben die Novelle hier im Landtag zwar schon beschlossen und auch kundgemacht, aber sie tritt erst am kommenden Montag in Kraft. Und wenn sie am kommenden Montag erst in Kraft tritt, dann kann es natürlich schwerlich durch das Inkrafttreten dieser Novelle schon zu welcher Art von Veränderungen auch immer gekommen sein. Ich kann daher nicht wahrnehmen, dass es auf Grund der Novelle zu Verschiebungen, egal, ob mit längeren oder kürzeren Wartezeiten, gekommen ist. Mir sind auch keine Berichte bekannt, dass es zu längeren Wartezeiten gekommen ist. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Korosec. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Grüß Gott, Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Landesrat! Herr Landesrat, wir haben im Gesundheitsausschuss gegen die Novelle gestimmt. Sie haben uns dann sehr gut aufgeklärt, wie wir gedacht haben, und haben gesagt, es kommt bei den Fahrtendiensten zu keinen Verschiebungen. Daher haben wir dann im Gemeinderat der Novelle zugestimmt. Sie schreiben in einer Anfragebeantwortung vom 16.1. betreffend die Frage der Fahrtenverschiebung zwischen Krankentransportdiensten und Fahrtendiensten, dass keine Fahrtenverschiebungen stattfinden werden mit dem Zusatz: wenn von dem rechtskonformen Verhalten der Fahrtendiensten ausgegangen wird. Herr Stadtrat, wie erklären Sie sich, dass Fahrtendiensten die Direktverrechnung mit der Gebietskrankenkasse bei Liegend- und Sitztransporten mittels Krankentrage oder Tragsessel mit 1. April gekündigt wird? Dies mit dem Verweis auf die Novelle. Das heißt: Haben sich somit - ich kann das nur so interpretieren - die Betreiber von Fahrtendiensten in den letzten Jahren nicht rechtskonform verhalten? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat, um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Abgeordnete, tatsächlich gebe ich Ihnen recht, auch ich fand es erstaunlich, dass die Wiener Gebietskrankenkasse diese Vereinbarung gekündigt hat. Aber wie Sie wissen, unterliegt die Wiener Gebietskrankenkasse in keinster Art und Weise dem Einfluss dieses Hauses oder dem Einfluss der Wiener Landesregierung. Man kann es daher, genauso wie Sie, nur zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, wir sollten davon ausgehen, dass sich in diesem Land im Gesundheitswesen und im Rettungs- und Krankentransportwesen im Besonderen niemals in der Vergangenheit irgendjemand nicht an geltendes Recht gehalten hat. Ich bleibe dabei, wir haben diese Veränderung gemacht, weil wir das Gefühl hatten, dass es Unklarheiten in der Interpretation des Sanitätsrechts, des Sanitätergesetzes gibt. Es ist ein Bundesgesetz, es ist kein Landesgesetz, und um diese Unpräzisionen klarzustellen, haben wir gemeinsam - ich bin auch sehr froh, dass wir es gemeinsam gemacht haben - eine Klarstellung im Wiener Rettungs- und Krankenanstaltengesetz getroffen. Wir sind da zusätzlich insofern in einer merkwürdigen Situation, als dass wir das einzige Bundesland sind, in dem es eine solche Diskussion überhaupt gibt, weil wir auch das einzige Bundesland sind, in dem die örtliche Gebietskrankenkasse gemeint hat, sie lässt eine andere Art von Dienst in die Beförderung von Patienten zu, der nicht ausgebildete Sanitäter beschäftigt. Es hat sich also an der Intention nichts geändert. Die Kündigung dieses Vertrages hat auch mein Erstaunen hervorgerufen, aber, es tut mir leid, ich kann es leider nicht beeinflussen. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Meinhard-Schiebel. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich würde gerne wissen: Vor zirka eineinhalb Jahren haben wir in den Medien mitbekommen, dass die Blaulichtorganisationen sich in einer prekären finanziellen Situation befinden. Hat sich die Situation für die Krankentransportorganisationen mittlerweile verändert? Und wenn ja, wie? Präsident Ernst Woller: Ich bitte den Herrn Landesrat um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe natürlich auch im Vorfeld zu dieser Anfrage noch einmal mit den größten Organisationen und den Geschäftsführern der großen Organisationen Kontakt aufgenommen, um mir selbst auch ein Bild zu machen. Und nachdem es nur sechs Organisationen sind, ist es auch nicht allzu schwer, sich telefonisch einen Überblick zu verschaffen. Mir berichten alle Organisationen, dass sie diese Phase, die vor eineinhalb, zwei Jahren zu diesen großen Protesten der Betriebsräte geführt hat, hinter sich haben, dass der Personalabbau in diesen Einrichtungen nicht nur gestoppt wurde, sondern dass sie wieder aufgestockt haben, weil sie jetzt wieder sehr umfassend in diesem Feld ihre Aufgabe sehen und auch zusätzliche Fahrzeuge mit zusätzlichem Personal wieder in Betrieb genommen haben. Insgesamt werden alle Organisationen gemeinsam zusätzlich 60 Fahrzeuge in Betrieb nehmen beziehungsweise in Betrieb genommen haben. Alle Geschäftsführer teilten mir übereinstimmend mit, dass diese kritische Situation für die Rettungs- und Krankentransporte für sie hinter ihnen ist. Die einzige Sorge, die sie im Augenblick noch haben, ist die Konsequenz der Veränderungen in der österreichischen Sozialversicherung, im österreichischen Sozialversicherungswesen, wo die schon oftmals zitierte und bekannte Ausgabenbremse dazu geführt hat, dass die Wiener Gebietskrankenkasse im Augenblick bestimmte Beschlüsse nicht fasst, selbst wenn die Obfrau oder der Generaldirektor eine Änderung oder Beschlussvorlage geplant hat. Dies, weil die Ausgabenbremse im Augenblick die Handlungsfähigkeit der Wiener Gebietskrankenkasse dramatisch einschränkt. Daher wird es erst nach Ablauf dieser Ausgabenbremse - und auch das wird in den nächsten wenigen Tagen der Fall sein - wieder entsprechende Beschlussvorschläge geben. So ist auch angekündigt, dass für die nächste Sitzung in der Kasse Ende April dann auch endlich die höchst überfällige Tarifanpassung der Wiener Rettungs- und Krankentransporte stattfinden wird. Und dann, denke ich mir, wird die Situation endgültig stabilisiert sein. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Schütz. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landesrat, vielen Dank für die bisherige Beantwortung! Es gibt ja jetzt kurzfristig mit Anfang April, wenn das Rettungs- und Krankentransportgesetz in Kraft tritt, acht zusätzliche Fahrzeuge - fünf Tag, drei Nacht -, die mit freiwilligem Zusatzpersonal oder Zusatzdiensten besetzt sind. Das ist ja prinzipiell begrüßenswert, da es ja jetzt schon an mehreren Tagen zu hundertprozentiger Auslastung bei der Wiener Rettung kommt. Aber, wie gesagt, es ist kurzfristig. In diesem Zusammenhang interessiert mich Folgendes, und das ist meine Frage: Ist es geplant, auch in Zukunft dauerhaft die Flotte der Wiener Rettung aufzustocken, also mit mehr Fahrzeugen und ständigem, fixem Personal auszustatten? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung dieser Frage. Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Abgeordnete! Ich bin jetzt nicht im Detail auf die Frage vorbereitet, weil das an sich Rettungswesen ist und wir die Anfrage auf Krankentransportwesen haben, aber die wichtigen Eckpunkte weiß ich im Sinne Ihrer Frage auch auswendig. Ich habe erst vor Kurzem gemeinsam mit der Personalvertretung sehr intensive Gespräche abgeschlossen, auch die Frage der Personalausstattung der Wiener Rettung. Das war notwendig, weil wir ja eine wachsende Stadt mit einem enormen Zuwachs in der Bevölkerung sind, und die Wiener Rettung natürlich die Aufgabenstellung hat, ihre hohe Qualität auch in einer wachsenden Stadt gewährleisten zu können. Wir haben daher intensive Gespräche über den notwendigen Bedarf an zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt und haben dazu auch einen positiven Abschluss gefunden. Es wird zusätzliches Personal in der Wiener Rettung geben, damit wir auch die Herausforderung einer wachsenden Stadt gut abbilden können. Ich gehe davon aus, dass wir sogar hier eine einstimmige Meinung darüber haben, dass wir über die hohe Qualität der Wiener Rettung sehr froh sein können, dass sie wirklich das Rückgrat und die Säule des Transportes von Schwerstverletzten und Schwererkrankten in dieser Stadt ist. Daher glaube ich, dass wir gemeinsam auch einen sehr großen Konsens haben, dass wir an dieser zentralen Säule des Wiener Rettungswesens nicht rütteln werden. Für uns gilt das jedenfalls. Die Sozialdemokratie hat hier eine ganz klare Meinung, nämlich dass die Wiener Rettung eine zentrale Säulenfunktion hat. Das ist notwendig für den Alltag, das ist aber auch notwendig in den Ausnahmesituationen und in den Katastrophensituationen, et cetera. Daher zu Ihrer Frage: Ja, es wird die Wiener Rettung weiter die zentrale Säule bleiben, und ich habe, wie gesagt, auch die zusätzliche Personalausstattung bereits abgeschlossen. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Akcay. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Safak Akcay (SPÖ): Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Herr Landesrat! Können Sie uns vielleicht noch ausführen, was eigentlich Ihre Beweggründe dafür waren, dass Sie diese Novellierung in Auftrag gegeben haben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Wir haben auf der einen Seite die schon besprochenen Diskussionen mit den Betriebsräten der Organisationen und mit den Geschäftsführern der Organisationen gehabt, die auf Grund der Entwicklung in den vergangenen Jahren - wie soll ich sagen? - reduktiv unterwegs waren, die Personal abgebaut haben, Fahrzeuge außer Dienst gestellt haben. Wir hatten auch sehr viele Beschwerden von Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht transportfähig waren, dass sie eigentlich sehr unprofessionell in Tragsesseln und auf Liegen die Stiegen hinauf- und hinuntertransportiert worden sind. Daher haben wir vor mehreren Jahren begonnen, uns mit dieser Frage intensiv zu beschäftigen, und § 9 des Sanitätergesetzes ist in Wirklichkeit in dieser Frage sehr, sehr klar und sehr eindeutig. Im § 9 steht: Die selbstständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen, vor und während des Transports, und die Übernahme und Übergabe dieser Patienten und die Herstellung der Transportfähigkeit sowie die sanitätsdienstliche Durchführung des Transports obliegt ausgebildeten Sanitäterinnen und Sanitätern. Ich denke, wenn es eine so klare bundesgesetzliche Regelung gibt, dann sind wir auch dazu aufgerufen, darauf zu schauen, dass diese Form von gesetzlicher Regelung, die einen Berufsvorbehalt für einen Sanitäter beinhaltet, auch im Alltag stattfindet. Diese Gründe haben dazu geführt, dass wir gesagt haben, wir brauchen eine Klarstellung. Wir haben viele Diskussionen mit den Organisationen geführt, viele Diskussionen mit der Kasse geführt. Im Laufe der Diskussionen ist dann der Entschluss gereift, im Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz, in dem an sich schon klargestellt war, dass es keine andere Interpretation des Sanitätsgesetzes geben kann, das noch einmal zu präzisieren. Das ist das, was wir hier in diesem Haus gemacht haben. Ich bin sehr froh, dass wir diese Klarstellung auch mit sehr großer und breiter Zustimmung in diesem Haus beschlossen haben. Präsident Ernst Woller: Die 5. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Gara. Ich erteile Ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat, geschätzter Herr Hacker! Mich hat jetzt die Antwort ein bisschen verblüfft, weil ich schon damals in der Ausschusssitzung davor gewarnt habe, und das haben letztendlich auch die Krankentransportdienste, dass da eine sehr große Verunsicherung stattfinden wird. Die Kündigung der Verträge der Wiener Gebietskrankenkasse war eigentlich nicht überraschend, sondern es haben sehr viele gesagt, dass das stattfinden wird, und das führt natürlich sehr wohl zu einer entsprechenden Versorgungslücke. Sie haben auch angesprochen, dass es Qualitätsprobleme gab: Sie wissen, dass mir evidenzbasierte Gesundheitspolitik sehr wichtig ist, und ich habe immer die Frage gestellt, wie viele Fälle ganz konkret wo in welcher Form. Dazu habe ich nie eine Auskunft erhalten, und wenn es Qualitätsprobleme gibt, dann, denke ich, wäre es in erster Linie wichtig, zuerst einmal die Qualitätsprozesse zu hinterfragen und zu verbessern. Es ist absolut wichtig, dass den Patientinnen und Patienten eine entsprechend gute Versorgung zur Verfügung gestellt wird. Das, was hier passiert ist, ist allerdings eine Hauruck-Aktion. Ich habe im Sinne der evidenzbasierten Politik mit sehr vielen Krankentransportdienstleistern als auch Spitälern und Ärzten gesprochen, und für viele kam das schon sehr überraschend, weil ich diese Antwort, dass es so viele Probleme gegeben hätte, von kaum jemandem in der Form gehört habe. Ganz im Gegenteil, was jetzt stattfindet, ist ein extremer Engpass. Teilweise werden die Kosten deutlich höher oder man bekommt schon neue Tarife mit deutlich höheren Kosten. Sie haben immer gesagt, das betrifft nicht das Budget der Stadt Wien oder des Landes Wien, sondern das ist eine Sache der Wiener Gebietskrankenkasse. Das sehe ich nicht so, weil es letztendlich schon auch um einen gemeinsamen Topf geht. Wenn wir jetzt ohne echte Evidenz mehrere Millionen Euro mehr für Krankentransporte ausgeben, wobei auf der anderen Seite das Geld zum Beispiel bei den Schmerzambulanzen, in der Kinderpsychiatrie, in vielen anderen Bereichen fehlt, dann finde ich das nicht gut, weil es um eine gesamtheitliche Sicht geht. Daher meine Frage: Gibt es Überlegungen, das Landesgesetz doch noch dahin gehend zu verändern, um die jetzige Situation zu ändern, die zu eindeutig höheren Kosten ohne einen echten Mehrwert für die Patienten - die für mich im Mittelpunkt stehen - führen wird, sodass man zu einer vernünftigen Lösung kommt, die sowohl von der Qualität als auch von den Kosten her tragbar ist? Präsident Ernst Woller: Ich bitte, Herr Landesrat, um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Es ist jetzt verlockend, einen Ausflug über die Konsequenzen der Reform des österreichischen Sozialversicherungswesens und darüber zu machen, wie viel Geld uns das kosten wird und wie diese Kostenverschiebung und die zusätzlichen Kosten und das Entziehen von Mitteln des österreichischen Sozialversicherungswesens tatsächlich dazu führen werden, dass die Patientinnen und Patienten in Österreich das sehr rasch spüren werden. Ich werde aber dieser Verlockung widerstehen, ich bleibe einfach bei Ihrer Frage. Wir haben im Augenblick zwei Situationen, die nicht sehr glücklich sozusagen an einer Stelle auf der Zeitachse stattfinden, nämlich dass die Tarife der Transportorganisationen generell sehr stark unterdotiert sind. Es hat darüber einen zweijährigen Prozess mit der Wiener Gebietskrankenkasse gegeben, auch unter Beteiligung eines externen Consultingunternehmens, das die gesamte Tarifstruktur und die gesamte Kostenstruktur sämtlicher Organisationen bis ins letzte Detail durchleuchtet hat. Auf Grund des Ergebnisses dieses Consultingprozesses ergibt sich, dass die Tarife, die die Wiener Gebietskrankenkasse für die Blaulichtorganisationen in Wien zahlt, massiv unterdotiert sind. Daraus entsteht auch der dringende Handlungsbedarf - ich bin in dieser Frage auch sehr unzufrieden mit der Geschwindigkeit der Wiener Gebietskrankenkasse -, dass die Tarife dringend angepasst werden müssen. Das ist die Anpassung, die stattfinden wird und von der ich in der vorigen Zusatzfrage gesprochen habe. Ansonsten sehe ich keine Notwendigkeit und auch keine Argumentation, in der Qualität des Wiener Gesundheitswesens diesen Schritt, den wir hier gemeinsam gesetzt haben, wieder zurückzunehmen. Letzten Endes haben wir nichts anderes getan, als bereits österreichweit geltendes Recht und auch in ganz Österreich eingehaltenes Recht noch einmal niederzuschreiben. Wenn es medizinisch initiiert ist, kann es kein Taxler sein, der Sie und mich, Ihre Mutter, meine Mutter, unser aller Mütter die Stiegen rauf- und runterträgt. Wenn es medizinisch initiiert ist, dann muss das jemand sein, der eine entsprechende Ausbildung dafür hat, der weiß, wie man Menschen hebt, der weiß, wie man Menschen trägt, der weiß, wie man Menschen in einen Tragsessel hebt, ohne dass die Gefahr zusätzlicher Verletzungen besteht, und der weiß, wie man Menschen die Stiegen runterträgt, ohne dass die Menschen vielleicht aus dem Sessel rausrutschen oder -kippen. Ich könnte dem überhaupt nicht folgen, warum wir in den Spielregeln in Wien eine Qualitätsverschlechterung im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern machen sollten. Es gibt nur in Wien diese Debatte, und die gibt es ausschließlich aus einem einzigen Grund, nämlich weil im Laufe von Jahren Taxiunternehmen, Gelegenheitsverkehrsunternehmen sich ohne ausgebildete Sanitäter in einem Geschäftsfeld bewegt haben, das gesetzlich nicht für sie vorgesehen war. Diese Korrektur findet jetzt statt. Es ist eine sehr vernünftige Korrektur, um es so auszudrücken, wie Sie es gern mögen. Wir nehmen eine sehr vernünftige Marktkorrektur vor, um letzten Endes die Qualität des Wiener Krankentransportsystems und des Rettungssystems auf dem Niveau zu halten und auf dem Niveau auch festzunageln, auf dem wir es auf der Grundlage der österreichischen Gesetze haben wollen. Ich sehe gar keinen Grund, es zurückzunehmen. Unabhängig davon haben Sie völlig recht - Sie wissen, dass ich da völlig bei Ihnen bin -, das eine ist die Spielregel, das Regelwerk, und das Zweite ist die Frage der Verbesserung der Abläufe und Prozesse. Ich mache kein Hehl daraus, dass ich da völlig bei Ihnen bin, dass in dieser Frage des Organisierens von Rettungs- und Krankentransporten sowie in vielen anderen Fragen auch das Wiener Gesundheitssystem noch verdammt viel Luft nach oben hat, um die Abläufe und Prozesse zu verbessern. Ich bemühe mich, das in vielen Bereichen zu tun, und das ist einer der Bereiche. Es gibt noch andere Bereiche, wozu ich mich erst vor Kurzem zu Wort gemeldet habe, aber wir brauchen es uns gar nicht schönzureden. Ich bin völlig bei Ihnen, das Gesundheitssystem hat ganz viele Abläufe und Prozesse, die nicht so funktionieren, wie wir uns das eigentlich in einem geordneten Prozesssystem vorstellen. Ich denke, wir werden aber gemeinsam daran arbeiten, diese Prozesse zu verbessern. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die Fragestunde beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde zum Thema "Reform des Wiener Kleingartengesetzes - einfache Lösungen statt unnötige Härten gegen Kleingärtner!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Pawkowicz, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde - Sie haben es gerade gesagt - lautet: "Reform des Wiener Kleingartengesetzes - einfache Lösungen statt unnötige Härten gegen Kleingärtner!". Wir haben uns für dieses Thema entschieden, weil wir der Meinung sind, dass das Kleingartengesetz endlich auch an die Lebensrealität des 21. Jahrhunderts angepasst und daher dringend reformiert gehört. Zum einen ist der Zeitpunkt zweifellos ganz gut gewählt, denn die warmen Sommertage kommen. Die Erholung im Grünen kann spätestens ab diesem Wochenende, wenn wir die Uhrzeit umstellen, stattfinden. Es sind 65.000 Menschen, die jedenfalls in den Wiener Kleingärten im Zuge der letzten Bauordnungsnovelle ganz klar durch die Finger geschaut haben. 65.000 Menschen, für die es keinerlei Erleichterung in ihren Wohnsituationen gibt, während im gesamten restlichen Wien das Baurecht mittlerweile, spätestens nach der jüngsten Bauordnungsnovelle, noch einmal größere Bauten erlaubt, noch einmal mehr Aufbauten erlaubt. Es wird nachverdichtet, was das Zeug hält, die Regeln werden vereinfacht, aber bei den Kleingärtnern bleibt alles unverändert. Wir sind der Meinung, dass das unzeitgemäß ist und dass es höchste Zeit ist, dieses Kleingartengesetz endlich auch an das 21. Jahrhundert anzupassen. (Beifall bei der FPÖ.) Um es jetzt vielleicht mit einigen sachlichen Beispielen zu belegen: Als das Kleingartengesetz entstanden ist - das ist mittlerweile ein halbes Jahrhundert her -, waren die Kleingärten tatsächlich noch das, wonach sie auf den ersten Blick ausschauen, Kleingärten, es waren Schrebergärten. Da durften Gebäude mit maximal 16 m² Grundfläche errichtet werden, also faktisch kleine Gartenhäuschen. Später ist das dann auf 35 m² erweitert worden, aktuell sind wir bei 50 m², immer gemeint als "Schrebergarten" im Erholungsgebiet. Die Lebensrealität hat sich jedoch in der Zwischenzeit massiv verändert. Früher waren es tatsächlich Schrebergärtner, die meistens Gemeindewohnungsbesitzer waren, die zusätzlich für die Naherholung einen kleinen Kleingarten als Pachtgrund zugewiesen bekommen haben. Heute sind die meisten Kleingärten verkauft, es wohnen durchwegs Eigentümer dort, teilweise ehemalige Pächter, teilweise neue Eigentümer. Als ganz wesentlich kommt hinzu, dass diese ehemaligen Schrebergärten heute durch die Bank als Hauptwohnsitz benutzt werden (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Nicht durch die Bank, teilweise!) und dass auf einem Hauptwohnsitz ganz andere Spielregeln gelten. Herr Kollege Stürzenbecher meint, nur teilweise als Hauptwohnsitz, nicht durch die Bank, nur halb-halb. - Ja, das kommt halt immer nur darauf an, schaut man sich allerdings die Lebensrealität in den meisten Kleingartenanlagen zum Beispiel entlang der Alten Donau an, dann ist dort mittlerweile tatsächlich ganzjähriges Wohnen gewidmet, und ein Blick in die Sprengellisten der Wahlbehörden zeigt, dass die Leute dort tatsächlich gemeldet sind und wirklich dort wohnen. Das ist halt einer der Unterschiede: Wir kümmern uns nicht nur um die Grundstücke, sondern auch um die Leute, die dort wohnen. (Beifall bei der FPÖ.) Baut jemand zum Beispiel einen Wintergarten - das ist so das Standardbeispiel, das man immer wieder erlebt -, baut jemand einen Wintergarten im Kleingarten, dann wird er teils drakonisch bestraft. (Abg. Mag. Josef Taucher: Weil er ihn illegal baut, oder?) - Herr Kollege, wenn er den Wintergarten zu groß baut, ja, illegal. Ich komme aber gleich auf das Beispiel. Ja, er baut ihn illegal, keine Frage. Er wird aber teils drakonisch bestraft, und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Der Straftatbestand des Kleingartengesetzes verweist auf den § 135 der Bauordnung. Dort sind die Strafandrohungen dafür, dass jemand etwas baut, was er nicht darf - richtig, Herr Kollege Taucher. Der Witz dabei ist nur, dass die Strafandrohung in der Bauordnung für Leute, die als Spekulanten in Hochhausbauklassen etwas machen, haargenau dieselbe ist wie für diejenigen, die im Kleingarten irgendwann einmal einen Balkon zu groß machen. Dieselbe Strafe für Spekulanten auf der einen Seite wie für Kleingärtner in Kleingartensiedlungen, und das ist hochgradig unsachlich. Das ist auch einer der Punkte, warum es reformiert gehört. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn es sich zeitlich ausgeht, habe ich noch ein Beispiel für so eine unsachliche Strafe, Herr Kollege Taucher. Das Argument, warum man im Kleingartengebiet nicht so hoch bauen darf, ist dann immer jenes der Verhüttelung. (Abg. Heinz Vettermann: Na klar!) - Da höre ich wieder ein "Na klar!" aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion. Die Kleingartenparzellen darf man nicht so hoch bebauen, weil sie sonst verhüttelt werden, keine Frage. Werte Damen und Herren Genossen, Sie schütteln jetzt den Kopf, dann frage ich Sie aber: Wieso widmen Sie dann ausgerechnet in Kleingartengebieten, zum Beispiel an der Alten Donau, reihenweise die Kleingartenflächen auf Gartensiedlungsgebiet um? Dort haben Sie nämlich, wenn Sie in den Flächenwidmungsplan schauen, die Situation, dass zwei Drittel der ehemaligen Kleingärten jetzt "Wohnbaugebiet - Gartensiedlungsgebiet" sind. Die Parzellen sind gleich groß geblieben - von wegen Verhüttelung -, die Wege, die dort durchführen, sind genauso schmal, wie sie immer waren - von wegen Verhüttelung -, der Zaun rundherum ist immer noch derselbe, und der Name der Kleingartenanlage ist immer noch derselbe - von wegen Verhüttelung. Dort wird aber auf Bauland umgewidmet, dort soll es erlaubt sein, und dort ist es in der Tat erlaubt, doppelt so groß zu bauen, nach den Spielregeln von ganz normalen Gartenhäusern. Dort ist es möglich, und das ist auch in Ordnung so. Aber wenn 20 m daneben jemand haargenau die gleiche Parzelle in haargenau der gleichen Kleingartenanlage hat, aber leider die falsche Widmung hat, dann wird er bestraft, weil er etwas tut, was der Nachbar auf dem Nachbargrundstück mit der neuen Widmung auf einer gleichen Art von Parzelle auch macht. Das ist hoffnungslos unsachlich, und auch das gehört meiner Ansicht nach reformiert. (Beifall bei der FPÖ.) Unsachlich ist dann vor allem die Lösung, die dann die Baubehörde immer vorschlägt, wenn es darum geht, solche Wintergärten wieder zu entfernen. Gehen Sie zum Beispiel durch die Kleingartenanlage in der Pottendorfer Straße in Meidling, dann sehen Sie dort in fast jedem Garten - da hat einmal ein Kahlschlag der Baubehörde stattgefunden - abgebaute Wintergärten, teilweise abgebaute Wintergärten, weil die Baubehörde nur vorschreibt, dass sie eben diesen Zubau soweit erleichtert, dass er keine Seitenteile und/oder kein Dach mehr hat, die Gerüste dürfen aber stehen bleiben. Das heißt, man geht jetzt durch die Kleingartenanlagen und sieht, dass dort in fast jeder Anlage - ich lade Sie ein, einmal mitzukommen in die Pottendorfer Straße beim sogenannten Gleisdreieck in Meidling, gehen Sie einmal dort durch! -, in jeder zweiten Parzelle Gerüste von ehemaligen Wintergärten stehen. Diese haben jetzt halt kein Dach mehr, aber der Rest steht dort. Einige haben sich dann Sonnensegel drübergemacht, das ist erlaubt. Das ist erlaubt, weil es nach dem strengen Wortlaut des Gesetzes geht. Ebenso erlaubt ist etwas anderes, nämlich dass andere, die es ein bisschen schlauer angehen, nicht so viel Grün brauchen, auf den Wintergarten verzichten, aber dafür zum Beispiel erlaubterweise ein Nebengebäude bis zu 5 m² noch zusätzlich errichten, dann eine Unterkellerung und eine befestigte Terrasse von zwei Dritteln der Fläche, also sprich, noch einmal 35 m² obendrauf versiegeln. Das ist auch erlaubt. Ebenfalls erlaubt ist dann eine Zufahrt zu dem Gelände, das ist auch erlaubt. Ebenfalls erlaubt sind bis zu 25 m² Pool und befestigte Liegefläche, das ist auch erlaubt. Und ebenfalls erlaubt ist dann auch noch eine "Befestigung im" - wie es im Gesetz heißt - "unbedingt erforderlichen Ausmaß". Das führt dazu, dass es jene Kleingartenanlagen von Leuten gibt, die sich das halt vom Architekten planen haben lassen, wo man von einem Zaun bis zum anderen überhaupt kein Grün mehr sieht, weil das vollständig versiegelt ist - so viel zum Thema Erholungsgebiet. Wenn dann aber sonst irgendjemand seinen Garten hat und ein Kleingartenhaus draufstellt und einen Wintergarten dazubaut, dann wird er bestraft. Das ist aus meiner Sicht absolut unsachlich und gehört dringend reformiert. (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben vorher den Kopf geschüttelt hinsichtlich Strafen wegen illegaler Bauten: Ich darf Ihnen nur ein Beispiel noch auflisten - dann bin ich eh schon fertig mit meiner Redezeit -, was für Urständ' das in Wien dann treibt. Da habe ich ein Straferkenntnis von der Magistratsabteilung 64, wo eine 89-jährige Mindestpensionistin eine Strafe bekommen hat, weil sie einen Wintergarten illegal aufgebaut hat - gut. Da kam zunächst die Aufforderung, den Wintergarten wieder zu entfernen. Sie war dann leider in der Zwischenzeit im Spital, das Ganze hat sich gezogen. Sie hat gegen die Ursprungsaufforderung einen Einspruch erhoben, weil sie Mindestpensionistin ist, und hat das auf einen einfachen Schmierzettel mit Kugelschreiber geschrieben. Rechtlich - ich habe es gelesen - ein ziemlich hanebüchener Einspruch, klar, dass dieser zu verlieren war. Sie hat am Ende des Tages die Rechtsmittelbelehrung aus dem Ursprungsbescheid abgeschrieben, weil sie sich halt nicht auskennt. So, und jetzt kommt der Strafbescheid, und da sagt die MA 64 dazu: "... Ihr Vorbringen, keine Erfahrung mit baubehördlichen Verfahren als Entschuldigungsgrund, ist eine reine Schutzbehauptung." - Die Baubehörde begründet das damit, weil die Dame gegen den ursprünglichen Bescheid Beschwerde erhoben hat, und sagt dann: "Sie traten in beiden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien nämlich ohne rechtliche Vertreter auf, auf Grund dessen ist davon auszugehen, dass Sie mit baubehördlichen beziehungsweise baurechtlichen Sachverhalten sehr wohl vertraut sind." - Eine höhere Strafe, weil sie es gewagt hat, einen Einspruch gegen die heilige Entscheidung der Baubehörde zu machen. Das ist ungeheuerlich! Und das ist auch einer der Gründe, warum es dringend einer Reform bedarf. (Beifall bei der FPÖ.) Abschließend heißt es in dieser Strafe, die dann vom Verwaltungsgerichtshof übrigens aufgehoben wurde, weshalb ich sie hier erwähne - es geht hier nicht darum, dass man sagt: Wer illegal baut, soll nicht bestraft werden, denn sie wurde auch vom Verwaltungsgerichtshof bestraft. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Vom Verwaltungsgericht oder vom Verwaltungsgerichtshof?) - Nein, in dritter Instanz Verwaltungsgerichtshof. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Bitte den Schlusssatz. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (fortsetzend): Ich komme schon zum Schlusssatz. Der Verwaltungsgerichtshof hat das herabgesetzt, weil er genau dieselben Argumente gefunden hat, die ich hier auch sage, und er hat gesagt: 120 EUR wird wohl ausreichend sein. Es sind die Strafexzesse, die nach dieser derzeitigen Bauordnung möglich sind und auch durchgeführt werden. Ich halte das für absolut unsachlich, für einen echten Skandal, und auch das ist einer der Gründe, warum dieses Kleingartengesetz dringend reformiert gehört. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Für weitere Wortmeldungen bringe ich jetzt in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Gara zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Übergang von der Gesundheitspolitik zu den Kleingärten passt sehr gut, weil ja die Kleingärten/Schrebergärten tatsächlich ein sehr wichtiges Erholungsgebiet für die Stadt waren und sind - ich betone da die Kleingärten. Ich kann mich durchaus vielen Punkten meines Vorredners anschließen und sehe es tatsächlich als sehr problematisch, dass da teilweise extrem strenge Auflagen auch von Seiten der Baubehörde bei den Kleingärten passieren. Bei diesem Thema der Wintergärten, es geht auch um das Thema von kleinen Bauhütten, die aufgestellt werden, um Gartengeräte abzustellen, et cetera, wird schon mit sehr unterschiedlichem Augenmaß gemessen. Werden diese Kleingärten einmal zusammengelegt, werden aus diesen Kleingärten etwas größere Einheiten, dann passiert nämlich eines, und das bejammern auch sehr, sehr viele der Kleingartenbesitzer oder die BewohnerInnen dieser Kleingärten, dass es plötzlich riesige Baustellen gibt. Das heißt, was mit diesen Kleingärten letztendlich passiert - das habe ich in diesem Haus schon manchmal erwähnt -, ist, dass es in Richtung massiver Bodenspekulationen geht. Das ist eigentlich das, was nicht die Intention dieser Kleingärten war, denn das waren tatsächlich Erholungsgebiete für Menschen dieser Stadt. Was aber passiert, ist, dass diese Kleingärten natürlich eine enorme Bodenreserve der Stadt sind und enormes Potenzial für Spekulation bieten. Ich habe in diesem Haus schon mehrmals erwähnt, dass die Stadt mit dieser strategischen Bodenreserve einfach sehr viel sinnvoller und besser umgehen muss. (Beifall bei den NEOS.) Das hat auch schon der Rechnungshof bemerkt, dass bei der Immobilienstrategie der Stadt darauf zu achten ist, dass bei diesen großen Flächen, und das ist letztendlich langfristiges Immobilieneigentum, das hier verkauft wird ... Deswegen stimmen wir auch immer gegen den Verkauf der Kleingärten. Das hat genau damit zu tun, dass die eigentliche Intention ist, dass jemand den Garten nutzen kann. Das wollen wir ja, und das möglichst lange. Wenn das in Pacht vergeben wird, in Baurecht vergeben wird, ist das absolut super, das ist ja auch die Intention. Wovor wir nur Angst haben, ist, dass diese Kleingärten plötzlich zusammengelegt werden und wir dann massive Spekulationsprojekte haben. Das treibt den Preis der Grundstücke in der Stadt in die Höhe, und das treibt letztendlich auch die Wohnpreise in die Höhe. Ich bin absolut - das ist für uns auch immer klar - für Eigentum, aber in diesem Fall geht es nicht um Eigentum, in diesem Fall geht es um ganz brutale Bodenspekulation. Das ist etwas, das wir nicht wollen. (Beifall bei den NEOS.) Ein zweiter Aspekt ist, dass diese großen Immobilienreserven letztendlich ja auch dazu dienen, dass sich die Stadt auch langfristig entwickeln können muss. Hat man jetzt einzelne Parzellen, die im Eigentum sind, andere Parzellen nicht, dann ist es natürlich für die Stadtentwicklung wahnsinnig schwierig, da strategisch vorzugehen, und das führt zu dieser Art von Verhüttelung. Ich kenne viele, mit denen ich gesprochen habe, die sagen: Jetzt Kleingarten, und plötzlich wird daneben das gesamte Grundstück zubetoniert. Was noch zusätzlich in diesen Kleingartensiedlungen, die dann einmal verändert werden, auch passiert, ist massiver zusätzlicher Verkehr. Das führt ja dazu, dass dann entsprechend Garagen gebaut werden, Parkplätze dazukommen, et cetera. Das heißt, auch im Sinne der Mobilitätspolitik, im Sinne der Klimapolitik ist diese Art und Weise der Vorgangsweise absolut nicht sinnvoll. Das heißt, das, was wir fordern, ist eine strategische Vorgangsweise mit den Bodenreserven und letztendlich kein Verkauf dieser Grundstücke in der Form, dass es dazu kommen kann, dass Bauträger diese Grundstücke erwerben, massive Spekulation passiert und auf der anderen Seite damit letztendlich die Qualität des Kleingartens, um den es eigentlich geht, nämlich für Gesundheit, frische Luft, dass die für viele BewohnerInnen verloren geht. Das heißt für uns ganz klar, es geht hier immer stärker um das Thema des Baurechts. Ich halte das auch aus volkswirtschaftlicher Sicht der Stadt und letztendlich für die Entwicklung unserer Stadtentwicklungsgebiete für extrem wichtig. - Danke. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Ulm zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Thema Kleingärten in Wien: Wenn ich mit dem Thema konfrontiert werde, dann habe ich sehr leicht und sehr schnell ein leichtes Lächeln um meine Mundwinkel, denn es gehört eigentlich zu den erfreulichen Themen in dieser Stadt. Die SPÖ kann man sicherlich in vielen Punkten für ihre Politik in dieser Stadt kritisieren, im Zusammenhang mit den Kleingärten wäre das nicht meine erste Stoßrichtung. Warum ich bei diesem Thema lächeln muss, ist, weil es hier einen Sonderfall gibt, den wir nirgendwo anders in dieser Stadt feststellen können, nämlich dass die Gemeinde privatisiert. Die Gemeinde verkauft Grund und Boden an die Pächter. Diese Entscheidung ist vor ungefähr 20 Jahren gefallen, deswegen habe ich vielleicht auch ein bisschen ein Lächeln im Gesicht. Da war die ÖVP- Regierungsbeteiligung, es war die Legislaturperiode von 1996 bis 2001, übrigens meine erste Legislaturperiode, da erinnere ich mich auch gerne zurück. Wie erfolgreich diese Politik war, sieht man ja daran, wie sehr man von diesem Angebot Gebrauch gemacht hat und wie viele dieser Parzellen sich mittlerweile in Eigentum befinden. Es hat sich ja nichts an der Nutzung geändert. Herr Kollege Gara, wir sind natürlich dafür, dass es dort Grün gibt, frische Luft gibt, dass man sich dort erholen kann, dass man dort garteln kann, dass man das kleine Grün im städtischen Bereich, zum Teil im innerstädtischen Bereich, genießen kann. Und wie kann man das besser genießen, als wenn man es im eigenen Eigentum besitzt? (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das glaubt aber nicht jeder!) Es ist daher unverständlich für mich, wie eine Partei des Eigentums, wie die NEOS - ich glaube aber, diese Assoziation wird jetzt von NEOS eh nicht mehr gewünscht -, als eine Partei, die sogar die SPÖ noch links überholt, gegen den Verkauf von Grund und Boden von der Gemeinde an die Pächter ist. Ich habe zwar genau aufgepasst, man versucht das zu begründen, dass man gegen Spekulation ist, aber die große Sorge, dass der nächste DC Tower aus einer 25 m²-Parzelle in die Höhe schießt, ja, diese Sorge habe ich nicht, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube, man muss wirklich sagen: Liebe SPÖ, das mit dem Verkauf ist ein Erfolgsweg, und man sollte sich das bei anderen Wohnformen auch überlegen, ob bei den Gemeindewohnungen oder vor allem bei den geförderten Eigentumswohnungen. Bei den geförderten Mietwohnungen, wir haben ausschließlich geförderte Mietwohnungen im Augenblick, wir haben keine geförderten Eigentumswohnungen, die angeboten werden, und das ist völlig unverständlich. Die NEOS stimmen also grundsätzlich gegen den Verkauf von Kleingärten. Das ist den Bürgern gar nicht recht, ist gar nicht im Interesse der Bürger. Bei den Freiheitlichen ist es nicht ganz so schlimm, die stimmen da schon meistens zu. Aber hin und wieder kommt es im Ausschuss doch auch dazu, dass dagegen gestimmt wird. Herr Kollege Pawkowicz hat jetzt einige Beispiele von Wintergärten, die wieder abgetragen werden mussten, gebracht. - Na ja, da mag es negative Beispiele geben, und da können wir gerne über die Definition der Terrassen und der Überdachungen von Terrassen sprechen, denn die müssen eben an gewissen Seiten offen sein. Bei Wintergärten ist das nicht der Fall, daher sind da keine Überdachungen mehr, und es gehört zum verbauten Raum. Man muss schon auch sagen, dass gar nicht so wenig Raum im Kleingarten verbaut werden darf. Wir haben im Untergeschoß 80 m², eigentlich 83 m², dann kommen 50 m² und noch einmal 50 m². Seien Sie mir nicht böse, 183 m² sind nicht so wenig. Lässt man auch noch einen Wintergarten auf der Terrasse zu, kommen noch einmal 33 m² dazu, dann bin ich auf 216 m². Also im Sinne von Grün und Garteln und Natur und frischer Luft und keine DC Tower, die dort rauswachsen -kann man damit in einem Kleingarten schon auskommen. Daher glaube ich, dass man das zwar offen debattieren sollte, aber die Kirche schon im Dorf lassen muss. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Maresch zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Es ist einfach wunderbar, zu hören, was jede Partei, die darüber redet, so über Eigentum denkt. Kollege Ulm hat zum Schluss eine wunderbare Rechnung genannt - wir reden von einem Kleingarten -, und er nimmt ein Beispiel von über 250 m². Er sagt, 80 m² Keller, dann 50 m² drauf, dann noch einmal 50 m² und dann auch noch einmal die Terrasse. Da frage ich mich ganz ernsthaft: Wo bleibt da noch der Garten über? Da kann ich mich dann auf dem Weg oder auf dem Rabattl daneben erholen. Wien ist stolz darauf, 50 Prozent Grünraum zu haben, in Wirklichkeit aber, wenn ich mir anschaue, was da so passiert, oder was da passieren kann, oder was manche vorhaben, oder wenn ich mir die Glorit-Häuser zum Beispiel am Naufahrtweg anschaue, dann bin ich immer überrascht und denke, dass wir in Wirklichkeit auf 30 Prozent Grünraum zugehen, weil ganz viel verbaut worden ist. Jetzt zu dieser Geschichte mit: O je, ein illegaler Wintergarten! - Seit ich im Gemeinderat bin, kenne ich diese Suada. Früher ist eine andere Kollegin - nicht der Herr Pawkowicz, ich erinnere an Frau Kollegin Frank - durch die Donaustadt gezogen und hat dort den Leuten gesagt: "Wenn wir dran sind, dann versprechen wir euch, dass das alles legalisiert wird." - Der damalige Herr Bezirksvorsteher Scheed hatte damit einiges zu tun, weil man natürlich den Leuten gesagt hat, na ja, tut nur, wird schon, geht schon. Ich finde das bedauerlich, wenn Menschen, die nicht viel Geld haben, das Geld in Wintergärten investieren - keine Frage -, und diese müssen dann abgerissen werden. Aber da muss einem schon klar gemacht werden, und das sollte vielleicht schon klar sein, dass manches nicht geht. Und jetzt sage ich Ihnen meine Geschichte: Ich habe einen Freund, der im Grunde genommen seinen Garten am Schafberg nicht benutzt hat, und vor nicht allzu langer Zeit hat er gesagt, du kannst ihn ruhig benützen. - Ich komme dort hinauf und fange an, Gemüse anzubauen, und dann kommen die Nachbarn und sagen: "Hören Sie, glauben Sie, dass ein Krieg kommt?" - Und ich denke: Was? Krieg? Was wird das? - Aber nein, das hat man ja früher gemacht, und nach dem Krieg und während des Krieges, aber doch nicht heutzutage, da können Sie doch eh beim Billa alles kaufen. Zuerst habe ich mir gedacht, okay, aha, da ist noch ein eigener Prozess. Ich war aber in der ganzen Kleingartenanlage der Einzige, der dort Gemüse angebaut hat, und das heißt etwas. Am Schafberg - mag vielleicht sein, dass da andere Leute wohnen, aber wenn ich mir anschaue, was dort ... Was war dort? - Da gibt es einen Plastikzaun, wo niemand reinschauen darf. Das ist übrigens auch verboten, er muss durchsichtig sein, geht nicht. Dann gibt es in Wirklichkeit Menschen, die einen ziemlich aufwändigen, teuren Aluzaun haben. Das ist auch verboten, da muss man durchschauen können. Dann gibt es in Wirklichkeit dort natürlich das Übliche: alles ist betoniert, damit das Auto Platz hat. Eh klar, weil man will ja nicht mit den vier Reifen im Gatsch stehen. Dann gibt es natürlich auch im Grunde genommen diese Geschichte: Ich mache dort einen riesigen Pool rein, ich mache dort den großen Wintergarten. Ich kenne den Herrn, dem das gehört, dieser hat sich in Wirklichkeit eine Terrasse gebaut, dann ist später ein Wintergarten daraus geworden, dann noch ein Pool, aber wenn er auf der Terrasse sitzt, hat er 2 m vor seinem Gesicht einen Plastikzaun. Was ist das für eine Erholung? - Das frage ich mich die ganze Zeit. Er hat viel Geld dafür ausgegeben. Und wenn man sich so ein Grundstück am Schafberg im Kleingarten kauft, und das waren alles Eigengründe, so kostet das schon 450.000 EUR, wenn man sich so 250 m² nimmt - ein stolzer Preis. Dann schaut man sich an, wer sich das leisten kann. Ich sage jetzt einmal, die kleinen Leute können sich das nicht mehr leisten, da kommen dann schon die Eigentümer dran. Und in dieser Anlage waren schon ein paar Leute, die nicht einen Kleingarten, sondern ein paar gekauft haben. Warum kauft man sich in einer Kleingartenanlage drei Kleingärten? - Sicher nicht, weil man Gemüse anbauen will, sondern das ist eine klassische Spekulationsgeschichte. Legen wir die Karten auf den Tisch! Ich möchte nicht, dass in einem Kleingartengesetz drinsteht, dass man einfach solche Sachen machen kann. Die Kleingärten haben eine Geschichte in Wien, das Grabeland und all diese Dinge. Das waren Errungenschaften einer sozialdemokratischen Stadtregierung, dass man solche Sachen zur Verfügung gestellt hat, und zwar als Reserveflächen. Heute habe ich den Eindruck, dass wir Gated Communities haben. Normalerweise müsste man ja durch die Anlagen durchgehen dürfen, aber da ist zugesperrt, da darf ich nicht sein. Mir ist es einmal passiert, ich bin durchgegangen ... (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Richtig! Zeit für eine Reform! Genau davon rede ich!) - Ich bin in Wirklichkeit in eine Kleingartenanlage reingegangen, bin da gemütlich spaziert, dann war auf der anderen Seite die Tür zu und beim Zurückgehen konnte ich nicht mehr hinaus. Na, was ist denn das? In einem öffentlichen Raum geht das überhaupt nicht! Meine lieben GemeinderätInnen, sorgt also dafür, dass dort erstens das Eigentum nicht überhandnimmt, die Bauspekulation nicht überhandnimmt, und dass in Zukunft Leute, die wirklich garteln wollen, und das wollen ganz viele, nicht einfach scheel angeschaut werden, weil sie glauben, dass beim nächsten Mal der Krieg kommt. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Spitzer zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs kurz auf einen Widerspruch des von mir geschätzten Kollegen Gara eingehen, ich möchte das aufdröseln. Er hat in seiner Rede gleich zu Beginn gesagt, dass die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner unglaublich extremen Auflagen unterlegen sind. Aus meiner Sicht ist das gut so, denn immerhin muss man bedenken, dass wir da im Grünland und nicht im Bauland sind. Das heißt, da müssen ein bisschen andere Spielregeln gelten, auf unser Grünland müssen wir einfach aufpassen. Im zweiten Teil der Rede hat er gesagt, er kennt jede Menge Kleingärten, die fast zur Gänze versiegelt sind, wo nichts mehr grün ist. - Ja, diese Problematik sehen wir auch, die hat Kollege Pawkowicz zu Recht angesprochen. Es steht aber im Gesetz, zwei Drittel sollen grün oder gärtnerisch ausgestaltet sein. Das heißt, in Wirklichkeit kommt dann die Baupolizei und weist den Pächter zu Recht darauf hin, dass er etwas tut, was er nicht darf. Dann ist die Baupolizei aber wieder aus Sicht des Kollegen Gara die Böse, weil sie die viel zu strengen Auflagen des sich im Grünland befindlichen Kleingärtners umsetzt. Das geht jetzt also nicht so ganz zusammen. Grundsätzlich zum heutigen Thema: Das Kleingartengesetz ist bekanntlich aus dem Jahr 1996. Es ist in regelmäßigen Abständen immer wieder reformiert worden, ich selber kann mich an die Reformen von 2009, 2014 und 2018 erinnern. 2014, darf ich nur kurz in Erinnerung bringen, stand die Reform ein bisschen unter dem Gesichtspunkt der Wärmedämmung. Das heißt, man hat dann unter der Voraussetzung, dass man Wärmedämmung am Haus anbringt, ein bisschen mehr an Kubatur, ein bisschen höher bauen dürfen. Auch der Lärmschutz am Gebäude ist damals hineingeschrieben worden. Das hat uns in vielen Bereichen mit der Widmung geholfen, gerade entlang der Bahnstrecken. Man konnte dann mit Schallschutzfenstern doch noch die nötige Widmung bekommen. Das war schon gut. Zur Novelle 2018 hat Kollege Pawkowicz meines Erachtens zu Unrecht gesagt, dass es keinerlei Erleichterungen für Kleingärtner, sondern nur für die Gartensiedlungsmenschen gegeben hat, denn allein dass der Ziviltechniker mit all seinen Kosten ab 2018 dann weggefallen ist, hat, wie mir Kleingärtnerinnen und Kleingärtner vorgerechnet haben, eine Erleichterung von rund 8.000 EUR pro Garten gebracht. Das ist nicht nichts, es hat also schon Erleichterungen gegeben. Auch dem Wunsch der Kleingärtner nach überdachten Kellerabgängen sind wir entgegengekommen. Ich denke nur an die vielen Starkregen, die wir in den letzten Jahren hatten. Dabei hat sich bei den außenliegenden Kellerabgängen das Wasser gesammelt, ist dann durch die Kellertür hinein und hat zum Teil Keller unter Wasser gesetzt. Da können wir jetzt überdachen, da sind wir einer Forderung der Kleingärtner entgegengekommen. Es gibt also viele, viele Erleichterungen. Einen kleinen Kritikpunkt gegenüber der Opposition darf ich mir aber doch erlauben, nämlich am Zeitpunkt der Aktuellen Stunde. Tatsächlich aktuell wäre sie vor ein paar Monaten gewesen, als wir die letzte Novelle besprochen und diskutiert haben. Ich habe jetzt, zugegeben über Nacht, nur ein bisschen recherchiert, weil der Zeitpunkt knapp war, aber an so viele große Ideen zur 18er-Novelle und an tolle Anträge der Opposition kann ich mich jetzt nicht wirklich erinnern - vielleicht, wenn ich mehr recherchiert hätte. Kollege Niegl kommt ja noch, der wird mir vielleicht noch die eine oder andere Geschichte unterbreiten. Grundsätzlich aber, glaube ich, sollte man sich einer Diskussion, wie man Dinge besser machen kann, auch wenn man der Meinung ist und bestätigt bekommen hat, dass vieles gut ist, nie verschließen. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Da hat aber der damalige Wohnbaustadtrat Ludwig gesagt, Kleingärten machen wir später! Also, lassen wir die Kirche im Dorf!) Wie gesagt, es gibt vieles, was man noch besser machen könnte. Deswegen, glaube ich, ist die Idee, dass wir uns jetzt in naher Zukunft zusammensetzen und auch über diese Kleingartengeschichte noch einmal reden, eine, die ich gerne aufgreife. Ich glaube, das macht durchaus Sinn, weil es viele Punkte gibt, die offenbar wirklich im Spannungsverhältnis der unterschiedlichen Wortmeldungen auch diskutiert werden müssen: Wie geht es weiter mit dem Verkauf? Wie geht es weiter mit Wintergärten? Ich erwarte mir dann aber auch wirklich konkrete Lösungsvorschläge und nicht nur Forderungen. Mein geschätzter Toni Mahdalik macht fast wöchentlich Aussendungen: Wintergärten müssen erlaubt sein! Ja klar, hätten wir alle gerne. Es hat mir nur noch keiner sagen können, wie wir den Spagat schaffen, dass wir bei einem zusätzlichen Wintergarten, der dann über 50 m² hinaus verbaut wird, aus dem Grünland nicht eventuell ins Bauland kommen. Dann hätten die Kleingartler einen echten Nachteil, denn dann würden sie der Bauordnung unterworfen, und das wollen wir für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner nicht. Die wollen weiter nach dem Kleingartengesetz bauen, das deutliche Erleichterungen vorsieht. Aber, wie gesagt, setzen wir uns zusammen, reden wir drüber. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Juraczka zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ja den Kollegen der Freiheitlichen Partei für dieses Thema durchaus dankbar, weil es etwas geschafft hat, was mir eigentlich schon in den letzten Sitzungstagen wirklich abgegangen ist, nämlich eine inhaltliche Diskussion. Wir hatten ja in weiten Teilen des gestrigen Tages und auch davor immer wieder eine Situation, dass es nur ein larmoyantes Beweinen der Situation Wiens im Vergleich zum Bund ist. Wir haben beispielsweise bei der Heumarkt-Situation gehört, da ist nicht die Flächenwidmung schuld, sondern angeblich das BMI. Heute hat Kollege Czernohorszky gemeint, wie finstere Reaktion von Seiten des Bildungsministeriums käme. Ich kann mich noch gut erinnern, als Heinz Faßmann noch Vizerektor der Uni war, war es ein gewisser Michael Häupl, der immer gesagt hat, was das für ein großartiger Bildungsfachmann ist. Interessant war auch gestern, als uns StR Hacker erklärt hat, dass er einen Stab wie der amerikanische Präsident braucht, nicht weil er sich wie der amerikanische Präsident fühlt, nein, sondern weil er die bösen Angriffe der Bundesregierung abwehren möchte. Als ich gestern Kollegen Ellensohn vorgeworfen habe, dass er aus Parteitaktik eine Rede hält, die spaltet, gab es noch Aufregung, aber heute steht diese Rede schon auf Social Media. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Das Kleingartengesetz!) Es wir verbreitet und kann von Linksextremen aller Herren Länder geteilt werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Christian Oxonitsch: Welche Linksextreme?) Zu den Kleingärten - Kollege Kopietz ist schon ganz neugierig, was ich dazu zu sagen habe: Nun, zu allererst, der Kleingarten hat sich verändert, er unterliegt einem Wandel, auch in der Nutzung. Als 1904 die ersten Kleingärten in Österreich kamen, zuerst in Niederösterreich, dann auch in Wien, war es durchaus so, dass es ein Garteln war, wo man in der Früh hinkam, sich erholen konnte, abends wieder zum Wohnsitz zurück. Mittlerweile haben wir uns, durchaus auch auf Grund der Novellen der 90er Jahre, dazu entschieden, den Kleingarten mit der Eklw-Widmung auch als Hauptwohnsitz offen zu machen. Nicht zuletzt der Bürgermeister dieses Hauses ist ja selbst einer, der einen Hauptwohnsitz in einem Kleingarten hat. Das ist absolut okay so, nur dann müssen wir diesen Entwicklungen auch Rechnung tragen und dann können wir nicht nur die Radieschen züchten, die Kollege Marsch so sträflich vermisst, ich glaube, da gibt es genügend, aber wir müssen auch darauf eingehen, uns einer Novelle zu stellen. Es freut mich ja, dass Kollege Spitzer gemeint hat, er könne sich durchaus vorstellen, hier zu reden. Warum ist das so wichtig? Es wurde von einigen Vorgängern schon darüber geredet, was es jetzt für Missstände gibt und was es für Strafen gibt. Ich will nicht, dass im Kleingarten ein gesetzesfreier Raum herrscht, wo alle machen, was sie wollen, nein. Andererseits sollten wir uns auch überlegen, ob wir alles regulieren müssen, denn, ganz ehrlich, das Kleingartengesetz liest sich ja mitunter ein bisschen wie das Verkehrskonzept der Wiener GRÜNEN: Verbote, Verbote, Verbote! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das haben Sie nie gelesen!) Ich frage mich beispielsweise, warum man im Kleingartengesetz etwas explizit regeln muss, was in der Reihenhaussiedlung nebenan überhaupt kein Problem im Zusammenleben der Menschen ist. (Anhaltende Zwischenrufe von Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Ich glaube, wir sollten hier ein bisschen weg von der staatlichen Bevormundung. Lassen Sie mich die letzten verbleibenden Sekunden auch dazu nutzen, einem wesentlichen Thema noch ein paar Wort zu schenken, nämlich dem Eigentum. Ja, es ist durchaus interessant, dass hier etwas sehr gut funktioniert und von den Wienerinnen und Wienern sehr gerne angenommen wird, was beispielsweise beim anderen sozialen Wohnbau, beim Gemeindebau, ein Gottseibeiuns für die Sozialdemokratie ist, nämlich dass Menschen mit einer Haltefrist ... (Weiterer Zwischenruf von Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) - Jetzt sind Sie doch ein bisschen diszipliniert! Sie sind Lehrer, Sie sind ja selbst als Schüler ungeeignet, wirklich, unglaublich! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Meine Damen und Herren, dass man beim Kleingarten natürlich den Menschen die Möglichkeit gibt, eigenen Grund und Boden zu erwerben und in anderen Wohnformen es nicht möglich ist, ist, glaube ich, ein Versäumnis. Hier sollten wir einen Schritt weitergehen, den Menschen Eigentum zu ermöglichen und uns von anderen linken Tendenzen davon nicht abhalten lassen. - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Schau auf deinen eigenen Kleingarten und den deiner Tochter!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Mag. Berner zu Wort gemeldet. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Also, gleich voraus, von Linksextremen im Kleingarten habe ich noch weniger gehört, dafür von Freunden der Identitären, die in unserer Bundesregierung sitzen. Das halte ich für viel gefährlicher! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Weiters erkenne ich sehr viele Verbote der FPÖ, die Richtung Mindestsicherung ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie sind eine Bereicherung für diesen Landtag!) - Eben, denke ich mir - danke für die Blumen, nehme ich gerne an! Gleich am Anfang meiner Wortmeldung möchte ich ganz etwas anderes erzählen, eine Geschichte aus dem Kleingartenmilieu. Es war Sommer, es ist heiß in Wien, und auch ich habe mir gedacht: Na ja, vielleicht wäre ein kleiner Kleingarten nicht so schlecht. Ich schaue einmal, was es da auf "Willhaben" gibt, und sehe tatsächlich ein Angebot: 25 m², Holzhütte an der Alten Donau, wunderbar gelegen, auf kleinem Pachtgrund, von mir aus, für 10 Jahre, aber das Angebot waren 600.000 EUR. Ich muss ehrlich sagen, wir alle hier verdienen nicht so wenig, aber 600.000 EUR wären auch für mich eine ziemliche Herausforderung. Ich sehe das nicht als die Zukunft der Kleingärten, dass wir die ins Eigentum bringen und damit genau die Grundidee, die Kleingärten einmal gehabt haben, nämlich zur Ernährungssicherheit von einkommensschwachen Gruppen zu dienen, zu verhindern. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ihre Fraktion stimmt regelmäßig zu, nur um das in Erinnerung zu rufen!) Sie wissen aber, dass die Grundlagen der Schrebergärten eigentlich der gemeinsame Kinderspielplatz war und dass neben dem Kinderspielplatz ein kleines Beet aufgebaut worden ist, auf dem man eben Radieschen pflanzt, wie das auch mein Kollege macht, oder auch Karotten, denn Johann Hauenschild wollte, dass die Kinder lernen, wie die Natur funktioniert, wie überhaupt Gemüse angepflanzt werden kann, und das war so ... (Abg. Mag. Manfred Juraczka: 1860! 1860 war das!) - Eben, die Eltern haben es so erfolgreich gefunden ... (Weiterer Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka. - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Ein bisschen mehr Disziplin, Herr ehemaliger Klubobmann!) Bis heute müssen wir Karotten essen, und die müssen irgendwo wachsen. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Ein bisschen mehr Ruhe in den Bankreihen, bitte. Die Zwischenrufe moderat, wir verbieten sie hier nicht, aber ich möchte gerne die Rednerin hören. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (fortsetzend): Ziel war immer die Versorgung der Einkommensschwachen mit gesundem Gemüse. Außerdem war noch zusätzlich das Ziel, auch Erholung und auch Möglichkeiten für Wohnraum zu schaffen, wie wir es in letzter Zeit gesehen haben. Mittlerweile ist das leider so, dass das Eigentum auch zusammengelegt werden kann und große Wohnblöcke entstehen, die die Fläche zubetonieren und genau dann kann es den dritten ... Der dritte Effekt der Schrebergärten war der Klimaschutz und die Kühle, die Abkühlung in der Stadt, auch die haben Sie bis jetzt ... (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Und wer macht die Widmungen dafür? Ihr! Genau das ist das Problem!) - In Hamburg zum Beispiel werden die Gärten (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Nicht Hamburg, sondern Wien!) so aufgebaut, dass es gemeinsame Flächen ohne Zäune dazwischen gibt. Stellen Sie sich das einmal vor. Alle gemeinsam nutzen das und schauen auf einen großen Garten und haben das Gefühl und auch den Erholungswert eines großen Parks, obwohl sie nur ein kleines Häuschen haben. Das wäre das Ziel, und so sollten die Bauwidmungen in Zukunft auch ausschauen. So sehe ich Vergemeinschaftung von gemeinsamen zu großen Flächen. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Richtig, Reformen! Da sind wir uns wenigstens da einig!) - Genau! Es gibt auch Gemüsepachtzellen von der Stadt, die halte ich auch für sehr sinnvoll. Ich würde gerne in Zukunft die Schrebergärten mehr in die Klimaschutzstrategie der Stadt einbauen, damit wir nicht nur die Versorgung und die Erholung erfüllen können, sondern auch die Abkühlung in der Stadt im heißen Sommer. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist offensichtlich ein hochemotionales Thema. Ich darf nur bitten, die Zwischenrufe ein bisschen in der Lautstärke moderater zu gestalten. Sie sind ja Gott sei Dank alle eher sehr sachlich gehalten. Als Nächster ist Herr Abg. Mahdalik zu Wort gemeldet. - Bitte schön. Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): (Zwischenruf: Jetzt wird es sachlich!) - Jetzt wird es aber richtig sachlich, ich sage es euch. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Frau Kollegin Berner hat vorhin gemeint, Sie hat noch nie von Linksextremen in Kleingärten gehört. Wir schon! Rüdiger Maresch hat ja gesagt, er baut Gemüse am Schafberg an. (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Aber, Rüdiger, bist du sicher, dass es Gemüse ist? Vielleicht wolltest du zum Dehner und bist ins Grasshop hineingewackelt, und deswegen waren die Nachbarn ein bisschen beunruhigt, was du da anbaust. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das macht vielleicht dein Bub!) Gemüse ist meistens bunt, was du vielleicht anbaust, ist nur grün. Wurscht. (Heiterkeit bei der FPÖ - Abg. Prof. Harry Kopietz: Was ist da lustig dran?) - Die Nachbarn haben es eh auch nicht so lustig gefunden, Kollege Spitzer hat gemeint, es ist alles ganz schwierig. Ich sage ja nicht einmal, die ganze Terrasse soll mit einem Wintergarten, wenn es einer will, bebaut werden können, die Hälfte vielleicht, 15, 16 m² würden auch schon reichen. Ich wollte ja heute gar nicht reden, weil es dann wieder heißt: Der redet in eigener Sache, der möchte sich einen Wintergarten bauen. Ich will mir keinen Wintergarten bauen. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Hast schon einen!) Ich bin nur Pächter, weil wir für den Kleingarten damals, als er noch leistbar war, das Geld nicht gehabt haben, und jetzt kostet er das Doppelte, wenn ich ihn kaufen würde. Ich habe bis heute nicht gewusst, bis der Kollege Ulm uns das nahegebracht hat, dass wir das nicht so genießen können wie Eigentümer. Meiner Frau erzähle ich das nicht. Wir genießen eigentlich auch als Pächter den Kleingarten recht gut. Ob jetzt jemand Eigentümer ist oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Ich habe nämlich damals - das habe ich erst vor Kurzem erfahren - ein Holzhybridhaus gebaut. Warum habe ich das damals nicht gewusst? Ein kleiner Sidestep: In der Seestadt wird jetzt das höchste Holzhaus, das zweithöchste Holzhaus der Welt gebaut. Ich wohne ja direkt neben der Seestadt. Auf meiner wintergartenlosen Terrasse sehe ich das Hochhaus in die Höhe wachsen, ich bin fast jeden Tag drüben. Monatelang habe ich kein Deka Holz an diesem Haus gesehen, es besteht eigentlich aus Stahlbeton, dann wird es mit Holz verkleidet, und innen ist auch ein bisschen Holz. Wurscht. Zuerst habe ich mich gefreut, dort wird wirklich ein Holzhaus gebaut, aber unser Kleingartenhaus ist aus Ziegeln mit Holzverkleidung. Wir haben also auch ein Holzhybridhaus und waren unserer Zeit weit voraus. Wir brauchen aber keine neue Widmungskategorie, sondern wir novellieren das Kleingartengesetz im Rahmen der Bauordnung und erlauben, 15 m² für den Wintergarten auf der Terrasse dürfen verbaut werden. Die Argumente waren von den Roten aber schnell weg, da brauchen wir eine neue Widmungskategorie. Keiner weiß, warum. Und die geschätzte Kollegin Gretner hat damals, als wir immer diskutiert haben, gesagt, wir wollen keine zusätzliche Versiegelung. Ich darf berichten, ich kenne sehr viele Kleingärten, die Anzahl der Lehmterrassen ist äußerst gering. Die Terrassen sind also schon versiegelt, da liegen Fliesen, da liegen Steine. Die sind betoniert, die sind versiegelt, es gibt keine zusätzliche Versiegelung. Auch dieses Argument fällt flach. (Beifall bei der FPÖ.) Vor allem könnten wir auch die Wirtschaft ankurbeln. Ich möchte keinen Wintergarten bauen, aber ein paar Tausend Kleingärtner würden sich sicher einen bauen. Vielleicht könnten wir auch ein paar Arbeitsplätze, die jetzt bei Opel Austria in Aspern verloren gehen, so neu schaffen. Übrigens haben die SPÖ und die GRÜNEN im vorigen Juni 1.200 Arbeitsplätze in Aspern gerettet mit einer Subvention von 1 Millionen EUR. Das hat nicht so lange gefruchtet, das Geld haben sich die Herren von Opel eingesteckt und setzen jetzt 400 Leute auf die Straße. Von Wirtschaftspolitik habt ihr also ähnlich viel Ahnung wie von Kleingartenpolitik. (Beifall bei der FPÖ.) Noch zwei Sachen haben wir ja immer wieder gefordert, weil hier die Kleingärtner gegenüber Gartensiedlungsgebieten oder Wohnwidmungen benachteiligt sind. Es ist nämlich das Heizen mit festen Brennstoffen im Kleingarten verboten. Das rührt auch noch aus der Zeit her, als es lauter Holzhütten gegeben hat. Natürlich, wenn da eine Feuer fängt und es geht ein bisschen Wind, brennt die ganze Kleingartenanlage. Das war damals sinnvoll, heutzutage ist es nicht mehr sinnvoll. Auch das würde bei einer Novelle aus unserer Sicht zu berücksichtigen sein. Überhaupt sprechen wir uns dafür aus, dass neue Kleingartenanlagen gewidmet werden. In den letzten Jahren passiert da überhaupt nichts mehr. Wenn etwas gewidmet worden ist, im 22. Bezirk gibt es da einige Beispiele, wurden diese sofort an Wohnbauträger, an Wohnbaugenossenschaften verramscht. Die haben dann lauter gleiche Hütten hingestellt, und die Leute haben es sich dann um teures Geld kaufen können. Ich sage, besser als nichts, aber in den letzten Jahren passiert überhaupt nichts mehr, und das verstehe ich nicht. Wohnen im Kleingarten wird immer beliebter, wird auch leider immer teurer. Wir könnten dem mit neuen Kleingartenwidmungen vorbauen. Es ist natürlich nicht so viel Geld zu holen, wie wenn man das Ganze an Wohnbauträger verramscht, aber denken Sie bitte an die kleinen Leute, die weniger Einkommen haben. Wir von den Freiheitlichen tun das. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster und letzter Redner ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man eine weitere Reform des Kleingartengesetzes verlangt, muss man wissen, dass gerade der Kleingarten in den letzten Jahrzehnten enormen Veränderungen unterworfen worden ist und dass man natürlich schon schauen sollte, dass diese weitere Reform, falls es eine gibt, in die richtige Richtung geht. Es stimmt manches, was gesagt worden ist. Früher war der Kleingarten wirklich dazu da, dass sich die Leute Gemüse haben anbauen können, dass sie dort in Holzhütten ihre Freizeit verbracht haben. Der existenzielle Anbau von Gemüse, damit man sozusagen nicht Hunger leidet, ist ja zum Glück wirklich verschwunden, aber es gibt trotzdem noch immer sehr viele, die quasi als Hobby oder weil sie einfach die Natur lieben oder das Natürliche lieben, Gemüse anbauen. Das ist nicht so selten, wie es Kollege Maresch dargestellt hat. Vielleicht ist es dort, wo er das gesehen hat, so, aber ich kenne sehr viele, die das anbauen, und ich finde das sehr, sehr gut so. Es hat sich aber trotzdem alles gewandelt. Nur damit man einen Eindruck kriegt: 1978 waren es, wie gesagt, in der Regel kleine Holzhütten, seitdem sind es 35 m². 1992 ist dann der Hauptwohnsitz möglich geworden, und dann hat man 50-50-83 eingeführt, das ist ja wieder eine ganz andere Dimension. Man hat auch den Kauf eingeführt, den Kollege Ulm sehr gelobt hat. Das haben wir, soweit ich mich erinnern kann, gemeinsam mit der ÖVP eingeführt. Das hat auch durchaus Vorteile, hat auch Nachteile, muss man auch sagen, aber wir haben uns dazu entschlossen. Es war eben der Weg. Das jetzt mit den Gemeindewohnungen zu vergleichen, wäre in vielerlei Hinsicht unsachlich. Ich kann das jetzt in den fünf Minuten nicht ausführen, aber vergleichen kann man es nicht. Tatsache ist aber, dass wir da einen Zielkonflikt haben. Wir haben einerseits sicher das durchaus oft berechtigte Interesse, dass der einzelne Kleingärtner gerne viele Quadratmeter zum Wohnen hätte - die hat er meiner Ansicht nach mit maximal 183. Auf der anderen Seite gibt es das allgemeine Interesse, dass dort eine vielfältige Natur ist, die wirklich ein hoher Wert in dieser Stadt ist. Ich habe mit einem Imker geredet, der in Wien und in Niederösterreich tätig ist, und der hat gesagt, es ist fantastisch, wie in Wien und besonders in den Kleingärten die Bienen sehr, sehr viel Nahrung finden und einen ausgezeichneten und sehr viel Honig produzieren, während in Niederösterreich draußen bei den Monokulturen das absolut schwach ist und viel, viel weniger produziert wird. Wir haben da also schon in einer Millionenstadt eine Natur mitten im Wohngebiet, die es zu erhalten gilt. Wenn man da weitere Reformen macht, soll man bei diesem Zielkonflikt sozusagen schon das allgemeine Interesse auch mitberücksichtigen, wobei das allgemeine Interesse auch mit dem einzelner Bewohner zusammenfällt. Aber der Einzelne glaubt zwar zuerst, jetzt hat er noch zusätzlich einen Wintergarten, langfristig hat er dann aber doch vielleicht, wenn man das einfach ohne Behutsamkeit macht, keine lebenswerte Umwelt mehr, und dann hat er auch nichts davon. Dieses vorsichtige Vorgehen ist also, glaube ich, schon sehr sinnvoll, wenn man weitere Reformen macht. Wir diskutieren gerne. Wie Kollege Spitzer ja auch gesagt hat, soll man schon berücksichtigen, dass wir uns diesen reichen Naturraum im Interesse aller in der Stadt, aber auch im Interesse der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner erhalten. Dann glaube ich natürlich auch, dass man hier nicht zu 100 Prozent ausschließlich Einzelinteressen verwirklichen wird können, das sei einmal gesagt. Zu ein paar Sachen, die einfach falsch sind, möchte ich die Tatsache sagen, dass durch die Bauordnung auch weitere Erleichterungen geschaffen worden sind, das hat auch schon Kollege Spitzer ausgeführt. Es stimmt nicht, wie Kollege Pawkowicz gesagt hat, dass die meisten eben ganzjährig bewohnt sind. Das ist vielleicht auf der Alten Donau so, sonst ist es rund ein Drittel. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Das habe ich nicht gesagt!) - Schauen wir dann im Protokoll nach, aber es ist ja wurscht, wenn wir uns einig sind, passt es ja. Ich glaube, man kann Gespräche führen, aber man soll sie in die Richtung führen, dass wirklich diese Kleingärten und diese Eklw-Widmungen, wo sie jetzt schwerpunktmäßig sind, und diese reiche Natur im Interesse der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner erhalten werden, aber auch im Interesse der Stadt Wien. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt zwei und des NEOS-Rathausklubs eine schriftliche Anfrage eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein, von dem Klub der ÖVP der Bundeshauptstadt Wien ebenfalls ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen werden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt. Die Abgeordneten Däger-Gregori, Kubik, Mag. Taucher, Woller, Dr. Kickert haben am 28. Februar 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gesetzes über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft - Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005, LGBl. Nr. 46/2005, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 71/2018, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Berger-Krotsch, Florianschütz, Marina Hanke, Mag. Taucher, Ellensohn, Hebein und Mag. El-Nagashi haben am 18. März 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Erlass eines Gesetzes über Begleitmaßnahmen für den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union - Wiener Brexit-Begleitgesetz eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 10, 2, 3, 4, 1, 5, 6, 7, 8 und 9 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen. Wir kommen nun zu Postnummer 10, sie betrifft die Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates. Bevor wir über den Wahlvorschlag abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Wiener Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das an vierter Stelle gereihte Mitglied, Herr Georg Schuster, hat sein Mandat im Bundesrat am 28. März 2019 zurückgelegt. Das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Herr Mag. Bernd Saurer, rückt auf diese Stelle nach. Der Klub der Wiener Freiheitlichen schlägt als neues Ersatzmitglied für die vierte Stelle Herrn Abg. Georg Schuster zur Wahl vor. Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die erforderliche Mehrheit durch SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS, gegen die Stimmen der GRÜNEN. Postnummer 2 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG zwischen den Ländern über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR KommR Hanke, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich ersuche um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Mag. Ornig zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Frau Vorsitzende! Werte Damen und Herren! Von den Kleingärten zum nächsten Gassenfeger, der 15a-Vereinbarung. Mit der Änderung der 15a-Vereinbarung über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung soll die ursprüngliche 15a-Vereinbarung an die ebenfalls novellierte VRV 2015 des Finanzministeriums angepasst werden. Wir haben der damaligen 15a-Vereinbarung der Länder aus guten Gründen nicht zugestimmt, wir werden auch hier nicht zustimmen, und es ist mir sehr wichtig, hier zu erklären, warum das so ist. Grundziel der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung ist die Harmonisierung der Vorschriften aller öffentlichen Haushalte, also Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Inwiefern eine parallele 15a- Vereinbarung, die nur für die neun Bundesländer gilt, hier hilfreich sein soll, nämlich bei dem Ziel, die Harmonisierung aller öffentlichen Haushalte zu erreichen, lasse ich mir vielleicht ganz gerne von Ihnen erklären. Ich sehe hier maximal einen ersten Schritt, der aber von der Lösung noch weit entfernt ist. Es gibt einige Beispiele, warum das nicht sinnvoll ist. Auf Seite 2 des Antrags geht es eigentlich schon los. Hier heißt es im Abs. 2: wurden die Bestimmungen betreffend Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläen der VRV 2015 nicht eins zu eins in die gegenständliche Änderungsvereinbarung übernommen, sondern geringfügig adaptiert. Geringfügig adaptiert - damit beginnt genau das, wovon wir schon vor dem Beschluss 2016 gewarnt haben. Es gibt unterschiedliche Regelwerke, und das Grundziel der Einheitlichkeit wird nicht verwirklicht. Das ist unserer Meinung nach eine Farce. (Beifall bei den NEOS.) Jetzt komme ich zum nächsten grundlegenden Kritikpunkt an der VRV 2015 und auch dieser Vorlage hier, das Wahlrecht zur Bildung von Rückstellungen für Pensionen in § 31. Dieses Wahlrecht widerspricht dem Grundziel der Vereinheitlichung fundamental. Es dürfen eben nicht jedes Land und jede Gemeinde selber entscheiden, ob sie diese Rückstellung bilden oder nicht, es braucht gleiche Spielregeln für alle. Warum die Darstellung der Rückstellungen so wichtig ist, sehen wir ja am Beispiel Graz. Graz hat schon 2016 10,68 Prozent der Gesamtausgaben für Pensionen aufgewendet, ein durchaus beachtlicher Anteil des Budgets. Mit einer entsprechenden einheitlichen Rückstellung wäre der zukünftige finanzielle Spielraum einer Gebietskörperschaft sicht- und beurteilbar, und das wäre die einzige Lösung für unser Problem. Das Problem - und da sind uns ja wir NEOS zumindest einig - ist ja fehlende Transparenz und die herrscht nach wie vor. (Beifall bei den NEOS.) Ein weiterer Kritikpunkt ist die Beschränkung auf Länder und Gemeinden sowie deren wirtschaftliche Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen, jeweils ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Wir wollen alle Einrichtungen der Stadt inkludiert sehen, für die im Ernstfall natürlich auch gehaftet werden muss. Hamburg - ich habe dieses Beispiel hier schon öfter genannt - hat uns das vorgemacht und bringt eine konsolidierte Bilanz des Kernhaushaltes und aller stadteigenen Unternehmen heraus. Dass die Unternehmen der Stadt Wien eh zur Stadt gehören, hat ja Anfang dieser Woche StR Czernohorszky durchaus bestätigt. Da heißt es von seinem Büro, eigentlich ist doch alles Stadt Wien, auch die Unternehmungen. Da bitte ich den zuständigen Stadtrat, hier auch ins gleiche Horn zu blasen, und hoffe, dass wir hier dem guten Beispiel von Hamburg folgen können. Wir sehen es natürlich genauso und daher wünschen wir uns auch eine korrekte Abbildung aller Einrichtungen in einer einheitlichen Form über alle Länder und Gemeinden hinweg. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist damit geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet darauf. Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann die Zustimmung bei ÖVP, FPÖ, SPÖ und GRÜNEN erkennen, das ist damit so beschlossen, gegen die Stimmen der NEOS. Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Bericht über die Behandlung der im Jahr 2018 abgeschlossenen Petitionen. Ich habe hier als Berichterstatterin Frau Amtsf. StRin Vassilakou stehen, Herr Mag. Maresch übernimmt die Berichterstattung. Berichterstatter Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Ich ersuche um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Weber zu Wort gemeldet. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Liebe Gäste auf der Galerie und im Livestream! Schön, dass Sie bei uns im Rathaus sind! Herzlich willkommen! Als wir beim letzten Mal im Gemeinderat den Petitionsbericht diskutiert haben, war ich leider krankheitsbedingt verhindert, aber im Livestream dabei. Daher möchte ich heute die Möglichkeit nutzen, hier noch einmal oder für mich zum ersten Mal zum Petitionsbericht beziehungsweise zum Petitionsgesetz zu sprechen. Ich möchte vorweg einmal das Allerwichtigste sagen, nämlich ein Dankeschön an alle Menschen in dieser Stadt, die ihre Anliegen in Form von Petitionen in die Politik bringen. Demokratie lebt schließlich von Menschen, die sich beteiligen. (Beifall bei den NEOS.) Ich möchte auch ein Dankeschön an die Damen und Herren von der MA 62 und der MA 65 für die Erstellung des Petitionsberichtes sagen, aber auch für alle im Zusammenhang mit den Petitionen zu erbringenden Serviceleistungen. Danke auch an die MA 62 und MA 65 für die tolle Arbeit, die sie leisten. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.) Zum Petitionsausschuss selbst möchte ich einen Themenpunkt erwähnen, den ich sehr positiv finde - jetzt schaue ich Jennifer an: Es gibt ja im Petitionsausschuss Ausschussprotokolle. Das finde ich super, dass wir Ausschussprotokolle im Petitionsausschuss haben, dass wir sie auf der Plattform veröffentlicht haben. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Sie sind veröffentlicht! Protokolle haben wir in jedem Ausschuss!) - Genau, mir persönlich wäre es auch ein großes Anliegen, wenn wir in diesen Ausschussprotokollen das jeweils konkrete Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen im Protokoll aufführen. Das ist mit Stand heute nicht der Fall, da steht drinnen mehrheitlich angenommen, mehrheitlich abgelehnt, aber es steht nicht drinnen, welche Fraktion wie gestimmt hat. Das ist mir ein großes Anliegen. Beim letzten Mal beim Zuhören im Livestream bin ich nicht so ganz schlau geworden, wann wir mit dem Thema weitertun. Ich habe erkannt, dass du da eine positive Bereitschaft hast, das Thema in die Protokolle auch aufzunehmen und mitzunehmen. Unser Antrag wurde trotzdem abgelehnt. Mir persönlich wäre es aber wichtig, wenn wir uns da gemeinsam im Ausschuss durchringen würden, dass wir auch in den Protokollen für die nötige Transparenz sorgen und das Abstimmungsverhalten auch in die Protokolle aufnehmen. (Beifall bei den NEOS.) Mit Blick auf das Petitionsrecht habe ich einen Punkt, den ich heute auch mitgenommen habe, das ist das Thema Rechtsanspruch darauf, die Petition im Petitionsausschuss vorzustellen oder vorstellen zu dürfen. Meiner Meinung nach sollte das eine Selbstverständlichkeit sein, dass immer dann, wenn eine Petition die gesetzlichen Anforderungen von 500 Unterschriften erfüllt, die Menschen auch tatsächlich die Möglichkeit haben, sich oder ihr Anliegen in einem politischen Gremium erklären zu dürfen. Das ist erstens eine Frage der Wertschätzung und zweitens sollte es eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit sein. Ich meine, dass die gelebte Praxis, dass wir das ohnehin tun, kein Ersatz für einen tatsächlichen Rechtsanspruch ist. Aus dem Grund möchte ich auch heute einen Antrag diesbezüglich einbringen, dass eben bei Petitionen, die die Anforderungen von 500 Unterschriften erfüllen, die Menschen auch tatsächlich im Petitionsausschuss einen Rechtsanspruch haben, die Petitionen vorzustellen. (Beifall bei den NEOS.) Bei der Konzeption und Umsetzung von städtischen Vorhaben, Stadtentwicklungsplan 2025, vermisse ich den Rechtsanspruch auf partizipative Instrumente bei der Konzeption und Umsetzung von diesen Vorhaben. Mir persönlich wäre ein Rechtsanspruch auf Teilhabe, auf Partizipation ein sehr wichtiges Thema. Der Stadtentwicklungsplan 2025 bleibt hier auf jeden Fall möglichst unverbindlich. Rechtsanspruch auf Mitbestimmung ist mir ein wichtiges Thema. Bevor ich jetzt zum Ende zum Thema Petitionsbericht komme, möchte ich nur einen kritischen Blick in das rot- grüne Regierungsprogramm werfen, in das Kapitel 11, da haben sie sich viele Themen vorgenommen, zum Thema Beteiligung: Transparenz bei der Bürgerbeteiligung und Demokratie auf der Ebene der Bezirke. Da hat sich aus meiner Sicht auf der Ebene der Bezirke in den letzten Jahren nichts getan, das ist stecken geblieben. Auch beim Thema Runder Tisch zur Demokratiereform sehe ich nicht, was da zur Zeit aktuell passiert. Auch beim Thema Geschäftsordnung von Landtag und Gemeinderat weiterentwickeln, um das Interesse der Menschen und die Teilhabe der Menschen breiter aufzustellen, zu ermöglichen, sehe ich nicht, dass wir in irgendwelchen Gespräche sind. Es wäre mir ein Anliegen, dass wir hier alle gemeinsam einen Schritt machen und im Sinne der Partizipation, Demokratie und der Beteiligung uns hier gemeinsam durchringen, einen gemeinsamen Weg zu gehen, der letztendlich zu mehr Teilhabe in dieser Stadt führt. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Dr. Kickert zu Wort gemeldet. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuseherInnen vor dem Livestream und ZuhörerInnen auf der Galerie! Letztes Mal hat Kollege Weber, wie er gesagt hat, dem Livestream zugehört. Offensichtlich bin ich in meinen Erläuterungen nicht verständlich genug, also werde ich sie heute wiederholen. Um eine Debatte, die wir schon einmal geführt haben, nicht noch einmal zu führen, haben wir uns eigentlich interfraktionell darauf geeinigt, die Debatte nur im Gemeinderat abzuführen und nicht noch zusätzlich im Landtag. (Abg. Christoph Wiederkehr, MA: Es geht um rechtliche Fragen!) Ich will jetzt nur erläutern, dass wir auf der einen Seite eine Vereinbarung haben. Natürlich haben Sie das Recht, dazu zu sprechen, nichtsdestotrotz zeigt es, wie haltbar Vereinbarungen sein können, sein sollten. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Nur weil Kollege Weber krank war - und ich bin froh, dass er wieder gesund ist -, hatte ja die Fraktion die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden ... (Abg. Christoph Wiederkehr, MA: Das haben wir auch gemacht! Seien Sie nicht so wehleidig!) - Eben, ich bin nicht wehleidig, ich bin jetzt, wenn ich ehrlich sein soll und ein vielleicht nicht so freundliches Wort für meine eigene Art und Weise, hier zu sprechen, nehme, dann bin ich belehrend. (Beifall und Heiterkeit bei GRÜNEN, SPÖ und FPÖ.) Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir eine Vereinbarung haben und, wie soll ich sagen, es mich überrascht, mit welchem Wert Sie diese Vereinbarung, die wir interfraktionell getroffen haben, behandeln. Das ist jetzt nicht nur belehrend, ich bringe damit sogar meinen Ärger zum Ausdruck, dass Sie so vorgehen. Um noch einmal zu erläutern, warum wir Ihrem Antrag auf verpflichtende Einladung von PetitionswerberInnen nicht zustimmen werden, verweise ich wieder auf eine interfraktionelle Vereinbarung. Wir haben, alle Fraktionen, ausgemacht, welche PetitionswerberInnen wir nicht einladen werden. Im Folgeschluss werden alle anderen eingeladen. Wir laden keine MandatarInnen von Parteien und Personen ein, die über andere gesetzliche Vertretungskörper oder Vertretungsorganisationen ein besonderes Mitspracherecht in demokratischen Prozessen haben, denn diese Personen haben eben ihre Bezirksparlamente, ihre Personalvertretungsausschüsse oder Ähnliches, um ihre Anliegen einzubringen. Wir wollen den Petitionsausschuss für alle anderen BewohnerInnen Wiens, wie soll ich sagen, offenhalten und möglichst wenig Platz für spezifische Kampagnisierungen bieten. Das haben wir gemeinsam vereinbart und daran halten wir uns und deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Mag. Josef Taucher: Er hört deiner Belehrung nicht zu!) - Das darf er, das Recht hat er, also ich nehme das nicht einmal persönlich, wenn er meiner Belehrung nicht zuhört. (Abg. Mag. Josef Taucher: Da lernt er nichts!) - So ist es, ist nicht so schlimm. Noch einmal zu dem Punkt, den er offensichtlich letztes Mal beim Zuhören meines Beitrags im Livestream nicht verstanden hat, bezüglich der Geschäftsordnung, der Verbesserung der Geschäftsordnung und daher auch der Übernahme des Abstimmungsverhaltens in die Protokolle: Es gab laufende Verhandlungen unter allen Parteien zur Verbesserung, Erneuerung, Reformierung der Geschäftsordnungen des Gemeindesrates und des Landtages. Diese Verhandlungen wurden unterbrochen, weil FPÖ und ÖVP von den Verhandlungen aufgestanden sind. Solange dieser Status sozusagen des noch unterbrochenen Verhandlungsprozesses aufrecht bleibt, kann auch das nicht geändert werden. Es war übrigens ein unter allen Fraktionen bereits größtenteils committeter Ansatzpunkt, in allen Protokollen, also nicht nur jenen des Petitionsausschusses, das Abstimmungsverhalten aufzunehmen. Ich habe im Gemeinderat meiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass wir diese Verhandlungen möglichst bald aufnehmen, um noch vor dem Ablauf der Legislaturperiode zu einer Änderung der Geschäftsordnung zu kommen. Ich kann meine Einladung an die ÖVP und die FPÖ nur wieder aussprechen, diese Verhandlungen doch aufzunehmen, damit wir tatsächlich noch vor Ablauf der Legislaturperiode zu einer Änderung kommen können. Das waren jetzt alle Punkte meiner Belehrung, und ich danke allen, die mir zugehört haben. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet darauf. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand und stelle die Einstimmigkeit fest. Es liegt ein Beschlussantrag der NEOS vor, er betrifft die verpflichtende Einladung der Einbringer und Einbringerinnen von Petitionen in den Petitionsausschuss. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? - Das ist unterstützt von FPÖ, ÖVP und NEOS und erreicht damit nicht die notwendige Mehrheit, da die Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN dagegen sprechen. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf. StRin Gaál, und ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Frau Präsidentin! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet, und zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Ulm. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nimm dir Zeit, Wolfgang! Nimm dir Zeit!) Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man versucht, hier etwas zu retten, was nicht zu retten ist, in einer sehr ernsten Angelegenheit, weil den Wiener Linien und damit der Stadt Wien eine Nachzahlung für Stromkosten in der Höhe von mehreren zig Millionen Euro droht. Selbstverständlich wäre es auch mir ein Anliegen, wenn man eine Methode finden könnte, damit Wien hier gut aussteigen kann und sich diese Zahlung ersparen kann. Ich bin also dafür, alle tauglichen Mittel zu ergreifen, damit Wien finanziell gutgestellt wird oder bessergestellt wird im Vergleich zu anderen Bundesländern oder auch im Vergleich zum Bund. Aber hier versucht man, dieses Ziel mit untauglichen Mitteln zu erreichen, und daher werden wir diesem Landesgesetz nicht zustimmen. Worum geht es? - Es geht um die Abrechnung von Stromkosten. Es geht um sehr technische Dinge, es geht um die Einspeisung von Strom, es geht um sogenannte Zählpunkte und es geht um die Frage, ob Zählpunkte zusammengefasst werden dürfen oder nicht. Ist diese Zusammenfassung möglich, dann wird es billiger, weil viele verbrauchsunabhängige Kosten an diesen Zählpunkten festgemacht werden, und zwar das Netznutzungsentgelt, die Elektrizitätsabgabe und die Ökostrompauschale. Es droht eine Nachzahlung in der Größenordnung von 50 Millionen EUR für die Jahre 2012 bis 2017, und es gibt bereits einen Bescheid der E-Control. Das Verfahren ist jetzt beim Landesverwaltungsgericht Wien anhängig, und man versucht als Stadt Wien jetzt, zu einer besseren Rechtsposition zu gelangen, indem man sagt, wir ändern das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz dahin gehend, dass wir sagen, eine Zusammenfassung von Zählpunkten ist rückwirkend seit dem 2.3.2011 möglich. Das ist eine nette Idee, wenn ich es freundlich ausdrücken will, es ist allerdings nur halb so nett, wenn man weiß, dass das eine rechtswidrige und verfassungswidrige Vorgangsweise ist, weil das Bundesgrundsatzgesetz für den Zeitraum 2012 bis 2017 etwas ganz anderes sagt, und zwar ganz eindeutig etwas anderes sagt, nämlich dass mehrere Zählpunkte nicht zusammengefasst werden dürfen. Die Ziffer 83 des § 7 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 ist eindeutig. Da steht also drinnen: Zählpunkt ist die Einspeise- beziehungsweise Entnahmestelle, an der eine Strommenge messtechnisch erfasst und registriert wird. Eine Zusammenfassung mehrerer Zählpunkte ist nicht zulässig. Das kann man nicht so interpretieren, dass eine Zusammenfassung mehrerer Zählpunkte doch zulässig wäre. Das ist ganz eindeutig. Man hat in der Folge mit der Novelle im Jahr 2017 eine Veränderung gemacht, man hat dann ab 2017 diese Zusammenfassung zugelassen. Das war eine politische Entscheidung, das war eine Mehrheitsmeinung auf Bundesebene, und das Wiener Landesausführungsgesetz hat dann auch die veränderte Rechtslage übernommen. Das heißt, für die Gegenwart und für die Zukunft ist es eindeutig, da gibt es jetzt eine günstigere Regelung für die Stadt Wien. Für die Vergangenheit haben wir diese günstigere Regelung nicht. In Linz hat man sich an das Recht gehalten, in Graz hat man sich an das Recht gehalten, nur in Wien hat man falsch abgerechnet und geglaubt, man kann sich auf die Art und Weise viel Geld ersparen. Es wird leider Gottes nicht möglich sein. Die ÖVP ist immer ein Partner, wenn es darum geht, Ideen umzusetzen, womit die Stadt Wien zu Geld kommen kann. Das müssen allerdings taugliche Möglichkeiten sein, in diesem Landesgesetz sehen wir leider nur eine untaugliche Möglichkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Valentin zu Wort gemeldet. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Frau Stadträtin! Wenn Freunde und Partner Wiens in der Interpretation so ausschauen wie Dr. Ulm, dann möge Wien vor solchen Partnern beschützt werden, denn einen besseren Anwalt des Bundes hätte man heute hier an diesem Rednerpult kaum vermuten können. Noch einmal: Was ist die Ausgangslage? - Jeder Haushalt, alle, wie wir hier sitzen, haben einen Zählpunkt. An diesem Zählpunkt wird uns der Strom geliefert, eingeleitet. Diese Zählpunkte haben die Bedeutung, wie Dr. Ulm in dem Fall richtig ausgeführt hat, dass sie die Berechnungsgrundlage sind für nicht lieferungsbasierte Geldforderungen der Lieferanten, der Produzenten. Das heißt Ökostromabgaben, vieles andere mehr, als Fixbestandteile, was die Gesamtrechnung der Strombilanz bedeutet. Auf Grund der Tatsache, meine Damen und Herren, dass die Wiener Linien zwei Betriebssysteme haben, war die Berechnungsgrundlage so gewählt worden, dass es zwei dieser Zählpunkte gibt. Das heißt, zwei Mal werden die fixen Abgaben wie die Ökostrompauschale und Netzentgelte abgerechnet. Da beginnt einigermaßen die Rechtsmeinung zwischen Herrn Dr. Ulm und uns und mir leicht different zu werden, wenn es darum geht, was im Jahr 2017 im Hohen Haus geschehen ist. Da wurde einstimmig und nicht mehrheitlich, also auch mit Stimmen der ÖVP - Sie haben gesagt, mehrstimmig, also ich darf Sie dahin gehend berichtigen, Sie waren dabei und nicht bloß als Zuschauer, sondern als Mitstimmender - rückwirkend - und auch das haben Sie uns verschwiegen - klargestellt, dass bei Anlagen, die der Straßenbahnverordnung unterliegen, diese saldierte Abrechnung - saldiert heißt, dass man mehrere Punkte zusammenfassen kann - rückwirkend zulässig ist. Das ist eine an sich sehr, sehr weise Entscheidung, meine Damen und Herren, denn wenn wir uns die Nutznießer oder die Betroffenen ansehen, dann sind es ja nicht nur Wiener, wie Sie auch erwähnt haben, es sind das nicht nur die Straßenbahnen in Wien, sondern auch in Graz, in Innsbruck und in Linz, also eine typische Aktivität, um klimaschutzbedingt eine Strategie zu fahren, die die öffentlichen Verkehrsmittel entlastet. Eine sehr sinnvolle Beschlussfassung des Hohen Hauses am Ring, die, weil sinnvoll, offensichtlich auch einstimmig erfolgt ist. Was ist jetzt neu daran? - Im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm wird im Punkt Elektrizitätsmarketingdesign, so nennt sich der Punkt, Klima und Energiestrategie, die Rücknahme dieser Ausnahme des Verbots der Saldierung ausgesprochen. Das heißt, es wird auch philosophiert, ob man das rückwirkend, also auch das, was durch die Regelung in der Novelle 2017 geändert worden ist, verrechnen kann. Es stimmt, da drohen Nachzahlungen bis zu einer Höhe von 50 Millionen EUR. Wien hat nicht falsch gerechnet, und da scheiden sich die Geister ein Mal mehr, wenn ich Bezug auf die Novelle 2017 nehme, die, noch einmal erwähnt, im Hohen Haus einstimmig beschlossen worden ist. Darauf basiert die Legalität dieses Abrechnungsmodus, und genau nach diesem Abrechnungsmodus hat Wien das auch verrechnet. Die vorliegende Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes interpretiert nicht, sondern sie basiert auf der Bundeseinigung von 2017, und wir sind guter Dinge, dass das nicht ein unzulässiges Rechtsmittel oder eine unzulässige Beschlussfassung ist, sondern ganz im Gegenteil eine Klarstellung ist, eine Klarstellung dessen, was der Bundesgesetzgeber 2017 wollte. Eine Basis, meine Damen und Herren, die es uns sozusagen ermöglicht, das 365- EUR-Ticket anzubieten, eine Basis, die uns ermöglicht, viele andere Dinge im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen. Jetzt stellt man sich die Frage, und das hat uns Kollege Dr. Ulm erspart: Warum macht das der Bund? Warum macht das der Bund, dass der Bund auf der einen Seite nachweislich die Klimaschutzziele der EU nicht erreichen wird, Strafzahlungen drohen, und auf der anderen Seite mit einer Interpretation der Abrechnung den öffentlichen Personennahverkehr belastet? Da ist es interessant, wenn man ein bisschen hinter die Kulissen schaut und sich fragt: Cui bono? Wer ist der Nutznießer, wenn die Stadt Wien da vermehrt einzahlen muss und das Geld dem öffentlichen Personennahverkehr weggenommen wird, den Wienerinnen und Wienern weggenommen wird? Deshalb sage ich ein Mal mehr: Wenn das Freundschaftsdienste sind, Kollege Dr. Ulm, dann weiß ich nicht, was Feindschaftsdienste sind. Wer ist der Nutznießer? - Das wird relativ klar, wenn man sich die komplizierte Verrechnungsmodalität ansieht, nämlich einige wenige Industriebetriebe. Einige wenige Industriebetriebe werden entlastet. Ein Schelm, meine Damen und Herren, der da nicht anfängt zu denken. Was mir dabei eingefallen ist: Warum soll der Bund jetzt offensichtlich liefern? Warum soll der Bund der Großindustrie in Österreich liefern, auf Kosten der Wienerinnen und Wiener, auf Kosten der Innsbrucker Bürger, der Linzer Bürger und der Grazer Bürger, wo sich der öffentliche Personennahverkehr auf Grund dessen verteuern würde? Wem liefern Herr Kurz und Herr Strache? Da überlege ich mir ganz einfach: Wer hat denn die Wahlkampfkosten in eine derartige Höhe getrieben? Wir haben uns immer gedacht: Woher kommt das ganze Geld? Dann wird einiges ein bisschen klarer. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Von wo war die halbe Million für Silberstein, für Dirty Campaigning?) Ich darf die ÖVP und auch Kollegen Ulm erinnern: Über 7 Millionen EUR überzogenes Wahlkampfbudget, von der Großindustrie gespendet! Ist das jetzt die Rückzahlung? Ist das die Rückzahlung, Kollege Dr. Ulm? (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Jetzt frage ich mich tatsächlich, wenn das nicht die Rückzahlung ist, ist es bloß der Hass auf Wien, ist es bloß eine weiterer Versuch ... (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Jetzt ist es aber wieder gut!) - Nein, das ist nicht gut, das ist schlecht. Es ist besonders schlecht, wenn Abgeordnete dieses Hauses, die von den Wienerinnen und Wienern gewählt werden, das auch noch verteidigen. Was muss man sich dann denken, wenn Sie dann sagen, das ist in Ordnung? (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Dann halten Sie sich an die Gesetze!) - Wir halten uns an die Gesetze. 2017, Kollegin Olischar, einstimmig, Ökostromnovelle 2017, bitte nachlesen. Wir stehen da felsenfest auf dem Boden des Beschlusses 2017 des Hohen Hauses. Meine Damen und Herren, Sie werden den Wienerinnen und Wienern erklären müssen, wir werden Sie da in der, wie soll ich sagen ... (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Den Schmäh lassen wir uns nicht aufbinden!) - Es ist kein Schmäh! Vielleicht sind 50 Millionen für Sie ein Schmäh, für uns sind 50 Millionen kein Schmäh, das ist bittere Realität, und es ist unzulässig, dass Sie das den Wienern und Wienerinnen umhängen wollen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Jetzt ist die Bundesregierung auch für die Gebührenerhöhung in Wien verantwortlich?) Wen vertreten Sie hier in diesem Haus? Herr Stadtrat, wo sind Sie? In welchem Stadtsenat sind Sie? Im Wiener Stadtsenat? Auf Grund Ihrer Wortmeldung kann man das nicht erkennen. Ihre Interessenslage dürfte woanders sein. Ich will nicht wissen, wo, aber sicherlich nicht in Wien, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Sie müssen sich gefallen lassen, dass Ihre Interpretation, wie Sie es versuchen durchzudrücken, das Jahresticket um mindestens 20 bis 25 EUR verteuern würde. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Danke, ÖVP! (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Danke, SPÖ!) Ja, ich weiß schon, das tut weh, ich beneide Sie ja nicht um Ihre Rolle. Ich habe ein bisschen Mitleid. Ein bisschen Mitleid habe ich, es ist ja schwer, wenn Sie eine Bundespartei haben, die tagtäglich Wien basht, und dann müssen Sie in Gremien der Stadt Wien gehen und erklären, dass Sie ein Freund der Wienerinnen und Wiener sind. Das glaubt Ihnen ja keiner mehr, meine Damen und Herren. Ein Mal mehr: Wir würden uns wünschen, meine Damen und Herren, dass Sie von der ÖVP in Ihrer Fraktion auch klar und deutlich machen, dass Wien ein Nettozahler ist. Wir zahlen mehr ins Bundesbudget ein, als wir vom Bund wieder zurückbekommen. Wir sind in dem Fall ein Bringer. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Die Bevölkerung ist ein Bringer, nicht Sie, denn die zahlen die Steuern! Das ist unglaublich!) - Sehen Sie, im Gegensatz zu Ihnen, ein semantisches Problem, Herr Stadtrat, im Gegensatz zu Ihnen meine ich mit wir uns alle. Wenn Sie wir sagen, meinen Sie nur die ÖVP, das ist der Unterschied (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Weitere Zwischenrufe von StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Herr Stadtrat, wir können ganz ruhig darüber reden, Aufregung ist nicht gesund. Ich möchte mich ja nicht um Ihre Gesundheit sorgen müssen. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nein, ich bin gesund!) Ein Mal mehr: Sie haben das zu verantworten, Sie haben offensichtlich auch auf Ihrem täglichen Arbeitszettel stehen: Erste Aktivität des heutigen Tages: Wie kann man Wien bashen? Das ist eines von vielen, und ich sage ich Ihnen, Wien wird sich wehren, und wenn ich Wien sage, meine ich die Wienerinnen und Wiener, und die wehren sich am besten bei Wahlen und das werden sie auch tun. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das werden sie auch machen!) Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diese Novelle mit Ihrer Mehrheit heute hier zu beschließen, denn es ist eine gerechte Novelle, denn sie schafft Klarheit, denn sie basiert auf dem, was das Hohe Haus 2017 beschlossen hat. Es ist ein Bekenntnis zu einer ökologischen Tarif- und Steuerpolitik. Alles andere, was ich heute gehört habe, stimmt einfach nicht. Es ist nicht so, dass das Wegnehmen von Geld und das Belasten des öffentlichen Verkehrs klimaschutzrelevant positiv sind. Das hat mir noch keiner erzählen können, Ihnen, hoffe ich, auch nicht. Deshalb hoffe ich, dass Sie Montag zu Ihrem Bundeskanzler gehen, zu Ihrem Finanzminister gehen und sagen: Du, das war keine gute Idee, dass man Wien so angeht. Das war keine gute Idee, ganz im Gegenteil. Das würde ich mir von einem Abgeordneten dieses Hauses erwarten, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kasal. Ich gebe bekannt, dass Abg. Stumpf ab 11.30 Uhr entschuldigt ist. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Landesrätin! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass mein Vorredner ein bisschen weniger Verschwörungstheoretiker spielt und ein bisschen mehr bei den Sachen bleibt. Wir haben ausführlich vom Kollegen Ulm erklärt bekommen, was Tatsachen sind. Die Wiener Linien haben einfach vom 1.1.2012 bis 17.2.2018 leider Gottes falsch abgerechnet, und das muss nicht so sein. Andere Städte wie Graz und Linz haben das nicht gemacht, dort hat das funktioniert. Die Stadt Wien hat leider Gottes wieder einmal nicht durchschaut, wie etwas funktioniert. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Die haben keine U-Bahn!) Die Stadt Wien hat einen Bescheid der E-Control beim Verwaltungsgerichtshof angefochten, und dieser Bescheid ist abzuwarten. Bekommt die Stadt Wien recht, hat sie recht bekommen, da brauchen wir den Initiativantrag nicht. Bekommt sie nicht recht, finde ich den Initiativantrag im höchsten Ausmaß unseriös, weil nachträglich viele Jahre zurück die Gesetze geändert werden. Deswegen werden wir uns dagegen aussprechen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Gara. - Bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz erstaunlich, so ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist sehr emotional, eine spannende Geschichte. (Zwischenruf bei der FPÖ: Es elektrifiziert!) Ich versuche, aus dieser emotionalen Debatte zwischen Bund, Wien, SPÖ, ÖVP ein bisschen herauszukommen, ein bisschen auf die sachliche Ebene zu kommen. Wir werden dieser Änderung der Novelle zustimmen. Ich möchte das ganz kurz begründen. Mit dieser Änderung 2017 war schon klar intendiert, dass man damit die Intention des Gesetzgebers klarlegt, und die Intention des Gesetzgebers kann ja nicht sein, dass Unternehmen, die aus sicherheitstechnischen Gründen eine Aufteilung in mehrere Zählpunkte machen müssen - das schreibt ja auch der Gesetzgeber vor -, dann eigentlich dafür bestraft werden, dass sie das tun. Also, das kann es ja nicht sein. Deswegen ist es schon klar, dass diese Präzisierung in der Form, das Zusammenfassen der Zählpunkte einfach sinnvoll ist. Ich glaube daher, dass auch das ein sehr wohl taugliches Mittel ist. Ich halte es nämlich schon für wichtig, dass man sich die Intention des Gesetzgebers anschauen muss. Das ist sozusagen die eine rechtliche Seite, warum ich glaube, dass das ein taugliches Mittel ist. Die zweite ist die klimapolitische Seite. Ich verstehe es überhaupt nicht, wenn man auch auf der Bundesebene von Klimapolitik spricht, und Ministerin Köstinger hat es gestern in der Klimadebatte noch einmal explizit gesagt, wie wichtig der öffentliche Verkehr ist, dass wir dann den öffentlichen Verkehr zu Mehrkosten zwingen. Das ist doch die ökologischste Form der Mobilität. Daher verstehe ich eigentlich nicht, warum man sozusagen in dieser Richtung versucht, irgendwie zu argumentieren. Da habe ich dann schon das Gefühl, da möchte man Wien halt schon ein bisschen etwas umhängen. Diese mehreren Millionen an Mehrkosten sind eigentlich dort wirklich sinnvoll investiert, denn der öffentliche Verkehr, Mobilität ist der zentrale Faktor in einer Klimapolitik, in der Wende, die notwendig ist. Auch aus dieser Perspektive heraus ist ganz klar, warum wir dem zustimmen. Natürlich müssen wir jegliches taugliche Mittel anwenden und versuchen, hier auch in diese Richtung zu gehen, denn klimapolitisch ist das notwendig. Ich glaube, es ist auch rechtlich notwendig, diese Interpretation so zu führen, daher werden wir dem zustimmen. - Danke. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - GRÜNE, SPÖ und NEOS und damit die notwendige Mehrheit. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Wir kommen daher sofort zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Mit den Stimmen von GRÜNEN, SPÖ und NEOS mehrstimmig beschlossen. Wir kommen zu Postnummer 1 der Tagesordnung, sie betrifft den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Bevor wir mit der Postnummer 5 beginnen, erlaube ich mir die Bemerkung, dass in der Präsidiale vereinbart wurde, die Postnummern 5, 6 und 7 gemeinsam zu verhandeln, dann jedoch getrennt abzustimmen. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass Anträge zu Post 6 beziehungsweise Post 7, sofern welche eingebracht werden, bei diesen Postnummern eingebracht werden müssen, alle Redebeiträge und alle Debatten allerdings bitte bei Post 5 stattfinden sollen. So haben wir es vereinbart. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Frühförderungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Generaldebatte und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet und zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte sehr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie oder im Livestream! Es geht hier heute um drei Gesetze beziehungsweise Änderungen, die wir verhandeln, das Kindergartengesetz, das Frühförderungsgesetz, das Tagesbetreuungsgesetz. Das sind alles 15a-Vereinbarungen, die wir eigentlich schon im November 2018 beschlossen haben, und jetzt geht es um die Abstimmung der vorliegenden Gesetzesentwürfe. Ich darf vorausschicken, dass wir, wie wir es schon in den Ausschüssen gemacht haben, all diesen Entwürfen zustimmen werden, weil wir prinzipiell jede Verbesserung, jede qualitative Verbesserung im Bereich Kindergärten begrüßen. Das ist auch absolut notwendig, wenn man den Kindergarten als erste Bildungseinrichtung verstehen will. Ich glaube, das ist auch ein guter Schritt dazu, nicht nur, dass man hier bei der Namensänderung beschlossen hat, dem ein Gewicht zu geben. Es heißt jetzt nicht mehr die institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung, sondern elementare Bildungseinrichtung, und das ist schon einmal gut. (Beifall bei den NEOS.) Allerdings gibt es, was die Qualität im Kindergarten betrifft, natürlich umfangreiche Forderungen. Ich glaube, Sie kennen die meisten von uns. Ich glaube, dass viele von denen auch hier im Haus geteilt werden. Es geht da prinzipiell natürlich um einen besseren Betreuungsschlüssel. Die skandinavischen Länder sind hier irrsinnig viel weiter, die haben meistens einen doppelt so hohen Betreuungsschlüssel, manchmal sogar auch einen drei Mal so hohen Betreuungsschlüssel, der auch absolut notwendig wäre für eine gezielte und individuelle Förderung im Kindergarten, natürlich auch im sprachlichen Bereich, wobei ich da die Muttersprache nicht auslassen möchte, die genauso wichtig zu fördern ist. Sie wissen auch, dass wir und wahrscheinlich auch Sie sich für eine Aufwertung des Berufsbilds der Kindergartenpädagogin, des -pädagogen einsetzen, bis hin zu einer Verbesserung der Ausbildung, zu einer Akademisierung der Ausbildung. Das sind alles schöne Wünsche, und ich habe gesagt, wahrscheinlich teilen wir diese, nur sind wir momentan in einer Situation, wo das, wie gesagt, ein Wunschkonzert ist, aber das System es momentan nicht zulässt, dass wir uns in diese Richtung bewegen, weil wir mit einem irrsinnigen Personalmangel im Elementarpädagogikbereich zu kämpfen haben. Wir begrüßen hier jede Entwicklung hinsichtlich Qualitätsverbesserung, auch, was die aktuellen Entwürfe betrifft, hinsichtlich Sprachstandsfeststellungen, auch hinsichtlich des bundesländerübergreifenden Rahmenplans. Aber es bleibt halt die Frage offen - es ist natürlich schon jetzt mit dem derzeitigen Personalnotstand schwierig -, wie das auch umgesetzt werden soll, denn diese Änderungen alleine bedeuten mehr an Kapazitäten, die wir nicht zur Verfügung haben. Da nehme ich die Stadt ein bisschen aus, weil ich glaube, die Stadt kann sich das gut richten. Man akquiriert Personal, man geht auch selbst in die Personalakquise und versucht, hier einiges zu tun. Das steht der Stadt natürlich frei, keine Frage. Aber, ohne dass hier seitens der Stadt für die privaten Betreiber eine Unterstützungsleistung oder irgendeine Form von Aufzeigen kommt, wie es möglich sein wird, das mit der derzeitigen Situation zu schaffen, wird das einfach nicht gehen, weil diese jetzt schon mit den neuen Anforderungen schwer zu kämpfen haben und natürlich auch immer mehr zu kämpfen haben werden. Allein mit der Sprachstandsfeststellung ist dann alles neu, auch digitalisiert. Es gibt neue Ausbildungen dazu, wieder neue Vorgaben durch den Rahmenplan, die auch jetzt nicht im Gesetzestext festgelegt sind, sondern auch in einem Grundlagengesetz noch einmal angehängt werden. Das heißt, wieder viel Interpretationsspielraum. Ich glaube, da werden einfach Konflikte auf uns zukommen, die auch diese unklaren Anforderungen im Anhang des Gesetzes bedingen. (Beifall bei den NEOS.) Wir müssen uns alle bewusst sein - und das ist schon ein Kritikpunkt, wenn ich sage: Gut, die Stadt kann es sich richten, wunderbar, aber rund 70 Prozent der Kindergartenkinder sind in privaten Trägerorganisationen, bei privaten Betreibern. Das heißt, dass 70 Prozent aller Plätze in diesem Bereich bei den Privaten sind und nicht in der Stadt, und 70 Prozent der Wiener Kindergartenkinder und vor allem deren Eltern auch auf diese Plätze angewiesen sind. Die müssen sich darauf verlassen können, dass sie diese Plätze auch morgen noch haben und übermorgen noch haben und dass Kindergärten nicht von heute auf morgen geschlossen werden, weil eine Förderung eingestellt wird, weil eben die Anforderungen, die an sie gestellt werden, nicht mehr bewältigbar sind. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Marcus Gremel: Wollen wir Qualität oder nicht?) - Ein guter Punkt, natürlich wollen wir die Qualität. Ich habe es auch von Anfang an angemerkt. Ja, wir wollen sie, aber es wird nicht gehen, ohne dass wir einen Weg für jene Privaten aufzeigen, die 70 Prozent unserer Kindergartenkinder betreuen, wie sie das schaffen können. (Beifall bei den NEOS.) Das wird sich weiter verschärfen. Wenn Sie sich vorstellen: Ich habe mit vielen gesprochen, auch mit solchen, wo alles in Ordnung ist. Aber Kindergärten mit ein, zwei Gruppen am Standort, also wirklich ganz, ganz kleine Betreiber, müssen auch eine pädagogische Leitung anstellen. Jetzt möchte ich einmal kritisch hinterfragen, ob man bei so einer Größe eine Managementebene einführen muss. Das sei jetzt dahingestellt. Das Problem ist aber, so eine Leiterin finden Sie am Markt nicht, die gibt es einfach nicht. Und wenn es so eine gibt, geht die natürlich zu einem Kindergarten in einer Trägerorganisation, wo sie mehr Gruppen betreuen kann, weil sie dort auch logischerweise mehr Geld bekommt. Auch wenn sie die nicht finden und selbst eine Pädagogin zur Leiterin ausbilden, dann fehlt ihnen diese wieder in der Gruppe. Sie müssen hier Gruppenstunden von dieser Pädagogin abziehen, damit sie eine Leiterausbildung macht und dann als Leiterin auch tätig sein kann. Das heißt, sie brauchen wieder eine neue Stelle, wieder in Wahrheit eine zusätzliche Pädagogin. Das geht sich in Summe einfach nicht mehr aus. Noch einmal: Natürlich sind wir hier für mehr Qualität, aber wir brauchen das Aufzeigen eines Weges, wie wir hier die Privaten nicht zum Stillstand bringen. (Beifall bei den NEOS.) Ich glaube auch, für diese Personalknappheit und diesen Personalmangel ist schon auch die Stadt Wien ein bisschen verantwortlich, denn natürlich können Sie es sich richten. Es ist mit der BAfEP21 eine eigene Wiener Ausbildungsstätte geschaffen worden, wo sie anscheinend auch die ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen natürlich gleich in den städtischen Betrieb heranführen, Private oft gar nicht die Möglichkeit haben, an das neue ausgebildete Personal heranzukommen. Jetzt auch mit der Neuausbildung der Assistenzpädagogen: Das ist dezidiert und es wird auch nicht verhehlt, dass es so ist, auf der Website auch klar ersichtlich und lesbar: Die Ausbildung für Mittel, Kenntnisse und Fertigkeiten, mit denen professionell in elementaren Bildungseinrichtungen der Stadt Wien gearbeitet werden kann. (Abg. Christian Oxonitsch: Ja eh!) Die Privaten haben nicht die Möglichkeit, auf dieses ausgebildete Assistenzpersonal zuzugreifen. Ich möchte Sie hier noch einmal erinnern, rund 70 Prozent sind privat, und das ist nicht nichts. (Beifall bei den NEOS. - Weitere Zwischenrufe von Abg. Christian Oxonitsch.) - Ich kann Sie leider akustisch nicht verstehen, vielleicht dann in der Debatte gerne. Ich fordere daher die Wiener Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass hier alle notwendigen Schritte gesetzt werden, um den Einsatz von den AssistenzpädagogInnen auch den privaten Einrichtungen zu ermöglichen. Den dementsprechenden Antrag werde ich dann beim nächsten Poststück einbringen. (Beifall bei den NEOS. - Weitere Zwischenrufe von Abg. Christian Oxonitsch.) - Es tut mir leid, ich verstehe es akustisch wirklich nicht. Jetzt auch zu Punkt 2 meiner Kritik: Ich habe es natürlich schon einmal in einer vorherigen Debatte hier thematisiert, das ist die sehr schwammige Auslegung, die sehr schwammige Formulierung des Wiener Bildungsplans. Sie werden auch selbst wissen, dass sich viele private Betreiber hier nicht auskennen, was von ihnen verlangt wird. Ich habe damals hier einen transparenten Kriterienkatalog gefordert, transparente Entscheidungsprozesse, die dazu führen, warum eine Förderung nicht mehr genehmigt wird, oder auch ein transparenter nachvollziehbarer Rahmen, in dem sich ein Kindergartenbetreiber unbedingt bewegen muss. Das fehlt hier absolut. Das wird nicht besser, muss ich sagen, weil wir jetzt auch wieder Grundlagendokumente haben, die Sie an den Anhang dieses Gesetzes stellen und wir nicht die gesetzliche Verankerung im Gesetzestext drinnen haben. Das heißt, wir können auch hier davon ausgehen, dass sich die Fälle mehren werden, wo Kindergartenbetreiber herkommen und sagen: Ich kenne mich nicht mehr aus, ich muss den Bildungsplan erfüllen. Ja, ich will eh, ich weiß nicht mehr, was von mir verlangt wird. Da möchte ich diesbezüglich auch noch ein Thema ansprechen, weil ich eben mit vielen gesprochen habe, und zwar nicht nur mit jenen, wo jetzt vielleicht eine Förderung gestrichen wird oder sie kurz davorstehen, sondern auch mit denjenigen, wo immer alles in Ordnung ist und wo es seitens der Stadt, seitens der MA 11 auch keine Bemängelung gibt. Es geht um die Kontrollen, wie willkürlich die teilweise erfolgen, wie willkürlich hier ausgelegt wird, wie willkürlich bewertet wird. Es tut mir leid, dass ich das Wort hier so oft verwende, aber es ist das, was ich von allen Ecken und Enden höre, dass auch der Umgang mit den Menschen, wie diese Kontrollen durchgeführt werden, eigentlich haarsträubend ist. Da wird ein Umgang mit Menschen an den Tag gelegt! Betreiber erzählen mir von dem Auftreten wie bei einer Razzia, die hier in den Kindergarten hineinkommt, Einschüchterung, schon beim Auftritt Respektlosigkeit, auch in der Wortwahl, gleich das Duzen, sobald man hineinkommt. In Wahrheit erfolgt da, glaube ich, viel Einschüchterung und vor allem Verunsicherung der privaten Betreiber. Wie gesagt, es ist keine Einzelmeldung, ich glaube, das ist etwas, dem wir auf den Grund gehen müssen. Ich glaube, von einer Wiener Kinder- und Jugendhilfe sollten wir uns hier andere Umgangsformen und auch ein kooperatives Miteinander und eine Kommunikation auf Augenhöhe erwarten können. (Beifall bei den NEOS.) Ich fordere deshalb ein Mal mehr einen transparenten Anforderungskatalog mit den Mindestanforderungen, auch transparent nachvollziehbare Kontrollberichte von Seiten des Magistrats, die Möglichkeit, auch Mängel zu beheben und das Konzept mit Unterstützung der jeweils zuständigen Behörde adaptieren zu können. Da ich diesen Antrag schon einmal eingebracht habe und er nicht auf Zustimmung gestoßen ist, würde ich Sie zumindest bitten, sich diese Fälle genau anzusehen, besonders was die Umgangsformen bei Kontrollgesprächen betrifft. Ich glaube, wir müssen - und es ist die Pflicht der Stadt Wien -, den privaten Betreibern, die rund 70 Prozent unserer Kindergartenkinder in der Stadt betreuen, den Weg aufzeigen, wie sie alle diese neuen Anforderungen, die wir absolut begrüßen, auch lösen können. Die schaffen es einfach nicht. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. - Bitte sehr. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir von der ÖVP-Wien werden diesen vorliegenden Gesetzesnovellen für die 15a-Vereinbarung nicht zustimmen, und ich werde Ihnen jetzt auch erklären oder nahebringen, warum. Bei einigen Punkten fehlen uns ganz klare Regelungen, und wir haben das schon einmal bei der letzten Kindergartennovelle 2018 diskutiert, wo wir gesagt haben, es bedarf auch in den Gesetzen ganz klare Spielregeln, ganz klare Formulierungen, wie zum Beispiel das Sprachniveau bei Pädagogen auf C1-Niveau. Damals ist drinnengestanden, ein Pädagoge muss ausreichende Deutschkenntnisse haben. Da haben wir gesagt, das ist uns zu wenig, wir wollen eine klare Sprachregelung, wir wollen, dass da C1 drinnensteht. Jetzt ist dank der Bundesregierung, dank der 15a-Vereinbarung diese klare Spielregel sozusagen vorgegeben worden, woran sich auch das Land Wien halten muss. Der zweite Punkt, warum wir auch nicht zustimmen, ist: Diese 15a-Vereinbarung bildet sozusagen einen Rahmen, in dem sich das Land ein wenig bewegen kann, wie Kindergarten, Kindertagesbetreuung oder Frühförderung ausschauen darf und kann. Da hat man schon so ein wenig das Gefühl, auch so, wie es in den letzten Wochen immer wieder besprochen wurde, dass das von der Stadt Wien sehr widerwillig oder auch gar nicht umgesetzt wird. Alleine die Kopftuchdebatte, die wir hatten, wo es dann geheißen hat, es geht um die Selbstbestimmung von jungen Mädchen im Kindergarten, und so weiter! Das war alles eine Diskussion, und ich denke, das werden wir sicher oder vielleicht noch diskutieren. Ich möchte auch gar nicht diese Kopftuchdebatte wieder anreißen, aber das sind schon Punkte, wo man sich einfach an die Spielregeln halten muss, und das sind auch Sachen, die man einfach einhalten sollte. Da geht es schon auch um das Recht von den jungen Mädchen und Kindern, die in den Kindergarten gehen. Sie hatten auch die Möglichkeit, anhand der 15a-Vereinbarung Qualitätskriterien einzuschleifen oder sei es eine Kostentransparenz, die wir immer wieder fordern. Das ist alles nicht passiert. Dass Punkte teilweise gar nicht eingearbeitet wurden, worauf ich dann noch zu sprechen komme, habe ich schon gesagt. Ich möchte allgemein sagen, die Bedenken der Volksanwaltschaft kann ich teilen, dass eben die Grundlagendokumente nicht gesetzlich verankert sind. Auch über den Wiener Bildungsplan sollten wir uns, glaube ich, einmal unterhalten, denn auch der ist nicht gesetzlich verankert, und ich glaube, dass das eine Notwendigkeit ist. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte kurz auf das Frühförderungsgesetz eingehen. Hier gibt es eine Ausnahme bei § 4 der Besuchspflicht für den verpflichtenden Kindergarten. Da steht drinnen: So sind Kinder gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 ausgenommen, deren Betreuung durch die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter im Sinne des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes in der geltenden Fassung erfolgt, wenn der Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung der Tageseltern und der Werte- und Orientierungsleitfaden eingehalten werden. Bei § 4 Abs. 1 Z 5 geht es ähnlich oder gleich um die häusliche Erziehung, also wenn Kinder zu Hause sozusagen betreut werden dürfen und nicht im Kindergarten. Was aber sehr wichtig ist, und das fehlt uns, ist, dass wir dahin korrigieren, dass die Kinder bei Tageseltern und auch zu Hause betreut werden können, wenn Sie keine Deutschsprachförderung brauchen, denn sonst führt sich ja die Idee des verpflichtenden Kindergartenjahres ad absurdum und ist dann weg. Das verpflichtende Kindergartenjahr ist ja dazu da, dass Kinder auch konzentriert Deutsch lernen können und somit den Einstieg in die Schullaufbahn besser schaffen. Daher bringen wir einen Antrag ein, den kann ich dann auch gleich hier abgeben, wo wir eben sagen: Im vorliegenden Entwurf des Wiener Frühforderungsgesetzes sind folgende Änderungen vorzunehmen: § 4 Abs. 1 Z 4 bis 6 lautet - und ich lese jetzt nur einen vor: "Kinder, deren Betreuung durch häusliche Erziehung erfolgt, wenn der Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern und der Werte- und Orientierungsleitfaden eingehalten werden, die keiner Förderung der Bildungssprache Deutsch bedürfen." Ich glaube, das ist sehr wichtig, damit einfach das Kindergartenjahr nicht ad absurdum geführt wird. (Beifall bei der ÖVP.) Das wäre einmal das Erste, wir haben ja noch ein paar. Was absolut im Kindergartengesetz fehlt, ist die Weitergabe von Daten der Sprachförderung von Kindergarten an Volksschule. Wir haben auch darüber gesprochen, das ist jetzt ein politischer Antrag, denn das ist sozusagen die letzte Möglichkeit, dass wir das in dieses Gesetz reinnehmen, außer Sie sagen, Sie machen das Gesetz auf Grund der 15a-Vereinbarung noch einmal auf, und das ist ein Punkt der 15a-Vereinbarung, der eingearbeitet werden muss. Die meisten Bundesländer haben es ja schon in ihren Gesetzen drinnen, und ich hoffe, dass die Stadt Wien das auch noch macht. Warum ist die Weitergabe von den Sprachförderdaten vom Kindergarten an Schule so wichtig? - Damit man weiß, wo man mit dem Kind weiterarbeiten kann. Damit man weiß, welche Förderung es noch braucht oder welche Förderung es nicht mehr braucht. Es ist natürlich auch schon eine Hilfestellung zu den Deutschförderklassen. Ein Schelm, der Böses denkt, wenn wir wissen, wie die rot-grüne Stadtregierung zu Deutschförderklassen steht, dass man das vielleicht gar nicht einarbeiten möchte. (Abg. Heinz Vettermann: Deutschförderung sehen wir positiv!) - Ich sage, ein Schelm, der Böses denkt. Es ist ja nur eine Anmerkung von mir, ich sage ja nicht, dass es so ist, Sie können das ja gerne richtigstellen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Erwischt!) Hierzu bringe ich einen Abänderungsantrag ein, den ich dann bei Punkt 6 einfach nur noch vorlegen werde, wo wir eben sagen: Der Amtsführende Stadtrat ... Warten Sie, damit ich nicht alles vorlese, denn sonst wird es ja langweilig: Der Erhalter eines Kindergartens hat der Volksschule, bei der das Kind zu Besuch angemeldet ist, auf deren Ersuchen Daten zur Sprachstandsfeststellung und zur erfolgten Sprachförderung zu übermitteln, wenn die Eltern des Kindes ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. Die Daten zur Sprachstandsfeststellung und zur erfolgten Sprachförderung sind vom Erhalter des Kindergartens nach der Beendigung des Betreuungsverhältnisses ein Jahr lang aufzubewahren und nach Ablauf dieser Frist zu vernichten oder zu löschen. Den Antrag werde ich dann beim nächsten Punkt einbringen. Ein weiterer Punkt - da muss ich dann auch kurz auf die NEOS replizieren - ist, dass wir in Stellungnahmen zum Kindergartengesetz auch lesen können, und ich zitiere: "Die neue Sprachstandsfeststellung, die Implementierung des Werte- und Orientierungsleitfadens sowie die Fort- und Weiterbildung jedenfalls auf Grund der erhöhten Administration der Trägerorganisation führt zu erhöhten Kosten, und erhöhte Kosten werden anfallen." Weiters wird in dieser Stellungnahme auch gefordert, das Wiener Kindergartengesetz 2018 zu novellieren. Das bringt mich auf diesen Punkt Kostentransparenz. Wir wissen, dass ein städtischer Kindergarten, ich glaube, um die 16.000, 15.000 EUR zur Verfügung hat, die der Steuerzahler zahlt. Wir wissen, dass ein privater Kindergartenträger um die 6.000 EUR hat. Private Kindergartenträger, gute, ich rede von den seriösen Kindergartenträgern, arbeiten ... (Abg. Mag. Marcus Gremel: Das wissen wir nicht! Das stimmt nicht! Das stimmt nicht!) - Sie kommen eh, Sie können gerne darauf replizieren. Danke, dass Sie es mir erklären. Es ist so, dass private seriöse Kindergartenbetreiber, allerdings auch sehr gute, manchmal sogar einen besseren Betreuungsschlüssel als die Stadt Wien haben. Die haben aber natürlich die gleichen Spielregeln wie jeder Stadt-Wien-Kindergarten, was auch gut ist, aber die stöhnen natürlich unter den Kosten. Das wird wirklich eine Frage der Zeit sein, bis die das nicht mehr schaffen. Das können wir uns, wie Kollegin Emmering ja heute schon gemeint hat, nicht leisten. Ich möchte gerne auf den Antrag von den NEOS eingehen, denn natürlich wäre es sinnvoll, den Einsatz von Assistenzpädagoginnen und -pädagogen auch für private Trägerorganisationen möglich zu machen. Ich möchte aber ein E-Mail vorlesen, das ich von einem kleinen privaten Träger bekommen habe. Der schreibt nämlich: "Ich würde gerne Assistenzpädagoginnen einsetzen, leisten kann ich mir es halt nicht. Das ist die Schwierigkeit an der Sache. 75 Prozent des Budgets fließen jetzt in die Personalkosten, alle anderen Kosten wie Miete, Betriebskosten, Einrichtung, Spielmaterial, Fortbildung, et cetera werden von den verbleibenden 25 Prozent bezahlt. Da bleibt einem nicht wirklich viel Spielraum für zusätzliche Kräfte." Demnach ist das die alte Frage der gerechten Verteilung der Fördermittel und der Steuergelder. Das ist genau das, was wir ja immer sagen: Es bedarf einer Transparenz, und wir wissen, auf Grund der 15a-Vereinbarung wird es zusätzliche Kosten geben. Aber solange die rot-grüne Stadtregierung nicht die Kostentransparenz garantiert, nicht ein gerechtes Aufteilen der Fördergelder garantiert, muss die Stadt Wien jetzt dafür Sorge tragen, dass die privaten Kindergartenträger sozusagen diesem Kostendruck standhalten können und müssen auch dafür sorgen, dass diese Mehrkosten abgedeckt werden. Hierfür bringen wir ebenfalls einen Antrag ein, wo wir eben dieses fordern. Das kommt dann auch bei Punkt 6. Vor lauter Punkten kenne ich mich überhaupt nicht mehr aus. Das Nächste, was wichtig ist, sind die Qualitätskriterien. Das ist halt etwas, wo wir auch immer wieder ... Nein, ich möchte vorher auf etwas anderes eingehen, die Arbeitsbedingungen der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen. Ich habe neulich ein Gespräch mit einer jungen Kindergartenpädagogin gehabt, die seit drei Jahren in einem Kindergarten arbeitet. Die hat gesagt, für sie ist schon klar, dass sie aus diesem Beruf wieder rausmöchte - Zeitstress, ein enormer Druck, die Kinder werden immer jünger, die Gruppen werden nicht kleiner, es gibt jetzt Supervision, es gibt Weiterbildung, alles in der Arbeitszeit, aber das Arbeiten mit den Kindern bleibt hier, ihrer Meinung nach, auf der Strecke. Ich glaube, dass wir das sehr ernst nehmen müssen, wenn wir dieses Feedback von Menschen bekommen, die mit unseren Kindern arbeiten. Sie hat eben gemeint, für sie ist klar, dass sie das nicht so weiter möchte, sie haben auch sehr wenig Vorbereitungszeit. Jetzt sprechen wir aber im neuen Gesetz von einer elementaren Bildungseinrichtung, und ich denke, dass wir uns da irgendetwas überlegen müssen, dass wir mehr Vorbereitungszeiten für die Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen einplanen können. Es wird schwierig, das weiß ich, weil wir viel zu wenig Kindergartenpädagogen haben, aber das sind To-do's, die wir einfach schaffen müssen, denn sonst werden wir gar keine mehr finden, die in den Beruf reinwollen, oder es werden immer schneller die Leute, so wie diese junge Pädagogin, rausgehen. Daher bringen wir dann heute auch noch einen Antrag bezüglich der Arbeitsbedingungen der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen ein, dass hier sozusagen ein Paket zur Attraktivierung des Kindergartenberufes zu erarbeiten sei und gleichzeitig - weil das auch immer wieder ein Thema ist -, dass alle Kinderbetreuungseinrichtungen auf den Pool an Psychologen, Logopäden, und so weiter zugreifen können und mit denen arbeiten können. Ich glaube, dass das Supportpersonal und das Unterstützungspersonal auch ein ganz wichtiger Faktor für die Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen ist. (Beifall bei der ÖVP.) Ich hoffe, ich habe jetzt keinen Antrag vergessen. Ein weiterer Punkt, auf den ich immer wieder zu sprechen komme, ist: Kindergärten, Kindergruppen sind ganz wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei den städtischen Kindergärten ist es aber nach wie vor so, dass, wenn ein Elternteil in Karenz ist, das Kind, das einen Ganztagesplatz hat, den Anspruch auf diesen verliert. Das ist nicht gerecht. Das tut mir wirklich ... Die Eltern zahlen Steuergelder, die Eltern haben das Recht, ihren ... (Abg. Mag. Marcus Gremel: Was gibt der Bund her? Der will sogar kürzen!) - Es ist der Bund? (Abg. Mag. Marcus Gremel: Ja sicher!) - Der Bund ist jetzt schuld, dass die Stadt Wien seit ewigen Jahren das Gesetz hat, dass das Kind den Ganztagesplatz verliert, wenn ein Elternteil in Karenz geht? Da ist jetzt der Bund daran schuld, weil sich die Stadt Wien dieses Gesetz vor, weiß ich nicht, wie vielen Jahren gegeben hat? Herr Gremel, bitte, es ist schon so langweilig, ehrlich wahr! (Beifall bei der ÖVP.) Wissen Sie, was eine gute Landesregierung ausmachen würde? - Verantwortung zu übernehmen, das wünschen sich die Wienerinnen und Wiener, und es wird langsam Zeit. (Beifall bei der ÖVP.) Ich meine, wir haben hier diesbezüglich auch eine Anfrage gestellt, und wir haben da eine Antwort bekommen, die ich zitieren möchte: Eltern in Karenz sind gefordert, ihr Leben mit mehreren Kindern so zu gestalten, dass sowohl die Bedürfnisse der Neugeborenen wie auch jene der Geschwisterkinder wahrgenommen werden. Deswegen gibt es diese Regelung. - Nein, sind Sie mir nicht böse, das steht Ihnen nicht zu. Das steht doch nicht der Politik zu, einer Familie vorzuschreiben, wie sie sich auf eine neue Lebenssituation vorbereitet. Deswegen bringen wir auch einen Antrag ein. Der ist mir wirklich wichtig, und ich werde nicht aufhören, dafür zu kämpfen, bis das so ist, dass Sie endlich akzeptieren, dass die Familie selbst entscheidet, wie sie am besten funktioniert, nicht Sie. (Beifall bei der ÖVP.) In dem Antrag wird auch der Satz drinnenstehen: Hat ein Kind bereits einen Ganztageskindergartenplatz, soll es auch weiterhin das Recht darauf haben, außer die Eltern entscheiden anders. Nicht Sie! Weil wir gerade bei den Bildungseinrichtungen und bei den Kindergärten und bei dem Recht der Kinder sind, muss ich jetzt einen kleinen Sidestep machen. Es gibt leider kein Kindergartenparlament, aber es gibt ein Schülerinnen- und Schülerparlament. Wir mit der FPÖ gemeinsam kämpfen ja schon sehr lange für die gesetzliche Implementierung des Schülerparlaments auf Wien-Ebene. Es hat mich gestern gefreut, dass die neue Kollegin von den GRÜNEN erzählt hat, wie wichtig das ist, weil ja auch ihre Tochter ein Mitglied des Schülerinnen- und Schülerparlaments ist. Deswegen bringen wir - also nicht wegen Ihnen - auch heute wieder einen Antrag gemeinsam mit der FPÖ ein, dass wir für die gesetzliche Implementierung des Schülerinnen- und Schülerparlaments sind und dass auch die beschlossenen Anträge dort im Schülerparlament im Bildungsausschuss behandelt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Das waren jetzt einige Punkte zum Kindergartengesetz. Die Anträge kommen später. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Berner. - Bitte sehr. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hier in Wien wird Verantwortung übernommen, soweit ich weiß. Wien ist das einzige Bundesland, das die Barcelona-Ziele erreicht. Die Barcelona-Ziele sagen, 90 Prozent Kinderbetreuungsabdeckung von 3 bis 6 und 33 Prozent für Unter-3-Jährige. In Wien haben 70 Prozent der Kinder unter 3 einen Platz. Das heißt nicht, dass die Qualität nicht noch besser werden kann. Das heißt nicht, dass wir nicht noch mehr Plätze brauchen. Wir brauchen sie, und ich hätte sie gerne, damit eben eine Familie selbst entscheiden kann, wer zu Hause zusätzlich auf Kinder schaut. In den meisten Fällen sind es die Frauen, die gerne arbeiten gehen würden, aber es ist nicht vereinbar. Das ist in vielen Bundesländern so, vor allen Dingen in ÖVP-regierten Bundesländern, dass leider der Kindergarten um 12 Uhr zusperrt, wie wir wissen. Das ist in Wien nicht der Fall. Prinzipiell sehe ich es als Ziel, alle Kinder in Bildungseinrichtungen der Stadt zu stärken und zu unterstützen und kritikfähig zu machen und eigenständig denkende Kinder und Persönlichkeiten heranwachsen zu lassen. Das muss jedes Bildungsprogramm leisten, und als Mutter weiß ich, dass viele Kindergärten und Schulen der Stadt Wien das leisten können und das auch weiterhin angestrebt wird. Trotzdem gibt es immer wieder Punkte, wo wir uns einmischen, und deshalb gibt es auch einen Resolutionsantrag, den wir gemeinsam mit der SPÖ einbringen werden. Das wird der Redner nach mir machen. Wir wissen noch nicht genau, wer das einbringt. Es geht da um die Sexualerziehung, und zwar geht es um die Sexualerziehung des Vereins TeenSTAR. Sie kennen den Verein, er wurde öffentlich schon diskutiert. In der Sexualerziehung geht es, wie wir alle uns, glaube ich, einigen können, in erster Linie darum, ein gutes Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln, die eigenen Bedürfnisse und Wünsche kennen zu lernen, auch zu sagen, wo die Grenzen sind und vor allen Dingen auch, die Sensibilität für die Bedürfnisse und Wünsche des Gegenübers zu entwickeln. Das alles ist jetzt noch nicht so besonders. Mir ist aber ein Rätsel, wie ein Verein wie TeenSTAR heute, 2019, noch in Schulen ernsthaft davon reden kann, dass Masturbation schädlich wäre und dass Homosexualität eine Störung wäre, die mit Psychotherapie oder gar Exorzismus zu heilen wäre. Solche Weisheiten aus dem 19. Jahrhundert wurden vom Verein TeenSTAR in Österreich verbreitet. Ich kann mir nicht vorstellen, wieso die Bundesregierung nicht in der Lage ist, diesen Verein deshalb aus dem Verkehr zu ziehen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das muss die Vereinsbehörde tun, aber es macht nichts!) Ich kann Ihnen dazu auch ein paar Sachen vorlesen, die ich vorbereitet habe, weil es wirklich wunderbar ist. Es gibt Studien, die eindeutig Verstöße gegen das Indoktrinationsverbot festhalten, und zwar wörtlich: "Es besteht die Gefahr, dass bei Kindern und Jugendlichen, die selbst oder deren Familien nicht dem als anzustrebend vermittelten Lebensentwurf entsprechen, schwerwiegende persönliche Krisen ausgelöst werden können." Das sagt Wolfgang Plaute vom Bundeszentrum für Sexualpädagogik und findet auch im Programm selbst viele falsche, massiv tendenziöse und teilweise menschenrechtlich bedenkliche Aussagen. Nach dieser Stellungnahme wurde auf Bundesebene wegen zu kirchenkritischer Haltung dieser Bericht nicht in die Bewertung des Vereins einbezogen. Das halte ich für sehr fragwürdig. Deshalb braucht es unsere Resolution. Die einzige Veränderung, die die Bundesregierung vorschlägt, ist nämlich, dass eine Lehrperson dabei sein soll. Wie genau soll diese Lehrperson, die zusätzlich zum Verein in der Klasse ist, den Bildungsplan erfüllen, wenn wir nicht sicher sind, dass die ExpertInnen, die in der Schule reden, wirklich dort arbeiten sollen? Was soll dann die Lehrperson machen? Soll sie dazwischenfahren, während da ein Inhalt vermittelt wird, oder soll sie hinten in der Klasse die Hausübungen verbessern? Wir wissen es nicht genau. Die Aufgabe der Politik muss es sein, wertfrei, positiv und wissenschaftlich am State of the Art befindliche Beziehung und Bildung zu vermitteln, auch in der Sexualerziehung. Das ist, was wir uns wünschen. Deshalb werden wir diesen Antrag einbringen, weil wir glauben, dass Sexualität ein Teil unser aller Leben ist und auch so an die nächste Generation vermittelt werden soll. Dass TeenSTAR das nicht kann, haben sie mehrmals bewiesen, deshalb bitten wir, dass sie nicht auf unsere Kinder losgelassen werden. - Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist nach meiner Liste Herr Abg. Blind. Abg. Armin Blind (FPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Werte Kollegen! Wir haben heute die Umsetzung einer völkerrechtlichen Vereinbarung zu diskutieren, einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Lande Wien, einer sogenannten 15a-Vereinbarung. Ich darf eingangs vielleicht die 15a- Vereinbarung selber in zwei Artikeln zitieren, damit auch alle hier im Saal wissen, worüber wir konkret sprechen. Ich darf zuerst auf den Art. 23 der Vereinbarung Bezug nehmen, nämlich dass die Durchführung dieser Vereinbarung bis 15. März 2019 zu erfolgen hat. Gut, das haben Sie nicht geschafft. In Wien dauert ja auch so manches länger. Ich möchte da gar nicht von Flughäfen oder Krankenhäusern sprechen, aber wenn das der einzige Kritikpunkt an dieser Vereinbarung wäre, wäre er ein lässlicher und wahrscheinlich keiner weiteren Erwähnung wert. Hingegen erscheint mir der Art. 3 doch im Wesentlichen zentral, weil er auch ein ganz zentrales Element dieser 15a-Vereinbarung in politischer Hinsicht war, nämlich die Bedeckung des Kopfes in elementaren Bildungseinrichtungen. Wie wir dem Art. 3 entnehmen, soll dieses Verbot dieser Hauptbedeckung der Aufgabe entsprechen, die altersgemäße Erziehung und die soziale Entwicklung der Kinder zu fördern. Wir haben hier den Zweck, den Telos dieser Vereinbarung vorgegeben, und ich werde auch in Folge darauf zurückkommen. Ferner dient diese Vereinbarung dazu, den Kindern die grundlegenden Werte der österreichischen Gesellschaft zu vermitteln. Hier wird also in dieser Vereinbarung auch definiert, dass es ein Spannungsverhältnis mit den Grundwerten der österreichischen Gesellschaft gibt und die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung der Kinder sicherzustellen ist. Hier ist also eine Zweck-Normenbeziehung hergestellt, die altersgemäße Erziehung, die soziale Entwicklung und die Werte der österreichischen Gesellschaft sind eben in direkte Konnexität mit dem Verbot der Verhüllung des Hauptes gesetzt. Danach wird normiert, dass sich die Länder verpflichten, Verstöße gegen ein solches Verbot gegenüber den Erziehungsberechtigten zu sanktionieren. So weit so gut. Diese 15a-Vereinbarung, muss man zur Kenntnis auch dazu sagen, wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen, einstimmig beschlossen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT, also es hat mangels Existenz und Repräsentanz im Nationalrat keine Zustimmung der GRÜNEN gegeben. Im Bundesrat hingegen haben die GRÜNEN bereits dagegen gestimmt, nämlich der Herr, wie heißt er, Stögmüller hat gemeint, es sei eine Symbolpolitik der Bundesregierung. Zum Thema Kopftuchverbot hat er angemerkt, er sei zwar kein Freund der Zurschaustellung religiöser Symbole, also offensichtlich ganz allgemein, jedoch sollte es sich nicht um ein Verbot einer einzelnen Religion handeln und man sollte doch gleich Kopfbedeckungen an sich diskutieren. Da ist Herr Stögmüller zwar inkonsequent, weil er dieses Telos nicht ganz erfasst hat, zumindest aber sind die GRÜNEN ambivalent. Hier bringen Sie die 15a-Vereinbarung als Regierungsvorlage ein, im Bundesrat sind Sie dagegen. Die SPÖ ist zumindest formaliter konsequent, die ist dort dafür. Und hier ist sie dann halt nur in der Sache inkonsequent, aber auch darauf werden wir dann gleich zu sprechen kommen. Schauen wir uns jetzt einmal die Erläuternden Bemerkungen im Nationalrat an, hier steht nämlich im Art. 3 die Überschrift Bildungsaufgaben. Das heißt, es geht hier nicht um eine Ordnungsvorschrift, dass man sagt, das ist vielleicht wie eine Kleiderordnung in einer englischen Privatschule, sondern, wie ich schon vorher angesprochen habe, dieses Verbot der Verhüllung des Kopfes hat auch eine inhärente Bildungsaufgabe. Und dass Sie dieser Bildungsaufgabe nicht nachkommen, werde ich jetzt in weiterer Folge versuchen darzulegen, ich hoffe, in einer Weise, die Ihre Akzeptanz findet. Ich darf gleich damit beginnen, aufzuzeigen, wer es nämlich geschafft hat. Wer hat es geschafft? Wir haben hier das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das in seinem § 2 regelt: Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen - und jetzt kommt es -, dürfen Kinder bis zum Schuleintritt keine weltanschaulich oder religiös geprägte Kleidung tragen, die mit einer Verhüllung des Haupthaars verbunden ist. Dürfen nicht tragen - ganz klar Imperativ, lässt keinerlei Interpretationsspielraum zu: ein Verbot der Kopfverhüllung. Salzburg, § 1a Abs. 3: Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist - da sind wir wieder beim Imperativ - Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist, in Betreuungseinrichtungen verboten. Kein Interpretationsspielraum, auch Salzburg hat es geschafft. In Oberösterreich, ein bisschen kürzerer Satz: In Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen ist Kindern bis zum Schuleintritt das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung, die mit Verhüllung des Hauptes verbunden ist, verboten. Auch geschafft. Burgenland: Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in Kinderbetreuungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung - den Rest erspare ich jetzt - verboten. Abschließend Niederösterreich: Für die Sicherstellung der bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung ... ist verboten. Die Eltern, Erziehungsberechtigten haben für die Einhaltung dieses Verbots Sorge zu tragen. So, jetzt spielen wir, finde den Fehler, jetzt kommt nämlich Wien. In Wien ist es so, dass keineswegs den Kindern das Tragen einer solchen Verhüllung des Haupthaares verboten wird. Es gibt nämlich nur eine Aufforderung an die Eltern: Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Kinder in diesen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht zum Tragen eines Kopftuches gezwungen werden. Jeder, der der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist, wird hier einen gravierenden Unterschied finden. Es handelt sich nämlich nicht um ein Verbot einer Kopfverhüllung im Kindergarten, sondern um ein Verbot eines Zwangs zur Kopfverhüllung. Meine Damen und Herren, das ist etwas komplett anderes und kann daher nicht unsere Zustimmung finden. Ich habe es im Ausschuss ja angesprochen und versucht, Ihnen diese Divergenz im Ausschuss zu erklären. Die Argumente, die mir dann im Ausschuss entgegengebracht wurden - ich drücke es jetzt höflich aus - waren einigermaßen skurril. Zunächst ist gesagt worden, die 15a-Vereinbarung ist das eine und das Gesetz ist das andere, das machen wir hier. Beim Kollegen Vettermann kann ich mich an diese Wortmeldung erinnern. Das ist richtig, aber wenn man eine 15a-Vereinbarung als einen völkerrechtlichen Vertrag abschließt, dann sollte man auch seiner vertraglichen Pflicht nachkommen und nicht einfach sagen, ja, wir schließen Verträge ab, wir holen uns vom Bund das Geld ab und dann machen wir halt, was wir wollen. Ich weiß schon, dass in der Stadt Wien und im Land Wien mit Normvorschriften ein gewisses Problem besteht. Wir haben auch Herrn Hacker in Wien, der einfach sagt, er setzt ein Bundesgrundsatzgesetz nicht um. (Abg. Heinz Vettermann: Das ist nicht gesagt worden!) Das ist auch eine gewisse kreative Haltung zur Bundesverfassung, aber da könnte man ja noch sagen, dem Herrn Hacker ist das vorgeschrieben worden. Meine Damen und Herren, aber das haben Sie ja selbst unterschrieben, also das hat schon eine andere Qualität. Ich meine, auch das Ignorieren von Norm höheren Ranges ist jetzt nicht in Ordnung, aber wenn man etwas selber unterschreibt und dann sagt, na ja, aber halten brauchen wir uns dann nicht daran, und das offen zugegeben wird, halte ich das meines Erachtens rechtsstaatlich für inferior und für vollkommen indiskutabel. (Beifall bei der FPÖ.) Dann kommt es zu einer altbewährten Methode im Land Wien, man sagt nämlich, das gibt es gar nicht. Es wird also ein Problem zu einem Nicht-Problem erklärt. Dann gibt es aber Institutionen, die nehmen im Begutachtungsverfahren Stellung, beispielsweise die Volksanwaltschaft, eine Institution, die sich den ganzen Tag nur mit Verfassungsrecht und Verwaltungskontrolle beschäftigt. Ich nehme einmal an, dass ein Hilfsorgan des Landtags und des Nationalrats, ein oberstes Organ prinzipiell, hier eine Expertise hat, ich unterstelle mit großer Sicherheit, eine größere Expertise als die von vielen, die sich zu diesem Gesetz zu Wort melden werden. Auch die Volksanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme gesagt, dass der Entwurf aus Wien deutlich hinter den Vorgaben der 15a-Vereinbarung, was das Kopftuchverbot im Kindergarten betrifft, zurück bleibt. Das ist also eine eindeutige Aussage ... (Abg. Heinz Vettermann: Es wurde auch beantwortet!) - Nein, dies wurde nicht beantwortet, Herr Kollege! Wenn Sie sich die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage durchlesen - darauf werden wir dann auch noch kommen -, wird genau dieser Passus ausgespart. Das müssen Sie sich einmal geben, dass genau das, was Gegenstand der Kritik ist - auf Grund, weiß ich nicht, vielleicht weil Sie auf delete gedrückt haben im Word vorm Ausdrucken - leider zufälligerweise verschwunden ist. So ein Pech! Man sieht den Entwurf und man ist verstimmt, kann man sagen. Dann das Nächste, was im Ausschuss argumentiert wurde, ist, es gibt das Problem tatsächlich nicht, es gibt das Problem also real nicht, und deshalb brauchen wir nichts tun. Ich glaube, der Herr Landesrat war das, der das gesagt hat mit dem einen Kopftuchmädchen, das wir angeblich nur haben, mit dem wir auch ohne gesetzliche Regelung das Auslangen finden werden. Da gesteht man schon zu, dass es offensichtlich dann doch so im Gesetz nicht drinnensteht. Aber ich sage einmal, selbst dann, wenn das richtig wäre, was der Herr Landesrat gesagt hat, ist es doch ein Zeichen. Es ist ein Zeichen, wenn der Gesetzgeber, wenn wir als Land Wien sagen, wir wollen etwas nicht, und zwar nicht den Zwang zu etwas, sondern ganz generell in einer Bildungseinrichtung wollen wir das nicht, und zwar als Bildungsaufgabe wollen wir das nicht. Das hat eine andere Qualität, und zu dieser Qualität können Sie sich schlichtweg nicht durchringen. Das werfen wir Ihnen vor, und das ist auch eine dieser Schwächen im Gesetz, warum wir nicht zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.) Ich habe das im Ausschuss auch an einem Beispiel festgemacht, nämlich an dem Beispiel von Frau Wiesinger. Das Buch von Frau Wiesinger kennen Sie alle, und mir ist entgegengeworfen worden, ja, aber das ist ja kein Klassenzimmer, das ist ein Kindergarten, in der Altersstufe ist das vollkommen irrelevant. Ja, Herr Kollege, die Probleme, die Frau Wiesinger beschreibt, diese Probleme entwickeln sich ja. Diese Probleme entstehen ja nicht spontan, diese Probleme sind Teil eines Entwicklungsprozesses. Da kann ich meiner Vorrednerin schon recht geben, man muss die Kinder stärken, man muss den Kindern Freiräume geben, man muss den Kindern Entfaltungsmöglichkeiten geben und man muss den Kindern auch zeigen, dass es etwas anderes gibt, wo sie sich ausleben können und andere Dinge kennen lernen können. Und gerade Sie, da rede ich die GRÜNEN an und da rede ich die Sozialdemokratie an, die immer von Pluralität sprechen, die immer von Diversity sprechen, da wird den Kindern die Diversity nämlich genommen. Da wird ganz genau denen von klein an aufoktroyiert, was sie zu tragen haben, was sie zu sagen haben. Und das halten wir für falsch. Dann ist das Argument gekommen, das halte ich ja für ganz besonders skurril, dass Kinder in dem Alter, und deswegen wäre die Bestimmung in Ordnung, quasi überhaupt keine Autonomie hätten und daher jedes Kopftuch im Kindergarten einen impliziten Zwang mit sich brächte. Das ist als Argument vorgebracht worden, und das halte ich als Vater von zwei Kindern, die dreieihalb sind, für vollkommen absurd. Natürlich haben Kinder eine Autonomie in dem Bereich, aber Kinder haben auch die Tendenz nachzuahmen. Kinder haben die Tendenz, gerade Mädchen, ich kann Ihnen Entwicklungspsychologen wahrscheinlich aufstellen von hier bis zur Felderstraße, die sagen, dass kleine Mädchen gerne so sein wollen wie ihre Mutter. Und wenn jetzt die Mutter zu Hause Kopftuch trägt, dann wird das Kind auch im Kindergarten Kopftuch tragen wollen. Und genau da sind wir bei dem Punkt mit der Freiwilligkeit. Das wird von Ihnen eben nicht abgedreht. Hier werden soziale Schemata reproduziert, hier werden Stereotype reproduziert. Und gerade Sie von der Sozialdemokratie, die sich dann immer für Empowerment aussprechen - und die Kollegin Frauenvorsitzende hat ja am SPÖ-Parteitag schon gesagt, ja, wir sind kritisch dem Kopftuch gegenüber. Aber Sie brauchen ewig, bis Sie zu einer Lösung kommen, und irgendwann wird das Problem Sie abschaffen, bevor Sie das Problem abgeschafft haben. (Beifall bei der FPÖ.) Das halten wir eben für nicht gut. Wie gesagt, das mit der Freiwilligkeit können wir eben daher nicht ganz so stehen lassen. Und ja, das Problem ist grundsätzlich inhärent. Man kann natürlich sagen, es gibt jetzt eine Tendenz zum Reformislam. Nur, den sehe ich nicht, und vor allem sehe ich es in der gelebten Praxis nicht. Wir haben, der Kollege Al-Rawi wird mich dann vielleicht eines Besseren belehren, im Koran selber zwei Suren. Das ist die Sure 33 Vers 59, er wird sie kennen, und auch die Sure 24 Vers 60. Die eine gebietet eben die Verhüllung, aber auch hier mit einer ganz bestimmten Konnotation, nämlich nicht nur die Verhüllung an und für sich, sondern es steht dann drinnen: "Damit ihr nicht belästigt werdet. Damit ihr nicht behelligt werdet." Also es ist eine Konnotation zwischen Verhüllung und Nichtbelästigung. Und Juristen nennen das dann argumentum e contrario, also einen Umkehrschluss. Was ist dann mit den Frauen, die nicht verhüllt sind, mit den Mädchen, die nicht verhüllt sind? Das ist eine gefährliche Sache, und daher haben wir auch ein Problem mit dieser Verhüllung und mit dieser Tendenz. Es ist eben nicht so, dass jeder religiöse Brauch, jedes religiöse Gebot ausgelebt werden kann. Das geht nicht. Sondern eine demokratische, liberale, eine offene Gesellschaft hat auch den Auftrag, Kindern eine liberale, offene und eine Gesellschaft zu vermitteln, in der man sich frei entfalten kann. Und genau das schaffen Sie nicht! Sie schaffen es wieder einmal, dieses sozialistische Paradoxon herzustellen, nämlich genau jene Kräfte zu unterstützen, die Sie vorgeben, bekämpfen zu wollen, sei es aus schlichtem Unvermögen, sei es aus einem strategischen Kniefall vor dem politischen Islam. Man kann jetzt sagen, beides ist moralisch unterschiedlich verwerflich. Im Ergebnis ist es jedoch egal. Wir sind auf jedem Fall der Meinung, dass das, was Sie hier vorgelegt haben, nicht nur politisch hochproblematisch ist, sondern wir sind der Meinung, was den 15a-Vertrag betrifft, vertragsrechtswidrig ist, dass Sie sich nicht an die Vereinbarung mit dem Bund gehalten haben. Sie führen eben entgegen der Vereinbarung kein Kopftuchverbot in elementaren Bildungseinrichtungen ein, wie jeder, der lesen kann und lesen will, erkennen kann. Und man muss sich dann auch sicherlich die Frage stellen, Verträge beurteilt man ja nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit - also ich tue, weil du tust -, welche Konsequenzen der Bund daran knüpfen werden wird. Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Gremel, bitte sehr. Abg. Mag. Marcus Gremel (SPÖ): Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange vielleicht so an: Kollege Blind, herzlichen Dank für die Art und Weise der Auseinandersetzung. Sie haben es eingangs gesagt, Sie machen das vielleicht in einer Art, die wir auch nehmen können. Ich muss wirklich sagen, es war eine ruhige Argumentation Ihres Standpunkts. Das bin ich bei dem Thema leider nicht immer gewöhnt, würde ich mir öfter wünschen, ist eine angenehme Abwechslung. Ich werde versuchen, auf Ihre Argumente, aber auch auf einige Anträge, die von den KollegInnen vor Ihnen genannt worden sind, in meiner Wortmeldung einzugehen. Ich fange vielleicht trotzdem mit etwas Grundsätzlichem an, weil Sie jetzt sehr lange das Kopftuchverbot in den Kindergärten ausgeführt haben. Es ist mir noch einmal wichtig, klarzustellen, dass natürlich niemand von uns will, dass ein Kind in einem Kindergarten Kopftuch trägt. Egal, ob es gezwungen wird oder nicht, das wollen wir nicht. Und ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Ich persönlich will auch nicht, dass ein Kindergartenkind außerhalb vom Kindergarten ein Kopftuch trägt. Was hat es jetzt mit dieser 15a-Vereinbarung auf sich? Wir haben natürlich, da haben Sie recht, vollkommen recht, vereinbart, dass wir das auch in Wien gesetzlich verankern werden. Dabei ist mir aber noch wichtig, was dem zugrunde liegt, nämlich, das sage ich Ihnen auch jedes Mal, dass es mir auch wichtig ist, sozusagen auf die Evidenz dahinter, auf das Problem, auf das tatsächliche Ausmaß eines Problems hinzuweisen, damit wir nicht außer Augen verlieren, dass wir uns eben mit gesicherten Basisinformationen einem Problem annähern sollten. Da möchte ich schon noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht einmal einen Fall pro Jahr gibt. Wenn Sie von mehr wissen, na bitte, dann legen Sie uns einmal Zahlen vor. Uns sind unsere eigenen bekannt, die wir erhoben haben und die gehen von nicht einmal einem Kind im Jahr aus. Und, Herr Kollege Blind, es geht bei dem Gesetz nicht darum, dass wir uns zu irgendetwas nicht durchringen könnten oder so. Es geht letztlich bei einem Gesetz darum, was die inhaltliche Konsequenz davon ist. Und dass wir inhaltlich das Ansinnen an diese 15a-Vereinbarung damit vollkommen erfüllen, das ist ja nicht nur unsere Meinung. Das Bildungsministerium beispielsweise, der Bund selber, hat in seiner Stellungnahme nicht einmal ein Wort von Ihrer Kritik erwähnt! Und wir sind auch nicht die Einzigen. Sie haben mir dankenswerterweise viel abgenommen und einige Ländergesetze vorgelesen. Das Burgenland zum Beispiel, das hat genauso wie wir auch den Fokus auf die Eltern und die Erziehungsberechtigten gelegt und nicht auf die Trägerorganisation selbst. (Abg. Armin Blind: Herr Kollege, da steht was anderes drinnen!) Und ich sage Ihnen ... Nein, ich hab's ... (Aufregung bei Abg. Armin Blind.) Natürlich, ich hab' auch sehr aufmerksam zugehört bei Ihnen, alles in Ordnung. Mir ist aber auch aufgefallen, dass Sie Vorarlberg beispielsweise nicht zitiert haben, weil in Vorarlberg auch nicht der exakte Wortlaut, der Ihnen so wichtig ist, gefallen ist. Und die Volksanwaltschaft, da fand ich auch eine wirklich bemerkenswert interessante Stellungnahme. Ich würde nur sozusagen bei aller Wertschätzung gegenüber der Volksanwaltschaft, und ich gebe Ihnen recht, die haben sicher eine sehr, sehr große Expertise, gibt's da oder dort aber trotzdem unterschiedliche Auffassungen, die man haben darf. Mir ist ein anderer Punkt in dieser Stellungnahme besonders aufgefallen, den fand ich recht amüsant. Nämlich hat die Volksanwaltschaft, wie es ums Genderthema in ihren Ausführungen gegangen ist, auf den bundesweiten Bildungsrahmenplan Bezug genommen, und zwar dass man sich an dieses Grundlagendokument zu halten hat. In dem steht, und das zitiere ich kurz: "Wenn Kinder in ihrem familiären Wertesystem wahrgenommen und akzeptiert werden, gelingt es ihnen eher, sich auch mit Werten und Normen anderer kritisch auseinanderzusetzen." So, wenn man das liest und vom Genderthema kurz einmal wegdenkt zurück auf das Kopftuchthema, dann frage ich mich: Wie passt das zusammen? Weil wie kann man gleichzeitig das einfordern, was in diesem Zitat genannt wurde, wenn es um Genderfragen geht, aber beim Kopftuch finden, dass ein Verbot des Zwanges zu wenig ist und man, wie auch immer das gehen soll, Kinder ohne jegliche Einbeziehung von Eltern und Erziehungsberechtigten, ohne das Eingehen auf das selber zitierte familiäre Wertesystem einfach entfernen soll. Da frage ich mich wirklich, wie das überhaupt funktionieren soll. Und worum es bei einem Gesetz auch noch geht und wie man so etwas festschreibt, und das finde ich eigentlich fast noch wichtiger, dass wir als Landesgesetzgeber schon dafür zuständig sind, ist, Regelungen festzuschreiben, die dann in der Praxis auch funktionieren. Das ist auch das, worum es geht. Und wir sagen auch (Abg. Armin Blind: Die anderen haben es geschafft!), das sind wir unseren Menschen in unserer Stadt sozusagen auch schuldig. Das sind wir den Kindern schuldig. Das sind wir den Eltern schuldig. Und vor allem sind wir das auch den Pädagoginnen und Pädagogen in den Kindergärten schuldig, weil die sind ja die, die es letztlich dann auch machen müssen. (Abg. Armin Blind: Das glauben Sie doch selber nicht!) Also lassen wir die semantische Diskussion jetzt einmal! Es geht eigentlich darum, was die Konsequenz dieses Gesetzes ist. (Aufregung bei Abg. Armin Blind.) Da frage ich mich schon, was Sie sich da vorstellen, was anders sein soll. Was ist eigentlich Ihre Alternative? Wie soll das in der Praxis ausschauen? Stellen Sie sich vor, dass die PädagogInnen den Mädchen das Kopftuch runterreißen? (Abg. Armin Blind: Nein!) Stellen Sie sich vor, dass das Kind vom Kindergarten einfach suspendiert wird? Stellen Sie sich vor, dass das Kind den Erziehungsberechtigten abgenommen wird und in ein Krisenzentrum gebracht wird? Also das kann ja alles nicht Ihr Ernst sein! Die Frage ist eben, wie wir das in der Praxis machen. Nehmen wir vielleicht das Beispiel, das Sie gerade vorher selber auch kurz ausgeführt haben: Stellen Sie sich vor, das fällt Ihnen sicher nicht schwer, dass ein muslimisches Mädchen halt mit einem Kopftuch in den Kindergarten kommt. Der Hintergrund ist in dem Fall wahrscheinlich, dass sie eben, wie Sie gesagt haben, wie ihre älteren Schwestern oder die Mutter halt das Kopftuch tragen will. Das ist natürlich auch jetzt schon nichts, was einfach hingenommen wird. Die Pädagoginnen und Pädagogen versuchen dann, in einem Gespräch den Eltern zu erklären, dass das Kopftuch in der Familie vielleicht ein Symbol des Dazugehörens sein kann, aber dass das im Kindergarten eben genau vice versa ist. Und dann werden gemeinsam Vereinbarungen erarbeitet, wie man das löst, wie man das abstellt, zum Beispiel indem man das Kopftuch halt in der Garderobe abgibt. Das ist in etwa die Praxis, die wir seit vielen, vielen Jahren in den Wiener Kindergärten machen, wenn doch einmal ein Fall auftaucht. Ich habe Ihnen schon gesagt, nicht einmal ein Fall pro Jahr. Das sind die Zahlen, die uns vorliegen. Und das ... (Zwischenruf von Abg. Elisabeth Schmidt.) Na immer (Aufregung bei Abg. Armin Blind.), bei jedem, jedem, nicht mal ein Fall im Jahr, genau. Wissen Sie, das ist nicht nur die Praxis, die wir machen, das ist auch exakt die Vorgangsweise, die den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen in der Broschüre "Werte leben, Werte bilden, Wertebildung im Kindergarten" empfohlen wird. Spannend ist, wenn man sich anschaut, wer Herausgeber dieser Broschüre ist. Es ist die PH Niederösterreich, der Österreichische Integrationsfond, und, hoppala, das Bildungsministerium. Auch in der Volksanwaltschaftsstellungnahme by the way wird diese Broschüre als Vorbild genannt. Also offensichtlich widerspricht unser Vorgehen bei der praktischen Lösung dieses Problems doch nicht so den Vorstellungen des Bundes. Zumindest widerspricht es nicht den Vorstellungen von denen im Bund, die sich tatsächlich auskennen und mit dieser Materie auch befassen. So, wie geht's dann weiter, wenn wir von der Praxis reden? Weil Sie gesagt haben, ob es da Zahlen gibt und wie das erfolgreich ist oder nicht: Schauen Sie, wenn irgendwann einmal das Gespräch mit den Eltern so ein Problem nicht lösen kann, dann wird natürlich die zuständige Behörde, die Magistratsabteilung 11, eingeschalten. Die Magistratsabteilung 11 hat dann die Möglichkeit, mit den Eltern zu reden, eine Ermahnung auszusprechen, und heute mit dem Beschluss gibt es auch die Geldstrafe, die Sie sich so gewünscht haben. Auch die haben wir nach der Begutachtungsfrist eingefügt. Ich persönlich glaube nicht, dass diese Geldstrafe dann tatsächlich Unsummen in unsere Kassen spülen wird und unser Budget irgendwie in glorreiche Höhen explodieren lassen wird. Das kann ich mir nicht vorstellen, mehr noch, eigentlich glaube ich, dass es kein einziges Mal so weit kommen wird, aber okay. Wenn Ihnen das so wichtig ist und wenn das wirklich die Voraussetzung ist, dass wir wichtige Millionen, darauf komme ich später noch zu sprechen, für den Ausbau unserer Plätze auch zur Verfügung bekommen, dann machen wir das halt. Mir soll es recht sein. Aber es muss schon klar sein, auf Ihr Drängen, auf Ihre Verpflichtung uns gegenüber, die eingeforderte Verpflichtung, damit wir die Mittel für den wichtigen Ausbau bekommen, dadurch schaffen wir letztlich totes Recht, weil das am Ende niemand zahlen wird müssen, weil das Problem schon viel früher gelöst wird. Kommen wir zu den Anträgen. Das waren relativ viele, die Sie da angekündigt haben und einbringen werden. Ich fange vielleicht mit der Datenschutzthematik an. Da möchte ich schon darauf hinweisen, dass wir von Anfang an bei den Verhandlungen auch zur 15a-Vereinbarung schon darauf hingewiesen haben, dass die Datenweitergabe vom Kindergarten in die Schule eine heikle Sache ist. Uns geht's da wirklich darum, diese Schnittstellen auch zu verbessern. Es geht uns auch inhaltlich darum, immer - deswegen hat unser Landesrat auch die Bildungsgrätzel ins Leben gerufen. Das ist ein ganz wichtiges bildungspolitisches Anliegen, das zu verbessern. Das gilt auch für Fragen, wie es mit dem Sprachstand aussieht, selbstverständlich. Wir haben da keinen Wunsch, Ihre Deutschförderklassen auf diese Art und Weise zu torpedieren. Wer das aber vielleicht schon macht, ist Salzburg, weiß ich nicht, da sollten Sie vielleicht einmal intern reden. Salzburg hat nämlich in seinem Gesetz dezidiert festgeschrieben, dass ohne Zustimmung der Eltern überhaupt keine Datenweitergabe passiert. Auch so viel zu: Man muss exakt das festschreiben, was in der 15a-Vereinbarung drinnensteht. Also mir ist es grundsätzlich egal, was Salzburg macht. Ich wollte nur darauf hinweisen, weil das schon ein bissl komisch ist, wenn das von der ÖVP in Wien kritisiert wird, und dann selber gemacht wird. Aber wir werden uns jedenfalls nicht entziehen. Also ich hab' grundsätzlich kein Problem mit einer Regelung einer Datenweitergabe. Es war nur von Anfang an vereinbart, dass der Bund sich um einen Koordinationstermin mit allen Bundesländern kümmert, um hier eine einheitliche Regelung zu schaffen, die auch rechtlich hält, weil das eine heikle Sache ist. Wir entziehen uns nicht. Wir hoffen und warten nach wie vor auf die Einladung vom Bildungsministerium. Und ja, dann werden wir das halt auch in Wien verankern. So, kommen wir zu den anderen Anträgen. Grundsätzlich möchte ich sagen, dass alles, was mit einer Attraktivierung des Kindergartenberufes zu tun hat, unsere Unterstützung genießt. Wir versuchen da in Wien schon seit vielen, vielen Jahren alles Mögliche zu tun. Als letztes Beispiel sei die Besoldungsreform genannt, wo wir deutlich höhere Einstiegsgehälter und eine Attraktivierung des Berufes damit auch ermöglicht haben. Das eigentliche Problem bei der Nummer ist aber, dass viele die Ausbildung gemacht haben und aus diversen Gründen nicht in den Beruf einsteigen. Das hat aber mit dem Alter zu tun. Deswegen haben wir auf der bafep21 in unserem Wirkungsbereich ein eigenes Kolleg geschaffen, wo wir ganz andere Zahlen von Menschen haben, die in den Beruf gehen, und wo sich tatsächlich die Ausbildung, die Investition von Seiten der Stadt auch sozusagen rentiert, indem wir da Menschen auch bei uns in den Kindergärten haben. Da wünschen wir uns schon seit Langem, dass der Bund endlich auch Ähnliches anbietet, weil die Ausbildung, das werden wir allein nicht daheben. Dafür sind wir gar nicht zuständig. Wir haben, glaube ich, das letzte Mal oder das vorletzte Mal, als wir über den Kindergarten debattiert haben, auch einen Antrag dazu eingebracht und beschlossen. Also, Frau Kollegin Schwarz, ich schätze Ihren Kampf grundsätzlich, und ich glaube, wir sind uns da in vielen Dingen inhaltlich ja gar nicht so uneins. Ich fürchte nur, Sie kämpfen an der falschen Front, weil letztlich, Sie haben das so abgetan, wie ich gesagt habe, es geht ums Geld. Aber es ist halt so. Auch wenn wir drüber reden, dass Eltern, wenn sie, oder meistens Mütter, wenn sie in der Karenz sind, ihr Kind im Kindergarten haben und das Kind dann auf einen Halbtagsplatz zurückgeht, dann ist das nicht, so wie Sie im Antrag schreiben, ein Widerspruch, weil wir immer sagen, es gilt für alle und überhaupt und überall Plätze. Nein, das sagen wir ja gar nicht. Wir haben nie gesagt, dass es für alle Null- bis Dreijährigen in dieser Stadt Plätze gibt. Das haben wir nicht, ganz im Gegenteil, so wie die Kollegin Berner das vorhin erwähnt hat: Wir sind zwar im österreichweiten oder auch im internationalen Vergleich recht gut aufgestellt, was das betrifft, aber wir sind doch nicht so, dass wir überall für alle Menschen einen Ganztagesplatz für die Null- bis Dreijährigen haben. Das ist unser Ziel. Da können wir gerne gemeinsam daran arbeiten. Aber dafür brauchen wir halt schon auch Geld vom Bund, weil das werden wir alleine nicht daheben. Wir sind gerne bereit zu investieren, aber das ist eine geteilte Zuständigkeit. Wir haben gerade in den letzten Monaten zur Erarbeitung dieser 15a-Vereinbarung ein irrsinniges Hin und Her, ein langes Geplänkel, eine Familienministerin, die überhaupt findet, wir haben viel zu viel in den letzten Jahren ausgebaut, da braucht man überhaupt nichts mehr machen und deswegen kürzen wir gleich die Mittel. Also mit monatelangem Hin und Her und Verhandlungen haben wir es geschafft, dass wir die Mittel eben gerade einmal nicht gekürzt kriegen. Die Mehraufwendungen für die Forderungen, wo ich einige wirklich, wirklich gut finde, die wir auch brauchen würden, oder aber auch allein der Aspekt, dass unsere Stadt ja nach wie vor sehr stark wächst und wir weiter einfach mehr investieren müssen, das wurde überhaupt nicht bedacht. Und seien Sie mir nicht böse, ich weiß schon, mich langweilt es auch, dass ich da immer stehen muss und dasselbe sagen muss: Ja, wir machen dieses, wir machen jenes. Aber wenn vom Bund nicht mehr kommt, dann können wir auch berechtigte Forderungen leider nicht erfüllen. Wir sind jederzeit gerne bereit, unser Gesetz zu evaluieren. Wir machen das auch laufend. Da gibt's auch überhaupt keinen Grund, dem Antrag nicht zuzustimmen, auch wenn ich sagen muss, dass die Begründung schon etwas abenteuerlich ist, aber soll so ein. Ähnliches gilt auch für die Abgeltung der Zusatzbedingungen durch die 15a-Vereinbarung. Vor allem die Wünsche für die 15a-Vereinbarung, die von Seiten des Bundes auf die Wiener Kindergärten zukommen, auch da haben wir von Anfang an in den Verhandlungen gesagt, was das für ein unglaublicher Mehraufwand ist und man das schon machen kann. Ich sag' grundsätzlich, das kann man schon machen. Aber wir müssen das abgegolten bekommen. Es kann einfach nicht sein, dass der Bund hergeht und uns zwingt, diese und jene Neuerung einzuführen, manchmal sind wir uns sogar einig, aber dann eben sagt: Nein, Geld geben wir euch dafür keines. Ihr müsst es zwar machen, aber dafür kriegt ihr keinen Cent mehr, sondern eigentlich eher weniger. Und dann kommt die ÖVP in Wien her und sagt, ja das ist schon arg, das müsst ihr jetzt zahlen. So, das ist ein bissl kreativ, würde ich mal sagen. Was die NEOS-Anträge betrifft, die MA 10 und die MA 11 und auch alle anderen Behörden, die benötigt werden, stehen schon jetzt den Kindergärten, den privaten Trägerinnen und Trägern zur Verfügung. Es gibt mehrfach im Jahr Abstimmungsgespräche. Wenn eine Kontrolle erfolgt und ein Mangel festgestellt wird, wird selbstverständlich auch bei der Richtigstellung, bei der Verbesserung geholfen. Wenn Unklarheiten bestehen, was okay ist und was nicht, wird natürlich informiert, das ist überhaupt keine Frage. Also das gibt es schon, und die allermeisten Privaten bekommen das auch großartig hin, weil Sie tun ja immer so, als würden, weiß ich nicht, alle auf einmal zusperren. Das ist ja nicht wahr. Ja, ein paar sperren zu, aber das ist auch gut so. Wir sind alle für Qualität. Ich sag' Ja zu Kontrollen, auch Ja zu strengen Kontrollen. Und wenn auch trotz der Unterstützung der Dienststellen was nachhaltig nicht passt, dann muss man auch Förderungen einstellen. Noch einmal zur Ausbildung, weil das auch die NEOS vorgebracht haben. Sie haben mehrfach gesagt, wir können es uns richten als Stadt. Wir haben unsere eigene BAfEP, bilden unsere Leute aus, und alle anderen sind benachteiligt. Schauen Sie, ehrlich gesagt, das ist kein Gegeneinander. Im Kindergartenbereich geht es darum, dass die Privaten und die Städtischen gemeinsam dafür sorgen, dass alle Kinder in Wien, möglichst alle Kinder in Wien ein sehr gutes Angebot haben, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Bitte da kann ich wirklich nichts Schlechtes finden, wenn Wien in die Vorleistung geht als einziges Bundesland by the way und eine eigene BAfEP zur Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen gründet mit noch dazu innovativen Lehrgängen im Gegensatz zum Bund, damit wir endlich genug Menschen haben, weil die brauchen wir dringend in den Kindergärten. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wiederkehr, bitte sehr. Ich gebe Ihnen nur noch kurz bekannt, dass Herr Abg. Pawkowicz ab sofort dienstlich entschuldigt ist, Herr Abg. Ornig noch bis 14 Uhr. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss sagen, die Verhandlungen um die 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern waren politisches Trauspiel. Es war geprägt durch ein Gezerre vor allem um das Thema "Kopftuch im Kindergarten" und auch einer damit einhergehenden Junktimierung von mehr Geld für elementarpädagogische Bildungseinrichtungen an diese Thematik. Das fand ich jetzt nicht ideal für eine Diskussion um so ein wichtiges Thema, um ein wichtiges Thema für die Zukunft, um ein Thema von elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen, wie das abgelaufen ist. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Weil ja, wir brauchen mehr Qualität, und ja, wir brauchen mehr Geld für Elementarpädagogik, und ja, wir brauchen auch dringend eine bessere Anerkennung, gesellschaftliche Anerkennung von Pädagoginnen und Pädagogen. Weil - Marcus Gremel ist noch da, nein, nicht mehr - gesagt hat, wenn die Kontrollen härter sind, dann sperren halt ein paar zu, ein paar Kindergärten. Was ich in den letzten Monaten erlebe, ist, dass Kindergärten über Jahrzehnte gut geführt worden sind, wo über Jahrzehnte alles klar war wie bei Bärli Brumm Brumm und wir auf einmal die Meldung bekommen, es passt gar nichts mehr. Dann werden die Förderungen eingestellt, und diese privaten Betreiber werden dann bewusst in den Konkurs geschickt. Da gehen Existenzen zugrunde. Das würde ich nicht so auf die leichte Schulter nehmen, wenn dann Menschen in Privatkonkurs gehen müssen, ohne dass sie sich meines Wissens nach wirklich gravierend was zuschulden haben kommen lassen. Das ist teilweise Willkür, die uns berichtet wird. Und die muss man sich genau anschauen, weil wir wollen ja den privaten Kindergartenbetreibern nicht die Lust darauf verderben, Kindergärten zu betreiben, weil das ist ja das Wichtige. Aber durch eine Willkür, angesehene Willkür, die in diesem Bereich so gesehen wird, verderben wir auch die Lust auf das Betreiben von Kindergärten. (Beifall bei den NEOS.) Zu der Vereinbarung können wir sagen, dass die Praxis des Kopftuchtragens in Kindergärten und wie damit agiert wird, schon in die richtige Richtung geht, nämlich Dialog, Dialog als Erstes. Dialog vor allem hier auch mit den Eltern der betroffenen Kinder, die ein Kopftuch im Kindergarten tragen, dass man hier auch Aufklärungsarbeit leistet. Aber ja, wir sehen es auch als sinnvoll an, hier im Notfall endlich auch eine Strafe verhängen zu können, wie es jetzt auch vorgesehen ist. Das können wir auf jeden Fall auch begrüßen. (Beifall bei den NEOS.) Was uns wichtig ist, ist, den Fokus wirklich auf die Qualität zu richten. Hier haben wir kleine Fortschritte, die wir auch begrüßen. Aber wir brauchen auch einen Fokus auf die Qualität der Pädagoginnen und Pädagogen, weil die Pädagoginnen und Pädagogen unglaublich wichtige Aufgaben in unserer Stadt haben, in einer sehr diversen Stadt. Die Pädagogen in den Kindergärten haben eine wichtige Aufgabe, aber vor allem die an den Schulen haben eine wichtige Aufgabe, weil die für unsere Kinder prägend sind. Für die Entwicklung auch dieser Kinder sind die Pädagogen sehr wichtig. Da gibt es sehr, sehr viele, die eine gute Arbeit leisten und wirklich hervorragende Arbeit tagtäglich in einem schwierigen Umfeld verrichten. Wir haben auch manche in dem Umfeld von Pädagoginnen und Pädagogen, die für diesen Job einfach auch nicht geeignet sind und diesen Job über Jahre hinweg schlecht machen. Wir haben jetzt einen Fall im 18. Bezirk an einer AHS, wir hatten es in der Fragestunde schon, wo wir seit 2013 wissen, dass eine Lehrperson besonders viele Beschwerden hervorruft, weil berichtet wird, dass sie Schülern sagt: "Wenn du dich umbringen willst, dann mach das wenigstens nicht in der Schule." Oder Fragen stellt wie: "Liegt Dummheit in deiner Familie?" Und diese Fälle und diese Berichte sind seit 2013 bekannt, und es wurde jahrelang nicht agiert. Erst jetzt auf Grund von öffentlichem Druck wird gehandelt. Und bei solchen Fällen von Mobbing von Lehrern an Schülern und auch falschem Verhalten von KindergartenpädagogInnen an Kindern muss die Stadt schneller reagieren, und das ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. (Beifall bei den NEOS.) Da kann man nicht sagen, es gibt eh nur ein Duzend Fälle von Mobbing pro Jahr in dieser Stadt. Ein Dutzend Lehrer, wenn man im Schnitt zählt, dass eine Lehrperson auch 100 Schüler unterrichtet, dann sind es 120 Kinder, die da pro Jahr betroffen sind, und das über eine ganze Laufbahn einer Lehrperson über 40 Jahre, da sind es wahnsinnig viele Kinder, die hier davon betroffen sind. Was dementsprechend wichtig ist, ist, hier auch eine Meldestelle gegen Mobbing einzurichten, eine unabhängige Meldestelle einzurichten, dass genau bei solchen Fällen von Willkür und von Mobbing an Schülerinnen und Schülern auch schneller eingegriffen werden kann und auch im äußersten Notfall die Person gekündigt werden kann und nicht nur eine Suspendierung von einem Monat verhängt wird, weil diese Suspendierung von einem Monat ist auf jeden Fall zu wenig. Wir sehen, wir brauchen dringend mehr Anstrengungen gegen Mobbing. Wir haben in Österreich an Schulen die höchste Mobbingrate Europas und müssen hier auch dringend eine unabhängige Mobbingmeldestelle in dieser Stadt schaffen. Vielen Dank! (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Vettermann. Abg. Heinz Vettermann (SPÖ): Herr Präsident! Lieber Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zur Kollegin Schwarz wollte ich eine Sache zum SchülerInnenparlament nur ganz kurz sagen, nämlich das eine ist ja, die Anträge werden ja weitergegeben. Sie selber waren ja schon, glaube ich, zwei, drei Mal dabei, wie wir das gemeinsam mit der Bildungsdirektion diskutiert haben. Und Sie wissen, dass wir uns was überlegen, wie wir das in Wien weiter stärker hineinbringen werden, so gesehen. Und ich selbst bin ja auch ein Garant, dass das immer weitergegeben wird. Also von dem her gibt es Informationsfluss, und in die Diskussion werden die Beschlüsse auch aufgenommen. Das ist vielleicht die gute Nachricht für die Wiener Schülerinnen und Schüler. Zum Kollegen Wiederkehr: Ja klar, das mit der Elementarpädagogik ist eine super Sache, dass sie einmal als solche festgeschrieben ist. Die Diskussion war echt ein wenig überlagert, wenn man sagt, es ist ein Fall im Jahr. 80 Prozent der Diskussion über den einen Fall und alles andere, was wir pädagogisch sonst haben und wie das genau ist mit der Sprachstandsfeststellung, und, und, und, sind dann die restlichen 20 Prozent. Sie werden aber auch bemerkt haben, es ist ja nicht unbedingt die Intention der Stadt Wien gewesen, dass die Diskussion so geführt wird, aber dem gebe ich natürlich recht. Mit dem Privatkonkurs individuell glaube ich auch, man soll niemanden reintreiben und es ist keine günstige Sache, die einen freut. Ich meine, es steht ein bissel ein Widerspruch und ich glaube, da muss man schauen, wie man das am besten macht, weil wir wollen auch, dass die städtischen Kindergärten und die privaten das am besten umsetzen. Man muss nur eines wissen: Teilweise ausgelöst wurde es natürlich nämlich auch quantitativ dadurch, dass wir auch mehr und stärker geprüft haben, 100 Prüfer, Mistery Shopping, und, und, und, und, und, wurde alles von der Opposition gefordert. Fährt man dann die Kontrollen rauf, schreien am Anfang immer alle "Bravo". Dann wird kontrolliert und es kommt dies und das zum Vorschein und bringt auch Schwierigkeiten mit sich. Jetzt kann man aber nicht sagen, na gut, kontrollieren wir gar nicht, weil die Armen, sondern ich finde, man muss halt schauen, wie das dann mit unseren Vorgaben und auch mit dem Gesetz vereinbar ist, ohne die Kontrolle wieder rückfahren zu können. Zu der Geschichte mit der suspendierten Lehrerin wollte ich auch nur eine einzige Sache sagen. Aber das ist ja in der Fragestunde schon beantwortet worden, also sag' ich jetzt zum Fall nichts. Es gibt ja jetzt schon eine Meldestelle gegen Gewalt in der Schule, und das ist ja sogar von mir persönlich auch immer bei dem Runden Tisch gesagt worden: Es gibt verschiedenste Formen von Gewalt. Die häufigste ist sicher von SchülerIn - mit großem I - zum Schüler und umgekehrt. Aber natürlich gibt es auch den von Lehrpersonen, von ProfessorInnen an Schülern, was übrigens bei einem Drittel oder fast der Hälfte im Raum Raunen ausgelöst hat, dass das überhaupt erwähnt wird, dass so etwas auch denkbar wäre, aber es wurde auch nicht prinzipiell in Abrede gestellt. Und diese zentrale Meldestelle, die es ja jetzt in der Bildungsdirektion gibt, wäre an sich auch dafür vorgesehen. Beim Wiener Bildungsplan selbst ist eben Individualität und Persönlichkeit zu stärken, ein wichtiger Faktor, der so im Bundesbildungsplan drinnen ist, und die Sexualität kindgerecht zu vermitteln. So, und jetzt schwuppdiwupp komme ich auch zur Schule. Apropos auch Sexualpädagogik, da ist es eben so, dass es eben diesen Grundsatzerlass gibt, wie das in den Schulen zu geschehen hat. Es ist klar, dass hier ein wissenschaftlicher und positiver Zugang zur Sexualpädagogik gefunden werden soll und das von den Schülerinnen und Schülern eigentlich auch positiv erlebt werden soll. Aber in dem Grundsatzerlass steht auch, und das ist jetzt die Diskussion, wozu ich den Antrag einbringe, dass man da mit Vereinen, mit Beratungsstellen zusammenarbeiten kann. Das ist prinzipiell eine richtige Idee. Beim Verein TeenSTAR hat sich aber herausgestellt, doch nicht ganz so gut Und dass das grundsätzlich Erlaubte gerade bei dem Verein aufgeschlagen ist, da hat es diese entsprechenden Medienberichte gegeben. Da war es so, dass es die internen Schulungsunterlagen aus dem Jahr 2017 waren, also nicht von irgendwann, dass man sagt, am Anfang der Zeit, sondern 2017 wurden eben diese problematischen Zugänge zur Verhütung, zur Homosexualität in den Schulen gebracht. Daraufhin wurde es ja auch suspendiert, allerdings mit dem Ergebnis: Es geschieht nichts. Also es wurde suspendiert. Aber jetzt geht's weiter mit der Auflage, es sollte eine Lehrerin dabei sein. Aber da wurde ja schon gesagt: Was soll die dann machen? Immer dagegen reden und die raufen dann auf offener Bühne? Oder nur mitschreiben und irgendwohin melden? Oder was soll da geschehen? Also alles in allem muss man sagen, was wir gemeinsam eben fordern - jetzt muss ich mir eine Brille aufsetzen: Wir bringen jetzt einen Antrag ein, nämlich die KollegInnen Marina Hanke, Nicole Berger-Krotsch, Marcus Gremel, Kurt Stürzenbecher und ich sowie Ursula Berner, Peter Kraus und FreundInnen von den GRÜNEN, wo wir darauf Bezug nehmen und ein bissel, was ich gesagt habe, etwas länger sogar noch ausgeführt, aber das kürze ich und lese nicht alles. Aber zum Resolutionsantrag an sich, nämlich was sollen wir beschließen? "Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, umgehend allen Direktionen in Übereinstimmung mit dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik die Durchführung von sexualpädagogischen Workshops des Vereins TeenSTAR zu untersagen." - In formeller Hinsicht wollen wir die sofortige Abstimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wieder zurück. Zu den heute vorliegenden und zu beschließenden Gesetzen kann man sagen, allem Theaterdonner und politischen Nebelgranaten zum Trotz zeigt die Wiener Praxis: Wir kümmern uns nicht hauptsächlich um Scheinprobleme, eines im Jahr oder keines im Jahr, die noch dazu vielleicht spalten, sondern um qualitätsvolle Pädagogik. Um das geht es uns, denn die Kinder und die Familien haben eben auch ein Recht darauf. Und was gelungen ist, ist einmal die 15a-Vereinbarung überhaupt und dann noch den Ausbau voranzubringen. Das machen wir, indem wir das einfach heute entsprechend der 15a-Vereinbarung abschließen. Wir haben den Bildungsplan des Bundes drinnen. Wir haben stärker, als es davor war, wo wir es nur am Rand erwähnt haben, den Wiener Bildungsplan drinnen. Wir haben Sprachförderung drinnen. Wir haben die Kompetenzförderung drinnen. Wir haben eine konsequentere Gangart beim verpflichtenden Kindergartenjahr, dass das sozusagen klarer festgelegt wird. Neben diesen ganzen Notwendigkeiten ist eigentlich das Ziel eine am Kindswohl orientierte Elementarpädagogik, die jetzt auch so heißt. Und es ist daher so gesehen auch ein guter Tag für die Wiener Kinder. Vielen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für abgeschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich mich für die so ruhige und interessierte Debatte bedanken. Auch für die Bereitschaft, die komplexen Materien dann auf einmal abzuhandeln. Weil aber ein Thema immer wieder gekommen ist und auch in den letzten Wochen und Monaten immer wieder gekommen ist, möchte ich es mir nicht nehmen lassen, als Berichterstatter auch davon Bericht zu erstatten, wie das alles zustande gekommen ist. Es war ja jetzt auch Teil der Diskussion, die Stadt Wien habe hier etwas widerwillig dem gesamten Prozess beigewohnt und umgesetzt, et cetera. Das weiß ich natürlich von mir, wenn immer gemeinsam darüber nachgedacht wird, wie man eine Situation für Kinder und vor allem auch für die Pädagoginnen und Pädagogen verbessern kann, dann sind wir selbstverständlich als das Bundesland, das am meisten tut, immer dabei. Aber einmal, und zwar bevor wir das dann endlich beenden, möchte ich es Ihnen nicht ersparen, noch einmal erinnert zu werden, was das für ein Prozess ist, den wir hier gerade abschließen. Man hat den Eindruck, wir haben jetzt österreichweit in allen Bundesländern monatelang über ein Thema gestritten, wo es unterschiedliche Meinungen gibt, die gar nicht unterschiedlicher sein könnten. Es war das Thema Kopftuch noch einmal. Von den Größenordnungen haben wir schon genug gehört, Abg. Gremel hat ja auch schon vom Prozess erzählt und damit klargelegt, es ist für uns eigentlich gar kein neues Thema im Kindergarten. Es ist ein Thema, von dem wir klar sagen: Wir wollen nicht, dass Kinder im Kindergarten Kopftuch tragen müssen. Deswegen tun wir seit Jahren etwas dagegen, und das hilft. (Abg. Armin Blind: Nicht tragen! Nicht tragen! Nicht tragen!) Und ehrlich gesagt, die Diskussion darüber, ob man da jetzt auf einmal eine Show daraus machen möchte oder nicht, ist mir ziemlich egal. Dieser Prozess, den wir wählen, ist ein sehr erfolgreicher Prozess. Er ist im Werteleitfaden des Bundes festgelegt. Das ist gut. Es ist auch ein sehr gutes Grundlagendokument, das wir deshalb ja auch beigelegt haben. Warum ich aber eben glaube, dass es gar nicht um die Regelung dieser Sache geht, weil jeder Pädagoge/jede Pädagogin weiß, am Ende geht es nur mit den Kindern, mit den Eltern und mit den Pädagoginnen und Pädagogen, alles andere ist möglicherweise ein Theaterdonner, das ist halt, weil ich da ein bissel ein gebranntes Kind bin. Daher noch einmal nur die wesentlichen Schmankerl zur Erinnerung: Wir reden von einer Vereinbarung, einer 15a- Vereinbarung, die drei 15a-Vereinbarungen ablöst. Es war in dieser Republik allen klar, es gab auch mehrere Aufforderungen auch in der Landeshauptleutekonferenz, auch in einigen Fachlandesrätekonferenzen, dass der Bund dadurch endlich in Gespräche treten soll. Bevor ein einziges Gespräch stattgefunden hat, wurde den Bundesländern, ich kann mich erinnern, es war eines Abends, ein Vereinbarungsentwurf einer 15a-Vereinbarung übermittelt, die völlig neu ist, weil sie drei Vereinbarungen ersetzen soll, über Nacht geschickt. Der Entwurf war damals sehr erstaunlich. Es gab damals eine Kürzung von Mitteln, und zwar um 30 Millionen EUR. Das war in diesem Entwurf drinnen, ohne ein Gespräch zu führen. Es war damals zum ersten Mal von einem Kopftuchverbot in Junktimierung mit diesem Gesetz die Rede, übrigens auch mit Junktimierung mit ganz anderen lustigen Dingen, zum Beispiel der Landeslehrercontrollingverordnung, die ja beim besten Willen nichts mit dem elementarpädagogischen Bereich zu tun hat, und viele, viele Dinge, die einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand gebracht hätten. Wochenlang wurde den Bundesländern versprochen, auch nur ein einziges Gespräch zu führen. Es hat nie stattgefunden. Und dann gab es Donnerstag, ich kann mich noch erinnern, spätabends die Übermittlung eines neuerlichen Entwurfs. Da war die Kürzung wieder weg. Im Übrigen war da auch das Kopftuchverbot ohne eine Verwaltungsstrafe enthalten. Und am darauffolgenden Morgen nach diesem Donnerstagabend gab es eine riesengroße Inszenierung, eine Pressekonferenz der halben Regierung, da waren Kurz dabei, Strache dabei, Bogner-Strauß, Mikl-Leitner dabei. Und siehe da, die halbe Regierung hat etwas präsentiert, nämlich eine Einigung mit den Bundesländern, und hat sozusagen das wieder rückgängig Machen der Kürzung der Bundesmittel damals als großen Erfolg verkauft. Ich sag' das nur deshalb, weil auch in den Wochen danach gab es keine Gespräche mit den Bundesländern, also zumindest nicht mit dem einen Bundesland, das ich vertreten kann. In Rücksprache mit vielen anderen weiß ich, dass es dort auch nicht der Fall war. Aber egal, nach einer Beharrlichkeit von vielen, vielen gab es dann ein Gespräch, ein gutes Gespräch, sag' ich auch dazu, ich möchte mich dafür bedanken, mit dem Herrn Bundesminister Faßmann, der Frau Bundesministerin Bogner-Strauß, dem Herrn Vizekanzler Strache und den Vertretern von einigen Bundesländern, nämlich Wien, Kärnten und Burgenland, die auch diese Gespräche eingefordert haben. Es gibt ja so etwas wie eine Verfassung, das hat der Herr Abg. Blind richtig gesagt. Und die Verfassung legt auch fest, wie man 15a-Vereinbarungen macht, nämlich die, die etwas vereinbaren, reden miteinander. Das Gespräch war gut. Man ist übereingekommen, erstens einmal die Regelungen beim Kopftuchverbot so zu machen, wie es im Werteleitfaden eben festgelegt ist, und verschiedene andere Dinge auch noch umzusetzen, die vor allen Dingen den Verwaltungsaufwand und damit auch die Mehrkosten für die Trägerinnen und Träger senken sollen. Zugesichert wurde auch, dass das eingearbeitet wird und bei einer gemeinsamen Telefonkonferenz nochmal besprochen wird. Sie können sich schon vorstellen, wie es weitergeht. Es gab keine Telefonkonferenz, es wurde ein Entwurf übermittelt und zwar direkt als Vereinbarung im Ministerrat. Jetzt könnte man sagen, das Thema ist hier schon zu Ende. Nein, es gab dann auch noch das Urgieren von Telefongesprächen. Die gab es dann auf einer Mitarbeiterebene. Dort wurde von Seiten der Vertreter des Bundes darüber geredet, dass man durchaus auch eine Ermahnung als Verwaltungsstrafe sehen kann und implementieren kann. Jetzt im Begutachtungsverfahren war das wieder anders, soll so sein, ist ein Begutachtungsverfahren. Aber das war auch ganz interessant. Da hat mir ein Mitarbeiter des Ministeriums einen Brief geschrieben und zwei Minuten später haben alle Medien von diesem Brief gewusst! Und dann gab's wieder die Kopftuch-Show. Ich habe das alles jetzt nur sehr kursorisch zusammengefasst, um Ihnen, glaube ich, ein Bild davon zu geben, wie froh ich bin, dass diese Show mit diesen Beschlüssen ein Ende hat. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller:Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Es liegt ein Abänderungsantrag der ÖVP vor betreffend Wiener Frühförderungsgesetz. Ich lasse zuerst diesen Abänderungsantrag abstimmen. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand.- Ist mit Stimmen von ÖVP, NEOS und FPÖ nicht ausreichend unterstützt und ist daher nicht beschlossen. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS beschlossen. Es liegen zwei Beschlussanträge vor, der Beschlussantrag der NEOS betreffend Mobbingmeldestelle für Schülerinnen und Schüler. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ, NEOS, ist nicht ausreichend unterstützt und daher nicht beschlossen, ist abgelehnt. Wir kommen zum zweiten Beschlussantrag, eingebracht von SPÖ und GRÜNEN betreffend zeitgemäße Sexualpädagogik im Schulunterricht. Wer diesem Antrag zustimmt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von SPÖ, GRÜNEN und NEOS, ist damit beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS beschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich erteile ihm das Wort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Der Herr Stadtrat ersucht um Zustimmung. Wir kommen zur Debatte. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Danke, Herr Vorsitzender! Wie angekündigt möchte ich nur unsere Beschlussanträge einbringen, der erste betreffend transparenten Anforderungskriterienkatalog für private Trägerorganisationen im Elementarbereich, und der zweite Antrag, den wir einbringen, betreffend Einsatz von Assistenzpädagogen/Assistenzpädagoginnen bei privaten Trägerorganisationen. Ich glaube, es wurde jetzt auch viel darüber diskutiert. Ich glaube, der Personalmangel und der Notstand, den wir in Wahrheit haben, ist allen bekannt. Wir müssen dem entgegenwirken. Ich sehe das auch in Ihrer Verantwortung, Herr Stadtrat, dass wir eben nicht nur auf die Einrichtungen der Stadt schauen, sondern auch auf die Privaten. Da müssen wir einen Weg finden. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Gremel. Nichts mehr, ist schon gestrichen, gut. Schwarz habe ich ja hier, Entschuldigung, Abg. Schwarz. Da ist schon so viel auf der Liste gestrichen worden, dass ich das übersehen habe. Frau Abg. Schwarz. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Ja, ja, mich kann man ja leicht übersehen. Auch ich bringe die Anträge ein. Abänderungsantrag betreffend das Wiener Kindergartengesetzes. Hier geht es um die Übermittlung der Daten von Kindergarten und Schule. Und dann noch Beschlussantrag zu Kostentransparenz und Abgeltung der Mehrkosten betreffend Kindergartenplatz, dass Kinder ihren Ganztagesplatz nicht verlieren, außer die Eltern entscheiden es anders. (Lautes Plenum.) Dann die Attraktivierung des Kindergartenberufsfeldes und die Evaluierung des Kindergartengesetzes. Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Lassen Sie mir noch kurz Zeit. Wir kommen nun zur Abstimmung über diese Gesetzesvorlage. Ich lasse zuerst den Abänderungsantrag von der ÖVP betreffend Wiener Kindergartengesetz abstimmen. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP, FPÖ, NEOS, nicht ausreichend unterstützt und daher nicht beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Wir kommen jetzt zu den Beschluss- und Resolutionsanträgen. Der erste Beschlussantrag wurde von den NEOS betreffend transparente Anforderung und Kriterienkatalog für private Trägerorganisationen im Elementarbereich eingebracht. Ich lasse abstimmen. Wer für diesen Beschlussantrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt von FPÖ, ÖVP und NEOS, ist nicht ausreichend unterstützt und daher nicht beschlossen. Wir kommen zum Beschlussantrag betreffend Einsatz von Assistenzpädagogen, Assistenzpädagoginnen bei privaten Trägerorganisationen, ebenfalls eingebracht von den NEOS. Wer dafür ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand.- Dasselbe Abstimmungsverhalten, ÖVP, FPÖ, NEOS, nicht ausreichend unterstützt, daher nicht beschlossen. Wir kommen zum Antrag der ÖVP betreffend Abgeltung der Mehrkosten, Kostentransparenz. Wer für diesen Beschlussantrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ, NEOS, nicht ausreichend und daher nicht beschlossen. Der nächste Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP betrifft das Thema Kindergartenplatz. Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ und NEOS, ist nicht ausreichend unterstützt und daher nicht beschlossen. Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP betreffend Attraktivierung des Kindergartenberufsfeldes. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. (Abg. Mag. Josef Taucher: Zuweisung! Das ist eine Zuweisung! - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zuweisung!) Zuweisung, ja, wurde auf Zuweisung entschieden, beantragt Zuweisung. Also der Antrag soll zugewiesen werden. - Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig beschlossen, also zugewiesen. Der nächste Antrag, ebenfalls eingebracht von der ÖVP betreffend Evaluierung des Kindergartengesetzes, ist ebenfalls ein Antrag auf Zuweisung. Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig beschlossen und wird daher zugewiesen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig, daher gehe ich in diesem Sinne vor. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS beschlossen. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der Betreuung von Tageskindern, Wiener Tagesbetreuungsgesetz, geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Er ersucht um Zustimmung. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank! Ich bringe den Antrag "Gesetzliche Implementierung des Schülerinnen- und Schülerparlaments" ein. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, die Debatte ist daher geschlossen. Ich erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem das ein besonders umfassendes Kompendium von mehreren Gesetzen ist, das auch einen ordentlichen Vorlauf hat, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich sehr herzlich bei allen Beteiligten dafür zu bedanken. Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Einklang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS beschlossen. Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag von ÖVP und FPÖ betreffend gesetzliche Implementierung des Schülerinnen- und Schülerparlaments vor. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages beantragt. Wer dieser Zuweisung zustimmt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS nicht ausreichend unterstützt und daher ist diese Zuweisung nicht beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich werde daher die zweite Lesung abstimmen lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS beschlossen. Wir kommen nun zur Postnummer 8. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994, das Wiener Bedienstetengesetz, das Unfallfürsorgegesetz 1967, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert wird. Ich ersuche Herrn StR Czernohorszky um seinen Bericht. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Gara. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt dazu nutzen, um noch einmal das Thema Fairness und Besoldungssystem, Besoldungsreform Neu anzusprechen. Gestern hat ja die Initiative "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", also die Petition, hier die Unterschriften im Rathaus auch übermittelt. 10.500 Unterschriften wurden hier eingereicht, die letztendlich eines verlangen, und dazu habe ich bereits einen Antrag eingebracht und ich werde den Antrag heute noch einmal einbringen, letztendlich gleicher Lohn für gleiche Leistung. Das heißt, diejenigen, die im alten Besoldungssystem sind, dass man denen die Optiermöglichkeit ins neue Besoldungssystem gibt. Und ich halte das für demokratiepolitisch wichtig und ich halte das auch für die Fairness der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Wien für extrem wichtig. Denn man wird da nicht umhin kommen, und es ist mir wirklich ein großes Anliegen, dass vor allem der Herr Landesrat Czernohorszky sehr genau darauf schaut, was sich da derzeit abspielt, weil ich glaube, dass in vielen Bereichen hier die Information nicht umfassend erfolgt ist, in vielen Bereichen. Denn es ist nicht nur diese Gruppe, die hier jetzt im Bereich der Pflege, im Bereich des Wiener Krankenanstaltenverbundes hier stark diskutiert, sondern ich hatte gestern auch die Diskussion von den klinischen Psychologen im AKH, die in der neuen Besoldung durchaus hervorragend eingestiegen sind. Langsam scheint man aber zu erkennen, dass sich das budgetmäßig vielleicht doch nicht ausgeht. Jetzt plötzlich tritt hier etwas zutage, dass man sich da nicht mehr sicher ist, dass laut einer Arbeitsgruppe der Magistratsdirektion offensichtlich die Einstufung der PsychologInnen falsch erfolgt ist, man hier wieder abschwächt, runtergeht und hier eine extreme Unsicherheit herrscht. Also ganz ehrlich, das ist ein absolutes Chaos, was hier passiert, und es wundert mich nicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, vor allem jene in den Berufen, die tatsächlich für die Gesundheit und Verpflegung und Versorgung des Wiener Gesundheitssystems notwendig sind, dass hier einfach ein massives Ärgernis herrscht. Und nur an diesem Beispiel, um eben diese Umstufung jetzt zu ermöglichen, hat man jetzt eines bei den klinischen PsychologInnen gemacht, dass man gesagt hat: Ihr seid jetzt kein Gesundheitsberuf mehr, ihr seid jetzt woanders eingestuft. Also das geht wirklich nicht, und das ist ein massiver Protest auch von unserer Seite! Deswegen werden wir hier nochmals den Antrag einbringen, dass man ganz klar die Möglichkeit schafft, aus dem alten System auch ins neue System zu optieren, dass man den MitarbeiterInnen die Möglichkeit gibt, ganz transparent aufzuzeigen, was das konkret heißt in Analogie zu dem, was letztendlich auch in Niederösterreich passiert ist. Ich glaube, dass Sie es so nicht lösen werden können. Die Unzufriedenheit hier wächst massiv. Und ich muss schon ganz ehrlich sagen, wenn ich mir dann die Diskussion vom Kollegen Meidlinger hier im Zuge der Demonstration angesehen habe, der sich vor die Demonstranten hinstellt und sagt, na ja, wir verhandeln mit der Stadt, dann frage ich mich ganz ehrlich: Wer sind Sie? Sie sind Stadt und Sie sind Verhandlung in einem! Ganz ehrlich, das ist unvereinbar! Ich halte das für wirklich problematisch, weil Sie sind auf der einen Seite Gewerkschaftschef und auf der anderen Seite Teil der Stadtregierung. Ich meine, in einem Unternehmen, und so weiter, gibt es das nicht. Ich halte das für wirklich problematisch. Diese Diskussion ist letztendlich schon auch zu führen, weil ich glaube, dass man sich auch in vielen Bereichen nicht bewusst war, worauf man sich hier einlässt. Die Diskussion hatten wir schon bei den Ärzten. Diese Diskussion hatten wir schon in vielen anderen Bereichen. Ich sehe schon die Unruhe hier in der SPÖ, das verstehe ich auch, weil die Unruhe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt ist massiv groß, weil ganz viele, die hier im alten Besoldungssystem sind, die kurz davor eingestiegen sind, da gibt es massive Unterschiede, und ich glaube, darüber werden Sie noch zu diskutieren haben! Das ist ein riesengroßes Thema, das auf Sie zurollt, und ich hoffe, ich schätze Sie da auch sehr als Landesrat, Herr Czernohorszky, dass Sie hier wirklich einmal genau darauf schauen und hier mit vielen Interessensgruppen sprechen. Das Beispiel der klinischen Psychologen, das mir gestern wieder herangetragen wurde, ist ein großes Thema. Hier gibt es massive Unruhe, weil das dazu geführt hat, dass im Zeitpunkt der Übergangsphase viele nicht eingestellt werden konnten. Es herrscht aber ein massiver Mangel gerade bei den Psychologen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie. Und diese Verunsicherung zieht sich durch. Das heißt nochmals, denken Sie darüber nach, ob es nicht sinnvoll wäre, diesen Schritt zu machen. Sie können es damit schon reparieren, ob eine Optiermöglichkeit vom alten System ins neue System möglich ist. Natürlich kostet das letztendlich auch viel Geld, das ist gar keine Frage. Aber ich glaube im Sinne der Fairness für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Sinne von gleicher Lohn für gleiche Leistung wird das notwendig sein. Daher bringe ich unseren Antrag betreffend die Wahlmöglichkeit für die Bediensteten bei der Besoldungsordnung Neu noch einmal ein. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Hursky. Abg. Christian Hursky (SPÖ): Danke schön. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Landesrat! Ich glaube, vorwegschicken kann man, dass der Christian Meidlinger mit Sicherheit nicht befangen ist. Der weiß, auf welcher Seite er steht und er steht immer auf der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Stadt. Das beweist er in sehr, sehr vielen Verhandlungen, die er in den letzten Jahren, Monaten geführt hat, auch auf der Seite, wo ich als Vorsitzender der Personalkommission gestanden bin, wo wir bei verschiedenen Sachen eingebunden waren. Grundsätzlich ist natürlich zu sagen, wenn man die neue Dienstrechts- und Besoldungsreform hernimmt, dass diese natürlich im Vergleich zum Vorgängersystem Änderungen bewirkt. Das ist einem jeden bewusst. Wenn Sie sagen, es wurde nicht informiert - jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin des Krankenanstaltenverbundes wurde ein entsprechendes Schreiben nach Hause zugestellt. Diese Menschen wissen das. Und wenn man ein neues System hat, dann ist es einmal so, dass es auch Unterschiede gibt. Trotzdem wird daran gearbeitet, speziell in diesem sogenannten W11-Bereich. Hier gibt es Arbeitsgespräche der Stadt Wien gemeinsam mit der Gewerkschaft. Am Jahresende wird es eine entsprechende Evaluierung dazu geben. Bis jetzt sind auch zusätzliche 70 Millionen EUR in dieses System hineingeflossen, was für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin rund 4.000 EUR mehr bedeutet. Also Sie können sich darauf verlassen, dass die Stadt Wien auf der einen Seite ihre Arbeit macht, aber auch die Gewerkschaft auf der anderen Seite hier entsprechende Maßnahmen ergreift, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend gut zu vertreten. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zu dieser Thematik Besoldung Alt/Besoldung Neu auch von grüner Seite noch einmal melden, denn es ist in der Tat so, dass natürlich ein derartiger Apparat mit den Einstufungen, die da zu bewältigen waren, möglicherweise auch erst im Tun und nachher im Sichtbarwerden virulent wird, wo man nicht ganz richtig gelegen hat. Also das würde ich einmal einräumen, dass es hier Korrekturen bedarf und es auch vielleicht möglich sein darf, dass hier korrigiert werden muss. Nichtsdestoweniger, trotzdem war uns GRÜNEN von Anfang an klar, dass es hier große Differenzen geben wird, und dass es hier auch zu Unzufriedenheiten zwischen KollegInnen, die schon länger im System sind, insbesondere aber noch nicht ganz so lange, und den KollegInnen, die neu dazukommen, kommen wird. Und dass dieses Besoldungssystem nicht Rosinen für alle bedeutet, das ist auch klar. Trotzdem wäre es natürlich sinnvoll gewesen, hier von Anfang an Übergangsregelungen einzubauen. Das ist natürlich eine finanzielle Frage. Also lieb wäre uns allen, glaube ich, etwas anderes. Darum wären auch von grüner Seite Übergangsbestimmungen definitiv die sauberste Lösung gewesen. Ich glaube auch, dass da kein Weg daran vorbeiführt, denn immer wieder reparieren, glaube ich, zerstört die Idee eines Gesamtkonzeptes, einer einheitlichen Zugangsweise, einer einheitlichen Einstufungsregelung. Da muss man wirklich noch einmal genau hinschauen. Fakt ist, dass ich es einmal grundsätzlich gut finde, dass die klinischen PsychologInnen in ihrer Gehaltseinstufung aufgewertet wurden, massiv aufgewertet. Das ist sehr sinnvoll. Dass es jetzt natürlich zu vier verschiedenen Kategorien kommt, ist klar. Das macht Unruhe. Aus der persönlichen Betroffenheitssicht schaut man natürlich auch immer auf das, was andere mehr haben, aber nicht immer nur, sondern auf das Gesamtpaket, denn es gibt mit der Abschaffung der Biennalsprünge da einfach auch eklatante Unterschiede, dass diese Systeme von Alt und Neu sich in der Form auch nicht ganz vergleichen lassen. Also das muss man einfach auch immer wieder sagen. MitarbeiterInnen bei der Stadt Wien, die erst jüngst eingestiegen sind, sind in einem völlig anderen System und die Durchrechnung ist auf eine symbolische Gesamtlebensarbeitszeit gerechnet. Also da immer nur auf den einen Punkt hinzuschauen, ist ein bissel zu verkürzt. Ich bitte Sie da auch, hier soweit objektiv zu sein und auch darauf hinzuweisen. Zusammenfassend: Ja, ich denke, korrigieren ist wichtig. Und wir müssen uns auch anschauen, ob hier nicht auch wirklich in Zukunft eine gesamte Übergangsregelungslogik sinnvoll werden könnte. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ein bissel spät!) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Abg. Meidlinger wurde vorher als Teil der Stadtregierung bezeichnet. Nun, der personalpolitische Teil der Stadtregierung bin ich. Abg. Meidlinger ist frei gewähltes Mitglied dieses Hauses sowie die anderen 99 auch, und ich finde es gut, dass Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter Teil unseres Hauses sind. Ich kann mir einen Parlamentarismus ohne Interessensvertreter nicht vorstellen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es steht mir nicht zu, im Detail über den Antrag zu reden. Ich bin Berichterstatter für die Dienstrechtsnovelle. Ich möchte aber schon die Dienstrechtsnovelle für sich, so wie sie da daherkommt und was sie da so alles regelt, als Beispiel hernehmen, wie personalpolitische Entscheidungen auch fallen. Und was natürlich auch gelebte Praxis des Dienstrechts und gelebte Praxis in diesem Haus ist, das ist selbstverständlich nicht starr, sondern ein sehr dynamisches Modell in einer Stadt, die Dienstgeberin für fast 65.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Dazu gehört, dass wir Gehaltsabschlüsse anpassen, dass wir uns natürlich auch in einzelnen Berufsfamilien an den Markt anpassen, dass wir Dinge neu verhandeln, dass wir Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu bewerten. Es betrifft sowohl das alte Dienstrecht als auch das neue Dienstrecht. Hier jetzt so zu tun, als wäre das eine oder das andere eine besonders seltsame Sache oder eine Reparatur, das halte ich für gewagt. Selbstverständlich betrifft das auch das neue Dienstrecht. Wir haben hier hunderte unterschiedliche Arbeitsbereiche in einem jahrelangen Prozess mit vielen, vielen Expertinnen und Experten neu bewertet. Würden wir sagen, dass wir nicht bereit wären, das auch laufend zu evaluieren und nachzubewerten und neu zu bewerten und auch im Vergleich zum Altdienstrecht zu sehen, dann hätten wir alle miteinander unseren Job verfehlt. Nur, was ich in diesem Zusammenhang schon sagen möchte, und das möchte ich mit heißem Herzen sagen und das betrifft jede einzelne Berufsfamilie und jede einzelne Bedienstetengruppe: Dort, wo diese Vorschläge zuerst einmal diskutiert werden müssen, ist das in der Dienststelle und sozialpartnerschaftlich unter Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter und der Arbeitgeberinnen- und Arbeitgebervertreter. Das passiert im Bereich des KAV so, das passiert im Bereich der klinischen Psychologinnen und Psychologen jetzt so, und es wird in den nächsten Wochen und Monaten natürlich auch weiter intensiv passieren. Dazu bekenne ich mich und das bedeutet natürlich auch die Offenheit, sich ganz genau anzuschauen, wo es gut passt und wo wir Veränderungsbedarf haben. Das für sich genommen sehe ich nicht als Besonderheit, sondern als Normalität. Ich würde Sie alle bitten, mit Ihrer Stimme, mit Ihrer Unterstützung Teil dieser Normalität zu sein. Den Antrag betreffend bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen zum vorliegenden Beschlussantrag der NEOS betreffend Wahlmöglichkeit für Bedienstete bei Besoldungsordnung Neu. Wer diesem Antrag zustimmt, ersuche ich ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ und NEOS und ist nicht ausreichend, daher abgelehnt. Wir kommen nun zur zweiten Lesung. Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen. Wer dafür ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich lasse daher die zweite Lesung abstimmen. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ebenfalls einstimmig beschlossen und damit endgültig beschlossen. Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über Begleitmaßnahmen für den Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union, Wiener Brexit-Begleitgesetz. Ich ersuche Herrn Berichterstatter Czernohorszky um seinen Bericht. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung, please. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber. Abg. Thomas Weber (NEOS): Danke schön, Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Diskussion um den Brexit zeigt uns sehr schön, in welche Ecke wir gehen, wenn wir politische Diskussion mit Halbwahrheiten führen und am Ende des Weges alle, die es eingebrockt haben, sich aus der Verantwortung stehlen. Das ist aber nicht das Thema, über das ich heute eigentlich sprechen mag. Ich möchte als überzeugter Europäer heute hier im Landtag über die Verwunderung sprechen, die ich habe. Die Verwunderung, die ich hab' bei den Vorschlägen, die Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, in die Diskussion eingebracht haben oder in regelmäßigen Abständen einbringen, nämlich Ihre "Vienna First"-Politik, das heißt, die geplante Bevorzugung der Wienerinnen und Wiener zum Beispiel am Arbeitsmarkt. Die steht für mich in einem sehr klaren Widerspruch zu der größten Errungenschaft der Europäischen Union, nämlich zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union das Recht, in anderen EU- Staaten eine Arbeit aufzunehmen, ohne von Einheimischen oder gegenüber Einheimischen diskriminiert zu werden. Ich meine, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was Sie hier machen, ist, Sie geben sich auf der einen Seite regelmäßig proeuropäisch, machen aber im Endeffekt mit solchen Ankündigungen nationalistische Politik. Mit solchen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nationalistisch, oh!) Ankündigungen ziehen Sie einen Stacheldraht rund um Wien. Wir werden da, das kann ich Ihnen sagen, ganz bewusst und ganz genau darauf schauen, dass diese Maßnahmen auch europarechtskonform sind und auch tatsächlich niemanden in Wien diskriminieren. (Beifall bei den NEOS.) Ich möchte, und damit komme ich schon zum Abschluss, nämlich in einem weltoffenen Wien leben, in einem Wien, wo nicht zählt, woher man kommt oder wo man lebt oder welches Parteibuch man hat, sondern wo zählt, was man in diese Stadt einbringen kann! Zum Schluss noch zum Brexit-Begleitgesetz. Das Gesetz ist sehr zu begrüßen. Wir werden da auch zustimmen, weil es die wesentlichen Rahmenbedingungen regelt und Rechtssicherheit gibt. Ich möchte aber einen Antrag stellen, nämlich dieses Gesetz im Bereich der Berufsqualifikationen zu erweitern. Diese Erweiterung haben wir im Gesetz in Oberösterreich, Salzburg und Tirol auch beschlossen, dass durch eine begonnene, aber nicht abgeschlossene Berufsqualifikation die Menschen, die diese Berufsqualifikation gemacht haben, jenen rechtlich gleichzustellen sind, die diese Berufsqualifikation zur Gänze in einem Mitgliedstaat errungen haben. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Florianschütz. Abg. Peter Florianschütz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist jetzt ein schönes Beispiel, wo man sich zu einem Gesetz zu Wort meldet. Man könnte ja sagen, man macht ein Gesetz, es ist erfreulich, dass man Gesetze machen darf. Trotzdem ist es ein trauriger Augenblick, weil der Anlass ist so schrecklich, nämlich der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Und jetzt erlebe ich das so wie: Manche Leute finden das gut, manche Leute finden das schlecht, manche Leute betreiben es, manche betreiben es nicht. Richtig ist, dass das, was sich da momentan abspielt, das Ergebnis einer hemmungslos populistischen Politik ist und man aufpassen muss, dass das nicht Schule macht. Darum ist dieses Gesetz notwendig, meine Damen und Herren. Es geht im Wesentlichen um die Frage der Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger oder Staatsbürgerinnen und -bürger des Vereinigten Königreiches und ihrer drittstaatsangehörigen Angehörigen bis zu fünf Jahren, um zu vermeiden, dass es zu Härten kommt. Es ist notwendig und es ist im Gleichklang, es wird auf der gesamten Ebene des Bundesstaates gemacht. Die Begleitgesetze des Bundes sind ja, wenn ich mich nicht täusche, schon beschlossen, in den meisten Bundesländern auch. Wir vollziehen das jetzt auch nach, um zu verhindern, dass es zu Härtefällen bei den Personen kommt. Und da weise ich ausdrücklich darauf hin, wir schützen, unterstützen befristet bis zu fünf Jahren die Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreiches, die einen ordentlichen Wohnsitz und Aufenthalt in unserem Land haben. Und wir machen das deshalb, um Übergangshärten zu vermeiden. Und zweitens, wir tun das auch bei Personengesellschaften, die ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union, der EFTA oder der Schweiz haben, um zu verhindern, dass es zu Härtefällen kommt, allerdings dort befristet bis zum Jahr 2020. Da ist gerechtfertigt und in Ordnung. Und dazu eine kurze Anmerkung zum Antrag, zum Zusatzantrag, der eingebracht worden ist: Wir reden und schützen Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreiches und ihrer drittstaatsangehörigen Angehörigen, die ihren aufrechten Wohnsitz und Aufenthalt in Österreich haben. Andere schützen wir nicht. Das bleibt anderen Verträgen der Zukunft überlassen. Daher brauchen wir den Zusatzantrag, der eingebracht worden ist, nicht, denn entweder sind die jetzt schon geschützt, oder aber das bleibt zukünftigen Verträgen vorbehalten. Aber Menschen, die jetzt im Vereinigten Königreich oder in einem dann Drittstaat des Vereinigten Königreiches eine Ausbildung machen, müssen wir in der Übergangsregelung nicht erfassen, was nicht heißt, dass wir sie nicht erfassen müssen, weil hier gehört es nicht her. Und damit noch etwas Grundsätzliches zum Anlass: Herr Landesrat, Sie haben sich gefreut, dass angesichts der Kopftuchdebatte das Theater zu Ende geht. Das kann ich Ihnen nachvollziehen. Ich darf Ihnen aber rund um den Brexit sagen: Die Hoffnung dürfen Sie jetzt hier nicht hegen, das Theater ist nicht beendet. Da wird uns noch einiges einholen. Und das muss man jetzt auch in dem Haus dazu sagen: Wir müssen aufpassen, dass nicht mit wahllosen Versprechungen, Schlechtmachungen, Anschüttungen eines hemmungslosen Boulevards am Ende des Tages etwas herauskommt, was wir gerade miterleben: Eine Lähmung des politischen Systems. Ich weiß nicht, wem das aufgefallen ist: Die Verursacherin, der Verursacher gehen ja nach ihren Parlamentsdebatten dann auf ihre Landsitze und beraten, wie es weitergeht. Also das sind nicht die Betroffenen, die unter Umständen darunter leiden müssen, sondern die Leute, die wir zu schützen haben, und darum machen wir dieses Gesetz. Und ich ersuche Sie natürlich um die Zustimmung desselbigen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz nur. Ich finde es ja interessant, dass diese Debatte jetzt dazu benützt wird, demokratische Entscheidungen eines Noch-Mitgliedstaates der EU herab zu tun. Ich sag's einmal so. Da wird von Halbwahrheiten, von Populismus, und was weiß ich noch alles gesprochen. Meine Damen und Herren, ich traue grundsätzlich dem Wahlvolk schon zu, und zwar sowohl in Österreich als auch in Großbritannien, ich traue ihm zu, dass die sehr wohl entscheiden, was sie haben wollen und was nicht, und dass sie die richtigen Entscheidungen treffen. Das nennt man nämlich Demokratie, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Also hören wir auf, das jetzt darzustellen, als wäre das alles ein Wahnsinn, was da passiert. Glauben Sie mir, mir wäre es auch lieber, wir hätten Großbritannien noch weiterhin in der EU, das sage ich hier auch ganz offen. Wir werden diesem Gesetz auch zustimmen, weil es sinnvoll ist. Nur, ganz so ist es ja auch wieder nicht. Das könnten wir genauso umdrehen, tu' ich aber nicht, weil ich auch damals davon ausgegangen bin, dass das Wahlvolk sehr wohl gewusst hat, was es abstimmt. Bei unserem Beitritt damals noch nicht zur EU, aber zu der Gemeinschaft, da hätten wir genauso sagen können: Was wurde da alles versprochen? Ich erinnere an den Ederer-Tausender oder was weiß ich, was alles. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Also hören Sie damit auf! Demokratische Entscheidungen sind zur Kenntnis zu nehmen. Mir tun die Briten jetzt auch leid, weil das Parlament dort unfähig ist, Entscheidungen zu treffen. Das ist das Problem! Aber nicht die demokratische Entscheidung des britannischen Volkes! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich hatte in Erinnerung an die Debatte zum EG-Beitritt jetzt eher die Blutschokolade. Wenn die Entscheidung hier das Theater oder was auch immer die Schwierigkeiten zum Brexit beenden würde, so wie es der Herr Abg. Florianschütz jetzt sozusagen in den Raum gestellt hat, dann bin ich mir sicher, wir würden es tun. Wir sind dafür nicht zuständig. Was wir tun können, tun wir. Ich bitte um Zustimmung und hoffe. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig beschlossen. Es liegt ein Zusatzantrag der NEOS vor. Wer für den Zusatzantrag der NEOS ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - ÖVP und NEOS und damit abgelehnt. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Teile der ÖVP! - Aufregung bei Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Also bei der Größe des Klubs ist (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Der Herr Stadtrat hat mitgestimmt!) es schwer zu sagen. (Aufregung bei der ÖVP.) Es ist dieser Zusatzantrag jedenfalls abgelehnt. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Alles gut, Herr Kollege!) Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zulassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich lasse daher die zweite Lesung abstimmen und ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 14.23 Uhr) Landtag, 20. WP 29. März 2019 36. Sitzung / 52 Landtag, 20. WP 29. März 2019 36. Sitzung / 3 Landtag, 20. WP 29. März 2019 36. Sitzung / 5