Wiener Landtag 20. Wahlperiode 34. Sitzung vom 25. Jänner 2019 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-62795-2019-KVP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-62449-2019-KFP/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-62301-2019-KSP/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-62237-2019-KNE/LM) S. 11 5. Anfrage (FSP-62359-2019-KFP/LM) S. 16 3. AST-69001-2019-KGR/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Menschenrechte und Antidiskriminierung stehen für das Land Wien nicht zur Diskussion." Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Birgit Hebein S. 19 Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 20 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 21 Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA S. 22 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 23 Abg. Markus Ornig, MBA S. 24 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 25 Abg. David Ellensohn S. 25 Abg. Elisabeth Schmidt S. 26 Abg. Safak Akcay S. 27 4. Mitteilung des Einlaufs S. 28 5. 1083076-2018; MDLTG, P 1: Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates Abstimmung S. 28 6. LG-520228-2018, P 2: Änderung des Wiener Schulgesetzes - WrSchG (Beilage Nr. 37/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 28 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 28 Abg. Sabine Schwarz S. 30 Abg. David Ellensohn S. 31 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 32 Abg. Heinz Vettermann S. 37 Abstimmung S. 38 7. LG-386582-2018, P 3: Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes (Beilage Nr. 31/2018) Berichterstatter Abg. Erich Valentin S. 39 Abstimmung S. 39 8. 1077868-2018, P 4: Anfrage des LG für Strafsachen Wien um Zustimmung zur strafgerichtlichen Verfolgung von Abg. David Ellensohn Berichterstatter Abg. Siegi Lindenmayr S. 39 Abstimmung S. 39 9. DRI-71931-2019-KFP/LAT: Dringlicher Antrag von Abg. Anton Mahdalik, Abg. Wolfgang Seidl, Abg. Michael Stumpf, BA und Abg. Dr. Wolfgang Aigner betreffend "Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung" Begründung: Abg. Wolfgang Seidl S. 39 Rednerinnen bzw. Redner: Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA S. 40 Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 42 StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 43 Abg. Birgit Hebein S. 44 Abg. Gabriele Mörk S. 46 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 48 Abg. Ingrid Korosec S. 49 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 51 Abg. Yvonne Rychly S. 54 Abstimmung S. 54 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die 34. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt ist Frau Amtsf. StRin Sima, sie ist krank, Herr Abg. Florianschütz ist dienstlich verhindert, Herr Abg. Maresch ist auf Dienstreise. Ich ersuche, bitte die Plätze einzunehmen und vielleicht die Freude über das Wiedersehen noch leiser zu gestalten. Entschuldigt ist Frau Abg. Bluma von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr, dienstlich verhindert, Herr Abg. Gara ist von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr dienstlich verhindert, Frau Abg. El-Nagashi ist bis 12 Uhr dienstlich verhindert, Frau Abg. Emmerling ist ab 17.30 Uhr dienstlich verhindert, Herr Abg. Guggenbichler ist bis mittags dienstlich verhindert, Abg. Kowarik ist bis 11 Uhr dienstlich verhindert, Frau Abg. Dr. Laschan ist bis 11.30 Uhr dienstlich verhindert, Herr Abg. Meidlinger ist bis 12 Uhr auf Dienstreise, und Herr Abg. Wagner ist ab 13 Uhr dienstlich verhindert. Umso mehr freue ich mich, dass Sie alle da sind. Wir kommen damit zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-62795-2019-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Juraczka gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanz und Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales gerichtet. (Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres ihre Pläne für eine umfassende Steuerreform auf den Tisch gelegt. Im rot- grünen Regierungsübereinkommen heißt es, dass 'Abgaben, Gebühren und Steuern zur zeitgemäßen Anpassung einer Überprüfung unterzogen werden, mit dem Ziel einer möglichst Bürgerinnen- und Unternehmerinnen-freundlichen Gestaltung, sowie zur Steigerung der Treffsicherheit'. Am Anfang der Periode wurde das Gebrauchsabgabegesetz reformiert und die Vergnügungssteuer abgeschafft, danach ist der Reformeifer leider erlahmt. Nun haben Sie Mitte letzten Jahres Ihr Amt neu angetreten. Wann werden Sie einen Gesetzesentwurf für eine umfassende Wiener Abgabenreform zur Entlastung der Bürger und Unternehmer und Steigerung der Treffsicherheit erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen?) Ich ersuche Herrn StR Hanke um die Beantwortung dieser Frage. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf auf die 1. Anfrage antworten und darf insbesondere, wie es ja schon im Anfragetext dargestellt ist, beginnen, dass hier ja in den letzten Jahren einiges passiert ist. Und zwar darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit der Abschaffung der Vergnügungssteuer, die ja lange im Raum gestanden ist, im Jahr 2006 einen wesentlichen Punkt realisiert haben, dass wir mit der Reform des Gebrauchsabgabegesetzes einige Novellierungen vorgenommen haben, die aus unserer Sicht wichtig und notwendig für den Wiener Wirtschaftsstandard waren und darüber hinaus auch faire Regeln für die Sharing Economy getroffen haben. Im Detail, wenn wir zur Vergnügungssteuer kommen, ist diese doch rund 3.000 Unternehmen, Event-Organisationen und der Wiener Clubszene entgegengekommen und hat hier eine deutliche Erleichterung gebracht. Aber auch bei dem Gebrauchsabgabegesetz darf ich darauf hinweisen, dass wir eine Flexibilisierung und Verbesserung im Bereich der Schanigartenthematik mit der kleinen Winteröffnung vorgenommen haben, dass sich diese Regelung eigentlich auch sehr gut entwickelt hat und ich Ihnen sagen darf, dass wir hier eine Steigerung von rund 48 Prozent erzielen konnten und somit derzeit über 230 Wiener Schanigärten in Wien haben. Es gäbe aber auch, und das sei hier auch klar gesagt, Möglichkeiten, den öffentlichen Raum auch noch besser zu bespielen und auch noch besser zu entlasten. Hier wissen Sie aber auch, dass es teilweise im Bereich der Bundesregierung liegt, hier Regelungen zu treffen. Es ist aber auch so, und das ist vollkommen richtig, dass die großen Themen einer weiteren Bearbeitung bedürfen. Ich weise nur kurz auf die schwierige Situation mit den Ticketverkäufern in Wien hin, wo wir teilweise an manchen Plätzen eine Zunahme sehen, die nicht mehr angenehm ist, nicht mehr angenehm für uns Wienerinnen und Wiener und auch nicht angenehm für die Gäste, die zu uns kommen. Und ich glaube sehr wohl, dass hier im Rahmen des Gebrauchsabgabegesetzes eine Novellierung notwendig ist. Auf die konkrete Frage hin: Ja, ich sehe es als notwendig, dass wir hier eine Verbesserung anstreben, was Stehzeiten, Stehorte und auch die Anzahl der Ticketverkäufer betrifft. Da habe ich mir vorgenommen, dass wir noch im 1. Halbjahr 2019 eine Novellierung der Gebrauchsabgabe herbeiführen werden, um auch zu zeigen, dass wir hier Reformbedarf sehen. Ich darf hier aber auch weiters ausführen, dass wir die Möglichkeiten hätten, hier auch die Strafen für manches zu erhöhen, die wahrscheinlich im Zusammenspiel auch mit der Gebrauchsabgabe sinnvoll wären. Hier ist, wie wir alle wissen, über das Gewerberecht aber der Bund gefragt. Aber auch hier könnte ich mir vorstellen, dass man gemeinsam eine Regelung findet. Ein weiterer großer Punkt, der immer mehr in den Fokus gerät, ist natürlich all das, was mit den Online- Plattformen passiert, mit Airbnb. Ich durfte hier ja auch schon öfter dazu Stellung nehmen. Hier haben wir ja zuletzt mit dem Tourismusförderungsgesetz, mit der Novellierung versucht, klare Regelungen zu schaffen, um das Thema Ortstaxe wirklich in einer zufriedenen Art und Weise abzuhandeln. Wir sind hier in Europa durchaus als Best-Practice- Beispiel unterwegs, und ich glaube, dass es da auch gut wäre, wenn viele auch in Österreich in den anderen Bundesländern unserem Beispiel hier folgen würden. Noch einmal vielleicht auch zu den Plattformen, die hier Wohnraum anbieten. Ich darf darauf hinweisen, dass wir eine Vereinbarung mit HomeAway abgeschlossen haben, die ja zu den kleineren Plattformen zählt. Darüber hinaus gibt es zwölf weitere Plattformen, die auch ihrer Verpflichtung nach dem Wiener Tourismusförderungsgesetz nachkommen. Darüber hinaus gibt es einige, die das nicht tun. Und denen werden wir auch entsprechend mit Verwaltungsstrafverfahren klar machen, dass das wohl nicht sein kann. Aber auch hier der Hinweis, und der fällt dann schon ein bissel deutlicher aus, man hat sich ja das seitens des Bundes vorgenommen, dass man schon Gleiches mit Gleichem zu behandeln hat. Es geht um Steuergerechtigkeit, und hier gehe ich davon aus, dass es bundesweit eine Regelung geben sollte, die mit diesem Plattformthema vernünftig umgeht. Und wenn man von diesen Plattformen und von der vernünftigen Vorgangsweise ausgeht, dann gilt das auch für so Themen wie Uber, wo wir uns ja doch bei einer gemeinsamen Regelung treffen sollten. Wenn ich dann weiter noch einiges dazu sagen darf, Novellierung der Gebrauchsabgabe habe ich Ihnen gesagt. Aber ich glaube auch, und dazu bekenne ich mich auch, dass wir eine kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Gesetze benötigen, und dass wir hier seriös das zu tun haben, um den Wirtschaftsstandort entsprechend zu fördern, aber natürlich auch die Menschen entsprechend zu unterstützen. Wir tun dies. Gestern durfte ich Ihnen zu dieser Digitalisierungsthematik ja berichten, wo wir eben ganz klar versuchen, die Wienerinnen und Wiener mit einer Mittelstandsaktion entsprechend auf die nächsten Jahre vorzubereiten, die, wie ich es schon gestern gesagt habe, ihrem Namen gerecht wird, wo 80 Prozent aller einbezogen werden. Das ist im Steuerbereich zwar nicht so interessant, aber es ist in der Unterstützung und beim Thema "Lebenslanges Lernen" ganz, ganz wichtig. Und zu diesem Weg stehen wir und bekennen wir uns. Dort, wo ich aber auch zumindest heute Morgen meine Bedenken äußern möchte, ist die Frage der Steuerreform. Ich kann momentan noch kein Gesetz finden, das in der Klarheit darüber Auskunft gibt, in welcher Form hier eine Entlastung stattfinden wird. Ich weiß auch nicht, wo das steuerliche Momentum ist, weil wenn ich Sozialversicherungsbeiträge reduziere, dann kann man zwar sagen, es kommt Einzelnen zu Gute, ja, aber in einer ehrlichen Diskussion muss man dann festhalten, es könnte schon sein, dass da vielleicht dann auch etwas in diesem Versicherungsbeitrag fehlt, und dass es vielleicht jemand anderer zu zahlen hat. Das gebe ich zumindest in dem Zusammenhang wie heute Morgen hier zu bedenken. Präsident Ernst Woller: Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wansch gestellt. Ich ersuche ihn um die Frage. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich verstehe, dass Sie nach der Misswirtschaft unter Bgm Häupl und Frau Brauner ein schweres Erbe angetreten haben. Ich verstehe auch, dass Sie es in einer zerstrittenen SPÖ schwer haben. Ich habe nun teilweise wohlklingende Pläne gehört und sage: Man wird an den Daten gemessen, nicht an den Plänen. Deshalb meine konkrete Frage: Es gibt in Wien den sozialpolitischen Missstand des Valorisierungsgesetzes, also der automatischen gesetzlichen Erhöhung der Gebühren für Wasser, Kanal und Müllgebühren. Und diese Gebühren werden erhöht. Diese Kostenerhöhung erfolgt ohne jede Rechtfertigung aus Kostenentwicklungen in dem Gebührenhaushalt. Jetzt sind genau diese Gebühren wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten und damit der Wohnkosten der Wienerinnen und Wiener. Damit kann man sagen, das Valorisierungsgesetz ist eine wesentliche Ursache der Wohnkostenexplosion in Wien. Auch der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Gebührenhöhe in Wien nicht gerechtfertigt ist, weil sie nicht den tatsächlichen Kosten entspricht und weit über den tatsächlichen Kosten liegt und hat die gesetzlichen Maßnahmen gegen das Valorisierungsgesetz empfohlen. Deshalb jetzt meine Frage an Sie: Werden Sie vor diesem Hintergrund und auf Grundlage dieser Tatsachen die Aufhebung des Valorisierungsgesetzes ohne Wenn und Aber veranlassen? Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Herr Kollege, nein, ich werde es nicht tun, es ohne Wenn und Aber absetzen. Ich darf Ihnen ja auch in Erinnerung rufen, dass es auf Grund einer Steigerung, und Sie kennen das Valorisierungsgesetz, ja hier ab 1. Jänner auch zu einer Steigerung bei den von Ihnen genannten Abgaben gekommen ist. Ich widerspreche Ihnen, aber muss Ihnen bitte widersprechen, dass wir hier nicht zu einer Kostenexplosion beigetragen haben oder dass wir so etwas unterstützen würden, weil gerade das leistbare Wohnen, auf dieses Modell sind wir hier in Wien ja sehr, sehr stolz und zu dem bekennen wir uns. Ich darf Ihnen da nur kurz auch mitgeben: Es handelt sich hier durchschnittlich bei einem 3-Personen-Haushalt pro Monat um einen Betrag von 1,40 EUR. Und der ist, bitte um Verständnis, auch dem Verbraucherpreisindex geschuldet. Wir haben derzeit eine Erhöhung inflationstechnisch von knapp 2 Prozent. Und wenn dann hier in einem gewissen Zeitraum eine Marke überschritten ist, dass es dann zu einer Anpassung kommt, halte ich persönlich es durchaus für angemessen. Aber ich bin auch so offen und sage, natürlich wird man sich das immer ansehen müssen, in welchem Konnex man das in einer wirtschaftlichen Entwicklung auch für vernünftig ansieht. Und so gesehen wird das nicht in einer einfachen Modellierung sein, dass man sagt, das ist alles gut und alles soll sich so entwickeln. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir uns jeden dieser Indizes natürlich hernehmen werden und uns darüber Gedanken machen, ob das auch für die Wienerinnen und Wiener in der Form verkraftbar ist. Aber noch einmal: Die Inflation jährlich beträgt derzeit rund 2 Prozent. Und das, was hier einmalig nach einigen Jahren an Mehraufwand auf einen 3-Personen-Familienhaushalt zukommt, sind 1,40 EUR. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Ich möchte zuerst noch mitteilen, dass Herr Abg. Meidlinger hier ist und an der Sitzung teilnimmt. Ich begrüße auch Herrn Bundesrat Rösch. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Sie wird gestellt von Herrn Abg. Ornig. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Vielen Dank, Herr Landesrat, in diesem Fall für die Beantwortung! Ich habe noch eine kurze Frage. Wir wissen ja oder Sie wissen vielleicht, dass wir ja schon sehr lange zur Entlastung der Unternehmer und Unternehmerinnen in Wien eine Abschaffung der U-Bahn-Steuer, im Volksmund so genannt, ja auch gefordert haben. Jetzt gibt es hier Ideen, wie man Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer im Rahmen dieses Wien-Bonus bevorzugt, den der Herr Bürgermeister da schon angekündigt hat, und Sie haben es hier ja auch als Aufgabe mitbekommen, sich in Ihrem Ressort Dinge zu überlegen. Meine Frage ist eigentlich relativ simpel: Was ist für Sie ein Wiener Unternehmer und ab wann ist man ein Wiener Unternehmer in diesem Zusammenhang? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ja, Herr Kollege, man ist dann ein Wiener Unternehmer, wenn man in Wien ein Unternehmen gründet und wenn man in Wien eine Beschäftigung ausübt, die dazu führt, dass möglichst viele in diesem Unternehmen auch einen Platz finden. Und noch schöner ist es, wenn es ein Unternehmen einer Branche ist, die die Buntheit der Wiener Wirtschaft fördert und unterstützt. Sie wissen, wir betreiben hier wirklich, glaube ich, einen sehr, sehr großen Aufwand auch finanzieller Natur. Ich darf ein Mal mehr an die Wirtschaftsagentur erinnern, wo wir wirklich versuchen, ganz klar von der ersten Minute an zu unterstützen. Ich darf auf die Start-up-Unterstützung hinweisen, die wir, glaube ich, in den letzten Jahren sehr, sehr gut entwickelt haben, wo ich mir auch selbst Ziele gesetzt habe, das noch zu verstärken. Ich glaube, das sind wir dem Wiener Wirtschaftsstandort schuldig. Und ich darf auch hier ankündigen, dass ich mir bis in den Herbst überlegen werde, wie auch ich mir hier eine zusätzliche Unterstützung vorstellen kann. Ich werde mir dann auch erlauben, im Herbst diese Pläne vorzustellen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Juraczka gestellt, bitte schön. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat, einen wunderschönen guten Morgen! Herzlichen Dank für Ihre Beantwortung, die mich in manchen Teilen ja zumindest vage hoffnungsfroh stimmt, was die Entlastung der Wirtschaft und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Wien betrifft. Ein bisschen überrascht bin ich, dass nur ein Sidestep, was die Steuerreform oder die angedachte Steuerreform auf Bundesebene betrifft, dass gerade ein Sozialdemokrat Skepsis hegt, wenn es um die Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen geht. Aber das ist vielleicht auch unseren unterschiedlichen Rollen verpflichtet, dass wir da unterschiedliche Sichtweisen haben mögen. Wirtschaftsstandort Wien ist das zentrale Thema, und da möchte ich meine Zusatzfrage darauf fokussieren. Ich durfte Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, vor wenigen Tagen in einem "Wien Heute"-Beitrag, ich glaube, es war zum Thema Tourismus und den großartigen Tourismuszahlen in dieser Stadt, bewundern, wo Sie auch auf das Thema der Sonntagsöffnung angesprochen wurden und für mich einen sehr interessanten Kommentar abgegeben haben. Einerseits, und das eint uns, dass Sie sich so etwas nur unter sozialpartnerschaftlichem, gemeinsamen Vorgehen vorstellen können. Aber andererseits haben Sie gemeint, dass sich Ihr Ressort sehr genau den Kaufkraftabfluss ansieht, den es durch diese Sonntagsschließung, wie wir sie derzeit haben, doch zu beobachten gibt. Das habe ich in dieser Klarheit eigentlich noch von keinem Sozialdemokraten in Wien gehört, freut mich sehr. Jetzt meine Frage: Wenn wir beide wollen, dass sich die Sozialpartner an einen Tisch setzen und darüber nachdenken, ob es hier eine Einigung geben könnte, werden Sie proaktiv an dieses Thema herangehen? Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Herr Kollege, ich komm' gleich auf die Frage zurück. Aber das ist jetzt für mich in meiner morgendlichen Ruhe dann ein bissel zu viel, zu sagen, ich sei nicht für die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen. Ich würde die sehr gerne sehen, diese Entlastung der kleineren und mittleren Einkommen. Und ich hätte auch gute Ideen dazu, wie wir die entlasten könnten. Und ich wäre dafür, dass wir die Grenzen erhöhen und dass wir da wirklich was tun. Ich sage nur, Sozialversicherungsbeiträge zu reduzieren, ist keine steuerliche Großtat! Und da, bitte, möge man mich auch verstehen, aber vielleicht kommt es ja noch ganz anders. Vielleicht gibt es ja dann ein Gesetz, wo wir was anderes ablesen können. Momentan kann ich das, was hier angekündigt ist, noch nicht ganz wirklich als diese große Entlastung für alle Wienerinnen und Wiener spüren oder wahrnehmen. Zum Thema der Sonntagsöffnungszeiten, eines ist schon klar: Wenn ich hier als für Wirtschaft und Finanzen zuständig stehe, dann wäre es unehrlich, wenn man sich nicht diese Themen auch korrekt analysieren lässt und auch die Fragen, die es ja schon seit vielen Jahren gibt, nicht auch aufrollt und sagt: Lasst uns doch gemeinsam überlegen, ob es hier auch neue Vorgaben und neue Möglichkeiten gäbe, mit diesem Thema umzugehen. Ich glaube aber auch, dass das im Sinne der guten Sozialpartnerschaft in dieser gemeinsamen Art und Weise erfolgen soll. Ich werde mir für die nächsten Monate vornehmen, hier genau das zu tun, was ich auch hier in diesem Bericht, das auch so wiedergegeben wurde, gesagt habe, dass ich mir natürlich anschaue, wo Kaufkraftabfluss hingeht. Da habe ich mit vielen Unternehmerinnen und Unternehmern Gespräche, die mir das sagen, die dieses Gefühl in sich tragen. Das werden wir versuchen, auch korrekt einmal darzustellen. Und dann werde ich auch gerne mit den Sozialpartnern gemeinsam diese Gespräche führen und diese Überlegungen anstellen. Präsident Ernst Woller: Danke schön, Herr Landesrat! Die 2. Anfrage (FSP-62449-2019-KFP/LM) wurde vom Abg. Kasal gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Ein im Auftrag der burgenländischen Landesregierung durch die Kanzlei 'Dax, Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH' verfasster Bericht über die Abwicklung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der 'Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften GESFÖ und Riedenhof' zeigt gravierende Ungereimtheiten iZm der Abschöpfung des Vermögens der ehemals gemeinnützigen Bauvereinigungen Riedenhof und GESFÖ auf. Im Zentrum des Geschehens wird DDr. Michael Tojner verortet, es bestehen weitestgehende Personenidentitäten zur Causa WBV-GFW bzw. ehemals WBV-GÖD. Welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen haben Sie gesetzt?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke schön, Herr Präsident! Einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Guten Morgen, Kollege Kasal! Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die beiden von Ihnen aufgeworfenen Fälle unterschiedlich gelagert sind. Im burgenländischen Fall geht es ja um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von einer Wohnbauvereinigung, während es im Wiener Fall um die ja bereits von der Landesregierung versagte Genehmigung einer Eigentumsübertragung an eine Wohnbauvereinigung geht, die weiterhin gemeinnützig ist und das auch in Zukunft so bleiben soll. Beide Fälle machen aber definitiv deutlich, dass die Aufsicht über gemeinnützige Wohnbauvereinigungen vor große Herausforderungen gestellt ist, weil sich immer mehr private Investoren auch für gemeinnützige Wohnbauvereinigungen interessieren. Deshalb sind wir als Politik in beiden Fällen und auch in allen anderen dazu verpflichtet, besonders gut hinzuschauen. Gefragt sind in diesem Zusammenhang aber keinesfalls alleine nur die Länder, so ehrlich muss man sein. Da ist auch die Bundespolitik gefordert, denn der Bund macht mit dem WGG, mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz die Spielregeln und gibt uns die Mittel, die Werkzeuge, die Handlungsmöglichkeiten als Aufsichtsbehörde an die Hand. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die laufenden Reformbestrebungen auf Bundesebene hinweisen. Der Österreichische Nationalrat hat sich ja mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen und auch einen Entschließungsantrag beschlossen, in dem es darum geht, gesetzliche Graubereiche und Umgehungsmöglichkeiten im Bereich der Anteilsübertragung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen und der zulässigen Nutzung bei gemeinnützigem Wohnraum zu schließen. Es geht darum, spekulative Interessen in die Schranken zu weisen. Jetzt liegt der Ball bei der Frau Bundesministerin für Digitales und Wirtschaftsstandorte, im Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen, und ich unterstütze diese Reformbestrebungen des Nationalrates sehr. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herr Abg. Ulm gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Die Situation hat sich in der Zwischenzeit vielleicht insofern geändert, als man im Burgenland draufgekommen ist, dass man mit der Gesfö und mit der Riedenhof schlecht gefahren ist. Es gibt jetzt eine Strafanzeige von Doskozil und es geht um 40 Millionen EUR. Erfreulicherweise habe ich jetzt Ihrer Beantwortung entnommen, dass Sie es im Prinzip so sehen wie man es auch auf Bundesebene sieht, nämlich dass man den gemeinnützigen Wohnbau vor Begehrlichkeiten schützen muss. Sie sind die Aufsichtsbehörde in Wien, und daher stelle ich die Frage, wie Sie einen möglichst umfangreichen und effizienten Schutz mit dieser Aufsichtsbehörde gewährleisten wollen, wie Sie den können, und was sich nun für die Aufsichtsbehörde nach dieser Anzeige durch Doskozil geändert hat. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke schön. Ja, ich sehe es als sehr dringend notwendig, dass es hier auf Bundesebene im Rahmen des WGG zu Veränderungen, zu Nachbesserungen kommt, damit unsere Handlungsmöglichkeiten noch verbessert werden, denn man hat ja gesehen, auch bei der WBV GÖD hat die Stadt im Dezember 2017 eine Sonderprüfung beantragt. Es ist aber herausgekommen, dass wir keine anderen Möglichkeiten haben. Deshalb hat ja auch der Nationalrat dann im April im Rahmen der Budgetbegleitgesetze nachgebessert und nachgeschärft. Umso wichtiger ist es, dass es da ganz klare Spielregeln gibt, an die wir uns auch als Aufsichtsbehörde halten können, denn Sie haben vollkommen recht, die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen sind ein wesentlicher Pfeiler unserer Wohnungspolitik, und die gilt es zu schützen, vor allem vor privaten Investoren und Spekulation. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Rund um die Geschichte Gesfö und Riedenhof gibt's ja, am Ende werden wir das dann sehen, mehrere Geschädigte. Jetzt ist einmal das Land Burgenland der Meinung, dass es vielleicht gleich um 40 Millionen betrogen wurde. Deswegen gibt's eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, ob es irgendwelche Versäumnisse aufseiten der burgenländischen Landesregierung gegeben hat. Das wird man auch erst im Zuge dieses ganzen Prozesses feststellen. Es gibt aber bereits auch Geschädigte in Wien, nämlich zum Beispiel in der Anlage Belvederegasse/Mommsengasse. Sie war vorher ein Teil der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft, ist es nicht mehr. Das bedeutet, dass dort einzelne Wohnungen jetzt wie ein Hotel als Appartements verwendet werden. Also das stellt man sich vor wie Airbnb, wird anders vermietet aber so ähnlich, wo am Tag 100 EUR verlangt werden. Also 3.000 EUR im Monat, wenn so eine Wohnung zur Gänze vermietet ist, vorher 300 EUR. Die Geschädigten dort sind die, die noch drinnen wohnen und keine Freude haben, dass daneben ein Hotelbetrieb stattfindet, weil sie sich in ihrer Sicherheit bedroht fühlen oder zumindest eingeschränkt. So sind wir ja auf den Fall aufmerksam geworden. Wo können sich denn Menschen hinwenden, die den Eindruck haben, dass es ihnen jetzt nicht besser, sondern schlechter geht? Wo kann man sie in Wien in dieser Frage unterstützen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Mieterschutz ist, und das wissen wir, glaube ich, hier in dem Saal alle, der Stadt Wien immer schon sehr, sehr wichtig und sehr wesentlich gewesen. Im Falle der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft, auch bei der WBV GÖD, muss man auch die Miete beruhigen, denn ist man einmal im WGG, ist man immer im WGG und ist immer gemeinnützig und somit auf der sicheren Seite. Fakt ist aber auch, dass die Stadt, wie gesagt, den Mieterschutz sehr ernst nimmt, ihr sehr wichtig ist, wir daher auch viel für die Mieterinnen und Mieter tun. Wir haben in der Stadt ein Angebot für sie, an das sie sich immer wenden können, das kompetent ist. Wenn ich da einerseits nur die Mietervereinigung erwähnen darf, die ein verlässlicher Partner der Mieterinnen und Mieter ist, auch die Mieterhilfe der Stadt Wien, die kostenlos und kompetent alle unterstützt, die sie braucht, geht es um die Überprüfung des Mietvertrages, geht es um die Überprüfung der Betriebskosten, geht es um Fragen des Miet- und des Wohnrechts. Also da gibt es sehr, sehr viele Möglichkeiten für die Mieterinnen und Mieter, sich Hilfe zu holen und Unterstützung zu bekommen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kasal gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Wie wir wissen, wird im Burgenland angeblich Dr. Guggenberger als einer der Beschuldigten geführt. Meine Frage ist: In Wien bei der WBV GÖD ist er im Aufsichtsrat. Warum wurde Dr. Franz Guggenberger nicht durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 24 Abs. 1 WGG abberufen? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Wie eingangs bereits erwähnt, sind das zwei unterschiedliche Fälle. In der ehemaligen WBV GÖD ist es ja so, dass die Genossenschaft auf finanziell und wirtschaftlich guten Beinen steht und sich daher die Frage ganz anders lagert als im Burgenland und ich sehr viel Wert lege und auch sehr auf den Revisionsverband vertraue und bis jetzt kein Antrag oder auch keine Anzeige gekommen ist, dass es hier zu Schwierigkeiten kommen könnte. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Wir kommen nun zur 3. Anfrage (FSP-62301-2019-KSP/LM). Sie wurde von Frau Abg. Bluma gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Aktuell finden in Wien die Schuleinschreibungen für das kommende Schuljahr statt. Wie hat sich das Wiener Schulwesen im letzten Jahr entwickelt und welche Herausforderungen ergeben sich dadurch für das Land Wien?) Ich ersuche den Herrn Landesrat um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Abg. Bluma! Hohes Haus! Vielen Dank für diese Frage, die ich sehr gerne beantworte. Seit zwei Wochen finden in Wien, so wie jedes Jahr, die Schuleinschreibungen oder besser gesagt, die Schülerinnen- und Schülereinschreibungen für über 17.000 Schülerinnen und Schüler, für über 17.000 Kinder statt, die anlässlich dieses Ereignisses zum ersten Mal einen Schritt ins Abenteuer Schule setzen. Ich möchte diese Anfrage beantworten und da auch mit einem riesengroßen Dankeschön beginnen, ein Dankeschön an die Lehrerinnen und Lehrer, die diesen ersten Schritt mit pädagogischem Feingefühl und viel, viel Verständnis begleiten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke. Die erste ... Ist noch nicht fertig. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Nein. Präsident Ernst Woller: Keine Pausen. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Man ist gewohnt, dass ich keine Pausen mache. Ich bemühe mich aber in Zukunft, etwas langsamer zu reden. Da kommt die eine oder andere Pause vielleicht dazu. Also das gleich als Vorwarnung. Ich war letzte Woche bei so einer Einschreibung dabei und konnte mich auch davon überzeugen, mit wie viel Energie, aber auch mit wie viel Fachwissen da auf der einen Seite das Grundwissen, die Grundfertigkeiten der Kinder, die in die Schule kommen, angeschaut werden, geklärt werden, aber auf der anderen Seite eine Situation hergestellt wird, vor der man beim besten Willen keine Angst haben muss. Das ist mir wichtig zu sagen, weil es immer noch Leute gibt, ich hoffe, nicht in diesem Haus, die einem Kind ausrichten, wenn es ganz stolz mit der Einladung zur Schuleinschreibung kommt, dass jetzt der Ernst des Lebens beginne. Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen: Wie in vielen Dingen im Leben ist es auch gerade beim Schulstart so, dass man keine zweite Chance für einen ersten Eindruck hat. Ich möchte daher auch alle zur Vorsicht mahnen, die zu sehr in Richtung Schuleinstiegstest versus persönlichen Kontakt gehen. Ich glaube, Kinder sollen sich auf die Schule freuen können und Pädagoginnen und Pädagogen sollen darauf vertrauen können, dass man auf sie vertraut. Ich möchte ein paar Zahlen anlässlich dieser Schuleinschreibung sagen. Wie schaut es um die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Wiener Schulsystem aus? Wie schaut es da in den Wiener Schulen aus? Nach den Semesterferien starten dann ja auch die Einschreibungswochen in den Mittelschulen und in den Bundesschulen. Damit stehen den Eltern, aber natürlich zuallererst den Wiener Schülerinnen und Schülern, über 700 Schulen zur Verfügung. 700 Schulen, in denen mit viel, viel Engagement gearbeitet wird und die eine Situation herstellen, die Wien auch als Ballungsraum von anderen strukturschwächeren Gebieten unterscheidet. Man kann in Wien unter einem riesengroßen Angebot auswählen. Es ist mir als Stadtrat wichtig und auch schon in meiner früheren Funktion wichtig gewesen, dieses riesengroße Angebot auch vor den Vorhang zu holen, die pädagogische Leistung vor den Vorhang zu holen. Wir haben aber auch einen gewissen Vorteil dadurch, der uns von meinen Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern unterscheidet. Wir haben eine schwierige Situation, was das Aufstellen von Geld und das rechtzeitige Planen betrifft. Wir wachsen, und das bedeutet, dass wir Jahr für Jahr neue Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stellen müssen. Wenn ich so mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den ländlichen Gebieten rede, ist es dort umgekehrt. Die müssen sich überlegen, welche öffentliche Infrastruktur, welche Schule als nächste geschlossen wird. Das ist in Wien zum Glück anders. Wir haben fast 110.000 Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Pflichtschulen. Das sind über 1.300 Schülerinnen und Schüler mehr als im letzten Schuljahr und damit eine Steigerung von 1,3 Prozent. Das ist zugleich auch so die Planungsgröße und der Turbo für das Schaffen neuer Bildungsinfrastruktur. Dazu kommen noch 36.000 Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter, die eine gymnasiale Unterstufe besuchen. Der Zuwachs war am größten im Bereich der Volksschulen mit 700 Schülerinnen und Schüler mehr. Von den 110.000 besuchen 72.200 eine Volksschule, das ist der Löwenanteil, 31.700 eine Mittelschule, 3.300 eine allgemeine Sonderschule und 2.600 einen Polytechnischen Lehrgang. Wie gehen wir damit um? Na, selbstverständlich aktiv und besonders innovativ. Allein in diesem Jahr schaffen wir 100 Klassen mehr mit einer Investition von über 170 Millionen EUR in neue Bildungsinfrastruktur. Kein Cent davon ist schlecht investiert! Und ich würde mir manchmal wünschen, dass mit der gleichen Energie auch der Bund in den Neubau der Schulinfrastruktur in Wien investiert, weil die Schülerinnen und Schüler hören ja mit 14 nicht auf zu existieren oder wollen auch eine gymnasiale Unterstufe besuchen. Wir haben einige Bezirke, einige Teile von Wien, wo der Bedarf besonders groß ist. Also da gibt's ganz schön viel Luft nach oben. Was mir aber wichtig ist, ist, dass ich gerne auch auf die wichtigsten Personen zu sprechen kommen möchte, neben den Kindern die wichtigsten Personen, nämlich die Lehrerinnen und Lehrer. Wir haben in Wien im laufenden Schuljahr 7.068 Lehrkräfte in den Volksschulen, 3.930 in den Mittelschulen, 2.552 in den Sonderschulen und 271 in den Polytechnischen Schulen. An den Berufsschulen sind es 896. Damit haben wir insgesamt 26.000 Lehrerinnen und Lehrer, die tagtäglich mit vollem Einsatz in den Wiener Schulen arbeiten. Ich würde gerne, was die Lehrerinnen und Lehrer betrifft, eine ähnliche Geschichte erzählen, wie ich bei der Bildungsinfrastruktur erzählt habe oder auch beim Anstieg der Schülerinnen und Schüler. Leider lässt sich hier keine Geschichte von einem prozentuellen Anstieg erzählen, der den Herausforderungen einer wachsenden Stadt entspricht. Und wie bereits eingangs festgestellt, die Wiener Schulen bieten Bildungsangebote und Lernräume für die jungen Wienerinnen und Wiener. Das ist auch unser Selbstverständnis, unsere Aufgabe, und es ist mir wichtig, daran zu arbeiten und viel, viel Geld zu investieren, dass sich junge Wienerinnen und Wiener auch entfalten können. Deshalb investieren wir massiv in den Neubau, in die neue Schaffung von Schulplätzen. Deswegen investieren wir massiv in die Schulsanierung. 2019 startet das Schulsanierungspaket II, immerhin 570 Millionen EUR schwer. Und wir investieren auch sukzessive in die Unterstützung. Also wir leisten mit dem schrittweisen Ausbau von Unterstützungssystemen einen Beitrag. Ich erwarte mir, nein, ich verlange von der Bundesregierung, dass sie auch ihren Beitrag leistet, dass sie mehr Lehrer- und Lehrerinnenstellen genehmigt und den Ausbau der Bundesschulen vorantreibt, anstatt permanent mit dem Finger auf die Wienerinnen und Wiener zu zeigen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Jetzt bedanke ich mich für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Emmerling gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Vielen Dank für die Beantwortung! Jetzt habe ich im Zuge der Schuleinschreibungswoche darüber gelesen, dass ab heuer auch dieses Kindergartenportfolio in dieses Gespräch mit der Schule mit soll. Also da soll überprüft werden ein Sprachstandardtest, also Gesamtentwicklungen in Bildungsdokumentation mitkommen. Das funktioniert anscheinend noch nicht so gut, aber sei's drum. Es ist natürlich zu begrüßen, wenn es in weiterer Folge in den nächsten Jahren zu einem guten Übergang kommt und zu einer guten Dokumentation. Jetzt ist es aber so, dass vor allem Elementarpädagoginnen und -pädagogen natürlich über eine große Auslastung verfügen, natürlich geschuldet dem Betreuungsschlüssel, den sie haben, 25 Kinder/1 Pädagogin, die hier natürlich mit einer genauen Dokumentation extrem gefordert ist. Die Anhebung des Betreuungsschlüssels wäre natürlich wünschenswert. Auf der anderen Seite haben wir hier einen extremen Mangel an ausgebildeten Elementarpädagogen und -pädagoginnen, also ein Teufelskreis. Aber jetzt meine Frage an Sie, was Sie in Ihrer Funktion und Verantwortung tun werden, um das hier zu durchbrechen und für mehr Qualität auch im Kindergarten zu sorgen und wiederum zu einer Entlastung der Elementarpädagogen, um eben ihren Aufgaben, wie sie gefordert sind, auch gerecht zu werden. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Das ist jetzt gleich das Feld für die Beantwortung von mindestens fünf Fragen. Mir wäre da das Herz jetzt auch übervoll, auf alle Dinge einzugehen, von den Entwicklungen zu den einzelnen Portfolios, zu den Entwicklungsdaten und der Entwicklungsbegleitung im Kindergarten bis hin zu den Schwierigkeiten, die es da noch immer gibt, dass das in die Schule kommt. Das geht sozusagen von Datenübergabe vom Systemkindergarten zur Schule bis hin zu standardisierter Arbeit, standardisierten Systemen an den Kindergärten. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang aber, zu sagen, dass die Pionierinnen und Pioniere in Österreich und besonders auch in Wien in diesem Bereich im Kindergarten liegen, und dass da in den letzten fünf Jahren bei der Entwicklung von Portfolios bei eigenen Systemen wirklich großartige Arbeit geleistet wurde. Die Kinderfreunde haben sich da in Wien zum Beispiel besonders hervorgetan. Es gibt auf Bundesebene, begleitet durch das Charlotte-Bühler-Institut wenn ich jetzt richtig informiert bin, aber jedenfalls mit Oberösterreich als Case, wenn man so will, die Arbeit an Standards für diese Weitergabe. Also da ist viel da. Ich möchte da ganz besonders dem System Kindergarten und den Kindergartenträgern dafür danken, was in den letzten Jahren auch an Expertise dazu beigetragen worden ist. Aber es stimmt, wir haben zwei Knackpunkte. Das eine ist: Wie bereit und wie offen ist das System Schule, auf die Kindergärten zuzugehen und nicht sozusagen bei jedem Kind das Rad neu zu erfinden? Dann braucht man nämlich diese ganzen sehr, sehr umfassenden mehrjährigen Tests und Beobachtungen der Kinder nicht, wenn dann die Schule damit nicht gut umgehen kann. Also das ist sicher ein Thema, an dem wir weiter arbeiten müssen. Das Zweite, an das war ja auch Ihre Hauptfrage adressiert, inwiefern die Kindergärten damit überhaupt arbeiten können, weil genug Personal da ist, weil genug Menschen da sind, die das unterstützen können. Im Bereich des Sprach-Sreenings gibt es zusätzliches Personal, das sich auch ganz genau anschaut, was zu tun ist und zusätzlich in die Kindergärten geschickt wird. Insgesamt ist es aber gar kein Geheimnis, wir diskutieren das ja sehr intensiv, und ich habe das auch in die erste Elementarpädagogikreferentinnen und -referentenkonferenz eingebracht, wie es möglich sein kann, dass mehr Pädagoginnen und Pädagogen für den elementaren Bereich zur Verfügung stehen. Der Mangel ist österreichweit spürbar. Und das ist meiner Meinung nach die eindeutige Folge, man könnte fast sagen, Krise, eines Ausbildungssystems. Die BAfEPs, die früheren BAKIPs, haben hier schlicht und einfach, was den Output betrifft, Reformbedarf. Es ist schlicht und einfach zu wenig. Wir reden von 30 bis 40 Prozent der Abgängerinnen und Abgänger einer BAfEP, die in das Berufsfeld gehen. Wenn man denkt, dass ein Staat insgesamt viel Geld in diese Form der Bundesschule investiert, die konkret für ein Berufsfeld ausbilden sollte, und dann ist die Anzahl derer, die gehen, so gering, dann sieht man schon, da gibt es ganz schön viel Bedarf, an Rädern zu drehen. Es gibt ein paar Punkte, die sind ganz sicher erfolgversprechend, weil wir es erkennen. Ich möchte gar nicht sagen, dass das ausschließlich alles ist, was man tun kann. Aber diese paar Punkte können wir sehen, weil wir in Wien diese Schritte bereits gegangen sind. Wien ist das einzige Bundesland, das eine eigene BAfEP hat, das diese eigene BAfEP finanziert, und das in dieser BAfEP den Weg gegangen ist, verstärkt in die Ausbildung von Erwachsenen zu gehen. Wir haben mit den Colleges die Situation, dass zukünftige Pädagoginnen und Pädagogen, die schon im Berufsfeld waren oder die was anderes studiert haben, et cetera, sich proaktiv entscheiden. Und siehe da, der Anteil derer, die dann ins Berufsfeld gehen, ist deutlich höher als 95 Prozent, in manchen Jahrgängen 100 Prozent. Übrigens ist auch der Männeranteil viel, viel höher. Ich glaube, wenn ich es richtig im Kopf habe, um die 17 Prozent. Das ist viel zu wenig, 50 Prozent wären wünschenswert, aber deutlich höher als in den BAfEPs, die in der schulischen Oberstufe beginnen. Das ist zumindest der erste Schritt. Wir haben hier auch Anträge gestellt, wo wir uns wirklich, wirklich wünschen, dass wir österreichweit Schritte gehen. Wir haben da die Expertinnen und Experten auf unserer Seite, weil der erste Schritt, am Betreuungsschlüssel irgendwas drehen zu können, wäre natürlich die ausreichende Zahl an Pädagoginnen und Pädagogen. Ich finde es schade, dass sich bis jetzt noch nichts getan hat, möchte aber gleich sagen, ich bin da auch zuversichtlich, weil ich der Meinung bin, hier braucht es unbedingt Lösungen, dass sich die Bundesebene hier bewegt. Es gibt auch Beschlüsse dieser ElementarpädagogikreferentInnenkonferenz, die den Minister auffordern, hier Konzepte vorzulegen. Ich kann nur sagen: Wir bleiben dran. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Schwarz gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Der Bundesrechnungshof hat ja die Empfehlung gegeben, dass die Sommerbetreuung, Ferienbetreuung, von den Freizeitpädagogen gemacht werden sollte. Wie steht die Stadt Wien dazu? Wird man das in näherer Zukunft umsetzen, diese Empfehlung? Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat! Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Die Frage ist wichtig, so wichtig, dass sie gestern bereits von mir und vom Bürgermeister beantwortet worden ist. Aber ich kann das sehr kurz und knapp noch einmal wiederholen: Das wäre mit dem bestehenden Personal, was die Ressourcen betrifft, schlicht und einfach nicht möglich. Die müssten ja dann ihre Urlaubszeiten während des Jahres abwickeln. Uns ist das Wichtige, dass die Kinder bestmöglich betreut werden und die vielen Wiener Ganztagsschulen nicht nur ihren bestehenden hohen Standard halten, sondern auch weiter ausgebaut werden. Wir haben fast 50 Prozent der Wiener Pflichtschulen ganztägig geführt, davon die Hälfte in verschränkter Form. Das ist eine Bilanz, auf die ich sehr, sehr stolz bin. Und ich werde ganz sicher nicht verantworten, dass wir hier zurückbauen und hier weniger Personal zur Verfügung haben für ein System, das das auf den Kopf stellt, weil wir, gerade was die Ferienbetreuung im Sommer betrifft, gerade was die Betreuung in den freien Zeiten betrifft, großartige Profis in Wien haben, Organisationen, die das in den letzten Jahren perfekt gemacht haben, von der MA 10 als städtischer Betreiber, von Horten und unseren Partnern in den Bildungscampusse bis hin zu vielen Organisationen, die bei der Sommerferienbetreuung das Know-how haben, bestmöglich Abenteuer und Betreuung der Kinder zu verbinden. Deswegen setzen wir ja auch auf diese Organisationen bei den "Summer City Camps". Ganz ehrlich, an einem Tag, nachdem wir hier im Wiener Gemeinderat beschlossen haben, also hier in diesem Haus in einem anderen Gremium, nämlich im Wiener Gemeinderat, diese "Summer City Camps" mit 6 Millionen EUR auf den Boden zu bringen, ein Angebot der Kinderferienbetreuung für alle Kinder in einer Stadt, höre ich mir ganz sicher keine kritischen Punkte in diesem Zusammenhang an! Schauen Sie sich das einmal an! Ich bin überzeugt davon, dass Sie das nächste Jahr begeistert zustimmen werden! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Stadtrat! Rund um Wachstum Wien und jedes Jahr mehr Schülerinnen und Schülern bei den Schuleinschreibungen lesen wir auch von einem Boom der Privatschulen in Wien. Gibt es irgendwelche aktuellen Zahlen, wie sich das entwickelt, vielleicht noch aufgeschlüsselt nach religiösen und nichtreligiösen Schulen, weil der Boom bezieht sich, zumindest in manchen Texten, ausschließlich auf katholische Privatschulen? Aber wie schaut insgesamt die Entwicklung der Privatschulen in Wien aktuell aus? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, vielen Dank für diese Zusatzfrage. Ich lese natürlich auch immer wieder entsprechend Medienberichte und frage mich oft, auf welcher Grundlage das basiert. Aus diesem Grund habe ich auch vor Kurzem die Zahlen der Schülerinnen und Schüler an Wiener Privatschulen durchgesehen und mir erheben lassen. Die Hauptfakten habe ich deshalb auch mit. Ich kann das aber in den nächsten Wochen und Monaten immer wieder, wenn wir das hier gerne diskutieren, auch noch einmal detaillierter bringen. Die sind nämlich auch ausgesprochen spannend. Laut Statistik Austria ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler in privaten Volksschulen - wir reden hier von einer "Ten Years Challenge", also bitte aufpassen - von 2008 auf 2017 gefallen, und zwar von 16,5 Prozent auf 14,7 Prozent, im Bereich der Neuen Mittelschulen stagniert der Anteil der Privatschülerinnen und -schüler, 2008 waren es 13,5 Prozent, 2017 waren es weniger als 12,7 Prozent. Steigende Privatschulanteile gibt es, steigende Privatschulanteile findet man in Wien über diese zehn Jahre in unterschiedlicher Stärke, manchmal auch nicht in unterschiedlicher Stärke, überwiegend nur im Bundesschulbereich. Das hat sicherlich viele unterschiedliche Gründe. Ein Grund ist die hervorragende Arbeit hochwertiger Berufsausbildungen, die in Wien zum Beispiel in langer Tradition die Kaufmannschaft macht. Ein weiterer Grund ist aber sicher auch, ich habe das vorher schon erwähnt, das Tempo des Bundes beim Ausbau von Schulen, ganz besonders bei den berufsbildenden höheren Schulen. Mich hat natürlich auch interessiert, ob sich dieser Trend, ich meine, zehn Jahre ist natürlich ein lange Zeitpunkt, aber ob sich dieser Trend auch fortsetzen wird. Es scheint so zu sein, jedenfalls für das laufende Schuljahr, wie ja vorher bereits erwähnt, wo knapp 110.000 Schülerinnen und Schüler eine Pflichtschule besuchen. Davon gehen zirka 96.000 in eine öffentliche Schule. Während die städtischen Schulen im letzten Jahr einen Zuwachs von fast 1.500 Schülerinnen und Schülern verzeichnen, das habe ich erwähnt, gibt es im Bereich der Pflichtschulen heuer rund 100 Privatschülerinnen und Privatschüler weniger. Das heißt, der Privatschulsektor in der Pflichtschule schrumpfte im letzten Jahr nicht nur anteilsmäßig, sondern auch absolut. Ich finde das wirklich spannend, weil das ja völlig gegen eine immer wieder erzählte Geschichte geht. Ich möchte in diesem Zusammenhang deshalb auch nicht müde werden, ab jetzt, wo ich diese Zahlen so eindrucksvoll selber präsentiert habe, auch diese Geschichte anders zu erzählen, weil es auch eine Geschichte der hervorragenden Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen in den Wiener Schulen ist, die dazu beitragen, dass es das hohe Vertrauen in die Wiener Schulen gibt, das hohe Vertrauen in die Schule ums Eck. Und ja, es ist auch die hervorragende Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Stadt, die durch vorausschauende Planung in allen Abteilungen des Magistrats, die betroffen sind, sicherstellen, dass es rechtzeitig einen Neubau und einen Ausbau der Schulplätze in einem Ausmaß gibt, das dem Wachstum der Stadt gegenübersteht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Aigner gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Ja danke, Herr Präsident! Danke, Herr Stadtrat, für die Beantwortung! Ich möchte eigentlich mit meiner Zusatzfrage wieder auf den Ursprung zurückkommen, auf den Ausgangspunkt dieser sehr intensiven Bildungsdiskussion. Wir müssen ja damit leben und werden in Bälde das Wiener Schulgesetz in Umsetzung einer aus meiner Sicht völlig verunglückten Behördenstrukturreform nachvollziehen, die sehr viele Probleme mit sich bringt, auch im internen Bereich. In kürzester Zeit muss hier sozusagen eine an sich sehr gut funktionierende Behörde, unser Stadtschulrat, auf zentral von oben vorgegebene Kriterien umgebaut werden. Können Sie trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen sicherstellen, dass sozusagen diese Probleme im organisatorischen Bereich, die eben durch ein Bundesgesetz hervorgerufen sind, nicht Auswirkungen im Bereich des Schulbetriebes, der Schuleinschreibung, der Lehrerauswahl haben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Die Frage ist natürlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit nur Ja oder Nein zu beantworten. Was ich aber garantieren kann, ist, dass die Verantwortlichen, und zwar auf allen Ebenen, mit einem unglaublichen Löweneinsatz, mit einer unglaublichen Energie und, ja, auch einer gehörigen Portion Kreativität, weil vieles war sehr kurzfristig und vieles ist auch noch völlig offen, daran arbeiten, dass es genauso ist. Es ist selbstverständlich nicht so, dass es bei den Schülerinnen und Schülern, bei den Lehrerinnen und Lehrern ankommt und auch nicht ankommen darf, was es an Umstrukturierungen in der Behördenstruktur des Landes gibt. Bildungsverwaltung ist ja dafür da, die Menschen zu stärken und Partnerin und Partner für sie zu sein und ihnen nicht sozusagen Prügel in den Weg zu werfen. Ich wünsche mir das von allen Verantwortlichen. Es ist auch eine Kritik, die man sich sozusagen immer selber auch gefallen lassen muss. Meiner Meinung nach ist da die Arbeit nie getan. Ich möchte in diesem Zusammenhang schon sagen, dass ich aus der sehr nahen Kenntnis dieser Bildungsverwaltung auf Wiener Ebene sagen kann, dass man sich auch da in dieser unglaublichen Herausforderung sieht mit ja auch vielen Regelungen und Regeln, die ganz sicher nicht der Weisheit letzter Schluss sind, dass am Ende des Tages im Bildungsbereich vor allem mehr als überall sonst, möglicherweise ist es auch im Medizinbereich ähnlich, im Kern die wesentliche Sache ist, dass es Menschen sind, die das tun. Und dass diese Menschen, ob die eine Organisationsform vorliegt oder die andere, oder ob sie unter Stress gesetzt werden, wenn man alles neu auf den Boden stellen muss, großartige Arbeit leisten. Das betrifft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bildungsdirektion ganz genauso wie die DirektorInnen und die Lehrerinnen und Lehrer. Präsident Ernst Woller: Die 5. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Bluma gestellt. Abg. Susanne Bluma (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat! Auch von mir einen schönen guten Morgen und herzlichen Dank für die ausführliche und konkrete Beantwortung meiner Anfrage. Fakt ist, dass Deutschförderklassen seitens des Bildungsministeriums allen Schulen vorgeschrieben wurden, im Übrigen entgegen wissenschaftlicher Empfehlungen. Ich würde von Ihnen jetzt ganz gerne wissen, wie viele Deutschförderkurse es in unserer Stadt gibt und wie viele SprachförderlehrerInnen seitens des Bildungsministeriums für diese Klassen bereitgestellt wurden. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, vielen Dank für die Frage. Es ist ein Feuerwerk an Zahlen, das ich heute bieten kann und auf das wir sicher noch in vielen Debatten gemeinsam auch zurückschauen können. Bei den Deutschförderklassen ist es so, Sie haben das ja richtig erwähnt, die Hauptkritik, wenn wir das jetzt zu dem Zeitpunkt der Einführung zurückspulen, war ja aus den Schulen in Wien, aber auch in vielen, vielen anderen Bundesländern und auch von uns neben der sachlich-fachlichen Frage, ob es nicht besser sei, integriert zu fördern, die Kritik an einer wirklich schlecht vorbereiteten Einführung. Das war nach den Schuleinschreibungen mit vielen, vielen teils unlösbaren Aufgaben, vor die man die Schulleiterinnen und Schulleiter gestellt hat. Teilweise sind diese Probleme bis heute ungelöst. Ich erinnere noch einmal daran, dass es bis ganz kurz vor Schulbeginn keine Lehrpläne gegeben hat. Auch bestimmte Detailfragen und Probleme sind bis heute nicht gelöst. Und natürlich treffen die Kürzungen bei den Deutschförderkursen viele Schulen zusätzlich hart. Also unsere Hauptkritik war ja, es braucht mehr Flexibilität, auf der einen Seite auf das Wissen, auf die Expertise, und auf die Bedingungen vor Ort einzugehen. Auf der anderen Seite braucht es jedenfalls genug Personal, um Deutsch zu fördern. Diese Kritik bleibt leider aufrecht. Aber kommen wir zur Beantwortung Ihrer Frage, also zu den nackten Zahlen: Mit Stichtag 1. Oktober 2018 gab es in Wien 14.400 außerordentliche Schülerinnen und Schüler. Das sind 1.500 Schülerinnen und Schüler weniger als im Vorjahr. Dafür gibt es natürlich viele Gründe. Der Hauptgrund dafür ist, dass die SchülerInnen, die im Laufe der Jahre 2015/16 nach Wien gekommen sind, mittlerweile als ordentliche Schülerinnen und Schüler geführt werden. Das erklärt das Sinken der Zahl auf 14.400. Von diesen außerordentlichen Schülerinnen und Schülern besuchen im Wintersemester 5.540 eine von 360 Deutschförderklassen. Und dank dem intensiven Einsatz der Lehrkräfte und der Bildungsdirektion ist es auch gelungen, dass diese Deutschförderklassen jeweils höchstens aus 15 Schülerinnen und Schülern bestehen. Ich erinnere daran, die gesetzlichen Vorgaben des Ministeriums, der Vorschlag des Ministeriums ist von einer maximalen Klassengröße von 25 ausgegangen. Das konnte mit viel, viel Energie und organisatorischem Wissen verhindert werden. Und was dazugesagt werden muss, durchaus auch dankend dazugesagt werden muss, ist, dass es dank intensiver Gespräche mit dem Ministerium und Begehungen vor Ort für jene Schulen, wo es gar keine leerstehenden Klassenräume gegeben hat, die Möglichkeit gibt, eine integrative Lösung anzubieten. Insgesamt besuchen 1.200 Kinder eine dieser integrativen Deutschförderklassen. Zur Erinnerung für alle, die nicht ganz da drinnen sind. Das Modell des Ministeriums baut auf Deutschförderklassen auf und auf Deutschförderkursen für Kinder, die mehr Vorbildung, mehr Vorwissen haben. Wir haben bereits im letzten Jahr stark kritisiert, dass die Stundenanzahl in den Deutschförderkursen fast halbiert worden ist. Und warum sage ich das jetzt noch einmal? Das ist deshalb problematisch, weil heuer 8.600 Kinder und Jugendliche einen Deutschförderkurs besuchen! Somit sind mehr Kinder von den Kürzungen bei der Deutschförderung betroffen, als eine Deutschförderklasse besuchen. Also das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Jetzt noch auf den zweiten Teil Ihrer Frage eingehend, die Pädagoginnen und Pädagogen. Insgesamt sind 450 Lehrkräfte in Deutschförderklassen im Einsatz. Durch Kürzungen bei der Sprachförderung wird durch den Bund aber nur knapp die Hälfte dieses Personals zur Verfügung gestellt. Der Rest muss von den Schulen, von der Bildungsdirektion, von den Lehrerinnen und Lehrern in Wien durch Kürzungen von Zusatzangeboten zusammengekratzt werden. Damit haben die Deutschförderklassen auch zu einer Verschlechterung der schulischen Angebote für Kinder mit guten Deutschförderkenntnissen geführt. Also nach wie vor, ich erinnere an unsere Hauptkritikpunkte. Die waren nicht, machen wir es so oder machen wir es so, sondern erinnern wir uns an die Grundnotwendigkeit, Expertise vor Ort ernst zu nehmen und genug Personal zur Verfügung zu stellen. Ein letzter Punkt, der angekündigte Deutschtest, der ist auch noch immer nicht fertig. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich mit einem Provisorium helfen. Das gibt's zum Glück, nämlich das Sprach-Screening des Sprachförderzentrums in Wien, das sich seit Langem bewährt hat. Der endgültige Deutschtest soll im April zum Einsatz kommen. Es gibt aber noch keine fertigen Tests für die Sekundarstufe. Deshalb müssen auch die außerordentlichen Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule und der AHS-Oberstufe einen Test für Sechsjährige machen. Das nenne ich einmal Nivellierung nach unten! Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich für die Beantwortung. Damit ist die 3. Anfrage erledigt. Die 4. Anfrage (FSP-62237-2019-KNE/LM) wurde von Frau Abg. Emmerling an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Wien als einzige Großstadt Österreichs zieht viele Menschen aus den anderen Bundes-ländern und auch aus dem Ausland an. Auch für anerkannte Flüchtlinge ist Wien ein attraktiver Wohnort. Ein Faktor, der dafür verantwortlich ist, ist sicherlich die Kürzung des Mindestsatzes für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in einigen anderen Bundesländern. Um die Integrationschancen und finanziellen Belastungen fair auf alle Bundesländer zu verteilen, scheint daher eine mit dem Bezug der Mindestsicherung verbundene Residenzpflicht unumgänglich. Bereits die ehemalige Stadträtin Mag. Wehsely kündigte im Oktober 2016 eine Prüfung über eine Mindestaufenthaltsdauer in Wien als Voraussetzung für einen Antrag auf Mindestsicherung an. Warum wurde bisher keine Residenzpflicht bzw. Mindestaufenthaltsdauer für den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung eingeführt?) Ich ersuche Herrn Landesrat Hacker um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen! Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Emmerling, Sie stellen mir eine Frage zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Ich lese jetzt nicht die ganze Frage vor, aber die Schlussform, damit sozusagen meiner Antwort dann gefolgt werden kann. Sie fragen: "Warum wurde bisher keine Residenzpflicht beziehungsweise Mindestaufenthaltsdauer für den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung eingeführt?" Eigentlich könnte ich mir die Antwort leicht machen mit einem Satz, nämlich, weil die Nachteile die Vorteile überwiegen. Aber ich mache es mir natürlich nicht so einfach, keine Sorge. Wir müssen uns natürlich mit der Frage beschäftigen: Was ist eigentlich der Sinn und der Zweck, was ist eigentlich das Ziel der Mindestsicherung? Darüber kann man politisch unterschiedlicher Meinung sein, aber Faktum ist, wir haben es im Gesetz stehen. Man braucht eigentlich nur das Gesetz zu lesen. Ich finde, § 1 Abs. 1 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes ist großartig formuliert: "Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen zu sichern, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung, insbesondere von volljährigen Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in das Erwerbsleben sowie die soziale Inklusion weitest möglich zu fördern. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen." Das ist also die vom Gesetzgeber in diesem Haus festgelegte definierte Zielsetzung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes. Es ist noch gar nicht so lange her, ist nicht einmal ein Jahr her, dass dieses Haus dieses Gesetz mit dieser Formulierung beschlossen hat. Daher zurück zu Ihrer Frage, warum wir die Residenzpflicht oder die Mindestaufenthaltsdauer bis jetzt nicht eingeführt haben. Weil im Sinne dieser Zieldefinition des Gesetzgebers die Nachteile für die Stadt die Vorteile, die aus einer solchen Regulierung kämen, überwiegen, weil alle Regulierungen, die wir einführen, müssen sich natürlich an der Zielsetzung dieses Gesetzes orientieren. Und diese habe ich gerade in dem Sinne auch vorgelesen. Abgesehen davon haben viele es österreichweit in dieser etwas aufgeregten Debatte dieser Tage vergessen, wir haben eine nach wie vor gültige 15a-Vereinbarung, also, wenn Sie so wollen, einen Staatsvertrag. Diesen Staatsvertrag hat auch dieses Haus hier vor langer Zeit, vor vielen Jahren, mitbeschlossen. In dieser 15a- Vereinbarung über den Kostenersatz in Angelegenheit der Sozialhilfe wird unter anderem auch die Frage des Ausgleichs für aus anderen Bundesländern zuziehende Mindestsicherungsbezieher geregelt. Nach den Bestimmungen des Art. 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung ist jener Träger zum Kostenersatz verpflichtet, in dessen Bereich, also Ort, Raum, Bundesland, sich der Hilfesuchende während der letzten sechs Monate vor Gewährung der Hilfe mindestens fünf Monate lang aufgehalten hat, also binnen sechs Monaten fünf Monate aufgehalten hat. Diese Unterscheidung ist gemacht worden, vor allem um das Problem oder die Fragestellung bei obdachlosen Personen gut regulieren zu können. Einige Bundesländer sind ausgestiegen. Eigentlich ist es sozusagen ganz interessant. Da bin ich froh über solche Fragen, weil dann fängt man nämlich an, sozusagen wieder zurückzuschauen, was denn eigentlich die Intentionen waren. Eigentlich ist es interessant, anhand dieser Fragestellung darüber nachzudenken, wieso manche Bundesländer diese 15a-Vereinbarung gekippt haben. Sie wollten sich offensichtlich auf Kosten der Bundeshauptstadt Geld ersparen. Und sie wollten sich offensichtlich auf Kosten der großen Städte Geld ersparen, weil wenn Sie sich die Städtestatistiken anschauen, dann werden Sie draufkommen, dass Wien bei Weitem nicht als isolierte Stadt in Österreich alleine mit dem Phänomen ist, wesentlich mehr Mindestsicherungsbezieher zu haben als das, sage ich einmal, flache Land, ohne dass ich jetzt das flache Land beleidige, als der ländliche Raum. Die österreichischen Bundesländer sind sich auch jetzt in der Debatte einig, alle Sozialreferenten der Bundesländer sind sich einig, alle Landeshauptleute sind sich einig, dass wir ein Interesse daran haben, eine österreichweite Regelung zur Mindestsicherung zu haben. Es besteht daher aus meiner Sicht auch gar kein Grund, aus dieser gültigen 15a-Vereinbarung, die wir hier beschlossen haben, auszusteigen, sondern diese Debatte und diese Entwicklung, die im Augenblick stattfinden, abzuwarten. Ich glaube auch, dass in Wirklichkeit als Regulierung die Frage des Aufenthaltstitels wesentlich höhere Bedeutung als die Frage der Dauer des Aufenthaltes hat. Auch hier finden wir eigentlich in unserem Gesetz, das wir vor einigen Monaten hier beschlossen haben, eine sehr, sehr gute Formulierung und eine klare Antwort zu dieser Frage, wie das geregelt ist. Nämlich gemäß § 5 Abs. 1 Wiener Mindestsicherungsgesetz stehen Leistungen nach diesem Gesetz grundsätzlich nur österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu. Gemäß Abs. 2 sind diesen österreichischen Staatsbürgern bestimmte Personen gleichgestellt, und zwar unter bestimmten Bedingungen gleichgestellt, nämlich Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates oder Drittstaatsangehörige. Diese sind dann gleichgestellt, wenn sie sich erstens rechtmäßig im Inland aufhalten und zweitens die Einreise nicht zum Zweck des Sozialhilfebezuges erfolgt ist. Das halte ich eigentlich für die wichtigere Regulierung und den wichtigsten Regulierungsparameter als die Frage des Aufenthalts in unserer Stadt. Das heißt also, EU-Bürger, EWR-Bürger und Drittstaatsangehörige, also wenn Sie so wollen, alle aus dem Ausland, bekommen somit jetzt schon nur unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung. Das Spannende ist, dass die Frage des rechtmäßigen Aufenthalts nicht eine Aufgabe der Sozialhilfebehörde ist, sondern die Frage, das zu klären, wer sich in unserem Land rechtmäßig aufhalten darf, ist bekannterweise die Aufenthaltsbehörde, und das ist der Bund. Unsere Aufgabe ist es daher nicht, die Parameter für das Aufenthaltsrecht zu prüfen, sondern logischerweise nur - nur unter Anführungszeichen - in jedem Einzelfall zu prüfen, ob auch eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung vorliegt. Das tun wir selbstverständlich. Die wichtigste Voraussetzung für EU- und EWR-Bürger und Drittstaatsangehörige ist, sie müssen sich fünf Jahre rechtmäßig und ordentlich aufhalten und können nur unter einer bestimmten Voraussetzung überhaupt Mindestsicherungsbezieher werden - ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt in der Debatte jetzt -, nämlich, wenn sie schon gearbeitet haben, wenn sie ins Land eingezogen sind, ohne Sozialhilfebezug leben zu können, sich selbstständig erhalten können. Nur dann, wenn zum Beispiel ihr Lohn gekürzt wird oder sie ihren Job verlieren, kann eine Ausnahme von dieser fünfjährigen Regelung gemacht werden. Daher bitte ich um Verständnis, ich halte die Aufenthaltsdauer in der Stadt im Augenblick nicht für den wichtigsten Parameter, sondern ich halte es für viel wichtiger, über dieses Faktum zu sprechen. Das halte ich auch für den wichtigeren Regulator und erwarte mir, dass in Kürze neue Vorschläge für eine österreichweite Mindestsicherung kommen. Wir Bundesländer werden dazu auch sehr intensiv und aktiv mitarbeiten. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Korosec. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Recht herzlichen Dank für die äußerst interessante Beantwortung. Ich komme zu einer Frage, wo Sie sehr oft immer wieder sagen, acht von zehn stocken bei der Mindestsicherung auf. Man würde annehmen, sie arbeiten alle sehr viel. Wenn man es sich dann aber genau anschaut, ist es so, dass im Großen und Ganzen nur 7,8 Prozent erwerbstätig sind, natürlich nicht so viele. Sie müssen aufgestockt werden. Aber sie sind erwerbstätig. Das ist eine sehr geringe Anzahl. Wenn man sich diesen Bericht genauer durchschaut, ist es auch so, dass mehr als ein Drittel über 24 Monate Mindestsicherung erhalten. Auch das ist alarmierend. Meine Frage geht dahin, Herr Landesrat, weil wir wissen, die Mindestsicherung wird gegeben, die Philosophie davon ist, dass es ein Sprungbrett wieder ins Berufsleben sein soll. Also bei 7,8 Prozent kann man nicht von einem Sprungbrett reden. Daher: Welche Maßnahmen setzen Sie? Ich kenne Sie, und ich weiß, dass Sie großes Interesse daran haben, dass sie eben wieder ins Berufsleben kommen. Welche Maßnahmen setzen Sie, um diese Situation, die natürlich nicht zufriedenstellend sein kann, zu verbessern? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Natürlich haben Sie vollkommen recht, dass es nicht befriedigend ist, dass es arme Menschen gibt, die darauf angewiesen sind, Mindestsicherung zu beziehen. Dem will ich gar nicht widersprechen. Es ist auch nicht das Ziel staatlichen Wirkens, die Menschen in der Mindestsicherung zu haben. Das ist ja ein Notnetz. Da haben Sie schon vollkommen recht. Aber klar ist auch, wenn ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher Kinder sind, werden wir, glaube ich, nicht darüber debattieren müssen, ob wir sie arbeiten schicken wollen. Klar ist auch, dass 30 Prozent oder 25 Prozent - ich weiß jetzt die Zahl nicht, habe sie nicht bei mir -, aber jedenfalls ein relevanter Prozentsatz, Pensionisten sind, die so wenig Pension haben, dass sie sich den Zins nicht leisten können. Eine große, relevante Zahl sind Menschen mit Behinderung und Arbeitsunfähige, die noch gar keine Pension beziehen oder auch niemals eine beziehen werden. Menschen mit Behinderung, die mit Behinderung aufwachsen, werden niemals Pension beziehen. Diese Reform des Pensionsrechtes hat leider noch nicht stattgefunden. Auch ein Manko. Diese haben wir in der Mindestsicherung. Also ich gehe davon aus, wir sind uns einig, dass wir Kinder, Pensionisten und Menschen mit Behinderung nicht aus der Mindestsicherung hinausschmeißen und arbeiten schicken. Daher ist die Zahl derer, für die überhaupt diese Debatte jetzt so enthusiastisch geführt wird, weil sie alle verschlafen sind, derart, dass diese Menschen motiviert werden müssen, animiert werden und unterstützt werden müssen. Da bin ich der Erste, der dafür ist, dass diese Unterstützungsmaßnahmen ausgebaut sind. Unser Pech ist nur, dass wir in dieser Frage nicht für das Arbeitsmarktservice verantwortlich sind. Wir sind also auf die dortige Kooperation angewiesen. Wir sind davon abhängig. Die Entwicklung in der Mindestsicherung ist auch ein Abbild der Maßnahmen im AMS. Es ist eh super, wenn man dort irgendwelchen Menschen, aus welchen Gründen auch immer, Leistungen kürzt. Das hilft aber nichts, sie müssen trotzdem etwas zu essen haben. Das ist eines unserer Probleme. Das zweite Problem ist - Sie kennen es, Sie hören es jetzt trotzdem -, wir haben gerade 1.400 arbeitslose Deutschlehrer, die deswegen arbeitslos sind, weil die Deutschkurse vom AMS gekürzt wurden. Der dritte Punkt ist, wir haben auf der Grundlage des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, das wir novelliert haben - ich habe es vorhin schon zitiert, möchte es jetzt nicht wiederholen -, einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Bis-25-Jährigen gesetzt. Das haben wir sogar in die oberste Zielsetzung des Gesetzes - ich habe es vorhin vorgelesen - hineingeschrieben. Diesen Bereich halte ich auch für den wichtigsten, wo wir viel Dynamik brauchen, damit diese 15-, 18-, Bis-25-Jährigen gar nicht auf die Idee kommen, dass Leben mit Mindestsicherung überhaupt eine Perspektive haben soll. Da bin ich vollkommen einverstanden und habe auch überhaupt kein Verständnis dafür. Daher gibt es einen besonderen Schwerpunkt bei den Bis-25-Jährigen. Hier gibt es mehrere Maßnahmen, unter anderem auch das örtliche Zusammenrücken des AMS für Jugendliche gemeinsam mit der Mindestsicherungsstelle, die die bis-25-jährigen Mindestsicherungsbezieher auch betreut, damit für diese Zielgruppe klar ist, es gibt in Wirklichkeit nur eine Stelle, und hier ist die Unterstützung für das tägliche Leben maximal eins zu eins verknüpft mit der inneren Bereitschaft, sich selbst am Erwerbsleben zu beteiligen. Dort, wo das nicht der Fall ist, gibt es Kürzungen. Diese Kürzungen finden auch statt. Das wissen Sie. Auch der Bericht, den Sie in der Hand haben, berichtet über die Kürzungen. Ich glaube, dass das ein gutes Paket ist, das da vor acht Monaten, neun Monaten, nein, Entschuldigung, jetzt habe ich mich verrechnet, vor elf Monaten hier im Haus beschlossen wurde. Das kann sich natürlich in der Statistik noch nicht auswirken. Aber es wird sich in den Statistiken auswirken. Wir sehen das auch schon in den ersten Entwicklungen, wenn wir uns die letzten Monate anschauen. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die nächste Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Hebein. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für die Beantwortung bisher! Wir haben gemeinsam festgestellt, dass das vorliegende Grundsatzgesetz unserer Meinung nach vielen verfassungsrechtlichen Bestimmungen widerspricht, auch dem Grundgedanken, hier Armutslinderung, Armutsbekämpfung herbeizuführen. Inzwischen werden immer mehr Aspekte aus diesem vorliegenden Grundsatzgesetz auch den Betroffenen klar. Das hat man in den letzten Tagen auch lesen können. Daher meine Zusatzfrage bezüglich Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung schreien jetzt zu Recht auf, dass auch sie von den Kürzungen betroffen sind, unter anderem mit der Konstellation der Wohngemeinschaften, auch Opferschutzeinrichtungen, Obdachloseneinrichtungen. Mich würde Ihre Einschätzung dazu interessieren. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Abgeordnete, ich kann nur sozusagen wiederholen, was wir bei einer Pressekonferenz gesagt haben. Ich glaube, es war auch gut, richtig und wichtig, dass wir beide mit klaren Worten wachgerüttelt haben, was denn in dem Entwurf steht. Denn in der Zwischenzeit ist es eigentlich Selbstverständnis in allen politischen Parteien, dass dieser Entwurf überarbeitet werden muss. Das hört man an den Wortmeldungen der letzten Zeit. Es war offensichtlich notwendig, hier klar wachzurütteln. In der Zwischenzeit gibt es keinen Zweifel mehr darüber, dass dieser Entwurf in dieser Form nicht dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Damit haben wir einen Teil dessen, was wir uns vorgenommen haben, auch zustande gebracht, nämlich, dass dieser Entwurf nicht beschlossen werden kann und daher auch nicht umgesetzt werden kann. Da gibt es eben einen ganzen Haufen von Problemzonen, die mit dieser Gesetzesmaterie entstehen können, an die offensichtlich beim Verfassen nicht ordentlich gedacht wurde. Ich unterstelle nicht einmal Boshaftigkeit, sondern ich unterstelle, dass das alles deswegen entstanden ist, weil man sich der Expertise aller Bundesländer nicht bedient hat. Das ist der Grund, warum die Soziallandesräte aller Bundesländer immer wieder darauf hinweisen, wir sind bereit, gemeinsam an einem solchen Gesetz zu arbeiten, und es findet nicht statt. Zu Ihrer Frage im Konkreten: Das Kernproblem ist, dass beim Verfassen dieses Entwurfes nicht verstanden worden ist, was eine Bedarfsgemeinschaft ist, welche Bedeutung die Definition einer Bedarfsgemeinschaft hat. Das ist ein Terminus technicus. Um ihn zu verstehen, muss man sich auskennen. Geglaubt wurde offensichtlich, dass nur Familien Mindestsicherungsbezieher sind, nämlich Familien in einer Konstellation eine Person, zwei Personen, drei Personen und dann tschetschenische Großfamilien. Übersehen wurde, dass natürlich, wenn man eine Bedarfsgemeinschaft und eine Wohngemeinschaft nicht trennt, plötzlich die Wohngemeinschaft zur Bedarfsgemeinschaft macht. Da gibt es einige Einschnitte, die auch unabhängig von anderen Punkten schon Einschnitte sind, runter vom Niveau der Wiener Mindestsicherung, runter von dem Niveau der Unterstützung von Menschen mit Behinderung und runter vom Niveau bei der Unterstützung von Alten, die in der Mindestpension sind, runter von dem Niveau nämlich. Jetzt ist zusätzlich noch eine Verschärfung eingetreten, weil sozusagen nicht zwischen Bedarfs- und Wohngemeinschaften unterschieden wurde. Das Problem ist, wenn die erste Person volle Mindestsicherung bekommt, die zweite erwachsene Person dann nur mehr 50 Prozent und die dritte erwachsene Person nur mehr wenig, dann ergibt sich natürlich in Summe, dass alle 3 Personen dramatisch unter dieser Mindestsicherungsgrenze Unterstützungsleistung bekommen. Das heißt in Wirklichkeit, würde man es so, wie es formuliert ist, umsetzen, gäbe es in Österreich faktisch keine Wohngemeinschaften mehr für Menschen mit Behinderung und es gäbe faktisch keine Wohngemeinschaften mehr von Alten und Senioren mit Betreuungsbedarf. Das ist natürlich ein vollkommenes Desaster. Ich merke auch, dass es in der Community der Menschen mit Behinderung schön langsam sickert, was darin steht, weil zuerst natürlich alle auf diese nette Erzählgeschichte vom Behindertenbonus hineingefallen sind, dass man den Behindertenbonus sowie - wie heißt er, wo man beim Deutschlernen den Leuten zuerst das Geld wegnimmt - dann einen Deutschlernbonus gibt. Also das ist natürlich alles nice, nice Erzählgeschichte. Aber in den Fakten ist natürlich eine dramatische Entwicklung in Bereichen zu erwarten, wenn es umgesetzt wird. Aber, wie gesagt, ich bin an sich sehr zuversichtlich, dass dieses Gesetz noch in seinen wirklichen Grundfundamenten und Problemzonen, die manche noch nicht erkannt haben, überarbeitet wird. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Schütz. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landesrat, vielen Dank für die Ausführungen! Das Grundsatzgesetz wird im Nationalrat beschlossen. Das heißt, wir wissen noch nicht ganz genau, wie Sie jetzt ausgeführt haben, ob das, was Sie sagen, dann wie, in welcher Form und vor allem, wann tatsächlich beschlossen wird. Faktum ist, dass es in dem neuen Grundsatzgesetz aber auch schwerpunktmäßig Sachleistungen geben soll, was ich persönlich gut finde, wenn in diese Richtung auch etwas getan wird und nicht nur Geldleistungen vorgesehen sind. Was mich interessieren würde, wäre, was ich jemandem draußen sagen soll, der um 5 Uhr in der Früh täglich aufsteht, nicht mehr als 1.500 EUR brutto verdient, davon alle seine Kosten zahlen muss, und dem netto definitiv weniger im Börsl bleibt als jemandem, der sozusagen die Mindestsicherung bekommt und sich auf der einen Seite vielleicht nicht integrieren will oder auch nicht arbeiten möchte, weil er meint, dass ihm diese Leistung per se zusteht und er dann netto sozusagen mehr als derjenige im Börsl hat, der sein Leben lang 40 Stunden arbeitet. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was ist die Frage? - Abg. Elisabeth Schmidt: Was er dazu sagt, ist die Frage!) Präsident Ernst Woller: Bitte schön. Amtsf. StR Peter Hacker: Wenn dieser eine einer ist und 1.500 hat, dann hat er wesentlich mehr als jeder Mindestsicherungsbezieher in Wien. (Abg. Wolfgang Seidl: Brutto!) Er hat ja nicht 50 Prozent Lohnsteuer. Oder habt ihr vor, die Lohnsteuer auch bei den 1.500-Einkommen so weit zu erhöhen? (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Mit 800 muss man auch die Miete zahlen. Ich meine, es können sich nicht alle Eigentumswohnungen leisten. Ich weiß eh, dass das euer Plan ist. Ich meine, schaffen wir die Armut ab, sollen halt alle reich werden, denen das nicht passt, oder wie? (Abg. Angela Schütz: Danke, erledigt!) Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Emmerling. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Landesrat, für diese ausführliche Beantwortung und die Zitate und Zahlen, die Sie genannt haben! Sie haben ganz am Anfang gemeint, die Residenzpflicht bringt mehr Nachteile als Vorteile und widerspricht in den Zielsetzungen dem Wiener Mindestsicherungsgesetz. Ich habe da den Zusammenhang nicht ganz erkennen können. Aber vielleicht kann man noch darüber plaudern. Ich glaube trotzdem, dass eine Residenzpflicht, die weiters damit verbunden ist, also mit dem Druck auf Wien, der den Wohnungsmarkt betrifft, der die Schulen betrifft, der die Gesundheitsversorgung betrifft, eine geeignete Lösung wäre. Aber sei es drum. Sie haben danach auch gesagt, dass es hier einen Konsens aller Landessozialreferenten gibt, dass dieses Grundsatzgesetz jetzt noch verändert wird. Ich habe auch herausgehört, dass es da Bereitschaft gibt, sich auch einzubringen. Das ist ein bisschen entgegen dem, was man bis jetzt von der Stadt Wien wahrgenommen hat. Da war eine sehr klare Haltung, wir setzen nicht um, fertig, also ein bisschen eine Pattstellung. Deswegen freut es mich, das zu hören. Meine Frage wäre jetzt, welche konkreten Punkte für Sie an vorderster Stelle stehen, dieses Grundsatzgesetz noch zu verändern. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe nie etwas anderes gesagt, als dass wir dieses vorliegende Grundsatzgesetz nicht umsetzen werden. Dies war meine Formulierung von der ersten Sekunde an und hat sich bis heute nicht verändert. Aber Sie haben schon völlig recht, in dieser merkwürdigen Diskurswelt, in der wir leben, wird halt manchmal auch nur wahrgenommen, was man wahrnehmen will. Da haben Sie schon recht. Geht mir auch so. Zu Ihrer Fragestellung: Ich lese Ihnen nur noch einmal den Anfang der Mindestsicherung vor. Dann verstehen Sie meine Antwort: "Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von" - bla, bla, bla - "zu sichern." Punkt. Nur diese Passage. Wenn Menschen keine Mindestsicherung kriegen, erfüllen wir dieses Ziel nicht. Daher ist die Frage, was wir davon haben, wenn es Menschen in unserer Stadt gibt, denen wir einfach die Schuhe vor die Türe stellen, und sagen: "Bleibt, wo der Pfeffer wächst!" Welchen Vorteil haben wir in der sozialen Sicherung unserer Stadt? Welchen Vorteil haben wir, wenn Menschen um ihre Existenz kämpfen und raufen müssen? Welchen Vorteil haben wir, wenn es Menschen in unserer Stadt gibt, die nicht wissen, wie sie sich heute am Abend das Essen leisten können? Welchen Vorteil haben wir, wenn wir Menschen in unserer Stadt haben, die nicht wissen, wo sie schlafen sollen, wie sie ihre Kinder am nächsten Tag durchbringen sollen? Welchen Vorteil haben wir davon? Mit dieser Frage müssen wir uns beschäftigen. Ich kann nur sagen, wir haben mehr Nachteile daraus, als wir Vorteile ziehen können, weil die Kriminalitätsentwicklung in dieser Stadt nicht ein Zufall ist. Sie ist nicht heruntergefallen vom Himmel oder von sonst wo. (Abg. Wolfgang Seidl: Ja, genau!) Sie ist das Ergebnis der sozialen Sicherung von allen Menschen in dieser Stadt. Sie brauchen sich nur die Entwicklung der Einbruchsdiebstähle und der Entwendungsdiebstähle in Supermärkten anzuschauen. Das ist einer der zentralen Benchmarks über die Fragestellung: Haben die Leute in der Stadt etwas zu essen, weil sie es sich selber leisten und die Rechnung zahlen können, oder nicht? Wenn man die Kriminalitätsentwicklung in diesen Delikten sieht, darf man nicht den Fehler machen, sich immer alles, die Summe, anzuschauen. Jetzt gerade haben wir Cyberkriminalität nach oben. Oh, Überraschung! Wir haben eine steigende Kriminalität in diesem Segment. Man muss sich bestimmte Deliktsgruppen anschauen. Schauen Sie sich das an! Sie sehen zwei zentrale Knickpunkte, den ersten Knickpunkt bei der Einführung der Grundversorgung im Jahr 2003/2004, und den zweiten Knickpunkt sehen Sie bei der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Das ist nicht wurscht. Das ist doch ein wichtiges Gut. Das sollte man nicht einfach nur für die Alltagsdiskussion wegschmeißen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich glaube daher also, dass man sehr feinfühlig, mit viel Verantwortungsbewusstsein und nicht mit der Schlagkraft des täglichen Herumtuns diese Gesetzesmaterie verändern sollte. Daher bin ich eher für Zurückhaltung. Aber alle sozialen Landesräte sind sich einig, dass wir gemeinsam arbeiten wollen. Wir haben das schon im Mai vergangenen Jahres auch gesagt, haben das im Mai vergangenen Jahres mit der Sozialministerin sogar ausgemacht gehabt. Es ist uns dann vom Bundeskanzler weggefetzt worden, weil er gemeint hat, er ist schneller. Er hat gemeint, es interessiert ihn nicht, wenn die Länder zusammenarbeiten, und es interessiert ihn nicht, wenn die Länder das gemeinsam ausarbeiten. Aber ich habe immer klar gesagt, und das ist unverändert, wir sind sehr gerne bereit, unsere Expertise einzubringen, die Expertise aller Bundesländer zusammenzufassen, eine Expertenrunde zu machen. Vom ersten Tag meiner Kritik an, meiner öffentlich geäußerten Kritik, war meine Hand der Ministerin gereicht, dieses Angebot auch anzunehmen. Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich für die Beantwortung. - Die 4. Anfrage ist damit erledigt. Die 5. Anfrage (FSP-62359-2019-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Aigner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Art. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik 2018 bis 2022 enthält die Verpflichtung für die Bundesländer, Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist ('Kopftuchverbot'). Die Länder verpflichten sich dabei, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechende Maßnahmen zu setzen, um Verstöße gegenüber den Erziehungsberechtigten zu sanktionieren. Der Wiener Landtag hat dieser Vereinbarung im November 2018 die Zustimmung erteilt. In welcher Weise wird das Land Wien dieser verfassungsrechtlich übernommenen Verpflichtung nachkommen?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter, um zu fortgeschrittener Stunde Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf meine mündlichen Ausführungen in diesem Gremium am 28. September. Es ist derzeit eine Novelle zum Wiener Kindergartengesetz und zum Wiener Tagesbetreuungsgesetz in Erarbeitung. Im Februar wird ein Begutachtungsverfahren stattfinden. Selbstverständlich wird es auch die Möglichkeit zu Stellungnahmen, et cetera eröffnen und wie alle anderen Gesetzesinitiativen auch alle politischen Gremien durchlaufen. Präsident Ernst Woller: Jetzt ist sie tatsächlich beantwortet. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Schmid. Ich ersuche um die Frage. Abg. Dr. Gerhard Schmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat! Im Zuge der 15a-Vereinbarungen musste festgestellt werden, dass seitens des Bundes die Mittel für die Sprachförderung im Bereich der Kindergärten nicht erhöht werden. Jetzt ist die Frage: Das ist eine große politische Herausforderung. Wie stellt das Land Wien infolgedessen sicher, dass die Qualität und die qualitätsvolle Arbeit im Bereich der Sprachförderung erhalten bleiben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielen Dank für die Frage! - Das System, wenn man so will, der frühen sprachlichen Förderungen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen auf Basis einer Vereinbarung, also auf Basis einer 15a-Vereinbarung, gibt es so seit 2008. Seit 2008 gibt es daher auch Erfahrungen. Seit 2015/2016 ist es so, dass dreimalige Beobachtungen aller Kinder stattfinden, also mit vier, mit fünf, mit sechs Jahren, also in den drei Jahren vor Schuleintritt, jeweils für einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen. Die Information über diesen Prozess haben alle privaten Trägerorganisationen selbstverständlich genauso wie die städtischen Kindergärten. Es ist auch so, dass die Förderung der Sprachkompetenz inklusive der Ermittlung des Sprachfortschritts im Kindergartengesetz und im Wiener Bildungsplan verankert worden ist. Es ist damit auch Prüfgegenstand für die MA 11. Was passiert mit den Ergebnissen dieser Sprachbeobachtung, dieser dreimaligen Beobachtung aller Kinder? Die Ergebnisse gehen an die MA 10. Die MA 10 - dort ist es das Referat für das Thema Sprache - teilt dann zusätzliche Sprachförderkräfte zu. Diese zusätzlichen Sprachförderkräfte sind sozusagen mitfinanziert, oder zu einem Großteil finanziert, aus den Zweckmitteln aus der 15a-Vereinbarung. Diese Zweckmittel schöpft Wien, so wie alle anderen Mittel im Hinblick auf die Kinderbetreuung, zur Gänze aus. Wie viel ist das? 7,5 Millionen EUR investiert Wien. 5 Millionen EUR davon kommen vom Bund zurückerstattet über die 15a-Vereinbarung. Damit war es in den letzten Jahren möglich, die Sprachförderkräfte durch unser zusätzliches Engagement zu verdoppeln. Derzeit sind 250 im Einsatz. Diese Sprachförderkräfte - das ist vielleicht noch ein letzter Punkt - leisten wirklich gute Arbeit, sprechen, wenn man sich die Gruppe der 250 Sprachförderkräfte anschaut, mehr als 25 Sprachen, haben Zusatzausbildungen, verschiedenste pädagogische Ausbildungen und können damit den Spracherwerb sowohl, wenn man so will, integriert in den Kindergartenalltag, aber natürlich auch durch spezifische Aktivitäten fördern. Das Ganze wurde auch genauer angeschaut. Es gibt einen Evaluationsbericht des ÖIF, der traurigerweise von Bundesebene meiner Meinung nach viel zu wenig kommuniziert worden ist. Wir haben, wenn man so will, selber nachrecherchiert. Dieser Evaluierungsbericht weist der Sprachförderung in Wien die höchste Wirkungskennzahl von allen Bundesländern aus, eine Wirkungskennzahl von knapp über 50 Prozent. Was heißt das? Dass in Wien über die Hälfte aller Kinder, die sprachlich gefördert werden, innerhalb eines Jahres keine weitere Sprachförderung mehr braucht. Die Herausforderung ist natürlich trotzdem riesengroß. Die Herausforderung in einem Bundesland, in dem es einen derartig hohen Anteil an Kindern mit Deutsch als Zweitsprache gibt, ist riesengroß. Wir sind daher auf dieses Engagement angewiesen. Wir sind auch angewiesen auf die Mittel, die es hier gibt. Wir hätten uns gewünscht, dass es hier mehr gibt. Aber nichtsdestotrotz ist das, was tagtäglich in den Wiener Kindergärten im Hinblick auf die Sprachförderung gemacht wird, ein Best-Practice-Modell. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. - Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. Bitte. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen! Es wurde für die Kindergärten auch ein Leitfaden für den Umgang mit Religionen erlassen. Meine Frage ist: Wie ist der Erfahrungswert mit diesem Leitfaden? Gibt es da auch schon Beanstandungen auf Grund eines Bruches mit dem Leitfaden an Kindergärten? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Der Leitfaden selber ist nicht Gesetzesbestandteil, sondern er hilft den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, vor allen Dingen aber auch den Trägereinrichtungen, auf Basis der Grundlagen, wie etwa des Bildungsplanes und der anderen Vorgaben, ein pädagogisches Konzept zu erarbeiten, das dann religionspädagogische Praxis beinhaltet, die wiederum passt, die kindgerecht ist, die pädagogisch hochwertig ist, die einen Zugang zu Religion vermittelt, der nicht indoktrinierend ist, sondern ein positiv bejahender. Das wiederum ist Gesetzesbestandteil im Wiener Kindergartengesetz. Neu haben wir das Vorliegen eines solchen pädagogischen Konzeptes fix vorgeschrieben. Das wiederum kann die MA 11 überprüfen. Sie macht das auch sehr intensiv. Es gibt auch eine gute Kooperation zwischen der MA 10, in dem Fall in ihrer Eigenschaft als Kindergartenbetreiber, als klar laizistischer Kindergartenbetreiber, um das auch zu sagen, aber natürlich Profi, was das Erstellen von pädagogischen Konzepten betrifft, und anderen Betreibern, wie etwa der St. Nikolausstiftung, die aus dem konfessionellen Bereich kommen und große Erfahrungen mit pädagogischen Konzepten haben, religionspädagogische Inhalte sozusagen auf den Boden zu bringen, und anderen Religionsgemeinschaften. Es ist auch so, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der "Pluralismus im Kindergarten"-Studie, die gemeinsam mit dem Bund in Auftrag gegeben worden ist, die auch genau das vorgeschlagen haben, von mir auch eingebunden worden sind in ein Zusammentreffen mit den konfessionellen Betreibern und den anderen großen Betreibern. Hier wurde eine Ebene etabliert, wo es eine gute Zusammenarbeit gibt. Ich glaube, auf diese kann man gut aufbauen. Parallel dazu, da kann natürlich nicht gewartet werden, prüft natürlich die MA 11 seit dem ersten Tag des Inkrafttretens des neuen Kindergartengesetzes die pädagogischen Konzepte im Hinblick auf die religionspädagogischen Inhalte ganz genau. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. Zusatzfrage kommt von Frau Abg. Schwarz. Bitte. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank! - Sehr geehrter Herr Landesrat, muss man ja heute sagen! Ein großer Punkt, haben wir schon gehört, ist natürlich die frühsprachliche Förderung von Kindern. Wir haben damals auch in das Kindergartengesetz hineinreklamiert, dass Pädagogen zumindest C1-Niveau haben müssen. Das ist auch etwas, das jetzt in der 15a-Vereinbarung steht. Im Kindergartengesetz in Wien ist das allerdings nicht so verankert, sondern dort steht: "ausreichend Deutschkenntnisse". Wie wollen Sie jetzt garantieren, dass jeder Pädagoge, der mit den Kindern in Wien arbeitet, zumindest C1-Niveau hat? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. - Wie Sie wissen, sprechen wir hier vom Maturaniveau. Wie Sie auch wissen, ist die Ausbildung zur Elementarpädagogin in Österreich an BAfEPs und schließt mit einer Matura ab. Wir würden uns eigentlich eine zusätzliche akademische Ausbildung wünschen, aber jedenfalls ist sichergestellt, dass die Pädagoginnen und Pädagogen die Sprachkenntnisse, die sie brauchen, haben. Über diese Regeln hinaus wird es selbstverständlich auch von der Behörde, der MA 11, überprüft. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 4. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Ellensohn. Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat! Wir freuen uns zwar, dass wir in Wien die meisten Plätze im Kindergartenbereich haben und in diesem Punkt ganz klar die Nummer 1 in Österreich sind. Wir können uns aber darauf nicht ausruhen, weil wir jedes Jahr mehr Geburten haben und mehr Wiener und Wienerinnen in dieser Stadt geboren werden. Jetzt sind im Rahmen der 15a-Vereinbarungen leider keine zusätzlichen Mittel zum Ausbau der Kindergartenplätze dazugekommen. Wir müssen aber trotzdem welche zur Verfügung stellen. Wie schauen denn die Ausbaupläne in der Stadt aus? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. - Es stimmt, die Mittel sind gleich geblieben. Was auch gleich geblieben ist, ist natürlich die Notwendigkeit, laufend Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, nicht nur im Schulbereich, sondern auch im Kindergartenbereich. Wien wächst. Übrigens, in den nächsten Jahren wird das Wachstum zurückgehen, das Wachstum bei der Anzahl der Kinder allerdings nicht. Das heißt, die Herausforderung für uns, was das Schaffen von Kinderbetreuungsplätzen betrifft, ist gleich groß. Wir werden in diesem Jahr deshalb auch, also allein 2019, zusätzliche 2.000 Plätze schaffen, viele davon im städtischen Bereich, aber natürlich auch viele in der guten Partnerschaft mit den privaten Trägern. Die Investitionen im Gesamtbudget sind für die Wiener Kindergärten 2019 870 Millionen EUR schwer. Ich kann vielleicht noch detailliert sagen, was sich in diesem Jahr im städtischen Bereich tut. Dann können sich die Mandatarinnen und Mandatare, speziell, die sich einzelnen Bezirken besonders verpflichtet fühlen, vielleicht auch mehr freuen, als ich es schon tue. Mit einer Gesamtfläche von knapp 3.100 m², also ein wirklich großes Ding, eröffnet in der Grundäckergasse 20, also in Favoriten, ein neuer Kindergarten für mehr als 100 Kinder. Auch in Simmering eröffnet ein neuer Kindergarten, in der Ehamgasse 22, 2.000 m², auch 100 Kinder. In der Donaustadt gleich zwei, in der Hirschstettner Straße 119 und in der Oleandergasse 21. Natürlich freuen wir uns alle gemeinsam - hoffentlich - in diesem Haus auch auf die Eröffnung des Bildungscampus in der Berresgasse im September. Dort gibt es natürlich auch einen riesengroßen wunderbaren Kindergarten mit 230 Plätzen. In Floridsdorf in der Tomaschekstraße 42 und in Liesing in der Lastenstraße 15 zwei weitere Kindergärten. Jetzt hätte ich fast noch die Laxenburger Straße 151 vergessen. Also das sind die großen neuen Projekte im kommenden Jahr aus dem städtischen Bereich. Natürlich auch, wie schon gesagt, private Träger, Kinderfreunde zum Beispiel errichten in Stammersdorf ein Haus mit sechs Gruppen, In der Wiesen Ost und im Viola Park. Ich könnte das jetzt noch länger weiter tun. Ich glaube, das mache ich uns allen zuliebe nicht mehr. Vielleicht noch ein Bekenntnis, das möchte ich an dieser Stelle auch eindeutig sagen: Wir wollen das Angebot nicht nur beibehalten, wir wollen das Angebot bei den Kindergärten weiter ausbauen. Es geht hier um eine wichtige Maßnahme für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber es geht auch um eine wichtige bildungspolitische Maßnahme, gerade im Hinblick auf Sprachförderung, und auch um das Erlernen von Demokratie und Zusammenleben. Die Arbeiterkammer und der ÖGB haben erst gestern eine Studie präsentiert, wo in regelmäßigem Ausmaß die Zufriedenheit mit Kinderbetreuungs-, aber auch Nachmittagsbetreuungsangeboten in Schulen erhoben wird. Diese Studie hat eindeutig gezeigt, dass das Land Wien eine Vorreiterrolle hat. Die Zufriedenheit ist hier am besten. Also wir können hier, glaube ich, alle gemeinsam auch stolz sein. Das können wir, wenn wir so wollen, auch im Schnitt beziehungsweise im Vergleich zu anderen österreichischen Bundesländern. Zur Erinnerung, das Barcelona-Ziel bei Unter-3-Jährigen ist 33 Prozent. Wir überspringen es mit 44 Prozent. Der österreichweite Durchschnitt ist 26 Prozent. Also wenn man sich hier auf der einen Seite im Hinblick auf die 15a-Vereinbarung von Bundesseite einer hohen Betreuungsquote oder einer Steigerung der Betreuungsquote rühmt, dann würden wir uns eigentlich auch erwarten, dass man die Mittel dafür erhöht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die 5. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Vielen Dank, Herr Landesrat! Ich glaube, es ist wichtig, wir haben gerade in der Frage vorher von Herrn StR Hacker gehört, dass Vertragstreue etwas sehr Wichtiges ist. Ich darf mir nur eine Bemerkung erlauben. Wir haben auch eine Welterbe-Konvention, einen völkerrechtlichen Vertrag, wo wir hier eine Flächenwidmung beschlossen haben, die nicht so Welterbe-konform sein dürfte. Wir haben hier eine 15a-Vereinbarung bei der Förderung der Kinderbetreuungseinrichtung. Der Bund erfüllt seine Verpflichtungen. Es ist sogar, glaube ich, ein rückwirkendes Inkrafttreten. Es ist, glaube ich, auch unsere Schuldigkeit und die Schuldigkeit des Landes Wien, dass man hier sozusagen auch die von uns übernommenen Verpflichtungen übernimmt. Man muss ja auch dazusagen, dass auf Grund der Kompetenzverteilung Kindergartenwesen eigentlich Landes- und Gemeindekompetenz ist, also hier der Bund sozusagen über die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung hinaus auch wichtige Beiträge leistet. Aber meine Zusatzfrage richtet sich an eine Sache, die jetzt hier schon zwei Mal angesprochen wurde. Sie haben, glaube ich, auch sehr richtig gesagt, dass eine akademische Ausbildung von Elementarpädagogen etwas Wünschenswertes wäre. Da gebe ich Ihnen recht, weil auch die Anforderungen ganz andere geworden sind. Wenn man eine längere Ausbildung vorsieht, dann hat das natürlich auch zur Folge, dass die Menschen eben kürzer im Berufsleben sind, dass sie letztendlich dann mit einer akademischen Ausbildung auch mehr verdienen wollen. Können wir uns das eigentlich als Stadt Wien auch wirklich leisten, dann akademisch ausgebildeten Elementarpädagogen ein entsprechendes A-Gehalt zu zahlen? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. - Wie Sie wissen, ist mit der Dienstrechts- und Besoldungsreform die Einteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in A-, B- und C-Kastln Geschichte. Es geht um die Einordnung der jeweiligen Leistung der Arbeit an dem Arbeitsort. Aber natürlich zielt Ihre Frage darauf ab, ob es sozusagen auch aus pragmatisch-ökonomischen Gründen opportun ist, Akademikerinnen und Akademiker in den Kindergärten zu haben. Ich finde, es ist jedenfalls aus bildungspolitischen Gründen mehr als angezeigt. Wir brauchen in Österreich dringend mehrere Lehrstühle in der Elementarpädagogik, da fängt es schon einmal an, um eine universitäre Ausbildung zu schaffen. Wir bräuchten ein klares Bekenntnis dafür, dass es im Leitungsbereich und bei besonderen Herausforderungen, etwa zum Beispiel im sonderkindpädagogischen Bereich, eine Akademisierung gibt. Das ist State of the Art in Skandinavien. Da reden wir immer vom akademisierten Kindergartenbereich. Dort ist es auch nicht so, dass jede Kindergartenpädagogin Akademikerin ist, aber eine Leiterin eines großen Hauses ist es zum Beispiel auch. Deswegen haben wir diese Unterstützungen, diese ersten Schritte und die starken Forderungen, auch aus dem Fachbereich, immer unterstützt und werden das auch in Zukunft tun. Ein erster Schritt ist derzeit in Diskussion. Wir haben hier auch einen Antrag an die Bundesregierung gestellt, der leider die Mehrheit, aber nicht die Einstimmigkeit gefunden hat, dringend zu prüfen, ob die Absolventinnen und Absolventen des PH-Lehrganges, den es in diesem Zusammenhang schon gibt, nicht im Bereich der Sonderkindpädagogik eingesetzt werden können. Diese SOKI- PädagogInnen brauchen wir dringend. Das wäre ein erster, ganz einfacher Schritt, beim PädagogInnenmangel etwas zu tun. Ich wäre der Meinung, dass man hier dringend diesen Schritt und auch weitere braucht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortung. Die Fragestunde ist damit beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Menschenrechte und Antidiskriminierung stehen für das Land Wien nicht zur Diskussion." verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun die Erstrednerin, Frau Abg. Hebein, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Danke! Werte Frau Vorsitzende! Geschätzte Damen und Herren! Menschenrechte sind nicht verhandelbar, schon gar nicht hier in Wien. Das ist das Thema unserer Aktuellen Stunde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, 2019, und wir stehen jetzt vor Ihnen, weil ein Innenminister an den Grundsätzen unserer Demokratie rüttelt, weil ein Innenminister tatsächlich das Selbstverständnis unserer Zweiten Republik in Frage stellt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Indem er die Gesetze hinterfragt?) Nicht nur international schrillen jetzt alle Alarmglocken (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die Glocken läuten, wenn man Gesetze hinterfragt? Sie haben keine Ahnung!), sondern auch Juristen, Juristinnen melden sich zu Wort. Ich kann es gut nachvollziehen. Ich kann die Sorge nachvollziehen. Es ist der Sager des Innenministers Kickl, der gemeint hat, dass das Recht der Politik zu folgen habe und nicht umgekehrt und dass die Menschenrechtskonvention eine seltsame rechtliche Konstruktion ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Rückfall in eine katastrophale Denkweise! Es ist ein Rückfall in eine Art Denkschulen, die wir von einem Carl Schmitt kennen, der gesagt hat: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Das sind ähnliche Denkmuster, die jetzt wieder zum Tragen kommen. Das soll alle aufrütteln! Was heißt das nämlich? In dem Augenblick, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ein Innenminister seine Phantasien verwirklichen kann, können Sie zur Wahlurne schreiten, und dann haben Sie jedes Recht verwirklicht. (Abg. Leo Kohlbauer: Verwirkt!) Sie sind dann davon abhängig, dass jemand Ihre Rechte einschränkt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Da haben Sie jedes Recht verwirkt! Da haben Sie recht! Sie haben ganz schön versagt!) Es gibt kein Recht, das Sie dann davor schützt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: So ist das in der Demokratie, Frau Kollegin!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Tabubruch sondergleichen in einen autoritären Weg! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dass man seinen Willen verwirklicht?) Deshalb haben wir GRÜNEN das auch zur heutigen Aktuellen Stunde gemacht, weil das Ausmaß tatsächlich verheerend ist und hier an Eckpfeilern gerüttelt werden soll! Nicht umsonst haben sich, glaube ich, über 400 Jahre lang PhilosophInnen und Rechtsgelehrte darüber den Kopf zerbrochen, wie man bestimmte Grundregeln schafft, die über die Länder hinaus gelten, wie man Sicherheit schafft, dass nicht Einzelne durchknallen, Kriege und Folter herrschen. Nicht umsonst gibt es die Menschenrechtskonvention. Der Anlass war, nie wieder sollte es passieren, dass Juden und Jüdinnen flüchten, dann wieder zurück ins Nazi- Deutschland abgeschoben werden und dort umkommen. Das sind Grundregeln unserer Zivilisation, die wir hier geschaffen haben. Diese Grundregeln werden jetzt von einer FPÖ in Frage gestellt! In Deutschland gibt es im Grundgesetz die sogenannte Ewigkeitsklausel, dass Menschenrechte, der Rechtsstaat, die Demokratie nie eingeschränkt werden dürfen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Bei uns nicht, Frau Kollegin!) In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2000 festgestellt, dass niemand dazu ermächtigt werden kann, sich selbst auszuschalten (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Zitieren Sie das Erkenntnis! Ich glaube, Sie haben es nicht ganz verstanden!), und zwar auch dann nicht, wenn er diese Verfassungssuspendierung nur für einen bestimmten Teilbereich der Rechtsordnung und nur für einen begrenzten Zeitraum verfügt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie haben keine Ahnung, Frau Kollegin!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann schon verstehen, werte FPÖ, dass Sie unruhig werden, würde ich auch an Ihrer Stelle! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ich werde nicht unruhig! Sie haben einfach keine Ahnung!) Nur, wenn man Ihr Parteibuch liest (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir haben kein Parteibuch! Sie werden schnell fertig sein, weil wir haben kein Parteibuch!), wenn man sich genau anschaut, was im letzten Jahr passiert ist, und jetzt hergeht, einen Tabubruch macht, können Sie sich über Demokratie lächerlich machen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Eine Aneinanderreihung von Blabla ist das!), können Sie Demokratie als Spiel sehen, aber wir stehen hier, weil wir sagen, dieser Tabubruch, den Sie hier jetzt vollziehen wollen, rüttelt dermaßen viele Menschen auf, die davon überzeugt sind, dass unser sozialer Frieden, unsere Grundsätze, unsere Zivilisation sicher nicht von so einer Politik in Frage gestellt werden wird! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was hat das mit der Landesvollziehung zu tun, was Sie gerade sagen?) Ich gehe einen Schritt weiter auf der Suche nach Bildern. Ich kann Ihnen auch nur empfehlen, lesen Sie "Biedermann und die Brandstifter" von Max Frisch. (Abg. Leo Kohlbauer: Das ist super! Ja, genau! Das Buch ist super!) Und zwar gibt es auch einen Josef Schmitz, der Benzinfässer auf dem Dachboden der Republik gelagert hat. Dieses Bild, dass wir jetzt noch ein Streichholz nehmen sollten, um das mitanzuzünden, passt zu diesem Tabubruch des Innenministers, der nicht mehr tragbar ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.) Jetzt komme ich noch zu einem positiven Anteil an dieser Diskussion, die der Herr Innenminister sicherheitsgefährdend hier angezettelt hat. Ich habe gerade vorhin Frau Kollegin Sandra Frauenberger vor der Tür getroffen. Wir sind stolz darauf, in einem Land zu leben, wo Menschenrechte gelten. Wir sind stolz darauf, in einer Stadt zu leben, wo Sie und wir alle das noch einmal untermauert haben, weil wir immer wieder reflektieren müssen, was das heißt. Wir wissen auch jetzt, dass wir tagtäglich aufs Neue für unsere Demokratie kämpfen müssen. Es ist gut, wenn ich in die Bäckerei gehe und eine Diskussion zustande kommt, wo dann Leute sagen: "Hoppala! Sie meinen die Ausländer, aber wie ist das dann mit mir? Was ist, wenn der Innenminister einmal schlecht schläft?" - Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Aufrütteln, dass unsere Demokratie und unsere Rechtsstaatlichkeit unser höchstes Gut ist, ist das Gute an dieser Diskussion, an diesem Tabubruch des Innenministers. Es ist gut so, dass jeder und jede Einzelne, der oder die auf Demos geht, sagt, dass unser Rechtsstaat, unsere Menschenrechte gut sind. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das haben wir eh gestern gesehen! Das haben wir gestern erlebt! Da werden Häuser angezündet! Das ist so toll! Das sind Ihre Freunde!) Gestern haben wir den JournalistInnenpreis an zwei total tolle Frauen übergeben, die konstruktiv und voller Engagement kritischen Journalismus betreiben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was haben sie damit zu tun?) So klasse! Wir brauchen alle, die aufstehen und sagen, Rechtsstaatlichkeit, Grundprinzipien unserer Demokratie lassen wir uns sicher nicht von einer FPÖ in Frage stellen! - Ich danke Ihnen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Leo Kohlbauer: Häuser anzünden, Steine werfen!) Präsidentin Veronika Matiasek: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit ab nun mit fünf Minuten begrenzt ist. Nächster Redner ist Herr Abg. Wiederkehr. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einigen Punkten kann ich Ihnen zustimmen, Frau Hebein. Ja, die Europäische Menschenrechtskonvention ist eine große Errungenschaft der Menschheitsgeschichte, die auch zu bewahren ist. Und ja, unser Innenminister ist rücktrittsreif, und das schon lange! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Leo Kohlbauer: Vereinigte Linke! Herrlich!) Auch zu dieser Diskussion und zu diesen Einwänden, nicht Minister Kickl macht die Gesetze, sondern das Parlament macht die Gesetze. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Bravo zur Erkenntnis des Herrn Kollegen!) Der Minister Kickl hat sich natürlich an diese Gesetze zu halten, kann sich nicht über das Recht stellen und hat sich natürlich auch an die österreichische Rechtsordnung zu halten. Dementsprechend hat sich natürlich auch Eva Blimlinger zu Wort gemeldet, eine nicht unbekannte und unwesentliche Person in Österreich, die auch von einer Gefahr für die Demokratie über diese Aussagen, die der Innenminister tätigt, spricht. Das sehe ich genauso. Deshalb haben wir im Parlament auch ein Misstrauensvotum zu Minister Kickl in Gang gebracht. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Mimös, was Sie da sagen!) Aber ich möchte die Diskussion zu Antidiskriminierung und Menschenrechte auf Wien beziehen, weil wir leben zum Glück in einem weltoffenen Wien. Ich liebe dieses weltoffene Wien mit einer Gesellschaft auch mit Zuwanderung und großer Vielfalt, allerdings auch großen Herausforderungen innerhalb dieser Vielfalt und einer immer größer werdenden Polarisierung der Gesellschaft, die auch sehr stark durch die Bundesregierung über eine Politik gegen Minderheiten, eine Politik vor allem auch gegen Ausländer vorangetrieben wird. Das führt zu einer gefühlten Diskriminierung, das führt zu einer tatsächlichen Diskriminierung, aber auch zu einer Radikalisierung von manchen Gruppen in unserer Stadt. (Abg. Leo Kohlbauer: Welche Gruppen?) Das ist eine große Gefahr in unserer Gesellschaft, dass durch diese zwei Pole auch die gesellschaftliche Spaltung hier vorangetrieben wird. Das ist eine Gefahr auch in dieser Stadt. Diese Politik der Spaltung ist eine Gefahr, aber auch die Tendenz einer Isolierung von manchen Gruppen in dieser Stadt! Allerdings wird diese Stimmung der Diskriminierung gegenüber Minderheiten (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gegenüber Österreichern!) ganz massiv vor allem durch die Freiheitlichen vorangetrieben. Ich habe gestern von SOS Mitmensch einen recht ordentlichen Überblick über 20 Fälle der FPÖ mit antimuslimischer Diskriminierung zugeschickt bekommen. Nicht, dass ich SOS Mitmensch in jedem Punkt unterstütze, aber es war eine sehr gute Publikation - ich weiß nicht, wer sie sonst bekommen hat -, wo 20 Fälle aufgelistet worden sind, wo systematisch von den Freiheitlichen Muslime diskriminiert werden, um auch Stimmung in der Öffentlichkeit zu machen. Beispiel war Familienbeihilfe, die rein über Frauen mit Kopftuch kommuniziert worden ist, war die Diskussion um die DSGVO und die Türschilder an Gemeindebauten (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Haben wir recht behalten, oder nicht?), wo der Herr Gudenus dann gemeint hat, dass anscheinend hier die rot-grüne Stadtregierung vertuschen möchte, dass dort Ausländer leben. Das ist eine absolute Verschwörungstheorie von Seiten der Freiheitlichen, die wir hier immer wieder sehen! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Aber auch immer wieder dieser Vorwurf, dass so viele Muslime anscheinend in Österreich, und vor allem in Wien, die Staatsbürgerschaft bekommen. Das wird dargestellt über Menschen in Burka, die unsere Gesellschaft gefährden. Das ist Diskriminierung gegenüber Minderheiten, die politisch vorangetrieben wird! (Abg. Leo Kohlbauer: Schon konvertiert?) Aber ich sehe auf der anderen Seite in dieser Stadt eine fortschreitende Diskriminierung auch der Stadtregierung, wo die GRÜNEN mit drinnenhängen. Weil was ist denn der Wien-Bonus nichts anderes als ein Diskriminierungs- Malus? Wenn Trump sagt: "America first", sagt Ludwig: "Vienna first". (Abg. Anton Mahdalik: Ihr sagt, Haselsteiner zuerst!) Das ist genau der gleiche Mechanismus, zu sagen, wir bevorzugen die Wiener und diskriminieren dann die Burgenländer oder diskriminieren die Niederösterreicher. Das ist eine Politik der Diskriminierung, die hier beginnt! (Beifall bei den NEOS.) Da appelliere ich schon auch an den Selbstwert der GRÜNEN. Wenn man nur Diskriminierung anprangert, dann muss man auch gegen diese fortschreitende Diskriminierung, die von Seiten der Sozialdemokratie versucht wird, über alle Stadträte auszurollen, ankämpfen und diese Diskriminierung auch aufzeigen. Wir wollen keine Diskriminierung gegenüber Minderheiten. Wir wollen aber auch keine "Vienna first"-Politik mit einer Diskriminierung von Niederösterreichern oder Burgenländern, die in dieser Stadt auch einen guten Job erledigen. Ich möchte ein weltoffenes Wien ohne Diskriminierung. Dafür stehen wir auch ein! (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ihre Sorgen möchte ich haben, Herr Kollege! Wirklich wahr!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Hungerländer. Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Geschätzte Kollegen! Ich war bislang naiverweise der Ansicht, dass man für die Aktuelle Stunde ein Thema wählt, in dem man etwas vorzuweisen hat oder in dem man sich nicht unbedingt selber anpatzt. Deswegen war ich völlig überrascht, dass gerade diese Stadtregierung das Thema Menschenrechte wählt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Kein Thema der Landesvollziehung! Das ist der erste Rechtsbruch der GRÜNEN am heutigen Tag!) Sieht man die frappanten Integrationsprobleme, die es in Wien gibt, sieht man das Anwachsen des politischen Islam in Wien, gerade dann über Menschenrechte zu sprechen, ist ein bisschen gewagt! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Aber gut, Sie nehmen die aktuelle Diskussion um die Abschiebung straffällig gewordener Flüchtlinge als Anlass. Es stimmt, es ist hoch an der Zeit, dass wir über dieses Thema sprechen. Es ist hoch an der Zeit, dass das Augenmerk weg von einem Täterschutz hin zu einem Opferschutz gelegt wird. Nach all diesen entsetzlichen Frauenmorden, die passiert sind, macht die Bundesregierung das einzig Richtige. Sie setzt Maßnahmen, die Opfer zu schützen und die Menschen vor Kriminellen, die 2015 im Zuge der Migrationskrise zu uns gekommen sind, zu schützen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was hat sie gemacht? Sie hat überhaupt nichts gemacht! - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Welche Maßnahmen?) Deswegen finde ich die Diskussion, ab wann straffällig gewordene Asylwerber abgeschoben werden können, durchaus legitim. Diese Diskussion wird auch in anderen europäischen Staaten geführt. Es ist sinnvoll, auf europäischer Ebene eine Lösung zu finden, wobei eines ganz klar sein muss, wie gesagt, Opferschutz geht vor Täterschutz! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Seien wir uns ehrlich, kommen wir zum Thema Integration, wir haben in Wien genauso Menschenrechtsverletzungen. Da spreche ich gar nicht von all den Frauen, die von sexuellen Übergriffen betroffen sind. Ich spreche von den vielen Frauen mit Migrationshintergrund, die die Früchte Ihrer verfehlten Integrationspolitik ausbaden müssen und die nicht in den Genuss eines freien Lebens kommen können, Stichwort: Kopftuchzwang für kleine Mädchen, Stichwort: Zwangsehe, Stichwort: FGM. Was, bitte, ist mit Frauen, die nicht zwangsverheiratet werden wollen? Was, bitte, ist mit Frauen, die ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben? Was ist mit all den Christen, die in Wien bedroht werden, mit den christlichen Konvertiten, die in Wien bedroht werden? Wo ist deren Recht auf freie Religionsfreiheit in Wien? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Das Thema Menschenrechte ist halt ganz eng mit dem Thema Integration verknüpft, auch aus einem zweiten Grund. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte entspricht per se einer aufgeklärten griechisch-judeo- christlichen Tradition, die das Individuum und nicht ein Kollektiv in den Mittelpunkt stellt. Dieses Personalitätsprinzip entstammt einer abendländischen Kultur. Das kann auch ganz klar argumentativ gezeigt werden, weil die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte eben nicht allgemein gültig ist. Es gibt die sogenannte Kairoer Erklärung. Sie wurde 1990 von 45 muslimischen Ländern beschlossen, und diese definiert die Scharia als die alleinige Grundlage von Menschenrechten. Das ist quasi das offizielle Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein iranischer Diplomat hat das folgenderweise zusammengefasst - ich zitiere: "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine säkulare Interpretation der judeo-christlichen Tradition, die von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden kann." (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele, damit Sie wissen, worum es hier geht. Laut Art. 2 der Kairoer Erklärung es ist verboten, in einem anderen Land einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt. Es ist verboten, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt. (Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig-Faymann.) Jetzt fragen Sie: Warum ist das für Wien wichtig? - Ich werde es Ihnen sagen. Schauen wir uns die Mitglieder der Organisation der Islam-Konferenz an, nämlich jene Mitglieder, die diese Deklaration gemacht haben. Das sind folgende Mitgliedstaaten: Afghanistan, Irak, Türkei ... (Abg. David Ellensohn: Noch einmal: Warum ist das für Wien wichtig? - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Was heißt, warum? (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Zum Thema!) Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Lassen Sie die Rednerin bitte zu Ihren Ausführungen kommen! Abg. Mag. Caroline Hungerländer (fortsetzend): ... Migrationshintergrund aus diesen Staaten in Österreich. Und Sie schaffen es als Stadtregierung nicht, diesen Leuten beizubringen, dass hier andere Regeln gelten. Das ist das Problem! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Die Bundesregierung ist vorgegangen mit den Integrationskursen des ÖIF, die verpflichtend sind. Die Wert- und Orientierungskurse sind verpflichtend für alle Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten. Dort werden die Menschenrechte, wie wir sie verstehen, vermittelt, und das schaffen Sie nicht! (Abg. Heinz Vettermann: Blödsinn!) Sie schaffen keine verpflichtenden Kurse! Sie schaffen kein klares Vorgehen gegen den politischen Islam! (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Das stimmt ja nicht! Das ist die Unwahrheit!) Sie schaffen kein klares Vorgehen. Sie schaffen keine klare Deklaration zu den Menschenrechten auf unserer Wertebasis! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Ist das nicht peinlich für die ÖVP? - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Lhptm-Stv. Nepp zum Wort gemeldet. - Ich erteile es ihm. Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wirklich bemerkenswert, wie hier in diesem Haus und wie in den letzten Tagen medial von Seiten der SPÖ, von Seiten der GRÜNEN und von Seiten der NEOS diese Diskussion geführt wird, nur um Innenminister Kickl anzupatzen. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Sie haben vom Rechtsstaat nichts verstanden! - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Wenn ich mir für die Art der Diskussionsführung, die Sie hier betreiben, aussuchen muss, dann ist es falsch, scheinheilig und heuchlerisch! Das sind Ihre Attribute! (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Und das ist sehr peinlich! - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich kann es Ihnen auch erklären: Sie kommen heute hier heraus unter dem Titel, dass die Menschenrechte unveränderbar und unverhandelbar sind. - Jetzt sage ich Ihnen einmal eines: Die Europäische Menschenrechtskonvention befindet sich seit Jahren im Wandel. Ein Beispiel gebe ich Ihnen im Zusammenhang mit dem Recht auf Leben und der Todesstrafe: In der Erstfassung der Europäischen Menschenrechtskonvention war die Todesstrafe als Straffolge bei Verbrechen erlaubt. Erst im 6. Zusatzprotokoll 1983 wurde verabschiedet, dass die Todesstrafe außerhalb der Kriegsgerichtsbarkeit abgeschafft wird. (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Hat das der österreichische Innenminister verändert? - Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Mit dem 13. Zusatzprotokoll 2002 wurde die Todesstrafe auch im Rahmen der Kriegsgerichtbarkeit abgeschafft. Sie aber kommen hier heraus und meinen, dass das unveränderbar ist! Ja, was wollen Sie denn? Zurück zur ersten Fassung? Wollen Sie vielleicht noch die Todesstrafe? Dann kommen Sie heraus und sagen Sie es! Oder Sie geben zu, dass auch die Europäische Menschenrechtskonvention veränderbar ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) In Wirklichkeit - und das ist ja die Scheinheiligkeit Ihrer Diskussion - geht es Ihnen darum, internationale Verträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention oder das Schengen-Abkommen immer nur dann umzuändern, wenn es Ihnen passt, wenn es möglich ist, die Massenimmigration nach Europa zu fördern. Dann passt Ihnen jegliche Veränderung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Dann sind Sie bereit, alles zu ändern. Als Fluchtgrund würden Sie Krieg, Klima, oder wirtschaftliche Verbesserung verändern. Dann ist alles ok. Wenn das passiert, darf man internationale Verträge ändern. Und was passiert, wenn man internationale Verträge wie zum Beispiel das Dublin-Abkommen oder das Schengen-Abkommen nicht mehr ausübt und bricht? Man sieht ja, was Sie 2015 mit offenen Grenzen angerichtet haben! Man hat nicht mehr geschaut, was Asyl ist und was Zuwanderung ist, und jetzt leben wir mit diesen Konsequenzen Ihres Vorgehens: Trauer, Tod und Terror. Das haben Sie seit 2015 verursacht, und eine schwarz-blaue Regierung wird das jetzt wieder reparieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was war denn da mit der Rechtsstaatlichkeit. - Lebhafte Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Aber auch der Begriff "Antidiskriminierung" ist heute ein großes Schlagwort und findet sich auch in der Überschrift der Aktuellen Stunde. Da gibt es immer einen großen Aufschrei von Ihnen, damit glauben Sie, gutmenschlich punkten zu können. Dann kommt Frau Blimlinger daher, die Sie vorher zitiert haben, und meint: Es ist eine Diskriminierung, wenn es auf der Kunst-Uni ein Herrenklo und ein Damenklo gibt. Was macht da das dritte Geschlecht? (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.) Das weiß man nicht. Also machen wir ein Unisexklo! Da sind Sie groß dabei, wenn es hier um Antidiskriminierung geht! (Weiterer Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.) Ich sage Ihnen etwas: Sie brauchen nicht weit zu gehen, um aufzuschreien. Gehen Sie einmal im 16. Bezirk auf der Ottakringer Straße spazieren! Dort gehen noch immer muslimische Männer auf der Straße voran, und die Frau muss zwei Meter dahinter gehen. Wo bleibt denn da der Aufschrei der Frauenrechtlerinnen? Da sind Sie ruhig, weil das Ihre Wähler-Community ist! (Beifall bei der FPÖ.) Zum Abschluss noch etwas: Der Herr Bundespräsident hat sich wieder einmal gemeldet. Er meldet sich ja immer dann, wenn es gegen die FPÖ geht, aber wenn es irgendwelche Attentate oder Messerstechereien gibt, dann ist er ruhig. (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.) Er hat gesagt, dass er fürchtet, dass der Grundkonsens der Zweiten Republik aufgebrochen wird. - Ich sage Ihnen, was ich mir als Grundkonsens wünsche, nämlich dass Asylwerber, Asylberechtigte und Ausländer, die straffällig geworden sind, die Menschen ermordet haben, die gestohlen haben, die vergewaltigt haben, dass all diese Menschen abgeschoben werden. (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Macht es doch!) Das ist der Grundkonsens, den ich will! Das ist der Grundkonsens der Vernunft. (Beifall bei der FPÖ. - Rufe und Gegenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher zum Wort gemeldet. Ich habe gerade die Beantragung bekommen, dass ich für die Formulierung des Herrn Lhptm-Stv. Nepp "Trauer, Tod und Terror" einen Ordnungsruf erteilen soll. - Ich lasse mir das Protokoll kommen, denn ich habe den Gesamtzusammenhang nicht gehört, und werde danach entscheiden, ob ich in diesem Zusammenhang einen Ordnungsruf als notwendig erachte. Herr Dr. Stürzenbecher, Sie sind am Wort. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Weil angeblich nur Rot-Grün den Innenminister kritisiert, lese ich aus der konservativen "Tiroler Tageszeitung" vor: "Nachdem Innenminister Herbert Kickl an der Europäischen Menschenrechtskonvention gerüttelt hat, erteilt Verfassungsminister Josef Moser - ÖVP diesem Vorstoß eine Absage. Die Menschenrechtskonvention habe sich bewährt und sei zu beachten. Außerdem erinnerte er seinen Regierungskollegen an das rechtsstaatliche Prinzip in der Verfassung." - Das sind die Worte des ÖVP-Justizministers. In der katholisch-konservativen "Kleinen Zeitung", Graz, schreibt Hubert Patterer über den Tonfall des Innenministers: "Dieses Abschätzige im Tonfall gegenüber Recht und Gesetz, einem zivilisatorischen Bauwerk, das auf den Erfahrungen nationalsozialistischen und stalinistischen Gemetzels errichtet wurde, war das Widerwärtige an dem Gesagten." So könnte ich jetzt unzählige ... (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Das ist ein SPÖ-Blatt!) Ja, ja! Die "Kleine Zeitung" ist ein SPÖ-Blatt! Das höre ich jetzt zum ersten Mal in meinem Leben! Ich könnte jetzt auch die "Salzburger Nachrichten" und viele weitere Zeitungen zitieren. Alle Menschen, die für Menschenrechte sind, verurteilen das, was dieser Minister gesagt hat, und das ist gut so. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Minister Kickl hat sich nicht als Minister für Recht und Ordnung erwiesen, sondern er ist ein Minister gegen Recht und Ordnung. Das muss einmal gesagt werden, und das soll er sich auch ins Stammbuch schreiben. Deshalb fordern auch zu Recht immer mehr Leute, dass er zurücktritt. Sogar der Bundeskanzler hat sich diesmal eindeutig von ihm distanziert. (Beifall bei der SPÖ.) Jetzt muss man fragen, welche Rede wirklich ein noch tieferes Niveau hatte, die des Kollegen Nepp oder die der Kollegin Hungerländer. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Das werden Sie beurteilen!) Da muss man wirklich sagen: Das ist Skylla und Charybdis! Ich sage jetzt Folgendes dazu: Natürlich kann man theoretisch auch die Europäische Menschenrechtskonvention nach einem entsprechenden Dialog ändern. Allerdings müssen da alle 47 Staaten zustimmen, und das ist in dem Zusammenhang, wie es Herr Kickl anstrebt, mit 99,99 Prozent Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Da werden sogar Sie mir zustimmen. Das heißt, man muss innerhalb der gegebenen Rechtsordnung die Probleme, die zu Recht bestehen, zu lösen versuchen. Es gibt aber noch oder eine Möglichkeit: Man tritt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Das wäre jedoch eine Katastrophe! (Abg. Leo Kohlbauer: Die SPÖ ist eine Katastrophe!) Ich hoffe, dass sich wenigstens die ÖVP davon distanziert, dass man aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austritt. Ich fasse zusammen: Die Versuche des Herrn Kickl auch mit dem Satz, dass die Politik sozusagen Vorrang vor dem Recht hat, ist in dieser Eindimensionalität Unsinn. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was hat Darabos gesagt? War das besser?) Natürlich kann die Politik das Recht ändern, aber immer in der Stufenordnung der Rechtsordnung, das ist ja wohl logisch. Aber das haben Sie nicht verstanden, und das hat vor allem Frau Kollegin Hungerländer nicht verstanden, und das finde ich besonders tragisch. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Innenminister Kickl bringt Chaos und Rechtsunsicherheit und versucht einen fundamentalen Abbau der Menschenrechte. Ich muss dieses Chaos jetzt noch an einem Beispiel ausführen: Der Verfassungsgerichtshof erkennt endlich die Ehe für alle, auch für Homosexuelle. Was macht man im Innenministerium? - Man konstruiert jetzt Auslegungen mit einem Auslandsbezug: Wenn beispielsweise eine Österreicherin eine Russin heiratet, dann gilt das, auch wenn sie in Österreich leben, nicht als Ehe. Das ist eine Auslegung, die vollkommen dem Geist der Menschenrechtskonvention widerspricht! (Abg. Leo Kohlbauer: Das machen die Standesämter der Stadt Wien!) Den kennen wir, und den kennt vor allem der Verfassungsgerichtshof, und deshalb sind Sie auch immer wieder - in letzter Zeit am laufenden Band - widerlegt worden! Immer wieder muss der Verfassungsgerichtshof einschreiten und das sozusagen umsetzen, wenn das Rot und Grün und NEOS und viele andere auch verlangen, weil Schwarz, Türkis und Blau die Menschenrechte missachten. (Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Ich fasse zusammen: Wir in Wien sind Menschenrechtsstadt. Wir haben 2014 diese Wiener Erklärung der Menschenrechte gefasst. Mein Kollegin Safak Akcay wird noch dazu Stellung nehmen. Als Wiener versuchen wir, die Menschenrechte so gut und so weit wie irgendwie möglich umzusetzen. Das Umsetzen von Menschenrechten ist überhaupt das Wichtigste für jeden Politiker und für jede Politikerin, und ich würde mir erwarten, dass das alle 100 Abgeordneten hier im Raum so sehen. Die Menschenrechte sind unteilbar und das Wichtigste, was es überhaupt für ein Leben in Menschenwürde gibt. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Das war jetzt noch ein sehr langer Schlusssatz. Der nächste Redner ist Herr Abg. Ornig. - Bitte. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir haben uns jetzt intensiv mit dem Innenminister und seinem absoluten Fehlverhalten beschäftigt. Ich würde jetzt die Diskussion gerne zurück auf Wien lenken. Sie haben heute ein Thema aufs Tapet gerufen, dass Sie sagen: Antidiskriminierung darf nicht diskutiert werden, vor allem hier in Wien. - Ich finde, wir müssen im Moment und gerade in Wien Antidiskriminierung massiv diskutieren, und zwar nicht ausgehend von dem, was gerade auf Bundesebene passiert. Mir ist schon klar, dass es diesbezüglich von Ihrer Seite auf Bundesebene leider wenig Diskussionsspielraum gibt. Aber wir müssen uns mit dem auseinandersetzen, was in diesem Zusammenhang gerade in Wien passiert. Kollege Wiederkehr hat es schon angesprochen. Ich möchte jetzt noch einmal intensiv auf "Vienna first" beziehungsweise "Wien zuerst" - wie auch immer der Titel letztlich gehandelt wird - eingehen, auf dieses Vorgehen des Bürgermeisters, wonach er Wiener und Wienerinnen in vielen Bereichen bevorzugen will. Ich weiß nicht, ob wir den Wortlaut "Diskriminierung" jetzt diskutieren können, aber in Wirklichkeit bedeutet Diskriminierung, dass man eine Menschengruppe oder einen Menschen einer anderen Gruppe oder einem anderen Menschen auf Grund verschiedener Gegebenheiten vorzieht. Und nichts anderes ist meiner Meinung nach diese Initiative, die jetzt gerade hier in Wien anfängt, was auch von mehreren Stadträten schon bestätigt wurde. Diese Initiative sehe ich als absolutes Problem für die weiterhin bestehende weltoffene Stadt Wien. Diese Weltoffenheit wird nämlich dadurch angegriffen. Welche Beispiele liegen denn im Moment auf dem Tisch? - Wir haben heute in der Früh in der Fragestunde vom Stadtrat für Wirtschaft und Finanzen gehört, dass Wiener Unternehmer vorab zum Zug kommen sollen. Was ist denn das für eine Einstellung? Das ist weder proeuropäisch noch österreichisch! Man kann doch in einem normalen Wettbewerb, zu dem wir, glaube ich, alle stehen und den wir auch international wollen, nicht sagen, dass ein Wiener Unternehmen bevorzugt wird! Man kann doch nicht sagen, dass ein Unternehmen besser ist, weil es seinen Sitz in Wien hat, um eine positive Lösung für die Stadt herbeizuführen. Das ist für mich der schlechteste Zugang, den man als Bürgermeister wählen kann, um gegen entsprechende Entwicklungen zu kämpfen. (Beifall bei den NEOS.) Zweitens wurde in diesem Zusammenhang vom Bürgermeister der Bereich der Pflege genannt. Auch im Bereich der Pflege soll es Vorteile für Wiener oder Wienerinnen geben. Bewohner und Bewohnerinnen gelten nach einem gewissen Zeitraum als Wiener oder Wienerinnen. Wir haben dazu leider noch kein Erkenntnis, die letzte Zahl, die ich bekommen habe, war, glaube ich, dass man nach ein paar Monaten Wiener ist. Das ist auch immer sehr spannend! Für mich ist jeder Wiener, der in Wien einen Wohnsitz hat. Ich bringe jetzt ein Beispiel: Wir sind jetzt teilweise in einem Alter, in dem wir pflegebedürftige Eltern haben. Stellen Sie sich vor, die Eltern kommen aus den Bundesländern. Ich weiß zum Beispiel, dass Herr Ellensohn kein Wiener ist. Viele von uns sind nicht ursprünglich. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Sollen jetzt alle Tiroler nach Wien zur Pflege kommen?) Nein, sie sollen nicht nach Wien kommen und sich pflegen lassen. Aber was ist, wenn in Tirol keine Familie mehr da ist? Nehmen Sie die Person dann nicht zu sich? (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Entweder es gilt für alle oder nicht!) Nehmen Sie sie nicht zu sich und pflegen sie? Was macht dann das gesamte Pflegesystem in Wien? Es geht um eine Tirolerin, die in Wien bei ihrer Familie ist. (Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig-Faymann.) Ja, das müssen Sie! Das ist unsere menschliche Aufgabe. Oder sagen Sie Ihrem Familienmitglied: Tut mir leid, Mama, ich bin jetzt Wienerin und du bist Tirolerin, ich kann dich nicht pflegen, und unser System kann dir leider nicht helfen, denn du bist nicht lange genug in Wien! Das ist ihr Zugang? Das ist Menschlichkeit? Das ist Antidiskriminierung? Das schaue ich mir an! (Beifall bei den NEOS.) Wenn die SPÖ das so handhaben will, dann ist das okay. Aber was ist mit Ihnen von den GRÜNEN? Das stört mich am meisten in der Diskussion! Als das im Wohnbau passiert ist, als wir gesagt haben, dass Wiener bei den Gemeindewohnungen bevorzugt werden: Wer hat da aufgeschrien? (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.) - Richtig! Sie! Herr Chorherr hat gesagt: Das ist diskriminierend. Das kann man nicht machen. - Sie haben sich nicht durchgesetzt. Okay. Aber wo ist jetzt Ihr Aufschrei? Ich habe noch nie irgendetwas von Seiten der GRÜNEN in dem Sinne gehört, dass Sie sagen: Moment! Das ist Diskriminierung! Das diskriminiert aber, wie schon gesagt, einen Burgenländer, einen Steirer, einen Salzburger oder einen Europäer im Gegensatz zu einem Wiener. Das ist Diskriminierung. Und wir reden doch hier heute über Diskriminierung, oder nicht? - Ich rede darüber, dass Sie in Sachen Diskriminierung in dem Bereich, wo Sie tatsächlich was machen könnten, leider nichts machen! Das ist ein Fakt! Diesbezüglich höre ich überhaupt nichts von Ihnen. (Abg. Anton Mahdalik: Ihr diskriminiert die Burgenländer, habt ihr das gehört?) Sie diskriminieren die EuropäerInnen! Sind Sie proeuropäisch oder nicht? Das ist hier die Frage. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das ist nicht durchdacht! - Zwischenrufe bei GRÜNEN und SPÖ.) Das ist ja die falsche Richtung. Sie sagen also ganz klar ... (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein) Jetzt sind wir in einem Zwiegespräch. Das ist ja ganz nett, aber ich habe nur mehr 22 Sekunden. Die SPÖ freut sich genau darüber, was der Wiener Bürgermeister macht. Oder haben Sie schon jemals gehört, dass die Initiative "Wien zuerst" hier auf Widerstand getroffen wäre? Ich habe es nicht gehört! Sie freuen sich und finden das gut. Und genau das ist nämlich Ihr Problem. Sie machen eine Aktuelle Stunde über ein Thema, bei dem Sie nur auf den Punch hauen und nicht mehr mitreden können, weil der Wähler das so entschieden hat, anstatt dort zu arbeiten, wo Sie tatsächlich gegen Diskriminierung vorgehen könnten, nämlich hier in Wien und in den Reihen dieser Koalition. - Danke sehr. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Birgit Hebein: Sie machen sich lächerlich!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner gelangt Herr Abg. Mag. Juraczka zu Wort. - Bitte. (Lhptm- Stv. Dominik Nepp, MA: Oje!) Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! "Menschenrechte und Antidiskriminierung stehen für das Land Wien nicht zur Diskussion." - So der Titel der heutigen Aktuellen Stunde, offensichtlich mangels eigener Themen, denn Sie haben ja dieses Thema gewählt. Gleich zu Beginn sage ich Ihnen etwas, was völlig selbstverständlich ist, was aber in Zeiten aufgeheizter Stimmung ganz offensichtlich gesagt werden muss. - Ich zitiere unseren Bundeskanzler: "Klar ist, dass die Verfassung, die Grundprinzipien der Europäischen Union sowie die Grund- und Menschenrechte Gültigkeit haben." Und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Unter dieser türkis-blauen Regierung stand das nie zur Diskussion, steht das nicht zur Diskussion und wird auch nie zur Diskussion stehen! (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Martina Ludwig- Faymann: Was muss denn da noch gesagt werden?) Tatsache ist aber auch, dass der Begriff der Menschenrechte breit gefasst ist. Sehr viele aufgeklärte Menschen, die nach Höherem streben, haben auf ihren Social Media Accounts sehr gerne den ersten Absatz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen. Wir alle kennen diese zwei Sätze: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." - Ich komme noch darauf zurück. "Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen." - Das ist Art. 1 der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948. Außerdem gibt es, wie wir alle genau wissen, die Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1954, die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats aus dem Jahr 1953, und es gibt noch viele andere Zusatzpapiere, die einen Geist der Menschenrechte und der Menschenwürde versprühen. Und das erstreckt sich auch auf so eigentümliche Papiere wie die von Kollegin Hungerländer angesprochene Kairoer Erklärung der Menschenrechte, die in der Tat deshalb erwähnenswert ist, weil es dort wirklich einen Paragraphen gibt, der lautet: "Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt." Aber was meine ich damit? All diese Punkte haben bei uns Gültigkeit, und das ist gut so. Was aber ist der konkrete Anlass für den Streit, den wir heute haben? - Die Abschiebung schwerst krimineller Gewalttäter, meine Damen und Herren! Und manche Dinge sind beispielsweise tatsächlich nach der Genfer Flüchtlingskonvention wesentlich einfacher zu handhaben als nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Hinblick darauf sage ich Ihnen ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Ich bin froh, in einem Land zu leben, wo wir einen Innenminister haben, der danach trachtet, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um kriminelle Straftäter abzuschieben! Das ist gut so. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Aber ich komme zum eigentlichen Thema dieser Aktuellen Stunde, dass Menschenrechte in Wien nicht zur Diskussion stehen. - Das ist gut so! Das unterschreibe ich ungeschaut! Dann schauen wir aber auch, dass beispielsweise der Satz "Alle Menschen sind in Wien frei und gleich", gerade auch, was beispielsweise die Rechte der Frauen betrifft, hier in dieser Stadt umgesetzt wird, meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen: Ich bin überzeugter Demokrat, und Sie können sich ganz sicher sein, dass diese Bundesregierung nicht nur den Rechtsstaat achten wird, sondern dass sie neben den anderen vorgesehenen Elementen der Gewaltenteilung Hüterin des Rechtsstaates, dieser Demokratie, sein wird! Und ich sage Ihnen auch etwas anderes, meine Damen und Herren von Rot-Grün in diesem Haus: Wir haben erst vor wenigen Tagen ein Mitglied der Landesregierung erlebt, das sich vor laufende Fernsehkameras stellt und sagt: "Da gibt es ein neues Gesetz. Ich werde es nicht umsetzen." - Ist das die Rechtsstaatlichkeit, die wir uns in dieser Stadt wünschen? Bitte kehrt vor der eigenen Türe! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Ellensohn zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Menschenrechte sind nicht erst seit Kurzem in der Diskussion. Rechtsextreme Parteien und scharfe Rechtskonservative haben immer schon Angriffe gegen die Menschenrechtskonvention gestartet, und zwar schon lange bevor irgendwelche Bewegungen von Menschen, die flüchten müssen, stattgefunden haben. Das ist nachzulesen. So hat zum Beispiel Theresa May 2013 gesagt: Großbritannien raus aus den Menschenrechten! Das sei nämlich nicht gut für den Handel, und das ist ja immer noch wichtiger als alles andere. So. Warum ist es jetzt in Österreich so? - Wir Menschen brauchen Regeln für unser Zusammenleben, und als ganz große Regeln haben wir die Menschenrechte. Birgit Hebein hat ausgeführt, woher das geschichtlich überhaupt kommt: Nach 1945 haben sehr viele Menschen auf der Welt geglaubt, dass es notwendig ist, dass wir uns gemeinsam auf neue Regeln verständigen, damit sich der Schrecken des NS-Terrors nicht wiederholt. Das ist die Grundlage von allem: Nie wieder Faschismus! Das ist die Grundlage der Menschrechtskonvention. Menschenrechte sind daher immer der Kompass der politischen Arbeit zumindest aller Progressiven in Europa. Dass die Menschenrechte jetzt quer durch Europa von konservativen, rechtsradikalen und faschistischen Parteien bedroht und angegriffen werden, hat natürlich einen Grund: Menschenrechte grenzen ein, was man als rechte oder rechtsradikale Partei tun darf. Sie sie sind das Stoppschild gegen Systemumbau und der Schutzschild gegen Hasspolitik. Menschenrechte garantieren Leben, Würde und Rechte für alle Menschen gleichermaßen, und das ist manchen ein Dorn im Auge. Menschenrechte sind das Commitment dafür, dass Menschen gleichberechtigt miteinander auf dieser Welt leben. Menschenrechte sind die rote Linie gegen staatliche Willkür, gegen Gewalt, gegen Folter, gegen Ausbeutung, gegen Ausgrenzung und gegen Diskriminierung. Menschenrechte bedeuten Medien- und Meinungsfreiheit, das Recht auf Versammlung und Organisation, Kinderrechte, Frauenrechte, Minderheitenrechte. All das sind Menschenrechte: Religionsfreiheit, das Recht auf Bildung, Familienleben, Gesundheit, Arbeit, Wohnen. Und heruntergebrochen auf den Alltag bedeutet das Mindestsicherung, leistbares Wohnen, Umweltschutz, das Recht auf Asyl. All das sind Menschenrechte und Menschenwürde. Menschenrechte sind der Schutz gegen den Wahnsinn, den Menschen Menschen antun können. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." - Das ist ein so einfacher Satz, und er hat so viel Kraft, wenn man ihn sich richtig durchliest und dann verinnerlicht, was das eigentlich bedeuten soll: Menschenrechte sind der Anker des sozialen Zusammenhalts, und deswegen sind sie nicht verhandelbar. Sie sind unverhandelbar. Es geht um alles. Menschenrechte schützen uns alle, und deswegen schützen wir alle gemeinsam die Menschenrechte! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Was dringend notwendig wäre, ist natürlich eine Menschenrechtsbildung, und das macht in Wien unter anderem das Menschenrechtsbüro im Zusammenhang mit dem Stadtschulrat beziehungsweise der Bildungsdirektion, damit junge Leute und Menschen überhaupt um ihre eigenen Rechte und die Rechte anderer Bescheid wissen. Diesbezüglich wäre ein Grundkurs absolut notwendig. Es gibt zahlreiche Studien darüber, wo junge Leute stehen, und einen solchen Grundkurs über Menschenrechte würde ich der FPÖ immer schon empfehlen. Um das jetzt wirklich zu zitieren, bräuchte man mehr Zeit, aber ich meine, wenn FPÖ-Politiker Ausdrücke wie "Untermenschen", "Moslems ausrotten" und "Saujuden" posten, dann wäre es wirklich dringend notwendig, dass die Freiheitlichen eine Schulung erhalten! Ich kann auch noch 50 andere Sachen vorlesen, von denen jeweils Politiker der Freiheitlichen quer durch Österreich immer wieder einmal glauben, das unter die Leute bringen zu müssen. Es wäre also ein solcher Kurs für die FPÖ, aber leider auch für den türkis Teil der ÖVP wirklich notwendig! Wir haben nämlich momentan das Drama, dass wir nicht eine 30-Prozent-Partei haben, die den Rechtsstaat an die Wand fahren will, sondern dass Teile der Volkspartei mit dabei sind, und die rohe Bürgerlichkeit entscheidet in Ländern, ob wir liberale Demokratien und den Rechtsstaat halten können oder nicht. Dass die Rechtsextremen das nicht wollen, das wissen wir, das macht jedoch normalerweise kein so großes Problem, weil sie nie mehrheitsfähig werden, aber es ist immer die Frage, wer ihnen zu Mehrheiten verhilft. Der Innenminister ist so ein Sicherheitsrisiko für den Rechtsstaat und für eine offene Demokratie und deswegen natürlich längst rücktrittsreif. Das ist aber nicht etwas, was wir in Wien bewerkstelligen können. Wir können aber sehr wohl etwas tun: Wien ist eine Menschenrechtsstadt und darauf sind wir stolz. Wir setzen Menschenrechte in Wien durch, und wir werden dafür kämpfen, dass die Menschenrechte in Wien, in Österreich und in Europa überall gültig bleiben! - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schmidt zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Elisabeth Schmidt (FPÖ): Meine Damen und Herren! Kollege Ellensohn! Sie tragen, wie ich sehe, das White Ribbon gegen Gewalt an Frauen und verteidigen hier die Menschenrechte und das Recht auf Sicherheit auch von Frauen. - Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass der jüngste Vorstoß des Innenministers genau in diese Richtung geht, nämlich genau diese Rechte auch von Frauen zu sichern. Immerhin waren es Asylwerber oder Asylberechtigte, die ein paar Morde und sonstige Überfälle in den letzten Wochen verübt haben. Und genau darum geht es. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Unglaublich!) Man muss es wirklich erklären, denn das geht offensichtlich in die Köpfe der Menschen nicht hinein. Daher grundsätzlich noch eine kleine Ausführung: Ich halte es für eine grundsätzliche Respektlosigkeit, wie hier mit einem Innenminister umgegangen wird (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Was?), der nichts anderes macht, als die Weichen in die richtige Richtung zu stellen, dass man eben straffällig gewordene Asylwerber abschieben kann und hier die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher bewahrt. Das ist die Grundaufgabe eines Innenministers. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Zitieren Sie ihn richtig!) Wir haben in den letzten Tagen permanent Unterstellungen gehört, die einer durchgehenden Phantasie entspringen. Sie tun so, als wäre Herr Kickl der Staatsfeind Nummer 1. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Nein! Er tut eines: Er kommt seiner Aufgabe als Innenministers nach! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Den einzigen Mord in Wien hat ein Spanier verübt!) Ich rede von Österreich. Wir sind die Bundeshauptstadt, und in diesem Falle kann ich auch von Österreich reden. Es gibt neben den Zitaten von gewissen Juristen, die wir in letzter Zeit gehört haben und die auch heute strapaziert wurden, und den jeweiligen Ausführungen, die in den Medien publiziert wurden, natürlich auch andere Stellungnahmen zu dem Vorstoß vom Innenminister Kickl, unter anderem renommierter Juristen und auch Minister. Unser Verteidigungsminister spricht hier von einem Sturm im Wasserglas. Es ist die Kernaufgabe der Politik, Gesetze zu beschließen, aber auch die bestehenden zu überprüfen und zu evaluieren. Das ist ganz klar. Und auch die Evaluierung internationaler Vereinbarungen und Konventionen ist nichts Schlechtes, sondern es muss darüber, wenn es notwendig ist, in einem demokratischen Sinn und nicht mit einer solchen Respektlosigkeit diskutiert werden. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Was ist mit dem Justizminister? Ist der auch respektlos?) Wir haben gestern im Jugendparlament in Wien gesprochen, dass Sie der Jugend Demokratie beibringen wollen. Mit dieser Inszenierung, mit diesem politischen Kleingeldwaschen und mit dieser Respektlosigkeit sind Sie allerdings kein gutes Vorbild für die Jugend! Wir sind für einen offenen Diskurs. (Beifall bei der FPÖ.) Eine verantwortungsvolle Politik muss dann einschreiten und agieren, wenn es notwendig ist, und genau das wird jetzt gemacht, auch wenn es der Opposition nicht gefällt, aber das ist eh logisch. Eingesessene Rechte müssen im Wandel der Zeit auch so betrachtet werden, dass möglicherweise andere grundsätzliche Rechte beschnitten werden. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Zum Beispiel?) Ich rede jetzt vom Art. 3 der EMRK. Es sind zum Beispiel die Sicherheit und die Freiheit in Wien nicht mehr gegeben. Wienerinnen können am Abend nicht mehr angstfrei spazieren gehen. Das ist Tatsache. (Beifall bei der FPÖ. - Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Das gibt es ja nicht! - Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein. - Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und ich sage Ihnen noch etwas, auch wenn Sie jetzt noch so laut schreien: Tabus sind dazu da, angesprochen zu werden, und genau das passiert Gott sei Dank jetzt. Ich bin sehr froh über diese Diskussion! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Worum geht es? - Es geht um den Schutz der österreichischen Bevölkerung, auch wenn Ihnen das offensichtlich nicht klar ist. Das sind der Vorstoß und die Intention. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Der Innenminister sagt aber etwas anderes, als Sie uns da jetzt erzählen!) Die Aussagen des Innenministers beziehen sich auf eine nicht überall vorhandene Treffsicherheit bestehender Gesetze, und wir sprechen hier teils auch von überalterten Konstrukten und Gesetzen, die angesprochen werden müssen. (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.) Und das zu erkennen und die nötigen Schlüsse daraus zu ziehen, ist endlich eine erfrischende Neuerung der türkis-blauen Regierung, denn das hatten wir jahre- und jahrzehntelang nicht auf Bundesebene. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist der nächste Punkt. Sie sagen gerade, dass noch keine Maßnahmen gesetzt wurden. Nein! Es wurde eine Diskussion angeregt, es gab einen Vorstoß in eine gewisse Richtung. Sie verurteilen aber jetzt schon, dass der Innenminister weiß Gott was für menschenverachtende Dinge tun wird! Er selbst kann sowieso keine Gesetze machen, die macht der Nationalrat. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Den Frauen in Niederösterreich wurde damit zum Beispiel nicht geholfen!) Ich sage Ihnen jetzt noch etwas im Zusammenhang mit dem Vorstoß des Innenministers. Es gibt einen guten Satz von einem Vordenker, und ich möchte das jetzt ganz grundsätzlich der Stadtregierung als erfrischenden Aufruf mitgeben. (Abg. Mag. Josef Taucher: Ein Frauenmord nach dem anderen in Niederösterreich!) Albert Einstein, ein Vordenker, hat gesagt: "Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich irgendetwas ändert." (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als letzte Rednerin dieser Aktuellen Stunde ist Frau Abg. Akcay zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihr. Abg. Safak Akcay (SPÖ): Sehr geehrte Vorsitzende! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie heute schon oft erwähnt, sind die Menschenrechte nicht verhandelbar, und wir als Stadt haben natürlich auch eine klare Position dazu. Meine Damen und Herren! Immer schon stellen die Menschenrechte das Fundament unserer politischen Entscheidungen in Wien dar, das heißt, wir gestalten Wien gesamtheitlich nach menschenrechtlichen Prinzipien, und diese Prinzipien gewährleisten Menschenrechte für alle und eine Verbesserung der Situation der schwächeren Bevölkerungsgruppen. Die Menschenrechte garantieren aber auch Nichtdiskriminierung, sie garantieren ein Recht auf Bildung, sie garantieren Partizipation, und sie garantieren auch Inklusion als Prinzipien in Politik und Verwaltung. Mit der Deklaration "Menschenrechtsstadt Wien", die wir am 19.12.2014 gemeinsam hier im Gemeinderat beschlossen haben, haben wir uns ja schon positioniert beziehungsweise haben wir hier auch klar ein Zeichen gesetzt, meine Damen und Herren: Wir als Stadt wollen in unserer täglichen Arbeit an unseren Prinzipien gemessen werden. Uns geht es einerseits darum, die hohen menschenrechtlichen Standards in Wien zu sichern, und andererseits wollen wir auch die internationale Leuchtturmwirkung Wiens in Sachen Menschenrechte weiter ausbauen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Im Gegensatz zur Ansicht der Opposition, dass hier in unserer Stadt nichts geschieht, haben wir sehr wohl eine Vorreiterrolle, insbesondere in den Bereichen Frauenrechte. Wir nehmen uns sehr wohl der Sache an, dass wir den Frauen hier in unserer Stadt Schutz geben. Bereits voriges Jahr haben wir nicht umsonst 40 Jahre Frauenhäuser gefeiert. Wir nehmen uns der Sache also nicht erst heute an, und wir haben uns auch nicht seit gestern dessen angenommen, sondern wir sind diesbezüglich wirklich schon seit 40 Jahren aktiv. Wir haben schon sehr viele Maßnahmen gesetzt wie Rettungsring und dergleichen mehr wie etwa den 24-Stunden-Notruf. Wir alle wissen, dass Menschenrechte eine Querschnittsmaterie sind, denn sie betreffen natürlich nicht nur den Integrationsbereich, sondern auch die Bereiche Mobilität, Gesundheit, Soziales, Bildung, Umwelt und Wohnen. Um es nochmals auf den Punkt zu bringen, möchte ich betonen, meine Damen und Herren, dass Menschenrechte uns alle angehen. Es geht um Zivilcourage, um das Aufstehen gegen Ungleichheit, Ungerechtigkeit und Diskriminierung. Wir lösen keine Probleme, meine Damen und Herren, wenn wir das einzige universelle Wertesystem wie die Menschenrechte in Frage stellen. Nein! Denn damit würden wir unseren gesamten Rechtsstaat in Frage stellen. Probleme löst man nicht, indem man kürzt, bestraft, beschränkt, aushungert, und so weiter. Wir können Probleme nur wirklich lösen, wenn wir offen und auf Augenhöhe miteinander diskutieren und indem wir wirklich aktiv gegen Hass, gegen Hetze, gegen Frauenfeindlichkeit, gegen Gewalt, gegen Antisemitismus, Islamophobie, Homophobie und jegliche Art von Rassismen auftreten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Nur gemeinsam können wir den Menschen ihre Würde geben. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien ebenfalls zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen und des NEOS- Rathausklubs jeweils ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben, und die Zuweisungen werden erfolgen wie beantragt. Von den Abgeordneten Mahdalik, Seidl, Stumpf, Dr. Aigner wurde ein Antrag an den Landeshauptmann betreffend Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrags wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrags vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen. Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates. Bevor wir über den vorliegenden Wahlvorschlag abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtags, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen. Das an erster Stelle gereihte Mitglied, Herr Reinhard Toth, hat sein Mandat im Bundesrat am 31. Dezember 2018 zurückgelegt. Das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Herr Rudolf Kaske, rückt auf diese Stelle nach. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderats schlägt als neues Ersatzmitglied für die erste Stelle Herrn Abg. Gerhard Kubik zur Wahl vor. Ich darf nun jene Damen und Herren, die mit diesem Wahlvorschlag einverstanden sind und ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. (Beifall bei der SPÖ.) Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien - Wiener Schulgesetz - WrSchG geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die österreichische Bundesverfassung sieht vor, dass die äußere Organisation öffentlicher Pflichtschulen Bundessache in der Grundsatzgesetzgebung und Landessache in der Erlassung von Ausführungsgesetzen und der Vollziehung ist. Insbesondere das Bildungsreformgesetz 2017 hat dazu umfassende Änderungen erforderlich gemacht. Ich bringe diese als Vorschlag für einen Entwurf eines Gesetzes heute zur Diskussion und bitte um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Generaldebatte und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet, und zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es erwähnt: Es geht um das Wiener Schulgesetz auf Grundlage des Grundsatzgesetzes des Bundes. Ich bringe dazu einige Anmerkungen von unserer Seite. Wir haben im Grunde schon oftmals unsere Kritik daran geäußert, und das möchte ich auch heute hier tun. Man kann das auch als neue Türschildpolitik bezeichnen. Wir haben mehr als 100 Jahre Blockade in der Bildungspolitik hinter uns, in denen hier in Wahrheit nicht viel weitergegangen ist. Man hat sich immer nur in kleinen Schrittchen einer Reform - wenn man es denn so nennen will - genähert, aber die großen Schritte, um hier wirklich Grundlegendes auf den Weg zu bringen, sind bisher ausgeblieben. Dabei würde die Bildung gerade einen ehrlichen Diskurs über alle Parteigrenzen hinweg und abseits von ideologischen Grabenkämpfen wirklich verdienen, vor allem aber die Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer. Es geht darum, einen Weg mit pragmatischen Lösungen einzuschlagen, und im Mittelpunkt sollen eben die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Eltern stehen. Ich glaube nämlich nicht, dass Schule umso besser wird, je mehr wir von oben herab Lösungen in Form von Maßnahmen und Verordnungen vorgeben, die dann umzusetzen sind. Vielmehr glaube ich, dass eine echte und wirksame Bildungswende von unten kommt. (Beifall bei den NEOS.) Zurück zum Schulgesetz: Ich habe schon erwähnt, dass da quasi eine Türschildpolitik betrieben wird. Es sind zwar einige Punkte darin enthalten, aber meines Erachtens geht es in Wahrheit oft auch darum, das Kompetenzwirrwarr zu erhalten oder noch weiter zu verwirren. Wir haben jetzt Bildungsdirektionen mit einem Bildungsdirektor oder einer Bildungsdirektorin. Diese sind in Angelegenheiten der Bundesvollziehungen immer noch an die Weisungen des Bildungsministers und in Angelegenheiten der Landesvollziehung natürlich an die Weisungen des Landeshauptmanns gebunden. Außerdem sind der Bildungsdirektor oder die Bildungsdirektorin Bundesbedienstete und werden vom Bildungsminister im Einvernehmen beziehungsweise auf Vorschlag des jeweiligen Landeshauptmanns oder der jeweiligen Landeshauptfrau für fünf Jahre bestellt. - Daran sieht man ganz gut, dass an der politischen Führung dieser Bildungsdirektionen nichts geändert wird und weiterhin in Wahrheit der Landeshauptmann im Klassenzimmer steht, und zwar nicht mit dem Schulbuch, sondern mit dem Parteibuch, wie ich hier jemanden anderen zitieren darf. Die Parteipolitik muss raus aus den Schulen! Das ist eine unserer zentralsten Forderungen. (Beifall bei den NEOS.) Um zurückzukommen: Ja. Einigen Punkten kann man durchaus auch etwas abgewinnen, etwa den Vorhaben im Bereich der digitalen Bildung, wobei wir uns hier anschauen müssen, wie das in der Umsetzung wirklich klappt. Die grundsätzliche Idee dazu ist aber jedenfalls in Ordnung. Man will auch die Dauer der Schulstunde von 50 Minuten aufbrechen. Das halte ich für einen guten Ansatz. Dabei erhebt sich aber auch die Frage, wie das umzusetzen ist, weil ja das Lehrerdienstrecht nicht daran angepasst wird. - Ich stelle mir vor, dass es diesbezüglich wahrscheinlich wenig Kooperation geben wird. Es wäre allerdings wünschenswert, dass wir sowohl von fixen Klassengrößen als auch von fixen Schulstunden wegkommen und individueller gestalten beziehungsweise je nach Bedarf Anpassungen vornehmen können. Wir haben heute in der Fragestunde schon einiges über Bildung gehört. Ich möchte natürlich speziell auf die Herausforderungen im Bereich der Bildung in Wien eingehen. Wir haben schon einiges hier eingebracht und unsere Maßnahmen und Vorschläge dargelegt, und es hat sich in letzter Zeit auch einiges getan. Man hat auf die großen Herausforderungen mit einer Soforthilfe-Hotline reagiert. Am Anfang des Jahres wurde bekannt gegeben, dass man Schulkooperationsteams in die Wiener Schulen schickt. Wien-weit sollen das ab Februar sechs Teams mit SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen sein, und diese sollen in sechs Regionen Ansprechpartner für die Lehrkräfte sein, aber auch direkt mit den Familien und mit den Schülern arbeiten. Wir halten das für eine sehr begrüßenswerte und gute Idee, und es war auch absolut notwendig, diesbezüglich zu reagieren. Man muss sich aber auch vor Augen halten, dass diesen 6 Teams über 100.000 PflichtschülerInnen und in Summe 250.000 Wiener SchülerInnen gegenüberstehen. Wir haben weiterhin noch 27 Schulsozialarbeiter für 100.000 Wiener Pflichtschüler zur Verfügung, und wenn wir uns diese Zahlen anschauen, dann muss man schon sagen, dass das ein bisschen ein Tropfen auf den heißen Stein ist! Klarerweise ist das eine Krisenmaßnahme, keine Frage, aber ich halte diese Maßnahme für irrsinnig wichtig, um von Beginn an hier präsent zu sein. Deswegen finde ich es genauso wichtig, Schulsozialarbeiter da einzusetzen, wo sie besonders benötigt werden, nämlich in den Brennpunktschulen, und zwar nicht auf Abruf, was natürlicherweise aus Sicht des Aufwands und auch in finanzieller Hinsicht wahrscheinlich leichter zu handeln wäre, sondern fix vor Ort. Wir sehen nämlich, dass gerade in der Sozialarbeit das Vertrauen, das Schülerinnen und Schüler in eine Person haben, eine irrsinnig große Rolle spielt. Außerdem ist es natürlich auch für die Lehrerinnen und Lehrer leichter, einen entsprechenden Weg zu finden, wenn man ständig einen Ansprechpartner vor Ort hat, denn es ist immer mit einem gewissen Hemmnis verbunden, jemanden anzurufen und ihm zu sagen, dass man ein Problem hat. Dahin gehend möchte ich auch einen Antrag einbringen. Ich weiß, dass der Bund Schulsozialarbeiter und Stützpersonal gestrichen hat. Wir wollen Wien hier aber nicht aus der Verantwortung lassen, weil ich glaube, dass dieses Partei-Hickhack den Schülerinnen und Schülern in Wien nichts bringt, wenn man sagt: Wir reden erst wieder mit, wenn der Bund sich bewegt! Deswegen sehen wir hier klar die Verantwortung: Es steht in Ihrem Regierungsprogramm, dass für mehr Schulsozialarbeit gesorgt werden soll, und deswegen fordern wir diese. (Beifall bei den NEOS.) Herr Stadtrat! Sie haben heute in der Fragestunde auch erwähnt, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Privatschulen zurückgeht. Das kann man als erfreuliches Zeichen werten, besonders wenn es tatsächlich so wäre, wie Sie erzählt haben, dass das eine neue Geschichte ist und somit das Vertrauen in den öffentlichen Schulen wieder da ist. Das wäre wirklich eine sehr begrüßenswerte Entwicklung. Ich glaube aber nicht, dass man das anhand einer Zahl jetzt wirklich festmachen kann, denn wir merken schon, dass das Vertrauen gerade in die öffentliche NMS noch nicht so da ist, wie wir uns das wünschen würden. Es wäre absolut unser Ziel, dieses Vertrauen zurückzubekommen. Man muss sich aber auch die Zahlen im Zusammenhang mit den Bildungsabschlüssen anschauen: 61 Prozent der allgemeinen Pflichtschüler erreichen die Bildungsstandards in Deutsch nicht, und auch in Mathematik erreicht die Hälfte die Bildungsstandards nicht. Somit kommt es natürlich zu einem Zustand, der für eine Stadt wie Wien, aber auch für ein Land wie Österreich nicht tragbar ist, dass wir nämlich so viele SchülerInnen aus der Schule entlassen, ohne dass sie eine wirkliche Zukunftsperspektive vor Augen haben. Da ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Das Einführen der Ziffernnoten macht es jetzt nicht leichter. Der Druck wird noch größer werden, vor allem für jene Eltern, die meinen, dass ihr Kind unbedingt eine AHS besuchen muss, weil es in der NMS vielleicht sozusagen über bleibt. Das heißt, es werden schon die Sechsjährigen davon betroffen sein, möglichst früh möglichst viel an Leistung herauszuholen, und das ist sicherlich nicht begrüßungswert. Es gibt aber viele Lösungsvorschläge, was man sich speziell an Brennpunktschulen anschauen und mit welchen besonderen Herausforderungen man sich beschäftigen kann. Die Wissenschaft bietet eine große Zahl an evidenzbasierten Strategien, etwa auch, wie man mit der sprachlichen und natürlich auch mit der sozialen Heterogenität im Schulalltag umgehen soll. Wir wollen auf jeden Fall, dass Kinder die bestmögliche Förderung zur Entfaltung bekommen und sie gewappnet werden für einen erfolgreichen Bildungsweg. Wir haben uns schon einmal gewünscht, dass wir darüber überparteilich sprechen und diese ideologischen Grabenkämpfe verlassen, die in Wahrheit sehr auf die Frage reduziert sind: Gesamtschule: Ja oder nein? Diesbezüglich gibt es einfach eine Patt-Stellung, und wir kommen nicht weiter. Daher möchten wir gerne, dass wir alle bildungspolitischen Akteure, aber auch alle Parteien zusammenkommen lassen, um wirklich sehr offen die Probleme auch im Wiener Schulbereich anzusprechen, damit wir dazu kommen, dass - wie Sie, Herr Stadtrat, gesagt haben - die Schule im Grätzel und die Schule ums Eck jeweils wieder die beste für unsere Kinder ist. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Abgeordnete. Nachdem um 12 Uhr Vorsitzwechsel ist und an mich der Wunsch herangetragen wurde, dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter einen Ordnungsruf zu erteilen, habe ich mir das Protokoll kommen lassen. Es geht um die Passage, in der der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter sagt: "Und was passiert, wenn man internationale Verträge wie zum Beispiel das Dublin-Abkommen oder das Schengen-Abkommen nicht mehr ausübt und bricht? Man sieht ja, was Sie 2015 mit offenen Grenzen angerichtet haben! Man hat nicht mehr geschaut, was Asyl ist und was Zuwanderung ist, und jetzt leben wir mit diesen Konsequenzen Ihres Vorgehens: Trauer, Tod und Terror. Das haben Sie seit 2015 verursacht, und eine schwarz-blaue Regierung wird das jetzt wieder reparieren, meine sehr geehrten Damen und Herren!" Ich sehe darin keinen Grund für einen Ordnungsruf, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Folgen der offenen Grenzen besteht. Ich werde Herrn Abg. Nepp dafür keinen Ordnungsruf erteilen. Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. - Bitte schön. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Damen und Herren! Auch wir werden dem Wiener Schulgesetz nicht zustimmen, und es wird Sie nicht wundern, warum dies der Fall ist: Es ist nämlich nach wie vor so, dass das Mitentscheidungs- und Mitbestimmungsrecht der Familien betreffend die Betreuungsform an Schulen nicht, so wie es das Bundesgesetz ermöglichen würde, beim jeweiligen Schulforum liegt, dass nämlich Eltern, Direktoren und Schüler bestimmen können, sondern dass jetzt die Bildungsdirektion entscheiden darf. Wie Sie wissen, setzen wir uns jedoch dafür ein, und zwar schon seit Langem, dass dieses Recht den Familien und den Lehrern gehört und nicht der Politik. (Beifall bei der ÖVP.) Wir wissen auch, dass die Wienerinnen und Wiener und insbesondere die Familien wieder das Entscheidungsrecht haben möchten. Es hat eine Petition mit dem Namen "Unsere Kinder - Unsere Entscheidung!" gegeben, die im Petitionsausschuss behandelt wurde, und diese wurde tatkräftig von den WienerInnen unterstützt. Es gibt keinerlei Zahlen und Fakten, dass die verschränkte Ganztagsschule ein besseres Modell ist als eine offene Schule. Es geht uns aber nicht um die Bewertung einer Schulform oder eines Schulmodells, sondern es geht uns darum, dass die Entscheidung wirklich die Eltern treffen sollen. Auch das Argument, Herr Vettermann, das Sie immer wieder bringen, dass die verschränkte Ganztagsschule für Chancengleichheit steht, muss ich Ihnen widerlegen. Wir wissen nämlich, dass es eine Art Zugangsregelung gibt und bei der verschränkten Ganztagsschule beide Eltern berufstätig sein müssen. Wir wissen aber auch, dass in den Familien mit Migrationshintergrund meist ein Elternteil nicht arbeitet. Das heißt, diese Kinder haben rein theoretisch gar keine Möglichkeit, in eine verschränkte Ganztagsschule zu kommen, und von den Kosten möchte ich gar nicht sprechen. Ein weiterer Punkt, den ich vorbringen möchte, ist der Einsatz der Ressourcen, und dazu möchte ich kurz einen Sidestep zu den diesbezüglichen Aktivitäten der NEOS machen: Die NEOS bringen heute einen Antrag betreffend Schulsozialarbeiter ein, und wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Wir haben nämlich ein anderes Modell: Wir sprechen uns für Schulsozialpädagogen aus, und zwar zumindest für einen Schulsozialpädagogen an jedem Schulstandort. Schulsozialpädagogen sind Sozialpädagogen mit einer halbjährlichen Aufschulung. Es gibt ein entsprechendes Modell, das Ihnen und der Bildungsdirektion vorliegt. Es gibt eine Schule, die das sofort umsetzen könnte, und dann hätten wir in einem halben Jahr 70 Schulsozialpädagogen vor Ort. Diese wären wichtig als Ansprechpartner für Lehrer, aber auch für die Eltern und für die Schüler vor Ort, und ein Schulsozialpädagoge hat natürlich auch vom pädagogischen Know-how her eine tiefergehende Ausbildung als ein Schulsozialarbeiter. Jetzt noch dazu, dass immer wieder gesagt wird, dass der Bund die Schulsozialarbeiter nicht zahlt: Wir wissen, dass das Land Wien 27 Schulsozialarbeiter hat, und diese Schulsozialarbeiter sitzen auf Lehrerposten, und die Lehrerposten zahlt der Bund. Das heißt, es werden hier Lehrerressourcen als Schulsozialarbeiter und nicht für Lehrerposten eingesetzt. Deswegen halte ich diese Diskussion, die geführt wird, dass der Bund hier auslässt, eigentlich für sehr verlogen! (Beifall bei der ÖVP.) Schauen wir uns etwa die Steiermark oder Tirol an! Tirol hat zum Beispiel ein Viertel unserer Schülerinnen- und Schülerzahl, hat aber ebenfalls 27 Schulsozialarbeiter, und diese werden alle aus dem Landesbudget bezahlt. Jetzt möchte ich noch einmal zurückkommen auf das System der verschränkten Ganztagsschule beziehungsweise auf die ganztägige Betreuung. Warum ist es denn der Stadt Wien in Wirklichkeit so wichtig, dass die verschränkte Ganztagsschule ausgebaut wird? - Ich behaupte: Es ist nicht der Glaube an die Chancengerechtigkeit, es ist nicht der Glaube daran, dass das Modell das Beste ist, sondern wir wissen, dass auch diesfalls die Lehrerressourcen von der Stadt Wien nicht für die Ganztagsbetreuung, sondern anderwärtig eingesetzt werden. Das heißt, Sie verwenden Bundesgelder beziehungsweise sozusagen das österreichische Budget dafür, dass Sie Bildungspolitik so machen, wie es Ihnen passt, und dann breiten Sie diesen schönen Deckel beziehungsweise diese schöne Haube darüber und sagen, dass für Sie die verschränkte Ganztagsschule eben das beste Modell ist. In Wirklichkeit bedienen Sie sich. So wie Sie sich bei den Vereinsstrukturen bedienen und diese ein Selbstversorgungsladen sind, bedienen Sie sich auch am österreichischen Budget. Und da, sage ich Ihnen, machen wir nicht mit. Wir unterstützen dieses Gesetz nicht. Übernehmen Sie endlich die Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen Sie diesem grauslichen Spiel ein Ende! - Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum geht es? - "Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien - Wiener Schulgesetz - WrSchG geändert wird". Die Änderungen resultieren aus der Einrichtung der neuen Bildungsdirektion des Schulautonomiepakets des Bundes und der Bildungsreform des Bundes. Es sind also eine ganze Menge Dinge, die umgesetzt werden müssen: Zum Beispiel hat man keine Hauptschule mehr im Text drin, weil es keine mehr gibt, weil sie nicht nur anders heißt, sondern auch anders organisiert ist. Es hat mich jetzt ein bisschen - ich bin froh, dass ich Vorrednerinnen hatte - gewundert, wofür und wogegen vor allem die Volkspartei, die auf Bundesebene dieses ganze Paket hauptverhandelt hat, hier auftreten könnte, aber es fällt einem immer etwas ein. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: geschlechtsneutrale Formulierungen, die SchülerInnenhöchstzahlen wurden aufgehoben auf Grund des Schulautonomiepakets, es gibt Änderungen bei den Zuständigkeiten auf Grund der Einrichtung der Bildungsdirektion, die Ganztagsvolksschulen sind jetzt drin, die Hauptschulen draußen - mittlerweile NMS. Technische Widmungen Neu sind gut, in dem Fall Schulcluster, Bildungsgrätzl, Campus. Schulversuche sind leider draußen, Deutschförderklassen sind jetzt drin, wie es sich die Bundesregierung gewünscht hat, weil es nicht anders ging oder man es zumindest hat tun müssen, Teilrechtsfähigkeit und Schulkonten rein. Ganz klar ist, wenn dieses Gesetz ausschließlich SPÖ und GRÜNE verhandeln würden und ganz alleine entscheiden würden, wie Schulen in Österreich ausschauen, dann würden sie natürlich ganz anders ausschauen. Das ist ja bekannt, Jürgen Czernohorszky und andere Vertreter und Vertreterinnen der Sozialdemokratie und der GRÜNEN haben das oft genug gesagt. Natürlich sind wir für die gemeinsame Schule, weil wir glauben, dass es für alle gut ist, aber dass es vor allem denen hilft, deren Eltern nicht die Möglichkeiten haben nachzuhelfen. Wir hätten gerne einen Chancenindex quer durch Österreich, der bedeuten würde, dass dort, wo mehr Bedarf besteht, wo mehr geholfen werden muss, eben mehr LehrerInnen zur Verfügung stehen. Das haben wir nicht, und die Noten, den Rückschritt zurück in die 60er, 70er Jahre hätten wir natürlich auch nicht gemacht. Das können wir uns aber nicht aussuchen. Was kann man ausnahmsweise einmal von der ÖVP lernen? - Wie man verhandelt. Eine ÖVP, die 32 Jahre in der Bundesregierung sitzt und für das, was in den 32 Jahren passiert ist, nicht zuständig ist, zeigt umgekehrt bei den Verhandlungen - bei der Zusammensetzung quer durch Österreich, wie der nicht mehr vorhandene Stadtschulrat, die Bildungsdirektionen zusammengesetzt sind, gibt es überall den Zugriff der ÖVP -, dass sie zumindest machtpolitisch jedes Mal hervorragend verhandelt. Ich fürchte, ich muss es leider so formulieren: Bei der letzten Bundesregierung hat sich ein Teil besser durchgesetzt als der andere, und der neue Koalitionspartner der ÖVP auf Bundesebene weiß das wahrscheinlich auch. Deswegen ist es ein bisschen interessant, dass die ÖVP hier glaubt, dagegen stimmen zu müssen. Ich glaube, wenn es alle ganz genau nehmen würden und ihre eigenen Wünsche hier vorlegen und dann nur nach der eigenen Parteiräson sagen würden, das wollen wir, dann kriegen wir überhaupt nichts zusammen, weil das ist jetzt nicht das rote Wunschkonzert, das ist nicht das grüne Wunschkonzert, und offensichtlich sind alle drei Oppositionsparteien dagegen. Zu den ganztägigen Schulformen, weil das zumindest nicht unwidersprochen im Protokoll sein soll: Die katholischen Privatschulen sind fast alle ganztägig. Die Internate sind voll mit Personen, deren Eltern zumindest nicht unterdurchschnittlich die Österreichische Volkspartei wählen. Die Schulformen, die sich die Eliten für ihre Kinder aussuchen, sind meistens aus vielen Gründen ganztägig. In Großbritannien, im englischen Sprachraum gibt es kein Wort für "Half Day School" oder für "Full-time Day School" oder irgend so etwas, weil es das nicht gibt. Schulen sind dort eben ganztägig, da gibt es keine Halbtagsschule, sondern da wird den ganzen Tag gelernt, weil man natürlich mehr weiterbringt, wenn man den ganzen Tag lernt. Das würde vor allem wieder denen helfen, die mit der Ausbildung nicht ohne Hilfe anderer nach oben kommen können, ist eh logisch. Es ist klar, wen es trifft, wenn Schulen nicht die Möglichkeiten bekommen, alles zu tun, was sie gerne tun würden, zum Beispiel über die Einschränkung, über die Zeit. Dann muss man es eben anders machen. Starke Elternhäuser, ökonomisch starke, bildungsstarke Elternhäuser können besser nachhelfen, andere nicht. Das kann man wollen oder auch nicht. Das haben wir vorher bei den Menschenrechten gehabt, wenn einem jedes Kind gleich viel wert ist, dann ist ein logischer Weg eine gemeinsame Schule, eine ganztägige Schule. Das gibt es mit dieser Bundesregierung nicht und wird es demnächst in dem Ausmaß zumindest nicht geben. Die Volksschulen bleiben immerhin gemeinsame Schule. Das darf man auch nicht vergessen, die Sechs- bis Zehnjährigen sind in einer gemeinsamen Schule. Noch gibt es nicht den Wunsch, dass man schon mit sechs alle auseinanderreißt und nach irgendwelchen Indikatoren trennt, das müsste man eigentlich nur fortsetzen. Man könnte vielleicht im nächsten Versuch einfach die Volksschule verlängern, weil das vielleicht weniger auffällt, und das würden vielleicht andere auch aushalten. Wir werden heute dieser Umsetzung des Gesetzes zustimmen, auch wenn da sehr, sehr viele Wünsche der GRÜNEN, aber, ich glaube, auch vom zuständigen Stadtrat, Landesrat nicht alle erfüllt werden, weil wir ja nicht für alles die Kompetenz im Bundesland haben, weil halt die Schule, die Bildung in Österreich zwischen Land und Bund aufgeteilt ist. Könnten wir tun, was wir wollen, wären wir wahrscheinlich ein paar Schritte weiter. Wir bemühen uns, mit den Rahmenbedingungen die besten Möglichkeiten für Lehrer und Lehrerinnen und für alle Schüler und Schülerinnen zu schaffen. Das ist unsere Aufgabe. Dafür bedanke ich mich bei allen, die sich dafür einsetzen, bei den Lehrern und Lehrerinnen und bei unserem zuständigen Landesrat. - Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Aigner. - Bitte sehr. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Einen ganz kurzen Satz zu Herrn Klubobmann Ellensohn: Sie stellen das immer so dramatisch dar, wie schlimm es in den 60er und 70er Jahren war, aber ich würde mir wünschen, dass heute jemand nach acht Jahren Pflichtschule lesen, schreiben und rechnen kann, sodass er danach in eine Lehre gehen kann. Das war in den 60er und 70er Jahren eine Selbstverständlichkeit, und heute zeigen alle Testungen, dass es bei diesen Grundkompetenzen ganz massive Probleme gibt. Ich weiß also nicht, warum Sie die 60er und 70er Jahre des letzten Jahrhunderts so dramatisch sehen und alles, was in diese Richtung geht, als Rückschritt darstellen. Ich wollte, wir könnten jetzt auf Lesen, Schreiben und Rechnen aufbauen, dann täten wir uns nämlich auch viel leichter, unseren Lebensstandard zu erhalten. (Beifall bei der FPÖ.) Das war jetzt aber nur eine kurze Replik. Es ist ein umfassendes Gesetzespaket, und jetzt einmal zum Formalen: Herr Stadtrat, so gehört ein Entwurf für ein wichtiges Gesetz gemacht. Das sage ich jetzt als Abgeordneter, als Jurist. Vorangestellt, vor die Klammer gezogen sind die wichtigen Dinge, sodass man sozusagen nach den ersten drei, vier Seiten weiß, worum es geht - es ist ja eine sehr umfassende und komplexe Materie -, dann eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung und dann eine detaillierte Darstellung der einzelnen Paragraphen. Das ist rein legistisch-formal tadellos, und ich würde mir wünschen, dass möglichst alle Gesetze so gut aufbereitet sind wie dieses hier. (Beifall bei der FPÖ.) Dies in allen Geschäftsgruppen, denn so gehört sich das. Wir sind eine gesetzgebende Körperschaft, und unsere Gesetzgebungskompetenzen sind ohnehin nicht so umfassend, und so kann man gut arbeiten. Es ist die Umsetzung der sogenannten Bildungsreform. Das war eines der letzten Gesetzesvorhaben, die ein Nationalrat, der schon seine eigene Auflösung beschlossen hat, sozusagen im Kehraus Ende Juni, Anfang Juli letzten Jahres beschlossen hat. Die handelnden Akteure muss man sich, glaube ich, in Erinnerung rufen, denn sie sind großteils schon in Vergessenheit geraten. Es kommt aus dem Haus der damaligen Bildungsministerin Hammerschmid. Ich glaube, sie sitzt jetzt im Nationalrat, aber man hört nicht mehr allzu viel von ihr. Das war für die SPÖ und, ich glaube, die Legistik kommt auch aus dem Haus. Für die ÖVP hat auch ein ausgewiesener Bildungsexperte verhandelt, Harald Mahrer ist das gewesen. Er war damals Wirtschaftsminister. Und was macht er jetzt? - Er ist in die Wirtschaftskammer als Präsident gewechselt. Ich weiß nicht, aber wenn man ein bisschen im Politgeschäft ist, würde man das jetzt nicht als übertriebene Beförderung ansehen. Das sozusagen schwere Erbe des Herrn Ex-Ministers Mahrer liegt also jetzt hier auch vor. Und nachdem man eine Zweidrittelmaterie gebraucht hat - man hat ja unsere gute alte Bundesverfassung massiv umgebaut -, hat man noch die GRÜNEN an Bord geholt. Das war, glaube ich, einer der letzten Gesetzesbeschlüsse, den die GRÜNEN fassen konnten, denn bei der darauffolgenden Wahl sind sie hinausgewählt worden. Auch dieses Erbe wiegt entsprechend schwer, denn die Dinge, die in Zweidrittelmaterie beschlossen worden sind, kriegt man jetzt auch nicht weg. Dies nur, damit man einmal sieht, wer da am Werk war. Ein Nationalrat, der schon seine Auflösung beschlossen hat, macht dann eine so weitreichende Reform. Der Anspruch allerdings, dass das eine Bildungsreform sein soll, wird überhaupt nicht eingehalten. Es sind 103 Seiten, ich habe mir dieses Bundesgesetz und natürlich auch unser Gesetz wirklich durchgelesen. Als Jurist hat man ja eine gewisse Lust am Lesen von Gesetzestexten, aber ich muss nach sehr vielen Gesetzestexten, die ich mir schon durchgeschaut habe, ehrlich sagen, ein derart unsympathischer Gesetzestext wie diese sogenannte Bildungsreform ist mir in fast 30 Jahren juristischer Tätigkeit noch nie untergekommen. Da wurde eine sehr eigenartige Sprache verwendet und eine Detailverliebtheit in ganz primitive Sachen, die ich Ihnen noch näher ausführen werde. Ich glaube, ich gehöre nicht zu den ganz Dummen, aber ich bin da vor Absätzen gesessen und habe mir gedacht: Wie ist das jetzt, wenn eine Schule einen Lehrer aufnehmen soll? - Das geht ping pong, hin und her. Ich habe es nach mehrmaligem Durchlesen aufgegeben. Ich habe gestern unseren Bildungsdirektor gefragt, der das ja vollziehen muss, ich mache das halt als Denksportaufgabe. Der Verfassungsgerichtshof hat auch gesagt, man soll Gesetze nicht so verfassen, dass die Ausführung einer Denksportaufgabe gleichkommt. Das hat der Bundesgesetzgeber aber zusammengebracht, es ist eine einzige Denksportaufgabe. Mir wurde dann auch gesagt, dass es die Vollziehung auch noch nicht weiß, man wartet auf Verordnungen, die es auch noch nicht gibt, die erklären sollen, wie man das überhaupt lesen soll. Mit Bildung hat das Ganze also überhaupt nichts zu tun, es ist bestenfalls eine Verwaltungsstrukturreform. Diese, das muss man sagen, ist völlig missglückt. (Beifall bei der FPÖ.) Warum? - Das Grundproblem ist, dass das Schulwesen zwischen Bund und Ländern auf eine sehr eigenartige Weise aufgeteilt ist, vor allem die Lehrer betreffend. Wir haben die Bundeslehrer in den höheren Schulen, wir haben die Pflichtschullehrer - gezahlt wird alles vom Bund. Die Vollziehung für die Bundeslehrer haben die Bundeschulbehörden, Landesschulräte, Wiens Stadtschulrat übernommen. Die Länder als Dienstgeber haben ihre eigenen Lehrer, vollzogen in eigenen Landesabteilungen. Wien hat das - da sage ich noch etwas dazu - Gott sei Dank nicht gemacht. Es ist natürlich ein Unding. Ich bin ein großer Föderalist, aber eigentlich hätte man schon auch die Grundproblematik lösen müssen: Wer ist der Dienstgeber der Lehrer? - Ich denke, wenn alle Lehrer vom Bund bezahlt werden, dann wäre es eigentlich naheliegend, dass es letztendlich einen Dienstgeber gibt. Die Vollziehung kann man dann natürlich auch über Landesbehörden machen, das kommt ja auch anderswo vor. - Diese Problematik hat man nicht gelöst, weil das in unserem Föderalismus nicht vorgesehen ist. Unser großer Staatsrechtler, der Vater unseres Bundes-Verfassungsgesetzes, der berühmte Professor und Verfassungsrichter Hans Kelsen, würde sich im Grab umdrehen, wenn er sich diese Behördenstrukturreform zu Gemüte führen müsste. Warum? - Kelsen hat über die Problematik des Föderalismus genau Bescheid gewusst und hat gesagt: Es gibt unmittelbare Bundesvollziehung - Finanz, Polizei -, es gibt unmittelbare Landesvollziehung, und dann gibt es noch diese Mischform, die mittelbare Bundesverwaltung, bei der Landesbehörden unter Aufsicht und Weisungsbefugnis des Bundes Bundesgesetze vollziehen. Was es aber auf keinen Fall geben soll, sind gemischte Bund-Länder-Behörden, denn das kann nicht gutgehen. Ich hoffe, dass es gutgehen wird, aber das hat Kelsen damals schon erkannt, dass das nichts ist. Und genau das haben wir jetzt, erstmalig eine gemischte Bund-Landes-Behörde. Zwei Gebietskörperschaften, die gemeinsam auf einen Bildungsdirektor zugreifen können, die sich ausmachen müssen, wer was intern zahlt, die bei Bestellungen im eigenen Haus mitreden. - Das ist eigentlich ein Unding. Es gibt schon jetzt in der Umsetzungsphase Probleme - falls das stimmt, und ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln -, nämlich dass x Sitzungen zwischen neun Bildungsdirektionen, Ländern und dem Bundesministerium stattgefunden haben. Wie schaut die E-Mail-Adresse aus? Wie schaut das Logo aus? Wie groß ist das Bundeswappen und wie groß sind und wie schauen die Landeswappen aus? - Das sind Fragen, über die sich hochbezahlte Beamte, die ein neues Schuljahr vorbereiten müssen, Gedanken machen müssen. - Wie gestalten wir die E-Mail-Adresse? Wie schauen die Logos aus und wie gestalten wir die Homepages? - All das zeigt schon jetzt in der Anfangsphase, dass da strukturell ein Hund begraben ist. Diesen würde ich begraben lassen und nicht ausgraben. Jetzt haben wir aber einmal das Gesetz so, und mit den Problemen wird unsere Schulverwaltung noch lange leben müssen. Ich habe es schon mehrfach gesagt, Wien hat da wirklich ein gutes Beispiel gegeben: Wir haben nie eine eigene Landesschulabteilung gehabt, sondern die Bundesschulbehörde Stadtschulrat, die natürlich unter dem politischen Einfluss des Landes Wien gestanden hat, hat auch die Landeslehrer verwaltet. Wir hatten keine eigene Landesschulabteilung wie viele Bundesländer. Wir hätten eigentlich dieses System auf ganz Österreich aufrollen können, aber das ist natürlich bei uns nicht möglich, man hat dieses Monstrum geschaffen. Allein schon die Bestellung des Bildungsdirektors - er ist Bundessondervertragsbediensteter und wird auf Vorschlag des Landeshauptmanns im Einvernehmen mit dem Bundesminister bestellt. Dafür muss man natürlich auch eine Regelung machen: Was ist, wenn es kein Einvernehmen gibt?, und so weiter. Allein das ist eigentlich ein Wahnsinn. Schlimm ist dann, dass auf den Bildungsdirektor zwei Gebietskörperschaften zugreifen können, es gibt zwei Weisungsstränge. Na, das wird lustig werden, wenn da Weisungen gegenläufig sind, und so weiter. Man sieht also schon jetzt bei der Umstellungsphase, dass das völlig missglückt ist. Und dann versuchte man, uns diese Reform als große Entpolitisierung zu verkaufen, was heute schon gesagt wurde. Ich weiß nicht, warum wir als Politiker in der Verwaltung entpolitisieren wollen. Auch das ist ja von der Verfassung vorgesehen, dass an der Spitze immer ein politisch verantwortliches Organ stehen muss. Man kann jetzt wirklich darüber diskutieren, ob die Schulverwaltung, die Direktorenbestellung, ob das heute wirklich noch so etwas Interessantes ist. Ich persönlich glaube das nicht, denn wir haben in fast allen Bereichen Probleme, einen Dreiervorschlag zu bekommen. Die Zeiten, in denen sich zehn Leute für eine Stelle als Direktor beworben haben oder unbedingt Landesschulinspektor werden wollten und interveniert worden ist, sind vorbei. In Wirklichkeit müssen wir schauen, dass wir drei Kandidaten haben, die formal die Kriterien erfüllen. Ich verstehe aus heutiger Sicht nicht, warum man da unbedingt direkt zugreifen können muss, aber okay, soll so sein. Es bleibt aber dabei, dass der Landeshauptmann, bei uns der Bürgermeister, auch der Präsident bleibt. Dieser politische Zugriff, der, glaube ich, durch Verordnung auch an den zuständigen Stadtrat übertragen werden kann, bleibt bestehen und die Kollegien sind abgeschafft worden. Wir wissen alle, die Kollegien waren ziemlich formalisiert und sehr große Gremien, aber im Nachhinein betrachtet eigentlich eine durchaus sinnvolle Einrichtung, und zwar aus mehreren Gründen: Es waren keine rein parteipolitischen Gremien, sondern die Parteien haben nach dem Stärkeverhältnis bei der Landtags- und Gemeinderatswahl in Wien nominiert und mussten aber bei der Nominierung die Schulpartner berücksichtigen. Man hat also nicht nur Parteileute reinschicken müssen, sondern man war dazu angehalten, Lehrervertreter, Elternvertreter und die verschiedenen Schultypen sozusagen hier abzubilden. Das heißt, wir haben ein Gremium gehabt, das Behördencharakter hatte, das Verordnungen beschließen konnte, das Dreiervorschläge machen konnte. Wir hatten in Wien unser eigenes Objektivierungsverfahren, es hat eine Akteneinsicht gegeben und es hat irgendwo auch einen Austausch gegeben. Der Landeshauptmann ist jener - wenn er das möchte, ich weiß es nicht -, der politischen Einfluss ausübt, und den Aufsichtsrat hat man abgeschafft. Das eine bleibt und das andere gibt es nicht mehr. Und was macht man anstelle des Kollegiums? - Auf eine solche Idee muss man einmal kommen! - Einen Beirat. Das ist heute modern, nichts mehr zu beschließen, es gibt nur mehr Beiräte und Kuratorien, und so weiter. Wer sitzt in dem Beirat? - Eltern, Lehrervertreter, das ist naheliegend, sämtliche Interessenvertretungen, also alle Kammern, denn wenn, dann muss man alle nehmen: die Apothekerkammer - Kollege Kowarik! -, auch die Notariatskammer dürfte da jemanden schicken (Heiterkeit bei der FPÖ.), die Tierärztekammer - wir haben ja Kammern noch und nöcher, und so weiter. Jede Kammer darf da ein Mitglied in den Beirat entsenden. Der Beirat hat gewisse Mitwirkungsmöglichkeiten, aber natürlich nur mehr beratend. Und natürlich sind wiederum sämtliche Religionsgesellschaften drin, weil man kann ja nicht sagen - wir kennen das Karfreitagsurteil -, nur die großen, sondern es müssen alle sein. Ich glaube, die Zeugen Jehovas sind auch eine gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft, die haben jemanden drin, aber die gewählten Mandatare sind im Gesetz nicht vorgesehen. Man muss sich auch die Frage stellen, welche Nahebeziehung - nichts gegen die Apotheker - die Apothekerkammer zum Beirat der Bildungsdirektion hat und warum es diejenigen, die gewählt wurden, auf einmal nicht mehr gibt. Gott sei Dank ist das nur einfachgesetzlich geregelt, und wir versuchen jetzt - ich habe mich schon bedankt, ich mache das gerne noch einmal, der Herr Landeshauptmann hat das initiiert, der Herr Bildungsstadtrat unterstützt das und auch der Herr Bildungsdirektor -, dass man heute hier sozusagen im Wege einer Kooptierung auch Mandatare da irgendwo hineinnimmt. Das ist umso wichtiger, als ja die Bildungsdirektion jetzt auch eine Landesbehörde ist. Früher durfte man über den Stadtschulrat zwar politisch reden, aber fragen durfte man nichts, weil es geheißen hat: Das ist Bundesvollziehung, das geht euch nichts an, ihr sitzt eh im Kollegium. Vielen Dank dafür, aber das ändert natürlich nichts daran, dass das Gesetz schlecht ist. Ich hoffe, dass wir das auch ändern werden. Wir wollten im Zuge der Koalitionsverhandlungen diesen Beirat anders gestalten, was seinerzeit mit der ÖVP nicht zu machen war, vielleicht gibt es aber auch da auf Bundesebene ein Umdenken. Da sehen Sie schon die Problematik, aber man soll nicht nur herumsudern oder sich aufregen, daher: Was ist jetzt positiv an dieser Konstruktion? - Das einzig Positive, das ich sehe - auch da ein Dankeschön an unsere zuständigen Stadträte und an den Herrn Landeshauptmann -, ist, dass der Bildungsdirektor oder der Nachfolger des amtsführenden Präsidenten jetzt auch in den Ausschuss kommt. Wir hatten auch schon eine gemeinsame Sitzung beziehungsweise einen Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern und dem Herrn Bildungsdirektor, da es jetzt auch eine Landesbehörde ist. Das ist sozusagen das Positive. Ich habe natürlich auch beruflich mit dem Stadtschulrat zu tun gehabt, viele Jahrzehnte war es meine Dienstbehörde, und ich kenne dort sehr viele Beamte, aber was da jetzt intern abläuft, hervorgerufen durch das Gesetz, das ist, das muss man sagen, skandalös. Warum ist das so? - Ich verstehe nicht, warum man in einem Gesetz, das sich einen solch fundamentalen Anspruch gibt, eine Behördenstruktur bis auf die Abteilungsebene vorgibt. Ich verstehe das nicht. Ich meine, dass man da grundsätzlich sagt, das und das gibt es, ist klar, aber bitte, in einem Ministerium kann man neue Sektionen machen, da kann man Abteilungen machen, das ändert sich. Das ist etwas, das sich ändert, da ändern sich auch Zuständigkeiten. Im Bildungsreformgesetz, das man jetzt über Österreich gestülpt hat, ist die interne Behördenstruktur detailliert vorgegeben. Es gibt nur zwei Abteilungen, eine pädagogische und eine interne. Es darf keine anderen Abteilungen geben, es darf keine - da verstehe ich auch nicht, warum die ÖVP da mitmacht - schultypenspezifischen Abteilungen geben. Wenn ich für das differenzierte Schulwesen bin, dann möchte ich eine AHS-Abteilung, dann möchte ich eine BHS-Abteilung und dann möchte ich eine APS-Abteilung haben. Das Gesetz sieht das nicht vor, es darf nur zwei Abteilungen geben. Das Ganze wird völlig undifferenziert verwaltet. Wer für ein differenziertes Schulwesen ist, darf nicht in der Schulverwaltung sagen, es ist eh alles gleich, alles sind Schulen, obwohl zwei verschiedene Schulerhalter dabei sind. Das ist meines Erachtens ein Widerspruch, und mir tun wirklich die Bediensteten dort leid, denn ihre eigenen Posten wurden wegrationalisiert. Da ist etwa ein Abteilungsleiter, und im Gesetz steht, die Abteilung gibt es nicht mehr. Es ist nicht einmal sichergestellt, ob sie die Gehälter weiterhin kriegen oder nicht, und man kann auch nichts Neues ausschreiben, weil es die Bewertungen noch gar nicht gibt. Das muss man sich einmal vorstellen, da gehen jetzt haufenweise Spitzenbeamte in Pension - aus der Sicht dieser Spitzenbeamten muss man sagen, ja, die haben es noch geschafft, Gott sei Dank -, und jetzt brauchen wir deren Nachfolger. Diese können wir aber nicht ausschreiben, weil wir nicht einmal wissen, wie diese Posten bewertet sind. Wer lässt sich mit einen Posten betrauen, von dem man nicht weiß, ob man diesen kriegt oder wie man dann eingestuft wird, das gibt es alles noch nicht. Ich weiß wirklich nicht - wir haben oft Übergangsfristen über Jahre und Jahrzehnte, wobei ich meine, das muss vielleicht nicht sein -, warum man das so überfallsartig macht, dass man mitten im Schuljahr so dasteht, die einen gehen in Pension und man kann es nicht ausschreiben. Das ist ein Debakel, ein Desaster, und das müssen sich jene, die das beschlossen haben und das unbedingt so haben wollten, auch noch mehrfach sagen lassen. Das Nächste: Was ist in diesem Reformgesetz vielleicht einigermaßen positiv? - Auf der oberen Ebene die Schulautonomie, wobei man sagen muss, Autonomie kann man auch faktisch gewähren. Ich meine, natürlich muss man den gesetzlichen Rahmen einhalten. Bei uns im BHS-Bereich, HAK/HTL, war es seit Jahren in Wien Usus, dass sich die Schulen die Lehrer ausgesucht haben. Da hat es einen ständigen Prozess gegeben, ausschreiben konnte man es ja nicht, aber es hat Kontakte gegeben. Personen sind in die Schule gekommen, sind zum Direktor gegangen und haben sich vorgestellt. Der Direktor hat dann dem Stadtschulrat signalisiert: Den hätten wir gerne, und der Stadtschulrat hat gesagt: Vergelt's Gott, sind wir froh, dass wir jemanden haben. Wir machen das ganze Formale. - Das war bei uns völlig in Ordnung. Umgekehrt war jede Schule froh, wenn der Stadtschulrat bei langen Krankenständen, bei Todesfällen, bei überraschenden Pensionierungen, und so weiter jemanden geschickt hat. Das hat es alles gegeben. Das hätte man auf alle Schulen ausrollen können, ohne ein Gesetz zu ändern. Wie hat man es jetzt gemacht? - Das ist die Denksportaufgabe, ich habe es ohnehin schon gesagt, ich verstehe es bis heute nicht. Ich habe es auch aufgegeben, ich muss es nicht vollziehen, Gott sei Dank. Das geht hin und her und es sind Fristen vorgegeben, über die alle, die damit beschäftigt sind, sagen: Das kann sich nie ausgehen, das müsste ganz anders sein. Warum also hat man das so gemacht? Das hätte man wahrscheinlich legistisch ganz anders machen können. Das Nächste sind die Klassenschülerzahlen: Gibt man den Schulen mehr Spielraum, ist es einerseits positiv, aber natürlich ist damit auch eine Gefahr verbunden. Hat man nämlich eine gesetzliche Klassenschülerhöchstzahl, wobei es ja Überschreitungsmöglichkeiten gegeben hat - bei uns in der HTL haben wir viele Klassen mit 30, 25 Schülern plus 10 Prozent -, macht das alles der Direktor. Meine Erfahrung ist - ich bin auch schon lange im Staatsdienst stehend -, dass Autonomie gerne dann gegeben wird, wenn das Geld alle ist, wenn es nur mehr den Mangel zu verwalten gibt und man von oben sozusagen sagen kann: So, ihr habt zu wenig, schaut ihr, wo ihr kürzt! Das ist, glaube ich, eine nicht unberechtigte Befürchtung, da man dann sagt, na ja, wenn es eben weniger Ressourcen gibt, dann können die Direktoren größere Klassen machen, weniger Gruppenteilungen machen, und so weiter. Das ist eine Gefahr, die ich sehe. Insofern wird man sehen, wie das Ganze weitergehen wird. Das Nächste ist eine bildungspolitische Anmerkung: Es ist ein großer Widerspruch in der Tendenz, auf der einen Seite immer mehr zentral zu prüfen und auf der anderen Seite immer mehr Autonomie zu geben. Wir haben jetzt das Problem, dass wir nur mehr "Teaching to the test" machen. Das Wichtigste ist, dass am gleichen Tag auf Knopfdruck alle die gleichen Fragen möglichst gleich beantworten, weil es meistens schon der Computer korrigiert, und so weiter. Gleichzeitig soll ich dann Autonomie mit Schwerpunkten machen. - Das passt ja irgendwie nicht zusammen. Zu sagen, Schulprofil und jede Schule soll sich ein eigenes Profil geben, ist ja in Ordnung, aber wenn auf der anderen Seite dann alle das Gleiche gefragt bekommen, dann passt das meines Erachtens nicht zusammen. Jetzt noch ein paar Worte zum grundsätzlichen Bürokratiemonster: Allein die Sprache - Cluster: Kann man das nicht anders sagen? Kann man nicht Schulverbund sagen? Muss man das clustern? Es wird verclustert, es gibt einen Clusterbeirat, es gibt einen Clusterleiter. - Ich muss sagen, Herr Stadtrat, sehr sympathisch ist der Begriff Bildungsgrätzl. Ich muss wirklich sagen, das ist gut Wienerisch, so gehört sich das. Clustern wir nicht, sondern machen wir ordentliche Bildungsgrätzl! (Beifall bei der FPÖ.) Es ist sogar verfassungsrechtlich vorgesehen - ich will jetzt niemanden auf dumme Gedanken bringen -, dass man Bundes- und Landesschulen miteinander verschränken kann. Na, wenn das nicht quasi ein Gesamtschulweg ist, dann weiß ich nicht, aber das Ganze ist ein Wahnsinn. Das Nächste, was kommt, ist eine Unzahl von Zielvereinbarungen. Das geht von oben nach unten, das Ministerium macht mit jeder Bildungsdirektion Zielvereinbarungen, die Bildungsdirektionen müssen dann die Zielvereinbarungen auf die Schulen runterbrechen, die Schulen müssen sie dann auf die Lehrer runterbrechen. Das ist ja ein Irrsinn, was das für ein bürokratischer Aufwand ist. Ich meine, dass man eine gewisse Wirkungsorientierung braucht, ist schon klar, aber wir haben einen Lehrplan, wir haben mittlerweile in vielen Bereichen zentrale Prüfungen, wir haben dazwischen alle möglichen Testungen und Standards, und so weiter, aber das muss ja jemand administrieren. Zielvereinbarungen auf Schulebene zu schließen, das muss auch jemand kontrollieren, sonst bringt es ja nichts. Ich weiß nicht, was sollen wir da machen? Sollen wir einfach sagen, es dürfen nicht so viele Leute einen Fünfer bekommen? Na ja, dann machen wir es so wie in manchen Bildungseinrichtungen, wo angeblich die Notenskala nur mehr von eins bis drei reicht, da kommen auch alle durch. Ob das dann wirklich so sinnvoll ist, weiß ich nicht. Dieses Bundesgesetz ist also eine wirkliche Katastrophe, und es wäre hoch an der Zeit - jetzt müssen wir es natürlich umsetzen, das ist ganz klar -, dass man die Erfahrungen, die man mit der behördeninternen Struktur, aber auch im Umgang miteinander und mit den Vereinbarungen, und so weiter sammelt, möglichst rasch sammelt - letztendlich nicht nur von Wien, sondern von allen Ländern - und an den Bund herantritt, damit eine entsprechend ordentliche Novellierung herbeigeführt wird. Bereits angesprochen wurden die Deutschförderklassen: Es ist klar, dass wir da einen anderen Zugang haben, ich halte diese für ausgesprochen wichtig. Dies deshalb, weil es sich gezeigt hat, dass sehr viele Schüler im Regelunterricht gesessen sind und der Unterrichtssprache nicht ausreichend folgen konnten. Es hat wenig Sinn, jemanden, der nicht gut genug Deutsch kann, Sachkunde in der Volksschule auf Deutsch zu unterrichten, wenn er nur Bahnhof versteht - und das ist schon eine Leistung. Das geht einfach nicht. Warum ist das so schnell gegangen? - Ich glaube, das war auch wichtig, denn letztendlich soll ja kein weiterer Jahrgang verloren gehen. Das war eine organisatorische Herausforderung, das ist völlig richtig, aber ich glaube, da ist Gefahr in Verzug gewesen, um nicht noch ein oder zwei Jahre zuzuwarten und in Kauf zu nehmen, dass Leute Schulzeit nur absitzen. Das ist ja das Hauptproblem, man sitzt acht Jahre ab und danach gibt es nichts mehr, man hat die Schulpflicht erfüllt, und das war es dann. Ich glaube, das war eine Notwendigkeit, die letztendlich auch durch einen massiven Zustrom von außen ausgelöst wurde, wobei Deutschkenntnisse eben leider nicht mehr selbstverständlich waren. Das war eine große Herausforderung, deshalb auch einen Dank an alle, die da mitgeholfen haben, es hat funktioniert. Ich muss sagen, wir haben auch schon Schuljahre gehabt, in denen wir einen neuen Lehrplan, der noch nicht verordnet war, schon umgesetzt haben. Ich kann mich erinnern, im Kollegium haben wir einmal eine lange Debatte darüber geführt. Man muss auch dazusagen, dass es nicht reicht, wenn der neue Lehrplan am 1. September verordnet wird, denn ich muss ja ein Schuljahr spätestens im Februar/März auf Schiene bringen. Das große Problem war dann: Was machen wir jetzt? - Der Stadtschulrat hat damals gesagt: Na ja, die formale Antwort ist, wenn es am 1. September noch keinen Lehrplan gibt, dann müsst ihr mit dem alten Lehrplan fahren. Es ist so, denn was nicht verordnet ist, das kann man nicht anwenden. Faktisch haben viele Schulen, im Vertrauen darauf, dass der Lehrplan rechtzeitig verordnet wird, alles auf Schiene gestellt, es wurde damit gefahren, und dann ist der Lehrplan eben am 20. September vom Ministerium verordnet worden. So etwas hat es immer gegeben. Das hat es jetzt bei den Deutschförderklassen gegeben, aber ich sage, ich bin froh, dass es diese Deutschförderklassen gibt. Man hört auch keinen großen Aufschrei, also denke ich mir, wenn das so gar nicht funktionieren würde und so eine Zumutung wäre, hätte man schon etwas darüber gehört. Eine nächste Sache, die auch per Bundesgesetz festgelegt wurde, betrifft die völlige Zerschlagung der Schulaufsicht. Es ist reine Bundessache, es gibt keine Pflichtschulinspektoren mehr, es gibt keine Landesschulinspektoren, es gibt nur mehr - das ist auch so ein unsympathisches Wort - SQM, so, glaube ich, heißen sie jetzt, das ist nichts Unanständiges, das sind Schulqualitätsmanager. Man ist hergegangen und hat gesagt, der Pflichtschulinspektor war zuständig für die APS; gerade für Wien, für das Land und die Gemeinde Wien als Schulerhalter etwas ganz Wesentliches. Wesentlich auch insofern, dass er möglichst im Amtshaus sitzt. Warum? - Weil der Pflichtschulinspektor die Zuweisung gemacht hat. Er war auch der Dienstvorgesetzte der Volksschulen, und die Bezirke müssen ja die Schulen erhalten. Es gibt diese Schulinspektoren nicht mehr, es gibt auch keinen AHS- Inspektor mehr, es gibt nur mehr SQM. Von heute auf morgen sind sie nicht mehr schulartenspezifisch, sondern sind SQM. Was sollen diese genau machen? - Sie sollen diese skurrilen Vereinbarungen begleiten, kontrollieren, und so weiter. Ich bin ein alter Kottan-Fan, und wenn es heißt, Inspektor gibt es keinen, dann tut mir das nicht so weh, aber dieses neue System ist absolut nicht durchdacht und wieder etwas, bei dem ich mir denke, wenn man, so wie die FPÖ - ich glaube, mittlerweile sind wir die Einzigen -, wirklich für ein differenziertes Schulwesen eintritt, dann sollte sich diese Differenzierung auch bei den Qualitätsmanagern - bleiben wir bei diesem eigenartigen Begriff - widerspiegeln. Es ist einfach, zu sagen, der Volksschul- und Hauptschulexperte geht jetzt in die HTL, weil Manager ist Manager - gut, das kann sich Stronach leisten -, aber was macht der in der HTL? Der sieht dort irgendeine Werkstatt, kennt sich aber nicht aus. Der Herr Bildungsdirektor hat dankenswerterweise gesagt: Jetzt fahren wir noch so, dass die bisherigen eben ihren Fachbereich weiterbetreuen. Aber in Zukunft gibt es nur mehr SQM. Was immer diese können müssen, weiß man ja nicht genau. Das ist also eine ganz eigenartige Sache. Das Unterrichtspraktikum ist weg - das ist ja auch ein Debakel. Das war eine gute Sache, ähnlich wie bei den Juristen das Gerichtspraktikum, dass man sagt: Bevor du eine Anstellung kriegst, machst du ein Unterrichtspraktikum. Das ist ein eigenes Rechtsverhältnis, wo du quasi - Beiwagerl hat man früher gesagt - jemandem zugeteilt wirst, damit du ein bisschen in den Unterrichtsbetrieb hineinwachsen kannst. - Das ist ja etwas ganz anderes als das, was man auf der Uni oder auf der PH lernt. Das gibt es nicht mehr. Jetzt startet man direkt ins Dienstverhältnis und bekommt einen Mentor beigestellt. Jetzt sage ich Ihnen eines: Wir haben das zusätzlich zum Unterrichtspraktikum schon immer so in der Schule gemacht. Wenn ein Neulehrer gekommen ist - der Unterrichtspraktikant, das Beiwagerl, hat ohnehin einen Mentor oder eine Mentorin, eben den Lehrer, der ihn betreut und begleitet -, gab es zusätzlich einen Mentor. Jetzt gibt es das Unterrichtspraktikum nicht mehr, man fängt sofort an und bekommt einen Mentor, der, glaube ich, fast nichts bezahlt bekommt. Das ist jetzt auch wurscht, weil das macht man ohnehin nicht wegen des Geldes, aber dieser kann eben in der Pause sagen, du, ich kann dir ein paar Tipps zwischen Tür und Angel oder so geben. Das kann aber das Unterrichtspraktikum nicht ersetzen. Ich frage mich, wie man so etwas machen kann, eine bewährte Struktur einfach zu kübeln. Die Gewerkschaft hat das eh moniert, aber das ist beschlossen worden. Ich kann nur hoffen, dass das Ganze wieder rückgängig gemacht wird. Ich glaube, ich habe Ihnen jetzt viele Gründe gesagt, warum ich von diesem sogenannten Bildungsreformgesetz auf Bundesebene nicht viel halte. Wir in Wien sind daran gebunden, dass wir das umsetzen müssen, aber wir können dem natürlich aus diesen genannten Gründen nicht zustimmen. Da auch der Herr Landeshauptmann da ist, möchte ich noch einmal sagen, ich finde das auch sehr gut und sehr löblich, dass der Herr Bildungsdirektor seine Rolle als Landesorgan ausgesprochen engagiert wahrnimmt, indem es laufende Besprechungen gibt, indem er auch an der Ausschusssitzung teilnimmt. Wir werden uns auch bemühen, uns da konstruktiv einzubringen, da uns ein gemeinsames Interesse eint, nämlich dass wir eine effiziente Schulverwaltung haben, die wir ja bisher hatten. Ich hoffe, dass es intern gelingt, alle an Bord zu halten und dafür zu sorgen, dass die Beamten nicht völlig von einem Gesetz, das ihnen auch selber sehr viele Nachteile bringt, frustriert sind. Ich freue mich in dieser Hinsicht auf die weitere Zusammenarbeit, aber Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir da nicht zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Vettermann, Sie sind der Nächste. Abg. Heinz Vettermann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht in aller Kürze zu den VorrednerInnen: Zu Kollegin Emmerling: Sie sagen immer, die Parteipolitik muss raus, was ich zwar ganz allgemein unterschreiben kann, ich verstehe aber nicht, wo Sie das genau festmachen. Wo war die eigentlich bisher drinnen, außer bei den Kollegen da? Da ist es ja offensichtlich und auch deklariert gewesen. Da hat es aber auch einen Sinn. Ich meine, sonst hat es historisch betrachtet immer diese Diskussionen bei den LeiterInnenbestellungen gegeben, aber da haben wir ohnehin dieses Wiener Modell mit Assessment, und, und, und entwickelt. Ich glaube, da waren wir zumindest nachvollziehbarer, als es beim jetzigen Bundesgesetz ist, aber okay. Die Kollegien sind aufgelöst, ich weiß nicht, ob Sie das freut, wegen den sechs Regionen. Ich meine, die haben sich durch die Teams ergeben, die in die Schulen kooperiert sind, weil es auch gleichzeitig die Unterteilung der MA 11 jeweils ist. Falls man mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten möchte und muss, hat man fixe Ansprechpartner, die für einen zuständig sind. Das ergibt die genaue Struktur, wieso es so viele Teams sind, wie es auch zu den Regionen kommt, die sozusagen mit dem gekoppelt sind. Zur Kollegin Schwarz: Na ja, ich meine, wenn man sagt, die Familien sollen da bestimmen und entscheiden können, zum Beispiel, ob es in der Volksschule Noten gibt oder nicht, so war das nämlich bis jetzt so, das ist aber inzwischen abgeschafft worden. Da ist das Elternrecht plötzlich nicht mehr so wichtig gewesen, weil es hat ja ungefähr die Hälfte aller Volksschulen bis einschließlich der 3. Klasse keine Noten vergeben, und das war deshalb, weil es die Schulpartner wollten, also sowohl die Lehrer als auch die Eltern. Aber wie man sieht, ist es auch eine Frage, worum es geht. Sie haben es ja vorher beim Ausbau der verschränkten Ganztagesform eingemahnt. Eines möchte ich dazu auch sagen: Wenn Sie sagen, da muss man dazuarbeiten und das zeigt ja, da können einige gar nicht daran teilnehmen, dann sage ich, ja genau, deshalb fordere ich den weiteren Ausbau. Wir müssen es eben so weit ausbauen, dass man, wenn man möchte, auch die Chance hat, in die verschränkte Form zu kommen, wenn nicht beide Eltern arbeiten. Es ist aber klar, dass jene, die arbeiten, es brauchen. Daher wird man, so lange man noch nicht genug ausgebaut hat, eine Bevorzugung machen. Das ist ja in sich logisch, und daher sehe ich das eher als Bestärkung unserer Bestrebungen, den Ausbau voranzubringen. Sie fragen, wieso wir da immer auf den Bund losgehen - ja, gerade deshalb, weil ja eben bei dem Paket für die Brennpunktschulen Personal von Sprachlehrern, Integrationslehrern und 41 Schulsozialarbeitern gegeben war, die ja der Bund abgeschafft hat. Das haben wir damals kritisiert. Und dass wir als Land da trotzdem Maßnahmen ergreifen, ist eine andere Sache, aber diese Posten fehlen, und das wurde eben kritisiert. Zu Kollegen Aigner: Wir sind da, glaube ich, eh in einem guten Austausch, und ich könnte das zu einem größeren Teil auch unterschreiben, weil die Kritik, dass es die Kollegien nicht mehr gibt oder die Kritik der anderen Kollegin habe ich so auch nie verstanden. Die gesamte Ausformung, glaube ich, ist ja tatsächlich gut beschrieben. Ich war zwar dafür, dass man vielleicht noch ein Gesetz zusammenbringt, aber in den letzten Wochen hat sich ja in der Dynamik das eine oder andere auch in Konkretisierung ergeben, das vielleicht im Nachhinein auch wieder repariert werden muss. Dieses Tohuwabohu, das jetzt in der Bildungsdirektion vorherrscht, eben weil die Posten alle neu bewertet sind, dass man sie teilweise noch gar nicht ausschreiben kann, weil es nicht möglich ist, und, und, und - ist so. Aber ich meine, es wird in irgendeiner Form zu entsprechenden Klarstellungen kommen, und dann wird es hier hauptsächlich wieder weitergehen. In zwei Sachen stimme ich natürlich nicht überein: Ich war in den 70er Jahren aktiver Schülervertreter, und da hat es ganz am Anfang Karzer gegeben, wo du de facto eingesperrt worden bist und Schularbeiten hast schreiben müssen. Es ist viel geprügelt worden, es hat überhaupt keine gesetzlich verankerte Schülermitbestimmung gegeben. Wenn man sagt, es war aber eine schöne Zeit, weil alle lesen, schreiben und rechnen konnten, so stimmt auch das nicht. Ich bin schon für Schülermitbestimmung, ich habe den Karzer nie als erfrischend und bereichernd erlebt und auch die anderen Disziplinarmaßnahmen haben mir persönlich nicht gefehlt, ich habe in meiner aktiven Schülerzeit eher dagegen angekämpft. Ich habe das also nicht als so super erlebt. Daher bin ich froh, dass wir das überwunden haben. Warum hat es keinen so argen Aufschrei gegeben, dass die Deutschförderklassen jetzt laufen? - Na ja, weil es eben bei den Schulen, die gar keine Chance gehabt hätten, integrative Modelle dann doch zu machen, gelungen ist. Ich glaube, das hat der Herr Landesrat heute ausgeführt. Das heißt, man hat dann okay gesagt, wo es nicht geht. Das Ministerium hat es allerdings nicht geglaubt und ist wirklich in jede einzelne Schule gegangen. Es hat aber dann gesehen, aha, es geht ja wirklich nicht, und hat dann gesagt, okay, wenn es nicht geht, dann geht es nicht. Immerhin letztendlich eine Anerkennung am letzten Drücker des Faktischen, besser als gar nicht. Da ich jetzt den anderen Landesrat sehe (in Richtung Amtsf. StR Peter Hacker): In anderen Materien ist ja nicht einmal das manches Mal so ganz gesichert (erheitert), dass man dann direkt davor sagt, okay, also so ist es wirklich, aha, und dann etwas macht. Das nimmt auch ein bisschen Druck raus. Es wurde aber heute auch schon ausgeführt, natürlicherweise ist ja auch vollkommen unklar, was überprüft wird. Dass wir jetzt nach eigenen Wiener Testungen vorgehen, finde ich okay, dass danach, am Ende des Schuljahres, offensichtlich weil es keine weiterführenden Tests gibt, alle den Test für die Sechsjährigen machen müssen, ist eigentümlich. Der Herr Landesrat hat das Nivellierung nach unten genannt, ich finde das eine gute Formulierung. Ich verstehe nicht ganz, wieso man so für Deutschklassen sein kann, man weiß gar nicht, wo sie überhaupt hinführen, man hat keinen Test, man hat kein Ziel, man kann es gar nicht überprüfen. Ja, so ist es nun einmal. Sie werden aber verstehen, dass wir das eben den Kindern zuliebe kritisieren. Nichtsdestotrotz, es wurde schon gesagt, mussten und wollen wir dieses sogenannte Bildungsreformgesetz umsetzen. Da geht es darum, dass wir doch einiges diesmal neu machen. Wir heben zum Beispiel diese Vorgaben, diese strengen Vorgaben für Klassen- und Gruppengrößen auf, die eine pädagogische Möglichkeit schaffen. Wir lockern auch die Vorgaben für die Unterrichtszeiten, was ebenfalls vorgegeben ist, wobei man dann entsprechend auch in Blöcken unterrichten kann. Mehrstufenklassen sind auch ohne Schulversuch möglich. Das sind Dinge, die, glaube ich, schulorganisatorisch im pädagogischen Bereich, dort, wo es interessierte und engagierte PädagogInnen gibt, etwas bringen. In der Bildungsdirektion gibt es eben all diese neuen Zuständigkeiten, auch bei der Baugenehmigung von Schulgebäuden. Über die Kollegien wurde schon diskutiert. Es gibt auch eine ein bisschen andere Form der Schülerstromlenkung und der Sprengeleinteilung, auch das wurde genannt. Es gibt neue Kooperationsmöglichkeiten, eben rechtlicher Verbund, sogenannte Clusterbildung und gelobterweise gibt es auch den freiwilligen Verbund, den wir ja auch in Wien vorantreiben, die sogenannten Bildungsgrätzl, wo es ebenfalls Verbundmodelle gibt. Und es wird die Teilrechtsfähigkeit an Pflichtschulen kommen. Das bringt die Möglichkeit eines eigenen Schulkontos, was, glaube ich, schon ein Vorteil ist, weil viele Lehrer zum Beispiel eigene Konten errichtet haben. Zum Beispiel soll das Geld für einen Schulschikurs auf einem eigenen Schulkonto sein, denn wenn der Lehrer plötzlich versterben würde, wäre das Geld dann in der Verlassenschaft. Das ist sicher eine gute Geschichte, dass das entsprechend geregelt ist. Auch die Möglichkeit, Schenkungen und Förderungen anzunehmen, was in den Bundesschulen schon der Fall ist, wird, glaube ich, die Situation von zumindest vielen Schulen verbessern. Ich muss sagen, dass ich selbst in gewisser Weise umgedacht habe und eigentlich jetzt mehr auf Schulautonomie setze. Das kommt daher, dass ich früher durchaus ein Freund zentraler Regelungen war und manches Mal auch noch bin, aber ich habe mir angeschaut, wo es denn besonders gut funktioniert. Und da muss man sagen, dort, wo eben die Schule gemeinsam mit den Lehrern, Eltern und Schülern die Dinge entsprechend vorantreibt. Ich wäre durchaus dafür - das ist jetzt eine politische Bewertung -, dass man nicht nur bei den Deutschklassen, sondern auch bei den Noten diese Möglichkeiten der Schulautonomie sogar noch zusätzlich ausbaut. Das heißt, dass man den Schulen vor Ort, denen, die wirklich arbeiten und davon betroffen sind, diese Möglichkeiten wieder gibt. Das ist aber diesmal eben nicht möglich, weil es die bundesgesetzlichen Regelungen nicht hergeben. Das wäre von mir eine individuelle politische Anmerkung. Alles in allem muss man sagen, es ist eine gute Umsetzung, die uns die rechtlichen Grundlagen für eine positive Schulentwicklung gibt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf ein Schlusswort verzichtet. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das sind GRÜNE und SPÖ, das ist die Mehrheit. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig beschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung von zwei vorliegenden Beschlussanträgen, eingebracht von den NEOS. Der erste Antrag, eingebracht von Abg. Emmerling und anderen, betrifft Schulsozialarbeiter für jede Brennpunktschule. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen von NEOS und Freiheitlichen. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit, damit ist der Antrag abgelehnt. Der zweite Antrag, eingebracht von Abg. Emmerling und weiteren KollegInnen, betreffend Bildungsrevolution für Wien, Bildungsgipfel für Wien. Es wird ebenfalls die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP und NEOS, das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. Ich schlage nun vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag eine Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke das ist einstimmig. Wir werden daher so vorgehen. Ich komme daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist in zweiter Lesung mit Stimmen von SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig angenommen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Buschenschankgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Abg. Valentin. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Erich Valentin: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu der Gesetzesvorlage. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist ebenfalls einstimmig. Wir werden daher so vorgehen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Wiederum einstimmig. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Es gelangt nunmehr Postnummer 4 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Anfrage des Landesgerichts für Strafsachen um Zustimmung zur Verfolgung des Abgeordneten zum Wiener Landtag David Ellensohn wegen Vergehens der üblen Nachrede in zwei Fällen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Herrn Lindenmayr, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Siegi Lindenmayr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag des Landesgerichts für Strafsachen wurde bereits zitiert, ich möchte ergänzend hinzufügen: Gestern hat das Immunitätskollegium getagt und beschlossen, dem Antrag des Landesgerichts nicht stattzugeben. Ich möchte daher den Antrag, der Auslieferung nicht stattzugeben, hier stellen und ersuche ebenfalls um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Immunitätskollegiums zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit Stimmen von GRÜNEN, SPÖ, Freiheitlichen und NEOS mehrstimmig angenommen. Ich danke sehr. Wir kommen nun zum Verlangen, dass der von den Abgeordneten Mahdalik, Seidl, Stumpf und Aigner eingebrachte und an den Herrn Landeshauptmann gerichtete Dringliche Antrag betreffend "Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung" gemäß § 38 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlesen und hier auch mündlich begründet werde. Auf die Verlesung wurde verzichtet oder nicht verzichtet? (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Verzichtet!) - Es wurde verzichtet, wunderbar. Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs. 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn Abg. Seidl das Wort. - Bitte sehr. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke. Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Da auf die Verlesung des Dringlichen Antrages verzichtet wurde, möchte ich nur einiges aus dem Dringlichen Antrag, natürlich gleich zu Beginn einmal, erzählen. Warum ist es notwendig, dass wir Freiheitlichen heute einen derartigen Dringlichen Antrag überhaupt einbringen müssen? Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein Thema, das gerade in der letzten Zeit medial sehr präsent war. Herr Landesrat Hacker lacht, aber dem ist so. Im Jahr 2010 hatten wir die Situation, dass der Anteil der nichtösterreichischen Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien noch bei 24 Prozent lag, mit einer Aufwendung von damals 95 Millionen EUR. Das ging dann rapide weiter. 2010 war der Beginn der rot-grünen Stadt- und Landesregierung und aktuell stehen wir bei folgender Zahl: Aufwendungen für Nichtösterreicher in der Mindestsicherung pro Jahr, meine Damen und Herren, und da muss man sich jetzt festhalten: 407 Millionen EUR, Jahr für Jahr. 75.200 Personen, die Nichtösterreicher sind, beziehen in Wien heute Mindestsicherung. - Das sind die Fakten. Und jetzt gibt es eine Bundesregierung, die gesagt hat, so kann es nicht weitergehen. Die türkis-blaue Bundesregierung hat gesagt, das geht so nicht weiter, hat ein Gesetz im Parlament beschlossen, und die Stadt Wien in Person des Landesrates Hacker sagt: "Ja, das Gesetz ist da, aber ich setze es nicht um." - Also das ist einzigartig. (Abg. Birgit Hebein: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen!) Das ist einzigartig in Österreich, dass jemand sagt: Nein, das Gesetz gefällt mir nicht und deshalb mache ich es nicht. Aber, sehr geehrter Herr Landesrat, ich verspreche Ihnen, Sie werden es umsetzen. (Beifall bei der FPÖ.) Man könnte eigentlich glauben, alle Sozialdemokraten denken so, aber dem ist ja nicht so. Es gibt auch vernunftbegabte Sozialdemokraten, zum Beispiel in der Person des baldigen Landeshauptmanns vom Burgenland, Hans Peter Doskozil. Ich werde dann kurz vorlesen, was er zu diesem Gesetz gesagt hat, er findet das nämlich durchaus in Ordnung. Und ich werde dann auch ein bisschen einen Vergleich zum Burgenland ziehen, wie es dort ausschaut und wie es in Wien ausschaut. Oder der sozialdemokratische Gewerkschafter Josef Hübner, jemand aus Ihren Reihen, der gesagt hat, Österreich darf nicht das Sozialamt der EU und der Welt werden. Es gibt also doch ein paar Vernunftbegabte unter euch, nur leider Gottes sitzen halt in dieser Landesregierung sehr wenige. (Beifall bei der FPÖ.) Und ganz spannend ist - Sie sind nun seit 24. Mai 2018 Landesrat -, dass Sie bereits im Juni gewusst haben: Das Gesetz ist nichts, das Gesetz taugt mir nicht, das Gesetz werden wir in Wien nicht umsetzen. (Lhptm Dr. Michael Ludwig: Das wird auch so nicht kommen, da mache ich mir gar keine Sorgen!) Das ist ja ganz spannend gewesen, im Juni! Die Bundesregierung kannte das Gesetz nicht und kein Parlamentarier hat es gekannt, aber Sie haben in einer OTS-Aussendung geschrieben, das Gesetz wird in Wien so nicht stattfinden. Dann gab es das Gequengel - so nenne ich es jetzt einmal -, dass der Herr Landesrat leider Gottes bei der Sozialministerin keinen Termin bekommt. Dann gab es am 14. Dezember 2018 einen Termin, das war ein Freitag und es war ein Abendtermin. Dieser war dann auch nicht recht, weil Abendtermine anscheinend nicht so das Eure sind. Gut, okay, man hat sich dann dort getroffen. Am 14. Dezember um 21.06 Uhr muss diese Sitzung zu Ende gewesen sein - ich war ja nicht dabei -, da gab es eine OTS-Meldung von Ihnen, in der dann stand: SP-Landesräte zeigten sich enttäuscht von Gespräch mit Ministerin. Es wurden die Soziallandesräte von Oberösterreich, Kärnten, Steiermark, Niederösterreich und Wien aufgezählt, Birgit Gerstorfer, Beate Prettner, Doris Kampus, Ulrike Königsberger-Ludwig und Peter Hacker. Diesen allen hat das Gesetz nicht gefallen. Spannend ist, dass die alle gar nicht dort waren. Es war zum Beispiel die niederösterreichische Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig bei dem Treffen gar nicht dabei. Trotzdem haben Sie gewusst, dass sie da dabei war und dagegen ist. - Das ist sehr spannend. So, und jetzt kommen wir vielleicht zu dem, was ich vorher gesagt habe, zu Doskozil: Er sagt, das türkis-blaue Modell der Mindestsicherung ist in Ordnung. Jetzt kann man das Burgenland, ebenfalls eines der neun Bundesländer in Österreich, und Wien vergleichen: Das Burgenland hat 300.000 Einwohner und 3.000 Mindestsicherungsbezieher, machen wir gerundete Zahlen. Es sind ein bisschen weniger Einwohner und ein bisschen mehr Mindestsicherungsbezieher, aber Daumen mal Pi bezieht 1 Prozent der Burgenländer Mindestsicherung. Wie schaut es in Wien aus? - In Wien haben wir 1,8 Millionen Einwohner und einen aktuellen Stand von 130.000 Mindestsicherungsbeziehern. Das heißt, 7,5 Prozent der Wienerinnen und Wiener sind auf Mindestsicherung angewiesen. Im Burgenland sind es 1 Prozent und in Wien 7,5 Prozent, also das über Siebenfache mehr. Trotzdem sehen Sie überhaupt kein Problem darin? (Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist eine Großstadt, das Burgenland!) - Ja, das ist eine Großstadt, das Burgenland. Das ist mir zwar neu, aber wenn Sie das sagen, wird es so sein. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Dafür hat Hamburg einen Hafen und München ist auch leiwand!) Wie gesagt, es gibt auch Sozialdemokraten, die das türkis-blaue Modell der Mindestsicherung sehr wohl als für in Ordnung befinden. Ganz spannend war es am 10. Jänner 2019, da haben Sie, Herr Landesrat, gemeinsam mit Frau Hebein eine Pressekonferenz abgehalten, und da steht unter anderem drin, warum man dagegen ist. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: So sind die Vorgaben in diesem Grundsatzgesetz einerseits viel zu detailliert. - Das heißt, das Grundsatzgesetz ist Ihnen zu detailliert, deswegen stimmen Sie nicht zu. Das ist ja phänomenal, weil ein Gesetz zu detailliert ist, stimmt man nicht zu! Sehr geehrter Herr Landesrat, ich verspreche Ihnen, Sie werden das 100-prozentig umsetzen. Das ist auch der Grund, warum wir heute diesen Dringlichen Antrag gestellt haben, denn der Antragstext lautet ja: "Das Land Wien unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung so zu reformieren, dass dieses System der Armutsbekämpfung für die Zukunft tauglich ist und Massenzuwanderung in das Sozialsystem unmöglich macht." Schauen Sie sich die Zahlen an, Wien gibt 407 Millionen EUR jährlich für Mindestsicherung an Nichtösterreichern aus! - Spätestens da muss man sagen: Jawohl, machen wir das! Machen wir das gerne auch gemeinsam. Und wenn Sie nicht mitmachen wollen, die Bundesregierung wird es machen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Bevor wir in der Debatte weitermachen, erlaube ich mir nur eine Anmerkung, damit sich Fehler nicht wiederholen: Herr Abg. Seidl, Sie haben in der Begründung darauf aufgebaut, dass das Parlament ein Gesetz betreffend die Mindestsicherung beschlossen hätte. - Es gibt noch kein beschlossenes Gesetz. Ich hoffe, dass sich dieser Fehler in der Debatte nicht wiederholt. Ansonsten eröffne ich jetzt die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Besprechung des Dringlichen Antrages hat sich Herr Lhptm-Stv. Nepp zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich ihn darauf aufmerksam mache, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. Dies gilt für alle, ausgenommen von dieser Redezeitbegrenzung sind der Landeshauptmann und das sonst zuständige Mitglied der Landesregierung. - Bitte sehr. Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Herzlichen Dank, Herr Präsident, keine Sorge, ich werde nicht die vollen 20 Minuten ausnutzen. Ich möchte mich bei meinem Vorredner, Kollegen Seidl, bedanken, der schon viel Richtiges gesagt hat und in letzter Zeit auch sehr viel mit StR Hacker zu tun hat, sei es im Bereich der Mindestsicherung, wo er Sozialsprecher ist, aber auch als Fraktionsführer in der U-Kommission, wo er auch tagtäglich zeigt, was in diesem Riesenressort, das Herr Hacker zu verwalten hat, falsch gelaufen ist. Lassen Sie mich aber so beginnen: Da ich weiß, was da gleich in den Wortmeldungen von Rot und Grün kommen wird, nämlich linke Hysterie und linker Alarmismus, wobei es auf einmal heißt, es kommt jetzt die soziale Kälte, es wird gekürzt, keiner hat mehr etwas, der soziale Frieden steht auf dem Spiel, möchte ich sagen, dass das, was die Bundesregierung macht und durchsetzen wird, genau das Gegenteil ist. Es wird endlich treffsicher und zielsicher diese Mindestsicherung so reformiert, dass vor allem zum Beispiel Personen, die es nicht so einfach haben - Alleinverdiener, Menschen mit langer Krankheit, Menschen mit Behinderung -, profitieren und in Zukunft mehr bekommen. Aber das, was wir auch machen werden, was Ihnen vielleicht unangenehm ist, ist, dass wir diese Massenmigration in das Sozialsystem abstellen. Darauf können Sie sichergehen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich verstehe auch nicht diese inbrünstige Abwehr dieses Gesetzes oder dieser Intention seitens der Stadt Wien, indem man gleich im Vorhinein Njet und Nein sagt, wenn man eine Art Österreicher-Bonus einführen will, damit eben jene profitieren, die lange hier sind und primär auch eingezahlt haben. Das ist genau das Gleiche - wir haben es heute am Vormittag schon gehört -, was Bürgermeister Ludwig, als er noch Stadtrat für Wohnen und Wohnbau war, auch versucht hat einzuführen in der Vergabe der Wiener Gemeindewohnungen. (Lhptm Dr. Michael Ludwig: Gar nicht versucht, ich habe es gemacht!) - Na ja, das ist eben die Frage. Sie haben schon etwas gemacht, aber der Versuch, das Richtige zu tun, ist falsch ausgegangen, wie so oft bei der SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.) Sie wollen einen Wien- Bonus für alle haben, die nach Wien herkommen und länger hier sind. Wir gehen ja weiter, wir sagen, dass der soziale Wohnbau eine Leistung ist, die über Generationen geschaffen wurde, wo zuerst natürlich der österreichische Staatsbürger präferiert werden sollte, indem dieser das zuerst bekommt. Da unterscheidet sich schon einiges, aber anscheinend ist genau das ... (Lhptm Dr. Michael Ludwig: Da reden Sie aber mit Minister Böhmdorfer, der das gemeinsam mit Minister Strasser damals ermöglicht hat!) - Sie wissen schon, dass diese Richtlinie, die damals gekommen ist, zwar umgesetzt wurde, aber das, was Wien gemacht hat, war, dass Sie gesagt haben, dass die Grundversorgung, also die Grundkompetenz und Grundleistung, auch an Drittstaatsangehörige kommen muss. Das war eine EU-Richtlinie, ich gebe Ihnen vollkommen recht, nur ist es so, dass sozialer Wohnbau, der in Wien einzigartig ist, der in Europa eigentlich gar nicht vergleichbar ist (Lhptm Dr. Michael Ludwig: Danke, SPÖ!) - Sie haben auch Ihre Leistungen gehabt in der Vergangenheit, Sie werden nur keine Leistungen mehr herzeigen können in der Zukunft -, dass genau diese Grundleistung nicht von dieser EU-Richtlinie beinhaltet ist, weil es eben europäisch nicht vergleichbar ist. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Fragen Sie Böhmdorfer, was er dazu sagt!) Darum haben Sie eines gemacht, Sie haben diese EU-Richtlinie hergenommen und haben den Wiener Gemeindebau für Drittstaatsangehörige geöffnet. Das werfe ich Ihnen heute noch vor, weil das ein großer Fehler war, der nicht notwendig gewesen wäre. (Beifall bei der FPÖ.) Aber anstatt jetzt die richtigen Maßnahmen zu setzen, wie ich schon vorher erwähnt habe - Maßnahmen müsste man genug setzen, damit es in Wien besser läuft, sei es das Einbremsen der Rekordschulden, seien es Maßnahmen, damit zum Beispiel Gewaltexzessen in Wiener Schulhöfen Einhalt geboten wird, oder auch Maßnahmen gegen unsoziale Gebührenlawinen, die tagtäglich auf die WienerInnen einprasseln -, lamentiert man herum und sagt: Das ist Wien-Bashing und ganz Wien wird von der Bundesregierung schlecht gemacht, und es gibt einen Kampf des türkis- blauen Bunds gegen das rot-grüne Wien. Schauen Sie, Sie können da lamentieren und wehleidig sein und alles Mögliche, aber es gibt keinen Kampf Wien gegen den Bund. Das Einzige, was es gibt, ist gerechtfertigte und berechtigte Kritik am Versagen der rot-grünen Stadtregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Caroline Hungerländer.) Kollege Seidl hat es vorher schon erwähnt: Wohin fließt das Geld der Mindestsicherung? - 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Österreich leben in Wien. 2018 waren das knapp 131.000 Personen, 68 Prozent der beim AMS gemeldeten Bezieher haben Migrationshintergrund, und 52 Prozent der Bezieher sind nicht österreichische Staatsbürger, also Ausländer. Das sind Kosten von 407 Millionen EUR im Jahr, das betrifft fast immer genau die Neuverschuldung der Stadt Wien. Man könnte also sagen: Hätte man diese Menschen nicht hier hergelockt, sei es 2015 durch offene Grenzen, hätte man diesen Menschen nicht diese sozialen Lockangebote gemacht, hätte man nicht gesagt, kommt hierher, wir haben genug Geld für euch, dann würden wir seit Jahren keine Schulden mehr machen, denn genau dieses Defizit macht Ihre undifferenzierte Willkommenskultur aus, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Und dass hier einiges schief läuft, sagen nicht nur wir, das sagt auch der Rechnungshof. 2017 hat er schon ein finanzpolitisches Horrorszenario für die Wiener Mindestsicherung gezeichnet und hat gesagt, ohne grundlegende Reform geht es so nicht weiter, ist dieses System nicht mehr finanzierbar. Und jetzt kommt der Bund her und sagt, wir reformieren dieses System, und Sie sagen Nein. Da frage ich mich: Wo ist denn das Problem? Wo ist das Problem, dass man denen hilft, die es brauchen, dass die Mindestsicherung das soziale Netz für unsere Leute ist, aber nicht für den Rest der Welt. Wieso legen Sie sich da quer? - Das ist vollkommen unverständlich. Genau das sind die Empfehlungen des Rechnungshofes und genau das setzt auch die türkis-blaue Regierung um, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Zum Abschluss kann ich nur sagen: Egal, wie sehr Sie sich wehren werden, indem Sie sagen, Sie setzen das Gesetz nicht um, und Rechtsbruch begehen wollen, Herr Hacker, auch wenn Sie Rückendeckung vom Bürgermeister bekommen und sagen, wir setzen es nicht um - Sie werden sich wehren können, Sie werden vielleicht verzögern können, aber Sie werden das Gesetz nicht aufhalten können. Das Gesetz, das kommt, ist dann endlich ein Gesetz, mit dem es Fairness und Gerechtigkeit für Wiener und Österreicher gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte sehr. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es geht um eine faire Mindestsicherung. Es geht um eine faire Mindestsicherung, weil die so wichtig ist als Mindestsicherung, als soziale Absicherung für Menschen, die sonst vor dem Nichts stehen. Das ist Fairness, als Gesellschaft auch auf die zu schauen, die nichts haben. Es ist aber auch ein Anspruch der Fairness, darauf zu schauen, dass man als Staat Anreize setzt, dass die Menschen auch wieder ins Erwerbsleben kommen. Mein Weltbild ist nicht das, dass es gut ist, wenn Wien 130.000 Mindestsicherungsbezieher hat, sondern mein Menschenbild sagt mir, Menschen sollen durch den Staat auch ermächtigt werden, wieder zurück ins Erwerbsleben zu kommen. Es sollte in dieser Diskussion der Mindestsicherung auch darum gehen, wie wir ein gutes System schaffen, das fair ist, aber auch Erwerbsanreize setzt. (Beifall bei den NEOS. - StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Machen wir ja!) Die aktuelle Debatte ist ein Trauerspiel. Die ganzen letzten Wochen waren ein Trauerspiel von einem groß inszenierten Kampf von Schwarz-Blau im Bund gegen Rot-Grün in Wien. Ein Kampf, der zu Lasten der Wienerinnen und Wiener geht und zu Lasten der sinnvollen Lösungen. Die Mindestsicherung ist zu wichtig und zu wertvoll, um daraus eine rechte Neiddebatte zu machen oder von linker Seite zu sagen, dass nichts nötig ist. Die rechte Neiddebatte, die von der Bundesregierung geschürt wird, ist ja sehr evident. Wenn der Bundeskanzler sagt: Menschen, die arbeiten, sollen mehr haben als die, die nicht arbeiten, dann stimme ich ihm zu. Das ist ein gerechtes System, dass man in einer Gesellschaft auch mehr hat, wenn man arbeitet. Die Neiddebatte ist allerdings da, weil die Diskussion darüber geführt wird, wie wir denen etwas wegnehmen können, die die Mindestsicherung haben, und nicht darüber, wie wir denen, die arbeiten, über zum Beispiel Senkung der Lohnnebenkosten mehr Geld lassen können, sodass diese, die arbeiten, im Vergleich zu denen, die nur die Mindestsicherung beziehen, auch mehr Geld haben. (Beifall bei den NEOS.) Man kann natürlich auch im jetzigen System, wenn man arbeitet und unter der Mindestsicherung liegt, aufstocken. Dementsprechend war es ein Beispiel dafür, dass vom Bund mit falschen Zahlen operiert wird. Es wird auch mit falschen Zahlen gespielt, wenn Bundeskanzler Kurz von 15.000 Obdachlosen in Wien spricht. Wie kommt man auf die Zahl von 15.000 Obdachlosen? Wenn es Quartiere für nicht mal die Hälfte davon gibt und dort zur Zeit auch noch Plätze frei sind, dann sind es falsche Zahlen. Genauso ist es, wenn FPÖ-Minister Hofer von 30.000 tschetschenischen Mindestsicherungsbeziehern spricht und nicht einmal so viele tschetschenische Menschen in Wien sind. Dann sind auch das falsche Zahlen, also eine bewusste Lüge, um auch mit dem Gefühl des Neids Politik zu machen, und das lehnen wir ab. (Beifall bei den NEOS.) Allerdings stimme ich Herrn Nepp zu, dass wir in Wien Handlungsbedarf haben. Wenn 130.000 Menschen in Wien Mindestsicherung beziehen, dann haben wir Handlungsbedarf. Das ist eine Zahl, die unglaublich hoch ist, und da nützt auch Schönreden nichts, Frau Hebein, denn das ist nicht zu beschönigen, dass wir 130.000 Mindestsicherungsbezieher haben. Von Seiten der GRÜNEN, so kommt mir öfters vor, ist man stolz auf jeden einzelnen Mindestsicherungsbezieher. Man sollte stolz darauf sein, wenn die Zahl der Mindestsicherungsbezieher sinkt, und nicht stolz darauf sein, dass wir so viele haben. (Beifall bei den NEOS.) Was wir brauchen, ist eine bundesweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung und keine Alleingänge der Bundesländer. Wir sehen allerdings eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die nicht dazu führt. Die Gesetzesvorlage ist schlampig, ist schlecht gemacht. Es gibt zahlreiche Kann-Bestimmungen, und es gibt zahlreiche verfassungsrechtliche Bedenken, die auch wir als NEOS teilen. Es gibt auch inhaltlich problematische Punkte, zum Beispiel die Mindestsicherung für Kinder je nach Kinderanzahl zu deckeln, halten wir für sehr problematisch, weil Kinder auch etwas wert sein sollen und man Familien nicht dafür bestrafen soll, dass sie Kinder haben. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Das stimmt doch nicht, mein Gott!) Das ist für mich auch unvereinbar mit der anscheinenden Familienpolitik der ÖVP und der FPÖ. Eine Mindestsicherungsreform zu Lasten der Kinder zu machen, das ist für uns nicht akzeptabel. (Beifall bei den NEOS.) Das aktuelle Hin und Her verunsichert aber natürlich auch die Bevölkerung, vor allem jene, die Mindestsicherung beziehen. Wohin geht das dann jetzt alles? Was es bräuchte, sind nicht dieser ideologische Grabenkampf und das Spielfeld der Sozialpolitik als ideologisches Schlachtfeld, sondern es braucht einen Neustart der Verhandlungen zu einem sinnvollen Mindestsicherungssystem. Neuverhandlungen zu einem sinnvollen Mindestsicherungssystem müssten weiter gehen, als das, was jetzt passiert. Man muss auch über die Notstandshilfe reden. Eine echte Reform des jetzigen Systems ist nur möglich, wenn man Mindestsicherung und Notstandshilfe gemeinsam betrachtet. Es ist absurd, dass zwei unterschiedliche Geldgeber, auch unterschiedliche Verwaltungseinheiten Notstandshilfe und Mindestsicherung auszahlen und eine unglaubliche Ineffizienz passiert. Man braucht also ein einfaches, ein gerechtes Mindestsicherungssystem, und das gibt es nur, wenn Mindestsicherung und Notstandshilfe gemeinsam gedacht werden, wie es in einem System des Bürgergeldes auch angedacht ist. (Beifall bei den NEOS.) Das ist ein wesentlicher Eckpunkt für eine sinnvolle Reform, genauso wie wir natürlich über mehr Sachleistungen, zum Beispiel bei Kindern, reden müssen. Über Sachleistungen ist zu gewährleisten, dass das Geld dort ankommt, wo es auch sinnvoll investiert ist, nämlich zum Beispiel in die Ausbildung der Kinder. Da sind Sachleistungsschecks sicher sinnvoller als einfache Geldleistungen. Wir sehen einen massiven Bedarf der Veränderung der Mindestsicherung. Mindestsicherung muss als Wiedereinstieg ins Erwerbsleben gedacht sein, im aktuellen System ist dies viel zu wenig der Fall. Ich fordere hier die Bundesregierung, aber auch die Wiener Stadtregierung auf, zurück an den Verhandlungstisch zu kommen, zu einem Neustart zu kommen und einen wirklich großen Entwurf der Mindestsicherung zu präsentieren. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr StR Dr. Wölbitsch. - Bitte sehr. StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht nur ganz kurz zu Kollegen Wiederkehr: Sie haben die 15.000 Obdachlosen angesprochen, und wenn man auf die Website der Wiener Tafel schaut, dann wird dort von 8.000 Obdachlosen gesprochen, von denen sie ausgehen, dass sie permanent obdachlos sind, und von 7.100, die aus Sicht der Wiener Tafel zumindest zeitweise Obdachloseneinrichtungen besuchen. Zählt man also die zwei Zahlen zusammen, kommt man auf die 15.000. Zu den anderen Dingen, die Sie erwähnt und gesagt haben: Machen Sie sich keine Sorgen, was die Arbeit der Bundesregierung für Menschen betrifft, die etwas leisten, die fleißig sind und in diesem Land Steuern zahlen. Wir haben vor Kurzem den Familienbonus eingeführt, wir sorgen auch dafür, dass es Arbeitsplätze gibt, unter anderem auch mit so Dingen wie dem Standortentwicklungsgesetz, wobei ich mir nicht immer sicher bin, wie wirtschaftsliberal die NEOS in Österreich wirklich noch sind. Der Bundeskanzler hat vor Kurzem eine Jobbörse für Asylberechtigte eröffnet. Es gibt also, glaube ich, sehr, sehr viele Aktivitäten, da müssen Sie sich durchaus keine Sorgen machen. (Beifall bei der ÖVP.) Was ich sehr spannend finde - ein Kollege der FPÖ hat es auch schon gesagt -: Wir diskutieren eineinhalb Stunden über Rechtsstaatlichkeit, und es meldet sich auch Kollegin Hebein zu diesem Thema zu Wort und gleichzeitig kündigt sie aber einige Tage vorher einen Rechtsbruch an. Das ist für mich genau das Gefährliche, weil die extreme Linke sich teilweise moralisch überlegen fühlt und sich ohne jegliche Legitimation moralisch erhebt und sich dann teilweise auch selbst über den Gesetzesrahmen und über den rechtlichen Rahmen erhebt. Dadurch kommen sehr viele Staaten auf dieser Welt erst recht in die Schieflage und es passiert erst recht das, was sehr viele Linke vorher verhindern wollten. Wer sich durchlesen will, wie das dann ausschaut oder wohin das führen kann, braucht nur heute in die Medien zu schauen, um zu sehen, was derzeit in Venezuela passiert. Ich bin sehr vorsichtig, wenn hier über Rechtsstaatlichkeit diskutiert wird und gleichzeitig auch ein Rechtsbruch angekündigt wird - das ist aus meiner Sicht nicht konsequent. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Zum Thema Reform der Mindestsicherung: Ich gebe zu, vieles oder einiges von dem, was ich heute sagen werde, habe ich hier auch schon erwähnt, da wir das Thema in diesem Haus auch schon seit einigen Jahren diskutieren. Ich muss mich leider bei vielen Dingen wiederholen, weil die Stadt Wien in dieser Sache bis jetzt nichts weitergebracht hat. Gott sei Dank hat jetzt die Bundesregierung die Verantwortung übernommen. Das finde ich vor allem bewundernswert für die SPÖ. Ich stelle fest, dass Sie langsam, aber doch die Wählerinnen und Wähler in Wien und teilweise auch Ihre Kernklientel links liegen lassen und im Stich lassen, nämlich alle Menschen, die in dieser Stadt aufstehen, fleißig sind, zur Arbeit gehen, gerne arbeiten, sich engagieren und dann am Ende des Monats weniger haben als jene, die Sozialleistungen beziehen. Für diese Menschen haben Sie seit langer Zeit keine Antworten mehr. Für uns ist aber klar, wer arbeiten geht, wer aufsteht, der darf in dieser Republik und auch in dieser Stadt nicht länger der Dumme sein, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Wir können jetzt darüber diskutieren, wie viel eingespart wird, et cetera, darüber können wir uns gerne austauschen, aber es geht um noch viel mehr als um Zahlen, es geht eigentlich bei dieser ganzen Mindestsicherungsdebatte um nichts weniger als um Gerechtigkeit. Warum? - Weil ein Sozialstaat natürlich nur von einer Balance leben kann. Das heißt, es gibt auf der einen Seite Menschen, die sich fair behandelt fühlen müssen, weil sie in das System einzahlen, das System erhalten, und auf der anderen Seite gibt es Menschen, die Leistungen aus diesem System beziehen, weil sie in Notlage, in Schieflage geraten sind und sich natürlich auch fair behandelt fühlen müssen. Sie machen allerdings Politik nur für diese Seite, Sie machen nur Politik für Menschen, die aus dem System Leistungen beziehen, aber nicht für die Menschen, die tagtäglich dieses System erhalten. Das ist aus unserer Sicht schlicht und einfach nicht gerecht, und deshalb ist es auch für uns ein solch emotionales Thema, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir waren heute in der Früh - apropos Ihre Kernwählerklientel oder zumindest Ihre behauptete Kernwählerklientel - am Rennbahnweg im 22. Bezirk. Wir waren an mehreren Standorten, ich war in der Früh am Rennbahnweg im 22. Bezirk, und wir haben da mit sehr vielen Menschen gesprochen, die auch aus dem Gemeindebau kamen, in die Arbeit gegangen sind, aufgestanden sind. Wir haben mit denen gesprochen und die sehen das auch so. Und das sind nicht nur wir oder sozusagen abstrakt die Österreicher, auch Ihre eigene Kernwählerschaft sieht das so wie wir. Ich gebe zu, ich habe Leute getroffen, die gesagt haben, okay, ich habe bis jetzt immer SPÖ gewählt, aber in dieser Sache, bei dem Thema sind wir eurer Meinung und da habt ihr auch unsere Unterstützung. - Wir haben nicht nur die Unterstützung dieser Menschen, sondern wir haben auch laut OGM-Umfrage die Unterstützung einer breiten Mehrheit in Österreich. Wir haben die Unterstützung der Mehrheit der Wienerinnen und Wiener, und das aus meiner Sicht vollkommen zu Recht, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Ein Kollege hat schon einen SPÖ-Vertreter erwähnt, der die Dinge auch etwas anders oder differenzierter sieht. Ich darf noch jemanden erwähnen und wie er sich damals die Mindestsicherung vorgestellt hat, nämlich Rudi Hundstorfer. Ihr ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Soziales, der ehemalige ÖGB-Präsident hat nämlich 2010 gemeint: "Ich bin nicht der Hängemattenkonstruierer, ich bin der Sprungbrettkonstruierer." Er hat gemeint, die Mindestsicherung ist kein staatlich gefördertes Tachinieren, es ist ein Sprungbrett. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ja, stimmt auch!) - Ja, ich glaube auch, dass da sozusagen ein guter Wille dabei war, und ich glaube sogar auch, dass Sie es, wie Sie im Jahr 2010 oder davor die Mindestsicherung geplant haben, gut gemeint haben, aber Kollege Nepp hat auch schon gesagt, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, weil dann am Ende etwas anderes rausgekommen ist, als geplant war. Jetzt sage ich einmal, vieles davon haben Sie sich vielleicht gar nicht gedacht und erwartet. Man kann nur sagen: handwerklich vielleicht nicht zu Ende gedacht. Bei den GRÜNEN sehe ich das total anders, denn wir alle wissen - ich rufe es hier auch gerne noch einmal in Erinnerung und werde auch nicht müde, das zu tun -, dass Sie damals gegen die Einführung der Mindestsicherung gestimmt haben. Dies aber nicht, weil Ihnen das Konzept nicht gefallen hat, sondern weil Ihnen die Summe nicht gefallen hat und weil es Ihnen einfach viel zu wenig war. Das heißt, Sie wollten ein arbeitsloses Grundeinkommen. Dieses haben Sie so in dieser Form der Mindestsicherung, wie sie eingeführt wurde, nicht bekommen, also haben Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie auch Mitglied der Stadtregierung waren, geschaut, dass die Mindestsicherung zu einem arbeitslosen Grundeinkommen geworden ist. Das ist schlicht und einfach nicht so, wie wir uns das vorstellen. Das ist aus unserer Sicht nicht gerecht. Und, liebe SPÖ, da sind Sie auch in der Verantwortung. (Beifall bei der ÖVP sowie von Abg. Mag. Dietbert Kowarik und Abg. Dr. Wolfgang Aigner.) Da können Sie natürlich sagen, ja, die Zahlen sinken und im Moment läuft es besser in Wien. - Das ist auch richtig, aber das ist keine Errungenschaft Ihrer Arbeit, sondern all das, was jetzt leicht hinaufgeht, hat nur damit zu tun, dass wir eine sehr gute Konjunkturlage haben. Für diese tragen Sie aber in Wien kaum Verantwortung, sondern die Bundesregierung und fairerweise darüber hinaus sicher auch noch viele andere Politiker in diesem Land, in Europa, weil es im Moment wirtschaftlich allgemein recht gut läuft. Nur, in Wien - auch jetzt muss man die Arbeitslosensituation natürlich wieder beleuchten - sieht es anders aus. Das ist auch kein Wien-Bashing, sondern das sind schlicht und einfach Fakten, die wir haben. Wir wissen, wir haben in Wien eine Arbeitslosenquote von 12,3 Prozent, und wir wissen, der Schnitt der Arbeitslosigkeit in Österreich liegt bei 7,7 Prozent. Herr Hacker, Sie sprechen immer so, als ob es gottgegeben wäre, wie in Großstädten Dynamiken ablaufen. Zufällig laufen sie anscheinend in allen Großstädten so ab wie in Wien, aber das stimmt nicht. Sieht man sich an, wie die Arbeitslosigkeit in anderen Städten aussieht - das werden Sie dann wieder relativieren, da andere Städte, et cetera, das kennen wir eh -, wenn man sich anschaut, wie die Arbeitslosigkeit in Hamburg aussieht, sie beträgt dort 5,9 Prozent, in München 2,7 Prozent und in Berlin 7,6 Prozent, dann machen diese Städte anscheinend doch etwas anders. Irgendetwas ist anscheinend von der Dynamik ... (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Die haben einen Hafen!) - Ah ja, stimmt, wir haben gehört, die haben einen Hafen. Dadurch ist natürlich alles anders, das ist natürlich richtig, vor allem in Hamburg. Es gibt also doch nicht so gottgewollte Kräfte, sondern man kann durchaus auch als Stadtpolitiker etwas tun und da entsprechend eingreifen. Wir wissen auch, dass seit 2010 die Arbeitslosigkeit von 30 auf 38 Prozent gestiegen ist, es gibt also Entwicklungen, die nicht gottgegeben sind, sondern durchaus hier in Wien gemacht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, das hat aus meiner Sicht, auch in der Wahrnehmung Ihrer Kernklientel, dazu geführt, dass Sie mittlerweile nicht mehr als Arbeiterpartei, sondern als Arbeitslosenpartei wahrgenommen werden. Deshalb gehen wir auch in den Gemeindebau, weil wir natürlich den Menschen zeigen möchten, dass wir für ihre Anliegen und vor allem dafür kämpfen, dass sie fleißig sind, sich engagieren, sich bemühen, in das Sozialsystem einzahlen, Sozialleistungen, die Sie großzügig vergeben, auch hereinverdienen und dass wir in dieser Sache gemeinsam mit ihnen auf einer Seite stehen. Wie gesagt, wir tun das nicht alleine, wir wissen die Mehrheit der ÖsterreicherInnen und auch die Mehrheit der Wienerinnen und Wiener hinter uns. Das Gesetz ist jetzt in Begutachtung und, wie gesagt, Kritik in der Begutachtungsphase, Dinge, die angemerkt werden, sind in Ordnung und gut. Dafür ist dieses Instrument natürlich auch da. Ich kann Sie hier nur noch einmal eindringlich auffordern, das Gesetz zu unterstützen, nicht nur im Interesse der Wienerinnen und Wiener, sondern auch in Ihrem ureigensten Interesse. Sie haben Ihre Wählerklientel im Moment verlassen, ich empfehle Ihnen sozusagen nicht, diesen Kurs zu ändern, damit Sie ein besseres Wahlergebnis haben, sondern deshalb, damit es den Wienerinnen und Wienern wieder besser geht, damit sie sich auch in Wien gerecht behandelt fühlen. Wir lassen die Leistungswilligen und die Fleißigen sicher nicht im Stich, wir kämpfen mit ihnen jeden Tag Seite an Seite, bis diese Reform umgesetzt wird, sehr geehrte Damen und Herren. - Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Frau Abg. Hebein, Sie sind die Nächste. - Bitte sehr. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Werter Herr Vorsitzender, vielen Dank! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Jedes Mal, wenn die ÖVP in Bezug zur Mindestsicherung von den Leistungswilligen spricht, fallen mir jene ein Drittel Kinder ein, die aus ärmeren Familien kommen (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Aus tschetschenischen Großfamilien!) und deren Familie auf diese Mindestsicherung angewiesen ist. Nein, Herr "Blut an den Händen"-Vizebürgermeister Nepp, damit meine ich nicht die tschetschenischen Großfamilien, auf die Sie das immer reduzieren wollen, sondern ich meine Kinder, einfach Kinder. Schaut man sich das an, so ist schon der erste Satz in dem Dringlichen Antrag der FPÖ falsch: Seit Jahren steigen die Zahlen - Nein, sie sinken. Herr Wiederkehr, unterstellen Sie mir hier nichts, sondern wenn, dann sollte man es wenigstens sachlich, zumindest mit den NEOS, diskutieren. (Abg. Christoph Wiederkehr, MA: Das war eh sachlich!) Stolz ist ein Begriff, den ich selten verwende, aber ich freue mich ungemein, in einer Stadt zu leben, wo wir keine Politik auf dem Rücken der Ärmsten machen. Das ist tatsächlich so. Ich freue mich auch ungemein, dass wir jetzt, wenn Sie die aktuellen Daten anschauen, im Jahresvergleich um 22 Prozent weniger Jugendliche in der Mindestsicherung haben, weil offensichtlich nicht nur die Konjunktur entscheidend ist, sondern auch unser Programm, unsere Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Was mir sehr wohl Sorgen bereitet, ist - das können Sie auch den Zahlen entnehmen -, dass die Kinderarmut steigt. Das ist nämlich tatsächlich eine Zahl von plus 7 Prozent, und das sollte uns allen Sorgen machen, vor allem jenen von Schwarz-Blau, die ein Grundsatzgesetz auf den Tisch legen, das nichts anderes als ein Armutsverschärfungsgesetz ist. Und ich bleibe dabei - wir haben nächtelang alle Zahlen durchgerechnet -: Alle Menschengruppen in der Mindestsicherung werden laut Ihrem Grundsatzgesetz Nachteile erfahren, gekürzt werden. Dazu gehören Menschen mit Behinderungen, alte Menschen, kranke Menschen, Menschen mit Familie, vor allem Menschen mit vielen Kindern. Sie sollten sich so was von schämen, sich hier herauszustellen und von den Leistungswilligen zu sprechen! (Abg. Gerhard Haslinger: Wie kommen Sie zu der Annahme?) Sie stellen sich hier heraus und sagen: Das ist gerecht, sollen die behinderten Menschen in Notsituationen weniger Geld haben. ÖVP und FPÖ sind stolz darauf. Das ist Ihre Politik, Sie sollten sich so was von schämen! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Das heißt, was stimmt, ist tatsächlich, dass es eine Begutachtungsfrist gegeben hat, dass mehr als 160 Stellungnahmen abgegeben worden sind - bis auf eine alle durchwegs kritisch, auch vom Justizministerium. Vielleicht sollten Sie diese Stellungnahmen einmal lesen, die gemeint haben, das ist eine Doppelbestrafung, Nebenbestrafung, wenn man Haftentlassene noch einmal bestraft und ihnen zum Beispiel jeglichen Zugang zu einer Notversorgung verwehrt. Beim Grundsatzgesetz haben Sie von der FPÖ sich hier furchtbar aufgepudelt, dass wir gesagt haben, es ist zu detailliert. Vielleicht hören Sie auch einmal ein bisschen mehr zu, wenn nämlich eine Bundesregierung ein Grundsatzgesetz auf den Tisch legt und den Ländern keinen Handlungsspielraum lässt, dann stellt es allen Verfassungsjuristinnen und -juristen die Haare auf, weil Sie in die Länderkompetenz eingreifen. In Ihrem Gesetz steht drinnen, dass kein Land bezüglich Lebenserhaltungskosten oder Wohnkosten extra Geld zahlen darf. Kein Land, das heißt, auch Schwarz-Grün in Salzburg, in Vorarlberg, in Tirol, kritisiert ihr eigenes Gesetz. Vielleicht ist das ein guter Grund, dass Sie einmal anfangen nachzudenken. Sie haben hier Müll produziert! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Seit über zwei Jahren diskutieren wir immer wieder über eine Kampagne gegen Arme, und wir wissen, dass es jedes Mal, wenn das Thema Mindestsicherung in den Medien ist, wenn Schwarz-Blau gegen die Ärmsten hetzt, unzählige Rückmeldungen aus der Bevölkerung gibt, unglaublich viele E-Mails von unglaublich vielen Betroffenen, die sich melden und fragen: Wie geht es weiter? - Ich erlaube mir jetzt, Ihnen Auszüge eines Briefes vorzulesen, nämlich eine Antwort einer Bewohnerin von Wien, einer Pensionistin, die auf Grund Ihrer Berichterstattung, auf Grund vieler Unwahrheiten sehr viele Fragen stellt. Vielleicht erreiche ich den einen oder die andere, die jetzt zuschauen, worum es wirklich geht, denn wir müssen, und das ist tatsächlich auch unsere Aufgabe, endlich durchbrechen, dass gegen Ärmste, Geflüchtete und Arbeitslose eine solche Stimmung gemacht wird. Wir brauchen endlich einen breiten Diskurs darüber, welches Menschenbild wir dieser Regierung eigentlich entgegenstellen. Es ist anonymisiert: Sehr geehrte Frau Schneider! Die meisten Familien in Wien, die auf die Aufzahlung der Mindestsicherung in Wien angewiesen sind, sind Paare mit zwei bis vier Kindern und Alleinerziehende mit einem bis drei Kindern. Die Betonung liegt auf Aufzahlung, da vorher alle Leistungen wie Kinderbetreuungsgeld, entgegen Ihrer Annahme, abgezogen wurden. Durchschnittlich reden wir bei den BezieherInnen von zirka 650 EUR Aufzahlung. Das halte ich für sehr entscheidend, dass wir dennoch immer wieder mit Fakten argumentieren. Wir müssen und wir werden auch die Herzen der Wiener und Wienerinnen damit erreichen, indem wir klar machen, dass diese Menschen in Notsituationen sind, dass diese Menschen eine Aufzahlung erhalten, wenn sie zu wenig zum Leben haben. Den gesamten Betrag für sogenannte Dauerbezieher und Dauerbezieherinnen, die Sie immer wieder in den Zeitungen lesen, erhalten Menschen mit Behinderungen, kranke Menschen, Pensionisten und Pensionistinnen, die nicht genügend Arbeitszeiten in ihrem Leben erwerben konnten, sowie Menschen im erwerbsfähigen Alter, die keinerlei Einkommen haben und alles tun müssen, um zu einer Arbeit zu kommen. Das halte ich für sehr wichtig, das immer wieder zu betonen: Menschen, die Mindestsicherung beziehen und im erwerbsfähigen Alter sind, das sind ein Drittel der Menschen. Und wenn FPÖ und ÖVP mit Zahlen herumschlagen, reden sie immer wieder von Kindern, alten Menschen, kranken Menschen und Menschen mit Behinderung. Und nein, wer das Auto nicht für die Arbeit braucht, muss es hergeben. Und ja, es gibt sicher die eine oder andere Familie, die, wie Sie annehmen, das System ausnützt. Das ist im Vergleich dazu, wie Großkonzerne im großen Stil das soziale Gefüge ausnützen, weil sie kaum Steuer zahlen, ein Lercherl. Diese Verhältnismäßigkeit müssen wir einmal diskutieren. Nichts anderes soll die Mindestsicherung, wenn schon nicht für alle, dann wenigstens für einige möglich machen, Hoffnung auf ein besseres Leben. Diese Euros sind nur der Brennpunkt einer grundlegenden gesellschaftspolitischen Diskussion, um die es meiner Meinung nach gehen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wollen wir alle, Sie und ich, mit unseren Kindern, mit unseren Nachbarn gemeinsam leben? Wollen wir uns gegenseitig helfen oder nur Konkurrenten und Neider sein? Und welche Welt wollen wir der nächsten Generation angesichts von Ungerechtigkeit und Klimakrise überlassen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einmal: In Wien leben 30 Prozent nichtösterreichische Staatsbürger/Staatsbürgerinnen, in Wien leben 40 Prozent Menschen ausländischer Herkunft mit Migrationshintergrund. (Abg. Leo Kohlbauer: Das haben Sie zu verantworten!) Jedes Mal, wenn Sie sich hier hinstellen und über MigrantInnen herziehen, beschimpfen Sie mehr als die Hälfte meiner Nachbarinnen und Nachbarn im 15. Bezirk, mehr als die Hälfte dieser Menschen beschimpfen Sie. Haben Sie in Wien eine Mutter oder einen Vater, die aus Deutschland, aus Serbien kommen, woher auch immer, und leben hier und sind hier geboren, so haben Sie einen migrantischen Hintergrund. Das dürfen wir nicht vergessen. Wir sind ein buntes, vielfältiges Volk in unserm Land, in unserer Stadt, und das zu negieren und hier nur Sündenböcke zu suchen, ist im Grunde schäbig. Ich lese Ihnen noch einen Absatz vor: Hier im lebens- und liebenswerten Wien stelle ich mir konkret die Frage, wer vor allem angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Mechanisierung die zukünftigen Arbeiter und Arbeiterinnen, wer die HilfshacklerInnen von morgen sein werden. Ich meine, alle, die wir jetzt übersehen und übergehen und durch Kürzungen im Sozialsystem ausgrenzen und demotivieren. Sie werden am ehesten den Übergang nicht schaffen, sie werden im Bildungssystem durchrutschen, weil ihr Einkommen nur für das Nötigste, was sie haben, nämlich ihre Wohnung, Kleidung und Essen, nicht jedoch für die nötige Bildung ausreicht. Die armen Kinder von heute sind die armen Erwachsenen von morgen. All jene, die es nicht schaffen, zwei bis drei Jobs parallel zu erfüllen, all die neuen Selbstständigen, die sich ausbrennen, weil es kein Netz gibt, all jene, die der Logik von Schwarz-Blau von den Unsrigen und den Wirtschaftsflexiblen nicht entsprechen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wollen wir in unserem Land nicht. Was wir verstehen und nachvollziehen können, und diesen Diskurs führe ich auch mit der Pensionistin, ist, dass es Irritationen gibt, dass es tatsächlich - das melden uns viele Jugendarbeiter, Jugendarbeiterinnen zurück - Identitätsprobleme von Menschen dritter Generation aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus der ehemaligen Türkei gibt. (Abg. Gerhard Haslinger: Aus der ehemaligen Türkei?) Deshalb gibt es auch offensive Jugendarbeit, offensive Unterstützung, weil das, was wir machen müssen (Zwischenrufe bei der FPÖ.), ist, den Menschen die Hand zu reichen und in Ausbildung und Qualifizierung zu investieren, damit sie sich ein eigenes Leben aufbauen können. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Das heißt, die Welt verändert sich im Augenblick so schnell, dass man das vertraute, das sichere Gefühl immer wieder suchen muss, suchen wird. Das kann ich nachvollziehen. "Wien steht auf" ist im Sinne eines gemeinsamen solidarischen Lebens für alle hier in Wien gemeint. - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Frau Abg. Hebein hat noch eine Restredezeit von sechs Minuten. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mörk. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich sollten wir uns einmal die Frage stellen: Was ist eigentlich die Mindestsicherung? - Die Mindestsicherung ist das letzte soziale Sicherungsnetz und sie ist die Existenzsicherung für Menschen, die in einer Notlage sind und die nicht oder nicht ausreichend durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert sind. Die Hintergründe für eine soziale Notlage sind sehr unterschiedlich. Diese können individuelle Ursachen haben, wie zum Beispiel Krankheit, Behinderung, Arbeitsplatzverlust, Scheidung, geringe Qualifizierung, mangelnde Deutschkenntnisse oder soziale Probleme. Darüber hinaus gibt es aber auch strukturelle Gründe, zum Beispiel eine höhere Arbeitslosigkeit, geänderte Anforderungen an den Arbeitsmarkt, geringere Löhne, geänderte Rahmenbedingungen. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass zum Beispiel im Vorjahr die Dauerleistung vom AMS für Menschen, die in der überbetrieblichen Lehrlingsausbildung sind, von dieser Bundesregierung beschlossen und halbiert wurde. Vor allem aber ist es Aufgabe der Mindestsicherung, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Was die Bundesregierung, und Sie auch, meine sehr geehrten Damen und Herren von FPÖ und ÖVP, in diesem Haus darunter verstehen, haben wir heute Ihren Wortmeldungen entnommen und können wir auch dem vorliegenden Gesetzentwurf für die Sozialhilfe entnehmen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, entspricht weder unseren Werten noch unserem Weltbild. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Aber schauen wir uns einmal den vorliegenden Dringlichen Antrag näher an: Ein Antrag, in dem die Entwicklung in der Wiener Mindestsicherung von der Opposition sehr gerne ausgeblendet wird. Wenn Sie auf die Homepage der MA 40 schauen würden - dort werden seit dem Vorjahr quartalsmäßig die aktuellen Zahlen der Mindestsicherung veröffentlicht -, dann könnten Sie auch feststellen, dass die Zahl der Mindestsicherungsbezieher in Wien seit dem letzten Quartal 2017 sinkt. Im November 2018 gab es insgesamt 129.600 BezieherInnen, um 11.500 weniger als im Jahr davor und um 22.700 weniger als im März 2017. Und weil immer wieder die Asylberechtigten von Ihnen angeführt werden: Viele von ihnen haben schon vor Jahren einen Asylantrag gestellt, kommen aber auf Grund der langen Dauer der Verfahren erst sehr spät oder jetzt in die Mindestsicherung. Aber auch dort gibt es eine positive Entwicklung: Die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten ist rückläufig, ist im letzten Jahr auch um 7 Prozent zurückgegangen, und bei den Asylberechtigten konnten wir auch im letzten Monat eine Stagnation feststellen. Schauen wir uns - Herr Lhptm-Stv. Nepp hat das ja auch in seiner Rede angeführt - das finanzpolitische Horrorszenario an: Analog zu den BezieherInnen der Mindestsicherung sind auch die Kosten für die Wiener Mindestsicherung rückläufig. 2018 werden laut vorliegendem vorläufigen Rechnungsabschluss 659,6 Millionen EUR aufgewendet werden. Das Jahr davor sind es 680,6 Millionen EUR gewesen. Vor allem diese Zahl ist auch beachtlich, denn man muss eines bedenken: Jährlich werden die Richtsätze in der Mindestsicherung valorisiert und auch bei den Einkommen, gerade in der Notstandshilfe, sind diese rückläufig. Die Aussagen des Rechnungshofes, die Sie auch in Ihrer Anfrage anführen und auch in Ihren Wortmeldungen strapaziert haben, beziehen sich auf das Jahr 2017. Damals hat man auch auf eine lineare Fortschreibung der Höhe der Mindestsicherung, vor allem auch auf Grund der Flüchtlingskrise hingewiesen, aber davon sind wir weit entfernt, und diese Zahlen sind auch völlig überholt. Diesen Standpunkt unterstreicht auch der Rechnungshof in einer aktuellen Einschätzung. Ich darf jetzt ein Zitat des Rechnungshofes zitieren: "Die Stadt Wien hat die wesentlichen Ausgabentreiber der Mindestsicherung identifiziert und die Ausgabenprognosen für die kommenden Jahre aktualisiert." - Zitat Ende. Die Einschätzungen des Rechnungshofes kann man auch mit Jänner 2019 auf der Web-Seite des Rechnungshofes nachlesen. Wenn Sie sich vielleicht auch die Mühe gemacht hätten, einmal auf diese Web-Seite zu schauen, dann würden Sie auch sehen, dass Ihre Kritik an Wien bezüglich der Mindestsicherung völlig substanzlos ist. Der Rechnungshof schreibt nämlich: Die Stadt Wien hat die Empfehlungen überwiegend umgesetzt, das Ziel der verstärkten Armutsbekämpfung konkretisiert - ganz im Gegensatz zum vorliegenden Entwurf für die Sozialhilfe Neu, dort ist nämlich die Armutsgefährdung überhaupt gestrichen worden -, und die Reform der Mindestsicherung ist sehr transparent dargestellt und Verwaltungsvereinfachungen wurden eingeführt. Lobend erwähnt werden vom Rechnungshof auch die gute Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice, die verstärkten Kontrollen, die Änderung der Unterstützung für das Wohnen und vor allem, dass Anreize für die Eingliederung in das Erwerbsleben gesetzt wurden. Gestatten Sie mir noch, dass ich auf den letzten Punkt dieses Regierungsentwurfs eingehe. Dort wird nämlich von 2.000 zusätzlichen Arbeitsaufnahmen pro Jahr ausgegangen. 2.000 Arbeitsaufnahmen sind nicht wirklich viele, und da könnte man jetzt hineininterpretieren, die Bundesregierung hat kein Vertrauen in ihre Maßnahmen, die mit diesem Gesetzentwurf gesetzt werden, oder das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt ist nur vorgeschoben. Vertrauen kann man auch in einige andere Formulierungen in diesem Gesetzentwurf und auch in der Dringlichen Anfrage nicht haben. Sie schreiben dort, für AlleinerzieherInnen und Menschen mit Behinderung bringe die neue Sozialhilfe mehr Geld. - Das ist schlicht und einfach falsch, meine Damen und Herren. Heute in der Fragestunde ist die Mindestsicherung auch schon Thema gewesen, und Herr Landesrat Hacker ist in seiner Anfragebeantwortung auch sehr intensiv darauf eingegangen. Wenn es um ein selbstbestimmtes Leben zum Beispiel für Menschen mit Behinderung in Wohngemeinschaften geht, wird dies durch die Deckelung und Kürzungen bei Bedarfsgemeinschaften nahezu unmöglich gemacht. Und der sogenannte Bonus für Menschen mit Behinderung ist eigentlich ein Marketingschmäh, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn im Prinzip ist es ein Malus für Menschen mit Behinderung, denn es ist nur eine Kann-Bestimmung, und gleichzeitig werden die Sonderzahlungen, der 13. und 14. Bezug, gestrichen. Ähnliches gilt auch für die AlleinerzieherInnen mit einem erwachsenen Kind, auch dort wird ihr sogenannter Bonus, wenn man es sich genauer anschaut, zu einem Malus. Unterm Strich kann man sagen, die Wiener Mindestsicherung, die Sie unablässig kritisieren und schlechtreden, funktioniert. Denn bei der Wiener Mindestsicherung, die mit 1. Februar des Vorjahres beschlossen und in Kraft getreten ist, haben wir, die rot-grüne Stadtregierung, uns ganz bewusst für den inklusiven Weg in der Sozialpolitik entschieden, nämlich Perspektiven und Chancen durch aktive Arbeitsmarktintegration zu geben. Motivation und Anreize stehen dabei im Mittelpunkt. Ich darf nur einige wenige Punkte in Erinnerung bringen: Es wurden mit der Mindestsicherung Neu in Wien neue Beschäftigungsmaßnahmen für junge Mindestsicherungsbezieher geschaffen. Ich führe da an: "Back to the Future" und ArbeitsRaum. Es wurde der Wiener Beschäftigungsbonus eingeführt. Das bedeutet die Nichtanrechnung des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes. Es wurden aber auch schärfere Sanktionen gesetzt und auch die Pflichten der Mindestsicherungsbezieher wurden verschärft. Man kann sagen, die Mindestsicherung in Wien wirkt, und der Beweis dafür ist der Rückgang der Anzahl der Mindestsicherungsbezieher und auch der Rückgang bei den Kosten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Zieht man jetzt eine Zwischenbilanz der Sozialhilfe Neu, so kann diese nicht wirklich mit Erfolgsmeldungen aufwarten. Der Entwurf wurde in der Begutachtung von diversen Organisationen, aber auch Gebietskörperschaften regelrecht zerrissen. Es wurden 140 Stellungnahmen abgegeben, davon waren 137 negativ, unter anderem auch von der Bischofskonferenz, und nur 3 Stellungnahmen waren positiv. Diese 3 Stellungnahmen waren vom Land Niederösterreich, von der Wirtschaftskammer und von der Industriellenvereinigung. Ich kann daher nur hoffen, dass sich Frau Bundesminister Hartinger-Klein diese Kritik zu Herzen nimmt. Und ich appelliere ganz intensiv an die Frau Bundesministerin, dass sie dieses Gesetz gemeinsam mit den Ländern grundlegend überarbeitet. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Der vorliegende Entwurf der Sozialhilfe Neu wird die Armut in diesem Land nur verschärfen und den sozialen Frieden und die soziale Sicherheit in unserer Stadt gefährden. Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir sicher nicht zu haben. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Frau Abg. Mörk hat noch eine Restredezeit von sieben Minuten. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Mindestsicherung in Wien und jetzt auf Bundesseite, ein Spielball ideologischer Politik, Rot-Grün auf der einen Seite, Schwarz-Blau auf der anderen Seite. Das eignet sich besonders gut, um besonders populistisch seine Forderungen in den Raum zu stellen, um sich gegenseitig zu befetzen und um sich gegenseitig Sachen über die Medien auszurichten. Es dient natürlich extrem der Polarisierung, die sich hier in Wien zuspitzt und die auch auf den kommenden Wahlkampf schließen lässt. Und ja, das spielt eigentlich ganz gut in die Hände beider Blöcke, würde ich jetzt mal sagen, aber in Wahrheit sollte es nicht darum gehen, denn das sind billige Vorwahlkämpfe, und in Wahrheit geht es darum, beste Lösungen für die Wienerinnen und Wiener zu haben. (Beifall bei den NEOS.) Wir fordern deshalb beide Seiten zur Vernunft auf, die Wiener Stadtregierung, sich konstruktiv einzubringen - StR Hacker hat das heute in der Fragestunde auch so beantwortet -, und natürlich Schwarz-Blau in der Bundesregierung, da schon auf die Länder zuzugehen, sich einzelne Dinge anzuhören und auch mal mit konkreten Zahlen zu arbeiten. Denn wenn ich mir die Gesetzesvorlage so anschaue, so sind da einerseits teilweise für mich nicht verständliche Maßnahmen drinnen, und auf der anderen Seite muss ich auch erkennen, dass Sie irgendwo der Reformmut bei dieser Reform der Mindestsicherung verlassen hat. Zum Beispiel war eigentlich immer davon die Rede, dass wir eine bundesweit einheitliche Lösung auf den Weg bringen, das ist in Wahrheit nicht der Fall. Es gibt ein Rahmengesetz, der Spielraum der Länder ist relativ hoch, und auch eine Residenzpflicht, die eigentlich von allen Bundesländern als gut befunden wird, ist jetzt nicht drinnen. Auch den Schritt weiter bei der Reform der Notstandshilfe haben Sie nicht gewagt. Man sieht es an der Zahl der Aufstockerinnen und Aufstocker der BMS, dass es da eine ganz enge Verzahnung gibt. Ich weiß, es ist ein ganz rotes Tuch bei der rot-grünen Stadtregierung, die Notstandshilfe auch nur anzugreifen, aber keine Sorge, es geht nicht um Abschaffung, sondern es geht um eine Verzahnung, eine Zusammenführung des Systems, um bürokratische Hürden abzuschaffen und da einfach zu einem System zu kommen, das flexibel und effizienter arbeitet. (Beifall bei den NEOS.) Was die schwarz-blaue Regierung mit der Fairness meint, die hier immer wieder ins Treffen geführt wird, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich frage: Wo ist es fair, wenn ich Kinderbeiträge senke? 25 Prozent fürs 1. Kind, 15 Prozent fürs 2., 5 Prozent für jedes weitere Kind. Wo ist da die Fairness? Für wen konkret ist das fair? Wer hat jetzt wirklich etwas davon? Ich verstehe es nicht, es konnte mir auch noch keiner erklären. Wenn man sich die Zahlen anschaut, dass ein Drittel der Bezieher in Wien unter 19 Jahre ist, es sind 38.000 Bezieher unter 15 Jahre sogar in Wien und 7.800 Bezieher zwischen 15 und 18 Jahren, dann verstehe ich nicht, warum man hier wirklich bei den Kindern einspart. Ich verstehe es einfach nicht, es ist mir ein vollkommenes Rätsel. Vor allem muss man auch bedenken, dass diese Einsparungen, die Sie hier vorgeben zu treffen oder die Sie den Menschen natürlich wegnehmen, in einem Gesamtsystem überhaupt keine Relevanz haben, für den einzelnen Betroffenen aber sehr wohl. (Beifall bei den NEOS.) Wenn man sich die Bildungslandschaft und die Diskussionen darum in Österreich anschaut und weiß, wie stark Bildung in Österreich vererbt wird, dann ist auch klar, dass wenn man unteren soziale Schichten, die hier relativ wenig natürlich in die Bildung investieren, noch zusätzlich etwas wegnimmt, dass hier am wenigsten bei den Kindern selbst über bleibt, wo sie es eigentlich brauchen würden. Deswegen würden wir auch vorschlagen und den Bund, aber natürlich auch die Stadtregierung in Wien bitten, sich dafür einzusetzen, dass diese Kinderbeiträge, die hier gekürzt werden, zumindest in Form von Sachleistungen wieder aufzustocken und diese in Form von Sachleistungen den Kindern direkt zu Gute kommen, um bei den Kindern in Form von Freizeitangeboten, schulischen Nachhilfestunden, und so weiter direkt anzukommen, weil wir einfach wissen, dass in dieser Einkommensschicht jeder Euro dringend gebraucht wird - das ist überhaupt keine Frage -, aber um es wirklich Kindern zukommen zu lassen, hier eine Sachleistung absolut zielführend wäre. (Beifall bei den NEOS.) Ansonsten, mein Kollege Christoph Wiederkehr hat es schon angeführt, das Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sollte natürlich immer ganz konkret ganz vorne stehen, natürlich die Absicherung von Armut, aber auch der Sprung in den Arbeitsmarkt. Deswegen haben wir auch ein liberales Bürgergeld vorgestellt, das hier ein effizientes System ist, wo Zuverdienstgrenzen noch höher gestaltet sind, um hier einfach wirklich zu sagen, jeder erste Euro, den ich mehr verdiene, zahlt sich aus und bringt mir absolut mehr an Geld. Wir werden hier heute auch einen Antrag einbringen, dass die Wiener Stadtregierung in Verhandlungen auch diese Pattstellung aufgibt, dass man sich für Reformen im Rahmen von Verhandlungen einsetzen wird. Das sind eben genau diese Kinderbeiträge, hier eventuell in Sachleistungen zu gehen, um das wieder auszugleichen, Ausbau von Anreizsystemen zur Erwerbstätigkeit, aber auch sich wieder für eine Einführung einer Residenzpflicht für eine bessere Verteilung der Bezieher über die Bundesländer einzusetzen. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ernst Woller: Frau Abg. Emmerling hat eine Restredezeit von 14 Minuten. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Korosec. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Mörk, Sie haben den Rechnungshof angeführt und all die Maßnahmen, die Sie jetzt gesetzt haben. Also, ich muss Ihnen sagen, für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden. Wenn man sich das ein bisschen genauer anschaut, dann haben Sie eine Reihe der Empfehlungen noch nicht umgesetzt. Aber ich komme einmal zum Positiven. Ja, ich stehe hier nicht an, zu sagen, dass die Veränderung, die Mindestsicherungsreform in Wien zu Verbesserungen führt. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, und wir haben das ja auch heute Vormittag mit dem Herrn Landesrat Hacker auch besprochen. Ja, es ist positiv, dass bei den Jugendlichen bis 25 Jahren hier verstärkt eingesetzt wird, dass sie zu einer Arbeit kommen. Es kostet aber auch sehr viel, denn "Back to the Future" zum Beispiel ist eine Maßnahme, die schon hilft, aber mit enormen Mitteln eingesetzt wird, und diese Mittel sind natürlich nicht in der Mindestsicherung drinnen. Aber es ist trotzdem gut, es ist notwendig, es ist wichtig, dass junge Menschen nicht in der Mindestsicherung sozusagen groß werden und dann annehmen, so geht es das ganze Leben weiter. Das ist ein kleiner Schritt, aber es müssen bei Weitem noch Reformen folgen. Wenn gesagt wird, Frau Mörk, von den Empfehlungen wurde zum Beispiel die Identifizierung der Kostentreiber umgesetzt, na, dann kann ich nur sagen, die bloße Identifizierung durch die Stadt Wien ist viel zu wenig. Die Bundesregierung identifiziert nicht nur Probleme, sondern sie löst sie auch, und das ist notwendig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Offen ist zum Beispiel auch ein sehr wichtiger Punkt, wenn man Mindestsicherung bekommt, dass das nur bei Vorlage eines aktuellen gültigen Lichtbildausweises gewährt wird. Das ist noch nicht umgesetzt, und das halte ich aber für sehr, sehr wichtig und notwendig. Daher lassen Sie die Kirche im Dorf und feiern Sie hier keine Selbstverständlichkeiten. Kümmern Sie sich um die gravierenden Probleme, und die sind mehr als genug. Wenn hier gesagt wird, die Mindestsicherung ist gesunken, ja, das stimmt, aber bitte 660 Millionen EUR, das ist absolut nicht zu jubeln. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Das stimmt nicht!) 660 Millionen EUR sind im Jahr 2018 für die Mindestsicherung ausgegeben worden. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Wie viel wären richtig?) - Überhaupt nichts! Das sage ich Ihnen, in einer Stadt, wo alles funktioniert, brauche ich keine Mindestsicherung. (Beifall bei der ÖVP.) Jetzt zu den Richtsätzen für Kinder: Ich möchte da auch nur ein bisschen die Vergangenheit anführen, weil auch Herr Landesrat Hacker heute gesagt hat, bei den Richtsätzen kann man ja überhaupt nichts tun, und die Bundesregierung zeigt hier die soziale Kälte. Im Juni 2010 wurde das Gesetz zur Wiener Mindestsicherung beschlossen. Ich habe gerne mitgestimmt, ich habe das für ein sehr gutes Gesetz gehalten. In dieser ersten Verordnung, da war noch die Ära der SPÖ- Alleinregierung, wurde der Kinderrichtsatz mit 134, also 18 Prozent des Alleinbezieherrichtsatzes festgelegt, ungefähr so wie in allen anderen Bundesländern. Anfang des folgenden Jahres wurde er dann auf 135 valorisiert, und erst unter dem Druck der GRÜNEN beschloss die SPÖ 2011 den bundesweit einzigartig hohen Kinderrichtsatz von damals 203 EUR. Das heißt, die prozentuelle Höhe ist von 18 auf 27 Prozent erhöht worden, ein Sprung um 50 Prozent. (Abg. David Ellensohn: Es geht um die Bekämpfung von Kinderarmut!) Fazit: Die ursprünglich von der SPÖ als human - denn ich nehme an, sonst hätte es ja die SPÖ nicht vorgeschlagen - und sozialpolitisch vertretbar genannte Richtsatzhöhe war deutlich niedriger als die heute, die man mit dem moralischen Zeigefinger verteidigt. Sie bewegte sich auch damals, das möchte ich auch noch einmal sagen, in etwa so wie in den Bundesländern. Ich könnte Ihnen das jetzt alles anführen, was die Bundesländer zahlen. Wenn Sie sich da herausstellen, Frau Hebein - zu Ihrer Rede möchte ich sonst überhaupt nichts sagen, denn das möchte ich mir wirklich ersparen -, dann müssten Sie ja eigentlich sagen, ihr bösen Bundesländer, ihr habt alle nur eine soziale Härte, denn alle Bundesländer zahlen weniger Richtsätze. (Abg. Birgit Hebein: Nein, das ist falsch! Das sind Fakten! Bleiben Sie bei den Fakten!) Aber ich gehe auf Ihre Wortmeldung wirklich nicht ein. Meine Damen und Herren, bei dieser sehr hitzig geführten Debatte um die Mindestsicherung plädiere ich, dass wir ein bisschen runterkommen und auch bei den Fakten bleiben. Da muss man schon sagen, die Zahlen in Wien sprechen für sich. Es stimmt, teilweise ist 2017 genommen worden, weil 2018 noch gar nicht alles vorhanden ist. Es stimmt auch, dass 2018 die Mindestsicherung etwas zurückgegangen ist, das habe ich schon als positiv erwähnt. Aber 80 Prozent bei der Zahl der Mindestsicherungsbezieher sind seit der rot-grünen Regierung in Wien mehr geworden, 140 Prozent bei den Ausgaben, und mehr als die Hälfte der Bezieher sind mittlerweile Nichtösterreicher, und jeder 10. Einwohner in Wien bezieht Mindestsicherung. Das muss uns ja doch zum Nachdenken bringen. Ich weiß schon, Großstadtfaktor, ich weiß das schon alles, aber dass jeder 10. Einwohner Mindestsicherung bezieht, sehe ich als dramatisch. Daher hat Wien dringenden Handlungsbedarf, und die Rechtsbruchdrohungen, Herr Landesrat - ich habe das eh so verstanden - haben Sie heute ja eh an sich zurückgenommen. Sie sind der Meinung, es müssen gewisse Veränderungen noch gemacht werden. (Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe nichts zurückgenommen!) - Von Rechtsbruch haben Sie aber heute nichts mehr gesagt. (Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe es nie gesagt! Ihr habt nicht hören wollen, was ich gesagt habe!) - Aha, also gut, vielleicht sind die Medien schuld. Es ist ja gut, wenn Sie es nicht gesagt haben, dann brauchen wir über den Rechtsbruch nicht mehr reden. Tatsache ist, dass es ein Gesetz mit sehr vielen positiven Ansätzen gibt, auch wenn es von vielen von Ihnen anders gesehen wird, in dem wirklich die Gerechtigkeit zum Ausdruck kommt. Es wurde ja schon von meinem Kollegen Markus Wölbitsch ganz klar gesagt: Natürlich ist unser Anliegen Gerechtigkeit. Wir wollen, dass die Menschen arbeiten, dass sie auch dafür dementsprechend bezahlt werden und nur jene, die eben wegen Schicksalsschlägen eben wirklich Hilfe brauchen, sollen natürlich Hilfe bekommen. Aber das sollen an sich die Ausnahmen sein und nicht die Regel. (Beifall bei der ÖVP.) Natürlich handelt es sich bei der Mindestsicherung um ein wichtiges Instrument der Armutsbekämpfung, das ist gar keine Frage. Aber auch da gilt es eben, so rasch wie nur irgendwie möglich wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das ist die Grundlage für ein selbstständiges Leben. Ich bin ganz auf der Linie des ehemaligen Ministers Hundstorfer, das soll ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sein und darf keine Hängematte werden. (Beifall bei der ÖVP.) Mir war immer klar, dass die Mindestsicherung kein bedingungsloses Grundeinkommen für alle ist, die in unser Sozialsystem zuwandern wollen. Aber das ist in Wien passiert. Herr Landesrat, das ist passiert. Sie haben heute auch sehr geringschätzig gesagt, da wird den Leuten etwas weggenommen, damit sie es dann für Bildung ausgeben. Ja, es ist richtig so. Ich halte das für ganz richtig, der Arbeitsqualifizierungsbonus ist richtig und notwendig. Denn was ist wichtiger, wenn ich in ein Land komme, als dass ich die Sprache lerne? Das ist die Voraussetzung, um überhaupt in den Arbeitsmarkt zu kommen. (Amtsf. StR Peter Hacker: Das habe ich immer gesagt!) Daher halte ich diese 300 EUR, die eben dafür zu verwenden sind, als eine ganz notwendige und richtige Maßnahme. (Beifall bei der ÖVP. - Amtsf. StR Peter Hacker: Aber nicht wegnehmen!) Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Regierung sich schon Gedanken um jene Personen macht, die eben dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung stehen können. Alleinerzieher erhalten gestaffelt für jedes Kind einen Zuschlag. Jetzt kann man bei allem sagen, es ist zu wenig und es könnte mehr sein. Ja, ich bin auch der Meinung, wenn es möglich wäre. Aber es ist ein Zeichen, dass man das natürlich beachtet, und ich halte diese Maßnahme für richtig. Dasselbe gilt bei den Behinderten mit dem Zuschlag. Natürlich kann man jetzt alles querrechnen, kann sagen, das fällt weg, und wenn man das so rechnet, dann ist das zu wenig. (Abg. Birgit Hebein: Weniger! Es ist weniger! Ja, ist so! - Amtsf. StR Peter Hacker: Ist so! Hilft nichts!) Wir haben eine Vorlage, die jetzt im Parlament liegt. Sie kennen alle die Regelungen, Sie wissen genau, dass das jetzt in einen Ausschuss kommt, wo alle Parteien selbstverständlich auch ihre Einwände und ihre Vorschläge machen, und ich bin überzeugt, es wird das eine und andere im kleineren Bereich sicher verändert werden, denn bei so einem wichtigen und großen Gesetz können natürlich Fehler passieren. Ich meine, ich war zehn Jahre im Nationalrat und weiß, es gibt kaum ein Gesetz, das nicht dann noch in irgendeiner Form ein bisschen verändert wird. Natürlich, die großen Linien werden bleiben, davon bin ich überzeugt, aber Veränderungen in dem einen oder anderen Bereich können sicher kommen. Möglicherweise ist da auch von dem, was hier jetzt erwähnt wurde, etwas dabei. Aber die großen Linien werden sicher nicht geändert werden. Dann möchte ich noch bei der Diskussion mit den sogenannten Aufstockern auch einmal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen, weil da gerade von Rot-Grün so gerne immer suggeriert wird, dass es bei der Mindestsicherung doch eh fast nur Aufstocker gibt. Ich habe das heute in der Fragestunde gesagt, 7,8 Prozent sind tatsächlich jene, die arbeiten gehen, alle anderen haben auch aufgestockt, aber durch andere Maßnahmen. Na, das sind auch wieder Sozialmaßnahmen in der Regel. (Amtsf. StR Peter Hacker: Nein, Arbeitslosenversicherung und Versicherungen!) - Sehr viele, ich weiß schon, Alimente gibt es auch. Ich weiß, ich glaube, wir kennen die Situation beide gut. Aber arbeiten tun letztendlich nicht einmal 8 Prozent. Ich bin auch überzeugt, dass Ihnen das auch weh tut. Daher müssen da stärker noch Maßnahmen gesetzt werden, dass mehr Leute in den Arbeitsmarkt wieder zurückkommen. Das ist ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP.) Dann natürlich die lange Bezugsdauer - auch heute in der Fragestunde. Bitte, dass mehr als ein Drittel mehr als zwei Jahre in der Mindestsicherung ist. Jetzt weiß ich schon - Kinder. (Amtsf. StR Peter Hacker: Die Pensionisten! Sollen wir die rauswerfen? Die Behinderten! Sollen wir die kürzen?) Aber so viele sind das nicht. Das sind 10.000, aber gut. Aber trotzdem, schauen Sie es sich an, es sind sehr, sehr viele dabei, die eben durchaus in den Arbeitsmarkt kommen könnten, aber nicht kommen. Da sind einfach Anstrengungen anzustellen. Ich meine, wissen Sie, ich bin ja sehr lange da in diesem Haus, und seit Beginn wird davon gesprochen, dass beim Arbeitsmarkt in Wien einfach hier zu wenig gemacht wird. Kollege Wölbitsch hat auch heute wieder gesagt, wenn Sie andere Großstädte vergleichen, schaut das ganz anders aus. Es kann nicht sein, dass in Wien 12,4 Prozent Arbeitslosigkeit ist und der Durchschnitt, wenn man Wien wegnimmt, 7,4 Prozent ist es österreichweit, aber wenn man Wien wegnimmt, dann sind es 6,4 Prozent. 6,4 Prozent und 12,4 Prozent. (Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist die Bundesregierung!) - Das ist nicht die Bundesregierung, da ist bitte schon Wien zuständig. (Amtsf. StR Peter Hacker: Wem gehört das Arbeitsmarktservice? Das gehört dem Bund!) - Herr Landesrat, Arbeitsmarktservice, da hat gerade Ihre Kollegin, Frau Mörk, gesagt, wie das Arbeitsmarktservice gut mit der Stadt Wien zusammenarbeitet. Das habe ich gehört. (Amtsf. StR Peter Hacker: Eh! Aber das Arbeitsmarktservice gehört dem Bund!) - Na eben, es geht nicht um das Arbeitsmarkservice, es geht um die Wirtschaft, um Impulse in Wien zu setzen. Da werden zu wenige gesetzt, denn sonst wären es nicht so viele Arbeitslose. (Beifall bei der ÖVP.) Daher setzen Sie Maßnahmen, da sind nicht Sie zuständig, das weiß ich schon, denn es ist die gesamte Regierung. Machen Sie da Ihren Einfluss geltend. Es muss möglich sein, in Wien zu mehr Arbeitsplätzen zu kommen. Das ist eine Schande für Wien, wenn sie sich andere Städte, die man vergleichen kann, ansieht. (Beifall bei der ÖVP. - Amtsf. StR Peter Hacker: Wir haben die besten Zuwächse in Wien!) Aber, meine Damen und Herren, es ist nun einmal so, wer jeden Tag aufsteht, Steuern zahlt und das System finanziert - und das System muss man nämlich zuerst einmal finanzieren, damit man was ausgeben kann, das muss auch einmal gesagt werden -, der darf eben auch nicht der Dumme sein. (Abg. Gerhard Kubik: Sie ist für höhere Unternehmersteuern, Finanztransaktionssteuer, Erbschaftssteuer!) Die Bundesregierung sorgt für Gerechtigkeit in Wien, und sorgen Sie für Gerechtigkeit für die Leistungswilligen, denn Leistungswillige gibt es in Wien. (Beifall bei der ÖVP. - Amtsf. StR Peter Hacker: Erbschaftssteuer, können wir gerne machen!) Meine Damen und Herren, deswegen ein klares Ja zur Mindestsicherungsreform der Bundesregierung. Ich hoffe sehr, dass die Vernunft bei Ihnen auch siegt. (Abg. Gerhard Kubik: Vice versa!) - Ja, nichts im Leben ist eine Einbahn, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Gerhard Kubik: Da sind wir uns einig!) Präsident Ernst Woller: Das war ein überraschendes Ende. Die Frau Abgeordnete hat zwei Minuten Restredezeit. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Aigner. Ich erteile Ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Ganze ein bisschen vom Grundsätzlichen her beleuchten, gerade in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der SPÖ. Wir haben ja ein gemeinsames Interesse, unseren, auch natürlich dank Ihrer Verdienste, die ja historisch unbestritten sind, aufgebauten Sozialstaat funktionsfähig zu erhalten. Wenn Sie sich unser Sozialsystem anschauen, beruht selbiges ja auf unterschiedlichen Säulen. Die Hauptsäule ist die sogenannte Sozialversicherung. Die ersten Schritte waren Ende des 19. Jahrhunderts die Unfallversicherung, die Arbeiterunfallversicherung, in Deutschland zuerst und dann auch in Österreich. Wobei die damalige Intention, eine Unfallversicherung für Arbeitsunfälle einzuführen, gar nicht so einen massiv humanistischen Hintergrund gehabt hat, es sind nämlich sehr viele Menschen beim Arbeiten schwer verunfallt, und das war eine sehr kriegerische Zeit, und der Staat hat immer wieder Männer gebraucht, die dann in diverse Schlachten geschickt worden sind. Bismarck, der das geschaffen hat, hat gesagt, das kann nicht sein, dass da unsere potenziellen Soldaten sich beim Arbeiten kaputt machen, daher brauchen wir Vorsorge vor Arbeitsunfällen und es muss also hier eine entsprechende Absicherung sichergestellt werden. Das ist auch der Grund, warum bis heute die Unfallversicherung der einzige Sozialversicherungszweig ist, der ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert wird, weil man hier gesagt hat, der Arbeitgeber hat die Organisationsmöglichkeiten, er trägt auch das Risiko für die Gesundheit und für das Leben seiner Mitarbeiter. Man hat ihn gleichzeitig als Ausgleich dafür, dass er die Unfallversicherung alleine bezahlt, von einer persönlichen Haftung außer bei Vorsatz für verschuldete Arbeitsunfälle freigestellt. So hat das Ganze begonnen, das ist dann auch um eine Krankenversicherung erweitert worden, dann auch um eine Pensions- und letztendlich um eine Arbeitslosenversicherung. Das Versicherungssystem ist ja, glaube ich, klar, wie das funktioniert, so ähnlich wie in der Privatversicherung. Man zahlt Beiträge und man bekommt dann aus dem Fonds, aus dem gespeist wird, auch entsprechend Leistungen. Natürlich bedeutet die soziale Komponente bei der staatlichen Versicherung, gerade bei der Krankenversicherung, dass man hier hauptsächlich Sachleistungen erbringt. Das heißt, die, die mehr einzahlen, tragen mehr bei. Dort, wo es mehr Geldleistungen gibt wie bei der Pensions- und bei der Arbeitslosenversicherung, gibt es nicht eine streng mathematische, aber eine gewisse Korrelation zwischen Beitragshöhe und dem, was man herausbekommt. Das ist unser Sozialversicherungssystem, sozusagen die wesentlichste Säule unseres Sozialstaates. Dann hat es das unterste soziale Netz gegeben, das hat seinerzeit bis vor ein paar Jahren, bis vor 2010, Sozialhilfe geheißen, war auf Grund des B-VG - Armenwesen hat es damals geheißen - Länderkompetenz, und die ist steuerfinanziert. Die Sozialhilfe war eine gemischte Geld- und Sachleistung, weil man seinerzeit eben gesagt hat, das betrifft Menschen, Arme, wo man oft mit Geld keinen so positiven Effekt erzielen kann. Da muss man schauen: Braucht man hier vielleicht Wohnraum in natura, braucht man eine sonstige Unterbringung, und so weiter? Wie kann man dieser sozialen Notlage gerecht werden? Es hat natürlich schon einen Grund gehabt, warum die alte Sozialhilfe Staatsbürgern vorbehalten war, weil man einfach gesagt hat, es kommt nicht auf eine individuelle Beitragszahlung an, aber die Masse der Steuerzahler war eben Staatsbürger. Der Staat nimmt diese grundlegende Verpflichtung den eigenen Bürgern gegenüber dadurch wahr, dass er eben dieses unterste soziale Netz, das steuerfinanziert war, zur Verfügung stellt. Das ist dann in die Mindestsicherung übergeführt worden. Es hat ja seinerzeit wirklich die Befürchtung gegeben, Herr StR Wölbitsch hat das gesagt, dass man daraus ein bedingungsloses Grundeinkommen macht. Ich glaube auch, dass die SPÖ das so nicht wollte, aber man hat es möglicherweise billigend in Kauf genommen. Bei den GRÜNEN, glaube ich, ist der Befund des Kollegen Wölbitsch richtig. Das Grundproblem ist, wir müssen an die Finanzierbarkeit denken. Es ist uns ja mit unserem Sozialsystem gelungen, Armut jetzt nicht zur Gänze zu beseitigen, aber doch weitgehend auszuschalten. Aber funktionieren kann das Ganze nur, wenn nicht Jahr für Jahr tausende Menschen von außen hereinkommen und die dann ... Ich meine, das wäre genauso, ich bin nicht versichert, ich habe einen Totalschaden und dann komme ich zur Versicherung und sage: Ich habe zwar noch nichts eingezahlt, aber es wäre wegen eines neuen Autos oder wegen sonst irgendetwas. Im übertragenden Sinn gilt das natürlich auch für unser ganzes Steuersystem, daher kann man einen Sozialstaat nicht beliebig öffnen, ohne die Finanzierbarkeit in Frage zu stellen. Ich glaube, das muss man auch sehen. (Beifall bei der FPÖ.) Es gibt natürlich rechtliche Vorgaben, dass Asylberechtigte gleichzustellen sind, aber auch das kommt - und das muss man schon auch sagen - aus einer Zeit, als die Asylberechtigten wirklich politisch verfolgte Dissidenten waren, die zahlenmäßig überhaupt nicht ins Gewicht gefallen sind. Heute ist das ja ganz anders geworden, heute ist das Asyl so - das sehen wir ja, da können in dem Sinn jetzt wir nichts dafür, das ist eine globale Entwicklung -, dass sich Menschen über tausende Kilometer auf den Weg machen. Wir haben ja in unserer engeren Umgebung keine Konfliktherde. Das war anders, als wir den Jugoslawienkrieg vor der Haustüre hatten, als wir die Krise in Ungarn, in der Tschechoslowakei hatten, da waren wir wirklich das erste sichere Land, und - jetzt umgangssprachlich gesagt - haben die Menschen auch wirklich ein Menschenrecht, sich ins Leo zu flüchten. Da waren wir das Leo. Aber, meine Damen und Herren, wir sind nicht das Leo für Afghanistan, für Syrien. Das sind tausende Kilometer, und wir können dieses Leo nicht bieten, auch wenn man dann weiß, wie das heute läuft. Heute bekommt man ja Asyl, wenn man jemanden kennt, der jemanden kennt, der sich vor den Taliban fürchtet. Das ist natürlich gut beraten von einer wie geschmiert laufenden Beratungsindustrie, aber das hat mit dem Bild des klassischen auch der MRK als Vorbild dienenden Asylberechtigten überhaupt nichts mehr zu tun. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn es heißt, man soll Armut bekämpfen und keine Armen, da gebe ich Ihnen auch völlig recht, aber das können doch wir nicht alleine tun. Wir können doch nicht mit unserem schon an die Grenze der Belastbarkeit kommenden Sozialsystem nicht die Armut auf der ganzen Welt bekämpfen. Das können Sie doch nicht ernsthaft glauben, dass das geht. Schauen Sie sich in unserem klassischen Sozialsystem das Pensionssystem an, es ist an den Grenzen der Leistungsfähigkeit, und zwar nicht, weil die Pensionen so hoch sind, sondern, was ja positiv ist, da trägt ja auch unser noch gutes Gesundheitssystem dazu bei, weil die Lebenserwartung Gott sei Dank immer höher wird. Aber es ist natürlich auch klar, wenn man im Schnitt früher 5, 6, 7 Jahre in Pension war, ist die Finanzierung eine andere, als wenn man heute 25, 30 Jahre in Pension ist. Wir haben das Pflegerisiko, das im Zusammenhang mit der Gott sei Dank gestiegenen Lebenserwartung auch noch nicht abgedeckt ist. Das Pflegegeld ist ja bestenfalls einmal ein Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten. Das echte Problem kommt ja erst, weil die Pflegeleistungen in der Familie in dieser Form in Zukunft nicht mehr wahrgenommen werden können, weil die Familie nicht mehr so groß ist, weil alle arbeiten gehen müssen oder wollen. Das haben wir nicht gelöst, und das sind Milliardenkosten. Da geht es ja nur mehr darum, nehmen wir es aus dem Steuertopf, wo die Gleichen einzahlen, oder machen wir eine Zusatzversicherung, und so weiter. Deswegen, glaube ich, muss es schon auch in unser aller Interesse sein, dieses unterste soziale Netz in erster Linie schon jenen zu widmen, für die es von Anfang an gedacht war. Bei der Öffnung - ich kann ja nicht den PIN-Code für unsere gemeinsame Bankomatkarte weltweit verschicken und sagen, ja, wer den Code kennt, der kriegt das heraus. Das kann sich schlichtweg nicht ausgehen. (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen muss man schon auch - und so habe ich auch den Herrn Innenminister verstanden - sagen, auch wenn Höchstgerichte urteilen, aber das Recht geht vom Volk aus. Das ist der demokratische Zusammenhang, und Richter haben bestehende Gesetze, und so weiter zu vollziehen und zu schauen, ob das in Übereinstimmung ist. Aber wenn sich die Gesetze ändern - und die Gesetze werden sich ändern müssen, auf der EU-Ebene genauso wie auf unserer Ebene. Wenn man dann immer mit der EU kommt, dann muss man schon auch eines kritisch anmerken: So ganz rechtsstaatlich funktioniert dieser Staatenverbund wirklich nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Frankreich verstößt seit zehn Jahren gegen die Maastricht-Kriterien, und es passiert genau nichts. Wenn Herr Juncker vielleicht zwischen zwei Ischiasanfällen gefragt wird, warum bei Frankreich kein Defizitverfahren eingeleitet wird, dann sagt er in entwaffnender Ehrlichkeit, weil Frankreich Frankreich ist. Was machen unsere Lieblingsnachbarn in Deutschland? Eine offenkundig EU-widrige diskriminierende reine Ausländermaut. Was passiert? - Nichts. Wir haben geklagt, aber wie diese Klage ausgehen wird, kann man sich eh denken, wenn die EU-Kommission das grüne Licht gibt. Das ist schon auch EU und das ist nicht nur alles so rechtsstaatlich. Wenn wir unsere Familienbeihilfe aus guten rechtlichen Gründen indexieren, weil sie eben keine Versicherungsleistung ist, sondern weil sie ein vorgesehener Beitrag zu den Unterhaltskosten ist ... Das muss man ja sagen. Wenn der Unterhalt dort, wo das Kind wohnt, viel günstiger ist, dann ist es eine Frage der Gerechtigkeit, zu sagen, wenn du in einer Umgebung lebst, in der alles billiger ist ... Ich meine, in Rumänien ist unsere Kinderbeihilfe fast so hoch wie ein Ärztegehalt und dort ist alles viel billiger. Jetzt wird man sehen, wie das Ganze ausgehen wird, aber ich möchte eben nur sagen: Frankreich verstößt gegen Maastricht, Griechenland hat sich in den Euro hineingeschwindelt, es ist nichts passiert. Bei Italien hängt es immer davon ab, was für eine Regierung ist, wenn es eine linke Regierung ist, toleriert man, wenn es eine eher rechte Regierung ist, schaut das anders aus. Ich meine halt nur, man muss die Dinge halt auch realistisch sehen. Die EU ist auch eine politische Organisation und da wird nicht nur juristisch, sondern da wird auch sehr oft politisch vorgegangen. Daher sollte man halt wirklich daran gehen, sich die Frage zu stellen: Warum reicht bei einem Asylwerber die Grundversorgung und widerspricht nicht den Menschenrechten und warum muss ein Asylberechtigter unbedingt sofort das volle Programm erhalten? Deswegen glaube ich, dass dieses Modell, dass man hier auch in Sachleistungen geht, durchaus in Ordnung ist. Das Nächste sind diese subsidiär Schutzberechtigten, das Asyl ist abgelehnt, man kann aber nicht abschieben. Warum man da gleich das volle Programm bekommen soll, ob das finanzierbar und gerecht ist, das bezweifle ich. Ich glaube, das ist das Anliegen. Mit der Kriminalität, das ist ganz wichtig. Man muss schon auch sagen, es gibt die eine Art, Beschaffungskriminalität nimmt vielleicht ab, aber dafür haben wir halt Messerstechereien. Ich meine jetzt ganz ehrlich, ich will das jetzt nicht verharmlosen, aber ein Ladendiebstahl im Supermarkt ist jetzt nicht lebensbedrohlich, aber wenn man das Einkaufserlebnis hat, dass man vom Einkaufen herauskommt und am Parkplatz wird gerade jemand erstochen ... Da sieht man, man kann nicht die Kriminalität nur mit der Mindestsicherung bekämpfen. Der Asylberechtigte, der mit dem Taxi nach Wiener Neustadt fährt und dort mit dem Dolch eingesteckt seine Ex-Freundin ersticht - das muss man sich auch vorstellen. Ich nehme einmal an, dass da nicht gearbeitet wird und ein Teil der Geldleistungen auch über Western Union nach Hause geschickt wird. Da muss man sich auch die Frage stellen. Wenn das sozusagen so bemessen ist, dass da offenkundig mit einer sparsamen Lebensweise Geld dann ins Ausland fließt, dann ist das nicht so in Ordnung. Also, ich glaube, das Anliegen müsste unser gemeinsames sein, unseren bewährten Sozialstaat, der sich aber auch im Wettbewerb bewähren muss und der für die, die schon länger da sind, um das einmal ganz neutral zu sagen, große Herausforderungen bietet, in der Pension, in der Pflege ... Wir müssen uns ja auch den medizinischen Fortschritt leisten können, Herr Stadtrat, Sie wissen das ja, wie teuer das Ganze ist, auch die Zivilisationskrankheiten. Wir leben zwar länger, aber wir bleiben nicht unbedingt länger gesund. Da warten massive Voraussetzungen, und deswegen, glaube ich, ist es schon wichtig und richtig, dass man hier signalisiert, dass Österreich nicht die sozialen Probleme und die Armutsproblematik weltweit lösen kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Wenn Sie sich anschauen: Wohin wollen dann die Menschen, die sich ja nicht ins erstbeste Leo flüchten? Ehrlich gesagt, da gibt es ja andere Staaten auch, es ist ja nicht der ganze Nahe Osten in Schutt und Asche, da gibt es ja die extrem reichen Ölscheichtümer, die sich einen Luxus leisten, den wir über den Benzinpreis mitfinanzieren. Da geht auf einmal keiner hin, und die wollen die auch nicht. Wenn man sich das einmal vor Augen hält, dann fragt man sich schon, warum sich die Menschen gerade Österreich, Deutschland und Schweden aussuchen. Ich meine, Schweden ist da irgendwo in Richtung Nordpol. Wenn ich in Afghanistan verfolgt werde, auf die Idee komme, ich gehe nach Schweden, also das ist jetzt nicht wirklich naheliegend. Da dürfte es schon auch andere Faktoren geben, dass man sich genau jene Länder aussucht, wo halt entsprechend auch Regelungen sind, die vielleicht unter ganz anderen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Ich glaube, wenn man das so sieht, dann könnte man auch zu einer Kooperation kommen. Im Endeffekt, wenn man versucht, auch die explodierenden Kosten in den Griff zu bekommen, dann haben Sie ja auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten und es gibt vielleicht auch andere Dinge, die wichtig und richtig sind. Das Ganze mit der Deckelung, auch da muss man sagen, was immer weggelassen wird: Wenn es heißt, ein Kind kann nicht von 43 EUR leben, das ist ja völlig richtig, aber die 43 EUR sind es ja nicht alleine. Es gibt ja noch die Familienbeihilfe, es gibt Negativsteuern. Das sage ich als sehr leistungsorientierter Mensch, da habe ich persönlich auch jetzt ein Problem, weil ich denke, wenn man null Steuer zahlt, weniger als null geht nicht. Wir haben ein System von Negativsteuern, dass Absetzbeträge, auch der Kinderbonus teilweise, sozusagen sogar positiv dazu ausgezahlt werden. Es gibt eine Fülle von anderen Vergünstigungen, die da sind, keine Rezeptgebühr, und, und, und. Das sind ja auch Dinge, die ein anderer bezahlen muss. Da kommen wir dann schon auf Summen, dass man dann bei einer Familie bei 2.500 EUR netto anlangt. Das muss man sich einmal überlegen, um 2.500 netto zu verdienen, muss ein Alleinverdiener fast 5.000 brutto verdienen. Wer verdient denn das so einfach? Lassen wir deswegen die Kirche dort, wo sie hingehört, nämlich im Dorf, und tun wir da keine Schreckensszenarien an die Wand projizieren. Da gibt es schon auch Möglichkeiten, ohne dass man da Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielt, auch hier einfach dafür Sorge zu tragen, dass es nicht negative Anreize gibt, nicht zu arbeiten. Die gibt es nämlich wirklich. Wie war das mit dem Asylwerber in der Lehre? Wenn man es genauer anschaut. Wann fangen die meisten eine Lehre an? - Wenn sie den negativen Asylbescheid haben. (Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ja nicht richtig!) Fragen Sie den liberalen Schellhorn, der hat die Leute gehabt. In dem Moment, wo sie positiv waren, haben sie zu arbeiten aufgehört. (Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ja nicht wahr!) Die zweite Schiene, wir haben in Wien das Problem, im Marchfeld, ein paar U-Bahn-Stationen vom Praterstern, wo Gott sei Dank jetzt ein Alkoholverbot herrscht, kann der Spargel nicht eingebracht werden. Am Praterstern stehen immer junge Männer mit Bart, mit dem Smartphone, gut gekleidet herum, offenkundig Asylwerber, Berechtigte. Die gehen nicht ins Marchfeld und helfen dort ein bisschen mit. Das ist nämlich wirklich auch ein Problem. Da können Sie nichts dafür, aber dieser Problematik muss man sich stellen und das muss man angehen. Da, sage ich, ist es in Ordnung, wenn die Bundesregierung auch das macht. Herr Stadtrat, ich meine, wenn man auf dem Boden des Rechtsstaates, das tun wir alle, steht: Verhandlungen gibt es immer, ich bin mir sicher, dass es da auch Möglichkeiten gibt. Ich darf Ihnen oder den Kollegen von der SPÖ aber schon sagen: Mit uns, da wird alles so beschlossen, wie Sie das wollen, wir haben noch nie einen Beistrich ändern können. Jetzt sehen Sie einmal, wie es einem geht. Es hat sich halt geändert, in der Regierung sitzen halt keine Roten und auch keine GRÜNEN mehr. Das ist eine andere Mehrheit, und jetzt tut man herum und sagt, wie grauslich das alles ist. Vielleicht gehen Sie auch ein bisschen in sich und vielleicht können Sie sich auch in unsere Situation hineinversetzen, wie es uns geht. Sie stimmen nicht einmal irgendwelchen Beschlussanträgen zu, geschweige denn, dass irgendwo etwas abgehandelt wird. Das ist vielleicht auch eine Sache. (Beifall bei der FPÖ.) Vielleicht noch ganz ein letzter Gedanke, Obdachlosigkeit: Es ist uns ja gelungen, glaube ich, die heimische Obdachlosenszene weitgehend ... Ich wohne im 20., ums Eck von der Meldemannstraße, und da war ein Obdachlosenheim. Es gibt eigene Notfallwohnungen, das haben wir in den Griff bekommen. Jetzt haben wir tausende Obdachlose, das sind aber keine unsrigen, die kommen aus Osteuropa unter Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit, denn die EU ist eine Arbeitnehmerunion und keine Sandlerunion. Jetzt ist natürlich klar, wenn es kalt ist, dass man irgendwas tun muss. Ich kann jetzt nicht hergehen und sagen, die dürfen nicht da sein, die sollen erfrieren. Aber klar ist, je mehr hier zur Verfügung gestellt wird, desto eher kommen die Leute auch zu uns. Was sicher nicht gehen kann in der EU, ist, dass sich aus den Sozialtöpfen die Länder zig Millionen und hunderte Millionen nehmen und die Sandler dann trotzdem bei uns sind. Da muss man auch entsprechend zusammenarbeiten. Man muss denen, die da sind, helfen, aber man muss signalisieren, es hat sich ausgesandelt. In diesem Sinn noch einen letzten Beschlussantrag, dass wir eben entsprechend auch das Grundsatzgesetz des Bundes als Wiener Landtag begrüßen. Ich ersuche um sofortige Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Herr Abg. Aigner hat seine Redezeit zur Gänze ausgeschöpft. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Rychly. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Yvonne Rychly (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Viel wurde zum Thema Mindestsicherung gesagt, nicht nur hier und heute in diesem Hohen Haus, sondern in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten. Deshalb lassen Sie mich Folgendes zusammenfassend sagen und hervorheben: Die Kürzungspläne von Schwarz-Blau treffen die Falschen, meine Damen und Herren. Sie treffen Frauen und Kinder, sie treffen jene, die jahrelang gearbeitet haben und aus welchen Gründen auch immer und besonders in den meisten Fällen unfreiwillig mit 50, 55 oder 60 Jahren aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Diese Menschen, die vielleicht nicht über die neuesten IT-Kenntnisse verfügen, körperlich gezeichnet von der schweren Arbeit, abgearbeitet sind, bekommen kaum mehr eine Chance am Arbeitsmarkt. Diesen Menschen wollen Sie, möchte Schwarz-Blau ihre Existenzgrundlage nehmen? Ich frage Sie das ernsthaft: Ist es das, was Sie tatsächlich wollen? Wen treffen die Kürzungen noch? - Es sind hauptsächlich Kinder. Wollen Sie tatsächlich 40.000 Kinder in die Armut drängen? Wollen Sie ihnen die Chance nehmen, die es braucht, um ein erfülltes Leben führen zu können? Ihre Pläne, Ihre Kürzungen, Ihre Kürzungspläne sind ein gefährliches Spiel mit dem sozialen Frieden in unserem Land. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es ist ein brandgefährliches Spiel, das wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht mitspielen werden. Deshalb stellt sich Wien mit aller Vehemenz gegen diese drohende Ungerechtigkeit. Wer sind die MindestsicherungsbezieherInnen in unserer Stadt, die Sie, Schwarz-Blau, so dermaßen verteufeln? Es sind unter anderem alleinerziehende Frauen, es sind Menschen mit Behinderung, die, so gerne sie es würden, schlichtweg nicht über die körperliche oder seelische Gesundheit verfügen, wie wir es tun, um einer geregelten Arbeit nachkommen können. Es sind sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker. Sehen Sie sich in Ihrem Umfeld um, liebe FPÖ, Sie geben sich doch immer so volksnah. Schauen Sie in den Gemeindebau hinein in den Bezirken, wo Sie nach Stimmen haschen. Dort sind Frauen und Pensionistinnen, die sich ihr Leben lang der Kindererziehung gewidmet haben, nicht arbeiten konnten oder gar durften, weil es ihre Männer damals verboten haben. Diese Frauen, die ohnehin an der Armutsgrenze leben, wollen Sie ernsthaft wieder ins Prekariat führen. Das, liebe FPÖ und ÖVP, ist nicht die Heimatpartei, für die Sie sich immer ausgeben. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wir hingegen stehen in Wien hinter den Menschen in unserer Stadt, wir stehen hinter den Wienerinnen und Wienern und erteilen Ihrer Politik eine harte Absage. Zum Schluss kommend, zu meinen Vorrednerinnen und Vorrednern kann ich Ihnen sagen, es ist der FSG-Personalvertreter Josef Hübner aus den Gremien ausgeschlossen worden. Noch etwas: Es wurde gesagt, es wird bei jedem Gesetz das eine oder andere noch verändert. Ich könnte mich nicht erinnern, was beim Arbeitszeitgesetz verändert wurde. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte über die Besprechung des Dringlichen Antrags ist somit beendet. Diesen Antrag weise ich zur weiteren Behandlung dem Herrn Landeshauptmann zu. Mir liegen zwei Beschlussanträge vor. Der erste Beschlussantrag von den NEOS betrifft die Reform der Wiener Mindestsicherung im Zuge des neuen Sozialhilfegesetzes des Bundes. Ich lasse diesen Antrag abstimmen und ersuche jene Damen und Herren des Wiener Landtages, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Nur mit Stimmen der NEOS, und damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten betreffend Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Hat die Zustimmung von FPÖ und ÖVP und ist damit abgelehnt. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen, ich wünsche noch einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende. (Schluss um 14.48 Uhr.)