Wiener Landtag 20. Wahlperiode 30. Sitzung vom 22. November 2018 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-979871-2018-KNE/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-979330-2018-KVP/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-979086-2018-KFP/LM) S. 7 5. Anfrage (FSP-980070-2018-KNE/LM) S. 10 6. Anfrage (FSP-979483-2018-KVP/LM) S. 12 3. AST-976370-2018-KVP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Leistbares Wohnen: mehr Gerechtigkeit, mehr Wohnungen, mehr Eigentum im geförderten Wohnbau in Wien!" Rednerin bzw. Redner: Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 17 Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 19 Abg. Mag. Christoph Chorherr S. 19 Abg. Anton Mahdalik S. 20 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 21 Abg. Thomas Weber S. 22 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 22 Abg. David Ellensohn S. 23 Abg. Michael Niegl S. 24 Abg. Georg Niedermühlbichler S. 25 4. Mitteilung des Einlaufs S. 25 5. Umstellung der Tagesordnung S. 26 6. LG-401807-2018, P 5: Änderung der Bauordnung für Wien, des Wiener Kleingartengesetzes 1996, Wiener Garagengesetzes 2008, Wasserversorgungsgesetzes und Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 (Beilage Nr. 27/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál S. 26 Redner: Abg. Thomas Weber S. 26 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 27 Abg. Mag. Christoph Chorherr S. 30 Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz S. 34 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 39 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 42 Abg. Georg Niedermühlbichler S. 44 Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch S. 45 Abg. Georg Fürnkranz S. 46 Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál S. 48 Abstimmung S. 48 7. LG-912320-2018-LAT, P 1: Änderung des Wiener Jugendschutzgesetzes 2002 - WrJSchG 2002 (Beilage Nr. 32/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 49 Rednerin bzw. Redner: Abg. Markus Ornig, MBA S. 49 Abg. Leo Kohlbauer (tatsächliche Berichtigung) S. 51 Abg. Peter Kraus, BSc, S. 51 Abg. Marina Hanke, BA S. 51 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 51 Abstimmung S. 52 8. LG-870958-2018, P 6: Änderung der Dienstordnung 1994, des Wiener Bedienstetengesetzes und der Pensionsordnung 1995 (Beilage Nr. 30/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 52 Abstimmung S. 52 9. LG-893285-2018, P 7: Änderung der Dienstordnung 1994, Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, des Wiener Bedienstetengesetzes, der Pensionsordnung 1995, des Wiener Personalvertretungsgesetzes, Wiener Landeslehrer- und Landeslehrerinnen- Diensthoheitsgesetzes 1978, Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer- Gleichbehandlungsgesetzes, Wiener Bezügegesetzes 1995 und Wiener Bezügegesetzes 1997 (Beilage Nr. 34/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 52 Abstimmung S. 52 10. LG-944538-2018, P 8: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG betreffend die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 (Beilage Nr. 36/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 52 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 52 Abg. Sabine Schwarz S. 53 Abg. David Ellensohn S. 54 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 55 Abg. Mag. Marcus Gremel S. 56 StRin Ursula Schweiger-Stenzel S. 58 Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch S. 58 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 59 Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 60 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 60 Abg. Mag. Faika El-Nagashi S. 61 Abg. Anton Mahdalik S. 61 Abg. Armin Blind S. 62 Abg. Sabine Schwarz S. 63 Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 63 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 64 Abg. Armin Blind S. 65 Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 66 Abg. Elisabeth Schmidt S. 66 Abg. Heinz Vettermann S. 66 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 67 Abstimmung S. 68 11. Ordnungsruf an Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 65 12. LG-553591-2017, P 9: Änderung des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes - WRKG (Beilage Nr. 35/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 69 Rednerin bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 69 Abg. Peter Florianschütz S. 70 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (tatsächliche Berichtigung) S. 71 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 71 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 71 Abstimmung S. 72 13. LG-893234-2018-LAT, P 2: Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes (Antrag I) (Beilage Nr. 28/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 72 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 72 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 73 Abg. Mag. Rüdiger Maresch S. 73 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 75 Abg. Armin Blind (zur Geschäftsordnung) S. 78 Abg. Mag. Josef Taucher (zur Geschäftsordnung) S. 78 Abg. Erich Valentin S. 78 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 81 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 85 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 87 Abstimmung S. 88 14. LG-893245-2018-LAT, P 3: Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes (Antrag II) (Beilage Nr. 29/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 90 Redner: Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 90 Abg. Erich Valentin S. 91 Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz S. 91 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 92 Abstimmung S. 93 15. 910332-2018-GGU, P 4: Wiener Umweltbericht 2016/2017 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 95 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 95 Abg. Michael Eischer S. 95 Abg. Mag. Gerhard Spitzer S. 97 Abstimmung S. 98 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie zur heutigen Sitzung des Wiener Landtages begrüßen! Die 30. Sitzung des Wiener Landtages ist damit eröffnet. Entschuldigt ist Frau Abg. Mag. Huemer, sie ist dienstlich verhindert. Herr Abg. Hursky ist ebenfalls dienstlich verhindert, und Frau Abg. Dr. Laschan ist für einen privaten Termin entschuldigt. Entschuldigt sind weiters Herr Amtsf. StR Hanke ab 16 Uhr, Herr StR Dr. Wölbitsch von 10.30 bis 12.30 Uhr, Herr Abg. Dr. Gara ab 17 Uhr, Herr Abg. Mag. Juraczka bis 10 Uhr und Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar bis 10 Uhr. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-979871-2018-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales gerichtet. (Auf Grund der sehr deutlichen Überschreitung der gesetzlichen Obergrenze für Wahlwerbungsausgaben durch ÖVP und FPÖ (und in geringerem Ausmaß durch die SPÖ) bei der Nationalratswahl 2017 ist die gesetzliche Regelung dieser Grenze im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Auch auf Wiener Landesebene besteht eine gesetzliche Einschränkung der Ausgaben für Wahlwerbung (§7 Wr. PartFG). Sehen Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Höhe der Wahlkampfkostenobergrenze, nachdem diese in Wien mit 6 Millionen Euro nur geringfügig unter jener des Bundes liegt, und in Maximalkosten pro Wahlberechtigtem in Wien mit 5,25 Euro sogar fast fünfmal so groß ist, wie jene des Bundes mit 1,09 Euro pro Wahlberechtigtem?) Herr Landesrat, darf ich Sie um Ihre Beantwortung ersuchen. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren, einen schönen guten Morgen von meiner Seite! Ich darf mich auf die Anfrage berufen und lese noch einmal kurz nur den letzten Satz der Frage vor, die an mich gerichtet wurde: "Sehen Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Höhe der Wahlkampfkostenobergrenze, nachdem diese in Wien mit 6 Millionen EUR nur geringfügig unter jener des Bundes liegt, und in Maximalkosten pro Wahlberechtigten in Wien mit 5,25 EUR sogar fast 5 Mal so hoch ist wie jene des Bundes mit 1,09 EUR pro Wahlberechtigten?" Sehr geehrter Herr Abgeordnete, ich glaube nicht, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt. Ich glaube auch nicht, dass in Wien jemals die Wahlkampfkostenobergrenze so überschritten wurde, wie wir das bei der Nationalratswahl zuletzt gesehen haben. Ich glaube auch, dass es nicht die Obergrenze ist, sondern die Frage, wie wir mit den Dingen umgehen, die darüber passieren, und in welcher Höhe sie darüber passieren, denn sonst darf ich ja verweisen, dass es einen einstimmigen, gemeinsamen Beschluss für diese 6 Millionen gegeben hat, um die es hier in Wien geht, von allen Parteien mitgetragen, und die deshalb in der Form aus meiner Sicht jetzt nicht zu diskutieren sind. Aber natürlich gehe ich auch davon aus, wenn man sich etwas ausmacht und eine Obergrenze angeht, dann sollte man die Spielregeln auch einhalten. Für das Einhalten von Spielregeln, da bin ich sicher und da, glaube ich, gibt es zumindest einmal auf Bundesseite einen Handlungsbedarf. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat, guten Morgen! Sie sagen, Sie sind für die Einhaltung von Spielregeln. Es gibt in diesem Gesetz einen interessanten § 10, nämlich zum Thema Fairnessabkommen. Und in der Tat glaube ich, dass die Art und Weise, wie wir einen Wahlkampf führen, nämlich seriös und sachlich, mindestens genauso wichtig ist wie die Höhe der Wahlkampfkosten. Und in diesem § 10 Fairnessabkommen steht doch tatsächlich drinnen, dass sich die wahlwerbenden Parteien dazu verpflichten, ein Fairnessabkommen abzuschließen. Es gibt allerdings keine Sanktion dafür, aber Sie sind der zuständige Stadtrat für den Vollzug dieses Gesetzes, und daher frage ich Sie: Können Sie sich vorstellen, auf welche Art und Weise Sie darauf einwirken könnten, dass es tatsächlich dann zu so einem Fairnessabkommen kommt und dass die Parteien dann wirklich Ihrer Verpflichtung zum Abschluss eines solchen Fairnessabkommens nachkommen könnten? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ja, ich würde es mir jetzt lieber einfach machen, denn man kann ja immer viel darüber philosophieren - und ich würde fast sagen, philosophieren am Anfang eines Wahlkampfes, wie man denn nicht umgeht. Ich habe das immer mitgenommen als Bürger, dass das auch getan wird, blöderweise schaut die Realität hinterher immer ein bisschen anders aus und in der Hitze des Gefechts werden manche Fairnessthemen, die man sich sonst zuwirft, einfach gebrochen. Das ist, glaube ich, etwas, was mit der eigenen Disziplin von uns allen zusammenhängt, und da werden wir alle gefordert sein, uns dann auch daran zu halten. Ich glaube schon, dass man in einer Demokratie nicht müde werden darf, sich auch Spielregeln auszumachen, auch wenn im Wettstreit der Parteien die Zeit vor der Wahl natürlich sehr heiß ist und sehr unterschiedlich kontroversiell diskutiert werden muss, auch soll, aber dass gewisse klare Grenzen nicht überschritten werden sollen. Dass diese klaren Grenzen meistens im Persönlichen zu finden sind, aber auch natürlich, was das Geld betrifft, sollte eigentlich fast selbstverständlich sein. Ich würde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass es hier auch für Wien immer wieder die Gesprächsqualität zwischen uns gibt, dass wir einfach versuchen, uns hier in die Augen zu schauen und trotzdem sagen, es soll einen Wettbewerb geben. Aber wir wissen alle, das muss auch mit Grenzen getan werden. In der Form erlauben Sie mir eine Umschreibung dieses Themas. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat, vielen Dank für die Ausführungen. Ja, die Fairnessabkommen sind eine wunderbare Sache, und würde man sich daran halten, wären sie noch besser. Ich glaube, ich kenne überhaupt keinen Wahlkampf, in dem sich alle daran gehalten haben. Ich sage nicht einmal, wir tun das. Das macht man vorher und weiß im Wesentlichen, dass sich wohl kaum alle daran halten werden - eher niemand als alle. Deswegen ist es aber trotzdem wichtig, Regeln zu haben, nicht die freiwilligen Abkommen, wo es überhaupt keine Folgen hat, wenn man sie verletzt, außer medialer Berichterstattung. Mit mir könnte man auch über die Höhe reden, denn es stimmt, 7 Millionen im Bund, 6 Millionen in Wien, das schaut zumindest nicht ganz gleichgewichtet aus. Aber ich möchte auf das Eingangsstatement von Ihnen eingehen, es geht auch darum, was kann man mit dem tun, was darüber ist. Mein Vorredner, Herr Ulm, hat in seiner Frage ein bisschen in Richtung Fairnessabkommen abgelenkt, nachdem die ÖVP auf Bundesebene gerade doppelt so viel Geld ausgegeben hat, als erlaubt ist, und die FPÖ auch weit darüber liegt und der Herr Stronach sowieso alle Überschreitungen aus der Portokassa bezahlt hat. Das Problem ist ja momentan, die Strafe für eine Überschreitung ist so gering, dass es im Wesentlichen denen, die zu viel Geld haben, einfach völlig wurscht ist, so, wie manche Leute heute einfach parken, wo sie wollen, und dann zahlen sie die Parkgebühr - sage ich dann fast schon -, weil sie es nicht als Strafe empfinden, wenn sie erwischt werden. Wie könnten Sie sich denn vorstellen, falls wir dann einmal in Wien Überschreitungen haben - das hatten wir noch nicht beim Wahlkampf in Wien -, wie hoch sollte dann eine Strafe sein, damit sie auch tatsächlich das Bedürfnis der Parteien etwas steigert, sich an die Regeln zu halten? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, eines glaube ich, wissen wir ja alle: Wien ist groß. Man muss schon sagen, dass wir hier ja sowohl das Land als auch die Gemeinde führen, wir haben 23 Bezirke, und auf diesen Bezirksebenen gehört entsprechend diskutiert, da muss man sich auch präsentieren können. Wir haben 23 Bezirke, einmal die Gemeinde, einmal das Land, das sind 25 Wahlgänge am Ende des Tages. Und 25 Wahlgänge zusammengefasst zu einem Termin, das ist einmal eine Effizienz, die nicht so schlecht ist im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern. Also, das halte ich schon auch für ein wichtiges Argument, dass wir nicht so schlecht aufgestellt sind, wie wir das hier abführen. Ich geben Ihnen natürlich recht, dass diese Diskussion der Überschreitung die einzig Wesentliche ist, und dass die Frage, wie wir damit umgehen, eine wichtige ist. Ja, es gibt ja unterschiedliche Initiativen und Überlegungen, auch auf Bundesebene eine Novelle vorzunehmen, und dass diese Novelle nur dorthin zu gehen hat, was wir mit dieser Überschreitung tun, ist damit auch korrekt, und dass das eine Buße sein sollte, die wirklich nachhaltig ist. Da gibt es ja den Vorschlag, dass, wenn die Überschreitung mehr als 25 Prozent ausmacht, das zum Beispiel 20 Prozent der Überschreitung ausmacht. Aber auch all das ist natürlich Makulatur, wenn die einen oder anderen die Gelbeutel gefüllt haben. Und am Ende müssen wir immer aufpassen, dass nicht der Steuerzahler das Ganze wiederum eigentlich anteilig mitbezahlt. Daher glaube ich, hier gehört die Verantwortung auf oberste Ebene gestellt, und gerade wir müssen mit dieser Verantwortung sehr ordnungsgemäß umgehen. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Dr. Wansch gestellt. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich möchte einen kurzen Bogen zu meiner Frage spannen. Die Frage befasst sich allgemeiner mit dem Thema der Finanzierung von demokratischen Parteien. Die Demokratische Gesellschaft in Österreich und in Wien leistet sich die Förderung und Unterstützung der demokratischen Parteien. Das macht sie, damit die Errichtung einer Oligarchie verhindert wird, Oligarchie als die Herrschaft einiger weniger Reicher. Jetzt wissen wir, dass es in Wien und in Österreich einen Milliardär gibt, der in Wirklichkeit die Errichtung einer Oligarchie anstrebt und zu diesem Zweck auch eine eigene Partei gegründet hat - die NEOS. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Jetzt könnte man sagen, jeder kann mit seinem Geld machen, was er will. Das ist richtig, jeder kann mit seinem Geld machen, was er will, aber für mich stellt sich die Frage: Ist es wirklich sein Geld? Und deshalb meine Frage an Sie: Können Sie die Beträge nennen, die unter dem Titel Förderung oder Subvention an Hans Peter Haselsteiner oder an Konzernfirmen seiner Privatstiftung in den Jahren 2010 bis heute aus dem Geld der Wienerinnen und Wiener geflossen sind? Und ich habe Verständnis, dass Sie diese Zahlen nicht bei der Hand haben, und Sie können das auch gerne schriftlich nachreichen. (Beifall und Heiterkeit bei SPÖ und FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, nachdem Sie mir dieses Verständnis entgegenbringen, nehme ich dieses Verständnis gerne an und belasse es dabei. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt. - Bitte. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Es ist logisch, dass sich die Freiheitliche Partei mit Oligarchen auskennt, bei den engen Verbindungen mit Putin und seiner Partei sieht man ja Naheverhältnisse und auch den Wunsch nach einer Oligarchie wie Russland. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Aber es geht um ein wichtiges Thema, nämlich die Frage, wie wir Wahlkämpfe finanzieren. Und da finde ich es zwar typisch für die Freiheitliche Partei, das ins Lächerliche zu ziehen, aber es ist wichtig, dass wir darüber reden, denn wir haben ein eklatantes Missverhältnis bei der Wahlkampfkostenobergrenze im Vergleich von Wien und dem Bund. Wir haben pro Wahlberechtigten in Wien eine Grenze von 5,25 EUR, im Bund von 1,09 EUR. Das ist ein eklatanter Unterschied, aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie da keinen Handlungsbedarf sehen. Den zweite Punkt haben Sie ja angesprochen, wo Sie theoretisch Handlungsbedarf sehen würden, nämlich, was mit dem Betrag darüber passiert und welche Sanktionen es gibt. Es ist jetzt in Wien so, dass es keinerlei Sanktionen gibt, das heißt, eine Partei könnte in einem Wahlkampf auch 15 Millionen EUR ausgeben und müsste gar keine Strafe dafür zahlen. Und da würde mich interessieren, ob Sie sich, wenn es bundesweit zu keiner neuen Regelung kommen wird, für Wien vorstellen könnten, hier zumindest einen Sanktionsmechanismus einzuführen. Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf noch einmal verweisen, vor meiner Zeit wurde hier einstimmig über dieses Thema befunden. Jetzt ist diese Einstimmigkeit etwas Relatives, wenn Sie zu mir sprechen, denn Sie sprechen das natürlich an, weil die NEOS hier nicht dabei waren. Ich glaube, reden kann man immer darüber, ich möchte aber auch festhalten, dass es diese Abweichung, die wir auf Bundesebene gesehen haben, in Wien - und das habe ich mir genau angesehen - in der Form noch nie gegeben hat. Deshalb sage ich, es ist eigentlich erfreulich, dass wir mit der Demokratie anscheinend hier in Wien ein stückweit anders umgehen und mit dem Thema der Fairness und dem Thema der Zusammenarbeit, und ich würde mich eigentlich prinzipiell sehr freuen, wenn wir das auf dieser Ebene belassen könnten. Es gab im letzten Wahlkampf in Wien leichte Abweichungen, aber bei Weitem nicht welche, die in der Form ausufernd waren. Aber ich bin gern bereit, diese Gespräche mit allen Parteien zu führen und danach zu überlegen, ob es hier etwas gibt, was uns alle gemeinsam eint und wo wir gemeinsam sagen, das ist eine Grenze, dort kann man überlegen, allenfalls auch mit einer Sanktionierung aktiv zu werden. Aber ich möchte schon auf mein Eingangsstatement und auf die direkte Antwort zurückkommen, dass ich glaube, dass die Demokratie schon ein hohes Gut ist und wir gerade in diesen Zeiten, in denen hier unterschiedlich diskutiert wird, aufgefordert sind, auch den Wähler und den Bürger entsprechend zu informieren. Das ist etwas Aufwändiges, und es ist auch so, dass im Stadtbereich all das, was wir tun, teurer ist als im Landesbereich, das muss man auch noch einmal hinzufügen. In dem Sinn werde ich das Gespräch gerne auch mit Ihnen suchen und mit allen suchen. Aber ich sehe momentan hier in Wien nicht die unbedingte Notwendigkeit, dass wir das in aller Schärfe zu positionieren haben. Präsident Ernst Woller: Ich danke, Herr Landesrat, damit ist die 1. Anfrage beantwortet. Die 2. Anfrage (FSP-979330-2018-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Kultur und Wissenschaft gestellt. (In acht von neun österreichischen Bundesländern gibt es ein eigenes Gesetz, das die Vergabe von Kunst- und Kulturförderungen regelt. Damit ist eine rechtlich abgesicherte transparente Regelung der Subventionsvergabe gewährleistet. In Wien konnte ein solches Gesetz nicht zuletzt auf Grund des Widerstandes Ihres Vorgängers Dr. Mailath-Pokorny bislang nicht realisiert werden. Welchen Zugang haben Sie in diesem Zusammenhang?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Bei der 2. Anfrage von Dr. Ulm geht es um folgende Frage, ich darf sie noch einmal in Erinnerung rufen: "In acht von neun österreichischen Bundesländern gibt es ein eigenes Gesetz, das die Vergabe von Kunst und Kulturförderungen regelt. Damit ist eine rechtlich abgesicherte transparente Regelung der Subventionsvergabe gewährleistet. In Wien konnte ein solches Gesetz nicht zuletzt auf Grund des Widerstandes Ihres Vorgängers Dr. Mailath-Pokorny bislang nicht realisiert werden. Welchen Zugang haben Sie in diesem Zusammenhang?" Sehr geehrter Herr Abgeordneter, einen durchaus Positiven. Ich muss sagen, ich wollte auch erst einmal in Erfahrung bringen, warum Wien das bis jetzt nicht gemacht hat, wenn es in einigen, nicht in allen, aber doch in einigen Bundesländern doch stattfindet. Die Begründung war bislang immer gewesen, dass Wien die Subventionen ja als Stadt vergibt und eben nicht als Land - das ist diese Doppelung und diese Sondersituation, die in Wien halt vorherrscht - und dass es vor allem auf Bundesländerebene natürlich eines anderen Rahmens bedarf. Aber jetzt sind wir so vorgegangen, dass wir uns auch bei der Landeskulturreferentenkonferenz und auch im Vorfeld einmal angeschaut haben, wie diese unterschiedlichen Gesetze aussehen und wie sie erarbeitet wurden. Und da möchte ich ein Beispiel bringen: Zum Beispiel hat das Bundesland Salzburg 2018 ein Kulturförderungsgesetz novelliert und hat einen Kulturentwicklungsplan beschlossen, der durch einen breiten Beteiligungsprozess entstanden ist. Das hat auch sehr viel gekostet, das waren Kosten über 100.000 EUR. Das Ergebnis war dann ein 340-seitiges Grundlagenpapier, das Richtschnur für die kulturpolitischen Entscheidungen ist und auch die handlungsleitenden Vorgaben entwickelt. Das ist ein langer Prozess, das dauert, wenn man wirklich auch die Kulturschaffenden in diesen Prozess mit einbezieht. Ein anderes Beispiel, die Stadt Linz hat seit 2000 einen Kulturentwicklungsplan, der Prioritäten, Rahmenbedingungen und Leitlinien für die nächsten 10 bis 15 Jahre vorgegeben hat. Dann wurde dieser überarbeitet und mit dessen Beschluss hat der Gemeinderat die klare Absicht zur Kunst- und Kulturförderung unterschrieben. Ich bin gerade dabei, unterschiedlichste Modelle überhaupt zu prüfen und zu sehen, was für die spezielle Wiener Situation ein gangbarer Weg ist. Grundsätzlich halte ich eine Prioritätensetzung einer Stadt für sehr wichtig, vor allem, wenn es um große kulturelle Felder geht. Also ich sträube mich da gar nicht, ich brauche einfach ein bisschen Zeit, um das zu entwickeln und zu schauen, ist es dann ein Gesetz oder ist es ein Entwicklungsplan. All das gilt es, erst einmal zu evaluieren. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Margulies gestellt. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Stadträtin, ich mag nicht verhehlen, dass ich mich über die Antwort sehr freue, dass es eine Öffnung in Richtung Kulturförderungsgesetz oder Kulturentwicklungsplan gibt. Sie haben schon angekündigt, dass es nicht von heute auf morgen gehen wird. Aber welcher zeitliche Horizont schwebt Ihnen vor? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Ja, einen, den wir noch alle erleben. - Also (lachend), das war die Voraussetzung. (Beifall und Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN sowie Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Sie wissen, ich bin eine Schnelle, aber ich bin auch eine Gründliche. Insofern möchte ich Dinge nur machen, wenn sie wirklich auch in allen Konsequenzen handlebar sind. Und ich möchte eben auch prüfen, inwieweit wir in einer anderen Art und Weise eben auch zeitgemäß Menschen mit einbinden, damit das kein Prozess ist, der von oben herab diktiert wird, sondern eben ein partizipativer Prozess. Und das muss ich erst einmal aufsetzen. Aber wenn ich das dann weiß, dann können Sie sicher sein, dass es schnell geht. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ebinger gestellt. - Bitte schön. Abg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin, ich habe das letzte Mal schon eine Frage gestellt hinsichtlich des Verhältnisses von Kunst und Kultur und Struktur. Und in Wien ist es halt so, es gibt ja unzählige Beispiele, dass hier einerseits eine Versorgungstechnik stattfindet und andererseits eine Kontrollobsession. Mein Eindruck ist, dass die Stadtregierung gerne alles unter ihrer Kontrolle hat, denn die Freiheit der Kunst ist natürlich etwas Gefährliches. Ich möchte nur kurz als Beispiel sagen: Freunde der Musikschulen, wo 90 Prozent an das Personal gehen, 200.000 EUR, politisch besetzt. Der Verein Stadtimpuls, der Subventionen vergibt - da hatten wir ja schon das gemeinsame Vergnügen im Stadtrechnungshof -, ist politisch besetzt. Ich war einmal bei einer Diskussion der IG Kultur, die einen Kunst- und Kulturbericht herausgegeben hat. Da hatte ich eine Podiumsdiskussion mit Ihrem Vorgänger, und der hat dann dort angemerkt, den hätte schon noch vorher sein Büro sehen müssen. Das ist der Standpunkt. Meine Frage simpel an Sie, denn Sie kommen aus dem Kulturschaffen, sind jetzt politisch in einer Zwitterrolle und wir haben alle große Hoffnungen: Werden Sie versuchen, diese Dinge zurückzudrängen, im Sinne, wie Milo Rau gesagt hat, der Politik nicht ausgeliefert sein? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Danke für die Frage. Mittlerweile kennen Sie mich ein bisschen, mir geht es zunächst einmal um die Sache. Mir geht es um die Sache, aber mir geht es schon auch darum, dass es bestimmte gesellschaftliche Haltungen gibt, bei denen ich denke, es muss einen Konsens der Gemeinsamkeit geben, eine gemeinsame Vision eben der Öffnung, der Zugänglichkeit. Ich sehe mein Tun - und das tun auch viele im Kunstbereich Handelnde - immer politisch, denn wir sind Zoons politikons, wir sind handelnde politische Menschen, das ist klar. Sie sind ja selbst auch ein Sammler von Hermann Nitsch, der von anderen Mitgliedern Ihrer Partei sozusagen also als unzulässiger Künstler diffamiert wird, also Sie wissen ja selbst um die Offenheit und den weiten Kunstbegriff. Und dass sich in der Künstlerschaft sehr wenige rechte Elemente finden, das liegt in der Natur der Sache. Das ist aber eine Sache, die ich nicht steuere, sondern das kommt aus der Kunst, aus dem kritischen Verhältnis zur Welt, genuin, das hat mit Parteipolitik - glaube ich, hoffe ich - nichts zu tun. Ich würde jede Art von Punzierung oder jede Art von Einflussnahme immer problematisch finden. Ich finde, Kunst muss differenziertes Denken anregen, und das ist unangenehm in viele Richtungen. Hoffentlich. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Spitzer gestellt. Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Wenn der Bund jetzt auch an einer Kunst- und Kulturstrategie arbeitet, die auf alle möglichen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und auf alle Gebietskörperschaften durchschlagen soll, wird, was kann das für Wien bedeuten? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Also erst einmal eine Strategie erkennen und haben. Das ist im Moment noch sehr diffus. Ich begrüße den Willen, eine Strategie zu erstellen, ich kann noch nicht erkennen, worin die genau besteht. Bei der Landeskulturreferentenkonferenz gab es einen wunderschönen Beschluss, der vielleicht zeigt, wie diffus und schwammig das im Moment zugeht. Ich darf den Beschluss zitieren: "Die LandeskulturreferentInnenkonferenz hält einen regelmäßigen Austausch im Rahmen von Arbeitssitzungen zwischen den für die Kulturverwaltung zuständigen Stellen des Bundes und der Länder als gleichberechtigte Partner im koordinierten Förderwesen und aufbauend auf bisherige Beschlüsse der LandeskulturreferentInnenkonferenz für wünschenswert und unerlässlich. Derartige Arbeitssitzungen sollen zukünftig institutionalisiert und zumindest halbjährlich auf Basis einer vorab vereinbarten und koordinierten Tagesordnung durchgeführt werden." Das ist ungefähr der Stand, den wir haben. Es wird sehr viel über die Strategie gesprochen. Hier ist sehr viel Luft nach oben, diese überhaupt zu konkretisieren. Alles, was sozusagen eine Strategie erstmals sichtbar und klarer macht und die Zusammenarbeit fördert: wunderbar. Alles, was es vereinfacht und transparenter macht, da bin ich sofort dabei und helfe auch gerne mit. In der Tat ist es überhaupt schwierig, sich zu etwas zu verhalten, was außer einem Schlagwort nicht durch Arbeit erfüllt wurde. Und damit habe ich immer ein Problem, weil ich finde, wir müssen Inhalte vorlegen und keine Blasen produzieren. Aber wenn sich diese Blase einmal füllt - und ich bin gerne bereit, da mitzuhelfen, dass da ein bisschen mehr Inhalt hineinkommt und eine schlagkräftige Strategie entwickelt wird -, bin ich jemand, der da sofort mithelfen möchte, denn es geht um die Kultur dieses Landes und natürlich auch dieser Stadt. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ulm gestellt. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Stadträtin, herzlichen Dank für die Antwort. Es freut mich sehr, dass Sie diesem Vorschlag so positiv gegenüberstehen, und bin auch zuversichtlich, was die Zukunft betrifft. Zu den Fragen brauche ich gar nichts mehr ergänzen, das war umfassend. Aber vielleicht noch eine kurze Frage zur Vergangenheit, vielleicht können Sie uns da schon sagen, dass etwas Konkretes passiert ist. Sie stehen ja seit Ihrem Amtsantritt nicht nur für Transparenz und für Durchforstung von Subventionen, sondern Sie stehen auch dafür, dass Sie wollen, dass bei der MA 7 ein besonderer Servicecharakter Einzug hält. Ist da schon etwas Konkretes passiert, was Sie sagen könnten? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Ich muss sagen, ich baue da auf gute Vorarbeit auf. Es ist ja nicht so, dass die MA 7 nicht bereits serviceorientiert wäre, aber das ist natürlich ein Teil des Kulturamtes, das sehr belastet ist durch so viele Anträge, die Jahr für Jahr auch mehr werden. Einerseits wird ja auch auf diesen ELAK umgestellt, auf der anderen Seite wird permanent an einer Verbesserung gearbeitet. Ich möchte diese Innovationsleistung sozusagen nur forcieren. Zum Beispiel habe ich angeregt, dass die Website teileweise auch auf Englisch ist, damit auch die vielen internationalen Künstler, die mittlerweile hier in der Stadt leben und arbeiten, einen schnellen Zugang und Überblick haben. Ich versuche, auch andere Formen der Zusammenarbeit zu generieren. Wir hatten auch eine Klausur mit der MA 7 und mit den anderen MAs, die mir unterstellt sind, um hier bereits zwischen uns für einen größeren, einen verbesserten Informationsfluss zu sorgen. Auch das Beiratssystem muss möglichst genau beobachtet werden, welche ExpertInnen sind da, welche Fluktuationen haben wir da. Aber da sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg und werden im Laufe des nächsten Jahres konkretere Schritte auch vorlegen können. Präsident Ernst Woller: Danke, damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Die 3. Anfrage (FSP-979086-2018-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Aigner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Seitens des Bundes gibt es das Bestreben, im Zuge der Kompetenzentflechtungen zwischen dem Bund und den Bundesländern die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe zur Gänze den Ländern zuzuweisen. Welche Haltung nimmt das Land Wien zu diesen Plänen ein?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundsatzgesetzgebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet derzeit einheitliche Kinderschutzinstrumente, unter einer zielführenden und bewährten Berücksichtigung der Länderautonomie in vielen Bereichen. Einheitliche Mindeststandards wurden in den letzten Jahren auch laufend verstärkt ausgebaut. Und diese weitgehendste Einheitlichkeit gewährleistet für uns in ganz Österreich den Kinderschutz und sorgt dafür, eine Sache hintanzuhalten, die uns besonders im Auge sein muss, nämlich eine Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Bundesländern. Jetzt ist es so, dass im Rahmen der Reformbemühungen - wie ja auch die Frage benennt - zur Kompetenzentflechtung von Bundesminister Moser geplant ist, dass die jetzt in Art. 12 B-VG festgeschriebene Grundsatzkompetenz des Bundes im Bereich Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge an die Länder übertragen wird, also in Wien an die MA 11, also die Kinder- und Jugendhilfe. Durch den Wegfall des Grundsatzgesetzes befürchten jetzt viele, dass sich die Kinder- und Jugendhilfegesetze auseinanderentwickeln und bereits erreichte österreichweite Standards nicht gehalten werden könnten. Deshalb haben wir als Wienerinnen und Wiener, deshalb hat Wien immer das Interesse einer Lösung im Sinne der Kinder- und Jugendlichen in allen Verhandlungen vorangestellt. Es kann aus unserer Sicht keine Verländerung geben, solange nicht gewährleistet ist, dass die derzeitigen Qualitätsstandards abgesichert beziehungsweise auch weiter verbessert werden können. Österreichweit ist es so, dass es beispielsweise die Auskunftsrechte sowie die Verschwiegenheitspflicht, das Vier- Augen-Prinzip, die Gefährdungsabklärung und die Verpflichtung zur Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Eltern bei der Umsetzung von Kinderschutzmaßnahmen betrifft, die es aus unserer Sicht abzusichern gilt, auch einheitlich abzusichern gilt. Und im zweiten Teil des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das wären die §§ 37 bis 47, ist es eben so, dass derzeit wichtige Bestimmungen als unmittelbar anzuwendendes Bundesrecht ausgestaltet sind, die dann in den Landesausführungsgesetzen übernommen werden müssen, zum Beispiel Mitteilungspflichten, Amtshilfe, aber auch die Regelung der Datenverwendung. Entfällt oder entfiele nun die Bundeskompetenz, würde das unmittelbar anwendbare Bundesrecht nur mehr formal existieren, da nach der Abschaffung der Bundesgrundsatzgesetzgebung die Bezugspunkte und die Bestimmungen ins Leere führen. Worauf will ich hinaus? - Wir haben daher in den letzten Monaten klargestellt, es muss vor einer solchen Kompetenzverschiebung, vor einer solchen Kompetenzveränderung eine Absicherung der Standards geben, und auch ein in die Pflicht Nehmen des Bundes. Daher müssen die vorgeschriebenen Mindest- und Qualitätsstandards nun in einer 15a-Bund-Länder-Vereinbarung übernommen werden, die Thema der morgigen Landeshauptleutekonferenz sein wird. Dazu liegt auch ein einstimmiger Beschluss der Landes-Kinder- und JugendhilfereferentInnenkonferenz vom Oktober dieses Jahres vor, der ebenso besagt, dass sich der Bund im Kinderschutz nicht aus der Verantwortung nehmen darf und dass es daher eine 15a Abs. 1 B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geben soll, mit der Absicherung der Standards durch die Länder gemeinsam mit dem Bund, analog zu den bisherigen Bestimmungen des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes in der Fassung von 2013. Zum Abschluss möchte ich dazusagen, dass es uns wichtig ist und dass das auch die Rahmenvorgabe für die Landeshauptleutekonferenz morgen ist, dass Kinder, Jugendliche und deren Familien, ganz gleich, in welchem Bundesland sie aufwachsen, gleiche Rechte bezüglich des Kinderschutzes haben müssen, und das ist die zentrale Zielvorgabe für die Verhandlungen zur 15a-Vereinbarung. Präsident Ernst Woller: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Baxant gestellt. Abg. Petr Baxant, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat, danke für die Beantwortung der 1. Frage zum Thema Kinderschutz. Ich hätte eine weitere Frage zum Thema Prävention. Oft ist es ja dann zum Teil auch schon ein bisschen zu spät, wenn der Kinderschutz erst nachher einsetzen muss. Was kann man tun, dass es überhaupt nicht zu solchen Situationen kommt? Was kann man tun, um Prävention zu betreiben? Was tut Wien ganz konkret? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Du sprichst einen sehr zentralen Punkt an. Die MA 11 hat sich bereits in den letzten Jahren sehr darum bemüht, gerade die Eltern unterstützenden, also besonders auch präventiven Angebote auszubauen, damit weniger Kinder in Wohngemeinschaften betreut werden müssen. Das Ziel lautet eindeutig ambulant vor stationär, und dieses Ziel werden wir auch in den nächsten Jahren intensiv weiterverfolgen. Für 2019 sollen die ambulanten Eltern unterstützenden Angebote bei privaten Trägern ausgebaut werden, besonders bei der Caritas und dem SOS-Kinderdorf, um Familien schon im Vorfeld vor Gefährdungen unterstützen zu können. Damit eben aus kleinen Krisen keine großen werden, die letztendlich dazu führen, dass Kinder in Wohngemeinschaften untergebracht werden müssen. Es gibt auch präventive Angebote in den Familienzentren der Stadt Wien. Auch diese wollen wir weiter stark ausbauen, um die Familien im Bereich der Erziehung ihrer Kinder unterstützen zu können. So gibt es Elterntrainingsrunden, Angebote bei Paar- und Familienberatung, die wir auch mit dem kommenden Jahr noch weiter ausbauen wollen. Hier wäre es allerdings - und das möchte ich schon auch kritisch anmerken - dringend erforderlich, dass auch der Bund im Bereich der frühen Hilfen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Bereits 2016 haben alle Bundesländer gemeinsam in der Landes-Kinder- und Jugendhilfereferentinnen und -referentenkonferenz in Villach eindringlich vom Bund gefordert, dass es hier endlich die nötigen finanziellen Mittel für einen flächendeckenden Ausbau der frühen Hilfen in ganz Österreich geben soll. Davon würden nämlich nicht nur die Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch der Sozial-, Gesundheits- und der Integrationsbereich stark profitieren. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herr Abg. Wiederkehr gestellt. - Bitte, die Frage. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, ich freue mich, dass jetzt nach einigen Jahren der Diskussion Bewegung hineingekommen ist, die Bundesländer jetzt besser im Bereich des Jugendschutzes miteinander kooperieren und es auch zu einer Annäherung kommen wird. Die Frage war ja Richtung Kompetenzentflechtung, und da sehe ich, dass es in vielen unterschiedlichen Bereichen in Ihrem Ressort keine idealen Kompetenzaufteilungen zwischen Bund und Ländern gibt. Wenn Sie ein paar Themen entscheiden könnten, wo es zu einer Neuverteilung der Kompetenzen kommen sollte, wo würden Sie da als Erstes ansetzen? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Na ja, ich habe vorhin versucht, das auszuführen. Aus unserer Sicht steht weniger die Frage der Kompetenzentflechtung im Raum, wir sehen das prinzipiell pragmatisch, denn unsere Triebfeder ist, dass wir Dinge absichern, die derzeit erreicht wurden, und Rahmenbedingungen schaffen, wie wir sie in den nächsten Jahren auch ausbauen können. Die sind ja nicht erreicht worden, weil sie sozusagen vom Himmel gefallen sind, sondern sind erreicht worden, weil sich auch die Bundesländer gemeinsam hier bewegt haben und mit dem Bund eben am Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz gearbeitet haben, wo derzeit Mindeststandards festgeschrieben werden. Das muss natürlich die Triebfeder sein und das ist es auch für eine 15a-Vereinbarung, die wir gemeinsam verhandeln wollen, weiter abgesichert zu sein, und das nicht in einer versteinerten Form, sondern in einer sicheren Form, wo es weiterhin nach oben natürlich Arbeit gibt. Das sind im Wesentlichen zwei Bereiche: Auf der einen Seite die Festschreibung der Instrumente, die wir in der Kinder- und Jugendhilfe haben. Diese sind im Grundsatzgesetz derzeit österreichweit einheitlich formuliert, und das soll auch in Zukunft österreichweit einheitlich in der Struktur festgelegt werden, also die sozialen Dienste, die sozialpädagogischen Einrichtungen, das Pflegekinderwesen, die Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung, die Erziehungshilfen und die primäre Kostentragung durch den Kinder- und Jugendhilfeträger. Und neben diesen grundsätzlichen Instrumenten, die wir in der Struktur erhalten und an denen wir natürlich festhalten wollen, braucht es inhaltliche Mindeststandards. Diese Mindeststandards sind unter anderem die Verschwiegenheitspflicht und die Auskunftsrechte, die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei der Gefährdungsabklärung und bei der Hilfeplanung sowie die Verpflichtung zur Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Eltern bei der Umsetzung der Kinderschutzmaßnahmen. Das muss natürlich das Ziel sein, und das ist es auch, und das war es in den letzten Wochen auch in der Vorbereitung, dass wir das mit einem neuen Instrument, in dem Fall wäre das Instrument eine 15a-Vereinbarung, festlegen. Warum haben die Bundesländer, warum hat Lhptm Niessl als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz auch gefordert, dass es eine Vereinbarung mit dem Bund gibt? - Das ist deshalb, weil es eben in diesen Standards der auf die Grundsatzgesetzgebung basierenden Bundes-Kinder-und-Jugendhilfegesetzregelung auch verschiedene Dinge gibt, für die der Bund verantwortlich ist, etwa der Datenschutz, und vieles mehr. Wir wollen mit dem neuen Instrument die bestehenden Standards weiterhin absichern und dass der Bund in Verantwortung bleibt. Die ganze Diskussion war jedenfalls für etwas gut, es gibt einen intensiven Austausch sowohl auf Bundesebene als auch auf der Landesebene miteinander - das ist immer gut -, und auch die Weiterentwicklungen in der Vergangenheit waren von einem Austausch geprägt. Zum Beispiel war das Vier-Augen-Prinzip ein wirklich langer Weg. Wir in Wien hatten das lange abgesichert, aber bis wir das auf 2013 hin von allen Bundesländern erwarten konnten, war es viel Arbeit. Und es gibt jetzt auch einen intensiven Austausch mit den NGOs, einen intensiven Austausch mit den Fachleuten. Daraus kann eigentlich nur Besseres entstehen, und ich freue mich schon auf die nächsten Monate und Jahre, in denen wir gemeinsam in dieser Trias Fachwelt, Bund und Länder an der Weiterentwicklung arbeiten können. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Schwarz gestellt. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen! Ich möchte noch einmal ganz kurz zur Prävention zurückkommen. Graz hat aus eigenen Mitteln, also ohne Zuschüsse vom Bund, eine Initiative gestartet, bei der es darum geht, dass Eltern, wenn Frauen erfahren, dass sie schwanger sind, bis zum 3. Geburtstag des Kindes eine gewisse Anzahl von Workshops besuchen können, und wenn sie das gemacht haben, bekommen sie durch ein Anreizsystem, ich glaube, 50 EUR. Eine andere Gemeinde in der Steiermark hat vorgelebt und hat das bis zum 6. Lebensjahr des Kindes gemacht und ein Projekt ins Leben gerufen, dass Eltern 18 Workshops besuchen können und dann eine Art Schulstartgeld bekommen. Können Sie sich vorstellen, dass Wien auch einmal so einen Initiative starten könnte, so eine Art Elternbildung mit einem Anreizsystem aus eigenen Mitteln? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also erstens einmal möchte ich dazu sagen, ich kann mir alles vorstellen, was die präventive Arbeit und die elternbegleitende Arbeit weiterhin ausbaut. Das ist ja auch unsere Triebfeder für die laufende Weiterentwicklung unserer Kinder- und Jugendhilfe, übrigens auch eine Triebfeder, die hinter der Neuorganisation der MA 11 als regionalisierte Struktur steht. Denn dahinter steht, wir wollen näher bei den Kindern und näher bei den Familien sein, um nicht nur im Krisenfall, sondern präventiv und laufend auf der Seite der Eltern stehen zu können. Und wir entwickeln auch unsere Zentren weiter zu wirklichen Familienzentren, die, wenn man so will, ein bisschen das Zuhause für die Familien in der Region sind, wo alle diese Maßnahmen, an denen auch die Steirerinnen und Steirer arbeiten, dann in Wien ihren Platz haben. Wir haben also eine ähnliche Herangehensweise, nehmen sehr viel Geld in die Hand, das wir natürlich aus der eigenen Tasche zahlen - aus unserer gemeinsamen hier beschlossenen -, und sind auch im laufenden Austausch mit den anderen Landes-, Kinder- und Jugendhilfeträgern, was die Weiterentwicklung betrifft. Ich habe bereits bei der Anfragebeantwortung von Herrn Abg. Baxant versucht, das ein bisschen auszuarbeiten. Uns geht es in Wirklichkeit um einen laufenden Ausbau und natürlich den Wunsch, dass man auch an einem Strang zieht und gemeinsam ein bisschen mehr auf die Beine stellt. Es gibt gute Ansätze, auch in Wien zum Beispiel mit den frühen Hilfen in einer Region, wir hätten das gerne österreichweit flächendeckend. Überhaupt bin ich auch für eine Weiterentwicklung eines Anreizsystems. Ich hätte viel Sympathie, auch die Elternbildung - wenn man so will -, im Sinne eines Führerscheins - unter doppelten Anführungszeichen -, aber eben im Sinne einer Verpflichtung, sich auch Elternbildungs-Workshops zu unterziehen, am Elternbildungsserver zu arbeiten, sich damit auseinanderzusetzen, in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen. Das ist eine laufende Diskussion, die oft auch aus der Fachwelt kommt. Ich habe viel Sympathie dafür, dass man eben genau da mit dem Bund an einem Strang zieht und sagt, auf der einen Seite verlangen wir auch mehr Unterstützung der Länder - der Bund hat sich da seit 2014 in vielen Dingen ganz herausgenommen, das ist schade -, auf der anderen Seite können wir uns aber auch mehr Anreize vorstellen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Aigner gestellt. - Bitte schön. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat, auch herzlichen Dank für Ihre engagierte und ausführliche Beantwortung. Wenn ich Ihnen so zugehört habe, könnte man - ich möchte Ihnen nichts in den Mund legen - den Eindruck erhalten, dass diese jetzige Kompetenzverteilung, dass es hier eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz auf Bundesebene gibt, wo Mindeststandards festgelegt werden und dann die Länder in diesem Rahmen Ausführungsgesetze erlassen können, eigentlich gar kein ganz so dummes Model ist. Sehen Sie jetzt in dem neuen System, wo man zwar eine Landeskompetenz begründen möchte, aber dann dasselbe, was bisher im Bundesgrundsatzgesetz gestanden ist, im Wege einer 15a-Vereinbarung sicherzustellen, dann einen Fortschritt oder könnte man eigentlich zum Schluss kommen, dass das jetzige System vielleicht in diesem Bereich ein nicht so schlechtes ist? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Na ja, es ist ja nicht das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz im Verfassungsrang, das alles garantiert, was es an Standards gibt, sondern es ist eine einfach gesetzliche Ist-Stand- Sicherung - wenn man das jetzt so despektierlich sagen darf -, die in den letzten Jahren auf Basis des in der Verfassung derzeit festgeschriebenen Art. 12 Abs. 1 erreicht wurde, der eben diese Aufteilungen vorsieht. Innerhalb dieser Aufteilungen Bund - Grundsatzgesetzgebung, Länder - Ausführungsgesetze und Umsetzung hat der Bundesgesetzgeber, eben das Parlament, das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz beschlossen. Und wir haben in der gesamten Diskussion gesagt, selbstverständlich sind die Länder da bereit, mit dem Bund gemeinsam darüber nachzudenken, wie und wo man Kompetenzentflechtung machen kann. Was uns aber wichtig ist - und da waren wir in Wirklichkeit kompromisslos von Anfang an -, war, dass genau diese Standards erhalten werden. Wenn diese Standards erhalten werden - und deswegen haben das auch Lhptm Ludwig, Lhptm Niessl und viele andere auch gesagt -, braucht es vorher die Erarbeitung einer allfälligen 15a-Vereinbarung, dann ist eine solche Kompetenzverschiebung denkbar. Wenn nicht, dann haben Sie recht, dann wäre das keine Verbesserung, aber deshalb geht es ja darum, an so einer Vereinbarung zu arbeiten, die so etwas auch absichern kann. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet. Die 4. Anfrage wurde zurückgezogen. Wir kommen zur 5. Anfrage Die 5. Anfrage (FSP-980070-2018-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Aktuelle Begutachtungsverfahren auf Landesebene zeigen, dass viele der abgegebenen Stellungnahmen den Bürger_innen der Stadt Wien und den Abgeordneten des Wiener Landtages nicht zur Kenntnis gebracht bzw. nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ein konkreter Anlassfall ist die Begutachtung zur Wiener Bauordnung, bei der von insgesamt 60 abgegebenen Stellungnahmen lediglich 33 veröffentlicht wurden. Der gesetzgebenden Körperschaft des Landes Wien werden so möglicherweise relevante Informationen bei der Entscheidungsfindung vorenthalten. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Sinne der Transparenz künftig alle im Zuge von Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen veröffentlicht werden, um sie den Bürger_innen und Landtagsabgeordneten zur Kenntnis zu bringen?) Bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Mitglieder des Landtages! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter! Richtig ist, dass wir uns für die Novelle der Bauordnung viel Zeit genommen und versucht haben, schon in mehreren Schritten möglichst viele Meinungen, die zu dieser Novelle der Bauordnung 2018 führen, einzubeziehen. Ich möchte nur daran erinnern, dass bereits am Beginn des heurigen Jahres alle Fraktionen eingeladen worden sind, Stellungnahmen abzugeben und auch Punkte zu nennen, die aus Ihrer Sicht heraus notwendigerweise in einer solchen Novelle der Bauordnung ihren Platz finden sollten. Erfreulicherweise haben sich daran auch alle Fraktionen beteiligt, haben auch Vorschläge abgegeben, und im Zuge einer gemeinsamen Pressekonferenz der beiden Regierungsparteien sind dann einige Schwerpunkte, die in dieser Novelle Platz finden sollten, auch der Öffentlichkeit präsentiert worden. Erst dann - und das war im Frühjahr - war das der Auftakt für die Gesetzwerdung, nachdem es auch eine breite öffentliche Diskussion in den Medien, aber auch in vielen Organisationen und Einrichtungen gegeben hat. Die Fachexperten der Stadt Wien haben in weiterer Folge einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet, auf Grund der schon vorher laufenden Diskussion bei den Fraktionen innerhalb des Landtages, und haben einen ersten magistratsinternen Entwurf zusammengestellt, der schließlich Anfang August 2018 in einer adaptierten Form zur externen Begutachtung veröffentlicht wurde. In einem solchen Begutachtungsverfahren gilt - und ich will das vielleicht nur an drei Punkten festmachen -, dass sich erstens jeder Mann beziehungsweise jede Frau ein Bild vom Gesetzesvorhaben machen kann. Der Begutachtungsentwurf zur Bauordnungsnovelle kann zum Beispiel heute noch auf der Homepage der Stadt Wien aufgerufen werden. Der zweite Punkt ist, dass es allen Stellen und Personen offensteht, sich während der Auflagefrist - die wäre bei der Novelle der Bauordnung vom 16.8. bis 13.9. möglich gewesen - mit einer Stellungnahme inhaltlich einzubringen. Und der dritte Punkt: Selbstverständlich werden sämtliche Stellungnahmen gewissenhaft geprüft und abgewogen. Das heißt natürlich nicht, dass jeder Vorschlag, jede Stellungnahme eins zu eins Platz finden kann. Vor allem deshalb auch, da ja viele Stellungnahmen sich zum Teil diametral gegenübergestanden sind und es dann notwendig sein wird, eine Entscheidung zu treffen, wie dieser Entwurf für eine Novelle der Bauordnung dann auch aussieht. Aber unabhängig davon, ob sie zu veröffentlichen sind oder nicht, werden sie geprüft und auch abgewogen. Ein gutes Zeichen, dass das geschehen ist, zeigt ja der Umstand, dass zwischen dem ersten Entwurf, oder wenn man noch weiter zurückgeht, zwischen den anfänglichen Diskussionen, dem ersten Entwurf und dann dem Vorschlag, der jetzt auch vorliegt, eine ganze Reihe von Adaptierungen vorgenommen worden sind, wo man auch sehr gut nachvollziehen kann, aus welchem Umfeld, aus welchen Organisationen diese Vorschläge zu Adaptierungen auch gekommen sind. Der Gesetzesentwurf wurde dann Mitte Oktober seitens der Wiener Landesregierung diskutiert und auch beschlossen und Anfang November durch den zuständigen Ausschuss behandelt. Auch dort hat es, wie ich gehört habe, eine breite Diskussion gegeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich veröffentlicht, auch im Rahmen des externen Begutachtungsverfahrens, und zwar von jenen Stellen, die auch diese Vorschläge eingebracht haben und die in das Begutachtungsverfahren einbezogen worden sind. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Veröffentlichung zu untersagen. Das gilt insbesondere auch für jene Einrichtungen, die Vorschläge im externen Begutachtungsverfahren vorgenommen haben und aus datenschutzrechtlichen oder anderen Gründen davon Abstand nehmen wollten, dass ihre Stellungnahme auch veröffentlicht wird. Auch das muss man zur Kenntnis nehmen. Und selbstverständlich, wenn sich hier eine Einrichtung, eine Organisation der Veröffentlichung aus welchen Gründen auch immer - oft aus datenschutzrechtlichen Gründen - entschlagen will, dann wird das natürlich auch entsprechend berücksichtigt. Das heißt, nicht jede dieser Stellungnahmen kann im Internet aus diesen Gründen veröffentlicht werden. Unabhängig aber vom Umstand, ob sie im Internet veröffentlicht werden oder nicht, werden alle Stellungnahmen berücksichtigt und auch nach Möglichkeit in den Vorschlag für eine Novelle der Bauordnung eingearbeitet. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ulm gestellt. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, Transparenz für die Bürger ist wichtig, Transparenz für die Abgeordneten ist auch nicht ganz unwichtig. Sie haben in der Vergangenheit erklärt, dass es Ihnen wichtig ist, dass es auf Anfragen der Abgeordneten ausführliche Beantwortungen gibt. Jetzt mussten wir aber in den letzten Wochen und Monaten einen Rückschritt beim Thema Frühpensionierungen feststellen. Es ist so, dass mit der De-facto-Abschaffung der Gemeinderätlichen Personalkommission ja die Frühpensionierungen nicht mehr dort beschlossen werden, sondern wir über Anzahl und Art und Weise dieser Pensionierungen auf die Information durch den zuständigen Stadtrat angewiesen sind. Bei der letzten Sitzung der GPK hat sich herausgestellt, dass das in Zukunft so gehandhabt wird, dass wir die Zahlen von Jänner 2018 dann letztendlich im November 2019 erfahren werden. Das halte ich also für völlig unzureichend, Transparenz für Abgeordnete ist auch hier wichtig, damit sinnvoll gearbeitet werden kann. Werden Sie auch in diesem Bereich zu dem stehen, wofür Sie bisher gestanden sind, dass die Abgeordneten umfangreich auch in diesem Bereich informiert werden? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ich werde das gerne in Abstimmung mit dem zuständigen Landesrat besprechen und eine Form finden, dass es auch den Abgeordneten möglich ist, möglichst frühzeitig auch über die Entwicklungen beim Personalstand informiert zu werden. Es wird sicher - nehme ich an - verwaltungstechnische Gründe dafür geben, aber ich werde mich gerne gemeinsam mit dem Herrn Landesrat mit diesem Thema beschäftigen und eine Form finden, damit die Transparenz und Zugänglichkeit auch für die Abgeordneten im zuständigen Ausschuss gegeben sein werden. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kasal gestellt. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Eine wunderschönen guten Morgen, Herrn Bürgermeister! Ich habe ein Schreiben von der MA 64 mit, in dem ausdrücklich steht, dass im Zuge der Begutachtung im externen Begutachtungsverfahren einlangende Stellungnahmen von Stellen und Personen, die vom Magistrat nicht ausdrücklich angeschrieben wurden, oder Stellungnahmen, deren Veröffentlichungen untersagt wurden, grundsätzlich nicht im Internet zur Einsicht bereitgestellt werden. Das heißt sinngemäß, wer nicht ausdrücklich um eine Stellungnahme gefragt wurde, dessen Stellungnahme ist eigentlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, was grundsätzlich bedauerlich ist, weil sie dadurch, auch wenn sie noch so kompetent ist, den Gemeinderats- und Landtagsabgeordneten nicht zur Verfügung steht. Zu meiner Zusatzfrage: Die Novelle der Bauordnung ist im Bereich der eingelangten Stellungnahmen durch diese selektive Veröffentlichung und in der Folge durch mangelnde Transparenz geprägt. Entsprechend schlecht sind in zentralen Bereichen auch die Auswirkungen. Dieser rote Faden zieht sich bis in den Bereich des Gebäude- und Wohnungsregistergesetzes, dessen Anforderungen Wien nur mangelhaft erfüllt, was die Grundlage für immer wieder veröffentlichte geschönte Zahlen im Bereich der Wohnungsproduktion darstellt. Meine Frage: Wann wird Wien so weit sein, dass endlich seriöse Grundlagen in der Wohnpolitik zur Verfügung gestellt werden und die Zahlen auch wirklich nachvollziehbar und transparent sind? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Das sind jetzt zwei Dinge oder zwei Fragen, die ich da heraushöre. Ihre Einleitung bezieht sich auf die Stellungnahme zur Novelle der Bauordnung, und die Frage darauf, was mit jenen Stellungnahmen geschieht, die nicht dezidiert durch den Einleiter dieser Stellungnahme für die Veröffentlichung freigegeben worden ist. Diese Möglichkeit gibt es. Es muss jene Person, die diese Stellungnahme abgibt und ein Interesse hat, dass sie auch veröffentlicht wird, das auch entsprechend bekunden. Das ist für die Behörden und die zuständigen Stellen im Magistrat wichtig, damit sie auch aus datenschutzrechtlichen Gründen die Möglichkeit haben, diese zu veröffentlichen. Das gilt nicht für die Stellungnahmen, die im Begutachtungsverfahren auch taxativ aufgelistet sind und automatisch auch der Öffentlichkeit vorgestellt und präsentiert werden. Die zweite Frage, die in Ihrer Zusatzfrage herauszuhören ist, ist, welche Zahlen zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung im Neubau - das gilt aber auch für die Sanierung, im Neubau ist es etwas komplizierter - darzustellen. Das ist deshalb oft mit einer Zahl nicht leicht zu beantworten, denn wir haben zum einen die Zahl der beschlossenen, das heißt, auch durch Wohnbauförderungsmittel beschlossenen Zahlen, und eine zweite Zahl, die mit Fertigstellung verbunden ist, und die dritte mit der Übergabe der entsprechenden Wohnungen. Die öffentlichen Einrichtungen, auch die Stadt Wien oder das Land Wien in diesem Fall, sind, was die Vergabe der Wohnbauförderungsmittel betrifft, natürlich auch immer abhängig von den Informationen, die von den Bauträgern zur Verfügung gestellt werden. Denn wir wissen auf Grund auch der Liberalisierung in vielen dieser Bereiche als Behörde nicht mehr genau, wann ein Bauprojekt fertiggestellt wird. Das heißt, wir sind da immer auch von den Zahlen abhängig, die von den jeweiligen durchführenden Bauträgern der Stadt Wien zur Verfügung gestellt werden. Von daher gibt es gewisse Ungenauigkeiten, die sich aber spätestens dann klären, wenn von der Beschlussfassung über die Fertigstellung und der Übergabe der Wohnungen über einen Mehrjahresschnitt durchzurechnen ist, wie viele Wohnungen fertiggestellt und übergeben werden. Von daher ist es oft schwierig, es punktgenau zu sagen, da so viele Beteiligte für die Berechnung der Zahl notwendig sind. Aber in Summe ist es ganz klar, wie viele Wohnungen auch mit Unterstützung der Stadt Wien an die Bevölkerung übergeben werden. Es kann sich nur immer um Verzögerungen in der jeweiligen Zahl über den Jahresvergleichsraum handeln, aber prinzipiell ist es sehr gut nachvollziehbar und es gibt eine Reihe von Statistiken, die das über einen sehr langen Zeitraum in der Entwicklung auch punktgenau nachweisen können. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Ich komme nochmal auf das Begutachtungsverfahren bei der Bauordnung zurück, bei dem 33 von 60 Stellungnahmen veröffentlicht worden sind. Sie haben begründet, dass diese auf Grund von Datenschutz und nicht bestehenden Einwilligungen der Einreicher nicht veröffentlicht worden sind. Bei uns haben sich mehrere gemeldet, die ihre Stellungnahme veröffentlicht haben wollten, die aber nicht veröffentlicht wurden. Ich glaube, hier muss man sich den Prozess noch einmal ansehen, ob nicht dezidiert verneint werden sollte, wenn man nicht möchte, dass die Stellungnahme veröffentlicht wird - und nicht umgekehrt, wie ich sehe, dass es jetzt der Fall ist, nämlich dass sie, wenn keine Einwilligung gegeben wird, nicht veröffentlich wird -, denn die Stellungnehmer wollen ja, dass ihre Stellungnahme auch online gestellt wird. Das heißt, hier wäre einfach die Bitte, sich den Prozess noch einmal anzusehen. Wenn sich bei uns Personen melden, die es gewollt hätten, aber es passiert nicht, dann glaube ich, dass es hier ein Defizit gibt. Die Frage zur Begutachtung, die ich stellen möchte, ist, ob Sie sich vorstellen könnten, die Begutachtungsphase bei Gesetzen, die nicht als Initiativantrag eingebracht werden, auch gesetzlich zu definieren und vorzuschreiben, weil das jetzt auch sehr, sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Wir können uns gerne den Prozess gemeinsam anschauen und die Frage im Prozess ableiten, ob die Einreicher anklicken sollen, ob sie dafür sind, dass ihr Vorschlag veröffentlicht wird, oder ob sie sich dessen entschlagen. Wir brauchen aber auf jeden Fall, vor allem von Einzelpersonen, die das einreichen, aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Zustimmung für die Veröffentlichung. Nicht alle wollen, dass es veröffentlicht wird. Es gibt bei manchen auch gute Gründe, warum sie eine Veröffentlichung nicht wollen - weil Sie zum Beispiel als Privatperson beruflich gebunden sind, bei einer Einrichtung, die beispielsweise eine andere Meinung vertritt, und deshalb nicht wollen, dass das öffentlich ist. Das müssen wir auch berücksichtigen. Ich finde das auch prinzipiell richtig, dass wir die Inhalte sammeln, aber den Menschen, die sie einreichen, keine Schwierigkeiten machen, weder in ihrem Berufsleben noch in einem anderen Zusammenhang. Aber man kann sich das immer anschauen, was leichter anzuklicken ist oder kundenfreundlicher ist, dem möchte ich mich gar nicht verschließen. Prinzipiell sind die Veröffentlichungen bei allen von der Verordnung festgelegten Einrichtungen gegeben und bei all jenen Privatpersonen, die das wollen. Wenn Sie wissen, welche Personen das wollen und nicht veröffentlicht worden sind, dann würde ich Sie bitten, uns das mitzuteilen. Dann können wir gerne überprüfen, ob das in der Stellungnahme auch so erfolgt ist. Prinzipiell haben wir, was den Gesetzwerdungsprozess betrifft, viele Zugänge, die dazu führen, dass wir zu einer Novelle oder zu einem Landesgesetz kommen. Da bin ich offen, denn ich glaube, man sollte sich keinen guten Ideen verschließen, und es wird immer notwendig sein, im parlamentarischen Diskurs, also hier im Landtag, vorbereitend auch in den Ausschüssen, und in der Landesregierung diese Vorschläge zu beraten. Dieser Zugang ist jetzt schon in vielfältiger Art und Weise gegeben. Da kann man jedoch sicher noch über das eine oder andere nachdenken. Ich denke, es sollte keine gute Idee verloren gehen, weil aus bürokratischen Gründen der Zugang nicht gegeben ist. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 5. Anfrage beantwortet. Die 6. Anfrage (FSP-979483-2018-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Schwarz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Durch die Bildung und Betreuung in elementarpädagogischen Einrichtungen wird der Grundstein für den Erfolg in der weiteren Bildungs- und Berufslaufbahn gelegt. Die empirische Bildungsforschung und -ökonomie zeigen klar auf, dass die ersten Bildungsjahre eines Kindes entscheidend für den weiteren Bildungsverlauf sind und erfolgreiche Modelle in der Elementarstufe auch volkswirtschaftlich die größten Effekte bewirken. Daher ist es wesentlich, dass elementarpädagogische Einrichtungen bewusster als erste Bildungseinrichtungen gesehen werden und diese Rolle auch stärker wahrnehmen. Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, die heute beschlossen wird, werden wesentliche Impulse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in elementarpädagogischen Einrichtungen gesetzt. Welche rechtlichen Maßnahmen sind konkret in Wien, das derzeit diesbezüglich keine Vorreiterrolle einnimmt, zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels geplant?) Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Sehr geehrte Frau Abg. Schwarz! Erstens einmal möchte ich mein Bekenntnis dazu ablegen, dass natürlich bei der Wahrnehmung der sehr verantwortungsvollen und auch ordentlich komplexen Aufgabe der Förderung der Kinder in unserem Staat, in unserem Land, in unserer Stadt in einer Bildungseinrichtung dem Betreuungsschlüssel eine zentrale Bedeutung zukommt, sowie auch den Pädagoginnen und Pädagogen eine zentrale Betreuung zukommt, und festhalten, dass ich auch alle Maßnahmen, einen solchen Schlüssel zu verbessern, begrüße. Der erste Schritt - und das muss man in einer Ehrlichkeit auch in einem solchen Haus bei einer Debatte sagen - ist aber natürlich die Antwort auf die Frage, wie es genug Pädagoginnen und Pädagogen gibt. Denn um Verbesserungen angehen zu können, ist natürlich die zentrale Größe für eine praktische Umsetzung bei der Erhöhung des Betreuungsschlüssels, ausreichend Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung zu haben. Und eine gesetzliche Verbesserung der Fachkraft-Kind- Relation braucht natürlich, unabhängig von diesem hohen zusätzlichen Personalaufwand, auch das Geld. Auf diese beiden Dinge möchte ich ein bisschen eingehen, einfach damit wir da auch die Diskussion und die Herausforderungen gemeinsam einschätzen können und vielleicht in den nächsten Wochen und Monaten auch an einem Strang ziehen können. Der aktuelle Mangel ist ein österreichweiter Mangel an qualifizierten Fachkräften, und ich bin der fixen Überzeugung, dass man zuallererst da ansetzen muss. Ich habe deshalb auch im Rahmen der letzten - jetzt kommt ein irres Wort - Landes-Elementarpädagogikreferentinnen- und -referentenkonferenz, die übrigens die erste Landes- Elementarpädagogikreferentinnen- und -referentenkonferenz war, einen Antrag eingebracht, der auch von den anderen Bundesländern unterstützt wurde, nämlich an veränderten Ausbildungsschwerpunkten unserer BAfEPs zu arbeiten, und auch einen zweiten Antrag, nämlich zur Anerkennung tertiärer Lehrgänge. Ich sehe dahinter wirklich eine dringende Notwendigkeit, nämlich die Notwendigkeit, die Grundlage dafür zu schaffen, genug Pädagoginnen und Pädagogen zu haben, im Ausbildungsbereich jene Schrauben zu drehen, von denen wir schon wissen, dass sie funktionieren, sodass uns dann mehr Pädagoginnen und mehr Pädagogen zur Verfügung stehen. Beide Maßnahmen, also sowohl eine Änderung des Ausbildungsangebotes an den BAfEP-Standorten als auch eine Anerkennung des PH-Lehrgangs Inklusion und Leadership - das ist ein erster kleiner Schritt zum Thema Akademisierung - würden Verbesserungen und eine Entlastung am Arbeitsmarkt bringen. Wir haben dazu auch in der Landtagssitzung am 5. Oktober Anträge diskutiert und Anträge eingebracht, denen Sie nicht zugestimmt haben. Das finde ich sehr schade. Ich bin wirklich überzeugt, dass das sehr zentrale erste Ansatzpunkte wären, um da etwas zu verbessern. Deswegen möchte ich noch einmal bitten, da an einem Strang zu ziehen, und möchte auch noch ein bisschen ausführen, warum wir diesen Weg gehen. Erstens einmal zu den Ausbildungsschwerpunkten an den BAfEPs: Analysen haben gezeigt, dass die überwiegende Anzahl an Absolventen und Absolventinnen der fünfjährigen BAfEP-Ausbildung - also jener, die mit dem 14. Lebensjahr begonnen wird - nach der Matura, also nach dem Abschluss ihrer Ausbildung, am Arbeitsmarkt für die Kindergärten in unserem Land nicht zur Verfügung stehen. Wir haben hier also eine berufsbildende höhere Schulausbildung, die gezielt für ein Berufsbild ausbildet, aber die überwiegende Anzahl der Absolventinnen und Absolventen stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil sie in andere Felder wechseln beziehungsweise eine weiterführende Ausbildung beginnen. Das ist der einzelnen ElementarpädagogIn nicht vorzuwerfen, aber es ist natürlich für uns, die wir diese ElementarpädagogInnen dringend brauchen, ein wirkliches Problem. Das war auch der Grund, warum wir in unserer eigenen BAfEP - die Stadt Wien hat ja als einziges Bundesland selbst eine BAfEP, die bafep21 in der Patrizigasse - in den letzten Jahren damit begonnen haben, die Ausbildung von Erwachsenen zu forcieren - das ist der dreijährige CHANGE-Lehrgang oder das dreijährige CHANGE-Kolleg. Das ist in erster Linie deshalb spannend, weil es sich an Frauen und Männer richtet, die bei der Wahl ihrer Ausbildung, weil sie erwachsen sind, zu einem weit höheren Grad schon wissen, auch wirklich ins Berufsfeld zu gehen, auch wirklich als Pädagoginnen und Pädagogen arbeiten zu wollen. Ich möchte das nur in der Dringlichkeit noch einmal verstärken: Wir können bei den Abgängerinnen und Abgängern unserer eigenen BAfEP in dem Kolleg für Erwachsene, also in dem dreijährigen CHANGE-Kolleg, feststellen, dass nahezu alle - nahezu alle! - AbgängerInnen in den Kindergarten gehen, also direkt nach der Ausbildung in den Kindergarten gehen. Im Übrigen, spannender und auch wichtiger bildungspolitischer Nebeneffekt: Es ist interessanterweise so, dass sich in dieser Ausbildung auch deutlich mehr Männer entscheiden, diesen Weg zu gehen. Wir haben in der 5-jährigen Ausbildung 8 Prozent Männer - das ist schön, es ist deutlich mehr, als es noch vor 10 Jahren war, aber 8 Prozent Männer bedeutet, dass ordentlich viel Luft nach oben ist -, und in der Kollegform sind es bereits 19 Prozent. Es ist also wirklich so, dass alle Zahlen und auch die Fachwelt österreichweit sagen, das wäre der Weg. Es ist auch ein Weg, den wir sehr intensiv gehen: Wir haben in dieser Ausbildungsform bereits 390 Schülerinnen und Schüler. 390 Schülerinnen und Schüler klingt nach viel, ist auch viel, aber natürlich wissen wir alle, dass der Bedarf bei der wachsenden Stadt, den zusätzlichen Plätzen, die wir ausbauen, und auch der Notwendigkeit, weiter Pädagoginnen und Pädagogen anzustellen, wenn andere in Pension gehen, deutlich größer ist. Wir würden es also wirklich sehr begrüßen - ich sage es jetzt noch deutlicher: wir fordern es dringlich -, dass auch die anderen BAfEPs in Österreich diesen innovativen Weg gehen, verstärkt in die Ausbildung Erwachsener gehen, weil wir einfach wissen, wir hätten dann mehr Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung. Einen zweiten Schritt sind wir auch gegangen, nämlich mit der Schaffung der neuen Berufsgruppe der Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen. Damit hat die Stadt Wien einen weiteren innovativen Schritt gesetzt, um die Anzahl der Betreuungspersonen in den Gruppen zu erhöhen. Derzeit befinden sich schon 217 solcher Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen in Ausbildung, und 63 sind schon mittendrin im Feld. Vielleicht noch zu den Fallzahlen, auch im Lichte der 15a-Vereinbarung, die wir ja heute gemeinsam beschließen dürfen: In Wien gibt es derzeit rund 4.750 Kindergartengruppen für 0- bis 6-Jährige. Wenn man jetzt den Weg wählt und in den vorhandenen Gruppen das bestehende Platzangebot beispielsweise um einen Platz reduziert, um den Schlüssel zu erhöhen, dann ergibt das nach Adam Riese den unmittelbaren Verlust von 4.750 Plätzen. Das entspräche wiederum zirka 250 Gruppen, die neu errichtet werden müssten. Unter der Annahme, dass für die Schaffung eines Platzes etwa 10.000 EUR benötigt werden, ergäbe das bei 4.750 Plätzen, die als Ersatz für die Reduzierung von nur einem Platz pro bestehende Gruppe benötigt werden, zusätzliche Mehrkosten von 47,5 Millionen EUR, und die Personalkosten für die 250 neuen Gruppen beliefen sich jährlich auf 30 Millionen EUR. Daran sieht man schon, dass es natürlich auch finanzielle Rahmenbedingungen sind, die wir bräuchten, um nur den aktuellen Stand, der in Wien beeindruckend hoch ist, aufrechtzuerhalten - da reden wir noch nicht vom Ausbau -, und das im Lichte einer 15a-Vereinbarung, die dankenswerterweise geschlossen werden kann, dankenswerterweise natürlich auch Unterstützung des Bundes für die Bundesländer vorsieht, aber keinen Cent mehr als bisher. Das alles sind also die Rahmenbedingungen, die ich ein bisschen ausführen wollte, auch um dafür zu werben, dass wir da gemeinsam vielleicht neue Wege gehen können. Für jeden weiteren Schritt wäre es wirklich wichtig, dass wir den Bund ins Boot holen können, was die Verantwortung bezüglich der Ausbildung von ausreichend qualifiziertem Personal betrifft. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Birgit Hebein.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wurde von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat, danke für die Ausführungen. Ich habe trotzdem noch eine Frage: In allen Programmen aller oder nahezu aller Parteien findet sich bei Elementarpädagogik der Hinweis darauf, wie wichtig das nicht ist. Wir reden über Öffnungszeiten, über Schließtage, über die Bezahlung der PädagogInnen, und vieles mehr. Und jetzt wird das, was jetzt beschlossen wird, natürlich von manchen als großer Wurf gesehen. Wien ist immer noch das Bundesland - und wird es für die nächsten Jahre auch bleiben -, das am stärksten wächst. Wir haben jetzt schon über 19.000 Geburten im Jahr, und diese Zahlen gehen ungebrochen nach oben. Wie viel Unterstützung bekommen wir denn von Bundesseite in Euro, in Geld, in Personen, die wir damit auch beschäftigen können, für den notwendigen Ausbau, der ja in Wien ungebrochen weitergeht? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich werde versuchen, die Frage ohne Tränen in den Augen so professionell wie möglich zu beantworten und auch nicht undankbar zu sein: Wir freuen uns über die 15a- Vereinbarungen, die jetzt als eine 15a-Vereinbarung sozusagen auf dem Tisch liegen, die ja eine Unterstützung des Bundes für die Länder auch für den Ausbau, und so weiter beinhalten. Wir freuen uns auch über den Anteil, der aus diesen 15a-Vereinbarungen dem Land Wien zur Verfügung steht. Ich habe es schon erwähnt, es ist leider nicht mehr geworden, und das ist auch ein bisschen der Punkt. Also erstens möchte ich es ein bisschen in Relation setzen zu dem, was wir in Wien ausgeben, wie viel wir in Wien auch investieren, und zweitens möchte ich es in Relation setzen mit einer Sache, die Wien halt besonders ausmacht, so wie alle anderen Ballungsräume auch: Wir brauchen nicht nur ein Hinschauen darauf, wie die Situation jetzt ist und verbessert werden kann, wir brauchen laufend neue Kinderbetreuungsplätze. Und das ist schon eine Sache, auf die die Stadt Wien auch im Lichte des Budgets, das wir ja nächste Woche diskutieren werden, stolz sein kann. Ich habe da jetzt einfach nur auf die Schnelle ein paar Kennzahlen bei der Hand, mit denen ich das auch in Zahlen gießen und erläutern kann: Das Budget der MA 10 war 2009, also vor 10 Jahren, 440 Millionen EUR schwer - auch ein beeindruckend großer Brocken im Wiener Stadtbudget. Das Budget der MA 10 ist 2019, also mit Beschluss nächster Woche, 870 Millionen EUR schwer. In diesen letzten Jahren haben wir dann damit investiert, investiert, investiert - intensiv in die Kinderbetreuung und in Kinderbildungseinrichtungen in unserer Stadt und intensiv in den Ausbau der Plätze. Man kann das auch sozusagen in Plätzen rechnen, wenn man so möchte: Wir haben 2009 83.000 Plätze gehabt, 2019 sind es 104.000 Plätze. Wenn man jetzt sagt, das war schlicht und einfach nur das Wachstum der Stadt, dann würde ich erstens einmal das "nur" unter doppelte und dreifache Anführungszeichen setzen - wir alle wissen, Wien ist in den letzten 15 Jahren in einem Ausmaß gewachsen, das der Stadt Graz entspricht -, aber zweitens auch festhalten: Nein, es war auch eine intensive Investition in die Verbesserung des Versorgungsgrades. Europa hat sich da ja gemeinsam Zielen, den sogenannten Barcelona-Zielen, unterworfen. 2009 betrug der Versorgungsgrad in Wien bei 0- bis 3- Jährigen 26,4 Prozent, lag also etwas über einem Viertel, und bei 3- bis 6-Jährigen 93,7 Prozent. Heute stehen wir bei 0- bis 3-Jährigen bei 45,2 Prozent - wenn man sagt, 1 bis 3 Jahre, weil die meisten Kinder ja erst mit 1 Jahr in die Kinderbetreuungseinrichtungen kommen, liegen wir bei 68,3 Prozent, haben also einen weit, weit, weit übererfüllten Stand gegenüber den Zielen, die sich ja auch in der 15a-Vereinbarung abbilden - und bei 3- bis 6-Jährigen bei 103,7 Prozent, und das natürlich bei den entsprechenden Öffnungszeiten und Schließzeiten und damit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die wir hier ohnedies schon häufig diskutiert haben. Also ich will damit nur sagen, diese große Investition, diese unglaubliche Leistung im Bereich des Ausbaus der Plätze wird erstens einmal auch weitergehen - ich habe es im Zusammenhang mit dem Budget auch gesagt: es wird im nächsten Jahr wieder 2.500 neue Plätze bedeuten, die es auch braucht, weil ja Wien wächst -, aber das ist schon zuallervorderst die Leistung der Stadt Wien und damit auch der Beschlussfassenden in diesem Haus. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Aigner gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Herr Landesrat. Sie haben ein Thema in Bezug auf die Kindergärten angesprochen, nämlich den Mangel an Personal. Wenn man heute in die Zeitungen schaut - ich habe da die Zeitung "Österreich" vor mir -, so wird darin aufgezeigt, dass auch im Bereich der Pflichtschule natürlich der Personalmangel nicht zuletzt auch dadurch virulent wird, dass viele oder doch eine beträchtliche Zahl von Pädagogen und Pädagoginnen von Wien in die Bundesländer wechselt, dass eben in Wiener Schulen teilweise Zustände herrschen, dass so wenig Deutsch gekonnt wird, dass man mehr oder weniger der Hauptaufgabe, das Wissen zu vermitteln, gar nicht mehr nachkommen kann. Deswegen wurde ja auch bei der Art. 15a-Vereinbarung ein ganz starker Fokus auf die Unterrichtssprache - Unterricht gibt es ja im Kindergarten nicht, aber: auf die Bildungssprache - Deutsch gelegt. Und eine Maßnahme, die ja von Seiten des Bundes auch für diese weitere finanzielle Unterstützung der Bundesländer gesetzt wurde, beziehungsweise der Bezug wurde hergestellt, ist das Verbot von religiös bedingter Kopfbedeckung bei Mädchen, und es ist ja auch die Verpflichtung der Länder angesprochen, hier auch entsprechende Sanktionen vorzusehen. Wenn wir jetzt die Art. 15a-Vereinbarung heute beschließen und die Beschlussfassung in den anderen Bundesländern dann auch gegeben ist, tritt diese ja rückwirkend mit 1. September in Kraft, was ja, glaube ich, auch finanziell interessant ist. Haben Sie da schon konkrete Pläne, wie Sie dieses Kopftuchverbot, das Teil der 15a- Vereinbarung ist, in Wien implementieren werden? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also die Überleitung vom PädagogInnenmangel im Kindergarten über den PädagogInnenmangel in den Schulen zum Kopftuchverbot halte ich für akrobatisch, aber beeindruckend akrobatisch, und daher lasse ich dies hier einmal so stehen und beantworte die eigentliche Frage: Es ist in der Diskussion um die 15a-Vereinbarung - die ja eine mit vielen, vielen Stolpersteinen war, weil sie in den ersten Monaten von Bundesseite verweigert wurde - von den Ländern, übrigens gemeinsam von den Ländern, zuallererst im Hinblick auf die Diskussion über das Kopftuch einfach eingemahnt worden, dass man hier Praktikabilität, Sinnhaftigkeit und pädagogische Praxis vor Show stellt. Wir haben hier zum Glück seit dem Moment, als der Bund den Werteleitfaden, Wertekatalog vorgelegt hat, etwas in der Hand, wodurch wir eigentlich in den Bundesländern alle relativ beruhigt waren, weil es einen sehr vernünftigen Weg skizziert, im Grunde genommen einen Weg, den wir in Wien bereits gehen. Ich möchte das kurz skizzieren: Das ist der Weg, den wir in Wien seit einigen Jahren intensiv gehen. Es ist ein Weg, bei dem wir uns deutlich dazu bekennen, dass wir nicht möchten, dass Mädchen im Kindergarten Kopftuch tragen müssen, und dagegen auch etwas tun. Was wir dagegen derzeit tun, ist das Herantragen intensiver Information an alle Kinderbetreuungseinrichtungen, ob das jetzt private oder städtische sind, und damit ein Arbeiten mit den Pädagoginnen und Pädagogen auf Basis dieser gemeinsamen Ziele, mit den Eltern und den Kindern vor Ort und im Notfall, wenn das nicht funktioniert, auch mit der Kinder- und Jugendhilfe, damit das nicht sein muss. Ich möchte in diesem Zusammenhang schon auch sagen: Es geht in der Politik ja erstens um die Lösung von Problemen, im Idealfall - zumindest ist das mein Zugang -, und zweitens, wenn man einmal dieses Ziel postuliert, muss man die Frage stellen: Werden die Probleme wirklich gelöst? Und da sehen wir: In Wien, bei den sehr geringen Fallzahlen - in ganz Österreich gibt es sehr geringe Fallzahlen, leider hat der Bund da keine Evidenz liefern können -, funktioniert genau dieser Weg: der Weg, der auf die Pädagoginnen, auf die Pädagogen, respektive auch auf das Elterngespräch und die Kinder- und Jugendhilfe setzt. Daher werden wir natürlich diesen Weg - meines Wissens machen das auch die anderen Bundesländer so - in den nächsten Wochen und Monaten so in die notwendigen Gesetzesänderungen gießen - wir werden uns ja mit der 15a- Vereinbarung verpflichten, das auch in Wien umzusetzen -, und dann bin ich ganz zuversichtlich, dass das gut weiter funktionieren kann. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Lindenmayr gestellt. - Bitte. Abg. Siegi Lindenmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat! Ich halte ein anderes Thema für viel, viel wichtiger für die Kindergärten als die Kopftuchfrage. Mehrmals wurde ja schon die steigende Bevölkerungszahl erwähnt und natürlich auch die steigende Zahl an Kindergartenplätzen, die benötigt werden. Es steigt dadurch natürlich auch die Anzahl der Plätze, die für behinderte Kinder benötigt werden, und das bedeutet, wir brauchen auch mehr Sonderkindergartenpädagoginnen und -pädagogen. Was braucht es eigentlich, um diesen Bedarf decken zu können? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Das ist leider und auch unglücklicherweise ein Sonderfall im Hinblick auf die Thematik, die ich vorher erörtert habe, nämlich die, dass wir dringend mehr Pädagoginnen und Pädagogen brauchen, und es ist ein sehr großer und sehr zentraler Sonderfall. Wir haben österreichweit einen starken Mangel an Pädagoginnen und Pädagogen, die inklusivpädagogische Betreuung auch in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen durchführen können. Die Situation ist in Österreich meiner Meinung nach eine weitgehend unzufriedenstellend gelöste. Wenn man sich sozusagen auf ein Zahlenspiel einlässt, um den Bedarf einschätzen zu können: Ich habe vorhin schon erwähnt, wir haben 104.000 Plätze - daran sieht man schon, wie viele Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Wien sind und lernen und begleitet werden. Wenn man nun sagt, 1 Prozent dieser Kinder hat Bedarf nach besonderer Förderung, besonderer Betreuung auf Grund von Behinderungen, kann man sich auch schon ausrechnen, wie notwendig es wäre, ausreichend Pädagoginnen und Pädagogen mit einer besonderen Ausbildung für die sonder- und heilpädagogische Förderung zu haben, und das besonders im Lichte dessen, dass unser Ziel ja ist, Kinder so inklusiv wie möglich - also in den Settings, wo sie sind, in den Kinderbetreuungseinrichtungen, in den Gruppen, in denen sie sind - zu fördern. Da ist es so, dass es auch derzeit an den BAfEPs eine Ausbildung gibt, und es ist leider auch so, dass diese Ausbildung einfach zu wenig Pädagoginnen und Pädagogen, die für dieses spezifische Feld auch ausgebildet sind, für den Arbeitsmarkt vorbereitet. Diese Ausbildung ist ein Lehrgang, den Pädagoginnen und Pädagogen machen können, und dieser Lehrgang wird derzeit nur an neun BAfEPs in Österreich angeboten, und dort nicht jedes Jahr. Also es gibt da ganz offensichtlich - das ist ganz lapidar festzustellen - zu wenig Interesse an diesem Ausbildungsweg, wenn man die Notwendigkeit sieht, dass wir da ganz einfach auch mehr Pädagoginnen und Pädagogen brauchen. Natürlich gibt es an der Wiener BAfEP auch die Bemühungen, aber insgesamt sehen wir, wir brauchen da deutlich mehr. Das war auch der Hintergrund für den zweiten Antrag, den ich vorher nur ganz kurz erwähnt habe, den ich - wie ich bei der Beantwortung der Anfrage von Frau Kollegin Schwarz erwähnt habe - bei der Landes- Elementarpädagogikreferenten- und -referentinnenkonferenz einbringen durfte und der auch hier im Landtag schon diskutiert wurde. Es gibt nämlich erste Schritte der Tertiärisierung der Elementarpädagogik. Das ist eine Forderung aus der Fachwelt seit vielen, vielen Jahren. Wir sind der Überzeugung, dass es eine akademische Ausbildung geben soll, und ein erster Schritt ist ein an der Pädagogischen Hochschule angebotener Lehrgang zum Thema Inklusion und Leadership. Der Inhalt ist - der Name sagt das schon - auf der einen Seite ein Fitmachen der Pädagoginnen und Pädagogen für die Leitungsfunktionen und auf der anderen Seite ein Schwerpunkt auf das Thema Inklusion. Und der Teil Inklusion in diesem akademischen Lehrgang ist deutlich höher als die Gesamtstundenanzahl an den Lehrgängen an den BAfEPs. Also was liegt näher - und das war unser Vorschlag -, als dass wir zumindest diese Abgängerinnen und Abgänger - hochqualifizierte, top-motivierte junge Akademikerinnen und Akademiker - als Sonderkinderpädagoginnen und -pädagogen in unseren Einrichtungen einsetzen können? Diese Frage haben wir gestellt. Sie wurde bislang vom Bund abschlägig beantwortet. Das ist eine wirklich unzufriedenstellende Antwort, und deshalb sind wir mit vielen, vielen anderen Bundesländern gemeinsam der Überzeugung, dass wir hier noch ordentlich viel kämpfen müssen. Das wäre nämlich erstens eine Entlastung, zweitens wäre es eine dringend notwendige Anerkennung der Akademisierung im Hinblick auf die Elementarpädagogik, und drittens wäre es ein Schritt, der Bereitschaft zeigt, auch wirklich nachzudenken, wie man die gesamte Situation verbessern kann, indem wir zu mehr Pädagoginnen und Pädagogen für die Kindergärten kommen. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel.) Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Emmerling gestellt. - Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für die sehr detaillierten Ausführungen. Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung den Betreuungsgrad erwähnt, den wir momentan in Wien haben, und auch das, was man bisher dazu in Wien gemacht hat. Da sprechen wir bei den 3- bis 6-Jährigen von einer Übererfüllung der Quote - da beträgt diese über 100 Prozent - und bei den 1- bis 3-Jährigen haben wir uns von 26 hin zu heute 45 Prozent bewegt. Gibt es Pläne, jetzt hinsichtlich der neuen Finanzierungsvereinbarung auch gerade in diesen Bereich vermehrt zu investieren? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich habe vorher, bei der Anfragebeantwortung an Herrn Kollegen Ellensohn, ohnedies schon versucht, ohne das irgendwie geringzuschätzen, das ein bisschen zu zeigen: Angesichts der neuen Finanzierungsvereinbarung können sich unsere Pläne nicht verändern, denn es gibt keinen Cent mehr, was aber natürlich für den Ausbau dringend notwendig wäre. Es besteht aber die Notwendigkeit, dass wir laufend ausbauen, und das nur, um den Stand zu halten, weil ja Wien so intensiv wächst. Aber die Pläne gibt es, und ich glaube, ich habe auch die Redlichkeit dieser Pläne ein bisschen illustrieren können, wenn man sich die Zahlen von 2009 bis 2019 anschaut. Selbstverständlich ist es unser gemeinsames Ziel, diese Taktzahl aufrechtzuerhalten, das heißt, weiterhin Jahr für Jahr an so vielen neuen Kinderbetreuungsplätzen, Kindergartenplätzen, Kinderbildungsplätzen zu arbeiten, um nicht nur das Bevölkerungswachstum abzudecken, sondern auch den Versorgungsgrad. Präsident Ernst Woller: Die 5. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Schwarz gestellt. - Bitte. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank. Auch vielen Dank für die wirklich großartige Beantwortung! Jetzt sind so viele neue Fragen bei mir aufgepoppt - ich glaube, wir sollten uns einmal zusammensetzen und darüber diskutieren. Ich möchte jetzt auf einen Punkt eingehen: Es geht schon auch um die Wertschätzung der Arbeit der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen, und da gibt es sehr wohl die Rückmeldung an uns, dass das zum einen nicht wertgeschätzt wird und dass zum anderen die Arbeitsbedingungen auch auf Grund des neuen Kindergartengesetzes nicht wirklich leichter geworden sind beziehungsweise - es muss ja auch nicht leichter sein - die Arbeit vermehrt erschwert wird. Kleine Kindergartenbetreiber sagen zum Beispiel, es ist teilweise gar nicht mehr finanzierbar auf Grund dessen, was man da alles verlangt, und dass auch bei den Kontrollen extremst vorgegangen wird - die sprechen von Schikane. Das sind natürlich schon alles Punkte, angesichts derer wir auch sehen, dass es Kindergärtnerinnen und Kindergärtner gibt, die nach Niederösterreich abwandern, weil sie sagen, dort ist man um einiges wertschätzender und es ist besser zu arbeiten als in Wien. Jetzt ist die Frage: Wir haben ja die gleiche Problematik auch bei den Lehrern. Gibt es hier auch einen Plan - denn man muss ja an mehreren Stellen ansetzen -, so eine Art Anreizsystem zu schaffen, um den Beruf wieder attraktiver zu machen, sodass die Absolventinnen und Absolventen dann wirklich in diesen Beruf gehen? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich möchte zuerst einmal sagen, diese Frage bezieht sich ja auf eine zentrale Aufgabe, die eine gemeinsame Aufgabe sein muss und mit keiner Maßnahme - ich werde ein paar schon nennen - genügend erreicht ist. Das ist ja völlig evident. Wir haben meiner Meinung nach in Österreich überhaupt eine in der Bevölkerung vorherrschende Geringschätzung gegenüber dem Pädagoginnen- und Pädagogenberuf - Pädagoginnen und Pädagogen sind meiner Meinung nach die größten Heldinnen und Helden unserer Zeit und unseres Landes -, besonders aber auch innerhalb der Pädagoginnen und Pädagogen immer noch ein ständisch- höfisches Kastendenken. Das sage ich jetzt einfach - mich ein bisschen auch hinauslehnend - so. Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen Grund, der die Wertigkeit, die hohe Wertigkeit für den Staat oder für die Gesellschaft zwischen einem AHS-Lehrer/einer AHS-Lehrerin, einem Volkschullehrer/einer Volksschullehrerin oder einer Elementarpädagogin/einem Elementarpädagogen unterschiedlich erscheinen lässt. - Da sieht man schon, welche gemeinsame Aufgabe wir haben, und da sieht man schon, dass es ganz viele Dinge braucht. Ganz eindeutig ist ein Thema natürlich die Bezahlung. Wir haben hier mit der Dienstrechts- und Besoldungsreform ordentliche Schritte gemacht - das möchte ich in diesem Zusammenhang sagen -, gerade in der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der MA 10. Das bedeutet natürlich die Wertschätzung einer Gesellschaft für die Aufgabe von Pädagoginnen und Pädagogen als Pädagoginnen und Pädagogen und nicht Betreuungspersonen. Die ganzen Schritte, die in Wien mit dem Bildungsplan begonnen ihren Ausgang gefunden haben, die mittlerweile aber österreichweit Standard sind - mit Bildungsrahmenplan, et cetera -, sind ein Schritt in diese Richtung, aber wir müssen natürlich auch laufend daran arbeiten, wie wir die Rahmenbedingungen insgesamt in den Kindergärten verbessern können. Und da - da möchte ich jetzt nicht drum herumreden - haben wir mit dem Wiener Kindergartengesetz, das wir hier gemeinsam beschlossen haben, unterschiedliche, aber gleich wichtige Zielsetzungen zu behandeln versucht. Wir haben uns hier ja gemeinsam darauf verständigt - und dazu stehe ich zu 100 Prozent -, dass wir auf der einen Seite überzeugt sind davon, dass in Wiener Kindergärten großartige Arbeit geleistet wird, und zwar jeden Tag großartige Arbeit geleistet wird, von privaten Trägerorganisationen, die starke Partner der Stadt sind, genauso wie von der Stadt, aber um das sagen zu können, müssen wir genauso sagen, wir schauen ganz genau darauf hin, um jedes schwarze Schaf auch zu finden und - ich möchte das jetzt sozusagen auch in dieser Härte sagen - im Sinne der Kinder und der Eltern auch daran zu arbeiten, dass schwarze Schafe hier nicht arbeiten. Die würden nämlich damit auch das Bild und das Ansehen aller anderen verschlechtern. Das hat natürlich notwendig gemacht - und dazu habe ich mich hier auch mehrfach bekannt -, dass wir im Hinblick auf die Kontrolle, im Hinblick aber auch auf die Rahmenbedingungen, die gelten, damit ein Kindergarten überhaupt erst an den Start gehen kann - wir wollen ja, noch lieber als nach schwarzen Schafen zu suchen, sicherstellen, dass gar keine schwarzen Schafe, wenn man so will, an den Start gehen -, Verschärfungen vorgenommen haben. Parallel dazu haben wir aber mit dem Kindergartengesetz auch versucht, die Arbeitsbedingungen von Pädagoginnen und Pädagogen im Blick zu haben. Wir haben zum Beispiel die Rolle der Leiterinnen und Leiter gegenüber den Betreiberorganisationen, den Trägerorganisationen verstärkt. Das ist meiner Meinung nach sehr wichtig, weil den LeiterInnen gerade in Einrichtungen im städtischen Bereich - das sind keine kleinen Bildungseinrichtungen, das sind teilweise ordentliche Tanker - eine hohe Funktion zukommt und damit die Ausbildung, aber auch ihr Standing gegenüber den Trägerorganisationen wichtig ist, und das war eben einer der vielen Punkte, die wir angegangen sind. Ich denke mir aber, da ist die Reise ganz sicher nicht getan. Da müssen wir auch in den nächsten Monaten und Jahren weiterarbeiten. Ich tue das auch ganz intensiv im Austausch nicht nur mit den, wenn man so will, stadteigenen Kindergartenbetreiberinnen und -betreibern, unserer MA 10, sondern auch mit den Trägerorganisationen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Die Fragestunde ist damit zu Ende. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Leistbares Wohnen: mehr Gerechtigkeit, mehr Wohnungen, mehr Eigentum im geförderten Wohnbau in Wien!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun den Erstredner, Herrn Abg. Dr. Ulm, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leistbares Wohnen und der geförderte Wohnbau an sich sind der ÖVP natürlich sehr wichtig, und deswegen haben wir heute auch dieses Thema der Aktuellen Stunde gewählt. Was uns im geförderten Wohnbau abgeht, das ist ein gerüttelt Maß an Gerechtigkeit, das sind ausreichend Wohnungen und das ist Eigentum in diesem Bereich. (Beifall bei der ÖVP.) Die Ungerechtigkeiten sind möglicherweise im Gemeindebau am größten, wo wir den Eindruck haben, dass nicht diejenigen die Gemeindewohnungen bekommen, die sie am dringendsten brauchen würden, sondern andere. Das hat mehrere Ursachen. Es liegt an der Vergabe an sich, liegt aber auch am erweiterten Eintrittsrecht, liegt am Leerstand und liegt daran, dass es keinen Gehalts-Check gibt, sodass es auch noch immer Nationalräte gibt, die mit ihren Einkommen im Gemeindebau leben dürfen. Eine Ungerechtigkeit, die in der politischen Debatte gar nicht so präsent ist, gibt es im geförderten Wohnbau, gibt es auch im Bereich bei den Genossenschaften. Diese Ungerechtigkeit gibt es nur in Wien, und sie besteht darin, dass in Wien nur geförderte Mietwohnungen angeboten werden, aber keine geförderten Eigentumswohnungen. Das ist etwas, was, glaube ich, in der politischen Debatte noch vertieft werden muss. Dafür gibt es keine wirkliche Erklärung. Die Nachfrage ist vorhanden, das Angebot aber gibt es in Wien als einzigem Bundesland nicht. Ich hoffe sehr, dass auch diese Aktuelle Stunde dazu beitragen wird, dass dieses Thema vertieft erörtert wird. (Beifall bei der ÖVP.) Es fehlen uns Wohnungen im geförderten Wohnbau. Das liegt nicht daran, dass die Genossenschaften oder die gewerblichen Bauträger oder auch die freien Bauträger nicht bauen wollten. Das würden die schon sehr gerne machen, es fehlen ihnen nur die baureifen Grundstücke dafür. Das ist ein Versäumnis der Stadt Wien, das sich schon diese Stadtregierung anrechnen lassen muss, denn dafür gibt es eine klare Verantwortung. Es ist absolut unverständlich, warum diese baureifen Grundstücke nicht auf den Markt kommen. Es ist ja nicht so, dass die Gemeinde Wien über keinen Grundbesitz in dieser Stadt verfügen würde: Über 40 Prozent des Gemeindegebietes ist im Eigentum der Stadt! Natürlich ist das nicht alles geeignet für Wohnungen, natürlich sind da der Lainzer Tiergarten und die Lobau dabei und vieles andere auch, aber es bleibt schon noch genug über. Es ist auch genug im Wohnfonds, und es ist auch genug in der Wirtschaftsagentur drinnen: jeweils Bauflächen im Ausmaß von ungefähr 3 km². Auf diesen Quadratkilometern könnte man schon einige Wohnungen errichten, da könnte man einiges tun. Warum es zu dieser Hortung von Bauland kommt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Da man es nicht schafft, diese baureifen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, versucht man es jetzt mit einer sehr dirigistischen Maßnahme, über die wir ja dann ein bisschen später bei der Novelle zur Bauordnung noch reden werden. Man könnte natürlich auch viel mehr Wohnungen im Gemeindebau anbieten. Nachverdichtungsmöglichkeiten gibt es dort ganz große. Dazu gibt es eine für die SPÖ ganz unverdächtige Studie, nämlich von der Arbeiterkammer. Die sagt uns doch tatsächlich, dass wir im Gemeindebau durch Nachverdichtung 130.000 zusätzliche Gemeindewohnungen errichten könnten. Dazu braucht es keine besonderen Widmungen, dazu braucht es keine besonderen Ankäufe von Privaten, das könnte man ganz schnell durchführen. Es ist für uns nicht erklärbar, warum das nicht passiert. (Beifall bei der ÖVP.) Und was natürlich in dieser Stadt, ideologisch begründet, ein stiefmütterliches Dasein führt, ist das Thema Eigentum. Wir werden jetzt bei der Bauordnungsnovelle wieder erleben, dass eigentumsfeindliche Normen geschaffen werden, und das hat natürlich Auswirkungen auf den Wohlstand in dieser Stadt. In der politischen Debatte kommt das Wort Wohlstand immer weniger vor. Es ist von Rot-Grün nicht wirklich gewollt, dass diese Debatte geführt wird. (Ironische Heiterkeit bei Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Dabei gehört es natürlich zur Kernaufgabe, dafür zu sorgen, dass Wohlstand in dieser Stadt möglich ist. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Wohlstand für alle!) - Das ist ganz meine Meinung, Herr Kollege: Wohlstand für alle! Das ist auch unser Ziel (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ihr wollt Wohlstand für einen kleinen ...), das sollten wir versuchen zu erreichen. Nur: Sie scheitern bei diesem Versuch, Sie scheitern leider Gottes! (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Es gibt seit vielen Jahren einen Wohlstandsbericht der Stadt Wien zu diesem Thema - den haben Sie sich anscheinend nicht angeschaut -, und es gibt ganz aktuell einen OECD-Bericht zum Thema Wohlstand in Wien. Darin muss man lesen, dass Wien im internationalen Vergleich mit anderen Metropolen abgerutscht ist und nunmehr nur noch den 104. Platz belegt. Das ist natürlich eine äußerst traurige Sache, denn es liegt nicht so sehr am Einkommen. Die Einkommenssituation wäre schon in Ordnung, aber die Vermögenssituation und damit die Wohlstandssituation ist international gesehen eine schlechte. Sie ist auch national gesehen eine sehr schlechte. Dazu empfehle ich Ihnen eine Studie oder einen Bericht, der noch viel näherliegend ist als der OECD-Bericht, nämlich den Reichtumsbericht der Sonja Wehsely. Er ist jetzt schon einige Jahre, vielleicht zehn Jahre alt, und er sagt uns, dass die Wiener zu den ärmsten Österreichern gehören (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Aber zufällig am meisten Einkommen haben und die meiste Wertschöpfung!) und in anderen Bundesländern der Wohlstand viel stärker ausgeprägt ist. Herr Kollege Stürzenbecher, ich habe es ohnedies schon gesagt: Was das monatliche Einkommen betrifft, so brauchen wir uns als Wiener Gott sei Dank nicht zu verstecken, das Einkommen wäre schon in Ordnung. Aber wie sieht es mit dem Vermögensaufbau aus? - Mit dem Vermögensaufbau sieht es ganz schlecht aus, da liegen wir ganz hinten. Und dieser Reichtumsbericht der Stadt Wien, der Sonja Wehsely, sagt uns auch, warum: Weil es in Wien nicht gelingt, dass ausreichend Personen auch im Eigentum leben. Denn das ist der einzige wirkliche Vermögensfaktor, der bei durchschnittlichen Verdienern eine Rolle spielt: Wohnt man im Eigenheim, in der Eigentumswohnung, dann kann diese vererbt werden, schafft eine Unabhängigkeit und schafft auch Wohlstand. Das müssen wir, glaube ich, schon ernst nehmen, das sollten wir wieder in die politische Debatte einfließen lassen. Und dann sollten Sie sich schon fragen, sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien: Wenn das so sinnvoll und notwendig wäre und auch nachgefragt ist - die Eigentumswohnung wird ja nachgefragt -, ja, warum bieten Sie sie in dieser Stadt nicht an? Warum sind wir das einzige Bundesland, wo im geförderten Wohnbau nur geförderte Mietwohnungen, aber keine geförderten Eigentumswohnungen angeboten werden? Das ist ja auch ein Grund, warum es zur Abwanderung von Wienern in die Bundesländer kommt: Weil es im Speckgürtel, in Niederösterreich, aber auch in anderen Bundesländern diese geförderten Eigentumswohnungen gibt und weil es die Möglichkeit ist, zur privaten Vermögensbildung zu kommen, die ja sonst fast nicht möglich ist. (Beifall bei der ÖVP.) Ich ersuche daher dringend, wieder zurückzukommen zu einem geförderten Wohnbau, den es in der Vergangenheit gegeben hat. Wenn Sie mit offenen Augen durch diese Stadt gehen, dann sehen Sie immer wieder auf Eigentumsbauten der 50er oder 60er Jahre, wenn Sie genau schauen, diesen Bienenkorb. Dieser Bienenkorb und diese Bienen, die da ein und aus fliegen, sind das Zeichen für die Eigentumsbauten der 50er und 60er Jahre, und es soll zum Ausdruck bringen, dass auch viele Kleine, die sich fleißig mühen und redlich bemühen, zu Eigentum gelangen können, dass Vermögensaufbau in privater Hand möglich ist. Der Wohnungsbewerber hat nach 30 Jahren für die geförderte Eigentumswohnung genauso viel bezahlt wie für die geförderte Mietwohnung - wir haben die Beispiele schon öfter dargestellt. Man muss bei der geförderten Eigentumswohnung am Anfang ein bisschen mehr zahlen, das ändert sich dann aber im Laufe der Jahre und Jahrzehnte. Nach 30 Jahren hat man gleich viel bezahlt, mit dem einzigen Unterschied, dass im Fall der Eigentumswohnung die Wohnung dem Bewohner gehört und im anderen Fall der Genossenschaft, dass er in dem einen Fall keine Miete mehr zahlen muss, im anderen Fall schon. Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt eine Menge zu tun für leistbares Wohnen, für geförderten Wohnbau in dieser Stadt. Verschließen Sie sich bitte nicht unseren Argumenten! (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. - Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit ab nun mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Herr Abg. Wiederkehr zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir für Wien leistbares Wohnen ermöglichen wollen. Vor allem in einer wachsenden Stadt ist die Frage des leistbaren Wohnens eine wichtige. Wir unterscheiden uns natürlich in den Lösungsansätzen und auch bei der Frage, wie viel leistbares Wohnen es braucht, denn Rot-Grün hat ja in der Pressekonferenz groß verkündet: Wir wollen zwei Drittel leistbares Wohnen haben, zwei Drittel leistbares Wohnen eben über gefördertes Wohnen. - Ich möchte 100 Prozent leistbares Wohnen haben, ich möchte leistbares Wohnen für alle in Wien haben! (Beifall bei den NEOS. - Heiterkeit bei und Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Die Frage lautet nun: Wie kommt man zu diesem leistbaren Wohnen für alle? - Ich möchte zuerst auf ein paar Punkte in den Ausführungen von Kollegen Ulm eingehen, der ganz treffend auch gesagt hat, dass es um eine Frage der Gerechtigkeit geht und - auch aus meiner Sicht - auch um die Frage der Treffsicherheit der Angebote, die Wien im Bereich des Wohnens zur Verfügung stellt. Ob im Gemeindebau die Treffsicherheit, die man eigentlich erreichen wollte, wirklich gegeben ist, das wagen wir auch zu bezweifeln. Wir brauchen auch im Gemeindebau einen Gehalts-Check, und man muss sich auch ansehen, wie die Weitergaberegelungen gestrickt sind. Man braucht sich nur auf "willhaben", einer Plattform, wo eigentlich Gebrauchsgegenstände gehandelt werden, umzusehen: Auf "willhaben" werden sehr, sehr viele Gemeindewohnungen angeboten - mit einer Ablösesumme, einer Ablösesumme für die Gegenstände darin. Und ich glaube, das ist nicht treffsicher, wenn einzelne Personen über eine Plattform wie "willhaben" ihre Gemeindewohnung weitergeben! Der Gemeindebau hat ja eine Existenzberechtigung, aber so, über solche Mechanismen, wird die Existenzberechtigung des Gemeindebaus pervertiert. (Beifall bei den NEOS.) Es gibt auch eine auseinanderklaffende Schere zwischen geschütztem Wohnumfeld und freiem Mietmarkt. Da müssen wir als Stadt nicht nur auf den geschützten Bereich schauen, sondern uns auch die Frage stellen: Wie schaffen wir es, im freien Mietmarkt den Wettbewerb unter den Bauträgern so zu erhöhen, dass Wohnen auch wieder günstiger wird? Wie schaffen wir es, die Baukosten des Wohnens so zu senken, dass auch Mieten wieder leistbar wird? Die großen Bereiche, wo Kosten anfallen, sind ja Bauland - dieses wird teurer, dagegen kann man nicht allzu viel machen, außer als Stadt hier strategisch vorzugehen -, auch der Baukostenindex, weil Bauen immer teurer wird durch die Inflation -, auch dagegen kann man nicht sehr viel machen. Wo man aber etwas machen kann, ist im Bereich der Baukosten, nämlich zu überlegen, wie man es schafft, die Baukosten durch eine Entrümpelung der Bauordnung so zu senken, dass Bauträger günstiger bauen können und somit natürlich auch die Wohnungen günstiger werden und die Wohnungen, die dem Mietmarkt dann zur Verfügung gestellt werden, auch leistbarer für alle Wienerinnen und Wiener sind. (Beifall bei den NEOS.) Das muss der Fokus auch der Wiener Wohnungspolitik sein: nicht nur geförderter Wohnbau oder Gemeindebau, sondern auch der freie Mietmarkt, weil im freien Mietmarkt nicht nur die reichen Menschen Wohnungen suchen. Letzte Woche hatte ich zum Beispiel Kontakt mit einer Flüchtlingsfamilie, die subsidiären Schutz hat. Sie wohnt mit 4 Kindern auf 35 m² im freien Mietverhältnis und sucht ein bisschen eine größere Wohnung. Gemeindebau geht nicht, geförderter Wohnbau geht nicht, sie sind also angewiesen auf den freien Wohnungsmarkt. Dort aber haben sie eine unglaubliche Drucksituation, weil sie keine Wohnung, die für sie entsprechend ist, unter 900 EUR finden, und das ist für sie einfach nicht leistbar. Der freie Wohnungsmarkt ist also auch relevant für Gruppen, die am Rande der Gesellschaft stehen, oder für Gruppen, die neu nach Wien kommen. Darum ist es so wichtig, auch im freien Wohnungsmarkt zu besseren Verhältnissen zu kommen und auch die Schere zwischen einerseits dem geförderten Wohnbau und dem Gemeindebau und andererseits dem freien Mietmarkt wieder zu schließen. (Beifall bei den NEOS.) Wir werden im Rahmen der Debatte zur Bauordnung und sicher auch zum Budget konkrete Vorschläge noch intensiv diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussionen dazu, weil Wohnungspolitik wichtig ist für unsere Stadt, wichtig ist für eine wachsende Stadt und weil es wichtig ist, dass wir als Politik auch Anreize schaffen, damit Wohnen auch leistbar ist. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Chorherr zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE): Meine Damen und Herren! Ich danke der ÖVP für die Wahl dieses Themas - das meine ich nicht zynisch. Das ist in allen Großstädten der Welt ein zentrales Thema, und besonders freut mich, dass - wie ich ganz aktuell, vor wenigen Minuten feststellen konnte - die neue Wiener Bauordnung nicht nur in österreichischen Zeitungen intensiv diskutiert wird, sondern die meist benutzte Zeitung des deutschsprachigen Raums - das ist "Spiegel Online" - als Aufmachergeschichte online, Sie können es nachlesen, die neue Bauordnung gewählt hat, weil diese wirklich ein Meilenstein - wir werden heute ausführlich darüber diskutieren - nicht nur in der ökologischen Frage, sondern auch in der sozialen Frage ist, indem diese Widmungskategorie geschaffen wird, die für die nächsten Jahrzehnte sicherstellt, dass um - plus/minus - 5 EUR leistbare Wohnungen angeboten werden und Widmungsgewinne dafür verwendet werden, dass sie soziale und ökologische Vorteile bringen und nicht nur in private Taschen - insofern, als Grundeigentümer davon profitieren - gehen. Wir werden uns auch über zwei verschiedene ÖVPs zu unterhalten haben. Das ist nämlich einerseits die Wiener ÖVP, die diesen geförderten Wohnbau, diese Widmungskategorie in einer Pressekonferenz als retrosozialistisch bezeichnet, Herr Kollege Ulm. Weil wir was tun? - Weil wir sagen, wenn es Aufwertungen, Aufzonungen gibt, dann sollen zwei Drittel dessen geförderter Wohnbau sein. Es gibt andererseits aber auch die Salzburger ÖVP, die den Vorschlag gemacht hat, bei Aufzonungen geförderten Wohnbau zu machen. Wien schlägt zwei Drittel vor. Was schlägt die Salzburger ÖVP vor? - 100 Prozent von Aufzonungen sollen für geförderten Wohnbau genutzt werden! Und die Begründung des Klubobmanns der Salzburger ÖVP: "Wenn hier Penthouse-Wohnungen 1,5 Millionen EUR kosten, hat das mit unseren wohnungspolitischen Zielen nichts zu tun." - Recht hat er! - "Deshalb schlagen wir von der ÖVP vor, dass bei Umwidmungen die Wohnbaukategorie ‚förderbarer Wohnbau' zum Einsatz kommen sollte." Er hat völlig recht! Auch hier stellen wir ein Mal mehr ein West-Ost-Gefälle bei der ÖVP fest. Das ist nicht nur im Integrationsbereich so - wenn ich mir anschaue, wie die Vorarlberger ÖVP da agiert oder die Tiroler ÖVP oder auch die Salzburger, die da einen - ja - vernünftigen Kurs versuchen, von dem wir hoffen, dass er sich durchsetzt. Wir werden das in einer knappen Stunde in aller Detailliertheit hier diskutieren. Ich sage Ihnen, warum das ökonomisch so relevant ist: Wenn man von einem Gut - Grund und Boden - ein gegebenes Angebot hat und die Nachfrage nach diesem Gut steigt enorm - weil Wien so attraktiv ist wie München, wie Frankfurt, wie Leipzig, wie Paris, wie attraktive Schwarmstädte sind -, das Angebot aber ist nicht ausweitbar, dann braucht man nicht eine Habilitation im Bereich der Ökonomie, um zu wissen, was dann passiert: Der Preis steigt enorm! - Auch dem Kollegen Wiederkehr sei gesagt: Was ist denn der Hauptgrund der hohen Errichtungspreise? - Das sind Bodenpreise, die teilweise höher sind als die gesamten Baupreise! Wem nützt das? Wem nützt gesellschaftlich, dass jemand einen Grund kauft und wartet und wartet, der Gesellschaft nichts gibt und dann, nach fünf, sechs, sieben Jahren, das sehr teuer verkauft, weil Menschen nach Wien kommen und Wohnungen wollen? Wem nützt diese Preissteigerung? - Diese Bodenrendite nützt überhaupt niemandem. Darum sagen schlaue Ökonomen und schlaue Politikerinnen und Politiker aller Couleurs international: Das ist ein spezielles Gut, das anders behandelt werden muss, das stärker reguliert gehört! Diese soziale und ökologische Regulierung nimmt die Wiener Landesregierung und nimmt die rot-grüne Mehrheit heute vor. Sie fasst damit einen bahnbrechenden Beschluss, der auf Jahrzehnte Wiens Stellung als soziale und ökologische Hauptstadt Österreichs absichern wird. Selten war ich in den vielen Jahrzehnten, die ich in diesem Haus tätig sein durfte, so froh, hier an einem Projekt mitzuwirken zu dürfen, wie an diesem heutigen Tag, an dem wirklich ein Meilenstein beschlossen wird! Und ich freue mich, dass das sogar international sehr prominent wahrgenommen wird. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Georg Niedermühlbichler.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mahdalik zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wenn der "Spiegel Online" die neue Bauordnung in Wien, die neue Widmungskategorie als Aufmacher verwendet und diese darin bejubelt, dann wissen wir spätestens damit - wer den "Spiegel Online" kennt, der weiß, dieser ist noch ein bisschen linker als der gedruckte "Spiegel" -, dass wir mit unserer Ablehnung dieses Husch-Pfusch-Gesetzes goldrichtig liegen. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.) Zu den Ausführungen des Kollegen Wiederkehr habe ich auch ein bisschen etwas zu sagen. Er hat gemeint, er will leistbares Wohnen für alle. Wir sehen das ein bisschen anders: Leistbares Wohnen für alle, die es brauchen! Denn, wie heute schon angesprochen, es gibt Oligarchen, die stinken gleichsam vor Geld, und um die brauchen wir uns wohnungstechnisch eher nicht so viele Sorgen zu machen, denn die haben wahrscheinlich ein paar Hundert Wohnungen. Wir schauen lieber auf unsere Wienerinnen und Wiener, die eine Wohnung brauchen, und vor allem muss der Schwerpunkt künftig wieder auf die Staatsbürgerschaft gelegt werden. Diese Leute sollen bei der Zuteilung von sozialen Wohnungen vorrangig behandelt oder bevorzugt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Der ÖVP ist Eigentum sehr wichtig, das wissen wir. Der ÖVP ist auch, je näher die Wahl rückt, das Kuscheln mit der SPÖ immer wichtiger - das werden wir heute noch bei anderen Tagesordnungspunkten feststellen. Uns ist Eigentum auch wichtig, aber natürlich auch leistbare Mieten - das muss ein ausgewogenes Verhältnis sein. Mit dieser neuen Novelle arbeitet die SPÖ und arbeiten die GRÜNEN dieser Intention jedoch entgegen, denn eine wirksame Bodenbewirtschaftung kann nur mit leistbaren Grundstücken beginnen, weil man sonst keine leistbaren Wohnungen bauen kann. Mit diesem Husch-Pfusch-Gesetz ohne Übergangsbestimmungen entziehen Rot und Grün dem Wohnungsmarkt hunderttausende Quadratmeter bebaubaren Grundes und damit auch tausende Wohnungen, und genau aus diesem Grund - unter anderen - lehnt die FPÖ diesen Pfusch ab. (Beifall bei der FPÖ.) Wir müssen den sozialen Wohnbau, der zur Geschichte unserer Stadt gehört - sie sind untrennbar miteinander verbunden -, auch für die kommenden Generationen sichern. Daher war es auch so wichtig, dass die FPÖ das Thema WBV GFW nicht nur über Monate thematisiert hat, sondern auch dagegen massiv kampagnisiert hat - nicht als einzige Oppositionspartei, das weiß ich schon. Danke für die Mithilfe. Wenn das nicht passiert wäre, hätte die SPÖ und hätten die GRÜNEN nämlich eines gemacht: 3.000 Genossenschaftswohnungen, soziale Wohnungen zum Stückpreis von 2.000 EUR an einen schwerreichen Immobilienspekulanten verramscht. Was dann mit den Mieten geschehen wäre ... (Ruf bei den GRÜNEN: Die Freiheitlichen haben ... So muss man das sehen! Die GRÜNEN haben es nicht gemacht, die Freiheitlichen haben es gemacht!) - Sie hätten das machen wollen, ja, GRÜNE und SPÖ. Wir haben kampagnisiert, darum seid ihr nachher umgefallen. Na sicher! (Beifall bei der FPÖ.) Der Spagat der SPÖ-Politik nicht nur auf diesem Feld ist durchaus bemerkenswert behände, denn auf der einen Seite werden in Wien etwa bei der Vergabe von Gemeindewohnungen die Muslime hofiert - und nicht nur da, wir werden es dann bei der Debatte um das Kopftuchverbot auch in den Schulen noch einmal bemerken: die Muslime werden hofiert -, aber auf der anderen Seite wird nichts unversucht gelassen - man denke nur an das Thema Heumarkt oder WBV GFW -, um den Heuschrecken dieser Welt das Steuergeld gleichsam hinten nachzuwerfen, um es fein zu formulieren. Die FPÖ wird nicht locker lassen und nicht müde werden, diese Verfehlungen vor allem der SPÖ - die GRÜNEN wird es in dieser Form nicht mehr sehr lange geben in diesem Haus - aufzuzeigen. Wir werden heute beim Tierhalte- beziehungsweise Hundetötungsgesetz auch eindringlich darauf hinweisen, wie hier gefuhrwerkt wird, weil den Bürgern das Stellungnahmerecht - das ist in der Anfrage des Kollegen Wiederkehr auch schon herausgekommen - teilweise entzogen wird beziehungsweise die Veröffentlichung verwehrt wird. Das grenzt für uns an Zensur. Die SPÖ sollte sich eines Besseren besinnen und endlich wieder Politik für die Menschen aus Wien und für die Menschen in Wien machen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Frau Präsidentin! Wir diskutieren heute das wichtige Thema Wohnen, und es steht "Leistbares Wohnen" als Thema da. Da möchte ich den Bibelspruch zitieren: An den Früchten sollt ihr sie erkennen. Das heißt, die Leistungen, die erbracht werden, sind ausschlaggebend dafür, ob man eine gute Politik macht oder nicht, und auch die Statistik, die diese darlegt. Ich möchte sagen, da hat Wien natürlich international im sozialen Wohnbau ein Standing, das überall bestätigt wird, das sehr positiv ist. Ein Beispiel: Die durchschnittlichen Wohnkosten - zu Wohnkosten zählt alles dazu, Miete und Betriebskosten, aber auch noch die Heizung - am Nettoeinkommen betragen in Wien 21 EUR, in Graz oder in Innsbruck 26 EUR, in Berlin 31 EUR und in Paris 42 EUR. Man sieht also, unser System des sozialen Wohnbaus, dieses gemischte System, das verschiedene Ansätze miteinander verbindet, ist einfach das für die Menschen beste, das am meisten sozialen Wohnbau garantiert. Darauf können wir in Wien wirklich stolz sein. (Beifall bei der SPÖ.) Es kommt natürlich nicht von nichts, sondern es ist eine Tradition seit den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts, nur unterbrochen von zwei faschistischen Regimen und gewachsen. Ganz wichtig ist, dass man dem Privatisierungswahn, den es besonders in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts gegeben hat, nicht nachgegeben hat. Das ist eine wirkliche historische Leistung, während man in Deutschland den sozialen Wohnbau praktisch abverkauft hat. Jetzt haben wir permanent Delegationen aus deutschen Städten, durchaus, wie Kollege Ulm sagen würde, wohlhabenden deutschen Städten, die eben bei uns Tipps haben wollen, wie man sozialen Wohnbau gestaltet. Wobei das natürlich etwas Nachhaltiges, Langfristiges ist. Dass wir beispielsweise pro Jahr rund 260 Millionen EUR für die Förderung von Neubau ausgeben, rund 160 Millionen EUR für die Förderung von Wohnungsverbesserungen, für die Sanierung und rund 100 Millionen EUR für Subjektförderung ist auch eine Zahl, die international kein Beispiel kennt. Das sind eben die wirklichen Fakten, dass man sich zu diesem System bekennt und das auch in schwierigen Zeiten aufrechterhält. Damit haben wir die Erfolge, die wir haben. Es ist durch die wachsende Stadt ohnehin eine Herausforderung, das aufrechtzuerhalten, vielleicht noch zu verbessern, aber bis jetzt ist es gelungen und das wird auch in Zukunft so fortgeschrieben werden, weil wir die richtigen Ansätze haben. Ich habe überhaupt nichts gegen Wohnungseigentum, Wohnungseigentum soll existieren. Erstens einmal wird es indirekt natürlich auch gefördert, da ja sehr viele Genossenschaften die Eigentumsoption nach zehn Jahren oder so beinhalten und damit auch dort dann gefördert Eigentum geschaffen wird. Insofern stimmt also, was Kollege Ulm gesagt hat, schon einmal vom Grundsatz her nicht. Zusätzlich wäre es aber natürlich wenn wir Eigentum so fördern würden, wie es Kollege Ulm vorschlägt - das Wort ist heute schon gefallen -, einfach nicht treffsicher. Wir würden entweder relativ wenigen sehr viel Geld zukommen lassen, damit aber für viele die Leistbarkeit nicht schaffen, wie wir sie jetzt mit Gemeindebauten und gefördertem Wohnbau schaffen. Das sind halt einmal 420 bis 1.000 Wohnungen in dieser Stadt, die diesen sozialen Wohnbau ausmachen, und das ist eine sehr, sehr große Zahl. Wir würden das nicht schaffen, oder wir würden Bedingungen für geförderten Wohnbau mit Eigentum schaffen, wo die Leute weiß Gott wie lange zurückzahlen müssen. Dann hätten sie wieder nichts davon. Ich glaube also, dass unser wirklich sehr differenziertes und durchdachtes System sehr gut ist, um wirklich sozialen Wohnbau zu gewährleisten. Das wird natürlich mit der heutigen Bauordnungsnovelle, wie Kollege Chorherr auch ausgeführt hat, und der Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" hier noch einen weiteren historischen Schub dazusetzen. Ich bin sehr dafür, dass wir über alles diskutieren, dass wir immer versuchen, noch besser zu werden, aber eines kann man, glaube ich, schon sagen: In Wien sind wir das von einem hohen Niveau aus, und das ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Weber zum Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Landtag! Liebe Gäste! Herzlich willkommen im Wiener Rathaus, schön dass Sie auch bei uns sind! Ich glaube, wenn man jetzt in der ersten Runde zugehört hat, ist es unbestritten, dass leistbaren Wohnraum zu schaffen, eine der großen kommunalpolitischen Herausforderungen ist. Ausreichend leistbaren Wohnraum schaffen wir, indem wir erstens das Angebot steigern - no na ned - und zweitens die Baukosten senken. Im Zusammenhang mit der Debatte zur Bauordnung haben wir auch ganz konkrete Vorschläge eingebracht, die wir in der Bauordnung gesehen hätten. Das ist erstens einmal das Thema Stellplatzverpflichtung. Der Wegfall der Stellplatzverpflichtung hätte einen ganz entscheidenden Einfluss auf das Thema leistbares Wohnen. Ich möchte daran erinnern, Stellplatzverpflichtung ist ein großer Kostentreiber beim Wohnraumschaffen, wir sprechen hier von 20.000 EUR pro Tiefgaragenplatz. Die jetzige Novelle der Bauordnung bringt da leider an der Stellplatzverpflichtung keine Änderung, es ist lediglich neu, dass schon geschaffene Stellplätze wieder rückgewidmet werden können. Na ja, da ist ja der Stellplatz schon entstanden, die Baukosten sind schon entstanden. Das hat nicht wirklich Einfluss auf das Thema Baukosten. Wir hätten uns hier einen deutlich größeren Schritt gewünscht, nämlich die Abschaffung der Stellplatzverpflichtung. Unserer Meinung nach soll die Stellplatzverpflichtung abgeschafft werden. Letztlich geht es da auch um einen Beitrag zum Thema Wohnkosten. Ich möchte noch einmal daran erinnern: 20.000 EUR pro Stellplatz. Im Rahmen der Debatte um die Bauordnung werde ich dazu auch einen Antrag einbringen. Das zweite Thema, das wir sehen, ist die zeitgemäße Auslegung der Widmungskategorie "gemischtes Baugebiet". Im Stadtentwicklungsplan 2025 ist als Ziel formuliert, gemischte, lebendige und entwickelbare Stadtteile zu schaffen. Wir fordern, die Widmungskategorie "gemischtes Baugebiet" derart abzuändern, dass es erstens eine Durchmischung zwischen mischfähigem Gewerbe und Wohnzone auch tatsächlich geben kann und zweitens, dass die Umnutzung der Betriebsgebäude zu Wohnzwecken auch erleichtert wird. (Beifall bei den NEOS.) Als Beispiel habe ich Ihnen mitgenommen: 700.000 m² Betriebsfläche stehen in Wien zur Zeit leer. Das wäre ein enormes Potenzial für das Thema leistbares Wohnen, leistbaren Wohnraum zu schaffen. Zwei Dinge müssen wir tun: Die politische Bereitschaft dazu haben, die Widmungskategorie einfach so zu ändern, und für die Verwirklichung der Projekte private Betreiber an Bord holen. Ein anderes Beispiel zum Thema Baukosten senken: Im Zusammenhang mit der Bauordnung ist die Trennung von Bad und WC. Im Erstentwurf der Bauordnung war diese bereits gestrichen, das haben wir gut gefunden. Nach Reklamation der Arbeiterkammer, morgendliche Staus in den Wohnungen zu verhindern, ist diese Trennung wieder reingekommen. Das finden wir nicht gut. Vor allem in Hinblick auf die Barrierefreiheit wäre das auch ein Punkt für kostengünstigeres Bauen gewesen. Als letzten Punkt in der Bauordnung möchte ich das Thema Senkung der Mindestgröße der Wohnungen ansprechen. Die war im ersten Entwurf von 30 auf 25 m² gesenkt, auch hier hat die Arbeiterkammer den Punkt wieder rausreklamiert. Das ist schade, weil vor allem das auch ein Beitrag für leistbares Wohnen gewesen wäre, besonders in der so begehrten Kategorie der Kleinstwohnungen. Zusammengefasst möchte ich sagen, wenn ich jetzt so in der ersten Runde zugehört habe: Es geht hier um Lösungen, es geht hier um Menschen. Ich bin davon überzeugt, dass gerade in dieser Debatte ein weniger ideologischer und mehr sachpolitischer Bezug dem Thema gut tut. In diesem Sinn: eine gute Diskussion. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar zu Wort gemeldet. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden ja heute auch noch ausführlich über die Bauordnung diskutieren. Vorweg muss ich schon sagen, dass ich erstaunt bin, wie viel hier auch aus unserer Sicht bei der Erstellung falsch gelaufen ist. Ich glaube, wir sind uns alle parteiübergreifend einig, dass eine Novelle der Bauordnung durchaus überfällig war. Doch was wir ganz stark kritisieren, ist die Art und Weise, wie die Opposition mit einbezogen war. Das war nicht der Fall, denn statt uns als Oppositionsparteien einzubeziehen und zu schauen, dass ein Endergebnis rauskommt, das weitgehend Zustimmung findet, wird die Opposition nur alibihalber eingebunden und ein Ergebnis abgeliefert, das im Gesamten leider wirklich wenig zufriedenstellend ist. Wir werden daher die Bauordnung heute auch ablehnen. Wir haben schon einige Kritikpunkte von meinen Vorrednern und auch von meinem Kollegen Ulm gehört, eine möchte ich noch besonders hervorheben, und zwar Maßnahmen, die aus unserer Sicht unzutreffend mit Verfahrensbeschleunigungen argumentiert werden, die nämlich ganz besonders zu Lasten der Bezirke gehen. Die Bezirke werden in ihren Kompetenzen und Mitwirkungsrechten extrem beschnitten. Das finden wir insofern verwunderlich, weil gerade die Bezirke als Basis, als Partner in wichtigen Fragen der Entwicklung, der Stadtentwicklung vor Ort, als Partner in der Vermittlung mit der Bevölkerung, mit den Anrainern, quasi in der ersten Reihe stehen. Wenn es dann tatsächlich um die Umsetzung dieser Dinge geht, die hier auch beschlossen werden, dann können wir das nicht unterstützen. Das finden wir höchst verwunderlich, dass Sie hier so vorgehen. (Beifall bei der ÖVP.) Ein paar Punkte, die wir auch in diese Richtung kritisieren wollen, möchte ich jetzt kurz erwähnen. Einerseits, dass die neuerliche Vorlage bei der Bezirksvertretung entfällt, wenn nur unwesentliche Änderungen bei der Flächenwidmung sind, oder dass die Fristen für Stellungnahmen drastisch verkürzt werden, dass keine Stellungnahme des Bezirksbauausschusses bei zeitlich begrenzten Bausperren mehr vorgesehen ist, dass die Zuständigkeit des Bauausschusses für die Bewilligung von Ausnahmen aus der Wohnverwendungsvorschrift entfällt, et cetera, et cetera. Es ist also eine ganze Liste an Dingen, wo hier die Bezirke in ihren Kompetenzen beschnitten werden, und das können wir nicht unterstützen. Das Spannende ist, jetzt könnte man meinen, na gut, die ÖVP und die Opposition und die eigenen Bezirksvorsteher. So ist es aber nicht, denn durch die Bank waren die Stellungnahmen der Bezirke und auch der anderen Fraktionen der Bezirke in diese Richtung einhellig. Die Stellungnahmen zeigen die massive Kritik, unter anderem auch aus dem 7. Bezirk, und ich erinnere mich, dass hier aus derzeitiger Sicht kein ÖVP-Bezirksvorsteher vorstehend ist. Vielleicht fragen Sie also auch einmal in Ihren eigenen Reihen Ihre eigenen Bezirksvorsteher, wie sie zu dieser Novelle und zu dieser Beschneidung der eigenen Kompetenzen stehen. Ein Wort noch kurz zur Widmung "geförderter Wohnbau": Die Idee - und das haben wir ja auch schon eingangs erwähnt - finden wir ja durchaus sinnvoll. Ich glaube, da muss viel getan werden, nur die Ausgestaltung ist aus unserer Sicht extrem mangelhaft. Was hier passiert, ist ein Zwang für alle neuen Bauflächen, und das ist aus unserer Sicht eine Kampfansage. Das Ziel muss sein - das ist klar -, mehr Wohnungen zu schaffen. und da ist die Stadt schon jahrelang säumig. Es gäbe hier sehr, sehr viele Maßnahmen, wir haben es auch schon gehört, Verdichtung im Gemeindebau beispielsweise. Weil Kollege Chorherr heute auch die mediale Berichterstattung erwähnt hat, möchte ich darauf eingehen, denn auch da wird durchaus mit Sorge in den Medien diskutiert, dass gerade die neue Widmung das Gegenteil des leistbaren Wohnens bewirkt, weil viele Bauprojekte sich dann nicht mehr rechnen könnten, eine Verknappung stattfindet und dadurch dann wieder die Preise raufgehen. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn wir daher leistbares Wohnen und leistbaren Wohnraum haben möchten, dann braucht es aus unserer Sicht drei Dinge: mehr Gerechtigkeit, mehr Wohnungen und mehr Eigentum im geförderten Wohnbau. Dafür steht die ÖVP- Wien. - Danke schön, (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Abg. Ellensohn ist der nächste Redner. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leistbares Wohnen, mehr Gerechtigkeit - alle sagen das, aber nicht alle sorgen dafür. Das ist nichts Neues in der Politik, was gesagt wird, passt nicht immer mit dem zusammen, was dann aktuell passiert. Punkt 1: Was wäre wichtig? - Wohnungen schaffen. Was machen wir in Wien? - Wir bauen Wohnungen. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Zu wenig!) In Wien wohnen über eine Million Menschen im Gemeindebau oder in gemeinnützigen geförderten Wohnungen. Das ist ein Rekord in Österreich, das gibt es sonst nirgends. Damit haben wir abseits des Mietrechts - denn dort fängt das Problem an, das machen wir allerdings nicht in Wien - für über eine Millionen Menschen leistbaren Wohnraum geschaffen. Das ist in der Vergangenheit schon passiert und passiert laufend, weil wir ja wieder Gemeindewohnungen bauen, weil wir ja wieder Genossenschaften bauen lassen, und die Wohnungen kommen ja auch auf den Markt. Wo haben wir ein Problem? - Beim Mietrechtsgesetz. Zum Mietrechtsgesetz gibt es eine Menge Vorschläge. In den letzten Jahren ist es relativ einfach, die schlauen Vorschläge waren alle von den GRÜNEN und von der SPÖ und die nicht so schlauen Vorschläge waren von allen anderen. Ich nehme jetzt nur einen heraus. Soll eine Wohnung, wenn ich sie anmiete, unbefristet möglich sein? - Da sagen die NEOS: Nein, es darf nicht möglich sein. Jeder fliegt aus seiner Wohnung mit Kündigungsfrist von einem Jahr ohne Grund raus. Du hast es angemietet, wohnst dort, dann sage ich, ich schmeiß dich nach einem Jahr raus, dann musst du wieder ausziehen. Dann wird behauptet, das macht den Wohnungsmarkt billiger. Das macht es natürlich viel teurer, weil eine Menge Leute jedes Jahr umziehen müssen. - Das ist ein schlechter Vorschlag. Das Mietrechtsgesetz zu ändern, ist aber nicht etwas, was wir in Wien machen können. Was wir in Wien schon machen können, ist, auf die Wohnungen, die wir haben, aufzupassen. Nicht aufpassen konnten wir auf die BUWOG- Wohnungen, das sind quasi die Gemeindewohnungen von ganz Österreich. Die sind von ÖVP und FPÖ verklopft worden, sodass heute noch Gerichte damit beschäftigt sind. Die Leute, die dort wohnen. haben Pech gehabt und zahlen jetzt viel mehr Miete. Das ist mit den Gemeindewohnungen der Republik Österreich passiert. ÖVP und FPÖ haben sie verscherbelt, manche Leute haben damit viel Geld verdient und manche stehen vor Gericht und müssen dazu Aussagen treffen. Das droht natürlich auch den Wiener Gemeindewohnungen, wenn die gleichen Leute ans Ruder kommen. Deswegen wäre es schon einmal alleine wegen des Verteidigens der Gemeindewohnungen schlau, dass das nicht passiert. Jetzt aber ein aktuelles Beispiel: Wir müssen auch die gemeinnützigen Wohnungen verteidigen, das sind in Österreich 900.000, das sind in Wien 200.000, eine ganze Menge. Jetzt kommt im Moment immer wieder das Thema auf, weil ein paar Leute glauben, einen schlauen Weg gefunden zu haben, wie man zu Geld kommt, indem man eine gemeinnützige Wohnung nimmt und teuer vermietet. Das ist ja aktuell. Es wird übrigens heute im Nationalrat Thema sein. Falls wir noch Zeit haben, ab 20 Uhr können wir dann dort zuhören, falls wir bis dahin hier fertig sind. In Wien wollten zwei gemeinnützige Gesellschaften, die Riedenhof und die Gesfö, dass wir ihnen die Gemeinnützigkeit aberkennen. Das haben wir nicht gemacht. Der Firmensitz dieser Gesellschaft wurde nach Oberösterreich verlegt, weil es nämlich nur um den Firmensitz geht, nicht dort, wo die Wohnungen sind, zählt, sondern wo der Firmensitz ist. Da waren aber damals Grüne in der Landesregierung und haben das abgelehnt. Die gleiche Firma hat den Firmensitz ins Burgenland verlegt. Dort hat zu dem Zeitpunkt seit Kurzem die SPÖ mit den Freiheitlichen regiert, und Rot und Blau im Burgenland, muss man dazu sagen, haben beschlossen, dass die Gemeinnützigkeit weg ist. Was bedeutet das? - Wenige Tage später werden tausende Wohnungen verkauft, dann fallen sie in die Hände von Leuten, die damit Geld machen wollen, sehr viel Geld, und zwar auf die Art und Weise: Jedes Mal, wenn einer auszieht, ist es keine Mietwohnung mehr, sondern ein Tourismusappartement und wird nicht mehr um 300 im Monat vermietet, sondern um 3.000 im Monat, weil es einen Hunderter am Tag kostet. Das ist das Ergebnis eines Beschlusses der Freiheitlichen Partei, die zwischendurch tönt, dass sie etwas anderes will, und leider der SPÖ im Burgenland. Was passiert jetzt, nachdem man das aufgezeigt hat? Medial ist es vorgekommen, alle haben darüber geredet: Da sind zehntausende Wohnungen in Österreich, hundertausende am Schluss bedroht, dass sie dem leistbaren Wohnungsmarkt entzogen werden. Heute gibt es einen Entschließungsantrag im Nationalrat, und ich hoffe, dass dieser dann nächstes Jahr auch Gesetz wird. Die Lobbyisten werden natürlich das nächste halbe Jahr dagegen arbeiten, aber heute kommt ein Antrag, der heißt: Bezahlbarer Wohnraum ist stark nachgefragt, gemeinnützige Bauträger sind wahnsinnig wichtig. Was nicht geht und was dem entgegensteht, ist die Kurzzeitvermietung von gemeinnützigem Wohnraum für touristische Zwecke zum Nachteil der ortsansässigen Bevölkerung. Das ist ein Mal mehr passiert, die BUWOG-Wohnungen haben die Freiheitlichen verkauft, diese Wohnungen haben sie im Burgenland geholfen, mit auf den Markt zu schmeißen. Wenn es um leistbare Wohnungen geht, gibt es also ein paar, die überhaupt nicht mitreden dürfen, weil sie bei Entscheidungen immer nur auf der falschen Seite stehen, unter anderem die FPÖ. In Wien machen wir genau das Gegenteil. Wenn ich vorher ein paar Mal die burgenländische SPÖ genannt habe, die Wiener SPÖ und die GRÜNEN in Wien haben heute einen extrem großen Wurf für leistbare Wohnungen, das werden wir im Laufe des Tages noch am Nachmittag diskutieren, der bedeutet, dass in Zukunft mehr leistbare Wohnungen auf den Markt kommen als in irgendeinem anderen Bundesland. (Abg. Anton Mahdalik: Das Semmelweis-Areal zum Beispiel!) Das werden wir heute beschließen, weil es hier eine rot-grüne Mehrheit gibt und keine Mehrheit für den Verkauf von Gemeindewohnungen, wie es im Bund einmal war. Wir sorgen in Wien für leistbaren Wohnraum. - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Anton Mahdalik: Leistbares Wohnen am Semmelweis-Areal und am Heumarkt! Das hast du gar nicht erwähnt!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Niegl zum Wort gemeldet. Abg. Michael Niegl (FPÖ): Werte Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuseher! Ja, ich finde es immer recht putzig, wenn ein Grüner von den Dingen im Nationalrat spricht. Ihr habt ja Gott sei Dank damit nichts mehr zu tun. (Beifall bei der FPÖ.) Kommen wir aber zum Thema leistbarer Wohnraum. Leistbares Wohnen ist ein sehr populäres Wort und wird leider oft missbräuchlich verwendet, insbesondere von Ihnen, geschätzte Kollegen der rot-grünen Stadtregierung. Sie haben es nämlich all die Jahre in der Hand gehabt, ausreichend Wohnungen leistbar für die Bürger, für die Wiener bereitzustellen. Passiert ist leider wenig. Allen voran der Herr Landeshauptmann und Bürgermeister von Wien, Dr. Michael Ludwig, der immer von Hochglanzmagazinen herunterlächelt und zehn Jahre lang Wohnbaustadtrat war, den Wiener Bonus und leistbares Wohnen propagiert, ist einfach die Dinge schuldig geblieben. Was ist denn während seiner Amtsperiode passiert? - Während bei seinem Amtsantritt noch 75 Prozent der neuen Wohnungen gefördert wurden, sind es jetzt nur mehr 25 Prozent der Wohnungen, die gefördert werden. Diese traurige Entwicklung haben Sie, meine Damen und Herren der rot-grünen Stadtregierung, herbeigeführt. Sie kürzen seit 2010 sukzessive die Wohnbauförderung, und Ihre Pläne sehen bis 2020 eine Kürzung der Wohnbauförderung um sage und schreibe 500 Millionen EUR vor. Bravo, das ist natürlich genau der richtige Weg, sozialen Wohnbau zu schaffen! Wäre das nicht schon schlimm genug, entziehen Sie aus den Rücklagen der Wohnbauförderung noch Gelder, um zum Beispiel wie 2011 das Allgemeine Budget zu sanieren, 105 Millionen EUR. 2015 haben Sie 120 Millionen EUR für das Milliardengrab Krankenhaus Nord entzogen, das Gleiche 2017, da waren es dann 60 Millionen, welche für das Krankenhaus Nord zweckentfremdet wurden. Für 2019 wird ein Zugriff von 53 Millionen für die Sanierung des Allgemeinen Budgets vorgesehen. Bravo, das ist natürlich ein guter Plan! Dazu kommt natürlich noch eine Kostenexplosion bei der Errichtung von Wohnungen. Sieht man sich Ihre Kapriziertheiten im Wohnbau an - Landschaftsplaner stylen ganze Gartenanlagen im Wohnbau durch und errichten wunderbare Freizeitanlagen -, dann haben wir natürlich auch noch Planungsfehler, wofür hauptsächlich die GRÜNEN mit ihrem wunderbaren Planungsressort verantwortlich stehen, aber natürlich auch Umweltauflagen, die Sie sich selbst auferlegen und deren Umsetzung und Effizienz höchst zu hinterfragen sind. All das ist natürlich etwas, was die Wohnbaukosten, die Errichtungskosten vorantreibt. Sehen wir es uns einmal an: Sie wollen 9.000 Wohnungen pro Jahr errichten, das werden Sie natürlich mit diesen Kürzungen wohl kaum schaffen. Alle Ihre Maßnahmen, die Sie getroffen haben, sind eine Verschlechterung für uns Wiener. Sehen wir uns natürlich auch einmal an, wer im sozialen Wohnbau wohnt. Mittlerweile sind 57 Prozent der Mieter im sozialen Wohnbau entweder keine Staatsbürger oder haben Migrationshintergrund. Da hört man immer: Ja, das hat mit der EU-Richtlinie zu tun, und, und, und. Es sind aber von den 57 Prozent, welche keine Österreicher sind, 56 Prozent Drittstaatsangehörige und nur 11 Prozent EU-Bürger, und österreichische Familien kommen immer schlechter zu sozialem Wohnraum. Das haben Sie einfach verursacht, und das ist einfach so. Wir fordern daher ein Mal mehr einen Österreicher-Bonus, einen Staatsbürger-Bonus, dass Staatsbürger prioritär bei der Vergabe von sozialen Wohnungen bevorzugt werden. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Das ist EU- rechtswidrig!) - Nein, ist es nämlich nicht, ist es nämlich nicht! Die Vergaberichtlinien müssen dahin gehend verändert werden, und es bedarf auch eines nachvollziehbaren Vergabeprozesses. Wenn ich dann höre, dass die EU-Richtlinie da entgegenspricht, ist das natürlich nicht wahr, denn diese EU- Richtlinie lässt genügend Handlungsspielraum offen. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das stimmt ja nicht!) - Nein, Sie haben es offensichtlich nicht gelesen. Sie kommen immer und reden gescheit daher, in Wahrheit haben Sie wahrscheinlich keine Ahnung. Sie wollen es einfach politisch nicht umsetzen, wir schon. Wir empfehlen Ihnen, endlich die Verantwortung für die eigenen Staatsbürger wahrzunehmen, denen sind Sie nämlich verpflichtet und nicht der ganzen Welt. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Der letzte Redner dieser Aktuellen Stunde ist Herr Abg. Niedermühlbichler. - Ich bitte darum. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn, Kollege Niegl, Sie wissen aber schon: Die Öffnung der Gemeindebauten für Drittstaatsangehörige hat ein gewisser Minister Böhmdorfer in Brüssel verhandelt und unterschrieben und kein SPÖ-Minister. Das war nämlich unter Schwarz-Blau I, und wenn es dafür Verantwortung gibt, trägt die Ihre Partei. (Abg. Michael Niegl: Lesen Sie das Gesetz!) Aber ich weiß ja, Verantwortung für die Vergangenheit übernehmen Sie nicht gerne. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Zum Kollegen Weber möchte ich sagen: Sie haben gesagt: mehr Sachpolitik in diesem Thema und mehr Sachlichkeit. - Sehr gerne. Es fällt mir aber ein bisschen schwer, wenn gerade die ÖVP diese Aktuelle Stunde zum Thema "Leistbares Wohnen" einbringt, wo dann steht: "Leistbares Wohnen: mehr Gerechtigkeit, mehr Wohnungen", könnte man meinen, das ist natürlich eine Aktuelle Stunde der SPÖ, denn wir stehen dafür. Wenn man dann schaut: "Mehr Eigentum im geförderten Wohnbau in Wien!", weiß man, es kommt wieder von der ÖVP. Ich weiß nicht, wer Ihre Anfragen oder die Themen der Aktuellen Stunde festlegt, vielleicht ich das ein Praktikant/eine Praktikantin, die bei diesen Themen noch an das Gute in der ÖVP glaubt, denn Sie selber können das ja wohl nicht sein. Sie stehen nicht für leistbares Wohnen, Sie sind in der Bundesregierung und haben in den letzten Jahren, ja, letzten Jahrzehnten ein faires Mietrecht immer verhindert. Während in Wien zwei Drittel der Menschen im geförderten Wohnbau leben, sich in den letzten Jahren die Mietpreissteigerung immer im Bereich der Inflation bewegt hat, hat sich das im privaten Mietbereich massiv schlechter dargestellt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was habt ihr die letzten zehn Jahre gemacht? - Nichts!) Sie als Mitglied der Bundesregierung verweigern ein faires Mietrecht, und ich fordere Sie auf, dem Universalmietrecht, das hier eine Möglichkeit wäre, das unsere Wohnbausprecherin Ruth Becher eingebracht hat, zuzustimmen, denn dann wäre vieles in dieser Stadt besser. Dazu brauchen wir die Bundesregierung, aber da verweigert sich natürlich die ÖVP beharrlich. Die Forderung nach mehr Eigentum: Sebastian Kurz hat ja damals noch als Vorsitzender der Jungen ÖVP gesagt: Wer sich keine Wohnung mieten kann, soll sich eine kaufen. Er hat aber jetzt auch gesagt: Eigentum ist die einzige Form, die im Alter Absicherung bedeutet. Daher wollen Sie, dass Menschen mehr Eigentumswohnungen erwerben, um im Alter oder wenn es ihnen schlecht geht, weniger Miete zu bezahlen. Was passiert denn, wenn das wer macht, dann den Job verliert oder wenig Pension hat? Die Notstandshilfe wird abgeschafft, das werden Sie machen, und dann greift man auf das Eigentum zu. Das heißt, was man sich dann mühsam erspart hat, ist im Alter weg. Das ist Ihre Form von Schutz des Eigentums, das ist das, was Sie als ÖVP wollen. Das ist aber nicht unser Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn wenn sich Menschen etwas hart erarbeiten, dann steht es ihnen auch im Alter und wenn es ihnen schlecht geht zu, dass ihnen das auch bleibt und nicht von dieser schwarz-blauen Bundesregierung weggenommen wird. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wie Sie mit Eigentum umgehen und wen Sie mit Eigentum fördern meinen, das wissen wir eh, das sind hauptsächlich die Sponsoren vom Wahlkampf des Sebastian Kurz und der ÖVP, das ist die Immobilienwirtschaft. Wenn Sie über Eigentum als Heiligtum sprechen und wie man sich Eigentum hart erarbeiten kann - Kollege Ulm hat da dieses Bienenrelief genannt - und auch finden, dass das so positiv ist, dann frage ich mich, warum diese Bundesregierung tatsächlich die Grunderwerbsteuer für große Immobilienspekulanten abschaffen will, während für die kleinen Häuslbauer oder jemanden, der sich eine Eigentumswohnung kauft, diese 3,5 Prozent selbstverständlich nicht abgeschafft werden. Was ist das für ein Weg? - Das ist der Weg: Man möchte nicht den Kleinen unterstützend unter die Arme greifen, sondern natürlich die großen Immobilienfirmen unterstützen. Für die werden Sie die Grunderwerbsteuer abschaffen, zumindest steht das im "Standard", und für die Kleinen wird das aufrecht bleiben. Das ist Ihre Form von Eigentum fördern. Ihnen geht es darum, die zu fördern, die in diesem Leben ohnehin auf die Butterseite gefallen sind, die zu fördern, die viel Geld haben, große Investoren zu fördern, große Firmen zu fördern, Ihre Sponsoren zu fördern, die Ihren Wahlkampf unterstützt haben. Das ist nicht unser Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Wiener Sozialdemokratie steht für leistbares Wohnen. Das zeigen wir tagtäglich, das zeigen wir in den letzten Jahren und das werden wir auch in Zukunft zeigen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des NEOS-Rathausklubs ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde der Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 5, 1, 6, 7, 8, 9, 2, 3 und 4 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz 2008, das Wasserversorgungsgesetz und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 geändert werden - Bauordnungsnovelle 2018. Die Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Gaál. Ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Frau Präsidentin! Einen wunderschönen guten Morgen! Werte Kolleginnen und Kollegen! In meiner Funktion als Berichterstatterin darf ich nur eingangs kurz darauf hinweisen, dass parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren sogenannte Planungsgrundlagen zur Widmung "Gebiete für geförderten Wohnbau" erarbeitet wurden. Diese Planungsgrundlagen führen im Detail aus, wie die Bestimmung zur neuen Widmungskategorie vollzogen werden soll. Sie sollen kommende Sitzungswoche im Gemeinderat behandelt und sodann auch veröffentlicht werden. Ich bitte um Zustimmung zur Bauordnungsnovelle. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was ist das dann rechtlich gesehen? Welche rechtliche Qualität hat das dann? Ist das eine Verordnung, oder sonst etwas? Es interessiert mich!) Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet, und zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Landtag! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Liebe Gäste! Schön, dass sie immer noch bei uns sind! Wien braucht eine Bauordnung für das 21. Jahrhundert. Wenn man die Urfassung der Wiener Bauordnung aus dem Jahr 1929 mit der aktuellen Fassung vergleicht, dann fällt auf, dass sich die Bauordnung seit jener in den letzten knapp 100 Jahren strukturell nicht wesentlich geändert hat. Das heißt, dass die Bauordnung in der Stadt unter Lhptm Karl Seitz sicherlich fortschrittlich war, die Struktur des Gesetzes und die darin bestehenden Bestimmungen seit 1929 sind länger, komplexer, detaillierter geworden. Wir hielten es nach fast 100 Jahren und nach fast 60 Novellierungen für angebracht, dass die Bauordnung komplett neu überarbeitet wird beziehungsweise es eine komplett neue Fassung der Bauordnung gibt. Positiv an der Bauordnung sehen wir, dass das Thema Energieraumplanung einen wesentlichen Stellenwert in der Bauordnung bekommen hat. Das ist gut, das ist richtig, das ist für uns NEOS auch sehr wichtig. Mein Kollege Abg. Gara wird auf diesen Punkt dann noch detailliert eingehen. Ich habe heute im Rahmen der Aktuellen Stunde auch schon gesagt, im Zusammenhang mit der Bauordnung hätten wir einige wesentliche Hebel gesehen, die Baukosten zu senken und somit einen wertvollen Beitrag für das Thema leistbares Wohnen zu bringen. Ein Thema, das ich genannt habe, war die Stellplatzverpflichtung. Ich erinnere noch einmal: 20.000 EUR pro Tiefgaragenplatz, ein wesentlicher Beitrag für das Thema Kosten beim Bauen senken. Diesbezüglich möchte ich auch einen Antrag einbringen, wonach der Wiener Landtag sich dafür ausspricht, die allgemeine Stellplatzverpflichtung durch eine projektbezogene Stellplatzauflage zu ersetzen, die im Zuge des Bauverfahrens im begründeten Bedarfsfall vorgeschrieben werden kann. (Beifall bei den NEOS.) Weitere Themen, die wir anhand der Diskussion auch in der Aktuellen Stunde schon gebracht haben, sind die Trennung von Bad und WC und die Mindestgröße der Wohnungen. Auch da hätten wir gewünscht, dass diese innovativen Vorschläge in der Novelle geblieben wären. Jetzt möchte ich aber zu einem Punkt kommen, der mich wirklich sehr überrascht hat, als ich mir die Novelle angesehen habe, der mich nicht nur sehr überrascht hat, sondern der mich auch sehr - ich sage es einmal - betroffen hat, weil es mir ein Herzensanliegen ist, nämlich das Thema Mitbestimmung, Partizipation. Da geht die Bauordnung unter dem Schlagwort Nachbarschaftsrechte für mich wirklich ganz eindeutig in die falsche Richtung. Unter dem Titel Verfahrensbeschleunigung werden hier Nachbarschaftsrechte einfach gestrichen, Stichwort Entfall der mündlichen Bauverhandlungen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, diesen Zugang verstehe ich überhaupt nicht, den sehe ich deshalb als besonders kritisch, weil die mündlichen Bauverhandlungen ein Ort des Dialoges sind und ein ganz ein wesentliches Instrument, berechtigte Einwände vorzubringen und diese im Dialog auszuräumen. Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wieso wir hier unter dem Schlagwort Verfahrensbeschleunigung bei den Bürgerinnen und Bürgern einsparen und sagen, die müssen sich darum kümmern, dass es schnellere Verfahren gibt. Letztendlich glaube ich, dass dieser Wegfall der mündlichen Bauverhandlungen dazu führen wird, dass wir die Verwaltungsgerichte mehr beschäftigen. Wieso müssen wir beim Thema Verfahrensbeschleunigung eigentlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ansetzen? Wir schreiben uns hier die Digitalisierung auf die Fahne, und ich hätte mir gewünscht, auch zum Beispiel zum Thema elektronischer Bauakt ein paar Inputs zum Thema Verfahrensbeschleunigung zu bringen. Den Zugang, hier das über die Bürgerinnen und Bürger zu machen, verstehe ich, ehrlich gesagt, gar nicht. Ein anderes Thema, bei dem es aktuell viel Verunsicherung im Zusammenhang mit der Bauordnung gibt, ist das Thema Airbnb, genauer gesagt, die geplante Einschränkung von kurzfristigen Vermietungen in Wohnzonen. Ich habe zu dem Thema in den letzten Wochen sehr viele Mails bekommen, ich habe mich zu dem Thema mit sehr vielen Menschen getroffen und habe hier zwei Problemzonen erkannt. Das ist erstens, dass es eine massive Verunsicherung über diese Regelung gibt und zweitens, dass es die Meinung in den Fachkreisen gibt: Na ja, diese Regelung wird ja sowieso vor den Gerichten nicht halten. Ganz abgesehen davon meine ich auch, dass die grundlegenden Probleme auch darin bestehen, wie die Behörde denn hier überhaupt eine flächendeckende Überprüfung vornehmen möchte. Meiner Meinung nach wäre der richtige Ansatz gewesen, im ersten Schritt zuerst an der rechtlichen Gleichstellung der Kurzzeitvermieter und der Hotellerie zu arbeiten, das bedeutet, in Richtung aller Abgaben und Steuern, insbesondere der Ortstaxe der Kurzzeitvermieter. Viele Kommunen weltweit zeigen, wie es geht, sind in einer ähnlichen Situation. Wir brauchen da das Rad nicht neu erfinden. In Paris ist es beispielsweise so, dass sie auf der Plattform eine Online-Identifikationsnummer angeben, das hätte man in Wien auch machen können, mit der verpflichtenden Angabe der Ortstaxenummer. Die Voraussetzung für so eine Lösung ist natürlich, dass es Verhandlungen der Stadt Wien mit den Plattformbetreibern gibt. In diesem Sinne würde ich mir auch die Neuaufnahme des Dialoges speziell mit Airbnb wünschen. (Beifall bei den NEOS.) Wieder zurück zum Thema leistbares Wohnen, genaugenommen zum geförderten Wohnbau: Mit der Novelle wird ja eine neue Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" geschaffen, und der Vollzug dieser Novelle - ich habe es schon in einem Zwischenruf hier gehört - ist in den Planungsgrundlagen festgeschrieben. Das ist prinzipiell gut, dass es einen vom Gemeinderat beschlossenen Leitfaden gibt. Kritisch sehe ich aber die Tatsache, dass diese Planungsgrundlagen als Gemeinderatsbeschluss zwar als Grundlagenforschung bei Flächenwidmungen zu berücksichtigen sind, sie aber keine Rechtsverbindlichkeit haben. Wir halten es für sinnvoller, diese Planungsgrundlagen als Teil der Bauordnung selbst zu konkretisieren. Auf diese Art und Weise wäre nämlich sichergestellt, dass diese Grundlagen auch tatsächlich rechtsverbindlich sind. Diesbezüglich möchte ich einen weiteren Antrag stellen: Im Entwurf des Gesetzes für die Bauordnung für Wien und das Kleingartengesetz, das Wiener Garagengesetz, das Wasserversorgungsgesetz und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz soll folgender Punkt angeführt werden: Die Widmung darf nicht auf bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung bestehende Baulandwidmungen, Wohngebiet und gemischtes Baugebiet ausgewiesen werden. Das ist der Punkt, der uns in der Planungsgrundlage ganz wichtig ist, dass es hier keine rückwirkenden Widmungen und keinen Eingriff in das Eigentum gibt. (Beifall bei den NEOS.) Wenn man das Thema Wohnbauförderung hernimmt, dann möchte ich noch kurz auf das Thema eingehen, ob wir genug Fördermittel haben. Die Stadt Wien möchte ja mit der neuen Bauordnung leistbares Wohnen ermöglichen, indem man künftig auf neu ausgewiesenem Bauland zu zwei Drittel verpflichtend geförderte Wohnungen errichtet. Allerdings müssen wir, wenn wir so etwas bestimmen, auch tatsächlich die notwendigen Fördermittel bereitstellen, ansonsten können wir ja nicht bauen, auch nicht mit Eigenkapital bauen Die Frau Landesrätin Gaál hat dazu in einer Pressekonferenz gesagt - ich zitiere: Eine Aufstockung der Wohnbauförderung sei nicht nötig, denn die Mittel seien in den vergangenen Jahren von den Bauträgern bei Weitem nicht ausgeschöpft worden. Na ja, das stimmt zwar, die Frage ist, ob das aber mit Blick nach vorne auch einer zukünftigen Berechnung standhält, denn das Budget für den Neubau von geförderten Wohnungen ist heute um 24 Prozent größer als es das im Voranschlag 2019 ist. Wenn wir jetzt die Annahme machen, dass 60 Prozent der neuen Wohnungen gefördert errichtet werden und pro geförderte Wohnung ungefähr 60.000 EUR liquide Mittel benötigt werden, dann heißt das, dass im nächsten Jahr eine Lücke von 14 Millionen im Voranschlag klafft. Über die kommenden 4 Jahre sprechen wir da bereits über 43 Millionen EUR. Eine Anmerkung noch: Wenn wir das Ziel der Stadt Wien, das immer wieder auch kommuniziert wurde, 7.000 geförderte Wohnungen zu errichten, hernehmen, dann würde das bedeuten, dass wir eine Lücke von 200 Millionen EUR haben, wohlgemerkt pro Jahr. Das zeigt für mich, wie wenig plausibel diese Zieldarstellung ist. (Beifall bei den NEOS.) Abschließend möchte ich zusammenfassen: Für uns NEOS setzt die Novelle der Bauordnung nicht ausreichende Maßnahmen, um kostengünstiger zu bauen. Wir sind davon überzeugt, dass es größere, mutigere, innovative Schritte gebraucht hätte bei der Frage, wie wir leistbaren Wohnraum schaffen. Aus diesem Grund werden wir heute der Novelle nicht zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Ulm zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Positive gleich vorweg: Natürlich gibt es in dieser Bauordnungsnovelle auch positive Punkte, die wir begrüßen. Es ist bei über 100 Reform- und Veränderungspunkten ja auch gar nicht leicht anders denkbar, aber als Oppositionspartei müssen wir natürlich mit Nachdruck darauf hinweisen, wo diese Bauordnungsnovelle problematisch ist und auch sagen, dass sie dirigistisch ist, dass sie beteiligungsfeindlich und dass sie eigentumsfeindlich ist. Ich habe heute die seltene Gelegenheit, auf Vorredner von den GRÜNEN und von der roten Fraktion eingehen zu können, weil es sich auf Grund des Themas der Aktuellen Stunde einfach so ergeben hat. Sonst habe ich immer den Nachteil, dass ich mir ein bisschen schwerer tue. Kommen wir gleich zum Kernpunkt, zur Kategorie "geförderter Wohnbau" und was sich da Rot-Grün überlegt hat. Ich sage es ganz dezidiert, vielleicht ist das in meiner Wortmeldung in der Aktuellen Stunde nicht deutlich genug herausgekommen: Ich lehne die Kategorie an sich nicht ab, auch ich bin der Meinung, dass es preisdämpfender Maßnahmen bedarf, aber ich glaube, dass die Stadt Wien mit der generellen Einführung über das Ziel hinausgeschossen ist, weil wir in Wien im Gegensatz zu Salzburg noch nicht in so einer dramatischen Situation sind, dass wir nicht mit gelinderen Mitteln auch preisdämpfende Wirkung erzielen könnten. Was sind diese gelinderen Mittel? - Diese gelinderen Mittel haben wir im Gegensatz zu Salzburg in Wien, und das ist das unglaubliche Reservoir an Bauland, das die Stadt Wien hat. Das wird es in anderen Städten und in anderen Bundesländern nicht so leicht geben, dass 40 Prozent der Grundfläche im Besitz der öffentlichen Hand stehen. Ich glaube auch nicht, dass es Reserven von mehreren Quadratkilometern gibt, wie wir das alleine im Wohnfonds Wien und auch in der Wirtschaftsagentur haben. Es gibt alleine im Gemeindebau die Nachverdichtungsmöglichkeit mit 130.000 Wohnungen. Das heißt, Ja zum leistbaren Wohnen, auch Ja zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Natürlich muss die öffentliche Hand dafür sorgen, dass leistbares Wohnen möglich ist, aber ein derartig dirigistischer Eingriff, wie er jetzt geplant wird, ist noch nicht notwendig, weil man das gleiche Ziel mit gelinderen Mitteln auch erreichen könnte. (Beifall bei der ÖVP.) Was ich auch nicht gesetzlich abgesichert habe, ist, dass nicht vielleicht einmal irgendwer auf die Idee kommt, dass man auf geförderten Wohnbau rückwidmen kann, also von normalem Baugebiet auf geförderten Wohnbau. Es ist jetzt eindeutig nicht so geplant von Ihnen. Wir haben es in den Planungsgrundlagen drinnen, wir haben es in den Richtlinien drinnen, Sie haben es mehrfach gesagt. Ich glaube es Ihnen auch, dass Sie das im Augenblick so planen, aber wir haben keine Garantie dafür, dass es nicht irgendwann einmal auch zu einer Rückwidmung kommen kann. Da würde ich mir schon vorstellen, dass man das im Gesetz so absichert, dass eine Rückwidmung nicht möglich ist, Sie hätten ja viele Dinge, die jetzt in diesen Grundlagen drinnenstehen, auch in das Gesetz aufnehmen können, dann hätten wir eine Sicherheit, denn das wäre dann natürlich eine stille Form der Enteignung, wenn man dann von normalem Wohnbaugebiet auf geförderten Wohnbau rückwidmen würde. Sie sollten uns schon zugestehen, dass wir diese Absicherung ganz gerne gehabt hätten, denn man weiß nicht, wie in einigen Jahren das Gesetz gehandhabt werden wird. Ich habe jetzt auch die Gelegenheit, ein bisschen etwas zu den Eigentumswohnungen und zu den Kollegen Stürzenbecher und Niedermühlbichler zu sagen. Sehr geehrte Herren Kollegen, Sie sind mit Ihrer Argumentation sehr politisch, sehr ideologisch, ich will nicht sagen, an der Grenz des Klassenkampfes, aber es ist nicht wirklich nachvollziehbar. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Ich halte auch bei diesem Punkt fest: Worum es mir geht, ist, dass die Stadt Wien geförderte Eigentumswohnungen zulässt, nicht mehr und nicht weniger, und dass dafür kein einziger Euro mehr in die Hand genommen werden muss, denn ich habe das ein bisschen so verstanden: Na ja, wir wollen jetzt nicht so viel Geld in die Hand nehmen für ein paar wenige und haben dann weniger Geld zur Verfügung für die Mehrheit. So habe ich das verstanden. Lieber Herr Kollege Stürzenbecher, es muss für unser Modell nicht ein Euro mehr in die Hand genommen werden von der Stadt Wien. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Wir kommen mit den Wohnbauförderungsvorschreibungen aus, die müssen nicht zusätzlich daherkommen. Mit dem Geld, das zur Verfügung steht, mit diesen 100 Prozent sind in der Vergangenheit, schon länger zurückliegend, geförderte Mietwohnungen und geförderte Eigentumswohnungen angeboten worden. Jetzt werden keine geförderten Eigentumswohnungen mehr angeboten, und damit amputieren Sie den sozialen Wohnbau, denn bis jetzt ist der soziale Wohnbau auf zwei Beinen gestanden, auf dem Standbein geförderte Mietwohnungen und geförderte Eigentumswohnungen. Das lassen Sie jetzt nicht mehr zu, und wir verstehen das ja gar nicht nur als wohnbaupolitische Maßnahme, sondern als sozialpolitische Maßnahme. Wenn jemand wenig Geld hat, dann muss man umso mehr dazuschauen. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Aber wo kommt das Geld her?) - Nein, es bleibt bei den Wohnbauförderungsmitteln, so, wie wir sie jetzt haben. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Dann haben Sie weniger für das andere!) - Es geht nur um die Aufteilung, um das Verhältnis, aber der Gesamtbetrag bleibt gleich. Ich verlange nicht einmal eine bessere Förderung, die verlange ich gar nicht. Auf Grund der geltenden Bestimmungen könnte man das ohne Weiteres machen, es wird nur ganz einfach nicht gemacht. Es wäre auch eine sozialpolitische Maßnahme, weil für all jene Bewerber, die durch mehrere Jahre und Jahrzehnte eine Wohnung bewohnen, die Eigentumswohnung billiger ist, ganz einfach, weil man sich nach 30 Jahren die Miete erspart und die Wohnung einem gehört und man die Wohnung weitergeben kann. Wichtig ist festzuhalten, es ist kein Modell für die Reichen, es zahlt jeder Bewerber gleich viel, ob Mietwohnung oder Eigentumswohnung, nach 30 Jahren den gleichen Betrag. Er zahlt den gleichen Betrag ein, nur in dem einen Fall hat er eine Wohnung und im anderen Fall hat er keine Wohnung. Das ist für all jene interessant, die langfristig da drinnen wohnen wollen und langfristig am Bewohnen so einer Wohnung interessiert sind. Sie können es bislang nicht wirklich erklären, warum Sie das nicht zulassen. Beim Vergleich mit anderen Bundesländern und wenn man sich auch die Wohnungsbewerber anschaut, dann weiß man ja genau, dass das nachgefragt wird, dass das der Wunsch der Menschen ist. Es wäre natürlich auch der Wunsch von SPÖ-Klientel, da gibt es ja auch genügend Menschen, die das machen wollen, aber Sie kommen dem bislang einfach nicht nach. Wenn ich jetzt zu dem Argument noch etwas sagen kann: Na ja, nach zehn Jahren kann man ja nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Eigentum erwerben, dann sage ich, das ist ja nur die zweitbeste Möglichkeit. Die ist ja wirtschaftlich nicht so interessant, denn erstens einmal zahle ich ja zehn Jahre lang eine Miete. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Da gibt es Spekulationsklauseln!) - Na ja, ich bin ja sehr für Spekulationsklauseln! Natürlich will kein Mensch, dass jemand sehr günstig eine Wohnung gefördert erwerben kann und die dann teuer verkaufen kann und rasch einen Gewinn machen kann, aber mit den 40 Jahren, die Sie jetzt im Zuge der Bauordnungsnovelle vorsehen, übertreiben Sie es auch ein bisschen. Selbst dann, wenn die Förderung schon zurückbezahlt ist, darf durch 40 Jahre hindurch nicht mit Gewinn vermietet oder verkauft werden. Das ist natürlich total überzogen. Noch dazu, wenn man weiß, dass die Genossenschaften bereits nach zehn Jahren, wenn sie nach dem WGG verkaufen, einen Gewinn machen dürfen. Da hätte ich also schon ganz gerne die Gleichbehandlung der Bürger und der Genossenschaften. Ich habe den Nachteil, dass ich bei diesem Modell bei dem Kauf nach dem WGG schon zehn Jahre lang Miete bezahlt habe, und ich habe den Nachteil, dass ich den Kaufpreis nicht kenne und dass die Wohnbaugenossenschaft nach diesen zehn Jahren bis an den Verkehrswert mit dem Kaufpreis gehen kann. Das ist daher nur die zweitbeste Möglichkeit für den Wohnungswerber. Beteiligungsfeindlich: Ich habe nur ganz selten erlebt, dass es gegen ein Gesetz derartig viel Widerstand aus den eigenen Reihen gibt. Die Bezirke haben sich dagegen ausgesprochen, die Bürger fallen auch um viele Beteiligungsrechte um. Subjektive Rechte fallen weg. Es fällt das subjektive Recht des Nachbarn weg, dass die Statik gewährleistet ist, dass der Brandschutz gewährleistet ist. Das sind, glaube ich, schon ganz wesentliche subjektive Rechte, die dem Bürger jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen. Aber die Bezirke werden in ihren Kompetenzen unglaublich beschnitten. Das sagen nicht nur die ÖVP-Bezirke, das sagt nicht nur der FPÖ-Bezirk, das sagen auch die roten Bezirke, das sagen auch die grünen Bezirke. Das sind von den GRÜNEN die Bezirke 2, 7 und 18, und von der SPÖ sind es die Bezirke 5, 6, 9 und 22. Es sind nicht weniger als 17 Bestimmungen, sage und schreibe 17 Bestimmungen, die diese Bezirke in der Bauordnung ablehnen. Das ist also etwas, was mir bei einem vergleichbaren Gesetz noch nicht untergekommen ist. Was fehlt uns? - Wenn ich gleich beim § 1 beginne: Wir haben dort nicht aufgenommen, was wir uns sehr gewünscht hätten, dass die Verpflichtungen aus der Welterbe-Konvention zu berücksichtigen sind - nicht nur eine Idee der ÖVP, sondern auch die Volksanwaltschaft hat das verlangt. Wir hatten und haben ja größte Schwierigkeiten mit dieser Welterbe-Konvention. Vielleicht liegt es auch daran, dass der Magistrat der Meinung ist, dass die Erhaltung des Stadtbildes lediglich eine Aufgabe aber keine Verpflichtung ist. Jetzt hätten wir die Möglichkeit, die Verpflichtung hineinzuschreiben, und dann wäre es für alle Zukunft klar, dass diese Bestimmungen ernst zu nehmen sind. Was fehlt uns noch? - Ich setze gleich fort beim § 1a, bei den städtebaulichen Verträgen. Dort fehlt uns eine ausreichende Definition. Die Opposition verlangt es geschlossen seit längerer Zeit. Wir haben hier nicht die Verbindung zwischen dem hoheitlichen Handeln und der Leistung, die der Bauträger letztendlich erbringen soll. Diesen Zusammenhang haben wir nicht festgelegt, und daher gibt es zwei große Gefahren. Die eine große Gefahr ist, dass sich der Bauträger eine Widmung mehr oder weniger erkauft, und die andere Gefahr ist, dass es eine Willkürsituation gibt und dass der Magistrat willkürlich dem Bauträger Leistungen vorschreiben kann, womit das Wohnen natürlich auch nicht billiger wird. Ich habe mir die 17 Punkte, die die Bezirke ablehnen, herausgeschrieben, und es soll so viel Zeit sein, dass ich kurz darauf eingehe. Die Verkürzung der Stellungnahmefrist im Widmungsverfahren von drei Monaten auf zwei Monate oder vier Wochen, die gekürzte öffentliche Auflage von sechs Wochen auf vier Wochen, der Entfall des Stellungnahmerechtes der Bezirksvertretung, wenn diese mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat, dass sie sich etwas anderes vorstellt. Wir haben im § 7a Abs. 5 den Entfall eines Klammerausdrucks. Da steht nichts anderes drinnen, als dass der Klammerausdruck § 133 entfällt, und selten hat man mit dem Entfall eines Klammerausdrucks mehr erreicht als in diesem Fall. Der 7. Bezirk, sicher kein Bezirk der ÖVP oder der FPÖ, sagt, das ist ein Anschlag auf bürgerInnennahe partizipative Politik. Das sagt also jemand, der bei den GRÜNEN nicht irgendjemand ist, sondern das sagt der Bezirksvorsteher des 7. Bezirkes. Warum sagt er das? - Weil es um die Ausnahmen in den Wohnzonen geht und weil es in Bezirken ganz wichtig ist, dass diese besonderen Stadtteile bewohnt bleiben, dass das Viertel sind, in denen man gerne wohnt. Bei dieser wichtigen Frage schließen sie ab sofort die Bezirke aus. Dagegen sind der 1., 5., 7., 8., 9., 13. Bezirk. Ganz ähnlich verhält es sich beim § 8 Abs. 3, wo es um das Stellungnahmerecht des Bauausschusses zu zeitlich begrenzten Bausperren geht. Da sind die Bezirke 1, 2, 5, 7, 8, 13 und 18 dagegen. In sehr vielen Bereichen wird in Zukunft eine Bauanzeige genügen. In sehr vielen Bereichen wird in Zukunft weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich sein. Das ist unter bestimmten Umständen vielleicht sogar etwas Positives, wohl aber nicht in Schutzzonen. In Schutzzonen glaube ich schon, dass man auf die Einwände der Bezirke Rücksicht hätte nehmen sollen und ihre Kompetenz da nicht abschaffen sollte. Container für politische Zwecke oder Ausweichlokale während Bauführungen: Das ist etwas ganz Neues. Die können schon sehr störend sein und ein großes Problem darstellen. Es sind ja viele von uns auch Bezirkspolitiker gewesen oder sind es noch immer, also da gibt es schon ganz große Probleme, und ich hoffe, wir kriegen dann nicht für politische Zwecke ganz große Container von Rot und Grün, über die wir dann im nächsten Wahlkampf stolpern werden. Dass die mündliche Bauverhandlung entfällt, ist natürlich auch ein sehr zweischneidiges Schwert. Es ist nicht sichergestellt, dass die Bezirke in Zukunft über diese Bauvorhaben informiert werden. Ich weiß nicht, ob Sie vorhaben, das in irgendeiner Art und Weise sicherzustellen, aber das wäre für die Bezirke, glaube ich, sehr notwendig. Es sind auch rote und grüne Bezirke, es sind der 1., 5., 6., 7., 8., 11., 13., 18. und 19. Bezirk, die sagen, wir müssen informiert werden, ganz abgesehen davon, dass es sinnvoll ist, miteinander über Bauprojekte zu reden. Mit Vehemenz abgelehnt wird der § 81 Abs. 6, das ist also die ehemalige Gaubenregelung. Man hat vielleicht zuletzt auf Grund des Einwandes vom Kollegen Pawkowicz da ein bisschen etwas verändert. Es ist jetzt nicht mehr so, dass man auch senkrecht über die Hälfte der Fassadenfront höher bauen darf, sondern es ist immerhin nur noch ein Drittel. Aber trotzdem, den Bezirken reicht es nicht, und ich bin auch sehr skeptisch, denn wenn ich senkrecht in einem ganz beträchtlichen Ausmaß aufbauen darf, dann wird das natürlich das Stadtbild verändern. Vor allem der 1. Bezirk hat darauf hingewiesen, dass die Dachlandschaft durch Jahrhunderte gewachsen ist, dass es da alte Holzkonstruktionen gibt, dass es da einen Schatz gibt, mit dem sorgfältig umgegangen werden muss. Das passiert leider Gottes nicht. Interessant ist auch die Wertigkeit zwischen Kindern und Fahrradfahrern, die man aus dem § 119 Abs. 5 herauslesen kann. Da geht es darum, wie viel Raum man für Fahrräder und für Kinderwägen zur Verfügung stellt. Für Fahrräder hat man sich also sehr genau damit auseinandergesetzt und sagt, pro 30 m² Wohnnutzfläche ist ein Fahrrad anzunehmen. Wie viele Kinderwägen anzunehmen sind, geht leider Gottes aus dem Gesetz nicht hervor. Das wäre für die Gleichbehandlung von Kinderwägen und Fahrrädern grundsätzlich, was noch nicht bedeutet, dass ich mich auf diese 30 m² festlegen lassen möchte. (Beifall bei der ÖVP.) Ich habe jetzt einiges genannt, was die Bezirke zu kritisieren haben. Den Bürger wird es treffen, wenn er Schwierigkeiten hat, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte geltend zu machen. Es geht um den § 134a Abs. 1, dort steht auch nur etwas ganz Lapidares, nämlich die Einfügung des Wortes ausschließlich. Selten hat auch die Einfügung eines Wortes eine derartig große Konsequenz gehabt wie in diesem Fall. Als Nachbar kann man natürlich die Höhe und den Abstand und die Ausnutzbarkeit, Fluchtlinienemissionen geltend machen, aber was man als Nachbar nicht mehr geltend machen kann, sind die Tragfähigkeit beim Nachbarn und der Brandschutz beim Nachbarn. Im § 92 steht, es muss natürlich die Tragfähigkeit beim Nachbarn gewährleistet sein, dass keine Schäden beim Nachbarn durch einen allfälligen Einsturz entstehen. Im § 94 steht, selbstverständlich muss der Brandschutz derartig gewährleistet sein, dass es keine Ausbreitung von Feuer zum Nachbarn gibt. Das ist eine ganz eine andere Regelung als in der Niederösterreichischen Bauordnung, auf die man sich da angeblich beruft. Im § 6 Abs. 2 Punkt 1 steht, selbstverständlich gibt es ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht für den Nachbarn bei Bauwerken des Nachbarn hinsichtlich Standsicherheit, Trockenheit und Brandschutz. Eine wesentliche Veränderung, eine problematische Bestimmung. Womit ich schon beim Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz bin: Diese 40 Jahre werden natürlich auch von der Rechtsanwaltskammer stark kritisiert, diese 40 Jahre sind überschießend. Völlig unverständlich wird es, wenn eine Förderung überhaupt nicht in Anspruch genommen wird oder die Förderung auch vorzeitig zurückgezahlt wird, dann soll es also nicht möglich sein, mit Gewinn zu vermieten oder mit Gewinn zu verkaufen. Der Bewohner wird schlechter als die Genossenschaft gestellt, die nach zehn Jahren praktisch zum Verkehrswert verkaufen darf. Das ist mir unverständlich. Es wird wahrscheinlich auch ein Problem mit einer 15a-Vereinbarung aus dem Jahr 1988 geben, da gibt es eine Vereinbarung vom 29.11.1988, ich hätte nicht gefunden, dass die mittlerweile nicht mehr in Kraft steht. Da steht drinnen, dass es zivilrechtliche Beschränkungen geben kann, dass die Verfügungsmacht eingeschränkt werden kann, dass sonstige Belastungen vorgesehen werden können, also zum Beispiel die Reglementierung eines Vermietungspreises oder eines Verkaufspreises, aber - und jetzt kommt der entscheidende Punkt - nur bis zur gänzlichen Rückzahlung der Fördermittel. Da würde mich auch interessieren, ob sich ein Spezialist überlegt hat, ob das überhaupt möglich ist. Zu den Eigentumswohnungen habe ich schon genug gesagt. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Na, ein bisschen noch!) - Ja, Herr Kollege, im Privatissimum sehr gerne jederzeit. Ich habe einige Anträge einzubringen, einen zur Weltkulturerbe-Stätte und zur Aufnahme in unsere Rechtsordnung, dass wir nachvollziehbare Berechnungsmethoden bei städtebaulichen Verträgen wollen, dass die Bezirke ihre Kernkompetenzen beibehalten sollen, dass die Stadt Wien ausreichend baureife Grundstücke auf den Markt bringen soll und Maßnahmen zur Nachverdichtung im Gemeindebau. Sehr geehrte Damen und Herren, stimmen Sie unseren Anträgen zu. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Chorherr. - Bitte sehr. Abg. Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE): Meine Damen und Herren! Ich habe zwar schon in der Aktuellen Stunde gesagt, für mich ist das heute ein wichtiger, ein großer Tag, weil er eben in zwei Bereichen, derentwegen ich jetzt Jahrzehnte in der Politik tätig war, einen wirklichen Meilenstein setzt, in einem Kernbereich der Wiener Politik. Ich fange mit jenem Bereich an, wegen dem ich in die Politik gegangen bin, der leider in den bisherigen Reden überhaupt nicht vorgekommen ist, das ist die Frage der Klimaerhitzung. In einer Situation - und ich lasse hier nur ganz einen Hauch Pathos mitschwingen -, wo uns unsere Kinder und Enkel fragen werden: Sagt, habt ihr das eigentlich alle gewusst, das mit der Klimaänderung? Habt ihr gewusst, was in der Arktis passiert? Was habt ihr gemacht? Aus heutiger Sicht ist das 2-Grad-Ziel in weiter, weiter Entfernung, weil wir auf der ganzen Welt fossile Brennstoffe verheizen. Was vergessen wird? - Wir diskutieren unglaublich leidenschaftlich über den Verkehrssektor, über den Autoverkehr, das werde ich heute fast gar nicht machen. Ich weiß nicht, ob alle wissen, dass für Heizung und Warmwasser in Wien mehr Energie verwendet wird als für den gesamten Verkehrssektor. Ich übersetze jetzt nur das, was wir heute beschließen werden für den Verkehrssektor, das wäre so, als würde man sagen, wir beschließen ein Gesetz, dass ab März 2019 mit wenigen Ausnahmen keine neuen Autos mehr zugelassen werden dürfen, die einen Verbrennungsmotor haben. Da können Sie sich vorstellen, was da los wäre. Das machen wir heute im Gebäudebereich. Nahezu vollständig - Demokratie ist ein Kompromiss, es wird die eine oder andere Ausnahme geben - werden Gebäude, die neu baubewilligt werden, ohne fossile Verbrennung auskommen. Explizit wird das untersagt, was auf Jahrzehnte die fossile Versorgung Wiens determiniert hat, das sind Gasetagenheizungen. Wenn du Häuser hast, wo in jeder Wohnung eine eigene Gasetagenheizung ist, kriegst du die wahnsinnig schwer hinaus. Das wird mit heute untersagt. Ich kann mich nicht erinnern, dass es einmal eine Regierung gegeben hat, wo eine Stellungnahme von Global 2000 dazu geführt hat, dass ein Gesetz noch verschärft wurde. Nicht nur sind Ölheizungen verboten - man muss sagen, eh klar in Wien, in 8 Bundesländern nicht -, sondern auch bei Sanierungen von Häusern, die mehr als 25 Prozent betragen, werden Ölheizungen dann nicht mehr im Bestand weitergeführt werden können, sondern müssen ausgetauscht werden. Wir diskutieren zu Recht weltweit über Kohlekraftwerke - wir haben keines in Wien -, die wirklich dazu beitragen, dass jedes Jahr die CO2-Emissionen steigen und steigen. Weil ich jetzt bei der Biennale in Venedig war: Ich bin dort spazieren gegangen, habe ich mir kurz vorgestellt, der Meeresspiegel steigt um zwei Meter, was das kulturell heißt. Das sage ich fast in Partnerschaft Richtung FPÖ und Richtung ÖVP, die zu Recht Kulturdenkmäler immer wieder darbringen: Was machen wir, wenn das eintritt, wo nahezu alle sagen, es wird eintreten, dass der Meeresspiegel signifikant steigt? Was machen wir dann mit den ganzen Städten? Wie gesagt, wir werden gefragt werden, ob wir das alles gewusst haben. Wenn wir die Artikel lesen, haben wir es gewusst, und wir werden gefragt werden: Was habt ihr dagegen getan? Heute tun wir Substanzielles in diesem Bereich und sagen, wir werden Energieraumzonen machen und wir haben jene Technologien, die es ermöglichen, dass es im Winter warm ist, dass wir heiß duschen oder baden können, dass wir es auch im Sommer kühl haben. ohne dass wir auf fossile Energieträger Bezug nehmen müssen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Etwas Politisches noch dazu: Wo fließt denn dieses Geld hin, das wir für Gasheizungen, das wir für Ölheizungen ausgeben? Fließt es zum Aufbau demokratischer Staaten? - Das fließt nahezu fleckendeckend in diktaturähnliche Systeme, die nur deswegen auf der Weltbühne so eine Rolle spielen. Ich sage jetzt nur Saudi-Arabien dazu, ich sage nur Putin dazu. Das sind übrigens zwei Bereiche, wo wir jeden Tag, wenn wir tanken, wenn wir heizen, agieren. Das ist für mich einmal ein ganz wesentlicher Punkt. Ich nenne es einmal zuerst, weil diese ökologische Frage eine relevante ist. Passivhäuser, Abwärmenutzung, Geothermie, das vergessen wir immer. Es ist eigentlich ein Irrsinn. Wir wollen es warm haben, versauen unsere dünne Atmosphäre, von der wir leben, und unter uns in 100, 200, 300 m ist es total warm. Wir schwimmen auf einer heißen Schicht, und wenn man das nur schlau macht, kann man unter anderem diese Wärme heraufholen. Ich finde es gut, dass es jetzt wieder versucht wird, dass auch die Technologien sozusagen ... Wenn ich jetzt Bösewichte sage, dann glaube ich ist es noch im Rahmen des Nichtordnungsrufes: Ich meine damit die Bösewichte, die fossilen Bösewichte. Die haben viel gelernt, wie man bohrt, die OMV, also bohren wir jetzt nach erneuerbarer Energie, die zumindest nicht das Klima dramatisch verändernde Dinge mit sich bringt. - Punkt 1. Punkt 2. Wir haben darüber geredet, das leistbare Wohnen, wo alle Städte unter Druck stehen, wo die, die eine Wohnung haben, begünstigt sind, die, die eine Wohnung suchen, ein großes Problem haben. Ich wiederhole noch einmal das große Ziel: Wir wollen nicht, dass Menschen, die in Wien leben wollen, aus Kostengründen gezwungen werden, ins Umland auszuweichen. Das ist im Übrigen weltweit sehr häufig. In Paris, in London, in München, in sehr vielen Städten ist es undenkbar, das zu kriegen. Ich hätte jetzt - irgendwann in Zukunft werden wir vielleicht mit dem einen oder anderen Bild reden - faktenreich unterstützen können. Jetzt nur das Bild für Ihre Köpfe: Warum ich oft bei Widmungen auch gegenüber Bürgern, die das nicht wollen, aus grünen Gründen hart bleibe und sage: Nein, wir wollen hier verdichtet bauen. Noch ein ökologisches Thema, das auch unterschätzt wird: Wie viel Boden verbaut man im Umland, wenn man einfamilienhausartig Siedlungsentwicklung macht, und wie viel Boden verbaut man, wenn man verdichtet urban baut? Da haben einige Stellen der Stadt Wien - Sie finden es im Internet, ich habe es auch auf Twitter bekannt gegeben - Vergleiche gemacht. Was jedes Jahr pro Kopf in Wien verbaut wird, ist ein Zwanzigstel dessen, was im Durchschnitt im Burgenland verbaut wird. Eh klar, wenn du ein fünf-, sechsgeschoßiges Wohnhaus baust, musst du weniger Ackerboden zubetonieren als im Umland. Deswegen wollen wir, dass Menschen, die in Wien leben wollen, auch in Wien leben können, abgesehen von der Möglichkeit des öffentlichen Verkehrs. Eine dünne Besiedelung, da sagen viele: Wie soll ich denn anders, als mit dem Auto zu fahren? Es ist ja in der Tat schwierig. In Wien können wir U-Bahnen, Straßenbahnen, Fahrrad bis hin zur Nahversorgung nutzen: Wo rechnet sich ein Einzelhandel, wo rechnet sich ein Geschäft? Dort, wo ich verdichtete Bauweise habe. Darum ist die urbane Lebensform nicht zwingend in der Großstadt, aber auch in den Dörfern, in den Kleinstädten die verdichtete und nicht die "sprawl", die autobezogene, die ökologisch relevanteste. Darum sagen wir jetzt noch einmal ganz präzise: Wenn Boden irgendwie ... Da unterscheiden wir uns bei großer Wertschätzung einfach signifikant von der ÖVP: Eigentum an Grund und Boden ist etwas anderes als Eigentum an Brillen, Computern, Autos, Fahrrädern. Wenn es dort Wertzuwächse gibt, wenn es dort Aufzonungen gibt, soll zwei Dritteln ein leistbarer Wohnraum um 5 EUR gegeben sein. Wenn man sich wirklich sehr bemüht - und ein bisschen sehen Sie, das darf ich jetzt auch in Richtung SPÖ sagen, unsere oppositionelle Vergangenheit oder die Weisheit, auch Opposition mitzudenken -, dass wir in diesem Planungspapier ganz genau reinschreiben, da wird es vielleicht dort oder dort die ein oder andere Ausnahme geben, aber das musst du öffentlich in der Stadtentwicklungskommission oder im Gemeinderat bergründen, wenn du davon abgehst. So unter der Hand wird es also in diesem Zusammenhang nichts spielen. Das habe ich jetzt schon gehört, dass Grundstücksverhandlungen abgebrochen werden, weil die sagen: Bitte, wenn das so ist, dann können wir den Preis nicht zahlen. Natürlich ist das in der Vergangenheit passiert. Ich bin zu lange im Geschäft, um nicht zu wissen, wie das funktioniert. Du kaufst von einem Bauern, meistens vertreten durch einen Rechtsanwalt oder bereits von einem Landbanking, Österreicher oder internationale, ein landwirtschaftlich gewidmetes Land. Wie rechnest du? - Du rechnest: Was könnte ich denn optimal dort hinbauen, wenn es optimal gewidmet ist? Das, multipliziert mit 500, 600, 700 EUR, wird derzeit gezahlt. Das ist der Grund, und da irrt Kollege Niegl, ich würde das heute wertschätzend durch die Bank machen, wenn er sagt, die Regierung ist schuld. Die Regierung ist überhaupt nicht schuld. Warum bauen denn die Genossenschaften immer weniger? - Weil sie zu entsprechenden Preisen keine Grundstücke mehr bekommen. Ob es jetzt auch schwarze Bauträger sind, weiß der Kollege Ulm. Sie jammern nicht, sie haben keine Mieter, sie jammern nicht, sie kriegen keine Kredite. Sie jammern auch jetzt nur ein bisschen, sie kriegen zu wenige Angebote von Baufirmen, weil wir so viel bauen in Wien. Sie jammern insbesondere, wir kriegen keine Grundstücke. Jetzt sagen wir, und da gebe ich Ihren bösen Worten sogar recht: Ja, es ist dirigistisch lenkend. Wir sagen: Grund und Boden bei Aufwertungen zwei Drittel gefördert und sogar festgeschrieben, was wir als Höchstpreis akzeptieren, die 180 EUR/m². Das ist ein ziemlich harter Eingriff, da gebe ich Ihnen völlig recht, das ist ein harter Eingriff. Ein paar bleibt die Luft weg. Ich sage auch ganz ehrlich, weil ich eine Flut an Anrufen, an Mails bekomme: Keine Maßnahme, die hart ist, hat nur Vorteile. Ja, bei einigen Grundstücken, die signifikant zu teuer gekauft werden, fehlt denen jetzt einmal kurzfristig der Plan, was sie damit tun. Da wird das eine oder andere Grundstück jetzt einmal liegen bleiben. Trotzdem gibt es genügend, die das jetzt umsetzen werden, und Sie werden sehen, in den nächsten Jahren ... Ich erlaube mir, einen Überblick zu haben, wie die Widmungen, die Widmungsvorschau über die nächsten Jahre aussieht. Da kann ich Sie jetzt nicht aus der Pflicht nehmen, Herr Kollege Ulm, aber es waren auch Ihre Vorgänger, zwei Wohnbausprecher der ÖVP so. Je nachdem, wenn man über Wohnen redet, sagt man: Die Stadt Wien widmet zu wenig, wir brauchen mehr Bauland. Die Stadt Wien widmet zu wenig, widmet mehr! In der Allgemeinheit, ja. Dann kommen die konkreten Widmungsansuchen hier her, und was sagt die ÖVP? - Na, da geht es aber nicht, weil zu hoch, und dort geht es nicht, weil zu gefährlich, und dort geht es nicht, weil Verkehr, und dort geht es nicht. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Die Ziesel!) Meine Zeit sprengt das jetzt, all die Widmungsfragen, wo Sie sagen ... Ich verstehe es ja oppositionell, ich war es lange genug, weil das die Anrainer nicht wollen, dann sagt man als Opposition, man unterstützt die Anrainer oder jene Anrainer, die dagegen sind. Ich freue mich sehr, sozusagen jetzt abwesend, auf ein umstrittenes, aber wichtiges gescheites ökologisches Projekt, die Gallitzinstraße im 16. Bezirk. Da gibt es eine Einigung zwischen Rot und Grün, wo jetzt noch weitere ökologische Maßnahmen umgesetzt werden. Nein, dieses Projekt hat nicht nur Freunde. Das ist ein maßvolles Projekt mit, ich glaube, 200 Wohnungen. Drei Mal dürfen Sie raten, Herr Kollege Ulm, wie Ihre Fraktion bei der Widmung in Bauland dort agiert. Da ist sie natürlich dagegen. Wir stehen dazu, dass es so etwas gibt, wenn es allgemeines Interesse gibt. Das argumentieren wir auch gegenüber Anrainern, das argumentieren wir auch gegenüber Grundstückseigentümern. Deswegen ist es ein wirklicher Durchbruch, der auf Jahrzehnte wirken wird. Da danke ich auch für das Lob sowohl vom Kollegen der NEOS als auch, ich glaube, Sie haben das erwähnt, Herr Kollege Ulm, dass mit diesen neunseitigen Planungsgrundlagen sehr präzise gesagt wird, wie damit umgegangen wird. So, jetzt haben wir erst die Leistbarkeit und die Ökologie, aber wir haben noch sehr viele andere Dinge da drinnen, über die noch gar nicht geredet wurde. Eine alte Verschandelung der Stadt, die viel zu wenig diskutiert wurde, sind diese ganzen ebenerdigen Einkaufsschachteln, die vor allem im Betriebsbaugebiet, sage ich jetzt Richtung Wirtschaftsbund, Flächen für den Wirtschaftsbetrieb entziehen. Was machen wir jetzt? - Wir reduzieren die Fläche, die bisher ohne Sonderbewilligung bebaut werden konnte, die war bisher bei 2.500 m². Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass in Auhof im Betriebsbaugebiet ein Spar, ein Billa, ein Fressnapf, ein "name it" neben dem anderen steht, überall ein riesen ebenerdiger Parkplatz. So, das wird jetzt auf 1.000 m² reduziert. Das führt dazu, dass dort, wo es sinnvoll ist, EKZ, also Einkaufszentren gewidmet werden, aber ein paar jetzt eben etwas Schlaueres machen müssen, nämlich das, was seit 5.000 Jahren Stadt ist: ebenerdig einkaufen, drüber Wohnungen, Büros, sonst etwas. Da gibt es jetzt nicht nur im Auhof, sondern in sehr vielen anderen Bereichen der Stadt bereits Beispiele. Wir müssen auf den Boden schauen, wir müssen auf den Platz schauen. Das ist eine weitere Geschichte: Airbnb, auch der Kollege von den NEOS ist darauf eingegangen. Das ist auch, wie vieles, ein ambivalentes Thema. Ja, wir sind auch nicht grundsätzlich gegen gewerbliche Vermietung, die hat auch in einem Gesamtmix ihren Platz. Na, ganz leicht verhandelt es sich mit diesen Plattformmenschen nicht. Die Stadt Wien hat es intensiv versucht, Kollege Kraus kann das im Detail schildern. Datenaustausch nur dahin gehend, dass die auch halbwegs ordentlich ihre Steuern zahlen - sie sind weit entfernt. Sie kennen die Beispiele aus Barcelona, wo es gleichzeitig unterzeichnet ist, dass das Geld irgendwo hinkommt und versteckt wird. Das ist nicht leicht. Ich habe auch gelesen, sie wollen wieder verhandeln, weiterverhandeln. Jetzt begrenzen wir es, und ich sehe überhaupt nicht, dass das rechtlich schwierig ist. Wir sagen: Dort, wo es Wohnzonen gibt, die deswegen geschaffen wurden, um Wohngebiete zu schützen und nicht in Büros umzuwandeln. Wir wollen es nicht nur nicht in Büros umwandeln, wir wollen es auch nicht in gewerbliches Wohnen, insofern, dass ein Besitzer nicht 5, 6, 7 Wohnungen, sondern 20, 30, 40 Wohnungen ... Sie kenne es aus dem "Guardian", einer hat 380 Wohnungen, angemietet oder gekauft, und bietet es an. Dann sagen Sie mir, was der Unterschied zu einem Hotel ist, außer dass er weniger Steuern zahlt, keine Angestellten hat und andere Sicherheitskriterien hat. Da muss keine Therme gewidmet werden, das hat mit Sharing nichts mehr zu tun. Explizit ist jetzt festgehalten - lesen Sie das genau, und ich sage es auch, denn ja, da haben Sie recht, Verunsicherung herrscht, das ist ein kompliziertes Thema: Wenn jemand selber eine Wohnung hat, die zu Weihnachten oder über, weiß nicht, Festwochen, Silvester, vermietet wird, kann er oder sie es selbstverständlich weiter tun, auch in einer Wohnzone. Es soll nicht passieren, dass er aus der Wohnung auszieht und diese Wohnung gänzlich hotelmäßig über das ganze Jahr vermietet. Ich glaube, mehrheitlich heißt der Terminus im Gesetz. Das ist nicht die Königslösung, das ist nicht das Einzige, wie es selten Königslösungen gibt, das ist ein weiterer Schritt, den wir gehen wollen. So, Airbnb ist abgehakt. Nächstes Thema, auch noch Richtung Leistbarkeit und Richtung städtebauliche Verträge, ein Instrument, das besonders der FPÖ so gefällt. Darauf möchte ich eingehen. Das städtebauliche Instrument hat uns bisher viel gebracht. Bevor wir diese Widmungskategorie hatten, ist es der Stadt gelungen, mit einem privaten Grundeigentümer - ich mache jetzt nur ein Beispiel, ich könnte jetzt dutzende bringen - in einem sehr schönen Gebiet, im Bereich der Körner-Kaserne, wo sich der Bund eingebildet hat, um Höchstpreise zu verkaufen, zwei Drittel leistbares gefördertes Wohnen umzusetzen, weil wir es vertraglich vereinbart haben. Wir haben auch vertraglich vereinbart, dass dort ein großer Park in der Mitte besteht, und wir wollen auch in Zukunft viel stärker noch ökologische Rahmenbedingungen verankern. Da haben viele Juristen gesagt: Leute, passt auf, Privatwirtschaftsverwaltung. Du kannst nur Dinge vereinbaren, die du auch gesetzlich vorgegeben hast. Darum ist jetzt der § 1 ausgeweitet worden, dass dort Klimaschutz, dass dort leistbares Wohnen explizit vorkommt, um auch diese Qualitäten in den städtebaulichen Verträgen entsprechend abzusichern. Nächstes Thema: Stellplätze. Nein, da erzähle ich jetzt eine große Überraschung, in einer Koalition, wo ein Bezirksvorsteher Nevrivy eine starke Stimme hat und wir eine starke Stimme haben, ist der eine oder andere Unterschied bei den Stellplätzen. Die Kunst ist aber, wie man eine gemeinsame Linie findet. Weder hat er mich gänzlich überzeugt - ach, ich entlarve mich -, ich habe ihn auch nicht gänzlich überzeugt. Nein, die Donaustadt wird nach den Wünschen des Bezirksvorstehers Nevrivy nicht gänzlich autofrei geplant werden. Gelingt trotzdem einen Kompromiss? - Ja, der ist uns gelungen. Wie ist er uns gelungen? - Einerseits, indem wir das, was zu Recht verlangt wird, bei Neufestsetzung neuer Gebiete deutlich reduzierte Stellplatzvorgaben zu machen. Zweitens, das wirkt bürokratisch im Detail, aber ich würde das wirklich erklären, weil ich auch glaube, dass sich der eine oder die andere Interessierte doch genauer für die Bauordnung interessiert und für die Art, wie wir verkehrspolitische Ziele umsetzen. In der Vergangenheit, als die Stellplatzverpflichtung auch höher war, gab es Pflichtstellplätze, die leerstehen, übrigens an die 10.000 in Wien, und jetzt sagen wir: Achtung, wir entlassen quasi nicht benutzte Pflichtstellplätze ihrer Pflicht, Platzmascherl - ich darf als Nichtjurist so salopp agieren, Herr Kollege Ulm. Das heißt, dass wer anderer sagen kann: Na, bevor ich selber jetzt bei meinem Baufeld neue Stellplätze errichte, nimm ich mir doch die, die schon gebaut sind und leerstehen. Das spart Beton, spart Zement, spart alles das. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Kosten!) - Irre Kosten, und ist sozusagen eine Art der Reduktion der Stellplatzverpflichtung, wo wir als GRÜNE froh sind, dass sie kommt. Jene, die eigentlich weiterhin für den Verkehr Stellplätze errichten wollen, aber sagen, leerstehende haben nichts, ist es auch eine Maßnahme, die aus meiner Sicht in die richtige Richtung geht. Geht mir das weit genug? - Nein, überraschend, das geht mir nicht weit genug, wie mir vieles nicht weit genug geht, aber ich bin stolz, dass das geglückt ist. Lassen Sie mich abschließen, ich könnte noch einige ... Vielleicht melde ich mich allenfalls noch ein kurzes zweites Mal zu Wort, falls es notwendig ist. Für mich ist das wirklich - und das sage ich nicht hier, denn das findet eh unter begrenzter Öffentlichkeit statt - ein wirklicher Meilenstein, der zeigt, was Politik in so einer allgemeinen Ohnmacht kann. Mein Gott, der internationale Kapitalmarkt und die -ströme! Wir sind dem ja nur ohnmächtig ausgeliefert und können gar nichts und werden ganz klein. Gerade Städte können viel, wenn sie sich trauen, wenn sie mutige Schritte setzen, ja, auch riskante. Habe ich heute eine Garantie, dass das alles vor dem Verfassungsgerichtshof hält? - Nein, die habe ich nicht. Wir glauben nach bestem Wissen und Gewissen - und Sie wissen, wie wir es gemacht haben -, dass diese Maßnahmen vor dem Verfassungsgerichtshof halten werden. Ja, es ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht, wir stehen dazu, wir gehen jetzt diesen Weg. Man kann Mut machen und sagen: Nein, die ökologische Krise ist keine, die unausweichlich über uns kommt, wir können etwas tun. Es geht nicht darum, zu appellieren, sondern Rahmenbedingungen zu schaffen, die für alle gelten und von denen möglichst alle profitieren. Diese Ermutigung ist, glaube ich, ein Auftrag an uns, Dinge auch mutig umzusetzen. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir heute diese Bauordnung beraten und in ein, zwei Stunden auch beschließen werden. - Danke vielmals. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Pawkowicz. - Bitte sehr. (Abg. Georg Fürnkranz: Keine Redezeitbeschränkung!) Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht weiter verwundern, wenn ich zu dieser Bauordnungsnovelle eine doch deutlich konträre Meinung habe, als Kollege Chorherr das gerade gesagt hat. Für mich ist diese Bauordnungsnovelle kein großer Wurf, er ist insbesondere kein Meilenstein, sondern er ist in erster Linie ein Geschenk der Stadt Wien an zahlreiche Bauträger. Ich werde es nachher noch ausführen. Es ist in Summe eine Mogelpackung am Rücken der Wiener Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der FPÖ.) Es freut mich, dass jedenfalls Kollege Stürzenbecher das auch schon, so scheint es, erkannt hat, indem er vorher schon bei der Wortmeldung zum geförderten Wohnraum an den lieben Herrgott gerufen und appelliert hat. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was?) - Ja, du hast da vorhin mit einem Bibelzitat herumgeworfen: An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen. Vorsicht mit solchen Zitaten, ich habe hier das vollständige Zitat aus einer Bibelversion, die ich mir gerade aus dem Stadtarchiv geholt habe, und vollständig heißt dieses Zitat: Hütet euch vor den falschen Propheten, an ihren Früchten werdet ihr sie erkennen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist, für die, die es nachlesen wollen, Matthäus-Evangelium Kapitel 7, Vers 15 und 16: Hütet euch vor den falschen Propheten. Das ist genau das, was man hier an dieser Bauordnungsnovelle sieht. (Zwischenruf von Abg. Dr. Stürzenbecher.) Aber Selbsterkenntnis, mein lieber Herr Kollege Stürzenbecher, ist bekanntlich der beste Weg zur Besserung. Gut, dass Sie es auch schon bemerkt haben. Was mir hier in dieser Bauordnungsnovelle abgeht, ist im Gegensatz zu dem, was Kollege Chorherr angekündigt hat, eben gerade die große langfristige Vision. Ich gestehe zu, eine große Vision sehe ich auch, wenngleich ich da inhaltlich in einigen Punkten ein bisschen anderer Meinung bin. Es ist dieser Punkt mit den Energieraumplänen. Das teile ich, ist zweifellos eine visionäre Änderung der Bauordnung. Da kann man inhaltlich anderer Meinung sein, aber das ist zumindest etwas, wo man sagt: Gut, kein technokratischer Eingriff, sondern da haben sich die GRÜNEN - ich nehme an, es ist von Seiten der GRÜNEN ausgegangen - tatsächlich etwas überlegt, nicht nur, wie ich da kurzfristig ändere, sondern wie diese Stadt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ausschaut. Das ist dann aber auch schon aus meiner Sicht die einzige Vision, die sich darin findet. Alles andere sind technokratische Überlegungen, und ich sage hier nur einige Beispiele, die wir auch im Vorfeld als Freiheitliche Fraktion hier als Vorschlag eingebracht haben. Ich darf vielleicht historisch zum Gesetzeswerdungsprozess noch sagen, was auch heute Herr Bgm Ludwig hier gesagt hat: Na, ganz so war es nicht, dass da alle so freudig eingebunden waren. Er wiederholt es immer und immer wieder, und er hat es heute in der Früh im Rahmen der Anfragebeantwortung auch gemacht, aber nur, weil man etwas oft und oft sagt, wird es dadurch nicht wahrer. Tatsächlich wissen wir aus den Medien und von seinen Ankündigungen seit mindestens eineinhalb Jahren, dass es diese Bauordnungsnovelle geben soll. Tatsächlich haben wir in vielen Ausschüssen gefragt, wann wir uns denn da zusammensetzen können. Tatsächlich gab es zum Beispiel sogar ganz offizielle Verhandlungsmandate unserer Fraktion einschließlich auch der entsprechenden Vorbesprechungen unserer Mandatare im Wohnbauausschuss. Die Einladung ist erfolgt, nämlich die Einladung an die Fraktionen, nachdem der heutige Bürgermeister Ludwig in einer Pressekonferenz bereits groß skizziert hat, was denn in dieser Bauordnungsnovelle drinnenstehen soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so, bei allem Respekt, macht man keine gemeinsame Politik. Auch das ist für mich ein typisches Erkennungsmerkmal, das ein Mal mehr deutlich zeigt, dass diese Bauordnungsnovelle zwar ein umfassendes langes technokratisches Werk ist, aber in Summe eben nichts anderes als eine Mogelpackung. (Beifall bei der FPÖ.) Wir haben zum Beispiel in einigen Punkten auch, wie ich meine, durchaus visionäre Ideen gefordert, einige davon hat mir Herr Kollege Chorherr sogar zugestanden, und dem wird man ja wohl nicht vorwerfen, dass er freiheitliche Politik unterstützt. Wir haben zum § 1a gesagt, der derzeitige § 1a ist, so wie er jetzt dasteht, aus unserer Sicht wahrscheinlich verfassungswidrig. Da kann man jetzt unterschiedlicher Meinung sein, wir gehen davon aus, dass diese städtebaulichen Verträge derzeit faktisch als ein illegitimer Abtausch für, wenn man so will, den Ankauf von Widmungen verwendet wird. Hier gibt es Möglichkeiten, das zu ändern. Die Salzburger Raumordnung lebt uns das vor. Genau diese transparente Gestaltung, genau diese Umsetzungen im Sinne einer Rechtsstaatlichkeit sind trotz aller Bemühungen nicht erfolgt. Wir haben zum Thema Stellplatzregulativ einen Vorschlag abgegeben, wo wir gesagt haben, das derzeitige Stellplatzregulativ ist ein System des letzten Jahrhunderts. Das jetzige Stellplatzregulativ basiert auf ideologischen Überlegungen, das heißt, die Bezirke sollen je nachdem, wie sie politisch geführt werden, mitunter reichlich unsachlich aber aus ideologischen Überlegungen sagen, wie viele Stellplätze wo entstehen, und wenn sie sich nicht einigen, gibt es eine klare Fixierung. Anhand eines konkreten Beispiels gleich hier festgemacht, führt das im Ergebnis dazu, dass zum Beispiel in Floridsdorf in Summe derzeit - ich glaube, der letzte Stand, den ich gelesen habe - über 1.200 Parkplätze leerstehen, insbesondere in Stadtrandgebieten mit guter Verkehrsanbindung, aber trotzdem regelmäßig neue dazugebaut werden. Auf der anderen Seite in der Seestadt Aspern - Herr Kollege Chorherr hat vorher schon erwähnt, die hätte er ganz gerne autofrei - aber mit dem Ergebnis, dass die dortige Stellplatzumsetzung dazu führt, dass die Autos eineinhalb Kilometer lang auf den Feldwegen parken. Das können Sie sich jeden Tag anschauen, auch jetzt im Anschluss an die Sitzung, indem Sie mit der U-Bahn einfach dort hinausfahren und sehen, was eine falsche Stellplatzpolitik ausmacht. Wir haben Vorschläge geliefert, damit man nicht einfach nur sagt, wir kritisieren. Wir haben Vorschläge geliefert, die es auch teilweise schon gibt, Best-Practice-Modelle. Zum Beispiel das Züricher Modell, wo ganz klar festgestellt wird - ohne permanente ideologische Färbung, einfach anhand von objektiven Kriterien -, wo es mehr Stellplätze geben soll, wo es weniger geben soll. Im Falle von Zürich beispielsweise, indem man sagt, entlang von hochwertigen Verkehrsmitteln, entlang von S-Bahnen, entlang von U-Bahnen braucht man weniger, denn wir wissen, dass statistisch Leute, die an solchen Linien wohnen, tendenziell eher weniger das Auto benutzen, aber an der Peripherie braucht man mehr. Das wäre zum Beispiel eine mögliche Umsetzung. Ich sage nicht, dass es der Weisheit letzter Schluss ist, aber das wäre einmal ein revolutionärer neuer Umgang mit dem Thema fernab von ideologischen Brillen, wo sich die Leute auf eine gewisse Rechtssicherheit verlassen können und nicht auf diese Mogelpackung, die Sie uns hier vorlegen. Es gibt in New York ein ganz interessantes Modell, es ist erst in den letzten Monaten beschlossen worden. Auch in New York - Sie wissen, Skyline, sehr hohe Gebäude - hat man erkannt, dass die Anforderungen an den Individualverkehr im 21. Jahrhundert eben andere sind als noch im letzten Jahrhundert. Sharing-Economy sage ich nur und Ähnliches. Das ist etwas, das in den nächsten Jahrzehnten auf uns zukommen wird, und New York baut vor, nicht mit der vom Kollegen Chorherr angesprochenen Verwendung von Parkplätzen als Lagerraum oder so etwas in die Richtung. Das ist das, was wir jetzt in der Novelle hier lesen, sondern in New York hat man darauf reagiert und gesagt: Gut, wenn in Zukunft nicht mehr Tiefgaragen gebaut werden, sondern eben Hochgaragen, also Erdgeschoß, 1., 2., 3. Stock, et cetera, so viele Garagenplätze, wie man eben benötigt, dann dürfen die Gebäude um dieses Maß höher sein. Ich sage nicht, dass man das für Wien umsetzt, aber ich sage Ihnen, was die Idee dahinter ist. Die greifen nämlich genau diese zukünftigen Tendenzen auf. Die Idee dahinter ist, dass die sagen, sie gehen auch davon aus, dass sich der Individualverkehr in Zukunft verändern wird, und da bauen wir vor. Mit den Hochgaragen schaffen sie jetzt Flächen, die eben dezidiert über der Erdgeschoßfläche liegen, weil man die leichter in Zukunft auch zu neuen Wohnflächen umbauen kann, wenn es sich so entwickelt, wie alle vorhersagen. Und wenn es sich nicht so entwickelt, dann macht es auch nichts, dann hat man Parkplätze, aber es ist zumindest eine Vision, die auch potenzielle zukünftige Entwicklungen absichert. Oder Regelung zu Nachverdichtungen: Wir haben ganz klar gesagt, und dazu bekennt sich die schwarz-blaue Regierung auch im Regierungsprogramm: Nachverdichtung vor der Versieglung grüner Wiesen. Das steht auch so im Regierungsprogramm. Es geht darum, dass man im städtischen Bereich nachverdichten soll, dass man aufstocken soll, aufzonen soll. Warum? - Weil jede Neuversiegelung an grünen Wiesen bedeutet, dass man zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen setzen muss, dass man neue Straßen bauen muss, dass man neue öffentliche Verkehrsmittel errichten muss und es am Ende des Tages doch viel sinnvoller ist, die vorhandenen Ressourcen zu nutzen. Nachverdichtung. Was macht die Bauordnungsnovelle zu dem Thema? - Statt dass man bestehende Gebäude im innerstädtischen Bereich zum Beispiel um eine Etage, zwei Etagen erhöht, aber in Summe das Ortsbild beibehält, greift man zu einem anderen Mittel. Kollege Ulm hat es vorher schon angesprochen, stattdessen werden im § 81 die Dachaufbauten verändert. Die Gauben werden überhaupt gleich einmal abgeschafft, die bisher auch ein Teil der Wiener Dachlandschaft sind. Wenn Sie am Stephansdom oben sind und runterschauen, dann schauen Sie eben auch auf eine Dachlandschaft und nicht nur auf Häuser. Das wird in Zukunft radikal verändert, nicht so schlimm, wie in der Ursprungsversion, da war die Rede von der Hälfte der Dachfläche, das ist jetzt reduziert worden - möglicherweise auf Grund meines Einwandes im Rahmen einer Gemeinderatssitzung - auf maximal ein Drittel der Dachfläche. Aber Dachaufbauten, das heißt, das Dach kann in Zukunft, statt derzeit im 45-Grad-Winkel, senkrecht nach oben gehen, bis zur maximalen Dachhöhe, zumindest auf einer Breite von einem Drittel des Gebäudes. Damit schaffe ich zweifellos zusätzliche Nutzflächen, aber im Gegensatz zu einer Aufstockung und oben drauf wieder einem Dach wie bisher verändere ich damit nachhaltig das Stadtbild. Es wird eben nicht nur höher, bleibt aber in der Gestaltung gleich, sondern es wird höher, indem man Dächer aufklappt. Ein aufgeklapptes Dach ist etwas anderes als ein geziegeltes altes Dach mit Gauben. Das Stadtbild wird sich dadurch nachhaltig verändern. Oder das Thema Deregulierung, ich habe es oft und oft angesprochen. (Der Redner hält ein Buch in die Höhe.) Sie kennen dieses Buch, das ich hier in meiner Hand habe, das ist die Bauordnung in ihrer ursprünglichen Version von 1930. Das ist die Bauordnung, die heute noch gilt. Unsere heutige Wiener Bauordnung wurde am 20. Dezember 1929 beschlossen, unsere heutige Bauordnung ist also fast 90 Jahre alt. Die Stadt Wien bekennt sich alle Jahre wieder zur Deregulierung, zur Verwaltungsvereinfachung, alles wird einfacher, alles wird besser. Das Ergebnis ist dann die 5. Auflage der Bauordnung von Wien, Stand 1. April 2018, die sieht dann so aus, nach all den Deregulierungsmaßnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Der Redner hält ein weiteres Buch in die Höhe.) Das ist die sogenannte Deregulierungspolitik, die Sie betreiben, und wir haben viele Vorschläge für Verwaltungsvereinfachungen gemacht. Es geht nicht nur darum, darüber zu reden, sondern auch umzusetzen. Zum Beispiel finden wir in der Bauordnung ganze Paragraphen, die nicht mehr angewandt werden, die §§ 22 bis 34. Ich habe es schon einmal in einer Rede hier erwähnt, das sind 12 von rund 140 Paragraphen. Fast ein Zehntel der ganzen Bauordnung wird überhaupt nicht mehr angewandt. Da geht es um eine uralte kaiserliche Bestimmung zum Thema Umlegungen. Das sind so Geschichten, wenn man durch viele Erbschaften ununterbrochen Felder immer kleiner, kleiner und kleiner macht und teilt und dann noch irgendwann eine Straße durchverlegt, bleiben lauter, auf gut Wienerisch gesagt, wuzikleine Grundstücke über. Um dem zu begegnen, gibt es diese Kapitel zum Thema Umlegung. Das passiert aber heute in dieser Form gar nicht mehr, da gibt es ganz andere Möglichkeiten, wie man das Problem lösen kann. Wir wissen aus Anfragebeantwortungen, dass diese §§ 22 bis 34, gut ein Zehntel der Bauordnung, in den letzten fünf Jahrzehnten, also einem halbem Jahrhundert, insgesamt fünf Mal angewandt worden sind, das ist ein Anwendungsfall pro Jahrzehnt. Alleine dafür, dass es hier im Gesetz steht, brauchen Sie aber Beamte, die das lernen müssen, brauchen Sie Beamte, die das in ihrer Postenbeschreibung stehen haben. Auch das verursacht stehende Kosten für nichts. Das wäre eine mögliche Deregulierungsmaßnahme. Oder zum Beispiel der Ausbau der Nachbarrechte bei Hochhäusern, auch das ist ein lang gehegter Vorschlag. (Der Redner hält ein Messgerät in die Höhe, mit dem er den Sitzungssaal vermisst.) Ich habe hier in meiner Hand ein sogenanntes Laserentfernungsmessgerät und möchte Ihnen hier nur ein Beispiel aus der aktuellen Bauordnung zeigen. Wenn ich hier vom Rednerpult nach hinten visiere, dann haben Sie so ein leichtes rotes Aufflackern über den grünen Köpfen, also eh wie immer. Dann habe ich hier eine Entfernung von 12 m von hier aus. In die Gegenrichtung wird es vermutlich genauso weit sein, schauen wir einmal ganz kurz: Jawohl, 12,0 m geradeaus, das heißt, die Saallänge hier sind in Summe 24 m. Warum sage ich das? - Einfach ein plastisches Beispiel, 24 m ist dieser Saal lang. Wie weit ist der maximale Abstand in Wien, um Nachbarrechte geltend zu machen? Raten Sie! Wie weit dürfen Sie gerade noch weg sein, damit Sie Ihr Nachbarrecht geltend machen? - 20 m sind es in Wien, und zwar quer durch alle Bauklassen. Das mag im Einfamilienhaus wunderbar sein, aber stellen Sie sich vor, da hinten, hinter dem grünen Klub kommt einer auf die Idee und baut ein Hochhaus, 80 m hoch. Manfred Juraczka, da in der vorletzten Reihe kann schon keinen Einspruch mehr machen, weil er nämlich mehr als 20 m entfernt ist. Alleine diese Saalentfernung hier ist schon zu weit, um ein Hochhausprojekt überhaupt noch beeinspruchen zu können. Wenn da jemand aus der Seitentür hier links herauskommt, weil rechts jemand ein Hochhaus baut, dann kann es schon nicht mehr beeinsprucht werden. Das ist das Bürgerrecht in Wien, wenn es um Bauprojekte geht, und diese Bürgerrechte werden durch die aktuelle Novelle weiter beschnitten. Auch hier wieder ein kurzes Beispiel dazu, der Herr Kollege Ulm hat es vorher schon erwähnt: Es gibt Nachbarrechte, die werden in der Bauordnung im § 134a beschrieben. Alleine diese Nachbarrechte werden deutlich zurückgenommen. In Zukunft wird in dem ohnehin sehr engen Katalog der Nachbarrechte das Wort ausdrücklich eingeführt, und zwar an einer Stelle, wo aufgezählt ist, wann man denn Nachbarrechte hat. Nachbarrechte hat man nur, wenn ... Dann gibt es ein paar Punkte, zum Beispiel, wenn man Emissionen einhält, wenn man Lichteinfallsbestimmungen einhält. In Zukunft wird dort stehen: Nachbarrechte hat man ausdrücklich nur, wenn ... Damit fallen nämlich alle anderen Bestimmungen, die Kollege Ulm schon genannt hat, wo sich an anderen Paragraphen vielleicht auch noch Nachbarrechte konstruieren lassen und heute auch immer wieder von den Gerichten anerkannt werden, in Zukunft alle weg, Brandschutz und Ähnliches. Die Nachbarrechte werden mit dieser Bauordnung beschnitten. Wenn Sie uns erklären, dass die Nachbarrechte angeblich gestärkt werden - das habe ich heute auch schon gehört, in der Bauklasse I soll es das Bauen leichter machen -, dann darf ich Sie auch anhand eines ganz konkreten Beispiels eines Besseren belehren, wieder typisch für die Mogelpackung. Es wird ein neuer § 70b eingeführt für sogenannte Baubewilligungsverfahren für Bauwerke kleineren Umfanges. Erklärt wird das dadurch, dass man sagt, dort, wo viele Gartenhäuser stehen, in Bauklasse I-Gebieten, da soll es in Zukunft viel leichter sein zu bauen. Da steht hier im neuen Gesetz, das gibt es bisher nicht: "Bei Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie Bauvorhaben in der Bauklasse I mit einer bebauten Fläche von höchstens 150 m² sind der Behörde nur vorzulegen" - und dann kommt einen Liste an sehr einfachen Maßnahmen, mit der sie schon ihre Baubewilligung bekommen, unter anderem brauchen sie auch keine mühsame Bauverhandlung mehr unmittelbar in der Nachbarschaft, sondern wenn jemand ein Problem hat, muss er extra zur Baupolizei gehen. Sie sagen, es ist eine Verwaltungsvereinfachung, gerade die kleinen Häuslbauer sollen dadurch entlastet werden. Spielen wir es durch, bei Bauvorhaben in der Bauklasse I mit einer bebauten Fläche von höchstens 150 m²: Was ist eine bebaute Fläche? - Da liegt nämlich jetzt der Hund begraben. Bebaute Fläche ist die Projektionsfläche, das heißt, wenn Sie von oben auf das Haus draufsehen, die maximale Ausdehnung aller Mauern. Das ist, wenn Sie so wollen, die Erdgeschoßfläche bei einer bebauten Fläche von 150 m², bis dahin bekommen Sie ein erleichtertes Verfahren. Wie hoch ist die Bauklasse I? - 2,50 bis 9 m. Da können wir vielleicht einmal ein Seminar dazu machen. Bei 9 m Bauhöhe kommen Sie, wenn Sie es dann durchrechnen, abzüglich der Mauerwerke, et cetera auf eine Wohnfläche von über 400 m², die Sie da noch hinstellen können. Jetzt frage ich Sie: Welcher private Häuslbauer, der angeblich hier so erleichtert werden soll, baut ernsthaft 400 m² Wohnfläche für sich, plus Keller, der kommt dann noch extra dazu? Wie viele Leute kennen Sie, die das machen? Während Sie nämlich auf der anderen Seite die Wohnungsgröße zuerst einmal auf 25 m² reduzieren wollten? Wie viele private Personen kennen Sie, die 400 m² Wohnfläche haben? - Ich muss gestehen, ich kenne keinen Einzigen. Vielleicht gibt es sie, ich kenne keinen. Tatsächlich erleichtern Sie mit dieser Bestimmung ganz maßgeblich das Bauen in der Bauklasse I und in Gartensiedlungsgebieten, aber genauso, wie wir es in den letzten Wochen und Monaten auch in den Zeitungen gelesen haben. Das sind dann nämlich genau die Bauträger, die sich auf die Gartensiedlungen spezialisiert haben, die sich auf Gebiete spezialisiert haben, wo derzeit eben kleine Häuser stehen und dort dann die Bauklasse exzessiv bis auf den letzten Quadratmillimeter ausnutzen. Das sind genau die sogenannten Monsterbauten, von denen die Zeitungen schreiben, entlang der Alten Donau und in anderen Bereichen. Die werden in Zukunft massive Erleichterungen haben, die werden die Nachbarn nicht mehr so ohne Weiteres fragen müssen, sondern die Nachbarn müssen extra zur Baupolizei pilgern, und ihre Rechte werden weiter beschnitten. Diese Leute bekommen die Erleichterung. Wenn Sie sagen, das ist eine Erleichterung für die privaten Häuslbauer, so wie es in den Erläuterungen steht, dann ist auch das ein weiterer Beleg dafür, was für eine Mogelpackung Sie uns hier vorlegen. (Beifall bei der FPÖ.) Dann meine Lieblingsbestimmung § 6 Abs. 6a, das ist die Geschichte mit dem förderbaren Wohnraum. Um das bitte nicht falsch zu verstehen, wir sind hier grundlegend anderer Meinung wie die Volkspartei. Es ist eine langjährige freiheitliche Forderung, genau solche Widmungskategorien zu schaffen. Eine ähnliche Mogelpackung gab es ja schon bei der letzten großen Bauordnungsnovelle, nur zur Erinnerung für die, die es vielleicht vergessen haben. Damals hat ein gewisser Michael Ludwig, er war damals Wohnbaustadtrat, schon einmal den Leuten hier Sand in die Augen gestreut. Damals wurde die Widmungskategorie förderbarer Wohnraum erfunden, und alle Zeitungen haben genau das geschrieben, was der damalige Wohnbaustadtrat auch gesagt hat, nämlich endlich wird es mehr geförderten Wohnraum geben, obwohl im Gesetz nur gestanden ist: förderbarer Wohnraum. Das heißt, es ist völlig egal, ob sie die Förderung kriegen, in Anspruch nehmen oder nach der bisherigen Bestimmung auch billig weitergeben, sondern es reicht, wenn sie sich halt technisch an das halten, was man sonst in solchen geförderten Häusern machen muss. Tatsächlich ist passiert, was wir vorhergesagt haben, nämlich a) nichts zum Thema Verbilligung, sondern b) die Preise sind weiter gestiegen. Jetzt wird das repariert. Ja, es ist auch eine langjährige freiheitliche Forderung, hier tatsächlich geförderten, echt geförderten Wohnraum zu stützen. Ich weiß, da gibt es in der Fachwelt geteilte Meinungen dazu, auch ob das jetzt verfassungsmäßig ist oder nicht. Ich habe hier beide Varianten gehört, ich sage, ich lasse es darauf ankommen. Aber das, was Sie in den Zeitungen schreiben, das, was Sie in Ihren Presseaussendungen wiedergeben und das, was sogar heute, jetzt zuletzt gerade vorher wieder der Herr Kollege Chorherr hier an dieser Stelle gesagt hat, stimmt nicht, nämlich dass in diesen geförderten Widmungskategorien in Zukunft zwei Drittel aller Flächen gefördert errichtet werden sollen. Das hat er heute die ganze Zeit gesagt. Der zitierte "Spiegel"-Artikel schreibt das riesengroß in der Überschrift: Zwei Drittel der Wohnungen sollen gefördert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das stimmt schlichtweg nicht, es hält der Gesetzestext dieser Behauptung nicht stand, außer Sie haben vielleicht einen anderen Text, den wir heute beschließen und nicht den, den wir da im Ausschuss bekommen haben. Ich darf Ihnen hier den Gesetzestext zitierten, dann bleiben wir vielleicht bei dem, was tatsächlich heute beschlossen werden soll. § 6 Abs. 6a lautet: "In Gebieten für geförderten Wohnbau dürfen die im jeweiligen Widmungsgebiet zulässigen Bauwerke oder Anlagen errichtet werden, Wohnungen und Wohneinheiten" - dann überspringe ich ein paar Bestimmungen - "wenn sie überwiegend den Bestimmungen des Wiener Wohnraumförderungsgesetzes entsprechen." Überwiegend! Ich komme gleich auf diese Spitzfindigkeit. Das Wort überwiegend sagt, bei allem Respekt, erst recht, wenn es in einem Gesetzestext steht, das sind 50 Prozent und ein bisschen etwas und nicht zwei Drittel. Jetzt wird es ein bisschen technisch. Wir wissen, zumindest in der Immobilienwirtschaft, dass bereits jetzt die Bauträger, nämlich die genossenschaftlichen, im Wesentlichen genau so einkaufen. Sie kaufen nämlich ein Grundstück, und die Hälfte machen sie dann gefördert und die andere Hälfte machen sie im freien Bau, weil nämlich die Grundstückspreise schon so teuer sind, dass sie anders ihre Bestimmungen für den geförderten Wohnbau nicht einhalten können. Das heißt, die kaufen ein Grundstück, das soll dann 500, 600, 800 EUR kosten, weit höher als das, was die Wohnbauförderung erlaubt, kalkulieren das dann im Innenverhältnis so lange herum, bis eben für einen Teil des Bauplatzes nur mehr die erlaubten 188 EUR über bleiben, und den Rest schlagen sie im freifinanzierten Bereich auf. Das ist Status quo, das passiert jetzt. Wenn also im Gesetz steht, überwiegend muss das sein, dann wird sich genau nichts ändern. Das steht übrigens auch in zahlreichen Stellungnahmen drinnen, und zwar nicht nur in zahlreichen der 33 veröffentlichten Stellungnahmen, sondern auch in Stellungnahmen, die nicht veröffentlicht wurden. Ich habe einige Stellungnahmen von den jeweiligen einbringenden Personen und Unternehmen in Kopie erhalten. Noch besser wird es, wenn wir uns dann die Erläuternden Bemerkungen dazu anschauen, und die sind ja immerhin doch, bei allem Respekt, auch Bestandteil der Gesetzwerdung. In den Erläuternden Bemerkungen heißt es dann zu Z 24 und 25, § 6, letzter Absatz - ich zitiere: "Wenngleich der nach der Wohnnutzfläche überwiegende Anteil der geförderten Wohnungen und Wohneinheiten in Heimen grundsätzlich bauplatzbezogen zu prüfen ist, soll es durch den letzten Satz des Abs. 6a ermöglicht werden," - und jetzt kommt es - "diesen Anteil auf einem Bauplatz zu unterschreiten." Das ist das exakte Gegenteil von dem, was Sie sagen. Wir wissen aus der Bauwirtschaft, erst ab einem Wert von zwei Drittel beginnen die Grundstücke günstiger zu werden. Das sagen uns im Wesentlichen alle Experten, erst ab einem Verhältnis von etwa zwei Drittel. Das Verhältnis von 1 zu 1, also 50 Prozent ist schon Status quo, steht hier im Gesetz. Dieses Gesetz sagt, überwiegend. Der Status quo wird also beibehalten und darüber hinaus wird sogar erlaubt, weniger als das zu machen. Schön und gut, aber dann gehen Sie doch nicht heraus und reden dauernd von zwei Dritteln, die in allen Zeitungen stehen. Chorherr hat das gerade vorher gemacht, beruft sich auf irgendein Papierl, das wir dann nächste Woche im Gemeinderat beschließen wollen, wo keine Rechtsverbindlichkeit herrscht. Zwei Drittel heißt es, die Hälfte steht im Gesetz, weniger ist auch noch möglich. Das ist Fakt. So steht es im Gesetz, und wenn Sie etwas anderes behaupten, dann ist auch das eine klare Mogelpackung und sonst gar nichts. (Beifall bei der FPÖ.) Ich werde Sie aber gerne beim Wort nehmen, und wir werden daher einen Zusatzantrag zu diesem Gesetzestext einbringen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, genau das, was wir nächste Woche im Gemeinderat höchst unverbindlich beschließen, verbindlich zu machen, indem wir nämlich bei der bestehenden Bauordnung den Gemeinderat dazu ermächtigen, so etwas dann auch rechtsverbindlich wirklich zu beschließen. Dazu muss man wissen, das ist jetzt ein bisschen rechtlich komplex, die Juristen herinnen kennen das: Landesrecht, Gemeinderecht, da gibt es in der Bundesverfassung ganz wichtige Kompetenzabgrenzungen. Der frühere Landtagspräsident schaut gelangweilt, das verstehe ich, du kennst das auswendig, aber es gibt auch viele Nichtjuristen herinnen. Tatsächlich ist es so, dass die Gemeinde nur dann verbindlich etwas beschließen kann, wenn es ausdrücklich in die Gemeindekompetenz fällt, und das wollen wir hier gerne erreichen und sagen: Gut, im § 139 Abs. 2 der Wiener Bauordnung, wo eben geregelt ist, was dann alles ausnahmsweise doch in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fällt, soll zusätzlich eingefügt werden: die Möglichkeit für Durchführungsverordnungen zur Ausgestaltung der Bestimmungen betreffend die Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" § 6 Abs 6a. Das heißt, wenn wir das ins Gesetz einfügen - da gibt es einen ganzen Katalog, wo jetzt eh schon der Landtag die Gemeinde ermächtigt. Dieser Wisch von nächster Woche ist derzeit nicht dabei. Machen wir dieses Papierl gerne rechtsverbindlich. Dazu müssen wir nur sicherheitshalber auch in das Gesetz diese Verbindlichkeit erst hineinschreiben. Warum müssen wir das? Jetzt wieder ein Werk aus Ihrer Magistratsdirektion heraus - in dem Fall die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien -, weil auch hier sowohl im Gesetzestext als auch in den Kommentaren zum § 75 der eigene Wirkungsbereich ausdrücklich normiert ist, dass der eigene Wirkungsbereich eben nur dann geht - ich kann das wortwörtlich vorlesen. Die Gesetze haben derartige Angelegenheiten ausdrücklich als solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde zu bezeichnen. Der Kommentar verweist dann auf Verfassungsgerichtshoferkenntnisse, et cetera. Wenn das nicht ausdrücklich im Gesetz steht, dann gilt es schlichtweg nicht. Dann sind wir genau bei der Unverbindlichkeit dieses Papierls von nächster Woche, die auch der Kollege Ulm und davor schon die Kollegen der NEOS angesprochen haben. Wenn wir das verbindlich machen wollen, wenn wir auf diese zwei Drittel wirklich gehen wollen - ich habe so meine Zweifel -, dann haben wir mit diesem Zusatzantrag die Möglichkeit, dem die notwendige Verbindlichkeit zu geben. Wenn wir das nicht tun, wenn Sie das ablehnen, dann ist das jedenfalls ein Mal mehr ein Beweis für die Mogelpackung, die ich in dieser Bauordnungsnovelle vermute. (Beifall bei der FPÖ.) Ein letzter Punkt noch, um Ihre Geduld nicht unnötig überzustrapazieren, zum Thema Kosten, weil es auch immer darum geht, man soll die Wohnkosten senken, man soll die Kosten senken, es soll alles billiger werden. Das ist ganz interessant, ich habe hier im Vorblatt zum Gesetz, Teil des Aktenstückes, ein paar interessante Punkte gefunden und dann zusammengezählt. So viel nur zum Thema, was alles angeblich billiger werden soll. Finanzielle Auswirkung dieses Regelungsvorhabens, das ist Bestandteil des Aktes. Wer das gelesen hat, kann das gerne nachvollziehen. Da steht zum Beispiel, dass durch die Verpflichtung für die neue Gebäudedatenbank und einige Verpflichtungen für den Einsatz von Solarthermie und Fotovoltaik - das ist die Geschichte, von der Kollege Chorherr vorher gesagt hat: großer visionärer Wurf -, Energieraumpläne, et cetera, für die Stadt, so heißt es hier, mit einem derzeit nicht bezifferbaren Mehraufwand zu rechnen ist. Nächster Punkt, der ist geschenkt: Auf Grund der Verfahrensvereinfachungen in den §§ 2, 62, et cetera ist ein geschätzter Minderaufwand von insgesamt 235.390 EUR zu erwarten. - Passt, da gibt es also ein paar Punkte, wo es ein bisschen billiger wird. Macht nichts, wird nämlich sofort wieder aufgehoben durch den nächsten Punkt: Die in § 128b vorgesehene Gebäudedatenbank berechnet sich mit einem einmaligen Aufwand von 400.000. Alleine diese eine Maßnahme hebt also die Ersparnis schon deutlich auf. Diese eine Maßnahme wird dann zusätzlich, so heißt es hier, jährliche Kosten von 60.000 bis 70.000 EUR für die Wartung der Datenbank verursachen. Und dann gibt's noch ein Wort zu den wirtschaftspolitischen Auswirkungen. Nur so viel zum Thema: Alles wird billiger. Durch die Bestimmungen, mit denen im Zuge bestimmter Baumaßnahmen eine Dämmung der obersten Geschoßdecke vorgeschrieben wird, ist bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, also wieder bei den kleinen Häuslbauern, die in ihrer Nachbarschaft die Monsterbauten dazukriegen, eine geringfügige Steigerung der Baukosten zu erwarten. Ja, eine geringfügige Steigerung der Baukosten habe ich das letzte Mal im Gemeinderat schon kurz vorgerechnet, weil Sie hier, wenn Sie auch bloß eine Seite von Ihren vier Seiten, nämlich 25 Prozent steht im Gesetz, wenn Sie eine einzige Seite Ihres Hauses instand setzen, weil dort die Witterung zugeschlagen hat, das heißt, Sie bringen einen neuen Verputz an, dann sind Sie zukünftig verpflichtet, bei Ihrem Einfamilienhäusl auch gleich die gesamte Dachhaut neu zu sanieren. Und wenn man sich anschaut, was das kostet, kommen die sogenannten geringfügigen Mehrkosten im Schnitt für jeden Häuslbauer auf Kosten in der Größenordnung von 30.000 bis 50.000 EUR. Das ist etwa das, womit Sie im Einfamilienhausbereich rechnen müssen, wenn Sie heute ein Dach sanieren. Billiger wird es im Wesentlichen nicht, außer für diejenigen, die jetzt erleichtert in der Bauklasse I große Häuseln hinstellen können. Das haben wir vorher schon gehabt. Die Bauträger entlang der Alten Donau, für die wird es billiger. Billiger wird es für große Wohnbaugenossenschaften. Draufzahlen tun die Beamten der Gemeinde Wien, die machen's in Zukunft um teureres Geld. Draufzahlen tun die einfachen Bürger. Am Ende des Tages gilt für mich ein Mal mehr: Ein umfassendes technokratisches Werk, wenig Visionen, kein großer Wurf. Ich bleibe dabei: Das, was wir heute zur Abstimmung bringen, ist eine Mogelpackung. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher, bitte sehr. Geben Sie dem Kollegen Pawkowicz noch kurz Zeit, alles mitzunehmen (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz verlässt mit seinen Unterlagen das Rednerpult.) Bitte sehr. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist die vorliegende neue Bauordnung ein großer Wurf, und das wird auch von der Fachwelt so gesehen, und es wird von den Betroffenen so gesehen. Und das, glaube ich, ist das Ausschlaggebende und nicht, dass sie der Kollege Pawkowicz jetzt so einschätzt, wie er sie eingeschätzt hat. Das sei einmal deutlich gesagt. Es ist ein großer Wurf, und es ist wirklich auch der Stadträtin und ihrem Team, aber auch dem Koalitionspartner zu gratulieren, dass wir das in dieser Form hingebracht haben. Das ist eine große Leistung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich glaube auch wirklich, dass in dem Fall die Zusammenarbeit von Rot-Grün ein Musterbeispiel dafür war, dass man nicht nur Kompromisse schließt, wie es in einer Koalition selbstverständlich ist, sondern dass es sogar eine Synthese von verschiedenen Ideen war. Es waren sehr viele Ideen von uns, von der Sozialdemokratischen Fraktion, aber auch viele von den GRÜNEN. Und diese haben wir zu einem Gesamtpaket, einer Synthese eines großen neuen Gesetzeswerkes gemacht, das sehr, sehr viele positive Auswirkungen auf das Leben der Wienerinnen und Wiener haben wird. Ich bin auch der insgesamt doch seriösen Debatte, mit der jetzt die Bauordnung selbst abgehandelt wird, ein bissel im Unterschied zu vorher, dankbar, auch wenn ich natürlich mit vielem nicht übereinstimme. Der Abg. Weber hat zum Beispiel gemeint, dass er sich intensiv mit der Sache beschäftigt hat, was ich sehr schätzenswert finde, ohne dass es mir da jetzt zusteht, ihn zu qualifizieren, aber dass man eine komplett neue Bauordnung macht, wäre legistisch meiner Ansicht nach auch nicht wirklich sinnvoll. Also wenn sich schon, und das haben Sie zugestanden, seit den Zeiten von Karl Seitz die Bauordnung in der Struktur und dem Ganzen doch bewährt hat, dann wäre es jetzt wahrscheinlich schlecht, wenn wir ein vollkommen neues Gesetzeswerk machen und nicht auf dem aufbauen, was schon von der ganzen Judikatur her und von den Judikaten - abgesehen davon natürlich, dass wir dann alle im großen Stil umlernen müssen und nicht nur immer dazulernen, was neu ist. Das wäre nicht das Richtige. Also wirklich gelungene Gesetzeswerke, das sieht man auch beim ABGB, das seit 1812 im Kernbestand gilt, sollten eher kontinuierlich weiterentwickelt werden und nicht als Ganzes ersetzt werden. Das zum Kollegen Weber. Dann zum Kollegen Pawkowicz, bevor ich dann auch auf ein paar konkrete Sachen eingehe, der gesagt hat, die Opposition wäre nicht eingebunden gewesen. Also Faktum ist, dass bis knapp vor dem Ausschuss die Signale so waren, dass ihr fast zugestimmt hättet. Also so fürchterlich kann das nicht gewesen sein. Die Einbindung und das Angebot dafür waren da. Es war nicht da von Anfang an, so wie es früher manchmal auch war, dass man schon - so haben wir es einmal, ich glaube, bei der vorletzten großen Novelle, wie noch die Henriette Frank Wohnbausprecherin war, die damals, ich kann mich noch sehr gut erinnern, von Anfang an eingebunden war, auch wirklich sehr intensiv mit hoher Kompetenz und Fachwissen mitgearbeitet hat und auch viele ihrer Punkte durchgebracht hat. Und dann 2 Minuten vor 12, wie es dann darum gegangen ist, dass man die Bauordnung beschließt, hat's von oben, ich glaube, da war noch der Strache Landeschef in Wien, offenbar die Signale gegeben: Nein, dem Werk, das ja von den Roten ist, stimmen wir nicht zu, sonst nutzt es denen vielleicht noch. Dass es durchaus ein gemeinsames Werk war, war wurscht. Das hat irgendwie natürlich schon bewirkt, dass man sagt: Ja, irgendwie ist das auch nicht das Richtige. Zuerst arbeitet jemand immer mit und wirklich sehr seriös mit, aber ganz zum Schluss ist dann irgendein höheres Ziel und überhaupt nicht die Sache selbst ausschlaggebend, wie das Stimmverhalten ist. Deshalb hat es diesmal auch ein faires Angebot gegeben. Aber schon nachdem in einer Pressekonferenz, das stimmt, gewisse Grundprinzipien, gewisse Bauelemente der neuen Bauordnung dargelegt worden sind, ab dem Zeitpunkt hätte man ruhig auch, und es ist auch davon gesprochen worden - aber im Endeffekt hat man sich eben dazu entschlossen, nicht zuzustimmen, was ja legitim ist. Trotzdem ist es nicht sehr fair, wenn man nicht so weit auseinander war, generell von einer Mogelpackung zu sprechen, aber es sei ihm unbenommen. So ist das eben in der demokratischen Auseinandersetzung. Was weniger, weil das auch jetzt noch in der Debatte diskutiert worden ist, vom Kollegen Ulm zu akzeptieren ist, ist, dass er einseitig - bist eh da, ja? - sagt, der Niedermühlbichler und ich seien Klassenkämpfer, weil wir für unser gegenwärtiges Wohnbauförderungssystem sind. Wir diskutieren das jetzt bei der Bauordnung, das hast du auch gemacht, mit und da muss ich schon sagen, abgesehen davon, dass schon Bruno Kreisky gesagt hat, die Sozialpartnerschaft, ein sehr zivilisiertes Instrument, ist eine Form sublimierten Klassenkampfes. Also das ist ja nicht von Haus aus was Schlechtes. Die verschiedenen Gruppen und Klassen müssen ihre Auseinandersetzungen in der Gesellschaft führen, und das ist etwas Selbstverständliches. Die Frage ist nur: Geht das zivilisiert und sachlich vor sich oder recht wild? Und nachdem die Bundesregierung jetzt die Sozialpartnerschaft quasi abschafft oder immer mehr zurückdrängt, wird von dieser Seite, nur jetzt ein Sidestep, es anscheinend für besser empfunden, den schroffen Klassenkampf zu führen statt den sublimierten fairen Klassenkampf der Sozialpartnerschaft. Genauso wäre es natürlich, wenn wir auf deine Forderungen eingehen, und die sind legitim vom Standpunkt einer ÖVP aus. Aber dann würden wir natürlich primär den Immobilienmarkt und die Immobilienmakler bedienen und nicht primär, wie wir es doch eigentlich vorhaben, die Mieterinnen und Mieter. Das sind die Unterschiede ideologischer Natur, zu denen wir auch stehen und auf die wir durchaus stolz sind. Ich glaube, das kann man deutlich auch so zusammenfassen. Ja, jetzt dann noch eine Richtigstellung zum Kollegen Wiederkehr, der in der heutigen Debatte auch gesagt hat, Rot-Grün hätte beschlossen, dass zwei Drittel aller Wohnungen leistbar sein müssen. Also das ist wirklich, um jemanden zu zitieren, ein Holler, weil einfach alle Wohnungen leistbar sein müssen, weil wenn eine Wohnung nicht leistbar ist, bleibt sie über. Dann nimmt sie niemand. Dann ist das ja eine Fehlallokation, um das ökonomisch auszudrücken. Was er vielleicht verwechselt, ist, dass derzeit fast zwei Drittel, es sind ja nicht ganz zwei Drittel, der Wienerinnen und Wiener im geförderten Wohnbau im weiteren Sinn leben. Das heißt aber nicht, dass nicht die anderen Wohnungen auch leistbar sein sollen. Dafür ist allerdings vor allem ein Mietrecht, ein besseres, verantwortlich. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Jetzt aber ein paar Punkte der Bauordnung, nicht zu allen Punkten, weil ja heute auch noch andere Tagesordnungspunkte zur Debatte stehen, die ja medial noch mehr Aufmerksamkeit erregen als die Bauordnung, obwohl ich die Bauordnung an sich schon für sehr, sehr wichtig erachte. Aber das will ich jetzt nicht weiter ausführen und meine, dass es ein großer Wurf ist. Ich kann mich erinnern, vor Jahrzehnten war Wien auch durchaus schon eine Stadt mit hoher Lebensqualität. Aber was es damals noch geheißen hat, das kann ich mich noch erinnern, ist, manche Gesetze seien schon sehr bürokratisch. Da hat damals durchaus auch bis zu einem gewissen Grad die Bauordnung dazugezählt. Das sage ich jetzt im Nachhinein selbstkritisch, auch wenn es Jahrzehnte her ist. Aber durch mehrere große Novellen, beginnend schon in den 90er Jahren, hat man jetzt wirklich aus der Bauordnung ein modernes Instrument geschaffen, das immer mehr vereinfacht wurde, ohne dass Rechte abgebaut wurden. Man hat jetzt eine neue Stufe an Vereinfachungen des Baubewilligungsverfahrens geschaffen, und man hat eine Beschleunigung geschaffen. Und das wollen alle. Gleichzeitig hat man in diesem Zusammenhang im Dialog, weil gesagt worden ist, die Bauausschüsse hätten weniger zu reden, mit den Bezirksvorstehern, die waren da voll eingebunden, gesagt: Wie können wir eine Beschleunigung und Verfahrensvereinfachung herbeiführen, ohne dass wir wesentliche Interessen der Bezirke beeinträchtigen wollen? Das wäre überhaupt nicht unsere Sicht. Da ist man eben zu den Vorschlägen gekommen, die wir jetzt haben, dass teilweise die Rechte von der Bezirksvertretung auf die Bauausschüsse übergehen. Das ist etwas, das durchaus legitim ist, aber eine Verfahrensbeschleunigung ist. Das ist eine der ganz wenigen sachlich durchaus begründbaren Sachen, dass es hier jetzt eine Spur weniger an Mitwirkung gibt, das aber eindeutig zur Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung dient, weil die eierlegende Wollmilchsau gibt es eben nicht, wo man sagt, es muss alles schnell gehen, aber gleichzeitig müssen möglichst alle möglichst intensiv möglichst lang eingebunden sein. Beides ist notwendig, aber beides muss irgendwie einen Mittelweg finden. So gesehen bekenne ich mich natürlich zu dieser Verfahrensvereinfachung, auch dass eine mündliche Bauverhandlung entfällt, wenn kein Nachbar oder Nachbarin innerhalb der gesetzten Frist trotz nachweislicher Information durch die Behörde keine zulässigen Einwendungen erhoben hat. Weil wenn keine Einwendung erhoben wird, dann ist keine Einwendung erhoben und dann braucht man eben auch nicht unbedingt eine mündliche Bauverhandlung. Oder wenn NachbarInnen dem ausdrücklich zugestimmt haben. Also das sind schon Dinge, die jetzt neu sind. Dann hat man eine wirklich tolle Ausweitung der bewilligungsfreien und anzeigepflichtigen Bauführungen. Damit bleibt ja alles weiter unter einer gewissen Kontrolle der Baupolizei. Aber es muss nicht überall extra eine Bewilligung erteilt werden. Also ich glaube, da hat man, das zähle ich jetzt nicht auf, aber sechs große Punkte allein da geschaffen, dass man hier zu Verbesserungen kommt. Also allein das wird für die, die davon betroffen sind, und das sind auch relativ viele Menschen in Wien, große Vorteile bringen. Vereinfachungen des Planungsverfahrens gibt es, Gutachten über die Trinkwasserinstallation, Beschleunigung und Ausweitung der Möglichkeit des Umlegungsverfahrens, und schnellere Mobilisierung von Bauland ist auch da. Also das sind alles Punkte, die für sich genommen wichtig sind, aber die ein großes Gesamtwerk ergeben, das auch ineinandergreift. Und weiters vielleicht noch besonders hervorheben möchte ich auch die Errichtung einer Gebäudedatenbank, die wichtig ist, weil wir dadurch natürlich einen viel besseren Überblick bekommen und damit auch planerisch besser vorgehen können. Das war sozusagen jetzt die Vereinfachung und Beschleunigung. Dann ist auch das leistbare Wohnen wesentlich verbessert worden. Hier ist schon von meinem Vorredner Kollegen Chorherr gut ausgeführt worden, welche historische Bedeutung die Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" hat. Und da muss man schon dazusagen, lieber Kollege Pawkowicz, das war heute nicht seriös von dir, wie du das dargelegt hast, weil es ist nicht so, wenn in den Planungsgrundlagen im Gemeinderat beschlossen wird zwei Drittel, dass das irgendein Papierl ist. Ich meine, die Gemeinderatsbeschlüsse sind so verbindlich, wie sie sind. Sie sind kein Gesetz, weil der Gemeinderat kein Gesetzgeber ist, sondern ein Vollzugsorgan. Das ist schon klar. Aber es ist natürlich nicht ohne Bedeutung, sondern eine geeignete Grundlage, um dann die richtige Relation herzustellen. Es ist nicht irgendein Papierl, was der Gemeinderat beschließen wird, das möchte ich schon sagen. Insgesamt wird die Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" mit dazu beitragen, auch die Spekulation zurückzutreiben und noch mehr leistbaren sozialen Wohnbau (Abg. Michael Niegl: Die Spekulanten seids eh ihr!) zu schaffen und ... Ja, für das gibt's eigentlich, für solche Unterstellungen, Ordnungsrufe, hoffe ich, weil das ist eine strafbare Handlung. Und wer jemand anderem strafbare Handlung auch vorwirft, sollte eigentlich auch einen Ordnungsruf kriegen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Aber ich gehe lieber in der Sache weiter, weil das war jetzt eigentlich der erste üble Ausfall in der Debatte, die sonst von Sachlichkeit geprägt war einschließlich Kollegen Pawkowicz. Insofern gehe ich nicht näher darauf ein. Ich gehe aber weiter darauf ein, dass die Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" wirklich eine historische Sache ist. Man hat das vorige Mal den ersten Schritt gesetzt. Heute ist das kritisiert worden, aber meistens setzt man den ersten Schritt vor den zweiten Schritt. Man muss natürlich auch dazusagen, dass einige Erkenntnisse des Verfassungsgerichthofes im Sinn des sozialen Wohnbaus dazu beigetragen haben, dass man sich bei der Gesetzwerdung hier doch zu diesem Schritt mit gutem Gewissen entschließen konnte. Das war das vorige Mal noch nicht der Fall, und das war eben jetzt der Fall. Deshalb glaube ich, war es gut und richtig, dass wir diesen historischen Schritt gesetzt haben. Ich bin allen, die dazu beigetragen haben, zu Dank verpflichtet, dass es so weit gekommen ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Stellplatzverpflichtungen, Garagengesetz, haben wir auch wichtige neue Bestimmungen. Und was aber auch ganz wichtig ist, ist die Vermeidung der gewerblichen Nutzung von Wohnungen im Zusammenhang mit Airbnb. Jetzt sage ich einmal ganz objektiv, derzeit haben wir in Wien noch kein großes Problem mit Airbnb, derzeit. Wir haben etwa 2.000 Wohnungen, die jetzt schon dauerhaft dadurch dem Markt entzogen sind. Es sind 7.000/8.000 Wohnungen, die quasi jetzt da für Airbnb verwendet werden. Das ist, könnte man sagen, bei 900.000 Wohnungen in Wien noch nicht dramatisch. Aber die problematische Sache ist, dass das ansteigend ist und zwar deutlich ansteigend ist, dass man sieht, wohin die Tendenz geht, und dass man außerdem nicht ein einsamer Planet als Stadt Wien auf der Welt ist. Sondern wenn wir uns andere Großstädte anschauen, nämlich Paris oder Berlin und andere, dann weiß man, welche wirklich schlimmen Verhältnisse durch einen sehr ausgeprägten Einsatz von Airbnb dort eben geschaffen worden sind, wo man gesehen hat, dass sehr viel Wohnraum dann dauerhaft entzogen wird zu Gunsten eben einer touristischen, gewerblichen Verwendung. Wenn das natürlich um sich greift und immer stärker wird, dann ist das schon Aufgabe des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, dass die Entwicklungen in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Ganz cool, wir wollen überhaupt niemanden irgendwie stören, der quasi privat als Student seine Wohnung zwischendurch auf diese Art und Weise verwendet, sondern wir haben ja auch in den Erläuterungen sehr deutlich klar hineingeschrieben, und ich möchte das ausnahmsweise sogar vorlesen, wie wir uns das vorstellen: "Die Ergänzung des Abs. 3 2. Satz, dient zur Klarstellung, dass eine gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke nicht üblicherweise in Wohnungen stattfindet. Der Begriff ‚gewerblich' ist in dieser Bestimmung nicht im Sinne der Gewerbeordnung 1994, sondern im Sinn einer regelmäßigen Zurverfügungstellung von Wohnräumen für Beherbergungszwecke gegen Entgelt zu verstehen." Sehr wichtig, dieser Satz, auch für die Interpretation dann. Jetzt zitiere ich weiter: "Nicht erfasst sind Fälle, in denen Personen im Sinn des Home-Sharing ihren eigenen Wohnraum gelegentlich vermieten, um sich etwas dazuzuverdienen, wenn in zeitlicher oder räumlicher Hinsicht die eigene Wohnung zu Wohnzwecken überwiegt und der Wohnraum daher nicht zweckentfremdet beziehungsweise dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Dementsprechend wird etwa die kurzzeitige Vermietung von Wohnräumen durch Studenten während der Ferien oder durch Wohnungsinhaber während des Urlaubs weiterhin zulässig sein." Also wir wollen natürlich die Angst von sehr vielen Menschen herausnehmen, die vielleicht denken, eine durchaus sinnvolle Tätigkeit, eine Handlung, die ihnen jetzt in der Vergangenheit irgendwie sinnvoll erschienen ist, würde jetzt abgeschafft. Überhaupt nicht, sondern wir konzentrieren uns auf das Gewerbliche, um sozusagen dieses dramatische um sich Greifen eines Phänomens, wie es in anderen Städten ist, hintanzuhalten. Das ist sachlich gerechtfertigt, und ich glaube, das ist rechtzeitig, dass wir das jetzt so machen. Das Dritte ist der Klimaschutz, ganz, ganz wichtig, weil es einfach das Thema unserer Zukunft für alle Menschen ist. Da wäre es falsch, wenn das nur eine Partei betreibt oder wenn es nur zwei Parteien betreiben, wenn das nur eine Regierung macht. Das ist eigentlich etwas, was alle als selbstverständliches Ziel machen müssten, um eben ein lebenswertes Leben überhaupt auf dem Planeten zu ermöglichen. Und da muss jeder seinen Beitrag leisten. Ein Beitrag war, dass man die Klimaziele in Paris als Republik Österreich unterschrieben hat. Übrigens, dass die FPÖ dagegen gestimmt hat, ist passend irgendwie, wird sich schon irgendwas dabei gedacht haben. Aber jedenfalls haben wir in unserem Bereich, das muss sich überall durchziehen, die Ergänzung der Ziele in der Stadtplanung festgeschrieben. Wir haben die Steigerung der Verwendung der erneuerbaren Energie festgeschrieben, die Dämmung der obersten Geschoßdecken, die Energieraumplanung. Es ist nicht so, dass man überhaupt den Fernwärmeanschlusszwang beabsichtigen würde, aber doch so, dass der Fernwärmeausbau auf jene Gebiete fokussiert wird, in denen bereits eine entsprechende Infrastruktur verfügbar ist. Dadurch soll auch die doppelte Leitungsinfrastruktur vermieden werden. Ich glaube auch wirklich, dass wir hier eine historische Leistung vollzogen haben, indem wir ganz praktisch dem Klimaschutz die Bedeutung zugemessen haben, die ihm zusteht, weil das einfach ein Zukunftsthema der Menschen ist, und zwar für alle. In dem Sinn, glaube ich, können wir auf diese Bestimmungen ganz besonders stolz sein. - Da wird in der Regel applaudiert. (Heiterkeit bei der FPÖ. - Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) So, damit es nicht fad wird. Der Klimaschutz ist wirklich eine ganz, ganz große Sache. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sind auch wichtig, aber nicht ganz so wichtig. Aber das haben wir auch gemacht, natürlich, selbstverständlich, ja. Man hat hier Dinge konkretisiert, teilweise die geübte Praxis auch entsprechend festgeschrieben, war auch gut. Und dann haben wir auch noch die Sicherheit erhöht, das Baugrubensicherungskonzept, Schutz von Wohnungen gegen Niederschlagswässer, Abbruch von unbenützten Gebäuden. Dann das Kleingartengesetz haben wir auch zur Verfahrensbeschleunigung geändert. Und unter "Diverses" haben wir noch einige wichtige Punkte, nämlich die Wohnungsmindestgröße von 30 m2 werden wir doch beibehalten. Da hat es auch andere Wünsche gegeben. Und auch bei der bestehenden Regelung betreffend die Trennung von Bad und Toilette wird festgehalten, die Toilette soll in einem separaten Raum untergebracht werden. Das passt, glaube ich, heutzutage schon zu unseren Standards. Da der Kollege Niegl jetzt da ist und das debattiert worden ist: Schauen Sie, Sie kommen jedes Mal heraus und sagen: die Staatsbürger müssen bevorteilt werden. Und jetzt erkläre ich Ihnen noch einmal die Rechtslage (Zwischenruf von Abg. Michael Niegl.): Im Jahr 2004 hat der Rat der Europäischen Union, für Österreich hat dort der FPÖ-Justizminister und für die FPÖ-Regierungsfraktion Koordinator Dr. Böhmdorfer teilgenommen, für die ÖVP der Dr. Strasser, der dann bei der Umsetzung, glaube ich, von der Prokop irgendwann ersetzt worden ist, und diese haben die Richtlinie beschlossen. Eine Richtlinie, das sagen Sie, ist nicht verbindlich. Da sind Sie aber in Europa ziemlich der Einzige (Aufregung bei Abg. Michael Niegl.), der das sagt. Eine Richtlinie, wonach, wenn Drittstaatsangehörige fünf Jahre (Abg. Michael Niegl: Lesen Sie die Richtlinie!) im Staat sind (Abg. Michael Niegl: Lesen Sie die Richtlinie!), dass sie dann im sozialen Wohnbau gleichberechtigt sind mit Inländern. Was das besonders Auffällige an dieser Richtlinie war, dass sie ganz extrem keine Spielräume den Staaten überlassen hat. (Abg. Michael Niegl: Lesen Sie das bitte!) Das ist damals auch kritisiert worden. (Abg. Michael Niegl: Lesen Sie das!) Es sind kaum Spielräume den Staaten überlassen worden, sondern das hat rigoros umgesetzt (Abg. Michael Niegl: Lesen Sie es!) werden müssen. Und die blau-schwarze Regierung, die das ja dann auch quasi noch im Detail mitumsetzen musste, hat das ganz rigide umgesetzt. Und das ist seitdem verbindliches Recht! Da können Sie schreien (Aufregung bei Abg. Michael Niegl.) im Zorn, so viel Sie wollen! Aber damit ich eine andere Religionsgemeinschaft auch noch zitiere: Wer im Zorn ist, ist im Unrecht. Und das sei Ihnen gesagt. Sie werden keinen Juristen und auch keinen vernünftigen Menschen finden, der Ihre Ansicht teilt, dass die Bevorteilung von Staatsbürgern nach dieser Richtlinie jetzt noch so, wie Sie es wollen, möglich wäre. Das ist einfach eine Unwahrheit, die man jederzeit wieder zurückweisen muss, und wo man die Wienerinnen und Wiener darüber aufklären muss. Sie haben diese Rechtslage geschaffen, und Sie wollen das jetzt den anderen in die Schuhe schieben! Und das ist einfach zurückzuweisen! (Weitere Aufregung bei Abg. Michael Niegl.- Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wir hätten natürlich auch, das kann ich auch sagen, auf sinnvolle Art und Weise das Ziel sozusagen auch verfolgt, aber nicht in dieser Form, wie es damals sehr rigide durchgesetzt worden ist. Zusammenfassend sei gesagt: Wir beschließen heute eine neue Bauordnung, eine große Novelle zur Bauordnung, die mit dazu beitragen wird, dass die Verfahrensbeschleunigung kommt, dass Wohnen in dieser Stadt noch leistbarer wird, dass der Klimaschutz in hohem Maße berücksichtigt wird, dass es mehr Sicherheit gibt, und dass insgesamt wir in Wien damit eine Bauordnung haben, die weiter im Interesse der Betroffenen ist, im Interesse der Wienerinnen und Wiener. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Gara, bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und natürlich den Zuschauern auf der Bühne! Mein Kollege Thomas Weber hat das schon sehr ausführlich gebracht, wo wir unsere Kritikpunkte bei der Bauordnungsnovelle sehen. Noch einmal eines ganz klar: Es geht uns um leistbares Wohnen. Das war immer ein Credo, dafür stehen wir auch immer ein und das erachten wir als sehr wichtig. Daher schätzen wir alles, was in dieser Richtung passiert, sehr. Ich glaube, da könnte für die Bürgerinnen und Bürger noch mehr gehen. (Beifall bei den NEOS.) Ich möchte einen Punkt aus dieser Bauordnungsnovelle herausstreichen, den ich tatsächlich für einen sehr beachtlichen Fortschritt sehe, der sehr wesentlich ist, und der vielleicht auch, weil es ganz so unter der Bauordnungsnovelle läuft, auch untergeht, und das ist tatsächlich das Thema der Energieraumplanung. Ich glaube, dass wir hier in Wien mit der Energieraumplanung tatsächlich einen Meilenstein setzen, denn das ist letztendlich der wesentliche Punkt, um hier klimapolitisch einen Schritt nach vorne zu gehen. Und da muss ich ehrlich sagen, da könnte sich die Bundesregierung mit der Energie- und Klimastrategie einiges abschauen. Denn in Wirklichkeit passiert Energie- und Klimapolitik in den Regionen, in den Städten, und daher ist gerade das Thema der Raumordnung so wichtig. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen, denn man darf ja nicht vergessen, dass Wien Stadt und Land ist, und in dem Sinne ist die Wiener Bauordnung eigentlich auch das Raumordnungsgesetz. Eigentlich müsste man gerade beim Thema Raumordnung auch noch einen Schritt weiter gehen. Und da schaue ich nach Deutschland. Die beiden Länder Berlin und Brandenburg haben eine gemeinsame Planungsabteilung länderübergreifend, und ich halte das auch für einen wesentlichen Schritt. Klimapolitisch sollten wir auch in diese Richtung einen Schritt gehen, denn es wäre sinnvoll, hier einfach eine übergeordnete Raumordnungskompetenz zwischen Wien, Niederösterreich und dem Burgenland zu haben genau in dieser Ostregion in Österreich, weil anders werden wir diese Klimaziele nie hinbekommen. Das heißt, da auch einen Schritt weiter zu gehen, und das ist auch ein klarer Auftrag nicht nur an die Bundesregierung, sondern auch an ÖVP- respektive auch SPÖ-geleitete Bundesländer, hier einmal einer übergreifenden Raumordnung zuzustimmen. (Beifall bei den NEOS.) Ich kann nur versprechen, wir werden das dort, wo wir im Landtag sitzen, nämlich in Niederösterreich, auch entsprechend einfordern, weil das letztendlich eine wesentliche zukunftsorientierte Maßnahme ist. Wenn die SPÖ, und ich finde das sehr erfreulich, hier jetzt Klimaschutz immer stärker in den Vordergrund stellt, ich sage mal, endlich, dann sollte auch das Burgenland in dieser Richtung entsprechend zustimmen. (Beifall bei den NEOS.) Also diese Energieraumplanung ist tatsächlich ein wichtiges klimapolitisches Instrument. Das, was mir allerdings wichtig ist, ist die Ausgestaltung, denn es ist ja nicht so, dass wir in der Stadt nicht genügend Instrumente hätten, nicht genügend Strategien hätten, nicht genug Pläne hätten. Oftmals liegt das Problem in der konkreten Ausgestaltung und in der Umsetzung und letztendlich auch in der Überprüfung. Konkret heißt das für mich in diesem Kontext der Energieraumplanung, oder die Fragen, die sich mir hier auch stellen, sind: Wie wird denn sichergestellt, dass hier langfristig tatsächlich die energetischen und klimapolitischen Vorgaben, die man dann in Zukunft auch in diesen Energieraumplänen festlegt, dann tatsächlich auch eingehalten werden? Ist denn sichergestellt, wie das überprüft wird? Also das Monitoring davon, das erachte ich als mindestens genauso wesentlich wie diesen ersten Schritt, zu sagen, jetzt beginnen wir mit der Energieraumplanung. Warum? Wir kennen das am Beispiel der Energieausweise. Das sind ja theoretisch ermittelte Kennziffern, evaluiert, gemessen ganz konkret werden sie nicht. Und das ist das große Problem, das wir in der Stadt Wien haben. Wir wissen oft nicht, wie tatsächlich der Energieverbrauch in den verschiedenen Grätzeln, in den verschiedenen Stadtteilen ist. Gott sei Dank gibt es ja jetzt ein Projekt, einen ersten Wärmeatlas auch zu erstellen. Das ist notwendig. Wir müssen wissen, wo ist tatsächlich der Wärmebedarf in welcher Form. Kollege Chorherr hat es ja schon gesagt, der Energiebedarf für die Wärme ist deutlich größer als der Energiebedarf für die Mobilität. Das ist also tatsächlich ein wesentliches Thema, insbesondere dieser Niedrigwärmebereich. Daher sind diese planerischen Instrumente in der Form absolut notwendig. Also mir, uns wirklich wichtig ist, ganz konkret festzulegen: Wie wird das evaluiert? Wie wird das gemessen? Wie wird das überprüft? Weil es kann ja nicht sein, dass sich dann ein Bauträger zu etwas verpflichtet, aber im Nachgang werden diese Spielregeln nicht überprüft. Das heißt, das Einhalten dieser Spielregeln in diesen zukünftigen Plänen sehe ich als ganz wesentlich. (Beifall bei den NEOS.) Ich komme zu einem weiteren Punkt, denn im Zuge dieser Energieraumplanung wird natürlich sehr speziell auf den Wärmemarkt geschaut. Der Versuch, hier langfristig fossile Energieträger aus dem Markt zu bringen, ist in diesem Kontext der Dekarbonisierung ein wichtiger Schritt. Jetzt wird überall dort, wo es Fernwärmeankopplungsmöglichkeiten gibt, es ja de facto zu einer Fernwärmeanschlussverpflichtung kommen. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Die einen kritisieren das sehr stark, weil natürlich hier der Markt eingeschränkt wird und eine Monopolstellung erreicht wird. Die anderen sagen, ja, das macht schon Sinn, weil es geht ja hier auch um infrastrukturelle Investitionen. Es ist aber eine volkswirtschaftliche Frage. Wenn wir bereits hier Investitionen getätigt haben, dann macht es natürlich Sinn, hier entsprechend anzuschließen. Das ist für den Steuerzahler, für die Steuerzahlerin ein wichtiger Punkt. Aber, und da kommt mein Aber dazu, das Problem, das wir derzeit haben, ist die Intransparenz der Kosten bei der Fernwärme. Das heißt, wenn wir diesen Schritt gehen, dann müssen wir auch auf die BürgerInnen zugehen und sagen: Gut, wenn wir in diese Richtung kommen, dann fordere ich ganz klar sehr viel mehr Transparenz bei den Kosten der Fernwärme. Hier gibt es immer wieder Kritik auf unterschiedlicher Ebene. Es gibt hier auch eine Studie dazu, die sehr klar aufzeigt, wie schwierig es nachzuvollziehen ist, was, wo, wie die Fernwärme kostet. Das hat auch teilweise mit den Wohnbauträgern zu tun, die selber dispatchen können, also das an ihre Kunden weitergeben können. Daher ist Transparenz hier absolut notwendig. Wenn das der Fall ist, ja, dann können wir auch über dieses Thema entsprechend diskutieren. (Beifall bei den NEOS.) Ein weiterer Punkt, den ich auch in diesem Zusammenhang für wichtig erachte, ist, wir diskutieren hier natürlich auch über technologische Einschränkungen. Also wir sagen, wir wollen Gas eigentlich komplett draußen haben. Das verstehe ich auf der einen Seite in der Diskussion als fossiler Brennstoff. Wenn wir natürlich über andere Themen sprechen wie erneuerbares Gas, dann schaut die Situation technologisch auch wieder etwas anders aus. Das heißt, auch hier sage ich ganz klar, da müssen wir schon sehr bedachtsam vorgehen, dass eine Energieraumplanung nicht dazu führt, dass wir technologische Optionen komplett einschränken, denn die Entwicklungen in dem Bereich sind sehr, sehr stark und da ist es wirklich sehr wichtig, achtsam vorzugehen, dass man nicht automatisch andere Technologien damit aus dem Markt drängt, die vielleicht langfristig, aber die auch ökologisch und ökonomisch sinnvoller wären. Ein dritter wichtiger Punkt: Wenn wir über Fernwärme sprechen, dann dürfen wir auch nicht mehr so tun, als wäre Fernwärme CO2-frei. Ich weiß schon, die Diskussion ist in der Stadt sehr beliebt, weil hier die Fernwärme ja als Null- Emissionsenergieträger betrachtet wird. Ist sie aber nicht, weil die Basis auch der Fernwärme Erdgas ist. Das heißt, wenn wir von Fernwärmegebieten sprechen und in langfristigen Energiestrategien reden, dann braucht es natürlich auch eine Diskussion: Wie schaut denn das Szenario für einen Erdgasausstieg in Wien aus? Und was ist dann die erdgasfreie Fernwärme, von der ich dann tatsächlich sagen kann, sie ist CO2-frei. Also da muss man in der Diskussion schon sehr genau darauf schauen. Ich kann nicht einfach sagen, ich hänge quasi dem Strom das CO2 um und rechne mich bei der Fernwärme grün. So darf es auch nicht sein. Das heißt, bei jeder Art von Betrachtung, was nämlich tatsächlich klimapolitisch das Sinnvolle ist, ist es auch wichtig, diese Gesamtbetrachtung einzuführen. Und das halte ich für wichtig in den entsprechenden technologischen Lösungen. Aber wie gesagt, Energieraumplanung ist ein wirklich wichtiger Schritt, ist vorbildlich. Da können viele andere Bundesländer auch nach Wien schauen, wie das geht. Und da empfehle ich auch dem Bund, als Beispiel voranzugehen, nicht nur Überschriften zu produzieren, sondern ganz konkrete Maßnahmen zu setzen, wie es Wien in diesem Fall tut. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher und Abg. Katharina Schinner.) Wie gesagt, die Energieraumplanung wäre eigentlich Teil eines Raumordnungsgesetzes. Und wenn ich mir weiter überlege, was da in Zukunft noch kommen kann, dann möchte ich auf einen Punkt eingehen, den ich immer wieder auch in diesen Debatten bringe: Das, was uns eigentlich fehlt, ist so eine übergeordnete Planungsebene, die politisch sehr viel verbindlicher und dafür bei der Detailplanung nicht so streng ist, dass ich einfach mehr Flexibilität erlaube, mehr Möglichkeiten erlaube, weil erhöhte Flexibilität auf dieser Detailebene hieße ganz konkret, die Baukosten zu senken. Und das heißt auch, mehr leistbares Wohnen zu schaffen. Deswegen bringe ich heute hier den Antrag, ich sage es noch einmal, ein. Und zwar geht es darum, dass eben die Instrumente der Stadtplanung schon auch einmal grundlegend hinterfragt und überlegt werden sollten, ob man eben nicht diesen politischen Gestaltungsraum etwas konkreter macht, dass diese übergeordneten Strategien etwas verbindlicher werden, sei es ein Stadtentwicklungsplan, also STEP 2025, und so weiter. Ich glaube, das ist wichtig, weil jetzt das Beispiel mit der Energieraumplanung zeigt ja vor, dass wir in diese Richtung gehen müssen. Also wir müssen quasi größere Gebiete definieren und sagen: Was sind dort unsere Spielregeln, auch für die Bauträger? Wie sollen wir dort bauen? Daher glaube ich, ist das auch ein Anlasspunkt, darüber zu diskutieren, jetzt hier diesen Schritt zu machen. Ich bringe daher den Antrag ein: Der Wiener Landtag wolle beschließen, die Instrumente der Stadtplanung in Wien sollen etwas grundlegender überarbeitet werden. Ziele sollen dabei sein, den politischen Gestaltungsspielraum zu sichern, aber auf der übergeordneten strategischen Ebene mehr Flexibilität für Grundeigentümer und Bauherren auf der Ebene der Bebauungspläne. Das kommt dem leistbaren Wohnen zu Gute. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in vielen Fällen, die diesen Namen auch verdient. Und eine Verwaltungsvereinfachung trotz dieser Einführung einer neuen Ebene, weil ich einfach auf der Detailebene tatsächlich etwas schlanker werde. Ein entsprechendes Modell soll unter Beteiligung aller Fraktionen entwickelt werden und dem Landtag als Novelle der Bauordnung für Wien vorgelegt werden. (Beifall bei den NEOS.) Abschließend noch einmal: Ich glaube, das ist klimapolitisch wirklich ein extrem wichtiges Zeichen. Der letzte APCC-Report zeigt noch einmal klar auf, dass wir eigentlich nicht mehr von den 2 Grad sprechen dürfen, sondern von den 1,5 Grad durchschnittliche Erwärmung. Alleine auch die, sage ich, Hitzemonate dieses Sommers in Wien haben gezeigt, wie wichtig das ist. Daher ist auch ein Thema, das in dieser neuen Bauordnungsnovelle angeführt ist, das Thema der grünen Fassaden ein sehr wichtiger Punkt. Da würde ich mir auch noch ein Stück weg mehr wünschen, nämlich ganz konkret, dass bei Architekturwettbewerben in Stadtentwicklungsgebieten, Stadtentwicklungserweiterungen solche Simulationen verpflichtend werden als Bewertungskriterien, weil man durch eine intelligente Simulation der Begrünung tatsächlich dazu kommen kann, dass diese Hitzeinseln von der Temperatur her etwas reduziert werden. Das ist natürlich ein sehr, sehr wichtiger Aspekt, gerade auch für honorable Bevölkerungsgruppen, gerade auch für ältere Menschen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, das in dieser Form zu machen. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Niedermühlbichler. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war eine sehr sachliche Debatte, die auch für dieses Thema ganz wichtig ist aus meiner Sicht. Nachdem ja die Inhalte dieser Bauordnungsnovelle hinlänglich erklärt und begründet wurden, möchte ich mich auf ein paar wenige Punkte beschränken. Einerseits wurde die Gesetzwerdung kritisiert. Und da möchte ich schon sagen, dass diese Vorgehensweise der Stadt Wien, der Regierungsparteien, mehr als vorbildlich war, denn es wurde kritisiert, dass der Herr Bürgermeister, damals Wohnbaustadtrat, Michael Ludwig gemeinsam mit Christoph Chorherr diese Bauordnungsnovelle präsentiert hat und man erst danach die Opposition dazu eingeladen hätte. Ich finde, das ist richtig und wichtig, denn zuerst müssen wir uns natürlich mit unserem Koalitionspartner einigen. Es ist auch heute schon bei der Rede des Kollegen Chorherr, aber auch bei der Rede des Kollegen Stürzenbecher herausgekommen, dass es in einigen Punkten natürlich, wenn wir das alleine beschließen könnten, ein bissel anders ausschauen würde. Also insofern haben wir uns hier selbstverständlich zuerst geeinigt und haben dann die Opposition aus meiner Sicht in sehr hervorragender Art und Weise mit eingebunden. Es sind ja auch viele Vorschläge seitens der Opposition gekommen, die sich wiederfinden, sei es im Gesetz, aber natürlich auch in den Erläuterungen, aber natürlich auch nicht alles, weil sonst hätten wir eine Einheitsregierung und die haben wir nicht und das soll auch nicht der Sinn und Zweck sein. Es ist schade, dass Sie dieser Bauordnungsnovelle nicht zustimmen können, obwohl es kurz vorher, Kollege Stürzenbecher hat das schon gesagt, so ausgeschaut hat, dass es doch eine weitere Beschlussfassung gibt. Aus parteipolitischen Gründen haben Sie sich da anders entschieden. Aber das ist natürlich auch Ihr gutes Recht, genauso wie es unser gutes Recht ist, die wichtigen Punkte hier umzusetzen. Ich nehme einen Punkt heraus, der hier auch widersprüchlich behandelt wurde, und zwar den Bereich die Widmungskategorie "geförderter Wohnbau". Also ich erwarte mir von dieser Widmungskategorie sehr viel, denn wir alle wissen, dass ein wesentlicher Preistreiber für den Bau von Wohnungen natürlich die Grundstückspreise sind, die extrem gestiegen sind. Hier ist es unsere Aufgabe und wir als Stadt Wien tun das, dem entgegenzuwirken. Mit dieser Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" wird das aus meiner Sicht, und da haben wir offensichtlich unterschiedliche Auffassungen, aber aus meiner Sicht auch durchaus gelingen und ist ein wichtiger Schritt hin zu leistbarem Wohnen, wie wir es in den letzten Jahren und Jahrzehnten als Stadt Wien immer gemacht haben, aber wie wir es damit auch zukünftig machen werden können. Ein zweiter für mich ganz wichtiger Punkt ist der Bereich der Airbnb als ein Punkt. Aber es ist das Home-Sharing, wo es ja nicht nur Airbnb als Plattform gibt, sondern deren viele, wo eben Wohnungen für dauertouristische Zwecke angeboten werden. Das ist nicht nur gegenüber der Hotellerie unfair, die ja für ihre Vermietung, für ihre touristische Vermietung hohe Auflagen haben, die sie einzuhalten haben, sondern es birgt natürlich auch die Gefahr vor allem in den innerstädtischen Bezirken, dass Wohnraum dauerhaft verloren geht. Kollege Stürzenbecher hat vollkommen richtig gesagt, das ist jetzt noch kein ganz großes Problem, aber wir sehen, dass das stetig und immer mehr zunimmt und es wirklich zu einem riesen Problem werden kann, weil wir wissen, dass eine solche Entwicklung ganz rasant vor sich geht. Und es kann nicht sein, dass mit wichtigem Wohnraum für unsere Wienerinnen und Wiener hier Geschäfte gemacht werden. Es soll nicht die kurzzeitige Vermietung und soll nicht den Ursprungsgedanken dieses Wohnungs- Sharings hintanhalten. Der ist schon richtig und wichtig, das kann man schon machen. Aber es soll kein Geschäftsmodell daraus entwickelt werden, das einerseits dazu führt, dass die Hotellerie in Bedrängnis kommt, andererseits dauerhaft Wohnraum hier verloren geht. Hier haben wir ebenfalls in dieser Novelle einen wichtigen Vorschlag gemacht, und wir werden das auch so beschließen. Ich sage aber auch dazu, dass hier natürlich auch die Bundesebene gefordert ist und sich hier auch überlegen muss, welche rechtliche Maßnahmen gesetzt werden, damit eben diese Art der Wohnungsvermietung für gewerbliche Zwecke nicht überhandnimmt. Aus meiner Sicht auch ein wichtiger Punkt gerade im Mieterschutz ist, dass hier auch ganz klar festgehalten wird, dass Gebäude auch erst dann abgebrochen werden dürfen, wenn sie tatsächlich unbewohnt sind. Wir haben ja einige Fälle, wo den Mieterinnen und Mietern, den Bewohnerinnen und Bewohnern buchstäblich das Dach über dem Kopf weggerissen wurde, jetzt in den Wintermonaten natürlich auch eine Situation, mit der niemand zufrieden sein kann. Auch das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute mit dieser Bauordnungsnovelle einen wichtigen weiteren Schritt hin zum leistbaren Wohnen, leistbares Wohnen, das für uns als Stadt Wien immer wichtig war. Und ich ersuche auch Sie von der Opposition, wo Sie schon einmal ganz knapp davor waren, es sich noch einmal zu überlegen, ob Sie dem nicht doch zustimmen können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wansch. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen am Livestream! Ich muss einleitend wieder daran erinnern, dass die rot-grüne Stadtregierung die laufenden freiheitlichen Anträge und Initiativen zur Übertragung der Sitzungen des Gemeinderates und des Landtages im Fernsehen aus unerfindlichen Gründen ablehnt. Dasselbe gilt für die freiheitlichen Anträge und Initiativen zur Speicherung des Livestreams und auf Zurverfügungstellung des gespeicherten Livestreams auf der Homepage der Stadt Wien. Jetzt kann man sich das nur so erklären: Ursache ist die Angst der SPÖ und der GRÜNEN vor der Öffentlichkeit, vor den Wienerinnen und Wienern. (Beifall bei der FPÖ.) Wir laden Sie deshalb ein, meine Damen und Herren, den Livestream dieser Sitzung zu jeder Ihnen genehmen Zeit auf der Homepage "www.fpoe-wien.at" anzusehen. (Beifall bei der FPÖ.) Mein Kollege Pawkowicz hat die freiheitlichen Kritikpunkte an dieser Novelle bereits überzeugend begründet. Ich möchte hier an dieser Stelle den Wienerinnen und Wienern das Wort geben. Ganz konkret möchte ich aus der schlüssigen und gut begründeten Stellungnahme der Vereine Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung und Initiative Denkmalschutz zur Novelle der Bauordnung für Wien zitieren: "Betrifft: Geplante Änderung des Verfahrens bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 5. Die genannten Vereine fordern, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. Das heißt, es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Und dabei wäre zusätzlich zu beachten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen von Wienerinnen und Wienern auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern vor ihrer abschließenden Beratung der Bezirksstellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. Dies alles naturgemäß mit dem Ziel, dass die Stellungnahmen der Wienerinnen und Wiener in die Bezirksstellungnahme einfließen können. Der vorliegende Entwurf, der heute hier beschlossen werden soll, würde mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen für deren Stellungnahmen von drei auf zwei Monate diese Problematik unnötig" - ich sage: "machtherrlich" - "noch verschärfen." Es ist kein Grund nachzuvollziehen, warum dieser Forderung der genannten Vereine nicht nachgekommen werden kann. Zu einer weiteren Forderung der Vereine wieder das Zitat aus ihrer Stellungnahme: "Eine qualitative Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, so wie es im gegenständlichen Entwurf vorgesehen ist, wird strikt abgelehnt mit der Begründung, dass diese Unterscheidung zu einer gewissen Willkür führen könnte, was als wesentlich und als unwesentlich zu gelten hat." Ich zitiere dazu das Beispiel, das von diesen engagierten Vereinen in ihrer Stellungnahme gebracht wird. Es könnten nämlich heikle Gebiete in mehrere kleine unwesentliche Gebiete aufgeteilt werden. Und auf einmal hätten wir das Ganze wieder aus der Möglichkeit für die Bürger zur Stellungnahme draußen. Das kann nicht der Sinn sein. Ich bin überzeugt, dass es wahrscheinlich ein Redaktionsfehler ist. Aber die Stellungnahme, die gut formuliert, die gut begründet ist, ist in keiner Form in die vorliegende Novelle eingeflossen. Wir Freiheitliche unterstützen diese genannten Forderungen der Vereine vollinhaltlich, und ich möchte auch noch aus der Begründung zitieren, die Begründung, die auch für uns Freiheitliche gilt und die überzeugend ist: "Die in der Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung in ihrem Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten in ihrem Bezirk bestens vertraut und können deshalb die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger und Bürgerinitiativen besonders gut beurteilen. Daher wäre es ‚zielführender'," - formuliert die Initiative sehr vornehm, ich sage an dieser Stelle, es wäre sogar "zwingend" - "dass die Bezirksvertreter diese Bürgerstellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen würdigen und berücksichtigen können." Oder ich sage: "müssen". Das bedeutet nicht, dass der Stellungnahme gefolgt werden muss. Aber die Bürger, die sich die Arbeit machen, eine Stellungnahme abzugeben, ihre Meinung kundzutun, diese Meinung zu begründen, haben einen Anspruch darauf, dass sie eine Begründung bekommen, wenn etwas, aus welchen Gründen auch immer, nicht einfließt (Beifall bei der FPÖ.),. und eine Begründung zu bekommen, warum. Schlussendlich ist der logische Schluss, der in dieser Stellungnahme der Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung und der Initiative Denkmalschutz geschlossen wird, auch nachzuvollziehen, weil sie formulieren: "Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat" - davon gehen wir aus - "wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte." Weil genau das ist ja der Sinn, dass von den Bezirksvertretungen Stellungnahmen abgegeben werden können und sollen. Wenn nun in diese Stellungnahme der Bezirke die Stellungnahmen der Bürger einfließen, die vor Ort sind, und diese Stellungnahmen dann von den Mitgliedern der Bezirksvertretung gewürdigt werden, haben die Anliegen der Bürger, die Anregungen der Bürger viel größere Aussichten, dass sie dann hier im Gemeinderat bei der Beschlussfassung berücksichtigt werden. Es sind ja auch heute einige Abänderungsanträge gestellt worden. Es fällt keiner Regierung ein Zacken aus der Krone, wenn sie in der Gesetzwerdung Anliegen der Bürger berücksichtigt, besonders wenn man weiß, dass die Stadt Wien sich 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet hat, die Bürger an den lokalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Damit abschließend: Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen in der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt viele Bürger vor den Kopf. Diese Situation wird noch durch diese einschneidenden Änderungen verstärkt, die in der Novelle vorgesehen sind. Und der letzte Satz, jetzt habe ich schon drei Mal "letzt" gesagt, aber ich will die Spannung aufrechterhalten (Heiterkeit bei der FPÖ.): Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat ein größeres Interesse an den einzelnen Stellungnahmen zeigen? Das ist die Sorge der beiden Vereine, die ihre Stellungnahme eingebracht haben. Abschließend: Die Stellungnahme der Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung und Initiative Denkmalschutz ist von den rot-grünen Machthabern einfach ignoriert worden. Es gibt keine Antwort, es gibt keine Stellungnahme, es gibt keine Begründung, warum diesen Forderungen nicht gefolgt wird. Es wird einfach ignoriert. Wir Freiheitliche unterstützen diese Forderungen der Bürger. Das ist einer der vielen Gründe, warum wir heute diese Novelle der Bauordnung ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der... (Abg. Georg Fürnkranz: Doch, ich! - Abg. Mag. Josef Taucher auf Abg. Georg Fürnkranz zeigend: Oh ja!) Wurde mir nicht gemeldet. (Aufregung bei der FPÖ.) Ist nicht gemeldet laut ... Also wer hat das gemeldet? (StR DDr. Eduard Schock: Herr Präsident, man kann es auch melden ohne den Vorsitzenden!) Ja, wer ist gemeldet überhaupt? (Weitere Aufregung bei der FPÖ.) Wer? (StR DDr. Eduard Schock: Fürnkranz!) Der Fürnkranz. Gut, okay. Es wurde mir nicht gemeldet, aber ich akzeptiere die Wortmeldung. Abg. Fürnkranz ist am Wort. Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Ja danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren vor allen Dingen auch auf der heute gut gefüllten Tribüne und ich nehme mal an, wenn das Interesse hier groß ist, auch entsprechend zahlreich am Livestream zu Hause! Wir beschäftigen uns hier mit einem relativ trockenen Gesetz. Aber das Interesse ist, glaube ich, zu Recht groß, wenngleich ich nicht recht nachvollziehen konnte, was der Kollege Chorherr da gesagt hat, wie er gemeint hat, das wäre der große Wurf. Also entweder redet er von einem anderen Gesetz, als über das wir heute abstimmen müssen, oder es ist uns irgendwas entgangen, was da wirklich der große Wurf wäre. Ich sage jetzt einmal vielleicht so irgendetwas, was so Vorgänge wie Stichwort "Ithuba" künftig unmöglich macht. Das wäre tatsächlich ein großer Wurf, aber davon ist weit und breit (Beifall bei der FPÖ.) nichts zu sehen. Und auch das Procedere, muss ich sagen, ist alles andere als erfolgreich, wenn man es sich rückblickend betrachtet. Wir erinnern uns, der nunmehrige Bürgermeister hat noch als Wohnbaustadtrat eine Pressekonferenz mit dem Kollegen Chorherr gemacht, wo er stolz alles Mögliche präsentiert hat, statt zuerst mit der Opposition zu reden. Vor allen Dingen hat er aber mit dieser Punktation, die er dort präsentiert hat, einen Abbruch-Boom ausgelöst, den man nur durch eine Notgesetzgebung halbwegs in den Griff bekommen konnte. Dutzende historische Gebäude sind durch diese unprofessionelle Vorgangsweise vom Bgm Ludwig und dem Kollegen Chorherr abgebrochen worden. (Beifall bei der FPÖ - Abg. Mag. Thomas Reindl: Das machen aber schon Firmen, nicht der Bürgermeister!) Damals war er Stadtrat, aber er ist derselbe Mensch, oder? Und er hat ja unter anderem diese Pressekonferenz deswegen gemacht, um seine tollen Aktivitäten als Stadtrat herauszustreichen, weil er nicht so sicher war, ob er wirklich eine Mehrheit da in diesem Haus zusammenbringen wird. (Beifall bei der FPÖ.) Und diese Scheinaktivitäten waren es, die letztendlich zu dem Massenabbruch von alten Häusern geführt haben, meine Damen und Herren! Das sollten Sie sich durchaus einmal überlegen, was Sie da eigentlich anstellen. (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei Abg. Mag. Thomas Reindl.) Es ist schon die Frage des weiteren Verlaufs angesprochen worden, nämlich wie das Begutachtungsverfahren so abläuft. Der Kollege Kasal hat es in der Früh schon vorgelesen, deswegen kann ich mir das jetzt ersparen. Aber die Vorgangsweise, nur diejenigen Stellungnahmen, die man selber angefordert hat, zu veröffentlichen und alle anderen zu verstecken, sodass diejenigen, die auch etwas zu der Meinungsbildung beizutragen haben, dann ihrerseits persönlich einen jeden Abgeordneten besuchen müssen, um ihre Argumente anzubringen, also das ist nicht der Sinn eines transparenten Begutachtungsverfahrens, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Aber ich gebe zu, Sie haben eh die Konsequenzen daraus gezogen und beim Hundetötungsgesetz erst überhaupt keine Begutachtung durchgeführt, sondern das als Initiativantrag eingebracht mit dem entsprechenden Erfolg, dass es schon drei Mal geändert werden musste und trotzdem noch ein Skandal ist! (Beifall bei der FPÖ.) Aber zurück zur Bauordnung selbst. Sie haben sich gewundert, vor allen Dingen der Kollege Stürzenbecher und da wundere ich mich jetzt drüber, weil er ja Verfassungsrechtler ist, dass wir das nicht in Ordnung finden, dass die Dinge, die eigentlich im Gesetz stehen sollten, in einem rechtlich nicht qualifizierbaren Papier drinnenstehen, das wir dann extra beschließen sollen. Meine Damen und Herren, das hat einen ganz einen guten Grund, warum wir diese Vorgangsweise nicht wollen: Erstens auf Grund schlechter Erfahrungen mit solchen Beschlüssen des Gemeinderats, die Sie initiiert haben. Und zweitens, weil ganz offensichtlich das Ziel der Aktion das ist, dem Verfassungsgerichtshof, der sich möglicherweise mit dieser Bestimmung beschäftigen wird, die Angriffsfläche zu nehmen, weil etwas, was rechtlich nichts ist, kann man auch nicht aufheben. Und es geht ja nicht um irgendetwas. Der Kollege Pawkowicz hat sich ja mit dem Kollegen Chorherr schon ein Fernduell geliefert über die Frage, ob jetzt zwei Drittel oder 51 Prozent in dem Gesetz stehen. Es stehen die 51 Prozent im Gesetz, und die zwei Drittel, die stehen in diesem Papier, das nichts wert ist. Das heißt, Sie flüchten vor der konkreten Beschlussfassung dessen, was Sie uns allen verkaufen wollen, und versuchen, das sozusagen hintenherum irgendwie vorbeizuschwindeln. Meine Damen und Herren, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen! (Beifall bei der FPÖ.) Ich habe gesagt, wir haben schlechte Erfahrungen mit diversen Richtlinien gemacht, die Sie beschließen lassen. Erinnern wir uns an das Widmungsverfahren Heumarkt. Wir haben schon ein paar Mal darüber geredet. Da gab es eine Richtlinie, es ist auch unbestreitbar, dass die für dieses Verfahren gilt, nämlich die alte Hochhaus-Richtlinie, die Hochhäuser in diesem Bereich grundsätzlich verbietet. Gemacht haben Sie trotzdem was anderes. Und ehe man sich zu Recht darüber aufgeregt hat, wie die Volksanwaltschaft gesagt hat, das ist rechtswidrig, was Sie da tun, dann haben Sie schnell einen Beschluss gefasst - na, künftig werden wir es eh wieder richtig machen - und haben vorsichtshalber noch eine andere neue Hochhaus-Richtlinie beschlossen, die alles erlaubt, was vorher verboten war. Meine Damen und Herren, und dann erwarten Sie von uns, dass wir Ihnen vertrauen, wenn Sie solche rechtlich unverbindlichen Papiere beschließen? Wir sollten Ihnen dann glauben, dass das einen Erfolg hat? Nein, das glauben wir Ihnen nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Es ist ja schon das nächste derartige Ding im Anzug: In der Stadtentwicklungskommission wurde ein Blickachsen- Tool vorgestellt, eine großartige Einrichtung. An und für sich wäre das ja wirklich was Wichtiges und Notwendiges. Aber wir stellen erstaunt fest, dass jetzt zwar der Blick auf den Wohnpark Alt-Erlaa und die Wienerberg City geschützt wird, aber dass es kein Problem ist, wenn der Tojner seinen Turm mitten ins Weltkulturerbe hineinpflanzt. Irgendwas läuft da falsch mit Ihren Richtlinien und Papieren, meine Damen und Herren, das muss man schon sehr deutlich sagen! (Beifall bei der FPÖ.) Und was machen Sie dann in der ganzen Diskussion, wo jetzt die UNESCO versucht hat, Fact Finding Mission zu machen und sich ein Bild zu machen? Sie machen nicht etwas, um vielleicht da einen Kompromiss zu erzielen oder die Situation zu verbessern. Nein, justament in diesem Augenblick wird der Feststellungsbescheid, dass keine UVP gemacht wird, beschlossen. Und justament zu dem Zeitpunkt lassen Sie die Bagger beim Belvedere-Stöckl auffahren, und so weiter, und so fort. Sie gehen da, beziehungsweise eigentlich müsste ich mich da jetzt eher an die Frau Vassilakou, die unsere Werkstudentin im Stadtsenat ... (Zwischenruf und Aufregung bei Abg. Brigitte Meinhard- Schiebel.) Denn das ist ihr Vollzugsbereich und nicht der von der Frau StRin Gaál. Okay, wie gesagt, all das geht nur deswegen, weil in dieser Bauordnung etwas fehlt, was wir uns eigentlich erwartet hätten, dass es dieses Mal hineinkommt, nämlich eine Verankerung, eine gesetzliche Verankerung des Weltkulturerbes. Das fehlt bis heute, und das ist genau der entscheidende Punkt, warum wir damit so unzufrieden sind. Ich darf an das erinnern, was die Volksanwaltschaft, also nicht die Freiheitliche Partei, sondern die Volksanwaltschaft, und auch kein freiheitlicher Volksanwalt, geschrieben hat. Vier Punkte sind als Missstand der öffentlichen Verwaltung dargestellt worden: Der Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen. Der Mehrwert, der durch dieses Hochhaus entstehen sollte, ist nicht erkennbar. Das Hochhauskonzept ist ignoriert worden, ich habe es vorhin schon erwähnt. Und der Grundsatz, dass eine Planung nicht vor der Widmung erfolgen sollte, sondern die Widmung den Rahmen für die Planung erstellen sollte, der ist ebenfalls verletzt worden. Das alles hat die Volksanwaltschaft entschieden kritisiert und hat auf Grund dessen Anregungen gemacht, Anregungen an den Landesgesetzgeber, genau diese Situation zu verbessern beziehungsweise künftig so etwas zu verhindern. Und die lauten: Erstens: Das Weltkulturerbe gesetzlich umsetzen. Zweitens: Den § 1a, über den von diesem Rednerpult schon sehr viel gesagt worden ist, so zu formulieren, dass endlich die Missbräuche beziehungsweise die Fehlentwicklungen ausgeschlossen sind, insbesondere was diesen Grundsatz des Verkaufs von Widmungen betrifft. Und eine Vertragsraumordnung zu schaffen, die eben verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten entspricht. Meine Damen und Herren, das hatten wir uns eigentlich auch erwartet, dass diese Punkte endlich einmal abgearbeitet werden und dass die in diese Bauordnung Eingang finden. Nichts ist. Ich habe die Frau Vassilakou gefragt, warum denn eigentlich, obwohl das im Planungs- und Verkehrsausschuss mehrmals besprochen worden ist, warum da nichts ist. Da hat sie gemeint, ich soll die Frau StRin Gaál fragen, weil das ist ihr Zuständigkeitsbereich. Ich sehe das nicht so, denn das ist eine Regierungsvorlage insgesamt. Und es ist natürlich die Verantwortung aller der Stadträte, die ein Gesetz vollziehen, sich da einzubringen und das Notwendige entsprechend auch vorzuschlagen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Aber wie gesagt, bei all dem ist nichts passiert, weil man dem Herrn Tojner im Wort ist, dass er sein Haus dort hinbauen darf, koste es, was es wolle. Und das ist des ganzen Problems Wurzel. Wenn wir schon beim Herrn Tojner sind, dann erinnern wir uns, dass er ja eine Wohnbaugenossenschaft über diverse Firmenkonstrukte erworben hat und diese Angelegenheit großen Staub aufgewirbelt hat, weil die Gemeinnützigkeit dort aufgehoben werden sollte. Jetzt ist da schon einiges in Bewegung geraten. Aber es gibt zum Beispiel einen Firmenbucheintrag, der offensichtlich noch das stützt, was der Herr Tojner da vorgehabt hat. Deswegen bringen wir einen Antrag ein, diese Firma aus dem Firmenbuch zu streichen, und ich ersuche Sie daher um Zustimmung zu diesem Punkt. (Beifall bei der FPÖ.) Kurz und zusammenfassend: Die Sache ist inhaltlich unvollständig und dünn. Sie ist handwerklich schlecht gemacht. Sie haben eine Chance verpasst, die wirklich wichtig gewesen wäre. Wir werden das deswegen ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Wort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke vielmals, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die ausführliche und sachliche Debatte! Ich bin davon überzeugt, dass die neue Wiener Bauordnung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist und zwar in Richtung Absicherung des leistbaren Wohnens, in Richtung einfachere, schnellere und kostengünstigere Verfahren, in Richtung verbesserten Klimaschutz und verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energie. Außerdem reagieren wir mit der Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" auf die erhöhten Bodenpreise und das im Interesse der zukünftigen Mieterinnen und Mieter. Aber wir greifen natürlich nicht in bestehende Rechte ein und auch nicht in bestehende Flächenwidmungen. Und, werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, weil Sie immer wieder die Arbeiterkammerstudie bezüglich der eigentlich so schnell funktionierenden Nachverdichtung von 130.000 Gemeindewohnungen strapazieren, ich bin fast verleitet, zu sagen, überstrapazieren: Ich bin mir sicher, Sie haben die Studie genau gelesen und da steht drinnen, dass die 130.000 eine theoretische Größe sind und der Umgang damit auf Grund der unterschiedlichen Situationen und Voraussetzungen objektbezogen bewertet werden soll. Und das heißt, baurechtliche Aspekte, Belichtungssituation, Baubestände, Zufahrtsmöglichkeiten, und so weiter, und so weiter. Da geht's um AnrainerInnenrechte. Da geht's um BürgerInneninteressen, BürgerInneninteressen, die den Kollegen Wansch heute so beschäftigt haben. Und, Herr Kollege, ich möchte Sie nur erinnern, vor Kurzem hat ein Volksbegehren stattgefunden, das sehr viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt hat, und das ignorieren Sie offensichtlich wissentlich! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sind Sie jetzt Berichterstatter oder Debattenrednerin? - Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich bedanke mich an dieser Stelle (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das geht nicht! Das ist immer das Gleiche!) bei allen Dienststellen, die an der Bauordnung mitgearbeitet haben, allen voran die MA 64 und die MA 37. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Ich danke, Frau Berichterstatterin. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Geschäftsordnung! - Abg. Mag. Thomas Reindl: Die FPÖ ist heute sehr nervös!) Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung ... (Aufregung bei Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ und GRÜNEN beschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung über Zusatzanträge. Ich lasse zuerst den Zusatzantrag der NEOS abstimmen, Zusatzantrag Nummer 2 betreffend die Bauordnungsnovelle. Wer diesem Zusatzantrag die Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist von NEOS und FPÖ, ÖVP auch ... (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Welcher Antrag?) Wie bitte? (Abg. Dipl.- Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Welcher Antrag? NEOS?) Dann muss ich ihn ganz vorlesen. Es steht oben kein Titel, daher schwer zu sagen: Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung der Stadt Wien, und so weiter, und so weiter abgeändert werden soll. Für Bauland gelten nachfolgende Übergangsbestimmungen: Die Widmung darf nicht auf bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bestehende Baulandwidmung in Wohngebiet ausgewiesen werden. Dieser ... (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Welcher?) Nummer 2 (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: NEOS?) NEOS. Also Zusatzantrag Nummer 2 der NEOS. Ich frage noch einmal, wer dem zustimmt? - Das ist mit Zustimmung der ÖVP, FPÖ und NEOS, ist damit abgelehnt. Wir kommen zum 2. Zusatzantrag der FPÖ betreffend, Titel steht da auch wieder keiner, wo der § 148 abgeändert wird. Ich glaube, das ist bekannt. Wer diesem Zusatzantrag die Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist dasselbe Stimmverhalten mit Stimmen FPÖ, ÖVP und NEOS. Das ist nicht ausreichend unterstützt. Der Antrag ist damit abgelehnt. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Wir kommen nun zur Beschlussfassung über die Beschlussanträge. Es liegen insgesamt acht Beschlussanträge vor. Beschlussantrag Nummer 1 von den NEOS betreffend Reform der Stellplatzverpflichtung, um Wohnen leistbarer zu machen. Wer diesem Beschlussantrag seine Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur unterstützt von NEOS und ist damit abgelehnt. Beschlussantrag der ÖVP Nummer 3 betreffend Verankerung des Bekenntnisses zum Schutz der Wiener UNESCO-Kulturerbe-Stätten Historisches Stadtzentrum und Schloss und Park Schönbrunn in der Wiener Stadtverfassung. Wer diesem Beschlussantrag seine Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Wird unterstützt von ÖVP, FPÖ und NEOS und ist nicht ausreichend unterstützt, ist damit abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag Nummer 4, eingebracht von der ÖVP betreffend Änderung der Wiener Bauordnung, nachvollziehbare Berechnungsmethoden bei städtebaulichen Verträgen. Wer stimmt diesem Beschlussantrag zu? Ich ersuche um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ... (Diskussion bei der FPÖ.) Die FPÖ ist sich nicht ganz einig. Ich sehe jetzt nur eine Zustimmung von ÖVP und NEOS, ist damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Beschlussantrag Nummer 5 eingebracht von der ÖVP betreffend Änderung der Wiener Bauordnung, Beibehaltung der Kompetenzen der Bezirke. Wer ist für diesen Antrag? - Mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS, ist nicht ausreichend unterstützt und damit abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag Nummer 6, eingebracht von der ÖVP betreffend Mobilisierung von baureifen Grundstücken. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Dasselbe Stimmverhalten. FPÖ, ÖVP und NEOS, ist nicht ausreichend unterstützt und damit abgelehnt. Beschlussantrag Nummer 7 eingebracht von der ÖVP betreffend leistbares Wohnen, Nachverdichtung im Gemeindebau. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Mit Stimmen von NEOS und ÖVP, ist damit nicht ausreichend unterstützt und ist abgelehnt. Beschlussantrag Nummer 9 eingebracht von den NEOS betreffend die Verankerung von übergeordneten Instrumenten der Stadtplanung in der Bauordnung. Wer stimmt für diesen Antrag? - Wird unterstützt von ÖVP, FPÖ und NEOS, ist nicht ausreichend unterstützt und ist damit abgelehnt. Und Nummer 10, Beschlussantrag der FPÖ betreffend amtswegige Löschung rechtswidriger Eintragungen im Firmenbuch, Stand der WBV GFW und ihrer Muttergesellschaft. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Ist mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS nicht ausreichend unterstützt und ist damit abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Damen und Herren des Wiener Landtages, die für diesen Vorschlag sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Damit kommen wir zur zweiten Lesung. Ich bitte daher jene Mitglieder des Wiener Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Wird unterstützt von SPÖ und GRÜNEN und ist damit mehrstimmig beschlossen. Damit ist die Postnummer 5 erledigt, und wir kommen nun zur Postnummer 1. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz zum Schutze der Jugend, Wiener Jugendschutzgesetz 2002, geändert wird. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den Amtsf. StR Jürgen Czernohorszky, um seinen Bericht. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir diskutieren und beschließen hoffentlich eine Änderung des Jugendschutzgesetzes. Zum Inhalt möchte ich jetzt der Debatte gar nicht vorgreifen, aber eine Sache möchte ich schon sagen. Der Zeitzeuge über dreieinhalb Legislaturperioden in mir freut sich sehr darüber, dass wir hier einen Schritt zur Harmonisierung der Jugendschutzgesetze aller Bundesländer gehen. Das ist ein historischer Schritt, ich freue mich sehr. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch besonders bei meinen Kolleginnen und Kollegen, Landesrätinnen und Landesräten aus den anderen Bundesländern bedanken. Vor eineinhalb Jahren bei einer Konferenz in St. Pölten haben der Herr Lhptm Wallner und ich den Schritt getan, dass wir gesagt haben, na, probieren wir doch ein letztes Mal noch, ob wir zusammenkommen und die Jugendschutzgesetze harmonisieren können. Dass es wirklich wahr geworden ist, freut mich sehr. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ornig. Ich erteile es ihm. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Vielen Dank. Sehr geehrter Her Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren auf der Bühne! Es kommt tatsächlich sehr selten vor, dass mir ein Berichterstatter meinen Eingangssatz klaut. Insofern werden Sie auch hier merken, dass die Diskussion bei diesem Punkt zwar vielleicht intensiv ist und wir Nuancen zum Jugendschutzgesetz vielleicht anders sehen, aber es ist tatsächlich so, dass wir NEOS ja auch schon seit Längerem auf Bundesebene die Umsetzung einer bundeseinheitlichen Lösung beim Bundesgesetz fordern und haben im Nationalrat hier ja auch schon mehrere Anträge dazu eingebracht. Deswegen freuen wir uns sehr, dass die durchaus starren Strukturen des österreichischen Föderalismus hier aufgebrochen wurden und wir hier einen großen Schritt weiterkommen. (Beifall bei den NEOS.) Die unterschiedlichen Regelungen waren bis jetzt beim Jugendschutz ja quasi nur auch eine Spitze des föderalistischen Systems. Wir haben das ja auch in anderen wesentlichen Bereichen leider noch immer. Wir wissen, bei der Mindestsicherung gibt es sehr, sehr starke Diskussionen zu dem Thema, aber auch bei den Pflichtschulen. Wir würden uns hier weitere bundeseinheitliche Regelungen wünschen, aber kommt Zeit, kommt Rat. Und wir werden einmal schauen, wie sich das hier weiterentwickelt. Aber zurück zum Jugendschutz. Tatsache ist, glaube ich, dass jeder hier im Raum sich einen guten und effizienten Jugendschutz in Wien und in Österreich wünscht. Ich glaube, jeder hat hier vielleicht andere Kräfte, die das bestärken. Der eine ist vielleicht Vater oder Mutter von einem Kind, der andere hat schon einmal einem Minderjährigen einen Magen auspumpen müssen. Man weiß, dass es hier durchaus sehr, sehr viel zu tun gibt, jetzt nicht nur in der Gesetzgebung, auch in der Exekution dieses Gesetzes. Da gehe ich dann später darauf ein. Aber ich glaube, Jugendschutz ist allgemein ein Anliegen, das wir alle teilen. Die zweite Tatsache ist, dass diese einheitliche Bestimmung den Jugendschutz in Österreich verbessert. Jugendschutz darf nicht an der Landesgrenze aufhören. Es muss möglich sein, und vor allem wissen wir, dass ja gerade junge Menschen immer mobiler werden, und es darf nicht sein, dass von einem Bundesland zum anderen hier andere Gesetzgebungen vorherrschen. Und die dritte Tatsache ist, dass diese bundesweite Regelung ja auch den exekutierenden Personen extrem hilft, denn Gastronomen oder Handelsvertreter, die ja mit dieser verbotenen Ware quasi, wir reden hier jetzt von Alkohol- und Zigarettenhandel, haben ja die Aufgabe, da auch genau darauf zu schauen, und hier hilft eine bundeseinheitliche Regelung extrem. (Beifall bei den NEOS.) Deswegen war dieser Gesetzesentwurf längst überfällig. Wir begrüßen ihn, und wir werden hier natürlich auch zustimmen. Sowohl der Jugendschutz als auch der Schutz der Gesundheit gelten für mich als höchstes Gut. Natürlich muss man bei dem Thema auch auf das Thema Rauchen eingehen. Hier ist es nicht irrelevant, sich einmal anzuschauen, wie wichtig es ist, auch in gewissen Altersstufen anzusetzen. Laut OECD-Studie wissen wir, wir haben ja auch das Rauchergesetz schon intensiv diskutiert, dass in Österreich 24,3 Prozent der BürgerInnen rauchen und das täglich. Wenn man sich das einmal zusammenrechnet, ist das eigentlich die zweitgrößte Stadt Österreichs. Wenn man nur die Raucher in Wien hernehmen würde, hätte man nur mit den Rauchern die zweitgrößte Stadt Österreichs. Das ist deswegen nicht umsonst der drittschlechteste Wert in der Europäischen Union. Neun von zehn Lungenkrebsfällen sind ganz klar auf Nikotinkonsum zurückzuführen. Das hat die Folge, dass wir 11.000 bis 14.000 Tote pro Jahr haben und insofern der Lungenkrebs die häufigste Todesursache ist. Hier noch ein sehr wichtiger Fakt im Zusammenhang mit dem Jugendschutz, nämlich da schneidet Österreich vor allem bei den Jugendlichen besonders schlecht ab. Hierzulande beginnen Jugendliche sehr früh und sehr häufig zu rauchen. 14,5 Prozent aller 15-Jährigen rauchen mindestens ein Mal pro Woche. Wenn man jetzt hier die Gelegenheitsraucher in dieser Altersgruppe dazuzählt, sind wir bei unglaublichen 23 Prozent und damit weit über dem OECD-Durchschnitt. Noch viel drastischer ist, dass es eigentlich so ist, dass seit 2000 in allen Ländern auf der ganzen Welt die Zahlen bei den jugendlichen Rauchern und Raucherinnen rückläufig sind. Es gibt ganze vier Länder innerhalb der OECD, wo das noch nicht so ist, und das ist Österreich, leider Gottes, das ist Lettland, das ist Griechenland und Indonesien. Da steigt dieser Wert nämlich, der sowieso schon weit über dem OECD-Durschnitt liegt. Ich finde, das ist eine Schande, ich finde es nach wie vor. Ich bin nach wie vor fassungslos, wie eine Bunderegierung hergehen kann und trotz dieser verheerenden Zahlen kein Rauchverbot gibt. Die Thematik ist extrem wichtig. Und dass hier einfach auf Grund Klientelpolitik, muss man sagen, drübergeschaut wird und hier Kompromisse gemacht werden, wo definitiv keine Kompromisse da sein dürfen. Das darf nicht sein, und ich hoffe hier tatsächlich auf vereinte Kräfte, dass wir hier bald auch eine Lösung eines einheitlichen Raucherschutzes in Österreich haben. (Beifall bei den NEOS.) Die Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Möglichkeiten haben, die gleichen Chancen österreichweit haben, aber auch die gleichen Rechte und Pflichten. Es darf hier auf Bundesebene keine Unterschiede geben. Wir müssen diese Gesetze exekutieren, und das müssen wir auch miteinander schaffen. Es kann nicht sein, dass hier in Wirklichkeit nur die Polizei oft darauf schaut. Es muss ja andere Initiativen geben. Und jetzt komme ich auf etwas zu sprechen, was ich in diesem Haus schon sehr oft gesagt habe. Ich habe mir natürlich andere Städte angeschaut und habe mir auch angeschaut, wie andere Städte im Nachtleben damit umgehen. Jetzt kommt der vieldiskutierte Nachtbürgermeister wieder ins Spiel. Denn man hat sich genau angeschaut, wie das hier funktioniert und wie in Clubs exekutiert wird, in den Städten, wo es Verantwortliche für die Nacht gibt. Da gibt es wirklich sehr, sehr gute Ergebnisse, weil es hilft doch sehr oft, wenn Leute aus der Branche in den Dialog gehen und sagen: Wir haben gesehen, in deinem Club, da ist die Türkontrolle schlecht, da sind viel zu viel viel zu junge Leute drinnen, da konsumieren zu junge Leute Alkohol. Da kann man die Polizei hinschicken, klar. Das kann man auch ein Mal machen, kann man zwei Mal machen. Wahrscheinlich bringt es gar nichts, weil es gar nicht möglich ist, das zu ... Aber wenn man hier in Dialog mit Gastronomen, mit Clubbesitzern geht, die sowieso schon Türsteher haben, dass die hier genauer kontrollieren, dass die hier die Altersgrenzen einhalten, und dass die im Lokal schauen, wer Alkohol konsumiert und wer Nikotin konsumiert, dann ist das ein großer Schritt in die richtige Richtung. Und hier wäre dieser Dialog sehr stark zu fördern. Ich appelliere an alle, über diese großartige Idee eines Nachtstadtrates oder eines Nachtbürgermeisters weiterhin positiv nachzudenken. (Beifall bei den NEOS.) Es müssen ja alle mitarbeiten. Es müssen die Clubs mitarbeiten, es müssen die Lokale mitarbeiten, es muss der Handel mitarbeiten, dass das, was wir heute hier in ein wichtiges Gesetz gefasst haben, tatsächlich auch zum Schutz unserer Kinder, zum Schutz unserer Jugendlichen eingehalten wird. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ernst Woller: Bevor ich einer nächsten Wortmeldung das Wort erteile, begrüße ich eine Besuchergruppe der Rettungsorganisation bei uns auf der Galerie des Wiener Landtages. Seien Sie herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) Mir liegt eine Wortmeldung von Abg. Kohlbauer zu einer tatsächlichen Berichtigung vor. Ich erteile das Wort. Abg. Leo Kohlbauer (FPÖ): So ist es. Herr Kollege Ornig, ich muss Sie hier kurz berichtigen, und zwar haben Sie hier behauptet, dass die Bundesregierung beim Nichtraucherschutz säumig ist. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass das Gesetz, dass das Rauchen in Österreich erst ab 18 gestattet wird, bereits in der Umsetzung ist und mit kommendem Jahr gelten wird. Das heißt, genau diese Dinge, die Sie hier gesagt haben, sind bereits von der Bundesregierung in der Umsetzung. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kraus. Ich erteile es ihm. Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher, herzlich willkommen im Rathaus! Bei dieser Gesetzesvorlage geht es jetzt darum, und wir haben eingangs ja schon gehört, da haben wir wirklich lange darauf gewartet, dass die Jugendschutzbestimmungen in Österreich harmonisiert werden. Neun Bundesländer, neun unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen haben einfach wahnsinnig viel Unklarheit, Verwirrung, keine klaren Regeln bei Jugendlichen bedeutet. Wir haben das in der Ostregion ja schon ein bissel harmonisierter gehabt. Aber bislang war es durchaus der Fall, dass zum Beispiel ein 15-jähriger Steirer, der in der Steiermark wohnt und in Kärnten auf der anderen Seite der Landesgrenze dort bis Mitternacht ausgeht, wenn er um Mitternacht in die Steiermark zurückkommt, dort eigentlich gar nicht mehr auf der Straße sein darf. Also genau diese Situationen schafft man mit einer Harmonisierung ab, und das ist auch gut, dass sich alle Länder an einen Tisch gesetzt haben, verhandelt haben und es jetzt zu einer Harmonisierung gekommen ist. Moment, alle Länder? Alle Länder? Nicht alle Länder. Es gibt nämlich ein Land, das nennt sich Oberösterreich, wo Schwarz und Blau regieren, die bei diesen Ausgehzeiten nicht mitmachen. Das heißt, für die Jugendlichen in Oberösterreich gibt es diese Gewissheit einheitlicher Regeln in allen Bundesländern nach wie vor nicht. Und natürlich muss man sich auch - wenn wir schon über Jugendschutz reden und auch darüber reden, ab welchem Alter soll man Nikotin konsumieren dürfen, ab welchem Alter soll man welchen Alkohol konsumieren dürfen - die Frage stellen, und insofern gebe ich dem Kollegen Ornig schon recht, auch wenn diese tatsächliche Berichtigung keine war, man muss sich schon anschauen, wenn wir jetzt den Jugendschutz auf der einen Seite ausbauen, was passiert auf der anderen Seite zum Beispiel in der Gastronomie, wohin ja die meisten Jugendlichen ausgehen, wenn sie ausgehen. Und wenn man dort die Gesundheitsprävention, also den Nichtraucherschutz von der schwarz-blauen Bundesregierung wieder zurücknimmt, dann konterkariert man ja eigentlich den Jugendschutz, den man auf der anderen Seite machen will. Das ist ja vollkommen absurd, was die Bundesregierung da macht. Insgesamt bin ich froh, dass uns diese Harmonisierung gelungen ist. Ich glaube, es war ein großer Erfolg, dass die Bundesjugendvertretung im Vorfeld schon eingebunden wurde, dass hier sehr gut Positionen im Vorfeld erarbeitet wurden, die sich jetzt in der Harmonisierung wiederfinden. Wie gesagt, zumindest in acht von neun Bundesländern, leider nicht in Oberösterreich. Aber das ist eine gute Nachricht für die Wiener Jugendlichen. Vielen Dank! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hanke. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Gäste, herzlich willkommen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen, es ist das meiste schon gesagt worden, möchte aber auch noch seitens unserer Fraktion die Freude zum Ausdruck bringen, dass es jetzt endlich geschafft ist, nach Generationen von Landesräten, Landesrätinnen, JugendministerInnen und vor allem auch nach Generationen von Jugendlichen eine Vereinheitlichung herzustellen. Es ist schon gesagt worden, in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland haben wir eh schon eine Harmonisierung seit mehreren Jahren, was auch sehr viel Sinn macht. Und es freut mich sehr, dass wir es jetzt auch schaffen, in den meisten Bundesländern insgesamt eine Vereinheitlichung hinzubekommen, weil es wirklich die letzten Jahre einfach absurd war, wenn ein Jugendlicher eine Ausgehzeit bis Mitternacht hat und ein paar Kilometer weiter der andere nicht gleich lang weg bleiben darf, obwohl sie im selben Alter sind. Ich möchte schon auch noch kurz, es ist eh schon gefallen, ein bissel breiter über das Thema Rauchverbot zu sprechen kommen. Regelungen festzulegen, so wie wir es jetzt machen werden mit dem Rauchverbot ab 18, ist die eine Sache. Es geht aber trotzdem rundherum, wenn wir Gesundheitsziele festlegen, wenn wir darauf schauen wollen, dass sich die Gesundheit von jungen Menschen verbessert, weil sie eben nicht mehr rauchen, um viel mehr, als nur diese eine Regelung festzulegen. Da geht es um Prävention, da geht es um Aufklärung, und da geht es schon auch um die Frage, wie insgesamt in der Gesellschaft zum Beispiel mit dem Thema Rauchen umgegangen wird. Und ich kann mich da auch nur in aller Kürze noch einmal dem Appell anschließen, auch an die Bundesregierung, dass das generelle Rauchverbot gerade in der Gastronomie auch im Sinne des Jugendschutzes bitte möglichst schnell umgesetzt werden soll. Wenn wir hier alle zustimmen, wenn sich hier alle dafür aussprechen, dass wir Jugendschutz ernst nehmen, dass wir nicht wollen, dass junge Menschen rauchen, dann müssen wir da auch den nächsten Schritt setzen und uns für ein allgemeines Rauchverbot einsetzen, im Fall der Bundesregierung das umsetzen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich verzichte. Präsident Ernst Woller: Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Wir kommen zur Postnummer 6. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, das Wiener Bedienstetengesetz und die Pensionsordnung 1995 geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich ersuche um seinen Bericht. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Wiener Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich komme daher zur Abstimmung in zweiter Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage einer ganzen Reihe von Dienstordnungsgesetzen. Ich erspare es Ihnen und uns, diese lange Liste vorzulesen. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich erteile ihm das Wort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bedanke mich beim Herrn Präsidenten für den Verzicht auf die Verlesung und bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zu Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang ihre Zustimmung geben wollen in erster Lesung, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung zu dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig. Ich komme daher zur Abstimmung in zweiter Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig beschlossen. Postnummer 8 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/2022. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke, Herr Vorsitzender! Ich möchte dem Inhalt der Debatte nicht vorgreifen, bringe die 15a-Vereinbarung hiermit ein und bitte um Zustimmung, möchte aber nur einen Satz zur Werdung und Ausarbeitung dieser 15a-Vereinbarung sagen. Es ist meiner Meinung nach eine gute und sinnvolle Idee, alle 15a-Vereinbarungen, die es bisher im Zusammenhang mit der Elementarpädagogik gegeben hat, gemeinsam auch zu diskutieren und zu vereinheitlichen. Umso notwendiger und schöner wäre es gewesen, diese intensive Auseinandersetzung mit allen Bundesländern auch von Anfang an zu führen. Das hat da recht gerumpelt. Ich bin wirklich froh, dass das dann gegen Ende hin doch stattgefunden hat und wünsche mir das für die Zukunft eindringlich von der Bundesregierung. Bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Emmerling zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie! Ja, Sie haben es schon eingeleitet, es geht um die 15a-Vereinbarung mit dem Bund, die Finanzierung der Kindergärten für die Länder. Wir stimmen dieser natürlich zu, auch wenn es einige Kritikpunkte unsererseits auch im Parlament schon gab und gibt. Denn wenn man sich den ganzen Prozess anschaut, wie es gelaufen ist, aber auch die Barcelona-Ziele, um die es geht, und wie lange hier eigentlich getan wird, dann kann man jetzt wahrlich auch nicht von einem großen Wurf sprechen. Und das schon gar nicht, wenn man sich dazu bekennt, dass der Kindergarten erste Bildungseinrichtung ist, weil dann möchte man eigentlich erwarten, dass man hier größere und weitere Schritte vorangeht, als dass man hier nur sein Soll erfüllt und die Finanzierung für die nächsten Jahre einfach nur sicherstellt. (Beifall bei den NEOS.) Die Vereinbarung hatte ganz grob zum Ziel, dass man Kinderbetreuungsangebote ausweitet, ausbaut, auch für unter-drei-jährige Kinder. Die Betreuungsquote soll in den Bundesländern im Schnitt um 1 Prozent in etwa steigen. Das verpflichtende Kindergartenjahr wird beibehalten. Ja, es gibt sprachliche Frühförderung, da soll mehr investiert werden. Da gehen 25 Prozent des Budgets dafür. Auch die Qualifikation der Fachkräfte soll sich qualitativ verbessern und vereinheitlicht werden. Die Kritikpunkte, die ich anbringen möchte: Es haben die Länder weiterhin keine Planungssicherheit. Man hat zwar den Zeitrahmen von vorher drei Jahre auf immerhin vier erhöht. Aber wir meinen, es ist trotzdem zu kurzsichtig, um planen zu können natürlich für das Land, aber auch die Kindergärten selbst. Und in Wahrheit scheitert die Regierung auch an ihrem eigenen Regierungsprogramm, weil wo ist das zweite verpflichtende Kindergartenjahr für die, die es brauchen, wie es im Regierungsprogramm steht? Wo ist der bundesweit einheitliche Qualitätsrahmen, der so dringend schon notwendig wäre, der eigentlich auch bis 2016 vorliegen sollte gemeinsam mit den Ländern. Ich glaube, da müssen wir dringendst die Standards an die Bedürfnisse der Kinder anpassen: Kleinere Gruppen, höhere Betreuungsschlüssel. Das wäre wirklich wichtig. Ich glaube, diese Verzögerungen sind in Summe nicht mehr hinzunehmen. Man braucht sich da jetzt sicher nicht auf die Schulter zu klopfen, was man hier zustande gebracht hat. Da braucht es endlich verlässliche Qualität statt der Länderwillkür und dem planlosen Wildwuchs. (Beifall bei den NEOS.) Wobei ich jetzt beim Thema Wien wäre und das Thema Kindergarten auch von einer anderen Seite noch ansprechen will. Was wir momentan beobachten, wir haben ja seit dem Gratiskindergarten einen unglaublichen Boom an Kindergartenbetreuungsplätzen in Wien erlebt, es gab ganz viel Ausbau um die Quantität der Gruppen. Das war auch gut so, man hat die Plätze gebraucht. Aber es sind einfach auch viele Fehler passiert. Es wurden die Konsequenzen gezogen. Das war sicher gut. Auf der anderen Seite haben wir seitdem beobachtet, dass man versucht, kleine Kindergartengruppen, beziehungsweise ist es ein Phänomen, das so wahrgenommen wird, zurückzudrängen. Wir haben es heute in der Fragestunde schon besprochen. Herr Landesrat, Sie haben von schwarzen Schafen gesprochen. Also ich glaube, die gibt es sicher, und wir müssen da ganz genau hinschauen. Da ist Kontrolle extremst wichtig. Aber man muss auch schauen, dass Kinderbetreuungseinrichtungen sich mit klaren Forderungen zurechtfinden können, um einfach die Anforderungen des Magistrats, des Wiener Bildungsplans, des Kindergartengesetzes, der Kindergartenverordnung erfüllen zu können. Und da glaube ich auch, und ich habe mir den Wiener Bildungsplan noch einmal durchgelesen, dass der einfach sehr schwammig formuliert ist. Ich glaube, das ist jetzt auch keine Überraschung, Sie wissen das alle. Da ist ein großer Interpretationsspielraum vorhanden. Man kann viel hineininterpretieren, was auf der einen Seite gut ist, weil wir wollen die Autonomie auch der Kindergärten stärken. Das ist durchaus positiv. Aber auf der anderen Seite gibt es welche, die mit diesen Anforderungen, die da drinnenstehen, nicht mehr zurechtkommen. Und da gibt es, ich habe mit einigen Kindergärten gesprochen, ich glaube, Sie wissen wahrscheinlich auch aktuell die Fälle, die es betrifft und wo es hier Probleme gibt. Aber die haben einfach das Gefühl, es war jetzt jahrzehntelang alles in Ordnung, so lange bestehen die teilweise, und es kommt eine neue Inspektorin und plötzlich passt gar nichts mehr. Da muss plötzlich ein Mittagessen umgestellt werden. Da war es vorher üblich, dass man sich alle gemeinsam zu Mittag hinsetzt. Jetzt möchte man das gleitend veranstalten. Da widerspricht sich oft ein Bildungsplan, der in eine Richtung geht oder was hineininterpretiert, und auf der anderen Seite auch der Wunsch der Eltern, die vielleicht ein gemeinsames Mittagessen wollen. Oder andere Beispiele gibt es genug. In Wahrheit wollen die nichts anderes, als die Mängel beheben, schauen, dass sie hier wieder auf Spur kommen, alles richtig machen und weiter bestehen. Die wissen aber teilweise nicht mehr, was man von ihnen will. Ich glaube, da braucht es transparentere Anforderungskriterien, und ich spreche den Bildungsplan an, der schwammig formuliert ist. Ich glaube, es braucht dahin gehend einfach Mindestanforderungen, um zu wissen, okay, diese und jene pädagogischen Konzepte werden von mir erwartet, um meine Förderungen zu erhalten, um einen positiven Förderbescheid zu bekommen. Deswegen appelliere ich an Sie und ich möchte auch heute diesen Antrag einbringen, hier mehr Transparenz hineinzubringen. Es steht mir nicht zu, einzelne Standorte zu bewerten. Aber ich glaube, was ich gehört habe, ist, dass es hier viel zu viel Unklarheit gibt und viel zu wenig Kommunikation, was wirklich gebraucht wird. Daran fehlt es. Ich möchte hier den Antrag für einen transparenten Anforderungs- und Kriterienkatalog einbringen, der dem Wiener Bildungsplan beigelegt wird, mit Mindestanforderungen im pädagogischen Bereich, der von den Kindergärten erwartet wird. Ich glaube, das braucht es. Was es auch braucht, sind transparente Kontrollberichte, nachvollziehbare Kontrollberichte. Sie kennen die Mängellisten, die die Kindergärten bekommen. Da sind oft Kleinigkeiten drauf, man ist oft ganz klar, okay, dieses und jenes im hygienischen Bereich, im Sicherheitsbereich, keine Frage. Und dann gibt es aber einzelne Dinge, die da drinnenstehen, wo man sagt, okay, was wird jetzt eigentlich von mir erwartet? Ich weiß es nicht mehr. Aber es muss auch, glaube ich, die Möglichkeit geben, Mängel zu beheben. Das weiß ich, die gibt es, die Möglichkeit, aber in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden und im engen Austausch. Damit wäre allen geholfen, und diesen Antrag möchte ich jetzt einbringen. (Beifall bei den NEOS.) Was von jenen Kindergärten, die derzeit betroffen sind, aber jetzt sofort und ganz dringlich gebraucht wird, ist eine klare Kommunikation. Die wollen einfach mit jemandem reden und, sehr geehrter Herr Landesrat, das erwarte ich mir von Ihnen, und ich bitte Sie eindringlich, das auch zu tun. Vielen Dank! (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. Ich erteile es ihr. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Die heute zu beschließende 15a-Vereinbarung ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um die Qualität in den Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern und setzt auch notwendige Integrationsmaßnahmen mit dem Kopftuchverbot und der Wertevermittlung. Sie können von Seiten der Stadt, wie wir das ja oft gehört haben, immer wieder behaupten, das Kopftuchverbot im Kindergarten ist ein vernachlässigbares Problem, weil es viel zu wenig Kinder gibt, die davon betroffen sind. Jeder, der diese Aussage tätigt, dem rate ich einmal, Bobostan zu verlassen und Richtung Favoriten, Richtung Brigittenau zu sehen, denn da kann man nur von einem schlechten Witz reden, wenn Sie behaupten, dort gibt es keine Kinder, die Kopftücher tragen. Der Einsatz vom Kopftuchverbot ist aber auch deswegen absolut notwendig und wichtig, um die Sexualisierung von Kleinkindern endgültig zu verhindern. Deswegen war das ein sehr wichtiger und notwendiger Schritt und ein wichtiges Zeichen, das dank der Bundesregierung gesetzt wurde. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Man muss auch ganz klar sagen, dass unser Dank hier natürlich auch der Frau Bundesminister Bogner-Strauß und dem Herrn Bundesminister Faßmann gilt und unserem Koalitionspartner auf Bundesebene, denn mit der SPÖ wäre dieser Schritt sicher nicht möglich gewesen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Zudem möchte ich noch weitere und wesentliche Verbesserungen dank der 15a-Vereinbarung hervorheben. Ich möchte auf sechs Punkte eingehen. Der eine ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen bezüglich des Betreuungsschlüssels. Da haben wir heute schon darüber gesprochen. Es geht aber auch um die qualitative Weiterentwicklung im Bereich der Sprachförderung, die in Wien natürlich besonders wichtig ist. Es geht um die Qualifikation der Fachkräfte und des Sprachförderpersonals. Es geht um die klare Definition, um Zielsetzung von Bildung und Betreuung. Es geht um die Weiterentwicklung für den Übergang Kindergarten zur Schule. Und was besonders wichtig ist, und auf das möchte ich auch nochmal ein bisschen eingehen, ist die verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten der österreichischen Gesellschaft. Ich möchte Ihnen sagen, und ich möchte hier kurz darauf eingehen: Endlich ist es von politischer Seite her gemacht worden, dass klar definiert und klar formuliert worden ist, dass die Kinder, die in unserem Land, in Österreich, aufwachsen und somit auch in Wien leben, in einer Gesellschaft groß werden und in einem Land groß werden, das christlich-jüdisch geprägt ist. Und dass es wichtig ist, dass die Kinder, die hier leben, unsere Bräuche kennen lernen und unsere Traditionen kennen lernen müssen, denn diese klare Aussage hat es von Rot-Grün bis heute nicht gegeben. Es war mir auch vollkommen klar, wenn ich das jetzt aus dem Blickwinkel der SPÖ sehe, dass Sie da am Anfang nicht sehr erfreut waren über diese Vereinbarung, dass Sie da auch Probleme hatten. Denn es wird Wien natürlich vor Augen geführt, dass wir im Qualitativen bei den Kinderbetreuungsplätzen und -einrichtungen einen großen Nachhol- und Aufholbedarf haben. Nichtsdestotrotz abschließend vielen herzlichen Dank, dass auch Sie der 15a-Vereinbarung heute zustimmen, denn es ist ein Meilenstein, und ich freue mich, dass wir das heute beschließen. Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geht's den Kindern gut, geht's uns allen gut, gefällt mir besser wie die ganzen anderen Abwandlungen in dem Zusammenhang. Wir haben eine neue 15a-Vereinbarung, die hilft uns, ein paar Jahre zu planen. Länger ist besser, mehr ist besser. Aber immerhin gibt es jetzt eine Vereinbarung, die zumindest einmal klärt, wie viele Mittel da sind. Um die einzelnen Programme aller Parteien umzusetzen, würde es viel mehr brauchen. Bei nahezu allen steht sehr viel mehr drinnen. Man bemüht sich, in die richtige Richtung zu arbeiten. Wir haben Punkte, in denen Wien in der Frage nicht auf Platz 1 liegt. Wir haben andere, wo wir mit Abstand die Besten sind. Wer ein Kind hat und in einen Kindergarten bringen möchte, hat in Wien die Möglichkeit, einen Platz zu finden, weil wir halt mit Abstand die meisten Plätze in ganz Österreich haben. Wir haben mit Abstand die besten Öffnungszeiten, wo es für berufstätige Alleinerziehende oder für Doppelberufstätige, wenn zwei Eltern zuständig sind, am leichtesten vereinbar ist. Und wir haben die wenigsten Schließtage. Das ist nicht uninteressant. Ich bin in einem Bundesland aufgewachsen, in Vorarlberg, wo das völlig anders ist. Am schlimmsten ist es momentan diesbezüglich in Tirol. In Tirol ist der Kindergarten 44 Tage im Jahr zugesperrt plus Samstag, Sonntag, und in Wien sind es 3 Tage. Das ist schon zu zweit eine große Herausforderung. Aber wenn man Alleinerzieherin oder Alleinerzieher ist, ist das natürlich noch einmal sehr viel schwieriger. Die Gruppengröße. Alle hätten gerne kleinere Gruppen oder mehr Personal. Und alle wissen auch, dass das wirklich eine Lawine kostet. Würden wir das alle umsetzen wollen, vom Bund abwärts bis in alle Bundesländer und in jede Gemeinde, müsste man tatsächlich sehr, sehr, sehr viel Geld in die Hand nehmen und sagen, das ist es uns wert. Das kann einer alleine gar nicht lösen, und das meiste Geld liegt einmal im Bund. Wenn man das möchte, kann man es machen, natürlich, so wie man ganz viele andere Projekte macht. Heute Vormittag in der Fragestunde hat der StR Jürgen Czernohorszky vorgerechnet, was es in Wien kosten würde, alleine die Gruppengröße um ein einziges Kind zu verkleinern. Weil wir halt so viele Gruppen haben, 4.750, bedeutet das natürlich 4.750 Kinder kommen raus und kommen in neue Gruppen. Alleine diese Maßnahme kostet 50 Millionen EUR. Wenn wir übriges Geld hätten, könnten wir vielleicht zwei oder drei oder vier rausnehmen. Wenn man das alles hätte. Da muss man sich aber gut überlegen, was sich alles ausgeht. Würden wir uns bei Kindern nach der Decke strecken und sagen, das ist das Allererste, was wir in jedem Budget machen, in Wien, im Burgenland, in Tirol, in Vorarlberg, bundesweit, ja, dann würde es anders ausschauen. Aber dann müssen auch alle zusammenspielen. Das kann einer alleine gar nicht stemmen. Das, was wir versuchen, ist, den BetreuerInnen, den PädagogInnen gute Arbeitsbedingungen so gut wie überhaupt möglich zu ermöglichen. Dass das alle, die selber ein Kind im Kindergarten haben und das hin und wieder abholen und sehen, wie viele Arbeit das ist, wissen, dass das eine sensationelle Arbeit ist, die sie leisten. Jeder, der zu Hause einmal einen Kindergartengeburtstag ausrichtet, und das machen ja hoffentlich doch alle, weiß, wie viel Arbeit das ist, wenn man 10 oder 15 Kinder zu Besuch hat. Was das bedeutet, jeden Tag mit 20, 25 Kindern zu arbeiten, jahraus, jahrein, kann man sich vorstellen. Entsprechend wertgeschätzt sind sie in der gesamten österreichischen Bevölkerung zu einem guten Teil nicht. Es ist an manchen Orten besser, an manchen Orten tatsächlich eher schlechter. Man muss die Kinder irgendwohin bringen, weil man ja selber hackeln muss, und das ist nicht das Aller-, Allerwichtigste, was dort alles passiert. Das ist schade, weil der spätere Erfolg natürlich - die Bausteine werden so früh gelegt wie überhaupt. Natürlich ist die erste Bildungseinrichtung, in die ein Kind kommt, die wichtigste für alles, was nachher kommt. Es kommt aber auch bei jeder Studie heraus: Welche haben es am leichtesten? Na, die schon, die länger im Kindergarten sind. Es ist besser, ein verpflichtendes Kindergartenjahr zu haben, es wäre besser, ein zweites zu haben, aber am meisten nutzt immer noch die Kombination. Man hilft hier zu Hause auch noch viel. Genau deswegen ist die große Aufgabe, die Qualität im Kindergarten so zu steigern, dass es nicht zu einem guten Teil, wie bei der Schule auch, davon abhängt, was deine Eltern auch noch beisteuern können, sondern wir als Gesellschaft für alle, nicht nur für die Kinder von uns. Da können wahrscheinlich die meisten zu Hause einmal nachhelfen. Sondern dass wir Rahmenbedingungen schaffen, dass es für jedes Kind, das in einen Kindergarten kommt und später in die Schule, tatsächlich die besten Bedingungen gibt. Diese Vereinbarung ist - wie hat der Stadtrat einleitend gesagt? Er ist froh, dass es jetzt so eine Vereinbarung gibt und am Ende eh noch Gespräche stattgefunden haben. Na sicher würde die anders ausschauen, wenn sie die SPÖ alleine machen würde, die GRÜNEN alleine oder wir zu zweit das machen dürfen. Wir haben jetzt diese Vereinbarung und werden mit ihr versuchen, so gut wie möglich für alle Kinder, die in Wien leben - 19.000 kommen jedes Jahr dazu, eine erfreuliche Zahl, immer noch wachsend. Irgendwann werden es 20.000 neue Wienerinnen und Wiener sein, die in dieser Stadt geboren werden. Wir versuchen, für jedes Kind die besten Rahmenbedingungen zu schaffen und versuchen das auch mit dieser 15a-Vereinbarung. Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Aigner. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Ja, wir stimmen natürlich dieser 15a-Vereinbarung auch mit großer Freude zu. Vielleicht ganz allgemein muss man natürlich schon eines auch festhalten: Wenn man sich zum Föderalismus bekennt, ja, dann liegt es oft in der Natur der Sache, dass es eben bei neun Bundesländern auch neun unterschiedliche Regelungen und Zuständigkeiten gibt. Wir als Landtag, wir sollten ja eigentlich der Hort des Föderalismus aus Wiener Sicht sein. Daher, wer immer nur bundesweit einheitliche Regelungen möchte, der müsste dann konsequent sein und sagen, es gibt halt dann nur noch ein Parlament, den Nationalrat, wo die Länder halt relativ schwach über den Bundesrat vertreten sind. Aber dann schaffen wir uns hier als gesetzgebende Landeskörperschaft im Endeffekt ab, und ich glaube nicht, dass das in unserem Sinn sein kann, das zu tun. Also wenn man Föderalismus will, dann muss man auch dazu stehen, dass hier eben die Bundesländer teilweise auch unterschiedliche Sichtweisen haben. Das Ganze gilt natürlich dann auch im Hinblick auf die Finanzierung. Die Finanzierung, wir haben einen Finanzausgleich, wir haben eine Finanzverfassung, die eigentlich festlegt, wie hier die Gebietskörperschaften einerseits an den Einnahmen beteiligt werden und andererseits dann auch von der Ausgabenseite her. Und wenn es gebietskörperschaftübergreifend Hilfestellungen jetzt in diesem Fall seitens des Bundes gibt, dann ist eben das Modell die 15a-Vereinbarung. Wenn man das geschichtlich jetzt so zurückbetrachtet, dann war das eben so, dass, glaube ich, die erstmaligen Zuschüsse, die der Bund für die Kindergärten, die in Landes- und Gemeindekompetenz fallen, gegeben hat, das war seinerzeit, wie man das verpflichtende Kindergartenjahr eingeführt hat, weil man dann gesagt hat, wenn man eine Verpflichtung festlegt, dann gibt es auch eine entsprechende Beteiligung des Bundes an einer Sache, die eigentlich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Jetzt muss uns aber klar sein, dass solche Zweckzuschüsse, die noch dazu beispielsweise für einen punktuellen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen gedacht sind, dass, wenn dieser Ausbau durchgeführt worden ist, dieser Anschub finanziert wurde, dann natürlich auch irgendwann diese Vereinbarung ausläuft. Und dann muss man sich eben überlegen und zusammensetzen: Soll noch weiter Geld fließen? Unter welchem Titel? Zu welchem Zweck? Daher, glaube ich, muss einem klar sein, dass, wenn wir die Kompetenzverteilung nicht ändern, und ich glaube auch, dass es gut ist, dass das Landessache ist, dass wir dann eben mit dem Bund alle paar Jahre eben eine entsprechende Vereinbarung aushandeln müssen, weil sonst könnten wir ja gleich das ganze Kompetenzsystem ändern. Insofern ist es, glaube ich, etwas, was man nicht kritisieren soll, sondern das liegt einfach in der Natur auch letztendlich unserer finanziellen und sonstigen Aufteilungen. Was bei dieser 15a-Vereinbarung, glaube ich, auch wichtig ist, ist, dass man hier auch klare Ziele definiert, und dass man hier auch seitens des Bundes nachprüfen kann: Werden die Ziele erreicht? Dass das also nicht nur so eine Quersubventionierung von einer Gebietskörperschaft zur anderen ist, sondern dass hier halt auch entsprechende Parameter festgelegt worden sind. Ein ganz wichtiger Punkt, die Frau Kollegin Schwarz hat das auch schon angesprochen, war jetzt seitens des Bundes und auch der Parteien, die hier im Wiener Gemeinderat sitzen, die sozusagen auch in der Bundesregierung zusammenarbeiten, also ÖVP und FPÖ, dass wir natürlich jetzt aus aktuellem Anlass und weil es wirklich Hilferufe von den Bildungseinrichtungen gibt, das Kopftuchverbot in die 15a-Vereinbarung hineingenommen haben. Uns ist es ganz wesentlich und wichtig, dass dieses Kopftuchverbot nicht nur akzeptiert und abgenickt wird, sondern dass wir dann, und das ist jetzt unsere Kompetenz als Land Wien und als Stadt Wien, dieses Kopftuchverbot in den Bildungseinrichtungen auch entsprechend exekutieren und durchsetzen. (Beifall bei der FPÖ.) Hier ist eine Fülle von Maßnahmen erforderlich. Es steht in den Erläuternden Bemerkungen zu dieser 15a- Vereinbarung auch drinnen, dass Verwaltungsstrafen nicht der primäre Zugang sein sollen, aber als Ultima Ratio sehr wohl vorzusehen sind. Daher ist uns wichtig, dass es hier auch einen operationablen Mehrstufenplan gibt, was man macht, wenn Kinder mit Kopftuch im Kindergarten auftauchen. Ich glaube, dass ein Kind mit drei, vier, fünf Jahren freiwillig aus innerer religiöser Überzeugung ein Kopftuch aufsetzt, kann man, glaube ich, ausschließen. Hier sind es dann entsprechend Erwachsene, Erziehungsberechtigte oder eine Community, die einen mehr oder weniger direkten oder indirekten Zwang ausüben. Es müsste also auch entsprechende Kontrollen geben, ob sozusagen Kinder mit Kopftuch da sind. Es muss dann ein Procedere geben, wie man mit den Erziehungsberechtigten in Kontakt tritt, auch unter Zuhilfenahme der Jugendhilfe. Das muss natürlich entsprechend gemeldet und dokumentiert werden. Hier gilt es auch, die Trägerorganisationen in die Pflicht zu nehmen, damit diese mitspielen. Nur, die Fälle, die man bei den Kontrollen sozusagen aufdecken wird, werden es wohl nicht sein. Also Verpflichtungen auch für die Trägerorganisationen und dann sozusagen in letzter Konsequenz auch entsprechende Strafbestimmungen. Wir diskutieren dann gleich im Weiteren das Tierhaltegesetz. Da sehe ich, dass die SPÖ bei Dingen, die ihr ins Konzept passen, bei den Strafen überhaupt nicht zimperlich ist. Der Grundsatz des § 33a Verwaltungsstrafgesetz, "Beraten statt strafen", wird an sich konsequent ausgehebelt. Dann möchte ich schon auch ein sachliches Argument, warum man dann beim Kopftuchverbot auf einmal sagt, die Strafe kommt, wenn überhaupt, dann nur ganz am Schluss und wenn vielleicht das Kind gar nicht mehr im Kindergarten ist, weil wenn man da zu lange zuwartet, dann ist das Ganze sinnlos. Da besteht Handlungsbedarf. Ich erwarte mir schon, dass uns auch in den nächsten Sitzungen entsprechende Umsetzungsschritte zugeleitet werden. Ich bringe mit meinen Kollegen aus dem Ausschuss daher einen Beschlussantrag ein, wo wir genau so einen Stufenplan vorschlagen, in letzter Konsequenz natürlich dann auch entsprechende Verwaltungsstrafen. Und wichtig ist die Inpflichtnahme der Trägerorganisationen. Da tun wir uns relativ leicht, weil da sind wir im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung. Das kann ich ganz einfach in die Förderbedingungen hineinschreiben. Dazu brauche ich kein Gesetz und so. Wenn Organisationen hier nicht mitspielen, dann werden sie halt entsprechend nicht mehr gefördert. Ich ersuche um sofortige Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.) Sozusagen, um das Ganze dann auch noch zu vervollständigen, ist natürlich auch wichtig, dass das pädagogische Personal mit gutem Beispiel vorangeht. Kindergärtnerinnen, die selber mit dem Kopftuch kommen, werden wahrscheinlich wenig berufen sein, Kindern zu sagen: "Nimm das Kopftuch ab." Das ist ganz wichtig, dass hier sozusagen diese Indoktrinierung, die von eher radikalen Strömungen ausgeht, auch vom Personal unterlassen wird. Daher der zweite Beschlussantrag, der in die Richtung geht, dass hier entsprechend sichergestellt ist, dass das pädagogische Personal in elementaren Bildungseinrichtungen natürlich selbstverständlich auch ohne Kopftuch seine Aufgaben wahrnimmt. Auch hier die sofortige Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn wir heute in wenigen Minuten, nehme ich an, diese Art. 15a-Vereinbarung beschlossen haben, dann ist das bestenfalls der Anfangspunkt einer Entwicklung, weil mehrere Jahre hier umfasst sind. Es besteht hier von diesem Haus, auch vom Gemeinderat und seitens der Exekutive des Herrn Stadtrats entsprechender Handlungsbedarf, dass das letztendlich auch mit Leben erfüllt wird und dass das nicht nur eine Zustimmung ist, wo man sagt, da stimmen wir halt zu, Hauptsache, das Geld fließt. Das will ich jetzt nicht annehmen. Aber wir werden sehr darauf achten, dass hier die Umsetzungsschritte entsprechend gesetzt werden. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Gremel zum Wort gemeldet. Abg. Mag. Marcus Gremel (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und auch im Livestream! Nachdem wir heute auf der Tagesordnung noch ein paar Punkte stehen haben, zu denen wir wohl länger diskutieren werden, kann ich es bei dem Tagesordnungspunkt relativ kurz machen. Ein bisschen etwas muss ich allerdings nach den Wortmeldungen der Frau Kollegin Schwarz und des Herrn Kollegen Aigner schon auch inhaltlich dazu sagen, weil es da fast um die vermeintliche Verteidigung des Abendlands vor einer Kopftuchinvasion in unseren Kindergärten ging. Das ist dieser Eindruck, den ich speziell bei der Kollegin Schwarz ein bisschen gewinnen musste. Da ist mir schon wichtig, es ein bisschen in eine Relation zu setzen, wovon wir da überhaupt sprechen. Ich bin sehr oft in Kindergärten unterwegs, nicht nur in Bobostan, wie Sie es nennen, sondern sehr wohl auch in Favoriten, gestern Nachmittag das letzte Mal. Noch viel öfter als ich sind dort die Kolleginnen und Kollegen der MA 11, die Expertinnen und Experten des Kindeswohls, unterwegs, nämlich zu regelmäßigen Kontrollen, wie wir mittlerweile hoffentlich alle gelernt haben, 3.200 unangekündigte pro Jahr. Noch öfter als diese sind dort die Trägerinnen und Träger der Einrichtungen unterwegs, die alle angehalten sind, zu melden, sofern es ein Kind mit einem Kopftuch in ihrem Bereich gibt. Wie oft werden Kopftücher in Wien im Kindergarten bei Kindern gesichtet? Nach all diesen Meldungen, die uns vorliegen, ist es aktuell nicht einmal ein Mal im Jahr. (Abg. Armin Blind: Na geh! Gerade im Kindergarten!) Schauen Sie, nach meinem politischen Verständnis sollte es schon einmal ein Problem geben, bevor man sich x-fach damit auseinandersetzt, wie man selbiges auch lösen kann. Aber, wie auch immer, mag sein, soll sein, verpflichten wir Trägerinnen und Träger noch stärker, es zu melden. Wenn es tatsächlich dazu kommt, dass wir mehr Sichtungen haben, um Gottes Willen, auf jeden Fall schreiten wir ein. Niemand von uns möchte, dass irgendwer in dieser Stadt gegen seinen Willen ein Kopftuch tragen muss, schon gar nicht Kinder im Kindergarten. (Abg. Armin Blind: Ein Kindergartenkind hat noch keinen Willen! Es muss geschützt werden!) Der Punkt ist nur: Was tun wir dann? Was tun wir jetzt schon, wenn es seltener als ein Mal im Jahr passiert? Wir machen das einzig Richtige, was man tun kann, weil es wird niemand von Ihnen erwarten, dass man den Pädagoginnen einfach sagt, sie sollen den Kindern das Kleidungsstück vom Kopf reißen. (Abg. Armin Blind: Das ist ja mehr als ein Kleidungsstück! Das ist nicht nur ein Kleidungsstück! Das ist mehr! Das verstehen Sie nicht!) Das ist wohl, glaube ich, nicht die Lösung, sondern eher so, wie es eh auch der Kollege Aigner vorher geschildert hat, man muss die MA 11, die Expertinnen und Experten, zu Rate ziehen, die die Aufgabe haben, herauszufinden, was dahintersteckt, mit den Erziehungsberechtigten in Kontakt zu treten, festzustellen, was der Grund ist, ob es eine Nachahmaktion ist, ob tatsächlich ein Druck, möglicherweise sogar ein Zwang, besteht, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn ja, dann gehört das auch sofort abgestellt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Exakt das ist aber die Vorgangsweise, die wir seit vielen Jahren in Wien in solchen Fällen auch anwenden. Exakt das ist auch das, was Sie in dem gesetzbegleitenden Werteleitfaden sozusagen verlangen und als Maßnahme vorschlagen. Das heißt, wir sind da inhaltlich auf dem gleichen Weg. Das heißt, was übrig bleibt, ist aus meiner Sicht ein Schauspiel, das Sie abziehen, ein für diese Bundesregierung fast schon obligatorischer Populismus-Move. Man wirft ein Triggerwort in die Manege, in dem Fall wieder einmal Kopftuch. Alle sind dermaßen beeindruckt von diesem Wort, diskutieren, streiten darüber. Und Sie hoffen, dass darüber hinaus übersehen wird, dass Sie nach und nach den Sozialstaat weiter abbauen. Darum geht es Ihnen nämlich eigentlich, abzulenken, damit niemand merkt, was Sie eigentlich tun. Deswegen komme ich jetzt noch zum zweiten Punkt. Worum geht es denn bei dieser 15a-Vereinbarung im Kern wirklich? Im Grunde geht es um Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze. Ich finde es persönlich irrsinnig schade, dass wir hier nicht mehr Mittel für die nächsten Jahre zur Verfügung haben, weil wir haben eine riesen Herausforderung im Kindergartenbereich, speziell, was den Kleinkinderbereich anbelangt. Wien wächst weiter. Wir sind zwar im Bundesländer- und auch im internationalen Vergleich extrem gut aufgestellt, was das Betreuungsverhältnis und vor allem auch die Platzanzahl betrifft, nur, wenn wir es schaffen wollen, langfristig bei unseren Wachstumszahlen auch tatsächlich dieser Nachfrage gerecht zu werden, und speziell bei dem Kleinkinderbereich dafür zu sorgen, dass junge Eltern, speziell Mütter natürlich, auch rasch den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, in den Beruf schaffen können, dann werden wir weiter ausbauen müssen. Anstatt dass die Bundesregierung gemeinsam mit uns alles daransetzt, dass wir die beste Bildung und Betreuung für die Kleinsten herstellen und möglichst viele Plätze schaffen, anstatt dass das passiert, wird jetzt monatelang ein wirklich unwürdiges Schauspiel abgezogen. Zuerst gibt es Kürzungsdrohungen von der Frau Familienministerin. Dann wird mit allen Bundesländern, außer mit den roten, verhandelt. Also ich weiß auch nicht, was das soll. War das eine Art von Erziehungsmaßnahme oder vielleicht auch ein bisschen veraltet im Elementarbereich? Keine Ahnung, warum. Grundsätzlich ging es offensichtlich darum, dass man auf gar keinen Fall mehr Geld in den Ausbau der Kindesbetreuung investieren möchte. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich verstehe es nicht. Ich verstehe nicht den Eindruck oder die Position der Frau Familienministerin, zu sagen, wir haben in den letzten zehn Jahren genug ausgebaut, also können wir uns das für die nächsten Jahre sparen oder hinunterfahren. Das gilt vielleicht für Gigritzpatschen oder für Schaßklappersdorf, aber sicher nicht für eine Großstadt wie Wien. Also dass die Ausbaunotwendigkeit bei uns in Wien evident ist, ist, glaube ich, klar. Wir als Stadt vollziehen das auch weiter. Dass wir nicht mehr Plätze schaffen können, darunter leiden nicht nur wir, sondern auch alle jungen Eltern, die auf der Suche nach einem Platz sind und noch keinen finden. Sie können sich sicher sein, dass wir denen ganz genau erzählen werden, wer dafür verantwortlich ist! (Abg. Anton Mahdalik: Das KH Nord! Hättet ihr dort gespart!) Insgesamt kann ich Ihnen aber sagen, dass man mittlerweile bei dieser Bundesregierung genügsam wird und ich daher schon froh bin, dass wir jetzt immerhin die vorliegende Vereinbarung, spät aber doch, ohne Kürzungen auf unserem Tisch haben. Insofern werden wir da selbstverständlich zustimmen und hoffen, dass wir in den nächsten Jahren gemeinsam viele Plätze ausbauen können. Ich möchte aber abschließend noch einmal auf den Integrationsaspekt eingehen, weil er vorher auch ein großer Schwerpunkt in zwei Wortmeldungen war. Nämlich habe ich auch einen Antrag mitgebracht, den ich für die Fraktionen NEOS, GRÜNE und SPÖ zum Thema Ethikunterricht an Schulen einbringe. Und zwar sind wir der Meinung, dass es, um im Bildungsbereich tatsächlich Integrationsfortschritte erreichen zu können, viel mehr benötigt, als nur eine populistische Nebelgranate, also eine Einzelmaßnahme. Wir wollen eben Ethikunterricht an Schulen ab dem 1. Schuljahr verpflichtend, eine entsprechende pädagogische Ausbildung, und wir wollen vor allem eine Sicherstellung und langfristige Fortsetzung des Integrationspakets, Schulsozialarbeiterinnen, Schulsozialarbeiter, Integrationspersonal, also nicht nur Nebelgranaten, sondern tatsächliche Lösungen, wie sie übrigens auch von der Kollegin Wiesinger in ihrem Buch empfohlen werden. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. - Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Abgeordneter. - Es gibt noch eine Wortmeldung. Die Frau StRin Schweiger-Stenzel hat sich noch zum Wort gemeldet. StRin Ursula Schweiger-Stenzel: Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Verehrte Damen und Herren! Zu meinem Vorredner: Das Verlangen nach einem Kopftuchverbot in Kindergärten ist natürlich keine politische Nebelgranate. Es gibt Kinderrechte, die von der UNO verbrieft werden und sind. Zu diesen Kinderrechten gehört natürlich auch dazu, dass Mädchen nicht sexuell unter Druck gesetzt werden, als Sexualobjekt. Das Kopftuchtragen in einem frühen Mädchenalter ist so ein Präventionsmittel. Es kommt natürlich meistens aus sehr orthodoxen, ich sage, politisch islamisch geprägten Elternhäusern. Das ist ein großes Problem. Jeder Politiker, der Verantwortung für unsere Gesellschaft und für unsere Kinder trägt, ist natürlich hier aufgefordert, entsprechend verantwortungsbewusst zu handeln. Und das tun wir! (Beifall bei der FPÖ.) Es gibt sehr fortschrittliche, liberal denkende Muslime und Muslimas. Eine davon hatte ich das Privileg, vor Kurzem in einer Veranstaltung der Freiheitlichen Akademie und der Wiener Freiheitlichen Akademie zu hören. Es ist die sehr namhafte Seyran Ates, die natürlich hier vollinhaltlich für ein Kopftuchverbot eintritt, weil sie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch im Islam fördert. Leider ist sie einem Shitstorm ausgesetzt gewesen, nämlich nicht nur einem Shitstorm, den sie sowieso gewöhnt ist und weshalb sie ununterbrochen einen Personenschutz braucht, sondern weil sie es gewagt hat, zu einer freiheitlichen Bildungsveranstaltung zu kommen. Also so ein Missverständnis und so eine Sünde gegen Demokratie habe ich noch nicht erlebt, dass eine bekannte Anwältin, Frauenrechtlerin, Muslima, gläubige Frau, eine fortschrittlich denkende Frau, die bei uns in einer Vorfeldorganisation auftritt, wenn Sie so wollen, eines Bildungsinstituts, damit wir wissen, wovon wir sprechen, einem gelenkten Shitstorm ausgesetzt wird, weil sie wagt, zu einer Vorfeldorganisation der Freiheitlichen Partei zu gehen. Das ist ein Skandal, meine Damen und Herren! Ich erwarte mir von Ihnen auch Protest! (Beifall bei der FPÖ.) Es ist immer gut, wenn man weiß, wovon man spricht. Man sollte sich mit dem Koran auseinandersetzen. Ich muss ehrlich sagen, auch ich kann das nicht tun. Ich bin keine Theologin. Aber eines steht fest, Kopftuchzwang ist, so viel ich weiß, im Koran nicht verankert. Also, es muss nicht sein. Es ist eine gesellschaftliche Willkür einer bestimmten Gruppe politischen Islams bei uns. Das macht sich natürlich bemerkbar. Ich darf Ihnen ein kleines Beispiel bringen, weshalb ich eigentlich persönlich als Politikerin hoffe, dass wir dieses Kopftuchverbot ausweiten, nicht nur in Kindergärten und Pflichtschulen, sondern zumindest bis zum 16. Lebensjahr. Warum, kann ich Ihnen sagen. Es betrifft eine Neue Mittelschule. Ich kann sie auch benennen. Sie ist nicht in Wien. Sie können beruhigt sein, Herr Landesrat, sie ist nicht in Wien. Aber es ist ein vielleicht symptomatisches Beispiel in Niederösterreich. Es gab eine Sprechstunde. Zu dieser Sprechstunde kam eine muslimische Mutter und hat sich mit dieser Lehrerin über ihre Tochter unterhalten. Die Mutter ist in keiner Weise von anderen Müttern, die bei uns leben, zu unterscheiden. Best integrierte Familie. Mädchen lernt gut. Was ist passiert? Die Mutter hat Nägel lackiert, hat natürlich kein Kopftuch getragen, ist also in keiner Weise nicht integriert. Ein positives Beispiel. Was ist passiert? Der 14-jährige Sohn ist in diese Sprechstunde gestürmt, hat die Mutter als hurös bezeichnet, gesagt, sie ist nicht würdig, sie verkauft sich, die kleine Tochter, sie ist 14 Jahre, soll auch ein Kopftuch tragen. Von heute auf morgen ist dieser Bruder so aufgetreten. Jetzt kann man sagen, das ist ein Einzelfall, ist ja nicht so dramatisch, natürlich wird man irgendwie damit fertig werden. Aber was zeigt es? Es zeigt, dass dieser Konflikt vom politischen Islam in die Familien hineingetragen wird. Das finde ich doch entsetzlich! Dagegen muss man sich doch wehren! Da muss man den Frauen helfen! Da muss man den Mädchen helfen! Daher bitte Kopftuchverbot auf jeden Fall ausdehnen! Das ist keine Nebelgranate, das ist unsere Verpflichtung! (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt kann man natürlich noch die Frage stellen: Was ist in den jungen Burschen gefahren? Denn das war eine plötzliche Intervention, wenn man so will. Er war vorher in keiner Weise auffällig. Das ist an einem Montag passiert. Und an einem Samstag, das wissen wir auch, und Sie wissen das auch, gibt es sehr viele religiöse Unterweisungen in von Vereinen betriebenen Moscheen. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Zum Akt sprechen!) Ich kann nur vermuten, was passiert ist. Der junge Bursch ist scheinbar umgedreht worden, wie man so schön sagt. Das heißt, größere Kontrolle, größere Aufsicht, schärferes Islamgesetz, wie wir es wollen, schärferes Islamgesetz, dass man gegen solche Machenschaften erfolgreich eintreten kann. Das ist unsere Verantwortung, nicht mehr und nicht weniger! (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Es hat sich auch noch Frau Abg. Berger-Krotsch zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, Sie haben mich jetzt animiert, auch noch kurz das Wort zu ergreifen. Ich möchte es Ihnen und der FPÖ einfach nicht ersparen, dass es reine Symbolpolitik ist, denn das Thema diskutieren wir jetzt schon seit Monaten auf und ab. (Abg. Armin Blind: Dann tut einmal etwas!) Es ist mir schon klar, dass der FPÖ-Vizekanzler Strache von einer fehlgeleiteten SMS ablenken und das Thema wieder aufs Tapet bringen muss. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Diese zwei Sachen zu vergleichen, ist schon ein starkes Stück!) Aber ich muss Ihnen auch sagen, weil Seyran Ates angesprochen wurde, ich persönlich habe mich auch mit ihr auseinandergesetzt. (StRin Ursula Schweiger-Stenzel: Ja, sehr peinlich! Das ist wahr!) Denn es ist auch in unserem Sinne, sich mit allen Stimmen auseinanderzusetzen, sie zu hören. Aber die Conclusio für uns war dann schon, den sozialdemokratischen Weg zu finden, nämlich, dass wir in Wien sagen, dass kleine Mädchen in Volksschulen und Kindergärten kein Kopftuch tragen müssen. Das heißt, wir haben viele Anstrengungen, die heute auch schon von meinem Kollegen Marcus Gremel gesagt wurden, aber auch vom Herrn Stadtrat, das Gespräch mit den Eltern, hier wirklich viel Auseinandersetzung, dass Mädchen nicht Kopftuch tragen müssen. Es ist aber mehr als Symbolpolitik, die Sie hier abziehen, diese Show, die Sie hier veranstalten. Wir brauchen mehr integrationspolitische Unterstützung an den Schulen. Da hat der Bund massiv gekürzt. Das kann man Ihnen nicht nehmen, dass Sie einerseits Kürzungen vornehmen, aber andererseits dann eine Show mit dem Kopftuchverbot abziehen. Wir fordern, und darauf bleiben wir vehement und fest, ein Gesamtpaket. Wir brauchen mehr LehrerInnen und Unterstützungspersonal, Integrationsmaßnahmen auch in den Schulen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das sagen Sie seit mehr als fünf Jahren!) Was Seyran Ates und den Shitstorm betrifft, wir stehen vor den "16 Tagen gegen Gewalt an Frauen". Wir sind auch sehr vehemente KämpferInnen, was Hass im Netz betrifft. Es betrifft auch alle. Wir verwehren uns auch irgendwelchen Vorwürfen, dass es vielleicht von unserer Ecke irgendwie initiiert oder kommuniziert wurde. Hass im Netz ist Gewalt auch gegen Frauen. Dagegen wehren wir uns auch vehement! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Abg. Dr. Aigner gemeldet. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Jetzt geht es los!) Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Frau Präsidentin! Der Zwischenruf des Muezzins, erwartbar. - Aber ich darf Ihnen eines sagen, Frau Kollegin Berger-Krotsch, das ist keine Symbolpolitik, sondern Sie haben selber dem Kopftuchverbot zugestimmt. Wir wollen nur sichergestellt haben, dass dieses Kopftuchverbot umgesetzt wird. (Beifall bei der FPÖ.) Die Wortmeldung des Kollegen Gremel ist genau die gleiche Realitätsverweigerung wie bei den islamischen Kindergärten. Vor ein paar Jahren hatten wir die Debatte, ob es islamische Kindergärten gibt. Da ist der zuständige Stadtrat, das war zuerst der Kollege Oxonitsch, dann die Frau Kollegin Frauenberger, dagestanden und hat gesagt, so etwas gibt es nicht. Warum gibt es das nicht? Weil es gilt der Wiener Bildungsplan. Und überall hat es die islamischen Kindergärten gegeben, wo die verschleierten Mütter und Kinder vorne herumstehen. Bei mir im Bezirk ist beim Kindergarten Mekka außen draufgestanden: "Erlernen der arabischen Sprache, Erlernen der islamischen Religion." Das steht bis heute dort, ist halt mit einem Tipp-Ex auslackiert worden. Aber es hat sich nichts geändert. Es hat eine Vorstudie gegeben. Erinnern Sie sich, wie Sie Prof. Aslan schlecht gemacht haben, der schon nachgewiesen hat, wie viele radikal-islamische Organisationen Ihr Subventionssystem unterwandert und ihre Parallelkindergärten mit unserem Steuergeld aufgemacht haben. Anstelle, dass Integration gefördert und gelebt wird, sind Gegengesellschaften entstanden. Das haben Sie alles geleugnet! Jetzt ist die Vorstudie zu einer richtigen Studie geworden, wo das alles sozusagen bestätigt worden ist. Jetzt kommen Sie mit dem Gleichen beim Kopftuch her. Schauen Sie in die heutige Zeitung! Die Hilferufe einer sozialdemokratischen Lehrervertreterin, die sagt, die Pflichtschulen werden vom Islam übernommen. Sie sagt gar nicht, radikaler Islam. Dass es nur mehr ums Halal- Essen geht, der Musikunterricht boykottiert wird, der Turnunterricht, das Schwimmen boykottiert werden. Das sind Realitäten, das sind die Expertinnen und Experten, die Lehrerinnen und Lehrer, die das tagtäglich miterleben, dass Wissen zu vermitteln, überhaupt nicht wichtig ist, sondern dass nur wichtig ist, dass hier sozusagen der Religion Genüge getan wird. (Beifall bei der FPÖ.) Daher sind diese Verschleierungen und diese Kopftücher kein Randproblem. Das ist genauso Realität, wie islamische Kindergärten eine Realität sind und dass in Wiener Pflichtschulen letztendlich sukzessive schon nach islamischen Regeln gelebt werden muss. Es ist nur eine Frage der Quantität. Wenn hier einmal eine Mehrheit da ist, dann ist halt hier eine Mehrheit entsprechend da. Schauen Sie sich Ihre eigenen Parkanlagen an. Warum brauchen wir für jeden Park einen eigenen Parkbetreuungsverein? Dass man dort mehr oder weniger die ärgsten Konflikte hintanhält. (Abg. Mag. Josef Taucher: So ein Schwachsinn! Das ist ja nicht wahr!) Im Endeffekt ist der Ruf, dass es immer mehr Geld geben soll. Sie müssen sich einmal eingestehen, das sind die Kosten der unkontrollierten Massenzuwanderung von Menschen, die aus völlig anderen Kulturkreisen zu uns gekommen sind. Wenn das nicht passiert wäre, dann bräuchten wir das ganze Geld nicht. (Abg. Mag. Josef Taucher: Was Sie da konstruieren, ist unfassbar!) Wenn bei uns von vornherein Deutsch gesprochen würde, wenn wir nicht mühsam alphabetisieren müssten, wenn wir nicht mühsam unsere Grundwerte den Menschen, die freiwillig zu uns gekommen sind, beibringen müssten, dann könnten wir uns das ganze Geld sparen. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Josef Taucher: Identifizieren Sie sich endlich mit unseren Werten!) Was sind denn die Realitäten? "Ehrenmorde" unter Jugendlichen! Wenn ein Mädchen nach unseren Werten leben will, dann wird sie teilweise am Leben bedroht. Jetzt die Tschetschenin, die von den Brüdern entführt worden ist, die jetzt vor Gericht stehen. Die eine wird abgeschlachtet, und so weiter. Das sind doch Phänomene, die ein Wahnsinn sind! Das hat es doch vor ein paar Jahren nicht gegeben! (Abg. Mag. Josef Taucher: Ein super Hassprediger!) Kommen Sie daher jetzt nicht daher, dass es das alles nicht gibt! Das sind gerichtsanhängige Sachen. Das kann jeder miterleben. (Abg. Mag. Josef Taucher. Beweisen Sie das!) Das kann jeder miterleben, der mit offenen Augen, vielleicht von außerhalb Bobostan, herumrennt. Die Zwangsheirat! Reden Sie einmal mit den Lehrerinnen und Lehrern. Diese sagen, wenn die Kinder wochenlang zu Hause sind, und so weiter, wenn sie zurückkommen, haben sie das wenige Deutsch verlernt. Da sind schon letztendlich wieder die Cousins da, die dann als Ehepartner herhalten müssen. Also machen Sie bitte die Augen auf! Lesen Sie sich Ihren eigenen Antrag von Ihrem Parteitag durch, wo Sie selbst gesagt haben, Sie wollen ein Kopftuchverbot! Nur, wenn es die Bundesregierung dann vorschlägt, dann sagt man justament Nein, weil man die Probleme nicht wahrhaben will! Warum wollen Sie sie nicht wahrhaben? Weil Sie letztendlich aus dieser Community die letzten verbliebenen Stimmen rekrutieren. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster und vorläufig, sage ich einmal, letzter Redner hat sich Herr Abg. Dipl.-Ing. Al-Rawi zum Wort gemeldet. Bitte darum. Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich werde mich jetzt über die Detaildebatte über die 15a- und die Kopftuchproblematik hier nicht äußern. Was mir aber wirklich ein Anliegen ist, ist die Art und Weise, wie niederträchtig und respektlos schon in diesem Haus mit Mitgliedern dieses Landtages umgegangen wird. Herr Aigner, mich hier zu titulieren, der Ruf des Muezzins war erwartbar, akzeptiere ich nicht! Dieses Haus ist es nicht würdig, auf so einem Niveau zu agieren! (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Wir schreiben das Jahr 2018. Es geht in die Geschichte als das Jahr des Gedenkens, der Erinnerung ein. Ihre Parteien initiieren ganz viele Veranstaltungen, Gedenkveranstaltungen. Ich frage mich: Was haben wir aus diesen Gedenkveranstaltungen gelernt? Wir ersetzen jetzt einfach die Mitglieder einer Religion mit den Mitgliedern einer anderen. (Abg. Klaus Handler: Dieser Vergleich ist kein guter! - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Nicht verharmlosen! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: So brauchen wir bitte nicht weiterzudiskutieren!) Lesen Sie sogar Herrn Claus Pándi in der "Kronen Zeitung"! Nehmen Sie es einfach wirklich zur Kenntnis! Nehmen Sie jeden Ihrer Sätze und tauschen Sie die zwei! Dann werden Sie sehen, Sie sehen sehr viel Paralleles zu dem, was in den 30er Jahren passiert ist! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Vorsicht!) Tun Sie sich einmal diese Arbeit an! (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Jetzt reicht es aber!) Die Methode, wie Sie agieren, und auch die Methode, wie die ÖVP agiert (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist eine Unverschämtheit!), wir wissen alle, was mit der Aslan-Studie war und da hat man irgendwie noch die Kurve gekratzt, aber auch, dass das Integrationsministerium während das Wahljahres gefakte Informationen, falsche Bilder und falsche Informationen an Medien hinausgegeben hat. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Was hat das mit dem Poststück zu tun?) Der Integrationsminister ist der heutige Bundeskanzler Kurz. Mit solchen Methoden arbeiten Sie! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Also Wasserträger ist strafbar, und diese Unverschämtheit nicht?) Während des Wahlkampfes spielen Sie Bilder, die gefälscht sind, vom Ministerium an Zeitungen. Der Journalist, der das gesagt hat, steht unter Wahrheitspflicht. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Ich sage nur, Silberstein!) Was sind eure Leute, bitte? Wir reden hier von einem Prozess, wo ein Journalist unter Wahrheitspflicht dies zu Protokoll gegeben hat. Da kann man nicht mehr Druck auf ihn ausüben und dann sagen, mein Gott, das habe ich anders verstanden, das ziehe ich zurück. Ich möchte schauen, wie Sie und Ihr Bundeskanzler aus dieser Affäre und dieser Geschichte herauskommen! Wir in diesem Haus werden weiterhin mit Respekt miteinander umgehen. Wir in diesem Haus werden sicher nicht zulassen, dass antimuslimische Hetze in diesem Haus gegen diese Gruppe agiert. Ich werde dafür ein Garant sein, dass es nicht so sein wird. Wehret den Anfängen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Es liegen jetzt noch drei Wortmeldungen vor. Die erste Rednerin, die sich zum Wort gemeldet hat, ist Frau Abg. Mag. Hungerländer. Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Ich wollte mich eigentlich nicht zum Wort melden, aber jetzt muss ich doch etwas sagen, was mir schon lange am Herzen brennt, weil Sie immer mit dieser Freiwilligkeit argumentieren, was gerade bei der Kopftuchdebatte völlig am Wesen der Diskussion vorbeigeht. Denn beim Kopftuch handelt es sich eben nicht um ein Zeichen einer Religion. Beim Kopftuch handelt es sich um ein Zeichen des politischen Islams, worüber wir also sprechen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Wer sagt das?) Das sagen sämtliche Wissenschaftler. Das steht in sämtlichen wissenschaftlichen Dokumentationen, überall. Weisen Sie mir nach, wo im Koran steht, das Kopftuch ist für Frauen erforderlich! Es steht nicht drinnen. Das ist ein politisches Zeichen. Deswegen sprechen wir über eine politische Materie. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Jede Bäuerin in Niederösterreich hat ein Kopftuch auf!) Wenn ich sage, politischer Islam, dabei handelt es sich um ein politisches Konzept, das im Gegensatz zu unseren freien Werten steht. Darüber sprechen wir. Wir sprechen hier nicht über eine Religion. Wir sprechen über eine Konkurrenz zu unserer freien liberalen Werteordnung und unserer Demokratie! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Was ist mit den moralischen Werten?) Ich finde es verwerflich und ich finde es in höchstem Maße unverantwortlich, dass Sie nicht einsehen, worum diese Diskussion geht oder dass Sie sich nicht damit auseinandersetzen. Das ist keine ungefährliche Sache, worüber wir hier sprechen. Wenn ich einen Appell richten darf, dann geht er an die Frauen der SPÖ, weil Sie sind die Töchter einer ganz starken feministischen Bewegung. Was Sie aktuell zum Thema Frauenrechte machen, ist wirklich traurig! Sie machen aktuell zum Thema Frauenrechte Diskussionen über das Binnen-I und über das Gendern. Gleichzeitig haben wir in dieser Stadt Frauen, die aufs Schärfste von einem politischen Konzept diskriminiert werden, und da schauen Sie weg! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Also ich kann nur hoffen, dass Sie sich vielleicht die eine oder andere Publikation ansehen, wo eine Auseinandersetzung mit dem politischen Konzept Islam erfolgt und dann dementsprechend vielleicht Ihre Meinungen überdenken, nämlich besonders die Frauen unter Ihnen! - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Mag. El-Nagashi zum Wort gemeldet. Abg. Mag. Faika El-Nagashi (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zusehende und Zuhörende! Es ist sehr entlarvend, es ist sehr scheinheilig, was Sie hier in Ihren Wortmeldungen von sich gegeben haben. Ich bedauere am meisten, dass Sie tatsächlich eine Trennung in Wir und Ihr aufrechterhalten, dass Sie bestimmte Werte für sich behaupten und sie anderen absprechen, dass Sie hier eine Spaltung vorantreiben und eine Gruppe diffamieren, und zwar ganz bewusst diffamieren, diese Gruppe ist die muslimische Community, dass Sie sich dabei Frauenrechte hernehmen und instrumentalisieren, dass Sie sich dabei Kinderrechte hernehmen und instrumentalisieren! Es ist eindeutig und ist deutlich, dass es Ihnen nicht darum geht! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Es geht Ihnen in keinster Weise um Kinderrechte! Es geht Ihnen in keinster Weise um Frauenrechte! Das kann nicht deutlich genug gesagt werden, in aller Deutlichkeit und eindeutig! Sie haben das eigentlich selber gesagt. Sie haben das in mehrfachen Wortmeldungen hier gesagt. Es geht Ihnen nicht um die Kinder. Es geht Ihnen auch nicht um Kinderrechte. Es geht Ihnen um etwas ganz anderes. Sie haben selbst gesagt, das ist erst der erste Schritt. Das ist erst der Anfang. Sie wollen ganz woanders hin. Die Frau Stenzel hat das gesagt. Sie möchten das ausweiten. Sie nehmen das Thema Kopftuchverbot her, möchten es ausweiten und das, worum es Ihnen geht, ist, zu bestimmen, wie Frauen im öffentlichen Raum in Erscheinung treten dürfen, können, sollen, müssen. Darum geht es Ihnen! Das ist die Realität! Das ist das, was Sie wollen! Sie möchten das Erscheinungsbild von Frauen im öffentlichen Raum bestimmen! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Die brauchen Sie jetzt zur Verteidigung!) Sagen Sie das doch in dieser Deutlichkeit! Gehen Sie nicht her und sprechen Sie nicht über Kinder, über die Kinderrechtskonvention, über die Rechte von Kindern oder über die Sexualisierung von Mädchen! Versuchen Sie nicht, davon abzulenken! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie verteidigen, dass Kinder gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen, Frau El- Nagashi!) In zwei Monaten sind Sie thematisch und inhaltlich woanders. In zwei Monaten werden Sie etwas anderes benennen. Dann werden Sie in eine andere Richtung hinarbeiten. Sie verdecken es jetzt schon kaum. Das ist das, was Sie wollen! Was ist die Realität? Die Realität ist, dass Sie wirklich bei jeder Gelegenheit tun, als ob es Ihnen um eine bestimmte Gruppe von Betroffenen oder um Zwang oder Freiwilligkeit oder Selbstbestimmung oder gar Frauenrechte oder Emanzipation geht. (StRin Ursula Schweiger-Stenzel: So ist es aber!) Was tun Sie in der Realität? Was tun Sie denn in Wirklichkeit? Bei jeder Gelegenheit verbreiten Sie Hass, Neid und Angst gegen alles, das für Sie fremd, ausländisch, muslimisch, migrantisch oder geflüchtet ist! Ihre Fraktion! Weil wir zum Thema Hunde und Hundehaltung noch kommen werden, Sie erinnern sich daran, nicht einmal bei Tieren oder bei Hunden würde Ihre Fraktion sagen, wir reden über Tiere oder Hunde, nein, wir reden über ausländische Tiere und Hunde und über inländische Tiere und Hunde. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Bleiben wir in Wien!) Das ist Ihre Fraktion! Das ist die Grundhaltung Ihrer Fraktion! Sie möchten über Wien reden. Sie möchten nicht über das reden, was Ihre Fraktion in anderen Bundesländern macht. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ihre Aufgabe ist es auch, über Wien zu reden!) Herr Guggenbichler, genau Sie! Ich werde mir genau anhören, was Sie in der nächsten Debatte zu diesem Thema sagen werden! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Dann lernen Sie etwas dazu!) Ihre Fraktion, hier, mit Hass, Neid und Angst bei jeder Gelegenheit! Sie verbreiten Unwahrheiten! Das sind faktische Lügen, die Sie verbreiten! Faktische Lügen! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist eine Frechheit!) Was machen Sie weiter? Was macht Ihre Fraktion mit Hass, Neid, Angst, Unwahrheiten, Lügen? Also kommen Sie nicht zu dem Thema Kinder, kommen Sie nicht zu dem Thema Kinderrechte, sondern entlarven Sie sich als das, was Sie sind, eine Fraktion, die genau damit arbeiten muss und nur damit arbeiten kann! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Die Realität ist, dass Sie gegen jede einzelne Integrationsmaßnahme stimmen. Sie stimmen gegen jede einzelne Integrationsmaßnahme. (Abg. Armin Blind: Das stimmt ja nicht!) Wir sitzen miteinander im Ausschuss. Ich erlebe das jedes Mal. Wogegen stimmen Sie? Sie stimmen gegen alle Projekte, gegen alle Vereine, gegen alle Maßnahmen im Bereich Frauenintegration, Frauenförderung, Frauenempowerment, Empowerment von Mädchen. Unter anderem, weil bereits das Thema Zwangsverheiratung gefallen ist, auch da stimmen Sie dagegen. Wir haben einen Verein in Wien, der zu dem Thema Zwangsverheiratung arbeitet, der Verein Orient Express. Kennen Sie sicher sehr gut. Im nächsten Gemeinderat haben wir sicherlich die Förderung dieses Vereins. Ich werde genau darauf schauen, ob Sie zustimmen werden oder nicht. (Abg. Stefan Berger: Machen Sie das!) Sie werfen Themen in den Raum. Sie stellen Themen in den Raum, wie zum Beispiel das Thema Zwangsverheiratung. Wir machen etwas dazu. (Abg. Klaus Handler: Was macht ihr?) Sie lehnen es ab! Sie lehnen es ab, wenn wir Deutschkurse anbieten! Sie lehnen es ab, wenn wir keine Deutschkurse anbieten! Burschenarbeit, geschlechtersensible Arbeit mit Jugendlichen, das alles lehnen Sie ab! Sobald wir das Wort geschlechtersensibel in den Mund nehmen, sind Sie bereits dagegen! Das ist die Realität! Was Sie damit machen, sage ich Ihnen auch noch. Sie schreiben nämlich Frauen vor, wie sie sich kleiden müssen, wie sie sich kleiden sollen und wie sie sich kleiden dürfen. Sie machen damit nichts anderes, als das, was Sie den anderen unterstellen, denen Sie Zwang und Gewalt unterstellen. Mit Verboten und mit Zwängen kommen wir hier nicht weiter! Das sage ich Ihnen aus jeder Richtung, Verbote und Zwänge haben mit Frauenrechten nichts zu tun! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mahdalik zum Wort gemeldet. Bitte. Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Frau Präsidentin! Irgendetwas hat die Kollegin El-Nagashi falsch verstanden. (Abg. Gerhard Kubik: Nein, nein!) Wir wollen den Frauen nicht vorschreiben, was sie tragen sollen. Das übernimmt schon der radikale Islam. (Abg. Mag. Faika El- Nagashi: Sie haben mir nicht zugehört!) Wir wollen untersagen, dass kleine Mädchen, dass wehrlose junge muslimische Mädchen gezwungen werden, das Symbol des politischen Islams, nämlich das Kopftuch, zu tragen. Das ist nämlich der große Unterschied! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Faika El-Nagashi: In Ihren eigenen Anträgen steht etwas anderes!) Ziemlich schäbig finde ich es, wenn der Kollege Al-Rawi hier herausgeht und in unsere Richtung das Wort "niederträchtig" verwendet und dann zwei Sätze nachher, in der Diskussion um das Kopftuchverbot, für das auch die SPÖ-Mandatare sind, für kleine Mädchen, für wehrlose Mädchen, die innerhalb ihrer Familie isoliert sind und das machen müssen, was die Cousins, der Vater, die Mutter sagen, die Antisemitismus-Keule auspackt, einen Vergleich zwischen dem Schutz von jungen Mädchen mit den 30er Jahren zieht, wo am Schluss millionenfacher Mord gestanden ist! Das ist wahre Niedertracht! Treten Sie sofort zurück! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka. - Abg. Heinz Vettermann: So ein Blödsinn!) Warum ich das wirklich niederträchtig finde, wir wissen, wo der neue Antisemitismus herkommt. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Außenminister Kurz!) Er wurde nämlich 2015 und 2016 von der SPÖ zehntausendfach illegal über unsere Grenzen importiert! Dort kommt der neue Antisemitismus her! Hier müssen wir sagen: Wehret den Anfängen! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Ordnungsruf!) Präsidentin Veronika Matiasek: Der nächste Redner ist Herr Abg. Blind. Er hat sich zum Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Die Frau Präsidentin ist am rechten Ohr taub, stelle ich fest!) Abg. Armin Blind (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Bevor ich, der Kollege Mahdalik hat es schon angesprochen, auf die unglaubliche Entgleisung des Kollegen Al- Rawi zu sprechen komme, darf ich noch kurz einige Worte zur Frau Kollegin Berger-Krotsch verlieren. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Wir werden sie nicht suchen!) Sie sprechen hier davon, und zwar in einer sehr seltsamen Argumentations- und Kausalitätskette, wir hätten eine Nebelgranate geworfen mit einem Kopftuchverbot für Kinder im Kindergarten, um auf irgendwelche Dinge aus der Bundesregierung oder auf Grund von irgendwelchen Dingen aus der FPÖ abzulenken. (Abg. Gerhard Kubik: Zitieren Sie richtig! Das hat sie nicht gesagt!) Frau Kollegin, ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, diese Forderung der FPÖ ist eine uralte Forderung! Diese Forderung erheben wir nicht seit jetzt! Diese Forderung erheben wir seit mehreren Jahren! Ich darf Sie daran erinnern, wir sind leider nicht seit mehreren Jahren in der Bundesregierung, sondern erst seit einem. Obwohl, wir haben bereits die Tätigkeit getan, die Sie seit mehreren Jahren in der Bundesregierung vergessen und vernachlässigt haben! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Das stimmt ja nicht! 2006 war die FPÖ auch schon in der Regierung!) Der Kollege Mahdalik hat es schon angesprochen, Herr Kollege Al-Rawi, was Sie getan haben, ist nicht nur verwerflich und auch dieses Hauses unwürdig, sondern es ist genau die Argumentationskette, es ist genau das Argumentationsmuster, das von einer Seite kommt, die wir eigentlich in Österreich als Problem betrachten, nämlich von der Seite des radikalen Islams. Es sind Fake News, wird uns unterstellt vom Kollegen Al-Rawi, Herr Kollege Al- Rawi, der Wahlkampf mit Herrn Silberstein war schon Ihrer und nicht unserer! Die Fake News gehören Ihnen und nicht uns! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn dann der Herr Kollege Al-Rawi nicht mehr ausreicht, dann kommt die Frau Kollegin El-Nagashi als Entsatz und spricht von Dingen wie, es ginge der FPÖ in keinster Weise um Frauenrechte oder um Kinderrechte. Ich sage Ihnen jetzt schon eines, und zwar als Mann, aber vor allem als Vater einer Tochter, und diese ist drei Jahre alt, ich sage Ihnen das als Vater einer dreijährigen Tochter, dass es mir sehr wohl um Frauenrechte und ausgesprochen um Kinderrechte geht. Frau Kollegin El-Nagashi, das lasse ich mir von Ihnen und von keinem absprechen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Es ist der erste Schritt, dem Sie und Sie, meine Damen und Herren Kollegen von SPÖ und GRÜNEN, zugestimmt haben, nämlich der Schritt in der 15a-Vereinbarung, wo Sie sich endlich dazu bekannt haben, dass das Kopftuch ein virulentes Problem im Kindergarten ist. Konsequent weitergedacht bedeutet das natürlich auch, dass das Kopftuch in der Volksschule und auch in der Pflichtschule ein virulentes Problem ist, weil es handelt sich nicht, wie hier versucht wurde zu insinuieren, um ein Bekleidungsstück, und das ist quasi ein modischer Spleen der FPÖ, dass wir jetzt keine Kopftücher mögen. Es ist ein Zeichen des radikalen Islams, und das ist ein Problem im Kindergarten, in der Volksschule und auch in der Unterstufe. So lange nämlich die Religionsmündigkeit nicht erreicht wurde, sind wir als Gesamtgesellschaft dafür verantwortlich, dass Kinder nicht missbraucht werden. Dafür steht die FPÖ! Und dafür werden wir auch weiter eintreten! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Gerhard Kubik: Und was ist der zweite Schritt? Sie haben gesagt, der erste Schritt!) Der erste Schritt ist im Kindergarten. (Abg. Gerhard Kubik: Was ist der zweite?) - Das ist dann nach dem Kindergarten. Herr Kollege, die Bildungskarriere eines Menschen ist länger als der Kindergarten! Das sollten auch Sie wissen! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn Sie uns nicht glauben, was ich zwar nicht gutheiße, aber noch irgendwie verstehen würde, dann glauben Sie doch Ihren eigenen Leuten! Glauben Sie zum Beispiel der Frau Kollegin Wiesinger, die in ihrem Buch eindrücklich beschrieben hat, wie es in Wiener Klassenzimmern zugeht, wo die Kinder auf Grund einer, ich nenne es einmal kritischen Masse, von in eine Richtung eingestellten Personen immer mehr unter Druck geraten, sich dementsprechend zu kleiden. Das gibt natürlich dann ein gewisses Gesamtbild, wenn eine gewisse Anzahl von kopftuchtragenden Mädchen in einer Klasse sitzt. Sie müssen nicht alle radikal sein. Das unterstelle ich denen nicht. Aber manche suchen es sich einfach nicht aus, den Weg des Widerstands zu gehen, sondern sagen, bevor sie sich Probleme machen, setzen sie sich halt ein Kopftuch auf. Für die verbliebenen Mädchen, die das nicht wollen, wird dadurch der Druck immer größer, sich auch anzupassen. Das geht nicht! Da haben wir eine gesellschaftliche Verpflichtung! Genau deswegen ist im Kindergarten nur der erste Schritt und der zweite wird folgen, sobald wir können, nämlich, dass wir das Kopftuchverbot auch auf die Volksschule und den Pflichtschulbereich ausweiten. Wenn Sie im Übrigen Zeitung lesen würden, wüssten Sie auch, was der zweite Schritt wäre! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Josef Taucher: Das ist typisch FPÖ!) Herr Kollege Taucher, es geht eben genau darum, den Kindern in der Schule einen Freiraum zu sichern, einen Freiraum einer westlichen, liberalen, demokratischen Gesellschaft, nicht nur von Frauenrechten oder von "Tagen gegen Gewalt gegen Frauen" zu sprechen. Ich sage, es gibt 365 Tage gegen Gewalt gegen Frauen. Dafür steht die FPÖ permanent, und nicht nur temporär! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Dass Sie dafür stehen, haben wir uns schon gedacht! - Abg. Gerhard Kubik: Das ist ein Scherz!) Wenn sich die Kollegin Wehsely wieder eingekriegt hat, können wir dann fortfahren. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Wer schaut Ihnen zu? Wollen Sie sich irgendwo bewerben?) Noch eines zur Frau Kollegin El-Nagashi: Wenn Sie sagen, und es ist auch von Seiten der GRÜNEN oft gekommen, jetzt nicht in Ihrer Rede, aber insgesamt, dieser UN-Migrationspakt, der Multilateralismus und wir würden uns da entgegenstellen. Das Argument von uns war, wir unterschreiben nichts, wo wir nicht voll dahinterstehen. Das ist nämlich ein ehrlicher Standpunkt! Sie vertreten offensichtlich den Standpunkt, nämlich in dieser 15a-Vereinbarung, wir unterschreiben das, wir holen uns das Geld ab, aber das Kopftuchverbot so richtig umsetzen, wollen wir dann eher nicht. Das ist eben diese Zweigesichtigkeit, die wir im internationalen Verkehr nicht pflegen. Wir unterschreiben nur die Dinge, hinter denen wir stehen. Sie unterschreiben die Dinge, wo es das Geld gibt. Das ist halt der Unterschied! (Beifall bei der FPÖ.) Also werfen Sie uns keine Nebelgranaten vor! Hier sitzen die Leute, die das aussprechen, was sie denken, im Übrigen auch, was ein immer größerer Anteil der Wahlbevölkerung denkt. Sie schauen halt, das letzte Aufgebot auch aus einer dubiosen Ecke zu holen, um dann in irgendeiner Weise politisch noch das Dasein fristen zu können! (Abg. Mag. Josef Taucher: Was heißt, dubiose Ecke?) Es wird aber nicht mehr lange dauern! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Das ist ja peinlich!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schwarz zum Wort gemeldet. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen herzlichen Dank! Ich möchte nur auf die Wortmeldung der Kollegin El-Nagashi eingehen, weil ich es auch nicht nachvollziehen kann. Sie werfen uns immer vor, dass wir von einem Wir und einem Ihr sprechen. Die Sache ist, wir leben in einer Stadt, wo es ein Wir und ein Ihr gibt, weil nämliche Ihre Integrationspolitik die letzten Jahre nicht funktioniert hat! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Die rot-grüne Stadtregierung hat nie gesagt, wofür sie steht. Sie hat nie die Werte beschrieben. Sie hat nie gesagt, wie das Zusammenleben funktioniert. (Abg. Mag. Faika El-Nagashi: Das stimmt überhaupt nicht!) Wir haben jeden willkommen geheißen. Sie haben überall die Augen zugedrückt. (Abg. Mag. Faika El-Nagashi: Kennen Sie die Wiener Charta?) Und dann gehen Sie heraus und sagen, Wahnsinn, Orient Express wird nicht gefördert. Wir haben übrigens immer zugestimmt. Jetzt sage ich Ihnen etwas, Orient Express arbeitet mit dem Österreichischen Integrationsfonds zusammen. Wer arbeitet nicht mit dem Österreichischen Integrationsfonds zusammen? Sie! Die Stadt Wien arbeitet nicht mit dem Österreichischen Integrationsfonds zusammen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Der Österreichische Integrationsfonds hat ein Frauenkonzept für Frauenintegration entwickelt. Da hat es keine Zusammenarbeit gegeben, obwohl man öfters angefragt hat. Wissen Sie, warum? Weil es Ihnen einfach nicht zusteht. Weil Sie der Meinung sind, die stehen Ihnen nicht zum Gesicht. Weil sie nämlich sagen, Leistung durch Integration, Integration durch Leistung. Da sagen Sie, nein, das wollen Sie nicht. Deswegen arbeiten Sie nicht zusammen und versuchen nicht, eine Gemeinsamkeit zu schaffen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Was ich wirklich nicht verstehe, ist, dass mir irgendjemand erklären möchte, dass es selbstbestimmt ist, wenn ein Kind, Kindergartenkind, Volksschulkind, auch teilweise noch Kinder in der Neuen Mittelschule, mit einem Kopftuch in die Schule geht. Das kann doch bitte nicht Ihr Ernst sein! Ich verstehe die Welt nicht mehr! Wo leben Sie bitte? (Abg. Mag. Faika El-Nagashi: Wer hat das gemacht?) Ich sage Ihnen, warum diese Mädels ein Kopftuch tragen. Weil ihnen erzählt wird, Allah liebt sie mehr. Wenn irgendjemand mit meinen Kindern über ihren Glauben spricht, dann erwarte ich mir, dass man meinen Kindern erklärt, Gott liebt dich so, wie du bist! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Das war Ihre zweite Wortmeldung, Frau Abg. Schwarz. - Ebenfalls die zweite Wortmeldung beantragt Herr Abg. Al-Rawi. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Ich möchte es noch einmal sagen, und ich habe es eingangs in meiner ersten Wortmeldung gesagt, meine Wortmeldung hat sich nicht bezogen auf die Debatte mit dem Kopftuchverbot. Deswegen mir vorzuwerfen, dass ich das in dem Zusammenhang gebracht habe, wie du das gesagt hast, Toni Mahdalik, stimmt einfach nicht. Dass der Mahdalik sagt, das ist eine alte Forderung von uns, ist nichts Neues. Ich bin auch nicht seit vorgestern in der Politik. Ich bin aufgewachsen mit Slogans wie "Daham statt Islam", "Pummerin statt Muezzin", "Abendland in Christenhand". Gudenus behauptet, die Gemeinde Wien hat die Adressen weggenommen, damit man nicht erkennt, welche Muslime dort wohnen. Ich erinnere nur, und das hat die Kollegin El-Nagashi eh phantastisch vorgeführt, wenn man Kinderbeihilfen für Leute kürzt, die in Ungarn, Rumänien und Polen wohnen (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Die nie eingezahlt haben!), warum man dann ein kleines schwarzes Mädchen mit Kopftuch postet. Das ist das Bedienen von Ressentiments. Wenn man ein Foto auf eine Krankenkassenkarte tut, macht man ein Video mit zwei Menschen, wo einer ein Fez trägt, damit man eindeutig sagt, es ist ein Türke, der Ali heißt, ein typisch muslimischer Vorname. Von wem hat er sich die Karte geborgt? Von seinem Cousin. Der Cousin heißt Mustafa. (Abg. Klaus Handler: Was ist das für ein Vergleich?) - Vertragen Sie es einfach und gehen Sie in sich! Wirklich, gehen Sie in sich! Das Ergebnis dieser Politik ist, dass Hass und Ressentiments geschürt werden! Wenn dann vorige Woche eine Gruppe von muslimischen Mädchen in einem Nobelhotel, und ich sage jetzt bewusst den Namen nicht, weil das Hotel hat sich distanziert und entschuldigt, 50 Minuten lang nicht bedient wird, weil sich der Kellner weigert, wenn Mädchen, die auf der Rückreise von Istanbul von einem Beamten am Flughafen mit dem Witz empfangen werden: "Seid ihr eh nicht zwangsverheiratet worden?", sind das genau diese Dinge, die Sie tagtäglich in Ihrem politischen Diskurs einführen, um dann am Ende gegen eine gewisse Gruppe Hass und Hetze zu schüren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch: Geschürt wird von Ihnen!) Am Ende möchte ich der Kollegin Berger-Krotsch auch wirklich recht geben. Diese Symbolpolitik wird sehr oft verwendet, es stimmt, wann immer irgend so eine Debatte stattfindet. Man muss sich wirklich 2018 hernehmen: Moscheeschließung, 12-Stunden-Tag, ich weiß es nicht, Kopftuchverbot, AUVA wird abgeschafft, wir machen irgendetwas, wir schaffen das eine ab. Aber ich behaupte, und das hat auch die Kollegin Krotsch gesagt, es ist in Wirklichkeit keine Symbolpolitik, sondern ist eine beinharte Politik (Abg. Michael Stumpf, BA: Eine längst überfällige!), die Sie wirklich ideologisch verfolgen und die Sie in dieser Stadt implementieren wollen. Wir werden alle ein Garant dafür sein, dass Österreich ein lebenswertes, offenes, liberales, schönes Land bleibt (Abg. Michael Stumpf, BA: Dafür sorgen wir!) und sicher nicht von einer Rechtsgesinnung regiert wird! - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Margulies zum Wort gemeldet. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es Ihnen aufgefallen ist, aber diese Debatte dreht sich längst nicht mehr um Kinder und sie dreht sich auch nicht um Kopftücher. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Gut, dass wir Sie haben!) Diese Debatte dreht sich darum, Vorurteile wiederholt zu begründen (Abg. Anton Mahdalik: Der Al-Rawi hat angefangen!) und in Wirklichkeit klar zu machen, dass es unglaublich schwierig ist, innerhalb der Politik und innerhalb der politischen Auseinandersetzung nur ansatzweise zu erkennen, was richtig und was falsch ist. Es werden permanent, insbesondere seitens der Freiheitlichen und der ÖVP, Fakten und Lügen vermischt, sodass sie nicht mehr zu unterscheiden sind. Die Idee, die Demokratie zu gefährden, beginnt damit, dass man Menschen, die zuhören, so verwirrt, dass es nicht mehr möglich ist, herauszufinden, was stimmt und was falsch ist. Das ist die erste Ebene. Das gefährdet die Demokratie. Die zweite Ebene, und auch das möchte ich hier aufzeigen, ist die Frage der Auseinandersetzung und der Parallelitäten zwischen dem radikalen Islam und dem Rechtsextremismus. Sie bedingen übrigens einander. Ich weiß nicht, ob es Ihnen auffällt, aber wann immer mit Verboten - und jetzt nehme ich bewusst das Kopftuch herbei - gegen das Kopftuch argumentiert wird - und glauben Sie mir, ich habe mit dem radikalen Islam nichts am Hut (Zwischenrufe bei der FPÖ.), und ich stehe dafür, dass sich Menschen frei entfalten können, wann immer es irgendwo geht, ich glaube, da müssen Sie uns GRÜNEN echt nichts vorwerfen -, geben Sie diesen Menschen genau die Möglichkeit, unsere Werte anzuzweifeln. Da sagt dann jemand: Wovon reden die, von gleichen Rechten, von Möglichkeiten, von Werten, und ich darf nicht einmal ein Kleidungsstück anziehen! - Das ist leider genau das, wie dann der radikale Islam genau den Zugang findet, wie die radikale Rechte es ebenfalls versucht, indem sie permanent Menschen gegeneinander aufhetzt. Der Wiener Weg ist es, das Gespräch zu suchen. Warum gibt es tatsächlich kaum ein Problem in den Kindergärten? Und dort, wo es eines gibt, muss man reden. Reden, reden, reden. Glauben Sie, dass ein Kind, das wirklich gezwungen wird (Zwischenrufe bei der FPÖ.), ein Kopftuch zu tragen, glauben Sie, dass dieses Kind, wenn es das im Kindergarten ablegt, daheim plötzlich nicht mehr gezwungen wird? - Nein, unser Weg muss sein, den Zugang zu den Menschen zu finden und sie zu überzeugen. Ich glaube an die Kraft der Überzeugung. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Und dann kommt der dritte und letzte Punkt. Den lasse ich mir tatsächlich von Ihnen nicht nehmen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Von einer Partei, wo einst - ich sage keinen Namen - Politiker Frauen geschlagen haben. Wie hat er gesagt: Das tun wir nicht, das machen wir nicht! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dann gibt es die Partei der antisemitischen Ausfälle, von einer unzähligen Anzahl von auffälligen Einzelfällen, einer nach dem anderen, antisemitische Ausfälle. Da wird dann gesagt: Nein, das wollen wir nicht! Und dann gibt es tatsächlich auch noch in der ganzen Bildsprache und in den Aussagen - gerade heute wieder Strache, 10. Bezirk, Zelte, Muslime, Weihnachtsmarkt, ich will es gar nicht näher ausführen - permanent (Zwischenrufe bei der FPÖ.) die Hetze gegen eine Religionsgemeinschaft. Und das war, glaube ich, das, was Kollege Al-Rawi gemeint hat. Nämlich, dass so wie in den 30er Jahren aus politischen Zwecken gegen die Juden gehetzt wurde - und Sie wissen, wo das geendet hat. Das machen rechtsradikale Parteien heutzutage gegen Muslime und Muslima in Österreich machen. Dieser Zugang und diese Auseinandersetzung sind zu verurteilen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wer das macht, arbeitet nicht an einer Kooperation und an einer Zusammenarbeit, sondern der trägt Verantwortung dafür, dass sich in unserer Gesellschaft alles immer weiter polarisiert und dass wir möglicherweise wieder Auseinandersetzungen führen, die wir alle geglaubt haben, überwunden zu haben. Ich weiß, dass Appelle an Sie vollkommen unnötig sind, denn Sie machen das zum politischen Selbstzweck. Aber das "Wehret den Anfängen" lass ich mir von Rechtsextremen nicht nehmen. Wehret den Anfängen! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Bevor ich jetzt dem nächsten Redner das Wort erteile, muss ich auf die Rede von Abg. Margulies replizieren. Es war sehr grenzwertig aus meiner Sicht als Vorsitzende, den Vorwurf der Lüge einzubauen. Sie haben vorgeworfen, die Lüge zur Methode zu machen, wenn ich das so formulieren darf. Ich möchte Ihnen aber auch wirklich nahelegen und sehr eindringlich nahelegen, und dafür gebe ich Ihnen jetzt schon einen Ordnungsruf, eine Partei hier als Rechtsextremisten zu beschimpfen. (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ.) - Wir schauen und das war so zu verstehen. Ich schaue mir aber selbstverständlich, Herr Kollege, das Protokoll an. Das ist keine Frage. Der Nächste, der zu Wort gemeldet ist, ist Herr Abg. Blind. Ich kann die Redner nicht verstehen und ich kann auch die einzelnen Zwischenrufe nicht verstehen, wenn alle gleichzeitig sprechen. Bitte jetzt den Redner um seine Wortmeldung. Abg. Armin Blind (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Stete Wiederholung steigert bekannterweise den Lernerfolg. Ich möchte jetzt auch dem Kollegen Margulies eines mitgeben, falls er meine vorherige Wortmeldung nicht gehört haben sollte oder nicht verstanden hat: Das Kopftuch ist kein normales Kleidungsstück, Herr Kollege. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Sagen Sie das meiner Großmutter!) - Herr Kollege, das haben Sie mit Ihrem Freund Michael Häupl gemeinsam, Herr Kollege und Professor Kopietz. Ihre Großmutter hat dieses Kopftuch wahrscheinlich getragen, um vor der Sonne geschützt zu sein, möglicherweise auf Grund von Feldarbeit, um vor Erde und Staub geschützt zu sein, vielleicht hat sie auch ein Cabrio gehabt, um vor Wind geschützt zu sein. Das, was Sie verwechseln, ist eben die funktionale Kleidung und ein Zeichen des politischen Islam. Und genau diese Wortmeldung, Herr Kollege Kopietz, hat Sie und Ihre Fraktion, der Sie angehören, genau für diese Debatte disqualifiziert, da Sie genau diese Differenzierung eben nicht treffen können. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Prof. Harry Kopietz: Disqualifiziert haben Sie sich selbst!) Und genau weil es ein Zeichen des politischen Islam ist, und genau weil es ein Zeichen einer patriarchalen Grundhaltung ist, einer sexualisierten Grundhaltung, und weil es auch - und das richtet sich jetzt an die Fraktion der GRÜNEN - hier zu einer Frühsexualisierung von Kindern kommt, weil das Kopftuch eine sexuelle Konnotation hat, und zwar kulturell bedingt, meines Erachtens, und nicht einmal religiös bedingt, genau deswegen muss man, wenn man für Frauenrechte eintritt, wenn man für Mädchenrechte eintritt und wenn man für Kinderrechte im Allgemeinen eintritt, und nicht nur darüber spricht, Herr Kollege, genau deswegen muss man dagegen sein. (Beifall bei der FPÖ.) Und wenn der Herr Kollege Margulies davon spricht, Verbote spalten die Gesellschaft, dann gebe ich ihm bis zu einem gewissen Grad recht, das Verbot ist die Ultima Ratio des Rechtsstaates. Und wenn Gespräche und Aufklärung helfen, und da hat diese Bundesregierung ja auch einiges vorgelegt, nämlich mit "Reden statt strafen.", dann ist das gut. Nur wenn man sich die gesamtgesellschaftliche Entwicklung ansieht, wenn man sich den Druck ansieht, der in Klassenzimmern aufgebaut wird - und da bin ich wieder bei dem Buch von der Frau Mag. Wiesinger -, dann sagen Sie mir einmal, mit wem wollen Sie denn reden, wenn niemand zuhört. Zum Reden bedarf es auch jemandes, der bereit ist zuzuhören und bereit ist, in einen Dialog, in einen Diskurs einzutreten. Wenn ich jetzt aber Menschen habe, und zwar Eltern habe, die zu diesem Diskurs nicht bereit sind, dann muss der Staat irgendwann sagen, jetzt ist Schluss und jetzt wird gehandelt. Sie werden vielleicht den Spruch kennen: Der Worte sind genug gewechselt, jetzt lasst uns endlich Taten sehen! - Und genau an diesem Punkt sind wir mittlerweile angekommen. Wir sind an einem Punkt angekommen, wo es darauf hinausläuft, sich eben auf eine Seite zu stellen: auf die Seite der Kinderrechte, auf die Seite des liberalen Staates, auf die Seite der offenen Gesellschaft, oder auf die Seite einer patriarchalen Kultur mit Frauenunterdrückung und allem, was dazugehört. Sie sprechen von den Frauenrechten, wir vertreten die Frauenrechte, das ist der Unterschied. (Beifall bei der FPÖ. - Heiterkeit bei der SPÖ. - Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ.) Wenn Sie uns vorwerfen, wir legen uns dann eben mit einer gewissen Community an, ja, dann stehen wir dazu, ja, wir tun das. Und zwar aus voller Überzeugung, nämlich im Interesse der jungen Mädchen und der jungen Kinder. Und das Argument, es handle sich um ein religiöses Symbol, teile ich nicht, aber selbst wenn es ein religiöses Symbol wäre, Herr Kollege Margulies -, die Religionsfreiheit - und das zeichnet eben unsere Form von Staat aus - unterliegt dem allgemeinen Vorbehalt der Grundsätze unseres Staates. Auch die Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos, das unterscheidet eben unseren Staat von anderen Staaten, wo die Scharia die Maxime ist. (Beifall bei der FPÖ.) Hier schließt sich der Kreis. Nicht wir verwirren die Gesellschaft, dass sie sich nicht mehr auskennt. Die Gesellschaft hat ein sehr, sehr feines Sensorium, daher sitzen wir in der Bundesregierung und Sie nicht einmal mehr im Parlament, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Die, die verwirren wollen, sind andere, Herr Kollege. Ich unterstelle Ihnen jetzt nicht, dass Sie da mitmachen, ich unterstelle, Sie sind das Opfer dieser Verwirrungstaktik. Sie sind dem radikalen Islam auf den Leim gegangen, und das ist als Vertreter in einem Parlament meines Erachtens nicht das beste Zeugnis. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Das war die zweite Wortmeldung von Abg. Blind. Zu Wort hat sich Herr Abg. Wiederkehr gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich es eher vermeiden, zu dieser Diskussion noch Stellung zu beziehen, aber sie war in vielen Punkten so jenseitig, dass es gar nicht anders geht, als ein paar Worte darüber zu verlieren. Es ging nämlich nur vordergründig um die Diskussion über das Kopftuch und Integration, denn eigentlich war das, was größtenteils von Seiten der Freiheitlichen, auch teilweise von Seiten der ÖVP gekommen ist, massive Stimmungsmache gegen eine Bevölkerungsgruppe unserer Gesellschaft, gegen die Muslime in unserem Land. Und ich habe es schon sehr problematisch gesehen, wie undifferenziert hier diskutiert wird, denn wenn es eine aufrichtige Diskussion über das Kopftuch gibt, muss man auch aufrichtig darüber diskutieren, wie man Staat und Religion an der Schule trennt. (Beifall bei NEOS, GRÜNEN und SPÖ.) Aber da muss man diese Diskussion ehrlich führen. Man kann sie nicht nur anhand einer Religionsgruppe führen, sondern da müssen wir uns auch einmal fragen: Wie sehr wollen wir einen säkularen Staat? Wie sehr wollen wir, dass Staat und Kirche getrennt sind, und wie sehr wollen wir, dass auch in Bildungseinrichtungen religiöse Zeichen und religiöse Bekleidung verbannt werden? Und ja, es ist durchaus zu argumentieren, dass man sagt, an Volksschulen soll man bis zur Religionsmündigkeit Kinder davor schützen, religiöse Symbole zu tragen. Diese Diskussion sollte auch geführt werden und ist auch wichtig in dieser Gesellschaft, aber es wird bewusst Stimmung gemacht und es wird bewusst auch abgelenkt. Man merkt es ja jetzt auch an der Bundesregierung. Es wird über ein Kopftuch gesprochen, es wird versucht, dieses in den Verfassungsrang zu heben, weil man genau weiß, dass es als einfaches Gesetz nicht halten wird. Und das finde ich auch gut, dass es in Österreich Instanzen gibt, vor allem in der Gerichtsbarkeit, dass solche Pfuschgesetze auch aufgehoben werden, denn es geht verfassungsrechtlich natürlich auch um eine Gleichstellung von Religionen. Und daran ist die Freiheitliche Partei ja gar nicht interessiert, man möchte ja lediglich über das Kopftuch reden, um hier auch Stimmung gegen Muslime in unserem Land zu machen. (Beifall bei NEOS, GRÜNEN und SPÖ.) Was wir brauchen, ist eine vernünftige Diskussion. Wir müssen genau hinschauen, wenn Kinder ein Kopftuch tragen. Wir müssen dem natürlich nachgehen, woher das kommt, aber ich glaube auch nicht, dass, nur weil man sagt, wir sehen es nicht und wir verbieten es, die Probleme verschwinden. Denn diese Probleme gibt es im privaten Bereich und diese Probleme gibt es auch unabhängig vom Kopftuch an der Schule, weil es immer mehr interkulturelle und interreligiöse Konflikte auch in den Schulen gibt. Die richtige Antwort ist, hier zu fragen, was machen wir dann, und nicht nur ausschließlich über das Kopftuch zu reden. Eine gute Maßnahme wäre auch, im Ethikunterricht wieder das Gemeinsame in den Vordergrund zu stellen. Wir sehen es hier an den Fraktionen, wie stark unsere Gesellschaft polarisiert ist, wie stark das Gegeneinander im Vordergrund steht. Ein Ethikunterricht würde genau das Gegenteil bewirken, nämlich, dass Kinder unabhängig von Religion auch lernen, sich mit den anderen auseinanderzusetzen, mit der anderen Religion auseinanderzusetzen, mit der anderen Wertvorstellung auseinanderzusetzen. Das würde unserer Gesellschaft helfen. Und auch hier in diesem Haus würde ein bisschen Verständnis des anderen und seiner Religion gegenüber helfen, um nicht die Polarisierung unserer Gesellschaft, die eine Gefahr darstellt, noch weiter zu intensivieren. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schmidt gemeldet. Abg. Elisabeth Schmidt (FPÖ): Ich wollte mich nur ganz kurz zu Wort melden, um etwas festzustellen: Ganz richtig, es geht hier eigentlich nicht um eine religiöse Auseinandersetzung, sondern um eine kulturelle, die so weit reicht, dass unsere Rechtsstaatlichkeit davon betroffen ist. Momentan wird viel theoretisiert. Viele Lehrer sagen, am besten ist es, wenn die Kinder aussteigen und der Theorie nicht mehr folgen können, mit Beispielen zu agieren. Und das möchte ich jetzt machen: Vor wenigen Tagen ist in der Nähe von Ulm eine Frau ermordet worden, weil sie frei sein wollte, von ihrem Ex- Mann. Sie hat es gewagt, sich einen neuen Lebenspartner zu suchen und ist von ihrem Ex-Mann brutal vor den Augen ihrer Kinder ermordet worden. In der Nähe von Pforzheim ist vor wenigen Tagen ein junges Mädchen fast ermordet worden. Sie wurde auf Grund des Spruchs eines Scharia-Richters von ihrem eigenen Bruder fast zu Tode gebracht. Ihr eigener Vater hat zugesehen. Und das sind genau die Dinge, die wir eigentlich von vornherein nicht haben wollen bei uns. Deswegen ist diese Debatte mit dem Kopftuch eine ganz, ganz wichtige. Ja, es mag ein Symbol sein, aber ein Symbol für Freiheit, für die Freiheit der Frauen bei uns. Und wenn Sie den Aussagen des Österreichischen Integrationsfonds zuhören würden und ihm eventuell diese Beachtung geben würden, die er bekommt - denn er ist an der Front, er arbeitet mit den Menschen zusammen -, dann wüssten Sie, dass das Wort Scharia und die Rechtssprüche einer Scharia in Österreich nicht mehr weit entfernt sind und diese Dinge tatsächlich auch bei uns passieren. Deswegen, nehmen Sie diese Diskussion nicht als religiöse Diskussion, sondern als wirkliche kulturelle Diskussion, und auch ein bisschen als Verantwortung, wirklich zu schauen, dass in unserem Land niemand ermordet wird, weil er frei sein will. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Ich habe noch eine Wortmeldung. Herr Abg. Vettermann. - Bitte, Sie sind am Wort. Abg. Heinz Vettermann (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte noch zu zwei, drei Dingen etwas sagen. Auch zur letzten Wortmeldung, denn jeder lehnt doch diese Fälle ab, die Sie hier schildern, und es ist ja super, dass die Täter vor Gericht stehen. Das ist ja verboten, keiner ist dafür, dass das nicht verboten ist. Es ist aber vollkommen unklar, außer man will eben eine gewisse Stimmung aufbauen, was das mit der 15a-Vereinbarung zu tun hat, die dazu führt, dass man Kindergärten ausbaut. Also wenn man sagt, das ist eine Art Hetze, dann, finde ich, ist es eigentlich nachvollziehbar (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.), denn dass man Mordfälle in Niederösterreich damit in Zusammenhang bringt, ist merkwürdig. Ich wollte auch zum Kollegen Blind etwas sagen, da er schon einige Male diese Dinge angesprochen hat. Das eine ist, ja, es ist klar, das ist eh gesagt worden, wir wollen nicht, dass Kinder im Kindergarten ein Kopftuch tragen, tragen müssen. (Abg. Armin Blind: Das ist ein Unterschied!) Das war ja unbestritten, ist nebenbei sogar die Stellungnahme der Islamischen Glaubensgemeinschaft, also in dieser Frage ist überhaupt ein breiter gesellschaftlicher Konsens gegeben. Darüber braucht man sich ja auch keine Sorgen zu machen. Die Frage ist, wie sollte man damit umgehen. Da gibt es einen bewährten Wiener Weg, und der ist derjenige, den uns jetzt der Bund ... Ich sage es ein bisschen weicher, aber wir werden halt unsere Vorgangsweise in dem Sinne mit gutem Gewissen fortsetzen können, weil es natürlich auch die Effekte hat, dass es entsprechend bearbeitet wird. Es gibt diese Eltern, die gar nicht zuhören, aber zugegebenerweise müsste dann auch irgendwann vermutlich die MA 11 einschreiten, und das soll ja auch geschehen. Das heißt, wir nehmen das deshalb an, weil wir ja hier gar keine Differenz haben und der Weg ein durchaus akzeptabler ist. Sich da in besonderer Art aufzuregen, hat sicher auch einen übergeordneten Zweck. Ich möchte auch zu einer anderen Sache Stellung nehmen, da Sie immer die Frau Wiesinger zitieren. Ich habe ihr Buch natürlich als Bildungssprecher auch gelesen und es hat mich von den Dingen, die sie hier beschrieben hat, nichts in dem Sinn überrascht, als ich sie nicht vorher schon gekannt habe. Aber zum Schluss hat sie ein Kapitel im Sinne von "was daher geschehen sollte". Da bringt sie zehn Vorschläge, und ich sage Ihnen jetzt zwei davon. Ihr erster Vorschlag ist eine gemeinsame Schule im Alter von 10 bis 14 Jahren. Das muss man einmal wissen, dass sie sagt, das soll passieren, die gemeinsame Schule würde entgegenwirken, wenn man sich immer auf sie beruft, und einmal lesen, was schlägt sie überhaupt vor. Als Zweites sagt sie - und da bringen wir heute sogar einen Antrag ein -, sie ist für einen Ethikunterricht für alle Religionen, aber dass auch Dinge wie die Aufklärung, der Humanismus gleichberechtigt dargestellt und ethische Überlegungen vorgebracht werden. Dazu gibt es heute einen Antrag, das schlägt sie vor, dafür sind wir. Also wer die Frau Wiesinger ernst nimmt, der sollte heute zustimmen und sollte doch unserem Antrag zustimmen. Und das wollte ich einmal deshalb sagen, weil man immer glaubt, man hat eine Kronzeugin für irgendetwas. Aber wenn man dann liest, was sie eigentlich sagt, dann kommt man drauf, zumindest von den Handlungen können wir hier gut mitgehen. Wenn man sagt, na gut, das ist ja rein der politische Islam und wir wollen denen ja nichts vorschreiben, ja, ja, es ist halt nur immer eine Sache, dass natürlich jede Religion für sich bestimmt, was ihr Kodex ist und was nicht. Und wenn 98 Prozent sagen, wir verstehen es so, können nicht 2 Prozent sagen, das muss ja ganz anders sein, oder der Staat definiert es. Das wäre vermutlich eine schwierige Situation und auf keinen Fall ein Dialog. In dem Sinn werden wir wohl darauf reagieren müssen, wie sich jede Religion selbst definiert. Dann etwas zu zwei Dingen, die eigentlich zu der heftigen Debatte geführt haben und wo sich der Kollege Al-Rawi auch gemeldet hat. Das war ja für mich, ich sitze ja da in der Reihe, gut sichtbar. Bei einem wurde er ja auch angesprochen. Er hat sich ja nicht zur 15a-Vereinbarung oder gar zur Kopftuchdebatte gemeldet, sondern er hat sich allgemein dagegen ausgesprochen, dass man islamische Menschen schlecht behandelt. Einer davon ist er selbst, denn - und das möchte ich schon sagen - da geht der Kollege Aigner heraus und sagt auf einen Zwischenruf: Ah, Kollege Al-Rawi, ah der Muezzin ruft! - Zu welchem anderen Abgeordneten würde er das sagen? Es ist doch selbstverständlich, dass sich das der Kollege Al-Rawi nicht gefallen lässt. Und er soll sich ja nicht immer nur selbst verteidigen. Das finde ich doch selbstverständlich, ich meine, so kann man doch einfach auch nicht umgehen mit einem Kollegen hier in diesem Haus. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Das ist Niedertracht und verdient einen Ordnungsruf, Frau Präsidentin!) - Ja, ehrlich gesagt, ich habe mir auch gedacht, dass das einen Ordnungsruf verdient hätte, als ich in der Bank gesessen bin, aber offensichtlich hat das niemanden so gestört. Aber jetzt, sogar ins Mikro gesagt, das Zweite war schon ein bisschen schwieriger, denn der Kollege Blind sagt: "Sie hören Stimmen aus dubiosen Quellen", und zeigt so - ich weiß nicht - auf den Kollegen Strobl, auf den Kollegen Al-Rawi oder so in diese Richtung. Also was sind das für dubiose Quellen? Wenn man wieder den Kollegen Al-Rawi damit gemeint hat, finde ich, auch dann ist es berechtigt, dass er sich selbst angegriffen fühlt und sagt, dass das schon so eine Geschichte ist, die mit Antiislam zu tun hat. Denn warum sagt er gerade zu ihm, das kann doch nur aus dieser Quelle kommen? Und sich dagegen zu wehren, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und finde ich in besonderer Weise nachvollziehbar. Abschließend sage ich Ihnen, wir sollten trotzdem jetzt die 15a-Vereinbarung beschließen, denn sie gibt uns ja die Möglichkeit, Kindergärten weiter auszubauen, auch - nachdem wir das ja wahrscheinlich gemeinsam tun - auf einem gemeinsamen und grundlegend von allen geteilten Fundament. Das ist ja an sich nach der heftigen Diskussion vielleicht auch eine positive Zukunftssicht. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Rednerliste ist damit erschöpft. Herr Stadtrat, immer noch kein Schlusswort, denn Ihre Entscheidung war zu einem früheren Zeitpunkt. Oder doch? Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Jetzt bräuchte ich es schon, vorher war ich ein bisschen in Vorfreude über die schnelle Debatte. Sehr geehrte Damen und Herren, ich versuche, es jetzt trotzdem nicht in die Länge zu ziehen, möchte aber in zwei Punkten noch zusammenfassend etwas sagen. Vorher nur eine kleine Bemerkung zu der Aussage von der Frau Abg. Schwarz, Wien arbeite nicht mit dem ÖIF zusammen. Das tun wir selbstverständlich, wir arbeiten mit allen Stellen in dieser Republik zusammen, die Integration fördern und dafür auch Geld ausgeben. Dann, wenn sie eingespart wird, dann haben wir unsere Probleme damit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Der ÖIF hat übrigens im Auftrag von noch Bundesminister Kurz zu einem Thema, das in der 15a-Vereinbarung ein sehr zentrales ist, nämlich dem Einsatz der Sprachförderkräfte, eine Evaluierungsstudie in Auftrag gegeben und auch publiziert, wonach Wien mit Abstand die beste Arbeit leistet. Schade, dass das so wenig vom Bund kommuniziert wird, ich mache es daher an dieser Stelle sehr, sehr gerne. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Zu der heute am meisten diskutierten Sache, zur eigentlichen 15a-Vereinbarung - die Debatte ist ja ein bisschen breiter geführt worden, um nicht zu sagen, abgeglitten - möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass diese 15a- Vereinbarung auch von Seite der Bundesregierung ja - aus unserer Sicht durchaus glücklicherweise - mit dem sogenannten Wertekatalog festlegt, wie auch die Pädagoginnen und Pädagogen, die die Bundesregierung beauftragt hat, eine Vorgangsweise im Zusammenhang mit Kopftuch im Kindergarten sehen. Das ist deshalb dankenswerterweise so, weil es - und das ist ja schon mehrfach gefallen - ziemlich exakt den Weg, den wir in Wien gehen, die Haltung, die wir in Wien gehen, auch auf den Punkt bringt. Eine Haltung, wo wir klarerweise sagen, dass wir nicht wollen, dass Mädchen im Kindergarten ein Kopftuch tragen müssen. Und wir gehen natürlich auch den Schritt, den es braucht, wir machen auch etwas dagegen. Der zentrale Punkt ist - und das bitte ich auch, einfach zur Kenntnis zu nehmen, auch von meiner Seite -, dass das, was wir dagegen machen, derzeit wirkt, Und Sie müssen nicht unbedingt mir glauben, aber Sie könnten allen anderen Landesrätinnen und Landesräten, die sich darüber geäußert haben, glauben, im Hinblick auf das Beziffern der Fälle. Ich würde mir einfach wünschen - der Herr Kollege Aigner hat gesagt, alles ist eine Frage der Quantität -, wenn einmal die vielen, die sagen, das ist das größte Problem, das wir haben, dieses Problem im Kindergarten beziffern könnten. Das wäre ein großer Fortschritt für die Diskussion. (Abg. Armin Blind: Wer sollte es denn erheben, wenn nicht Sie?) Ich möchte damit überhaupt nicht kleinreden, was wir jetzt schon tun, da es eben eine erfolgreiche Arbeit für die Mädchen in unseren Kindergärten ist. Was ich aber als großes Problem durchaus nennen möchte, und das ist mir viel, viel wichtiger und vielleicht für die zukünftigen Debatten zentral: Womit wir in dieser Republik meiner Meinung nach ein großes Problem haben, ist, dass wir uns ganz, ganz genau anschauen müssen und auch anschauen möchten und auch anschauen das Thema eines patriarchalen Rollenbildes, vor dem wir Mädchen in unserer Stadt und in unserem Land schützen wollen, mit allen Mitteln, die wir zur Verfügung haben. Deswegen bauen wir ja die Burschenarbeit so intensiv aus. Im nächsten Gemeinderat wird wieder ein Antrag dazu sein, ich hoffe auf Zustimmung. Deswegen geht Wien nicht den Weg - es gibt ja nicht nur Burschen-, sondern auch Mädchenarbeit -, dass wir bei den Frauenvereinen kürzen, so wie es die Bundesregierung macht. Wir eröffnen ein fünftes Frauenhaus. Und ich denke, das, in einem Zusammenspiel mit mehr Sozialarbeit, nicht mit einem Kürzen, mit mehr Integrationsarbeit in der Schule, würde es dringend brauchen, denn meiner Meinung nach haben wir hier ein großes Problem, dem wir uns in Wien widmen und dem sich auch die Bundesregierung widmen sollte. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte in diesem Zusammenhang überhaupt nicht kleinreden, dass es ganz oft auch eine Auseinandersetzung über dieses patriarchalische Rollenbild im Zusammenhang mit Religionen gibt. Daher bringen wir heute auch, bringen die Abgeordneten der SPÖ, der GRÜNEN und der NEOS gemeinsam einen Antrag ein, den ich auch nur befürworten kann, einen Antrag für Ethikunterricht in der Schule. Darüber hinaus kann ich auch alle, die fordern, dass man beim Religionsunterricht genauer hinschaut, und das nicht den Religionsgemeinschaften und dem Kultusamt überlässt, einfach nur beipflichten. Zuletzt möchte ich aber noch einen Satz über das Allerwichtigste im Zusammenhang mit der 15a-Vereinbarung sagen. Sie kommen oft vor an untergeordneten Stellen in diesem Entwurf, den wir gemeinsam beschließen, das sind die Pädagoginnen und Pädagogen. Die Pädagoginnen und Pädagogen in unserer Stadt fragen nämlich nicht, ob ein Kind dazugehört oder nicht, sie suchen es sich nicht aus, sie stellen keines ins Eck, sie grenzen keines aus, sondern fördern Mädchen und Buben in unserer Stadt und fördern sie, damit sie starke Mädchen und Buben in der Stadt sind, damit sie laut sind, besonders Mädchen. Und das ist einer der wesentlichen Beiträge unserer Pädagoginnen und Pädagogen für unsere Demokratie. Ich halte das für wichtiger denn je und möchte dafür danke sagen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Das war das Schlusswort des Berichterstatters. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. Danke. Es liegen uns vier Beschlussanträge vor. Der erste kam von den NEOS. Hier geht es um die Transparenz des Wiener Bildungsplans. Wer diesem Beschlussantrag seine Zustimmung geben möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Zustimmung bei ÖVP, NEOS und Freiheitlichen gegen die Stimmen von GRÜNEN und SPÖ erkennen, und damit hat der Antrag nicht die notwendige Mehrheit. Der nächste Antrag kommt von den Freiheitlichen. Er befasst sich mit effektiven Maßnahmen zur Durchsetzung des Kopftuchverbotes. Auch hier wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesen Antrag unterstützt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird von den Antragstellern, den Freiheitlichen, und der ÖVP gegen die Stimmen von NEOS, GRÜNEN und SPÖ abgestimmt und hat somit nicht die erforderliche Mehrheit. Der nächste Antrag wird ebenfalls von den Freiheitlichen gestellt und betrifft das Kopftuchverbot für pädagogisches Personal in den elementaren Bildungseinrichtungen. Wer ist für diesen Antrag? - Dasselbe Abstimmungsverhalten, FPÖ und ÖVP gegen die Stimmen von NEOS, GRÜNEN und SPÖ. Auch hier ist nicht die notwendige Mehrheit gegeben. Und der vierte und letzte Antrag kommt von SPÖ und den GRÜNEN und beschäftigt sich mit dem Ethikunterricht an Schulen. Auch hier ist die sofortige Abstimmung beantragt. Wer unterstützt diesen Antrag? - Das sind die Regierungsparteien SPÖ und GRÜNE sowie die NEOS gegen die Stimmen FPÖ und ÖVP, und damit ist die notwendige Mehrheit erreicht. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt gehen, gebe ich der guten Ordnung halber bekannt, dass Abg. Hobek ab 16.15 Uhr entschuldigt ist. Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Hacker, und ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur vorgelegten Gesetzesnovelle. - Danke schön. Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet, und zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, auch einige von den Blaulichtorganisationen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu allererst vielleicht ein Vorwort: Wir haben es uns nicht leicht gemacht mit diesem Gesetz, und ich möchte eines voranstellen, es gilt einmal ein sehr großer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Blaulichtorganisationen, die eine sehr großartige und sehr wichtige Arbeit machen, gerade, was auch die Versorgung der Wiener Bevölkerung betrifft, gerade, was auch diese Krankentransporte betrifft. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dkfm. Fritz Aichinger und Abg. Mag. Faika El-Nagashi.) Wir haben uns die Entscheidung deswegen auch nicht einfach gemacht, weil ich mir schon überlegt habe, worum es im Prinzip geht. Es geht darum, dass die Qualitätssicherung für die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt steht, besser wird. Und letztendlich stehen hier immer die Patientin und der Patient im Mittelpunkt. Und die Frage ist ja, wie kommt, je nachdem, welcher Bedarf besteht, eine Patientin/ein Patient von einem Punkt A - zum Beispiel von zu Hause - ins Spital oder zu einer anderen Versorgungseinrichtung. Und da gibt es viele Möglichkeiten. Auf der einen Seite sind es die Blaulichtorganisationen, auf der anderen Seite sind es auch Unternehmen, die vielfältige Krankenbeförderungen durchführen. Und ja, ich glaube, es ist wichtig, dass Gesetze auch zu präzisieren sind, ganz im Sinne dieser Qualitätssicherung, aber ich halte es für noch wichtiger, dass nicht nur das Gesetz zu präzisieren ist, sondern, dass eigentlich die gelebte Praxis so zu präzisieren ist, dass diese Qualität im Sinne der Patientinnen und Patienten auch eingehalten wird. Und da - muss ich sagen - gibt es einige Stellen in diesem Gesetz, die ich noch für sehr unpräzise halte, weil auch der Themenbereich, was ist wann, wo, wie medizinisch indiziert, nicht wirklich klar ist und man im Zweifelsfall - und das ist natürlich dann auch eine Haftungsfrage - natürlich eher zu einer Blaulichtorganisation greifen würde als zu einer anderen Form der Krankenbeförderung. Und das verstehe ich schon, mir liegen auch die Patientinnen und Patienten hier absolut am Herzen und ich halte das für extrem wichtig. Interessant wird es allerdings dann - und diese Frage habe ich im Ausschuss gestellt -, ob das für die Stadt Mehrkosten bedeutet, die auch zu rechtfertigen sind, auch im Sinne der Qualitätssicherung. Und da war die Antwort, für die Stadt sind das keine Mehrkosten, denn diese Mehrkosten trägt ja eigentlich die Sozialversicherung, also die Wiener Gebietskrankenkasse. Da sage ich ganz ehrlich, ja, aber das bedeutet, auch diese Wiener Gebietskrankenkasse macht eigentlich Verluste, das heißt, dieses Geld fehlt dann woanders im Gesundheitssystem. Jetzt können wir darüber diskutieren, wofür welche Gelder notwendig sind im Gesundheitssystem. Ich sage da ganz ehrlich, ich kenne sehr viele Patienteninitiativen, zum Beispiel bei den seltenen Erkrankungen, ich kenne sehr viele Themen im Bereich der Schmerzversorgung, wo wir überall sagen, da fehlt uns das Geld für die Patientinnen und Patienten. Deswegen kann man nicht so einfach sagen, das kostet die Stadt nichts, denn es fehlt bei den Patientinnen und Patienten. Daher ist der Grund die Überlegung, wofür setzen wir dieses Geld letztendlich ein. Und da muss ich sagen - und das schreibt ja auch die Wiener Gebietskrankenkasse in ihrer Stellungnahme -, sollten die Tragetransporte ausschließlich durch Blaulichtorganisationen durchgeführt werden dürfen, ist für die gesetzliche Sozialversicherung ein Mehraufwand von zumindest 2,5 Millionen EUR pro Jahr zu erwarten. Das ist nicht wenig. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Mir ist die Qualitätssicherung wichtig. Es ist mir auch wichtig, dass tatsächlich dem Bedarf gerecht jener Transport erfolgt, der notwendig ist. Ich glaube aber, dass es auch in vielen Bereichen sehr wohl auch so geht und dass es auch durch gute qualitätsgesicherte Krankenbeförderungen durchgeführt werden kann. Dann noch ein interessantes Beispiel: Sehr viele Transporte in den Spitälern selbst, von einem Pavillon zum anderen, werden von Krankenträgern durchgeführt, die keine Sanitätsausbildung haben. Da passiert das sehr wohl. Das ist letztendlich auch eine sehr unklare Beschreibung, und mir fehlen in diesem Gesetz einfach wirklich die Klarheit und auch die Möglichkeit, dass Krankenbeförderungsunternehmen, die diese Qualität haben, eingesetzt werden. Ich habe hier auch mit vielen Direktoren in Spitälern gesprochen, weil mich die Thematik interessiert hat, nämlich evidenzbasiert. Diese sehen die Problematik in der Qualität weitaus nicht so stark, wie wir es im Ausschuss diskutiert haben. Ich habe auch gefragt, ob es die Evidenz gibt, ob es irgendwo auch die Zahlen gibt, wie viele Personen tatsächlich durch die andere Art der Beförderung gefährdet waren. Darauf habe ich auch keine konkrete Antwort erhalten. Das hielte ich auch für wichtig. Das ist der Grund, warum wir auf der einen Seite absolut die Arbeit der Blaulichtorganisationen schätzen, großartige Arbeit. Ich glaube, dass es auch in anderen Bereichen großartige Arbeit gibt, was die Krankenbeförderung betrifft, aber vor diesem Hintergrund können wir diesem Gesetz leider nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Florianschütz. Abg. Peter Florianschütz (SPÖ): Einen schönen, guten beginnenden Abend, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und an den diversen Übertragungsgeräten! Zuerst zum vorliegenden Gesetzesvorschlag einen Dank an den Herrn Landesrat, dass es diesen Gesetzesvorschlag gibt, denn er ist ein Beitrag zu dem, was uns Sozialdemokraten wichtig ist. Er ist ein Beitrag zur Sicherheit und zum Wohlergehen der Patientinnen und Patienten, und das muss im Vordergrund jeder medizinischen Versorgungsstrategie stehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.) Man soll auch im Gesundheits- und Krankenwesen über die Kosten reden. Das ist man dem staatlichen Haushalt schuldig, und daher bin ich dem Kollegen Gara dankbar, dass er diesen Punkt gebracht hat. Ich habe aber einen bisschen anderen Fokus als du. Mein Fokus ist - und ich weiß, dass das jetzt sicher falsch zitiert wird, und sage es vorsichtig -: Für die Wienerinnen und Wiener, für die Wiener Patientinnen und Patienten ist mir nichts zu teuer. (Beifall bei der SPÖ.) Das heißt nicht, dass man nicht sorgsam mit öffentlichen Mitteln umgehen soll, aber ich bringe etwas anderes in Erinnerung: Ich bin ja, wie Sie wissen, auch beim Krankenhaus Nord hie und da gelegentlich involviert und da gab es ja dann die Diskussion über die Frage, ob die Zimmer dort zu groß und zu luxuriös ausgestattet sind. Und dort sehe ich es genauso, wie ich es beim Krankentransport sehe, jede Wienerin und jeder Wiener haben sich einen professionellen, sicheren Krankentransport verdient, auf den er oder sie sich verlassen kann. Das wird durch dieses Gesetz sichergestellt und dafür, Herr Landesrat, ein Dankeschön, das finde ich hervorragend. Was in der Vergangenheit passiert ist - und das ist ja nicht vorsätzlich passiert, sondern das ist durch einen schleichenden Prozess passiert - ist, dass in ein gut funktionierendes, von den Blaulichtorganisationen gestaltetes Versorgungswesen zunehmend die Elemente des privaten Marktes eingedrungen sind. Jetzt bin ich nicht prinzipiell gegen den privaten Markt, aber dort, wo es um Leib und Leben geht, schon, da bin ich dafür, dass das von Profis gemacht wird. Und da gesagt worden ist, es kommt auch manchmal vor, dass bei Rettungsdiensten nichtausgebildete Leute dabei sind, meine Damen und Herren, aus eigener Erfahrung, ich war vor vielen Jahren Zivildiener in einer Rettungsorganisation, das gibt es bei den Blaulichtorganisationen nicht. Dort sind keine nichtausgebildeten, nichtgeschulte Menschen unterwegs, die haben alle eine Ausbildung und eine Schulung, und das ist der Grund, warum man sich auf sie verlassen kann. Jetzt nichts gegen das Taxi, aber ehrlich gesagt, wenn es mir schlecht geht, fahre ich lieber mit der Rettung als mit dem Taxi, denn da kann ich mich darauf verlassen, dass, wenn es zu einer Verschlechterung kommt, mir dort geholfen wird, und im Taxi muss ich beten - was ich als Atheist selten tue, meine Damen und Herren. Demzufolge ist der Weg, hier eine Professionalität zu machen, ein richtiger. Und da geht es ja auch nicht darum, meine Damen und Herren, zu verhindern, dass es weiter Fahrtendienste gibt, die wird es weiter geben, soll sein. Aber dort, wo man Primär- und Notfallrettung macht, oder dort, wo man hergeht und erkrankte und schwerverletzte Personen transportiert, ist eine gewisse Qualität sicherzustellen. Das wird durch dieses Gesetz gemacht. Meine Damen und Herren, es gibt auch eine zweite Dimension, die mir in der Diskussion bislang zu wenig gekommen ist, nämlich die Frage, die ja immer gestellt wird, warum Blaulichtorganisationen diese Dienste durchführen müssen, und zweitens, warum Blaulichtorganisationen mehr kosten. Und damit bin ich beim Anfang meiner Wortmeldung: Qualität kostet halt Geld, und diese Qualität schulden wir den Wienerinnen und Wienern. Und wir schulden sie zweifach, einerseits im aktuellen Fall, wenn ich mit der Rettung fahre, will ich ein qualifiziertes Personal haben, und zweitens, ich schulde sie für die Vorbeugung der Katastrophe. Meine Damen und Herren, die Blaulichtorganisationen - bei den hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen ich mich als ehemaliger Samariterbund- Mitarbeiter herzlich bedanke - garantieren auch eine dementsprechende qualitative Versorgung im von niemand gewünschten, aber doch für möglich gehaltenen Katastrophenfall. Wenn ein Großfeuer ausbricht, ein Erdbeben ist oder ein Flugzeug abstürzt, dann rufen wir nicht das Taxi, dann rufen wir die Rettungsorganisationen, die Blaulichtorganisationen, und die müssen Vorhalt treffen, damit sie in diesem Fall auch dementsprechend tätig sein können. Und das ist der Grund, warum das System so gestaltet ist, wie es ist, warum es so gestaltet war und warum es auf diesem Zustand jetzt perfekt wieder zurückgeführt wird. Das ist der Kern des Gesetzes, von dem wir hier reden, und das, wie gesagt, schulden wir der Wiener Bevölkerung. Es ist eigentlich eh alles klar, da brauchen wir nicht lange herumreden, der Slogan lautet: Die beste Versorgung für die Wiener Bevölkerung! Das macht dieses Gesetz, und daher ersuche ich um Zustimmung und kann Ihnen versprechen, die Sozialdemokratische Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. - Danke schön. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich der Kollege Gara gemeldet. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung zum Kollegen Florianschütz machen. Ich habe nicht gesagt, dass Blaulichtorganisationen keine qualifizierten Mitarbeiter einsetzen. Ich habe nichts anderes gemacht, als das gesagt, was in der Stellungnahme der Wiener Gebietskrankenkasse steht, und ich denke, die könnten das wissen: Darauf hinzuweisen ist auch, dass selbst in den öffentlichen städtischen Krankenanstalten wie auch im Hanusch-Krankenhaus sogenannte Krankenträger, welche zumeist über keine sanitätsdienstliche Ausbildung verfügen, für den internen Transport von Patientinnen und Patienten herangezogen werden. (Abg. Peter Florianschütz: Das ist intern!) - Ja, aber Transport ist Transport, und es ist eine Argumentation von der Wiener Gebietskrankenkasse, also jetzt durchaus von einer Institution, die von Ihnen ja auch nicht ganz so weit weg ist. Davon habe ich gesprochen, ich habe nicht davon gesprochen, dass Blaulichtorganisationen nichtqualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Das möchte ich berichtigen. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich!) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort gemeldet ist die Kollegin Hungerländer. - Bitte sehr. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Herr Präsident! Ich möchte meine Wortmeldung damit beginnen, dass ich mich bei den Vertretern der Blaulichtorganisationen bedanke, nicht nur, dass Sie heute da sind, sondern vor allem für Ihre Arbeit, die Sie jeden Tag leisten, die unendlich wertvoll ist für unsere Stadt, die Leben rettet: Danke schön und danke, dass Sie da sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Wir werden jetzt anders abstimmen als im Stadtsenat. Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht, wir hatten gewisse Bedenken, dass durch diesen missverständlichen Gesetzestext private Teilnehmer aus dem Markt gedrängt werden könnten. Das wurde in weiterer Folge präzisiert und erklärt. Uns wurde erklärt, dass die medizinische Notwendigkeit nach wie vor gegeben sein muss. Wir haben das im Ausschuss eingehend besprochen und dementsprechend haben wir beschlossen, dass das ein Gesetz ist, dem wir unsere Zustimmung geben können, was wir auch tun werden. - Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. - Bitte sehr. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Blaulichtorganisationen! Das ist ein Gesetz, bei dem ich sehr froh bin, dass die sehr große Mehrheit des Hauses diesem Vorschlag heute folgt. Wir haben es im Ausschuss auch intensiv besprochen, und ich kann Ihnen versichern, auch ich habe es mir nicht leicht gemacht, diesen Vorschlag zu machen. Ich mag eigentlich gesetzliche Bestimmungen nicht als Mittel der ersten Wahl sehen, sondern es ist immer ein Mittel der letzten Wahl. Ich denke, wir haben viele Jahre auch Diskussionen geführt, wie wir die Qualität des Transportes von kranken Menschen von und nach Hause und von und zu den Gesundheitseinrichtungen dieser Stadt auf dem Niveau sichern können, auf dem wir uns das vorstellen. Dieses Gesetz ist erstens eine klare Sicherstellung, dass die Qualität stattfindet, die wir uns auch vorstellen. Es ist nicht unüblich, es ist auch im Ärztegesetz so, dass sehr klar geregelt ist, was Ärzte tun dürfen und nicht, und auch dort steht nur der Stand der jeweils aktuellen medizinischen Wissenschaft drinnen. Es gibt keinen Katalog, der das definiert, daher gilt das natürlich auch für alle Folgegesetze, die sich an dieser Grundsatzdefinition - wie definiert der Gesetzgeber Qualität in der Medizin - anschließen. Daher ist auch hier in diesem Gesetz kein ausschließlicher Katalog vorzuhalten, weil sich ja auch die Medizin ständig weiterentwickelt. Genau das ist ja auch der Grund, warum wir uns weiterhin auf unsere Blaulichtorganisationen verlassen können wollen, weil wir einfach wissen, dass sie dort am Stand der medizinischen Wissenschaft permanent auch ihre Weiterentwicklung, ihre Qualitätssicherung, ihre Ausbildung, ihre Weiterbildung, ihre Fortbildung sicherstellen. Und das ist schon eine Sache, wo es darum geht, Tag für Tag, Nacht für Nacht hohe Qualität zur Verfügung zu stellen. Es geht aber eben darüber hinaus. Wir haben das jetzt erst bei der großen Katastrophenübung gesehen, die wir gemacht haben, wo wir das Zusammenspiel der Blaulichtorganisationen mit den Wiener Spitälern ausprobiert haben, wo wir nicht nur den großartigen Einsatz der Blaulichtorganisationen gesehen haben, sondern wir haben vor allem die Qualität dieser Blaulichtorganisationen gesehen. Daher, denke ich mir, ist es unsere Pflicht, auf der einen Seite sicherzustellen, dass die hohe Qualität, die wir uns in unserem Gesundheitswesen erwarten, auch dann stattfindet, wenn die Menschen darauf angewiesen sind, dass sie von einem qualifizierten Transport von A nach B transportiert werden. Gleichzeitig ist es aber auch die Sicherstellung dafür, dass die Organisationen, die diesen Dienst machen, wo viele Ehrenamtliche tätig sind, wo viele Menschen auch zusätzlich neben ihrem Broterwerb auch Sinn und Inhalt finden, dass diese auch eine sichere Basis für ihr Tun haben. In diesem Sinn ist dieses Gesetz zu verstehen. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, auch den großen Teil der Opposition noch in der Diskussion des Ausschusses zu überzeugen, dass sie heute mit uns diesen Schritt mitmachen, ich sage vielen herzlichen Dank. Und zum Schluss danke ich vor allen den Damen und Herren der Blaulichtorganisationen für ihren Tag für Tag, Nacht für Nacht, bei Schnee, Regen, Eis und Kälte und auch Hitze tollen Einsatz und für ihre Arbeit. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN, ÖVP und NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, erlaube ich mir auch seitens des Präsidiums, mich für die tagtägliche Arbeit, die von den Rettungsorganisationen geleistet wird, zu bedanken. Danke sehr. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das sind GRÜNE, SPÖ, FPÖ, ÖVP und somit mit großer Mehrheit angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist jetzt einstimmig. Danke. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - GRÜNE, SPÖ, Freiheitliche, ÖVP, das Gesetz ist mit großer Mehrheit angenommen. Ich danke sehr. Wir kommen zu Postnummer 2. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Sima. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche um Zustimmung zur Novelle des Tierhaltegesetzes. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte sehr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher, Besucher auf der Galerie, die Sie noch hier sind, wahrscheinlich auf diese Debatte gewartet haben! Ich glaube, wir starten hier jetzt oder ich gebe den Einstand in eine sehr emotionale Debatte. Und warum ist es so emotional? Ich glaube, liebe Frau Stadträtin, weil Sie sie dazu gemacht haben (Beifall bei den NEOS und von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc), da Sie von Anfang an jede sachliche Herangehensweise an so eine wichtige Thematik verhindert haben. Es gab einen sehr bedauerlichen Vorfall im September dieses Jahres, es kam ein Bub zu Tode, der von einem Hund gebissen wurde, und es war klar und auf der Hand liegend, dass man dahin gehend über Maßnahmen, über Verschärfungen im Tierhaltegesetz spricht und wie solche dramatischen Unfälle zu verhindern sind. Was ist aber passiert? - Man hat das eben nicht dazu genutzt, diese Debatte zu führen, sondern man hat ein Husch-Pfusch-Gesetz präsentiert, das Sie, Frau Stadträtin, genutzt haben, um Ihren Ruf als Verbotsstadträtin hier zu unterstreichen und schnell für Recht und Ordnung zu sorgen. Wie wenig Evidenz in Ihrem Vorschlag drinnen ist, haben Sie uns eigentlich selbst vorgeführt. Es begann mit einer Pressekonferenz, die Sie gegeben haben. Sie haben erstmals Ihre Maßnahmen präsentiert, da war auch noch eine Beißkorbpflicht für alle Listenhunde dabei. Einige Tage später hat man erfahren, die GRÜNEN gehen da nicht mit, eine Beißkorbpflicht kommt für sie überhaupt nicht in Frage, und die GRÜNEN haben dann selbst Vorschläge präsentiert. Dann verging wieder einige Zeit, Sie haben sich anscheinend geeinigt und Sie haben uns zwei Initiativanträge vorgelegt, mit neuen Vorschlägen, in denen auch die Beißkorbpflicht nicht mehr drinnen war. Und jetzt kommen wir heute wahrscheinlich zur Beschlussfassung dieser Anträge und bekommen gestern Abend und 18.25 Uhr einen Zusatzantrag, einen Abänderungsantrag und die neue Fassung, die wieder vollkommen anders aussieht. Ich glaube, hätten wir noch eine Woche länger gewartet, also würde diese Sitzung erst in einer oder in zwei Wochen stattfinden, dann könnten wir das Spiel vielleicht so fortsetzen, weil da so viel Emotionalität und so viel Vorschläge von allen möglichen Seiten drinnen sind, dass man halt einfach einen Punkt setzt und sagt, so ist es jetzt. Aber in Wahrheit ist da wenig Evidenz drinnen, und das sieht man hier, glaube ich, ganz genau. (Beifall bei den NEOS.) Sie kommen auch mit einem Initiativantrag, müssen also nicht in eine Gesetzesbegutachtung, da Sie ganz genau wissen, dass Ihnen kein Experte, kein Hundeverband, kein Tierschutzverein dazu eine positive Stellungnahme abgeben würde. Nicht einmal Vier Pfoten geht damit mit, sogar die sind dagegen. Der Vorschlag, der jetzt präsentiert wurde, enthält einige Modifizierungen, die wir auch begrüßen, ist also besser als der Vorschlag davor, keine Frage. Zum Beispiel haben Sie diese ex lege-Tötung eines Hundes, wenn eine schwere Bissverletzung einer Person oder die Tötung einer Person vorliegt, dahin gehend geändert, dass jetzt zu prüfen ist, ob sich diese Person grob fahrlässig verhalten hat. Aber dann frage ich mich schon, sehr geehrte Damen und Herren: Warum schreibe ich dann überhaupt noch ex lege drein, wenn ich eh eine Fallprüfung will, wenn ich mir eh den einzelnen Fall anschauen will? Das ist ja genau das, um was es geht. (Beifall bei der FPÖ.) Aber wie glauben Sie auch zum Beispiel, ist es exekutierbar, dass eine Person, die mit einem Tierhalteverbot belegt ist, nicht mehr mit dem Hund in einem Haushalt leben darf? Das ist nicht exekutierbar, und das wissen Sie auch genau. Und auch die Sicherheit, von der Sie sprechen: Sie haben heute Plakate mit, in Wahrheit schüren Sie Ängste mit dem Kinderbild. Das ist keine Frage, es steht Ihnen zu, so zu arbeiten, aber was ist mit der Sicherheit im häuslichen Bereich? Über 60 Prozent der Hundebisse und Unfälle finden im häuslichen Bereich statt, hier gibt es keine Sicherheit. Was ist auch mit diesen Listenhunden, mit diesen Hundelisten? Wir wissen bis heute nicht, wie diese Liste zustande kommt. Sie können uns nicht die Experten, die Expertinnen nennen, die diese Hunde auf diese Liste gebracht haben. Wir haben Beißstatistiken, wo der Schäferhund führt und wo der Dackel führt, und die kann man ja wohl nicht als Kampfhunde bezeichnen. Aber sie sind eben nicht auf dieser Liste. Egal, wie sie zustande gekommen ist, wir haben keine Transparenz dazu. Wir wissen es einfach nicht. Und auf diesen Grundlagen Gesetze zu beschließen, ist einfach nicht gerechtfertigt. (Beifall bei den NEOS.) Ich finde den Fall natürlich extrem tragisch, ich will, dass so etwas nie wieder vorkommt, und ich weiß, das will niemand hier von uns, aber es sind so viele Dinge, die hier nicht geklärt sind und über die wir nicht reden konnten, dass es mir zu wenig sachbasiert ist. Meine Tochter wurde im häuslichen Bereich bei Freunden von einem Golden Retriever gebissen. Ja, das kommt vor. Sie teilen die Hunde in gute Hunde und schlechte Hunde und führen dazu natürlich zur Verunsicherung der Hundebesitzer. Ich glaube, wir brauchen ein ordentliches Tierschutzgesetz, das wäre meine Vorstellung, nicht eine 13. Novelle, erstellt gemeinsam mit Experten und Expertinnen, mit transparenten Kriterien für Listenhunde - wenn es so etwas überhaupt braucht und wenn so etwas überhaupt zeitgemäß ist -, und natürlich einer Gesetzesbegutachtung, die ganz genau den korrekten legistischen Weg geht und Experten, aber auch Betroffene zu Wort kommen lässt. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als nächster Redner ist Herr Abg. Juraczka zu Wort gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes und gleich vorweg sei mir eines erlaubt: Es ist ein Paradebeispiel, wie man eine Gesetzwerdung in diesem Haus eigentlich nicht machen sollte, meine Damen und Herren. Nein, das hat gar nichts mit uns zu tun. Wenn ich mir überlege, dass Sie, werte Frau Stadträtin, uns einmal in den Medien mitgeteilt haben, was Sie sich vorstellen, was Sie umsetzen wollen. Dann hat der Koalitionspartner auch wieder über die Medien erklärt: Na ja, die Beißkorbpflicht wollen wir eigentlich nicht. Dann gab es kurz vor einer Landtagssitzung einen Ausschuss, aus dem dann kein Output kam, worauf in der Landtagssitzung, wo diese Novelle schon auf der Tagesordnung war, nicht behandelt und abgesetzt werden wollte. Jetzt diskutieren wir alle medial mit großer Aufregung. Genau so, meine Damen und Herren, macht man es nicht. Dem können Sie sich sicher sein. (Beifall bei der ÖVP.) Was bleibt über, meine Damen und Herren, was bleibt aus dieser Debatte über? Ist man für oder gegen den Vorschlag der Ulli Sima oder ist man für die Hunde oder ist man dagegen? Es geht aber alles an der wahren Frage, in dem Fall wirklich an des Pudels Kern vorbei. Hunde, meine Damen und Herren, sind nie schuld. Es geht in dieser Debatte, davon bin ich zutiefst überzeugt, über die Verantwortung der Hundehalter. Darüber sollten wir uns schon einmal klar werden, wenn wir das diskutieren. Es geht in weiterer Folge auch nicht um alle Hunde Wiens, es geht nicht um die Pudel, es geht nicht um die Dackel, es geht nicht um die Cocker Spaniel, es geht nicht um die Pekinesen, die Schnauzer, es geht nicht einmal um die Vizsla, des Herren Vizebürgermeisters zum Beispiel, es geht vor allem um die sogenannten Listenhunde. Meine Vorrednerin hatte durchaus recht, jetzt kann man sehr gründlich darüber diskutieren, warum ein Hund auf dieser Liste ist. Ist er dort zu Recht, und wie geht man mit dieser Liste um? Ich hätte mir da durchaus gewünscht, dass wir einen offenen Dialog darüber führen und nicht die Kompetenz über die Liste sogar noch in den Magistrat auslagern, statt sie in der Landesregierung zu lassen, aber dazu komme ich noch. Es ist aber jedenfalls so, dass auch die Listenhunde nicht per se böse sind, aber halt Tiere, die nicht so geeignet sind, von jedem gehalten zu werden. Lassen Sie es mich einmal so formulieren. Es hat in der Tat bedauerliche, ja, tragische Anlassfälle gegeben, die hier ein Handeln notwendig machen. Das sehe ich, das sieht meine Fraktion ganz genauso. Bei aller Tierliebe - und das sei an dieser Stelle auch gesagt - ist uns der Schutz von Kindern oberste Maxime. Das ist ganz klar. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Meine Damen und Herren, ich glaube auch, dass die Maulkorbpflicht für Listenhunde durchaus eine richtige und wichtige Maßnahme ist, und - auch das sei gesagt - die erst in letzter Sekunde durchgeführte Entschärfung des Einschläferungsgebotes war ein absolutes Gebot der Stunde. Frau StRin Sima, warum ich diesen Prozess für diese Novelle für so problematisch erachte, möchte ich Ihnen vielleicht auch noch kurz schildern. Es gab erstens bei so einer sensiblen Materie keine Begutachtung. Es gab - auch das wurde gerade schon erwähnt - erst gestern Abend ganz wichtige und gescheite Abänderungsanträge, nicht einmal unter Einhaltung der 18 Uhr Frist. Wir haben die Definition der Listenhunde nur mangelnd abgehandelt, und bei dem Sachkundenachweis wird sich erst jetzt in weiterer Folge herausstellen, ob das nicht eine Überbürokratisierung ist. Jetzt wird man sagen, warum macht man es dann aber dennoch. "In dubio pro reo", heißt es so schön. Bei der Thematik glauben wir, dass es einfach, auch wenn die Entstehung wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert war, und wenn es einige offene Fragen gibt, wichtig, ja, notwendig ist, Rechtsmittel gegen manche verantwortungslose, ja, manchmal sogar zwielichtige Kampfhundebesitzer zu haben. Das steht außer Zweifel. Es ist für uns völlig klar, dass der Schutz von Kindern bei uns allerhöchste Priorität hat. Wir werden daher diesem Gesetz zustimmen, aber, Frau Stadträtin, das entlässt Sie nicht aus der Pflicht, sondern wir werden uns ganz genau ansehen, wie man mit dieser Thematik in dem Haus weiter umgeht. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Maresch, Sie sind der Nächste. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass man in dieser Sache zumindest einen kühleren Kopf behält oder behalten sollte, als es die ganze Zeit der Fall war. Der Tod des kleinen Waris ist eigentlich eine unheimlich grausliche Geschichte, also ganz, ganz bitter, und die Politik reagiert in solchen Dingen, und das ist auch völlig verständlich. Das ist die eine Sache. Wir haben damals in vielen Punkten zugestimmt, dem einen mit dem Maulkorb nicht, weil wir der Meinung waren ... Wir haben bisher immer gegen die Existenz der Rasseliste angeredet. Ich habe mit dem Wort Rasse schon ein Problem. Ich sage auch deswegen eben immer Listenhunde, und Kampfhunde gibt es auch keine. Jeder Züchter, jeder Mensch kann einen Hund zum Kampfhund machen. Ich komme vom Land und da kenne ich jemanden, der hat einen Dackel einfach so dressiert, dass er jedes Mal, wenn der Pfarrer vorbeigegangen ist, getobt hat. Das kann man machen. Es ist überhaupt kein Problem. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das kommt darauf an, wo der Pfarrer gesessen ist!) Offensichtlich geht das. Unser Problem ist in Wirklichkeit: Wir wollten eigentlich bei der ganzen Debatte nicht zunächst einmal bei den Hunden ansetzen, sondern eigentlich bei den Haltern. Es ist schon immer so klar, dass der auf der anderen Seite der Leine eigentlich derjenige oder diejenige ist, die/der Verantwortung trägt. Ich fahre ganz oft mit dem Rad, ich sehe auf der Donauinsel oder auf dem Hubertusdamm immer wieder Menschen, da hat der Hund keine Leine, da hat der Hund keinen Maulkorb, obwohl die Leute wissen, dass es so ist. Ich habe aber eigentlich nur ein einziges Mal eine schlechte Erfahrung gemacht, die Schrammen waren dann bald weg, und er hat sich dann 1.000 Mal entschuldigt, aber eigentlich ist vielleicht der Besitzer um eine Spur gescheiter geworden. Aber jetzt zu der Geschichte. Die FPÖ hat eine für mich unglaubliche Wandlung gemacht. Ich kann mich erinnern, gleich danach hat es ein Plakat gegeben, so wie das da. (Der Redner hält ein Plakat in die Höhe.) Sechs von zehn Hunden im Tierheim sind aus dem Ausland. Das macht der Herr Waldhäusl. Der Herr Waldhäusl hat ein Plakat ... (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) - Warte, warte, warte! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Weil die Tierheime überfüllt sind mit den beschlagnahmten Hunden aus dem Ausland!) Herr Waldhäusl ist ja gleich mit Maulkorbpflicht gekommen und hat am Bild den Maulkorb verkehrt auf das Tier draufgegeben. Das muss man sich einmal vorstellen! Ich weiß aber von ganz vielen Leuten, dass sie entweder Angst haben, ihrem Tier, ihrem Liebling einfach den Maulkorb anzulegen, und sie können es ganz oft schlicht nicht. Da ist aber das Tier nicht verantwortlich, sondern immer der Besitzer oder die Besitzerin. Deswegen unser Ansatz: Hundeführschein oder in dem Fall Sachkundenachweis für alle HundebesitzerInnen. Das ist ganz wichtig. Das geht nämlich nicht auf das Tier, sondern geht immer auf den Besitzer. Der muss nachweisen können, dass er erstens einmal weiß, wie ein Tier gefüttert wird, wie ein Tier gehalten wird, wie man damit umgeht. Viele, viele Bissvorfälle, Zwickereien, nicht alle ... Die Zahlen sind da immer schwierig, da sagen die einen das, die anderen das, das haben wir auch gerade gesehen, aber in Wien ist es vielleicht nicht so. Faktum ist aber, dass zu Hause immer wieder Bissvorfälle und Zwickereien vorkommen, und da, muss man leider sagen, hilft der Maulkorb gar nichts, sondern da hilft einfach Kenntnis, Wissen, wie man damit umgeht. Deswegen ist uns wichtig, und das wird es jetzt auch in dem neuen Gesetz geben: Sachkundenachweis für HundebesitzerInnen, die mit dem Hundebesitzen anfangen. Es gibt dann noch die Klausel, wenn er zwei Jahre keinen gehabt hat, aber auf jedem Fall ab 1. Juli werden neue HundebesitzerInnen mit diesem verpflichtenden Sachkundenachweis konfrontiert werden. Das ist uns ganz, ganz wichtig, weil damit natürlich auch die Chance besteht, dass die Bissvorfälle, die halt aus Unkenntnis passieren ... Ich erinnere nur an die Geschichte mit dem berühmten Dackel in Niederösterreich bei einem Heurigen in Perchtoldsdorf. Wie war das? - Das Kind ist unten am Boden auf allen Vieren, der Hund unten frisst, das Kind greift in die Schüssel hinein, der Hund zwickt es. Das ist einfach ein Bissvorfall, der natürlich für das Kind grauslich ist, aber eigentlich ist der Hundehalter verantwortlich, denn der muss wissen, und letztendlich auch die Eltern des Kindes: Hallo, das geht nicht. Eine Geschichte, die wahrscheinlich ganz, ganz oft vorkommen wird, aber hoffentlich nicht in so einem Ausmaß. Das war der Punkt, warum uns der Sachkundenachweis beziehungsweise Hundeführschein "light" wichtig war. Wichtig ist, es gibt ganz viele ExpertInnen dabei, TierschützerInnen, Tierschutzorganisationen, aber vor allem die HundeführscheinprüferInnen. Das sind für uns die wahren ExpertInnen. So, wir haben uns mit denen getroffen, ich habe auch eine Pressekonferenz mit einer Dame von dort gemacht, und es war klar, es muss beim Halter angesetzt werden. Das Gute an der neuen Novelle ist, dass diese Geschichte mit dem Sachkundenachweis kommt. Jetzt sage ich, für uns war es immer: Maulkorb schwierig, Listenhunde schwierig. Wir sind in einer Koalition mit den Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen. Da stehe ich dazu, ich halte auch sehr viel von der Frau Landesrätin. In diesem Fall war es klar, wir werden früher oder später, besser früher, zu einem Kompromiss kommen. In dem Kompromiss war für uns beide klar, dass wir beide einfach in einem Punkt nachgeben werden. Das eine war, wie gesagt, der Sachkundenachweis, da bin ich sehr stolz, dass wird den drinnen haben, und die zweite Sache war, wir sind über diese Maulkorbpflicht ... Der Name Maulkorbpflicht statt Beißkorbpflicht klingt schon einmal ganz anders. Noch einmal: Bei dieser Maulkorbpflicht war uns wichtig, es muss die Möglichkeit von Ausnahmen geben. Die Ausnahmen, die wir hineingebracht haben, waren Rettungshunde, Diensthunde, Therapiehunde, aber auch die Assistenzhunde. Es kann einfach nicht sein, dass ein Blindenhund einen Maulkorb tragen muss. Das geht nicht, da waren wir auch schnell mit diesem Kompromiss fertig. Wir haben einen anderen Kompromisspunkt auch noch drinnen, der uns auch persönlich ganz wichtig war. Es muss auch die Hoffnung für Menschen geben, die einen dieser Listenhunde haben, dass man, wenn der Hund wirklich gut trainiert ist, wenn die Person sich wirklich gut auskennt, eine Einzelfallprüfung macht und dann einen Dispens bekommen kann. Das kann die Situation ein bisschen entschärfen. Noch einmal: Unser Problem war diese Aufgeheiztheit der Stimmung. Ich habe das ja in dem Ausschuss und überhaupt in den Medien erlebt: Bist du dafür, bist du dagegen, hin und her, grüne Tiermörder. Wir haben uns auch diese Geschichte angeschaut, und da sind uns auch die Sozialdemokraten mit einer eindeutigen Klärung entgegengekommen. Diese, wenn man so will, Legende, eine bösartige Legende: Da kommt ein Einbrecher bei der Tür herein. Mein Hund, ein zutiefst braves Tier, erledigt den und verletzt den Einbrecher schwer. Dann haben wir die Polizei gefragt: Wie oft ist das bis jetzt vorgekommen? - In der Zweiten Republik gar nicht. Man kann sich das natürlich ausmalen, das kann schon passieren, aber jetzt muss ich euch ehrlich sagen: Ich bin mit einem Schäfermischling aufgewachsen, wenn da jemand an der Tür war, hat der sich aufgeführt, da ist keiner reingekommen. Da denke ich mir: Welcher Einbrecher geht dann da bei der Tür hinein? - Das muss ein Vollidiot sein, also das gibt es ja nicht. Der geht absichtlich hinein, damit er sich verletzt. Es ist also sehr, sehr schwer konstruiert, trotzdem notwendig, da eine Klärung zu haben. Wenn ein Hund quasi in Notwehr ist, in Selbstverteidigung von einem Angreifer, dann muss man das entschärfen. Das war ganz eindeutig. Eine gute Geschichte. Deswegen denke ich mir, obwohl ich jetzt noch immer nicht wirklich vom verpflichtenden Maulkorb überzeugt bin, ein sinnvoller Kompromiss. Auf der einen Seite wirklich die tolle Geschichte mit dem Sachkundenachweis, mit dem man tatsächlich etwas auf der richtigen Seite der Leine anfängt - nicht auf der falschen, nicht der Hund ist schuld. Es war ein Kompromiss notwendig, damit wir weiterkommen. Deswegen werden wir selbstverständlich dem Antrag zustimmen, und ich stehe selbstverständlich auch auf dem Abänderungsantrag drauf. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Ja, leider Gottes ein vermurkstes Gesetz! Ich habe mir lange überlegt, wie ich heute hier die richtigen Worte für das finde, was wir in den letzten Wochen und Tagen erleben durften. Frau Stadträtin, ich muss Ihnen eines sagen: Ich habe auch mit sehr vielen Hundebesitzern gesprochen, mit Hundetrainern gesprochen, und wir haben uns alle überlegt: Was kann einen reiten, um so zu agieren? Es ist eigentlich schon sehr betrüblich, und alle bedauern diesen Unfall mit dem kleinen Kind. Wie geht Politik mit Unfällen um? Wie geht Politik mit dem, was passiert ist, was irrsinnig schrecklich ist, um? Es ist vielleicht nicht ganz gescheit, wenn Politik damit umgeht und einfach unreflektiert eine Pressekonferenz macht, wenn eine Landesrätin im "Kurier" - ich zitiere sie - sagt: "Ich bin für schnelle Lösungen, ich brauche keine Experten." Wenn eine Landesrätin dann auch offen sagt, ja, es ist die 12. Novelle dieses Gesetzes, weil sie immer wieder etwas daran herumgeflickt hat. Alleine in den letzten zwei Wochen durften wir mehrere Änderungen dieser Initiativanträge erfahren. Wenn man seriös mit einem schrecklichen Unglück umgeht, setzt man sich eben mit Experten zusammen, versucht, Lösungen zu finden. Lieber Rüdiger, du hast es ja auch angesprochen, ihr habt ja euren eigenen Antrag abgeändert. Das wäre gar nicht möglich gewesen, wenn wir es im Ausschuss nicht so lange hinterfragt hätten, denn dann hättet ihr in der letzten Sitzung euren ersten Hundetötungsantrag schon beschlossen. (Beifall bei der FPÖ.) Die zwei Anträge, die heute hier sind, wären niemals in den Landtag gekommen, wenn wir damals im Ausschuss nicht seriös hinterfragt hätten und lange hinterfragt hätten, was eigentlich hinter diesen Anträgen steckt. (Abg. Mag. Josef Taucher: Seriös im Ausschuss!) Frau Stadträtin, normalerweise, wenn man sich wirklich Sorgen um die Sicherheit und um das Leben von Kindern macht, dann versucht man, ein seriöses, vernünftiges Gesetz gemeinsam mit den Experten zu entwickeln, um am Ende des Tages auch den Effekt dieser Sicherheit zu erzielen. Aber was ist passiert? Was ist passiert? Sie haben eine Pressekonferenz gemacht, Sie haben gesagt, Sie brauchen keine Experten, Sie sind für schnelle Lösungen. Zufälligerweise wurde in einigen Medien auch eine Häufung von Artikeln von Bissattacken der Bevölkerung entgegengebracht. Was ist passiert? - Hundehalter wurden auf der Straße beschimpft, die Hunde wurden verunsichert und dadurch werden die Hunde nicht ruhiger, werden nicht harmloser, sondern wir wissen ganz genau: Nur ein friedliches Klima zwischen Mensch und Tier schafft auch maximale Sicherheit. Frau Stadträtin, Sie haben mit den Gefühlen von Hundehaltern gespielt, mit den Ängsten der Menschen, die vielleicht Hunde nicht so gerne mögen und haben diese zwei Menschengruppen in Wien auseinanderdividiert. Das hat wirklich dazu geführt, dass viele Menschen zu mir hergekommen sind und gesagt haben: Ich bin seit Jahren in Wien unterwegs, aber seitdem die Frau Landesrätin diese Kampagne gegen die Hunde fährt ... Sie sagt ganz bewusst immer Kampfhunde! Sie weiß ganz genau, dass im Gesetz Listenhunde steht. Sie macht hier mit Sprache Politik. Es gibt keine Kampfhunde. (Heiterkeit bei Abg. Prof. Harry Kopietz - Abg. Birgit Hebein: Oh ja!) Es sollte auch keine Listenhunde geben, Frau Stadträtin. Es sollte Hunde geben und es gibt gute Hunde und es gibt schlechte Hunde, und es gibt gute Hundehalter und es gibt schlechte Hundehalter. Genau diese Differenzierung, die Sie sonst auch immer verlangen, leben Sie hier nicht. Sie fahren einmal mit dem Schwamm drüber, benennen zu Unrecht auf eine Liste gekommene Hunde Kampfhunde, um Verunsicherung zu schaffen. Wenn sich jemand von Haus aus schon mit einem Hund nicht so leicht tut und er die ganze Zeit von der Stadtregierung hört, passt auf, das sind die Kampfhunde, warum soll er sich dann wohler, warum soll er sich danach sicherer fühlen? Es hat sogar dazu geführt, dass ein Hund meines Wissens angestochen worden ist. Das ist jetzt auch nicht das, was wir in letzter Zeit jetzt schon oft erlebt haben. Sie haben auf alle Fälle durch ihre polemische Arbeit und durch Ihre Politik viel Hass und viel Zorn in dieser Stadt gesät, und das ist grundsätzlich wirklich zu verurteilen. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Josef Taucher: Dass du das noch ernst sagen kannst! - Zwischenruf von Abg. Prof. Harry Kopietz.) - Herr Professor, Sie können sich dann zu Wort melden. Frau Stadträtin, Sie wollten eine schnelle Lösung. Diese schnelle Lösung hat zu zwei Initiativanträgen geführt, ich habe es vorher schon angesprochen, wo mehr oder weniger ex lege eine Todesstrafe für Hunde drinnengestanden ist, wo am Ende des Tages die Feststellung der Rassenliste vom Stadtsenat auf den Magistrat übergeben wurde und auch viele Rechte auf den Magistrat übergeben wurden. Da unterstelle ich Ihnen eher, Sie wollen sich der politischen Verantwortung nicht stellen. Dann können Sie ja sagen, das machen die Beamten, die Ihnen zwar weisungsbefohlen sind, aber Sie sagen: Wir waren es ja nicht. Einen Beamten darf man ja nicht kritisieren. Das kennen wir ja aus den letzten Jahren, das sagen Sie ja immer. Aber jeder, der Sie kennt und weiß, wie Sie agieren, weiß, dass die Beamten, die bei Ihnen arbeiten, sich schon die Meinung der Frau Landesrätin anhören. Wenn Sie sich danach abputzen können, ist das ganz der falsche Weg. Das ist auch die Intention dieser Initiativanträge. Sie waren aber nicht einmal Manns genug oder Frau genug, sich herauszustellen und ein Regierungsvorlage vorzulegen, sondern Sie haben sich willfähriger Mittäter bedient. Das ist auf der einen Seite die Grüne Fraktion mit Rüdiger Maresch. Rüdiger, du hast es noch drinnen gehabt mit dem Hundetötungsgesetz. Da ist Rüdiger Maresch oben gestanden, GRÜNE ist oben gestanden, wo drinnengestanden ist, ein Hund, der jemanden schwer verletzt, ist ex lege einzuschläfern. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Wir haben es extra präzisiert!) Du bist Antragssteller dieses Antrages gewesen, und wenn wir nicht im Ausschuss so lange darüber gesprochen hätten, wäre dieser Antrag ins Plenum gekommen und nicht abgeändert worden. (Beifall bei der FPÖ.) Das heißt, Frau Stadträtin, Sie haben sich auch der Unterstützung von sozialdemokratischen Mandataren bedient und haben schlicht und ergreifend eine Begutachtung verhindert. Das haben Sie schlicht und ergreifend gemacht. Wir haben ja nach dem letzten Landtag, als Sie das Gesetz von der Tagesordnung nehmen mussten, weil Sie nicht gescheit vorbereitet waren, weil Sie nicht die Möglichkeit hatten ... (Abg. Erich Valentin: Weil Sie es verzögert haben!) Weil Sie nicht die Möglichkeit hatten, uns im Ausschuss zu erklären, welche Auswirkungen Ihre gesetzlichen Paragraphen haben, haben wir danach lange darüber gesprochen. Ich sage, das Gesetz hat einen großen Fehler, und das ist der Wurzelfehler dieses Gesetzes und das ist diese unsägliche Hundeliste. Eine unsägliche Hundeliste, wo Hunde auf eine Liste kommen, die nicht durch eine Beißstatistik dargestellt werden. Ich habe Sie ja damals gefragt: Frau Stadträtin, wer waren die Experten? Wer waren die Experten, die Sie damals beraten haben? - Und Sie haben mit Arroganz geantwortet: Ich kann mich nicht mehr daran erinnern. Frau Stadträtin, zwölf Novellen! Frau Stadträtin, ich werde im nächsten Gemeinderat oder im nächsten Landtag einen Antrag stellen, dass wir in den Ausschüssen Wortprotokolle brauchen, denn offensichtlich ist das vernünftige Miteinander nicht mehr möglich, wenn zwölf Leute hören, was Sie gesagt haben, und Sie das dann abstreiten. Das hatten wir in einem Fall schon, wo Sie es abgestritten haben. Da müssen wir offensichtlich an der Geschäftsordnung arbeiten, wenn Politiker nicht mehr fähig sind, zu dem zu stehen, was sie selbst in den Ausschüssen sagen. (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben in dem letzten Ausschuss ja auch gesagt, Sie werden uns keine Antworten mehr im Allfälligen geben, denn da gibt es kein Protokoll, da kann ja jeder alles behaupten. Ja, das gilt auch für Sie, Frau Stadträtin. Deswegen ist es wichtig, dass wir Protokolle haben, dass diese Protokolle veröffentlich werden und dass die Bürger merken und sehen, was in den Ausschüssen besprochen wird. (Abg. Mag. Josef Taucher: Ja, dann sehen sie es endlich einmal!) Sie sollen das einfach sehen, dann können Sie es nämlich auch nicht mehr abstreiten. Das werfe ich Ihnen wirklich vor, und ich finde es echt bedauerlich, dass die Politik so weit kommen hat müssen, dass wir Wortprotokolle brauchen. Das ist ein Schaden an der Politik, den Sie hier anrichten, und das finde ich auch bedauerlich. (Beifall bei der FPÖ.) Wir waren aber beim Wurzelfehler und bei vollkommener Verunsicherung, die ich früher angesprochen habe. Ich glaube, das trägt wirklich dazu bei, dass mehr Bissattacken passieren, das trägt dazu bei, dass Menschen in Wien verletzt werden. (Abg. Mag. Josef Taucher: Das ist ja unglaublich!) Ihre Aufgabe ist und wäre es jetzt, dieses Vertrauen wiederherzustellen, nicht zu hetzen, nicht verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen. Das erwarte ich mir von einer seriösen Stadtregierung, dafür sind Sie eigentlich angetreten, dafür sollten Sie eigentlich auch stehen. Ich hoffe, dass Sie nach dieser sehr emotionalen Debatte, die Sie in den letzten Wochen erleben durften, alles dafür tun werden, hier die Emotionen herunterzufahren. Ich sage auch ganz offen, ja, es hat auch Angriffe in Ihre Richtung gegeben, die ich verurteile. Das hat auch in einer Debatte nichts zu tun. Es hat auch auf meiner Facebook-Seite Angriffe gegen Sie gegeben, die habe ich nach Kenntnisnahme umgehend gelöscht und habe es auch öffentlich gemacht, dass so etwas auch in der Debatte nichts verloren hat. Da will ich mich auch bei Ihnen entschuldigen, dass es in diesem Forum das gegeben hat. Aber ich habe alles versucht, um dies zu verhindern, denn erstens hat es in der Politik nichts verloren, zweitens ist ein menschlicher Umgang in der Politik wichtig, und drittens will ich Ihnen auch kein Argument geben, um Ihre Schuld in irgendeiner Art und Weise auf ein anderes Thema abzuwälzen. Das ist mir auch in dem Fall ganz wichtig. Gut, was wir noch ansprechen wollten zu diesem Thema: Sie haben ein vollkommenes Versagen im Tierschutz geleistet, und das hat ja schon eine gewisse Historie. Sie haben das TierQuarTier gebaut. Ich weiß, wir sind gemeinsam in England gewesen, und Sie haben im Rahmen der Gründung dieses TierQuarTiers begonnen, dem Wiener Tierschutzverein sämtliche Förderungen zu streichen. Die Tierrettung wurde anders organisiert, der Wiener Tierschutzverein muss sich rein aus Spenden finanzieren. Sie haben für Hunde und Katzen dort das TierQuarTier gebaut, die Wildtiere wären der Wiener Tierschutzverein gewesen. Sie sind von einer Stiftung finanziert worden, wo Sie dann auch danach ein Problem gehabt haben. Leute aus Ihrem Verwandtschaftsgrad stehen dort in Vorständen. Ihre Büroleiter sind dort in Vorständen. Das sind alles Situationen, die nicht sauber und nicht schön sind. Ich nehme einen Paragraphen. Das muss ich Ihnen offen sagen, das wird Sie vielleicht ärgern, aber was in dieser Stadt nach diesem neuen Tierhaltegesetz möglich ist, finde ich ja schon phänomenal. Nach dem alten Tierhaltegesetz ist es möglich, dass ein Abteilungsleiter mit einem Regierungsmitglied im gleichen Haushalt wohnt, aber wenn der Abteilungsleiter ein Hundeverbot hat und das Regierungsmitglied einen Hund, dann muss einer von beiden ausziehen. Das finde ich schon etwas kurios. Das ist auch das, was Sie in diesem Gesetz manifestieren. (Beifall bei der FPÖ.) Das kann auch nur in Wien passieren. (Abg. Birgit Hebein: Nur mehr tief! Unglaublich! Unter der Gürtellinie! Hast du keine anderen Argumente?) - Ist es nicht richtig? Ist es nicht korrekt, was ich sage? Ist es nicht korrekt? Ich glaube keine Silbe von dem, was Sie gesagt haben. Das stimmt nicht, das stimmt einfach, genauso ist es! Das neue Gesetz macht das möglich, was früher nicht möglich gewesen wäre. Man darf das auch ansprechen. Wenn wir schon von "unter der Gürtellinie" reden: Als wir damals auf Grund intensiver Nachfragen im Ausschuss nicht fertig geworden sind mit der Beschlussfassung. Was ist passiert? - Es hat eine Pressaussendung gegeben, wo drinnengestanden ist: Die Opposition ist jetzt schuld am nächsten Hundebiss. Das ist unter der Gürtellinie! Wer ist verantwortlich für die Sicherheit? (Beifall bei der FPÖ.) Wer ist verantwortlich dafür, dass die Gesetze eingehalten werden? - Na, das liegt ja doch wohl in der Verantwortung der Regierung! Das ist tiefgegriffen, das ist niveaulos, und das habe ich das letzte Mal auch schon in dieser Form angesprochen. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Bitte schauen Sie auf sich selber! - Abg. Erich Valentin: Ja genau, in den Spiegel schauen!) - Keine Sorge, ich bin ganz gut reflektiert, Herr Professor, keine Sorge. Was mir noch wichtig ist und was ich angesprochen habe, ich habe Sie mehrmals im Rahmen dieser Diskussion gebeten: Bitte gehen Sie an den Start zurück, ziehen Sie die Anträge zurück. Jetzt haben Sie Abänderungsanträge gemacht, offensichtlich hat das etwas genutzt. Das heißt, ein Teilerfolg ist vorhanden von dem, was wir in letzter Zeit diskutiert haben. Aber ich bin trotzdem der Meinung, dass das Gesetz noch immer handwerklich sehr schlecht ist. Sie haben in Wahrheit noch immer die Möglichkeit, die Anträge zurückzuziehen. Ich bitte Sie heute noch einmal: Ziehen Sie Ihre Anträge zurück, gehen wir in eine seriösere Debatte, gehen wir in eine Debatte, die bundesweit geführt wird. Zum Beispiel das Zuchtverbot von Listenhunden in Wien ist ja rein geographisch sehr unnötig. Da kann ich mir dann einen Listenhund aus Guntramsdorf holen, weil er dort gezüchtet werden kann. Ich meine, das muss Ihnen doch selber einleuchten, dass einige Sachen, die dort in diesem Gesetz geregelt sind, wirklich nicht dem entsprechen, was auch einer modernen Gesetzgebung entspricht. Frau Stadträtin, ich bitte Sie, setzen Sie sich dafür ein. Vielleicht ziehen Ihre Kollegen die Anträge noch zurück. Gehen Sie in einen Diskurs mit den anderen Bundesländern, versuchen wir eine bundeseinheitliche Lösung für den Schutz der Menschen, auch für ein tolles Leben der Tiere. Das sollte unser gemeinsames Anliegen sein. Ich darf jetzt noch ein paar Anträge einbringen, die es Ihnen vielleicht erleichtern, diese Abstimmung heute noch hintanzustellen. Erstens darf ich einen Antrag auf Vertagung des Geschäftsstückes stellen. Bitte sehr, Frau Stadträtin. (Beifall bei der FPÖ.) Der nächste Antrag wäre ein Antrag auf Zurücksetzung des Geschäftsstückes, das gibt die Stadtverfassung her. (Beifall bei der FPÖ.) Der nächste Antrag wäre ein Antrag auf Absetzung des Geschäftsstückes. Das wäre der wichtigste Antrag, dem Sie alle zustimmen sollten. (Beifall bei der FPÖ.) Dann stelle ich noch einen Antrag, weil ich es schon ganz wichtig finde. Es war immer so die Diskussion, die GRÜNEN werden uns helfen. Ich stelle einen Antrag auf namentliche Abstimmung, weil ich schon der Meinung bin, es sollte jeder schon auch zu seinem Abstimmungsverhalten stehen. Ich werde schauen, wie die GRÜNEN heute reagieren. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Da brauchst du keinen Antrag stellen!) Es sind ja immerhin vier da. Wenn ihr so bleibt, dann habt ihr eh keine Mehrheit. Aber vielleicht holt ihr für die Abstimmung dann die anderen herein. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Mach dir keine Sorgen!) - Fünf, okay, aber auch mit fünf hättet ihr keine Mehrheit. Ich sage es nur: Der Debatte wollen Sie nicht folgen, aber dann stimmen Sie ab, weil Sie von der Frau Stadträtin einen Befehl gekriegt haben. (Beifall bei der FPÖ.) In den SPÖ-Reihen sind 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 ... 16 zähle ich in den Sitzreihen der SPÖ. Das soll eine seriöse Politik sein? (Abg. Gerhard Kubik: Falsch! Zählen Sie noch einmal!) Sie haben ja nicht einmal in Summe eine Eindrittelmehrheit von den Leuten, die da heute zugehört haben. Das muss ich schon sagen. Dann reden Sie mit uns über tiefe und seriöse Politik? Was Sie hier tun, ist höchstgradig unseriös. Wenn Sie es jetzt wirklich schaffen sollten, über 50 Stimmen zu bekommen, wenn heute bei der Debatte nicht einmal zwei Drittel davon da waren, dann muss ich sagen, wissen wir auch, wo das Gesetz herkommt. Dann seid ihr willfährige Handlanger der Frau Landesrätin und eines Parlamentes nicht würdig. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ganz kurz nur: Wir können natürlich dieses Spiel alle weiterspielen, immer aufzuzählen, wer bei einer Diskussion da ist, wer nicht da ist. Wir wissen, warum es aus unterschiedlichsten Gründen manchmal Abwesenheiten gibt. Es gibt Diskussionen, wo von den Freiheitlichen fast niemand da ist, von den GRÜNEN manchmal fast niemand, von allen Fraktionen. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ja, Briefwahl!) Das wissen wir, das gibt es. Wir können uns dieses kindische Spiel geben oder wir lassen es in Zukunft bleiben. Ich glaube, dass es im Interesse aller ist, auch im Interesse des Hauses, nicht darauf hinzuweisen, wenn einzelne Personen fehlen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Armin Blind: Herr Kollege! Hallo. das ist eine Wertung!) Ich erlaube mir noch einen weiteren Hinweis, damit wir jetzt in der Diskussion dann darüber nicht diskutieren müssen. Die eingebrachten Anträge werden am Ende der Debatte nach dem Schlusswort der Berichterstatterin abgestimmt, in der Reihenfolge zuerst Absetzungsantrag, dann Vertagungsantrag, dann Zurücksetzungsantrag. Nur damit das allen klar ist. Jetzt haben sich, glaube ich, zur Geschäftsordnung zuerst der Kollege Blind und dann der Kollege Taucher zu Wort gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Armin Blind (FPÖ): Herr Vorsitzender! Ich kann es sehr kurz machen. Ich finde es höchst bedenklich, wenn ein Präsident, der bereits in der Vergangenheit nicht durch Objektivität geglänzt hat, den Hinweis eines Abgeordneten bei einer sehr wichtigen und auch in der Öffentlichkeit sehr breit geführten Debatte als kindisch bezeichnet. Herr Präsident, ich finde das eines Präsidiums nicht würdig und ich bitte, in Zukunft von derartigen Wortmeldungen Abstand zu nehmen. Wenn Sie eine Wortmeldung machen wollen, steht es Ihnen ja frei, sich auch zu Wort zu melden. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Kollege Taucher. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Ich möchte auf den Satz eingehen - willfährige Handlanger. Ich meine, das muss ich aufs Entschiedenste zurückweisen. Wie reden Sie von Ihren Kollegen hier in dem Haus? Das ist ja wohl letztklassig. Das möchte ich wirklich zurückweisen. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Ordnungsruf!) - Ordnungsruf, genau! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich meine, man könnte natürlich auch von diesem Platz aus zynisch sein, ob Sie hier sozusagen von Ihren Kollegen auf die anderen Kollegen schließen, denn dass Sie uns so gut kennen würden, davon gehe ich nicht aus. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Valentin. - Bitte sehr. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Heute kann man im Maßstab 1:1, und das ist selten der Fall, zwischen konstruktiver Oppositionspolitik und dem anderen Extrem unterscheiden. Ich bin sehr dankbar, dass eine Oppositionspartei heute in diesem Haus einen extrem seriösen Zugang gefunden hat, mit Kritik behaftet, nicht die Regierung umarmt hat, das ist auch nicht notwendig, sondern ganz einfach eine Prioritätenliste der Anliegen der Wienerinnen und Wiener gezeigt hat. Dafür muss man ein Dankeschön sagen. Das ist ein hohes Maß an demokratischer Qualität. Ich stehe nicht an, auch das anzumerken, meine Damen und Herren. Wenn man sich die Diskussion anschaut und besonders das, was der Kollege Guggenbichler von sich gegeben hat, und der Herr Präsident und die Frau Berichterstatterin haben das Mimikspiel des Kollegen ja nicht gesehen, dann kann man erahnen und ablesen, wie ernsthaft das Ganze doch war. Um was geht es? - Ich sage Ihnen ganz offen, ich habe die zynischen Textbausteine der fast immer gleichlautenden Mails, die uns in den letzten Tagen erreicht haben, wirklich satt, wo jedes Mail damit beginnt: Leider gehen wir von einem bedauerlichen einzelnen Vorfall aus, um dann zu sagen, das war eh nicht so wichtig, bis hin zu einem Mail, das auch die These aufgestellt hat, in Wirklich war der arme Bub, der Waris, herzkrank und wäre sowieso gestorben. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Habt ihr wirklich so viele Mails gekriegt?) Ich habe eine derartig zynische menschenverachtende Diskussion noch selten erlebt, und ich mache Ihnen, meine Damen und Herren von der FPÖ, den Vorwurf, dass Sie sich in hohem Maße damit identifizieren und dieser Vorschub leisten. Uns geht es darum - und das kann jede Wienerin und müssen jede Wienerin und jeder Wiener von der Wiener Politik erwarten dürfen -, dass, wenn so etwas passiert, alle Wiener Politiker, die ein Interesse an der Gesundheit und an friedlichem und an gefahrlosem Zusammenleben in dieser Stadt haben, die dafür Verantwortlichen dafür sorgen, dass das, was dem kleinen Waris im September an einem schönen Sommertag ... Er ist mit seinen Großeltern spazieren gegangen, hat gejauchzt, die Großeltern haben ihn in die Höhe gehoben, wie man es mit kleinen Kindern oft tut. Er hat diesen schönen Nachmittag genossen, und plötzlich hat ein Hund, der auf der Rasseliste steht, auf Grund seiner Beißkraft eine waffenähnliche Gefahr darstellt, das kleine Kind, das eben noch glücklich, zufrieden und gesund war, offensichtlich als Beute missverstanden, sich von der betrunkenen Besitzerin losgerissen und das kleine Kind zerfleischt. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, mich erinnert die Diskussion, die dann in den Medien, in den Social Media abgeführt wird ... Dann war es leider ein durchaus bedauerlicher Einzelfall, für manche Menschen offensichtlich ein Kollateralschaden, wenn dann philosophiert wird, dass es doch eine Frage ist, wie der auf der anderen Seite der Leine beieinander ist. Ich sage Ihnen eines: Mich erinnert die Diskussion frappant an die Diskussion, die man in Amerika über Waffengesetze führt. Wenn jemand gescheit ist, wenn jemand verantwortungsbewusst ist, sagen dort die Verantwortlichen oder viele Verantwortlichen, dann kann man auch mit einer geladenen 45er herumrennen. Ein Hund mit einer gewissen Bisskraft und mit einer gewissen Bissstärke ist einer Waffe ähnlich. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das ist ein Faktum, und deshalb gibt es nicht nur in Wien, sondern quer über Europa in vielen Metropolen, in vielen Städten, in vielen Bundesländern unseres Nachbarn Deutschland eine Rasseliste, von der abzuleiten ist, welche Maßnahmen man zu setzen hat. Es gibt kein anderes Haustier ... Ich sage auch in diesem Zusammenhang, wir gönnen jedem, der zu Hause den besten Freund des Menschen hat, nämlich einen Hund, der nicht auf dieser Liste steht, diese Freundschaft, diese Beziehung, und wir wollen es auch nicht madig machen. Wir sagen aber, es geht von einem gewissen Teil der Hunde eine massive Gefahr aus. Das sieht man auch, wenn man sich die Vorfälle ansieht, dass von den 6 Prozent dieser Hunde, die auf dieser Liste stehen, 16 Prozent der Bissvorfälle kommen. Jetzt sage ich Ihnen ein Mal mehr: Jeder Bissvorfall, jedes menschliche Leid, jedes bedrohte Kind rechtfertigt eine schnelle Gesetzgebung und rechtfertigt, dass wir in dieser Stadt auch sagen, uns sind Tiere zwar lieb und wert, aber das Leben von Menschen, von Kindern ist uns mehr wert. Das muss man dabei ganz klar und deutlich sagen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Die gescheiten Hundebesitzer, die sind ja die Mehrheit, verstehen das auch, die wissen das auch. In den letzten Tagen, wenn Herr Guggenbichler erzählt, wie viele ihn angesprochen haben - mich haben auch viele angesprochen. Viele haben mir erzählt, dass Hunde, die durchaus friedlich, nett, sympathisch sind, bei denen man eher glaubt, dass sie einen zu Tode schlatzen, weil sie so annäherungsbedürftig sind, als etwas anderes tun, unter gewissen Bedingungen, die der Mensch oder der Halter gar nicht als gefährlich assoziiert, plötzlich ganz, ganz anders reagieren. (Abg. Anton Mahdalik: Das glaube ich!) Der Hund ist das einzige Haustier, das vehement sowohl in den eigenen vier Wänden, in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus unterwegs ist wie im öffentlichen Raum. Da ist es nur recht und billig, dass die Verantwortlichen dieser Stadt sagen, dann wollen wir auch geklärt haben, wie in diesem öffentlichen Raum das Verhalten, die Spielregeln sein sollen. Meine Damen und Herren, es haben sich rund um diese Debatte sehr viele mysteriöse Geschichten, sage ich jetzt einmal, gerankt. Von dem braven Hund, der sich selbstständig agierend selbst die Einstufung gibt, das ist jetzt nicht jemand Harmloser, nicht der Postbote, der gerade in die Wohnung hereinkommt, sondern ein Verbrecher, dann mit dem Screening, dass das ein Verbrecher ist, sich auf den stürzt und sein Herrl, sein Frauerl vor Unbill bewahrt. Erstens einmal gibt es diese Geschichten laut Polizei nicht. (Abg. Armin Blind: Was Sie alles wissen!) Zweitens ist diese Ausbildung - und das weiß ich ganz sicher -, die dazu führen könnte, dass man das lernen kann oder auch nicht, nämlich die Schutzhundeausbildung seit 2010 in Wien verboten. Wenn das ein Hund tut, ist er also schon in höchstem Maße ergraut und gealtert und eher ein "Senior Fighter" als etwas anderes. Ich sage ein Mal mehr, weil heute 12 Novellen gesagt worden ist: Ja, ich würde eine 15. und eine 16. Novelle auch als Abgeordneter akzeptieren, wenn dadurch ein menschliches Leid verhindert werden kann. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Was sind wir denn wehleidig, dass wir uns die Diskussion ersparen wollen und auf der anderen Seite, damit wir es lustiger und einfacher haben? Baden dann offensichtlich unseren mangelnden parlamentarischen Fleiß Menschen aus, die dann im öffentlichen Raum mit Hunden zu rechnen haben, die nicht immer friedlich sind, um es vorsichtig zu sagen? Es sind ja nicht nur die Hunde und die Menschen im Zusammenleben, es ist ja auch die Frage ... Wenn man sich rund um Hundezonen herumtreibt und mit den Leuten redet - und ich habe das in den letzten Tagen sehr massiv getan -, dann erzählen die Damen und Herren, die kleine Hunde haben, die keine so große Bisskraft haben, die vielleicht ein bisschen geschreckter sind, um es Wienerisch zu sagen, sie haben Angst, wenn ein Hund kommt, wenn die Besitzerin oder der Besitzer eines kleines Hundes weiß, dass der Hund eine Bisskraft hat, wo der nur einmal hinschnappen muss, und das kleine Schoßhündchen hat sein Leben ausgehaucht. Auch das soll man nicht vergessen. Es gibt viele von den Hundebesitzern, die sich sehr wohl anschauen, welchen Hund sie nehmen, welcher wirklich stadtverträglich ist, urbanverträglich ist, der den Stress der Stadt auch ohne durchzudrehen aushält, dass das ein Hund ist, der in der Bisskraft reduziert ist. Jetzt ist die Frage: Ist das alle verhältnismäßig? - Wissen Sie, dass es Städte, Hauptstädte in Europa gibt, wo sie die Hunde, die auf dieser Liste stehen, nicht halten dürfen, nicht nur nicht züchten dürfen, nicht halten dürfen, und wo Sie sie auch als Tourist nicht einführen dürfen, auch nicht zu Besuch bringen dürfen, weil sie einfach zu gefährlich sind, weil sie in Stresssituationen der Stadt halt so reagieren, dass man es nicht einstufen kann? Ich denke mir, auch die Schnelligkeit des Zustandekommens dieser Anträge ist dem Umstand geschuldet, dass hoffentlich keiner in dem Raum durch ein verspätetes Agieren schuldig oder mitschuldig sein möchte, dass wieder ein Kind zu Schaden kommt. Wenn ich sage, das sind - unter Anführungszeichen - nur kleine Kinder, die gefährdet sind, dann erinnere ich an die ganzen Zwischenfälle, die wir jüngst in den Zeitungen haben lesen dürfen. Wenn zwei bewaffnete Polizisten von einem Kampfhund verletzt werden, die durchaus die Möglichkeit haben, sich effizient zu wehren, dann sieht man, welche Gefahr von diesen Hunden ausgehen kann, wenn sie durch Reize der Stadt, durch missinterpretierte Angriffssituationen dann plötzlich durchdrehen und vermeinen, irgendwen beschützen zu müssen. Deshalb glaube ich auch, dass diese Thematik in hohem Maße nicht geeignet ist, billiges, sage ich jetzt durchaus bewusst dazu, Kleingeld zu wechseln. Ich habe mir retrospektiv überlegt ... (Abg. Michael Niegl: Schaut einmal, was ihr dazu sagt!) - Ja, ich weiß schon, wie das mit dem Spiegel ist, aber ich versuche derzeit, wenn Sie mich kennen, zu deeskalieren und nicht zu eskalieren. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Wolfgang Jung.) - Ja, Sie kennen mich schon, ich kann anders auch. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Eben!) Ich kann anders auch, aber ich sage Ihnen eines: Wenn ich mir die Stimmung, die Tonalität ... (Abg. Armin Blind: Wir fürchten uns echt vor Ihnen!) - Sie müssen sich nicht fürchten. Ich fürchte mich mehr, Sie sollen sich nicht vor mir fürchten, Sie sollten sich eher davor fürchten, wenn die Geister, die Sie heute in diesem Raum schon beschworen haben, außer Kontrolle geraten in einer Demokratie. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Armin Blind: Welche?) Ein Verhetzen ... (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Sie sagen das, weil Sie im Landtag immun sind! Draußen wären Sie schon lange geklagt worden bei Gericht!) - Ein Verhetzen, ich sage es noch einmal. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es hört ja nicht jeder, was Sie da so sagen, Herr Jung. Bei manchen der Fraktion der Freiheitlichen schwingen so leichte Drohungen mit: Draußen wären Sie schon geklagt worden! (Abg. Michael Stumpf, BA: Das ist Fakt!) Dann reden wir über etwas, was ich gar nicht sagen wollte, dann reden wir über wahren Mut. Wahrer Mut, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, ist, wenn Sie sich mit der Frau Stadträtin, Landesrätin oder mit mir oder mit einem Kollegen auseinandersetzen. (Abg. Michael Stumpf, BA: Das tun wir!) Wenn Sie dazu offensichtlich mental nicht in der Lage sind, sich in einer Kampfhundedebatte an MitarbeiterInnen des Hauses festbeißen, dann zeugt das von einer ganz bestimmten Geisteshaltung, nämlich sich an Kleinen austoben, wenn man sich die Konfrontation mit den politischen Gegnern nicht traut. Das ist schmählich! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich wollte es nicht sagen, aber Sie haben mich jetzt provoziert. Das ist schmählich! Setzen Sie sich mit mir auseinander, aber suchen Sie sich nicht Mitarbeiter des Magistrats, die sich nicht wehren können, wo Sie auch keinen Titel dazu haben, wo Sie sich selbst in die Rolle des Selbstgerechten generieren, um diese anzugreifen. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Sie sind nicht in der Lage, Partei und Stadt zu unterscheiden!) Ich sage Ihnen das, und ich verstehe offensichtlich mehr denn je. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Hören Sie zu, dann wissen Sie, was Sie nachher an mir kritisieren können, denn sonst sagen Sie wieder das Falsche. Ich verstehe umso mehr, dass Ihnen offensichtlich jedes Thema recht ist und jede kleine Gruppe recht ist, um in dieser Stadt Leute aufeinander zu hetzen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Die Spitzenmeldung des heutigen Tages in die Richtung war die, als der Herr Kollege Guggenbichler - wie sage ich es am Schönsten, damit ich keinen Ordnungsruf bekomme und den vorsitzenden Präsidenten nicht in Verlegenheit bringe - alle Grenzen des guten Geschmacks überschritten hat, um zu sagen, die Frau Landesrätin hätte das Klima so vergiftet, dass die Kampfhunde in der Stadt nervös geworden sind, sodass der nächste Biss kommen kann. (Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.) Das habe ich gehört, aber das ist wohl die skurrilste, aber die allerskurrilste Interpretation, die ich in den letzten Wochen gehört habe. Was soll man also von einem Politiker, von einer Politikerin halten, die allen Ernstes als Argument in diesem Raum, wo man unterstellen kann, dass Homo-Sapiens-Individuen da sind, die These aufstellen, die Kampfhunde würden mental bemerken, dass die Frau Stadträtin und Landesrätin die Kampfhunde nicht mag. Sie werden daher nervös und beißen die Wienerinnen und Wiener. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. (Zwischenruf von Abg. Michael Niegl. - Abg. Anton Mahdalik: Das ist so schwach!) Ich sage Ihnen eines: Spätestens bei der Sequenz war mir klar, dass uns der Kollege Guggenbichler offensichtlich nicht sehr ernst nimmt. (Abg. Michael Niegl: Zu Recht!) - Hervorragend, dann geben sie mir recht. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Nein, es ist schon ernst!) Sie führen hier Scheindiskussionen ab, um draußen billig Kleingeld zu wechseln. (Abg. Michael Niegl: Das seht ihr so!) Dann sagen Sie es uns doch gleich. Dann sagen Sie, was wir von Ihren Wortmeldungen zu halten haben. Dann sagen Sie uns, dass Sie da dauernd Schmäh machen. Dann sagen Sie, dass Sie die Damen und Herren anderen Politiker verladen. (Ruf bei der FPÖ: Wir wissen schon selber, was wir sagen!) Aber Sie verladen auch die Wienerinnen und Wiener, und das haben die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt wahrlich nicht verdient. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wenn so etwas woanders als bei uns passiert, ist ziemlich klar, dass ein für die Stadt verantwortliches Gremium zusammentritt und nachschärft. Ich gebe Ihnen auch noch eines mit, wenn Sie sich testen wollen: Erzählen Sie Ihre Argumentationen den Eltern von Waris! Erzählen Sie das der Mutter und dem Papa, die ihren Sohn verloren haben. (Abg. Anton Mahdalik: Das ist Kleingeld!) Die haben im Gegensatz zu anderen menschliche Größe gehabt. Die menschliche Größe hat der Vater gehabt, der gesagt hat, wenn die Stadt da nachschärft, dann ist mein Kind nicht umsonst gestorben. Sie haben das alle auch gelesen. Sie haben das alle auch gelesen. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Aber nicht verstanden!) Sind Sie im Hinblick auf diese Äußerung, mit dem, was Sie für die Zukunft dieser Stadt wollen, und das wäre eine weitere Verzögerung einer sinnvollen Verschärfung für Listenhunde, verantwortungsvoll? (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Keine Hemmungen!) Das müssen Sie nicht für uns tun, denn uns hassen Sie, einverstanden, uns wollen Sie aus der Stadt los werden. Wie Sie mit den anderen Parteien in diesem Haus zusammenarbeiten, weiß ich nicht, und das müssen die abschätzen. Es geht nicht um uns. (Abg. Anton Mahdalik: Das ist leider nicht möglich!) Es geht nicht um uns, auch wenn Sie glauben, dass Sie der Mittelpunkt der Welt sind. Es geht nicht um uns, es geht um die Menschen da draußen. Das sollten Sie sich sagen, bevor Sie heute solche Anträge einbringen, damit Sie sich morgen noch in den Spiegel schauen können. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich darf Ihnen ankündigen, dass ich mich zum nächsten Tagesordnungspunkt auch gemeldet habe, nicht um noch einmal meine Wortmeldung zu replizieren, sondern um die Anträge einzubringen, die habe ich nicht vergessen. Aber ich ersuche Sie wirklich, vielleicht ist es eh sinnlos. Wenn Sie der Meinung waren, das war alles Kasperltheater heute, ist es sinnlos. (Abg. Michael Niegl: Das macht die Sozialdemokratie! Genau!) Aber überlegen Sie sich, wie es den Eltern von dem Kind gehen muss, wenn sie lesen, dass in Wirklichkeit der Tod ihres Kindes ein bedauernswerter aber doch Kollateralschaden war, weil in Wirklichkeit eh alles in Ordnung ist. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Schäbig!) Das bitte ich Sie zu überlegen, bevor Sie heute das Rad noch einmal beschleunigen und das Karussell der immer stärkeren und emotionaleren Diskussion weitertreiben wollen. Ich hoffe, dass Sie zumindest den Teil - und den habe ich ehrlich gemeint, der war jetzt nicht Theater, der war jetzt kein Kasperltheater wie das, was Sie vorhin gemacht haben - noch einmal replizieren. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Kollege Aigner, Sie sind der Nächste. - Bitte sehr. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Mein Damen und Herren! Herr Kollege Valentin, wenn Sie vom politischen Kleingeldeinwechseln reden, dann frage ich mich, was jetzt das war, was Sie am Schluss gemacht haben. Sie haben nämlich aus einem wirklich tragischen Zwischenfall eine Brücke zu den heutigen Gesetzesvorlagen gezogen und suggerieren so, dass Sie mit den Gesetzen irgendetwas verbessern oder verhindern können. Das glaube ich nicht, das wage ich zu bezweifeln, und ich werde Ihnen das auch entsprechend darlegen, warum man als Politiker nicht immer glauben kann, dass es für jedes Problem eine gesetzliche Lösung geben kann. Es sind so viele Dinge ganz klar geregelt. Wir haben vor 3 Wochen einen 18-Jährigen in einem Auto gehabt, der keinen Führerschein hatte, der voll mit Drogen war, der in einer 30er-Zone 130 km/h gefahren ist, Polizeiautos gerammt hat und mit Müh und Not eine Fußgängergruppe nicht gerammt hat. Da hätte es Tote geben können. Wenn das passiert wäre - und ich sage, Gott sei Dank ist es nicht passiert -, ich wüsste nicht, welches Gesetz man ändern hätte müssen, um so etwas zu verhindern, was ohnehin schon mehrfach verboten war. Wenn man die jetzigen, die bestehenden Gesetze hernimmt, dann muss man einfach auch eingestehen, dass man nicht alles auf Gesetzeswegen ändern kann. Messerstechereien waren nie erlaubt, waren immer verboten und trotzdem finden sie statt. Das muss man auch sagen: Es ist nicht immer die Antwort ein neues Gesetz, sondern es sind vielleicht Rahmenbedingungen und es gibt dann halt teilweise wirklich schicksalhafte Verquickungen, die man gesetzlich nicht verhindern kann. Die Frau Stadträtin weiß auch, ich schätze jetzt ihr Wirken durchaus persönlich sehr. Ich bin inhaltlich oft nicht einer Meinung, aber mir gefällt auch der toughe Zugang, den Sie bei vielen Dingen haben. Ich glaube nur, dass Sie sich hier bei der Hundeproblematik einfach auch maßlos verrannt haben. Ich habe auch nach diesem Vorfall - und das ist auch etwas, was selten vorkommt - nirgendwo etwas gelesen, dass es eine politische Verantwortung von irgendjemandem gegeben hätte oder dass es einen akuten gesetzlichen Handlungsbedarf gegeben hätte. Oft passieren Dinge, und dann kommt man drauf, ja, da müsste man da oder dort nachschärfen. Es hat Ihnen niemand einen Vorwurf gemacht, es hat der Stadt Wien niemand einen Vorwurf gemacht. Im Endeffekt legen Sie jetzt ein Gesetzespaket vor, das zehntausenden gesetzestreuen Hundehaltern eine extreme Last aufbürdet, ohne dass man wirklich sichergehen kann, dass solche Vorkommnisse deswegen zu verhindern sind. Es gibt eben einen geringen Prozentsatz von Menschen, die sich halt schwer tun, sich an Regeln zu halten, und ob man die dann mit diesen Bestimmungen in den Griff bekommen kann, wage ich wirklich zu bezweifeln. (Beifall bei der FPÖ.) Sie müssen schon auch eine Güterabwägung treffen. Es gibt ja das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Sind diese ganzen Vorschriften, die Eingriffe, auch der bürokratische Aufwand - ich werde dann noch darauf zu sprechen kommen - wirklich gerechtfertigt, um Fälle zu verhindern, die möglicherweise gar nicht wirklich zu verhindern sind? Ich meine, dass dem nicht so ist. Aber zur ganzen Vorlage, zum Procedere muss ich jetzt schon sagen: Wir hatten ja eine sehr ausführliche Debatte, die wäre ja von Ihrer Zeitsetzung her gar nicht ausführlich gewesen. Sie haben uns zwei Initiativanträge kurzfristig vorgelegt, wobei Sie schon medial auch die Ergebnisse vorweggenommen haben und haben die Ausschusssitzung eine halbe Stunde vor der Landtagssitzung angesetzt. Es war völlig klar, es ist jetzt nicht das Gesetz der Abgeordneten, die da draufgeschrieben worden sind, sondern es ist Ihr Gesetz. Sie haben ja auch Ihr ganzes politisches Gewicht da hineingelegt und haben für die Ausschussvorbesprechung - und eine halbe Stunde hat man ja gar nicht, wenn eine halbe Stunde später der Landtag beginnt - eine halbe Stunde angesetzt. Das, meine ich, wird einfach der ganzen Thematik nicht gerecht. Es ist ein tragischer Anlassfall, es sind massive Eingriffe, und zwar nicht nur für die Besitzer von sogenannten Listenhunden, sondern für alle Hundehalter. Ich meine, Sie sind doch diejenigen, die immer für das Miteinander sind und die sozusagen den Familienbegriff ja sehr weit fassen. Da sind ja wir ein bisschen konservativer, aber für uns gehört der Haushund zur Familie dazu. Das ist ein Familienmitglied, der auch viel Positives in unserer Stadt bewirkt. Wo so viele Menschen einzeln und verlassen sind, sind Hunde im wahrsten Sinne des Wortes der beste Freund und die beste Freundin. (Beifall bei der FPÖ.) Für diese Menschen wird das Leben viel, viel schwieriger, ohne dass Sie nur ansatzweise sichergehen können, dass so tragische Ereignisse dadurch letztendlich verhindert werden können. Sie haben uns also eine halbe Stunde Zeit gegeben. Wir haben das hinterfragt. Ich habe Gott sei Dank heute keine Redezeitbeschränkung und werde dann ausführlich auch auf die juristischen Mängel des Gesetzes eingehen. Wir haben damals auch unseren langjährigen Landtagspräsidenten Prof. Kopietz in der Ausschusssitzung angesprochen. So viele Gesetze haben wir im Wiener Landtag eh nicht zu beschließen. Viele Gesetze tun wir irgendwelchen EU-Richtlinien nachvollziehen, und die wenigen Gesetze sind hingeschludert, es ist völlig unklar, es ist terminologisch ein Wahnsinn. Es ist auch abgesehen von der politischen Seite handwerklich einfach schlecht. Dann hat der Ausschuss eine halbe Stunde Zeit. Wir sind da letztendlich nicht einmal dazugekommen, die wirklichen Probleme anzusprechen. Dann hat die Landtagssitzung begonnen. Gott sei Dank, muss man sagen, gibt es eine Regelung, dass das nicht gleichzeitig sein kann. Dann hat der Herr Vorsitzende Valentin für nach der Landtagssitzung ... wo Sie das alles durchziehen wollten. Das heißt, wenn wir das damals nicht hinterfragt hätten, dann hätten wir die Einschläferungsautomatik unverändert bekommen, obwohl Sie uns gesagt haben, die gibt es gar nicht. Was war dann nach der Landtagssitzung? - Da sind wir von der Frau Stadträtin ... Wir sind der Landtag, wir sind der Gesetzgeber. Die Frau Stadträtin kann uns einen Vorschlag machen, und den Klubzwang gibt es ja offiziell gar nicht, würde auch der Bundesverfassung widersprechen. Sie können also gerade einen Antrag stellen, und Sie sind uns oberlehrerhaft gekommen und haben gesagt: Wegen eurer Spompanadeln müssen wir uns noch einmal zusammensetzen. Frau Stadträtin, das sage ich Ihnen auch hier coram publico: Das steht Ihnen als von uns zu kontrollierende und von uns gewählte - wir haben Sie nicht gewählt, aber von der Mehrheit dieses Hauses gewählte - Stadträtin schlichtweg nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.) Gewählte Abgeordnete, die ihre Aufgabe ernst nehmen, die sich nicht einfach auf einen Antrag, den Sie vielleicht nicht einmal gescheit gelesen haben ... Wir haben es ja bei den Antragstellern hinterfragt. Ein paar haben gesagt: Ja, das mag so sein, und so weiter. Geredet haben immer nur Sie. Denen zu sagen, wenn sie ihre Arbeit machen, dass wir Spompanadeln machen! Wir machen keine Spompanadeln, wir nehmen unser Mandat ernst und nehmen es auch hier entsprechend wahr. (Beifall bei der FPÖ.) Dass wir gut daran getan haben, haben ja auch die Debatten in der Zwischenzeit gezeigt. Auch einem Gesetzgebungsorgan auszurichten: Ich ziehe das durch! - Was ist das für eine Haltung dem Parlament gegenüber? Ich habe Ihnen im Ausschuss gesagt, ich sage es hier noch einmal, denn das müssten eigentlich alle Abgeordneten auch sehen. Es sollten auch die ÖVP-Abgeordneten vielleicht nachdenken, ob man wirklich einem solchen Gesetzgebungsprozess zustimmen kann, wo einem vom Exekutivorgan ausgerichtet wird: Wir ziehen das durch! Frau Landesrätin, Sie haben gar nichts durchzuziehen, wenn es eines Gesetzes bedarf. Die Gesetze werden hier nach unseren parlamentarischen Regeln beschlossen. Durchziehen können Sie die Dinge, die in Ihrem Geschäftsbereich liegen. Da können Sie etwas durchziehen. Aber solange das Parlament gefragt wird, können Sie einen Antrag stellen, und nicht einmal dazu waren Sie in der Lage. Hätten Sie doch eine Regierungsvorlage vorgelegt. Da haben Sie wiederrum die Abgeordneten gebraucht. Ich gehe jetzt nicht so weit wie Kollege Guggenbichler und sage, es sind Handlanger, aber gedacht habe ich mir schon auch etwas, dass man sich so vor den Karren der Exekutive spannen lässt. Wenn man jetzt die ganze Problematik auch ein bisschen im Detail anschaut: Unser Tierhaltegesetz ist im § 1 Abs. 2 juristisch noch korrekt. Da steht nämlich drin, dass hier die Behörde Bescheide auszustellen hat, so wie es in einem Rechtsstaat üblich zu sein hat. Wir sind im Bereich der Verwaltung, es werden Verwaltungshandlungen gesetzt, und die klassische Erledigungsform einer Verwaltungshandlung ist der Bescheid. Prof. Winkler hat sich vor vielen Jahrzehnten über den Bescheid habilitiert, einer unserer führenden Verfassungsrechtler. Die Verwaltung hat in Bescheidform zu agieren und kann nicht irgendetwas anordnen, und so weiter. Dann hat es ein Verwaltungsverfahren zu geben, und es gibt einen Rechtsschutz. Dass Sie mit dem Rechtsschutz im Bereich der Verwaltung auf Kriegsfuß stehen, sieht man ja am Bericht unseres Verwaltungsgerichtes von Wien, das jedes Jahr einen Bericht vorlegt, dass es ausgehungert wird, dass viel zu wenig Personal da ist, und so weiter. Wenn ich einen Bescheid der zuständigen Behörde bekomme, dann kann ich mich an das Verwaltungsgericht wenden und in Ausnahmefällen sogar an den Verwaltungsgerichtshof auf Bundesebene. Im § 1 Abs. 2 spricht man also noch von in Bescheiden enthaltenen Aufträgen und Auflagen. Wenn das dann weitergeht, gibt es auf einmal keine Bescheide mehr. Bei der ganzen Prüfung zum Hundeführschein, § 8a, wo es auf einmal heißt, dass ein Hundetrainer Auflagen erteilen kann, zusätzliche Prüfungsantritte erteilen kann. Meine Damen und Herren, ein Hundetrainer ist eine Privatperson, der hat rechtlich überhaupt nichts aufzutragen. Das ist ein rechtliches Nullum. Es sei denn, man macht eine förmliche Beleihung, und da möchte ich schauen, ob sich die Hundetrainer dann beleihen lassen, denn dann müssen nämlich die Hundetrainer einen Bescheid und eine Auflage in Bescheidform erteilen. Da ist es dann auf einmal schlampig und inkorrekt. Das widerspricht auch unserem Legalitätsprinzip, Art. 18 Bundesverfassung, und dem Grundrecht auf Verfahren vor dem gesetzlichen Richter. Wir werden das ja sowieso vor den Verfassungsgerichtshof bringen, aber es ist auch juristisch einfach nicht in Ordnung. Ein Hundetrainer kann bestenfalls einen begründeten Antrag an die Behörde stellen, und dann hat die Behörde per Bescheid eine Auflage zu erteilen. Das muss individuell erfolgen und das kann nicht generell gehen. Es geht nicht, dass wir die Hundehalter der Willkür von Hundetrainern aussetzen, die ja auch ein finanzielles Eigeninteresse haben. Der weiß ja genau, wenn ich Auflagen auftrage, dann mache ich ein Geschäft. Das ist nicht nur von der Optik her ein Wahnsinn, es ist juristisch auch nicht haltbar. Auflagen, Wiederholungsprüfungen sind per Bescheid von der Behörde zu erteilen und nicht von einem Privaten. Das ist einfach hingeschludert. Sie haben im § 8 oder Abs. 8 das vorzuschreiben. (Beifall bei der FPÖ.) Das Gleiche ist mit der verpflichtenden Wiederholung der Hundeführscheinprüfung. Nicht böse sein, es muss ja die Rechtsordnung irgendwo ein stimmiges Gesamtbild geben. Wenn man mittlerweile, ich weiß nicht, mit 16 oder 17 schon zur Kfz-Führerscheinprüfung - da heißt es ja Führerschein, damit ich mich nicht verrede - antreten darf, und wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse und wenn es auch keine Beeinträchtigungen gibt oder die Behörde keinen Anlass hat, dann gilt der Führerschein das ganze Leben lang. Im Bereich des Hundeführscheines ist zwingend eine Wiederholung durchzuführen. Das heißt sozusagen, ein Listenhund ist genauso gefährlich wie die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr. Ich meine, auch da völlig unverhältnismäßig, völlig überschießend, es wird überhaupt nicht auf Einzelfälle eingegangen. Das kann und soll man also meines Erachtens so nicht machen. Es muss immer eine Einzelfallprüfung da sein. Wenn man das dann hinterfragt, bei der Prüfungswiederholung haben Sie uns gesagt: Ja, das ist der Fall, wenn man dann einen sechs Monate alten Listenhundewelpen bekommt, dann mag das Sinn machen, dass man die Prüfung wiederholt. Aber das Gesetz differenziert nicht nach dem Alter des Hundes, sondern es ist jedenfalls die Prüfung zu wiederholen, auch wenn ich mir einen zehn Jahre alten Listenhund aus dem Tierschutzheim nehme. Da werden jetzt viele abgegeben werden, da wird ja auch extremes Tierleid verursacht. Das muss man ja auch dazusagen. Natürlich ist das Tierschutzheim besser als eingeschläfert werden, aber am besten ist, man hat ein gescheites Zuhause. Wer sich einen zehn Jahre alten Hund nimmt und dem noch ein oder zwei schöne Jahre machen will, muss auch zwei Mal die Prüfung machen, jedenfalls wiederholen, weil das Gesetz nicht differenziert. Es ist dann wahrscheinlich so, wie beim Columbo, der hat zwar keinen Kampfhund, aber der hat seinen Hund immer getragen. Irgendwann wird man dann den alten Hund also zur Prüfungswiederholung hintragen müssen. Das können Sie mir doch nicht einreden, dass der Kfz-Führerschein ein Leben lang unbefristet gilt und den Hundeführschein muss man zwingend wiederholen. Das ist doch an sich absurd. (Beifall bei der FPÖ.) Das Nächste ist auch juristisch ein Wahnsinn. Ich meine, ich sage jetzt als Rechtskundeprofessor, das ist ein Beispiel, denn das Gesetz strotzt vor Verfassungswidrigkeiten: Hunde sind als verfallen anzusehen. Im Bundes- Tierschutzgesetz steht drinnen, ein Hund wird für verfallen erklärt. Was heißt, er ist als verfallen anzusehen? - Das ist ja etwas Kognitives. Wenn, dann muss der Verfall bescheidmäßig ausgesprochen werden, und bitte, ein Hund ist ein Lebewesen und ist ja nichts Illegales. Das kann man bestenfalls bei illegalen Drogen machen, bei Heroin, da kann man sagen, ist als verfallen anzusehen, weil es eh illegal ist. Aber die ganzen Bestimmungen, wo Sie einfach hinschreiben, ist als verfallen anzusehen, sind auch juristisch ein Wahnsinn, und es zeigt schon, welcher Geist hinter diesem Gesetz letztendlich steckt. Das Gesetz strotzt auch vor sogenannten formal-gesetzlichen Delegationen. Was ist das? - Unser Rechtsstaatsprinzip sagt, dass der Bürger seine Rechtsstellung im Wesentlichen aus dem Gesetz abzuleiten hat, das heißt, die Gesetzte müssen determiniert sein, und die Verwaltung darf auf Grund des Art. 18 B-VG Durchführungsverordnungen erlassen. Das heißt, ich muss aus dem Gesetz meinen Rechtsstandpunkt, also meine Rechte und Pflichten herauslesen können. Die Verwaltung kann es im Verordnungsweg konkretisieren. Dieses Gesetz oder diese Novelle oder diese Abänderungen strotzen vor formal-gesetzlichen Delegationen, das heißt nämlich, wir dekretieren etwas, und den Rest macht die Verwaltung. Das ist verfassungswidrig, und die Literatur ist voll von VfGH-Erkenntnissen, wo das letztendlich so vom Verfassungsgerichtshof auch schon ausjudiziert wurde. Zum Beispiel dieser Abs. 12c: "Der Magistrat hat durch Verordnung die Voraussetzungen zum Prüfungsantritt und nähere Vorschriften zur kommissionellen Prüfung gemäß Abs. 12a zu erlassen, insbesondere" - und so weiter. Da steht: "nähere Vorschriften". Es gibt da überhaupt keine Vorschriften. Es wird nur gesagt, dass in Ausnahmefällen die Maulkorb- und Leinenpflicht erlassen werden kann und dass es eine kommissionelle Prüfung braucht. Sie nehmen Bezug auf nähere Vorschriften und schreiben ins Gesetz überhaupt nichts hinein. Das Gleiche gilt bei der Liste, das Gesetz sagt überhaupt nicht, wie die Liste zu erstellen ist, das wird jetzt von der Stadtregierung, einem demokratisch legitimierten Organ, auf den Magistrat, eine Verwaltungsbehörde, übertragen. Also, auch das ist alles samt und sonders nicht in Ordnung und auch handwerklich einfach abzulehnen. Da sind weitere Wertungswidersprüche. Ich meine, das Leben von Kindern, aber auch von Erwachsenen ist auf vielfältige Weise bedroht. Wir haben jetzt diese E-Scooter-Problematik. Die E-Scooter gibt es seit Kurzem, wie der genau rechtlich einzuordnen ist, das weiß man nicht. Bei uns gilt er als Fahrrad, anderswo nicht. Das Gefahrenpotenzial ist ein ganz beträchtliches, auch da können Kinder und andere zu Schaden oder auch zu Tode kommen. Es gibt keine Kennzeichnungspflicht, es gibt nicht einmal die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das heißt, wenn man von irgendeinem niedergefahren wird, schwer verletzt wird und der nicht vielleicht eine Haushaltsversicherung oder sonst eine Versicherung hat, dann schaut man durch die Finger. Beim E-Scooter mit 25 oder 30 km/h kann man 0,8 Promille haben und beim Gassigehen auf einmal nur mehr 0,5 Promille. Jetzt weiß ich von der Wertung wirklich nicht: Ist das wirklich gleich gefährlich mit einem Hund? (Zwischenruf von Abg. Erich Valentin.) Zwischen Hund und Auto? E-Scooter, Fahrradfahrer brauchen keinen Sachkundenachweis. Aufs Rad kann sich jeder setzen. Kein Mensch überprüft, ob die die Straßenverkehrsordnung können, obwohl sie sich daran halten müssen. Für jeden Hund brauche ich einen Sachkundenachweis, wobei das ja durchaus ein Ansatz ist, über den man reden kann, aber zum Radfahren und zum E-Scooter-Herumfetzen braucht man auf einmal nichts. Das ist auch völlig widersprüchlich. (Beifall bei der FPÖ.) Na ja, und dann kommt die Sache, wo man sagen muss, da sieht man dann schon, wes Geistes Kind dieses Gesetz ist, die Einschläferungs-, die Tötungsautomatik. Ich habe das zuerst ja nicht glauben können, dass das wirklich so ist, und das ist ja mehr oder weniger da gestanden. Egal, was passiert ist, wenn ein Hund einen Menschen tötet oder schwer verletzt - einmal heißt es schwer verletzt, einmal verletzt -, dann ist er abzunehmen und ex lege einzuschläfern. Wir haben das dann im Ausschuss hinterfragt, ob das auch der Fall ist, wenn halt diese Vorfälle sind, wenn jemand nach Hause kommt und einbricht. Da brauche ich auch keine Schutzhundeausbildung, das ist ein natürlicher Reflex. Seien Sie mir nicht böse, unsereiner ... Wenn da irgendeiner mit dem Messer auf mich zugeht, ich habe auch kein Ausbildung im Nahkampf oder so, aber da würde ich mich auch irgendwie reflexartig wehren. Warum darf das ein Mensch und ein Hund nicht? Dann war betretendes Schweigen, und die Abgeordneten, die wir gefragt haben, haben gesagt: Ja, ja, das ist so, denn das darf nicht sein. Dann haben wir eine Aussendung gemacht und haben gesagt: Dann ist der Einbrecher gebissen, der Hund eingeschläfert. Hund misshandelt, schnappt irgendwann zu, und so weiter, Hund wird und muss eingeschläfert werden. Das Gesetz ist völlig eindeutig, da gibt es keinen Spielraum. Es gibt weder einen Interpretationsspielraum noch einen Ermessensspielraum für die Behörde. Auch das muss natürlich auf Grund der Eingriffsintensität jedenfalls bescheidmäßig erfolgen. Das können Sie doch nicht ernsthaft glauben, dass man einfach ein Tier faktisch umbringen kann, man darf im Nachhinein eine Maßnahmebeschwerde beim Verwaltungsgericht machen, und das erzählt einem dann: Das ist bedauerlich für den Hund, aber das war damals rechtswidrig. Das kann doch nicht Ihr Rechtsstaatsverständnis sein. Es hat hier eine Einzelfallprüfung stattzufinden, und es muss die Maßnahme auch in einem Verhältnis zum Vorfall sein. Das haben Sie nicht vorgesehen. Dann haben der Kollege Guggenbichler und ich eine Presseaussendung gemacht. Was sind wir dann vom Kollegen Valentin genannt worden? Hier brav als SPÖ-Klub, das war total in Ordnung. Herr Kollege Valentin hat ja mehrere Funktionen, so wie viele in der Politik, als Vorsitzender des Umweltausschusses ist er der Vorsitzende eines Verwaltungsgremiums, als SPÖ-Abgeordneter ist er für die SPÖ gewählter Mandatar und kann natürlich sagen, was er will und als Sprecher überhaupt. Da heißt es vom SPÖ-Klub Erich Valentin ad Guggenbichler: "Auch Emotion rechtfertigt keine schwachsinnigen Behauptungen!" Ich darf jetzt zitieren: "Eigentlich verdient ein derartiger Blödsinn, den Kollege Guggenbichler hier abgesondert hat, keine Antwort - wenn es nicht so traurig und ernst wäre." Dann heißt es: "Schon bisher ist im Tierhaltegesetz geregelt, dass gefährliche Hunde die für Bissattacken verantwortlich sind, von der zuständigen Behörde nach ihrem Ermessen abgenommen werden können. Der Hund, der einen Einbrecher oder einen Vergewaltiger stellt, erhält eher eine goldene Verdienstmedaille, als dass er eingeschläfert wird. Wieder einmal eine völlig absurde Behauptung von Guggenbichler'". Ich weiß jetzt nur nicht, wie diese Aussendung mit dem Gesetzestext ... Der ist völlig eindeutig, da braucht man gar nicht polemisch sein. Da gibt es eine ganz klare Wenn-Dann-Beziehung. Wenn das passiert, wenn der eine Verletzung verursacht, dann ist er abzunehmen und einzuschläfern. Offenkundig ist es Ihnen selber gedämmert, dass das unvermeidlich ist. Dann hat es geheißen: Na ja, das wird ja nicht so vollzogen. Das ist auch so typisch österreichisch, dass man sagt, wir beschließen es so, machen aber vielleicht einen Beipacktext und schieben das dann auf die Beamten ab, aber, bitte, dazugesagt, das braucht ihr nicht so ernst nehmen. (Heiterkeit bei Abg. Michael Stumpf, BA.) Na, glauben Sie wirklich, dass ein Polizist oder ein Magistratsbediensteter sich irgendwelche Presseaussendungen anschaut? Der schaut auf das Gesetz und hat das Gesetz zu vollziehen und das ist auch seine Pflicht. Jetzt kommen Sie mit einer auch völlig hatscherten Entschärfung dieser Tötungsautomatik, denn Sie nehmen jetzt auf einmal auf eine grobe Fahrlässigkeit Bezug. Na ja, grobe Fahrlässigkeit ist immer in Bezug auf ein rechtswidriges Verhalten zu sehen, und so weiter. Ob Sie da wirklich die Fälle in den Griff bekommen, das bezweifle ich, aber diese Tötungsautomatik war drinnen. Ihr jetziger Abänderungsantrag ist ja der beste Beweis dafür, dass das eben kein Schwachsinn war, sondern dass das in Ihrem Gesetzestext drinnen war. Ich sage einmal, beim Tierschutz ist auch der Versuch strafbar, politisch strafbar. Sie wollten das so haben. Wir haben Ihnen Gelegenheit gegeben, diesen Wahnsinn auszubessern, aber darauf brauchen Sie sich bei Gott nichts einzubilden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Na ja, und dann etwas Weiteres, es ist ja ganz eigenartig. Wir haben gerade die Debatte über das Kopftuchverbot im Kindergarten gehabt, wo auch in der Art. 15a-Vereinbarung vorgesehen ist, dass letztendlich eine Verwaltungsstrafe bei einer Missachtung vorzusehen ist. Im Verwaltungsstrafgesetz gibt es seit Kurzem den § 33a, wo man das macht, was Sie uns ja ständig irgendwie auch sagen. Man soll nicht gleich strafen, man soll beraten und erst dann strafen, wenn es halt sozusagen unbedingt erforderlich ist. Dieser § 33a, beraten statt strafen, wird natürlich im Bereich der Hunde, auch da sieht man die Hundefeindlichkeit, generell ausgenommen. Die gleiche SPÖ, die bei vielen anderen Dingen von Strafen nichts wissen will, ich denke nur an die Schulschwänzer-Geschichte. Da hat es seinerseits einen Siebenstufenplan gegeben, wenn man bei der siebenten Stufe war, waren die Schüler meistens gar nicht mehr in der Schule, weil sie die Schulpflicht erfüllt haben, bis dann eine Strafe kommt. Beim Kopftuch wird es uns wahrscheinlich genauso gehen. Nur bei den Hunden muss jedenfalls gestraft werden, da muss es sogar Mindeststrafen geben. Auch da sieht man eigentlich eine hundefeindliche Grundeinstellung, die in diesem Gesetz zum Ausdruck kommt. Was man insgesamt abschließend oder zusammenfassend sagen kann: Ja, auch das ist ja ganz herrlich in den Erläuterungen, in den dürftigen Erläuterungen steht dann drinnen, dieses Gesetz verursacht bei keiner Gebietskörperschaft irgendwelche Kosten. Jetzt kostet alleine das Durchlesen Zeit, und Zeit ist bekanntlich Geld. Mit diesem Gesetz müssen sich natürlich Vollzugsorgane auseinandersetzen. Einfach dann apodiktisch zu sagen, das kostet nichts, das können Sie doch nicht ernsthaft glauben. Wenn jetzt jeder, der einen Hund anmeldet ... Das ist ja vor allem auch ein Problem für unsere ältere Generation. Wenn man sich dann mit 70, wenn vielleicht der Ehemann gestorben ist, ein kleines Hunderl nimmt, dann muss man einen Kurs machen. Das muss dokumentiert werden, den muss man nachweisen. Da können Sie doch nicht ernsthaft glauben, dass das keinen Vollzugsaufwand verursacht. Da werden Auflagen von irgendwelchen Hundetrainern vorgeschrieben. Ja, die muss ja auch jemand vollstrecken, das muss ja auch jemand dokumentieren. Wer muss es dann "hardcore" wirklich vollziehen? Nein, nicht irgendeine von den Kappeltruppen der Stadt Wien, sondern die Bundespolizei. Das ist natürlich überhaupt super. Der Wiener Polizeipräsident war schon so freundlich, so zu tun, als ob die Wiener Polizei seine Privatpolizei ist, und zu sagen: Das ist kein Problem. Ich habe vor ein paar Tagen in einem anderen Zusammenhanf mit unserem Innenminister gesprochen und gesagt: Weißt du das, dass da neue Aufgaben auf euch zukommen, die Alk-Kontrolle beim Gassigehen? Hat er gesagt: Ja, das hat mich auch gewundert. Ich werde mich jetzt erkundigen. Meine Damen und Herren, wir haben eine Kompetenzverteilung, das ist nicht Ihre Privatpolizei, es ist auch nicht die Polizei der Stadt Wien, es ist die Bundespolizei in Wien. Sie sitzen nicht mehr in der Bundesregierung, Gott sei Dank. Wenn Sie ein Landesgesetz beschließen, das von einer Bundesbehörde zu vollziehen ist, muss die gesamte Bundesregierung zustimmen. Das schaue ich mir an, ob die FPÖ-Mitglieder diese Zustimmung erteilen werden. Ich hoffe nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Nicht zuletzt auf Grund der Politik der offenen Grenzen hat unsere Polizei andere Sorgen. Wir haben so viele Vorfälle, wo wir die normalen Polizeibeamten gar nicht mehr hinschicken können, da muss man mit der WEGA kommen. Es ist ja auch bedauerlich, dass jetzt in jedem Streifenwagen schon ein Sturmgewehr drinnen sein muss und alle Stichwesten brauchen. Das ist auch eine Form von Kriminalität, die es vor ein paar Jahren noch nicht gegeben hat. Aber ich bin der Meinung, die Bundespolizei hat Besseres zu tun, als in den Hundezonen Alkoholkontrollen durchzuführen. (Beifall bei der FPÖ.) Alles in allem ein tragischer Anlassfall, der uns allen im Herzen weh tut, aber dieses Gesetz ist eine völlig falsche Antwort auf die zugrundeliegende Problematik. Mit diesem Gesetz machen Sie tausenden, zehntausenden rechts- und gesetzestreuen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern eine furchtbare Mühe. Es wird auch viel Tierleid und menschliches Leid erzeugt. Ganz zum Schluss muss ich schon sagen: Eigentlich sollten Sie nur einen einzigen Beschluss fassen, und zwar ist das der Beschluss, den Bürgerinnen und Bürgern in Wien die Möglichkeit zu geben, die Karten neu zu mischen. Ich meine, diese Regierungskoalition Rot-Grün ist am Ende. Die SPÖ hat eineinhalb Jahre intern herumgetan, wer der neue Chef wird. In eineinhalb Jahren, in denen ein Vakuum ist, passiert nichts. Zwischen dem Zeitpunkt, wo Sie einen neuen Vorsitzenden gewählt haben und der Übergabe des Bürgermeisteramtes ist ein weiteres quälendes halbes Jahr vergangen. Kaum hat sich die SPÖ ein bisschen konsolidiert, fangen die GRÜNEN an. Die konnten das nicht gleichzeitig machen! Jetzt ist es bei den GRÜNEN so. Die eine Hälfte sagt schon, sie wird aufhören, und die, die übrig bleiben, kandidieren gegeneinander. (Beifall bei der FPÖ.) Die Frau Vizebürgermeister bildet sich fort, was irrsinnig toll ist, aber ich finde, das Gehalt einer Amtsführenden Vizebürgermeisterin kann man nicht einseitig in ein Stipendium umwandeln. (Beifall und Heiterkeit bei der FPÖ.) Das ist die gegenwärtige Situation. (Abg. Erich Valentin: Es geht um das Tierhaltegesetz!) Ich sage Ihnen wirklich, da es sich bei Menschen und bei Tieren um Lebewesen handelt, sollte man besonders sorgfältig umgehen. Diese Sorgfalt haben Sie in eklatanter Weise vermissen lassen. Deswegen beschließen Sie dieses Gesetz heute bitte nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Abrahamczik. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Landesrätin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen und auch Zuhörerinnen und Zuhörer! Kollege Aigner hat vorher von schicksalshaften Verquickungen gesprochen und dass eigentlich auch medial und von den Leuten her kein akuter Handlungsbedarf gesehen wurde. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wir haben alle in den letzten Wochen sehr viele Mails bekommen, mit sehr unterschiedlichen Anliegen, aber es sind auch damals sehr schnell nach dem Zwischenfall, als der kleine Waris noch gelebt hat und im Krankenhaus noch um sein Leben gekämpft hat, die ersten Mails von besorgten Eltern gekommen, die gefragt haben: Was tut ihr? Dass es keinen akuten Handlungsbedarf gebe, hat auch Ihre eigene Bundesministerin anders gesehen, denn die hat ja auch zu einem Runden Tisch eingeladen. Der einzige Unterschied ist, dass wir dann auch einige Monate warten müssen, bis irgendwie etwas herauskommt. (Abg. Michael Stumpf, BA: Weil es ein ernsthafter Prozess ist! Sie machen ein Husch- Pfusch-Gesetz!) Die Wienerinnen und Wiener können natürlich erwarten, dass wir hier als Politik Schritte setzen. Weil Sie jetzt irgendwie ein bisschen so tun, die Wienerinnen und Wiener sollen die Karten neu mischen, et cetera: Auch eine Liste kommt ja nicht aus dem Nichts. Es gab 2010 eine Volksbefragung, da sind fünf Fragen vorgekommen, und keine davon ist so eindeutig ausgegangen wie die Frage, ob es Listenhunde geben soll: über 88 Prozent der Wienerinnen und Wiener, und zwar quer durch alle Bezirke, da gab es keine großen Unterschiede, ob das in der Inneren Stadt oder in der Donaustadt ist. Das ist ganz egal, die Wienerinnen und Wiener haben in der Volksbefragung gesagt: Wir möchten das. Wir möchten ganz klar schärfere Auflagen, strengere Auflagen für diejenigen, die gewisse Hunderassen halten. Die Hunde, die da draufstehen - der Kollege Guggenbichler hat davon geredet, es gibt gute Hunde, es gibt schlechte Hunde, es gibt gute Hundehalter und schlechte Hundehalter. Ich würde es ein bisschen anders sehen, denn ich glaube, es gibt per se nicht schlechte Hunde, es gibt aber schlecht gehaltene Hunde. (Ruf bei der FPÖ: Falsche Hunde!) - Schön, dass ich da die Zustimmung höre. Es kommt natürlich darauf an, wie groß der Hund ist, welche Beißkraft dahinter ist, wie nervös ein Hund in der Stadt wird. Wir sagen, auch wenn ein Chihuahua herschnappt und beißt, dann mag es weniger Konsequenzen haben, denn vielleicht hat man eher einen Kratzer statt einer schwer blutenden Fleischwunde, aber es ist genauso falsch, wie wenn es ein großer macht. Nur das Risiko ist natürlich bei gewissen Hunden viel größer, die auch auf dieser Liste stehen. Kollege Valentin hat auch schon erwähnt, dass wir uns da natürlich auch im internationalen Vergleich diese Tiere nicht einfach so aus den Fingern gesogen haben, sondern es da auch sehr viele Erfahrungswerte gibt. Wir haben auch gesehen, es sind noch immer anteilig mehr Bisse von den Listenhunden, als die Listenhunde an der Hundepopulation in Wien vorkommen, aber es ist zurückgegangen, seitdem wir den verpflichtenden Hundeführschein haben. Wir haben aber schon vor dem verpflichtenden Hundeführschein in Wien, weil es uns ja um das gute Zusammenleben von Mensch und Tier geht, den freiwilligen Hundeführschein gehabt. Wir setzen hier Maßnahmen, und genau bei dem freiwilligen Hundeführschein geht es ja darum - das soll ja nicht böse sein, man will ja niemanden quälen -, dass ich mich mit meinem Tier auseinandersetze und dieses Tier gut einschätzen kann, das Tier in gewissen Situationen auch schützen kann. Als Anreiz dafür, diesen Hundeführschein zu machen, damit es ein besseres Zusammenleben zwischen Mensch und Tier in der Stadt gibt, erlassen wir bei erfolgreich bestandener Prüfung für ein Jahr die Hundeabgabe. Wir haben diverse Maßnahmen in Schulen und Kindergärten und Horten, wo wir Kindern beibringen, wie man auf Hunde zugehen kann. Aber eines sage ich Ihnen auch: So wichtig diese Maßnahme ist, und da stehe ich voll dahinter, es darf niemals die Verantwortung des Kindes sein, wenn da irgendetwas passiert. Weder der kleine Waris noch seine Großeltern haben irgendetwas falsch gemacht. Die sind spazieren gegangen, der Hund ist nicht attackiert worden, auf den ist nicht hingehaut worden, und so weiter, sondern er hat sich losgerissen. Ganz ehrlich, das wäre nicht passiert, hätte er einen Maulkorb getragen. Das wäre vielleicht auch nicht passiert, wenn die Hundehalterin sich entschieden hätte, mit 1,4 Promille nicht mehr mit dem Hund unterwegs zu sein oder dann sich zumindest besser überlegt hätte, zu schauen, was dort ist und ihn vielleicht eng an die Leine nimmt und den Maulkorb draufgibt. Was mich bei all den Mails, die wir gekriegt haben, ein bisschen irritiert, ist, da gibt es sozusagen viele Vorlagen, 90 Prozent sind in Wirklichkeit 3 Mails von gewissen Vorlagen, aber es gibt natürlich auch andere. Da gibt es welche, die mich auch beunruhigen, denn ich will nicht von besorgten Vätern lesen, dass sie sich jetzt Waffen kaufen wollen, um sich und ihre Kinder gegen Hunde zu verteidigen. Das kann es auch nicht sein, also das finde ich auch absurd. Aber ich verstehe natürlich, dass Leute, die nie mit Hunden zu tun hatten, da auch eine gewisse Angst haben, weil sie die Erfahrung nicht haben. Genauso muss ich dann als Hundehalterin darauf schauen, auch zum Schutz meines Tieres, wie ich damit umgehe, wie ich meinen Hund gut kenne, vielleicht nicht in Situationen bringe. Ich bin ganz oft in dieser Stadt unterwegs, und ich wundere mich eigentlich, wo ich überall Hunde treffe. Da reden wir über Plätze, wo es sehr eng ist, wo es sehr laut ist, wo die Leute nicht schauen, zum Beispiel am Christkindlmarkt. Ich bin mit Hund aufgewachsen. Ich habe jetzt keinen, weil ich im Moment nicht das bieten könnte, was artgerecht wäre. Deswegen habe ich das nicht, vielleicht später wieder im Leben. Aber hätte ich einen Hund, würde ich den nie in so eine Situation mitnehmen. (Abg. Markus Ornig, MBA: Da gibt es die Maulkorbpflicht nach dem alten Gesetz!) - Ja, aber abgesehen davon, das stimmt, es gäbe schon die Maulkorbpflicht, aber ich würde es dem Hund nicht antun, ob mit oder ohne Maulkorb, weil es eine völlige Überreizung ist. Da geht es sozusagen auch um die Tierliebe. Was mich jedenfalls irritiert, ist, wie groß die Aufregung auch wegen dieses Maulkorbs ist. Ganz ehrlich, in Wien muss ich davon ausgehen können, wir sind eine Großstadt. Es gibt viele Situationen und wenn es nur ist, dass ich mit dem Bus fahre, weil ich die Wiener Linien nutze, wo ich den Maulkorb jetzt schon verwenden muss. Das ändern wir jetzt gar nicht, das ist jetzt schon so. Das ist auch klar, denn in einer Stadt ist es halt enger als am Land. Das heißt, ich müsste eigentlich davon ausgehen können, dass jeder Hund in dieser Stadt irgendwann schon einmal einen Maulkorb drauf hatte. Dass das nicht jeder Hund gleich leiwand findet, ist auch klar, das weiß ich von dem Hund, mit dem ich aufgewachsen bin, das kenne ich aus meinem Umfeld. Aber einen Hund kann man daran gewöhnen, einem Hund kann man beibringen, dass es nicht schlimm ist. Ich sehe es auch jeden Tag, wenn ich mit den U-Bahnen unterwegs bin. In dem Moment, wenn man aus der U- Bahn aussteigt, wird oft schon ganz schnell der Maulkorb runtergenommen, denn es muss ja so schlimm für den Hund sein. Das ist es nicht, aber er lernt natürlich, dass es offensichtlich nicht so toll ist und er ist sofort aus der Situation heraußen. Sind wir uns ehrlich, in der U-Bahn-Station selber ist die Situation noch nicht vorbei, da sind oft noch viele Menschen, gerade in einer Rushhour, wenn man dann nach 17 Uhr unterwegs ist, muss ich mir ... (Abg. Michael Stumpf, BA: Es sind Hunde schon umgekippt wegen dem Maulkorb!) - Jetzt nicht mehr, wenn du mir zugehört hast, aber ich bin auch mit Hund aufgewachsen. Kollege Stumpf sagt, es gibt Hunde, die im Sommer wegen dem Maulkorb umkippen. (Abg. Michael Stumpf, BA: Ich war persönlich schon Zeuge!) Ich darf Ihnen vielleicht kurz die aktuell geltende Fassung des Tierhaltegesetzes in Wien, § 5 Abs. 5 zitieren: "Der Maulkorb muss der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein und dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen." (Abg. Michael Stumpf, BA: Trotzdem!) Ich weiß, dass ganz oft Leute nicht die richtigen Maulkörbe für ihren Hund haben, das sehe ich. Ich bin auch eine, die sich oft dann irgendwie gleich einmal anfäulen lassen darf, weil ich auch aktiv auf Menschen zugehe, die zum Beispiel diese Schlaufen nehmen, weil es genau im Sommer gefährlich ist. Es ist genauso, wie man einen Hund nicht im heißen Auto zurücklässt, auch wenn man nur fünf Minuten schnell einkaufen geht. Auch beim Maulkorb würde ich einfach wirklich darum bitten: Wenn Sie es sehen, reden Sie die Leute an, wenn das nicht passt. Wenn es für Hunde wie den Mops möglich ist, einen passenden Maulkorb zu haben ... Er schaut überraschend ein bisschen wie Hannibal Lecter aus, wenn ich ehrlich bin, falls Sie "Schweigen der Lämmer" gesehen haben. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Aber auch für solche Hunde gibt es das. Im Idealfall müsste man da gar nicht so stark schauen, wenn es gerade bei diesen Hunden nicht so viel Qualzucht gäbe. Was ich auch nicht ganz verstehe, ist das Beispiel, das jetzt Kollege Aigner vor mir gebracht hat: Wenn ich mir mit 70 Jahren einen Hund nehmen will, ist das irgendwie schlimm, wenn ich einen Kurs machen muss. Ich erwarte mir eigentlich, wenn Leute sich ein Tier nehmen, dass sie sich mit dem Tier auseinandersetzen und es vorher auch gut überlegen. Vier Stunden, sage ich jetzt einmal, sich wo reinzusetzen und sich anzuhören: Was möchte denn das Tier, was erwartet es, was braucht es auch, um artgerecht zu leben?, das finde ich jetzt eigentlich nicht eine große Zumutung, sondern ich würde mir eigentlich wünschen, dass alle verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhalter das ohnehin tun. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich finde gerade der Sachkundenachweis wird auf jeden Fall viel Tierleid verhindern, wenn sich die Leute intensiv damit auseinandersetzen. Ich sehe jetzt schon oft Dinge, die in Gesetzen drinnenstehen. Mein Lieblingsbeispiel - das kennen einige, weil ich sie immer wieder damit nerve - ist, dass bei Wohnungskatzen zum Beispiel vorgeschrieben ist, dass sie Katzengras haben müssen. Ich glaube, auch da fehlt noch ganz viel Bewusstsein. Das erzähle ich überall und immer wieder und nerve die Leute gerne damit, weil es natürlich darum geht, das Bewusstsein zu schaffen. Ich würde mir wirklich wünschen, dass wir heute ... Ich finde es eigentlich sehr schön, wie ruhig es inzwischen im Saal geworden ist. Ich muss auch sagen, dafür, wie emotional die Diskussionen in den letzten Wochen geführt wurden, bin ich fast positiv überrascht, wie sachlich wir es heute hier schaffen. (Abg. Armin Blind: Bis auf den Valentin!) Ich würde mir wünschen, dass Sie vielleicht doch bei dem einen oder anderen mitgehen können, im Sinne der Tiere, aber vor allem auch der Menschen und ganz besonders der Kinder in unserer Stadt, weil die oft nicht wissen, wie sie auf Hunde zugehen sollen und weil man es ihnen auch nicht einfach als Verantwortung umhängen kann oder ihnen dann im schlimmsten Fall auch noch die Schuld geben kann. Bitte schauen wir, dass wir mit diesen Maßnahmen, die wir hier setzen, für ein besseres Zusammenleben von Mensch und Tier in unserer schönen Stadt sorgen. Ich hoffe wirklich, vielleicht konnten wir doch noch die eine oder andere Person überzeugen. - Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein kleiner Bub ist gestorben. Er war gerade einmal 17 Monate alt, getötet von einem Kampfhund, der außer Kontrolle geraten war. Eine alkoholisierte Hundehalterin hatte ihr Tier nicht mehr im Griff. Ich sehe es als unsere Verantwortung als politisch Zuständige, dass wir aufgefordert sind, hier sehr rasch wirkungsvolle, effektive und effiziente Gegenmaßnahmen zu setzen. Ich glaube nicht, dass es zumutbar gewesen wäre, sich hier monatelang Zeit zu lassen, hier lange Diskussionen abzuführen, sondern ich bin der Meinung, dass sich die Menschen in dieser Stadt von uns ein schnelles und rasches und effektives Handeln erwartet haben. Dem versuchen wir heute nachzukommen, und ich möchte den Abgeordneten, die diesen Gesetzesvortrag eingebracht haben und ihm auch heute hoffentlich noch zustimmen werden, wirklich meinen herzlichen Dank aussprechen, weil das für mich als politisch verantwortliche Landesrätin in diesem Fall natürlich auch eine schwere Verantwortung ist, wenn so ein schlimmer Unfall passiert, obwohl wir uns in den letzten 14 Jahren sehr oft, sehr massiv, sehr intensiv bemüht haben, sehr viele präventive Maßnehmen zu setzen, aber auch sehr viele ordnungspolitische Maßnahmen zu setzen, dass es nicht zu einem solchen Vorfall kommt. Dennoch haben wir sehen müssen, dass es weitere Vorfälle gibt, weniger schlimme oder sehr gravierende Vorfälle, und dass es notwendig ist, hier sehr rasch zu handeln. Für mich ist es wichtig, hier wirklich sehr schnell und effizient Gegenschritte zu setzen. Wir können ja zu vielen Themen, glaube ich, unterschiedlicher Meinung sein, aber was mich an Ihrer Argumentation wirklich ganz massiv stört, ist, dass Sie hier denen, die alkoholisiert mit solchen Hunden unterwegs sind, auch noch quasi einen Freibrief ausstellen. Sie sagen hier und Sie haben das auch in Ihrer Aussendung gesagt, Herr Abg. Guggenbichler, und ich habe mir das ganz genau angeschaut: Der arme Kampfhundehalter kann jetzt nicht mehr zwei Viertel beim Heurigen trinken. Ja, genau, denn ich will nicht, dass Halter von Kampfhunden alkoholisiert mit Hunden unterwegs sind in dieser Stadt. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und ÖVP.) Das stellt eine massive Gefahr für die Menschen in der Stadt und noch viel mehr eine Gefahr für die Kinder dar. Wissen Sie, warum? - Weil Kinder oft sehr klein sind und in das Beuteschema dieser Hunde passen und deswegen sehr oft attackiert werden. Das sind Vorfälle, die sehr oft passieren. Das wird Ihnen jeder Hundeexperte, die Sie hier heute so oft in den Zeugenstand gerufen haben, bestätigen: Der Hund merkt, wenn sein Halter nicht mehr Herr seiner eigenen Sinne ist. Den Hund verwirrt und verunsichert das, und er kann mit diesem nicht mehr umgehen. Was mich wirklich enttäuscht, ist, dass Sie, die hier eine Vorbildwirkung haben sollten und gemeinsam mit uns allen Menschen eigentlich sagen sollten, egal, welcher Meinung wir jetzt zu den sogenannten Kampfhunden sind oder nicht: Mit einem solchen Tier alkoholisiert hinauszugehen, ist grob fahrlässig. Sie machen das hier auch noch salonfähig, Sie unterstützen das in Ihren Aussendungen. Das finde ich ungeheuerlich, und Sie sollten sich dafür schämen, denn Sie haben hier eine Verantwortung und der kommen Sie nicht nach. Das ist wirklich eine Schande! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist keine Berichterstattung, wieder einmal! Was soll das?) Ich habe Ihnen hier noch ein für mich sehr schlagendes Argument gebracht, warum es gerechtfertigt ist, dass wir einen Beißkorb für sogenannte Kampfhunde vorschreiben, denn, ehrlich gesagt, jeder Unfall, und sei es nur ein einziger, den wir dadurch verhindern können, rechtfertigt für mich eine solche Maßnahme. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist keine Berichterstattung! Herr Präsident, bitte!) Ich durfte heute eine sehr engagierte und mutige Frau kennen lernen. Sie hat in Wien gejoggt, ein Kampfhund hat sie von hinten attackiert, sie wurde umgerissen und dann kann sie sich an nichts mehr erinnern. So hat sie ausgesehen, als sie aufgewacht ist. (Die Rednerin hält ein Bild in die Höhe. - Abg. Michael Stumpf, BA: Da ändert das Gesetz nichts dran!) Es ist eine mutige Frau, weil sie sich dadurch nicht entmutigen ließ. Die Angst war zwar jahrelang ihr Begleiter, aber sie hat sich nicht unterkriegen lassen, sie geht auch heute noch joggen und sie hat mir gesagt, sie will sich nicht mehr als Opfer sehen. Ich kann Ihnen sagen, sie begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich, sie will, dass solche Hunde und vor allem solche Hunde, die manchmal im Zusammenhang mit verantwortungslosen Hundehaltern auftreten, künftig immer Beißkorb tragen müssen, damit solche Dinge in Wien nicht mehr passieren können. Das ist es, was heute hier beschlossen werden soll, und ich glaube, das ist wirklich ein sehr wichtiger Punkt zum Schutz der Menschen und Kinder in unserer Stadt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Sie wissen, dass ich mich diesem Thema seit vielen, vielen Jahren sehr intensiv gewidmet habe, weil es mir ein besonderes Anliegen war. Was wir im Zusammenhang mit den sogenannten Kampfhunden einfach sehr oft beobachten - Kollege Juraczka hat das versucht, vorher ein bisschen zart anzudeuten -, ist, dass diese Hunde auf eine bestimmte Schicht von Hundehaltern eine geradezu, wie soll ich sagen, magische Anziehungskraft haben. Die sehen diese Hunde als Statussymbol, sie verwenden oder missbrauchen diese Hunde teilweise als Waffe. Viele andere Hundehalter und Hundehalterinnen fürchten sich vor dieser Kombination von Hundehalter mit einem Kampfhund. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie hätten das jetzige Gesetz kontrollieren sollen! Das wäre Ihre Aufgabe gewesen!) - Also, meine Aufgabe ist es, gemeinsam mit der Polizei, die uns in dieser Frage übrigens ein sehr guter Partner ist ... Die sagen, ob eine Waffe jetzt sozusagen eine Schusswaffe ist, die man in der Hand hält oder eine andere Waffe, die ich an der Leine habe, das ist für die Polizei unerheblich. Die Polizei wünscht sich hier strenge Maßnahmen. Das ist nicht nur der Polizeipräsident, sondern das sind auch die vielen Kolleginnen und Kollegen draußen auf der Straße, die jeden Tag mit dem Vollzug von Gesetzen zu tun haben und die sich auch wünschen, dass wir hier eine strenge Regelung auch zu ihrem Schutz einführen, denn die sind ja auch oft betroffen. Der Fall, der vorher genannt worden ist: Zwei Polizisten haben einen Lenker kontrolliert, weil er keinen Führerschein hatte. Der Mann war psychisch krank und hat die zwei Kampfhunde in der Wohnung dann auf die Polizei gehetzt. Die haben dann gerade noch die Tür zuschlagen können. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist jetzt schon strafbar!) Natürlich wünschen die sich ganz strenge Voraussetzungen und strenge Strafen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Machen Sie nicht andere verantwortlich für Ihre Fehler!) Herr Abg. Aigner, was ich schon spannend finde: Ich meine, Ihre Fraktion ist ja sonst immer für Strafen in allen Bereichen. Hier haben wir ganz klar ein Bekenntnis dazu, dass es hier kein Pardon gibt. Die Abschaffung des § 33a heißt ja nicht, dass sofort immer gestraft werden muss, das brauche ich Ihnen, glaube ich, nicht zu erklären, sondern dass es im Ermessen des Beamten ist, ob er zunächst eine Ermahnung oder sofort eine Strafe ausspricht. Nur weil Sie das vorher erwähnt haben. Aber grundsätzlich ist Ihre Fraktion schon immer eine, die eigentlich Strafen befürwortet, nur in diesem Bereich nicht. Interessanterweise gibt es noch einen zweiten Bereich, in dem Sie auch nicht gerne wollen, dass wir Strafen aussprechen, das sind die illegalen Wettbüros. Da sind wir auch immer fundamental anderer Meinung, da haben Sie noch nie irgendeiner Gesetzesnovelle zugestimmt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Herr Präsident, aufwachen!) Es ist halt wirklich interessant, in welchen Bereichen die Fraktion von Herrn Abg. Aigner ... (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Ja, es tut halt immer weh, wenn man die Wahrheit hören muss, das weiß ich. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Anton Mahdalik: Unerhört! Die redet über illegale Wetten!) - Ja, das ist wirklich unerhört, hier eine Parallele zu einer anderen Gesetzesmaterie zu treffen, die hier in diesem Haus verabschiedet wurde. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was soll das? - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist schäbig, gelinde gesagt!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie um Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle, die Wien, so hoffe ich, ein Stückchen sicherer und ein bisschen besser machen wird. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Bevor ich jetzt zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage komme, liegen mir drei Anträge der FPÖ vor. Der erste Antrag ist auf Absetzung dieses Geschäftsstückes. Ich bitte, wer für die Absetzung dieses Geschäftsstückes ist, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Mehrheit abgelehnt. Wir kommen zum zweiten vorliegenden Antrag auf Vertagung des Geschäftsstückes. Ich ersuche ebenso, wer für den Antrag auf Vertagung des Geschäftsstückes ist, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von FPÖ und NEOS gegen die Stimmen von ÖVP, SPÖ und GRÜNEN abgelehnt. Wir kommen zum dritten vorliegenden Antrag auf Zurückstellung dieses Geschäftsstückes an den Ausschuss. Ich bitte wieder, wer dafür ist, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit demselben Quorum abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung. Es liegt ein ausreichend unterzeichnetes Begehren auf namentliche Abstimmung vor, und wir kommen daher zur namentlichen Abstimmung. Ich ersuche den Herrn Abg. Schober, mit der Verlesung der Namen zu beginnen. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Abrahamczik. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Fritz Aichinger. Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Michael Aichinger. Abg. Mag. Michael Aichinger (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Aigner. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Akcay. Abg. Safak Akcay (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Al-Rawi. Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Amhof. Abg. Nikolaus Amhof (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Baron. Abg. Karl Baron (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Baxant. Abg. Petr Baxant, BA (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Berger. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Berger-Krotsch. Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Blind. Abg. Armin Blind (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Bluma. Abg. Susanne Bluma (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Däger-Gregori. Abg. Luise Däger-Gregori, MSc (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Damnjanovic. Abg. Nemanja Damnjanovic, BA (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Deutsch. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Ebinger. Abg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Eischer. Abg. Michael Eischer (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Ellensohn. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: El-Nagashi. Abg. Mag. Faika El-Nagashi (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Emmerling. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Florianschütz. Abg. Peter Florianschütz (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Frauenberger. Abg. Sandra Frauenberger (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Frühmesser. Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Fürnkranz. Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Gremel. Abg. Mag. Marcus Gremel (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Handler. Abg. Klaus Handler (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Hanke. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Haslinger. Abg. Gerhard Haslinger (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Hebein. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Hofbauer. Abg. Manfred Hofbauer, MAS (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Holzmann. Abg. Ernst Holzmann (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Hungerländer. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Irschik. Abg. Wolfgang Irschik (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Jischa. Abg. Mag. Birgit Jischa (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Jung. Abg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kasal. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kickert. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Koderhold. Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kohlbauer. Abg. Leo Kohlbauer (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kopietz. Abg. Prof. Harry Kopietz (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kops. Abg. Dietrich Kops (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kowarik. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Peter Kraus. Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Kubik. Abg. Gerhard Kubik (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Lindenmayr. Abg. Siegi Lindenmayr (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Ludwig-Faymann. Abg. Martina Ludwig-Faymann (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Mahdalik. Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Maresch. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Margulies. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Matiasek. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Meidlinger. Abg. Ing. Christian Meidlinger (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Meinhard-Schiebel. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Mörk. Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Niedermühlbichler. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Niegl. Abg. Michael Niegl (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Nittmann. Abg. Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Novak. Abg. Barbara Novak, BA (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Olischar. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Ornig. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Oxonitsch. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Pawkowicz. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Reindl. Abg. Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Rubik. Abg. Silvia Rubik (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Schinner. Abg. Katharina Schinner (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Gerhard Schmid. Abg. Dr. Gerhard Schmid (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Elisabeth Schmidt. Abg. Elisabeth Schmidt (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Schober. Abg. Mag. Marcus Schober (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Schubert. Abg. Ingrid Schubert (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Schütz. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Schwarz. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Seidl. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Spitzer. Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Straubinger. Abg. Mag. Sybille Straubinger, MBA (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Strobl. Abg. Friedrich Strobl (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Stumpf. Abg. Michael Stumpf, BA (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Stürzenbecher. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Taucher. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Ulm. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Unger. Abg. Christian Unger (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Valentin. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Vettermann. Abg. Heinz Vettermann (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Wagner. Abg. Kurt Wagner (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Wansch. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Weber. Abg. Thomas Weber (NEOS): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Wehsely. Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely (SPÖ): Ja. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Wiederkehr. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Nein. Schriftführerin Abg. Lisa Frühmesser: Woller. Abg. Ernst Woller (SPÖ): Ja. Präsident Ernst Woller: Das Ergebnis der Abstimmung lautet auf 53 Ja-Stimmen und 36 Nein-Stimmen. Das Gesetz ist damit in erster Lesung beschlossen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Gegenprobe. - Das ist nicht die Zweidrittelmehrheit, 36 zu 53. Na warte, ich muss es jetzt noch einmal ausrechnen. Es ist keine Zweidrittelmehrheit, daher wird die zweite Lesung nicht sofort vorgenommen. Gemäß § 127 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung wird die zweite Lesung dieses Gesetzes auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Sitzung des Wiener Landtages gesetzt. Wir kommen nun zu Post 3. Post 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin. Sima. Ich erteile ihr das Wort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur vorliegenden Novelle zum Tierhaltegesetz. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzufassen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, daher werde ich so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich für die Debatte beim letzten Gesetz bedanken. Ich darf nur ganz kurz etwas dazu sagen: Ich bin mehr als erschüttert vom Kollegen Valentin und von der Frau Stadträtin, die das rein auf einer emotionalen Ebene abgehandelt haben. Es geht um die Sicherheit der Wiener, es geht darum, dass die Tiere bei uns friedlich leben können und um ein gemeinsames Miteinander. Kollege Aigner hat ja sehr konkret ausgeführt, welche Mängel dieses Gesetz auch hat. Leider hat es keine einzige Antwort, weder von der Berichterstatterin noch vom Kollegen Valentin, gegeben, wie diese Verfassungsmängel beziehungsweise auch die Mängel, die dem Tierschutzgesetz nicht entsprechen, korrigiert werden können beziehungsweise wie Sie argumentieren, dass dieses verfassungskonform ist. Das muss ich mit Bedauern feststellen. Übrig geblieben sind sehr viel Emotion und wenig Verantwortung. Ich glaube, dass damit nicht für die Sicherheit der Wienerinnen und Wiener gesorgt wurde. Es tut mir aufrichtig leid. Ich muss mich auch bei allen Bürgern entschuldigen, dass sie das heute live miterleben durften, aber offensichtlich ist diese Stadtregierung einfach so. Ich darf noch einige Anträge einbringen. Ich würde gerne die Absetzung des Geschäftsstückes des zweiten Initiativantrages einbringen. Weiters würde ich gerne die Zurückstellung des Geschäftsstückes wie auch die Vertagung des Geschäftsstückes sowie in diesem Fall auch die namentliche Abstimmung einbringen, weil ich glaube, es sollen alle wissen, dass nicht nur Rot und Grün und in diesem Fall auch die ÖVP, was ich besonders bedauerlich finde, dagegen gestimmt haben, sondern man sollte auch persönlich und namentlich zu seinem Stimmverhalten stehen. (Abg. Mag. Josef Taucher: Deine Leute sind nervös! Keine Disziplin!) Deswegen auch hier der Antrag auf namentliche Abstimmung. - Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Valentin. Ich erteile es ihm. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Beim Rausgehen habe ich mir gedacht: Cui bono? Wem würde eine weitere Diskussion mit den Freiheitlichen nützen? (Abg. Armin Blind: Dem Valentin sicher nicht!) Ich nehme nicht an, dass diese Fraktion jedweden Argumentes des Vernunftorientiertem zugänglich ist, aber das muss ich anmerken: Die Frage, wer sich hier für wen zu genieren hat, wird der Wähler am Wahltag beantworten. Ich bin mir ziemlich sicher ... (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und FPÖ.) - Es ist immer sehr beachtlich, wenn eine Gruppe zu ihrem eigenen Niedergang applaudiert. Das muss eine Geisteshaltung sein, die mir nicht ganz zugänglich ist. (Abg. Anton Mahdalik: Siehe die GRÜNEN! - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Sie sind am Weg der SPD!) - Es macht der Diskurs mit Ihnen wahrlich keinen Sinn. Das ist zwar traurig, aber es ist so. Deshalb werde ich das tun, was die Geschäftsordnung bei den Anträgen vorsieht, bei dem Abänderungsantrag, der sich mit der Frage der Voraussetzung der Abnahme beschäftigt (Abg. Anton Mahdalik: Weil das Gesetz so super ist!), und beim zweiten Antrag, einem Zusatzantrag, der sich mit der Frage des Sachkundenachweises beschäftigt. Diese beiden Anträge, die ausreichend unterstützt sind, darf ich einbringen. Ich gebe mich nicht der Illusion hin, dass ich jetzt überrascht werde, wie das Abstimmungsverhältnis ist. Aber, wie auch immer, die Menschen, die unserer Debatte folgen, und diejenigen, die davon betroffen sind, werden sich ganz sicher ein Bild machen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Armin Blind: Das braucht ihr, weil er so nicht passt! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Warum? Das haben wir ja von der Frau Stadträtin gehört!) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Pawkowicz. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Es ist, wie Sie, wenn Sie mich kennen, sicherlich wissen, nicht meine Rechtsmaterie, aber da ich ebenfalls lange Zeit auch Hundebesitzer war und wir auch in frühester Jugend und Kindheit schon Hunde gehabt haben, ist es mir doch ein Anliegen, jetzt darauf hinzuweisen. Es ist etwas, was mich emotional wirklich sehr berührt. Wenn die Frau Berichterstatterin da vorhin im Rahmen der Berichterstattung Vergleiche zwischen auf der einen Seite einem getöteten Kind zieht, weil hier ein Hundebesitzer nicht in der Lage war, seine Alkoholisierung in den Griff zu bekommen, und das dann in irgendeiner Art und Weise mit dem Wettgesetz und anderen Geschichten gleichsetzt, ist das schon wirklich hochgradig geschmacklos. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist nämlich das, was mich eigentlich bei der ganzen Geschichte ärgert, dass hier wegen solcher Vorfälle jetzt am Ende des Tages 50.000 Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Wien - so viele Tiere haben wir in Wien registriert, wahrscheinlich sind es noch mehr - pauschal kriminalisiert werden. Und an eines möchte ich schon noch einmal an dieser Stelle erinnern, wir haben es heute schon einige Male gehört: Tatsächlich kommt diese Entschärfung, diese geringfügige Entschärfung, dass nicht jetzt jeder Hund automatisch eingeschläfert wird, weil er irgendwo eine Bissattacke setzt, diese Entschärfung kommt ganz maßgeblich dadurch zustande, weil es eben eine Diskussion im dafür demokratisch legitimierten Gremium, nämlich im Ausschuss gegeben hat. Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, hätten diese Diskussion, wenn es nach Ihnen gegangen wäre, ganz gerne verhindert und dieses Husch-Pfusch-Gesetz schon im letzten Landtag hier beschlossen. Wenn wir das gemacht hätten, dann wäre jetzt jeder Hund tot, der einmal womöglich mutwillig gereizt worden ist und dann deswegen irgendjemanden gebissen hat, ohne dass den Hund die Schuld dafür trifft. Sowas kommt nämlich auch vor in dieser Stadt. Ich darf Ihnen einige Beispiele dafür noch aufzählen. Ich habe es in der Zeit, in der wir selber den Hund hatten, mehrmals selbst erlebt, dass beispielsweise Hundebesitzerinnen oder Hundebesitzer im ersten Schreck grob fahrlässig, jetzt haben wir das durch diesen Abänderungsantrag ein bisschen entschärft, dazwischengegangen sind, wenn zwei Hunde am Hundespielplatz miteinander gestritten haben und sich gegenseitig befetzt haben. Ich habe das mehrfach erlebt, dass hier die Hundebesitzer oft erschrocken mit der Hand dazwischengegangen sind. Ich habe es erlebt, dass Hundebesitzer dadurch gebissen worden sind, weil der Besitzer, der Mensch, sich hier falsch verhalten hat. Dann den Hund einzuschläfern für dieses falsche Verhalten des Hundebesitzers, so wie Sie das in Ihrer ursprünglichen Version vorhatten, halte ich für ungeheuerlich. Und ich bin vielleicht deswegen in diesem speziellen Fall auch so emotional, weil genau dieser Fall uns mit unserem eigenen Hund passiert ist, der in der Stadt immer mit Beißkorb unterwegs war, obwohl er nicht als Listenhund gezählt worden ist, dem wir am Hundespielplatz den Beißkorb abgenommen haben. Und einmal ist es passiert, dass ein Rottweiler ohne Leine, ohne Beißkorb auf unseren losgegangen ist. Meine Mutter hatte unseren Hund damals an der Leine und hat genau diesen falschen Reflex gesetzt. Sie hat versucht, unseren wegzuziehen mit dem Ergebnis, dass unser Hund meine Mutter gebissen hat, das erkannt hat, sich vor Schreck hingelegt hat entgegen seinen Instinkten und vom Rottweiler weiter gebissen wurde. Wenn ich jetzt Ihrem Gesetz folge, das Sie ursprünglich eingebracht hätten, dann wäre das Ergebnis, dass der Rottweiler, der angegriffen hat, davonkommt, weil er ja nur einen anderen Hund verletzt hat, dass aber unser eigener Hund, der in dem Fall meine Mutter gebissen hat, weil sie dazwischen gegangen ist, eingeschläfert hätte werden müssen. Vollkommen absurd! Das wäre die Rechtslage gewesen, wenn Sie Ihren Gesetzestext beim letzten Landtag durchgebracht hätten, denn so stand es dort drin. Im ursprünglichen Gesetzestext war ganz klar die Rede davon, dass der Hund abzunehmen oder einzuschläfern ist, wenn eine schwere Körperverletzung vorliegt, vollkommen gleichgültig, was dazu geführt hat. Jetzt entschärfen Sie es, und das und die Art und Weise, wie Sie es entschärfen, ärgert mich ebenfalls, denn ich weiß schon, die Fraktionen haben gestern um 18.30 Uhr den Antragstext zugeschickt bekommen, irgendwann einmal sozusagen am Abend. Da kann man sich dann noch einmal darauf einstellen. Alle Leute, die heute an dieser Debatte teilgenommen haben, die Damen und Herren oben auf der Galerie und auch die Mandatare hier herinnen, insbesondere jene, die nicht diesem Ausschuss angehören, haben auf der Informationsdatenbank des Landes Wien für die heutige Sitzung grundsätzlich ein Gesetz, von dem wir jetzt wissen, dass Sie, die es gemacht haben, es jetzt in dieser Art und Weise gar nicht zur Abstimmung bringen, weil Sie hier einen seitenlangen Abänderungsantrag, drei Seiten lang, in allerletzter Sekunde einbringen, dazu noch einen Zusatzantrag, wieder mehrere Seiten lang, und dazu noch erläuternde Bestimmungen, die sich grundlegend ändern, auf zehn Seiten. Da kommen Sie jetzt während der laufenden Sitzung drauf, nachdem Sie jetzt monatelang gewusst haben, dass Sie das Gesetz verschärfen sollen? Das ist billiger Populismus, den Sie hier betreiben! Das ist Husch-Pfusch-Manier auf dem Rücken der Hundebesitzer in dieser Stadt! (Beifall bei der FPÖ.) Ja, selbstverständlich gehören die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die sich nicht an die Gesetze halten, bestraft. Aber ich würde mir wünschen, dass Sie mit derselben Vehemenz, mit der Sie da jetzt auf einmal sämtliche Leute, die in Wien einen Hund besitzen, kriminalisieren, vielleicht auch einmal vorgehen, wenn es um das Thema "Ehrenmorde" geht oder wenn es um das Thema Kriminalisierung geht von ... (Aufregung bei der SPÖ.) Wie bitte? (Aufregung bei den GRÜNEN.) Ja, da wachen auf einmal alle auf, jetzt auf einmal, ganz typisch! (Beifall bei der FPÖ.) Da wachen Sie jetzt auf einmal auf. Und dann unterhalten wir uns vielleicht bei derselben Thematik auch noch darüber, wie das mit den Drogen und den Menschen ist, die durch Drogen zugrunde gehen und Ähnliches, die Drogendelikte begehen, wie das dann dort ist, weil das sind dann arme, arme, arme Hascherln, denen man ja helfen muss. Aber 50.000 Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden hier wegen eines tragischen Einzelfalles kriminalisiert, der aber auch durch die anderen bestehenden Gesetze, Stichwort fahrlässige Tötung und Ähnliches, in den Griff zu bekommen ist. (Weitere Aufregung bei SPÖ und GRÜNEN. - Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde versuchen, mein zweites Schlusswort jetzt sehr kurz zu halten. Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen mit der Kriminalisierung von 50.000 Hundebesitzern und dem Pauschalverdacht nicht ganz folgen können. Ich sehe nicht ganz, wo Sie das in diesem Gesetz wiederfinden. Ich glaube, dass ein Sachkundenachweis für künftige Hundebesitzer, das heißt, für diejenigen, die sich neu einen Hund nehmen, die in den letzten zwei Jahren noch keinen Hund hatten, der mit keiner Prüfung oder sonstigen Dingen verbunden ist, grundsätzlich eine gute Sache ist und eigentlich so etwas wie ein Serviceangebot der Stadt, wenn man in vier Stunden sehr kompakt alles Wesentliche über die Hundehaltung erfährt, wo wir auch Dinge hineinpacken werden wie nicht bei Welpenhändlern kaufen, welche Voraussetzungen braucht man eben, wenn man einen sogenannten Kampfhund halten will, und andere wesentliche Dinge in der Hundehaltung. Also ich sehe das weder als Kriminalisierung noch als Pauschalverdacht noch als sonst irgendwas Negatives. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wir haben das ja im Ausschuss schon klargestellt, ich möchte hier an dieser Stelle auch noch einmal klarstellen, dass für mich zu keinem Zeitpunkt die Gesetzesinterpretation so zulässig war, wie Sie das hier vorgebracht haben. Es gab eine einzige Intention, die wir hatten, dass, wenn künftig so ein Vorfall passiert wie mit diesem kleinen Jungen, der von einem Rottweiler zu Tode gebissen worden ist, dieser Hund dann einzuschläfern ist. Das war die Intention dieses Gesetzes und keine andere. Aber Sie können ja jetzt, glaube ich, sehr beruhigt sein, weil wir auch noch einmal eine Klarstellung hineingenommen haben, eine ganz klare Klarstellung in den Erläuterungen wie auch im Gesetz (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Klarstellung! Das ist eine Neufassung! - Abg. Armin Blind: Das glauben Sie ja selber nicht!), damit eben solche sehr, sage ich mal, interessanten Interpretationen wie von Ihrer Seite nicht mehr vorgenommen werden können. Ich ersuche um Ihre Zustimmung zu dem Gesetz. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Bevor ich zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage komme, liegen mir drei Absetzungs- beziehungsweise Vertagungsanträge vor, die ich zuerst abstimmen lasse. Es liegt ein Antrag auf Absetzung dieses Geschäftsstückes vor, und ich ersuche alle Damen und Herren, die für diesen Absetzungsantrag sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und GRÜNEN abgelehnt (Zwischenruf von Abg. Anton Mahdalik.), FPÖ und NEOS waren dafür und die anderen drei Parteien dagegen. Das ist eine Ablehnung. Ich komme zum Antrag auf Vertagung des Geschäftsstückes. Wer ist für die Vertagung? - Das ist keine Mehrheit, das ist abgelehnt. Ich komme zum Antrag auf Zurückstellung des Geschäftsstückes an den Ausschuss. Ich ersuche die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist keine Mehrheit, damit ist dieser Antrag ebenso abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich lasse zuerst den zweiseitigen Abänderungsantrag von SPÖ und GRÜNEN abstimmen. Ich ersuche alle Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und GRÜNEN beschlossen, das ist die Mehrheit. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage in abgeänderter Form. Dafür liegt wieder ein Antrag auf namentliche Abstimmung vor, der ausreichend unterstützt ist. Wir kommen daher zur namentlichen Abstimmung, und ich ersuche Herrn Abg. Schober, mit der Verlesung der Namen zu beginnen. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Abrahamczik. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Fritz Aichinger. Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Michael Aichinger. Abg. Mag. Michael Aichinger (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Aigner. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Akcay. Abg. Safak Akcay (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Al-Rawi. Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Amhof. Amhof? Präsident Ernst Woller: Amhof. Ja, er sitzt hier. (Abg. Nikolaus Amhof ist Schriftführer.) Amhof. Abg. Nikolaus Amhof (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Baron. Abg. Karl Baron (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Baxant. Abg. Petr Baxant, BA (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Berger. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Berger-Krotsch. Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Blind. Abg. Armin Blind (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Bluma. Abg. Susanne Bluma (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Däger-Gregori. Abg. Luise Däger-Gregori, MSc (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Damnjanovic. Abg. Nemanja Damnjanovic, BA (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Deutsch. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Ebinger. Abg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Eischer. Abg. Michael Eischer (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Ellensohn. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: El-Nagashi. Abg. Mag. Faika El-Nagashi (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Emmerling. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Florianschütz. Abg. Peter Florianschütz (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Frauenberger. Abg. Sandra Frauenberger (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Frühmesser. Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Fürnkranz. Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Gremel. Abg. Mag. Marcus Gremel (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Handler. Abg. Klaus Handler (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Hanke. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Haslinger. Abg. Gerhard Haslinger (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Hebein. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Hofbauer. Abg. Manfred Hofbauer, MAS (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Holzmann. Abg. Ernst Holzmann (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Hungerländer. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Irschik. Abg. Wolfgang Irschik (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Jischa. Abg. Mag. Birgit Jischa (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Jung. Abg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kasal. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kickert. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Koderhold. Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kohlbauer. Abg. Leo Kohlbauer (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kopietz. Abg. Prof. Harry Kopietz (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Mag. Marcus Schober: Kops. Abg. Dietrich Kops (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Kowarik. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Peter Kraus. Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Kubik. Abg. Gerhard Kubik (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Lindenmayr. Abg. Siegi Lindenmayr (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Ludwig-Faymann. Ludwig-Faymann? Abg. Martina Ludwig-Faymann (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Mahdalik. Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Maresch. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Margulies. Abg. Dipl.-Ing- Martin Margulies (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Matiasek. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Meidlinger. Abg. Ing. Christian Meidlinger (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Meinhard-Schiebel. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Mörk. Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Niedermühlbichler. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Niegl. Abg. Michael Niegl (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Nittmann. Abg. Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Novak. Abg. Barbara Novak, BA (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Olischar. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Ornig. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Oxonitsch. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Pawkowicz. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Reindl. Abg. Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Rubik. Abg. Silvia Rubik (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Schinner. Abg. Katharina Schinner (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Schmid. Abg. Dr. Gerhard Schmid (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Schmidt. Abg. Elisabeth Schmidt (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Schober. Abg. Mag. Marcus Schober (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Schubert. Abg. Ingrid Schubert (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Schütz. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Schwarz. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Seidl. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Spitzer. Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Straubinger. Straubinger? Abg. Mag. Sybille Straubinger, MBA (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Strobl. Abg. Friedrich Strobl (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Stumpf. Abg. Michael Stumpf, BA (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Stürzenbecher. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Taucher. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Ulm. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Unger. Abg. Christian Unger (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Valentin. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Vettermann. Abg. Heinz Vettermann (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Wagner. Abg. Kurt Wagner (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Wansch. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Weber. Abg. Thomas Weber (NEOS): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Wehsely. Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely (SPÖ): Ja. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Wiederkehr. Wiederkehr? Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Nein. Schriftführer Abg. Nikolaus Amhof: Woller. Abg. Ernst Woller (SPÖ): Ja. Präsident Ernst Woller: Ich darf damit gleich das Ergebnis bekannt geben: Es sind 53 Ja-Stimmen und 36 Nein- Stimmen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es ist dasselbe Quorum. Damit ist das Gesetz in erster Lesung beschlossen. Wir kommen nun zur Beschlussfassung über einen Zusatzantrag, drei Seiten lang, von SPÖ und GRÜNEN. Wer dem Zusatzantrag die Zustimmung geben will, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und ÖVP mehrheitlich beschlossen. Das Gesetz ist damit in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit demselben Quorum, keine Zweidrittelmehrheit. Die zweite Lesung dieses Gesetzes wird auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Sitzung des Landtages gesetzt. Wir kommen nun zur Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft den Wiener Umweltbericht 2016 und 2017. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Sima, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorgelegten Umweltbericht. Präsident Ernst Woller: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Emmerling zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Ich mache es ganz kurz, ich verspreche es. (Lautes Plenum.) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Es geht um den Umweltbericht für die Jahre 2016/17. Wir haben im Ausschuss schon zugestimmt und werden das auch heute tun. Zu allererst muss ich sagen, ich schätze natürlich alle Bemühungen der Geschäftsgruppe und es ist natürlich legitim, dass man Erreichtes in so einem Bericht besonders hervorhebt und auf Maßnahmen aufmerksam macht, auf die man sehr stolz ist. Ich weiß, da steckt auch teilweise viel Herzblut der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter drinnen. (Beifall bei den NEOS.) Wir haben vor zwei Jahren kritisiert, dass das Umweltschutzgesetz unserer Meinung nach hier nicht ausreichend erfüllt wird, weil der Bericht zu wenig hergibt, weil es keine Daten gibt, die vergleichbar sind, die über einen längeren Zeitraum betrachtet werden, die vergleichbar sind für die Expertinnen und Experten, die mit diesem Bericht gerne arbeiten wollen. Ich habe Ihnen vor zwei Jahren den niederösterreichischen Umweltbericht als Vergleich gezeigt. Mein Appell, wie gesagt, wir stimmen wieder zu, aber mein Appell ist, sich das noch einmal anzuschauen und sich vielleicht zu überlegen, ob man hier Verbesserungen umsetzen kann. (Beifall bei den NEOS.) Aber jetzt ganz kurz zum Thema Umweltschutz und da möchte ich, dass wir uns den besonders zu Herzen nehmen. Sie wissen, das Thema Umweltverträglichkeitsprüfungen ist mir ein besonderes Anliegen. Ich habe im letzten Landtag schon über den Fall gesprochen. Es waren die Siemensäcker, wo wir gesagt haben, es gab einen Feststellungsbescheid der Stadt Wien, des Landes Wien, der negativ beurteilt wurde. Das heißt, es ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Er wurde beim Verwaltungsgerichtshof angefochten, und der hat denen jetzt recht gegeben. Ich habe gesagt, es wird fatale Auswirkungen auf die Stadt haben, es wird nicht der einzige Fall sein. Ich habe heute gelesen, Heumarkt, es ist genauso schon eine Klage in Vorbereitung. Man wird das anfechten, dass hier der Feststellungsbescheid negativ ist. Und da kommen ganz große Herausforderungen auf uns zu, wenn wir hier sehenden Auges in diese Entwicklung laufen. Und ja, Frau Stadträtin, dafür sind Sie zuständig, und ich bitte Sie auch nicht zuletzt ... Der Christoph Chorherr, ich zitiere aus einer Rede, die er 2017 gehalten hat. Er hat die Städte- UVP für eine Fehlkonstruktion gehalten. Im Jahr 2000 hat er, damals noch in Opposition, mit einem Resolutionsantrag auch gegen die UVP-Gesetzesnovelle gewettert. Wie gesagt, wir haben hier die Situation, dass Feststellungsbescheide angefochten werden, dass diesen Beschwerden recht gegeben wird und eigentlich auch nicht weitergebaut werden dürfte. Aber momentan ist es so, auf den Siemensäckern wird wild drauflos gebaut. Da werden momentan die Bürger, die Anrainerinnen und Anrainer, von der Stadt, von Ihnen, auch von anderen Regierungsmitgliedern im Stich gelassen, und sie werden in ihren Rechten ohne die Umweltverträglichkeitsprüfung klar beschnitten. Und das darf in Wahrheit nicht sein. Da werden sie vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich glaube, da sollte man nicht hinschauen, nicht mit uns. Die Betroffenen sind dabei, weitere Schritte vorzubereiten, und das kann ganz böse enden. Das will ich nicht und das will, glaube ich, niemand von uns. Danke. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ernst Woller: Ich möchte mitteilen, dass ab sofort Frau Abg. Schmidt und Herr Abg. Kohlbauer entschuldigt sind. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Eischer. Ich erteile es ihm. Abg. Michael Eischer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Berichterstatterin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltbericht. Zur Frau Vorrednerin, zur Frau Kollegin Emmerling: Es gibt nichts zu vergleichen. Wenn ich sehe, es funktioniert nicht, dann brauche ich es ja nicht vergleichen. Ich sehe ja, dass in der Stadt mit der Umwelt sehr fahrlässig umgegangen wird und es liegt vieles im Argen. Gerade da haben wir viel nachzuholen. Wir haben Radlwege. Die Regierung gibt vor, wir sollen mehr Verkehr auf die Radwege, also mehr Menschen auf die Räder verlagern. Man hat darüber gelacht. In der Stadt Wien macht man es genau umgekehrt. Man macht die Radwege in den Hauptverkehrsstraßen, das heißt, die Radfahrer nehmen diese Radwege gar nicht an, können somit der Umwelt gar nicht helfen. Der Verkehr wird dadurch verlangsamt und kommt zum Stocken, es gibt mehr Abgase. Also wir haben genau einen umgekehrten Zugang zum Umweltschutz, als es notwendig wäre, um dem Umweltschutz überhaupt dazu zu verhelfen, etwas zu tun. Wir haben eine ganz falsche Strategie. Klimaschutz intelligent, das ist etwas, was wir machen sollten. Wir leben in einem dauernden Klimawandel. Der Klimawandel ist jetzt nicht von Menschen gemacht, sondern wir leben seit Beginn der Menschheit in einem Klimawandel. Das ändert sich dauernd. Wir brauchen nur zurückzusehen. (Zwischenruf von Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) 1784 ist der Laki ausgebrochen. Ja, der Laki ist ein Vulkan. Es hat innerhalb von 2 Jahren eine Absenkung der Mitteltemperatur um 8 Grad gegeben, 8 Grad minus, furchtbar, 1784/85/86. Damals hat es keine Fabriken gegeben, es hat keine Autos gegeben, es hat nicht den Hausbrand gegeben, und so weiter, und so fort. (Aufregung bei den GRÜNEN.) Trotzdem mussten die Menschen damit klarkommen. Und so gilt das für uns heute auch. Wir brauchen uns nicht selber die Schuld in die Schuhe schieben, sondern wir müssen forschen, wir müssen intelligent weitermachen. Wir brauchen uns nicht immer irgendwo dahinter verstecken, sondern wir müssen etwas weiterbringen, um Innovation in dieser Stadt auch voranzubringen. (Beifall bei der FPÖ.) Was machen wir? Wir machen die thermische Sanierung. Wir sanieren öffentliche Gebäude. Wir sanieren die Gemeindebauten. Das ist der Problemstoff von morgen, mit dem werden wir dann nicht fertig! Und da wissen wir dann nicht, was wir machen sollen. Das zerstört dann die Umwelt. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Da halten wir uns, ja, die Hand am Kopf, ist richtig. Und unsere Kinder, der Herr Kollege Chorherr hat es gesagt, fragen: Wer ist dafür verantwortlich? Sie sind dafür verantwortlich (Heiterkeit bei den GRÜNEN.), ganz genau! Die GRÜNEN, die immer so großartig vom Umweltschutz reden, sind eigentlich dafür verantwortlich, dass genau das Gegenteil passiert. Wir haben 34 Millionen EUR 2016/17 ins Förderungsvolumen von der thermischen Sanierung gesteckt. Wir sehen das im Fall des Asbest. Die Asbestplatten sind heute Problemstoff. Die müssen heute schwerfällig entsorgt werden, die können nicht verwertet werden, die müssen auf der Deponie gelagert werden. Das heißt, furchtbare Schäden für die Zukunft. Und jetzt kommt die thermische Sanierung dazu! Wenn ich mir die Häuser, wenn wir da irgendwas machen, wieder derselbe Schmarren, derselbe ungute Dreck, den dann unsere Kinder und Kindeskinder in den Schuhen haben. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.) Und die fragen sich dann: Wer war schuld? Ja, Sie können dann sagen: Der Herr Kollege Margulies war schuld (Heiterkeit bei den GRÜNEN.), in Ordnung. Dann haben wir gehört, landwirtschaftliche Flächen werden umgewidmet, damit wir bauen. Wir haben ja den Druck für Wohnflächen, natürlich. In Wien haben wir nicht einen unbeschränkten Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen. Das ist enden wollend. Es ist jetzt schon nichts mehr da. Wenn wir die Landwirte nicht so arbeiten lassen, wie sie wollen, weil die arbeiten ja nachhaltig, weil die Landwirte, die heute am Werk sind, waren auch schon vor 200 Jahren am Werk und haben hier auch schon landwirtschaftliche Produkte geschaffen und haben nachhaltig gearbeitet, weil sie wissen, mit dem Werkstoff landwirtschaftliche Fläche müssen sie auskommen. Nur, wenn wir mit den EU-Richtlinien immer größer werden, die Betriebe müssen größer werden, um dem Druck standzuhalten, weil sie ja den internationalen Marktpreis halten müssen. Das ist in Wien in allen Produktsparten halt leider nicht immer möglich. Dann kann ich nicht darauf schauen, dass ich auch nachhaltig arbeite. Deswegen ist auch viel in Umstellung, auch bei der Gemeinde Wien. Auch in den landwirtschaftlichen Betrieben der Gemeinde Wien wird viel auf biologische und nachhaltige Produktivität umgestellt. Ja, aber das zahlen wir. Das zahlen schon wir Wienerinnen und Wiener, dass das überhaupt passiert. Dass das funktioniert, dafür zahlen wir. Das muss man auch wissen. Und was gibt es noch? Es gibt viele, viele Möglichkeiten, gerade in der Umwelt etwas zu tun. Wir müssen die Hot Spots in der Stadt verhindern, die Hitze-Hot-Spots. Und wie können wir das machen? Dachbegrünung, Wandbegrünung. Auf dem Gebiet gibt es genau fast nichts. Da haben wir die öffentlichen Gebäude, die wir dahin bringen könnten, dass die Dachbegrünungen und die Wandbegrünungen, also die Fassadenbegrünungen, dazu führen, dass es zu einer Absenkung der Mitteltemperatur in der Großstadt kommt, dass es erträglicher wird. Wir haben 2015 einen Antrag auf Erstellung von Grüngleisen gestellt. Grüngleise, was glauben Sie, wie innovativ das ist! Dort, wo nur die Straßenbahn fährt, wo nur Gleisfahrzeuge fahren, dort können wir Grüngleise schaffen. Eine wunderbare Aktion - abgelehnt. (Aufregung bei den GRÜNEN.) Abgelehnt von Grün (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Der D-Wagen wird gemacht, Herr Kollege!), abgelehnt von Grün! Ja, noch haben wir ihn nicht, noch haben wir ihn nicht. Wahrscheinlich müssen wir an die Regierung kommen, dass wir es endlich schaffen. Wir werden uns dazu bemühen! (Beifall bei der FPÖ.) Dann muss man auch wissen, der Grünraum ist natürlich ein Garant für die Artenvielfalt. Die Artenvielfalt bedingt auch, dass der Grünraum erhalten bleibt. Jetzt werden überall Honigbienen aufgestellt. Überall machen's die Honigbienen. Das ist jetzt der neueste Schrei. Was machen die Honigbienen? Die nehmen den Wildbienen das Futter weg. Die Wildbienen sterben aus, die Honigbienen sind da. Nur, die Honigbienen sind durch Krankheiten natürlich sehr in Mitleidenschaft gezogen. Das heißt, irgendwann einmal wird man mit den Honigbienen aufhören, die Wildbienen haben wir ausgerottet, nichts mehr bleibt über. Wir brauchen ja nicht domestizierte Tiere, um Wildtiere zu ersetzen. Das ist ja nicht der Sinn der Sache, um eine Umwelt zu gestalten und um eine Umwelt zu erhalten. Das ist wieder der falsche Weg, der gegangen wird. Abfallvermeidung. Na ja, Kunststoffmüll, nächste Geschichte. 18 Prozent des in den gelben Tonnen eingelangten Mülls kann nur verwendet werden. Alles andere, was da drinnen ist, kann nicht verwendet werden oder muss der Verbrennung zugeführt werden, weil sie verunreinigte, sage ich jetzt, PVC-Teile, Plastikteile, also Kunststoffteile hat. Da gehört etwas verändert in der Verpackungsindustrie. Da können wir schon vorsorgen, damit die Müllvermeidung hergestellt wird. Nur, wenn da nichts passiert, wenn hier nicht weitschauend gearbeitet wird, haben wir wieder ein Problem mit der Umwelt, und wieder passiert nichts. Solar, Wind sind sicher nicht das Gelbe vom Ei, wird aber sehr gefördert. Solar, logisch, geht nur bei Tageslicht, sonst haben wir dort keine Stromerzeugung, sonst reflektiert die Solaranlage sogar noch das Licht und trägt dazu bei, dass die Lichtverschmutzung sogar noch mehr wird anstatt weniger. Die wollen wir ja auch vermeiden, die Lichtverschmutzung. Für uns, wir sehen das nicht, aber wenn wir das aus dem All ansehen, dann ist das natürlich auch ein Faktor, der in Zukunft sehr, sehr für die Umwelt zuträglich sein wird. Wind ist ganz klar, Wind macht eigentlich mehr, die Windkraftwerke sind auch nicht so umweltverträglich, gerade, was die Tiere anbelangt, gerade, was den Standort anbelangt, gerade, was die Belästigung für die Menschen anbelangt auch nicht. Die Elektromobilität als solche ist auch ein gar nicht so einfaches, sondern ein zweischneidiges Schwert, weil bei der Erzeugung der Batterien ist der Verbrauch der Ressourcen viel höher als der Nutzen, den wir daraus ziehen können. Und anstatt in die Zukunft zu schauen, anstatt innovative Lösungen zu finden, versuchen wir nur immer, irgendwas nachzuplappern, was irgendwo anders gemacht wird, was aber dann nichts bringt, weil sich herausstellt, dass es gar nicht so gut ist wie eben die E-Mobilität. Wir haben zum Beispiel gleisgestützte öffentliche Verkehrsmittel. Bei uns heißt das die Bim oder die Straßenbahn. Was krankt dort? Die fährt elektrisch, gar keine Frage, nur die Oberleitung, mit der die Straßenbahn fährt, die ist das Anfällige. Erstens einmal ist der Stromverbrauch durch die Oberleitung größer. Und zweitens haben wir ein Mal in der Woche irgendwo einen Oberleitungsschaden, dass halb Wien steht, dass keine Straßenbahn fährt. Es ist so, und es ist nicht wegzuleugnen. (Lautes Plenum.) Gerade in diesen Fällen haben wir die Möglichkeit, wir haben Akkumulatoren, die sind vorhanden, die kurzzeitig viel Energie bringen und aufnehmen können. Genau das brauchen wir bei den Straßenbahnen. Die können bei den Endstationen, bei den Ausgleichszeiten, aufgeladen werden, und wir ersparen uns die Oberleitungen, die, wie gesagt, anfällig sind, mehr Strom verbrauchen und natürlich dem Stadtbild auch nicht zuträglich sind. Also das Ganze ist eigentlich furchtbar. Umwelt. Der ethische Umgang mit Tieren in der Landwirtschaft wird gefordert, gar keine Frage. Nur bei den Hundehaltern, da brauchen wir die Tiere nicht ethisch halten. Die Hunde brauchen nicht ethisch gehalten werden. Das haben wir eh schon gehört. An der Deponie am Rautenweg sind Ziegen ausgesetzt worden, die dort leben, die dort ein Umfeld finden, das der Umwelt zuträglich ist, finde ich in Ordnung. Aber im Lainzer Tiergarten, noch einmal, Tiergarten, Lainzer Tiergarten, werden die Mufflons ausgerottet. Die werden ausgerottet! Die Mufflons, die seit 230 Jahren dort leben, werden ausgerottet! Das ist ethische Tierhaltung? Auch Bildung ist natürlich für die Kinder der Schlüssel zum Verständnis der Umwelt. Nur wenn wir Bildung haben, dann können wir auch einen Zugang zur Umweltverträglichkeit, zum Umweltschutz auch weitergeben - die deutsche Sprache. Nur, wenn in der Schulpolitik die deutsche Sprache schon als Ziel verfehlt wird, dann brauchen wir uns ja nicht erwarten, dass wir in der Umweltpolitik was reißen. Es geht so nicht. Deswegen können wir dieser Post nicht zustimmen. Ich hoffe, ich habe Ihnen ein bisschen die Augen geöffnet, und Sie sehen jetzt, was wirklich los ist in dieser Stadt. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Spitzer. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen1 Ich glaube, ich bin der letzte Redner und irgendwie wollte ich mich gar nicht so richtig vorbereiten, weil ich mir gedacht habe, wir leben eh alle in derselben Stadt und wir reden alle von derselben Stadt. Der Umweltbericht ist ja in Wirklichkeit ziemlich genial geworden. Und ich war bis vor ein paar Minuten jetzt auch so der Meinung, ich brauche gar nicht wirklich hinausgehen. Der Kollege Eischer hat mich jetzt ein bissel verwirrt. Und darum, wir haben ja noch einige Zeit, bin ich jetzt geneigt, die 83 Seiten vorzulesen, um sicherzugehen, dass jeder verstanden hat, was da drinnen steht und wie viele tolle Sachen. Gut, also ich werde es nicht tun, ich werde mich auf ein paar Stichworte beschränken. Der Kollege Eischer hat gleich eingangs gesagt, gerade im Umweltbereich liegt bei uns in Wien so viel im Argen. Es liegt so viel im Argen, dass wir seit vielen, vielen Jahren in Wien als Wienerinnen und Wiener immer wieder als eine der lebenswertesten Städte und auch als eine der umweltfreundlichsten Städte gelobt werden. Das kommt ja nicht von irgendwo. Wenn man aber die 83 Seiten gelesen hätte, dann würde man das auch erkennen. Wir machen unzählige Maßnahmen in den Bereichen Luft, Wasser, Grünraum, Artenvielfalt, Klimawandel, Stadtentwicklung. Gerade im Bereich Stadtentwicklung zum Beispiel denke ich an den Bereich ökologisches Bauen. Wir haben niedrige Heizwerte, geringe Energieverluste, sehr, sehr hohe Standards auch bei den verwendeten Materialien, wie wir beim Bau zahlreicher Kindertagesheime und auch Schulen zeigen können. Aber auch bei der Sanierung der älteren Gebäude legen wir Wert auf Ökologie, Stichwort thermisch-energetische Wohnhaussanierung. Der Kollege Eischer hat erzählt, was da jetzt alles an tollem Grünraum weggewidmet wird. Ich glaube, es ist ihm entgangen, dass große Teile Wiens mittlerweile als Landschaftsschutzgebiet gewidmet sind. Also gerade auch die Bereiche, die Sie ja immer wieder ... Weinbau zum Beispiel. Als Stammersdorfer, Strebersdorfer tue ich mir da leicht, weil dort einfach bereits alles als Landschaftsschutzgebiet gewidmet wurde. Ich denke aber auch, um jetzt nicht nur von Floridsdorf zu reden, an das EU-Projekt LOS_DAMA!, wo wir beginnen, vom Bisamberg über Gerasdorf bis zum künftigen Norbert-Scheed-Wald Grünbereiche zu einer großen Grünspange zu verbinden. Wir setzen viele, viele Artenschutzmaßnahmen, viele davon auch Hand in Hand mit der Bevölkerung. Und weil Sie auch den Klimawandel angesprochen haben: Wir haben eigene Dialogveranstaltungen zum Thema "Anpassung an den Klimawandel in Wien" durchgeführt. Da geht es nicht nur um die Grüngleise, sondern da geht es zum Beispiel auch, und das erkennt man, wenn man mit offenen Augen durch diese Stadt geht, an den zahlreichen Dach- und Fassadenbegrünungen oder auch im Bereich unseres Regenwassermanagements. Wien nimmt sich aber auch eines sehr großen und wichtigen Themas an, und das ist der Feinstaub. Der Umweltbericht sagt es ja auch sehr, sehr deutlich, dass wir bereits zum sechsten Mal in Folge den EU-Grenzwert für Feinstaub eingehalten haben. Wir haben eine unglaublich tolle Logistik im Bereich der Versorgung mit Hochquellwasser, auch bei der Entsorgung von Abwässern und Hausmüll. Wir haben viele, viele Projekte zum Thema Abfallvermeidung über die MA 22 gefördert. Wir setzen auf alternative Energien, Energieerzeugung in Kleinanlagen, und so weiter. Und Wien ist Vorbild und auch Vorreiter. Wien hat sich ganz, ganz entschieden gegen den Atomstrom ausgesprochen, und ich glaube, das ist auch ein ganz, ganz wichtiges Thema hier in unserer Stadt. Im Bereich der Wirtschaft und auch Hand in Hand mit der Wirtschaft darf ich jetzt auch den Bereich Ökobusiness Wien erwähnen, wo es jedes Jahr gelingt, relevante Energiemaßnahmen, Einsparmaßnahmen zu erzielen. In dem Fall haben wir sogar eine Win-win-Situation, weil das nicht nur den Wienerinnen und Wienern zu Gute kommt, sondern auch den Firmen, die sich damit natürlich einen Haufen Geld ersparen. Sie haben es angesprochen, lobend, und das freut mich auch, den Bereich der Umweltbildung. Wir setzen bei den Kleinsten, bei den Jüngsten in dieser Stadt an. Das mit der Sprache habe ich jetzt nicht mehr so ganz verstanden, weil eines der interessantesten Projekte heißt zum Beispiel EULE. Das ist jetzt nichts Ausländisches, steht auch für Erlebnis und Erhaltung lernen. Also Lernen, das Spaß macht. Und das ist grundsätzlich nichts Falsches, sondern was Gutes. Also ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, Wien zeigt mit diesem Umweltbericht ein Mal mehr, warum so viele Menschen hier gerne leben. Dem kann man ruhig zustimmen. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen. Die Berichterstatterin hat das Schlusswort. Sie verzichtet. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Wiener Umweltbericht zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, ÖVP und NEOS beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche einen schönen Abend. (Schluss um 19.35 Uhr.) Landtag, 20. WP 22. November 2018 30. Sitzung / 3