Wiener Landtag 20. Wahlperiode 29. Sitzung vom 25. Oktober 2018 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-896845-2018-KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-897030-2018-KNE/LM) S. 6 3. Anfrage (FSP-897359-2018-KVP/LM) S. 8 4. Anfrage (FSP-896986-2018-KFP/LM) S. 12 5. Anfrage (FSP-896855-2018-KSP/LM) S. 14 3. AST-898274-2018-KNE/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Das Volk begehrt, die Politik wischt vom Tisch. Direkte Demokratie auf Landesebene ausbauen!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 16 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 18 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 19 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 19 Abg. Marina Hanke, BA S. 20 Abg. Thomas Weber S. 21 Abg. Sabine Schwarz S. 22 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 23 Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch S. 23 Abg. Mag. Josef Taucher S. 24 4. Mitteilung des Einlaufs S. 25 5. Umstellung der Tagesordnung S. 25 6. LG-954837-2017, P 1: Änderung des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes (Beilage Nr. 17/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 25 Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 26 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 27 Abg. Armin Blind S. 28 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 29 Abstimmung S. 29 7. LG-583190-2017, P 4: Änderung des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 - WElWG 2005 und des Wiener Starkstromwegegesetzes 1969 (Wiener Elektrizitätsrechtsnovelle 2018) (Beilage Nr. 22/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál S. 29 Abstimmung S. 29 8. LG-626311-2017, P 5: Änderung des Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2015 (WHeizKG 2015) (Beilage Nr. 23/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál S. 29 Abstimmung S. 30 9. LG-967870-2017, P 6: Änderung des Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetzes (W-KKG) (Beilage Nr. 25/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál S. 30 Abstimmung S. 30 10. LG-955002-2017, P 2: Wiener Umweltinformationsgesetz-Novelle 2018/Wr. UIG-Novelle 2018 (Beilage Nr. 19/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 30 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 30 Abg. Erich Valentin S. 31 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 31 Abstimmung S. 32 11. LG-170384-2018, P 3: Änderung des Wiener Landwirtschaftsgesetzes (Beilage Nr. 24/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 32 Redner: Abg. Michael Eischer S. 32 Abg. Ernst Holzmann S. 33 Abstimmung S. 34 (Beginn um 9.03 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Sehr geehrte Damen und Herren, einen schönen guten Morgen! Ich darf Sie ersuchen, die Plätze einzunehmen. Die 29. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt sind: Frau Lhptm-Stv.in Mag. Vassilakou, sie ist auf Dienstreise, Herr Abg. Al-Rawi, er ist auch auf Dienstreise, Frau Abg. Berger-Krotsch ist krank, Herr Abg. Ebinger ist dienstlich verhindert, Herr Abg. Pawkowicz ist dienstlich verhindert, Herr Abg. Seidl ist dienstlich verhindert, Herr Abg. Spitzer ist dienstlich verhindert, und ab 11.30 Uhr wird sich Herr Abg. Dr. Ulm entschuldigen. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-896845-2018-KSP/LM) wurde von Abg. Deutsch gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales gerichtet. (Wie stellt sich die derzeitige Situation am Wiener Arbeitsmarkt dar und welche Maßnahmen setzt das Land Wien angesichts der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung?) Ich ersuche den Herrn Landesrat um Beantwortung der Frage. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie alle mit einem Guten Morgen begrüßen und darf diese Fragestunde mit einem sehr emotionalen Thema beginnen. Arbeitslosigkeit und Beschäftigung ist etwas, was uns alle betrifft, was uns alle emotional betrifft und wo doch die gesamte Gesellschaft gefordert ist, da immer wieder Ansätze zu finden, um auch für diese Stadt, für uns alle die besten Bedingungen zu schaffen, um da in bester Art und Weise aktiv zu sein. Ich darf mit der Entwicklung der letzten Monate beginnen: Wir haben ein Wirtschaftswachstum, das uns erfreulicherweise seit 2017 doch einigen Wind in die Segeln gibt, und das bedeutet, dass wir da kontinuierlich positive Zahlen schreiben und statistisch beobachten dürfen. Das bedeutet auch, dass es seit über 24 Monaten einen Rückgang der Arbeitslosigkeit in Wien gibt, einen Rückgang, der gleichzeitig zu einem Beschäftigungshöchststand führt. Dieser Beschäftigungshöchststand ist mittlerweile im September mit 856.908 Beschäftigten festzustellen. Das bedeutet auch, dass wir um 50.000 Beschäftigte mehr als im Jahr 2014 haben, und im Vergleich zum Vorjahr sind das auch 20.000 Arbeitsplätze mehr, die Wien da verbuchen kann. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Arbeitslosenquote eben wie gesagt laufend sinkt und im September dieses Jahres bei 11,7 Prozent liegt. Das bedeutet aber auch noch immer, dass das rund 113.000 Arbeitslose sind, die wir in dieser Stadt haben, aber auch, dass diese im Vergleich zum letzten Jahr um 3,2 Prozent weniger sind. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit hat nicht bloß wirtschaftlichen Sinn, er führt natürlich zu einer Erhöhung der volkswirtschaftlichen Einnahmen und bedeutet in dieser positiven Zeit natürlich auch ein Herabsenken der Transfers der öffentlichen Hand. Ich sage Ihnen aber auch gleichzeitig, 113.000 Arbeitslose sind uns allen, die wir hier sitzen, mit Sicherheit zu viele, und wir werden um jeden einzelnen Arbeitsplatz in den nächsten Monaten und Jahren kämpfen, um auch das Ziel zu erreichen, dass diese Zahl unter 100.000 sinken möge. Der zweite Teil der Frage beschäftigt sich mit dem Thema, wie es denn in der Bundesregierung aussieht und welche Entwicklung wir da sehen. Erlauben Sie mir, dieses Thema nur zu streifen, aber schon auch zu sagen, dass die Entwicklungen im AMS, die wir da zu beobachten haben, unerfreulich sind. Sie sind unerfreulich, weil es einfach nicht gehen kann, dass man nicht weiß, über welche Budgets man in welcher Höhe in welchem Zeitraum verfügen kann und welche Leistungen unterstützt werden. Man macht es den Menschen dort ganz, ganz schwierig, ihre Aufgabe bestmöglich zu erfüllen. Ich appelliere an Sie alle, dass wir das tun, was wir seit Jahrzehnten in Wien und in Österreich gepflegt haben, nämlich die Sozialpartnerschaft entsprechend zu stärken, zu leben und klarzustellen, dass das etwas ist, wovon wir uns diesen Mehrwert für diese Stadt auch in Zukunft erwarten werden. (Beifall bei der SPÖ.) 200 Millionen EUR weniger für das AMS, mit sinkender Tendenz auch für die nächsten Jahre, sind kein gutes Zeichen dafür. Wir sollten alles dafür tun, in den Zeiten, in denen wir jetzt einen guten Rückenwind der Konjunktur haben, doch zu versuchen, diesen guten Rückenwind auch für die Beschäftigten und für diejenigen, die noch nicht im Beschäftigungsbereich sind, zu fördern. Maßnahmen der Stadt Wien: Es ist ganz klar, wir haben diesen Konjunkturrückenwind, der uns momentan hilft, allerdings stehen wir auch dazu, dass wir insbesondere mit dem WAFF seit vielen Jahren eine einzigartige Organisation haben, die dafür Sorge trägt, dass wir zu all den Dingen, die passieren, noch einmal etwas draufsetzen können. Ich darf Sie erinnern, Bildungskonto, Chancen-Scheck, 70 Millionen EUR im Jahr, die wir in diesen Bereich, in die Wiener Bevölkerung und in unser soziales System investieren, das uns doch unglaublich wichtig ist. Aber auch ein Mal mehr das Thema der Investitionen, die mit 2 Milliarden EUR doch eine Höhe in der Stadt erreicht haben, die wesentlich ist, womit wir im Bildungsbereich, im Verkehrsbereich, im U-Bahn-Bau, aber auch im allgemeinen Infrastrukturbereich und im Wohnbaubereich Maßnahmen setzen, um eine positive Entwicklung der Unternehmensstrukturen und damit auch für die Beschäftigungsstruktur zu finden. Ich glaube, das ist der richtige Weg, diesen werden wir leidenschaftlich weiterführen und uns daran messen lassen, eben auch diese Zahl von 100.000 Arbeitslosen weiter zu reduzieren. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ornig gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Vielen Dank, Herr Landesrat, für die ausführliche Beantwortung. Der letzte OECD-Bericht war aber doch ein für mich relativ schockierendes Zeichen dafür, wie es um Wien steht, sind wir doch um 20 Plätze auf Platz 104 zurückgerutscht. Was hier vor allem auffällt, ist die extrem hohe Anzahl an jugendlichen Arbeitslosen mit geringer Bildung. Sie haben den WAFF schon angesprochen, der WAFF hat seit Jahren das Problem, dass die Maßnahmen nicht immer zwingend greifen. Man hat ja auch die Ziele in den letzten Jahren massiv zurückgeschrieben, weil man sie eben nicht erreichen kann. Jetzt muss ich noch einmal ganz klar nachfragen: Außerhalb des WAFF und der Konjunktur, die gegeben ist, die sich die Stadt Wien nur bedingt auf ihre Schultern heften kann, welche Maßnahmen haben Sie konkret vor, um vor allem bei den jugendlichen Arbeitslosen anzusetzen? Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sie wissen es, und wir wissen es alle, das Problem ist natürlich in Österreich immer noch das Ausbildungsniveau. Nur wenn es uns da gelingt, die jungen Leute mitzunehmen, ihnen eine Chance zu geben und einen Ausbildungsstandard zu erreichen, der es ermöglicht, in der Wirtschaft einen Job zu bekommen, wird es uns gelingen, da weiterzukommen. Das bedeutet, dass wir gerade im überbetrieblichen Lehrausbildungsbereich weiterhin Schwerpunkte zu setzen haben. Die Stadt Wien ist da sehr aktiv, Sie wissen es, wir haben über 700 Lehrlinge selbst beschäftigt. Wir machen das über alle unsere Unternehmen, erhöhen diese Zahl noch einmal um 500, und wir haben in dieser überbetrieblichen Lehrausbildung noch einmal über 3.000. In Summe sind es 17.000 in Wien. Wir wissen aber auch, dass es da Probleme gibt, die insbesondere auch nur zu lösen sein werden, wenn wir diesen Weg gemeinsam mit der Wirtschaft gehen können. Leider Gottes ist es in der Stadt auch so, dass nur rund 9 Prozent aller Unternehmen Jugendliche ausbilden. Ich werde mich in den nächsten Monaten sehr, sehr stark dafür einsetzen, dass wir diesen Prozentsatz klar erhöhen. Das geht aber nur gemeinsam mit der Wirtschaft, wir werden das auch gemeinsam mit der Kammer und mit allen Partnern tun, die sich bereit erklären, da mit uns auch wirklich einen Schritt nach vorne zu machen, denn diese Jugendarbeitslosigkeit ist für uns natürlich ein großes Thema. Ich habe mir die aktuellen Zahlen herausgesucht und darf Ihnen da zumindest kurzfristig eine erfreuliche Nachricht mitgeben: Natürlich ist auf Grund des Konjunkturaufschwungs auch hier die Zahl rückläufig. Wir haben bei den 15- bis 19-Jährigen derzeit aktuell im Vergleich zum Vorjahreswert des Septembers ein Minus von 6,5 Prozent, und bei der Jugendarbeitslosigkeit der 20- bis 24-Jährigen ist es ein Minus von 12 Prozent, also schon zweistellig geworden. Ich glaube, das ist eine gute Ansage, das gibt Hoffnung, dass wir da in den nächsten Monaten und Jahren weiterkommen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Juraczka gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat, einen wunderschönen guten Morgen! Danke auch von meiner Seite für Ihre bisherigen Ausführungen. Es ist ja in der Tat so, dass wir derzeit Gott sei Dank im Bund, im Land, ja, in ganz Europa im Genuss einer positiven konjunkturellen Entwicklung sind. Es zeigt sich ja auch in den Arbeitsmarktdaten. Sie haben von einem Rekord an Arbeitskräften gesprochen. Das ist in der Tat so, obgleich man sagen muss, dass das für eine Stadt, die jährlich um 30.000, mitunter 40.000 Menschen wächst, ein großes Alarmsignal wäre, würde die Anzahl der Beschäftigten nicht auch steigen. Tatsache ist aber, und das mache ich nicht Ihnen, Herr Landesrat, zum Vorwurf, das hat vielleicht eher mit der Handschrift Ihrer Vorgängerin zu tun, dass wir im Bundesländervergleich, gerade, was die Arbeitsmarktdaten betrifft, durchaus - ich sage es einmal höflich - Luft nach oben haben. Wir haben die höchste Arbeitslosenrate, und das war nicht immer so, wie wir wissen. Wir haben die höchste Jugendarbeitslosigkeitsrate im Bundesländervergleich, das war nicht immer so, wie wir wissen. Wir haben die höchste Akademikerarbeitslosigkeit im Bundesländervergleich, auch das war nicht immer so. Ich glaube, es ist unser aller Anliegen, dass wir diese rote Laterne so schnell wie möglich abgeben. Meine Frage lautet, da Sie hier in Ihren Wortmeldungen vorangestellt haben, dass Sie dieses Thema gemeinsam angehen wollen: Sehen Sie es, anders als Ihre Vorgängerin, so, dass man mit Deregulierung und Entlastung der Unternehmen einen wichtigen Schritt setzen sollte, um den Arbeitsmarkt in Wien anzukurbeln? Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zum Glück wachsen wir nicht um 40.000, denn das wäre wirklich zu viel pro Jahr, es ist darunter. Natürlich muss damit einhergehen, dass wir auch im Unternehmensbereich wachsen. Sie wissen aber auch, dass eine Stadt wie Wien auf Grund der Flächensituation und auch auf Grund der Struktur des Arbeitsmarktes eine andere Segmentierung führt. Das bedeutet nämlich, dass wir genau den Bereich, in dem wir Leute über 50 haben, die teilweise gesundheitlich eingeschränkt sind, die teilweise am Arbeitsmarkt nicht mehr so leicht vermittelbar sind, sehr stark im urbanen Raum finden. Das führt natürlich auch dazu, dass wir, wenn wir nichts tun, diese Verfestigung der Situation weiter fördern würden. Deshalb bin ich bei Ihnen, ja, ich stehe dazu, wir haben gemeinsam mit der Wirtschaft Lösungen zu finden, um eben da gegenzuwirken. Wir müssen das gemeinsam tun, wir müssen das unterstützen, wir müssen Förderungen und Optionen suchen, um eben genau in diesen Segmenten aktiv werden zu können, um Erfolg zu haben. Ich werde mir erlauben, Sie alle hier am Laufenden zu halten, und es wird meine Aufgabe sein, in den nächsten Monaten genau in diesem Bereich zu wirken. Ich werde mich mit der Wiener Wirtschaft sehr, sehr eng abstimmen und versuchen, zusätzliche neue Wege zu finden, um eben in der Österreichwertung aufzusteigen. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Huemer gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für die bisherigen Ausführungen. Sie haben sehr schön dargestellt, dass die Arbeitsmarktpolitik ein Zusammenwirken von Bund und Land darstellt, hier natürlich die Bundespolitik ganz stark nach Wien reinwirkt und es schwer vorhersehbar ist, wohin dort aktuell die Reise geht. Was man aber schon sagen kann, ist: Es wird nicht leichter, wenn dort die Mittel gekürzt werden. Eine aktuelle Debatte, zu der ich Sie auch fragen möchte, ist jene über die Einführung eines Algorithmus beim AMS, wonach die sogenannten KundInnen beim AMS nach Kriterien per Computerprogramm, per Algorithmus segmentiert werden, in drei Gruppen geteilt werden. Daher meine Frage an Sie: Welche Auswirkungen sehen Sie auf Wien zukommen, wenn diese Art der Politik ab 2019 - so hört man, da soll das in Kraft treten - kommen wird? Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Prinzipiell hätte ich nichts dagegen, dass man diesen Algorithmus und diese Segmentierung vornimmt, da man ja ganz gezielt die einzelnen Gruppen unterstützen kann. Jede dieser Gruppen braucht natürlich eine andere Unterstützungsform, diejenigen, die jung und gut ausgebildet sind und ihren Arbeitsplatz allenfalls verlieren, können relativ leicht wieder in das System zurückgeführt werden. Da sind andere Maßnahmen notwendig als bei denen, die schon länger auf Arbeitssuche sind und sich allein schon aus diesem Grund schwerer tun. Ganz schwer tun sich diejenigen - da schließe ich an das, was ich vorher gesagt habe, natürlich an -, die eben diese Altersgrenzen gesprengt haben, die über 50 sind, die vielleicht auch nicht den Ausbildungsstand haben, die gesundheitliche Probleme haben, die eine starke Unterstützung brauchen, um wieder in diesen Arbeitsmarkt überhaupt hingeführt zu werden. Dort habe ich eine große Sorge, dort sehe ich momentan, dass man sehr stark einspart. Das bedeutet, dass Wien insbesondere wiederholt dort, wo wir im urbanen Bereich doch sehen, dass wir eine ganz andere Entwicklung im Arbeitsbereich haben, möglicherweise zum Handkuss kommt. Da müssen wir entgegenwirken. Da müssen wir auch klar von der Bundesregierung fordern, dass das nicht sein darf und sein kann, dass Wien da auf der Verliererposition steht. Man muss erkennen, welche Probleme der Arbeitsmarkt hat. Ich glaube, wir sind alle gesellschaftspolitisch aufgefordert, da auch Maßnahmen zu setzen und ganz genau dort etwas zu tun. Ich darf auch wiederholt auf diese Aktion 20.000 hinweisen, die abgebrochen wurde, die uns hier in Wien natürlich sehr, sehr geholfen hätte. Es wäre ein schönes Zeichen gewesen, diese gute Aktion zu Ende zu führen. Das hat man leider nicht getan. Es ist sicher für hunderte Wiener eine vergebene Chance, um einen Arbeitsplatz zu finden. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Schütz gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Stadtrat, danke für die Ausführung. Diese Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zu setzen, die nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig Arbeitsplätze schaffen, was ja eigentlich zielführend ist. Dazu gehört natürlich auch, die diversen Begleitumstände, wie einen attraktiveren Standort für Unternehmer, zu schaffen, da doch auch im Raum steht, dass jeder siebente Unternehmer überlegt, Österreich zu verlassen beziehungsweise seine Produktion ins Ausland zu verlegen. Das heißt, um das zu verhindern, muss natürlich der Standort per se attraktiv gesichert werden. Ziel muss es natürlich sein, Arbeitslosigkeit auf der einen Seite zu verkürzen und auf der anderen Seite zu vermeiden. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. Dass sich die Arbeitswelt verändert hat, wissen wir auch, und dass man natürlich auf diese veränderte Situation reagieren muss und Maßnahmen setzen muss, ist auch klar. Es bedarf natürlich auch einigen Mutes, Maßnahmen, die keine echten Arbeitsplätze schaffen, zu hinterfragen und abzuschaffen, wenn sie nicht gut sind - ich spreche da die Aktion 20.000 an -, das muss dann halt auch sein. Und wenn man sich das Budget des AMS anschaut, so sind für das heurige Jahr 414 EUR netto für jeden Arbeitslosen mehr sozusagen zur Verfügung gestanden. Das ist ein Plus, das es vorher nicht gegeben hat. Meine konkrete Frage lautet jetzt: Was tut die Stadt Wien, um langfristig den Standort Wien für Unternehmer und neue Unternehmungen attraktiver zu gestalten, und was tut die Stadt Wien selber, um echte, wirklich echte, nicht quersubventionierte Arbeitsplätze für 50+ im nächsten Jahr zu schaffen? Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrte Abgeordnete! Wir tun da sehr viel. Wir haben gemeinsam mit der Wirtschaftsagentur - da gibt es auch eine Verbindung zwischen WAFF und Wirtschaftsagentur - unterschiedlichste Unterstützungsprogramme, um Neuansiedelungen und auch die Selbstständigkeit zu fördern. Damit sollen einerseits viele aus dem Bereich der Arbeitslosen in den Selbstständigkeitsbereich geführt werden, aber darüber hinaus sollen natürlich die neuen Unternehmensgründungen, und das sind in Wien doch immerhin 9.000 pro Jahr, 9.000 Neugründungen, unterstützt werden. Es gibt eine aktuelle Studie, die besagt, dass jede dieser Neugründungen innerhalb der ersten 2 Jahre rund 2,4 Vollzeitäquivalente schafft. Das ist ein gutes Zeichen. Da müssen wir die jungen Start-ups und die Unternehmer und jene, die sich für die Selbstständigkeit entschieden haben, natürlich unterstützen und ihnen eine Hilfe an die Hand geben, denn klarerweise sind gerade die ersten drei Jahre schwierig. Da geht es um Finanzierungen, da geht es um Beratungsleistungen, da geht es eben darum, diesen jungen Unternehmern den Rücken zu stärken. Ich glaube, das ist einer der Wege, auf dem wir gut aufgestellt sein müssen. Eines der Themen, die ich auch habe, ist die Digitalisierung. Da haben wir in den letzten Jahren viel gemacht. Wir haben knapp 6.000 Unternehmen in den letzten Jahren strukturiert, entwickelt, und wir haben dort mittlerweile knapp 60.000 Menschen beschäftigt. Das ist auch etwas, das unbedingt fortgeführt werden muss. Ich glaube also, dass wir nicht alles massiv unterstützen können, sondern dass wir uns auf einige Branchen ganz klar zu spezialisieren haben. Mit dieser Spezialisierung und auch der Unterstützung über die Wirtschaftsagentur und über den WAFF und über andere Möglichkeiten, die wir besitzen und haben, helfen wir wirklich nachhaltig der Wirtschaft und damit jedem einzelnen Arbeitslosen, der er jetzt noch ist, um da in einen Beschäftigungsbereich zu kommen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 5. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Deutsch gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat! Sie haben in Ihren Ausführungen darauf hingewiesen, welch hohen Stellenwert die Aus- und Weiterbildung insbesondere im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit hat, aber auch, welche Bedeutung diese für den Wirtschaftsstandort Wien hat, auch wenn es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt geht. Meine Frage wäre: Welche Rolle spielt aktiv das Land Wien, wenn es beispielsweise um die Frage der Lehrlingsausbildung geht, Sie haben ja auch den WAFF angesprochen, und sind da in der nächsten Zeit weitere Projekte geplant? Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich darf noch einmal zusammenfassen: Wir haben rund 17.000 Lehrlinge in Wien - 17.000! Das hört sich viel an, ist auch viel, aber es ist uns allen natürlich auch klar, dass wir in Österreich ein West-Ost-Gefälle haben. Das bedeutet, dass wir im Osten fünf Mal so viele Lehrstellensuchende haben als momentan das Angebot ist. Deshalb der zuvor gesagte Appell an die Wirtschaft, doch gemeinsam einen Verstärkungseffekt zu erzielen. Es ist uns, glaube ich, in diesen letzten Jahren auch dank der positiven Konjunktur, so wie ich das vorhin ausführen durfte, eben in einer klaren Verbesserung unserer Jugendarbeitslosigkeitsstruktur schon viel gelungen, aber wir sind da natürlich noch lange nicht am Ende. Wir müssen dafür sorgen, dass sich genau dieses Verhältnis fünf zu eins sukzessive verbessert, und das tun wir im Bereich der Stadt Wien sehr intensiv. Wir selbst sind bereit, die Ausbildung für rund 700 Lehrlinge in der Stadt, im Magistrat zu übernehmen und Verantwortung zu zeigen und darüber hinaus für weitere 500 Lehrlinge in unseren Unternehmen, Stadtwerke, Wirtschaftsagentur, Wien Holding, wo wir auch massiv darauf schauen, dass Jugendliche eine Chance bekommen und mit einer guten Unterstützung ihre Karriere beginnen können. Es geht dann natürlich auch darum, dass man denjenigen, die man in der Lehre schon erfolgreich entwickelt hat, auch den nächsten Schritt ermöglicht, nämlich die Matura. Auch das ist etwas, worauf wir unser Augenmerk zu richten haben, da wir aus allen Studien ganz genau wissen, dass jedes höhere Bildungsniveau dazu führt, dass es leichter wird, eine Karriereplanung seriös und gut zu machen. Darauf wollen wir ja alle sehr, sehr stolz sein. Ich glaube - um diesen Appell noch einmal zu richten -, es wird nur gemeinsam gehen, es wird nur mit den Sozialpartnern gehen. Wir sind da sehr, sehr bereit, gemeinsam mit unseren Einrichtungen wie dem WAFF - vorhin schon mit dieser Vielzahl von Aktivitäten genannt - ein starkes Zeichen auch in der Zukunft zu setzen und alles zu tun, dass wir da noch besser werden. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Die 1. Anfrage ist damit beantwortet. Die 2. Anfrage (FSP-897030-2018-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. [Die SPÖ forderte im vergangenen Verfassungsausschuss des Nationalrates am 17. Oktober die Einführung eines Bundesregierungs-Transparenz-Gesetzes. Dieses insgesamt acht Paragraphen umfassende Gesetz soll mehr Transparenz in die Regierungsarbeit bringen. Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Veröffentlichung sämtlicher durch die Mitglieder der Bundesregierung sowie der Bundesregierung "eingeholter Gutachten, Expertisen und sonst für die Öffentlichkeit interessanter Dokumente im Sinne eines transparenten Verwaltungs- und Regierungshandelns (Open Government)". Ferner wird gefordert, dass diese zur besseren Übersichtlichkeit auch zentral auf der Homepage des Bundeskanzleramtes veröffentlicht werden. Im Regierungsprogramm 2015 der Stadt Wien hält auch diese fest, sich "einer landesgesetzlichen Erweiterung der Transparenz- und Auskunftsbestimmungen" zu widmen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die konkrete SPÖ- Forderung zur Veröffentlichung von durch die Stadt Wien in Auftrag gegebene Gutachten, Expertisen und sonstige für die Öffentlichkeit interessante Dokumente auch auf Landesebene entsprechend umgesetzt und gesetzlich verankert wird?] Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich möchte am Beginn vielleicht noch etwas die gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Transparenz darstellen und auch die konkrete Wiener Situation in diesem Bereich. In Wien sind im Wiener Auskunftspflichtgesetz und im Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz Transparenz und Auskunftsbestimmungen enthalten. So hat auf Grund des Wiener Auskunftspflichtgesetzes jedermann das Recht, Auskünfte zu verlangen. Demnach haben die Organe des Landes sowie auch der Gemeinde Wien sowie der durch die Landesgesetze geregelten Selbstverwaltungseinrichtungen unverzüglich, spätestens jedoch acht Wochen nach dem Einlangen des Auskunftsbegehrens über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Als solche gesetzliche Verschwiegenheitspflichten kommen insbesondere der Schutz personenbezogener Daten gemäß Datenschutzgesetz beziehungsweise Datenschutz-Grundverordnung sowie die Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 des Bundes- Verfassungsgesetzes in Betracht. Grundsätzlich sind Auskünfte unverzüglich, nach Möglichkeit mündlich oder telefonisch zu erteilen. Da der Auskunftswerber bei ausdrücklicher Verweigerung der Auskunft oder bei nicht fristgerechter Auskunftserteilung ein Recht auf Bescheiderlassung und ein damit verbundenes Beschwerderecht an das Verwaltungsgericht Wien hat, ist auch der Rechtsschutz umfassend geregelt und auch gewährleistet. Das oben erwähnte Wiener Informationsverwendungsgesetz wiederum regelt die Weiterverwendung von Dokumenten, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden. Ziel dieses Landesgesetzes ist die Erleichterung der Erstellung von Informationsprodukten und Informationsdiensten auf Grundlage von Dokumenten öffentlicher Stellen. Darüber hinaus ist im gegebenen Zusammenhang auch auf die Open-Government-Data-Initiative der Stadt Wien hinzuweisen. Neben zahlreichen Informationsseiten im virtuellen Amt der Stadt Wien stehen durch diese Initiative mittlerweile 459 Datenkataloge und 245 Anwendungen aus Wien auf der Plattform "data.gv.at" zur Verfügung. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass Wien damit österreichweit als Spitzenreiter auf diesem Gebiet gilt. Darauf sind wir stolz, auch wenn wir diese Initiativen nicht beenden wollen, sondern kreativ weiterentwickeln wollen. Präsident Ernst Woller: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Juraczka gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bürgermeister! Es freut mich, dass wir den zweiten Tag hintereinander schon zu Themen der Transparenz in der Stadt reden können. Noch mehr würde es mich freuen, wenn diesen Gesprächen dann auch Taten folgen werden, aber ich bin da guten Mutes. Zum Thema der transparenten Verwaltung darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass die rot-grüne Landesregierung das auch in ihrem Koalitionsübereinkommen, das Sie in Ihrer damaligen Funktion als Wohnbaustadtrat auch unterzeichnet haben, wobei ich davon ausgehe, dass Sie zu 100 Prozent auch jetzt dahinterstehen, als ganz wesentlichen Beitrag in diesem Regierungsprogramm stehen hat, dass man diese transparente Verwaltung ausbauen möchte. Meine Fraktion sieht in einem konkreten Bereich der Verwaltung gerade in letzter Zeit ganz massive Probleme der Transparenz, sprich, es geht um die schriftliche Beantwortung von Anfragen hier in diesem Haus, wobei eigentlich nur das gute Benehmen der Mitglieder der Stadtregierung sie davon abschrecken lässt, schmeck's oder ätsch reinzuschreiben, aber die Intention ist manchmal nicht sehr anders. Meine Bitte wäre, wenn Sie als Bürgermeister dieser Stadt die transparente Verwaltung wirklich ernst nehmen und sie Ihnen ein Anliegen ist, ob Sie auf Ihre Stadtregierungsmitglieder einwirken können, dass auch der schriftlichen Beantwortung im Sinne dieses Fragerechts wieder besser nachgekommen wird. - Danke. Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ja, natürlich ist dieses Recht, das die Abgeordneten des Landtages einfordern, ein wichtiges, und ich werde gerne bei der nächsten Sitzung der Landesregierung beziehungsweise des Stadtsenates darauf einwirken, dass die Beantwortungen umfassender, nicht nur quantitativ, sondern auch in qualitativer Hinsicht erfolgen. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kowarik gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Danke, Herr Präsident. Herr Landeshauptmann, danke für die bisherige Beantwortung. Ich wollte auch das ansprechen, was Kollege Juraczka angesprochen hat. Ich danke auch für Ihr Versprechen, dass Sie darauf drängen werden, dass die Qualität der schriftlichen Antworten auf unsere Anfragen doch entsprechend der Würde des Hauses sein wird. Ich darf meine Frage stellen, auch zu einem Thema aus dem Regierungsprogramm 2015, in dem im Kapitel "Wien mischt sich ein: demokratisch, transparent, digital" die Koalition vereinbart hat, den Stadtrechnungshof weiterzuentwickeln. Ein wichtiges Thema, vor allem in demokratiepolitischer Hinsicht. Ich nehme an, Sie kennen die Bestimmungen, in denen auch drinnensteht, dass eben eine Arbeitsgruppe "Kontrolle und Transparenz" eingesetzt werden soll und die endgültige legistische Umsetzung bis Ende 2017 erfolgen soll. - Das geht sich nicht aus. Es gab dann das Argument, dass die Überprüfung des Stadtrechnungshofes durch externe Stellen sozusagen abgewartet werden soll und dann mit diesem Prozess begonnen werden soll. Ich darf Sie als Landeshauptmann fragen: Wann geschieht es jetzt wirklich und werden die Oppositionsparteien dazu eingeladen? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ich gehe davon aus, dass diese Evaluierung demnächst abgeschlossen sein wird und auf Basis dessen man auch weitere Schritte setzen kann. Der Stadtrechnungshof ist in der Tat eines der ganz wichtigen Instrumente unserer Stadt, unseres Bundeslandes, auch zur Erstellung von Transparenz und Kontrolle. Er ist nicht immer angenehm für die Mitglieder der Stadtregierung, wie wir wissen, aber umso bedeutsamer natürlich als ein Instrument für die Öffentlichkeit, nicht zuletzt auch für alle vertretenen politischen Parteien. Ich bin überzeugt, dass wir sehr schnell auf Basis dieser Evaluierung die nächsten Schritte setzen werden. Selbstverständlich wird es so sein, dass alle im Landtag und im Gemeinderat vertretenen Parteien bei dieser Entwicklung mit einbezogen werden. Ob das dazu führt, dass immer alles einstimmig beschlossen wird, kann man vorausschauend natürlich nie prognostizieren, aber ich bin überzeugt davon, dass ein sehr breit geführter Diskussionsprozess dem Stadtrechnungshof auch stärkt. Ich weiß, dass auch international der Stadtrechnungshof sehr anerkannt ist und dessen Tätigkeit, die auch sehr eng mit dem Bundesrechnungshof abgestimmt ist, und die Qualität der Arbeit sehr geschätzt werden. Ich bin sicher, dass wir weitere Entwicklungsschritte setzen können, um den Stadtrechnungshof auch für die Zukunft fit zu halten. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Ich möchte auf meine ursprüngliche Frage zurückkommen, dass Studien der Stadt, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, manchmal unter Verschluss gehalten werden. Dies passiert eigentlich jedes Jahr aufs Neue. Das letzte Beispiel, das ich erlebt habe, war eine Studie, womit die Stadt begründet hat, die Transparenzdatenbank nicht zu befüllen. Da gab es eine gewisse Geheimstudie, die lange nicht veröffentlicht worden ist. Wie sehen Sie denn generell die Situation? Hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, jede Studie, die von der Stadt beauftragt worden ist und mit öffentlichen Geldern finanziert worden ist, auch zu bekommen? Hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, dass diese Studien auch veröffentlicht werden? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ich weiß aus meinem früheren Wirkungsbereich als Wohnbaulandesrat, dass ich diese Transparenz auch bei der Zurverfügungstellung von Studien der Öffentlichkeit sehr stark gelebt habe. Es gibt ja einen Teil im Wohnbauressort, der sich mit Wohnbauforschung beschäftigt. Ich habe auch jährlich einen sogenannten Wohnbauforschungstag durchgeführt und alle Studien, die wir in Auftrag gegeben haben, sind auch auf der entsprechenden Datenbank abzurufen und nachzulesen. Das hat auch dazu geführt, dass es zu vielen Entwicklungsschritten im Wohnbau einen sehr breit geführten Diskurs gegeben hat, und zwar nicht nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Wien, sondern weit darüber hinaus, von Architekten, Bauträgern, aber auch von interessierten Wienerinnen und Wienern, die gar keinen beruflichen Zusammenhang haben. Das heißt, ich sehe da durchaus einen Vorteil, wenn man solche Studien zur Verfügung stellt, da man sehr viel zusätzliches Know- how, auch aus der Zivilgesellschaft, durch die Einbeziehung von Menschen, die sich aktiv an dieser Diskussion beteiligen, lukrieren kann. Ich habe damals auch in Auftrag gegeben, dass wir einen Mietzinsrechner, einen Ablöserechner machen, beispielsweise um auch ein Hilfsinstrument für die Wienerinnen und Wiener zu haben, damit sie das abrufen können und sich damit auch sehr viel Geld ersparen. Das heißt, wenn wir etwas in Auftrag geben, ist damit natürlich oft auch die Hoffnung verbunden, dass wir den Wienerinnen und Wienern bei der Lösung ihrer Alltagsprobleme zur Seite stehen können und ihnen auch behilflich sein können. Es gibt aber, wie ich meine, gerade auch Studien oder auch Datenbanken, die international sehr geschätzt werden. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir den gesamten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan abrufbar haben. Das ist nicht nur für die Berufsgruppen, die in diesem Bereich tätig sind, eine große Hilfe, sondern auch für viele Wienerinnen und Wiener, die sich dafür interessieren, wie sich die Stadt weiterentwickelt, auch unter welchen Rahmenbedingungen. Ich weiß, dass viele veröffentlichte Studien, wie die Werkstattberichte der Stadtplanung beispielsweise, großes Interesse finden. Von daher haben Sie sicher recht, dass es wichtig ist, diese Studien der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ich weiß aus vielen Gesprächen und auch aus postalischen Mitteilungen, dass das sehr intensiv genutzt wird. Ich möchte vielleicht noch einmal die Zahl wiederholen, um zu veranschaulichen, wie umfassend die Stadt Wien informiert: Wir haben mittlerweile 459 Datenkataloge und 245 Anwendungen aus Wien auf der Plattform "data.gv.at". Das ist auch im internationalen Vergleich mit anderen Großstädten ein sehr umfassendes Programm. Wir werden das aber natürlich entsprechend weiterentwickeln, denn die Stadt entwickelt sich weiter und so natürlich auch das Informationsangebot. Wir werden gerne auch weitere Studien, die wir in Auftrag geben, nicht nur dem interessierten Kreis der politischen Mandatarinnen und Mandatare, sondern weit darüber hinaus auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich für die Beantwortung der 2. Anfrage. Die 3. Anfrage (FSP-897359-2018-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Schwarz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Im Jahr 2006 wurde in Wien das rechtlich garantierte Mitbestimmungsrecht der Schulpartner hinsichtlich der Frage, ob bei einer "Ganztagsschule" der verschränkte Unterricht eingeführt werden solle, aus dem Wiener Schulgesetz eliminiert. Damit entfiel ein wesentliches demokratisches Mitentscheidungsrecht für Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer, was als demokratiepolitischer Rückschritt empfunden wurde. Zuvor normierte § 29 Abs. 2 Wiener Schulgesetz, dass es für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles erforderlich sei, dass alle Schüler einer Klasse am Betreuungsteil während der ganzen Woche angemeldet sind sowie dass die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Drittel der betroffenen Schüler und mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrer zustimmen; in allen übrigen Fällen seien der Unterrichts- und Betreuungsteil getrennt zu führen. Werden Sie sich für die Wiedereinführung des Mitbestimmungsrechtes von Erziehungsberechtigten und Lehrerinnen und Lehrern in diesem Bereich einsetzen?) Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Landtages! Liebe Frau Abg. Schwarz! Danke für die Frage. Mir ist zuallererst wichtig, im Zusammenhang mit den Entscheidungskriterien für die Umwandlung einer Schule in eine ganztägige Schulform zu sagen, dass wir da einen beeindruckenden Weg in den letzten Jahren gegangen sind. Einen beeindruckenden Weg, der nicht zuletzt mit einer Volksbefragung begonnen hat, nämlich mit der Volksbefragung im Jahr 2010, bei der sich eine überwiegende Mehrheit der Wienerinnen und Wiener für den Ausbau, und zwar für den möglichst flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschule ausgesprochen hat. Das haben wir in den Jahren darauf mit sehr viel Energie, auch mit sehr viel Geld und mit sehr viel pädagogischem Engagement betrieben, natürlich gesetzeskonform im Pflichtschulbereich auf Grund der geltenden Rechtslage. Ich möchte die Frage kurz beantworten und natürlich auch begründen: Diese Vorgangsweise und diese rechtliche Basis wollen wir in Zukunft beibehalten und nicht ändern, weil sie für uns als Stadt eine langfristige und bedarfsgerechte Planung ermöglichen und auch die notwendige Steuerung ermöglichen, damit man eben ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot machen kann, und zwar sowohl an ganztägigen Schulen mit verschränkter Form als auch an Schulen mit einer getrennten Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil. Ich möchte aus meinem Herzen keine Mördergrube machen, für mich ist anzumerken, dass besonders das Modell der ganztägigen Schulform in verschränkter Form international, aber auch in Österreich eines ist, das pädagogisch viel mehr Möglichkeiten hat, besonders auch für die Förderung von Kindern, die noch mehr Förderung brauchen. Jedenfalls ist die Steuerung für die Stadt Wien wichtig, besonders auch, weil ein weiterer Ausbau notwendig ist. Die Zahlen bis jetzt sind meiner Meinung nach gut, lassen sich vor allen Dingen im Österreichvergleich mehr als sehen. Wir haben derzeit beispielsweise von den 216 Volksschulen der Stadt Wien fast 50 Prozent als ganztägige Schulformen geführt, wobei davon wiederum rund die Hälfte in verschränkter Form geführt wird. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass 75 Prozent keine verschränkten Ganztagsschulen sind. Stellt man in den Raum - man hört das manchmal in der Diskussion -, es gebe keine Wahlfreiheit oder die Eltern werden in irgendeiner Form zu einer verschränkten Ganztagsschulform gezwungen, dann bitte ich erstens einmal um Verständnis dafür, dass wir von einer flächendeckenden, nicht ausweichbaren Situation sehr, sehr weit entfernt sind. In drei Bezirken in Wien gibt es sogar überhaupt keine öffentliche Ganztagsvolksschule in verschränkter Form. Ich ersuche auch darum, sich die Ganztagsschulen vor Ort anzuschauen, denn das sind großartige Beispiele dafür, wie Schule funktionieren kann. Das alles ist für mich eher ein Grund, zu sagen, wir müssen diesen Weg weitergehen, wir müssen ihn auch mit großer Energie weitergehen, da es auch im Hinblick auf die Bildungsqualität der beste Weg für die Kinder ist. Vielleicht noch als Zusatzzahl, wenn man so will, als Zusatzservice: Im Bereich der Mittelschulen kommen wir auch ungefähr auf diese Zahl, die Hälfte aller Standorte werden als ganztägig geführt, allerdings sind nur 6 Prozent der NMS in Wien Ganztagsschulen mit verschränktem Unterricht. Ich bitte Sie, vielleicht noch einmal dezidierter - vielleicht vor Ort einmal -, sich die funktionierenden Ganztagsschulen anzuschauen, um auch ein bisschen die Ängste vor diesem Schulmodell abzulegen. Wir erfahren gerade bei den Campusschulen, die wir eröffnen, die selbstverständlich auf dieses Modell bauen, dass sie sich sehr, sehr hoher Beliebtheit auch in der Elternschaft erfreuen. In dieser Frage ist also sicher kein Platz für Alarmismus. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat! Es ist gerade wieder die aktuelle OECD-Studie "Bildung auf einen Blick" erschienen, in der unter anderem wieder einmal darauf hingewiesen wird, dass nicht nur in Österreich oder nicht nur in Wien, sondern überall Bildung natürlich auch sehr viel mit der Herkunft zu tun hat, dass Bildung zu einem guten Teil vererbt wird, Akademikereltern bekommen Akademikerkinder und andersrum. In Österreich ist dieser Effekt besonders stark ausgeprägt. Sehen Sie irgendeinen Zusammenhang mit den Punkten, die in der Frage angesprochen wurden, wie zum Beispiel gemeinsame Schule, Ganztagsschule, oder nicht? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Es stimmt, die OECD-Studie "Equity and Quality in Education" ist von den Erkenntnissen her leider nicht neu. In Wirklichkeit ist einem in der Bildungssoziologie seit den Studien von Pierre Bourdieu bewusst, dass Schule oft, und zwar in allen Ländern, die wir kennen, neben der Tatsache, dass Kinder lernen, eine sehr unerwünschte Funktion hat, nämlich die Funktion der Fortschreibung von Unterschieden und unterschiedlichen Chancen, die es in der Gesellschaft schon gibt. Wir sind der Überzeugung, genau das ist ein unglaublicher Missstand und man muss alles machen, um gerade Kindern, deren Rucksack besonders groß ist, zu helfen. Gerade Kinder, deren Elternhaus weniger förderlich ist, gerade Kinder, bei denen die Eltern vielleicht auch nicht imstande sind, beim, wenn man so will, Ausräumen dieses Rucksacks, im wahrsten Wortsinn, aber auch im übertragenen Sinne, zu helfen, brauchen mehr Förderung, damit sie durch die Schule mehr Chancen bekommen, als sie vorher haben. Es ist schon dramatisch, dass die OECD-Studien in großer Regelmäßigkeit immer wieder nachweisen, dass es in Österreich leider so wie in allen Ländern ist, nämlich dass Kinder, die einen schweren persönlichen Rucksack mitschleppen, es schwieriger in der Schule haben und dass diesen Kindern die Last der Herkunft von den Schulsystemen schlecht abgenommen wird. Diese Situation ist in Österreich besonders stark ausgeprägt. Das betrifft laut der aktuellen OECD-Studie unterschiedliche Bereiche, wie zum Beispiel den Leistungsabstand. Der Leistungsabstand zwischen dem Durchschnitt der benachteiligten Kinder und der weniger sozial benachteiligten Kinder ist in Österreich größer als in vergleichbaren Ländern. Es betrifft auch den Anteil der Leistungsunterschiede, den man auf die sozioökonomische Stellung der Eltern zurückführen kann. Dieser ist in Österreich größer als in den OECD-Ländern. Und es ist leider auch so, dass es in Österreich weniger Kinder aus sozial benachteiligten Haushalten in PISA-Spitzengruppen schaffen, viel weniger als in nordischen Bildungssystemen. Das Ganze hat sehr viele unterschiedliche Gründe, aber einige Gründe werden auch immer wieder von Bildungswissenschaftlern und von der OECD genannt. In diesem Sinne ist diese Studie spannend, weil sie auch ein bisschen Feedback über die aktuelle Bildungspolitik in unserer Republik gibt. Ihr zufolge gibt es zum Beispiel zwei Zusammenhänge, die besonders stark hervortreten: Das eine ist die Tatsache, dass es nicht förderlich ist, sondern eher im Gegenteil, wenn Kinder sehr früh in ihrer Bildungskarriere Jahre wiederholen müssen, sogenanntes Sitzenbleiben, anstatt gezielt in den Bereichen, in denen sie Förderbedarf haben, gefördert zu werden. Das andere ist das Thema stark segregierte Schulen, also schlecht durchmischte, aber auch vom Schulsystem stark segregierte Schulen. Es ist schon spannend, wenn man sich das Pädagogikpaket der Bundesregierung anschaut, das - das ist jetzt nicht mein Wort - in den letzten Tagen von manchen auch als Ideologiepaket bezeichnet worden ist. Dieses Paket der Bundesregierung macht nämlich genau das! Was sollte meiner Meinung nach auch auf Basis der Erkenntnisse der letzten OECD-Studie passieren? - Natürlich, dass man Standorte besonders dort fördert, wo Kinder besondere Förderung brauchen, Stichwort Chancenindex, natürlich, dass man eine bessere Durchmischung in den Schulen schaffen muss, anstatt weitere Mauern hochzufahren oder weitere A- und B-Züge, also Bildungssackgassen, zu schaffen - das werden wir in Wien nicht allein diskutieren können -; natürlich auch, dass man, so wie in 99 Prozent aller OECD-Länder, die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg vielleicht nicht mit neuneinhalb Jahren machen muss, sondern etwas später. Was wir in Wien dazu machen, ist eine verstärkte Kooperation mit den Bildungsinstitutionen in den jeweiligen Grätzeln, mit unseren Bildungsgrätzeln. Aber zurück zum eigentlichen Thema: Selbstverständlich sind Ganztagsschulen ein sehr probates Mittel, um unterschiedliche Startbedingungen auszugleichen. Hat ein Kind einen schweren Rucksack zu tragen, durch erhöhten Lernaufwand, durch Übungsaufwand, durch Aufgaben, und dann kommt es nach Hause. Stößt auf Eltern, die dabei helfen können, den Rucksack auszupacken, die dabei helfen können zu lernen, die dabei helfen können, Aufgabe zu machen, oder die sich zumindest eine Nachhilfe leisten können - oder nicht? Und genau diejenigen, deren Eltern sich das nicht leisten können, müssen in unserem Fokus sein. Die probate Antwort darauf ist ein starker Ausbau der ganztägigen Schulformen. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Aigner gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Landesrat! Sie beziehen sich auf die OECD-Studie. Der Studienautor ist ein bekannter Gesamtschulbefürworter, Herr Schleicher, und das kommt seit vielen Jahren und Jahrzehnten. Es gibt auch andere Zugänge zur Bildungspolitik, ich darf an ein aktuelles Werk der Frau Kollegin Susanne Wiesinger erinnern, die sagt, dass die schlechten Schulergebnisse auch damit zu tun haben, dass immer mehr muslimische Kinder aus einem Elternhaus kommen, in dem es nur wichtig ist, dass der Koran gekonnt wird und dass alles halal ist. Ich glaube, das hat mit der Segregation gar nichts zu tun, das hat dann offenkundig soziokulturelle Hintergründe. Ich denke, so eindimensional, wie das ein Bildungsexperte der OECD sieht, kann man die Sachen nicht angehen. Ich bin froh, dass die Entwicklung unseres Bildungssystems unter unserem neuen Bundesminister Faßmann jetzt in eine andere, nämlich in eine mehr leistungsbezogene Richtung geht. Meine Frage knüpft an die Frage der Frau Kollegin Schwarz an: Bei den ganztägigen Schulformen ist es, glaube ich, gerade in einer Großstadt wichtig, dass die Eltern auch entsprechende Wahlfreiheit zwischen offenen und verschränkten Formen der Ganztagsbetreuung haben. Können Sie auch in Zukunft sicherstellen, dass für jene Eltern, die eine offene Ganztagsbetreuung wünschen, diese auch in Wohnortnähe sichergestellt werden kann? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Die Antwort ist: Ja. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Aichinger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Michael Aichinger (SPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Landesrat! Herzlichen Dank für die bisherigen Ausführungen. Sie haben in Ihren Ausführungen schon auf die Wichtigkeit des Ausbaus der Ganztagsschulen hingewiesen. Ich glaube auch, dass die OECD eine eindeutig international anerkannte Institution ist und durchaus auf der ganzen Welt Stellenwert mit ihren Aussagen besitzt. Nun meine Frage: Welche Auswirkungen haben die Änderungen beim Bildungsinvestitionsgesetz durch die Bundesregierung für den Ausbau der Ganztagsschulen in Wien? Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Ein kleiner Sidestep zur Bemerkung mit der OECD: Selbstverständlich möchte ich an dieser Stelle schon auch ein Bekenntnis dafür ablegen, dass Bildungspolitik gut beraten ist, erstens einmal natürlich auf die Lehrerinnen und Lehrer zu hören, das sind die Praktikerinnen und Praktiker vor Ort, zweitens aber selbstverständlich auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die es weltweit dazu gibt. Ich finde, Politik, die an den Expertinnen und Experten vorbeiagiert, ist schlecht beraten. - Das vielleicht noch als kleiner Sidestep zur Frage vorher. Aber jetzt zum Bildungsinvestitionsgesetz: Im Jahr 2017 hat die vorige Bundesregierung beschlossen, dass ein beträchtlicher Mitteleinsatz, die sogenannte Bankenmilliarde, nämlich 750 Millionen EUR, für den Ausbau ganztägiger Schulformen gewidmet und genutzt werden soll. Das waren meiner Meinung nach ein sehr großer Schritt und auch ein großes Bekenntnis der letzten Bundesregierung dazu, Erkenntnisse, die wir zum Beispiel aus der Wissenschaft haben, ernst zu nehmen. Eine solche Erkenntnis ist, dass ganztägige Schulformen und ein flächendeckender Ausbau ganztägiger Schulformen sehr, sehr wichtig für die Bildungsqualität unserer Republik sind. Jedenfalls wurde dann zur Umsetzung dieser 750 Millionen EUR Investition das Bildungsinvestitionsgesetz geschaffen. Der ursprüngliche Plan war - das ist auch im Gesetz so festgelegt -, dass beginnend mit dem Schuljahr 2017/18, also dem jetzt laufenden Schuljahr, die bestehende 15a-Vereinbarung zum Ausbau ganztägiger Schulformen, die bis 2018/19 laufen soll, in diesem Jahr ergänzt und in Zukunft ersetzt werden soll. Was in der Zwischenzeit passiert ist, ist, dass die nunmehrige türkis-blaue Bundesregierung mit Budgetbeschluss im April 2018 die jährlichen Mittel für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung halbiert und die in Aussicht gestellten Gelder vom Jahr 2025 bis zum Jahr 2032 erstreckt hat. Kurz gesagt, es gibt deutlich weniger Geld für den Ausbau ganztägiger Schulformen. Man kann das vielleicht noch ein bisschen konkreter ausführen: Die Neuregelung des Bildungsinvestitionsgesetzes für Wien bedeutet, dass jährlich im Zeitraum von 2019 bis 2022 bis zu 1.500 geschaffene schulische Tagesbetreuungsplätze im Bereich der öffentlichen und privaten Wiener Schulen nicht mehr mit dem Bund abgerechnet werden können. Während also Ministerin Hammerschmid für das Jahr 2019 noch von 13 Millionen EUR nur für Wien ausgegangen ist, sieht die Bundesregierung jetzt nur mehr die Hälfte von rund 6,5 Millionen EUR vor. Es gibt eine Diskussion dazu, um das vielleicht vorweg zu nehmen, nämlich die Behauptung aus Kreisen der Bundesregierung, dass ohnehin weiter Gelder im Topf der 15a-Vereinbarung vorhanden wären und daher auch das Verschieben des Bildungsinvestitionsgesetzes auf nächstes Jahr überhaupt kein Problem ist. Das ist unzulässig, weil seitens der Stadt Wien - wir haben das vorher diskutiert, wir haben da ein sehr konsequentes Ziel - die Mittel immer zur Gänze abgerufen worden sind. Wir haben diese Gelder nicht umsonst geholt, sondern wir haben die Gelder geholt, um stark nachgefragte schulische Tagesplätze für Wiener Kinder zu schaffen. Wir sind als Bundesland da um sehr, sehr viel Geld umgefallen. Das ist schade. Es ist doppelt schade, weil wir natürlich selbstverständlich trotzdem am Ausbau von ganztägigen Schulformen, trotzdem am Ausbau der erforderlichen Tagesbetreuungsinfrastruktur festhalten. Es ist halt insgesamt sehr, sehr schade, dass die Bundesregierung in vielen Dingen den Sparstift bei den Schulen ansetzt, in dem Fall eben nur die Hälfte der Mittel für den ganztägigen Schulausbau zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass wir natürlich für sehr, sehr wertvolle Dinge, die wir sonst auch im Bildungsbereich machen könnten, weniger Mittel zur Verfügung haben. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Emmerling gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die bisherigen Ausführungen. Ich glaube, wir sind uns sehr ähnlich im Zugang, was Vererbung der Bildung betrifft und hinsichtlich Ihrer Ausführungen auf die Frage des Kollegen Ellensohn. Ich wollte jetzt nämlich auch den OECD-Bericht, dass Bildung in Österreich sehr stark vererbt wird, ansprechen. Die Bundesregierung hat auch verkündet, dass man die Berufstätigkeit noch viel stärker zur Voraussetzung für Ganztagsschulen machen will. Es ist etwas, das auch in Wien noch gilt, und das macht in einer gewissen Weise auch Sinn, dass berufstätige Eltern einen bevorzugten Zugang für ihre Kinder haben. Im letzten Petitionsausschuss gab es allerdings einen Antrag, mit dem wir mehrstimmig beschlossen haben, dass wir eine Empfehlung an Sie aussprechen, diese Voraussetzung der Berufstätigkeit beim Besuch einer Ganztagsschule herauszunehmen. Jetzt wollte ich Sie fragen, wie da der aktuelle Stand der Dinge ist und wie Sie die Systematik sehen. Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Ich halte das für ein sehr, sehr wichtiges Thema, da es selbstverständlich natürlich so ist, dass gerade Eltern, die zum Beispiel arbeitsuchend oder besonders bildungsfern sind, ein Bildungsmilieu für Kinder schaffen oder eben nicht schaffen können, was eine ganztägige Schulform für wichtig, sinnvoll und notwendig erachten lässt. Daher sind wir gemeinsam dazu aufgerufen, dass wir uns überlegen müssen, wie wir es schaffen können, die ganztägigen Schulformen nicht nur als Exklusivprogramm für berufstätige Eltern zu schaffen, sondern für eine größtmögliche Zahl an Wienerinnen und Wienern, oder anders gesagt, für alle, die es brauchen. Meiner Meinung nach gibt es ein primäres Mittel der Wahl, wie man das umsetzen kann, und das ist, genug Plätze zu schaffen. Wir haben eine ähnliche Situation im Kindergarten, wo wir schon ein Stück weiter sind. Bei den 3- bis 6-Jährigen stellt sich durch ein Angebot von über 100 Prozent die Frage gar nicht mehr, oder viel seltener, da es natürlich es einzelne Kindergartenstandorte gibt, die besonders beliebt sind -, aber systemisch sich die Frage nicht mehr stellt, dass es für eine beschränkte Anzahl an Plätzen mehr Interessentinnen und Interessenten gibt. Es gibt prinzipiell auch für jedes Kind einen Platz. Gibt es aber zu wenige ganztägige Schulplätze, dann entsteht auf den Platz runtergebrochen oft die Notwendigkeit, zu entscheiden, ob diesen eben das eine Kind oder das andere Kind bekommt. In einer verknappten Situation ist es natürlich völlig klar, dass ein Kind, dessen beide Elternteile berufstätig sind, natürlich diesen Platz braucht, da unsere Verpflichtung gegenüber den berufstätigen Eltern auch gegeben ist. Ich glaube also wirklich, dass wir eben genau deshalb - irgendwie zurück zur Frage 1 - sehr gut daran getan haben, mit einem gewissen Druck, dazu stehe ich auch, derartig intensiv - das ist ja in Österreich unvergleichbar, auch von der Zahl her - die ganztägigen Schulformen ausgebaut haben. Parallel prüfen wir aber selbstverständlich weitere Möglichkeiten, wie man nachvollziehbar und fair die Vergabefrage klären kann, ohne dabei zusätzliche Sackgassen zu schaffen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Die 5. und letzte Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schwarz. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Landesrat! Vielen Dank für die Beantwortung. Was mir wirklich wichtig ist und was ich auch immer wieder sage, ist, dass wir, die ÖVP-Wien und die ÖVP, kein Gegner der Ganztägigkeit sind, aber wir sind Befürworter dessen, dass die Eltern entscheiden dürfen, wie die Ganztägigkeit der Betreuung der Kinder aussieht. Da komme ich jetzt wieder zurück, weil Sie gesagt haben, Sie möchten das als Stadt Wien steuern. Wir sagen, das sollen in Wirklichkeit die Eltern bestimmen dürfen, was sie ja in Wien nicht dürfen, welche Form sie an ihrem Schulstandort haben möchten. Meine Frage ist jetzt nochmal, warum Sie sich so dagegen wehren, dass Sie den Eltern beziehungsweise auch dem Schulforum die Möglichkeit geben, über die Form der Ganztägigkeit abzustimmen. Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Landesrat! Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, danke für die Frage. Selbstverständlich ist es so, dass es auch in der jetzt betriebenen Politik und Praxis so ist, dass sowohl Eltern als auch Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort gehört und in die Entscheidung einbezogen werden. Die Entscheidung wird aber, so wie wir ja die ganze Zeit schon bei dieser Fragebeantwortung diskutieren, als Stadt und auch steuernd als Stadt getroffen. Was mir in dem Zusammenhang wichtig ist, ist schon zu sagen, es ist keine Entscheidung, die zu einer Umwandlung einer Betreuungssituation eines Elternteils in einem Schuljahr führt, sondern immer nur pro futuro, und daher die Eltern natürlich die Entscheidungsmöglichkeit für die unterschiedliche Betreuungsform haben, nämlich durch die Schulwahl. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass Wien derzeit das einzige Bundesland ist, das diese Wahlfreiheit wirklich herstellt. In allen anderen Bundesländern gibt's die Möglichkeit der Wahl einer ganztägigen Schulform schlicht und einfach nicht in ausreichender Form. Wir haben das in den letzten Jahren geschaffen. Jede Familie kann in fast jedem Bezirk in einem Umfeld, das überschaubar und machbar ist, zwischen Halbtagsschulen, zwischen offenen Schulen und zwischen ganztägigen Schulen in verschränkter Form wählen. Das ist meiner Meinung nach eine Verpflichtung, die wir mit sehr, sehr viel Energie auf den Boden gebracht haben und die wir natürlich nie, nie immer nur auf den einzelnen Schulstandort runterbringen können. Aber uns ist schon wichtig, dass die Eltern die Möglichkeit haben, diese Wahlfreiheit wirklich in Anspruch zu nehmen. Das ist nämlich in der Zeit in dieser Republik nur in Wien der Fall. Die Grundlage für diese Wahlfreiheit war der starke Ausbau ganztägiger Schulformen und der funktioniert so am besten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat! Wir kommen jetzt zur 4. Anfrage (FSP-896986-2018-KFP/LM). Die wurde von Herrn Abg. Kops gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Im Zuge der SPÖ/Grünen Neuverteilung der Ressorts am Beginn der Legislaturperiode ist der Bereich Sport zur Geschäftsgruppe 'Gesundheit und Soziales' gewandert. Als Mitglied der Landesregierung, zuständig für Sport, sind Sie auch Vorsitzender des Landessportrates. Die Sitzungen des Landessportrates müssen laut Landessportgesetz § 8 Abs. 1 wenigstens vierteljährlich stattfinden. Da die letzte Sitzung länger als drei Monate her ist, stellt sich die Frage, wann Sie die nächste Sitzung des Landessportrates einberufen werden?) Bitte, Herr Landesrat! Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben mir die Frage gestellt, ob wir nicht wenigstens vierteljährlich Sitzungen des Landessportrates einberufen sollten, so wie es letztens auch im Gesetz drinnensteht. Sie haben vollkommen recht mit Ihrer Frage. Ich habe mich nur informieren lassen, wie die Routine in den letzten Jahren war. Da wurde mir gesagt, auch in den letzten Jahren war diese Sitzung nur zwei Mal jährlich. Ich habe jedenfalls unabhängig von Ihrer Frage, das ist gerade in Vorbereitung, die Einladungen vorbereiten lassen. Es wird der nächste Landessportrat am 3. Dezember stattfinden. Die Einladungen sind noch nicht draußen. Aber das ist eigentlich jetzt seit zwei Wochen oder so in Bearbeitung, das vorzubereiten. Ich glaube, wir können die Gelegenheit nutzen, und ich möchte mir außerdem einmal selbst ein Bild von diesem Rat machen. Wie funktioniert Diskussion? Worüber diskutieren wir dort? Mit welcher Intensität wird dort auch diskutiert? Ich halte es für gescheit, so ein Gremium an sich zu haben, denn wenn ich wiederum höre, dass in den letzten Jahren von den vier Sitzungen jeweils zwei ausgefallen lassen wurden, so muss man eigentlich sagen, und zwar im Konsens mit allen Beteiligten, dann glaube ich, muss man darüber nachdenken: Funktioniert der Landessportrat so, wie wir uns das vorstellen? Aber wie gesagt, da möchte ich mir zuerst einmal selber den Eindruck verschaffen. Am 3. Dezember wird diese Sitzung sein und dann werden wir schauen, ob wir das so belassen, wie es ist. Ob wir auch die Sitzungsroutine so belassen, das können wir dann auch gemeinsam besprechen. Bleiben wir bei vier Mal jährlich? Bekannterweise gehöre ich da zu den Menschen, die sagen: Nur Routinesitzungen abzuhalten, damit der Routine Genüge getan ist, ist manchmal auch ein bissel verlorene Zeit, und da verlieren die Dinge auch irgendwie die Bedeutung, die sie haben sollten. Also vielleicht reduzieren wir das auch im Konsens, oder wir müssen uns mit der Frage der inhaltlichen Tagesordnungen beschäftigen. Ich kann's noch nicht sagen. Ich sag's nur so: Am 3. Dezember wird die erste Sitzung sein. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dkfm. Dr. Aichinger, bitte. Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP): Guten Morgen, Frau Präsident! Herr Landesrat! Sie haben in Ihrer Beantwortung jetzt schon ein Thema angesprochen, das ich auch ansprechen wollte. Der Sport ist anscheinend nicht Lieblingskind der rot-grünen Stadtregierung, weil er in wenigen Jahren in drei verschiedenen Geschäftsgruppen war, damit auch bei drei verschiedenen Stadträten war und damit auch eigentlich von einer langfristigen Planung oder Idee im Großen und Ganzen keine Rede war. Ich kann mir für den Sport nur wünschen oder hoffen, dass das in Zukunft ein bissel anders und intensiver wird. Und ich gebe Ihnen völlig recht, ich war einige Male in dem Landessportrat, und die Effizienz, darüber können wir sprechen, ist wirklich nicht unbedingt entscheidend gewesen. Ich glaube, in der Sache muss man was tun. Aber ich habe eine konkrete Frage. Der Herr Bürgermeister hat angekündigt, eine von zwei Ankündigungen war vor allem die sogenannte Mehrzweckhalle, sagen wir es einmal so. Ich würde Sie fragen, erstens einmal soll die ja für Sport und für Kultur sein. Daher die Frage: In welche Kompetenz wird sie dann kommen? Kultur und Sport sind ja jetzt getrennt. Kommt das in Ihre Kompetenz? Kommt das in die Sportkompetenz? Oder wird überhaupt eine andere Konstruktion gesucht werden, wie diese Mehrzweckhalle sein wird, beziehungsweise sind Sie in die Planungen eingebunden? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Landesrat! Amtsf. StR Peter Hacker: Ich lasse die Vorbemerkung einfach weg, obwohl es verführerisch wäre, darüber zu philosophieren, dass ich mich freue, dass Sie mich noch lange als Landesrat haben wollen. Zur Frage selber: Die Konzeption dieser Halle wird eine multifunktionelle sein, wie der Name schon sagt, und betrifft dann mehrere Ressorts, wenn Sie es als ressortzugehörig betrachten wollen. Natürlich, wenn Sportveranstaltungen stattfinden, dann ist es in meinem Ressort. Wenn es Kulturveranstaltungen sind, dann ist es im Kulturressort. Wenn es Veranstaltungen sind, die vor allem für den Tourismus attraktiv sind, die jetzt nicht zwingend unter Kultur fallen, aber einfach unter tolle Veranstaltungen, wo viele Menschen kommen, auch aus außerhalb von Wien, dann würde man es vielleicht dem Tourismus zuordnen. Da wären wir im dritten Ressort. Also ich glaube, dass es nicht so ganz wichtig ist, welchem Ressort es wirklich dann zugeordnet ist. Wir sind uns in der Stadtregierung auch völlig einig, dass in solchen Fragen gar nicht einmal primär zunächst geklärt wird, welches Ressort zuständig ist, sondern die Frage geklärt wird: Wollen wir es haben oder wollen wir es nicht haben? Diese Frage haben wir geklärt, und dazu gibt es ganz klare Aussagen von unserer Stadtregierung, dass wir so eine Halle zusätzlich in der Stadt haben wollen, die eben multifunktional für unterschiedliche Arten der Nutzung zur Verfügung steht. Da gibt es öffentliche Äußerungen, die sehr klar sind. Also die Ressortzuordnung kränkt mich am wenigstens. Ich halte es auch für gescheit, dass der Finanzstadtrat das in seiner Hoheit behält und der treibende Faktor ist. Aber das findet in gemeinsamer Übereinstimmung statt, so wie auch die Entwicklung der Sportstätten in gemeinsamer Übereinstimmung stattfindet, wo wir jetzt dieser Tage ja auch den Sportclub zum Beispiel hier durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen haben, wo wir das heute der Öffentlichkeit auch im Detail ein bissel vorstellen können. Also ich denke, da herrscht eine sehr klare Einigkeit in der Wiener Stadtregierung, die Dinge letzten Endes gemeinsam anzupacken und nicht die Frage konkret in den Vordergrund zu stellen, wessen Ressort ist zuständig, wenn es überlappende Bereiche sind. Das macht mir, ehrlich gesagt, keine Sorge. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Die 2. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Kops. Bitte. Abg. Dietrich Kops (FPÖ): Ja, danke für die Beantwortung meiner Anfrage. Es ist schon klar, dass man Sitzungen nicht macht, weil man halt Sitzungen machen muss. Aber Sie haben ein Riesenressort übernommen, wo Sie ja auch im Bereich Krankenhaus Nord eine Baustelle haben, wo Sie betreffend die Mindestsicherung eine Baustelle haben, und gerade der Sport, wie mein Kollege es auch gesagt hat, ist ja auch ein Stiefkind der rot-grünen Landesregierung. Es gibt hier Überlegungen auch seitens des neuen Sportministers, ein neues Nationalstadion zu errichten. Hier gab es ja auch schon Gespräche. Da stellt sich die Frage: Wie weit sind hier die Gespräche? Wie stehen Sie prinzipiell zu einem neuen Nationalstadion? Und ganz generell: Wie stehen Sie überhaupt, deswegen war das ja auch meine Frage, generell zum Sport in der Stadt Wien, weil ja gerade auch im Sportstättenbereich, im Sportstättenbau hier ein großer Nachholbedarf in der Stadt besteht? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat bitte! Amtsf. StR Peter Hacker: Zunächst zur konkreten Frage. Ich bin mit dem Sportminister in einem guten Gesprächsaustausch, auch in einer guten Gesprächsroutine, auch in einem guten Selbstverständnis, dass wir in Fragen der Sportinfrastruktur einfach zusammenarbeiten und uns zu vielen Projekten austauschen. Dass das Nationalstadion, von dem er träumt, natürlich eine besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit hat, ist ja nicht weiter verwunderlich, wenn es um so ein riesengroßes Vorhaben geht. Wir sind uns aber einig, der Herr Sportminister und ich, dass Träumen zwar eh super ist, und träumen von tollen Ideen führt manchmal dazu, dass aus dem Traum dann auch ein Projekt wird. Und manchmal, wenn das Projekt dann gut ist und der Traum daher auch gut war, kann man aus dem Projekt eine Projektvorbereitung machen und das Projekt dann vielleicht irgendwann einmal realisieren. Faktum ist, dass außer der Idee und der Vorstellung, man sitzt im Bernabéu-Stadion und 80.000 Menschen toben, weil eine Fußballmannschaft spielt, letzten Endes nicht viel mehr an konkreten Plänen auf dem Tisch liegen. Und dass es nicht schwierig ist, wenn die öffentliche Hand, und dann völlig wurscht, in welcher Verteilung Bund und Länder gemeinsam ein Projekt realisieren wollen, dass sich die Investoren dann anstellen. Das ist, ehrlich gesagt, auch nicht überraschend und prickelt mich jedenfalls nicht besonders an, weil jeder ist froh, wenn die öffentliche Hand für den Investor dann letzten Endes für das Risiko geradesteht. Die entscheidende Frage um das Stadion wird sein: Gibt es ein bestechendes Betriebskonzept? Und wenn jetzt im Augenblick davon geträumt wird, dort eine Investition von 400 Millionen EUR zu realisieren, dann, ehrlich gesagt, regt mich das gar nicht auf und lässt auch meinen Pulsschlag nicht steigen. Das Entscheidende wird sein: Gibt es ein Betriebskonzept, wo die Investition von 400 Millionen dann auch wieder verdient werden kann? Und da bin ich mir mit dem Sportminister einig, dass das Entscheidende sein wird, auch ein Betriebskonzept zu finden, wo die Investition plus Verzinsung plus die Rendite, die sich die Investoren erwarten, dann auch verdient werden kann. Also Sie können davon ausgehen, dass es daher auch ohne die laufenden Betriebskosten notwendig sein muss, bei einer solchen Investition in den nächsten 20 Jahren, oder 25 Jahren, also auf die Dauer der Abschreibung der Investition, dann rund 500 Millionen verdient zu haben. Und wenn es keinen Plan gibt, wie man dort 500 Millionen in 25 Jahren verdient haben will, dann brauchen wir nicht weiter über die Frage diskutieren: Wie können wir das Wiener Praterstadion mit einem 400 Millionen Projekt umbauen? Aber in dieser Frage bin ich mir mit dem Sportminister einig. Wir warten jetzt darauf, dass es jemanden gibt, der auch ein bestechendes Betriebskonzept mit entsprechender Kalkulation, mit entsprechender Investitionsrechnung und mit entsprechender Rendite- und Wirtschaftlichkeitsrechnung auf den Tisch legt. Dann können wir darüber nachdenken: Wie teilen wir uns mögliche Risiken? Wie teilen wir uns mögliche Betriebsformen? Und dann können wir wirklich im Ernst darüber sprechen, dass wir einen Schritt weiter gekommen sind, um einen Traum wahr werden zu lassen. Realistisch muss man betrachten, dass große Stadien auf der ganzen Welt nicht Nationalstadien sind, wo Nationalmannschaften spielen, sondern dass das Stadien sind, die großen Vereinen gehören. Faktum ist, dass die Wiener Nationalmannschaft in durchschnittlichen Jahren vier, fünf Ländermatches im Jahr hat. Und damit werden wir wahrscheinlich nicht in der Lage sein, die Rendite zu erwirtschaften, die ein 400 Millionen Investitionsprojekt braucht. Das muss man ganz einfach trocken und realistisch sehen, unabhängig davon, dass ich es mir natürlich auch wunderbar vorstellen kann, in einem tollen, neuen, multifunktionalen Stadion mit 80.000 Sitzplätzen zu sitzen. Also ich denke, wir sind alle aufgerufen, hier ein bisschen die Träume nach unten zu schrauben und wieder auf einen realistischen Diskurs zu kommen. Ich kann nur sagen, ich habe das Gefühl, dass ich mir in dieser Frage mit dem Sportminister sehr einig bin. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat! Und wir kommen nun zur 5. Anfrage (FSP-896855-2018-KSP/LM). Die 5. Anfrage wurde von Frau Abg. Rubik gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Im Oktober 2018 ist die Stadt Wien der 'Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg' beigetreten. Es handelt sich dabei um einen weiteren Baustein des Bundeslandes Wien im Kampf gegen die Gefahren der Nutzung von Atomkraft. Welche Ziele verfolgt diese Allianz der Regionen konkret und wie kann sich das Land Wien auf Basis seiner bisherigen umfangreichen Aktivitäten in diese Allianz einbringen?) Frau Stadträtin, Sie sind dran, bitte schön. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Frage beschäftigt sich mit den Aktivitäten der Stadt zum Thema Atomkraft. Sie wissen, wir sind ja seit Kurzem auch Mitglied der "Allianz der Regionen", die sich zusammengeschlossen haben, um eben gemeinsam hier auf Ebene der Europäischen Union gegen den Ausbau von Atomkraftwerken vorzugehen. Wir haben ja in Wien mit unserer Koordinationsstelle im Rahmen der Wiener Umweltanwaltschaft schon sehr lange sehr viel Expertise in diesem Bereich. Wir haben auch 2011 damals noch unter dem Eindruck der nuklearen Katastrophe von Fukushima ein eigenes Städtenetzwerk gegründet, "Cities for a Nuclear Free Europe". 29 Städte der Europäischen Union sind mittlerweile Mitglied von CNFE jetzt abgekürzt: Bergen, Dortmund, Dublin, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Köln, Manchester, ein sehr, sehr wichtiger Partner gerade in England, wo es um Hinkley Point geht, München, Nikosia, Sarajevo, Zagreb, Mailand, Thessaloniki, um nur einige davon zu nennen. Koordiniert wird dieses Netzwerk durch die Wiener Umweltanwaltschaft als Antiatomschutzbeauftragte der Stadt Wien. Wir suchen da natürlich immer noch weitere Gleichgesinnte, um sie einzuladen, diesem Netzwerk beizutreten. Über Manchester ist es uns auch gelungen, einen Anschluss an ein englisches Antiatomstädtenetzwerk zu finden, das sind die "Nuclear Free Local Authorities" in England, die auch dort ein sehr verbreitetes Grassroots-Netzwerk haben, das eben ihre Hauptzentrale in Manchester hat, und wo wir im Zusammenhang mit Hinkley Point sehr intensiv miteinander kooperiert haben. Ja, ein Zusammenschluss ist gerade auf Ebene der Europäischen Union mehr als notwendig, weil wir einfach die Erfahrung gemacht haben, wenn man dort hinkommt als einzelne Stadt, dann ist es dort von nicht großem Interesse, weil jeder weiß, dass Österreich eine sehr starke Tradition im Bereich der Antiatomarbeit hat, und wird da auch ein bisschen, würde ich sagen, nicht so ernst genommen. Wenn man aber als ein Städtenetzwerk kommt und sagt: Ja, wir haben Städte aus sehr vielen Regionen, aus sehr vielen Bereichen der Europäischen Union, aus sehr vielen Ländern, dann hat das natürlich weit mehr Gewicht und wird auch weit mehr gehört. Das ist die Erfahrung, die wir gemacht haben. Es ist natürlich auch schön in so einem Netzwerk, wenn man Expertisen, die man hat, besser verbreiten kann, in vielen Regionen verwenden kann. Das ist auch etwas, was wir in den letzten Jahren gemacht haben. Wir haben uns jetzt entschlossen, auch die Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg zu unterstützen und mit unserem Beitritt unser Städtenetzwerk auch mit der Allianz zu verknüpfen, um dadurch noch schlagkräftiger und noch wirksamer zu werden. Diese Allianz ist von Oberösterreich gegründet worden und war ein Zusammenschluss von Regionen in Österreich, Deutschland, Belgien und Luxemburg und hat sich ähnlichen Zielen verschrieben, nämlich denen, zu verhindern, dass in Europa Atomkraftwerke weiter ausgebaut werden, und gegen die Entwicklung, dass es, wie soll ich sagen, in der Europäischen Union in den letzten Jahren wieder so ein bisschen eine Art Renaissance der Atomkraft gegeben hat. Gemeinsame Ziele sind die Verhinderung der Subventionierung der Kernenergie in Europa und natürlich auch, dass Kernreaktoren weit über ihre ursprüngliche Betriebszeit hinaus betrieben werden. Schwerpunkt der Aktivitäten ist jetzt sowohl von dieser Allianz der Regionen, als auch von unserem Städtenetzwerk das Engagement gegen ganz konkrete Neubauprojekte und der Subventionsfall zum Beispiel Hinkley Point C in Großbritannien, oder Paks 2 in Ungarn. Das sind ja die zwei aktuellsten Projekte, die jetzt anstehen. Und ganz konkret auch das Thema der Laufzeitverlängerung, das jetzt immer wieder und immer wieder für die unterschiedlichsten Reaktoren auf den Tisch kommt. In 28 Ländern der Europäischen Union befinden sich zur Zeit 125 Kernreaktoren zur Stromerzeugung in Betrieb. Die haben ein durchschnittliches Alter von 34 Jahren. Also man sieht, dass sich der Kraftwerkpark in Summe schon sehr stark dem Ende seiner Laufzeit nähert. 90 Reaktoren sind davon bereits mehr als 30 Jahre in Betrieb, fast die Hälfte davon wiederum, nämlich 58, sind in Frankreich. Es gibt immerhin 14 Staaten, die überhaupt keine Kernkraftwerke betreiben. Auch das sollte man nicht vergessen. Also wir sind mit unserer Meinung hier nicht alleine, sondern es gelingt uns ja auch immer wieder, da andere Verbündete zu finden. Wir haben unsere Aufgabe in den letzten Jahren vor allem sehr stark in einem Bereich gesehen, nämlich wirklich fundierte Expertisen auf den Tisch zu legen, weil ich weiß das noch aus meiner Zeit bei der Umweltschutzorganisation Global 2000, dass das, was es wirklich braucht, fundierte Studien sind. Also Studien, die wirklich Hand und Fuß haben, die von Experten, die von Wissenschaftlern durchgeführt worden sind, mit denen man dann auch auf europäischer Ebene besser punkten kann, wenn man nicht hinkommt und sagt, wir sind aus diesen und diesen Gründen dagegen, sagen die, ja, sehr interessant, aber die Gegenseite ist natürlich monetär sehr gut ausgestattet. Das heißt, wir haben uns wirklich sehr darauf konzentriert, sehr viele juristische, finanzielle, wirtschaftliche, sicherheitstechnische Dinge sehr intensiv zu beleuchten und diese Studien über die verschiedenen Netzwerke auch wirklich zu verbreiten, in Brüssel vorzulegen, um unsere Kritik auch wirklich sachlich zu untermauern. Mangelnde Haftungsregelungen im Nuklearbereich sind ein wichtiger Punkt, konkrete Untersuchungen an Sicherheitsproblemen einzelner Anlagen, wo wir uns wirklich sehr spezifisch die einzelnen Anlagen durchgeschaut haben, Betrachtung der wirtschaftlichen und energetischen Rahmenbedingungen der Kernenergie. Also zu diesen Themen haben wir wirklich sehr umfangreiche und wissenschaftlich belastbare Studien in Auftrag gegeben, zum Beispiel unlängst zu der Wirtschaftlichkeitsfrage wie "Renewable Energy versus Nuclear Power", eine sehr interessante Studie, die jetzt in der Community sehr für Aufsehen gesorgt hat, weil wir damit erstmals tatsächlich belegen konnten, dass die Errichtung von Kernkraftwerken wirtschaftlich unrentabel ist. Grundsätzlich gewusst hat das jeder. Aber jetzt liegt es einmal schwarz auf weiß mit Zahlen belegt auf dem Tisch. Das hat schon eine neue Qualität, weil natürlich sehr wichtig ist, bei der Errichtung von Kernkraftwerken dann auch die gesamte Entsorgungskette noch mit einzubeziehen. Das wird ja oft irgendwie vergessen. In so einer Studie liegt es einmal schwarz auf weiß wirklich auf dem Tisch. Es gab auch eine umfassend angelegte Studie zur Energiebilanz der Nuklearindustrie. Fakt ist, dass eben Alternativenergien eine wesentlich bessere Energiebilanz haben. Ja, dann haben wir eine weitere Studie zu Laufzeitverlängerungen von Kernkraftwerken gemacht: "Information around Plant lifetime Extension in the Nuclear Industry". Dieses Wissen stellen wir natürlich gerne allen zur Verfügung, und wir werden auch weiter dran bleiben. Das sehe ich auch als eine der Kernaufgaben der Wiener Umweltanwaltschaft, dass sie hier wirklich fundierte Expertisen zu brennenden Themen in diesem Bereich ausarbeitet und allen zur Verfügung stellt. Ich kann Ihnen sagen, diese Studien sind in Europa sehr gefragt, weil es wirklich sehr wenig an Material und Unterlagen zu diesem Bereich gibt. Ich glaube, dass wir da wirklich eine wesentliche Rolle im Kampf gegen den Ausbau der Atomkraft haben können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für die Beantwortung. Sie haben ein Stichwort schon genannt, Hinkley Point. Vor dem Sommer hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg die Klage Österreichs gegen die Staatsbeihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen. Wie sehen Sie da die Situation, weil das ist, sage ich, der entscheidende Punkt für die Entwicklung der Atomenergie in Europa? Solange es diese Staatsbeihilfen gibt und so, wie Sie es schon ausgeführt haben, Atomenergie ist ja die unwirtschaftlichste Energieform überhaupt, daher sind diese Staatsbeihilfen auch notwendig. Das ist der kritische Punkt, um langfristig aus der Atomenergie in Europa auszusteigen. Wie sehen Sie die Chancen, hier doch noch diese Entscheidung zum Kippen zu bringen? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Frau Landesrätin! Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Also diese Entscheidung war natürlich ein herber Rückschlag. Das muss man sagen, weil allgemein schon damit gerechnet worden ist, dass diese Beihilfen schon als eine Subvention, die nicht innerhalb des Rahmens der Europäischen Union ist, angesehen wird. In anderen Bereichen ist man im Beihilfenrecht ja wahnsinnig streng. Da wird es ja meiner Meinung nach über Gebühr eigentlich, muss man sagen, ausgelegt. Dass es in diesem Fall kein Problem ist, also das hat mich persönlich wirklich sehr verwundert. Ich glaube, dass nichts anderes übrig bleiben wird, als sich dem Euratom-Vertrag zu widmen, was immer ein sehr schwieriges Thema ist, weil er einer der Gründungsverträge der Europäischen Union ist, einer der drei Grundpfeiler, auf dem diese Union steht, eben aus den 50er Jahren, wo die Philosophie offensichtlich noch eine andere war. Deswegen ist es auch sehr schwierig, sozusagen diesen Grundpfeiler zu kappen, weil es eben nicht irgendein Seiten- oder Nebenvertrag ist. Aber ich glaube, es wird kein Weg daran vorbeiführen, weil man ansonsten immer offensichtlich als Begründung bekommt: Na ja, es gibt eh den Euratom-Vertrag, und der hat ja schon eine Sonderfinanzierung vorgesehen, oder Finanzierung ist jetzt falsch, aber eine Sonderstellung der Nuklearenergie in der Energieversorgung der Europäischen Union. Nur, das ist mittlerweile mehr als überaltert, das muss man einfach so sehen. Ich sage Ihnen nur ganz ehrlich, dass das etwas ist, was halt die Wiener Landesregierung vermutlich im Alleingang nur sehr schwierig bewerkstelligen wird. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Wir begrüßen das Engagement bezüglich des Atomausstiegs, und wir unterstützen auch das Engagement, was die erneuerbaren Energien betrifft. Wir haben auch gestern in der Aktuellen Stunde schon darüber diskutiert, dass hier noch sehr, sehr viel getan wird, und ich möchte auf das mögliche Potenzial, das Wien hier mitbringt, was Fotovoltaikanlagen betrifft, ansprechen. Meine Frage geht dahin gehend: Welche Maßnahmen oder in welche Richtung werden Sie gehen, das Potenzial der Fotovoltaikanlagen in Wien auszuschöpfen, vor allem auch im Bereich der öffentlichen Gebäude, weil ja hier auch sehr viele Möglichkeiten bestehen, eine Vorreiterrolle zu übernehmen? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ja, es ist offensichtlich, dass der Wasserkraftanteil in Wien ausgebaut ist und dass wir für Windräder in einer Stadt, wo der Platz ohnehin sehr eng ist, nicht viel Platz haben. Das heißt, Fotovoltaik ist für die Wien Energie natürlich der logische Punkt, in Wien anzusetzen. Ich glaube, wir haben sehr gute Voraussetzungen, weil es ja schon seit Jahren hier eine Erhebung gibt und auch einen Kataster, der die ganzen Dächer in Wien betrachtet hat und auch wirklich untersucht hat: Wo gibt es Lokalitäten, wo es vom Neigungswinkel her und von der Ausrichtung her und was auch immer da noch, vom Schattenwurf, keine Ahnung, ja, also alle Rahmenbedingungen untersucht hat, die es braucht, damit man auch tatsächlich Fotovoltaikanlagen errichten kann. Das heißt, wir haben eine sehr gute Datenbasis, was einmal ein guter Faktor ist. Wir haben jetzt auch mit der letzten Novelle, wenn ich mich richtig erinnere, auf Bundesebene die Möglichkeit geschaffen, auch auf Mehrparteienhäuser verstärkt Fotovoltaik, auch im sozialen Wohnbau, zu ermöglichen. Vorher hat es da schwierige Rahmenbedingungen gegeben. Das heißt, auch damit, glaube ich, dass gewisse Hinderungsfaktoren, die es davor gegeben hat, jetzt nicht mehr da sind, und es wesentlich leichter sein wird, da großflächige Projekte umzusetzen. Aber die Wien Energie hat das eh schon seit Längerem erkannt. Wir haben uns auch sehr dafür eingesetzt, dass wir da die Rahmenbedingungen eben so stellen, dass es eben auch im sozialen Wohnbau und in anderen Bereichen leichter mit der Fotovoltaik möglich ist und gehen jetzt eigentlich mit Feuereifer dran, da auch die Projekte umzusetzen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin. Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ing Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich glaube, gerade in der Antiatompolitik haben Sie wirklich eine sehr glaubwürdige Haltung. Sie machen auch schon seit Jahren die Antiatomgipfel, die, glaube ich, auch sehr erfolgreich in Wien sind. Wir schaffen es auch, hier überparteilich Resolutionen zu verabschieden. Das hat die SPÖ ja nicht immer so gesehen wie Sie heute. Wenn man sich erinnert, hat ja die SPÖ 1971 begonnen, ein Atomkraftwerk in Österreich zu bauen, was dann am 5. November durch eine Volksabstimmung verhindert wurde. Jetzt jährt sich dieser Tag nach 40 Jahren, und ich glaube, der Tag würde sich dafür eignen, wieder auf den Atomausstieg aufmerksam zu machen. Welche Aktivitäten haben Sie geplant, um diesen historischen Tag zu begehen? Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Landesrätin, bitte. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Also wir haben jetzt aktuell noch keine Aktivitäten geplant, weil wir eigentlich immer die Jahrestage der Atomkatastrophen Tschernobyl und Fukushima versuchen zu nutzen, um wieder die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu lenken. Wie soll man sagen? Es gibt ja Themen, bei den Parteien schlauer werden. Ich bin mir sicher, das ist bei der FPÖ auch schon mal vorgekommen. Und 1971 war ich erst drei Jahre alt. Aber ich kann mich noch erinnern, wie ich mit meiner Mama zur Volksabstimmung gegangen bin, die übrigens damals auch mit Nein gestimmt hat. Und ich war damals mit zehn Jahren eigentlich sehr stolz darauf. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin! Die Fragestunde ist damit beendet. Bevor wir zur Aktuellen Stunde kommen, gebe ich ordnungshalber bekannt, dass die Abgeordneten Mag. Kasal und Mag. Juraczka beide um 11.30 Uhr entschuldigt sind. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der NEOS-Rathausklub hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Das Volk begehrt, die Politik wischt vom Tisch. Direkte Demokratie auf Landesebene ausbauen!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun den Erstredner, Herrn Abg. Wiederkehr, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das Volk begehrt, und das ist auch gut so. Es ist gut, wenn Bürgerinnen und Bürger unseres Landes aufstehen und sich für ein Thema einsetzen. Es ist gut, wenn Menschen unseres Landes Volksbegehren initiieren und Volksbegehren auch unterstützen. Das ist eine ganz, ganz wichtige Ergänzung zur repräsentativen Demokratie, dass es auch direkte Demokratie wird. (Beifall bei den NEOS.) Das ist auch mein Ideal von einer gesunden, lebendigen Demokratie, dass nicht nur wir als Repräsentanten Politik betreiben, sondern dass Bürgerinnen und Bürger auch ohne politisches Mandat politische Anliegen entwickeln und dann auch vorantreiben. Und es ist schön, zu sehen, wie viele Menschen in Österreich bei den Volksbegehren, die stattgefunden haben, mitgemacht haben, wie viele beteiligt waren, und vor allem auch, wie viele Menschen unterschrieben haben. Wie viele Menschen selbst am letzten Tag, am Sonntag, wo ich auch noch eines unterschreiben waren (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Schon spät!), eines noch, angestanden sind, um zu unterzeichnen. Es ist schön, wenn Menschen am Sonntag zu einem Amt gehen, um auch Volksbegehren zu unterzeichnen. Und dann finde ich es unglaublich schade von Seiten der Politik, wenn 880.000 Unterschriften zusammenkommen wie bei "Don't smoke", dass diese sowas von gar nicht beachtet werden und einfach beiseitegeschoben werden, als ob es kaum Unterschriften gegeben hätte. Und das hat die schwarz-blaue Bundesregierung gemacht! Sie haben 880.000 Unterschriften einfach vom Tisch gewischt! (Beifall bei den NEOS.) Und das ohne einen Respekt davor, wie viele Menschen sich hier für "Don't smoke" eingesetzt haben und vor allem auch in der Aufgabe der eigenen Position, weil vor allem die Freiheitliche Partei, die immer so sehr nach direkter Demokratie geschrien hat, nach Volksbegehren und vor allem nach verbindlichen Volksabstimmungen - sie haben selbst in ihrem Programm, dass ab 250.000 Unterschriften bei einem Volksbegehren eine Volksabstimmung stattfindet. Und jetzt, bei über 880.000 Unterschriften, sagen Sie: Was kümmert uns das? Das ist ja nicht das richtige Thema, es geht ja ums Rauchen. Beim Rauchen brauchen wir den Minderheitenschutz für die Raucher. Das wollen wir sicher nicht abstimmen lassen! Und vor allem die Zynik in der Argumentation: Ja, 900.000 wurden halt nicht erreicht, Pech, die paar Tausend Unterschriften waren zu wenig. Wenn 900.000 erreicht worden wären, hätten Sie ganz sicher auch gesagt: Nein, jetzt keine Volksabstimmung, weil es gibt ja den Koalitionsvertrag. Und erst die nächste Periode muss sich das anschauen. Das ist feig! Das ist feige Politik, immer nach Volksbegehren und Volksabstimmungen zu rufen, aber dann, wenn es wirklich ein Anliegen gibt, das zu verhindern! (Beifall bei den NEOS.) Es wäre ein gutes Thema, um auch eine Volksabstimmung zu machen. Und niemand hindert Sie, das auch noch zu überdenken und sich auch drüberzutrauen, ein so vieldiskutiertes Thema auch zur Abstimmung zu bringen, weil das auch die Demokratie belebt. Themen, die viel diskutiert werden, die dann auch abgestimmt werden, sind meines Erachtens nach gut für die Demokratie. Aber hier wurden die Stimmen einfach in den Mistkübel geworfen und die eigene Glaubwürdigkeit damit auch entsorgt. Allerdings haben wir eine Situation, dass Rot-Grün laut aufschreit: Bringen wir das unbedingt zur Volksabstimmung, wo wir auch dafür sind. Aber wenn man schon so laut schreit, vor allem die Sozialdemokratie, dann sollte man sich auch mal vor der eigenen Tür ansehen, wie man in Wien mit direkt-demokratischen Elementen umgeht, nämlich nicht besonders gut. Und man geht nicht gut damit um, wenn Themen entstehen, wo Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie auch notwendig wären. Wir sehen beim Heumarktprojekt, dass es hier kaum Einbindung gab. Dass auch die Frage, ob Wien langhaltig das Weltkulturerbe verlieren wird, vollkommen losgelöst worden ist von der Frage der Bürgerinnen und Bürger. Dass hier einfach drübergefahren worden ist und hier auch kein Mut besteht auf direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung. Wir sehen in Wien, dass die Elemente der Bürgerbeteiligung und direkten Demokratie wahnsinnig schlecht ausgeprägt sind, sogar noch schlechter als auf Bundesebene! Wenn wir uns die Wiener Volksbegehren ansehen, die kennt kaum jemand, auch aus gutem Grund, weil es bisher erst ein Wiener Volksbegehren gab, und das haben wir damals als außerparlamentarische Opposition initiiert, als wir noch nicht im Gemeinderat vertreten waren, ein Aufbegehren. Es war das erste Wiener Volksbegehren, was überhaupt initiiert worden ist. Und da frage ich mich schon, warum denn das so ist? Warum es hier in Wien so große Hürden gibt, überhaupt Volksbegehren einzuleiten, weil man im Vergleich zur Bundesebene einen Gesetzesvorschlag machen muss, eine Gesetzesvorlage vorlegen muss und nicht eine einfache Anregung reicht. Und auch weil die Hürden für so ein Volksbegehren unglaublich hoch sind mit 5 Prozent der Wahlbeteiligten. Das sind fast 65.000 Menschen, die das in Wien unterzeichnen müssen. Und als wir das damals in der außerparlamentarischen Opposition initiiert haben, haben die Magistratsdienststellen und die Bezirksämter gar nicht gewusst, wie sie damit umgehen sollen, weil das so etwas Neues war! Das heißt, hier ist es auch die Aufgabe der rot-grünen Stadtregierung, Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen, direkte Demokratie auszubauen und hier auch die Hürden für Volksbegehren zu senken, sodass auch Wienerinnen und Wiener solche Anliegen im Rahmen eines Volksbegehrens auch einreichen können, weil das würde auch unsere Wiener Demokratie stärken! (Beifall bei den NEOS.) Wiener Volksbegehren kann man auch nicht digital unterstützen. Wir haben die Situation, dass man in den Dienststellen des Magistrates und den Bezirksämtern nicht weiß, wie man damit umgehen kann, aber online kann man dies auch nicht signieren. Was wichtig wäre, ist, dass wir auch eine elektronische Unterstützung für Volksbegehren ermöglichen. Auf Bundesebene wurden die ja sehr, sehr gut angenommen und es wurden auch sehr viele Unterschriften digital eingereicht. Darum finde ich es wichtig, dass wir auch in Wien digitale Möglichkeiten ausbauen, um Volksbegehren zu unterstützen. Und das Wichtige ist dann: Was passiert dann mit diesen Volksbegehren, die initiiert worden sind? Kommen diese Volksbegehren einfach in den Mistkübel, wie Schwarz-Blau sie entsorgt hat? Oder werden sie ab einer gewissen Hürde auch einer Volksabstimmung unterzogen? Und hier bin ich ein großer Freund, ab einer gewissen Schwelle Volksbegehren auch einer Volksabstimmung zu unterziehen, um zu zeigen: Wir nehmen die Anliegen ernst. Wir nehmen die Anliegen ernst. Wenn genug Bürgerinnen und Bürger ein Anliegen unterzeichnen, haben wir auch den Mut, als gewählte Repräsentanten in einer Demokratie das Volk zu befragen, wie es auch zu einer gewissen Meinung steht. Hier stellen wir uns eine Hürde von 3 Prozent der Wahlberechtigten vor, die ein Volksbegehren unterzeichnen, sodass es dann auch zu einer Volksabstimmung kommt. (Beifall bei den NEOS.) Aber natürlich, die Zahl ist nicht in Stein gemeißelt. Uns geht es darum, auch eine Diskussion anzustoßen, wie wir direkte Demokratie ausbauen können, wie wir das nützen, dass sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger auch einbringen wollen, auch einbringen wollen abseits vom Wahltermin. Weil das macht eine Demokratie auch aus, nicht nur das Abgeben des Wahlzettels alle fünf Jahre für die Wahlen, sondern sich auch zwischen Wahlen zu engagieren, in Bürgerinitiativen zu engagieren, Petitionen einzureichen, die dann ernst genommen werden, Volksbegehren zu initiieren und dann auch bei wichtigen Themen, die abzustimmen sind, eine Volksabstimmung zu machen. Und natürlich ist uns bewusst, dass wir hier vor allem mit Themen des Minderheitenschutzes oder mit Themen, die verfassungsrechtlich heikel sind, auch sensibel umgehen müssen. Aber auf Wiener Ebene können wir hier ein bisschen mutiger sein und den ersten Schritt gehen, weil wenn wir schon auf die Bundesregierung zeigen, dass Schwarz-Blau hier die Anliegen nicht ernst nimmt, dann schauen wir doch, dass wir hier in Wien die direkte Demokratie ausbauen! Nehmen wir die Menschen ernst und trauen den Bürgerinnen und Bürgern von Wien zu, auch die Stadt mitgestalten zu können. Vielen Dank! (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zum Wort hat sich Herr Abg. Mag. Juraczka gemeldet. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass wir uns heute bei der Aktuellen Stunde zur direkten Demokratie austauschen, quasi ein Evergreen in der politischen Diskussion. Ich kenne keine politische Fraktion, ich kenne keinen Politiker, der Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie, Mitbestimmung per se ablehnt. Und dennoch ist das immer wieder so schwierig, Bürgerbeteiligung, Mitbestimmung wirklich umzusetzen. Der Kollege Wiederkehr, mein Vorredner, hat es durchaus richtig gesagt: Direkte Demokratie ist ein höchst sinnvolles, ergänzendes Mittel zu unserer repräsentativen Demokratie. Ich will mich jetzt gar nicht darauf reduzieren zu sagen, was wir, was meine Fraktion schon alles gefordert hat. Jetzt haben wir, Gott sei Dank, nach langjährigen ÖVP-Forderungen einen Petitionsausschuss. Ich will auch nicht sagen, was wir schon alles gefordert haben, was noch immer nicht umgesetzt ist in dieser Stadt. Ich will diese knapp bemessene Zeit, diese fünf Minuten eher zum Anlass zu nehmen, zu sagen, was das Problem aus meiner Sicht ist, warum es die direkte Demokratie in dieser Stadt so schwer hat. Meine Damen und Herren! Politik und wir Politiker haben die negative Angewohnheit, dass wir glauben, zu allem und zu jedem eine Meinung haben zu müssen. Nicht nur zu weltanschaulichen Fragen, wo es eigentlich meistens relativ einfach ist und man schnell Stellung beziehen kann, sondern auch zu Themen, die unmittelbar nur einen kleinen Teil der Bevölkerung betreffen, wo die Subsidiarität eigentlich sagt, das sollen diese Menschen für sich selbst entscheiden. Nein, jeder von uns ist geneigt, zu glauben, er muss Meinung beziehen. Das ist das Problem, verbunden mit dem zweiten Thema der direkten Demokratie, das es uns so schwer macht, nämlich wir glauben immer, Recht behalten zu müssen. Und so passiert das bei jedem, bei jeder Möglichkeit, wo direkte Demokratie zum Einsatz kommt. Da glauben alle Parteien, sie müssen diese direkte Demokratie gewinnen. Sie müssen Abstimmungen gewinnen, weil der Bürger, die Bürgerin nicht mündig genug wären, selbst zu entscheiden. Und da gibt's viele Fälle, meine Damen und Herren! Schauen wir uns die Sozialdemokratie an! Keine Sorgen, die anderen Parteien kommen auch noch dran. 150.000 Unterschriften beim Parkpickerl, aber es durfte halt nicht sein, was nicht sein darf. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Verfassungswidrig!) Das heißt, man hat - ja, der Kollege Stürzenbecher kommt mit Verfassungswidrigkeit. Sie sind ja wirklich, Sie sind ... Es ist eigentlich schon verjährt. Man könnte nur still schmunzeln und sagen, ja, es war ein guter Schmäh von uns. Nein, Sie sitzen wirklich da und reden von einer Verfassungswidrigkeit! Das zeigt, dass Sie eher fleißig als geschickt im politischen Argumentieren sind. Aber sei's drum. Anderes Beispiel, CETA-Abstimmung der SPÖ. (Beifall bei der ÖVP.) Ich bin jetzt kein SPÖ-Mitglied, nicht einmal Sympathisant, aber da fragt man die eigene Partei, die entscheidet. Dann macht man aber was ganz anderes, weil es halt parteitaktisch gerade nicht gepasst hat. Wieder ein anderes Beispiel: Wir alle erinnern uns an die Befragung der österreichischen Bevölkerung Wehrdienst/Berufsheer. Viele können sich vielleicht noch erinnern, es war ein plötzlicher Schwenk eines gewissen Michael Häupl, der diese Befragung eigentlich initiiert hat. Dem damals zuständigen Minister, heute Landesrat im Burgenland, ist jetzt noch schwindlig, wie er diesen Schwenk vollziehen musste. Und dann wurde natürlich versucht, eine Abstimmung zu gewinnen. Nicht die Bevölkerung wurde gefragt, Politiker versuchten, Abstimmungen zu gewinnen. Das, meine Damen und Herren, ist das Problem! Und auch die GRÜNEN, die zweite Regierungsfraktion in diesem Haus, kennt das Problem mit der direkten Demokratie aus den letzten Monaten und Jahren nur zur Genüge. Mariahilfer Straße ... (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Wie macht ihr das mit dem Rauchverbot?) Mariahilfer Straße, ich komm noch dazu, überhaupt kein Problem, Herr Stadtrat! Mariahilfer Straße, da hat man die Geschäftsleute in dem Bereich derer, die abstimmen durften, nicht dazugenommen, weil da war man sich nicht sicher, ob die dem Projekt mehrheitlich positiv gegenüberstehen. Man hat die EU-Bürger dazugenommen, weil bei denen hatte man ein gutes Gefühl. Man hatte ein Ja zur Fußgängerzone. Das hat man gerne umgesetzt. Man hatte ein Ja zu Querungen. Das wollte man nicht, das hat man nicht umgesetzt. Mitgliederbefragung Heumarkt. All diese Dinge zeigen, wir sind nicht bereit, Verantwortung an die Bürger abzugeben, sondern wir wollen direkte Demokratie gewinnen. Das ist das Problem, meine Damen und Herren! Die Bevölkerung ist reif für direkte Demokratie, und es wäre im höchsten Maße wichtig, um gegen die Politikverdrossenheit anzukämpfen. Wir, und ich meine jetzt alle Hundert hier in diesem Saal sind manchmal offensichtlich noch nicht reif ... (Abg. Mag. Josef Taucher: Rauchverbot! Rauchverbot! - Aufregung bei Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Abgeordneter, bitte ... Abg. Mag. Manfred Juraczka (fortsetzend): Und ich komme jetzt zu meinem letzten Satz, Frau Präsidentin. Wir haben eine Arbeitsgruppe zur Geschäftsordnungsreform hier in diesem Haus. Dort schaffen wir es parteiübergreifend, gut zu verhandeln. Warum schaffen wir keine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der direkten Demokratie? Ihre beiden Fraktionen haben es versprochen! Umgesetzt ist es bis heute nicht! Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. - Weitere Aufregung bei Abg. Mag. Josef Taucher. - Aufregung bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Dr. Kickert. Ich gebe noch einmal zu bedenken, die Redezeit ist fünf Minuten. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für die Ermahnung an mich, wo ich noch nicht einmal angefangen habe. Ich werde diese fünf Minuten einhalten, selbstverständlich. Und ich werde mich auf die Punkte meiner Vorredner beziehen, die auf der Ebene der Prinzipien und auf der Ebene des Themas und der Umsetzung waren und weniger auf der Ebene der Polemik. Weil das, was der Kollege Juraczka gesagt hat, nämlich dass vieles von dem dann nicht umgesetzt wird, weil man eine politische oder persönliche Position zu verteidigen hat, tatsächlich ein Hindernis ist. Also fange ich bei den Prinzipien an, die, glaube ich, jeglicher Diskussion, aber auch der Frage der direkten Demokratie zugrunde liegen müssten, nämlich den Dialog mit den beteiligten Personen, mit der Bevölkerung, mit wem auch immer ernsthaft führen zu wollen, ist ein grundlegendes Prinzip. Und natürlich auch die Kultur des Miteinanders. Wenn man diese beiden Prinzipien so weiterverfolgt und ernst nimmt, müsste einem daran gelegen sein, sich gar nicht erst auf eine Position so weit einzubetonieren, dass man aus der nicht mehr herauskommt. Deswegen, und das ist im Gegensatz zu dem, was der Kollege von den NEOS sagt, bin ich aus genau diesem Grund des Dialogs gegen einen Automatismus von Volksbegehren zur Volksabstimmung. Das, was ich auf jeden Fall bevorzugen würde, wären zwischen den jeweiligen Stufen die Möglichkeiten der Diskussion und des Dialoges. Sowohl in der Enquetekommission des Parlamentes zur Verbesserung der Demokratie 2014/2015 als auch in vielen, vielen anderen Zusammenhängen wird ein sogenanntes Drei-Stufen-Modell propagiert, in dem eine Initiative aus der Bevölkerung an das parlamentarische Gesetzgebungsorgan gestellt werden kann. Dieses Organ diskutiert darüber und findet im besten Fall sogar eine Lösung. Falls diese Lösung über das parlamentarische Organ nicht gefunden wird, sagen wir, Landtag oder Gemeinderat, vielleicht sogar Bezirksvertretung, dann könnten die Initiatoren mit einer nächsthöheren Hürde ein Begehren einleiten. Und nach erfolgreichem Abschluss des Begehrens gibt es wieder eine Diskussionsebene mit dem parlamentarischen Organ. Dieses dreistufige Modell wurde zum Beispiel lang in Salzburg diskutiert, zu einer Gesetzesvorlage gebracht und dann letzten Endes nicht umgesetzt, weil es offensichtlich, so sagen es VerfassungsrechtlerInnen, nicht möglich ist, diese Form einer Volksgesetzgebung mit Volksbegehren oder Volksabstimmung umzusetzen, weil dazu die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Jetzt sind wir in der Situation, wo sich blöderweise die Katze in den Schwanz beißt. Daher eher mein Appell: Immer dann, wenn es nicht darum geht, Schuldzuweisungen zu machen und zu sagen, wir können das nicht machen, weil die eine Ebene das macht und die andere Ebene sagt, aber ihr macht's es auch nicht, wenn wir von den Schuldzuweisungen wegkommen wollen und sagen, dass es unser gemeinsames Ziel ist, mehr Mitbestimmung den MitbürgerInnen zu ermöglichen, dann sollten wir an Lösungsmöglichkeiten arbeiten. Und das werden wir tun. Danke vielmals! Vier Minuten, Frau Präsidentin, vier Minuten! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Abgeordnete, es war keine Mahnung an Sie persönlich. Ich habe nur nach dem Erstredner zwar fünf Minuten eingestellt, aber nicht laut daran erinnert. Der nächste Redner, der zum Wort gemeldet ist, ist Herr Abg. Mag. Kowarik. Ich bitte darum. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ja danke, Frau Kollegin Kickert, für Ihre angenehmen Worte, die durchdacht waren und ein bisschen auch das Problem der direkten Demokratie aufzeigen. Ich möchte aber zuallererst, nachdem ich nur fünf Minuten habe und wir müssen die einhalten, auf das eingehen, was der Herr Kollege von den NEOS gesagt hat, und es sich natürlich nicht nehmen hat lassen, vier Minuten einmal über ein Thema zu sprechen, was hier eigentlich gar nicht Platz haben sollte, aber es sei verziehen. Diese 880.000 Unterschriften sind natürlich viel, und Volksbegehren sind immer ernst zu nehmen. Es gibt ja auch eine gesetzliche Grundlage, was dann mit diesen Volksbegehren passiert. Das dürfte Ihnen entgangen sein. Lesen Sie nach! Was wollen wir von den Freiheitlichen? Ist auch kein Geheimnis. Was wir wollen, sind gesetzliche Bestimmungen. Wir wollen nicht irgendeine Willkür, dass auf Zuruf ein Volksbegehren dann vielleicht zu einer Volksabstimmung führt, und ein anderes, das einem nicht so in den Kram passt, dann vielleicht nicht. Nein, wir wollen klar gesetzliche Bestimmungen, die für alle gleich gelten. Das muss die Grundlage einer direkten Demokratie sein. Das muss Grundlage einer vernünftigen Zugangsweise sein. Dass sich da was tut, wird hoffentlich auch bei den NEOS angekommen sein. Ja, es ist so, dass man in einer Koalition nicht seine Forderungen immer zur Gänze umsetzt. Aber es ist zum ersten Mal seit der Republik, wenn man so will, dass hier ernsthaft direkt- demokratische Ebenen auch auf Bundesebene einen stärkeren Ausdruck bekommen werden. Diese 900.000, ja, auf die hat man sich halt geeinigt. Das kann man jetzt gut finden, das kann man schlecht finden. Mir wäre es auch lieber, wenn es weniger wäre, aber es ist nun einmal so. Aber das möchte ich schon auch allen dazu sagen, die da womöglich noch kommen und sagen, ja was ist jetzt mit den Freiheitlichen? Wir werden sehr genau darauf achten, wie das dann in der Bundesgesetzgebung, wie die Meinungen dann der anderen Parteien dazu sein werden. Sie wissen, das ist Zweidrittelmaterie, das heißt, wir brauchen noch einen Dritten. Und ob man dann auch so forsch sein wird wie jetzt bei diesem einen Volksbegehren, das einem halt gerade in den Kram passt, das werden wir sehr genau beobachten. Das wird dann auch der Hinweis sein, wie ernst man das ganze Thema nimmt. (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei Abg. Mag. Josef Taucher.) Was wir wollen, ist eben eine gesetzliche Normierung und eine genaue Regelung dieser Vorgangsweise. Wir sehen, und jetzt komm' ich auf Wien, wie schwierig das bei uns ist. Wir haben, was das Parkpickerl betrifft, Befragungen, die in Wirklichkeit schwierig sind, um das einmal vorsichtig zu sagen. Ich erinnere da, das war heute auch schon Thema, an die Mariahilfer Straße, was dort aufgeführt wurde: Eine Bürgerumfrage, die es gesetzlich gar nicht gibt. Das sagt nicht nur der Kowarik, das sagt auch der Prof. Dr. Mayer, dass diese Befragung als rechtswidrig einzustufen war. Also man muss sich da irrsinnig verbiegen, warum man das dann überhaupt heranzieht. Ich darf Ihnen eine Beantwortung des Herrn Bürgermeisters vorlesen, was die gesetzliche Grundlage, und da sind wir wieder beim Thema, für die Datenverwendung damals bei der BürgerInnenumfrage Mariahilfer Straße war. Er antwortet mir: "§ 47 Abs. 2 Z 1 Datenschutzgesetz in Verbindung mit §§ 103h Abs. 1 Z 1, 91 Abs. 3, 75 und 28 Abs. 1 und 2 der Wiener Stadtverfassung." Nicht böse sein, also hatscherter geht's nicht mehr! Hier ist dringender Handlungsbedarf! Das sagen wir auch nicht erst seit gestern. Das sagen wir zumindest, seitdem ich hier in diesem Haus bin. Es wurde auch früher schon von uns immer wieder aufs Tapet gebracht und hier Initiativen gesetzt, die halt leider bis jetzt noch keinen Durchbruch gebracht haben. Direkte Demokratie sollte auch auf der untersten Verwaltungsebene aus meiner Sicht schon besser funktionieren. Was haben wir jetzt in den Bezirken? Nicht sehr viel. Es gibt das Recht, sich mit Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Beschwerden an den Bezirksvorsteher zu wenden. Es gibt Sprechstunden der Bezirksräte. Sie kennen das alles. Wir waren meistens selber Bezirksräte. Und das war's dann schon. Dann gibt es noch die Bürgerversammlungen. Aber das war's. Und Bürgerversammlungen können auch direkt-demokratisch einberufen werden, aber mit sehr, sehr hohen Hürden. Auch wir sind dafür, dass diese Hürden für diese direkt-demokratischen Instrumente natürlich heruntergesetzt werden. Da können wir im Land sehr wohl was machen. Die Frau Kollegin hat durchaus recht, das ist verfassungsrechtlich alles nicht so einfach. Aber auch im Bezirk können wir mehr direkt- demokratische Instrumente einführen. Tatsächlich ist der Wiener Landtag dazu berufen, hier Änderungen herbeizuführen. Ich hoffe, es gelingt vielleicht noch in dieser Periode. Ich glaube nicht daran. Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Hanke zum Wort gemeldet. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute über das Thema Demokratie sprechen, nämlich auch, weil wir uns ja, wie wir eh alle wissen, in einem Gedenkjahr befinden. In einem Gedenkjahr, wo wir auch der Republikgründung gedenken und uns vielleicht auch immer wieder einmal bewusst machen können, dass demokratische Strukturen und demokratische Mitbestimmung keine Selbstverständlichkeit sind. Ich freue mich auch deswegen, weil wir in diesem Jahr nicht nur an die Republikgründung denken müssen und wollen, sondern auch daran, dass wir 100 Jahre Frauenwahlrecht haben. Das heißt, 100 Jahre einen Moment, wo sich die Demokratie für einen großen Teil der Bevölkerung geöffnet hat. Warum bringe ich das? Ich bringe das in der Debatte, weil es mir auch darum geht, dass wir Demokratie insgesamt weiterdenken. Wo stehen wir 100 Jahre danach? Wo stehen wir heute? Wir stehen da, wo es zum zweiten Mal ein Frauenvolksbegehren braucht und gebraucht hat, weil, trotzdem Frauen jetzt seit 100 Jahren wählen dürfen, immer noch nicht Demokratie in dem Sinne herrscht, wenn wir Demokratie weiter fassen, dass es auch eine gleiche Repräsentation gibt, dass es gleiche Chancen gibt, dass es eine gleiche Verteilung von Macht gibt und auch gleiche Lebensbedingungen für Beteiligung und Partizipation. Wo stehen wir 100 Jahre danach? Wir haben es zuvor schon gehört. Wir stehen da, wo Volksbegehren von mehreren 100.000 Menschen unterzeichnet werden und von einer Bundesregierung einfach vom Tisch gewischt werden. Wo gerade die Parteien, wir haben es jetzt auch gerade wieder gehört, die immer sagen, direkte Demokratie ist so wichtig, jetzt einfach sagen: Es interessiert uns eigentlich nicht, was 880.000 Menschen bei diesem Volksbegehen "Don´t smoke" gesagt haben. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Das können Sie sich jetzt auch nicht schönreden. Ich weiß, Sie haben das jetzt gerade versucht. Das, was Sie machen, ist, dass Sie mit Schlagwörtern um sich werfen, aber Demokratie und Beteiligung eigentlich nicht ernst meinen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Das sieht man nicht nur da, sondern das sieht man auch bei den anderen Sachen, die Sie im Bund vorhaben oder auch einfach schon durchführen. Wenn JugendvertrauensrätInnen abgeschafft werden sollen, reden wir über Demokratie und Demokratisierung? Ich glaube nicht! Wenn die Sozialversicherungen unter dem Vorwand von einer Verwaltungsreform so umgebaut werden, dass Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen abgebaut wird und die Machtverschiebung hingeht zu Wirtschaftseliten, dann reden wir von Demokratie und Demokratisierung? Ich glaub' nicht! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Der Kollege Wiederkehr hat vorher gesagt, er wünscht sich, dass die Demokratie in Wien ausgebaut wird, dass wir sie stärken, dass wir sie lebendig machen. Ich möchte jetzt die letzten zwei Minuten meiner Rede nutzen, um da ein Beispiel einzubringen, wie das im Rot-Grünen genau so passiert, wie wir Demokratie ausbauen, wie wir Möglichkeiten schaffen, nämlich mit dem Projekt der "Werkstatt Junges Wien", das das österreichweit größte Partizipationsprojekt für Kinder und Jugendliche sein wird. Demokratie stärken heißt nämlich, Partizipation ausbauen und das auch für diejenigen, an die man vielleicht nicht im ersten Moment denkt, auch an diejenigen zu denken und die mitbestimmen zu lassen, die vielleicht sonst nicht gehört werden. Mit der "Werkstatt Junges Wien" schaffen wir ein Partizipationsprojekt, wo es mindestens 500 Workshops geben wird, wo mindestens, und ich bin mir sicher, es werden mehr, 10.000 Kinder und Jugendliche sagen werden, was sie sich von dieser Stadt wünschen, was sie gerne verbessert hätten und wie sie sich eigentlich die Gesellschaft vorstellen, in der sie leben wollen. Das ist ein Projekt, das seinesgleichen sucht, und da können wir sehr stolz drauf sein. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es wird damit nicht nur auch ein Projekt des Regierungsübereinkommens erfüllt, sondern es wird sogar noch weiter gedacht. Wir machen es breiter. Es wird aus dem, was da von den Kindern und Jugendlichen zurückkommt, eine Kinder- und Jugendstrategie erarbeitet, wo wir es langfristig schaffen werden und ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche ihre eigene Zukunft selber mitgestalten, dass wir da den Raum aufmachen, dass man gerade auch auf die hört. So schaut Partizipation aus! So schaut es aus, wenn man Leute ernst nimmt, wenn man auch Kinder und Jugendliche ernst nimmt. Das passiert im rot-grünen Wien. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Weber zum Wort gemeldet. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Landtag! Liebe Gäste, schön, dass sie hier sind, herzlich willkommen! Ich habe mich in meiner Vorbereitung auf meine Tätigkeit als Petitionssprecher von NEOS-Wien ja in die Protokolle der Petitionsberichtsdebatten im Landtag eingelesen und habe hier sehr viele Hinweise auf das kollegiale, offene und wertschätzende Gesprächsklima im Petitionsausschuss gelesen und möchte sagen, dass ich das sehr gut finde. Das sind wir nämlich den Menschen mit ihren Anliegen schuldig. Ich möchte mich dafür einmal bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses bedanken! (Beifall bei den NEOS.) Vorweg ein paar Worte zur Transparenz. Es ist ja einiges schon aus dem Regierungsprogram hier zitiert worden. Einen Punkt habe ich mir auch herausgenommen, der im Regierungsprogramm drinnensteht, das ist die Übertragung von Landtags- und Gemeinderatssitzungen, wohlgemerkt On Demand. Zur Erklärung: On Demand bedeutet, dass Sie sich das im Nachhinein in einer Mediathek anschauen können. Das gibt es im Übrigen in acht von neun Landtagen. In Salzburg können Sie sich beispielsweise sogar die Sitzungen der Ausschüsse On Demand, sprich, zu Hause dann im Nachhinein auf der Couch anschauen. In Wien gibt es da nichts. Nachdem wir uns in Wien Digitalisierung auf die Fahnen schreiben, bin ich aber guter Dinge, dass wir das hoffentlich in Wien auch bald haben werden. (Beifall bei den NEOS.) Das Thema zieht sich natürlich auch hinunter in die Bezirksvertretungen. Wir haben seit 2015 in den Bezirksvertretungen über unsere Bezirksvertretungsklubs sehr viele Aktivitäten, sehr viele Anträge gestellt, sehr viel getan. In Umsetzung ist da leider aktuell wenig. Es gibt auch negative Entwicklungen, aktuell gerade zum Beispiel in der Josefstadt. Dort haben wir 2015 einen Antrag eingebracht, dass die Sitzungen live gestreamt werden. Er ist einstimmig angenommen worden. Dann ist zwei Jahre nichts passiert. 2017 haben wir den Antrag noch einmal gebracht. Er ist wieder einstimmig angenommen worden. Es ist wieder nichts passiert. Jetzt, wo es an die Umsetzung geht, wird das Thema schubladisiert. Keiner will es mehr. Einen Livestream in der Josefstadt gibt es leider immer noch nicht. Schauen wir uns das Thema Beteiligung an. Petitionsrecht 2013, ein erster guter Schritt. Wie gesagt, weitere Schritte müssen aus meiner Sicht folgen. Petitionswerber, die mit einem konkreten Anliegen kommen, die mit Petitionen kommen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, haben mit Stand heute immer noch keinen Rechtsanspruch, ihr Anliegen im Petitionsausschuss vorzubringen. Ich weiß, das Thema war hier schon oft in Diskussion. Ich kenne auch die Argumente dagegen, nämlich Inszenierungen zu verhindern. Aber ganz ehrlich, ich halte dieses Argument für falsch. Wenn es eine Petition schafft, die ohnehin sehr hohe Anforderung von 500 Unterschriften auch tatsächlich zu erfüllen, dann ist es für mich erstens eine Frage der Selbstverständlichkeit, dass die Menschen hinter dem Anliegen auch im Petitionsausschuss vorsprechen dürfen, und zweitens ist es auch eine Frage der Wertschätzung. Ich möchte auch anführen, dass gelebte Praxis, dass das ohnehin sehr oft passiert, für mich kein Ersatz für einen tatsächlichen Rechtsanspruch ist. (Beifall bei den NEOS.) Mit Freude habe ich in Bezug auf den Petitionsausschuss gesehen, dass es öffentliche Ausschussprotokolle gibt. Das gibt es bei anderen Ausschüssen leider nicht, weder Protokolle noch irgendetwas öffentlich. Zum Stichwort Transparenz möchte ich in dem Zusammenhang aber auch anmerken, es wäre schön, wenn man in den öffentlichen Ausschussprotokollen anführen würde, wie denn das Abstimmungsverhalten der einzelnen konkreten Fraktionen ist. Ich meine, dass Transparenz der Entscheidungen eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Obendrein, dass der Petitionsausschuss nicht öffentlich ist, ist bei einem Instrument, das eigentlich dafür da sein soll, die Politik zu öffnen, auch ein bisschen, sage ich einmal, nicht besonders förderlich. Als letzter Punkt - ist auch schon vom Kollegen Kowarik gekommen - das Thema Beteiligung auf Ebene der Bezirke, denn in den Bezirken ist die Politik den Menschen am nächsten. Tatsächlich ist es aber so, dass viele Menschen gar nicht wissen, wofür die Bezirksvertretungen eigentlich da sind oder wofür die Bezirksvertretungen zuständig sind. Ich meine daher, dass es in der Verantwortung von uns hier im Landtag ist, Maßnahmen zu setzen, aus Zuschauern auch tatsächlich Teilnehmer am politischen Leben zu machen. (Beifall bei den NEOS.) Hier gibt es ein Modell in vielen Gemeinden in Österreich, etwa in Pressbaum oder in vielen Gemeinden in Oberösterreich. Das ist das Modell einer Bürgerfragestunde. Das bedeutet, dass am Beginn der Gemeinderatssitzungen dieser Gemeinden einfach Bürgerinnen und Bürger hinkommen und ihre Fragen stellen können. Das geht so weit, dass Sie zum Beispiel auf der Website der Stadt Steyr die Wortprotokolle dieser BürgerInnenfragestunden anschauen können. Mit der Frage, warum es keine Bürgerfragestunden in den Wiener Bezirksvertretungen gibt, mag ich auch schon abschließen. Ich mag aber noch einen Satz dazusagen: Bürgerinnen und Bürger sind keine Bittsteller, sie sind Souverän, und somit sind sie Auftraggeber an Politik und Verwaltung! - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Schwarz. Bitte sehr. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt schon einige Male gehört, dass die direkte Demokratie ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen und Bürger ist, um den barrierefreien Zugang zur Politik zu schaffen. Wie mein Kollege Juraczka aber auch schon gesagt hat, ist es so, dass dieses Instrument der direkten Demokratie, das den Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten sein sollte, oft politischer Spielball ist und oft einfach nur verwendet und auch gesteuert wird. Besonders in der Bezirkspolitik erleben wir das. Wir haben zum Beispiel in der Leopoldstadt oft den Fall, dass Bürgerinformation mit Bürgerbeteiligung verwechselt wird. In der Leopoldstadt hatten wir das Thema Glockengasse und auch die Befragung zur Praterstraße. Da hat man richtig gemerkt, wie gesteuert die Thematik oft ist. Die Anrainer und Anrainerinnen sind nicht gefragt worden, ob sie eine Begegnungszone Glockengasse wollen, sondern sie wurden gefragt, welche Farbe die Parkbänke und welche Form die Blumentöpfe haben dürfen. Das ist nicht direkte Demokratie. So kann man diese Instrumente den Bürgern und Bürgerinnen nicht verkaufen. Die zweite Sache bei der Praterstraße: Wir wissen alle, was die Bezirksvorsteherin in der Leopoldstadt gerne hätte, nämlich die Reduzierung der Fahrspuren. Hier wurde auch ein ganz großer Bürgerbeteiligungsprozess ausgerufen, wo es einerseits Anrainer und Anrainerinnen gegeben hat, die nicht einmal eingeladen wurden. Zum Zweiten wurde dann gefragt: Fahren Ihnen die Autos zu laut? Sind Ihnen die Autos zu schnell? Aber es wurde nie ganz klar die Frage gestellt: Möchten Sie eine Reduzierung der Fahrspuren, oder nicht? Das ist feige! Das ist nicht Politik mit Rückgrat! Das haben sich die Bürgerinnen und Bürger nicht verdient! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich möchte noch zum Petitionsausschuss kommen, wo ich selbst auch Mitglied sein darf, der auch ein ganz wichtiges Instrument ist. Ich denke, wir müssen uns schon immer wieder hinterfragen, wir müssen uns immer wieder weiterentwickeln, auch als Petitionsausschuss. Da tut sich aber schon sehr lange nichts. Wir wissen, wenn eine Petition 500 Unterstützerinnen und Unterstützer hat, kommt sie zum Petitionsausschuss, wo wir dann sozusagen darüber beraten, ob wir diese Petition behandeln können oder nicht. Mit dem Rechtsanspruch gebe ich dem Kollegen von den NEOS recht, dass ein Rechtsanspruch auf ein Rederecht eigentlich eine gute Idee wäre. Wir haben auch immer wieder gesagt, wir möchten, dass über die Petitionen im Gemeinderat gesprochen und verhandelt wird. Wir wollten auch, dass die Petitionen einem zuständigen Fachausschuss zugewiesen werden, wie es im Parlament schon üblich ist. Das ist aber alles hier nicht möglich. Bei uns ist es so, Rot-Grün sagt, wir können Stellungnahmen einnehmen, wir können eine Empfehlung abgeben. Aber was ist der Mehrwert für eine Bürgerin oder einen Bürger, die oder der sich die Arbeit macht, 500 UnterstützerInnen zu suchen und zu finden, von einer Empfehlung des Petitionsausschusses? Nichts! Wir haben das bei den Siemens-Gründen wunderbar erlebt, wo sogar am Vormittag die Flächenwidmung beschlossen wurde und wir erst am Nachmittag den Petenten zu seinem Anliegen angehört haben, diese Flächenwidmung abzulehnen. Das ist etwas, das wir nicht unterstützen können. Das ist etwas, wo wir verlangen, es muss eine Weiterentwicklung geben. Da geht es um mehr als Wertschätzung. Da geht es einfach darum, Spielregeln einzuhalten. Und es geht darum, dass wir garantieren müssen, dass die direkte Demokratie nicht der Spielball der Politik werden darf. - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Mag. Huemer. Bitte sehr. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Vielen Dank und schönen guten Tag allen hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen und auch allen Zusehenden hier live und via Livestream! Es geht um das Thema direkte Demokratie, ein sehr wichtiges Thema. Natürlich bin ich auch der Meinung, dass es hier mehr an direkter Demokratie braucht. Gleichzeitig möchte ich auch sagen, die Instrumente der direkten Demokratie sind für mich hier nicht der Weisheit letzter Schluss. Denn es gibt klare Grenzen, Grundrechtsgrenzen, Menschenrechtsgrenzen, wo sozusagen der direkten Demokratie, und sei sie noch so unterstützt, ein klarer Riegel vorgeschoben werden muss. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist Sozialismus! Das ist nicht demokratisch!) Gleichzeitig halte ich auch für wichtig, dass sich Demokratie mit Partizipation auseinandersetzt, mit Teilhabe, mit Mitbestimmung und hier nicht Einzelinteressen über ein kollektives Anliegen gestülpt werden dürfen. Politik ist ein Aushandeln, ist ein Verhandeln von Interessen. Menschen die Möglichkeit zu geben, dass sie sich hier mit ihren persönlichen Anliegen einbringen können, mit den anderen in Diskurs treten können, halte ich für ganz wichtig. Ich möchte das noch unterstreichen, was schon VorrednerInnen gesagt haben, dass Demokratie Debatte braucht, Diskussion braucht und natürlich sehr gute Informationen, auf Basis derer man diskutiert. Ich glaube, was auch für Demokratieweiterentwicklung wichtig ist, ist das Vertrauen in Demokratie, das Vertrauen in die politischen Institutionen. Da kann ich tatsächlich nur auch unterstreichen, was schon Vorredner und Vorrednerinnen gesagt haben. Wenn starke Volksbegehren von Regierungsparteien praktisch mit Füßen getreten werden, dann ist das ein Vertrauensmissbrauch! (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Lächerlich! Das ist eine normale parlamentarische Behandlung!) Das ist wirklich ein Vertrauensmissbrauch! Der Kollege Wiederkehr ist jetzt nicht da. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es ist eh nur seine eigene Aktuelle Stunde!) Wir in Wien haben uns mit dem Frauenvolksbegehren beispielsweise sehr intensiv beschäftigt. Wir haben hier im Gemeinderat mit einem Beschluss von SPÖ und GRÜNEN gesagt, wir unterstützen die Anliegen, wir schauen darauf, wo wir im eigenen Wirkungsbereich diese Ideen unterstützen können, und wir unterstützen das Volksbegehren auch dahin gehend, dass es auf Bundesebene vorangeht. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Nur dort, wo es Ihnen passt!) Der Herr Wiederkehr hat sich sehr für das "Don't smoke"-Volksbegehren eingesetzt. Aber wenn man anschaut, was seine Fraktion beim Frauenvolksbegehren gemacht hat, nämlich dagegen gestimmt (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die Partei kann nicht dagegen stimmen bei einem Volksbegehren! Lernen Sie Demokratie!), dann kann ich das nicht ganz ernst nehmen, was er gesagt hat, dass sich die NEOS hier so stark machen für direkte Demokratie, sondern ganz im Gegenteil, dass sie hier selektiv wahrnehmen. (Abg. Armin Blind: Parteien stimmen überhaupt nicht mit! Sie haben keine Ahnung!) Wichtig aus meiner Sicht, wie gesagt, ist bei Demokratie auch die Befähigung zur Demokratie. Das heißt, politische Bildung gehört aus meiner Sicht ganz massiv ausgebaut. Demokratie ist nicht, einfach wählen zu gehen, Demokratie ist auch nicht, einfach Volksbegehren zu unterschreiben, auch wenn es nicht einfach ist, sondern Demokratie findet an vielen anderen Orten statt, am Arbeitsplatz, in der Schule. Und hier haben wir wirklich noch Nachholbedarf. Ich glaube, es tut den Schülerinnen und Schülern gut, wenn sie lernen, miteinander in Kontakt zu treten, zu diskutieren, demokratische Prozesse zu initiieren und auch das Miteinander in der Konfliktbearbeitung, wenn sie lernen, kontroverse Interessen auszutragen und zu verhandeln. Hier braucht es wirklich auch Unterstützung und Methoden der Zusammenarbeit. Wie gesagt, mein Plädoyer, hier ganz besonders bei jenen anzufangen, die zukünftig an die Urnen gehen, dass sie schon früh genug mitkriegen: Meine Stimme zählt, ich kann etwas bewegen, ich kann selbst mitbestimmen. Wenn in Schulen hier schon das Vertrauen missbraucht wird, dann dürfen wir uns über Politikverdrossenheit nicht zu wundern. Ich denke, Wien hat, gerade, was das Frauenvolksbegehren beziehungsweise auch "Don't smoke" betrifft, sehr viel getan, um das Vertrauen der UnterstützerInnen zu stärken. Wie gesagt, im eigenen Handlungsbereich wollen wir die Anliegen vorantreiben. Bei "Don't smoke" gibt es den Gang zum Verfassungsgericht aufgrund der Ungleichheit bei ArbeitnehmerInnen im NichtraucherInnenschutz. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Haben Sie zur Landesvollziehung auch etwas zu sagen, Frau Kollegin?) Wir haben zahlreiche Partizipationsverfahren. Ich denke, auch die Agenda 21 ist ein gutes Beispiel, wie Partizipation in der Stadt vorangetrieben werden kann. Aber, wie gesagt, wir sind hier nicht am Ende, sondern es gibt tatsächlich auch aus grüner Sicht noch viel zu tun. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. - Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Wansch. Bitte sehr. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Einleitend sage ich, ich nehme die Minute von der Frau Dr. Kickert dankend an. An dieser Stelle zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung meine Erinnerung an ein eklatantes Beispiel für die Flucht vor den Bürgern durch SPÖ und GRÜNE. Alle Anträge der FPÖ, die Sitzungen des Gemeinderates und des Landtages im Fernsehen zu übertragen, werden von SPÖ und GRÜNEN ohne jede Begründung abgelehnt. Ebenso werden die freiheitlichen Anträge abgelehnt, den Livestream dieser Sitzungen zu speichern und den Wienerinnen und Wienern auf der Homepage der Stadt Wien zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, ich lade Sie daher ein, den Mitschnitt dieser Sitzung und der vergangenen Sitzungen von Gemeinderat und Landtag auf der Homepage "www.fpoe-wien.at" anzusehen. (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt fragen wir uns: Was ist der Grund für die rot-grüne Ablehnung dieser einfachen Maßnahme, die keine nennenswerten Kosten verursachen würde? Es gibt nur eine Antwort, rot-grüner Machtrausch verträgt keine Transparenz! SPÖ und GRÜNE wissen, dass Transparenz und uneingeschränkte Informationsmöglichkeit für Wienerinnen und Wiener die Grundlage jeder Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung sind. Genau das wollen SPÖ und GRÜNE nicht! Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und GRÜNEN, direkte Demokratie beginnt in der eigenen Partei, und da erinnere ich die SPÖ an ihre Probleme mit dem Parteistatut, wo es eine eindeutige direkt-demokratische Meinung der Parteimitglieder gibt, und die GRÜNEN wissen, dass ich sie an ihre politische Sünde, an die Mitgliederbefragung zum Heumarkt, erinnere! (Beifall bei der FPÖ.) Aber natürlich sagen Sie nicht ehrlich: "Es ist uns wurscht, was ihr wollt, weil was passiert, bestimmen wir, einige Damen und Herren in der Stadtregierung." Sie sind dabei unglaublich kreativ im Tarnen und Täuschen. Zu diesem Zweck haben Sie das Wort Partizipation erfunden. Ich habe jetzt auch schon das Wort Teilhabe gehört. Da wird den Menschen Sand in die Augen gestreut! Da gibt es Workshops, Partizipationsworkshops, es gibt Masterpläne, es gibt Hochglanzbroschüren auf Kosten der Wienerinnen und Wiener zu dem Thema Partizipation. Der Begriff Partizipation ist vielleicht gesellschafts- und politikwissenschaftlich durchaus eine nette Wortfindung, aber in Wirklichkeit ist er in der Politik, im Gesetz, in den Grundlagen für die Menschen eine Wortblase. Wir Freiheitlichen arbeiten im politischen Leben und im Bereich der Gesetzgebung hier im Landtag mit den konkreten und verbindlichen verfassungsrechtlichen Werkzeugen, mit dem Ziel, verbindliche, und ich betone, verbindliche, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, auf Grundlage - da sind wir wieder bei der Grundlage, bei der Transparenz - vollständiger Information der Wienerinnen und Wiener, diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Entscheidungsfindung einzubinden und sie in der Folge dort, wo es der Entscheidung durch die Menschen in Grätzel, Bezirk oder Gemeinde bedarf, auch als Entscheidungsträger einzubinden. (Beifall bei der FPÖ.) Dazu zitiere ich aus dem freiheitlichen Wahlprogramm für die Gemeinderatswahl 2015 und aus dem freiheitlichen Demokratiepaket für Wien zu unserem Antrag auf Initiierung einer Enquete zur Einleitung der Initiative für direkte Demokratie, Bürgermitbestimmung in Wien. Schicksal dieses Antrages: Von SPÖ und GRÜNEN abgelehnt! Die Kürze der Zeit erlaubt es nicht, dass man auf alle Initiativen, Anträge, und so weiter, die von den Freiheitlichen gestellt wurden, im Detail eingeht. Tatsache ist zum Beispiel, wie es der Kollege Wiederkehr gemeint hat, da hat er dieses Programm von uns, diesen Forderungskatalog, falsch abgeschrieben, weil wir haben gefordert, bei 2 Prozent eine Volksabstimmung, er sagt jetzt, bei 3 Prozent. Aber wir nähern uns an. Wir sind froh, wenn die NEOS jetzt erklären, dass sie Mitstreiter in unserer freiheitlichen Aktion sind. Wir werden sie aber an ihren Maßnahmen messen, weil diese sind durchaus kontroversiell. Je nach Betreiber, je nach Flächenwidmungsplan, je nach Anlass gibt es da immer wieder unterschiedliche Signale der NEOS. Also wir werden sie beobachten. Am Ende stehen wir dafür, dass die Bürgerbeteiligung, die Bürgermitbestimmung ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Kollege Wansch, ich ersuche Sie, zum Schluss zu kommen. Die Minute, die Frau Kickert eingespart hat, steht Ihnen nicht zu. Bitte sehr. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (fortsetzend): Na geh! - Dann sage ich den letzten Satz: Bürgerbeteiligung, Bürgermitbestimmung in Wien, unterstützen Sie diese freiheitliche Aktion! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als letzten Redner der Aktuellen Stunde darf ich Herrn Abg. Taucher ersuchen. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Danke sehr. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe ZuhörerInnen auf der Tribüne und vor den Bildschirmen! Direkte Demokratie lautet das Thema heute. Ich finde es sehr interessant, denn die FPÖ hat vor der Wahl überall getrommelt, sie sei für direkte Demokratie, das sei der Wunsch der Bürger, des Volks. Und was ist dann passiert? Dann beschließt sie, nach der nächsten Wahl, 2022, gemächlich anzufangen. Das ist eine super Politik! Das ist so, als würden wir sagen, irgendwann machen wir das und deswegen sind wir voll dafür! (Abg. Stefan Berger: Sie haben gar nicht damit angefangen!) Das ist sehr glaubwürdig! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Regierungsprogrammleser wissen mehr, Herr Taucher!) Das ist fast belustigend! Aber gut, soll sein! Wo ich mit meinem Vorredner einer Meinung bin, ist, dass es klare gesetzliche Bestimmungen braucht, die für alle gelten, die dann auch einzuhalten sind und die auch messerscharf zwischen dem trennen, was wirklich direkte Demokratie ist und was andere Formen der Beteiligung sind. Da bin ich mit Ihnen d'accord. Es gehört auch in einem breiten Diskussionsprozess erarbeitet, wo die Grenzen sind. Da haben wir, glaube ich, unterschiedliche Meinungen. Aber das ist sicher der Weg, der zu gehen ist. Den könnten Sie ein bisschen schneller gehen, nicht erst 2022. Was ist unsere Aufgabe in Wien? Ich glaube, in Wien, wenn man sich das Haus der Demokratie ansieht, haben wir die eine Säule, die repräsentative Demokratie, hier im Haus, wo wir an Gesetzen arbeiten, breit diskutieren, diese in Ausschüssen vorbereiten. Ich finde, das funktioniert auch gut. Das braucht man nicht in Abrede zu stellen. Das soll als eine wichtige Säule des Funktionierens einer Stadt, aber auch eines Staates, weiterhin ganz wesentlich bestehen bleiben. Die zweite Säule ist die direkte Demokratie. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, wo die Grenzen sind. Aber ich glaube, manche Entscheidungen müssen direkt-demokratisch getroffen werden, weil sich in manchen Dingen die Politik nicht auf eine Lösung einigen kann. Das haben wir in der Geschichte schon bei Zwentendorf oder bei Hainburg gesehen. Da waren es wichtige Entscheidungen, wo wir die Meinung des Volkes, des Souveräns, abfragen. Da bin ich vollkommen d'accord. Die dritte Ebene ist aber wirklich, und der Kollege Wansch findet das manchmal ein bisschen abwertend in seiner Rede, die partizipative Demokratie. Denn wir haben viele Menschen in der Stadt - und das macht einen urbanen Raum aus -, die noch nicht wahlberechtigt sind. Das sind einerseits die jungen Menschen, was Marina Hanke, unsere Kollegin, angesprochen hat. Diese nehmen wir in den Jugendzentren, in den Jugendparlamenten mit. Diese nehmen wir in Parkparlamenten mit, die Meinungen dieser jungen Menschen, ihre Wünsche, was sie in ihrer Freizeit brauchen, welche Angebote sie wollen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was ist in diesen Parks Verhandlungssprache?) - Verhandlungssprache ist Deutsch. (Abg. Armin Blind: Parklament!) - Parklament. Ich weiß, mit diesen Kunstbegriffen tun Sie sich schwer! Macht nichts! - Also Parkparlamente führen wir auch durch. Auf Basis dessen entstehen unter anderem neue Skateranlagen. Auf Basis dessen entstehen neue Spielplatzideen, Sportanlagen, Dirt-Bike-Bahnen, und vieles mehr. Das ist eine ganz wesentliche Ergänzung zu den anderen Demokratieformen, dass wir genau hier die jungen Menschen mit einbeziehen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Aber es gibt auch Menschen in dieser Stadt, die nicht jung, sondern zugezogen sind und noch kein Wahlrecht in Österreich haben. Auch diese leben hier und haben ein Recht, wenn sie hier arbeiten und Steuern zahlen, da oder dort etwas mitzubestimmen. Auch dafür gibt es Formen wie Diskussionsforen, Zukunftswerkstätten, und viele mehr, andere Angebote, wo diese Menschen ihre Anliegen einbringen können. Jetzt haben wir zwar auf Bezirksebene die Möglichkeit, dass EU-Bürger wählen dürfen, aber auf Landesebene nicht. Deswegen ist es uns auch wichtig, dass wir EU-Bürger einbeziehen. Dazu braucht es auch partizipative Methoden, also Beteiligungsmethoden wie BürgerInnenräte oder auch Zukunftswerkstätten. Deswegen sind für uns, als SPÖ, alle drei Säulen extrem wichtig, dass Menschen diese Stadt, in der sie leben, mitgestallten können. Jeder, der in Wien lebt, ist Wiener oder Wienerin. Deswegen müssen sie auch die Möglichkeit haben, in dieser Stadt mitzubestimmen. Das ist unser Zugang. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ein Vorredner hat gesagt, wir brauchen Vertrauen in die Demokratie. Ich würde es noch ergänzen. Wir brauchen die Liebe zu den Menschen. Dann sind wir auch Demokraten, machen ihnen das Herz auf und nehmen sie mit. Nur das kann in der Stadt funktionieren. Wenn wir alle mitnehmen, dann wird unsere Stadt weiterhin so lebenswert bleiben! - Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Die Aktuelle Stunde ist hiermit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien vier, des NEOS-Rathausklubs zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des NEOS-Rathausklubs drei Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt. Die Abgeordneten Taucher, Valentin, Abrahamczik, Strobl, Schinner, Baxant, Ellensohn und Maresch haben am 18. Oktober 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Taucher, Valentin, Abrahamczik, Strobl, Schinner, Baxant, Ellensohn und Maresch haben am 18. Oktober 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes - Antrag II - eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Vettermann, Gremel, Hanke, Wehsely, Huemer und Kraus haben am 25. Oktober 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz zum Schutze der Jugend geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die unter Vorbehalt der Vorberatung durch den Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke vorgesehenen Tagesordnungspunkte 7 und 8, beide betreffen das Wiener Tierhaltegesetz, können mangels Beschlussfassung im Ausschuss nicht behandelt werden und sind somit nicht Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Ich ersuche um Kenntnisnahme. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 4, 5, 6, 2 und 3 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. - Es gibt keinen Einwand gegen diese Umreihung. Ich werde daher so vorgehen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz geändert wird. Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zur Verhandlung kommt eine Anpassung des Ausländergrunderwerbsgesetzes an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. Ich bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Kowarik. Bitte sehr. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zur Verhandlung gelangt das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz, das novelliert werden soll. Wir haben sowohl in der Landesregierung als auch im Ausschuss dieser Gesetzesänderung zugestimmt. Ich darf ganz kurz sagen, im Wesentlichen geht es um Anpassungen, die notwendig geworden sind, und die soweit unspektakulär sind, möchte ich einmal sagen. Eine Anpassung möchte ich aber doch ein bisschen näher beleuchten, und zwar geht es dabei um § 5 Abs. 4 dieses Gesetzes. Hier geht es darum, dass EU-Staatsbürger eine Negativbestätigung brauchen, obwohl sie mit österreichischen Staatsbürgern beim Erwerb einer Liegenschaft oder eines Grundstücks gleichen Rechtes gleichgestellt sind. Was bedeutet das? Das erste Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz war 1967. Es wurde, glaube ich, 1998, wenn mich nicht alles täuscht, zur Gänze neu gefasst, eben auf Grund der Tatsache, dass wir dann EU- Mitglied geworden sind. Mit diesem Beitritt zur Europäischen Union wurde es sozusagen auch rechtens, dass EU- Staatsbürger mit österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Diese Gleichstellung hat laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes mehr oder weniger komplett zu sein, also durchgängig zu sein. Dem wurde in unserem damaligen Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz nicht Rechnung getragen, sondern es hat eben diese Voraussetzung dieser sogenannten Negativbestätigung gegeben. Das heißt, man hat, bevor man im Grundbuch sein Eigentumsrecht oder sein sonstiges Recht, das eben von diesem Gesetz betroffen ist, eintragen lassen konnte, beim Magistrat auf Verlangen einen Nachweis beibringen müssen, der bestätigt, dass man gleichgestellt ist. Es wird jetzt geändert, aber hier hat es, und das ist, worauf ich hinauswill, wie gesagt, im Jahr 2006 eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gegeben - man höre und staune, 2006 -, wo eben festgestellt wurde, dass dieses Nachweismodell, diese Negativbestätigung, nicht dem EU-Recht entspricht und dass dieses Modell eben nicht gemeinschaftsrechtskonform ist. Tatsache ist aber auch, dass - das werden auch die meisten hoffentlich wissen - EU-Recht grundsätzlich, also nicht sämtliches EU-Recht, aber dieses im Speziellen schon, Anwendungsvorrang vor österreichischem Recht hat. Das heißt, selbst wenn es im Wiener Landesgesetz falsch steht, und das tut es zumindest seit 2006, in Wirklichkeit schon viel früher, ist es nicht zu beachten. Es hat ein bisschen gedauert, bis sich das auch in den Grundbüchern herumgesprochen hat. Diese haben es aber schon längst vollzogen. Dort ist es auch kein Thema mehr. Ich weiß das aus meiner eigenen Praxis. Wenn ein bundesdeutscher Staatsbürger eine Wohnung in Wien kauft, legen wir den Reisepass vor, wo die Staatsbürgerschaft des bundesdeutschen Staatsbürgers nachgewiesen ist. Damit ist es getan. Wir brauchen keine Negativbestätigung. Wie gesagt, durchgezogen und auf Grund des Anwendungsvorranges des EU-Rechtes auch so angekommen bei allen gerichtlichen Instanzen. Nicht angekommen ist es bis jetzt beim Wiener Landtag. Ich freue mich, dass wir es jetzt zumindest schaffen, dieses Gesetz dementsprechend anzupassen, erlaube mir aber die Anmerkung, dass es bezeichnend ist, dass das so lange dauert. Ich kann mich erinnern, ich bin 2006 in dieses Hohe Haus eingezogen. Es war eine meiner ersten Ideen, die ich als politisch denkender Mensch und als Mandatar gehabt habe. Ich habe damals versucht, einen Termin beim Leiter der MA 35 zu bekommen. Die MA 35 ist unter anderem auch zuständig für Zustimmungen zum Grunderwerb. Ich hatte keinen Termin bekommen. Es hat offensichtlich niemanden interessiert. Jetzt, 2018, also 12 Jahre später, schafft es der Wiener Landtag, Gott sei Dank, eine EU-konforme Regelung auch in seinen Gesetzen durchzuführen. Soll so sein. Wir nehmen das zur Kenntnis und werden uns dem natürlich nicht verwehren, weil es eigentlich selbstverständlich ist. Meine Damen und Herren, ich möchte aber diese Gesetzesinitiative benützen, um auf ein weiteres Thema innerhalb dieses Gesetzes aufmerksam zu machen, und zwar betrifft das § 2 dieses Gesetzes. Darin ist nämlich die Definition der Ausländer. Dazu muss man, wie gesagt, wissen, das Ausländergrunderwerbsgesetz ist grundsätzlich Landesmaterie. Das war in dieser Konsequenz auch nicht immer klar, ist aber inzwischen schon selbstverständlich. Alle Bundesländer haben eigene Grunderwerbsgesetze erlassen. Da muss man sich auch fragen, inwieweit das vernünftig ist, dass es neun verschiedene Grunderwerbsgesetze in Österreich gibt. Es ist nun einmal so. Es ist Landeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung. Das Telos dieser Norm, also dieses Gesetzes, ist eben, einen Ausverkauf an österreichischem Grundbesitz zu verhindern. Ich darf diesbezüglich aus den Beilagen des Wiener Landtages zu dem Ausländergrunderwerbsgesetz 1967 zitieren. Darin wird nämlich das Telos der Norm zum Ausdruck gebracht. Ich zitiere wörtlich: "Seit geraumer Zeit ist festzustellen, dass zahlungskräftige Ausländer in Österreich Grundbesitz um Beträge erwerben, die mitunter weit über das übliche Maß hinausgehen. Diese in größerem Ausmaß durchgeführten Transaktionen könnten nicht nur zu einer Überfremdung des österreichischen Grundbesitzes führen, sondern verstärken überdies die Tendenz zur Erhöhung der Grundstückspreise." Also das war die Feststellung des Wiener Landtages im Jahr 1967. Ich empfinde das als durchaus vorausblickend und darf Sie jetzt darauf hinweisen, worum es in Wirklichkeit geht. Wir haben schon das Problem, ich glaube, das ist auch unbestritten, darüber gab es auch Beiträge im "Standard", habe ich nachgelesen, dass sehr zahlungskräftige Drittstaatsangehörige, und nur die betrifft es, in Österreich und im Speziellen in Wien Grund erwerben und die Grundstückspreise sehr wohl in die Höhe treiben, was natürlich insgesamt für unseren Grundstückspreis, also für den Grundstücksmarkt, schlecht ist, wo wir vor der Situation stehen, dass Grund und Boden in Wien nicht mehr werden und ein irrsinniger Druck auf dem Wohnungsmarkt herrscht. Ich glaube, da sind wir uns auch alle einig. Also das ist Tatsache, würde ich einmal behaupten. Das betrifft natürlich, das muss man zugeben, vor allem den innerstädtischen Bereich, wo es halt sehr teure und schöne Gegenden gibt. Es betrifft aber inzwischen auch, was weiß ich, in Wien gibt es Gott sei Dank sehr viele schöne Gegenden, an der Alten Donau, und so weiter, und so fort. Der Druck auf den Grundstücksmarkt ist hier Tatsache und wird verstärkt durch die Tatsache, dass auch Drittstaatsbürger sehr wohl sehr hohe Preise dafür zahlen, die sonst vielleicht am Markt nicht zu erzielen sind. Jetzt sollte man meinen, da gibt es das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz, und das verhindert genau das. Da braucht man als Drittstaatsbürger eben zuerst eine Zustimmung der Grundverkehrsbehörde, MA 35 hier bei uns, zur Zustimmung einer Anschaffung eines Grundstückes oder einer Wohnung. Tatsache ist aber auch, dass eben bei uns in § 2 dieses Gesetzes, immer mit Hinblick auf § 3 - dort sind die Ausnahmen für die EU-Staatsbürger und EWR- Staatsbürger normiert - definiert ist, wer Ausländer ist, nämlich natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen - Klammer auf: und EU- und EWR-Staatsbürgerschaft - Klammer zu -, also ganz klar, und zweitens, und jetzt kommt es, juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren satzungsgemäßen Sitz im Ausland haben, auch soweit klar - also eine, ich weiß nicht, brasilianische GesmbH kann nichts ohne Weiteres erwerben, sondern braucht eben die Zustimmung -, und Z 3, juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland, an denen Ausländer im Sinne der Z 1 und 2 überwiegend beteiligt sind. Was bedeutet das? Das bedeutet im Endeffekt, dass man mit einer sehr einfachen Beteiligungsstruktur dieses Gesetz vollkommen legal umgehen kann. Ich bleibe bei Brasilien. Das ist mir gerade eingefallen. Sie sind Basilianer und wollen eine Wohnung kaufen, wollen sich aber keine ausländergrundverkehrsbehördliche Genehmigung einholen müssen. Was machen Sie? Sie gründen in Österreich eine GesmbH, eine Ein-Personen-GesmbH. Das geht inzwischen alles schon relativ schnell. Diese müsste sich jetzt auch eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung holen. Aber was macht sie? Die GesmbH gründet eine Tochter. Das heißt, wir haben eine relativ einfache Beteiligungsstruktur. Damit ist diese Tochter-GesmbH schon nicht mehr unterworfen, fällt nicht mehr unter die Bestimmungen unseres Ausländergrunderwerbsgesetzes. Also eine Umgehung, die so nicht Sinn und Zweck des Gesetzes sein kann. Was ist aus unserer Sicht zu tun? Es ist aus unserer Sicht inzwischen ein Gesetz vom Bundesgesetzgeber erlassen worden, nämlich das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz. Diese Bestimmung, diese Definition des wirtschaftlichen Eigentümers, kann und soll Vorbild für die Novelle des Ausländerbegriffes in unserem Gesetz sein. Das heißt, hier wird nicht auf den Sitz oder auf die Beteiligungskonstruktion geschaut, sondern es wird sozusagen durchgeschaut, wer tatsächlich wirtschaftlicher Eigentümer dieser Konstruktion ist. Grundsätzlich müsste jede österreichische GesmbH, wo das nicht schon im Firmenbuch erkenntlich ist, das heißt, die erste Beteiligung natürliche Personen sind, seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, das im Register der wirtschaftlichen Eigentümer sozusagen auch offenbaren. Das heißt, es ist grundsätzlich ein Leichtes, das auch nachzuvollziehen. Das würde eben den Effekt haben, dass tatsächlich darauf abgestellt wird, wem dieses Werk gehört, wem diese juristische Person gehört, und wenn das eben ein Ausländer im Sinne des § 2 Z 1 ist, eine natürliche Person steht nämlich fast immer dahinter, außer bei Stiftungen, die sich selber gehören, aber in den allermeisten Fällen sind natürliche Personen die wirtschaftlichen Eigentümer, wird auf diese abgezielt. Das macht aus unserer Sicht Sinn, ist auch in anderen Gesetzen. Wir haben gehört, es gibt neun, pro Bundesland eines. Zum Beispiel in Tirol gibt es das. Also das wäre jetzt auch nicht etwas vollkommen Systemwidriges. So etwas gibt es. Ganz im Gegenteil, ich empfinde das eher als dem Telos des Gesetzes entsprechend. Daher darf ich gemeinsam mit meinen Mitantragstellern Armin Blind und Dr. Wolfgang Aigner eben diesen Zusatzantrag einbringen, wo dieser § 2 unseres Gesetzes dann zu lauten hat: "§ 2. Als Ausländer im Sinne dieses Gesetzes gelten: a. natürliche Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ..." - bleibt gleich -, b. juristische Personen, die ihren Sitz im Ausland haben und deren Gesellschaftskapital oder Anteile am Vermögen mindestens zur Hälfte im wirtschaftlichen Eigentum von Ausländern steht," - damit hätten wir es aufgefangen - "c. eingetragene Personengesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben oder deren Gesellschafter mindestens zur Hälfte nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder deren Gesellschaftsvermögen mindestens zur Hälfte im wirtschaftlichen Eigentum von Ausländern steht" Ziffer d und e bleiben gleich. Das ist unser Vorschlag, den wir im Zuge dieser Gesetzesnovellierung einbringen dürfen. Ich lasse mich überraschen. Ich darf jedenfalls um Zustimmung ersuchen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Stürzenbecher, Sie sind der Nächste. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat schon gesagt, worum es im Wesentlichen beim Gesetz selber geht. Also es geht um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Hier haben wir sozusagen auch schon eine gewisse Eile, um nicht säumig zu werden. Deshalb wollen wir es möglichst rasch beschließen. Weiters hat auch die Verordnungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, wie wir alle wissen, die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Deshalb war auch die Umgestaltung des österreichischen Rechtsschutzsystems im Bereich der Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzgebung anzupassen und eine verfahrensrechtliche Anpassung hier notwendig, insbesondere - der Vorredner hat es ausgeführt - im Zusammenhang mit den Negativbestätigungen der Grundverkehrsbehörde. Man kann natürlich immer sagen: Warum haben wir das nicht schon längst gemacht, vor zwölf Jahren oder so? Tatsache ist natürlich, dass nach meinem Wissensstand die Behörde auf Grund des Anwendungsvorrangs der EU in diesem Fall ohnehin schon so entschieden hat, wie auch künftig entschieden werden wird. Also es hat keine einzige Partei sozusagen - jetzt im Verfahrenssinn - einen Nachteil gehabt, sondern es ist bisher schon so entschieden worden, wie auch künftig entschieden werden wird. Deshalb war es zumindest für niemanden von Nachteil, dass man es erst jetzt macht. Natürlich hätte man es auch vorher machen können. Das Ergebnis wäre nicht dramatisch anders gewesen als jetzt. Aber grundsätzlich kann man sagen, nehmen wir uns vor, dass wir alles möglichst zügig umsetzen. Das ist durchaus ein guter Vorsatz. Dann das Zweite, der Abänderungsantrag: Ich würde ihn durchaus nicht negativ einschätzen. (Abg. Armin Blind: Zusatzantrag!) - Oder Zusatzantrag. Allerdings möchte ich schon sagen, ein paar Stunden vorher damit zu kommen, ist sozusagen nicht die Praxis, mit der man agiert, wenn man wirklich will, dass er angenommen wird. Wir haben in der Gesetzgebung schon oft gut zusammengearbeitet. Da ist der von mir sehr geschätzte Kollege Kowarik immer sehr viel früher gekommen, auch schon eine Woche vorher oder so, und dann hat man es durchaus umsetzen können. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ich habe nicht früher Zeit gehabt!) Jetzt haben wir sozusagen eine gewisse Eile wegen der Datenschutz-Grundverordnung. Jetzt würde ich sagen, wäre es unseriös, wenn man ohne genauere Prüfung, von Begutachtung rede ich gar nicht, dem Rechnung tragen würde. Ich muss auch dazusagen, dass doch genug Zeit war, sich anzuschauen, wie es in den anderen Bundesländern ist. Da kann man feststellen, in Tirol und im Burgenland haben sie durchaus eine ähnliche Regelung, wie Sie vorschlagen. In Niederösterreich und Salzburg ist es ein bisschen anders, aber auch sozusagen in diese Richtung, wie Sie vorschlagen. Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg haben eher eine Regelung wie Wien. Sozusagen stehen wir also nicht allein da. Das heißt nicht, dass man es künftig nicht irgendwann ändert. Aber jetzt muss man sich fragen: Ist ein besonders hoher Handlungsbedarf gegeben? Wäre es so, dass uns jetzt quasi alle die Tür einrennen und hier ein Gesetz massenhaft umgangen wird, dann müssten wir schnell handeln. Aber ich habe mich genau erkundigt, die Erledigungen der MA 35 betreffend Zuwanderer, und so weiter sind zum Beispiel 120.000 im Jahr. Wir haben im konkreten Fall wesentlich weniger Fälle. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die fallen ja gar nicht auf!) Also Anträge im Zusammenhang mit Ausländergrunderwerb haben wir 2018 bisher 867 gehabt, davon 620 bewilligt. Juristische Personen sind 23, davon 16 bewilligt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie fallen jetzt gar nicht auf!) Ich nehme an und hoffe zumindest, diese sind ordentlich und nicht Umgehungssachen. Also man sieht einmal die Dimension. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik. Wir wissen nicht, wie viele!) Wenn es nicht so ist, dass, eben, weil Sie das thematisiert haben, die Zuhörer oder Zuseher am Livestream jetzt alle plötzlich auf die Idee kommen, das umgehen zu wollen - was ich nicht annehme -, ist meiner Ansicht nach kein dringender Handlungsbedarf bei so wenigen Fällen, die überhaupt theoretisch möglich sind, gegeben. Deshalb sage ich, wir nehmen das zur Kenntnis. Wir prüfen, ob das in Zukunft möglicherweise gemeinsam mit Ihnen in diese Richtung geändert wird. Aber es wäre unseriös, es heute so zu ändern, weil wir eben in einer gewissen Zeitnot wegen der Datenschutz-Grundverordnung sind, die wir wirklich zügig umsetzen müssen. Ich ersuche diesbezüglich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Blind. Bitte sehr. Abg. Armin Blind (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich kann es kurz machen. Aber das, was der Kollege Stürzenbecher gesagt hat, kann natürlich nicht unwidersprochen stehen gelassen werden. Zum einen, von jemandem und von einer Fraktion, die ein wichtiges Thema, und wir hatten es heute schon vom Präsidenten gehört, dass zwei Tagesordnungspunkte abgesetzt werden mussten von der Tagesordnung, weil die SPÖ-Fraktion es nicht geschafft hat, einen Ausschuss rechtzeitig anzuberaumen, uns zu sagen, wir informieren Sie nicht rechtzeitig, obwohl wir uns an das Klubübereinkommen ausdrücklich gehalten haben, ist durchaus verwegen, Herr Kollege! Das bedarf einigen Mutes, das auszusprechen! (Beifall bei der FPÖ.) Es kommt natürlich von Ihnen immer das, was dann kommt, wenn Ihnen fachliche Argumente nicht mehr einfallen. Sie sagen, Sie müssen sich das näher anschauen. Ich nehme Sie da beim Wort. Ich habe genau zugehört. Sie haben gesagt, das kann man irgendwann ändern. Herr Kollege, die letzte Änderung, nachdem Sie vom OGH darauf aufmerksam gemacht wurden, hat bei Ihnen zwölf Jahre gedauert. Zwölf Jahre, das ist nicht ein bisschen etwas! Da geht es um etwas. Das ist uns definitiv zu lang! Deswegen verlangen wir natürlich weiterhin die sofortige Abstimmung dieses Antrages. (Beifall bei der FPÖ.) Herr Kollege, eines muss man Ihnen schon sagen, ich meine, Sie haben offensichtlich genug Zeit gehabt. Der Kollege Kowarik hat es Ihnen auch vorher in der Bank erklärt. Und so kompliziert ist dieser Antrag wirklich nicht. Also es geht darum, wenn eine Gesellschaft gegründet wird, die von Ausländern beherrscht wird, gilt sie als Ausländer, und wenn sie Töchter gründet, gelten die Töchter als Inländer. Wenn das für Sie komplex ist, dann möchte ich nicht, dass Sie sich mit komplexen Dingen auseinandersetzen müssen! (Beifall bei der FPÖ.) Dazu noch eine politische Dimension, wie ernst die Stadt Wien und die SPÖ das nehmen, weil auch dieses Thema hätten Sie bereits in Ihrer zwölfjährigen Analyse berücksichtigen können. Sie wissen, wie die Judikatur dazu ist, hoffe ich zumindest. Wenn Sie nicht einmal das wissen, ist es doppelt schlimm! Aber wenn Sie zwölf Jahre Zeit gehabt haben, das zu machen, und es dann derartig gegen die Wand fahren, wir Ihnen dann auch noch die Möglichkeit geben, das besser zu machen, und Sie dann noch immer uneinsichtig sind, dann sollte man daraus seine Schlüsse ziehen! Da bin ich dann schon bei Bgm Ludwig, der in der Vergangenheit immer gesagt hat, der Wohnraum ist knapp, die SPÖ muss etwas tun. Hier geht es genau darum, dass der Wohnraum in Wien nicht verteuert werden soll, dass nicht aus dem Ausland Kapital in die Hand genommen wird, um hier die Stadt leerzukaufen. Die Grundstückspreise knallen im 1. Bezirk, aber auch in anderen Bezirken in Wien, durch die Decke! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: 16 Fälle!) Und Sie sagen, wir werden uns das irgendwann anschauen! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: 16 Bewilligungen!) Herr Kollege, das ist bezeichnend! Genau deswegen haben Sie den Kontakt zu den Menschen verloren, weil Sie genau das eine sagen und das andere hier machen! Das ist nicht ehrliche Politik! Deswegen werden Sie auch nicht mehr gewählt! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Debatte zu der Abänderung des Ausländergrunderwerbsgesetzes, die, wie ich es verstanden habe, mit großer Wahrscheinlichkeit einen einstimmigen Beschluss hier finden wird. Vielleicht noch ganz kurz zur Diskussion über den Zusatzantrag unter der Berücksichtigung des Wortpaars "politische Dimension" dieser Debatte, wie der Herr Abg. Blind gerade erwähnt hat: Ich möchte das Wort "politische" bei der "politischen Dimension" gar nicht weiter kommentieren als Berichterstatter, aber das Wort der "Dimension" vielleicht schon noch einmal konkretisieren. Das ist vielleicht vorher in der allgemeinen Aufregung untergegangen. Es handelt sich um 16 bewilligte Fälle in diesem Jahr. Das sind 2,5 Prozent der ganzen Fälle. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir wissen nicht, wie viele es sind! Das haben Sie nicht kapiert!) Wien hat fast 1,9 Millionen Einwohner. Sie werden dafür Verständnis haben, dass wir das Thema eines Wohnungsbedarfs in anderen Dimensionen diskutieren. (Abg. Armin Blind: Ist das so schwer für euch zu verstehen?) Bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Armin Blind: Sie sind mit so etwas schon überfordert!) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Bevor wir zur zweiten Lesung kommen, liegt mir ein eingebrachter Zusatzantrag der FPÖ vor. Ich erspare mir, ihn noch einmal zu verlesen. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind Freiheitliche, NEOS und ÖVP. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig. Ich danke sehr. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung angenommen. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft und das Gesetz, mit dem Bestimmungen über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf den Bereich des Bundeslandes Wien erstrecken, erlassen werden, geändert werden. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Gaál. Ich ersuche, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke, Herr Präsident! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Dieser Wunsch wurde anscheinend erhört. Es liegt mir keine Wortmeldung vor. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Auch das ist einstimmig. Wir kommen somit zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ein drittes Mal einstimmig. Danke. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung angenommen. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2015 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist ebenfalls Frau Amtsf. StRin Gaál. Ich ersuche, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke schön, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch da bitte ich um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wieder liegt keine weitere Wortmeldung vor. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Nein!) - Nein! Entschuldigung! Wer nicht? (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Wir nicht!) - Das ist gegen die ÖVP mit den Stimmen von GRÜNEN, SPÖ, NEOS und Freiheitlichen in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist jetzt einstimmig. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind GRÜNE, SPÖ, Freiheitliche und NEOS gegen die Stimmen der ÖVP. Das Gesetz ist in zweiter Lesung angenommen. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz geändert wird. Berichterstatterin steht schon vor mir, Frau Amtsf. StRin Gaál. Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche auch hier um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Es liegt keine Wortmeldung vor. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. Wir kommen zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig. Das Gesetz ist in zweiter Lesung angenommen. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt geändert wird - Wiener Umweltinformationsgesetz-Novelle 2018. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorgelegten Gesetz. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Widerspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte sehr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, Zuseher im Livestream, falls es welche geben sollte! Es geht um das Wiener Umweltinformationsgesetz, das eine Anpassung im Hinblick auf die Verordnung des Europäischen Parlaments zum Datenschutz und zum Datenverkehr braucht, der wir natürlich unsere Zustimmung geben. Ich glaube, es spricht nichts dagegen. Ich möchte das Thema Umwelt aber hier und heute nutzen, um im Landtag über ein anderes Thema zu sprechen, nämlich die Umweltverträglichkeitsprüfungen und das UVP-Gesetz. Sie wissen, es wird heute auch im Parlament behandelt, ist dort großes Thema. Ich weiß, dass natürlich auch die SPÖ hier auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger steht, wenn es darum geht, der Umwelt und Bürgern hier Rechte zu entziehen, dass diese verhindert werden. Aber das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz betrifft uns auch ganz massiv in Wien. Ich habe hier schon einmal darüber gesprochen. Warum ist es so? Wien selbst hat viele große Städtebauvorhaben, die teils UVP-pflichtig sind. Dass da etwas nicht ganz korrekt abläuft, ist uns das erste Mal aufgefallen, als es im Jahr 2016 um das riesige Stadtentwicklungsgebiet am Nordbahnhof ging. Da haben wir wirklich viel Recherche gebraucht, um diese Strukturen und diese Liegenschaftsverkäufe zu durchblicken, um schlussendlich festzustellen, dass eine UVP dort verhindert werden sollte und nicht einmal ein Feststellungsbescheid ergangen ist. Vielleicht zur Erklärung, ein Feststellungsbescheid ist jener, der danach eben darlegt, ob eine UVP notwendig ist oder nicht. Es ist in der Kompetenz des Landes Wien, einen Feststellungsbescheid zu erlassen beziehungsweise auch ein Prüfverfahren, das zu einem Feststellungsbescheid führt, in Auftrag zu geben und einzuleiten. Wir haben damals darauf hingewiesen. Wir haben gesagt, wir brauchen zumindest ein Feststellungsverfahren, um das herauszufinden. Das wurde von Rot-Grün abgelehnt. Ein paar Jahre später, viele waren es nicht, hatten wir den Fall mehrerer Stadtentwicklungsgebiete - Sie wissen alle, es wird groß gebaut in dieser Stadt, Berresgasse, Siemensäcker, Coca-Cola-Gründe - und alle Feststellungsbescheide des Landes Wien waren negativ. Das heißt, das Land Wien war der Meinung, wir brauchen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen. Das Land Wien hat das damit begründet, dass eine UVP nur dann durchzuführen ist, wenn das Entwicklungsvorhaben eine Versorgungseinrichtung mit Magnetwirkung und eine Erschließungsstraße beinhaltet, und hat auch gemeint, dass es vollkommen in Ordnung ist, ein zusammenhängendes Stadtentwicklungsgebiet in verschiedenste Teilprojekte zu zerlegen und somit dieser UVP-Pflicht auszuweichen. Die Begründung der Stadt Wien ist nicht ganz falsch, weil das UVP-Gesetz genau dieses Vorgehen toleriert. Wir meinen aber, das sollte nicht so sein. (Beifall bei den NEOS.) Wir kommen hier zu einer kreativen Rechtsauslegung, die das UVP-Gesetz durchaus hergibt und die Stadt Wien auf der anderen Seite durchaus gut nutzen kann. Wir haben im Februar oder mit Anfang des Jahres 2018 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, von einem sehr renommierten Umweltanwalt, der uns in unserer Befürchtung recht gegeben hat, der gesagt und bestätigt hat: Das Vorgehen der Stadt widerspricht der EU-Richtlinie, widerspricht dem eigentlichen Interesse der EU-Gesetzgebung und ist eine Umgehung der UVP-Pflicht. Die Rechtsanwälte haben uns damals noch gesagt: Die Chancen, dass man ein derartiges Projekt erfolgreich vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpft, sind enorm hoch. Sie haben mir damals über eine OTS ausgerichtet, dass das alles nicht so wäre, die Stadt Wien geht hier korrekt vor. Ich sage noch einmal: Ja, weil Sie natürlich diese Lücke im UVP-Gesetz nutzen. Ich habe damals auch gesagt, dass, wenn hier verschiedenste Bürgerinitiativen den Rechtsweg beschreiten werden und erfolgreich durchsetzen können, dass diese Bescheide aufgehoben werden, wir die Gefahr haben, dass sich die Stadtentwicklung in Wien um Jahre verzögern kann. Das kann wohl nicht in unser aller Interesse sein, auch von uns nicht. Allein im Falle der Bauprojekte Siemensäcker/Donaufeld/Neu-Leopoldau, Hausfeld/Berresgasse/Seestadt Nord beträfe das über 30.000 Wohnungen - das ist immerhin der Neubaubedarf von 3 Jahren! (Beifall bei den NEOS.) Es gab eine Bürgerinitiative, die diese rechtlichen Schritte genutzt hat. Ja, und jetzt muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bombe geplatzt ist: Der Verwaltungsgerichtshof hat ihnen recht gegeben! Der Bescheid ist aufgehoben. Ich weiß nicht, ob Sie es schon wissen. Ich nehme es schon an, weil das ein riesengroßer Skandal ist. Ich habe jetzt ein Lächeln verhört hinter mir, finde ich witzig. Warum ist die UVP so wichtig für diese Stadt? Nicht, um ein Projekt vollständig zu verhindern, das schafft eine UVP in den allerallerwenigsten Fällen. Aber es geht darum, dass Bürgerinitiativen Parteistellung haben. Das ist die einzige Möglichkeit, der einzige Rahmen, wo sie ein Recht auf Mitsprache haben. Eine durchgeführte UVP schafft auch Rechtssicherheit, eine Rechtssicherheit, die wir in diesem Falle jetzt nicht mehr haben. Die negativen Konsequenzen müssen dann im Nachhinein ausgebügelt werden. Man kann das alles riskieren, man muss es aber nicht. Deswegen bringe ich heute zum wiederholten Male einen Antrag ein, dass die Wiener Landesregierung sich dafür einsetzen möge, im Sinne eines reibungslosen und korrekten Vollzuges des UVP-Gesetzes die Vorkehrungen zu treffen, damit die Rechtsunsicherheiten bezüglich der Kumulierungsbestimmungen sowie der Tatbestand Städtebauvorhaben beseitigt werden. (Beifall bei den NEOS.) Wir bringen das heute zum zweiten Mal zur Abstimmung. Ich kann mich gut erinnern, dass die FPÖ damals noch mitgestimmt hat, am Anfang dieses Jahres. Ich bin gespannt, wie es heute aussieht. Ich glaube, die Sicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umweltbürgerinitiativen hat sich eventuell geändert. Ich hoffe, dass die SPÖ ihrer Linie treu bleibt. Ihr werdet im Parlament mit dem heute nicht mitgehen, aber ich glaube, es ist in unser aller Sinne, der Stadt, des Rechtsstaates, dass wir hier diese unkorrekten und sehr schwammigen Formulierungen ausbügeln und beseitigen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als vorläufig letztem gemeldeten Redner des heutigen Tages erteile ich Herrn Abg. Valentin das Wort. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Passend auch zur Thematik der Einbindung der Bevölkerung möchte ich heute nur einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen namens der NEOS, der GRÜNEN und der Sozialdemokratie dieses Hauses. Wir haben über die Thematik oftmals gesprochen, deshalb erspare ich mir die Diskussion über Raucherschutz in der Gastronomie. Wir haben vor Beginn der Eintragungsfrist auch eine Debatte geführt, wo wir mehrheitlich aufgerufen haben, dieses zu unterstützen. Knapp 900.000 Menschen haben dieses Begehr unterstützt, und es sind die drei Fraktionen der Meinung, dass ein derart klares Votum in Wirklichkeit die Aufforderung ist - so laut und so deutlich, dass man sie nicht überhören kann -, dass es zu einer Volksabstimmung kommen soll. Genau das beantragen wir. Diesen Antrag möchte ich einbringen, und ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das hat jetzt für etwas Irritation gesorgt. Wir haben noch zwei Redner, aber zum nächsten Tagesordnungspunkt. Hier liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf das Thema Umweltverträglichkeitsprüfungen eingehen und noch einmal darauf hinweisen, dass das Durchführen oder Nichtdurchführen einer Umweltverträglichkeitsprüfung wirklich keine politische Entscheidung ist, sondern in Händen der Verwaltung liegt. Das habe ich Ihnen auch in den Anfragen schon mitgeteilt. Ich kann Ihnen wirklich versichern, es würde mir nicht im Traum einfallen, mich in die eine oder andere Richtung einzumischen, weil es sehr strenge Richtwerte und sehr strenge Vorgaben gibt. Auch ist es so, dass wir sehr, sehr viele Feststellungsbescheide und UVP-Verfahren schon durchgeführt haben. Es ist jetzt einer einmal aufgehoben worden. Das ist bedauerlich, aber die Mehrzahl und Vielzahl, zig Bescheide, die in diesem Bereich von der MA 22 ergangen sind, sind nicht aufgehoben worden, sondern haben immer standgehalten. Und die sind sehr, sehr oft schon vor Höchstgerichten bekämpft worden. Ich möchte zur UVP generell sagen, dass das eine Entwicklung ist, die ich in den letzten Jahren schon mit einer gewissen Besorgnis verfolgt habe. Ich muss sagen, dass ich die grundsätzliche Intention der Bundesregierung in diesem Bereich, nämlich die Verfahren zu verkürzen und die Verfahren zu vereinfachen, ja grundsätzlich unterstütze. Das habe ich hier in diesem Haus auch schon mehrfach gesagt. Aber was aus meiner Sicht nicht sein kann, ist, dass wir Infrastrukturprojekte haben, die sich 10, 15, 20 Jahre hinziehen mit den UVP-Verfahren, bis zu den Höchstgerichten, und es gibt kein Weiterkommen. Das kann aus meiner Sicht nicht sein. Das war nicht im Sinne des Erfinders, das war auch nicht im Sinne der Europäischen Union. Das Problem ist, dass die Novelle, die jetzt vorgelegt worden ist, aus meiner Sicht mehrere Punkte aufweist, wo sie verfassungsrechtlich nicht kompatibel ist, weil so stark in Rechte eingegriffen wird. Was man sich sozusagen vielleicht wünscht, das man machen kann, aber ich fürchte, das wird keinen Bestand haben. Deswegen haben wir in unserer Stellungnahme das auch sehr differenziert beurteilt und haben gesagt, okay, ist grundsätzlich das Ansinnen, dass UVP-Verfahren künftig schneller abgewickelt werden, dass es schneller Rechtssicherheit gibt und dass man aufhört, das Feststellungsverfahren jetzt schon so aufzublasen, dass du in Wahrheit eine Mini-UVP machen musst. Das ist nicht der Weg in die richtige Richtung. Es wird immer komplizierter, es wird immer spezialisierter, es wird immer detaillierter, es wird immer langwieriger, und du bekommst für kein Projekt mehr Rechtssicherheit. Dass Sie jetzt darüber jubilieren, dass wir bei einem Wohnbauprojekt, wo es um Wohnungen für Menschen geht, die dringend darauf warten, jetzt noch ein UVP-Verfahren machen müssen, das bis zum Höchstgericht sicher ein paar Jahre mindestens in Anspruch nehmen wird - wurscht, wie gut wir geplant, vorbereitet oder sonst was gemacht haben -, ehrlich gesagt, das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich kann das eigentlich nicht verstehen, denn mein Zugang ist schon, dass wir eigentlich versuchen, möglichst schnell für die Menschen in dieser Stadt gute Infrastruktur herzustellen, und dass es nicht unbedingt meine Intention ist, dass wir das hier noch künstlich verlängern. Ich hoffe trotzdem, dass es noch möglich sein wird, auf Bundesebene über diese Novelle hinaus auch noch einmal ins Gespräch darüber zu kommen, welche Maßnahmen man noch setzen kann, um eben konkret für Infrastrukturprojekte künftig einfach den rechtlichen Weg zu erleichtern. Denn das, was sich da in den letzten Jahren auch an Judikatur entwickelt hat - und da zähle ich dieses letzte Urteil, über das Sie sich so gefreut haben, ehrlich gesagt dazu, weil es von der bisherigen Judikatur des Höchstgerichtes komplett abweicht und das absolute Gegenteil ist von dem, wie bisher entschieden worden ist -, das ist, glaube ich, nicht ein Weg, auf dem wir uns weiterbewegen wollen, weil das alles langwieriger, komplizierter und mühevoller macht. Bei allem Wahren von Bürgerrechten - da bekenne ich mich ausdrücklich dazu, das ist wichtig - kann das aber dann im Umkehrschluss trotzdem nicht heißen, dass wir 20 Jahre warten, bis Rechtssicherheit für einzelne Infrastrukturprojekte auf dem Tisch liegt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das sind GRÜNE, SPÖ, Freiheitliche, ÖVP, NEOS, einstimmig angenommen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Wir stimmen jetzt über zwei eingebrachte Beschluss- und Resolutionsanträge ab. Der erste Antrag, eingebracht von NEOS, betrifft Rechtsunsicherheit in Zusammenhang mit Kumulierungsbestimmungen und Städtebauvorhaben. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind NEOS und damit die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt. Der zweite Beschlussantrag, betreffend rauchfreie Gastronomie, wurde eingebracht von Abgeordneten der SPÖ, GRÜNEN und NEOS. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen von GRÜNEN, SPÖ und NEOS. Der Antrag hat die erforderliche Mehrheit und ist somit angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ebenfalls einstimmig. Ich danke sehr, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung angenommen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landwirtschaftsgesetz geändert wird. Die Frau Berichterstatterin sitzt schon vor mir. Ich ersuche, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Die Debatte ist eröffnet. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Eischer. Bitte. Ganz kurz noch: Gemäß § 30 der Geschäftsordnung muss ich noch Folgendes fragen: Ich schlage vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Widerspruch erhoben? - Nein. Danke, ich dachte es mir. Herr Abg. Eischer, bitte.Abg. Michael Eischer (FPÖ): Ich glaube, der Herr Präsident möchte mich heute verhindern. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Auditorium! Es geht um die Abänderung des Landwirtschaftskammergesetzes, des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes. In erster Linie geht es da um die Anpassung der Datenschutz-Grundverordnung. Das ist etwas ganz Natürliches, das brauchen wir, das ist eine EU-Richtlinie, keine Frage. Aber im Zuge dessen wird gleich der Berichtszeitraum des Wiener Landwirtschaftsberichts - das ist ein ohnehin schon mageres Heftl, und jetzt wird der Berichtzeitraum für dieses magere Heftl von zwei auf fünf Jahre ausgedehnt. Jetzt sollte man halt glauben, die Wiener Landwirtschaft ist eigentlich etwas Wichtiges, weil sie doch eine grundlegende Säule der Traditionen und der Ernährung der Großstadt Wien ist, einer Zwei-Millionen-Stadt, der zweitgrößten deutschsprachigen Stadt auf dieser Welt. Es wird hier nicht genug gewürdigt, dass es diese Landwirte gibt, die ja auch immer weniger werden. Die werden ja auch nicht unbedingt mehr. Wir haben jetzt 680, das nächste Mal haben wir 660, es hören so 20 Betriebe pro Jahr auf. Das heißt, wenn wir uns 5 Jahre Zeit lassen, sind wir bei 500, und so weiter, und so fort. Also es wird nicht weniger, die Berichterstattung wird nicht leichter. In vielen Innovationsbereichen der Landwirtschaft würde man durch diese Maßnahme erst alle fünf Jahre Informationen bekommen, was sich dort überhaupt abgespielt hat - im Nachhinein! Wir wollen aber Innovationen schaffen, wir wollen zukünftige Innovationen fördern und auch auf Linie bringen. So ein Zeitraum ist für uns nicht akzeptabel, und weil man das in diesem Gesetz gleich so abändert, kann man dem auch nicht so zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Der Entwurf ist ein Anschlag auf die Säule der Wiener Identität als Ganzes, für mich eine Missachtung der Leistung der Landwirte. (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Na hallo!) Auch wenn die Frau Landesrätin hinter mir "Na hallo!" sagt: Es ist so, denn in Wirklichkeit wird ihre Arbeit dadurch nicht wirklich genug gewürdigt. Da kann ich aus eigenen Erfahrungen reden! Zufriedenheit und Schönrednerei, das ist es, was wir hier die ganz Zeit mitbekommen, wenn die Stadtregierung davon redet: Es ist ohnehin alles so in Ordnung, wir haben eh so wunderbare Maßnahmen gesetzt, jetzt nicht nur in der Landwirtschaft, sondern vom Verkehr, von der Umwelt, und so weiter, und so fort. Das ist der Tod der Innovation und der Entwicklung! Denn Entwicklung und Innovation sind der Motor einer funktionierenden Landwirtschaft. Nur dann kann eine Landwirtschaft in Zeiten einer Klimaveränderung - und wir haben eine Klimaveränderung, aber schon seit Jahrtausenden! Die kommt nicht von heute auf morgen. Die Landwirte sind die Ersten, die sich darauf einstellen müssen, hier andere Maßnahmen zu setzen, dass wir in der Versorgung der Bevölkerung in Wien hauptsächlich mit Gemüse, hauptsächlich mit landwirtschaftlichen Produkten autark sein könnten und sind, natürlich auch auf dem Gebiet des Weines, was sehr wichtig ist. Aber nur so können wir das auch schaffen, indem wir den Wiener Landwirten die Möglichkeit geben, sich weiterzuentwickeln, und sie dabei unterstützen. Das ist für mich Ausdruck von Hochmut gegenüber der Landwirtschaft: Man möchte nur mehr alle fünf Jahre von der Entwicklung in der Landwirtschaft hören. Das ist für mich zu wenig! Das ist für mich, wie gesagt, zu wenig, das magere Heftl auf fünf Jahre. Dann ist es halt drei Mal so dick, aber es ist zu wenig, nur alle fünf Jahren mitzubekommen, wie viele Betreibe wieder zugesperrt haben, wie viele wieder das Handtuch geworfen haben und nicht mehr weiterarbeiten können, weil es die Voraussetzungen nicht gibt. Auf der anderen Seite muss man sagen: Natürlich tut die Wiener Landesregierung auch etwas für die Landwirte. Wir haben jeden Tag einen Stau! Ein Mal in der Woche, siehe Dienstag, bricht der öffentliche Verkehr zusammen, es geht gar nichts mehr. Was hilft das der Landwirtschaft? CO2 ist der Motor der Pflanzen, deswegen: Ohne CO2 können die Landwirte nicht arbeiten. Danke der Wiener Stadtregierung! Aber diesem Antrag hier können wir so nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Holzmann, Sie sind am Wort. Abg. Ernst Holzmann (SPÖ): Sehr geehrter Her Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Damen und Herren des Landtages! Die Datenschutz-Grundverordnung ist ja außer Streit, habe ich gehört. Auch die Streichung des Passus, der die EU-Osterweiterung betroffen hat, war kein Thema. Wir können uns jetzt ausschließlich mit dem Thema befassen, ob zwei oder fünf Jahre ein guter Zeitraum für eine Beobachtung der Wiener Landwirtschaft sind, wobei ich da schon sagen möchte: Der Bericht allein ist ja nicht die einzige Möglichkeit, sich zu informieren und die Information zu bekommen, wie es der Wiener Landwirtschaft geht. Jetzt kann man sagen, zum Teil halte ich es auch für eine gewisse Geschmackssache, mit welchen Mitteln ich mir meine Informationen einhole. Faktum ist aber auch, dass gerade auch in der Landwirtschaft der Zeitraum von fünf Jahren einfach aussagekräftiger ist als der von nur zwei Jahren. Das hindert uns ja nicht daran, in der Zwischenzeit andere Publikationen und Statistiken zu lesen, uns zu informieren, wenn wir uns wirklich um die Landwirtschaft - und das tun wir - Sorgen machen, gerade in der Stadt. Ja, das letzte dünne Heftl, wie Sie gesagt haben, Herr Kollege: Zum Ersten haben Sie zu Beginn Ihrer Rede irrtümlich vom Wiener Landwirtschaftskammergesetz gesprochen. Ich muss das berichtigen: Es ist das Wiener Landwirtschaftsgesetz, auch wenn der Bericht gemeinsam mit der Wiener Landwirtschaftskammer hier erarbeitet wird und auch diese Maßnahme, den Zeitraum auf fünf Jahre auszudehnen, mit der Landwirtschaftskammer abgesprochen ist und das auch eine Erleichterung für die Kammer an sich ist. Was ich dazu noch anführen möchte: Auch die Förderprogramme, sowohl die der EU als auch nationale Förderprogramme, haben hier einen längeren Zeitraum als zwei Jahre. Im Schnitt dauern sie vier, fünf Jahre. Also auch hier, angemessen und angepasst an das Intervall der diversen Förderprogramme, halte ich fünf Jahre für einen guten Faktor, gerade in der Wiener Landwirtschaft hier auch informiert zu werden. Das ist die offizielle Info, die es eben dann beginnend mit 2022 hier an den Wiener Landtag geben wird. Aber, noch einmal, es gibt Möglichkeiten genug, sich während der fünf Jahre zu informieren. Ich glaube, es wären so gesehen auch die zwei Jahre schon zu lang gewesen, wenn man sich zwischendurch nicht darüber informiert, wie es den Wiener Landwirten und Landwirtinnen geht, auch den Winzern. Wir nehmen die Landwirtschaft in Wien besonders ernst. Mit Wertschätzung oder mit weniger Wertschätzung hat das, dass man nur alle fünf Jahre einen Bericht macht, aus meiner Sicht überhaupt nichts zu tun. Wir schätzen die Landwirtschaft in Wien sehr, sehr wert! Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. - Sie verzichtet. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das sind GRÜNE, SPÖ, NEOS und ÖVP gegen die Stimmen der FPÖ. Das Gesetz ist in erste Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Wir kommen zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - GRÜNE, SPÖ, NEOS und ÖVP sind dafür. Freiheitliche sind dagegen, das Gesetz ist dennoch in zweiter Lesung angenommen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 12.20 Uhr.) Landtag, 20. WP 25. Oktober 2018 29. Sitzung / 34 Landtag, 20. WP 25. Oktober 2018 29. Sitzung / 2 Landtag, 20. WP 25. Oktober 2018 29. Sitzung / 35