Wiener Landtag 20. Wahlperiode 26. Sitzung vom 28. Juni 2018 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-530925-2018-KVP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-531144-2018-KFP/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-530208-2018-KSP/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-531420-2018-KNE/LM) S. 8 5. Anfrage (FSP-531067-2018-KVP/LM) S. 12 3. AST-538708-2018-KFP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Mehr Sicherheit im öffentlichen Raum - Stopp der Bettelmafia und anderer sicherheitsgefährdender Entwicklungen in Wien!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Gerhard Haslinger S. 16 Abg. Markus Ornig, MBA S. 17 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 18 Abg. Birgit Hebein S. 19 Abg. Christian Hursky S. 20 Abg. Armin Blind (zur Geschäftsordnung) S. 20 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 21 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 22 Abg. David Ellensohn S. 22 Abg. Elisabeth Schmidt S. 23 Abg. Mag. Marcus Schober S. 24 4. Ordnungsruf an Abg. Christian Hursky S. 21 5. Mitteilung des Einlaufs S. 25 6. Umstellung der Tagesordnung S. 25 7. LG-470697-2018-LAT, P 6: Änderung der Bauordnung für Wien (Beilage Nr. 18/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál S. 26 Redner: Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 26 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 27 Abg. Mag. Christoph Chorherr S. 29 Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch S. 30 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 32 Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz S. 33 Abg. Mag. Christoph Chorherr S. 39 Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál S. 39 Abstimmung S. 40 8. Begrüßung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz S. 40 9. 425358-2018-GGS, P 4: Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2017 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 40 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 40 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 42 Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel S. 43 Abg. Lisa Frühmesser S. 44 Abg. Dr. Claudia Laschan S. 45 Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz S. 47 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 51 Abstimmung S. 51 10. Begrüßung der Wiener Umweltanwältin Mag. Dr. Andrea Schnattinger S. 51 11. 471531-2018-GGU, P 5: Tätigkeitsbericht 2016/2017 der Wiener Umweltanwaltschaft Berichterstatter Abg. Erich Valentin S. 51 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 52 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 52 Abg. Mag. Rüdiger Maresch S. 54 Abg. Michael Eischer S. 55 Abg. Ernst Holzmann S. 55 Wiener Umweltanwältin Mag. Dr. Andrea Schnattinger S. 57 Berichterstatter Abg. Erich Valentin S. 57 Abstimmung S. 57 12. LG-975192-2017, P 3: Änderung des Wiener Archivgesetzes - Wr.ArchG (Beilage Nr. 8/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler S. 58 Abstimmung S. 58 13. Begrüßung der Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits und des Kinder- und Jugendanwaltes Mag. Ercan Nik Nafs S. 58 14. 418180-2018-GIF, P 2: Tätigkeitsbericht 2017 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 58 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Christoph Wiederkehr, BA S. 58 Abg. Sabine Schwarz S. 59 Abg. Peter Kraus, BSc S. 60 Abg. Leo Kohlbauer S. 61 Abg. Marina Hanke, BA S. 62 Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits S. 63 StR DDr. Eduard Schock (zur Geschäftsordnung) S. 64 Abg. Christian Oxonitsch (zur Geschäftsordnung) S. 64 StR DDr. Eduard Schock (zur Geschäftsordnung) S. 65 Abg. David Ellensohn (zur Geschäftsordnung) S. 65 Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs S. 66 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 68 Abg. Christian Oxonitsch S. 70 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 71 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 71 Abstimmung S. 72 15. Ordnungsruf an Abg. David Ellensohn S. 66 16. Begrüßung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits S. 72 17. 474882-2018-GIF, P 1: Verwaltungsgericht Wien; Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 72 Redner: Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 72 Abg. David Ellensohn S. 73 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 74 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 75 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 78 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 81 Abstimmung S. 81 18. LG-516383-2018-LAT, P 9: Änderung des Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetzes und des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien (Beilage Nr. 21/2018) Abstimmung S. 82 19. 516521-2018; MDLTG, P 10: Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien (Beilage Nr. 20/2018) Abstimmung S. 82 20. LG-448273-2018, P 7: Änderung der Dienstordnung 1994, Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, des Wiener Bedienstetengesetzes, der Pensionsordnung 1995, des Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetzes 1995, Wiener Personalvertretungsgesetzes, Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetzes, Wiener Zuweisungsgesetzes und ASFINAG - Zuweisungsgesetzes (Beilage Nr. 16/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 82 Rednerin bzw. Redner: Abg. Angela Schütz S. 82 Abg. Christian Hursky S. 82 Abstimmung S. 83 21. LG-448275-2018, P 8: Änderung des Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetzes (Beilage Nr. 15/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 83 Redner: Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 83 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 84 Abstimmung S. 84 22. LG-448273-2018, P 7: Zweite Lesung zur Postnummer 7 S. 84 (Beginn um 9.03 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 26. Sitzung des Wiener Landtages und ersuche Sie, die Plätze einzunehmen. Die 26. Sitzung des Wiener Landtages ist somit eröffnet. Entschuldigt sind: Abg. Dipl.-Ing. Al-Rawi - er ist auf Dienstreise -, Abg. Baron ist krank, Abg. Ebinger ist dienstlich verhindert, Frau Abg. Korosec ist dienstlich verhindert, Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger ist dienstlich verhindert, Frau Abg. Schubert ist krank. Nicht für den ganzen Tag entschuldigt sind: Herr Abg. Guggenbichler bis 14 Uhr, Herr Abg. Dr. Aichinger ab 13.30 Uhr, Frau Abg. Straubinger ab 14 Uhr, Herr Abg. Strobl von 9 Uhr bis 11 Uhr - dienstlich verhindert -, Frau Abg. Mag. Wehsely von 9 Uhr bis 11 Uhr - dienstlich verhindert. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-530925-2018-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Mag. Juraczka gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Welche Behördenverfahren auf Wiener Landesebene in Ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. nach dem Naturschutzgesetz) betreffend das Infrastrukturprojekt Lückenschluss S1 / Errichtung des Lobautunnels sind im erstinstanzlichen Verfahren noch nicht mittels Erlassung eines Bescheides abgeschlossen bzw. werden demnächst eingeleitet?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, am Tag 4 der Sitzungswoche vor dem Sommer! Die Frage, die an mich gerichtet wurde, beschäftigt sich mit dem Thema S 1, Wiener Außenring Schnellstraße, und den dazugehörigen Verfahren, die wir in der Stadt abwickeln. Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen ja, dass es sich bei dieser Straße um eine Bundesstraße handelt. Diese fällt unter den 3. Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, und zwar diese konkrete Straße noch unter das UVP-Gesetz in der Version aus dem Jahr 2000. Grundsätzlich ist es so, dass für Bundesstraßen, wie der Name schon sagt, auch der Bund für die Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zuständig ist, in diesem Fall das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Der Antrag zu diesem UVP-Verfahren - und ich muss sagen, das hat mich selbst überrascht - wurde am 26.3. im Jahr 2009 eingebracht. Nur damit man sich das auf der Zunge zergehen lässt: 2009! - Wir haben jetzt 2018, und ich glaube, das Verfahren ist vor Kurzem erst abgeschlossen worden. Das ist jetzt, muss ich sagen, auch nicht Schuld der Behörde, sondern Sie wissen, dass es dazwischen sehr viele Gerichtsverfahren gegeben hat, die das Ganze doch sehr lange verschleppt haben. Wie ich vorhin schon erwähnt habe, ist die alte Rechtslage vor der Novelle 2012 zum UVP-G noch anzuwenden. Das bedeutet, vom Bundesministerium für Verkehr, also vom Verkehrsministerium, sage ich jetzt der Kürze halber - ich will nicht immer alle Bereiche aufzählen -, waren die Umweltverträglichkeit und die Genehmigungstatbestände des UVP-G 2000 und jener Materiengesetze zu prüfen, die von einem Bundesminister zu vollziehen sind. Die anderen bundesrechtlichen Genehmigungstatbestände sind vom Landeshauptmann in einem teilkonzentrierten Verfahren zu prüfen. In Wien betrifft das konkret das Wasserrechtsverfahren mit der MA 58. Und dann gibt es noch die landesrechtlichen Genehmigungstatbestände. Die sind von den jeweiligen Landesbehörden zu prüfen, konkret von der MA 22 betreffend das Naturschutzgesetz. Das heißt, das sind die zwei Verfahren, die wir auf Länderebene abzuführen haben: Wasserrecht und Naturschutz. In beiden Verfahren - und das ist, glaube ich, auch sehr wichtig, um das Ganze zu verstehen - ist es so, dass zwingend die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes abzuwarten sind. Das heißt, wir hatten bisher keine Möglichkeit, tätig zu werden, weil das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren auf Bundesebene noch gelaufen ist. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Bundesverwaltungsgerichts - und damit gleichzeitig, dann kurz danach, dem Abschluss des UVP-Verfahrens auf Bundesebene - war es dann erst möglich, nach einer Einreichung der ASFINAG, dass die beiden Behörden MA 22 und MA 58 tätig wurden. Jetzt wird das Ganze in zwei Abschnitten abgehandelt. Derzeit geht es um den 1. Abschnitt, Groß-Enzersdorf bis Süßenbrunn. Dazu ist ein Genehmigungsverfahren, eben betreffend Naturschutz, in erster Instanz bei der MA 22 anhängig. Das wurde eigentlich unmittelbar nach Rechtskraft des Bescheides, also einige Wochen später, eingereicht und ist derzeit bei den Sachverständigen zur Begutachtung. Sachverständigengutachten und Abschluss liegen noch nicht vor. Für den 2. Abschnitt, Schwechat bis Groß-Enzersdorf, gibt es bei uns noch keine Einreichung für das Verfahren, wohl auch deshalb, weil man jetzt vermutlich einmal den positiven Bescheid im ersten Verfahren abwarten will. Die ASFINAG hat angekündigt, 2019 mit dem Bau beginnen zu wollen. Das heißt, das wird sich aus meiner Sicht auf jeden Fall problemlos ausgehen. Für das Wasserrechtsverfahren ist ebenfalls eingereicht worden. Hier ist es so, dass wir gemeinsam mit Niederösterreich, mit dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, ein länderübergreifendes Verfahren führen, das sehr, sehr gut funktioniert und das jetzt auch im Laufen ist. Für den 2. Abschnitt ist auch bei der MA 58 noch kein Verfahren anhängig. Aber die ASFINAG hat ja auch angekündigt, mit dem 2. Abschnitt dann ungefähr 2 Jahre nach Baubeginn des ersten Abschnitts beginnen zu wollen, deswegen erfolgte vermutlich auch noch keine Einreichung. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Irschik. - Bitte. Abg. Wolfgang Irschik (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Nun, Lückenschluss S 1, Lobau-Tunnel: Wir brauchen diesen Lobau-Tunnel wie den vielzitierten Bissen Brot (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Den brauchst vielleicht du, aber ich nicht!) - für uns Freiheitliche eine klare Sache. Seit mehr als 20 Jahren wird darüber diskutiert, und dieser Lobau-Tunnel ist auch die beste Verkehrslösung: Es wird der gesamte 22. Bezirk entlastet, natürlich auch die A 23, die Südosttangente. In der Rechnungsabschlussdebatte hat Kollegin Däger-Gregori eine sehr gute Rede gehalten - zugegeben, der Schluss hat uns halt nicht so gut gefallen. Wir haben ja diesbezüglich auch einen Beschlussantrag eingebracht, dass sich der Wiener Gemeinderat dafür ausspricht, sich so rasch wie möglich mit dem Baubeginn auseinanderzusetzen, und dafür zu sein, dass dieser Tunnel so rasch wie möglich gebaut wird. Jetzt war es aber so, dass im Zuge der namentlichen Abstimmung die Sozialdemokraten als Regierungspartei dagegen waren. Daher meine Frage an Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin: Sprechen Sie sich - Sie persönlich und natürlich Ihre Regierungsfraktion, die Sozialdemokraten - für diesen Lobau-Tunnel aus, ja oder nein? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich bin heute Landesrätin, ich habe heute den anderen Hut auf. - Ich könnte jetzt mit einem einfachen Ja antworten, möchte aber natürlich meiner Antwort schon auch ein bisschen was hinzufügen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Schade!) Ich glaube, auch unser Herr Bürgermeister hat sehr klar gesagt, dass die Sozialdemokratische Fraktion diese Tunnellösung unterstützt, und ich möchte sogar noch einen Schritt darüber hinaus gehen. Als ich - vor mittlerweile 14 Jahren - als Stadträtin angefangen habe, ging es in der Diskussion sehr stark um die Frage: Wie wird das bautechnisch umgesetzt? Wir haben uns damals von Seiten des Umweltschutzes sehr intensiv für eine Tunnellösung eingesetzt. Die ist wesentlich teurer als eine oberirdische Lösung, trägt aber dazu bei, dass wir den Nationalpark, der mir sehr am Herzen liegt, schützen können. Wir haben damals auch den Rat der Sachverständigen - mit vielen UmweltexpertInnen, Umweltprofessoren von den Unis - dazu eingeholt, die auch damals zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Tunnelvariante die Lösung ist, die für den Nationalpark logischerweise am verträglichsten ist. Das heißt, wir haben uns auch massiv dafür eingesetzt. Schauen Sie, diese Anträge und so: Ich war ja auch einmal - vier Jahre lang - im Parlament. Da haben wir das mit Ihrer Fraktion auch immer sehr gerne gemacht, dass wir Anträge genommen haben, die Sie gestellt haben, als Sie noch in Opposition waren, und in der schwarz-blauen Koalition haben Sie dann mysteriöserweise auch nicht mehr dafür gestimmt. Das sind so kleine Taschenspielertricks der Oppositionsparteien, die da wie dort gerne angewendet werden, die aber natürlich auf das faktische Ergebnis aus meiner Sicht keinen Einfluss haben. Von uns gibt es ein klares Bekenntnis dazu. Alle Beschlüsse, die das Bundesland Wien dazu fassen musste, sind rechtzeitig gefasst worden. Wir haben jetzt auch keine Beschlüsse mehr, weder im Landtag noch im Gemeinderat noch in der Landesregierung, die zum Gelingen dieses Projekts notwendig sind. Dass es da mit dem Koalitionspartner sozusagen eine Divergenz gibt, ist, glaube ich, kein Geheimnis. Aber es soll ja auch zwischen ÖVP und FPÖ manchmal Diskussionen geben, habe ich gehört. (StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Ja, Diskussionen, aber die Entscheidung! - Abg. Christian Oxonitsch: Die habt ihr auch nicht getroffen!) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Juraczka. - Bitte. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich bin, muss ich gestehen, selbst ein wenig überrascht über die Dauer der Umweltverträglichkeitsprüfung. Wenn Sie davon sprechen, dass 2009 der Beginn war, so dauert es also gute neun Jahre, um hier zu einem Ergebnis zu kommen. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Großprojekten möchte ich schon auch Sie als zuständige Stadträtin fragen, ob Sie nicht der Meinung sind, dass wir ganz massiv daran arbeiten müssen, dass für alle Beteiligten die zeitliche Ausdehnung von solchen Prüfungen massiv eingeschränkt wird. Präsident Ernst Woller: Frau Landesrätin, bitte. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Herr Abgeordneter! Das ist in der Tat eine Forderung, die ich zu 100 Prozent unterstützen kann, weil ich finde, das ist eine Zumutung bei allen großen Infrastrukturprojekten - und da rede ich auch von sehr notwendigen Infrastrukturprojekten wie zum Beispiel einer 380-kV-Leitung, die wir ganz dringend für die Stromversorgung in diesem Land, für die Versorgungssicherheit in Österreich brauchen. Es geht einfach nicht, dass Verfahren über 10, 15 Jahre hingezogen werden und es teilweise so ist, dass die Projekte, die umgesetzt werden, dann ein entsprechendes Alter auf dem Buckel haben. Ich glaube, das wird man auch auf europäischer Ebene diskutieren müssen, weil natürlich die Vorgaben, die wir hier umgesetzt haben, Vorgaben sind, die europaweit gelten. Ich kann nur aus dem Vollzug sagen, dass auch die Anforderungen, die die Gerichte an die Behörden stellen, immer höhere werden. Das heißt, wenn wir zum Beispiel einen Feststellungsbescheid machen - da geht es darum, dass die Projektwerber quasi anfragen, ob ihr Projekt UVP-pflichtig ist oder nicht -, so war das früher, ich will jetzt nicht sagen, eine Übung von drei Wochen, aber doch ein kurzes Verfahren, mittlerweile aber zieht sich das auch über Monate hin und ist schon fast so etwas wie eine Mini-UVP geworden, weil man so viel an Unterlagen und Sachverständigengutachten, und so weiter bringen muss, weil das sonst in den höheren Instanzen zu Problemen führt und das wieder aufgehoben wird. Das will natürlich keine Behörde, und dadurch werden die Verfahren immer aufwändiger. Das sieht man auch jetzt, finde ich, bei der Lobau oder der 3. Piste sehr schön: Das spielt sich dann jahrelang über die Instanzen hinauf. Ich glaube, was man sich sehr genau wird anschauen müssen, ist, dass es nicht nur darum geht, der Behörde zu sagen, arbeitet schneller, denn ich glaube, an der Behörde liegt es meistens nicht. Ich glaube auch, dass in diesem Fall das Verkehrsministerium nicht schlecht gearbeitet hat. Aber wenn es dann drei Jahre lang bei irgendeinem Gerichtshof herumliegt, dann dauert das. Ich glaube, da wird man sich überlegen müssen, wie man da zu schnelleren Lösungen kommt, indem man, glaube ich, auch andenken wird müssen, gewisse zeitliche Vorgaben zu geben. Da geht es nicht darum, sozusagen die freie Justiz einzuschränken, sondern nur darum, einmal ein gewisses Zeitkorsett, eine Rahmenkorsett vorzugeben, weil wir es sonst nicht schaffen, Verfahren in einem Zeitraum von weniger als 15 Jahren abzuschließen bei Projekten, die zumindest Diskussionsbedarf mit sich bringen - und das ist heutzutage fast schon jedes Projekt. Wir haben sogar bei der U-Bahn im Verfahren einen Einspruch gehabt, übrigens auf Anregung der Bezirksvorstehung des 8. Bezirks - diese kleine Anmerkung kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen (Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka) -, was mich wirklich auch sehr verwundert hat, dass eine ÖVP-Bezirksvorsteherin da gegen die U-Bahn auftritt. Aber okay, dem politischen Spiel oder Kleingeldwechsel sind offensichtlich nirgendwo Grenzen gesetzt. Vielleicht können Sie also in Ihrer Partei auch da positiv einwirken und darauf hinweisen, dass das nicht wirklich zielführend ist. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Ich werde es gerne weiterleiten!) Dieser Spaß hat uns auch ein halbes Jahr gekostet. - Okay, gut, ich glaube, die Botschaft ist angekommen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Ja!) Ich glaube, man wird jetzt über die Behörden hinaus noch ein bisschen schauen müssen, wie man das ganze Verfahren ein bisschen straffen kann. (Beifall von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Präsident Ernst Woller: Damit ist die 1. Anfrage beantwortet. Danke, Frau Landesrätin. Die 2. Anfrage (FSP-531144-2018-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Fürnkranz gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Das Land Wien ist auf Grund der Tatsache, dass Wien mehrere als Weltkulturerbe ausgewiesene Bereiche (historisches Zentrum und Schönbrunn) im Sinne der UNESCO-Welterbekonvention besitzt, zur Umsetzung dieser Konvention (Staatsvertrag) verpflichtet, was aber trotz aller anfänglicher Euphorie nie geschah, weswegen sich Wien heute in der blamablen Situation befindet, auf Grund des Bauvorhabens 'Heumarkt' trotz intensiver Bemühungen der neuen Bundesregierung weiterhin auf der 'roten Liste' gefährdeter Welterbestätten zu stehen. Welche Maßnahmen werden Sie als Landeshauptmann nun ergreifen, um einerseits die Konvention in Wien wirksam umzusetzen und andererseits den drohenden Schaden der Aberkennung von Wien abzuwenden?) Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr LAbg. Fürnkranz! Zur Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich zuerst darauf hinweisen, dass nach dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt jeder Vertragsstaat anerkennt, dass er zum Schutz und zur Erhaltung des Welterbes - und jetzt zitiere ich - "alles in seinen Kräften Stehende tun wird, unter vollem Einsatz seiner eigenen Hilfsmittel." - Zitat geschlossen. Nach Ansicht der hiesigen Expertinnen und Experten lässt sich daraus keine Verpflichtung zu einer spezifischen gesetzlichen Umsetzung ableiten. Unabhängig davon hat aber die Stadt Wien in ihrem Wirkungsbereich umfassend auf die Verpflichtungen aus der Welterbe-Konvention reagiert. So wurden unter anderem folgende Schritte gesetzt: Die Innenstadt von Wien ist als Schutzzone laut Wiener Bauordnung ausgewiesen. Das bedeutet nicht nur den Schutz einzelner Objekte, sondern es besteht ein Schutz des gesamten städtebaulichen Ensembles. Auf der rechtlichen Ebene des Bundes erfolgt der Schutz des Einzelobjektes durch das Denkmalschutzgesetz. Die für die Innenstadt gültigen Plandokumente des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans wurden dahin gehend überarbeitet, dass die Entwicklungsspielräume im Sinne einer bestandsorientierten Widmung eingeschränkt werden. Für Dachausbauten im Innenstadtbereich wurden restriktivere Bestimmungen erlassen. Das Wiener Hochhauskonzept wurde im Jahr 2014 erneuert. Dabei wurde insbesondere der Prozess zur Entwicklung von Hochhausstandorten definiert. Die stadtmorphologischen und städtebaulichen Anforderungen wurden dabei qualitativ beschrieben, ebenso wie die Schaffung von notwendigen Mehrwerten für die Bevölkerung in einer umfassenden Betrachtung. Der Masterplan Glacis setzt sich mit dem Übergangsbereich der Kernstadt zum ehemaligen Teil der Vororte auseinander und definiert ein qualitatives Leitbild für diese Zone. Nachdem in der öffentlichen Diskussion Auszüge der genannten Planungsoperate missverständlich interpretiert worden sind, wurde im Gemeinderat ein Resolutionsantrag beschlossen, der unmissverständlich klarstellt, dass künftig Hochhäuser in der Innenstadt ausgeschlossen werden. Im Rahmen der heute zur Beschlussfassung anstehenden Änderung der Bauordnung für Wien wird unter anderem das Ziel verfolgt, die historische Bausubstanz noch besser zu schützen. Konkret sollen dabei die Bestimmungen für den Abriss von Gebäuden aus der Zeit vor 1945 verschärft werden. - Es besteht also heute eine gute Gelegenheit, dieser Novelle der Bauordnung zuzustimmen, die auch zeitlich vorgezogen wurde, damit Spekulanten ein Riegel vorgeschoben wird. Ebenso hat die Stadt Wien mit der Adaptierung des bestehenden Managementplans für das UNESCO-Welterbe begonnen, und zwar mit dem Ziel, auf veränderte Rahmenbedingungen effektiver reagieren zu können. Schließlich ist festzuhalten, dass das Bundeskanzleramt als Vertragspartner der UNESCO und die Stadt Wien im vergangenen Herbst in Abstimmung mit der UNESCO in Paris einen Fahrplan für die weiteren Gespräche definiert haben. Dieser sah als ersten Schritt einen Workshop auf Ebene der Expertinnen und Experten im März dieses Jahres vor. In einem zweiten Schritt hat das Bundeskanzleramt ein sogenanntes Heritage Impact Assessment beauftragt, welches wiederum Grundlage einer Advisory Mission von ICOMOS International im kommenden Herbst sein soll. Ich möchte nicht verabsäumen, auch dem Landtagspräsidenten Ernst Woller für sein persönliches Engagement in dieser Frage herzlich zu danken, und dieses Engagement der Stadt Wien ist auch durch zahlreiche Gespräche und Sitzungen maßgeblich unterstützt worden. Wir sind zuversichtlich, dass mit den getroffenen Maßnahmen ein positiver Dialog fortgesetzt werden kann, bei dem auch klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die Stadt Wien weiterhin alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihres kulturellen Erbes ergreifen wird. Präsident Ernst Woller: Danke, Herr Landeshauptmann, für die Beantwortung der Frage. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Danke für Ihre Ausführungen. Wir haben in der vergangenen Woche gespannt auf die Sitzung der UNESCO geschaut hinsichtlich der Frage, was sich bezüglich des Welterbe-Status tun wird. Gott sei Dank ist jetzt vorweg einmal die Aberkennung hinausgeschoben. Es gab in der Vergangenheit ja auch seitens Ihres Koalitionspartners den Vorschlag, mit dem Projektwerber des Heumarktes in Verhandlungen zu treten und gegebenenfalls einen freiwilligen Verzicht der vollen Ausschöpfung zu bewirken. Meine Frage an Sie: Haben solche Gespräche stattgefunden? Waren Sie da involviert? Und was waren die Ergebnisse davon? Präsident Ernst Woller: Herr Landeshauptmann, bitte. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Es finden mit dem Projektwerber laufend Gespräche statt. Ich persönlich bin da nicht eingebunden. Prinzipiell ist mir vermittelt worden, dass der Projektwerber dieses Projekt in dieser Form umsetzen möchte, dass es aber darüber hinaus Gespräche gibt, die das gesamte Umfeld betreffen, denn man sollte sich auch daran erinnern, dass dieses Projekt ja kein singuläres Ereignis ist, sondern Teil eines Gesamtentwicklungsprojektes, das einen wesentlichen Teil dieser Stadt positiv beeinflussen wird - Stichwort: Durchwegung vom Zentrum in den 3. Bezirk, Sicherung des Eislaufvereins, und vieles andere mehr. Von daher ist also das Gesamtprojekt zu betrachten, und die Gespräche mit dem Projektwerber wird es auch weiterhin geben, weil es um diese Gestaltung nicht nur des Bauobjektes, sondern des gesamten Umfeldes geht und davon auszugehen ist, dass diese einen Mehrwert nicht nur für diesen Stadtteil, sondern insbesondere auch für die Bevölkerung im gesamten Umgebungsbereich herbeiführt. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Fürnkranz gestellt. - Bitte schön. Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Herr Landeshauptmann, Sie haben eine beeindruckende Liste von verschiedenen Maßnahmen zur Umsetzung des Weltkulturerbes in Wien aufgezählt. Der Haken bei der ganzen Sache ist nur der, dass all das nicht dazu geführt hat, dass das Weltkulturerbe Wien in dieser Form auch wirklich geschützt ist, denn ansonsten wäre Wien jetzt nicht in diesem Punkt auf der Roten Liste. Das heißt, es wird offensichtlich zusätzliche Maßnahmen brauchen, um da tatsächlich eine entsprechende Sicherung vorzunehmen. Ich erinnere mich, im Zuge der Diskussion hat der seinerzeitige, Ihrer Fraktion angehörende Minister auch gemeint, eigentlich hätte er gerne ein Durchgriffsrecht auf die Länder, wenn diese sich offensichtlich nicht so verhalten, wie das die UNESCO von Österreich erwartet. Deswegen ist eben meine Frage, in welcher Form Sie gedenken, das gesetzlich umzusetzen. Sie haben das mit quasi "Brauchen wir nicht!" beantwortet - das muss ich leider zur Kenntnis nehmen. Ich bin anderer Meinung. Sie haben aber auch die Aktivitäten des Kollegen Woller erwähnt und gelobt. Jetzt möchte ich in diesem Punkt schon einmal genau nachfragen, denn das, was Kollege Woller vorgeschlagen hat, ist ja nicht mehr und nicht weniger als: Da dieses Bauprojekt mit dem Welterbe im Sinne der UNESCO nicht vereinbar ist, machen wir doch einfach das Welterbe kleiner, dann haben wir das Problem gelöst! - Ist das wirklich auch Ihre Position? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Nun, bei dieser Diskussion muss man einmal festhalten: Was ist eigentlich der wichtige Bereich, der schützenswert ist? - Wir haben uns als Stadt Wien auf eine sehr großzügige Variante festgelegt, die es meines Wissens im internationalen Vergleich in dieser Größenordnung nirgendwo gibt. In anderen Städten, in anderen Ländern ist es so, dass es im Wesentlichen um Einzelobjekte geht. Wir haben uns entschlossen, einen doch sehr großen Stadtteil zum Weltkulturerbe zu machen, inklusive auch der Angrenzungszonen. Die Diskussion, die jetzt geführt wird, ist eine Diskussion, die darauf hinausläuft, dass man sagt, man konzentriert sich auf den Kernbereich des Weltkulturerbes, der auch schützenswert ist. Ich habe eine ganze Liste auch von gesetzlichen Maßnahmen aufgezählt, die von der Stadt getroffen worden sind. Es ist also keineswegs so, dass wir diesbezüglich keine Gesetze beschlossen haben. Ich denke da etwa nur an die Novellierung der Bauordnung und darf auch daran erinnern, dass mit dem Masterplan Glacis eine auch hier diskutierte und beschlossene Maßnahme getroffen worden ist, um diesen historischen Teil der Stadt abzusichern. Ich denke also, dass wir da eine Fülle von auch gesetzlichen Maßnahmen getroffen haben, was Einzelobjekte, aber auch den gesamten Stadtteil betrifft. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, auch die UNESCO davon zu überzeugen, dass diese unsere Sichtweise eine ist, die zwei Dinge miteinander verbindet, nämlich auf der einen Seite den Schutz des historischen Welterbes gewährleistet und auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit bietet, eine Weltstadt wie Wien auch entsprechend zu entwickeln. Ich denke, wir wollen auch keine Stadt sein, die unter einem Glassturz steht, sondern eine, die auch die Möglichkeit bietet, neue Akzente zu setzen, die für nachkommende Generationen interessant sein werden, so wie das auch in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten der Fall war. Von daher bin ich also sehr zuversichtlich, dass es gelingen wird, in vielen Gesprächen, die mit den Vertreterinnen und Vertretern der UNESCO noch zu führen sind, zu einem gemeinsamen Lösungsansatz zu kommen. Der von Ihnen angesprochene, Herr Landtagsabgeordneter Fürnkranz, ist einer davon, und da bin ich zuversichtlich, dass Herr Landtagspräsident Ernst Woller im Auftrag der Stadt Wien auch in Zukunft gute Arbeit leisten wird. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung, Herr Landeshauptmann. Die 2. Anfrage ist damit beantwortet. Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP-530208-2018-KSP/LM). Diese wurde von Frau Abg. Akcay gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Kultur und Wissenschaft gerichtet. (Welche Verbesserungen bringt die aktuelle Novellierung des Archivgesetzes für den Vollzug?) Ich ersuche die Frau Landesrätin um Beantwortung der Frage. Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Guten Morgen allerseits! Es ging um die Frage: Welche Verbesserungen bringt die aktuelle Novellierung des Archivgesetzes für den Vollzug? - Dazu die Antwort an Frau Abg. Safak Akcay: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Archivgut ist Kulturgut. Das Wiener Stadt- und Landesarchiv ist eine der wichtigsten Gedächtnisinstitutionen der Stadt. Archivgut ist ein bedeutsamer Teil unseres kulturellen Erbes, der demokratische Prozesse nicht nur sichert, sondern überhaupt erst ermöglicht. Archive leisten einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit, ermöglichen eine verlässliche und funktionierende Verwaltung. Sie unterstützen politisches Handeln und sind für historische und sozialwissenschaftliche Forschung unverzichtbar. Als Basis jeder seriösen journalistischen Arbeit sind sie zudem bei der begleitenden Kontrolle staatlicher Autorität unersetzlich. Die Erhaltung dieses Kulturgutes ist daher von höchstem öffentlichen Interesse. Das hat auch auf europäischer Ebene der Rat mit Entschließung vom 14. November 1991 ausdrücklich festgehalten. Die aktuelle Novellierung beinhaltet Anpassungen an die neue Rechtslage gemäß der aktuellen EU-Datenschutz-Grundverordnung und einige Verbesserungen für die Praxis. Dazu sei an dieser Stelle insbesondere erwähnt: Durch die Rechtsanpassung soll ein datenrechtlich einwandfreier Vollzug im Archivwesen sichergestellt werden - kurz: Datenschutz, Datensicherung sowie Datensicherheit auf Basis der neuen Rechtslage. Weiters werden durch die Novellierung der Stellenwert des Archivierens sowie die Bedeutung der Aufgaben des Archives verankert. Damit wird das fundamentale gesamtgesellschaftliche Interesse an Archivarbeit auch gesetzlich hervorgestrichen. Das ist sowohl für die archivarische Tätigkeit des Stadt- und Landesarchivs wie auch für Wissenschaft und Forschung von erheblicher inhaltlicher wie operativer Wichtigkeit. Die Änderung der Bestimmung betreffend die Anbietung spezifischer Unterlagen dient der Verbesserung des diesbezüglichen Ablaufs in Zukunft auch bei digitalen Unterlagen in der Praxis des Stadt- und Landesarchivs, kurz, einer rechtlich fundierten Prozessoptimierung. Die neue Bestimmung über die Verwaltung von Unterlagen vor Übernahme ins Stadt- und Landesarchiv liegt im Interesse geordneter Aktenführung - Stichwort: Verbesserung im Records-Management. Damit soll die künftige Übernahme und Archivierung von vorarchivarischem Schriftgut erheblich verbessert werden. Abschließend soll die Bestimmung über die Unveräußerlichkeit von Archivgut eine verbesserte Grundsicherung und gleichzeitig die langfristige Wahrung des Archivgutes gewährleisten. Ich hoffe, ich habe die Frage beantwortet. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Ich begrüße Schülerinnen und Schüler des BFI Wien aus der Margaretenstraße. Herzlich willkommen in eurem Wiener Rathaus! (Allgemeiner Beifall.) Wir diskutieren gerade über die Novellierung des Archivgesetzes. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger. - Bitte. Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Das ist sicherlich eine Materie, die für Sie sehr ungewohnt ist, aber danke für die ausführliche Beantwortung dieser Frage. Ich habe eine relativ kurze und vielleicht pragmatische Frage zu diesem Thema: Wir wissen, wo das Landesarchiv momentan ist, nämlich im Gasometer, ganz kurz gesagt. Irgendwann wird dieses an die räumlichen Grenzen stoßen. Gibt es bereits Überlegungen, dass das Landesarchiv erweitert wird? Beziehungsweise es muss erweitert werden, weil es bald voll ist. Welche Überlegungen gibt es in diese Richtung? Präsident Ernst Woller: Frau Landesrätin, bitte schön. Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Ja, Sie haben das zu Recht bemerkt. Auch das ist ein Gedanke, der uns schon umtreibt. Ich bin erst kürzlich mit diesem Thema konfrontiert worden, aber es ist klar, Archive wachsen, die Kapazitäten sind fast vollständig ausgeschöpft, und wir werden schnellstmöglich Überlegungen dazu anstellen, wie dieses Archiv weiter erweitert werden kann, welche Maßnahmen diesbezüglich gesetzt werden müssen, und wir werden Sie umgehend davon unterrichten, wenn wir da einen Plan erarbeitet haben. Aber das ist vollkommen richtig. Natürlich stellt sich sehr vieles auch um auf Digitales, was natürlich die Situation hinsichtlich des Platzes wiederum erleichtert, aber dennoch gibt es eine Fülle von Akten, die jährlich dazukommen - das sind viele Hunderte Laufmeter pro Jahr -, und irgendwann einmal sind die Archive voll. Das wird aber eine Frage sein, die ich mit der zuständigen Beamtin und Magistratsabteilungsleiterin ehestmöglich beantworte. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mag. Hobek gestellt. - Bitte schön. Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Danke für die bisherigen Ausführungen. Beim gestrigen Studium des neuen Archivgesetzes habe ich darin eine unerwartet informative Sache entdeckt: Wir alle kennen ja den Zeitpunkt unseres biologischen Todes nicht im Vorhinein, dieses Datum wissen wir Gott sei Dank nicht. Wir wissen aber durch das Archivgesetz, wann unser bürokratischer Tod in Wien eintritt. Es ist nämlich so - das ist ganz witzig -, dass, wenn man keine Einwilligung gegeben hat, dass die eigenen Daten zugänglich gemacht werden, diese Schutzfrist mit dem Tod endet, kann das Todesdatum nicht eruiert werden, dann mit dem 110. Geburtstag. Das ist auch insofern bemerkenswert, als die älteste Österreicherin letztes Jahr mit 112 Jahren verstorben ist. Aber das betrifft jetzt gar nicht meine Frage, das war nur eine Fußnote. Sie haben bei Ihren Ausführungen ganz speziell die Unveräußerlichkeit des Archivgutes erwähnt. Da gibt es im neuen Gesetz, in der Novellierung sogar einen eigenen Passus - ich darf ihn kurz vorlesen, es sind nur vier Zeilen -, und zwar ist das § 8a: "Archivgut ist unveräußerlich. Im Ausnahmefall, insbesondere wenn die Verwahrung von Archivgut nicht oder nicht mehr im Interesse der Stadt Wien liegt, ist die Übereignung an andere Personen zulässig, soweit öffentliche Interessen oder schutzwürdige Interessen Dritter dem nicht entgegenstehen." Gibt es dafür irgendwelche konkreten Anlassfälle? Oder was kann man sich da darunter vorstellen? Präsident Ernst Woller: Frau Landesrätin, bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Das ist eine Frage, die ich selbst im Detail einfach klären müsste, ob da jetzt ein aktueller Anlassfall vorliegt. Mir ist bis dato nichts zu Ohren gekommen. Das müsste man jetzt einmal prüfen. Ich werde das aber gerne beantworten, wenn ich mit meinen Mitarbeitern zusammengesessen bin. Ich glaube, das ist sozusagen nur ein Paragraph, der sich auf etwaige hypothetische Fälle bezieht. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 3. Anfrage beantwortet. Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP-531420-2018-KNE/LM). Diese wurde von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Aktuellen Informationen zufolge stellt der Fonds Soziales Wien trotz der mit 1. Jänner 2018 in Kraft getretenen Abschaffung des Pflegeregresses weiterhin Zahlungsaufforderungen in Form von Forderungsanmeldungen in Verlassenschaftsverfahren, eingebrachten Klagen und Ratenvereinbarungen gegenüber Ersatzpflichtigen betreffend Forderungen, die vor 2018 entstanden sind. Dies widerspricht den beiden mit Abschaffung des Pflegeregresses am 1. Jänner 2018 eingeführten Rechtsvorschriften. So regelt § 330a ASVG, dass 'ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten (...) unzulässig' ist. Weiters widerspricht diese Handhabe dem mit 1. Jänner 2018 eingeführten § 707a Abs. 2 ASVG, der besagt: 'Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren sind einzustellen. Insoweit Landesgesetze dem entgegenstehen, treten die betreffenden Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.' Der OGH hat in einem vergangenen Urteil (2 Ob 12/18f) mit Verweis auf die neue Rechtslage bereits erklärt, dass die Einforderung von stationären Pflegekosten im Rahmen der Sozialhilfe im Sinne der §§330a und 707a Abs. 2 ASVG unzulässig ist. Darüber hinaus ist aktuell ein weiteres Verfahren beim OGH zur Auslegung der Rechtslage anhängig (1 Ob 62/18a). Vor dem Hintergrund dieser teils geklärten, teils noch offenen Rechtsfragen, irritiert die Vorgehensweise des Fonds Soziales Wien umso mehr, da Adressaten ohne Rechtsbeistand etwaigen Zahlungsaufforderungen oftmals unwissentlich entsprochen haben. Mit welcher rechtlichen Begründung rechtfertigen Sie diese Handhabe?) Ich ersuche den Herrn Landesrat um die Beantwortung der Frage. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Erstens einmal: Ich verstehe die Anfrage, weil Sie natürlich Unzufriedenheit äußern, die ich nur vollinhaltlich teilen kann. Die Idee, den Pflegeregress österreichweit abzuschaffen, ist eine Idee, die wir wohl alle begrüßen können. Es war ja auch nicht sehr logisch, dass Menschen, die in einem fortgeschrittenen Alter in eine Lebenssituation kommen, in der sie unsere gemeinsame Unterstützung brauchen, damit sie die richtige, ordentliche und qualitätsvolle Pflege und Betreuung bekommen, die ihre jeweilige Lebenssituation bedingt, dafür dann auch noch das Geld oder das Vermögen, das sie sich in ihrem Leben erarbeitet haben, einsetzen müssen, damit die Kosten gedeckt werden. Das hat ja niemals einen fairen Beigeschmack gehabt. Ich denke, es war daher richtig, den Pflegeregress abzuschaffen. Passiert ist es durch einen Initiativantrag im Parlament, das wissen wir alle. Der Vorteil eines Initiativantrags im Parlament ist es, dass es natürlich ein klares Recht von Parlamentariern ist, solche Anträge einzubringen - das ist ganz klar, darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren, darüber brauchen wir uns auch nicht zu alterieren. Der Nachteil ist natürlich, dass es keinen Vorlauf im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens gibt und daher auch nicht möglich ist, in so einem Begutachtungsverfahren auch noch den einen oder anderen notwendigen fachlichen Input zu liefern. Und das sieht man bei diesem Gesetz, dass das gescheit gewesen wäre. Der Gesetzgeber im Parlament hat aber natürlich nicht nur gewusst, dass es schon gescheit ist, dieses Grundsatzgesetz im Verfassungsrang festzuschreiben und diese Grundsätze, dass es in Österreich ab dem 1.1.2018 österreichweit einheitlich nicht mehr möglich sein soll, auf das Vermögen von Menschen zuzugreifen, die in Pflege und Betreuung sind. Der Gesetzgeber hat schon auch gewusst, dass es da noch Ausführungsbestimmungen braucht, dass es Durchführungsbestimmungen braucht, und er hat daher, wie ich finde, auch die Pflicht, ein Durchführungsgesetz zu erlassen, ins Gesetz selbst hineingeschrieben, wenn auch in einer, das kann man schon so sagen, juristisch ein bisschen verklausulierten Form. Ich lese es einfach vor. Im § 707a Abs. 2 ASVG steht drinnen: "Nähere Bestimmungen über den Umgang zur neuen Rechtslage können bundesgesetzlich getroffen werden." - Da ist dieses blöde "können", ein Konjunktiv, und die meisten hören dann auf zu lesen und sagen, na ja, das ist eine Kann- Bestimmung, aber es ist keine Muss-Bestimmung und daher kann der Bund eine bundesgesetzliche Regelung machen, aber er muss es nicht tun. Aber dieser Absatz geht weiter, hat noch einen zweiten Satz danach, und dieser lautet: "Die Durchführungsverordnungen zu einem auf Grund dieser Bestimmungen ergehenden Bundesgesetz sind vom Bund zu erlassen." - Da ist dann kein Konjunktiv mehr, und da gibt es aber einen Rechtsstreit unter Juristen darüber, ob das als ein Muss zu interpretieren ist oder ob das doch wieder ein Konjunktiv im Sinne des 1. Satzes ist. Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber hier schon seinen klaren Willen ausgedrückt hat, nämlich dass ein Bundesgesetz und Durchführungsverordnungen zu erlassen sind. Aber wie Sie wahrscheinlich ebenfalls wissen - das lese ich ja aus Ihrer Anfrage heraus, dass Sie ein in dieser Materie durchaus sehr Kundiger sind -, gibt es darüber einen Rechtsstreit unter Juristen, wie das jetzt wirklich zu interpretieren ist. Warum führe ich das jetzt aus? - Ich führe das aus, weil das der Ursprung des Kuddelmuddels ist, das wir österreichweit in diesem Bereich sehen. Und ich stimme Ihrer Verunsicherung, Ihrer artikulierten Unzufriedenheit mit dem Vollzug auch vollinhaltlich zu, ich mache daraus überhaupt kein Hehl. Ich habe das schon in meiner vorigen Funktion gemacht, und wir haben unendlich viele Anstrengungen unternommen - mit "wir" meine ich: Wir, die Länder und Gemeinden, wir, die Stadtverwaltung, wir, der Fonds Soziales Wien, wir, die amtsführende Stadträtin -, um den Bund davon zu überzeugen, dass es gescheit wäre, eine Durchführungsbestimmung in Gesetzesform zu gießen und allenfalls sogar eine Durchführungsverordnung zu erlassen. Warum? - Die Grundintention des Gesetzes, dass für Menschen, die in Pflege und Betreuung sind, nach dem 1.1.2018 von den Sozialhilfeträgern nicht mehr auf das Vermögen zugegriffen werden kann, die ist simpel und einfach: Es kommt jemand nach dem 1.1.2018 in ein Pflegeheim, und da gilt einfach ganz klar, es gibt keinen Pflegeregress mehr. - Diese Frage ist ja noch simpel. Komplizierter wird es bei Menschen, die am 1.1.2018 schon im Pflegeheim sind, einen Vertrag unterschrieben haben, sowohl mit dem Pflegeheimbetreiber als auch mit dem Fördergeber des Sozialhilfeträgers - wurscht, in welchem Bundesland, denn der Mechanismus ist ja überall der gleiche, weil dieser ja auch bundesgesetzlich geregelt ist, nämlich dass es einen Heimvertrag im Rahmen des Heimvertragsgesetzes geben muss. Also der Mechanismus ist überall gleich, da sitzen wir alle im gleichen Boot. Und da wird die Geschichte mit dem Regress schon ein bisschen komplizierter, denn: Wie ist das zu verstehen, wenn jemand vor dem 1.1.2018 zugestimmt hat, dass er, bevor er einen Zuschuss des Sozialhilfeträgers bekommt, zuerst einmal sein Vermögen aufzubrauchen hat - und dann kommt dieser Ultimo 1.1.2018, und plötzlich gilt eine neue gesetzliche Regelung? - Da wird es schon kompliziert in der Frage: Wie ist das zu interpretieren? - Aber das ist auch noch die einfache Übung. Die wirklich komplizierte Übung ist, wenn Menschen vor dem 1.1.2018 aus dem Pflegeheim entweder nach Hause gegangen sind oder verstorben sind und ein Verlassenschaftsverfahren im Laufen ist, und zwar ein Verlassenschaftsverfahren über den Ultimo drüber, und in der Verlassenschaft der Sozialhilfeträger - und das machen wir auch österreichweit alle gleich - die gesamten Sozialhilfekosten angemeldet hat für den Fall, dass es eben in der Verlassenschaft ein Vermögen gibt, das sich dann erst herausstellt, sodass zumindest ein Teil der Sozialhilfekosten wieder aus dem Vermögen bedeckt wird. Aber es wird noch komplizierter, nämlich: Die Verlassenschaftsverfahren sind vor dem 1.1.2018 schon abgeschlossen. Es gab ein Vermögen, es gibt Erben, und die Erben haben gesagt, wir sind bereit, das, was wir aus der Erbschaft zahlen müssen, auch zu zahlen, aber wir können es uns gar nicht leisten, die Wohnung jetzt zu verkaufen, denn da wohnt längst das Enkerl oder die Schwiegertochter oder wer auch immer drinnen, wir wollen das aber gerne in Raten abzahlen. Und der Sozialhilfeträger sagt, ist in Ordnung, zahlen Sie es in Raten ab, und diese Ratenzahlung geht über den Ultimo 1.1.2018. Das sind dann keine offenen Forderungen mehr, das sind auch keine Exekutionen mehr. Viele dieser Vereinbarungen über Ratenzahlungen im Rahmen von Verlassenschaften sind auch nicht auf der Basis von Urteilen getroffen, sondern da gibt es gar keine Exekutionstitel. Deswegen ist es so kompliziert, ohne Durchführungsgesetz, ohne Durchführungsbestimmungen hier das Richtige zu tun. Daher haben wir schon im vergangenen Jahr, ab dem Moment, wo dieses Gesetz auf dem Tisch gelegen ist, Gespräche mit dem Sozialministerium gesucht - und ja, sowohl mit dem damaligen Sozialminister als auch, nach der neuen Regierungsbildung, mit der neuen Sozialministerin -, und all diese Zeit haben wir, Länder und Gemeinden, darauf hingewiesen, dass es nach dem 1.1.2018 zu vielen, vielen Unklarheiten kommt, die, wenn sie nicht durch den Gesetzgeber geklärt sind, letzten Endes nur durch Judikatur geklärt werden können. Und was heißt das? - Durch Judikatur klären heißt, man muss in Wirklichkeit auf dem Rücken der Betroffenen zu Gericht gehen und Gerichtsurteile erzwingen, und zwar nicht nur in der ersten, sondern auch in der weiteren Instanz. Und das ist das, was österreichweit stattfindet! Zu Recht beklagen Sie, dass der österreichische Gesetzgeber hier ein Versäumnis hat und wir als Sozialhilfeträger alle miteinander gezwungen sind, österreichweit, in dieser Frage Judikatur zu erzeugen. Sie haben einfach recht - ich kann gar nicht widersprechen, und ich habe den gleichen Grant in dieser Sache in mir, wie Sie ihn in Ihrer Anfrage artikuliert haben. Und das möchte ich gerne als klare Antwort auch auf Ihre Fragestellung geben, warum wir das tun - denn Sie stellen ja die Frage: Aber warum tun wir das? -: Klar ist, wenn der Bundesgesetzgeber ein Gesetz macht, das eine finanzielle Auswirkung auf landesgesetzliche Bereiche hat, dass der Bund für diese Mehrkosten aufkommen muss. Das ist auf Grund der Finanzausgleichsregelungen - da gibt es einen Konsultationsmechanismus - völlig klar. Das heißt, es war von Anfang an klar, dass der Bund die Mehrkosten den Ländern ersetzen muss. Das hat der Bundesgesetzgeber ja auch gewusst und hat es auch ins Gesetz hineingeschrieben, dass er Mehrkosten ersetzen muss. Er hat sich nur leicht verrechnet, wie wir wissen, aber dass er Mehrkosten zahlen muss, ist ja immer unwidersprochen gewesen. In der Zwischenzeit gibt es ja auch eine Einigung, wonach der Betrag etwas höher ist und man sieht, dass man nicht so richtig scharf gerechnet hat. Aber Schwamm drüber, was soll's. Klar ist aber auch, und das haben wir immer ganz klar gesagt, dass wir dem Bund keine schludrigen Abrechnungen hinlegen können, sondern: Wenn wir für Mehrkosten in dieser Finanzdimension - wir reden da über hunderte Millionen Euro - dem Bund Abrechnungen vorlegen müssen, über hunderte Millionen Euro österreichweit, dann wird der Bund zu Recht von uns Ländern und Gemeinden verlangen, dass das hochpräzise stattfindet. Und ich halte das auch für richtig, dass das hochpräzise stattfindet. Dass es hochpräzise stattfindet, heißt nicht nur, dass es klare buchhalterische Präzision geben muss, sondern dass es auch klare juristische Präzision geben muss. Und genau diesbezüglich haben wir Sorge, und zwar zu Recht Sorge gehabt, dass ein Jahr später, nämlich Ende 2018, Anfang 2019, wenn wir, der Finanzstadtrat und ich, dann diese Abrechnung mit dem Finanzminister machen werden, dieser dann sagt: Na, seid mir nicht böse, aber was habt ihr da reingerechnet? Das sind ja gar keine Mehrkosten auf gesetzlicher Grundlage! Daher haben alle Länder und Gemeinden - einheitlich, unabhängig von der Frage, welcher Partei der jeweilige Landesrat angehört, und wurscht, welcher Partei der jeweilige Landeshauptmann angehört - eine vollkommen einheitliche Meinung gehabt: Es darf uns nicht passieren, dass wir im Jahr 2019 mit dem Bund hunderte Millionen abrechnen und der Bund uns dann erzählt, es wäre eigentlich gar nicht notwendig gewesen, dass diese Kosten anfallen. Die Grundlage dafür ist eben - zu Recht, ich bekenne mich dazu -, dass in der Abwicklung von Finanzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden eine hohe Präzision zu herrschen hat. Und ehrlich gesagt, ich halte es für ganz unbefriedigend, dass die dazu notwendige Grundlage, nämlich Präzision im zuständigen Gesetz des Bundes, nicht gegeben ist. Ich teile daher Ihre Einschätzung. Nur ein Beispiel: Wir haben im vergangenen Dezember als Länder, als Ergebnis einer Arbeitsgruppe der Länder, einen Fragenkatalog geschickt - das hat es in dieser Form im Sozialsektor in den letzten 20 Jahren gar nicht gegeben. Wir, die Länder, haben Arbeitsgruppen mit Experten zusammengesetzt, haben einen Fragenkatalog erarbeitet, weil wir gesagt haben, wir verstehen schon, dass der Bund sich schwer tut in einer Materie, in der er an sich nicht so gut zu Hause ist - nämlich naturgemäß nicht zu Hause ist, das ist nicht vorwurfsvoll gemeint -, stellen wir daher die Fragen, die es zu beantworten gilt. Und all das, was jetzt in den letzten Monaten an Judikatur passiert, betrifft genau diese Fragestellungen. Es ist auch nicht überraschend und ich habe es Ihnen eingangs schon erläutert, welche Bereiche diese Fragestellungen betreffen. Wir haben auf dieses Länderersuchen - also die Landesräte haben auf dieses Länderersuchen, das sie als Landesräte unterschrieben haben -, keine offizielle Antwort der Sozialministerin bekommen. Was wir bekommen haben, war ein Brief des zuständigen Sektionschefs, in dem er uns seine Meinung kundgetan hat. Dieser Sektionschef ist ein wirklich engagierter, lieber und netter, und er hat sich auch wirklich bemüht, seine Meinung präzise zu schreiben, aber es hilft nichts: Vor Gericht ist die Meinung des Sektionschefs eben nichts wert. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die vom Minister auch nicht! Es macht keinen Unterschied, ob es der Minister oder der Sektionschef ist!) Na eh, genau. Da gilt nur eines, nämlich ein Gesetz. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Oder die Rechtsprechung, die es schon gibt!) Und das Problem ist, dass zu diesem Zeitpunkt - wenn Sie das jetzt zurück in der Zeitachse nachlesen, dann sehen Sie das - die Juristen dieses Landes sich ja nicht einig waren. Es gibt ja unterschiedliche Rechtsmeinungen, und das hat es so schwierig gemacht. Und das ist der Grund - und dazu bekenne ich mich aber auch -: dass die Sozialhilfeträger - und, ja, in Wien der Fonds Soziales Wien - mit hoher Präzision darauf geschaut haben, dass Steuergeld nicht auf die Art und Weise ausgegeben wird, dass in einer unklaren Rechtssituation auf Geld verzichtet wird. Deswegen haben wir - und das tut weh, das tut wirklich weh - hunderte Menschen in Wien, tausende Menschen österreichweit mit an sich vermeidbaren Gerichtsverfahren vor Gericht gequält, sekkiert. Wir haben uns als Fonds Soziales Wien auch immer dafür entschuldigt - ich sage das auch dazu -: Bei jeder einzelnen Geschichte gibt es einen Absatz dazu, dass wir uns als Fonds Soziales Wien entschuldigt haben dafür, dass wir die Menschen mit dieser Vorgangsweise an sich unnötig sekkieren. Die von Ihnen erwähnte Entscheidung des OGH hat in Wirklichkeit eben keine Richtungsweisung gegeben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Oh ja!) Nein, die von ihm zitierte, die war nicht richtungsweisend. Eine zweite Entscheidung hat auch keine wirkliche Entscheidung gebracht in dieser komplexen Frage: Was tun wir mit den Fällen, wo es gar kein Verfahren gegeben hat, sondern einfach eine Zahlungsvereinbarung mit den Erben - und damit also keinen Exekutionstitel, et cetera - gibt? - Da gab es ein weiteres OGH-Urteil, das aber in Wirklichkeit den Behindertenbereich betroffen hat und gar nicht die Pflege und Betreuung, und jetzt gibt es erst seit Jüngstem wieder ein neues OGH-Urteil - das ist erst wenige Tage alt -, das der Fonds Soziales Wien erwirkt hat und das jetzt ultimative Klarheit in vielen Fragestellungen schafft. Und daher ist natürlich der Fonds Soziales Wien jetzt gerade dabei, dieses neue Erkenntnis auch in rechtliche Handhabung umzusetzen. Das wird wahrscheinlich den Finanzminister nicht besonders erfreuen, weil dieses letzte Urteil die Finanzvereinbarung, die die Landeshauptleute getroffen haben, wieder ein Stückchen nach oben geschraubt hat. Und Sie müssen sich vorstellen, dass ja in dem Rechnungswerk des Fonds Soziales Wien, der bekannterweise nach RLG bilanziert, die Ergebnisse von Verlassenschaftsverfahren und Vereinbarungen in der Vergangenheit logischerweise schon erlöswirksam gebucht sind. Das sind ja auch Forderungen gegen Erben auf der Grundlage von Ratenvereinbarungen. Das heißt, der Fonds Soziales Wien ist im Augenblick gezwungen, die Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre rückabzuwickeln, damit wir überhaupt in der Lage sind, das präzise Rechenwerk dem Finanzminister zur Abrechnung der Kosten vorzulegen. Das ist eine Irrsinnsarbeit. Der Fonds Soziales Wien hat nur unter dem Titel dieser Pflegeregressregelung in der Zwischenzeit eine halbe Million Aufwand gehabt, hat 170.000 EUR Aufwand nur für Rechtsanwaltskosten auf Seiten des Fonds Soziales Wien gehabt. Das ist alles inakzeptabel, das ist unerträglich, ist aber leider nicht zu verhindern, denn ich glaube, wir sind uns einig, wir hätten alle miteinander einen Bericht des Rechnungshofes, wurscht, ob Stadtrechnungshof oder Bundesrechnungshof, nicht akzeptiert, in dem dann drinsteht, dass die Vorgangsweise bei der Abrechnung von Steuergeldern im Zusammenhang mit der Pflege unpräzise, schlampig oder in einer nicht durch das Gesetz gedeckten Weise großzügig vonstattengegangen wäre. Wir hätten das alle nicht akzeptiert - noch dazu, wo der Bundesrechnungshof jetzt gerade in mehreren Ländern, darunter auch in Wien, im Fonds Soziales Wien, genau die Abrechnung von Pflegekosten überprüft. Also von einer Organisation, die jetzt gerade den Rechnungshof im Haus hat, zu verlangen, sie soll das Gesetz großzügig interpretieren - ich glaube, das können wir alle miteinander nicht. Und in dem Sinne bitte ich um Verständnis, auch um Ihre Unterstützung, nämlich um Verständnis dafür, dass der Fonds Soziales Wien gar nicht glücklich ist, ich als Stadtrat gar nicht glücklich bin über die Vorgangsweise. Ich hoffe noch immer, dass die Sozialministerin sich bereit erklärt, ein Gesetz zu machen. Ich sage das gar nicht vorwurfsvoll. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Der Gesetzgeber macht das Gesetz!) Einen Gesetzesentwurf vorschlägt; Sie haben recht, Entschuldigung. Aber sie muss ihn vorschlagen, sie könnte ihn vorschlagen. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Schade, dass Sie mich immer daran erinnern, dass ich ein Anfänger bin, aber Sie haben natürlich vollkommen recht. Aber sie könnte natürlich einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Und sie weiß auch, dass wir ihr dabei helfen würden - und das meine ich nicht überheblich und nicht pampig, sondern es ist gar nicht leicht, das zu machen, und wir Länder wären bereit, ihr zu helfen. Also ich hoffe, es gelingt uns gemeinsam, sie davon zu überzeugen, es doch zu tun. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der Frage. Auf die 1. Zusatzfrage wurde verzichtet. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Kowarik. - Bitte schön. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Danke, Herr Stadtrat, Herr Landesrat, für die Beantwortung. Sie haben natürlich recht: Diese Situation, vor die uns der Bundesverfassungsgesetzgeber gestellt hat, war keine einfache - um das einmal vorsichtig zu sagen - für alle Beteiligten, und ich glaube, auch die Vorgangsweise bei der Gesetzgebung ist einmalig in dieser Republik gewesen. Es ist so, es war der politische Wille da, auch meiner Fraktion im Nationalrat, darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren, und ich bestätige das, was Sie auch gesagt haben, nämlich dass die grundsätzliche politische Richtung die richtige war. Jetzt stehen wir vor dieser Situation. Eines erlaube ich mir anzumerken: Es wird in der Anfrage des Kollegen auf dieses Verfahren vor dem OGH, 1 Ob 62/18a, verwiesen - Sie haben schon gesagt, dass es am 30.4. dazu die Entscheidung gegeben hat. Ich befasse mich damit auch beruflich als Substitut eines Notars, für uns ist das natürlich unser tägliches Brot. Ich meine, man kann das gut oder schlecht finden, dass das jetzt vom OGH ausgelegt werden muss - da bin ich bei Ihnen, ja -, aber da ist, glaube ich, schon relativ eindeutig herausgekommen, dass das Gesetz so zu verstehen ist - da geht es jetzt weniger um die Übergangsbestimmungen, sondern das eigentliche materielle Gesetz sagt das aus -, dass mit diesem Gesetz die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage verloren ist. Das heißt, es ist geklärt, zumindest in diesem Urteil, dass wir uns als Land Wien für alle Verfahren, in denen es eben keine Entscheidung gemäß § 30 Abs. 3 des Wiener Sozialhilfegesetzes, also keine gerichtliche Entscheidung, gibt, die Ansprüche - bitte verzeihen Sie - auf gut Wienerisch in die Haare schmieren können. Das ist, glaube ich, eindeutig geklärt. Da hätten uns, glaube ich, auch keine Übergangsbestimmungen geholfen, denn das ist der Sukkus dieses Gesetzes, und das ist, glaube ich, relativ klar herauslesbar. Also da hätte uns der Bundesgesetzgeber auch nicht helfen können. Was meine Frage ist und was ich, wie soll ich sagen, man könnte sagen, gefährlich finde, oder was halt auch noch auf uns zukommen könnte, ist der Punkt 5.5. Sie haben gesagt, es gibt jetzt ein neues OGH-Urteil. Das wurde offensichtlich noch nicht veröffentlicht, ich kenne es zumindest noch nicht, vielleicht habe ich es auch noch nicht gefunden. Der FSW war offensichtlich Verfahrenspartei, darum haben Sie es zugestellt bekommen. Veröffentlicht ist es noch nicht, das wird aber wahrscheinlich bald der Fall sein - oder ich habe es zumindest noch nicht gelesen, sagen wir einmal so, es kann auch an mir liegen. Aber im alten OGH-Urteil - nämlich in jenem vom 30.4., so alt ist es auch noch nicht - steht drin: "Ob die Anordnung des § 330a ASVG auch die Durchsetzung von vor diesem Stichtag bereits zu Recht erkannten Ansprüchen hindert, wie Fucik/Mondel" - zwei ausgewiesene Spezialisten - "unter anderem unter Hinweis auf den Gesetzeszweck meinen, muss hier nicht untersucht werden." Das heißt, hier droht die nächste Gefahr - unter Anführungszeichen -: Sogar dort, wo wir so einen Titel, einen vor Gericht letztinstanzlich ausgefochtenen Titel haben, ist es nicht sicher, ob wir jetzt auch da die materiell-rechtlichen Ansprüche verlieren. Meine Frage an Sie, weil Sie da ja mehr wissen als ich: Wurde in diesem letzten OGH-Urteil darüber abgesprochen? Also ist das jetzt schon geklärt oder noch nicht? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Peter Hacker: Es ist so, wie Sie sagen, und das ist auch geklärt. Und der Fonds Soziales Wien hat, glaube ich, seine Vorgangsweise sogar schon umgestellt. In dieser Frage ist es völlig geklärt, darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Was nicht geklärt ist, sind jene Bereiche, wo der Fonds Soziales Wien keinen gerichtlichen Titel hat, sondern nur eine Vereinbarung. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist geklärt! Das ist wurscht!) Nein. Ein Titel ist ein Titel. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: ... eigenes Verfahren!) Nein, das ist schon bezahlt. Nein, die Leute haben schon gezahlt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dann holen sie es sich zurück!) Jetzt gibt es das OGH-Urteil, das sagt, über die Vergangenheit habt ihr auch keinen Zugriff. Was ist jetzt mit denen, die schon gezahlt haben? - Das werden die nächsten Verfahren werden. Aber wir sind uns ja eh einig: Das ist zu vollziehen. Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Der Fonds Soziales Wien macht darüber auch überhaupt keine Zicken oder irgend so etwas, sondern es ist völlig klar. Es ist in diesem Punkt Rechtssicherheit geschaffen worden. Aber es sind noch immer Fragen offen! Und das ist das, was völlig unbefriedigend ist. Man könnte jetzt ein Gesetz schreiben, in dem man in Wirklichkeit nur die Judikatur zusammenfasst - das wäre sogar eine relativ einfache Übung -, und dann wären noch die letzten offenen Punkte auszuräumen, und dann hätten wir auch Klarheit in der Abrechnung dieser Kosten. Sie wissen, der Fonds Soziales Wien hat von diesem Haus eine Dotation von 111 Millionen EUR als Rahmen bekommen - das sind die Kosten nur in Wien! -, und das ist natürlich ein Geldbetrag, der in Präzision abgerechnet zu werden hat. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Gara. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für die exzellente Beantwortung. Auch ich teile weitestgehend Ihre Einschätzung und möchte noch einmal betonen: Das ist genau das, was passiert, wenn man in Vorwahlkampfzeiten Wahlzuckerl verteilt. Und das gilt letztendlich für alle. Das gilt für die SPÖ, für die ÖVP, für die FPÖ und für die GRÜNEN. Das war auch der Grund, warum wir im Nationalrat dagegen gestimmt haben: Weil wir diese Vorgangsweise als höchst sozial unfair empfinden - weil es eben sehr, sehr viele offene Fragen gibt und dieses Kuddelmuddel dazu führt, dass es sehr viele Fälle gibt, die dann sozial extrem unfair ausgehen. Daher sollte man sich auch bei vielen anderen Initiativanträgen im Parlament vorher genau überlegen, dass vielleicht der parlamentarische Prozess doch ein guter wäre, um genau zu diskutieren, um genau hinzuschauen, um eben genau diese Interpretationsspielräume nicht zu öffnen. Ich würde sagen, das ist fast ein schönes Beispiel dafür, was man eben nicht tun sollte - aber genau das passiert jetzt in vielen Bereichen ganz extrem. Das nur als kleiner Hinweis auf Schwarz-Blau. Meine Frage dazu: Können Sie jetzt schon abschätzen, inwieweit quasi die Forderungen gegenüber dem Bund diesbezüglich steigen werden? Sie haben ja angekündigt, dass man eigentlich neu verhandeln muss und die zusätzlichen Kosten durch die Abschaffung des Pflegeregresses de facto in Wirklichkeit noch nicht einmal abschätzbar sind und das, was der Finanzminister bis dato in den Raum gestellt hat, absolut nicht halten wird, das heißt, die Diskussion um ein Nulldefizit schon allein auf Grund der Forderungen im Kontext des Pflegeregresses nicht halten wird können. Können Sie da, ich weiß, das ist jetzt wahrscheinlich schwierig, aber eine Grobabschätzung geben, was das für Wien heißen könnte? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Peter Hacker: Tatsächlich ist es so, ich habe es schon eingangs gesagt, dass jetzt das Problem ist, dass der Fonds Soziales Wien rückwirkend seine Bilanzen aufrollen muss. Er muss nicht die Bilanz aufrollen, sondern er muss die Buchungen zur Bilanz aufrollen, wobei jede einzelne Kundenbuchung angeschaut werden muss. Sie können sich vorstellen, bei der Kundenzahl des FSW sind das Millionen Buchungen, die da durchgearbeitet werden müssen. Daher ist der Fonds Soziales Wien nicht fertig, und ich habe großes Verständnis dafür. Ich kenne das Rechensystem, und ich glaube, Sie können es sich vorstellen, das kann man nicht einfach rausschießen. Darauf ist eine Buchhaltung ehrlich gesagt nicht vorbereitet und hat auch nicht darauf vorbereitet zu sein. Daher werden wir noch eine Zeit lang geduldig sein müssen, bis der Fonds Soziales Wien mit einer Übersicht darüber aufwarten kann, um welche Kosten es geht. Aber wir werden schon mit einem Betrag zwischen zusätzlichen 10 bis 30 Millionen EUR rechnen müssen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der 4. Anfrage. Die 5. Anfrage (FSP-531067-2018-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Mag. Hungerländer gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Über das ganze Jahr 2014 waren insgesamt 6.740 Personen in der Grundversorgung in Wien, 2015 waren es kumuliert 10.580 Personen und über das ganze Jahr 2016 bereits 39.086 Personen. Wie viele Personen waren im Jahr 2017 insgesamt in Grundversorgung in Wien?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben in Ihrer Anfrage ein bisschen ein Durcheinander - das sage ich aber nicht vorwurfsvoll, sondern ich verstehe, dass es zu dem Durcheinander kommt, ich komme gleich dazu -, nämlich ein Durcheinander zwischen Monatsdurchschnittszahlen und kumuliert, wie viele Menschen es im Jahr waren. Das sind sozusagen zwei Parameter. Im Monatsdurchschnitt waren es im Jahr 2014 6.740 Personen, im Jahr 2015 10.580 Personen, im Jahr 2016 20.560, und da haben Sie zirka 39.000, zu diesen komme ich dann gleich. Im Jahr 2016 waren es also 20.560 und im Jahr 2017 20.360 Personen. Das ist der Monatsdurchschnitt von Flüchtlingen in der Grundversorgung in Wien. Ihre Zahl mit den 39.086 Personen kommt aus einer anderen Statistik, nämlich aus der Statistik, wie viele verschiedene Personen pro Jahr in der Grundversorgung waren. Die rund 39.000 Personen, die Sie im Jahr 2016 haben - da ist wahrscheinlich auch noch ein Zahlendreher drinnen, weil im Jahr 2016 waren es 36.740, wie es so schön heißt, distinkte Kunden und im Jahr 2017 33.550 distinkte Kunden. Das Kernproblem, warum diese Zahlen immer wieder ein bisschen unpräzise sind, liegt leider darin, dass das Innenministerium seine Grundversorgungsdatenbank mit der Einführung und mit der Neugründung des BFA im Jahr 2014 neu aufgestellt hat. Und wie wir alle wissen, hat diese Datenbank nicht das geliefert, was wir uns von Anfang an erhofft hatten. Das ist bekannt, das ist kein Geheimnis. Deswegen konnten ja die Bund-/Länderabrechnungen über die Grundversorgungskosten jahrelang nicht durchgeführt werden. Wir konnten erst jetzt das Jahr 2014 abrechnen, da es einfach nicht möglich war, brauchbare Statistiken rauszuziehen, weil die Übertragung der alten Datenbank in die neue Datenbank nicht funktioniert hat. Das ist der Grund, warum es immer wieder Schwierigkeiten gibt, richtige Statistiken zu haben. Sie finden auf der Homepage des Fonds Soziales Wien - ich weiß nicht, ob Sie diese kennen, ich nehme an, Sie kennen sie, aber vielleicht auch nicht - einen Monatsbericht, in dem all diese Zahlen, die schon bereinigt sind, für Wien und teilweise auch für ganz Österreich aufbereitet sind. Das sind die harten Zahlen, die das Ergebnis der jeweiligen Monatsstatistiken sind. Der FSW schaut in seiner Dokumentationsabteilung darauf, dass das die wirklich richtigen Zahlen sind. Wenn es Ihnen hilft, gebe ich Ihnen dann gerne auch den Link zur Homepage. Präsident Ernst Woller: Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wurde von Frau Abg. Hebein gestellt. - Bitte schön. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die Beantwortung der Frage. Meine Frage betrifft die Zukunft der Grundversorgung, und ich frage Sie nach Ihrer Einschätzung, denn wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, sollen zukünftig Menschen, die subsidiären Schutz in Wien erhalten, keine Mindestsicherung mehr bekommen. Das heißt, raus aus Wohnung, Schulen, sozialem Umfeld. Das wird 1.700 Kinder treffen, die wieder zurück in die Grundversorgung kommen. Können Sie irgendwie einschätzen, was das konkret für die Menschen in Wien bedeuten würde? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Peter Hacker: In der Statistik der Grundversorgung wird sich gar nicht viel ändern, weil wir in Wien im Gegensatz zu manchen Bundesländern die subsidiär Schutzberechtigten immer in der Grundversorgung belassen haben. Wir haben sie in der Grundversorgung belassen, weil wir eine 15a-Vereinbarung mit dem Bund im Jahr 2003 abgeschlossen haben. In dieser Grundversorgungsvereinbarung steht drin, wer die Zielgruppe der Grundversorgung ist. Da steht eindeutig subsidiär Schutzberechtigte drin und deswegen hat in Wien die Abrechnung von subsidiär Schutzberechtigten immer auch über die Grundversorgung stattgefunden. Das heißt, subsidiär Schutzberechtigte bekommen den Grundbetrag aus der Grundversorgung in Wien und sind in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und jetzt in der Wiener Mindestsicherung ein Teil dieser Gruppe der Aufstocker, Ergänzungszahler. Eine kleine Gruppe der vielen, die nicht den gesamten Betrag Mindestsicherung kriegen, sondern die Differenz. Würde das umgesetzt werden, was im Augenblick in den Ankündigungen steht, dann würden die Menschen, die subsidiär schutzberechtigt sind, diesen Differenzbetrag verlieren und würden natürlich unter diese Armutsgrenze fallen, die die Mindestsicherung an sich festlegt. Das wäre die Konsequenz mit allen Konsequenzen, die sich daraus dann ergeben. Klar ist, dass, wenn Menschen nicht mehr genug Geld haben, um sich ihr tägliches Essen oder das Essen für die Kinder zu leisten und sich nicht nur die Gucci-Windeln nicht leisten können, dann ist natürlich völlig klar, dass wir uns um die gesamte Sicherheit in unserer Stadt Sorgen machen müssen. Das ist überhaupt gar keine Frage, das ist ja die ultimative Verknüpfung zwischen sozialer Sicherheit und Sicherheit in einer Stadt. Das weiß jeder Experte, jeder, der sich bei dem Thema auskennt, weiß, dass Armutsbekämpfung einen humanistischen Aspekt hat, einen sozialpolitischen Aspekt hat - das kann man dann immer je nach Philosophie unterschiedlich ausgestalten. Klar ist, dass man es ausgestaltet. Das hat auch einen kollektiven Grund, nämlich den Schutz des Kollektivs von Menschen, die auf der Grundlage und auf Grund ihrer Armut kriminell werden, nämlich kriminell werden, indem sie in einem Geschäft einkaufen, ohne zu zahlen. Das ist das, was uns natürlich Sorge machen muss. Das betrifft subsidiär Schutzberechtigte wie alle anderen auch. Das ist auch der Grund, warum wir uns mit so großem Engagement gegen diese Pläne des Kampfes gegen Arme und nicht gegen die Armut der Bundesregierung artikulieren. Aber ehrlich gesagt mache ich mir im Sinne Ihrer konkreten Frage gar nicht so große Sorgen, denn wie gestern und heute in den Zeitungen zu lesen ist, ist es ja eine Regel, die es in Oberösterreich schon gibt. Diese liegt gerade vor dem EuGH. Die Europäische Kommission hat schon ein Statement abgegeben, in dem sie daran erinnert hat, dass es schon auch so etwas wie europäische Spielregeln und eine Menschenrechtskonvention gibt. Daher bin ich mir ehrlich gesagt ganz, ganz sicher, dass Oberösterreich diese Regelung vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben bekommt. Daher wird dann auch dieser Plan der Bundesregierung nicht realisiert werden können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Schütz gestellt. Ich ersuche um die Frage. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landesrat! Von Seiten der rot-grünen Stadtregierung wird immer wieder gesagt, dass sowohl die Grundversorgung wie auch die Mindestsicherung ein Sprungbrett in die Beschäftigung beziehungsweise für Integration, auf keinen Fall aber die soziale Hängematte darstellen sollen. Wir gaben in Wien im letzten Jahr rund 71 Millionen EUR für Grundversorgung aus, wie wir im Rechnungsabschluss gehört haben, und weitere 24 Millionen EUR für integrative Maßnahmen. Für Asylberechtigte endet die Grundversorgung nach Bekanntgabe des Asylbescheides. Sollten sie keinen eigenen Job haben oder bekommen, können sie danach noch Mindestsicherung beantragen. Da liegt auch ein bisserl das Problem. Wir haben in Wien auf der einen Seite sehr viele, sagen wir einmal, junge, kräftige, gesunde Männer, die wahrscheinlich nicht mehr als einen Pflichtschulabschluss haben, und auf der anderen Seite haben wir in der Umgebung von Wien zahlreiche bezahlte Jobs als Erntehelfer, die wirklich verzweifelt jemanden, der dort arbeitet, zu finden versuchen. Ich denke, am Transfer von Leuten, die vielleicht arbeiten wollen würden, hin ins Umland würde es nicht unbedingt scheitern. Ich denke, dass AMS und Wien da sicher Möglichkeiten hätten. Meine Frage an Sie: Unter welchen Voraussetzungen und wie konkret können Sie sich vorstellen, diese jungen Männer als Erntehelfer notfalls auch zwingend einzusetzen, um sie damit vielleicht vorzeitig aus einer Grundversorgung und auch weg von einem Weg in die Mindestsicherung hin zu einer Beschäftigung, zu einer Arbeit zu führen? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich bin da vollkommen bei Ihnen. Ich finde, es gibt überhaupt keinen Grund, dass man in Wien im Arbeitsmarktservice nicht auch einen Job in Niederösterreich vermittelt bekommen soll. Wir haben bekannterweise zehntausende Menschen, die jeden Tag aus Niederösterreich, aus dem Burgenland, teilweise sogar aus Oberösterreich - ich habe eine Mitarbeiterin gehabt, die ist jeden Tag aus Linz gependelt - nach Wien reinfahren. Ich habe an sich gar kein großes Problem damit, dass das auch in die andere Richtung stattfinden kann, wenn es Jobs gibt. Bei Erntehelfern ist es natürlich immer ein bisserl problematisch, ob das anständige Arbeitsverhältnisse oder Low Cost Jobs sind. Das ist immer ein bisserl ein Problem bei den Erntehelfern. Aber ich bin in der Sache schon bei Ihnen. Das Problem ist, und da haben wir in Wien ja versucht, das wirklich zu durchbrechen, genau so, wie Sie es schildern. Die Asylverfahren dauern ewige Zeiten, teilweise dauern diese mehrere Jahre, und dann geht es sozusagen klapp, dann gibt es vier Monate Zeit Übergangsphase zwischen Grundversorgung und dem normalen System Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung. Innerhalb von diesen vier Monaten erwarten wir uns, dass die Leute sozusagen von heute auf morgen besser Deutsch können als in der Variante Pizza und Kuchen bestellen zu können, sondern sie sollen dann schon jobfähig sein und Deutsch können, sie sollen ihre Ausbildungen fertig haben, sie sollen ihre Lehrabschlüsse fertig haben, et cetera, et cetera, et cetera. Das ist der Grund, warum wir in Wien schon vor zwei Jahren ein Programm mit dem Titel "Integration ab dem 1. Tag" entwickelt haben. Wir haben uns, wie Sie auch wissen, damit nicht nur Applaus geholt, sondern gerade vom Innenministerium und leider auch vom Integrationsministerium nicht viel Unterstützung bekommen. Da kann man natürlich diese Philosophie fortsetzen, der längst wissenschaftlich widersprochen wurde, dass das alles Anziehungskraft hat, der berühmte Pull-Faktor, über den immer schwadroniert wird, aber in Wirklichkeit wissen wir, dass das Entscheidende in der Flüchtlingsproblematik nicht der Pull-Faktor, sondern der Push-Faktor ist, nämlich die Krisenherde auf dieser Welt sind der Push-Faktor für Flüchtlingsströme. Ich will jetzt aber gar nicht über Flüchtlingspolitik diskutieren, dass Sie mich nicht missverstehen. Aber bei den Flüchtlingen, die da sind, davon bin ich sehr überzeugt, dürfen wir die Zeit in der Grundversorgung hinsichtlich ihrer Ausbildung, ihrer Deutschkenntnisse, der fundamentierten Fertigstellung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht verlieren oder verplempern. Ich finde es schade, dass das keinen allgemeinen Zuspruch gefunden hat, denn selbst jenen Menschen, die in der Grundversorgung sind und einen negativen Asylbescheid haben und dann das Land wieder verlassen müssen, wird es sicherlich auch im Nachhinein nicht geschadet haben, in Österreich eine Schulausbildung, eine Lehrausbildung abgeschlossen zu haben. Es wird ihnen nicht geschadet haben, ordentlich Deutsch gelernt zu haben. Daher verstehe ich überhaupt nicht, warum das nicht ein breiter Schulterschluss sein kann, zu sagen, schon in der Grundversorgung müssen wir die Leute "jobready" machen, damit, wenn dann diese Situation eintritt, von der Sie sprechen, nämlich positiver Asylbescheid, vier Monate in der Grundversorgung, Wechsel ins Arbeitslosensystem, diese Wartezeit so kurz wie möglich sein kann. Damit die schon Deutsch können, damit die schon eine Schulausbildung haben, damit die vielleicht sogar schon gearbeitet haben, würde es auch nicht schaden, während der Grundversorgung zu arbeiten. Ich werde das nie verstehen, warum wir in diesem Land Menschen in der Grundversorgung das Arbeiten verbieten. Da könnten sie schon als Erntehelfer gearbeitet haben, könnten schon wissen, wie das funktioniert, Erntehelfer zu sein, könnten schon den Weg kennen. Also wenn wir da einen Schulterschluss der Vernunft zusammenbringen, dann würde ich mich sehr freuen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte schön. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Sie haben von Push- und Pull-Faktoren gesprochen, ich glaube, ein Push-Faktor ist, wenn in den Bundesländern die Mindestsicherung gekürzt wird. Das ist durchaus ein Anreiz, nach Wien zu kommen beziehungsweise wenn in anderen Bundesländern die Grundbedingungen schlechter werden, ziehen mehr Menschen nach Wien. Mich würde interessieren, ob es von Ihnen Prognosen oder Einschätzungen darüber gibt, wie sich das in den nächsten Jahren entwickeln wird und welche Auswirkungen es darauf hat, wie viele Menschen in Wien in der Grundversorgung sein werden. Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Peter Hacker: Grundversorgung ist Ihre Frage, nicht Mindestsicherung? (Bejahendes Nicken von Abg. Christoph Wiederkehr, BA.) - Grundversorgung. Bei der Grundversorgung kann ich Ihnen sagen, die Prognose ist null, denn der Bundesgesetzgeber hat bei der Grundversorgung gesetzlich geregelt, dass es eine Gebietsbeschränkung aufs Bundesland gibt. Die Zeit des Wanderzirkusses von Flüchtlingen in der Grundversorgung ist längst vorbei. Das Problem ist nur, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Aufgabe nicht zu meiner wirklichen Befriedigung in allen Fällen wahrnimmt, nämlich Flüchtlingen eine klare Vorschrift zu machen, einen klaren Bescheid zu erteilen, in welchem Bundesland sie sich aufzuhalten haben. Das funktioniert leider überhaupt nicht, das Gesetz ist längst da, es wird nur nicht vollzogen. Und das ist der Jammer. Aber in der Grundversorgung erwarte ich mir überhaupt nichts. Dort gibt es auch kaum mehr Bewegung zwischen den Bundesländern. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Hungerländer. - Bitte schön. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Vielen Dank für die Beantwortung. Vielleicht darf ich vorab etwas anmerken: Sie haben zur Frau Kollegin Schütz gesagt, es wäre so, dass, nachdem jemand einen positiven Asylbescheid bekommen hat, sofort erwartet wird, dass er Deutsch spricht und sich in den Arbeitsmarkt integrieren kann. Das ist ja nicht so. Seit dem Integrationsgesetz 2017 beginnen die Integrationsmaßnahmen ja erst mit einem positiven Asylbescheid und da gehören unter anderem Deutschkurse dazu. Dieses Thema habe ich bereits am Montag ausgehend thematisiert, und dazu werden wir sicherlich noch einiges machen, da ich glaube, dass da noch ein gewisser Aufholbedarf in Wien besteht, um diesen Erfordernissen des Integrationsgesetzes 2017 auch wirklich nachzukommen. Aber jetzt zu Ihrer Fragebeantwortung: Ich kenne den Link und ich habe mir die Seite auch tatsächlich angeschaut. Die Geschichte, warum wir nachgefragt haben, war folgende: Wir haben für 2016 eine schriftliche Anfrage eingebracht und haben damals folgende Beantwortung bekommen: Im Jahr 2016 waren insgesamt 39.086 distinkte Personen in Grundversorgung in Wien. Jetzt haben wir für das Jahr 2017 exakt dieselbe Anfrage eingebracht, und da ist eben nicht die Anzahl an distinkten Personen zurückgekommen, sondern nur der Verweis auf den Link. Ich werde jetzt auf eine Zusatzfrage verzichten, aber ich kündige an, dass wir das noch einmal schriftlich einbringen werden. Ich darf die Bitte platzieren, dass diesmal nicht der Verweis auf den Link kommt, den wir ja eh schon kennen, sondern dass Sie die Anzahl der distinkten Personen auch tatsächlich nennen. - Danke. Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat, die Beantwortung bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich würde gerne trotzdem antworten, auch wenn es keine Frage war. Erstens einmal, wenn Sie mir das in die Frage gleich reinschreiben, dann bekommen Sie gleich die Antwort, warum das so ist. Ich habe eine Vermutung, aber ich bin sehr dafür, dass wir das jetzt nicht auf der Basis von Vermutungen diskutieren, sondern dass wir das bilateral klären. Sie können das auch ganz normal in eine Anfrage packen, wie auch immer Sie wollen. Ich nehme aber an, dass es daran liegt, dass wir mit dem Innenministerium erst vor Kurzem über die Bezahlung von Unterkünften für Flüchtlinge, die im Transit waren, eine Klärung herbeigeführt haben. Ich nehme an, dass das der Grund ist, weil diese Einigung mit dem Innenministerium erst wenige Wochen alt ist. Das Innenministerium konnte sich nicht entscheiden, ob es eine Pauschalabrechnung als eigene Position haben will oder ob es das im Rahmen der Grundversorgung will. Ich nehme an, dass das der Grund ist, warum Sie da zwei unterschiedliche Antworten bekommen haben und die Antwort in der Vergangenheit nicht falsch war, sondern aus der damaligen Sicht der Dinge und aus der damaligen Interpretation stimmt. Ich vermute, dass das der Grund ist. Aber wir klären das auf, das ist überhaupt gar keine Frage. Zur Frage Integrationsgesetz wäre es nur schön gewesen, wenn Sie gesagt hätten, dass das ein Bundesgesetz ist. Das ist ein Bundesgesetz, das leider gerade finanziell ausgehungert wird. Ich bin sehr einverstanden damit, dass die Maßnahmen des Integrationsgesetzes durch entsprechende budgetäre Dotierung des Bundes auch wieder in Schwung kommen. Aber vielleicht finden wir sogar da eine Gemeinsamkeit. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat, danke für die Beantwortung. Die Fragestunde ist damit beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Mehr Sicherheit im öffentlichen Raum - Stopp der Bettelmafia und anderer sicherheitsgefährdender Entwicklungen in Wien!" verlangt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Haslinger, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass die Redezeit auf zehn Minuten begrenzt ist. - Bitte schön, Herr Abgeordneter. Abg. Gerhard Haslinger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hoher Landtag! Der Grund für diese Aktuelle Stunde ist weithin sichtbar. Wir haben den Einleitungstext in drei Teile geteilt, erstens, mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, zweitens, Stopp der Bettelmafia und drittens, sicherheitsgefährdende Entwicklungen hintanzuhalten oder zu stoppen. Es ist eine Anfrage an den neuen Bürgermeister, der seit mehr als einem Monat im Amt ist, und wir wollen auch wissen, wie er sich mit seinem Stil diesen Herausforderungen stellen möchte. Was wir bisher erlebt haben, ist ein ständiges Leugnen und Abstreiten, dass sich der öffentliche Raum verändert hätte, und dass das subjektive Sicherheitsgefühl ein anders geworden ist, wird permanent bestritten. Der öffentliche Raum ist maximal geprägt mit Menschen, die unsere Hilfe, unseren Schutz brauchen, armutsgefährdet und armutsverfestigt sind, auf Augenhöhe muss man ihnen begegnen, damit sie mit Empowerment mitpartizipieren können. Das ist Ihre Sicht der Dinge, es stellt sich aber eine ganz andere Situation dar, die auch von der Polizei analysiert wird, die grundsätzlich und richtigerweise für die Sicherheit in dieser Stadt zuständig ist. Die Polizei stellt fest, dass die Vielzahl an Menschen, die in den letzten Jahren zu uns gekommen ist - durch illegale Einwanderung von angeblich Asylsuchenden, die keine gefestigte Tagesstruktur haben, natürlich auch unzureichend beschäftigt sind und so, wie wir gestern gehört haben, auch lernungewohnte Menschen sind -, dass diese Menschen, die zu uns gekommen sind, dafür sorgen, dass gewisse Kriminalitätsformen aufgetaucht sind, dass Deliktsbereiche stärker belastet sind und das Sicherheitsgefühl an gewissen Örtlichkeiten in der Stadt stark gesunken ist. Was machen diese Leute, und woran liegt es? - Sie treten zunächst gehäuft in Gruppierungen auf. Die Gruppierungen setzen sich zusammen auf Grund ihrer Ethnie, ihres kulturellen Hintergrundes, ihrer religiösen Bekenntnisse oder Ähnliches. Sie formieren sich bandenmäßig und setzen teilweise, das stellt die Polizei fest, zum Zeitvertreib Provokationen. Dies meist an Gleichaltrige, denn der öffentliche Raum ist, wie man nicht verbergen kann, männlich dominiert, in einem Altersbereich zwischen 17 und 25 Jahren. Diese möchten zwar westlich leben, es fehlt ihnen natürlich auch das Geld, sie möchten aber trotzdem ihren kulturellen und religiösen Hintergrund behalten. Das ist aber teilweise nicht vereinbar, weil sie auch sehr oft nur vorgeben - das hat man auch schon festgestellt -, unsere Sprache nicht zu können, nämlich speziell dann, wenn sie kontrolliert werden. Sie versuchen, sich mit Gewalttätigkeiten Gehör zu verschaffen oder sich Sachen anzueignen, die sie eben auch gerne hätten. Ich denke, dem neuen Bürgermeister mit seinem neuen Stil muss es doch ein Anliegen sein, dass diese Zustände, die festgestellt sind, abgestellt werden beziehungsweise sich nicht weiterentwickeln und ausbreiten können. Es ist ja nicht so, dass Sie es nicht wissen, Sie zeigen nur keine Ambitionen, es ändern zu wollen, denn wenn wir eine Initiative, eine Gesetzesänderung verlangen, stimmen Sie, die rot-grüne Stadtregierung, jedes Mal dagegen. Die NEOS sind auch dabei, wie eine Christbaumkugel hängen sie immer dort, wo sie am besten glänzen, aber im Endeffekt hilft es der Stadt nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) Allein unser beim Rechnungsabschluss eingebrachter Antrag zur Schulwegsicherung, eine Kleinigkeit, war es Ihnen nicht wert, die Polizei in Zeiten wie diesen zu entlasten. Dies, wenn terrorpräventive Maßnahmen sehr viele Kräfte binden und Demonstrationen, die Sie jetzt zu Hauf initiieren, um der Bundesregierung etwas auszurichten, die Kräfte binden, sind Sie nicht in der Lage, zu sagen, okay, gut, dann machen wir wenigstens die Schulwegsicherung, die Kleinsten in der Stadt sollen sicher zur Schule oder wieder nach Hause kommen. Nein, Sie sagen, diese unterstützen wir nicht, wir brauchen die Strafmandate. Und wenn das Ihr Zugang zu einem sicheren Wien ist, dann sind Sie mit Sicherheit auf dem Holzweg. (Beifall bei der FPÖ.) Ein weiteres Problem, das Sie ganz einfach nicht wahr haben wollen, wir werden das wahrscheinlich von Frau Abg. Hebein ohnehin ausführlich hören, ist die organisierte Bettelei in der Stadt. Jeder weiß, dass das passiert, und ich weiß auch, dass, wenn zu viele Bettler in der Stadt sichtbar sind, die Polizei aus dem Rathaus kontaktiert wird, und gesagt wird: Hört, was ist denn da los? Wieso sind so viele Bettler da? Macht ihr da nichts? - Sie haben die Polizei mit einem unzureichenden Gesetz ausgestattet, mit dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, in dem die Bettelei geregelt ist. Es gibt in der Fachhochschule Wr. Neustadt ein Studium Polizeiliche Führung und da gibt es eine Bachelorarbeit, die sich ausschließlich mit der Bettelei in Wien auseinandergesetzt hat. Da steht drin, dass die unzureichende Gesetzeslage das Einschreiten der Polizei erschwert. Wir sagen seit Langem, wir wollen ein sektorales Bettelverbot. Was machen Sie? Sie sagen Nein, weil das sind so arme Leute, und, und, und. Sie wollen nicht wahr haben, dass da Menschen ausgenutzt werden, dass da Menschen für eine Kriminalitätsform missbraucht werden, die zwar ausschaut wie Bettelei, es aber nicht ist. Man muss sich nur anschauen, wer dort betteln muss, diese Menschen werden abgeholt, hingebracht, sind teilweise so mobilitätseingeschränkt, dass die das mit Sicherheit nicht selber wollen, und Sie sagen: Nein, da machen wir nichts, die sind lieb, die sind ja nur arm. Sie wissen aber auch genau, dass sich diese Menschen diesen Erlös, den sie erbetteln, nicht behalten dürfen. Das neue Konzept ist ein handgeschriebenes Schild, auf dem steht: "Ich habe Hunger." Ich selbst habe bei einem Supermarkt einen Bettler gesehen, der einen ganzen Haufen unterschiedlichster Lebensmittel neben sich liegen gehabt hat, die unberührt waren, und der ist immer noch mit dem Schild "Ich habe Hunger." gesessen. Und wenn da keine Organisation für Sie sichtbar ist, dann geben Sie es auf, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, denn dann ist es Ihnen wurscht, dann wollen Sie sich damit nicht befassen! (Beifall bei der FPÖ.) Was können wir tun? - Wir können der Polizei, wenn wir haben wollen, dass diese Kriminalitätsform unterbunden und unterdrückt wird, die Rahmenbedingungen dazu schaffen, das heißt, ein gescheites Gesetz. Gehen Sie in sich, wenn Sie es wirklich wollen, wenn nicht, machen Sie so weiter bisher! Das subjektive Sicherheitsgefühl ist nicht nur bei den Menschen in der Stadt, sondern in Europa wahlentscheidend geworden, und wenn diese sehen, dass Ihnen das alles egal ist, werden sich Ihre Wähler abwenden. Das ist gut so, denn sie wissen ja, wohin sie gehen müssen, sie wissen ja, wo man sich ihrer Anliegen annimmt und diese auch wirklich umsetzt. (Beifall bei der FPÖ.) Das Bettelverbot, wie gesagt, werden wir vielleicht besser einmal in einer separaten Initiative behandeln und dann wirklich mit einem neuen Gesetz Nägel mit Köpfen machen. Aber es geht weiter: illegale Prostitution. Es gibt nach wie vor illegale Prostitution, sogenannte Tischmädchenlokale. Das weiß man, dort werden Mädchen aus der Slowakei, aus Rumänien, aus Bulgarien mehr oder weniger zur Prostitution gezwungen. Das weiß man, dann kommt die Polizei drauf, kann das nachweisen, das Lokal wird geschlossen. Strafbehörde ist der Magistrat als Gewerbebehörde. Und was machen die? Eine Strafe, für die unter Umständen der eine oder andere Zuhälter das Geld eingesteckt hat, damit er es bezahlen kann. Das Lokal ist in kürzester Zeit wieder offen, und das war es für diese Stadt Wien. Es wird überhaupt nicht mitgearbeitet, dass man diese Kriminalitätsform des Menschenhandels, der sehr oft im Hintergrund vorliegt, eindämmt. Das wollen Sie nicht! Der Gemeinde Wien, das wissen wir eh, sind Strafen lieber, der soll ein bisschen etwas bezahlen, wurscht. Dasselbe ist bei der Baubehörde, da ist noch nie irgendwo der Caterpillar gekommen und hat ein illegal errichtetes Objekt oder irgendwelche Umbauten abgerissen. Die Strafen sind Ihnen gut und recht, die brauchen Sie für Ihre Budgetmachenschaften, damit Sie es von einer Ecke in die andere schlichten, aber im Endeffekt ist Ihnen Recht und Ordnung nicht so wirklich wichtig. Gewalt in der Familie ist das nächste Thema: Die Interventionsstelle und Opferschutzeinrichtungen beklagen (Abg. Birgit Hebein: Was machen Sie ...), dass bei der Gewalt in der Familie die Täter mittlerweile in Haft genommen werden sollen, weil die Wegweisung und das Betretungsverbot nicht mehr ausreichende Maßnahmen sind, um das einzudämmen. Und was machen Sie? Sie wissen ja genau, in welchen Kulturkreisen das passiert, darum schauen Sie weg, und machen ... (Weitere Zwischenrufe von Abg. Birgit Hebein.) Sie wissen ja, wo Gewalt in der Familie passiert, welchen kulturellen Hintergrund diese haben, welche Ethnien das sind. Sie müssen es ja nur anschauen, und dort können Sie ohne Weiteres tätig sein. (Abg. Mag. Günter Kasal in Richtung Abg. Birgit Hebein: Mit diesen Zwischenrufen aufhören!) Das nächste Problem ist bei der Koranverteilung: Da weiß man, das ist wirklich islamistisch-tendenziöse Agitation, Sie könnten es verbieten, indem Sie das Verteilen auf öffentlichen Plätzen untersagen, tun es aber nicht. Da könnten Sie mitarbeiten! Die Sicherheit in dieser Stadt ist Ihnen kein Anliegen. Sie machen sich über eine berittene Polizei lustig, verunmöglichen alles Mögliche, schießen auf die Polizei, um Kickl zu treffen, aber es wird Ihnen nicht gelingen. Sie werden mit dieser Auffassung, wie Sie für die Sicherheit in dieser Stadt sorgen, noch kläglich scheitern, und wir werden zur Seite stehen und den Menschen Sicherheit und Hilfe zukommen lassen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Ich möchte bekannt geben, dass Herr Abg. Wiederkehr von nun ab bis 13.30 Uhr entschuldigt ist. Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordnete nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ornig. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde könnte eigentlich auch heißen: Wie schüre ich noch mehr Angst und wie kann ich diese noch besser zu meinen Gunsten befeuern? Sie haben es selbst gesagt, in ganz Europa ist das mittlerweile ein Wahlmotiv und zwar ein Wahlmotiv, das Sie massiv für sich zu nutzen versuchen. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Weil es ein Problem ist!) Sie schüren Ängste! Eigentlich könnte die Aktuelle Stunde heißen: Verbote, Verbote, Verbote. Ihr Spiel mit der subjektiven Angst der Bürgerinnen und Bürger überdeckt eigentlich nur, dass Sie eine völlig ideenlose Politik betreiben. Ich höre immer nur Verbote. Das Einzige, was Sie beitragen, sind Verbote. Ich habe noch nie einen kooperativen Antrag eingehen gesehen, nichts Positives. Kurzer Querschnitt: Sie haben selber schon ein paar davon angesprochen, Sie haben über 20 Verbotsanträge eingebracht, die mit Integration und Sicherheitspolitik zusammenhängen - im Finanz- und Verkehrsbereich diverse Fahrverbote, Nachtflugverbot, Verkaufsverbot, Spekulationsverbot, dazu Verteilverbot, Demonstrationsverbot, Alkoholverbot, Bettelverbot, Highlight erst vorgestern: Grillverbot, das dürfen wir natürlich auch nicht vergessen. Eigentlich können Sie sich bald umbenennen, denn mit Freiheit haben Sie überhaupt nichts mehr zu tun, Sie sind die Verbotspartei Österreichs. Ich möchte Ihnen tatsächlich gratulieren. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Und dann gibt es ein Gesetz mit einem tatsächlich sinnvollen Verbot, dem Rauchverbot, und das kippen Sie. - Gratulation! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Es ist sehr spannend, da mein Vorredner aus der Polizei stammt, wundert es mich, wie wenig evidenzbasiert er an das Thema herangeht. Ich möchte tatsächlich eine sachliche Auseinandersetzung mit einer Position der Mitte starten, die die Ängste und Sorgen durchaus sehr ernst nimmt, nicht kleinredet und auch nicht damit spielt. Sachlich beginnt man natürlich immer, mit Zahlen zu argumentieren, denn Ihr Innenminister Kickl hat vor Kurzem die Kriminalstatistik präsentiert. (Abg. Gerhard Haslinger: Geh bitte!) - Bei Kriminalstatistik schreien Sie "Geh bitte!"? (Weiterer Zwischenruf von Abg. Gerhard Haslinger.) Ich darf kurz vorlesen: Die angezeigten Fälle in Wien sind um 7,4 Prozent auf knapp über 190.000 Anzeigen gesunken und die Aufklärungsquote um 4,2 Prozent gestiegen. Herzliche Gratulation an die Polizei! Ich freue mich sehr, dass nicht Sie als einziger Vertreter der Polizei diesen Dank entgegennehmen können. (Beifall bei den NEOS und von Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky.) Sie haben einen Rückgang bei Einbrüchen um 11,2 Prozent, Sie haben einen Rückgang bei Kfz-Diebstählen gesamt um 13,6 Prozent, Sie haben eine Rückgang bei Gewaltdelikten mit minus 3,6 Prozent, die Tötungsdelikte sind von 17 auf 12 gesunken und die Sexualdelikte sind mit minus 6,6 Prozent veranschlagt worden, und so weiter, und so weiter. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wie steht's mit den Messerstechereien?) Wissen Sie, welcher Bereich der einzige ist, der mit über 30 Prozent, nämlich mit 31,5 Prozent massiv ansteigt? - Die Cyberkriminalität. Und wissen Sie, wer dafür zuständig ist? - Ihr Verteidigungsminister und das Bundesheer. Und wo hat er als Erstes den Sparstift angesetzt? - Genau dort! Das versteht doch niemand mehr! Das ist ihre Politik, so verarschen Sie die Bürgerinnen und Bürger, es tut mir leid! (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dabei müssen Sie eigentlich nur auf die Polizei hören, und zwar auf die gesamte Polizei, denn diese sagt ganz klar: Es braucht mehr präventive Maßnahmen, es braucht eine gezielte beziehungsweise schnelle Datenanalyse und Auswertung, darauf aufbauende Schwerpunktaktionen, es braucht flexiblere Einsatzgruppen, die deutlich mehr Vernetzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene haben. Genau bei dieser geforderten Vernetzung zur besseren Zusammenarbeit müssen wir, glaube ich, alle gemeinsam ansetzen. Das heißt, es braucht nicht notwendigerweise schärfere Gesetze, sondern wesentlich mehr Zusammenarbeit und wesentlich mehr Kooperation beim Thema Sicherheit. Gerade beim Thema Bettelei und Bettelmafia stehen wir einerseits, da gebe ich Ihnen völlig recht, vor rechtlichen Problemen und andererseits auch vor der Herausforderung, diese Menschen, die gezwungen werden (Ruf bei der FPÖ: Gezwungen?), diese Bettelei auszuüben, in irgendeiner Art und Weise zu schützen. Ich glaube aber, da gibt es auch bessere Möglichkeiten, als irgendein Verbot auszusprechen. Ich spreche da vor allem über eine klare Abstimmung im Sicherheits- und Sozialbereich und andererseits aber auch darüber, wie man internationale Kooperationen mit genau diesen Ländern, die sie aufgezählt haben, schaffen kann, um diese kriminellen Netzwerke, die quasi diese illegale Bettelei nach Österreich importieren, zu zerschlagen. Da braucht es bessere internationale Kooperationen und da, es tut mir leid, ist Ihr Innenminister gefordert. Zu guter Letzt möchte ich Ihnen aber noch ein Buch empfehlen, es heißt "Zusammen leben", ist von Bart Somers, einem liberalen Bürgermeister aus Mechelen. Er wurde vor Kurzem vom Weltverband der Bürgermeister zum weltbesten Bürgermeister gewählt. Er hat es nämlich geschafft, aus einem Mix von Kontrolle und Prävention, aus einem Mix von absolut null Toleranz und Multikulti die Stadt Mechelen mit einer vorbildlichen Integrationspolitik zur sichersten und saubersten Stadt in Belgien zu machen. Ich lade Sie ein, dieses Buch vom weltbesten Bürgermeister zu lesen, um Wien, die weltbeste Stadt der Welt, noch sicherer zu machen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Abg. Ornig, Sie haben unter anderem in Ihrer Rede den Ausdruck "die Bevölkerung zu ver..." ... hm gebraucht. Ich würde Sie ersuchen, von solchen Ausdrucksformen Abstand zu nehmen. Es herrscht hier, glaube ich, mittlerweile doch übereinstimmend die Meinung, dass wir diese Ausdrücke beiseite lassen. (Beifall bei der FPÖ.) Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hebein. - Ich bitte darum. (Zwischenruf bei der ÖVP.) - Herr Abg. Dr. Ulm ist als Nächster zu Wort gemeldet. Entschuldigen Sie vielmals. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die zwei verwechselt man leicht!) Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! So leicht verwechselt man uns beide nicht, Frau Kollegin Hebein. Aber eine Verwechslungsgefahr besteht vielleicht beim Herrn Kollegen Ornig, denn ich habe jetzt ziemlich gut aufgepasst, aber ich war der Meinung, da ist jetzt ein Regierungspolitiker am Wort. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Oppositionspolitik schaut anders aus! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Auch Oppositionspolitik kann sachlich sein!) Herr Kollege Stürzenbecher, völlig richtig, auch Oppositionspolitik kann sachlich sein. Wir versuchen das auch, aber ich glaube, auch die Regierungspolitik sollte nicht die Augen davor verschließen, dass wir Probleme im öffentlichen Raum haben, dass wir Sicherheitsprobleme im öffentlichen Raum haben und dass es einen Bettelmissstand in dieser Stadt gibt, der niemanden freuen kann - nicht die Bürger, die belästigt werden, nicht die Unternehmer, vor deren Geschäftslokalen die Bettler sitzen, nicht die Polizei, die damit zu tun hat, und auch nicht die Menschen, die betteln, denn die knien auch nicht zum Spaß auf dem Gehsteig. Jetzt im Sommer ist das nicht so dramatisch anzusehen, aber im Winter und bei Regen und bei Schnee würde ich mir schon erwarten, dass da auch unter dem sozialen Gesichtspunkt von der Gemeinde eingeschritten wird. Aber es ist ja noch viel schlimmer: Die Beurteilung fällt meines Erachtens noch schlimmer aus, als es Kollege Haslinger dargestellt hat, denn es ist ja nicht nur so, dass die GRÜNEN nichts machen, um die Polizei zu entlasten, das ist schon richtig, aber sie halten in Wahrheit die Polizei davon ab, ihrer Arbeit nachzugehen. Ich sage Ihnen, wir haben eine hervorragende gesetzliche Grundlage, um gegen die Bettelmissstände vorzugehen. Wir hätten eine hervorragende Grundlage, und zwar in einem Wiener Landesgesetz. Ich glaube, das ist in keinem anderen Bundesland so deutlich geregelt wie bei uns, trotzdem sind sie in anderen Bundesländern erfolgreicher, weil dort der politische Wille da ist, gegen dieses Problem vorzugehen. Bei uns in dieser Stadt ist der politische Wille nicht vorhanden. Diesen sehe ich bei der FPÖ, diesen sehe ich bei der ÖVP, diesen sehe ich in Teilen der SPÖ, diesen sehe ich überhaupt nicht bei den GRÜNEN und seit der Rede des Kollegen Ornig weiß ich auch, dass er auch bei den NEOS nicht vorhanden ist. Wir haben ein hervorragendes Gesetz, ein Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, und da steht drinnen, dass das gewerbsmäßige Betteln verboten ist. Wir haben ausschließlich gewerbsmäßiges Betteln in dieser Stadt. Ich meine, es gibt ja nicht Personen, die sagen: Heute habe ich ein Problem, oder gestern habe ich ein Problem gehabt, oder mir fehlen gerade 5 EUR, können Sie mir aushelfen? - Einen solchen Bettler habe ich in dieser Stadt noch nicht angetroffen, das ist ja eine ausschließlich gewerbsmäßige Bettelei. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Und dass das nicht vollzogen wird, das liegt natürlich ganz stark an den GRÜNEN und an Teilen der Linken in dieser Stadt. Ich darf bei dieser Gelegenheit schon darauf hinweisen, dass es die ÖVP war, die bereits am 26. November 2009 einen Antrag eingebracht hat, um die gewerbsmäßige Bettelei unter Strafe zu stellen. Damals haben sich noch die Vernünftigen in der SPÖ durchsetzen können, und am 26. März des Jahres 2010 wurde tatsächlich die gewerbsmäßige Bettelei unter Strafe gestellt und eine entsprechende Regelung in das Landes-Sicherheitsgesetz aufgenommen. Was heißt Gewerbsmäßigkeit? - Wir haben einen Vorteil, das ist kein unbestimmter Gesetzesbegriff, den man ein Mal so oder ein Mal so interpretieren kann. Wir haben eine Legaldefinition. Der Gesetzgeber sagt uns, was gewerbsmäßig ist, er sagt es im § 70 des Strafgesetzbuches, dort muss man es nur nachlesen. Dort können es alle nachlesen, die guten Willens sind. Dort steht: Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn sie in der Absicht vorgenommen wird, sich durch wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Sehr geehrte Damen und Herren, das liegt bei 100 Prozent aller Bettelformen in Wien vor. Nehmen Sie daher Demokratie ernst, nehmen Sie Ihre Wiener Landesgesetze ernst, nehmen Sie das Legalitätsprinzip ernst und sorgen Sie dafür, dass dieses Gesetz in Wien endlich vollzogen wird! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist jetzt Frau Abg. Hebein zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Werte Frau Vorsitzende! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Ich beginne gleich mit Herrn Abg. Ulm: Herr Abg. Ulm, das ist eine Spur zu viel der Ehre, dass es an mir liegt, sondern es liegt am Verfassungsgerichtshof - wissen Sie noch, was das ist? -, der eindeutig festgehalten hat: Stilles Betteln ist erlaubt. Muss ich Ihnen als christlich-soziale Partei jetzt wirklich ernsthaft erklären, was stilles Betteln ist, was Notsituationen sind? (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Das ist Ausbeutung! Sie unterstützen die Ausbeutung von solchen Menschen!) Es ist definitiv so, dass stilles Betteln laut Verfassungsgerichtshof erlaubt ist. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, Herr Abg. Ulm, ich vermisse eine Spur die Auseinandersetzung mit früheren ÖVP-Abgeordneten wie der Frau Abg. Feldmann, denn sie hat sich zum Beispiel immer - wir diskutieren ja schon sehr oft übers Betteln -, hier herausgestellt und ganz klar gesagt: Es ist mir unangenehm, bettelnde Menschen zu sehen, ich weiche ihnen aus. - Ich kann das bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, Armut ist kein schöner Anblick, aber sie hat die Auseinandersetzung gesucht. Sie hat nachgefragt - wir haben darüber gesprochen -, was man denn definitiv tun kann, was man für Armutsbetroffene tun kann. Wir alle wissen, wenn wir das Thema Armutsmigration jetzt ernsthaft diskutieren, solange es innerhalb der EU solche unterschiedlichen Sozialstandards gibt, solange es innerhalb der EU solche unterschiedlichen Einkommensstandards gibt, so ein Gefälle (Zwischenruf bei der FPÖ.), wird es ArmutsmigrantInnen auch in unserer Großstadt geben. Stilles Betteln ist erlaubt. Aber vermutlich macht es die FPÖ deshalb zum Thema, weil es ganz praktisch ist, es ist ja wiederkehrend, Sie brauchen Sündenböcke für Ihre Politik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Muster ist so klar und eindeutig, wir haben es während der letzten Tage erlebt, das Muster ist so, dass man als Bundesregierung mehr Armut produziert (Abg. Mag. Wolfgang Jung: In Ungarn, oder wo?), kürzt, baut den Sozialstaat ab, baut ArbeitnehmerInnenrechte ab, erhöht auf den 12-Stunden-Tag, wundert sich dann, dass es mehr Armut gibt und sagt dann den Leuten, wir brauchen mehr Polizei, wir müssen aufrüsten. Dann gibt es mehr Armut, mehr Obdachlosigkeit, um dann wieder zu sagen - man militarisiert es also hoch -, wir haben kein Geld für Sozialausgaben, um noch mehr Armut zu produzieren. Das ist der Kreislauf, den die Bundesregierung offensichtlich verfolgt. Und was braucht man dazu? - Man braucht dazu Sündenböcke, man braucht dazu natürlich Angst, Stimmungsmache. Da setzt man Polizisten und Soldaten an der Grenze ein, macht so ein Horrorszenario eines Ausnahmezustands, verwendet rechtsextreme Slogans (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Was heißt, rechtsextreme Slogans?), macht Angst. Das ist diese Art der Aufrüstung, und auf der anderen Seite gefährdet sie mit dieser Politik den sozialen Frieden. - Sicher nicht mit uns! Ich sage Ihnen noch ein paar Punkte: Ich habe mich unlängst mit Polizisten getroffen, und es bereitet mir auch Sorgen, wie die Stimmung innerhalb der Polizei ist. Der Herr Innenminister sucht kastrierte Warmblüter, die er nicht findet, und die Polizisten haben sich die Kosten ausgerechnet - 900.000 EUR für den ersten Probebetrieb, wobei noch nicht einmal die Transportkosten der Pferde eingerechnet sind. Mit diesem Geld kann man 1 bis 2 Polizeistationen mit ungefähr 40 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen schaffen, so ein Frust innerhalb der Polizei, und Sie sind dafür verantwortlich, so eine Stimmung unter diesem Innenminister. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Reden wir ernsthaft über Sicherheit, gerne, weil die soziale Sicherheit hält unseren sozialen Frieden aufrecht. Machen wir, dass es eine funktionierende, gute Polizei gibt, die ihre Arbeit machen kann, aber machen wir keine Politik auf dem Rücken der Ärmsten. Gestern waren die Kinder dran, heute sind die bettelnden Menschen auf der Abschussliste. Sicher nicht mit uns! - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Hursky zu Wort gemeldet. Ich bitte darum. Abg. Christian Hursky (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Willkommen am Jahrestag des Scheiterns des sektoralen Bettelverbots in Salzburg, denn vor genau einem Jahr ist die letzte Regelung vom Verfassungsgerichtshof zu diesem Thema aufgehoben worden. Und was man beim Betteln darf oder nicht darf, das hat schon am 6.12.2012 der Verfassungsgerichtshof festgelegt. Deswegen brauchen wir uns sozusagen über gewisse Sachen nicht zu unterhalten, die geben uns unsere Spielregeln bei dieser Thematik letztendlich vor. Sicheres Wien mit dem Thema Bettelei, und so weiter, das kommt immer allsommerlich wie das Krokodil im Kasperltheater daher, in diesem Fall wieder in Form einer Aktuellen Stunde der FPÖ. Ich sage aber, man muss sich damit beschäftigen und diese Dinge schlicht und einfach widerlegen. Schauen wir uns das einmal an, was sich über die Jahre getan hat, Zahlen lügen ja im Wesentlichen nicht, auch die Kriminalitätsstatistik nicht: 2012 bis 2014 hatten wir jährlich im Schnitt rund 1.500 Anzeigen in Wien zu diesem Thema mit rund 1.000 davon wegen aggressiver Bettelei. Schauen wir uns die letzten eineinhalb Jahre zu dieser Thematik an, so befinden wir uns in einer ähnlichen Größenordnung. Das heißt, es hat sich nichts Wesentliches geändert zu den Jahren davor. Ich gebe schon zu, jeder, der bettelt, fällt unangenehm auf im Straßenbild. Aber wie erleben das so manche andere Leute? - Ich habe erst vor zwei Wochen von einem ehemaligen deutschen Polizisten in Wien Besuch gehabt, den wir geführt haben. Ihm ist auch der eine oder andere Bettler aufgefallen, er hat aber gesagt, wow, das ist aber bei euch wenig, denn er war erst vor Kurzem in Berlin, wo es sich so richtig abspielt. Es ist in Wien nicht so schlimm, wie Sie es immer darstellen, das sei in dieser Richtung auch einmal gesagt. (Abg. Elisabeth Schmidt: Aber es ist schlimm!) Was macht die Stadt Wien dagegen? - Wir arbeiten gemeinsam, zum Beispiel mit der Wiener Landespolizei, mit dem Gesetz in dem Fall als Basis, zusammen und machen sehr, sehr viele eigene Schwerpunktkontrollen. In den letzten Jahren, 2017, 2018, hat es alleine mehr als 50 Schwerpunktkontrollen gegeben, bei denen man 450 Bettler angehalten und 270 Anzeigen durchgeführt hat. Schwerpunktaktionen mit unserem Büro für Sofortmaßnahmen schwerpunktmäßig auf den U-Bahn-Linien. Die Stadt Wien tut etwas dagegen. Die andere Geschichte, die Kollege Haslinger genannt hat, ist die, bei der es um die Bandenbildung geht. Aber ehrlich gesagt ist das nicht wirklich unsere Geschichte, das ist die Geschichte des Bundeskriminalamtes. Dafür gibt es letztendlich Spezialisten im Innenministerium, und die müssen sich um diese Sachen kümmern. Das sind nämlich die richtigen Leute dafür. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Da gibt es einen, den Herrn Tatzgern, der sich damit beschäftigt hat, und selbst Herr Tatzgern sagt in seinen Ausführungen ganz genau, wie schwierig es manchmal ist, diese Delikte tatsächlich nachweisen zu können. Es ist nicht einfach und es liegt nicht am Landesgesetz, denn nach dem Landesgesetz kontrollieren wir diese Dinge mehr als erfolgreich. Wir stellen auch Verwaltungsstrafen bis zu 700 EUR aus. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Noch!) - Noch, ja Ulli, du hast recht. Was macht die Bundesregierung? - Sie führt jetzt "Beraten statt Strafen" im Verwaltungsstrafrecht ein. Entschuldigung, ihr macht euch in Wahrheit zu Beitragstätern, wenn wir diesen Leuten in Zukunft nicht mehr ankönnen. (Abg. Gerhard Haslinger: Geh bitte!) Das ist ja der Wahnsinn! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Gerhard Haslinger: Da geht es um Fahrlässigkeitsdelikte, bitte!) Ihr seid in Wahrheit die beste Hilfe für Kollegin Hebein, weil sie den Bettler bei der ersten Ermahnung bis zum Europäischen Gerichtshof hinaufnimmt, weil sie ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit hat, in diese Verwaltungsstrafreform hineinzugehen. So schaut das aus! Ihr seid in dem Fall Beitragstäter der Unsicherheit in dieser Stadt, weil die Wiener Bürgerinnen und Bürger erwarten sich völlig zu Recht, dass sie Regeln haben, dass sie Vorschriften beachten. (Abg. Elisabeth Schmidt: Die Wiener wissen das schon!) Sie wissen auch, dass sie bestraft werden, denn wenn du mit 35 durch die 30er-Zone fährst, wirst du bestraft. Lieber Wolfgang Ulm! Lieber Gerhard Haslinger! Ihr beide könnt mit den Leuten auf Streife mitgehen. Ihr könnt den Bettler umarmen, könnt ihn streicheln, ein Busserl rechts und links geben und könnt ihm dann sagen: Das darfst du nicht mehr machen! Ich hoffe, wir erwischen dich nicht mehr. - Das ist nämlich letztendlich die Konsequenz aus eurer Bundespolitik, meine Damen und Herren. Ganz einfach gesagt: Was hat man mit euch gezogen, wenn man euch gewählt hat? (Der Redner zeigt eine Karte in Richtung FPÖ und ÖVP.) - Ihr kennt diese Karte. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Empörung bei FPÖ und ÖVP. - Abg. Armin Blind in Richtung Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Kollegin, bitte!) Präsidentin Veronika Matiasek: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Blind gemeldet. Abg. Armin Blind (FPÖ): Frau Vorsitzende! Es ist leider der Fall, dass Kollege Hursky - ich hab das das letzte Mal schon bei einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung gesagt - wiederholt auffällig ist in dieser Richtung, dass er sich offensichtlich nicht im Griff hat und auch die Würde dieses Hauses regelmäßig missachtet. (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) Das geht nicht unter Kollegen, und ich spreche da ganz bewusst in Richtung der Sozialdemokratie, die im Parlament in letzter Zeit auch die Würde des Hauses sehr deutlich eingefordert hat. Ich denke da nur an die Wortmeldung des Kollegen Schieder beispielsweise. Und wenn Kollege Hursky hier herausgeht und zu gewählten Mandataren sagt, wenn man freiheitliche Mandatare wählt - und das obliegt schon auch immer dem Wähler, das zu beurteilen, und nicht dem Kollegen Hursky -, hat man die Arschkarte gezogen, und uns diese im Sinne eines Schiedsrichters entgegenhält, Frau Präsidentin, so missachtet das die Würde des Hauses, und ich ersuche um einen Ordnungsruf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Ich habe das zitierte Wort nicht gehört. (Aufregung bei FPÖ und ÖVP. - Ruf bei der FPÖ: Er hat eine Karte gezeigt!) Und ich habe es nicht gesehen von hier oben. Danke, dass Sie es mir sagen. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Was ist draufgestanden, Arschkarte? Das ist ja eine rote Karte! - Widerspruch von Abg. Mag. Dietbert Kowarik. - Abg. Christian Hursky hebt eine rote Karte in die Höhe. - Unruhe im Saal. - Abg. Armin Blind: Das ist feig! Feig sein auch noch, Herr Kollege!) Herr Kollege Hursky! Man kann alles sehr pointiert sagen, man kann auch das eine oder andere zeigen. Ich von meiner Seite habe eine Art Billa-Karte von hier oben gesehen, die Kollegen sagen anderes. Auf Grund dieser Vorgangsweise wie auch der von vorhin: Lassen wir gewisse Ausdrücke beiseite, das haben wir ja vereinbart! Das gilt für alle, die hier ans Rednerpult kommen, egal, ob das jetzt verbal oder visuell sichtbar gemacht wird. Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ.) Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Ich bitte darum. (Abg. Gerhard Kubik: Das geht nicht! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was geht nicht? Wenn er die Arschkarte zeigt, geht das nicht? - Abg. Gerhard Kubik: Habt ihr es gesehen? - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Natürlich! Er hat sie hergezeigt! - Aufregung bei der FPÖ.) Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Können Sie für etwas Ruhe sorgen? Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Ich bitte um Ruhe im Saal, Herr Dr. Gara ist jetzt am Wort! Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (fortsetzend): Wunderbar, vielen Dank. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um das noch einmal hier klarzustellen: Gewerbsmäßiges Betteln, aufdringliches Betteln ist gesetzlich geregelt, und natürlich sind wir auch gegen diese Form des Bettelns, das ist überhaupt keine Frage. - Um das einmal klarzustellen. (Beifall bei den NEOS.) Hier geht es aber um etwas anderes in der Diskussion, das ist ein Ersatzthema für etwas ganz anderes. Und ich möchte da einen Punkt diskutieren, um den es hier eigentlich geht: Es geht im Wesentlichen um Menschenrechtsthemen. In der aktuellen Diskussion im Deutschen Bundestag hat einer Ihrer Freunde, einer der Freunde der FPÖ, der AfD-Chef Gauland gerade erklärt, dass Menschenrechte und Demokratie nicht mehr der Maßstab politischen Handelns sein können. - Okay, zeige mir deine Freunde! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gehn'S zum Kollegen Hursky!) Und genau darum geht es. Das heißt, wenn wir über das Thema Sicherheit diskutieren, wenn wir über das Thema Betteln diskutieren, dann bedarf das schon einer sachlichen Debatte, und natürlich ist gewerbsmäßiges Betteln unerwünscht. Jede Form von Bettelmafia ist absolut unerwünscht. Aber hier geht es eben um eine andere Diskussion, und die halte ich für wichtig. Sprechen wir über das Thema Sicherheit, dann hat Kollege Ornig bereits die Daten angeführt, dass sich letztendlich in sehr, sehr vielen Bereichen die Situation verbessert hat. Das heißt, es ist nicht so, wie Sie es gerne darstellen und es ist nicht so, wie Sie gerne Angst schüren. Und nur darum geht es. Sie wollen ja nichts anderes als Angst zu schüren, um die Menschen zu spalten. Sie sind Zündler, Sie sind Brandstifter in einem System. Darum geht es, und deswegen ist das absolut unerträglich. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie sind der Biedermann, der nicht hinschauen will, das ist noch viel gefährlicher!) Wir schauen hin, dorthin, wo es wirklich wichtig ist. Jede Art von Gewalt ist unerträglich, egal, woher sie kommt, ob sie von rechts oder von links kommt, sie ist unerträglich. Und ja, in vielen Bereichen, und das ist schon auch ein Vorwurf von uns an die Stadtregierung, wurde lange Zeit nicht hingesehen. Das ist sicherlich ein Thema. Wir haben viele Themen diesbezüglich diskutiert. Aber das, was hier jetzt abläuft, ist reines Brandstiften, nichts anderes, und dagegen verwehren wir uns massiv. (Beifall bei den NEOS.) Kollege Ornig hat es auch schon am Beispiel der Cyberkriminalität gesagt, dort, wo es tatsächlich sehr kritisch zu werden beginnt, dort wird eingespart. Man könnte auch sagen, Sie satteln die Pferde im Kampf gegen die Trojaner, denn das ist das Einzige, was Sie interessiert. Ich möchte noch auf ein Thema im Bereich Sicherheit kommen, nämlich auf das BVT. In Wirklichkeit wollen Sie ja eigentlich von dem wirklichen Skandal in dieser Republik - Gott sei Dank gibt es dazu auch einen Untersuchungsausschuss - ablenken. Wenn ich ein bisschen nur zitiere, was Sie unter Sicherheit verstehen, nämlich unter Sicherheit im Umgang mit Daten, dann finde ich das schon sehr bemerkenswert, wenn Mitarbeiter des BVT in den Unterlagen, die jetzt übermittelt wurden, einfach sagen: Na ja, die Mitarbeiter der Finanzverwaltung, die für die Sicherstellung der Datenträger verantwortlich zeichneten, hatten offensichtlich den Auftrag, alle Datenträger ungeprüft einfach sicherzustellen. Hier wurde augenscheinlich versucht, so viele Datenträger wie mögliche sicherzustellen, damit es bei einer Auswertung möglicherweise doch noch zu Zufallsfunden kommt. Ein komplett achtloser Umgang mit Daten. Die BVT- Mitarbeiter hatten den Eindruck, dass möglichst viele Datensätze mitgenommen werden sollten, trotz mehrmaliger Hinweise, dass es sich hier um sichergestellte Datenträger handelt (Abg. Gerhard Haslinger: Was ist Ihre Quelle?), die in einem laufenden Verfahren des BVT benötigt werden und wo das BVT für die Datensicherheit verantwortlich ist. Und Sie kümmern sich überhaupt nicht um dieses Thema der Datensicherheit, genau dort versuchen Sie jetzt, mit dem Thema Sicherheit von dieser Ebene abzulenken. Ich bin froh, dass es diesen Untersuchungsausschuss gibt (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Wir auch, keine Sorge!), denn der wird aufzeigen, wie sehr sich diese schwarz-blaue Regierung tatsächlich um Sicherheit kümmert, nämlich offensichtlich überhaupt nicht. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Sie riskieren, dass sehr viele Daten von Menschen einfach so verbreitet werden, Sie schüren Angst, und Sie sind der Brandstifter dieser Republik. - Danke. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Juraczka zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss ja wirklich ein bisschen schmunzeln, denn der Abg. Ulm hatte völlig recht, wenn man sich die Wortmeldungen der Kollegin und der Kollegen von NEOS anhört, hat man wirklich das Gefühl, da agiert eine Regierungspartei auf der Ersatzbank. Also Opposition ist das jedenfalls nicht, aber das müssen Sie vor sich selbst und vor allem vor Ihren Wählern legitimieren. Meine Damen und Herren, ich möchte das Thema dieser Aktuellen Stunde, mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, ein bisschen weiter fassen. Nachdem schon sehr viel zum Betteln gesprochen wurde, möchte ich generell diese Sicherheitsdiskussion in dieser Stadt zum Anlass nehmen, ein paar Worte drüber zu verlieren. So hat der neu gewählte Bürgermeister Michael Ludwig erst vor einigen Tagen ein Interview gegeben, in dem er meinte - und das war dann auch die Headline des Interviews -, Sicherheit ist kein linkes oder rechtes Thema. Nun, da hat er prinzipiell meiner Ansicht nach recht, das ist ein Thema der Vernunft. Auffällig ist nur, und die Diskussion heute zeigt es wieder, dass den Linken das Thema Sicherheit definitiv kein Anliegen ist. Sie, Frau Kollegin Hebein, agieren ganz offensichtlich nach der Agenda, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Und es ist ja absurd, dass, wenn der neugewählte Bürgermeister Ludwig, nachdem er endlich, nach jahrelanger Handlungsunfähigkeit der Sozialdemokraten beim Thema Praterstern mit dem Alkoholverbot einen Schritt gesetzt hat, hier stehend sagt, ihm seien im Zweifel die angepöbelten Frauen näher als die Randalierer, das zu einem Raunen im Saal führt, weil das doch angeblich ein Rechtsruck wäre. Ich meine ganz ehrlich, wie verrückt sind wir in dieser Diskussion geworden, dass wir Gesetzen nicht mehr zum Durchbruch verhelfen und Sicherheit etwas ist, was nur noch von rechts außen wahrgenommen werden darf in dem politischen Diskurs? Schämen Sie sich, Frau Hebein! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Tatsache ist, dass es in der Bevölkerung Verunsicherung gibt. Wir wissen, es gibt nicht nur das objektive, es gibt auch das subjektive Sicherheitsempfinden, und auch die Migrationswelle, die uns im Jahr 2015 erfasst hat, hat Verunsicherung nach sich gezogen. Und es gibt ja immer wieder neue Deliktarten, sage ich einmal, wenn wir die Zunahme bei Delikten mit Messern wahrnehmen. Um es auf den Punkt zu bringen, es gibt da diesen vielgerühmten Zwischenfall in der Silvesternacht in Köln: Es ist mir völlig wurscht, ob solche Delikte von autochthonen Floridsdorfern, geflüchteten Syrern oder Inuit verübt werden. Aber ich möchte, dass so etwas in Mitteleuropa nicht stattfindet, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Und wir haben, auch das hat die Diskussion der letzten Wochen und Monate gezeigt, auch ein immer größeres Problem der sogenannten Autoritäten, sich durchzusetzen. Es gibt immer öfter Übergriffe gegen Mitarbeiter von ÖBB und Wiener Linien, es gibt Gewalt, gerade im Pflichtschulbereich gegen die Lehrer, und es gibt immer öfter Gewalt gegen Polizeibeamte. Und das dürfen wir, wenn wir diese Stadt lieben und wenn uns diese Stadt am Herzen liegt, einfach nicht hinnehmen. Wir wissen, dass wir Unsicherheits-Hot-Spots haben, weit über den Bereich Praterstern hinaus, entlang der gesamten U6-Station Dresdner Straße, Handelskai, Jägerstraße, Gumpendorfer Straße, Westbahnhof. Dort haben Unternehmen, die Filialen im direkten Bereich der U6 haben, mittlerweile Probleme, Personal für diese Filialen zu finden, weil Menschen, die dort direkt Dienst tun, kündigen. Meine Damen und Herren, wir brauchen einfach als Landtag dieser Stadt ein klares Bekenntnis dazu, dass wir Wien so sicher behalten wollen, wie es ist. Denn ja, Wien ist eine sichere Stadt. Aber Ihre politische Agenda, Frau Kollegin Hebein, Straftäter durch Sozialarbeit zu rechtschaffenden Bürgern zu kuscheln, die funktioniert seit Jahrzenten nachweisbar nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Ja, Wien ist eine sichere Stadt, auch im internationalen Vergleich. Aber es ist unsere Aufgabe, diesen Zustand Tag für Tag aufs Neue zu verteidigen. Kommen Sie Ihrer Aufgabe nach! - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Ellensohn zu Wort gemeldet. Ich bitte darum. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Mehr Sicherheit - dagegen wird keiner etwas sagen, mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, mehr Sicherheit insgesamt. Was ist das Allerwichtigste? Prävention. Bevor es passiert, einschreiten. Die Idee ist ja nicht, nachher mit möglichst vielen Strafen möglichst viele Leute wegsperren, sondern wir schauen drauf, dass es nicht passiert. Wann ist eine Gesellschaft insgesamt sicherer? Wenn sie sozial sicherer ist. Was braucht es dafür? Gleichere Verteilung von Vermögen, von Einkommen und von demokratischer Teilhabe. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Schon wieder!) - Ich rede über Prävention und Sicherheit. Dazu gibt es ein hervorragendes Buch, das ich allen empfehlen kann, "Gleichheit ist Glück" von Kate Pickett und Richard Wilkinson. Die untersuchen alle reichen Länder - Europa, Japan, USA und ein paar andere - und versuchen, anhand von verschiedenen Kriterien festzustellen, was besser funktioniert: Je schlechter verteilt das Vermögen ist, je ungleicher die Einkommen sind, desto mehr Verlust des Niveaus, des Vertrauens, psychische Erkrankungen, Alkoholsucht, Drogensucht, Lebenserwartung sinkt, Säuglingssterblichkeit steigt, die schulischen Leistungen der Kinder fallen auseinander, die Teenagerschwangerschaften steigen, die Selbstmorde steigen und die Zahl der Gefängnisstrafen steigt. Je weiter auseinander Reich und Arm gehen - in reichen Ländern, da reden wir jetzt nicht von armen Ländern, da reden wir von Österreich und von der USA und Großbritannien und Frankreich und was alles verglichen wurde -, desto mehr Leute sind im Gefängnis. Das ist eine direkte Korrelation. Was muss man also machen? Na, genau das Umgekehrte. Wo stehen wir in Österreich? Momentan stehen wir dort, wo in etwa die reichen 10 Prozent die Hälfte von allem besitzen und die untere Hälfte gerade einmal 1 Prozent. Legen wir das in Wurstsemmeln um. Wir bekommen alle in der Mittagspause hier 100 Wurstsemmeln für 100 Leute, Käsesemmeln für die Vegetarier und irgendetwas anderes für die VeganerInnen. Dann bekommen 10 Leute 50 Wurstsemmeln und die Hälfte 1 Wurstsemmel. So ist im Moment in Österreich das Vermögen verteilt. Und jetzt kann man daran arbeiten, dass das noch schärfer ist, das muss man sich einmal vorstellen. Hier werden also 50 nichts zu essen haben, denn das geht sich nicht aus, und bei Ihnen wird jeder Einzelne 5 Wurstsemmeln hineinstecken müssen, was - das steht da auch noch drinnen - zu der ganzen schlechten Gesundheit führt. Auch nicht ideal. Das ist eigentlich für alle schlecht. Was macht man also, wenn man mehr Sicherheit will? Nicht einzelne Gruppen heraussuchen, stigmatisieren, hetzen, registrieren lassen. In Italien wollen sie die Roma zählen, die Freiheitlichen haben hier irgendwann einmal einen Antrag zu einem Registrierungssystem für Bettler und Bettlerinnen eingebracht. Das Nächste sind dann die Roma und Sinti, das Nächste sind dann die Langhaarigen, das Nächste sind, was weiß ich, was Sie alles vorhaben. - Das liest sich alles erschreckend und furchtbar. Mit der FPÖ muss man über das nicht reden, da eine gleichere Gesellschaft, wo es allen gut geht, ja der Horror ist, Wahnsinn. Die Vorstellung von uns Progressiven, alle Menschen haben ein gutes Leben, ist eine furchtbare Vorstellung für Sie. (Zwischenruf von Abg. Mag. Ulrike Nittmann.) - Ich weiß, wir kämpfen trotzdem dafür. Na, das ist so, Sie brauchen das oben und unten wie einen Bissen Brot, Sie brauchen die Hetze, sonst würden Sie das ja nicht laufend betreiben. Ich habe keinen Vorschlag gehört, wie Sie irgendeinem Bettler irgendwie helfen wollen - einsperren, wegsperren, registrieren, abschieben, was weiß ich, keinen einzigen Vorschlag, wie es einer Familie, die mit dem Geld kämpft, besser gehen soll. Gestern haben wir gehört: Kürzung der Mindestsicherung, runter mit dem Geld bei den Familien, wer mehr als zwei Kinder hat, der hat überhaupt Pech gehabt. Gestern die Kinder, heute die Bettler und Bettlerinnen, morgen die Nächsten. (StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Was hat das mit dem Gesetzesvollzug zu tun?) An die Volkspartei muss man das richten, die werden eher diese Studien zwischendurch lesen, das sind unverdächtige Organisationen, die Ihnen vorrechnen, dass eine Gesellschaft auch nicht mehr Reichtum für alle gemeinsam erarbeitet, wenn sie auseinanderfällt, sondern weniger. (StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Aber was hat das mit dem Gesetzesvollzug zu tun?) - Das hat natürlich mit dem Gesetzesvollzug zu tun. Sie können entweder Ihre Energie in ein etwas gleicheres System hineinstecken. Ich weiß eh, der Titel macht nervös, "Gleichheit des Glücks", so viel Gleichheit bringen wir nicht zusammen, wenn wir oben ein bisserl eine Vermögenssteuer einführen und es ein bisserl besser verteilen. Die Startchancen unserer Kinder sind immer noch 100 Mal besser als die Startchancen von Kindern, die in einer Mindestsicherungsfamilie aufwachsen müssen, oder bei Leuten mit einem schlechten Haushaltseinkommen. Das ist trotzdem so. Wenn Sie Sicherheit wollen, müssen Sie den Leuten zuerst soziale Sicherheit geben, wie in all diesen Ländern, wo das besser ist, wie Norwegen - niedrigere Kriminalitätsrate. Die USA haben ein höheres Durchschnittseinkommen, aber so schlecht verteilt, dass nirgendwo in einem reicheren Land mehr Leute im Häfen sitzen als in den USA. Es nutzt gar nichts, wenn Sie wollen, dass wir alle in Frieden leben können, unsere Kinder sicher in die Schule kommen, Sie am Abend fortgehen können und nichts passiert am Heimweg, und mir auch nicht und sonst auch niemanden, dann muss man dafür kämpfen, dass Leute beim Einkommen zusammenkommen, dass die Vermögen oben etwas gekappt werden. Da muss man nicht darüber reden, welche Gruppen von Menschen schon wieder registriert werden, das hatte dieser Kontinent schon. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Den Schlusssatz, bitte, Herr Abgeordneter. Abg. David Ellensohn (fortsetzend): Die Konservativen werden ein Schlüssel dafür sein, wohin die ganze Gesellschaft kippt. In keinem Land in Europa haben Rechtsextreme Mehrheiten. Sie brauchen jeweils einen Handlanger, der ihnen hilft. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist um. Abg. David Ellensohn (fortsetzend): Das wollen wir in Wien nicht. Deswegen kämpfen wir in Wien für gleiche Chancen für alle Wiener und Wienerinnen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Elisabeth Schmidt zu Wort gemeldet. Ich bitte darum. Abg. Elisabeth Schmidt (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin entsetzt. Ich bin entsetzt, mit welcher Nonchalance und mit welcher Gleichgültigkeit Sie von den Regierungsparteien heute diesem Thema Sicherheit entgegentreten. (Beifall bei der FPÖ.) Ich muss da schon festhalten, wir haben hier einerseits die Regierungspartei SPÖ, die beim Thema Sicherheit nichts Besseres zu tun hat, als dieses immens wichtige Thema herunterzublödeln und mit unflätigen Ausdrücken das Publikum zu beschimpfen beziehungsweise zu beleidigen. Und auf der anderen Seite haben wir eine grüne Fraktion, die sich auch in der Wiener Stadtregierung befindet, die sich mit weltanschaulichen Vorträgen über Wurstsemmeln (Zwischenrufe von Abg. Christian Hursky und Abg. Birgit Hebein.) diesem Thema Sicherheit widmet. (Beifall bei der FPÖ.) Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, das ist eines Wiener Landtages nicht würdig. Das ist eine Wiener Landtages nicht würdig, und das hat die Wiener Bevölkerung nicht verdient. (Abg. Christian Hursky: Frau Kollegin, "Herunterblödeln" ist ein Ordnungsruf!) Auf die Kollegen von den NEOS wollte ich eigentlich gar nicht eingehen, ich werde später vielleicht noch etwas dazu ergänzen. Grundsätzlich ist festzustellen, ich rede heute hier im Wiener Landtag, wir haben keine Wahlwerbeveranstaltung oder sonst irgendetwas, das Thema Sicherheit muss in diesem Gremium diskutiert werden. Wir von der Opposition, von der vernünftigen Opposition hätten uns eigentlich sehr gewünscht (Heiterkeit bei den GRÜNEN.), dass wir mit der Regierungspartei im Wiener Landtag, in diesem dafür zuständigen Gremium auch normal darüber reden können. Aber offensichtlich machen Sie lieber irgendeine lustige Show daraus, keine Ahnung. (Beifall bei der FPÖ.) Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Stellenwert der Sicherheitspolitik in dieser Stadt leider Gottes ein ganz kleiner ist. Der Sicherheitsaspekt ist für die Bevölkerung ein Grundbedürfnis und es ist ein Grundbedürfnis, um das sich die Regierungen und die Verwaltungseinheiten zu kümmern haben, bestmöglich und prioritär. Ich denke, es ist Ihnen klar, dass ein Sicherheitsnotstand, in welcher Art und Weise auch immer, im Falle des Falles auch zum Kippen von Systemen und Gesellschaften führen kann. In möchte in diesem Zusammenhang noch ganz kurz auf die hier öfter zitierte Kriminalstatistik eingehen. Ja, es kann sein, dass vereinzelte Zahlen hinuntergegangen sind. Sie wissen aber schon, dass die Kriminalstatistik gerade auch in Wien in den letzten Jahren auf einem derart hohen Niveau war, dass diese kleinen Runtergänge zu akzeptieren sind, aber nicht wirklich eine Besserung bedeuten. Wir haben beispielsweise auch Delikte und Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht werden, und das wissen Sie. Ich habe in den letzten Tagen irgendwann einmal gehört, was wir nicht sehen, das gibt es nicht - es ist aber so. Und es schon klar, dass auch durch die schnelle und die vielfältige Medienverfügbarkeit für die Menschen auch Verbrechen und Straftaten in einem etwas verzerrten Maße wahrgenommen werden. Was aber auch aus den Statistiken hervorgeht, ist, dass sich die Verbrechen bei uns sehr wohl in der Qualität geändert haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass beispielsweise - das hat in Ihren Vortrag vielleicht nicht hineingepasst, Herr Ornig - der Gebrauch von Hieb- und Stichwaffen von 701 auf 743 gestiegen ist. Also immerhin eine Steigerung, die in Ihren Vortrag nicht hineingepasst hat. Wir müssen wahrnehmen und wir müssen akzeptieren, dass wir durch die geänderten Bevölkerungsstrukturen in Wien auch geänderte Delikte und Deliktshäufungen beobachten müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Es sind die organisierten Straftaten ethnischer Zusammenschlüsse, Gruppierungen und organisierter Banden. Da geht es um Drogenhandel, Bettelei, Einschüchterung, aber auch Erpressung von Schutzgeldern, und so weiter. Seitens der Polizei wird diese Szene Gott sei Dank gut beobachtet und diese kriminelle Szene so gut wie möglich in Schach gehalten. Man fragt sich aber, welche Rolle Wien hier, nämlich die Regierung, einnimmt. Wir haben auf der einen Seite die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Konsequenzen auch greifen müssen, meine Damen und Herren. Eine Strafzahlung beispielsweise für einen Hütchenspielbetrug kann man nicht auf Raten zahlen. Das führt doch einen Rechtsstaat ad absurdum, passiert aber in Wien, auch wenn Sie es nicht gewusst haben. Auf der anderen Seite müssen natürlich auch die Magistrate ihren Aufgaben nachkommen. Das ist ziemlich zu hinterfragen, und ich kann Ihnen auch erklären warum. Was tun beispielsweise die im Auftrag des Magistrats tätigen Streetworker oder die Parkbetreuung? Aus Polizeikreisen erfahren wir hier sehr wohl, dass gerade dort Jugendlichen ethnischer Grupperungen eher ein Hort des Zusammenhalts gegeben wird, als eigentlich eine Integration und nicht eine Abschottung zu forcieren. Ich habe leider nicht mehr viel Zeit. Ich möchte am Schluss noch ganz kurz auf unsere Forderung eingehen, dass wir eine fokussierte Stelle in dieser Stadt brauchen, auch um die Kooperation innerhalb Österreichs und innerhalb der EU besser abwickeln zu können. Wir brauchen einen Sicherheitsstadtrat/eine Sicherheitsstadträtin, ein Ressort, in dem die Belange zusammenlaufen und in dem endlich auch nach außen und nach innen hin kommuniziert werden kann, dass Sicherheit einen sehr, sehr hohen Stellenwert in dieser Stadt hat. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster und somit letzter Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Schober. Ich bitte darum. Abg. Mag. Marcus Schober (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Kollegin Schmidt, ich bin für jede Art der seriösen Diskussion zum Thema Sicherheit, nur gehen Sie einmal in sich und überlegen Sie, ob Sie das bei der Bevölkerung und an den Stammtischen machen, bei dem, was Sie jetzt gesagt haben. Sie reden von einem Sicherheitsnotstand und von hohem Niveau. Sie können sich jetzt einen Kugelschreiber nehmen: 2004 643.648 Delikte, 2017 510.536 Delikte, das sind 133.000 Delikte weniger. Ich weiß nicht, wo Sie da von einem hohen Niveau ausgehen? Und wenn Sie hier von Hieb- und Stichwaffen reden, schauen Sie sich die Statistiken der 50er, 60er und 70er Jahre an, Sie werden merken, dass die Zeiten damals wesentlich unsicherer waren und dass es nur ein Bundesland gibt, das wirklich im Bereich der Sicherheit sicherer geworden ist, das ist Wien mit einem Rückgang von 7,4 Prozent. Unsicher ist es in Vorarlberg, dort ist ein Anstieg von 0,6 Prozent, aber auf das werde ich auch noch eingehen. Der Kollege Ornig hat mir auch schon einiges vorweggenommen, zum Beispiel, wo die Delikte nach unten gehen. Aber worauf wir wirklich schauen müssen, ist bei der Cyberkriminalität, dort hatten wir im Jahr 2004 753 Delikte, aktuell haben wir 16.800 Delikte, Tendenz steigend. Da wir bei der Wirtschaftskriminalität - das haben Sie nicht erwähnt - eine Steigerung von 2,8 Prozent haben, sprechen wir von 13, 14 Prozent, die sich nur noch online-mäßig dementsprechend abspielen. Sie haben hier kein Wort von Social Engineering gesagt, von Awareness, was es im Sicherheitsbereich, was es im Bereich der Cyberangriffe gibt. Das Einzige, was Sie haben, und da habe ich einen Wahlspruch für Sie, ist "Pferdeliebe statt Kampf gegen Internetdiebe", denn Sie beschäftigen sich nicht mit der Aktualität der Zeit und Sie beschäftigen sich nicht mit Dingen, wo Menschen wirklich gefährdet sind. Die Gewaltkriminalität, alles, was Sie da gesagt haben, da könnten wir lange, lange reden. Ich komme jetzt auf den Punkt, worum es beim Bettelverbot wirklich geht, denn Sie haben dazu eigentlich auch wenig gesagt. Der Magistrat führt in enger Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion koordinierte Maßnahmen durch, die auch greifen. Und wie schon richtig von Kollegen Ulm gesagt wurde, steht im Wiener Landes- Sicherheitsgesetz, dass gegen aufdringliches, aggressives und gewerbsmäßiges Betteln vorzugehen ist und dass wir unmündige Personen schützen müssen. Wenn Sie heute hergehen und von einem Bettelverbot sprechen, der VfGH sagt, dass das unzulässig ist, und was Sie auch nicht erwähnt haben, ist, dass die Wiener Linien seit 1. März ein Bettelverbot durchsetzen, auch in den U-Bahn-Stationen. Aber das, was Sie natürlich auch geschafft haben (Lhptm- Stv. Dominik Nepp, MA: Wo ist der Unterschied zwischen U-Bahn-Station und Stephansplatz?), Sie haben im Grunde genommen damals in Ihrer Regierungszeit schon Polizisten abgebaut, das sind Polizisten, die für solche Dinge fehlen. Ich möchte aber Polizisten haben, die sich um die wirkliche Kriminalität kümmern, alles andere muss man dann dementsprechend auch anders lösen. Angst haben wir alle und der Unterschied liegt in der Frage, wovor. Das, was mir wirklich Sorgen macht, ist, dass Sie Ihre Regierungspolitik umsetzen. Wenn Sie im Sozialbereich sparen, am Arbeitsmarkt sparen, wenn Sie im Bildungsbereich sparen, dann züchten Sie sich die Kriminalität von morgen. Und Julius Tandler hat schon einmal gesagt: "Wer Kindern Paläste baut, der reißt Kerkermauern nieder." Sie machen genau eine Politik, die gegen das ist, dass Sicherheit in Zukunft gewährleistet sein kann, und Sie sind gegen die Polizei, denn sonst müssten Sie alle Maßnahmen umsetzen, die Sicherheit morgen und übermorgen garantieren. Aber Sie kürzen in Bereichen, die dementsprechend wirklich gefährlich sind. Und da die ÖVP so wegschaut, Sie waren seit 1986 für das Innenministerium verantwortlich. Ich sehe nicht, dass da viel weitergegangen ist. Sie stellen sich immer her und sagen, die Sozialdemokratie ist schuld an der ganzen Kriminalität. Über den Finanzbereich spreche ich gar nicht, denn mehr Schulden als die ÖVP hat überhaupt noch keine Partei in diesem Land gemacht. Aber ich komme da auch zum Schluss und nehme etwas auf, was Sie gestern hier gesagt haben: Sie haben sich gestern über Postkoloniales aufgeregt und dass man nicht darüber lehren soll. Der Kaiser Wilhelm hat einmal gesagt: "Ich glaube an das Pferd, das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." - Ihr Innenminister sagt das auch, er glaubt an das Pferd, ob sich das Internet durchsetzen wird, das ist noch eine Frage. Und bitte gehen Sie einmal in sich, wenn Sie sich heute herstellen und zum Thema Sicherheit einen Teil herausnehmen und wirklich nicht mehr wissen, was Sie zu dem Thema sagen sollen. Es ist so ein heikler Bereich, ein Bereich, der nicht populistisch verwendet werden sollte. Er wurde heute von Ihnen populistisch verändert. Und ich wünsche mir, dass das in Zukunft nicht mehr der Fall ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Gerhard Haslinger: Was haben Sie von 6 bis 17 gemacht?) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Freiheitlichen drei, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei und des NEOS-Rathausklubs eine schriftliche Anfrage eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen drei Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben, und die Zuweisungen erfolgen wie beantragt. Die Abgeordneten Dr. Stürzenbecher, Novak, Deutsch, Florianschütz, Kubik, Mag. Chorherr, Dr. Kickert und Ellensohn haben am 4. Juni 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen zugewiesen. Die Abgeordneten Dr. Stürzenbecher, Oxonitsch, Ellensohn, Mag. Kowarik und Mag. Meinl-Reisinger haben am 18. Juni 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes, 11. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz und des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugwiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 6, 4, 5, 3, 2, 1, 9, 10, 7 und 8 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf. StR Gaál und ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Ich bitte um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Ich bitte ums Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Novellierung der Bauordnung kommt auf der einen Seite sehr spät und auf der anderen Seite sehr früh. Eins möchte ich hier vorwegnehmen, es ist für uns ganz klar, und da haben wir in vielen Bezirken auch immer wieder darüber diskutiert und uns dafür eingesetzt, der Schutz von historisch wertvoller Bausubstanz ist uns auch ein Anliegen. Das ist die eine Seite. Aber ich möchte jetzt ganz konkret auf diesen Initiativantrag eingehen, und ein Stück weg kann man da auch Parallelen zur Gesundheitsversorgung ziehen, denn es werden hier die Symptome bekämpft und nicht die Ursachen. Der Auslöser dafür, dass es hier einen Boom der Abrisse von Gebäuden gibt, die vor dem Jahr 1945 errichtet wurden, ist natürlich schon, dass es einfach diese strikt regulierten Richtwertmieten gibt und natürlich auch sehr großzügige Eintrittsrechte. Und eines muss man schon sagen, sehr viele vor allem dieser alten Gebäude sind auch in der Realität wirklich sehr schwer zu erhalten. Diese zu erhalten, mit den zunehmenden Normen, die wir haben, sei es, was Erdbebenschutz betrifft, sei es, was Brandschutz betriff, et cetera, macht es tatsächlich sehr schwer, das auch entsprechend zu sanieren. Wenn ich dann gleichzeitig auch noch Richtwertmietzinssätze habe, ist es natürlich für einen Eigentümer schon wahnsinnig schwierig, aus dem tatsächlich etwas zu machen, dass es zumindest einigermaßen auch einen Ertrag abwirft. So einfach ist diese Geschichte nicht bei der Preisregulierung. Bei ausbezahlten Häusern mag das ja noch funktionieren, aber wenn man wirklich sehr viele Sanierungsarbeiten vor sich hat, dann funktioniert das einfach nicht mehr. Das heißt, da gehört einiges reformiert, da gehört einiges verändert, da gehören einige unnötige Baunormen - und ich weiß schon, dass wir ja auch schon diesbezüglich sprechen - entsprechend liberalisiert und vereinfacht, damit man sich wirklich auf das beschränkt, was absolut notwendig ist, auch im Kontext der Sicherheit, auch im Kontext von anderen Rahmenbedingungen. Aber alles andere führt dazu, dass diese Sanierungen letztendlich blockiert werden und kaum jemand Interesse hat, das zu machen. Die Lösung von Rot-Grün ist - und das ist das Interessante -, dass man ja bei den Mieten nicht nur hier strikt pauschal eingreift, sondern das generell auch im Neubau beschränken möchte. Ich denke, das macht das gesamte System noch komplizierter und noch schwieriger, dass letztendlich Finanzierung sowohl für die Sanierung, wie jetzt für dieses Thema, als auch im Neubau passiert. Da bin ich ganz unterschiedlicher Auffassung als die Stadtregierung. Dabei könnte man schon sagen, die Instrumente für den Schutz von historischer Bausubstanz gibt es längst in unserem Rechtssystem und sie haben sich auch bewährt. Sie heißen Baudenkmal, Objektschutz - für den der Bund zuständig ist - und die Schutzzone auf der Stadtbildebene. Ich habe gesehen, dass Sie in Ihren Abänderungsantrag jetzt auch das Thema der Schutzzone eingefügt haben. Das ist jedenfalls eine Klarstellung und Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Initiativantrag für dieses Gesetz. Das heißt, die Schutzzone spielt hier eine wesentliche Rolle und da liegt natürlich der Ball sowohl bei der Verwaltung als auch bei den verantwortlichen Gemeindeorganen. Das Beispiel, das jetzt ja durch die Medien gegangen ist, ist jenes mit einem Gastwirt, der dieses Restaurant Sperl betrieben hat, das Haus jetzt verkauft hat, das jetzt auch entsprechend verändert wird. Man kann aber nicht einfach ihm die komplette Schuld zuschieben und sagen, das ist jetzt das klassische Beispiel, dass diese Dinge abgerissen, verändert werden, sondern das hat schon auch damit zu tun, dass sich das manchmal für die Betreiber in dem Kontext wirtschaftlich einfach nicht ausgeht. Und das ist die Realität und auch darauf ist zu achten. (Beifall bei den NEOS.) Also grundsätzlich bei den Eigentümern immer von den Bösen und bei den Mietern immer von den Guten zu sprechen, ist auch ein Weltbild, das so nicht funktioniert, denn das ist nicht Schwarz oder Weiß, das sind sehr, sehr viele Grautöne. Deshalb ist es wichtig, auch beide Seiten vor diesem Hintergrund zu betrachten. Ich möchte jetzt aber konkret auch noch auf den Gesetzesentwurf eingehen. Zunächst der Prozess: Wenn Sie, Kollege Chorherr, und der jetzige Bürgermeister - damals noch Wohnbaustadtrat - Ludwig bereits im April ankündigen, dass es Vorschläge für den Schutz von Gründerzeitbauten gibt, und das ein Dreivierteljahr vor Inkrafttreten der eigentlichen Novelle, dann wundert es natürlich nicht, dass jetzt sehr viele loslaufen und sagen, okay, da muss ich jetzt noch schnell etwas ändern. Das heißt, frühzeitig eine Ankündigung in diese Richtung löst einen solchen Abbruch-Boom auch zusätzlich aus. Jeder Abbruch von Objekten, die tatsächlich stadtbildmäßig von Bedeutung sind, ist absolut nicht wünschenswert. Das ist jetzt sicherlich eine schwierige Situation vor dem Hintergrund. Aber wir hatten ja viele Diskussionen, ich kann mich noch an die Diskussion zur Hetzgasse erinnern. Wäre das Anliegen damals so groß gewesen, dann hätte man eigentlich schon zu dem Zeitpunkt, als die Diskussion rund um die Hetzgasse war - und das liegt jetzt schon zwei, drei Jahre zurück - einen solchen Initiativantrag machen können. Das wäre eigentlich der richtige Zeitpunkt gewesen. Was hat man gemacht? Man hat es umgedreht und dem Eigentümer gesagt, sein Abbruchbescheid wird aufgelöst und der darf nichts machen. Das wäre eigentlich ein guter Zeitpunkt gewesen, aber man hat das eher als Wahlkampfthema benutzt, denn als konkrete Überlegung, was man tun kann. Jetzt stehen wir sehr knapp vor einer echten Novelle der Bauordnung und dann kommt vor dem Sommer dieser Initiativantrag herein, das ist schon ein bisschen eine Rasenmähermethode. Warum wir auch nicht zustimmen können: Es ist alles andere als klar, ob diese Regelungen in der Praxis auch umsetzbar sind, denn bei § 7 greift man möglicherweise in die Bundeskompetenz des Denkmalschutzes ein. Das heißt, die ersten Eigentümer, denen der Abbruch verwehrt wird, werden sich bald an den Verfassungsgerichtshof wenden. Hier vermuten wir schon eine unklare Situation. § 62a Abs. 5: Der Stichtag 1.1.45 ist sachlich schon ein Stück weg willkürlich gewählt, denn es gibt auch Gebäude nach diesem Stichtag 1.1.45, die möglicherweise auch schützenswert sind und ob der Erhalt eines Gebäudes im öffentlichen Interesse ist, kann eigentlich nicht nur vom Baujahr abhängen. Natürlich liegt dem Ganzen das Mietrecht zu Grunde, das alleine kann aber das öffentliche Interesse des Stadtbildes nicht rechtfertigen. Außerdem verwundert uns das Verlangen einer formlosen Bestätigung des Magistrats. So etwas gibt es eigentlich in keinem anderen Landesgesetz. Diese Art der formlosen Zustimmung öffnet natürlich viele Türen und Möglichkeiten. Das wollen wir nicht, das ist uns zu intransparent. (Beifall bei den NEOS.) Ich weiß schon, wie lange Bescheide brauchen, aber das braucht schon einen offiziellen Bescheidstatus. Ich kann auch aus vielen Erfahrungen sagen, dass manchmal die Einschätzung der MA 19 bezüglich Ortsbild schon interessant ist. Das betrifft vor allem Bereiche, wo sehr stark neu gebaut wird, wo man sich tatsächlich nur an dem einen Projekt orientiert, und überall dort, wo jetzt gerade diese vielen Gartengrundstücke verkauft werden, neu gebaut werden, extrem verdichtet wird, da haben wir schon die Situation, dass dem Bauwerber dort recht gegeben wird, aber die Anrainer, die Umgebung kaum gefragt wird und hier manchmal Betonklötze entstehen, die nicht wünschenswert sind. Also die MA 19 hat nicht unbedingt immer ein Händchen dafür, genau diese Entscheidung auch so zu treffen. Das stelle ich einmal so zu Diskussion. Ein weiterer Punkt ist die Vorgangsweise. Letztendlich ist das jetzt eine Bringschuld des Eigentümers, bei der MA 19 eine Bestätigung zu erwirken. Das ist zumindest, sage ich einmal, bürgerunfreundlich, wenn nicht gar schikanös, denn vielmehr hätte in einer seriösen Verwaltung der Magistrat die schutzwürdigen Gebäude und Objekte - und ich habe das schon im Ausschuss diskutiert - rechtzeitig früh auch in einem Kataster festlegen können, sagen können, die und die Gebäude sind uns wichtig. Und da gibt es sehr viele in Wien, die uns wichtig sind. Warum wählt man nicht diesen Weg? Der wäre eigentlich sehr klar. Auch den hätte man schon viel früher angehen können, ich verstehe eben nicht, warum jetzt gerade in dieser Form, wo auch noch vieles fragwürdig und offen ist. Das heißt, einen solchen Kataster würde ich schon haben wollen, nämlich nicht nur für jene Gebäude vor dem 1.1.1945, sondern auch für spätere, die vielleicht schutzwürdig sind. Und ich denke, das ist schon ein wichtiger Punkt, sich darüber zu unterhalten, was wir in unserer Stadt als schutzwürdige Bauten verstehen, um eben diese Interessen entsprechend auch zu wahren. Was noch dazu kommt, ist, man greift da natürlich schon sehr stark ins Eigentum ein. Das sehe ich auch problematisch, denn der Wert jener Gebäude vor dem 1.1.1945 ist natürlich plötzlich massiv gemindert, von einem Tag auf den anderen. Das ist auch eine kritische Situation, denn ich möchte auch nicht jedem automatisch vorwerfen, dass er nur Interesse hat, dieses Gebäude abzureißen und dort sofort etwas anderes hinzubauen. Nicht alle sind von vornherein als Schuldige zu bezeichnen, sondern man muss sich schon anschauen, was da konkret passiert. Man darf auch nicht vergessen, es sind hier auch sehr viele Einfamilienhäuser betroffen, die aus dem Bereich der sozialdemokratischen Siedlerbewegung stammen. Auch diese dürfen dann nicht abgerissen werden, auch das ist klar, einiges davon ist schutzwürdig, anderes vielleicht nicht. Also alles in allem ist diese Novelle noch nicht wirklich durchdacht. Die FPÖ hat hier einige Abänderungsanträge eingebracht, denen wir allen zustimmen werden. Ich denke, dass das auch für die Gesamtnovelle der Bauordnung wichtig ist, die ja im Herbst in den Gemeinderat kommen wird. Dann können wir uns anschauen, wie sich die Situation hier darbietet. In der jetzigen Form, kurzfristig können wir dieser Novelle nicht zustimmen. Ich betone aber noch einmal, damit das hier nicht missverstanden oder missverständlich interpretiert wird, der Schutz von historisch wertvoller Bausubstanz ist uns ein Anliegen. Wir müssen allerdings auch Spielregeln definieren, die für alle an diesem Prozess Beteiligten vernünftig sind, und daher werden wir dieser Novelle nicht zustimmen können. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Ulm zu Wort gemeldet. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon interessant, mit welchen unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Baurecht gearbeitet wird. Seit Monaten ist die Novelle zur Bauordnung angekündigt, wir haben uns schon fast nicht in die Osterferien gehen getraut, weil wir jeden Tag damit gerechnet haben, jetzt bekommen wir den Gesetzestext - aber er kommt nicht, kommt nicht, kommt nicht -, und dann kriegen wir heute um 10 Uhr Vormittag von der SPÖ und von den GRÜNEN einen Abänderungsantrag zum Initiativantrag. Es ist ja an sich schon ein bisschen überraschend, dass die Regierungsfraktionen mit einem Initiativantrag zur Bauordnung kommen, obwohl doch, wie ich annehme, allerspätestens im Herbst vielleicht diese Bauordnung beschlossen werden soll. Das ist schon ein bisschen schnell gekommen. Und jetzt kommt auch noch dieser Abänderungsantrag, die FPÖ hat dann auch noch einen eingebracht, der in weiten Teilen auf das Gleiche abzielt, wobei ich gleich sage, ich glaube zwar, dass diese Intention mit dem Abänderungsantrag an sich eine gewisse Verbesserung des Initiativantrages darstellt, aber nachdem wir gegen den Initiativantrag sind, werden wir auch beide Abänderungsanträge ablehnen. Aber kommen wir zum Kern der Geschichte, zu diesem Willkürparagraphen, der heute beschlossen werden soll. Ja, sehr verehrte Damen und Herren, es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass uns natürlich am Schutz von Gründerzeithäusern und am Schutz von schönen alten Gebäuden und am Schutz von Baubestand in dieser Stadt sehr gelegen ist. Aber das muss man ordentlich machen, das muss man in einer sachlichen Art und Weise machen und da kann man nicht mit der Rasenmähermethode alle Gebäude auf Grund eines willkürlich angesetzten Datums unter Schutz stellen. Man denkt sich, ja, der 1. Jänner 1945, den nehmen wir, das ist einfach in der Verwaltung, da brauchen wir keine komplizierten Unterschutzstellungen machen, wir sagen ganz einfach, alle Gebäude, die vor dem 1.1.1945 errichtet worden sind, stellen wir jetzt unter Schutz, und damit stellen wir sicher, dass nicht auf die Schnelle ein älteres Gebäude abgebrochen werden kann. Das ist natürlich eine praktikable Lösung, eine praktische Sache für die Verwaltung und scheinbar auch praktisch für Rot-Grün, aber es ist zutiefst unsachlich und nicht der Sache angemessen. Natürlich gibt es abgrundtief hässliche, abbruchwerte Gebäude aus der Zwischenkriegszeit und es gibt überhaupt keinen Grund, diese unter Schutz zu stellen. Diese stellen Sie aber heute unter Schutz. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Das weißt du, Herr Abgeordneter, dann wird die MA 19 feststellen, dass es nicht im öffentlichen Interesse ist und es wird abgerissen werden können!) - Das ist die große Frage, ob das die MA 19 machen wird, denn bisher war es so, dass wir in den Schutzzonen kaum zu Abbruchmöglichkeiten gekommen sind, und ich gehe daher davon aus, dass diese Verwaltungspraxis auch in der Zukunft aufrecht bleiben wird. Es wird unmöglich oder nur ganz schwer möglich sein, Gebäude, vor dem Jahr 1945 errichtet, abzubrechen. Und das hat zur Folge, dass das Bauen erschwert wird, dass man weniger Wohnungen errichten kann, dass das Wohnen teurer wird und dass das Wohnen auch weniger komfortabel sein wird, denn es wird Abbruchhäuser geben, die nicht abgebrochen werden können, in denen man alles andere als bequem wohnen kann. Ich glaube daher, dass die Intention durchaus nachvollziehbar ist, aber die Mittel absolut ungenügend sind. Ungenügend meine ich auch, dass dieser Initiativantrag ist, dass auch dieser Gesetzestext, der heute beschlossen werden soll, mehrere Fragen offen lässt. Eine Frage wird ja jetzt saniert, mit diesem Abänderungsantrag, da sieht man ja, was passiert, wenn man so elementare Regelungen nicht durch eine Begutachtung gehen lässt. Man muss dann etwas korrigieren, aber bitte, dazu sind ja Landtagsabgeordnete da, dass sie Anträge einbringen, sowohl Initiativanträge, wenn sie gut sind, als auch Abänderungsanträge. Mich freut es, dass man jetzt die technische und die wirtschaftliche Abbruchreife auch bei Gebäuden vor 1945 vorsieht, und nicht nur in den Schutzzonen, denn das wäre ja absurd, wenn man jetzt die Gebäude vor 1945 noch stärker schützen würde als die Gebäude in den Schutzzonen. Was wäre die Alternative zu dieser Rasenmähermethode gewesen? Man hätte sich die einzelnen Gebäude anschauen und, wie auch schon mein Vorredner angeregt hat, einen Schutzzonenkataster erstellen müssen, einen Kataster, der nicht nur die Schutzzonen enthält, sondern alle schützenswerten Gebäude in dieser Stadt. - Sehr mühsam, sehr aufwändig, sehr schwierig, daher hat sich die Verwaltung und die Politik von Rot-Grün zur einfachen Rasenmähermethode entschieden, aber es gibt keinen Grund, warum wir das als Opposition mittragen sollen. Was Sie mir auch vielleicht jetzt nicht sagen können, und vor allem nicht in einer Art und Weise sagen können, dass es dann auch verbindlich ist, das ist, wie das Procedere jetzt wirklich bei den Gebäuden vor 1945 ist, um zu einem Abbruch zu gelangen. Das ist ja nicht wirklich eindeutig formuliert, denn diese Bestätigung der MA 19 ist eine Sache, die Anzeigepflicht oder die Anzeigemöglichkeit eine andere und das Ansuchen um Baubewilligung ist die dritte Sache. Ich frage mich jetzt, in welcher Reihenfolge ist denn das jetzt wirklich vorgesehen. Ich kann ja eine bloße Anzeige auf Abbruch nur mit der Bestätigung der MA 19 machen. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Richtig!) Jetzt ist aber vorgesehen, auch wenn ich diese Bestätigung nicht bekomme, dass ich trotzdem eine Anzeige mache, praktisch als Voraussetzung dafür, dass ich dann um eine Baubewilligung ansuchen kann. Das ist alles andere als eindeutig formuliert. Ich weiß auch nicht, ob ich gleich um die Baubewilligung ansuchen kann oder ob ich vorher eine absolut untaugliche Aktion setzen muss, indem ich nämlich die Anzeige mache, aber ohne Bestätigung. Ich weiß auch nicht, wie dann über diese Anzeige entschieden wird, ob da mit Bescheid entschieden wird, ob da anders darüber entschieden wird, ob das die Voraussetzung dafür ist, dass ich überhaupt eine Baubewilligung beantragen kann. Es bleibt offen, es ist einfach schlampig und schludrig formuliert, lesen Sie sich nur den ersten Satz der lit. d durch, dann werden Sie mir recht geben müssen. Schlampig oder zumindestens zweideutig formuliert ist natürlich auch der Abs. 5a von § 62a. Da frage ich mich jetzt schon, angenommen, es gibt diese Bestätigung der MA 19 und ich kann mit Anzeige vorgehen, muss ich dann vier Wochen abwarten oder darf ich es gleich machen. Ich hab da drinnen stehen, dass spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten vom Bauherren mit schriftlicher Anzeige an die Behörde vorzugehen ist, also Anzeige plus vier Wochen warten. Dann habe ich einen letzten Satz, in diesem Abs. 5a, da steht drinnen: "Nach Vorlage einer solchen Bestätigung" - nämlich Bestätigung der MA 19 - "darf mit dem Abbruch sofort begonnen werden". - Also, das bleibt auch offen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, es sind nicht nur diese juristischen Spitzfindigkeiten, sondern es ist die grundsätzliche Herangehensweise der Grund dafür, warum wir heute diesem Antrag von Rot-Grün nicht zustimmen können. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Chorherr zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren öffentlich oft kurzfristige Regelungen heftig, wo man sich nach zwei Monaten fragt, hat das einen Sinn gehabt oder nicht, und manchmal heißt Politik, Rahmenbedingungen zu ändern, die wirklich große Auswirkungen haben. Dieses Gesetz, das wir heute beschließen - da bin ich mit dem Kollegen Gara und dem Kollegen Ulm, glaube ich, einer Meinung - wird große Auswirkungen auf die Zukunft des Stadtbildes, der Mieten Wiens haben. Und jetzt versetze ich mich ganz kurz in eine Stimmung der Bevölkerung und frage die Bevölkerung, ob Gründerzeithäuser, schöne Häuser vollkommen ohne jede Prüfung der Behörde einfach abgerissen werden können. Und ich sage Ihnen - wir haben diese Umfrage nicht gemacht -, was ich vermute: 80 Prozent der Leute sagen: Was, völlig ohne Prüfung darf ein Gründerzeithaus abgerissen werden, nein, das wollen wir nicht! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich glaube, 90 Prozent!) - Egal, die überwiegende Mehrheit, denke ich, stimmt bei der Frage zu, ob sich irgendjemand anschauen soll, ob ein Haus einen Wert für das Stadtbild hat. Und das behellige und verhehle ich jetzt nicht, denn es ist nicht bei allen unseren Forderungen so, dass wir das Gefühl haben, dass 90 Prozent der Leute hinter uns stehen. In diesem Fall glaube ich jedoch, dass 90 Prozent der Leute das anders sehen als NEOS, ÖVP und FPÖ. Das beschließen wir heute. Trotz der wertgeschätzten und sehr präzisen Argumentationen von Kollegen Ulm, aber hier hat der Herr Abgeordnete nicht richtig argumentiert, dass jetzt alle Häuser, die vor 1945 errichtet wurden, einfach unter Schutz gestellt werden. Das ist nicht der Fall. Darf ich noch einmal, weil ich glaube, dass jetzt auch viele zuhören, sagen, was heute beschlossen wird: Bevor ein Haus, das vor 1945 errichtet wurde, abgebrochen werden kann, muss die dafür zuständige Magistratsabteilung für Stadtbild sich fragen, ob es ein öffentliches Interesse an diesem Haus gibt. Wenn das nicht der Fall ist, wird sie das bestätigen und das Haus kann abgerissen werden. Es haben mir schon einige geschrieben - Ihnen wahrscheinlich auch - und gesagt, sie haben ein Einfamilienhaus, das - mit Bildern belegt - eigentlich nur abbruchreif ist. Die werden das anzeigen und innerhalb kurzer Zeit wird die MA 19 erklären, dass es da kein öffentliches Interesse gibt und das Haus wird abgebrochen. Es werden auch in Zukunft in einer sich wandelnden Stadt alte Häuser abgebrochen und neu gebaut werden. Selbstverständlich. Aber das sage ich jetzt ganz bewusst in Richtung FPÖ, ÖVP und NEOS: Was kritisieren diese Parteien nicht permanent seit Jahren, zu heftiger Kritik von Anwohnern, dass schöne Gründerzeithäuser abgebrochen werden, und fragt, wo die Stadtregierung bleibt und warum sie nichts tut. Wumm, das nächste Haus wird niedergerissen. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Warum hat man bis heute nichts gemacht?) Über 100 Häuser, die vor 1945 errichtet wurden, wurden im letzten Jahr einfach so niedergerissen. So, und jetzt gibt es zwei Varianten. Der Kollege Gara und der Kollege Ulm schlagen eine besonders bürokratische als Alternative vor, nämlich über 800.000 Häuser - so viele Häuser gibt es in Wien - gesamthaft vorweg zu untersuchen, ob deren Abbruch sinnvoll ist oder nicht. (Abg. Dipl.-Ing. Stefan Gara: Das stimmt nicht!) - Stellen Sie sich diesen Aufwand vor. Wir gehen einen viel unbürokratischeren, klügeren Weg und sagen (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Stimmt nie!), wenn jemand abbrechen möchte, möge er vorher zur MA 19 gehen und die MA 19 wird in kurzer, aber ernsthafter Prüfung hinterfragen - genau das, was im Gesetz steht -, ob der Erhalt dieses Hauses von öffentlichem Interesse ist, ja oder nein, und wird diese Bestätigung ausstellen. Und dann geht man den ganz normalen Weg, geht zu den zuständigen Magistratsabteilungen und kann es abbrechen oder auch nicht. Wie schaut denn das im internationalen Maßstab aus? Wie schaut denn das in München aus? Wie schaut denn das in Paris aus? Wie schaut das in einem Dutzend anderen Städten aus? Ich sage Ihnen etwas: Nach einem kurzen Überblick über andere Städte, nirgendwo kann man wie bisher in Wien ein altes Haus einfach so abbrechen. Fahren Sie einmal nach Paris, dort ist es nahezu unmöglich, ein altes Haus abzubrechen. Und wir gehen jetzt, glaube ich, einen klugen, intelligenten und unbürokratischen Weg, indem wir sagen: Ja, Häuser müssen erneuert werden, bitte hole dir vorher diese Bestätigung. Ich möchte mich jetzt vollkommen ohne Zynismus beim Kollegen Ulm und, ich glaube, auch beim Kollegen Pawkowicz - ich kann mich nicht mehr genau erinnern - bedanken, da Sie uns richtigerweise im Ausschuss auf etwas hingewiesen haben. Ich glaube, es waren sogar alle drei, aber deshalb geht man in den Ausschuss und diskutiert das dort. Und da war ein richtiger Einwand, dass dadurch, dass jetzt dieser Paragraph heute vorgezogen wird, eine entsprechend erläuterte Bemerkung, die in der Gesamtnovelle vorgesehen ist, jetzt nicht eindeutig geregelt ist. Und in der Tat wäre es unsinnig, Schutzzonen geringer zu "schützen" als alle Häuser, das korrigieren wir. Deshalb gibt es einen sinnvollen Weg einer Gesetzwerdung, deshalb gibt es einen Ausschuss und daher gibt es bei der gesamten Baunovelle eine Begutachtung. Warum ziehen wir das vor? Das zeigen die letzten Tage. Es wäre jetzt Zeit gewesen bis zum Inkrafttreten im Jänner 2019, dass viele Dutzend Häuser, aus Gründen, die ich jetzt auch kurz erläutern möchte, abgerissen werden, da wir in einem Rechtsstaat leben, Gott sei Dank - das sage ich zum Kollegen Gara, denn ich weiß, dass du das auch sehr schätzt und ich denke, wir alle im Haus -, wo ein Gesetz eine lange Werdung hat. Und sinnvollerweise sagt man einmal politisch, was man möchte, dann ging das bisher in eine interne Begutachtung. Und mit Verlaub, eine interne Begutachtung ist so weit, dass es schon legitim ist, vorher zu sagen, was man will, um nicht sozusagen jetzt irgendeinem, der damit an die Medien geht, eine individuelle Interpretation zu lassen und das als gesamthaft darzustellen. Das habe ich mit dem damaligen Stadtrat Ludwig gemacht. Und jetzt geht das seinen Weg. Wo ist der richtige Weg? Bevor es in die öffentliche Begutachtung geht - ich gehe davon aus, dass das Mitte Juli sein wird -, wird das selbstverständlich auch allen Parteien zugänglich gemacht. Und dann werden wir genau den Weg gehen, der von Anfang an angekündigt wurde. Es ist nichts horuck und nichts verzögert, sondern schon bei der Pressekonferenz im April haben wir gesagt, der Beschluss hier im Landtag ist angestrebt für Oktober diesen Jahres, das Inkrafttreten zum Jahreswechsel. Das ist der Weg, der gegangen wird, und jetzt wird das vorgezogen, weil ein paar Torschlusspanik bekommen, und hätten wir dem jetzt noch fünf Monate Zeit gegeben, wären wahnsinnig viele Häuser abgebrochen worden. Was ist der Grund, warum so viele Häuser abgebrochen wurden? Ja, das haben die beiden Vorredner richtig gesagt, bei Häusern aus vor 1945 gilt die Richtwertmiete, dort kann man nicht unbegrenzt Mieten verlangen. Wenn man das aber niederreißt und neu baut, kann man unbegrenzt Mietpreise und noch viel mehr entsprechende Eigentumspreise erzielen. Und ich bitte Sie, und ich sage es der Öffentlichkeit, schauen Sie sich an, welche Preise bei jenen Projekten verlangt werden, die in den letzten 15 Jahren innerhalb des Gürtels waren und seit ungefähr 3 bis 4 Jahren auch außerhalb des Gürtels sind. Ein altes Gründerzeithaus, Richtwertmiete, ich sage jetzt dazu, weitestgehend reguliert und leistbar, und dann patsch, Eigentumswohnungen, wo die günstigen einen Quadratmeterpreis von 4.000 EUR haben. Hallo, 4.000 EUR, 5.000 EUR, 6.000 EUR! Ich kenne Projekte außerhalb des Gürtels, wo ich darüber liege, und damit meine ich nicht nur den 19. Bezirk. Das tun wir. Und bei allen Umfragen zeigt sich, was von uns als Politik verlangt wird: leistbares Wohnen. Was tun wir heute? Stadtbild schützen und leistbares Wohnen garantieren, in einer Zeit der wachsenden Stadt, in der das nicht leicht ist. Und das weitere Argument, das ist auch bekannt, im Rahmen einer bestehenden Widmung haben sehr viele Gründerzeithäuser höhere Raumhöhen, 2,80 m, 3 m, 3,20 m, das heißt, wenn ich das abreiße und neu baue, bekomme ich entsprechend mehr Quadratmeter unter - also sozusagen ein doppelter Druck, auf Grund von Rentabilitätsüberlegungen abzureißen. Jetzt frage ich mich noch eines: Wo sind alle Weltkulturerbe-Stadtbildschützer bei dieser Diskussion? Bei einem singulären Projekt, bei dem im Übrigen überhaupt nichts abgerissen wird, außer schiacher 50er-, 60er-Jahre-Bestand, damit meine ich das Projekt am Heumarkt, da ist ein großes Stadtbildschutzthema. Und jetzt, wo wir auf Jahrzehnte tausende Häuser, die Identität dieser Stadt moderat unter Schutz stellen und nur sagen, es ist zu prüfen, ob dagegen ein öffentliches Interesse besteht, ist die gesamte Opposition dagegen. Wenn man das heute ablehnt, heißt das, dass es bleibt, wie es ist. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch.) - Herr Kollege Wansch, es werden reihenweise Projekte niederkadätscht, und einige wenige gewinnen, und die, die Zwischenrufe machen, werden schon wissen, warum sie dagegen sind. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist ein gutes Gesetz, das ist ein Gesetz, das Wien grundlegend ändern wird, das dem sozialen und - ich füge es als Grüner noch hinzu - dem ökologischen Wien Rechnung trägt, denn die graue Energie, die man für das Betonieren und den Bauschutt Wegräumen braucht, wird total unterschätzt. Es wird auch dem Rechnung getragen, dass Renovieren, Sanieren nicht nur ästhetisch einen Vorteil hat, sondern auch ökologisch. Wir werden jetzt mit Interesse beobachten - ich sage jetzt eine Prognose und weiß nicht, ob sie stimmt: Allein durch dieses Gesetz werden die Anträge auf Abbrüche signifikant zurückgehen. In der Rechnung vieler Hauseigentümer wird stehen: Na, dann überlegen wir uns gleich eine Sanierung. Das ist gut für die Stadt, gut für die Mieten. Wir können vielleicht mit Dachausbauten auch Wirtschaftlichkeit sicherstellen, trotzdem werden Häuser abgebrochen. Wir werden das beobachten. Ich freue mich sehr über dieses Gesetz, und ich sage abschließend, dass das persönlich für mich der Grund ist, warum ich in der Politik bin: Grundlegend, abseits jetzt von Tagesquaqua und Tagespressediensten, seriöse Grundlagen unseres Zusammenlebens zu regeln, damit das soziale und ökologische Wien und in dem Fall auch das Stadtbild Wiens entsprechend erhalten werden. Ich freue mich sehr über diese Novelle. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wansch. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und an den Bildschirmen! An dieser Stelle wieder mein Hinweis: Aus unerfindlichen Gründen verweigert die rot-grüne Stadtregierung die Übertragung der Sitzungen des Gemeinderates und des Landtages im Fernsehen. Gleichzeitig verweigert sie die Aufzeichnung und Speicherung des Livestreams, um ihn in der Folge auf der Homepage der Stadt Wien zur Verfügung zu stellen. Alle freiheitlichen Anträge diesbezüglich wurden von Rot und Grün abgelehnt. Meine Damen und Herren an den Bildschirmen, ich lade Sie ein, den gespeicherten Livestream dieser Sitzung auf der Homepage "www.fpoe-wien.at" zu jeder Ihnen genehmen Zeit anzusehen. Das ist freiheitliches Verständnis von Transparenz und Bürgerinformation. Bürgerinformation ist Voraussetzung für die gewünschte Bürgerbeteiligung. Um Transparenz, Information, Bürgerbeteiligung geht es auch beim gegenständlichen Tagesordnungspunkt, einem Initiativantrag der Landesregierung für eine Novelle der Bauordnung. Ich werde Ihnen aufzeigen, dass es in Wirklichkeit wieder einmal um die rot-grüne Strategie des Tarnens und Täuschens geht. Ich zitiere aus der Tageszeitung "Heute", Überschrift: Abrisswelle rollt weiter durch die Stadt. Die Lage spitzt sich zu. Mindestens acht Häuser stehen diese Woche vor dem Abriss, wird Markus Landerer von der Initiative Denkmalschutz zitiert. Er weiß als Experte für Gebäude und Stadtbilderhaltung, wovon er spricht. Warum, meine Damen und Herren, hat sich die Lage derartig zugespitzt? - Die Antwort lautet: Es ist der Fluch der bösen Tat, der bösen Tat von Herrn Bgm Ludwig und Herrn Abg. Chorherr. Was meine ich damit? - Ich erinnere Sie an eine Pressekonferenz von Herrn Bgm Ludwig und Herrn Abg. Chorherr am 6.4.2018. Ich zitiere aus der Medienberichterstattung, Überschrift: "Wiener Bauordnung neu. Das sind die Eckpunkte. Die Novelle soll einfachere und günstigere Verfahren sowie deutlich verbesserten Schutz für historische nicht denkmalgeschützte Gebäude bringen, so Rot-Grün." Weiter im Zitat: "Der Entwurf der Novelle 2018 zur Bauordnung für Wien liegt nun vor." Meine Damen und Herren, abgesehen von einzelnen Mitgliedern der Stadtregierung: Wer an den Bildschirmen, wer in Wien, wer von den interessierten Medien, wer von den Entscheidungsträgern, den Landtagsabgeordneten kennt diesen Entwurf? - Kein Bürger, keine Bürgerinitiative, niemand kennt diesen Entwurf! Aber es gibt eine Gruppe, die durch diese Pressemeldung von Herrn Bgm Ludwig und Herrn Abg. Chorherr rechtzeitig auf das vorbereitet wurde, was kommt, und das ist dann wunderbar in der Pressekonferenz zelebriert worden. Deutlicher kann man die Bauträger, denen ja Kollege Chorherr nicht ganz fremd steht, nicht informieren, warnen: Burschen, da kommt jetzt ein deutlich verbesserter Schutz für Gebäude mit einer De-facto-Abschaffung der technischen Abbruchreife, mit Schutzzoneninseln, wie das bezeichnet wird, dass auch einzelne Gebäude als Schutzzonen ausgewiesen werden können und dass sich dieser Schutz auch auf Gebäude vor dem Baujahr 1.1.1945 beziehen wird. Ja, so weit so gut. Diese Gruppe, nämlich die Gruppe der Hauseigentümer und der Immobilienbauträger, ist damit ausdrücklich vorgewarnt worden, und das ist die böse Tat. Jetzt kann man sich noch überlegen, ob die böse Tat in Form der Pressekonferenz und der begleitenden medialen Berichterstattung unabsichtlich war oder ob das mit Absicht und geschickt so gemacht worden ist. Jetzt sage ich, die Frage kann dahingestellt bleiben, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Herr Bgm Ludwig und auch Kollege Chorherr etwas in diesem Bereich unbedacht machen. Das ist kein Hoppala, es ist der Eindruck, dass da ganz gezielt vorgewarnt, angekündigt wurde. Und jetzt müssen wir mit dem Fluch der bösen Tat leben. Ich erinnere Sie daran: Es gibt noch immer keinen Entwurf dieser Bauordnung, es gibt nur die Warnung für die Bauträger: Burschen, passt auf, da kommt etwas! Und - Zitat - die Überschrift: Alleine diese Woche mindestens acht Häuser vor dem Abriss. Und was machen jetzt die Täter? Was macht die Stadtregierung? Unterstellen wir, das Ganze war unbewusst, war ein Hoppala, es wird Sorge geheuchelt, da muss man etwas tun. Was machen sie? - Sie legen einen Initiativantrag vor. Meine Damen und Herren, da wird uns jetzt vorgegaukelt, dass quasi dieser Initiativantrag, das Werkzeug des Initiativantrages notwendig ist, weil die Zeit so drängt und man ja Schaden verhindern muss, Schaden, den man selber ausgelöst hat, gezielt oder nicht gezielt. Diesen Schaden, diese Abbruchwelle, die jetzt über Wien drüberrollt, hat man selber ausgelöst. (Beifall bei der FPÖ.) Sie sagen, dass es also wegen des Zeitdrucks keine Regierungsvorlage mit öffentlicher Auflage und der Möglichkeit zur Prüfung und Stellungnahme für die Bürger und für Bürgerinitiativen gibt, weil die Zeit drängt. Jetzt sage ich Ihnen: Es wäre genügend Zeit gewesen, auch bei einem Initiativantrag die Sorge, die Sie vortäuschen, mit den beteiligten Bürgern, mit den Bürgerinitiativen abzustimmen, damit man auf dieser Grundlage zu einer ordentlichen Formulierung des Initiativantrages kommt. Es ist schon aufgezeigt worden, welche Hoppalas in diesem Initiativantrag enthalten sind, wo er in manchen Stellen sogar dem vorgegebenen Ziel mehr zu schaden als zu nützen droht. Das ist mit schlampigen, ungeschickten Formulierungen in aller Heimlichkeit gemacht worden, kein Einbeziehen von Bürgern, kein Einbeziehen von Bürgerinitiativen, was auch bei einem Initiativantrag möglich gewesen wäre, was in Ihrer Hand gelegen wäre. Wenn der Schaden nicht so groß wäre, der Schaden der bereits eingetreten ist, könnte man fast sagen. Ich muss jetzt aufhören, das aufzuzeigen, weil man Mitleid haben muss, weil vorgestern von der Regierungspartei ein Abänderungsantrag zum Initiativantrag vorgelegt worden ist, meine Damen und Herren. Die Regierungspartei, die das an sich alles in der Hand hat, bringt es nicht zusammen, einen ordentlichen Gesetzwerdungsprozess einzuleiten und muss sogar zum Initiativantrag noch einen Abänderungsantrag einbringen, damit wenigstens ansatzweise das passiert, was Sie vortäuschen, dass Sie wollen, nämlich den Schutz des Stadtbildes. (Beifall bei der FPÖ.) Wir Freiheitlichen gehen einen anderen Weg. Wir haben den Initiativantrag, nachdem wir ihn kurzfristig zum quasi spätestmöglichen Zeitpunkt vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt bekommen haben, in der Folge mit Vertretern der Bürgerinitiativen, insbesondere auch mit der Initiative Denkmalschutz beraten. Auf diesen Informations- und Meinungsaustausch gestützt, haben wir einen Abänderungsantrag erarbeitet, der heute schon zitiert wurde und den Kollege Alexander Pawkowicz präsentieren, begründen und einbringen wird. Wenn Ihnen wirklich das Ziel des Stadtbildes, das Ziel der Erhaltung wertvoller Gebäude für das Stadtbild am Herzen liegt, dann werden Sie unserem Abänderungsantrag zustimmen. Wenn Sie dem Abänderungsantrag nicht zustimmen, bin ich wieder bei dem, was ich eingangs gesagt haben: Tarnen und Täuschen, die rot-grüne Regierungsstrategie ist Tarnen und Täuschen. Jetzt noch eine Anregung und ein dringendes Anliegen: Es wird zu Recht über das wichtige übergeordnete Ziel der Stadtbilderhaltung gesprochen und an wirksamen Maßnahmen gearbeitet. Wir Freiheitliche setzen uns auch dafür ein, dass es tatsächlich zu wirksamen Maßnahmen zum Schutz und zur Stadtbilderhaltung kommt. Es gibt aber ein weiteres wichtiges Motiv für den Bauordnungsgesetzgeber, besonders im Bereich des Gebäudeabbruchs. Dabei geht es um Menschen, dabei geht es um die Gruppe der Menschen, die in den Abbruchhäusern leben, es geht um die Mieterinnen und Mieter und um den Schutz der Interessen dieser Mieterinnen und Mieter, meine Damen und Herren. Die Mieter werden häufig zum Spielball der Spekulanten und werden häufig unter Druck gesetzt, werden gelinde gesagt aus den Häusern gemobbt. Daher unser Anliegen an die Landesregierung und unsere Einsatzzusage an die Betroffenen: Die berechtigten Interessen der Mieter sind auch auf Bauordnungsebene bestmöglich zu schützen. Wir werden uns die Bauordnungsnovelle, wenn uns jemals ein Entwurf vorgelegt werden sollte, sehr genau auch unter diesem Aspekt ansehen, meine Damen und Herren. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster hat sich Herr Abg. Dr. Stürzenbecher zu Wort gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich auf die Ausführungen von Kollegen Wansch zur Transparenz unserer Sitzungen Folgendes sagen: Zum einen ist es sehr leicht - deshalb grüße ich auch alle Zuseherinnen und Zuseher an den Bildschirmen -, über "wien.gv.at" unseren Sitzungen zuzuschauen, und das passiert auch sehr häufig. Es gibt dort nicht nur die Möglichkeit, dass man die Sitzung verfolgt, sondern es gibt dort auch die Rednerliste, die Tagesordnung, eine Übersicht und alles. Das, glaube ich, ist durchaus eine gewisse Transparenz. Zweitens erinnere ich daran, dass wir im Geschäftsordnungskomitee, das wir gehabt haben, ja durchaus schon sehr konstruktiv diskutiert haben, wie wir diese Transparenz und auch das Aufzeichnen von einzelnen Beiträgen, und so weiter weiterentwickeln können, und waren da auch guten Weges unterwegs. Und was war? - Weil wir den Antrag auf die Untersuchungskommission des KH Nord eingebracht haben, waren dann leider die Oppositionsparteien beleidigt und haben gesagt, dass sie jetzt in diesem Geschäftsordnungskomitee nicht weiterarbeiten. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das hast du nicht ganz kapiert! Das war schon ein bisschen anders! Ihr habt die Vereinbarung gebrochen!) - Das war so, wie ich es jetzt gesagt habe. Ich hoffe, dass ihr wieder reinkommt und dass wir das weiter diskutieren und dann weiterentwickeln. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Jedenfalls war von uns aus gesehen der Wille zur vollen Transparenz da, aber natürlich muss das irgendwie seinen ordnungsgemäßen Gang gehen, und so haben wir das auch vorgesehen. Das ist das eine. Das Zweite, das Procedere hier, ist auch vollkommen logisch und wie es im Nationalrat - das habe ich schon im Ausschuss gesagt - schon hunderte Male in den letzten Jahrzehnten geschehen ist, wurscht, welche Regierung oder Regierungsform, dass man eher von der Regierung relativ oft die langfristigen, die komplizierteren Sachen mit zuerst interner Begutachtung vorbringt, dann externer Begutachtung und das dann beschließt, und dass man Sachen, die sehr schnell gehen sollen - und heute haben wir so eine - mit Initiativantrag macht. Da gibt es dann auch Abänderungsanträge, und auch das kommt hunderte Mal im Parlamentarismus vor. Das ist keine Schlamperei, sondern das ist einfach die sinnvolle Vorgangsweise, zu der wir uns bekennen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Aber jetzt zur Sache selbst: Ich möchte noch einmal erinnern - da muss ich sogar dem Kollegen Wansch danken, dass er das teilweise auch schon gemacht hat -, dass wir eine ganz große Bauordnungsnovelle vorhaben. Die Bauordnung ist übrigens von den Landesgesetzen, die wir als Gesetzgeber zu behandeln haben, wahrscheinlich so ziemlich die wichtigste Materie oder ist zumindest unter den wichtigsten Materien. Das hat Kollege Chorherr auch schon richtig dargelegt. Deshalb braucht es in der Regel schon seine Zeit, deshalb ist es auch so richtig: interne Begutachtung, externe Begutachtung, Beschlussfassung im Herbst und mit 1.1.2019 Inkrafttreten. Natürlich war es aber dann richtig, nachdem sinnvollerweise im Sinn der Transparenz die Eckpunkte der künftigen Novelle vorgestellt worden sind, dass man dann, wenn man ein Problem erkennt, mit dem Initiativantrag dieses löst. Jetzt stellt man sich vor, Michael Ludwig und Christoph Chorherr hätten das nicht der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir können ja nicht im geheimen Kämmerlein die Gesetze vorbereiten und sie dann, ohne dass die Öffentlichkeit irgendeine Kenntnis davon hat, hier einbringen und beschließen, bevor irgendein Hauseigentümer davon Kenntnis erlangt. Das ist unmöglich, und da würden Sie uns erst recht kritisieren, und dann vielleicht zu Recht kritisieren, und genau das wollen wir nicht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Deshalb ist es seinen Weg gegangen. Wir haben die umfassende Novelle mit Vereinfachung und Beschleunigung und Kostenreduktion bei Verfahren, Erleichterungen bei der Stellplatzverpflichtung, schnellere Mobilisierung von Bauland, Verbot von kurzfristigen Vermietungen zu Beherbergungszwecken - da ein noch sehr sanfter Versuch, Airbnb eben dorthin einzugrenzen, wo es sachlich gerechtfertigt ist. Dann gibt es den deutlich verbesserten Schutz für Gebäude, das ziehen wir jetzt vor, Vereinfachung des Planungsverfahrens, verbesserter Klima- und Umweltschutz, Energieraumplanung, Begrenzung des großflächigen Einzelhandels. Das ist also ein ganz, ganz umfassendes Reformwerk, das natürlich gut beraten werden muss. Auf Grund der konkreten Probleme, die wir jetzt gesehen haben, dass manche Hauseigentümer - man darf ja nicht verallgemeinern, die meisten sind ja verantwortungsbewusst, nehme ich einmal an - hier eben Vorteile für sich herausschlagen wollen, die meiner Ansicht nach sachlich nicht gerechtfertigt sind und vor allem zu Lasten der Stadt wären, schieben wir mit einem Initiativantrag einen Riegel vor. Der liegt ja vor, aber für die Zuseher werde ich doch, auch wenn das jetzt ein bisschen juristisch klingt, noch einmal im Einzelnen darlegen, was da im Konkreten geplant ist. Der erste Punkt betrifft die Schutzzonen, dass hier in seinem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdiges Gebiet dieser Schutzzone grundsätzlich auch einzelne Gebäude umfassen können soll. Deshalb schlagen wir vor, dass man im § 7 Abs. 1 die Wortfolge "in sich geschlossenes Ganzes" streicht, das heißt, da können dann hier auch einzelne Gebäude gemeint sein. Das ist das Erste im § 7 Abs. 1. Dann haben wir im § 60 Abs. 1 lit. d ausgeführt, dass der Abbruch von Bauwerken in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre sowie der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, nicht möglich ist, wenn der Anzeige des Abbruchs gemäß § 62a Abs. 5 keine Bestätigung des Magistrats angeschlossen ist, dass an der Erhaltung des Bauwerkes in Folge seiner Wirkung auf das öffentliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht. Dann führen wir weiter aus: Für Bauwerke in Schutzzonen - und da kommt dann noch der Abänderungsantrag dazu, den ich gleich vorstellen werde - und Gebäude, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn an der Erhaltung des Bauwerkes in Folge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht und sein Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann. Das ist der Kern der Novelle. Im § 62 Abs. 5, den lese ich jetzt nicht zur Gänze vor, gibt es dann noch die Fristen mit dem Magistrat, und was der zu tun hat und was anzuschließen ist, die Bestätigungen, und so weiter. Das ist der Gesetzesvorschlag. Wie gesagt, weil es in der Fassung, die der Ausschuss beschlossen hat, noch eine Unschärfe gegeben hat, schlagen wir eben vor, dass wir beim § 60 Abs. 1 lit. d nach dem Wort "Schutzzonen und Gebäude", "die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden", noch einfügt. Wir fügen das da also ein, das heißt, ich habe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Stürzenbecher, Chorherr, Kolleginnen und Kollegen zu Post 6 der heutigen Tagesordnung über den Entwurf einer Bauordnung für Wien, die geändert wird. Die entsprechende Abänderung habe ich jetzt ausgeführt und darf ich überreichen. Das ist die Abänderung, die absolut sinnvoll und notwendig ist und die damit auch sicherstellt, dass "vor 1.1.1945" auch in diesem Paragraphen noch einmal angeführt ist. Was ohnehin schon gesagt worden ist, insbesondere vom Kollegen Chorherr: Es schützt davor, dass beispielsweise so wunderbare Gebäude wie in der Radetzkystraße, dieses Gebäude ist heute auch in den Medien, einfach abgerissen werden. (Der Redner stellt eine Tafel mit dem Foto des angesprochenen Gebäudes auf das Pult.) Es ist sicher nicht in unserem Sinn, dass dieses Gebäude abgerissen wird. Wie ich dem "Kurier" von heute entnehme, ist dort der Fall, dass der Hauseigentümer offenbar das schon abreißen lassen will und dabei ist. Es sind allerdings Mieter drinnen und die dürfen natürlich in ihren Rechten nicht eingeschränkt werden. Das heißt, er kann es nur so weit abreißen, dass die Rechte der Mieter nicht eingeschränkt werden. Es ist auch die Mieterhilfe dort, die wirklich bestmöglich versucht, den Mietern zu helfen, und es ist auch die Baupolizei dort, die alles genauestens kontrolliert, damit die Rechtslage eingehalten wird. Aber wenn wir das eben heute beschließen, und es, wie ich annehme, in wenigen Tagen in Kraft tritt, dann kann dieses Haus, soweit es eben dann nicht ohnehin schon verändert worden ist, gerettet werden. Das betrifft auch andere Häuser. So viel ich jetzt mitgekriegt habe, stimmt die FPÖ der Novelle zu. Dann mein Appell an ÖVP und NEOS: Warum stimmen Sie hier wirklich dagegen, wenn so eindeutig nachgewiesen ist, dass das zum Nachteil der Stadt und auch vieler Mieter wäre, wenn dieser Antrag heute keine Mehrheit fände? Wenn Sie dagegen stimmen, heißt es ja, dass Sie dafür sind, dass der Antrag keine Mehrheit findet, das heißt, Sie würden diese absolut sinnvolle Maßnahme und dieses absolut sinnvolle Gesetz torpedieren, das wirklich jetzt relativ rasch durchgebracht werden muss, weil wir eben den Schaden so gering wie irgendwie möglich halten wollen, dass eben hier Hauseigentümer aus nach meiner Ansicht nach für die Öffentlichkeit nicht sachlichen Gründen eben vorschnell vorgehen. Deshalb würde ich wirklich appellieren - Kollege Ulm und auch Kollege Gara, ihr seid ja durchaus Dialogpartner -, dass ihr euren Standpunkt noch einmal überdenkt und dieser absolut sinnvollen Novelle heute zustimmt, weil sie im Interesse der Stadt und ihrer Bewohner ist. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird somit in die Verhandlung einbezogen. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Pawkowicz. - Bitte sehr. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem vorliegenden Initiativantrag fehlen mir schlichtweg die Worte, vor allem, wenn ich mir die Argumentation meiner Vorredner anhöre. Was Herr Kollege Stürzenbecher jetzt gerade gesagt hat, macht mich schlichtweg betroffen, nämlich dieses Beispiel mit der Radetzkystraße, das Sie gerade erwähnen. Herr Kollege Stürzenbecher, fast alle Bereiche der Innenbezirke, der 1. Bezirk, große Teile des 4., 5., 6., 7., 8. Bezirkes, also auch des 3. Bezirkes, um die es hier geht, sind bereits jetzt unter Schutzzone gestellt. Die Schutzzone soll bereits jetzt verhindern, dass schützenswerte Gebäude abgerissen werden. Nun, zwei Dinge: Zum einen hat Kollege Chorherr vorher erwähnt, dass vielfach Gebäude wegen des Mieterschutzes abgerissen werden, damit eben dieser strenge Mieterschutz nicht mehr gilt, und hat dann beschrieben, dass es auch innerhalb des Gürtels zu deutlich vermehrten Abbrüchen kommt. Da ist aber jetzt Schutzzone. Das heißt, obwohl es jetzt bereits Schutzzone innerhalb des Gürtels gibt, also ein besonders schützenswertes Ensemble, kommt es dort zu Abbrüchen. Und dieser Teil des Gesetzes ändert sich nicht mit der Vorlage, die Sie heute einbringen. Um aber die Radetzkystraße im Konkreten zu nehmen, Herr Kollege Stürzenbecher: Abgerissen wird laut Zeitungsmedien die Radetzkystraße Nr. 26. Ich habe jetzt gerade im Flächenwidmungsplan nachgeschaut, weil ich seit vielen, vielen Monaten und in diesen zweieinhalb Jahren, in denen ich jetzt hier im Gemeinderat bin, immer wieder vom Planungsressort verlangt habe, mehr Gebiete zu widmen und mehr Gebiete auch unter Schutzzone zu stellen, die schützenswert sind. Radetzkystraße 26 ist im 3. Bezirk nicht in der Schutzzone, obwohl Sie sagen, es ist ein schönes Gebäude. Ja, Sie schauen! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Jetzt kommen einzelne Gebäude dazu!) Die Schutzzone gilt aber bis direkt ums Eck, bis zur Radetzkystraße 22 ist alles geschützt, zwei Häuser weiter nicht mehr. Sie regen sich jetzt darüber auf, dass ein Gebäude zwei Häuser neben der Schutzzone, bei dem Sie bis jetzt nicht in der Lage waren, eine Schutzzone dort zu verfügen, obwohl es angeblich so schön sein soll, jetzt abgerissen wird. Das ist die eigentliche Ungeheuerlichkeit, die auch diesem Antrag hier zugrunde liegt. (Beifall bei FPÖ und NEOS.) Hier wird am Ende des Tages Ursache mit Wirkung vertauscht. Es ist nicht so, dass wir dieses Gesetz alleine deswegen jetzt brauchen, weil jetzt auf einmal so viele windige Spekulanten draufkommen, dass sie ihre Häuser abreißen wollen, sondern ganz im Gegenteil. Die Abbruchzahlen sind jedes Jahr ungefähr gleich hoch. Tatsächlich sind die Abbruchzahlen jetzt in den letzten Monaten so massiv gestiegen, weil Sie Ankündigungspolitik betreiben, weil Sie die Spekulanten aufgehusst haben und jetzt mit Ihrer Ankündigung, dass da strengere Regeln kommen, die dann aber bis heute nicht vorgelegt worden sind, natürlich alle anfangen, wie die Narrischen die Häuser abzureißen. Ursache und Wirkung vertauschen, daran sind Sie ganz maßgeblich mitschuld, meine Herren von den Sozialdemokraten und GRÜNEN. (Beifall bei der FPÖ.) Insgesamt sind zirka 56.000 Gebäude von dieser neuen Gesetzesnovelle betroffen. Es sind nicht die 800.000, von denen Herr Kollege Chorherr gesprochen hat. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: 800.000 gibt es insgesamt!) - Insgesamt 800.000 könnten betroffen sein, wenn man, so wie Herr Kollege Ulm das vorher gesagt hat, möglicherweise alles unter Schutz stellt. Ich habe das schon ganz gut verstanden. Es bleiben immer noch 56.000 über, also man kann jetzt nicht davon reden, dass das jetzt eine so massiv deregulierende Maßnahme wäre, von der man hier spricht, und im Schnitt ungefähr 100 pro Jahr in den letzten Jahren abgerissen wurden. Wir haben dann vom Kollegen Chorherr die Frage gehört, die Sie da in den Raum gestellt haben: Soll sich in Zukunft überhaupt jemand anschauen, ob ein Haus zu schützen ist oder nicht? Das war so die Begründung, warum wir das Gesetz brauchen. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Ob man es abreißen soll, habe ich gesagt!) - Nein, die Frage war, ob wir es schützen sollen, ich habe es mitgeschrieben, abreißen war dann der nächste Satz. Es geht um die Frage, ob sich jemand anschauen soll, ob man ein Haus im Zusammenhang mit dem Abbruch schützen soll. Soll sich beim Abbruch jemand anschauen, ob ein Haus zu schützen ist? Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau dafür gibt es ein Schutzinstrument in der Wiener Bauordnung und das ist, ich habe es vorher schon erwähnt, die Schutzzone, die dazu dient, Gebiete, bei denen man davon ausgeht, dass sie besonders schützenswert sind, zu schützen. Dieses Rechtsinstrument besteht jetzt. Aber, wie schon erwähnt, ist es seit vielen Jahren und Jahrzehnten ein Versäumnis im Planungsressort, dass eben nicht ausreichend gewidmet wird, dass eben nicht ausreichend Schutzzonen bestimmt werden. Kollege Chorherr wird, wie ich gerade sehe, hoffentlich ohnehin noch etwas dazu sagen. Das Instrument dafür gibt es jedenfalls, Schutzzone heißt es, und für den Stadtbildschutz sind eben diese Schutzzonen ganz maßgeblich verantwortlich. Aber ich gebe auch zu bedenken, dass die Schutzzonen auch den Nachteil haben, dass sie zu politischer Willkür führen können. Dem Vernehmen nach ist es jetzt schon so, dass bei Gebäuden, die in der Schutzzone liegen und trotzdem abgebrochen werden sollen - das habe ich von mehreren Mitarbeitern des Planungsressorts gehört -, hier vor der Entscheidung, ob die Abbruchbewilligung erteilt wird, jeder Akt immer dem Stadtratbüro der Frau StRin Vassilakou vorzulegen sei. Dann stellt sich die Frage, warum? Weil sie sich vielleicht davor fürchtet, dass bei einem konkreten Projekt eine Bürgerinitiative zu laut schreien könnte und dort, wo das nicht der Fall ist, man die Abbruchbewilligung kriegt? Oder weil vielleicht darauf abgezielt wird, ob irgendein Bauträger wieder einmal ein Naheverhältnis zur Stadt hat - wir haben dieses Beispiel schon öfter gehabt - oder gespendet hat oder was auch immer für Möglichkeiten wir hier haben. Oder warum sonst vertraut man nicht auf die zuständige Magistratsdienststelle, die Entscheidung zu treffen, ob öffentliches Interesse besteht oder nicht? Warum macht man es hier zu einem Politikum? Das ist eigentlich einer der Hauptkritikpunkte, die wir an den vorliegenden Gesetzesentwurf haben. Daneben haben wir dann noch einige Probleme mit dem Antragstext selbst. Wir haben es heute auch schon von den Vorrednern gehört, es sind einige Fehler im Antrag. Ich habe im Ausschuss schon darauf hingewiesen, Sie haben es ohnehin schon erwähnt, nämlich insbesondere jener Fehler, dass der vorliegende Initiativantrag ausgerechnet in Schutzzonen, also dort, wo es besonders schützenswert ist, Ausnahmen von der Abbruchsbewilligung vorsieht. Nach diesem vorliegenden Text ist es also in Schutzzonen möglich, unter bestimmten Bedingungen abzureißen, aber außerhalb von Schutzzonen ist es nach diesem Text nicht möglich. Ich darf ihnen die entsprechende Passage zitieren, in § 60 Abs. 1 lit. b, 2. Satz: "Für Bauwerke in Schutzzonen darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn es kein öffentliches Interesse gibt" - und jetzt kommt der springende Punkt - "oder wenn der Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann". Eine entsprechende Ausnahmeregelung fehlt für Bauwerke außerhalb von Schutzzonen. Darauf habe ich im Ausschuss auch hingewiesen. Diesen Teil reparieren Sie teilweise, indem sie jetzt einen Abänderungsantrag zu Ihrem eigenen Initiativantrag machen. Damit komme ich schon zur nächsten Kritik: Genau diese Art von Fehler passiert eben, wenn man keine Gesetzesvorlagen einbringt und diese in ein Begutachtungsverfahren schickt, sondern wenn man sich die Gesetze halt selber aus dem Ärmel schüttelt, und da nehme ich auch unsere Fraktion durchaus bei der Nase. Ja, genau für diesen Zweck gibt es Expertinnen und Experten, gibt es Beamte, die solche Texte schreiben sollten und dann auch Begutachtungsverfahren, damit viele Menschen, die vielleicht nicht genau wissen, worum es geht, daher andere Blickwinkel einbringen, Fehler erkennen können. Hier reparieren Sie einen kleinen Teil eines Gesetzes, das Sie selber zuerst eingebracht haben. Das sehe ich hier bis zu einem gewissen Grad auch als Kompliment, es ist ja sozusagen meinem Einwand hier zu verdanken, dass Sie es überhaupt gemerkt haben. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden trotzdem noch einige weitere Abänderungswünsche hier vorbringen, einen weiteren Abänderungsantrag, und ich habe mit dem Kollegen Dr. Stürzenbecher im Vorfeld dieser Post schon gesprochen. Wahrscheinlich wird einiges davon, was wir jetzt im Abänderungsantrag verlangen, demnach auch bei dem möglicherweise irgendwann einmal anstehenden Bauordnungsentwurf noch repariert werden. Dass sie jetzt nicht zustimmen werden, ist mir schon klar, politische Hygiene machen die GRÜNEN nie, wurscht, wie sachlich das sein sollte, aber ich möchte Ihnen trotzdem ganz kurz vortragen, worum es hier geht. Selbst wenn ich dem Abänderungsantrag der Sozialdemokratischen Fraktion oder der GRÜNEN folge, den sie jetzt hier einbringen, reparieren Sie schon wieder nur ein Teilstück. Sie nehmen nämlich jetzt die Schutzzonen und die Gebäude vor 1945 hinein, übersehen aber, dass der Antragstext, den Sie stellen, daneben dann auch noch Gebiete mit Bausperren vorsieht. Die haben wir auch noch, die sind jetzt noch immer nicht ausgenommen. Jetzt erweitern wir das also, Bauwerke vor 1945 und in Schutzzonen können leichter abgerissen werden, die in Bausperren zukünftig nicht mehr. Das ist immer noch ein Fehler. Daher würden wir das mit einer anderen Änderung, mit einem eigenen Abänderungsantrag reparieren, indem man an sich aus dieser Formulierung mit Verweis auf Schutzzone und Bauwerk vor 1945 weggeht und einfach für sämtliche Bauwerke, um die es hier geht, ganz grundsätzlich festhält, dass die Ausnahme eben dann gerechtfertigt ist, wenn sonst wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen notwendig wären. Ich glaube auch, dass die Formulierung "wenn die Instandsetzung technisch unmöglich ist", fallen kann. Es ist hier nämlich ohnehin eine Oder-Bestimmung, man kann also nach dieser Bestimmung abreißen, wenn die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder wenn sie sich wirtschaftlich nicht rentiert. Technisch unmöglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist im 21. Jahrhundert faktisch gar nichts. Es gibt keine Instandsetzung im 21. Jahrhundert, die technisch unmöglich ist. Sie können nach Carnuntum gehen, dort stehen uralte römische Ruinen, die werden mit Originalmethoden, mit original nach alten Methoden gebranntem Ton, mit originalen Einfärbungsverfahren, und so weiter originalgetreu wieder aufgestellt. Das schaffen wir an dem einen Ende des Segmentes. Es gibt Burgen, die originalgetreu saniert werden, obwohl jetzt nur Ruinen dort stehen, und wenn Sie in den arabischen Raum gehen, dann finden sie dort Hochhäuser, die viele Hunderte Meter hoch sind, was noch vor Jahren undenkbar gewesen wäre. Es gibt im 21. Jahrhundert faktisch nichts mehr, was technisch unmöglich ist. Daher kann diese Bestimmung gut und gerne entfallen. Sie würde heißen, dass man nie wieder abreißen kann? - Nein, heißt es nicht, denn dahinter kommt das "oder", "oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann". Die technische Unmöglichkeit in diesem Gesetzestext ist schlichtweg Nonsens, und auch das ist einer der Fehler, den wir hier in diesem Gesetzestext gefunden haben. (Beifall bei der FPÖ.) Dann haben wir noch einige Ergänzungen, an die Sie möglicherweise auch nicht gedacht haben. Ich muss dazusagen, Kollege Wansch hat es schon erwähnt, wir haben uns gestattet, den vorliegenden Initiativantrag, da Sie es ja nicht gemacht haben, selber in eine, wenn Sie so wollen, Art Begutachtung zu schicken. Wir haben es der Wirtschaftskammer zur Stellungnahme gegeben, wir haben es der Arbeiterkammer gegeben, wir haben viele Vereine eingeladen, und zwar aus den verschiedenen Segmenten und Ecken und Enden dieser Sichtweisen. Das fängt bei den institutionellen Immobilieninvestoren an, die halt eher eine Sichtweise haben, über den Verein zur Erhaltung von Gründerzeitgebäuden bis hin zur Initiative Denkmalschutz vom Herrn Landerer. Wir haben alle die eingeladen, mit denen auch Gespräche geführt, und da sind ganz gute Inputs gekommen. Die uns am sinnvollsten erschienen sind, haben wir hier auch eingearbeitet. Ich darf Ihnen einige Beispiele sagen. Für die Bauanzeige, die Sie hier ansprechen, wo es in Zukunft für den Abbruch dieser Bauanzeige bedarf, dort, wo kein öffentliches Interesse besteht, gibt es keine Befristung. Warum nicht? - Im § 62a, wo alle sonstigen Bauanzeigen drinnenstehen, geht es eben nur um - ich sage jetzt salopp - Kleinigkeiten, wo es um nichts geht, beispielsweise wenn jemand innerhalb seiner Wohnung irgendeine Wand umlegt. In diesem Tatbestand, wo es quasi um nichts geht, holen sie jetzt die Abbrüche herein und sagen, auch ein Abbruch, wenn kein öffentliches Interesse besteht - wir reden also jetzt von den Häusern, die nicht besonders schützenswert aber alt sind - braucht eine Bauanzeige. Jetzt sagt der Herr Landerer von der Initiative Denkmalschutz, meiner Ansicht nach zu Recht: Das gibt es teilweise jetzt schon in Schutzzonen, dass dann nämlich der windige Spekulant kommt, sich sozusagen vom Magistrat den Freibrief holt, nicht abreißt, sondern stattdessen mit dieser Abbruchsanzeige, bis jetzt mit dem Bescheid, in Zukunft dann mit einer Abbruchsanzeige, durchs Haus rennt, die Mieter narrisch macht und denen klar macht: Am besten geht ihr jetzt freiwillig alle raus, denn ich habe da eine Abbruchanzeige. Da ist auch der Stempel von der MA 19 drauf, dass das ohnehin nicht schützenswert ist, und der Stempel von der MA 37 ist auch drauf, die bestätigt, dass wir es abgegeben haben, und solcher Art die Mieter hinausekelt, weil es keine Bestimmung gibt, die einer Bauanzeige irgendeine zeitliche Befristung hinterlegt. Das Ganze kann er unbefristet machen, er kann es in die Schublade legen und in vier Jahren rausholen und sagen: Vor vier Jahren habe ich die Anzeige gemacht. Das heißt, wenn die Bestimmung so beschlossen wird, wie wir sie heute hier haben, dann kann sie in besonders krassen Fällen, nämlich überall dort, wenn es nicht um das besonders schützenswerte Interesse geht, wo einfach ein Althaus steht - aber auch diese Mieter sind zu schützen -, dazu führen, dass ihr Gesetzestext dazu verwendet wird, um Mieter aus dem Gebäude hinauszuekeln. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist hochgradig unsozial und kann wohl nicht ernsthaft der Intention des Gesetzestextes entsprechen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir schlagen daher folgende Änderung vor, nämlich dass wir in diesen § 62a als letzten Satz, dort, wo es um den Abbruch geht, noch einen Satz hinzunehmen, der de facto vom § 124 der Bauordnung abgeschrieben ist. Dort gibt es in einem ähnlichen Zusammenhang eine Befristungsbestimmung, und die würde dann lauten: "Wird mit dem Abbruch nicht innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Anzeige begonnen, gilt diese als nicht erstattet." Über die Monate kann man sprechen, aber die Idee ist einfach die, zu sagen, ab einer bestimmten Frist, wenn der nicht abreißt, obwohl er es angezeigt hat, verfällt diese Anzeige wieder, und es muss wieder von vorne losgehen, damit nicht diese Bauanzeige zukünftig plötzlich dazu verwendet wird, um Mieter erst recht hinauszuekeln und damit das Gegenteil von dem zu tun, was Sie vorgeben zu wollen. Aus demselben Grund haben wir auch eine Bestimmung in den Abänderungsantrag hineingenommen, womit wir verhindern wollen, was zum Beispiel dieser Tage im 4. Bezirk passiert ist, auch das verhindern Sie nämlich nicht mit dem Gesetz, dass nämlich Gebäude teilabgerissen werden, wo noch Leute drinnen wohnen. Auch das kommt vor, es kommt in der Praxis auch jetzt schon vor, und das wird nach dem Gesetzestext auch in Zukunft möglich sein, dass es Teilabbrüche in Gebäuden gibt, wo noch Leute wohnen, was in der Praxis ebenso wie das Beispiel, das ich vorher geschildert habe, oft dazu führt - auch jetzt schon, dort, wo es bis jetzt nicht geschützt war -, dass man damit die Leute rausekelt. Natürlich kommen sie ins Haus hinein, so weit muss das technisch schon geschützt werden, es ist ja nur ein Teilabbruch. Nur wenn du in einem Haus wohnst, wo du auf der einen Seite in ein riesiges Loch schaust, vergeht dir irgendwann auch die Lust darauf, völlig klar. Auch diese Methode wird in der Praxis oft dazu verwendet, um Leute hinauszuekeln. Das soll auch geschlossen werden. Ich meine, wenn man sich das durchgedacht hätte, dann wäre hier ein wirklich großer Wurf möglich gewesen. Ich hoffe, dass man diese Punkte, die derzeit schon ein Mangel sind, dann zumindest im September entsprechend repariert. Es zeigt sich für mich aber auch an diesem Beispiel, dass das halt ein Schnellschuss ist, wo man sich eben nicht im Ganzen überlegt hat, welche Möglichkeiten es gibt, sondern halt nur geschwind, geschwind auf irgendetwas reagiert hat, was man selber, bei allem Respekt, angerichtet hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf daher den entsprechenden Abänderungsantrag, so wie ich das hier vorgetragen habe, nunmehr einbringen. (Beifall bei der FPÖ.) Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, noch auf einige zusätzliche Punkte dieser großen Bauordnungs-Novelle einzugehen. Sie weisen ja hier in Ihrem Initiativantrag darauf hin, dass er deswegen notwendig ist, weil er eben einer großen Bauordnungs-Novelle zuvorkommen soll. Wir haben vor ungefähr einem Jahr das erste Mal gehört, der damalige Stadtrat Ludwig hat das angekündigt, es werde eine große Novelle kommen. Es sollen dazu die Oppositionsparteien ab etwa Herbst des vergangenen Jahres miteingeladen werden, dazu Beiträge einzumelden. Wir wollten darüber diskutieren. Nun, heute ist der 28. Juni, es ist fast ein Jahr vergangen, bis heute hat es keine Verhandlungen, jedenfalls nicht mit den Oppositionsparteien, zu dieser sogenannten großen Bauordnungs-Novelle gegeben. Ja, wir wurden gnädigerweise, die Vertreter von Volkspartei, Freiheitlichen und NEOS, vor ungefähr drei Monaten in das Stadtratbüro eingeladen, um unsere Ideen einzubringen. Das war aber eine Einbahnstraße, diese Ideen wurden nicht diskutiert, sondern wir haben sie halt einmal eingemeldet, wissen aber nach wie vor nicht, was sozusagen da von der Regierungsseite kommt, außer dem, was in der OTS-Aussendung vom März drinnensteht. Bei diesem großzügigen Treffen im Stadtratsbüro hat der Stadtrat immer nur auf die nochmalige Frage, was an Änderung kommt, verwiesen: Na, das steht eh alles in der Presseaussendung. Wir kennen also bis heute noch immer nicht den entsprechenden Text. Wir haben also Einbahnstraßen-Ideen abgegeben, und das Spannende war - Kollege Ulm hat mir dasselbe Erlebnis beim Gespräch mit der Volkspartei geschildert, Kollege Gara hat mir das Gleiche bei dem Gespräch mit den NEOS geschildert, und uns erging es auch so -, völlig egal, welche Vorschläge wir zwei Stunden lang eingebracht haben, schien es so, als wollte man uns dauernd erklären, warum das alles nicht geht. Wir nehmen daher einige dieser Forderungen, die wir damals schon abgegeben haben, und machen sie nun in Form von Beschlussanträgen öffentlich, damit es nicht nachher heißt, wir hätten uns hier diesbezüglich nicht geäußert. Da wäre zunächst einmal ein Passus, den ich damals schon angemeldet habe. Es geht um Frage von echter Deregulierung, nämlich ein Beschlussantrag zur Streichung unnötiger Rechtsvorschriften. Das wird jetzt ein bisschen technokratisch, Sie mögen mir das verzeihen. (Der Redner hält ein Exemplar der Wiener Bauordnung in die Höhe.) Das hier, Sie kennen das schon, ist die Wiener Bauordnung samt Nebengesetzen in ihrer aktuellen Fassung, das sind weit mehr als 1.000 Seiten, und zwar die alleraktuellste Fassung, Stand 1. April 2018. In dieser Bauordnung gibt es einen ganzen Bestand an Gesetzen, die seit vielen Jahren nicht angewendet werden. Konkret geht es um die §§ 22 bis 34, wo die Thematik über Umlegungsverfahren beschrieben wird. Ich versuche, das zu vereinfachen, es ist wirklich sehr technokratisch. In diesen §§ 22 bis 34 über die Umlegungen geht es darum, wie man bei Feldern - das ist eine uralte historische K.u.K.-Bestimmung -, die durch das Erbrecht im Laufe der Jahre, Jahrzehnte und Jahrhunderte sich in lauter kleine Stückerl zerteilt haben und dann noch einmal zerteilt worden sind, weil irgendwann einmal eine Straße durchgegangen ist und Ähnliches, wo also extrem viele kleine Grundstücke bestehen, oder Grundstücke bestehen, die extrem viele Miteigentümer haben, denen man überhaupt keinen Anteil mehr zuordnen kann, das wieder in einfacher Art und Weise aufdröselt. Nun wissen wir, dass diese Bestimmungen, die aus der K.u.K.-Zeit kommen, tatsächlich im letzten halben Jahrhundert in Wien angewendet worden sind. Ja, sie wurden angewendet, so fair muss man sein. Sie wurden in dieser Millionenstadt Wien mit mittlerweile knapp zwei Millionen Einwohnern, mehr als einer Million eingetragenen Grundstücke in den Gerichten, insgesamt fünf Mal beantragt, fünf Mal im Zeitraum eines halben Jahrhunderts. Auch das haben wir zum Thema wertvoller Deregulierungsmaßnahmen eingebracht, der StR Ludwig, muss ich fairerweise sagen, hat sich bei dem Punkt rausgenommen, weil da gerade sein Telefon geklingelt hat, stattdessen haben mir die Beamten eine Stunde lang erklärt, warum das aber nicht geht, und das braucht man unbedingt, denn falls doch noch einmal so ein Fall daherkommt, dann bräuchte man die Bestimmung. Mir haben sämtliche Geodäten - das sind also Landvermesser im alten Begriff -, die ich gefragt habe, auch sämtliche Sachverständige, die ich gefragt habe, in der Summe zehn sachkundige Personen, gesagt: Überhaupt kein Thema - das hat mir auch einer aus der MA 37 bestätigt -, man kann das, was damals vereinfacht gemeint war, auch mit den anderen Bestimmungen der Bauordnung erledigen, es ist dann nur ein bisschen komplexer zu berechnen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es also jetzt zu einer Verdoppelung der Anträge kommt und im nächsten halben Jahrhundert dann plötzlich zehn Anträge gestellt würden, also nicht mehr alle zehn Jahre einer, sondern alle fünf Jahre einer, könnte man das auch mit den anderen Gesetzesbestimmungen machen. Ich glaube, dass man die §§ 22 bis 34 getrost ersatzlos streichen kann. Das führt auch zu einer Verwaltungseinsparung, weil Sie jetzt Beamte brauchen, in deren Postenbeschreibung die Anwendung dieser §§ 22 bis 34 drinnensteht, die das jetzt können müssen, obwohl es kein Mensch braucht. Ich glaube, dass wir hier einen wertvollen Beitrag zur Deregulierung leisten können, und das ist mein erster Beschlussantrag, den ich hier zur Bauordnungs-Novelle abgebe. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das können wir im Herbst machen!) Der nächste Beschlussantrag in sachlicher Hinsicht ... Ich höre da schon ein bisschen Unruhe, wie gesagt, wir hätten uns alles ersparen können, wenn man eine echte Bauordnungs-Verhandlung geführt hätte. Ich glaube, im Herbst, Herr Dr. Stürzenbecher, weil Sie das gerade hervorrufen, wird es zu spät sein, darüber zu diskutieren, denn während der Landtagssitzung im Herbst werden wir keine Änderungen mehr diskutieren. Daher bringe ich das jetzt ein, damit haben Sie die Möglichkeit, auch wenn Sie es jetzt vielleicht ablehnen, zumindest im Sommer noch einmal darüber nachzudenken, ob es nicht vielleicht doch die eine oder andere sinnvolle Maßnahme ist. Ich danke noch einmal, immerhin sind Sie ja auch meinem Vorschlag gefolgt, dass Ihr Initiativantrag inhaltlich ein Blödsinn war, und ändern ihn dank meiner Initiative jetzt mit einem Abänderungsantrag ab. Die Hoffnung stirbt also zuletzt. Ich bringe einen Beschlussantrag ein, in dem ich eine neue Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" verlange. Worum geht es? - Es gibt derzeit im § 6 die Beschränkung einer zulässigen Nutzung auf förderbaren Wohnbau, was in der Praxis bedeutet, dass auf diesen Gebieten nur Gebäude errichtet werden dürfen, die in technischer Hinsicht den Förderungsbestimmungen entsprechen. Diese Maßnahme hat keine Auswirkung auf die Preisentwicklung, so wie man uns das 2014 versprochen hat. Aus dem Grund waren meine Vorgänger als Bautensprecher schon im Jahr 2014 auch gegen die damalige Novelle. Tatsächlich erwarte ich mir aber eine solche Preisbeschränkung tatsächlich durch eine Widmungskategorie "geförderter Wohnbau". Denn wenn Sie dort, wo heute beispielsweise ein Feld ist, in Zukunft festlegen, dass nur geförderter Wohnbau, also tatsächlich geförderter Wohnbau errichtet wird, dann nehmen Sie zwangsläufig auch die Beschränkungen mit, die in den Förderungsbestimmungen von 320 EUR - so in der Größenordnung - Bodenpreis drinnenstehen. Mehr wird dort ein Eigentümer nicht bekommen können, weil außer einem geförderten Wohnbau dann eben nichts anderes auf dem Grundstück möglich ist. Auch bei diesem Verlangen hat mir das Team rund um den damaligen Stadtrat Ludwig erklärt, dass das nicht möglich wäre, das sei schwer verfassungswidrig, denn man würde ja dann in preislicher Hinsicht hier in das Eigentumsrecht eingreifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jede Widmung ist ein Eingriff ins Eigentumsrecht, denn ob Sie nun ein Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel haben, bei dem halt nicht mehr als 10 EUR verrechnet werden, über ein Verkehrsband, ein Sondernutzungsgebiet bis hin zur Bauklasse VI, wo dann sehr viel verlangt werden kann, es ist immer die Widmung, die am Ende des Tages maßgeblich über die Preisgestaltung mitentscheidet. Daher ist jede Widmung in einer gewissen Hinsicht eine Eigentumsbeschränkung, und ich glaube, es spricht daher nichts dagegen, eben hier auch eine Widmung "geförderter Wohnbau" einzuführen, also eine zulässige Nutzung auf dem geförderten Wohnbau. Ich glaube, wir sind damit auch nicht alleine, ich weiß, dass die Volkspartei diesem Vorschlag grundsätzlich zugestimmt hat, zumindest hat mir das Kollege Ulm mehrfach gesagt, das hat mir der Kollege Gara angedeutet, dass das etwas ist, was sie sich vorstellen können, und soweit ich das verstanden habe, sind auch die GRÜNEN diesem Vorschlag gegenüber aufgeschlossen. Frau Kollegin Vassilakou hat vor 14 Tagen im "Immobilien-Kurier" nämlich erstaunlicherweise auch eine Beschränkung auf den geförderten Wohnbau verlangt und das genau so begründet, wie ich das jetzt hier tue, weil sie gesagt hat, sie erwartet sich daraus eine entsprechende preisregulierende Wirkung. Und sie hat dann zum Schluss gesagt - das Ganze war im Rahmen einer Podiumsdiskussion -, dass das Problem aber ist, dass es dafür derzeit keine politische Mehrheit gibt. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem kann abgeholfen werden, wenn da drüben Zustimmung herrscht und die GRÜNEN das auch so sehen, zumindest die Frau Planungsstadträtin Vassilakou sieht das laut Medienberichten so, dann ist das schon eine politische Mehrheit. Es liegt also auch an Ihnen, Herr Kollege Chorherr, Einfluss auf die Sozialdemokratische Fraktion zu nehmen, dann haben Sie Ihren Koalitionspartner mit im Boot. Wenn Sie es auch ohne Koalitionspartner schaffen wollen, die Einladung steht, von mir aus auch gerne mit einem eigenen Antrag, den wir dann unterstützen, wenn Ihnen dann leichter ist, dann brauchen Sie nicht unserem zuzustimmen, jedenfalls die Forderung nach einer Widmungskategorie "geförderter Wohnbau", um tatsächlich die Bodenpreise wenigstens in diesen Bereichen entsprechend niedrig zu halten. (Beifall bei der FPÖ.) Der nächste Beschlussantrag, auch den eingebracht im Rahmen des Forderungskataloges beim StR Ludwig, ist die Forderung nach mehr Rechtssicherheit bei Umwidmungen. Gemeint ist eine Bestimmung, wo sich erst in den letzten Jahren herausgestellt hat, dass hier Adaptierungsbedarf besteht. Das habe ich auch schon einige Male hier bei ganz konkreten Planungsverfahren kritisiert. Es gibt zwar ein ganz klares Procedere, in welcher Reihenfolge Plandokumente welcher Entscheidungsbehörde vorzulegen sind, aber es gibt vor allem im letzten Schritt, wenn es dann um den Gemeinderat geht, keine zeitliche Vorgabe. Wir hatten das zuletzt im 22. Bezirk bei einem Flächenwidmungsplan im Zusammenhang Hirschstettner Straße/Gewerbeparkstraße. Da ist vor zweieinhalb Jahren die öffentliche Auflage gewesen, vor zweieinhalb Jahren hat die Bezirksvertretung gehört, was dort passiert und ihre Stellungnahme abgegeben. Vor zweieinhalb Jahren sind alle Nachbarn dort informiert worden, dass etwas geplant ist. Dann war das in der öffentlichen Auflage, alles erledigt, es hat eine Ex-lege-Bausperre in der Dauer von sieben Monaten gegolten, so wie das in solchen Fällen vorgesehen ist, und dann ist der Akt von der Planungsstadträtin nicht zur Abstimmung vorgelegt worden, wie wir im Nachhinein erfahren haben, weil da ein entsprechender städtebaulicher Vertrag gefehlt hat. Alles schön und gut, zweieinhalb Jahre lang ist nichts passiert. Nach zweieinhalb Jahren kam dann der Akt hier her zur Beschlussfassung und ist durchgegangen. Das Problem aus der Sicht der Einwohner ist, dass die irgendwann einmal mitbekommen haben, es könnte eine Widmungsänderung kommen, da gibt es dann eine Bausperre. Für jeden, der in der Zwischenzeit verkauft, ist öffentlich transparent ersichtlich: Ja, Bausperre, Achtung da kommt etwas. Wenn die sieben Monate um sind und die Bausperre erlischt, ist ein außenstehender Beobachter, jemand, der im Nachhinein dort ein Grundstück kauft, nicht mehr in der Lage, zu erkennen, dass hier eine Widmungsänderung kommt. Wenn das dann jahrelang in einer Schublade liegt und von heute auf morgen beschlossen wird, sind dann redliche Eigentümer in der Situation, dass sie von heute auf morgen ohne jegliche Vorwarnung womöglich plötzlich eine neue Widmung auf ihrem Grundstück vorfinden. Ich bin der Meinung, dass man das insofern reparieren kann, indem man entweder eine Bestimmung vorsieht, die eine Maximalfrist für die Vorlage vor dem Gemeinderat vorsieht, oder wenn Sie sachlich sagen, das ist schwierig, es könnte sich noch etwas ändern, dann alternativ sagt: Gut, aber wenn es länger als eine bestimmte Zeit dauert, länger als zwei Jahre zum Beispiel, dann muss noch einmal eine öffentliche Auflage stattfinden, damit die Bürger vorgewarnt sind und nicht von heute auf morgen ohne jegliche Vorwarnung, nämlich insbesondere die, die neu in diese Gebiete hinzugezogen sind, eine neue Widmung erhalten. Es geht also um Rechtssicherheit bei Umwidmungsverfahren, und das ist mein nächster Beschlussantrag, den ich hier einbringe. (Beifall bei der FPÖ.) Dann haben wir als Nächstes einen Beschlussantrag, auch hier zu einem Thema, das ich mit StR Ludwig lange diskutiert habe. Hier geht es um die Ausweitung der Parteienstellung. Worum geht es? - Wenn jemand ein Bauwerk errichtet, dann ist es derzeit so, dass Sie Nachbarrechte haben, wenn Sie nämlich unmittelbar an das Grundstück angrenzen, also wenn Sie das sind, was man landläufig als Nachbar versteht, oder wenn Sie von einem Grundstück über die Straßenseite darüber, salopp gesagt, nicht mehr als 20 m entfernt sind. Alles, was 20 m entfernt ist, hat also noch Parteienstellung, wer weiter weg ist, nicht. Da sind wir der Meinung, dass das insbesondere bei sehr hohen Gebäuden sachlich ungerechtfertigt ist. Wenn Sie heute vor einem Haus stehen, 21 m entfernt sind, also eine Spur zu weit, um gerade noch Nachbarrecht zu haben, und vor Ihnen stellt man ein Haus hin, das Haus ist - Hausnummer - 50 m hoch, Bauklasse VI, dann sind Sie auf der kurzen Distanz von 21 m nicht einmal in der Lage, auch wenn Sie noch so steil hinaufschauen, dieses Haus überhaupt in seiner Gesamtheit zu erfassen. Sie sind zu knapp dran. Und wenn das Ding 100 m hoch ist, na, dann umso ärger. Ich halte es also für sachlich absolut gerechtfertigt, zu sagen, okay, in den niedrigen Bauklassen sollen es 20 m sein, aber spätestens in der Hochhausbauklasse, in Bauklasse VI, muss es möglich sein, wenigstens so weit weg sein zu dürfen, wie das Haus hoch ist. Das ist analog zu den Prismenbestimmungen, die man in den technischen Normen für den Lichteinfall hat, da geht es um den 45-Grad-Winkel. Das halte ich für gerechtfertigt. Das hieße in der Praxis, wenn ein Haus eben 50 m hoch wird, dann soll jemand, der bis maximal 50 m entfernt ist, auch Parteienstellung haben, und wenn ein Haus 100 m hoch werden soll, dann soll wenigstens einer, der zumindest nur 100 m entfernt ist - das ist ohnehin nicht sonderlich weit - auch noch Parteienstellung haben, aber nicht, dass derjenige, der leider 20,1 m - das entspricht ungefähr der Saaldistanz da - weit weg ist, dann vor sich auf einmal ein riesiges Ding hat, das er nicht einmal auf einen Blick erfassen kann, weil er viel zu nahe dran ist. Das ist aus meiner Sicht und aus unserer Sicht unsachlich, daher hier auch ein entsprechender Beschlussantrag. (Beifall bei der FPÖ.) Der letzte Beschlussantrag, auf ganz besonderen Wunsch meines lieben Kollegen aus Währing, der allerdings gerade bei einer Pressekonferenz ist zum selben Thema. Hier geht es um einschränkende Maßnahmen gegen Grundstücksspekulation. Gemeint ist insbesondere das, was hier im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft auf dem Semmelweis-Areal passiert ist, wo also die Stadt Wien viel zu günstig verkauft hat und sich dann einige Leute daran maßgeblich bereichert haben sollen. Auch hier, ganz aktuell, wird die amtsführende Landesrätin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen aufgefordert, im Rahmen der für Herbst 2018 angekündigten Novelle der Wiener Bauordnung Bestimmungen vorzusehen, die Grundstücksspekulation erschweren und die Nutzung einzelner Grundstücke bei Transaktionen durch die Stadt Wien klarer auf den gewollten Zweck einschränken. Auch hier in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Wir reden hier jetzt von einem Gesetz, das notwendig geworden ist, weil Sie mit Ihrer Ankündigungspolitik dafür gesorgt haben, dass in den letzten Monaten windige Spekulanten noch zunehmend Gebäude abgerissen haben. Wir reden von einem Gesetz, das notwendig geworden ist, weil Sie dafür gesorgt haben, dass schützenswürdige Gebäude in letzter Zeit vermehrt abgerissen worden sind. Und weil Sie nicht in der Lage waren, so wie der Herr Kollege Stürzenbecher das am Beispiel der Radetzkystraße eindrucksvoll geschildert hat, schützenswürdige Gebäude in ausreichendem Maße zu schützen, so wie es eigentlich notwendig gewesen wäre. Aber, und das sage ich auch mit dieser Deutlichkeit, der Schaden ist angerichtet. Sie haben diesen Schaden angerichtet. Wegen Ihrer Ankündigungspolitik finden jetzt diese Abbrüche vermehrt statt. Wegen Ihrer Ankündigungspolitik werden jetzt auch schutzwürdige Gebäude, Stichwort Radetzkystraße, abgerissen. Daher bleibt uns auch, auch wenn das am Ende des Tages Pest und Cholera ist, gar nichts anderes übrig, als jetzt in der Not das zu tun, was notwendig ist, um das Ding wenigstens irgendwie in den Griff zu kriegen. Wir werden daher Ihrem Antrag trotzdem die Zustimmung geben und hoffen, dass Sie die entsprechenden Änderungsanträge und Änderungsvorschläge im September beim großen Wurf wohlwollend aufnehmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Der vom Kollegen Pawkowicz eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und findet somit in die Verhandlung Eingang. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Chorherr, bitte sehr. Abg. Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE): Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, ich verspreche, eineinhalb Minuten. Nur auf zwei Argumente der ausführlichen, aber teilweise auch bedenkenswerten Ausführungen des Herrn Pawkowicz. Ich lasse jetzt die Polemiken weg: Warum macht ihr das und warum macht ihr nicht Schutzzonen? Erstens: als Schutzzone. Wo Sie irren, sonst war sehr vieles korrekt, wo Sie irren, Schutzzone heißt derzeit Schutz-Zone. Es ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich, mit der Schutzzone einzelne Häuser zu schützen. Also insofern kann man das derzeit nicht tun. Zweitens: Wie Sie wissen, ist das Procedere, dass eine Schutzzone kommt, im Zuge einer Flächenwidmung zu erfüllen. Das heißt, das gesamte Procedere hat stattzufinden. Und einmal Schutzzone - immer Schutzzone. Das ist das flexible Instrument, das wir ja heute wählen. Und ob Sie dazu Pest oder Cholera sagen, Sie stimmen dem zu. Also offensichtlich dürfte das nicht ganz falsch sein, was hier die Koalition macht, individuell zu fragen: Wie ist der Zustand dieses Hauses jetzt? Es soll abgebrochen werden - ja oder nein, das Flexiblere und Klügere, also nur der Grund, warum die Schutzzone hier nicht die geeignete Maßnahme ist. Sie haben jetzt eine Reihe von Vorschlägen eingebracht, die in Richtung Bauordnungs-Novelle im Herbst geht. Noch einmal: Ab Mitte Juli ist die öffentliche Begutachtung. Da wird es auch Gespräche geben. Da waren einige bedenkenswerte Überlegungen dabei. Ich nehme nur eines heraus: Kann das jetzt in allen Konsequenzen - das brauche ich nicht, das ist auch kompliziert, ich bin auch kein Jurist, ich kenne mich jetzt leidlich aus. Die Idee, zu befristen, die Abbruchbewilligung, so wie Sie das geschildert haben, scheint mir eine vernünftige Überlegung zu sein. Das hat noch nichts mit der derzeitigen Novelle zu tun. Das betrifft den Zustand derzeit. Also ist der richtige Ort möglicherweise, außer wir vergessen da etwas auf die Schnelle, das im Herbst vielleicht mitaufzunehmen. Also Vorschläge wie diese werden wir diskutieren. Aus Zeitgründen gehe ich auf die anderen nicht ein. Mir war nur das mit der Schutzzone wichtig, und ich freue mich jetzt, dass wir mit einer breiteren Mehrheit, auch mit Stimmen der Opposition, dieses wichtige Gesetz beschließen. Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Frau Stadträtin. Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke vielmals. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Debatte. Das heutige Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung von Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit, die unsere Stadt maßgeblich prägen und die den Charme unserer Stadt ausmachen. Ich möchte aber zusätzlich noch darauf hinweisen, dass es Maßnahmen in dieser Stadt gibt, die die Sanierung sehr intensiv fördern. Wie gesagt, ich habe das schon am Montag erzählen dürfen, 7.400 Wohnhäuser sind in Wien bereits saniert worden. Da reden wir von ungefähr 340.000 Wohnungen. Aber besonders hilfreich wäre auch, werte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ein Universalmietrecht. Denn dass für Investoren der Abbruch von Altbauten auch so lukrativ ist, liegt daran, dass es im Neubau keine Mietzinsbeschränkungen gibt. Deshalb sind Sie so gut und nehmen auch da Ihre Verantwortung wahr! Danke vielmals! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Bevor wir nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen, lasse ich über zwei Abänderungsanträge abstimmen. Der erste Abänderungsantrag, eingebracht von den Landtagsabgeordneten Stürzenbecher, Chorherr und KollegInnen, betreffend Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung der Stadt Wien geändert wird. Er wurde vorgestellt. Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von GRÜNEN, SPÖ und Freiheitlichen gegen ÖVP und NEOS angenommen und findet somit in den Gesetzestext Eingang. Wir kommen zum zweiten Abänderungsantrag, eingebracht vom Kollegen Pawkowicz und Kollegen. Er wurde ebenfalls vorgestellt. Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind FPÖ und NEOS, das ist die Minderheit. Dieser Abänderungsantrag findet keinen Eingang in die Gesetzesvorlage. Ich ersuche nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang inklusive dem soeben angenommenen Abänderungsantrag zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit Stimmen von GRÜNEN, SPÖ und Freiheitlichen mehrheitlich angenommen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung von fünf vorliegenden Beschluss- und Resolutionsanträgen. Erster Antrag, eingebracht von Mag. Pawkowicz und KollegInnen, betreffend Bauordnung für Wien, Streichung unnötiger Rechtsvorschriften. Die sofortige Abstimmung wurde verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind Freiheitliche und NEOS, das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Nächster Antrag, eingebracht von Kollegen Pawkowicz und KollegInnen, betreffend Widmungskategorie "geförderter Wohnbau". Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Freiheitliche, NEOS, abgelehnt. Also Freiheitliche, NEOS pro, ist die Minderheit, abgelehnt. Der nächste eingebrachte Antrag vom Herrn Abg. Pawkowicz bezüglich Bauordnung für Wien, mehr Rechtssicherheit bei Umwidmungen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - ÖVP und NEOS, ja oder nein? Nur ein Kollege, zwei. NEOS und Freiheitliche, dennoch die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Vierter Beschlussantrag, eingebracht vom Abg. Pawkowicz, betreffend Ausweitung der Parteienstellung bei Gebäuden der Bauklasse VI. Es wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Freiheitliche, NEOS, ÖVP, das ist die Minderheit, abgelehnt. Und der letzte vorliegende Beschlussantrag, eingebracht von Abg. Pawkowicz und KollegInnen, betreffend Maßnahmen gegen Grundstücksspekulation. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind NEOS und Freiheitliche, das ist die Minderheit. Wir kommen nun zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von GRÜNEN (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Zweite Lesung!), okay, das ist einstimmig. Zweite Lesung, das ist einstimmig. Danke sehr, einstimmig beschlossen. Gemäß § 127, oh Entschuldigung, nein, das habe ich irgendwie vertan, nein. Es geht um was anderes. Jetzt geht es darum: Wer ist dafür, dass wir die zweite Lesung sofort vornehmen? Ich ersuche um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig, danke sehr. Jetzt kommen wir zur zweiten Lesung. Wer dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist jetzt mit Stimmen von GRÜNEN, SPÖ und Freiheitlichen angenommen. Ich danke sehr. Wir kommen nun zu Postnummer 4 der Tagesordnung. Diese betrifft den Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2017. Zu diesem Zweck begrüße ich, und es freut mich außerordentlich, die Patientinnen- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz. Herzlich willkommen bei uns im Haus! Sie kennen es ja noch von früher. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den Amtsf. StR Peter Hacker, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Kenntnisnahme des Berichts der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Vielen Dank für den Bericht der Patientenanwaltschaft. Auch vielen Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die umfangreiche Darlegung der Aktivitäten im letzten Jahr. Ich halte es immer wieder für sehr wichtig, dass hier doch sehr umfangreich darüber berichtet wird, was im Bereich der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft insgesamt passiert, welche Themen hier immer wieder behandelt werden und auch die Berichterstattung über das, was im letzten Jahr vorgefallen ist, respektive auch die Empfehlungen, die die Patientenanwaltschaft hier immer wieder trifft. Ich möchte im Zuge meiner Rede auf drei Punkte eingehen, die ich für sehr wichtig erachte. Einen Punkt haben wir gestern auch schon diskutiert, das Thema der gravierenden Versorgungsdefizite in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Herr Stadtrat hat gestern hier auch, was ich für sehr positiv erachte, eine, sage ich einmal, Akutmaßnahme vorgestellt, dass es eben 15 zusätzliche Betten in Hietzing diesbezüglich geben wird. Ich habe es allerdings gestern auch schon erwähnt und habe in diese Richtung auch die Frage gestellt, man muss schon eines sagen, das ist jetzt eine wichtige Akutmaßnahme. Aber das Thema ist eines, das uns jedes Jahr erwischt, und jedes Jahr diskutieren wir darüber. Ich habe gestern auch die Frage gestellt, da ist einfach über lange Jahre hier sehr wenig passiert. Das ist schon auch eine Verantwortung der rot-grünen Stadtregierung. (Beifall bei den NEOS.) Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist es extrem wichtig, auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einzugehen, und es ist nicht möglich, dass das im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie entsprechend behandelt wird. Ich halte auch das für wichtig, was gestern noch angekündigt wurde, dass es hier im Rahmen des Psychosozialen Dienstes auch eine verstärkte ambulante Versorgung geben soll. Ich halte beides für wichtig, sowohl die bettenführenden Stationen als auch und vor allem auch verstärkt die ambulante Versorgung. Denn es sollte ja soweit möglich sein, dass wir, sage ich, die bettenführenden Stationen ja reduzieren wollen. Das heißt, es ist insofern wichtig, dass es auf der ambulanten Seite auch eine entsprechende Versorgung gibt. Daher hoffe ich, dass dieser Weg, der jetzt hoffentlich eingeschlagen wird, dazu führt, dass die entsprechenden Kapazitäten, die ja auch der Regionale Strukturplan entsprechend vorschreibt, auch in Zukunft gesichert sind und dass es dann nicht mehr notwendig sein wird, immer wieder über dieses selbe Thema zu berichten. Das ist einmal ein Themenbereich. Ein zweiter Themenbereich, auf den die Patientenanwaltschaft in ihrem Bericht hinweist, ist das Thema der Gangbetten. Ja, da hat es auch unter Ihrer Vorgängerin, der damaligen Gesundheitsstadträtin Frauenberger, ich sage einmal, einen ersten Schritt gegeben für einen solchen Dialog zu den Gangbetten. Auch das halte ich für extrem wichtig und positiv. Ich glaube, dass wir das zu sehr vielen anderen Themen auch vermehrt machen sollten, um hier auch die Meinungen der Opposition einzuholen. Das Thema der Gangbetten ist natürlich eines, das medial extrem aufschlägt, weil es ein sehr akutes ist, und es ist oder es sollte nicht so sein, dass es in einem öffentlichen Gesundheitssystem überhaupt Gangbetten gibt. Aber es kann Notfälle geben, wo das auch trotzdem der Fall ist. Die Problematik liegt aber ganz woanders. Die Problematik liegt schon darin, dass wir eine massive Unterversorgung auch personeller Natur haben. Wir haben ja nicht zu wenig Betten, wir haben auch nicht zu wenig Stationen. Es ist nicht so, dass es nicht möglich wäre, die hier zu bespielen. Das Problem ist tatsächlich, dass viele dieser Stationen nicht geöffnet werden können, weil einfach der entsprechende Schlüssel an Personal nicht vorliegt. Das ist die Situation. Auch darüber müssen wir reden, denn das, was in den letzten Jahren hier im Wiener Krankenanstaltenverbund wirklich passiert ist, ist die massive Verunsicherung des Personals. Das hat dazu geführt, dass sehr viele Leute gesagt haben, also das tu ich mir da nicht mehr an, ich geh' woanders hin. Wir sehen ja die massiven Defizite auch im Bereich der Neonatologie und da im Mutter-Kind-Zentrum im Kaiser-Franz-Josef-Spital. Ich weiß, da gab es unterschiedliche Meldungen, auf der einen Seite in den Medien. Ich habe diese Anfrage auch an die damalige Gesundheitsstadträtin Frauenberger gestellt, die das dann bestätigt hat, dass es zu wenig Personal gibt, dass diese Abteilung im Kaiser-Franz-Josef-Spital, das neugebaute Mutter-Kind-Zentrum, nicht immer bespielt werden kann. Das heißt, dass es hier einfach zu temporären Schließungen kommt. Da muss ich schon ganz ehrlich sagen, das ist ganz klar eine politische Verantwortung. Denn viele dieser Menschen wurden verunsichert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wiener Krankenanstaltenverbundes, die dann gesagt haben, da geh' ich weg. Und sehr viele Junge haben gar kein Interesse gezeigt zu bleiben. Wir haben ein massives Ausbildungsdefizit, gerade im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde, und es wird immer gravierender. Das ist ein absolutes Versagen einer Gesundheitspolitik von Rot-Grün! (Beifall bei den NEOS.) Die Gangbetten sind oftmals ein Symptom davon. Aber auch dort müssen wir ganz klar sagen, dass das nicht geht. Das ist einfach nicht zumutbar. Aber genauso wenig zumutbar ist sehr vieles, was für das Personal im Wiener Krankenanstaltenverbund gemacht wurde. Dafür haben wir uns in der Vergangenheit immer eingesetzt und werden wir uns auch in Zukunft einsetzen. (Beifall bei den NEOS.) Ein dritter Punkt, den ich hier noch aufgreifen möchte, ist der Themenbereich Patienten mit chronischen Schmerzen, also das Thema der Unterversorgung in der Schmerztherapie. Ich habe das sehr positiv empfunden, dass man zumindest einmal die Zuweisung meines Antrages für eine multimodale und interdisziplinäre Schmerzversorgung in Wien dem Gesundheitsausschuss zugewiesen hat. Ich sage es hier ganz klar, ich hoffe, dass das dann dort nicht abgedreht wird, so wie wir das in der Vergangenheit auch oft gesehen haben. Ich sage es ganz klar, weil ich auf diesem Thema drauf bleiben werde. Ich kann Ihnen sagen, wir haben sehr, sehr viel Unterstützung von den Menschen, die genau in diesem Bereich arbeiten, weil sie ganz klar darauf hinweisen, dass wir in Wien eine massive Unterversorgung in der Schmerzversorgung haben, österreichweit generell, aber speziell auch auf Grund der Rahmenbedingungen, der demographischen Entwicklung in Wien. Daher ist es ganz essenziell, dass das Thema der Schmerzversorgung hier ernsthaft angegangen wird und nicht nur, dass das vielleicht mit einem kleinen Pilotprojekt damit erledigt ist. Das kann es nicht sein. Denn wenn wir tatsächlich eine strukturelle Veränderung in der Gesundheitsversorgung in Wien haben wollen, wenn wir tatsächlich die Spitalsbetten entlasten wollen, dann muss es einen Ausbau der Strukturen im niedergelassenen Bereich geben, und die können vielfältig aussehen. Da möchte ich mich auf eine spezielle Form gar nicht festnageln. Aber die halte ich für extrem wichtig. Also das ganze Thema Stärkung auch der hausärztlichen Versorgung, der Hausarztpraxen, ist ein ganz wichtiges Thema. Stärkung in vielen Bereichen, nicht nur in der Primärversorgung als solche, sondern auch im Bereich Sekundärambulatorien, und vor allem eine sehr starke Vernetzung von Gesundheit und Pflege. Ich denke, dass wir auch darüber viel stärker nachdenken können, dass in den Primärversorgungseinheiten auch das Thema der mobilen Pflege da zum Beispiel mitangesiedelt werden kann, weil das genau jene multimodale und dann vor allem auch interdisziplinäre Versorgung wäre, die wünschenswert ist, weil das Thema Schmerz ein Thema ist, das nicht nur für die Patienten ein massives Leid darstellt, sondern es ist volkswirtschaftlich der absolute Wahnsinn. Das heißt, da können wir auch sehr, sehr viel Geld sparen, das notwendig sein wird, um andere Strukturen aufzubauen, die sehr, sehr viel effektiver sind. Ein Bereich, das haben wir im Ausschuss auch kurz diskutiert, der mir auch sehr wichtig ist und der hier noch nicht so behandelt wird, aber vielleicht in Zukunft, ist das Thema der seltenen Erkrankungen. Ich glaube, dass das Thema ein virulentes Thema ist, wo es sehr, sehr viele Patienteninitiativen gibt, die aber das Gefühl haben, im Stich gelassen zu werden. Es gibt zwar einen nationalen Aktionsplan, der wird irgendwie fortgeschrieben, aber dann ganz konkret bei der Unterstützung dieser vielen Patienteninitiativen - die rennen hier oft von Pontius zu Pilatus und fühlen sich in diesem gesamten Gesundheitssystem eigentlich nicht wirklich aufgehoben und wissen nicht, wo sie wirklich hingehen sollen. Das heißt, auch hier wird es notwendig sein, und ich werde in weiterer Folge, nicht heute, aber zu einem anderen Zeitpunkt auch in der Richtung einen Antrag einbringen, dass es hier wirklich diesen ersten Kontaktpunkt gibt, der diese Informationen, quasi den Startpunkt eines Leitsystems darstellt, dass wir in dieser Hinsicht auch tatsächlich etwas erreichen und dem Themenbereich der seltenen Erkrankungen auch eine entsprechende strukturelle Verankerung geben, damit jene Patientinnen und Patienten, die hier im Moment nicht wissen, wo sie hingehen sollen, wo die entsprechenden Zeiten bis zur Diagnose wahnsinnig lange dauern, wo extrem viel Leid da ist und natürlich das Gesundheitssystem auch extrem belastet ist, weil auch die Kosten sehr hoch sind - hier kann man wirklich den Patientinnen und Patienten helfen und gleichzeitig auch im Gesundheitssystem die Versorgung massiv verbessern. Das wird ein Themenbereich sein, und da würde ich mich auch freuen, wenn die Patientenanwaltschaft sich diesem Thema vielleicht auch einmal verstärkt widmen würde. Zum Abschluss: Was mir auch noch ein Anliegen wäre, wäre durchaus zu den Empfehlungen, die Sie ja jedes Jahr abgeben, ein bisschen auch ein Feedback zu bekommen: Wo stehen wir da? Was hat es bewirkt? Was wurde aufgegriffen? Wo herrscht eigentlich noch ein entsprechender Nachholbedarf? Das geht so ein Stück weg in Richtung eines Monitorings, auch eines solchen Berichtes. Ich finde, dass das auch hilfreich wäre, um eine umfassende Evaluierung zu haben. Danke noch einmal für den Bericht. Danke vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hungerländer, bitte sehr. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Geschätzte Kollegen! Ich darf mich auch für diesen sehr informativen Bericht bedanken. Ich bin ja noch relativ kurz im Gemeinderat. Es ist der erste Bericht, den ich gelesen habe, und ich habe wirklich sehr viele interessante Dinge daraus gelernt. Ich möchte zwei Punkte herausgreifen, die wir als ÖVP-Wien schon öfter angesprochen haben. Der erste, es wurde bereits erwähnt, sind die Zustände in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Da wurde gestern ja bereits eine Akutmaßnahme angekündigt. Ich habe dem Bericht entnommen, dass für 128 bis 218 Kinder und Jugendliche psychiatrische stationäre Betten fehlen. Also wir sehen, dass da noch einiges zu tun ist. Als ÖVP werden wir selbstverständlich an der Sache dran bleiben und schauen, dass hier die weiteren Schritte auch erfolgen werden. (Beifall bei der ÖVP.) Mein zweiter Punkt betrifft die zentrale Geburtsanmeldestelle. Ich habe das bereits in der Nacht von Montag auf Dienstag schon einmal thematisiert. Auch wir haben von vielen Beschwerden gehört, dass Frauen auf Herbergsuche gehen, viel zu spät erfahren, wann sie wo entbinden werden oder überhaupt Schwierigkeiten haben, einen Platz in einem Spital zu finden. Für die zentrale Geburtsanmeldestelle wurde ja für Ende 2017 die Eröffnung versprochen. Bisher ist leider nichts passiert. Das grundliegende Problem, das wurde auch uns berichtet, ist ja, dass die Geburtenzahlen nicht korrekt berechnet wurden, weil einerseits die Immigrationswelle 2015 nicht einberechnet wurde, logischerweise, und andererseits die natürlich steigende Geburtenrate, die wir in Wien glücklicherweise haben, auch nicht einberechnet wurde. Hier gilt es also, dass man sich auf realistische Zahlen stützt, eine Evaluierung vornimmt und dementsprechend auch die Kontingente der Häuser ausbaut und der gestiegenen Nachfrage anpasst. Dasselbe gilt übrigens für die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze für Hebammen, auch ein Thema, mit dem wir sehr oft konfrontiert werden, was sicherlich mit einer Aufwertung des Berufes einhergehen muss. Aber ich glaube, da ist auch ganz viel Diskussionsbedarf, wie das aussehen kann und wie das durchgeführt werden kann, diese Aufwertung des Berufes, und ob das nur monetäre Anreize sein müssen oder auch andere Maßnahmen. Herr Stadtrat, ein Wort darf ich mir noch erlauben. In Ihrer Rede am Dienstag in der Nacht, Montag auf Dienstag in der Nacht, ich habe da sehr gut aufgepasst, haben Sie gesagt, die Opposition hat Anträge eingebracht, die Zusatzkosten in Millionenbeträgen bedeuten würden. Jetzt ist es Ihre Fraktion, die immer wieder betont, dass Wien glücklicherweise wächst und wir schließen uns dem ja an. Wien wächst und dementsprechend muss auch die Infrastruktur ausgebaut werden. Jetzt würde ich Sie ersuchen, dass Sie die Anträge der Opposition nicht pauschal als Wünsche an das Christkind abstempeln, sondern tatsächlich auch differenzieren, was sind ideologisch geprägte Anträge, die es natürlich auch gibt, aber was sind auch Anträge wie zum Beispiel im Gesundheitsbereich, wo wir sagen, hier muss die Infrastruktur einfach mit der Stadtentwicklung mitwachsen. Meines Erachtens ist der Bereich der erhöhten Nachfrage nach Geburtsplätzen einer dieser Punkte, wo wir sagen, da muss einfach die Infrastruktur an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Das ist aus unserer Sicht dementsprechend kein Antrag zur Geldverschwendung, sondern einfach eine notwendige Maßnahme, die getroffen werden muss. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Meinhard- Schiebel. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Pilz! Sie haben vom Kollegen Gara schon sehr umfangreich über die einzelnen Themen zur Pflege und Gesundheit gehört und natürlich geht es auch bei der Patientenanwaltschaft um alle diese Themen. Ich würde gerne noch ein paar andere Aspekte einbringen. Der jährliche Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft gibt immer ein klares Bild darüber, dass allen Beschwerden von den Betroffenen sorgfältig nachgegangen wird. Das ist ein wesentlicher Bestandteil einerseits der Kontrolle für uns alle zum Pflege- und Betreuungswesen in Wien, zugleich zeigt es aber, dass sich Menschen in Wien mittlerweile doch öfter als bisher als mündige Patientinnen/Patienten und Pflegebedürftige sehen und nicht mehr etwas, das sie stört oder wo sie sich benachteiligt fühlen, nur hinnehmen. Auch ich rate Menschen, die sich mit einer Beschwerde an mich wenden, sich an die PatientInnenanwaltschaft zu wenden oder sich zum Beispiel mit der Heimkommission in Verbindung zu setzen. Dabei bin ich aber immer wieder mit der Sorge der Betroffenen konfrontiert, die glauben, es könnte ihnen zum Nachteil erwachsen, wenn sie sich beschweren. Manche trauen sich erst dann, sich mit einer Beschwerde an die Anwaltschaft zu wenden, wenn alles erledigt ist. Und manchmal ist es mehr als schwierig, da gleich und sofort eingreifen zu können und Probleme vor Ort zu klären. Vor Ort. Die Antwort, die ich öfter bekomme, ist, das muss ja dann mein Angehöriger büßen und wird schlecht behandelt, und nehmen das lieber hin. Dann versuche ich, die Menschen zu ermutigen, wenigstens schriftlich zu dokumentieren, was vorgefallen ist, und den gesamten aufgezeichneten Prozess wenigstens danach an die Patientenanwaltschaft zu senden. Mut machen, ist also ein Schwerpunkt, den ich habe, um diese wichtige Institution, die Patientenanwaltschaft/Patientinnenanwaltschaft zu nützen. Ich würde mir sehr wünschen, dass Menschen ein so wichtiges demokratisches Instrument nützen. Schon deshalb, weil jeder Missstand und jeder Fehler damit behoben werden könnten und das für die nächsten Menschen, die in diese Situation kommen, eine Hilfe ist, damit genau das, worum es ging, nicht wieder vorkommt. Aus Fehlern lernen, das ist eine Chance für Veränderung. Wichtig und sinnvoll wäre es auch, wenn Eltern von betroffenen Kindern sich an die PatientInnenanwaltschaft wenden würden, denn Kinder und Jugendliche haben kaum eine Möglichkeit, sich selbst an die Anwaltschaft zu wenden. Sie sind eine besonders zu berücksichtigende PatientInnenschaft. Genauso ist es auch für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung, die sich selbst nicht vertreten können und deren Angehörige sehr oft nicht wissen, dass die PatientInnenanwaltschaft auch ihnen zur Verfügung steht. Darüber hinaus hat aber die PatientInnenanwaltschaft gerade in der Zeit, in der das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft tritt, eine wichtige Aufgabe, betroffenen Menschen dabei zu helfen, sich dazu rechtlich beraten zu lassen. Dass es trotz der intensiven Bemühungen der PatientInnenanwaltschaft immer noch schwierig ist, die wichtige Funktion und Unterstützung durch eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach außen zu tragen, ist nicht ihre Schuld. Sie tut hier ihr Möglichstes. Aber auch sie scheitert an diesem Nicht-hinschauen-wollen, dass dieses Instrument ganz wichtig ist, um selbst und autonom, bevor der Hut brennt, für den Fall des Falles vorzusorgen. Trotz dieser Möglichkeit fallen Menschen leichter auf teure Vorsorgemöglichkeiten von Versicherern herein, anstatt diese Möglichkeit sogar mit bürokratischer Unterstützung von Seiten der PatientInnenanwaltschaft in Anspruch zu nehmen. Ich würde gerne wagen, wenn mehr Menschen hier wären, die Frage zu stellen, wer von Ihnen denn selbst eine PatientInnenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht hat. Es würde mich nicht wundern, wenn nur sehr wenige aufzeigen. Dass eine PatientInnenanwaltschaft selbstverständlich überparteilich agiert, das steht ja außer Frage. Deshalb sind wir hier besonders aufmerksam und lassen es nicht zu, dass hier parteipolitische Interessen eine Rolle spielen. Es geht um Hilfe bei Problemen, um Lernen für Einrichtungen aus einer Beschwerde und darum, dass Menschen, die als PatientInnen und Pflegebedürftige in einer Einrichtung sind oder auch zu Hause betreut und gepflegt werden, aber auch als pflegende Angehörige und Zugehörige wissen, wo ihnen nach sorgfältiger Prüfung geholfen wird und das hin bis zu einer finanziellen Entschädigung, wenn sie gerechtfertigt ist. Ich darf mich hier an dieser Stelle für die ausgezeichnete Arbeit der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft bedanken. Entschuldigung, dass ich jetzt ein bisschen durcheinander gekommen bin, aber ich würde diesen Dank auf diesem Weg auch gerne an die Heimkommission weitergeben und an alle MitarbeiterInnen dieser Institutionen dafür, dass sie stellvertretend für die Betroffenen immer ein offenes Ohr finden. Ich bitte Frau Dr. Pilz und in diesem Sinn auch Frau Oberin Alma, diesen Dank an alle ihre KollegInnen weiterzugeben. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Frühmesser. Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Meine Damen und Herren! Die Kinder- und Jugendgesundheit findet in Wien einfach keinen Stellenwert, sie hat keinen Stellenwert. Warum? Das sehen wir anhand der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Unterversorgung, die ja schon jahrelang von diversen Experten aufgezeigt wird. Hier möchte ich nur einen nennen, eben den damaligen Präsidenten der Kinderliga für Kinder- und Jugendgesundheit, den Herrn Dr. Vavrik. Er hat das immer wieder moniert, auch die Volksanwaltschaft, auch die Patientenanwaltschaft, aber die Unterversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und die langen Wartezeiten haben sich einfach nicht verbessert. Außerdem steht die derzeitige Situation in Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung. Hier werden die Rechte von den Kindern und Jugendlichen einfach missachtet. Warum? Die aktuelle Rechtsprechung sagt, Minderjährige haben das Recht, getrennt von erwachsenen Menschen mit psychischer Erkrankung auf einer Spezialabteilung für Kinder und Jugendliche behandelt zu werden. Die sind begründet auf aktuellen Urteilen der UNO-Kinderrechtskonvention und den Vorrang des Kindeswohls, das auch in unserer Verfassung festgehalten ist. Auch der Oberste Gerichtshof hat sich dazu klar geäußert. Er stellte fest, dass eine Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie nicht mit Personal- und Ressourcenmangel gerechtfertigt werden kann. Die jetzige Situation haben wir ja schon seit Jahren. Wir haben gestern in der Anfragebeantwortung in der Fragestunde schon einige Punkte von Verbesserungen gehört. Auf das werde ich später noch eingehen. Die Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, wie schaut die jetzt aus? 134 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wurden auf der Erwachsenenpsychiatrie aufgenommen, weil ungenügend Betten zur Verfügung gestanden sind. Laut dem Österreichischen Strukturplan, er wird Ihnen sicherlich allen bekannt sein, ist ein Bedarf von 128 bis 208 Betten veranschlagt. Da war immer das Argument, im KH Nord wird eine ganze Station gewidmet. Aber das KH Nord sollte auch schon seit, ich glaube, ungefähr acht Jahren fertig sein. Also hier versteh' ich auch nicht, warum nicht Sofortmaßnahmen, auf die ich eben später eingehe, nicht schon früher gesetzt wurden. Die Realität schaut so aus: Wir haben nur 56 stationäre und 20 tagesklinische Betten zur Verfügung. Eben jetzt auf die Fragestunde von gestern eingehend hat der Herr Landesrat gesagt, er hat den KAV-Vorstand gebeten, hier eben angesichts auch der vorhandenen Ausbaupläne zu evaluieren und zu prüfen, ob hier sofortige Maßnahmen zu treffen sind oder ob man welche treffen kann. Und es hat sich herausgestellt, dass man 15 Betten umwidmen kann und es auch einen Aufnahmestopp in der Erwachsenenpsychiatrie ab Juli geben wird. Das ist natürlich auch wünschenswert und darüber freuen wir uns. Das ist ein kleiner Ansatz. Aber hier stellen sich unsererseits auch weitere Fragen: Warum eben wurde das nicht früher gemacht? Das ist ja nicht ein Problem, das erst seit gestern bekannt ist. Wie gesagt, es haben Experten darauf hingewiesen, die Oppositionsparteien, die Patientenanwaltschaft, die Volksanwaltschaft. Weiterhin würde mich auch interessieren, wie es ist, wenn die 15 umgewidmeten Betten ausgelastet sind und ein Aufnahmestopp in der Erwachsenenpsychiatrie vorhanden ist, was mit den Patientinnen und Patienten dann passiert? (Beifall bei der FPÖ.) Auch in der Anfragebeantwortung ist klargestellt worden, dass im Krankenhaus Nord diese neue Station schon fertiggestellt ist. Wir werden nächste Woche im Zuge der Untersuchungskommission das Krankenhaus Nord besichtigen. Es würde mich freuen, wenn uns diese baulich fertiggestellte Station gezeigt wird, und ich bin schon gespannt, wie fertiggestellt sie ist. Ich hoffe, es entspricht den Behauptungen. Warum ist dieses Thema so extrem wichtig? Nicht nur geht es hier um die schwächste Gesellschaft, um die ganz Kleinen, um die Kinder und Jugendlichen, sondern ich möchte auch wirklich auf die Situation, in der sie sich befinden, mehr eingehen. Es ist ja nicht nur eine Missachtung der aktuellen Rechtsprechung vorhanden, sondern eben ein großer Bedarf an Präventionsmaßnahmen. Das zeigt eine Studie, auf die ich später eingehen werde. Da muss man sich schon viel früher damit befassen, warum Kinder eben aggressiv werden, warum sie Angststörungen haben, Essstörungen, und so weiter. Und eben die Unterbringung in der Erwachsenenpsychiatrie, da werden die Kinder und Jugendlichen teilweise lediglich aufbewahrt und rein medikamentös behandelt. Das ist natürlich für die Kinder und Jugendlichen eine massive Belastung, auch für die Angehörigen. Die leiden darunter, die fühlen sich machtlos und sind natürlich in einer unerträglichen Situation verzweifelt. Vor allem sehen die Kinder und Jugendlichen hier, wenn sie quasi in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht sind, wie sie einmal enden werden, was auf sie zukommen könnte. Das ist natürlich extrem belastend und hier stirbt, glaube ich, langsam die Hoffnung auf Besserung beziehungsweise auf Genesung. Weiters gibt es eben keine altersadäquate Betreuung, logisch kein pädagogisches Angebot und natürlich kein Zusammensein mit Gleichaltrigen. Weiters sind auch die Sicherheitsbestimmungen ein ganz wichtiger Punkt, eben auch im Fall des 13-jährigen Mädchens. Da werden wir sehen, was da rauskommen wird. Es gibt hier ganz klare Regelungen. Aber wie wir auch dem Bericht entnehmen können, ist es leider auf Grund von Personalmangel in den Stationen nicht möglich, dem nachzukommen. Die sind unterbesetzt und dann entstehen halt leider schlimme Fehler. Da bin ich gespannt, was da noch rauskommt. Hoffentlich wird man gerade bei den Sicherheitsbestimmungen ein großes Augenmerk darauf legen, jetzt nicht nur, weil Kinder und Jugendliche untergebracht sind, sondern generell, weil sich auch hier die Frage stellt, das hat mein Kollege gestern in seiner Anfrage auch schon gefragt, ob hier wirklich Akutpsychiatrie geplant ist oder eben wirklich nur eine normale psychiatrische Station. Das ist, glaube ich, bei dem Fall auch noch offen und zu klären. Da gehört, glaube ich, noch einmal differenziert. Das ist jetzt in dem Bericht auch nicht ganz so hervorgegangen. Das würde ich mir vielleicht auch noch wünschen, dass man das mehr aufgreift. Wie schon alle meine Vorredner gesagt haben, sollte natürlich der Schwerpunkt im außerstationären Bereich liegen. Warum? Weil eben die ambulante Behandlung deutlich weniger Freiheitseinschränkungen mit sich bringt. Das ist natürlich viel angenehmer, auch für die Angehörigen, für die Bekannten, Verwandten, vor allem als junger Mensch ist man sehr froh darüber. Außer natürlich, wenn eine suizidale Neigung besteht, dann nicht. Aber das ist, glaube ich, logisch. Wie wir alle wissen, ist es ein weiteres Problem, dass die Kinderärzte fehlen. Ich glaube, hier, das ist ja auch schon in Verhandlung, sind es die Rahmenbedingungen, die wir eindeutig verbessern müssen. Sehr viele Ärzte sind unzufrieden, die Turnusärzte mit ihrer Berufsauswahl, überhaupt mit der jetzigen Situation, oder wandern überhaupt ab. Ich glaube, hier sollten wir uns auf jeden Fall bemühen, dass wir vor allem mit den Kinderärzten die Rahmenbedingungen diskutieren. Vor allem führt das in der Pädiatrie eindeutig zu einer Zweiklassenmedizin, im Gesundheitswesen, glaube ich, überhaupt zum Ärztemangel. Jetzt noch zu der Studie bezüglich der Häufigkeit des Auftretens psychischer Auffälligkeiten. Sie zeigt leider eindeutig einen Anstieg, hier eben bei emotionalen Defiziten, Verhaltensprobleme, Essstörungen, Angstzustände, Angststörungen, und so weiter. Die Studie ist interessant, aber was ich mir auch noch gewunschen hätte, ist, dass man mehr darauf eingeht, warum die entstehen und was sind die Gründe. Ich glaube, dass die sozialen Medien heutzutage eine große Rolle spielen. Und dass man hier vielleicht schon in den Schulen ansetzt, ein Bewusstsein für den eigenen Körper schafft und hier schon präventiv agiert. (Beifall bei der FPÖ.) Ein weiteres Beispiel, warum wir der Meinung sind, dass in Wien das Gesundheitssystem an die Wand gefahren wurde, sehen wir auch bei den Kapazitätsengpässen auf Grund des starken Anstiegs der Geburten, das wird auch im Bericht genannt, auch auf Grund des Zuzugs. Hier wurde uns im Ausschuss oft gesagt, dass man zwar nicht in seinem Wunschspital gebären kann, aber ein Platz sicher ist. Dem Bericht kann ich aber entnehmen, dass das anscheinend nicht der Fall ist, und den würde ich gerne zitieren: "Die Frauen berichteten, dass sie trotz früher Anmeldung zur Geburt von allen Abteilungen abgelehnt wurden. Keine der Abteilungen konnte den Schwangeren freie Geburtshilfekapazitäten in einem anderen Fondsspital nennen." Ich glaube, hier muss man vor allem die Organisation der Geburtsanmeldung so rasch und so schnell wie möglich verbessern, vor allem in einer Situation, wenn man schwanger ist, dass man nervenaufreibende Situationen vermeidet. Es wären noch einige Punkte, Gangbetten, lange Wartezeiten, und so weiter, zum Aufgreifen. Genau hier ist eben der Punkt, warum wir dem Bericht leider nicht zustimmen können. Wir würden uns halt hier mehr Auftreten von der Patientenanwältin wünschen, mehr Öffentlichkeit. Wir haben das Gefühl, wir vermissen hier eben die Präsenz zu wichtigen Themen in der Öffentlichkeit. Und dass Sie es hier ein bissel vermeiden, dass Sie bei der Stadtregierung anecken. Dem können wir leider nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Dr. Claudia Laschan. Ich erteile dir das Wort. Abg. Dr. Claudia Laschan (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Gleich dazu zum Letzten, zu den Geburten. Da kann man daraus vielleicht Folgendes lernen, nämlich dass man, bevor man was zusperrt, sich überlegt, ob das gescheit ist. Ich möchte gerne auch auf die Unterversorgung von Schmerzpatienten und - patientinnen eingehen. Das ist natürlich eine umfassende Thematik, Sie haben es auch gesagt. Vernetzung ist notwendig, niedergelassener Bereich ist notwendig. Hier ist zu überlegen, wie man das gut gestaltet. Ich glaube auch, es ist auch wichtig, darauf zu achten, dass sich in der Ausbildung einiges ändert. Es hat sich ein bissel was geändert. Wenn wir vor einigen Jahren über Schmerzen gesprochen haben, haben alle gesagt: Keine Morphine! Hilfe! Verboten! Da sind Patienten und Patientinnen mit schwersten Erkrankungen, die nur mehr einige Wochen zu leben gehabt haben, an ihrem Lebensende in Schmerzen gelegen, weil man gesagt hat, das macht vielleicht süchtig. Das ist vorbei, Gott sei Dank, diese Einstellung gibt es nur mehr ganz selten. Da hat sich etwas weiterentwickelt. Aber ich glaube auch, dass in der Ausbildung die Schmerzbehandlung, die Vielfältigkeit der Schmerzbehandlung, die vielen Ansätze, die es da gibt, zu kurz kommt. Das möchte ich noch als zusätzlichen Aspekt einbringen. Ich bin nicht der Meinung, es wird niemand das Ganze nicht ernst nehmen, sondern es ist ein ernstes Thema. Ich nehme es sehr ernst und meine Fraktion jedenfalls auch. Ich möchte aber bei der Schmerzpatientenunterversorgung schon auch auf ein Problem hinweisen, das ich sehe, und das betrifft einen privaten Träger, das Orthopädische Krankenhaus, das sehr gut ist, und ich habe das auch vor einem Jahr bei der gleichen Debatte angemerkt, aber wo es Wartezeiten gibt, auch für Patientinnen und Patienten, die akut eine Hüfte brauchen, außer es wird eine Zuzahlung geleistet. Da wird auch gedrängt. Dort ist das System so, das ist nicht ein Einzelfall, das System ist dort so, dass vermittelt wird, du gehst zu dem niedergelassenen Orthopäden, der dann auch operiert, der ist privat, und so kommt man dann in dieses Spital. Wenn man zusatzversichert ist, ist es gut. Die Mehrheit, die große Mehrheit der Menschen ist nicht zusatzversichert. (Abg. Dr. Claudia Laschan spricht in Richtung Wiener Pflege-, Patienten- und Patientinnenanwältin Dr. Sigrid Pilz.) Das ist dann schlecht, weil es einem dann passieren kann, dass man dann nämlich aus der Not heraus, wenn man es schmerzmäßig nicht mehr aushält und einen Termin in einem Jahr nicht akzeptieren kann, dann die letzten Reste an Geld von der ganzen Verwandtschaft zusammenkratzt, um die 10.000 EUR zusammenzubringen, damit man die Hüftoperation kriegt, ganz konkret. (Abg. Christian Oxonitsch: Claudia, sprich hierher wegen der Stenographen!) Entschuldigung, ich werde da nach vor schauen. Das halte ich für eine ganz eine wichtige Sache, die auch für die Patientenanwältin meiner Meinung nach sehr wichtig ist. Und warum kommen so wenige? Auch das habe ich schon voriges Jahr gesagt. Warum gibt es da so wenige Beschwerden? Weil jeder, der es hinter sich hat, dann froh ist, dass er es hinter sich hat. Das ist die natürliche Reaktion einer normalen Psyche eines Menschen, dass man damit dann eigentlich nicht mehr belastet sein will: Ich bin froh, dass ich wieder gehen kann, und lassen wir das hinter uns. Das ist der Grund, warum es so wenige Beschwerden gibt. Ich möchte auch zu einem anderen Teil kommen, und das betrifft auch ein bisschen Kinder und Jugendliche, nämlich psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Damit meine ich ein Thema, das auch sehr, sehr danach schreit, intensiver angeschaut zu werden, und das sind die Schlafstörungen. Warum ist das Thema Schlafstörung nicht so ein Thema? Weil älteren Menschen eingeredet wird, das ist ganz normal, da braucht man weniger Schlaf. Das stimmt, man braucht offensichtlich im Alter weniger Schlaf, aber das ist deswegen keine Schlafstörung. Wenn ich sieben Stunden oder sechs Stunden durchschlafen kann und dann ausgeruht bin, habe ich weniger Schlaf, bin gesund und schlafe eben weniger, aber es ist keine Schlafstörung. Aber die meisten haben ja Durchschlafstörungen, Einschlafstörungen, sind dann den ganzen Tag müde und glauben dann, sie haben einen Eisenmangel. In Wirklichkeit ist es die Schlafstörung und eingeredet wird einem, es ist eh normal. Wenn es nicht mehr aushaltbar ist, dann bekommt man Psychopharmaka oder Schlafmittel, von denen man dann abhängig wird und dann immer mehr braucht, dann wieder Schlafstörungen kriegt, und so weiter. Das zu der älteren Bevölkerung. Bei den Kindern und Jugendlichen sind die Schlafstörungen bereits die Nummer 1 bei den psychischen Erkrankungen. Schlafstörungen mit Auswirkung als Konzentrationsstörungen. Das wirkt sich auf die Schule aus, das wirkt sich auf den Alltag aus, das wirkt sich auf die Aggressionsbereitschaft aus, und so weiter, und so fort. Deswegen freue ich mich auch, dass wir zusammen mit der Wiener Gesundheitsförderung hier jetzt eine Initiative ergreifen werden, um hier auch aufzuklären. Aber ich glaube auch, dass hier umfassende Bemühungen stattfinden sollten, dass man hier ein Bewusstsein schafft, aber auch Strukturen schafft, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Es ist nämlich schon auch so, dass man weiß, was die grundlegenden Eckpfeiler sind, um gesund alt werden zu können, nämlich nicht nur sehr alt werden und davon 30 Jahre krank, sondern gesund alt werden zu können. Und das ist viel Bewegung, nicht rauchen, sich gesund ernähren, wenig Alkohol, das wissen wir eh alle, und ausreichend Schlaf. Das gehört dazu. Ausreichend Schlaf kommt aber zu kurz, vor allem in einer Welt mit einer Zunahme an beruflichen Anforderungen, wo man rund um die Uhr erreichbar sein muss oder glaubt, rund um die Uhr erreichbar sein zu müssen, rund um die Uhr aktiv sein zu müssen, auch in der Freizeitgestaltung, wo man Netflix-Serien die ganze Nacht anschaut, weil es so spannend ist und wir uns dann wundern, dass wir in so eine chronische Müdigkeit hineinkommen, und Kinder und Jugendliche, vor allem Kinder, bereits Konzentrationsstörungen haben, weil sie einfach an irgendwelchen Geräten sitzen und herumdaddeln oder tipseln. Das hat einen Einfluss. In Städten, wo es keine Regelungen mit Ladenschlusszeiten gibt, wo es keine Sonntagsschließzeiten gibt, wie es das in Österreich, Gott sei Dank, gibt, wo der Tag zur Nacht wird und die Nacht zum Tag und alles gleich ist und immer Betrieb ist, sind die Schlafstörungen nachweislich noch deutlich höher und deutlich mehr, als sie in Österreich oder in ähnlichen Ländern sind, wo es solche Regelungen gibt. Also da kommt noch etwas auf uns zu. Das wird massiv die Gesundheit im Sinne einer Volkskrankheit beeinflussen, die Schlafstörungen und deren Folgen. Auf das möchte ich nur einmal hinweisen. Ich werde mich da noch intensiver damit beschäftigen und dazu auch zu Wort melden. Was aus dem Bericht auch hervorgeht, ist, dass es sehr oft Probleme gibt, weil es kein Patientenleitsystem gibt. Ja, ich fasse das jetzt so zusammen. Viele müssen irgendwo anrufen, zum Beispiel eben auch bei der PatientInnenanwaltschaft, um zu fragen: Wo gehe ich jetzt hin? Jetzt gibt es dieses Projekt auf Bundesebene, das in Wien, in Vorarlberg und in Niederösterreich durchgeführt wird: Das Patiententelefon. Da wird man sehen, wie das dann letztendlich beurteilt wird. Ich halte den Ansatz für gescheit, wo man einmal anrufen und sagen kann, ich hab' jetzt starke Bauchschmerzen, und dann nach einem Leitsystem, nach einem Algorithmus befragt wird und dann beraten werden kann. Das ist ein guter Ansatz. Aber eigentlich wäre es meiner Meinung nach, und das machen auch sehr viele Hausärzte und -innen, die Aufgabe des behandelnden Familienarztes oder der Familienärztin, die Patientinnen und Patienten zu leiten. Das heißt, zu sagen, das kann ich nicht behandeln, da gehören Sie dort und dort hin. Und auch den Weg dorthin zu legen und dort im Spital anzurufen und zu sagen, wenn es so weit ist: Ich brauche ein Bett für meine Patientin. Es gibt viele, die das machen, aber zu wenige noch, weil sonst würde es diese unnötigen Wartezeiten nicht geben, wo man stundenlang in einer Spitalsambulanz wartet, um dann herauszufinden: Da bin ich eigentlich falsch. Ja, das gibt es ja immer wieder. Wo es dann wochen- und monatelang braucht, bis man zu einer Diagnose kommt und dann endlich mit einer Therapie beginnen kann. Da sind ja dann viele sehr verzweifelt, wenn sie hier durch das Gesundheitssystem, das meiner Meinung nach im Übrigen ein ausgezeichnetes in Wien ist, durch dieses System dann irren und ihr Leiden in Wirklichkeit verlängert wird, und es auch fatale Folgen haben kann, wenn man zu spät draufkommt. Jetzt ist das mit den MR-Wartezeiten durch die strukturelle Bereinigung, durch die Änderung des Vertrages besser geworden. Das ist eine gute Sache, aber es gibt doch auch noch vieles in diesem Bereich zu tun. Ich glaube zum Beispiel auch, dass es in diesem Zusammenhang sehr wichtig wäre, dass es eine Vielfalt geben sollte, ein Nebeneinander und Miteinander von guten Hausärztinnen und Hausärzten, die sich für ihre Patientinnen und Patienten engagieren, aber auch von Einrichtungen, wie immer sie heißen mögen, Primärversorgungszentren oder auch anders, aber nicht privat geführt, weil da schauen wir dann wieder in die Orthopädie, da kommt mir das Grauen, sondern natürlich in einem Kassensystem integriert. Aber da sind meiner Meinung nach, und da würde ich jeden hinschicken, der etwas Komplizierteres hat, wo er zum Beispiel ein Röntgen braucht und wo es schnell gehen muss, für mich bespielgebend und gut auch die Gesundheitszentren der Wiener Gebietskrankenkasse. Wenn ich eine Divertikulitis habe, also eine Entzündung des Darms, die Antibiotika braucht, sehr schmerzhaft ist und auch mit Abszessbildung fatal enden kann und was weiß ich, was alles, da würde ich niemanden zum Hausarzt schicken. Nicht, weil der schlecht ist, sondern weil da erst ein Ultraschall gemacht werden muss, und dann ein CT. Bis man den CT hat, ist man vielleicht an der Bauchfellentzündung, die dann entsteht, schon gestorben. Also das ist jetzt ein bisschen drastisch, aber in einem solchen Gesundheitszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse mit Radiologie dabei hat man am selben Tag die Diagnose und wandert dann ins Krankenhaus, wenn es notwendig ist. Und dieses Miteinander wäre das Ziel. Es gibt ja die guten Strukturen schon nebeneinander, und das noch zu vernetzen, glaube ich, wäre eine wichtige Aufgabe und die werden wir auch angehen. Aber das Wichtigste ist aus meiner Sicht der Mensch, und das ist die sozialdemokratische Sicht, und zwar egal, ob er reich oder arm ist. Mir sind die Armen wichtiger, weil die Reichen können sich schon selber organisieren, und es sind auch mehr. Jeder Mensch, egal, woran er glaubt, welches Geschlecht er hat, wie alt er ist, welche Gesinnung er hat, muss im Mittelpunkt stehen als das Wichtigste in einem Gesundheitssystem. Aus diesem Grund freut es mich auch besonders, dass der Amtsf. StR Peter Hacker einen Schwerpunkt in Richtung auf unbedingte Kunden- und Kundinnenorientierung bereits für alle Organisationseinheiten formuliert hat. In diesem Sinne freue ich mich auf die künftige Arbeit in der Wiener Gesundheitspolitik und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Diskussion. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Ich erteile nun der Frau Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz das Wort. Patientinnen- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Ich danke ganz ausdrücklich für diese Debatte auf hohem Niveau. Es sind so viele Punkte angesprochen worden, die ich tatsächlich im Wiener Gesundheitswesen als ganz dringende Brennpunkte und auch notorische Mängel beurteile, Stichwort Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das war gestern und heute auch schon ein Thema. Ich möchte mich für den Dank bedanken und werde meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gerne ausrichten, dass ihre Arbeit so wertgeschätzt wird. Denn Sie müssen wissen, wir sind sehr stark nachgefragt in Wien. Wir haben im Moment mit Jahresende 17 rund 3.800 Akten erledigt in einem Jahr, und 10.800 Menschen haben sich mit ihren Anliegen an uns gewendet. Also das Geschäft boomt, um es so zu sagen. Wir sind wirklich für jeden und jede Person da, egal, ob im Spital die Suppe kalt war, ob man nicht weiß, wo der Arzt offen hat oder ob es um einen schweren Behandlungsfehler, einen Todesfall geht. Meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind für jeden da. Manche brauchen uns öfter, manche beschäftigen uns oft, und manchmal sind es die Leisen, auf die man ganz besonders schauen muss. Und weil da die Frau Abg. Däger sitzt, es sind nicht immer die, die am meisten laut schreien, die die größte Unterstützung brauchen, sondern oft sind es die, die mit schweren Beschwerden zu uns kommen und mit einer traumatisierten Erfahrung und dann zu mir sagen: Frau Patientenanwältin, ich war mir nicht sicher, ob ich damit kommen kann, denn ist es auch wirklich bedeutend genug? Die Frau Abg. Meinhard-Schiebel hat das angesprochen, dass manche Angst haben, sich an uns zu wenden. Das höre ich auch. Das höre ich auch, und da werde ich zur Furie. Wenn es jemanden gibt, der mir sagt, ich traue mich da nicht mehr ins Spital oder zum Arzt oder zur Rettung oder wo immer hin, weil wenn ich mich jetzt beschwere, dann werde ich daraus einen Nachteil haben - das ist wichtig und das sagen wir den Patienten und Patientinnen und den Bürgern dieser Stadt und ich sage es auch hier noch einmal: Das ist ein Patientenrecht, sich bei der Patientenanwaltschaft zu beschweren, das Anliegen einzubringen. Wir sind weisungsfrei. Der Dienst ist kostenlos, wir haben eine landesgesetzliche Grundlage. Und jeder, der einem Patienten daraus einen Strick dreht, dass er sich an uns gewendet hat, der kriegt es mit uns zu tun, und da wissen wir auch alle Träger aller Spitäler und aller Einrichtungen, auch die Ärztekammer, jeden hinter uns, dass das nicht geht. Ich will jetzt kurz auf die einzelnen Punkte eingehen und fange bei der Frau Abg. Laschan an. Sie haben zu Recht die Notwendigkeit eines vernünftigen Patientenleitsystems angesprochen. Das ist mir ein großes Anliegen. 1450 ist dazu die Telefonnummer, ein guter Anfang. Der Herr Stadtrat, wir kennen uns ja auch schon drei Tage, kennt meine Position dazu, dass ich meine, dass in 1450 noch viele Möglichkeiten schlummern. Jetzt ist es eine Nummer für eine Dringlichkeitseinschätzung: Legen wir einen Topfen auf? Muss man zum Arzt gehen? Oder braucht man den Hubschrauber ins Spital? Es ist gut, wenn sich die Menschen da orientieren können, ob der Topfen das Richtige ist oder eher doch der Flieger. Meistens ist es Gott sei Dank der Topfenumschlag. Aber dieses 1450 könnte mehr, als es im Moment genützt wird. Ich bin dafür, dass man die Parallelaktionen irgendwann einmal abbaut, denn wir haben die Rettung, wir haben den Ärztefunkdienst, der jetzt ohnehin kooperiert. Aber ich möchte, und im Endausbau sollte es so sein, dass jemand, der sich gesundheitlich in Not fühlt, eine der Nummern, die er hat, die er kennt, die traditionell sind, wählt und auf einen Task zusammenkommt, wo dann mit kompetenter Triagierung und kompetenter Abarbeitung das Mittel der Wahl für den Anrufer patientenorientiert dann auch auf den Weg geschickt wird. Es ist nämlich oft so, dass Menschen einfach Sorge haben und die Sorge ist, Gott sei Dank, oft auch unbegründet, und da muss man ihnen auch helfen, den nächsten Schritt zu machen und nicht überreagieren hinsichtlich der Versorgung. Denn, und dazu gibt es Studien, wenn 1.000 Leute ein Gesundheitsproblem haben, ist es Gott sei Dank bei der Mehrheit so, an einem bestimmten Tag, das vergeht wieder, das Kopfweh, das Bauchweh, das Ohrensausen, und so weiter. Also vieles vergeht von allein. Bei anderen Dingen genügt es völlig, ein Hausmittel zu verwenden oder zum Hausarzt/zur Hausärztin zu gehen. Die Spitalsambulanz sollte die Ultima Ratio sein, die Ultima Ratio. Diese Studie sagt auch, und das sollten wir in Wien uns beherzigen: Von diesen 1.000 Leuten, die an einem Tag ein gesundheitliches Problem haben, brauchen höchstens 2 oder 3 die Qualität eines universitären Spitals, Stichwort AKH. Aber bei uns ist es so, dass das AKH halt sehr, sehr günstig an der U-Bahn liegt, dass es ein hohes Renommee hat und dass dort die Ambulanzen und die Notaufnahmen von Patienten und Patientinnen, die original dort nicht hingehören, überquellen, weil ihre Befindlichkeitsstörungen, ihre Erkrankung ganz woanders auch betreut werden könnte. Es muss uns ein Anliegen sein, dass wir diese Notaufnahmen im Wilhelminenspital, in der Rudolfstiftung, im SMZ-Ost, im AKH, und so weiter, und so weiter, von jenen Patienten entlasten, die sie nicht brauchen, weil dort entsteht auch unter den Patienten Stress. Die sitzen da und warten Stunden. Ja, Wartezeit ist ein Thema. Wenn eine alte Dame sieben, acht Stunden wartet, sich nicht kurz hinaus aufs Örtchen traut, weil sie aufgerufen werden könnte, dann wünsche ich mir, dass man zumindest jemanden hat, eine Sozialarbeiterin, eine Assistentin, einen Assistenten, der rumgeht und sagt: Wer braucht etwas zu trinken? Darf ich Sie unterstützen? Und so weiter, und so weiter. Kann ich für Sie ein Telefonat machen, weil im AKH hat man ja nicht einmal eine Handyverbindung, und so weiter. Also die Entlastung der Ärzte und Ärztinnen, der Pflege von jenen Patienten und Patientinnen, die es nicht brauchen, beginnend bei 1450, dass man richtig zuweist. Die Schlafstörungen, ja da kann sich jeder - also ich greife mich an meine eigene Nase. Wann gehen wir denn ins Bett und glauben, wir haben genug Schlaf? Wir sind aber erwachsen. Bei Kindern hört es sich auf. Kinderschlafdefizite und Kinderschlafstörungen weisen auch auf ein gesellschaftliches Problem hin. Wenn wir Kinder schon in der Volksschule oder im Kindergarten unter einen Leistungsdruck stellen, es halt dann Angst vor dem morgigen Diktat oder der Schularbeit hat, weil man ja in der 4. Klasse möglichst viel Einser haben muss, da tun einem die Kinder leid. Und es tut mir weh, wenn ich das Gefühl habe, dass man dann irgendwann einmal in der Kinder- und Jugendpsychiatrie landet. Hoffentlich lang nicht. Aber das ist sozusagen eine Einflugschneise. Jetzt komme ich auf dieses Thema, das ja heute so zentral ist. Es ist wirklich nicht zu dulden, wenn es einen Mangel an den notwendigen stationären Betten in Wien gibt. Es darf nicht sein, dass Minderjährige auf der Erwachsenenpsychiatrie sind. Auf der Erwachsenenpsychiatrie sind sie fehl untergebracht, und dort sind Menschen, die auch leiden. Das sind oft Menschen, die Angst machen, die den Kindern Angst machen, wenn sie sehen, dass jemand schwer psychisch krank ist, und da wird man dann nicht gesünder. Ich bin jetzt sehr, sehr froh, dass der Herr StR Hacker da jetzt sagt: Wir fangen das jetzt einfach an und ab Ersten gibt es da jetzt mehr Betten. Darauf dürfen wir uns nicht ausruhen, und es muss weiter ausgebaut werden. Aber wenn man mit Psychiatern spricht, dann ist es auch wichtig, zu verstehen, dass die stationäre Unterbringung sowieso die Ultima Ratio sein soll. Davor ja, die Jugendwohlfahrt, die Psychotherapie, die anderen Dienstleistungen sind heranzuziehen, der PSD, damit man nur die stationär aufnehmen muss, die wirklich auch stationär aufgenommen werden müssen. Da ist oft auch eine Arbeit im Familien-Setting wichtig, weil manchmal Kinder auf der Kinderpsychiatrie landen, weil auch die Erwachsenen ein Problem haben. Und da muss man ganzheitlich hinschauen. Also ich erwarten mir in den nächsten Jahren, dass wir die Bettenmessziffern dort haben, wo sie per RSG hingehören, und dass wir im niedergelassenen Bereich einerseits im PSD Strukturen haben, aber auch, dass wir kassenfinanzierte Kinder- und Jugendpsychiater im niedergelassenen Bereich haben. Denn wenn man als Eltern weder eine Psychotherapie, weil gedeckelt, rechtzeitig in Anspruch nehmen kann noch einen Kinderpsychiater findet, der eine Kassenleistung anbietet, dann hört es sich auf. Die Privatmedizin darf insbesondere dort nicht greifen, wo die Not am größten ist, und das ist sicherlich bei den Kindern und bei den benachteiligten Familien. Die Zuzahlungen in den Spitälern, das ist ein Ärgernis, egal, wo es vorkommt. Reden wir nicht von den Privatspitälern, wo jemand hingeht, weil er sagt, ich gehe lieber ins Spital X oder Y. Das Spital, von dem Sie sprechen, ist ein privat gemeinnütziges, und da gelten halt die Regeln, die in Fondsspitäler zu gelten haben. Eine besonders zu einem gewissen Humor veranlassende Erklärung, die aber eigentlich bitter ist, hat mir eine Dame, die sich mit Einkehrschwung in einer Ordination Vorfahrt als allgemeine Klasse auf der OP-Liste verschafft hat. Ich habe gesagt: "Hallo, sagen Sie uns den Namen von dem Gesundheitsdienst, dem Anbieter, dem Sie Geld dort gelassen haben?" Sagt sie: "Frau Patientenanwältin, das kann ich nicht machen, ich brauche vielleicht übernächstes Jahr die andere Hüfte." Dann ist es halt so, da ist den Menschen, man kann es nachvollziehen, das Hemd näher als der Rock. Aber im Gesamten kann es nicht sein, dass sich eine Privatmedizin dort einschleicht, wo sie nichts verloren hat. Es muss sowohl in den öffentlichen Spitälern als auch in den privat gemeinnützigen aber ganz klar sein, dass die Wartelisten erstens kurz sind und zweitens danach abgearbeitet werden, wer die höchste Dringlichkeit hat, und nicht, wer sich auf irgendeine Weise eine Vorfahrt genommen hat. Die Schmerzpatienten. Ja, wir brauchen Ausbildung und wir dürfen unser Heil nicht darin suchen, dass man als Patient weggeschickt wird mit einem neuen Pulverl, immer und ausschließlich. Der Schmerzmittelmissbrauch, wir brauchen nur in die USA schauen, ist ein großes Thema. Wir dürfen nicht dort hinkommen. Schmerzzentren sind auch dazu da, einen interdisziplinären Zugang zu finden, auch anderes wie Entspannung, Bewegung, richtige Ernährung, und so weiter, um den Menschen, die leiden, alle Wege aufzuzeigen, damit sie aus ihrem Schmerz herausfinden können. Wir können uns nicht einfach darauf verlassen, wie es früher war, da hat einem etwas weh getan, dann hat man ein Schmerzmittel genommen, dann war es wieder gut. Jetzt sind chronisch Kranke, die eine dauernde Versorgung brauchen, unsere große Herausforderung, und da brauchen wir ausgebildete Zentren. Sie haben auch gesagt, dass der Mensch im Mittelpunkt und die Kundenorientierung im Mittelpunkt stehen sollen. Wenn der Herr Stadtrat von Kundenorientierung spricht, dann rede ich von Patientenorientierung. Das ist mir insofern wichtig, ich habe nichts gegen die Kundenorientierung, aber ich möchte schon verdeutlichen, Patienten und Patientinnen, wenn sie krank sind, da ist jeder so klein mit Hut. Denn wenn man Angst hat, wenn man verletzt ist, wenn eine Operation bevorsteht oder eine schreckliche Diagnose, dann werden Patienten und Patientinnen ganz verletzlich. Ja, sie sind auch Kunden, aber sie sind in erster Linie Patienten, denen auch sofort verdeutlicht werden muss: Wir nehmen Ihr Anliegen ernst. Das steht nicht im Widerspruch zur Kundenorientierung. Ich übersetze es in die Patientenorientierung. Da ist noch Luft nach oben, in allen Bereichen, seien es die Spitälern, sei es der niedergelassene Bereich. Oft haben die Patienten und Patientinnen den Eindruck, der Doktor schaut mehr in den Computer als auf den Patienten. Frau Abg. Frühmesser - da hinten sitzt sie -, Sie sind auch darauf eingegangen, dass es in der Kinder- und Jugendpsychiatrie schon klar sein muss, geht es, wenn jemand in der Erwachsenenpsychiatrie ist, um die Akutstation, die Superakut- oder die Langzeitstation. Es kann ja gar nicht sein, dass ein Minderjähriger auf einer Langzeitstation langzeit untergebracht wird. Das wäre fatal, das ist auch nicht so. Wenn Kinder und Jugendliche jetzt auf der Erwachsenenpsychiatrie sind, ist es Gott sei Dank temporär. Aber die Idee, dass man sozusagen langzeit untergebracht wäre, auf die ist niemand gekommen, und das wäre auch in jeder Hinsicht abzulehnen. Aber es war auch nicht gut, und das ist ja der Fall, der bei mir im Bericht beschrieben ist, dass Minderjährige jeden Tag auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie gebracht werden, dort begutachtet werden und wieder zurück auf die Erwachsenenstation kommen. Das ist ja auch nicht einmal ökonomisch und ethisch ist es schon ganz überhaupt nicht. Die Abwanderung der Kinderärzte und -ärztinnen, das ist mir ein wirklich ganz wichtiges Thema. Es gibt Bezirke in Wien, die sind hinsichtlich Kinderärzte und -ärztinnen unterversorgt. Dass es jetzt eine gemeinsame Anstrengung der Kasse, der Stadt und der Ärztekammer gibt, dem abzuhelfen, begrüße ich ganz ausdrücklich, denn in der Kindermedizin, nicht nur in der Kinderpsychiatrie, in der Kindermedizin gilt, das ist der Hausarzt, bis man 15, 16 Jahre ist. Den braucht man nicht nur ein Mal, da muss es eine kassenfinanzierte Versorgung geben, die nicht in Frage steht. Ich komme jetzt auch zum Thema Geburten. Das ist mir ein wichtiges Thema und dem habe ich deshalb auch viel Raum eingeräumt. Diese Herbergsucherei darf nicht Platz greifen. Also wenn Frauen anrufen, das ist ja Patienten- und Kundenorientierung, dann ist klar, wenn ich anrufe, dann darf man mir nicht sagen: Rufen Sie woanders an, wir sind im November eh schon ausgebucht. Sondern dann muss klar sein, dass man an eine zentrale Stelle verwiesen wird, die einem dann auch verbindlich sagen kann, in welchen Häusern es noch Kapazitäten gibt. Das Beste ist, wenn sich die Frauen das aussuchen können, denn man will nicht durch die ganze Stadt fahren, es kann eilig werden. Aber Frauen haben vielleicht auch ein Interesse, eine gewisse Abteilung aufzusuchen. Da muss es eine zentrale Planung geben, die auch trägerübergreifend ist. Da muss auch die Vinzenzgruppe herein, jetzt St. Josef, die ja jetzt auch eine Perinatalversorgung hat. Also daran ist zu arbeiten. Das sollte schon längst umgesetzt sein, und wir warten, dass das bald erledigt wird. Ich möchte jetzt noch zur Frau Kollegin Hungerländer kommen. Sie hat auch hinsichtlich der Geburten darauf hingewiesen, dass es auch um Hebammen geht. Das ist auch ein wichtiges Thema, denn Sie müssen wissen, Gott sei Dank sind die Aufenthaltsdauern auf den Geburtshilfestationen mittlerweile sehr kurz. Das ist gut und richtig. Man muss mit seinem Neugeborenen nicht abliegen, aber dann muss die Versorgung im niedergelassenen Bereich funktionieren. Wir haben zu wenig kassenfinanzierte Hebammen in Wien, was bedeutet, dass insbesondere Frauen nach Kaiserschnitt oft in der Drehtür mit ihren Kindern wieder auf gynäkologischen Stationen oder auf pädiatrischen Stationen aufgenommen werden, weil die Versorgung im niedergelassenen Bereich, die aufsuchende Unterstützung, zu wenig ausgebaut wird. Also da gilt es nachzulegen, damit man auch mit gutem Recht die Frauen bald entlassen kann und dadurch auch mehr Kapazitäten in der Geburtshilfe haben kann. Herr Kollege Gara, Herr Abg. Gara, Kollege war einmal, Sie sind ja Abgeordneter, Sie sagen, dass wir hinsichtlich der Gangbetten ein Thema haben. Ich habe das auch noch einmal angesprochen. Was die Gangbetten betrifft, Sie haben es gesagt, das ist sichtbar. Da kann man ein Foto machen und das schickt man dem Herrn Stadtrat oder der Frau Patientenanwältin oder gleich an "Heute", und dann sagt man, das ist jetzt aber wirklich ein Skandal! Ich kriege auch manchmal, muss ich sagen, Fotos von Gangbetten, die stellen sich dann als Ambulanzliegen heraus. Da möchte ich schon eine große Differenzierung machen. Ich bin froh, dass es Ambulanzliegen gibt, und das möchte ich hier auch zu Protokoll geben. Eine Ambulanzliege ist wichtig für jemanden, der bei der Ambulanz, bei der Notaufnahme hereinwankt und der liegen möchte, und dann ist das kein Gangbett. Aber Gangbetten sind ein Stress und Gangbetten sind oft auch das Resultat schlechter Planung. Aber es gibt Probleme, und Sie haben das auch angesprochen, die man weniger gut sieht und die sind schlimmer. Ich möchte jetzt einfach ein Beispiel dafür zeigen. Wir haben in Österreich zum Beispiel keine Statistik darüber, wie viele Amputationen in Österreich vorgenommen werden, einfach deshalb, weil die Versorgung von Diabetikern ausbaufähig ist. Da geht es auch um Spitäler, da geht es aber auch vor allem um die niedergelassene Versorgung von chronisch Kranken. Wenn man nicht darauf schaut, wie der Fuß ausschaut, wie die Augen beinander sind und ob die Diät stimmt und ob die Einstellung stimmt, dann gibt es schlicht und einfach halt absterbende Gliedmaßen und schlechte Augen. Und das ist, finde ich, ein empörendes Problem, dass wir wissen, wie es geht, und wissen, was zu tun ist, dass wir aber diese komplexe Versorgung nicht hinkriegen, dass ein Diabetiker dann mit einem entgleisten Zucker wieder in einer Notaufnahme endet und das Therapieaktivprogramm nicht im nötigen Ausmaß greift und die schlechte Versorgung dazu führt, dass jemand eine Zehe verliert oder gar einen Fuß. Diese Art von Protesten kommt höchstens im Einzelfall, weil jeder ist sozusagen mit sich selbst beschäftigt und kränkt sich. Aber dass wir hier ein Defizit in der Versorgung haben, diese Art von Sichtbarmachung hätte ich gerne, möchte ich, und die können wir dadurch herstellen, indem wir Transparenz über die Qualität im Spitalsbereich, Licht ins Dunkel bringen, wesentlich mehr als bisher, aber auch im niedergelassenen Bereich. A-IQI und AOQI sind die Stichworte dazu. Und was den niedergelassenen Bereich betrifft, möchte ich Ihnen ans Herz legen, dass es eine Studie des IHS gibt, die heißt schlicht und einfach "Qualität in Arztpraxen". Ich habe sie gelesen, und da kommen die Studienautoren zu dem Schluss, den ich seit Langem schon selber gezogen habe, dass unsere Qualitätskontrolle im niedergelassenen Bereich nahezu inexistent ist. Wir haben das Prinzip der Selbstevaluierung, und die Studienautoren sagen, das ist unadäquat, das ist eine Extremposition in Europa. Und sie machen dringend den Vorschlag, hier die Qualitätssicherung auf ein europäisches Niveau zu heben. Die Patientenanwälte haben sich gemeinsam in ihrer letzten Sitzung an die Frau Bundesministerin Hartinger-Klein gewendet und sie gebeten, hier dringend zu handeln, und haben das auch den Parlamentsfraktionen geschickt. Ja, die Defizite noch zum Schluss. Seltene Erkrankungen, Herr Abg. Gara, das ist ein Thema. Bei seltenen Erkrankungen ist es besonders wichtig, dass man Wissen konzentriert. Da braucht man nicht in jedem Provinzspital einen Experten oder ein kleines Team, sozusagen ein Orchideenthema, sondern vielleicht gibt es sogar - und da gibt es auch Zentren, die sind eins in Europa, oder eins in Österreich, und dort läuft die Kompetenz zusammen. Es ist wichtig, dass die Betroffenen dorthin verwiesen werden, und ich danke Ihnen für diesen Hinweis. Wir werden dem weiter nachgehen. Ich nehme auch Ihre Empfehlung, Feedback auf unsere Empfehlungen zu geben, und wir werden uns anschauen, wie wir das umsetzen können. Abschließend muss ich Ihnen sagen: Sie werden uns künftighin nicht mehr in der Schönbrunner Straße 108 finden. Wir übersiedeln. Wir übersiedeln in die Ramperstorffergasse 67. Für die, die in der Stadtgeographie nicht so daheim sind, das ist vis à vis von der U-Bahn-Station Pilgramgasse. Warum tun wir das? Wir tun das, weil auch der Wiener Patientenanwaltschaft, so wie allen anderen Dienststellen, das Spardiktat gegeben wurde. Ich habe gesagt, wenn ich meine Einsparziele erreichen will, die auch ich habe, dann spare ich nicht am Personal, ganz sicher nicht. Wir haben steigende Beanspruchung, da werde ich nicht beim Personal sparen. Wir sparen bei der Miete. Wir zahlen unsere Miete künftighin nicht mehr einem Bauträger, der wird sich kränken, wenn er es erfährt, das ist nämlich ein Privathaus, in dem wir seit vielen Jahren untergebracht sind, sondern wir ziehen in ein Amtshaus und zahlen unsere Miete, die wir weiter zahlen, natürlich in den Gemeindetopf ein. Wir haben weniger Fläche, wir rücken ein bissel enger zusammen. Es wird für die Patienten kein Nachteil sein, weil unsere Beratungsräume und Besprechungsräume großzügig gestaltet sind. Wir sitzen alle miteinander ein bissel enger, und wir werden in gleicher Qualität weiterarbeiten, aber an einem Ort, wo man sagt, mein Einsparungsziel ist die Mietreduktion. Es ist genau vis à vis zum Umfallen von der U-Bahn-Station Pilgramgasse, also gleich daneben beim AMS. Sie werden das leicht finden. Natürlich barrierefrei, so muss das sein. Dort werden wir, wenn die Übersiedlung gut klappt, dann ab September wieder anzutreffen sein. Ich lade Sie sehr herzlich ein, das ist ganz ernst gemeint, kommen Sie, besuchen Sie uns! Ich möchte mich sehr herzlich bei Ihnen für Ihr Interesse bedanken, bei der Frau Stadträtin außer Dienst Sandra Frauenberger, die uns ja im vergangenen Jahr eine wichtige und kompetente und konstruktive Partnerin in allen Belangen war, die uns betroffen haben, beim Herrn StR Hacker, es hat einen guten Start gegeben, wir haben noch keinen persönlichen Termin gehabt, aber wir reden eh per SMS, wenn wir reden müssen, und bei allen Fraktionen. Ich bitte Sie, schicken Sie uns die Patienten und Patientinnen, wenn Sie sich bei Ihnen beschweren. Wir kümmern uns um jedes Anliegen. Ich möchte mich auch bei den Dienstleistern in Wien bedanken in den Spitälern, im niedergelassenen Bereich, bei der Rettung, und, und, und, bei meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Auf deren Schultern lastet die tägliche Arbeit mit den einzelnen Patienten. Und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich bei der Frau Patientenanwältin. Man merkt, du fühlst dich noch wohl bei uns hier im Hause. Und schön, dass du immer wieder bei uns zu Gast bist. Nun, zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Du hast zum Schluss die Übersiedlung erwähnt. Das nenne ich Effizienzsteigerung unter dem Aspekt der Kundenorientierung und das ist genau das, was ich gemeint habe und danke sehr dafür. Nein, nein, du hast schon vollkommen recht, ich möchte auch nicht die Patientenanwaltschaft in KundInnenanwaltschaft umtaufen. Darum geht es überhaupt nicht. Aber es geht natürlich schon darum, bei der ganzen Diskussion um die Wartezeiten nicht nur die Patienten per se zu sehen, sondern zum Beispiel auch ihre Angehörigen, die unter den Patientenbegriff nicht fallen würden. Darum ist es mir für die Diskussion mit dem Management schon wichtig, diesen Begriff der Kundenorientierung zu verwenden. Ich möchte der Verlockung widerstehen, jetzt eine lange Gesundheitsdebatte zu entfachen, obwohl es wirklich inspirierend war, Ihnen zuzuhören, und ich danke auch für die Beiträge. Ich denke auch, dass wir einige dieser Gedanken durchaus auch gemeinsam aufgreifen sollten und uns überlegen sollten, ob wir nicht die eine oder andere Zielvorgabe dann auch in die Anstaltswerdung für den Krankenanstaltenverbund hineinnehmen könnten. Da spricht überhaupt nichts dagegen, den Begriff der Kundenorientierung zum Beispiel als einen klaren Willen des Eigentümers und des Gesetzgebers zu verankern. Ich glaube, das können wir gemeinsam in den Gesprächen noch diskutieren, die vor uns liegen. Zwei, drei kleine Punkte möchte ich nur ansprechen, weil ich von der Frau Abg. Hungerländer direkt angesprochen wurde. Nein, ich habe sie nicht pauschal abgeurteilt, die Anträge, die da sind, sondern Sie haben vollkommen recht, und ich glaube, dass das auch klar formuliert ist, und wenn nicht, dann tue ich es hier und heute, dass selbstverständlich auch von der Opposition Anträge in dieser Nachtsitzung dabei waren, wo es um Bevölkerungswachstum geht und wir ja auch gesagt haben, die greifen wir auf und die können wir gerne gemeinsam weiter diskutieren und weiter entwickeln. Ich habe da sicher keine pauschale Abkanzelung gemacht. Wenn es so rübergekommen ist, tut es mir leid. Es war weder die Absicht, noch macht es einen Sinn. Die Frau Kollegin Frühmesser hat das Thema der Besichtigung im Krankenhaus im Zuge der Untersuchungskommission angesprochen. Vielleicht nur zur Orientierung: Es ist zwischen der Vorsitzenden und mir vereinbart, dass natürlich Wünsche artikuliert werden können, wenn man bestimmte Dinge anschauen will. Diesen Wunsch nehme ich jetzt auf und gebe ihn gleich an die Leitung des Spitals weiter, damit er berücksichtigt wird. Aber wenn es sonst noch Wünsche gibt, dann bitte es im Weg der Vorsitzenden zu artikulieren. Ich habe ja auch geschrieben, wenn es besondere Wünsche gibt, dann kann man das natürlich selbstverständlich bei dieser Tour berücksichtigen. Zum Gesundheitstelefon 1450, da brauche ich nicht lange nachzudenken, ich habe das Ding als Geschäftsführer des FSW selbst betrieben. Ich glaube, dass es ein guter erster Schritt ist und eben die Möglichkeit bietet, da eine völlig neue Struktur genau beim Aspekt der Kundenorientierung in die Ordnung des Gesundheitswesens zu bringen. Da ist noch ganz viel Arbeit und viel Anstrengung notwendig. Dazu bekenne ich mich auch, dass wir in diese Richtung hinkommen und in diese Richtung hinarbeiten müssen. Je geschlossener wir hier in diesem Haus es schaffen, diesen Wunsch als Gesetzgeber, als Gemeinderat, als Eigentümer, in welcher Rolle wir auch immer auftreten, zu artikulieren und diese Orientierung im Gesundheitswesen zu geben, desto leichter wird es uns wohl fallen, diese Fragen dann auch bei denen durchzusetzen, die das vielleicht nicht so sehen und die dann auch den einen oder anderen modernen Anstubs brauchen, wie wir uns vorstellen, dass ein Gesundheitswesen aussieht. Zum Schluss ist es mir einfach wichtig, dir sehr herzlich zu danken, nicht nur für deine Arbeit, sondern auch für das Engagement, das du in diese Arbeit einbringst. Dieses Engagement ist natürlich mit dem Engagement und der Arbeit deiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verknüpft, denen ich hier von diesem Platz aus, und nicht nur von hier, sondern auch sonst, sehr herzlich danken möchte und herzlich gratulieren möchte. Und ich glaube, dass ich das im Sinn und im Namen des gesamten Hauses hier machen kann. Last but not least habe ich verstanden, dass dieser Bericht offensichtlich nicht die Einstimmigkeit findet. Ich darf Sie bitten, darüber noch einmal nachzudenken, auch als Zeichen der Anerkennung für die Mitarbeiter, die hier, glaube ich, wirklich einen phantastischen Job machen. In dem Sinn herzlichen Dank, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich ersuche alle Damen und Herren Abgeordneten, die dem Bericht der Patientenanwaltschaft Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, ÖVP und NEOS gegen die FPÖ beschlossen. Wir kommen zur Postnummer 5 der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft, und ich begrüße vorerst einmal die Wiener Umweltanwältin Mag. Dr. Andrea Schnattinger. Herzlich willkommen im Wiener Landtag! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich bitte den Herrn Berichterstatter, Herrn Abg. Valentin, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Erich Valentin: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich bitte um Kenntnisnahme des Jahresberichtes 16/17 der Wiener Umweltanwaltschaft. Präsident Ernst Woller: Danke. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte um Ihre Wortmeldung. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatte! Sehr geehrte Frau Umweltanwältin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich darf jetzt zum vorliegenden Bericht der Umweltanwaltschaft sprechen. Die Umweltanwaltschaft ist, glaube ich, eine sehr wichtige Institution, 1993 durch das Umweltschutzgesetz gegründet, und gilt als weisungsfreie und unabhängige Einrichtung des Landes Wien. Wie gesagt, ich danke für den Bericht und die Ausführungen, die Sie darin tätigen. Ich habe ja vor zwei Jahren schon einmal hier dazu gesprochen. Ich kann mich erinnern, ich habe da einmal nachgeschaut, auf welche Punkte ich da eingegangen bin. Aber ich möchte das jetzt von einer anderen Seite betrachten, und zwar möchte ich auf die eigentliche Aufgabe der Umweltanwaltschaft eingehen, weil es da im § 3 des Wiener Umweltschutzgesetzes heißt: "Zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes in Vollziehung von Landesgesetzen wird beim Amt der Wiener Landesregierung eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Die wesentlichen Aufgaben der Umweltanwaltschaft sind es daher, die Landes- und Gemeindeverwaltung zu kontrollieren." Im § 5 und im § 6 wird das dann noch konkretisiert, indem die Kommunikationskanäle mit den Bürgern/Bürgerinnen beziehungsweise der Öffentlichkeit und die landesrechtlichen Verwaltungsverfahren aufgezählt werden. Dann weiß ich, dass Sie zu jeder geplanten Umwidmung und anderen große Projekten, die sich so in der Stadt tun oder die die Stadt Wien betreffen, Stellungnahmen abgeben, hier im Begutachtungsverfahren eingebunden sind und sich einbringen. Aber wenn man sich so auch die Positionen und Stellungnahmen anschaut und eine Bilanz zieht, dann beschäftigen sich von den letzten 15 aktuellen, die veröffentlicht wurden, 8 davon mit der Kernkraft im Ausland. Jetzt möchte ich das nicht schmälern und nicht sagen, dass das nicht genauso wichtig wäre, keine Frage, aber ein bisschen ein Ungleichgewicht im Verhältnis lässt sich da meines Erachtens schon erkennen, weil ich glaube, wir haben in Wien genügend Herausforderungen, auch im Umweltbereich. Auch wenn man die aktuellen News-Einträge anschaut, von den vier aktuellen beschäftigen sich zwei mit der Kernkraft. Und wenn ich im Archiv dann auch die Positionen und Stellungnahmen zu den Verwaltungsverfahren suche, dann ist das Antiatomkraftlobbying schon deutlich im Vordergrund. Ich weiß, das ist auch eine der definierten Aufgaben der Umweltanwaltschaft und deswegen auch wichtig. Aber ich möchte auch anmerken dürfen, dass ich die Berichterstattung und das Vorantreiben anderer wesentlicher Punkte und Herausforderungen hier vermisse. (Beifall bei den NEOS.) Ich frage mich zum Beispiel, wo war die Umweltanwaltschaft, als die Flächen neben den Ziesel-Gebieten beim Heeresspital ohne Begleitmaßnahmen umgewidmet wurden? Oder wo war die Umweltanwaltschaft, als etliche Hektar Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel in Inzersdorf in ein Betriebsgebiet umgewidmet worden sind und der Grüngürtel hier auf einen 20 m breiten Begleitstreifen reduziert wurde? So eine Umwidmung ist, glaube ich, auch jetzt momentan wieder in der Pipeline. Oder als das Feststellungsverfahren nach dem UVP-Gesetz zu den Städtebauvorhaben mit den entsprechenden Umweltwirkungen negativ beschieden wurde, nur weil eben die innere Erschließungsstraße vorgesehen war, was auch hunderten Anrainern/Anrainerinnen, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen eine Teilhabe an diesem Verfahren verwehrt hat? Ich möchte noch einmal zurück zum Anfang gehen, wo ich gesagt habe, Sie sind hier natürlich als unabhängige Einrichtung gegründet worden. Die formale Unabhängigkeit bestreite ich nicht, die ist sicher gegeben, aber es vermittelt den Eindruck, dass man sich überall gut zu Wort meldet, wenn man gemeinsam mit der Stadt Projekte vorantreibt, gute Projekte im Sinne des Umweltschutzes gemeinsam mit der MA 22. Davon zeugt auch dieser Bericht. Es gibt eine wunderbare Aufstellung der tollen Sachen, die hier umgesetzt wurden und die man eben gemeinsam in Angriff nimmt. Aber mir kommt schon vor, man ist erstaunlich ruhig, wenn es unbequem wird, wenn man hier auf Widerstand stößt oder wenn man einfach die Interessen der Umwelt gegenüber der Landesverwaltung einbringen sollte. In diesem Sinne wünsche ich mir hier eine viel mehr kritische Stimme, gerade wenn ich es auf die eigentliche Aufgabe der Umweltanwaltschaft zurückbeziehe. Ich hoffe auch, dass Sie sich im Anschluss dazu noch äußern und schließe ab, indem ich mich trotzdem noch einmal recht herzlich für Ihre Arbeit bedanke, auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Frau Umweltanwältin! Ich möchte mich anfangs auch sehr gerne bedanken, nicht nur für den vorliegenden Bericht, sondern ich habe letztes Jahr auch die Möglichkeit gehabt, bei Ihnen vor Ort hineinschnuppern zu dürfen, Ihre Umweltanwaltschaft auch ein bisschen kennen zu lernen, die Örtlichkeiten und auch, was Sie so tun, und möchte mich auch hier für das Gespräch und für die Konstruktivität bedanken, möchte aber auch gleichzeitig den Bericht, der uns vorliegt, schon ein bisschen mit kritischen Augen betrachten, weil das eine oder andere bei mir schon für Verwunderung sorgt. Darauf möchte ich jetzt eingehen. Der Bericht, der uns vorliegt, soll über die Tätigkeiten der Wiener Umweltanwaltschaft berichten. In der Vorbereitung zu meiner Wortmeldung zum Debattenbeitrag habe ich mich interessiert, was auch in den vergangenen Jahren so war. Wir haben vor zwei Jahren auch schon eine Debatte dazu geführt. Mich hat auch interessiert, was da jetzt im Vorbericht so Thema war und natürlich auch, was ich damals dazu gesagt habe, um zu vergleichen, welche Punkte ich heuer betonen möchte. Eines hat mich dann schon verwundert: Als ich dann beide Berichte 14/15 und den jetzt vorliegenden 16/17 tatsächlich so nebeneinander gesehen habe, dann muss ich Ihnen sagen, ein Großteil der Berichte war wortident. Beispielsweise, und da möchte ich jetzt ein paar Dinge, jetzt ohne da zu viele Punkte zu zitieren - ganz am Anfang, wie in aller Kürze ein Überblick über den Tätigkeitsbericht gegeben wird, ist zu sehen, sogar der Fokus der Arbeit in den zwei Berichtsjahren war gleich. Ich zitiere: "Der Fokus unserer Arbeit lag 14/15 neben vielen anderen wichtigen Themen vor allem auf den Gebieten Stadtentwicklung, Wien wächst, mehr Grünraum, und dem Antiatombereich." In dem jetzt vorliegenden Bericht: "Der Fokus unserer Arbeit lag 2016 und 17 neben vielen anderen wichtigen Themen auf den Gebieten Stadtentwicklung, Wien wächst, mehr Grünraum, Antiatom." Anpassungen im Klimawandel und Natur in der Stadt sind noch dazugekommen, aber ansonsten keine Neuigkeit. Weiters zum Thema Naturschutz. Das Schmetterlingsprojekt "Vanessa" kommt wieder vor, wird fortgesetzt, gut, soll so sein. Aber auch dann, was Schwerpunktsetzungen betrifft: "Ein weiterer Schwerpunkt seit vielen Jahren ist der Mobilfunk." - "Ein weiterer Schwerpunkt seit vielen Jahren ist der Mobilfunk." "Die UA nimmt regelmäßig am Mistfest der MA 48, dem Tag der Artenvielfalt und den Artenschutzanlagen in Schönbrunn teil." - "Die UA nimmt regelmä0ig am Mistfest der MA 48, dem Tag der Artenvielfalt und den Artenschutzanlagen in Schönbrunn teil." Und das zieht sich halt wirklich extrem durch den gesamten Bericht durch. Jetzt ist mir klar, dass viele Dinge, die auch positiv funktionieren, fortgeführt werden können. Aber aus meiner Sicht ist die Berichterstattung in dieser Form ... da wage ich zu bezweifeln, wie sinnvoll das ist. Ein weiterer Punkt, den ich herausgreifen möchte, ist, wie dieser Bericht mit Informationen gefüllt ist. Was meine ich damit? Ich weiß, dass Umwelt eine Querschnittsmaterie ist, und ich weiß, es ist sehr breit und es sind sehr viele Aufgaben da auch dabei und Information ist auch wichtig. Aber viele Passagen, die sich in diesem Bericht wiederfinden, sind einfach oft Nacherzählungen aus Bereichen der Stadtplanung, Zitate von verschiedenen Masterplänen, die aus meiner Sicht jetzt nichts unmittelbar mit der Tätigkeit der Wiener Umweltanwaltschaft zu tun haben. Und auch hier Bereiche wie Stadtentwicklung, Grünraum und Klimawandel sind eins zu eins dieselben Kernpunkte, für die sich die UA, wie sie hier festhält, einsetzt. Das sind wieder, wie gesagt, genau die gleichen wie auch im Bericht davor: "Sicherung bestehender Grünerholungsräume sowie Erweiterung des Grüngürtels mit dem Ziel, zusätzlicher Bevölkerung ausreichende Erholungsflächen und Freiräume zur Verfügung zu stellen." Das ist aus meiner Sicht gewissermaßen auch die Aufgabe des Stadtplanungsressorts und auch des Umweltressorts generell und nicht unmittelbar der Wiener Umweltanwaltschaft. Ich könnte das jetzt weiterführen, aber ungefähr, damit Sie wissen, in welche Richtung es geht. Also für mich wird dieser Bericht mehr und mehr zu einer Werbebroschüre der Stadt Wien, und das sehe ich nicht als die primäre Aufgabe der Wiener Umweltanwaltschaft. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Umweltanwältin! Sie spüren es vielleicht schon ein bissel: Unter einem Bericht stelle ich mir ein bisschen was anderes vor, auch weil sie im Vorwort erwähnen, dass dieser Bericht vorwiegend auch für Landtagsabgeordnete als Information zur Verfügung stehen soll. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich weiß, es ist eine Geschmacksfrage, aber mir ist es lieber, statt 60 Seiten sehr ausführliche, detailreiche, allgemeine Erklärungen, wie wichtig das Stadtklima ist, sind mir lieber 20 Seiten kurz und knackig Zahlen und Fakten: Was waren unsere Tätigkeiten? Welche Veränderungen gab es zum Vorjahr und welche Auswirkungen hat das gehabt? Ich glaube, das wäre sinnvoll. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte aber dennoch natürlich auch was Positives sagen, was sich meiner Ansicht nach zu dem Bericht vom letzten Mal verbessert hat, denn es sind durchaus, gerade, was Bürgerservice, Begutachtung und die einzelnen Verfahren betrifft, einige Projekte detaillierter beschrieben und es wurde wirklich auch auf unterschiedliche Dinge mehr eingegangen. Das finde ich gut, ja. Ich glaube, das kann man auch in diese Richtung fortführen, weil es ja doch die zentrale Aufgabe der Wiener Umweltanwaltschaft ist, die auch als Erstes im Gesetz genannt wird: "Behandlung von Beschwerden, Erteilung von Auskünften, Prüfung von Anregungen." Also ich glaube, in diese Richtung weiterzugehen, fänden wir im Sinne der Opposition auch sehr wünschenswert. Bevor ich jetzt noch auf den Antrag, der noch seitens Rot-Grün zu diesem Tagesordnungspunkt gestellt wird, eingehe, möchte ich mich nochmals, so wie anfangs, auch für die Arbeit bedanken. Auch Ihrem Team ein herzliches Dankeschön auch für den Bericht und Ihre Tätigkeiten. Ein kurzes Wort noch zu dem Antrag, der jetzt, ich glaube, von Vertretern der SPÖ eingebracht werden wird, zum Thema "Beraten statt Strafen im Verwaltungsstrafrecht". Ja, wir teilen da Ihre Bedenken. Auch wir wollen natürlich, dass das Verwaltungsstrafrecht gut vollzogen werden kann, und es gab da ja auch schon, Frau Stadträtin, Sie werden mich korrigieren, Gespräche untereinander auf bilateraler Ebene. Wir können diese Sorge nachvollziehen, die von Ihrer Seite uns gegenüber auch verbalisiert und auch deponiert wurde. Ich möchte betonen, wir sind nicht gegen die Intention dieses Antrags, aber Sie werden auch verstehen, es handelt sich hier um eine extrem komplexe Materie und da möchten wir damit natürlich ernsthaft umgehen. Und zu erwarten, dass wir noch während der Sitzung, während dieser Antrag verschickt wird, schon reagieren können und schnell "ja" und "nein", und dann hier mitzugehen, diese Erwartung, die können wir leider nicht erfüllen. Aber wir werden sehr gerne, und das nehme ich gerne auch im Namen meiner Fraktion mit, diesen Diskurs auch mitnehmen und mit unseren Abgeordneten auf der Nationalratsebene gerne diskutieren. In diesem Sinne vielen herzlichen Dank, danke für Ihre Arbeit, danke für die Diskussion zu diesem Thema Verwaltungsstrafrecht, und vielen herzlichen Dank für die Zusammenarbeit! (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Maresch. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Berichterstatter! Meine Damen und Herren! Die Umweltanwaltschaft, eine schon lange eingeführte Institution in Wien, beschäftigt sich immer wieder mit interessanten Themen, auch wenn das manchmal wortident ist. Das fällt uns auch auf. Auch wenn das manchmal wortident ist, ist trotzdem inhaltlich nichts falsch, was da steht. Ich möchte also ein paar Dinge herausgreifen, die mir schon sehr gut gefallen haben. Ich habe auch beim Rechnungsabschluss schon über die Antiatomgeschichten gesprochen. Ich möchte zwei Punkte herausgreifen und dann auch einen dritten noch. Und zwar, mir war wichtig, die Umweltanwaltschaft hat sich bei einer Geschichte große Verdienste gemacht, die vielleicht klein wirkt, aber in Wirklichkeit jedes Jahr 10.000 bis 100.000 Vögel das Leben kostet, und zwar der Vogelanprall an Glasflächen. Da ist einiges passiert auf Grund der Vorarbeiten und der Untersuchungen, die die Umweltanwaltschaft nicht nur angeregt hat, sondern gemacht hat, zum Beispiel das vogelschlagsichere Glas im U-Bahn-Bau oder im öffentlichen Raum in Wien. Da hat sich einiges verändert, auch bei Neuplanungen. Früher war es einfach so, dass die jeweilige, in Wien heißt es eben die MA 48, anderswo waren es eben andere, in Wirklichkeit in der Früh die Singvögel zusammengekehrt hat, die da am Morgen ihr Leben an diesen Dingen gelassen haben. Das ist eine ganz, ganz wichtige Errungenschaft. Die zweite Errungenschaft, die die Umweltanwaltschaft, aber nicht nur die Wiener, sondern vor allem auch die Oberösterreichische und die MA 22 letztendlich auch vorangetrieben haben, war die Geschichte mit der Lichtverschmutzung. Ich habe das vor Jahren einmal im Gemeinderat erzählt. Da haben die Leute gesagt: Was? Schmutziges Licht? Was ist denn das? Mittlerweile weiß man, dass wir mit ungefähr einem Drittel des Lichts den Weltraum beleuchten. Vielleicht sieht uns da oben wer, weiß ich nicht, aber Faktum ist, ein Drittel der Energie verpufft im Weltraum, geht irgendwohin, landet nach vielen, vielen Hunderten von Jahren vielleicht bei irgendeinem Planeten, und die denken sich dann: Was machen die da? Aber grundsätzlich braucht es da Veränderung. Jetzt gibt es in Wien die LED-Leuchten, nachdem wir die Glühlampen in Wirklichkeit Gott sei Dank endlich überwinden oder überwunden haben, noch nicht ganz, es gibt sie noch immer. Da gibt es auch ein Projekt der MA 33, "LED it Schein" heißt das, wo die Seilhängeleuchten verändert werden, ausgetauscht werden. Das ist nicht nur Energieeinsparung, sondern ganz viel in Richtung - man könnte auch sagen, ja, die Insekten, die gehen mich eigentlich nichts an, die stechen mich, wenn sie böse sind. Aber immerhin sind 75 Prozent weniger Insekten mittlerweile da! Und das ist auch für das Singvogelsterben in Europa verantwortlich. Da hat die Umweltanwaltschaft mit vielen anderen Teilen oder PartnerInnen einiges weitergebracht. Ich komme aber jetzt zu einer Geschichte, die mir ganz wichtig ist. Immerhin haben Sie sich zum Beispiel gegen CETA und TTIP ausgesprochen, waren in Wirklichkeit eine der kritischen Stimmen. Danke der Sozialdemokratie. Sie hat im Parlament immerhin dagegen gestimmt. Nicht danke der FPÖ, sie war letztendlich dafür, übrigens beide Male mit derselben Geschichte. Die Sozialdemokratie hat seinerzeit gesagt, dem CETA wurden die Zähne gezogen. Jetzt hat die FPÖ gesagt, dem CETA wurden die Zähne gezogen. Nein, die Zähne wurden nicht gezogen, sondern die einen haben aus Koalitionsräson seinerzeit zugestimmt und die anderen haben aus Koalitionsräson seinerzeit diesem auch zugestimmt. Also keine Meisterleistung, sage ich noch einmal dazu. Die Umweltanwaltschaft hat dagegen gehalten, das muss man schon sehen. Eine gute Geschichte. Jetzt zum Schluss komme ich auf dieses ominöse Gesetz, das da jetzt vom Bund herüberschwappt, wobei wir heute einen Beschlussantrag haben werden. Jetzt will ich gar nicht einmal auf die verdreckten Gehsteige eingehen und den Hundedreck und alles, was da noch kommen kann, wo man sagt, wenn ein Herrl da mit einem Hund geht und der Hund macht sein Häufchen, dann muss man den abmahnen, und das nächste Mal, wenn man ihn abmahnt, sagt er: Er gehört nicht mir, er gehört meiner Frau, also mahnen Sie meine Frau ab. Und beim nächsten Mal, wenn er abgemahnt wird, sagt er, er gehört seinem Buben oder der Tochter. So geht das dahin. Da muss man natürlich eine Datenbank haben, also ziemlich kompliziert. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Nein! Nein!) Also diese Geschichte ist ganz einfach, die ich jetzt erzählen will, und zwar gibt es ein Haus im 3. Bezirk in der Radetzkystraße, da gibt es registrierte Vogelnester, und zwar von Mauerseglern. Der Mauersegler, das ist kartiert worden, es gibt ganz wenige Mauersegler gegenüber früher, das hängt mit den Insekten zusammen, das hängt auch mit den Bauten zusammen. Aber da hat es Vogelnester gegeben, und zwar oben drauf. Der Hausbesitzer, der jetzt hurtig abreißt, damit er vor dem 1. Juli noch alles über die Bühne bringt, da haben wir die MA 22 gebeten, nachzuschauen, was da los ist. Die MA 22 ging dort hin und sagte: Hören Sie, das geht nicht, das ist Naturfrevel, das ist eine Geschichte, da kriegen Sie eine Strafe. Daraufhin sagt er, na ja, das ist ja wurscht, die paar Hunderter, das ist mir egal. Also das heißt, er hat in Wirklichkeit die Nester samt den Jungvögeln einfach runtergeschlagen. Da denke ich mir, wir regen uns immer über die Ziesel auf, zu Recht, aber das ist wahrscheinlich untergegangen. Was passiert in Zukunft mit dem Herrn? Der wird abgemahnt! (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Das ist Unsinn, was Sie da sagen!) Wenn er das nächste Mal ein Haus niederreißt, dann muss er aufpassen. Also was für ein Zynismus! Jetzt kriegt er praktisch nichts, eine sogenannte Nasenrammlerstrafe, nachher spart er sich die auch und wird abgemahnt! Deswegen brauchen wir die Umweltanwaltschaft. Danke schön! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.- Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Also sowas von inhaltlich falsch! Das kommt davon, wenn man nur das Deckblatt liest und da redet, Herr Kollege! Das ist inhaltlich total falsch!) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Eischer. Abg. Michael Eischer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Liebe Frau Doktor, ich begrüße Sie hier! Jetzt haben wir schon sehr viel über die Wiener Umweltanwaltschaft gehört. Sie als Wiener Umweltanwältin haben einiges zu tun. Das haben wir auch schon gehört. Es gibt natürlich Sachen, die Sie nicht tun können. Es gibt natürlich Sachen, die Sie gerne tun wie mit der Atomkraft. Da kenne ich mich auch nicht ganz aus, warum das so ausführlich gemacht wird, aber soll so sein. Es gibt natürlich auch viele Versäumnisse. Aber auf der anderen Seite muss man auch sagen, Sie haben ein Budget von 245.000 EUR pro Jahr, 12 Mitarbeiter. Das ist nicht berauschend viel für eine Zwei-Millionen-Stadt, für die zweitgrößte Stadt im deutschsprachigen Raum. Das zeigt schon, was uns das wert ist. Also wir sollten vielleicht dort etwas investieren, wo es einen Sinn hat. Jetzt muss ich sagen, das Ganze ist politisch nicht angehaucht, das ist weisungsfrei. Ich glaube, die Frau Doktor war einmal Bezirksrätin. Also sie kennt sich in den politischen Abläufen durchaus aus, weiß, wie der Hase läuft in dieser Stadt und wird sich wahrscheinlich auch danach richten. Deswegen kommt es auch zu vielen Vorgängen, die so sind, wie sie halt sind. Das muss man dazu sagen. Wenn man sich erkundigt außerhalb des Berichtes, den ich natürlich auch gelesen habe, dann merkt man, dass diese zwölf Personen, die dort angestellt sind, sich auch in ihrer privaten Zeit sehr für die Umwelt einsetzen. Das finde ich sehr lobenswert, das sollte man auch unterstreichen, das sollte man auch unterstützen, weil die machen die Gstättenführungen, die es gibt, auch außerhalb der Dienstzeiten. Schmetterlingsprojekte, das sind Projekte für die Zukunft. Deswegen ist es vielleicht auch so, das möchte ich gar nicht verteidigen. Deswegen kann man das auch erklären, dass dieser Bericht auch sehr oft sehr gleich ist. Diese Projekte sind nicht ein, zwei Jahre lang, sondern diese Projekte laufen viele, viele Jahre und müssen auch unterstützt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Die Wiener Umweltanwältin oder die Wiener Umweltanwaltschaft hat keine Parteienstellung bei keiner Bauverhandlung, nirgends, sie kann nicht vorher eingreifen. Deswegen kann dort auch nicht viel passieren. Vielleicht könnte man dort in Zukunft etwas machen. Auf der anderen Seite muss man auch sagen, umso mehr Dienststellen dort mitmachen, haben wir wieder mehr Bürokratie. Wir sind gegen die Bürokratie, wir sind für die Entbürokratisierung. Man muss da recht aufpassen. Nur ein Fall im 19. Bezirk, wo auch die Umweltanwaltschaft in der Muthgasse ansässig ist. Aber ein Fall in der Döblinger Hauptstraße im Casino Zögernitz. Bei Baumfällungen, die dort vorgenommen wurden, die nicht genehmigt waren, die Bezirkssache sind, da hat man sich eingesetzt. Da hat man dann auch zeigen können, dass man Kompetenz zeigt und beraten, wie was wann doch passieren kann, damit es nicht zu solchen Baumfällungen kommt. Also es gibt natürlich auch Vorfälle, bei denen die Umweltanwaltschaft federführend etwas tun kann. Sie muss beraten, sie wird dann auf Anfrage eingesetzt, auf Zuruf. Das ist vielleicht auch ein Fehler. Vielleicht ist die Umweltanwaltschaft zu unbekannt. Vielleicht kennt man sie gar nicht so, dass man sich dort melden kann und dort dann eingeschritten wird und unterstützend geholfen wird. Vielleicht ist das auch ein Weg, ein bisschen was in die Werbung zu investieren, damit jede Wienerin/jeder Wiener weiß, dort gehe ich hin, dort kann ich mich für die Umwelt wichtig machen oder etwas erreichen. Ein großes Projekt ist die Schließung des Grüngürtels rund um Wien, des Wienerwaldes. Es wird weitergeführt, das ist natürlich zu honorieren. Auf der anderen Seite muss man sagen, im Kerngebiet der Stadt, dort, wo die Möglichkeit ist, mehr Grün zu bieten, dort hat man vielleicht weniger Einfluss. Man kann in den Flächenwidmungen ein bissel mittun. Jetzt haben wir die Neugestaltung der Bauordnung, Dachflächenbegrünungen, Fassadenbegrünungen. Das sind die Projekte, die vorangetrieben werden müssen, können, damit die Umwelt in Wien einen höheren Stellenwert hat, damit die Umwelt in Wien auch etwas bringt, und damit sie den Wienern und Wienerinnen etwas bringt. Genau das ist es. Die Umweltanwaltschaft setzt dann ein, wenn die Sünden schon passiert sind, die Sünden, die durch falsche Gesetze, durch falsche Auslegung der Gesetze dann eingetreten sind. Und jetzt müssen wir es dann reparieren. Jetzt müssen wir dort Geld hineinstecken, wo es zu spät ist. Das ist der umgekehrte Weg. Deswegen sollte man die Umweltanwaltschaft vielleicht ein bissel mehr stärken, damit sie da schon in Vorleistung treten kann. Etwas ist mir ganz wichtig und das freut mich sehr. Ich habe mit der Frau Wiener Umweltanwältin vorhin gesprochen. Ein Antrag, den die FPÖ schon seit Jahrzehnten stellt und der ganz wichtig ist, das ist Bauernland in Bauernhand. Das heißt, die Grundverkehrskommission, landwirtschaftliche Flächen dürfen nur von Landwirten gekauft werden, etwas, was wir schon irrsinnig lang fordern, was leider nicht durchgeht. Aber ich habe mir versichern lassen, Sie sind auch dafür. Sie würden das auch unterstützen. Ganz wichtig, weil nur, wenn die Grünflächen auch in deren Händen bleiben, die sie pflegen und weiterbetreiben, dann wird auch Wien die grüne Lunge weiter haben, die sie braucht, um als Großstadt bestehen zu können. Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Holzmann. Ich erteile es ihm. Abg. Ernst Holzmann (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Herr Berichterstatter! Sehr geschätzte Frau Umweltanwältin! Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft über den Berichtszeitraum 2016 und 2017 zeigt beeindruckend, wie vielfältig der Aufgabenbereich ist und in welcher Qualität hier diese Aufgaben auch wahrgenommen werden. Ziel der Arbeit der Wiener Umweltanwaltschaft ist es, die hohe Umwelt- und Lebensqualität für alle Menschen im wachsenden Wien zu erhalten und auszuweiten. Ihre Aufgaben sind durch das Wiener Umweltschutzgesetz 1993 definiert. An dieser Stelle vielleicht eine kleine Anmerkung zur Vorrednerin Olischar: Ich habe gerade gesagt, seit 1993 sind hier die Aufgaben definiert, die haben sich auch nicht geändert. Also man darf sich nicht zu sehr wundern, wenn ein Jahresbericht dem anderen ähnelt, weil einfach die Aufgaben die gleichen geblieben sind und permanent im Sinne der Umwelt auch wichtig sind. Alle Arbeitsschwerpunkte tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung Wiens bei. In den Strategien der Stadt Wien bringt die Wiener Umweltanwaltschaft einen starken stadtökologischen Standpunkt ein. Warum ist das gar so wichtig und notwendig? Wenn wir uns die letzten drei Monate mit den Hitzetagen anschauen, ist es klar, dass die Klimaerwärmung auch Auswirkungen auf Wien hat. Umso wichtiger ist es, die Qualitäten Wiens mit seinem Grünraum so weiterzuentwickeln, dass die Stadt in alten und neu bebauten Gebieten eben nicht heißer wird, sondern die Auswirkungen des Klimawandels abgemildert werden. Die Wiener Umweltanwaltschaft setzt sich daher für eine qualitätsvolle Ausweitung von Grünräumen ein, weil sie jene Strukturen sind, die die Abkühlung Wiens überhaupt erst ermöglichen. So etwa verdunstet ein großer Baum bis zu 1.000 Liter pro Tag. Die großen Grünräume sind daher unverzichtbar in ihrer Pufferwirkung für das Stadtklima und als Reservoir für die Stadtnatur. Für besseres Stadtklima im Klimawandel sind neben den Grünräumen in erster Linie Schneisen notwendig, die den Transport der kühlen Luft ermöglichen. Wohnen und grüner Freiraum müssen im Gleichgewicht sein, damit der Mensch Naherholung findet. Dazu braucht es fußläufig erreichbare Grünräume mit vielfältiger Qualität. Oft wird leider auch die Bedeutung der Wiener Landwirtschaft unterschätzt. Dennoch sind Gemüse- und Weinbau nennenswerte Größen in Wien. Mit den Vorranggebieten für Landwirtschaft sollen diese Flächen auch für die Landwirtschaft langfristig gesichert werden. Die Selbsternteparzellen und die Nachbarschaftsgärten sind eine gute Ergänzung im Sinne einer guten Umwelt. Eine Vielfalt von Gärten und Grünräumen ermöglicht oft ein besseres Leben für Tiere und Pflanzen in unserer Stadt. Weiters unterstützt natürlich die Wiener Umweltanwaltschaft beginnend mit den Kleingärten und der Errichtung von Kleingartenhäusern, über Architekten bis hin zu Bauträgern und zu den politischen Gremien mit ihrer Expertise. Ziel ist, die Artenvielfalt in Wien zu erhalten, Rahmenbedingungen dafür zu verbessern, Menschen- und Tierkonflikte auszuräumen. Ich darf kurz auch auf das Programm PUMA eingehen, ein sehr begehrter Begriff und Name in letzter Zeit. Das Programm "Umweltmanagement im Magistrat" ist das flächendeckende Umweltprogramm der gesamten Stadtverwaltung, das von der Wiener Umweltanwaltschaft geleitet wird. Ein besonderer Schwerpunkt lag bei den zahlreichen Wiener Schulen, die bei Maßnahmen im Bereich Energie, Abfall, Mobilität und Bewusstseinsbildung unterstützt wurden. Acht Schulen konnte eine Auszeichnung verliehen werden. In einer Berufsschule wurden die Prozesse und Dokumente von einer Klasse unter Leitung eines Lehrers entwickelt. PUMA ermöglicht auch den Lehrlingen im Wiener Magistrat den Erwerb des Energieführerscheins. Im Berichtszeitraum waren es 140. Ein weiteres Projekt, die WIDES-Datenbank, ermöglicht die Auswahl von Desinfektionsmitteln nach einem Verfahren, das bei gleicher Wirksamkeit gegen definierte Keime, wie Viren, Bakterien und Pilze, das umwelt- und gesundheitsschonendste Mittel findet. Diese Datenbank wird bereits weit über Wien und Österreich hinaus verwendet und hat große Anerkennung gefunden. Für Dienste in der Stadt Wien ist die Anwendung verpflichtend und trägt so zum Erhalt der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei. Würde man diese Auswahl nicht treffen, würden im Maximum zusätzlich 18 Tonnen gefährliche Chemikalien zur Anwendung kommen. Es wurde zum Teil angemerkt, dass vielleicht der Teil der Antiatomagenden hier im Bericht ein bisschen übermäßig ausgefallen ist. Faktum ist aber, dass die Wiener Umweltanwaltschaft die Wiener Antiatomagenden inhaltlich wahrnimmt, von der Teilnahme an bilateralen Gespräch über die Stellungnahmen gegen Erweiterungen und Neubauten von AKWs bis zur Organisation und Abwicklung von hochrangig besetzten Veranstaltungen. Wie bei der Anhörung zu Dukovany vor einem Monat ist die Wiener Umweltanwaltschaft immer an diesem Thema dran. Zu erwähnen ist dabei besonders, dass sich die Wiener Umweltanwaltschaft mit aktuellen Studien einen Wissensvorsprung verschafft und somit die Antiatomhaltung der Stadt zum Beispiel mit ökonomischen Daten unterstützt. Die Wiener Umweltanwaltschaft steht aber auch allen Menschen in Wien mit Beratung in ihren BürgerInnenservices zur Verfügung. Eigentlich werden alle Themen, die von der Umweltanwaltschaft behandelt werden, auch von BürgerInnen nachgefragt. Baumschutz, Naturschutz, Stadtplanung, Bauen, Lärm, alles wird nachgefragt und fallweise auch von der Wiener Umweltanwaltschaft in Bezirksvertretungssitzungen behandelt oder mit Bürgerinitiativen besprochen. Infomaterial für die Wienerinnen und Wiener wird sehr gerne angenommen. Weiters war die Wiener Umweltanwaltschaft im Berichtszeitraum in 1.015 Verfahren nach der Wiener Bauordnung, in 268 Verfahren nach dem Naturschutzgesetz und in 465 Verfahren nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Ökostromgesetz eingebunden. Die Wiener Umweltanwaltschaft trägt mit hoher Fachkompetenz, wenn es sachlich möglich ist, zu besseren Lösungen bei. Besonders erwähnenswert ist auch die sehr gute Resonanz der Arbeit der Wiener Umweltanwaltschaft in Qualitäts- und Fachmedien sowie im Radio. Die im Berichtszeitraum bearbeiteten Geschäftsfälle waren 2.974 protokollierte Akten und zahlreiche nicht protokollierte Auskünfte. Abschließend möchte ich mich bei der Wiener Umweltanwältin, Frau Mag. Dr. Schnattinger, recht herzlich bedanken, auch bei ihrem Team, für ihre tolle und engagierte Arbeit, die hier für die Stadt, für die Umwelt geleistet wird! Ich bitte darum, diesen Dank auch weiterzuleiten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Abschließend darf ich noch den bereits kommentierten Antrag einbringen, wo es darum geht, die geplante Einführung des Prinzips "Beraten statt Strafen" im Verwaltungsrecht zu verhindern, weil, wie auch schon die Diskussion gezeigt hat, es zum Teil ein sehr praxisfernes Anliegen ist. Ich glaube, hier wäre es gut, wenn man das Ganze noch einmal überdenkt. Ich darf den Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen und in formeller Hinsicht um die sofortige Abstimmung ersuchen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Das war der letzte Debattenbeitrag. Ich darf nun die Umweltanwältin, Frau Dr. Schnattinger, um ihre Wortmeldung bitten. Umweltanwältin Mag. Dr. Andrea Schnattinger: Vielen herzlichen Dank für die anerkennenden Worte von allen Fraktionen! Ich bedanke mich sehr herzlich dafür und gebe sie auch sehr gerne an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Ich wollte nur kurz etwas zur Klärung anmerken, weil moniert wurde, dass wir über einzelne Fälle im Bericht nicht im Detail schreiben. Es ist so, dass wir Parteistellung in bestimmten Verfahren haben. Da gibt es eben Parteienrechte der Umweltanwaltschaft, und andere Menschen haben auch Parteienrechte in den Verfahren. Deshalb berichten wir nur über jene Inhalte direkt, die von allgemeiner Bedeutung sind und die keine Rückschlüsse auf Details, die andere Verfahrensparteien betreffen, zulassen. Inhaltlich setzen wir uns damit immer auseinander. Diese allgemeinen Teile des Berichtes sollen die Prinzipien beschreiben, nach denen wir unser Handeln leiten. Das ist vielleicht jetzt ein bisschen falsch hinübergekommen. Die wesentlichen Felder der Arbeit bleiben natürlich über die Jahrzehnte gleich. Zu bestimmten einzelnen Themen setzen wir immer andere Aktionen. Ich bin aber sehr stolz darauf, dass wir sehr gute Projekte auch über viele Jahre verfolgen können und dadurch in Wien sehr viel für die Weiterentwicklung im Bereich Umwelt und Natur und sehr viel für die Menschen, wie zum Beispiel durch die WIDES-Datenbank, erreichen können. Herzlichen Dank! Danke, Herr Präsident! Danke, Frau Stadträtin! Ich danke allen Abgeordneten! Danke! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Abg. Erich Valentin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Umweltanwältin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Wenn ich die Diskussion Revue passieren lasse, so liegt es in der Natur der Sache, dass Kontrollorgane im Regelfall von der Opposition als zu wenig scharf gesehen werden. Ein gutes Zeichen ist allerdings, wenn ich nach Inhalten diese Diskussion Revue passieren lasse, dass für die Zielsetzungen, die die Umweltanwaltschaft hat, keine Kritik geäußert worden ist. Das ist ein Zeichen dafür, liebe Andrea, dass dein Team gemeinsam mit dir eine hervorragende Arbeit leistet, für die wir als Wiener Landtag auch sehr gerne und herzlich danke schön sagen möchten! Meine Damen und Herren, allein über 4.000 Schülerinnen und Schüler werden in der Umweltbildung jährlich von der Umweltanwaltschaft betreut. Neben diesen vielen Anhörungen in aktuellen Fragen ist eine Frage sehr wichtig. Als die Umweltstadträtin Wiens, die unbestritten eine der PolitikerInnen in Europa ist, die sich massiv gegen den Einsatz von Nuklearenergie einsetzt, gesagt hat, es wäre gescheit, Bündnispartner zu finden, hat sie die Umweltanwaltschaft als die Geschäftsstelle für diese Arbeit gebeten, zu übernehmen. Frau Dr. Schnattinger und ihr Team haben keine Sekunde gezögert, diese Arbeit zu übernehmen. Jetzt können wir sagen, dass Wien das Zentrum des Städtenetzwerks Cities for a Nuclear Free Europe ist, das größte Netzwerk von Städten, das sich für ein nuklearenergiefreies Europa einsetzt. Ich denke mir, das ist ein Grund, dass man sagen kann, dass die Strategie, dass die internationale Ausrichtung, gerade der Wiener Umweltanwaltschaft, eine sehr bedeutsame ist. Dafür sei ein Mal mehr dir und deinem Team danke schön gesagt. Wenn ich mir auch ansehe, was in den zwei Jahren Revue passierend wichtig war in dieser Frage, waren es 30 Jahre Tschernobyl, eine Aufarbeitung dafür, die sehr wesentlich ist, und 5 Jahre Fukushima. Das fällt auch in den Berichtszeitraum hinein. Ein wesentlicher Bereich, für den ich Sie gerne schärfen möchte und auch die Diskussion gerne schärfen möchte, und ich sehr stolz darauf bin, sagen zu können, dass es auch die aktuelle Diskussion des Wiener Gemeinderates und Landtages war, ist die Frage der realen Kosten der Kernenergie. Was würde die Kernenergie kosten, wenn man die nicht zu beziffernden Risiken dieser Energieform auch tatsächlich ökonomisch bewerten würde? Auch diese Schärfung, diese Klarmachung und diese Öffentlichkeitsarbeit sind im Bereich der Wiener Umweltanwaltschaft gelegen. Ich darf Sie also guten Gewissens ersuchen, diesem heute vorliegenden Bericht zuzustimmen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Berichterstatter. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2016/2017 der Wiener Umweltanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. Es liegt noch ein Antrag vor, den wir abzustimmen haben, ein Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgeordneten Oxonitsch, Valentin, Taucher, Abrahamczik, Holzmann, Hursky, Ellensohn, Maresch und Kickert, betreffend die geplante Einführung des Prinzips "Beraten statt Strafen" im Verwaltungsstrafrecht. Ich darf alle Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Ich kann hier die Mehrstimmigkeit feststellen, angenommen von SPÖ und GRÜNEN gegen die Stimmen von FPÖ, ÖVP und NEOS. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von in Eigentum oder Verwahrung der Stadt Wien befindlichem Archivgut - Wiener Archivgesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Kaup-Hasler. Ich bitte Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Schönen Nachmittag! Ich bitte die Damen und Herren um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir auch gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle hier die Einstimmigkeit fest. Es liegt auch kein Antrag vor. Ich schlage daher vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann auch hier die Einstimmigkeit feststellen. Danke. Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2017 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Ich darf bei uns die Kinder- und Jugendanwälte der Stadt Wien, Frau Monika Pinterits und Herrn Mag. Ercan Nik Nafs, herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Ich darf den Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky bitten, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kinder- und Jugendanwältin! Sehr geehrter Herr Kinder- und Jugendanwalt! Hohes Haus! Ich bitte um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Wiederkehr zum Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Jugendanwältin! Sehr geehrter Herr Jugendanwalt! Meine werten Damen und Herren! Danke für den wie immer sehr interessanten Bericht, den Sie uns hier vorgelegt haben, für den ausführlichen Bericht und auch für den offenen und ehrlichen Bericht in vielen Bereichen, wo Kinder- und Jugendrechte mit besonderer Aufmerksamkeit zu sehen sind. Das, finde ich, geht aus dem Bericht auch gut hervor, dass es durchaus einige Problemfelder gibt, wo die Politik besonders gefordert ist, auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen hinzuschauen. Es ist leider in der Politik meist so, dass Kinderrechte selbst wenig Aufmerksamkeit bekommen. Wir haben gestern selber eine Runde gehabt, Kinder- und Jugendsprecher hier im Haus, mit dem Bundesrat und dem dortigen neu gegründeten Ausschuss für Kinderrechte. Wir sind draufgekommen, dass die meisten Fraktionen hier zwar einen Jugendsprecher, aber keinen Sprecher für Kinderrechte haben. Das haben wir da auch thematisiert. Es ist uns durchaus selbstkritisch bewusst geworden, dass das Thema Kinderrechte in der Öffentlichkeit und auch bei uns als Politikerinnen und Politiker selbst wenig im Augenmerk steht, obwohl es besonders wichtig ist, genau diese Gruppe der Kinder zu vertreten, weil diese sich nicht selber artikulieren können. Hier gibt es ganz gravierende Entscheidungen, wie zum Beispiel die Frage der Fremdunterbringung, die das Leben eines Kindes für das ganze Leben prägen wird. Die Frage, ob ein Kind den Eltern weggenommen wird, ist wirklich gravierend und ein tiefgreifender Schritt. Dieser Schritt ist auch für die Behörden nicht immer leicht, weil entweder greift man zu früh ein, dann regen sich natürlich die Eltern auf und ist es für das Kind nicht gut, oder, im schlimmsten Fall, schaut man zu lange weg und es passiert etwas. Da ist die Gratwanderung immer sehr schwierig. Darum ist es wichtig, dass es hier eine Instanz gibt, die Empfehlungen ausspricht, wie wir denn die Fremdunterbringung am besten gestalten, damit es auch im Sinne der Kinder ist. (Beifall bei den NEOS.) Dies ist vor allem mit der Geschichte zu sehen, die wir halt in dieser Stadt auch haben, wo in der Vergangenheit sehr oft Kinder und Jugendliche in Fremdunterbringung nicht gut behandelt worden sind, sondern, ganz im Gegenteil, in ihrer psychischen und physischen Gesundheit misshandelt worden sind. Auch ein Thema, das im Bericht angesprochen wird, das mir auch wichtig ist, ist genau die Frage der Kompensationszahlungen für geschädigte Kinder und Jugendliche, für Geschädigte zum Beispiel aus dem Heimskandal, aber auch die Geschädigten der Kinderpsychiatrie. Hier ist die Kooperation KAV gemeinsam mit dem Weissen Ring. Es wird wichtig sein, diesen Opfern eine entsprechende Behandlung zu geben. (Beifall bei den NEOS.) Ich finde vor allem den offenen Umgang mit Radikalisierung und Radikalisierungstendenzen in unserer Gesellschaft wichtig. Wien ist gefährdet von Radikalisierung, von rechtsextremen Strömungen, aber auch von radikal-islamistischen Strömungen. Wir leben in einer Gesellschaft, die stärker individualisiert wird und wo Kinder und Jugendliche Identität suchen. Finden tun diese Jugendlichen die Identität leider oft bei extremen Polen, bei extremen Meinungen und Gesinnungen, bei radikalen Strömungen. Hier ist es wichtig, frühzeitig darauf zu schauen, weil wenn die Radikalisierung passiert ist, ist es ganz schwierig, etwas dagegen zu tun. Das heißt, das Deradikalisierungsnetzwerk ist wichtig. Hier brauchen wir eine enge Kooperation mit Schulen, Schulsozialarbeitern, aber auch Polizei, um jeden Fall, der ersichtlich wird, begleiten zu können. Ich glaube, dass hier die Kooperation und vor allem die Informationsweitergabe noch nicht gut genug funktionieren und wir mehr Anstrengungen unternehmen müssen. Im Bereich der Deradikalisierung auf Bundesebene ist es tragisch, dass die Programme nicht wirklich ins Laufen kommen, dass die Budgetmittel dafür nicht zur Verfügung stehen, obwohl es die Grundidee eines Deradikalisierungsnetzwerks gibt. Aber hier müssen die Anstrengungen intensiviert werden, um gegen Radikalisierung aufzutreten, gegen Radikalisierung generell in der Gesellschaft, aber vor allem auch gegen Radikalisierung in der Justiz, in Gefängnissen. Die Erfahrung zeigt, dass ganz viele Menschen wegen einer Haftstrafe ins Gefängnis kommen und radikalisiert herauskommen. Dann frage ich mich, was das Gefängnis denn getan hat, dass der Mensch, nachdem er herausgekommen ist, für die Gesellschaft eigentlich gefährlicher ist als davor. Das ist genau das Gegenteil von dem, was ein Gefängnis überhaupt bieten soll. Das Thema der Radikalisierung ist wichtig, um als Stadt darauf zu schauen. Es ist eine Frage des sozialen Zusammenlebens, mittelfristig auch des sozialen Friedens. Darum hier auch der Appell und der Wunsch, dass Sie sich vor allem mit diesem Thema in Zukunft beschäftigen und auf Kinderrechte schauen, wo sie mit Füßen getreten werden. Wenn zum Beispiel, wie bei dem Fall in der ATIB- Moschee, Kinder gezwungen und instrumentalisiert werden, Krieg nachzuspielen, dann ist das ein No-go, dann ist es eine militante Indoktrinierung von Kindern, die sich nicht wehren können, und dann ist das auch der erste Schritt hin zu einer Radikalisierung, die natürlich als Kind noch nicht bewusst geschieht. Aber diese Erfahrung des Kriegsspielens wird unterbewusst mitgenommen. Die Radikalisierungsgefahr manifestiert sich dann irgendwann in der Pubertät. Daher ist hier der Wunsch, aber das machen sie eh, hinzuzeigen, wenn Kinderrechte gefährdet sind, das laut aufzuzeigen und auch an die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Dafür danke ich Ihnen und bitte Sie, weiterhin genau darauf zu schauen. Danke für den Bericht und weiterhin eine gute Arbeit! (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schwarz zum Wort gemeldet. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank! Sehr geehrte Kinder- und Jugendanwälte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Werte Damen und Herren! Ich möchte ein bisschen darauf eingehen, was man in dem Bericht findet. Es sind auch das erste Mal zwei Seiten Statistik drinnen, worum ich immer wieder gebeten habe, damit wir es sozusagen angreifen können, womit wir arbeiten können, was wirklich aufzeigt, wo die Probleme sind. Ich möchte gern auch darauf eingehen. Wir finden auf vielen Seiten die Stellungnahmen und Aktivitäten der Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich. Wir finden Beschreibungen von Projekten mit Schulen, mit Netzwerken, wie man sich auch vernetzt. Und wir finden eben zwei Seiten Statistik, wo man erkennen kann, dass Sie 4.314 Kontakte hatten, dass 65 Prozent weiblich sind, dass es 3.106 Kontaktaufnahmen von Erwachsenen, 690 von Jugendlichen und 170 von Kindern gab. Dann sieht man auch, welche Themen sozusagen am meisten besprochen wurden, in dem Sie am meisten Beratungstätigkeiten getan haben. Da sieht man, dass WG und Krisenzentrum ein ganz großes Thema ist, wobei wir leider nicht genau erkennen können, was die Problematiken waren. Ist es die Qualitätsvorsorge vor Ort? Geht es darum, dass das Betreuungsverhältnis nicht gut genug war? Geht es um Schwierigkeiten der Jugendlichen untereinander? Es wäre schön, wenn wir das das nächste Mal auch genauer aufgeschlüsselt hätten. Das zweite große Thema ist das Kontaktrecht, wobei ich da auch gern mehr Informationen hätte. Zum Beispiel geht es hier um das Kontaktrecht von Eltern zu Kindern, die in Fremdunterbringungen sind, geht es hier um das Kontaktrecht zu Kindern bei geteilter Obsorge, wenn die Eltern getrennt sind. Das Obsorgethema allgemein ist ebenfalls ein großes Thema. Das ist mir aber immer noch zu wenig. Ich habe das auch mit dem niederösterreichischen Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft verglichen. Die arbeiten dort viel genauer mit Zahlen. Warum bin ich so ein Zahlen- Freak? Weil ich gerne Ihren Tätigkeitsbericht nehmen und damit arbeiten würde. Ich würde gerne herausfinden, wo es in Wien hakt, was wir verbessern können, was als Positivbeispiel gut läuft, damit man sozusagen weiß, was ein Kind in Wien braucht oder was wir noch gestalten können, damit Kinder und Jugendliche bestmöglich zu gesunden und zufriedenen oder sogar glücklichen Erwachsenen heranwachsen. Was mir wirklich fehlt, ist das Thema Fremdunterbringungen. Ich finde, dazu hätte ich gern noch mehr Informationen. Wir haben dankenswerterweise auch von StR Czernohorszky Informationen gekriegt, weil das einfach ein ganz großes Thema ist, wo wir erkennen können, dass Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, im Durchschnitt vier Jahre im Heim verbringen, dass Kinder unter drei Jahren, wenn sie zu Pflegeeltern kommen, fast ausschließlich gar nicht mehr in die Ursprungsfamilie zurückkehren. Ich habe nur die Anfragebeantwortung. Sie sind zwar auf den Volksanwaltschaftsbericht eingegangen, aber mich würde interessieren, was es da braucht oder wie Sie diese ganze Entwicklung sehen. Wir haben darin auch ganz wenig über Elternarbeit stehen. Wir haben darin nichts über die Kinder- und Jugendpsychiatriezustände stehen, was dazu Ihre Meinung ist. Wir haben darin - zumindest habe ich das nicht - auch nicht Ihre Meinung oder Ihre Stellungnahme zur Kindergartennovelle. Das fehlt mir zum Beispiel im Tätigkeitsbericht. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Also genug Themen eigentlich!) Seit 2016 ist die Beratungsstelle für Heimopfer bei Ihnen. Da haben Sie auch geschrieben, was die Stadt Wien anbietet. Aber mir fehlt auch, was die Menschen brauchen. Wonach rufen sie? Ist es, dass sie eigentlich noch sagen, es ist die Zahlung, die eingestellt wurde? Oder ist es etwas anderes? So in die Tiefe gehend, das fehlt mir da schon sehr. Ich möchte gerne auf eine Sache eingehen, weil sie mir wirklich am Herzen liegt. Sie gehen sehr hart mit der Bundesregierung ins Gericht. Sie haben Forderungen und eine Reaktion auf das neue Regierungsprogramm. Da ist mir etwas aufgefallen, worüber ich gerne mit Ihnen reden würde. Sie schreiben vom einseitigen Familienbild. Da steht: "Auch das Familienbild der beiden Parteien," - also ÖVP und FPÖ - "die sogenannte Kernfamilie von Frau und Mann mit gemeinsamen Kindern, entspricht weder der Realität vieler Menschen in Österreich, noch ist dieses Modell, welches im Programm als natürliche Keimzelle und Klammer für eine funktionierende Gesellschaft bezeichnet wird, eine Garantie, dass Kinder behütet aufwachsen können. Sinnvolle Politik kann nur gemacht werden, wenn sich ein Regierungsprogramm an den Lebensrealitäten der Menschen und nicht an den vorgestrigen Normvorstellungen orientiert." (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wenn wir diese Kinder- und Jugendanwaltschaft nicht hätten!) Ich versuche es einmal ganz sachlich. Die Keimzelle sehen wir männlich und weiblich, weil einfach Leben daraus entsteht. Wir schreiben aber niemandem vor, was ein gutes Familienbild ist. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Das ist der Punkt!) Wir sagen, wie Familie funktioniert. Ob es Väter, Mütter, nur Vater, nur Mutter, Vater/Mutter ist oder sind, hat uns gleich zu sein. (Abg. Peter Kraus, BSc: Genau!) Aber natürlich braucht es etwas Männliches, etwas Weibliches, Mann und Frau - so steht es auch im Regierungsprogramm -, um Leben zu zeugen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das lässt die Frau Hebein gerade noch durchgehen! Wirklich!) Was wir darin stehen haben, ist, für uns stehen vor allem die Kinder im Mittelpunkt. Familie soll ein Ort sein, wo sie behütet aufwachsen können und gut auf das Leben vorbereitet werden. Also, es steht darin mit keinem Wort, dass für uns das großartige Familienbild Vater/Mutter/Kind ist, sondern es steht das Kindeswohl über allem. Ich bitte Sie wirklich, dass Sie gerade als Kinder- und Jugendanwältin sehr vorsichtig und sehr genau mit Ihren Worten sind. Denn solche Worte können auch ein Gegeneinander bringen. Es ist auch nicht wahr, wenn ich jetzt die Seite des konservativen Familienbildes hernehme, dass es eine vorgestrige Normvorstellung ist. Allein in Wien leben 195.000 heterosexuelle Paare mit Kindern, wo die Kinder noch zu Hause im Verbund sind. Das ist keine Randgruppe. (Abg. Peter Kraus, BSc: Das hat auch niemand behauptet!) Das ist noch ein gängiges Modell. Es geht aber nicht darum zu werten. Es geht nicht darum, irgendein Familienbild zu werten. Ich würde bitten, dass auch Sie das nicht machen und sagen, das eine ist eine Norm, das andere ist keine Norm. Ich glaube, gerade in der Familie sollte man nicht von Normen sprechen, weil man nichts normen kann. Wir können diesem Bericht leider nicht zustimmen. Ich danke Ihnen aber trotzdem für Ihre Arbeit. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Peter Kraus zum Wort gemeldet. Bitte. Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Lieber Kinder- und Jugendanwalt! Liebe Kinder- und Jugendanwältin! Vielen Dank auch von meiner Seite für den Bericht. Ich muss jetzt eingehend sagen, ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass die ÖVP nach jahrzehntelangen Debatten darüber, was Familie ist, jetzt sagt, sie will nicht mehr normieren, was Familie ist, auch wenn es die ÖVP war, die zum Beispiel im Eingetragenen Partnerschaft-Gesetz dafür gekämpft hat, dass Eingetragene Partner keinen Familiennamen bekommen, weil das keine Familie ist, und sie einen Nachnamen bekommen sollen. Das hat die ÖVP damals noch ins Namensrecht hineinverhandelt. Ich freue mich darüber, dass jetzt andere Zeiten angebrochen sind! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Dr. Jennifer Kickert: Juhu!) Ich komme jetzt zum Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der sehr umfassend ist und auch zeigt, wie viele Themenfelder die Kinder- und Jugendanwaltschaft betreut. Ich möchte eines herausnehmen, nämlich das ganze Thema 25 Jahre Kinderrechte. Letztes Jahr, der Bericht behandelt das Jahr 2017, 25 Jahre Kinderrechte. Es war nach 25 Jahren das ganz große Thema, was Kinder überhaupt brauchen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Ein Aspekt daraus ist die Armutsgefährdung von Kindern. Darauf geht der Bericht auch ein und sagt, dass jedes Kind das Recht auf materielle Absicherung hat, egal, ob es das erste, zweite, dritte Kind einer Familie ist, egal, ob die Eltern hier geboren sind oder nicht. Für Kinderrechte ausschlaggebend ist, dass ein Kind ein Kind ist und dass es in Wien ist. Dann hat das Kind Kinderrechte. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Sie können sich vielleicht alle noch an diese kleine Broschüre hier erinnern. (Der Redner zeigt eine Broschüre.) Diese haben wir alle letztes Jahr bekommen. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition haben sie letztes Jahr bekommen. Das haben uns die Kinder der Volksschule Wichtelgasse gegeben. Ich glaube, am Tag der Kinderrechte war es oder aus Anlass des Tages der Kinderrechte. Ich habe mir das als Vorbereitung jetzt wieder durchgelesen und würde gerne zwei Zitate, eines jetzt und eines dann am Ende meiner Rede, vorlesen. Das eine ist von Isabella. Isabella ist, das steht darin, damals aus der Klasse 2B gewesen, jetzt wahrscheinlich in der 3B. Isabella schreibt zu den Kinderrechten: "Ich finde, es ist sehr traurig, wie Kinder und Erwachsene heutzutage leben müssen. Tausende von Kindern leben arm. Kinder haben viele Rechte, aber nicht alle. Es sollen alle Kinder Essen und Trinken haben. Ich sage, dass Kinder in die Schule gehen müssen, weil Kinder haben Rechte." Ich selber habe zwar noch keine Kinder, aber ich habe einen Neffen, der jetzt acht Jahre alt ist. Er ist mir sehr wichtig. Morgen hat er Geburtstag. Er feiert morgen auch Geburtstag. Wir organisieren eine kleine Geburtstagsfeier. Ich weiß, was es heißt, wenn dann Schulfreunde nicht zu dieser Geburtstagsfeier kommen können, weil sich die Eltern zum Beispiel das Geschenk nicht leisten können. Das ist jetzt vielleicht keine sehr sichtbare Armut. Aber das ist die Armut, die in unserem reichen Land, und wir sind eines der reichsten Länder der Welt, eigentlich eine Schande ist, dass Kinder nicht zu Kindergeburtstagsfeiern kommen können, weil sich die Eltern das Geschenk für das Kind nicht leisten können! Es ist eine Schande, weil diesen Kindern eigentlich von Anfang an gesagt wird, sie gehören nicht dazu! Jetzt muss ich an diesem Punkt schon auf die Debatten der letzten Tage verweisen, wie es den über 30.000 Kindern allein in Wien geht, die von allfälligen Sozialkürzungen durch die schwarz-blaue Bundesregierung betroffen sein werden, sei es bei der Mindestsicherung oder irgendwo anders. (Abg. Wolfgang Seidl: Das haben wir gestern schon gehört!) Das ist die Mindestsicherung, wie schon gesagt, mit über 30.000 Kindern, die sagt, 43 EUR. Das ist keine Existenzsicherung. Wir haben gestern gesehen, darum gehen sich Windeln aus. Aber darum geht sich nicht das grundlegende Kinderrecht auf Förderung und Entwicklung, auf soziale Sicherheit, auf angemessene Lebensstandards, auf Freizeit und auch Teilnahmen am kulturellen und sozialen Leben aus, wie eben, dass man auf eine Geburtstagsfeier gehen kann, dass man einfach Teil des sozialen Lebens von anderen Kindern sein kann. Für alle, die jetzt sagen, und das haben wir die letzten Tage auch gehört, das meinen sie nicht und dann mit irgendwelchen Migrations- oder Asyldebatten ablenken, weil es ist dann immer das Ablenkungsthema, wenn man dann wirklich einmal darauf hinweist, es sind diese 33.000 Kinder in Wien, die armutsgefährdet sind und die von dieser schwarz-blauen Regierung in die Armut gestoßen werden. Dann kommt immer irgendeine Nebelgranate als Ablenkungsthema. Meistens sind es dann Migration und Asyl. Für all diejenigen, die diese rhetorischen Nebelgranaten immer werfen, habe ich jetzt noch ein Zitat aus diesem Heft, das wir letztes Jahr bekommen haben, herausgesucht, das ich all denen mitgeben will. Das ist von Paul. Paul war letztes Jahr acht Jahre alt. Jetzt ist er vielleicht schon neun. Er schreibt zum Thema Recht auf glückliches Leben: "Dass alle Kinder ein glückliches Leben haben, ist mir wichtig, dass sie überall mitspielen können und dass sie auch ein Spiel aussuchen dürfen. Kinder sollen überall mitessen können. Man soll Kinder nicht anlügen. Man soll Kinder nicht anlügen, weil sie sonst lernen zu lügen." - Das Zitat würde ich gerne allen mitgeben, die in den nächsten Wochen und Monaten überlegen, die sozialen Leistungen in unserem Land so zu kürzen, dass Kinder in die Armut gedrängt werden und ihre Zukunftschancen verlieren. Sie denken bitte an diesen Paul, an den achtjährigen Paul, was er sich für seine Zukunft wünscht, wenn Sie in Zukunft die Mindestsicherung neu regeln! Abschließen möchte ich eigentlich nur mit einem Dank an die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Ich möchte mich bei Monika Pinterits, bei Ercan Nik Nafs und natürlich auch bei den ganzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür bedanken - bitte gebt das auch weiter -, dass ihr immer eine starke und verlässliche Stimme für die Kinder in dieser Stadt seid, weil im Zentrum der Kinder- und Jugendanwaltschaft und unserer Politik soll das Wohl aller Kinder stehen. Da macht ihr eine großartige und wichtige Arbeit! Danke dafür! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Kohlbauer zum Wort gemeldet. Abg. Leo Kohlbauer (FPÖ): Werte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich bin hier jemand, der dafür bekannt ist, dass er immer hart ins Gericht geht und nicht mit Kritik spart. Aber ich glaube, es gibt auch positive Dinge zu dem aktuellen Bericht zu sagen. Ich habe mir hier zwei Punkte herausgestrichen, die ich ganz kurz erwähnen möchte. Zum einen ist das der Brief an die muslimischen Eltern - und das meine ich ernst, das war wirklich sehr positiv -, in dem Sie darauf hinweisen, dass Kinder vom Fasten genauso wie Alte, Schwangere, Stillende und Kranke definitiv ausgenommen sind. Ich glaube, das ist angesichts der aktuellen Thematik und Problematik, die wir hier in Österreich und vor allem in Wien haben, ein sehr wichtiger Schritt gewesen, dass Sie das gemacht haben, eine Stoßrichtung, ein Vorstoß in die richtige Richtung, etwas, was leider in den Bankreihen der GRÜNEN und der SPÖ hier noch nicht angekommen ist, was aber offensichtlich bei Ihnen bereits Eingang gefunden hat. Dafür wirklich einen großen Applaus, dass Sie das gemacht haben! (Beifall bei der FPÖ.) Des Weiteren wurde die Bundesregierung kritisiert. Allerdings wurde die Bundesregierung auch gelobt. Das möchte ich hier auch erwähnen. Und zwar wurde definitiv gelobt, dass der Raucherschutz für Jugendliche auf 18 Jahre hinaufgesetzt wird. Das ist eine Maßnahme, die die schwarz-blaue Bundesregierung jetzt beschlossen hat, eine sehr wichtige Maßnahme, die leider in den letzten Jahren nicht beschlossen wurde, die wir aber jetzt beschlossen haben. Das wird in dem Bericht positiv erwähnt. Das möchte ich anmerken. Es ist auch eine wirklich positive Geschichte, dass Sie hier seriös sind. (Beifall bei der FPÖ.) Zum anderen gibt es natürlich auch Kritikpunkte an dem Bericht. Aber ich muss sagen, es ist nicht so schlimm wie in den vorangegangenen Jahren. Ich habe mir die alten Berichte genau angesehen. Da ist in diesen Berichten wirklich eine rein gesellschaftliche politische Polemik gewesen. Das ist diesmal definitiv besser. Trotzdem wird immer wieder auf die Bundesregierung und auf Bundesgesetze hingepeckt, wo ich sage, das ist nicht notwendig und gar nicht die Aufgabe der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft. Nichtsdestotrotz geht es mir wirklich immer wieder sehr nahe, wenn es hier um das Thema Kinder geht, wie auch dem Kollegen Kraus, der gerade gesprochen und dicke Tränen geweint hat, weil irgendein Kind bei einer Geburtstagsfeier ein teures Geschenk nicht mitnehmen kann. (Abg. Peter Kraus, BSc: Geht es noch?) Man redet hier immer schön über solche Geschichten. (Abg. David Ellensohn: Haben Sie zugehört?) Darum geht es. Haben Sie heute schon die "Kronen Zeitung" gelesen, Herr Kollege? In der "Kronen Zeitung" ist heute auf der Titelgeschichte ein junger Bub, der in einer Moschee in der Garbergasse im 6. Bezirk von seinem Iman geschlagen worden ist. Ich sage, das sind Probleme, die wir hier haben. Das vermisse ich leider alles in diesem Bericht. Das wundert mich. Es ist leider ein bisschen ein selektiver Wohlfühlbericht! Das wundert mich angesichts dessen, Herr Jugendanwalt Nik Nafs, dass Sie ein wirklich sehr gutes Interview im "Standard" gegeben haben. Daraus möchte ich zitieren. Sie wurden gefragt: "Die Islamische Glaubensgemeinschaft nennt die Kriegsspielereien mit Kindern in einer Moschee des türkischen Verbands ATIB einen Einzelfall. Deckt sich das mit Ihren Erfahrungen als Kinder- und Jugendanwalt?" Dann haben Sie geantwortet: "Meinen Beobachtungen nach handelte es sich keineswegs um einen Einzelfall. Wir wissen aus vielen Moscheen, dass es immer wieder zu Gebeten und anderen Inszenierungen kommt, in denen Märtyrertum und Krieg verherrlicht werden. Da werden Kinder eingespannt, um wie bei ATIB die historische Schlacht von Gallipoli nachzustellen oder, wie in anderen Moscheen, Schwüre auf das heilige Buch und Schwert abzulegen, ihr Vaterland gegen Kommunismus, Zionisten und wen auch immer bis auf den letzten Blutstropfen zu verteidigen. Hier instrumentalisiert ein autoritärer Staat Institutionen in Österreich, um Kriegshetze zu betreiben." - Wirklich ein sehr wahrer Satz, den Sie gesagt haben. Ich vermisse das leider in dem Bericht! Das ist ein reiner Wohlfühlbericht! Aus diesem Grund können wir hier leider nicht zustimmen! (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Hanke zum Wort gemeldet. Ich bitte darum. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kinder- und Jugendanwältin! Lieber Kinder- und Jungendanwalt! Einen Satz vielleicht noch ganz kurz zu meinem Vorredner, der gerade ein bisschen bewertet hat, welche Probleme von Kindern und Jugendlichen irgendwie wichtiger sind als andere. Genauso schlimm, wie es ist, wenn einem Kind Gewalt angetan wird, kann es auch sein, wenn ein Kind keine materielle Absicherung hat. Ich würde mir erwarten, dass wir uns da nicht herausnehmen, in so einer Art und Weise Bewertungen vorzunehmen, wenn wir schon sagen, dass uns allen die Kinderrechte am Herzen liegen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte jetzt aber auch schon zum Bericht kommen, dem Bericht vom letzten Jahr, in dem die Kinder- und Jugendanwaltschaft ihren 25-jährigen Geburtstag gefeiert hat - noch einmal, ich gratuliere auch im Nachhinein -, einem Jahr, wo wir auch 25 Jahre des formalen Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich begangen haben. Was uns der Bericht sehr gut aufzeigt - dafür möchte ich mich auch bedanken -, ist, dass es aus kinderrechtlicher Sicht noch sehr viel zu tun gibt. Das ist genau das, worauf die Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien, aber auch alle anderen Kinder- und Jugendanwaltschaften immer hinweisen und immer wieder sehr gut herausarbeiten, welche politischen Maßnahmen es noch braucht. Das ist genau eine Sache, die wir uns als politisch Verantwortliche immer zu Herzen nehmen sollten, weil es gerade diese Forderungen sind, die von den Experten und Expertinnen aufgestellt werden, nämlich von jenen, die jeden Tag mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das sind die Forderungen, die für uns handlungsanweisend sein sollten, weil sie es sind, die wissen, wo der Schuh drückt. Ich möchte auch kurz auf einen Punkt eingehen, der jetzt in der Debatte angesprochen worden ist, der die Fremdunterbringung betrifft, und noch einmal daran erinnern, dass wir das auch schon am Montag, glaube ich, war es, diskutiert haben, wo der Kollege Gremel noch einmal eingebracht hat, dass wir als Stadt dran sind, dass es natürlich immer darum geht, darauf zu achten, dass kein Kind aus dem Familienkontext herausgenommen wird und dass von den zuständigen Stellen immer alles versucht wird, damit das auch so bleiben kann. Wenn aber Gefahr wegen des Kindeswohles besteht, muss es sein. Dennoch, um weiter dran zu bleiben, weiter daran zu arbeiten, haben wir das neue Projekt der intensiven ambulanten Krisenarbeit, wo es höchstprofessionelle Unterstützung bei Gefährdungen von Kindern gibt, an dem Punkt davor, genau in der Krisenbearbeitung, wenn es wirklich einmal wichtig ist. Da wird versucht, genau das zu verhindern, nämlich, dass es zu einer Krisenunterbringung kommt oder auch, dass es im schlimmsten Fall zur Aufnahme in die Vollerziehung kommt. Da arbeiten Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und Psychologen und Psychologinnen über sechs Wochen hinweg disziplinübergreifend zusammen. Ich glaube, das ist ein Punkt, den wir da mitnehmen können, wo wir gesehen haben, da gibt es etwas zu tun, da gibt es Handlungsbedarf, und wo wir das auch machen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte noch ganz kurz auf einen Punkt eingehen, der auch dieses Jahr im Bericht, finde ich, wieder sehr genau ausgeführt worden ist, weil auch jetzt wieder der Vorwurf kam, wenn es um Radikalisierung geht, wenn es um Deradikalisierung geht, findet sich wenig im Bericht. Den Eindruck teile ich ehrlicherweise nicht. Wir haben auch dieses Jahr im Bericht wieder sehr viele Informationen, wie das Netzwerk Deradikalisierung, Prävention und Demokratiekultur arbeitet. Wir haben erfreulicherweise darin auch, dass unser Netzwerk letztes Jahr mit dem Österreichischen Verwaltungspreis ausgezeichnet worden ist. Ich habe mir im Bericht angeschaut, was die Begründung der Jury war, warum gerade unser Netzwerk gewonnen hat. Da ist gesagt worden, dass das Netzwerk eine Antwort auf eine große gesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit bringt, dass es auch darum geht, dass wir eine breit angelegte Kooperation von vielen Institutionen, von vielen Trägern und Trägerinnen haben, und dass es die Grundhaltung ist, die sich an der UN-Kinderrechts- und Jugendrechtskonvention und an dem Prinzip von Kinder- und Jugendschutz orientiert. Ich finde, dass die Sachen, die da herausgearbeitet worden sind, sehr gut zeigen, wie das Netzwerk arbeitet, und auch sehr gut zeigen, warum das Netzwerk so erfolgreich ist. Darauf können wir wirklich sehr stolz sein, dass genau diese Sachen auch gesehen worden sind! Das ist das, worum es geht, nicht immer zu schreien, "Islamismus", "Radikalisierung", sondern sich ernsthaft anzuschauen, was die Problemlagen sind, sich ernsthaft anzuschauen, wie es den betroffenen Jugendlichen geht, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und mit ihnen zu arbeiten. Das ist das, was das Netzwerk macht. Das ist auch das, wo wir jetzt durch unsere Kinder- und Jugendanwaltschaft sehr gut unsere Expertise im bundesweiten Netzwerk einbringen können, wo es auch sehr begrüßenswert ist, dass wir auf Bundesebene letztendlich dieses Netzwerk haben. Deswegen an der Stelle auch ein großes Dankeschön für die Arbeit, die zusätzlich zur quasi normalen Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft mit unserem Netzwerk passiert! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich komme zum Abschluss. Ich würde gern zusammenfassend noch ein bisschen darüber sprechen, warum es gerade in Zeiten wie diesen sehr wichtig ist, Institutionen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu haben. Der Kollege Wiederkehr hat vorher gesagt, es ist gestern irgendwie aufgefallen, dass Kinderrechte eigentlich oft ruhig mehr Raum bekommen könnten. Deswegen habe ich mir gedacht, ich nehme das gleich zum Anlass und schaue mir ein bisschen an, wie es eigentlich mit den Kinderrechten ist und warum es Institutionen braucht, die darauf schauen. Ich habe mir ein paar aufgeschrieben. Jedes Kind hat das Recht auf materielle Absicherung. Da kann ich, wie der Kollege Kraus auch, an die gestrige Debatte anschließen. Das ist offensichtlich ein Kinderrecht, das wir grundsätzlich leider wieder neu verhandeln müssen, wenn es die Möglichkeit gibt, dass vielleicht in Zukunft recht vielen, wir haben es gestern gehört, über 30.000 Jugendlichen nur in Wien, die schon von Armut betroffen sind, auch noch die Mindestsicherung gekürzt wird. Ich mache weiter. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz. Sie haben auch ein Recht auf Ausbildung. Auch da können wir wieder an die Debatte von gestern anschließen, wo wir über die Frage Ausbildung statt Abschiebung diskutiert haben und wo wir offensichtlich noch weiterdiskutieren müssen. (Abg. Armin Blind: Aber doch nicht weltweit, Frau Kollegin!) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Mitbestimmung. Auch darüber müssen wir noch einmal reden, wenn jetzt von der Bundesregierung die JugendvertrauensrätInnen als direkte Vertretung von vielen jungen Menschen abgeschafft werden sollen. Vielleicht noch ein Punkt, damit ich nicht zu lange werde: Kinder haben auch ein Recht auf Familie. Familie ist dort, wo Liebe ist. Familie ist nicht nur eine Kernfamilie. Das sei auch noch einmal betont. Dafür, wie viel Zeit für Familie bleibt, für gemeinsame Aktivitäten, wenn Eltern zwölf Stunden arbeiten müssen und dazu noch einem Anfahrtsweg haben, braucht es wahrscheinlich keine großen Rechenkünste. Aber vielleicht reden wir auch über das Recht auf Familie noch einmal. Ich möchte mich abschließend noch einmal bei euch beiden, bei den Kinder- und JugendanwältInnen, aber natürlich auch bei den vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedanken! Ich bitte, auch den Dank unserer Fraktion weiterzugeben! Herzlichen Dank für eure Arbeit! Ich freue mich schon auf den Bericht im nächsten Jahr! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Das war die letzte Wortmeldung in der Debatte. Ich gebe der guten Ordnung halber bekannt, dass Abg. Eischer seit 15 Uhr beruflich entschuldigt ist. Ich darf nun um die Wortmeldung der Jugendanwaltschaft bitten. Wer ergreift das Wort? - Frau Jugendanwältin, bitte. Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte mich bei unseren MitarbeiterInnen bedanken. Ich finde, wir haben einen großartigen Bericht gemacht! Ihr könnt euch damit ordentlich wohlfühlen! Es ist kein Wohlfühlbericht! Ich denke mir, wenn ich mir anschaue, was die Bundesregierung jetzt aufführt, mache ich mir wirklich Sorgen, und nicht nur ich, sondern auch viele, viele, die im sozialen Bereich tätig sind. Auch Kinder in Wien sind von den diversen Maßnahmen und Vorhaben betroffen, die getroffen sind. Wenn ich an den Paul und an die Isabella denke, sind es sehr kluge Kinder. Ich denke mir, die Kinder haben nicht nur Rechte, sondern sie wissen manchmal sogar besser, was wir Erwachsenen, aber auch sie selber brauchen würden. Ich möchte auf einige Punkte eingehen, die auch im Zusammenhang mit der Bundesregierung stehen. Ich meine zur Mindestsicherung Neu, wir haben ein Problem mit Armut. In Österreich sind zirka 380.000 Kinder und Jugendliche von Armut bedroht. Und jetzt machen wir eine Mindestsicherung light, wo das 3. Kind nur mehr 43,15 EUR wert ist. Ich denke mir, es ist eine Schande, und es sollte noch einmal überlegt werden, falls die geplante Form der Mindestsicherung rechtlich überhaupt hält! (StR DDr. Eduard Schock: Es ist nicht Aufgabe einer Beamtin, hier politische Reden zu halten!) Wir haben den 12-Stunden-Tag. Was ist mit der Familie? Wo sollen die Familien die Kinder unterbringen? (StR DDr. Eduard Schock: Das ist politische Rhetorik!) Kein Arbeitnehmer, der in den unteren Sektionen tätig ist ... (Aufregung und Zwischenrufe bei der FPÖ. - StR DDr. Eduard Schock: Das ist nicht Ihre Aufgabe! Kommen Sie zur Sache!) Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Ich bitte jetzt um verstärkte Ruhe im Saal. Frau Jugendanwältin, bitte kommentieren Sie weiter den Bericht. Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits (fortsetzend): Danke schön. Es geht auch um den Familienbonus. Mich hat gestern eine Dame angerufen. Sie war ganz verzweifelt und teilte mir mit, ihre Kinder können ja nichts dafür, dass der Papa gestorben ist. Sie hat es sich ausgerechnet. Sie hat nur mehr 300 EUR pro Kind, die sie im Jahr lukrieren kann. (StR DDr. Eduard Schock: Wo steht das im Bericht?) - Ich erzähle etwas über meine Arbeit. (StR DDr. Eduard Schock: Sie sollen von Ihrem Konzept der politischen Propaganda abweichen! Hören Sie jetzt auf mit politischer Propaganda! - Abg. Birgit Hebein zu StR DDr. Eduard Schock: Hören Sie doch bitte auf! Es geht um Kinder!) Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Ich bitte um Ruhe im Saal. Bitte, Frau Anwältin, ich kann mich auch erinnern, wir hatten den ähnlich gelagerten Fall schon. Vielleicht kann man sich etwas mehr auf den Bericht und auf die Arbeit der Kinder konzentrieren. (Abg. Christian Oxonitsch: Armutsgefährdung ist ein Bestandteil des Berichts!) Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits (fortsetzend): Armutsgefährdung ist ein Bestandteil des Berichts und es geht um Armut. Die betroffene Dame hat, wie viele andere, Sorgen. Sie hatte die Idee, vielleicht könnte man die Familienbeihilfe anheben. Davon haben die Armen etwas mehr und die Reichen haben auch etwas davon, aber vielleicht ein bisschen weniger, und das halten sie vielleicht besser aus. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Im Bericht wird auch beschrieben, dass ich dabei war, als eine sehr gut integrierte Familie mit vier Kindern abgeschoben werden sollte. Ich denke mir, normalerweise sollten alle Gesetze den Kinderrechten entsprechend beurteilt werden, und es entspricht nicht den Kinderrechten, wenn gut integrierte Kinder abgeschoben werden und in Schwechat ... (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Gilt der Rechtsstaat in Österreich, oder nicht? Zweifeln Sie am österreichischen Rechtsstaat? - Abg. Armin Blind: Das ist ungeheuerlich! - StR DDr. Eduard Schock: Das ist Aufforderung zum Amtsmissbrauch, was Sie da machen! - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies zur FPÖ: Könnt ihr ein bisschen höflicher sein? Geht das? - Zwischenrufe und Gegenrufe bei FPÖ, SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Ich werde jetzt einmal kurz unterbrechen, weil so kann man eine Debatte nicht führen, und ersuche, kurz darüber zu sprechen. (Zwischenrufe und Gegenrufe bei FPÖ, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Christian Oxonitsch: Was heißt das jetzt? Ist eine Präsidiale?) Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits (fortsetzend): Wir haben ja die Kinderrechte nostrifiziert. (Zwischenrufe und Gegenrufe bei FPÖ, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Reden Sie weiter, und die FPÖ ist bitte ruhig! Danke schön! - Abg. Armin Blind zu Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke, Herr Vorsitzender!) Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Ich wiederhole meinen Appell, zu dem Bericht, zu der Arbeit in der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu sprechen. Bitte, Frau Jugendanwältin. Und ich ersuche bitte im Saal um ein bisschen mehr Ruhe. Ich kann auch hier oben nichts verstehen, wenn im Saal eine so hohe Lautstärke ist. Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits (fortsetzend): Der Fall steht im Bericht, wenn Sie ihn gelesen haben, müsste Ihnen das aufgefallen sein. Ich meine, dass es wirklich traurig war, dass die Kinder nicht einmal ihr Schuljahr zu Ende machen konnten. Ich denke mir, das eine sind die Gesetze, das andere sind die Kinderrechte, wo eigentlich die Urteile nach kinderrechtlichen Kriterien angeschaut werden sollten. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ist das ein Urteil dazu? Ja oder nein?) Ich wünsche mir einfach, dass wir als Gesellschaft ein bisschen nachdenken und ein bisschen mehr überlegen, was wir da alle miteinander tun, weil unsolidarische Maßnahmen sind nicht gut für unser System. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Zweifeln Sie das Gerichtsurteil an?) Ich denke mir, Sie alle als PolitikerInnen sollten darauf achten, dass der soziale Friede, der ein wirkliches Gut darstellt, etwas ist, mit dem man behutsam umgehen muss. Das ist meine Bitte an Sie! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Urteile werden auf Basis der Gesetze gesprochen, die die SPÖ beschlossen hat!) Präsidentin Veronika Matiasek: Der Herr Jugendanwalt ergreift ebenfalls das Wort. Bitte, Herr Magister. - Entschuldigen Sie! Einen Augenblick! Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. War das Aigner oder Schock? (Abg. Dr. Wolfgang Aigner. Ich habe eine Wortmeldung abgegeben!) Du hast dich zum Wort gemeldet. Das geht jetzt nicht mehr. (StR DDr. Eduard Schock: Zur Geschäftsordnung!) Zur Geschäftsordnung. Bitte. StR DDr. Eduard Schock: Meine Damen und Herren! Wir sind von der Jugendanwaltschaft einiges in diesem Haus gewohnt. (Abg. Birgit Hebein: Respekt bitte!) Wir sind es gewohnt, dass Beamte des Hauses hier Politpropaganda der übelsten Sorte betreiben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Zwischenrufe und Gegenrufe bei SPÖ, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Bravo! - Abg. Birgit Hebein: Bitte!) Wir sind aber nicht bereit, uns damit abzufinden, weil das der Würde dieses Hauses nicht entspricht! (Abg. Mag. Barbara Huemer Es geht hier um Kinder!) Ich fordere Sie daher auf, unterlassen Sie Politpropaganda in diesem Haus! Das steht Ihnen als Beamtenschaft nicht zu, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Zwischenrufe und Gegenrufe bei SPÖ, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP. - Abg. Mag. Manfred Juraczka zu SPÖ und GRÜNEN: Ihre linksextremen Freunde brauchen wir uns hier nicht anzuhören!) Präsidentin Veronika Matiasek: Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Klubobmann Oxonitsch, bitte. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ein Gesetz in diesem Hause, das der Kinder- und Jugendanwaltschaft, und darauf waren wir gerade in Wien, nachdem wir das erste Bundesland waren, stolz, nicht nur die Weisungsfreiheit, sondern auch das Rederecht einräumt. Man kann sich im Rederecht nicht aussuchen, was man hören will! Das kann nicht funktionieren! Entweder es gibt es, oder es gibt dieses Rederecht nicht! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Aber das war okay?) Man hat bereits in vielen Bereichen durchaus immer wieder durch dieses Rederecht zum Beispiel von Volksanwälten selbstverständlich Kritik in diesem Haus ertragen, weil wir uns als Sozialdemokratie und wir uns als rot-grüne Stadtregierung dazu bekennen. Es soll dieses Rederecht geben. Die Volksanwälte sind bekanntermaßen nicht alle rot. Ich erinnere daran, was wir da alles gehört haben. Da hat es nie so eine Aufregung gegeben. Scheinbar haben Sie mit diesem Rederecht, mit dieser Meinungsfreiheit von weisungsunabhängigen und weisungsfreien Mitarbeitern in der Stadt ein Problem! Darauf pochen Sie aber immer wieder so! (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das zeigt eure Besetzungspolitik!) Interessanterweise möchte ich nur sagen, dass die Besetzungspolitik in einem großen Hearing durchaus einstimmig war (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das haben sie vergessen!), gerade auch von Kinder- und Jugendanwälten. (Abg. Stefan Berger: Man kann auch Fehler machen!) Einstimmig, mit einem Hearing in diesem Hause auch! Daran sollte man sich auch noch erinnern! Man kann sich auch nicht aussuchen, was man will! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Aufbruch zum Gesetzesbruch ist in Ordnung, Herr Klubobmann?) Ich sage, mit uns wird es diese Variante nicht geben können, dass weisungsfreie Anwälte, aus welchen Bereichen immer, nur das sagen können, was die Regierung erwartet, aber auch nicht nur das sagen können, was sich vielleicht die Opposition erwartet! Sie sind weisungsfrei. Sie haben hier das Rederecht. Das ist ihnen auch einzuräumen! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie hat sich an das Gesetz zu halten, Herr Klubobmann!) Es waren im Übrigen alle Beispiele im Bericht zu lesen und mit einem Bezug zum Bericht. Darauf möchte ich auch noch hinweisen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Mir liegt noch eine Wortmeldung vor. Dr. Aigner, bitte. (Abg. Christian Oxonitsch: Eine Wortmeldung kann es dazwischen nicht sein! Wenn eine Wortmeldung kommt, ist der Herr Nik Nafs dran! - StR DDr. Eduard Schock: Zur Geschäftsordnung!) Zur Geschäftsordnung. Bitte, DDr. Schock. StR DDr. Eduard Schock: Meine Damen und Herren! Ich habe bereits ausgeführt, wir haben wiederholt in diesem Haus zur Kenntnis nehmen müssen, dass politische Propaganda von diesem Pult aus betrieben wird. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Von Ihnen zum Beispiel!) Es hat die Frau Jugendanwältin aber heute in dieser Agitation eine neue Eskalation erreicht, die wir, glaube ich, nicht zur Kenntnis nehmen sollten. (Abg. Mag. Barbara Huemer: Das ist nicht zur Geschäftsordnung!) Und zwar hat sie den Versuch gemacht, sich hier in rechtmäßige Abschubvorgänge des Bundes einzumischen. Das können wir nicht tolerieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich darf Sie nur auf eines hinweisen, jeder, der rechtmäßige Abschubbescheide nicht vollzieht, meine Damen und Herren ... (Abg. Birgit Hebein: Das ist nicht zur Geschäftsordnung!) - Damit können Sie nicht landen! Das gehört genau zur Geschäftsordnung! (Abg. Mag. Manfred Juraczka zu SPÖ und GRÜNEN: Das ist eure Toleranz!) Meine Damen und Herren, jeder, der Abschubvorgänge nicht durchführt, begeht Amtsmissbrauch! (Zwischenrufe und Gegenrufe bei SPÖ, GRÜNEN und FPÖ. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc zu SPÖ und GRÜNEN. Rechtsbruch ist eure Toleranz!) Man sollte sich sehr genau überlegen, was man von diesem Pult aus sagt! (Zwischenrufe und Gegenrufe bei SPÖ, GRÜNEN und FPÖ. - Abg. Birgit Hebein: Das ist nicht zur Geschäftsordnung!) Ich fordere Sie daher auf, meine Damen und Herren und Frau Jugendanwältin, hören Sie auf, mit solchen Wortmeldungen den Rechtsstaat auszuhebeln! (Abg. Birgit Hebein: Das ist ja absurd!) Das steht Ihnen nicht zu, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Geh, geh, geh!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster zur Geschäftsordnung hat sich Herr Klubobmann Ellensohn gemeldet. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist als Ombudsstelle eine unabhängige Einrichtung der Stadt Wien, die sich parteilich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzt. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Aber nicht für Rechtsmissbrauch!) Das heißt, wir nehmen dich, deine Rechte und Anliegen ernst und setzen uns für dich ein. Das ist der Job. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das ist der Job, zum Rechtsbruch aufzurufen? - Abg. Armin Blind: Zur Geschäftsordnung!) Zur Geschäftsordnung: Weisungsungebunden darf sie berichten, was sie möchte (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie darf zum Rechtsbruch aufrufen?), und Sie dürfen in Ihren Redebeiträgen alles sagen, was Sie wollen. Aber eines werden Sie sich abgewöhnen müssen beziehungsweise werden Sie damit nicht durchkommen, Sie hätten gerne, dass irgendwelche Journalisten und Journalistinnen ihren Job nicht mehr machen können. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Zur Geschäftsordnung!) Sie greifen Leute an, die hier Berichte machen. Jede Journalistin, die eine schwierige Frage stellt ... Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Bleiben Sie jetzt bitte bei der Sache. (Zwischenrufe und Gegenrufe bei SPÖ, GRÜNEN und FPÖ.) Abg. David Ellensohn (fortsetzend): Ich bin immer noch bei der Sache. (Die Präsidentin dreht dem Redner das Mikrofon ab.) Entschuldigung, Sie werden mich auch zwei Minuten reden lassen, wenn Sie Ihre Leute reden lassen! Seien Sie doch normal! (Zwischenrufe und Gegenrufe bei FPÖ, SPÖ und GRÜNEN.- Die Präsidentin dreht dem Redner das Mikrofon wieder auf.) Liebe FPÖ, vom Vorsitz bis da her, Sie haben hier noch keine Mehrheit! Solange Sie diese nicht haben, werden wir sprechen dürfen! Nachher eh nicht mehr! Das ist mir eh klar! Aber noch ist es nicht so! Sie können nicht nach einer Minute abdrehen, wenn Sie Ihre Leute reden lassen, was sie wollen! Sie werden sich das abgewöhnen! Bist du deppert! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Jetzt muss ich schon wieder einmal einen Hinweis an die Volkspartei machen: Mit diesen Leuten wollen Sie dieses Land zerstören! Das sind empathie... - es tut mir leid, das sage ich jetzt (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Das ist zur Geschäftsordnung?): Sie sind den Kindern gegenüber empathielose Arschlöcher! Entschuldigung! (Der Redner verlässt das Rednerpult. - Heftige Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Das ist zu viel des Guten, Herr Abg. Ellensohn! Das wissen Sie auch. Dafür kriegen Sie mindestens einen Ordnungsruf. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin nicht gewillt, die Sitzung unter solchen Umständen sang- und klanglos weiterzuführen. Ich unterbreche zu einer Präsidiale (Abg. Christian Oxonitsch: Na endlich!) und bitte die Klubobleute zum Präsidium. Die Sitzung ist auf fünf Minuten unterbrochen. (Die Sitzung wird von 16.01 bis 16.11 Uhr unterbrochen.) Präsidentin Veronika Matiasek: Sehr geehrte Damen und Herren! Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen. Ich darf insgesamt bitten, auch wenn es zu Erregungen kommt, trotzdem, wenn der eine oder andere sich zur Geschäftsordnung meldet, nicht in einem Gesamttumult diesen Unmut so lautstark kundzutun, weil es dann unmöglich ist, von hier oben noch wirklich festzustellen, wer jetzt was gesagt hat. Weil es unklar war: Ich habe Herrn Klubobmann Ellensohn bereits einen Ordnungsruf erteilt. Das hat vielleicht nicht jeder gehört. Ich stelle das jetzt damit noch einmal fest. Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Jugendanwalt. Ich darf Sie darum bitten. Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das erste Recht ist das Recht, Rechte zu haben. Das hat Frau Hannah Arendt vor Jahrzehnten festgestellt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat auch das Recht, in diesem Hause zu sprechen. Und zwar geht dieses Recht nicht von uns aus, sondern vom Landesgesetzblatt für Wien, und zwar vom Kinder- und Jugendhilfegesetz § 16 Abs. 6 Punkt 4, Einbeziehung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Rechtssetzungsprozesse sowie bei Planung und Forschung. Das heißt, das österreichische Recht gibt uns die Möglichkeit, die Gesetze zu begutachten, aber auch ein Mal im Jahr hier im schönsten Haus von Wien, im Gemeinderat, im Landtag Stellung zu beziehen. Dieses Recht wollen wir uns von niemandem nehmen lassen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das hat auch niemand bestritten!) Die haltlosen Vorwürfe, dass wir hier als BeamtInnen Propaganda betreiben, oder auch die Einschüchterungsversuche, während meine Kollegin gesprochen hat, sind strengstens abzulehnen! Das werden wir auch nicht hinnehmen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Aha!) Daher werde ich genau das, was meine Kollegin angefangen hat, weiterführen. Ich möchte mich aber nicht aus der Ruhe bringen lassen. Ich möchte mich für die lobenden Worte bedanken, aber auch die konstruktive Kritik, auf die wir jedes Jahr einzugehen versuchen. Ich kann Ihnen versichern, unsere Statistik wird bestimmt besser. Wir sind schon dabei: Wir schauen darauf, tatsächlich alle Kategorien so aufzuschlüsseln, dass Sie unsere Fälle besser lesen können. Im Vergleich zum letzten Berichtsjahr sind unsere Beratungsgespräche für die Jugendlichen, Kinder und deren Eltern, aber auch ProfessionalistInnen viel stärker gestiegen. Aber wenn es um die Kinderrechte und deren Einhaltung geht - im Land, im Bund, das ist ja vollkommen egal -, ist es unsere Aufgabe, vor allem genau in den Bereichen, wo die Kinderrechte verletzt werden, aufzustehen und zu sagen: So nicht! Wenn wir uns die letzten eineinhalb Jahre anschauen, sind es genau die drei Bereiche, die wir im Bericht festhalten, und wir stehen hundertprozentig dahinter. Das sind die Bereiche Armutsbekämpfung/Armutslinderung, Bildung, Schule, das Thema Migration, auf der anderen Seite natürlich Radikalisierungstendenzen und darüber hinaus. Wenn ich mir jetzt das Thema Armutslinderung anschaue: Ich weiß, auf Landes- und Bundesebene ist in den letzten Jahrzehnten extrem viel getan worden. Der Weg war auch richtig. Die Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kinder und Jugendlichen, aber auch die Erhöhung der Anzahl der Plätze in Ganztagsschulen waren Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, den Armutsverhältnissen zu entfliehen. Diese Jugendlichen, diese Kinder hatten die Möglichkeit, aus den Armenhaushalten herauszugehen, sich in kindgerechten Räumen aufzuhalten, zum Frühstück etwas zu bekommen, ein gutes Mittagsmahl zu bekommen und sich darüber hinaus in einem pädagogischen Raum aufzuhalten. Aber genauso gut war ein zentrales Thema selberverständlich die Einführung der Mindestsicherung. Wir können das nicht ablehnen, das war einer der zentralsten Bereiche, in denen Armut, besonders Kinderarmut tatsächlich bekämpft worden sind. Uns kann jetzt hier niemand erklären, und auch nicht der Bevölkerung, wie es dazu kommt, dass das dritte oder das vierte Kind weniger wert ist als alle anderen, und vor allem, warum genau bei diesen Kindern Armut nicht bekämpft werden soll. Das ist nicht erklärlich. Wir wissen ganz genau, dass Mehrkindfamilien enorme Probleme haben. Sie haben jetzt schon Schwierigkeiten, ihre Probleme zu bewältigen. Wie sollen sie das schaffen, wenn sie dann noch mehr finanzielle Schwierigkeiten haben? Diese Fragen sind noch nicht beantwortet, und da geht es ganz bestimmt um Kinderarmut. Armut betrifft nämlich schlussendlich in diesen Familien vor allem Kinder. Kinder sind das schwächste Glied in der Familie. Wenn wir tatsächlich Familien schützen wollen, dann müssen wir genau dort, wo Familien es brauchen, ihnen auch unter die Arme greifen. Das andere, worüber ich sprechen möchte, ist Bildung. Ich komme zu den Deutschförderklassen. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn der Bund Gesetze beschließt, die Kinder und Jugendliche in Wien betreffen, werden wir dazu selbstverständlich Stellung nehmen! Jetzt zu diesem Gesetz: Sie können sich erinnern, die Begutachtungsfrist war ungefähr März/April, aber im Regierungsprogramm ist das Vorhaben natürlich auch dringestanden. Da ist es sicher auch schon im Bericht. Aber keiner kann uns erzählen, dass die Kinder zu 20, zu 25 in Klassen gesteckt werden, wo wir nicht einmal wissen, wer tatsächlich die pädagogischen Begleiter und Begleiterinnen dieser Kinder sein werden. In Wien soll es 300 solcher Klassen geben, und das heißt, 6.000 oder mehr Kinder in Wien. Ich gebe Ihnen nur ein Beispiel, um zu verstehen, was für Maßnahmen noch in diesem Gesetz sind. Diese Kinder sind davon ausgeschlossen, dass sie Schulsprecherinnen und Schulsprecher wählen dürfen. Sie dürfen nicht an Schulforen teilnehmen. Sie sind auch aus dem Schulgemeinschaftsausschuss ausgeschlossen. Wir wollen aber von diesen Kindern, dass sie Demokratie lernen, dass sie Werte lernen, dass wir diese hohen Werte weitervermitteln. Aber wie oder wo sollen die Kinder diese Werte lernen, wenn sie davon ausgeschlossen werden? Wo sollen sie die Demokratie üben? Das ist der Ort: Die Schule ist der Ort für Kinder und Jugendliche, wo sie sehr viel Zeit verbringen. Die Schulen sind aber Orte für Schutz und Entfaltung für Kinder! Diese Räume müssen wir natürlich so gestalten, dass es diesen Kindern und Jugendlichen genau so gut geht wie allen anderen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Sonst heißen diese Räume nicht Schutz- und Entfaltungsräume, sondern sie heißen Segregations- und Benachteiligungsräume. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das sind sie doch jetzt schon!) Das dürfen wir nicht zulassen, und das müssen wir auch ansprechen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Schauen Sie einmal in die Volksschulen in Wien! Das ist doch jetzt schon die Tatsache!) Ich gebe Ihnen ein Beispiel. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Schauen Sie in die öffentlichen Volksschulen!) Ich gebe Ihnen ein Beispiel. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie können doch nicht immer davor die Augen verschließen!) Nein, nein, ich schließe natürlich vor nichts meine Augen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das alles gibt es ja jetzt schon!) Der Unterschied ist, ob ein Kind in eine Regelklasse gehen darf oder nicht. Das ist die Unterscheidung. Es ist egal, ob in eine Klasse, wie es in Wien ist, mehrheitlich Kinder aus Zuwandererfamilien kommen und die ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was heißt mehrheitlich? - Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Oder alle, sagen wir einmal, alle in bestimmten Bereichen. Diese Kinder kommen ja nicht ohne nichts in die Schulen. Diese Kinder waren in Kindergärten. Wenn ich mir zum Beispiel den Bericht anschaue, die Studie von 2017 (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Islam-Kindergärten!), da kommt es ganz genau heraus: Die Sprachförderung hat bundesweit am besten in Wien stattgefunden. Das war eine Studie vom ÖIF. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: ... am schlechtesten!) Nein, nein, ich kann Ihnen den Bericht natürlich nachliefern. Ich verspreche Ihnen, Herr Aigner, das mache ich. Aber noch einmal, um zu bedenken, was der Unterschied ist: Wir haben kein Instrument, um tatsächlich zu messen, wie gut Kinder die sogenannte Unterrichtssprache beherrschen. Wir haben dieses Instrument nicht, das gibt es nicht. Es steht auch im Gesetz, dass es entwickelt werden soll. Aber im Voraus sollen wir sagen, dass eine Anzahl von Kindern die Unterrichtssprache tatsächlich nicht beherrscht, und sie daher nicht einmal in die Regelklassen hineinnehmen, sondern zusätzlich eine zweite Schulstruktur schaffen. Da kann doch niemand sagen, dass das den Kinderrechten entspricht! Es ist das Recht der Kinder, dass sie in eine Regelklasse gehen. Da haben sie eine oder zwei gut ausgebildete Pädagogen oder Pädagoginnen, die tatsächlich kindgerecht und altersgerecht unterrichten. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Die anderen Kinder haben auch ein Recht! Auf einen ordentlichen Unterricht!) Nicht aber, zwei Jahre erst einmal Deutsch zu lernen und danach noch einmal zurückzugehen in Klassen, in denen sie vor zwei Jahren anfangen sollten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das kann nicht das Kinderrecht sein. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die Chance, dem Unterricht zu folgen, ist wohl auch ein Kinderrecht! - Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Unsere zentrale Aufgabe ist, wie ich gesagt habe, die Rechte aller Kinder zu wahren und ihre Lebensbedingungen in Wien, aber auch darüber hinaus zu verbessern. Es ist auch die Einzigartigkeit einer humanistischen, auf Menschenrechten beruhenden Demokratie wie in Österreich, dass die Menschen Grundrechte haben und dass diese Rechte für alle gelten, dass hier keine Ausnahme gemacht wird. Aber wissen Sie, zu glauben, dass wir an der Spitze der humanistischen Zivilisation sind, wäre ein nicht zu unterschätzender Fehler. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, noch einmal. Österreich ist europaweit, weltweit eines von den Ländern, wo die Kinderrechte in der Verfassung stehen, Teile davon. Aber glauben Sie, dass diese in der Verfassung stehenden Rechte Kinder und Jugendliche vor Abschiebungen schützen? Nein. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Sicher nicht!) Nein! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist ja auch logisch! Denn es gibt ja kein Ausnahmerecht!) Daher ein Beispiel, noch einmal, weil es davor geheißen hat, dass wir jetzt die Bundesregierung kritisieren: Sie können in jeden Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft hineinsehen. Wir verlangen seit Jahren die Gleichstellung aller Kinder, aller in Österreich lebenden Kinder. Das ist nicht etwas Neues. Das ist nicht etwas Neues, das möchte ich auch in aller Deutlichkeit sagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Diese Forderung, die Gleichstellung aller Kinder, wird natürlich unsere zentrale Forderung bleiben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: ... Aufgabe der Staatlichkeit! Das wäre die Konsequenz! Dann können wir gar nichts mehr gewährleisten, wenn wir uns selbst aufgeben! Letztlich gibt es dann überhaupt keine Regeln mehr! - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Warum wollen Sie die Kinder ...) Genau, ich komme einmal zum nächsten Punkt. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie wissen, wir haben in Wien extrem viel gegen Radikalisierungstendenzen, Abwertungsideologien, aber auch gegen Dschihadismus unternommen. Nach dem Vorbild Wiens ist sogar 2017 auf Bundesebene das bundesweite Netzwerk für Extremismusprävention und Deradikalisierung gegründet worden. Sie wissen auch, das ist ein Teil unserer Arbeit, und darauf können wir auch stolz sein. Der neue Bericht des Verfassungsschutzes hält zum Beispiel fest, dass in Österreich extremistische Tathandlungen zurückgehen, sowohl beim Rechtsextremismus als auch beim Linksextremismus. Der Bericht warnt weiterhin vor islamistischem Extremismus, weil er den Dschihadismus als eine große Bedrohung sieht. Aber ich möchte Sie vor noch etwas warnen, und zwar davor, dass in Österreich nicht nur extremistische Tendenzen sichtbar sind, die wir seit Jahren begleiten, sondern auch enorme nationalistische Tendenzen vorhanden sind. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Jugendanwaltschaft! - Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Die nationalistischen Bewegungen arbeiten fast genauso wie neo-salafistische Gruppen. Sie schaffen das Gefühl wir/ihr, Freund/Feind, Schwarz/Weiß, und genau diese Dichotomie, diese Feststellung treibt einen Keil durch die Gesellschaft. Sie wertet kategorisch alle anderen Menschen kulturell, ethnisch, aber vor allem menschlich ab und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit komme ich zum Schluss. Eine Gesellschaft, die nicht zusammenhält, nicht solidarisch ist oder dem Nächsten gegenüber keine Liebe empfindet, wird weder Armut bekämpfen noch die Rechte von Kindern verteidigen. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Das wird ja sogar plakatiert!) Ganz zum Schluss möchte ich mich natürlich bei meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedanken, die jedes Jahr enorm viel für Kinder und Jugendliche, für Eltern, aber genauso für Institutionen in Wien machen. Mein Dank gilt natürlich auch hier in diesem Haus allen anderen, allen Abgeordneten, die jeden Tag für die Rechte von Kindern und Jugendlichen arbeiten. Und trotz dieser verschärften Stimmung danke ich Ihnen dafür, dass Sie aufmerksam zugehört haben, und wünsche Ihnen einen schönen Sommer! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Es liegt jetzt noch eine reguläre Wortmeldung vor: Herr Abg. Dr. Aigner, bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Ja, danke. Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren Jugendanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen versichern, dass wir überhaupt kein Problem mit Ihrem Rederecht haben. Nur, wenn das so abläuft, wie das heute abgelaufen ist, dann müssen wir das Setting hier ein bisschen ... (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Dann müssen wir ein anderes Setting finden. Was nicht geht, ist, dass in einer Runde die Abgeordneten zum Bericht in einer sehr ruhigen und, glaube ich, konstruktiven Weise sprechen und dass dann bei den abschließenden Debattenbeiträgen und seitens der Jugendanwaltschaft quasi politisch die Leviten gelesen werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Es steht Ihnen natürlich zu, das zu machen. Nur müssen Sie dann auch uns als Abgeordneten, als gewählten Mandataren die Möglichkeit geben, auf Ihre inhaltlich-politischen Aussagen einzugehen. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Das machen wir, und dieses Recht lasse ich mir auch von dazwischenschreienden GRÜNEN nicht nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Zwischenruf von Abg. Mag. Barbara Huemer.) Sie brauchen nicht herumzuschreien. Ihr Klubobmann ist absolut rücktrittsreif! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ein Mandatar, der sich hier herstellt und uns von dieser Stelle aus ... (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.) Lassen Sie mich einmal ausreden, jetzt bin ich am Wort. Sie waren ja genau der, der als Präsident gesagt hat, wir sollen uns schleichen, wir haben im Parlament nichts verloren. Da kommt ja das Demokratieverständnis der GRÜNEN sehr gut zum Ausdruck. (Beifall bei der FPÖ.) Ich bin schon sehr gespannt, ob der neue Stil, der mit der Neuwahl des Bürgermeisters angeblich Einzug gehalten hat, sich auch wirklich bis zum grünen Noch-Koalitionspartner durchgesprochen hat. Vom neuen Stil hat man heute und jetzt relativ wenig gemerkt. Aber jetzt zu den inhaltlichen Anmerkungen der Kinder- und Jugendanwälte: In der Diskussion über die Mindestsicherung wird immer eines ausgeblendet. Es gibt zusätzlich eine nach Kinderzahl - und das hat damals die ÖVP, glaube ich, durchgesetzt - gestaffelte Kinder- und Familienbeihilfe. Es ist ja nicht nur die Mindestsicherung. Die Mindestsicherung substituiert ein nicht vorhandenes Erwerbseinkommen! Und die Menschen - es gibt ja Gott sei Dank noch ein paar Millionen -, die brav arbeiten, bekommen auch keinen gestaffelten, nach Kinderzahl gestaffelten Lohn. Da wird nichts aufgestockt. Bei der Kinderbeihilfe, die genau die finanziellen Lasten betrifft, die mit der Kindererziehung verbunden sind, gibt es nach wie vor eine Staffelung, und an der ändert sich nichts. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Was sich die neue Bundesregierung vorgenommen hat und was hoffentlich auch legistisch umgesetzt wird, ist nur, dass die Kinderzahl nicht zum Geschäftsmodell werden darf. Dass Großfamilien, die nicht aus Österreich kommen, die noch nie Steuern und Beiträge gezahlt haben, dass diese mit Kinderbeihilfe, mit gestaffelter Mindestsicherung und mit anderen Benefits ein paar Tausend Euro Nettoeinkommen haben, das ist eine Gerechtigkeitslücke, die sich aufgetan hat! Die wird jetzt auf Bundesebene hoffentlich sehr bald geschlossen werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Schauen Sie sich doch in der Messerstecher-Community um, wo Ritualmorde, "Ehrenmorde" an der Tagesordnung sind! Schauen Sie sich die Situation an: Da geht es nicht darum, dass zu wenig Geld da ist. Da sind ein paar Tausend Euro Monat für Monat da. Das ist doch nicht fair denen gegenüber, die arbeiten gehen! Das hat mit der Mindestsicherung nichts zu tun. Das ist ein Gesamtsystem, und dieses Gesamtsystem ist einfach nicht mehr gerecht. Und schauen Sie sich Ihr eigenes Budget an: Dieses System ist ja auch nicht finanzierbar! Das muss auch einmal gesagt werden. Wenn Sie zum Familienbonus für Reiche kommen: Woher nehmen Sie die Überheblichkeit, bei Menschen, die 1.700 oder 1.800 EUR brutto beziehen, von "Reichen" zu sprechen? Wenn man eine Steuererleichterung machen will, dann trifft das jene, die Steuern zahlen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Die anderen sind ja schon dadurch gestützt, dass sie keine Steuern zahlen und trotzdem auch die ganze Infrastruktur ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Kollege Aigner! Zur Sache, bitte! Wir sind beim Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft. (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Ich erlaube mir auch noch folgenden Hinweis ... Abg. Dr. Wolfgang Aigner (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Präsident ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): In der Präsidiale wurde eigentlich Gegenteiliges vereinbart: Dass es keine Wortmeldung mehr gibt. Das wurde in der Präsidiale vor zehn Minuten vereinbart. Die Freiheitlichen zeigen, dass es nicht gilt. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Einen Abgeordneten unterbrechen! Was glauben Sie eigentlich? - Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Deshalb: Bitte, zur Sache! Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ungeheuerlich!) Abg. Dr. Wolfgang Aigner (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bin bei der Sache, weil ich auf die inhaltlichen Kritikpunkte und Äußerungen der Frau Jugendanwältin Bezug nehme! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Wären die Mindestsicherung und das Asylrecht - zu dem komme ich noch - nicht angesprochen worden, dann würde ich jetzt nicht sprechen. Aber bei der Kinder- und Jugendanwältin applaudierend zuzuhören und den Oppositionsabgeordneten den Mund zu verbieten, das ist kein Parlamentarismus! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Im Übrigen, Herr Präsident: Als frei gewähltem Mandatar können Sie in der Präsidiale keinem Mandatar das Wort verbieten. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Richtig!) Ich bestehe auf meine Wortmeldung, und was Sie sich in der Präsidiale ausmachen ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Ist Ihnen wurscht! Abg. Dr. Wolfgang Aigner (fortsetzend): ... das ist mir im Prinzip egal, denn das muss gesagt werden! (Beifall bei der FPÖ.) Dass unser Fremdenrecht, der Vollzug von rechtskräftigen Bescheiden den Kinderrechten widersprechen soll, das würde ja bedeuten: Jedes Kind auf dieser Welt hat ein Menschenrecht, ein Kinderrecht, nach Österreich zu kommen und da zu bleiben. Das hat doch, bitte, mit dem Rechtsstaat überhaupt nichts zu tun! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist doch unglaublich! Und da sind wir genau bei der Debatte mit dem 3+2, das passt ja da alles hinein. Die Leute, die da sind: Es darf keiner abgeschoben werden, dann verlängern wir den Aufenthalt, und dann geht es überhaupt nicht mehr. Dann kommen ja auch welche von der SPÖ und sagen, der Innenminister soll endlich abschieben - und wenn abgeschoben wird, dann gibt es sofort das Gejammer! Recht muss Recht bleiben! Es kann und darf nicht sein, dass nur mehr die eigene Bevölkerung von einem bürokratischen Staat gepiesackt wird, und für alle anderen, die von außen kommen, gelten die Gesetze nicht. Das hat mit Rechtsstaat nichts zu tun! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Jetzt komme ich noch zu den Deutschförderklassen. Wenn das System, das da jahrzehntelang praktiziert wurde und zu miserablen Ergebnissen führt, nicht den Kinderrechten widerspricht, und wenn es den Kinderrechten entspricht, dass man acht, neun Jahre in die Schule gehen kann, und am Ende kann man gar nichts, dann weiß ich nicht, ob das wirklich kinderrechtskonform ist. Was jetzt gemacht wird, ist ein ganz grundvernünftiger Ansatz: Zuerst die Unterrichtssprache lernen - das ist wie auf der Autobahn die Beschleunigungsspur -, und wenn man entsprechend beschleunigt hat, dann ist man im Regelunterricht gut aufgehoben. Aber es ist doch ein Wahnsinn im Schulalltag - das muss man sich vorstellen -, wenn die Leute nicht verstehen, was die Lehrerin sagt, was der Lehrer sagt! Das kann es doch, bitte, nicht sein. Die Ergebnisse - und gerade die Wiener Ergebnisse - sind bei Gott nicht so gut, dass man sagen kann, dass das ein Erfolgsmodell sein soll. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich würde Ihnen auch sehr raten, sich als unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft nicht nur von Rot und Grün vor den Karren spannen zu lassen. Gehen Sie doch auch einmal darauf ein, was die sozialdemokratische Lehrervertreterin gesagt hat! Die gesagt hat: Es geht nur noch um den Islam in den österreichischen Pflichtschulen. Das sind bildungsferne Eltern, das Wichtigste ist, dass alles halal ist. Es wird nicht geturnt, es wird nicht geschwommen. Es wird das Kopftuch als Segregationsinstrument hergenommen. Das muss man ja auch sagen: Da zeigt man schon, dass man nicht dabei sein will. Dazu hört man nichts! Sondern Sie beten einfach das nach, was für die SPÖ und die GRÜNEN - die müssen sich da ja so austoben, weil sie im Parlament nicht mehr vertreten sind - die Parteilinie ist. Das stelle ich mir auch nicht unter einer unabhängigen Kinder- und Jugendanwaltschaft vor. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Um jetzt nicht länger über die Rechte und Pflichten der Präsidiale und der einzelnen Abgeordneten diskutieren zu müssen, teile ich nur Folgendes mit. Wir werden uns in der nächsten Präsidiale mit allen Fraktionen damit beschäftigen, was es bedeutet. Es war ja nicht so, dass ich den Vorsitz geführt habe, sondern wir haben uns dann gemeinsam auf diese weitere Vorgehensweise geeinigt gehabt. Selbstverständlich steht es jedem Abgeordneten natürlich immer frei, sich zu melden. Aber man muss sich im Sinne der gemeinsamen Spielregeln überlegen, was es bedeutet, wenn man sich vor zehn Minuten (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Nachdem man als "Arschloch" beschimpft worden ist! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) etwas ausmacht, und dann wird das nicht mehr eingehalten. Das hat jetzt natürlich noch weitere Wortmeldungen nach sich gezogen. Als Nächstem erteile ich dem Klubobmann Oxonitsch das Wort. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Da wird man beschimpft, und dann soll man aufhören zu reden!) Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt überlegt: Mache ich eine Geschäftsordnungswortmeldung, damit ich mich an die präsidiale Vereinbarung halte? Oder mache ich doch keine? Aber man kann gewisse Dinge hier nicht im Raum stehen lassen. Man muss einerseits einmal festhalten: Was hat die Präsidiale jetzt vereinbart? Das ist völlig klar, jeder Abgeordnete kennt es, und es war Gott sei Dank in diesem Haus immer Usus bei präsidialen Vereinbarungen, wo alle Parteien vertreten sind, wo es auch keinen Einwand zu dieser Vorgangsweise gegeben hat, dass man sich daran hält. Ja, es stimmt: Es ist eine Wortmeldung zulässig. Aber es war das die gemeinsame Vereinbarung. Da ist niemandem das Wort verboten worden, wie man auch gerade gesehen hat. Es hat hier niemand jemandem das Wort unterbinden wollen. Schon die Einleitung von Herrn Aigner habe ich nicht verstanden: Man kann mir da jetzt nicht das Wort verbieten. Na, hat auch niemand getan! Tatsache ist, in der Präsidiale war Ihr Vertreter, wo ich ein bisschen noch angezweifelt habe - das gebe ich auch zu -, dass er überhaupt ein Vertreter sein kann, dass ein Stadtrat jetzt der Klubobmann ist, aber egal, soll er der stellvertretende sein, weil der Herr Klubobmann der FPÖ gar nicht da ist. Aber dann ist man zu dieser Vereinbarung gekommen. Ich finde es interessant, dass man sich nicht daran hält. Ich sage nur - und ich glaube, darauf wurde auch seitens des Präsidenten gerade hingewiesen -, ich würde davon abraten, präsidiale Vereinbarungen nicht einzuhalten. Ich glaube, wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass wir präsidiale Vereinbarungen eingehalten haben. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Wir sind doch als "Arschlöcher" beschimpft worden! Das muss man auch einmal sagen! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dafür hat es einen ganz klaren Ordnungsruf Ihrer Vorsitzenden gegeben. Und es war Ihre Vorsitzende! (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Und damit ist alles in Ordnung? Damit ist alles okay? - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Ich ersuche Sie, in der Bank bitte etwas ruhiger zu sein. Danke sehr. Abg. Christian Oxonitsch (fortsetzend): Also da würden mir ein paar Dinge einfallen, wofür es auch Ordnungsrufe gegeben hat, die von den verschiedensten Parteien, von allen Parteien gekommen sind. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Als da wären?) Das ist die Maßnahme bei Fehlverhalten, die in diesem Haus zur Verfügung steht, schlicht und ergreifend. Du diskutierst ja auch nicht mit dem Kollegen Ellensohn, sondern du diskutierst in Bezug auf die Kinder- und Jugendanwälte. Der zweite Punkt, den ich ganz klar sagen möchte: Ich bin sehr froh darüber, dass wir in dieser Stadt eine Institution haben, die gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag klar parteilich für diese Kinderrechte eintritt. Klar parteilich! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und zwar auch unter der Prämisse, dass sie auch die Arbeit - und das haben wir immer wieder erlebt (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist genau das Gleiche, was Sie gerade vorher kritisiert haben, Herr Kollege!) -, auch die Arbeit der Stadtregierung, auch die Arbeit einzelner Magistratsabteilungen immer wieder kritisiert. Ich bekenne mich dazu, und ich bekenne mich auch zum Rederecht in diesem Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich glaube daher, dass es eigentlich auch eine gute Tradition war, gerade vor dem Hintergrund, dass es dieses Rederecht der Kinder- und Jugendanwälte gibt, dass es auch für uns die Möglichkeit zur Diskussion in den Ausschüssen, et cetera immer wieder gibt. Aber ungeachtet dessen - ich weiß ja nicht, wie intensiv die Debatte über den Kinder- und Jugendbericht im Gemeinderatsausschuss war, der der zuständige ist - meine ich, dass wir eine Diskussion darüber hier im Hause abführen und letztendlich die Kinder- und Jugendanwälte, die Umweltanwaltschaft, die Volksanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft auch am Schluss hier ihre Rede halten können, denn sie führen eben nicht die Debatte da herinnen. Sie haben hier ein Rederecht, und sie können ihre Anmerkungen machen. Ich glaube, es tut uns gut, nämlich allen, und es hat uns bis heute auch gut getan, Dinge einfach als Anregungen hinzunehmen und damit auch objektiv umzugehen. Es war bei der Volksanwaltschaft - ich muss es da noch einmal sagen -, bei den Volksanwaltschaftsberichten auch nicht immer angenehm, hier zuzuhören. Ich erinnere da - und ich habe es in der Präsidiale schon gesagt - an viele Ausführungen aller Volksanwälte, die gesagt haben: Ja, das ist gesetzlich so gedeckt, aber wir sehen es trotzdem anders, man sollte es anders machen. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Das war nie so eine politische Beschimpfung!) Da fordert man weder zu einem Rechtsbruch auf, sondern es ist eine Anmerkung, die das freie Rederecht hier umfasst, meine sehr verehrten Damen und Herren. Daher: Stellen wir das Rederecht nicht in Frage! Wenn wir hier anfangen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Habe ich eh gesagt!), ich glaube, dann sind wir schlecht beraten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Noch einmal für eine ganz kurze Stellungnahme, wenn ich das richtig gesehen habe, hat sich Herr LAbg. Juraczka zum Wort gemeldet. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich versuche jetzt ganz bewusst auch, weiter zu deeskalieren. Ich hätte tatsächlich berichtigen können. Herr Kollege Oxonitsch hat in seinem ersten Redebeitrag behauptet, die beiden Herrschaften der Kinder- und Jugendanwaltschaft wären einstimmig bestellt worden. Ich darf hiermit mitteilen, dass das unrichtig ist. 2014 haben bei der Verlängerung beide damaligen/heutigen Oppositionsparteien, nämlich die ÖVP, aber auch die FPÖ dagegen gestimmt. (Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ach so!) Das heißt, wir hatten damals schon unsere Zweifel, dass hier nur - und das war ja, glaube ich, der Hauptpunkt der Kritik, an der sich jetzt so vieles entzündet hat -, dass die beiden Herrschaften nur dem Wohl der Kinder und Jugendlichen in diesem Land und in dieser Stadt verpflichtet sind. Diese Verpflichtung ist unbestritten, deshalb haben sie ja diese Funktionen, überhaupt keine Frage. Dass sie dabei auch Maßnahmen der Bundesregierung in der Tat kritisieren dürfen, ja aus ihrer Sicht vielleicht sogar müssen, auch darin sehe ich überhaupt kein Problem. Was mich dann schon ein bisschen mehr verwundert, ist, dass in der mittlerweile doch relativ intensiven Debatte und Diskussion ausschließlich Probleme, die offensichtlich vom Bund hervorgerufen wurden, thematisiert wurden. Aber wir hatten heute in der Fragestunde den Themenbereich, dass ein 13-jähriges, psychisch krankes Mädel in der Psychiatrie unter psychisch kranken Männern hohen Alters aufgehoben wird. Es gibt jetzt Gott sei Dank eine Reaktion, wir haben das heute ja hinlänglich diskutiert. Gesundheitsstadtrat Hacker hat da Besserung gelobt - er ist kurz im Amt - und wird schauen, dass diese Missstände abgestellt werden. Okay, super! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Von der Jugendanwaltschaft nichts, nicht?) Aber zumindest einen Halbsatz, dass man hier auf das Wohl der jungen Menschen achten sollte, hätte ich mir, wenn man - ich glaube, auch das ist in Ihrer Job Description doch irgendwo drinnen - überparteilich in dem Sinne ist, Missstände überall aufzuzeigen, wo sie auftreten, hätte ich mir da also auch gewünscht. Nicht mehr und nicht weniger ist es. Dass Sie persönlich keine Freunde der Bundesregierung sind, ist völlig legitim, nur sollte es heute eigentlich nicht so sehr Gegenstand der Debatte sein. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht noch eine kleine Replik zu dir, Herr Kollege Juraczka: Der Vorfall, der jetzt erwähnt war, hat nicht im Berichtszeitraum stattgefunden. Also der kann auch gar nicht Gegenstand dieses Berichtes sein. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Die Mindestsicherung wird auch nicht ...) Das Thema der Kinder- und Jugendpsychiatrie war meiner Erinnerung nach immer wieder ein Thema des Berichtes und auch der Kritik der Kinder- und Jugendanwälte, die natürlich in den letzten Jahren, seit ihrem Bestehen immer wieder Kritik am Land, am Bund, am Bund in unterschiedlichen politischen Zusammenhängen geübt haben. Das ist ja auch nicht nur Ihr gutes Recht, das ist sogar Ihre Pflicht und ein Teil Ihrer Arbeit, wofür ich Ihnen, besonders aber auch Ihrem Team, ein großes Dankeschön sagen möchte! Es ist dies eine Arbeit, die auf einer sehr grundlegenden Basis beruht. Ich hätte mir das nicht gedacht, aber auf Grund der Debatte möchte ich die Basis noch einmal in Erinnerung rufen. Das ist eine gesetzlich garantierte und verankerte Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit. Auf Grund des § 16 Abs. 4 Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz ist das sehr klar bestimmt. Das bedeutet aber auch für uns, für jeden Einzelnen hier, aber natürlich auch für das Hohe Haus als Ganzes, dass wir nicht einverstanden sein müssen mit dem, was Kinder- und Jugendanwälte tun, was sie sagen, was sie kritisieren. Aber es ist nicht unser Recht, sie bei ihrer Arbeit einzuschränken oder sie in ihrer Arbeit in irgendeiner Form lenken zu wollen. Ich möchte das jetzt ganz besonders hier sagen, weil ich da hinten gesessen bin und das sozusagen aus der richtigen Perspektive mitbekommen habe, einfach als Feedback und auch als Bitte für die weiteren Diskussionen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Zur Berichterstattung!) Ich fasse eine Debatte zusammen. Es ist das gute Recht, in einer Debatte Positionen und Gegenpositionen zu bringen. Es ist auch das gute Recht, das in einer verbalen Härte zu tun. Aber wenn man einen Redner hier vorne niederschreit, und zwar so laut niederschreit, dass er sein eigenes Wort oder in dem Fall sie ihr eigenes Wort nicht mehr hören kann, dann ist das eine Form von Gewalt! Und die ist hier abzulehnen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Und zu Ellensohn fällt Ihnen nichts ein?) Eine zweite Sache möchte ich noch sagen. (Abg. Armin Blind: Zu Ellensohn fällt Ihnen nichts ein? - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es ist nicht nur das Recht, sondern es ist auch die Grundlage der Kinder- und Jugendanwälte ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Würden Sie bitte etwas leiser sein in den Bänken? Man kann fast das Wort vom Herrn Stadtrat nicht mehr hören. Es tut mir leid, ich würde Sie um Ruhe ersuchen, zum zweiten Mal. Danke sehr. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky (fortsetzend): Es ist nicht nur das Recht, sondern auch die Basis der Kinder- und Jugendanwälte. Das kommt sogar in dem Bericht ganz gut heraus, weil wir ja von einem 25. Jubiläum sprechen. Es ist nämlich der Grundgedanke der Kinder- und Jugendanwälte in ganz Österreich, dass sie grundsätzlich und kompromisslos parteilich sind, parteilich im Sinne der Kinder und Jugendlichen und parteilich im Sinne der Kinderrechtskonvention, die die UN-Vollversammlung 1989 beschlossen und Österreich 1992 ratifiziert haben. Es ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der Kinder- und Jugendanwälte, genau die Wächter dieser UN- Kinderrechtskonvention zu sein. Ich möchte das nur als ein Beispiel bringen für viele, viele Jahre, viele, viele Sätze und viele, viele Äußerungen von Kritik auch von den Kinder- und Jugendanwälten. Im Übrigen in unterschiedlichen Konstellationen zur Bundesregierung: Ich kann mich erinnern, wie die Österreichische Bundesregierung damals unter einem sozialdemokratischen Kanzler (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ihre Erinnerung hat auch mit der Debatte zu tun?) und einer Koalition aus ÖVP und SPÖ (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ist das Berichterstattung?) diese Kinderrechte in die Österreichische Verfassung übernommen hat. Es gab Kritik von den Kinder- und Jugendanwälten daran (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie kapieren es nicht! Es ist immer das Gleiche! Sie sind kein Debattenredner!), dass diese Kinderrechte nicht zur Gänze übernommen worden sind, sondern der Art. 7 einen Erfüllungsvorbehalt vorsieht. Natürlich gab es Kritik, es ist ihre Aufgabe! Im Sinne Ihrer Aufgabe kann ich Ihnen versprechen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Jedes Mal dasselbe!): Ich werde Ihnen nicht immer recht geben, aber ich werde Ihre Arbeit immer ernst nehmen, und ich möchte Ihnen dafür danke sagen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2017 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von GRÜNEN und SPÖ mehrstimmig angenommen. Ich danke sehr, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich auch seitens des Präsidiums und seitens des Wiener Landtages bei Monika Pinterits und Ercan Nik Nafs wirklich herzlichst zu bedanken. Ich danke sehr! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wir kommen nun, auch wenn es kaum jemand glaubt, zur Postnummer 1 der heutigen Tagesordnung, dem Tätigkeitsbericht 2017 des Verwaltungsgerichtes. Ich freue mich und begrüße recht herzlich den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien, Herrn Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits. Herzlich willkommen bei uns im Haus! (Allgemeiner Beifall.) Sie haben auch lange genug darauf gewartet. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Mag. Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Erster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte. Ich nutze die Gelegenheit, um Herrn Abg. Wiederkehr für den restlichen Tag zu entschuldigen. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes! Diejenigen, die schon ein bisschen länger in dem Haus sind, haben vielleicht ein Déjà-vu-Erlebnis gehabt, was den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft betrifft, der dann zu einer Sitzungsunterbrechung geführt hat. Es war vor ungefähr 15 bis 20 Jahren auch schon einmal so. Ein ähnliches Déjà-vu-Erlebnis habe ich auch, wenn ich den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien lese. Denn das letzte Mal, dass es derartige Schwierigkeiten in dieser Einrichtung gegeben hat, das muss auch ungefähr 15 bis 20 Jahre her sein. Das war damals der Präsident Moser, und es war nicht das Verwaltungsgericht Wien - das gibt es ja noch gar nicht so lange -, sondern es war der Unabhängige Verwaltungssenat Wien. Dieser Bericht ist in mehrfacher Hinsicht überraschend und ein ganz besonderer Aufschrei, ein Aufschrei, der an das Land Wien gerichtet ist, ein Aufschrei, der an den Landtag gerichtet ist. Wir sind Berichte mit 50 bis 100 Seiten gewohnt. Die Vollversammlung hat so einen umfassenden Bericht abgelehnt und hat gesagt: Wir sind in einer derart schwierigen Situation, dass wir auf ganz besondere Weise auf diese schwierige Situation aufmerksam machen müssen. Wir wollen in sehr knapper Form und ohne Umschweife auf die Schwierigkeiten hinweisen. Wir haben jetzt einen Bericht mit zirka zehn Seiten, und auf diesen zehn Seiten finden wir mehr als klare Worte, die die Richter in ihrer Vollversammlung gefunden haben. Sie sagen, dass sie wiederholt und eindringlich auf die zugespitzte Belastungssituation im Gericht hingewiesen haben und dass eine Entlastung nach wie vor dringend erforderlich ist, das Land Wien allerdings, ungeachtet der aufgezeigten strukturellen Mängel, untätig geblieben ist. Die Zahl der offenen Verfahren ist angestiegen. Die Zahl der verjährten Strafverfahren ist angestiegen. Es gilt jetzt, endlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichtes Wien zu erhalten. Appelliert wird an die politischen Entscheidungsträger, also an uns. Es ist sehr selten, dass Richter, dass Beamte so klare Worte finden, wenn sie mit einer Situation unzufrieden sind. 85 Richter könnten es sein, tatsächlich sind es 75,8 volljudizierende Richter, die dem Gericht zur Verfügung stehen. In einer sehr anschaulichen und nachvollziehbaren Berechnung wird uns erklärt, dass zumindest 14 Richterplanstellen fehlen. Mit der verspäteten Nachbesetzung von fünf Richterplanstellen mit 1. April 2018 kann nicht das Auslangen gefunden werden. Auch bei den Landes-Rechtspflegern gibt es zu wenige: Statt 25 Planstellen gibt es nur 19 Rechtspfleger. Die Zukunft der Rechtspfleger ist völlig ungewiss, denn Rechtspfleger verlassen auch das Gericht. Die Posten werden nicht nachbesetzt, und es werden auch keine neuen Rechtspfleger ausgebildet. 17.226 Verfahren sind neu anhängig gemacht worden. 8.724 Verfahren wurden aus dem Jahr 2016 übernommen. Die Gesamtbelastung ist um 10 Prozent gestiegen. Beim Thema Justizverwaltung findet sich auch ein Hinweis auf eine gewisse Reibung mit dem Präsidenten. Da wird daran erinnert, dass der Präsident ja seit dem Jahr 2016 Dienstbehörde ist, und dieser Präsident entscheidet über die Anrechnung von Vordienstzeiten und über den Vorrückungsstichtag. Es sind in einer Reihe von Verfahren bereits Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. Die Anzahl der Erledigungen ist ebenfalls gestiegen, sowohl bei den Richtern als auch bei den Rechtspflegern. Trotzdem ist es in 311 Strafverfahrenssachen zur Verjährung gekommen. Der Ausblick, den uns das Gericht gibt, ist wenig erfreulich. Es ist damit zu rechnen, dass die Verfahren noch weiter zunehmen werden, insbesondere bei den Themen Niederlassungs- und Aufenthaltsverfahren, Staatsbürgerschaftsverfahren und Mindestsicherungsverfahren. Es werden nun die Doppelstaatsbürgerschaften geprüft, österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften. Es ist zu befürchten für den Fall, dass sehr viele Feststellungsverfahren so ausgehen, dass die österreichische Staatsbürgerschaft verloren wird, dass es dann aufwändige Beschwerdeverfahren auch vor dem Verwaltungsgericht geben wird. Zu guter Letzt gibt es noch einmal eine Kritik an der monokratischen Justizverwaltung. Die Richter sagen, dass den Richtern ein Vorwurf aus den verjährten Verfahren gemacht wird. Wörtlich heißt es da, auch in einer ungewohnten Klarheit und Deutlichkeit: "Bedauerlicherweise wird seitens der monokratischen Justizverwaltung versucht, die durch die strukturelle Überlastung des Gerichtes verursachten Verfahrensverzögerungen und Fristüberschreitungen in Verfahren einzelnen Richtern zum Vorwurf zu machen und mit nie dagewesenen dienstrechtlichen Maßnahmen unter Einleitung von Disziplinarverfahren zu reagieren. Über diese Maßnahmen und die daraus resultierenden Eingriffe in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung wird detailliert im nächsten Tätigkeitsbericht informiert werden." Also, das sind schon starke Worte! Wir haben seit vielen Jahren diesen Hilfeschrei der Richter vernommen, dass es mit den Planstellen eigentlich nicht mehr zu schaffen ist und dass jetzt mit nie dagewesenen dienstrechtlichen Maßnahmen reagiert wird und mit Disziplinarverfahren. Ich glaube, was man jetzt versuchen müsste zu erreichen, das ist eine Planstellenaufstockung. Denn natürlich ist es für das Verwaltungsgericht Wien nicht so leicht wie für die Wiener Feuerwehr - das haben wir ja auch schon beim Bericht des Stadtrechnungshofes debattieren können -, über den Dienstpostenplan hinaus Personal zu beschäftigen. Bei der Feuerwehr haben wir festgestellt, dass im Dienstpostenplan zwar nur 44 Mitarbeiter vorgesehen, aber 47 beschäftigt waren. Herr Präsident, so leicht wie die Wiener Feuerwehr werden Sie es nicht haben! Bedauerlicherweise ist dort die Magistratsdirektion großzügiger. Aber vielleicht probieren Sie es auch einmal mit 88 Richtern, was da der Magistratsdirektor zu Ihnen sagen wird, und sagen Sie: Es gibt schon ein sehr positives Beispiel dafür im Bereich der Wiener Feuerwehr. Aber Spaß beiseite, die Angelegenheit ist eigentlich zu ernst. Es wird Ihnen nicht gelingen, es wäre aber dringend notwendig. Es wäre dringend notwendig, die Unabhängigkeit, die das Verwaltungsgericht Wien braucht, auch sicherzustellen, in personeller und in finanzieller Hinsicht. Das ist eine unglaublich wichtige Aufgabe, die dort passiert, und ich glaube, dass dieses Gericht Anspruch darauf hat, dass es eine entsprechende Unterstützung vom Land gibt. Ich denke mir, sehr lange wird man jetzt nicht mehr zuwarten können. Das ist der dramatischste Aufschrei in diesem Tätigkeitsbericht, aber wir haben die Aufschreie auch schon in den Tätigkeitsberichten davor gehört. Auch wenn das Rederecht der Kinder- und Jugendanwaltschaft jetzt beim letzten Tagesordnungspunkt etwas ambivalent beurteilt wurde, bekenne ich mich dazu, dass der Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes jetzt sein Rederecht auch hier im Landtag bekommt. Vielleicht wird dann seine Stimme so laut, dass es auch die Magistratsdirektion vernimmt. Denn so ein papierener Bericht ist hier vielleicht etwas unauffälliger als das gewichtige Wort eines Gerichtspräsidenten. Wir stimmen daher dem geplanten Rederecht des Präsidenten zu. Dem Initiativantrag werden wir nicht zustimmen; nicht deshalb, weil da nicht grundsätzlich auch etwas Vernünftiges drinsteht, aber in dieser Situation, wo die Richter derart belastet sind, wo sie befürchten, dass man disziplinär gegen sie vorgeht, obwohl sie gar nichts dafür können - in dieser Situation die Disziplinargewalt von den Richtern wegzunehmen, woanders hinzugeben und dem Präsidenten Rechte einzuräumen (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das hat der Verfassungsgerichtshof vorgegeben ...), das ist etwas, was von mir in dieser Situation zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgetragen wird. Sehr geehrte Damen und Herren! Hören Sie den Aufschrei und den Hilfeschrei des Verwaltungsgerichtes Wien! (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Ich erlaube mir noch die kurze Anmerkung, weil ich es zuvor vergessen habe: Selbstverständlich sind die Punkt 9 und 10 der Tagesordnung ebenfalls Bestandteil dieser Diskussion. So haben wir es in der Präsidiale vereinbart. Die Abstimmungen selbst erfolgen dann getrennt. Herr Kollege! Sie sind nunmehr am Wort. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichts! Uns liegt im Vergleich zu den Vorjahren ein schmaler Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 vor. Das hat, glaube ich, weniger damit zu tun, dass Sie zu wenig zu tun haben, worüber Sie berichten können. Das Gegenteil ist der Fall: Im Jahr davor gab es 15.995 Fälle, im Jahr 2017 waren es 17.226 Rechtsfälle. Daran kann es also nicht gelegen sein! Die Steigerung insgesamt, zusammengezählt mit den Fällen, die noch offen sind - ein Teil bleibt ja immer offen -, von 23.530 auf 25.950 zeigt, dass Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr viel Aufgaben haben und diese offensichtlich trotz dieser Steigerung gut bewältigt haben: Die Zahl der offenen Fälle ist nämlich nur um 300 gestiegen, was zeigt, dass sehr effizient gearbeitet wird. Es ist dem Bericht auch zu entnehmen, woher die Herausforderungen kommen. Ein Beispiel: Wenn wir rigoros gegen das Glücksspiel vorgehen, dann zieht das natürlich Arbeit nach sich: So gab es zuvor 1.224 Verfahren nur wegen Glücksspiels, jetzt sind es 2.040. Allein im Zusammenhang mit Glücksspiel sind also 800 zusätzliche Verfahren notwendig geworden! Die Alternative dazu wäre, nicht gegen das Glücksspiel vorzugehen. Aber der wesentliche und der offensichtlichste Beitrag in diesem Bericht ist - das wird gleich am Anfang ganz ungeschminkt dargestellt -, dass es aus Sicht des Präsidenten Personalmangel gibt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aus Sicht des Personalausschusses!) Ja. Es gibt aus Sicht des Personalausschusses Personalmangel. Das wurde jetzt auch von Kollegen Ulm referiert. Es wird hier der Wunsch geäußert, dass ein Bedarf an weiteren 14 Richtern und Richterinnen besteht. Das ist nicht das Einzige, aber das wird hier sehr deutlich vom ersten bis zum letzten Satz fast durchgehend angesprochen. Wir haben jetzt erreicht, dass es ein neues Bestellverfahren gibt, was eine leichte Verbesserung bringt. Die letzten fünf Richter und Richterinnen - das haben wir schon letztes Jahr zu besprechen begonnen - wurden erst nach einem kompletten Jahr bestellt. In Zukunft wird das auf Grund des Initiativantrags, den die Regierungsparteien eingebracht haben, verbessert: Der Herr Präsident wird dieses Verfahren in Zukunft selber leiten, und das wird um eine Spur - beziehungsweise hoffentlich um mehr als nur eine Spur - schneller gehen, als wenn wir es im Magistrat machen. Ein weiterer guter Schritt und hoffentlich eine leichte Entlastung ist die Verlagerung der Disziplinargerichtsbarkeit zum Bundesverwaltungsgericht. Das ist eine sinnvolle Stärkung der Unabhängigkeit der Disziplinarbehörde und sollte auch im Sinne von genügend zusätzlicher Zeit für alle anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nutzbringend sein. Was wir auch begrüßen, ist, dass es in Zukunft - das hat es bis jetzt nicht gegeben - die Möglichkeit geben wird, dass die Landesregierung eine Stellungnahme zu dem Bericht abgeben kann. Besonders freut mich - das hat einer längeren Diskussion bedurft und ist schon länger ein Wunsch meines Erachtens aller fünf Fraktionen hier im Haus -, dass Sie als Präsident des Verwaltungsgerichts genauso ein Rederecht haben, wie es heute der Kinder- und Jugendanwaltschaft oder der PatientInnenanwaltschaft zusteht. Und ich hoffe, dass wir im nächsten Jahr bei Ihrem Bericht nicht die gleiche Aufregung haben, wie wir sie vorher hatten! Ich hoffe, dass Sie mit den Verbesserungen, die heute zwar nicht einstimmig, wenn ich es richtig im Kopf habe, weil Kollege Ulm gesagt hat, dass die ÖVP nicht zustimmt, aber mit einer breiteren Mehrheit als nur mit den Stimmen der zwei Koalitionsparteien beschlossen werden, zumindest bessere Arbeitsbedingungen vorfinden, wiewohl ich weiß, dass damit lange nicht alle Probleme gelöst sind! - Vielen Danke für Ihre Arbeit. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Aigner. - Bitte sehr. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichts! Meine Damen und Herren! Ja. Der Tätigkeitsbericht ist nicht allzu dick an Seiten, aber er hat es inhaltlich in sich. Ich muss schon sagen: Es ist eigentlich traurig, dass hier Jahr für Jahr der gleichen Tenor offenkundig von der Mehrheit achselzuckend zur Kenntnis genommen wird! Ich möchte noch einmal betonen: Das Verwaltungsgericht Wien beziehungsweise die Verwaltungsgerichte sind die einzigen Ländergerichte. Ansonsten geht die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit, auch die des öffentlichen Rechts, vom Bund aus. Die Schaffung dieser Gerichte war etwas, was dem Rechtsschutz in unserem Land damals wirklich einen Quantensprung vermitteln sollen hätte: In den zahlreichen, zwar formal weisungsfreien Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag, wie es damals gemäß Art. 133 Z 4 B-VG geheißen hat, sind aber natürlich Beamte gesessen, die außerhalb ihrer Tätigkeit in der 133-Z 4-Behörde wiederum weisungsgebundene Beamte waren. Dann hat es die Zwischenstation der Unabhängigen Verwaltungssenate gegeben. Das war irgendwie ein Mittelding, eine mehr oder weniger unabhängige Verwaltungsbehörde. Schließlich hat man aber, nicht zuletzt auch unter den Eindruck der europäischen Rechtsprechung gesagt: Wir brauchen auch im Verwaltungsrecht echte Gerichte. Das sollen Landesverwaltungsgerichte sein, und die Länder sollen Träger dieser Gerichtsbarkeit sein. Ich erinnere mich noch recht gut zurück an die Gesetzwerdung. Damals wurde dem Landtag seitens der Wiener Landesregierung im letzten Moment ein völlig unzureichender Gesetzesentwurf vorgelegt, der schon in Begutachtungsverfahren massiver Kritik ausgesetzt war. Dieser ist dann aber dennoch beschlossen worden. Man hätte daran auch nicht mehr viel ändern können, weil die Frist abgelaufen war. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: So war es nicht, das ist total umgearbeitet worden!) Man hat also gesehen: Schon bei der Gesetzwerdung ist das Verwaltungsgericht mehr oder weniger stiefmütterlich behandelt worden. (Beifall bei der FPÖ.) Und diese stiefmütterliche Behandlung zieht sich jetzt buchstäblich wie ein roter beziehungsweise rot-grüner Faden durch jeden Tätigkeitsbericht. Der Verfassungsgerichtshof hat schon mehrfach Dinge, die bereits im Begutachtungsverfahren kritisiert worden waren, aufgehoben. Die Zusammensetzung der Personalsenate und die Tätigkeitsberichte zeigen, dass sich, wenn überhaupt, eigentlich nur im homöopathischen Bereich Besserungen ergeben haben. Auf Seite 1 des Tätigkeitsberichtes heißt es: "Ungeachtet der aufgezeigten strukturellen Mängel ist das Land Wien bei der Lösung der bestehenden Probleme auch im Berichtszeitraum untätig geblieben." - Das ist also eine prolongierte Untätigkeit! Das gilt nicht nur für diesen Berichtszeitraum, sondern das war auch schon viele Jahre vorher so, und in der Folge gibt es eben eine weitere Verschärfung der Situation und einen ungebremsten Anstieg der Arbeitsbelastung. Ich habe das gestern auch schon in der Debatte über den Stadtrechnungshof gesagt: Ich glaube, dass das weniger ein politisches Problem ist, sondern vielmehr ein Machtkampf innerhalb der Verwaltung, dass man offenkundig hier vom Magistrat aus nicht loslassen kann. Deswegen hat man Probleme mit einem wirklich unabhängigen Stadtrechnungshof und offenkundig auch Probleme mit einem wirklich unabhängigen und auch personell adäquat ausgestatteten Verwaltungsgericht. Frau Kollegin Novak hat gestern in Bezug auf den Stadtrechnungshof gesagt, dass sie die Forderungen des Stadtrechnungshofes, die ja in dieselbe Richtung gehen, politisch uneingeschränkt befürwortet. - Das Problem dabei ist, dass das Verwaltungsgericht ebenso wie der Stadtrechnungshof keinen eigenen Budgetposten hat. Wir haben hunderte beziehungsweise tausende Budgetposten. Wir alle kennen den Budgetansatz und den Rechnungsabschluss und wissen, dass es für alles und jedes einen Budgetposten gibt. Der Stadtrechnungshof und das Verwaltungsgericht gehen jedoch einfach in der Zentralstelle Magistratsdirektion auf! Genauso ist es bei der Diensthoheit, die zwar jetzt beim Präsidenten liegt. Die Ausschreibung für fünf frei gewordenen Planstellen hat jedoch ein ganzes Jahr in Anspruch genommen. - Das Verwaltung und das Verwaltungsgericht haben also, wie man sieht, eine gewisse Historie von den Verwaltungsbehörden über die UVS, die auch noch eher bei der Verwaltung angesiedelt waren. Jetzt sind das echte Gerichte, aber offenkundig kann und will man die Leine nicht länger spannen. Zu einem echten Gericht gehört aber natürlich auch eine entsprechende gerichtsadäquate Behandlung! Das Ganze ist natürlich sehr wichtig, denn wir reden ja jetzt nicht über abstrakte Dinge, sondern wir reden über den Rechtsschutz für unsere Bürger und auch für die Unternehmer, die sich jetzt - wir haben ja gerade über Verwaltungsstrafen und Verwaltungsstrafrecht gesprochen - an dieses unabhängige Gericht wenden. Dort wird jedoch die Arbeitsbelastung immer höher, und es ist irgendwie auch kein Land in Sicht. Kollege Ulm hat das auch schon angesprochen: Die Zukunft der Rechtspfleger ist mehr oder weniger beziehungsweise weitgehend ungesichert. Man könnte sich auch überlegen, ob man nicht so wie im Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof auch wissenschaftliche Stellen, eine Art wissenschaftlicher Dienst, schafft, wo man Fachreferenten, die eine juristische Ausbildung haben, anstellt, die dann sozusagen auch ein mögliches Personalreservoir für spätere Richterbesetzungen darstellen. - All das sollte hier seitens der Mehrheit auf Schiene gebracht werden. Es wird auch davon gesprochen, wie wichtig es ist, unser Landesverwaltungsgericht in der Frage der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften adäquat auszustatten, denn da geht es schon ans Eingemachte. Es ist zwar so, dass man automatisch mit der Neuannahme einer anderen Staatsbürgerschaft unsere österreichische Staatsbürgerschaft ex lege verliert, aber solange das nicht rechtskräftig festgestellt ist, ist man natürlich illegal, aber doch Doppelstaatsbürger und kann alle Rechte eines Staatsbürgers ausüben. Das heißt: Dadurch, dass die Verfahren entsprechend lange dauern, nehmen wir es billigend in Kauf, dass Menschen, die die Staatsbürgerschaft eigentlich formaliter nicht haben, dennoch als Staatsbürger auftreten können. Auch das hat das Verwaltungsgericht in diesem Tätigkeitsbericht angesprochen. Es geht ja gar nicht um dramatische Stellenplanerweiterungen, wenn es hier heißt, dass man 14 zusätzliche Richterstellen bräuchte. Wir alle haben jetzt gesehen, wie schnell man für eine mäßig erfolgreiche Finanzstadträtin einen Posten geschaffen hat, der auch nicht ganz billig ist. Wie wissen, wie viele Stellen für Beauftragte und wie viele Agenturen neben dem Magistrat errichtet wurden. Ich weiß nicht, ob das noch in Betrieb ist, aber es gibt auch einen Beauftragten für den Donauraum, und es gibt die unvermeidliche Fahrradagentur. Und weiland hat man für einen aus dem Nationalrat in den Wiener Gemeinderat herabsteigenden Abgeordneten das Amt des Universitätsbeauftragten mit Büroausstattung geschaffen. Mit diesem Budget könnte man doch auch zwei oder drei Richterstellen finanzieren! - Das heißt, es wird also im System gespart. Es ist nämlich genug Geld im System vorhanden, um 14 Verwaltungsrichterstellen zu schaffen. Ich möchte mit meinem Kollegen Kowarik gemeinsam einen entsprechenden Beschlussantrag einbringen, dass die erforderlichen Planstellen geschaffen werden, sodass das Verwaltungsgericht die notwendigen 94 Richterposten möglichst bald auch zur Verfügung hat. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. - Bitte sehr. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren jetzt, wie auch der Präsident schon gesagt hat, über den Initiativantrag, die Geschäftsordnungsänderung und den Bericht des Verwaltungsgerichtes in einem. Deshalb werde ich das jetzt auch so halten und vorerst zum Initiativantrag Stellung nehmen. Davor möchte ich aber noch dafür danken, und zwar insbesondere den Kollegen Kowarik und Wiederkehr - Kollege Wiederkehr ist leider schon weg -, dass sie an der Einbringung des Antrages teilnehmen und wir somit einen gemeinsamen Vier-Parteien-Antrag einbringen konnten. Auf Grund des Auslandsaufenthaltes des Kollegen Wiederkehr hat die Frau Klubobfrau Mag. Meinl-Reisinger den Antrag unterschrieben, womit dieser noch mehr zu einem Vier-Parteien-Antrag werden konnte. Ich danke sehr herzlich dafür, denn so werden wir eine möglichst große Mehrheit für diesen Initiativantrag auch in diesem Haus finden, der mit dazu beiträgt, dass das Landesverwaltungsgericht noch besser funktioniert als bisher. Ich habe, glaube ich, schon in meiner letzten Rede gesagt, dass man immer davon sprechen kann, ob etwas halb voll oder halb leer ist. In diesem Fall muss ich sagen: Zu drei Viertel voll und zu einem Viertel leer. Man kann also sicherlich noch einmal etwas verbessern, aber im Großen und Ganzen ist die Arbeit des Landesverwaltungsgerichtes natürlich eine positive. Zur Personalsituation wird es immer unterschiedliche Auffassungen zwischen den Stellen geben, die das finanzieren müssen, und den Stellen, die sicherlich aus ihrer subjektiven Wahrnehmung zu Recht mehr Stellen wollen. Ich stelle jetzt einen Vergleich zur Bundessituation an: Von Seiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurde durch die Richterschaft heuer ganz entschieden gegen das Bundesbudget und das Justizbudget Stellung genommen, und man hat mit noch viel schärferen Worten als die Verwaltungsrichter hier vom Anschlag auf den Rechtsstaat gesprochen, weil es im Bund ganz wesentliche Einsparungen sogar bei den Posten der Richter und noch mehr des nichtrichterlichen Personals gegeben hat. Das heißt, es hat dort bei den Richtern natürlich die Auffassung gegeben, dass sie mehr Personal bräuchten, aber jedenfalls keine Verringerung. Und auch bei uns stellen wir fest, dass wir zwar eine moderate Aufstockung der Dienstposten haben, dass aber die Richter natürlich noch mehr haben wollen würden. - Ich werde darauf noch näher eingehen, wenn ich dann auf den Bericht eingehe. Zunächst meine ich, dass wir mit dem Initiativantrag sehr wohl gewisse Fortschritte auch für eine künftig noch bessere Arbeit des Landesverwaltungsgerichtes herstellen. Wir haben vor allem eine Stärkung der Unabhängigkeit der Disziplinarbehörde dadurch bewirkt, dass der bestehende Disziplinarausschuss jetzt mit den Aufgaben der Disziplinarbehörde für das Verwaltungsgericht Wien in das Bundesverwaltungsgericht kommt. Der dortige Disziplinarausschuss des Bundesverwaltungsgerichts wird damit betraut, und der im Verwaltungsgerichtshof Wien bestehende Disziplinarausschuss wird daher aufgelöst. Kollege Ulm kritisiert das jetzt. Das ist sein gutes Recht. Tatsache ist aber - der Herr Präsident darf hier leider noch nicht reden, sonst würde er das sicherlich bestätigen -, dass das etwas ist, was wir schon vor dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ausgearbeitet haben. Der Verfassungsgerichtshof hat uns genau diese Maßnahme vorgeschrieben. Hätten wir das nicht hineingenommen, dann hätten wir jetzt wieder eine verfassungswidrige Situation. Wir haben aber, vorausahnend, dass das notwendig und richtig ist, die Disziplinargerichtsbarkeit für das Landesverwaltungsgericht Wien neu gestaltet und richtig gestaltet. - Das ist das Erste. Zweitens haben wir die Abläufe bei der Nachbesetzung der Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Wien gestrafft. Drittens sollen Ausschreibungen der Richterinnen und Richter künftig durch die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten des Verwaltungsgerichts erfolgen. Dazu möchte ich noch Folgendes sagen: Das war ein ganz dringender Wunsch, und das wird auch zur schnelleren Nachbesetzung beitragen. Es war tatsächlich ein Problem, dass die Nachbesetzungen sehr lange gedauert haben. Ob das zwingend war oder nicht, bleibe dahingestellt. Faktum war aber jedenfalls, dass sie sehr lang gedauert haben, und durch diese Maßnahme werden die Nachbesetzungen jetzt wesentlicher schneller verlaufen. In § 3 Abs. 2 des gegenständlichen Gesetzes steht: "Die Ausschreibung hat möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen." - Dabei erhebt sich die Frage, was geschieht, wenn mehrere Richterstellen gleichzeitig frei werden, ob da nicht Rechtsunsicherheit bestehen könnte, wenn man sich nur darauf bezieht. - Deshalb nenne ich jetzt in Absprache mit den drei Fraktionen, die mit für diese Novelle stimmen, quasi eine authentische Interpretation dahin gehend, was für die Auslegung dann relevant sein kann oder soll: Wenn mehrere Richterstellen frei werden, dann können, soweit sie vom selben Organ auszuschreiben sind, auch mehrere Stellen gleichzeitig ausgeschrieben werden. Das hätte man vielleicht ohnedies herauslesen können, aber jetzt sage ich das ganz dezidiert vom Rednerpult des Gesetzgebers und in Absprache mit den drei anderen Fraktionen, die diesem Gesetz zustimmen werden. - Das ist das ganz Wichtige betreffend die Ausschreibungen. Ein weiterer Punkt: In Hinkunft soll der jährliche Tätigkeitsbericht dem Amt der Landesregierung zur Stellungnahme übermittelt werden. Tätigkeitsbericht und Stellungnahme des Amtes der Landesregierung sollen in denselben Sitzungen der Landesregierung und des Landestages behandelt werden. Wir behandeln alles in einem, daher spreche ich diesen speziellen Punkt, der schon erwähnt wurde, auch jetzt an: Künftig sollen auch der Präsident oder, wenn es irgendwann eine Frau ist, die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes hier wie auch andere ein Rederecht haben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das, wie auch vorher schon gesagt wurde, zu einer noch besseren Debatte beitragen wird. - Das ist jetzt einmal zum Gesetz das Wichtigste. Auf die Personalsituation gehe ich dann später noch ein. Jetzt möchte ich noch etwas zu den Talaren sagen, weil ich in meiner Rede vor einem Jahr gesagt habe, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass die Richter die Talare nicht selber zahlen müssen: Dafür ist an sich die Schiene gelegt. Es ergibt sich dabei nur Folgendes, dass nämlich manche Richter inzwischen gar keine Talare mehr tragen wollen. Es muss also irgendwie auch der Wille der Richterinnen und Richter da sein, dass sie Talare tragen wollen. Manche wollen nämlich aus gewissen - ich weiß nicht, welchen - Gründen keine Talare tragen. Ich kann mich noch erinnern, dass man 1968 gesagt hat, dass unter den Talaren der Muff von 1.000 Jahren ist. Das war damals zwar primär auf die Hochschulsituation bezogen, und ich weiß nicht, ob das jetzt das Motiv einiger Personen ist. Jedenfalls hat mir aber der Magistratsdirektor versichert, dass es, wenn es gewünscht wird, kein Problem ist, dass selbstverständlich - darüber müssten wir auch gar nicht reden - die Talare zur Verfügung gestellt werden und natürlich nichts dafür bezahlt werden muss. - Hiermit sei auch das klargestellt. Nun noch zum Kollegen Aigner, weil er jetzt schon zum vierten oder fünften Mal sagt, dass der ursprüngliche Entwurf 2013 - oder wann das war - beschlossen wurde. - Das stimmt so nicht! Der ursprüngliche Entwurf wurde in zirka 20 Stellen wesentlich gegenüber dem ursprünglichen Beamtenentwurf geändert, und zwar durchaus auch unter Einbeziehung der Vorschläge der Opposition, aber auch von uns selbst, und ist dann beschlossen worden. Dazu, dass das mit den Rechtspflegern dann aufgehoben wurde: (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nicht nur das!) Wenn der Verfassungsgerichtshof etwas sagt, dann ist das immer richtig, aber trotzdem kann man das bedauern, denn es ist natürlich jetzt auch ein Problem, dass ursprünglich in unserem Gesetz die Rechtspfleger sehr viele Rechte bekommen haben und die Richter sehr stark entlasten können hätten, sie durch den Spruch des Verfassungsgerichtshofes aber jetzt viel weniger tun dürfen und dadurch die Richter weniger entlasten, als es geplant war. Dadurch bedingt ist natürlich auch ein bisschen die jetzt gewissermaßen angespannte Personalsituation, die man aber perspektivisch sicherlich lösen wird. Damit möchte ich auch schon ein wenig auf den Bericht des Verwaltungsgerichtes Wien eingehen. Dieser liegt vor, und ich meine, man soll immer beide Seiten hören: Die Wünsche nach mehr Personal sind durchaus verständlich. Man muss aber auch dazusagen, dass natürlich wir und die Stadt Wien immer nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und nach den gegebenen budgetären Rahmenbedingungen handeln müssen. Und im Hinblick darauf muss beachtet werden, dass 2014 die Gesamtausgaben für das Landesverwaltungsgericht etwa 18,206 Millionen EUR und 2017 etwa 19,593 Millionen betragen haben. Das heißt, dass die Ausgaben innerhalb von 3 Jahren immerhin um 1,390 Millionen EUR gestiegen ist, und auch die Personalkosten sind um 1,155 Millionen EUR gestiegen. Man sieht also, wenn man sich das in Prozent ausrechnet: Es wurde mehr beziehungsweise sogar relativ viel mehr dazugegeben. Auch das soll einmal gesagt werden! Zum Dienstpostenplan des Verwaltungsgerichts ist festzustellen, dass 85 richterliche Planstellen inklusive Präsident und Vizepräsidentin vorgesehen sind. Dazu möchte ich festhalten, dass die im Tätigkeitsbericht erwähnten Ausfälle auf Grund von Krankheiten oder Elternkarenzen natürlich in allen Dienststellen zu verzeichnen sind und grundsätzlich keine zusätzlichen Reserveressourcen zur Folge haben können. Das müsste dann nämlich überall geschehen, weil überall leider Leute krank werden beziehungsweise erfreulicherweise in Elternkarenz gehen. Dass man aber deshalb überall von Haus aus die Dienstposten dementsprechend hinaufschraubt, wäre budgetär relativ schwierig! Das mit den Rechtspflegern habe ich schon erwähnt. Außerdem möchte ich noch sagen, dass der Dienstpostenplan insgesamt beim Verwaltungspersonal derzeit 70 Dienstposten für Kanzleibedienstete vorsieht und man die im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes erwähnte Reduzierung von der Geschäftsabteilung zugeteilten Kanzleibediensteten von 56 auf 53 irgendwie nicht nachvollziehen kann. Es wurden jedenfalls keine Streichungen vorgenommen. Das muss auch einmal gesagt werden. Man will jetzt überhaupt dazu übergehen, dass man von den Rechtspflegern, die eben nicht so viel tun können, auf Verwaltungspraktikanten übergeht, dass also juristisch kundige Personen helfend hier einspringen können. Ich glaube, das wird insgesamt sicherlich auch zu einer Verbesserung beitragen. Ich glaube, insofern ist das Landesverwaltungsgericht wirklich zu unterstützen, dass wir mehr Stellen für Verwaltungspraktikanten und - praktikantinnen in Zukunft beschließen, aber das eben auch im Rahmen der budgetären Möglichkeiten. Insgesamt ist zu sagen: Wenn laut Tätigkeitsbericht pro Richter und Richterin zirka 196 Rechtssachen einer Erledigung zugeführt wurden, wie es da steht, dann entspricht das ziemlich genau dem Wert von 200 Akten pro Jahr, von dem das Amt der Landesregierung bei der ursprünglichen Personalbemessung ausgegangen ist. Somit ist die Schaffung von 14 zusätzlichen Richterplanstellen wahrscheinlich etwas, was zumindest nach objektiven Kriterien schwer möglich beziehungsweise nicht möglich sein wird. Und auch diese Gewichtung nach Wertungspunkten, wie sie hier vorgenommen wurde, ist sozusagen nicht für jedermann leicht nachvollziehbar. Insofern möchte ich zusammenfassen: Die Personalsituation ist sicherlich nicht so, wie sich das der Herr Präsident oder die Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht vorstellen. Sie bewegt sich aber im Rahmen dessen, dass man die Aufgaben, die gestellt sind, erfüllen kann. Mit dem heutigen Gesetz haben wir weitere Verbesserungen geschaffen. Ich hoffe, dass es dadurch in Zukunft zu einer strukturellen Verbesserung der Personalsituation am Landesverwaltungsgericht kommen wird und dass dadurch die Arbeit noch besser erledigt werden kann, als sie bisher schon erledigt worden ist, nämlich auch bis jetzt gut. Ich möchte mich nach wie vor zur Verwaltungsgerichtsbarkeit bekennen. Wir haben diese ganz bewusst geschaffen. Wenn wir das nicht gewollt hätten, dann hätten wir es ja nicht eingeführt! Das muss man auch dazusagen. Bgm Häupl, der seinerzeit sehr oft öffentlich Stellung genommen hat, hat das immer als große Reform und einmal sogar als die größte Verwaltungsreform seit 1945 bezeichnet. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das hat der Bundesverwaltungsgesetzgeber gemacht!) Ja! Aber auch dort war bei den Vorarbeiten die Fraktion, die ich vertrete, damals als stärkste Fraktion mit dabei! Und das ist auch im Österreichkonvent schon diskutiert worden, und so weiter. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist also von der Sozialdemokratie offensiv mitgeschaffen worden, und wir bekennen uns dazu. Wir wissen, dass der Umgang mit der Personalsituation nach den budgetären Vorgaben nicht leicht ist. Wir unterstützen den Präsidenten aber voll! Ich darf ihm und den Richterinnen und Richtern des Verwaltungsgerichtes für ihre Tätigkeit danken. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den heutigen Beschlussfassungen noch einen positiven Schritt dazu setzen, dass die wichtige Institution des Landesverwaltungsgerichtes künftig noch besser arbeiten können wird. Bisher war die Arbeit auch schon gut. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zur vorläufig letzten Wortmeldung zu diesen Tagesordnungspunkten darf ich Herrn Abg. Kowarik ans Rednerpult bitten. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich habe gesagt: Vorläufig! Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes 2017 ist ein Bericht, den ich so noch nie erlebt habe. Das muss man auch dazu sagen. Das wurde heute schon von meinen Vorrednern angesprochen. Es ist wirklich eine Einmaligkeit, die wir hier erleben, dass sich die Vollversammlung dazu entscheidet - übrigens habe ich sie vorher in meinem Zwischenruf fälschlicherweise als "Personalausschuss" bezeichnet, es ist natürlich die Vollversammlung, die den Tätigkeitsbericht beschließt -, auf einen herkömmlichen Bericht mit etwa 60 Seiten zu verzichten und stattdessen auf 10 Seiten zusammenzufassen, was eigentlich wirklich das Problem ist. Ich glaube, das ist einmalig! So habe ich das jedenfalls in diesem Haus noch nicht erlebt! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Es hat auch erst drei Tätigkeitsberichte gegeben!) Das ist richtig, aber das macht es nicht besser, lieber Kollege! Ich habe sie auch alle da, und ich werde dann auch aus diesen Berichten zitieren, weil in den Berichten 2015 und auch 2016 genau das Problem angesprochen wird, vor dem wir jetzt noch immer stehen! Das beginnt 2015 in den Vorbemerkungen - ich zitiere nur ganz wenig aus dem Bericht 2015 -: "Zwar konnten im Berichtszeitraum Verfahrensverzögerungen weitgehend noch vermieden werden, allerdings bestehen die strukturellen Probleme des gegenwärtigen durch den Gesetzgeber und die Ausstattung mit Personal durch das Amt der Wiener Landesregierung vorgegeben Organisationskonzeptes weiter fort. Um eine effiziente Arbeitsorganisation des Gerichtes zu gewährleisten, erscheint daher nach Auffassung der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes Wien eine Überarbeitung des bestehenden Organisationskonzepts unter Einbindung der Richterschaft und der nichtrichterlichen Bediensteten dringend erforderlich." Das war der erste Hilferuf schon 2015, nachdem - wie Kollege Aigner durchaus schon angemerkt hat - die Gesetzgebung eine ausgesprochene hatscherte war, um das einmal wienerisch auszudrücken. Kollege Stürzenbecher hat richtigerweise gesagt, dass ein Gesetzesentwurf, der immerhin von der Landesregierung zu verantworten, als Regierungsvorlage ausgeschickt wurde. Das haben also nicht nur die Beamten zu verantworten, sondern auch die politische Seite. Konkret hat das also die Regierung zu verantworten gehabt, und dieser Erstentwurf war desaströs. Daran wurde in der Folge ein bisschen herumgebastelt. Es wurde dann aber bei dem beschlossenen Gesetz im Endeffekt nicht nur - und das weißt du auch ganz genau! - die Sache mit den Rechtspflegern vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, sondern es wurde noch eine andere organisationsstrukturelle Bestimmung aufgehoben! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das ist aber jetzt schon ein bisserl lang her!) Na ja, aber es ist beispielgebend! Ich gehe gerne darauf ein, denn das ist beispielgebend. - Kollege Aigner hat schon recht! In Wirklichkeit ist das ja bei der Magistratsdirektion angesiedelt. Das heißt, Kollege Czernohorszky kommt ein bisschen wie die Jungfrau zum Kind, weil er zwar Personalstadtrat, aber in Wirklichkeit dafür nicht zuständig ist, weil das die Magistratsdirektion macht. Eigentlich sollte also der Herr Landeshauptmann hinter mir sitzen oder zumindest anwesend sein, denn das ist seine Verantwortung! Aber es ist auch die politische Verantwortung erstens der Regierung und zweitens des Landtages, also unser aller, und hier haben nun einmal Rot und Grün die Mehrheit. - Es ist also unsere politische Verantwortung, dass wir dieses Gericht ordentlich ausstatten, und das ist von Anfang an nicht geschehen. Das muss man unterstreichen. Es ging dann weiter im Tätigkeitsbericht 2016. - Ich zitiere wieder: "Wie sich bereits in den Vorjahren abzeichnete, hat sich die Belastungssituation für das Verwaltungsgericht Wien im Berichtsjahr 2016 weiter zugespitzt. Die Richterinnen und Richter dieses Gerichts verzeichneten auch im Berichtsjahr die mit Abstand höchste Pro-Kopf- Arbeitsbelastung von allen Verwaltungsgerichten in Österreich. In diesem Zusammenhang muss es als Alarmsignal gewertet werden, dass trotz gesteigerter richterlicher Leistungszahlen die Zahl der offenen Verfahren weiter angestiegen ist." Weiter wird dann perpetuiert, was 2015 schon festgestellt worden ist: "Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung liegt in dem Umstand, dass die vom Organisationsgesetzgeber" - das sind wir - "geplante kostengünstige Entlastung der Richterschaft durch den Einsatz von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nicht erfolgt ist." - Das hat also nicht so gut funktioniert, und es wurde, wie ich mich erinnern kann, damals auch von Kollegen Ulm und von mir kritisiert, dass das mit den Rechtspflegern eben nicht funktionieren wird. Man hat sich auf Regierungsseite eingebildet, dass das geht, wir haben hingegen festgestellt, dass das nicht geht. Ich zitiere weiter: "Aus diesem Grund ist die bereits im Vorjahr eingemahnte Reorganisation des Verwaltungsgerichtes Wien durch den Organisationsgesetzgeber in Richtung Unterstützung der Richterschaft durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überfällig." Das hat auch Kollege Aigner angemerkt. Es ist schön, wenn es Verwaltungspraktikanten gibt, aber wir brauchen eine echte Entlastung der Richter, und wir brauchen Richterplanstellen. Das ist das Entscheidende, damit wir hier weiterkommen können. Ich darf weiter aus dem Tätigkeitsbericht 2016 zitieren: "In Anbetracht der dargelegten Spitzenbelastung des Verwaltungsgerichtes Wien war es besonders bemerkenswert, dass das Amt der Wiener Landesregierung im Herbst des Berichtsjahres eine massive Budgetkürzung gefordert hat." - Das ist auch ein starkes Stück! Das sollte man doch in Erinnerung rufen! Es ist dann offensichtlich nicht dazu gekommen. Kollege Stürzenbecher hat uns das auch mitgeteilt. Ich zitiere weiter: "Unweigerlich wären als Folge einer derart einschneidenden Maßnahme massiv nachteilige Auswirkungen auf die Verfahrensdauer, die Qualität der Erledigungen, im Ergebnis auf die Effektivität des Rechtsschutzes überhaupt, aber auch auf das interne Betriebsklima die Konsequenzen gewesen." Im Tätigkeitsbericht 2016 wird dann auch angeführt, dass es sogar in den Kanzleien Problemen gibt und dass alles schwer durchzuführen ist. Jetzt haben wir gehört, dass die Talare jetzt großzügigerweise von der Stadt Wien gezahlt werden. Wunderbar! Das hat eh mindestens ein Jahr, vom letzten Bericht bis zum jetzigen Bericht, gedauert! Ich glaube aber, dass das Problem trotzdem anderswo liegt! Wir brauchen dringend Richterplanstellen. Und wir brauchen noch etwas anderes, was für ein Gericht eigentlich selbstverständlich sein sollte, und damit kommen wir zum eigentlichen und auch wieder politischen Problem in dieser Angelegenheit: Wir brauchen eine Unabhängigkeit des Gerichtes, was das Budget und das Personal betrifft. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein! Bei uns ist es derzeit aber noch nicht so! Bei uns herrschen - ich habe es schon das letzte Jahr gesagt - fast bananenrepublikanische Zustände. Bei uns hängt nämlich das einzige Gericht, das wir zu verantworten haben, wie Kollege Aigner schon gesagt hat, nämlich unser Verwaltungsgericht Wien am Gängelband der Magistratsdirektion beziehungsweise des Magistrates, also genau der Stelle, die es unter anderem auch überprüfen soll! - Das ist ein unhaltbarer Zustand, meine Damen und Herren! Das ist tatsächlich für einen rechtsstaatlich denkenden Menschen schwer hinzunehmen, würde ich einmal sagen. (Beifall bei der FPÖ - Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Ich komme dann dazu! Kollege Aigner hat es auch schon gesagt: Dass das Geld fehlt, kann keine Ausrede sein. Wir schaffen zum Beispiel Posten für knapp vor der Pension stehende Politiker. Ich möchte jetzt nicht polemisch sein, aber mir ist die Funktionsfähigkeit dieses Gerichtes wesentlich wichtiger als ein Posten für die Frau Ex-Vizebürgermeisterin und - Stadträtin Brauner! (Zwischenruf von Abg. Gerhard Haslinger.) Da geht es ja nicht um 10 Millionen EUR, sondern da geht es um ein paar Richterplanstellen und auch um eine anständige Sachwertdotation für ein Gericht! Und es ist mir unverständlich, dass das die rot-grüne Regierung zulässt, die ja sonst immer sehr forsch ist, wenn man etwas anders kritisieren kann oder wenn man der Bundesregierung irgendwelche rechtsstaatlichen Skandale unterstellen kann. Ich meine: Das ist ein rechtsstaatlicher Skandal, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Du hast auch - richtigerweise - darauf hingewiesen, lieber Kollege Stürzenbecher, dass das im Bund auch ein Thema war, dass die Richter da auch ... (Weiterer Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Ich werde dir etwas dazu sagen: Dort hat es auch eine große Aufregung in der Richterschaft gegeben. Was wurde getan? Wer ist der Minister, der für die Beamten zuständig ist? - Vizekanzler Heinz-Christian Strache! Und der hat sich hingesetzt und hat das in seiner Macht Stehende getan, damit das abgefedert wird. Das ist halt der Unterschied: Das ist blaue Handschrift! (Beifall bei der FPÖ.) Das sollte man fairerweise auch dazusagen. Nun wieder zum Tätigkeitsbericht: Man kann nur hoffen, dass es endlich einen Ruck durch die Regierung gibt, denn das kann nur die Regierung tun. Das liegt, bitte schön, wie ich feststellen möchte, in Wirklichkeit in der Verantwortung des Bürgermeisters, und daran muss man ihn auch festmachen. Es ist nämlich in unserer Geschäftsverteilung des Magistrates so vorgesehen, dass diese Angelegenheit in der Magistratsdirektion angesiedelt ist. Ich habe das oftmals kritisiert. Ich wollte dafür auch einmal einen eigenen Ausschuss haben. Aber das ist eben in der Magistratsdirektion angesiedelt, und die Magistratsdirektion ist ja keiner Geschäftsgruppe zugeordnet. Also ist in unserem monokratischen Verwaltungssystem natürlich der Bürgermeister dafür verantwortlich! Und der muss eben einmal - um das salopp auszudrücken - beim Magistratsdirektor auf den Tisch hauen und sagen: Machen wir Nägel mit Köpfen und statten wir das Gericht ordentlich aus! Jetzt komme ich vom Tätigkeitsbericht zum Gesetzesentwurf: Wir beschließen heute wahrscheinlich ein Gesetz, das nicht nur, wie Kollege Stürzenbecher auch schon gesagt hat, nicht nur von der SPÖ und den GRÜNEN initiiert wurde, sondern auch von den NEOS - die sich leider heute zu diesem Thema nicht zum Wort gemeldet haben - und auch von der FPÖ, wobei ich betonen möchte: Die FPÖ hat sich nie wegen irgendwelcher politischer Geplänkel verwehrt, Gesetzesverbesserungen ihre Zustimmung zu erteilen. Als du mich angerufen und mir das geschickt hast, habe ich mir das durchgelesen und habe das für in Ordnung befunden. Ich darf mich auch bei deiner Kollegin in eurem Büro bedanken, die das dann sehr schnell und unbürokratisch abgewickelt hat, als ich am Montag hereingekommen bin. Es ist also unser Bekenntnis: Raus aus dem parteipolitischen Geplänkel, rein in eine sinnvolle Gesetzwerdung! Was beschließen wir also? Du hast es beziehungsweise - ich muss ja an das Gremium reden, und daher sage ich - Kollege Stürzenbecher hat es schon angeführt, und insofern teile ich seine Ansicht und nicht die Ansicht des Kollegen Dr. Ulm: Die Disziplinargerichtsbarkeit kommt jetzt zum Bundesverwaltungsgericht, und das sind natürlich auch Richter, das wird also auch von Richtern entschieden. Verfassungsgesetzlich ist das, glaube ich, der stringente Weg, und es ist wahrscheinlich auch gescheit, dass das nicht im eigenen Bereich ist. Wir werden sehen, wie die anderen Landesverwaltungsgerichte das regeln. Diese werden ja auch auf das VfGH-Erkenntnis, das du angeführt hast, reagieren müssen. Das ist in Ordnung, und das ist auch gut so. Diesbezüglich sind hinsichtlich gewisser Bestimmungen Regelungen zu treffen. Weiters haben wir das leidige Thema der Ausschreibungen. Dazu wurde heute auch schon viel gesagt. Ich drücke das einmal so aus: Es ist eigentlich ein Wahnsinn, dass es ein Jahr dauert, bis man endlich einen Richter bestellt beziehungsweise fünf Richterplanstellen nachbesetzt, also ausschreibt und dann endlich besetzt! Man lässt das Gericht zappeln. Das Amt der Wiener Landesregierung, das ja dem Magistrat angehört, bestellt irgendwann einmal die Richter. Daher ist auch die kommende gesetzliche Bestimmung gut: Beim Präsidenten und Vizepräsidenten macht das immer noch die Landesregierung - soll so sein -, aber alle anderen Stellen sind vom Präsidenten auszuschreiben. Die Ausschreibung hat möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen. - Dafür ist jetzt also er Präsident zuständig, und ich gehe davon aus, dass er im eigenen Interesse jeweils rasch und auch korrekt handeln wird. Es ist jetzt auch eine Frist enthalten, und das ist gut. In § 3 Abs. 4 3. und 4. Satz wird auch eine Frist quasi im Hinblick auf das Pingpong-Spiel zwischen Personalausschuss und Wiener Landesregierung eingezogen, und auch das finden wir sinnvoll. Ich darf auch das betonen, was Kollege Stürzenbecher vorher schon gesagt hat, dass nämlich selbstverständlich nur eine Ausschreibung vorzunehmen ist, wenn mehrere Richterstellen auszuschreiben sind. Das sehe ich auch. Ich glaube, das kann man nur unterstreichen und betonen, und ich hoffe, dass das für Sie, Herr Präsident, auch eine Hilfe ist, wenn Sie sich darauf verlassen können, dass das Gesetz so auszulegen ist. Als Oppositionspolitiker sage ich, dass ich es auch für klug halte, dass die Vollversammlung den Tätigkeitsbericht dem Amt der Wiener Landesregierung vorlegt und die Landesregierung dazu eine Stellungnahme abzugeben hat. Das macht durchaus Sinn, und ich sage ganz ehrlich: Es hätte mich sehr interessiert, was für eine Stellungnahme sie bei den letzten drei Berichten abgegeben hat! Jetzt kommt das, das ist in Ordnung. Wir werden hier zustimmen, ich stehe ja auch als Antragssteller auf diesem Initiativantrag. Ich möchte aber auch sagen: Das ist halt wieder nur ein Stückwerk, und ich behaupte einmal, dass diese stückwerkartige Weiterentwicklung der Gesetze - wir verbessern ja jetzt das Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz und das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien - nicht zuletzt auch auf Grund des Drucks der FPÖ beziehungsweise der Oppositionsparteien immer wieder nachgezogen wird. Schön wäre es halt, wenn wir nicht nur ein Stückwerk hätten, sondern uns einmal mit dem Gericht zusammensetzen und wirklich eine Gesamtlösung finden, also Nägel mit Köpfen und alles auf einmal machen könnten, anstatt - womöglich auch auf Grund von Verfassungsgerichtshofurteilen - immer nachzuhinken. Ich bringe nun einen Beschlussantrag zur Postnummer 1 ein. Ich bringe das jetzt beim Tätigkeitsbericht ein, obwohl das irgendwie zum Gesetz gehört. Gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Aigner stellen wir den Antrag, dass das zuständige Mitglied der Landesregierung eine Gesetzesnovelle ausarbeiten lassen möge, wonach - ich habe es vorher schon gesagt - die Personal- und Budgethoheit des Verwaltungsgerichtes Wien endlich sichergestellt wird. Vorbild kann der Verwaltungsgerichtshof sein, dort gibt es auch eine entsprechende Regelung. Wir haben in unserem Gesetz noch § 2 Abs. 3, in dem, glaube ich, diese Kompetenz der Landesregierung vorgesehen ist. Ob das verfassungsrechtlich so wirklich ganz tragbar ist, weiß ich nicht. Darum sagen wir: Bitte schön, das gehört auch geändert. Das Gericht soll endlich selbst Budget- und Personalhoheit haben, denn dann ist es auch wirklich ein Gericht. - Ich bringe diesen Antrag hiermit ein und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren! Kurz noch zum letzten Punkt, nämlich zum Beschluss, mit dem die Geschäftsordnung des Wiener Landtages geändert wird, den wir dann als eigenen Tagesordnungspunkt abstimmen werden. Dafür sind, glaube ich, alle, auch die ÖVP, dass nämlich eingeführt wird, dass auch der Präsident in der Diskussion das Wort ergreifen kann. Herr Präsident! Diesmal ist das leider noch nicht möglich, wir müssen Sie auf das nächste Mal vertrösten. Die Diskussion kann ja, wie wir beim letzten Bericht gehört haben, durchaus kontroversiell sein. Schauen wir einmal! Aber Spaß beiseite: Es macht wohl auch Sinn, dass der Präsident sich dazu rechtfertigen kann, was im Bericht steht, und dass er uns über die Probleme, Anregungen und seine Wünsche berichten kann. Der Stadtrechnungshofdirektor hat uns gestern seine Wünsche im Hinblick auf den Gesetzeswerdungsprozess mitgegeben, und es wird mich freuen, wenn das auch dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes ermöglicht wird. Wir werden daher diesem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Wiener Landtages unsere Zustimmung erteilen. Ich glaube, ist stehe als Antragsteller auch mit drauf. Dazu ein Hinweis beziehungsweise eine Anmerkung, die ich schon bei der Diskussion zur Änderung der Stadtverfassung gemacht habe: Wir sind ein bisschen unglücklich, dass diese Arbeitsgruppe Geschäftsordnung jetzt wieder herausgenommen wird. Das war ja ursprünglich geplant, wir hätten das durchaus begrüßt und uns gerne bei dieser Diskussion beteiligt. Schön wäre halt gewesen, wenn wir ein Gesamtpaket zustande gebracht und all das gemeinsam gemacht hätten. Das war ursprünglich auch so ausgemacht, darauf möchte ich auch noch einmal hinweisen. Schauen wir einmal, wie das jetzt weitergeht und ob das von den Regierungsfraktionen noch ernsthaft betrieben wird! Wir hätten noch einige Ideen hinsichtlich der Anpassung und Änderung der Geschäftsordnungen, nicht nur des Landtages, sondern natürlich auch des Gemeinderates. Zu guter Letzt darf ich noch einen Beschlussantrag einbringen. Kollege Fürnkranz hat mich gebeten, diesen gleich miteinzubringen. Ich schreibe jetzt Postnummer 1 darauf, ich hätte ihn nämlich ursprünglich zur Postnummer 10 eingebracht, aber wir führen ja jetzt die ganze Debatte dazu ab. Dabei geht es auch um einen Gesetzesentwurf betreffend Demokratie, nämlich um Bürgerbefragungen in den Bezirken. Wir wollen gerne, dass hier endlich auch brauchbare Regeln in Gesetzesversion gefasst werden. Ich glaube, das ist dringend notwendig. Das sehen wir alle, etwa wenn in jedem Bezirk über das Parkpickerl abgestimmt wird und man sich in Wirklichkeit so sehr verbiegen muss, dass man irgendeine Kompetenz des Bezirkes dafür herleiten kann. Ich nehme an, Sie alle kennen das Problem! Wir würden uns wünschen, dass es da auch endlich klare Richtlinien im Sinne der Wiener Stadtverfassung gibt, womit auch berücksichtigt wird, dass man das örtlich auch entsprechend der Betroffenheit der zu Befragenden festlegt. Ich darf diesen Antrag auch einbringen und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren! Abschließend bleibt die Hoffnung, dass sich die Regierungsfraktionen endlich darauf besinnen, dass wir das Verwaltungsgericht ordentlich mit Personal und Mitteln ausstatten, und mir bleibt ganz am Schluss, mich beim Präsidenten des Gerichtes und seinen Mitarbeitern für die Arbeit zu bedanken, die sie in dieser nicht ganz leichten Situation leisten. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Präsident! Aller Voraussicht nach wird nächstes Jahr an derselben Stelle einer von uns dreien Ihnen das Wort erteilen. Dieses Mal leider noch nicht. Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte der sehr umfangreichen, aber auch sehr niveauvollen Debatte gar nicht mehr viel hinzufügen. Auch ich möchte quasi als Letzter zuallererst mein großes Dankeschön an Sie und auch an all Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten, ob sie Richterinnen und Richter beziehungsweise Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind oder dem weiteren Personal angehören. Ich bitte Sie, dieses große Dankeschön anzunehmen und auch weiterzugeben! (Allgemeiner Beifall.) Der vorliegende Bericht - das ist mit freiem Auge durchaus erkennbar - zeugt davon, dass die Herausforderungen an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter groß sind. Deshalb spreche ich meinen Respekt aus und sage selbstverständlich auch meine Bereitschaft zu, das Meinige zu tun, um Sie zu unterstützen. In diesem Sinne komme ich schon kurz zu den Punkten, die wir uns gemeinsam vorgenommen haben. Ich sehe das auch so, dass die Herausforderungen groß sind. Zum Glück sind die Herausforderungen aber nicht so, wie von der Bundesebene gerade beschrieben, dass wir eine Kürzung abfedern müssen. Seit ich im Amt bin, konnten vier Richterinnen und Richter bestellt werden, und zwar zuletzt in der Sitzung der Landesregierung am 12. Juni. Aber fraglos müssen wir hier auch schneller und effizienter werden, deshalb freut mich der Initiativantrag, der dann später behandelt werden wird. Dieser sieht die Möglichkeit vor, dass offene Stellen künftig von Ihnen beziehungsweise vom jeweiligen Präsidenten ausgeschrieben werden und auch die Ausschreibungsinitiative für sonstige Richter zum Präsidenten wandert. Und auch andere Dinge wie die Abschaffung des Disziplinarsenats wurden schon erwähnt. Deshalb möchte ich mein zweites Dankeschön an Sie, liebe Abgeordnete, an die Antragstellerinnen und Antragsteller richten. Ich glaube, es ist ein gutes Beispiel von sehr redlicher und initiativer parlamentarischer Praxis auch in Zusammenarbeit mit der Magistratsdirektion und Ihnen, Herr Präsident. - Das war ein großes Dankeschön für diesen Antrag, der ganz sicher ein positiver Beitrag ist! Zuletzt möchte ich betonen, dass diese Debatte nach meinem Dafürhalten von dem gemeinsamen Wunsch, Dinge besser zu machen, getragen ist. Insofern freut es mich sehr, dass im nächsten Jahr auch Sie an dieser Debatte teilnehmen können! Ich bitte jetzt schon präventiv um Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2017 des Verwaltungsgerichtes Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich danke sehr. Wir kommen nun zu den vorliegenden Beschluss- und Resolutionsanträgen. Der erste Antrag betreffend Personalaufstockung für das Wiener Landesverwaltungsgericht wurde von Kollegen Aigner eingebracht. Die sofortige Abstimmung dieses Antrages wurde beantragt. - Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - FPÖ, ÖVP und NEOS stimmen dafür. Das ist die Minderheit. Der zweiter Antrag, eingebracht von Abg. Kowarik, betrifft die Umsetzung der Personal- und Budgethoheit. Sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dasselbe Abstimmungsverhalten: FPÖ, ÖVP und NEOS stimmen dafür. Das ist die Minderheit. Ich komme zum letzten vorliegenden Beschlussantrag, eingebracht von Abg. Kowarik und Abg. Fürnkranz, betreffend Spielregeln für Bürgerbefragungen. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind jetzt die Stimmen von ÖVP und FPÖ. Das ist die Minderheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Damit bedanke ich mich vorläufig bei Herrn Präsidenten Kolonovits. Im Namen des Landtages danke ich wirklich sehr für Ihr Kommen! Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr! (Allgemeiner Beifall.) Wir haben jetzt noch über die beiden anderen Punkte, Gesetz und Geschäftsordnung, abzustimmen. Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetz und das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert werden. Die Diskussion darüber hat schon stattgefunden. Ich ersuche daher all jene Damen und Herren, die in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Die ÖVP hat nicht mitgestimmt!) Hat die ÖVP mitgestimmt oder nicht? (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wir haben nicht mitgestimmt!) Okay. Entschuldigung! Die mehrheitliche Annahme erfolgt gegen die Stimmen der ÖVP mit den Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, Freiheitlichen und NEOS. - Ich danke für die Aufmerksamkeit! Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist jetzt aber einstimmig. Danke sehr. Ich werde daher so vorgehen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. (Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka: !) Kollege Juraczka versucht, mich zu verwirren! - Dennoch stelle ich fest: Das ist mit Stimmen von GRÜNEN, SPÖ, Freiheitlichen und NEOS angenommen. Wir kommen jetzt zur Postnummer 10. Diese betrifft die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages gemäß § 129 der Wiener Stadtverfassung. Auch hierüber hat die Diskussion schon stattgefunden. Wir kommen zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist jetzt einstimmig. Ich danke sehr. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, die Pensionsordnung 1995, das Versorgungsgenusszulagegesetz 1995, das Wiener Personalvertretungsgesetz, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Wiener Zuweisungsgesetz und das ASFINAG-Zuweisungsgesetz geändert werden. Berichterstatter ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schütz. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir werden dieser Änderung, die wir hier diskutieren, zustimmen, weil es sich hiebei um notwendige gesetzliche Vorgaben und eine vergessene Modalstelle handelt, was aber nicht heißt, dass wir das Gesetz, so wie es im letzten Jahr beschlossen wurde, jetzt positiv sehen. Im Gegenteil! Die Kritikpunkte bleiben weiter aufrecht und haben sich in vielen Punkten auch bestätigt. Wir werden also nicht das letzte Mal über dieses Gesetz diskutieren. Das, was wir besonders negativ sehen, ist die Änderung in der Personalkommission und sind die damit einhergehenden Einschränkungen im Informationsrecht und in den Entscheidungsbefugnissen, was wir für einen absolut falschen Weg halten. Das, was in der letzten Gemeinderätlichen Personalkommission vorgestellt worden ist, findet sich in einem sehr dünnen Papier, schwerpunktmäßig sozusagen mit einem Dienstrechts-Comic. Wenn die Form des Comic jetzt das ist, wie man der Bevölkerung sozusagen Personalgeschichten der Stadt Wien beibringen will, dann halte ich das auch nicht unbedingt für den richten Weg oder für die richtige Wertschätzung! In dem ganzen Papier finden sich vier Blätter über das zukünftige Kernstück der Personalkommission, nämlich über den Personalbericht, den wir im November das erste Mal sehen werden. Wenn ich mir diese vier Seiten anschaue, dann schwant mir allerdings jetzt schon Böses über das, was auf uns zukommt! Faktum ist, dass durch die Änderung der Personalkommission den Gemeinderatsmitgliedern sämtliche Informationen, die bis dato in dieser Kommission gewonnen werden konnten, einfach weggenommen wurden und dass Anfragen, die dazu gestellt werden, im Hinblick auf das bevorstehende Berichtswesen nicht mehr beantwortet werden. Damit sind die Informationsrechte und Entscheidungsbefugnisse nicht mehr gegeben. Daher stelle ich folgenden Antrag. Der Stadtrat für Bildung, Integration, Jugend und Personal wird aufgefordert, dem Landtag eine Novelle der Dienstordnung 1994 vorzulegen, die die Entscheidungsbefugnisse der Gemeinderätlichen Personalkommission mit Stand 31. November 2017 wiederherstellt. In formeller Hinsicht ersuche ich um sofortige Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Hursky. - Bitte sehr. Abg. Christian Hursky (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erstens einmal sage ich, dass das Gesetz natürlich notwendig gewesen ist, dass wir diese Änderungen jetzt durchführen. Wichtig ist, dass wegen der Datenschutzgrundverordnung sehr, sehr viele Anpassungen notwendig sind. Wir sind ja alle im normalen Leben auch in vielfacher Hinsicht damit beschäftigt. Zum Antrag selbst kann ich nur sagen: Wir sind in der Stadt Wien einen modernen Weg gegangen, wo man auch natürlich die Personalkommission neu aufgestellt hat und die Aufgaben neu ausgerichtet hat. Es ist aber ja nicht so, dass Sie die Informationen letztendlich nicht bekommen. Sie haben den Personalbericht angesprochen. Ja, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien, die diesen Personalbericht erstellen, stehen jetzt wirklich unter höchstem Druck, dass sie all diese Sachen zusammenbringen. Es ist ja nicht unbedingt die einfachste Aufgabe, alle Sachen richtig zusammenzuführen, damit wir anschließend auch einen sehr, sehr guten Bericht haben. Was mir aber wichtig ist, und da bin ich auch sehr, sehr zuversichtlich, ist, dass wir - es wird immer viel kritisiert, dass die Entwicklung beim Personal, und so weiter im laufenden Jahr alles nicht so ist, wie wir es gerne hätten - auch für 2018 dann im November einen entsprechenden Zwischenbericht liefern werden können, wo wir dann über die weitere Personalentwicklung diskutieren können. Ich glaube, wir sind hier mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Wien auf einem guten Weg, denn wir sind ein modernes Unternehmen mit modernen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen hier noch einmal zu danken ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Der Herr Berichterstatter hat verzichtet. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Ein Abänderungsantrag oder Zusatzantrag liegt nicht vor. Ich ersuche daher jene Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Das ist mit Stimmen von GRÜNEN, SPÖ und Freiheitlichen mehrstimmig angenommen. Des Weiteren liegt mir ein Antrag vor, eingebracht von der Abg. Schütz betreffend Änderungen der Gemeinderätlichen Personalkommission. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind FPÖ und ÖVP, das ist die Minderheit. Jetzt gebe ich noch bekannt, dass seit 17.30 Uhr die Abgeordneten Stumpf und Guggenbichler entschuldigt sind. Wir kommen jetzt zu Punkt 8. Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz geändert wird. Der Herr Amtsf. StR Czernohorszky wird ersucht, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Juraczka. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verspreche, ich mache es ganz kurz. Ich weiß, wir sind in den letzten 4 Tagen jetzt knapp 50 Stunden hier in diesem wunderschönen Sitzungssaal zusammen. Es beginnt schön langsam der Lagerkoller auszubrechen. Wir haben morgen um 11 Uhr noch ein da capo, daher in aller Kürze. Ich möchte nur die Zeit jetzt wirklich nutzen, um Danke zu sagen. Es sind fast sieben Jahre, die ich jetzt in der Berufspolitik bin. Das ist durchaus eine Achterbahn der Gefühle gewesen mit unglaublich schönen, mit Momenten auch, auf die ich durchaus hätte verzichten können, aber jedenfalls lehrreich, und ich möchte diese Zeit nicht missen. Aber wie immer im Leben gibt es auch Zeiten für Veränderung. Ich musste schmunzeln, als Matthias Strolz vor einigen Wochen für mich ganz überraschend angekündigt hat, sich aus der Politik zurückzuziehen, hat er gemeint, er will nicht Passagier, sondern Pilot sein. Da habe ich mir gedacht, na, ich habe eine Vermutung, was er meint. Jetzt bleibt mir eigentlich nur, mich bei Ihnen allen zu bedanken. Zeit für Neues ist eigentlich ganz einfach bei uns im Klub. Ich habe mit Elli Olischar eine großartige Nachfolgerin gefunden, wo ich auch ein bisschen daran beteiligt bin, dass du hier im Landtag sitzt. Ich gratuliere dir, wie du dich in den letzten Jahren entwickelt hast. Ich persönlich freue mich, dass ich mit 15. August eine neue berufliche Karriere einschlagen kann, in der Privatwirtschaft tätig sein kann. Es ist auch ganz angenehm, wenn man weiß, dass man nicht als Beauftragter der Bundesregierung oder was auch immer enden muss, sondern dass man noch einen gewissen Wert am Arbeitsmarkt hat. Meine Damen und Herren, wie gesagt: Danke Ihnen allen. Danke der Präsidiale und allen, die da drinnen sitzen, vor allem dafür, dass ich heute noch einmal so ein richtig schönes Programm erleben durfte, allen Kollegen an der Klubführung, dem Landtagspräsidenten, dem amtierenden, der gerade den Vorsitz hat, genauso wie dem ausgeschiedenen, den Vorsitzenden des Gemeinderates. Ich darf meine Rede heute nur mit einer schlechten Nachricht für so manche im Haus verbinden: Ich bleibe euch schon noch erhalten. Ich freue mich also schon auch auf die eine oder andere Diskussion, ohne die geht es schwer, es macht mir riesigen Spaß. Ich glaube, gelebte Demokratie ist durchaus auch angesichts dessen, was heute am Nachmittag war, etwas, wo wir uns bewusst sein müssen, wir sollten alle dankbar sein, dass wir in einem Land leben, wo wir so miteinander streiten können, wer die besseren Ideen hat. Am Ende bleibt mir jetzt nur noch, dir, liebe Elli, alles, alles Gute zu wünschen. Gib Gas, wir wollen erfolgreich sein! - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Ernst Woller: Lieber Manfred, ich schließe mich diesem Dank natürlich auch vom Präsidium des Hohen Landtages an. Wir fahren jetzt in der Behandlung der Post 8 fort. Ich möchte aber vorher noch anmerken, dass wir bei der Post 7 vorher im Zuge des Wechsels des Vorsitzes die zweite Lesung nicht durchgeführt haben. Ich würde jetzt vorschlagen, dass wir jetzt die Post 8 behandeln und danach noch die zweite Lesung der Post 7 machen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Will der Berichterstatter das Schlusswort? Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ganz kurz, aber sonst wird dazu gar nichts gesagt. Was wir beschließen, ist eine sehr unspektakuläre, aber notwendige Anpassung an verschiedene Dinge. Die Wortmeldung war dann doch spektakulärer, aber vielleicht auch eine notwendige Anpassung an verschiedene Dinge. Jedenfalls möchte ich die Möglichkeit, jetzt zu reden, ganz kurz nutzen, um dir ein großes Dankeschön für deine Arbeit, aber auch für die Zusammenarbeit mit mir und mit allen anderen im Hohen Haus zu sagen. Alles Gute dir und alles Gute, liebe Frau Kollegin Olischar! (Allgemeiner Beifall.) Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Damit ist nun die Verhandlung der Post 8 tatsächlich mit dem Schlusswort des Berichterstatters abgeschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich ersuche alle Damen und Herren des Landtages, die der Post 8 in der ersten Lesung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die für die sofortige Behandlung der zweiten Lesung sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Wir kommen damit zur zweiten Lesung des Gesetzes unter Post 8, und ich ersuche alle Damen und Herren, die der Post 8 in der zweiten Lesung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig beschlossen. Wir kommen jetzt zurück zur zweiten Lesung der Post 7. Die erste Lesung wurde ja schon angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Nein, wir nicht!) - Na, wir stimmen jetzt nur über die Frage ab, ob wir die zweite Lesung durchführen, Herr Noch-Klubobmann. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Nach sieben Jahren solltest du es verstanden haben!) Also gut, ich lasse noch einmal abstimmen. Wer ist dafür, dass wir die zweite Lesung gleich durchführen lassen? - Das ist jetzt einstimmig. Wir kommen nun zur zweiten Lesung über das Gesetz, und ich ersuche alle Damen und Herren, die der zweiten Lesung zustimmen, ebenso um ein Zeichen mit der Hand. Das ist jetzt ohne ÖVP und NEOS, das heißt, mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und FPÖ beschlossen. Wir sind jetzt tatsächlich am Ende der Sitzung. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege mitgeteilt. Ich danke für die Teilnahme. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 18.10 Uhr) Landtag, 20. WP 28. Juni 2018 26. Sitzung / 84 Landtag, 20. WP 28. Juni 2018 26. Sitzung / 3 Landtag, 20. WP 28. Juni 2018 26. Sitzung / 10 Landtag, 20. WP 28. Juni 2018 26. Sitzung / 11