Wiener Landtag 20. Wahlperiode 24. Sitzung vom 23. März 2018 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Nachruf auf Zweite Präsidentin des Wiener Landtages a. D. Gertrude Stiehl S. 3 2. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 3. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-242076-2018-KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-242472-2018-KNE/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-64581-2018-KVP/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-241511-2018-KFP/LM) S. 12 5. Anfrage (FSP-242658-2018-KNE/LM) S. 14 4. AST-224624-2018-KVP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Mehr Kontrollrechte angesichts der rot-grünen Skandalpolitik! Gegen die Bremser SPÖ und GRÜNE in der Wiener Landesregierung!" Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 16 Abg. Christoph Wiederkehr, BA S. 17 Abg. David Ellensohn S. 18 Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA S. 19 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 20 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 21 StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM S. 21 Abg. Birgit Hebein S. 22 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 23 Abg. Christian Deutsch S. 24 5. Ordnungsruf an Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 23 6. Redner zur Geschäftsordnung: Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 25 7. Mitteilung des Einlaufs S. 25 8. LG-986554-2017, P 1: Entwurf des Gesetzes über die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags (Beilage Nr. 26/2017) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner S. 26 Abstimmung S. 26 9. LG-568227-2017, P 2: Änderung des Wiener Feuerwehrgesetzes (Beilage Nr. 27/2017) Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 26 Redner zur Geschäftsordnung: Abg. Anton Mahdalik S. 26 Abstimmung S. 26 10. 204580-2018, P 3: Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses 2018 Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 27 Abstimmung S. 27 11. LG-127792-2018, P 4: Änderung der Dienstordnung 1994, Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, des Wiener Bedienstetengesetzes, der Pensionsordnung 1995, des Unfallfürsorgegesetzes 1967, des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes, des Wiener Zuweisungsgesetzes und des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien (Beilage Nr. 3/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 27 Abstimmung S. 27 12. LG-225336-2018-LAT, P 5: Änderung der Wiener Stadtverfassung hinsichtlich § 59c (1) (Beilage Nr. 5/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 27 Rednerin bzw. Redner: Abg. Christoph Wiederkehr, BA S. 27 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 28 Abg. David Ellensohn S. 30 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 31 Abg. Birgit Hebein S. 33 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 34 Abg. Birgit Hebein (tatsächliche Berichtigung) S. 37 Abg. Armin Blind (tatsächliche Berichtigung) S. 37 Abg. Christian Oxonitsch S. 37 Rednerin bzw. Redner zur Geschäftsordnung: Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA S. 40 StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM S. 40 Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES S. 40 Abg. Christian Oxonitsch S. 41 Abstimmung S. 41 13. Ordnungsruf an Abg. Siegi Lindenmayr S. 37 14. LG-225346-2018-LAT, P 6: Änderung der Wiener Stadtverfassung hinsichtlich § 129e (1)] (Beilage Nr. 6/2018) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 41 Abstimmung S. 41 15. LG-229216-2018-LAT, P 7: Änderung des Wiener Wettengesetzes (Beilage Nr. 7/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 41 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 41 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 42 Abg. David Ellensohn S. 43 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 47 Abg. Erich Valentin S. 48 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 50 Abstimmung S. 52 16. LG-225336-2018-LAT, P 5: Änderung der Wiener Stadtverfassung hinsichtlich § 59c (1); zweite Lesung S. 52 (Beginn um 09.02 Uhr.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Die 24. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Zu Beginn der Sitzung habe ich die traurige Aufgabe, der am 12. März des heurigen Jahres im 90. Lebensjahr verstorbenen Zweiten Landtagspräsidentin außer Dienst, Gertrude Stiehl, zu gedenken. (Die Mitglieder des Landtages erheben sich von ihren Plätzen.) Aufgewachsen im 22. Bezirk blieb sie Zeit ihres Lebens eine echte Donaustädterin, beruflich und ab 1995 auch politisch aktiv. Als Lehrerin und Volksschuldirektorin setzte sie sich schon früh im Rahmen diverser gewerkschaftlicher Gremien für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen ein. Als Politikerin widmete sich Gertrude Stiehl mit großer Menschlichkeit, mit Engagement und Beharrlichkeit der Kultur, der Bildung und besonders den Anliegen der Frauen. Im November 1973 wurde sie in den Wiener Landtag und Gemeinderat berufen. Sie war unter anderem Mitglied in den Ausschüssen Städtische Unternehmungen, Umwelt und öffentliche Einrichtungen, Inneres, Bürgerservice, Bildung, Jugend, Familie sowie des Kulturausschusses, dessen Vorsitzende sie lange Zeit war. Als Präsidentin des Volksbildungswerkes setzte sie viele Akzente in der Basiskulturarbeit. Als stellvertretende Vorsitzende des Wiener Frauenkomitees war ihr die Verbesserung der Frauenrechte auf Bezirks- und auf Stadtebene ein besonderes Anliegen. Gertrude Stiehl war von November 1984 Dritte und von Dezember 1987 bis Dezember 1989 Zweite Präsidentin des Wiener Landtages. Wir werden Gertrude Stiehl stets ein ehrendes Andenken bewahren. (Die Mitglieder des Landtages verharren einige Zeit in stiller Trauer.) - Danke für die Kundgebung. Entschuldigt hat sich Abg. Mag. Reindl auf Grund von Krankheit. Wir wünschen ihm von dieser Stelle aus baldige Besserung. Abg. Baron ist bis 11 Uhr dienstlich verhindert, Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara von 10 bis 11 Uhr, Abg. Irschik bis 11 Uhr, Abg. Mag. Meinl-Reisinger von 14 bis 15 Uhr und Abg. Mag. Schober ab 14 Uhr. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-242076-2018-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Teiber gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (In Wien wurde vor einem Jahr die Aktualisierung der Sanierungszielgebiete festgelegt. Zu welchem Zweck ist dies erfolgt und wie hat sich der Beschluss bisher ausgewirkt?) Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Frau Abg. Teiber, Sie haben sich zu Recht darüber erkundigt, wie die Sanierungszielgebiete definiert werden, und das ist in der Tat deshalb eine wichtige Frage, weil wir in Wien seit vier Jahrzehnten einen sehr erfolgreichen, speziellen Weg der sogenannten sanften Stadterneuerung gehen. Das bedeutet, dass wir uns in Wien ganz besonders intensiv um die historisch gewachsene Bausubstanz kümmern und auch versuchen, Maßnahmen - auch mit großem finanziellen Aufwand - zu setzen, damit wir diese historische Bausubstanz für nachfolgende Generationen erhalten können. Wir sind den privaten Hauseigentümern nicht nur mit Rat und Tat zur Seite gestanden, sondern auch mit großem finanziellen Mitteleinsatz. Ziel war, dass wir ganz besondere Gebiete in unserer Stadt lokalisieren und attraktiver machen und dass wir versuchen, durch die Definition von Zielgebieten beziehungsweise Blocksanierungsgebieten zu fokussieren, welche finanziellen Ressourcen wir in welchen Teilen der Stadt investieren können. Dazu gehört, dass nicht nur die objektsbezogene Bedarfsprüfung am einzelnen Haus vorgenommen worden ist, sondern dass auch gebietsorientierte Prioritäten gesetzt worden sind. Man hat sich genau angesehen, in welchen Teilen der Stadt es notwendig ist, aus Sicht der öffentlichen Hand zu intervenieren. Nach diesen statistischen Auswertungen, die unter Federführung des Wohnfonds Wien durchgeführt wurden, wurden in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren solche Zielgebiete definiert. Es ist dabei vor allem darum gegangen, die Mittel für die Blocksanierungsgebiete zum Einsatz zu bringen, aber beispielsweise auch Maßnahmen der Totalsanierung, der Sockelsanierung und auch der Dachgeschoßausbauten und des Zubaues. Bis zum Jahr 2001 beruhten die Auswertungen vorwiegend auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählungen. Das war in den Jahren 1971, 1981, 1991 und 2001 der Fall. Die neuen Sanierungszielgebiete sind seit 2017 definiert, und es sind vor allem kleinere Gebiete, die ausgewiesen worden sind. Das heißt, es ist jetzt noch leichter und besser möglich, auf einzelne Teile der Stadt einzugehen und dort unterstützend zu wirken. Neben dem hohen Mitteleinsatz der Stadt Wien haben wir mit den Gebietsbetreuungen ein Instrument geschaffen, das sich vor allem vorgenommen hat, Hauseigentümer, aber auch die Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und mit dazu beizutragen, dass durch die Blocksanierungsgebiete nicht nur einzelne Häuser in einen besseren Zustand versetzt werden, sondern dass es auch gelingt, die Wiener Wirtschaft dadurch zu unterstützen, dass die Nahversorgung verbessert wird, dass Verkehrslösungen attraktiver gemacht werden, dass Grün- und Freiflächen in einem besseren Zusammenhang mit den Wohngebieten stehen. Das heißt, die Gebietsbetreuungen haben sich vorgenommen, neben den baulichen Erneuerungsaufgaben vor allem auch eine Aufwertung des Wohnumfeldes durchzuführen und die Förderung des Zusammenlebens zu stärken. Eine der Aufgaben der Gebietsbetreuung, die jetzt verstärkt auch auf Grund des starken Drucks am privaten Wohnungsmarkt dazugekommen ist, ist die kostenlose miet- und wohnrechtliche Beratung, die ich im Zuge der Neuausschreibung der Gebietsbetreuungen auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet habe. Daher besteht jetzt in allen Bezirken die Möglichkeit, dieses kostenfreie miet- und wohnrechtliche Beratungsangebot anzunehmen. Abschließend möchte ich auf einen in Zahlen gegossenen Erfolg dieser sanften Stadterneuerung verweisen, nämlich auf den Umstand, dass es in diesen vier Jahrzehnten gelungen ist, den Anteil der Substandardwohnungen stark zurückzudrängen. Das war ein Phänomen, das es gerade in der historisch gewachsenen Bausubstanz Wiens in einem sehr starken Ausmaß gegeben hat. In den 70er Jahren waren das noch rund 42 Prozent aller Wohnungen in Wien, allerdings sehr ungleich verteilt. Im 15. Bezirk beispielsweise waren mehr als 60 Prozent aller Wohnungen Substandardwohnungen, das heißt, Wasser und WC am Gang, natürlich ohne Zentralheizung, sehr kleinteilige Wohnungen. Im 5., im 16., im 17. und im 20. Bezirk gab es bis zu 60 Prozent Substandardwohnungen. Einen geringeren Anteil hat es in den Bezirken 1, 13, 19, 22 und 23 gegeben, da betrug der Anteil an Substandardwohnungen sogar unter 20 Prozent. Dieses Phänomen war also sehr ungleich über die Stadt verteilt. Ich bin sehr stolz darauf, dass es uns gelungen ist, über die vielen Jahre der sanften Stadterneuerung diesen Anteil der Substandardwohnungen auf 2 Prozent zu reduzieren. Das ist ein großer Erfolg einer kontinuierlichen, jahrzehntelangen Wohnbaupolitik, die auch dazu beigetragen hat, dass die soziale Durchmischung in unserer Stadt, im Unterschied zu vielen anderen Metropolen in Europa oder auch weltweit, eine sehr, sehr gute und eine besondere Visitenkarte der Stadt Wien, auch im internationalen Vergleich, ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für Ihre Antwort. Ich halte das Thema der Sanierung auch für einen ganz, ganz wesentlichen Punkt, allerdings auch vor dem Hintergrund der Einhaltung beziehungsweise der Erreichung der Klimaschutzziele. Ein ganz wesentliches Thema ist die Erhöhung der Energieeffizienz, das ist auch im Kontext der Betriebskostenreduktion zu sehen. Das trifft natürlich vor allem auch jene Menschen, die sich das nicht leisten können. Das heißt, wir gehen immer den Weg, wir wollen eher die Energieeffizienz steigern, anstatt Energiekostenunterstützung zu bieten. Meine Frage ist: Wie schaffen wir die Sanierung in der Form, dass wir energetische Maßnahmen so umsetzen, um tatsächlich die Klimaschutzziele zu erreichen? Dafür müsste die Sanierungsrate deutlich höher sein, als sie jetzt im Moment eigentlich ist. Das heißt, es erfordert sehr viel mehr Aufkommen im Bereich der Sanierung, um tatsächlich die Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Das ist eine wichtige Frage, nämlich aus zwei Sichtweisen heraus: Zum einen stellt die ökologische Sanierung der Wohn- und Hausbestandszahlen einen wichtigen Teil für die Erreichung der Klimaschutzziele dar, zum anderen ist es eine wichtige Möglichkeit, die Haushaltsbudgets zu entlasten, wenn die Energiekosten reduziert werden können. Beides ist sehr wichtig, und aus diesem Grund haben wir bei der Bewertung dieser Sanierungszielgebiete die Frage zu beachten, inwieweit die Sanierungsinstrumente der sogenannten thermisch-energetischen Wohnhaussanierung, der Thewosan-Sanierung, forciert werden können. Das ist derzeit das attraktivste Sanierungsprogramm, auch auf Grund unseres finanziellen Unterstützungsangebotes, und es wird am stärksten wahrgenommen, und zwar von allen Teilen der Wohnungswirtschaft, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, das gilt für Genossenschaften genauso wie für private Eigentümer. Daher ist es mir wichtig, dass wir uns im Zuge der von uns betriebenen Wohnbauforschung mit verschiedenen Maßnahmen beschäftigen. Ich möchte exemplarisch vielleicht zwei herausnehmen: Das eine ist, dass wir versuchen, auch im Bereich der Gründerzeithäuser zu sanieren, wo es besonders schwierig ist, weil es reichgegliederte Fassaden gibt, die man natürlich thermisch-energetisch nicht so sanieren kann wie beispielsweise ein Gebäude aus den 60er und 70erJahren. Wir wollen ja auch das Erscheinungsbild im Rahmen der Stadtbildpflege erhalten. Wir haben uns diesem Thema sehr gewidmet und haben beispielsweise ein Gründerzeithaus im 2. Bezirk gemeinsam mit dem privaten Hauseigentümer thermisch-energetisch so saniert, dass es sogar Passivhausstandard erreicht hat. Das ist, wie gesagt, deshalb wichtig, weil es einerseits ein Mosaiksteinchen auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele ist, und andererseits, weil die Mieterinnen und Mieter dort fast keine Energiekosten mehr zu tragen haben. Das ist natürlich ein großer Vorteil in der sozialen Gewichtung und sozialen Unterstützung jener Menschen, die dort leben. Das ist uns als Erste weltweit gelungen, es hat noch kein anderes Gründerzeithaus gegeben, das auf diesen ökologischen Standard gebracht werden konnte. Es gibt natürlich auch Feinheiten, die wir in der Wohnbauforschung gemeinsam mit den Bauträgern und Eigentümern ausprobieren. Wir haben beispielsweise mit großem finanziellen Aufwand ein Gründerzeithaus wiedererrichtet, das durch eine Gasexplosion sehr stark beschädigt wurde, verursacht durch einen jungen Mann, der sich in selbstmörderischer Absicht ins Jenseits befördert hat und dabei aber auch zwei Stockwerke mitabgerissen hat. Dieses Gründerzeithaus haben wir wieder instand gesetzt und attraktiviert und ein völlig neues System des Verputzens angewendet. Das heißt, die Fassade ist gründerzeitlich wieder errichtet worden und es wurde ein Spezialdämmputz aufgebracht, der mitwirken wird, dass die Fassade erhalten bleibt, aber durch diesen Dämmputz bessere Energiewerte erzielt werden. Das ist natürlich mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden, denn das ist ein Spezialprojekt, zu dem wir zusätzliche Unterstützung geleistet haben. Es kann möglich sein, auch in Zukunft bei Sanierungen diese Verbindung herbeizuführen: Stadtbildpflege auf der einen Seite und auf der anderen Seite Reduzierung des Energieaufwandes. Da sind wir - ich glaube, das kann ich sagen - europaweit wirklich federführend. Die Entwicklung erfolgt mit sehr vielen Unternehmen unserer Stadt, mit österreichischen Unternehmen, und ich denke, dass das auch ein wichtiger Exportartikel sein kann und eine wichtige Unterstützung für die Wiener Wirtschaft und damit auch wichtig für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Es soll nicht heißen, dass die Opposition immer und grundsätzlich kritisiert, ich glaube, dass der Sanierungsbereich einer ist, bei dem man wirklich akzeptieren sollte, dass es da Erfolge gibt. Ich darf bei der Gelegenheit aber auch darauf hinweisen, dass vor vier oder fünf Jahrzehnten auch die ÖVP wesentlicher Initiator dieser Offensive war, die die Stadt dann begonnen hat. Ich glaube auch, dass in der Wohnbauförderung sehr viel Geld sehr gut angelegt ist. Ein Punkt, der bei der Wohnbauförderung stiefmütterlich behandelt wird, ist die Förderung der Eigentumswohnungen. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Es gibt praktisch keine geförderten Eigentumswohnungen auf dem Markt, und diese Eigentumswohnungen sind stark nachgefragt. Sie haben mir mitgeteilt, wie viele Eigenmittelersatzdarlehen im Jahr 2017 vergeben wurden - um ein bisschen das Verhältnis zwischen geförderten Mietwohnungen und geförderten Eigentumswohnungen zu erkennen -: Im Jahr 2017 sind 811 Eigenmittelersatzdarlehen für Mietwohnungen vergeben worden - das ist erfreulich -, aber nur 2 Eigenmittelersatzdarlehen für geförderte Eigentumswohnungen. Da würde ich Sie gerne fragen, ob Sie auch in Zukunft versuchen werden, mehr geförderte Eigentumswohnungen für die Wiener anzubieten. Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich bin immer für ein möglichst buntes, vielfältiges Wohnungsangebot, und wir versuchen, insbesondere in den großen Stadtentwicklungsgebieten, ein sehr vielfältiges Angebot zu erstellen. Wir haben dort oft von supergeförderten Wohnungen bis hin über Genossenschaftswohnungen, freifinanzierten Wohnungen, aber auch geförderten Eigentumswohnungen eine sehr bunte, breite Palette. Dass die Anzahl der geförderten Eigentumswohnungen nicht höher ist, hängt meiner Meinung nach damit zusammen, dass es seit einigen Jahren die Möglichkeit gibt, geförderte Mietwohnungen nach zehn Jahren ins Eigentum zu übernehmen. Das ist eine Variante, die für viele Mieterinnen und Mieter attraktiv ist, denn sie haben die Möglichkeit, zuerst die Wohnung anzumieten und sich dann erst festzulegen, ob sie diese Wohnung ins Eigentum übernehmen wollen. Beides hat natürlich Vorteile. Eigentum bedeutet aber auch, dass man stärker an einen Standort gebunden ist. Viele Mieterinnen und Mieter sehen es als eine gute Möglichkeit, einmal auszuprobieren, ob einem dieser Standort, das Wohnungsangebot, das Umfeld auch besonders gefallen. Wir kommen jetzt in die Phase, in der diese Zehnjahresfrist schlagend wird und in der die Bauträger den Mieterinnen und Mietern das Angebot stellen, die Wohnung ins Eigentum zu übernehmen. Man wird sehen, wie stark das angenommen wird, das erfolgt in unterschiedlicher Art und Weise. Ich persönlich glaube, dass das für viele ein attraktives Angebot ist und sich deshalb manche von Beginn an gar nicht auf ein gefördertes Eigentum einlassen, sondern zuerst einmal die Wohnung anmieten und dann die Möglichkeit, wenn diese von Seiten der Bauträger gegeben wird, was gesetzlich festgelegt ist, nützen, die Wohnung ins Eigentum zu übernehmen. Ich glaube, das ist mit ein Grund, warum nicht mehr Eigenmittelersatzdarlehen in Richtung gefördertes Eigentum gehen, eben weil es diese attraktive Schiene aus dem geförderten Mietbereich kommend Richtung Eigentum gibt. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Niegl. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Michael Niegl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich hätte eine Frage zur Sanierung und zur Kontrolle der Sanierung. Sie sprechen von der sanften Stadterneuerung und dass natürlich Sockelsanierungen wichtig sind. Wir erinnern uns aber leider alle an diese Sockelsanierung im 21. Bezirk in der Jedleseer Straße 98-102. Da hat es wochenlang in die Wohnungen geregnet, weil die Baufirma offenbar nicht fähig war oder nicht die Qualitäten hatte, diese Sanierung ordnungsgemäß durchzuführen. Es gab dort wirklich mehrere Probleme. Wie stellen Sie sicher, dass bei zukünftigen Sockelsanierungen derart chaotische Zustände nicht mehr passieren können? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Wir haben auf Grund einiger Ereignisse ein spezielles Kontrollmanagement eingerichtet und eingeführt. Trotzdem wird es immer so sein, dass wir, wenn private Unternehmen - das sollte man vielleicht immer betonen, das sind private Unternehmen, die einen Auftrag übernehmen - nicht in der Lage sind, diese Leistungen zu erbringen - das ist eine schwerwiegende Handlung -, entsprechende Regressforderungen an dieses private Unternehmen stellen. Die Schwierigkeit beim Unterschied zwischen Vergabepraxis und zivilrechtlichen Verfahren ist, manche dieser Unternehmen bei der weiteren Vergabe auszuschließen. Ich bin sehr bemüht, dass wir rechtliche Veränderungen herbeiführen können, damit wir, wenn es negative Erfahrungen mit privaten Unternehmen gibt, diese zumindest in Zukunft von der weiteren Vergabepraxis ausschließen. Das ist derzeit rechtlich nicht möglich, aber es ist mein Ziel, zu erreichen, dass wir da eine stärkere Handhabe haben, damit private Unternehmen, die ihre Leistung zumindest an einem Standort nicht im gewünschten Ausmaß erbringen, in Zukunft von weiteren Vergaben ausgeschlossen werden. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP-242472-2018-KNE/LM), die von Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger gestellt wurde und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (In Ihrem Regierungsprogramm kündigten Sie 2015 an, sich für die Aufhebung des Amtsgeheimnisses einzusetzen. In weiser Voraussicht, dass die Einführung des Transparenzgesetzes auf Bundesebene nicht im Laufe der letzten Legislaturperiode beschlossen wird, legten Sie außerdem fest: "Sollte eine bundeseinheitliche Regelung im Jahr 2016 nicht zustande kommen, überprüft Wien eine etwaige landesgesetzliche Erweiterung der Transparenz- und Auskunftsbestimmungen." Da auf Bundesebene weder 2016 noch 2017 ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen wurde und das jetzige Regierungsprogramm "Informationsfreiheit" mit keinem Wort erwähnt, ist die Wiener Landesregierung umso mehr gefordert, ihre angekündigten Vorhaben umzusetzen. Welche Schritte haben Sie als Landeshauptmann bislang gesetzt, um das angekündigte Vorhaben zur Überprüfung einer landesgesetzlichen Erweiterung der Transparenz- und Auskunftsbestimmungen umzusetzen?) Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ohne redundant sein zu wollen, muss ich doch darauf hinweisen, dass wir diese oder ähnliche Anfragen schon mehrmals zu diesem Thema - zuletzt im Juni des vergangenen Jahres - gehabt haben. Ich möchte daher ein Mal mehr darauf hinweisen, dass sowohl das Wiener Auskunftspflichtgesetz als auch das Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz - wem ist denn das eingefallen? (Allgemeine Heiterkeit.) - Transparenz- und Auskunftsbestimmungen beinhalten. Weiters ist abermals festzuhalten, dass die Auskunftspflicht durch bundesgesetzliche beziehungsweise bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen beschränkt ist. Wie ich im Zuge früherer Anfragebeantwortungen deutlich gemacht habe, bin ich der Ansicht, dass diese Beschränkungen so nicht mehr der heutigen Zeit entsprechen. Außer Frage steht für mich aber auch, dass bei einer Neufassung individuell schützenswerte Rechte jedenfalls gewahrt bleiben müssen. Eine umfassende Neuregelung in Richtung der Ihrerseits angesprochenen Informationsfreiheit bedarf einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene. Damit würde auch eine bundesweit einheitliche Lösung der Frage gewährleistet sein. Unabhängig davon kann aber festgehalten werden, dass die Transparenz der Wiener Stadtverwaltung ein wichtiges Anliegen ist. So hat die Stadt Wien beispielsweise im Rahmen ihrer Open-Government-Strategie bisher über 330 Datensätze veröffentlicht, die frei und kostenlos der Bevölkerung, der Wirtschaft sowie der Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf eine jüngst erfolgte Analyse von Transparency International über das Informationsangebot der Wiener Stadtverwaltung. Dabei hat sich gezeigt, dass keine andere Gemeinde in Österreich ihre Bewohnerinnen und Bewohner umfassender und ausführlicher über die Tätigkeiten ihrer Verwaltung informiert als Wien. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): In der Tat gibt es da natürlich ein Spannungsverhältnis. Man muss sicherlich mehr machen, damit die Bürger besser darüber informiert werden können, was die öffentliche Hand mit Steuergeld macht, wie dieses verwendet wird. Natürlich will der Bürger aber auch nicht, dass der Nachbar erfährt, welche Sozialleistungen er bezieht, dass dieser alles weiß, was das Finanzamt oder die Abgabenbehörde weiß oder welche Strafverfahren gegen ihn anhängig sind. Ich glaube aber, dass man bei gutem Willen sehr wohl zu einem guten Ergebnis kommen könnte. Sie haben umfassend zu diesem Thema Informationsfreiheitsgesetz geantwortet. Transparenz ist wichtig, daher möchte ich meine Frage auf die Transparenzdatenbank legen, bei der es ebenfalls um Transparenz geht, mit der wir, der Bund und auch die Länder, schon recht weit sind. Wien hat bis jetzt nicht oder ungenügend eingemeldet. Werden Sie dafür sorgen, dass Wien in Zukunft mehr Daten einmelden kann und dass die Einmeldung besser funktioniert als bisher? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, bitte. Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben vor nicht allzu langer Zeit in der Landeshauptleutekonferenz dieses Thema besprochen, auch wenn es dort kein zentrales Thema war, aber immerhin war es ein Thema. Wien liegt da keineswegs hinter den anderen Bundesländern zurück. Wir haben bestimmte Themenfelder vereinbart, nicht zuletzt auch mit dem Bund, vor allem deswegen, damit diese Transparenzdatenbank zunächst einmal entsprechend erprobt werden kann. Wir haben darauf bestanden, dass zum Beispiel das Thema Soziales, insbesondere die BMS, auch in diese Datenbank eingegeben wird. Selbstverständlich tun wir das, wir haben größtes Interesse daran. Ich kann da den Vorwurf nicht erkennen, darf Ihnen aber versichern - weil Sie den guten Willen angesprochen haben -, dass dieser da ist. Präsident Prof. Harry Kopietz: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Seidl. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Danke für die Beantwortung. Transparenz ist wichtig, ich glaube, da sind wir uns alle hier im Haus einig. Gerade für uns Politiker ist es de facto so, dass jeder interessierte Bürger nachlesen kann, was beispielsweise Sie verdienen oder was ich verdiene. Das ist gut so. Jetzt gibt es allerdings auch in den stadteigenen Unternehmen sehr viele Manager, die mit Sonderverträgen ausgestattet sind, die mit Steuergeld bezahlt werden. Ich wollte Sie fragen, ob Sie sich vorstellen könnten, auch bei diesen Managern de facto eine Veröffentlichungspflicht über deren Einkommen analog zu uns Politikern vorzunehmen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, bitte. Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Unsere Gehälter sind in Gesetzen nachzulesen, insbesondere die Gehälter von jenen, die mit einem Berufsverbot belegt sind und daher ausschließlich das Gehalt als Politiker beziehen können - das gilt ja nicht für alle hier. Daher gäbe es da sicher auch einmal eine interessante Diskussion, würde man sich anschauen, wie die tatsächlichen Politikereinkommen ausschauen, die eben nicht nur aus dem Politikergehalt bestehen. Ich halte das für durchaus überlegenswert, was Sie hier hinsichtlich Unternehmen ansprechen. Überall dort, wo die Unternehmen nicht im Wettbewerb stehen, kann man sicher darüber nachdenken. Dort aber, wo sie im Wettbewerb stehen, da bin ich der Auffassung, dass sie denselben Regeln zu unterliegen haben wie alle anderen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. und letzte Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Herr Landeshauptmann, für die Beantwortung. Ich möchte auf den Index von Transparency International zu sprechen kommen, den Sie selber angesprochen haben. Wir haben uns diesen genau angeschaut, da gibt es einen Bereich, in dem durchaus Luft nach oben ist, und das ist die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Nun ist es so, dass man in Europa gar nicht so weit fahren muss, nämlich einfach nur über die Grenze in die Slowakei, um zu sehen, dass dort ganz andere Maßstäbe angelegt werden. Dort werden öffentliche Aufträge erst rechtswirksam, wenn sie in ein öffentliches Register eingetragen werden. Nun ist mir klar, das wird wahrscheinlich durch eine etwaige "Not valid until published online"-Regelung auf Bundesebene geregelt werden müssen. Könnten Sie sich aber vorstellen, dass Wien da einen Schritt weiter unternimmt, um für mehr Transparenz bei öffentlichen Auftragsvergaben im eigenen Wirkungsbereich zu sorgen? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landeshauptmann, bitte. Lhptm Dr. Michael Häupl: Dass Sie mich das fragen, entbehrt natürlich nicht einer gewissen zeitlichen Skurrilität. Aber wenn Sie das wollen, kann ich Ihnen das gerne zusagen. Ich darf Ihnen jetzt schon versichern, ich habe nicht die Absicht, später vom Balkon aus Ratschläge zu geben, insbesondere darüber, was die Bundesregierung zu tun hat. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die neue, dynamische Bundesregierung gerade in ihrer Sehnsucht nach Transparenz und Offenheit ohnehin in absehbarer Zeit regeln wird, was in der Vergangenheit nicht geregelt wurde, vor allem Transparenz und Informationsfreiheit betreffend. Ich kann es nur hoffen, weil ich an sich auch in diesem Bereich für eine bundeseinheitliche Regelung bin. Ich halte nichts davon, wenn es neun verschiedene Regelungen zur Transparenz gibt. Was Transparency International betrifft, so sollte man sich da auch eine andere Statistik anschauen, nämlich deren Korruptionsstatistik - da liegt die Slowakei nicht sehr weit vorne. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Damit ist die 2. Anfrage beendet. Wir kommen nun zur 3. Anfrage (FSP-64581-2018-KVP/LM). Diese wurde von Frau Abg. Schwarz gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Werden Sie sich als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung für eine gesetzliche Verankerung einer Dokumentationspflicht von Gewaltdelikten in Wiens Pflichtschulen im Wiener Schulgesetz einsetzen?) Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Gewalt entsteht nicht im Kindergarten oder in der Schule, sondern ist ein gesellschaftliches Phänomen, das alle Bereiche durchzieht. Gewalt ist daher auch definitiv Thema sowohl in der Prävention als auch in der Verhinderung und Bearbeitung in den Schulen. Gewalt hat für jeden ein anderes Gesicht, deshalb ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche durch gezielte Präventionsmaßnahmen lernen, wie alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten abseits der Gewalt eingesetzt werden können. Jeder Pädagoge/jede Pädagogin, eigentlich auch jeder Elternteil, wissen, dass Streit oder Konflikt nicht vermeidbar ist. Sehr wohl ist vermeidbar, dass versucht wird, den Konflikt oder den Streit mit Gewalt zu lösen. Deshalb werden in der Gewaltpräventionsarbeit mit Jugendlichen Grundlagen geschaffen, dass diese ihren Platz in der Gesellschaft finden, Orientierung haben und ein stabiles, sozial verträgliches Wertesystem entwickeln können, das Gewalt nicht braucht und das Gewalt ausschließt. Die Vielschichtigkeit der Ursachen für Gewalt erfordert aber zugleich auch ein umfassendes Denken, erfordert von uns übergreifende Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen. Deshalb laufen vier Ausbildungen an den Schulen ebenso wie Mediationsarbeit, Leitmodelle werden erarbeitet, es gibt zahlreiche Kooperationen mit der Polizei. Ein ganzheitlicher Ansatz ist da wichtig - ganz besonders auch mit der Schulsozialarbeit -, der soeben entwickelt wurde, und vieles mehr. Ich bin stolz darauf, sagen zu können, dass Wien da in den letzten zehn Jahren sehr, sehr viel Neues auf den Weg gebracht hat. Ein Weg, der gut ist und bereits verstärkt seit Jahren neue Maßnahmen auf den Weg bringt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um einen kurzen Blick darauf zu werfen, wer da aller tut, wer da Lehrerinnen und Lehrer, Pädagoginnen und Pädagogen bei der Präventionsarbeit, aber auch bei der Lösung von Konflikten unterstützt. Derzeit gibt es in den Wiener Schulen 25 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vom Stadtschulrat plus 14 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Stadt Wien und 27 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Seit über 40 Jahren - das ist eine Wiener, ich darf sagen, Spezialität, weil es eine gute Sache ist - gibt es Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, psychologische Betreuerinnen und Betreuer, derzeit zirka 215 Lehrerinnen und Lehrer. Und es gibt, zumindest derzeit, ein seitens des Bildungsministeriums finanziertes Projekt, den Integrationstopf für Unterstützungspersonal. Sie wissen, das betrifft allein in Wien 150 Personen für die Sprachförderung, 43 für die Schulsozialarbeit, 125 für begleitende integrative Maßnahmen und 6 mobile interkulturelle Teams. Warum sage ich das alles? - Nun, weil ich Ihre Geduld ein bisschen strapazieren möchte und exemplarisch erzählen möchte - ich könnte das ziemlich lange -, was all diese Personen tun. Die psychologischen Betreuerinnen und Betreuer arbeiten mit sozial und emotional benachteiligten Kindern und Jugendlichen an unseren Pflichtschulen, sowohl mit einzelnen Kindern als auch in Gruppen und Klassen. Der Verein ÖZPGS, der auf Bundesebene gegründet wurde, macht im Rahmen von Weißer Feder über die SchulpsychologInnen Gewaltprävention, Problemberatung, Konfliktregelung an den Schulen. Der Einsatz von Psychologinnen und Psychologen an den Schulen, an NMS, PTS, ZIS und AHS findet an einzelnen Standorten sogar wöchentlich, jedenfalls an jedem Standort regelmäßig statt. Diese machen Einzelfallberatungen, natürlich auch im Anlassfall Interventionen, Konfliktregelungen bei Mobbing, und, und, und. Natürlich sind die SchulsozialarbeiterInnen aus dem Integrationstopf in ihrer tagtäglichen Arbeit mit viel Energie daran, auch real Gewaltprävention zu leisten. Sie setzen sich für ein konfliktfreies Miteinander durch Beratung und Intervention am Schulstandort, durch Klasseninterventionen, durch qualitatives Feedback, und, und, und in einer schwierigen Klasse als Unterstützung für die Pädagoginnen und Pädagogen, die sehr große Herausforderungen an Wiener Schulstandorten mit genau diesen Dingen haben, ein. Aus qualitativen Feedbacks aus den Schulen wissen wir, es passieren nicht mehr Delikte oder Vorkommnisse, aber - und das ist ja auch von Ihnen beziehungsweise von vielen in den letzten Wochen und Monaten in der sicher wichtigen Diskussion angesprochen und thematisiert worden - es ist oftmals die Bereitschaft da, weiterzugehen. Sehr flapsig gesagt, ist öfters die Bereitschaft da, eine Prügelei nicht enden zu lassen, wenn jemand am Boden liegt. Das ist natürlich eine negative Entwicklung, der man sich stellen muss. Gleichzeitig muss man aber auch sagen - deshalb habe ich so weit ausgeholt -, dass es derzeit so viele Präventionsprojekte wie noch nie gibt. Es ist so, dass es an nahezu jeder Schule ein Konfliktprojekt oder eine Peer- Mediation gibt. In Wien gibt es an jeder Schule Präventionsarbeit, die individuell durch die Schulaufsicht gemeinsam mit den Direktorinnen und Direktoren auf die Bedürfnisse des Standortes abgestimmt ist. Ich möchte vor allem das Thema Peer-Mediation herausstreichen, weil ich da in den letzten Monaten und auch in meiner Zeit als Stadtschulratspräsident wirklich viel erfahren durfte. Das ist ein Projekt, das dazu beigetragen hat, dass die Peer-Mediatorinnen und -Mediatoren die Konfliktkultur an Schulen immer anhand von Anlassfällen deutlich verbessert haben und niederschwellige Hilfe für die Schülerinnen und Schüler anbieten, die dadurch aber auch sehr gerne und sehr schnell von Schülerinnen und Schülern angenommen wird. Dort, wo es sonst vielleicht eine Hürde gibt, weil man warten muss, bis ein Schulpsychologe/eine Schulpsychologin kommt oder bis man den Mut gefasst hat, zur Schulleiterin/zum Schulleiter zu gehen, sind die Peer-Mediatorinnen und Peer-Mediatoren da, und das ist gut so. Was ich auch noch als vielleicht besonderen Spannungsbogen nennen möchte, weil es sicher etwas ist, das wir auch weiter ausbauen müssen, ist die Nahtstellenarbeit, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter leisten, nämlich aus der Schule, aus der Klasse hinausgehend auch im Lebensumfeld als Brückenkopf zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, aber auch zwischen unseren Hilfssystemen, zum Beispiel der MA 11 oder der Polizei, zu wirken. Um dies zu gewährleisten, arbeitet die Schulsozialarbeit sehr intensiv auch in den Grätzeln, in den Bezirken, in den Regionalforen, um sich mit den Institutionen zu vernetzen, die um jede Klasse herum oder eigentlich um jedes Kind herum von der Stadt beziehungsweise dem Staat gedacht werden. Dort kann man dann Einzelfallhilfe, Case Management, Gruppenarbeit, et cetera anbieten. Zwei oder drei Projekte möchte ich noch kurz erwähnen, dann werde ich selbstverständlich auch auf die konkrete Frage eingehen. Ich möchte diese Projekte nennen, weil es mir sehr wichtig ist, dieses Thema nicht schnell abzuhandeln, und um Ihnen zu zeigen, dass es da eindeutig viel zu tun gibt und auch noch mehr zu tun gibt. In Kooperation mit der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule, der AK und der Polizei sowie der Richtervereinigung wurde vom Stadtschulrat ein wirklich innovatives, aber auch sehr spannendes und zukunftsweisendes Projekt gestartet. Der Kick-off war gerade jetzt im März mit einer Veranstaltung mit Haim Omer, den man nur kennt, wenn man sich in der Szene bewegt. Aber ich sage gleich etwas dazu: Er ist nämlich eine Autorität im internationalen Bereich. Und Autorität ist auch der Inhalt dieses großen Projektes. Es geht nämlich darum, die Autorität von Pädagoginnen und Pädagogen und ein respektvolles Miteinander durch Netzwerkarbeit, durch Begleitung der Schulen zur erhöhen. Erziehung ist immer Beziehungsarbeit, und es geht um diese Beziehungsgestaltung. Dieser Haim Omer ist Lehrstuhlinhaber für Psychologie an der Universität von Tel Aviv, und er hat den Begriff Neue Autorität geprägt. Wir können gerne einmal zusätzliche Informationen darüber austauschen. Letztendlich geht es darum, in Erziehung und Gemeinwesen auf sozialpolitischen Ideen Mahatma Gandhis basierend eine Arbeit zu entwickeln, Tools zu entwickeln, den Verantwortlichen Mittel in die Hand zu geben, um Regeln aufzustellen, die für alle gelten, die verbindlich sind und deren Einhaltung man auch einfordern kann. Das Projekt sieht auch vor, dass Schulen je nach Bedarf über einen längeren Zeitraum prozessorientiert begleitet werden können und dann wirklich mit den Schulen gearbeitet werden kann. Es gibt zum Beispiel in Floridsdorf - auch schon in den Jahren davor - schon sehr viele Erfahrungen durch die enge Zusammenarbeit mit Jugendgerichten, Polizei, et cetera, auch unter dem Rahmen dieses Gedankens. "Faustlos" ist, glaube ich, sehr vielen, die sich damit beschäftigen, ein Begriff, daher möchte ich gar nicht weiter darauf eingehen. Aber auch das sogenannte Wiener soziale Kompetenztraining, das mit Frau DDr. Spiel entwickelt wurde, ist sehr wichtig, weil es für Sekundarstufe 1 Schulungen, Wissen, Tools für Lehrerinnen und Lehrer anbietet, die Inhalte in die Schule tragen und damit auch unsere Lehrerinnen und Lehrer darin stärken, methodisch mit Situationen umzugehen, die alles andere als leicht sind. Konkret zur Frage: Beim Wiener Schulgesetz handelt es sich um ein Ausführungsgesetz des Pflichtschulerhaltungsgrundgesetzes. Dieses regelt die sogenannte äußere Organisation des Schulwesens, und damit ist eine gesetzliche Dokumentationspflicht von Gewaltdelikten nicht durch das Wiener Schulgesetz regelbar, weil es keine Angelegenheit der äußeren Organisation des Schulwesens ist. Nichtdestotrotz - das möchte ich an dieser Stelle auch sagen - ist es definitiv nicht nur wichtig, sondern auch zentral, bei Gewalt jeglicher Art - gestern wurde es auch, ich glaube, von Kollegen Aigner erwähnt -, sowohl bei Gewalt von Erziehungsberechtigten oder auch Lehrerinnen und Lehrern an Kindern, aber natürlich auch bei Gewalt an Lehrerinnen und Lehrern nicht wegzuschauen, das verbietet sich uns. Deshalb ist es wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer Übergriffe sofort melden. Deshalb ist es auch wichtig, dass der Stadtschulratspräsident da in den letzten Wochen klare Worte gefunden hat, die letztendlich gezeigt haben und auch den Lehrerinnen und Lehrern garantieren: Bitte, wir müssen uns damit auseinandersetzen, die Tür ist offen für Gespräche, nur so kann adäquat reagiert werden. Wie ist es jetzt? - Werden Direktorinnen und Direktoren von ihren Lehrerinnen und Lehrern informiert, so geben sie die Informationen direkt an die Schulaufsicht weiter, und dann können weitere Maßnahmen gesetzt werden. Das passiert im Wesentlichen auf zwei Ebenen: Die Schulen beziehen die Schulpsychologie ein, die dann sofort intervenieren kann, beziehungsweise auch Unterstützungssysteme wie die Schulsozialarbeit. Gleichzeitig prüft die Schule natürlich auch im Zusammenhang mit den Fällen. Da muss man sich immer von Fall zu Fall anschauen, was notwendig ist im Sinne von weiteren Maßnahmen, ob das eine Suspendierung ist, ob das ein Schulausschluss ist, ob das eine Anzeige bei der Polizei ist oder eine Meldung an die MA 11. Daher ist es wichtig, dass die Lehrkräfte immer sofort die Direktion informieren. Ich möchte natürlich auch proaktiv einladen oder mein Selbstverständnis hier äußern, dass das so ist, denn nur dann können die notwendigen Maßnahmen von den Schulleiterinnen und Schulleitern beziehungsweise von den vielen Systemen, die die Schulleiterinnen und Schulleiter dabei unterstützen können, auch ergriffen werden. Der Stadtschulrat nimmt da die Verantwortung als Dienstgeber wirklich vorbildlich wahr, und diese Hinweise werden sehr, sehr ernst genommen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat! Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Das unterscheidet sich jetzt im Wesentlichen zu dem, was ich gerade vom Bundesminister gehört habe, der glaubt, dass dieser Integrationstopf eine temporäre Maßnahme ist und deswegen nicht mehr nötig ist, weil die Probleme offensichtlich alle verschwunden sind. Ich möchte jetzt gar nicht lange auf die Bundesregierung hinhauen, sondern es wäre schön, wenn man sich auf allen Ebenen, in jedem Bundesland - in Wien im Speziellen, weil wir da zuständig sind - und auch die Bundesregierung sich bemühen würde, sich dem Bildungswesen nicht mit dem Gedanken zu nähern, wo kann ich einen Haufen Geld einsparen und wem gebe ich keines, sondern mehr auszugeben. Wird dieses Budget in Wien - in den vergangenen Jahren war das so - mehr werden oder wird es so sein wie im Bund, dass man das leider kürzen muss? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Wiener Lehrerinnen und Lehrer wissen - ich würde sagen, 100 Prozent der Wiener Lehrerinnen und Lehrer -, die Herausforderungen im Ballungsraum sind ganz sicher nicht temporär, sondern groß. Daher, so glaube ich, kann man das vielleicht auch abkürzen im Sinne deiner Frage: Ich glaube, es geht nicht darum, mit dem Finger zu zeigen, wer nicht verantwortlich ist, etwas zu tun. Ich glaube, man kann sich im Zusammenhang mit Bildung und den Herausforderungen, die unsere Wiener Lehrerinnen und Lehrer jeden Tag haben, darauf einigen, dass es eigentlich von allen Ebenen mehr braucht. Ich kann dafür garantieren, was wir in den letzten Jahren auch gemacht haben, durch den sukzessiven Ausbau der Unterstützungssysteme, durch die Förderung 2.0 - immerhin 20 Millionen EUR, die das Land Wien jedes Jahr den Schulen zur Verfügung stellt -, dass wir diesen Weg weitergehen und uns überlegen, was wir mehr tun können. Ich möchte gar nicht mehr von der Bundesebene, als dass auch diese Überlegung geteilt wird. Weniger ist schlecht, mehr ist gut. Wir wissen in der Bildungspolitik, das Ganze ist unheimlich teuer, aber noch teurer ist es, nichts zu tun. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin. Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich habe Ihren ausführlichen Ausführungen natürlich mit großem Interesse zugehört. In der heutigen "Kronen Zeitung" ist eine Follow-up-Geschichte einer sozialdemokratischen Lehrergewerkschafterin, die beklagt hat, dass radikal-islamische Strömungen in Wiener Schulklassen immer breiteren Raum einnehmen. Sie macht eigentlich einen sehr deprimierten und sehr defensiven Eindruck. Ich darf wörtlich zitieren: "Sie hält die Geiselhaft mit der Parteipolitik nicht mehr aus. Sie habe den Eindruck, man möchte, dass das Thema möglichst schnell wieder aus der öffentlichen Debatte verschwindet. Sie selbst möchte nicht die Augen vor den Problemen in der Schule verschließen müssen, nur weil es nicht zur Parteilinie passt. Mit den wirklich wichtigen Punkten wie Integration, Gewalt, Deutsch, Brennpunktschulen, Restklassen beschäftige man sich nicht." Offenkundig gibt es da in der Wahrnehmung doch gewisse Differenzen. Ich hoffe, dass man auf jene Kolleginnen und Kollegen, die da ganz massiv eigene Erfahrungen gemacht haben, seitens der zuständigen Schulbehörde hören wird. Meine Zusatzfrage geht aber ein bisschen in eine andere Richtung: Der Stadtschulrat ist eine ganz wichtige Schulbehörde, und wir sind in einer juristischen Transformationsphase vom alten Stadtschulrat in die neue Bildungsdirektion. Herr Landesrat, darf ich Sie bitten, uns ganz kurz zu skizzieren, wie das Procedere in Wien in puncto Stadtschulrat und Bildungsdirektion in den nächsten Monaten ausschauen wird? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: "Ganz kurz" ist eine gewisse Herausforderung zu den einleitenden Worten, die in eine völlig andere Richtung gegangen sind. Das möchte ich nur sagen, damit das nicht über bleibt. Ja, es ist ganz offensichtlich so, dass es da zwei unterschiedliche Wahrnehmungen gibt, und man kann diesen unterschiedlichen Wahrnehmungen ganz sicher nicht begegnen, indem man sagt, der eine oder andere hat nicht recht. Denn wenn eine Person, in diesem Fall eine Lehrerin, von ihrer Realität in ihrem Lernalltag redet, dann hat sie selbstverständlich nicht nur recht, sondern auch das Recht, es zu schildern. Der wichtige Punkt ist: Was macht man dann? - Dafür ist Schulverwaltung, dafür ist Schulpolitik, aber in erster Linie natürlich auch die Bildungsbehörde da, um sich gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern an einen Tisch zu setzen und zu sagen: Was brauchen Sie an Unterstützung am Standort? Wie ist die Situation am Standort, und wo kann man helfen? Ein paar Unterstützungssysteme - da könnte ich auch noch länger ausführen - habe ich ja erwähnt. Ich glaube, dieses Gespräch mit der jeweiligen Schule, aber auch mit den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern ist sehr wichtig. Ich habe im Gespräch mit dem Herrn Stadtschulratspräsidenten erfahren, dass er dieses Gespräch schon gesucht hat. Ich weiß nicht, ob es jetzt schon zustande gekommen ist oder nicht. Aber der Punkt ist ja immer, wenn es wo eine Situation gibt, die für einen Lehrer oder eine Lehrerin schwierig ist, dann dürfen wir nicht wegschauen und sagen, mach es allein, sondern wir müssen uns gemeinsam die Frage stellen, was dieser Lehrer/diese Lehrerin an Unterstützung braucht. Das ist genau das an der bildungspolitischen Diskussion, was mich so stört, dass derzeit Lehrerinnen und Lehrern immer mehr ausgerichtet wird. Jetzt ein kurzer Schlenkerer: Dass Ausrichten, dass Herausforderungen temporär sind, ist natürlich wie ein Schlag ins Gesicht, und diesen Fehler möchte ich ganz sicher nicht machen. Zur Umwandlung der Landesschulräte beziehungsweise des Stadtschulrates in die Bildungsdirektion: Es ist so, dass bis zum 31.12.2018 die Umwandlung abgeschlossen werden muss. Das bedeutet, dass in der Behörde, im Stadtschulrat jetzt schon die Schritte dazu gesetzt werden. In den nächsten Monaten werden die Ausschreibungen für die Leitungsfunktionen hinausgehen, dabei geht es, wie Sie wissen, um die Ausschreibungen des Leiters/der Leiterin für den Inneren Dienst sowie des Leiters/der Leiterin für den Pädagogischen Dienst. Die Umsetzung innerhalb der Schulaufsicht, zum Beispiel regional oder nicht, das ist derzeit zwischen den Landesschulräten und dem Bildungsministerium in Diskussion. Das Bildungsministerium veranstaltet in jedem Bundesland eine Roadshow, eine Informationsveranstaltung, bei der mit der Schulaufsicht vor Ort, mit der Bildungsverwaltung vor Ort überprüft und diskutiert wird, wie es genau gehen kann. Das ist an sich ein guter Weg. Die Frage ist natürlich, ob er bis zum Schluss ernst genommen ein Weg des Gemeinsamen ist. Ich glaube, es hat niemand etwas davon, wenn man da nicht die Ebene vor Ort fragt. Ich weiß auch, dass sich da die Landesschulräte sehr einig im Zugang gegenüber dem Bund sind, indem man sagt: Bitte, das Wissen über die beste Organisationsform, das Wissen über das beste Nahsein an den LehrerInnen, besonders SchulleiterInnen ist regional der Fall. Wenn man so will, so ist jetzt eben "the proof of the pudding", ob das alle ernst nehmen und es gelingt, dass das Bildungsministerium gemeinsam mit den Landesebenen an einem guten System arbeitet, weil ja die regionale Situation völlig unterschiedlich ist, ob das jetzt im Burgenland oder Wien oder Niederösterreich ist, und die Organisationsform davon abhängig ist. Das ist derzeit im Gang, ich will das jetzt gar nicht in irgendeiner Form bewerten, ich will nur sagen, was mir dabei wichtig ist, nämlich die Fragen, die betroffen sind. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt. - Bitte. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich finde es wichtig und gut, dass mehr Augenmerk auf das Thema Gewalt in der Schule gelegt wird, weil jeder einzelne Fall einer zu viel ist. Es gibt, wie Sie auch sagen, an gewissen Schulen eine Zunahme an Überschreitungen einer Gewaltschwelle. Mich würden Ihre Erfahrungen und Ihre Einblicke interessieren, ob Konflikte, die zu Gewalt führen, auch ethnisch und religiös bedingt sind. Merkt man, dass es eine Zunahme in diesem Bereich gibt, wie auch Einzelbeispiele in Medien zeigen, und gibt es spezielle Strategien in der Gewaltprävention bei interreligiösen und interethnischen Konflikten? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Natürlich gibt es diese genauso. Man muss dazusagen, dass die beste Strategie im Umgang mit Gewalt an den Schulen oder im Umgang mit Gewalttätigen oder mit Gewalt in Konfliktfällen am besten immer so geführt wird, indem man möglichst tabulos hinschaut, was jeweils der Grund ist. Jedenfalls ist der Grund immer die fehlende Kompetenz Betroffener vor Ort, ihren Konflikt, der ja da ist, gewaltfrei zu lösen. Das bedeutet aber noch immer nicht, dass der Konflikt - das habe ich vorher schon gesagt - nicht grundsätzlich da ist. Da gibt es natürlich Konflikte auf Grund von ethnischen Fragen, noch mehr auf Grund kultureller Unterschiede, auch auf Grund religiöser Fragen, so wie es auch Konflikte gibt auf Grund von - wie wir alle wissen, in jeder Schulklasse - Mobbing oder auf Grund von Geschlechterdifferenzen, et cetera. Da ist es so, dass es zum Beispiel ganz speziell im Hinblick auf mögliche religiöse Radikalisierung seit vielen Jahren das Wiener Deradikalisierungsnetzwerk gibt, das auch den Verwaltungsstaatspreis bekommen hat. In den letzten Jahren hat dieses, was ich sehr, sehr unterstütze, auf Bundesebene seine Entsprechung gefunden. Es hat intensive Arbeit mit Pädagoginnen und Pädagogen gegeben, es wurden, glaube ich, zirka 2.000 derselben im Hinblick auf Radikalisierungsprävention, aber eben nicht nur auf Prävention, sondern auch im Umgang damit, wenn etwas passiert oder wenn ein Verdacht da ist, geschult. Es gibt ein umfassendes System an Einrichtungen, die in Wien zusammenarbeiten. Selbstverständlich gibt es auch eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und dem LVT, denn dort, wo Radikalisierung nicht mehr in Form von mehr oder weniger gewalttätiger Konfliktlösung in der Schule lösbar ist, sondern eine Gefahr darstellt, müssen natürlich auch jene Einrichtungen mit dieser Gefahr umgehen, die uns als Staat oder als Gesellschaft schützen. Ich glaube, wir haben hier in Wien ein gutes Modell erstellt, das im Wesentlichen auf einem Grundgedanken basiert, nämlich genau hinzuschauen und eng zusammenzuarbeiten, unabhängig von den unterschiedlichen Zugängen, da der Zugang der Sozialarbeiter der Jugendarbeit ein anderer ist und auch sein muss als der der Polizei. Das ist ja nichts Böses, im Gegenteil, es ist dann stark, wenn es eine Zusammenarbeit gibt und ein klares Abgrenzen der Einsatzgebiete. Das funktioniert im Netzwerk der Deradikalisierung meiner Meinung nach als Best Practice. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schwarz. - Bitte. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Auch von meiner Seite vielen Dank für diese wirklich große und lange Ausführung darüber, welche Projekte es in der Stadt gibt, die meiner Meinung nach, wenn ich Ihre Worte richtig verstanden habe, auch sehr auf Reaktion aufgebaut sind. Ich muss jetzt nochmal kurz auf das von Kollegen Aigner schon angesprochene Folgeinterview der Kollegin Wiesinger zurückkommen. Sie hat bei "Addendum" auch gesagt, dass das Problem Gewalt an Schulen und Islamisierung an Schulen sehr wohl in der SPÖ als auch in der Gewerkschaft bekannt ist, aber dass es wahrscheinlich eine Order der SPÖ-Wien gibt, dieses Problem nicht proaktiv zu spielen, weil sich die ÖVP auf dieses Thema gesetzt hat. Das Zweite ist, dass auch eine Journalistin des Magazins "biber", die 2016 mit 120 SchülerInnen zusammenarbeitete, sehr wohl eine starke Islamisierung festgestellt hat und in einem Bericht einen sehr langen Artikel über die "Generation haram" geschrieben hat. Das heißt, es gibt da sehr wohl einen Knackpunkt, entweder hat es mit der fehlenden Kommunikation zwischen LehrerInnen und Dienstgeber zu tun, dass auf all diese Projekte nicht zurückgegriffen wird, oder, wie Sie selbst vorhin gesagt haben, es passiert etwas in der Gesellschaft, nämlich dass die Gewaltbereitschaft höher geworden ist und man kein Ende setzt. Also wenn geprügelt wird, wird nicht aufgehört, wenn der andere am Boden liegt. Meine Frage ist jetzt: Was für einen Plan haben Sie oder der Stadtschulrat, um zeitnah auf all diese Vorwürfe und Vorfälle nicht nur zu reagieren, sondern das analog zur Verkehrserziehung - gestern haben wir darüber gesprochen, das hat nicht die Mehrheit gefunden - in allen Schulen flächendeckend anzubieten, ohne darauf zu warten, dass es ein Problem in der Schule gibt. Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich erspare Ihnen auf Grund der fortgeschrittenen Zeit nun das nochmalige Erzählen von vielen Dingen zum Thema Prävention, die ich anfangs bereits erläuterte, ich lade zum Nachlesen ein. Gefühlsmäßig sind es zwei Drittel oder eher mehr der Dinge, die ich gesagt habe, die in Projekten im Zusammenhang mit Prävention stecken, in die wir sehr viel Energie investieren. Jetzt zur eigentlichen Begründung der Frage: Ich sage Ihnen ganz offen, mir geht das furchtbar auf die Nerven, ich zeige jetzt auch gar nicht mit dem Finger auf eine Person, ich will auch gar keine Strategie unterstellen - mag sein, dass es da eine gibt -, wenn behauptet wird, es gäbe irgendeine Order, etwas nicht zu sagen. Ich war selber in diesem Stadtschulrat, vielleicht ist das aus irgendeiner Urzeit - ich kenne die Arbeitsweise des Herrn Stadtschulratspräsidenten Himmer -, aber ich weiß nicht, was das für eine Weltvorstellung ist über irgendeine Order, oder dass irgendein Stadtschulratspräsident von Schwierigkeiten nichts hören will oder die Tür zumacht oder Sonstiges. - Meine ist es nicht, ich habe diesen Weg nie beschritten. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Es wurde ja nicht nach Ihnen gefragt!) Ich war selber in 200 Schulen, ich habe mich nie gescheut, ein Gespräch über Schwierigkeiten zu suchen, und wann immer ich mit einem konkreten Konflikt konfrontiert war, war ich auch vor Ort. Das ist wahrscheinlich der springende Punkt, auch im Hinblick auf diesen konkreten Fall. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Haben Sie das schon getan im konkreten Fall?) - Ja, ganz offensichtlich ist da noch nicht genug getan worden, damit diese vielen Unterstützungssysteme auch dort ankommen, sonst würde die Kollegin nicht davon schildern, dass sie den Eindruck hat, bei ihr ist das nicht angekommen. Da muss man auf diesen konkreten Fall schauen, das ist ja relativ einfach. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass, wenn ein Lehrer eine Schwierigkeit sieht, die man mit vielen Präventionsmaßnahmen oder auch reaktiven Maßnahmen mit Unterstützungssystemen regeln kann, wir reagieren oder hinschauen. Dafür ist der Stadtschulrat da, im Rahmen der Möglichkeiten, die er hat - Sie wissen, da werden noch mehr Ressourcen gebraucht. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch die Lanze für die vielen Tausend Lehrerinnen und Lehrer brechen, die großartige Arbeit in unserer Stadt machen. Diese machen sie nicht deshalb großartig, weil sie so leicht ist, sondern weil sie ganz oft sehr wohl auch nach dieser Unterstützung suchen und sich gegenseitig unterstützen. Das ist wichtig und soll auch weiter ausgebaut werden. Da ist also ein genaues Hinschauen im konkreten Fall sicher sinnvoll, so wie überall sonst auch in den hunderten Fällen, die jeden Tag im Stadtschulrat, bei der Schulaufsicht, und so weiter genannt werden, wo gesagt wird, schau einmal, da brauchen wir Hilfe, wie machen wir das. Aber es geht ja eigentlich nicht um einen Einzelfall, das war ja auch der Hintergrund Ihrer Frage, sondern darum, was es an zusätzlichen Strategien zu den vielen gibt, die es bereits gibt, und da freut es mich zu hören, dass auch der Stadtschulratspräsident ja schon angekündigt hat, er möchte intensive Gespräche mit Stakeholdern, mit Expertinnen und Experten, auch mit der Polizei führen, sich mit diesen an einen Tisch setzen und besprechen, was haben wir jetzt, was können wir mehr machen, wie kann auch die Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen und Schulleitern vor Ort noch besser gestaltet werden. Das ist jetzt sozusagen meine nachträgliche Zuweisungsankündigung des Antrags, der da gestern diskutiert wurde, selbstverständlich geht es in diese Richtung weiter. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die 5. Anfrage wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung - Entschuldigen (zur bereits vor dem Rednerpult stehenden Amtsf. StRin Sandra Frauenberger) Sie, Frau Stadträtin, ich habe überblättert. Die 4. Anfrage (FSP-241511-2018-KFP/LM) wurde von Frau Abg. Frühmesser gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet. (Hatte Wien im Jahr 2011 rund 129 000 Bezieher von Mindestsicherung, so waren es mit 31. Dezember 2016 bereits über 191 100. In Ihrer Anfragebeantwortung vom 3. März 2017 haben Sie uns für 2016 die Zahlen wie folgt aufgeschlüsselt: 'Basierend auf den vorläufigen Jahreszahlen aus dem Jahr 2016, die endgültigen Zahlen werden ja erst ab April 2017 zur Verfügung stehen, haben im Jahr 2016 insgesamt 191 141 Personen Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung bezogen. Die Aufteilung oder die Verteilung dieser Personen auf Untergruppen gestaltet sich wie folgt: 101 449 Personen sind österreichische StaatsbürgerInnen, 17 730 davon sind EU-BürgerInnen, 42 733 sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, 29 197 Personen sind Drittstaatsangehörige und 32 sind Staatenlose. Wie haben sich diese Zahlen im Jahr 2017 nach bisherigem Stand verändert?) Entschuldigung, Frau Stadträtin, bitte um Ihre Beantwortung. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Abg. Frühmesser, einen schönen guten Morgen von meiner Seite! Basierend auf den vorläufigen Jahreszahlen, die endgültigen Zahlen für 2017 werden ja erst frühestens im April 2018 zur Verfügung stehen, haben im Vorjahr insgesamt 193.591 Personen Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung bezogen. Und die Aufteilung beziehungsweise Verteilung auf Untergruppen gestaltet sich wie folgt: 95.846 österreichische StaatsbürgerInnen, 16.696 andere EU-StaatsbürgerInnen, 53.628 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, 27.361 Drittstaatsangehörige sowie 60 Staatenlose. Die Anzahl der BezieherInnen ist im Jahresvergleich relativ gleich hoch geblieben, aber in den letzten drei Monaten ist der Rückgang der Wiener MindestsicherungsbezieherInnen sehr deutlich ausgefallen. Die Zahlen der Wiener MindestsicherungsbezieherInnen verglichen mit dem jeweiligen Vorjahresmonat schauen so aus, dass im Dezember 2017 die Anzahl der Personen um 4.103 oder 3,6 Prozent gesunken ist, im Jänner 2018 um 6.203 Personen, also 4,9 Prozent, und im Februar 2018 um 10.117 Personen, also um 7,9 Prozent gesunken ist. Da sieht man den Rückgang der Bezieherinnen und Bezieher. Da es ja immer wieder mit Ihrer Fraktion eine Debatte zur Begrifflichkeit der Staatenlosen gibt, möchte ich das vielleicht auch gleich in die Beantwortung mit hineinverpacken: Gemäß § 5 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, gleichgestellte Fremde mit regelmäßigem Aufenthalt in Österreich, wenn die Einreise nicht zum Zwecke des Sozialhilfebezugs erfolgt ist, einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung und erhalten diesen bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eben zugesichert. Staatenlose Personen müssen demnach über eine entsprechende Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung verfügen, um gemäß § 5 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes überhaupt zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen zu können. Bei der Antragstellung haben diese Personen selbstverständlich wie alle anderen AntragstellerInnen sämtliche Formalitäten zu erledigen, ihre Identität durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen, und darüber hinaus ist eine entsprechende Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigung vorzulegen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Danke für die genauen Zahlen und Ausführungen, die wir da jetzt bekommen haben. Meine Frage geht jetzt in Richtung der 18- bis 25-jährigen Jugendlichen. Da sieht das neue Mindestsicherungsgesetz ja vor, dass hier gekürzt wird beziehungsweise nur 50 Prozent ausbezahlt werden, wenn diese entweder nicht in eine Ausbildung kommen, eine Beschäftigung annehmen oder in einer Schulung sind. Gibt es da bereits erste Erfahrungen oder können Sie darüber berichten, ob diese Änderungen im Mindestsicherungsgesetz dazu geführt haben, dass es zu einem Anstieg bei Schulungen oder Ausbildungen gekommen ist? Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Ja, danke für diese Frage. Wir sind ja im 1. Quartal der Wiener Mindestsicherung, und darüber jetzt eine seriöse Auskunft zu geben, ist eigentlich nicht möglich. Das mache ich daher jetzt nicht, ich habe hier keine Zahlen für Sie. Aber Sie sprechen hier einen ganz wesentlichen Punkt an. Wir haben das Wiener Mindestsicherungsgesetz genau so aufgestellt, dass wir gesagt haben, das Kernstück ist die Arbeitsmarktintegration, und da haben wir einen Fokus auf zwei besondere Gruppen: auf die Gruppen der Über-50- Jährigen und auf die Gruppe der Bis-25-Jährigen. Wenn jetzt diese Arbeitsmarktkürzungen kommen, von denen man nicht genau sagen kann, wie sie sich tatsächlich auswirken werden - ich schätze einmal, dass wir da Ende des Monats erst wirklich einen Überblick darüber haben, was diese Kürzungen letztendlich bedeuten werden -, dann befürchte ich, dass natürlich diese AMS-Kürzungen zu Lasten der Mindestsicherungen passieren werden, weil wir eben die Angebote in der Form nicht so zur Verfügung haben werden, wie wir sie brauchen, um eine wirklich gute Arbeitsmarktintegration gewährleisten zu können. Und das heißt, man verstellt sozusagen die Perspektive dieser jungen Menschen eben über diese Maßnahme der Arbeitsmarktkürzungen, obwohl wir die Perspektive mit der Wiener Mindestsicherung aufgemacht haben. Wo sich da jetzt sozusagen die Katze in den Schwanz beißt, das kann ich Ihnen noch nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass es genau für diese Gruppe ganz massive Auswirkungen hat. Und wenn man sich das dann noch im Gesamtkonzert anschaut, mit den Kürzungen, die auch im Integrationsbereich angekündigt sind, dieses Integrationsjahr zurückfahren, et cetera, et cetera, dann hat das alles massive Auswirkungen auf die Perspektiven von jungen Menschen in Richtung ihrer eigenständigen Existenzsicherung. Und das ist wirklich politisch massiv abzulehnen, und da müssen wir uns gut anschauen, wie wir mit dem letztendlich auch umgehen. Gut ist nur, dass der Verfassungsgerichtshof mittlerweile eben beschieden hat, dass Deckeln und Kürzen nicht der richtige Weg ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Frau Landesrätin, ich würde Ihnen empfehlen, warten Sie einmal ab, bevor Sie jetzt schon Szenarien finden, dass hier den Jugendlichen geschadet wird, dass bei der Mindestsicherung geschadet wird. Warten Sie einmal ab, das würde ich Ihnen sehr empfehlen. Aber meine Frage geht in eine andere Richtung: Der designierte Bürgermeister Michael Ludwig hat im Jänner eine bemerkenswerte Aussage gemacht, und vor allem hat er gemeint, er kann sich eine Wartefrist bei der Mindestsicherung vorstellen. Wörtlich sagte er: "Ich vergleiche das mit einer Supermarktkasse, man muss sich hinten anstellen." Das war ein Interview im "Standard" vom 19. Jänner. Ich möchte Sie, da ich bei Ihnen diesbezüglich immer andere Interessen geortet habe, fragen: Wie stehen Sie zu dieser Aussage? Gibt es schon Planungen? Wird sich da irgendetwas verändern? Wie sehen Sie das? Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Erstens einmal brauche ich nicht abwarten, wenn wir uns anschauen, was jetzt schon bei der Rücknahme der Aktion 20.000 angekündigt worden ist - mit der ganz, ganz viele Menschen über 50 Jahre ihre Perspektiven verloren haben, Hoffnungen verloren haben -, das haben wir hier in diesem Haus schon diskutiert, mit der Leute erstmals wieder eine Chance auf Arbeitsmarktintegration gehabt haben, speziell Frauen. Da haben Sie damals argumentiert, na bitte, das wäre ja auch nur eine Anstellung für vielleicht ein, zwei Jahre. Aber was das alleine für den Pensionsanspruch dieser Frauen bedeutet, das haben Sie nicht eingebracht in die damalige Debatte. Und wenn man sich jetzt anschaut, was man sich bei den Kürzungen der überbetrieblichen Ausbildung vorgenommen hat, da brauche ich nicht abwarten, was kommen wird, das kann ich mir schon alles sehr, sehr gut vorstellen und das hat eben einen ganz starken Zusammenhang mit unserer Wiener Mindestsicherung. Wenn es um die soziale Absicherung geht, wenn es ums Knüpfen des letzten sozialen Netzes geht, und man kürzt dort und da, dann hat das natürlich alles miteinander Auswirkungen. Und zu Ihrer Frage: Wir haben hier in dieser Stadt natürlich sehr intensiv darüber diskutiert, wie wir die neue Wiener Mindestsicherung aufstellen, nachdem der Bund damals eben die gemeinsame Vereinbarung gekappt hat. Wir haben uns damals sehr bewusst gegen eine Wartefrist entschieden, weil wir auch mit der Koalitionspartnerin gemeinsam verhandelt und uns gefragt haben, wie wir dieses Modell organisieren. Und jetzt ist es noch dazu so, dass uns die Rechtsprechung vom Verfassungsgerichtshof eindeutig sagt, deckeln, kürzen, warten ist nicht, und deswegen wird es auch keine Veränderung in der Wiener Mindestsicherung geben. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Hebein. - Ich darf die Damen und Herren in, hinter und neben den Bankreihen nur bitten, den Lärmpegel etwas zu senken. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich bedanke mich für Ihre Ausführungen und teile auch Ihre Einschätzung. Es ist höchst bedauerlich, dass die ÖVP in Wien eher auf FPÖ-Kurs ist. Es gibt aber auch andere Stimmen, und zwar aus Vorarlberg und Tirol. Dort hat die ÖVP klar festgestellt, dass sie keine Wartefrist will, keine Ungleichbehandlung. Gestern hat Herr Minister Platter gemeinsam mit den GÜNEN verkündet, die Mindestsicherung erhöhen zu wollen. Es gibt also auch vernünftige Stimmen. Daher meine Frage: Wie ist Ihre Einschätzung, dass man es vielleicht doch zu einer bundesweiten einheitlichen Lösung schafft, nach Vorbild von Wien, der rot-grüne Weg ist ja jetzt auch, wie Sie schon erwähnt haben, vom Verfassungsgerichtshof eindeutig bestätigt worden? Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wir haben ja im nächsten Monat eine Sitzung der LandessozialreferentInnen, die LandessozialreferentInnenkonferenz, und wir haben dort miteinander schon einmal besprochen, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, aus dieser Runde noch einmal einen Vorstoß in Richtung einer bundeseinheitlichen Regelung zu machen. Es gibt in Vorarlberg ein gutes Modell, es gibt in der Steiermark ein Modell, das stark auf Sachkosten gesetzt hat, und wir haben unser Modell. Wenn man die einmal zusammenlegt und sich auch entlang von dem bewegt, was jetzt auch in dem Verfassungsgerichtshofurteil drinnensteht, würde ich das sehr begrüßen. Schon allein im Hinblick darauf, was wir vorher besprochen haben: Wenn Arbeitsmarktkürzungen kommen, wenn Kürzungen im Integrationsbereich kommen, dann hat das natürlich massive Auswirkungen auf die Mindestsicherungen. Nicht nur Wien, denn das geht einfach zu Lasten der Mindestsicherungsmodelle in den Ländern. Und der Bund spart da de facto auf dem Kopf der Länder, und das müssen wir uns nicht gefallen lassen. Das ist die eine Sache und die andere Sache ist, dass ich mit unserem Modell wirklich auch ein Best-Practice- Modell in so eine bundeseinheitliche Lösung einbringen kann. Denn wir haben auf der einen Seite natürlich die Umwandlung auch in Richtung Sachkosten gemacht, aber wir haben auf der anderen Seite ja auch die Pflichten der Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher sehr stark präzisiert und die Sanktionen auch geschärft. Aber wir haben natürlich auch den Bonus eingeführt, mit diesem Integrationsbonus plus. Und das halte ich für ein ausgesprochen gutes und taugliches Modell. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Frühmesser. Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin, danke für Ihre Beantwortung! Der Anstieg der Mindestsicherungsbezieher ist alarmierend. Und die Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sind vergleichsweise zu den anderen Bundesländern in Wien massiv. Daher meine Frage: Gibt es schon irgendwelche Berechnungen, wie sich der Familiennachzug finanziell auf die Stadt Wien auswirken wird? Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Da muss man vielleicht noch einmal auf meine Anfragebeantwortung zurückschauen, in der ich Ihnen beschrieben habe, wie die Mindestsicherung zurückgeht, allein im Vergleichsraum Februar schon um 7,9 Prozent. Ich bin davon überzeugt, dass sich dieser Weg fortsetzen würde, wenn jetzt nicht die Arbeitsmarktkürzungen kommen würden. Und, was mir in dem Zusammenhang auch noch wichtig ist, ist, Sie darauf hinzuweisen, wann zugezogene Migrantinnen und Migranten oder geflüchtete Menschen tatsächlich Mindestsicherung bekommen. Sie bekommen es erst dann, wenn sie einen positiven Bescheid haben, entweder als subsidiär Schutzberechtigte oder Asylberechtigte, das muss vorhanden sein, um überhaupt einmal in den Mindestsicherungsbezug zu kommen. Und wo wir das größere Problem haben, ist, dass auf Grund dessen, dass ja asylwerbende Personen von Schulungsmaßnahmen ausgeschlossen sind - nicht von allen Schulungsmaßnahmen, aber die, die es gibt, werden ja jetzt reduziert, aber auf jeden Fall vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind -, erst ab dem Zeitpunkt, wo sie den positiven Bescheid haben, überhaupt eine Chance auf die Arbeitsmarktintegration haben. Und dort ist in Wirklichkeit die große Herausforderung: Wie können wir hier arbeitsmarktintegrativ wirken, damit die Leute gar nicht erst in der Mindestsicherung landen? Ich habe diese Prognose jetzt nicht, ich muss mich erkundigen, ob es solche Prognosen überhaupt gibt, aber es sei noch einmal darauf hingewiesen: Derzeit haben wir einen Rückgang in der Mindestsicherung von 7,9 Prozent. Und ich glaube, das liegt in allererster Linie daran, dass wir ein Wiener Mindestsicherungsmodell geschaffen haben, das eben auf die Integration, auf die Aus- und Weiterbildung setzt, und eben nicht auf dieses ausschließende Kriterium. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen nun zur 5. und letzten Anfrage (FSP-242658-2018-KNE/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Das Konsortium unabhängiger investigativer Medien und Journalisten 'Organized Crime and Corruption Reporting Project' (OCCRP) und Transparency International veröffentlichten Anfang März ihre Rechercheergebnisse hinsichtlich der Verleihung von Staatsbürgerschaften in Form von so genannten Goldenen Pässen oder Fast-Track Systemen nach § 10 Abs. 6 StbG. Österreichische Medien (Addendum, Kurier) schilderten folglich mehrere Fälle in Österreich, wonach Staatsbürgerschaften an reiche Investoren und bekannte Persönlichkeiten vergeben werden. In Wien hätten prominente ehemalige Politiker mittels Empfehlungen das Staatsbürgerschaftsansuchen eines Cousins des syrischen Diktators Baschar al-Assad unterstützt, ohne die Behörden - das Amt der Wiener Landesregierung - über dessen Naheverbindung zu informieren. Im konkreten Fall wurde die MA 35 erst durch eine Stellungnahme des BMASK über die Verbindung aufgeklärt. Endgültige Einschätzung sollte laut BMASK aber das BMEIA treffen. Das Vorhaben der MA 35, das BMEIA mit der Causa zu befassen, wurde laut Aktenvermerk des BMASK vom Anwalt des Antragstellers abgelehnt. Zwar wurde dem Ansuchen schlussendlich nicht entsprochen, das Beispiel verdeutlicht aber die dringende Notwendigkeit, bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften auf größtmögliche Transparenz und ein geregeltes Verfahren zu setzen, um gegen die Optik aufzutreten, dass die österreichische Staatsbürgerschaft in irgendeiner Weise käuflich wäre. Welche Schritte gedenken Sie als zuständiger Stadtrat zu setzen, um gegen derartige Fälle der Intervention im Zuge von Staatsbürgerschaftsverleihungen für außerordentliche Leistungen einzutreten bzw. die Verfahren nach § 10 Abs. 6 StbG transparenter zu gestalten?) Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Lieber Herr Abgeordneter! Wie die nicht bildungspolitisch Interessierten vorher leidend ertragen mussten, kann eine Anfragebeantwortung von mir sehr lang sein, wenn ich davon berichte, was in unserer Verantwortung alles passiert und auch zu verantworten ist. In dem konkreten Fall, da geht es um den § 10 Abs. 6 StbG, reden wir von einer Sache, die im Grunde ausschließlich auf Bundesebene zu regeln oder zu verbessern ist. Daher wird es jetzt deutlich knackiger. Worum geht es in § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes? Er regelt den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik, und dafür gibt es eine Bedingung, und das sind "wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen, im besonderen Interesse der Republik". Das wurde mit einem Ministerratsbeschluss im Februar 2014 bezüglich eines Kriterienkataloges konkretisiert, also diese Leistungen müssen weit über dem Durchschnitt im jeweiligen Bereich liegen. Des Weiteren muss die Verleihung der Staatsbürgerschaft auf Grund dieser Leistungen überdies dem besonderen Interesse der Republik dienen. In diesem Zusammenhang muss grundsätzlich eine Begründung beziehungsweise schriftliche Darstellung bei den zuständigen Fachministern, Fachministerinnen eingeholt und eben an das BMI übermittelt werden. Und genau diese wird präzise ausgeführt: Worin eben genau diese Außerordentlichkeit liegt, worin genau die zu erwartenden Leistungen der Person liegen und welche Umstände daher das staatliche Interesse an einer genau solchen Einbürgerung begründen können. Was die Vollzugsbehörden der Länder damit zu tun haben? Nun - in unserem Fall die MA 35 -, diese sind formal für die Verleihung nach § 10 Abs. 6 zuständig, die inhaltliche Entscheidung liegt aber einzig und allein bei der Bundesregierung. Wenn also eine Person eine solche Verleihung anstrebt, dann bietet die MA 35 Informationsgespräche an, prüft die formalen Voraussetzungen, zum Beispiel, ob ein Hindernisgrund, eine rechtskräftige Verurteilung oder Ähnliches, vorliegt, und das Entscheiden beziehungsweise die innerliche Begründung liegt auf Bundesebene. Seit 2014 werden die Prüfergebnisse vom BMI direkt bei den Fachministern eingeholt und übermittelt, davor, und der konkrete Fall ist ja aus der Zeit davor, war es noch so, dass die Anträge unmittelbar durch die MA 35 an die zuständigen Fachminister übermittelt wurden, für die Stellungnahmen, und dann mit den Stellungnahmen an das BMI. Dieser Prozess ist, wie gesagt, seit 2014 ausschließlich im BMI. Und aus diesem Grund sind natürlich Forderungen, wie auch die angesprochenen, direkt an das BMI und an die Bundesregierung zu richten. Ich möchte aber nicht umhinkommen zu sagen, dass es selbstverständlich auch in meinem Sinn und in meinem Interesse ist, auch in dem von Wien, dass wir hier größtmögliche Transparenz an den Tag legen. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ein großes Thema in der Öffentlichkeit waren die Doppelstaatsbürgerschaften. Sie haben uns mitgeteilt, dass es 18.000 Verdachtsfälle gibt, wo die Möglichkeit besteht, dass Personen sowohl die türkische als auch die österreichische Staatsbürgerschaft rechtswidrigerweise besitzen könnten. Sie haben auch gesagt, dass bereits viele dieser Verdachtsfälle in Bearbeitung genommen worden sind. Können Sie mir heute sagen, wie viele Verfahren bereits abgeschlossen worden sind und in wie vielen Fällen es zu einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft gekommen ist? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Es sind 12.239 Verfahren in Bearbeitung und 4 Bescheide erlassen worden. Am 19.3.2018 fand eine erste Verhandlung betreffend solche Bescheide am Verwaltungsgericht statt. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Ich wollte die gleiche Frage stellen und danke für die Antwort. Präsidentin Veronika Matiasek: Damit kommen wir zur 3. Zusatzfrage, die von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt wird. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Vielen Dank für die Beantwortung. Ein anderer Fall aus der MA 35 ist ja die Zuerkennung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Es gab vor zwei Wochen auch einige sehr skurrile Fälle, dass IT- Spezialisten mit über zehn Angestellten, die wirklich sehr spezifische Leistungen erbringen, einen negativen Bescheid und die Rot-Weiß-Rot-Karte nicht bewilligt bekommen haben und dann in Instanz gehen mussten. Haben Sie sich die Fälle genau angesehen? Wird es zu Veränderungen im Prozess innerhalb der MA 35 gemeinsam mit dem AMS kommen? Oder wie ist hier der Stand? Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Die konkreten Fälle habe ich mir noch nicht genau angesehen, da können wir in den nächsten Wochen gerne noch einmal darüber reden. Grundsätzlich ist es so, dass es - und das ist ja auch der Grundgedanke der Rot-Weiß-Rot-Karte - natürlich unser Interesse als Österreichische Republik sein muss, dass wir durch dieses Mittel Arbeitskräfte für Wirtschaftsbereiche bekommen, wo sie dringend gebraucht werden. In dem konkreten Fall schaut das ganz danach aus. Und das ist ein Beispiel für Regelungen, die es in unserer Republik gibt, die insbesondere gerade diesen Bereich der geregelten Einwanderung über die Rot-Weiß-Rot- Karte regeln, die sehr rigoros sind und meiner Meinung nach nicht den Zweck erfüllen. Das muss man sich genau anschauen, weil es überhaupt ein sehr geringer Teil der Menschen ist, die zu uns kommen - wir haben das beim Integrationsmonitor ja auch genau gesehen und diskutiert -, die über die Rot-Weiß-Rot-Karte kommen. Wenn das jetzt aber der Bereich ist, wo wir sagen, da passiert geregelte Zuwanderung, da sucht sich die Republik aus, wen sie braucht, dann ist jeder Fall, der zeigt, das hat irgendwie nicht so richtig gut funktioniert, weil es eindeutig jemand betrifft, der am Arbeitsmarkt wichtige Kenntnisse einbringen kann, ein Grund, noch einmal drauf zu schauen und vielleicht auch gemeinsam an einer Reform zu arbeiten. Im Konkreten ist natürlich die Behörde immer daran gebunden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es gibt, auch zu vollziehen. Daher ist es vermutlich eher eine gemeinsame, hoffentlich ruhige und durchaus am Anlass lernende Auseinandersetzung, wie man diese gesetzlichen Rahmenbedingungen besser gestalten kann. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die Fragestunde ist damit beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Mehr Kontrollrechte angesichts der rot-grünen Skandalpolitik! Gegen die Bremser SPÖ und GRÜNE in der Wiener Landesregierung!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun den Erstredner, Herrn Abg. Mag. Juraczka, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. - Bitte. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir eine große Freude, die Aktuelle Stunde meiner Fraktion einleiten zu dürfen, denn es geht in der Tat um zwei ganz wesentliche Themen in dieser Stadt. Einerseits ist es die große Anzahl an Skandalen, die wir in den letzten Monaten und Jahren erleben müssen, die einer massiven Kontrolle harrt, und zweitens, dass es ganz sicher nicht sein kann, dass sich die rot-grüne Stadtregierung selbst den Kontrolleur macht. Lassen Sie mich vielleicht ein bisschen weitschweifend einleiten. Für mich ist es wirklich schön, in dieser Stadt zu leben, in einer Stadt mit christlich-jüdischen Wurzeln einerseits, weil man daraus weiß, welche Tradition und welche Kultur man verteidigen möchte. Andererseits auch, weil sie diese Sprache ganz massiv geprägt haben und es großartige Begriffe gibt, die wir auch diesen jüdischen Wurzeln verdanken, beispielsweise das Wort Chuzpe. Das Wort Chuzpe ist mir bei der Aktuellen Stunde des gestrigen Tages mehrfach durch den Kopf geschossen. Ich habe mich aber im Vorfeld schlau gemacht und eine genaue Definition dieses Wortes gesucht: Es ist eine Mischung aus zielgerichteter intelligenter Unverschämtheit, charmanter Penetranz und unwiderstehlicher Dreistigkeit. Jetzt bin ich schon bei Ihnen, Herr Klubobmann Ellensohn, bei Ihrer Wortmeldung, und der von Klubobmann Oxonitsch bei der gestrigen Aktuellen Stunde, als man wirklich der Meinung war, Rot-Grün möge Rot-Grün zu den Spielregeln von Rot- Grün kontrollieren und es für angemessen erachtet, dass eine Kommission dann vorbei ist, wenn Rot-Grün das für sinnvoll erachtet, und ein Endbericht vorgelegt wird, der von Rot-Grün diktiert wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) So, meine Damen und Herren, ist das Kontrollverständnis von Rot-Grün in dieser Stadt! Wenn wir von besonders dreist reden, was die gestrige Aktuelle Stunde betrifft, dann - ja, ich bin wieder bei Ihnen, Herr Klubobmann Ellensohn - Ihre Wortmeldung, dass Sie ja beides können, Kontrolle und Regieren, und daher doch praktischerweise auch gleich beides wahrnehmen werden. Ich habe mir gedacht, Sie sind ja sehr oft gerne hier an diesem Rednerpult und erklären den staunenden Zuhörern, dass es ja unter Rot-Grün nie und vor allem unter Grün nie Skandale geben kann, schon allein kraft der Erklärung der grünen Fraktion. Ich frage mich: Wer hat eigentlich während dieser rot-grünen Zeit der Stadtregierung, also seit 2010, die billigen Dienstwohnungen, die das KAV-Management ungerechtfertigt bezogen hat, aufgedeckt? Wie hat die Kontrolle da ausgesehen und hat es politische Konsequenzen gegeben? - Also, meine Damen und Herren, Ihre Fraktionen haben das nicht aufgedeckt. Wer hat die Problematik von Gangbetten aufgedeckt? Rot-Grün? - Leider nein! Wer hat die Probleme bei der Albert-Schultz-Halle aufgedeckt? Rot-Grün? - Nein! Wer hat die rollierenden Frankenkredite thematisiert und gab es politische Konsequenzen von Rot-Grün? - Nur Worte der Entschuldigung. Wer hat sich zu dem Thema der islamischen Kindergärten ganz stark zu Wort gemeldet und Kontrolle wahrgenommen? Rot-Grün? - Wohl nicht. Wer hat die Wientalterrassen, eine unglaubliche Steuergeldverschwendung, Terrassen, die im Winter gesperrt sind, weil sie gar nicht zu betreten sind, aufs Tableau gebracht? Wer hat die Kontrolle wahrgenommen? Wer hat reagiert? Und gab es politische Konsequenzen? - Rot-Grün war keine Kontrollinstanz. Wie war das beim Heimskandal auf dem Wilhelminenberg? Ward ihr da wirklich Kontrollinstanz? Bei den dubiosen Grundstückstransaktionen Semmelweis-Klinik, bei dem 3-Millionen-EUR-Inserate-Skandal der GRÜNEN bei der Mariahilfer Straße, ward ihr da Kontrollinstanz? Meine Damen und Herren, wenn diese Stadtregierung meint, Kontrolle für ihr eigenes Tun und Handeln übernehmen zu wollen, dann habe ich große Sorge. Meine Damen und Herren, kommen wir zum konkreten Anlassfall, zu der Untersuchungskommission beim Krankenhaus Nord. Wenn man sich hier ansieht, wie die Vita über Jahre gelaufen ist, und dann plötzlich gibt es wieder nur Wortmeldungen, wie von jemandem, der sich eigentlich schon über Monate nicht zu Wort gemeldet hat und der jeden Trappistenmönch als geschwätzig im Vergleich hinstellen würde, nämlich den Michael Häupl, der gestern frei nach dem William Shakespeare Drama "Julius Cäsar" meinte: Aber Sandra Frauenberger macht einen ehrenwerten Job. Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch einmal ein, wie es in der Tat bei diesem Spital aussieht. Und um Ihnen zu zeigen, wie die Kontrollfunktionen von Rot und Grün in dieser Causa wirklich gehandlet werden, lasse ich einfach Sie, meine Damen und Herren, reden - Presseaussendungen von SPÖ-Politikern und der Stadt Wien. Da gibt es vielleicht zum Beispiel aus dem Jahr 2008 etwas, was wir uns durchaus politisch noch anschauen sollten, eine Presseaussendung des damaligen Floridsdorfer Bezirksvorstehers Lehner, in der er sich irrsinnig darüber freut, dass die U6 zum Krankenhaus Nord verlängert wird. Ein Aspekt, den man mitunter sogar ein wenig vergisst. Dann haben wir hier eine Aussendung der Stadt Wien, des Krankenanstaltenverbundes vom 30. Juli 2009. Ich zitiere wörtlich: "Erste Baukostenschätzungen für ein 450-Betten-Spital lagen bei 300 Millionen EUR. Für das jetzt geplante Spital mit rund 850 Betten wurden 2008 Baukosten in der Höhe von 605 Millionen EUR - auf Preisbasis 2007 - geschätzt. Diese Schätzungen sind nach wie vor realistisch." - Juli 2009: 605 Millionen. Im Dezember 2010: "Krankenhaus Nord als Vorbild in Nachhaltigkeit und öffentlicher Beschaffung". - Die Stadt Wien zeichnet sich selbst aus. So schaut die Kontrolle Ihrer beiden Fraktionen aus, meine Damen und Herren. Kommen wir zum September 2012, Häupl, Wehsely und Marhold legen den Grundstein für das Krankenhaus Nord und sagen in der dazu ausgesandten Pressemitteilung im September 2012: "Bis 2015 entsteht hier das modernste Spital Wiens." Und weiter sind auch hier die Kostenschätzungen wie bereits zuerst genannt mit 605 Millionen angegeben. Dann Krankenhaus Nord, September 2013: Der Rohbau steht. Auch hier nichts von Kostenexplosion, nichts von zeitlicher Verzögerung, während die Opposition, während die Volkspartei bereits 2009 in Person unserer Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec darauf aufmerksam gemacht hat, dass hier ein Fass ohne Boden droht und einen Sondergesundheitsausschuss einberufen hatte. Und auch ich habe mir im Mai 2014 erlaubt, darauf hinzuweisen, dass ohne Mut zur Wahrheit ein Milliardengrab kaum noch zu verhindern sein wird. Und was war Ihre Reaktion? Seitens der Sozialdemokratie? Kollege Kurt Wagner, du sitzt mir gerade so nett gegenüber und hörst zu. Der Abg. Wagner hat im Sommer 2014, als jeder in dieser Stadt schon wusste, dass dort ein Fiasko drohen wird, in einer Aussendung erklärt: SP-Wagner zum Krankenhaus Nord. Durchsichtiger Skandalisierungsversuch seitens der ÖVP. Die Stadt realisiert hier in vorbildlichster Weise ein Vorzeigeprojekt. Das Budget ist mit 954 Millionen - also 300 sind schon damals dann dazugekommen, keiner weiß, warum - transparent, seit jeher kommuniziert. Und es hält, steht hier. Dass die ÖVP, die auch am Bau existierende Inflation als Kostensteigerung verkaufen will - qua, qua, qua - ist ein durchsichtiger Versuch der Skandalisierung. - Zitat Ende. Soweit eure Kompetenz, was Kontrolle angeht. Und statt hier dankbar zu sein, wenn die Opposition Arbeit macht, die in der Demokratie wichtig ist, versucht man hier, mit einer Untersuchungskommission nach eigenen Spielregeln das Tarnen, Täuschen und Tricksen weiterzuführen. Das ist der demokratischen Entwicklung in dieser Stadt unwürdig. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wiederkehr. Und ich bringe für diese und weitere Wortmeldungen in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit nunmehr mit fünf Minuten begrenzt ist. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich über die Aktuelle Stunde zu mehr Kontrolle, denn das ist genau das, was diese Stadt braucht. Bei der roten, machtversessenen Partei hier in diesem Rathaus gemeinsam mit dem grünen Beiwagerl, das früher einmal kontrolliert hat, jetzt überall mitvertuscht, ist mehr Kontrolle ganz, ganz wichtig. Und wenn nachher kommen wird, die Stadt sei ja so transparent, dann glaube ich an dieses Märchen nicht. Denn wenn die Stadt so transparent ist, warum wird dann die Transparenzdatenbank nicht befüllt? Wenn die Stadt so transparent ist, warum gibt es keine klaren Richtlinien beim Verkauf von Grundstücken? Und wenn die Stadt so transparent ist, warum gibt es so viele intransparente Direktvergaben? Wir sehen in ganz, ganz vielen Bereichen, dass die Stadt intransparent arbeitet und es hier eine starke Kontrollpartei braucht und starke Kontrolle ausgeführt werden muss. (Beifall bei den NEOS.) Deshalb freuen wir uns natürlich, beim Untersuchungsausschuss dabei zu sein, um auch im Bereich der Untersuchungskommission des Krankenhauses Nord einen Beitrag zur Kontrolle zu bringen. Natürlich ist es suboptimal, dass hier von Rot-Grün dargestellt wird, rot-grüne Versäumnisse zu kontrollieren, und auch wir würden uns wünschen, dass die Minderheitenrechte in dieser Kommission verstärkt werden. Allerdings können wir im Rahmen der Kommission als Kontrollpartei einen Beitrag leisten, um ein bisschen aufzudecken. Aber in ganz, ganz vielen anderen Bereichen ist die Stadt intransparent und da braucht es mehr Kontrollrechte. Beispielsweise wurden von Anfragen - ich habe mir vor Kurzem die Anfragen angesehen, die ich in den zweieinhalb Jahren eingebracht habe - ungefähr 50 Prozent nicht zufriedenstellend beantwortet. Das ist ein Bereich, wo die Kontrollrechte von mir als Oppositionsabgeordneten eingeschränkt werden. Und wir haben leider keine Möglichkeit, etwas dagegen zu tun. Hier wäre es also ganz, ganz wichtig, dass wir Anfragen, die nicht ordentlich beantwortet werden - und davon gibt es ganz viele - auch hier im Plenum behandeln können, damit es eine Öffentlichkeit dafür gibt, warum manche Anliegen einfach nicht beantwortet werden. (Beifall bei den NEOS.) Da sind Kleinigkeiten dabei, etwa, wie viele Schautafeln es von Ulli Sima gibt, auf die wir keine Antwort bekommen und uns selbst auf die Suche machen müssen, um zu zählen, wie viele Schautafeln es denn gibt. Es gibt ganz viele andere Bereiche, wo unsere Kontrollrechte eingeschränkt werden. Zum Beispiel im Bereich der Schuldenbilanz der Stadt, wo es nicht immer klar ist, was zählt denn eigentlich alles, weil hier auch weiter vertuscht wird, durch ausgelagerte Schulden und ausgelagerte Unternehmen. Und hier wäre es auch wichtig, dass man ein Fragerecht für die ausgelagerten Unternehmungen hätte und auch die Kompetenz des Stadtrechnungshofes erweitert wird, die Prüfmöglichkeit erweitert wird, weil genau diese Kontrollmöglichkeit gemeinsam mit der Opposition die Stadt voranbringen und die Stadt auch sparsamer aufstellen würde. Auch im Bereich der Werbekosten sehen wir, dass wir bis heute nicht klar beurteilen können, wie viel denn wirklich für Werbung in dieser Stadt ausgegeben wird, da auch hier Vorgaben umgangen oder vertuscht werden, wie zum Beispiel die Aufträge unter 5.000 EUR, die zuhauf geschehen, die auch nicht transparent aufgelistet werden. Und da sehen wir massive Missstände grundsätzlich bei der Offenlegung von Förderungen, wie man auch an der Nichtbefüllung der Transparenzdatenbank erkennt. Wenn die Stadt so transparent ist, dann bitte, bekennen Sie sich dazu, auch die Transparenzdatenbank zu befüllen, denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu wissen, wo die Förderungen hingehen, und genauso gut haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht zu wissen, welche Studien mit Steuergeld finanziert worden sind, die noch immer unter Verschluss gehalten werden. Es werden zahlreiche Studien unter Verschluss gehalten, wenn dann die Ergebnisse für diese rot-grüne Stadtregierung nicht passen. Hier müsste man viele Maßnahmen setzen. Wir als NEOS bemühen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten, für Kontrolle zu sorgen und decken auch weiterhin Missstände von Rot-Grün auf. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Ellensohn zu Wort gemeldet. - Bitte darum. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Titel ist ja recht harmlos: "Mehr Kontrollrechte angesichts der rot-grünen Skandalpolitik! Gegen die Bremser in der Wiener Landesregierung!" Mehr Kontrollrechte. - Jetzt haben wir gerade heute im Laufe des Tages die Gelegenheit, Kontrollrechte, Kontrollmöglichkeiten auszuweiten, nämlich das Bestreben von Rot und Grün, alle Fraktionen mögen teilnehmen können, wenn eine Untersuchungskommission eingerichtet wird. Das ist, glaube ich, eines der ganz zentralen Rechte, ob man dabei oder nicht dabei ist. Denn da nützt der Rest an Rechten nichts, die die Leute haben, die drinnen sind, wenn man nicht dabei ist. So. Rot und Grün wollen das, legen das auch vor, und ich höre, es wird so sein, dass wir das heute nicht beschließen können, weil wir dafür in diesem Raum keine Zweidrittelmehrheit haben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die brauchen Sie nicht bei der ersten Lesung!) Sollte eigentlich einstimmig sein. So. Jetzt vergleichen wir einfach, denn ich bin immer dafür, dass die Kontrollrechte ausgebaut werden: Wir haben in den vergangenen fünf Jahren den Stadtrechnungshof verbessert (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Stimmen Sie unserem Zusatzantrag zu!), alle waren der Meinung, es war eine Verbesserung. Es gibt immer Luft nach oben, denn perfekt ist das Leben ganz selten, aber wir haben in den letzten Jahren Verbesserungen durchgeführt. Seit gestern gibt es neue Spielregeln, nur damit wir einen Vergleich haben. Regierende glauben offensichtlich immer und überall - vor allem die Fraktionen, die glauben, dass das naturgesetzlich immer so sein wird -, die niederösterreichische ÖVP zum Beispiel, die Vorarlberger ÖVP (Abg. Anton Mahdalik: Die Wiener SPÖ!) - die Wiener Sozialdemokratie geht auch davon aus, dass sie immer in der Regierung sind, ist logisch. Die ganzen großen Parteien quer über Österreich, die halt immer Erster sind, oder fast immer - wir haben ja nicht so viel Wechsel in der Farbe der Landeshauptleute - glauben, es wird immer so sein. Und dort ist es schwierig. Niederösterreich - gestern, neue Regeln. Wie heißen die neuen Regeln für genau dasselbe, was wir hier beschließen, wo wir heute Verbesserungen machen? In Niederösterreich dürfen in diesem Untersuchungsausschuss nur die drei Regierungsfraktionen sitzen. Kein Platz für die NEOS, kein Platz für die GRÜNEN. Die drei regierenden Fraktionen dort sitzen alleine in einem Untersuchungsausschuss. Wer leitet den Untersuchungsausschuss in Niederösterreich? Der Landtagspräsident "himself". Wer macht das hier? Neun Richter und Notare in einem Ding, Kugel, Zufallsentscheid - sauberer Unterschied, bei allen Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Haus. Sauberer Unterschied. Im Bund haben wir jetzt gerade, eingebracht von der Sozialdemokratie und abgedreht von den Regierungsfraktionen, einen Untersuchungsausschuss zum BVT. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wenn die SPÖ zu blöd ist, Anträge zu schreiben!) - Nein, nur damit wir Vergleiche haben, ich bin weit davon entfernt zu sagen, das Leben ist perfekt hier oder anderswo. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Und außerdem seid ihr nicht mehr im Bund!) - Aber auf dem Weg, es richtig zu machen, sind halt wir wesentlich weiter. Heute würden wir gerne einen zusätzlichen Schritt machen. Und in den ganzen Sitzungen, die hier auch Thema waren, in denen über weitere Verbesserungen gesprochen wurde, wofür ja SPÖ und GRÜNE offen sind, sind ein paar Punkte halt offen. Ich nehme nur einen: ZeugInnenladungen - Änderungen, Verbesserungen. Ja, es gibt aber keine Einigkeit, nicht nur zwischen Regierung und Opposition, sondern auch nicht bei der Opposition selbst. So einfach ist es halt nicht. Das ist ein Thema, das dort besprochen wird, offen ist. Es wird zu einer Verbesserung kommen. Sollte es am Schluss heißen, jeder darf eine Liste schreiben, auf die er 100 oder 1.000 Leute draufschreibt, alle müssen kommen: Das glaube ich nicht, das werden alle nicht praktikabel finden. Wer darf das begrenzen? Darf das der Vorsitz? Darf der Vorsitzende einen Zeugen/eine Zeugin ablehnen - ja/nein? Offene Fragen, die wir auch innerhalb dieses Fünfer-Gremiums, in dem wir das alle besprechen, in dem alle Parteien dabei sind, bis jetzt nicht gelöst haben. Wenn ich das vergleiche, wie das in Österreich gehandhabt wird, habe ich überall den gleichen Eindruck. Wenn du regierst, ist es für gewöhnlich nicht das Drängendste. Je größer die regierende Fraktion, desto weniger. Das gilt aber in neun Bundesländern und im Bund auch. Fast alle Parteien sind zwischendurch in der Regierung und an anderem Ort in Opposition. Fast alle. Die NEOS müssen noch irgendwo in eine Regierung kommen, sind aber auch noch nicht so lange am Tableau - wird auch passieren eines Tages, irgendwo. Gut wäre, wenn man sich erinnert, wenn man in der Regierung ist, dass man das auch will. Wir haben hier in der letzten Legislaturperiode beim Stadtrechnungshof Fortschritte erzielt. SPÖ und GRÜNE sind jetzt dabei, heute eine weitere Verbesserung zu machen, nämlich, alle dürfen mit, denn sonst ist eine Fraktion in der Untersuchungskommission nicht dabei. Und ich finde das schade, dass ich jetzt höre, dass die Opposition sich in dieser Frage nicht einig ist. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Stimmt ja nicht!) Wir werden das zwar heute nicht beschließen, heute ist noch eine Zweidrittelmehrheit notwendig. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Vielleicht schon!) - Vielleicht schon. Ich höre von Herrn Kowarik, vielleicht schon. Wir werden es ja sehen, heute im Laufe des Tages, am Nachmittag, schätze ich, werden wir darüber abstimmen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Bereiten Sie sich auf die Sitzungen vor!) Es freut mich, wenn ich jetzt vernehme, dass wir zumindest die Vergrößerung der Untersuchungskommission von 15 auf 18 Mitglieder gemeinsam vornehmen können, dann kann die Kommission in Wien im Gegensatz zu Niederösterreich mit allen Fraktionen im Haus stadtfinden. - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Nächster Redner ist Herr Lhptm-Stv. Nepp. - Bitte. Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, mehr Kontrollrechte für Minderheiten, mehr Kontrollrechte für die Opposition sollte eigentlich auch jeder Partei wichtig sein, weil auch jeder einmal irgendwann in der Opposition sitzen kann und nicht der Regierung angehört. Dass es die SPÖ als gottgegeben sieht, dass sie hier immer regieren wird, vielleicht wird sie auch einmal eines Besseren belehrt, aber dass es gerade den GRÜNEN da jetzt nicht so wichtig ist, Minderheitenrechte zu stärken, ist mir ein bisschen nicht nachvollziehbar, denn das nächste Mal schaut es nicht so aus, dass ihr als Mini-Partei in die Regierung kommt. Oder vielleicht habt ihr die Hoffnung überhaupt schon aufgegeben, wieder in dieses Haus einzuziehen und deshalb ist euch die Zukunft von Minderheitenrechten wurscht. Ich weiß es nicht. Es hat sich ja heute schon im Ausschuss, der vorher getagt hat, abgezeichnet. Es war ja auch eine komische Situation, und da sieht man, wie dilettantisch eigentlich hier von Rot und Grün gearbeitet wird. Es war ja ein Ausschuss, wo zwei grüne Vertreter dann in der Früh gefehlt haben und selbst der Herr Wiederkehr von den NEOS war anfangs nicht da. Es wäre eigentliche eine sieben zu sieben Pattsituation gewesen, und ihr hättet nicht einmal im Ausschuss diesen Initiativantrag beschließen können, hätte man nicht vorher ein bisschen geschwafelt und das in die Länge gezogen. Die GRÜNEN haben das Sitzungszimmer noch immer nicht gefunden, die sind vielleicht mit der Wünschelrute falsch abgebogen, die sind irgendeiner falschen Spur gefolgt, einer esoterischen Spur, waren nicht anwesend. Zu eurem Glück ist dann irgendwann einmal der Herr Wiederkehr aufgetaucht und somit kam es zu einer acht zu sieben Mehrheit, und ihr habt es geschafft. Dilettantisch diese Vorgehensweise, schaut wenigstens, dass ihr anwesend seid. (Beifall bei der FPÖ.) Und wie dilettantisch das auch ist, zeigt sich ja auch in diesem Gesetz, das wir heute beschließen. Dass alle Fraktionen dabei sind, ja, ist eine Stärkung der Kontrollrechte der Opposition, aber so, wie ihr das macht, ist das auch logistisch schlecht. Ihr erhöht von 15 auf 18, weil jetzt zufälligerweise der 18. Mandatar ein NEOS-Mandatar ist. Wenn man das inhaltlich richtig aufarbeiten würde, dann müsste man das - so wie zum Beispiel auch möglich im Stadtrechnungshofausschuss - flexibel gestalten. Denn nehmen wir einmal an, die Wahl 2020 ist geschlagen und gehen wir von einem realistischen Szenario aus: Die GRÜNEN hat es zerfetzt, sind nicht mehr drinnen. Es gibt vielleicht dann die Liste Pilz, vielleicht auch noch eine zweite kleinere Partei, vielleicht so eine kommunistische Splittergruppe unter Martin Margulies, wer weiß. Es sind mehrere drinnen. Was machen wir dann, wenn es zu einem Untersuchungsausschuss und zu einer U-Kommission kommt, dann ändern wir wieder die Stadtverfassung? Und das meine ich, das ist dilettantisch. Deshalb haben wir heute auch einen Abänderungsantrag gestellt, wo auch alle Fraktionen in einem U-Ausschuss, in einer U-Kommission vertreten sein würden, wo es flexibel gestaltet wird, egal, wie sich in Zukunft dieses Haus hier in der Parteienlandschaft verändert. Und das wäre seriöse Arbeit, wenn Sie hier zustimmen würden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Um vielleicht auf die Ursache noch zurückzukommen, nämlich das Krankenhaus Nord und weil Sie sich da auch gestern so gerühmt haben - wir wollen eh kontrollieren: Erstens einmal, Sie haben uns als Opposition das Recht auf Aufklärung weggenommen. Sie spielen jetzt, Sie haben ganz genau gewusst, wann wir diese U-Kommission einberufen werden wollen. Jetzt kommt der Herr Ludwig daher und sagt, na ja, wer weiß, wie lange die Opposition da jetzt braucht. - Er hätte nur jeden Tag Zeitung lesen müssen, wo wir gesagt haben, sobald der Rechnungshofendbericht fertig ist, setzen wir ein. Und hier wollte er zuvorkommen, nicht, um aufzuklären, sondern, um zu vertuschen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Wir hätten nämlich viel mehr untersucht. Wir hätten ja nicht nur das Krankenhaus Nord untersucht (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das kannst du niemandem erklären, was du jetzt gesagt hast!), wir hätten den Gangbettenskandal untersucht. Wo ist denn da die grüne Patientenanwältin? - Sie schweigt, Hauptsache, sie hat sich das Gehalt aufgebessert. Sie schweigt. So viel zur Kontrolle. Sie üben überhaupt keine Kontrolle aus, Sie sitzen hier mit drin und werden genauso vertuschen, wie es auch die SPÖ will, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Sie glauben, jetzt in einen Prozess eintreten zu können, bei dem Sie sich erstens einmal selbst anzeigen - ich meine, das ist ja schon ein Schuldeingeständnis -, aber dann wollen Sie vielleicht auch selbst Anklägerin spielen, und die Richter suchen Sie sich auch noch aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Urteil in diesem Prozess, das werden nicht Sie fällen, das Urteil werden die Wähler fällen. Und das wird kein Freispruch sein, sondern ein Schuldspruch 2020. Sie werden es sehen, wenn Sie hier minimiert in diesen Reihen sitzen, mein sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher zu Wort gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Kontrollrechte, ein gutes Thema, denn Rot-Grün in Wien steht für mehr Kontrollrechte. Deshalb haben wir auch den Untersuchungskommissionsantrag eingebracht. Der ist umfassend begründet, und der ist eingebracht worden, weil die Opposition säumig ist. Wir stehen auch für Kontrolle. (Heiterkeit bei der FPÖ. - Beifall bei der SPÖ.) Kontrolle ist ein wichtiges Recht der Minderheit, aber auch die Mehrheit ist natürlich dazu da, Kontrolle gegenüber der Vollziehung auszuüben. Wenn gesagt wird, ja, aber man sollte das nach dem Muster des Nationalrates regeln: Nach der gestrigen Entscheidung im Nationalrat, einen Untersuchungsausschuss abzudrehen, muss man sagen, ein Verweis auf die Mehrheitspraxis des Nationalrates von Schwarz-Blau ist eine gefährliche Drohung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Dort werden die Kontrollrechte und die Minderheitenrechte mit Füßen getreten. Dort werden die Minderheitenrechte unterdrückt. Und wenn gesagt wird: aus formalen Gründen. Wenn diese extrem restriktive Auslegung eines Gutachtens bisher Maßstab gewesen wäre (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wenn die SPÖ es nicht zusammenbringt, einen Antrag zu schreiben!), hätte in den letzten 20 Jahren im Nationalrat überhaupt keiner der damals bestehenden Untersuchungsausschüsse stattfinden können. Das war die bisherige Praxis, und es hat sich natürlich in der Rechtsordnung immer alles auch nach der bisherigen Praxis zu richten. Also das im Nationalrat ist eine Orbánisierung - wie es Christian Kern richtig gesagt hat - des österreichischen Parlamentarismus und der österreichischen Demokratie (Beifall bei der SPÖ.) Wien ist anders, bei uns achtet man die Kontrollrechte. Deshalb wollen wir auch eine neue Geschäftsordnung, in der wir das alles ausbauen. Wir haben uns auch einen Zeitrahmen genommen, dass wir zumindest mit einer Punktation bis zum Sommer fertig sind. Jetzt ist es aber so, dass die Bürgerinnen und Bürger wollen, dass wir schon vorher eine Untersuchungskommission haben, und deshalb hat der Michael Ludwig vollkommen zu Recht gesagt, mir reicht es, und wir haben das jetzt schon eingesetzt, weil die Opposition eben säumig ist. Und das war ein richtiger Schritt. (Heiterkeit bei der FPÖ. - Beifall bei der SPÖ.) Aber es ist so, wir wollen und wir sind auch in guten Gesprächen, dass wir die Minderheitenrechte bei der Untersuchungskommission weiter ausbauen. Das ist auch gut gelaufen, und wir haben gute Gespräche gehabt. Wir haben bei manchen Punkten eine Einigkeit, oft ist ja auch die Opposition nicht einig, und wir hätten sicher in den nächsten Monaten hier etwas weitergebracht. Wir haben auch gesagt, das Paket im Procedere wird nicht aufgeschnürt, und das ist auch richtig. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Und was ist das heute?!) Jetzt ist aber die Situation, dass die NEOS nicht drinnen wären, das ist keine Frage des Procedere, sondern ist eine demokratiepolitische Frage. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Haben Sie unseren Zusatzantrag von heute schon durchgelesen?!) Es gibt zwei Möglichkeiten: Machen wir gar nichts und dann sind die NEOS halt nicht enthalten, wäre eine durchaus vertretbare Möglichkeit. Die bessere Möglichkeit ist aber, wir ändern diesen Punkt, damit alle Fraktionen drinnen sind. Und das, glaube ich, war auch die richtige demokratiepolitische Entscheidung. (Beifall bei der SPÖ.) Wo ich Ihnen zustimme, ist, ob das 15/18 ewig ist. Wenn wir dann das Gesamtpaket machen, kann man hier sicher noch eine bessere Lösung finden, die nicht abhängig ist vom ... (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Die liegt jetzt schon am Tisch!) Aber wir beschließen ja ohnehin noch in der Gesetzgebungsperiode ein großes Gesamtpaket. Und sicher ist, dass die Opposition ihre Ankündigung auf Einbringung eines Antrages nicht eingebracht hat. Und wenn der Kollege Juraczka sagt, nach den Regeln von Rot-Grün: Die Regeln, die wir haben, haben im Wesentlichen zwei Fraktionen ausgearbeitet, Rot und Schwarz. Die federführenden Personen waren damals Klubobmann Hatzl und Klubobmann Prochaska. Die haben die Handschrift gemacht, die haben auch die geltenden Regeln eingeführt. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wann war das?!) Wir haben es beschlossen mit SPÖ-Mehrheit. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wie lange ist das her?) Und trotzdem sind wir noch immer das einzige Bundesland, das solche Regeln hat, das ein Minderheitenrecht hat, während Sie die Minderheitenrechte mit Füßen treten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wie lange ist das her? 25 Jahre!) - Das waren nicht 25 Jahre, das war 2002. 2002 haben wir das beschlossen und nicht vor 25 Jahren, wie der Herr Klubobmann Juraczka zu Unrecht sagt. Bei der Untersuchungskommission Flächenwidmung haben wir die Neuorganisation der MA 21 erstellt, bei Pflege haben wir das Geriatriekonzept erstellt, und bei der Psychiatrie haben wir wesentliche Verbesserungen für die Psychiatrie eingebracht. Auch diese Untersuchungskommission wird wesentliche Verbesserungen bringen. Wir achten Minderheitenrechte, weil Minderheitenrechte wichtig sind für die Weitereinwicklung, während Schwarz-Blau die Minderheitenrechte mit Füßen tritt. - Danke schön. (Anhaltender Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara zu Wort gemeldet. Ich bitte darum. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das sehe ich auch so, dass es sehr wichtig ist, dass wir NEOS in dieser Untersuchungskommission drinnen sind, denn ich glaube, da gibt es auch einiges aufzudecken. Und ganz ehrlich gesprochen, sind wir ja hier die einzige Partei, die tatsächlich diese Rolle auch entsprechend ausfüllen kann, weil sie ja sowohl auf der einen Seite wie auch auf der anderen Seite in sehr vielen anderen Themen auch schon in der Vergangenheit gezeigt haben, wie man zudeckt (Beifall bei den NEOS.) Wenn es um Aufdeckung geht, ist es genau das, was Sie brauchen und was die Bürgerinnen und Bürger brauchen, und das sind die NEOS, das heißt, mehr Kontrollrechte in dem Fall natürlich absolut zu unterstützen. Das ist einmal der eine Aspekt, aber ich denke, es gibt heute über das Thema Untersuchungskommission noch andere Geschäftsstücke, wo dazu noch genauer diskutiert wird. Ich möchte aber noch einmal darauf eingehen, ich habe das gestern schon einmal erwähnt, weil auch der Herr Stürzenbecher hier wieder gesagt hat, dass die Opposition jetzt wieder auch am Beispiel der Untersuchungskommission KH Nord säumig war. Ich betone es noch einmal: Ganz im Gegenteil, ich habe mehrere Anträge eingebracht, in denen es darum geht, dass es Fortschrittsberichte zum KH Nord gibt, und darum geht, dass es einen Gesamtfinanzierungsplan gibt. Erst gestern habe ich einen Antrag eingebracht, auch wieder in Richtung Gesamtfinanzierungsplan, und ich bin schon sehr überrascht, dass Sie auf der einen Seite eine Untersuchungskommission einberufen, sagen, wir decken alles auf, und auf der anderen Seite exakt gestern wieder einen Antrag für einen Gesamtfinanzierungsplan des KH Nord ablehnen. Das ist ja vollkommen widersprüchlich. (Beifall bei den NEOS.) Ganz ehrlich, das verstehe ich nicht. Wie kann ich auf der einen Seite sagen, ich mache eine Untersuchungskommission zum KH Nord, und auf der anderen Seite, auch im Sinn der Kontrollrechte, weil auch Anträge in der Form natürlich schon auch Kontrollrechte sind, wenn ich die entsprechenden Fragen und Anträge stelle, diese entsprechend verweigern. Das verstehe ich überhaupt nicht. Mein Kollege Wiederkehr hat schon erwähnt, ein ganz wichtiger Aspekt der Kontrollrechte sind jedenfalls die Beteiligungen, vor allem die ausgegliederten Beteiligungen, und natürlich auch die entsprechenden Schuldenberichte, weil das, was wir hier immer wieder erleben, und wir werden es in der Budgetdebatte wieder sehen, ist die Diskussion, wie viele Schulden hat die Stadt, da dort natürlich ausgegliederte Unternehmen nicht berücksichtigt werden. Und das ist insofern besonders wichtig, weil wir ja jetzt auch über das Thema Ausgliederung des Wiener Krankenanstaltenverbundes sprechen. Auch dort ist es wieder wichtig, dass wir die Kontrollrechte, die wir jetzt im Gesundheitswesen haben, auch in Zukunft für alle Unternehmen im Krankenanstaltenbereich, im Pflegebereich - Pflegeheime, und so weiter - haben. Das heißt, das muss gewährleistet sein. Da sind wir schon gespannt, was da ein neuer Gesetzesvorschlag bringt. Das ist jedenfalls ein wichtiger Aspekt, um auch in den Gesamtbudgetzahlen tatsächlich die Schuldenbilanz der Stadt auf eine glaubwürdige Art und Weise darzustellen. Ein weiterer Aspekt, der mir extrem wichtig ist, betrifft das Thema der Anfragen - auch das ist schon gekommen -, nämlich dass wir letztlich nicht immer jene Antworten erhalten, die wir uns eigentlich erwarten würden. Das heißt, in diesem Bereich versucht man, Informationen zurückzuhalten, jedenfalls nur jene Antworten zu geben, mit denen man einigermaßen die Kriterien der Anfragen erfüllt. Auch in diesem Bereich ist es wichtig, wie mein Kollege Wiederkehr schon ausgeführt hat, dass es präzisere, exaktere Informationen gibt, die wir auch erhalten. Das ist für die politische Oppositionsarbeit wichtig. Noch einmal zum Abschluss: Worauf wir gespannt sind, das ist tatsächlich das neue Anstaltengesetz, wie da die Kontrollrechte ausschauen. Das betrifft letztendlich nicht nur die Spitalskonzepte, et cetera, sondern insgesamt das Thema der Gesundheitspolitik in dieser Stadt. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr StR Dr. Wölbitsch. - Bitte, Herr Stadtrat. StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf kurz auf den Redebeitrag des Kollegen Ellensohn eingehen: Sie wissen ganz genau, dass dieses Thema Minderheitsrechte immer ein Gesamtpaket war, das wir in der Opposition auch immer als Gesamtpaket gefordert haben. Sie haben eine Maßnahme herausgenommen, die Ihnen wohl das geringste Übel bereitet, und wollen diese Maßnahme jetzt überfallsartig hier beschließen, anstatt zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie eine Untersuchungskommission selbst einberufen, wenigstens faire Spielregeln für die Oppositionsparteien, die hier sitzen, zu schaffen. Insofern tun Sie nicht so, als würden Sie argumentieren, dass Sie sehr fortschrittlich und wir die Verhinderer wären! Es ist genau umgekehrt! Sie haben ein Gesamtpaket verhindert und eine Vereinbarung aller Parteien gebrochen, die sich immer an einen Tisch gesetzt und versucht haben, eine gute Lösung zu finden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Und weil Sie gesagt haben, man müsse sich daran erinnern, wenn man mal Oppositionspartei war und dann in eine Regierungsfunktion kommt (Abg. David Ellensohn: Niederösterreich! - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Niederösterreich!), so darf ich Sie nur an das Wahlrecht in Wien erinnern. Ich erinnere mich an Forderungen der grünen Partei, bevor sie eine Regierungsbeteiligung hatte, und ich erinnere mich daran, wie die Umsetzung des Wahlrechts in Wien gelaufen ist, als sie dabei war. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Bravo-Ruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Zum Herrn Kollegen Stürzenbecher: Prinzipiell muss man immer aufpassen, wenn man die eigene Polemik irgendwann als Realität anerkennt, aber Nationalrat ist ein gutes Beispiel, da dort nämlich die Minderheitsrechte zu einem sehr großen Teil schon so geregelt sind, wie wir das gerne hätten. Das haben wir auch gemeinsam damals beschlossen. Ich muss aber lachen, wenn Sie sagen, Ihr Antrag wurde im Nationalrat nicht zugelassen, da Sie es nicht geschafft haben, ihn so zu formulieren, dass er zugelassen werden kann. Wenn ich mir anschaue, wie die Anträge der Opposition in diesem Haus mit teilweise hanebüchenen Argumenten abgedreht werden, und wenn Sie sich jetzt beschweren, dass Sie im Parlament keinen Antrag zustande bringen, der zugelassen werden kann - tut mir leid, aber das verursacht ein kleines Lächeln bei mir. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Zwischenrufe von Abg. Christian Oxonitsch und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Stadtrat, gestatten Sie eine kurze Bemerkung! Hanebüchene Argumente gibt es in diesem Haus nicht. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Hanebüchene Argumente gibt es in diesem Haus nicht (Heftiger Widerspruch bei ÖVP und FPÖ.) und ich bitte Sie, das auch auf Grund Ihrer kurzen Zeit in diesem Haus zu beachten. - Bitte, Herr Stadtrat. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie haben die Debatte nicht zu argumentieren! Das ist hanebüchen, genau das ist es!) StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM (fortsetzend): Herr Präsident, das war kein persönlicher Angriff, und ich nehme Ihr Statement zur Kenntnis. Ich möchte aber auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen, zurück zum Krankenhaus Nord. Wir befinden uns derzeit in der Bauphase, im Abschluss der Bauphase, es war und ist eine Bauphase, die geprägt war von Steuergeldverschwendung, von Skandalen, et cetera - es wurde in den letzten zwei Tagen vieles schon genannt. Wir befinden uns jetzt in einem Übergang vom Baumanagement ins Betriebsmanagement. Und was wir da hören, sind Nebengeräusche, die wir alle schon einmal gehört haben und kennen und die bei uns Besorgnis auslösen. Hören wir nämlich, dass zum Beispiel kein technisches Personal vorhanden oder in der Lage ist, dieses Krankenhaus zu führen, dann ist das ungefähr so, wie wenn Niki Lauda sich nigelnagelneue Flugzeuge mit tollster Technik bestellen würde und diese würden auf dem Rollfeld stehen und er würde draufkommen, er hätte keine Piloten, die in der Lage wären, diese zu fliegen. Das ist in der Privatwirtschaft unvorstellbar, aber in Wien ist es möglich. Jetzt müssen teure Fachkräfte von den gleichen Firmen zugekauft werden, die man eigentlich verklagen wollte. Das wird natürlich alles gleichzeitig ein bisschen schwierig sein. Was wir aber nicht wollen, ist, dass beim Betriebsmanagement das Gleiche passiert wie beim Baumanagement, nämlich dass dort Hopfen und Malz verloren ist und sich das Ganze irgendwann auch zu einer "Never ending"- Skandalgeschichte entwickelt. Deshalb ist unser Vorschlag, dass der Rechnungshof für die kommenden drei bis fünf Jahre da auch eine begleitende Kontrolle des Betriebsmanagements vornimmt. In der Steiermark ist das auch möglich, dort überprüft der Rechnungshof nämlich nicht nur, was alles schiefgelaufen ist, sondern er übt auch schon begleitende Kontrolle aus. Das ist etwas, das wir auch in Wien zum Thema bessere Kontrolle fordern. Mir ist schon klar, dass der Rechnungshof zusätzliche Ressourcen braucht, um auch noch seinem Kerngeschäft nachgehen zu können - ansonsten sind wir natürlich immer sehr auf Sparsamkeit ausgelegt -, aber ich glaube, dass es da wirklich wert wäre zu investieren, da es eine Investition in die Kontrolle dieser Stadt und dieser Stadtregierung ist. Das spart der Steuerzahlerin und dem Steuerzahler am Ende sehr viel Geld. Im Übrigen bin ich auch dafür - das ist nur noch ein letzter kleiner Seitenast -, dass der Stadtrechnungshof das in Zukunft bei jedem Großprojekt machen kann - wirklich nur bei den großen Projekten -, nämlich eine Vorabprüfung, ob das, was an Plänen eingereicht wird, überhaupt sinnvoll ist, und auch eine begleitende Kontrolle im Laufe der Errichtung der Großprojekte, damit uns Aha-Erlebnisse und Steuergeldverschwendungen wie beim Krankenhaus Nord mit 1,5 Milliarden EUR in Zukunft erspart bleiben. Daher meine große Bitte auch an den abwesenden, designierten Herrn Bürgermeister Michael Ludwig, sich gemeinsam mit dem Stadtrechnungshof für eine begleitende Kontrolle betreffend Betriebsmanagement beim Krankenhaus Nord einzusetzen, damit wir zumindest da den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Skandale und zusätzliches Geld ersparen. Ein Satz, der immer wieder genannt wird, der aber auch jetzt richtig ist: Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und von StRin Ursula Schweiger-Stenzel.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hebein. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Werter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Es stehen massive Vorwürfe das Krankenhaus Nord betreffend im Raum. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Jetzt auf einmal!) Diese wollen wir lückenlos aufklären, deshalb haben Rot und Grün eine Untersuchungskommission beantragt. Faktum ist, werte Opposition, da können Sie hoch und nieder springen, Sie haben es bisher nicht geschafft. Das haben Sie nicht geschafft! Das heißt, Sie haben nicht von Ihrem Minderheitsrecht Gebrauch gemacht, haben das monatelang und jahrelang angekündigt, mit null Ergebnis. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Was haben wir angekündigt? Wenn der Endbericht da ist! Kurz vor dem Endbericht kommt die rot-grüne Untersuchungskommission - das ist DDR! ) Null Ergebnis! Jetzt ist es Faktum. Faktum ist, es gibt die Untersuchungskommission, Rot-Grün will alles aufklären. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Das ist eure Unfähigkeit! Dilettantisch!) - Herr Nepp, dass Ihnen das peinlich ist, glaub' ich Ihnen ja aufs Wort. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist noch peinlicher!) Und weil ich gleich bei Ihnen bin, noch ein Punkt zu Ihrer Rede, auch um zu untermauern, wie offensichtlich unangenehm es Ihnen ist: Wenn Sie hier draußen schon argumentieren müssen, dass irgendwer bei irgendeinem Ausschuss zu spät gekommen ist (Neuerlicher Zwischenruf von Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA.), Herr Abg. Nepp, vor drei Tagen ist eine Oppositionspartei viel zu spät zum Unvereinbarkeitsausschuss gekommen, da haben wir länger gewartet, als der Ausschuss gedauert hat. In den letzten Jahren ist das immer wieder passiert, und es ist nur peinlich, wenn Sie jetzt hergehen und das als Argument hernehmen, das ist echt ein sehr niedriges Niveau. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Das zeigt nur eure Unfähigkeit!) Faktum ist, wir haben jetzt eine Untersuchungskommission, wir wollen eine lückenlose Aufklärung (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Warum habt ihr es bis jetzt nicht gemacht?) und gleichzeitig, meine sehr geehrten Damen und Herren, gleichzeitig dreht die Regierung den von der SPÖ beantragten Untersuchungsausschuss auf Bundesebene mit fadenscheiniger Begründung ab. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Auch das ist falsch, das kann nicht die Regierung abdrehen! Sie haben keine Ahnung, wie immer!) - Ja, ich verstehe Ihre Aufregung. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wer hat's abgedreht? War das der Sebastian Kurz? Sie sind ahnungslos, wie immer!) Das ist definitiv auch ein Faktum, und das, obwohl so ein Skandal hinsichtlich Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Raum steht. Ich halte das, ganz ehrlich, für einen autoritären Stil, den Sie hier fahren, und nicht sonderlich demokratisch. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie regen sich furchtbar darüber auf, dass wir von der Regierung Oppositionspolitik machen müssen, da Sie es nicht schaffen, und gleichzeitig unterbinden Sie auf Bundesebene das Minderheitsrecht. Ich würde mich schämen, ich finde das auch demokratiepolitisch sehr bedenklich. Herr Abg. Kowarik, ich höre Sie und muss Sie daran erinnern, dass wir vor vier, fünf Jahren - auch Herr Abg. Ulm - nicht unähnliche Diskussionen geführt haben. Da waren Sie hier draußen und haben gesagt, Stadtrechnungshof, Kontrollrechte, es geht nichts weiter, die Regierung bringt nichts weiter, wir werden nicht eingebunden, die schaffen gar nichts. Wir, Rot-Grün, haben eineinhalb Jahre verhandelt und haben Ihnen ein Paket vorgelegt, mit dem wir die Kontrolle verbessert haben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Da war die Diskussion ein bissel eine andere, das sollten Sie wissen!) Ich erinnere Sie nur daran, damit haben wir das Kontrollamt aufgewertet, damit haben wir die Kompetenzen erweitert, exakt dem Bundesrechnungshof gleichgestellt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Exakt nicht, Frau Kollegin, bleiben wir bei der Wahrheit!) Wir haben strengere Überprüfungen geschaffen, das heißt, die StadträtInnen müssen auch eine Stellungnahme zu den Empfehlungen des Stadtrechnungshofes abgeben. Wir haben mehr Transparenz beim Bestellvorgang des Direktors geschaffen, er hat inzwischen auch ein Rederecht hier. (Oh- Rufe bei der FPÖ.) Wir haben einen Jahresbericht, das heißt, wir haben ... (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Ich darf ganz kurz unterbrechen. Wenn schon Zwischenrufe, dann bitte einzeln, aber nicht zu dritt und zu viert, da versteht man nämlich gar nichts. Ich ersuche also um ein bisschen mehr Disziplin, meine Damen und Herren. (Ruf bei der FPÖ: Wo steht das? - Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Sprechchöre der Begeisterung!) Jetzt ist die Frau Abg. Hebein am Wort, und ich bitte, Ihre Entrüstung oder Emotion oder was auch immer es sein mag, ein bisschen hintanzuhalten. - Danke. Abg. Birgit Hebein (fortsetzend): Ich danke Ihnen, Herr Vorsitzender, es zeigt nur ein bisschen die Aufregung. Herr Abg. Kowarik, Herr Abg. Ulm, wir haben so gut verhandelt (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Warum machen wir es jetzt nicht genauso? Warum nicht?), Stadtrechnungshof neu, Sie haben zugestimmt. Wir haben nicht alles erreicht, aber es war so ein Paket, wo auch Sie eingestehen mussten: Da haben wir einiges geschafft. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie waren ja gar nicht dabei!) Das werden wir auch mit der Geschäftsordnung schaffen. Sie wissen ganz genau, es sind sehr viele Punkte offen, von der Vorsitzführung über den Verfahrensanwalt, die Schiedsinstanz, dem Untersuchungsgegenstand, die ZeugInnen, die Auskunftspersonen bis zur Amtsverschwiegenheit, da sind Sie sich noch nicht einmal einig. Auch das werden wir schaffen. Machen Sie mit im Sinne von mehr Kontrolle und Transparenz! - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik. Sie können jetzt zum Rednerpult kommen und Ihre Meinung sagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Vorhin hat man ihn nicht verstanden. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Das kann ich Gott sei Dank immer machen, wir leben in einer relativ freien Republik, also brauche ich nicht den Präsidenten des Landtages dazu. (Beifall bei der FPÖ.) Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, die interessierte Öffentlichkeit und dieses Hohe Haus erlebten in den letzten paar Wochen eine Schmierenkomödie in zwei Akten - so würde ich es nennen -, mit dem möglichen Titel: Wie wird der neue SPÖ-Obmann eine erfolglose Stadträtin los? Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abg. Kowarik, für die "Schmierenkomödie" erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Demonstrativer Beifall von Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch. - Abg. Armin Blind: Das ist ungeheuerlich!) Abg. Mag. Dietbert Kowarik (fortsetzend): Gut, ohne Worte, sage ich einmal. Also: Wie werde ich eine erfolglose Stadträtin los, die nicht zurücktreten will? - Wir erleben diese Komödie, diese Posse, nennen Sie es, wie Sie wollen, Herr Präsident, damit es Ihnen besser gefällt. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Darf ich mir "Schmierenkomödie" denken?) - Na ja, das ist die Frage. Wir erleben diese Komödie mit einem Antrag der SPÖ und der GRÜNEN, es möge eine Untersuchungskommission zur Klärung der Projektkosten und der Terminentwicklung des Krankenhauses Nord eingesetzt werden. Das ist wortwörtlich zitiert die Wiedergabe des wesentlichen Teils dieses Antrages. Warum Komödie, warum Posse, warum das Wort, das ich offensichtlich im Sinne des Herrn Präsidenten nicht sagen darf? - Aber das gehört ja auch dazu, die Stellungnahme des Präsidenten passt sehr gut dazu. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf bei der SPÖ.) Ja, es ist so, Frau Kollegin, nicht böse sein, das ist lächerlich, was da aufgeführt wird, aber wir sind es gewohnt. Einmal habe ich einen Ordnungsruf für "Ahnungslosigkeit" bekommen, weil ich einem Kollegen Ahnungslosigkeit unterstellt habe. Na ja, gut, der Herr Präsident hat seine ganz eigene Sicht der Dinge unserer Geschäftsordnung. Warum die Posse? - Die Kollegen der SPÖ haben sich bis jetzt immer bemüht, dieses Krankenhaus Nord schönzureden, und sie haben uns alles Mögliche erzählt. Ich verweise auf Kollegen Juraczka, der schon einiges dazu vorgetragen hat. Ich darf daran anschließen - vielleicht ein bisschen in der Zeit danach, im Jahr 2016 -, am 28. Jänner 2016 hat der arme Kurti Wagner, der offensichtlich der Pflichtverteidiger dieses Krankenhauses Nord ist (Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka), noch mitteilen müssen: Trotz sorgfältigen Managements und umfassender Kontrolle können auch immer wieder Probleme auftreten. - Trotz sorgfältigen Managements und umfassender Kontrolle, darum brauchen wir jetzt - ich glaube, das ist überhaupt eine Premiere in ganz Österreich - eine Untersuchungskommission von Rot und Grün. Kurt Wagner, 30. September 2017: "Das ist weder eine Bauruine noch ein Milliardengrab." - Na ja, wie man es nimmt. - "Hyperventilieren der Oppositionspolitiker." - Na, da bringen wir selber eine Untersuchungskommission ein. Kurti Wagner, die dritte, 3. Oktober 2017, also gleich danach: "Es gibt keine Kostenexplosion." - Na ja, darum brauchen wir jetzt eine Untersuchungskommission, weil es eh keine Kostenexplosion gibt. Christian Oxonitsch, 9. Februar 2018: Er redet von Kampfrhetorik der Opposition und wehrt sich entschieden gegen die Angriffe der Opposition zum Krankenhaus Nord. - Darum brauchen wir jetzt eine Untersuchungskommission. - "Das Krankenhaus Nord ist weder ein Skandalfall noch ein Kriminalfall." - Na ja, sage ich einmal, na ja, jetzt zeigen wir die Vorgänge dort selber an. Und Frauenberger zum Krankenhaus Nord: "Ich stehe mit meiner Politik für größtmögliche Transparenz." - Darum braucht die eigene Regierung jetzt eine Untersuchungskommission. Also was soll das sonst sein, meine Damen und Herren? - Nicht böse sein! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Die entsprechenden Organe hätten das machen können, wofür sie eigentlich bezahlt werden und was auch ganz klar in unserer Stadtverfassung normiert ist - § 72a, für jeden zur Erinnerung. Da wird nämlich festgestellt: "Jedoch ist auch der Krankenanstaltenverbund dem Gemeinderat, dem Stadtsenat, dem Bürgermeister, dem zuständigen Amtsführenden Stadtrat, dem zuständigen Gemeinderatsausschuss und dem Magistratsdirektor untergeordnet." Wenn man dort also wirklich Transparenz und Aufklärung will, dann macht man das auf dem Dienstweg, Frau Stadträtin. Das wäre doch mal eine Möglichkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Dann sorgt man als Stadträtin, als Bürgermeister, als Magistratsdirektor für Ordnung in seinem Ressort. Aber nein, man macht eine Untersuchungskommission. Es wurde eh schon gesagt, warum das gemacht wurde. Es ist natürlich schwierig, den Bürgermeister da irgendwie ernst zu nehmen, der zwar mit 1. November 2014 den damaligen Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbundes ernannt hat - das hat also der Bürgermeister selber gemacht, das ist Aufgabe des Bürgermeisters -, aber nachträglich sagt - und im "Kurier" zitiert wird -, dass er eigentlich nicht so genau weiß, was dieser dort so macht. - Er hat ihn selber bestellt und weiß es nicht. Meine Damen und Herren, meine Redezeit läuft ab, aber das macht nichts, wir haben heute ja noch viel Zeit, um über die Gesetzesvorhaben zu diskutieren. Hätten Sie Kontrolle und Konsequenzen ernst genommen, dann hätten Sie gestern bei unserem Misstrauensantrag mitgestimmt. - Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Deutsch. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die ÖVP die heutige Aktuelle Stunde zum Thema "Mehr Kontrollrechte gegen die Bremser" gewählt hat, ist gerade angesichts der Ereignisse der letzten Tage eine besondere Chuzpe. Gestern hat im Parlament der Nationalratspräsident gemeinsam mit ÖVP und FPÖ verhindert, dass eine Untersuchungskommission einberufen werden kann, und damit auch das Minderheitenrecht auf Einsetzung verletzt. "Gegen die Bremser" lautet der Titel Ihrer Aktuellen Stunde, Sie können damit nur sich selbst gemeint haben, Sie halten sich in dieser Aktuellen Stunde gerade selbst einen Spiegel vor, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wir konnten gestern live miterleben, wie ÖVP und FPÖ mit Minderheitsrechten umgehen, wenn es etwa um die Aufarbeitung der Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geht. Das Verlangen der SPÖ nach einem Untersuchungsausschuss wurde im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mit einer rein formalistischen Argumentation für unzulässig erklärt, mit Hilfe einer rechtlichen Einschätzung betreffend den Umfang des Untersuchungsgegenstandes, indem eine stärkere Eingrenzung, also Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes verlangt wurde. Mit dieser Argumentation, meine sehr geehrten Damen und Herren - Kollege Stürzenbecher hat auch darauf hingewiesen -, hätte in den vergangenen Jahren hier nie ein Untersuchungsausschuss stattfinden können. Gleichzeitig wird aber gestern und heute von Ihnen hier im Gemeinderat und im Landtag eine Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes verlangt. Das schaut sehr nach politischer Willkür aus. Das ist kein Spaß, hier geht es um die Grundrechte, auch die Grundpfeiler des Rechtsstaates. Aber, Sie haben es ja gesagt, genauso stellt sich Schwarz-Blau offensichtlich den Rechtsstaat vor. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ging Ihnen offensichtlich darum, im Parlament den Untersuchungsausschuss zu verhindern oder zu verzögern. Auch die Weigerung der Koalition, Verhandlungen über eine Nachjustierung des Verlangens zu führen, was bisher in der Vergangenheit über Anregungen auch immer möglich war, lässt tief blicken. Sie haben damit das Minderheitenrecht beschädigt und die Aufklärung gebremst. So soll offensichtlich mit Geschäftsordnungstricks verhindert werden, dass Licht in die Sache kommt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Wien hingegen ist der Untersuchungsausschuss oder die Untersuchungskommission ein Minderheitenrecht, ein wichtiges Instrument für Transparenz und Kontrolle. Hier ist entscheidend, dass alle Fraktionen im Gemeinderat und im Landtag an den Untersuchungskommissionen, Untersuchungsausschüssen teilnehmen können. Insofern sind die Kontrollrechte für die Opposition gesichert, man muss nur die Aufgaben auch wahrnehmen wollen. Sie haben die Möglichkeiten ja gehabt, hier auch zu kontrollieren, dann tun Sie es auch! Insofern ist das Darum-Herum-Gerede hier kaum noch zu ertragen beziehungsweise nachzuvollziehen. In Wien werden Minderheitenrechte nicht verhindert, sie müssen wahrgenommen werden. Sie haben selbst über Monate das Einsetzen einer Untersuchungskommission verhindert. Ich gestehe zu, ÖVP und NEOS konnten es nicht, FPÖ wollte es nicht, und weil Ihnen das jetzt peinlich ist, wird hier verbal wild um sich herumgeschlagen. Durch das Einbringen eines Antrages für eine Untersuchungskommission von Rot-Grün können nun die behaupteten Missstände aufgeklärt werden, und es können sich alle Parteien in dieser Untersuchungskommission letztendlich auch einbringen. Wichtig ist, dass in Wien diese Untersuchungskommissionen auch transparent sind. Sie sind medienöffentlich, jede Sitzung wird auch von Medien begleitet (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wer kann die Öffentlichkeit ausschließen, Herr Kollege? Wer kann sie ausschließen?), jede Entscheidung über Beweisanträge, über Ladungen ist öffentlich, und dadurch ist bereits die volle Transparenz gewährleistet. Das haben wir auch bei den letzten drei Untersuchungskommissionen gesehen. Auch Wortprotokolle sind im Internet jeweils nachzulesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend nochmals festhalten, dass wir das Minderheitsrecht der Untersuchungskommission sehr ernst nehmen und die lückenlose Aufklärung behaupteter Missstände bei voller Transparenz auch verlangen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Warum machen Sie's nicht selber?) Dafür sind die Regeln in der Wiener Stadtverfassung klar definiert. Den Vorsitz führt eine rechtskundige Person, ein Richter, ein Notar oder ein Rechtsanwalt, um in einem behördlichen Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt, wie es in der Stadtverfassung heißt, zu ermitteln und dem Gemeinderat darüber einen Bericht zu erstatten. Es kann sowohl einen Mehrheits- oder, wie wir wissen, auch einen Minderheitsbericht geben. Wovor ich aber warnen möchte und was die Untersuchungskommission nicht sein kann, weil es dann nämlich ein Missbrauch dieses Instrumentariums wäre, ist, die Untersuchungskommission als Show-Bühne zu verwenden. Sie ist nicht als politisches Tribunal oder Gerichtsverhandlung zu missbrauchen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie sind wieder sehr objektiv heute, wie immer!) Es gibt einen Wunsch nach einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Ich darf darauf hinweisen, dass in der Aktuellen Stunde keine Geschäftsordnungsdebatte zulässig ist. Die Aktuelle Stunde ist beendet. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist falsch, Herr Präsident! Das ist ein Blödsinn!) - Das ist kein Blödsinn. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Natürlich ist das ein Blödsinn! Schauen Sie einmal nach in der Stadtverfassung! Wo steht, dass das nicht zulässig ist?) - Es ist nicht zulässig in der Aktuellen Stunde. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ!) - Es ist in der Aktuellen Stunde nicht zulässig, darum beende ich die Aktuelle Stunde. Herr Klubobmann Juraczka hat jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie haben keine Ahnung!) - Weil ich nicht so weise bin wie Sie. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Herr Präsident! Ich möchte nur meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass es einerseits, und das akzeptiere ich natürlich voll und ganz, einen Ordnungsruf bedingt, wenn man hier im Wiener Landtag die Vorsitzführung als "hanebüchen" bezeichnet, das ist okay, dass man aber zeitgleich, wenn man hier im Wiener Landtag die Vorsitzführung im Nationalrat als politisch willkürlich bezeichnet, keinen Ordnungsruf, stattdessen aber breiten Applaus bekommt, das halte ich für problematisch, und dagegen protestiere ich. - Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Vor Sitzungsbeginn sind von Abgeordneten des NEOS-Rathausklubs zwei Anfragen eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgte wie beantragt. Bevor wir zur Erledigung zur Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen 6, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 2 und von den NEOS 16 schriftliche Anfragen eingelangt sind. Abg. Mag. Juraczka hat am 9. März 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Berger-Krotsch, Oxonitsch, Dr. Stürzenbecher, Ellensohn und Dr. Kickert haben am 13. März 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung der Wiener Stadtverfassung hinsichtlich § 59 Abs. 1 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Berger-Krotsch, Oxonitsch, Dr. Stürzenbecher, Ellensohn und Dr. Kickert haben am 13. März 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung der Wiener Stadtverfassung eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Valentin, Mag. Taucher, Mag. Abrahamczik, Holzmann, Karner-Kremser, Mag. Spitzer, Strobl, Ellensohn und Peter Kraus haben am 14. März 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Wir kommen zur Postnummer 1. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes über die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Brauner. Ich bitte Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die Debatte zu dieser Gesetzesänderung, die, wie Sie wissen, in engem Zusammenhang mit dem Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen steht und bitte um Zustimmung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe hier die Einstimmigkeit. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Ich sehe ebenfalls Einstimmigkeit. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die der Gesetzesvorlage in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand - Danke schön. Auch hier ist die Einstimmigkeit gegeben. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Errichtung und die Aufgaben der Feuerwehr im Lande Wien geändert wird. Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf. StR Dr. Ludwig, als seine Vertretung bitte ich Herrn Abg. Dr. Stürzenbecher, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht beim vorliegenden Feuerwehrgesetz um Verwaltungsvereinfachungen und um Grundsätze des Gender Mainstreaming, und ich ersuche um Zustimmung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter ... (Ruf bei der FPÖ: Mahdalik!), der am Pult steht, gemeldet. (Allgemeine Heiterkeit.) Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Ich glaube, der Herr Präsident ist heute überhaupt ein bisschen durcheinander. Man hat es auch bei seiner Ansicht über die Geschäftsordnung gemerkt, deswegen melde ich mich auch und ersuche um Sitzungsunterbrechung, damit uns der geschätzte Präsident die Stelle der Geschäftsordnung zeigen kann, wo drinsteht, dass in der Aktuellen Stunde keine Wortmeldung zur Geschäftsordnung möglich ist. Darum ersuche ich um Sitzungsunterbrechung. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Da wir uns mitten in einem Abstimmungsvorgang befinden ... - Machen wir gleich die Präsidiale oder nach dem Beschluss des Gesetzes? (Abg. Anton Mahdalik: Gleich!) - Gleich, gut. Ich unterbreche die Sitzung für eine Präsidiale. (Unterbrechung der Sitzung von 11.31 bis 11.37 Uhr.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich darf ersuchen, die Plätze einzunehmen und nehme die Sitzung wieder auf. Wir haben uns in der Präsidiale verständigt, nachdem es nicht eindeutig ist und es Interpretationsspielraum zulässt, ob in der Aktuellen Stunde auch Geschäftsordnungsdebatten auf Grund eines mangelnden Geschäftsstückes möglich sind. Darum war meine Vorgehensweise ja auch so, dass ich zuerst die Aktuelle Stunde beendet habe und dann gleich eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung zugelassen und das Wort erteilt habe. Wir werden uns eine entsprechende Vorgehensweise auch gutachterlich vom Haus erstellen lassen, damit wir in Zukunft alle ganz genau wissen, wie wir vorzugehen haben. Das war auch die Beschlusslage der Präsidiale. Wir nehmen die Verhandlung wieder auf, und ich darf den Berichterstatter bitten, wieder Platz zu nehmen. Es liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrheitlich angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe hier die Einstimmigkeit. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die der Gesetzesvorlage in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN so beschlossen. Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Bericht 2018 des Unvereinbarkeitsausschusses gemäß § 129b Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung über die Kontrolle der Bezüge von öffentlich Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtages gewählt wurden. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Dipl.-Ing. Al-Rawi, die Verhandlung einzuleiten. - Bitte, Herr Abgeordneter. Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Danke, Herr Präsident. Wir haben gestern die Ausschusssitzung gehabt. Es lagen 14 Meldungen, die kontrolliert und für ordnungsgemäß befunden worden sind, vor, und es gab auch 100-prozentige Zustimmung von allen Abgeordneten. Ich bitte das Hohe Haus, dem Bericht zuzustimmen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Bericht 2018 des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995, das Unfallfürsorgegesetz 1967, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Wiener Zuweisungsgesetz und das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. - Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich darf die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so geschehen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf um die Zustimmung jener Abgeordneten bitten, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind. - Danke, das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig so in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. - Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, die angesprochene Änderung oder der Änderungsvorschlag geht dahin, dass die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Untersuchungskommission erhöht werden soll, damit sichergestellt werden kann, dass alle im Gemeinderat vertretenen Parteien auch einer solchen angehören können. - Bitte um Zustimmung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich schlage vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon gestern und heute und auch in den Sitzungen davor sehr viel über Untersuchungsausschüsse, Untersuchungskommissionen gesprochen, vor allem in Bezug auf das Krankenhaus Nord. Wir als Fraktion der NEOS freuen uns, dass die Untersuchungskommission auf 18 Mitglieder aufgestockt wird, sodass alle in diesem Haus vertretenen Klubs und Fraktionen daran teilnehmen können. Ich glaube, das ist demokratiepolitisch sinnvoll und dafür auch unser Dank an Rot-Grün, dies zu ermöglichen. Es ist systemisch kohärent, da wir ja auch die Ausschüsse für den Gemeinderat auf 18 Mitglieder vergrößert haben. Das Argument der FPÖ, es sei nicht die richtige Herangehensweise, auf 18 zu erhöhen, sondern es müsste eine Maßnahme gesetzt werden, wie zum Beispiel beim Stadtrechnungshof, kann eine Ansicht sein, aber genauso ist es legitim, zu sagen, es sind 18, damit zumindest jede in diesem Haus vertretene Fraktion auch mit am Tisch sein kann. Ich halte es im Gegenteil für demokratiepolitisch sehr bedenklich, dass Sie sich dagegen aussprechen, dass eine andere Oppositionspartei hier bei der Kontrolle mitwirken kann (Abg. Armin Blind: Lesen Sie unseren Antrag! Sie haben keine Ahnung! Bereiten Sie sich vor!), und das halte ich für problematisch. (Beifall bei den NEOS.) Sie können es heute ja auch noch anders machen, indem Sie hier zustimmen werden und es damit ermöglichen. Wenn Sie hier nicht zustimmen, ist der klare Schluss daraus, dass Sie nicht möchten, dass NEOS mit am Tisch und bei der Kontrolle dabei ist. (Widerspruch bei der FPÖ.) Genau das Gleiche von Seiten der ÖVP. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das ist klassische Chuzpe!) Aber ich merke die Aufregung von ÖVP und FPÖ, wenn die wahre Kontrollpartei der NEOS hier auch aufklären möchte. (Beifall bei den NEOS.) Zu Ihren Anträgen: Natürlich kenne ich diese und auch die Vorgeschichte, dass natürlich einiges von dem, was Sie als andere Form im Bereich des Untersuchungsausschusses, der Untersuchungskommission fordern, natürlich auch von uns gefordert wird und wir damit auch d'accord gehen. Aber wir sehen, es ist besser, zumindest NEOS auch als zusätzliche Kontrollpartei in den Untersuchungsausschuss zu bringen als gar nichts. Natürlich wäre es noch besser, die ganze Untersuchungskommission zu reformieren. Dafür setzen wir uns auch ein, dass die Untersuchungskommission reformiert wird, weil es natürlich nicht ideal ist, wenn Rot-Grün Rot-Grün kontrolliert, die Fragen zum Teil ein Hohn sind, man für die Fragen zum Teil gar keine Untersuchungskommission bräuchte und die Minderheitsrechte schwach sind. Natürlich ist das problematisch, und das sehen natürlich wir auch als höchst problematisch an. Wir hätten auch gerne schon jetzt eine Reform gehabt und würden dementsprechend zustimmen, dass hier auch Reformen für die Untersuchungskommission kommen (Beifall bei den NEOS. - Abg. Armin Blind: Habt ihr einen Antrag? Die bringen nichts zusammen!) - Der Antrag, ja. Es gibt ja die Arbeitsgruppe, in der wir auch gemeinsam verhandelt haben, in der eigentlich auch schon ganz gute Ergebnisse erzielt worden sind. Und wenn Sie meinen, wir bekommen nichts zusammen, dann spiele ich das schon zurück und frage, warum man denn nicht auch für die Zukunft weiterverhandelt. Wie man vorher gesehen hat, ist auch die Geschäftsordnung hier im Landtag, im Gemeinderat nicht überall klar. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist glasklar! Das ist die Kurzsichtigkeit des Präsidenten!) Das waren Punkte, die wir in dieser Arbeitsgruppe behandelt und diskutiert haben, und da stehen Sie auf und gehen einfach. Aber natürlich ist mir schon seit dem Anfang der Periode bekannt, dass Sie, Herr Kowarik, die einzige Weisheit hier in diesem Raum mit dem Löffel gefressen haben. (Beifall bei den NEOS. - Empörung bei der FPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie könnten auf den Antrag eingehen!) Ich finde es sehr, sehr schade, dass es abseits der Thematik Untersuchungskommission auf 18 Mitglieder vergrößern oder nicht eine Gesprächsblockade von Seiten der ÖVP und FPÖ gibt. Nichts anderes als das ist es, denn wenn wir über Geschäftsordnungen sprechen und auch ganz viele andere Sachen regeln wollen und Sie die Verhandlungen abbrechen, dann ist es nichts anderes, als dass Sie sich weigern, auch in Zukunft ein besseres und faireres Kontrollsystem in dieser Stadt zu installieren. Aber natürlich, wir wollen auch eine andere Untersuchungskommission. Diese Vorschläge haben wir auch schon des Öfteren öffentlich kommuniziert und gefordert. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Kosten Sie auch vom Löffel der Weisheit, Herr Kollege!) Wir wollen ja, dass der Untersuchungsgegenstand nicht so eng gefasst ist mit den acht Jahren in die Vergangenheit, sondern dass dies gestrichen wird. Und ja, wir wollen natürlich die Minderheitsrechte verstärken, die Minderheitsrechte beispielsweise bei der Einsetzung, dass ein Viertel der Abgeordneten reicht, aber auch bei der Ladung, dass dies ein Minderheitsrecht wird. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Lesen Sie unseren Zusatzantrag, da steht das drin!) Auch im Bereich der Anforderungen der Beweismittel wollen wir, dass dies dann auch ein Minderheitsrecht wird. Eine Schiedsstelle für Streitigkeiten wird wichtig sein zu implementieren, um eine neutrale Instanz über Streitigkeiten entscheiden zu lassen. Da fanden wir auch den Vorschlag des Dreier-Gremiums, der von Seiten der ÖVP gekommen ist, sehr gut, und in diese Richtung müssten wir natürlich gehen. Gemeinsam mit Beugemitteln für die Verweigerungen von Ladungen halten wir es auch für essenziell, dass es Maßnahmen geben wird, um die Untersuchungskommission effektiver zu gestalten. Zum Antrag von Rot-Grün in Richtung Untersuchungskommission auf Bundesebene: Ja, wir glauben, ein Ausschuss ist auch für die BVT-Affäre nötig, die ja eine Affäre des Innenministeriums, eine Affäre Kickl ist, auch eine parteipolitische Zerschießung von wesentlichen Institutionen dieser Republik wie Geheimdiensten, wobei man ganze Behörden aus parteipolitischem Kalkül eigentlich handlungsunfähig macht, obwohl die Sicherheitsbedrohungen in diesem Land durchaus gegeben sind. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Der war gut!) Das ist eine Affäre, die natürlich aufgeklärt werden muss. Auch wenn hier unter scheinheiligen Argumenten der Untersuchungsausschuss verzögert wird, er wird bestimmt noch kommen. Wir sind natürlich auch auf Bundesebene bereit, mitzuwirken, dass ein neuer Antrag gestellt wird (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Da können Sie der SPÖ erklären, wie man einen Antrag schreibt!), vielleicht mit einem anderen Untersuchungsgegenstand, der dann vielleicht zulässig ist, wenn es dem Herrn Innenminister Kickl dann einmal genehm ist, auch die Missstände in seinem Ressort aufzuklären, denn das ist eine Staatsaffäre. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Wir werden mit dem Antrag von Rot-Grün mitstimmen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Hat Ihre Rede der Oxonitsch geschrieben?) Wir appellieren auch noch einmal an Schwarz-Blau, der Vergrößerung der Untersuchungskommission zuzustimmen und hoffen, dass es mittelfristig zu einer gesamten Reform der Stadtverfassung und der Geschäftsordnung kommt, denn dazu gab es schon erste, sehr gute Gespräche, die ich bisher in dieser Form in diesem Haus noch nicht erlebt habe. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Lesen Sie unseren Antrag!) Das heißt, es wäre mir ein Anliegen, dass wir diesen Weg weiter beschreiten und ich appelliere diesbezüglich an Sie. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Juraczka. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie, dass ich nur kurz auf den Redebeitrag meines Vorredners eingehe. Der Anspruch, wirkliche Oppositionspartei zu sein und hechelnde Dankbarkeit, das geht nicht gut zusammen, das hat man in dieser Wortmeldung wunderbar gesehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Meine Damen und Herren, wir reden bei diesem Poststück und auch beim kommenden aus durchaus aktuellem Anlass über Spielregeln für Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse. Wie wir alle wissen, hat die sozialdemokratische Stadtregierung mit grünem Anhängsel eine Untersuchungskommission auf die Reise gebracht. So weit, so gut. Wir hatten heute in der Aktuellen Stunde schon die Diskussion darüber, dass Rot-Grün zu Spielregeln von Rot-Grün kontrolliert, mit der Möglichkeit des Abdrehens, wenn es Rot-Grün beliebt, und mit einem Endbericht, der so geschrieben wird, wie Rot-Grün das möchte. Ich habe im Verlauf der heutigen Sitzung auch ein bisschen darüber nachgedacht, warum die Wiener Sozialdemokratie plötzlich so gerne Kontrollrechte ausüben möchte. Ich kann mir das eigentlich nur mit einem Blick auf den Bund erklären. Dort war der Oppositionsschock ein gewaltiger. Christian Kern hat sich bis zum heutigen Tag nicht im Geringsten davon erholt. In Wien möchte man daraus lernen. Man möchte, selbst noch Regierungsfraktion, sicherheitshalber schon ein bisschen Tätigkeiten der Opposition mitmachen, damit der Schock, sollte es einmal mit der Regierungstätigkeit in Wien vorbei sein, nicht so groß ist. Meine Damen und Herren, das ist allerdings in einer Stadtverfassung, die den demokratischen Spielregeln genüge tut, nicht vorgesehen, und wir müssen Sie enttäuschen. (Beifall bei der ÖVP.) Kommen wir zum konkreten Punkt: Es gibt seit Juni letzten Jahres eine Allparteienarbeitsgruppe zur Reform der Geschäftsordnung. Das wurde nicht zuletzt auf Grund von innerhalb der Regierung vorhandenen Streitigkeiten bezüglich des Wahlrechtes während der letzten Periode offensichtlich. Damals hat man bemerkt, dass die Geschäftsordnung in verschiedensten Bereichen einer Nachbesserung harrt, um es einmal höflich auszudrücken, und genau deshalb wurde diese Kommission ins Leben gerufen. Wir, alle Fraktionen, sind dieser Tage zum fünften Mal zusammengesessen. Inhalt dieser Arbeitsgruppe sollte sein: Reform der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, Reform der Geschäftsordnung für den Landtag, für die Gemeinderatsausschüsse, für den Stadtrechnungshof, generell die Kontrollsituation, Reform der Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse - worüber wir heute im Speziellen reden - und auch eine Reform der direkt-demokratischen Möglichkeiten in dieser Stadt. In weiterer Folge wurde eine eigene Untergruppe für die Reform der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen etabliert. So weit, so gut, wie ich meine. Es gab in diesen fünf Sitzungen manchmal ein paar Fortschritte, manchmal war es ein bisschen zäh, wie es nun einmal ist, wenn fünf unterschiedliche Parteien an einem Tisch sitzen und nach Ergebnissen ringen. Zwei Dinge standen von Anfang an außer Zweifel, einerseits - da wurde vor allem die Sozialdemokratische Fraktion nie müde, das immer wieder aufs Neue zu betonen -: Es gibt ein Gesamtpaket oder es gibt kein Paket, andererseits wurde gerade im Bereich der Reform der Untersuchungskommissionen absolute Einigung darüber erzielt, dass man sich am Beispiel des Nationalrates ein Vorbild nehmen und die Minderheitsrechte weiter ausbauen möchte. So weit, so gut, dachten wir, bis wir plötzlich auf Grund des aktuellen Anlasses erleben, dass sich die Sozialdemokratie sozusagen selbst eine Untersuchungskommission verordnet (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher. - Abg. Armin Blind in Richtung Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Tun Sie nicht ablenken, Herr Kollege!), und um den Schaden so gering wie möglich zu halten, hat man plötzlich ein Puzzlesteinchen rausgenommen. Das führt zwar - das ist vielleicht für den einen oder anderen Vertreter der Sozialdemokratie durchaus ein erfreulicher Nebeneffekt - zu sehr charmanten Wortmeldungen bezüglich der Regierungsfraktion, wie etwa derjenigen des Abg. Wiederkehr, der sich ja nur dafür, dass er auch am Tisch Platz nehmen darf, kaum zu widersprechen traut. Aber, meine Damen und Herren, wir haben das Problem nicht an der Wurzel angepackt (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: So ist es!), denn wenn wir quer über alle Parteien ausmachen, es gibt ein Gesamtpaket oder nicht, und dann nimmt man einzelne Punkte raus, weil es einem gerade so passt, dann verlange ich zumindest eines von Ihnen, meine Damen und Herren der Sozialdemokratie, nämlich dass Sie den Unmut der anderen Parteien verstehen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Christian Oxonitsch: Wer hat einen Initiativantrag vorher eingebracht? Wer war das? Die ÖVP?) Meine Damen und Herren, wir wollen, dass die Dinge, die außer Zweifel gestellt sind, jetzt auch zur Abstimmung kommen, damit wir bei einer Untersuchungskommission, die ja mit Ende April in die Wege geleitet wird, schon mit Spielregeln agieren können, die wirklich State of the Art sind und denjenigen auf Nationalratsebene so nahe wie möglich kommen. (Beifall bei der ÖVP. - Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Dem Kollegen fällt anscheinend keine Antwort ein!) - Frau Kollegin Brauner, wir sind hier in keinem Dialog. (Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Nein, eh nicht, nur Fragen und Zwischenrufe sind erlaubt, oder?) - Wenn Sie sich in die Debatte einbringen, würde es mich von Herzen interessieren, wie Sie das als Mitglied der Stadtregierung sehen. Bitte melden Sie sich zu Wort und sprechen Sie nicht davon, dass er nicht bereit ist zu antworten, denn wir sind hier eben nicht in einem Dialog, sondern dieses Rednerpult hat die Aufgabe, dass jemand eine Rede hält und die anderen im Idealfall zuhören und ihre Argumente ebenfalls mit einer Wortmeldung einbringen. (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, und ich möchte das auch den Kollegen von den NEOS mitgeben, da Kollege Wiederkehr tatsächlich sich getraut, sich darüber zu empören, dass man den einzelnen Filetstückchen der Sozialdemokratie vielleicht die Gefolgschaft verwehrt. Ich sage Ihnen ganz offen, es war immer klar, und das haben alle Fraktionen, nicht nur meine Fraktion, auch alle anderen Oppositionsparteien immer gesagt: Ja, wir wollen, dass in den Untersuchungskommissionen alle Parteien vertreten sind. Das impliziert natürlich auch, dass NEOS dabei sind. Aber es gibt jetzt auch vom rein Handwerklichen andere Möglichkeiten als die Anträge, die heute rausgelöst wurden. Man kann es, das ist in der Tat wesentlich schlauer, so machen wie beispielsweise im Stadtrechnungshof, dass man nicht nach jedem Wahlergebnis herumdoktern muss, damit die kleinste Fraktion auch dabei ist, sondern dass man sozusagen einen Automatismus hat, der sicherstellt, dass alle Parteien dabei sind. Das hat nichts mit demokratischer Unreife, sondern mit Hausverstand zu tun, aber wenn Sie länger dabei sind, werden Sie das vielleicht auch noch irgendwann begreifen, Herr Kollege. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Meine Damen und Herren, es wurde dieser Tage schon mehrfach gesagt, es ist schön, wenn jetzt irgendwann zumindest allerorts in dieser Stadt begriffen wird, dass das Krankenhaus Nord ein Milliardengrab wird, von dem wir derzeit hoffen, es ist nur ein Bauskandal und kein Korruptionsskandal. Meine Damen und Herren, es ist schön, dass alle jetzt das Krankenhaus kontrollieren wollen, obgleich natürlich Zweifel durchaus angebracht sind, ob wirklich alle diese Kontrolle so ernst nehmen. Aber was Politik, und davon bin ich überzeugt, ausmacht, ist Handschlagqualität. Wenn man in Arbeitsgruppen über mehr als ein Jahr hinweg Grundsätze lebt, die dann von einem Tag auf den anderen, weil sie der Mehrheit in diesem Haus plötzlich nicht mehr passen, obsolet sind, dann können Sie von der Opposition, zumindest von der mit Charakter, nicht erwarten, dass sie diesen Bocksprüngen der Regierung auch Folge leistet. - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster ist Herr Abg. Ellensohn zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Postnummer 5 beschäftigt sich mit dem Entwurf eines Gesetzes. Was wir da ändern wollen, und darum werben jetzt die Fraktionen der Regierungsmehrheit, ist, dass die TeilnehmerInnenzahl bei einer Untersuchungskommission ausgeweitet wird, und zwar analog zu allen Ausschüssen im Haus. Das haben wir am Anfang nicht gemacht. Ich kann mich nicht erinnern, dass es darüber einen Riesenaufschrei gegeben hätte. Es hat halt auch sehr lange keine Untersuchungskommission gegeben. Es war offensichtlich unter Rot-Grün nicht notwendig, eine Untersuchungskommission zu machen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Jetzt aktuell verweisen Sie in diesem Zusammenhang auf den Rechnungshofbericht, aber die siebeneinhalb Jahre bis jetzt war ja nichts so dramatisch, dass die Opposition das Recht in Anspruch genommen hätte. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Wir konnten es erst alleine machen ab 2015!) Überall sind es 15 in den Ausschüssen, auch in der Untersuchungskommission, und dann haben wir die Mitgliederzahl auf 18 hinaufgesetzt, nur bei den Untersuchungskommissionen bei 15 lassen. Diese Analogie wollen wir jetzt herstellen. Ich nehme den Gedanken, dass alle Fraktionen drinnen sein sollen, gerne auf, ich bin dieser Meinung. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Macht es! Lächerlich!) Das verhandeln wir, das wissen doch eh alle fünf Fraktionen, die dabei sind. Das hat ja der Abg. Wiederkehr auch ausgeführt. Es sind eh alle dafür. Das wird hoffentlich am Ende so kommen. Was aber stimmt, ist, dass es ein großes Paket ist, was wir verhandeln. Die Idee war nicht, singuläre Punkte herauszunehmen, und einen nehmen wir jetzt raus. (Abg. Armin Blind: Wieso macht ihr es dann?) Jetzt muss man sich nur fragen da herinnen: Okay, insgesamt machen wir, wie wir es gesagt haben. Achtung, jetzt fängt einer an, wir sollen wenigstens schauen, dass alle dabei sind. Wenn vom Bodensee bis zum Neusiedlersee darüber Konsens bestehen würde, könnten wir das ja in allen Landtagen so machen. Ich erinnere jetzt noch einmal daran, was gestern in Niederösterreich beschlossen wurde. Für Ausschüsse in Niederösterreich sollen in Zukunft folgende Regeln gelten: Ob ein Ausschuss zustande kommen sollte, wird in der Präsidiale beraten, wo aber nur drei Fraktionen hineingehen dürfen; also nicht einmal bei der Erstberatung, brauchen wir eine oder nicht, dürfen dort NEOS oder GRÜNE dabei sein. Dort sitzen dann die drei Regierungsfraktionen zusammen, überlegen, ob sie einen U-Ausschuss machen wollen, und dann sagt der Landtagspräsident, der die Sitzung leitet, ob er das machen wird, und er leitet sie dann auch. Dann werden dort sitzen: Sechs Leute von der ÖVP, zwei von der SPÖ und einer der FPÖ, und die machen dann den Untersuchungsausschuss. Die anderen dürfen nicht hinkommen. Das wurde gestern beschlossen. Läuft unter Demokratiepaket Niederösterreich, ist ja fast zum Lachen. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Und zum Weinen! - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die niederösterreichischen GRÜNEN haben eh so eine Schwächewelle, wollen Sie sich da nicht bewerben? Sie haben eh so ein Faible für Niederösterreich!) Zu zweit sind das 6 Mandate von 56, die draußen sind. Das ist so, wie wenn wir hier 10 aus dem Bereich der Untersuchung rausschmeißen. Herr Juraczka! Ich finde es nicht so lustig, aber ich weiß eh: Wenn die ÖVP die Möglichkeit hat und die Macht hat, diese Regeln zu bestimmen, dann ist es finito mit irgendwelchen Rechten für irgendwelche Oppositionsparteien. Dort, wo sie dürfen, machen sie das alles nicht. Wir sind, wie Sie wissen, die ganze Zeit Vorreiter in all diesen Fragen gewesen. Es gibt sowieso nur zwei Länder, die dieses Minderheitenrecht kennen, nämlich die Bunderepublik Deutschland und wir, alle anderen in der EU haben das nicht. In Wien sind wir vorangegangen und sind laufend mit Verbesserungen beschäftigt. Heute wieder. Ist doch eine einfache Sache. Sollen alle dabei sein? Ja. Machen wir den Antrag? Ja. Gibt es nachher noch viel Verhandlungsbedarf? Ja, deswegen haben wir ja diese Arbeitsgruppe, die jetzt heute einmal unterbrochen ist und die, wie ich hoffe, wieder fortgesetzt wird, weil ja alle an Ergebnissen interessiert sind. Prinzipiell sieht man an dieser Debatte wieder, wieso unser Berufsstand draußen so leidet: Wenn der Abg. Wiederkehr hier einen Punkt gut findet und ein paar andere eh kritisiert, aber halt nicht im gleichen geifernden Ton wie ein paar andere am RednerInnenpult, dann ... (Abg. Anton Mahdalik: "Geifer" ist erlaubt, Herr Präsident? - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Toni, grad du darfst dich nicht aufregen!) - Wir haben da nicht so einen Wortkatalog. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich versuche gerade, es sehr sachlich zu sagen, Fakten aneinanderzureihen. Der Herr Wiederkehr ist ja öfter am Pult und kritisiert in anderen Bereichen scharf, was wir machen, findet in diesem Bereich das gut und hätte mehr Tempo drinnen. Aber weil er es eben normal gesagt hat, geht ihr sofort los und sagt, es geht nicht. Das ist schon unser Gesamtproblem auch. Opposition heißt, sonst gilt es nicht, immer überzeichnen, immer scharf rein, immer hart an den Fakten oder am Rand draußen, immer mit Einzelbeispielen alles verallgemeinern. Die Regierung geht dann her und muss umgekehrt dann wieder sagen: Moment, wenn wir die Fakten wieder herziehen wollen, müssen wir aber festziehen auf der anderen Seite, sodass sich am Ende alle ein bisschen entfernen vom normalen Miteinander-Reden. Jeder Einzelne, der normal redet ... Man geht ja unter. Wir wissen das ja auch: Draußen macht das, was gut gearbeitet wird, halt wenig Lärm oder gar keinen. Noch einmal zum Kern dieses Geschäftsstücks: Verbesserung, Analogie zu allen Ausschüssen. Da waren wir uns ja alle einig: Alle sollen dabei sein. Setzen wir uns doch alle, die wir da sind, dafür ein, dass wir quer durch Österreich in allen Bundesländern, im Nationalrat in Wien, überall dieses Recht haben, dass alle Fraktionen, die es in eine Körperschaft hineinschaffen, auch dieses Recht haben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das gewährleisten Sie ja gar nicht, Herr Kollege!) Das ist derzeit noch bei Weitem nicht so - nicht nur in Niederösterreich passt das nicht, sondern anderswo auch -, und das machen wir dann überall. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist ein schlechtes Stückwerk, was Sie da machen!) Im Übrigen würde ich den Nationalrat nicht in allen Punkten kopieren wollen, denn offensichtlich gibt es im Nationalrat eine Möglichkeit, die es hier nicht gibt, nämlich: Es heißt zwar, Minderheitenrecht auf Nationalratsebene. Jetzt bringt die Minderheit mit genügend Unterschriften einen Antrag auf einen Untersuchungsausschuss ein. Dann darf dort aber die Geschäftsordnungskommission sitzen und Nein sagen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was ist die Konsequenz?) Es ist ein eingeschränktes Minderheitenrecht, ich darf es nämlich nicht machen am Schluss. Und wenn ÖVP und FPÖ sagen ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie stellen das falsch dar!) - Herr Kowarik, wir könnten das hier nicht machen, und es ist auch noch nie passiert hier. (Weitere Zwischenrufe von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) - Die Sozialdemokratie hat dort genügend Unterschriften gehabt. Das Minderheitenrecht funktioniert nicht im Nationalrat, weil FPÖ- und ÖVP-Abgeordnete mit dem Finger nach unten zeigen und sagen, weg damit. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Herr Kollege, Sie meinen Willkür kommt in Wien nicht vor?) - Herr Juraczka! Weil Sie vorher den Nationalrat erwähnt haben: Möchten Sie, dass, wenn Sie mit genügend Unterschriften die Einsetzung einer U-Kommission durchsetzen, SPÖ und GRÜNE oder irgendwann vielleicht eine andere Mehrheit über irgendein Organ sagen kann, wir drehen das ab? So ist es im Nationalrat. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Stimmt doch gar nicht!) Das will ich nicht. Wollen Sie das wie im Nationalrat haben? Ich nicht. Ich finde, dass wir in Wien, wenn auch nicht die perfekten, so doch die besten Regelungen diesbezüglich haben. Die Arbeitsgruppe Geschäftsordnungsreform - klingt ursexy für die Öffentlichkeit - findet zum Glück eine ganze Menge Punkte, die außer Zweifel stehen. Zum Thema Vorsitzführung sagen alle fünf Fraktionen in diesem Haus, ja, das lassen wir so, wie es ist. Es gibt auch Konsens darüber, dass alle mit Klubstärke in der U-Kommission oder in einem U-Ausschuss vertreten sein sollen. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Aber das haben Sie jetzt eben nicht beschlossen!) Einig sind wir uns auch bei ein paar anderen Punkten wie etwa beim Thema Einsetzungsquorum von 25 - macht in dieser Legislaturperiode keinen Unterschied. Nicht einig sind wir uns bis jetzt - wobei einander da nicht unbedingt immer Regierungsfraktionen und Opposition gegenüberstehen - bei folgenden Themen: wie das mit der ZeugInnenladungen genau ausschauen soll, ob es mehr Ressourcen, Finanzierung für die Klubs braucht, wie wir das mit der Amtsverschwiegenheit machen. Dazu haben FPÖ und ÖVP unterschiedliche Positionen. Deshalb finde ich nicht unbedingt beide Positionen automatisch falsch. Dazu gibt es nun mal unterschiedliche Positionen. Ich kann beiden etwas abgewinnen in dieser Frage. Über all das diskutieren wir noch, falls es eine Unterbrechung war. Wenn es keine Unterbrechung war, werden wir trotzdem weiter darüber diskutieren und Vorschläge machen, aber eben nicht mit allen, denn wir können nur mit denen reden, die sich mit uns, SPÖ und GRÜNEN, gemeinsam an den Tisch setzen. Wir sind daran interessiert, Verbesserungen im Kontrollbereich voranzutreiben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wenn Sie dem Zusatzantrag der FPÖ zustimmen, machen Sie was Sinnvolles!) Eine Möglichkeit haben Sie heute alle, nämlich die Aufstockung auf 18 Mitglieder, damit jetzt bei der nächsten Untersuchungskommission, die dann bald beginnen kann, alle Fraktionen in diesem Haus dabei sind. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster hat sich Herr Abg. Dr. Stürzenbecher zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute also den Antrag eingebracht, wie wir schon in der Aktuellen Stunde ausgeführt haben, um das Wichtigste und Notwendigste für die jetzt sofort, möglichst rasch, zu startende Untersuchungskommission zu regeln, nämlich dass alle Fraktionen dieses Hauses dabei sind. Das ist keine Sache des Procedere, des Untersuchungsausschusses oder der Kommission, sondern das ist einfach eine Sache, die sinnvoll ist und meiner Ansicht nach demokratiepolitisch geboten erscheint. Wir haben in unserer Arbeitsgruppe für die Geschäftsordnung sehr, sehr viele Punkte gebracht und haben dort auch außerordentlich viel drinnen, wo wir durchaus Konsens finden könnten. Es gibt auch Punkte, bei denen wir uns noch nicht einig sind. Auch bei der Reform der Untersuchungskommissionsbestimmungen haben wir sehr viele Punkte diskutiert: Vorsitzführung, Verfahrensanwalt, Verfahrensrichter, Schiedsinstanz, Einsetzungsquorum, Einsetzen durch Mehrheitsbeschluss, Aktualitätsbezug abschaffen, Untersuchungsgegenstand, Beweisanforderung, ZeugInnen- und Auskunftsladungen, Aktanforderung in OCR-Qualität, Ressourcenfinanzierung, Tagungshäufigkeit, vorzeitige Beendigung, Dauer, Amtsverschwiegenheit, eigenes Verfahrensrecht, und so weiter. Wir haben sehr, sehr viele Punkte dort drinnen gehabt. Das war die Situation. Jetzt war die Situation, dass möglichst rasch eine Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord eingesetzt werden soll. Dazu hat StR Ludwig vollkommen zu Recht gesagt, auch als Parteivorsitzender der SPÖ, dass es ihm reicht und dass er möglichst rasch eine Aufklärung will, und das ist auch, was die Bevölkerung von uns verlangt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: An der Spitze des Magistrats steht noch immer der Bürgermeister!) Das heißt natürlich, dass wir hier hergehen können und als Mehrheitsfraktionen natürlich genauso eine Untersuchungskommission einsetzen können. Es ist ein vollkommen falscher Standpunkt, wenn man glaubt, ausschließlich die Minderheit wäre zur Kontrolle da. Die Minderheit hat die hohe, wichtige und ehrenvolle Aufgabe der Kontrolle, aber jeder einzelne Abgeordnete hat die Aufgabe, zu kontrollieren, und natürlich auch die Mehrheit. Es ist nicht so, dass es das ausschließliche Recht der Minderheit wäre. Deshalb haben wir diesen sehr sinnvollen und notwendigen Akt schnell gesetzt. Über diese vielen Punkte hätten wir uns wahrscheinlich bis heute nicht geeinigt. Wir haben sogar einvernehmlich vorgehabt, uns, wenn es gut geht, bis zum Sommer zu einigen. Da sind jetzt unterschiedliche Interpretationen, ob wir nämlich bis zum Sommer nur die Punktation oder ein Gesetz schaffen werden. Aber selbst Sie haben zugestanden, dass wir zumindest bis zum Sommer Zeit brauchen. (Abg. Armin Blind: Sie haben kein Wort darüber in der Arbeitsgruppe gesagt!) Das heißt, wir hätten das nicht alles geschafft, und das heißt, man hätte jetzt sagen können: Bevor wir das alles nicht schaffen, machen wir eben keine Änderung betreffend Teilnahme von NEOS. Das wäre aber, wie gesagt, unbillig. Demokratiepolitisch sinnvoll ist, dass alle Fraktionen, auch die NEOS drinnen sind. Das ist das Ganze, was wir wollen. Außerdem kommt, wenn man logisch denkt, noch Folgendes dazu: Alles, was ich vorher aufgezählt habe, ist das Procedere der Untersuchungskommission, nämlich diese zirka 15 Punkte, die ich aufgezählt habe. Die sind ein Paket, haben wir gesagt. Nicht unbedingt enthalten im Paket ist die Regelung, dass alle Fraktionen, die jetzt da sitzen, bei der Untersuchungskommission dabei sind. Das kann man durchaus extra behandeln, ohne dass die Paketlösung verletzt wird. Deshalb war es gut und richtig, dass wir die Untersuchungskommission einsetzen, dass wir aber auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Fraktionen dabei sind. Das war richtig so. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Dann wäre der Verweis auf den Nationalrat. Wir haben schon in der Aktuellen Stunde ausgeführt, dass zumindest die Praxis des Nationalrates eher eine gefährliche Drohung ist. Das habe ich schon ausgeführt. Müssen wir da wirklich alles übernehmen? Dort führen zum Beispiel die Präsidenten des Nationalrates den Vorsitz, man hat dann Verfahrensrichter und Stellvertreter, man hat Verfahrensanwälte und Stellvertreter, die quasi die Rechtsstaatlichkeit sicherstellen, die auch schauen, dass die Zeugen oder Auskunftspersonen, die dort auftreten, korrekt behandelt werden. Das war ja in der früheren Vergangenheit bei Untersuchungsausschüssen, als noch die Strafprozessordnung sinngemäß anzuwenden war, durchaus nicht immer der Fall, wie sehr, sehr viele Experten festgestellt haben. Das heißt, wir werden sinngemäß gewisse Aspekte des Nationalrates bei uns implementieren, da sind wir uns einig, aber wir werden nicht sklavisch jeden Punkt übertragen, denn, wie schon Kollege Ellensohn richtig ausgeführt hat, ist es durchaus sinnvoll, dass wir uns für unsere eigenen Lösungen im Vorsitz entscheiden. Wir haben da einen Pool mit ausgezeichneten Expertinnen und Experten, Richter, Rechtsanwälte, Notare. Da wird nach dem Zufallsprinzip jemand ausgewählt, und wenn er einverstanden ist, ist er dann der Vorsitzende. Bei den bisherigen Untersuchungskommissionen hat sich das wirklich bewährt, da stimmen, glaube ich, alle Fraktionen zu, und dabei wollen wir auch einvernehmlich bleiben. Auch da übernehmen wir die Regel des Nationalrats nicht. Da müssen wir uns aber trotzdem überlegen, wie wir diese Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Verfahrens schaffen. Darüber sollten wir uns schon auch Gedanken machen. Gedanken machen sollten wir uns auch, und auch da bin ich wie Kollege Ellensohn sehr skeptisch, ob wir auch folgende Bestimmung einführen: "Der Geschäftsordnungsausschuss prüft gemäß" - sowieso - "die Zulässigkeit von Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und hat gegebenenfalls die teilweise oder gänzliche Unzulässigkeit festzustellen." Da kann man dann den Verfassungsgerichtshof anrufen, und der kann dann irgendwann entscheiden, aber es ist zumindest eine Verzögerung. Hätte man, das sage ich auch noch einmal, bei allen bisherigen Untersuchungsausschüssen drüben im Nationalrat, die nach den neueren Regeln abgelaufen sind, das so streng angewandt wie jetzt, wäre keiner eingesetzt worden, zumindest nicht in der Form, wie er eingebracht wurde. Also insofern ist es dort natürlich nicht ein Willkürakt des Präsidenten, wie fälschlich auch gesagt worden ist, sondern wenn es ein Willkürakt ist, dann war es ein Willkürakt des Geschäftsordnungsausschusses, und der kann natürlich auch mit diesen Worten kritisiert werden. Das dazu. Weiters ist noch zu sagen, dass wir hier diese Änderung betreffend Untersuchungskommission beschließen. Wir haben dann, wie wir gesehen haben, auch noch andere Änderungsvorschläge. Ich gehe nur auf einen einzigen Punkt ein, einen von der ÖVP, weil mir das ein wirkliches Anliegen ist. Es ist so, dass die ÖVP anscheinend eine Verfassungsbestimmung will, wo wirklich alles drinnen ist: die Entfaltung der Wirtschaft, Schloss- und Park Schönbrunn und weiß Gott, was, also ein ganz langer Komplex. Das soll alles in die Verfassung hinein. Da muss ich auf Folgendes hinweisen: Wir haben in Wien eine sogenannte Spielregelverfassung. Das heißt, es wird festgestellt, welche Organe es gibt, welche Rechte sie haben und wie die einzelnen Korrelationen zwischen diesen Organen sind. Das war ursprünglich auch auf der Bundesebene die Idee von Kelsen 1920, dass man nämlich eine solche Verfassung einführt, wo drinnen ist, wie das Ganze funktioniert und welche Rechte man hat. Zusätzlich gehört dazu natürlich ein Grundrechtskatalog, auf den man sich damals nicht einigen konnte, aber im Wesentlichen geht es darum, dass man die Spielregeln der Demokratie und des Staates dort festschreibt. Genau so etwas haben wir Gott sei Dank in unserer Wiener Verfassung. Da jetzt alle Wünsche, alle Zielvorstellungen, und so weiter einzuführen, halte ich aus rechtlicher, verfassungsrechtlicher, aber auch aus politischer Sicht nicht für sinnvoll. Wir haben im Bund, glaube ich - und das ist wirklich eine Debatte, die man führen muss -, keine guten Erfahrungen damit gemacht, dass man dann irgendwann vereinzelt Staatszielbestimmungen hineinschreibt, weil man nie weiß, wie die Rechtsordnung dann darauf reagiert. Irgendwann sagt ein Richter oder eine Richterin in ihrer Urteilsbegründung: Der Umweltschutz steht in der Verfassung, deshalb genehmige ich jetzt die 3. Piste nicht. Es ist zu Recht vom Verfassungsgerichtshof diese Interpretation aufgehoben worden. Aber ich sage, eine Verfassung ist nicht dazu da, Wünsche, Träume, Zielvorstellungen dieser Art exzessiv festzuschreiben, das bringt nur Rechtsunsicherheit. Was wirklich an einzelnen Maßnahmen durchgesetzt werden soll, soll primär einfachgesetzlich festgelegt werden, und die Verfassung soll die Spielregeln dafür bieten. Insofern halte ich diesen Vorschlag der ÖVP nicht für günstig. Er würde unsere ausgezeichnete Wiener Verfassung, die wirklich in hohem Maße sich über Jahrzehnte als tauglich erwiesen hat, verschlechtern. Deshalb lehnen wir diesen Vorschlag ab. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Insgesamt glaube ich, dass wir gut weiterdiskutieren können, mit allen Parteien. Ich hoffe, es sind auch alle für eine Weiterentwicklung der Spielregeln für die Untersuchungskommissionen. Es wäre nur falsch gewesen, jetzt mit der Einsetzung zu warten, bis wir uns einigen. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Sie spielen auf Zeit! Vertuschungsordnung! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wann einigen wir uns? Vielleicht hätten wir uns im Juni geeinigt, vielleicht hätten wir uns erst im Herbst geeinigt. Darauf zu warten, wäre, glaube ich, nicht sinnvoll gewesen. In diesem Sinn sage ich: Die Kontrollrechte gehören ausgebaut, wir sind da auf einem guten Weg. Heute machen wir das, was unbedingt notwendig ist, damit auch die NEOS hineinkommen. Aber wie schon ausgeführt worden ist: Wir haben ein hohes Niveau an Kontrollrechten, mehr als alle Bundesländer, ist auch schon ausgeführt worden. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ist auch schon ausgeführt worden!) Nebenbei erwähnt, von den insgesamt 28 EU-Staaten - wenn man Großbritannien dazurechnet, obwohl sie gerade im Austrittsprozess sind -, gibt es in 26 nicht einmal ein Minderheitsrecht für Untersuchungsausschüsse oder - kommissionen. Das gibt es erfreulicherweise bei uns und in der Bundesrepublik Deutschland. Wir in Wien waren da Vorreiter. Wir werden schauen, dass wir hier noch besser werden und die Minderheitenrechte noch mehr ausbauen. Hier sind wir auf einem guten Weg. Wir laden Sie herzlich dazu ein, diesen Weg gemeinsam zu gehen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Als Nächste ist Frau Abg. Hebein zu Wort gemeldet. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Werter Herr Vorsitzender! Herr Stadtrat! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Wir haben gestern und heute bereits ausführlich über das vorliegende Gesetz diskutiert. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich das unterstütze, dass alle Fraktionen in zukünftigen Untersuchungskommissionen und - ausschüssen vertreten sind. Ich halte nach wie vor daran fest, dass Kontrolle und Transparenz für unsere Demokratie enorm wichtig sind. Ebenso wichtig für unsere Demokratie ist auch unsere Sicherheit. Daher erlaube ich mir jetzt, einen Beschluss- und Resolutionsantrag einzubringen und das kurz zu begründen. Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen, in weniger als 100 Tagen beginnt der österreichische EU-Vorsitz. Allein in Wien werden ein Dutzend hochrangiger Gipfeltreffen in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Das heißt, es werden etwa im Wochentakt europäische und internationale Regierungsdelegationen in Schwechat landen. Das ist unter anderem natürlich eine enorme Herausforderung auch für die Sicherheitsbehörden. Allen voran ist hier das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gefordert. Hier laufen sehr viele Aufgaben zusammen. Die Abwehr von Terroranschlägen, das Einschätzen der Sicherheitslage, Personenschutz, und so weiter. Gerade jetzt, während wir hier diskutieren, laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Sie können sich natürlich vorstellen, dass das, was in den letzten Tagen und Wochen passiert ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Exekutive, insbesondere des BVT, sehr betroffen gemacht hat, beziehungsweise ist das auch an ihnen nicht spurlos vorübergegangen. Vergessen wir nicht, das Innenministerium selbst hat nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit massiv an Vertrauen verloren, sondern diese Vertrauenskrise hat auch den Sicherheitsapparat selbst erfasst. Ich würde Ihnen wirklich auch empfehlen, hier mit Beamten und Beamtinnen zu sprechen. Das sitzt ihnen wirklich tief in den Knochen. Was ist in den letzten Tagen und Wochen passiert? Wir müssen leider festhalten, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz und des Innenministeriums hier nicht wirklich zu einer Aufklärung beigetragen hat. Ich erinnere Sie kurz: Entgegen ersten Behauptungen wurden doch Falldaten aus der Extremismusabteilung beschlagnahmt. Dann hat es wieder geheißen, es geht nur um 19 Gigabyte. Inzwischen heißt es, wie wir gestern nachlesen und hören konnten, es gehe um 40.000 Gigabytes. Also so genau weiß man das noch nicht, wird verkündet, aber man weiß schon, dass keine Daten aus Deutschland weitergegeben worden sind. Das muss mir einmal jemand allein von der Logik her erklären. Man weiß auch, dass die Aktivitäten des Generalsekretärs und des Kabinetts des Innenministers direkt der Auslöser für die Hausdurchsuchungen waren. Dieses Faktum hat man auch zunächst verschwiegen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Hausdurchsuchungen kann nur die Staatsanwaltschaft machen! Sie haben keine Ahnung! - Weitere, anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Warten Sie einmal, Sie brauchen nicht in Unruhe zu verfallen. Es sind viele schwerwiegende Fragen offen. Es gibt eine große Verunsicherung. Ein Mal wird es so kommuniziert, dann wird es so kommuniziert. Das Faktum, dass an der Hausdurchsuchung auch Aktivitäten vom Generalsekretär und des Kabinetts des Innenministers beteiligt waren, können Sie jetzt nicht wieder relativieren. Sie machen nur weiter mit der Verunsicherungspolitik. Warum das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung zunächst nicht für die Ermittlungen geeignet war und dann doch, bleibt auch noch schleierhaft und ist auch noch offen. Es ist einfach so, wir wissen bis heute nicht, wie weit die Polizei von einem schwarzen Netzwerk korrumpiert worden ist oder nicht. Sie kennen das Dossier, mittlerweile wird darüber heftig diskutiert, seit Mai des Vorjahres. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, das stimmt, aber ich denke, die Öffentlichkeit verdient hier ganz klare Antworten. Innenminister Kickl hat aber durch sein Vorgehen der letzten Tage und Wochen ein ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dazu gibt es die Staatsanwaltschaft, Korruptionsstaatsanwaltschaft! Da muss schon was dahinterstehen!) - Ich habe das gesagt. (Abg. Armin Blind: Herr Präsident! Zu welchem Geschäftsstück spricht die Rednerin eigentlich?) Wir reden seit zwei Tagen intensiv über Transparenz und Kontrolle, ein enorm wichtiger Bereich für unsere Demokratie. Wir reden auch, was die Sicherheit für unsere Demokratie bedeutet. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich erinnere daran, dass hier auch gestern ... Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Frau Abgeordnete! Ich darf Sie bitten, auch zum Gesetz entsprechend Stellung zu nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Abg. Armin Blind: Und sich an die Geschäftsordnung zu halten! - Ruf bei der FPÖ: Sie hat wohl das falschen Konzept erwischt!) Abg. Birgit Hebein (fortsetzend): Gar nicht. Ich sehe unsere Demokratie. Unsere Demokratie ist mir viel zu wichtig, als dass ich darauf verzichten könnte, hier im Haus wichtige Diskussionen zu führen. Es ist enorm wichtig, dass wir über Transparenz und Kontrolle reden. Es ist auch wichtig, dass wir genau die Verbindung zu den Sicherheitsfragen treffen, die hier diskutiert werden. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Zur Geschäftsordnung!) Ich sage noch einmal in aller Deutlichkeit: Wir bringen jetzt einen Antrag ein. Er richtet sich an den Bundeskanzler. Ich fasse es ganz kurz. Das Vertrauen der Sicherheitsbehörden ist angeschlagen. Wir ersuchen ihn, dazu beizutragen, dass es hier wieder ein Vertrauen gibt. Wir haben noch weniger als 100 Tage, bis der österreichische EU-Vorsitz beginnt. Hier haben auch die europäischen PartnerInnen ein Recht darauf, dass es sicherheitsmäßig gut über die Bühne geht. Wir schlagen konkret vor oder wir beantragen konkret, dass der Bundeskanzler für die kommende Legislaturperiode ein Reformmoratorium zum BVT ausspricht. Das ist enorm wichtig. Das BVT wurde vor zwei Jahren nach intensiven Diskussionen auf Beschluss des polizeilichen Staatsschutzgesetzes reformiert. Es ist wichtig für unser Land, vor allem für unsere Stadt, die Glaubwürdigkeit des Staatsschutzes wiederzuerlangen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das hat aber mit dem Gesetz noch immer nicht viel zu tun!) Da kann es einen weiteren Zugriff auf die angeschlagene Behörde geben. Daher bringe ich diesen Antrag ein, und zwar in meinem Namen, im Namen von Barbara Huemer, Christian Hursky, Prof. Harry Kopietz und anderen, und bitte im Sinne unserer Sicherheit um Zustimmung zu diesem enorm wichtigen Antrag. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln heute in zwei Geschäftsstücken eine Änderung der Wiener Stadtverfassung. Es wurde schon einiges gesprochen über die verwunderliche Vorgangsweise, wie dieses Geschäftsstück, diese Gesetzesänderungen zustande gekommen ist. Vielleicht zurückkommend auf den Auslöser: So blauäugig können nicht einmal die NEOS sein. Diese Initiativanträge haben sehr wohl etwas damit zu tun, dass Rot und Grün überraschenderweise eine Untersuchungskommission eingesetzt haben. Da gibt es durchaus einen Zusammenhang. Das wird sich vielleicht auch Ihnen erschließen. Man hat eben jetzt offensichtlich eine politisch, taktisch, weiß nicht, parteipolitisch-taktisch interessante Vorgangsweise gewählt, ich sage es einmal vorsichtig, und setzt eine Untersuchungskommission ein. Ob Sie der Kontrolle und der Demokratie wirklich einen guten Dienst damit geleistet haben, das lasse ich einmal so in dem Raum stehen. Noch dazu im Hinblick auf die jetzt geltenden Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung, was Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse betrifft. Die wesentlichen Sachen - nicht böse sein, ich komme dann noch zu den NEOS - sind dabei: Wer beschließt Beweisanträge? Wer kann über ergänzende Beweisanträge beschließen? Wer kann Vertrauenspersonen herbestellen? Das ist ja doch eigentlich sehr wichtig, und da sind die Kontrollrechte der Minderheitsfraktionen ganz entscheidend. Denn was passiert sonst - und das haben wir auch erlebt in den alten Ausschüssen und den Kommissionen: Dass die Mehrheit, wenn sie nicht mehr will, sagt, es ist vorbei und nein, den wollen wir nicht hören. Das ist der eigentliche Hintergrund, das sollte uns und auch die NEOS beschäftigen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Rot und Grün sagen jetzt, wir machen eh eine Reform, eine ganz dringend notwendige Reform der Untersuchungskommission, picken sich aber nur einen Teil heraus. Das ist, gelinde gesagt, sportlich interessant, sagen wir es einmal so. Vielleicht auch eines dazu, um das gleich am Anfang abzuhandeln: Die gewählte Vorgangsweise ist auch handwerklich schlecht, effektiv schlecht, meine Damen und Herren von Rot und Grün. (Abg. Armin Blind: Habt ihr wahrscheinlich selber geschrieben!) Sie wollen jetzt im Gesetz normieren, dass die Untersuchungskommission beziehungsweise der Untersuchungsausschuss 18 Personen beinhaltet. Das ist eine glasklare Anlassgesetzgebung. Das ist zufällig zum jetzigen Zeitpunkt genau die richtige Anzahl, damit alle Fraktionen dabei sein dürfen. Dass die NEOS sich darüber freuen, ist verständlich und ist von mir aus auch okay. Wir haben ja nichts dagegen, ganz im Gegenteil. Hätten Sie meinen Antrag gelesen, den ich noch zusätzlich eingebracht habe, hätten Sie gesehen, dass das auch uns ein Anliegen ist, Herr Kollege. Nur wollten wir es gleich richtig machen und nicht dazu gezwungen sein, in jeder Legislaturperiode zu schauen: Wie geht sich das gerade aus? Welche Fraktionen sind alle reingewählt worden? Welche politischen Parteien sind im Landtag und Gemeinderat vertreten und wie schaut das nach d'Hondt aus, wie geht sich das eben aus? Das ist ja teilweise sehr kreativ. Kollege Nepp hat das schon ausgeführt: Das kann 2020, oder wann auch immer wir wieder wählen, ganz anders ausschauen. Wie auch immer das ausschauen wird, ich habe keine Glaskugel. Von der wurde gestern viel gesprochen. Ich weiß es nicht, das weiß nur der Wähler am Wahltag. Jetzt wählen Sie diese Vorgangsweise und versteinern 18, dabei wäre es nicht so schwer gewesen, das auch anders zu regeln. Herr Kollege, so viel muss man gar nicht die Weisheit mit dem Löffel essen. Hätten Sie nur ein bisschen Zeit verschwendet, um meinen Zusatzantrag zu lesen und zu erfahren, wie wir das geregelt hätten, hätten Sie vielleicht erkannt, dass auch das eine richtige Möglichkeit ist. So ist es ja auch bei den Ausschüssen geregelt, no na net. Man hätte ja auch in der Stadtverfassung nur ein paar Paragraphen zurückgehen und schauen müssen, wie das bei den Ausschüssen geregelt ist, dann hätte man ein wunderbares Vorbild gehabt, nämlich beim § 55 beim Stadtrechnungshofausschuss. Man muss auch nicht jetzt Vorsitzender dieses Ausschusses sein, wie ich es gerade zufälligerweise bin, um auf die Idee zu kommen, das auch hier anzuwenden. Genauso haben wir das auch in unserem Zusatzantrag vorgesehen: Dass es eben eine Mindestanzahl gibt, und dass dann auch gewährleistet ist, dass jeder im Gemeinderat vertretenen wahlwerbenden Partei mindestens ein Sitz im Ausschuss zukommen muss. So schwer ist das nicht, meine Damen und Herren von SPÖ und GRÜNEN. Was haben Sie gemacht? Sie haben sich halt die NEOS eingekauft. Das ist Ihnen offensichtlich gelungen, gratuliere! (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben einen willfährigen Konsumenten gefunden. Also, es wäre einfach gewesen. Darum sage ich, es ist auch handwerklich schlecht. Es ist ja sowieso Tatsache, auch nach den jetzigen Bestimmungen: Was passiert, wenn man einen Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission einbringt? Dann wird das in der nächsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben und es wird auch eine Diskussion darüber abgehandelt. Der Antrag muss rechtzeitig sieben Tage vorher eingebracht werden. Das ist bei dieser Untersuchungskommission eben nicht geschehen, sondern Sie haben es zu zeitnahe zu der gestrigen Gemeinderatssitzung vorgenommen, darum wird es eben erst bei der nächsten Gemeinderatssitzung vom Vorsitzenden bekannt gegeben und da wird auch eine Diskussion darüber abgehandelt werden. Das ist explizit vorgesehen. Bei dieser Diskussion ist es selbstverständlich, dass man dann auch nach den jeweiligen Gegebenheiten auch die jeweiligen Mitglieder dieses Ausschusses von der Zahl her einsetzt. Es wäre also ganz einfach gewesen. Das heißt, wenn Sie sich das so an die Brust heften, wir haben das ja wunderbar geregelt, muss ich entgegnen: Nein, haben Sie nicht. Sie haben es handwerklich ausgesprochen schlecht gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Aber der Hintergrund ist ja relativ klar, ich habe es schon betont. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, noch einmal: Wir haben nichts dagegen, dass Sie dabei sind, wir wollen es ja auch, aber so billig geben wir uns nicht her. Und noch einmal, das müssen Sie auch durchschauen, beziehungsweise liegt die Vermutung sehr nahe, ich formuliere es ja vorsichtig, dass in der ganzen Arbeitsgruppe, die ja durchaus interessant war ... Wir haben uns ja in dieser Arbeitsgruppe als Freiheitliche, glaube ich, und das wird keiner bestreiten, hoffe ich, durchaus auch eingebracht, haben unsere Anliegen ehrlich eingebracht und diskutiert. Es ist ja nicht so, dass wir diese Arbeitsgruppe nicht geschätzt hätten. Ganz im Gegenteil, wir haben uns wirklich daran beteiligt und werden uns überlegen, wie wir diesbezüglich weiter machen. Aber zu glauben, dass sich jetzt bei der Untersuchungskommission noch irgendetwas ändern wird - ich hoffe, das glauben Sie selber nicht. Also ich nehme an, das war es jetzt damit. Wir werden über alles Mögliche diskutieren. Wahrscheinlich werden wir auch über die Redezeiten und sonst irgendetwas diskutieren. Ob das dann wirklich so minderheitenfreundlich ist, was dann im Endeffekt dabei herauskommt, wird man sehen. Aber zu glauben, dass sich Rot und Grün jetzt dann noch viel bewegen werden, das ist sehr blauäugig, meine Damen und Herren. Ich gebe zu, Sie sind noch nicht so lange in diesem Gremium. (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Wer redet von blauäugig?!) - Sie sind offensichtlich blauäugig, sonst würden Sie bei dieser Posse nicht mitspielen. (Beifall bei der FPÖ.) Also, was will die Freiheitliche Fraktion? - Noch etwas, damit keine Märchen verbreitet werden, FPÖ und ÖVP hätten die Teilnahme der NEOS an der Untersuchungskommission zu verhindern versucht - (Zwischenruf bei der SPÖ.) - offensichtlich haben mehrere keine Ahnung in diesem Raum -: Unabhängig von unserem Abstimmungsverhalten, der ÖVP und der FPÖ nämlich, wird der Landtag heute - zwar ohne unsere Zustimmung, aber Rot und Grün werden ihrem eigenen Antrag wohl zustimmen und NEOS hat es schon vorangekündigt - die Regeln der UK beschließen. Ihr seid also eh dabei, wir geben uns aber nicht her für diese Posse. Beim nächsten Tagesordnungspunkt, dem Tagesordnungspunkt 6, könnte sich die notwendige Mehrheit womöglich nicht ausgehen, wir werden es sehen. Da sagt unsere Stadtverfassung - es ist zwar nicht als Landesverfassungsrecht im formellen Sinn definiert, aber im § 124a steht: "Zu einem gültigen Beschluss des Landtages ist die unbedingte Stimmenmehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten erforderlich. Die Abänderungen dieses Hauptstückes" - nämlich, was den Landtag betrifft - "können aber nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden." Das wird sich vermutlich nicht ausgehen. Jetzt haben wir also die kuriose Situation, dass die Untersuchungskommission beziehungsweise der Untersuchungsausschuss anders geregelt ist. Das erinnert mich ein bisschen an das Thema Stadtrechnungshof. Wie auch immer. Das Ganze wird jedenfalls handwerklich enden wollend geschickt gemacht. Wenn man jetzt schon sagt, es war uns so wichtig, das zu fordern, nämlich diese Abänderung der Regeln zur Untersuchungskommission, die wir jetzt überraschenderweise eingebracht haben, muss ich sagen: Meine Damen und Herren, es wäre auch eine Möglichkeit gewesen, und das wäre vielleicht die richtige Möglichkeit gewesen, das in einer Arbeitsgruppe zu besprechen. Wozu haben wir denn diese Arbeitsgruppe? Es heißt zwar, wir machen das alles gemeinsam, bis Juni wollen wir ein bisschen etwas zusammenbringen, die legistische Ausformulierung kommt dann auch noch, aber warum redet man in der Arbeitsgruppe nicht darüber? Wozu haben wir diese Arbeitsgruppe? (Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) Nicht böse sein, Kollege Blind sagt, das ist Wortbruch, und er hat wahrscheinlich recht. (Abg. Armin Blind: Sicher!) Er hat sicher recht, gut. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, das wäre ja nicht so schwer gewesen. Kollege Oxonitsch hat unseren Klubobmann quasi gleichzeitig angerufen, als es eingebracht oder an die APA gebracht wurde. Wenn man schon in einer Arbeitsgruppe, in einem Arbeitskreis ordentlich agieren will, dann macht man es halt im Arbeitskreis, in der Arbeitsgruppe. Ich meine, sind Sie Teil der Arbeitsgruppe? Ja, auch. Also, es wäre ja eine Möglichkeit gewesen, zu sagen, passt auf, wir haben uns zwar darauf verständigt, dass wir das alles gemeinsam machen, aber jetzt geht es um eine Untersuchungskommission. Dann hätte man darüber diskutieren können, dann wäre es wenigstens fair gewesen. So war es unfair. Was wollen die Freiheitlichen? Wir haben uns trotzdem überlegt, wir versuchen es wenigstens und bringen einen Zusatzantrag ein, wobei die GRÜNEN herzlich eingeladen sind, da mitzustimmen. Was wollen wir? Wir wollen mehrere Sachen ändern. Wir wollen, und da ist ja sehr viel ähnlich mit der ÖVP, das muss man auch dazusagen. Wir werden dem auch zustimmen, nämlich diesem konkreten Abänderungsantrag - so hab ihr es, glaube ich, konkret genannt - der ÖVP. Wir wollen, dass nicht nur 30, sondern auch 25 Mitglieder, das heißt, ein Viertel der Mitglieder dieser Gremien, jeweils eine Untersuchungskommission oder einen Untersuchungsausschuss einsetzen können. Bis jetzt gilt die Mindestzahl von 30 Mitgliedern. Wir wollen die Mitgliederzahl eben variabel gestalten, sodass man das nicht jedes Mal nach jeder Legislaturperiode anpassen muss. Wir wollen Beweisbeschlüsse genau definieren, wir wollen ergänzende Beweisbeschlüsse mit Minderheiten als Minderheitenrecht zulassen. Wir wollen auch die Ladung von Auskunftspersonen als Minderheitenrecht definieren. Das ist, wie ich vorhin schon gesagt habe, ganz wesentlich. Sonst können SPÖ und GRÜNE das jederzeit verhindern. Das wollen wir nicht. Wir wollen auch nichts Außerordentliches oder Abstruses. Schauen Sie nach: Im Bund ist es so, in Kärnten ist es so. Es gibt noch ein paar Bundesländer, wo das schon durchgezogen ist, und die Tendenz geht tatsächlich dort hin. Wir wollen auch Änderungen bezüglich der Verschwiegenheit. Derzeit ist es relativ einfach: Wenn ein Beamter sagt, da gilt leider die Amtsverschwiegenheit, können die Minderheitsfraktionen durch die Finger schauen. Auch das wollen wir geändert haben. Das wollen wir nicht nur für die Untersuchungskommission, sondern natürlich auch ident für den Untersuchungsausschuss geändert haben. Der Zusatzantrag wurde gestern eingebracht, dürfte allen Fraktionen vorliegen. Ich glaube, es spricht nichts dagegen zuzustimmen. Es sei denn, man sagt: Wir machen das, was wir uns grundsätzlich vorgenommen haben, nämlich gemeinsam alles vorher diskutieren. Also, meine Damen und Herren, schauen wir, wie das heute ausgeht. Ich sage noch einmal - und das haben wir auch immer betont -: Wir haben sehr großes Interesse, dass man die Geschäftsordnung diskutiert. Es ist ja nicht einmal klar, dass man, nicht böse sein, sich zu jeder Gelegenheit zur Geschäftsordnung melden darf. Ich bin fest überzeugt, dass es gar nicht anders sein kann, und es ist auch hier herauszulesen. Wenn wir schon darüber diskutieren müssen, dann haben wir wirklich ganz große Notwendigkeit, uns über einige Sachen zum Thema Geschäftsordnung zu unterhalten. Nur ist die Vorgangsweise, die Sie gewählt haben, sehr ungeschickt. Noch eines - vielleicht wird sich auch Kollege Blind noch dazu melden - oder noch einen Schritt zurück: Uns wurde gesagt, aber schauen Sie doch, was auf Nationalratsebene gerade passiert, das ist ein Skandal, unglaublich, Schwarz-Blau oder Türkis-Blau wollte alles verhindern. Meine Damen und Herren - fairerweise muss ich hinzufügen, dass du, Kollege Stürzenbecher, es dann eh auch in einem Nebensatz gesagt hast -, es ist ja noch nicht das Ende der Fahnenstange, nur weil die SPÖ jetzt zumindest nach Ansicht der Mehrheit des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates es nicht zusammengebracht hat, diesen Antrag korrekt zu definieren, es gibt ja da noch einen Rechtszug. Es ist ja nicht so, wenn der Verfassungsgerichtshof entscheidet, der Geschäftsordnungsausschuss hat vollkommen danebengegriffen, dann gibt es diesen Antrag. (Abg. Siegi Lindenmayr: Der Winkelschreiber hat ...) Wer hat wen bestellt? Hat sich Winkelschreiber. Bitte, das ist einen Ordnungsruf wert! Wissen Sie, was ein Winkelschreiber ist, Herr Kollege? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eine strafbare Handlung. Herr Kollege, das, glaube ich, müssen wir uns wirklich nicht sagen lassen und auch die Regierung nicht, ja?! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Weitere Zwischenrufe von Abg. Siegi Lindenmayr.) Winkelschreiberei, das machen andere. Lieber Kollege Stürzenbecher, verbessere mich, falls ich unrecht habe, aber soweit ich weiß, wurde die jetzige Form des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates auch mit Stimmen der SPÖ beschlossen. Na siehst du, also bitte. (Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) - Das ist keine Ausrede. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, alles nicht so aufregend. Sie haben es in der Hand, den Verfassungsgerichtshof damit zu befassen. (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.) - Ja, das ist mein Demokratieverständnis, Frau Kollegin Hebein, dass es einen Rechtszug gibt, wie in unseren rechtsstaatlichen Regelungen üblich, und dass dann die übergeordnete Behörde entscheidet, ob das rechtens war oder nicht. Das ist etwas ganz Normales (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.), willkommen bei uns in Österreich. Da Sie mir schon so dazwischenrufen: Dass sich Rot-Grün offensichtlich schwer tut bei solchen Institutionen, haben wir erlebt. Ich verweise nur auf die jährlichen Berichte des Verwaltungsgerichtes in Wien. Wie Sie dieses Gericht hier ausstatten, ist ein Skandal. Lassen wir also die Kirche im Dorf, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Noch etwas, weil sich manche hier bemüßigt gefühlt haben, Sachen zu erfinden, zu diesem angeblichen Skandal. Kollege Blind wird sich nicht mehr melden, darum sage ich nur zwei Wörter dazu. Wer führt dieses Verfahren, das da jetzt großartig thematisiert wird, auch von der Kollegin Hebein? Die Staatsanwaltschaft. Wollen Sie der Staatsanwaltschaft wirklich unterstellen, dass das eine freiheitliche Organisation ist, die jetzt umfärben will im Ministerium? (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das wollte nur der Jarolim!) Das ist eine starke Ansage, meine Damen und Herren. Welche Staatsanwaltschaft ist es denn, Frau Kollegin? Die Korruptionsstaatsanwaltschaft! Ich sage Ihnen eines: Damit die Korruptionsstaatsanwaltschaft so weit ist und eine Hausdurchsuchung beantragt, muss schon etwas passieren, auch das sei hier einmal klargestellt. Und damit dann der Untersuchungsrichter - unser Rechtssystem funktioniert an und für sich -, der Journalrichter dem stattgibt, muss auch schon etwas passieren. Der Richter ist nämlich unabhängig. Bei der Staatsanwaltschaft kann man sagen, okay, die muss womöglich auf Weisung handeln - was nicht geschehen ist, das wissen wir inzwischen auch schon -, aber der Untersuchungsrichter ist weisungsfrei und er hat dem stattgegeben. Das ist es. Wenn eine Behörde erkennt - und das betrifft im Übrigen auch den Magistrat, meine sehr geehrten Damen und Herren - dass in ihrem eigenen Wirkungsbereich Straftaten vorfallen, dann hat sie eine Anzeigepflicht. Wollen wir also die Kirche im Dorf lassen. Meine Damen und Herren, wir werden also unserem Zusatzantrag natürlich zustimmen. Wir laden alle ein, ebenfalls zuzustimmen, damit wir hier eine breite Mehrheit dafür finden. Dem Initiativantrag werden wir nur dann zustimmen, wenn auch unser Zusatzantrag positiv behandelt wird. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Unabhängig davon, dass Abg. Kowarik mich zu Recht darauf aufmerksam gemacht hat, erteile ich dem Herrn Abg. Lindenmayr einen Ordnungsruf für den Begriff "Winkelschreiber". Das ist eine Diktion, die mit Sicherheit hier nicht statthaft ist. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, kommt Frau Abg. Hebein für eine tatsächliche Berichtigung zu Wort. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Tatsächliche Berichtigung: Herr Abgeordneter Kowarik! Sie haben etwas vermischt. Ich habe nicht über die Staatsanwaltschaft gesprochen. Ich hab das vor mir liegen. Noch einmal, ich habe gesagt: Aktivitäten des Generalsekretärs und des Kabinetts des Innenministers waren direkter Auslöser für die Hausdurchsuchung. Dieses Faktum wurde zunächst verschwiegen und dann heruntergespielt. - Vielen Dank. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist falsch, schlichtweg falsch!) Präsident Prof. Harry Kopietz: Für eine tatsächliche Berichtigung gelangt Abg. Blind zu Wort. Abg. Armin Blind (FPÖ): Ich würde Frau Kollegin Hebein also wirklich dringend raten, bevor sie sich herausstellt und gute Tipps und Ratschläge gibt, eine Strafprozessordnung auch nur einmal vom Umschlag her zu kennen. Es ist wirklich hanebüchen, Frau Kollegin. Wir haben die Kompetenz der GRÜNEN-Fraktion, was diesen Vorfall und diese Causa betrifft, auch schon im Bundesrat erlebt. Auch dort waren die Wortmeldungen zum Fremdschämen. Ich muss Ihnen eines sagen, Hausdurchsuchungen ordnet ... (Abg. Birgit Hebein: Auslöser!) - Frau Kollegin, Sie müssen einmal den Unterschied zwischen Kausalität und objektiver Zurechnung kennen lernen. Wenn Sie das nicht verstehen: Kausal ist viel im Leben, objektiv zurechenbar und ein Auslöser ist aber etwas anderes. Wenn Sie jetzt hergehen und irgendeine Handlung irgendwann in der Zeit, in einem Land "far, far away" erwähnen, all das - es gibt viele Dinge, Schmetterlingseffekt, und so weiter, das kennen wir alles -, das hat damit nichts zu tun. Hausdurchsuchungen werden in Österreich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, und zwar nach einer vorherigen Genehmigung des Haft- und Rechtsschutzrichters. Wenn Sie das nicht wissen und hier jede objektive Zurechnung, abgesehen von jeder Objektivität, vermissen lassen, ist zu berichtigen: Auslöser und kausal und objektiv zurechenbar für diese Hausdurchsuchung war eine Anordnung der Staatsanwaltschaft mit Genehmigung eines unabhängigen Richters. Ich hoffe, Sie stellen beides nicht in Frage. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster ist Herr Abg. Oxonitsch zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Auch auf die Gefahr hin, dass dann noch eine juristische Vorlesung kommt, in welchem Zusammenhang auch immer, sei's drum. Aufzuklären gibt es in diesem Zusammenhang sicherlich genügend. Irgendwann wird es sicherlich zu dieser Untersuchungskommission kommen, bei uns kommt es zu einem entsprechenden Verfahren. Weil die Zeit für die tatsächliche Berichtigung leider nicht ausreicht, habe ich mich jetzt auch zu Wort gemeldet, weil es doch einiges aus dieser Debatte aus meiner Sicht zu berichtigen gibt. Ja, es stimmt, wir haben uns auf ein Gesamtpaket geeinigt. Wir haben immer gesagt, wenn es diese große, umfassende Reform der Stadtverfassung geben soll, dann sehen wir das als großes Procedere. Jetzt von wortbrüchig, et cetera zu reden, also diese Diskussion finde ich eigentlich müßig. Tatsache ist, angesichts einer immer wieder seit September 2016 angekündigten Untersuchungskommission haben wir uns entschlossen, auf jeden Fall die Stadt, in diesem Fall den Gemeinderat, die Stadtverfassung auf eine allfällige Untersuchungskommission vorzubereiten und die entsprechenden Schritte einzuleiten, damit das, was im Stadtrechnungshof tatsächlich geregelt ist - in einer anderen Form, aber geregelt ist -, jedenfalls für eine möglicherweise innerhalb von einigen Tagen kommende Untersuchungskommission sichergestellt ist. Daher haben wir uns - nicht, weil wir handwerklich schlecht sind, sondern die Diskussion, Sie wissen es auch ... Wir haben es auch in dem kurzen Gespräch der Geschäftsordnungsarbeitsgruppe erörtert. Wir haben gesagt, okay, trotz alledem braucht man hintennach noch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates. Wir wollten uns die Diskussion ersparen. Damit wir nicht, wann immer irgendeine für den Landtag oder den Gemeinderat kommt, darüber diskutieren müssen, welche Größe es gibt, haben wir es gleich hier hineingeschrieben. Es steht auch nirgends geschrieben, dass das in Stein gemeißelt ist, sondern es kann durchaus trotzdem einer der Bestandteile sein, dass man das ganz normal flexibel ändert. Wir wollten sicherstellen, dass es jetzt für eine möglicherweise rasch stattfindende Untersuchungskommission die Möglichkeit gibt, dass die NEOS vertreten sind. Wie kommen wir zu dem Schluss, dass diese Untersuchungskommission möglichst rasch kommt? Schlicht und ergreifend, weil - und da muss ich meine Brille aufsetzen - am 28. Februar 2018 Herr Wölbitsch und Frau Korosec gesagt haben, dass ein fertiger Antrag am Tisch liegt. Am 1. März: Ein fertiger Antrag liegt am Tisch. Es hat ihn zwar noch niemand von uns gesehen (StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Das ist Recht der Opposition!), Sie sind auch gestern unserer Bitte nicht nachgekommen, ihn uns wenigstens zu zeigen, aber er liegt am Tisch, wir sollen beitreten. Gut, wir können es aber nicht, weil wir nicht wissen, wo wir beitreten sollen. Unser fertiger Antrag liegt am Tisch. 7. März 2018: Die ÖVP ist bereit, wir sollen zustimmen. Wir wissen zwar nicht, zu was, aber sei's drum. 9. März, ein ganz spannendes Datum: Ein fertiger Antrag liegt bereits am Tisch. Eine Zeugenliste liegt vor. Die haben wir Gott sei Dank erhalten, denn die haben Sie wenigstens bei einer Pressekonferenz verteilt und wieder eingesammelt. Das war auch eine interessante Vorgangsweise, aber sei's drum, die kennt man wenigstens, zumindest angeblich irgendwelche Leute. Ein fertiger Antrag liegt am Tisch, man solle zustimmen, jede weitere Verzögerung kostet augenscheinlich Millionen - 9. März. Also gut, nichts anderes war für uns der Auslöser, zu sagen, okay, dann stellen wir sicher, dass die NEOS vertreten sind. Punkt. Jetzt zu dieser Fragestellung der Wortbrüchigkeit: Da will ich jetzt gar nicht in die FPÖ hineinschauen, aber die Argumentation der ÖVP bei dieser Frage finde ich wirklich spannend. Was war an diesem 9. März, als gesagt wurde, wir sollen einem Antrag, den wir alle, wie gesagt, nicht kennen, zustimmen? Die ÖVP bringt einen Initiativantrag zur Wiener Stadtverfassung ein - über den noch nicht einmal im Ansatz geredet worden ist. Über solche Stadtziel- oder Landeszielbestimmungen, oder was weiß ich, was das sein soll, wurde in dieser Arbeitsgruppe niemals auch nur ansatzweise geredet, aber am 9. März bringt man es ein. Ich halte nichts von dieser Wortbrüchigkeitsdebatte, sondern es geht darum: Will man (Zwischenrufe bei der ÖVP.) für eine konkrete Situation, ob Anlassgesetzgebung oder wie auch immer, nämlich für die Möglichkeit einer Untersuchungskommission, sicherstellen, dass alle hier im Haus vertretenen Parteien dabei sind, einen Unterschied machen zu etwas, wo ich sage, da gäbe es keine Notwendigkeit - 9. März. Einige Tage später erst ist unser Initiativantrag gekommen. Also wie man jetzt auf die Idee kommt, überhaupt jetzt diese Debatte zu führen! Ich finde sie kindisch, muss ich sagen. Aber weil es letztendlich von der ÖVP kommt, muss ich sagen, also da gab es schon jemanden, der um einiges früher dran war, ohne dass darüber geredet worden wäre. Also, schlicht und ergreifend, worauf wollten wir hinaus? Wir wollten sicherstellen, dass alle vertreten sind. Ich habe es gestern schon gesagt und ich will es in diesem Haus trotzdem wiederholen: Warum man dieses Instrumentarium der Untersuchungskommission jetzt zu diskreditieren versucht, indem von Vertuschung und ich weiß nicht, was allem gesprochen wird, verstehe ich nicht. Tatsache ist: Nicht einmal die Regierungsfraktionen stellen dort den Vorsitzenden. Wir haben ein, und das ist auch schon gesagt worden, durchaus anerkanntes System im Haus. Es führt ein Richter oder Notar den Vorsitz in diesem Bereich. Wir haben aber - und das betrifft auch einige der Punkte, die hier vorgelegt werden - tatsächlich unterschiedliche Auffassungen. Ich will nicht alles wiederholen, was Kollege Ellensohn in diesem Zusammenhang inhaltlich schon gesagt hat. Es gibt Punkte, da waren wir - und zwar nicht Regierung gegen Opposition, sondern durchaus auch alle Parteien - unterschiedlicher Auffassung, zum Beispiel in der Frage der Zeugenladungen. Deshalb wird es natürlich diese Zustimmung hier gar nicht geben können, weil wir in dieser Frage - und ich behaupte, nicht nur wir, sondern auch andere Fraktionen - durchaus unterschiedliche Sichtweisen haben. Ich sage das ganz deutlich, weil gestern Kollegin Korosec gemeint hat, dass in der Untersuchungskommission zum Thema Psychiatrie viele Leute abgelehnt worden sind. Ja, die Frage, die uns damals beschäftigt hat, beschäftigt uns heute auch noch, nämlich die Frage des Persönlichkeitsschutzes, wie wir zum Beispiel mit Zeugen umgehen. Diese Frage wird sich bei dieser Untersuchungskommission, glaube ich, gar nicht so oft stellen. Aber wie geht man mit dieser Frage um, wo man vielleicht davon ausgehen kann, dass durchaus Personen gar nicht richtig einschätzen können? (Zwischenruf von Abg. Veronika Matiasek.) Das war damals unser Vorbehalt, deshalb haben wir damals gegen gewisse Personen als Zeugen gestimmt, weil wir nämlich gesagt haben: Es gibt dort gar nicht die Einschätzung: Was tu ich mir darauf vielleicht auch an? Es ist leicht zu sagen, ich komme in eine Kommission, aber, ehrlich gesagt, unser Geschäft ist für viele Personen wahrscheinlich nicht einschätzbar, die sich plötzlich in allen Zeitungen auf allen Titelseiten, und so weiter befinden. Daher haben wir damals mit guten Begründungen der Vorladung vieler Zeugen, ja, nicht zugestimmt. Ich sage auch heute: Ich halte die Argumentation für richtig und notwendig im Sinne eines gewissen Persönlichkeitsschutzes, nämlich auch von Personen, die dort hinkommen. Da gehen wir schlicht und ergreifend hin - in der Frage der Zeugen. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Welche Personen werden denn geschützt? Politiker, die was zu verantworten haben! Das ist Vertuschung!) Das andere, was es an Ablehnungen gegeben hat, wenn ich mich erinnere, war eine Zweitvorladung von jemandem, nachdem eigentlich die Beweisaufnahme abgeschlossen war. Ja, hat es auch gegeben. Es hat auch die Diskussion gegeben, und darauf sollte man auch noch einmal hinweisen, ob die Klubs finanzielle Zusatzausstattungen zum Beispiel für Untersuchungskommissionen bekommen sollen, da das ja viel Arbeit bedeutet. Ja, war auch ein Bestandteil. Dazu haben wir, Regierung und Opposition, in uns selber unterschiedliche Auffassungen gehabt. Ein paar waren dafür, ein paar waren dagegen. Wir sind nicht so weit. So ließe sich die Liste meiner Ansicht nach fortsetzen. Also bitte lassen wir die Kirche im Dorf. Ich glaube, dass tatsächlich mit diesem Antrag nicht zuletzt auch der jetzt von Rot und Grün eingestellt wurde. Wir hätten sicherlich die eine oder andere Frage, wenn man wem den Antrag gegeben hätte, vielleicht auch der ÖVP, aufnehmen können. Da hätte es überhaupt nichts gegeben. Eines muss aber auch klar sein: Ewig hält man sich das ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie hätten es besprechen können, Herr Kollege!) Ewig hält man sich letztendlich da diesen Bereich für eine mediale Selbstinszenierung auch nicht offen, wo man immer was ankündigt und nie tut. Jetzt tun wir es. Wir können die Arbeit aufnehmen, und zwar nicht die Regierung alleine, weil das auch immer wieder so durchkommt, wie wenn jetzt nur wir alleine drinnensitzen würden, weil wir ihn beantragt haben. Es sitzen alle drinnen. Man kann diese Arbeit aufnehmen. Wie in den bisherigen Kommissionen wird man gemeinsam ein gutes Verfahren letztendlich möglich machen. In dem Zusammenhang diskutieren wir das dort, wo es hingehört, stimmen heute aber zu, dass jedenfalls sichergestellt ist, dass alle Fraktionen in dieser Untersuchungskommission auch vertreten sind. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Bitte, Herr Stadtrat. (Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky verzichtet auf das Schlusswort.) Bevor ich zur Abstimmung komme, darf ich, möchte ich, muss ich Folgendes bekannt geben: Herr Abg. Kowarik hat vieles gesagt, vieles Richtiges gesagt, eines ganz besonders, nämlich: Wir wollen mit unserem Antrag mehrere Sachen ändern. Darin liegt eigentlich die Begründung meiner Entscheidung, die ich auch mit den Rechtskundigen des Hauses entsprechend abgestimmt habe, um möglicherweise nicht einem Irrtum, kann ja vorkommen, unterlegen zu sein, dass sehr wohl der eingebrachte Zusatzantrag der FPÖ (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das sagen Sie uns jetzt?) wie auch - (Abg. Armin Blind: Aber der Antrag von den GRÜNEN ist zulässig!) warten Sie einmal - zwei Abänderungsanträge der ÖVP nicht zulässig sind. Und warum? Und warum? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das sagen Sie uns am Ende der Debatte? Ist das Ihr Ernst?) Und warum? Weil es auch in der Vergangenheit schon klar war (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Jetzt reicht es! Das darf doch nicht wahr sein! Am Ende der Debatte!), dass ein inhaltlicher Bezug zum Gesetzesantrag vorliegen muss. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Na was denn sonst! - Abg. Armin Blind: Wo ist der Bezug bei den GRÜNEN, bitte?) Der eingebrachte Zusatzantrag und Abänderungsantrag zur Gesetzesvorlage, eine Ergänzung, Änderung, Erweiterung ist leider nicht auf diese Art und Weise statthaft und würde vor allem auch (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist eine Chuzpe! Das ist eine Unverschämtheit! Das ist eine Unverschämtheit! Da hört sich doch alles auf!) eine Umgehung der Vorberatung im Ausschuss bedeuten. (Abg. Armin Blind: Und ihr regt euch über das Parlament auf! Ihr regt euch über das Parlament auf!) Daher kann ich diese nicht als zulässig erklären und kommen demnach nicht zur Abstimmung. Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nein! Zur Geschäftsordnung!) Wir sind mitten im Abstimmungsvorgang! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Zur Geschäftsordnung! - Große Aufregung bei der FPÖ. - Abg. Armin Blind: Jetzt reicht es aber! Jetzt reicht es! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist unglaublich! Das heißt, ich kann gar nichts mehr tun! - Weitere große Aufregung bei der FPÖ. - Die Abgeordneten der FPÖ verlassen ihre Sitzplätze.) Ich unterbreche die Sitzung und berufe eine Präsidiale ein. (Unterbrechung der Sitzung von 13.04 bis 13.24 Uhr.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich bitte, wieder die Plätze einzunehmen. Wir haben in der Präsidiale ein Gespräch und eine Diskussion geführt. Auch denke ich, es ist durchaus auch die Meinung am Tisch gelegen, dass man natürlich genau diese Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt, entsprechend auch Rahmen und sonstige Bereiche zu besprechen hat. Mein Verständnis der Vorsitzführung und des Amtes des Präsidenten ist jedoch, dass ich die derzeitige gültige Verfassung und die Rechtsauslegung hinsichtlich der derzeit gültigen Verfassung ganz einfach einzuhalten habe. Ich hätte es mir leicht machen können und vielleicht auch keine Debatte, weil das ganz einfach ja meistens auch nicht der Fall ist, und die Anträge und die Abänderungsanträge und den Zusatzantrag abstimmen lassen. Die Mehrheit des Hauses hätte entschieden und die Sache wäre vom Tisch. Das ist nicht mein Anliegen. Mein Anliegen ist die ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dutzende Male zugelassen!) Lassen Sie mich ausreden bitte, Kollege Kowarik. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dutzende Male!) Lassen Sie mich bitte ausreden, Kollege Kowarik! Die Vorgehensweise ist: Ich habe ganz einfach auch schon in der Vergangenheit, es gibt ja Beispiele, weite Auslegungen nicht zulassen können (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Einmal so, einmal so!), kann ich auch nicht, auch wenn es mir vielleicht die Vorsitzführung leichter machen würde ohne Debatten und sonstige Verzögerungen. Des Weiteren wurde zwar der Abstimmungsvorgang angekündigt, noch nicht eingeleitet, weil noch nicht abgestimmt wurde. Es liegen mir Geschäftsordnungswortmeldungen vor, die werde ich zulassen, selbstverständlich (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.), ja selbstverständlich, da brauchen wir keine Debatte führen, und darf als ersten dazu Gemeldeten Herrn Lhptm-Stv. Dominik Nepp zur Geschäftsordnung das Wort erteilen. Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also das, was jetzt hier heute passiert, ist echt ein Skandal. Wie hier die Geschäftsordnung ausgelegt wird, das entspricht nicht der Würde dieses Hauses, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich möchte hier auch klipp und klar darstellen, warum. Wir hatten auch vorher bei uns innerhalb der Fraktion eine Diskussion: Stellen wir diesen Antrag, der viele Punkte betrifft, zusammen oder stellen wir die Anträge einzeln? Der Abg. Kowarik, der hier diesen Antrag eingebracht hat, hat in seiner Mappe lauter Einzelanträge vor sich liegen. Wenn über diesen Antrag hier debattiert wird, dann muss auch über so einen Antrag abgestimmt werden können. Hätte der Herr Präsident von Anfang an, als diese Debatte losgegangen ist, oder spätestens bei der Übergabe des Antrags gesagt, dass dieser Antrag nicht zulässig ist, hätten Sie der Opposition noch die Möglichkeit gegeben, Einzelanträge, die dann zugelassen werden hätten müssen, zu stellen. Dieses Oppositionsrecht haben Sie uns hiermit genommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird, das sehen Sie anhand dieser (Der Redner zeigt Unterlagen.) Abänderungsanträge und Zusatzanträge, die in den letzten Legislaturperioden gestellt wurden. Auch von den GRÜNEN, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurden weiterreichende und weitergehende Zusatzanträge und Abänderungsanträge von der Vorsitzführung zugelassen. Anscheinend, was von einer Vorsitzführung für Rot und für Grün gilt, gilt für die ÖVP und für die Freiheitlichen nicht! Und das ist ein Skandal, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Deswegen werden wir hier bei diesen Punkten, Punkt 5 und Tagesordnungspunkt 6, aus Protest den Saal verlassen. Denn das, was ich mir hier als Landeshauptmann-Stellvertreter wünsche, ist eine objektive Vorsitzführung, einen objektiven Präsidenten und nicht einen Präsidenten, der hier wie der Zentralsekretär der KPDSU auftritt! (Beifall und Bravo-Rufe bei der FPÖ. - Die Abgeordneten der FPÖ verlassen den Sitzungssaal.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet in der Geschäftsordnungsdebatte ist Herr StR Wölbitsch. Bitte schön, Herr Stadtrat. StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Vielen Dank! Der Herr Vizebürgermeister hat schon einiges vorweggenommen. Sie haben sich eine Untersuchungskommission so einberufen, wie Sie es brauchen. Sie haben sich die Spielregeln dazu so gemacht, wie Sie es brauchen. Und jetzt interpretieren Sie die Stadtverfassung so, dass die Opposition nicht einmal mehr ihre eigenen Anträge zu diesem Thema einbringen kann. Das ist ein schwarzer Tag für die Demokratie in dieser Stadt! Wenn das der Vorgeschmack auf die Ära Ludwig ist, dann mache ich mir sehr, sehr große Sorgen! Und auch wir werden ein Zeichen setzen, dass das so mit uns sicher nicht weitergehen kann und so passieren kann. Vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP. - Die Abgeordneten der ÖVP verlassen den Sitzungssaal.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Kollegin Meinl-Reisinger. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Die Zahl der Zuhörerschaft dezimiert sich. Ich meine, wir haben hier eine interessante Debatte geführt. Das finde ich schon ganz interessant. Es ist tatsächlich so, das muss ich auch sagen, ich war nicht im Haus, als hier offensichtlich über die Frage der Zulässigkeit von Abänderungs- oder Ergänzungsanträgen in Bezug auf vorliegende Geschäftsstücke oder Gesetzesvorlagen im Zuge der Wahlrechtsdiskussion diskutiert wurde. Ich habe jetzt auch nicht die Zeit gehabt, dieses Gutachten zu studieren. Aber ich möchte hier schon meine Sicht der Dinge sagen. Es ist völlig klar, dass ein Abänderungs- oder ein Ergänzungsantrag einen gewissen inhaltlichen und auch systematischen Zusammenhang mit der Gesetzesvorlage, die hier zur Abstimmung kommt, haben muss. Das ist völlig klar. Daher wäre ich auch dazu geneigt zu sagen, Staatszielbestimmungen, weil die halt auch zufällig in der Stadtverfassung drinnenstehen, passen da nicht hinein. Aber es ist doch bitte völlig klar, wenn es hier darum geht und wir alle gestern wie heute über die Regeln bei Untersuchungskommissionen diskutiert und debattiert haben, dass natürlich ein inhaltlicher und systematischer Zusammenhang besteht, wenn hier meiner Meinung nach völlig legitim Anträge von FPÖ und ÖVP kommen, die dahin gehend sind, dass hier die Minderheitenrechte in Bezug auf Untersuchungskommissionen gestärkt werden. Also insofern kann ich diese Rechtsansicht oder diese Auslegung auch nicht nachvollziehen. Ich akzeptiere, dass es eine Instanz gibt, die hier heißt "der Präsident des Landtages". Aber ich habe eine ganz andere inhaltliche Sicht der Dinge. Und jetzt tue ich mir ein bissel schwer. Ich freue mich, wenn wir in diesem Ausschuss, in dieser Untersuchungskommission vertreten sind. Aber ich halte es auch für wirklich schwierig, hier diese Abstimmung zu verweigern. Wir werden jetzt auch rausgehen. Danke. (Beifall bei den NEOS. - Die Abgeordneten der NEOS verlassen den Sitzungssaal.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich nehme ... Als Nächster zu Wort gemeldet zur Geschäftsordnung ist Herr Abg. Oxonitsch. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Fürs Protokoll, genau. Man muss es trotzdem auch zur eigenen Fraktion nochmal sagen: Tatsache ist, dass das, was da jetzt stattfindet, ja kein überraschendes Spektakel oder eine Überraschung ist. Tatsache ist, wir wissen, und das ist in dem Haus immer wieder eine Auseinandersetzung gewesen: Es gibt eine sehr restriktive Auslegung, in welcher Art und Weise und Form Abänderungsanträge bei Gesetzesvorlagen da sind. Man muss auch festhalten, es geht da eben um eine gewisse Kontinuität. Tatsache ist, für alle Abänderungsanträge gibt es auch keinen Grund, dass wir uns verstecken hätten müssen. Es hätte tatsächlich auch eine entsprechende Mehrheit dagegen gegeben. Die ÖVP, das muss man fairerweise sagen, hat ja wenigstens gewusst, wie es eigentlich geht. Die haben einen Initiativantrag eingereicht, haben ihn in den Ausschuss gebracht, dort hat er keine Mehrheit bekommen. Jetzt versucht man es über diesen Weg. Worum geht es? Es ist überhaupt keine Frage, dass unser Initiativantrag letztendlich abgeändert werden kann und dazu auch Abänderungsvorschläge gemacht werden können. Aber es kann letztendlich nicht, wenn man einen Passus erarbeitet, die ganze Stadtverfassung in allen Punkten verändert werden. Also die Fragestellung zum Beispiel der Freiheitlichen, und das muss man jetzt den Zuhörerinnen und Zuhörern auch sagen, wo sie sagen, sie hätten ein anderes Berechnungsmodell für den Ausschuss gehabt als unseres, das wir, Rot und Grün, vorgelegt haben, und damit sicherstellen, dass die NEOS drinnen sind, wäre durchaus eine zulässige Variante gewesen. Daraus alle Spielregeln zu verändern, ist schlicht und ergreifend zu weitgehend und daher nicht zulässig. Da gibt es den Weg auch für FPÖ, auch für ÖVP, auch für die NEOS über Initiativanträge. In der Frage haben wir, Gott sei Dank, ein sehr niedriges Quorum: Fünf Unterschriften reichen. Die wird auch die FPÖ zusammenbringen. Also sie können dann in ihrem Bereich mit irgendeinem Initiativantrag letztendlich sicherstellen, dass all die Dinge im Ausschuss entsprechend beraten werden. Und dann können sie dort schauen, ob es eine Mehrheit gibt. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig, wobei ich feststelle, dass sich mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Saal befinden. Das Gesetz ist somit in Erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, wobei ich den eingebrachten Resolutionsantrag von SPÖ und GRÜNEN ebenfalls als nicht zulässig erachte. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf jene Mitgliedes des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen damit zur Postnummer 6. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Bitte die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich erkläre, dass hiermit eine Verfassungsbestimmung da ist und die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, die ich nun feststelle, und für einen gültigen Beschluss davon die Zweidrittelmehrheit der Stimmen erforderlich ist. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage vornehmen zu lassen und bitte um Zustimmung für die zweite Lesung. - Danke. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die der zweiten Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen zur Postnummer 7. Sie betrifft die erste Lesung einer Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Wiener Wettengesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. (Die Abgeordneten der FPÖ, ÖVP und NEOS nehmen wieder an der Sitzung teil.) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur Vorlage des Wettengesetzes. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Ja, es ist jetzt ein bissel eigenartig, ich spreche jetzt über das Wettengesetz. Ich glaube, niemand hat jetzt in Wahrheit den Kopf dafür, weil andere Gedanken herumschwirren. Ich möchte ein paar Worte dazu sagen. Es war in Summe eine sehr schwierige Beschlussfassung unserer Fraktion, was das Wettengesetz betrifft, und auch eine sehr schwierige Entscheidung. Zum einen begrüßen wir natürlich die Verschärfung, auch mehr Kontrolle, den zunehmenden Jugendschutz, den Spielerschutz. Und natürlich sehe ich vollkommen ein, dass wir hier mit der Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU quasi in Verzug sind und auch handeln müssen. Ich danke an dieser Stelle auch sehr herzlich dem Ausschussvorsitzenden, der hier die Möglichkeit geschaffen hat, auch mit dem Abteilungsleiter der entsprechenden Magistratsabteilung in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Es wurden wirklich viele Fragen sehr ausführlich und gut beantwortet. Dann muss ich aber leider zu einem Aber kommen: Diese 4. Geldwäsche-Richtlinie, und mir wurde das gestern so gesagt, wir sind hier in Verzug, wir müssen jetzt handeln, sonst gibt es Strafzahlungen, die ist seit 20. Mai 2015 in Kraft, und in Wahrheit hätten wir das mit dem ersten Gesetzesentwurf schon bereinigen können. Das heißt, dass da jetzt ein Initiativantrag daherkommt, es eine Beobachtungsphase gegeben hat und Stellungnahmen auch eingeholt wurden, die aber noch nicht einmal online sind und erst auf Anfrage hin per Mail versendet werden, ist schon eine Tatsache, die wir hier nicht ganz außer Acht lassen dürfen, warum das jetzt so schnell gemacht wird. Wir hatten ja auch den Ausschuss erst um 8.15 Uhr. Ich glaube, es ist natürlich dem unglücklichen Umstand der ehemaligen grünen Bundessprecherin geschuldet, warum man hier jetzt, wahrscheinlich vor allem als GRÜNE, ganz stark auftreten will, und warum man diesen Weg hier mit einem Initiativantrag und dem Ausschuss um 8.15 Uhr gegangen ist. Es sind aber auch einige Passagen unserer Meinung nach überschießend. Zum Beispiel ist geregelt, dass ein Wettanbieter seine Erstbewilligung nur auf längstens drei Jahre bekommt. Das würde auch bedeuten, dass das durchaus kürzer sein kann. Da sagt Ihnen jeder Unternehmer und jeder Kleinunternehmer, der Investitionen hat, dass in drei Jahren nichts refinanzierbar ist. Das ist ganz logisch, das wird Ihnen, glaube ich, jeder bestätigen. Auch wenn die Einrichtung in Wettlokalen vielleicht nicht immer die beste oder tollste ist, ich weiß es nicht, ich kenne mich dort nicht aus, aber alleine die Miete und Anschaffung eines Geschäftslokales ist in der Zeit einfach nicht refinanzierbar. Das ist auch eine Maßnahme, die hier, das hat man uns bestätigt, politisch gewünscht ist. Und da frage ich mich schon: Warum ist man nicht ehrlich und geht her und sagt, na ja, dann verbieten wir es gleich komplett? Das wäre zumindest ein ehrlicher Ansatz. Da könnte man auch darüber diskutieren. Was uns doch ein bisschen sauer aufstößt, ist, warum hier, wenn man sich den Gleichheitsgrundsatz ansieht, Trafiken komplett ausgenommen sind. Das betrifft die Casinos Austria, die Lotterien, Tipp3 als Gesellschaft für Wetten, die in den Trafiken normal vertrieben werden. Da heißt es einfach: Die sind einfach ausgenommen. Es ist aber nicht einmal eine Alterskontrolle vorgesehen, weil man ja annimmt oder davon ausgeht, Tabakwaren werden eh erst ab 16 Jahren ausgegeben und da kann man sich auch nicht hinsetzen. Das verleitet also gar nicht dazu, hier zu spielen, zu wetten, zu tippen, und ein Suchtpotenzial ist auch nicht vorhanden. Wir haben recherchiert, auch Toto hat sogar ein Suchtpotenzial von 3 Prozent. Toto geht selbst davon aus. Das ist wahrscheinlich im Vergleich zu anderen Wetten nicht hoch. Man soll das jetzt nicht mit einer anderen Wette in Verbindung bringen oder einer anderen Wette gegenüberstellen. Das möchte ich jetzt gar nicht. (Beifall bei den NEOS.) Aber dass man hier auch auf die Alterskontrolle verzichtet, das hätte man vielleicht in Trafiken hineinnehmen können. Das wäre dahin gehend konsequent und im Sinne der Gleichbehandlung und der Gleichheit konsequent gewesen, weil Rauchen bei uns noch immer ab 16 erlaubt ist, Spielen erst ab 18. Das heißt, diese Kontrolle kann hier keinesfalls stattfinden. Was wird passieren? Das neue Aufsperren von Wettlokalen hat man somit abgedreht, okay, das ist ein legitimer Ansatz. Was aber passieren wird, ist natürlich die Abwanderung in den Online-Bereich, und da haben wir einen Bereich, der vollkommen unkontrolliert und ungeschützt ist und wo es keinerlei Kontrollen gibt. Sogar das Finanzministerium hat in seiner Stellungnahme bemängelt, dass es dazu Regelungen gibt. Das sind leider Gründe, warum ich sage, es ist vielleicht ein bisschen zu schnell gemacht. Es ging halt in diesem Gesetzwerdungsprozess sehr schnell mit vielen Dingen, die man noch mit hineinnehmen hätte können. Man hat sich aber darauf konzentriert, Wettanbieter in Zukunft quasi wirklich zu verbieten, ohne es auszusprechen. Das finde ich etwas unredlich und deswegen auch unsere Ablehnung. Danke. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen herzlichen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt hier im Landtag die 2. Novelle des Wiener Wettengesetzes binnen zwei Jahren nach der Stammfassung, welche im Jahr 2016 beschlossen wurde. Das ist in diesem kurzen Zeitabschnitt bemerkenswert und erklärt auch ein Stück, warum dieses Gesetz doch auf einige Kritik gestoßen ist. Bereits die Erstfassung bekam die Stimmen der Opposition nicht, auch bei der 1. Novelle nicht. Beide Male stimmten ÖVP, FPÖ und NEOS auch dagegen. Die Überlegungen, die jedenfalls bei uns damals zu einer Ablehnung geführt haben, sind mehr oder weniger auch heute noch schlagend. Die vorliegende Novelle kann ihren enorm prohibitiven Charakter nicht verbergen. Das ganze Gesetz strömt schon den Willen von SPÖ und GRÜNEN aus, das Wettspiel in Wien letztlich zur Gänze zu verbieten. Das finden nicht nur wir, sondern das sagen auch die Unternehmen, die das alles auch mit sehr anschaulichen Beispielen untermauern können. Jetzt ist klar, sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Grün, Sie argumentieren mit Spielerschutz und Jugendschutz, aber auch mit Erfahrungen aus dem bisherigen Vollzug und auch mit übergeordneten rechtlichen Vorgaben seitens des Bundes und auch der Europäischen Union. Vielleicht vor diesem Hintergrund auch von meiner Fraktion ein ganz ein deutliches Wort: Für uns ist der Spieler- und Jugendschutz wirklich enorm wichtig. Wir haben das auch mit früheren Initiativen, Anträgen, aber auch mit unserem Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit hinreichend bewiesen. Und auch die Bestimmungen in der Novelle, welche sich auf die europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben beziehen, tragen wir natürlich selbstverständlich mit. Nur, wenn wir uns das Gesetz im Gesamtheitlichen ansehen, dann überwiegen doch leider die Kontraargumente sehr. Ich möchte das überblicksmäßig ganz kurz beleuchten, einerseits, wie schon erwähnt, das Gesetz hat einen sehr stark prohibitiven Charakter. Man kann sich des Eindrucks eigentlich nicht verwehren, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Stadtregierung, im Grunde eine ganze Branche abgeschafft wissen wollen. Ich rede hier für jene legalen Unternehmen, die den Jugend- und Spielerschutz sehr, sehr ernst nehmen, die sich um die Gestaltung ihres Lokales bemühen, um die Trafikanten, um alle jene Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und auch was unternehmen wollen. Andererseits schränkt das Gesetz, diese Novelle, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit ein, nicht durch eine einzelne Bestimmung, sondern eher durch das Zusammenspiel von vielen Bestimmungen, da Sie hier nicht nachvollziehbare Auflagenbedingungen einfordern, die vor allem durch zahlreiche unbestimmte Begriffsformulierungen auffallen. Ein weiterer Punkt, der zur Debatte steht, ist die Erfahrung, die Sie aus dem Praxisvollzug nehmen. Also laut Wiener Wirtschaftskammer haben die bisherigen scharfen Bestimmungen und die zahlreichen unbestimmten Gesetzesformulierungen dazu geführt, dass binnen zwei Jahren nur drei Bewilligungen erteilt wurden. Dies verdeutlicht anschaulich den prohibitiven Charakter des Gesetzes. Ein weiterer Punkt: Die Wirtschaftskammer hat auch ein Expertenhearing beziehungsweise einen Runden Tisch gefordert, und hier wäre uns auch die ausgestreckte Hand seitens Rot-Grün nicht untergekommen. Viele Unternehmen klagen auch, dass das Gesetz die gesetzeskonform arbeitenden Wettunternehmer schikaniert und die Machenschaften illegaler Unternehmer kaum berührt. Abschließend noch: Zahlreiche Bewilligungsverfahren in Wien würden, so sagen sie uns, bewusst hinausgezögert oder auch negativ beschieden. Meist werden im Verfahren laufend nicht nachvollziehbare Nachforderungen gestellt. Ich möchte aus dem Gesetz direkt vier Punkte, die halt in unseren Augen schon auch als Fragen am Tisch liegen, kurz herausgreifen und näher beleuchten: Erstens: Das Erscheinungsbild. Das soll künftig für die Beurteilung der Vermittlereigenschaften herhalten. Das zeigt, dass eine prohibitive extensive Auslegung sehr wohl möglich sei, wonach einfache Lokale, zum Beispiel beim Public Viewing von Sportveranstaltungen, betroffen sein könnten. Das wurde auch schon in den Medien kritisiert. Aus unserer Sicht kann man das nicht einfach so wegwischen, denn es ist die Unsicherheit, die Rechtsunsicherheit, die die Unternehmen kritisieren. Natürlich kann man sagen, man müsse das im Kontext lesen. Es wird schon nicht das Beisel ums Eck mit einem Fernseher drin betroffen sein. Aber es ist eben in vielen anderen Fällen nicht so sicher. Diese Bestimmung produziert aus unserer Sicht einfach Grenzfälle und zwar Grenzfälle, die keine Grenzfälle sein sollten. Zweitens: Die Dreijahresbefristung bei Erstbewilligung. Hier wird die Expertenkritik ganz besonders deutlich, und so möchte ich wörtlich zitieren: "Hier soll festgehalten werden, dass bei erstmaliger Erteilung der Bewilligung die Dauer dieser Bewilligung drei Jahre nicht überschreiten darf. Die Bewilligung könnte aber auch auf weniger als drei Jahre ausgestellt werden. Dazu ist auszuführen, dass die mit der Eröffnung eines Wettlokals verbundenen Investitionen in drei Jahren nicht verdient werden können. Die Unsicherheit, dass allenfalls nach Ablauf von drei Jahren eine neue Konzession nicht oder nur verzögert erteilt wird, wird zwangsläufig viele Unternehmer davor zurückschrecken lassen, eine erstmalige Konzession zu beantragen." Der 3. Punkt ist die uferlose Heranziehung von Beurteilungsmaßstäben im § 5, denn auch laut Kritik der Wirtschaftskammer ist in dem Zusammenhang jetzt eigentlich ein nahezu grenzenloser Ermessensspielraum in diesem § 5 möglich. Und es ist zu befürchten, dass Konzessionswerber nicht nur, wie in der Vergangenheit schon praktiziert, mit allerlei baurechtlichen Bestimmungen beziehungsweise Auflagen seitens der Behörde konfrontiert werden, sondern dass mitunter verwaltungsrechtliche Bestimmungen, die der gesamten Rechtsordnung zu entnehmen sind, von der Behörde herangezogen werden, um eine Konzession nicht oder entsprechend später zu erteilen. Jetzt kann oder muss man die Befürchtung nicht in dieser Schärfe teilen, aber Sie gehen leider auf diese Kritik nicht ein. Der 4. Punkt, den ich herausgreifen möchte, ist, dass nach zwei rechtskräftigen Strafen die Bewilligung automatisch erlischt. Kein Entzug der Bewilligung, der im Rechtsweg angefochten werden könnte. Hier fragen wir uns schon: Wie soll hier der Rechtsschutz auch aussehen? Was entgegnen Sie derartigen Befürchtungen? Die Bewilligung wird, so lese ich die Kritik, nicht per Bescheid entzogen, sondern erlischt automatisch! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben uns, wie erwähnt, in Sachen Spielerschutz und Jugendschutz immer auf Ihrer Seite. Aber dieses Gesetz hat einige Punkte, die zwar unsere Zustimmung finden, aber leider zu viele Punkte, die eine Zustimmung insgesamt nicht möglich erscheinen lassen. Das ist sehr schade, weil wir glauben, dass die Unternehmen dieser Branche ein ernst gemeintes Anliegen haben, auch gute Lösungen gemeinsam mit der Stadt Wien zu suchen, gemeinsam mit uns als Landesgesetzgeber. Man muss aber auch aufeinander zugehen und das ist offensichtlich nicht geschehen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Ellensohn. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Im Bereich Glücksspiel sind viele Lobbyisten unterwegs. Nachdem ich mich seit 2005 damit beschäftige und auch manche davon getroffen habe, weil es die ja überall versuchen, erkenne ich in den vorangegangenen Wortmeldungen, dass die Arbeit der Lobbyisten aufgeht. Also ich nehme an, Sie haben sich damit beschäftigt und sich auch mit Leuten unterhalten, die sich in dem Business auskennen, die allerdings eine sehr einseitige Position vertreten, nämlich die des Glücksspieles. Aber das passt schon, weil es auch die Position der Volkspartei quer durch Österreich ist. Die Verbandelung von Politik und Glücksspiel ist halt einmal groß. Und leider, leider, leider (Aufregung bei der ÖVP.) werden die Glücksspielanbieter überall fündig. Aber die Frage ist, was die Parteien, die da zuständig sind, für eine Politik dort machen, wo sie zuständig sind, nämlich in Landtagen oder im Nationalrat. Seit 2005 beschäftige ich mich mit dem Glücksspiel und bin ein nach dem anderen Mal darauf gekommen, dass sich dieses Business einfach nicht an die Regeln hält, die in Landtagen oder im Nationalrat beschlossen werden. Es ist einfach wurscht, was die Politik beschließt, weil sich die Konzerne in dieser Frage serienweise über die Gesetze stellen. Wir haben in Wien 466 Automaten beschlagnahmt, 26 Lokale gesperrt. Da fürchtet sich aber nicht der, der es anständig macht, weil der ist ja nicht zugesperrt worden. Da fürchtet sich auch nicht der Betrieb, der die Regeln einhält, weil der ja nicht zugesperrt worden ist. Man hat ja keinen Automaten mitgenommen, den man dann wieder zurückgeben muss. Wird eh versucht. Die Automaten, die die Novomatic aufgestellt hat vor dem Glücksspiel, diese Glücksspielautomaten, sind laut Oberstem Gerichtshof, das sagen ja nicht die GRÜNEN oder die SPÖ oder sonst jemand, alle illegal gewesen, alle. Deswegen zahlen sie Millionenbeträge an Spieler zurück, die ihr ganzes Leben dort verzockt haben. Das ist so, das ist gültige Rechtslage. Alle, die Sie hier so vehement hineinwerfen, nicht zu viel regeln, nicht so viel dieses, nicht so viel jenes, und das ist eine saubere Branche - sorry, dann geht man aber am Boulevard vorbei, der ständig schreibt, wie viele Leute nicht einen Banküberfall machen, weil sie dafür Geld brauchen. Man geht an den seriösen Studien vorbei. Man geht an allem vorbei und macht das Business der Lobbyisten, der Glücksspielkonzerne. Das kann man machen. Aber das muss man sich dann auch anhören, tut mir leid. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Nachdem wir mit 1.1.2015 diese Automaten in Wien losgeworden sind, die übrigens in mehreren Bundesländern nicht erlaubt sind, nie waren - ich nehme immer gerne das Beispiel Vorarlberg, erstens, weil ich mich dort auch gut auskenne und weil es schön ist, zu sehen, wie wichtige Leute aus diesem Business das Bundesland, in dem sie auch zu Hause sind, sauber halten. Das kommt nämlich beim Wettengesetz dann auch noch vor. Aber woanders ist es ihnen wurscht. Und ich weiß auch genau, was die Leute selber darüber denken. Die wollen das nämlich dort, wo sie wohnen, nicht haben, aber woanders ist es schon in Ordnung, nämlich in der Großstadt. Die sollen das kriegen, aber woanders nicht. Das gilt bei den Automaten, das gilt aber auch bei Wetten, weil Wetten in Vorarlberg nämlich noch einmal schärfer geregelt sind als sonst überall. Das Eldorado ist ein Mal mehr Niederösterreich. Da gibt es keine Regeln für sowas. Die Verschärfung des Wiener Wettengesetzes, warum ist das notwendig? Warum machen wir das schon wieder? Weil es wieder Missstände gibt. Wer die Medien in den letzten Wochen konsumiert hat, hat mitbekommen, dass ich wegen illegaler Wetten eine Anzeige eingebracht habe. Die bringt man beim Magistrat ein, die gehen dort hin und schauen sich das an. Hat halt wieder gestimmt. Wer das Wettengesetz kennt, man darf - nein, da geht es nicht um ein Totalverbot, sondern es geht um Regeln. Das ist wie beim Alkohol und anderen Drogen. Bei jeglichem Suchtmittel gibt es Regeln. Es gibt Jugendschutz, da sind immer alle dafür, beim Tönen, beim Tun nicht, aber beim Tönen. Und es gibt ein paar andere Regeln. Niemand will, dass verschnittener Alkohol verkauft wird. Niemand will, dass das unkontrolliert an jeder Ecke passieren kann. Und niemand will, dass Wetten oder Glücksspielangebote, die ein hohes Suchtpotenzial haben, an jeder Ecke, womöglich noch am Rand oder über das Gesetz hinaus, angeboten werden. Das Wettengesetz hat so, wie es war, dazu geführt, dass wieder einmal der größte Anbieter am Markt, nämlich Admiral, gesagt hat, nein, an das halten wir uns einfach nicht. Ist ja auch leicht festzustellen. Der SpielerInnenschutz funktioniert dort so: Ich gehe in den Prater, wo diese neuen VIT stehen, die Videolotterieterminals, ich registriere mich dort natürlich nicht, was man müsste - die bestehenden Gesetze, wo alle sagen, das machen sie zu 100 Prozent -, sondern ich nehme die Karte von jemand anderem, laufe einfach durch und bin drinnen, fertig, weil es natürlich keine Kontrolle gibt. Dann gehe ich zum Automaten. Mein Geld habe ich nicht eingeworfen. Der Journalist hat sich das auch angeschaut. Ein paar Leute spielen dort drinnen. Wenn Sie sich die Menschen anschauen, die dort spielen, wissen Sie, welche Existenzen dadurch zerstört werden. Dort sind wenige Menschen mit dem Einkommen von uns unterwegs. Dort sind Leute drinnen, die von wesentlich weniger leben müssen und dieses wenige halt schnell verzocken. Keine Kontrolle beim Hineingehen beim ersten Ding, das sie bei ihrem Flaggschiff im Prater draußen machen, gut. Wir gehen wieder nach ein paar Minuten. Wettautomaten. Es gibt ein paar Wetten, die dürfen sie machen. Austria spielt gegen Rapid, damit es keinen Aufstand gibt, 2:2, dürfen sie platzieren. In Vorarlberg übrigens nur das, Endstand. Am Anfang gehen sie hin aufs Match, schauen, dort halt Altach gegen Rapid, und wetten dort 3:0 auf Altach. Das dürfen sie machen. Dort dürfen sie keine Halbzeit wetten, da dürfen sie während des Spiels nicht eingreifen, so ähnlich übrigens wie an englischen Fußballplätzen. Sie gehen vor dem Spiel hin, wetten im Stadion, wurscht, nehmen wir dort ein anderes, Liverpool gegen Manchester United 2:1, 2 Pfund, und am Schluss holen sie sich das. Während des Spieles keine Wetten. Diese Live-Wetten waren in Wien immer schon auf 1. Halbzeit, 2. Halbzeit und anderes eingeschränkt. Nicht durfte man wetten auf die in der 85. auf die Restspielzeit. Beim Tennis. Sie dürfen wetten, der Federer gewinnt seine Partie in zwei Sätzen, wenn es ein kleineres Turnier ist, sonst halt in drei. Sie dürfen wetten, er gewinnt den 2. Satz. Die Einschränkung war aber nicht auf jedes Game, nicht 4. Game im 2. Satz, ein Challenge in Bolivien und sie kennen beide Spieler nicht, wobei das keine Rolle spielt, sondern das Game, das Unter-Game nicht. Jetzt kann man darüber streiten: Warum haben wir das so geregelt? Tatsache ist, das waren die Regeln, und die sind dem Wettanbieter bekannt. Jetzt kann man auch streiten: Ist das jetzt die sinnvollste Regel oder nicht? Warum hat man das geregelt? Je schneller die Spielabfolge, das gilt beim Schnelldrucken bei den Früchtchen, das gilt beim Wetten, wo ich nebeneinander zwei, drei Automaten bedienen kann, und dann halt Game, Game, Game. Da sind ja jedes Mal 50 Spiele oben. Du kommst ja beim Ergebnis Mitzählen nicht nach, sondern das siehst du dann am Schluss auf deiner Karte. Da haben wir gesagt, das schränken wir ein. An das halten die sich aber nicht. Die wissen das aber. Dementsprechend wurde auf der Ottakringer Straße eine Kontrolle durchgeführt. Alle wieder illegal und weg damit und zugesperrt. Na was wäre die Alternative dazu? Soll man die Regeln, die wir hier aufstellen, einfach da draußen ignorieren, weil ein Konzern sagt, es reicht mir nicht, wenn ich 1 Milliarde Umsatz mache, ich brauche noch 200 Millionen dazu? Noch einmal: Es geht nicht darum, gänzlich zu verbieten. Vorhin ist als Beispiel Toto gefallen. Es gibt verschiedene Spiele, aus denen sich halt wenig Suchtpotenzial entwickelt. Es gibt keine Menschen, die Banken wegen Brieflosen überfallen. Es gibt aber leider welche wegen Automaten. Es gibt bei dem halt einen Unterschied, und so macht man es, und so bietet man es auch an. Da ist noch nicht die Rede von einem Totalverbot. Da ist die Rede von: Soll man es regeln? Und der Konzern, mit dem wir uns am meisten herumschlagen, hält sich nicht an unsere Spielregeln, nicht im Bund, da nicht und anderswo auch nicht. Deswegen beschließen wir da jetzt Eckpunkte: Strenger Jugendschutz, Wetten erst ab 18, Live-Wetten auf End- und Zwischenergebnisse, Halbzeitstand ja, Endstand ja. Betrugsanfällige Wetten sollen unterbunden werden. Wann ist die nächste Gelbe Karte? Wann ist ein Eckball? Wer kriegt die nächste Ecke? Das sind halt Wetten, die auf der Welt platziert werden. Im asiatischen Markt wird auf unsere Erste Liga mit Unsummen gewettet. Falls es noch irgendjemand in Erinnerung hat, der Fußball-Skandal mit gekauftem Fußball ist noch nicht lange her. Er war innerhalb der letzten fünf Jahre. Deswegen sind unter anderem auf der ganzen Welt Wetten in diesem Bereich verschärft. Wer da dafür redet, redet in Wirklichkeit dem Betrug beim Fußballspiel auch noch das Wort. Die Kleinen verdienen das nicht. Der Messi wird nicht absichtlich einen Elfer wegen einer Wette verschießen, weil er verdient mehr beim Spielen, als er bei der Wette verdient. Aber bei den Kleinen, den dritten und vierten Ligen auf der Welt, die auch gespielt werden, ist das halt anders. Live-Wetten anders. Strengere Voraussetzungen für die Betreiber, eine Bonitätsauskunft, ein Strafregisterauszug - ist leider notwendig in der Branche -, Wettreglement Warnsystem. Bei Einzelaufstellungen wie einer Tankstelle strengere Regeln, kleinere Einsätze. Sie können bis jetzt auf ein Game 5.000 EUR wetten. 2. Game im 3. Satz, 5.000! Solche Beträge kann man einschränken. Das machen viele Länder. Es ist ja nicht so, dass wir das als Erste erfinden würden. Gutachten erforderlich, ob das Gerät dem Gesetz entspricht. Angesichts dessen, dass sie ständig welche aufstellen, die nicht dem Gesetz entsprechen, wird es wohl notwendig sein, dass wir das machen. Ausweispflicht, wenn man hineingeht, Selbstsperre möglich. Wie schaut das aus? Sie machen eine Selbstsperre, geben das dort ab. Die müssen das an die offizielle Stelle schicken, die es wiederum allen Anbietern weiterschicken muss. Diese müssen dann, wenn sie Sie kontrollieren, falls es denn die Kontrolle gäbe, sagen, Sie sind bei ihnen gesperrt. Wer das aktuelle "profil" gelesen hat, weiß, wie es funktioniert. Natürlich funktioniert es nicht! Er kann sich sperren lassen, am nächsten Tag beim gleichen Menschen stehen und dieser lässt ihn wieder hinein! Funktioniert nicht! Admiral übrigens, ist gleich Novomatic, hält sich auch nicht daran. Selbstsperre muss möglich sein. Betreiber müssen Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht schulen. Lizenzentzug, wenn illegal angeboten wird, steht darin. Ich weiß gar nicht, wie man auf die Idee kommen kann, dass wir irgendwelche Gesetze beschließen, wo mir jemand, der es legal macht, etwas wegnimmt. Das ist der Sinn von einem Gesetz. Ein Verstoß dagegen, dann ist es illegal. Wenn es legal ist, ist es eben legal. Maßnahmen zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Es ist übrigens schon die vierte Verschärfung des Gesetzes, die wir beschließen. Bei Wetteinsätzen ab 1.000 und bei Gewinnen ab 2.000 Identität und Höhe von Einsatz und Gewinn in einem Wettbuch festhalten. Geldwäsche-Richtlinie Europäische Union. Wenn das äußere Erscheinungsbild wie ein Wettbüro ausschaut, wenn darin gewettet werden kann. Wenn etwas ausschaut wie ein Hund und bellt wie ein Hund, ist es meistens ein Hund. Wenn es so ausschaut, ist es in Zukunft bei unserem Gesetz ein Wettbüro, weil genau das machen sie darin. Ist das jetzt seltsam oder ist es normal? Ich meine, das ist echt eher hausverstandsmäßig. Ich kaufe auch kein Katzenfutter für einen Hund oder umgekehrt. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Dass strengere Kontrollen durchgeführt werden, muss man loben. Ich muss selber zugeben, man ist sich am Anfang nie sicher, wie es funktioniert. Nicht nur die Zusammenarbeit mit dem Magistrat hat gut funktioniert, sondern die Finanzpolizei hat echt immer sauber mitgearbeitet, geht hin, und wenn es nicht passt, passt es nicht, und nehmen sie Geräte mit. Natürlich schreit dann der Anbieter auf und hätte gern seine Geräte zurück. Diese werden dann halt manchmal verschrottet, weil es so ist, weil es illegal war. Deswegen ist dort der Lärm. Das kostet die natürlich schon einiges an Geld. Strenge Regeln, ja. Wenn jemand öfters verstößt, verliert er die Lizenz der Zelle. Dann ist zugesperrt. Warum ist es notwendig, mit dieser Härte vorzugehen? Weil es ihnen sonst wurscht ist. Wegen ein paar Tausend Euro passiert dort gar nichts. Es ist immer noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Es sind immer noch Untersuchungen wegen Parteienkauf, wegen Gesetzeskauf und wegen Parlamentarierkauf anhängig, anhängige Verfahren gegen den größten Wettspielanbieter in Österreich. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Können Sie sich vorstellen, dass so etwas passiert?) - Ich kann mir gut vorstellen, dass so etwas passiert. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft dort so gut arbeitet, dass es zu einem Ergebnis kommt. Mit Fußball werden Milliarden umgesetzt. Es ist kein Wunder, dass er weltweit kriminalitätsanfällig ist. Sie wissen es alle. Einmal stehen 2 Billionen EUR und ein andermal wieder etwas anderes. Wir rechnen damit, dass in Österreich allein im Jahr ungefähr Wetten um 1 Milliarde EUR platziert werden. Geld marschiert ja nicht eins zu eins zu den Wettanbietern. Dort verfangen sich dann 100 bis 150 Millionen EUR bei den verschiedenen Anbietern zusammen. Die Novomatic-Kette Admiral hat übrigens vor ein paar Jahren ausgewiesen, dass sie eh viel umgesetzt, aber einen Verlust von 1 Million gemacht hat, offensichtlich schlechte Wetten angeboten hat, falls das stimmt. 250 Millionen Umsatz und 1 Mille Minus gemacht. Ich glaube, dass man gegen diese zentralen Punkte da seriös gar nichts sagen kann. Im Vergleich mit den Bundesländern, in Vorarlberg sehr ausführliches Gesetz, fast alles verboten, Wettautomaten sowieso verboten, VLT nicht aufgestellt. Nur gibt es halt einen Prominenten in der Branche, der aus Vorarlberg kommt und das für sein Heimatbundesland auch nicht will. (Abg. Ing Udo Guggenbichler, MSc: Und warum schafft ihr das in Wien nicht?) Er will das dort nicht. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie haben gesagt, er hat es versprochen!) Da ist es ihm offensichtlich wurscht. Aber dort will er das nicht. Dort hat es das nie gegeben. Dementsprechend haben sie dort auch nicht so viele Probleme mit illegalen Automaten wie Oberösterreich oder sonst einer, sondern dort gibt es das, ein sehr scharfes Gesetz. Salzburg hat ein sehr ausführliches Gesetz, an dem wir uns auch orientieren konnten. Der Wahnsinn von allem ist wieder einmal Niederösterreich. Das ist das schmalste von allem. Es hat neun Paragraphen, gerade, dass es irgendeine Art von Regelung gibt. Das ist der Wilde Westen! Das ist echt der Wilde Westen, was Glücksspiel angeht! Wenn die Novomatic selber so ein Gesetz schreiben würde, was ich nicht glaube, dass sie gemacht hat, würde es exakt so ausschauen. So würde jemand von der Novomatic das Schreiben dort abgeben. So würde er es machen. Ich glaube nicht, dass es passiert ist. Aber sie haben sich sicher darüber gefreut, als sie es gesehen haben. Neun kurze Paragraphen. Im Wesentlichen steht darin, man braucht irgendeine Bewilligung, Geldwäsche darf man nicht, Europäische Union, und das war es dann im Großen und Ganzen, Strafbestimmungen. Falls sie sehr grobe Sachen machen, müssen sie 4.000 EUR zahlen. Das war es dann schon. Wenn sie es 2 Mal oder 3 Mal oder 10 Mal machen, müssen sie halt 4.000 EUR zahlen. Wird irgendetwas zugesperrt? Natürlich nicht. Können sie anbieten, was sie wollen? Ja! Das ist Niederösterreich. Das wünschen sich offensichtlich manche Leute auch für Wien. Wir machen es hier ganz anders. Noch schärfer macht es Norwegen. Dazu braucht man allerdings Bundesregelungen. Da muss man sich einmal anschauen, was man machen kann und was man nicht machen kann, weil irgendjemand wird jetzt herauskommen und sagen, bei Online-Wetten kann man aber nichts machen, weil dann sind halt alle am Handy. Falsch! Was macht Norwegen? Erstens haben sie dort gesagt, Kriminalität, gekaufte Politiker, das ganze Ding, alles war dort dabei, Sicherheit gefährdet, ganz viele Jugendliche, die deswegen einbrechen gehen, und, und, und, mordsmäßig Kosten für den ganzen Staat, der soziale Schaden und die tausenden Existenzen noch gar nicht berücksichtigt. Sie haben das komplette Glücksspiel verstaatlicht. Natürlich sind die Konzerne zum Europäischen Wirtschaftsgerichtshof gegangen, haben dort verloren, weil sie zwar nicht EU-Mitglied sind, aber über die EFTA ähnliche oder fast gleiche Vereinbarungen haben. Alles verstaatlicht, damit dort in Zukunft, und das ist jetzt eh schon seit ein paar Jahren, nicht beworben wird, kein aggressives Bewerben, kein einziges illegales Gerät - logisch, wenn sie sie selber aufstellen -, Jugendschutz zu 100 Prozent gewährleistet, SpielerInnenschutz, Selbstsperren. Alles funktioniert. Die Gewinne sind natürlich viel niedriger. Was machen sie mit den Gewinnen? Sie bauen Fußballplätze und Sportanlagen für Jugendliche. Das machen sie mit dem Geld. So haben wir übrigens Toto-Geld in Österreich auch einmal verwendet, bevor wir es halb hinausgegeben haben. Wurscht! Sie verwenden dieses Geld, das sie einnehmen, dort im Wesentlichen für die Jugendarbeit. Aber es gibt dort natürlich keinen privaten Anbieter mehr. Was machen sie jetzt online, weil man sagt, da kann man nichts machen? Kreditkartenanbieter und andere, die Bankkonten führen, dürften, wenn einer in Norwegen bei irgendeinem englischen Anbieter spielen würde, kein Geld transferieren. Geldsperre! Du kannst, wenn du dort wohnst, das tatsächlich nicht machen. Das gibt es schon. Das ist alles schon durch die ganzen Gerichtshöfe durch, wo sie niedergeklagt worden sind. Norsk Tipping und Norsk Rikstoto - das wird wohl Reichstoto heißen -, die zwei sind dort das Monopol und organisieren das. Was haben sie jetzt? Weniger Kriminalität wegen Glücksspiel. Weniger Spielsüchtige. Nicht null, wie bei allen anderen Sachen, die wir regeln, aber viel weniger Probleme, als sie vorher hatten. Das Geld fließt nicht mehr bei einem Konzern in die Taschen, der damit tut, was er will, sondern sie behalten es und machen damit schlaue Jugend- und Sportarbeit. So kann man es auch regeln. Dafür braucht man allerdings Bundesgesetze. Bevor wir in Österreich alles verstaatlichen werden, ist angesichts der Macht und der Verknüpfung mit allem Möglichen zu befürchten, dass man fast eher dieses Niederösterreichische, diesen Wilden Westen, überall hochzieht. Das wollen wir nicht! Das ist ein weiterer Schritt für eine klare Regelung, was in Wien erlaubt sein soll und was nicht, mit schärferen Regeln als vorher. Stimmt! Ziel 1 immer Jugendschutz, 100-prozentiger Jugendschutz. Kontrolliert das! Nicht immer nur davon reden! Es wird immer davon geredet. Er funktioniert nicht! Spielerinnenschutz, Spielerschutz. Wenn sich jemand sperrt, muss es funktionieren. Ich kenne nur Leute, bei denen es nicht funktioniert. Dementsprechend sind die Rückzahlungen. Es müssen ja auch nicht jeder und jede hier wissen. Aber sie zahlen, wenn jemand kommt und sagt, er will sein Geld zurück, des Öfteren. Da gibt es einen Waldviertler Anwalt, der sich darauf spezialisiert hat. Er hat einfach jedes Verfahren gewonnen. Jeder, der zu ihm kommt und sein Geld bei illegalen Automaten verzockt hat, gewinnt. Immer 6-stellige Beträge, 100.000, 200.000 und mehr. Es sind schon Millionen geflossen und werden wohl noch mehrere Millionen fließen. Geltende Rechtsprechung, Oberster Gerichtshof. Da gibt es in Österreich nichts mehr darüber! Diese scharfen Regeln, die wir machen, sind eine Selbstverständlichkeit, für die alle sein müssen. Für diejenigen, die da sagen, ich bin für den Jugendschutz, aber ich bin dagegen, dass man das verschärft, gilt die erste Hälfte vom Satz nicht! Ein Lobbyist von Novomatic oder ein anderer hat mir erklärt, warum ich das sagen soll und das machen wir, ist schlechtes Business. Insgesamt bin ich für den norwegischen Weg, überhaupt keine Frage! Das gehört komplett herausgenommen. Es funktioniert nicht in privaten Händen. Sorry! Also machen wir es anders. Das Geld, das man damit verdient, das dann viel weniger ist - logisch, weil man nicht so viel Schaden anrichten will, besser gar keinen -, verwenden wir für soziale, schlaue Zwecke und bauen Sportanlagen für junge Leute, die schlauerweise besser Fußball und, ich weiß nicht, Volleyball und etwas anderes spielen, als in diesen Automatenlokalen herumzuhängen. Dieses Wettengesetz heute ist ein großer Fortschritt! Ich hoffe auf eine breite Mehrheit! - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Abg. Reindl hat sich aus gesundheitlichen Gründen ab 13.40 Uhr entschuldigt. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ing. Guggenbichler. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Seit Jahren reden wir über Glücksspiel. Wir reden darüber, dass es wirklich ein Problem ist und eine Sucht ist. Das ist wirklich eine problematische Situation. Begonnen hat es mit dem Verbot des Kleinen Glücksspiels, wo an diesem Ort von den Vertretern der SPÖ und der GRÜNEN gesagt wurde, dass es ganz wichtig ist, die Spielautomaten in Wien zu verbieten und man eh eine Vereinbarung mit der Geschäftsführung, glaube ich, der Casinos Austria hat, dass keine VLT-Geräte, wo es in Österreich 5.000 Lizenzen gibt, in Wien aufgestellt werden. Nun ist es der Fall, dass, glaube ich, seit 1. Februar oder 1. März diese Geräte aufgestellt werden. Sie dürfen sich gar nicht so vereinbaren, weil das eine Aktiengesellschaft ist. Da sind die Vorstände verpflichtet, Gewinne zu erwirtschaften. Das wäre gegen ihr eigenes Geschäftsinteresse. Das heißt, bei dieser Vereinbarung war von Anfang an ganz klar, dass sie nicht halten wird und auch nicht umgesetzt werden kann. Wir haben jetzt die Problematik. Ich bin schon einer, der sagt, Jugendschutz gehört gefördert, gehört forciert. Es gehören auch die Menschen, die aus dem jugendlichen Alter heraußen und dieser Sucht erlegen sind, so gut es möglich ist, geschützt. Aber dann brauche ich eine Systematik, wo ich sie auch effektiv schützen kann. Was wir jetzt momentan mit dem Verbot des Kleinen Glücksspiels machen, gutes Beispiel, VLT-Apparate, haben wir da. Es wird weiter Glück gespielt. Es wird weiter mit Spielautomaten gespielt. Es werden weiter auch diese Existenzen zerstört und belastet. Der Kollege Ellensohn hat auch angesprochen, dass es eine Abwanderung in den Internetbereich gibt. Ich finde es schön, dass es endlich einmal zugegeben wird. Dort gibt es keinen Jugendschutz. Dort gibt es keine Spielbegrenzungen von der spielbaren Summe her. Dort gibt es statistisch, wie wir es in Wien erleben dürfen, Steigerungen vom Internetglücksspiel und auch im Wettbereich. Das heißt, wir haben in Wahrheit eine Sucht, die vorhanden ist, nicht bekämpft, sondern haben sie in die Illegalität verdrängt. Um das auch ein bisschen zu untermauern, weil der Kollege Ellensohn von Terminen mit Lobbyisten gesprochen hat, ich habe keinen gehabt, muss ich ganz ehrlich sagen, aber ich habe auch die Medien in den letzten Wochen verfolgt. (Raunen bei Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima.) Die Frau Stadträtin glaubt es mir nicht. Es gibt wirklich anständige Politiker in der Stadt! Auch wenn Sie sich das in Ihrer Fraktion nicht vorstellen können, es ist einfach so! (Raunen bei Abg. Erich Valentin.) Ich habe in den Medien schon etwas von einem Lobbyisten gelesen. Dort steht, Glücksspiel ist ein gesellschaftlicher Faktor, auch Spielsucht, die man ignorieren könne, deswegen könne man sie aber nicht verbieten. Das ist eine Lobbyistin namens Eva Glawischnig, eine Freundin von Ihnen, glaube ich, und vom Herrn Ellensohn. Das ist der einzige Lobbyist, von dem ich in den letzten Wochen gelesen habe. Genau diese Lobbyistin arbeitet bei Novomatic. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Eine Lobbyistin?) - Sie ist eine Lobbyistin! Sie arbeitet bei Novomatic. Das ist genau das Unternehmen, das der Herr Ellensohn gerade kritisiert hat, inklusive Admiral. Ich glaube, dass diese Novelle, die Sie jetzt machen, und Sie reden sich ein bisschen auf die Geldwäsche- Richtlinie aus, schlicht und ergreifend ein Ablenkungsmanöver ist. 2016 das erste Gesetz, heute die vierte Variante der ganzen Geschichte. Es ist ein Ablenkungsmanöver davon, dass Ihre ehemalige grüne Parteivorsitzende Lobbyistin bei Novomatic geworden ist. Damit wollen Sie irgendwie sagen, dass Sie eigentlich eh dagegen sind und Ihnen Moral in der Politik nicht so wichtig ist. Es hat Ihnen medial einfach nicht besonders gut getan. Deswegen haben wir jetzt einen Initiativantrag da. Ihnen geht es nicht um Jugendschutz. Ihnen geht es nicht um Spielerschutz. Sie wollen einfach eine politische Ablenkung betreiben, die Sie hier in irgendeiner Art und Weise mit diesem Initiativantrag machen. Wenn Sie es wirklich ernsthaft betreiben würden, dann hätten Sie eine Gesetzesvorlage gemacht (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Warum denn?), aber nicht in diesem Initiativantrag, nicht ident, dann hätten Sie nicht innerhalb von zwei Wochen den Antrag hinausgehaut, dann hätten Sie nicht heute in der Früh in einem Umweltausschuss um 8.15 Uhr diesen Antrag auf die Tagesordnung setzen lassen. Das ist keine seriöse Gesetzgebung! Das ist nicht seriös, am gleichen Tag einen Ausschuss zu produzieren! Sie hätten im Jänner die Möglichkeit gehabt, zum Beispiel in den Umweltausschuss die Vorlage hineinzugeben. Aber den Umweltausschuss im Jänner haben Sie abgesagt. Da haben Sie keine Themen gehabt! Deswegen haben Sie heute einen Sonderausschuss gebraucht, um 8.15 Uhr, 45 Minuten vor der Landtagssitzung. Das ist Ihre Art, wie Sie Gesetze machen! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn man sich den heutigen Tag ein bisschen anschaut, wie er gelaufen ist und wie die Auslegung von Gesetzen und Stadtverfassungen von sozialistischer Seite gelebt wird, hatten wir in den letzten zwei Tagesordnungspunkten relativ viel Eklat, weil einfach sehr extensiv ausgelegt wird. Ich darf Ihnen einen kurzen Satz aus diesem Gesetz vorlesen: "Auflagen und Bedingungen in Ansehung der darin ausgeübten Tätigkeit keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt - insbesondere Boden, Wasser, Luft und Klima - und keine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung der Umgebung." Das sind die Kriterien, die die Betriebsstätten betreffen. Ich muss schon sagen, eine sehr breite Möglichkeit, das auszulegen. Wie man die Frau Stadträtin kennt, und ich kenne sie seit acht Jahren in dieser Arbeit, nützt sie jede Möglichkeit der Auslegung. Es hat keine Stadträtin gegeben, die so viel prozessiert hat, wie sie. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Viel gewonnen hat, wollten Sie sagen!) - Nicht nur gewonnen! Ihre Arbeitnehmerprozesse bei der MA 48 haben Sie alle verloren! (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Nein!) Meines Wissens nach haben Sie auch gegen die Umweltberater verloren, die Sie dann einstellen haben müssen, weil es dort illegale Kettenverträge gegeben hat. Frau Stadträtin, so ist es nicht! Wenn man Sie und Ihre Amtsführung kennt, ist es meiner Meinung nach schon wichtig, dass man Gesetze präzise macht, dass es keine Interpretationsspielräume gibt und dass der Jugendschutz am Ende des Tages wirklich gewährleistet ist! Das ist das, was ich mir wünschen würde. Wie gesagt, von Anfang an leider Gottes ein verpfuschtes Gesetz, seit 2016 in der vierten Auflage. Dem Kollegen Ellensohn würde ich wünschen, dass er sich in Zukunft wirklich um Jugendschutz und Kinderschutz kümmert, dass er eine Möglichkeit findet, nicht die Spieler in diesen Bereich zu vertreiben, nämlich in einen Internetbereich, wo kein Jugendschutz und Spielerschutz gelebt wird. Ich würde ihm auch wünschen, dass er in Zukunft einfach Gesetze machen kann, die auf vernünftiger Basis und kein Ablenkungsmanöver sind, weil seine ehemalige Parteiobfrau Lobbyistin genau bei diesem Unternehmen geworden ist. Ich würde mir auch wünschen, dass Sie weniger über die Bundesregierung und über den Nationalrat reden. Das habe ich nämlich auch relativ oft gehört. Worüber redet der Kollege Ellensohn am liebsten? Über Kärnten und über den Nationalrat! Da gibt es den nicht mehr. Deswegen müssen wir es uns hier anhören. Herr Ellensohn, bitte machen Sie eine seriöse Politik! Wir können diesem Antrag nicht zustimmen! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Valentin. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn ein bisschen allgemein über die Situation sprechen, die sich uns in Wien, aber auch in Österreich, darstellt. Es gibt wohl kaum eine Branche, meine Damen und Herren, die so viel Geld, unermessliches Geld, für Öffentlichkeitsarbeit und für das Gebiet Public Affairs zur Verfügung stellt, wie die Wettindustrie. Wenn der Kollege Guggenbichler derjenige ist, der der Einzige ist, den kein Lobbyist angesprochen hat (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Angesprochen schon, aber ich habe mich nicht mit ihnen getroffen! Das ist ein Unterschied!), dann darf ich Ihnen sagen, im Vorfeld zu einer Veränderung des Wettgesetzes bin ich immer wieder erstaunt, wer mich aller sehr unvermutet plötzlich anspricht, teilweise Persönlichkeiten, die man nie mit dem Wettgesetz und den Wetten in Verbindung gebracht hätte. Menschen, die sagen: "Möchtest du verhindern, dass kleine Fußballvereine Geld bekommen?" Menschen, die sagen: "Möchtest du verhindern, dass diese oder jene sinnvolle Kulturinitiative Geld bekommt?" Menschen, die sagen: "Da gibt es Vereine, die sich um Gesundheit kümmern. Möchtest du haben, dass sie kein Geld mehr bekommen? Denn das, was ihr da macht, schränkt die Niederlassungsfreiheit, die Chance, Geld mit Wetten zu machen, ein." Da stellt sich die Frage: Wie viele Wetten braucht eine Gesellschaft? Wie viele Wetten haben wir früher gehabt? Ein paar Damen und Herren, auch der FPÖ, sind in meinem Alter, als es noch keine Internetwetten gegeben hat, als sich die Wette auf einen Totoschein, auf das Wetten vielleicht in der Krieau und einige wenige Punkte reduziert hat. (Abg. Armin Blind: Und auf den Frankenkurs zum Beispiel!) Diese Gesellschaft, meine Damen und Herren, und das Suchtpotenzial haben auch dort Befriedigung gefunden. Wenn ich mir die Damen und Herren, die hier sitzen, ansehe, dann sind Sie sicherlich alle nicht diejenigen, die von einem Gesetz beschützt werden müssen. (Abg. Armin Blind: Die Finanzstadträtin zum Beispiel!) Sie kommen selten in die Versuchung, dass Sie das Geld, das für die Kinder für morgen reserviert worden wäre, am Abend oder frühen Nachmittag in einem düsteren Hinterzimmer, wo Sie nie hineingehen würden, in einer Atmosphäre, wo Sie sich ganz sicherlich nicht wohlfühlen, verzocken und am nächsten Tag eine Familie ohne Geld dasteht. Sie gehen, und da sind Sie auch nicht diejenigen, denen ich das wegnehmen möchte, vielleicht nach einem netten Abendessen ins Casino, trinken dort noch ein Gläschen und wagen vielleicht das eine oder andere Spiel. Sie müssen nicht vor Illegalen beschützt werden! Sie sind es nicht! Es sind diejenigen dort, meine Damen und Herren, wo schmutziges Geld gemacht wird, wo im Gegensatz zu dem, was ich vorhin geschildert habe, nicht einige wenige, so wie Sie, hin und wieder einem Vergnügen nachgehen, sondern wo den Ärmsten der Armen unter faulen Bedingungen das letzte Geld aus der Tasche gezogen wird, das dann am nächsten Tag für die Familie fehlt. Nicht zuletzt, und der Kollege Ellensohn hat darauf hingewiesen, wenn du dir ein Programm auf Selektion von Zeitungsartikeln eingibst, nicht nur im Boulevard, und "Raubüberfall", "Betrug", "Bedrohung" und "Spiel- und Wettbüros" eingibst, dann wirst du jeden Tag, aber auch wirklich jeden Tag, genügend Meldungen finden, dass im Zuge und im Rahmen von gerade diesen Wettlokalen Straftaten gesetzt werden. Da geht es gar nicht darum, dass wir das verbieten wollen, was legal ist. Ich will Ihnen eine Geschichte erzählen. Ich lade Sie ein, wenn Sie wollen, können wir sie heute auch gemeinsam ausprobieren. Es gibt in dieser Stadt, und nicht nur in der Stadt, Lokale, auf denen "Sportwetten" und eine Firmenbezeichnung steht. Ich nenne die Firma jetzt nicht. Wenn dann die Behörde hineingeht und kontrollieren will, steht einer dort und sagt: "Ihr könnt uns nicht kontrollieren, weil nach dem Wettengesetz nehmen wir keine Wetten an." Wenn Sie hineingehen und sagen, Sie möchten wetten, wird Ihnen der junge Mann an der Theke, oder wer auch immer, eine Karte in die Hand geben, auf der ein Username und ein Codewort sind. Dann wird man Sie fragen, was Sie wetten wollen. Dann werden Sie einen Betrag sagen, 100, 200, 300, 400, nach oben offen. Sie werden dieser Nennung entsprechend die Scheine über die Theke schieben und dann zufälligerweise ein Tablet in die Hand bekommen. Dann werden Sie sich hinsetzen und werden auf dem Schirm eine Sportveranstaltung sehen, ein Fußballspiel, ein Pferderennen, was auch immer. Dann werden Sie mit Ihrem User und mit einem Codewort das Tablet hochfahren und sich wundern. Der Betrag, den Sie gesagt haben und den Sie vorher in Cash über die Theke geschoben haben, ist wie von Teufelshand plötzlich als Ihr Spielkonto darauf! Dann können Sie wetten, was Sie wollen, was Gott und der Gesetzgeber verboten hat. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ich habe das von Anfang an gesagt! Ich habe es immer gesagt! Schon vor drei Jahren! Macht einmal etwas Gescheites! - Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima zu Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Dann stimmen Sie zu! Ist ganz einfach!) Dann können wir sie nicht einmal kontrollieren, nicht einmal verbieten, weil im Wettengesetz steht, entweder wenn ich selber eine Wette annehme oder wenn ich zwischen dem Wettenden und demjenigen, der die Wette anbietet, den Kontakt mache, führe ich das Gewerbe aus. Das ist in dem Fall nicht gegeben. Das ist auch die Begründung, wenn Sie uns vorwerfen, dieses Wettengesetz ist schon häufig novelliert worden. Ich verspreche Ihnen, wir werden es wahrscheinlich noch häufiger novellieren, weil wir nicht nachkommen, die kriminelle Energie dieser Branche, das Gesetz zu umgehen, zu stoppen. Es ist unsere Aufgabe, wenn wir, verdammt noch mal, sehen, das Gesetz funktioniert nicht, weil sie eine Kavallerie von Anwälten und Spieltechnikern haben, dass in dem Moment, wo es noch nicht einmal ausgedruckt ist, wo es noch nicht einmal in Rechtskraft ist, sie schon Umgehungsstrategien in petto haben, wie sie es zukünftig machen werden. Wir werden immer hinten nachrennen. Es hat vieles für sich, zu überlegen, wer wirklich den Reibach aus Wetten in einer Gesellschaft ziehen soll. Wir erleben jetzt, was Sie uns vorwerfen. Sie sagen, wir machen so schlechte Gesetze. Tatsache ist, dass wir die Tatbestände und Umgehungstatbestände, die heute schon in den Schubladen liegen, nicht kennen und auch nicht kennen können, weil wir einfach gegen diese Armada ankämpfen. Da ist wahnsinnig viel schmutziges Geld drinnen. Darum geht es, meine Damen und Herren. Es geht darum, dass wir ein Mal mehr sagen wollen, dass wir bei genau denjenigen Leuten, denen wir am Vormittag des Tages mit Sozialmaßnahmen, mit Mindestsicherung, mit was auch immer helfen, nicht erleben wollen, dass ihnen am Nachmittag durch semilegale Typen das Geld wieder aus der Tasche gezogen wird. Da gibt es Leute, die tatsächlich glauben, dass sie dort die letzten 1.000 EUR verzockend ihre Zukunft sichern. Sie müssen wissen, dass die Kontrollen, die die MA 36 gemeinsam mit der Finanzpolizei durchführt, oftmals nur möglich sind, wenn vorher Sonderkommandos der Polizei hineingehen. Es gibt Lokale, da sind wir uns nicht sicher, ob nicht Tränengasbomben und Ähnliches auf uns warten, wenn wir die Kontrolle durchführen. Diese Lokale werden mafiös von fern mit Kameras überwacht, teilweise wird der Zugang von fern geöffnet oder geschlossen und vieles andere mehr. Die kriminelle Energie in dieser Branche bei den Illegalen ist grenzenlos. Sie sagen uns, die Branche, und da muss man auch ein bisschen auseinanderhalten, verurteilt das, was wir da schreiben. Mit den Legalen der Branche haben wir auch genug Diskussionen, kann man diskutieren und zum Eindruck kommen, wie viel Legales noch darin ist, Absprache mit dem Land, und so weiter. Im Gegensatz dazu sind diejenigen, die noch viel mehr gaga als die Legalen sind. Ich sage Ihnen, dass die Legalen in der Branche sagen, wir tun recht daran, weil sie selber nicht glücklich mit den Branchenteilnehmern sind, die wir derzeit bekämpfen. Wir bekämpfen die Illegalen, meine Damen und Herren. Wenn man diesem Gesetz nicht zustimmt, das kann ich Ihnen nicht ersparen, zu sagen, haben Sie den Illegalen ein Schrittchen geholfen, weil es in Wirklichkeit die sind, die sich schon heute nicht einmal an den Funken eines Gesetzes halten. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie noch einmal, weil auch merkwürdige Formulierungen, merkwürdige Argumente kommen, die ich von den Lobbyisten kenne, die bei mir anklopfen. Ich nehme einige wenige heraus von Olischar und ich schaue Sie jetzt an. Wenn Sie sagen, die drei Jahre sind zu kurz gegriffen wegen der Investitionen, dann lade ich Sie gerne ein, gehen Sie einmal in diese Spelunke. Jeder Gastgarten, jeder Schanigarten, den wir auf ein Jahr bewilligen, hat mehr Investment gekostet als das, was Sie dort vorfinden werden. Das ist das Billigste vom Billigsten, Ramsch, weil sie wissen, dass es morgen geschlossen werden kann, weil sie teilweise illegal sind. Also, zum Argument, das sind die großen Investitionen, bitte ansehen, bevor man das sagt. Meine Damen und Herren, wenn man sagt, die Strafen sind so hart, weil zwei Mal rechtskräftig bestraft nach sich zieht, dass man den Gewerbeschein verliert, was heißt rechtskräftig? Rechtskräftige Strafe heißt, dass ich den Instanzenweg gehabt habe. Rechtskräftig wirst du nur dann verurteilt, wenn du zu Recht verurteilt wirst. Da wirst du angehört. Wenn er zwei Mal wissentlich wirklich gegen alles verstoßen hat, hat man gesagt, er hat die Möglichkeit nicht mehr. Dann sage ich Ihnen auch, die Branche lacht in Wirklichkeit über diese Maßnahme, weil ich brauche bloß den Geschäftsführer auszuwechseln, einen neuen hinzusetzen und mache mein Spiel weiter. Das heißt, in Wirklichkeit ist unser Rechtssystem sowieso mit sehr zaghaften Mitteln unterwegs, weil diejenigen, die uns gegenübersitzen, sind keine Fairplayer in einem Rechtssystem. Das ist nicht derjenige, mit dem Sie einen Kontrakt wegen einer Wohnungseinrichtung schließen. Das ist eine Branche, die anders tickt, in diesem Bereich, wo sie illegal unterwegs ist. Denen macht es auch nichts aus, wenn wir dann den Geschäftsführer als nicht mehr konzessionswürdig erachten, weil am nächsten Tag sitzt ein anderer dort und macht dann genau das gleiche Geschäft weiter. Deshalb mein dringender Appell: Unterstützen Sie uns, um diejenigen gegen faule Tricks, linke Tricks, gegen Illegalität zu bewahren, die es wirklich notwendig haben! Jetzt das Letzte, weil es wirklich so skurril ist, zu sagen, weil wir die Kriterien der Betriebsstätte definiert haben, was zu einem Wettbüro dazugehört, und auch das Übertragen einer Sportveranstaltung dazugehört, weil du auf irgendetwas wetten können musst, sind Public Viewings verboten. Es gibt eine Person, die das in der Wirtschaftskammer gesagt hat. Das ist der Herr Dobcak. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Er wollte nur helfen!) Den Herrn Dobcak vergönne ich Ihnen, wenn Sie mit ihm unterwegs sind. Den vergönne ich Ihnen wirklich, weil Herr Dobcak ist einschlägig bekannt durch klare Analysen der Wirtschaftssituation. Herr Dobcak hat beispielsweise als Wirtschaftskammerfunktionär von Wien aufgerufen, wenn die Zähne in Wien zu teuer sind, soll man nach Ungarn fahren, dort kriegt man die Zähne um ein Drittel des Preises. Der Ratschlag eines Wirtschaftskammerfunktionärs, der Ihnen die Expertise legt. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Er hat gesagt, er wollte nur helfen!) Würden Sie sich, Frau Olischar, von so einem Fachmann beraten lassen? (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Scheinbar ja!) Sie müssen es mir nicht jetzt sagen. Aber überlegen Sie sich bitte bei der nächsten Debatte über Maßnahmen gegen Illegalität beim Glücksspiel, ob das wirklich Ihre Fachleute sind oder nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) In dem Fall ohne polemischen Untergriff meinerseits, zu dem ich eh sehr selten fähig bin, wirklich ernst meinend als Anliegen: Für manche, meine Damen und Herren, steht das größte christliche Fest des Jahres vor der Tür. Für diejenigen, denen das auch ein Leitbild in der Politik ist: Überlegen Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Gewissen, was Sie mit denen tun, wenn Sie das Gesetz ablehnen, die dann noch mehr in den Händen derer sind, die sie ausnehmen, die ungesetzliche Rahmenbedingungen anbieten, vermeintliche Hoffnungen streuen, auf die sie dann hereinfallen! Denken Sie daran! Schärfen Sie Ihr soziales Gewissen und stimmen Sie für diese Novelle! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Verhandlung ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Debattenbeiträge eingehen. Aus meiner Sicht dient diese Novelle neben der Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie vor allem dazu, den illegalen Wettlokalen in dieser Stadt noch effektiver den Kampf anzusagen. Ich sehe es schon als meine zentrale Aufgabe als zuständige Stadträtin, die vollziehenden Behörden tatkräftig bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Wir haben das auch schon in vergangenen Novellen gemacht. Ich erinnere Sie nur daran, dass wir unter anderem die Möglichkeit einer sofortigen Schließung eines Lokals geschaffen haben. Wenn ich sofort sage, dann meine ich auch wirklich eine sofortige Schließung und eine sofortige Beschlagnahme von illegalen Wettautomaten. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen und mich sehr herzlich bei allen, die hier seit über drei Jahren jeden Monat mehrere Razzien durchführen, die wirklich sehr aktiv sind, von dieser Stelle aus zu bedanken. Das sind die MA 36, das Büro für Sofortmaßnahmen, die Polizei, die Finanzpolizei, das Marktservice, der Exekutionsdienst der Stadt Wien. Wirklich vielen Dank an alle, die sich hier so massiv beteiligen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich kann Ihnen sagen, das ist keine sehr lustige Aufgabe, die man hier teilweise vollbringen muss. Aber die Beamten und Beamtinnen sind hier wirklich sehr vorbildlich unterwegs. Allein die Bilanz, die wir nach nicht einmal drei Jahren - drei Jahren werden es im Sommer - ziehen können, spricht eine deutliche Sprache. Wir haben mittlerweile schon über 500 illegal aufgestellte Wettautomaten beschlagnahmt. Das heißt, egal, wo wir hingehen, wir finden illegale Automaten. Das ist an sich schon, finde ich, eine bemerkenswerte Zahl, die darauf hindeutet, dass das ein Bereich ist, wo wir auch als Gesetzgeber noch massiven Handlungsbedarf haben. Wir haben es bei fast jedem dieser beschlagnahmten Automaten mit einem Verfahren zu tun, das bis zum Höchstgericht geht. Das ist eine Branche, wo es offensichtlich um sehr viel Geld geht, die sehr gut anwaltlich vertreten ist, die natürlich auch versucht, Druck aufzubauen. Das sieht man auch an den Wortmeldungen der Opposition heute, muss ich sagen, beziehungsweise das eine oder andere Märchen zu verkaufen, was wir hier nicht angeblich irgendwie vorhätten, was ich wirklich zurückweisen muss. Die rot-grüne Landesregierung hat aus gutem Grund der illegalen Wettbranche den Kampf angesagt. Wir werden uns davon auch nicht abbringen lassen, sondern diesen Weg weiter sehr konsequent beschreiten! Das kann ich Ihnen auf jeden Fall versprechen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Frau Olischar, wenn ich Ihnen zuhöre, kann ich nur sagen, ich glaube, Sie waren noch nie in einem solchen Wettlokal. Ich lade Sie ein, schauen Sie sich das einmal vor Ort an. Ich kann Ihnen nur sagen, was wir bei den Razzien dort finden, ist für mich erschreckend. Das ist nichts, was ich in dieser Stadt haben will. Deswegen, ehrlich gesagt, tue ich mir schwer, Ihre - entschuldigen Sie - mehr als fadenscheinigen Begründungen zu verstehen, warum Sie heute nicht mitgehen, warum Sie bei keiner der vorangegangenen Novellen mitgegangen sind. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Als Berichterstatterin müssen Sie es auch nicht verstehen! Sie müssen Bericht erstatten, Frau Stadträtin!) Wir haben uns wirklich immer sehr bemüht, auch mit der Opposition Kontakt aufzunehmen. Ich glaube, wir haben gute Gründe auf den Tisch gelegt, warum es hier zu Verschärfungen kommt. Wenn wir nämlich bei den Razzien dort unterwegs sind, was finden wir dort? Wir finden neben den illegalen Wettautomaten, die ich schon erwähnt habe, Waffen, Drogen, Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz oder gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Das sind also nicht gerade Horte der Gesetzestreue, die wir hier auffinden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, solche Orte will ich in Wien nicht haben. Das sehe ich als meine zentrale Aufgabe als verantwortliche Stadträtin, streng dagegen vorzugehen und den Behörden die entsprechenden scharfen Instrumente in die Hand zu geben, wirklich wirkungsvoll dagegen vorzugehen. Darüber, warum Sie jedes Mal dagegen stimmen, soll sich jeder, ehrlich gesagt, selber eine Meinung bilden. Aber ich finde, es spricht schon eine sehr eindeutige Sprache! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Jetzt noch zu diesem absurden Argument, dass wir Public Viewing verbieten wollen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Frau Kollegin, Sie sind Berichterstatterin, nicht Debattenrednerin!) - Ich bin Berichterstatterin und ich erstatte jetzt Bericht über das, was wir in diesem Gesetz vorhaben. Wenn es Ihnen nicht passt, dann müssen Sie mir nicht zuhören! (Abg. Armin Blind: Ein Berichterstatter ist den Tatsachen verpflichtet und keiner Meinungsäußerung!) Ich weiß, es tut Ihnen wirklich weh! Aber ich rede jetzt gerade über Vorwürfe, die in der Vordebatte gekommen sind. Entweder wollen Sie jetzt, dass ich darauf eingehe oder Sie wollen, dass ich irgendeinen fixen Text verlese. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie sind keine Debattenrednerin! Ist das so schwer zu verstehen?) Meine Herren, tun Sie sich nicht so aufregen! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist lächerlich!) Ich habe hier keine beleidigenden oder irgendwie untergriffigen Sachen gesagt, sondern ich versuche, auf die Diskussion einzugehen, Ihnen unsere Beweggründe näherzubringen und auf die Vorwürfe, die in der öffentlichen Debatte gefallen sind, einzugehen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist nicht Ihre Aufgabe als Berichterstatterin!) Auch wenn Ihnen das nicht passt, werde ich es trotzdem fortsetzen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Dietbert Kowarik: Das passt der Geschäftsordnung nicht!) Es ist das Argument gekommen, dass wir mit diesem Gesetz Public Viewing verbieten wollen. Das kann ich wirklich in keinster Weise nachvollziehen. Glauben Sie wirklich, dass diese beiden Fraktionen gewillt wären, Public Viewing in dieser Stadt zu verbieten? (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ja, ich glaube das!) Ich glaube, die Antwort ist eine sehr einfache: Nein, das ist natürlich niemals der Beweggrund gewesen, sondern was wir und die Behörden bei den Razzien in den letzten Monaten festgestellt haben, ist, dass wir zunehmend auf Lokale treffen, auf denen Wettlokal steht. Es werden dort Wetten angeboten. Es gibt einen Wettschalter. Man kann eine Wett-Kundenkarte lösen und kann dann online wetten. (Abg. Anton Mahdalik: Das haben wir alles schon vor fünf Minuten gehört! Das interessiert mich nicht mehr!) - Wiederholung sichert den Lernertrag, habe ich von PädagogInnen immer gelernt. (Abg. Anton Mahdalik: Das ist lustig!) Aus diesem Grund werden Sie sich das jetzt leider noch einmal anhören müssen! (Abg. Anton Mahdalik: Herr Präsident! Der Berichterstatter soll berichten und nicht daherquasseln! - Abg. Christian Oxonitsch zu Abg. Anton Mahdalik: Entschuldigung, die Frau Stadträtin legt ein Gesetz vor! - Abg. Anton Mahdalik: Das ist kein Bericht!) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Die Frau Stadträtin ist am Wort und sie erstattet Bericht. Bitte, aufmerksam und etwas leiser zu sein. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima (fortsetzend): Ich verstehe, dass Sie die Debatte zum vorherigen Tagesordnungspunkt offensichtlich sehr erregt hat. Aber ich versuche jetzt zu einem Gesetz, das wir heute debattiert haben, Bericht zu erstatten. Ich sehe da ehrlich gesagt nichts wahnsinnig Verwerfliches darin, weil ich ansonsten bisher über kein Thema geredet habe. (Abg. Armin Blind: Wissen Sie, was ein Berichterstatter ist?) Ich kann auf jeden Fall feststellen, dass das Thema Public Viewing in diesem Gesetz nicht behandelt wird und dass es mir sehr wichtig ist, hier eine weitere Lücke zu schließen, die es den Behörden erlaubt, gegen illegale Wettlokale weiter sehr effizient vorzugehen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie haben auch gesagt, es kommen keine VLT-Geräte nach Wien!) Ich bin froh, dass es uns möglich ist, ihnen weitere Instrumente in die Hand zu geben. Zum Kollegen Guggenbichler würde ich gerne noch sagen, Sie haben kurz vorher auch von den VLT geredet und dass es uns nicht möglich ist, trotz der Garantie der Casinos da etwas zu unternehmen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie haben es versprochen! Damals habe ich mit Ihnen mitgestimmt! Ich habe mich damals auf Sie verlassen!) Ich glaube, das Erfreuliche ist, dass Ihre Fraktion jetzt im Parlament in der Regierung ist. Das heißt, Sie haben jetzt die Möglichkeit, dem Antrag, den wir hier letztes Mal im Gemeinderat eingebracht haben, entgegenzukommen, nämlich, dass die Länder künftig ein Mitspracherecht darüber bekommen, ob Glücksspiel in den Ländern ausgespielt werden darf oder nicht. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ich kenne die Resolution!) Zum ganzen Thema der Internetwetten würde ich Ihnen auch noch gerne mitteilen, dass das Finanzministerium gerade dabei ist, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Das heißt, auch dieser Bereich der Internetwetten soll künftig geregelt werden. Das finde ich wirklich einen guten und wichtigen Schritt, weil es eine wichtige Ergänzung für uns ist, dass es hier nicht immer wieder zu irgendwelchen Ausweichtatbeständen kommt. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Frau Stadträtin, Sie haben gesagt, es kommen keine VLT! Ich habe mich auf Sie verlassen! Ich habe mitgestimmt! Und jetzt haben wir sie!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es letztes Mal gesagt, ich möchte es auch von dieser Stelle noch einmal sagen: Wenn es notwendig sein sollte, dann machen wir noch weitere Novellen zu diesem Wettengesetz, wenn es dazu dient, weitere Lücken, die von den Behörden gefunden werden, zu schließen. Dazu stehe ich. Dafür stehe ich. Das erwarten sich auch die Menschen in der Stadt. Die Menschen in Wien wollen nämlich in den Einkaufsstraßen nicht nur mehr Wettlokale und Glücksspiellokale haben, sondern sie wollen Einkaufsstraßen haben, die diesen Namen auch verdienen und wo man noch einkaufen kann. Ich werde als zuständige Stadträtin, auch wenn es der Opposition nicht passt, alles dafür unternehmen, dass es so ist! - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich darf die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, bitten, die Hand zu heben. - Danke. Das ist mit Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist einstimmig. Es ist somit für die zweite Lesung zugestimmt. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN mehrstimmig so angenommen. Bevor wir zum Ende vor Ostern kommen, darf ich noch für eine kurze Erklärung eine Präsidiale einberufen. Sie wird aber nicht allzu lange dauern. Die Sitzung ist noch nicht beendet. (Unterbrechung der Sitzung von 14.45 bis 14.47 Uhr.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Die Präsidiale hat getagt. Es betrifft noch eine Regelung, die zu treffen ist. Wir haben uns committed, dass die drei Fraktionen, die vorhin ausgezogen sind, nochmals ausziehen. Es geht darum, dass die zweite Lesung noch abgestimmt werden muss. Ich wünsche auf jeden Fall jenen Abgeordneten, die jetzt den Saal verlassen, schöne Ostern. Ich darf jene Abgeordnete, die vorhin im Saal waren, bitten, im Saal zu bleiben. (Die Abgeordneten der FPÖ, der ÖVP und der NEOS verlassen den Sitzungssaal.) Betrifft Postnummer 5: Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist auch dieses Gesetz in zweiter Lesung beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Zur nächsten Sitzung wird schriftlich eingeladen. Schöne Ostern! (Schluss um 14.50 Uhr.) Landtag, 20. WP 23. März 2018 24. Sitzung / 47