Wiener Landtag 20. Wahlperiode 20. Sitzung vom 23. Oktober 2017 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP - 03474-2017/0001 - KNE/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP - 02161-2017/0001 - KVP/LM) S. 4 3. Anfrage (FSP - 02158-2017/0001 - KFP/LM) S. 8 4. Anfrage (FSP - 03468-2017/0001 - KSP/LM) S. 10 5. Anfrage (FSP - 03473-2017/0001 - KNE/LM) S. 14 3. AST - 03532-2017/0002 - KFP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Schuldenexplosion trotz österreichischem Stabilitätspakt! - Brauners schreckliches Erbe an künftige Generationen" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dominik Nepp, MA S. 16 Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES S. 17 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 18 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 19 Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely S. 20 Abg. Markus Ornig, MBA S. 21 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 22 Abg. David Ellensohn S. 23 Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. S. 24 Abg. Christian Oxonitsch S. 25 4. Mitteilung des Einlaufs S. 26 5. Umstellung der Tagesordnung S. 26 6. Begrüßung der Volksanwälte Dr. Günther Kräuter und Dr. Peter Fichtenbauer. S. XX 7. 02868-2017/0001-MDLTG, P 1: 38. Bericht der Volksanwaltschaft 2016 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 26 Abg. Sabine Schwarz S. 27 Abg. Birgit Hebein S. 29 Abg. Wolfgang Seidl S. 30 Abg. Mag. Marcus Gremel S. 32 Abg. Markus Ornig, MBA S. 34 Abg. Georg Fürnkranz S. 35 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 37 Abg. Mag. Martin Hobek S. 38 Volksanwalt Dr. Günther Kräuter S. 39 Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer S. 40 Abstimmung S. 42 8. 02671-2017/0001-GKU, P 2: Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien 2016 (Beilage Nr. 17/2017) Abstimmung S. 42 9. 03082-2017/0001-GGU, P 4: Naturschutzbericht 2016 Abstimmung S. 42 10. LG - 00335-2016/0001, P 5: Änderung des Wiener Feuerpolizeigesetzes 2015 und Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2015 (Ökodesign-Novelle 2017) (Beilage Nr. 16/2017) Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 42 Abstimmung S. 42 11. LG - 00801-2017/0001, P 3: Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Beilage Nr. 13/2017) Berichterstatter Abg. Kurt Wagner S. 43 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 43 Abg. MMag. Dr. Gudrun Kugler S. 44 Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel S. 45 Abg. Dr. Günter Koderhold S. 45 Abg. Christian Deutsch S. 47 Berichterstatter Abg. Kurt Wagner S. 49 Abstimmung S. 49 (Beginn um 9.01 Uhr.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Schönen guten Morgen! Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen. Die 20. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt haben sich Abg. Ing. Guggenbichler, Abg. Mag. Kasal, Abg. Krauss. Frau Amtsf. StRin Brauner hat bekannt gegeben, dass sie von 11 bis 14 Uhr dienstlich verhindert ist, Frau Abg. Korosec von 12 bis 17 Uhr und Herr Abg. Niedermühlbichler von 9 bis 12 Uhr. Wir kommen damit zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP - 03474-2017/0001 - KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung und Jugend gerichtet. (Sowohl die Ärztekammer für Wien als auch die Mitarbeiter_innen des KAV fordern in ihren Stellungnahmen zur Dienstrechts- und Besoldungsreform die Stadtregierung dazu auf, den Gesundheitsbereich vom geplanten Aufnahmestopp im Bereich der Bediensteten der Stadt Wien auszunehmen. Die Ärztekammer kritisiert ferner, dass die neu geregelte Bezahlung von Ärzt_innen des KAV den Vereinbarungen vergangener Gehaltsverhandlungen zwischen der Ärztekammer und der Stadt Wien widerspreche. Inwieweit werden Sie die Stellungnahmen der Ärztekammer sowie der Mitarbeiter_innen des KAV in eine Überarbeitung der Ausschussvorlage für die Dienstrechts- und Besoldungsreform einfließen lassen?) Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wunderschönen guten Morgen! Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass, wie bei jedem Gesetzwerdungsprozess, nach einem Begutachtungsverfahren die einlangenden Stellungnahmen zuerst genau geprüft, analysiert und soweit entsprechend in das Gesetz eingearbeitet werden. Das betrifft natürlich besonders auch die Dienstrechts- und Besoldungsreform. Es ist ein sehr großes Gesetzespaket. Da geht es darum, die Stellungnahmen natürlich ganz genau zu prüfen und ernst zu nehmen. Die Stellungnahmen der Ärztekammer und natürlich auch die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAV stellen da keine Ausnahme dar. So ist es geplant, das neue Wiener Bedienstetengesetz mit den eingearbeiteten Stellungnahmen in der nächsten Sitzung der Landesregierung und dann in weiterer Folge im zuständigen Ausschuss, im Landtag zu behandeln. Was die Stellungnahmen, die konkret angesprochen sind, betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass sie nicht nur eingearbeitet wurden, sondern natürlich auch in die einvernehmlichen Gespräche zwischen den Sozialpartnern und im Sinne der vorangegangenen Absprachen eingeflossen sind. Lassen Sie mich jetzt noch eines grundsätzlich betonen: Die Reform ist eine riesengroße Herausforderung für alle Dienststellen. Es ist, das kann man, glaube ich, so sagen, die größte personalpolitische Reform in Wien in der Zweiten Republik. Das bedeutet natürlich auch in der Zukunft, dafür möchte ich jetzt schon sensibilisieren, große Anstrengungen für die Vorbereitungsarbeiten, besonders für die involvierten Dienststellen. So ist auch die vorgesehene Umstellungsphase mit sechs Monaten zu sehen. So ist auch die vorgesehene Umstellungsphase von sechs Monaten als durchaus sehr ambitioniert zu sehen. Es geht um einen sehr großen Betrieb, der sich hier auf Neues einlässt. So ist es neben der Umstellung und Anpassung diverser Prozesse, IT-Tools, Tests und Schulungen natürlich auch notwendig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die gesamte Organisation fit für diese Herausforderungen gemacht werden. Das war der Grund, warum kommuniziert wurde, dass Neuaufnahmen in dieser Zeit auf das Notwendige reduziert werden, damit diese Umstellungsphase so reibungsfrei wie möglich passieren kann, damit zuallererst auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 2 dieses riesengroße Packerl auch stemmen können, so freigespielt wie möglich. Das bedeutet, dass Neuaufnahmen nach Möglichkeit vorgezogen wurden oder nach Möglichkeit nach dieser Umstellungsphase passieren. Nach Möglichkeit bedeutet im Umkehrschluss übrigens, dass notwendige Nachbesetzungen sowie alle anderen individuellen Notwendigkeiten auch mit jeder einzelnen Dienststelle besprochen wurden und mit jeder einzelnen Dienststelle ein Prozess etabliert wurde. Das Wesentliche ist also, dass die Qualität passt. Das Wesentliche ist, dass der Betrieb in den Dienststellen weitergeführt wird. Das betrifft natürlich, und darum geht es in der Frage, auch die Qualität des klinischen Betriebs und die Qualität der Gesundheitsversorgung. Damit die Qualität der Gesundheitsversorgung sichergestellt ist, wurde ein genauer Plan entwickelt. Es ist natürlich auch gewährleistet, dass erforderliche Neuaufnahmen im klinischen Bereich in unseren Spitälern auch in der Umstellungsphase, dort, wo nötig, möglich sind. Das betrifft Ärztinnen, Ärzte, Pflegerinnen, Pfleger und auch andere Berufsgruppen. Es betrifft natürlich auch den nichtklinischen Bereich. Denn ich habe schon gesagt, dort, wo notwendig, passieren natürlich auch in der Umstellungsphase Nachbesetzungen. Ich kann Ihnen also versichern, dass durch die Umstellung weder die Aufrechterhaltung der Betriebe noch die Versorgungssicherheit gefährdet werden, weder im Gesundheitsbereich noch irgendwo sonst. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die ausführliche Erläuterung. Das heißt, kann man das so verstehen, dass es gerade bei den Mangelberufen im Gesundheitsbereich, ich denke da an Hebammen, Pfleger, administratives Personal, um Ärzte und Pfleger sozusagen auch zu entlasten, eben keinen Aufnahmestopp gibt, sondern dass hier sofort bei einem Ausscheiden wieder eine Nachbesetzung erfolgt? Kann man das konkret so sehen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Frau Abgeordnete! Ja, man kann das konkret so sehen, dass es keinen Aufnahmestopp gibt und überall dort, wo notwendig, sofort nachbesetzt wird. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schütz. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landesrat! Vielen Dank für die Ausführungen. Die Wiener Arbeiterkammer hat auch sehr viele Kritikpunkte zu diesem vorliegenden Dienst- und Besoldungsrecht in ihrer Stellungnahme getätigt. Es wird interessant sein, inwieweit und vor allem, wie diese in dieses neue Gesetz eingearbeitet beziehungsweise aufgelöst werden. Aber ich möchte jetzt zu einem anderen Thema kommen. Und zwar war es so, dass es in früheren Zeiten bei Notärzten keinen Mangel bei der Wiener Berufsrettung gegeben hat - wir sprechen von der Wiener Berufsrettung -, da sehr viele diese Tätigkeit neben ihrem angelernten Beruf, sprich, sehr engagiert, sehr motiviert, als Ärzte getätigt haben. Das ist jetzt seit Jahren verboten. Jetzt hat es vor wenigen Monaten im Sommer die Jubelmeldung gegeben, wir hätten endlich genug Notärzte in Wien. Dabei hat man unter den Tisch gekehrt, dass es weiter an vielen Tagen keine acht Notärzte zur Verfügung gibt, vor allem am Wochenende. Jetzt interessiert mich, wie Sie das mit den Nebenbeschäftigungen sehen, die auch für Ärzte, wenn sie nicht im dienstlichen Interesse der Stadt Wien liegen, weitgehend verboten sind, obwohl es offensichtlich eine Schlechterstellung in der Lebensverdienstsumme per se, wie von der Ärztekammer moniert, gibt. Wie weit sind Sie bereit, zum Erhalt der Qualität unseres Gesundheitssystems für genügend qualifizierte, also auch ältere, Ärzte im Notarztdienst, sprich, Erfahrung und motiviertes Personal, Nebenbeschäftigungen im Sinne des Interesses der Stadt Wien zuzulassen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Frau Abgeordnete! Alle, die mich kennen, wissen, dass ich liebend gern stundenlang über alle Themen, nicht nur über die der Personalpolitik, der Integrations- und der Bildungspolitik, diskutiere. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich von dem Podium aus keine gesundheitspolitischen Aussagen tätige. Dafür gibt es wirklich Expertinnen und Experten. Meine Aufgabe als Personalstadtrat ist, für die Gesundheitspolitik und für die Versorgung im Rettungsbereich und im klinischen Bereich die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu stellen. Die bestmöglichen Rahmenbestimmungen sind ein Dienst- und Besoldungsrecht, das Stabilität genauso wie Flexibilität ermöglicht. Das bedeutet natürlich auch für die konkrete Fragestellung, dass wir ganz intensiv mit den Expertinnen und mit den Experten vor Ort darüber reden, was die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unsere Notärztinnen und Notärzte sind. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich fasse Ihre Aussage noch einmal zusammen: Es gibt keinen Aufnahmestopp für Ärztinnen und Ärzte. Ich glaube, das ist eine wichtige Aussage, weil das hat in letzter Zeit zu einer massiven Verunsicherung geführt. Ein Themenbereich, den wir heute auch behandeln werden, ist das Thema der Rufbereitschaft. Inwieweit sind das Thema der Rufbereitschaft und die konkrete Ausformulierung, was das heißt, bereits in die Dienstrechts- und Besoldungsreform eingeflossen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Herr Abgeordneter! Danke für die Frage. Die Zusammenfassung, die nicht als Frage formuliert war, möchte ich sozusagen bestätigen. Das wurde aber von meiner Seite auch nie anders kommuniziert. Was Ihre konkrete Frage bezüglich der Rufbereitschaft betrifft, zuallererst ermöglicht das neue Gesetzespaket mehr Flexibilität, auch in den jeweiligen Dienststellen auf Rahmenbedingungen einzugehen, die sie besonders machen. Also auch mehr als bisher. Was die Details betrifft, muss ich ganz ehrlich sagen, das kann ich nachliefern. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP - 02161-2017/0001 - KVP/LM), die von Herrn Dkfm. Dr. Aichinger gestellt wurde und an die Frau Stadträtin für Finanzen und Wirtschaft gerichtet ist. (2016 kündigten Sie eine umfassende Wiener Steuerreform an. Partiell gab es zwischenzeitlich Reformen bei der Wiener Vergnügungssteuer (Abschaffung der Besteuerung des Publikumstanzes) und den Wiener Gebrauchsabgaben; mittlerweile scheint der Reformwille jedoch ins Stocken geraten zu sein. Was sind nun aus finanzpolitischer Sicht die nächsten Schritte im Rahmen der von Ihnen angekündigten umfassenden Wiener Steuerreform?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herzlichen Dank! Schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage richtet sich nach der Wiener Steuerreform und meint, sie wäre ins Stocken geraten beziehungsweise da wäre zu wenig passiert. Eine originelle Fragestellung, Herr Kollege. Denn wenn ich in Erinnerung rufen darf, im Regierungsprogramm heißt es, Abgaben, Gebühren und Steuern werden zur zeitgemäßen Anpassung einer Überprüfung unterzogen, mit dem Ziel einer möglichst bürgerInnen- und unternehmerInnenfreundlichen Gestaltung sowie zur Steigerung der Treffsicherheit. Ich darf in Erinnerung rufen, und deswegen mein zarter Hinweis mit der Originalität, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren dieses Hohen Hauses die Reform des Gebrauchsabgabengesetzes beschlossen haben. Wer immer sich ein bisschen mit diesem Thema befasst hat, weiß, was für ein komplexer Bereich das ist. Klingt einfach, ist aber extrem komplex. Ich denke, es ist uns gelungen, deutlich die Flexibilität, die Transparenz, die Rechtssicherheit für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums in Wien durch Sondernutzungen zu regeln. Diese neue Regelung der Gebrauchsabgabe beinhaltet viele Vereinfachungen für die Wirtschaft und für die Verwaltung. Ich stehe nicht an, Ihnen zu berichten, dass die Systemumstellung bei den Schanigärten wohl eines jener am meisten diskutierten und am intensivsten vorbereiteten Themen war. Jahrelang haben wir über die kleine Winteröffnung für Schanigärten diskutiert. Ich glaube, wir haben jetzt einen guten Kompromiss gefunden, haben aber auch eine Evaluierung der neuen Regelungen für das Frühjahr 2018 vereinbart, in genau dem Sinne, den wir auch im rot-grünen Regierungsprogramm vereinbart haben, sozusagen eine permanente Evaluierung. Dazu gehört natürlich auch, dass man schaut, wenn man eine Reform gemacht hat, ob sie auch wirklich genau dieses Ziel trifft, das wir uns ausgemacht haben. Das Tourismusförderungsgesetz haben wir reformiert. Da darf ich in aller Bescheidenheit sagen, dass wir hier mit der Novelle des Wiener Tourismusförderungsgesetzes eine Vorreiterrolle einnehmen, sowohl die Unterkunftanbiet- als auch die Web-Plattformen, über die Vermietungen für die Gäste zustande kommen, treffen Meldepflichten. Sie kennen meinen grundsätzlichen Zugang zur Internetökonomie. Sharing gefällt mir nicht so gut, weil das klingt immer nach sozialem Teilen. Wir wissen, dass wir hier von in Wirklichkeit weltumspannenden Unternehmungen sprechen, die eben Plattformwirtschaft nutzen. Wir haben nichts dagegen, aber wir finden, es muss denselben Regelungen wie der restliche Wirtschaftsbereich unterliegen. Ich weiß auch von den Landesfinanzreferenten, dass jetzt viele andere Bundesländer sagen, diese Regelung von Wien übernehmen sie, wenn auch das Thema mit den Bettenplattformen in anderen Bundesländern nicht eine so große Rolle spielt. Aber es wird immer größer und größer, und viele andere Bundesländer sagen, sie wollen den Wiener Weg übernehmen. Deswegen auch der ein bisschen überheblich klingende Begriff der Vorreiterin. Aber ich glaube, wir dürfen ihn wirklich verwenden. Die Vergnügungssteuer ist abgeschafft werden, sehr geehrte Damen und Herren. Erleichterung für die Wiener Wirtschaft, für die Event-Organisatoren, die Club-Szene. 3.000 Unternehmer und Unternehmerinnen, die davon profitieren. Ich glaube, da haben wir auch etwas zustande gebracht. Wir haben nicht die Wettspielautomaten einbezogen. Aber ich glaube, da sind wir uns alle einig, dass etwas, was illegal ist und was wir nicht wollen, jedenfalls dann, wenn es trotzdem passiert und wir draufkommen, nicht auch noch bevorzugt werden soll. Das haben wir alles in den letzten zwölf Monaten erledigt. Rot-Grün hat es vereinbart. Dass man erst zwölf Monate später draufkommt, muss ich ehrlich sagen, ist schade, weil wir da, glaube ich, in Wirklichkeit auch sehr gut mit der Interessenvertretung der Wirtschaft zusammengearbeitet haben. In einigen Dingen haben wir Maßnahmen gemeinsam mit dem Bund gesetzt. Ich darf in Erinnerung rufen, wir haben im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen eine wirkliche Systemumstellung erreicht, nebenbei bemerkt, vor allem auf Wunsch des Herrn Finanzministers Schelling, dem es sehr wichtig war, die Wohnbauförderung zu verländern. Weil ihm das ein großes Anliegen war, können wir gern einmal im Detail darüber diskutieren, wie das jetzt in der Praxis ausschaut. Ich glaube nämlich, dass zwischen Theorie und Praxis ein bisschen ein Unterschied ist. Aber wurscht, wir haben das so vereinbart. Wir halten das ein, was wir vereinbaren. Die Wohnbauförderung ist verländert. Das werden wir dann im Zuge der Budgetdebatte auch feststellen, 260 Millionen, die über Wohnbauförderbeiträge hereinkommen, die nebenbei bemerkt im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Wien zu 100 Prozent für Wohnbau verwendet werden, im Gegenteil durch Steuermittel und durch Einnahmen des Ressorts fast verdoppelt werden. Da unterscheiden wir uns von anderen Bundesländern. Diese Reform haben wir gemacht. Die andere Reform, die wir hier schon oft diskutiert haben, nämlich die der Grundsteuer, haben wir nicht. Aber da muss ich leider sagen, sehr geehrte Damen und Herren, ist der Bund säumig. Wir haben das seitens der Länder und Kommunen intensiv gefordert. Wir haben Arbeitskreise eingesetzt. Wir haben den Bund dringlichst gebeten, uns hier entsprechend, was auch ausgemacht ist, die Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Bund ist, höflich gesagt, zurückhaltend in dieser Reform. Ich denke, wie immer die neue Bundesregierung zusammengesetzt ist, das ist schon eine ganz zentrale Forderung. Es muss eine Reform der Grundsteuer kommen. Denn diese, wie sie jetzt ist, ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch extrem veraltet. Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, noch ein Hinweis auf die anderen Reformmaßnahmen, die hier passieren. Sie kennen WiStA. Sie kennen "Wien neu denken". Auch hier sind ganz große Reformschritte gesetzt worden. Neuorganisation des Krankenanstaltenverbundes, Konsolidierung der IT zu einer einheitlichen und effizienten Einheit und das vorher schon angesprochene Jahrhundertwerk Besoldungs- und Dienstrechtsreform. Ich denke, wir haben hier seitens der rot-grünen Stadtregierung Dinge angekündigt, haben sie gut und intensiv, zugegebenermaßen manchmal auch sehr lange - Stichwort Gebrauchsabgabe - vorbereitet und haben es genauso, wie wir es gemeinsam ausgemacht haben, auch umgesetzt. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Margulies gestellt. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sie haben es eben in Ihrer Antwort angesprochen. Ein wesentlicher Teil der Wiener Steuerreform wäre, sage ich bewusst, natürlich auch die Grundsteuerreform gewesen. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen wurden nicht nur Arbeitsgruppen vereinbart, sondern sie wurden eigentlich dezidiert darauf hingewiesen, dass möglichst schnell, eigentlich schon mit 1. Jänner 2018 Ergebnisse vorliegen sollten. Was ist diesbezüglich passiert? Da geht es um Wien, insbesondere wenn man sich die Wertsteigerungen im Immobiliensektor ansieht, um zig Millionen Euro. Ist diesbezüglich auf Bundesebene irgendetwas weitergegangen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herr Abgeordneter! Das ist richtig, stimmt. Deine Formulierung ist präzisier als meine. Wir haben nicht nur eine Arbeitsgruppe vereinbart, weil da könnte man interpretieren, das war ein allgemeines Thema. Du hast natürlich völlig recht. Ich habe es auch berichtet. Wir waren im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen im permanenten Austausch, weil wir auch das gemeinsam tragen. Es ist eine Reform der Grundsteuer vereinbart worden, um das hier auch klar zu sagen. Das stimmt. Nur, wie Ihnen allgemein bekannt ist, brauchen wir hier die rahmengesetzlichen Bedingungen des Bundes. Da ist, wie gesagt - ich versuche, höflich zu sein -, der Bund bisher zurückhaltend. Es gibt diese Arbeitsgruppe. Ich meine, es soll eigentlich das, was fix vereinbart ist, auch umgesetzt werden. Da fehlen leider seitens des Bundes noch viele Maßnahmen. Wir sind sehr dahinter und wir sind hier auch Hand in Hand mit dem Gemeindebund, dem Städtebund sowieso. Für die Kommunen ist das ein ganz zentraler Punkt. Es ist nicht nur eine Frage der Fairness und der Gerechtigkeit, weil, aber ich glaube, in der Runde brauche ich das nicht lange zu erläutern, die Einheitswerte schon längst überholt sind, sondern auch eine Frage der Verfassungsgerechtigkeit, weil der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, diese Werte sind in dieser Form eben in keinster Weise mehr akzeptabel und hier muss es zu einer neuen Regelung kommen. Ich kann nur sagen, wir sind sehr dahinter. Ich denke, wenn wir hier, und ich wiederhole das auch sehr deutlich, ein Forderungsprogramm an eine neue Bundesregierung, wie immer sie ausschaut, erheben, dann muss das ganz an der Spitze stehen. Da sind wir aber nicht alleine. Da sind wir uns mit Städte- und Gemeindebund eins. Vor allem für die kleineren Gemeinden, aber für uns alle, ist es eine Existenzfrage. Aber für viele kleinere Gemeinden vielleicht sogar noch einen Deut mehr als für eine große Stadt wie Wien. Da gehen wir auch wirklich mit dem neuen Gemeindebundpräsidenten und mit dem Präsidenten des Städtebundes sowieso, weil das ist unser Bürgermeister, Hand in Hand, damit wir hier auch entsprechende moderne, faire und sinnvolle Regelungen bekommen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Dr. Wansch. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Bei dem Thema geht es auch um Abgaben und Gebühren, wie Sie angesprochen haben. Heftig diskutiert werden derzeit die sogenannten Gebühren des täglichen Lebens, also Abfall, Wasser, Kanal. Diese Gebühren wirken unmittelbar auf die Betriebskosten, sind mit eine wesentliche Ursache dafür, dass das Wohnen in Wien kaum mehr oder nicht mehr leistbar ist. Deshalb haben Mieterschutzorganisationen, wie zum Beispiel der Mieterschutzring, gefordert, dass die Gebührenerhöhungsautomatik, die in Form des Valorisierungsgesetzes für Wien geschaffen wurde, beseitigt wird. Meine Frage: Werden Sie Maßnahmen setzen und einleiten, um die Aufhebung des Valorisierungsgesetzes, der Gebührenanpassungsautomatik, zu realisieren? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herr Abgeordneter! Nein. Ich kann das auch sehr gut begründen. Ich habe das hier auch schon sehr gut begründet. Ich bin schon sehr lange in diesem Haus und habe schon viele Diskussionen zu den Gebühren erlebt. Einer der heftigen Kritikpunkte der Bürger und Bürgerinnen war immer, dass sie gesagt haben, sie verstehen, dass alles teurer wird, wenn sie ihre Miete anschauen, wenn sie ihre Versicherung anschauen. So ist hier eine gewisse Entwicklung und so akzeptieren sie dies auch seitens der Stadt. Wie wir alle wissen, sind die Bürger und Bürgerinnen mit den Leistungen der Stadt sehr zufrieden, weil sie genau wissen, was sie am Wiener Wasser haben, was sie an der Müllabfuhr haben, und, und, und. Aber was sie nicht verstehen, ist, dass es immer so große Sprünge gibt, wieso wir jahrelang warten und dann um 10 Prozent erhöhen müssen, weil es sich sonst nicht mehr ausgeht. Genau dem haben wir mit diesem Valorisierungsgesetz Rechnung getragen, das einen, wie Sie wissen, 3-Prozent-Schwellenwert vorsieht und von daher dafür sorgt, dass die monatlichen Erhöhungen relativ gering sind. Wenn ich nur sagen darf, die monatlichen Erhöhungen zum Beispiel bei der Müllabfuhr 71 Cent, beim Wasser 39 Cent, beim Kanal 36 Cent. Das heißt, das sind sehr geringe Erhöhungen. Insgesamt, und das begleitet die Diskussion auch seit vielen Jahren, sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, rechnen Sie nicht fair! Denn Sie rechnen nie damit, dass die Stadt Wien generell für die Gebühren 650 Millionen zirka zuschießt. Es ist keine Rede davon, dass die Gebühren der Stadt ein Körberlgeld sind. Ganz im Gegenteil, wir schießen hier zu. Wenn man sich die Gebühren gemeinsam anschaut, ist der Deckungsgrad 55 Prozent. Da kann der Bürger/die Bürgerin sagen, es ist ihm oder ihr wurscht, das ist sein oder ihr Geld. Aber das Interessante ist, und das ist sehr wohl für den Bürger und die Bürgerin relevant, wenn wir uns anschauen, wie die Gebühren im internationalen Vergleich sind und wie sie im österreichweiten Vergleich sind. Da sind wir überall ganz hinten, europaweit sowieso. Wenn ich nur zum Beispiel an die Wassergebühren in Wien denke, gibt es, wenn wir sie mit den 15 größten Städten Deutschlands vergleichen, eine einzige Stadt, die hinter uns ist. Alle anderen liegen vor uns. Oder wenn wir uns auch die österreichweiten Städte anschauen, besonders auch die, die von der ÖVP oder von der FPÖ geführt werden, sind wir ganz hinten bei den jährlichen Abfallgebühren. In den Landeshauptstädten sind wir die Letzten. Ausnahmsweise sind wir gern die Letzten. Also, sehr geehrte Damen und Herren, bitte hören Sie damit auf, so zu tun, als ob die Gebühren in Wien so hoch wären! Sie sind es nicht. Es sind Gebühren, die sehr sorgsam geplant sind, wo sehr sorgsam mitüberlegt wird, welche Investitionen notwendig sind. Denn zu etwas, und da habe ich ein bisschen den Verdacht, das steckt hinter all diesen Diskussionen, werden Sie uns nicht verführen: Sie werden uns nicht dazu verführen, dass wir die öffentliche Daseinsvorsorge, wie in anderen Städten, verludern lassen, um dann zu sagen, die öffentliche Hand kann es nicht, wir müssen es privatisieren. Dazu werden Sie uns nicht verführen! Das werden wir nicht machen! Wir werden sorgsam, mit Augenmaß und sehr verantwortungsbewusst Gebühren so einsetzen, dass entsprechend modernste und beste Qualität den Wienern und Wienerinnen geboten werden kann! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ornig. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Schönen Guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Wir NEOS fordern in unserem Steuerreformkonzept die Steuerhoheit für Bundesländer und Gemeinden. Das würde konkret bedeuten, dass Bundesländer und Gemeinden einen Teil der Einkommenssteuer selbst einheben und dadurch mehr Verantwortung für Einnahmen- und Ausgabengestaltung bekommen. Das Geld würde also dort, wo es ausgegeben wird, auch eingenommen werden. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herr Abgeordneter! Es war eine Diskussion, die wir im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen sehr lange geführt haben. Ich stehe dazu sehr skeptisch. Erstens halte ich es für unseriös, diese neue Form der Steuer- und Einnahmensystematik isoliert zu diskutieren. Es wird nämlich immer wieder das Beispiel Schweiz genannt, dass es dort auch funktioniert. Ich war dort und habe mir das angeschaut. Wir hatten dort viele wirklich sehr spannende Gespräche, sehr bereichernde Gespräche, weil es eben im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen ein Thema war. Da muss man natürlich immer dazusagen, dass grundsätzlich beim Schweizer System der Aufbau des Staates ein völlig anderer ist. Ich vereinfache jetzt, bitte nageln Sie mich nichts aufs Wort fest, die Schweiz sind die verschiedenen Kantone mit einer Holding darüber. Das ist ein völlig anderes System als jenes, das wir haben. Gleichzeitig bin ich, wie Sie wissen, eine Befürworterin von europaweiten Regelungen. Ich halte gar nichts von europaweitem Steuerdumping. Gerade jetzt haben wir im Wahlkampf diskutiert, dass es Länder gibt, die mit Billigststeuern - ich bin jetzt sozusagen etwas verkürzend, aber wir wissen alle, wovon ich spreche - die Unternehmungen anlocken, die dort dann keine oder ganz wenig Steuern zahlen. Die gesamte europäische Einnahmensituation in allen anderen Ländern leidet darunter. Wenn die Länder dann noch in ökonomische Schwierigkeiten kommen, werden sie mit europäischen Hilfspaketen gerettet. So kann es doch bitte nicht sein! Ich stehe diesem Steuerdumpingwettbewerb, der nur zu Lasten der öffentlichen Hand und der Leistungen der öffentlichen Hand geht, sehr kritisch gegenüber. Ich halte deswegen relativ wenig davon, es in Österreich zu machen. Wir sind so ein kleines Land. Ich liebe meine Heimat, aber groß sind wir nicht. Größe muss nichts mit Qualität zu tun haben. Qualitätsvoll sind wir, groß sind wir nicht. Überall versuchen wir jetzt einheitliche Regelungen. Überall versuchen wir zu entbürokratisieren. Überall versuchen wir, es den Unternehmungen leicht zu machen. Und dann haben wir neun verschiedene Regelungen bei so wichtigen Steuern! Auf der einen Seite der Straße in Wien zahlt man einen anderen Steuersatz, als wenn man auf der anderen Seite der Straße wohnt! Davon halte ich relativ wenig. Das heißt nicht, dass ich mich der Diskussion verschließe. Das heißt es nicht. Ich bin bereit, über alles zu diskutieren. Das haben wir auch im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbart. Aber ich habe jetzt versucht, zugegebenermaßen oberflächlich, weil die Zeit nicht reicht, ein paar Argumente zu bringen, warum ich grundsätzlich sehr skeptisch bin. Aber, wie gesagt, ich verschließe mich nicht der Diskussion. Wir können auch überlegen, ob wir nicht eine Enquete zu diesem Thema machen. Sehr gerne. Das können wir gern einmal machen, uns Beispiele anhören. Der Diskussion verschließe ich mich gar nicht. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Ich darf kurz ersuchen, die Gespräche hinter den Bankreihen weiterzuführen, aber mit einem geringeren Geräuschpegel, bitte. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dkfm. Dr. Aichinger. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Ich darf vielleicht die Gelegenheit benützen, heute ausnahmsweise etwas anderes zu sagen. Ich gratuliere zuerst herzlich zu Ihrem heutigen Geburtstag! (Allgemeiner Beifall.) In meiner Anfrage, Frau Stadträtin, habe ich natürlich schon erwähnt, dass einiges bei den Steuern, wie Vergnügungssteuer und Gebrauchsabgabe, passiert ist. Gar keine Frage. Aber wir wissen genau, dass es auch im Gebiet der eigenen Steuern noch einige Dinge gibt, die wir unter Umständen machen könnten. Nachdem Sie beim Begriff Steuerreform den Bogen sozusagen sehr weit bis zur Personalreform gespannt haben, habe ich noch eine andere Anregung. Und zwar habe ich diese auch schon einige Male hier im Haus gebracht. Das ist der Bezirksfinanzausgleich, sprich, welche Mittel die Bezirke zugeschossen kriegen. Da fehlt mir seit vielen Jahren eines der wichtigsten Kriterien, nämlich die Arbeitsplätze. Ich glaube, wir wissen alle, dass Arbeitsplätze heute eines der wichtigsten Dinge sind, um es einer Stadt oder auch einem Land gut gehen zu lassen. Bei unseren Bezirksmitteln werden die Arbeitsplätze beziehungsweise auch die Steigerung der Arbeitsplätze überhaupt nicht berücksichtigt. Können Sie sich daher vorstellen, dass man in Zukunft auch das berücksichtigt, dass der Bezirk von den Arbeitsplätzen in dem jeweiligen Bezirk finanziell profitieren könnte? Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, dass du mein Versäumnis ausgebügelt hast. Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herr Abgeordneter! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die lieben Glückwünsche! Sie sehen, ich bin vergnügungssüchtig. Das Erste, was ich heute getan habe, ist, hierher zu kommen, selbstverständlich mit großer Freude. Zu der Frage mit den Arbeitsplätzen muss ich aber leider auch meine Skepsis anmelden. Grundsätzlich muss man sagen, hinter dieser Diskussion steckt sehr oft der legitime Gedanke, es sollen die Bezirke doch an der Gesamtentwicklung teilhaben. Das können sie. Durch unsere Regelung ist es sehr wohl so, dass, wenn es generell größere Einnahmen gibt, das auch auf die Bezirke durchschlägt. Da sitzen wir in einem Boot, wenn ich so sagen darf. Ich gebe gerne zu, dass es bei der Festlegung der Kriterien, wonach dann die interne Aufteilung festgelegt ist, immer tausend Argumente gibt, warum der eine zufrieden, der andere unzufrieden ist oder umgekehrt. Meistens eher unzufrieden, weil halt natürlich jeder bei den Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, gerne mehr haben würde. Gerade das Thema Arbeitsplätze finde ich, ehrlich gesagt, nicht sehr fair, weil es Bezirke gibt, die halt einfach sehr viel mehr Möglichkeiten haben, und einfach aus objektiven Gründen, die aber der Bezirk in Wirklichkeit nicht beeinflussen kann, weil dazu, ob es noch genügend Platz für Betriebsansiedlungen gibt, kann der Bezirk nicht sehr viel beitragen beziehungsweise auch nicht dagegen, wenn irgendwo ein Unternehmen aus allen Nähten platzt und deswegen den Bezirk verlässt. Ich nehme jetzt das Beispiel Hoerbiger, die von Simmering in den 22. gezogen sind, wo wir irre und auch erfolgreich darum gekämpft haben, dass sie überhaupt in Wien bleiben. Aber dafür Simmering zu bestrafen, weil das Unternehmen weggegangen ist, wäre nicht richtig, wo der Bezirk gar nichts dafür konnte. Im Gegenteil, der Bezirk hat sich irrsinnig bemüht und jahrelang alles, was irgendwie an Erweiterungen möglich war, gemacht. Aber irgendwann, wenn rundherum Häuser sind, geht es nicht anders. Man kann nur miteinander dafür kämpfen, dass das Unternehmen im Bezirk bleibt. Dafür den Bezirk zu bestrafen, halte ich, ehrlich gesagt, nicht für fair. Ich finde, wir sollten bei den Kriterien darauf Rücksicht nehmen, wo es wirklich reale Einflussmöglichkeiten gibt. Wir wissen, dass es sowohl als Land Wien als auch als Bundesstaat Österreich schwierig genug ist, bei internationalen Konzernen, für die das Herumschieben ihrer Unternehmungen manchmal ein Zentimeter auf der Landkarte ist, Einfluss zu nehmen. Deswegen würde ich es, ehrlich gesagt, dem Bezirk gegenüber nicht fair empfinden, dass die, die weniger Platz haben, dann unter Umständen sogar noch benachteiligt werden und von daher weniger Mittel kriegen. Wir werden sicher noch viele Diskussionen über eine gerechte Aufteilung führen. Bei den Arbeitsplätzen möchte ich meine Skepsis nicht verhehlen, wiewohl ich die Intention, dass man hier überlegt, was wirtschaftlich an wichtigen Faktoren noch mitberücksichtigt werden kann, für positiv halte. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Bevor wir zur nächsten Anfrage kommen, darf ich bekannt geben, dass Frau Abg. Berger ebenfalls entschuldigt ist. Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP - 02158-2017/0001 - KFP/LM), die von Herrn Abg. Mag. Ebinger an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet ist. (In einer mündlichen Anfragebeantwortung haben Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, mitgeteilt, dass im Jahr 2016 an 32 so genannte Staatenlose Mindestsicherung ausbezahlt wurde. Mit welchem Identitätsnachweis erhält ein Staatenloser in Wien Mindestsicherung?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Ebinger! Gemäß § 5 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und gleichgestellte Fremde mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, wenn die Einreise nicht zum Zwecke des Sozialhilfebezugs erfolgt ist, einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung und erhalten diese bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen in vollem Umfang. Staatenlose Personen müssen demnach über eine entsprechende Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigung verfügen, um gemäß § 5 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes zum anspruchsberechtigten Personenkreis zu zählen. Bei Antragstellung haben staatenlose Personen ebenso wie alle anderen AntragstellerInnen ihre Identität durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen. Darüber hinaus ist eine entsprechende Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigung vorzulegen. So in unserem Gesetz ganz klar definiert. Deshalb einmal in dieser Form die knappe Antwort. Aber Sie werden uns sicher noch die Möglichkeit geben, die Stoßrichtung Ihrer Frage genauer herauszufinden. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Der Rechnungshof hat in seinem Prüfbericht zur Mindestsicherung auch gravierende Mängel beim internen Kontrollsystem festgestellt. So lagen zum Beispiel der Revisionsplan für 2016 und der Tätigkeitsbericht 2015 nicht vor. Die Revisionsberichte für 2014 und 2015 konnten nicht gefunden werden, und so weiter. Das lässt sich noch ein bisschen aufzählen. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Mängel bei der internen Kontrolltätigkeit angesichts des Ausgabenvolumens doch sehr erstaunlich sind. Meine Frage jetzt an Sie: Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um das interne Kontrollsystem im Bereich der Mindestsicherung zu verbessern? Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete! Ich habe berichtet, dass wir eine Taskforce für die MA 40 eingesetzt haben, wo wir uns entlang der Empfehlungen des Rechnungshofberichtes neu organisieren, auch in weiten Bereichen neu aufstellen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine hervorragende Arbeit. Dass es bei den Kontrollen Themen gegeben hat, war für uns Anlass, dass wir uns in der Taskforce diesem Thema im Besonderen angenommen haben, hier auch mit der Internen Revision der Stadt Wien kooperieren, um neue Kontrollsysteme aufzusetzen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf diese Systeme zu schulen. Die Taskforce läuft bis zum März 2018. Aber wir arbeiten jetzt schon einiges auf und bringen es in dieser Taskforce zu den einzelnen Themen fertig, ob das die Prognose ist, ob das das Abhandeln ist, ob das interne Richtlinien zum Bewerkstelligen von Neuanträgen, die Überprüfungen von Anträgen, die Gespräche mit den Kundinnen und Kunden sind. Die komplette IKT wird neu aufgestellt. All diese Punkte werden in der Taskforce bearbeitet. Das heißt aber nicht, dass sie, weil die Taskforce bis zum 30. März arbeitet, nicht jetzt schon anfangen können, nach diesen erarbeiteten neuen Systemen schon zu prüfen, zu arbeiten, zu kontrollieren. Das möchte ich auch dazusagen. Es ist nicht so, dass man Packerl für Packerl macht, aber jedes Packerl liegen lässt und dann erst mit 1. April umsetzt, sondern mit dem, was wir schon haben, beginnen wir schon zu arbeiten. Gerade die Kontrolle ist ein ganz wichtiger Punkt in der Taskforce, aber eben auch die IKT, vor allem, weil wir mit 1.1.2018 das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz umsetzen müssen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich komme auch auf den Rechnungshof zu sprechen. Da gibt es den letzten Bericht, wo sehr klar zum Ausdruck gekommen ist, dass abgelaufene Lichtbildausweise, die von der Stadt Wien akzeptiert wurden, nicht zu akzeptieren sind. Der Rechnungshof hat hier eine Empfehlung abgegeben. Ich zitiere wörtlich: "Außerdem sollte die Stadt Wien festlegen, dass die Mindestsicherungsgewährung die Vorlage eines aktuellen gültigen Lichtbildausweises erfordert." Jetzt haben Sie, Frau Landesrätin, gesagt, Sie haben die Taskforce bis März 2018 eingerichtet. Das ist aber eine Maßnahme, die man sofort umsetzen kann. Daher meine Frage: Wird die Empfehlung des Rechnungshofes bereits jetzt gemacht? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete! Das ist ein komplettes Paket. Dazu gibt es mehrere Empfehlungen. Das ist ein Arbeitspaket, das die Taskforce gerade abarbeitet. Im Konkreten, was diese Nachweise mit dem Lichtbildausweis betrifft, weiß ich, das ist ein Thema. Ich kann Sie gerne darüber informieren, wie jetzt der Stand der Dinge ist. Aber ich nehme einmal an, dass wir in diesem Arbeitspaket "Kontrollen und Sicherheit" hierzu schon eine Entscheidung haben. Ob sie jetzt noch von anderen abhängt oder nicht, kann ich Ihnen von dieser Stelle nicht sagen, kann ich Ihnen aber gerne nachreichen. Ich werde mich erkundigen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Hebein. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für die bisherigen Ausführungen. Meine Frage betrifft die Zukunft der neuen Wiener Mindestsicherung. Es gab jetzt die Begutachtungsfrist mit teilweise sehr ausführlichen, sehr spannenden Rückmeldungen. Was sind jetzt die nächsten Schritte des neuen Wiener Mindestsicherungsgesetzes? Können Sie uns darüber Genaueres erzählen? - Vielen Dank. Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete! Wir haben uns gemeinsam sehr bewusst dafür entschieden, dass wir unsere Ideen einmal in ein Gesetz formulieren, aber diese Ideen, dieses neue Gesetz dann auch in Begutachtung schicken. Wie angesprochen gab es viele Rückmeldungen dazu, die gerade sehr intensiv eingearbeitet werden. Wir haben einen sehr ambitionierten Zeitplan für ein sehr komplexes Gesetz. Jetzt wird es einmal darum gehen, dass wir all diese Begutachtungsmeldungen auch online stellen. Daran arbeiten wir gerade. Es ist eigentlich nur mehr eine technische Sache, bis alle Stellungnahmen auch online gehen. Dann geht es darum, dass wir sehr rasch und schnellstmöglich alles in unser Gesetz einarbeiten und dass wir dann am 23. November - da gibt es den nächsten Landtag -, ich weiß, ambitioniert, aber trotzdem, glaube ich, möglich, in die Beschlussfassung des Gesetzes gehen und das Gesetz dann mit 1.1.2018 tatsächlich in Kraft tritt. Woran wir gerade sehr intensiv arbeiten, ist ein Projekt, das wir auch vorgezogen haben. Die Taskforce geht bis zum 30. Aber das IKT-Projekt haben wir vorgezogen, weil das IKT-Projekt de facto stehen muss. Sämtliche Abläufe, Prozesse müssen programmiert sein, wenn das Gesetz dann mit 1.1.2018 tatsächlich in Kraft tritt. Das ist eine sehr ambitionierte Zeitschiene, die wir da mit dem gesamten IKT-Projekt gesetzt haben. Aber ich denke mir, das sind jetzt die letzten Schritte. Ich bin zuversichtlich, dass das auch gut gehen wird. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 40 ganz herzlich bedanken. Ich war bei der Eröffnung des Sozialzentrums in Erdberg. Da sieht man, auch wenn man mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern redet, dass sie ohnehin einen enormen Aufwand haben. Daniel Schrotter, der bisher interimistisch die Abteilung geleitet hat, hat mit seinen Leuten wirklich Großartiges geleistet. Da möchte ich mich bei Daniel Schrotter, der heute hier ist, noch einmal, aber im Namen für alle MitarbeiterInnen, ganz herzlich bedanken! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Das hat sich wirklich als eine große Herausforderung herausgestellt, natürlich immer auch in Kombination mit dem Rechnungshofbericht zu sehen. Alle Empfehlungen haben wir natürlich auch schon - das ist ein Hinweis an die Opposition - bei der Entstehung des neuen Gesetzes immer miteinfließen lassen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Ebinger. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Frage basiert auf einer Anfragebeantwortung, wo Sie am 3.3. dieses Jahres die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher mit ungefähr 191.000 für 2016 aufgelistet haben, worin eben diese 32 Staatenlosen vorkommen, die auch in den Vorjahren immer vorkommen. Wir haben dann neuerlich eine Anfrage an Sie gestellt, und zwar am 29. Juni. Diese haben Sie am 29. August beantwortet. Danach sind für 2016 schwache 195.000 Mindestsicherungsbezieher, also eine höher Zahl als noch im März, bekannt. Da gibt es dann subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte, andere Drittstaatenangehörige, österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, EU-Bürger und EWR-Bürger. Das ist jetzt meine Frage an Sie. Hier kommen die Staatenlosen nicht mehr vor. Dafür kommt hier eine Zahl von 1.002 Sonstigen vor. Da muss man sich fragen, Staatenlose waren im März noch 32, was sind die anderen 970 Sonstigen? Bei 1.002 Sonstigen, wenn das die volle Mindestsicherung ist, sprechen wir von 10 Millionen EUR. Das Ganze ist also keine Kleinigkeit. Wer sind diese 1.002 Sonstigen, die laut Ihrer Anfragebeantwortung vom 29. August 2016 in Wien eine Mindestsicherung bekommen haben? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Sandra Frauenberger: Herr Abgeordneter! Es ist einmal die Definition notwendig, wann jemand staatenlos ist. Wir haben insgesamt mit September 2017 - das ist die ganz aktuelle Zahl, die sich eben immer ändert - 143.682 Personen, die Wiener Mindestsicherung bezogen haben. Also 143.682 Personen. Wenn Sie auf die Veränderung der Zahlen hinweisen, die sich hier im Laufe eines Jahres immer wieder ergibt, ist das so. Es ist auch so, dass sich die Kosten immer wieder verändern. Wir haben mit der Taskforce versucht, ein gutes Instrument zu finden, wie wir Prognosen erstellen können. Wir wissen aber jetzt schon, dass wir immer große Unbekannte in der Prognosenerstellung haben werden, nämlich die, wie schnell Verfahren abgewickelt werden und wie sich eine Konjunktur tatsächlich auswirkt. Wir sehen im Jahr 2017 gut ablesbar, was wir für dieses Jahr 2017 an Prognose gehabt haben und was letztendlich die Zahl ist, nämlich 143.682 Personen. Das heißt, viele Asylverfahren dauern sehr lange, über ein Jahr. Wir wissen nicht, wie lange diese Verfahren pro Person eben dauern, um dann letztendlich sagen zu können, in Wien oder in Österreich darf ein Asylverfahren nicht länger als acht Monate dauern. Das heißt, sobald einer im Verfahren ist, landet er acht Monate später irgendwo. Das können wir nicht vorhersagen. Das ist eine ganz schwierige Komponente und Tatsache, die man schwer prognostizieren kann. Die zweite ist natürlich wiederum eine sehr erfreuliche, dass die Konjunktur wächst. Das bedeutet, dass wir mehr Menschen in Arbeit haben. Das wiederum bedeutet, dass wir weniger Menschen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben. Das ist genau das Ziel, das wir verfolgen, nämlich nicht zu kürzen und nicht zu deckeln, sondern in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das wirkt sich natürlich positiv auf diese Zahlen in diesem Bereich aus. Wie teilen sich jetzt diese Personen auf? Insgesamt haben wir von den 143.682 Personen 70.243 Personen mit österreichischer StaatsbürgerInnenschaft, 7.244 Personen, die subsidiär schutzberechtigt sind, 37.370 Asylberechtigte, 18.312 Drittstaatsangehörige und 10.608 andere StaatsbürgerInnen. Ich habe mir heute in der Früh die aktuelle Zahl der sogenannten staatenlosen Personen geben lassen. Diese beläuft sich auf unter 40. Was ist staatenlos? Staatenlos sind Menschen, weil es einen Zusammenbruch von Staaten gegeben hat, aus denen sie kommen, wie zum Beispiel der Zusammenbruch der Sowjetunion oder von Jugoslawien, wenn ein Staat die Unabhängigkeit erlangt hat, wenn Nachfolgestaaten gegründet wurden. Manchmal sind es aber auch nur technische Ursachen für Fälle von Staatenlosigkeit, zum Beispiel, wenn Menschen im Zuge des Einbürgerungsverfahrens in Österreich staatenlos wurden, weil Sie bereits auf ihre frühere Staatsbürgerschaft verzichtet, aber die österreichische Staatsbürgerschaft noch nicht erlangt haben beziehungsweise wenn es sich um Kinder handelt, die in Österreich staatenlos zur Welt gekommen sind, weil die Eltern aus diesen Gründen heraus eben staatenlos sind. Grundvoraussetzung ist aber immer, dass diese Menschen auf jeden Fall einen aufrechten Aufenthaltstitel haben. Das heißt, bei den sonstigen Personen, von denen wir hier reden, wissen wir vielleicht im erfassten System derzeit nicht, ist es eine Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel, aber ein Aufenthaltstitel ist auf jeden Fall gegeben. Staatenlos sind von diesen Personen jedenfalls nicht einmal 40 Personen. Ich schaue da jetzt kurz, ob ich das richtig erfasst habe. Wunderbar. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Bevor wir zur nächsten Anfrage kommen, darf ich bekannt geben, dass Herr Abg. Amhof durch Krankheit entschuldigt ist. Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 03468-2017/0001 - KSP/LM), die von Frau Abg. Däger-Gregori gestellt und an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend und Personal gerichtet ist. (Die Arbeit der MA 35 wird sowohl von den Medien, als auch von der Volksanwaltschaft immer wieder thematisiert. Auch im vorliegenden Bericht finden sich neben der Feststellung eines massiven Rückganges an Beschwerden im Einwanderungsbereich auch Kritikpunkte am Vollzug der Behörde. Welche Verbesserungen hat es gegeben und welche Schritte wurden gesetzt, um den Vollzug des Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsgesetzes in Wien zu optimieren?) Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie in dem Haus oft diskutiert, ist die MA 35 in den letzten Jahren immer wieder auch im Zentrum der Kritik, zuletzt eben auch von der Volksanwaltschaft, gewesen. Vor allem geht es um die Verfahrensdauer. Ich möchte das aber zum Anlass nehmen, um ein bisschen auszuholen, um zu zeigen, wie viel in den letzten Jahren getan wurde, nicht nur, um die Probleme in den Griff zu bekommen, sondern um diese massiv zu verbessern, und das auch für ein großes Dankeschön an das Team nutzen. Zuallererst zeigt der Bericht der Volksanwaltschaft auch, dass sich die MA 35 auf einem sehr guten Weg befindet, und das trotz nach wie vor stark steigender Antragszahlen. Trotz dieser stark steigenden Antragszahlen konnte der Output massiv gesteigert werden. Auch die Zahl der offenen Verfahren ist trotz gestiegener Antragszahl seit sieben Monaten durchgängig rückläufig. Jetzt stellt man sich die Frage, wie das geht. Zuallererst hat die MA 35 in den letzten Jahren mit sehr viel Energie und sehr akribisch an der Verbesserung der gesamten Ablauf- und Aufbauorganisation gearbeitet und sich mit den dahinterstehenden Prozessen auseinandergesetzt, das eben trotz der Tatsache, dass sich gerade im Bereich der Einwanderungen und der Staatsbürgerschaften die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Grunde genommen permanent ändern, fast halbjährlich ändern und somit die Organisation laufend an die Rahmenbedingungen, die sich immer ändern, abgestellt und verändert werden muss. Trotz dieser Tatsache sind die Abläufe der Behörde sehr gut organisiert. Zusätzlich, weil es allein an der Ablauforganisation natürlich nicht liegt, wurde in den letzten Jahren auf Grund der stark steigenden Verfahrenszahl das Personal aufgestockt, und zwar um 98 Dienstposten. Was hat das gebracht? Wie erwartet waren starke Verbesserungen im Einwanderungsbereich die Folge und bereits Ende 2015 zu erkennen. Aber auch im Staatsbürgerschaftsbereich, wo es grundsätzlich auf Grund der Materie deutlich länger dauert, sind die ersten Zeichen des Aufschwungs ungefähr seit Herbst 2016 klar spürbar. Das sieht man auch an den steigenden Erledigungszahlen. Die MA 35 hat in den letzten Jahren damit kontinuierlich an Qualität gewonnen und zahlreiche Verbesserungen, Veränderungen in allen Bereichen, strukturell, organisatorisch, fachlich, personell, räumlich, erfolgreich umgesetzt. Gerade wird an einer neuen IT-Lösung für die Bereiche Einwanderung und Staatsbürgerschaft gearbeitet. Die MA 35 hat in den letzten Jahren im Rahmen des Möglichen, und das muss man so sagen, auch im Rahmen des Beeinflussbaren - nicht alles ist beeinflussbar - rasch und vorausschauend agiert. Es ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, zu sagen, dass im Grunde genommen Prognostiziertes eingetreten ist. Wir haben uns in diesem Haus viele Jahre damit beschäftigt. Es darf daran erinnert werden, dass mehrfach darauf hingewiesen wurde. Es braucht nicht nur Kraftanstrengungen. Die Kraftanstrengungen und die Maßnahmen, die seit Mitte 2014 gesetzt werden, werden zumindest bis 2016 Zeit brauchen. Das wurde von dieser Stelle aus immer gesagt. Aus heutiger Sicht kann man sagen, das ist eingetreten, sowohl, was die Zeit als auch, was das Positive, nämlich das sicht- und messbare Verbessern der Situation, betrifft. Lassen Sie mich ein bisschen ins Detail gehen. Der Einwanderungsbereich ist nach wie vor stark belastet. Trotzdem ist es gelungen, den Bereich zu optimieren, und das wirklich mit beeindruckenden Zahlen. So sind die Rückstandszahlen massiv verringert worden, um 81 Prozent. Die durchschnittliche Verfahrensdauer wurde seit 2014 um fast die Hälfte, also um 48 Prozent, gesenkt. Auch - weil das der ursprüngliche Anlass für die Frage war - die Volksanwaltschaftsbeschwerden wurden auf ein Minimum reduziert. 2016 gab es 6 berechtigte Beschwerden bei 120.000 Verfahren. Das sind 0,005 Prozent aller Verfahren im Einwanderungsbereich. All das trotz einer Steigerung der Anträge, die es im Zeitraum von 2012 bis 2015 auch gegeben hat, um knapp ein Viertel, also 22 Prozent. Die gewonnenen Synergieeffekte durch die Verbesserungen spiegeln sich auch in den Erledigungszahlen wider. So konnten im Jahr 2016 insgesamt 2.214 Verfahren mehr erledigt werden, als Eingänge verzeichnet wurden. Was ist damit gemeint? Es wird auch der Rucksack an Verfahren immer kleiner und abgebaut. An dieser Stelle möchte ich aber - ich habe es vorhin schon gesagt - dennoch auf eine grundsätzliche Schwierigkeit im Hinblick auf den Vollzug der Einwanderungsbestimmungen verweisen. Es sind seit 2005 im Schnitt jedes halbe Jahr die Gesetzesbestimmungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert worden. Es wurde seit 2005 25 Mal novelliert. Das ist natürlich für die Organisation und vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 35 eine riesengroße Herausforderung. Der zweite große Bereich ist der Bereich der Staatsbürgerschaft. Da wurden auch viele Schritte gesetzt, um die Abläufe zu optimieren. Ich habe es bereits gesagt. Auch da zeigt die deutliche Steigerung der Erledigungen, dass die gesetzten Maßnahmen wirken. Ein kleiner Überblick: Auf der einen Seite wurden Prozesse optimiert. Es wurden alle Maßnahmen des Stadtrechnungshofberichtes natürlich genau angeschaut. Man hat daraus gelernt. Sie sind auch fast gänzlich umgesetzt worden. Es gibt natürlich auch laufende Schulungen und Qualitätsverbesserungen für das Personal. Auch das sind Entwicklungen, die den Fachbereich massiv verbessert haben. Parallel ist die gleiche Situation wie im Einwanderungsbereich eine massive Mehrbelastung an Arbeit. Es ist zum Beispiel so, dass die Einführung der Landesverwaltungsgerichte - an sich eine gute Sache - bedeutet, dass es seit 2014 einen erheblichen Mehraufwand für die MA 35, zum Beispiel durch die Teilnahme an Verhandlungen, durch Verfassen von Revisionen, et cetera, gegeben hat. Es gibt, und das wurde im Ausschuss schon mehrfach diskutiert, natürlich auch eine sehr lange Einschulungszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Noch einmal spule ich zurück. Es sind sehr viele Neue dazugekommen, weil die Gesetzesmaterie sehr komplex ist. Und das parallel zu einer massiven Steigerung der Antragszahlen, allein zwischen 2013 und 2014 zum Beispiel um 34 Prozent. Natürlich sind auch Maßnahmen gesetzt worden, die sich auf beide Fachbereiche auswirken, zum Beispiel ein konkretes Gesundheitsmanagementkonzept. Wir können stolz darauf sein, dass die MA 35 im Vergleich zum gesamten Magistrat deutlich weniger Krankenstandstage hat, dass diese Krankenstandsquote auf vier Tage pro Person weiter verringert wurde. Auch weitere Themen wie Fortbildungsmaßnahmen, ein verbessertes Controlling, regelmäßige Treffen mit den NGOs, und so weiter haben zur positiven Entwicklung beigetragen. Was ich mit der langen Ausführung sagen will, sind in erster Linie drei Dinge: Die Herausforderungen sind riesengroß. Die Herausforderungen bleiben leider riesengroß. Es ist auch weiterhin so, dass große Anstrengungen getan werden müssen. Aber diesen Herausforderungen ist in den letzten Jahren wirklich beispielhaft begegnet worden. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, um dem Team der MA 35, allen voran Werner Sedlak und Michaela Bankel, die dort hinten sitzen, ein großes Dankeschön zu sagen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von StR Mag. Gernot Blümel, MBA.) Es ist jeder Job, den man in der Stadt macht, ein wichtiger und ein schwieriger. Manche sind besonders schwierig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 35 gehören ganz sicher zu dieser Kategorie. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen, auch von meiner Seite! Ohne Frage gibt es einige Verbesserungen im Bereich des Einwanderungsgebietes. Dafür auch Danke für die Fortschritte. Im Bereich der Staatsbürgerschaft der MA 35 ist die Entwicklung leider nicht so erfreulich. Da sind die begründeten Beschwerden sogar von 54 auf 82 gestiegen. Diesen Bereich haben Sie jetzt komplett ausgespart. Dieser Bereich wird auch zusätzlich durch die Überprüfung der Doppelstaatsbürgerschaften - Schrägstrich: türkischer Staatsangehöriger - belastet. Inwiefern schätzen Sie in dem Bereich die Situation ein? Ab wann wird man auch hier die Rückstände zurückbilden können? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Herr Abgeordneter! Auf Grund unser aller wertvoller Zeit möchte ich einfach noch einmal einladen, es nachzulesen oder ich kann es dann auch noch im Zwiegespräch machen. Ich habe eigentlich relativ lange auch über die Maßnahmen im Fachbereich Staatsbürgerschaft gesprochen, von den Prozessen, die dort optimiert wurden, bis hin zur Umsetzung der Stadtrechnungshofberichte, natürlich auch mit den Ergebnissen, die man ungefähr seit Herbst 2016 erkennen kann. Seit Herbst 2016 bauen wir hier den Rückstand stark ab, und man sieht auch einen klaren Erfolg der Maßnahmen. Aber zugleich habe ich eben auch erzählt, dass es dort ungleich komplexer ist - wie Sie ja auch gesagt haben -, was die Einschulungen betrifft, was die Gesetzesmaterie betrifft. Auch, was die Verfahrensdauer betrifft: Die Verfahrensbestimmungen sind wirklich sehr komplex. Es gilt zahlreiche Unterlagen vorzulegen, teilweise auch komplizierte Berechnungen, wofür wiederum teilweise andere, externe Behörden gefragt werden müssen. Da kann man dann wieder, was die Beantwortungsdauer betrifft, nicht Einfluss darauf nehmen. Insgesamt ist die MA 35 auch auf die Mitwirkung der Kundinnen und Kunden angewiesen. Dieser Gesamtkomplex ist beim Bereich Staatsbürgerschaft insgesamt, sagen wir einmal, ein besonders schwieriger und herausfordernder, daher auch die Tatsache, dass es länger dauert. Aber wir haben hier große, große Erfolge. Zur konkreten Frage bezüglich der Doppelstaatsbürgerschaften nun vielleicht noch einmal ein Überblick, worum es hier eigentlich geht: Im Mai 2017 sind - wir alle wissen es - drei Listen an die MA 35 ergangen, aus unterschiedlichen Quellen. Insgesamt sind 100.000 Datensätze auf diesen Listen, vom LVT, von der FPÖ, beziehungsweise dann in weiterer Folge vom Landesverfassungsschutz und von einer anonymen Quelle. Diese Listen wurden danach von der MA 35 sowie in ganz Österreich von den Behörden mit dem zentralen Melderegister sowie dem zentralen Staatsbürgerschaftsregister abgeglichen. Dann bleiben 18.500 Personen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und auf den Listen aufscheinen. So weit, so gut. Diese 18.500 müssen, um festzustellen, ob es sich um potenzielle Verdachtsfälle, um unerlaubte oder eben erlaubte Doppelstaatsbürgerschaften handelt, händisch Fall für Fall geprüft werden. Also jeder einzelne Akt muss in die Hand genommen und individuell geprüft werden, und es braucht für diese Prüfung ein breites Wissen der Rechtsvorschriften. Bei Verdacht - also noch einmal, jetzt hören wir es gleich ganz fertig -, bei Verdacht auf unerlaubte Doppelstaatsbürgerschaft kommt dann das Feststellungsverfahren. Dieses Feststellungsverfahren ist wiederum ein klassisches Ermittlungsverfahren. Das bedeutet, es braucht Zeit, denn da werden die Betroffenen vorgeladen. Dann braucht es Zeit für das Vorbringen von Beweisen. Die Beweise müssen gewürdigt werden, eine Recherche bei anderen Behörden muss durchgeführt werden, und natürlich muss vom Ergebnis der Beweisaufnahme verständigt werden. Das Thema ist für uns aber an sich nichts Neues, weil die MA 35 bis jetzt im Schnitt 700 Feststellungsverfahren im Jahr hatte. Die Herausforderung ist die Anzahl, und das ist der Grund, warum auf Grund des Mehraufwandes das Personal der MA 35 weiter aufgestockt wurde, um 25 Personen, die eben in der Schwerpunktgruppe Doppelstaatsbürgerschaft mit den Verfahren betraut sind. Diese 25 Personen sind zusammen mit den anderen verantwortlich für die Verfahren, und sie arbeiten sehr schnell. Von der MA 35 sind bereits über 2.200 Verfahren eingeleitet worden, und die Behörde befindet sich in allen diesen Fällen eben derzeit im Ermittlungsverfahren. Das ist auch im österreichweiten Vergleich, sagen wir einmal, mehr als sportlich. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Einen Teil dieser Informationen, die ich jetzt hören konnte, konnte ich ja auch schon einem Akt des Wohnausschusses entnehmen, weil jetzt eben für diese 25 Mitarbeiter Büroflächen angemietet werden müssen. Diesem Akt entnehme ich auch, dass nicht nur 25 zusätzliche Mitarbeiter aufgenommen werden, sondern auch 4 Mitarbeiter aus dem Personalstand der MA 35, also dann insgesamt 29 offenbar diese Doppelstaatsbürgerschaften überprüfen sollen. 18.500 Prüfungen, das ist doch eine sehr große Zahl, eine viel größere Zahl, als man ursprünglich angenommen hat. Da stellt sich die Frage, ob hier berechtigterweise eine türkische und eine österreichische Staatsbürgerschaft bestehen können. Die Frage ist nun: In welchem Zeitraum sollen diese 18.500 Personen geprüft werden? In welchem Zeitraum ist das mit 29 Mitarbeitern möglich? Sind es 29, oder sind es mehr? Und was ist Ihr Ziel für den Zeitpunkt, dass man wirklich Bescheid weiß, dass man eine definitive Prüfung zu diesen 18.500 Fällen hat? Wann werden diese geprüft sein, was ist Ihr Ziel für das Ende dieser Prüfung? Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Nun, zuallererst möchte ich dazu sagen, dass sich das vom ersten Tag nach Einlangen dieser Liste an nicht verändert hat. Ich bin der Meinung, das Thema ist ein riesengroßes, es ist aber zugleich auch ein sehr, sehr sensibles und ernstes. Daher braucht es meiner Meinung nach vier Dinge. Zuallererst: volle Transparenz! Ich bin vom ersten Tag an auch immer Rede und Antwort gestanden über den Stand der Verfahren, über die Zahl der Verfahren, über die Art und Weise, wie wir das angehen. Also: Transparenz. Das Zweite ist natürlich, das Ganze nicht zu verzögern, es so schnell wie möglich anzugehen und dafür auch die Mittel bereitzustellen. Drittens aber: so konsequent, so redlich und so gewissenhaft wie nötig zu prüfen! Denn niemand hat etwas davon, wenn wir hier die Verfahren in einem Husch-Pfusch-Verfahren abschließen, und sie werden dann nachher gerichtlich wieder aufgehoben - einmal abgesehen davon, dass das natürlich Verfahren sind, die auf dem Rücken von Menschen stattfinden, die hier in Österreich leben, Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind, ihren Pflichten nachkommen, Steuern zahlen, et cetera. Was ich damit sagen will, ist: Rechtsstaat ist Rechtsstaat, und wir werden das so durchführen, wie es notwendig ist. Das vierte in diesem Zusammenhang Notwendige ist: Wir machen das in sehr, sehr enger Abstimmung mit den anderen Bundesländern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen sich nahezu monatlich, und dazwischen tauschen sie sich auch aus mit den Behördenleiterinnen und Behördenleitern der anderen verantwortlichen Behörden in den Ländern. Es geht im Grunde genommen darum, einen gemeinsamen Weg zu finden, wie man das machen kann. Das wird natürlich in den nächsten Wochen und Monaten auch die Dauer, die Geschwindigkeit und die konkrete Form der Verfahren betreffen. Denn wenn diese einmal abgeschlossen sind, rechtskräftig sind, dann wird man sich ja mit den anderen Bundesländern austauschen und vermutlich eine klarere Sichtweise darauf bekommen, wie lange es dauern wird und auf wie viele Verfahren man sich einstellen muss. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Danke, Herr Stadtrat! Vielleicht erlauben Sie mir eine Bemerkung zu Ihrer letzten Ausführung: Bei den Doppelstaatsbürgerschaften handelt es sich natürlich auch um manche Fälle, wo jemand bewusst dolos sich die ehemalige, zurückgelegte Staatsbürgerschaft mutmaßlich wiedergeholt hat. Da ist also natürlich schon auch zu bedenken, dass die Republik Österreich offenkundig in solchen Fällen vielleicht auch getäuscht wurde, um sich da eventuell Vorteile letztendlich auf beiden Ebenen zu verschaffen. Insofern ist es auch wichtig, dass ein Rechtsstaat hier ganz klar zeigt, dass man sich das nicht gefallen lässt und entsprechend auch das bestehende Gesetz exekutiert. Die Frage der MA 35 und der Staatsbürgerschaften taucht nicht nur in Volksanwaltschaftsberichten auf, sondern auch im Bericht des Landesverwaltungsgerichts, das festgestellt hat, dass hier oftmals auf Grund von Devolutionen dann das Landesverwaltungsgericht sozusagen das Verfahren in erster Instanz durchführen musste. Glauben Sie, dass auf Grund der von Ihnen getroffenen Maßnahmen bei der MA 35 uns derartige Devolutionen in den nächsten Jahren erspart bleiben? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Erstens einmal: Dem ersten Teil der Frage, der eine Feststellung war, kann ich nur zustimmen. Selbstverständlich! Dafür sind ja auch die Feststellungsverfahren da, um eben festzustellen, ob es sich bei einer Staatsbürgerschaft um eine illegale Staatsbürgerschaft handelt und ob man die eben im Zuge dieses Feststellungsverfahrens auch verliert oder aberkannt bekommt. Was die Zusammenarbeit beziehungsweise die Verfahren am Verwaltungsgericht betrifft: Ganz ehrlich, ich denke, es hat keinen Sinn, hier zu glauben, denn wir sollten die Zeit abwarten, bis wir eben nicht nur glauben, sondern wissen. Aber was man schon erkennen kann, ist grundsätzlich, dass natürlich für die MA 35 die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsgericht nicht nur viel Zeit bringt, sondern auch grundsätzlich sicher die Rechtsprechung sozusagen verbessert. Denn allein seit Gründung des Verwaltungsgerichtes Wien hat die MA 35 223 Revisionen beim VwGH eingebracht, und das ist insofern relevant, als diese Revisionen auch zumeist von Erfolg gekrönt sind. Das ist also, rein juristisch gesprochen, schon auch ein Beitrag zu einer Qualitätsverbesserung der Geschichte insgesamt. Dass es einer ist, der in Zukunft nicht kleiner wird, davon gehe ich aus. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Damit ist die Fragestunde beendet. Wir kommen zur Aktuellen Stunde, die möglicherweise wieder eine Taferl- und Filmstunde wird. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema Schuldenexplosion ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Natürlich, danke für den Hinweis: die 5. Anfrage! Wir kommen zurück zur Fragestunde. Die Taferln haben mich so fasziniert, dass ich die Frage übersprungen habe. Die 5. Anfrage (FSP - 03473-2017/0001 - KNE/LM) wurde von Herrn Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet. (Mit Beschluss des Nationalrates wird es auf dem Wege einer Verfassungsbestimmung im ASVG ab 1. Jänner 2018 den Ländern verboten sein, zur Abdeckung von Kosten der stationären Pflegeeinrichtungen auf das Vermögen von Pflegebedürftigen bzw. auf jenes von deren Angehörigen zurückzugreifen. Der neue § 707a Abs. 2 ASVG bestimmt, dass landesgesetzliche Regelungen zum Pflegeregress automatisch außer Kraft treten. Übergangsbestimmungen können bundesgesetzlich getroffen werden. Nach Prognosen des Sozialministeriums wird die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ab 1. Jänner 2018 um etwa 10 Prozent steigen. Das hat zur Folge, dass in die Kosten der Abschaffung des Pflegeregresses aus Wiener Sicht nicht nur der Einnahmenentfall in Höhe von mindestens 35 Millionen EUR pro Jahr, sondern auch die Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb von neuen stationären Pflegeplätzen einzurechnen sind. Angesichts der erst anlaufenden Regierungsverhandlungen auf Bundesebene ist nicht damit zu rechnen, dass bis zum Inkrafttreten des § 330a ASVG Übergangsbestimmungen durch den Nationalrat beschlossen werden. Plant die Wiener Landesregierung, ein Durchführungsgesetz zur Abschaffung des Pflegeregresses vorzubereiten, durch das die Rechtssicherheit für die öffentliche Hand sowie für Patient_innen erhöht und die negativen finanziellen Folgen für das Land Wien reduziert werden?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Kommen wir doch noch zu unserer Frage! Die Abschaffung des Vermögensregresses für die stationäre Pflege wurde in diversen Paragrafen - ich glaube, die brauche ich jetzt nicht auszuführen - abgestimmt. Verfassungsbestimmungen waren auch dabei, sind auch beschlossen worden. Ebenfalls festgelegt wurde, dass die sogenannte Durchführungsverordnung vom Bund zu erlassen ist. Was jetzt Sache ist, ist, dass wir uns derzeit in Gesprächen befinden, was diese Durchführungen betrifft. Ich muss allerdings sagen, dass das derzeit natürlich eine große Herausforderung ist, denn welche Situation wir gerade im Bund haben und wie da die Regierungsverhandlungen ausschauen, das ist eine andere Sache. Ich rechne also nicht damit, dass wir so eine Verordnung bekommen und damit auch ein Regelwerk in die Hand bekommen, um hier in Wien damit umzugehen, bevor nicht eine Regierung steht und das wahrscheinlich sogar ein Teil eines Regierungsübereinkommens sein wird. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Frau Landesrätin! Sie haben schon gesagt, es gibt das Bundesgesetz - Gott sei Dank, muss ich sagen, ich bin sehr froh darüber -, dass der Pflegeregress gefallen ist. Aber es gibt noch nicht die Durchführungsbestimmungen, die natürlich auch notwendig sind. Daher meine Frage an Sie, denn für Sie ist das jetzt ja relativ kompliziert. Wir haben in Kürze den Voranschlag für 2018. Ich nehme an, Sie haben bereits bekannt gegeben, mit welchem Einnahmenentfall Sie rechnen - was aber jetzt relativ schwierig anzugeben ist, weil entweder der Pflegeregress mit 1.1.2018 entfällt, ja, aber wie ist es mit den Fällen, die bereits jetzt in Pflege sind? Das ist nicht geklärt, und daher würde ich Sie fragen: Welchen Betrag haben Sie da angenommen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wir haben es eigentlich ganz genau durchgerechnet, und diese Zahlen haben wir auch dem Bund bekannt gegeben, weil ja im Vorfeld schon die Debatte war: Was bedeutet das für jedes einzelne Bundesland? Weil ja die Bundesländer ganz unterschiedliche Regressregelungen gehabt haben. Wir haben sicher die Regelungen gehabt, die den Pflegebedürftigen am meisten entgegengekommen sind. Aber wenn man es sich ausrechnet: Für das Jahr 2018 rechnen wir mit voraussichtlich 37 Millionen EUR, für das Jahr 2019 mit 38 Millionen EUR, und 2020 kommt man dann wahrscheinlich schon auf 40 Millionen EUR. Da muss man aber dazusagen: Auf der einen Seite brauchen wir natürlich eine gemeinsame Spielregel im Umgang mit dieser neuen Situation, wo wir politisch ja alle dafür waren, dass das passiert. Und auf der anderen Seite wird das auch bedeuten, dass wir uns gut anschauen müssen: Hat das eine Konsequenz auf die Kapazitäten? Und welche Kapazitäten haben wir zur Verfügung? Präsident Prof. Harry Kopietz: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg. Meinhard-Schiebel. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Stadträtin, für Ihre bisherigen Erklärungen. Ich hätte noch eine Nachfrage dazu. Vorausgesetzt, die Nachfrage nach Heimplätzen würde tatsächlich steigen: Reicht die derzeitige Kapazität der Wiener Pflegewohnhäuser aus? Das ist meine erste Frage, und die zweite: Wie weit reicht das Konzept Pflege und Betreuung 2030 aus, um durch einen weiteren Ausbau der mobilen Betreuung und Pflege möglichst viele Menschen auch weiterhin zu Hause betreuen zu können? Danke. Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wir sind in Wien in der Situation, dass wir auf Grund der wachsenden Stadt natürlich auch zum Teil in die Vorlage gehen konnten und wir jetzt Kapazitäten zur Verfügung haben, die noch nicht an ihre Grenzen stoßen. Das heißt, wir haben hier eine Reserve, wenn man es so sagen darf. Was mir aber auch besonders wichtig ist, ist, dass es auf der einen Seite um den Wegfall des Pflegeregresses geht und da vielleicht ein höherer Bedarf entstehen wird, aber auf der anderen Seite wir uns ganz stark professionalisieren in unserem Case Management im FSW, um auch wirklich die Pflege anbieten zu können, die tatsächlich gebraucht wird. Da gibt es mittlerweile eine ganz große Palette in dieser Stadt. Je besser wir im Case Management sind, desto besser können wir natürlich auch noch einmal unsere Kapazitäten managen. Weil wir vorhin darüber gesprochen haben: Hat es eine Auswirkung oder nicht? Das können wir jetzt ad hoc so noch nicht sagen. Wir wissen, was es uns kosten wird, wenn wir ungefähr diesen Stand von heute bis 2020 beschreiben und nachvollziehen. Aber es wird ganz wichtig sein, individuelle Leistungen gut darzustellen und dann die Wienerinnen und Wiener auch entsprechend mit diesen Leistungen zu versorgen. Für 2017 hatten wir ein Kontingent von 20.422 Plätzen, also jedenfalls ein Kontingent, mit dem wir gut das Auslangen gefunden haben. Das werden wir auch in der wachsenden Stadt so fortschreiben. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Seidl. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke, Frau Landesrätin, für die bisherige Beantwortung. Sie haben ja schon sehr viel gesagt, und Frau Korosec hat es auf den Punkt gebracht: Wie viel wird es in Zukunft kosten? Sie haben dankenswerterweise auch Zahlen genannt. Aber ich möchte an die vorige Frage meiner GRÜNEN-Kollegin anschließen, und zwar: Wissen Sie ungefähr oder gibt es schon Planungen, wie viele zusätzliche stationäre Pflegeplätze ab dem nächsten Jahr in Wien notwendig sein werden? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Es gibt vom FSW eine Planung im Sinne von "Es bleibt, es schreibt sich fort, wie es jetzt ist." bis hin zu "Wir haben einen stark ansteigenden Anspruch an Plätzen auf Grund des Wegfalls des Regresses." Nun ist aber "stark ansteigend" in Wien ein bisschen relevant - ich sage es jetzt einmal so -, weil wir eben bisher schon eine sehr entgegenkommende Regressregelung hatten. Das heißt, es gibt natürlich Menschen, die in dieser Stadt besser verdienend, wohlhabender waren und die sich Pflege bisher zum Beispiel privat organisiert haben. Würden wir diese Plätze in Zukunft mitrechnen und auf unsere Kapazitäten umlegen, dann würden wir auch damit unser Auslangen finden. Wir haben aber nicht nur wegen des Pflegeregresses ein Thema der Kapazitäten, sondern wir müssen sehen, wenn wir das Pflegethema insgesamt anschauen, dass wir nach den derzeit errechneten Prognosen bis zum Jahr 2050 einen Aufwand in der Pflege um fast 300 Prozent plus haben werden. Auf der einen Seite natürlich in unseren Einrichtungen im Krankenanstaltenverbund, aber natürlich auch genau dann, wenn es darum geht, für diese Gruppe ein Angebot zu machen. Deswegen müssen wir uns in dieser Stadt ohnehin gut aufstellen, aber das ist etwas, das der FSW in seinen Planungen natürlich schon die ganze Zeit mitdenkt. Ich sage es jetzt einmal hier sehr vorsichtig: Wir sind auf einen Anstieg in der Pflege gut vorbereitet, und ich mache mir nicht die Sorgen, dass wir wegen des Wegfalls des Regresses in einen Kapazitätsnotstand kommen. Das ist jetzt einmal die Botschaft, die ich aus heutiger Sicht so auf jeden Fall absetzen kann. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen zur 4. und letzten Zusatzfrage, die von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte trotzdem noch einmal auf Ihre Beantwortung der Frage zurückkommen, weil wir de facto die Situation haben, dass die landesgesetzlichen Regelungen aufgehoben sind, wir auf der anderen Seite, wie Sie ausgeführt haben, auf der Bundesebene auf das Durchführungsgesetz warten. Das heißt: Fakt ist, wir haben Rechtsunsicherheit ab dem 1.1.2018. Wie gehen Sie damit um? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Diese Rechtsunsicherheit besteht, deswegen machen wir auch großen Druck, dass man die Gespräche zu dieser Verordnung trotzdem weiterführt. Wir hoffen sehr, dass wir diese Rechtsunsicherheit sehr rasch beseitigen können. Nur können wir als Wien jetzt auch nicht eine Rechtssicherheit schaffen, die dann für alle anderen wiederum nicht gilt. Also wir sind da ein bisschen mitgehangen-mitgefangen. Ich weiß auch von den diversen Institutionen - nicht nur vom FSW, sondern ich war jetzt zum Beispiel in einem Haus der Caritas Socialis -, dass man diese Rechtsunsicherheit natürlich stark beklagt. Man weiß zwar, dass es am Bund liegt, aber man hofft halt trotzdem, dass wir schnell auf eine Lösung kommen. Warum? Mit denen, die wir jetzt in der Pflege haben, macht es uns ja weniger ein Thema. Aber mit denen, die in der Pflege neu dazukommen, ist es natürlich sehr wohl ein Thema: Zahle ich das? Zahle ich das nicht? Wie organisiere ich das? Das ist für die vielen, vielen Partnerinnen, die wir im Bereich der Pflege haben, ein ausgesprochen unangenehmer Zustand. Wir werden in Wien alles daransetzen - und Peter Hacker sitzt ja in diesen Verhandlungen -, um rasch zu dieser Rechtssicherheit zu kommen, die sich die Kundinnen und Kunden natürlich auch alle verdient haben. Denn zuerst gibt es die gute Botschaft, und dann weiß man nicht, wie man es tut? Das ist auch kein guter Zustand, da muss ich Ihnen recht geben. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Wir kommen damit nun zur Aktuellen Stunde, die vom Klub der FPÖ mit dem Thema "Schuldenexplosion trotz österreichischem Stabilitätspakt! - Brauners schreckliches Erbe an künftige Generationen" verlangt wurde. Das Verlangen wurde ordnungsgemäß beantragt. Der Erstredner ist Herr Abg. Nepp. Die Aktuelle Stunde ist damit eröffnet, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dominik Nepp, MA (FPÖ): Ja, herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Ich würde mich ja freuen, könnten wir, wenn es um das Thema Finanzen in der Stadt Wien geht, einmal über eine Nullneuverschuldung, über ein Nulldefizit debattieren. Aber jedes Mal, wenn wir über die Finanzen hier in Wien debattieren müssen, reden wir über die Nullkompetenz - und zwar über die Nullkompetenz der Frau Brauner, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Es ist ja wirklich schade, dass sie nicht hier ist. So ein Kernthema, das die Stadt betrifft, die Finanzen, die Zukunft der Stadt - und die Frau Brauner ist nicht hier! Ich muss ehrlich sagen, ich empfinde das persönlich als Parlamentarier hier als eine Frechheit. Das grenzt an Arbeitsverweigerung, und es ist eine Missachtung dieses Hohen Hauses, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Aber sie besitzt ja auch die Frechheit, drei Tage nach einer Nationalratswahl - einer Nationalratswahl, wo der SPÖ-Kanzler abgewählt wurde, wo die GRÜNEN aus dem Nationalrat geflogen sind -, drei Tage nach einer entscheidenden Nationalratswahl kommt sie daher und bestätigt uns, was wir schon vorher vermutet haben, nämlich, dass die Neuverschuldung im kommenden Jahr 400 Millionen EUR betragen wird! Da frage ich mich schon: Das hat sie genau drei Tage nach einer Nationalratswahl erfahren? Das, was schon alle Spatzen von den Rathausdächern gepfiffen haben? Drei Tage danach kommt sie daher, das hat sie nicht vorher gewusst? Ich sage Ihnen eines: Diese unehrliche Politik, die hier von Rot-Grün und von der Frau Brauner betrieben wird, so etwas gehört sich nicht für dieses Hohe Haus, wo die Menschen da draußen im Dunkeln gelassen werden, wo die Wahrheit verschleiert wird, um dann, wenn es vielleicht angenehm ist, drei Tage nach der Wahl, daherzukommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen da draußen verdienen die Wahrheit, sie hätten viel früher informiert gehört. Das alles ist rot-grüne Verschleierungspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Dabei muss sie die Zahlen sowieso immer wieder weiter nach oben korrigieren auf Grund der Sozialkosten, die Sie hier mit Ihrer rot-grünen Willkommenspolitik verursacht haben. Die schockierenden Zahlen werden auch heuer weiter explodieren. Und dann kommt sie immer her mit ihrer dilettantischen Schätzung: 2018 werden wir ein paar Schulden mehr haben, ein paar Millionen, und so weiter. Ich sage Ihnen eines: So wie es weitergeht, werden wir 2018 Schulden in Höhe von 7 Milliarden EUR haben. Na hallo! Oder wie es Frau Brauner sagen würde: Hallöchen! So etwas hat sich Wien als Finanzstadträtin nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Haben Sie denn keine Manieren ...) Ich sage Ihnen eines: Sie reden hier über Manieren, Frau Kollegin Wehsely, Sie haben es geschafft mit Ihrer hasserfüllten Ausgrenzungspolitik der FPÖ gegenüber, dass die SPÖ im Bund in Opposition geschickt wird! Und ich verspreche Ihnen eines: 2020 werden auch Sie es mit Ihrer Ausgrenzungspolitik schaffen, dass die Roten hier nicht mehr auf der Regierungsbank sitzen werden, Frau Wehsely! (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Sie wissen aber schon ...) Da leisten Sie einen Bärendienst für die Sozialdemokratie. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: ... für Wien!) Dann kommt immer die Frau Brauner daher und sagt, na ja, das ist ohnehin nur ein kleiner Prozentsatz an Schulden, wenn wir dem die Wirtschaftsleistung der Stadt gegenüberstellen. Allein schon so ein Vergleich ist ja unredlich! Diese Wirtschaftsleistung der Stadt schaffen die Privaten, die rackern tagtäglich, die hackeln - und dann kommt sie daher und nimmt das als Entschuldigung dafür, dass Sie hier eine rote Schuldenpolitik machen. Staatliche Schulden argumentieren Sie so, dass die Privaten fleißig hackeln. So ein Vergleich ist unredlich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Die einzige Idee, die Sie jedes Jahr haben, ist, an der Gebührenschraube zu drehen. Kanalgebühren, Müll, Wasser: Monat für Monat müssen die Wiener mehr zahlen. Und was sagen die aktuellen Zahlen der Armutskonferenz 2017? 400.000 Menschen leben in Wien an der Armutsgrenze. Das haben Sie verursacht! Das "Sozial" in Ihrem Namen der Partei können Sie längst streichen, Sie haben sich vom Sozialen verabschiedet. Brauner und Häupl sind der Verderb für die finanzielle Zukunft dieser Stadt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Aber wir haben einen Stabilitätspakt unterschrieben. Herr Lhptm Häupl hat diesen unterschrieben, eine 15a- Vereinbarung, und dieser Stabilitätspakt hätte sicherstellen müssen, dass die Neuverschuldung in Wien nicht so in die Höhe schießt. Frau Brauner hat uns schon für 2016 ein Nulldefizit versprochen. Jetzt kommt sie daher und sagt, das ist alles nicht einzuhalten, erst 2020. Frau Brauner wird es auch 2020 nicht schaffen, denn die Sozialkosten explodieren, und das sind alles die Auswüchse Ihrer fahrlässigen rot-grünen Willkommenspolitik. Allein dieses Jahr müssen wir eine halbe Milliarde Euro ausgeben für Grundversorgung und Mindestsicherung von Asylanten und Wirtschaftszuwanderern - und derweil haben Sie uns gesagt: Meine Güte, wir profitieren davon, wir profitieren ja wirklich von dieser Willkommenspolitik. Der Herr Schulz, Ihr Kollege - der übrigens auch abgewählt wurde, genauso wie Sie letzten Sonntag -, Ihr Kollege Schulz hat gesagt, das ist mehr wert als Gold, was hier herkommt. Der Herr Bürgermeister hat hier gesagt und auch die Frau Brauner hat hier gesagt, diese Willkommenspolitik, davon werden wir alle profitieren. Das sind tolle Akademiker, Wissenschaftler, Human Capital, das hier herkommt. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Experimentalphysiker!) Nichts hat sich bewahrheitet! Sie haben schlecht ausgebildete Menschen, nicht ausgebildete Menschen hierhergeholt, meistens muslimischen Glaubens. Diese Menschen lehnen uns ab, sie lehnen unsere Gesetze ab, sie lehnen unsere Werte ab. Das Einzige, was sie nehmen, sind Ihre Sozialzuckerln, wobei Sie in die ganze Welt hinausschreien: Kommt hierher, hier fließen Milch und Honig, wir können uns schon die Mindestsicherung für alle Menschen dieser Welt leisten! Da sage ich Ihnen - und das ist Handschrift freiheitlicher Politik -: Wenn wir hier spätestens 2020 auf der Regierungsbank sitzen, wird Schluss mit den Sozialzuckerln für Zuwanderer und Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Welt sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Da verstehe ich wirklich nicht Ihren verblendeten Idealismus, oder Ihre Ideologie - nicht Idealismus, das ist das falsche Wort -, Ihre verblendete Ideologie, die Sie hier tagtäglich offenbaren und zeigen. Sie haben ja doch alle selber Kinder! Sie müssen ja auch an die Zukunft Ihrer eigenen Kinder und die Kinder aller anderen denken. Unsere Kinder, jedes Kind, das hier auf die Welt kommt, startet schon einmal mit einem enormen Schuldenrucksack. Da rede ich jetzt nicht von den 6 Milliarden EUR Schulden, die offiziell ausgewiesen sind, denn in Wirklichkeit, mit diesen gesamten ausgelagerten Unternehmen, sind die Schulden ja viel, viel höher. Wenn wir das alles zusammenrechnen, haben wir 18 Milliarden EUR Schulden! Ja, das ist ja der wahre Schuldenstand der Stadt: 18 Milliarden EUR. Und wer hat das zu verantworten? Der Bgm Häupl, seine politischen Erfindungen, StRin Brauner, der ehemalige Stadtrat Oxonitsch, StRin Wehsely, StRin Frauenberger. All diese Personen haben das verschuldet. Das heißt, jedes Kind, das auf die Welt kommt, ist gerade einmal eine Sekunde auf der Welt und hat auf dem privaten Konto schon 10.000 EUR Schulden. Gratulation, das ist echte Sozialpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen sage ich Ihnen: Es ist Zeit für eine Veränderung. Im Jänner wird es eine Veränderung geben: Bgm Häupl wird in Pension gehen. Es wäre gut und ratsam für die Frau StRin Brauner, wenn sie ihrem politischen Erfinder nachfolgt, wenn auch sie im Jänner 2018 in Pension geht. Denn eine verantwortungsvolle freiheitliche Politik setzen Sie nicht um, Sie leben eine verantwortungslose Politik, die auf Kosten der Zukunft der Jungen geht. Die Rechnung dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden Sie spätestens 2020 präsentiert bekommen! (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bedaure es außerordentlich, dass die Frau Finanzstadträtin und Landesrätin an dieser Diskussion nicht teilnimmt, weil ich sie für sehr wichtig ... (Ruf bei der SPÖ: Sie ist da, heast! - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Sie ist hier! - Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner gibt, hinter den Sitzreihen stehend, ein Zeichen mit der Hand.) Ah, Verzeihung! "Heast"? Na, bitte! (Abg. Prof. Harry Kopietz: Sind Sie blind? - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) "Heast", redet man so miteinander? Verzeihung, dass ich sie nicht gesehen habe, aber "heast" finde ich auch ein bisschen einen komischen Ausdruck hier im Hohen Haus. Aber gut, also dann "hean S'": Ich möchte Ihnen hier auch unsere Meinung zu Ihrer Schuldenpolitik sagen. Wir haben letzte Woche - und das ist ja durchaus üblich, das ist eine Vorgangsweise, die die Frau Brauner immer wählt, dass man zuerst mit den Journalisten spricht, bevor man hier im Haus die Zahlen präsentiert - vernehmen dürfen, dass wir auch im Jahr 2018 auf eine beträchtliche Neuverschuldung zusteuern werden. Die genauen Zahlen kennen wir noch nicht. Das ist ja Teil dieser Strategie, dass man immer alles zuerst über die Medien ausrichtet und dann in der Hoffnung ist, dass dann, wenn es hier zu einer parlamentarischen Debatte kommt, eine gewisse Zermürbung von Seiten der Medien eingetreten ist, was das Thema angeht, und dann ohnehin nicht mehr so viel darüber berichtet wird. Deshalb bin ich dem Kollegen Nepp und der Fraktion der FPÖ durchaus dankbar, dass sie hier dieses Thema aufgebracht haben. Laut der medialen Berichterstattung - und Sie erlauben mir ein gewisses Maß an Skepsis - können wir von einer Neuverschuldung zwischen 376 Millionen EUR und 400 Millionen EUR ausgehen. Wenn diese Zahlen stimmen, dann zeigt sich ein Mal mehr, dass hier der gemeinsame Kurs der SPÖ und der GRÜNEN, dieser Schuldenkurs, weitergeführt wird, dass wir weit davon entfernt sind, einen konsolidierten Haushalt vorzulegen. Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist eine Frage der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit als politisches Prinzip ist nicht nur eine Frage in Bezug auf Ökologie, sondern sehr wohl auch eine Frage, was den Staatshaushalt und den öffentlichen Haushalt angeht. (Beifall bei den NEOS.) Es geht auch um die Verantwortung den nächsten Generationen gegenüber, denn eines ist auch klar: Diese Schulden werden zurückgezahlt werden müssen! Es ist ein völlig verantwortungsloser Kurs, der hier von Seiten von Rot-Grün in Wien gefahren wird, Jahr für Jahr neue Schulden vorzulegen. Dann kommt immer diese vielstrapazierte Ausrede: Ja, die Wirtschaftskrise! Ich weiß nicht, wie oft allein ich - und ich bin noch nicht so lange hier in diesem Haus - diese Ausrede schon gehört habe, Frau Finanzstadträtin: Wien müsse sich aus der Krise heraus investieren, wir müssten den Kurs korrigieren, der uns sozusagen in diese schreckliche wirtschaftliche Lage gebracht hat. Seit Jahren hören wir eigentlich diese Geschichte immer und immer wieder. Umso spannender, muss ich schon sagen, habe ich es gefunden, dass es die SPÖ auf Bundesebene war, die durchaus lautstark eingemahnt hat, dass der Aufschwung da ist! Ihr Parteivorsitzender Christian Kern hat seine gesamte Kampagne darauf aufgebaut, zu sagen: Der Wirtschaft geht's wieder gut, der Aufschwung ist da, die Gelder, die Einnahmen sprudeln wieder, jetzt wäre es an der Zeit, dass alle davon partizipieren. Da frage ich mich schon: Was ist jetzt wahr, Frau Finanzstadträtin? Dass wir hier in einer dauerhaften, als Normalität ausgerufenen Wirtschaftskrise sind? Oder hat Ihr Parteivorsitzender recht, wenn er davon spricht, dass der Aufschwung längst gekommen ist? Ich denke, Ihr Parteivorsitzender hat recht: Der Aufschwung ist da! Das Problem ist nur: Sie wollen es nicht wahrhaben, Sie machen weiter Schulden. Das ist unverantwortlich! (Beifall bei den NEOS.) Der Schuldenstand hat sich während Ihrer Amtszeit mehr als vervierfacht. Das ist alles andere als eine verantwortungsvolle Politik, das ist alles andere als eine nachhaltige Politik. Der Vorredner hat schon gesagt, der offizielle Schuldenstand wird nächstes Jahr wohl an die 7 Milliarden betragen. 7 Milliarden, das ist ein ganz schöner Brocken, wenn man die Schuldendynamik nimmt, nämlich die Steigerung der Schulden seit Ihrer Amtszeit. Was er aber richtigerweise auch gesagt hat, ist, dass das ja nur die halbe Wahrheit ist, dass hier wesentliche Schulden in ausgegliederten Betrieben versteckt sind. Verantwortungsvoll wäre es, jetzt endlich einmal in die Privilegien und die Pfründe hineinzuschneiden, die hier in dieser Stadt existieren. Das wissen Sie! Sie bekommen die Rechnungshofberichte auf den Tisch gelegt, Sie bekommen Studien auf den Tisch gelegt, wo überall es möglich wäre, Einsparungen durchzuführen. Sie können sich nicht dauernd darauf verlassen, dass die Wirtschaft ohnehin sprudelt und funktioniert. Hier stehen Menschen auf und arbeiten, sie erarbeiten die Einnahmen dieser Stadt, die Sie dann mit vollen Händen ausgeben. Ich sage Ihnen noch einen Punkt: Sie haben ein Riesenglück, dass wir in der historischen Phase der niedrigen Zinsen sind. Sind wir als Stadt Wien darauf vorbereitet, was passiert, wenn die Zinsen wieder steigen werden? Sind Sie darauf vorbereitet, dass wir dann nicht 90 oder 100 Millionen EUR an Zinsen zurückzahlen werden, sondern ein Vielfaches davon? Wir sind nicht darauf vorbereitet! Es liegt kein einziger Vorschlag Ihrer Reform-Arbeitsgruppe auf dem Tisch. Das ist unverantwortlich, in dieser Dynamik darf es nicht weitergehen. Deshalb hoffe ich auch, dass Sie den Sessel räumen werden. Danke. (Beifall bei NEOS und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Juraczka. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, selten wird man die Opposition in diesem Haus so einmütig, so gemeinsam agierend erleben wie bei diesem Thema. Denn die Schuldenexplosion, die Finanzpolitik ist wirklich etwas, was zu Sorge Anlass gibt. Nein, noch viel mehr, daher ist der Titel "Schuldenexplosion trotz österreichischem Stabilitätspakt! - Brauners schreckliches Erbe an künftige Generationen" durchaus berechtigt, ja hoch an der Zeit. Ich meine - es wurde schon von meinen Vorrednern angesprochen -, in einem Hintergrundgespräch drei Tage nach einer Nationalratswahl den neuen Schuldenstand oder die Neuverschuldung zu übermitteln, das ist zwar gelebte Praxis in Wien. Aber das ist absurd! (Beifall bei der ÖVP.) Wahrscheinlich haben Sie sich erhofft, dass die Parteien noch in Partylaune seien. Die Hälfte Ihrer Fraktion hat ja den 15. Oktober groß gefeiert. Das verstehe ich, wir haben es auch getan. Aber das, was hier auf das Wiener Budget zukommt - und das werden wir ja Ende November in der Budgetwoche noch ganz ausführlich diskutieren -, ist jedenfalls kein Grund zur Freude. Meine Damen und Herren! Es zeigt sich auch ganz offensichtlich, dass die sozialdemokratische Finanzpolitik in dieser Art und Weise keine Zukunft hat. Wenn Sie erst gestern beispielsweise die Fernsehkonfrontation "Im Zentrum" verfolgt haben: Da gab es eine Umfrage, die gemeint hat, 93 Prozent - ich war selbst verblüfft darüber -, 93 Prozent der SPÖ-Anhänger halten Österreich derzeit für gerecht. Und was macht die SPÖ in den letzten Wochen und Monaten? Sie macht "Holen Sie sich, was Ihnen zusteht"-Umverteilungsphantasien und propagiert Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer, um immer mehr Gelder einzunehmen, um munter umverteilen und ausgeben zu dürfen. Meine Damen und Herren! Man muss sorgsam mit dem vom Steuerzahler anvertrauten Geld umgehen. Das ist die wichtige Erkenntnis dieser Tage! (Beifall bei der ÖVP.) Wenn es in § 2 Abs. 4 bis 7 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 jetzt schon, leider nur einfachgesetzlich, eine Schuldenbremse gibt, dann hilft das zumindest, dass andere Bundesländer sich der Problematik bewusst werden. Meines Wissens wird morgen die Landesregierung in Oberösterreich Effizienzsteigerungsmaßnahmen bekannt geben und zeigen, wie man dort ein Budget in Ordnung behält. Vorarlberg wird dieser Tage ausgeglichen bilanzieren. Nur in Wien: In Wien geben wir einfach Geld aus, das uns nicht gehört, meine Damen und Herren! Umso absurder ist es auch, dass diese beiden Fraktionen, die Sozialdemokratie und die GRÜNEN, beispielsweise in der Sitzung des 12. Oktober 2017 im Parlament einer Schuldenbremse im Verfassungsrang natürlich nicht zugestimmt haben. Einer Schuldenbremse im Verfassungsrang, wie es sie in Deutschland bereits gibt, einer Schuldenbremse im Verfassungsrang, wie es sie in der Schweiz seit dem Jahr 2003 gibt - gut, dass es sie dort gibt! Denn Sie werden alle wissen, wie die Budgetzahlen von Wolfgang Schäuble aussehen - und wir alle wissen, wie die Budgetzahlen von Renate Brauner aussehen. (Abg. Christian Oxonitsch: Wir wissen auch, wie die Infrastruktur ausschaut!) Der Unterschied macht sicher, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben als Volkspartei in Wien auch mehrfach einen Antrag auf Schuldenbremse hier im Landtag eingebracht - 2016, damals noch mit Zustimmung nicht nur der FPÖ, sondern auch der NEOS, dann am 26.6.2017, da waren die NEOS leider nicht mehr dabei, aber die Kollegen von der Freiheitlichen Partei -, weil es darum geht, endlich bei den Ausgaben sparsam zu sein. Aber hier wird Geld verteilt! Frau Kollegin Hebein ist jetzt leider nicht da, aber man muss ihr klar machen - Frau StRin Frauenberger genauso wenig -, dass beispielsweise bei der Mindestsicherung dies das hart verdiente Geld der Wienerinnen und Wiener ist und wir es uns nicht leisten können, sozialpolitischer Magnet von ganz Mitteleuropa zu werden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Ich halte es mit dem römischen Autor Publilius Syrus, der schon ein Jahrhundert vor Christus gesagt hat: "Schulden sind die Fesseln der Freiheit." Meine Damen und Herren, es ist Zeit! Es ist Zeit für eine neue Steuerpolitik, auch und gerade in Wien, denn dieses Haushalten von Renate Brauner können wir uns auch bis 2020 in dieser Form sicher nicht mehr leisten. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Margulies zum Wort gemeldet. Bitte.Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit einem Hinweis bezüglich des Voranschlages fürs kommende Jahr. Sie haben gesagt, den Wienern würde irgendetwas vorenthalten werden. Sie haben letztes Jahr nicht zugestimmt, aber Sie wissen seit mehr als einem Jahr, was im mittelfristigen Finanzplan drinsteht. Es sind genau dieselben Zahlen, die jetzt vorgelegt werden. (Abg. Dominik Nepp: Drei Tage nach der Wahl!) Nein, Sie wissen es seit einem Jahr. Vor einem Jahr wurde der mittelfristige Finanzplan beschlossen. Rot-Grün hat sich an den mittelfristigen Finanzplan, den wir gemeinsam beschlossen haben, gehalten. Ein zweiter Punkt: Wir reden immer wieder, wenn wir über Geld reden, auf der einen Seite über Schulden und lassen es bei den Schulden der Stadt aus, dass es auch ein Vermögen der Stadt gibt. Kollege Nepp sagt, jedes Kind bekommt einen Rucksack von 10.000 EUR. Umgekehrt bekommt jedes Kind einen Rucksack von mindestens 15.000 EUR an Vermögen der Stadt mit. Wem gehören denn die ganzen Wohnungen von Wiener Wohnen? 220.000 Wohnungen! (Abg. Dominik Nepp: Wollt ihr es verschleudern, wenn ihr es gegenrechnet?) Wem gehören die Krankenhäuser? Wem gehören die Straßen, die Brücken, die Bäder? (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Die Straßen? Die Kinder freuen sich sehr über ihre Quadratmeter Straßen!) Die gehören alle uns Wienern und Wienerinnen, mit unserem Geld für uns errichtet. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Also stellen Sie den Schulden- so wie in jedem Unternehmen - die Forderungen und das Vermögen gegenüber! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Aber das eine ist realisierbar! Das andere nicht!) Das ist in Ordnung. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Jetzt kommen wir zu einem Punkt, den Kollege Juraczka tatsächlich angesprochen hat. Sie haben gerade Oberösterreich, Blau-Schwarz gelobt. Was macht Oberösterreich? Und von den bislang bekannt gewordenen Geschichten: Sagen Sie mir doch, ob Sie das auch für Wien wollen! Wollen Sie für Wien, dass am Nachmittag in den Kindergärten wieder bezahlt werden muss? Wollen Sie das, ja oder nein? Um das geht es nicht - wollen Sie das, Kollege Juraczka? Sie haben eben erklärt, Oberösterreich macht das. Wollen Sie das, Kollege Juraczka? (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wollen Sie, dass das Budget ...) Keine Antwort ist auch eine Antwort. Ich sage Ihnen etwas. Wir geben im Jahr 750 Millionen EUR für die Kinderbetreuung in Wien aus - ja, das ist viel Geld -, und wir nehmen ungefähr, glaube ich, 70 Millionen EUR ein. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Hätten wir die Anzahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren wie in Vorarlberg, hätten wir die Schließtage wie in der Steiermark, hätten wir die Öffnungszeiten wie in Niederösterreich, allein diese Maßnahme würde ausreichen, und die Neuverschuldung in Wien wäre gleich null. Nur, um das einmal klarzustellen, worum es geht, wenn Sie sagen, wir müssen einsparen: Es geht um Leistungsreduktion auf Kosten von Eltern. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Es geht um Leistungsreduktion, um Geldmittel, die Sie Familien wegnehmen wollen. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Sie nehmen es ihnen ja vorher auch weg, um es dann auszugeben!) Reden wir über die Mindestsicherung und über das unsolidarische Verhalten von anderen Bundesländern! Wir haben in Österreich rund 60.000 anerkannte Asylwerber momentan in der Mindestsicherung. (Abg. Dominik Nepp: Wenn es wenigstens ...) Anerkannte Asylwerber, entweder durchs Innenministerium anerkannt, nicht als Wirtschaftsflüchtlinge, als Flüchtlinge, als Asylwerber vom Innenministerium anerkannt oder in Berufung von einer Justizbehörde. Da geht es nicht um Wirtschaftsflüchtlinge oder irgendjemand anderen, da geht es um anerkannte Flüchtlinge. Wären diese Menschen in Österreich so aufgeteilt, wie die Bevölkerung in Österreich ist, und wären alle in Österreich ansässigen MindestsicherungsbezieherInnen gleichmäßig über Österreich verteilt, so wie es der Bevölkerungszahl entspricht - was für Konsequenzen hätte das fürs Wiener Budget bei dem jetzigen System? Wir hätten einen Budgetüberschuss von 100 Millionen EUR. Aber Oberösterreich putzt sich ab! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Nein, Sie schenken es her!) Niederösterreich putzt sich ab! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Sie schenken das Geld her!) Sie kümmern sich nicht um Menschen, ganz in Gegenteil. Sie unterstützen hier Wien nicht einmal ansatzweise. Sie helfen mit, dass in Oberösterreich und in Niederösterreich den Menschen ein Fahrschein in die Hand gedrückt wird mit der Begründung: Fahrt nach Wien, dort bekommt ihr dann das Geld. Das ist schäbig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wie sieht es aus im Bereich der Krankenanstalten? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es glaubt Ihnen einfach keiner mehr ...) Ja, der Wiener Krankenanstaltenverbund kostet im Jahr im Großen und Ganzen, und es gibt Verbesserungsbedarf ... (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das glaubt Ihnen nicht einmal mehr der Pilz!) Schreien Sie nicht immer dazwischen! Das ist meine Zeit. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Die Wahrheit ...) Der Wiener Krankenanstaltenverbund kostet viel Geld, und man kann etwas verbessern, keine Frage. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Aber wie sieht es denn bei der Krebstherapie in der Steiermark aus? Es wird einfach gesagt: Das zahlen wir nicht mehr. Wo gehen die Leute hin? Nach Wien. Bei der Kinder-Herzchirurgie in Innsbruck: Wird nicht mehr gemacht. Wo gehen die Leute hin? Nach Wien. Wenn es um die Strahlentherapiegeräte in Niederösterreich geht: Die gibt es nicht. Wo gehen die Leute hin? Nach Wien. Und dann regen Sie sich auf! Die Bundesländer sollten sich einmal anständig verhalten und nicht unsolidarisch auf Kosten von Wien leben. Dann wäre es ein Leichtes, in Wien einen Budgetüberschuss zu machen. Danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Mag. Wehsely zum Wort gemeldet. Bitte. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die letzten Zuckungen der GRÜNEN!) Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely (SPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt eine Vorahnung auf die Budgetdebatte, die wir im November führen werden. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Richtig! Ein Lüftchen!) Und da ist natürlich ganz klar, einige Fakten. Dass sozusagen die rot-grüne Stadtregierung am Elend der Welt schuld ist (Abg. Dominik Nepp: Es reicht Wien!), an Kriegen in Syrien, und so weiter, das hören wir jetzt ohnehin schon jahrelang. Aber es ist ein Mal mehr gesagt worden. Es ist auch egal, glaube ich, dass ich Ihnen mitteile, dass wir das nicht verursacht haben. Sie werden es weiter sagen, also das nächste Mal dann in November. Es ist aber nicht so. Eine weitere Sache: Wieder einmal wirklich sehr, sehr erstaunlich, wie die Kollegen von der FPÖ und leider auch der ÖVP über unsere Stadt sprechen, über die Bundeshauptstadt Wien. Wir haben es im Wahlkampf schon bitter bemerkt, dass selbst ein zukünftiger Kanzler offensichtlich, der aus Wien ist, und eventuell ein Vizekanzler, auch ein Wiener, nicht davor zurückschrecken, ihre eigene Heimatstadt in einer Art und Weise anzupatzen (Zwischenrufe bei der FPÖ.), schlecht zu machen, dass es einfach nur verwunderlich ist. Kollege Gudenus! Wir haben ohnehin schon einmal darüber gesprochen. Es ist ja ganz offensichtlich, dass Sie als Vizebürgermeister, der auch offizielle Termine im Ausland wahrnimmt, sich dort im Lichte unserer Hauptstadt, unseres schönen Wiens sonnen. Sie werden dort sicherlich auf die vielen, vielen Rankings angesprochen, in denen Wien ganz, ganz weit vorne liegt, auch dann, wenn es darum geht (Abg. Mag. Wolfgang Jung: ... Schulabgänger!), dass es die Sozialhauptstadt Europas ist. Sie werden ja sicher auf Kunst und Kultur, auf das reiche Erbe in der Architektur angesprochen, sicherlich auch auf das historische Rote Wien, auf das Sie ja selbst auch immer wieder rekurrieren. Ich glaube nicht, dass Sie das dann dort immer verneinen und sagen, nein, mit dem haben wir nichts zu tun, sondern dort werden Sie sagen, ja, Sie sind der stolze Vizebürgermeister dieser schönen Stadt. Also ich hoffe sehr, dass Sie in Zukunft auch für eine positive Integration und ein positives Bild Österreichs, inklusive natürlich dieser schönen Stadt Wien, im Ausland - und ich spreche beide Fraktionen an, ÖVP und FPÖ - von diesem undifferenzierten Wien-Bashing, das Sie schon vor dem Wahlkampf und ganz besonders im Wahlkampf betrieben haben, das Sie offensichtlich weiterführen wollen, Abstand nehmen. Ich darf Ihnen auch verraten, dass es nicht ganz besonders förderlich ist, wenn ein zukünftiger Kanzler - was ist so lustig? -, wenn ein zukünftiger Kanzler und Vizekanzler im Ausland über die Hauptstadt ihres eigenes Landes außer schlechten Worten nichts finden. Ich darf Ihnen auch mitteilen (Abg. Dominik Nepp: Keine Sorge, wir champagnisieren nicht gegen Wien, wie Sie es damals gemacht haben!): Die Problematik, die Wien als wachsende Metropole in Europa und in Österreich vorfindet, ist nicht einzig und allein ein Thema der Bundeshauptstadt Wien oder der Stadt Wien. Es ist ein Thema aller wachsenden Agglomerationen, sprich, Städte, auch großen Städte wie Wien (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wie Berlin: Arm, aber fröhlich!), und zwar in ganz Europa, aber auch in Österreich. Es sind schon Debatten zum Finanzausgleich dazu geführt worden, und zwar nicht nur von Wien. Es ist egal, ob es Bregenz ist, St. Pölten oder Linz: Die wachsenden Metropolen, die wachsenden Städte sehen sich vor besonderen Herausforderungen, die sie für das ganze Land schultern müssen. Ich fordere Sie also wirklich auf: Kehren Sie zu den Fakten zurück! Sehen Sie Wien als das, was es ist, nämlich als Wirtschaftsmotor dieses Landes und dieser Region in Europa! (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Der war gut!) Stehen Sie nicht nur im Ausland in Gesprächen mit Ihresgleichen dazu, dass das eine hervorragende Stadt ist, sondern bemühen Sie sich auch in Zukunft darum, Wien zu unterstützen. Wenn der Weg ist, dass wie in Oberösterreich gekürzt wird, an Kindern gekürzt wird, an ihrem Fortkommen gekürzt wird, dann kann das nicht die Lösung sein, und schon gar nicht für Wien. Ich darf Ihnen auch Folgendes sagen, Kollegen von der FPÖ. Sie sagen seit 20 Jahren: "Sie werden schon sehen bei den nächsten Wahlen, Sie werden schon sehen bei den nächsten Wahlen!" (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Sie verlieren sie auch regelmäßig!) Ihnen ist schon klar, wer in Wien am 15. Oktober mehr gewonnen hat. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wer?) Na wer? Na wir! Ganz klar die SPÖ! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: In Bobo-Bezirken ... - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Also ich meine, stellen Sie sich nicht so an! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Bei den GRÜNEN, nicht bei uns! Dort haben Sie gewonnen!) Sie werden sehen, wie es 2020 ausgeht. Und Sie werden einfach weiter 20 Jahre sagen: "Aber warten Sie auf die nächsten Wahlen, aber warten Sie auf die nächsten Wahlen, aber warten Sie auf die nächsten Wahlen." Also viel Glück, bitte! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Warten Sie darauf!) Und Ihnen rate ich: Reißen Sie sich zusammen! Jetzt wäre staatsmännisches Auftreten gefragt. Wien-Bashing muss aus sein. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Ornig zum Wort gemeldet. Bitte. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ellensohn hat jetzt richtig schmerzverzerrt applaudiert!) Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Stadträtin, in Abwesenheit! Die FPÖ beschert uns heute ein kleines Warm-up zur Budgetdiskussion. Im Rahmen dieser Budgetdiskussion vermisst Frau StRin Brauner ja immer den politischen Stil, wenn die Opposition hier in die Kritik geht. Den Ball muss ich aber diesmal vehement zurückspielen, Frau Stadträtin! Bei Ihnen ist nämlich nicht nur das Schuldenmachen Tradition, sondern auch die Diskussion ist geprägt von einem traditionellen Foul, das Ihrerseits schon lange vor der Budgetwoche begangen wird, nämlich ein sehr hinterlistiges Foul in Form einer unsäglichen Informationspolitik. Frau Kollegin Meinl-Reisinger hat es schon gesagt: Die Medien werden traditionell einen Monat vor der Budgetdiskussion mit den wichtigsten Zahlen befüttert, und da wird auch gleich einmal fleißig schöngefärbt. Die Frau Stadträtin erzählt dann ihre Version des Budgets und verhindert bewusst, dass die Opposition ihren Kontrollaufgaben nachkommen kann, weil wir die Zahlen ja noch nicht kennen, nämlich nur Vermutungen, die wir aus den Medien entnehmen können. Das ist nicht nur ein Foul, das ist eigentlich sogar eine Rote Karte. Und das spricht für den Stil der Frau Stadträtin, der nicht sehr gut ist. (Beifall bei den NEOS.) Aber seit letztem Mittwoch ist es mehr oder weniger amtlich: Die Wienerinnen und Wiener können für das Jahr 2018 wieder mit einem kräftigen Minus rechnen. Zumindest 376 Millionen EUR sollen es sein. Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre würde ich aber eher schätzen, dass das wesentlich mehr werden wird und die 376 Millionen eher als Untergrenze anzusehen sind. Sie sind einfach nicht in der Lage, den Sparstift anzusetzen. Viel schlimmer noch, es gibt ja nicht einmal ein Bewusstsein für eine Spar- und Konsolidierungspolitik. Trotz positiver Konjunkturprognose laufen die Ausgaben weiterhin aus dem Ruder. Warum ist das so? Ich versuche, das kurz anhand eines Beispiels aufzuklären. Anstatt der Realität ins Auge zu sehen, servieren Sie immer wieder neue Versprechungen: Es wird alle paar Jahre ohnehin besser werden. Dann heißt es wieder: Dann haben wir ein Nullbudget, und in fünf Jahren haben wir ein Nullbudget, und dann wird das gehen. Aber der wesentliche Teil besteht darin, die Dinge schönzureden und einfach Tatsachen zu vermischen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel dafür geben. Im Jahr 2016 stand die Stadt Wien bei einem Schuldenstand von 6 Milliarden EUR, für 2017 und 2018 kommt da natürlich noch einiges dazu. Im Juni hat Frau StRin Brauner Folgendes dazu gesagt, hier im Haus: "Wie auch bisher steht Wien Ende 2016 auf dem viertletzten Platz aller Bundesländer, im unteren Mittelfeld. Trotzdem wird oft so getan, als stünde Wien einsam an der Spitze bei der Verschuldung aller Bundesländer. Wagen wir doch den genauen Bundesländervergleich. Wer steht an der Spitze? Es ist Niederösterreich, sehr geehrte Damen und Herren. Heuer wird dort zum ersten Mal die Zehn-Milliarden-Euro-Grenze überschritten, wenn man Länder- und Gemeindeschulden addiert." So viel zur Frau Stadträtin. Zur Erinnerung: Für diese Behauptung nimmt die Frau Stadträtin offiziell 6 Milliarden EUR Verschuldung an. Sie vergessen dabei aber bewusst immer wieder die Schulden der Unternehmungen der Stadt Wien und der ausgelagerten Betriebe. Ganz oben stehen hier beispielsweise Wiener Wohnen mit Verbindlichkeiten von mehr als 2,5 Milliarden EUR oder der Krankenanstaltenverbund mit 350 Millionen EUR. Die Wiener Stadtwerke Holding hat Verbindlichkeiten von knapp 1,4 Milliarden EUR, im Geschäftsbericht 2016 findet sich ein Minus von 400 Millionen EUR. Ein Minus von 400 Millionen EUR in einem Jahr! Diese Aufzählung kann man munter fortsetzen: Die Wien Holding, die Gesiba, die Wirtschaftsagentur, überall ein ordentlicher Schuldenrucksack, für den der Steuerzahler letztendlich aufkommen muss. Deshalb müssen die ausgelagerten Betriebe und Unternehmungen selbstverständlich auch in dieser Vergleichsrechnung aufscheinen! Was passiert jedoch? Es wird wie üblich so getan, als hätte Wien nichts damit zu tun. Frau Brauner! Sie ist jetzt leider nicht da. Zu Ihrem Geburtstag möchte ich Ihnen ein Zitat von Joseph Joubert mitgeben, der sagt: "Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit." Ziehen Sie Ihre Meinung zurück, Frau Stadträtin, sehen Sie endlich der Wahrheit ins Auge! Wir NEOS würden es sehr stark begrüßen, wenn Sie mit Einführung der neuen Voranschlags- und Rechnungsschlussverordnung auch eine Gesamtbilanz der Stadt, der Unternehmungen und aller ausgelagerten Betriebe veröffentlichen und zusammenfassen würden. Wien würde dann natürlich nicht mehr im unteren Mittelfeld stehen, sondern ganz oben. Aber es wäre endlich einmal transparent und auch klar für die BürgerInnen dieser Stadt. Setzen Sie rasch den Sparstift an! (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: ... Forderungen ansetzen, oder die auch nicht?) Es gibt Möglichkeiten, zum Beispiel die Reduktion der Werbeausgaben der Stadt um mindestens 50 Prozent, die Abschaffung von unnötigen Politikerposten - nicht amtsführende Stadträte, stellvertretende Bezirksvorsteher, et cetera - und eine schnellere Angleichung der Beamtenpensionen. Vor allem: Sie müssen endlich Licht ins Dunkel beim Förderwesen bringen. Befüllen Sie endlich die Transparenzdatenbank, und hören Sie mit Doppel- und Dreifachförderungen auf! Wien hat Reformen mehr als notwendig. Wir alle lieben unsere Stadt. Die Wienerinnen und Wiener verdienen sich Politiker, die diese Aufgabe in Angriff nehmen, und keine rot-grüne Schönfärberei. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Ulm zum Wort gemeldet. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle fest: Die Nationalratswahl vor einer Woche hat nichts geändert! Zumindest in der Argumentationslinie von Rot-Grün sind Sie noch immer der Meinung, dass es absolut okay ist, den Schuldenberg anwachsen zu lassen, dass man nach wie vor jedes Jahr um weitere hunderte Millionen Euro den Schuldenberg erhöht. Sie finden da einfach nichts dabei. Berechtigte Kritik heißt bei der Frau Kollegin Wehsely Wien-Bashing, und der Herr Kollege Margulies meint, na ja, mit der Verschuldung, so ist das ja nicht bei den Neugeborenen. Die haben nicht nur 10.000 EUR Schulden, denen steht ja auch ein Vermögen in der Größenordnung von 15.000 EUR gegenüber. Herr Kollege Margulies! Sie sagen, den Verbindlichkeiten müssen die Forderungen gegenübergestellt werden. Das sind ja keine fälligen Forderungen, dieses Vermögen ist nicht liquide! Ich habe in den letzten Jahren immer nur erlebt, bitte ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Die Schulden sind auch nicht ...) Aber die Steuern werden immer mehr erhöht! Die Bürger müssen immer mehr zahlen. Ich habe nicht erlebt, bitte, dass etwas ausgezahlt worden wäre von diesem Vermögen, von dem Sie sprechen, Herr Kollege! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Sie sind die Wirtschaftspartei!) 376 Millionen EUR neue Schulden: Das erinnert mich von der Dimension her an einen Betrag, den der Bundesrechnungshof festgestellt hat: 350 Millionen EUR kostet es die Stadt Wien allein, weil sie keine Anpassung bei den Pensionen vornimmt. Somit kommt es zu keiner Harmonisierung wie auf Bundesebene, es gibt eine Privilegierung in Wien und keine Harmonisierung, wie das der Bund vorsieht. 376 Millionen EUR sind wahnsinnig viel Geld! Das wird von Ihnen immer kleingeredet, geradezu im Diminutiv. Das ist aber täglich 1 Million EUR, das sind täglich 3 Einfamilienhäuser, das kommt Tag für Tag dazu, und das muss ja auch irgendwann einmal zurückbezahlt werden! Es gilt allerdings sehr wohl der Grundsatz der schwäbischen Hausfrau, dass man mittelfristig nicht mehr Geld ausgeben kann, als man einnimmt. Man kann auch mit Hausverstand wirtschaften. Man kann auch mit Hausverstand an einen Staatshaushalt oder Stadthaushalt herangehen und sich von der linken Ideologie lösen: Es wird schon irgendwie werden, die Schulden bereiten uns nicht so viel Kopfzerbrechen! (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wie ist das mit der Erhöhung für die Kinderbetreuung? Können Sie darauf eine Antwort geben? Wie sehen Sie das?) Man muss diese 376 Millionen ja nicht an diesem Punkt einsparen! 200 Millionen EUR machen Jahr für Jahr nur die Frühpensionierungen in dieser Stadt aus. 200 Millionen EUR! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Das ist eine Milliarde in einer Periode! Und dabei gehe ich nur von 600 Frühpensionierungen pro Jahr auf eine Dauer von 7 Jahren bei Kosten von 50.000 EUR pro Jahr aus. Sie tun den Menschen nichts Gutes! Sie glauben, dass Sie mit Ihrer Schuldenpolitik den Menschen etwas Gutes tun. Sie tun aber der Jugend nichts Gutes, und Sie tun auch den Mitarbeitern in diesem Haus nichts Gutes! Diese gehen nicht so wahnsinnig gerne in Frühpension, wie Sie glauben. Diese gehen nicht so wahnsinnig gern in Frühpension aus gesundheitlichen Gründen und auch nicht aus organisatorischen Gründen. Die tun das zum überwiegenden Teil gar nicht so gerne, wie Sie glauben! Und selbst wenn sie das gerne tun würden, dann dürfte man auch nicht eine Bevölkerungsgruppe privilegieren und andere benachteiligen! Es kann sich ganz einfach nicht ausgehen, wenn nur noch 10 Prozent der Beamten in Wien ihren Ruhestand so wie vorgesehen und 90 Prozent frühzeitig antreten. Dann stimmt etwas im System nicht! Daher sollten Sie an diesem System etwas ändern, aber dazu sind Sie nicht bereit. Im Gegenteil! Sie tun es nicht, und es geschieht nichts, wenn wir nicht zumindest monatlich oder vierteljährlich auf die Frühpensionierungen in der Gemeinderätlichen Personalkommission aufmerksam machen. Aber Sie nehmen uns auch die Möglichkeit, dass wir das in Zukunft tun, denn in Zukunft kommen diese Frühpensionierungen gar nicht mehr an die Opposition heran. Das kommt gar nicht mehr in die Gemeinderätliche Personalkommission! Sie verstecken diese Frühpensionierungen. Das heißt, Sie ändern nicht Ihre Personalpolitik, Sie ändern nicht Ihre Haushaltspolitik, sondern Sie betreiben sie einfach nur geheim und glauben, dass es davon besser wird! Das ist wirklich ein Skandal! Es ist wirklich mehr als unerfreulich, dass eine Selbstverständlichkeit in dieser Stadt nicht gilt, dass man nämlich haushalten sollte, wie es in der Verfassung steht, nämlich sparsam, wirtschaftlich, zweckmäßig und rechtmäßig. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Ellensohn zum Wort gemeldet. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Nachdem bei volkswirtschaftlichen Themen sowieso immer Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft durcheinander gebracht werden, gehe ich jetzt auch so vor, weil das immer gerne als Beispiel genommen wird. Zumindest die sogenannte Wirtschaftspartei könnte das ja verstehen! Wenn eine Firma ein Anlagevermögen von fünf Millionen hat und weitere Investitionen tätigt und dafür eine Million von der Bank braucht und deswegen hingeht, dann bekommt sie unter anderem den Kredit, weil sie ein Anlagevermögen hat. Dieses ist natürlich - wie Herr Ulm vorher gesagt hat - nicht liquid, denn würde die Firma das Gebäude und die ganzen Utensilien, die man zum Arbeiten braucht, verkaufen, dann gäbe es die Firma nicht. (Abg. Dominik Nepp: Sonst bekommt man doch kein Geld! Sie haben keine Ahnung!) Die Firma bekommt dann eine Million, und man überlegt sich, wie man das zurückzahlt. Wenn zwischendurch die Einnahmen nicht so sprudeln, wie man es sich vorstellt, geht man wieder zur Bank, und weil man ein Anlagevermögen hat, das wesentlich darüber liegt, bekommt man einen neuen Zahlungsplan. Diesen passt man an, je nachdem, ob die Wirtschaftslage gut oder schlecht ist. Das machen jeder kleine Unternehmer und jede Unternehmerin, das machen große Firmen so, das machen Bundesländer und Staaten so. (Abg. Dominik Nepp: Sie haben keine Ahnung!) Die Stadt Wien hat - und das wissen zumindest diejenigen, die sich mit den Zahlen wirklich beschäftigen - zwischendurch auch Schulden abgebaut. Das will aber keiner hören. Als tatsächlich mehr hereingekommen ist -, das ist halt leider schon lange her, das war vor Beginn der Wirtschaftskrise - sind tatsächlich Schulden abgebaut worden. Das wissen Sie. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Ihr seid schuld! Jetzt verstehe ich das!) Wenn das eine Firma macht, dann gilt das als das Normalste der Welt. Und es ist auch der Tipp der ÖVP an Private: Wenn Sie sich die Miete nicht leisten können, dann kaufen Sie sich eine Wohnung! - So viel zur Wirtschaftskompetenz. Wenn es sich aber eine Familie tatsächlich irgendwie leisten kann, einen Kredit über 300.000 EUR braucht und vielleicht 150.000 selber hat, denn so viel braucht man mittlerweile für einen Wohnungskauf, dann sagen Sie doch nicht zu der Familie: Ihr seid ein Haufen Idioten, ihr seid komplett überschuldet! Was macht ihr dann? - Als Besicherung für den Kredit hat diese Familie nämlich nachher diese Wohnung oder das Haus, und deswegen bekommen sie das Geld. Das ist das Normalste der Welt. (Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Nein? Das gilt da nicht? Wenn Wien Werte schafft wie Schulen, Spitäler, U-Bahn, Bim, dann zählt das alles nichts? Aber das ist doch das Gleiche wie bei der Firma, die will ja ihr Anlagevermögen auch nicht verkaufen! Und die Familie will ihre Wohnung auch nicht verkaufen! Da besteht doch eine Analogie! Um ein paar Fake News zu berichtigen: Irgendwann muss schon jemand hier herkommen und eine Tabelle bringen, aus der ersichtlich ist, wo die Gebühren für Müll, Wasser und Abwasser niedriger sind als in Wien! Wir haben der ÖVP so oft eine Wette angeboten: Gibt es von der ÖVP einen Bürgermeister - Bürgermeisterinnen haben Sie ja nicht so viele -, der irgendwo eine kleine Gemeinde oder eine größere Gemeinde führt, wo die Gebühren für Müll, Abwasser und Wasser günstiger sind? Ich glaube, wir warten mittlerweile seit sechs Jahren auf ein solches Beispiel. Aber nein, wir bekommen keines! (Abg. Mag. Juraczka: Sie haben keine Ahnung!) Könnten Sie also vielleicht aufhören, so zu tun, als ob?! - Aber der Appell nutzt eh nix! Ich nenne Ihnen ein Beispiel von einer Frau beziehungsweise einer Familie, die einmal in Wien gewohnt hat, die uns Informationen zukommen lassen hat. Diese Leute sind vor ein paar Jahren mit vier Kindern von Wien nach Niederösterreich gezogen, und die Frau schreibt hier, dass es ihre Idee war, dort hinauszuziehen, um auf dem Land zu sein, wo es grün ist, und dort zu bleiben. Allerdings schreibt sie auch, dass sie sich das dort dann nicht mehr leisten konnten, und zwar unter anderem wegen der Kinderbetreuungskosten und weil sie ja ein Auto brauchen. Sie haben, wie gesagt, vier Kinder und ein schlechtes Einkommen, weil beide nicht voll berufstätig sind. In dem Schreiben schildert die Frau, dass anders als in Wien sich die Kinderbetreuung schwierig gestaltet wegen der Öffnungszeiten und weil die Kosten zu hoch sind und ihnen das so viel vom Einkommen weggenommen hat, dass sie Schwierigkeiten hatten. Zusätzlich mussten sie sich ein Auto leisten, das sie dort brauchen. Daher seien sie jetzt wieder nach Wien zurück übersiedelt, denn hier brauchen sie wegen der öffentlichen Verkehrsmittel kein Auto. Mittlerweile haben sie alle Kinder in Wien untergebracht, trotzdem haben sie natürlich immer noch einen Haufen Probleme, weil Wohnungen auf dem freien Markt trotzdem teuer sind und sie auch nicht gleich eine Gemeindewohnung bekommen, weil sie zwischenzeitlich nicht hier gewohnt haben. Diese Familie ist also nach Niederösterreich gezogen, konnte dort aber das Leben mit einem durchschnittlichen und einem halben Einkommen nicht meistern und ist zurück nach Wien gekommen. Das ist ein Beispiel, an dem man sieht, wie die Leute leben müssen! Das sind halt nicht diejenigen, die hier herinnen sitzen, die andere Einkommen haben. Zu 2020: Das Schöne dabei ist, dass es Schwarz-Blau schon einmal gegeben hat: Die FPÖ hat es von selber zerlegt, und wenn die Kriminalitätsenergie gleich hoch ist wie beim letzten Mal etwa mit Hypo, BUWOG, Telekom und so weiter, wird das Gleiche wieder passieren. Sie werden zwar immer noch da stehen und irgendetwas herzaubern, aber die Zeit bis 2020 ist leider zu lang für Sie! (Abg. Dominik Nepp: Ich glaube, das ist eine Themenverfehlung!) Wenn man Sie ein bis zwei Jahre werken lässt, entzaubern Sie sich selber! 2020 wird Wien weiterhin in guten Händen bleiben, und das sind nicht Ihre! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Gute Hände werden kommen!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Lhptm-Stv. Mag. Gudenus zum Wort gemeldet. Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Danke sehr. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manche Wortmeldungen meiner Vorredner sind schon sehr interessant! Wenn ich mir die Wortmeldungen von Rot und Grün vornehme, dann kann ich nur sagen: Ich schätze Ihre Meinung! Ich werde auch immer dafür kämpfen, dass Sie Ihre Meinung sagen können. Aber so viel Meinung bei so wenig Ahnung ist wirklich himmelschreiend, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Man hat ja fast den Eindruck, da hätten manche das Milchmädchen bei Humboldt absolviert, aber mehr ist es wohl nicht, was hier zum Besten gegeben wird. Herr Margulies! Zu dem, was Sie gesagt haben, zunächst einmal ein paar Gedanken: Sie sagen, dass Österreicher aus dem Umland nach Wien kommen, um zum Beispiel die Strahlentherapie oder eben das Gesundheitssystem in Wien in Anspruch zu nehmen. - Das mag schon sein! In dem Fall, den Sie genannt haben, stimmt das nicht ganz, denn es gibt in Krems und in Wiener Neustadt jeweils Strahlentherapie, sechs Plätze, keine Frage! (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Fünf Plätze in Niederösterreich!) Es ist schon interessant, dass Sie sich beschweren, dass Österreicher nach Wien kommen, um hier das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen, aber wenn es um hunderttausende illegale Zuwanderer geht, aus Afghanistan, dem Irak, aus Nordafrika, Südafrika, Schwarzafrika oder sonst woher, dann sind sie willkommen. Das ist eine Schande, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Auch wenn es stimmen sollte, dass Österreicher nach Wien kommen: Okay! Aber wozu brauchen wir, bitte, Afghanen in Wien, die unser Sozialsystem hier in Anspruch nehmen? Die haben hier nichts verloren, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Die hofieren Sie aber! Und damit sind wir schon beim Punkt: Der Großteil der Schulden, den Sie von Rot-Grün in Wien machen, sind im Endeffekt die Gelder für Menschen, die Sie als zukünftige Wähler in Anspruch nehmen wollen. Das ist Ihre Politik, und damit sind wir wirklich beim Punkt: "Machtversessenheit und Zukunftsvergessenheit". (Zwischenruf von Abg. Heinz Vettermann.) Das hat Ihr genialer Noch-Bundeskanzler vor eineinhalb Jahren zum Besten gegeben. Er hat vom großen "Schauspiel der Machtversessenheit und Zukunftsvergessenheit" gesprochen. - Sie sind machtversessen, deswegen machen Sie Schulden, um zukünftige Wähler zu finanzieren. Das ist Machtversessenheit. Und Sie sind zukunftsvergessen, weil Sie nicht daran denken, dass unsere nächsten Generationen genau die Suppe, die Sie ihnen einbrocken, auslöffeln müssen. - Auch das ist eine Schande, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist anscheinend Ihr New Deal. Dieser New-Deal besteht darin, dass die Leistungsträger aus Österreich, aber auch die gut integrierten Leistungsträger all das finanzieren müssen, wovon Sie glauben, dass Sie in Zukunft, vielleicht schon ab 2020 oder 2021, profitieren können, nämlich dass illegale Zuwanderer das Asylrecht bekommen und nach sechs Jahren eingebürgert werden können und das Wahlrecht erhalten. Das ist Ihre Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist Ihr New Deal! (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely.) Frau Kollegin Wehsely! Wenn wir schon beim Thema sind, nämlich bei Ihren reißerischen Reden, dass Sie angeblich sehr gut wissen, wie ich im Ausland Werbung für Wien mache: Sie wissen es überhaupt nicht! Auch Ihre Ahnungslosigkeit ist himmelschreiend! Ich mache für meine Lieblingsstadt immer die beste Werbung. Ich verkneife mir auch jeden kritischen Kommentar über die rot-grüne Stadtregierung, weil sich das nicht geziemt. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Geh! - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Nun ja, privat kann ich das schon machen, aber nicht öffentlich. Das ist der Unterschied! Und es gibt genug private Möglichkeiten, keine Sorge, Frau Wehsely! (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Das ist schön für Sie!) Sie kritisieren meine Auslandsreisen. Mir ist es aber lieber, ich fahre ins Ausland auf Besuch, anstatt das ganze Ausland hierher zu holen! Das ist nämlich Ihre Politik. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das brauche ich nicht! Ich mache gerne Werbung für das wunderschöne Wien, aber ich schäme mich für diese rot-grüne Stadtregierung. Das ist zum Schämen! (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Dann schämen Sie sich!) Das ist zum Fremdschämen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben von Rankings gesprochen: Ja! Wir kennen die Mercer-Studie! Aber nennen Sie mir ein ernstzunehmendes internationales Ranking, im "Economist" oder von der Europäischen Kommission, bei dem Regionen in Europa gegenübergestellt werden, bei dem Regionen, Hauptstädte, Städte verglichen werden - Es gibt keine Studie, in der Wien nicht jedes Jahr um zwei bis fünf Plätze hinunterfällt. Und sagen Sie mir nicht, dass das nicht Ihre Schuld ist, meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Grün! (Beifall bei der FPÖ.) Also wirklich: Das ist ganz klar messbar: Seit 10 bis 15 Jahren und vor allem seit 7 Jahren mit grüner Beteiligung fällt Wien in jedem Ranking um ein paar Plätze nach unten. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt Rettung. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Das ist jetzt aber peinlich!) Spätestens 2020 wird es eine vernünftige Regierung geben, die haushalten kann, die es auch schafft, dass die Haushaltspolitik hier gerecht ist, dass die Sozialpolitik gerecht ist und dass die Menschen sich in Wien wieder wohlfühlen. - Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Das sagen Sie seit 20 Jahren vor jeder Wahl!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als letzter Redner dieser Aktuellen Stunde ist Herr Abg. Oxonitsch zum Wort gemeldet. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass man grundsätzlich bei der Einschätzung des Schuldenstandes eines Staates zwischen Opposition und Regierung nicht ganz übereinkommt, überrascht mich relativ wenig. Was mich allerdings schon überrascht, ist durchaus immer wieder, dass man, wenn man versucht, klar zu machen, wodurch sich - und ich greife jetzt die Worte des Kollegen Ellensohn auf - Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft unterscheiden, diesen Unterschied dann gänzlich ignoriert. Das ist dann so peinlich, dass man letztlich zu einer Wortmeldung, wie zu der vor meiner Wortmeldung zum Thema Budget und Schuldenstand überhaupt nichts mehr sagen muss. Ich muss dazusagen: Ich glaube sogar, dass Sie durchaus für diese Stadt im Ausland Werbung machen können! Aber ich stelle es mir für Sie unheimlich peinlich vor, wenn Sie in die Welt hinausfahren und dort wahrscheinlich von Ihren internationalen Kontakten permanent mit einer zentralen Fragestellung konfrontiert werden: Wie macht man es Wien eigentlich, dass diese Stadt so hervorragend dasteht? Wie schafft man es in Wien eigentlich, dass es dort eine so hervorragende Kinderbetreuung gibt? Wie macht man es in Wien, dass es einen so riesigen geförderten Wohnbausektor gibt und dass man das auch noch weiterführt? Wie macht es diese Stadt, dass es eine U-Bahn gibt, bei der man nicht überlegt, wie man sie privatisieren, sondern wie man sie ausbauen kann? Wie macht es die Stadt, dass sie den öffentlichen Verkehr in einem modernen Sektor hat? Die Bunderepublik Deutschland wurde heute schon angesprochen, und man kann sagen, ja, die haben dort eine Nullverschuldung. Tatsache ist allerdings auch, dass die Infrastruktur dort komplett auf dem Boden liegt, bei der Bahn, bei den Schulen, bei den Bildungseinrichtungen, bei den Kinderbetreuungseinrichtungen, und ich rede jetzt gar nicht von dem Pensionssystem, durch das letztendlich viele Menschen in Armut geführt werden. - Ein solches System, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir nicht, und wir werden dafür kämpfen, dass unser System als wesentlicher Grundpfeiler für diese Stadt und hoffentlich auch für dieses Land unangefochten bleibt, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wenn Österreich gerade auch durch viele Maßnahmen der rot-schwarzen Bundesregierung durch diese Krise insgesamt relativ gut durchgesegelt ist, dann gibt es dafür einige Antworten: Eine davon ist die Steuerreform, durch welche letztendlich dafür gesorgt wurde, dass Menschen mehr Geld in der Geldtasche haben und es auch ausgeben können. Ein weiterer Grund ist andererseits auch - und das belegt auch jede internationale und jede seriöse Studie -, dass Österreich ein hervorragendes Sozialsystem hat, was natürlich auch viele Menschen veranlasst, in schwierigen Situationen trotzdem Geld auszugeben und damit die Wirtschaft zu beleben und anzukurbeln. Im Hinblick darauf ist es nicht zu unterschätzen, dass es hier ein hervorragendes Sozialsystem gibt, und zwar nicht nur in Österreich, sondern auch in dieser Stadt. Das ist ein ganz wesentlicher Faktor! Und daher investieren wir in diesen Bereich auch weiterhin immer wieder. Tatsache ist nämlich, dass es uns darum geht, nicht nur unter dem Gesichtspunkt zu handeln, was man wo einsparen kann, sondern insbesondere auch darauf zu achten, wo man durch sozialpolitische Maßnahmen Armut, Obdachlosigkeit, Kriminalität verhindern kann. Es gibt da ein Konzept, und davon habe ich gerade in diesem Wahlkampf sehr viel gehört: Ich unterstelle jetzt niemandem etwas, aber im Hinterkopf gibt es bei einigen wohl ein bisschen den Gedanken: Es wäre schon sehr zweckmäßig, wenn der eine oder andere mehr auf der Straße herumkugelt. Es wäre schon ganz nett, wenn letztendlich durch Sparmaßnahmen dazu beigetragen wird, dass dieses sozial ausgewogene System in dieser Stadt ein bisschen ins Rutschen kommt. - Davon erwartet man sich nämlich vielleicht einen politischen Vorteil. Das ist nicht unser Weg! Wir haben darüber mehrmals diskutiert, und unser Weg führt letztendlich dazu, dass wir ein hervorragendes soziales System in der Stadt haben. Dabei geht es gar nicht um die großen Auseinandersetzungen, ob es 376 Millionen sind, ob es mehr sein wird und was man hineinreinrechnen muss, denn dafür gibt es ganz klare Spielregeln, über die man sich einigen kann und die in allen neun Bundesländern gelten. In Anbetracht dessen ist es nun einmal ein Faktum, dass Wien im Bundesländervergleich betreffend Pro-Kopf- Verschuldung und auch betreffend den Anteil am Bruttoregionalprodukt nach wie vor hervorragend dasteht. - Ich würde mir tatsächlich wünschen, einmal die eine oder andere Rede zu diesem Thema von der ÖVP im Niederösterreichischen Landtag oder von den Freiheitlichen im Kärntner Landtag zu hören! Denn wie schaut es denn dort aus? Wer trägt dort welche Verantwortung? - Wir wissen es, und man kann es nicht wegdiskutieren! Spitzenreiter bei der Pro-Kopf-Verschuldung sind Kärnten auf Grund des Hypo-Desasters der Freiheitlichen und Niederösterreich nicht zuletzt auf Grund vieler Spekulationsgeschäfte. Mir läuft die Zeit davon, ich könnte aber noch so viel dazu sagen! - Das Ganze ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass wir in Wien uns gemeinsam auf eine Schweizer-Franken-Strategie geeinigt haben, die wir hier auch gemeinsam beschlossen haben. (Abg. Dominik Nepp: Gemeinsam?) Letztendlich geschah das auch auf Vorschlag der Finanzstadträtin. Mittlerweile haben wir 1,5 Milliarden konvertiert, und zwar mit einem Gesamtvorteil: Es gab einen Anstieg von 238 Millionen auf 266 Millionen, während im niederösterreichischen Budget nach wie vor die Schweizer Franken zum Einstiegskurs stehen, und das schaut natürlich ganz anders aus. (StR DDr. Eduard Schock: Das glaubt ja kein Mensch!) Wie dann die Verschuldungsquote ausschaut, möchte ich mir gar nicht ausmalen! Mit uns wird es das nicht spielen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien drei schriftliche Anfragen und des NEOS-Rathausklubs eine schriftliche Anfrage eingegangen sind. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 4, 5 und 3 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen. Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 38. Bericht der Volksanwaltschaft 2016 an den Wiener Landtag. Ich darf dazu die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter und Dr. Peter Fichtenbauer sehr herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Mag. Emmerling zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte starten mit einem großen Dankeschön an Sie für diesen Bericht! Ich möchte Ihnen zu diesem Bericht auch gratulieren. Dieser ist keine reine Leistungsbilanz, sondern zeigt durchaus auch den strukturellen Hintergrund vieler, vieler Einzelfälle in dieser Stadt auf und gibt auch einen guten Überblick über die Schattenseiten der Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung. 1.217 Beschwerden hat die Volksanwaltschaft im Jahr 2016 im Bereich des Landes beziehungsweise der Gemeinde Wien entgegengenommen. Somit konnten Sie als Volksanwaltschaft 1.217 Bürgerinnen und Bürger zumindest teilweise bei Unregelmäßigkeiten im Umgang mit den Behörden weiterhelfen, und dort, wo Sie Probleme nicht unmittelbar lösen konnten, können Sie zumindest oft Probleme struktureller Natur aufzeigen und ans Tageslicht bringen. 1.217 Beschwerden: Das ist auch ein Rekordwert im Bereich des Landes Wien. Das ist ein neuerlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr und ein Anstieg um 50 Prozent, seitdem Rot-Grün in Wien regiert. Diese Bilanz sollte der Landesregierung eigentlich zu denken geben! Aber kommt diese Kritik auch bei den Entscheidungsträgern an? Das ist die Frage, die ich mir immer wieder stelle, gerade wenn ich mir einen Bericht wie diesen durchlese, in dem doch sehr viele Missstände, die es gibt, aufgezeigt werden. Wenn ich die Debatten hier immer öfter höre, dann stelle ich fest, dass es doch immer ein Rechtfertigen und ein Zurückweisen von Kritik, die von Seiten der Opposition kommt, gibt. So kommt mir das auch bei diesem Bericht der Volksanwaltschaft vor, wenn ich mir die Stellungnahmen anschaue. Die Stellungnahmen der Stadträtinnen und Stadträte enthalten über weite Strecken nur Zurückweisungen und Rechtfertigungen, und das ist ein Problem, denn wer politische Verantwortung übernimmt, der muss auch mit konstruktiver Kritik umgehen können! Ich muss jetzt an einen besonderen Fall denken, den Sie in Ihrem Bericht beschreiben und der mir sehr nahe gegangen ist und mich betroffen gemacht hat: Zwei Kinder behinderter Eltern werden auf Grund von Vernachlässigung und Gefährdung ihrer weiteren Entwicklung den Eltern entzogen und in ein Krisenzentrum aufgenommen. Die Eltern waren mit der adäquaten Versorgung der Kinder überfordert. Man hat dann beschlossen, die volle Erziehung seitens der Stadt Wien zu übernehmen. Allerdings hat man aber in diesem Krisenzentrum bemerkt, dass die Beziehung zu den Eltern eigentlich sehr positiv ist und dass es auch einen größeren Bruder gibt, zu dem es eine gute Bindung gibt. Die Familiengerichtshilfe hat dann gefordert, dass man unbedingt schauen möge, dass im Falle der Fremdunterbringung sichergestellt wird, dass die Eltern als wichtige Bezugspersonen erhalten bleiben. Was ist dann geschehen? - Die Kinder wurden in eine Wohngemeinschaft in Admont in der Steiermark gebracht. Wiener Kinder! Sie wurden vollkommen aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und von ihren Eltern weggebracht. Um nach Admont zu gelangen, sind es vier Stunden Fahrtzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, und die Eltern sind noch dazu behindert! Man hat damit argumentiert, dass es sich dabei extra um eine sozialtherapeutische WG handelt und das so sein muss, weil es dort einen besseren Betreuungsschlüssel gibt. Man könne diese Kinder auch nicht trennen. Das ältere der beiden Kinder ist jetzt dann schulpflichtig, und man hat dort auch einen Schulplatz gefunden, deswegen sei es unbedingt notwendig gewesen, die Kinder von Eltern und Bruder weg in die Steiermark nach Admont zu bringen. - Allein diese Aussage ist eigentlich schon schlimm genug, denn es ist ja ein Armutszeugnis für Wien, wenn man sagt, dass man für diese zwei Kinder nicht zwei Plätze gefunden hat! Aber jetzt kommt noch etwas dazu: Die Volksanwaltschaft hat herausgefunden, dass es sich dort nicht einmal um eine sozialtherapeutische WG handelt, sondern lediglich um eine Kinder- und Jugendwohngruppe, und dass der Betreuungsschlüssel gar nicht besser ist und diese Standards überhaupt nicht erfüllt. So. Jetzt komme ich dort hin, wohin ich eigentlich wollte, nämlich zur Stellungnahme seitens der Stadträtin. Da heißt es: Den Eltern werden die Fahrtkosten ohnehin ersetzt. - Dieser Fall ist ein Armutszeugnis und eigentlich ein Skandal für eine rot-grüne Stadtregierung! (Beifall bei den NEOS.) So geht man hier mit der Obsorge für zwei Kinder und mit den Interessen der behinderten Eltern um! Man nimmt beiden Seiten beziehungsweise allen Betroffenen das Recht auf Familienleben. Ich weiß nicht, ob sich die Frau Stadträtin beziehungsweise ob man sich seitens der Stadtregierung diesen Bericht überhaupt ausführlich durchliest oder ob man die Fragen den Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen der Magistratsabteilungen zur Beantwortung gibt! Ich frage mich: Was gedenken Sie, diesfalls zu tun? Ich bitte Sie, gerade auch, wenn die Volksanwaltschaft diese Themen aufgreift, hier unverzüglich zu handeln! Wie ich vorhin schon dargestellt habe: Es fehlt oft die Einsicht. Die Volksanwaltschaft meint, dass zur Verbesserung der Missstände die Mitwirkung der Mitglieder des Wiener Landtages vonnöten ist. Es braucht aber eben auch die entsprechende Einsicht. Genau diese fehlende Einsicht wird an noch einem Fall beschrieben, und zwar betreffend den fehlenden zweiten Lift auf dem Stephansplatz. - Sie alle kennen die Geschichte: Der Stephansplatz ist mit täglich rund 230.000 Fahrgästen die meistfrequentierte U-Bahn-Station in Wien und hat nur einen, sogar relativ klein dimensionierten Lift. Nun wurde der Stephansplatz um 13 Millionen EUR umgebaut, und der zweite Lift wurde noch für 2016 versprochen und zugesagt. Jetzt will man davon aber nichts mehr wissen, und daher freue ich mich, dass Sie diese Angelegenheit aufgegriffen haben. Wir sehen das nämlich genauso, ebenso wie zahlreiche Behindertenverbände und viele Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, und Sie können durch Ihre Prüftätigkeit diesen Stimmen mehr Gewicht verleihen. Sie schreiben, dass Sie natürlich nicht verkennen, dass es in diesem Zusammenhang um Kosten von 2,5 Millionen EUR geht. Sie verweisen in Ihrer Analyse dann aber auch - und das hat mich doch amüsiert - auf den Rechnungshofbericht, in welchem die Kosten für die Feierlichkeiten zur U-Bahn-Eröffnung von 5,34 Millionen EUR bemängelt wurden, und deuten somit an, dass Feierlichkeiten wichtiger zu sein scheinen als die Errichtung eines ebenso wichtigen Liftes. - Im Hinblick darauf würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr Bericht jetzt zumindest den letzten nötigen Anstoß gibt, doch tätig zu werden! Sie merken in Ihrem Bericht weiters auch kritisch an: "Die VA muss mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass ihr nach wie vor nur eine eingeschränkte Kontrolle über große Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge zukommt, da diese vielfach als ausgegliederte Rechtsträger in einer GmbH oder AG organisiert sind. Von der Stadtverwaltung ausgegliederte Bereiche, wie die Wiener Stadtwerke Holding AG, unterliegen daher nicht der Prüfung durch die Volksanwaltschaft." Das ist seit vielen Jahren ein kritisierter Missstand, der endlich behoben werden muss, und zwar umso mehr, als ab 2019 ja auch ein sehr großer Teil, nämlich der KAV, ausgegliedert werden soll! Was bedeutet das für die zukünftige Arbeit der Volksanwaltschaft in diesem Bereich? So hat zum Beispiel im Fall Dr. Rainer die Volksanwaltschaft bereits 2015 einen begründeten Missstand im Umgang mit dem medizinischen Personal der Stadt Wien erhoben. Ab 2019 wäre das nicht mehr Sache der Volksanwaltschaft und könnte daher nicht mehr geprüft werden. Gleiches gilt für die Ruhestandsversetzungen aus betrieblichen Gründen. Der Löwenanteil dieser Frühpensionierungen geschieht ja jetzt schon im Bereich der Stadtwerke Holding. Künftig wird mit diesen Vorgängen nicht einmal mehr die Gemeinderätliche Personalkommission befasst werden. Vor Kurzem wurde auch bekannt, dass die Stadt Wien 20 Bedienstete aus dem medizinischen Bereich im Zuge der Schließung des Pflegezentrums am Otto-Wagner-Spital in den Ruhestand schicken will. Die Volksanwaltschaft prüft nun dieses Vorgehen, weil es ja nicht sein kann, dass wir einerseits immensen Bedarf an Pflegepersonal haben und gleichzeitig gut ausgebildete Mitarbeiter in den Ruhestand schicken. Aber auch diesbezüglich gilt wiederum: Ab 2019 stünde die Volksanwaltschaft hier vor verschlossenen Toren. Ich bringe daher hier heute einen Beschlussantrag ein, der darauf abzielt, das Mandat der Volksanwaltschaft auf all jene ausgelagerten Bereiche auszuweiten, über die die Stadt Wien einen beherrschenden Einfluss ausübt. - Im Sinne einer ausgeprägten und überparteilichen Kontrolle, die für die Arbeit im Gemeinderat und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wien wichtig ist, bitte ich um Einsicht in diesen Fall und auch um Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächste ist Frau Abg. Schwarz zum Wort gemeldet. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst richte ich meinen herzlichen Dank an die Volksanwaltschaft für die im Jahr 2016 geleistete Arbeit. Es haben sich ja rund 18.500 Menschen an die Volksanwaltschaft gewandt, davon gab es Beschwerden von 1.217 Wienerinnen und Wienern. Das Beschwerdeaufkommen betreffend die Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung war noch nie so hoch wie im Jahr 2016. Im Hinblick darauf möchte ich mich im Namen der Wiener Volkspartei bei Ihnen bedanken, weil Sie wirklich neutrale Arbeit leisten. Sie fungieren und funktionieren wirklich als unabhängige Stelle. Sie legen die Finger in die Wunden, Sie zeigen Missstände in Wien und Österreich auf, und so soll es auch sein. Ich würde mir diese Arbeitseinstellung von mehreren und anderen offiziellen Stellen ebenfalls wünschen! (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte gerne auf einige Punkte eingehen, die im Bericht angesprochen wurden, und zwar erstens auf die Gangbettenproblematik in den Wiener Gemeindespitälern. Dieses Thema beschäftigt meine Kollegin Ingrid Korosec seit Jahren, sie zeigt dieses seit Jahren auf. Die Volksanwaltschaft hat diesbezüglich ein Prüfverfahren eingeleitet und ist den Beschwerden nachgegangen, doch die rot-grüne Stadtregierung leugnet seit Jahren, dass es hier ein Problem gibt. Es wird uns immer wieder einmal erklärt, dass der Grund dafür zum Beispiel die Grippezeiten sind. Am vergangenen Freitag haben wir eine aktuelle Anfragebeantwortung bekommen, in der man gesagt hat, dass das Problem in den Hitzezeiten im Frühjahr und im Sommer auftritt. - Es wird also immer wieder irgendein Grund vorgeschoben, warum es diese Gangbettenproblematik gibt. Meine Kollegin Korosec hat aber auch immer wieder darauf hingewiesen, dass das eigentlich ein strukturelles Problem ist und es sich nicht um ein Problem in Spitzenzeiten handelt, und dieser Ansicht ist auch die Volksanwaltschaft. Ich möchte nur noch einmal in Erinnerung rufen: Der KAV hat im Jahr 2006 bereits versprochen, dass es im Jahr 2009 keine Gangbetten mehr geben wird. Wir haben jetzt das Jahr 2017! Das nur zu ihrer Erinnerung. Wir begrüßen, dass die Volksanwaltschaft diese Entwicklung der Gangbettenproblematik weiter beobachten wird. Ziel muss es natürlich sein, dass Gangbetten zur Gänze vermieden werden müssen, und diesbezüglich haben Sie die volle Unterstützung der ÖVP. Die zweite Thematik, auf die ich eingehen möchte, betrifft die strukturellen Defizite in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. 78 Kinder unter 18 mussten in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht werden, und es gibt zwei Gründe, warum mich das nicht wundert: Erstens gibt es in Wien bloß 56 Betten und 20 tagesklinische Plätze für die Jugendlichen. Zweitens geht es dabei um ein Einstellungsproblem. StRin Wehsely - und ich hoffe zutiefst, dass StRin Frauenberger diese Meinung ihrer Vorgängerin nicht teilt - hat nämlich wirklich behauptet, ich zitiere: "Jugendliche der Altersgruppe von 16 bis 18 Jahren werden bewusst als Heranwachsende behandelt und daher an Stationen für Erwachsene untergebracht." - Lassen Sie das jetzt einmal wirken, und denken Sie einmal darüber nach, ob das wirklich Sinn macht! Ich sage Ihnen: Es wundert mich nicht, dass es diese Problematik in Wien gibt! Wenn das die Einstellung von Rot-Grün ist, so mit unseren Jugendlichen umzugehen, dann ist das wirklich unter jeder Würde. (Beifall bei der ÖVP.) StR Czernohorszky hat heute in der Fragebeantwortung einen sehr klugen Satz gesagt. Er hat nämlich gesagt: "Man muss den Experten zuhören und die Meinung der Experten gelten lassen." - Das möchte ich gerne aufgreifen, denn auch Prof. Max Friedrich, ein Experte in der Jugendpsychiatrie, hat zu dem Thema "Unterbringung von Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie" gesprochen, und ich zitiere auch ihn: "Das ist also für Kinder mit einem Schock und auch mit einer - ich würde sage - anhaltenden psychischen Belastung im Sinne einer posttraumatischen Erlebnis- und Belastungsreaktion verbunden." - Das heißt, er ist vehement dagegen, dass das geschieht. Lassen Sie daher bitte die Experten zu Wort kommen, so wie das auch StR Czernohorszky heute angesprochen hat, vermeiden Sie tunlichst ein solches Vorgehen und achten Sie darauf, dass dieses Problem so schnell als möglich behoben wird! (Beifall bei der ÖVP.) Dritter Punkt, den wir auch immer wieder ansprechen: Die Stadt Wien hat die Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer in den Heimen eingestellt. Die Volksanwaltschaft kritisiert diesen Zahlungsstopp. Auch wir haben diesen kritisiert und haben auch Anträge eingebracht, denn es ist nicht verständlich, warum diese Zahlungen per 31. März 2016 eingestellt wurden! Diese Heim- und Pflegekinder wurden in der Vergangenheit in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt betreut, und es wurde ihnen sowohl von verantwortlichen Erzieherinnen und Erziehern als auch von Hilfskräften psychische und physische Gewalt zugefügt. Sie erlebten sexuelle Erniedrigungen und andere Formen von Zwang. Daher ist nicht zu verstehen, warum diese Art der Wiedergutmachung nicht weitergeführt wird. Auch für mich ist nicht verständlich, warum die Stadt Wien da einen Schlussstrich ziehen möchte, vielleicht deswegen, dass man nicht mehr darüber redet. Ich weiß es nicht! Ich sage Ihnen nur: Die Betroffenen können auch keinen Schlussstrich ziehen, und wir sollten zumindest diese Hochachtung und Wertschätzung haben, dass man diese Zahlungen weiterführt. - Auch diesbezüglich bringe ich einen Antrag ein, nämlich: "Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, auch weiterhin eine Antragstellung auf finanzielle Hilfestellung von Missbrauchsopfern zu ermöglichen. Der Stopp für Entschädigungszahlungen wird ab sofort für beendet erklärt. Der Wiener Bürgermeister wird aufgefordert, ehestmöglich die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten." Zum letzten Punkt: Kollegin Emmerling hat schon darüber gesprochen, aber ich möchte noch einmal darauf eingehen, weil das wirklich ein sehr aktuelles Thema und auch ein Thema ist, betreffend welches sich viele Eltern an mich wenden. Es ist dies der Fall der Familie mit den zwei Kindern, die in Admont untergebracht wurden, obwohl die Familie in Wien lebt, obwohl das Krisenzentrum darum gebeten hat, dass die Eltern immer am Alltagsleben der Kinder teilnehmen können, obwohl auch das Gericht gesagt hat, dass alle Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, dass die Eltern mit den Kindern sozusagen in den Alltag eingebunden werden. Außerdem gibt es auch einen großen Bruder, der in Wien untergebracht ist, und somit verlieren nicht nur die Eltern sozusagen ihre Kinder und die Kinder ihre Eltern, sondern auch der Bruder verliert seine Geschwister und umgekehrt. Das kann nicht sein! Dieses Thema beschäftigt uns, das ist nämlich kein Einzelfall. Gerne stellen wir Ihnen unsere Informationen zur Verfügung. Das ist einfach wirklich ein Thema, das viele Eltern betrifft. Ich spreche jetzt wirklich bewusst von Kindern, in deren Familien es strukturelle Schwierigkeiten gibt, weswegen die Kinder aus dem Familienverbund herausgenommen werden. Daher ist es wichtig, dass man diesbezüglich wirklich ein wenig umdenkt. Es muss doch Ziel sein, dass es, obwohl es ein strukturelles Problem in der Familie gibt, trotzdem möglich ist, dass die Kinder die Bindung zu den Eltern nicht verlieren und dass die Eltern die Bindung zu den Kindern nicht verlieren. Es kommt vermehrt dazu, dass die Kinder weit weg vom Elternhaus in einem anderen Bundesland untergebracht werden. Das kann aber nicht das Ziel sein! Dazu möchte ich Ihnen schon sagen, dass mich die Stellungnahme, genauso wie Frau Emmerling, besonders schockiert hat. Das kann doch nicht sein! Diese Stellungnahme ist nämlich - entschuldigen Sie, dass ich es so ausdrücke - rotzfrech. Darin geht es nicht um die Familie, darin geht es nicht um die Eltern. Darin steht, dass sich die Kinder super eingelebt haben und die Eltern eh den Fahrtkostenersatz bekommen. Es geht in dieser Stellungnahme nicht darum, wie die Distanz vermieden werden kann. Es geht nicht um die Fragen: Wie schaffen wir es, dass die Kinder ihre Eltern beziehungsweise die Bindung zu den Eltern nicht verlieren? Wie schaffen wir es, dass die Kinder nicht von ihren Eltern und von ihrer Kernfamilie entfremdet werden? Diesbezüglich brauchen wir ein Umdenken in der Stadt. Es gibt mehrere Fälle in diesem Zusammenhang, die uns mittlerweile zugetragen wurden. Deswegen bringen wir ebenfalls einen entsprechenden Antrag ein: "Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, Kinder bei Fremdunterbringungen so unterzubringen, dass eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern jederzeit möglich wird. Es wird künftig besonders darauf geachtet, eine bestehende positive Beziehung zu den Eltern nicht zu gefährden." (Beifall bei der ÖVP.) Wir werden dem Bericht selbstverständlich zustimmen. Nochmals herzlichen Dank für Ihre wirklich sorgfältige und höchst professionelle Arbeit! Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und alles Gute für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Hebein zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Werte Frau Vorsitzende! Geschätzte Volksanwälte! Auch im Namen meiner Fraktion möchte ich Sie herzlich hier im Landtag begrüßen. Ich beginne mit Ihrem Selbstverständnis, das Sie in Ihrem Vorwort sehr betont haben. Das möchte ich gern wiedergeben, weil das auch die Wichtigkeit Ihrer Arbeit untermauert. Sie schreiben hier, dass die behandelten Probleme sehr viele Bürgerinnen und Bürger betreffen und dass Sie Interesse an Diskussionen auf breiter Ebene im Sinne der Beschleunigung von Veränderungen und Herbeiführung von Lösungen haben. Sie zeigen auf beziehungsweise betonen, dass die Beschwerden Trends gesellschaftlicher Entwicklungen widerspiegeln und dass vor allem sozialrechtliche Themen im Fokus Ihrer Arbeit stehen. Außerdem zeigen Sie auch die Schwierigkeit auf, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einerseits der Spardruck immer mehr steigt, auf der andere Seite aber auch die Anforderungen steigen, die Arbeitsweisen immer komplexer werden und auch immer stärker kritisch bewertet werden, weshalb es enorm wichtig ist, dass im Hinblick auf diese Diskrepanz und diesen Widerspruch der Druck nicht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise an Betroffene selbst weitergegeben wird. Das unterstütze ich außerordentlich! Es ist wirklich auch eine Aufgabe der Stadt Wien, jeden konkreten Einzelfall und jedes Einzelschicksal immer wieder unter dem Aspekt zu hinterfragen, ob wir hier strukturelle Lücken haben. - Ich danke Ihnen im Namen meiner Fraktion allein schon für dieses Vorwort, das Ihr Selbstverständnis zeigt, und für Ihre Arbeit! Weiters betonen Sie, dass Sie es sich zur Aufgabe gestellt haben, die Gesellschaft für Menschenrechte weiter zu sensibilisieren. So drücken Sie das in Ihrem Bericht aus. Neben Ihrer Funktion als Kontrollbehörde und Serviceeinrichtung sehen Sie es auch als Ihre Aufgabe, die Benachteiligung einzelner Gruppen zu thematisieren. Konkret haben sich - das wurde schon erwähnt - zirka 18.500 Menschen an Sie gewandt. Das sind 74 Beschwerden - 74 - pro Arbeitstag, und bei jeder fünften gibt es dann ein Prüfverfahren. Es haben sich 1.217 Wienerinnen und Wiener an Sie gewandt. Gegenüber dem Vorjahr gab es eine Steigerung von plus 5 Prozent, und soweit ich das richtig gelesen habe, haben Sie nach Abschluss der Verfahren bei 17 Prozent der Fälle Missstände in der Verwaltung festgestellt. Große Bereiche betreffen die Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt, die Staatsbürgerschaft, die Wählerevidenz und die Straßenpolizei. In Ihrem Bericht beschreiben Sie auch Ihre Arbeit im Zusammenhang mit der präventiven Menschenrechtskontrolle gemeinsam mit sechs Experten- und Expertinnenkommissionen. Dabei geht es nicht nur um Justiz- und Polizeibereiche, sondern auch um Altenheime und Pflegereinrichtungen, psychiatrische Einrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dabei haben Sie, wie ich meine, sehr viele Missstände festgestellt und Anregungen gegeben. Sie betonen, dass Sie neben der konkreten Arbeit auch immer wieder Schwerpunkte setzen, und ich möchte die Schwerpunkte 2016 kurz erwähnen, weil ich das sehr spannend finde. Ein Schwerpunkt war es, die Polizeiausbildung zu verbessern. Zukünftig werden auch angehende Polizistinnen und Polizisten in Ausbildung über die Arbeit der Volksanwaltschaft informiert. Barrierefreiheit war ein sehr großes Thema, und zwar auch im Zusammenhang mit der medialen Berichterstattung. Gewalt an Frauen ist ein noch immer tabuisiertes Thema. Sie haben sich an einer diesbezüglichen Ringvorlesung beteiligt. Jetzt gerade ist das Thema wieder sehr aktuell, wie stark in diesem Bereich verharmlost wird, wenn es um Gewalt an Frauen geht. Auch Ihre internationalen Aktivitäten finde ich sehr spannend: Einen Punkt greife ich heraus, nämlich dass Sie im Zusammenhang mit dem Internationalen Ombudsmann Institute IOI darauf hinweisen, wie wichtig es ist, auch international zu kooperieren. Diese Notwendigkeit zeigen Sie vor allem am Beispiel Polens sehr umfassend auf, und ich halte es für außerordentlich wichtig, das hier auch zu thematisieren. Lassen Sie mich zu den konkreten Prüftätigkeiten vorab noch etwas festhalten: Für unsere Stadt Wien ist es relevant, dass Sie jedes einzelne Schicksal aufzeigen, und jedes einzelne Schicksal ist für uns Anlass, immer wieder zu hinterfragen, ob wir hier etwas übersehen oder strukturelle Lücken haben. Die Kinder- und Jugendhilfe wurde bereits genannt, das Schicksal der Kinder, die nach Admont gekommen sind, wurde geschildert. - Ich muss jetzt die Frage stellen: Wie können wir hier beurteilen, welche Arbeit das Jugendamt tatsächlich leistet? Wie können wir hier beurteilen, was zum Wohle der Kinder geschieht? Ich beneide niemanden um die Aufgabe, solche Entscheidungen zu treffen! Sie haben ausführlich von den Schicksalen erzählt, und ich weiß nicht, welche Auswirkungen es hat, wenn etwa ein Großelternteil stirbt. Ich kann nicht beurteilen, wie komplex die Familiensituationen sind und was die ExpertInnen schlussendlich zum Wohle des Kindes entscheiden. Jedenfalls steht aber ausnahmslos das Wohl der Kinder im Mittelpunkt bei solchen Entscheidungen. Ausnahmslos! Das heißt, das Ziel ist es immer, zu schauen, dass die Kinder letzten Endes zu den Eltern zurückkommen können. Das ist das Ziel, und bei der Entscheidung und Beurteilung, mit welchen Mitteln man an solche komplexen Fälle herangeht, sollten wir zumindest vorsichtig sein. Es geht immer um das betreffende Schicksal. Auch ich kenne sehr viele dramatische Schicksale wie jene, die hier genannt werden, im Zusammenhang mit welchen sich Eltern auch an uns wenden. Das heißt, es darf keine Relativierung geben, das steht uns nicht zu, sondern wir müssen jedes einzelne Schicksal ernst nehmen. Vorsichtig wäre ich bei der Schlussfolgerung, grundsätzlich Strukturen des Jugendamts in Frage zu stellen. Dort wird tagtäglich Arbeit geleistet, der wir mit Wertschätzung begegnen müssen, denn es kann nicht zum Wohle der Kinder sein, wenn wir auch von dieser Seite her immer mehr Druck auf Jugendamtskolleginnen und -kollegen ausüben. Der zweite Punkt, der im Bericht auch genannt wird, betrifft die Mängel beim Vollzug des Niederlassungsrechts: In diesem Zusammenhang haben Sie festgestellt, dass die Zahl der Beschwerden um ein Drittel zurückgegangen ist. Verzögerungen gibt es noch immer bei Staatsbürgerschaftsverfahren. Ich werde jetzt noch ein paar Punkte herausgreifen. Zu einem davon gibt es auch einen Antrag der ÖVP, nämlich zu der Einstellung der Zahlungen an die Heimopfer. Wir haben hier viel darüber diskutiert. Ich kann nur immer und immer wieder die Lektüre der Berichte vor allem über den Wilhelminenberg empfehlen, um zu sehen, welch massive Gewalt es dort gab. Man kann natürlich kritisieren, dass die Stadt Wien jahrelang diesbezüglich nicht bestmöglich Unterstützung gewährt beziehungsweise in Aufklärungsarbeit investiert hat. Aufklärungsarbeit halte ich nämlich für immens wichtig. Wenn es nach mir ginge, sollte man überhaupt allen Schulen oder Ausbildungsbereichen empfehlen, dass diese Berichte auch ein Teil der Pflichtlektüre bei diversen Ausbildungen werden. - Ich bitte also, nicht zu unterstellen, dass wir hier in Wien nicht weiter an diesem Thema arbeiten! Ich halte es aber trotzdem für wichtig, vor allem, wenn die ÖVP solche Anträge stellt, grundsätzlich die Frage zu stellen: Wäre es nicht gescheit, wenn wir endlich nach Jahren eine bundesweite unabhängige und finanziell dotierte Opfereinrichtung schaffen? Das betrifft die Schicksale aller Kinder und betroffenen Personen in ganz Österreich, daher kann sich auch die Bundesregierung - wie auch immer die nächste ausschaut - nicht aus der Verantwortung ziehen. Ich glaube, in solchen Bereichen müssen wir aufpassen, wohin wir mit den Fingern zeigen! Nächster Punkt: Wir haben immer wieder hier darüber diskutiert, dass ein zweiter Lift bei der U-Bahn-Station Stephansplatz natürlich notwendig ist. Das ist nach wie vor auf der Agenda, und ich werde jetzt sicherlich nicht dagegen reden. Etwas, was Sie auch an Einzelschicksalen aufzeigen, steht mit der Grundversorgung im Zusammenhang. Diesbezüglich gibt es Kommunikationsprobleme auch über das Innenministerium. Lassen Sie mich das jetzt so salopp formulieren, bis ich schließlich zum Punkt komme, zum Herzensthema Mindestsicherung: Sie zeigen einige Schicksale auf, bei denen es um rechtswidriges Versagen bei der Bemessung, bei Einstellungen, bei Rückforderungen geht. Uns ist natürlich total bewusst, dass in dieser Hinsicht jeder einzelne Fall enorm wichtig zu nehmen ist, denn da geht es um Notsituationen und Existenzen, überhaupt keine Frage! Ich hoffe sehr, dass wir es mit den gemachten Erfahrungen, mit Ihren Rückmeldungen, mit den Rückmeldungen der Betroffenen und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jetzt geschafft haben, durch das neue Mindestsicherungsgesetz Verbesserungen zu schaffen beziehungsweise auch mit der angekündigten Taskforce der Frau Stadträtin, die schon auf Hochtouren arbeitet. Zum Abschluss erlaube ich mir noch eine sehr allgemeine Bemerkung: Laut wird jetzt darüber nachgedacht, dass wir beziehungsweise Sie mit einer Zweidrittelmehrheit die Pflichtmitgliedschaft abschaffen. - Wenn also öffentlich- rechtliche Einrichtungen abgeschafft werden sollen, dann bedeutet das de facto nichts anderes, als dass wir hier zukünftig weniger ArbeitnehmerInnenrechte haben. Laut wird auch darüber nachgedacht, dass mit der Zweidrittelmehrheit von ÖVP, FPÖ und NEOS auch die Schuldenbremse in der Verfassung festgeschrieben werden soll. - Dann werden sich Krisen verstärken und wird ein Gegensteuern nicht mehr erlaubt sein. Das sind natürlich Entwicklungen, im Hinblick auf welche - und jetzt komme ich wieder zu Ihnen - es umso wichtiger sein wird, dass wir den einzelnen Menschen in den Fokus nehmen. Und dazu gehören ganz einfach Einrichtungen wie die Volksanwaltschaft. - Ich weiß nicht, ob weniger Arbeit auf Sie zukommen wird, ich weiß nur, dass die Stadt Wien Ihre Berichte ernst nimmt, sowohl betreffend die Einzelschicksale als auch die Strukturen. Ich möchte mich recht herzlich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit bedanken. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Seidl zum Wort gemeldet. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst sage ich natürlich ebenfalls ein herzliches Dankeschön im Namen der Wiener Freiheitlichen für den durchaus interessanten Bericht des Jahres 2016. Es natürlich nicht sehr verwunderlich, dass ich mir als Gesundheits- und Sozialsprecher gerade die Punkte ausgesucht habe, die in meinen Verantwortungsbereich fallen, und somit können wir gleich mit der Mindestsicherung beginnen. Sie haben auf einigen Seiten doch auch einiges im Zusammenhang mit der Mindestsicherung in Wien sehr heftig kritisiert, und wir haben heute in der Fragestunde in der Früh von der Frau Landesrätin auch einiges sehr Interessantes zum Thema Mindestsicherung gehört. Warum möchte ich das hier erwähnen? - Weil ich mittlerweile - spätestens nach dem heutigen Vormittag - ganz sicher bin, dass die Verantwortlichen in der Stadt Wien keine Ahnung mehr haben, an wen sie in Wien heute Mindestsicherung ausbezahlen. Ich möchte jetzt ein bisschen in die Vergangenheit gehen: Am 3.3.2017 hat mein Kollege Mag. Ebinger eine Anfrage an die Stadträtin gestellt, wie viele Mindestsicherungsbezieher es denn in Wien im Jahr 2016 gab. Darauf bekamen wir zur Antwort, dass es 191.141 Personen waren, und dann wurde noch aufgedröselt, wer davon Österreicher, EU-Bürger, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige sind. Dann wurde noch die Zahl 32 "Staatenlose" genannt. So weit, so gut. Wir haben das dann allerdings am 29. Juni noch einmal schriftlich hinterfragt. Wir haben 31 Fragen gestellt, und genau 2 Monate später, am 29. August, haben wir von der Frau Stadträtin die Antwort bekommen. Darin war dann nicht mehr von den 191.000 die Rede, sondern mittlerweile hatte sich die Zahl auf knapp 195.000 erhöht. Diese Zahl wurde dann wieder aufgedröselt, allerdings - und das war sehr verwunderlich - gab es auf einmal keine "Staatenlosen" mehr, sondern es gab etwas anderes, nämlich 1.002 "Sonstige". Meine Damen und Herren! Jetzt braucht man kein großes geistiges Genie zu sein, um einfach zu erkennen: Wenn ich heute auf dieser Welt kein Österreicher, kein EU-Bürger und kein Drittstaatsangehöriger bin, dann bin ich de facto nicht mehr subsumierbar. Daher haben wir heute versucht, zu eruieren, wer diese 1.002 "Sonstigen" sind. Antwort - ich werde mir das Protokoll auch gerne noch einmal durchlesen - habe ich keine erhalten. Ich habe auch bei uns im Klub gefragt, aber niemand hat wirklich verstanden, wer diese 1.002 "Sonstigen" sind. Allerdings wurde dann kurz gesagt, dass die, die einst einmal am 3.3. "Staatenlose" genannt wurden, zum Beispiel Personen aus Ex-Jugoslawien sind, als dieses zusammengebrochen ist. Ich habe mir gedacht, dass das ja spannend ist, und habe mir noch einmal die schriftliche Anfragebeantwortung durchgelesen. Und dann wurde es wirklich spannend, denn darin werden die jetzigen Teilrepubliken einzeln aufgezählt, also können diese 1.002 Personen auch damit nicht gemeint sein. Daher werden wir jetzt weiter hinterfragen, wer denn diese 1.002 Personen sind. Mittlerweile komme ich aber, wie gesagt, zu dem Schluss - und ich glaube, nicht nur ich -, dass Sie keine Ahnung mehr haben, wer das ist! Die Zahlen variieren um knappe 5.000 Personen zwischen März und Juni. All das betrifft das Jahr 2016. Jetzt muss man wissen: 5.000 Mindestsicherungsbezieher hatte das gesamte Burgenland im Jahr 2016 nicht! Wir haben im Jahr 2017 Kosten von 700 Millionen EUR zu tragen - auch das ist ja nicht wenig -, wir haben heute 1,8 Millionen Einwohner. Vergleicht man das mit - und ich habe das schon ein paar Mal hier gesagt - den Bundesländern Oberösterreich und Niederösterreich mit gemeinsam über 3 Millionen Einwohnern, dann kommen die mit unter 100 Millionen an Mindestsicherung aus und wir in Wien brauchen 700 Millionen. Und wahrscheinlich werden wir auch damit nicht auskommen. Also irgendetwas läuft doch im System falsch, nur Sie erkennen es halt anscheinend nicht. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Niederösterreich schickt die Leute nach Wien und kümmert sich nicht um sie!) - Herr Kollege, aber unter Garantie nicht so viele. Das ist schon auch ein bisschen hausgemacht. Aber kommen wir jetzt zu einem weiteren Thema, das heute allerdings auch schon angesprochen worden ist, es ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ich lese mir gerade die Volksanwaltschaftsberichte jedes Jahr durch und darf auch jedes Jahr dazu reden. Und das Thema ist ja nichts Neues, das lese ich in den letzten Jahren immer wieder. Jetzt bin ich seit 2010 in diesem Haus, und es ist ja doch ein Thema, das die Leute aufregt. Das kann es doch wohl nicht sein, dass wir heute für jeden hier in Wien, egal, wo er herkommt, sofort eine Wohnung, sofort eine Unterkunft haben und auch sonst alles im All-Inclusive-Paket haben, aber wenn es um jugend- und kinderpsychiatrische Plätze im stationären Bereich geht, dann schaffen wir es nicht. Das schaffen wir ja nicht erst seit gestern nicht, sondern das haben wir noch nie zusammengebracht. Ich habe im Jahr 2011 zum ersten Mal an die ehemalige Stadträtin Wehsely eine Anfrage gestellt, ob das nicht vielleicht ein Thema wäre und ob wir da vielleicht nicht ein bisschen handeln, vielleicht ein bisschen was machen sollen. Sie hat mir damals zugesagt: Ja, wir werden jetzt diesbezüglich einen Runden Tisch einberufen, wir werden uns diesbezüglich mit dem KAV zusammensetzen, wir werden das lösen. So, nachdem zwei Jahre nichts passiert ist, habe ich im Jahr 2013 die wortgleiche Anfrage noch einmal eingebracht, wieder dieselbe Antwort. Wir haben es dann im Jahr 2015 noch einmal gemacht und jetzt auch mit der neuen StRin Frauenberger im Jahr 2017 versucht, dieses Thema eventuell vielleicht einmal bewusst aufs Tapet zu bringen. Kinder- und Jugendpsychiatrie ist das Thema. Nachdem Ihre Vorgängerin ja da kläglich versagt hat, hoffe ich, dass Sie da zumindest ein bisschen was weiterbringen. Weniger kann man da nicht weiterbringen, und Sie wissen ganz genau, da liegt einiges im Argen. Vielleicht noch zum Abschluss das letzte Thema - auch das ist ja heute schon angesprochen worden -, die Gangbetten. Auch das liest man alle Jahre im Bericht, und die Kollegin der ÖVP hat das ja schon angesprochen: Bis vor einigen Jahren war es ja so - und das hat ebenfalls Ihre Vorgängerin immer negiert, dass es dieses Problem überhaupt gibt -, da ist uns beinhart in mündlichen Anfragebeantwortungen erklärt worden, es gibt in Wien keine Gangbetten. Meine Damen und Herren, wir wissen ganz genau, dass das nicht stimmt. Wir sehen es ja jeden Tag, wir wissen auch, dass es jeden Tag Gangbetten gibt, und ich habe vorige Woche eine OTS-Meldung absenden lassen, mit der Bitte, für heuer zumindest dafür zu sorgen, dass wir in Grippezeiten nicht wieder dieses Chaos haben wie in den letzten Jahren. Denn euch, gerade von den Sozialdemokraten, erwischt jedes Jahr die Grippewelle kalt, und das kann es einfach nicht sein. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, noch einmal herzlichen Dank für den wirklich durchaus interessanten Bericht, ich freue mich schon auf den nächstjährigen, ich hoffe, dass er positiver ausfällt, und für Sie von der Wiener Landesregierung: Bitte Gas geben, es gibt sehr viel zu tun. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort gelangt Herr Abg. Mag. Gremel. Abg. Mag. Marcus Gremel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch noch auf ein paar Punkte aus dem Bericht, aber speziell auch auf meine Vorrednerinnen und Vorredner eingehen. Beginnen wir gleich mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Herr Kollege Seidl - Sie sind da hinten, ja, wunderbar -, schauen Sie, wenn Sie über 191.000 oder 195.000 Personen reden, dann wissen Sie ganz genau, dass dieser Unterschied sich auf vorläufige und auch geschätzte und dann gesicherte Zahlen bezieht. Daher macht es auch überhaupt keinen Sinn, wenn Sie da hinausgehen und versuchen zu skandalisieren, weil wir wissen das alle und Sie wissen das genauso. Wie Sie übrigens auch wissen sollten, dass Asylwerberinnen und Asylwerber keinen Anspruch auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung haben, egal, wie oft Sie das hier in diesem Hohen Haus noch erwähnen. Die Volksanwaltschaft hat ja auch in ihrem Bericht bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung eine fehlende bundeseinheitliche Regelung bedauert. Da fühlen wir uns eigentlich bestärkt in unserer Kritik, dass die ÖVP das verhindert hat, diese auch weiterhin zu sichern. Gleichzeitig weist auch die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht mehrfach darauf hin, wie existenzbedrohend es ist, wenn es zu Problemen bei Rückständen bei der Auszahlung der Mindestsicherung kommt. Denn das ist ja genauso existenzbedrohend wie Ihre ganzen Kürzungsphantasien, die Sie jedes Mal hier wieder einbringen. Lassen Sie mich auch noch zur MA 35 ein bisschen was sagen, da das doch einen sehr großen Teil in diesem Bericht einnimmt. Wir haben ja letztes Jahr schon sehr ausführlich darüber gesprochen und ich gehe davon aus, auch in den Jahren davor, das war halt dann vor meiner Anwesenheit in diesem Haus. Aber ich glaube, es zeigt sich sehr eindrücklich in diesem Bericht, dass wir bei der MA 35 auf einem sehr guten, sehr richtigen Weg sind, nämlich, wenn man sich den massiven Rückgang der Beschwerden im Fachbereich der Einwanderung ansieht, und das wird ja auch im Bericht entsprechend honoriert: 6 Missstände in zirka 120.000 Verfahren, ich glaube, das ist eine Größenordnung, mit der wir leben können. Das kommt ja auch nicht von ungefähr, sondern das ist ganz klar das Resultat der massiven Umstrukturierungen der Verfahren und der Prozesse in der Magistratsabteilung, aber eben auch der Aufstockung der Dienstposten. In den Jahren 2015 und 2016 sind in der Magistratsabteilung 35 98 zusätzliche Dienstposten geschaffen worden. Was wir uns natürlich auch sehr kritisch ansehen müssen, denn es geht ja nicht darum, irgendwelche Probleme zu verleugnen, ist, dass die Situation im anderen Fachbereich, nämlich im Bereich der Einbürgerung natürlich noch unbefriedigend ist. Und da muss man sich anschauen, warum. Es ist aus meiner Sicht sehr klar, denn bei so einer komplexen Materie wie dem Staatsbürgerschaftsrecht und einer derart hohen Antragszahl, die wir nach wie vor haben, können sich Rückstände, Probleme nicht von heute auf morgen auflösen. Alleine die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, speziell dann, wenn es auch noch neue und zusätzliche sind, brauchen nun einmal Zeit. Und das Staatsbürgerschaftsgesetz bleibt ja auch nicht immer gleich, sondern das wurde allein in den letzten zwölf Jahren vier Mal novelliert, und davon 2013 auch ganz erheblich. Gleichzeitig gab es aber im Bereich der MA 35, die ja darauf reagiert, fast 20.000 Fortbildungsstunden im letzten Jahr. Das heißt, da werden sehr wohl Maßnahmen gesetzt. Man darf auch nicht vergessen, dass die MA 35 für 36 Prozent aller Staatsbürgerschaftsverfahren in ganz Österreich zuständig ist. Das heißt, das ist mit Abstand die größte Behörde dafür und das macht es natürlich auch schwierig, bei diesem Andrang den Rückstau langsam, aber doch runterzubekommen. Kollege Stürzenbecher hat das im letzten Jahr auch bereits angekündigt, dass das eben nicht von heute auf morgen gehen wird, sondern dass sich die Situation in der MA 35 beginnend mit dem Herbst 2016 Schritt für Schritt verbessern sollte. Erste Indikatoren, erste Anzeichen dafür kann man im Fachbereich Einbürgerung ja jetzt schon erkennen, nämlich dann, zum Beispiel, wenn die Anzahl der erledigten Anträge kontinuierlich steigt, aber vielleicht noch viel wichtiger, wenn vor allem auch die offenen Anträge bereits seit sieben Monaten - wie der Stadtrat heute schon ausgeführt hat - abgebaut werden können. Also ich glaube, da können wir alle zuversichtlich sein, dass es uns gelingen wird, dass wir das nächste Jahr bei einem neuerlichen Bericht hier stehen und auch im Fachbereich Einbürgerung eine ähnliche positive Entwicklung wahrnehmen können, wie wir sie jetzt schon im Fachbereich Einwanderung attestieren können. Zu den Ausführungen der Kollegin Schwarz und zum Teil auch der Kollegin Emmerling möchte ich gerne etwas sagen, nämlich zu dem Fall, wo man die Kinder aus der Familie herausnehmen musste und sie in Admont in einer WG untergebracht hat. Das ist unbestritten sicher nicht optimal. Auch der MA 11 wäre es lieber gewesen, die Kinder in Wien zu belassen. Ich glaube, darauf können wir uns einigen, da sind sich auch alle in der Stellungnahme einig. Der Punkt ist nur, es gibt bei diesem Fall schon auch einen zweiten Aspekt, und den sollte man auch betrachten. Es wurde nämlich gerade bei diesem Einzelfall jahrelang alles denkbar Mögliche getan, um die Kinder irgendwie in der Familie behalten zu können, alle möglichen Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die die MA 11 irgendwie zur Verfügung hat, wurden hier ausgeschöpft. Aber leider war dann irgendwann einmal der Zeitpunkt gegeben, an dem das Kindeswohl derart in Gefahr war, dass man die Kinder tatsächlich dauerhaft aus der Familie herausnehmen musste. So, da hatten wir eine Situation, dass man einen fachlich passenden Platz für die Geschwister finden musste, gleichzeitig die Einschulung eines der Kinder angestanden ist, das heißt, man brauchte auch einen langfristigen und nachhaltigen Platz, und man brauchte aus unserer Sicht auch einen gemeinsamen Platz. Und es war damals halt so, dass man in dieser Situation leider in Wien keinen gemeinsamen Platz für beide Kinder gehabt hätte, und die Kinder zu trennen, wäre wohl auch nicht im Sinne des Kindeswohles gewesen. Da erinnere ich mich auch noch gut an die Ausführungen der Kollegin Schwarz vom letzten Jahr, in denen sie genau eine solche Trennung von Kindern kritisiert hat. Es ist leider nicht immer die beste Lösung möglich, sondern man muss die machbar beste Lösung auch tun, das Kindeswohl in jedem Fall voranstellen und nicht riskieren, dass die Kinder weiterer Gefährdung ausgesetzt sind. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich habe aber auch Ihren Antrag, den Sie dazu stellen, sehr aufmerksam gelesen, und da möchte ich Ihnen schon etwas dazu sagen: Ich bin jetzt sein eineinhalb Jahren in allen möglichen Teilbereichen der Magistratsabteilung 11 und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner unterwegs, um dort einen möglichst genauen Einblick in die verschiedene Arbeit, die in dieser Magistratsabteilung oder in der Kinder- und Jugendwohlfahrt in Wien geleistet wird, zu bekommen. Ob das jetzt Eltern-Kind-Zentren sind, sozialpädagogische, sozialtherapeutische Angebote, Krisenzentren, Einrichtungen von Partnerinnen und Partnern wie den SOS-Kinderdörfern und vieles, vieles mehr. Ich muss Ihnen schon sagen, die Kolleginnen und Kollegen dort leisten wirklich Unglaubliches und Sie arbeiten in einem der sensibelsten und gleichzeitig aber auch wichtigsten Bereiche in unserer Stadt, nämlich sorgen Sie dafür, dass unsere Kinder in Sicherheit und Geborgenheit aufwachsen können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ehrlich gesagt, wenn Sie jetzt hergehen und aus diesem wirklich sehr, sehr schwierigen Einzelfall in Ihrem Antrag folgende Verallgemeinerung schlussfolgern - und ich lese Ihnen das kurz vor: "es hat den Anschein, als nehme die Wiener Jugendwohlfahrt eine Gefährdung der Beziehung der Kinder zu den leiblichen Eltern leichtfertig in Kauf", dann, Frau Kollegin, sage ich Ihnen schon: Das ist wirklich eine Unverschämtheit! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Aus diesen jahrelangen Versuchen, alles zu unternehmen, um die Kinder irgendwie in der Familie zu belassen, aus so einem schwierigen Fall eine allgemeine Leichtfertigkeit, fast schon einen Vorsatz zu konstruieren, das ist wirklich mies. Und eigentlich erwarte ich mir, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen und sich bei den Kolleginnen und Kollegen der Magistratsabteilung 11 entschuldigen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Mäßigen Sie sich, Herr Kollege!) Herr Kollege Juraczka, Sie können sich gerne zu Wort melden, aber dann müssen Sie halt auch inhaltlich auf die Punkte eingehen, wenn Sie noch was zu sagen haben, gerne, ich freue mich auf die Diskussion. Zur Hilfe für die Opfer von Gewalt in den Kinder- und Jugendeinrichtungen wollte ich auch noch etwas sagen. Wir haben das schon sehr oft hier diskutiert und Sie wissen es auch genau, nämlich, dass die Stadt Wien eine sehr, sehr genaue historische Aufarbeitung durch Experten durchführen ließ. Die Stadt Wien hat sechs Jahre lang - das ist übrigens auch im internationalen Vergleich eine sehr, sehr lange Meldefrist - finanzielle Hilfe und Psychotherapie im Ausmaß von über 52 Millionen für 2.700 Personen geleistet. Das ist mehr, als jedes andere Bundesland getan hat. Wenn Sie in Ihrem Antrag wieder einmal eine Formulierung schreiben, die Stadt Wien sei sich ihrer Verantwortung bis heute nicht bewusst, ist das wirklich sehr absurd, denn es gibt auch weiter keinen Schlussstrich. Natürlich werden die Kinder- und Jugendanwaltschaft und auch der Psychosoziale Dienst weiter rechtliche und psychotherapeutische Hilfestellung bieten. Ich finde auch, man sollte das nicht heruntermachen, das ist wichtig, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass ja auch die rein pekuniären Zahlungen niemals als Entschädigung gedacht waren, denn diese Gräueltaten, die die Menschen erleiden mussten, kann man nicht entschädigen. Das war eine finanzielle Hilfe, wenn man es so möchte, auch ein Zeichen der Anerkennung, dass die Menschen dieses Unrecht erleiden mussten. Man darf auch nicht vergessen, dass auf Betreiben Wiens, konkret des früheren Stadtrates Oxonitsch und danach auch Sonja Wehsely ein neues Heimopfergesetz auf Bundesebene geschaffen wurde, und dort jetzt die Möglichkeit besteht, Opferrente zu beantragen. Vor allem bin ich aber auch sehr froh, dass es im letzten Jahr gelungen ist, endlich - muss man auch sagen, ich glaube, da sind wir uns einig hier - das Zeichen der Anerkennung nicht nur pekuniär, sondern auch mit einem würdigen Staatsakt im historischen Sitzungssaal zu begehen. Noch einen Punkt zur Kinder- und Jugendpsychiatrie: Ja, das ist ein Problem, leider seit vielen Jahren. Ich kann nur sagen, dass wir daran arbeiten, kann sagen, dass wir froh sind, dass wir bei der Ausbildung der Fachärztinnen und Fachärzte einen Fortschritt erzielen konnten, möchte aber schon auch festhalten, dass das kein Wiener Problem ist, sondern dass das leider ein österreichweites Problem ist, an dem wir alle arbeiten müssen und bei dem es auch nicht darum geht, nur Betten zur Verfügung zu stellen, sondern bei dem es auch darum geht, bei der Facharztausbildung nachzuziehen und auch sozialpsychiatrische Einrichtungen, ambulante Möglichkeiten weiter zu forcieren. Abschließend möchte ich mich auch im Namen der SPÖ-Fraktion bei Ihnen, meine Herrn Volksanwälte, und natürlich auch bei Ihrer Kollegin und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Die Volksanwaltschaft ist auch aus unserer Sicht eine sehr wichtige Kontrollinstanz in unserer Republik, weil Sie dafür sorgen, dass die BürgerInnen die Sicherheit haben, dass ihre Verwaltung ordentlich arbeitet. Und wenn es Missstände gibt, dann werden diese aufgezeigt, und es gibt uns auch die Möglichkeit, strukturelle Probleme früher zu erkennen und sie zu beheben. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Nächster Redner ist Herr Abg. Ornig. - Bitte sehr. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Volksanwaltschaft! Ich möchte im Zusammenhang mit dem Bericht der Volksanwaltschaft auf ein Thema eingehen, das mir als Unternehmersprecher der NEOS sehr wichtig ist, aber vor allem auch als innerstädtischer Anrainer liegt mir dieses Thema besonders am Herzen. Unter Punkt 2.4.2. "Probleme mit Gastgewerbebetrieben" wird auf ein Problem hingewiesen, das wir NEOS schon seit über einem Jahr thematisieren, und ich habe hier noch immer das Gefühl, dass die Stadtregierung nicht wirklich drauf eingehen will. Ich zitiere kurz aus dem Volksanwaltschaftsbericht: "Im Berichtsjahr sind die Nachbarschaftsbeschwerden über Gastgewerbebetriebe überdurchschnittlich gestiegen. Davon betrifft die Hälfte aller im Jahr 2016 an die VA gerichteten Eingaben das Bundesland Wien. Zum einen beziehen sich Beschwerdefälle auf Lärm oder Geruch durch die Ausstattung der Betriebsanlagen, zum anderen erfolgen die Beeinträchtigungen durch die Lokalgäste. Personen kommen an, warten auf den Lokaleinlass, Gäste verlassen das Lokal oder treffen sich zum Rauchen oder zum Trinken vor dem Lokal." Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist der derzeitige Stand. Mit der Einführung des allgemeinen Rauchverbotes im Mai 2018 wird sich die Lage aber wesentlich verschärfen, und wir müssen mit einem Tsunami an Beschwerden und Anzeigen rechnen, wenn die Stadtregierung hier nichts unternimmt. Mit der letzten Novelle der Gewerbeordnung vor einigen Monaten wurde zum Thema Lärmbelästigung durch Gäste vor der Betriebsanlage bereits ein Schritt gesetzt, indem die Muss-Bestimmung in eine Kann-Bestimmung geändert und umgeschrieben wurde. Das gibt im Konflikt zumindest einen gewissen Spielraum, trotzdem sehe ich in dieser Kann-Bestimmung nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Gastronomiebetriebe sind jetzt nicht mehr so stark Einzelpersonen ausgeliefert, das ist gut, dafür besteht aber die Gefahr der Behördenwillkür, der man Tür und Tor öffnet. Es braucht tatsächlich Rechtssicherheit und klare Verhältnisse für Gastgewerbestätten und deren Betreiber. Klar ist, dass sich ab Mai 2018 viel mehr Menschen vor Lokalen aufhalten werden, um zu rauchen, was in der Natur der Sache liegt, denn ich glaube, die Hoffnung, die wir haben, dass alle sofort zu rauchen aufhören, wird nicht eintreffen. (Beifall bei den NEOS.) Damit werden auch die Beschwerden über den Lärm zunehmen. Wien muss hier viel stärkere Begleitmaßnahmen einleiten und viel stärker mit der Gastronomie und den Anrainern kommunizieren und als Vermittler auftreten. Ich wünsche mir, dass es hier sehr rasch zum Prozess kommt, wie es zum Beispiel München oder auch Zürich vorlebt. Als ich die Frau StRin Brauner übrigens schon einmal in diesem Haus mit der Problematik konfrontiert habe, kam eine Antwort, die zwar nett und lieb ist, aber nicht lösungsorientiert. Sie meinte, dass man dann in Vermittlung geht, wenn die Beschwerden und Probleme tatsächlich auftauchen. Meiner Meinung nach ist es aber dann viel zu spät. Wir haben jetzt schon die Beschwerden und Probleme, und die werden sich extrem mehren. Zum Thema Rechtssicherheit in Gastgewerbestätten, bringe ich heute auch meinen ersten Antrag ein, den ich aber jetzt vergessen habe, aber später noch übergeben werde. Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang betrifft die letzte Novelle des Tabakgesetzes. Gleich vorab möchte ich hier ein ganz klares Bekenntnis zum Nichtraucherschutz abgeben, den befürworten wir NEOS selbstverständlich. Allerdings ist für mich komplett unverständlich, warum nikotinfreie Produkte wie etwa E-Zigaretten dem Tabakgesetz unterliegen. Hier wird alles in einen Topf geworfen, alles, was verdampft oder vernebelt, egal, ob mit oder ohne Nikotin, fällt da darunter und die Gesundheitsgefährdung ist eigentlich in der Gesetzgebung völlig irrelevant. Hart treffen wird das in Wien besonders die boomenden Shisha-Bars. Ab Mai wird diesen Bars die Geschäftsgrundlage entzogen und auch ein Teil der Wiener Jugendkultur zerstört. Auch hier gibt es Alternativen wie nikotinfreien Wasserpfeifentabak, das muss man sich einfach genau anschauen. Ich appelliere hier an Ihre Vernunft und bitte auch hier um Unterstützung zu unserem zweiten Antrag in Bezug auf die Novellierung des Tabakgesetzes. Ja, der Stadt Wien steht hier viel Arbeit ins Haus. Wenn ich in Ihre Reihen schaue, sehen Sie das anders, aber wir müssen hier dringend reagieren, denn sonst haben wir ab 2018 - und das ist bereits der Mai nächstens Jahres - ein riesiges Problem. Einerseits geht es um den Ausgleich zwischen Anrainerinteressen und Gastronomiebetrieben und andererseits auch um die Frage zur Zukunft der Shisha-Bars in Wien. Andere europäische Städte bewältigen diese Herausforderung wesentlich besser als die Stadt Wien, und da haben wir einiges aufzuholen. Ein Grund dafür, dass die anderen Städte das besser machen, ist, dass es hier ein Bewusstsein für Club-Kultur, Nachtwirtschaft als Wirtschafts- und Tourismusfaktor gibt, die Städte das bereits erkannt und in diesen Bereich mehr investiert haben. Wir wollen diese Erfolgsmodelle aus anderen Städten übernehmen und werden auch hier in den nächsten Gemeinderatssitzungen dementsprechende Forderungen und Anträge dazu einbringen. Jedenfalls soll eine Studie zur Wiener Nachtwirtschaft her. Das ist nicht neu, die Frau Kollegin Straubinger schaut nicht her, aber die hat das von mir schon seit einem halben Jahr. Ich hoffe, wir können uns einmal in Ruhe darüber unterhalten, das soll in Auftrag gegeben werden. Und die Stadt Wien soll natürlich auch über einen Nachtbürgermeister nachdenken, nach dem Vorbild von Amsterdam, der UnternehmerInnen, Polizei und Stadtverwaltung und AnrainerInnen besser vernetzen soll. Zur Inspiration möchte ich hier allen Fraktionen die "stadtnachacht-Konferenz" in Berlin ans Herz legen, 8. November bis 11. November 2017, wieder in Berlin. Wir haben uns da letztes Jahr sehr viel Inspiration und sehr viele Ideen zu den Thematiken abgeholt und haben auch gesehen, wie gut andere Städte in diesem Bereich agieren und vorgegangen sind. Dort gibt es keinerlei Anzeigeflut, wie es hier von der Volksanwaltschaft berichtet wird, sondern man kam mit guten Gesprächen, mit guten Prozessen zu sehr guten Lösungen. Es wäre schön, wenn Sie sich auch international inspirieren lassen, denn die Probleme klopfen ja bereits an unsere Haustüre. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Nächster Redner ist Herr Abg. Fürnkranz. Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Meine sehr verehrten Volksanwälte! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer zu Hause an den Bildschirmen! Ich werde mir erlauben, zunächst einmal auf den Kollegen Ornig kurz zu replizieren. Er hat vollkommen recht, das Tabakgesetz ist so, wie es uns im Augenblick vorliegt, insgesamt ein Krampf. Ich sage allerdings, der Antrag greift leider Gottes viel zu kurz, und wir werden deswegen nicht zustimmen. Wir wollen eine wesentlich tiefergreifendere Reform in diesem Bereich, um sowohl die Gastronomie zu entlasten als auch unnötige Schikanen für die Bürger, die dann davon betroffen sind, dass auf der Straße Leute rauchen, verhindern. Aber zurück zum Volksanwaltschaftsbericht. Ich habe eine Freude damit, dass wir diesen Volksanwaltschaftsbericht hier vorliegen haben. Es ist zwar schade, dass er so dick sein muss, weil es so viele Missstände in Wien gibt, aber es ist eine tolle Arbeit, und ich möchte mich herzlich bei der Volksanwaltschaft dafür bedanken. Ich finde es aber auch gut, dass wir diesen Volksanwaltschaftsbericht schon nach relativ kurzer Zeit, nachdem er vorgelegt worden ist, nämlich im Juni, auf der Tagesordnung vorfinden. Ich würde anregen, in Zukunft zum Beispiel mit den Berichten des Stadtrechnungshofes ähnlich zeitnah eine Verhandlung vorzusehen, denn da erleben wir, dass ein Mal im Jahr alles zusammengesammelt wird, von vielen, vielen, vielen Sitzungen, wo wir auch auf viele Probleme gestoßen sind, die dann in einer Sammeldebatte relativ stiefmütterlich behandelt werden. Vielleicht könnte man sich die Vorgangsweise, die wir hier beim Volksanwaltschaftsbericht vorgenommen haben, auch pro futuro bei den Rechnungshofberichten als Vorbild nehmen. Zum Inhalt: Meine Damen und Herren, als ich das durchgelesen habe, war ich, ehrlich gesagt, erschüttert. Es ist nicht so, dass die1.217 Beschwerden, von denen Sie 226 weiterverfolgt haben, jetzt Dinge betreffen wie etwa, dass da ein Beamter vielleicht ein bisschen unfreundlich oder wenig kooperativ oder Ähnliches war, sondern nein, da geht es in wesentlichen und in vielen Fällen um einen klaren, offenen Rechtsbruch, der durch die Stadt und ihre Organisation vorgenommen worden ist. Das halte ich eigentlich für eine unglaubliche Situation. Ich werde Ihnen ein paar Beispiele daraus herausgreifen und denke, es ist hoch an der Zeit, dass diese rot-grüne Stadtregierung sich endlich einmal dazu aufrafft, Konsequenzen aus diesen wirklich profunden Berichten der Volksanwaltschaft zu ziehen. Meine Damen und Herren, Beispiel "Wagenburg Gänseblümchen": Ich weiß nicht, wer sich noch an diese Geschichte erinnert. Da haben sich verschiedene Leute in einem Naturschutzgebiet einfach niedergelassen, haben dort fünf Jahre lang gelebt, ohne irgendeine Genehmigung einzuholen - die wäre auch gar nicht möglich gewesen, diese Genehmigung. Es war vollkommen klar, da ist eine Landnahme erfolgt, da sitzen Leute ohne irgendeine Rechtsgrundlage herum, und die Stadt schaut zu. Die Stadt schaut zu, schaut einfach zu. Ich zitiere aus dem Volksanwaltschaftsbericht: "Trotz Kenntnis der unhaltbaren und gesetzwidrigen Zustände hat es die MA 28 unterlassen, erforderliche Maßnahmen zu treffen." Warum frage ich? Wie kann es sein, dass eine Magistratsabteilung trotz Kenntnis einer rechtswidrigen Situation einfach nichts tut? Meine Damen und Herren, ich halte das für unerhört! (Beifall bei der FPÖ.) Oder, wie die Magistratsdirektion mit ihren eigenen Mitarbeitern umgeht: Kündigung eines Magistratsbediensteten, dieser geht zu Gericht, klagt beim Arbeitsgericht, dass er falsch und ungerecht behandelt worden ist. Die Stadt geht durch alle Instanzen, bekommt immer unrecht, der Arbeitnehmer bekommt immer recht. Was ist die Reaktion der Stadt? Die Volksanwaltschaft hält kritisch fest, wörtlich: "dass die Stadt Wien aus den drei vorliegenden Gerichtsentscheidungen, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig lassen, keine über den konkreten Fall hinausgehende Konsequenzen getroffen hat." - Meine Damen und Herren, Sie benehmen sich wie die allerübelsten Arbeitgeber, die ihre ehemaligen Mitarbeiter durch alle Instanzen klagen, ihnen jegliche Rechte versuchen vorzuenthalten, das macht die rote Stadtverwaltung. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, das soll die Arbeitnehmerpartei SPÖ sein? Sie wundern sich, dass Ihnen die Arbeiter in Scharen zur FPÖ davongelaufen sind? Also mich wundert das nicht. So, wie Sie mit Ihren Mitarbeitern umgehen, ist es einfach ein Skandal. (Beifall bei der FPÖ.) Aber - und das ist sozusagen aus meinem ständigen Arbeitsbereich vielleicht der auffälligste Teil - es gibt vor allen Dingen auch rechtswidrige Vorgänge im Planungsressort. Und zwar bei den sogenannten städtebaulichen Verträgen. Jetzt haben wir uns in diesem Kreise und auch im Ausschuss schon des Öfteren über die Problematik der städtebaulichen Verträge unterhalten. In diesem Fall hat sich die Volksanwaltschaft mit dem Problem bei den Danube Flats beschäftigt und hat klar und deutlich festgestellt, so, wie das derzeit in Wien gehandhabt wird, läuft es darauf hinaus, dass es möglich ist, dass ein Bauwerber sich die gewünschte Widmung mehr oder weniger kauft. Das ist genau das, was laut Bauordnung verboten ist. Das ist genau das, wo der Verfassungsgerichtshof in Salzburg entschieden hat, dass das rechtswidrig ist und das entsprechende Gesetz aufgehoben hat. Sie machen es trotzdem. Und Sie bekommen jetzt zwar einen Rüffel von der Volksanwaltschaft, aber es geht weiter. Wir haben erst in der letzten Sitzung wiederum einen solchen städtebaulichen Vertrag durchgewunken - wir Freiheitlichen natürlich nicht, aber Sie mit Ihrer Mehrheit haben es getan, und das, obwohl auch diesmal wiederum klar gewesen ist, dass natürlich der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem Widmungsvorgang und dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages gegeben war. Es stand am selben Tag auf der Tagesordnung, es ist in einer Debatte behandelt worden, und es ist vollkommen klar, dass dieser Zusammenhang besteht. Genau das, was nicht sein darf, was klar im Gesetz, in der Bauordnung sogar verboten ist. Meine Damen und Herren, ich finde das wirklich unglaublich. (Beifall bei der FPÖ.) Dramatischer war es natürlich im Fall des Eislaufvereins beziehungsweise Heumarkt-Projekts, denn nicht nur, dass dort überhaupt keine Transparenz bestanden hat, welche Gegenleistungen da irgendwie ausverhandelt werden oder Ähnliches, sondern die Frau VBgm.in Vassilakou hat sich ins Fernsehen hingestellt und hat sogar explizit allen mitgeteilt, dass sie dem Bauherren Auflagen erteilt hat, diese im städtebaulichen Vertrag niedergeschrieben worden sind, und nachdem der Bauwerber diese akzeptiert hat, bekommt er seine Widmung. Das ist genau der Prozess, der nach § 1a Bauordnung und auf Grund der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes klipp und klar verboten ist. Meine Damen und Herren, das passiert in aller Öffentlichkeit, und Sie haben sich nur dadurch vor dem Amtsmissbrauchsverfahren gerettet, dass Sie einfach die Nachbargrenze so angelegt haben, dass es keine Beschwerden dagegen geben kann. Aber eigentlich liegt der Rechtsbruch in einer Klarheit auf dem Tisch, der schier unerhört ist. Und dieser Rechtsbruch ist jetzt nicht ein abstraktes Problem für irgendwelche Universitätsprofessoren, die sich mit der Lehre des Baurechts beschäftigen wollen, nein, dieser offene Rechtsbruch hat Konsequenzen, zum Schaden Wiens, zum Schaden Österreichs, ja, es geht um das Weltkulturerbe, zum Schaden der ganzen Welt. Und Sie, die rot-grüne Stadtregierung, verantworten das. Und - jetzt sehe ich ihn nicht - der Kollege Chorherr hat da kürzlich in diesem Zusammenhang von sich reden gemacht. Er hat gemeint, nachdem die Performance der GRÜNEN in der letzten Zeit ein bisschen traurig gewesen ist, müsse man diese wichtigen Projekte, die die GRÜNEN da haben, lustvoll kommunizieren. Lustvoll kommunizieren, also wie geht das? Ein solches Projekt, das Wien, Österreich, der Welt Schaden zufügt, wollen Sie lustvoll kommunizieren! Wollen Sie es vielleicht so machen, wie der Vortragstitel von dem Stadtplaner, den der grüne Bezirksvorsteher Blimlinger eingeladen hat, gelautet hat: "Grey is green!" Winston von Engel heißt der Herr. Und der hat da dargestellt, das Betonieren sei quasi eine grüne Tugend. Ich weiß nicht, ob es Ihnen gelingt, das lustvoll zu kommunizieren. Ich sage Ihnen eines: Das hat mit Lust nichts zu tun. Das ist auch keine Frage der guten Kommunikation. Es ist einfach eine schlechte Politik, die Sie gemacht haben, und dafür haben Sie auch die Rechnung bekommen bei der Wahl am letzten Sonntag. (Beifall bei der FPÖ.) Aber wer heute die Zeitung "Österreich" aufgeschlagen hat, der wird ja gesehen haben, dass wir Freiheitlichen mit dieser Kritik nicht alleine dastehen, sondern dass auch aus Ihren eigenen Reihen ein prominenter, inzwischen nicht mehr grüner, sondern selbstständiger Abgeordneter eigentlich die gleiche Linie vertritt und gemeint hat, wenn das so weitergeht, dann wird die Liste Pilz in Wien entweder selbst antreten oder die Partei unterstützen, die glaubhaft etwas gegen dieses Heumarkt-Projekt tut. Er kann also eigentlich nur die FPÖ gemeint haben, wenn ich mir das so betrachte. Ich freue mich also schon auf die Unterstützung von Herrn Pilz bei der nächsten Wahl. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wirklich?!) - Na sicher (lachend), in einer Sachkoalition habe ich noch nie ein Problem gehabt. Aber ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn Sie es schon uns nicht glauben, glauben Sie es wenigstens Ihrem Ex-Kollegen Pilz. Sie können diesen Fehler noch korrigieren, Sie können dieses Projekt noch stoppen, und darum würde ich Sie dringend bitten. In diesem Zusammenhang bringe ich deswegen einen Antrag ein: "Der Wiener Landtag fordert die Mitglieder der Wiener Landesregierung auf, unverzüglich an den Bund heranzutreten, um auszuverhandeln, wie durch paktierte Gesetzgebung eine verbindliche Umsetzung der Welterbe- Konvention auf Bundes- und Landesebene, insbesondere Baurecht umgesetzt werden kann und dem Landtag entsprechende Gesetzesvorschläge zuzuleiten. Zweitens: Der Wiener Landtag spricht sich weiter dafür aus, dass jegliche Bauprojekte, die im Widerspruch zu den Kriterien des UNESCO-Welterbes stehen, zum Beispiel Projekt Heumarkt, unverzüglich gestoppt werden beziehungsweise die mit solchen Projekten im Zusammenhang stehenden Rechtsakte Flächenwidmung, städtebaulicher Vertrag, Baugenehmigung in der Weise geändert beziehungsweise gestaltet werden, dass sie mit der Welterbe-Konvention beziehungsweise dem Weltkulturerbe "Historisches Zentrum Wien" kompatibel sind." Ich ersuche Sie um sofortige Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.) Ja, meine Damen und Herren, wie gesagt, die Hoffnung stirbt zuletzt. Wenn Sie es nicht tun, der Kollege Pilz hat es Ihnen ja vorgeführt. Ich meine, wir können eine Partei nicht davon abhalten, kollektiven Selbstmord (Heiterkeit bei Abg. Dominik Nepp, MA.) zu begehen. Das ist auch Ihr gutes Recht, wir werden Sie auch nicht daran hindern. Aber bitte vermeiden Sie den Kollateralschaden an der Stadt Wien, an Österreich, an der Welt. Machen Sie keinen erweiterten Suizid, sondern bitte beenden Sie einfach diese Regierung und machen Sie den Weg frei für Neuwahlen, für eine bessere Regierung, die wirklich im Interesse Wiens und Österreichs, der Welt handelt. - Danke. (Beifall der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort gelangt Herr Abg. Gara. - Bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren der Volksanwaltschaft! Ich möchte noch ganz kurz auf ein paar Punkte des Berichtes eingehen. Einer der Punkte betrifft auch die städtebaulichen Verträge. Das ist insofern auch von Bedeutung, weil die Stadtregierung ja gerade eine Novelle zur Bauordnung vorbereitet, wo auch, hört man - die Opposition ist ja leider nicht eingebunden -, die städtebaulichen Verträge geändert werden sollen. Daher ist es durchaus wichtig, hier auf ein paar Beispiele einzugehen, denn in Ihrem Bericht an den Wiener Landtag kritisieren Sie die gängige Praxis der städtebaulichen Verträge, und das völlig zu Recht. Auf Grund des bisher sehr unbestimmten Gesetzeswortlauts in § 1 der Wiener Bauordnung hat die Gemeinde hier eigentlich relativ weitgehende Freiheit bei der Festlegung von Leistungen der Projektwerber. Hier herrscht leider Gottes Intransparenz und Unsicherheit, auch Rechtsunsicherheit, und manchen kommt es auch ein Stück weit wie Packelei vor. Bei sehr vielen Verträgen, die bis dato so abgeschlossen wurden, weiß man nicht genau, wie man letztendlich auf die entsprechenden Gegenleistungen kommt. Das kommt in dem Sinn auch wirklich dem sehr nahe, was Sie in Ihrem Prüfbericht schreiben, nämlich eine Art von Verkauf von Baulandwidmungen. Das kann es nicht sein, denn die Folge der sehr unsicheren Rahmenbedingungen ist eben mangelnde Rechtssicherheit, aber nicht nur der Stadt, sondern auch der Eigentümer und letztendlich auch der Bauherrn. Städtebaulösungen werden mangels verbindlicher Vorstellungen der Stadt - darauf haben wir immer wieder hingewiesen - auf Projektebene mit der Stadt dann intransparent ausgehandelt. Und schlussendlich, muss man auch sagen, wird wahrscheinlich auch von Seiten der Stadt in manchen Fällen Geld liegen gelassen. Da möchte ich noch einmal einen schon ein älteren Artikel des ehemaligen stellvertretenen Leiters der MA 21 zitieren, der meinte, als Ergebnis einer nachvollziehbaren Abwägung der mit der Verwertung einer Grundfläche zusammenhängenden privaten und öffentlichen Interessen entsteht letztendlich ein Katalog von Leistungen, zu denen sich der Grundeigentümer und/oder Investor für den Fall der Realisierung eines Projektes vertraglich verpflichtet. Unabhängig von einer ausdrücklich gesetzlichen Verankerung der Vertragsraumordnung sind daher klare und nachvollziehbare Richtlinien - das ist das, was wir uns von der Stadtregierung bei der Novelle der Bauordnung des §1 auch erwarten würden -, die qualitativ und quantitativ entsprechend festgelegt werden, dringend erforderlich. Sie von der Volksanwaltschaft regen ja hier auch eine Konkretisierung des § 1 der Bauordnung dahin gehend an, dass es einfach eine klare Regelung gibt, in welcher Form welche Leistungen tatsächlich erbracht werden können - aber wirklich im Kontext des Projektes -, die ganz klar den Kriterien entsprechen. Sie erwähnen das Beispiel des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes, § 22, der hier eindeutig klarer als die Wiener Bauordnung ist. Ein Beispiel, mit dem sich, glaube ich, die Stadt ja auch schon beschäftigt - ein Vorbild, das wir für sehr interessant erachten -, ist das Münchner Beispiel mit einer sozialgerechten Bodennutzung, denn hier ist sehr klar ein Leistungskatalog festgelegt, der transparent für jeden Bauherrn ist. Für jeden Investor ist klar ersichtlich, was es bedeutet, wenn auf Grund einer Umwidmung eine entsprechende Wertsteigerung stattfindet und was er letztendlich dafür auch entsprechend zu leisten hat. Ich glaube, das ist eine Vorgangsweise, die wir auch unterstützen würden. Der Münchner Gemeinderat hat gewisse Kalkulationsgrundlagen eindeutig festgelegt, hinsichtlich des sozialen Wohnbaus, hinsichtlich notwendiger Erschließungsraten, hinsichtlich notweniger örtlicher Grünflächen und ursächlicher Gemeinschaftsbedarfsflächen, also zum Beispiel Schulen, Kindergärten, et cetera, und auch klare Herstellungskosten für damit verbundene ursächlich soziale Infrastruktur - also nicht irgendwo anders, sondern tatsächlich ursächlich mit diesem Projekt. Damit, und das ist der Punkt, kann man das Handeln der Stadt auch berechenbar machen, und das hat drei entscheidende Vorteile: Es ist eine Gleichbehandlung, das heißt, die verschiedenen Arten von Kosten und Lasten, die aus der Bebauungsplanung resultieren, sind im Rahmen der sozial gerechten Bodennutzung genau geregelt. Es schafft Transparenz für die Eigentümer und Eigentümerinnen, die ja auch interessiert, dass so ein Vorhaben möglichst schnell umgesetzt werden kann. Letztendlich, und das ist der wichtigste Punkt, sowohl für die Stadt als auch für die entsprechenden Bauherrn schafft es auch Kalkulationssicherheit, da von vornherein klar ist, welcher Nutzen entsteht und welche entsprechenden Belastungen auch auf einen solchen Bauherrn zukommen. Das heißt, ich kann es entsprechend transparent nutzen. In diesem Sinne unterstützen wir sehr stark die Meinung der Volksanwaltschaft für eine Präzisierung und hoffen, dass das im Zuge einer Bauordnungsnovelle auch entsprechend umgesetzt wird. (Beifall bei den NEOS.) In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf den Antrag der FPÖ vom Kollegen Fürnkranz eingehen. Wir können dem Antrag in der Form nicht zustimmen, denn unserer Meinung nach ist es nicht notwendig, dass wir wieder ein neues Gesetz brauchen. Unserer Meinung nach reicht es, wenn die konkreten Spielregeln, die in einem völkerrechtlichen Vertrag festgelegt sind, auch eingehalten werden. Sprich, wenn es diese Spielregeln gibt, was das Weltkulturerbe betrifft, dann müssen die Spielregeln eingehalten werden. Das heißt, schon bei der Auswahl der entsprechenden Projekte muss von vornherein klar sein, dass die Gewinner diese Spielregeln entsprechend einhalten müssen. Zusätzliche Gesetze halten wir für sehr kompliziert und schwierig, das heißt, wenn es einen Weltkulturerbe- Status gibt, muss der eingehalten werden, allenfalls muss es eine Art der Volksbefragung, Bürgerrat geben, die darüber abstimmt, ob wir diesen Weltkulturerbe-Status brauchen oder nicht. Das war immer unser Position, das heißt, in dem Fall werden wir dem nicht zustimmen. Ich möchte aber noch einen Punkt aus Ihrem Prüfbericht aufgreifen, die Kollegin Emmerling hat es ganz kurz schon erwähnt, nämlich den Fall Rainer. Ich möchte nämlich nicht, dass man sich mit diesem Fall Rainer so ein bisschen durchschwindelt. Beim Fall Rainer - und das haben wir damals in dieser umfangreichen Diskussion auch immer gesagt - geht es um das Recht auf Meinungsäußerung, und dieses Recht auf Meinungsäußerung ist im Fall Rainer einfach nicht passiert. Das halten wir für einen ganz wesentlichen Punkt, denn letztendlich hat die Dienststelle - und das haben Sie in Ihrem Prüfbericht auch festgelegt - dem Arzt eine überdurchschnittliche Qualifikation und Gesamtbeurteilung gegeben, aber trotzdem hat man ihm gesagt, auf Grund der Gesamtinteressen der Stadt können wir leider Gottes diesen Vertrag nicht verlängern beziehungsweise in einen unbefristeten Vertrag überführen. Jetzt hat die Stadt - und das finden wir gut - auch sehr schnell erkannt, dass in den zukünftigen Beurteilungen dieses Kriterium nicht mehr stattfindet. Aber ich frage: Was passiert jetzt mit dem Herrn Dr. Rainer, wird der jetzt zum Spielball in dieser Diskussion? Es wäre eigentlich notwendig, und da fordere ich auch die Gesundheitsstadträtin dazu auf, sich auch in diesem Fall zu entschuldigen und dieses Verfahren wieder zurückzunehmen, denn so kann es nicht sein. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was hat das Arbeitsgericht dazu gesagt?! - Beifall bei den NEOS.) - Mir geht es hier nicht um die rechtliche Diskussion, es geht um eine ethische Diskussion, und es geht um eine verantwortungsvolle Diskussion im Sinne der Grundlagen auch Ihrer Wertehaltung. Ich kann mich erinnern, damals meinte die StRin Frauenberger, wahrscheinlich hat sich Herr Dr. Rainer nicht an das Leitbild des KAV gehalten. Das war eine O-Ton Aussage. Ich möchte das jetzt nicht über die gerichtliche Diskussion, auch nicht über die Diskussion des Arbeitsgerichts führen, das ist letztendlich eine Kulturfrage. Es ist auch eine Vorbildfrage, wie geht man mit Mitarbeitern um, denn das ist genau der Punkt, warum sehr viele der MitarbeiterInnen verunsichert und nicht bereit sind, Kritik zu üben, auch nicht öffentlich Kritik zu üben. Daher ersuche ich die Stadtregierung, ernsthaft darüber nachzudenken, wie man mit diesem Fall Dr. Rainer entsprechend umgeht. Für unsere Fraktion möchte ich mich noch einmal bei der Volksanwaltschaft bedanken. Gerade am Beispiel Rainer, wo Sie sehr schnell reagiert haben, das sehr schnell auch entsprechend aufgenommen haben, sieht man, wie wichtig Ihr Beitrag ist, tatsächlich auch schnell zu handeln, nämlich nicht nur mit einem abgeschlossenen Bericht, sondern tatsächlich auch quasi im Tagesgeschäft Ihre Meinung kundzutun. Das finden wir sehr gut und wünschen diesen konstruktiven Zugang auch weiterhin. - Vielen Dank für den Bericht. (Beifall bei den NEOS.) Zu den städtebaulichen Verträgen möchten wir im Zuge der Debatte auch noch einen Beschlussantrag einbringen: "Der Wiener Landtag wolle beschließen, die zuständigen Stellen des Landes Wien sollen dem Landtag eine Novelle des § 1 Bauordnung für Wien vorlegen, der die folgenden Punkte berücksichtigen soll: Das Verwaltungshandeln der Gemeinde auf dem Gebiet der Vertragsraumordnung, insbesondere was den sachlichen Zusammenhang zwischen Hoheitsakten und privatrechtlichen Leistungspflichten anlangt, soll durch das Gesetz analog zu § 22 der Kärntner Raumordnung stattfinden. Es soll auch analog zu § 22 eine Ermächtigung der Landesregierung zur Festlegung von Richtlinien und Verordnungen für die nähere inhaltliche Gestaltung der Vereinbarung enthalten sein. Die Richtlinien oder Verordnungen sollen analog zum Münchner Modell eindeutige Berechnungsgrundlagen für die Kostenbeteiligung an Infrastrukturmaßnahmen, et cetera vorsehen. In formeller Hinsicht wird der Antrag dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zugewiesen." (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Nächster Redner ist Herr Abg. Hobek. - Bitte. Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste hier im Saal und auch daheim vor den Bildschirmen! Ich danke vorweg den Volksanwälten für ihren sehr informativen Bericht. Ich möchte mir aus diesem einen Spezialaspekt herausnehmen, der Sie nicht überraschen wird, da ich ja Behindertensprecher meine Fraktion bin. Es geht um den zweiten Aufzug am Stephansplatz, der ja heute hier schon einige Male erwähnt wurde. Das ist ein Thema, das uns jetzt schon länger begleitet, und es gibt da leider eine unheilige Dreieinigkeit zwischen SPÖ, Wiener Linien und den GRÜNEN. Ich habe einmal vor ein paar Monaten mit dem Herrn Volksanwalt am Rande eines Kongresses der Behindertenorganisation Bizeps kurz gesprochen, er war damals sehr optimistisch auch im Hinblick auf eine anstehende Regierungsumbildung in Wien, leider habe ich mit meiner Skepsis damals recht behalten, und das ist wirklich sehr bedauerlich. Die SPÖ hat nämlich an sich gut begonnen. Das war im Wahlkampf 2015, das ist auch schriftlich belegt, da hat die SPÖ ganz klar festgelegt: Am Stephansplatz ist es eine Notwendigkeit, einen zweiten Aufzug zu errichten, und wenn man die SPÖ wählt und sie die Stadtregierung weiter führt, dann ist das eine Garantie, dass dieser zweite Aufzug gleich kommt. Ja, es ist ein bisschen anders gelaufen. Die StRin Sima hat das dann eigentlich mehr oder weniger den Wiener Linien zugeschoben. Die haben den Ball dann wieder zurückgespielt, und letztendlich hat dann die StRin Sima eine schriftliche Anfrage dahin gehend beantwortet: Ja, man hat einen Standort am Stephansplatz für so einen zweiten Aufzug gesucht, da gab es sieben oder acht Varianten, die man durchprobiert hat, aber leider, bis auf eine hätten alle das UNESCO-Weltkulturerbe gefährdet. Was natürlich ein Witz ist, man baut da Bauklötze in Turmhöhe, die das Stadtbild verschandeln, aber der kleine Aufzugsschacht am Stephansplatz macht es dann aus. Und die eine Variante, die das UNESCO-Weltkulturerbe nicht gefährdet, ist leider genau neben dem anderen schon vorhandenen Aufzug, und das geht natürlich nicht, dass zwei nebeneinander sind. Warum eigentlich nicht? Das wäre ja eigentlich das Praktikabelste, dass die Leute nicht zwei Aufzüge suchen müssen, sondern nur einen Platz haben, wo sie eben zwei Aufzüge benutzen können. Und wenn einer einmal kaputt ist - ich möchte ja gar nicht wissen, was dann passiert -, dann wissen sie schon, wo sie hinmüssen und können einen davon benutzen. Es ist auch insofern sehr erstaunlich, wir haben heute in der Debatte schon einige Male die weinerliche Klage von Seiten der SPÖ gehört, dass die Freiheitlichen und überhaupt die Opposition die Stadt Wien in der Welt so schlecht machen. - Ja, das machen Sie selbst, wenn Sie gerade am Stephansplatz so versagen! Entschuldigung, da geht es ja nicht nur um die behinderten Menschen hier in Wien und um die Älteren und Gebrechlichen, sondern es geht ja auch um die Touristen. Das ist einer der prominentesten Plätze hier in Wien, in ganz Österreich, und vielleicht sogar der prominenteste Platz in ganz Mitteleuropa. Wenn Touristen herkommen, die behindert oder so gebrechlich sind, dass sie eine Rolltreppe nicht benützen können, und dann endlos bei einem kleinen Aufzug Schlange stehen, dann zeigt das keine Weltstadt Wien. Sie ruinieren da also auch mit solchen Sachen unser Image. Die Wiener Linien haben, wie gesagt, dann auch immer wieder den Ball und treten dann meistens bei der Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung auf. Das ist eine Institution, die von der Stadt Wien, von der Landesregierung vor drei Jahrzehnten zur Beratung geschaffen wurde, die man halt leider nicht ernst nimmt, und wenn dann ein Mal im Jahr dort die Wiener Linien zu Gast sind, dann winden sich die Vertreter und schlagen Kapriolen, dann gibt es wie auch vor einigen Wochen so seltsame Sager wie - ich habe es mir sogar aufgeschrieben, da es unglaublich war: Die Wiener Linien sind kein Behindertentransportunternehmen. - Interessant. Die Wiener Linien haben sich dann auf dem Standpunkt eingegraben: Wir machen so viel U-Bahn-Erweiterung, wir bauen so viele neue Trassen, so viele neue Stationen werden eröffnet - die natürlich auch prunkvoll gefeiert werden - und wir haben das Geld leider überhaupt nicht. Wenn ihr uns das Sonderbudget für diese 2,5 Millionen gebt, dann bauen wir das sofort. Bei diesen 2,5 Millionen muss man sich einmal die Dimension vergegenwärtigen. Die Stadt Wien hat ein Jahresbudget von zirka 13 Milliarden EUR, und diese 2,5 Millionen, die es ja nicht jährlich brauchen würde, sondern nur ein einziges Mal, sind 0,02 Prozent des Budgets, die hat die Stadt Wien nicht. Ich meine, gibt es ein klassischeres Armutszeugnis? Letztendlich die Dritten im Bunde dieser unheiligen Dreieinigkeit, das sind dann die GRÜNEN, die haben einen besonderen Zugang zu der Thematik. Die Kollegin Hebein hat sich ja heute wieder einmal als Sozialsarkasmus- Praktikantin betätigt und hat gesagt, ja, der zweite Aufzug am Stephansplatz ist natürlich auf unserer Agenda weiter drauf. - Und da bleibt er auch, das kennen wir schon. Wenn halt einmal ein Antrag kommt, vielleicht sogar von allen Oppositionsparteien gemeinsam, dann sagen wir halt, na ja, wir sind eh dafür, wir stimmen halt dagegen. Das ist einfach nur beschämend in der Gesamtheit. Wenn Sie schon nicht auf die Opposition hören wollen, dann hören Sie bitte wenigstens auf die Volksanwälte. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Jetzt ist die Volksanwaltschaft am Wort, Herr Dr. Kräuter, darf ich Sie bitten. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Mein Kollege Dr. Fichtenbauer und ich werden mit ein paar wenigen Anmerkungen die Diskussion abrunden. Ich darf unsere Kollegin, Frau Dr. Brinek, entschuldigen, sie ist in Berlin. Wir haben jährlich ein Treffen Deutschland, Schweiz und Österreich, wo wir uns mit dem nationalen Präventionsmandat beschäftigen, die Kollegin ist derzeit Vorsitzende, daher kann sie heute nicht da sein. Vielen Dank einmal für das Lob an die Volksanwaltschaft, wir werden das sehr gerne unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weitergeben, und danke, dass im Allgemeinen ja auch Empfehlungen der Volksanwaltschaft entsprochen wird, dass Missstände behoben werden, immer ja nicht - der letzte Beitrag war gerade über den zweiten Lift am Stephansplatz -, aber im Wesentlichen schon. Beschwerde ist ja nicht immer gleich Missstand. Rund 17 Prozent sind letztlich Missstände. Ich möchte ein paar Dinge in der Gesundheits- und Sozialpolitik beleuchten. Zu den Gangbetten: Ich glaube, wir sind uns alle einig, Gangbetten sind ein riesen Problem, verletzen in Wirklichkeit Menschenwürde, Privatsphäre, Vertraulichkeit und sind ein Missstand in der Verwaltung. Wir haben Fälle und Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, wo jemand lange auf einen Operationstermin wartet, monatelang, und sich dann in einem Gangbett wiederfindet. Wir haben Gangbetten in der Onkologie und auch fernab jeder Grippewelle oder sonstiger objektiver Gegebenheiten. Ziel muss ja sein, meine Damen und Herren, dass Gangbetten eigentlich generell und zur Gänze ausgeschlossen werden. Es gibt einige Fortschritte, zugegeben, dass sich der KAV hier nicht bemüht, möchte ich nicht sagen. Aber man muss, glaube ich, auch einmal die politische Erklärung ganz eindeutig formulieren und nicht sagen, wir wollen möglichst lückenlos gewährleisten, dass es keine Gangbetten gibt. Ich glaube, es braucht eine gesundheitspolitische Leitlinie, eine Überzeugung der Politik. Dass man in Extremsituationen Notbehelfe brauchen wird, wenn man bei einer Grippewelle 8.000 oder 10.000 zusätzliche Patienten hat, wird jeder verstehen. Es gibt ja auch bei Naturkatastrophen die Situation, dass Leute einmal in einem Turnsaal übernachten müssen. Ein weiteres Thema, das uns natürlich nach wie vor sehr, sehr beschäftigt, ist, dass Kinder und Jugendliche in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht werden. Es ist einiges dazu gesagt worden. Es gibt ja inzwischen auch Musterprozesse, möglicherweise Entschädigungsforderungen, und vielleicht sogar später einmal Rentenforderungen. Das kann ja, glaube ich, nicht Zielsetzung sein und daher unser Appell, hier dringend etwas zu machen. Dass die Stadt Wien auch die Entschädigungen für Missbrauchsopfer in Heimen eingestellt hat, ist problematisch. Die Steiermark, um hier ein anderes Beispiel zu nehmen, hat jetzt wieder geöffnet und diese Möglichkeit wiedereingeführt, dass es finanzielle Entschädigungen für Opfer gibt. Wie Sie wissen, haben wir ein neues Heimopferrentengesetz. Da haben wir das ganz große Problem - das ist aber jetzt nicht unbedingt die Angelegenheit des Wiener Landtages, sondern eine parlamentarische Sache der Bundespolitik -, dass eben Krankenanstalten nicht umfasst sind. Es kann ja nicht sein, dass es eine Rente gibt, wenn der Missbrauch in der Einrichtung erfolgt ist, und wenn es zufällig in einem Krankenhaus war, nicht. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Männlich, Geburtsjahr 1939, war in der Lungenheilanstalt Baumgartner Höhe, viele Jahre wegen Lungentuberkulose dort untergebracht und hat massive Gewalt erlebt, kriegt jetzt aber keine Rente, weil es in der falschen Einrichtung war. Ich bitte sehr, dass man uns auch von Seiten der Wiener Politik unterstützt, weil wir da eine bundesgesetzliche Änderung brauchen, sobald sich der neue Nationalrat konstituiert hat. Noch einmal ganz kurz zum Gesundheitswiesen zurück. dass man jetzt hier eine Fachärztin, Allgemeinärzte, Psychologen, Krankenpfleger, Oberschwestern, Pflegehelfer, und so weiter mit der Begründung frühpensioniert, dass der Aufwand der Umschulung so groß ist: Ich habe hier ein Prüfverfahren eingeleitet, und mir scheint diese Argumentation irgendwie problematisch, denn das sind ja alles erfahrene Leute, die ein langes Berufsleben verbracht haben. Warum soll da eine Umschuldung so kompliziert sein? Es ist aber ergebnisoffen, und ich werde Ihnen da das nächste Mal gerne berichten. Ich glaube, dass es wichtig ist, und da gibt es ja eh die Änderung der Paradigmen und der Voraussetzungen, dass man eben jetzt bei der Dienstrechts- und Besoldungsreform diese Empfehlung der Volksanwaltschaft berücksichtigt - Stichwort Fall Dr. Rainer -, dass eben eine Identifikation mit Gesamtinteressen der Stadt einem kritischen Berufsfeld nicht geradezu dienlich ist. Das würde wahrscheinlich auch viele Problemfelder im Bereich der Gesundheitspolitik positiv beeinflussen. Ich bin froh, dass man hier der Volksanwaltschaft folgt. Noch ein Wort zur Mindestsicherung, die ein sehr, sehr wichtiges, aber auch emotionales und kontroversielles Thema ist und in der parteipolitischen Diskussion sehr stark diskutiert wird, nicht nur in Wien, auch anderswo: Es ist nicht Sache der Volksanwaltschaft, sich hier irgendwie zu beteiligen. Wir sind ja ein Kontrollorgan auch des Wiener Landtages, aber es gibt gesellschaftspolitische Ziele, die wir immer wieder formulieren. Eine bundeseinheitliche Lösung wäre natürlich sinnvoll, damit wir nicht Wanderbewegungen innerhalb Österreichs haben. Es muss ein faires und gerechtes System sein, das treffsicher ist und natürlich der Armutsbekämpfung nützt. Diese gesellschaftspolitischen Ziele dürfen wir, glaube ich, als Volksanwaltschaft schon formulieren. Ich glaube, wenn man Gesetze hat, was eine Valorisierung betrifft, dann muss man das schon umsetzen. Es ist auch ein Missstand, den wir feststellen, dass hier welche, die natürlich auf die monatliche Zahlung unbedingt angewiesen sind, die eigentlich gesetzlich bestimmte Valorisierung nicht bekommen. Ganz abschließend noch einmal einen schönen Gruß von Kollegin Dr. Brinek, Sie hat mich gebeten, zu den Großbauprojekten noch zwei Anmerkungen zu machen, ich tue das auch aus ihrem Pressepapier. Sie wissen schon, um was es geht, um den Uferbereich der Neuen Donau, die geplanten Danube Flats einerseits und das Heumarkt- Areal andererseits. Es ist für die hier fachlich zuständige Kollegin eindeutig, dass Änderungen von Flächenwidmungen den Baubewilligungsverfahren vorangehen sollten und nicht umgekehrt, dass also der Plan das Projekt bestimmt und nicht das Projekt den Plan, also schon zuerst einmal die Widmung und dann die Interessen des Investors. Wir haben tausende Fälle von ganz Österreich, die sich mit Flächenwidmungsplan und so weiter beschäftigen, oft mit Beschwerden von den Nachbarn über Projekte, und natürlich müssen sich die Bürgerinnen und Bürger überall penibel an den Flächenwidmungsplan, halten. Darum ist das Verständnis natürlich nicht besonders ausgeprägt, wenn es umgekehrt ist. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Dr. Fichtenbauer, bitte sehr. Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich schließe mich den gerechtfertigten Dankesworten des Kollegen Herrn Dr. Kräuter an und füge hinzu, dass in der Solennität der Auseinandersetzung, die ein Landtag mit der Volksanwaltschaft pflegt, Wien eindeutig eine prominente Spitzenstellung einnimmt und darf hinzufügen, dass das nicht in allen Landtagen Österreichs so gesehen wird. Da können wir uns aber leider keine bundeseinheitliche Regelung wie bei der Mindestsicherung wünschen. Es trifft die Natur der Sache nahezu zwangsläufig, dass wir Themen haben, die in gewandelter Formulierung eine Art Wiedergängerfunktion haben, weil sie halt aus mehreren Gründen nicht zu Ende gebracht worden sind, meistens natürlich aus legislativer Hinsicht. Ich bedanke mich neuerdings, dass die Frau Abg. Mag. Emmerling das Problem der Prüflücke formuliert hat, unter der Bedachtnahme der Tatsache, dass ja ein sehr hohes Maß der Verwaltung in ausgegliederten Verbänden erfolgt, wenn diese Bedachtsamkeitsebene, die die Parlamente auszuüben haben, die neben der Funktion, legislativ tätig zu sein, auch die Funktion, kontrollierend für die Verwaltung tätig zu sein, die Konsequenz ist, dass eine Prüflücke entsteht. Auf Bundesebene ist also der Rechnungshof zur Prüfung aller ausgegliederten Rechtsträger zuständig, an denen der Bund zumindest 50 Prozent beteiligt ist. Wir wünschen uns sehr, dass die Landesparlamente nicht auf ihre Prüffähigkeit gegenüber ausgegliederten Rechtsträgern, die ja de facto einen Rückengepäcksteil der Verwaltungstätigkeit mitnehmen, verzichten, weil das ja die Konsequenz ist. Ich gebe dem ausgegliederten Rechtsträger einen Teil der verwaltungsbezogenen Tätigkeit mit und sollte als kontrollierendes parlamentarisches Organ nicht auf die damit zwangsläufig einhergehenden Kontrolltätigkeiten verzichten. Ein kleiner Hinweis: Salzburg ist da schon unterwegs, hat unsere Appelle gehört. Wir stellen Ihnen auch jederzeit verfassungsrechtliche Gutachten zur Verfügung und würden uns sehr wünschen, dass diese legislative Aufgabe nicht preisgegeben wird. Es ist uns völlig bewusst - verzeihen Sie, dass ich ein von mir häufig gewähltes Wort auch hier wiederholen darf -, dass es sich um das Bohren harter Bretter handelt, aber man soll die Perspektive nicht fallen lassen, weil sie auf der Hand liegt. Es ist kein Wunschkonzert, das seitens der Volksanwaltschaft diesbezüglich formuliert wird, sondern noch einmal: Es betrifft die ureigenste Tätigkeit des Parlaments, das ist, legislativ tätig zu sein und kontrollierend tätig zu sein. Wir sind Ihr Partner als prüfendes Organ, genauso wie der Rechnungshof Ihr Partner ist, also Ihr beauftragtes Organ, Ihr Vollzugsorgan in einem gewissen ausgelagerten Sinn. Interessant ist natürlich auch die Bedachtnahme auf Probleme, die im Zusammenhang mit der nachbarschaftsrechtlichen Situation mit den Gastgewerbebetrieben entsteht. Das ist ein Spannungsbogen, aus dem wir uns gar nicht verabschieden können, weil er ja gleichfalls auf der Hand liegt. Wir wünschen uns in einer lebendigen Stadt lebendige Gastgewerbebetriebe. Gut. Wir wünschen uns als Nachbarn eines solchen, Ruhe zu haben, das ist auch klar. Dazwischen sind aber die Gäste, die sich vor dem Lokal ansammeln, das sind die Gäste, die wegen des Rauchverbotes herausströmen werden, die allgemeine Atrozität, die mit der Ansammlung von Menschen an einem engeren Ort zwangsläufig auch verbunden ist. Interessant ist es - und alle von Ihnen werden es genau so tun, wie ich es schon vielfach getan habe -, im europäischen Ausland als Tourist zu sein. Die stärksten Raucher, die ich in Europa je kennen gelernt habe, sind neben den Russen ohne Zweifel die Franzosen, also viel heftiger, das ist auch statistisch nachweisbar. Die haben ein beinhartes Lokalrauchverbot eingeführt, und als ich dann zum ersten Mal in Frankreich oder Paris Abendessen gegangen bin, war ich jetzt wohl neugierig, wie die das mit dem Lokalrauchverbot hinkriegen, ob sie das konsequent durchhalten, dass in Italien und Frankreich im Lokal nicht geraucht wird. Interessanterweise funktioniert das, das ist interessant. In Italien und Frankreich gibt es also kein Rauchen im Lokal und auch keine Außenbelästigung, die man wahrnimmt. Jetzt denke ich mir: Was die zusammenbringen, sollten wir eigentlich auch zusammenbringen. Es wird aber natürlich legislativ und verwaltungstechnisch operativ nicht erspart bleiben, sich diesem Thema zuzuwenden. Denn damit, dass wir uns hier nur gegenseitig etwas erzählen, was sein sollte und was nicht sein kann, wird es ja nicht getan sein. Ich werbe also dafür, dass seitens des legislativen Apparates die Verwaltungsebene ein bisschen spitzere Zähne kriegt. Ein Teil des Verwaltungsgeschehnisses besteht ja darin, die von der Legislative errichteten Ordnungsfunktionen in der Realität umzusetzen, wenn ich etwas hinzufügen darf, unter Vermeidung von allerlei Grausamkeiten. Denn das ist ja auch ein Teil des vielleicht von Ihnen als spannend und von uns als spannend beabsichtigten, aber von uns nicht erzeugten Inhaltsstoffes, den wir in der jährlichen Diskussion, die wir hier führen dürfen, bereitstellen. Wir haben 1.216 individuelle Beschwerdeakte, hinter denen menschliche Schicksale stehen, die, und das kommt ja im Verwaltungsrecht nicht vor, zwangsläufig eine Art Grausamkeitsempfindung haben, weil immer das Element der ungerechten Behandlung oder ungerechten Begegnung einhergeht. Abschließend noch ganz kurz zu den Beschwerden in der Erledigung der Staatsbürgerschaft, weil es auch in den Staatsbürgerschaftsverfahren eine Art Wiedergängerfunktion hat. Wir haben uns hier zuletzt am 30. September 2016 gesehen, und der von mir sehr geschätzte Herr Abg. Dr. Stürzenbecher hat gesagt, die Geschichte mit den Beschwerden mit zu wenig Personal bei der MA 35 sind bald aus, weil 40 Neue dazukommen. Ich habe mir das seinerzeitige Redeprotokoll vorsichtshalber ausheben lassen. Im Dezember 2016 habe ich die offizielle Antwort der Stadt Wien erhalten, Geschäftsbereich Interne Revision, die ein bisschen abweichende Ziffern bekundet hat, dass von 24 Referenten 50 Prozent hinzukommen, sodass also realiter nicht 40, sondern 12 als vermehrtes Personal zugewendet wird. Ich kann es Ihnen gerne in Kopie geben. Das Ganze ist jetzt nicht eine persönliche Freude von mir oder in meinem Geschäftsbereich, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, sondern es betrifft den Anspruch des Bürgers, dass die Verwaltung keine Rechtsverletzungen begeht. Es hat jeder Antragsteller einen Anspruch, dass seine Sache in sechs Monaten erledigt wird. Wir haben aber Fälle mit sogar 32 Monaten Erledigungszeit, ohne dass ein Strich von irgendeinem Beamten darin getan wird. Das geht natürlich wirklich nicht, das muss man sagen. Ich habe mir ergänzend hierzu das tagesaktuelle Beschwerdevolumen auf dem Gebiet Staatsbürgerschaftsbeschwerden per 23. Oktober ausheben lassen. Da geht es überhaupt nicht um die materielle Erledigung, sondern um die Dauer des Verfahrens. Es ist uns kein Anliegen, irgendeine Schelte im Auge zu haben, wie die materiell-rechtliche Erledigungsart ist, sondern die Dauer des Verfahrens. Im Jahr 2017 haben wir also bis 23. Oktober 144 Beschwerden, davon schon offenkundig berechtigt 52, das heißt, pro Woche eine, als Missstand zu bezeichnende Beschwerde, nicht berechtige Beschwerden 13, offene Akten aus Sicht der Volksanwaltschaft 52. Der Rest von diesen insgesamt 144 betrifft zurückgezogene Beschwerden oder Gerichtsanhängigkeit, wo also die Kompetenz der Volksanwaltschaft ausscheidet. Zusammenfassend darf ich selbstverständlich der Wiener Stadt ein positives Zeugnis aus Sicht der Volksanwaltschaft ausstellen, mit der hinzuzufügenden Bemerkung, dass der verfassungsrechtliche Auftrag zwischen der Exekutive und der Verteilung im legislativen Apparat in Anziehung der regierungsstützenden Mehrheit und der kontrollierenden Opposition ihre demokratische Rechtfertigung ohne weitere Debatte besitzt. Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass alle Kräfte des Hauses der Tätigkeit des Apparates der Volksanwaltschaft in positiver Hinsicht gegenüberstehen und sie offenkundig als wertvolle Ergänzung der legislativen Aufgabenstellung erkennen. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Bevor ich zur Abstimmung komme, erlaube ich mir noch, seitens des Wiener Landtages den Dank an die Volksanwaltschaft - danke für den Bericht und die Diskussion - auszurichten. Ich würde Sie auch ersuchen, selbstverständlich diesen Dank an Ihre Kollegin Brinek weiterzugeben. (Allgemeiner Beifall.) Ich ersuche nun jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig Wir kommen jetzt zu sieben eingebrachten Beschluss- und Resolutionsanträgen. Der erste Antrag, eingebracht von den NEOS, betreffend Erweiterung des Mandates der Volksanwaltschaft. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP, NEOS und Freiheitliche. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Der nächste Antrag, eingebracht von der ÖVP, betreffend Entschädigung für Missbrauch in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt. Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Selbes Abstimmungsverhalten, das ist die Minderheit. Nächster Antrag, eingebracht von der ÖVP-Abgeordneten Schwarz, betreffend Gefährdung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern durch Fremdunterbringung. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ebenfalls selbes Abstimmungsverhalten, der Antrag ist abgelehnt. Es liegt ein Beschlussantrag der NEOS vor, eingebracht vom Abg. Ornig, betreffend Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe bei Lärmbeschwerden. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit Hand. - ÖVP, NEOS, Freiheitliche, das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Nächster Antrag betreffend Novellierung des Tabakgesetzes, eingebracht von Herrn Abg. Ornig, NEOS. Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind nur die NEOS, damit ist der Antrag abgelehnt. Nächster Beschlussantrag, eingebracht von den Freiheitlichen Fürnkranz und anderen, betreffend Erhaltung des Weltkulturerbes Wien. Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - ÖVP und Freiheitliche, das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Der letzte Antrag, eingebracht vom Abg. Gara, betreffend stärkere Vorherbestimmung des Verwaltungshandelns bei städtebaulichen Verträgen. Um Zuweisung an den Ausschuss für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung wird ersucht. Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - ÖVP, NEOS und Freiheitliche, das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2016. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Amtsf. StR Mailath-Pokorny, einzuleiten. Zu Wort ist allerdings niemand gemeldet, deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2016 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Bericht ist einstimmig angenommen. Ich danke sehr. Wir kommen zur Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft den Naturschutzbericht 2016. Es liegt mir ebenfalls keine Wortmeldung vor. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Naturschutzbericht 2016 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist ebenfalls einstimmig. Wir kommen nun zur Postnummer 5, diese betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerpolizeigesetz und das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 geändert werden - Ökodesign- Novelle 2017. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Poststück. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Da keine Wortmeldung vorliegt, ersuche ich die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Teil und Eingang in erster Lesung Ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage direkt vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag Ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, damit kommen wir gleich zur zweiten Lesung. Einstimmig so beschlossen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Wagner. - Bitte sehr. Berichterstatter Abg. Kurt Wagner: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Novelle des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 mit den damit notwendigen Bestimmungen ersuche ich Sie um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln hier die Novelle zum Wiener Krankenanstaltengesetz. Lassen Sie mich dazu Folgendes vermerken: Ein wesentlicher Aspekt in dieser Novelle ist das Thema der Rufbereitschaft, die Rufbereitschaft für Ärztinnen und Ärzte, also die fachärztliche Rufbereitschaft in Standard-, Schwerpunkt- und Zentralkrankenanstalten. Grundsätzlich - deswegen haben wir auch auf Bundesebene zugestimmt - ist die rechtliche Klärung sinnvoll, um auch die Möglichkeit der Rufbereitschaft zu schaffen. Das kann in einigen Fällen auch sinnvoll sein, erhöht auch die Flexibilität, aber man muss hier schon sehr stark beim Thema der Rufbereitschaft in ländlichen Gegenden und beim Thema der Rufbereitschaft in der Stadt unterscheiden. Es gibt sicherlich Fachdisziplinen, wo es nicht notwendig ist, dass ein Facharzt die ganze Zeit im Krankenhaus anwesend sein muss. Allerdings - das ist schon etwas, was ich mir von der Stadtregierung hier erwartet hätte - führt diese Diskussion um die Rufbereitschaft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wiener Krankenanstaltenverbundes zu einer unglaublichen Verunsicherung, weil überhaupt nicht klargelegt ist, wie diese Rufbereitschaft in Zukunft aussehen wird. Ich hätte mir hier von der Stadtregierung, von der Landesregierung erwartet, dass man nicht nur eins zu eins den Gesetzestext aus dem Bundesgesetz auch im Wiener Landesgesetz in der Novelle übernimmt, sondern dass man in der Zeit auch beispielsweise eine Betriebsvereinbarung ausverhandelt, in der klargelegt ist, wie eine solche Rufbereitschaft auch tatsächlich in der Praxis aussieht. Das ist aber nicht erfolgt. Dazu waren eigentlich eineinhalb Jahre Zeit, aber dazu ist nichts passiert. Ich habe das auch im letzten Gesundheitsausschuss angemerkt. Darauf wurde mir geantwortet, dass jetzt hier eine Arbeitsgruppe einberufen wurde, die sich mit der inhaltlichen Präzisierung auseinandersetzt. Ganz ehrlich muss ich Ihnen sagen, dass das nicht die Vorgangsweise ist, die dazu führen wird, das Vertrauen sehr vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wiener Krankenanstaltenverbund auch wiederherzustellen. Gerade das Thema der Rufbereitschaft ist ein sehr kritisches Thema, denn hier sind sehr viele rechtliche Fragen nicht geklärt. Es war eine OGH-Entscheidung, dass man sagt, von meinem Heimatort bis ins Spital muss ich innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein. Was passiert, wenn ich innerhalb dieser 30 Minuten nicht erreichbar bin? Was passiert, wenn ich diese Zeit nicht einhalten kann? Es geht auch nicht nur um die 30 Minuten, bis ich im Spital bin, sondern bis ich mich letztendlich umgezogen habe, über den Sachverhalt aufgeklärt wurde, und so weiter, und sofort. Das ist in der Realität ja nicht so einfach und daher ist es schon wichtig, über dieses Thema zu diskutieren. Es wundert mich auch, dass sich hier die Gewerkschaft nicht eingeschaltet und gesagt hat, okay, bevor wir dieses Gesetz beschließen, brauchen wir einmal eine klare Betriebsvereinbarung. Wir müssen das mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konkret durchgehen, was das in der Realität heißt. Ein zweiter Punkt, der mich schon sehr verwundert, ist, dass in der Ergänzung im Kommentar zu diesem Gesetz von 20 Prozent möglicher Einsparung der Nachtdienste gesprochen wird, und aus diesen 20 Prozent Einsparung der Nachtdienste schließt man, dass man in etwa 10 Millionen EUR einsparen kann. Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich sind wir auch für Einsparungen, aber diese Einsparung beginnt wie meistens auf der untersten Ebene, nämlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und nicht dort, wo es eigentlich notwendig wäre, nämlich auf der Systemebene. Wie schaut so eine Strukturreform aus, dass der Zustrom von Patientinnen und Patienten in ein Spital nicht mehr so groß ist? Darüber müssen wir diskutieren. Das sind die ersten Schritte, die notwendig sind. Dann zum Schluss können wir sehr wohl auch über das Thema der Rufbereitschaft diskutieren. Denn, wie gesagt, es gibt Fächer, Fachdisziplinen, wo die Anwesenheit vor Ort nicht unbedingt notwendig ist. Das muss man aber ausdiskutieren. Wie viele sind denn das konkret? Hier einfach 20 Prozent Nachtdienstreduktion in den Kommentar des Gesetzes zu schreiben, halte ich für nicht zweckdienlich, um das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederherzustellen, und das ist die Problematik. (Beifall bei den NEOS.) Das ist genau der Zugang, den man eigentlich nicht machen sollte. Ich glaube, Sie sollten auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre - Ärztearbeitszeitgesetz, massive Einschnitte, was die Arbeitsstunden betrifft - gelernt haben, dass man eigentlich so nicht drüberfahren kann, und mit diesem Gesetz, ohne Erläuterung, ohne Betriebsvereinbarung, ohne konkrete Vorstellung, wie das in der Realität aussieht, setzen Sie eigentlich im Sinne der Verunsicherung genau dort fort. Das ist der Grund, warum wir dieser Novelle letztendlich nicht zustimmen können, denn davor ist wirklich zu klären, wie eine Umsetzung erfolgt. Was bedeutet das mit der Anfahrtszeit? Auch ein sehr schönes, ein einfaches Beispiel: Sie wissen ja, Medizin in dem Sinn wird immer weiblicher, es gibt mehr Frauen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Was bedeutet das für eine alleinstehende Mutter mit einem Kind zu Hause? Die braucht eigentlich eine Vorhalteleistung für einen Babysitter, weil ja nicht sichergestellt ist, dass sie während dieser Rufbereitschaft nicht ins Krankenhaus einberufen werden kann. Wer zahlt das? Wer kommt für diese Kosten auf? Ich denke, das sind eine Reihe von Fragestellungen, die wirklich relevant sind, um die wir uns vorher Gedanken machen müssen und jetzt nicht einfach nur die Rufbereitschaft mit der Ankündigung, 20 Prozent ist das Potenzial, um die Nachtdienste entsprechend zu reduzieren. Das heißt, Kommunikation wäre hier wirklich angebracht, Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wiener Krankenanstaltenverbundes vorab und nicht erst, nachdem ein solches Gesetz oder eine solche Novelle zum Gesetz beschlossen wird. Eines ist auch wichtig: Bevor wir über das Thema der Rufbereitschaft sprechen, ist es notwendig, dass wir ein gut funktionierendes, flächendeckendes Aufnahme- und Notfallversorgungssystem haben, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Das muss vorab gewährleistet sein, dann kann ich erst diese zweite Stufe machen. Ich halte es für wichtig, jetzt tatsächlich auch Gas zu geben, mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAV hier mit einzubinden, wie das denn konkret aussehen soll und letztendlich auch, dass die Abteilungen sehr wohl die Möglichkeit haben, zu sagen, hier gibt es ein Opt-out. Das ist bei uns in dem Sinne nicht möglich, denn was jetzt mit der Rufbereitschaft hängen bleibt, ist primär eine reine Kosteneinsparung, ohne dass es zu einer Verbesserung für die Patientinnen und Patienten kommt und ohne dass es zu einer Verbesserung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenanstaltenverbundes kommt. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Dr. Kugler. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. MMag. Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner Kollege Gara hat schon einiges gesagt. Auch wir können dieser Novelle nicht zustimmen. Ich möchte dazu aber noch auf einen Punkt hinweisen, den er noch nicht angesprochen hat. Und zwar sieht die Novelle im § 23 vor, dass die bereits erteilten Betriebsbewilligungen dann zurückgenommen werden können, wenn sich der Wiener Krankenanstaltenplan verändert. Damit das nicht zu abstrakt klingt: Was heißt das ganz konkret? Diese Rücknahme der Bewilligungen betrifft nicht private, nicht gemeinnützige Krankenanstalten, sehr wohl jedoch die sogenannten Fondskrankenanstalten, zum Beispiel also auch die Ordenskrankenhäuser, das Hanusch-Krankenhaus, das St. Anna Kinderspital, und so weiter. Wenn man jetzt sagt, der Wiener Krankenanstaltenplan ändert sich, und es werden dann die betreffenden Institutionen informiert, dass sie ihre Bewilligung zumindest teilweise verlieren, sprich, ihre Arbeitsweise ändern müssen, dann ist das für diese Institutionen denkbar schwierig. Das brauche ich natürlich nicht zu erklären, das erklärt sich von selbst. Es steht zwar in den Erläuterungen des Plans: Ja, wir werden die wohlerworbenen Rechte größtmöglich schonen. Dafür herzlichen Dank, aber auch das ist viel zu wenig, wenn man als Krankenhausbetreiber planen und für die Zukunft richtige Pläne machen möchte. Es gibt aber noch weitere Dinge, die uns Sorgen machen, und wir meinen, dass die Novelle des Wiener Krankenanstaltengesetzes eigentlich zu kurz greift. Viele Schwierigkeiten werden hier nicht abgefangen. Ich möchte Ihnen nun ein paar Dinge erzählen, die ich von Ärztinnen und Ärzten gehört habe, nur ein paar Schlaglichter, wie es den Ärztinnen und Ärzten so geht. Zum Beispiel: Fachärzte, die neu im KAV angestellt werden, bekommen nur einen Einjahresvertrag, unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Lebenslauf, den Empfehlungen, mit denen sie kommen. Wenn man nun einen Einjahresvertrag verlängern möchte, dann hängt es vorwiegend davon ab, so sagen mir die Ärztinnen und Ärzte, wie gut man mit seinem Chef steht. So muss der Vertrag mindestens zwei Mal verlängert werden, bevor man eine Aussicht auf einen festen Vertrag hat. Ein anderes Problem, dem diese jungen Ärzte gegenüberstehen, ist die Anerkennung der Vordienstzeiten. Diese werden nämlich nur dann eingerechnet, wenn sie in einer Gebietskörperschaft, einem Gemeindeverband oder einer entsprechenden juristischen Person öffentlichen Rechts getätigt wurden. Das heißt, wenn ein Arzt in einer Privatklinik gearbeitet hat, dann werden ihm diese Arbeitsjahre für seine Entlohnung, für seine Gehaltseinstufung nicht angerechnet. Auch das macht den KAV meines Erachtens nicht wettbewerbsfähig. Ähnlich ist es bei der Überstundenregelung. Da gibt es also Ärzte, die sich sehr bemühen, die sehen, da ist noch ein Patient/eine Patientin, ich kann jetzt nicht gehen. Diese Ärzte können aber nicht nach eigener Entscheidung länger bleiben, um sich um weitere Patienten zu kümmern, sondern - und jetzt zitiere ich einen Arzt eines KAV- Spitals: Es gibt keine elektronische Erfassung der wirklichen Anwesenheit, und darum gibt es ein generelles Misstrauen, dass man, wenn man eine Überstunde machen muss, nichts Arbeitsrelevantes mehr tun würde. Darum kommt es praktisch dazu, dass Überstunden kaum registriert, geschweige denn ausgezahlt werden. Und dieser Arzt sagt dann: "Bei keinem meiner vorherigen Arbeitgeber, national und international, habe ich etwas Derartiges erlebt und habe ich in derselben Weise das Gefühl gehabt, dass man mir von Anfang an mit Misstrauen begegnet. Einen medizinischen Notfall" - sagt er - "oder ein akut hohes Patientenaufkommen in der Ambulanz brauche ich doch nicht erst vom Chef bestätigt bekommen, bevor ich mich als Facharzt darum kümmere." Ähnlich sieht es auch mit der Übernahme von Fortbildungskosten für Ärzte des KAV aus. Ein Arzt sagt mir, Zitat: "Es ist einfacher, einen neuen Schreibtisch für das Ärztedienstzimmer zu bestellen, als eine Fortbildung rückerstattet zu bekommen." Fortbildungen müssen mit Sonderurlaub bewilligt werden. Die Kosten für die Fortbildung, Fahrt- und Teilnahmegebühren müssen von den Ärzten vorgestreckt werden, und dann können sie diese Kosten bei einem Fonds einreichen. Wenn dann der Abteilungsvorstand dieses Ansuchen unterzeichnet, bekommen sie das Geld zurück, aber maximal 3.000 EUR pro Jahr. Ich weiß nicht, ob das den KAV wettbewerbsfähig macht und für die Patientinnen und Patienten die besten Leistungen hervorbringt. Ein letzter Punkt: Die Ärzte beklagen auch, dass sie selber beziehungsweise auch das Pflegepersonal immer wieder Medizinmanagementaufgaben übernehmen müssen. Die Terminplanungen, Telefonberatung, Dokumentenverwaltung machen die Ärzte und das Pflegepersonal selbst. Hier würde es Medizinmanager brauchen oder eben qualifizierte Sekretärinnen und Sekretäre, die diese Aufgaben übernehmen können. Außerdem, und das habe ich auch schon mehrfach an dieser Stelle angesprochen, sehen wir in den Ambulanzen das Problem, dass moderne Triage-Systeme nicht umgesetzt werden. Entweder hat man dazu die Räumlichkeiten oder die Ausbildung nicht - apropos Fortbildung -, Tatsache ist, dass das, was in anderen Ländern Standard ist, bei uns einfach nicht gemacht wird. Hier könnte man noch so viel mehr tun. Für uns ist so eine Novelle darum einfach nur eine Augenauswischerei, die nicht auf die großen Probleme abzielt, die wir hier zu lösen hätten. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte noch einen letzten Punkt anbringen: Ich habe mit der früheren Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely vor einem Jahr oft darüber gesprochen. Können wir nicht Schwangere in schwierigen Situationen besser unterstützen? Sie hat mir gesagt, ja, das wäre gut, ist dann aber auf keinen einzigen meiner recherchierten Vorschläge eingegangen. Ich möchte es einfach noch einmal probieren und vielleicht auch die rote Fraktion beim Wort nehmen. Helfen statt strafen, hat man ja schon vor vielen Jahrzehnten gesagt. Können wir das Helfen verbessern? Das ist meine Bitte an Sie. Viele Frauen kommen zu mir und sagen, ich habe mich allein gelassen gefühlt. Wir denken auch nie an die Dimension des ungeborenen Kindes selbst. Die Stadt Wien hat nun versucht, die Kaiserschnitte zu reduzieren. Das ist sehr gut und wichtig. Warum wollen wir nicht auch die Abtreibung durch ein Unterstützungspaket reduzieren? Ich schlage heute so eines vor. Mein Antrag umfasst mehrere Punkte, zum Beispiel, dass man schwangeren Frauen in Krisensituationen beim sozialen Wohnbau entgegenkommt. Das ist ja nicht schwierig. Dass man einen Einrichtungszuschuss für sozial bedürftige Schwangere vorsieht, so wie das bei der Mindestsicherung auch gegeben ist. Ein anderer Punkt wäre die kostenfreie Entbindung für nicht versicherte Frauen. Das ist interessanterweise auch etwas, das ich im Dezember schon angesprochen habe, und dann hat der frauenpolitische Beirat der Stadt dasselbe gefordert und gesagt: Das machen die Ordensspitäler. Warum machen das die KAV-Spitäler nicht auch? Das wäre eine ganz einfache Maßnahme, die nicht viel Geld kostet. Es ist auch eine Unart, einer nicht versicherten Frau nach der Geburt einen Exekutionsbescheid zu schicken. Ein anderer Punkt: eine Erstellung einer Informationsbroschüre für Schwangere in Konfliktsituationen. Da könnte man ganz viel an Hilfsangeboten, Beratungsangeboten anführen. Es gibt ja gute Angebote. Das sollte doch für eine Stadt wie Wien nicht zu viel verlangt sein, dass man auf diese Weise Schwangeren in Krisensituationen entgegenkommt. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Meinhard-Schiebel. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzende! Sehr geehrte Abgeordnete! Um diesen mittlerweile kursierenden Gerüchten in der Öffentlichkeit, dass es im KAV keine ausreichenden Nachdienste von FachärztInnen geben wird und stattdessen nur eine Rufbereitschaft, ein Ende zu bereiten, zitiere ich Ihnen einfach den zutreffenden § 13 Abs. 1 Punkt 3: "Regelungen für eine fachärztliche Rufbereitschaft im gebotenen Umfang: Der ärztliche Dienst muss so eingerichtet sein, dass in Zentralkrankenanstalten uneingeschränkt eine Anwesenheit von Fachärzten aller in Betracht kommenden Sonderfächer gegeben ist. In Betracht kommende Sonderfächer sind über die in Z 4 genannten hinaus jene, in denen in Hinblick auf ein akutes Komplikationsmanagement eine fachärztliche Anwesenheit erforderlich ist. Dabei ist die gebotene Anzahl anwesender Fachärzte sicherzustellen. Im Übrigen kann auch in Zentralkrankenanstalten im Nacht- sowie vorübergehend im Wochenend- und Feiertagsdienst von einer ständigen Anwesenheit von Fachärzten der sonst in Betracht kommenden Sonderfächer abgesehen werden, wenn statt dessen eine Rufbereitschaft eingerichtet ist." Diese Regelung betrifft zirka 20 Prozent der genannten FachärztInnen, bei denen die tatsächliche Rufbereitschaft bei zirka 5 Prozent liegt. Das heißt, das Gerücht, dass nachts und zum Wochenende und zu Feiertagen keine entsprechenden Fachärzte zur Verfügung stehen, ist unrichtig. - Danke. Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Koderhold. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Kollege Wagner! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Stellungnahme unserer Fraktion über die Novellierung des Krankenanstaltengesetzes mit einer Definition der Public-Health-Wissenschaftlerin Prof. Noelle Sullivan beginnen, die völlig richtig, wenn auch etwas launisch, sagt: "Das Gesundheitssystem ist zur aufgeblasenen Jobmaschine für Tintenburgen und Versorgungsposten geworden." Das stimmt, auch wenn es etwas launisch ausgedrückt ist, auch budgetär. Worum geht es heute? Wir werden über die Novelle des Wiener Krankenanstaltengesetzes abstimmen, über eine sehr umfangreiche Erweiterung und Überarbeitung, wobei trotz der Fülle dieser Überarbeitung wesentliche Bereiche gar nicht beziehungsweise unrealistisch behandelt werden. Das erinnert mich irgendwie an den Wiener Krankenanstaltenplan von 2013, bei dem ein Spital erwähnt wurde, das gar nicht mehr existiert hat. Ich muss also doch eine gewisse Lässigkeit bei der Formulierung von Gesetzen feststellen. Nun sind Gesetzesänderungen im gesundheitlichen Bereich zunehmend von einer Dominanz der Verwaltung über jegliche medizinische Fürsorge geprägt. So ist es auch beim heute behandelten Krankenanstaltengesetz, das auf das Gesundheitsqualitätsgesetz verweist, dieses wiederum auf die Zielsteuerung Gesundheit. Beide sind österreichische Gesetze, in denen internationale medizinischen Standards - denn es gelten nur internationale Standards, die auch ausbildungsrelevant sind - zwar erwähnt werden, die tatsächliche Versorgung der Bevölkerung auch bei der Entwicklung eigener Leitlinien aber sehr stark von Behördeninteressen dominiert wird. Hier muss man erwähnen, dass der Begriff Leitlinie in Österreich nicht geschützt ist. Theoretisch kann jeder von uns, der mit Gesundheit etwas zu tun hat, mit einigen Personen eine eigene Leitlinie entwickeln und diese auch als Leitlinie definieren. In Deutschland ist es etwas anderes, da gibt es eine genaue Unterscheidbarkeit zwischen einer medizinischen ausbildungsrelevanten Leitlinie und einer ökonomischen Leitlinie. Eine ökonomische Leitlinie muss auch als solche beschrieben werden. Das ist hier in Österreich nicht so, auch in Wien nicht so, hier haben wir Bundesqualitätsleitlinien, die ökonomische Leitlinien sind, wir haben nationale Versorgungsleitlinien, die auch ökonomische Leitlinien sind, so, als ob in Österreich die Krankheiten andere wären als in der westlichen Welt. Diese Dominanz der Verwaltung, der Bürokratie mit den entsprechenden politischen Versorgungsposten dominiert die medizinische Versorgung. Dann darf man sich natürlich nicht wundern, dass wesentliche Punkte, die von der Bevölkerung gegenwärtig, aber auch in Zukunft sehr moniert werden, einfach nicht oder nur unzureichend erwähnt sind. Beispielsweise findet sich kein Anhalt für eine Reform der Notfallversorgung und auch der Notfallambulanzen. Da muss man hinzufügen, dass wir vor einer Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge stehen, die viele andere Länder schon hinter sich haben. Sie werden sicher wissen, dass die Siegermächte gleich nach den Zweiten Weltkrieg ihren Babyboom gehabt haben, die Pensionierungswelle war ungefähr acht bis zehn Jahre früher als bei uns, und man hätte Jahre genug Zeit gehabt, sich anzusehen, wie man es bei der gesundheitlichen Versorgung mit einer eindeutig eingeschränkten reduzierten Menge an Ärzten macht. Diesbezüglich hat sich in der Notfallversorgung der Zusatzfacharzt für Notfallmedizin in den anderen europäischen Ländern etabliert, es hat sich die eigene Budgetierung der Notfallambulanzen etabliert. Das hat den Sinn, dass Sparmaßnahmen nicht die Notfallambulanzen betreffen, die eine eigene Budgetierung haben, die ein besonders gut ausgebildetes Personal haben. Das hat wiederum den Vorteil von Absicherungsuntersuchungen. Jetzt wird in den Notfallambulanzen derjenige oder diejenige gesetzt, die von dem System halt gerade bereit sind, und das sind nicht immer die, die eine notfallmedizinische Ausbildung haben, die es in Österreich auch de facto gar nicht gibt. Wir haben im Grunde genommen eine Mischausbildung, aber wir haben keine echte notfallmedizinische Ausbildung wie in den meisten anderen Ländern. Diesen Zusatzfacharzt für Notfallmedizin, was wir auch bundesmäßig beantragen werden, gibt es nicht. Ein anderer kleiner Punkt, für uns aber doch ein erheblicher Punkt, ist die Ausbildung von Turnusärzten für Allgemeinmedizin. Es sind erfreulicherweise in dem Punkt 13a die Turnusärzte für Allgemeinmedizin wenigstens überhaupt erwähnt. Das ist wenigstens etwas. Ein wesentlicher Punkt ist das neue Pflichtpraktikum. Seit 2015 haben wir eine Ärzteausbildungsordnung, die, wie sehr viele Gesetze im Gesundheitsbereich, eine ausgeprägte Lebensfremdheit zeigt. Die Bezahlung dieses Pflichtpraktikums, das Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung für Allgemeinmedizin absolvieren müssen, ist nicht gesichert. Das bedeutet, dass Kollegen und Kolleginnen, die Allgemeinmedizin machen möchten, nicht wissen, von wo sie das Geld für dieses Pflichtpraktikum bekommen. Es gibt diesbezüglich keinerlei Willensbildung. Ich habe auch mit der Frau Gesundheitsstadträtin gesprochen, die uns leider nicht mit ihrer Anwesenheit beehrt. Es ist jedenfalls eine absolute Notwendigkeit für die Motivation junger Kolleginnen und Kollegen für die Ausbildung zur Allgemeinmedizin notwendig. Ich wiederhole: Es gibt nach wie vor keine gesicherte Finanzierung der gesetzlich verpflichtenden Praktika für Allgemeinmedizin. Im Punkt 15 wird auf die Forschung in den Versorgungsspitälern eingegangen. Das ist natürlich ein nicht unwichtiger Punkt, der eine ganze Kaskade an Folgen mit sich bringt. Wie Sie sicherlich wissen - ich hoffe, zumindest die, die im Gesundheitsbereich tätig sind -, haben wir seit 2015 das EU-Arbeitszeitgesetz. Das bedeutet, dass nicht nur die Wochenarbeitszeit limitiert ist, das bedeutet auch eine elfstündige Ruhezeit nach einem nächtlichen Einsatz. Wenn man sich dieses EU-Arbeitszeitgesetz in Ruhe ansieht, wird man merken, dass die Ausnahmeregelungen das Gesetz selber um ein Vielfaches übertreffen. Das heißt, die Ausnahmeregelungen, wie sie zum Beispiel die Universität hat, sind durch eine Dualfunktion gekennzeichnet. Wenn eine Krankenanstalt sowohl einen Versorgungsauftrag hat als auch Forschung und Lehre umsetzt, kann sie aus dieser EU-Arbeitszeitrichtlinie herausgenommen werden. Das heißt natürlich, dass dann auch die Wochenstundenanzahl und auch die Ruhezeiten anders gelten. Das heißt, in der Universität, die natürlich mit der Rufbereitschaft überhaupt kein Problem hat, weil sie ja durch Ihre Dualfunktion sowieso aus der EU- Arbeitszeitregelung rausfällt, ist auch die Rufbereitschaft kein Problem. Ich werde aber später dann noch einmal gesondert darauf eingehen. Es gibt auch in der Novelle des Krankenanstaltengesetzes keine Ankündigung, auch nur im Geringsten Bürokratiefolgekosten einzudämmen. Das hat mich nicht überrascht, denn das ist ein Punkt, der wirklich mit beiden Augen übersehen wird. Es gibt seit 1998 verschiedenste Studien im Bereich der OECD, dass die Bürokratiefolgekosten, das sind die direkten und indirekten Kosten, die durch eine ineffiziente Verwaltung entstehen und über die sinnhafte Verwaltung hinausgehen, in etwa 10 Prozent des gesamten Gesundheitsbudgets betragen. Da gibt es eine Studie vom US-Rechnungshof, eine Studie von A. T. Kearney in Deutschland und auch weitere Studien. Das heißt, auf Österreich umgesetzt werden nicht für die normale Bürokratie, sondern für die direkten und indirekten Bürokratiefolgekosten fast 4 Milliarden EUR jährlich jedes Mal vergeudet. Es gibt, es war aber zu erwarten, in der Novellierung des Wiener Krankenanstaltengesetzes überhaupt keine Intention, die Bürokratielast zu reduzieren. Wie schon die Kollegen vor mir gesagt haben, erhofft sich die Gemeinde Wien eine Kostendämpfung durch eine Rufbereitschaft bei gleichzeitiger Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden, um natürlich Überstunden einzusparen. Da muss man natürlich erwähnen, dass die Gemeinde Wien für die Rufbereitschaft ungefähr zehn Jahre zu spät vorstellig wird, weil wir in der Zwischenzeit zwei Phänomene haben. Das eine ist das EU-Arbeitszeitgesetz, das auf alle Fälle für die großen Versorgungsspitäler gilt, nicht für die Universitäten, nicht für Krankenanstalten mit einer Dualfunktion, aber für unsere großen Versorgungsspitäler. Und wir haben die Willensbildung der Rechtsträger in Wien, die Wochenkliniken weiter fortzusetzen, das heißt, nicht mehr am Wochenende geöffnet zu haben, sondern nur von Montag bis Freitag. Das bedeutet - ich möchte Ihnen das vorrechnen - in einem Versorgungsspital mit Rufbereitschaft, dass man am Montag acht Stunden normalen Dienst hat, danach Rufbereitschaft, dann, sagen wir, um 3 Uhr einen zweistündigen Einsatz. Das bedeutet durch die gesetzlich verpflichtende Ruhezeit, dass man bis 16 Uhr nicht eingesetzt werden kann. Das bedeutet ferner, dass es praktisch nicht möglich ist, einen Dienstplan einzurichten, bei dem am Tag nach der Rufbereitschaft überhaupt ein ärztlicher Einsatz möglich ist. Bei Wochenkliniken bedeutet es, dass die Restwochenstundenanzahl, sagen wir, 40 weniger 8, die am Montag abgeleistet wurden, minus die Stunden des Einsatzes, minus die Remuneration, zumindest 28 Stunden sind, die sich auf 3 Tage verteilen. Das bedeutet, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 28 Stunden, dividiert durch 3. Das sind Konsequenzen, die sich scheinbar die Verfasser des Wiener Krankenanstaltengesetzes nicht sehr überlegt haben, denn die übliche Leistungsdichte der großen Spitäler hört im Allgemeinen um 16 Uhr auf. Von 7 bis 16 Uhr, danach ist im Bereich der Diagnostik, auch im Bereich der Transporte, da gibt es einen Transportwagen weniger, einfach ein eingeschränkter Betrieb. Die Kolleginnen und Kollegen, die durch die Rufbereitschaft einen anderen Tagesablauf haben, sitzen dann bis weit in den späten Nachmittag, weit in den frühen Abend und haben dort höchstwahrscheinlich keine Patienten oder können irgendwelche Routinearbeiten machen oder können telefonieren, wie man ihre Kinder abholt. Das ist natürlich eine extrem familienfeindliche Idee. Rufbereitschaft bedeutet nach der gegenwärtigen rechtlichen Lage durch das EU-Arbeitszeitgesetz seit 2015 und durch die Willensbildung der Wochenkliniken eine Anwesenheit der betroffenen Kolleginnen und Kollegen bis in den frühen Abend, was natürlich keinem Patienten nützt. Was mich auch überrascht, ist, dass die Gewerkschaft, die früher bei der Rufbereitschaft für Versorgungsspitäler aufgeschrien hat, zu Recht aufgeschrien hat, eigentlich verstummt ist. Möglicherweise ist die Gewerkschaft gekränkt, was die Ärzte betrifft oder beleidigt, nur geht es hier nicht nur um die Ärzteschaft, es geht eigentlich darum, dass sich die Versorgung bis in den späten Nachmittag, in den frühen Abend verschiebt, ohne dass es entsprechendes Personal gibt. Es wird sie wohl nicht überraschen, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen können, da trotz der ausgedehnten Überarbeitung Lösungen für wichtige Basisprobleme nahezu komplett fehlen. Wir haben nach wie vor kein modernes Notfallkonzept, das sich an der Demographie und an der Pensionierungswelle orientiert, wir haben nach wie vor keine Bereitschaft, Mehrfachdokumentation mit den immensen Bürokratiefolgekosten zu reduzieren, und die Rufbereitschaft, die ich schon erwähnt habe, kommt praktisch zehn Jahre zu spät. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie Betriebsvereinbarungen zusammenbringen. Das ist aus meiner Sicht, und was ich von Insidern innerhalb des Krankenanstaltenverbundes gehört habe, scheinbar ohnehin schon totes Recht. Es nimmt scheinbar niemand ernst. Leider hat sich auch die Wiener Gesundheitspolitik zu einer aufgeblasenen Jobmaschine für Versorgungsposten und Beratungsfirmen ohne besondere Lösungskompetenz entwickelt. Scheinbar ist die Landesregierung in manchen Bereichen überfordert, und wir schlagen einen Krisengipfel für alle Parteien, auch für alle Oppositionsparteien vor, um diese erheblichen gesundheitlichen und versorgungsmäßigen Probleme gemeinsam, amikal und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger zu lösen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Deutsch. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 sollen Grundsatzbestimmungen des Krankenanstaltengesetzes und des Ärztegesetzes 1998 jetzt landesgesetzlich ausgeführt werden. Damit werden zahlreiche Festlegungen neu getroffen, die nicht nur organisatorische Abläufe regeln, wie zum Beispiel, dass die Krankenanstalten zur Teilnahme an sektorenübergreifenden Patientenbefragungen im Zuge der partnerschaftlichen Zielsteuerung Gesundheit verpflichtet werden oder, was auch Kollegin Kugler bereits angesprochen hat, eine Änderung beziehungsweise Zurücknahme, es ist hier beides beinhaltet, von Errichtungsbewilligungen auch dann möglich ist, wenn sich die Festlegungen des Krankenanstaltenplans geändert haben. Wenn es um Vordienstzeitenregelungen für Jungärzte geht, die Sie auch explizit angeführt haben, so kann man heute schon sagen, dass diese Regelungen eigentlich dann mit der neuen Dienstrechts- und Besoldungsreform positiv im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erledigt sein müssten. Es wird auch festgelegt, dass die Einhaltung von Qualitätsvorgaben eine Voraussetzung dafür ist, dass die Träger der Krankenanstalten für die Erbringung einzelner Leistungen Mittel aus dem Wiener Gesundheitsfonds erhalten. Es sind also viele organisatorische Regelungen oder Dinge enthalten, die die Rahmenbedingungen hier ändern, aber auch Antworten auf neue Herausforderungen. Eine dieser Antworten, die auch von mehreren Vorrednern bereits angesprochen wurde, betrifft die Rufbereitschaft. Bislang ist in Zentralkrankenanstalten der ärztliche Dienst so zu organisieren, dass uneingeschränkt die Anwesenheitspflicht von Fachärztinnen und -ärzten aller - und das ist der wesentliche Punkt - in Betracht kommender Sonderfächer auch gegeben sein muss. Jetzt soll hier auch die Möglichkeit einer Regelung für eine fachärztliche Rufbereitschaft in einzelnen Fächern gegeben sein. Bisher war ja bereits grundsatzgesetzlich die Möglichkeit einer bundesgesetzlichen Einrichtung einer Rufbereitschaft in Standard- und Schwerpunktkrankenanstalten und für dislozierte Wochenkliniken gegeben. Die Rufbereitschaft für Standard- und Schwerpunktkrankenanstalten und dislozierte Wochenkliniken wird nunmehr gleichzeitig mit der Etablierung der Rufbereitschaft in Zentralkrankenanstalten vorgenommen sowie auch für Sonderkrankenanstalten und Pflegeanstalten für chronisch Kranke ermöglicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine Regelung, die ähnlich der in anderen Bundesländern beziehungsweise im AKH ist, wo es möglich ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin etwa zu Hause ist und im Falle der Rufbereitschaft innerhalb einer bestimmten Zeit, die dann auch noch zu definieren ist, entsprechend rasch im Spital anwesend ist. Dass diese Leistung abgegolten wird, versteht sich von selbst, und insofern bildet das Gesetz ja nur den Rahmen dafür, dass ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen derartige Vereinbarungen auch treffen können. Das Gesetz gilt ja nicht nur für den Krankenanstaltenverbund, sondern natürlich auch für die Spitäler anderer Trägerorganisationen, und ohne Zweifel geht es darum, dass das Ziel natürlich sein muss, dass es hier auch zu Betriebsvereinbarungen kommen wird. Insofern kann ich das, was Kollege Gara hier ausgeführt hat, auch nur unterstreichen. Es soll aber gleichzeitig auch geregelt werden, dass etwa junge Ärztinnen und Ärzte davor geschützt werden, ohne erfahrenen Facharzt oder Fachärztin in der Nacht alleine einen Dienst versehen zu müssen. Das heißt, der auf der Station in der Nacht im Spital verweilende Arzt oder Ärztin hat hier eine Mindestqualifikation, die Absolvierung der Facharztprüfung oder die Prüfung zum Allgemeinmediziner/-medizinerin, vorzuweisen. Insofern ersuche ich auch, die Patientinnen und Patienten mit der Frage der Rufbereitschaft nicht zu verunsichern. Es geht hier um keine generelle Regelung für sämtliche Abteilungen, es wird wahrscheinlich auch nur eine Minderheit an Stationen davon erfasst sein, aber es geht um ein Modell, das für jene Fachärztinnen und Fachärzte angewandt werden kann, deren Anwesenheit in der Nacht im Spital nicht automatisch gebraucht wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt eine Fülle von weiteren Regelungen, die durch die Novellierung des Krankenanstaltengesetzes getroffen werden, etwa, weil im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ja auch Planungen und Umsetzungen im Rahmen des Projektes Sanitätsorganisation 2013 stattgefunden haben, wo militärische Krankenanstalten als eigene Kategorie von Krankenanstalten verankert sind, die in unmittelbarem beziehungsweise überwiegendem Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben des Österreichischen Bundesheers stehen. Im Falle eines Einsatzes des Bundesheeres im Zusammenhang mit der militärischen Landesverteidigung, sicherheitspolizeilichem Assistenzeinsatz und Katastrophenassistenz beziehungsweise Auslandseinsatz können die Bestimmungen dieses Krankenanstaltengesetzes zur Aufrechterhaltung der Sanitätsversorgung aus zwingender Notwendigkeit abweichen. Auf vielfachen Wunsch, insbesondere von behinderten Menschen, wurde auch eine Regelung getroffen, die die Zugangsrechte für Assistenzhunde, insbesondere im Gesundheitsbereich, neu regelt. In der Anstaltsordnung einer Krankenanstalt, die insbesondere den inneren Betrieb regelt, werden zukünftig jene Bereiche festgelegt, wo die Mitnahme von Assistenz- und Therapiehunden aus hygienischen Gründen untersagt wird. Das heißt im Umkehrschluss, dass es damit auch hier eine Zutrittserleichterung für Menschen mit Behinderung gibt, die eines Assistenz- und Therapiehundes bedürfen. Eine weitere Regelung im noch zu novellierenden Krankenanstaltengesetz soll Aktivitäten betreffend den Betrieb von Muttermilchtauschbörsen über das Internet verhindern, da der Umgang mit Muttermilch insbesondere aus hygienischer Sicht besondere fachliche Anforderungen erfordert und daher der Betrieb von Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch auf allgemeine Krankenanstalten sowie Sonderkrankenanstalten, an denen Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betrieben werden, beschränkt wird. Eine der zentralen Fragen, nämlich die Frage der Ausbildungsplätze für Allgemeinmediziner, die auch Kollege Koderhold angesprochen hat, ist hier auch angeführt: Nach der bisherigen Regelung des Wiener Krankenanstaltengesetzes ist in den Ausbildungsstätten auf jeweils mindestens 15 Betten ein zum Allgemeinmediziner auszubildender Arzt oder Ärztin zu beschäftigen. Jetzt werden in der neuen Regelung die Träger der Krankenanstalten, die über den Wiener Gesundheitsfonds abgerechnet werden, nunmehr verpflichtet, entsprechend ihrem Leistungsangebot sicherzustellen, dass dem künftigen Bedarf an Allgemeinmedizinern entsprechend eine ausreichende Anzahl an Ausbildungsstellen zur Verfügung gestellt wird. Das wären aus meiner Sicht die wesentlichen Punkte, wo ich Sie um Zustimmung zur Novellierung des Wiener Krankenanstaltengesetzes ersuchen darf. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. - Bitte, Herr Abgeordneter. Berichterstatter Abg. Kurt Wagner: Geschätzte Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Kollegen Deutsch habe ich dem vorliegenden Gesetz und den Erklärungen eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, vielleicht bis auf eines, um es hier noch einmal für das Protokoll deutlich zu sagen: Der Wiener Krankenanstaltenverbund und seine Spitäler erbringt seine Leistungen für die Wiener Patientinnen und Patienten nicht in einem Zeitraum von 7 bis 16 Uhr, sondern die MitarbeiterInnen, die Ärztinnen und die Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und alle, die dort beschäftigt sind, arbeiten 365 Tage 24 Stunden für die Interessen der Patientinnen und Patienten. Daran wird sich auch mit dem vorliegenden Gesetz nichts ändern. Was ich auch noch dazu beitragen möchte, ist, dass manche Befürchtungen haben, dass bei der Rufbereitschaft die Leistungen nicht abgegolten werden, aber das hat auch schon Kollege Deutsch gesagt: Natürlich ist daran gedacht, dass diese Leistungen abgegolten werden, natürlich ist daran gedacht, mit den betreffenden Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern diesbezüglich eine tragfähige und auch von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen akzeptierte Einigung zu erreichen. Aus diesem Grund ersuche ich Sie, dieser vorliegenden Gesetzesvorlage Ihre Zustimmung zu geben. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, bitten, die Hand zu erheben. - Das ist mit den Stimmen der GRÜNEN und der SPÖ die Mehrheit und somit angenommen. Wir kommen damit zum Beschlussantrag, eingebracht von der ÖVP, betreffend Unterstützungspaket für Schwangere in Krisensituationen. In formeller Hinsicht wurde die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf jene Kollegen des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen. Daher darf ich gleich alle Kollegen und Kolleginnen des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist mit Stimmen der GRÜNEN und SPÖ angenommen und hat die Mehrheit. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden wie immer schriftlich mitgeteilt. Die Sitzung ist geschlossen, ich wünsche noch einen schönen Nachmittag. (Schluss um 14.09 Uhr.) Landtag, 20. WP 23. Oktober 2017 20. Sitzung / 49 Landtag, 20. WP 23. Oktober 2017 20. Sitzung / 2 Landtag, 20. WP 23. Oktober 2017 20. Sitzung / 49 Landtag, 20. WP 23. Oktober 2017 20. Sitzung / 11