Wiener Landtag 20. Wahlperiode 17. Sitzung vom 29. Juni 2017 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP - 02155-2017/0001 - KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP - 02163-2017/0001 - KNE/LM) S. 6 3. Anfrage (FSP - 02162-2017/0001 - KVP/LM) S. 8 4. Anfrage (FSP - 02159-2017/0001 - KFP/LM) S. 11 5. Anfrage (FSP - 02156-2017/0001 - KSP/LM) S. 13 3. AST - 02228-2017/0002 - KGR/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Soziale Sicherheit geht uns alle an - Neue Mindestsicherung in Wien" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Birgit Hebein S. 16 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 16 StR Mag. Gernot Blümel, MBA S. 17 Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. S. 18 Abg. Gabriele Mörk S. 19 Abg. Ingrid Korosec S. 19 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 20 Abg. Wolfgang Seidl S. 21 Abg. Peter Florianschütz S. 22 4. Mitteilung des Einlaufs S. 23 5. Umstellung der Tagesordnung S. 23 6. 00358-2017/0001-GIF, P 1: Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 des Bezügebegrenzungsgesetzes 2014 und 2015 Abstimmung S. 23 7. Begrüßung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits S. 23 8. 01692-2017/0001-GIF, P 2: Verwaltungsgericht Wien; Tätigkeitsbericht 2016 Redner: Abg. Christoph Wiederkehr, BA S. 23 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 24 Abg. David Ellensohn S. 26 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 26 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 29 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 31 Abg. Gerhard Haslinger S. 33 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 33 Abstimmung S. 34 9. Begrüßung der Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits und des Kinder- und Jugendanwaltes Mag. Ercan Nik Nafs S. 34 10. 01738-2017/0001-GIF, P 3: Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien; Tätigkeitsbericht 2016 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 34 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Christoph Wiederkehr, BA S. 34 Abg. Sabine Schwarz S. 35 Abg. Peter Kraus, BSc S. 37 Abg. Maximilian Krauss S. 38 Abg. Marina Hanke, BA S. 39 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 41 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 43 Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits S. 45 Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs S. 46 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 47 Abstimmung S. 47 11. LG - 02589-2016/0001, P 4: Gesetz über die Landes- und Gemeindestatistik in Wien 2017 (Beilage Nr. 10/2017) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner S. 48 Abstimmung S. 48 12. LG - 02815-2016/0001, P 5: Änderung des Wiener Dienstleistungsgesetzes (Beilage Nr. 9/2017) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner S. 48 Abstimmung S. 48 13. LG - 01517-2017/0001/LAT, P 6: Änderung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes (Beilage Nr. 11/2017) Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny S. 48 Redner: Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 48 Abg. Peter Kraus, BSc S. 48 Abstimmung S. 49 14. LG - 01519-2017/0001/LAT, P 7: Gesetz, mit dem das Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter aufgehoben und die Wiener Stadtverfassung sowie das Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung geändert werden (Beilage Nr. 12/2017) Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny S. 49 Abstimmung S. 49 15. 01183-2017/0001-GSK, P 9: Bericht über die Behandlung der im Jahr 2016 abgeschlossenen Petitionen Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou S. 49 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch S. 50 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 52 Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou S. 53 Abstimmung S. 53 16. 01402-2017/0001-MDLTG, P 10: Kontrolle der Bezüge öffentlich bediensteter Mitglieder des Landtages; Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses 2017 Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 53 Abstimmung S. 54 17. Begrüßung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz S. 54 18. 01934-2017/0001-GGS, P 8: Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft; Tätigkeitsbericht 2016 Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 54 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 54 Abg. MMag. Dr. Gudrun Kugler S. 55 Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel S. 57 Abg. Dr. Günter Koderhold S. 57 Abg. Dr. Claudia Laschan S. 60 Abg. Lisa Frühmesser S. 62 Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz S. 63 Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 66 Abstimmung S. 67 (Beginn um 9 Uhr.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen! Mit dem Gongschlag wurde es 9 Uhr. Ich heiße Sie herzlich willkommen am vierten Tag in unserem wunderbaren gekühlten Wiener Parlament. Die 17. Sitzung des Wiener Landtages ist damit eröffnet. Entschuldigt haben sich Abg. Berger, Abg. Mag. El-Nagashi, Herr Abg. Damnjanovic ist ab 11 Uhr dienstlich verhindert, Herr Abg. Ornig von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr und Herr Abg. Handler bis 13 Uhr. Wir kommen damit zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP - 02155-2017/0001 - KSP/LM) wurde von Frau Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS gestellt und ist an die Frau Amtsf. StRin Frauenberger gerichtet. (Seit 7. April ist die telefonische Gesundheitsberatung 1450 in Betrieb. Wie sind die ersten Erfahrungen mit diesem Service?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen auch von meiner Seite! Es geht um die telefonische Gesundheitsberatung 1450. Die telefonische Gesundheitsberatung ist jetzt schon fast drei Monate alt und steht täglich und rund um die Uhr kostenlos für die Wiener Bevölkerung zur Verfügung. Ich freue mich sehr, dass ich heute hier schon mitteilen kann, dass dieser Service auch wirklich ausgesprochen gut von den Wienerinnen und Wienern angenommen wird und dass es auch von den Wienerinnen und Wienern als eine sehr positive Ergänzung gesehen wird zur bereits bestehenden Angebotslandschaft im Gesundheitsbereich. Seit der Inbetriebnahme von 1450 haben insgesamt 7.375 Wienerinnen und Wiener angerufen und, man muss sagen, eigentlich sind praktisch alle positiv erledigt worden. Das bedeutet, dass es natürlich entsprechend den Problemstellungen auf Basis derer die Anruferinnen und Anrufer sich eben bei 1450 melden, immer gelungen ist, sehr zufriedenstellende Lösungen zu finden. Die häufigsten Problemstellungen, das haben wir uns auch aufzeichnen lassen, damit wir sehen, wofür die Leute für sich oder auch für ihre Angehörigen anrufen, sind auf der einen Seite abdominale Schmerzen, also Bauchweh, auf der anderen Seite Rückenschmerzen, Diarrhoe, Erbrechen, Grippe, Erkältungen und jetzt mehren sich saisonbedingt die Anrufe bezüglich Insektenstiche. Vom Aufbau der gesamten 1450-Nummer ist es so, dass wir Calltaker haben, das heißt, es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Anruf einmal entgegennehmen, einmal allgemein Auskünfte erteilen, und dann stehen den Wienerinnen und Wienern eben besonders geschulte Gesundheits- und Pflegemitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu Verfügung, so im Sinne Best Point of Service. Zirka 80 Prozent der Anruferinnen und Anrufer wurden zu diesem geschulten Personal weiterverbunden, und dieses konnte eben sehr konkrete Lösungen, sehr konkrete Empfehlungen aussprechen, egal, ob es eben die Bezugsperson selber war, die da angerufen hat oder ob man eben für Angehörige angerufen hat. Besonders zeigt sich mittlerweile die Erfahrung, dass speziell am Wochenende Eltern für ihre Kinder anrufen und dieses Service in Anspruch nehmen, wo wirklich in Ruhe gut noch einmal anhand der vorhandenen Symptome abgeklärt werden kann, ob es notwendig ist, sofort eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen oder ob es auch möglich ist, über das Wochenende gut zu pflegen und nach dem Wochenende dann mit dem Kind eben in eine Ordination zu gehen oder ob es eben notwendig ist, sich gleich mit dem Kind auf den Weg zu machen oder in das Spital zu gehen. Durchschnittlich dauert so ein Gespräch auf diesem Gesundheitstelefon neun Minuten, und wir haben von Anfang an in der Planung gesagt, wir wollen keine vorgegebenen Zeitlimits. Warum wollen wir die nicht? - Die wollen wir deshalb nicht, weil wir gesagt haben, es braucht eben, damit dieses Telefon auch anerkannt wird, wirklich auch ausreichend Zeit, um abklären zu können, um sich die Situation gut schildern zu lassen und auch oft natürlich - darüber brauchen wir gar nicht zu reden - aufgebrachte oder besorgte Angehörige auch entsprechend gut beraten zu können. Und das ist gut so. Selbstverständlich, muss man dazusagen, beginnt einmal jedes Telefonat damit, dass man einmal einen Notfall ausschließen muss und schauen muss, ob da etwas ist, was wirklich akut behandelt werden muss. Das entspricht auch den internationalen Standards der Fragebäume, die es da gibt. Mit der Abfragemethode, die wir in solchen Situationen anwenden, haben wir 545 von den vorher schon genannten 7.375 Anrufen als Notfälle der Wiener Rettung weitergeleitet und konnten so natürlich vielleicht auch wirklich Leben retten. Wichtig ist, dass die telefonische Gesundheitsberatung eben mit allen Notrufnummern gut verbunden ist, denn wie ich es eben geschildert habe, wenn du so einen Notruf hast und wenn du jetzt zum Beispiel die Rettung brauchst, dann ist es natürlich wichtig, dorthin gleich weiterzuverbinden, diesen Fall dann auch gleich zu übernehmen. Was wir auch noch haben, ist eine Kooperation mit der Ärztekammer, wo die Kolleginnen und Kollegen dort eben auch im Bedarfsfall direkt mit dem Ärztefunkdienst verbinden können. Ein Ziel der telefonischen Gesundheitsberatung war natürlich schon auch, und deswegen sind wir sehr froh, dass wir in Wien ein Pilotbundesland sein können, dass wir eben die Spitalsambulanzen entlasten. In den ersten Trends, die wir sehen können, so wie es auch angenommen wird und wie dann auch letztendlich die Definition von Notfällen zustande kommt, muss man sagen, dass wir dieses Ziel auch erreichen. In erster Linie geht es natürlich um ein gutes Gesundheitsversorgungsangebot, aber dass es in der Landschaft dann auch noch die Rolle übernimmt, womit wir eben Spitalsambulanzen entlasten, ist gut so, und das Ziel dürften wir erreichen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Sicherheitshalber für alle, die sich heute in der Fragestunde zu Wort melden, ihre Fragen stellen: Zwei Minuten. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Eine Gesundheits-Hotline hat eine wirklich wichtige Lenkungsfunktion, so wie Sie es auch skizziert haben. Sie haben ein bisschen meine Frage vorweggenommen in Richtung Bündelung der verschiedenen Notfallnummern, also in welche Richtung das auch tatsächlich geplant ist, dass ich tatsächlich wirklich einen Touchpoint, einen Kontaktpunkt für die PatientInnen habe. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist: Derzeit wird diese Gesundheits-Hotline ja nur in Deutsch angeboten. Die Frage ist auch im Sinne der Mehrsprachigkeit, ich glaube, das ist auch sehr wichtig im Sinne des leichteren Zugangs auch zum Gesundheitssystem: Wann und wie ist geplant, hier den PatientInnen auch Mehrsprachigkeit zur Verfügung zu stellen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin! Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Nun, die Weiterentwicklung des Gesundheitstelefons ist natürlich gewollt. Es geht auch darum, wirklich gute Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner zu finden und hier auch sozusagen für die Anruferin, für den Anrufer eigentlich einen bestmöglichen Point of Service anbieten zu können, ohne dass die Menschen durch die Gegend geleitet werden, sondern dass wir uns im Hintergrund durch die Gegend weiterleiten, um eben das richtige Angebot für die Anruferin und für den Anrufer zu finden. Das läuft sehr gut, auch in den anderen Bundesländern, und daran müssen wir einfach wirklich konsequent weiterentwickeln. Zur Frage der Diversitätsorientierung vom Gesundheitstelefon 1450: Ja, das ist ein Thema, das ist gerade auch bei uns in Wien ein Thema, und wir arbeiten sehr intensiv daran, dass wir das auch in mehreren Sprachen zur Verfügung stellen können, denn sonst schließen wir in Wirklichkeit eine bestimmte Gruppe aus. Bis jetzt, muss man sagen, geht es eigentlich sehr gut, aber die Mehrsprachigkeit wäre natürlich besonders gefragt. Wir haben natürlich auch zum Teil muttersprachliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das auch in einer anderen Sprache tun können, die müssen halt nur immer den Fragebaum übersetzen und dann die Antwort abwarten. Das geht in Wirklichkeit natürlich auch systematisiert, und das müssen wir uns anschauen, wie wir sozusagen die Übersetzungen der Fragebäume gut hinbekommen, damit eben tatsächlich eine gute Diversitätsorientierung möglich ist und es jetzt nicht nur sozusagen dem Zufall überlassen wird, ob ich eine Mitarbeiterin am Telefon habe, die die Sprache auch tatsächlich kann. Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Korosec. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Einen schönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich halte diese Hotline auch für sehr, sehr wichtig. Meine Frage geht in die Richtung: Wir haben gerade das Probleme bei niedergelassenen Ärzten, dass gerade in den Zeiten wie Weihnachten und im Sommer vor allem Leute, die kein Internet haben, oft keine Information bekommen. Jetzt meine Frage an Sie: Ist es nicht möglich, es gibt ja so viele Informationsquellen, dass man da gerade zu diesen wichtigen Zeiten hier diese Information weitergibt? Ich denke zum Beispiel an die Angebote bei den Bushaltestellen, bei U-Bahn-Stationen, Info-Screens, dass man hier einfach aufmerksam macht. Denn was ist die Konsequenz? - Man weiß nicht, wo man hingehen soll, man ist nervös, das Kind ist krank, gerade bei Kinderärzten. Was macht man? - Man nimmt das Kind und geht in die Ambulanz, und genau das sollte nicht sein, und die Information im Vorhinein wäre natürlich sehr wichtig. Wie sehen Sie das und können Sie sich da eine bessere Information vorstellen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin! Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Desto bekannter diese Nummer wird, desto besser. Die Anregung würde ich gerne auch noch mit der Ärztekammer besprechen, denn es wäre ja zum Beispiel sehr schön, wenn die Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich auch auf diese Nummer des Gesundheitstelefons hinweisen könnten, wenn sie keine Ordinationszeiten haben. Das ist, denke ich mir, in der Kommunikation sicher auch noch einmal eine gute Sache. Wir sind ja gerade beim Gesundheitstelefon 1450 in einer guten Verbindung mit der Ärztekammer, und ich werde das bei meinem nächsten Gespräch mit ihnen anregen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Meinhard-Schiebel. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Herzlichen Dank für die Erklärungen, die ich ja ganz wichtig finde. Ich habe eine Frage, denn ich denke, diese Nummer ist ja auch ein ganz wichtiger Schritt innerhalb der Gesundheitsreform. Wie sehen Sie die Entwicklung für die nächsten zehn Jahre? Gibt es da bereits Erfahrungen dazu? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin! Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wie schon gesagt, ich denke mir, es ist ein wichtiger Schritt in der Gesundheitsreform gewesen. Es ist so, dass jetzt einmal drei Bundesländer ein Pilotland darstellen dürfen. Es geht einmal darum, dass wir es gut über ganz Österreich ausrollen. Ich glaube, das ist ein Service, das überall sicher von gutem Nutzen ist. Bei uns hat es natürlich schon auch noch etwas damit zu tun, dass wir in der Landschaft eben verschiedene Angebote machen möchten, damit wir eben in jedem Fall immer beste Versorgung gewährleisten können, dass wir eben aber auch Lenkungseffekte erzielen können, dass sich eben der Insektenstich nicht in die AKH-Ambulanz setzt und dort natürlich notgedrungenerweise länger warten muss, weil er kein Notfall ist, und man das aber alles gut klären könnte, zum Beispiel über unser Gesundheitstelefon. Das heißt, das Ausrollen ist wichtig, das besser Bekanntmachen ist wichtig, aber in weiterer Folge wird es natürlich auch darum gehen, das Service weiterzuentwickeln, so wie wir es vorher auch schon beim Abg. Gara besprochen haben, was die Mehrsprachigkeit betrifft, et cetera, et cetera. Was ich aber mit habe und was, glaube ich, auch noch sehr interessant für uns alle ist, ist, dass man auch einen Blick über die Grenze werfen kann und schauen kann, wie sich dort so ein Service entwickelt hat. Wenn man sich jetzt zum Beispiel die Niederlande anschaut, da ist es seit der Einführung der telefonischen Dringlichkeitseinschätzung so, dass es sich in 80 Prozent der Fälle, der Anrufe, um Beschwerden gehandelt hat, die nicht in eine Notfallambulanz mussten. Oder in der Schweiz, da waren das 70 Prozent, wo es von der Dringlichkeit her so war, dass das eigentlich die AnruferInnen natürlich im ersten Moment wirklich falsch eingeschätzt haben. Und diese Einschätzung der Dringlichkeit, gemeinsam, mit ausreichend Zeit, an so einem Gesundheitstelefon gemeinsam besprechen zu können, das bewährt sich absolut. In der Schweiz war es so, dass letztlich 2 Prozent der Patientinnen und Patienten wirklich eine Notfalleinrichtung besuchen mussten. Man sieht also, dass da auch wirklich viel abgefangen wird. In Großbritannien und in Schweden ist es so, dass 90 Prozent auch wirklich den Handlungsanleitungen folgen. Es ist ja dann die Frage: Da ruft jemand an, man bespricht, was man tun kann, dann kriegt man vom geschulten Personal Antworten und Anleitungen und dann wird in einem Feedback gefragt, ob die Menschen sich auch an das gehalten haben und ob es geholfen hat. 90 Prozent in diesen beiden Ländern sagen eben zum Beispiel: Ja, das haben wir befolgt und das hat uns wirklich geholfen. Die Zufriedenheit ist sehr, sehr groß. Was natürlich auch, wenn man jetzt die Zukunft in den Fokus nimmt, relevant ist, ist, dass wir mit so einer Maßnahme natürlich letztendlich auch Kosten senken werden. Uns hat interessiert, wie das bei anderen ausschaut. Niederlande hat zum Beispiel alleine durch die Einführung dieses Gesundheitstelefons 16 Prozent der Kosten erspart, die normalerweise anfallen würden, wenn man nicht anruft, sondern wenn man sich gleich einmal zusammenpackt, ohne es abzuklären, und eben mit dem - ich nenne jetzt einmal das Sommerbeispiel - Insektenstich in die Notfallambulanz fährt. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Koderhold. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Guten Morgen, Herr Präsident! Es ist zweifellos eine gute Idee. Dieser Telefondienst hat allerdings natürlich - das ist ja auch nicht schlecht - eine Doppelfunktion. Auf der einen Seite können Sie den Patienten eine sehr wichtige Stütze, eine sehr wichtige Hilfe anbieten, auf der anderen Seite haben Sie äußerst wichtige und wertvolle epidemiologische Daten. Zu diesen Daten, zu diesen medizinischen Daten möchte ich sie fragen, ob gewährleistet ist, dass diese medizinischen Patientendaten nicht im Rahmen einer sekundären Nutzung weitergegeben werden. Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: In der Konzipierung von TEWEB war es so, dass der Datenschutz tatsächlich eine sehr, sehr wichtige Rolle gespielt hat. Wir können das gewährleisten. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 5. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Karner-Kremser. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS (SPÖ): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Landesrätin! Die telefonische Gesundheitsberatung ist ja jetzt einmal bis 2018 konzipiert. So ein Projekt aufzuziehen, ist immer unglaublich spannend, und wenn man nach drei Monaten schon merkt, es geht in die richtige Richtung und es wird in einem derart positiven Maß auch angenommen, dann ist das ja auch ein sehr, sehr gutes Gefühl. Es wurde auch schon die Diversität angesprochen beziehungsweise mögliche Ziele, wo wir tatsächlich landen wollen. Jetzt meine Frage: Wie schauen denn die nächsten tatsächlich geplanten Schritte zu diesem Projekt aus? Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Es ist tatsächlich so, dass, wenn man in die Zukunft schaut und sich überlegt, was in zehn Jahren sein soll, dann braucht es natürlich mehrere Zwischenschritte. So wie ich es schon beschrieben habe, geht es jetzt einmal darum, aus meiner Sicht in allerallererster Linie, diese Nummer auch bekannt zu machen. Es gibt also auch wirklich viel an Werbematerial, es braucht Kooperationen mit dem niedergelassenen Bereich, mit den Ärztinnen und Ärzten. Es braucht aber auch natürlich eine schöne Verbreiterung, nicht nur über Werbemaßnahmen, sondern auch über Berichterstattung, und so muss ich sagen, bin ich schon auch sehr froh, dass es mittlerweile viele Berichte in Funk und Fernsehen aber auch im Printbereich zu 1450 gegeben hat, auch natürlich über die sozialen Medien. Wir brauchen mehr Bekanntheit für diese Nummer, um noch besser die Effekte erzielen zu können, die wir schon besprochen haben. Was braucht es aber noch? - Der Fonds Soziales Wien, der bei uns ja dafür verantwortlich ist und dieses Gesundheitstelefon in unserer Stadt aufgebaut hat, geht jetzt weiter in Richtung Kooperationen mit Dienststellen der Stadt, aber auch mit Stakeholdern, um hier auch noch einiges aufzubauen beziehungsweise zu vertiefen. Da ist auf der einen Seite ein guter Wissensaustausch mit der Wiener Rettung. Es geht um Spezialisierungsfestlegungen, beim Detailierungsgrad zum Beispiel müssen wir uns noch gut mit den anderen Stakeholdern abstimmen. Es geht um Weiterleitungsvereinbarungen, die wir treffen müssen. So wie wir vorher gesagt haben, sollen nicht die Leute an verschiedenen Nummern anrufen müssen, sondern wir haben eine Nummer und im Hintergrund leiten wir weiter. Es braucht natürlich auch eine Überlegung in Richtung Implementierung von anderen telefonischen Diensten - diese Frage ist mir ja auch schon gestellt worden -, um hier wirklich mit 1450 ein sehr kompaktes Angebot zu haben. Man sieht hier also, es ist ein gutes Modell, es ist natürlich auszubauen und auch durchaus ausbaufähig, aber die Erfahrungen, so wie sie es auch gerade beschrieben haben, ermutigen uns wohl schon, hier diesen Weg intensiv fortzusetzen, um in der Landschaft mit dem Gesundheitstelefon 1450 ein gutes zusätzliches Angebot für die Wienerinnen und Wiener zu haben. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP - 02163-2017/0001 - KNE/LM), die an den Herrn Landeshauptmann von Frau Abg. Meinl-Reisinger gestellt wurde. (Im Regierungsübereinkommen von Rot-Grün wurde unter anderem Folgendes vereinbart: "Wien begrüßt die Bestrebungen, einen einheitlichen bundesrechtlichen Rahmen für Informationsfreiheit zu schaffen. Sollte eine bundeseinheitliche Regelung im Jahr 2016 nicht zustande kommen, überprüft Wien eine etwaige landesgesetzliche Erweiterung der Transparenz- und Auskunftsbestimmungen." Eine derartige Einigung ist im Jahr 2016 nicht zustande gekommen. Dass noch im laufenden Jahr ein bundesweit einheitliches Informationsfreiheitsgesetz beschlossen wird, kann, auch angesichts der bevorstehenden Nationalratswahlen, nahezu ausgeschlossen werden. Können Sie uns das Ergebnis der im Regierungsübereinkommen angekündigten Prüfung sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen auf Landesebene mitteilen?) Herr Landeshauptmann! Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! In Wien sind bekanntlich im Wiener Auskunftspflichtgesetz und im Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz Transparenz- und Auskunftsregelungen enthalten. Auf Grund des Wiener Auskunftspflichtgesetzes hat jedermann das Recht, Auskünfte zu verlangen. Demnach haben die betroffenen Stellen unverzüglich, spätestens jedoch acht Wochen nach dem Einlangen des Auskunftsbegehrens, über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Solche Verschwiegenheitspflichten sind insbesondere der Schutz personenbezogener Daten gemäß Datenschutzgesetz 2000 sowie die im Bundes-Verfassungsgesetz geregelte Amtsverschwiegenheit. Das eingangs erwähnte Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz regelt die Weiterverwendung von bestimmten Dokumenten, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden. Ziel ist es, die Erstellung von Informationsprodukten und Informationsdiensten auf Grundlage von Dokumenten öffentlicher Stellen zu erleichtern. Wie schon erwähnt, ist die bestehende Auskunftspflicht in Wien durch bundesgesetzliche beziehungsweise bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen beschränkt. Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Regierungsarbeit auf Bundesebene ist nicht zu erwarten, dass diese wichtige und umfassende Materie so rasch geregelt werden kann, wie das wünschenswert wäre. Aktuellen Informationen zufolge sollen die Verhandlungen der bezughabenden gesetzlichen Änderungen im Verfassungsausschuss des Nationalrates am 26. Juni 2017 ergebnislos geendet haben. Abgesehen von der erwähnten Vereinbarung in der Regierungsvereinbarung in Wien ist nach wie vor das primäre Ziel, eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine solche österreichweit gleiche Regelung wäre - insbesondere auf Grund der Wichtigkeit der Rechtsmaterie - auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Wenn ich hier Informationsfreiheit und Auskunftspflicht für die Bürger höre, denke ich natürlich auch an das Fragerecht der Gemeinderäte betreffend die ausgegliederten Unternehmungen. Es war Ihnen vorbehalten, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, dem Problem auch einen Namen zu geben. Schon vor vielen Jahren haben Sie den systemischen Webfehler in diesem Zusammenhang erfunden, denn es ist unerquicklich, dass die Gemeinderäte in etwa der Hälfte aller Angelegenheiten der kommunalen Daseinsvorsorge kein Interpellationsrecht haben. Das ist auch etwas, was Sie nicht freut, und deswegen haben Sie von diesem systemischen Webfehler gesprochen. Bei der Entwirrung dieses systemischen Webfehlers befinden wir uns allerdings seit einigen Jahren in einer Sackgasse, aus der wir nicht so richtig rauskommen. Ich stelle diese Frage nicht das erste Mal an Sie, Sie antworten jetzt nicht das erste Mal. Ich habe schon Antworten von Ihnen bekommen, dass man das auf Klubebene, auf Fraktionsebene durchaus besprechen könne, dass sich berufene Juristen mit dieser schwierigen Rechtsfrage auseinandersetzen. Sie sind der Chef in diesem Haus, Herr Landeshauptmann, Ihnen steht der Verfassungsdienst zur Verfügung, die Magistratsdirektion, der gesamte Magistrat, Sie hätten am ehesten die Möglichkeit, eine Anweisung zu geben, um zu einer Lösung dieses Problems zu kommen. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, Sie haben noch 20 Sekunden, um die Frage zu formulieren. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (fortsetzend): Denn dass es nicht geht, haben wir von manchen Juristen des Hauses schön gehört. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann: Was können Sie sich vorstellen beizutragen, um zu einer Entwirrung dieses systemischen Webfehlers zu kommen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Wie Sie richtig angemerkt haben, diskutieren wir das ja nicht zum ersten Mal. Ich will einmal davon absehen, dass ich durchaus froh bin, dass neben einigen weniger tollen Aussagen wenigstens auch ganz gescheite Aussagen in Erinnerung bleiben. Das hat schon etwas. Aber davon einmal abgesehen: Natürlich habe ich versucht, das aufzulösen, was Sie als den Gordischen Knoten im Interpellationsrecht bezeichnet haben, aber es ist offensichtlich so, dass auch sehr befähigte und kenntnisreiche Juristen da keinen Ausweg finden, außer - wie sie ja auch des Öfteren schon vorgeschlagen haben - dass man Ausgliederungen nicht machen soll. Ob ich das so sehr will, das weiß ich nicht. Oder ob ich dann nicht lieber den systemischen Webfehler nehme. Wo wir können, haben wir versucht, das entsprechend aufzulösen. Es gibt insbesondere dort, wo die Stadt namhafte Zuschüsse macht, beispielsweise Verkehrsbetriebe, ja durchaus einen entsprechenden Unterausschuss, der sich mit diesen Fragen beschäftigt. Die Schwierigkeit liegt immer dort, wo es Unternehmen gibt, die sich am Markt bewegen. Dort haben wir unser Thema, dort haben wir unser Problem. Das ist insbesondere der Energiemarkt, wo man ja weiß, dass die Konkurrenz ganz besonders hart ist und zwar völlig unabhängig davon, wie die jeweiligen Besitzverhältnisse sind, und dass man da sehr flexibel auf energiestrategische Änderungen reagieren muss, selbst in einer Geschäftsbeziehung, die sehr gut ist, etwa zwischen der EVN und der Wien Energie. Das ändert aber alles nichts an der Tatsache, dass es dort sensibel ist. Wir versuchen, weiter daran zu arbeiten, wie man das in größtmöglichen Einklang bringen kann; ob das zu 100 Prozent der Fall sein wird und unsere gemeinsamen Wünsche dann in Erfüllung gehen, wage ich zwischenzeitlich zu bezweifeln. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Dr. Wansch. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Wir haben, wie Sie erwähnt haben, seit 1999 das Wiener Auskunftspflichtgesetz. So gesehen gibt es schon Erfahrungswerte im Umgang mit dieser Materie, die ja auch zur Gesamtthematik der Informationsfreiheit zählt. Sie haben in ihrem Regierungsprogramm die Erweiterung der Transparenz- und Auskunftspflichten aufgenommen, offensichtlich gibt es Handlungsbedarf in diesem Bereich, wie wir Freiheitliche auch immer wieder darauf hinweisen, dass es Schwächen in diesem Auskunftspflichtgesetz gibt. Meine Frage an Sie: Welche statistischen Zahlen sind Ihnen bei der Formulierung im Koalitionsübereinkommen zur Verfügung gestanden, welche Zahlen verwenden Sie in den Gesprächen mit dem Bund, insbesondere zu den Fakten wie Zahl der Anträge in Wien nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz, die Zahl der Abweisung dieser Auskunftsbegehren unter Berufung auf Verschwiegenheitspflichten? Wie viele Rechtsmittel gibt es dann gegen solche Bescheide und wie viele Verurteilungen gibt es gegen die Stadt Wien wegen ungerechtfertigter Auskunftsverweigerung? Präsident Prof. Harry Kopietz: Ein Dutzend Fragen, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Es ändert nichts an der Tatsache, dass Sie offensichtlich den Bürgermeister von Wien mit dem Bürgermeister von Gramatneusiedl verwechseln. Ich führe die Verhandlungen zu diesen Gesetzesfeldern mit dem Bund nicht selbst, sondern da hätten Sie den zuständigen Stadtrat fragen müssen. Ich kann daher mit diesen Statistiken auch zur Stunde nicht dienen, wiewohl ich selbstverständlich bereit bin, hier den Postillion d'amour zu spielen und diese Informationen für Sie zu besorgen. Ich denke aber, dass im Internet vieles davon nachzulesen ist. Ich weiß es zur Stunde nicht, das sage ich auch ganz offen. Meine Aufgabe ist in dem Zusammenhang eine andere gewesen, nämlich argumentativ immer darauf zu achten, dass nun tatsächlich die Bundesverfassung so geändert wird, dass wir die Fragen der Amtsverschwiegenheit lösen können. Das können wir auf Landesebene nämlich nicht, dazu bedarf es einer Änderung der Bundesverfassung. Darum habe ich mich bemüht, aber wie wir ja gesehen haben - in der Zwischenzeit wissen wir es ja -, ist im Verfassungsausschuss des Nationalrates keine entsprechende Meinungsübereinstimmung hergestellt worden. Also, was soll ich jetzt machen? - Jetzt schauen wir, dass die Wahlen vorübergehen, und dann hoffe ich, dass mit einem neuen Anlauf dieses Problem gelöst werden kann. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 3. Zusatzfrage, gleichzeitig die letzte, stellt Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Herr Landeshauptmann! Wir haben uns ja auf das Regierungsprogramm bezogen, wo Sie ja gesagt haben, Sie überprüfen, und sollte eben genau ein Informationsfreiheitsgesetz und damit auch der Paradigmenwechsel mit der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit oder der Abänderung in der Verfassung nicht zu Stande kommen, haben Sie ja im Regierungsübereinkommen mit den GRÜNEN gemeinsam festgeschrieben, dass Sie überprüfen, ob Sie weitergehende Transparenz- oder Auskunftsschritte auch auf Landesebene setzen werden. Ihre lange Antwort werte ich jetzt einmal als Nein. Ich möchte aber auch noch auf einen anderen Punkt zurückkommen, der auch im Regierungsprogramm steht, der betrifft einen weiteren Bereich der Transparenz, nämlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Da steht: "Rot-Grün bekennt sich auch bei der Vergabe von Aufträgen zu den Zielen des in Begutachtung befindlichen Bundesinformationsfreiheitsgesetzes und wird in diesem Rahmen die Informationen aktiv anbieten." Nun waren wir letztens in der Slowakei. In der Slowakei ist mittlerweile, abgesehen davon, dass, glaube ich, dort schon seit 15 Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz gilt, auch vor 2 Jahren ein Gesetz in Kraft getreten, wonach jeder öffentliche Auftrag erst dann auch Gültigkeit erlangt, wenn er in ein öffentliches Register eingetragen ist, also "not valid until published online", mit einer sensationellen öffentlich zugänglichen Datenbank. Auch Georgien hat schon völlige Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wie schaut es damit aus? Werden sie hier mutige Schritte in diese Richtung setzen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete! Ich habe die Gelegenheit gehabt, im Rahmen des Europäischen Städtebundes zwölf Jahre lang im Vergleich zu leben, aber ich war noch nicht der Situation ausgesetzt, dass mir die Slowakei oder Georgien als Vorbild vorgeführt wurden. Wenn Sie dann für andere Gesetzesmaterien in den beiden Ländern auch so triumphierende Vergleiche ziehen werden, dann denke ich wirklich und ernsthaft darüber nach. An beiden Beispielen lässt sich ja auch eines deutlich machen: Das sind da wie dort bundesgesetzliche Regelungen und nicht solche auf städtischer oder provinzieller Ebene. In der Slowakei gibt es die Regelung - wie Sie angemerkt haben -, dass Aufträge erst durch die Veröffentlichung ihre Gültigkeit bekommen. Das ist auf landesgesetzlicher Ebene nicht zu regeln. Was wir hier machen können, ist übrigens, wenn sie das Koalitionseinkommen zwischen Rot und Grün weiterlesen, ziemlich genau aufgezählt. Und ja, da gibt es diesen einen Punkt, nämlich gleich den ersten, was die Amtsverschwiegenheit betrifft. Ich kann nur sagen, eine Diskussion, über die wir die gleiche Meinung haben, können wir zwar führen - aber wie sinnvoll das ist, weiß ich nicht. Ich halte hier aber noch einmal fest: Ja, ich bin der Auffassung, dass die Bestimmung über die Amtsverschwiegenheit zu novellieren wäre. Wo es ausschließlich um individuell schützenswürdige Rechte geht, sind diese zu schützen. Aber es geht um eine weitgehende Auflösung dessen, was man als Amtsverschwiegenheit bezeichnet hat. Das hat allerdings der Bund zu regeln. Ich bin sehr dafür und ich hoffe, wir werden in Zukunft, was das betrifft, gut zusammenarbeiten können, damit wir das Thema der Amtsverschwiegenheit und ihrer weitgehenden Auflösung hinbekommen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Wir kommen damit zur 3. Anfrage (FSP - 02162/0001 - KVP/LM), die von Frau Abg. Korosec an die Frau Amtsf. StRin Frauenberger gerichtet ist. (Die Kosten der Wiener Mindestsicherung erreichten 2016 mit 659 Millionen EUR und über 190.000 Bezieherinnen und Beziehern eine neue Rekorddimension. Laut magistratsinternen Schätzungen wird das Bedarfsorientierte Mindestsicherungs-Budget in wenigen Jahren die Milliarden-Euro-Marke überspringen. Die vor wenigen Tagen vorgestellte Einigung der Regierungsfraktionen auf eine Neuausrichtung der Wiener Mindestsicherung ist vor diesem Hintergrund eine Enttäuschung, weil sie kaum nennenswerte kostendämpfende Maßnahmen vorsieht, die diesen besorgniserregenden Entwicklungen entgegensteuert. Werden Sie in Nachverhandlungen noch konsequentere und nachhaltigere Reformmaßnahmen setzen, um die Betroffenen verstärkt in Beschäftigung und Arbeit zu bringen, die falschen sozialen Anreize im Vergleich zu anderen Bundesländern zu beseitigen und zudem die drohende Ausgabenexplosion in den Griff zu bekommen?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Korosec! Wir haben ja vor ein paar Tagen die Reform der Wiener Mindestsicherung präsentiert, und diese Reform verfolgt ein Prinzip, nämlich das Prinzip von Fördern und Fordern. Was umfasst das jetzt alles? - Das möchte ich hier heute detaillierter darstellen. Eine Schwerpunktsetzung ist auf den Arbeitsmarkt und gesellschaftspolitischen Bereich gesetzt, wo es natürlich auch darum gegangen ist, sehr relevante Zielgruppen in der Wiener Mindestsicherung in den Fokus zu nehmen und hier entsprechende arbeitsmarktpolitische Angebote zu machen, aber nicht nur Angebote zu schaffen, sondern auch Anreizsysteme zur Aufnahme einer Beschäftigung und zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung tatsächlich zustande zu bringen. Diese Anreizsysteme sind aus unserer Sicht ganz ein wichtiger Punkt, wenn es darum geht, nachhaltig Integration in den Arbeitsmarkt zustande zu bringen. Der Wiener Beschäftigungsbonus und der Beschäftigungsbonus plus - das gibt es durchaus in anderen Bundesländern auch, das ist mir schon bewusst - sollen hier den entsprechenden Erfolg bringen. Was wir noch haben, sind Mindeststandards für junge Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung, die sich am Grad der Beschäftigung, beim Schulbesuch oder bei der Schulungsteilnahme orientieren. Warum machen wir das? - Um den jungen Menschen eine Perspektive zu geben und nicht sozusagen schon am Ende der Schulpflicht junge Menschen mit wenig Perspektive zu haben, dass sie eigentlich gar keine andere Zukunft haben, als in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu bleiben. Wir haben eben arbeitsmarktpolitische Angebote besonders für Junge gewählt mit Basisbildung, aber auch mit WiedereinsteigerInnenförderung speziell für junge Mütter, mit geförderten Beschäftigungsangeboten. Da ist das AMS Wien ganz stark in der Unterstützung der Betriebe, wenn sie Menschen in Beschäftigung nehmen und sie auch entsprechend unterstützen können. Da gibt es alleine 3.000 zusätzliche Plätze. Wir haben natürlich auch - wenn wir jetzt über Anreize, über Belohnung, über Angebote reden - eine Präzisierung im Wiener Mindestsicherungsgesetz vorgenommen in Richtung Pflichten, um effektiver im Bereich der Sanktionen zu werden, und wir haben die Möglichkeiten, wie wir die Wiener Mindestsicherung nun auch an Bedingungen und Auflagen knüpfen können, um hier entsprechend erfolgreich zu sein. Im Besonderen spielt dabei die Sachleistung der Sozialarbeit eine wesentliche Rolle. Insbesondere durch den neuen Beschäftigungsbonus und durch den Beschäftigungsbonus plus sowie die an der Mitwirkung orientierten Mindeststandards setzen wir natürlich im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit dieser Wiener Mindestsicherung gute neue Maßstäbe. Anstatt ein Modell zu präsentierten, das administrativ in Wirklichkeit nicht zu bewältigen ist oder nicht zielgruppenadäquat ist, haben wir uns eben vorgenommen, ein sehr einfaches, ein sehr effektives Modell zu entwickeln, in Verbindung mit diesen Anreizsystemen, um so entsprechende Angebote zu schaffen. Ganz wichtig ist, dass wir gesagt haben, was wir verlangen, was wir wollen, in welche Richtung es geht, und Angebote und Sanktionen setzen. Deswegen war das Herzstück in Wirklichkeit das Arbeitsmarktintegrationspaket, wo wir in den nächsten Jahren insgesamt 6.700 Plätze anbieten können, gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern wie dem Bund, dem Sozialministerium, aber auch natürlich mit dem AMS Wien und dem Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds, sie waren da ausgesprochen innovativ und auch sehr, sehr engagiert. Kürzen und Deckeln war nicht unser Weg, so wie es die Niederösterreicher und die Oberösterreicher unter einer ÖVP-Regierung eben gemacht haben, weil wir wissen, dass das zu keiner erhöhten Erwerbsbeteiligung führt und in Wirklichkeit nur dazu führt, dass die Armut wächst, dass letztendlich Armutswanderung entsteht und dass es noch viel höhere Sozialkosten verursacht, wenn man diesen Weg wählt, den diese beiden Bundesländer gewählt haben. Das Wiener Paket umfasst große sozialpolitische Akzente, speziell auch das Case Management sei hier erwähnt, wo es uns darum gegangen ist, dass befristet arbeitsunfähige Menschen mit dem Case Management auch wieder eine Perspektive entwickeln können und in den Arbeitsmarkt integriert werden können, natürlich in dem Fall auch sozialarbeiterisch begleitet. Sozialarbeiterische Beratung wird es auch in Zukunft speziell für Frauen geben, wenn wir merken, dass es zu geschlechtsspezifischen Benachteiligungen kommt. Was man schon auch sagen muss, ist, dass sich dieses Paket natürlich durch ein Zusammenspiel von verschiedenen Maßnahmen auszeichnet, von Anreizen, arbeitsmarktpolitischen Angeboten, Transparenz von Pflichten, von natürlich auch Sanktionen und dem Herzstück der arbeitsmarktpolitischen Angebote. Wien ist damit einfach das Bundesland, das eine sehr umfassende Reform vorgestellt hat, und ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir die Herausforderungen in der gesamten Sozialpolitik in Wien natürlich sehr, sehr ernst nehmen, uns die Entwicklungen angesehen haben, sehen, wie letztendlich die Schere zwischen Arm und Reich immer mehr auseinandergeht. Wir sehen in diesem letzten sozialen Sicherungsnetz natürlich nicht die Lösung für alles, sondern ganz im Gegenteil, wie wir immer betont haben, geht es dabei auch natürlich um eine ganz starke Arbeitsmarktpolitik, es geht um eine starke Bildungspolitik. Wenn wir vorher über die jungen Menschen gesprochen haben - ich habe das auch am Montag schon in meiner Rede zum Rechnungsabschluss gesagt -, ist es einfach ein ganz wichtiger Ansatz, dass wir nicht bei der Schulpflicht aufhören, sondern dass wir wirklich über eine Bildungspflicht nachdenken, dass wir auch eine gute Verknüpfung mit dem Qualifikationsplan Wien 2020 zustande bringen, wo wir mit allen Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern gut zusammenarbeiten, Angebote schnüren, das heißt, starke Arbeitsmarktpolitik, starke Bildungspolitik aber natürlich auch eine starke Lohnpolitik. Die Forderung nach 1.500 EUR Mindestlohn ist so wichtig, denn wir sehen, dass rund 70 Prozent der Menschen, die Wiener Mindestsicherung beziehen, obwohl sie ein Einkommen haben, das heißt, obwohl sie arbeiten gehen. Das sind ErgänzungsleistungsbezieherInnen, wo wir wissen, dass mit höheren Löhnen natürlich auch das letzte soziale Netz entlastet werden würde und das wäre ganz, ganz wichtig. Eines noch zum Schluss: Es ist aus meiner Sicht ein Trugschluss, zu glauben, dass, wenn wir beim letzten sozialen Netz Leistungen kürzen, um es uns leisten zu können, hergehen und einer Gruppe Geld wegnehmen, damit wir uns die andere Gruppe noch leisten können, das letztendlich zu Spareffekten führen würde. Das ist nicht so, die Folgen wären Obdachlosigkeit, die Folgen wären Kriminalität, das würde unseren Sozialstaat letztlich viel mehr Geld kosten und würde auch unseren sozialen Frieden massiv gefährden. Von der sozialen Sicherheit in dieser Stadt profitieren letztendlich alle Wienerinnen und Wiener, und deswegen ist dieses Paket, denke ich, ein sehr umfassendes, ein gutes, ein starkes Paket. Es kann aber natürlich nicht als letztes soziales Netz alleine für sich stehen, sondern es braucht eben die Politiken in allen anderen Feldern, um hier letztendlich eine gute erfolgreiche Sozialpolitik in Wien machen zu können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Hebein. - Bitte, Frau Hebein. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich danke Ihnen für die Ausführungen. Es freut mich natürlich besonders, Wien geht hier tatsächlich einen anderen Weg, anders als zum Beispiel Oberösterreich, wo man bei den Ärmsten kürzt, aber dafür mehr Steuergelder ausgibt, weil man mehr Verwaltung dafür braucht. Das ist völlig absurd. Wien ist hier anders, und Sie haben schon gesagt, das Herzstück sind die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die neuen 6.700 Angebote, die wir hier schaffen. Vielleicht können Sie noch Details dazu erzählen. - Vielen Dank. Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Ich habe das in der Antwort an die Abg. Korosec schon erwähnt. Das war ja auch so wichtig, eine gute Administration zu schaffen, und ich möchte hier wirklich sagen: Natürlich haben wir auch die Beanstandungen des Rechnungshofs sehr ernst genommen, wenn wir die Organisation und die Administration für das Wiener Mindestsicherungsgesetz neu aufstellen. Wir haben ja auch die Taskforce in der MA 40, die da arbeitet, und da bin ich sehr, sehr zuversichtlich, dass das parallel mit dem Gesetzwerdungsprozess und mit dem Inkrafttreten mit 1.1.2018 gut funktioniert. Die Arbeitsmarktprojekte - das möchte ich nochmals sagen -, da war uns beiden ja ganz wichtig, eben nicht nur zu sagen, dass es da Angebote gibt, sondern wir wollten das so konkretisieren, dass in Wirklichkeit in jedem Beratungsgespräch mit jedem BMS-Bezieher, mit jeder BMS-Bezieherin, aber speziell auch mit jeder Jugendlichen, mit der wir diese Beratungsgespräche führen, auch ein wirkliches Angebot setzen können. Das heißt, wir haben im Bereich der Beschäftigungsprojekte Basisbildungsprojekte, Wiedereinstiegsprojekte und eigene Angebote für BMS- BezieherInnen in Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice. Darüber hinaus wird es ein Kompetenzzentrum "Hilfe zur Arbeit" geben, wo die Auswahl und die Vorbereitung zur Arbeitsmarktintegration passieren sollen. Ein sehr aktuelles Experiment ist die Aktion 20.000 und ich denke mir, das ist der richtige Weg. Wir haben Erfahrungen auch in unseren ganzen Jugendmaßnahmen gesammelt, die wir setzen. Es wird aber auch die Wiener Jugendunterstützung geben, das ist ein One Stop Shop, wo es darum geht, Fallmanagement zu machen und aufsuchende Sozialarbeit anzubieten. Das wollen wir noch gemeinsam mit dem AMS Wien entwickeln, das wird auch noch kommen, zusätzlich zu den Angeboten, wie eben zum Beispiel der Maßnahme "Back to the Future", die eben dann auch noch mit dem One Stop Shop korrespondieren wird. Die Vorteile von diesen Regelungen sind eindeutig die, dass wir den Arbeitsanreiz verstärken, dass sich Arbeit und Ausbildung für Jugendliche und natürlich grundsätzlich für arbeitsfähige Mindestsicherungsbezieherinnen und - bezieher auch lohnen soll und dass eben gerade junge Erwachsene sich nicht an den Mindeststandard gewöhnen und so eine, ich sage jetzt einmal, Dauerabhängigkeit zur Mindestsicherung entwickeln, sondern dass eben ständig mit Perspektivenarbeit dafür gesorgt wird, dass die Jugendlichen wirklich ein Sprungbrett aus diesem sozialen letzten Netz haben. Das Prinzip "Fördern und Fordern" wird hier umgesetzt, indem wir sehr viele auch wirklich nachhaltige Arbeitserprobungen und Arbeitsplatzangebote setzen können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Seidl. - Bitte, Herr Abgeordneter Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrte Landesrätin, guten Morgen! Da wir ja heute noch die Gelegenheit haben, über die Mindestsicherung in der Aktuellen Stunde zu sprechen, ganz kurz meine Frage: Glauben Sie, dass Sie mit dem heuer veranschlagten Budget für die Mindestsicherung auskommen werden? Wenn nein: Wissen Sie jetzt schon, um wie viel aufgestockt werden muss? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht möglich, weil wir ja nie abschätzen können, wie die Entwicklungen in den nächsten Monaten sein werden. Derzeit sind wir gut unterwegs, was unsere Einschätzungen betrifft. Ich habe die Zahlen jetzt momentan nicht im Kopf, aber wir haben uns ja auch im Voranschlag schon damit auseinandergesetzt, wie sich die Zahlen entwickeln könnten. Wir haben sehr viele Unbekannte drinnen, und deswegen werde ich an dieser Stelle jetzt nicht sagen, ja, wir halten es, oder nein, wir halten es nicht. Die Prognose ist unseriös, wenn ich die von hier treffen würde, und dafür ist die Wiener Mindestsicherung zu seriös, dass ich das mache. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ornig. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Schönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für die Beantwortungen. Wir diskutieren ja schon seit dem vergangenen Jahr sehr intensiv um Sachleistungen bei der Mindestsicherung, vor allem im Bildungsbereich. Vor allem bei den Kindern macht es unserer Meinung sehr viel Sinn, wir haben ja von vielen Lehrern gehört, dass gerade die Kinder, die Förderung am nötigsten hätten, diese Förderungsangebote an den Schulen eben nicht annehmen. Wenn man hier im Vergleich zur 15a- Vereinbarung in Wien ja höhere Standards setzen will und höhere Standards einführt und hier natürlich auch mehr Geld in die Hand nimmt, wäre es doch sinnvoll, diesen Mehrbetrag quasi in Bildungsleistungen umzuwandeln, zum Beispiel für ganztätige Kinderbetreuung, Deutschkurse, Nachhilfe oder auch sportliche und kulturelle Angebote, weil man hier ein sehr gutes Steuerungsinstrument hätte, damit das auch tatsächlich bei den Kindern ankommt, unserer Meinung nach und auch der Meinung sehr vieler Lehrer. Jetzt frage ich: Warum haben Sie eigentlich davon Abstand genommen, dass man eben bei Bildung für Kinder von Familien, die Mindestsicherung beziehen, stärker in die Richtung Sachleistungen geht? Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wir haben uns natürlich sehr intensiv auch über die Kinder unterhalten und haben uns überlegt, welche Angebote wir setzen können. Es ist ja so, dass wir dann in eine Kooperation gegangen sind - was heißt, Kooperation -, wir sind mit allen in Wien aktiven Leuten zusammengesessen, die Angebote für Kinder haben, sei es die MA 10, sei es die MA 13, sei es im Bereich der sportlichen Angebote, aber auch natürlich der Schule. Ich glaube, wichtig zu sehen ist, dass wir eben dieses letzte soziale Netz gestaltet und geknüpft haben. Und da gibt es in Wien eben die erhöhte Mindestsicherung für Kinder, aus gutem Grund, denn wir wissen, dass es eben oft auch daran scheitert, dass Kinder an Schulaktionen teilnehmen können, am Ausflug teilnehmen können, et cetera. Das war die Idee dieser erhöhten Mindestsicherung. Was es aber zusätzlich braucht, und das ist das, was ich gemeint habe, wir dürfen dieses Netz ja nicht alleine sehen, sondern es ist in einer gesamten Landschaft, in einer Angebotslandschaft verankert, und da haben wir viele Knoten in diesem Netz, das genau das erfüllt, was Sie hier ansprechen. Ob das jetzt der Gratiskindergarten ist oder ob das jetzt die Lernhilfe ist, die wir anbieten, ob das Sondermaßnahmen zur Bildung und zur Weiterentwicklung sind, auch zur Sprachförderung, wenn es das zusätzliche Personal zur Unterstützung in den Schulen ist, dann sind das alles Maßnahmen, die wir setzen, um letztendlich auch dieses letzte soziale Netz der Wiener Mindestsicherung entlasten zu können. Ich denke mir, das ist dann eine Frage des Zuganges. Und wir haben diesen Zugang gewählt, sehr bewusst gewählt, um auch zu sagen: Wir sparen sicher nicht bei den Ärmsten der Armen und da schon gar nicht bei den Kindern. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Frau Landesrätin! Sie haben den Rechnungshof angeführt. Es war ja eine Überprüfung des Rechnungshofes, wo chaotische Zustände festgestellt wurden. Ich denke nur an die mangelhafte Überprüfung von Daten, keine Grundbuchsabfrage, Probleme bei der Abwicklung von Rückforderungen von bezahlter BMS, verschwundene Akten, und so weiter. Jetzt frage ich Sie, Frau Landesrätin: Welche Maßnahmen wurden bei der MA 40 gesetzt, damit sozusagen in Zukunft alles professionell abläuft? Können Sie da schon Ergebnisse präsentieren? Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Im Prinzip habe ich im Ansatz die Frage schon vorher beantwortet, ohne dass ich gewusst habe, dass Sie das noch fragen werden. Noch einmal: Wir haben den Bericht des Rechnungshofes hergenommen, haben uns an diesen Ausführungen, an diesen Empfehlungen insofern abgearbeitet, dass wir Arbeitspakete formuliert haben und nicht im klassischen Sinn in einer Abteilung diese Arbeitspakete angefangen abzuarbeiten, 40 an der Zahl, sondern haben eine eigene Taskforce installiert. In dieser Taskforce sitzen wirklich hochkarätige Beamtinnen und Beamte dieser Stadt, die die MA 40 dabei unterstützen, eine gute Administration und eine gute Organisation aufzubauen, auch eine entsprechendes neues IKT-System einzuführen, das die Abwicklung auch erleichtert. Wir haben ein Arbeitspaket, das sich mit den Kontrollen beschäftigt. Da gibt es von der internen Revision wirklich eine ganz starke Unterstützung. Wir haben von unserer CEO für den ganzen IKT-Bereich gute Unterstützung bekommen. Wir sind sehr stark in Verbindung mit dem Finanzdirektor, um uns auch anzuschauen, wie wir die Gebarung noch besser machen können. Es wird immer sozusagen Unwägbarkeiten geben oder Momente geben, wo eine seriöse Einschätzung nicht wirklich möglich ist. Was wir aber auf jeden Fall brauchen, sind gute transparente Zahlen, mit denen wir gut arbeiten können. An dem allen arbeitet diese Taskforce. Mein großes Ziel ist es, dass es eben mit Ende dieses Jahres abgeschlossen ist, mit der Einführung der neuen Wiener Mindestsicherung, die Arbeit dort gut funktioniert, und wir jeder weiteren Überprüfung auch standhalten können. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 3. Anfrage ist damit beendet. Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 02159-2017/0001 - KSP/LM), die von Herrn Abg. Dr. Aigner an den Herrn Amtsf. StR Czernohorszky gerichtet wurde. [Das Vordringen des radikalen Islam in Österreich wirkt sich immer stärker auch in den Wiener Kindergärten und Pflichtschulen aus. Mädchen, die im Kindergarten bzw. in der Volksschule Kopftuch tragen (müssen), gehören ebenso zu diesen bedenklichen Erscheinungsformen von religiösem Fundamentalismus wie das neuerdings von Lehrkräften berichtete Phänomen, dass bereits Pflichtschüler die Fastengebote des Ramadan (keine Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang) beachten und damit einer großen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt werden. Die negativen Auswirkungen auf den Schulerfolg liegen ebenfalls auf der Hand. Welche Maßnahmen ergreifen die Behörden der Jugendwohlfahrt, wenn sie von einer derart eklatanten Gefährdung des Kindeswohles Kenntnis erlangen?] Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf vielleicht zuerst die Anfrage mit einem rechtlichen Überblick über die Situation beginnen. Es ist ja bekannt, dass das Tragen von Kopftüchern durch erwachsene muslimische Frauen als religiös begründete Bekleidungsvorschrift unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 des Staatsgrundgesetzes 1867 beziehungsweise des Art. 9 der EMRK fällt, auch das Fasten im Ramadan ist ebenfalls durch das Grundrecht auf Religionsfreiheit geschützt. Das Recht auf Religionsfreiheit und somit auch das Einhalten bestimmter religiöser Bekleidungsvorschriften oder das Fasten nach bestimmten religiösen Geboten kann mit dem Erreichen der Religionsmündigkeit, das ist die Vollendung des 14. Lebensjahres, frei und selbstbestimmt ausgeübt werden, sofern es - das ist auch zentral in diesem Zusammenhang - anderen Gesetzen nicht zuwiderläuft. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres können die Eltern das Recht auf religiöse Kindererziehung in Anspruch nehmen. Das ist im Bundesgesetz über die religiöse Kindererziehung, BGBl. 155/1985, geregelt. Wobei - und das ist auch zentral - sie dabei das Wohl und die Interessen des Kindes stets im Auge behalten müssen. Der elterliche Zwang, dass sich das unmündige Kind bestimmten restriktiven Bekleidungsvorschriften unterwirft oder das Fasten strikt einhält, ist als Zwang dem Wohl und den Interessen des Kindes widersprechend. Wird das von einer Betreuungsperson wahrgenommen, also von einer Kindergärtnerin, einer Assistentin, einer Lehrerin, einem Lehrer, hat gemäß § 37 Bundeskinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und gemäß § 8 Abs. 3 Wiener Kindergartengesetz und gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Tagesbetreuungsgesetz und gemäß Erlass des Stadtschulrates für Wien zum Thema Kindeswohlgefährdung, Mitteilungspflichten, eine Gefährdungsmeldung an den Kinder- und Jugendhilfeträger zu erfolgen, der daraufhin eine Gefährdungsabklärung gemäß §§ 24 ff Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz einleitet. Es ist ja jetzt die eigentliche Frage, was dann passiert: Im Rahmen dieser Gefährdungsabklärung wird die Erziehungsfähigkeit der Eltern, vor allem im Hinblick auf die Versorgung, Pflege und Förderung des Kindes sowie seine Bindung zu den Eltern und die der Familie zur Verfügung stehenden Unterstützungsnetze überprüft. Wird im Zuge der Abklärung festgestellt, dass ein Kind tatsächlich Gewalt, ob psychisch oder physisch, erfahren hat oder ihm Gefahr droht, so werden im Rechtsgrundsatz des gelindesten Mittels entsprechend passgenaue Hilfen oder Maßnahmen von der MA 11 erarbeitet, mit der Familie erarbeitet und bereitgestellt. Bei nicht ausreichender Veränderungsmotivation werden die Hilfen zur Erziehung auch beim zuständigen Pflegschaftsgericht beantragt. Das ist die Praxis. Damit das sozusagen auch bekannt ist und um jede Verunsicherung beziehungsweise Unwissenheit von Anfang an zu reduzieren, haben sowohl die MA 11 an alle Kindergärten und Kindergruppen als auch der Wiener Stadtschulrat im Zuge des erwähnten Erlasses und die Kinder- und Jugendanwälte Österreichs alle Wiener Schulen, alle Kindergärten und interessierten Wienerinnen und Wiener im Frühjahr über die bestehende rechtliche Lage informiert und über das Thema sensibilisiert. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen! Danke für die rechtlichen Ausführungen, es ist, glaube ich, gut, dass wir die alle auch noch einmal vor Augen geführt bekommen haben. Die Frage nach dem Umgang mit Religion im Kindergarten ist in diesen Erlässen ja nicht wirklich geregelt. Es ist auch schwer, rechtlich zu fixieren, welche Art der Religionsausübung in Ordnung ist und wo es zu religiöser Indoktrinierung führt. Da würde mich interessieren, wie du selber diese Situation von zu starkem Religionsunterricht schon im Kindergarten siehst und wann der Leitfaden von der Stadt Wien kommt. Im Laufe der letzten Tage habe ich nichts mehr davon gehört, vor einigen Wochen habe ich einmal davon gelesen. Wie stehen die Arbeiten dazu? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage! Nun zuerst einmal: Religionsunterricht, auch mit dieser Bezeichnung, hat aus meiner Sicht im Kindergarten gar nichts verloren, die Vermittlung religiöser Werte, Traditionen, Festen und ethischer Grundfragen, selbstverständlich. Das ist im Bildungsplan im Grunde genommen relativ ausführlich enthalten, natürlich von einer Warte der Äquidistanz aus, die mir auch persönlich sehr wichtig ist. Du hast aber richtig angesprochen, dass zur - wenn man so will - Detaillierung besonders auch für Einrichtungen, die sich spezifisch dem Thema der Religionsvermittlung widmen wollen, ein Regionsleitfaden erarbeitet wird. Der momentane Stand ist, dass es Gespräche und Diskussionen mit allen Religionsgemeinschaften gegeben hat und dass dieser gerade erarbeitet wird, im Herbst kommt. Die zweite Frage, wie ich persönlich zu Religionsvermittlung stehe, Unterricht hat in dem Sinn keinen Platz, selbstverständlich hat auch nichts Platz, was in irgendeiner Form Kinder beschämt, unter Zwang stellt, einen strafenden Gott vermittelt, zwanghaft gebetet wird, et cetera, denn im Zentrum einer Kinderbetreuungseinrichtung, wurscht, ob das Kindergarten oder Schule ist, ist die Entfaltung jedes Kindes, und daher ist meine Position dazu relativ klar. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schwarz. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank. Guten Morgen, Herr Stadtrat! Sie haben jetzt die rechtlichen Gegebenheiten in einem enorm schnellen Tempo vorgelesen, dass ich ehrlicherweise ab und zu gestolpert bin. Deswegen eine vertiefende Frage, weil uns Direktoren von Schulen sehr oft darauf angesprochen haben. Wir haben besonders nach den Ferien Situationen, wo Kinder mit Kopftuch wieder in die Schulen kommen. Wenn man nachfragt, warum denn das jetzt so ist und es ein Vertrauensverhältnis zu dem Direktor oder zu der Lehrkraft gibt, hört man öfters: Weil es meine Familie so will oder mein Bruder oder mein Vater. Jetzt ist meine Frage: Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass, wenn das der Fall ist, dass das so gemeldet wird, der Direktor das an die Stellen weitergeben muss oder wie würden Sie diesem Direktor oder diesem Lehrpersonal empfehlen, vorzugehen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Nun, zuerst einmal ist es die Pflicht jeder Betreuungsperson, egal, ob der jetzt Direktor, Direktorin, Lehrerin, Lehrer oder Pädagoge, Pädagogin in einem Kindergarten ist, eine Kindswohlgefährdung zu melden. Und das ist jeder Fall von einem Sachverhalt, wo ein Kind unter Zwang ein Verhalten ausüben muss. Das ist zum Beispiel das Tragen einer bestimmten Kleidung, religiös motiviert oder nicht, aber genauso das Thema, das ist ja in der Anfrage gewesen, Fasten gegen den Willen des Kindes. Das zur Information, auch was die Schritte betrifft, auch was einen Ort der Meldung betrifft, et cetera, wurde als Erlass an alle Schulen geschickt. Also in den Schulen, wenn man so will, ist die genaue Vorgangsweise dazu vorliegend. Ich kann das aber gerne auch nachher noch anbieten. Es steht der Öffentlichkeit zu Verfügung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Landesrat, für die wirklich profunde Beantwortung der Anfrage. Vielleicht eine kurze Vorbemerkung, bevor ich zu meiner Zusatzfrage komme. Bei unmündigen Minderjährigen, also bis 14, wenn die jetzt angeblich freiwillig fasten, ist es ja dennoch massiv ungesund. Also das heißt, die Freiwilligkeit ändert ja nichts daran, dass das natürlich für die Gesundheit und letztendlich auch für die Leistungsfähigkeit in der Schule ein ganz ein großes Problem ist. Das ist ja gerade jetzt in der warmen Jahreszeit mit nichts trinken, und so weiter, selbst wenn man das freiwillig macht, ist hier letztendlich auch Gefahr in Verzug. Meine Frage ist: Ich habe mich ja bei meiner Frage auf einen Hilferuf in den Medien seitens einer Lehrerin oder einer Direktorin bezogen. Es gibt auch Erlässe, also es ist wirklich ein Problem. Haben Sie einen Überblick über die Fallzahlen, wie viele Meldungen in diesem Zusammenhang mit religiös oder sonstwie motiviertem Fasten, reichen da die Jugendwohlfahrtsträger? Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Bevor ich Ihnen das Wort erteile, Herr Stadtrat, darf ich noch Damen und Herren des Berufsförderungsinstitutes Wien bei uns herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.) Und Ihnen zur Erklärung, wir befinden uns gerade in der Fragestunde. In der Fragestunde haben Abgeordnete das Recht, an den amtsführenden Stadtrat und Mitglied der Landesregierung eine Frage zu richten, und weitere Abgeordnete haben da Zusatzfragenmöglichkeiten. Wir sind gerade bei der 4. Anfrage, und die Beantwortung der letzten Zusatzfrage nimmt nun StR Czernohorszky vor. Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Gut, zuerst zu der Anmerkung vor der Frage. Es spricht einen wesentlichen Punkt an. Man kann nie ganz genau sagen, wo ist Zwang, wo nicht. Das ist genau der Grund für Kindswohlgefährdung, weshalb es ja auch notwendig ist, dass wir als Staat, aber auch ein Pädagoge, eine Pädagogin und vor allen Dingen auch die Eltern unterschiedliche Mittel zur Verfügung haben. Es gibt weit mehr Mittel als einen rechtlichen Grundsatz, ein Verbot oder ein Gebot. Deshalb ist es so wichtig, dass man zum Beispiel auch mit den Religionsgemeinschaften gemeinsam mit Eltern in Kontakt tritt. Was das betrifft, möchte ich mich auf das Schreiben der Kinder- und Jugendanwältin beziehen, das ich auch schon erwähnt habe, das sich an die Eltern richtet und zum Beispiel auch Alternativen für ein kindgerechtes Fasten, wenn man das religiös motiviert machen möchte, nennt. Wie zum Beispiel die Auseinandersetzung, damit man anderen helfen kann oder was man tun kann, um ein guter Mensch zu sein. Der Islam kennt ein sogenanntes Kinderfasten, ich habe jetzt den konkreten Begriff dazu nicht, das im Grunde genommen davon ausgeht, dass man die Suhur-Mahlzeit, also die Mahlzeit vor dem Sonnenuntergang, einnimmt und dann aber später wieder isst. Was auch immer. Das ist ein Beispiel, dass es oft sinnvoll ist, sensibel auch mit den Eltern in Kontakt zu treten und zu sagen, es gibt auch kindswohlgerechte Formen der religiösen Erziehung. Das muss ja unser Anliegen sein gegenüber allen religiösen Menschen. Deshalb möchte ich das nur als Beispiel bringen für einen Versuch, eben mit allen Mitteln der rechtlichen Aufklärung, der Klarstellung per Erlass, aber eben auch der Elterninformation in diesem Zusammenhang zu arbeiten. Was die Frage bezüglich der konkreten Zahl betrifft, nun, die habe ich nicht da. Sie kann aber im Zuge einer schriftlichen Anfragebeantwortung selbstverständlich nachgereicht werden. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Damit ist die 4. Frage beendet. Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 02156-2017/0001 - KSP/LM) des heutigen Landtages, die von Herrn Abg. Dr. Schmid gestellt ist und an die Frau Amtsf. StRin Mag. Brauner gerichtet ist. (Der WienTourismus hat vor kurzem die Wienerinnen und Wiener zu ihrer Einstellung zum Tourismus in unserer Stadt befragt. Können Sie über die wesentlichen Ergebnisse dieser Befragung berichten?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Vielen Dank, Mister President! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage befasst sich mit dem WienTourismus und der Befragung, die wir gemacht haben seitens des WienTourismus zur Einstellung der Wiener und Wienerinnen zu diesem so wichtigen Wirtschaftszweig. Warum haben wir das gemacht? Vielleicht kurz zur Einleitung: Sie werden sicher auch die Medien verfolgen, vor allem auch internationale Medien, dass es in anderen Städten mittlerweile aus vielerlei Gründen eine sehr große Skepsis dem Tourismus gegenüber gibt, die wir vielleicht in dem Zusammenhang auch noch diskutieren werden, dass manchmal, Paradebeispiel ist Dubrovnik, wenn man darüber diskutiert, die Einwohner und Einwohnerinnen einer Stadt den Eindruck haben, für sie ist gar kein Platz mehr, weil eben, vor allem bei kleineren Städten, sehr viele Touristen und Touristinnen in die Stadt kommen, und das wollen wir nicht. Wir wollen nicht, dass die Wiener und Wienerinnen den Tourismus in irgendeiner Art und Weise negativ sehen. Um hier ansetzen zu können, muss man zuerst einmal schauen: Wie ist denn die Einstellung? Deswegen haben wir diese Befragung gestartet, nach der mich der Herr Abgeordnete fragt, und zwar mit einem schon sehr relevanten Sample 2.000 Wiener und Wienerinnen. Wir haben auch eine sehr breite Themenpalette abgefragt, weil wir eben diese Einstellung kennen wollten, um die zukünftige Gestaltung unserer Tourismuspolitik auch darauf abzustimmen. Das Ergebnis, das kann ich gleich vorweg sagen, ist grundsätzlich ein sehr erfreuliches. 92 Prozent der Wiener und Wienerinnen finden, dass Wien für Touristen und Touristinnen im Sommer wie im Winter eine tolle Stadt ist. 90 Prozent sind davon überzeugt, dass die EinwohnerInnen und die Unternehmen vom Tourismus profitieren. Dass Wien attraktiv ist für Reisende, macht die Wiener und Wienerinnen auch stolz. 82 Prozent sagen das. Genauso sagen 82 Prozent, dass sie sich durch Touristinnen und Touristen im Alltag nicht gestört fühlen. Also das ist für uns eine ganz wichtige Information. 89 Prozent meinen, dass der Wien-Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist, bezeichnen ihn als Erfolgsgeschichte. Ganz besonders positiv werden Messen und Kongresse gesehen. 88 Prozent meinen, das wäre ein erfolgskritischer Faktor. 67 Prozent erkennen, dass der Tourismus einen Beitrag zum Wohlstand der Stadt leistet. 64 Prozent sind der Meinung, dass der Tourismus in Wien ein attraktives Arbeitsumfeld darstellt. Und die Aussage, die wir ein bisschen provokant formuliert haben, es profitieren nur die Hotels, die Gastronomie und die Museen, bestätigen nur 24 Prozent, also eine eindeutige Minderheit. Wir haben es also von beiden Seiten versucht, das wirklich rauszukitzeln, wie die Einstellung der Wiener und Wienerinnen ist. Was ganz wichtig ist, und ich glaube, das ist auch ein Erfolgsfaktor und etwas, was mir politisch auch sehr wichtig ist, die Wiener und Wienerinnen wollen schon, dass wir keine Potemkin'sche Dörfer für die Touristen und Touristinnen bauen, sondern sie wollen, dass das, was wir da verkaufen, auch wahr und echt ist und auch ihnen zu Gute kommt. Drei Viertel, 75 Prozent, sagen und freuen sich, freuen sich, ist die korrektere Formulierung, dass auch die Wiener Bevölkerung die Sehenswürdigkeiten und Museen der Stadt besucht. Das heißt, das, was wir hier unseren BesucherInnen präsentieren, nehmen auch die Wiener und Wienerinnen gerne in Anspruch. Deswegen haben wir eben auch noch einmal nachgefragt, ob denn die Wiener und Wienerinnen Sorge haben, dass sie selber in der Stadt gegenüber den TouristInnen untergehen. Auf die Frage, ob Wien überlaufen ist, gibt es natürlich schon einen Hinweis darauf, dass wir hier sehr darauf achten müssen, den Tourismus positiv zu gestalten. Es sagen zwar nach wie vor 40 Prozent, nein, Wien ist nicht überlaufen, aber immerhin 26 Prozent sagen schon Ja dazu, und der Rest ist unentschlossen oder sagt gar nichts dazu. Das heißt, wir müssen, und das ist ein ganz wichtiger Teil unserer Tourismusstrategie, darauf achten, dass wir hier eine Balance halten zwischen dem Wohlfühlen der Bevölkerung und natürlich weiter der Erfolgsgeschichte Wien- Tourismus. Sie wissen ja, dass wir auch versuchen, neue Destinationen entsprechend zu erarbeiten. Vielleicht zum Abschluss darf ich Ihnen noch sagen, dass wir auch die neuen Direktverbindungen abgefragt haben, um die wir uns ja sehr bemühen, weil sie für den Tourismus wichtig sind, dass auch die Wienerinnen und Wiener das positiv sehen, 76 Prozent, weil natürlich, wenn es Direktverbindungen gibt, dass Leute reinfliegen können, können auch Wienerinnen und Wiener rausfliegen und auf Urlaub fahren oder aus welchem Grund auch immer sie in der Welt herumfahren. Ich glaube, zusammenfassend kann man sagen, Positives für den Tourismus muss auch Positives für die Bewohner und Bewohnerinnen sein. Die Stadt muss auch für die Wiener und Wienerinnen lebenswert sein, dann akzeptieren sie eben auch einen steigenden Tourismus. Ich glaube, es ist eine sehr positive Zustimmung, die wir hier erfahren haben. Und ich muss sagen, wir sind sehr zufrieden mit diesem Ergebnis. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage, die von Abg. Mag. Juraczka gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Landesrätin, einen wunderschönen guten Morgen! Herzlichen Dank für die Beantwortung dieser, wie ich glaube, durchaus wichtigen Frage vom Kollegen Schmid, weil der Tourismus ist ein ganz wesentlicher Wirtschaftszweig in dieser Stadt, wo Gott sei Dank derzeit vieles gut läuft. Ganz tagesaktuell oder zeitnahe: Es ist in diesen Minuten gerade auf der APA eine Eilmeldung reingekommen, dass der Verfassungsgerichtshof das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes gegenüber dem Bau der 3. Piste aufhebt. Auch das ist, glaube ich, eine sehr gute Meldung für die Wiener Wirtschaft! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Frau Landesrätin, Sie haben in Ihrer Studie, wie Sie jetzt richtig sagen, sehr breite Themen abgefragt. Darunter auch, und zwar unter Wienern, eine Frage, nämlich: Welche Bereiche soll die Wiener Tourismuswirtschaft Ihrer Meinung nach in den Jahren besonders vorantreiben? Antworten beim Punkt "Offene Geschäfte am Sonntag": 31 Prozent der Befragten mit "sehr wichtig", weitere 19 Prozent mit "eher wichtig", also gemeinsam schon 50 Prozent, und lediglich 19 Prozent mit "völlig unwichtig". Frau Landesrätin, werden Sie diesen Wünschen der Menschen auch entsprechen? Können Sie sich hier eine Weiterentwicklung für den Tourismus in dieser Stadt vorstellen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Nun, Sie kennen meine Position. Wir haben immer gesagt, dass wir hier selbstverständlich offen sind für Gespräche, aber Grundvoraussetzung dafür ist, dass es zwischen den Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen zu einer Einigung kommt. Ja, ich bin Tourismusstadträtin, aber ich bin auch zuständig, soweit es in Österreich auf Landesebene eine Zuständigkeit dazu gibt, für Arbeitsplätze, für die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Die Aufgabe der Politik ist es eben, hier oft unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Deswegen haben wir immer gesagt, dass Veränderungen und Verbesserungen möglich sind, hat es ja in der Vergangenheit auch gegeben. Es ist hier eine Reihe von längeren Öffnungszeiten vereinbart worden, die zum Teil aus mir nicht ganz erklärlichen Gründen gar nicht ausgenutzt werden, nämlich unter der Woche könnte man eigentlich am Abend noch länger offen haben, ist es nicht. Das entscheidet natürlich jedes Unternehmen für sich selber. Aber Tatsache ist, selbstverständlich können wir uns eine Veränderung vorstellen und sind hier gesprächsbereit. Aber Voraussetzung ist und bleibt, dass es hier zu einer Einigung der Sozialpartner kommt. Kein Mensch soll dazu gezwungen werden, gegen seinen Willen am Sonntag arbeiten zu müssen. Es muss eine Einigung zwischen den Sozialpartnern geben. Das ist die Position, die wir seit einiger Zeit vertreten und die auch weiterhin so ist und bleibt. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Ebinger. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ja, ich bedanke mich auch für den Bericht. Wenn ich nur ein Detail herausnehmen kann, würde ich sagen, Wien ist natürlich nicht mit Dubrovnik zu vergleichen. Wir sind Gott sei Dank größer und Touristenströme können sich ein bisschen verteilen. Etwas ganz Positives mit anderen Großstädten verglichen wie zum Beispiel Rom, ist, und ich arbeite im 1. Bezirk, dass es eigentlich kein Lokal gibt, was eine typische Touristenfalle ist, sondern es gibt nur Restaurants und Lokale, wo Wiener genauso hingehen wie Gäste. Das ist positiv. Ich möchte Sie aber etwas anders fragen. Letzte Woche wurden die Sanktionen gegen Russland verlängert. Der Bundeskanzler Kern hat zugestimmt, wie er gesagt hat, aus Solidarität, hat aber gleichzeitig erwähnt, dass diese Sanktionen für Österreich eher negativ sind. Wir wissen alle, dass Wien doch einen Rückgang an russischen Touristen hat. Russische Touristen zeichnen sich ja, allgemein gesprochen, auch dadurch aus, dass sie sehr spendabel sind, und auch dass sie eine sehr große Affinität zu Wien haben. Meine Frage an Sie, Frau Landesrätin: Was wird der Tourismusverband unternehmen, um hier die russischen Touristen doch wieder mehr nach Wien zu bekommen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Zuerst einmal möchte ich anmerken: Ja, es stimmt, dass in Wien sich die Tourismusströme, wenn man das so nennen kann, verteilen, und das fällt auch nicht vom Himmel. Das ist eben mit einer der Gründe, warum wir diese Untersuchung gemacht haben, um zu schauen, wie ist denn da die Sensibilität, weil es wäre natürlich theoretisch auch denkbar, dass auch in Wien alle nur in den 1. Bezirk fahren und dann sind wir nicht mehr so weit weg von Dubrovnik. Das war jetzt ein Beispiel, weil ich es zufälligerweise vor zwei Tagen im Fernsehen gesehen habe. Das, was dort in Dubrovnik die Hauptsorge des Bürgermeisters war, der das Interview gegeben hat, waren die Kreuzfahrtschiffe. Die sind in Wien nicht so zu erwarten, wiewohl die Flusskreuzfahrt bei uns auch eine hohe Entwicklung hat. Aber es ist immer noch ein Unterschied zwischen einem Flusskreuzfahrtschiff und einem 3.000 oder 4.000 Leute großen Fahrtschiff, wenn 5 oder 6 gleichzeitig, das war nämlich der Bericht, den ich da gesehen habe, vor Dubrovnik liegen und es dann wirklich schlicht und einfach mehr als eng wird. Nichtsdestotrotz, das ist mir schon wichtig. Wir haben hier schon eine ganz klare Strategie, dass wir eben versuchen, noch verschiedene andere Destinationen innerhalb der Stadt zu bewerben und eben genau diese Verteilung der Ströme zu erreichen. Das fällt nicht vom Himmel, bedarf da natürlich auch verkehrsorganisatorischer Maßnahmen. Es ist alles nicht banal. Aber grundsätzlich glaube ich, dass wir da auf einem guten Weg sind. Wir haben, wie Sie ja wissen, eine sehr differenzierte Strategie der Marktbeobachtungen und der Marktaktivitäten, und WienTourismus reagiert hier auch immer auf entsprechende Entwicklungen. Wenn es stimmt, dass die von Ihnen angesprochene Gruppe zurückgegangen ist, hat das aber auch hier unterschiedliche Gründe. Stärke oder Nichtstärke des Rubels zum Beispiel hat auch immer einen ganz großen Stellenwert. Hier wird dann mit ganz spezifischen Analysen, wir haben ja Marktmanager, die zuständig sind, auch, glaube ich, mit hoher Sensibilität reagiert und da werden dann auch ganz spezifische Maßnahmen gesetzt. Die entscheide aber nicht ich, sondern die entscheiden unsere Experten und Expertinnen aus ausschließlich sachlichen Gründen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön für die Beantwortung. Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Gerhard Schmid. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Gerhard Schmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Vielen herzlichen Dank für Ihre umfassende Beantwortung und auch die Präsentation der Studie. Der Herr Klubobmann Mag. Juraczka hat dankenswerterweise ganz aktuell die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes angesprochen. Ich sehe, dass das gerade in diesen Minuten auch der Öffentlichkeit kommuniziert wird. Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung die Umfrage vorgestellt, nach der der Wohlstand in der Stadt zu einem nicht unwesentlichen Teil auch in einer Wechselwirkung mit dem Tourismus steht. Daher ist meine Frage nach all dem, was Sie jetzt berichtet haben und den Ergebnissen der Umfrage: Können Sie uns ein paar Blitzlichter davon weitergeben, in welchen Zusammenhängen die Wirtschaftsentwicklung Wiens mit der touristischen Entwicklung steht? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Ja, vielen Dank für diese so wichtige Frage und auch für den nochmaligen Hinweis auf dieses Urteil, von dem Sie schneller informiert sind als ich, die da draußen ohne Handy steht. Ich glaube, dass diese Entscheidung zeigt, dass die massive Diskussion und Kritik an diesem Urteil jetzt da auch bestätigt wurde und sich als berechtigt herausgestellt hat. Ich hoffe auf eine sachliche Entscheidung, die eben alle Aspekte, auch die des Arbeitsplatzes, dann berücksichtigt, weil ja, Sie haben natürlich völlig recht oder du hast völlig recht, der Tourismus ist ein ganz entscheidender Wirtschaftsfaktor auch bei uns in der Stadt. Wir haben, und auch das ist bekannt, es wurde vom WienTourismus auch immer wieder entsprechend öffentlich präsentiert, zum 7. Mal hintereinander ein Nächtigungsplus. Wir sind im Jahr 2016 mittlerweile bei fast 15 Millionen Nächtigungen. Das sind um 4,4 Prozent mehr und das unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, und haben natürlich auch einen Bestwert an Umsatz, 738,5 Millionen EUR. Das ist auch für eine Metropole wie Wien eine Summe, die nicht banal ist, und, und das ist mir persönlich wichtig, weil Sie wissen, alles, was ich tue, hat immer eine Prämisse, und das ist, die Arbeitsplätze zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen und zwar gute Arbeitsplätze, der Tourismus bietet hier eine breite Palette an Jobs an. Wir reden von immerhin 90.000 Menschen. 90.000 Menschen, die in dieser Branche eine berufliche Beschäftigung finden. Und innerhalb derer, ganz besonders wichtig, die Tagungsindustrie, die ebenfalls ein Rekordergebnis hat: 11 Prozent mehr Veranstaltungen, 2 Prozent mehr Nächtigungen, Wertschöpfung plus 3 Prozent, 1 Milliarde zum ersten Mal überschritten. Ich habe vor Kurzem bei dem über das Touristische hinaus wichtigen GEN-Summit, also diese Herausgeberkonferenz, die in Wien stattgefunden hat, mir einen kleinen Scherz bei der Begrüßung erlaubt, indem ich den Kongressteilnehmern und -teilnehmerinnen gesagt habe, wie ich mich freue, dass sie da sind und dass sie uns eben ganz besonders lieb und ganz besonders teuer sind, und diesen Scherz dann auch begründet habe mit der Tatsache, dass die Kongressteilnehmer pro Tag sehr viel mehr ausgeben als der durchschnittliche Tourist. Ein normaler Tourist, wenn ich das so formulieren darf, ein Freizeitgast, gibt am Tag 252 EUR in Wien aus, der Kongresstourist 538. Also ich kann nur wiederholen, vor allem die Kongresstouristen sind uns lieb, wert und ganz besonders teuer, denn sie unterstützen die Wiener Wirtschaft und damit die Wiener Arbeitsplätze ganz besonders. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön. Damit ist die Fragestunde beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Soziale Sicherheit geht uns alle an - Neue Mindestsicherung in Wien" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun die Erstrednerin, Frau Abg. Hebein, die Aktuelle Stunde zu eröffnen und darf sie erinnern, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Werter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Werte Besucher, Besucherinnen! Wir haben das Thema "Soziale Sicherheit" gewählt, weil es uns alle angeht, Sie und mich und uns alle. Wir haben das Thema auch gewählt, weil wir jetzt ein neues Mindestsicherungsgesetz vorgestellt haben, eine Einigung, wo es um die Zukunft von 200.000 Menschen in Wien geht, die schon auf die Mindestsicherung angewiesen sind. Und wir haben das Thema gewählt, vielleicht haben Sie die eine oder andere Diskussion miterlebt, weil wir seit zwei Jahren einen unglaublichen Neiddiskurs erleben, einen Neiddiskurs auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft, und wir einfach sagen: Genug davon. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Dieser Neiddiskurs geht vor allem von der ÖVP und FPÖ aus, von Ihnen aus. Sie sprechen von Kürzungen. Wohin das führt, sehen wir in Oberösterreich. Da kürzen Sie bei Familien, das kostet mehr an Steuergeldern, weil die Bürokratie mehr kostet. Wir reden von Perspektiven für Menschen. Sie reden von Hartz IV. Sie reden von Zwangsarbeit. Sie wollen ein Heer von Billigarbeitskräften. Wir wollen, dass alle Menschen ein Einkommen haben, von denen Mann und Frau leben können. Sie reden von Sozialschmarotzern, von sozialem Missbrauch. Wir reden von Menschen, Menschen, die unverschuldet in Notsituationen kommen, von Familien, die auf Unterstützung angewiesen sind. Wir reden von alten Menschen, die keine Pension erworben haben. Wir reden von kranken Menschen, die Unterstützung brauchen. Wir reden von Kindern, die in Familien leben und auf diese Mindestsicherung angewiesen sind. Sie pfeifen auf die österreichische Verfassung und auf das EU-Recht. Uns ist aber die soziale Rechtsstaatlichkeit sehr, sehr wichtig. Sie machen Politik, Sie betreiben eine Polemik auf Kosten der Armen. Wir machen aber Politik für alle. Ja, und ich stehe dazu, die Reichen sollen mehr zum Gemeinwohl beitragen. Warum denn nicht? Das ist ja fair. Nur so werden wir den Sozialstaat, die soziale Sicherheit erhalten können. Sie stehen für eine unfassbare Kälte, eine unfassbare soziale Kälte. Wir stehen hier für Respekt. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, das, was ich und wir alle in den letzten zwei Jahren erlebt haben, Sie sind gnadenlos, wenn es um die Schwachen in der Gesellschaft geht. Und wir, wir stehen hier für Würde. Sie werden vielleicht jetzt in der nächsten Stunde Reden hören, die Menschen sollen erst was leisten, was einzahlen, bevor sie überhaupt Hilfe erhalten sollen. Ich bitte, denken Sie dann in diesem Augenblick an die 50.000 Kinder, die in Wien bereits in Familien leben und auf die Mindestsicherung angewiesen sind. (Abg. Dominik Nepp: Wer hat die Verantwortung dieser Armut? Die haben Sie verursacht!) Sie werden vielleicht davon hören, dass wir ja nur bei chronisch Kranken und bei Jugendlichen kürzen. Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen! Lassen Sie sich bitte nicht irritieren! Es ist wie, ich habe nach einem Bild gesucht. Das, was die ÖVP und FPÖ im Grund machen, ist, eine Rolltreppe schaffen, wo es nur abwärts geht in mehr Abhängigkeit, wenn man arbeitslos ist, in mehr Armut, in mehr Obdachlosigkeit, in mehr Hoffnungslosigkeit. Das ist so billig, das ist so einfach zu machen, da braucht man nur eine Spur Menschenverachtung und alles andere läuft wie geschmiert. Unser Ziel ist es aber, so viele Menschen wie möglich die Rolltreppe raufzubringen in Bildung, in Ausbildung, in Arbeit, von der Mann und Frau leben können. Unser Gesamtpaket ist nichts anderes als eine klare Haltung, wir machen keine Politik auf Kosten von Schwachen. Es ist eine klare Haltung, wir wollen, dass es wenig MindestsicherungsbezieherInnen gibt, aber dann brauchen sie Perspektiven. Sie brauchen Ausbildung, Qualifikation, sie brauchen eine Begleitung. Man muss sie stärken in ihren Kräften, dass sie es selber schaffen und ihr eigenes Leben aufbauen können. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Jeder und jede, uns allen kann es passieren, dass wir einmal im Leben stolpern. Manche schaffen es nicht, von alleine aufzustehen. Manche brauchen Unterstützung, damit sie selbstbewusst in die Zukunft gehen können. Deswegen haben wir uns entschieden, nicht zu kürzen am Rücken von Schwachen, sondern in die Perspektive zu investieren, dass die Menschen, möglichst viele Menschen ohne die Mindestsicherung leben können. Das ist Wien, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Wir kommen damit zur nächsten Rednerin und da hat sich Frau Abg. Mag. Emmerling gemeldet. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Vielen Dank Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Hebein, Sie präsentieren uns heute, eigentlich war es ja keine Präsentation der Reform, aber Sie haben trotzdem gesagt, Sie haben uns das Gesamtpaket und ein neues Gesetz zur Mindestsicherung vorgelegt. Ich möchte nur so viel dazu sagen: Wir kennen nicht mehr als das, was letzte Woche in der Presseaussendung oder in Ihrem Pressegespräch gesagt wurde. Wir kennen nicht mehr als das, was in der Budgetdebatte am Montag gesagt wurde, was heute in der Fragestunde gesagt wurde. Wir wissen also nichts über eine konkrete Ausgestaltung, Sie sprechen viel von Anreizen für Jugendliche, vor allem, dass die Mindestsicherung das letzte Fangnetz sein muss, bestehen bleiben muss, nicht gekürzt werden darf, dass wir bei den Ärmsten nicht einsparen dürfen, dass die Mindestsicherung vom Fangnetz zum Sprungbrett in den Arbeitsmarkt werden muss, und da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Aber wir wissen noch nichts über eine konkrete Ausgestaltung. (Beifall bei NEOS.) Was ich hier auch nochmal betonen muss, ist: Warum hat man sich in dieser Frage so lange Zeit gelassen? Es ging ja jetzt nicht nur darum, Kosten für die Stadt abzuwenden, Sie haben es ja selbst erwähnt, sondern man muss den Jugendlichen wieder die Perspektive geben, die Chance, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Warum hat man damit nicht früher angefangen? Wir sind jetzt in der Situation, dass wir die Herausforderung, die Probleme dieser Jugendlichen kennen. Wir haben schlecht ausgebildete Jugendliche, teilweise ewig gefangen in der Hängematte BMS, das liegt auf der Hand. Man hat hier Jahre verabsäumt, die mit Anreizen hier herauszuhieven. Wie gesagt, noch einmal, ich habe es auch am Montag schon einmal erwähnt, ich gebe Ihnen recht, wenn wir uns zum Beispiel an Oberösterreich anpassen, unsere Mindestsicherung kürzen oder auf den gleichen Level gehen, hat Wien trotzdem einen Sog, der so nicht wegmachbar ist. Wir werden auf jeden Fall Vorschläge zu Erwerbsanreizen, die wir von Ihnen bekommen, die Boni, das Behalten des 13. und 14. Gehaltes, voll mittragen, weil wir es auch voll unterstützen und weil uns das das größte Anliegen ist. Wir wollen junge Menschen selbstbestimmt und eigenverantwortlich, auch unabhängig und befreit vom Nanny-Staat, in dem Fall der Nanny-Stadt, befreit aus einer Abhängigkeit, wie sie auch auf Grund der mangelnden Anfordernisse an den BMS-Bezug ja oft entstanden ist und auch entstand, leider, weil wir ein Versagen in der Bildungspolitik haben, die besonders die Zahl der jungen BMS- BezieherInnen so nach oben fahren hat lassen. Wir haben es in der Fragestunde auch gehört, was nicht angesprochen wurde, ist, das Thema Geldleistungen für Kinder in Sachleistungen umzuwandeln. Wir glauben noch immer, dass es hier ein wesentlicher Hebel ist. Wir glauben, dass das Geld bei Kindern am besten in der Bildung investiert ist, die am meisten davon profitieren, wenn sie Bildungsangebote nutzen. Und ja, wir haben da unterschiedliche Zugänge. Sie sagen, Kinder in Wien bekommen deswegen mehr Geld, damit es für solche Angebote genutzt werden kann. Ja, das kann sein. Aber wir haben keine Garantie, dass es dafür auch verwendet wird. (Beifall bei den NEOS.) Mit einem Bildungsscheck könnten wir sicherstellen, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wo die Kinder langfristig am meisten davon profitieren. Und ich bitte Sie auch, unterstellen Sie uns jetzt nicht, wie ich es aus der Fragestunde ein bissel herausgehört habe, dass wir den Bezug von Kindern reduzieren wollen beziehungsweise bei den Kindern sparen wollen. Das ist definitiv nicht der Fall. Was trotzdem fehlt, ist, dass alle Maßnahmen, die Sie uns präsentieren, mittelfristig wirken. Wir haben keinen Vorschlag, der sofort wirkt. Ich habe es auch am Montag schon erwähnt, wir brauchen in Wien eine Wartefrist. Es kommt jetzt auf Bundesebene, so wie es ausschaut, die Residenzpflicht. Wir halten das für gut. Es muss Solidarität unter den Bundesländern geben. Es kann nicht sein, dass sich andere Bundesländer auf Wien abputzen. (Beifall bei den NEOS.) Deswegen sagen wir auch immer, man könnte auch vor dem Sommer eine dreimonatige Wartefrist beschließen. Wir haben rund 70 Prozent der BMS-Bezieher, aus Restösterreich wird erwartet, dass die nach Wien kommen. Das sind rund 20.000 Personen. Und da geht es nicht nur um die finanziellen Aspekte und die Kosten, die dadurch entstehen, sondern auch um den Anstieg von Kindern, die kaum Deutsch sprechen, die in unser überfordertes Pflichtschulsystem kommen, die in Kindergärten kommen, der Anstieg der Arbeitslosen, der Wohnraum, der nicht da ist. Und als letzten Satz: Frau Kollegin Hebein, ich sehe das ein, akzeptiere, dass Sie sagen, die Kosten sind, wie sie sind. Wir brauchen hier nicht zu sparen. Aber dann bitte ich Sie doch, wenn Sie sagen, wir holen es uns von den Reichen, es gibt von uns genug Vorschläge, hier einzusparen, auch bei der Stadt. Sie kennen diese. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr StR Mag. Blümel zu Wort gemeldet. StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie! Ihr schaut schon ein bissel gelangweilt drein. Deswegen versuche ich jetzt, zu euch zu sprechen, weil ich ohnehin manchmal das Gefühl habe, dass Rot-Grün uns wenig Aufmerksamkeit schenkt. Es geht heute um das Thema Mindestsicherung. Mindestsicherung, das ist das letzte soziale Netz. Wenn es jemandem ganz schlecht geht, soll er zirka 800 EUR bekommen, damit er sich aus der schwierigen Situation selbst wieder rauswinden kann. Das heißt, wenn es jemandem schlecht geht und er braucht wirklich Hilfe, dann soll er sie auch bekommen. Dazu stehen wir. (Beifall bei der ÖVP.) Warum streiten die Fraktionen in diesem Saal wegen dem Thema, wenn das offenbar eh alle so sehen? Weil Rot- Grün in Wien es einfach so macht, es gibt sie jedem, der es beantragt, egal, ob er es braucht oder nicht. Das haben wir kritisiert. Das hat der Rechnungshof aufgezeigt. Und leider Gottes haben wir es schwarz auf weiß, dass Rot-Grün einfach nicht hinschaut. (Aufregung bei SPÖ und GRÜNEN.) Nein, Sie wollen das bedingungslose Grundeinkommen. (Beifall bei der ÖVP.) Rot-Grün will das bedingungslose Grundeinkommen. Was heißt das? (Große Aufregung bei den GRÜNEN.) Jeder soll Geld bekommen, egal, ob er es braucht oder nicht. Nur, das Problem ist, man muss es zuerst einmal erwirtschaften, bevor man es verteilen kann. (Beifall bei der ÖVP.) Ich weiß nicht, ob ihr schon arbeiten geht oder noch nicht, Lehre macht oder sonst irgendwas, wo man Steuern zahlt. Da zahlt ihr einen gewissen Teil an Steuern, wenn ihr arbeiten geht. Die Frage ist: Was wird mit diesem Steuergeld gemacht? Ihr müsst es erarbeiten, und Rot-Grün gibt es einfach aus, indem sie sagen, es soll auch jemand bekommen, der nicht arbeiten geht. Das ist die Grundeinstellung und das ist nicht gerecht! (Beifall bei der ÖVP. - Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Wir sagen, zuerst muss man es erarbeiten, bevor man es verteilen kann, und dann kann man solidarisch sein. Dann kann man jenen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es braucht Gerechtigkeit in beide Richtungen. Gerecht muss man gegenüber jenen sein, die sich nicht selbst helfen können, vollkommen klar, aus Solidarität. Aber in der rot-grünen Ideologie ist Geld nur zum Verteilen da. Sie verstehen nicht, dass man es zuerst erarbeiten muss, bevor man es ausgeben kann. Das ist das ganze große Problem. (Beifall bei der ÖVP.) Seitdem ich nach Wien gekommen bin und Landesparteiobmann sein darf, wird darüber gestritten. Wir weisen seit zwei Jahren darauf hin, dass es in Wien ein eklatantes Problem gibt, dass nicht gescheit kontrolliert wird, dass zum Beispiel Kinder Geld bekommen, die es in den Akten gar nicht gibt. All das hat der Rechnungshof aufgezeigt. All das hat der Rechnungshof bewiesen, und Rot-Grün hat immer weggeschaut. Wir haben auch lange gesagt, es braucht einmal eine Zeit lang, dass man einzahlt, bevor man die volle Leistung herausbekommt. Das ist eine Versicherungsleistung. Bei welcher Versicherung bekommt ihr einen Versicherungsschutz, ohne dass jemals eingezahlt worden ist? Bei keiner. (Beifall bei der ÖVP.) Deswegen sagen wir: Erarbeiten kommt vor Verteilen. Es braucht auch Gerechtigkeit für die, die mit ihren Steuern das System finanzieren. Dann kann man wahrhaft solidarisch sein. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Lhptm-Stv. Mag. Gudenus zum Wort gemeldet. Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Danke. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen! Liebe Gäste auf der Galerie! Es findet hier, glaube ich, eine kleine Verwechslung statt. Das ist keine Traumwerkstatt, wo wir hier sitzen, das ist der Wiener Landtag oder der Wiener Gemeinderat! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist keine Stätte für sozialromantische Traumtänzerei, sondern hier geht es um die Realität, hier geht es um Menschen (Abg. Birgit Hebein: Ja, es geht um Menschen!), hier geht es um Steuergelder, hier geht es um das Budget. Es geht um Sicherheit, soziale Gerechtigkeit. Traumtänzereien, ja, es geht um Menschen, vollkommen richtig, aber Traumtänzereien mit Menschen, das ist das wahre Schindluder, das getrieben wird, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist das wahre Schindluder (Beifall bei der FPÖ.), die Verkennung der Realität. Traumtänzer mögen zwar ihren Traum tanzen, aber sie tanzen sich nur selten ins Zentrum der realen Wünsche. Das sind die wahren Traumtänzer und das sind Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN und leider auch großteils von der SPÖ. Aber es geht um Menschen, vollkommen richtig. Sie sprechen so oft von sozialer Gerechtigkeit, sozialer Sicherheit, das haben wir heute in diesem schönen Plädoyer von der Frau Hebein gehört. Neiddiskurs hat sie angesprochen. Neiddiskurs. Nein, das ist kein Neid. Erklären Sie einmal einem Mindestpensionsbezieher, der jahrzehntelang gearbeitet hat und, sagen wir, 900, 940 EUR Pension bekommt, dass einer, der ein paar Monate hier ist, plötzlich 840 EUR bekommt, nie was eingezahlt hat, eine Wohnbeihilfe bekommt, ein Gratis-Öffi-Ticket bekommt, gratis Bädereintritt bekommt, und so weiter, und so fort. Erklären Sie das den Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, egal, ob es Wiener sind oder Zuwanderer (Beifall bei der FPÖ.), die eingezahlt haben. Das ist Ihre Traumtänzerei! Sie haben ja ein wunderschönes Geständnis abgelegt, Frau Hebein, ein Geständnis Ihrer Unfähigkeit, Ihrer Verantwortungslosigkeit, indem Sie gesagt haben, es gibt über 250.000 Menschen in Wien, die von Armut betroffen sind (Aufregung bei Abg. Birgit Hebein.), und über 50.000 Kinder, die von Armut betroffen sind. Wer sitzt denn seit sechs Jahren in der Regierung? Die GRÜNEN mit der SPÖ! Sie haben es verschuldet, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Armut, die tagtäglich steigt! (Beifall bei der FPÖ.) Sie sind der Verursacher der Armut! Und dann stellen Sie sich her und wollen Symptome bekämpfen, deren Ursachen Sie nicht bereit sind zu bekämpfen! Das ist Ihre Unfähigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihre Unfähigkeit! (Beifall bei der FPÖ.) Und dann kommen Sie her, anstatt einmal wirklich ehrlich herzugehen und zu sagen, wir bekämpfen einmal die Armut an den Wurzeln. Es gibt genügend Menschen in Wien, die von der Armut betroffen sind. Wo sind die Wurzeln? Schlechte Wirtschaftspolitik, schlechte Arbeitsmarktpolitik, schlechte Bildungspolitik, alles SPÖ- und GRÜNE- Ursachen. Nein, stattdessen gehen Sie her und importieren noch mehr Armut! Ich meine, Entschuldigung, was ist das? Jeder normale Mensch greift sich hier auf den Kopf. (Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Ja, wir haben Armut und anstatt sie zu bekämpfen, importieren Sie noch mehr Armut! Das ist doch nicht verständlich. Das geht sich auch rein rechnerisch nicht aus. Wir haben die letzten Tage das Budget diskutiert. Wir haben ein Budgetdefizit, zwei Drittel verschuldet von der illegalen Zuwanderung, die Sie einladen, weil Sie den Menschen zu verstehen geben, dass Wien der Bankomat für die ganze Welt ist. Das müssen wir abstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Allein das Schindluder, das damit getrieben wird. Ich habe jetzt hier ein paar Beispiele vom Verwaltungsgericht. (Der Redner zeigt Unterlagen.) Da kriegen Menschen, die vielleicht vor zehn Jahren anspruchsberechtigt waren, aber jetzt nicht mehr, bekommen ungeprüft die Mindestsicherung ausbezahlt, obwohl nach bestehender Rechtslage der Anspruch nicht mehr besteht. Da gibt's zig Beispiele, Frau Hebein. Da können Sie ruhig den Kopf schütteln. Oder ungeprüfte Angaben, auch ganz klar festgestellt vom Verwaltungsgericht, auch straf- und rechtswidrig ausgezahlt. Obwohl jemand die Rot-Weiß-Rot-Karte besitzt, das heißt, eigentlich ein Leistungsträger sein sollte, eigentlich völlig absurd, bekommt er die Mindestsicherung, und so weiter, und so fort. Da sind viele Beispiele Pars pro Toto. Dass Sie bei dem Schindluder, das hier betrieben wird, auch seitens der MA 40, wo die Frau Wehsely sich in den sicheren Hafen von Siemens gerettet hat, weil sie politisch und womöglich auch rechtlich verantwortlich ist, dass zig Tausende Euro an Menschen ausgezahlt wurden, die es nicht brauchen und auch nicht bekommen sollten laut geltender Rechtslage, das ist Ihre Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Wir sagen, soziale Sicherheit ja, aber soziale Sicherheit sollte auch soziale Treffsicherheit heißen und sollte nicht heißen, noch mehr Armut nach Wien zu importieren. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Mörk zum Wort gemeldet. Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Besuchergalerie! Soziale Sicherheit geht uns alle an. Das ist das Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Aber offensichtlich für nicht alle in diesem Saal, wenn ich mir meine Vorredner angehört habe, den Herrn Blümel und den Herrn Gudenus. Und die Behauptung, Leute beziehen, ohne dass sie Anspruch haben, will ich auf das Schärfste zurückweisen. Mindestsicherung erhalten nur die Personen, die Anspruch haben und die Voraussetzungen erfüllen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Aufregung bei der FPÖ.) Kürzen, deckeln, ausgrenzen, Neid schüren, eine Bevölkerungsgruppe gegen die andere ausspielen, Symbolpolitik auf dem Rücken der Ärmsten, das ist der Ansatz von ÖVP und FPÖ, nicht von Rot-Grün in Wien. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Soziale Sicherheit bedeutet, für alle in unserer Stadt da zu sein, ihnen Chancen und Perspektiven zu geben und sie zu befähigen, ihr Leben wieder eigenständig zu meistern, oder wenn sie dazu nicht in der Lage sind, weil sie krank und alt sind, ihnen ein entsprechendes Auskommen zu sichern. Soziale Sicherheit heißt aber auch, den sozialen Frieden in unserer Stadt sicherzustellen, und davon profitieren alle Wienerinnen und Wiener. Ich möchte nicht in einer Stadt leben, in der Menschen nicht wissen, wie sie überleben können, wo Menschen vielleicht ihre Miete nicht zahlen können. Denn was wären die Folgen? Obdachlos und Kriminalität! Ich möchte das nicht in Wien. Schauen wir in vergleichbare Großstädte, wie es dort ausschaut. Die rot-grüne Stadtregierung hat sich ganz bewusst bei der neuen Mindestsicherung für den inklusiven Weg der Sozialpolitik entschieden, Perspektiven geben und Chancen geben durch aktive Arbeitsmarktpolitik. Die Frau Stadträtin hat es heute schon in der Fragestunde beantwortet, das Herzstück der Wiener Mindestsicherung ist Arbeitsintegration. 6.700 Plätze wurden gemeinsam mit PartnerInnen wie AMS und WAFF geschaffen. Auch die Wiener Ausbildungsgarantie ist ein wirksames Instrument in diese Richtung und von der profitieren viele junge Menschen in dieser Stadt. Aber auch Motivation und Anreize stehen im Vordergrund. Es wurde schon erwähnt, Bonussystem, Beschäftigungsbonus, Arbeit und Leistung soll sich auszahlen. Aber natürlich haben auch Bezieherinnen und Bezieher Pflichten und diese wurden in der neuen Mindestsicherung erweitert und präzisiert. Das heißt, alle müssen aktiv an Arbeitsmaßnahmen teilnehmen. Sie müssen aktiv an Wertekursen, Deutschkursen teilnehmen, wenn es zum Beispiel um Menschen geht, die auf Grund ihrer Flucht zu uns gekommen sind und als Flüchtlinge anerkannt wurden. Das heißt, die Bezieher müssen sich auch aktiv beteiligen. Aber sie bekommen auch Unterstützung von uns, erstmalig auch wesentlich intensivere sozialarbeiterische Unterstützung, um sie auch zu befähigen und entsprechend zu unterstützen. Die rot-grüne Stadtregierung hat sich ganz bewusst bei der neuen Mindestsicherung für den inklusiven Weg der Sozialpolitik entschieden. Aber da geht es nicht nur, und das wurde schon heute und auch am Montag beim Rechnungsabschluss ganz klar gemacht, um Arbeitsintegration. Da geht es auch um eine starke Bildungspolitik, um eine starke Lohnpolitik. Arbeiten muss sich wieder auszahlen und deshalb noch einmal die Forderung, den Mindestlohn endlich auf 1.500 EUR anzuheben! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Aber es geht auch um qualitätsvolle Arbeitsplätze, keine prekären Beschäftigungsverhältnisse, sondern Arbeitsverhältnisse, von denen die Menschen auch leben können. Schlussendlich ist die soziale Sicherheit auch eine Frage der Gerechtigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Korosec zum Wort gemeldet. Bitte. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe junge Freunde auf der Galerie! Da ist gleich eine dementsprechende Bewegung. Jetzt seht ihr, was sich da im Rathaus tut. Meine Damen und Herren, und Frau Hebein und Frau Mörk: Soziale Sicherheit geht uns alle an, das ist keine Frage. Aber wir brauchen auch Gerechtigkeit für die Leistungswilligen. Erklären Sie einem Angestellten mit 2 Kindern, der 1.500 netto im Monat verdient, die Frau ist zu Hause, dass er um 60 EUR weniger bekommt als die 2 Mindestsicherungsbezieher, auch mit 2 Kindern, mit Mobilpass und allem Drum und Dran. (Abg. Kurt Wagner: Weil die Arbeitgeber so wenig zahlen, Frau Kollegin! Sie als Zentralbetriebsrätin müssen das ja wissen!) Bitte, 60 EUR weniger, Herr Kollege! Wenn Sie da von Gerechtigkeit sprechen! (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren! Immer mehr Bundesländer haben in den letzten Jahren ja erkannt, wir brauchen eine neue Gerechtigkeit im Sozialsystem. (Abg. Kurt Wagner: Ja, weniger zahlen! Weniger zahlen! - Aufregung bei den GRÜNEN.) Nur Wien ist anders. Diese Wiener rot-grüne Regierung verschließt die Augen vor der Realität, obwohl der Stadt eh schon das Wasser bis zum Hals steht. Das haben wir ja beim Rechnungsabschluss alles erlebt. Daher werden ... (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Mindestpension 12.000!) Die Minireform, die jetzt kommt. ist ein erster Schritt. Alles, was getan wird, ist positiv. Aber es ist eine Minireform und es wird nicht ausreichen, dass nicht weiterhin all jene nach Wien kommen, die möglichst viel bekommen wollen und möglichst wenig leisten wollen. Das werden Sie mit dieser Minireform nicht erreichen. (Beifall bei der ÖVP.) Und Rot-Grün leistet damit Vorschub für die Hängematte und nicht für das Sprungbrett in den Arbeitsmarkt (Aufregung bei Abg. Birgit Hebein und Abg. Mag. Rüdiger Maresch.), nicht in den Arbeitsmarkt, Frau Hebein, auch wenn Sie träumen. Sie träumen ja immer wieder, Sie sehen die Realität nicht. (Abg. Mag. Barbara Huemer: Wie viel Einkommen haben Sie? - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Über die Mindestpension reden! 12.000 EUR!) Der Rechnungshof hat mit seiner Kritik mehr als eindeutig einen klaren Handlungsauftrag gegeben. Herausgekommen sind ein paar kleine Schritte. Wien hat neben dem AMS auch den WAFF, bitte, das muss man ja auch sehen. Trotzdem haben Sie die höchste Arbeitslosenrate in Österreich. Das sollte Ihnen auch einmal zu denken geben! Wo ist Ihre Arbeitsplatzpolitik? Wo ist Ihre richtige Wirtschaftspolitik? Wo ist Ihre Bildungspolitik, um das alles zu verhindern? (Beifall bei der ÖVP.) Die Arbeitslosenrate in Wien bei Jugendlichen ist fast nicht zu glauben, bitte: 34,4 Prozent aller arbeitslosen Jugendlichen leben in Wien, 34 Prozent! Da sollten Sie was tun! Da hätten Sie schon viele Jahre Zeit gehabt, etwas zu machen. Das machen Sie nicht. Sie reden natürlich nur von Lohnerhöhung, weil da ist die Wirtschaft da, die soll zahlen. Aber Sie selbst ... (Abg. Kurt Wagner: Ja, gerechte Löhne! Gerechte Löhne zahlen! Nicht nur zahlen, gerecht zahlen! Gerechte Löhne!) Bitte, über Gerechtigkeit reden wir. Aber was Sie als Gerechtigkeit sehen, das ist bei Gott nicht Gerechtigkeit! (Beifall bei der ÖVP. - Weitere Aufregung bei Abg. Kurt Wagner und Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Meine Damen und Herren! Eine gute, eine gute Sozialpolitik ... Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Bitte die Zwischenrufe ein bisschen zu mäßigen. Abg. Ingrid Korosec (fortsetzend): Ich habe nur fünf Minuten. Ja, das ist unfair. Aber das gehört auch offenbar zur Grünen Fraktion. (Weitere Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine gute Arbeitsplatzpolitik ist die beste Sozialpolitik. Schreiben Sie sich das hinter die Ohren! Diese Aufgabe erfüllen Sie nicht! Statt in Wien für eine effiziente Standort- und Wirtschaftspolitik zu sorgen, ist Ihnen Sozialmarktpolitik viel wichtiger. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung war immer als Hilfe zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gedacht und dazu stehen wir. Das ist natürlich notwendig für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Aber in Wien ist sie zum arbeitslosen Grundeinkommen verkommen, und das darf es nicht sein! (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben unsere Vorschläge immer wieder eingebracht, um die direkte Zuwanderung in das Sozialsystem zu verhindern. Rot-Grün, wachen Sie endlich auf und sorgen Sie für mehr Gerechtigkeit für die Leistungswilligen! (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Huemer zu Wort gemeldet. Bitte. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Danke. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Wiedersehen, ihr Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne! (Die Besucherinnen und Besucher verlassen die Galerie.) Willkommen auch alle, die via Livestream bei der Debatte "Soziale Sicherheit geht uns alle an - Neue Mindestsicherung in Wien" mit dabei sind. Also ich möchte vorweg einmal sagen, wir GRÜNEN wollen das bedingungslose Grundeinkommen nicht. Das grüne Modell schaut ganz anders aus. Es ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung und hat auch nichts damit zu tun, wie hier in Wien die Mindestsicherung ausgestaltet ist. Wir GRÜNEN haben hier einen ganz anderen Zugang zur sozialen Sicherung. Das ist das eine. Das andere ist, ich habe hier bisher sehr viel Phrasendrescherei gehört. Ich empfehle wirklich, der Sommer kommt, nehmen Sie sich zwei Lektüren zur Brust. Die eine ist der Sozialbericht und die andere eine WIFO-Studie. Beide zeigen ganz klar und ganz eindeutig, wie die Wege in die Armut erfolgen. Die Wege in die Armut erfolgen (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Über Rot-Grün) einerseits durch Geburt, Kinder können nichts dafür. Durch die Herkunft, man kann es sich nicht aussuchen, wo man auf die Welt kommt. Man kann es sich oft auch nicht aussuchen, ob man krank wird und einen dann der Arbeitsmarkt ausspuckt. Man kann es sich auch nicht aussuchen, welches Geschlecht man hat, denn auch Frauen sind von Armut, und davon reden wir heute am stärksten, betroffen, wenngleich auch hier in Wien die Zahlen auf Grund veränderter (Abg. Dominik Nepp: Das ist aber jetzt nicht Gender Mainstreaming!) Entwicklungen statistisch anders ausschauen, aber de facto ist es so. Ein ganz wesentlicher Faktor für Verarmung ist das der Mindestsicherung vorgelagerte System. Was meine ich damit? Das vorgelagerte System ist die Erwerbsarbeit. Wie kann sich jemand existenziell absichern? Das ist über Erwerbsarbeit, und dementsprechend werden unsere Angebote auch verstärkt. Es ist nicht so, dass bislang hier nichts passiert ist. Zukünftig werden wir unsere Anstrengungen noch verstärken und ganz bewusst in die Richtung gehen, hier noch mehr Angebote zu machen und hier noch einmal ganz genau hinzuschauen, was Menschen in der Mindestsicherung brauchen. Denn die unterschiedlichen Lebenslagen erfordern nicht ein Pauschalangebot, sondern ganz konkrete bedarfsorientierte Angebote. Wenn wir hier von Armut reden, dann reden wir auch immer von Reichtum. Bei der Mindestsicherung reden wir von 837 EUR. Ich finde es sowas von zynisch, nur bei der Mindestsicherung von Steuergeld zu reden, denn wir alle hier beziehen unser Geld aus Steuergeldern. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Reden wir von den 940- EUR-Pensionen! Reden wir von den 940-EUR-Pensionen!) Sie, Herr Gudenus, haben über 8.000, das mehr als Zehnfache! Auch hier wurde von Peanuts geredet, bei einem Einkommen von über 10.000. Also das ist derartig zynisch. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Reden wir von Mindestpensionen! 940 EUR! - Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Das ist derartig zynisch, hier Menschen zu diskreditieren, die ins letzte soziale Sicherungsnetz abgleiten müssen, weil wir Ihnen keine Erwerbsarbeit bieten, weil es keinen Mindestlohn gibt, weil wir einen Arbeitsmarkt haben - (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: 4.000 km Afghanistan-Österreich!) Herr Gudenus, Ihre Redezeit ist zu Ende! (Beifall bei den GRÜNEN.) -, weil wir einen Arbeitsmarkt haben, der einen Teil der Menschen immer stärker in diesen flexibilisierten, prekären Bereich drängt. Das alles können Sie in den Studien nachlesen. Und Sie können auch nachlesen, dass der Reichtum in Österreich wächst und wächst. Erfreulicherweise ist ja Österreich das viertreichste Land in der EU. Die Reichtumszahlen zeigen, nicht nur Armut wird vererbt, sondern auch Reichtum (Zwischenruf von Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch.) wird vererbt, und dass hier bei den Erben die Zahl derer steigt, die das Vermögen weitergeben können. Denn das ist der essenzielle Punkt: Über Erwerbsarbeit wird man nicht reich, aber über Vermögen. Aber hier gibt es vehemente Verweigerung, Vermögenssteuern, Erbschaftssteuern einzuführen. Und noch ein dritter Punkt zum Thema Steuern. Österreich ist säumig auf Grund der ÖVP, möchte ich hier sagen, die EU-Richtlinie in einer Reform des Vergabegesetzes umzusetzen. Diese Säumigkeit, meine Damen und Herren, wird uns Millionenbeträge in dreistelliger Höhe kosten! Das ist Steuerverschwendung (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wie viel? Genau wie viel? - Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Wie viel? Wie viel?) und das ist wirklich bewusst in Kauf genommener Raub an der Bevölkerung! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Die Wiener Mindestsicherung, wie sie kommen wird, ist definitiv eine inklusive, denn sie geht uns alle an. Es ist genug da, es reicht für uns, es reicht für uns alle. Und stoppen Sie diese Neiddebatten! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Seidl zum Wort gemeldet. Bevor ich ihm das Wort erteile, möchte ich eine weitere Gruppe von Schülern auf der Galerie begrüßen. Sie werden soeben Zeugen einer lebhaften Debatte in der Aktuellen Stunde des Wiener Landtags. (Allgemeiner Beifall.) Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Mag. Huemer! Nur weil man laut ist, hat man nicht unbedingt recht. Und desto lauter Sie wurden, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen (Beifall bei der FPÖ.), desto weniger haben Sie recht gehabt. Sie haben aber einen wunderbaren Satz gesagt (Abg. Mag. Barbara Huemer: Sie waren so laut! Sie waren so laut! Sie waren so laut!), ungefähr in der Mitte Ihrer Rede: "Man kann sich das Geschlecht nicht aussuchen." Sehr geehrte Frau Magister, das hat sich gestern doch ein bissel anders angehört, oder? Heute kann man sich plötzlich das Geschlecht nicht mehr aussuchen. Gestern hat man sich's noch aussuchen können. (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei Abg. Mag. Barbara Huemer und Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely.) Meine Damen und Herren! Aktuelle Stunden, die die GRÜNEN vorgeben, entwickeln sich wirklich rund um die Uhr und immer mehr zu Märchenstunden. Jetzt haben wir ganz zu Beginn die Frau Hebein erleben dürfen, die uns erklärt hat, wir haben 200.000 Mindestsicherungsbezieher. Jetzt weiß ich, Rot und Grün hat es nicht so mit den Zahlen, es sind 191.141. Ich weiß, das ist zwar knapp an den 200.000 oder wahrscheinlich haben wir eh schon 200.000, aber wenn man hier schon Zahlen nennt, Frau Hebein, dann sollte man schon genau sein. (Aufregung bei Abg. Birgit Hebein.) Aber es ist Ihnen ja bitte egal, ob wir 9.000 mehr oder weniger haben. Das ist ja das Problem. Und dann kam noch eine Zahl, 50.000 Kinder und Jugendliche. Ich habe jetzt extra nachgeschaut, weil wir eine Anfragebeantwortung dankenswerterweise von der Frau Landesrätin bekommen, es sind 59.601. Also auch da haben wir ein bissel ein Problem mit der Zahl. Und, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Hebein, Sie haben ja auch von Hartz IV gesprochen, Hartz IV möchte niemand. Also ich glaube, Sie werden hier herinnen niemanden finden, der sagt, Hartz IV ist toll, Hartz IV wollen wir haben. Wissen Sie, wer das in Deutschland eingeführt hat? Rot und Grün, meine Damen und Herren! Rot und Grün haben das in Deutschland eingeführt! (Beifall bei der FPÖ.) Und das, was Sie machen, Sie von den GRÜNEN vor allem, Sie sind am besten Weg dorthin, das leider Gottes auch in Wien installieren zu wollen. Unglaublich, was man sich da heute anhören muss. (Aufregung bei Abg. Mag. Barbara Huemer.) Wir haben 6 Milliarden EUR Schulden in Wien! Vor allem die jungen Damen und Herren wird das wahrscheinlich irgendwann einmal beschäftigen müssen. Wir haben 6 Milliarden EUR Schulden, das ist ein Sechser mit 9 Nullen dahinter, und jedes Jahr kommen 500 Millionen EUR neu dazu. Das ist die Realität. Wisst ihr, wer das zahlen muss? Irgendwann einmal ihr! Das ist das Problem. Und wisst ihr, warum? Weil Rot und Grün es einfach nicht kann. Das ist das Riesenproblem. (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei den GRÜNEN.) Wir haben ja heute in der Früh auch bei der Anfragebeantwortung ganz, ganz interessante Sachen gehört, dass Rot und Grün die Mindestsicherung heute in Wien nicht evaluiert, so wie es sehr viele Bundesländer gemacht haben, wie Niederösterreich oder Oberösterreich. Und wisst ihr, warum Wien das nicht macht? So ist es uns erklärt worden: Weil wir dann die Obdachlosen haben. Dann gib es die Obdachlosigkeit in Wien. Dann steigt die Kriminalität in Wien. Liebe Freunde, habt ihr schon in letzter Zeit einmal irgendwo gehört oder gelesen, dass in Niederösterreich in St. Pölten oder in Oberösterreich in Linz die Obdachlosigkeit steigt? Ich nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Aber ich habe mir jetzt ganz kurz die Kriminalstatistik angesehen. Wissen Sie, wo die Kriminalität am meisten steigt? Sie steigt selbstverständlich in Wien. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Steuerflüchtlinge! Steuerflüchtlinge!) Das ist das Problem. (Beifall bei der FPÖ.) Und weil wir schon bei den Oberösterreichern sind, da heißt es ja immer, das System, das dort gemacht wird, das ist so furchtbar und so unsozial und so unmenschlich. Wisst ihr, wer unter anderem in Oberösterreich ebenfalls in der Regierung sitzt? Die GRÜNEN! Und wisst ihr, wer noch drinnen sitzt? Die Sozialdemokraten, die Sozialisten! (Aufregung bei Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely.) Und wissen Sie, wer der Soziallandesrat in Oberösterreich ist? Die sozialistische Soziallandesrätin. Das ist diese Dame, die dieses unglaublich furchtbare System exekutieren muss und die das, glaube ich, auch gerne macht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als letzter Redner dieser Aktuellen Stunde ist Herr Abg. Florianschütz zum Wort gemeldet. Ich bitte darum. Abg. Peter Florianschütz (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler! Vorweg Entschuldigung für den Ton, der hier herinnen herrscht. Das ist nicht immer so. Aber heute war es ein bissel schlimm (Aufregung bei der FPÖ.), genau, genau. Und schlimm ist, wenn man sich für den Ton dann noch berühmt. Das ist die Schande dabei. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um eines aus der Sicht der Sozialdemokratischen Partei klarzustellen: Für uns ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung eine notwendige Notlösung, um Armut zu verhindern. Das Ziel ist die Vollbeschäftigung. Wir hätten gerne, dass alle Menschen einen ordentlichen Arbeitsplatz mit einem ordentlichen Einkommen haben, von dem sie leben können und nicht abhängig von der Allgemeinheit sind. Und ich freue mich, dass heute Schülerinnen und Schüler der HAK BFI da sind. Ich kenne die Schule gut und weiß, dass dort mit einem Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund von über 80 Prozent eine hervorragende Arbeit geleistet wird. Ihr verdient zwar nichts im Sinne von Geld, aber ihr kriegt eine gute Ausbildung. Und die Chance, dass ihr einmal einen guten Arbeitsplatz haben werdet, ist hoch. Das führt mich dann zur Frage der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, gerade am Beispiel der Absolventinnen und Absolventen beispielhalber der Handelsakademie des Berufsförderungsinstitutes. Wenn ihr mit der Schule fertig seid und Matura gemacht habt, werden einige von euch ins Versicherungswesen oder ins Geld- und Kreditwesen gehen, in Banken. Und der Wunsch, der an uns herangetragen worden ist, ist der, dass wir sagen, der Abschluss einer Schule wie der HAK des BFI soll nicht mehr dafür ausreichen, um Angestellter werden zu können. Man soll noch zwei Lehrjahre lernen müssen und nur die Lehrlingsentschädigung verdienen. Ihr könnt euch darauf verlassen, dass wir das bekämpfen werden. Das werden wir nicht machen. Aber das wäre dann der Weg in die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, denn die überwiegende Mehrzahl der Menschen, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, beziehen sie zusätzlich zu ihrem Einkommen, das so gering ist, dass man davon nicht ordentlich leben kann. Die bessere Idee wäre natürlich, dass man ordentliche Löhne und Gehälter zahlen würde. Dann würde der Anteil der BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung deutlich sinken. In dem Zusammenhang auch eine Information: In diesem Haus darf man nicht sagen, dass jemand lügt. Das geht nicht, da kriegt man einen sogenannten Ordnungsruf, also man wird zusammengeschimpft. Darum sage ich das jetzt in Bezug auf den Herrn Abg. Blümel und den Herrn Abg. Gudenus auch nicht. Ich merke nur an, dass ich den Eindruck habe, dass sie sich von der Wahrheit weit entfernen (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.), beispielhalber bei dem Exkurs zur Rot-Weiß-Rot-Card. Da gibt es ein Urteil, die Rechtslage war nicht klar, stimmt. Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Wien, das festlegt, dass jemand, der eine Rot-Weiß-Rot-Card hat, keine Bedarfsorientiere Mindestsicherung beziehen darf, und so verhält sich auch die Behörde. Ich habe mich jetzt extra erkundigt, dementsprechend ist die Behördenpraxis. Die Wortmeldung war, ich sage jetzt nicht, für was sie war, aber man kann sich´s denken. In dem Zusammenhang, wenn wir über die Frage von Arbeitslosigkeit in Wien reden, die mich sehr bekümmert und es ist unser Ziel, sie wegzubringen, nur zur Information: Die Wirtschaft der Stadt Wien schafft 270.000 Arbeitsplätze für Bürgerinnen und Bürger aus Niederösterreich und dem Burgenland. Also so ist es ja auch nicht, dass da nichts passiert. Wollen Sie jetzt allen Ernstes fordern, dass wir an der Grenze Wiens die Pendler fragen, sind Sie Wiener, und sie dann der Stadt verweisen, damit die WienerInnen diese Arbeitsplätze kriegen? Das ist ja nicht Ihr Wunsch! Ich meine, ich frage mich ja manchmal, was aus der ÖVP geworden ist. Wirtschaftspartei ist die irgendwie keine mehr. Das ist ja eigentlich arg, möchte ich schon sagen. Worum geht´s uns? Es geht uns darum, dass wir ein Modell geschaffen haben, und das ist der erste Schritt, das ist noch nicht fertig. Das jetzige Gesetz der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist der Schritt in eine richtige Richtung, dem weitere folgen werden, weil im politischen Prozess immer adaptiert werden muss. Wenn man es sachlich macht, und da bemühe ich mich jetzt schon sehr darum, dann kann es auch von Erfolg getragen sein. Wir wollen fordern und fördern. Wir versprechen, dass niemand in die Armut gehen muss. Darum haben wir die Bedarfsorientierte Mindestsicherung auch nicht gekürzt im Gegensatz zu anderen Ländern, weil 837 EUR inklusive Miete nicht die Hölle ist, möchte ich sagen. Jetzt kann man schon sagen, mit 500 EUR kann man auch leben, ja eh, aber das ist nicht unser Ziel. Unser Anspruch ist, dass die Leute so gut und würdig leben, dass sie sich nicht fürchten müssen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Darum haben wir ein Modell von Fordern und Fördern. Es ist ja nicht wahr, dass bis jetzt nichts geschehen ist. Entschuldigung, wir haben eine Ausbildungsgarantie in dieser Stadt. Wir haben die Möglichkeit der Ausbildung bis 18. Wir führen eine Menge überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Wir fördern über das AMS und über den Wiener ArbeiternehmerInnen Förderungsfonds jede Menge Beschäftigungsinitiativen. Wir bringen tausende Menschen in Arbeit und Brot. Wir versprechen, dass wir 10.000 Jugendliche aus der Arbeitslosigkeit herausholen werden, und darauf sind wir stolz. Und da können Sie den Kopf schütteln, was Sie wollen. Wir sind darauf stolz und Sie werden das auch nicht wegreden, keine Frage! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie entfernen sich auch von der Wahrheit, Herr Kollege!) Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Bitte um den Schlusssatz. Abg. Peter Florianschütz (fortsetzend): Dass wir im Programm 10.000 Jugendlichen eine Beschäftigung bringen wollen, das steht im Konzept, Herr Kollege Kowarik, definitiv. Und Sie können mich ja in einem Jahr dann messen. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende. Abg. Peter Florianschütz (fortsetzend): Da ich auf Grund der Insistierung der Opposition aufgehalten worden bin, komme ich zum Schluss und darf Ihnen versichern, meine Damen und Herren und gerade Ihnen, dass Sie sich auf uns verlassen können. Wir werden dafür sorgen, dass hier niemand arm ist (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Dass die Armut bleibt!) und dass Arbeitsplätze geschaffen werden. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Mit einem langen Schlusssatz ist diese Aktuelle Stunde beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen drei, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien fünf und des NEOS-Rathausklubs fünf schriftliche Anfragen eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde der Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt. Die Abgeordneten Mag. Juraczka, Korosec und MMag. Dr. Kugler haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Reform der Wiener Mindestsicherung eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Frauen zu. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10 und 8 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vergehen. Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 für die Jahre 2014 und 2015. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten. (Abg. Kurt Wagner: Es gibt keine Meldung!) Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2016 des Verwaltungsgerichtes Wien und ich darf den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien, Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Ich habe als Berichterstatter den Herrn ... Gibt es einen Berichterstattertausch, weil den habe ich hier nicht vorgesehen? Ich habe als Berichterstatter Herrn Amtsf. StR Czernohorszky hier stehen. Aber ich sehe, Frau Kollegin Mag. Krotsch ist Berichterstatterin. - Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Wiederkehr zum Wort gemeldet. Bitte. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtshofes! Danke für diesen sehr, sehr klaren Bericht. Ich lobe mir im politischen Umfeld Berichte, die die Sachen beim Namen nennen und nicht nur schönreden oder Sachen verdeckt ansprechen, wenn es Probleme gibt. Hier gibt es eine sehr, sehr eindeutige Sprache vom Verwaltungsgerichtshof und die sollten wir hier in diesem Haus auch ernst nehmen und daraus auch Schlüsse ziehen, weil die Lage von Jahr zu Jahr schlechter wird. Wir hatten letztes Jahr schon die Situation, dass wir ernsthaft darüber gesprochen haben, ohne dass sich etwas getan hat, sondern die Lage eigentlich noch schlimmer geworden ist. Es zeigt sich im Bericht und in der täglichen Arbeit, dass es personelle Engpässe gibt, dass die Zahl der Rückstände wächst, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer ansteigt. Bei der Richterbestellung hat noch immer der Magistrat das letzte Wort. Das sind alles Bereiche, wo wir als NEOS dringend Veränderungsbedarf sehen, wo aus Rechtsstaatsperspektive Handlungsbedarf ist, und das ist keine Struktur von Gerichten, wie ich sie mir in einer modernen Demokratie auch vorstelle. (Beifall bei den NEOS.) Nun zum Bericht. Der Bericht spricht von einer zugespitzten Situation in der Arbeitsbelastung für die Angestellten beim Verwaltungsgericht. Vor allem auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern ist es in Wien untragbar. Vor allem auch deshalb, weil die Rechtspfleger nur noch in einem eingeschränkten Bereich unterstützend tätig sein werden, wie wahrscheinlich vielen bewusst ist, aber hier nicht die Schritte gezogen worden sind, um personell zu unterstützen. Besonders gravierend wäre eine Budgetkürzung gewesen und war ja im Rahmen von WiStA im Gespräch, konnte zum Glück abgewandt werden. Aber wie es für die Zukunft ausschaut, ist auch noch nicht klar. Auch das wird im Bericht auf Seite 11 angemerkt. Die Ausstattung von nichtrichterlichem Personal ist bei Weitem nicht ausreichend. Hier braucht man eine dringende Aufstockung, wie auch auf Seite 8 zu sehen ist. Was auch im Bericht ist, ist das Thema der Unabhängigkeit bezüglich der Richterposten. Dass hier noch immer die Magistratsdirektion, der Magistrat die Letztentscheidung hat, ist inakzeptabel. Das sehen wir genauso wie der Verwaltungsgerichtshof. Hier bräuchte man endlich eine neue Regelung, die wirklich (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Verwaltungsgericht!) - Verwaltungsgericht -, die das trennt. Danke für den Hinweis. Immer wieder gerne, extrem, für das Verwaltungsgericht, ich glaube, es war klar, was gemeint ist, genau. Die Engpässe in den offenen Verfahren, die um 16 Prozent zugenommen haben, sind auf jeden Fall auch ein alarmierendes Zeichen, vor allem, wenn die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zu 313 Tage beträgt, wie man auf Seite 18 auch sieht. Besonders interessant fand ich das Thema MA 35 und die Säumnisbeschwerden, wo die gesetzlichen Bearbeitungsfristen generell kaum eingehalten werden. Die MA 35 kennen wir aus vielen Kontexten. Es überrascht mich hier nicht besonders, dass hier die Fristen nicht eingehalten werden und die Überlastung der MA 35 an das Verwaltungsgericht delegiert wird. Das ist auch nicht hinzunehmen. Was natürlich noch offen ist, ist, wie sich die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte im Zuge der Asylgesetz- Novelle auswirken wird. Hier ist natürlich noch ein großes Fragezeichen und es ist auch noch offen. Was noch angeführt ist, ist die fehlende Budgettransparenz, weil es im Budgetansatz nicht extra ausgewiesen ist. Darauf haben wir auch schon letztes Jahr hingewiesen. Hier bräuchte man eine klarere Budgetplanung, eine transparentere Budgetplanung. Die Probleme sind vielseitig, liegen klar am Tisch. Hier ist Rot-Grün gefordert, endlich auch etwas zu tun. Um das auch ein bisschen anzutreiben, haben wir einen Antrag vorbereitet, den wir einbringen werden betreffend die politische Unabhängigkeit und Transparenz des Verwaltungsgerichtes Wien. Wir wollen eine volle Personalhoheit für das Verwaltungsgericht und ein Ende der politischen Einflussnahme über den Magistrat. Wir wollen zweitens eine volle Budgettransparenz, dass die Stadt genau darlegen soll, wie das Budget aussieht und es auch einen eigenen Posten dafür gibt. Und wir wollen um keinen Preis Einsparungen im Budget und stattdessen eine personelle Ausstattung, damit das Gericht die Arbeit erledigen kann. Diesen Antrag bringe ich ein. (Beifall bei NEOS.) Das waren die Missstände im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien. Ich sehe auch im Bereich der Informationsfreiheit, wie wir es heute in der Fragestunde schon behandelt haben, einen großen Bedarf, etwas auch noch zu tun. Der Bürgermeister hat ja in der Fragestunde gemeint, ja, wenn der Bund nichts tut, können wir in Wien auch nichts machen. Das halte ich eher für eine Ausrede als ein Faktum, weil die Bundesverfassung im Bereich Amtsgeheimnis durchaus auch Spielraum zulässt, wie man es in Wien auch regeln kann. Das zeigt ja, dass es auf Landesebene landesgesetzliche Präzisierungen auch gibt. Nachdem die Initiative auf Bundesebene zur Informationsfreiheit leider zu Grabe getragen worden ist und erst mit der nächsten Regierung überhaupt wieder in den Angriff genommen werden kann, sehen wir den Bedarf, dass man, wie es im Arbeitsübereinkommen auch steht, endlich für Wien auch ein ordentliches Informationsfreiheitsgesetz erlässt, natürlich im Rahmen der bundesgesetzlich zulässigen Voraussetzungen. Hier könnte man in Wien viel weiter gehen. Wir wollen eine transparente Verwaltung und nicht den gläsernen Bürger. Auch hierzu bringen wir einen Antrag ein, dass in Wien Auskunftsbegehren endlich ordentlich beantwortet werden, nicht mehr in den meisten Fällen hintangehalten werden wie zum Beispiel letztens auch im Bereich der Transparenzdatenbank des Bundes. Da gibt es ja eigentlich eine Verpflichtung, dass Wien eine Anfrage dazu auch einspeist. Warum das so ist, da wird auf eine Studie verwiesen, die behauptet, dass das ineffektiv sei. Wenn man diese Studie bekommen möchte, wird auf das Amtsgeheimnis verwiesen, dass die Studie nicht rausgegeben wird. Das ist ja ein Treppenwitz der Politik, den Sie hier machen. Sie behaupten, Sie halten sich nicht an den Koalitionspakt des Bundes, weil es eine Studie gibt, die besagt, dass die Transparenzdatenbank nicht effektiv ist. Wenn man die Studie haben möchte, bekommt man die nicht, weil es datenschutzrechtlich nicht möglich sei. Das ist unmöglich, diese Herangehensweise. Alles, was an Studien mit öffentlichen Geldern finanziert ist, sollte auch für Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Darum bringen wir einen Antrag für ein Informationsfreiheitsgesetz in Wien ein. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich nur der guten Ordnung halber mitteilen, dass der vorgesehene Berichterstatter, Herr Amtsf. StR Czernohorszky, auch tatsächlich wieder übernommen hat. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Ulm. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich kann in die gleiche Kerbe schlagen wie mein Vorredner, und wir werden auch den beiden Anträgen der NEOS gerne zustimmen. Ich glaube, es sollte für uns alle ganz außer Frage stehen, dass die Stadt Wien selbstverständlich für eine ausreichende personelle Ausstattung zu sorgen hat. Dass diese acht Richter und diese juristischen Mitarbeiter sicherlich notwendig sind, die in diesem Tätigkeitsbericht gefordert sind. Dass wir auch für die volle organisatorische Eigenständigkeit des Gerichts eine Verantwortung haben. Dass eine Justizverwaltung, die sowohl vom Präsidenten als auch vom Magistrat vorgenommen wird, sicher kein Idealfall ist. Dass dieses Gericht ein eigenes Budget haben muss, das idealerweise auch selbst verwaltet und selbst vollzogen werden kann, aber im Budget und im Rechnungsabschluss der Stadt Wien zumindest sichtbar gemacht werden muss. Selbstverständlich muss es auch Kompetenz des Präsidenten sein, für die Ausschreibung von Richterdienstposten zuständig zu sein. Und selbstverständlich muss es eine Dienstbehörde nicht nur für die Richter, sondern auch für das Verwaltungspersonal sein. Wenn man diesen Bericht genau liest, und wahnsinnig genau muss man ihn gar nicht lesen, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass dieser Bericht ein Hilferuf ist, ein Hilferuf an den Landtag. Ich glaube, wir sollten uns dessen bewusst sein und sollten die Landesregierung und den Magistrat darum bitten, die Unterstützung dem Gericht zuteil werden zu lassen, das sie auch braucht. Wir finden in dem Tätigkeitsbericht vier Mal die Unabhängigkeit der Gerichte, die gefährdet ist, die sichergestellt werden muss, die gestärkt werden soll. Wir finden ein Mal die Funktionsfähigkeit des Gerichtes, die gefährdet ist. Und wir finden zwei Mal das Wort Alarmsignal. Wenn ich solche Signalwörter in einem Tätigkeitsbericht lese, dann glaube ich, dass die Stadt diese Signalwörter ernst nehmen sollte und reagieren muss. Als Alarmsignal wird gewertet, dass sich die Belastungssituation zugespitzt hat. Wir haben beim Verwaltungsgericht Wien die höchste Pro-Kopf-Arbeitsbelastung von allen österreichischen Verwaltungsgerichten. Trotz gesteigerter richterlicher Leistungszahlen ist die Zahl offener Verfahren weiter angestiegen. Die Entlastung durch die Rechtspfleger, und wir haben das ja in vergangenen Jahren und vergangenen Debatten auch öfter thematisiert, hat leider Gottes nicht so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hat. Die Opposition war immer skeptisch. Wir haben vor einem Rechtspflegergericht gewarnt. Und leider Gottes, muss ich sagen, wurden jetzt unsere Bedenken durch die Wirklichkeit bestätigt. Es ist absolut notwendig, dass das Gericht materiell und personell ausreichend ausgestattet ist. Weitere Budgetkürzungen sind sicherlich nicht denkbar. Es ist zu befürchten, dass sich die Verfahrensdauer verlängert, dass die Qualität der Erledigungen leidet und dass der Rechtsschutz nicht im erforderlichen Ausmaß gewährleistet ist. Die Funktionsfähigkeit wird in dem Tätigkeitsbericht ausdrücklich angesprochen. Es ist die Funktionsfähigkeit nicht richtig gewährleistet, wenn es kein eigenständiges Budget gibt. Das ist natürlich nachvollziehbar. Man braucht klare organisatorische und budgetäre Vorgaben und man braucht eine Eigenständigkeit, in der man agieren kann. Es muss daher unbedingt passieren, dass dieses Budget zumindest im Budget und im Rechnungsabschluss gesondert ausgewiesen wird. Derzeit gibt es keinen eigenen Ansatz für so eine riesige Einheit wie das Verwaltungsgericht Wien. Man kann sich ja ausrechnen, wir haben da Personal in der Größenordnung von, sage ich jetzt einmal, rund 100 Personen. Man kann sich also leicht ausrechnen, welch großer Betrag für diese Einrichtung zur Verfügung gestellt werden soll. Dass dieser Betrag einfach in der Geschäftsgruppe 0 der Magistratsdirektion aufgeht, ist für mich nicht nachvollziehbar. Die gerichtliche Unabhängigkeit ist im Zusammenhang mit dem Präsidenten als Dienstbehörde angesprochen. Es ist keine volle gerichtliche Unabhängigkeit gewährleistet, wenn der Präsident nicht auch Dienstbehörde über das Verwaltungspersonal sein kann. Es kann ja nicht wirklich wahr sein, dass der Magistrat Dienstbehörde für die Mitarbeiter der Richter ist. Es soll ja der Magistrat geradezu überprüft werden, in den meisten Fällen durch das Verwaltungsgericht Wien. Da überprüfe ich aber eine Behörde, die in Wahrheit die Dienstaufsicht über meine Mitarbeiter hat. So stelle ich mir das unabhängige Funktionieren eines Gerichtes nicht vor! Wir haben noch einmal die Unabhängigkeit des Gerichtes angesprochen und zwar bei der Ausschreibung der offenen Richterdienstposten. Hier ist davon die Rede, dass es einen die Unabhängigkeit des Gerichtes beeinträchtigenden Einflussbereich des Magistrats gibt. Das sind schon sehr deutliche Worte, die hier gefunden wurden. Ich wurde schon darauf angesprochen, dass die Belastungszuspitzung darauf zurückzuführen ist, dass die Rechtspfleger jetzt weniger Angelegenheiten erledigen dürfen. Hier gibt es also eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Die dürfen statt 3.563 Angelegenheiten nur noch 1.162 bearbeiten, eine Differenz von über 2.000 Angelegenheiten. Dass die durch die Richter nicht leicht aufgefangen werden kann, ist nachvollziehbar. Das Wort Alarmsignal taucht in Zusammenhang mit dem Anstieg der offenen Verfahren um 16 Prozent von 7.535 auf 8.724 im Jahr 2016 auf, was auch auf die Säumnisbeschwerden zurückzuführen ist, vor allem und stark auf die Säumnisbeschwerden, und da wiederum im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts. Wir haben ja einen vernichtenden Rechnungshofbericht über die Abteilung, die mit Staatsbürgerschaftsangelegenheiten befasst ist, einen vernichtenden Bericht des Stadtrechnungshofes. Es geht dort drunter und drüber, mussten wir lesen. Und so überrascht es auch nicht, dass gerade in dem Bereich der Magistrat eine Delegation der Entscheidung vornimmt, nämlich vom Magistrat zum Verwaltungsgericht Wien in nicht weniger als 117 Angelegenheiten. Das ist natürlich problematisch, denn es sollte schon die Behörde entscheiden, die dafür zuständig ist, und das ist der Magistrat. Diese Arbeitsverlagerung ist kompetenzrechtlich nicht vorgesehen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass auf die Art und Weise eine ganze Rechtsschutzinstanz dem Betroffenen genommen wird. Stärkung der gerichtlichen Unabhängigkeit wird noch einmal vom Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Novellierung des Organisationsgesetzes VGWG verlangt, und in Zusammenhang mit den Ausschreibungen der Richterdienstposten und in Zusammenhang mit dienstrechtlicher Zuständigkeit für das Verwaltungspersonal. Noch einmal ist davon die Rede, dass die Stärkung der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichtes durch einen eigenen Budgetansatz notwendig wäre. Sehr geehrte Damen und Herren! Deutliche Worte, deutlicher Bericht, deutlicher Auftrag an uns Landtagsabgeordnete, aber ein noch deutlicherer Weckruf, der eigentlich an die Landesregierung ergehen sollte. Wir haben ja nur ganz beschränkte Möglichkeiten der Einflussnahme. Ich beobachte die Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich jetzt schon viele Jahre. Diese Entwicklung war nicht immer friktionsfrei. Ich kann mich noch an Diskussionen mit dem Landtagspräsidenten Hatzl in der Vergangenheit erinnern. Es war nicht der amtierende Stadtrat selbstverständlich zuständig, sondern es waren drei Stadträtinnen. Ich glaube, dass letztendlich trotz des hinhaltenden Widerstandes von großen Teilen in diesem Haus wir jetzt ein sehr gutes Verwaltungsgericht Wien haben. Ich glaube aber, dass es mit dem neuen Stadtrat natürlich auch eine neue Chance gibt, das Verhältnis zum Verwaltungsgericht Wien noch weiter zu verbessern. Ich kenne den Herrn StR Czernohorszky als jemanden, der versucht, Dinge anzupacken und der in einer sehr offenen Art und Weise auf Probleme zugeht und eine prinzipielle Lösungsorientierung an den Tag legt. Daher denke ich mir, dem steht eigentlich nichts im Wege, dass dieses Verhältnis zum eigenen Verwaltungsgericht jetzt vielleicht ein solches werden sollte wie in allen anderen acht Bundesländern auch, selbstverständlich ein ausgezeichnetes, ein erfreuliches, ein Verhältnis der vollen Unterstützung. Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits! Ich bedanke mich für Ihre Arbeit. Ich bedanke mich für die Arbeit des gesamten Gerichtes, der Mitarbeiter, des richterlichen Personals, des Verwaltungspersonals. Ich glaube, dass hier eine hervorragende Arbeit im Sinne des Rechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit und des Rechtsstaates getan wird. Eine Arbeit, die unermesslich wichtig ist, und dafür dürfen wir Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Barbara Novak, BA.) Präsidentin Veronika Matiasek: Ich trage noch nach, dass Herr Abg. Stumpf bis 12 Uhr entschuldigt ist. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident Kolonovits, herzlichen Dank zuerst einmal für den Bericht, für den umfangreichen Bericht, zu dem meine zwei Vorredner jetzt zumindest vom Datenmaterial her einiges gesagt haben. Wie wichtig unabhängige Gerichte sind, sieht man im aktuellen Fall, weil das vorhin zwischendurch kurz angemerkt wurde, auch wenn das keine Wiener Entscheidung ist. Aber wie wichtig das Verwaltungsgericht in dem Fall auf Bundesebene ist, sieht man auch rund um die 3. Piste. Man darf anderer Meinung wie Gerichte sein. Das ist logisch in der politischen Auseinandersetzung. Die Art und Weise, wie die Richter, die die Entscheidung betreffend die 3. Piste gefällt haben, die heute aufgehoben wurde, weil Umweltschutz kein Staatsziel ist, wie ich jetzt in der kurzen Zusammenfassung als Erstes jetzt einmal gelesen habe. Die Art und Weise, wie diese Richter öffentlich diffamiert wurden und persönlich unter Druck gesetzt wurden, das kann niemand wollen, auch diejenigen nicht, die mit der Entscheidung nicht einverstanden waren oder die sich etwas anderes gewünscht haben, weil man muss ja nicht jedes Mal einverstanden sein. Dann würde es ja keine Berufungen geben. Wir werden uns jedenfalls immer, wenn es persönliche Angriffe auf Richter und Richterinnen gibt, sicher vor sie stellen. Das ist kein Umgang in einem Rechtsstaat. Man kann die andere Meinung auch anders ausdrücken als mit irgendwelchen Verschwörungstheorien, die da aufgetaucht sind. Heute sind wahrscheinlich manche Leute sehr zufrieden mit dem neuen Urteil. Ich nicht. Ja, so läuft es halt mit den Gerichtsurteilen. Aber der Umgang mit Menschen, die Recht sprechen, sollte ein anderer sein, als er im aktuellen Fall war. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Die Aufhebung von Entscheidungen ist ja quasi gängige Praxis. Wir haben beim Verfassungsgerichtshof 6 Prozent der Beschwerden laufen, die aufgehoben wurden oder werden, beim Verwaltungsgerichtshof eine Spur höher, 16 Prozent. Die Gründe, warum das ist, sind es natürlich wert, sie wurden auch vorhin kurz angesprochen, genau betrachtet zu werden. Wir haben in Ihrem Bericht in der ersten Instanz beim Verwaltungsstrafverfahren, dass bei 62 Prozent der eingebrachten Beschwerden in der ersten Instanz Aufhebungen zumindest teilweise stattgefunden haben. Dafür gibt es viele Gründe, dass unerledigte Akten steigen, die erledigten Akten dementsprechend sinken. Das hat unter anderem mit der Konstruktion zu tun, dass eben die RechtspflegerInnen nicht mehr tun dürfen, was sie vorher tun konnten. Damit ist das Personal, das für die Bearbeitung all dieser Akte zuständig ist, gesunken. Und ich weiß nicht, ob da hier herinnen jemand ist, wahrscheinlich haben ein paar die Qualifikation, sich zu bewerben, vielleicht schaut jemand zu, es laufen bis 6. August, glaube ich, die Bewerbungen für Landesverwaltungsrichter und - richterinnen. Falls irgendjemand sich bewerben möchte, bis Anfang August ist das noch möglich. Da kann man ja zu einer weiteren Verbesserung der Situation beitragen. Akten zu bearbeiten gibt es auf jeden Fall für die neuen Kollegen und Kolleginnen genug. Andere Punkte. Der elektronische Akt ELAK macht auch noch Probleme. Da ist es vielleicht möglich, gemeinsam mit der Stadt Wien Möglichkeiten zu finden, wie man das besser lösen kann. Die anderen Anregungen gehen halt schnell einmal in budgetäre Möglichkeiten. Ja sicher, mit sehr viel mehr Personal lässt sich mehr arbeiten. Das Erste ist einmal, dass man versucht, das Budget nicht zu kürzen: Die Schaffung von dauerhaften Stellen für juristische MitarbeiterInnen, ein Aufbauen auf den guten Erfahrungen mit den VerwaltungspraktikantInnen, da muss man, immer wichtig, dazu sagen, bei fairer Bezahlung, weil die Bezahlung dort natürlich auch auseinanderklafft. Ein weiteres Sparprogramm, das haben meine zwei Vorredner gesagt, das sage ich auch, und das werden wahrscheinlich alle Nachredner und Nachrednerinnen auch sagen, darf es nicht geben, weil die Arbeit so wichtig ist. Und jetzt komme ich nicht zur 3. Piste, was ich persönlich sehr schätze. Rund um das Glücksspiel ist sehr viel Arbeit. Es sind sehr viele Akten, weil die Menschen, die mit illegalem Glücksspiel Geld verdienen wollen, sagen wir einmal, ruppig vorgehen und sehr viel Arbeit machen. Nachdem das illegale und das legale Glücksspiel für viel Elend und Kriminalität verantwortlich sind, ist denen das Handwerk zu legen, und dafür ist die Arbeit von Ihnen sehr zu schätzen. Ich danke Ihnen für den Bericht. Ich danke Ihnen für die Arbeit und hoffe, dass Ihnen die Arbeit in Zukunft nicht schwerer fällt, sondern leichter. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Kowarik. Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln den Tätigkeitsbericht des Wiener Verwaltungsgerichtes, und man kann in Wirklichkeit an die Diskussion des letzten Jahres anschließen. Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes schließt in Wirklichkeit auch an den Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2015 an. Sehr viel, was schon 2015 kritisiert wurde, ist wieder angeführt worden, und wir haben das schon in sehr deutlichen Worten gehört, wo es bei der Möglichkeit des Gerichtes krankt. Man muss schon eines dazusagen: Das Verwaltungsgericht ist ja für uns in Wien etwas ganz Essenzielles. Hier geht es um die Rechtsmittelbehörde, die die Entscheidungen des Magistrates zu überprüfen hat, also eine wesentliche rechtsstaatliche Einrichtung. Und das, was wir da jetzt vorgelegt bekommen, der Kollege hat es als Hilferuf ausgedrückt, ich glaube, der Kollege Ulm, also wenn man sich die Deutlichkeit der Worte in diesem Bericht durchliest, dann ist das schon ein Hilfeschrei. Also wirklich, es wird so deutlich darauf hingewiesen, wo es krankt, und in Wirklichkeit ist der Auftrag an den Gesetzgeber, also an uns hier, nicht zum ersten Mal. Ich darf das wiederholen, wir haben das schon 2015 gehabt. Aber auch der Auftrag an die Vollziehung, an den Geldgeber im Endeffekt, hier ordentliche Mittel zur Verfügung zu stellen, ist schon überdeutlich. Ich werde mir erlauben, den Bericht ein bisschen zu filetieren, ein bisschen darauf Bezug zu nehmen. Es ist so wie letztes Jahr, man braucht sich in Wirklichkeit nur die Vorbemerkungen durchlesen und weiß schon, was es gespielt hat, um es einmal salopp auszudrücken. Kollege Ulm hat es auch schon gesagt, hier wird gleich im ersten Absatz von einem Alarmsignal gesprochen. Es muss als Alarmsignal gewertet werden, dass trotz gesteigerter richterlicher Leistungszahl die Zahl der offenen Verfahren weiter angestiegen ist: "Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung liegt in dem Umstand, dass die vom Organisationsgesetzgeber" - das sind wir - "geplante kostengünstige Entlastung der Richterschaft durch den Einsatz von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nicht erfolgt ist." - Nicht erfolgt ist. - "Aus diesem Grund ist die bereits im Vorjahr eingemahnte Reorganisation des Verwaltungsgerichtes Wien durch den Organisationsgesetzgeber" - durch uns - "in Richtung Unterstützung der Richterschaft durch juristische Mitarbeiter überfällig." - Überfällig! Also meine Damen und Herren, auch der Kollege Ulm hat es schon angeführt, das haben wir von Anfang an kritisiert und von Anfang an als problematisch dargestellt: Das Vorsehen von Rechtspflegern in einer Rechtsmittelbehörde gibt es nur beim Verwaltungsgericht Wien. Und die Probleme, die wir damit haben, sind jetzt offensichtlich. Wir haben jetzt viel zu wenige Agenden, die von den Rechtspflegern abgehandelt werden können. Aber die Fälle gehören ja trotzdem erledigt. Durch die ungenügende Ausstattung mit Mitteln ist es eben nicht möglich, das hier wirklich zufriedenstellend abhandeln zu können. Es geht weiter. Die Kritik an dem Gesetzgeber habe ich verlesen. Die Kritik an der Verwaltung: "Neben der quantitativen Belastung tragen auch die steigenden Anforderungen der Höchstgerichte an die Qualität des Rechtsschutzes durch Verwaltungsgerichte zur Verschärfung der Arbeitssituation bei. Das wird besonders in jenen Fällen deutlich, in denen behördliche Sachverhaltsfeststellungen als unzureichend vom Verwaltungsgericht Wien nachgeholt werden müssen." Das haben wir auch schon gehört, und dazu wird noch der Kollege Aigner was sagen. Oder wie in Fällen behördlicher Untätigkeit nach einer Säumnisbeschwerde das gesamte Verwaltungsverfahren vom Verwaltungsgericht durchzuführen ist. Ja, das ist auch nicht Aufgabe des Gerichtes, die Arbeit der Behörde zu erledigen. Es wird da auch Bezug genommen, weil der Kollege Ellensohn da gemeint hat, na ja, Budgetkürzungen kommen sicher nicht. Ganz so war ja die Situation letztes Jahr nicht. Das war ja relativ unklar. Das möchte ich hier schon auch betonen und darauf wird auch im Bericht Bezug genommen, dass eben nur durch massive Anstrengungen Budgetkürzungen verhindert werden konnten. Da sieht man schon auch die Wertigkeit des Gerichtes innerhalb der rot-grünen Regierung. Also das war nicht so ohne, dass das da ohne Budgetkürzungen ausgeht. In Wirklichkeit ist das ja nur die halbe Miete. Wir brauchen ja in Wirklichkeit eine Aufstockung der Mittel. Der nächste Satz ist auch schon wieder sehr bezeichnend und eigentlich unglaublich, das muss ich wirklich sagen, für ein Gericht, das es ja sein soll: "Die Intransparenz der Finanzierungssituation ohne eigenes Gerichtsbudget zeigte sich dabei im Bericht ja unter anderem daran, dass die in den Jahren 2014 bis 2016 erfolgten Einsparungsmaßnahmen für die Budgethoheit bis jetzt im Gemeinderat nicht sichtbar war und daher neuerliche Einsparungen gefordert wurden. Für die Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichtes Wien ist eine organisatorische Eigenständigkeit und ein eigenes Budget unerlässlich, da das Verwaltungsgericht Wien selbst in der Lage sein muss, über den effektiven Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden zu können." Unabhängigkeit des Gerichtes. Also ein Gericht ist nur dann ein Gericht nach unserer Vorstellung, wenn es unabhängig sein kann und es natürlich eine Budgethoheit hat. Die Situation in Wien ist ausgesprochen nicht zufriedenstellend. Das haben wir auch schon mehrmals betont. Es kann nicht sein, dass der, der überprüft wird, die Budgethoheit hat. Es ist schon klar, die Mittel kommen vom Land Wien, vom Bundesland Wien. Die sind dafür verantwortlich, dass das Gericht die Mittel zur Verfügung bekommen hat. Aber es gibt ja fast überhaupt keine Budgethoheit für das Gericht. Und die Behörde, die überprüft werden soll, legt fest, wie das Budget ausschaut. Na bitte schön, wo gibt es das sonst? Also das sind bananenrepublikanische Zustände, möchte ich einmal sagen. Und es geht ja weiter. Es geht weiter mit den Ausführungen des Tätigkeitsberichtes. Es wird eben auch darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeiten mehr werden. Es wird konkret auf die höchstgerichtliche Entscheidung nach dem Starkstromwegegesetz Bezug genommen. Da kommen jetzt einige neue Aufgaben dazu, die auch relativ mühsam sind, um es einmal salopp auszudrücken, die mit sehr viel Aufwand verbunden sind: Anreise der Verfahrensparteien, hohe Zeugengebühren, und so weiter, und so fort. Also da kommt eine Arbeitsbelastung dazu, aber auch eine budgetäre Belastung für das Gericht, die bis jetzt von den Geldgebern beziehungsweise von der zuständigen Stadtregierung offensichtlich nicht berücksichtigt wurden. Es geht weiter beim Personalstand, und das ist bitte schon auch bezeichnend. Das ist wirklich bezeichnend, da mag man darüber lachen können. Aber auf Seite 5, ich lese vor: "Nach wie vor werden die Kosten für eine Ausstattung der Mitglieder" - also der Richterinnen und Richter - "mit Talar nicht ersetzt und müssen aus eigenen Mitteln der Richterinnen und Richter bestritten werden." Meine Damen und Herren, also das ist ja schon bezeichnend. Die Talare müssen sich die Richter selber kaufen! Ich meine, wo gibt's denn das, meine Damen und Herren von Rot- Grün? Das ist geradezu peinlich. Dann wird weiter angeführt und wieder auf den Tätigkeitsbericht 2015, auf die Dienstbehörde Bezug genommen. Auch da werden eben die Probleme mit der Unabhängigkeit des Gerichtes angeführt, dass der Präsident eben nicht überall Dienstbehörde ist "sondern bei Verwaltungsmitarbeitern noch immer der Magistrat, den wir eigentlich überprüfen sollen, Dienstbehörde ist". Also, meine Damen und Herren, ein unabhängiges Gericht schaut wirklich anders aus! Es ist ja auch Tatsache, das habe ich auch schon mehrmals betont, die Vorgabe des Nationalrats war eine ganz andere. Wir hätten uns in Wirklichkeit nur an die Regelungen des Bundesverwaltungsgerichtes anlehnen müssen oder auch an die anderen Bundesländer. Die hätten uns vorgezeigt, wie es geht. Aber nein, nein, es war offensichtlich Absicht, das Gericht am Gängelband des Magistrates zu halten und dann kommt da sowas raus. Dass das Gericht natürlich das vehement aufzeigt, versteht sich von selbst. Einen Auftrag an den Gesetzgeber gibt es auch auf der Seite 7 bezüglich Laienrichterinnen und Laienrichter. Hier sind Senate zuständig, ich glaube, Fünfer-Senate, für dienstrechtliche Angelegenheiten der öffentlich-rechtlichen Bediensteten. Hier wird eine Einschränkung dieser Zuständigkeit auf Einzelrichter, Zuständigkeiten in formalen Angelegenheiten, in formalen Entscheidungen angeregt beziehungsweise gewünscht. Ich glaube, das wäre kein Problem für den Landesgesetzgeber. Auch das ist unser Auftrag, das zu vollziehen. Kollegen vor mir haben es schon festgestellt, die personelle Ausstattung mit richterlichem und nichtrichterlichem Personal ist unzureichend. Und auch diesen Satz, den möchte ich auch vorlesen, weil auch das ist bezeichnend, meine Damen und Herren. Wo gibt es das denn sonst noch? Seite 8, 3. Absatz: "Dies zeigt sich etwa daran, dass das Verwaltungsgericht Wien im Berichtszeitraum seit August ohne Vorstehung der Geschäftsstelle und Leitung der Präsidialkanzlei auskommen musste. Dies sind zwei strategisch und organisatorisch essenzielle Dienstposten, deren Agenden nur durch das persönliche Engagement von Mitarbeiterinnen des Präsidiums wahrgenommen werden konnten." Meine Damen und Herren, so weit sind wir schon, dass die Leitung der Präsidialkanzlei nicht besetzt werden kann! Ohne Worte. Es wird dann auch darauf hingewiesen, und das sollten wir schon auch ernst nehmen, auf Seite 9 wird festgestellt, dass eben durch diesen Personalnotstand negative gesundheitliche Auswirkungen drohen. Also so weit sind wir schon. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Das ist ein Skandal!) Und dass eine Aufstockung des Personals als dringend erforderlich erachtet wird. So geht es dahin. In Wirklichkeit fehlen einem die Worte, und es zeigt offensichtlich das Problem von Rot-Grün mit einem unabhängigen Gericht. Wir sind zuständig für ein Gericht und das ist das Landesverwaltungsgericht, und schaffen es nicht, das ordentlich auszustatten und ordentlich zu organisieren. Mit Seite 11 geht es weiter, die Justizverwaltung, haben wir auch schon gehört: "Hervorzuheben ist, dass die Ausschreibung der offenen Richterdienstposten gemäß § 3 Abs. 2 ausschließlich vom Amt der Wiener Landesregierung erfolgt. Da die Funktion des Amtes der Wiener Landesregierung gemäß Art. 108 B-VG dem Magistrat zukommt, führt das zu einem die Unabhängigkeit des Gerichtes beeinträchtigenden Einflussbereich des Magistrates, der gleichzeitig vom Verwaltungsgericht Wien kontrolliert wird." Also wieder. "Angeregt wird daher eine Novellierung des Organisationsgesetzes dahin gehend, dass der Präsident für Ausschreibungen vakanter Dienstposten zuständig ist." Na no na ned, wir haben's bis jetzt noch nicht geschafft, meine Damen und Herren. Es gibt auch Probleme in anderer Hinsicht, elektronische Aktenverwaltung ELAK. Vom Magistrat gibt es hier Probleme bei der Kombination oder mit der Überschneidung mit dem Gericht. "Komplikationen traten dabei insbesondere im Zusammenhang mit der Vollständigkeit der erstellten PDF-Dokumente aus dem ELAK auf." Also das ist halt klar, in einem Rechtsmittelverfahren darf man sich keine Schlamperei leisten, das muss funktionieren. Hier ist auch die Vollziehung aufgerufen, tatsächlich entsprechende sinnvolle Mechanismen zur Verfügung zu stellen. Und die Aufforderung und auch wieder ein Hinweis: Was ist dem Magistrat, was ist der Stadt Wien das Gericht wert? Letzter Satz: "Bedauerlicherweise war das Verwaltungsgericht Wien im Berichtszeitraum kaum in Projekt- und Steuerungsgruppen des Landes Wien zur Implementierung des ELAK eingebunden, was aber unbedingt notwendig wäre. Außerdem ist eine eigene Rechtsgrundlage für die elektronische Aktenführung zu schaffen, da § 53 GOM für das Verwaltungsgericht Wien nicht bindend ist." Also auch da geht's wieder weiter. So gehen wir mit unserem Gericht um. Das ist an und für sich nicht notwendig und in Wirklichkeit genant. Wir haben auch noch immer das Problem, und darauf zielt der Antrag der NEOS auch ab, die Bestellung der Richter beziehungsweise das Bewerbungsverfahren. Auch das ist in Wien einmalig, dass da die Landesregierung an keine Vorschläge gebunden ist. Immerhin haben wir es geschafft, dass aus dem Dreiervorschlag des Personalausschusses tatsächlich die Richter genommen wurden. Trotzdem, ich meine, das gehört bitte organisatorisch, das gehört gesetzmäßig entsprechend adaptiert und auch vorbereitet, schon am Beginn des Gesetzes ein wesentlicher Kritikpunkt von uns. Es wird auch ausgeführt, dass kaum von Beschwerdevorentscheidungen Gebrauch gemacht wird. Auch das ist natürlich wieder ein brauchbares Instrument. Das Gericht zu entlasten, ist offensichtlich nicht im Interesse der Behörden. Was auch interessant ist und was man da gleich abschalten sollte und was man vielleicht leicht überliest, das hat mich dann doch auch sehr verwundert. Als Novum auf Seite 35 war das Verwaltungsgericht Wien im Berichtszeitraum erstmalig mit der Vorlage geschwärzter Aktenbestandteile und den Verweis auf die Amtsverschwiegenheit sowie das Geheimhaltungsinteresse an personenbezogenen Daten konfrontiert. Na ja, meine Damen und Herren, auch nicht schlecht. "In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes verwiesen, wonach der kontrollierenden Einrichtung sämtliche Aktenbestandteile unabgedeckt vorzulegen sind" - no na ned, bitte - "und gegenüber jener naturgemäß keine Amtsverschwiegenheit geltend gemacht werden kann." Ich hoffe, das hat sich inzwischen auch bis zur Stadt Wien herumgesprochen. Also auch auffallend und bezeichnend, wie mit dem Gericht umgegangen wird. Am Schluss dann der Ausblick, der die Probleme wiederholt und die Aufträge oder die Bitten an den Organisationsgesetzgeber, das heißt, an den Wiener Landtag, normiert oder beziehungsweise festhält. Man kann schon sagen, meine Damen und Herren, es ist noch immer ... Seit wann haben wir das Gesetz? Ich glaube, 2012 haben wir damit begonnen, wenn mich nicht alles täuscht, 2012. Auch ich erspare Ihnen jetzt die Geschichte dieser zwei Gesetze, die ja von vielfachen Novellierungen beziehungsweise auch Aufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof gekennzeichnet ist. Das ist auch einmalig in ganz Österreich. Da erkennt man schon, was der Stellenwert dieses Gerichtes in Wien ist. Meine Damen und Herren, ich möchte schon auch darauf Bezug nehmen, was wir in den letzten Tagen für Debatten gehabt haben. Da wurde sehr viel von Menschenrechten gesprochen und Wien als Menschenrechtsstadt immer so postuliert und tituliert. Das passt aber mit diesem Bericht des Verwaltungsgerichtes nicht wirklich überein! Da gibt es keine Übereinstimmung! Das muss ich Ihnen schon sagen. Es ist ja wohl selbstverständlich, und ich habe es schon gesagt, es ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, wenn man das ernst nimmt, dass man ein Gericht so ausstattet, dass es auch tatsächlich unabhängig arbeiten kann. Da fehlt mir auch der empörte Aufschrei. Man empört sich ja gerne bei Rot-Grün über diverse andere politische Meinungen. Aber in Wirklichkeit, meine Damen und Herren, dieser Tätigkeitsbericht des Gerichtes, der ist empörend und er sollte uns zu denken geben! (Beifall bei der FPÖ.) Ich darf vielleicht zum Ende kommen und werde mir noch anhören, was die weiteren Redner sagen. Ich bitte auch den Berichterstatter, dass er aus seiner Sicht etwas dazu sagt. Ich weiß, er ist Berichterstatter und nicht Debattenredner. Aber Kollege Ulm hat es auch schon angemerkt, jetzt haben wir einen neuen Stadtrat beziehungsweise einen zuständigen Landesrat. Ich darf nur an die letzte Berichterstattung erinnern, die sich damit abgefunden hat, dem Präsidenten für seine Arbeit zu danken. Das ist schön, aber ein bissel mehr würden wir schon ganz gern dazu hören. Es wäre wirklich interessant, was jetzt davon wirklich umgesetzt wird, was der Magistrat beziehungsweise was die Vollziehung, was die rot-grüne Stadtregierung da vorhat, wie wir unser Gericht wirklich unabhängiger machen und besser mit Mitteln ausstatten können. Ich komme noch auf eines zurück. Wir haben gestern den Bericht des Stadtrechnungshofes gehabt. Da habe ich schon gesagt, eine Sache wäre wirklich einfach und da brauchen wir keine Gesetzesänderung. Das ist einfach nur in der Vollziehung zu vollziehen, nämlich den Budgetansatz tatsächlich auszuweisen. Bis jetzt sind die Kosten des Personals bei der Magistratsdirektion, Geschäftsgruppe 0, das ist eh auch im Bericht genau ausgeführt, angewiesen. Das ist bei der Sammelpost. Ich glaube, da geht es um 140 Millionen EUR. Da kann man sich dann überlegen, was gehört davon unserem Landesverwaltungsgericht? Darin enthalten ist zum Beispiel auch der Stadtrechnungshof. Es ist meiner Meinung nach ein Leichtes, das aufzugliedern und in Wirklichkeit eigentlich eine Selbstverständlichkeit mein Appell an die Stadtverwaltung, das zu machen. Das wäre wohl ein Einfaches. Es bleibt mir, mich beim Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes zu bedanken, der trotz dieser nicht wirklich erfreulichen Arbeitsbedingungen, glaube ich, mit seinem Team, mit seiner Mannschaft und mit seinen Mitarbeitern ganz hervorragende Arbeit leistet und der das Schlimmste verhindert. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und nicht nur viel Kraft, sondern auch wirklich Änderungen in unserer Gesetzgebung, damit Sie Ihre wirklich wertvolle Aufgabe weiterhin so erfüllen können wie bisher. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher zum Wort gemeldet. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Geschätzter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Bericht hier auch sehr ordentlich studiert und habe auch feststellen können, dass sich die Belastungssituation im Berichtsjahr zugespitzt hat und die Zahl der offenen Verfahren weiter angestiegen ist. Es muss aber auch gesagt werden, dass trotz aller Kritik, ich hab' den UVS auch noch erlebt, die Arbeit des Verwaltungsgerichtes Wien viel besser verläuft, als es beim ehemaligen UVS der Fall war. Ich glaube, beides probiert, kein Vergleich. Aber ich wollte ursprünglich den Vergleich bringen, es ist immer die Sache, wie man es sieht. Ist ein Glas halb voll oder halb leer? Ich habe mir gedacht, das ist aber kein guter Vergleich, weil es an sich schon besser ist: Es ist dreiviertel voll. Aber für das letzte Viertel müssen wir uns anstrengen, dass wir sozusagen noch besser werden und manche vorhandene Schwäche noch ausbessern. Wir haben sicher noch nicht das Optimum erreicht. Es ist auch eine neue Institution. In dieser Art müssen wir uns sicher sehr anstrengen, dass wir weitere Verbesserungen erzielen. Man muss auch sagen, dass sich die angespannte Personalsituation natürlich auch dadurch begründet, dass wir an sich ein sehr gutes Modell der Rechtspfleger eingeführt haben und dass dieses zwar grundsätzlich vom Verfassungsgerichtshof akzeptiert wurde - er hat nicht gesagt, Rechtspfleger dürfen wir nicht einführen -, aber doch die Zuständigkeit der Rechtspfleger durch das Erkenntnis wesentlich reduziert wurde. Verfassungsgerichtshofurteile sind uneingeschränkt zu akzeptieren. Aber die Folge davon war, dass jetzt die Rechtspfleger wesentlich weniger machen dürfen, als an sich geplant war und dass dadurch die Richter natürlich dementsprechend mehr Arbeit haben. Mit dieser Situation muss man sich auseinandersetzen. Es ist so, dass wir eine hohe Belastung des richterlichen Personals haben. Wir werden auf verschiedene Art und Weise gegensteuern müssen. Es ist notwendig, vielleicht ein Modell zu entwickeln, dass VerwaltungspraktikantInnen in dauerhafte Stellen für juristische Mitarbeiter umgewandelt werden. Juristische Mitarbeiter wären sicher gut. Es ist auch so, dass vier Posten von Richtern derzeit vakant sind. Es wäre gut, wenn die Ausschreibung zügig erfolgt und dann die Neubestellung zumindest eine teilweise Verbesserung bringt. Ich bin persönlich grundsätzlich darüber diskussionsbereit, ob nicht tatsächlich diese komplizierte Form der Ausschreibung über die Magistratsdirektion dahin gehend geändert werden könnte, dass es das Gericht selber macht, weil es dann schneller ist. Ich würde überhaupt vorschlagen, auch auf Grund der Tatsache, dass wir alle Novellen zum Landesverwaltungsgericht einstimmig beschlossen haben, und zwar alle Parteien, die in der vorigen Periode hier im Haus waren, und jetzt sind wir fünf Parteien, dass wir uns wieder zusammensetzen und gemeinsam darüber nachdenken, wie wir hier eine weitere Optimierung des Landesverwaltungsgerichtes gemeinsam herbeiführen können. Eine Novelle ist nach meinem Dafürhalten sicher notwendig. Da sollen wir über all diese Punkte, beispielsweise die neue Form der Ausschreibung, reden. Wir sind jedenfalls gesprächsbereit. Etwas, was ich, glaube ich, schon auch sagen kann, weil mir der Herr Präsident gesagt hat, dass er beim letzten Mal gefragt worden ist, warum er nur dasitzt und nichts sagt. Er darf es derzeit nicht. Wir haben leider die gesetzliche Situation, dass zwar die Kinder- und Jugendanwälte hier reden dürfen, dass die Volksanwälte hier reden dürfen und (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Machen wir einen Initiativantrag!) - warte ein bisschen - ich glaube, auch die Umweltanwältin hier reden darf. Aber wir haben auch eine Arbeitsgruppe für die Geschäftsordnung. Wir haben vor Kurzem getagt, also alle fünf Parteien. Dort habe ich das Thema auf die Tagesordnung gebracht. Auch der Kollege Kowarik hat es angesprochen. In dieser Arbeitsgruppe war niemand dagegen, dass wir das Gesetz dahin gehend ändern, dass auch der Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien hier selbstverständlich, wie die anderen auch, reden kann. Ich glaube, da ist schon ein sehr großer Konsens vorhanden, und wir werden es sicher herbeiführen können. Die Geschichte mit den Talaren finde ich auch nicht okay. Das ist ganz einfach nicht okay. Ich hoffe, wenn wir hier das nächste Mal den Bericht diskutieren, dass das dann schon abgestellt ist. Wir werden uns auch dafür einsetzen. Wir haben sonst natürlich auch die Situation, dass wir oft angespannte Personalsituationen haben. Es ist nicht das Landesverwaltungsgericht Wien die einzige Institution in Österreich oder in Wien, die eine angespannte Personalsituation hat. Aber das ist keine Entschuldigung oder Rechtfertigung. Es ist unser Verwaltungsgericht. Wir haben uns bestmöglich dafür einzusetzen, dass dort die Personalsituation ausreichend ist. Wir wissen natürlich auch, gerade die Opposition kommt dann wieder und schimpft noch mehr, wenn das Defizit höher wird. Das wissen wir natürlich auch. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir hätten schon Einsparungsmöglichkeiten!) Aber unser fixer Wille ist da, dass wir hier Verbesserungen herbeiführen. Das sei einmal gesagt. Dann zu manchem, wo ich nicht zustimmen kann, zum Beispiel, dass die Landesregierung letztlich nach einem Vorschlag von den Richtern selbst, vom Personalsenat, entscheidet, wer einen Richterposten bekommt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist ja nicht bindend!) Es ist genauso wie im Bund. Im Bund hat man auch die Personalsenate. Sie machen Vorschläge, meistens Dreiervorschläge. Der Bundesminister für Justiz entscheidet dann, wer es wird. Meistens nimmt er einen der drei. Relativ oft den Erstgereihten, nicht immer. Es sind auch schon Fälle vorgekommen, dass es keiner der drei ist. Aber das ist sehr selten. Das ist etwas, was in unserer Republik seit 1920 eben festes Verfassungsgut ist, dass es ein Zusammenwirken bei der Personalbestellung von Richtern gibt, einerseits von den Richtern selbst, die die eindeutige Hauptrolle haben, aber dass auch das demokratisch legitimierte Organ, im Bund der Justizminister und in Wien die Landesregierung, sozusagen seine Rolle hat. Die eindeutig bescheidenere und nicht so entscheidende, aber die letztentscheidende. Das ist etwas, was meiner Ansicht nach nicht zu ändern ist. Wir haben das damals auch im Österreich-Konvent ausführlich diskutiert, wo wir die Bundes- und Verwaltungsgerichte konzipiert haben, die ein positiver Ausfluss des Österreich-Konvents sind. Aber dass es eine vollkommene Selbstentscheidung der Richter geben soll, wurde dort auch nicht mehrheitlich befürwortet und ist auch nicht notwendig. Ich bin eben der Meinung, dass wir diese ganz sinnvolle Praxis, die wir in Österreich haben, weiterverfolgen sollten. Dies mit moderner Demokratie, wie der Kollege Wiederkehr sagt, in Widerspruch zu bringen, ist geradezu absurd! Die modernen Demokratien haben, soweit ich es überblicken kann, und ich kann es ganz gut überblicken, durchaus ähnliche Entscheidungsstrukturen. Es ist auch so, die Unabhängigkeit der Richter bedeutet, das muss man vielleicht auch einmal sagen, dass sie in ihren richterlichen Entscheidungen absolut unabhängig sind, dass sie unabsetzbar und unversetzbar sind. Das ist die richterliche Unabhängigkeit. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber keine Unabhängigkeit beim Budget!) Das heißt, wir haben im Bund den Bundesminister für Justiz und das Justizministerium, die auf sehr viele organisatorische Sachen relativ großen Einfluss haben, was natürlich nicht ganz mit uns vergleichbar ist, weil es dort die vier Oberlandesgerichte, die Landesgerichte und weiß Gott, was gibt, viel komplizierter. Es hat auch im Bund die Debatten von manchen Richtern - es war gar nicht die Mehrheit - gegeben, die gesagt haben, sie wollen, ich glaube, sie haben es einen Richterrat genannt, der sozusagen ein eigenes Budget hat. Das ist nicht vergleichbar mit unserer Debatte hier. Aber ich sage es nur. Dieser Richterrat kriegt ein eigenes Budget, entscheidet alles selbst, entscheidet allein über das gesamte Personal. Die Republik, der Finanzminister und der Justizminister haben nichts mehr zu reden. Es wäre quasi der Richterstaat oder der Staat im Staat. Das sind Modelle, die es gibt, über die man diskutieren kann, die aber von uns nicht befürwortet werden und im Übrigen auch von der ÖVP nie befürwortet worden sind. Hier soll man die Kirche im Dorf lassen. Wir sind zu Reformen, die das Arbeiten verbessern, jederzeit bereit. Wir sehen, dass es sicher noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Aber das System an sich ist ein gutes. Es funktioniert. Ich muss auch meinen großen Dank dem Herrn Präsidenten und allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aussprechen, dass sie diese ausgezeichnete Arbeit leisten! Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Das heißt, wir werden die Anträge der NEOS ablehnen. Ich bin zuversichtlich, dass wir bis zum nächsten Erscheinen unseres geschätzten Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien in unserem Landtag hoffentlich gemeinsam eine Novelle erarbeitet haben, natürlich mit unserem Herrn Stadtrat, aber wenn es geht, mit allen fünf Fraktionen, die gewisse noch vorhandene Schwächen ausbessern wird. Man muss, wenn man etwas optimieren will, es ständig reformieren. Das ist auch bei Institutionen so. Aber insgesamt ist die Einrichtung des Landesverwaltungsgerichts Wien gelungen. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger mit wesentlichen Verbesserungen verbunden. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wie viele Gesetzesnovellen haben wir gehabt?) Wir werden ein gutes Modell noch weiter verbessern. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Aigner. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichts! Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt dem Herrn Kollegen Stürzenbecher sehr aufmerksam zugehört. Wenn man die Augen zugemacht hat und Sie nur so reden gehört hat, dann wäre man nie auf die Idee gekommen, dass da ein Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft spricht, das das Bewusstsein hat, dass es wir als Gesetzgeber in der Hand haben, die Rahmenbedingungen, die für ein unabhängiges Wiener Landesverwaltungsgericht notwendig sind, selbst zu schaffen. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Aber wir können auch nicht alles machen!) Wir sind der Gesetzgeber. Ich weiß ganz genau, wie oft Initiativanträge kurzfristig hereinflattern. Um das Rederecht des Herrn Präsidenten hier im Landtag sozusagen zu machen, brauchen wir keine Arbeitsgruppe, brauchen wir keinen Gesprächskreis, brauchen wir kein Flipchart. Da setzen sich ein paar Juristen zusammen. Da brauchen wir auch keine Hilfskräfte. Das können wir relativ rasch machen. Das sind die Kleinigkeiten, die aber auch ein Signal der Wertschätzung wären! (Beifall bei der FPÖ.) Ich meine, Dinge wie, dass die Talare nicht gezahlt werden, ist doch peinlich! Ich finde es toll, dass es in dem Bericht steht. Ich würde mir in anderen Bereichen Berichte von solcher Klarheit wirklich wünschen, weil es letztendlich auch den Spiegel vor Augen hält. Aber das Modell der Stadt Wien wäre doch, dass der Herr Landeshauptmann, der ein Durchgriffsrecht auf den Magistrat hat, anweist und sagt, das wird bezahlt. Im Endeffekt sind die Exekutive die politischen Spitzen und der Magistrat ist ein Hilfsorgan. Wenn der Herr Landeshauptmann sagt, wir machen einen Budgetposten, dann ist das durchzusetzen. Das können wir hier auch letztendlich als ganz dringenden Auftrag an unsere politische Exekutive mitgeben, dass man das einfach macht. Dann hat das der Magistrat zu vollziehen. Aber das Modell der Stadt Wien bei den Talaren wäre, wir gründen einen Verein der Freunde des Wiener Landesverwaltungsgerichts. Ich bin mir sicher, Sie finden noch einen roten Gemeinderat, der noch nicht Vereinsobmann ist. Er kriegt dann 20.000 EUR Subvention. Damit werden dann die Talare gezahlt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Leider ist es so!) An sich wäre es absurd! Aber ich meine, bevor gar nichts passiert und es sich die Richter und Richterinnen selber zahlen müssen, gründen Sie lieber einen Verein! Dieser Verein hätte wenigstens einen ordentlichen und nachvollziehbaren Vereinszweck! (Beifall bei der FPÖ.) Was der Kollege Kowarik schon angedeutet hat, ein bisschen das Geschichtliche, kann ich Ihnen auch nicht ersparen. Die Gerichtsbarkeit ist eigentlich laut Bundesverfassung beim Bund angesiedelt, mit Ausnahme, seit Kurzem eben, der Landesverwaltungsgerichte. Es war immer ein Kampf der Verwaltung, wir kontrollieren uns selber, wir machen einen Instanzenzug im Rahmen der Verwaltung. Dann hat es die Behörden gemäß § 133 Z 4 B-VG gegeben, die sogenannten Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag. Das musste man dann, Menschenrechtskonvention, und so weiter, in die UVS überführen. Dann hat man sich dazu durchgerungen, zu sagen, wir machen in der ersten Rechtsmittelinstanz ein richtiges Gericht. Das ist das einzige Ländergericht. Was war bei uns in Wien? Am letzten Abdruck der Frist, die uns das Bundes-Verfassungsgesetz gegeben hat, ist ein Entwurf in den Landtag gekommen, der in der Begutachtung schon zerfleddert worden ist, wo man wider besseres Wissen und Gewissen sozusagen Bestimmungen hineingenommen hat, die dann aufgehoben worden sind. Dass das Landesverwaltungsgericht stiefmütterlich und wie ein Stiefkind behandelt wird, ist von der ganzen Genesis her nachzuvollziehen. Das zieht sich durch bis hin zum Talar, bis hin zu nicht vorhandenen Budgetposten, bis zu anderen Dingen, und so weiter. Herr Kollege Stürzenbecher, wenn wir hier ein ordentliches, unabhängiges Gericht schaffen, sind wir noch meilenweit von einem Richterstaat, den wir auch nicht wollen, entfernt! Es geht nur darum, dass wir ein Gericht schaffen wollen, nicht im Sinne, was sich der Magistrat wünscht, sondern was sich die Rechtsschutzsuchenden wünschen. Diese stehen nämlich im Mittelpunkt, die Menschen, die von Bescheiden betroffen sind, dass sie eine Rechtsmittelinstanz von einem unabhängigen Gericht haben. Deswegen ist das das Zentrum. Nicht das, was sich der Magistrat als kontrollierende Behörde wünscht, darf im Mittelpunkt stehen! (Beifall bei der FPÖ.) In so einem Rechtsmittelgericht ist es natürlich völlig klar, dass dem Einsatz von Rechtspflegern Grenzen gesetzt sind. Das ist ganz logisch. Wenn Sie sich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit das Aufgabengebiet anschauen, geht das nicht. Das ist keine Herabwürdigung der Rechtspfleger! Gott behüte! Dass das aber in einem Rechtsmittelgericht nicht so einfach geht und nicht gehen darf, ist auch klar! Das Gleiche ist, wir brauchen vielleicht einen wissenschaftlichen Dienst, so wie beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof des Bundes. Wir brauchen dort auch Referenten, um die Richter zu entlasten, dass ihnen zugearbeitet wird. Das kann man aber auch nicht nur über Verwaltungspraktikanten machen. Ich meine, es ist wichtig, dass es so etwas gibt, dass man hineinschnuppern kann. Aber wenn Sie letztendlich das Gericht unterstützen wollen, dann braucht man die entsprechenden richterlichen Dienstposten, dann braucht man dort auch einen entsprechenden wissenschaftlichen Dienst und natürlich auch Kanzleitätigkeit. Ich meine, dass die Geschäftsstelle nicht besetzt ist, ist an sich unglaublich! Das muss man schon sagen! Das ist ein Hilfeschrei an uns als Gesetzgeber. Ich glaube, diesen Hilfeschrei sollen wir aufgreifen und entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Ganz kurz noch zu einem inhaltlichen Thema, weil es immer heißt, wie toll die Verwaltung funktioniert. In einem ganz sensiblen hoheitlichen Bereich, nämlich bei den Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, die eben auch beim Herrn Berichterstatter, also in seiner Geschäftsgruppe, angesiedelt sind, stellt das Verwaltungsgericht fest, dass 67 Prozent der einlangenden Beschwerden Säumnisbeschwerden sind. In so einer sensiblen Materie entscheiden die zuständigen Organe schlichtweg nicht! Nach Einlangen der Säumnisbeschwerde gibt es dann eine statuierte dreimonatige Frist zur Nachholung des Bescheides, die regelmäßig nicht genutzt wird. Also das hat sozusagen System! Sie entscheiden nicht, dann bekommt man noch drei Monate Respirofrist und da wird grundsätzlich nichts gemacht! Ich meine, das ist ein politischer Skandal! Das ist eigentlich fast ein bisschen wie Amtsmissbrauch. Man entscheidet einfach nicht, und zwar nicht in Einzelfällen, sondern strukturell. Man lässt es einfach liegen. Wozu führt das Ganze dann? In Säumnisbeschwerdeverfahren, die von der Bundesverfassung als Ausnahmefall konzipiert sind, ist das Verwaltungsgericht angehalten, ein aufwändiges Ermittlungsverfahren zu führen, womit die Ressourcenbelastung von der Verwaltung, vom Magistrat, auf das Verwaltungsgericht übertragen wird und es - Menschenrechtsstadt Wien - aus Rechtsschutzerwägungen höchst problematisch ist, dass den Rechtsschutzsuchenden auf diese Weise eine Rechtsschutzinstanz genommen wird! Das ist doch unglaublich - Menschenrechtsstadt Wien -, in einer sensiblen Materie wie dem Staatsbürgerschaftswesen sich so etwas vom eigenen Verwaltungsgericht sagen lassen zu müssen und dann zu sagen, wir machen irgendeinen Arbeitskreis, wir werden darüber nachdenken und wir werden ein gutes Modell verbessern! Das ist skandalös! Das heißt nicht, dass die Mitarbeiter der MA 35 schlecht arbeiten. Sie sind offenkundig total unterbesetzt, und das in einer Stadt, wo hunderte hochqualifizierte Beamtinnen und Beamte in Frühpension geschickt werden, weil man angeblich die Leute nicht braucht! Das passt doch hinten und vorne nicht zusammen! (Beifall bei der FPÖ.) Folglich ist die Verwaltung aufgerufen, die notwendigen Strukturen in den zuständigen Dienststellen zu schaffen, dass zum einen Anträge innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist erledigt werden, damit es nicht zu einem derart hohen Ausmaß an Säumnisbeschwerden kommt und dass zum anderen zumindest die dreimonatige Frist zur Nachholung des Bescheides genutzt wird und sohin der Arbeitsverlagerung auf das Verwaltungsgericht Wien ehestmöglich Einhalt geboten wird. Sie betreiben eine echt organisierte Arbeitsverlagerung auf ein unterbesetztes und ausgehungertes Verwaltungsgericht. Das steht da in einer Deutlichkeit, die man nicht so einfach wegwischen kann! Das ist wirklich arg! Ich finde es toll, und das ist richterliche Unabhängigkeit, dass man sich traut, so etwas zu sagen. Ich hoffe nicht, dass jetzt jemand ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden muss oder so. Aber es ist wirklich toll, dass das gesagt wird! Wir werden aufgerufen, das zu beheben, und zwar möglichst rasch! (Beifall bei der FPÖ.) Es geht dann weiter. Bei den Amtssachverständigen ist genau dasselbe. Gegen die Heranziehung von Amtssachverständigen durch das Verwaltungsgericht, im Besonderen auch von Bediensteten der Behörde, spricht grundsätzlich nichts. Sie stehen aber dann nicht zur Verfügung. Dann sagt das Verwaltungsgericht: "Ferner wurde in der erwähnten höchstgerichtlichen Entscheidung festgehalten, dass eine Überlastung des Verwaltungsgerichts sowie eine mangelnde Zurverfügungstellung von Amtssachverständigen keine Gründe für eine Zurückverweisung sein können." Da hat man offenkundig argumentiert, wir können nicht, wir haben zu wenig Personal, wir kriegen keine Sachverständigen, wir haben kein Geld für nichtamtliche Sachverständige, wir müssen es zurückverweisen. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof gesagt, das geht nicht, weil das wäre Rechtsschutzverweigerung. Im Ergebnis offenbart sich bei der vorherrschenden Praxis ein Mal mehr, dass das Verwaltungsgericht Wien einerseits höchsten Ansprüchen an effizientem und qualitätsvollem Rechtsschutz von Seiten der Höchstgerichte ausgesetzt ist. Ich meine, es ist auch eine Selbstverständlichkeit, dass man von einem Rechtsmittelgericht immer die bestmögliche Arbeit erwartet. Das ist aber auch ausjudiziert. Man kann nicht sagen, es ist zu wenig Personal, deswegen macht man es schleißig. Andererseits werden allerdings immer mehr Verwaltungsaufgaben von den Verwaltungsbehörden nicht wahrgenommen und werden zu einem strukturellen Problem. Die Verwaltungsbehörden nehmen ihre Aufgaben im hoheitlichen Kernbereich nicht wahr! Schauen Sie sich an, wie viele Vereine Sie für Dinge gründen! Dort, wo die Stadt Wien im hoheitlichen Bereich gefordert wird, geht man strukturell her, entscheidet nicht und hungert dann auch noch das Gericht aus! Danke für den Bericht! Danke für die Arbeit! Ich hoffe, dass Sie die Sommermonate, auch privat, alle Richterinnen und Richter, das ganze Personal, nutzen können, um sozusagen viel Kraft zu tanken, dass Sie trotzdem einen hohen Rechtsschutzstandard gewährleisten! Aber, Herr Kollege Stürzenbecher, das ist kein gutes Modell! Das ist ein guter Bericht, der Ihnen aber ein schlechtes Zeugnis ausstellt! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Haslinger. Abg. Gerhard Haslinger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Hoher Landtag! Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien! Ich muss jetzt einen weiten Bogen spannen, nämlich zum Ursprung der Verwaltungsakten, die sehr oft vom Verwaltungsgericht in Endkonsequenz behandelt werden. Zum einen geht es aber auch um den Umgang mit Bediensteten der Stadt Wien. Konkret sind die Zeitungen immer öfters voll von Gewaltattacken auf Organe der Parkraumüberwachung. Die Parkraumüberwachung untersteht auf Grund einer Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundesverfassung in der Dienst- und Fachaufsicht der Landespolizeidirektion Wien. In der Vereinbarung ist festgehalten, wenn Maßnahmen vom Bund getroffen werden, die finanzielle Auswirkungen auf das Land Wien haben, dann muss in einem Koordinationsgremium darüber gesprochen werden. Jetzt dürfte eine Maßnahme getroffen worden sein, die nicht besprochen wurde, nämlich die Einführung der Doppelstreifen, die nach zwei Monaten wieder abgeschafft wurde. (Abg. Ing. Christian Meidlinger: Auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!) Die Einführung der Doppelstreifen von diesen Organen hat dazu geführt, dass sie weniger körperlichen Attacken ausgesetzt waren. Auf Grund der Adjustierung, Uniformierung dieser Organe ist auch sehr oft eine Verwechslung mit echten Polizisten möglich. Wenn man es sich anschaut, geht die Polizei sehr oft in Doppelstreifen. Die Bereitschaftseinheit fährt überhaupt in Gruppenstärke zu gewissen Hot Spots. Somit ist es gut und richtig gewesen, wenn man diese Organe zu zweit in den Rayon entsendet hat. Es wurde diese Maßnahme zurückgenommen. Wie man aus Polizeikreisen hört, hat es sogar Versetzungen gegeben. (Abg. Ing. Christian Meidlinger: Auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde das zurückgenommen, Herr Haslinger!) - Das muss aber ein Zwiegespräch zwischen Ihnen gewesen sein, wenn Sie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parkraumüberwachung sprechen! Es ist ja auch festgehalten, dass sich immer weniger Frauen melden, weil sie Angst haben, weil die Parkraumüberwachung bis 23 Uhr geht! (Abg. Ing. Christian Meidlinger: Sie schüren immer Ängste! Hören Sie damit auf!) Immer weniger Frauen wollen diese Tätigkeit ausüben, weil sie ganz einfach nicht Attacken ausgesetzt werden wollen, weil sie Angst haben! Wenn das der Mitarbeiterwunsch ist, den Sie behaupten, dann mag das Ihre Sache sein! (Abg. Ing. Christian Meidlinger: Nicht ich behaupte das!) Faktum ist, ich möchte hier einen Beschlussantrag einbringen. Es kann und muss im Verständnis jedes normaldenkenden Menschen sein, dass in der Rechtsgutabwägung Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit vor dem finanziellen Eigentum und vor dem finanziellen Vorteil liegen müssen. (Abg. Ing. Christian Meidlinger: Das ist ungeheuerlich!) Das heißt, wir möchten mit diesem Beschlussantrag, dass die Doppelstreifen wieder eingeführt werden. Der Antrag lautet: "Der Landeshauptmann von Wien wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Organe der Parkraumüberwachung ihren Überwachungsdienst als Doppelstreife vollziehen, damit gewalttätige Angriffe auf sie hintangehalten werden. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt." Ich hoffe auf breite Zustimmung. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Zuerst einmal möchte ich mich bei Ihnen, liebe Kollegen, für die eingehende Lektüre und für die engagierte Auseinandersetzung mit dem Bericht des Verwaltungsgerichts bedanken, auch dafür, dass diese Auseinandersetzung durchgehend davon geprägt war, welche Verbesserungen wir gemeinsam angehen müssen, welche Verbesserungen wir uns gemeinsam vornehmen müssen. Mit einer Ausnahme, gestatten Sie mir das als Berichterstatter, aber es ist in diesen vergangenen Tagen zum wiederholten Mal auf eine, finde ich, nur halblustige Art und Weise die Arbeit des Vereins für Wiener Kinder- und Jugendbetreuung in ein schlechtes Licht gerückt worden, sich darüber lustig gemacht worden und der Verein irgendwie als SPÖ-Organ dargestellt worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur feststellen, Sie machen sich damit über die Arbeit von mehr als 1.000 MitarbeiterInnen, die seit mehr als 20 Jahren an Wiener Schulen arbeiten, lustig! Das ist in Richtung von Herrn Aigner und allen, die das in der Vergangenheit gemacht haben, gerichtet! (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Was hat das mit dem Akt zu tun? - Abg. Mag. Dietbert Kowarik, den Akt hochhaltend: Herr Kollege, darum geht es!) - Auf die Debatte kann ich schon eingehen. (Abg. Armin Blind: Als Berichterstatter!) Jetzt aber zurück zum eigentlichen Thema: Mein größter Dank gilt nämlich nicht Ihnen, Sie werden mir das verzeihen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein größter Dank gebührt Ihnen, Herr Präsident Kolonovits, und vor allen Dingen auch Ihren vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, egal, ob sie Richterinnen, Richter, Laienrichterinnen, Laienrichter, Rechtspflegerinnen, Rechtspfleger, Verwaltungspersonal, Verwaltungspraktikanten sind, für die großartige Arbeit, die Sie leisten! Der Herr Kollege Stürzenbecher hat das auch schon in eine Relation zum UVS und zu den vielen eindeutig positiven Entwicklungen, die in der Zwischenzeit geschehen sind, gesetzt. Alle gemeinsam haben auch die Belastungssituation erkannt, in der genau diese Arbeit stattgefunden hat, eine Belastungssituation, die - die Gründe sind auch genannt worden - verschiedene Gründe hat. Einer der Hauptgründe war, dass auf Grund der VfGH- Judikatur die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger keine Verwaltungsstrafverfahren mehr eigenständig führen dürfen. Was ich, und das ist ein Bekenntnis, das ich hier machen möchte, sagen möchte, ist, dass dieser Bericht uns selbstverständlich Auftrag sein muss, damit auch alle Herausforderungen, die er nennt, und dass wir gemeinsam an einer weiteren Verbesserung der Situation arbeiten müssen. Ich kann daher nur auch von meiner Seite ergänzend und zustimmend das, was der Herr Kollege Stürzenbecher gesagt hat, bestärken. Es ist uns Auftrag. Wir haben gemeinsam etwas vor. Es ist auch, gerade in der Vergangenheit, eine gute Praxis gewesen, dass wir das, was das Verwaltungsgericht betrifft und die gesetzlichen Verbesserungen, die wir machen, als Hohes Haus gemeinsam diskutieren. Mir ist in diesem Zusammenhang aber auch wichtig, zu sagen, es ist mir wichtig, das gemeinsam mit Ihnen zu diskutieren. Ich möchte, wenn wir im nächsten Jahr dastehen, den Bericht diskutieren, die Verbesserungen diskutieren, das auch mit Ihnen als Redner tun. Ein Detail ist angesprochen worden. Es sind die MitarbeiterInnen der MA 35, als dringender Vorschlag im Bericht, auf Grund Ihrer Erfahrungen aufzustocken. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig wir solche Berichte nehmen müssen. Sie sind im letzten Jahr massiv aufgestockt worden, auch auf Grund verschiedener Diskussionen, die wir geführt haben. Es ist nur ein Zeichen dafür, dass auch ich in Zukunft sehr ernst nehmen möchte, was wir hier gemeinsam in Landtagen wie diesem über Berichte wie diesen diskutieren. Noch einmal ein großes Dankeschön dafür! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Dem Dank des Herrn Stadtrates möchte ich mich namens des Wiener Landtages anschließen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2016 des Verwaltungsgerichtes Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. Wir kommen jetzt zur Abstimmung der Beschluss- und Resolutionsanträge. Erster Antrag, eingebracht von den NEOS, betreffend politische Unabhängigkeit und Transparenz für das Verwaltungsgericht. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen von NEOS, ÖVP und FPÖ. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Der nächste Antrag betrifft das Informationsfreiheitsgesetz für Wien, eingebracht von den NEOS. Ebenfalls die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dasselbe Abstimmungsverhalten. Der Antrag ist abgelehnt. Weiters eingebracht von den Freiheitlichen, Abg. Haslinger, betreffend Parkraumüberwachung als Doppelstreife. Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind nur die Freiheitlichen. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Ich bedanke mich nochmals für Ihr Kommen. (Allgemeiner Beifall.) Wir kommen zur Postnummer 3 der Tagesordnung. Diese betrifft den Tätigkeitsbericht 2016 der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Ich freue mich ganz besonders, die beiden Kinder- und JugendanwältInnen, Monika Pinterits und Ercan Nik Nafs, begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herzlich willkommen, liebe Monika Pinterits, lieber Ercan Nik Nafs! Vielen Dank für den Bericht! Ich bitte Sie alle um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Wiederkehr zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Bitte sehr. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren! Liebe Kinder- und Jugendanwälte! Danke für den Bericht und für die Einblicke in Ihre tagtäglich sehr wichtige Arbeit! Kinder und Jugendliche sind eine honorable Gruppe in unserer Gesellschaft, um die man sich besonders kümmern muss. Dazu sehe ich von Ihnen einen sehr wichtigen Beitrag. Ich habe mir meine Rede vom letzten Jahr angeschaut. Damals hatte ich zwei Wünsche, Website und Statistik. Ich sehe beides. Das heißt, ich danke dafür, dass auch die Anregungen, die hier im Plenum gemacht werden, mit einfließen und beachtet werden. (Beifall bei den NEOS.) Vor allem bei der Statistik war es schön, zu sehen, wie viele Fälle Sie abdecken können, immerhin über 4.500 Einzelfälle, ob Gespräche oder Kontaktaufnahme. Das ist eine unglaublich große Zahl, auch für die Ressourcen, die Sie haben. Jeder Einzelne ist wichtig, weil hinter jedem Einzelnen steht ein Schicksal. Dieser erste Schritt ist der schwierigste, vor allem für Kinder und Jugendliche, den Schritt zu gehen und zu sagen, dass man Hilfe braucht. Das ist, glaube ich, das Schwierigste. Genau hier muss man ansetzen, dass diese Schritte erleichtert werden. Ich sehe viele positive Bereiche im Bereich der Kinder- und Jugendanwaltschaft, wo ein Beitrag geleistet wird. Ich möchte ein paar herausheben, die mir ein Anliegen sind. Als ersten die ehemaligen Heimkinder. Da ist die Entschädigung und Abwicklung über den Weissen Ring 2016 ausgelaufen. Da machen dankenswerterweise Sie auch noch die Nachbetreuung und die Nachbearbeitung. Ich habe den Eindruck, jetzt mit den Daten auch noch einmal schwarz auf weiß, dass es sehr viele gibt, die sich nicht vor 2016 gemeldet haben, aber betroffen waren. Es waren 68, die ich im Bericht gesehen habe. Das ist keine zu vernachlässigende Zahl an Personen, die damals ein Leid mitgemacht haben und jetzt erst den Schritt gegangen sind, um Hilfe zu suchen, oder die auch die Information nicht hatten. Hier sollte man überdenken, ob man nicht diese Frist für die Entschädigung, auch wenn sie schon oft verlängert worden ist, noch einmal verlängert. Aber auf jeden Fall ist die persönliche Betreuung in diesem Bereich extrem wichtig! (Beifall bei den NEOS.) Was mir persönlich ein Herzensanliegen ist, was ich leider noch nicht gesehen habe, war im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Wiener Geschichte. Da haben wir erst in diesem Jahr die Studie dazu gesehen, die veröffentlicht worden ist, mit Pavillon 15 und den unglaublichen Gräueltaten, die damals im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie begangen worden sind. Es handelt sich natürlich um eine Opfergruppe, die deshalb ganz besonders schwierig ist, weil viele von ihnen nicht selber die Sprachkraft haben oder ganz viele auch nicht mehr leben. Das heißt, diese Gruppierung ist auch weniger in der Öffentlichkeit, um bewusst zu machen, was denn dort alles eigentlich passiert ist. Hier würde ich mir auch wünschen, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft auf diese Gruppe genauer schaut und auch mit der Stadt gemeinsam schaut, wer denn die Betroffenen, die Opfer dieses Unrechts, damals waren, wer vielleicht noch am Leben ist und wen man mit Gesprächen noch abholen kann. Die Lösung, die in diesem Bereich gefunden worden ist, finde ich wirklich suboptimal, nämlich, dass die Ansprechperson für die Opfer von damals eigentlich die Stelle der Täter ist. Der KAV hat eine Hotline eingerichtet. Der KAV war damals der Träger davon und damit indirekt auch verantwortlich für die Vorkommnisse. Da kann man es Opfern auf jeden Fall nicht zumuten, sich an die gleiche Stelle zu wenden. Das ist eher im Gesundheitsbereich angesiedelt. Aber ich wollte es trotzdem für Ihre tägliche Arbeit in der Kinder- und Jugendanwaltschaft angemerkt haben. (Beifall bei den NEOS.) Ein ganz wichtiges Thema ist Gewalt in der Familie. Leider ist es noch immer sehr gravierend, wie viele Übergriffe es, vor allem auch gegenüber Kindern, gibt. Hier ist die Arbeit besonders wichtig. Der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte, sind die Empfehlungen des Expert-Forums und vor allem die Gefahr von radikalen Tendenzen. Ich habe auch vorgestern schon ausgeführt, ich sehe eine sehr große Gefahr für unsere Gesellschaft durch den Extremismus, einerseits durch den islamischen Extremismus, andererseits durch den Rechtsextremismus. Diese beiden passen irgendwie gut zusammen, weil sie komplementär sind. Sie können nicht ohne einander, der radikale Islam, der gegen den Westen hetzt, und der rechtsradikale Rand, der gegen den Islam hetzt. Sie haben die gegenseitigen Opfer und schaukeln sich auf. Leider sind beide Strömungen auch in Wien für Jugendliche sehr interessant, wie man in Berichten immer wieder liest. Hier ist ganz besonderes Augenmerk notwendig, Jugendliche auf dem Weg Richtung extremes Gedankengut aufzuhalten, egal, ob Rechtsextremismus oder islamischer Extremismus. Dazu gibt es auch einen Antrag von Rot-Grün, den wir unterstützen. Hier muss ganz viel gemacht werden. Auch im Expert-Forum gibt es einige Wünsche, mehr Präventionsarbeit in Schulen, Rückkehrer aus dem Krieg für den Islamischen Staat besser zu betreuen und zu beobachten und auch gefährdete Peergroups genauer zu beobachten. In Dialogen werden hier sehr oft auch tschetschenische Communities genannt, die sich in den letzten Jahren weiter abgekapselt haben und auch für die Kinder- und Jugendarbeit sehr schwer zu erreichen sind. Hier muss man ein ganz besonderes Augenmerk darauf legen, diese zu beobachten und auch wieder über Kinder- und Jugendarbeit versuchen, besser in den Dialog zu treten. Besonders erschreckend fand ich den Bericht des Verfassungsschutzes zu "Foreign Fighters", dass diese von 2015 auf 2016 geschätzt von 259 auf 296 gestiegen sind, davon 90 Personen als Dschihad-Rückkehrer und sehr viele vermutlich auch in Wien. Dass der Krieg im Dschihad noch immer als einiges attraktiver, lebensvarianter gesehen wird, ist erschreckend! Hier brauchen wir auf jeden Fall gemeinsame Anstrengungen. Ich danke für Ihre Arbeit und für diesen Bericht! - Danke. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. Bitte sehr. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Frau Kinder- und Jugendanwältin! Sehr geehrter Herr Kinder- und Jugendanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gern noch auf den Bericht eingehen und interessanterweise das, was Herr Kollege Wiederkehr als sehr positiv herausgehoben hat, ein wenig kritisieren. Es geht nämlich sehr wohl um diese Einzelfallstatistik, die Sie hier auf einer Seite gezeigt haben. Ich möchte Ihnen meinen Zugang zu Berichten sagen. Dann verstehen Sie, warum ich es kritisiere. Für mich ist ein Bericht etwas, womit man arbeiten kann, woraus man nachvollziehen kann, woraus man wirklich erkennen kann, wo die Schwierigkeiten, die Herausforderungen und die Probleme, in diesem Fall bei unseren Kindern und Jugendlichen, liegen. Ich finde es schon einmal gut, weil letztes Jahr war keine Statistik, dass wir jetzt zumindest eine Seite Statistik haben. Aber wenn ich mir die Zahlen zusammenrechne, stimmen sie nicht überein. Sie sagen zum Beispiel, dass Sie 4.583 Gesamtkontakte haben. Wenn ich mir aber alles durchrechne, kommt eine andere Zahl heraus. Also ist jetzt die Frage, ob es Mehrfachnennungen sind oder nicht. Dann sehen wir, dass 394 Fälle "allgemein" sind. Da würde ich mir zumindest wünschen, dass ein Beispiel genannt ist. Was können allgemeine Sachen sein? Was sind "allgemeine Anliegen", die die Kinder und Jugendlichen haben? Wir haben auch die Thematik "Missbrauch und Misshandlungen". Sind Missbrauch und Misshandlungen im Familienverbund, in der Schule? Was ist das? Wo liegt hier sozusagen der Schwerpunkt? Auch Obsorge. Dann steht: "Schule und Kindertagesheim". Dort steht die Zahl 254. Was meinen Sie damit? Das sind Dinge, wo ich mir zumindest ein Beispiel wünsche, damit wir verstehen können, wo wir in unserer politischen Arbeit ansetzen müssen, damit wir hier wirklich vorankommen. Das Zweite ist, Sie haben auch Einzelschicksale gebracht, von einem Sebastian, wo sich der Vater an Sie gewandt hat. Da würde mich zum Beispiel interessieren: Wie viele Eltern wenden sich an Sie und kommen mit Problemen der Kinder und ihrer Kinder zu Ihnen? Wie viele Behandlungen waren telefonisch oder per E-Mail? Weil mit den zwei Mädchen, die sich bei Ihnen gemeldet haben, haben Sie, glaube ich, einen ganz langen E-Mail-Kontakt gehabt. Wie viele waren persönlich? Das sind alles Dinge, die ich halt immer gerne habe und zum Arbeiten brauche. Das Nächste ist, dass wir sehen, dass Sie sehr viele Empfehlungen aussprechen. Dazu habe ich eine Verständnisfrage. Sie sagen zum Beispiel: "Empfehlung 6: Familien- und Elternarbeit quantitativ und qualitativ ausbauen", und Sie sagen: "Lernforen für Eltern", aber dann auch noch "Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung des Anteils von LehrerInnen mit Migrationshintergrund". Da verstehe ich den Zusammenhang einfach nicht. Vielleicht könnten Sie mir diesen noch erklären. Sie sprechen auch sehr sensible Themen an. Das ist auch gut so. Sie wünschen sich zum einen noch mehr gender-sensible Arbeit in den Kindergärten. Das würde ich aber auch gern näher erklärt haben, weil wir haben den Bildungsrahmenplan, wo das drinnen ist. Ich denke, dass es im Bildungsrahmenplan sehr gut abgedeckt ist, wo es einfach eine gender-sensible Arbeit mit Kindern gibt, wo Kindergartenpädagogen eine Ausbildung dazu machen können, wo es einfach darum geht, Kinder nicht mehr in irgendwelche Stereotypen hineinzudrängen, sondern wo es auch darum geht, dass man, wenn eine Kindergartenpädagogin einmal ein Kind braucht, das ihr hilft, sie sagt: "Ich brauche ein starkes Kind.", anstatt: "Ich brauche einen starken Buben.", oder: "Ich brauche ein starkes Mädchen.", oder dass halt Jungs auch in der Puppenküche und Mädchen mit den Autos spielen können, ganz aufs Einfache hinuntergebrochen. Ich glaube, dass das eigentlich sehr gut ist. Mir ist eines aufgefallen, was mir dann auch ein bisschen aufgestoßen ist. Sie verallgemeinern manchmal in Ihrer Sprache sehr. Sie haben zum Beispiel geschrieben ... - Finde ich das jetzt schnell? Ich finde es jetzt gerade nicht! - Sie haben irgendwie verallgemeinert, dass Kinder sexuell noch sehr diskriminiert werden, beziehungsweise die Sexualität von Kindern noch immer negiert wird. Das glaube ich nicht. Ich glaube nicht, dass man das so global sagen kann. Ich glaube wirklich, dass es hier mittlerweile eine Sensibilisierung gegeben hat. Ich glaube wirklich, dass Eltern und Pädagogen mittlerweile sehr achtsam mit dem Thema umgehen. Das ist immer etwas, wo ich sage, wenn man einen Bericht als unabhängige Stelle, die Sie ja sind, vorlegt, dann würde ich mir wünschen, dass man da wirklich auch auf die Sprache achtet. Sie haben zum Thema Sexualerziehung einige Beispiele gebracht, auch die Elternbildung. Ich glaube, dass es der richtige Weg ist, bei den Eltern zu beginnen, nicht bei den Kindern, sondern wirklich bei den Eltern. Denn ich bin davon überzeugt, dass Kinder in eine schwierige Situation kommen, wenn Eltern nicht mitmachen. Ich glaube, dass diese Sexualerziehung wirklich vom Elternhaus mitgetragen werden muss. Ich glaube, dass wir die Eltern ins Boot holen müssen. Ich bin fest davon überzeugt, dass es nicht der richtige Weg ist, den Eltern das Gefühl zu geben, ihr Erziehungsrecht sozusagen zu enthebeln oder zu overrulen. Dann habe ich mir auch, was der Herr Wiederkehr angesprochen hat, das Thema mit den Heimkindern noch genauer angeschaut. Da beschreiben Sie eben diese ganze Sache und sagen, 61 Personen haben sich gemeldet. Sie beschreiben dann einfach dieses ganze Procedere, dass Sie eben die ehemaligen Heimkinder begleiten, dass Sie sie unterstützen und unter bestimmten Umständen auch ein anwaltliches Erstgespräch zur Abklärung etwaiger Zivilrechtsansprüche möglich ist. Dazu geben Sie aber keine Empfehlung ab. Sie sagen nicht, Sie erkennen, dass es irgendwie verlängert werden soll, wie der Herr Kollege Wiederkehr gesagt hat. Da würde mich zum Beispiel auch interessieren, wie viele Fälle jetzt Zivilrechtsansprüche haben. Diese vertiefte Entwicklung würde mich wirklich sehr interessieren. Sie schreiben auch über Bildung. Bildung ist Ihnen immer sehr wichtig. Das finde ich gut so. Sie sprechen sich auch wieder für die Gesamtschule aus. Aber was Sie uns in Ihrem Bericht nicht erklären, ist, warum Sie der Meinung sind, dass die Kinder in einer Gesamtschule besser untergebracht sind. Es steht einfach in einem Satz drinnen. Aber es fehlt für mich die Begründung. Weil wir gerade beim Thema Bildung sind, möchte ich einen Antrag einbringen. Gestern wurde das Schulautonomiepaket beschlossen. Und zwar geht es in diesem Antrag um die Klassenschülerhöchstzahl. Es ist so, dass im Jahr 2006 auf Verlangen der SPÖ die Klassenschülerhöchstzahl auf 25 gesenkt wurde. Da hat der Herr Kollege Vettermann auch gesagt, es ist pädagogisch unbestritten, dass kleinere Klassen den Unterricht erleichtern und den Lernertrag optimal sichern. Wir haben es jetzt mit Schülern, Lehrern und einigen Eltern zu tun, die die Angst haben, dass diese neue Regelung bei der Klassenschülerhöchstzahl zu einem Sparpaket wird. Bundesministerin Hammerschmid hat immer wieder gesagt, das ist ein Autonomiepaket, aber kein Sparpaket. Wir bringen folgenden Antrag ein: "Der Wiener Landtag appelliert an die zuständigen Stellen des Landes, die derzeitig geltenden Bestimmungen betreffend Klassenschülerhöchstzahl im Wiener Schulgesetz im Vollzug bei der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an die einzelnen Schulen beizubehalten. Wien wird nicht gegen den Willen der Betroffenen vor Ort, den Lehrern und Eltern, größere Klassen, als derzeit geregelt, veranlassen. Der Wiener Landtag bekennt sich zur Zuweisung der Schüler an die Schulen auf Basis der aktuell geltenden Klassenschülerhöchstzahl, wie es im Wiener Schulgesetz geregelt ist. Das Autonomiepaket wird nicht als Sparpaket missbraucht." Ich bringe diesen Antrag ein. (Beifall bei der ÖVP.) Ich sage Ihnen auch, warum ich glaube, dass das sehr wichtig ist. Die Landesschülervertretung ist ganz vehement der Meinung, dass das einfach so beibehalten wird. Natürlich war es ein sehr guter Schritt, den wir damals gemacht haben, weil Wien vor enormen Herausforderungen steht. Es ist auch ganz bewusst drinnen, dass der gemeinsame Unterricht von Kindern mit Behinderung oder einer Lernschwäche auch dafür sorgt, dass zum Beispiel ein Kind für ein jedes Kind mit einer Behinderung um zwei reduziert wird. Das heißt aber, dass man bei der Klassenschülerhöchstzahl nicht über 21 kommt, sobald man ein Kind mit sozialpädagogischem Förderbedarf drinnen hat. Wir sind da wirklich gerade in einer Diskussion. Ich habe es hier auch eingebracht, weil es natürlich die SchülerInnen, die Kinder und die Schulkinder betrifft. Ich glaube, dass Wien hier weiter Vorbildwirkung zeigen und diese Kassenschülerhöchstzahl, die wir jetzt im Wiener Schulgesetz haben, beibehalten und eben dieses System oder diese neue Regelung bei der Klassenschülerhöchstzahl nicht als Sparpaket verwenden soll. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Peter Kraus. Bitte sehr. Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Jugendanwalt! Liebe Frau Jugendanwältin! Herzlich willkommen bei uns! Ein paar Punkte aus dem Bericht habe ich mir wieder herausgenommen beziehungsweise möchte ich einleitend gleich auch etwas zu meinen VorrednerInnen sagen. Das Tolle an der Kinder- und Jugendanwaltschaft für mich ist, auch wenn man den Bericht durchliest, dass eines von der Kinder- und Jugendanwaltschaft ganz klar immer wieder betont wird, nämlich, dass Kinderrechte, Menschenrechte und die Menschenrechte von Kindern über allem stehen, dass sie über den Einstellungen von Eltern stehen, über den Erziehungsrechten von Eltern stehen, dass sie über den Vorstellungen von religiösen Gruppen stehen und dass der Auftrag der Kinder- und Jugendanwaltschaft einfach ist, das Kindeswohl im Auge zu behalten. Das finde ich einfach sehr wichtig, dass ihr das als unabhängige Stelle immer im Auge habt! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Der Kollege Wiederkehr hat schon das Netzwerk Deradikalisierung angesprochen. Dazu möchte ich jetzt ein paar Worte sagen. Zur Erinnerung, das Netzwerk gibt es seit 2014, wenn ich mich recht erinnere. Ich bin erst seit 2015 hier. Das Netzwerk bringt alle wesentlichen PlayerInnen in der Deradikalisierung und in der Prävention zusammen, macht Schulungen, Einzelfallarbeit, internationale Vernetzung. Ich rufe nur in Erinnerung, dass ihr sogar bei der UNO wart. Ich rufe auch den österreichischen Verwaltungspreis fürs Netzwerk Deradikalisierung und die Studie, die letztes Jahr in Zusammenarbeit mit dem Verein Wiener Jugendzentren veröffentlicht, diskutiert wurde, in Erinnerung. Wir haben auch hier schon mehrmals über die Studie zu Jugendlichen in der offenen Jugendarbeit diskutiert und heftig gestritten. Aber ich möchte noch einmal betonen, dass das eine Studie war, die meiner Meinung nach eine derartig tiefe und gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema Radikalisierung, mit dem ganzen komplexen Thema abwertender Einstellungen, was die Strategien und die Handlungsmöglichkeiten dagegen sind, aufgezeigt hat. Das ist wirklich eine beachtliche Arbeit! Für diese möchte ich mich im Nachhinein noch einmal bei euch bedanken! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) In diesem Zusammenhang ist unser Ziel ganz klar. Es gibt, glaube ich, zwei Grundansätze, wie man mit dem Thema Radikalisierung und mit gewaltbereiten Ideologien umgehen kann. Der eine Weg wäre, man definiert anhand irgendeines Kriteriums eine Gruppe und das sind dann die Gefährder. Diese sind dann gefährlich und werden pauschal abgestempelt. So macht man mit dem Thema Politik. Das ist nicht nur ein inhaltlich falscher Zugang, das ist auch ein unwirksamer Zugang, noch vielmehr ist es ein gefährlicher Zugang (Abg. Dominik Nepp: Einen Halsabschneider finden Sie in allen politischen Richtungen! Nur keine Sorge!) - hören Sie kurz zu, Sie lernen vielleicht noch etwas -, weil das an einer weiteren Spirale dreht, die zu weiterer Gewalt, zur Radikalisierung führt. Der viel effektivere Weg ist der, den auch wir gehen, nämlich die Fragen zu stellen: Was sind denn die Mechanismen? Was führt dazu, dass Jugendliche überhaupt bereit sind, gewaltbereite Ideologien anzunehmen? Was führt dazu? Was sind die Mechanismen, dass gewaltbereite Ideologien überhaupt als Weg gesehen werden, Perspektiven im eigenen Leben zu sehen? Das heißt, es geht mir und uns um unsere Jugendlichen in Wien. Es geht darum, unsere Jugendlichen vor diesen gewaltbereiten Ideologien und überhaupt vor Gewalt zu schützen! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Darum stellen wir, meine KollegInnen und ich von Rot-Grün, dann gemeinsam einen Antrag, wo wir nicht nur die positive Arbeit des Netzwerks betonen, sondern auch einfordern, dass der Bund aktiv werden muss. Denn die PlayerInnen in Wien machen schon sehr tolle Arbeit. Aber was wir einfach nicht leisten können, ist, dass es darüber auch ein Netzwerk, eine Strategie braucht, wie man mit dem Thema Radikalisierung beziehungsweise Prävention und Deradikalisierung umgeht. Einige andere Themen konnten wir heute schon von der Fragestunde bis jetzt, zu meinen VorrednerInnen, diskutieren. Die Jugendanwaltschaft hat in ihrem Bericht viele andere Themen angeführt, von Asylgesetz über Kinderlärm bis hin zu gender-sensibler Pädagogik, wie die Kollegin Schwarz auch schon angesprochen hat. Ich möchte euch abschließend noch einmal danken und bitte, den Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben, dass ihr immer eine starke Stimme für die Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt seid! Es ist ganz toll, was ihr hier leistet! - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Maximilian Krauss. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange mit etwas Positivem an. Ich glaube, fast das Beste an diesem politischen Pamphlet ist eigentlich, dass nur die allerwenigsten Kinder und Jugendlichen in Wien jemals etwas davon hören werden! Denn wenn Sie das lesen würden, glaube ich, dann würden sich viele sehr wundern, was hier von offizieller Stelle angeblich in ihrem Namen fabriziert wird, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn wir uns anschauen, dass es wirklich extrem viele Probleme und Bedürfnisse gäbe, wo man für junge Menschen etwas tun könnte und wo auch eine Kinder- und Jugendanwaltschaft wirklich gefragt wäre, dies aufzugreifen und diese Fälle zu bearbeiten, wir dann allerdings real sehen, dass es sich hier eigentlich nur um eine gesellschaftspolitische Thematik handelt, wo man die unterschiedlichsten gesellschaftspolitischen Themen, die wir hier sonst eigentlich in der Regel debattieren, in eine Kinder- und Jugendanwaltschaft auslagert, Themen bearbeitet werden, von einer ganz klaren Schlagseite immer Meinung und Stimmung gemacht wird und Themen hineingespielt werden, die eigentlich mit Kinder- und Jugendanwaltschaft überhaupt nichts zu tun haben, dann finde ich es sehr schade, dass das Politik ist, die eigentlich auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen dieser Stadt gemacht wird, und dass keine echte Vertretung gelebt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn wir uns da vielleicht zwei, drei Punkte im Konkreten anschauen, dann müssen wir zum Beispiel lesen, dass sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft sogar gegen die im letzten Jahr von einer SPÖ-ÖVP-Bundesregierung beschlossenen Verschärfungen im Asylrecht ausspricht, wo wir natürlich sagen, sie gehen nicht einmal annähernd weit genug. Aber sogar gegen diese halbe Lösung, die von Bundeskanzler Kern in den letzten Monaten umgesetzt wurde, spricht man sich aus. Ich glaube, dass man sich hier einmal auf die österreichischen Kinder konzentrieren und nicht anprangern sollte, dass nicht noch mehr Leute herkommen können. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Anwalt für alle!) Man sollte hier nicht die korrekte und richtige, zumindest teilweise stattgefundene Einschränkung des Familienzuzugs kritisieren. Entschuldigung, das ist doch nicht die Arbeit einer Kinder- und Jugendvertretung, so eine Bundesthematik hier auch noch zu kritisieren, wo endlich einmal etwas weitergeht! Das ist nicht Ihre Aufgabe! Ihre Aufgabe wäre anderweitig gelagert! Davon hören wir leider nicht sehr viel! (Beifall bei der FPÖ.) Ein anderes Thema, das in Wien ganz konkret auch hier schon mehrmals Thema war, ist das Thema Kopftuchverbot im Kindergarten und in der Volksschule, wo es auch hier keine klare Stellungnahme gibt, wo wir klar sagen und wo auch der Präsident der Liberalen Muslime in Österreich, Amer Albayati, sagt, es gibt keine Kopftuchpflicht, schon gar nicht für Kinder und Mädchen im Kindergartenalter. Auch hier schaffen Sie es nicht, eine Stellungnahme abzugeben. Auch hier schaffen Sie es nicht, sich für die Interessen von kleinen und jungen Mädchen einzusetzen, die ja in keinem Fall wirklich freiwillig so etwas tragen. Hier wird nur wieder politische Propaganda gemacht, in dem Fall auf dem Rücken von jungen Mädchen, und das finde ich besonders verwerflich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Das geht dann weiter bis zum Thema Deradikalisierung, wo Sie ja auch heute einen Antrag einbringen, der, wenn man den Antragstitel liest, einmal grundsätzlich positiv klingt, dass man etwas für Deradikalisierung machen möchte. Wenn man sich dann allerdings den Bericht anschaut und die politische Botschaft, die da mitschwingen soll, dann können wir da klar lesen, dass Deradikalisierung in Zukunft so stattfinden soll, dass Leute, die selber zum Beispiel im "Heiligen Krieg" waren und selbst als radikale Islamisten tätig waren, dann hierherkommen und hier junge Leute deradikalisieren sollen. Entschuldigung: Leute, die so etwas gemacht haben, die so etwas getan haben, brauchen überhaupt nie wieder in unser Land zu kommen. Und das Letzte, was die tun sollen, ist, in Kontakt mit Kindern zu gelangen! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn da ernsthaft vorgeschlagen wird, dass Leute, die angeblich deradikalisiert sind, jetzt ins Gefängnis oder in die Volksschule gehen und dort Vorträge halten - ja Entschuldigung, wir wissen es ja nicht: Sind das Schutzbehauptungen, die sie hier gemacht haben? Warum waren die überhaupt in einem "Heiligen Krieg"? Solche Islamisten haben in unserer Gesellschaft nichts verloren, und wirklich überhaupt nichts mit Kindern! (Beifall bei der FPÖ.) Ich finde es an der Stelle wirklich schade - und das haben wir auch schon einmal im Ausschuss diskutiert, aber ich möchte es hier noch einmal sagen -: Bei einem ganz konkreten Fall, bei einem Fall, wo ein Junge, aus Tschetschenien stammend, ein Mädchen ins Gesicht geschlagen hat - das ist durchs Internet gegangen und hat große mediale Wellen geschlagen - hätte ich mir wirklich erwartet, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft eingreift und sagt: So kann es nicht weitergehen, wir müssen uns für dieses Opfer einsetzen. Es ist dann auch dazu gekommen, dass tatsächlich eine Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft gekommen ist. Allerdings hat man gesagt, man soll die Täter nicht verurteilen. Ich habe kurz gedacht, das ist nicht ganz ernst gemeint, aber Sie haben es dann im Ausschuss bestätigt. (Abg. Birgit Hebein: Haben wir hier eine Diskussion, oder haben wir jetzt Beschimpfung?) Wir arbeiten hier politisch etwas auf! (Abg. Dominik Nepp: Das ist keine Beschimpfung! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir arbeiten hier politisch etwas auf (Abg. Dominik Nepp in Richtung GRÜNE: Wir müssen die Opfer schützen, nicht die Täter! Was wollen Sie?), und wenn Sie es gut finden, dass man die Täter schützt und nicht die Opfer, dann ist das Ihre Sache. Mein Anliegen wäre es gewesen, dass wir uns um die jungen Menschen kümmern. Ich finde das wirklich schade. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Dominik Nepp: Wirklich arg!) Ein Wort auch noch zum Antrag der ÖVP: Wir werden zustimmen, er ist ja grundsätzlich inhaltlich richtig. Ich finde es allerdings schon eine besondere Doppelbödigkeit, auch an der Stelle wieder. Einerseits gestern die Klassenschülerhöchstzahlen de facto im Bund aufzulösen, und andererseits dann hier wieder als gleiche Partei einzubringen, dass man sie nicht auflösen darf, ist eine Doppelbödigkeit (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist normal!), wo sogar du (in Richtung Abg. Mag. Manfred Juraczka) ein bisschen lachen musst. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Hanke. - Bitte. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kinder- und Jugendanwältin! Lieber Kinder- und Jugendanwalt! Ich möchte meine Rede vor allem einmal mit einem Dank starten, nämlich dem Dank an euch und euren KollegInnen für die wunderbare und auch sehr wichtige Arbeit, die ihr Tag für Tag leistet. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich habe im letzten Jahr die Möglichkeit gehabt, die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft näher kennen zu lernen, und bin wirklich sehr beeindruckt, was da Tag für Tag geleistet wird. Da wird Partei für Kinder und Jugendliche ergriffen, und das hört sich im ersten Moment wahrscheinlich recht leicht an. Da werden auch alle in dem Saal hier sagen, ja, da sind wir eh dafür. Wenn es dann aber darum geht, sich konkret zu überlegen, was heißt das, immer Partei für Kinder und Jugendliche zu ergreifen, dann ist das schon nicht mehr so einfach. Ich glaube, das sehen wir auch bei der Diskussion, die wir da jetzt gerade führen, wo es leider, wie auch schon in den letzten Jahren, wieder Angriffe hagelt. Um vielleicht auch kurz auf meinen Vorredner einzugehen: Gesellschaftspolitische Themen sind Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, und auch bundespolitische Themen betreffen Kinder und Jugendliche in Wien; das ist einmal so. Jedes Jahr hören wir erneut, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft linksliberal ist, rot-grüne Politik macht (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist noch zu nett gesagt!), und jedes Jahr kann man Ihnen da nur entgegnen - ständige Wiederholung steigert ja angeblich auch den Lernerfolg -: Macht sie nicht! Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ergreift Partei für Kinder und Jugendliche. Wenn Sie in den inhaltlichen Aussagen der Kinder- und Jugendanwaltschaft so viele Überschneidungen sehen mit den Inhalten von SPÖ und GRÜN, dann (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wundern wir uns nicht!) sollten Sie vielleicht nicht die Kinder- und Jugendanwaltschaft dafür verantwortlich machen, dass sie das schreibt, sondern dann sollten Sie sich vielleicht einmal die Frage stellen, warum es bei Ihnen nicht so viele Überschneidungen gibt mit den Empfehlungen einer Institution (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wir ernennen ja auch niemand dorthin!), einer unabhängigen Experten- und Expertinnenstelle für Kinder und Jugendliche. (Beifall bei der SPÖ.) Der Themenbereich Asyl ist auch von meinem Vorredner angesprochen worden, und wir wissen ja, dass das auch in diesem Haus immer ein schwieriges Thema ist. Warum kommt das Thema vor in einem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die parteilich mit Kindern und Jugendlichen ist? Weil sie parteilich mit allen Kindern und Jugendlichen ist, die in Wien sind, auch mit denen, die hier hergekommen sind. Das kann man jetzt gut finden oder nicht, dass die hier hergekommen sind. Fakt ist aber: Die sind halt jetzt nun einmal da! Und die haben es verdient, genauso wie alle anderen Kinder und Jugendlichen in Wien unsere Aufmerksamkeit zu bekommen. Wenn es um ihre Lebenssituation, um ihre Rechte geht, dann ist das die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Wenn es darum geht, Angebote zu setzen, die ihnen einen guten Einstieg in die Gesellschaft ermöglichen, das ist dann unsere Aufgabe, und da freut es mich auch besonders, dass im Bericht das Jugend College noch einmal lobend erwähnt worden ist. Dass das bei einigen hier nicht auf Zustimmung stößt, ist mir schon klar, aber das ist auch genau der Unterschied zwischen uns. Für uns gibt es keine halben Kinder, für uns gibt es nur junge Menschen, die wir bei ihrer Entwicklung bestmöglich unterstützen wollen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Nächster Punkt: das Kopftuch in der Volksschule. Da würde ich vielleicht dem Kollegen Krauss empfehlen, einmal genauer zu lesen, wenn man schon über einen Bericht spricht, weil da die Kinder- und Jugendanwaltschaft meiner Meinung nach genau das macht, was auch ihre Aufgabe ist, nämlich das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen. Ich darf da aus der Stellungnahme, direkt aus dem Bericht - die Seite weiß ich jetzt nicht genau - zitieren: "Aus kinderrechtlicher Sicht lehnt die Kinder- und Jugendanwaltschaft es ab, Kindern eine religiöse Ideologie oder Meinungen im Allgemeinen aufzudrängen." Das ist da in dem Haus Konsens, und wie auch im Bericht angesprochen, geht es vor allem darum, zu schauen: Was ist das Beste fürs Kind? Da sind natürlich auch die Erziehungsberechtigten in die Verantwortung zu ziehen und ist mit denen zu arbeiten, das Gespräch zu suchen. Was ist da die Aufgabe? Und das macht auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft, genauso wie der Stadtschulrat, genauso wie die MA 11, genauso wie die MA 17. Wir haben das heute schon in der Fragestunde gehört: Die informieren PädagogInnen, wann sie einzugreifen haben. Die helfen PädagogInnen, und das ist gerade das ganz Wichtige, denn das sind diejenigen, die vor Ort sind, die die Kinder kennen, die die Jugendlichen kennen, die da eingreifen können, die da sensibilisieren können und da auch mit den Erziehungsberechtigten reden können. (Beifall bei der SPÖ.) Ja, es ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, da sind wir uns auch alle einig. Was aber nicht hilft, ist Polemisieren auf dem Rücken von irgendwelchen Kindern. Verbote kann man ohnehin fordern, aber da fallen uns auch ganz viele andere Möglichkeiten ein, die denselben Effekt erzielen, den sie nämlich haben sollen: das Kindeswohl zu schützen. Und das heißt zum Beispiel, Pädagogen und Pädagoginnen zu informieren und zu unterstützen. Zum angesprochenen Fall - ich werde da jetzt einfach einmal alles ansprechen, was der Kollege Krauss auch angesprochen hat, das wird vielleicht ein bisschen länger, aber dazu sind wir ja hier - des Mädchens, das Opfer von Gewalt geworden ist: Gewalt in jeder Form, wo sie auftritt, ist zu verurteilen. Gerade bei Jugendlichen natürlich noch einmal besonders muss man sich aber auch überlegen: Wo kommt diese Gewalt her? Warum agieren Jugendliche so, wie es da in diesem Fall passiert ist? Warum sehen sie keinen anderen Ausweg, als zur Gewalt zu greifen? Die Betroffenen von Gewalt verdienen absoluten Schutz, und dafür steht Wien auch. Es gibt in Wien eines der engmaschigsten Gewaltschutznetzwerke, wo allen Betroffenen von Gewalt zu jeder Zeit geholfen wird. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Aber mit den Tätern muss man halt auch arbeiten! Es ist nicht unser Ziel, Jugendliche, die aus vielen verschiedenen Gründen in einer schwierigen Situation sind und dann zu Gewalt greifen, wegzusperren und dann dafür zu sorgen, dass sie vielleicht nicht wieder gut in die Gesellschaft reintegriert werden können. Das ist nicht unsere Aufgabe! Wir wollen, dass auch diese Jugendlichen wieder ihren Platz in der Gesellschaft finden, dass wir auch denen helfen können, dass sie nicht zu Gewalt greifen müssen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte jetzt auch noch kurz auf das Wiener Netzwerk für Deradikalisierung und Prävention eingehen, das es ja seit 2014 gibt. Mein Kollege Peter Kraus hat ohnehin schon mehr dazu gesagt. Da hat sich auch im letzten Jahr wieder einiges getan. Da gab es reges internationales Interesse, bis hin zur UN-Generalversammlung. Nicht zuletzt dieses rege internationale Interesse, aber auch der schon vielfach angesprochene Verwaltungspreis zeigen uns, glaube ich, dass wir da rechtzeitig und vor allem auch richtig reagiert haben. Denn die Prävention von Extremismus und auch anderen Abwertungsideologien in unserer Gesellschaft ist natürlich unser Ziel. Da gibt es ganz viele verschiedene Institutionen, Einrichtungen, die Tag für Tag in Wien daran arbeiten. Die alle zusammenzubringen, gemeinsame Strategien zu diskutieren, Maßnahmen weiterzuentwickeln, das ist das, was das Netzwerk seit 2014 macht. Das ist eine gute Sache, und es ist auch eine erfolgreiche Sache. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Gerade dieser Netzwerkcharakter, diese Flexibilität ist auch, glaube ich, das, was die Stärke vom Netzwerk ausmacht. Wir können auch im Bericht lesen, dass da im letzten Jahr einige neue Stellen dazugekommen sind, dass da flexibel reagiert wird auf Dinge, die da sind, nicht nur im Präventionsbereich, sondern auch, wenn interveniert werden muss. Und auch, ja, um der Problematik der Rückkehrer und Rückkehrerinnen zu begegnen, wo es dann wieder um Deradikalisierung und Reintegration geht. Herr Krauss! Ich weiß nicht, wo Sie gelesen haben, dass das die Menschen sind, die dann für weitere Deradikalisierung verantwortlich sein sollen. Es reicht mir mittlerweile wirklich, dass uns von anderen Parteien, also vor allem von der FPÖ, die ganze Zeit vorgeworfen wird, dass wir Probleme leugnen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist Demokratie, Frau Kollegin!) Es ist ganz einfach, dass man immer nur skandalisiert, immer nur sagt, niemand sieht die Probleme außer uns, es ist alles ganz furchtbar und schrecklich. Es ist ganz einfach, sich immer nur zu beschweren und Menschen schlechtzureden. Aber darauf lassen wir uns nicht ein, wir machen etwas. Das ist der große Unterschied. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Was hier passiert, ist, dass Dinge nicht schöngeredet werden. Ich glaube, das - so hoffe ich - können zumindest hier alle sehen, dass sich aktuellen Problemlagen gestellt wird. Dass aber auf der anderen Seite nicht pauschal verurteilt wird, dass Kindern und Jugendlichen die volle Unterstützung gegeben wird und vor allem versucht wird, ihnen die besten Chancen zu bieten. Sich klar gegen menschenfeindliche Praktiken, gegen Weltanschauungen, egal, von welcher Seite die nämlich kommen, zu stellen, das ist die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Liebe Monika Pinterits, lieber Ercan Nik Nafs, das ist das, was ihr auch macht, und dafür ein großes Dankeschön! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wien arbeitet da seit 2014, aber - mein Kollege Peter Kraus hat es vorhin auch schon gesagt - es ist Zeit, dass auch der Bund dazu endlich seinen Beitrag leistet. Deswegen möchte ich an der Stelle auch einen Antrag einbringen, der fordert, dass die Bundesregierung ein bundesweites Netzwerk gegen Extremismus, Gewalt und für Demokratieschutz nach dem Wiener Vorbild aufbaut und ein Programm zu schaffen hat, das Deradikalisierung und Reintegration von extremistischen Personen zum Ziel hat. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich komme jetzt auch schon zum Schluss. Es ist ein bisschen länger geworden, aber immerhin sind die Kinder und Jugendlichen ja ein wichtiges Thema. Ich möchte am Ende noch einmal kurz abschließend auf die allgemeine Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft eingehen, die uns in dem vorliegenden Bericht ja durch die drei sehr schön geschilderten Einzelfälle auch ein bisschen greifbarer gemacht wird. Auch in dem Jahr bekommen wir durch die Einzelfallstatistik, die da ist, noch einmal einen breiteren Überblick. Was uns die Einzelfälle zeigen, ist das, was die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Anwälte und Anwältinnen und ihre Kollegen und Kolleginnen jeden Tag leisten. Das ist keine einfache Aufgabe, das verlangt viel Einsatz, das verlangt viel Motivation. Das ist bei ihnen allen gegeben, und ich finde es ziemlich erschreckend und eigentlich einfach auch nur persönlich relativ ungut, wenn manche Fraktionen hier einfach nur gegen die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft schießen. Ich verstehe, dass man mit der einen oder anderen Sache nicht einverstanden ist. Das ist so, das kann man auch sagen, es hat ja keiner ein Problem damit. Aber kein einziges Wort darüber zu verlieren, wie da Tag für Tag Kindern und Jugendlichen in Wien geholfen wird, in schwierigsten Situationen, wo die sich in einer Lage befinden, die scheinbar aussichtslos ist, da kein Wort der Anerkennung und kein Wort des Dankes darüber zu verlieren, das gehört sich nicht, liebe Kollegen und Kolleginnen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) In dem Sinne noch einmal ein besonderes Danke an Monika Pinterits und Ercan Nik Nafs, und auch ein großes Danke an die Kollegen und Kolleginnen! Mit der Bitte, das auch auszurichten. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Herr Abg. Dr. Aigner, Sie sind der Nächste auf der RednerInnenliste. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke. Herr Präsident! Herr Stadtrat! Sehr geehrte Kinder- und Jugendanwältin und -anwalt! Das lassen wir nicht auf uns sitzen! Wir bedanken uns für die Arbeit und erlauben uns dennoch, dass wir uns kritisch - das gehört sich auch so - mit Ihrer Arbeit auseinandersetzen. Aber dass Sie bemüht sind, dass Sie fleißig sind und dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen tätig sind, das stellen wir überhaupt nicht in Zweifel. Wir sind nur mit der politischen Linie, die Sie vertreten, nicht einverstanden, und das ist ja auch hier die Aufgabe dieses Hauses. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Vorrednerin hat dem Kollegen Krauss vorgeworfen, dass es nicht stimmen soll, dass man Dschihadisten zur Deradikalisierung einsetzt. Da haben Sie auf Seite 83 die Empfehlung 9 offenkundig überlesen. Da steht nämlich: "Ressourcen für die Arbeit mit Rückkehrern und in Gefängnissen erhöhen: Wenn möglich, Rückkehrer für Deradikalisierungsarbeit einsetzen." Das ist eine Empfehlung, die hier so ausgesprochen wird. Da sage ich Ihnen schon ehrlich, da hat der Herr Kollege Krauss völlig recht. Ein Dschihadist hat nicht mehr zurückzukehren. Wir müssen alles tun, dass diese Dschihadisten nicht mehr in Österreich ihr Unwesen treiben können! (Beifall bei der FPÖ.) Sie können ganz sicher sein: Jemand, der dort war, der dort durch eine Gehirnwäsche gegangen ist, bei dem kann man nicht aufsuchend und auf Augenhöhe mit unseren Psycho-Schmähs glauben, dass man ihn deradikalisiert. Die ticken anders, die haben andere Erfahrungen gehabt. Da wissen Sie nicht, wie man an die herankommt - und die wollen Sie zur Deradikalisierung einsetzen! Also da sieht man ja wieder, dass hier der Realitätssinn abhandengekommen ist. Aber das war jetzt nur die kurze Replik auf die Vorrednerin. Wir haben ja auch im Ausschuss darüber gesprochen, und Sie haben mich darauf angesprochen, so nach dem Motto: Was regt ihr euch jetzt so auf? Auch früher waren die Berichte genau so. Jetzt bin ich, ich weiß nicht, schon über zehn Jahre in diesem Ausschuss und habe viele Ihrer Berichte gelesen. Anfangs ist auch, relativ ohne viele Diskussionen, immer zugestimmt worden. Ich habe mir jetzt alte Berichte angeschaut, den aus dem Jahr 1913. Da haben Sie so gut wie keine allgemeinen politischen ... (Abg. Mag. Wolfgang Jung: 2013! - Weitere Zwischenrufe.) Also 2013, ja. Da haben Sie kaum allgemeinpolitische Aussagen getätigt, und wenn, dann genau zu kinder- und jugendspezifischen Dingen, und dann sind die Einzelfälle zitiert worden. Das zeigt sich, wenn man sich das jetzt anschaut. Ich werde Ihnen noch ein paar Sachen aus dem aktuellen Bericht vorlesen. Da bin ich auf einen offenen Brief an Felix Baumgartner gestoßen, eben weil er gesagt hat, die g'sunde Watsch'n hat ihm nicht geschadet. Da hat er einen offenen Brief bekommen. Ja, ist in Ordnung, das ist jetzt sicher nicht ein Vorbild. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Aber ich meine, da muss man schon aufpassen, dass man auch da die Kirche im Dorf lässt. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Vor allem die Kirche ist wichtig!) Denn wenn man das jetzt so ernst nimmt, dann müssen Sie vielleicht noch sagen, dass der "Mundl" sozusagen auch unter einem Kinder- und Jugendverbot ist, weil da auch immer wieder von Watsch'n geredet wird, und so weiter. Also natürlich haben sich die Gegebenheiten geändert, aber Baumgartner hat damals einen offenen Brief bekommen. Wenn jetzt ein Jugendlicher auf jemand anderen hinprügelt, dann ist sozusagen der prügelnde, zuschlagende Täter auf einmal auch ein Opfer. Also ich glaube, da ist einfach die Verhältnismäßigkeit abhandengekommen. (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt zu den allgemeinpolitischen Aussagen: Ich meine, die können Sie tätigen. Nur wage ich zu behaupten, dass es schlichtweg nicht Ihre Aufgabe ist, sich allgemein zum Asylgesetz zu äußern. Und wie tun Sie das? "Die Kinder- und Jugendanwaltschaft kritisiert die Verschärfung des Asylgesetzes in höchstem Maße. Das neue Gesetz dreht die Notsituation von Menschen, die geflüchtet sind, in eine Notsituation jener um, die in der Verantwortung stehen, diesen Menschen zu helfen. Damit geht das Gesetz auf ein mediales und populistisches Konstrukt ein, welches die gezwungene Migration von Menschen nach Europa mit Naturkatastrophen und Bedrohung gleichsetzt." Also seien Sie mir nicht böse: Diese Einwanderungswelle, die über uns hereingebrochen ist (Abg. Peter Kraus, BSc: Genau das meinen sie!) - rund um Österreich gibt es keine Kriegsgebiete. Die Menschen, die zu uns kommen, sind durch mehrere sichere Staaten gezogen und sind deshalb zu uns gekommen, weil es das beste Sozialsystem gibt! (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Es geht nicht um das Inhaltliche! Es steht ihnen einfach nicht zu! Das ist es! - Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Ja, aber ich sage, wenn man schon solche Aussagen tätigt, zu sagen, dass das, was das Parlament mehrheitlich beschließt, ein "mediales und populistisches Konstrukt" ist - also das ist kein Konstrukt, die Einwanderungswelle ist real! Die Probleme, die damit einhergehen, sind auch real. Das ist eigentlich ein Wahnsinn und ist wirklich nicht Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft. (Beifall bei der FPÖ.) Und das ist, bitte, eine Regierung mit einem SPÖ-Bundeskanzler! Das ist ja eigentlich unglaublich. Dann geht es noch weiter, das Belehrende, da sind Sie oberlehrerhaft: "Ein Gesetz sollte nicht durch die vermeintlich öffentliche Meinung geleitet sein, welche sich innerhalb weniger Wochen drehen kann." Also dem Gesetzgeber wird unterstellt, dass er irgendeinem Konstrukt aufsitzt, wie jemandem, der sozusagen von einem Taschenspieler mit Hütchen hineingelegt worden ist. Und dann heißt es auf einmal, das ist die "vermeintlich öffentliche Meinung". Also das steht Ihnen schlichtweg nicht zu, und das ist eigentlich eine Ungeheuerlichkeit! (Beifall bei der FPÖ.) Selbst die Notfallverordnung, die ohnehin ein reines Placebo ist und die ja völlig sinnlos ist - denn die besteht, glaube ich, darin, dass man bei 40.000 einfach zu zählen aufhört, die ist nicht einmal in Kraft gesetzt worden -, die wird auch schon kritisiert. Die Notfallverordnung kann man also auch nicht machen, und so weiter. Es ist eigentlich ein Wahnsinn. Dann wird das befristete, das Asyl auf Zeit - das ist ja ein Kernbereich, das war immer so: Asyl ist Schutz auf Zeit und kein Einwanderungstitel! -, das wird auch noch kritisiert. Und so weiter. Umgekehrt: Kein kritisches Wort auch zu dieser menschenverachtenden und kinderverachtenden Praxis, die Minderjährigen - wenn sie wirklich minderjährig sind, das sind ja nicht alle - vorauszuschicken! Dass das Opfer sind. Dass das Opfer sind, wo man den Tod in Kauf nimmt. Was sind denn das auch für Familien?! Dann nur zu fordern, dass möglichst rasch die Familie nachkommt, das heißt ja letztendlich, dass das Geschäftsmodell der Schlepper mit den Schutzbedürftigsten aufgehen soll! Also wer es schafft, der kann dann die Familie nachholen. Da muss man doch sozusagen an der Wurzel anpacken und sagen: Man will dort Kinder gar nicht in solche Situationen bringen! Und das können Sie doch nicht ernsthaft glauben, dass ein kleines Land wie Österreich mit acht oder achteinhalb Millionen Einwohnern das Leid von hunderten Millionen anderer lösen kann! Ich meine, das ist doch ... (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Schauen Sie ... (Abg. Birgit Hebein: Haben Sie schon einmal was davon gehört, dass es Kriege gibt?) Ja, aber nicht in unserer Nachbarschaft! (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Was hat das mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu tun?) Und was hat das mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu tun? (Abg. Birgit Hebein: Na, das hat ...) Wir debattieren deshalb, weil das da in dem Bericht steht. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Genau!) Ich würde viel lieber auch einmal ein paar Ausführungen ... (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die Privatmeinung der Herrschaften ist nicht relevant!) Ja, ich würde gerne auch einmal etwas darüber hören, wie sich österreichische Kinder (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Die Situation ist vielleicht besser!) fühlen, die in den eigenen Parks vermittelt bekommen, dass sie hier nichts mehr verloren haben! Auf die gehen Sie nämlich überhaupt nicht ein. Kein Wort davon! (Beifall bei der FPÖ.) Sondern Sie fühlen sich zuständig für alle Kinder, denen es im Rest der Welt schlecht geht. Ja, das ist wirklich bedauerlich, aber das ist doch nicht in der Lösungskompetenz Österreichs allein, und nicht einmal der EU. Aber jetzt einfach immer diese Vorwürfe, wir tun zu wenig - wir haben Hunderttausend in einem Jahr zusätzlich aufgenommen! Es kommen Zehntausende weiter, es kracht an allen Ecken und Enden, und so weiter, wir haben Probleme mit radikalem Islamismus. Vom Stadtschulrat - ich habe es heute erfahren - gibt es schon Erlässe, wie man mit Kindern umgeht, die sozusagen im Ramadan einen ganzen Monat nichts essen und trinken untertags. Das sind die Probleme, die sich letztendlich aus dieser von Ihnen so begrüßten Zuwanderungswelle ergeben. Das ist doch auch nicht kindgerecht! (Beifall bei der FPÖ.) Früher waren es einzelne Magersüchtige, und heute haben wir eine zusehends größer werdende Zahl derjenigen, die sozusagen aus religiösen Gründen hier den ganzen Tag nichts essen und trinken. Und dann wundern wir uns, dass das mit der Schule ein Problem werden wird! Also ich bin hier nicht agierend, ich bin reagierend, und deswegen erlaube ich mir eben auch, auf diesen Bericht einzugehen. Wenn das nicht dastehen würde, wäre es mir ja viel lieber. Aber ich bin mir sicher, dass es in Österreich Kinder gibt, die ganz andere Probleme haben und wo wir uns da nicht sozusagen auf die allgemeine Politik zurückziehen sollen. Dann, weil es auch schon wieder hochgepoppt ist - und das war ja auch gestern ein Thema -, zu der ganzen Sexualpädagogik: Da sind auch Dinge drinnen, wo ich Ihnen ehrlich sage - nicht zuletzt im Lichte des Kindesmissbrauchs, und so weiter, und das ist wirklich eine heikle Materie -, da würde ich Sie einfach auch um mehr Differenzierung bitten. Wenn ich da so lese: "Sexualität von Kindern wird noch immer negiert und jeglicher Zusammenhang als Tabu betrachtet." Wobei nicht gesagt wird: Welches Alter hat ein Kind? Und es geht weiter: "Doch die Bedeutung des Körpers und der Sexualität sind wesentlicher Bestandteil der Identitätsentwicklung und für die Entwicklung eines positiven Selbstkonzepts von Kindern und deren Autonomie unumgänglich." Und jetzt wird es aus meiner Sicht schon problematisch (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Wie schauen wir aus?): "Kindliche Sexualität zeigt sich im Alltag durch verschiedenste Facetten, von Selbstbefriedigung und Körperscham über sexuelle Rollenspiele, Fragen zur Sexualität und sexuelles Vokabular, das die Kinder aus der Erwachsenenwelt und Medien übernehmen. Es fehlt an sexualpädagogischen Konzepten." - Also soll man das jetzt im Kindergarten machen? In welche Richtung wollen Sie da gehen? Dann geht es weiter: "Ein umfassendes, körperfreundliches sexualpädagogisches Konzept" - Ja, das ist die Frage: Für den Kindergarten? Für die Schule? - "erfordert, dass sich Erzieher sowohl mit kindlicher als auch mit ihrer eigenen sexuellen Biographie" (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ein Cohn-Bendit-Modell ist das!) "sowie mit gesellschaftlichen Normen und Werten zu Sexualität auseinandersetzen." (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Frankfurter Schule!) Ja, ich weiß, das ist alles so hineingesagt. Ich habe bei solchen Dingen ein eher ungutes Gefühl. Gerade in Wien haben wir wirklich sehr viele negative Erfahrungen gemacht. Also, man kann das nicht gänzlich beiseite wischen, aber das ist mir einfach noch zu unspezifisch. Es wäre auch interessant zu sehen: Ist das bei Vierjährigen schon ein Thema? Und so weiter. Wo es wirklich um reine Ideologie geht, ist dann bei der geschlechtssensiblen Pädagogik. Da schreiben Sie: "Zwar ist es positiv, dass sämtliche Ausbildungsbereiche unter einer geschlechtssensiblen Pädagogik betrachtet werden sollen. Allerdings halten wir es für wichtig, dem Thema Gender als Schlüsselkompetenz und Qualitätsmerkmal einen speziellen Fokus einzuräumen." Also, seien Sie mir nicht böse: Die Schlüsselkompetenzen, die uns abhandenkommen, sind Lesen, Schreiben, Zuhören, mit der Schere schneiden, und so weiter. Das wären Schlüsselkompetenzen! Also schon im Kindergarten anzufangen mit solchen Gender-Geschichten - das sind nämlich Konstrukte, ja! (Beifall bei der FPÖ.) Dann wird einfach unterstellt: "Schon vom frühesten Kleinkindalter an werden Kindern stereotype Rollenbilder und normative Verhaltensmuster vermittelt", und dem muss man natürlich entgegenwirken. Im Übrigen, jetzt nur ganz en passant, als überzeugter Österreicher, der sich gerne zu unserem Lieblingsnachbarn abgrenzt, auch sprachlich: Bei uns gibt es nicht die Jungen, sondern die Buben und die Burschen. Und dann ist das eben der Schlüsselsatz, den wir auch schon gestern debattiert haben, aus Ihrem Bericht: "Pädagogen sollten zudem sensibilisiert für die Möglichkeit sein, dass Kinder ihre Geschlechterzugehörigkeit nicht über ihr biologisches Geschlecht definieren oder sich nicht festlegen wollen." Also, jetzt nicht böse sein: Wenn sich jemand später umdefiniert, ja, ist das auch ein Konstrukt. Aber dass man bei den Kindern schon mehr oder weniger als Inhalt sagt, dein Geschlecht ist eine Frage der Definition: Das ist Ideologie, und das ist ein Konstrukt! Je mehr wir uns an der Natur oder an den natürlichen Gegebenheiten orientieren, desto besser fahren wir, glaube ich, auch als Gesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.) Auch mir als Brigittenauer, der gleich ums Eck in der Engerthstraße bei der BASE 20 wohnt, zu sagen, dass es keine Jugendbanden gibt: Das ist schlichtweg falsch! Es gibt diese Banden, und da brauche ich nicht einmal bei der Polizei nachzufragen. Die Schlägerei war am helllichten Samstagnachmittag, da sind die Leute vom Billa, der gegenüber ist, mit den Einkaufssackerln gekommen, und es hat eine Straßenschlacht gegeben. Das war organisiert, über Facebook, und so weiter. Also da einfach zu sagen, es gibt keine Jugendbanden, da weiß ich auch nicht, in welcher Welt Sie leben. Offenkundig hat das mit der Realität nicht allzu viel zu tun. Aber das fügt sich ja insgesamt zusammen: Was nicht ins eigene Bild passt, das ist halt einfach nicht da. Das darf nicht sein, und deswegen steht in dem Bericht: Es gibt keine Jugendbanden. Derweil kann ich Ihnen sagen, welcher Park zu welcher Bande gehört. Ich weiß nicht, ob ich da ganz aktuell bin, aber jeder, der irgendwo ganz normal ein und aus geht, der weiß schon, wo der Allerheiligenpark hingehört, was bei der Millennium City ist und wer dort am Abend die Scharia-Polizei macht. Da kann man doch nicht sagen, das gibt es alles nicht! Aber da lade ich Sie gerne ein: Ich mache mit Ihnen durch die Hot Spots meines Heimatbezirkes gerne eine Führung, und ich werde meinen Wissensstand aktualisieren. Im Lichte dessen (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Sie müssen keine Angst haben ...), glaube ich, verwundert es Sie nicht, dass wir diesem Bericht nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Mag. Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Danke. Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren! Frau Anwältin! Herr Anwalt! Frau Dr. Pilz habe ich hier auch schon gesehen. Ich möchte die Gelegenheit der Diskussion nützen und auf einen Aspekt hinweisen, der jetzt nicht mit dem Inhalt des Berichtes zu tun hat, sondern mit dem Bestellungsvorgang der unabhängigen Anwälte. Es gibt ja nicht nur im Kinder- und Jugendhilfebereich die sogenannten weisungsfreien Anwaltschaften, sondern auch im Pflege- und Patientenbereich - davon werden wir heute auch noch hören - beziehungsweise im Umweltbereich. Hier war oft auch in der medialen Diskussion ein Thema die Bestellung, der Bestellungsvorgang, wie das in Wien normiert ist und wie es in Wien gehandhabt wird. Dazu gibt es sehr viele Meinungen. Ich möchte die Gelegenheit nützen, das ein bisschen aus unserer Sicht, aus der freiheitlichen Sicht darzustellen, entsprechende Vorschläge einzubringen und dann eben auch als Beschlussantrag, wie gesagt, zur Abstimmung zu bringen. Gemeinsam ist diesen Einrichtungen - es wurde schon angeführt, ich beziehe mich jetzt auf die drei, wir haben ja noch andere weisungsfreie Bereiche, aber jetzt konzentriere ich mich einmal auf diese drei Anwaltschaften -, gemeinsam ist, dass sie weisungsfrei in ihren Aufgaben sind. Das heißt, sie können sozusagen frei entscheiden. Und sie haben vor allem auch einen sehr starken Öffentlichkeitsbezug. Ich glaube, das kann man bei allen drei Anwaltschaften so sagen. Es sind teilweise sehr sensible, hochsensible Bereiche, die da umfasst sind, gerade im Kinder- und Jugendbereich, aber natürlich auch bei Patienten und bei der Umwelt. Tatsache ist, meine Damen und Herren, die Bestellung der Anwälte obliegt in allen Fällen der Wiener Landesregierung. Das ist dann auch schon fast die einzige Gemeinsamkeit. Der Bestellungsmodus ist grundsätzlich unterschiedlich geregelt und geschieht in allen Fällen - das ist unser Hauptkritikpunkt, und nicht nur von uns, wie wir in der medialen Diskussion gehört haben -, geschieht in allen Fällen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ganz besonders spärlich ist die Regelung bezüglich der Bestellung der Leitung der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft: Das sind genau 21 Worte. Also nicht 21 Sätze, oder auch 21 Paragraphen wären wahrscheinlich zu viel, oder Absätze im Gesetz, nein, 21 Worte. Das ist, glaube ich, doch ein bisschen gering, und einer modernen, nachvollziehbaren und transparenten Bestellung von solch wichtigen Organen wird das sicher nicht gerecht. Gehen wir es vielleicht ganz kurz bei den einzelnen Gesetzen durch. Es wird nicht lang dauern, weil die Bestimmungen tatsächlich sehr kurz sind beziehungsweise sehr wenige Normen umfassen. Der Umweltanwalt ist in § 4 Gesetz über die Einrichtung zum Schutz der Umwelt normiert. Die Stelle ist durch Verlautbarung im Amtsblatt öffentlich auszuschreiben. Hier gibt es im Ausschuss ein Hearing, also eine Anhörung, wo dann die drei geeignetsten Kandidaten dem Stadtrat vorzuschlagen sind. Der Stadtrat hat dann ein Vorschlagsrecht, und die Landesregierung bestellt. Patientenanwaltschaft, habe ich schon gesagt: Hier gibt es also wirklich sehr, sehr marginale Regelungen. § 4 Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft: Bestellung der Leitung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung durch die Landesregierung für jeweils fünf Jahre. Das ist es. Also das entspricht sicher nicht einer modernen und nachvollziehbaren Regelung. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist im § 16 Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 geregelt. Da steht: Die Stellen sind öffentlich auszuschreiben. Der zuständige Ausschuss hat sämtliche Kandidaten anzuhören. Die sechs geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten, also drei weibliche und drei männliche, sind dem Stadtrat vorzuschlagen, und der kann wieder der Landesregierung vorschlagen. Dann wird bestellt. Meine Damen und Herren! Wir glauben grundsätzlich, dass es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, dass man für die drei - oder vier in unserem Fall, jetzt sind es ja zwei Anwälte - die Bestellung unterschiedlich regelt. Ich habe schon bemerkt, sie sind ja in ihrer Stellung grundsätzlich ähnlich beziehungsweise sogar ziemlich gleich. Unsere Vorschläge darf ich dann auch noch durchgehen. Das Herzstück bei uns ist jeweils eine zwingend vorgesehene öffentliche Anhörung. Das halten wir für klug und halten wir auch für die jeweilige Stellung des Anwaltes für förderlich, weil damit eine höhere Akzeptanz dann auch in der Öffentlichkeit gegeben ist. Schauen wir es uns ganz kurz an: Was haben wir für Vorschläge? Ich habe es schon gesagt: Vereinheitlichung des Bestellungsvorganges, bei allen vier Anwälten sollte das gleich geregelt sein. Es gibt wohl keine sachliche Rechtfertigung für die unterschiedlichen Bestellungsvorgänge. Mit der Vereinheitlichung wären auch Transparenz und Nachvollziehbarkeit eher gewährleistet als jetzt. Die Ausschreibung der Anwaltsstelle in mehreren Medien und auf der Homepage "wien.at" ist, wie gesagt, teilweise auch nur sehr dürftig geregelt. Bestellungen sollen natürlich weiterhin öffentlich ausgeschrieben werden, no na! Verlautbarung im Amtsblatt der Stadt Wien ist auch klar. Die Ausschreibung sollte aber auch zumindest in zwei Wiener Tageszeitungen und während der gesamten Dauer der Bewerbungsfrist - auch das ist nicht der Fall, da habe ich selber nachgeschaut - auf der Startseite, also direkt, wenn man "wien.at" anschaut, dort gleich ersichtlich sein. Natürlich sollte es auch auf jede andere geeignete Art und Weise verlautbart werden. Die Frist der Ausschreibung sollte auch geregelt werden. Die Ausschreibung hat innerhalb einer Frist von vier Monaten vor dem Ablauf der Funktionsdauer oder nach dem Ausscheiden des Leiters oder der Leiterin zu erfolgen. Die öffentliche Anhörung der Bewerber, ich habe es schon gesagt, ist das Herzstück und, ich glaube, das Wesentliche, was auch in der Diskussion, in der medialen Diskussion eingebracht worden ist. Bei der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft ist überhaupt keine Anhörung der Bewerber vor dem Ausschuss vorgesehen, zumindest gesetzlich nicht. Das gehört normiert. Ich finde es selbstverständlich, dass das auch im Gesetz steht. Bei den anderen Anwälten ist es zwar vorgesehen, aber beim Ausschuss und nicht öffentlich. In jedem Fall soll laut unseren Vorschlägen die Anhörung vor dem entsprechenden Ausschuss öffentlich, also für jeden Interessierten vor Ort oder über Livestream zugänglich, durchgeführt werden. Durch die öffentliche Anhörung ist die Erhöhung der Transparenz der Bestellung durch die Landesregierung gegeben. Da weiß man auch als normaler Bürger - unter Anführungszeichen -: Was für Bewerber gibt es da? Welche Bewerber haben sich tatsächlich mit welchen Argumenten dort verteidigt oder sich vorgestellt? Und welche Ideen haben sie dort vorgebracht? Das ist nicht außergewöhnlich, das gibt es. Ich darf nur ein Beispiel nennen. Im § 43 Abs. 2 2. Satz Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe im Land Salzburg ist das vorgesehen: Vor der Bestellung hat eine öffentliche Anhörung der Bewerber und Bewerberinnen vor dem Kinder- und Jugendhilfebeirat stattzufinden. Ähnliches könnten wir auch bei uns einführen. Die Reihung der Bewerber durch den Ausschuss: Der jeweilige Ausschuss sollte dann durch Mehrheitsbeschluss die drei bestgeeigneten von eins bis drei reihen und den Vorschlag unverzüglich dem Amt der Wiener Landesregierung übermitteln. Wir halten es auch nicht für notwendig, dass der zuständige amtsführende Stadtrat dann ein Vorschlagsrecht hat, sondern es soll die Kollegialbehörde reihen, und die Kollegialbehörde - also die Wiener Landesregierung ist ja auch eine Kollegialbehörde - soll dann tatsächlich die Entscheidung vornehmen, wie auch bisher. Das wollen wir gleich belassen. Kundmachung nach der Bestellung: Die Bestellung ist jeweils im Amtsblatt der Stadt Wien und auch wieder auf der Homepage der Stadt Wien, "wien.at", kundzumachen. Das sind unsere Vorschläge. Ich glaube, das macht Sinn, es entspricht einer modernen Zugangsweise zu diesen Themen. Es ist auch - das habe ich schon gesagt, aber ich darf es noch einmal betonen - für die jeweilige Stellung des Anwaltes/der Anwältin sicherlich eine Unterstützung und hilft ihr oder unterstützt sie im Amt. Diesbezüglich darf ich eben diesen Beschlussantrag einbringen. Ich darf Sie einladen, dem zuzustimmen. Es passiert nichts, wenn sie ihm zustimmen, es wird nämlich in formeller Hinsicht die Zuweisung an das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung beantragt. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zum Wort gemeldet ist die Frau Kinder- und Jugendanwältin. Ich freue mich, sie am Rednerpult begrüßen zu dürfen. Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits: Danke schön, Herr Vorsitzender. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin irgendwie ganz betroffen, dass unser Bericht so große Aufregung gemacht hat, denn das wollten wir damit nicht erreichen. Uns geht es um Rechte von Kindern. Ja, dass diese Kinderrechte so aufregend sind - okay, wieder etwas gelernt. Ich möchte nur auf einige Dinge eingehen. Die Kinderpsychiatrie ist ein wichtiges Thema, haben wir uns auch immer angenommen und werden wir auch weiterhin annehmen. Es ist diesmal nichts im Bericht drinnen, aber es ist ein wichtiges Thema, wobei ich mir denke, man muss sich anschauen, möglichst viele präventive Angebote zu setzen, dass die Kinder gar nicht erst so krank werden, dass sie in die Kinderpsychiatrie eingeliefert werden müssen. Also auf der einen Seite Prävention, auf der anderen Seite sicher mehr Plätze im Bereich der Kinderpsychiatrie. Die g'sunde Watsch'n: Der Herr Baumgartner ist angesprochen worden. Es ist auch unsere Aufgabe, öffentlich zu machen und öffentlich gegen Gewalt gegen Kinder aufzutreten. Da bietet sich so ein Lapsus einfach sehr gut an. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: ... andere Möglichkeiten auch noch!) Ich weiß nicht, ob es Ihnen aufgefallen ist: Es ist eine irrsinnige Diskussion über Kindererziehung, über Gewalt gegen Kinder entstanden. Das ist in alle Medien gekommen. Also eigentlich haben wir erreicht, was wir wollten. Sie haben auch besonders die Gesetze - also wenn wir uns zu Gesetzen geäußert haben, die Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund betreffen - moniert. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Asyl, nicht Migration! Das ist ein Unterschied!) Ich denke mir, die gehören auch zu uns, ob Sie jetzt wollen oder nicht. Wir werden es aber unseren KollegInnen ausrichten, denn diese Stellungnahmen zu Gesetzen sind meistens gemeinösterreichische Stellungnahmen. Das heißt, jedes Bundesland ist ein Mal der Reihe nach dran, um diese Berichte, um diese Stellungnahmen zu schreiben. Wir schauen dann: Was wollen wir noch dazu hineingeben? Das heißt, ganz Österreich ist für Sie im Berichtwesen, was jetzt Gesetze betrifft, ja nicht zu akzeptieren. Wir werden das weiterleiten. Sexualität ist auch so ein Tabuthema. Sexualität ist wichtig. Kinder müssen über Sexualität Bescheid wissen, dass genau das passiert, was sie sich wünschen, dass sie eben nicht sexuell missbraucht werden. Wenn Kinder über Sexualität nicht Bescheid wissen, wenn sie nicht wissen, was ein Penis ist, was eine Scheide ist, wenn sie sich nicht trauen und nicht gewöhnt sind, das auszusprechen, sind das die Kinder, die meistens betroffen sind und sexuell missbraucht werden. Also da würde ich Sie bitten, da ein bisschen nachzudenken. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir wollten Differenzierung! Differenzierung hätten wir verlangt! - Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Die Frau Jugendanwältin hat das Wort. Bitte. Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits (fortsetzend): Ich möchte noch auf ein wichtiges Kinderrecht eingehen, und zwar auf das Kinderrecht auf Privatleben. Dazu gehört, dass Jugendliche sich verlieben können, in wen immer sie wollen, ob in Frauen, in Mädchen, in Burschen. Ich denke mir, das ist ganz, ganz wichtig, und das ist eine ziemliche Diskriminierung, die sie da in Österreich ... Wobei ich sagen muss, ich war ganz begeistert: Die Zeitung "Österreich" hat sehr positiv über die Kinder- und Jugendanwaltschaft gesprochen. Die haben uns gelobt, die haben gesagt, wir sind profunde KinderrechtlerInnen, wir verteidigen die Kinder, wir sind mit unserer linksradik..., linksliberalen (Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Politik auch sehr anerkannt, und überall. Das ist irgendwie in die Hose gegangen, dieser Artikel, habe ich das Gefühl. Ja, dann hätte ich noch ein paar Wünsche offen, weil ich mir denke, mehr mag ich dazu nicht sagen. Denn ich mag nicht, dass noch mehr Aufregung passiert. Was ich mir wünsche, ist, dass man ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dazu sind wir da!) Bitte? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Zur Debatte sind wir hier!) Das weiß ich schon, aber ich muss nicht auf alles eingehen, was von Ihnen kommt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Man kann Debatten auch nicht führen! Das geht auch! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Also, dass wir alle gemeinsam Sorge tragen, sämtliche Formen der Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Und ich wünsche mir, dass wir alle - alle! - dazu beitragen, dass möglichst keine Gewalt mehr an Kindern existiert, Kinder keiner Diskriminierung ausgesetzt sind. Da erwarte ich mir, dass wir alle gemeinsam darum kämpfen. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Herr Mag. Nik Nafs, darf ich Sie zum Rednerpult bitten? Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich auch, dass ich Jugendliche auf der Tribüne sehe. Es ist mir eine Freude, zum dritten Mal heute zu Ihnen über die Tätigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu sprechen. Vielen Dank für die lobenden Worte, für die Anregungen! Ich weiß auch, dass ich hier vor PolitikerInnen spreche, also vor Menschen, die die Tätigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft politisch bewerten, auch für ihre politische Arbeit und für politische Ziele nützen. Ich halte es für legitim, auch vollkommen in Ordnung. Aber unsachliche Unterstellungen will ich klar zurückweisen! Unser Bericht stellt rein sachlich die Fakten über unsere Arbeit im vergangenen Jahr dar. Es ist nicht mein Ziel, hier alle zu überzeugen. Wir erwarten auch nicht die uneingeschränkte Zustimmung, obwohl wir natürlich darauf hoffen. Unser Bericht steht als Expertenbericht vor Ihnen, und wir maßen uns ganz sicher eine politische Rolle an. Ich will mich kurz fassen. Ich möchte daher auf die zentralen Punkte der Kinder- und Jugendanwaltschaft eingehen. Drei Punkte möchte ich ansprechen. Zum Ersten: In der Berichtszeit konnten wir in 4.500 Fällen Kinder, Jugendliche, Elternteile, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Jugendarbeit, Sozialarbeit, aus dem Schulwesen, aber genauso von der Polizei, Justiz und vielen anderen Institutionen mit der Beratungstätigkeit unterstützen. Drei anonymisierte Fälle, die davor auch angesprochen sind, können Sie im Bericht nachlesen. Da können Sie sich selbst ein Bild von unserer Tätigkeit machen. Im Zentrum unserer Arbeit stehen Themen wie Gewalt, Gewaltprävention, Scheidung, Trennung, Bildung und Schulprobleme, Verwahrlosung, aber auch Radikalisierungsprävention und viele andere Themen. Um diese Themen nicht nur im Einzelfall zu behandeln, sondern diese schwierigen gesellschaftlichen Probleme auch gemeinsam anzugehen, initiieren wir Netzwerke, Arbeitsgruppen mit wichtigen Partnerinnen und Partnern auf der Landes- und Bundesebene oder sind wir seit Jahren in diesen Arbeitsgruppen drinnen. Auch das Instrument der Stellungnahmen oder Positionspapiere, die heute so oft kritisiert worden sind, zu gesellschaftlichen Entwicklungen oder Gesetzentwürfen, gibt uns die Möglichkeit, unsere Expertise zu jeweiligen Themen kundzutun. Ich darf Sie auch darüber informieren, dass unsere Arbeit im Jahr 2017 - das ist auch erwähnt worden - eine besondere Anerkennung bekommen hat. Wir haben den österreichischen Verwaltungspreis für unsere Tätigkeit, für unser Engagement, für Arbeitseinsatz und Methode im Bereich Deradikalisierung und Prävention bekommen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Im Wiener Netzwerk Deradikalisierung und Prävention sind sowohl Magistratsabteilungen als auch Bundesbehörden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen mit wichtigen Aufgaben vertreten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei allen beteiligten Personen, Organisationen, aber auch bei der Steuerungsgruppe, beim politischen Board und auch bei unserem Expertenforum bedanken, vor allem dafür, dass sie dieser Einladung gefolgt sind, engagiert mitzuwirken. Die zentrale Zielsetzung des Netzwerks ist, die Jugendlichen vor extremistischen Tendenzen und Gruppen zu schützen. Die vier Säulen sind zum einen Austausch und Kooperation der Institutionen - dies ist in den letzten Jahren massiv verbessert worden - und zum Zweiten Erarbeitung der Expertise. Sie haben die Empfehlungen des Expertenforums im Jahresbericht, dort können Sie natürlich nachschauen. Zum Dritten geht es um die Professionalisierung der jeweiligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ich kann Ihnen sagen, das war die Herkulesaufgabe! Aber wir haben es geschafft, in den letzten 3 Jahren fast 7.000 Fortbildungsplätze in diesen Geschäftsbereichen anzubieten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Die vierte Säule, natürlich eine der wichtigsten, ist die Beratung und Betreuung der betroffenen Personen, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, aber auch der Eltern, die nicht mehr gewusst haben, wie sie mit ihren Kindern umgehen sollen. Ich kann Ihnen versichern, dieser Erfolg gehört uns allen. Hinter unserer Tätigkeit steht die Stadt Wien als eine geschlossene Einheit mit den vorgenannten Zielen. Der Verwaltungspreis gibt uns allen engagierten Beteiligten zusätzliche Motivation, den eingeschlagenen Weg weiterzuführen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN) Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit und für ihr Engagement bedanken. Ich darf die tatkräftige Unterstützung seitens der Landesrätinnen und Landesräte nicht vergessen. Ich kann Ihnen versichern, dass die KJA seit 25 Jahren ein Ziel hat: jungen Menschen zu helfen, in dieser Stadt gut heranzuwachsen. Dass sie lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden, kritisch zu sein, kreativ zu sein, dass sie mit den Herausforderungen der Zeit klug, aber vor allem menschlich umgehen. Das ist unser Beitrag seit 25 Jahren für eine gute Zukunft unserer Stadt. Vielen Dank für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich danke auch der Jugendanwältin und dem Jugendanwalt für ihre Stellungnahmen und für ihre Tätigkeit und bitte, auch an Ihre Mitarbeiter den Dank des Landtages weiterzugeben. Bevor wir zum Schlusswort des Berichterstatters kommen, darf ich der guten Ordnung halber noch Entschuldigungen nachtragen. Entschuldigt haben sich: Stumpf ab 12 Uhr, Meinl-Reisinger ab 12.15 Uhr, Ebinger ab ... (Abg. Mag. Wolfgang Jung: ... bis dahin! - Weitere Zwischenrufe.) Ah, bis 12! Da steht, ab 12. Entschuldigung! Aber es ist kein Problem. Meinl-Reisinger ab 12.15 Uhr, Ebinger ab 12.25 Uhr, Ornig von 13.15 bis 14.30 Uhr. Zum Schlusswort, Herr Berichterstatter, darf ich Sie zum Wort bitten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Kinder- und Jugendanwälte! Zuerst einmal: Danke an das ganze Team! Danke an die beiden Anwälte für den Bericht! Aus dem übrigens auch eine Sache hervorgeht, die Herr Jugendanwalt Ercan Nik Nafs gerade gesagt hat, nämlich die langjährige Arbeit für die Kinder unserer Stadt. Diese langjährige Arbeit lässt sich mit der beeindruckenden Zahl 25 beziffern - dafür auch herzliche Gratulation! Ich selber habe die Chance oder hatte die Chance, zumindest 16 von diesen 25 Jahren genau zu betrachten, und möchte mir daher erlauben, dem Herrn Kollegen Aigner zu widersprechen, wenn er gemeint hat, das mit der kritischen Auseinandersetzung oder auch mit der aus seiner Sicht kritischen Schwerpunktsetzung der Kinder- und Jugendanwälte ist ja erst in den letzten Jahren passiert, und früher war das nicht. Ich habe nachgeschaut: Es war überhaupt meine allererste Rede in diesem Haus, gestern vor 16 Jahren, zu einem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Wenn ich das kurz zusammenfassen darf: Es ging ähnlich heiß her. Also, um ein kleines Stimmungsbild zu geben: Ich habe mich positiv zur Arbeit der Kinder- und Jugendanwälte geäußert, zum Jugendschutzgesetz. Damals gab es eine Kinder- und Jugendeinbeziehung zur Wahlalterssenkung. Frau Kollegin Jerusalem hat die Stadtregierung aufgefordert, dass sie doch ein bisschen mehr zum Thema Kinder- und Jugendrechte tun soll, hat dann aber in den Saal gefragt, wer überhaupt den Bericht gelesen hat. Keiner hat aufgezeigt. Die Berichterstatterin VBgm.in Grete Laska hat gesagt, es ist ihr in der Schule auch immer so gegangen. Dann ist es aber deutlicher geworden im Hinblick auf Dinge, die sich möglicherweise nie ändern, wenn ich das so sagen darf. Herr Kollege Strache hat davon gesprochen, dass aus dem Bericht ein ekelerregender Geist strömt, und sich im Übrigen dagegen ausgesprochen, dass man den Zigarettenmissbrauch lockerer machen soll im Zuge des Jugendschutzgesetzes. Also die FPÖ damals klar als Scharfmacher im Zusammenhang mit Zigaretten - interessant aus heutiger Sicht! Kollege Ulm hat die Jugendschutzbefragung, die damals die Kinder- und Jugendanwälte gemacht haben, kritisiert und hat gesagt, es spräche aus ihr ein Ausmaß eines ideologischen Denkmusters, in dem Eltern kaum mehr eine Rolle spielen. Warum sage ich das? Ich will eigentlich nur sagen, dazwischen hatten wir viele Jahre, wo der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Also das war ein Peak, für mich auch als erste Rede überhaupt überraschend, deswegen habe ich es in Erinnerung gehabt. Ich würde, wenn ich das darf, Sie alle, uns alle aufrufen, es vielleicht ein bisschen entspannter zu sehen. Wir diskutieren hier, wir setzen uns auseinander mit einem Bericht von unabhängigen, weisungsfreien und per Gesetz eingesetzten Anwältinnen und Anwälten. Ich möchte daher noch ein Plädoyer versuchen, und zwar speziell Herrn Kollegen Juraczka, der das in einem Zwischenruf gemacht hat, und Herrn Kollegen Aigner, der das in der Rede gesagt hat, bitten zu überdenken, ob man solche Sätze in Zukunft sagen soll wie: Eine bestimmte Äußerung steht den Jugendanwälten nicht zu. Das halte ich schlicht und einfach (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ja! Sie sollen nicht politisieren!) nicht für meinen Zugang gegenüber unabhängigen Jugendanwälten. Man muss nichts teilen von dem, was sie sagen, man kann alles davon diskutieren. Meiner Meinung nach muss man aber alles ernst nehmen, und daher bin ich nicht der Meinung, dass auch nur irgendetwas ihnen nicht zusteht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wo es eindeutig ist, weil dort auch rechtlich einwandfrei mehrmals abgedeckt und übrigens auch in der österreichischen Verfassung verankert, ist, wenn sich die Kinder- und Jugendanwälte zum Thema Kinder- und Jugendrechte melden. Zum Beispiel das Thema g'sunde Watsch'n, das da jetzt ein bisschen als nicht so wichtiges Thema abgetan wurde: Seit 1989 ist Gewalt als Erziehungsmittel in dieser Republik verboten. Und dafür gibt es die Kinder- und Jugendanwälte, dass sie klar dagegen auftreten. Jedenfalls: Herzlichen Dank für den Bericht! Happy Birthday! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat, für Ihr Schlusswort. Das Zitieren aus Protokollen ist immer ein Tatsachenbericht, natürlich. Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2016 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Das ist mit Stimmen der NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrheitlich so angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die eingebrachten Beschlussanträge, zunächst den Beschlussantrag der ÖVP betreffend Schulautonomiepaket und Klassenschülerhöchstzahl. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, darf ich um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS und FPÖ die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen zum eingebrachten Beschlussantrag von Landtagsabgeordneten des SPÖ-Klubs und der GRÜNEN, in dem gefordert wird, die Extremismusprävention in ganz Österreich zu optimieren, und die Bundesregierung ersucht wird, für ein bundesweites Netzwerk dagegen ein Programm zu schaffen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, darf ich um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN die Mehrheit, der Antrag ist angenommen. Wir kommen zum Beschlussantrag, eingebracht von der FPÖ, von Herrn Mag. Kowarik, betreffend die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Bestellungsvorganges der weisungsfreien Anwälte des Landes Wien. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung beantragt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS und FPÖ die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt. Somit kommen wir zur nächsten Postnummer, der Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Landes- und Gemeindestatistik in Wien 2017. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Brauner. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Sehr gerne, Herr Präsident. Ein vermutlich weniger emotionales Thema, das Wiener Statistikgesetz, aber auch wichtig. Ich ersuche um Beschlussfassung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Da es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung gibt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte die Abgeordneten, die in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, ich sehe, das ist einstimmig. Ich schlage vor, sogleich zur zweiten Lesung dieser Gesetzesvorlage zu kommen. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen daher zur Abstimmung über die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich darf die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Wir kommen damit zur Postnummer 5. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Brauner. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Ich bitte, diese Änderung des Wiener Dienstleistungsgesetzes, die auf Grund von europarechtlichen Bestimmungen notwendig wurde, zu beschließen. - Herzlichen Dank. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Da zu diesem Tagungsordnungspunkt auch keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung, und ich bitte die Abgeordneten, die dieser ersten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage ebenfalls sofort vornehmen zu lassen, und darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke. Das ist einstimmig so beschlossen. Ich komme daher zur Abstimmung über das Gesetz in zweiter Lesung. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig so beschlossen. Wir kommen damit zur Postnummer 6. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Antidiskriminierungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Dr. Mailath-Pokorny, und ich bitte den Herrn Stadtrat, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hiebei um ein Antidiskriminierungsgesetz. Grundsätzlich ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer eine Grundfreiheit der BürgerInnen in der EU und eine Säule des Binnenmarkts. Die Rechte der Arbeitnehmer und deren Familienangehörigen sind wiederum in einer entsprechenden Verordnung des Rates und des Parlamentes verankert. Die Richtlinie 2014/54E verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, um die Arbeitnehmer und deren Familienangehörigen vor Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu schützen. In unserem Wiener Antidiskriminierungsgesetz ist fast alles aus dieser Richtlinie schon umgesetzt. Insbesondere haben wir schon dieses kostenlose Schlichtungsverfahren im Dialog mit den Sozialpartnern, und wir haben die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierung. Bei diesem Gesetz geht es jetzt nur darum, dass eine Erweiterung in dem Sinn eingeleitet wird, dass es einen Informationsaustausch mit gleichartigen Stellen in anderen EU-Staaten geben soll und dass diese Stelle auch eine Veröffentlichung von Informationen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit vornehmen soll. - So viel zu diesem Gesetz. Ich bringe in diesem Zusammenhang einen Beschluss- und Resolutionsantrag der Landtagesabgeordneten Berger-Krotsch, Hanke, Stürzenbecher und GenossInnen, Kraus, Kickert und FreundInnen sowie Emmerling, Meinl- Reisinger von den NEOS zu diesem Punkt 6 betreffend Reform und Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein, gemäß welchem der Wiener Landtag die zuständigen Mitglieder der Bunderegierung auffordert, sich dafür einzusetzen, die Ehe zu reformieren und für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem wichtigen Anliegen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kraus. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte nur ein paar Worte verlieren, und zwar einerseits zum Gesetz, das sich in eine lange Tradition einreiht, die wir in Wien haben, nämlich aktive Antidiskriminierungsarbeit. Es geht darum, wirklich darauf zu achten, dass keine WienerInnen in irgendeinem Feld diskriminiert werden, egal, ob nach ihrer Herkunft, nach ihrem Geschlecht, nach ihrem Alter oder eben auch nach ihrer sexuellen Orientierung. Darum möchte ich auch noch ein paar Worte zu dem Antrag sagen, der jetzt eingebracht wird. Dabei geht es darum - das sage ich jetzt auch für die Zuhörenden auf der Tribüne -, dass lesbische und schwule Paare in Österreich bislang nicht heiraten dürfen. Das Bundesland Wien ist eines der wenigen Bundesländer, in dem man sich schon öfter dafür ausgesprochen hat, dass diese Möglichkeit bestehen soll. Und heute tun wir das wieder. Wir fordern die Bunderegierung auf, Schritte in diese Richtung einzuleiten. Ich möchte jetzt zu dieser "Ehe für alle", wie wir das bezeichnen, drei Punkte anführen. Erstens bedeutet "Ehe für alle" - das ist ganz wichtig - nicht, dass alle heiraten müssen. Man muss also überhaupt keine Angst vor der "Ehe für alle" haben! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Es muss nicht jeder heiraten! Das kann sich jeder immer noch selber aussuchen. Zweitens: Bei der Ehe ist es nicht so wie bei einem Kuchen: Wenn man einen Kuchen hat und es dürfen mehr Leute an dem Kuchen mitessen, dann ist weniger Kuchen für alle da. Bei der Ehe ist das ganz anders: Wenn mehr Leute heiraten dürfen, ist am Ende noch immer gleich viel Ehe für alle da. Es müssen sich also auch die, die jetzt schon in einer Ehe leben, oder Heteropaare, die eine Ehe eingehen wollen, überhaupt nicht fürchten, denn es ist nach wie vor gleich viel Ehe für alle da! Drittens möchte ich noch etwas sagen, weil Herr Haimbucher, der FPÖ-Landesrat in Oberösterreich, heute Angst gehabt hat. (Abg. Ricarda Reif: Er heißt Haimbuchner!) Ja, genau, ich meine Manfred Haimbuchner! (Abg. Dominik Nepp: Aber der hat keine Angst gehabt!) Doch! Er hat Angst gehabt, dass, wie er gesagt hat, "der Franz den Lois heiratet". - Ich darf dazu meinen Kollegen aus Oberösterreich, LAbg. Severin Mayr zitieren, der heute gesagt hat: "Gehen zwei Männer Hand in Hand, verliert der Mandi den Verstand." - Sie brauchen aber überhaupt keine Angst zu haben! Außerdem sage ich noch, weil Haimbuchner gesagt hat, dass er nicht will, dass dieser Franz und dieser Lois einen Sepp adoptieren dürfen: Der Franz und der Lois dürfen das schon seit 1.1.2016, denn lesbische und schwule Paare haben in Österreich bereits das Adoptionsrecht! Ich freue mich trotzdem, dass dieser Antrag breite Zustimmung auch mit den NEOS hier findet, und ich bin sehr stolz, dass ich in Wien leben darf! - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Verhandlung ist geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich darf die Mitglieder dieses Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit Stimmen der NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrheitlich beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung gleich vornehmen zu lassen, und bitte die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Ich sehe die Einstimmigkeit. Wir kommen damit zur Abstimmung über die zweite Lesung des Gesetzes, und ich darf die Mitglieder des Landtages bitten, wer in zweiter Lesung die Zustimmung erteilt, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig beschlossen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag. Der Wiener Landtag fordert die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, die Ehe zu reformieren und für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Beschluss- und Resolutionsantrag die Zustimmung erteilten möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrheitlich so angenommen. Wir kommen damit zur Postnummer 7. Die Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter aufgehoben und die Wiener Stadtverfassung sowie das Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung geändert werden. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Mailath-Pokorny, und ich darf ihn bitten, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Herr Präsident! Auch diesbezüglich bitte ich um die Zustimmung des Hohen Hauses. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung, und ich bitte die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe Einstimmigkeit. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und darf die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Diesbezüglich sehe ich ebenfalls Einstimmigkeit. Ich darf daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Postnummer 9 der Tagesordnung betrifft den Bericht über die Behandlung der im Jahr 2016 abgeschlossenen Petitionen, und ich darf die Frau Berichterstatterin, Frau Lhptm-Stv.in Mag. Vassilakou, bitten, die Verhandlung einzuleiten. - Bitte, Frau Vizebürgermeisterin. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Mag. Dr. Wansch zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ich muss an dieser Stelle wieder darauf hinweisen, dass SPÖ und GRÜNE aus unerfindlichen Gründen die freiheitlichen Initiativen und Anträge betreffend die Fernsehübertragung dieser Sitzung und insgesamt der Sitzungen des Landtages und die Aufzeichnung des Livestreams dieser Sitzungen aus unerfindlichen Gründen abschmettern. Wir Freiheitliche laden Sie dazu ein, sich die Aufzeichnung dieser Sitzung zu jeder Ihnen genehmen Zeit auf "www.fpoe-wien.at" anzusehen! Aber neben fehlender Transparenz gibt es auch schwere Defizite im Umgang der rot-grünen Stadtregierung mit demokratischen, stadtverfassungsmäßigen Rechten der im Landtag vertretenen Parteien. Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das indirekt mit dem Petitionsausschuss zu tun hat. Gemäß § 52 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung in Verbindung mit der Geschäftsordnung für die Ausschüsse ist die zuständige Stadträtin in diesem Fall verpflichtet, eine Sitzung innerhalb von fünf Tagen einzuberufen, wenn dies - so steht es im Gesetz - unter Angabe erstens des Grundes und zweitens des genau zu bezeichnenden Tagesordnungspunktes verlangt wurde. Ein derartiges Verlangen wurde von den freiheitlichen Mitgliedern des Petitionsausschusses eingebracht. - Ich zitiere daraus: "Der Tagesordnungspunkt dieser Sitzung soll lauten: Petition für eine Bürgerbefragung zum Parkpickerl in Favoriten." Die Formulierung dieses konkret bezeichneten Tagesordnungspunktes entspricht der Formulierung der Tagesordnungspunkte in den ordentlichen Petitionsausschusssitzungen. Man sollte also meinen, dass Punkt 1 betreffend den konkret zu bezeichnenden Tagesordnungspunkt erfüllt ist! Die Geschäftsordnung fordert weiters eine Begründung - und ich zitiere jetzt aus der Begründung: "Der Einbringer der Petition hat uns nunmehr mitgeteilt, dass in ganzseitigen Inseraten in verschiedenen Tageszeitungen darüber informiert wird, dass ab 4.9.2017 ‚Favoriten zur flächendeckenden Kurzparkzone wird'." - Das widerspricht eindeutig der Intention und dem Anliegen der Petitionswerber! Weiter im Zitat aus der Begründung: "Die nächste Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Petitionen und Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen ist für den 4.9.2017 avisiert." - Sie merken schon: Das ist dasselbe Datum! Am 4.9.2017 soll das eingeführt werden, und am 4.9.2017 soll die Sitzung des Petitionsausschusses stattfinden. Ich zitiere abschließend aus der Begründung: "Dies bedeutet, dass entgegen dem Anliegen der Petition und ihrer Unterstützer Fakten geschaffen werden, ohne dass die Petition überhaupt inhaltlich bearbeitet wurde. Dies widerspricht nicht nur dem Gesetz über Petitionen in Wien, sondern auch den elementarsten Grundsätzen von Bürgerbeteiligung." So weit, so gut. Wir haben also beide Voraussetzungen der Geschäftsordnung erfüllt. Wir haben den Tagesordnungspunkt konkret bezeichnet, wir haben eine Begründung, die, wie ich meine, nachvollziehbar ist, und wenn sie schon nicht zwingend ist - uns erscheint sie zwingend -, dann ist es doch jedenfalls eine Begründung im Sinne des Gesetzes und im Sinne der Petitionswerber. Jetzt zitiere ich aus der Antwort der zuständigen Stadträtin, der Frau - unter anderem - VBgm.in Vassilakou, die in ihren vielen Zuständigkeitsbereichen unter anderem auch die Bürgerbeteiligung anführt und auch die Zuständigkeit für Petitionen hat. Als sie mit diesem Antrag konfrontiert ist, schreibt sie den freiheitlichen Mitgliedern des Petitionsausschusses, die dieses Verlangen betreffend eine Sondersitzung gestellt haben - ich zitiere daraus: "Ein Verlangen gemäß § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung darf somit nur einen Tagesordnungspunkt beinhalten, der überdies auch genau bezeichnet werden muss, sodass in inhaltlicher Hinsicht eine Abstimmung und eine Beschlussfassung möglich ist. Das gegenständliche Verlangen erfüllt nicht die Voraussetzungen gemäß § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung." Wer sich erwartet, dass dafür dann eine Begründung kommt, der täuscht sich! - Wir liefern einen konkret bezeichneten Tagesordnungspunkt und eine Begründung. Darauf erhalten wir den Brief mit der Aussage: Nein, das mach' ich nicht! - Aber nach dieser markigen Formulierung erwartet man sich doch, dass da stehen wird, warum dieses Verlangen nicht dazu führen soll, dass im Interesse der Petitionswerber und im Sinne der verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder des Ausschusses eine Sitzung einberufen wird. Was aber steht dann in dem Brief? - "Mit freundlichen Grüßen." - Ende der Durchsage. Das bedeutet, meine Damen und Herren, dass ich an dieser Stelle festhalte: Das letzte Wort ist nicht gesprochen. - Aber das sagt man halt immer so schön! Ich möchte jetzt sozusagen nicht zu sehr würzen, aber ich möchte festhalten, wie man eine solche Handlungsweise bezeichnet: Wenn ein Recht gegen die Mehrheit in der Verfassung festgehalten ist, weil Minderheitsrechte in der Verfassung ein elementarer Grundsatz sind, und man dann eine solche Antwort bekommt, dann habe ich schon Leute erlebt, die dazu Willkür gesagt haben. Ich möchte jetzt an dieser Stelle festhalten, weil wir beim Bericht des Petitionsausschusses sind, dass diese Vorgangsweise nicht die Arbeit im Petitionsausschuss widerspiegelt, denn die Arbeit im Petitionsausschuss ist von persönlicher Wertschätzung der Mitglieder des Petitionsausschusses, egal, von welcher Fraktion sie kommen, geprägt. Vielmehr ist das ein Ausdruck dessen - und das macht mir wirklich große Sorgen -, wie die Stadtregierung mit der Minderheit, mit der Opposition, mit den demokratisch gewählten Vertretern der Parteien, die nicht in einer Regierungskoalition sind, umgeht. Dieser Umgang stimmt bedenklich, und dann fällt mir eben wieder das Wort Willkür ein. - Damit möchte ich es fürs Erste bewenden lassen, aber das war nicht das letzte Wort zum Umgang mit diesem Thema! (Beifall bei der FPÖ.) Im Petitionsausschuss, der Gegenstand dieses Berichts ist, gibt es Probleme in der Abwicklung. Diese zeigen sich aber nicht im schlechten Umgang der Mitglieder untereinander, sondern diese Probleme bestehen in den rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten und vielleicht ab und zu auch in nicht ganz zutreffenden Interpretationen eines nicht ganz ausgereiften Gesetzes. Konkret problematisch dabei ist, dass die vielleicht nicht petitionsfreundlichste Auslegung auf Grund der Unausgereiftheit des Gesetzes ein bisschen von den Petitionswerbern ausgebadet werden muss. Das heißt, im Endeffekt gehen die Interpretationen des Gesetzes zu Lasten oder, wenn wir es gut machen, zu Gunsten der Petitionswerber. Und das heißt wiederum mit anderen Worten: Es besteht großer und dringender Handlungsbedarf im Bereich des Petitionsrechtes in Wien. Deshalb werde ich jetzt den Antrag der Freiheitlichen Fraktion im Petitionsausschuss vortragen: Es ist dies ein Beschussantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten Wolfgang Seidl, Manfred Hofbauer, Gerhard Haslinger, Michael Niegl, Klaus Handler, Nemanja Damnjanovic, Michael Stumpf, Ricarda Reif, Christian Unger, Stefan Berger und Lisa Frühmesser zum dem Thema, das wir auch in Zukunft ein bisschen als Arbeitstitel weiter pflegen möchten, nämlich: "Wiener Runder Tisch zur Weiterentwicklung des Petitionsrechtes." Nun einige Sätze zum besseren Verständnis, worum es beim Petitionsrecht geht: Das Petitionsrecht ist seit 1867 im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger als verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht in der österreichischen Rechtsordnung verankert. Meine Damen und Herren! Ich betone die Jahreszahl 1867: Warum ist diese so interessant? - Weil dieses Petitionsrecht in den Revolutionen des Jahres 1848 in Wien und in anderen mitteleuropäischen Städten erkämpft wurde, als sich die Menschen, Bürger, Studenten, Arbeiter, Bauern, gegen ein absolutistisches System gewehrt haben. 1848 war das eine der wesentlichen Forderungen im Hinblick auf Freiheitsrechte und demokratische Rechte. In Wien wurde das Petitionsrecht 2013 gesetzlich verankert. An dieser Stelle möchte ich einen wichtigen Punkt erläutern, weil kaum jemand mit dem Begriff Petition im engeren Sinne etwas anfangen kann und ein falsches Verständnis davon entstehen könnte, was mit Petition gemeint ist. Nicht damit gemeint ist, dass es das ganze Recht einer Petition wäre, dass irgendein Unterworfener dem Fürsten, dem Kaiser, dem König oder der Stadtregierung sagen darf, was er sich denkt. Das freiheitliche Verständnis des Petitionsrechtes besteht darin, dass das ein Recht ist, gewisse Anliegen an die Regierenden heranzutragen, und zwar, wie ich ausdrücklich betonen möchte, mit dem Anspruch auf inhaltliche Befassung und Erwägung des Anliegens und der Argumente in der Entscheidungsfindung. Ich betone das noch einmal, weil das sehr wichtig ist: Es besteht bei der Petition ein Anspruch auf inhaltliche Befassung und Erwägung des Anliegens und der Argumente in der Entscheidungsfindung. Das heißt, eine solche Petition geht sehr viel weiter, als dass man etwas erreichen möchte, dass man dann dafür 500 Unterschriften sammeln darf und somit der rot-grünen Stadtregierung gesagt hat, dass man etwas haben möchte. Nein, meine Damen und Herren! Das Petitionsrecht geht weiter: Man hat einen Anspruch darauf, dass das Thema behandelt wird, dass recherchiert wird und dass der Inhalt der Petition dann auch in der Entscheidungsfindung erwogen wird. Das Petitionsrecht beinhaltet nicht das Recht, dass so entschieden wird, wie das Anliegen lautet, aber die Petitionswerber haben das Recht darauf, dass das Anliegen erwogen wird und dass die Regierenden nachher erklären, warum sie gewisse Anliegen und Argumente der Petitionswerber nicht befolgt haben. (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt habe ich schon über die Schwächen gesprochen, und ich möchte den Bogen nicht zu weit spannen und die Zeit nicht zu sehr in Anspruch nehmen, weil ich glaube, dass die Botschaft klar ist: Es gibt ein Defizit, das in der Formulierung des Gesetzes begründet ist. Es ist dies ein sehr kurzes Gesetz, und kurze Gesetze haben normalerweise Vorteile. Wenn aber nicht klar ist, was in der Kürze gemeint ist, dann hat das auch Nachteile und dann muss man daran arbeiten, die Formulierungen zu verdeutlichen. Es gibt oft starke Kritik von Wienerinnen und Wienern, die eine Petition eingebracht haben und das dann so erlebt haben: Sie haben einen Haufen Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt, oft sammeln sie tausende Unterschriften, kommen also weit über die 500 hinaus. Das reichen sie ein, und dann wird irgendetwas in einer geheimen Sitzung entschieden. - Ich werde oft kritisiert, wenn ich von solchen "Geheimsitzungen" hinter verschlossenen Türen spreche, aber das ist ja nichts anderes, denn der Petitionsausschuss und auch die anderen Ausschüsse sind nicht öffentlich. Daher haben die Petitionswerber den Eindruck, dass in einer geheimen Sitzung irgendetwas entschieden wird, was ihnen dann irgendwann mitgeteilt wird, und zwar leider Gottes zunehmend häufig zu einem Zeitpunkt, wenn über das Anliegen schon entschieden ist, sei es durch Flächenwidmung, sei es betreffend Parkpickerl wie in diesem Fall. - Ich glaube, ich brauche jetzt nicht mehr viel in Details eingehen, um zu zeigen, dass da Verbesserungsbedarf besteht. Darüber besteht hier an sich Konsens. Es besteht Konsens darüber, dass wir das Petitionsrecht in Wien weiterentwickeln müssen, und dieser Konsens besteht, glaube ich, quer durch alle Parteien. Wenn wir uns aber einig sind und ein grundsätzlich ähnliches Verständnis über das Petitionsrecht als wesentlichen Bestandteil der Instrumente der Bürgerbeteiligung haben und dieses weiterentwickeln wollen, dann müssen wir einen nächste Schritt setzten. Deshalb sage ich im Hinblick darauf, dass wir einen gewissen Stillstand haben und nicht wirklich etwas weitergegangen ist, es zwar gute Gespräche, aber keine Ergebnisse gegeben hat: Machen wir doch einen Runden Tisch! Bringen wir das in eine Form und versehen wir es sozusagen mit ein bisschen Regelmäßigkeit. Wir können ja immer zusammenkommen und über irgendetwas reden, und das tun wir auch, aber dabei fehlen stets ein bisschen das Commitment und letztlich das Ergebnis. Versuchen wir daher, unsere Gespräche zur Weiterentwicklung des Petitionsrechtes in eine etwas verbindlichere Form zu bringen! Deshalb bringe ich schlussendlich unseren Beschlussantrag ein, der tatsächlich so gemeint ist, wie er formuliert ist: Das ist kein Gesetzesantrag, der besagt, dass uns eine Formulierung nicht taugt, sondern das ist bewusst ein Antrag, einen Runden Tisch mit dem schönen Namen "Wiener Runder Tisch zur Weiterentwicklung des Petitionsrechtes" zu implementieren und uns in diesem Sinn zusammenzusetzen. Dahin gehen unsere Einladung und unser Antrag. Und ich muss jetzt ganz ehrlich sagen: Ich wäre verblüfft, wenn dieser Antrag nicht die Zustimmung aller im Gemeinderat vertretenen Parteien findet! - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Dr. Kickert. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender beziehungsweise Herr Präsident, denn heute ist ja Landtag! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie und vor dem Bildschirm! Ich bin heute in der erfreulichen oder nicht erfreulichen Lage beziehungsweise in der Position, Herrn Wansch offensichtlich zu überraschen, weil ich jetzt kurz erläutern werde, warum ich diesem Antrag nicht zustimmen werde und auch meinen Kolleginnen und Kollegen empfehle, Ähnliches zu tun. (Abg. Wolfgang Irschik: Eine echte Überraschung! - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Jetzt ist er verblüfft!) Ja. In diesem formalen Kräftespiel - wie ich es nennen möchte - von Opposition und Regierung im Hinblick auf das Stellen und Ablehnen von Anträgen sind Formulierungen, wie Sie sie hier vorne getroffen haben, nämlich wie die Einladung dazu, dass wir uns doch zusammensetzen, nicht dieselben. Das ist einfach so! Das eine ist ein kleines Machtspielchen, und das andere ist die Art und Weise, wie wir miteinander umgehen. Spielen wir halt das Machtspielchen hier: Sie stellen einen Antrag, wir lehnen ab! Ich werde als Vorsitzende des Petitionsausschusses mit meinen KollegInnen weiterhin den respektvollen Umgang wahren, und wir werden uns zusammensetzen und tatsächlich darüber reden, aber ohne diesen Machtspielchen- Hintergrund. Das möchte ich auch gesagt haben, denn ich habe sehr wohl gehört, dass Sie diesen respektvollen Umgang im Ausschuss selbst auch lobend erwähnt haben, und dafür danke ich. Sie haben in der Begründung mehrere Punkte eingebracht, nämlich Transparenz, Zeitnähe, Unterlassung einer Faktenschaffung vor Abschluss der Petitionsbearbeitung. - Dazu sage ich jetzt: Transparenz stellen wir in diesem Petitionsausschuss in einer Art und Weise her, die es in keinem anderen Ausschuss gibt. Wahrscheinlich kann man die Art und Weise, wie die Unterlagen auffindbar und aufbereitet sind, noch verbessern. Ich meine aber, am Umfang kann man nicht mehr viel verbessern, jedenfalls nicht an den Unterlagen, die der Petitionsausschuss hat. Im Zusammenhang mit der Problematik der Faktenschaffung, wie Sie es nennen, dass also etwas bereits beschlossen worden ist, bevor die Petition in Behandlung ist, nennen Sie gerade eine Petition, die jetzt in Behandlung ist, nämlich die zum Parkpickerl in Favoriten. Dazu sollten Sie wissen - und ich gehe davon aus, dass Sie es auch wissen -, dass diese Petition Anfang April 2017 eingebracht wurde, also zehn Monate, nachdem der Beschluss zur Einführung des Parkpickerls bereits in der Bezirksvertretung getroffen worden ist: Der Beschluss zum Parkpickerl ist nämlich am 15. Juni 2016 gefasst worden! Sie können also uns als Mitgliedern des Petitionsausschusses echt nicht vorwerfen, dass ein Anliegen an uns herangetragen wird, nachdem ein Beschluss gefasst worden ist. Trotzdem haben wir bei allem positiven Zugang zum Petitionseinbringer diesen davon informiert, dass der Beschluss bereits gefasst worden ist, dass der Beschluss in Umsetzung ist, dass wir ihn aber, wenn er es möchte und wenn er es selber noch für sinnvoll erachtet, trotzdem einladen werden, um sein Anliegen zu hören. Bei diesem Gespräch habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass der Petitionsausschuss terminlich so gesetzt ist, dass er zwei Tage nach der Einführung stattfinden wird. Es waren ihm also all diese Fakten bekannt, trotzdem hat er sich dafür bedankt, dass er eingeladen wird. Daher gehe ich davon aus, dass diesem Petitionswerber die Möglichkeit, vor uns sein Anliegen klar zu machen, wichtiger ist, als noch etwas zu ändern, was nicht mehr zu ändern ist, weil ein mehrheitlicher und daher demokratischer Beschluss bereits - jetzt sind es mehr als zehn Monate - zwölf Monate vorhanden ist. Das heißt: Ein Petitionsausschuss kann selbstverständlich nicht einen bereits im zuständigen Gremium gefassten Beschluss ändern. Das würde nicht gehen, selbst wenn wir ihn vor der Umsetzung gehört hätten. Das wäre faktisch einfach nicht möglich. - Das zum Inhalt. Zur Frage, wie Sie den Umgang im Hinblick auf Ihr Verlangen empfinden: Dazu sage ich als Nichtjuristin, dass Sie als Jurist sich doch bitte mit den Juristen der MD Recht auseinander setzen mögen! Wenn die Juristen der Magistratsdirektion Recht der zuständigen Stadträtin sagen, dass dieses Verlangen nicht formgerecht ist, weil neben der Nennung des Tagesordnungspunktes ein weiterer Tagesordnungspunkt genannt wurde und andere Ausschüsse bereits so vorgegangen sind und es daher im Sinne der Konsistenz oder - wie das so schön heißt - der formalen Nachvollziehbarkeit nicht möglich ist, Ihrem Verlangen nachzukommen, dann sage ich als Nichtjuristin: Soll sein! Ich verstehe die Spitzfindigkeit nicht! Ich würde das tun. Sie brauchen aber nichts anderes zu tun, außer Sie möchten sich auf einen juristischen Spitzfindigkeitskampf einlassen, als das Verlangen ohne den zweiten Tagesordnungspunkt noch einmal einzubringen. Dann hätten wir alles, dasselbe in Hellblau! Wenn Sie aber mögen, können Sie natürlich auf der formalen Ebene, auf der Machtebene - siehe Antrag zustimmen oder nicht zustimmen -, einen Infight veranstalten. Ich halte mich da heraus, denn ich finde das ein bisschen lächerlich, weil es nämlich dem Petitionswerber überhaupt nichts nützt, ob Sie sich auf diesen Fight einlassen oder nicht. Daher interessiert mich das nicht. Also: Wenn Sie wirklich glauben sollten, dass es dem Anliegen des Petitionswerbers in irgendeiner Form tatsächlich nützt, dann bringen Sie das Verlangen noch einmal ein! Ich bezweifle den tatsächlichen Nutzen auf Grund dessen, was ich gerade gesagt habe. Der Petitionswerber weiß davon, dass es diesen Beschluss gibt. Er weiß davon, dass dieses Gesetz in Umsetzung ist, aber er würde trotzdem gerne kommen und sein Anliegen vorbringen. Das kann er am 6. September genauso gut tun wie zu jedem anderen Zeitpunkt, weil ihm bewusst ist, dass der Petitionsausschuss den - ich sage es noch einmal - am 15. Juni 2016 im Bezirksparlament gefassten Beschluss nicht aufheben kann. - So viel dazu. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin, die Frau Vizebürgermeisterin, hat das Schlusswort. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Debatte betreffend Petitionsausschuss ist bereits im Gemeinderat geführt worden. Insofern gibt es nicht viel, was ich an dieser Stelle dieser Debatte hinzuzufügen hätte. Meinerseits nur so viel: Im Hinblick auf die Situation, dass ein Antrag auf Abhaltung einer Sondersitzung bei uns einlangt und gleichzeitig auch die Einschätzung der Magistratsabteilung Recht vorliegt, dass dieser Antrag nicht zulässig ist, möchte ich alle einfach nur daran erinnern, dass es in diesem Haus eben Regeln und Bestimmungen gibt, die für alle gelten: Sie gelten für denjenigen, der den Antrag eingebracht hat, sie geltenden auch für mich, und ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass wir jene Regeln, die wir uns als Haus gegeben haben, tatsächlich einhalten, denn es ist wirklich niemandem gedient, wenn sozusagen willkürlich hie und da einmal eine Ausnahme gemacht wird. Auch ich kann an dieser Stelle wiederholen, dass mit dem Petitionswerber gesprochen wurde. Er weiß, dass er mit seinem Anliegen auf der Tagesordnung der Sitzung am 6. September steht, und er weiß auch, dass er eingeladen ist. Insofern bitte ich, das einfach zur Kenntnis zu nehmen. Wir sind jetzt eigentlich, ob wir es wollen oder nicht, im Nationalratswahlkampf, und ich verstehe, dass sich so etwas mitunter hervorragend dazu eignet, Aufregung hervorzurufen. Aber vielleicht gelingt es auch, den Wahlkampf kurz beiseite zu lassen und sich darauf zu besinnen, dass das hier, wie gesagt, eine eindeutig formale Angelegenheit ist und dass wir das zu respektieren haben. Im Übrigen freut es mich sehr, dass es im Petitionsausschuss - unabhängig von der Arbeitsbilanz, die hier, wie gesagt, auch vorliegt und die zeigt, wie wichtig die Arbeit ist, die hier verrichtet wird - immer öfter gelingt, den Anliegen der Petitionswerberinnen und -werber tatsächlich entgegenzukommen, wenn vielleicht auch nicht zu 100 Prozent. Aber wenn man die Sitzungen kennt, dann weiß man, wie wertvoll der direkte Austausch ist, wie wertvoll es ist, dass wir die eine oder andere Anregung in unsere Erwägungen mitnehmen und in unsere tägliche Arbeit einfließen lassen können, um vielleicht auf diesem Weg entsprechende Ergebnisse zu erzielen, die besser und klüger sind, weil sie die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und weil sie schlussendlich zu etwas Gemeinsamem werden können. Im Hinblick darauf betone ich, wie gesagt, ein Mal mehr, dass es ein guter Weg ist, den wir hier eingeschlagen haben, und ich werde natürlich als zuständige Stadträtin diesen Weg mit Begeisterung unterstützen, wo und wie ich kann. Ansonsten richte ich ein Mal mehr großen Dank an all diejenigen, die im Hintergrund daran gearbeitet haben, dass dieser Petitionsausschuss möglich ist. Das erfordert ja auch einiges an Arbeit. Vielmals danke ich übrigens auch den Regierungskolleginnen und -kollegen, die immer wieder aufgefordert werden, Stellungnahmen einzubringen und das auch tun. Natürlich gilt der allergrößte Dank meinerseits den Ausschussmitgliedern, die dort begeistert arbeiten. Ich schätze es sehr, dass wir in diesem Ausschuss eine lebendige und durchaus gute Diskussionskultur haben und würde mir wünschen, dass wir diese auch in Zukunft aufrechterhalten. Mein allerallergrößter Dank geht logischerweise an die Bürgerinnen und Bürger, die die Petitionen einbringen, denn ohne sie bräuchten wir diesen Ausschuss nicht. - Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Wir kommen zur Abstimmung, und ich darf die Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht über die Behandlung der im Jahr 2016 abgeschlossenen Petitionen zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen mit der Hand bitte. - Danke. Das ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der FPÖ eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag mit dem Begehren, dass der Landtag beschließen wolle, dass ein Runder Tisch zur Weiterentwicklung des Petitionsrechtes einberufen werden soll. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrages beantragt. Ich darf daher jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS und FPÖ die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen damit zu Postnummer 10 der Tagesordnung betreffend den Bericht 2017 des Unvereinbarkeitsausschusses, und ich darf den Berichterstatter, Herrn Abg. Dipl.-Ing. Al-Rawi, bitten, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir hatten gestern die Sitzung des Ausschusses. Es wurde festgestellt, dass alle Mandatarinnen und Mandatare eine Meldung abgegeben haben, und es sind 15 Mandatarinnen und Mandatare davon betroffen. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen, und ich ersuche das Hohe Haus um Zustimmung. - Danke. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Da niemand zu Wort gemeldet ist, kommen wir gleich zur Abstimmung, und ich darf die Mitglieder des Landtages, die dem Bericht 2017 des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, bitten, die Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen damit zur Postnummer 8 der Tagesordnung. Sie betrifft den Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2016. Ich darf die Frau Pflege- und Patienten- und Patientinnenanwältin Dr. Sigrid Pilz herzlich in unserer Mitte willkommen heißen und gleichzeitig zur Wiederbestellung herzlich gratulieren. (Allgemeiner Beifall.) Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten. - Bitte, Frau Stadträtin. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum Bericht. Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara zu Wort gemeldet. - Ich darf es Ihnen erteilen. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Bericht der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft: Ich habe mir diesen ziemlich im Detail durchgelesen, weil es mir wichtig war, mich mit diesen Themen ernsthaft auseinanderzusetzen, und ich habe auch schon im Ausschuss gesagt, dass ich Inhalt und Qualität des Berichtes als sehr gut empfinde: Darin werden viele der Probleme im Wiener Gesundheitswesen wirklich sehr umfassend angesprochen und skizziert. Ich denke, dass das wichtig ist, allerdings - das habe ich auch schon im Ausschuss erwähnt - gibt es eine gewisse kognitive Dissonanz zwischen den Punkten, die hier erwähnt werden. Es geht hier eigentlich auch um fundamentale Geschichten. - Ich werde jetzt ein paar Themen ganz explizit ansprechen, anhand welcher ich das diskutieren möchte. Es gibt, wie gesagt, eine kognitive Dissonanz im Hinblick auf das, was in diesem Bericht an doch sehr fundamentaler Kritik steht, vor allem auch betreffend die Gesamtorganisation des Wiener Gesundheitswesens. Andererseits vermisse ich letztendlich - das wissen Sie, weil wir hier auch immer wieder entsprechende Diskussion führen - ein Stück weg den Nachdruck mancher Punkte. Ich weiß, dass Sie zu einigen der Punkte Stellung nehmen, zum Beispiel zu den Gangbetten, zur Strahlentherapie, et cetera. Ich halte die Themen Gangbetten und Strahlentherapie auch für wichtig, meine aber, dass diese im Vergleich zu anderen Themen, die fundamental sind, wie etwa die langfristige Versorgung des Wiener Gesundheitswesens, von der Priorität her nicht ganz so groß sind, und deswegen möchte ich auf ein paar Punkte eingehen. Ich bringe jetzt ein Beispiel, an dem ich das festmachen möchte: Sie erwähnen auf Seite 33 zu den Organisations- und Strukturmängeln im Wiener Gesundheitssystem, dass es im Wiener KAV massive strukturelle Veränderungen für die stationäre und spitalsambulante Augenheilkunde gibt, und Sie sagen sogar selbst, dass es unrealistisch erscheint, dass die gesamte augenmedizinische Versorgung bei kontinuierlich steigendem Bedarf durch die Krankenanstalt Rudolfstiftung erbracht werden kann. - Das ist genau jene Kritik, die auch wir die gesamte Zeit entsprechend äußern! Das heißt de facto - und ich habe das bereits in der Budgetdebatte diskutiert -, dass sehr vieles, was im Spitalskonzept 2030 festgelegt wurde, so nicht umsetzbar sein wird! Dieser Mangel wird hier, wie gesagt, erwähnt, und ich muss ganz ehrlich sagen: Wir waren auch sehr intensiv in Kontakt mit der Initiatorin dieses Volksbegehrens, und ich glaube, dass ohne diese Initiative einer Bürgerin die Umstrukturierung nicht in dieser umfassenden Form angegangen worden wäre! Ich glaube, dass es erst dieser Druck war, dem stattgegeben wurde. Dazu auch ein bisschen meine Kritik: Ich weiß, dass Sie keinen direkten Kontakt zu Frau Hufnagl hatten, und das ist aus meiner Sicht kritikwürdig, weil es diesfalls tatsächlich um wesentliche Punkte geht, daher möchte ich genau daran festmachen. Ich glaube, dass das ein wichtiger Aspekt ist, denn diese Umstrukturierung findet ja statt. Das heißt, es bleiben die Augenklinik Hietzing und auch jene im Donauspital. Gott sei Dank ist das so vor sich gegangen, aber Sie verweisen selbst im Bericht darauf, dass diese Kapazitäten nicht durchführbar sind, und ich sage Ihnen: Diese Kapazitäten werden auch in anderen Bereichen so nicht durchführbar sein! - Das ist einmal ein Aspekt, den ich hier explizit erwähnen möchte. Ein zweiter Aspekt - und auch das sagen Sie explizit im Bericht - sind die Mehrklassenmedizin und ein starker Anstieg von Wahlfachärztinnen und Wahlfachärzten in Wien. Auch das ist ein großes Problem! Andererseits höre ich hier im Haus von Seiten der SPÖ immer wieder: Das ist nicht wirklich ein Problem, dieses Problem haben wir nicht! Das heißt, Sie verleugnen Tatsachen, die aber von Ihrer Seite im Bericht sehr wohl vermeldet werden, und ich vermisse den Nachdruck in die Richtung, dass es hier wirklich strukturelle Veränderungen in der Form gibt, dass die Gesundheitsversorgung tatsächlich langfristig entsprechend aufgestellt werden kann. (Beifall bei den NEOS.) Ein Themenbereich, der mir ebenfalls ein besonders Anliegen ist, ist das Thema der Kindermedizin, und dort verhält es sich ähnlich. - Sie haben eine telefonische Umfrage unter den Kinderärzten in Simmering und Favoriten im Jahr 2016 bezüglich eines freien Ersttermins durchgeführt, sämtliche Kassenordinationen in den beiden bevölkerungsreichsten Bezirken winkten jedoch ab und sagten, dass es einen Aufnahmestopp gibt. Auch das steht hier im Bericht, und daher muss ich sagen, dass die wesentlichen Kritikpunkte hier eigentlich wirklich erfasst sind. - Hier zeigt sich also eine Diskrepanz, und ich weiß nicht, woran das liegt! Ich verstehe nicht, dass einerseits Kritikpunkte hier klar aufgezeigt werden, ich andererseits aber eine Reaktion von Seiten der Gesundheitsstadträtin vermisse! (Beifall bei den NEOS.) Ich hoffe beziehungsweise wir hoffen, dass diese Kritikpunkte wirklich ernst genommen werden und dass wir nicht nur das Thema der Gangbetten oder der Strahlentherapie behandeln. Das liegt ja jetzt letztendlich in Ihrer Hand als Gesundheitsstadträtin! Auch diese Themen sind wichtig, aber hier geht es um die Gesamtstruktur. Hier muss tatsächlich etwas geschehen! Das führt mich gleich zu einer sehr starken Empfehlung: Ich habe das letztes Mal auch schon im Ausschuss erwähnt: Ich hätte gerne etwa ein Jahr danach ein Feedback, was mit den Empfehlungen geschieht, wie wir damit umgehen, welche Umsetzungsschritte erfolgt sind. Das wäre letztendlich eine Art Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die vielen Vorschläge. Ich habe es erwähnt: Ich finde einige Vorschläge, die hier gemacht werden, sehr gut, und wir können das auch voll unterstützen. Aber was geschieht damit? Im Hinblick darauf, dass da wirklich über fundamentale Dinge berichtet wird, möchte ich ein Jahr später auch sehen, was tatsächlich geschehen ist. Die Organisations- und Strukturmängel im Wiener Gesundheitssystem, die Sie hier aufzeigen, sind nämlich - wie ich das jetzt ausdrücken möchte - kein Lapperl! Vielmehr ist das wirklich eine große Geschichte, und diesbezüglich erwarte ich mir - Sie sind jetzt einmal bestellt - tatsächlich Handlungsdruck! (Beifall bei den NEOS.) Ein zweiter Punkt, den ich auch sehr kritisch gesehen habe, war Ihre Rolle in der gesamten Diskussion rund um den Ärztearbeitsstreik: Sie haben diesfalls eigentlich sehr stark die Position der Stadtregierung eingenommen und sind nicht darauf eingegangen, was die tatsächlichen Bedürfnisse der Ärzte sind. Man hat in dem Sinne polemisiert, dass das eine Geschichte der Ärztekammer ist. - Das ist es aber nicht! Es war natürlich Wahlkampf, das ist schon klar. Aber im Grunde geht es eben auch um die Mitarbeiter des Wiener Krankenanstaltenverbundes, und ich habe nicht das Gefühl, dass Sie diese Anliegen tatsächlich gehört haben Wenn man sich nämlich um die Patienten kümmert, dann gilt es auch, in erster Linie darauf zu achten, wie es denn den Mitarbeitern im Wiener Krankenanstaltenverbund geht, weil diese letztendlich ihre Arbeitsleistung, sei es als Arzt, als Pfleger, in welchen Berufsgruppen auch immer, erbringen müssen. Und in diesem Zusammenhang weiß ich von sehr vielen, dass sie sehr stark unter Burn-out leiden. Viele kommen mit dieser Arbeitsbelastung nicht zurecht, und das hat natürlich auch Konsequenzen für die Patienten. Ich bringen Ihnen jetzt nur ein kleines Beispiel, das mit der strukturellen Veränderung im Zusammenhang steht: Ein Lungenfacharzt hat mir explizit gesagt, dass vor zehn Jahren die Abklärung einer potenziellen Lungenkrebserkrankung, also ein sogenanntes komplettes Staging, in fünf bis sechs Tagen in einem Haus möglich war. Heute dauert eine solche Erstabklärung zirka 20 Tage. Das ist schon eine deutliche Verlängerung! In einem Privatspital sind es nach wie vor vier bis fünf Tage. Das heißt, es geht nicht nur um die Einzelwartezeiten des Patienten in einer Ambulanz, sondern es geht tatsächlich auch um diesen gesamten Prozess. - Ich erwarte mir, dass man auch auf diese Themen wirklich Rücksicht nimmt! Ich denke, da sind Sie als Patientenanwältin wirklich gefordert, und es ist mir ganz wichtig, dass jährlich auch eine Evaluierung stattfindet, was mit den Vorschlägen geschehen ist und wie man da weiterkommt. Manche Punkte sind natürlich nicht sofort umzusetzen, das ist mir auch klar. Aber ich erwarte mir zumindest irgendeinen Prozess der Darstellung in einer Zeitskala, anhand welcher man sagen kann, dass wir uns zumindest auf dem richtigen Weg befinden. Ich glaube, das wird in Ihrer nächsten Periode einer der wesentlichen Punkte sein, und Sie haben ja auch die Kompetenz und die Fachkenntnisse betreffend die verschiedenen Themen, denn Sie waren ja lange genug auch als Gesundheitssprecherin der GRÜNEN tätig. Jedenfalls muss ich aber sagen: Im letzten Jahr war quasi die Beißhemmung schon sehr stark ausgeprägt! Ich erwarte mir von der Patientenanwaltschaft eine deutlich unabhängigere Rolle und eine deutlich stärkere Kritik auch an der Stadtregierung, was das Wiener Gesundheitssystem betrifft. (Beifall bei den NEOS.) Ich denke, das ist notwendig, um ein öffentliches Gesundheitssystem zu ermöglichen, das allen Wienerinnen und Wienern zur Verfügung steht. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Bevor ich der nächsten Rednerin, Frau Abg. Dr. Kugler, das Wort erteile, darf ich der guten Ordnung halber noch mitteilen, dass Herr Abg. Ornig nunmehr bis zum Ende der Sitzung entschuldigt ist und dass Frau Abg. Berger- Krotsch und Herr Abg. Krauss ab sofort, ab 15 Uhr, entschuldigt sind. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Dr. Kugler. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. MMag. Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Landesrätin! Frau Patientenanwältin! Vorweg meine Gratulation zur Wiederbestellung und mein Dank an Sie und das ganze Team für die Arbeit, die ich und die wir als sehr konstruktiv erleben! Damit wir heute nicht zu lange hier bleiben müssen, möchte ich in einigen Punkten ganz konkret Ihre Gedanken noch um eine Spur weiterführen und vielleicht um eine Spur weiterdenken, aber nicht in Details gehen. Erster Punkt: Sie sprechen ganz zu Recht die Wartezeiten auf OPs an, und Sie schreiben von einem Fall, der traurig und bewegend ist, dass nämlich eine 62-jährige Frau mit starken Schmerzen in der Hüfte 18 Monate lang auf die Operation warten muss, und das in einem Land wie Österreich. Ihre Vorschläge finde ich gut, und wir teilen diese auch. Mir fehlt aber ein konkreter Vorschlag betreffend die Frage nach der Auslastung der OP-Säle, der auch sehr wichtig wäre. - Dazu ein Benchmarkvergleich: Es gibt den Ausdruck "Erstschnittzeit": Das bedeutet den Zeitpunkt, zu dem der Operateur in den narkotisierten Menschen schneidet, der bereit ist für diesen ersten Schnitt. In den Privatspitälern geschieht das um 8 Uhr Früh, und in den Spitälern des KAV findet das rund eineinhalb Stunden später statt. Die nächste Frage ist, wann man wieder zu operieren aufhört, und da ist die Diskrepanz ganz groß: Die KAV-Häuser beginnen schon um 13 Uhr aufzuhören, während in den Privatspitälern bis am Abend weiteroperiert wird. - Ich glaube daher, man könnte im Hinblick auf die Auslastung der Säle, der Materialien, aber auch in Bezug auf die Wartezeiten im KAV doch noch ein bisschen wettbewerbsfähiger werden und die Infrastruktur entsprechend nützen. Ein zweiter Punkt: Sie beschreiben ganz zu Recht den Mangel an Kassenhebammen. Ich habe dieses Thema auch schon am Montag im Rahmen des Rechnungsabschlusses hier zur Sprache gebracht. Dazu noch ein Gedanke: Sie fordern die Aufstockung der Zahl der Hebammen in einem ersten Schritt auf 23. Das ist im Mai, Gott sei Dank, geschehen. Ich glaube allerdings, dass man diese Zahl nicht damit begründen kann, dass es eine Hebamme pro Bezirk gibt, denn die Bezirke sind ganz verschieden groß, weshalb ich meine, dass das, nur weil da die Zahl 23 steht, vielleicht nicht der beste Weg ist. Das sind, wie Sie auch richtig schreiben, immer noch viel zu wenig, es wären 62 vonnöten. Ich habe Ihnen, Frau Patientenanwältin, den Beschlussantrag betreffend ein Maßnahmenpaket für Hebammen mitgebracht, den der Wiener Gemeinderat im Rahmen der Rechnungsabschlussdebatte zum Thema Hebammen am Dienstag einstimmig angenommen hat. In diesem steht viel über das Maßnahmenpaket für Hebammen, und die einstimmige Annahme betraf, um mich präziser auszudrücken, die Zuweisung dieses Maßnahmenpaketes an den Ausschuss. Darum möchte ich Ihnen sozusagen dieses Paket heute mitgeben, denn wenn Sie davon wissen, können Sie in den Gesprächen, die Sie führen, vielleicht die einzelnen Punkte erörtern, für die es ja eine Offenheit gibt, sonst wäre die Zuweisung nicht angenommen worden, damit dieses Paket im Herbst nicht einfach abgeschmettert und weggelegt wird. Ein weiterer Punkt: Kollege Gara hat schon kurz die Gangbetten erwähnt. Ich schließe mich seinen Empfehlungen an, möchte sie aber kurz präzisieren. Es fehlt im KAV ein Betten- und Belagsmanagement, das breit wirkt und das zum Beispiel auch Urlaubs- und Fortbildungszeiten mitberücksichtigt. Es könnte im Rahmen des KAV die Zusammenarbeit mit den AUVA-Spitälern und dem Hanusch-Krankenhaus ausgebaut werden. Auch zur Frage von Unfallpatienten, unfallchirurgischen Patienten, die in der Nacht von AUVA- Häusern nicht aufgenommen werden, muss man Gespräche führen, um sicherzustellen, dass die Versorgung bestmöglich ist. Und ein letzter Punkt: Sonderklassepatienten sollen ja laut dem Wiener Krankenanstaltengesetz nicht Einzelzimmer bekommen, wenn die Auslastung hoch ist, de facto geschieht das aber immer wieder. Bei der Frage, wann die Auslastung für Sonderklassepatienten zu hoch ist, gibt es vielleicht Spielraum, aber ich glaube, wir wissen, es gibt Situationen. wo Patienten in Gangbetten liegen und daneben ein Sonderklassepatient alleine ein Drei-Bett- Zimmer hat, und das darf nicht sein. Ich möchte diesbezüglich heute auch einen Antrag einbringen, dass man versucht, anhand der geschilderten Punkte den reibungslosen Ablauf innerhalb der KAV-Spitäler zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP.) Zwei Punkte habe ich in Ihrem Bericht nicht gefunden, die ich dort erwartet hätte. Das eine ist die Frage der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Wohn- und Pflegeheimen. Das war ein Thema der Volksanwaltschaft, es war auch medial in den letzten Wochen sehr präsent. Wir haben gestern dazu einen Antrag gestellt, über den nicht abgestimmt wurde, ein Raufleger sozusagen, der jetzt besprochen werden wird. Ich habe Ihnen diesen Antrag heute auch mitgebracht, damit Sie den in Ihre Diskussionen und Gespräche im Hintergrund miteinbeziehen können. Es gibt schwere Mängel und Missstände in den Pflegeeinrichtungen, großteils mit Personalmangel begründet. Wie man das lösen könnte, finden Sie in unserem Antrag. Ich gebe Ihnen jetzt die beiden Anträge, die ich gerade erwähnt habe. (Beifall bei der ÖVP.) Ein letzter Punkt: Was mir auch gefehlt hat, ist das Thema, die Forderungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter in den Wiener psychiatrischen Anstalten. Der Europarat hat 2014 und 2015 ein Komitee nach Wien geschickt, das Wien gerügt hat, das eigentlich entsetzt über das war, was sie vorgefunden haben. Ich verstehe nicht, warum man das von Seiten der Stadt nicht stärker aufgreift. Ich habe auch versucht, hier Gespräche zu führen, habe auch im vergangenen September dazu schon Anträge gestellt. Wenn ein Komitee des Europarats sagt, in Wien liegt in psychiatrischen Anstalten übertriebe Gewalt vor, ein Problem mit der Art und Weise, wie man sediert und fixiert, dass die Patienten Angst haben, wenn sie von Menschen in einer Uniform behandelt werden, dass das ein großes Problem ist, wenn Jugendliche und Erwachsene beisammen sein müssen oder untergebracht sind, dann verstehe ich nicht, warum man das nicht engagiert und vehement aufgreift. Ich habe das Gefühl, der Wille dazu ist nicht da, ich hoffe, Sie belehren mich eines Besseren. Abschließend: Sie sagen selber in Ihrem Bericht, dass das Problem der Finanzierung des Entschädigungsfonds besteht, das sind 0,73 EUR für höchstens 28 Tage pro Tag im Krankenhaus. Das wurde seit zehn Jahren nicht valorisiert, und die Zahl der Nächtigungen nimmt ja ab, weil man Menschen ja früher entlassen kann. Hier würde ich mich gerne Ihrer Forderung anschließen, dass man hier den Entschädigungsfonds erhöht, dass man eine Regelung findet, die auch modern ist, auch für Sie als Patientenanwaltschaft passt. Sehr geehrte Frau Dr. Pilz, wir haben drei Anwaltschaften gesetzlich vorgesehen in Wien. Von der Umweltanwaltschaft höre ich wenig, ich weiß nicht, was da wirklich passiert. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft macht Politik, das haben wir heute schon diskutiert. Ich freue mich, dass Sie keine Angst haben, Missstände aufzuzeigen, Lösungen anzubieten, den Menschen ganz konkret zu helfen. Machen Sie weiter so! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Meinhard-Schiebel zum Wort gemeldet. Ich bitte darum. Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren! Ich möchte ein bisschen anders anfangen, anstatt der Patientenanwältin jetzt zu sagen, was sie alles zu tun hat. Was sich in den Medien in der letzten Zeit an Bashing ihr gegenüber abgespielt hat, ist nicht nur ärgerlich, das ist auch diffamierend und meiner Meinung nach sind solche persönlichen Untergriffe zu unterlassen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Vor allem aus einem einfachen Grund: Sie erschüttern das Vertrauen in die Patientenanwaltschaft. Wofür die WPPA steht, ist eindeutig deklariert, für die Information und für die Beratung, für die Hilfe zur außergerichtlichen Schadensregulierung, Hilfe bei Beschwerden, Vermittlung bei Konflikten, rechtliche Beratung und Bestätigung bei der Errichtung von PatientInnenverfügungen, Vermittlung von Gesundheitswissen, Information über ELGA und die Information von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen über die Patientenrechte. - Ein klar definiertes Bild. Sie ist ein unabhängiges und weisungsfreies Organ, bestellt wird sie per Gesetz und wofür sie tatsächlich zuständig ist, habe ich Ihnen gerade erzählt. Ihre Aufgabe ist es nicht, Politik zu machen, das wäre mit Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit nicht vereinbar. Sie ist auch nicht für die Lösung der Probleme im Gesundheitswiesen zuständig, aber sehr wohl dafür, auf die Rechte von Patientinnen und Patienten hinzuweisen und sie zu vertreten. Was sie tut, und das ist in ihrem Jahresbericht jeweils nachlesbar, sie gibt Empfehlungen ab und das, ohne zu polemisieren. Sie weist darauf hin, wo chronische Mängel in einer Leistung bestehen. Das sind grundlegende Fragen des Systems, in dem Sozialversicherungen, Krankenkassen gefordert sind, aber auch die Ärztinnen und Ärzte selbst. Der Bericht zeigt auch, dass PatientInnen sie heute nicht mehr als die Götter in Weiß sehen, sondern mündig geworden sind und ihre Rechte einfordern. Der Vorwurf von der Opposition hat sich vor allem darauf konzentriert, dass die Probleme im Wandel des Gesundheitssystems von der Frau Dr. Pilz Ihrer Meinung nach nicht lauthals genug angeprangert und gleich behoben wurden. Die PatientInnenanwaltschaft hat weder die Befugnis noch die Kompetenz, selbst aktiv einzugreifen. Sie kann und soll Lösungen vorschlagen, die zu Gunsten der PatientInnen wirken sollen. Dass durch die Arbeit der PatientInnenanwaltschaft PatientInnen aus dem Patientenentschädigungsfonds Geld bekommen, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Beschwerden ernst genommen, vertreten und durchgefochten werden. Für das Jahr 2016 wurden insgesamt über 1,3 Millionen EUR ausbezahlt. Übrigens hat meine Internetrecherche nach Beschwerden gegen die WPPA nichts ergeben. Das würde dann doch eindeutig aussagen, dass sie ihre Arbeit sehr gut macht, oder? Wenn Sie selbst Pressemeldungen lesen, werden Sie auch erlebt haben, wo die WPPA zu heißen Themen wie Wartezeiten, et cetera sehr wohl öffentlich aufgetreten ist, und das mit kritischer Stimme, ohne Polemik. Was also bleibt, ist, dass die WPPA ihre Arbeit sehr gut erledigt, erfolgreich ist, ihre Verantwortung wahrnimmt. Wie Prof. Dr. Brustbauer, ehemaliger Patientenanwalt, geschrieben hat: "Ist die Beschwerde einmal eingebracht, beschränkt sie sich nicht auf die unmittelbar mit dem Patienten befassten Personen, sondern kann - so wie die Wellen eines in das Wasser geworfenen Steines - weit darüber hinausgreifen. Aber so wie die Wellen im Wasser allmählich verebben, kann dies auch mit dem jeweiligen Patientenproblem geschehen. Die PA soll dabei erfolgreich helfen. So, wie die Patientenanliegen ganz verschieden gestaltet sein können, sollte auch die Reaktion darauf ausfallen, nämlich: angepasst, nicht eskalierend, sondern deeskalierend." Dazu noch ein Vorwort aus dem Jahresbericht von Sigrid Pilz: "Für die WPPA war es im vergangenen Jahr sehr wichtig, Fakten von interessensgeleiteter Empörung zu trennen. Es geht darum, die vorhandenen Missstände klar zu benennen und Abhilfe einzufordern." Gut machen, wichtige Themen an der richtigen Stelle zu platzieren, ohne politisches Kleingeld damit zu machen, das ist die Leistung, für die die WPPA steht. Umso mehr braucht es eine starke PatientInnenanwaltschaft, die den Prozess beobachtet, begleitet, empfiehlt und hilft. So geht gute Patientenanwaltschaft. Danke an Sigrid Pilz und allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese wichtige und sehr gute Arbeit. - Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Koderhold. - Bitte schön. Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Verzeihen Sie, wenn ich meine Rede mit einer Verteidigung des KAV gegenüber der Frau Doktor von der ÖVP starte. Sie haben unterstellt, dass wir im KAV die Operationen nach 8 Uhr beginnend um 13 Uhr aufhören. Das ist nicht richtig. Ich bin Radioonkologe, auf Deutsch Strahlentherapeut. Wir haben eine operative Einheit, wir beginnen um 7 Uhr und hören um 16 Uhr auf. Die Geburtshelfer arbeiten bis in die Nacht, die Herzchirurgen ebenso. Das ist, auch wenn es in lieblicher Stimme gesprochen ist, eine wirklich unfaire Unterstellung (Beifall bei der FPÖ.) Auch sonst kann ich die Glorifizierung der konfessionellen Krankenhäuser, ich kenne sie selber, nicht nachempfinden. Es gibt ein bestimmtes - verzeihen Sie mir den Ausdruck - Patientengut, das in den konfessionellen Spitälern keine Aufnahme findet, weil es einfach zu aufwändig und zu teuer ist. Es gibt verhältnismäßig wenig - die Barmherzigen Brüder sind eine Ausnahme -, Notfallambulanzen, die 24 Stunden offen sind. Der KAV bietet aus einer Tradition, aus einer Verpflichtung, gerade in den medizinischen Bereichen, die traditionellerweise deutlich defizitär sind, eine Leistung an, die sicher den konfessionellen Spitälern deutlich überlegen ist. Ich bitte, das zu beherzigen und derartige unfaire Bemerkungen zu unterlassen. Zur Kollegin Meinhard-Schiebel: Sie haben, was ich natürlich sehr gut verstehe, die Patientenanwältin bezüglich Bashing verteidigt. Da muss ich sagen, die Frau Dr. Pilz ist ordentlich im Austeilen, also so, wie sie - das ist ihr gutes Recht - mit der Berufsgruppe der Ärzte verfährt, denke ich mir, wer so unbekümmert, sportlich und dynamisch austeilt, der kann sicherlich auch ganz locker einstecken (Beifall bei der FPÖ.) Wie Sie vielleicht schon erraten haben, bin ich Arzt, und ich finde die Patientenanwaltschaft als äußert wichtige Institution. Das hängt damit zusammen, dass jeder eine Kontrolle von außen braucht, auch wenn man noch so lauter und genau arbeitet, man macht immer irgendwie einen Fehler und deshalb ist es - das meine ich jetzt wirklich ernst - wichtig und nützlich, diese Institution zu haben, die übrigens sehr mächtig ist. Man könnte mit dieser mächtigen Institution weit mehr machen. Ich möchte mit den positiven Bereichen der Tätigkeit und des Berichtes beginnen. Es ist ein gutes oder ein überdurchschnittlich gutes Anfrage- und Beschwerdemanagement, da kann man nichts kritisieren. Was mir an dem Bericht und an dem Engagement auch gefällt, ist, dass die Patientenanwaltschaft einen sehr wichtigen Punkt anpeilt und argumentiert, das ist die immer schwächer werdende Vertretung in den Schmerzambulanzen. Das ist ein internationales Problem, das betrifft nicht nur Wien. Auch hier sieht man, dort, wo man defizitäre Bereiche hat, dort wird eigentlich überall in der ganzen Welt gespart. Dort werden die Therapie und auch die Patienten leider viel zu geringgeschätzt, und ich hoffe, sehr geehrte Frau Patientenanwältin, Sie werden sich dieses Punktes sehr annehmen, denn wenn Sie das fünf Jahre lang durchziehen, dann können wir Ihnen ein Denkmal bauen. Das ist wirklich wichtig. Unterschätzen Sie nicht den Wert einer konsequenten Schmerztherapie. Ein anderer Punkt, den ich auch noch positiv herausstreichen will, ist die Zweitmeinung, das nutzt nämlich jedem, das nutzt dem Patienten, das nutzt aber auch den behandelnden Kollegen, wie schon auch allgemein von mir über die Patientenanwaltschaft gesagt, ist es einfach vertrauensbildend, wenn man Patienten, meistens auch Angehörige, die schwanken, zu einer Kollegin oder einem Kollegen schickt. Die Patientenangehörigen kommen eigentlich nahezu immer mit einer positiven Stimmung zurück, und wenn man sorgfältig arbeitet, ist es eigentlich nur vorteilhaft, die zweite Meinung empfohlen zu bekommen. Hier wäre es natürlich durchaus gut, wenn diese Zweitmeinung auch von den Rechtsträgern und den Versicherungen geschätzt wird. Jetzt erlaube ich mir, zu Kritikpunkten zu kommen, die natürlich auf Grund der langen Tätigkeit, die Sie schon haben, mehr Gewicht haben als früher. Jeder hat das Recht auf Einarbeitungszeit und auf eine entsprechende faire Beurteilung, wenn er ein doch wichtiges Gebiet übernimmt. Nach vier Jahren mit einer doch einflussreichen Institution mit sehr viel Personal wird man natürlich anspruchsvoller. Das heißt jetzt nicht, dass ich die Patientenanwaltschaft oder Sie persönlich deshalb irgendwie geringer schätze, aber wir erwarten uns einfach mehr, und ich glaube, das ist unser Recht. Der erste Punkt - ich möchte das in zwei Gruppen aufteilen - der, sagen wir, ausbaufähig ist, ist die mangelnde Kommunikationsbereitschaft, vor allem mit der Ärzteschaft, wobei das jetzt gar nichts mit dem Bashing zu tun hat, die halten das aus, Sie halten das aus. Aber die Kommunikation, auch wenn sie zeitlich sehr aufwändig ist, hinterlässt immer einen gewissen Bereich an Information. Es ist mir klar, ich bin zum Beispiel ein glühender der Vertreter von Leitlinien und Evidence Based Medicine und ich weiß, wie das ist, wenn man einer mittelgroßen Gruppe an Kollegen gegenübersitzt, die, wenn man sagt, man ist für Leitlinien, sagen, ja, aber das wollen wir nicht und das brauchen wir nicht und die Erfahrung. Aber da muss man einfach durch, da muss man halt zwei Mal in der Woche vier Stunden mit einer murrenden Gruppe, schlecht gelaunter Kolleginnen und Kollegen zusammensitzen. Da muss man halt überhören, wenn aus der letzten Reihe die Bemerkung kommt: Der kennt sich nicht aus. Das ist wurscht, die sagen das immer, die sagen zu jedem: Der kennt sich nicht aus. So viel können Sie gar nicht wissen, so viel Ausbildungen können Sie gar nicht haben, dass nicht irgendeiner aus der letzten Reihe sagt: Der kennt sich nicht aus. Das ist völlig normal. Und das - muss ich ehrlich sagen - würde ich mir in der nächsten Zeit wünschen, dass Sie die Härte haben, mit einer murrenden Gruppe an Ärzten immer wieder stundenlang zu reden, um am Ende dieses Gesprächs 5 Prozent, 10 Prozent Information mitzunehmen. Das ist nämlich das - ich sehe das mit einer gewissen Sentimentalität -, was die früheren Gesundheitspolitiker, die zum Teil nicht einmal eine Matura hatten, auszeichnete. Die haben ganz einfach zugehört, die haben sich halt einer schlecht gelaunten Kollegenschaft gegenübergesetzt, haben mit steinerner Miene zugehört, mitgeschrieben, sind nach drei, vier Stunden wieder gegangen und haben eigentlich den KAV zu einem gutfunktionierenden Uhrwerk gemacht. Also diese mangelnde Kommunikationsbereitschaft, da würde ich mir schon wünschen, dass Sie das, auch wenn das noch so unangenehm ist ... Ich weiß, wie unangenehm das ist, wenn man mit schlecht gelaunten KollegInnen zusammen ist, die halt einem jeden sagen, eigentlich müsste ich Leben retten, was rede ich da mit Ihnen. Das kenne ich, aber das geht jedem so. Glauben Sie nicht, dass das nur Ihnen so geht, das geht jedem so. Und diese Kommunikation, wenn Sie das konsequent durchziehen, wird immer eine gewisse Menge an Wissen zurücklassen, und mit diesem Wissen können Sie eigentlich gut agieren. Ich hoffe, das war jetzt nicht despektierlich. Der andere Block, wo ich mir auch eine Ausbaufähigkeit wünsche, ist die, aus meiner Sicht, mangelnde Eigeninitiative. Wir haben das schon beim Gesundheitsausschuss vorgebracht. Sie haben das ja salopp und charmant gesagt, Sie schießen keine bunten Raketen ab. Ja, gut, muss ja nicht sein, jeder hat seinen eigenen Stil, auf änderungswürdige Zustände aufmerksam zu machen. Man kann auf der einen Seite auf Grund dieser doch erheblich einflussreichen Institution die Medien verwenden, man kann Missstände artikulieren. Wenn das jetzt in der Persönlichkeit nicht stimmt, weil man eher ein sachlicher, analytischer Mensch ist, dann muss man aber detaillierte Konzepte vorlegen. Und das Personal hätten Sie, um detaillierte Konzepte vorzulegen. Sie könnten sicherlich 10 Prozent Ihres Personals für die Erarbeitung zumindest eines Konzeptes heranziehen. Leider muss ich bemerken, dass bezüglich der Eigeninitiative weder das Erheben der Stimme, das Benutzen der Kraft der Medien noch das Erheben eines komplexen Konzeptes verwirklicht wurde. Da würde ich mir - vielleicht bin ich sehr anspruchsvoll - wünschen, dass es sich in den nächsten Jahren deutlich ändert. Das Personal haben Sie und wenn Sie die Kommunikation verwenden, werden Sie auf bestimmte Informationen aufmerksam gemacht, da können Sie dann weiterziehen. Ich werde Ihnen auch sagen, in welchen Bereichen das sogar relativ leicht wäre. 2016 ist an sich von zwei Bereichen geprägt, das sind die Wartezeiten, das sind die Gangbetten. Die Wartezeiten sind zum Teil strukturell bedingt, zum Beispiel in der Strahlentherapie, da hätten wir halt 2012 auf dem Bauplatz 4 vom SMZ-Ost einen riesen Bunker hinbauen können, das hat man nicht gemacht, weil damals die Bereichsleitung Finanz befunden hat, das ist zu teuer. Die Gemeinde Wien hat aber jetzt mittlerweile da nachgezogen und es wird dementsprechend ausgebessert. Die Wartezeit in den Notfallambulanzen sind auch ein Strukturproblem, wie das gesamte Notfallmanagement auch als Mehrstufenplan gesehen werden muss. Ich möchte das so erklären: Wenn Sie jetzt in einer Notfallambulanz sitzen und Sie haben 100 Patienten draußen, davon sind, sagen wir einmal, 10 Prozent stationspflichtig, müssen sie diese 10 Prozent sofort auf die entsprechenden Stationen legen. Wenn sie aber keine kontingentierten Betten haben, was manche Notfallambulanzen haben, und wenn sie kein Weisungsrecht haben, passiert das, was sehr oft passiert, nicht überall, aber sehr oft. Sie betreuen die 100 Patienten, die noch draußen warten und haben gleich 2, 3 am Allander liegen, die sie mit dem kargen Personal, das sie sowieso haben, auch noch betreuen. Da wäre zum Beispiel das Notfallmanagement eine einfache Möglichkeit, das schneller umzusetzen, da braucht man gar nicht viele Strukturen neu machen. Damit natürlich die personelle Ausrüstung einer Notfallambulanz besser funktioniert, kann man ja in anderen Ländern ein bisschen Anleihen machen. Die Deutschen überlegen sich eine eigene Finanzierung in dem Bereich, der primär defizitär ist. Das ist nun einmal so, jede Notfallambulanz ist defizitär. Die Krankenhäuser sparen, wo es nur geht, und sie sparen natürlich auch bei der Notfallambulanz. Die Notfalls- und Katastrophenmedizin gehört natürlich eigentlich von der normalen Versorgung ausgenommen, wie es andere Länder auch machen. Das heißt, das ist ein eigenes Budget, ein Bundesbudget. Natürlich gibt es fließende Übergänge zum normalen Spitalsbudget, aber da haben sie einfach - ich will nicht sagen, besseres - mehr Personal, denn im Notfallmanagement brauchen Sie vor allem eines: Geschwindigkeit, es muss schnell gehen. Wenn Sie jetzt jemanden haben, auch wenn das ein begnadeter Jungarzt oder Jungärztin ist, die machen automatisch Absicherungsuntersuchungen, das geht nicht anders. Auch wenn sie die Triagierung bei allgemeinmedizinischen Zentren machen, machen die auch Absicherungsuntersuchungen. Es muss immer schnell sein, schnell und professionell, und das ist nun einmal in einer Spitalsambulanz oder Notfallambulanz, die entsprechend unterstützt ist, besser. Wartezeiten in der Orthopädie: Ich habe ein bisschen durchgelesen, dass die Kuvertmedizin da ein bisschen herumwachelt. - Entschuldigung, dass ich das so ausdrücke. Das hat aber damit zu tun, dass man vor Jahren vergessen hat, verabsäumt hat, diese Abteilungen, diese Flaschenhalsabteilungen aufzubauen. Es gibt zu wenig Ausbildungsstellen, es sind ja Ausbildungsstellen in den letzten Jahren ausgelaufen. Ich muss mir strukturell über viele Jahre einfach etwas aufbauen, denn was man an personellen Ressourcen nicht hat, das wird natürlich automatisch zu einer Wartezeit. Sehr wichtig ist die Bürokratielast für alle medizinischen Berufe. Wir haben natürlich jetzt in den letzten Jahren eine Mehrfachbelastung gehabt für das medizinische Personal, wir hatten die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die war unangenehm genug, man hat ja wirklich bis zur letzten Sekunde gewartet und keine Pilotstudien vorher gemacht, wir haben eine zunehmende Bürokratielast, die wir im Unterschied zu den meisten anderen Ländern nicht auf spezielle Berufe wie Kodierassistenten, Medical Coder, Clinical Coder, umlegen können, sondern die die Ärztinnen und Ärzte selber machen müssen. Dann hat man noch etwas verabsäumt, was natürlich ein bisschen zeigt, wie unbesorgt man in diese Phase hineingegangen ist. Ein großer Teil der Spitalsärztinnen und -ärzte hatte dann noch einen riesigen Resturlaubsrucksack. Das heißt, wir hatten jetzt ein Jahr, in dem die Arbeitszeit verkürzt worden ist, die Bürokratielast größer geworden ist und die meisten, ich auch, hatten drei Monate Resturlaub, und das darf nicht passieren. Denn es wird ein Ärztemangel kommen, den haben wir jetzt noch nicht, aber der kommt. Wenn man da nicht vorher schaut, dass die Resturlaube genommen werden, ist das eine zusätzliche Problematik. Gangbetten: Es gibt ja verschiedene Varianten an Gangbetten. Es gibt Gangbetten, da kann man nichts ändern, da sind halt aus verschiedensten Gründen die Ressourcen zu knapp, aber die meisten Gangbetten kann man eigentlich vermeiden, und ich erlaube mir, Ihnen zu sagen, wie das an sich passieren könnte. Bei Grippe weiß man im Allgemeinen vier Wochen vorher, wann die großen Aufnahmen kommen, die Wellen. Das weiß man vom Institut für Virologie, die haben entsprechende Referenzordinationen. Und wenn jetzt das Institut für Virologie Mitte November sagt, der Grippevirus ist auf Besuch in Wien, dann weiß man, dass vier Wochen später die Aufnahmen kommen. Da kann man vorbauen, indem man zum Beispiel in Wochenkliniken die Patienten in die ambulante Pflege entlassen kann, sukzessive in Grippestationen mit dem entsprechenden Personal umbaut, man macht aus einer Wochenklinik eine Ganzwochenklinik. Und wenn dann die Patienten kommen, dann kann man die ganz einfach versorgen. Nicht böse sein, Gangbetten bei einer Grippewelle, das sollte wirklich nicht sein. Über Gangbetten bei Notfallambulanzen habe ich mich jetzt schon etwas erklärt, es hängt davon ab, ob man jetzt kontingentierte Betten hat, wo man stationspflichtige Patienten weitergibt. Was bei Gangbetten natürlich auch noch wichtig ist - das ist ein Punkt, wo man nach Salzburg schauen kann, Salzburg gefällt mir überhaupt gut, das ist ein sehr gutes Krankenhaus -, ist die sogenannte Übergangspflege. Wir haben nun normal die Tradition, dass wir jetzt die Betten reduzieren, was ja völlig in Ordnung ist, nur die Patienten müssen ja irgendwo hin. Man braucht, das darf man nicht vergessen, immer Reservebetten. Wenn eine Spitalsabteilung voll ausgefüllt ist, ist das schon einmal falsch, das darf nicht sein, es müssen immer Reservebetten sein. Dafür braucht man aber jetzt Übergangspflege, wo man die Patienten, die man in Bälde entlassen kann, hintransferiert. Das sind Patienten mit relativ pflegeleichter Situation, wo man an sich wenig Personal braucht, um den Patienten die notwendige Unterstützung vor der Entlassung zukommen zu lassen. Übergangspflege ist auch um einiges billiger als die Akutpflegebetten. Ich meine, es ist natürlich das Recht einer Institution, auch politische Statements von sich zu geben. Gut, es sind sich beide, die Ärzte und die Patientenanwaltschaft nichts schuldig geblieben an markanten Worten. Ich muss nur eines hinzufügen, was vielleicht untergeht, das auch sehr viel mit Arbeitszeitproblematik, mit neuen Nachtdienstschemata zu tun hat. Wenn Sie jetzt einen 12-Stunden-Nachtdienst haben mit 2 Mal 30 Minuten Pause, ohne Dienstzimmer, und wenn man versucht - das waren diese Berater, wo ich annehme, dass diese Berater wieder Berater hatten - in diese Nachtzeit von 21 bis 9 Uhr dann die Routinearbeit auch noch auszulagern, dann führt das natürlich zu einem Aufschrei, schon rein aus arbeitsrechtlichen, gewerkschaftlichen Gründen. Das ist etwas, was möglicherweise nicht so richtig artikuliert wurde, diese Kombination aus wirklich unakzeptabler Arbeitsbelastung, die natürlich dem Wunsch der Humanisierung der Nachtarbeit im gewerkschaftlichen Bereich eigentlich völlig diametral entgegensteht. Wenn man dann zwei Tage später den Besuch des damaligen Generaldirektors hat, was mir irgendwie vorgekommen ist wie von Fellini der Film "La Strada", da ist der Zampanò gekommen und wurde dann entsprechend bewundert, wie von der Gelsomina, habe ich mir gedacht, ich bin im falschen Film. Das war kein wirklicher kollegialer Austausch zwischen Sorgen und Nöten und zwischen den führenden Personen, das war eigentlich ein Grund, dass man sich von der Führung nicht verstanden fühlte und dann diesen Warnstreik, es war nicht mehr als ein Warnstreik, umgesetzt hat. Zur ELGA-Ombudsstelle und zur ELGA überhaupt, und dann werde ich aufhören, ich will Sie da nicht weiter einschläfern. Warum sind die Ärzte so kritisch zu ELGA? ELGA ist ja die österreichische Variante der digitalen Patientenakte, die es ja überall gibt. Das Problem ist, dass zirka 10 Prozent dieser Einträge einfach nicht stimmen. Das hängt damit zusammen, dass es einen bürokratischen Zwang gibt, bei Entlassung sofort einen Arztbrief zu erstellen und mitzugeben. Das ist bei den meisten Patientinnen und Patienten ausreichend, aber bei denen, die gerade gekommen sind, eine Abklärung gehabt haben, meistens eine operativ-bioptische Abklärung, hat man den Befund noch nicht. Der Patient geht nach Hause, man müsste eigentlich sagen, der hat diese Erkrankung oder er hat sie Gott sei Dank nicht, kann es aber nicht. Man schickt im Grunde genommen einen Arztbrief mit, der eigentlich Müll ist. Wenn Sie jetzt Patienten über einen längeren Zeitraum führen, Tumorpatienten führt man ja jahrelang, dann haben Sie dann eine riesige Liste an Krankenhausaufenthalten, an Briefen, von denen die Hälfte eigentlich wertlos sind. Das führt dann dazu, dass man diesen Arztbrief, diesen ELGA-Brief zwar zu einer Übersicht verwendet, aber sich alle Befunde extra noch einmal anschaut. Wenn ich einen Patienten bekomme, und das geht den Kollegen genauso, ruft man sich zwar einen Arztbrief ab, dem man eh nicht glaubt, und beginnt dann, sich alle Befunde noch einmal anzuschauen. Dafür brauche ich aber kein ELGA. Wie gesagt, ich komme zum Schluss. Es gibt positive Bereiche, unsere Ansprüche sind ein bisschen gestiegen. Der Punkt mangelnde Kommunikation und ausbaufähige Eigeninitiative hat uns für dieses Jahr dazu gebracht, dass wir dem Bericht nicht zustimmen. Ich würde mir wünschen, dass wir das dann im nächsten Jahr wieder machen können und Ihrem Bericht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Dr. Laschan zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Dr. Claudia Laschan (SPÖ): Wenn meine Stimme dann zu zittern beginnt, ist das nicht wegen der Aufregung, sondern wegen der Kälte. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gerne zu zwei Punkten Stellung nehmen. Frau Kollegin Kugler - sie ist jetzt nicht da, aber ich muss sie trotzdem ansprechen -, Sie haben vorhin erwähnt, dass im Bericht drinnensteht - ich habe den Bericht auch im Detail gelesen und wie immer sehr gut gefunden, ausgezeichnet gefunden, sehr informativ und sehr anregend auch zur Diskussion -, dass eine 62 Jahre alte Patientin in einem Krankenhaus des Krankenanstaltenverbundes 18 Monate auf ihre Hüftoperation gewartet hat und auf Grund der Schmerzen und auf Grund der Situation schon recht schlecht zu Fuß war. Das ist natürlich absolut zu verurteilen, und da muss es Verbesserungen geben, wie auch immer. Es wurde dann jedoch auch erwähnt, dass das in Privatspitälern nicht so sei - die Frau Kollegin Kugler ist jetzt gerade gekommen -, weil die Operationszeiten länger seien als im KAV. Erstens einmal ist das eine Stadtlegende, dass im KAV nur von 9 bis 13 Uhr operiert wird, das ist einmal das Erste, das stimmt einfach nicht. Das Zweite ist das Beispiel eines Privatspitals - ob länger operiert wird, kann ich nicht beurteilen, aber ich kann Ihnen nur berichten, und das ist jetzt das Thema, das mich monatelang beschäftigt und auch aufregt -, das eine Fondskrankenanstalt privater Natur ist, daher mit Versorgungsauftrag, im orthopädischen Bereich tätig ist. Das Traurige ist, dass viele Menschen glauben, dieses Krankenhaus ist eine Krankenanstalt der Stadt Wien, also des KAV. Das ist recht unangenehm, weil nämlich die negativen Erfahrungen, die dort gemacht wurden, dann fälschlicherweise dem KAV zugeordnet werden. In diesem Krankenhaus ist es so ... Und das ist jetzt nicht ein Einzelfall, ich spreche nicht über einen Einzelfall, ich fasse viele, viele Fälle - unter Anführungszeichen - Fälle ist aus meiner Sicht für Patientinnen und Patienten ein unangenehmes Wort -, zusammen und stelle mir eine Patientin vor, 80 Jahre alt oder älter, die auf Grund von Hüftschmerzen in eine orthopädische niedergelassene Praxis geht, in eine Kassenordination. Wenn sie dann nach langer Zeit einmal einen Termin bekommen hat, dort ein Röntgen gemacht wird und festgestellten wird, das ist bereits eine destruierende Situation am Hüftgelenkt, sprich, da ist überhaupt nichts mehr zu machen, nämlich auch nicht mehr zuzuwarten, sondern eine dringende OP-Indikation, schreibt das auf eine Zuweisung, weil er selbst kein Arzt ist, der sozusagen ein Belegspital hat, also nicht selbst operiert, schreibt eine Zuweisung an diese Fondskrankenanstalt Orthopädisches Spital. Die Dame ruft dort an und bekommt gesagt, ja, das ist interessant. Nicht dass Sie glauben, dass die jetzt dort in die Ambulanzen zur Vorstellung eingeladen wird, sondern die wird in eine Privatordination eines dort tätigen Mediziners eingeladen - es sind meistens Männer, darum sage ich es auch so - und dort wird ihr dann mitgeteilt, dass es auf Grund dieses Röntgenbefundes eine dringende OP-Indikation gibt und dass rasch operiert werden muss. Jetzt sagt die Patientin, ich habe aber keine Zusatzversicherung, weil man das immer schon von diesem Krankenhaus gehört hat, und der sagt dann, oh je, dann haben sie aber 17 Monate Wartezeit, außer Sie machen eine Zuzahlung. Und bezüglich der Zuzahlung können Sie sich dann dort informieren, gibt eine Nummer her, und das ist dann wieder dieses Orthopädische Krankenhaus, vielleicht dieselbe Dame, wie schon beim ersten Mal, und die sagt dann, ja gerne, wir machen Ihnen einen Kostenvoranschlag, da kommen Sie dann gleich dran. Einen Kostenvoranschlag habe ich gesehen, habe ich wirklich bekommen, weil - viele Patientinnen und Patienten, die meisten nämlich, sind verständlicherweise nicht bereit, diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen, dass man endlich einmal wirkungsvoll vorgehen kann gegen diese Praxis, weil sie nämlich froh sind, dass sie endlich einen Termin haben, wenn sie es sich irgendwie leisten können und wenn sie nach der Operation dann fertig sind und es ihnen gut geht, natürlich dann auch froh sind, dass es vorbei ist und nicht mehr bereit sind, sich auf einen Streit einzulassen mit den dort üblichen Vorgehensweisen. Das ist aus meiner Sicht verständlich, völlig verständlich, ich würde wahrscheinlich auch froh sein, dass das vorbei ist und meine Ruhe haben wollen. Aber ich habe so eine Unterlage: Eine Zuzahlung von über 8.000 EUR für eine Hüftoperation, nach oben offen, das steht dabei, falls es nämlich länger dauern sollte, als die üblichen 6 Tage, die eingeplant sind, wenn es nämlich länger dauern sollte, dann multipliziert sich das mit jedem Tag. Diese Patientin hat dann das Glück, dass sie unterstützt wird und dass sie Menschen findet, die sich mit der Geschäftsführung dieses Krankenhauses anlegen und darauf bestehen, dass diese Operation stattzufinden hat. Die Operation findet dann statt, natürlich auch mit ein bisschen Schikanen bezüglich der OP-Vorbereitung, die Operation findet statt und geht gut, und es ist alles erledigt. Das ist kein Einzelfall, das ist dort das Prinzip. Das Prinzip ist, möglichst aus jeder Operation - oder anders formuliert -, jeden Menschen, der dort hinkommt und Hilfe braucht, abzuzocken. Ich sage das so, weil ich das so sehe, ich halte das für grenzwertig Richtung Kriminalität, weil die Patienten auch angelogen werden und Ihnen gesagt wird, es geht nicht anders. Die Patienten wissen gar nicht, dass das sozusagen gar nicht lege artis ist und nehmen das hin, die es sich leisten können, indem man sich zum Beispiel überlegt, das Geld, das ich für das Begräbnis gespart habe - das ist ein konkreter Fall - plus das, was ich mir von meiner Tochter ausborgen kann, für diese Hüftoperation zu verwenden. Das ist doch menschenverachtend, bitte! Da muss etwas geschehen und da brauchen wir bitte nicht über die tollen Privatspitäler reden. Es gibt sicherlich Abteilungen, die sehr gut sind. Es gibt natürlich auch dort und auch woanders gute Behandlungen, gute Ärztinnen und Ärzte, gutes Pflegepersonal. Aber diese Praxis ist eine Geschäftemacherei und zu verurteilen. Das möchte ich in diesem Zusammenhang auch einmal sagen und hiermit auch dir übermitteln. Ich habe es dir deswegen nicht unter vier Augen gesagt, weil ich nämlich will, dass das auch eine Öffentlichkeit hat und wenn es hier im Protokoll steht, hat es eine Öffentlichkeit. Ich will, dass das nicht mehr ist. Denn was ist mit den vielen Leuten, die nicht an die Stelle gelangen, wo Ihnen dann geholfen wird, die das dann akzeptieren? Das ist eine Ungerechtigkeit, die abgeschafft gehört. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg. Mag. Wolfgang Jung.) In diesem Zusammenhang bin ich sehr, sehr froh, dass es in dem PHC-Gesetz so vorgesehen ist, dass Kapitalgesellschaften eher zurückgedrängt sind, denn ich möchte nicht, dass die gleiche Eigentumsstruktur, wie sie in diesem orthopädischen Krankenhaus ist, dann ein PHC betreibt. Mir ist schon gesagt worden, diese Struktur wäre geeignet, die interessieren sich für PHCs. Da ist es mir dann eiskalt über den Rücken hinuntergelaufen, und ich habe mir gedacht, das darf nicht sein! Darum bin ich sehr froh, dass durch diese Gesetzesvorlage das hintangehalten wird. Da gibt es sicher viele Kapitalgesellschaften, die sich für solche Einrichtungen interessieren, und da ist dann die Gefahr, dass hier genau solche Praktiken angewendet werden, die wir in einem öffentlichen hochqualitativen Gesundheitswesen absolut nicht wollen, nämlich dass nur die, die es sich leisten können, und das ist die Minderheit, dann auch in den Genuss dieser Leistungen kommen. Das lehnen wir ab, das will ich nicht, und ich bin dafür, dass man das bekämpft und dass man da wirklich auch einmal ein Zeichen setzt, dass man mit diesen Praktiken aufhört. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Der zweite Punkt, den ich sagen wollte, ist mir auch ein großes Anliegen, es ist hier ein Beispiel drinnen, auf Seite 32. Eine hochbetagte Dame wurde aus einem privaten gemeinnützigen Pflegeheim mit der Rettung in eine Spitalsambulanz gebracht, weil sie 38 Grad Fieber hatte. Sie ist dort behandelt worden und wurde von dem Heim dann nicht zurückgenommen. Denn die haben halt keine Kapazitäten gehabt oder haben es gesagt. Sie ist dann viele Tage länger dort in diesem Krankenhaus verblieben, als es notwendig gewesen wäre. Das hat mich dazu bewogen, darauf hinzuweisen, dass die Pflegewohnhäuser der Stadt Wien, also keine privaten gemeinnützigen, sondern Pflegewohnhäuser der Stadt Wien, KAV, Teilunternehmung 4, und das habe ich schon vor drei Tagen um Mitternacht gesagt, ein besonderes Alleinstellungsmerkmal haben, vielleicht haben sie mehrere, dass nämlich dort Pflege und Medizin rund um die Uhr gewährleistet sind. Es gibt eine tägliche Visite mit Pflegepersonal und Medizin und auch über Nacht ist medizinisches Personal, also Ärztinnen und Ärzte, anwesend. Das heißt, konkret gesagt, wenn eine älter hochbetagte Dame, wie da beschrieben ist, 38 Grad Fieber hat, kommt niemand auf die Idee, eine Rettung ins nächste Spital zu rufen, sondern es wird die Ärztin, die Dienst hat, gerufen, und die wird dann die Maßnahmen setzen, die notwendig sind, sei es eine antibiotische Therapie oder seien es andere Maßnahmen, sodass die Patientin in dieser Pflegeeinrichtung verbleiben kann und sich den Stress der Überstellung, der Transferierung erspart, den Stress, sich an eine Umgebung anpassen zu müssen. Und ich sage Ihnen, das ist nicht übertrieben: Viele sterben dann in diesem Zusammenhang, weil eines zum anderen kommt, und dann oft das Versterben das traurige Ende ist. Das ist durch die Pflegewohnhäuser garantiert, dass das nicht so ist, und das, finde ich, ist die hohe Qualität. Deswegen möchte ich auch appellieren, diese Qualität beizubehalten und alles dagegen zu tun, dass es hier zu einem Personalabbau kommt, dass es keine medizinische Präsenz mehr gibt. Das würde ich ganz, ganz schlecht finden und deswegen sage ich es auch hier und deswegen bitte ich auch um Unterstützung, damit das so gut bleibt, wie es ist. Ich möchte dazu noch erwähnen, das ist vielleicht nicht bekannt und deswegen möchte ich es auch sagen: In diesen Pflegewohnhäusern werden auch schwerstkranke Menschen gepflegt, behandelt und betreut und können dort ihre letzten Tage, Wochen, Monate, Jahre verbringen, auch Krebspatienten und -patientinnen. Das ist neu, und das ist nur durch diese hohe Qualität möglich. Das geht schon fast in die Richtung von Palliativmedizin, und unser aller Forderung ist ja, da sind wir uns ja alle einig, dass es eine flächendeckende Palliativversorgung geben muss, denn damit ersparen wir uns nämlich die sogenannte Sterbehilfe, für die ich ja absolut nicht bin. Wenn wir flächendeckende palliative Versorgung für schwerstkranke Menschen haben, dann brauchen wir über Sterbehilfe überhaupt nicht diskutieren. Das muss das Ziel sein, und davon bin ich überzeugt und ich bitte dafür auch um Ihre Unterstützung. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und FPÖ.) Herzlichen Dank für die Arbeit in der Wiener Pflege- und Patientinnen- und Patientenanwaltschaft, für das Engagement der vielen dort Tätigen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bitte das auch weiterzugeben. Ich hoffe auf weitere gedeihliche Zusammenarbeit aller hier im Raum befindlichen engagierten Personen und Menschen. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Frühmesser zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin Dr. Pilz! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf einen ganz wichtigen Themenbereich in diesem Bericht eingehe, möchte ich festhalten, dass die Begründung von Rot-Grün, kein Hearing im Gesundheitsausschuss für die Bestellung eines neuen Wiener Patientenanwalts auf Grund gesetzlicher Hürden, die es erst zu überwinden gilt, zu machen, wirklich fadenscheinig ist. Warum? - Sie hätten heute die Möglichkeit gehabt, dem Antrag des Kollegen Kowarik Ihre Zustimmung zu erteilen und somit diese gesetzliche Hürde zu überwinden. (Beifall bei der FPÖ.) Es sollte ja eigentlich auch in Ihrem Interesse sein, dass die Anhörung der Bewerber vor dem Ausschuss und vor allem öffentlich durchgeführt wird, um mehr Transparenz und mehr Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Dieser Unwille, die Anhörung transparenter und öffentlicher zu gestalten und unserer Meinung nach auch die mangelnde mediale Präsenz der Patientenanwältin in ihrer Amtszeit zu wichtigen aktuellen und akuten Themen, sind für uns Grund genug, dieses Poststück leider ablehnen zu müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich vermisse schon seit längerer Zeit den Aufschrei der Patientenanwältin zu verschiedenen Themen, lange Wartezeiten in den Ambulanzen, auf OP-Termine, und so weiter, die Gangbetten waren ein Thema. Man hat hier das Gefühl, dass Sie, Frau Patientenanwältin, die Patientenanwaltschaft ganz im Sinne der Stadt Wien, der Wiener Stadtregierung führen und tunlichst vermeiden, Missstände medial aufzuzeigen und zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.) Nun zu einem großen Thema im Bericht, das auch in Ihrem Vorwort aufgegriffen wird. Das hat heute noch niemand angesprochen, das ist die unzureichende Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das ist ein ganz großes und wichtiges Thema, das ist schon jahrelang ein Thema. Die FPÖ bringt das immer wieder und thematisiert es. Es wird leider zu wenig aufgegriffen, warum auch immer. Die Mangelversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie hat mehrere Ursachen. Zum einen haben sich die stationären Betten und die ambulanten Strukturen über Jahre hinweg nicht verändert, vor allem auch nicht im Jahr 2016, nicht einmal unter gemeinsamer Anstrengung der Volksanwaltschaft, der Wiener Patientenanwaltschaft und dem Vertretungsnetz ist es hier gelungen, im Jahr 2016 in diesem Bereich einen Erfolg zu erzielen. Was bedeutet das? - Im Jahr 2016 mussten 163 Kinder und Jugendliche auf der stationären Erwachsenenpsychiatrie aufgenommen werden. In Wien gibt es derzeit nur 56 Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Es sind einfach über Jahre hinweg nicht genügend Betten da, und die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit psychisch erkrankten Erwachsenen ist eine massiv belastende Situation, meines Erachtens eine extrem unzumutbare Situation, denn es fehlen hier nicht nur altersgerechte Betreuung, pädagogisches Angebot, die Gesellschaft Gleichaltriger, sondern mit der derzeitigen Praxis wird auch geltendes Recht verletzt. Es werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen missachtet. (Beifall bei der FPÖ.) Das wird auch in Ihrem Bericht klar und deutlich aufgezeigt, dass laut aktueller Rechtsprechung des Landesgerichts Wien Minderjährige ein Recht auf getrennter Behandlung in einer Spezialabteilung haben, und es wird auch mit den aktuellen Urteilen der UNO-Kinderrechtskonvention und dem Vorrang für das Kindeswohl begründet, das auch in unserer Verfassung festgehalten ist. Der Oberste Gerichtshof stellt auch weiters klar, dass die Unterbringung in der Erwachsenenpsychiatrie nicht mit Personal- oder Ressourcenmangel gerechtfertigt werden kann. Daher werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen massiv verletzt, und es wundert mich, dass die Stadt Wien sich immer als die Menschenrechtsstadt präsentiert, offensichtlich dürfte es Ihnen nicht aufgefallen sein, dass Kinderrechte Menschenrechte sind. (Beifall bei der FPÖ.) Es wäre von der Frau Landesrätin wünschenswert, möglichst schnell Sorge dafür zu tragen, dass ein rascher Ausbau bei den Bettenkapazitäten stattfindet, auch ein Ausbau der tagesklinischen und ambulanten Versorgung. Eine weitere Aufstockung der Ausbildungsplätze für Kinder- und Jugendpsychiater wäre hier ganz wichtig. Es sind weitere erschreckende Berichte, auf die ich jetzt aus zeitlichen Gründen nicht mehr weiter eingehen möchte, es haben ja schon die Kollegen einige genannt, vor allem der Herr Dr. Koderhold. Abschließend möchte ich mich trotzdem bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft für Ihre Arbeit bedanken, weil auch die Inanspruchnahme der WPPA immerzu steigt. Immer mehr Menschen nehmen das in Anspruch, und es ist ganz wichtig, dass es sie gibt, und ich würde mir wünschen, dass die Frau Patientenanwältin hier ein bisschen medialer in den Vordergrund geht. - (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Unsere Rednerliste ist somit erschöpft. Ich gebe der guten Ordnung halber noch bekannt, dass sich ab 15.40 Uhr Herr Abg. Wiederkehr bis Ende der Sitzung aus dienstlichen Gründen für verhindert erklärt hat. Frau Patientenanwältin, ich nehme an, Sie werden das Wort ergreifen. Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz: Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Geschätzte Abgeordnete! Herzlichen Dank für diese ausführliche und ins Detail gehende Debatte, die Sie hier zu meinem Bericht abgeführt haben. Ich freue mich auch ganz besonders, dass es den Dank an mein Team gibt, den ich sehr gerne weitergebe. Ich freue mich über die Wertschätzung unserer Arbeit, und ich sehe an den Wortmeldungen, die es gab, dass der Bericht gelesen wurde, vielleicht nicht von jedem, aber jedenfalls von den Abgeordneten, die sich schon im Gesundheitsausschuss damit beschäftigten. Die Anregungen und die Kritikpunkte, die gekommen sind, nehme ich sehr ernst. Ich beginne bei Ihnen, Herr Abg. Gara, kognitive Dissonanz: Ein guter Einstieg in die Kritik, und Sie haben gemeint, die Prioritäten, die ich gesetzt hätte, wären nicht die gewesen, die Sie setzen würden. Sie haben zu Recht darauf verwiesen, dass man Strukturprobleme in den Mittelpunkt stellen muss, bei der Mehrklassenmedizin die soziale Ungerechtigkeit und die entsprechenden Mängel bei der Kindermedizin. Ja, Sie haben recht, das ist ein Thema, das mich beschäftigt, wo alle Schritte unternommen werden müssen, um hier eine Entwicklung abzustellen, die mir Sorge macht. Bei der Mehrklassenmedizin sehe ich eine Tendenz der Verstärkung, Privatmedizin, die es möglich macht, dass die, die genügend Geld haben, sich auch wirklich gute und kundenorientierte beste Versorgung kaufen können. Wir dürfen es nicht dulden und nicht akzeptieren, dass sozusagen dem öffentlichen System die Last der schwierigen, der anstrengenden, der chronischen Erkrankungen, der teuren Behandlungen verbleibt und sich in der Privatmedizin sozusagen das schnelle, gute, profitorientierte Behandlungssystem etabliert. Was über das hinaus noch dringend abzulehnen ist, ist, dass auch Menschen, die es sich nicht leisten können, gezwungen sind, die Privatmedizin in Anspruch zu nehmen, weil es schlicht und einfach nichts vor Ort gibt. Sie haben darauf hingewiesen, wenn man keinen Kinderarzt im 10. und 11. Bezirk findet, das sind nicht vor allem die Leute, die sagen: Ist eh egal, zahl ich halt den Hausarzt fürs Kind, bis es 15 ist, selber. Diese Tendenzen sind also abzustellen, und da ist es für mich schwer zu verstehen, dass die Ärztekammer Projekte wie zum Beispiel das Kinderambulatorium am Augarten bekämpft, statt es zu unterstützen, denn dort wird gute Versorgung gemacht. Prioritäten Gangbetten und Strahlentherapie: Da will ich Ihnen doch widersprechen und im Sinne der kognitiven Dissonanz an Ihre eigene Partei erinnern. Die Strahlentherapie ist mir wichtig, das ist nicht ein nachrangiges Thema, es ist mir seit 2013 wichtig gewesen. Ich empfehle die Lektüre der vorangegangenen Berichte, da war das schon drinnen. Und was lange währt, wird endlich langsam besser, Niederösterreich baut aus, Wien macht seine Hausaufgaben, und hoffen wir, dass wir dann endlich dort hinkommen, wo wir hin wollen. Sie hätten gemeint, ich hätte mich zu den Ärztedienstzeiten zu wenig zu Wort gemeldet. Ich will da schon auch deutlich machen, dass es hier eine klare Rollentrennung gibt. Ich habe in dem Zusammenhang sehr deutlich gesagt, und Sie haben selber davon gesprochen, Burn-out ist kein Konzept für jemanden, der harte und wichtige und verantwortungsvolle Arbeit macht. Daher bin ich ja so dafür, dass wir die Ärztedienstzeitregelung umsetzen, da brauchen wir ja nicht diskutieren, ob jemand, der sich sozusagen Streichhölzer zwischen die Lider klemmen muss, damit er nicht einschläft, nicht gut in der Versorgung ist. Ich sehe es immer aus der Patientenperspektive, denn das ist mein Auftrag. Sie haben die Frage gestellt: Wer muss handeln? - Tatsächlich, ja, auch hier gibt es Rollenaufteilungen. Ich habe einen gesetzlichen Auftrag, handeln müssen die Landesregierung und Sie, geschätzte Abgeordnete, und ich würde mich freuen, wenn aus meinen Empfehlungen Anträge, Anfragen und politische Initiativen auch der Opposition werden. Ich habe das hier ein paar Tage gemacht und ich kann Ihnen empfehlen, in meiner Zeit, wenn der Patientenanwalt, damals noch männlich, und die Volksanwälte gekommen sind, hatte ich da eine Fundgrube für Anträge. In einem Fall hat der Herr Volksanwalt die Finanzierung der Sonderklasse kritisiert, und ich habe in der Folge unter vereinigter Opposition erreicht, dass wir mit einer Verfassungsklage, die ich eingebracht habe, eine transparente und eine gerechtere Regelung für das Land Wien erreicht haben. Man kann also etwas erreichen, und das war sozusagen auf Basis der Ombudstätigkeit, in dem Fall der Volksanwaltschaft. Stellen Sie also Anträge, machen Sie Anfragen! Es ist meistens rosa angemalt bei mir, was ich an Empfehlungen habe, das können Sie alles ausnützen. Frau Abg. Kugler, ich freue mich sehr, dass Sie die Tätigkeit der WPPA loben. Was die Auslastung der OP-Säle betrifft - Herr Koderhold hat gefunden, das ist gar nicht wahr, was da gesagt wird -, es gibt beides. Es ist wahr, dass es viele Abteilungen gibt, wo jetzt auch im KAV schon länger gearbeitet wird, aber es gibt auch OP-Säle, die nicht in diesem Ausmaß ausgelastet sind, da haben Sie recht. Wir müssten sowohl im KAV als auch in allen Spitälern, die sozusagen im Fondsbereich sind, zu einer Situation kommen, in der wir optimal die OP-Säle ausnützen. Das hat mit einer Umorganisation der Arbeitszeit, mit Zusammenarbeit zu tun, und da macht der KAV seine Hausaufgaben, aber nicht in dem Tempo, das ich mir vorstelle. Zu den Fragen, die Sie zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Pflegeheimen gestellt haben: Da haben Sie recht, das ist ein wichtiges Thema, und es ist auch mir ein wichtiges Thema. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Bericht der Heimkommission, den ich zeitgleich vorlege. Im Bericht der Heimkommission liegt der Schwerpunkt ausdrücklich auf den Pflegeheimen - no na! -, und da ist viel über die Arbeits- und Lebensbedingungen drinnen. Ich bitte Sie, das auch nachzulesen. Zur Frage der OPCAT in der Psychiatrie: Ja, das ist mir ein Thema, und Sie sprechen Dinge an, die ich richtig und wichtig hinsichtlich der Fixierung und der Frage der Freiheitsbeschränkungen finde. Wir sind da mit dem Vertretungsnetz in guter Zusammenarbeit. In Wien ist einiges erreicht worden mit dem Verbot der Netzbetten - endlich, endlich! -, aber da haben wir noch Dinge zu tun. Ich finde es unakzeptabel, wenn es Fixierungen ohne lückenlose Sitzwache und Begleitung gibt. Das darf nicht sein, dass Menschen, die mit anderen belasteten Menschen zusammen sind, fixiert und vielleicht nicht ausreichend betreut sind. Sedierungen sind in dem Zusammenhang auch kritisch anzuschauen, ob sie Freiheitsbeschränkungen sind oder nicht. Zur Kinder- und Jugendpsychiatrie: Es ist wirklich so, dass es noch Verhältnisse in Wien gibt, die wir immer und immer gemeinsam mit dem Volksanwalt, dem Vertretungsnetz kritisieren. Jugendliche und Kinder in der Erwachsenenpsychiatrie, das ist ein Ärgernis, das ist inakzeptabel, und wir brauchen dringend den Ausbau der kinder- und jugendpsychiatrischen Betten. Ich gehe in Spitäler - wo ist der Herr Abg. Koderhold? -, ich rede mit Ärzten und Ärztinnen, und ich habe mich überzeugt, dass auf der Baustelle im ehemaligen Geriatriezentrum Am Wienerwald gebaut wird, und dann können endlich am Rosenhügel die Betten ausgebaut werden. Aber wir müssen einen Zahn zulegen, nicht nur im stationären Bereich, auch im niedergelassenen Bereich, im PSD, überall muss die Versorgung für Kinder und Jugendliche verbessert werden. Ich freue mich, dass Sie es unterstützen, dass der Entschädigungsfonds aufgestockt wird. Dass wir da mit 0,73 EUR unterwegs sind, vulgo 10 Schilling, zeigt, wie lange man das schon so gelassen hat. Die ARGE der Patientenanwälte hat dieses Jahr neuerlich eine entsprechende Forderung gestellt, und sobald die Wahlen auf Bundesebene geschlagen sind, werden wir zum entsprechenden Gesundheitsminister oder zur Ministerin gehen und das wieder einfordern. Frau Abg. Meinhard-Schiebel: Die Abgrenzung zwischen Politik und Patientenanwaltschaft ist mir wichtig. Ich halte mich sozusagen nicht für die Meta-Metaebene, aber ich möchte, dass meine Empfehlungen von der Politik gehört werden. Sie sollen dazu führen, dass man Dinge umsetzt und nicht sagt, na ja, ein Mal im Jahr hören wir uns den Bericht an und dann vergessen wir es wieder. Ich freue mich, dass du auch betont hast, dass es keine Beschwerden gegen die WPPA gibt. Das ist mir auch wichtig, weil das auch eine wichtige Resonanz ist. Wir bekommen auch Post von Patienten und Patientinnen, die schreiben: Ihr macht eine gute Arbeit, und ich bin froh, dass es euch gibt und dass ihr für uns tätig seid. Herr Abg. Koderhold, Sie haben sehr umfassend gesprochen - jetzt finde ich gerade den Zettel nicht, auf dem ich mir das aufgeschrieben habe, aber ich weiß ohnehin auswendig, was ich Ihnen sagen möchte: Ja, Kommunikation ist ein wichtiges Thema. Bei der Kommunikation mit Ärzten und Ärztinnen fliegen schon manchmal die Fetzen, das stimmt, aber auf der Funktionärsebene. Vor Ort mit den Ärzten und Ärztinnen in den Häusern habe ich eine sehr, sehr gute Gesprächsbasis. Manchmal sagen welche: "Ich habe gar nicht gedacht, dass Sie so kompetent und nett sind." - Dann sage ich: "Glauben Sie nicht, was die Funktionäre sagen!" Wir reden miteinander und wir reden viel miteinander. Ich bin regelmäßig in den Häusern unterwegs, und ich nehme viel mit - Sie haben recht, da kann man viel mitnehmen -, auch Wissen. Woher soll ich denn wissen, wie es vor Ort zugeht, wenn ich nicht mit denen, die dort tätig sind, ob das die Pflege ist oder ob das die Ärzte sind, rede? Vor drei Tagen erst hatte ich ein langes Gespräch mit einem Arzt aus dem Lorenz Böhler über die Frage Schockraum und die Zukunft des Lorenz Böhler. Wir reden mit den Ärzten und Ärztinnen, das ist mir ausgesprochen wichtig. Aber Sie haben noch andere Punkte gehabt, und auf diese wollte ich eigentlich auch noch eingehen. Bleiben wir bei Ihrer Fraktion, Frau Abg. Frühmesser, Sie haben zum Bestellungsverfahren gemeint, Sie hätten gerne, dass die Mehrheitsfraktionen zustimmen. Das kann ich nicht kommentieren, das müsst ihr euch untereinander ausmachen! Ich kann nur für meine Person sagen, ich bin absolut offen für eine transparente öffentliche Anhörung. Ich war ja von den Kandidaten die Einzige, die sowieso gehört wird, weil ich ja regelmäßig hier meinen Bericht liefere. Aber ich kann Ihnen folgen - wo ist der Herr Abg. Kowarik? -, dass man eine Vereinheitlichung macht und sagt, man macht die Anwaltschaften. Das ist zu überlegen, das muss die Politik tun. Ich für meine Person kann sagen, jede Art von Hearing, von transparentem Bestellungsverfahren würde ich nicht negativ kommentieren. Frau Abg. Laschan, Sie haben gesagt, dass in privat-gemeinnützigen Spitälern Macheleukes passieren - ich gehe in die Privat-Ordi, dann kriege ich - das ist die schlimmste Variante - Vorfahrt auf der Liste für den OP beziehungsweise wird Leuten auch ganz offen gesagt: "Kaufen Sie sich eine Privatbehandlung, obwohl Sie Allgemeinklasse versichert sind, dann geht es eben schnell." Wir hatten einen konkreten Fall, in dem eine Familie Geld zusammenlegen musste, damit die Operation bezahlt werden konnte. Das ist kein Modell, schon gar nicht, wenn man sich Christlichkeit voranstellt! Ich bin in dieses Spital gegangen und habe gesagt, ich will, dass diese Dinge abgestellt werden, und wenn ich einen einzigen Namen von einem Arzt erfahre, bei dem das der Fall ist, dann wird das die entsprechenden, auch rechtlichen Konsequenzen haben, und dafür werde ich sorgen. Es geht mir in diesem Fall wie dir, die Patienten sagen mir das, dann ist ihnen aber klar, Korruption ist ja ein Delikt von beiden Seiten, derjenige, der korrumpiert und derjenige, der sich korrumpieren lässt. Eine Dame hat mir gesagt: "Wissen Sie, übernächstes Jahr brauche ich die andere Hüfte, da sage ich Ihnen jetzt aber nicht, wer das war, denn das will ich ja dann noch einmal so machen." Da gibt es also schon eine Tendenz, die nur auf der Ebene der Leitung der Häuser bearbeitet werden kann. Die Geschäftsführung, die ärztliche Leiterin ist von mir darauf aufmerksam gemacht worden, und sie hat gesagt, wenn sie einen Namen hat, dann zieht sie auch die Konsequenzen. Die Frage betreffend die alte Dame, die zu lange im Akutspital gewesen ist, weil das Pflegeheim sie nicht zurückgenommen hat, war schon eine ärgerliche Frage, denn da ging es um diese Gangbettenproblematik zu Jahresbeginn, als plötzlich wegen einer Grippewelle so viel los war. Ich habe in der vergangenen Sitzung meiner Heimkommission sowohl einen Vertreter des Akutspitals als auch die Vertreter der Pflegeheime beieinander gehabt, damit sie einmal darüber reden, wie denn das zustande kommt, dass es Einweisungsdiagnosen wie "Allgemeines Unwohlsein", "Altersmüdigkeit" - kein Witz! -, "zu wenig Flüssigkeitsversorgung", "leichte Bauchschmerzen" gibt. Die von der Internen sagen dann: Ehrlich gesagt, der Zustand dieser alten Person wird nicht besser, wenn sie jetzt ein paar Tage bei uns liegt, sie verwirrt sie nur. Wir sind überlastet, wir sind für Demenzerkrankte nicht in erster Linie eingerichtet, das hat keinen Sinn. Die Konsequenz ist - wir haben uns gut zusammengeredet -, dass man auf beiden Seiten darauf achtet, dass man einerseits nicht falsche Einweisungen macht, dass man schaut, dass möglichst viel im Pflegeheim selbst erledigt wird und dass man auch in den Akutspitälern darauf schaut, dass alte Menschen gut behandelt werden. Ich habe eine eigene Beschlagwortung, "Umgang mit alten Menschen", und es ist manchmal wirklich eine Tragödie, wie diese unter die Räder kommen, weil sie sich, wenn sie in der Ambulanz warten, nicht aufs Klo gehen trauen, auch nicht Wasser holen, da sie ja aufgerufen werden könnten, und manchmal bleiben sie völlig verloren über. Vielleicht noch ein Letztes, Herr Koderhold, zur Rolle der Patientenanwaltschaft, da insbesondere von Ihrer Fraktion Kritik geäußert wird, dass ich zu wenig lautstark wäre. Ich halte viel davon, und ich bin viel in den Medien, das können Sie verfolgen, wenn Sie das möchten, aber ich halte etwas davon, nicht Angst zu machen, wenn ich den Eindruck habe, Angst würde zu nichts führen. Wenn es einen Missstand gibt, der in erster Linie auf der Ebene der handelnden Leute sozusagen behandelt werden muss, dann ziehe ich das vor. Ich rede jetzt von der Strahlentherapie. Was macht das für einen Sinn, wenn ich im Jahr 2013 hinausgegangen wäre und gesagt hätte, wir haben zu wenig Strahlentherapie, mir sagen die Ärzte, da gibt es dann einen möglicherweise medizinischen Schaden, wenn man nicht rechtzeitig behandelt? Ich habe aber einen Gipfel all jener einberufen, die daran etwas ändern sollen. Und erst, wenn wir da nicht mehr weiterkommen, wie bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie, und das Gefühl haben, wir müssen das laut sagen, dann gehe ich auch hinaus. Ich lade Sie sehr herzlich ein, in die Patientenanwaltschaft zu kommen und Ihre Wünsche deutlich mitzuteilen. Ich freue mich sehr, dass mein Team so gelobt wurde. Ich kann Ihnen sagen, ich freue mich auf weitere gute fünf Jahre der Zusammenarbeit im Team, mit den Patienten, mit den Gesundheitsdiensteanbietern, mit der Politik. - Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Patientenanwältin. Ihnen und Ihrem Team, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlichen Dank und viel Kraft für die weitere Arbeit! Nun ist die Frau Berichterstatterin zum Schluss noch zu Wort gemeldet. Ich bitte darum. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Patientinnen- und Patientenanwältin! Ich möchte fürs Protokoll und für die Transparenz des Ablaufes auf das Bestellungsverfahren eingehen, da das immer wieder kritisiert und auch im Ausschuss thematisiert wurde. Wann haben wir ausgeschrieben? - Ausgeschrieben haben wir in der Ausgabe Mitte März in unserem Amtsblatt. Wir haben für das transparente Auswahlverfahren die Firma ISG gewonnen, und eine Bewerbungsfrist bis 6. April gehabt. Es gab insgesamt sieben Bewerberinnen und Bewerber. Es gab fünf Interviews, zwei sind nicht zum Interview eingeladen worden, weil es keine fachliche Eignung gegeben hat, und dann gab es letztendlich zwei Personen, die ins Hearing gekommen sind. Hier war ein Mitbewerber mit der Bewertung "nicht empfohlen" und eine Bewerberin mit "sehr empfohlen" versehen, und das war Frau Dr. Pilz. Es war ein sehr transparentes Auswahlverfahren, zu dem man sagen muss, wenn wir immer diese Auswahlverfahren verlangen und sagen, wir möchten das in zwei Stufen mit Interviews und mit dem Hearing machen, dann kommt da eben ein Ergebnis heraus. Aber dieses Ergebnis ist dann eben zustande gekommen und von uns entsprechend zu akzeptieren. Wenn es aber jetzt die Anregung gibt, und diese ist vor nicht allzu langer Zeit in der Fragestunde an den Herrn Bürgermeister gerichtet worden, dass man hier gleichschaltet, nämlich dass man das Auswahlverfahren der Pflege- und PatientInnenanwältin genauso organisiert wie zum Beispiel das der Kinder- und Jugendanwältin, dann sage ich: Ich habe überhaupt kein Problem damit, ich finde es gut, es muss aber eben legistisch organisiert werden. Mit der Vorgabe, dass wir am 1. Juli zu bestellen hatten, war das zeitlich nicht möglich, aber kein Verwehren gegen diese Vorgangsweise. Ganz im Gegenteil, wir haben mit den Juristinnen und Juristen des Hauses besprochen, dass wir das Auswahlverfahren in Zukunft erstens einmal abstimmen, dass das nicht bei der einen Anwaltschaft so und bei der anderen Anwaltschaft so ist, dass es noch transparenter wird und dass es zum Beispiel auch ein Hearing in der Ausschusssitzung geben wird. - Das einmal zum Auswahlverfahren. Vielleicht jetzt noch inhaltlich aus der Sicht des Krankenanstaltenverbundes zu einzelnen Punkten, damit man auch sieht - das hat Abg. Gara nämlich auch eingebracht -: Wie weit ist denn da ein Monitoring möglich? Wie tut ihr denn da? - Es gibt in dem Bericht eine sehr klare Empfehlung der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft zu nachhaltigen Maßnahmen, um Gangbetten zu vermeiden. Was hat der KAV gemacht? - Wir sind hergegangen und haben zwei Personen in der Generaldirektion in einem Projekt damit beschäftigt, dass sie diese Empfehlungen abarbeiten - ich kann sagen, dass das sehr erfolgreich passiert ist -, und dass wir aber auch zusätzlich natürlich - um diese Nachhaltigkeit tatsächlich gewährleisten zu können - in den KOFÜs der einzelnen Häuser diese Empfehlungen verordnet haben, wenn Sie so möchten. Ich glaube, das ist eine richtige und gute Vorgangsweise. Ich verwehre mich auch überhaupt nicht dagegen, in irgendeiner Form darüber Bericht zu erstatten, was wir mit den Empfehlungen der WPPA machen. Das dient erstens der Transparenz und zweitens der Versachlichung der Debatte. Und davon halte ich wirklich sehr, sehr viel. Wir hatten letzte Woche Pflegegipfel, bei dem alle Länder zusammengekommen sind und bei dem wir uns über die Qualität der Pflege unterhalten haben. Anlass dafür war der Volksanwaltschaftsbericht, und alle Länder haben dort einstimmig gemeint, für uns wäre es natürlich ganz großartig, wenn wir die Gelegenheit hätten, dass, wenn es einen Missstand gibt, dieser Missstand aufgedeckt wird und dann Empfehlungen gesetzt werden, damit wir die Möglichkeit haben, als Länder darzustellen, was wir denn mit den Empfehlungen gemacht haben. Sind wir weitergekommen? Wie ist das im Monitoring? - Manche Prozesse muss man einhängen, diese dauern eben eine Zeit lang, bis sie tatsächlich wirken, aber Tatsache ist, man möchte gerne zeigen, dass man etwas gemacht hat und dass man diese Empfehlungen selbstverständlich auch ernst genommen hat. Dasselbe gilt für mich jetzt auch für den Bericht der WPPA, denn die Empfehlungen sind sehr durchdacht, mit hoher Expertise versehen, und das finde ich gut. Wenn wir zum Beispiel vorher über Psychiatrie und Menschenrechte und darüber, wie wir denn da mit diesen Menschen umgehen, gesprochen haben, dann sind wir die Menschrechtsstadt Wien. Wir haben uns auch gerade in diesem Themenfeld ganz klar dazu bekannt, da Maßnahmen zu setzen, Runde Tische abzuführen, et cetera, et cetera, aber darüber hinaus ist es auch wichtig, dass wir gerade in so heiklen Themenbereichen gut arbeiten und überall nach dem selben Standard arbeiten. Deswegen freut es mich, Ihnen heute berichten zu können, dass wir letzte Woche eine Sitzung des Dachverbandes hatten und im Dachverband evidenzbasierte Handlungsleitlinien für die Pflege beschlossen haben, wo genau das auch ein Thema war: Wie können Patientinnen und Patienten gerade in der Psychiatrie richtig behandelt werden, und wie verhält sich auch das Personal richtig? Denn eines muss man schon sagen: Was passiert, wenn solche Themen aufkommen? - Es passiert auf der einen Seite natürlich viel Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten, und auf der anderen Seite ist es natürlich auch immer sehr, sehr heikel, weil wir viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Bereich haben, die grandios arbeiten und dann in so einer Situation auch angepatzt werden. Deswegen sind solche evidenzbasierten Handlungsanleitungen sicher der richtige Weg, um da einen gemeinsamen standardisierten Weg miteinander zu gehen. Und wenn dann sozusagen nicht nach diesem Standard vorgegangen wird und es wird beanstandet, dann, denke ich, wird es eine Empfehlung geben. Anhand dieser Empfehlung muss man noch besser werden. Ich denke, diese Handlungsanleitungen sind gut - die sind jetzt gerade erst einmal im Juni beschlossen worden -, aber ich verwehre mich sicher nicht, dass wir Dinge immer noch besser machen und noch besser ausführen. Kinder- und Jugendpsychiatrie ist mir auch sehr wichtig, und weil ich von der WPPA mit diesem Thema konfrontiert wurde: Ich war auf allen Stationen, KFJ, das fehlt mir noch, und habe dort mit den zuständigen Ärztinnen und Ärzten und auch mit dem Pflegepersonal gesprochen. Was wir machen, ist, dass wir in Hietzing den Pavillon 1 in der Sanierung fertig machen und im AKH ein ganz neues Gebäude, welches Ende 2018 fertig sein wird. Das heißt, wir haben jetzt schon noch eine gewisse Zeit, die wir gemeinsam bewältigen müssen und in der wir schauen müssen, dass wir hohe Standards hinbekommen. Aber mir ist natürlich die Situation bewusst, und ich sage es auch: Ja, diese Situation ist eine sehr, sehr kritische, und deswegen ist es umso wichtiger, dass wir schnell vorankommen und auch tatsächlich das Angebot so setzen können, wie wir es setzen möchten. Wir haben gerade erst 25 Jahre WPPA gefeiert, wir haben die Historie, die Entstehungsgeschichte noch einmal miteinander reflektiert und müssen sagen, die WPPA ist eine ganz wichtige Institution für die Wienerinnen und Wiener. Sie ist sehr, sehr hilfreich, wenn Menschen mit ihren Problemen oder Anliegen die WPPA konfrontieren, aber nicht nur das, sie geht auch wirklich sehr individuell auf die Menschen, auf ihre Probleme ein und nimmt deren Sorgen sehr ernst. Sie geht dann natürlich auf die nächste Ebene der Verantwortung und macht uns darauf aufmerksam, dass es hier und dort Missstände gibt, die natürlich entsprechend auszuräumen sind. Dafür braucht es ein gutes Team, das an all diesen Fällen konsequent arbeitet und auch organisatorisch sehr gut aufgestellt ist. Ich möchte dich bitten, dass du den Dank an dein Team weitergibst, der Bericht ist sehr differenziert, sehr gut aufgebaut, und ich denke, mit all diesen Empfehlungen kann man wirklich gut arbeiten. Das werden wir auch tun, in den nächsten fünf Jahren gemeinsam. Deswegen geht mein Dank nicht nur an dein Team, sondern auch an dich, dass du dich so qualifiziert geschlagen hast. Wir werden auch in den nächsten fünf Jahren dafür sorgen, dass wir weiterhin mit der WPPA ein internationales Vorbild bleiben, dass wir auf unsere WPPA stolz sein können und dass wir gemeinsam noch viel in der Verbesserung, in der Qualität für die Wienerinnen und Wiener erreichen werden. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Bericht. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin, für das Schlusswort. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2016 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle fest, das ist mehrstimmig gegen die Stimmen der FPÖ so beschlossen, mit Stimmen der SPÖ, der GRÜNEN, der ÖVP und der NEOS. Es liegt mir ein Beschlussantrag der ÖVP betreffend Verbesserung der Betriebsabläufe in KAV-Spitälern vor. Es wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe, er ist gegen die Stimmen von SPÖ und GRÜNEN, durch Unterstützung von nicht ausreichender Mehrheit von ÖVP, NEOS und FPÖ abgelehnt. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Ihnen allen im Namen von Präsident Kopietz und von Präsident Margulies einen schönen und erholsamen Sommer wünschen. Das möchte ich aber nicht nur den Abgeordneten, sondern vor allem auch den Mitarbeitern des Hauses wünschen, die es möglich gemacht haben, vier lange Tage hier so reibungslos abzuwickeln. Herzlichen Dank und einen schönen Sommer! (Allgemeiner Beifall.) (Schluss um 16:24 Uhr) Landtag, 20. WP 29. Juni 2017 17. Sitzung / 3