Wiener Landtag 20. Wahlperiode 11. Sitzung vom 20. Oktober 2016 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. 03182-2016/0001-MDLTG: Gemäß § 120 (4) WStV Einberufung des Wiener Landtages durch Präsident Prof. Harry Kopietz mit dem Thema "Konsequenzen aus dem Wahlkartendebakel in der Leopoldstadt! NEOS gibt den Startschuss für eine umfassende Wahlrechts- und Demokratiereform" S. 3 3. 03182-2016/0001-MDLTG: Debatte zum Verlangen des NEOS-Rathausklubs zu unter Punkt 2 genanntem Thema Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES S. 3 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 8 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 10 Abg. Dominik Nepp S. 11 Abg. Christoph Wiederkehr, BA (tatsächliche Berichtigung) S. 14 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 14 Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (tatsächliche Berichtigung) S. 17 Abg. Christoph Wiederkehr, BA S. 17 Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz S. 18 Abg. Markus Ornig, MBA S. 21 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 23 Abg. Siegi Lindenmayr S. 26 Abg. Armin Blind S. 28 Abg. Mag. Martin Hobek (tatsächliche Berichtigung) S. 30 Abstimmung S. 31 (Beginn um 9 Uhr.) Präsidentin Veronika Matiasek: Schönen guten Morgen! Ich eröffne die 11. Sitzung des Wiener Landtages. Entschuldigt sind Herr Abg. Dipl.-Ing. Al-Rawi, er ist dienstlich verhindert, Abg. Florianschütz, Abg. Korosec, Abg. Schinner, Abg. Vettermann. Ab 11 Uhr ist Herr Abg. Dipl.-Kfm. Dr. Aichinger dienstlich verhindert. Vom NEOS-Rathausklub wurde ein Verlangen auf Einberufung einer Sitzung des Landtages zum Thema "Konsequenzen aus dem Wahlkartendebakel in der Leopoldstadt! NEOS gibt den Startschuss für eine umfassende Wahlrechts- und Demokratiereform" eingebracht. In Entsprechung des § 120 Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung im Zusammenhalt mit § 8 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien wurde zu dieser Sitzung eingeladen. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass in Sitzungen des Landtages auf Verlangen keine Geschäftsstücke verhandelt werden. Der Entfall von Fragestunde, Aktueller Stunde und dringlichen Initiativen ist in der Fraktionsvereinbarung festgeschrieben. Wir kommen nun zur Besprechung des Verlangens, und ich eröffne die Debatte. Zur Begründung und als Erstrednerin hat sich Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr und bemerke, dass ihre Gesamtredezeit 30 Minuten beträgt. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Sondersitzung des Landtages einberufen, weil wir glauben, dass es notwendig ist, nach diesem Wahlkartendebakel, das in der Leopoldstadt stattgefunden hat, nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen. Aber vor allem ... (Abg. Dominik Nepp: Dann fechten Sie an, bitte! Aber das trauen Sie sich wieder nicht!) - Bitte? Schau, da wird man schon innerhalb von 30 Sekunden von hektischen FPÖlern unterbrochen, das ist ja unglaublich! Ich glaube, das ist Rekord. (Ruf bei der FPÖ: Fechten Sie an! - Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka. - Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP.) Ich komme zum Thema: Es geht um das Wahlkartendebakel in der Leopoldstadt, aber es geht vor allem auch um die Frage des Umgangs mit diesem Wahlkartendebakel, denn für den Klebstoff kann jetzt einmal vordergründig niemand etwas. Es geht in dieser Frage vor allem auch darum, und das haben wir auch vielen Bürgerinnen und Bürgern versprochen, volle Transparenz und Aufklärung zu schaffen und vor allem auch die Frage der Verantwortlichkeiten zu klären. Im Zuge der Beschäftigung mit dieser Causa muss ich aber sagen - das hat auch das Bürgerforum ergeben, welches wir gemacht haben und zu dem zirka 50 Bürgerinnen und Bürger aus der Leopoldstadt gekommen sind -, dass sich gezeigt hat, dass es eigentlich um viel mehr geht. Es geht um Demokratie und Rechtsstaat an sich, und es geht um die Frage, wie Politiker mit diesen Themen Demokratie und Rechtsstaat umgehen. Ich muss sagen, wir machen auch deshalb diesen Sonderlandtag, weil wir fassungslos sind, wie eigentlich mit diesen Institutionen umgegangen wird. Geradezu als Bestätigung ist gestern von der Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform eine neuerliche Umfrage von OGM präsentiert worden - die machen das jährlich -, wonach 82 Prozent wenig bis gar kein Vertrauen mehr in die Politik und gar 89 Prozent der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wenig bis gar kein Vertrauen mehr in Politiker und Politikerinnen haben. Dieser Vertrauensverlust ist alarmierend! Das Thema ist, dass diese Initiative schon seit 2011 darauf aufmerksam macht und seit 2011 nicht müde wird, zu sagen und Vorschläge zu bringen, was es braucht, um Demokratie und Rechtsstaat, aber vor allem das Vertrauen in die Demokratie wieder zu stärken. Die Demokratie ist in keinem guten Zustand. Ich glaube, darauf können wir uns alle einigen. Nicht erst durch diese Causa, sondern das ist schon seit Längerem ganz offensichtlich. Deshalb haben wir uns auch entschlossen, heute ein Demokratieschutzpaket einzubringen, weil wir glauben, dass es an der Zeit ist, dass die Politik aktive Maßnahmen setzt, um das Vertrauen in die Demokratie und auch in den Rechtsstaat wieder zu stärken. Aber zunächst möchte ich zur Wahl in der Leopoldstadt kommen und ein bisschen erörtern, was da genau passiert ist. Am 2. September, das war ein Freitag, hat die Öffentlichkeit zum ersten Mal die Informationen bekommen, dass es - das war sozusagen parallel, Leopoldstädterwahl und Bundespräsidentenwahl - Probleme mit schadhaften Kuverts bei den Wahlkarten gibt. Die MA 62 bestätigte auf Nachfrage, dass sich einige Dutzend Bürger an sie gewandt haben. Ich möchte hier festhalten, wenn das am 2. September an die Öffentlichkeit kommt, dann heißt das, dass der Magistrat schon früher über die Probleme Bescheid wusste. Herr Stadtrat, Sie sind leider die Antwort schuldig geblieben, ab wann Sie persönlich über diese Probleme Bescheid wussten, denn trotz Nachfrage im Gemeinderat haben Sie das nicht beantwortet. Was an dem Wochenende passierte, war, dass man eine Hotline eingerichtet hat, aber eigentlich einmal nichts passiert ist. Wir haben auch immer auf die Website der Stadt Wien geschaut, es gab keine aktive Information zu dem Thema. Stelle ich mich jetzt in die Schuhe eines verunsicherten Bürgers, dann kann ich bei der Hotline anrufen oder ich gehe auf die Website der Stadt Wien und finde nicht einmal eine aktive Information zu der Frage, was jetzt mit den Wahlkarten ist. Aus diesem Grund haben wir am Montag, dem 5. September, Maßnahmen vorgelegt, die unserer Meinung nach geeignet gewesen sind, die Wahl zu retten und die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Vertrauen zu bestärken, dass alles ordnungsgemäß durchgeführt wird - darunter die sofortige aktive Kontaktaufnahme mit allen Wahlkartenbeziehern, die Umschichtung aller Werbemittel in Richtung einer aktiven Information, dass es Probleme mit den Wahlkarten gibt und diese getauscht werden können, und selbstverständlich auch eine entsprechende Information auf der Website der Stadt Wien. Ich habe vorgeschlagen, dass man auch ein Pop-up oder irgendetwas machen könnte. Am Montag war noch nicht die Rede davon, und ja, in diesem Zusammenhang habe ich auch gesagt, dass es für die Verschiebung der Wahl keine Rechtsgrundlage gibt. Ich hatte nicht die Information, wie viele Wahlkartenwähler tatsächlich betroffen waren. Ich hatte diese Information nicht! Ich hatte nur die Information, die sozusagen in den offiziellen Statements verlautbart war. Die Dimension ist mir auch erst dann am Wahlabend beziehungsweise am Tag danach bewusst geworden; das muss ich ganz offen sagen. Aus diesem Grund habe ich zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgeschlagen, dass wir eine Rechtsgrundlage für eine Verschiebung der Wahl schaffen, aber ich habe vorgeschlagen, alles in der Macht des Magistrats Stehende zu tun, um die Bürgerinnen und Bürger aktiv zu informieren. - Diese Schritte wurden damals nicht gesetzt. Tags darauf, am Dienstag, dem 9. September, hatten wir Kulturausschusssitzung, und ich habe Sie, Herr StR Mailath-Pokorny, in diesem unter dem Tagesordnungspunkt "Allfälliges" erneut aufgefordert, hier aktive Information zu machen, aktiv auf alle Wahlkartenbezieherinnen und Wahlkartenbezieher zuzugehen und Vorschläge zu bringen, wie man jetzt in der Sache vorgeht. Es haben mir auch manche erzählt, dass sie sich das dann auch haben protokollieren lassen, dass das eh als gültig gewertet wird. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt war schon eine Verunsicherung der Bevölkerung gegeben. Tags darauf, so glaube ich zumindest, oder vielleicht war es am Donnerstag, wurde erst öffentlich bekannt, dass jetzt dieser Klebstoff nicht nur sozusagen ein Produktionsfehler ist, der bei manchen Wahlkarten vorhanden ist, sondern dass sich dieser offensichtlich auch nachträglich auf dem Postweg oder auch im Magistratischen Bezirksamt auflöst und das Kuvert sich wieder öffnet. Wir haben darüber auch intern diskutiert, weil es ja auch die Bundespräsidentenwahl betrifft, und haben dann als NEOS festgelegt, dass wir sagen, wir müssen beide Wahlen verschieben, wir müssen in beiden Fällen eine Rechtsgrundlage schaffen. Am Freitagvormittag war noch die Information der Stadt Wien, man warte einmal ab, was auf Bundesebene passiert, und dann werde eine Entscheidung getroffen. Das war der Moment, als ich den Herrn Landtagspräsidenten und auch Sie, Herr StR Mailath-Pokorny, telefonisch erreicht und gebeten habe, die Wahl zu verschieben, weil wir auch schon auf Grund der ersten Meldungen und Mails, die zu uns gekommen sind, zumindest abschätzen konnten, dass das ein Problem einer größeren Dimension ergibt. Ich habe dann am nächsten Tag auch ein E-Mail mit der Bitte, das zu unterstützen, an alle Klubobleute geschickt. Leider haben Sie das nicht gemacht. Sie haben, indem Sie ein Rechtsgutachten präsentiert haben, gesagt, dass eine beschädigte Wahlkarte gar keine Wahlkarte, sondern ein rechtliches Nullum ist. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das aus einer sehr hohen Höhe des juristischen Elfenbeinturms hergeholt ist, denn ein rechtliches Nullum ist es ja nicht, denn wenn es ein rechtliches Nullum gewesen wäre, hätten wir die beschädigten Wahlkarten ja auch wegschmeißen können. Ich meine, es hat keinen Sinn, dazu jetzt juristische Debatten zu führen, da geht es ja um politische Fragen, noch dazu, da ja explizit in der Gemeindewahlordnung steht, dass Duplikate für beschädigte oder abhanden gekommene Wahlkarten keinesfalls ausgestellt werden können. Jetzt kann man darüber reden, in welcher Sphärenseite die Beschädigung passiert sein muss, damit das Gültigkeit erlangt, aber die Wahlordnung an sich geht ja schon von dem Fall aus, dass es möglicherweise beschädigte Wahlkarten gibt. In diesem Fall steht explizit drinnen, dass keine Duplikate ausgestellt werden können. Ich weiß schon, Sie sagen, das ist kein Duplikat, denn es ist ja ein rechtliches Nullum. Ich halte das für reichlich konstruiert. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Der Herr Prof. Mayer ...) - Ja, der Herr Prof. Mayer, wissen Sie ... - Eine nette Anekdote am Rande: In der Diskussion am Wochenende davor bei den Fragen "Rechtsgrundlage, ja oder nein?" Kann man verschieben, ja oder nein?", haben wir gesagt, es gibt keine Rechtsgrundlage, das jetzt zu schaffen. Da muss man schauen. Da gibt es den Mailverkehr, in dem sogar geschrieben wurde: Aber wir wetten, dass der Herr Prof. Mayer wieder mit einem Thema daherkommt. - Schauen Sie, in anderen Fragen hat Herr Prof. Mayer auch schon nicht recht gehabt; so ist es eben. Ich habe eine andere Auffassung, und Sie wissen auch, dass es entgegenstehende Meinungen von Rechtsprofessoren und nicht nur von einfachen JuristInnen, wie ich es bin, gibt. Am Montag hat Innenminister Sobotka bekannt gegeben, dass die Bundespräsidentenwahl verschoben wird, dass hierzu eine Rechtsgrundlage geschaffen wird. Wien hat, wie gesagt, gesagt, wir ziehen das durch. Ich möchte schon sagen, dass der Herr Innenminister dann etwas später in einem Interview gesagt hat: "Ich hätte die Wahl in der Leopoldstadt nicht durchgeführt, sondern verschoben. Die Wahl trotzdem durchzuführen, wenn man von Haus aus nicht garantieren kann, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft, halte ich für mutig." (Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath- Pokorny: Wie hätte er denn verschieben sollen?) Dann kam der Wahltag, und tags darauf war die Sitzung der Stadtwahlbehörde. Die Bilanz: 3.170 Ersatzwahlkarten wurden bereitgestellt, 2.371 wurden abgeholt. Das macht also 799 Wähler, die im Wording der Aussendung, die ich gelesen habe, dieses Service nicht in Anspruch genommen haben. Meine Damen und Herren, das ist meiner Meinung nach eine reichlich euphemistische Beschreibung dafür, dass hier Menschen tatsächlich - so kann man das auch sagen - um ihr Wahlrecht gebracht wurden, darum gebracht wurden, dass ihre Stimme nicht zählt, weil es geht ja nicht immer darum, ein Service nicht in Anspruch zu nehmen, sondern möglicherweise gar nicht mehr die Möglichkeit zu haben, dieses Service in Anspruch zu nehmen. Ich möchte aber an der Stelle sagen, dass ich mich ganz ausdrücklich und explizit bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere der MA 62 bedanke (Beifall bei den NEOS.), denn, und das werde ich auch noch aufzählen, sie haben Großartiges geleistet in dem Versuch, alle zu kontaktieren und dazu anzuregen, dass die Wahlkarte getauscht wird. (Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Wenn es kein Service ist, wofür bedanken Sie sich dann?) Aber viele Wählerinnen und Wähler hatten nicht einmal die Chance. Ich habe Ihnen heute - Sie haben gesagt, jessas na! - 799 Buntstifte mitgebracht (Die Rednerin hält ein mit Buntstiften gefülltes Plastiksackerl in die Höhe.), sinnbildlich für 799 Wählerinnen und Wähler, bis zu 799 Wählerinnen und Wähler, die hier um ihr Wahlrecht gebracht wurden. Noch einmal: Diese haben alles richtig gemacht. Diese haben wählen gehen wollen. Diese haben eine Wahlkarte beantragt. Diese haben sich die Wahlkarte zuschicken lassen. Diese haben dann auch gewählt, haben das mit der Unterschrift bestätigt. Diese haben das per Post geschickt oder sind, das wurde mir auch beschrieben, persönlich, weil sie ja schon gehört haben, dass es Probleme gibt, zum Magistratischen Bezirksamt hingegangen und haben gesagt: Bitte, schaut euch das an! Ist der Klebstoff offen? Ist er nicht offen? Wird meine Stimme gezählt? - Das wurde dann protokolliert, es wurde ihnen gesagt: Ja, Ihre Stimme wird gezählt. Bis zu 799 Menschen haben so, obwohl sie in ihrer Sphäre alles richtig gemacht haben, nicht wählen gehen können. Jetzt kann man sagen, na ja, 799. Wenn man sich das, hochgerechnet auf die letzte Nationalratswahl und die Frage, wie viele Menschen dort von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, überlegt, dann wären das in etwa 145.000 Menschen österreichweit, deren Stimmen nicht gezählt worden wären. Das wäre in etwa so - wenn man die Wahlbeteiligung einkalkuliert -, wie wenn alle abgegebenen Stimmen in der Stadt Graz ausgelassen werden würden. Das hat eine Dimension, da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. (Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath- Pokorny: Wenn alles so furchtbar ist, dann fechten Sie doch an!) - Lassen Sie, ich komme dazu! Es gibt auch die Möglichkeit der politischen Verantwortung, Herr Stadtrat, und genau deswegen stehe ich auch hier. (Beifall bei den NEOS.) Ich möchte jetzt ein paar Beispiele von diesen 799 herausziehen, einfach um Ihnen zu zeigen, dass dahinter Menschen stehen. (Die Rednerin zieht einen Buntstift aus dem Plastiksackerl.) Da nehme ich jetzt einmal, vielleicht freut Sie das, einen blauen Stift. Es betrifft folgenden Fall, der uns beschrieben wurde: Gestern Abend kam ein Freund gerade vom Urlaub zurück. Er hat bei sich einen Brief zu Hause gefunden, dass seine Wahlkarte beschädigt ist und er eine neue haben kann. Das kann allerdings nicht am Postweg passieren, da er seine Wahlkarte direkt im Magistratischen Bezirksamt vor einem Beamten, Unterschrift liegt vor, einwarf. Ist das für euch interessant? Oder: Sehr geehrte Damen und Herren, meine Wahlkarte war defekt. Konnte sie ... (Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Was heißt das? Was heißt das: "Ist das für euch interessant?") - Wir haben ja dazu aufgerufen, Herr Stadtrat. Vielleicht ist es Ihnen entgangen, aber wir haben darum gebeten, dass sich die Menschen melden, weil es natürlich von Relevanz ist, ob sie aktiv gesagt haben, nein, interessiert mich nicht mehr, jetzt reicht es mir, wenn die Behörden nicht in der Lage sind, Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen, dann reicht es mir, ich nehme nicht Gebrauch von dem Service, oder dass sie wirklich nicht mehr wählen konnten. - Das ist schon eine ganz entscheidende Frage. Kann sein, dass Sie sich darüber hinwegsetzen, aber wir stehen auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger, die wählen gehen wollten, und ich möchte sogar weitergehen und sage, die sogar gewählt haben. (Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Ich habe mich gar nicht darüber hinweggesetzt! Ich habe mich darum gekümmert, im Gegensatz zu Ihnen!) Sie können sich lustig machen, aber das müssen Sie den Bürgern erklären. (Beifall bei den NEOS.) Ein weiteres Beispiel: "Meine Wahlkarte war defekt, aber ich konnte sie auf Grund einer Krankheit nicht umtauschen. Die Wahlkarte meiner Frau kam erst am Freitagnachmittag mit der Post an. Ein Einsenden bis Sonntag wäre unmöglich gewesen. Damit sind es zwei ungültige Wahlkarten. Das finden wir sehr schade." Oder: "Am 18. September war ich auf einem Auslandsurlaub, und ich habe mir bereits am 31. August eine Briefwahlkarte an meine Adresse im europäischen Ausland schicken lassen. Ich füllte die Karte aus und sandte sie am 1. September zurück. Als ich gestern aus dem Urlaub zurückkehrte, fand ich ein Schreiben des Magistrats der Stadt Wien in meiner Post, in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Wahlkarte beschädigt ist, aber mir eine neue Wahlkarte per Boten zugestellt werden könnte. Und das, obwohl man ja wahrscheinlich wusste, dass ich am 18. September nicht in Wien bin. Ich frage mich schon, warum man mir nicht eine neue, nicht beschädigte Wahlkarte an meine französische Adresse geschickt hat. Ich frage mich überhaupt, was das für ein skandalöses Vorgehen ist, zumal wir ja in Österreich in einem sogenannten fortschrittlichen Staat leben und solche Dinge wohl nicht einmal in sogenannten Bananenrepubliken passieren. Ich hoffe sehr, dass das restlos aufgeklärt wird. Man hat mich eigentlich ganz bewusst meines Wahlrechts beraubt." Oder: "Mein Sohn hat eine Wahlkarte gelöst, hat sie der zuständigen Person im Amtshaus des Bezirks verschlossen in die Hand gegeben und ist wieder ins europäische Ausland gefahren. Heute ruft mich ein Mitarbeiter der Wahlkommission an und fragt, ob eben der Sohn der Sohn wäre. Ich bejahe es, und er teilte mir mit, dass ein Kuvert mit der Wahlkarte gestern angekommen ist, aber offen sei. Er möchte wissen, ob der Sohn in der Lage wäre, eine neue Wahlkarte zu lösen. Ich sagte ihm, dass mein Sohn erst übernächste Woche wieder zurückkomme, und daraufhin sagte der Mitarbeiter der Wahlkommission, dass mein Sohn das Recht habe, die Wahl anzufechten." Oder: "Hallo, ich konnte nicht gültig wählen, weil ich im Ausland war. Ich habe per Briefwahl am 6. September gewählt und bin dann für zwei Wochen ins Ausland geflogen. Als ich retour gekommen bin, lag am Dienstag in meinem Postkasten ein Brief vom Magistrat, in dem gestanden ist, dass meine Wahlkarte ungültig ist, weil der Kleber nicht gehalten hat. Ich hätte mir nie eine neue holen können, da ich in Asien war. Ich hatte also keine Chance, gültig zu wählen." Und so weiter, und so fort. Über 40 Personen haben uns ihre Erlebnisse geschrieben. Ich möchte jetzt einen Fall noch kurz darstellen, weil er auch exemplarisch dafür ist, zu zeigen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirklich alles getan haben. (Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Also was jetzt?) Es geht um einen Leopoldstädter, der auch im europäischen Ausland war und am 9. September 2016 seine Wahlkarte in dieses europäische Ausland zugeschickt bekommen hat. Die Wahlkarte war aber unverwendbar. Sie hatte jenen Fehler, der bereits seit mindestens zehn Tagen bekannt war, eine defekte Klebestelle. Frage: Wieso hat man, obwohl das schon bekannt war, immer noch solche Wahlkarten ausgeschickt? - Das ist etwas, das zu klären ist. Er schreibt: "Am Samstag meldete ich dies beim Bezirksamt per E-Mail. Am Montag wurde ich per E-Mail aufgefordert, die Wahlkarte per ..." - Das geht dann hin und her, ob das jetzt der Postdienstleister in diesem europäischen Ausland ist oder der in Österreich; man hat sich dann darauf geeinigt, dass das der aus Österreich durchführt, weil das offensichtlich mit dem im europäischen Ausland nicht gemacht wird, aber auf jeden Fall übernahm dieser Postdienstleister Wien die Organisation, und es wurde bestätigt, dass die Kosten übernommen werden. Er schreibt weiter: "Am Dienstagnachmittag kam der Bote und übernahm die defekte Wahlkarte. Er fuhr einen modernen Klein-LKW für eine Zuladung von zirka zwei Tonnen, klimatisiert und mit Schlafkabine. Nur mit dieser defekten Wahlkarte fuhr er dann nach Wien, kam gegen 22 Uhr an, schlief im Lieferwagen, ging zum Magistratischen Bezirksamt, nahm die gültige Wahlkarte entgegen und fuhr wieder zurück in dieses europäische Ausland. Er war am Abend wieder da und übernachtete dann wieder in der Schlafkabine. Ich wählte. Er sagte mir, er hätte keinen Auftrag, jetzt wieder die Wahlkarte zurückzuführen. Es gab dann am nächsten Tag einen Telefon- und E-Mail-Verkehr. Jedenfalls meldete sich gegen Mittag der Bote wieder und sagte: ‚Same procedure as last time.' Ich frage ihn erneut so auf die Schnelle, was er jetzt noch nach Wien transportiere, und die Antwort war: nichts; also wiederum nur die Wahlkarte. Nur die Wahlkarte mit einem Klein-LKW, der bis zu zwei Tonnen transportieren kann und klimatisiert ist." Es geht hier um Kosten, keine Frage, aber es zeigt schon, dass wirklich alles gemacht wurde, dass sogar Klein- LKWs ins europäische Ausland geschickt wurden, die dann mit nur einer Wahlkarte hin- und herfuhren. (Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Also was jetzt? Wurde alles gemacht oder nicht?) Das heißt, und das habe ich auch gesagt, dass wirklich sehr viel unternommen wurde (Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: War's ein Service oder keine Service?), und mein Dank gebührt wirklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Trotzdem müssen Sie sich in die Schuhe dieser Person stellen, die versteht ja die Welt nicht mehr. Ich meine, das ist ja einem Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat nicht gerade zuträglich. (Beifall bei den NEOS.) Wir haben ein Bürgerforum veranstaltet, weil wir auch gesehen haben, dass es hierbei um mehr geht, nämlich tatsächlich um das Vertrauen in die Demokratie. Wir haben bei diesem Bürgerforum nicht nur die Frage, Anfechtung ja oder nein, was ist da passiert?, debattiert, sondern ganz generell: Was muss auch die Politik leisten, was muss Demokratie leisten, um wieder näher an den Bürgern dran zu sein? Wie müssen wir Wahlordnungen schnitzen, sodass wirklich alle Wähler, die wollen, wählen gehen können, aber gleichzeitig trotzdem das Vertrauen da ist? Ich möchte auch an dieser Stelle sagen: Nie und zu keinem Zeitpunkt habe ich von irgendwelchen Manipulationen oder sonst was gesprochen. Das würde mir auch nicht im Traum einfallen. Das machen jene Fraktionen oder vor allem jene Fraktion, die kontinuierlich das Vertrauen in Institutionen unterminiert. Das habe ich nicht getan und werde ich auch nicht tun. Mir geht es aber tatsächlich um die politische Entscheidung in dieser Frage, nämlich die politische Entscheidung, diese Wahl durchzuziehen. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Das ist doch eine Rechtsfrage und keine politische Frage!) Und es geht mir um die Frage, wie wir jetzt und in der Zukunft das Vertrauen in die Demokratie stärken können. Und ja, wir haben uns dazu entschlossen, nicht anzufechten, weil neben der juristischen Frage eine politische Abwägung meiner Meinung nach zu treffen ist, nämlich tatsächlich: Was nutzt der Demokratie in dem Fall mehr? Was hilft dem Vertrauen in die Demokratie mehr? - Ich habe diese Entscheidung getroffen, wir haben unsere Entscheidung getroffen. Wir haben es auch mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Es wurde jetzt angefochten, man wird sehen, was rauskommt, aber das ist eine Entscheidung, die jeder abwägen muss. Politische Entscheidungen, das ist mir schon klar, sind immer Abwägungssache. (Abg. Armin Blind: Das ist aber keine politische Frage, das ist eine Rechtsfrage!) - Die Rechtsfrage muss man zuerst klären, ja. Aber ich finde es wunderbar, belehren Sie mich bitte vom Rednerpult aus! Ich habe das wirklich irgendwie satt, immer dieses Mansplaining von dieser Bank da drüben. Ich habe letztlich eine Entscheidung getroffen, und ich habe es Ihnen noch einmal gesagt, es geht mir tatsächlich um das Vertrauen in die Demokratie an sich. Und da müssten heutzutage alle Alarmglocken läuten. Die Briefwahl wird in Frage gestellt, vor allem von Ihnen. Ich kann Ihnen berichten, das ist etwas, das nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gemacht wird, die haben sich bei uns im Bürgerforum ganz klar für die Möglichkeit, mittels Wahlkarte oder Briefwahl zu wählen, ausgesprochen. Also da dauernd das Vertrauen zu unterminieren, halte ich einfach für falsch. (Abg. Dominik Nepp: Dann verschieben wir jedes Mal, bis es passt!) Man muss Gesetze machen, die auch halten und die praktikabel sind. Da bin ich ja auch ganz der Meinung des Verfassungsgerichtshofes, der das ja, glaube ich, sehr deutlich gesagt hat. Es würde zu weit führen, aber man könnte allein auch darüber diskutieren, dass wir in einer Zeit leben, in der Wachkörper verschmelzen und man irgendwie auf einmal immer das Militär für innere Sicherheit einsetzt, was ich auch für demokratiepolitisch problematisch erachte. Aber das ist jetzt etwas, das wir hier nicht wirklich zu diskutieren haben. Aber unserer Meinung nach - deswegen auch dieses Demokratieschutzpaket - haben wir heutzutage genau drei Probleme in der Demokratie: Das eine ist das Ansehen der Demokratie, dass sich immer mehr Menschen abwenden und Demokratie zurückweisen, nicht mehr zur Wahl gehen, Politik ablehnen, Politiker ablehnen. Das Zweite ist, dass Demokratie auch ineffizient ist, dass beispielsweise - und da werden mir alle Kolleginnen und Kollegen der Opposition recht geben - Kontrollrechte nicht ausgeübt werden können, dass die Kontrollrechte von Volksanwaltschaft oder auch Stadtrechnungshof unserer Meinung nach nicht weitgehend sind, dass es diesen systemischen Webfehler gibt, der es uns nicht ermöglicht, in ausgegliederte Bereiche hineinzuschauen, dass es ein schwarzes Loch ist. Das heißt, dass Demokratie ineffizient ist, weil man nicht das letztgültig ausführen kann, wofür man ja als Opposition auch da ist, nämlich auch zu kontrollieren. Der dritte Bereich ist Verantwortungslosigkeit. Demokratie braucht Verantwortung. Das ist mir der wichtigste Punkt überhaupt, dass wir nicht mehr so etwas sehen wie eine Verantwortung, eine politische Verantwortung in entscheidenden Fragen. (Beifall bei den NEOS.) Ich komme noch einmal darauf zurück, was auch diese Initiative der Demokratiereform gesagt hat, die sagt - wie gesagt, seit 2011 -, was zu tun wäre, die sagt, es gehört die politische Bildung gestärkt, es gehört mehr Verantwortung hinein, es gehört eine Wahlrechtsreform gemacht, die sozusagen das Vertrauen stärkt. Das alles wird immer wieder einfach weggewischt. Deshalb bringen wir heute 15 Vorschläge ein, einerseits dahin gehend, eine Wahlrechtsreform zu machen, die solche Probleme nicht mehr auftauchen lässt. Das heißt, man schafft in einem sehr engen, mir ist das schon bewusst, dass das ein sensibles Korsett ist, aber in einem sehr engen Rahmen die Möglichkeit, dass man unter Umständen bei solchen Sachen einen Wahltermin verschiebt. Wir wollen eine öffentliche Auszählung der Stimmen von Wahlkarten, denn wir glauben, dass Bürgerinnen und Bürger heute auch näher herangeführt werden müssen, damit sie wieder mehr Vertrauen haben, damit sie sehen, dass es da nichts zu verbergen oder sonst etwas gibt. Aber das sind jetzt nur Beispiele. Wir fordern die Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten in Richtung mehr Möglichkeiten für Stadtrechnungshof, Volksanwaltschaft, aber auch, wie gesagt, die Beseitigung des systemischen Webfehlers. Ich erinnere da vielleicht auch an die Worte des Herrn Bürgermeisters, als er Whistleblower als feige Denunzianten erörtert hat. Das kann ich in der heutigen Zeit nicht nachvollziehen. Transparenz und Information ist wirklich das Wichtigste, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Bei Transparenz geht es vor allem darum, ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Ja, auch als Wien selbstbewusst nicht auf den Bund zu warten und darauf, dass wir ein durchlöchertes Informationsfreiheitsgesetz bekommen, das dann wieder Ausnahmen und Lücken haben wird, mit denen man wieder weite Bereiche ausnehmen wird können; zum Beispiel, und das greife ich jetzt heraus, die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sogar in Georgien ist die Vergabe aller öffentlichen Aufträge transparent, werden Vergabevermerke öffentlich gemacht. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass wir hier in puncto Transparenz hinter Georgien zurücktreten sollten. Also in diesem Bereich werden wir das auch einbringen. Ein weiterer Punkt ist, dass ich glaube, politische Verantwortung heißt in einer Demokratie auch, dass man sich Fragen stellt, dass man Verantwortung übernimmt, aber nicht dauernd Eigen-PR macht. Daher fordern wir heute auch ein Kopfverbot bei Inseraten und Hochglanzmagazinen oder Schautafeln für Politikerinnen und Politiker dieser Stadt. (Beifall bei den NEOS. - Ruf bei der FPÖ: Kopftuch oder Kopf?) Ehrlich gesagt ist es zwar nett, wenn ich alle zehn Meter Ulli Sima beim Laufen oder Radfahren sehe, aber es ist nicht gerade das, was ich mir unter einer verantwortungsvollen Politik vorstelle. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wie heißt das? Kopfverbot?) - Kopfverbot, auf Bundesebene ist es verwirklicht, Sie können es sich ja anschauen. Ich will Ihnen Ihren Kopf lassen, es geht tatsächlich darum, dass diese grinsenden Konterfeis von eitlen Politikern aus Hochglanzmagazinen oder Inseraten oder Schautafeln verschwinden. (Zwischenruf von Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny.) - Mit Geldern der Öffentlichkeit und damit Steuergeld. Es geht vor allem darum, Herr Stadtrat, dass da Steuergeld eingesetzt wird, und das ist der wesentliche Unterschied. (Beifall bei den NEOS.) Ich kann mit Spenden und Darlehen und auch ... (Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Parteienförderung ist auch öffentliches Geld!) - Ja, wir sind auch die einzige Partei - es ist schön, dass Sie das sagen -, die einmal auf Geld verzichtet hat; ist auch möglich. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die NEOS kriegen ihr Geld vom Haselsteiner, die haben kein Geld!) Bis zu 799 Wählerinnen und Wähler, 798 plus 1 sind unter Umständen um ihr Wahlrecht gebracht worden, der Herr Bürgermeister hat noch nichts dazu gesagt. Herr Stadtrat, zumindest eine Entschuldigung wäre angebracht. Ich habe dahin gehend noch nichts gehört. Ich hätte mich an Ihrer Stelle auf die Seite der Bürgerinnen und Bürger gestellt, ich hätte alles offen und transparent gemacht, wie Sie zu einer Entscheidung gekommen sind, wann Sie genau davon erfahren, welche Schritte Sie gesetzt haben. Möglicherweise, und da gebe ich Ihnen ja recht, haben Sie in dieser Situation, in diesem Dilemma die Wahl zwischen mehreren unterschiedlichen Rechtswidrigkeiten gehabt, denn es sind Rechtswidrigkeiten hierbei vorgefallen, unter anderem, dass letztlich Wählerinnen und Wähler nicht wählen gehen konnten, so wie das vorgesehen ist - das ist ja eine Grundsäule -, ihre Stimme nicht gezählt wurde. Da hätte ich mich auf die Seite der Bürger gestellt, ich hätte das abgewogen. Aber vom Abtun oder Kleinreden der Probleme wird keines der Probleme gelöst. Das Krisenmanagement, und das müssen Sie sagen, war katastrophal, und das ist auch in Ihrer Verantwortung. (Zwischenruf von Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny.) - Schauen Sie, es war ohnehin bezeichnend, dass Sie im "Report" die arme Frau Dr. Bachofner von der MA 62 vorgeschickt haben und Sie nicht dem ORF gegenüber Rede und Antwort gestanden sind. Ganz ehrlich, ich fand das bezeichnend. Ich fand das sehr bezeichnend, und das ist genau das Gegenteil von Verantwortung, wie ich sie meine. (Beifall bei den NEOS.) Daher erwarte ich mir schon, dass Sie sich zumindest entschuldigen oder die politische Verantwortung übernehmen. Ich und auch der Herr Innenminister hätten diese Wahl verschoben. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Der Herr Innenminister - Bravo!) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Frau Abgeordnete hat noch eine Restredezeit von 2 Minuten und 8 Sekunden. Für die nun folgenden Wortmeldungen möchte ich bemerken, dass die Redezeit für den Erstredner jeder Fraktion 20 Minuten beträgt, die Redezeit jedes weiteren Redners ist mit 15 Minuten begrenzt. Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Dr. Ulm zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, was wirklich feststeht, ist, dass es Handlungsbedarf bei dieser Gemeindewahlordnung gibt. Es gibt viel Handlungsbedarf in diesem Haus, und es ist sehr schwierig, mit der SPÖ zu einer Veränderung zu kommen, aus der Opposition heraus überhaupt, auch als Regierungsfraktion ist es nicht immer ganz leicht, aber in diesem Fall, glaube ich, ist es wirklich ganz offensichtlich, dass man zumindest hinsichtlich der Frage von Duplikaten von unbrauchbar gewordenen Wahlkarten ernsthaft über eine Änderung der Gemeindewahlordnung nachdenken sollte. Das sollte auch der Herr Kulturstadtrat so sehen. Ich freue mich, dass er heute an der Debatte teilnimmt, auch wenn er sich im Moment ein bisschen zurückgezogen hat, denn wir haben hier eine relativ klare Bestimmung. Sie wissen, für einen Juristen ist eine Auslegung selten 100-prozentig eindeutig, aber das ist schon eine von den eindeutigeren. Das ist eine, die ziemlich eindeutig ist, die in der Gemeindewahlordnung steht. Ich glaube, wenn man mit so einer Bestimmung konfrontiert ist und dann zu einem anderen Vollzug kommt, dann muss man das natürlich auf der einen Seite sehr gut argumentieren, und auf der anderen Seite sollte man sich sehr bemühen, dass man sehr rasch zu einer Veränderung dieser Bestimmung kommt. Denn es sind bei der Bezirksvertretungswahl im 2. Bezirk unbrauchbar gewordene Wahlkarten ausgetauscht worden. Was steht jetzt in der Gemeindewahlordnung? Da geht es ja auch um das Grundsätzliche, da geht es um unser Selbstverständnis als Landtag, und es erfolgt die Vollziehung auf Grund der Gesetze. Wir hätten als Landtagsabgeordnete schon ganz gerne, dass die Stadtsenatsmitglieder das machen, was in einem Gesetz, das wir beschließen, drinsteht. Was steht da drin in der Gemeindewahlordnung im § 41 Abs. 3? - Duplikate für unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen vom Magistrat in keinem Falle ausgefolgt werden. Das ist schon ziemlich eindeutig, wenn Sie mich fragen. Ich bin natürlich davon überzeugt, dass sich der Herr Stadtrat abgesichert und Rechtsgutachten eingeholt hat, aber wissen Sie, ich habe mir auch angeschaut, wie es in der Nationalratswahlordnung drinnensteht. Da steht nur drin, dass für abhanden gekommene Wahlkarten keine Duplikate ausgefolgt werden dürfen, für unbrauchbar gewordene Wahlkarten darf unter bestimmten Umständen ein Duplikat ausgestellt werden. Also das Naheliegendste und Einfachste für den Herrn Kulturstadtrat und für diese Stadtregierung wäre, einmal zu schauen, dass man möglichst bald zumindest die Bestimmung der Nationalratswahlordnung übernimmt. Selbst in der Nationalratswahlordnung steht bei den abhanden gekommenen Wahlkarten nur, dass diese nicht ausgefolgt werden dürfen, dass die unbrauchbar gewordenen in keinem Fall ausgefolgt werden dürfen. Das ist der Wiener Gemeindewahlordnung vorbehalten und ist natürlich etwas, worauf die SPÖ und insgesamt die Regierungskoalitionen reagieren sollten. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, wie schwerfällig diese SPÖ bei allen Themen ist, bei denen eine Veränderung notwendig wäre, wobei es einfach an Mut und Kraft fehlt. Beim Wahlrecht ist das in besonderer Art und Weise der Fall. Das hat auch der Koalitionspartner durch fünf Jahre miterleben müssen, in denen er sich bemüht hat, den unterschriebenen Koalitionspakt einzulösen. Die GRÜNEN haben es leider Gottes nicht mit uns gemacht, nicht mit den Vertragspartnern, sondern haben es mit der SPÖ probiert und sind damit gescheitert. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Wolfgang Seidl.) Aber lassen Sie mich noch einmal auf das Herzstück unserer Demokratie und unsere Gemeindewahlordnung und auf die Briefwahl an sich kommen, die wir nicht aufgeben wollen. Wir wollen sie sicherer machen, wir wollen sie bürgerfreundlicher machen. In der Art und Weise, wie wir sie jetzt haben, sollte sie wohl nicht zum Normalfall werden. Es war immer vorgesehen, dass die Briefwahl der Ausnahmefall bleibt. Heute ist es natürlich so, dass der Bürger annimmt, er kann sich nach freiem Ermessen aussuchen, ob er per Briefwahl wählt oder ob er sich für die Präsenzwahl entscheidet. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Kann er auch!) - Er kann es auch in der Praxis, aber auch da hält sich die Exekutive nicht an das Wort des Gesetzes, und das sollte uns beiden, Herr Kollege Margulies, schon wichtig sein, denn wir sind Landtagsabgeordnete - hier hat man es bei den GRÜNEN sogar mit einem Präsidenten des Landtages zu tun -, und da ist die Rechtmäßigkeit der Vollziehung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ein Grundpfeiler, der für uns natürlich ganz elementar ist. In unserer Gemeindewahlordnung steht nach wie vor drinnen, dass die Briefwahl nur der Ausnahmefall ist, denn Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte hat nur derjenige, der am Wahltag voraussichtlich verhindert sein wird, entweder wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Man kann es nicht überprüfen!) - Man kann es nicht überprüfen, ja so ist es. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ja, so ist es!) - Man könnte es vielleicht überprüfen, es ist schwierig zu überprüfen, es ist ein bürokratischer Aufwand. Wollen wir das alles? Es gibt berechtigte Einwände, nur, wenn man sieht, dass eine Norm nicht so, wie sie drinnensteht, vollzogen wird, dann ist jedenfalls Handlungsbedarf gegeben, weil wir uns damit nicht abfinden wollen. Hierbei wird vom Bürger, vom Wähler eigentlich zu viel verlangt. Man erweckt den Eindruck, er kann es sich aussuchen, ob er mit Briefwahl wählen geht oder nicht. Zu viel verlangt man in Wahrheit auch mit der eidesstattlichen Erklärung, denn da muss er an Eides statt mehr oder weniger einen Eid abgeben, dass er persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt hat. Man wälzt hierbei ein bisschen die Verantwortung auf den Wähler ab, was mir nicht gefällt. Was mir auch nicht gefällt, ist § 40 der Gemeindewahlordnung, durch den es, glaube ich, zu leicht gemacht wird, zu einer Wahlkarte zu kommen. Wir kennen die Fälle, dass für andere Personen Wahlkarten beantragt werden, diese gibt es; es gibt genug Beispiele aus der Vergangenheit. Das wollen wir ausschließen. Leider Gottes steht in unserer Gemeindewahlordnung nur, dass beim schriftlichen Antrag die Identität des Antragstellers glaubhaft zu machen ist. Das ist für uns ein bisschen wenig, denn beim mündlichen Antrag ist die Identität nachzuweisen. Ich denke, erst recht müsste sie beim schriftlichen Antrag nachgewiesen werden, Die Wahrscheinlichkeit der Ausstellung von Wahlkarten für Personen, die davon gar nichts wissen, muss also stark gesenkt werden. Das heißt, es gibt eine Menge zu tun, um die Briefwahl zu verbessern. In Wahrheit gibt jetzt schon die Briefwahl eine umfassende Möglichkeit zur Präsenzwahl. Das ist eigentlich ein ganz interessanter Punkt, und vielleicht lohnt es sich, hier nachzudenken, ob man da nicht zu einer Verbesserung kommen kann. Denn wie ist es im Augenblick? - Im Augenblick sagt der Wähler, ich möchte mit Briefwahl wählen, berechtigt oder unberechtigt, vielleicht ist er gar nicht verhindert, und er hat jetzt im Durchschnitt drei Wochen dafür Zeit, dass er irgendwann, wann immer er Zeit hat, beim Bezirksamt vorbeigeht, einen Führerschein hat er oft bei sich, einen Identitätsausweis hat er bei sich, er weiß, es ist möglich, irgendwann passt es ihm für zehn Minuten, er kommt beim Bezirksamt vorbei und geht irgendwann in diesen drei Wochen hinein und sagt, bitte, ich beantrage die Briefwahl. Er bekommt sofort die Wahlkarte ausgestellt, kann dort sofort wählen, und wir sind über die Briefwahl zu einer Präsenzwahl gekommen, die irrsinnig bürgerfreundlich ist, denn das ist in Wirklichkeit kein zweiter Wahltag, sondern das sind in Wirklichkeit 20 Wahltage. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ohne Behörde! Ohne Parteienvertreter!) - Ja, richtig! Das muss man verbessern, denn das ist ja auch keine richtige Wahlurne, wo ich dort hineinwerfe, dort habe ich ja keine Wahlbehörde dabei, sondern das ist ja ein besseres Postkasterl. Da sollte man überlegen, ob man nicht zu einer Verbesserung kommen könnte (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Dr. Wolfgang Aigner), denn an sich ist es praktisch, und der freie, unbeeinflusste Wählerwille ist auch sichergestellt. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Aber ohne Bezirkswahlbehörde ist es keine Präsenzwahl, auch nicht, wenn ein Postkastl dort steht!) - Stimmt, deswegen muss man da auch nachbessern und nachjustieren, und deshalb bin ich ja auch noch nicht mit dem System zufrieden. (Weiterer Zwischenruf von Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz.) - Ich bin ja nicht zufrieden, ich sage ja auch, dass wir den FPÖ-Anträgen überwiegend zustimmen werden. Das ist ja auch die Tendenz von allen Anträgen, die die anderen Oppositionsparteien einbringen, und diese wird von uns mitgetragen. Was wollen wir aber noch für Dinge, die heute noch nicht angesprochen worden sind? - Wir wollen ein Wahlrecht für Zweitwohnsitzer haben. Es wird immer wieder das Ausländerwahlrecht debattiert, wir schaffen es nicht einmal, dass Österreicher, die hier einen Zweitwohnsitz haben, wählen dürfen. Das ist umso unverständlicher, als dass sogar Bgm Häupl bereits im Jahr 2001 erklärt hat, dass er dafür ist, dass Zweitwohnsitzer in Wien in Zukunft nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Da war er noch jung und mutig!) - Ja! Es ist also etwas, das schon sehr interessant ist. Wir haben dann noch einmal im Jahr 2002 nachgefragt, wie es denn mit diesem Wahlrecht für die Zweitwohnsitzer in Wien ist, und da hat er gesagt, ja, er hat das schon ganz gerne, dass die Dinge, die er sagt, in der Folge umgesetzt werden. Er hat auch nachgeschoben, dass juristisch zweifelsfrei festgestellt wurde, dass die Verfassungskonformität jedenfalls gegeben wäre. Im Jahr 2006 hat uns Frau StRin Wehsely eines Besseren belehrt, hat den Bürgermeister overruled, zumindest inhaltlich, was die Meinung der SPÖ betrifft, und hat gesagt, nein, die SPÖ ist jetzt anderer Meinung, aus praktischen Gründen wird dieses Wahlrecht für Zweitwohnsitzer nicht mehr befürwortet. - Wir können das nur so zur Kenntnis nehmen, dass es da wirklich das Interesse gäbe, das immer wieder von Seiten der SPÖ vorgebracht wird, es geht darum, dass man möglichst viele Menschen einbindet, dass man möglichst viele Menschen an der Meinungsbildung beteiligt und dass alle mitmachen sollen. - Keine Rede vom Niederösterreicher oder vom Tiroler, der hier in Wien seinen Zweitwohnsitz hat. Was wir natürlich wollen, ist ein stärkendes Persönlichkeitswahlrecht. Wir brauchen eine deutliche Senkung der Vorzugsstimmenanzahl. Wie man das macht, dazu hat die FPÖ ein gutes Beispiel im letzten Wahlkampf gegeben. Wir haben zwei Personen, die es über ein Vorzugsstimmenmodell geschafft haben, in dieses Haus einzuziehen. Es ist einfach viel zu hoch angesetzt, wenn Kandidaten 12.000 Vorzugsstimmen bekommen müssen, um in dieses Haus einzuziehen. Die 1,25-fache Wahlzahl am Stadtwahlvorschlag ist genauso zu hoch wie die einfache Wahlzahl im Wahlkreis. Besonders wenig nachvollziehbar ist, dass man bei der Bezirksvertretungswahl gleich die doppelte Wahlzahl braucht. Das heißt, es ist besser, es kandidiert jemand mit einer eigenen Liste, da braucht man nur die einfache Wahlzahl, als er kandidiert auf einer anderen Liste und versucht, vorgereiht zu werden; absurd, Verbesserung dringend notwendig. Verbesserung ist dringend notwendig bei allen Formen der direkten Demokratie: Volksabstimmung geht nur auf Initiative des Gemeinderates, Volksbefragung geht auch auf Initiative der Bürger, allerdings nur auf Grund einer Initiative von sehr vielen Bürgern. 5 Prozent müssen es sein, das ist schon sehr viel, das ist schon sehr hoch, das sind zirka 60.000. Die ÖVP hat es trotzdem geschafft, weit mehr als 100.000 Unterschriften zu sammeln, die FPÖ hat assistiert, insgesamt ist man auf 150.000 Unterschriften gekommen, die so eine Volksbefragung zu den Kurzparkzonen begehrt haben. Leider Gottes hat es die Stadtregierung mit einem Handstrich weggewischt und gesagt, wir brauchen diese Volksbefragung nicht, leider Gottes, Thema verfehlt, Kurzparkzonen, Parkpickerl, das ist viel zu nah an Entgelten und an Tarifen, das können wir nicht zulassen. Dass die SPÖ im Jahr 2010 gefragt hat, ob eine City-Maut eingeführt werden soll, hat die SPÖ nicht angefochten, man hat diese Volksbefragung einfach abgedreht. (Beifall bei der ÖVP.) Dafür gibt es Suggestivfragen sonder Zahl, wenn die SPÖ eine solche Volksbefragung durchführt. Ich habe zu den Anträgen der Opposition schon gesagt, diese finden überwiegend unsere Zustimmung, von der Tendenz her überhaupt. Aus grundsätzlichen Überlegungen werden wir drei Anträgen nicht unsere Zustimmung geben, und zwar jenen, bei denen es um das Selbstverständnis des Gesetzgebers und des Landtages geht. Ich glaube nicht, dass man wieder irgendwo eine Kompetenz für die Exekutive vorsehen soll, eine Kompetenz für den Stadtsenat, für die Stadtregierung. Ich glaube auch, dass wir als Landtag die grundsätzlichen Normen vorgeben und nicht allzu detaillierte Regelungen verlangen sollten. Das ist letztendlich eine Sache der Verwaltung, die sollen auf Grund der Gesetze richtig agieren, aber ich glaube, wir sollten ihnen nicht vorschreiben, ob jetzt im Wählerverzeichnis beim Wahlkartenwähler daneben ein "WK" steht oder ob der Name gestrichen oder mit Marker leuchtend dargestellt wird. Da ist im Prinzip nichts dagegen einzuwenden, aber aus diesen grundsätzlichen Überlegungen heraus werden wir diesem Antrag der FPÖ nicht zustimmen. Bei den NEOS ist es so, dass wir uns wünschen würden, die Möglichkeit zur Verschiebung von Wahlterminen gesetzlich besser zu regeln, das ist sicher ein richtiges Anliegen, wir wollen aber nicht, dass diese Verlegung durch Verordnung des Stadtsenates möglich wird, sondern wir wollen, dass das eine Kompetenz des Landtages ist. Bei der Medientransparenz ist es so, dass wir der Stadt Wien keine zusätzliche Kompetenz durch Erarbeitung eines Ehrenkodexes geben wollen, in dem dann drinnensteht, welche Medien letztendlich gefördert und welche von der Förderung ausgeschlossen werden. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sehr liberal!) Das Wahlrecht ist ein elementarer Ausfluss des Rechts auf Meinungsfreiheit, ein weiterer elementarer Ausfluss des Rechts auf Meinungsfreiheit ist das Demonstrationsrecht. Auch da glaube ich, dass es Verbesserungen braucht - wir haben diese in der Vergangenheit schon sehr ausführlich und genau dargestellt -: zur verbesserten Abführung von Demonstrationen in Wien, die mittlerweile zu einem großen Ärgernis für die Anrainer, für diejenigen, die im Stau stehen, für die Gewerbetreibenden geworden sind. Hier braucht es eine Verbesserung, und wir bringen einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag und bitte um Kraft und Mut zur Veränderung unserer Wahlordnung. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Restredezeit wären dann noch 3 Minuten und 23 Sekunden, falls Sie diese brauchen. Es ist ein Antrag eingebracht worden, das halte ich so fest. Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Dr. Kickert zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. - 20 Minuten. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es eigentlich um ein sehr wesentliches Thema, und ich bin froh, dass wir uns quasi einen gesamten Vormittag Zeit nehmen können, bestimmte Aspekte der Demokratie, der Transparenz und der Kontrolle zu besprechen. Ich kann mich tatsächlich vielem, was mein Vorredner gesagt hat, anschließen, speziell was die Frage der Änderung der Gemeindewahlordnung betrifft. Ich würde prinzipiell davon ausgehen, dass man mit jeder Wahl und mit jeder neuerlichen Erfahrung oder mit jeder aufgetauchten Schwierigkeit darangehen sollte, sich mit dieser Erfahrung oder mit der aufgetauchten Schwierigkeit auseinanderzusetzen und eventuell das Verfahren oder die gesetzliche Regelung entsprechend zu ändern, nämlich wirklich in aller Sachlichkeit und Unaufgeregtheit. Jetzt waren natürlich die Umstände, die zur Verlegung der Bundespräsidentschaftswahlwiederholungsstichwahl geführt haben, und natürlich auch die Umstände der Wahlwiederholung der Bezirksvertretungswahl im 2. Bezirk schon gravierender als, sagen wir, kleinere Auffälligkeiten. Trotzdem, und da stimme ich dem letzten Teil der Rede von Frau Kollegin Beate Meinl-Reisinger zu, geht es um eine politische Abwägung unterschiedlicher Güter. Zum Beispiel bei der Frage: Soll eine Wahl, die im Wahlfortgang bereits sehr weit fortgeschritten ist, wiederholt werden, falls es dazu überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen gibt, die es da nicht gegeben hat, oder soll man sein Möglichstes tun, um die Wahl entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen? Jetzt wissen wir, dass so gut wie alles getan worden ist, um diese Wahl so konform wie möglich durchzuführen, und wir wissen auch von den Schwierigkeiten. Deswegen denke ich mir, aus den bekannten Schwierigkeiten sollten wir bestimmte Dinge überlegen. Ausgehend von der politischen Prämisse, die Briefwahl zu erhalten, und ausgehend von der politischen Prämisse, die Wahlbeteiligung insgesamt attraktiver zu machen oder zu erhöhen, sollte man über alles Mögliche nachdenken. Also über die Frage nachzudenken, wie eine Briefwahl vereinfacht werden kann oder, wie es Kollege Ulm schon gesagt hat, die Briefwahl dazu zu nützen, sie zu einer verlängerten Präsenzwahl zu machen, immer noch vorausgesetzt, dass die Umstände und die Regelungen dazupassen, nämlich dass eine entsprechende Wahlurne in dieser Zeit zur Verfügung gestellt wird. Ich bin der Meinung, dass die Briefwahl an sich als Möglichkeit erhalten werden sollte, dass sie selbstverständlich zu verbessern ist, nämlich in der Handhabung der Wählenden selber, aber natürlich auch in der Handhabung derjenigen Stellen, die die Wahl durchzuführen haben. Aber ich bin auch sehr bereit, über andere Möglichkeiten der Stimmabgabe nachzudenken, da ich doch glaube, dass Teilnahme an Wahlen nicht nur ein sehr wichtiges politisches Gut und Rechtsgut ist, sondern auch tatsächlich die Teilhabemöglichkeit, aber auch die Verbundenheit mit der Stadt und mit dem, was in dieser Stadt passiert, stärkt. Herr Kollege Ulm hat sein politisches Ziel des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer erwähnt. Ich möchte der Komplettheit halber erwähnen, dass wir natürlich auch daran denken, für länger in Wien wohnende Drittstaatsangehörige Wahlmöglichkeiten auf Bezirksebene und auch auf Gemeindeebene zu ermöglichen, da wir doch glauben, dass das eine Form der Einbindung in die Angelegenheit des Wohnsitzes ist, der sehr vorteilhaft ist. NEOS haben den heutigen Landtag unter dem Titel des Vertrauensverlustes in die Politik und in die PolitikerInnen einberufen und sozusagen der Demokratie einen schlechten Zustand attestiert. Da denke ich mir, dass man, wenn man das attestiert, immer danach fragen könnte: Was kann ich daran ändern, ich persönlich als Politikerin, als Abgeordnete, ich als Partei und wir alle gemeinsam als entsprechendes Organ in dieser Gemeinde? - Das, was zumindest bis heute der Fall war, was deutlich zu einer Verbesserung des Vertrauens beitragen kann, ist eine sachliche, respektvolle Diskussion und Auseinandersetzung zu bestimmten Ideen und die Frage, wie wir zu politischen Lösungen und politischen Entscheidungen kommen. Die zweite wesentliche Ebene ist eine, die ich, seitdem ich politisch arbeite, verfolge. Es geht darum, die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen zu erhöhen. Da gibt es in unserem Regierungsabkommen den Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz, das jetzt auf Bundesebene verhandelt wird. Ich war bei der Enquete des Nationalrates vorletzte Woche, und möglicherweise wird auf Bundesebene nur der kleinste gemeinsame Nenner zustande kommen, aber auch der kleinste gemeinsame Nenner dieser Regierungskoalition auf Bundesebene ist ein Fortschritt. Von diesem Fortschritt aus würde ich dann auf Landesebene sehr gerne weiterarbeiten und dem Ziel der Erweiterung von Auskunftsbestimmungen in Wien deutlich näherkommen, denn ich glaube tatsächlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Information haben und einen Zugang zu dieser Information erhalten sollten. Die zweite Ebene, die mir sehr wesentlich ist, ist, den Menschen in Wien die Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, die wir als Abgeordnete haben. Ich glaube, dass es für uns als Politikerinnen und Politiker sehr viel einfacher wäre, unsere politischen Entscheidungen, die Abwägungen, die wir treffen, zu argumentieren, wenn wir auch die Entscheidungsgrundlagen, die uns zur Verfügung stehen, für jede Person in Wien zur Verfügung stellen können. Sie kriegen die Entscheidungsgrundlagen, sie sehen, auf welchen Grundlagen wir entscheiden, und damit würden wir, glaube ich, einen fundamentalen Schritt in der Frage des Vertrauen Gewinnens gegenüber der Bevölkerung weiterkommen. Das ist jedenfalls eines der Ziele der rot-grünen Regierungskoalition bis 2020. Es gab noch den Punkt der Kontrolle, der auch erwähnt worden ist, wobei ich auch glaube, dass wir in nächster Zeit einen Schritt weiterkommen werden, nämlich auf Grund der Novelle des Stadtrechnungshofgesetzes und der Evaluierung des Tätigkeitsberichtes. Sobald diese Evaluierung abgeschlossen ist, werden wir auf Basis dieser Evaluierung wieder gemeinsam - so wie wir nämlich auch die Novelle in der letzten Periode erarbeitet haben - daran arbeiten und schauen, was gerade in der Arbeit der parlamentarischen Kontrolle verbessert werden kann. Mit diesen Arbeitspaketen glaube ich doch, dass wir alle gemeinsam eine Aufgabe zu bewältigen haben. Rot-Grün hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Aufgaben zu bewältigen. Ich kann Sie nur dazu einladen, an dieser Diskussion teilzunehmen. - Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Frau Abgeordnete hat dann noch über zehn Minuten Restredezeit. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Nepp. - Bitte. Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrten Damen und Herren von den NEOS! Jetzt ist mir klar, warum Ihre Anträge, die Sie hier einbringen, so substanzlos sind, denn wenn Frau Meinl- Reisinger mit 799 Buntstiften hier rauskommt, ist das irgendwie entzückend. Was machen Sie denn mit den Buntstiften? Wollen Sie damit frei nach Montessori die Stimmzettel und die Wahlkarten anmalen? Also wenn man ein bisschen Seriosität in der Debatte hätte, die Sie immer einfordern, dann hätten Sie Kugelschreiber oder fälschungssichere Stifte mitgenommen, denn damit muss man Stimmzettel und Wahlkarten ausfüllen, aber sicher nicht mit Buntstiften, Frau Meinl-Reisinger. (Beifall bei der FPÖ.) Aber ich verstehe die NEOS grundsätzlich nicht. Jetzt sind Sie eh schon so eine Minipartei mit fünf Abgeordneten - Sie haben ja gerade noch den Rutsch hier in den Landtag reingeschafft -, mit fünf Leuten haben Sie genau ein Mal im Jahr die Möglichkeit, so eine Sondersitzung hier im Landtag einzuberufen, und dann vergeigen Sie das so erfolgreich wie hier. Sie machen immer ein riesengroßes Tamtam und berufen ein Bürgerforum ein und meinen, Sie haben so viele Beweise, dass ja alles nicht stimmt. Ich meine, beim Bürgerforum waren 50 Personen von 71.000 Wahlberechtigten! Das ist ja eigentlich schon ein Armutszeugnis, was Sie hier veranstalten. Es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie hier so erfolgreich versagen. Sie haben schon einmal einen Budgetinformationsabend in Mariahilf gehabt, zu dem Sie auch alle Bürger eingeladen haben. Es sind 15 Bürger gekommen, 15.000 EUR hat diese Veranstaltung gekostet, das heißt, 1.000 EUR pro Bürger. Und dann reden Sie immer so groß von der Stadt der Steuergeldverschwendung. Ich meine, dagegen war ja das "1x1" der Frau Brauner, die Erklärung des Wiener Budgets, erfolgreicher als das, was Sie zusammengebracht haben. Noch bewusster Steuergeld rauszuhauen und 1.000 EUR pro Bürger zu zahlen und eigentlich damit die Frau Brauner zu toppen, das ist schon eine Glanzleistung und zeugt wirklich von Ihrer tollen Wirtschaftsinkompetenz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Aber wenn Sie jetzt Hinweise haben, dass das alles nicht rechtmäßig abgelaufen ist, dann sollten Sie auch den Mut haben, den letzten Schritt zu ziehen und die Wahl anzufechten. Herr Mag. Marschall von der EU-Austrittspartei hat den Mut gehabt. Er hat gesagt, er hat genügend Tatsachensubstrat, um hier anzufechten. Er hatte den Mut. Die NEOS fordern immer Mut ein, plakatieren überall Mut, aber in letzter Konsequenz fehlt er ihnen. Ich frage mich nur, woran es scheitert. Vielleicht scheitert es daran, dass Sie es nicht schaffen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Vielleicht fehlt Ihnen hierfür einfach nur die Kompetenz, könnte ich sagen. Vielleicht sollten Sie halt doch einmal das Akademiegeld annehmen und sich selbst ausbilden lassen, damit Sie das in Zukunft schaffen, wie eine richtige Wahlanfechtung funktioniert, meine sehr geehrten Damen und Herren von den NEOS! (Beifall bei der FPÖ.) Aber das Einzige, was Sie heute hier mehr oder weniger einbringen oder der wesentliche Antrag ist, dass Sie eine gesetzliche Grundlage wollen, eine Wahl zu verschieben, dass der Stadtsenat in diesem Fall die Wahl verschieben kann, was wir sehr kritisch sehen, weil erstens die Parteien, aber vor allem die Bürger sich verlassen können müssen, dass, wenn ein Wahltermin feststeht, dann auch an diesem Tag gewählt wird und nicht nach Goodwill und Mehrheitsbeschluss des Stadtsenats, auch wenn Sie in Ihren Antrag schön hineinschreiben, nur wenn es vielleicht gesetzeskonforme Mängel oder Befürchtungen gibt. Ich meine, jeder weiß, wie ein Mehrheitsbeschluss im Stadtsenat funktioniert. Da entscheidet sich dann, in dem Fall sage ich jetzt einmal, Rot-Grün, was weiß ich, der Wahltermin passt nicht, wir stehen bei 27 Prozent, die FPÖ bei 40, wir behaupten, es ist vielleicht nicht gesetzeskonform, dann verschieben wir. Wollen wir natürlich genauso wenig. Ich sage einmal, wir sitzen dann mit Mehrheit im Stadtsenat und Sie werden auch nicht wollen, wenn Sie irgendwo herumgrundeln, dass dann ein Wahltermin verschoben wird. Darum sehe ich das demokratiepolitisch schon brisant und ein brisantes Signal, wenn Sie so weit denken, dass politische Mehrheiten erstens Legislaturperioden verlängern können, weil dann sage ich einfach, ich wähle nicht, dann dauert die Legislaturperiode nicht fünf Jahre, sondern sechs Jahre oder wie es mir halt dann gefällt, und andererseits, dass dann ein politisches Gremium bestimmt, wann und wo gewählt wird. Wir wählen auf Grund von Gesetzen und die Bürger müssen damit rechnen können. Wenn es nicht stimmt, gibt es immer noch das Rechtsmittel der Wahlanfechtung und daran darf nicht gerüttelt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Aber das Thema Wahlrecht, faires und gleiches Wahlrecht, begleitet uns wirklich schon seit Jahren. Wir waren auch einmal fast so weit, ein faires Wahlrecht in Wien einzuführen, bis dann die SPÖ in einem politischen Schachzug die Mehrheitsverhältnisse geändert und den Herrn Akkilic eingekauft hat und somit das dann nicht mehr möglich war. Aber das haben wir eigentlich eh schon alles mehrfach durchdiskutiert. Es ist dennoch bezeichnend, dass im Wahlrecht etwas nicht stimmen kann und dass es fehleranfällig ist, wenn gleich zwei Wahlen aufgehoben wurden, sei es die Wahl in der Leopoldstadt oder die Wahl zum Bundespräsidenten. Das heißt, hier ist deutlich geworden, dass das jetzige Wahlrecht fehleranfällig ist, dass es Möglichkeiten zur Manipulation bietet und dass unser Wahlrecht im Moment krankt. Das sollten wir alle hier in diesem Haus probieren zu verbessern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) In beiden Fällen hat der Verfassungsgerichtshof gravierende Mängel festgestellt, vor allem im Umgang mit den Wahlkarten. Bei der Bundespräsidentschaftswahl wurden Gesetzwidrigkeiten bei der Briefwahl in 14 Bezirken festgestellt. Da gab es Mängel an ordnungsgemäßen Einladungen von den Wahlbeisitzern. Es gab die rechtswidrige Delegation von Aufgaben der Wahlbehörde an Mitarbeiter der Bezirksbehörden. In der Leopoldstadt wurde auch bekrittelt, dass die Stimmen der Auszählung nicht nummeriert und dokumentiert worden waren und man dadurch dann im Nachhinein den Fehler eben nicht mehr feststellen und nicht mehr korrigieren konnte. Der Verfassungsgerichtshof hat zum wiederholten Mal festgestellt, und ich darf jetzt zitieren: "Der Verfassungsgerichtshof hat ein Wahlverfahren nur in den Grenzen der von dem Anfechtungswerber in der Anfechtungsschrift behaupteten Rechtswidrigkeit nachzuprüfen. Es ist ihm hingegen verwehrt, die Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens darüber hinaus von Amts wegen einer weiteren Überprüfung zu unterziehen." Das heißt, meine Damen und Herren, alle hier in diesem Haus, sei es jetzt von den Oppositionsparteien oder von den Regierungsparteien, die Landesregierung, die Bundesregierung, eigentlich alle, die politisch tätig sind, müssen aufgefordert werden, ein vernünftiges Wahlrecht auf den Weg zu bringen, das einer modernen Demokratie gerecht wird. Deswegen darf ich heute einen Beschlussantrag einbringen, ein Teil unseres Wahlrechtspaketes, wo wir die Bundesregierung auffordern, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Wahlrechtsreform mit folgenden Punkten beinhaltet, und das sind jetzt unsere Punkte des Wahlrechtspakets: Erstens ein zusätzlicher Wahltag. Denn zukünftig soll kein Wähler ausgeschlossen werden, an einer Wahl teilzunehmen, auch nicht, wenn er am normalen Wahltag abwesend ist. Er darf von der Stimmabgabe nicht ausgeschlossen sein. Da müssen wir einfach diese gewandelten gesellschaftlichen Gegebenheiten zur Kenntnis nehmen, auch hier rechtlich anpassen und die Möglichkeit einer größeren Teilnahme, einer größeren Partizipation der Wahlberechtigten in dieser demokratischen Stimmabgabe ermöglichen. Zu diesem Zweck schlagen wir vor, und bringen das auch heute im Rahmen eines Antrags ein, es sollen ein oder mehrere zusätzliche Wahltage an ausgesuchten Orten, das könnten zum Beispiel Bezirksämter sein, eingeführt werden und diese Wahlbehörden von den Parteien beschickt werden, das ist eben der Unterschied, was schon vorher Herr Dr. Ulm erwähnt hat, was Sie auch kritisch gesehen haben, damit die Stimmabgabe kontrolliert werden kann. Zweitens wollen wir die Stärkung der allgemeinen Wahlgrundsätze. Das heißt, wirklich nur Personen, die auf Grund von Ortsabwesenheit am Wahltag nicht in der Lage sind, ein Wahllokal aufzusuchen, sollen Wahlkarten beantragen dürfen. Denn eine Briefwahl ist immer die Ausnahme. Es soll auch die Ausnahme sein. Aber es ist in letzter Zeit immer mehr zur Regel geworden. Wenn man nicht mehr mit dem jetzigen Briefwahlsystem, vor allem mit der Menge, Fehler ausschließen kann, dann sollte man hier die Menge reduzieren und die Briefwahl wieder zu dem machen, was sie war, nämlich die Ausnahme und nicht die Regel, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Wir wollen auch die Stärkung des Wahlrechts - das ist der dritte Punkt - von Bettlägerigen. Denn Bettlägerige sind in ihrer Freiheit beschränkt. Sie sind in dem Fall in ihrer Freiheit beschränkte Wähler und sollen ihre Stimme jedenfalls vor einer besonderen Wahlbehörde abgeben können. Diese besondere Wahlbehörde soll zum Beispiel im öffentlichen Bereich von Anstaltsgebäuden errichtet werden oder bettlägerige Wahlberechtigte sollen auf Antrag während der festgesetzten Wahlzeit aufgesucht werden, damit sie dann dort wählen können. Das sollte vor allem auch den GRÜNEN ein großes Anliegen sein, dass man wieder dieses System, in dem Fall der fliegenden Wahlkommissionen, stärkt, denn Sie haben, ich glaube, es war 2010 der Kollege Maresch (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Margulies!), Entschuldigung, Margulies, vermutet, dass Wahlbetrug vor allem in Pensionistenhäusern möglich ist. Viertens wollen wir die Stärkung der Persönlichkeitsrechte für Wahlkartenwähler. Das heißt, die Bestellung und die Abholung, zum Beispiel auch die Zustellung von Wahlkarten, sollen an jene Kriterien gebunden sein, die zum Beispiel auch für die Bestellung und Abholung von Reisepässen gelten. Das heißt in der Praxis, dass es eine persönliche Vorsprache des Wahlberechtigten geben muss. An zumindest einem Termin muss er direkt bei der ausstellenden Behörde sein. Damit würden wir nämlich auch dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gerecht werden, der eben erkannt hat, und ich darf zitieren: "Da es sich bei der Beantragung der Wahlkarte sowie der Abgabe der eidesstattlichen Erklärung um untrennbare Teile des gesamten Wahlvorgangs handelt, haben sowohl die Beantragung der Wahlkarte wie die Stimmabgabe zwingend durch den Wahlberechtigten selbst zu erfolgen." Das heißt, hier könnten wir endlich, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gerecht werden und diese Mängel, die er festgestellt hat, reparieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Punkt 5 in unserem Wahlrechtspaket sind die erweiterten Kontrollbefugnisse von Bezirkswahlbehörden. Denn derzeit beschränkt sich die Kompetenz der Bezirkswahlbehörde lediglich auf die ziffernmäßige Erfassung des Wahlergebnisses. Einträge in die Niederschriften von Sprengelwahlbehörden können von den einzelnen Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde eben nicht eingesehen werden, selbst dann nicht, wenn es dort zu mutmaßlichen wahlbeeinflussenden Vorfällen gekommen ist. Jedes Mitglied der Bezirkswahlbehörde soll daher auf Verlangen Einsicht in sämtliche Wahlakten der vorgelagerten Sprengelwahlbehörden bekommen sowie der mit den Wahlaufgaben im weiteren Sinn betrauten vorgelagerten Behörden, zum Beispiel Gemeinden, erhalten. Damit stärken wir die Transparenz. Damit stärken wir die Überprüfbarkeit des Wahlvorganges. Vor allem stärken wir damit auch das Vertrauen des Wahlvolkes, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Sechster und auch letzter Punkt unseres Wahlrechtsreformpakets ist die Transparenz der Feststellung des Wahlergebnisses. Der Verfassungsgerichtshof verweist in seiner Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Dokumentation der Vorgänge bei der Ermittlung der Stimmen in den Niederschriften darauf, dass es insbesondere Sache der Beisitzer ist, etwaige Unregelmäßigkeiten in der Niederschrift festzuhalten und zu dokumentieren. Sollte es Gründe geben, dass hier Ungereimtheiten stattgefunden haben oder man vermuten kann, dass es zu Ungereimtheiten gekommen ist, muss dies angeführt werden und es darf auch keine Unterschrift geleistet werden. Um hier das Vertrauen der Wähler in den Ablauf der Wahl zu stärken und auch größtmögliche Transparenz zu schaffen, sollen diese Niederschriften, und das haben wir auch in diesem Antrag formuliert, sämtlichen Wahlbehörden öffentlich zugänglich sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Ich glaube, es kann nur in unser aller Sinn sein, dass weder in Österreich noch in Wien Wahlen auf Grund von Mängeln wiederholt werden müssen. Es ist außerdem auch unsere Pflicht, als Gesetzgeber der Bevölkerung sichere, faire und gleiche Wahlen zu bieten und somit das Vertrauen in die Demokratie nachhaltig zu stärken. Darum noch mein Appell zum Schluss: Wir brauchen endlich faire Wahlen. Wir brauchen gleiche Wahlen. Wir brauchen dadurch eine Stärkung der Demokratie. Und wir brauchen vor allem eine Rückkehr zu unserem ursprünglichen Wahlrecht, nämlich, dass Bürger wieder frei, persönlich und unbeeinflusst wählen können. - Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Wiederkehr gemeldet. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei kurze tatsächliche Berichtigungen: Erstens: Die Veranstaltung zur Budgettransparenz war die Veranstaltung der Bezirksvorstehung. Wir können selber keine Veranstaltung im Namen des Bezirks organisieren. Wir hatten nur die Idee, die Anregung. Die Ausgaben und die Inserate wurden vom Bezirksvorsteher ohne unsere Kenntnis gemacht. (GR Dominik Nepp: Das ist aber Kindesweglegung!) Die zweite tatsächliche Berichtigung ist zur Wahlanfechtung. Wir brauchen keine Akademieförderung, um gut zu entscheiden, ob wir eine Wahl anfechten oder nicht. (GR Armin Blind: Das können Sie gar nicht beurteilen!) Wir haben 50 Bürger eingebunden. Ich nehme zur Kenntnis, dass für Sie die Einbindung von 50 Bürgern irrelevant ist. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Stürzenbecher. Bitte sehr. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Sondersitzung findet, soweit ich informiert bin, quasi als Ersatz statt, weil die NEOS schließlich die Wahl doch nicht angefochten haben, nachdem sich die 50 Teilnehmer ihres Bürgerforums dagegen ausgesprochen haben. Das ist durchaus eine lobenswerte Sache, die, sage ich ganz ohne Unterton und meine ich auch so, so auch richtig ist. Vielleicht haben sich die NEOS auch durchaus in einem sachlichen Dialog von Herrn StR Mailath-Pokorny und einem Zitat eines Journalisten überzeugen lassen, das der Herr Stadtrat in der Landtagssitzung am 30. September gebracht hat. Nämlich von Andreas Koller aus den "Salzburger Nachrichten" hat er damals zitiert: "Auch so kann man Demokratie delegitimieren, auch so kann man ein System sturmreif schießen, und zwar nicht nur in Wien-Leopoldstadt. Man ficht - im Wissen, dass der Verfassungsgerichtshof bei Wahlanfechtungen strenger als nur streng urteilt - die Wahl, jede Wahl, so lang an, bis keiner mehr hingeht, bis die Wähler den Wahlakt nur noch als Klamauk empfinden, bis sie demokratische Wahlen und alles, was damit zusammenhängt, restlos satt haben." Das hat der Stadtrat zitiert, und zwar einen sehr angesehenen Journalisten der "Salzburger Nachrichten". Wenn das dazu beigetragen hat, dass die NEOS die Wahl doch nicht angefochten haben, sage ich, Respekt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Trotzdem muss ich sagen, es ist auch gut, und da stimme ich der Kollegin Kickert zu, dass wir heute die Problematik Wahlen und Demokratie diskutieren. Ich habe es ein bisschen schade gefunden, dass die Frau Klubobfrau Meinl-Reisinger alle Details der Klebstoffgeschichte und Folgerungen noch einmal gebracht hat, die wirklich der Stadtrat schon mehrfach eindeutig widerlegt hat. Ich möchte das alles nicht noch einmal wiederholen. Das mit dem Klebstoff, haben Sie auch gesagt, kann man niemandem vorwerfen. Auch der vormalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Adamovich hat gesagt, das ist einfach ein Pech. Es ist ein Pech. Wenn ich mir sozusagen die Geschichte der gesamten Wahlvorbereitung durch private Firmen anschaue, ist es vielleicht nicht nur ein Pech, wenn man es im ganz Großen sieht. Aber man kann das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen. Früher sind die Wahlen in diesem Zusammenhang technisch-organisatorisch von der Staatsdruckerei veranstaltet worden, also vom Staat selber. Sie ist dann privatisiert worden. Ich will jetzt nicht die Geschichte wiederholen. Ich sage, irgendwie ist es dann dazu gekommen, dass diese Firma, in Vöcklabruck, glaube ich, beheimatet, die Wahlzettel und die Wahlkuverts vorbereitet. Es hat dann sehr oft gut funktioniert, muss man der Fairness halber auch sagen. Bei sehr vielen Wahlen hat der Klebstoff ordentlich geklebt und es ist nichts passiert. (Abg. Dominik Nepp: Na ja, da kann keiner das Gegenteil beweisen!) Soweit ich informiert bin, hat man dann einen neuen Klebstoff aus Deutschland genommen, ohne jetzt die Bundesrepublik abzuwerten. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Immer diese Ausländer!) Vielleicht war er kostengünstiger. Dadurch - es ist eine These, das weiß ich nicht, ich habe es nicht untersucht (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Warum reden Sie dann darüber?) - wäre es möglich, dass man aus Fragen der Kostengünstigkeit eben zu diesem schlechteren Klebstoff gekommen ist. Da wage ich die These, dass so etwas unmittelbar Wichtiges wie Wahlen - ich bin nicht dafür, dass man alles beim Staat hat, ich bin durchaus für Privatisierungen, wo sie sinnvoll sind - auch in der Vorbereitung umfassend nur vom Staat oder von der Kommune durchgeführt werden sollte. Ich glaube, das wäre die richtige Lehre, wenn man eine Lehre zieht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Aber, wie gesagt, das Rad der Geschichte zurückdrehen können wir nicht. Aber man muss auch hier schauen, wie man es künftig besser machen kann. Es kann sicher nicht sozusagen daran hängen, dass man etwas möglichst billig, möglichst kostengünstig macht und dann hat man diese dramatischen Folgen für die Demokratie. Das sei einmal dazu gesagt. Dann zu der ganzen Geschichte, wenn wir uns jetzt darauf geeinigt haben, also sowohl Adamovich, Meinl- Reisinger, alle, mit dem Klebstoff war es ein Pech, abgesehen von dem, was ich grundsätzlich noch ausgeführt habe, wundert es mich aber schon, wie man hergehen kann, Frau Klubobfrau Meinl-Reisinger, und einerseits sagt, was stimmt, die MA 62 hat großartig gehandelt und wirklich den ganzen Prozess gehandled. Von hier aus noch einmal den größten Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 62 und ihre Leiterin. Sie haben Großartiges geleistet! Darauf können wir als Stadt Wien stolz sein! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger und Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.) Aber dann frage ich mich schon, wie man gleichzeitig sagt, das ganze Krisenmanagement war katastrophal. Weil wenn es so toll war, und es stimmt, dass es toll war, wieso war dann das Krisenmanagement katastrophal? Das ist vollkommen absurd! Man will zwar, weil es auch Wählerinnen und Wähler sind, die Beamten loben, aber andererseits kann man nicht anerkennen, wenn ein Krisenmanagement im Rahmen der außerordentlich schwierigen Verhältnisse, die geherrscht haben, wirklich sehr gut war. (Abg. Dominik Nepp: Sie managen sich selber!) Ich will jetzt nicht alles noch einmal bringen, was der Stadtrat dankenswerterweise eh schon so oft in diesem Haus gebracht hat. Aber es sei doch noch einmal gesagt, dass 7.448 Wahlkarten beantragt wurden, 7.422 wurden ausgestellt und 3.170 Wahlkarten waren schadhaft, wobei es am Anfang geheißen hat, und wir haben das alle verfolgt, dass nur einige wenige schadhaft sind. Deshalb dann auch der Zeitdruck, weil als man bemerkt hat, dass viele schadhaft sind, war natürlich die Frist für eine allfällige Verschiebung der Wahl, falls das überhaupt zulässig ist, nicht mehr gegeben beziehungsweise hätte man wegen der 100-Tage-Frist maximal überhaupt auf den 25. September verschieben können. Infolgedessen war das überhaupt nicht gegeben. Also, diese ganze theoretische Diskussion über die Verschiebung unserer Leopoldstädter Wahl von Seiten der NEOS war immer irgendwie unlogisch und nicht sachlich. Ich sage das jetzt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Unseriös!) - Unseriös! Da kann ich dem Kollegen Kowarik nur zustimmen. Das war unseriös, muss man sagen! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und GRÜNEN.) Im Bund - das haben wir auch genau mitverfolgt - war eben eine ganz andere Situation. Erstens war der Zeitraum viel länger. Auch dort hat es zuerst vom Innenministerium geheißen, Verschiebung ist grundsätzlich unmöglich. Aber natürlich kann der Bund etwas, was wir nicht können. Er kann, wenn die Zeit ausreicht, ganz einfach die Bundesverfassung ändern. Durch bundes-verfassungsgesetzliche Änderungen kann man fast alles. Wenn es nicht die Baugesetze betrifft oder dass man die Monarchie statt der Republik einführt - Gott bewahre -, dann geht es so, dass man mit einem einfachen Bundes-Verfassungsgesetz wirklich alles machen kann, außer die Baugesetze zu ändern. Damit kann man natürlich auch eine Wahl verschieben, wie man einfach will. Bei einer Bundespräsidentenwahl, sage ich jetzt, ist es auch schlimm, aber nicht so tragisch, als wenn die Wahlen von gesetzgebenden Körperschaften verschoben werden. Da muss ich ausnahmsweise dem Kollegen Nepp recht geben. Dass man mir nichts, dir nichts sagt, wenn es der Stadtregierung gefällt, dann soll sie halt die Wahlen immer verschieben, würde zwar, solange eine rot-grüne Stadtregierung ist, nie missbraucht werden, aber trotzdem würde ich es nicht ins Gesetz hineinschreiben, weil das erinnert mich wirklich an andere Staaten, wo einfach immer gesagt wird, jetzt verschieben wir wieder einmal die Wahl, jetzt verlängern wir die Gesetzgebungsperiode während der Gesetzgebungsperiode. Dafür ist eine der höchstentwickelten Demokratien, wozu Österreich zählt, nach wie vor wirklich nicht zu haben. Das muss man auch einmal sagen. So einfach kann man sich das nicht machen! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und GRÜNEN.) Um bei den Zahlen zu bleiben, Sie haben gesagt, 799 AntragstellerInnen wurden Wahlkarten ordnungsgemäß ausgestellt, aber nicht abgeholt, und haben das hochgerechnet, beim Bund wären das 145.000. Dazu darf ich Ihnen sagen, es wären, wenn man es schon hochrechnet, 14.500, also eine Zehnerpotenz niedriger, noch immer nicht erfreulich, aber lassen Sie sich das von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nächstes Mal besser ausrechnen! Dann hat man sich eben wirklich bemüht, und Sie haben es teilweise selber gesagt, mit dem Kastenwagen, und so weiter, wie sehr man sich bemüht hat, mit 300 Botenfahrten alles zu lösen, wobei aus Kostenökonomie eine Botenfahrt oft mehrere Zustellungen umfasst hat. Das muss man auch dazusagen. Wenn man einmal wirklich schreibt, wie man sich ganz besonders bemüht hat, eine außerordentlich schwierige Situation doch noch zu retten, dann muss man sagen, es waren die Bemühungen der MA 62 und von StR Mailath-Pokorny, diese Situation noch zu retten und doch zu einem guten Ergebnis bei der Wiederholung im technischen Sinne zu führen. Politisch lassen wir es offen. Es ist so, dass auch die NEOS bei der wiederholten Wahl die Hälfte der Stimmen von eh schon relativ wenigen wieder verloren haben. Diese Wahlwiederholungen, vor allem von gesetzgebenden Körperschaften und in der Bezirksvertretung, das ist kein Gesetzgeber, aber von allgemeinen Vertretungskörpern, sagen wir so, sind besonders schlecht. Bei einer Bundespräsidentenwahl ist es wieder etwas anderes. Da hat man dann die drei Nationalratspräsidenten, die das auch machen und für ein paar Monate haut das schon hin. Aber wenn Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern wiederholt werden müssen, ist es meiner Ansicht nach noch dramatischer. Deshalb bemühen wir uns auch, dass wir das für die Zukunft bestmöglich gestalten und überhaupt die Demokratie weiterentwickeln. Ich weiß nicht, ob ich jetzt noch einmal alles ausführen soll. Nein, ich führe es nicht genau aus. Ich sage nur als Ergebnis, die Gutachten von Öhlinger und Mayer waren wirklich zwingend, dass die ersten Wahlkarten sozusagen keine Wahlkarten waren, sondern quasi, juristisch gesehen, als Wahlkarten ein Nullum und es deshalb korrekt war, wie man vorgegangen ist. Das wird auch von der FPÖ bestätigt. Mayer hat sich vielleicht schon ein paar Mal geirrt, obwohl er sehr oft recht hat. Öhlinger hat sich vielleicht auch schon geirrt. Aber dass sich beide gemeinsam irgendwo geirrt hätten, kommt schon sehr selten vor. Das muss man auch sagen. Mir sind auch keine namhaften Universitätsprofessoren des Verfassungsrechts bekannt, die das Gegenteil vertreten hätten, wie es die Frau Klubobfrau gesagt hat. Wie gesagt, die Fristen waren dann zu eng. Man hätte auch gar keine Verschiebung machen können. Die Verschiebung wäre, wenn überhaupt, nur bis zum 25. möglich gewesen und, das habe ich schon ausgeführt, war deshalb nicht möglich. Deshalb hat man unter den schwierigen Umständen das Bestmögliche gemacht. Was machen wir jetzt für die Zukunft? Wir müssen wirklich darauf schauen, dass wir das mit der Briefwahl bestmöglich handlen. Ich glaube wirklich, dass die Briefwahl ein Fortschritt war. Ich bekenne mich dazu, dass die Sozialdemokratie von 1989 bis Anfang der 2000er Jahre der Briefwahl sehr skeptisch gegenübergestanden ist, weil wir immer geglaubt haben, es würde durch die Schwächung des geheimen Wahlechtes dann in einem erheblichen Maß Schindluder getrieben werden können. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist immer noch so!) Ich muss sagen, das hat sich nicht bewahrheitet. Es sind Probleme entstanden, aber eher technischer Natur, nicht in dem Sinn, dass der Demokratiegehalt in erkennbarem Maße eingeschränkt worden wäre. Aber es sind Probleme entstanden, wo wir schauen müssen, dass wir diese in der Zukunft lösen. Da müssen wir bestmöglich nachdenken. Nur, die Briefwahl hat schon gebracht, dass rund 10 Prozent mehr zur Wahl gehen, als sonst zur Wahl gehen würden. Das ist, glaube ich, ein Vorteil, weil Demokratie heißt, die Leute müssen teilnehmen, müssen hingehen, müssen mitmachen. Wenn sie nicht mitmachen, wie das in manchen Staaten der Fall ist, wo man 30 Prozent Wahlbeteiligung hat, dann nutzt das nicht sehr viel. Wenn wirklich 10 Prozent mehr wählen gehen, wenn es die Briefwahl gibt, als wenn es sie nicht gibt, ist das meiner Ansicht nach ein größerer Nachteil als die Schwächen, die sie auch hat. Die Schwächen wollen wir aber minimieren. Da kann man jetzt über den zweiten Wahltag neun Tage vor der Wahl nachdenken. Das wird dann auch im Bund geschehen. Man kann darüber nachdenken, dass man es, wie in Deutschland, nicht nur in den Briefkasten wirft, sondern zum Magistrat oder am Land zum Gemeindeamt geht und sich dort, kontrolliert von einem Beamten, der das dann ordentlich ausfüllt, aber nicht vor der gesamten Wahlkommission - die kann man nicht drei Wochen dort sitzen lassen -, registrieren lässt und es dann in einer Wahlkabine in eine Urne wirft, wie es in Deutschland auch funktioniert. Das ist auch eine Denkmöglichkeit. Ich sage jetzt nicht, dass die SPÖ für dieses Modell ist. Aber das sind die Modelle, die diskutiert werden und auch nach der Bundespräsidentenwahl groß diskutiert werden. Also, wir sollten uns natürlich bemühen, die Briefwahl noch wasserdichter zu machen und zu verbessern. Ich glaube nicht, dass man sozusagen bei der eidesstattlichen Erklärung jeden Einzelnen kontrollieren kann, mustern, ob er es wirklich selbst gemacht hat. Eine eidesstattliche Erklärung ist eine eidesstattliche Erklärung. Aber vielleicht braucht man gar nicht bei dem System zu bleiben. Ich glaube auch nicht, dass man die Briefwahl auf die echte Krankheit und auf Urlaub im Ausland reduzieren kann. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber es ist Gesetz zur Zeit!) Es ist ein Standpunkt, den ich respektiere, aber es ist nicht mein Standpunkt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es ist die aktuelle Gesetzeslage!) Es ist eine Möglichkeit, die aber doch wieder zu einer drastischen Einschränkung führen würde und eine Einschränkung eines schon erlangten Wahlrechtes ist von den Bürgern und Bürgerinnen in der Regel nicht erwünscht. In dem Sinn, meine ich, sollte man dem nicht nahetreten. Es ist so. (Abg. Armin Blind: Haben Sie schon in die Gemeindewahlordnung hineingeschaut, was darin steht?) Es ist so, ihr sagt immer, die Schweiz ist so super, weil es dort die direkte Demokratie gibt. Die Schweiz hat aber auch 80 Prozent Briefwahl, nur mehr 20 Prozent gehen hin. Das muss man auch sehen. Trotzdem wird sie von manchen als Musterbeispiel für die Demokratie gesehen. In Deutschland hat man ursprünglich diese Bindung drinnen gehabt, Briefwahl nur, wenn diese und jene Voraussetzungen sind, und hat das gestrichen. Vielleicht kann man es bei uns auch streichen, wenn es sowieso niemand wünscht, dass es kontrolliert wird. Aber darüber müssen wir dann gemeinsam nachdenken, wie man das am besten macht und ob wir ein gemeinsames Interesse daran haben, dass wir das gemeinsam besser machen. Sonst müssten wir die Demokratie weiterentwickeln, so wie diese Enquetekommission auf Bundesebene, wo ich für den Landtag teilnehmen durfte. Soviel ich weiß, hat auch die Kollegin Kickert teilgenommen. Da hat es Ergebnisse gegeben. Wir müssen die direkte Demokratie ausbauen, eher von unten nach oben als umgekehrt. Und wir müssen noch mehr Demokratie wagen, wie es ein großer Politiker des 20. Jahrhunderts gesagt hat. Aber ich glaube auch, wenn immer gesagt wird, das Vertrauen der Bürgerinnen und der Bürger in die Demokratie ist erschüttert, liegt es nicht in erster Linie am Wahlrecht. Ich glaube, da liegt es schon auch sehr daran, wie wir alle miteinander umgehen, wie Politikerinnen und Politiker miteinander umgehen. Da, glaube ich, sind von allen Seiten Verbesserungen möglich, auch von der Seite, die heute diesen Sonderlandtag beantragt hat. Ich meine, das wird wirklich der springende Punkt sein, dass die politische Kultur gehoben werden muss. Alles in allem haben die österreichische Demokratie und die Demokratie in Wien ein faires Wahlrecht. Das muss ich auch dazusagen. Jetzt bräuchte ich noch 20 Minuten, um zu erklären, warum das international so ist. Aber dafür habe ich die Zeit nicht mehr. International gesehen sind wir eine Musterdemokratie mit Schwächen. Diese Schwächen müssen wir ausbessern und müssen die Demokratie weiterentwickeln. Auch wenn man sich jetzt den Wahlkampf in Amerika anschaut, sind wir in der politischen Kultur wirklich noch besser. So etwas wäre bei uns zum Glück wirklich nicht möglich, wie sich dort ein Vertreter einer der beiden ganz großen Parteien geriert. So gesehen meine ich, dass wir die Voraussetzungen schaffen, dass wir künftig einen Dialog führen, wie wir die Demokratie und die politische Kultur weiterentwickeln. Dazu lädt die rot-grüne Mehrheit ein, zu einem wirklich fairen und offenen Dialog. Ich glaube, dass dazu die 15 Punkte von der Kollegin Meinl-Reisinger, die wir überwiegend nicht teilen, trotzdem ein interessanter Beitrag sind. Aber überwiegend teilen wir sie nicht. Das wird man auch im Abstimmungsverhältnis sehen. Teilweise sind sie auch schon verwirklicht, wie das zentrale elektronische Wählerregister und manches andere auch. Jedenfalls finde ich es gut, dass wir uns einen Vormittag mit der Weiterentwicklung der Demokratie befassen, hoffentlich mehr mit der Zukunftsperspektive. Ich bin zuversichtlich, dass es mit der Zeit auch die Bürgerinnen und Bürger honorieren werden, dass wir alle gemeinsam die politische Kultur in diesem Land und dieser Stadt weiterentwickeln und verbessern wollen. Trotzdem muss ich noch sagen, zu dem, was der Kollege Nepp über den Kollegen Akkilic gesagt hat, dass er eingekauft worden wäre, würde ich den Präsidenten bitten, dass er vielleicht im Protokoll nachschaut, ob irgendeine Konsequenz notwendig wäre. Ich muss etwas Kritisches nicht zum Schluss sagen, sondern zum Schluss hoffe ich doch, dass das ein Ausnahmefall war, aber dass wir in der Regel an der politischen Kultur und an der Weiterentwicklung der Demokratie gemeinsam arbeiten. - Danke schön (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu einer nächsten tatsächlichen Berichtigung gemeldet hat sich Frau Abg. Meinl-Reisinger. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz, Herr Kollege Stürzenbecher, hören Sie mir vielleicht zu (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Entschuldigung!), weil es geht darum, was Sie gesagt haben. Es wurden bei der Bezirksvertretungswahl jetzt 25.143 Stimmen abgegeben. Wenn man dazu die 799 rechnet, sind 799 davon etwas mehr als 3 Prozent. Etwas mehr als 3 Prozent der abgegebenen Stimmen bei der letzten Nationalratswahl sind 144.000. Es tut mir leid, rechnen Sie es noch einmal nach! - Danke. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Armin Blind: Judex non calculat!) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Wiederkehr. Ich weise darauf hin, dass ab sofort die Redezeit nur noch 15 Minuten pro Person beträgt. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor allem werte Kollegen der ÖVP! Ich mache mit Ihnen jetzt eine Gedankenreise in das Jahr 1993, in ein Jahr, als die FPÖ nach rechts gerutscht ist und ein Volksbegehren gegen Ausländer eingeleitet hat. "Österreich zuerst", hat es geheißen. Das war ein unglaublicher Rechtsruck der FPÖ, und es hat zu einem Widerstand in der Zivilbevölkerung geführt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das meiste von dem, was wir damals gefordert haben, ist inzwischen Gesetz!) Es war die größte Demonstration der österreichischen Geschichte mit über 250.000 Demonstranten, die auf der Straße waren und gegen diesen Hass, gegen diese Hetze und gegen diese Ausländerfeindlichkeit aufgetreten sind. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Der Einzige, der Hass verbreitet, sind Sie!) Und heute bringt die ÖVP einen Antrag ein, dass die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden darf. Alle diese 250.000 Menschen wären strafrechtlich zu belangen gewesen. Das wäre verboten gewesen! (Beifall bei den NEOS.) Das ist etwas, was mich wirklich aufregt, dass bei einem Sonderlandtag, wo wir über ein Demokratieschutzpaket reden, von ÖVP und FPÖ als prominentestes Thema eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit gefordert wird. (Beifall bei den NEOS.) Das halte ich wirklich für eine Zumutung, vor allem in einer Zeit, in der die Demokratie gefährdet ist, in einer Zeit, wo immer weniger Menschen zur Wahl gehen, in einer Zeit, wo das Vertrauen in politische Parteien niedriger wird. Dann die Frage zu stellen, ob man denn Grundrechte einschränken kann, ist absurd! (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie haben unsere Anträge nicht gelesen!) Weil Sie sagen, ob ich die Anträge gelesen habe (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Offensichtlich nicht!), ich habe die Anträge genau gelesen! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dann haben Sie sie nicht kapiert!) Sie wollen das Demonstrationsrecht dahin gehend einschränken, dass die Demonstrationen nur noch in gewissen Zonen stattfinden. (Abg. Armin Blind: Nein, stimmt nicht!) Aber was bringt es denn einem öffentlichen Interesse, wenn man auf der Donauinsel demonstrieren darf, wie die ÖVP vorgeschlagen hat? Dort interessiert es vielleicht ein paar Menschen, die baden, aber die sind nicht die Öffentlichkeit! (Abg. Armin Blind: Sie müssen sinnerfassend lesen!) Es ist ein wesentliches Element der Demonstrationsfreiheit, es auch im öffentlichen Raum stattfinden lassen zu können. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Armin Blind: Kollege, gehen Sie in die Sitzreihen hinein, hören Sie mir zu und dann kommen Sie wieder heraus!) - Das zum Ort. Der zweite Punkt, den Sie auch bringen, ist, es kann abgewogen werden, welche Versammlung sinnvoll ist und welche nicht. Wer bitte soll abwägen, ob eine Versammlung sinnvoll ist oder nicht? Das wurde in der Geschichte der Österreichischen Republik durch 1848 hart erkämpft, dass das Grundrecht nicht einzuschneiden ist! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Sonst hat die Polizei die Hoheitsgewalt, was eine sinnvolle Versammlung ist und was keine sinnvolle Versammlung ist. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist falsch!) Das halte ich für äußerst problematisch, auch wenn Sie als FPÖ in diese Richtung gehen wollen, Grundrechte einzuschneiden, wie in Ungarn oder wie auch in Polen. Aber wir sind auch stark dagegen! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Natürlich können Gesetze Rechte einschneiden! Sie haben keine Ahnung! Sie sind wieder einmal ahnungslos! Natürlich können Grundrechte eingeschränkt werden!) Von Seiten der ÖVP kommt jetzt nichts, aber in den Medien immer ganz laut. Sie versuchen, lauter zu sein als die FPÖ, weil Sie eh schon das Beiwagerl der FPÖ sind und auch die Arbeit für die FPÖ machen. Herr Juraczka, setzen Sie sich nicht immer in die rechte Tasche der FPÖ! Dort haben Sie keinen Platz! Weil Sie auch immer vorwerfen, die GRÜNEN sind die Verbotspartei, in dieser Agenda kann ich nur sagen, die Österreichische Volkspartei wird zur österreichischen Verbotspartei, indem Sie die Versammlungsfreiheit einschränken! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Haben Sie kein Taferl?) Mich regt dieses Thema wirklich auf, darum habe ich einiges an Zeit dafür investiert. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Und Sie bringen einen Antrag ein, wo auch die Meinungsfreiheit eingegrenzt werden soll! Mit vollen Hosen ist leicht stinken!) Aber jetzt versuche ich selbst, herunterzukommen und ein bisschen zum Wahlrecht zu kommen. Sie haben nachher noch die Möglichkeit, zu erwidern und Ihre Konzepte genauer darzustellen. Nun noch einmal zur verpfuschten Wahl: Ich möchte auch noch einen Blick zurückwerfen, weil für mich stellen sich nach so einem Missstand vor allem die Frage der Aufklärung, die Frage der Verantwortung und auch eine Frage der Reformen. Die Frage der Verantwortung ist für mich noch immer nicht zufriedenstellend beantwortet. Ich sehe den Stadtrat, der nicht einmal hier sitzt, der sich in der Öffentlichkeit kaum mehr meldet, und einen Bürgermeister, der dazu noch gar nicht Stellung bezogen hat, obwohl es so gravierende Missstände gegeben hat. Das heißt, da fehlt mir die Einsicht, dass auch Fehler geschehen sind. Und es sind viele Fehler geschehen. Wenn Menschen nicht wählen können, muss man schon hinterfragen, warum das denn der Fall war. Wie meine Vorrednerin Beate schon ausgeführt hat, sind es viele individuelle Fälle von Menschen, die wählen wollten, aber nicht wählen konnten. Da fehlen mir noch immer Informationen, auch von der Magistratsabteilung, auch vom Stadtrat, wie viele denn betroffen waren, die eigentlich wählen wollten, aber nicht konnten, weil immer nur argumentiert wird, die Menschen hätten eh eine Möglichkeit gehabt. Aber mich interessiert, wie viele denn wirklich behindert waren. Auch zur Rechtsauffassung ist heute ein bisschen etwas gekommen, dass es zwei Gutachten gab. Diese würden mich sehr interessieren. Die Gutachten würde ich sehr gerne lesen, warum eine defekte Wahlkarte ein rechtliches Nullum ist, um dann auch öffentlich darüber diskutieren zu können. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das können Sie bei der Landeswahlbehörde fragen!) Der dritte Punkt ist für mich: Was wurde getan, um die Bevölkerung zu informieren? Sie haben gesagt, es wurde rechtzeitig informiert. Aber ich habe hier ein "profil" vom 12.9. mit einem zweiseitigen Inserat, wo nichts darüber steht, dass es defekte Wahlkarten gab. Und das ist zehn Tage, nachdem der Missstand bekannt gewesen ist! (Beifall bei den NEOS.) Das ist für mich keine aktive Informationspolitik, sondern es war ein Wegschauen, ein Hoffen, dass es eh niemand aufzeigen wird. Wir als NEOS waren stark daran und haben das auch aufgezeigt. Darum verbitte ich mir auch diese Unterstellung, dass wir es zu einem populistischen Zweck oder sonst etwas gemacht haben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Feig seid ihr! Das ist alles!) Uns ging es um die Sache und das demokratische Recht. Wir sind dann in der allgemeinen Abwägung dazu gekommen, dass es der Demokratie mehr nützt, die Wahl nicht anzufechten, als sie anzufechten. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wenn es wirklich so ein Skandal ist, dann fechtet die Wahl an!) Aber nun zu unseren Vorschlägen. Einige Anträge haben Sie schon gelesen. Da ist der Vorschlag zu den Briefwahlkarten, weil es da natürlich bei jeder Wahl Probleme gibt. Wir würden das gerne in einem offenen Prozess machen, auch eine offene Arbeitsgruppe. Sie haben gesagt, Herr Stürzenbecher, dass wir uns alle Gedanken machen sollen. Machen wir das vielleicht auch einmal in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Das fände ich einmal schön und einen neuen Ansatz hier im Landtag, dass wir gemeinsam Sachen erarbeiten, weil wir wirklich viele Ideen in dem Bereich haben. Das heißt, da einmal wirklich die Bitte, auch über den Koalitionszwang hinweg zuzustimmen und gemeinsam etwas zu erarbeiten. Das würde der Demokratie sehr gut tun! (Beifall bei den NEOS.) Dann die Frage der Verschiebung bereits festgesetzter Wahltage: Als Ultima Ratio brauchen wir natürlich die Möglichkeit, Wahlen auch zu verschieben. Wie Sobotka damals gesagt hat, hat er es fragwürdig gefunden, dass die Wahl nicht verschoben worden ist. Wir sollen auch eine Rechtsgrundlage dafür schaffen. Das ist das Ziel dieses Antrages. Dritter Antrag, Auszählung der Stimmen und Wahlbeisitzer: Es ist für mich ein großes Anliegen, dass die Auszählung öffentlich stattfindet. Das wurde auch schon von der OSZE seit 2010 für Österreich empfohlen. Das gibt es zum Beispiel auch in Deutschland, dass jede interessierte Bürgerin, jeder interessierte Bürger zuschauen können, wie die Wahlkarten ausgezählt werden, oder wie es bei der Brexit-Abstimmung sogar war, dass es per Livestream übertragen wird. Dies würde das Vertrauen in die Demokratie, das Vertrauen in das Wahlrecht wieder erhöhen. Das wäre dahin gehend eine wichtige Maßnahme. Weiters fände ich es interessant, Wahlbeisitzer nicht nur von politischen Parteien zu entsenden, sondern dass jeder Bürger, der interessiert ist, auch von sich aus, ohne Parteinominierung, Wahlbeisitzer sein kann. Ich glaube, wir sind in einem erodierenden Parteiensystem, wo die Rolle der politischen Parteien in der Demokratie geringer wird. Dann wäre es wichtig, wenn ein interessierter Bürger, der keinen Kontakt zu Parteien haben möchte, auch Wahlbeisitzer sein kann. Das wäre mir vor allem auf Bundesebene ein wirklich großes Anliegen. Viele dieser Punkte sind natürlich nur mit dem Bund abzustimmen. Einige Sachen gehen in die richtige Richtung, wie gemeinsames Wählerregister oder bessere Schulung der Wahlbeisitzer. Aber auch hier, auf Wiener Ebene, können wir handeln. Ich bitte Sie noch einmal, machen wir es gemeinsam, binden Sie uns ein, um gemeinsam zu einem besseren Wahlrecht zu kommen. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Pawkowicz. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Verlaufe des heutigen Tages durchaus den einen oder anderen interessanten Vorschlag gehört, auch konstruktive Beiträge, wie man dieses an und für sich sehr demokratische Grundrecht der Wahl verbessern kann. Herr Dr. Stürzenbecher hat hier einige gute Ansätze dazu gesagt. Wir haben von Frau Kollegin Kickert einiges gehört. Was mich ein bisschen überrascht hat, ist das, was ich gerade von meinem Vorredner gehört habe über "Demonstrationsverbot" und lauter solche Geschichten. Dass Sie Ihre eigene Sitzung mit einer derartigen Themenverfehlung hier angehen, ist mir wirklich unbegreiflich! (Beifall bei der FPÖ.) Wir haben jedenfalls einige ganz konkrete Anträge eingebracht. Unser Klubobmann hat das vorher bereits ausgeführt. Ich möchte nun auch noch in weiterer Folge zwei kleine organisatorische Änderungsvorschläge machen. Wir haben sie bewusst nicht in den großen Antrag eingebaut, weil, wie mir wortwörtlich einer meiner Kollegen im Vorfeld gesagt hat, es fast schon ein Orchideenthema sei. Der Kollege Ulm hat das auch selber vorher kritisiert. Es geht um die Geschichte mit den Wählerverzeichnissen, und zwar dort, wo das Wort "Wahlkarte" steht. Ich gehe gleich näher darauf ein. Das ist mir ein Anliegen, weil wir hier eine ganz konkrete Fehlerquelle haben, die seit Jahrzehnten besteht, die wir oft und oft aufgezeigt haben und die bisher eben nicht im Verwaltungswege behoben wurde. Vielleicht nur kurz zur Erklärung: Ich bin seit 1996, also seit mittlerweile 20 Jahren, bei jeder Wahl in irgendeiner Wahlkommission gesessen, 10 Jahre lang vorwiegend in den Sprengelwahlbehörden im 12. Bezirk, teilweise in besonderen Wahlkommissionen - das sind diese fliegenden Wahlkommissionen, zum Beispiel in Spitälern -, die letzten 10 Jahre dann in der Bezirkswahlbehörde in Meidling. Die Meidlinger Kolleginnen und Kollegen hier im Saal wissen das. Ich kann mich auch noch sehr gut erinnern an mein erstes Mal (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das ist zu viel Information!) - als Beisitzer. Das war in einem Sprengel in der Wienerbergstraße 1996. Wir konnten damals als noch relativ kleine Partei nicht alle Sprengel besetzen. Das ging noch zurück auf das Wahlergebnis der Wahl von 1991. Ich selbst war dort in einem Sprengel in der Wienerbergstraße eingeteilt, wo bis zu diesem Zeitpunkt noch niemals zuvor irgendein anderes Mitglied als immer von derselben sozialdemokratischen Sektion gesessen ist. Der Vorsitzende dieser Wahlkommission war damals der hiesige Hausmeister. Die Stellvertreterin war seine Frau. Die zwei Beisitzer sowie die zwei Ersatzbeisitzer waren Bewohnerinnen und Bewohner eben dieser Stiege. Alles war dort beim Hineinkommen so, wie es davor immer schon gewesen ist. Am Tisch hinter den Beisitzern sind zwei Sackerln gestanden. Darauf war ein großer SPÖ-Aufdruck. Darin war das Frühstück der Beisitzer. Zwei von ihnen haben ihr Abzeichen am Revers gehabt. Alle haben sie ihre SPÖ-Kugelschreiber gehabt. Ich kann Ihnen sagen, wir hatten dort gleich zu Beginn eine "Fetzengaudi". Nach einem kurzen reinigenden Gewitter gleich zur Eröffnung der Wahlhandlung hat dann bis Mittag kein Mensch auch nur ein einziges Wort gesagt. Dreingeschaut haben alle ein bisschen wie der Klestil bei der Angelobung. Insgesamt war die Stimmung so, dass man sagen kann, dagegen ist jedes Begräbnis ein echtes Feuerwerk der guten Laune. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Aber wir haben uns arrangiert. Im Laufe des Tages sind wir langsam darauf gekommen, dass im Grunde genommen jeder auch nur seine Pflicht tut. Wenn wir uns heute treffen, lachen wir darüber. Zwei der damaligen Beisitzer gibt es immer noch. Die anderen sind mittlerweile längst pensioniert. Wir sehen einander bei jeder Wahl, also aktuell im Schnitt ein Mal im Quartal (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP.), wenn ich dort mit dem Jausensackerl für meine Beisitzer vorbeikomme. Ich erzähle Ihnen die Geschichte, um Ihnen einfach ein bisschen ein Gespür dafür zu geben, dass dort, wo Menschen zusammenkommen, es eben auch menschelt und dass wir hier ganz am untersten Ende dieser großen Wahlorganisation durchaus menschliche Fehlerquellen haben, die passieren. Auf eine von diesen möchte ich eingehen, weil wir hier im Laufe des heutigen Tages immer nur von den großen globalen Änderungen gesprochen haben. Nur zwei kleine Randbemerkungen, wie man Fehler ausschließen kann: Der Verfassungsausschuss des Nationalrates hat am vergangenen Montag, also erst vor drei Tagen, zum Beispiel beschlossen, dass in Zukunft die Wahlkuverts wieder persönlich in die Urnen eingeworfen werden sollen, weil das Gesetz das verboten hat. Nach dem Gesetz hätte man das Kuvert immer dem Vorsitzenden geben müssen und er hätte es einwerfen sollen. Kein Mensch hat das so gemacht. Denken Sie nur an die Fernsehaufnahmen der Spitzenkandidaten aller Fraktionen. Jeder einzelne Fall war bis dahin theoretisch ein Anfechtungsgrund für sich. Eine ähnliche Geschichte ist diese Reparatur, die auch am Montag im Verfassungsausschuss im Nationalrat beschlossen wurde, wo man den Bezirkswahlbehörden erlaubt, dass sich die Wahlleiter am Montag beim Auszählen der Wahlkarten auch Hilfsorganen bedienen dürfen, die diese Wahlkarten öffnen. Bis jetzt war es so vorgesehen, dass nur der Wahlleiter selbst das Wahlkuvert aus dem Wahlkartenkuvert entnimmt. In Meidling haben wir 10.000 Wahlkarten. Wenn das immer nur der Wahlleiter selbst gemacht hätte, wie es damals vorgesehen gewesen wäre, dann hätten wir eine Woche lang ausgezählt, weil wir nämlich so lange gebraucht hätten, um überhaupt einmal alle Kuverts freizubekommen. Auch das wurde bisher nicht angefochten, weil es in der Praxis sowieso undurchführbar war. Aber es war streng genommen illegal, was wir gemacht haben. Auch hier eine Reparatur, die jetzt erfolgt ist. Ich meine, es ist eben gerade unsere Pflicht hier im Landtag oder im Nationalrat, jedenfalls aber als gesetzgebende Körperschaft, auch die Gegebenheiten an den unteren Ebenen sinnvoll an das anzupassen, was eben dann am untersten Ende dieser Wahl in den Sprengelwahlbehörden auch umgesetzt beziehungsweise auch verstanden werden kann. Jetzt komme ich zu meiner Geschichte mit den Wählerverzeichnissen. Die Wählerverzeichnisse sind jene elendslangen Listen - dutzende vollbedruckte A4-Zettel, meistens klein bedruckt -, die in den Sprengeln vorne bei den Beisitzern am Tisch liegen. Das haben Sie beim Wählen sicher schon gesehen. Dort liegen massenhaft Zettel mit listenweise Namen darauf. Darauf stehen alle Wahlberechtigten, die in diesem konkreten Sprengel ihren Hauptwohnsitz haben. Im Durchschnitt sind das derzeit nach den Zusammenlegungen von Sprengeln rund 600 Personen. Es gibt auch Sprengel, da sind es mehr als 1.000, die darauf stehen. Diejenigen Wähler, die im Vorfeld eine Wahlkarte beantragt haben, stehen natürlich auch auf der Liste, weil sie grundsätzlich dort wahlberechtigt sind. Die dürfen aber nicht wählen, ganz klar, weil sie schon eine Wahlkarte haben. Damit sie eben nicht wählen, obwohl sie darauf stehen, steht derzeit ganz rechts außen auf dieser Liste das Wort "Wahlkarte" in der Spalte "Anmerkungen" abgedruckt. Jetzt muss man dazusagen, dass alle anderen relevanten Informationen für die Beisitzer auf der anderen Seite von diesem Wählerverzeichnis stehen, nämlich ganz links außen, insbesondere die fortlaufende Nummer des Wählerverzeichnisses, die man dann wieder braucht, um sie in das Abstimmungsverzeichnis einzutragen. Klingt kompliziert, ist es zum Teil im Ablauf. Ich erspare Ihnen jetzt die weiteren Details dieser Zettelwirtschaft. Fakt ist, dass es bei ausnahmslos jeder Wahl in den letzten 20 Jahren - zumindest in diesem Zeitraum habe ich es erlebt - dazu kommt, dass es Wählerinnen und Wähler gibt, die zwei Mal wählen. Ein Fehler, der im Sprengel passiert. Irren ist menschlich. Aber bei fast jeder Wahl kommt es vor. Wir haben zum Beispiel bei uns in Meidling dieses Thema auch bei der Bundespräsidentenwahl, und zwar sowohl im ersten als auch im zweiten Durchgang, wieder gehabt; im ersten Durchgang sogar mehrmals. Es ist auch nur deswegen in der Anfechtung nicht drinnen, weil in diesen speziellen Fällen, die uns bekannt geworden sind, wir das rechtzeitig reparieren konnten. Aber es wurde in einer Art und Weise repariert, die gesetzlich nicht vorgesehen ist; konkret dadurch, dass die Wähler, bei denen das passiert ist, den Wahlbehörden bekannt waren und man dann halt dort angerufen hat, der Wähler einige Minuten später noch einmal gekommen ist und die unbenutzte Wahlkarte abgegeben hat. Daher ist dieser Vorfall nicht dokumentiert. Er wurde aber der Bezirkswahlbehörde gemeldet. Und das passiert bei jeder Wahl. Einige haben sich sogar damit gebrüstet. Wenn Sie auf YouTube im Internet geschaut haben, waren dort einige Personen, die sogar damit angegeben haben, dass sie mehrmals gewählt haben. Es ist nur ein kleines Detailthema. Wolfgang Ulm hat gemeint, dafür sind eigentlich die Behörden zuständig, das zu beheben. Ich sage, wir haben es oft und oft gemeldet, und die Behörden ändern es eben nicht. Daher habe ich jetzt einen entsprechenden Beschlussantrag formuliert, einen ganz konkreten Lösungsvorschlag, damit dieser Fehler nicht oft und oft aufs Neue passiert und damit weitere Anfechtungsgründe schafft. Wenn die Namen schon im Wählerverzeichnis stehen, und das ist gut und richtig so, dann mögen sie doch bitte einfach nur durchgestrichen werden. Das ist heute digital ohne Probleme möglich, damit man auf einen Blick erkennt, ohne dass man sich verlesen kann: Dieser Wähler hat offensichtlich bereits eine Wahlkarte. Ganz simpel. Ich darf Ihnen noch dazusagen, dass das erfahrene Beisitzer ohnehin machen. In jenen Sprengeln, wo erfahrene Beisitzer oder Vorsitzende sind, ist es heute schon üblich, dass vor Beginn der Wahlzeit, also zwischen 6 und 7 Uhr Früh, die Vorsitzenden mit Lineal und Leuchtstift all diese Wähler durchmarkieren - aber das passiert eben nicht in jedem Sprengel -, damit diese Fehler ausgeschlossen werden können. Das ist der erste Beschlussantrag. (Beifall bei der FPÖ.) Der zweite Beschlussantrag betrifft letztlich dasselbe Thema. Hier geht es aus der Praxis gesprochen darum, dass die nächste Instanz, also die Bezirkswahlbehörde, auch das Recht hat, wenn etwas im Sprengel passiert, überhaupt von diesem Fehler im Detail Kenntnis zu erlangen. Derzeit ist es nämlich so, dass wir Niederschriften haben, also das sogenannte Protokoll. Da können sie im Sprengel alles hineinschreiben, was es an Vorfällen gegeben hat. Aber das erfährt keiner. Es darf auch keiner erfahren, weil es nicht vorgesehen ist, dass die Bezirkswahlbehörden als Kontrollinstanz in diese Protokolle Einsicht nehmen. Es ist nicht vorgesehen. Ich habe selbst bei Wahlen erlebt, dass es Vorfälle gab, die mir telefonisch gemeldet wurden, und ich daher das Protokoll einsehen wollte. Dann hat die Vorsitzende einen entsprechenden Schrieb des Verfassungsdienstes der Stadt Wien vorgezeigt - in dem konkreten Fall war es eine Wien-Wahl -, wo sinngemäß gestanden ist, die Bezirkswahlbehörde sei bloß für die Feststellung des ziffernmäßigen Ergebnisses zuständig. Daher sei eben nicht vorgesehen, dass man eine Niederschrift aus einem Bezirk einsieht. Bei einer anderen Wahl wiederum haben wir es wieder probiert. Da hat es dann geheißen, wir sollen halt einen Antrag machen. Dann haben wir halt die Einsichtnahme vor der Bezirkswahlbehörde beantragt, mit dem Ergebnis, dass wir von der Mehrheitsfraktion überstimmt worden sind, die gesagt hat, es ist 23.30 Uhr und sie möchte langsam nach Hause gehen. Das verstehe ich auch. Es ist menschlich. Aber was ist so schlimm daran, in eine Niederschrift Einsicht zu nehmen und einfach nur überprüfen zu können, ob es einen Vorfall gegeben hat oder nicht? Das ist eine Frage der Transparenz, nicht mehr und nicht weniger. Die Alternative ist jene, dass man eben mutmaßt, ob es diesen Vorfall gegeben hat und einem daher nichts anderes übrig bleibt, als es dem Verfassungsgerichtshof zur Anfechtung zu geben und er es dann überprüfen soll. (Beifall bei der FPÖ.) Mit diesem kleinen bisschen mehr an Transparenz schaffen wir uns viele Probleme vom Hals. Wir ermöglichen damit zum Beispiel auch kleineren Fraktionen oder jenen, die womöglich keine Beisitzer stellen, selber trotzdem Einblick in den Wahlvorgang zu bekommen. Das ist daher der zweite Beschlussantrag, den ich hier abgebe. Auch hier wird eine Aufforderung an die Bundesregierung beantragt, dem Nationalrat einen Gesetzesbeschluss vorzulegen. Ich möchte formal noch ganz kurz erklären, wieso wir diese Anträge immer als Aufforderung an die Bundesregierung verstanden haben. Wenn Sie sich die Wahlgesetze durchlesen, das Bundespräsidentenwahlgesetz oder die Nationalratswahlordnung oder die Gemeindewahlordnung in Wien oder in den anderen Bundesländern, dann stellen Sie fest, dass sie fast wortident sind. Die Unterschiede gibt es eigentlich nur dort, wo es um die Frage von Vorzugsstimmen oder der Verteilung von Mehrheitsstimmen geht. Der Rest ist fast wortident. Es ist also offensichtlich so, dass es abgeschrieben ist. Das soll auch so sein. Wählen soll überall genau so funktionieren. Wir meinen, es ist sinnvoll, wenn eben auf Bundesebene alle auch dort existierenden Fehler behoben werden. In einem zweiten Schritt wäre es dann natürlich notwendig, das auch in Wien und in den anderen Bundesländern entsprechend anzupassen. Ich bitte Sie, auch wenn es bei meinen beiden Anträgen jetzt nur um Ablaufdetails geht, die wir bei jeder Wahl aufs Neue erleben, trotzdem um entsprechende Zustimmung, damit wir in Zukunft nicht nur das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler auch in den Ablauf der Wahl stärken können. Im Endeffekt haben Sie alle auch die Möglichkeit, mit diesen beiden kleinen Anträgen, die meiner Ansicht nach vollkommen frei von jeder Ideologie sind, die Wahlsicherheit in Zukunft zu stärken. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich freue mich, eine große Delegation aus Schweden im Wiener Landtag begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen! Sie verfolgen eine Debatte betreffend unser Wahlrecht. (Allgemeiner Beifall.) - Auch wenn es nur kurz war. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ornig. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein "Hej da" nach Schweden! Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn wir hier heute vom Schutz der Demokratie sprechen, dann geht es natürlich um das Recht der geheimen und freien Wahl. Es geht darum, dass wir sicherstellen, dass alles getan wird, um dieses Grundrecht für die Bürger sicherzustellen und zu garantieren, dass Wahlen nicht durch Husch-Pfusch und Schlampereien beeinflusst werden. Es geht dabei vor allem auch darum, das angeschlagene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie wiederherzustellen, und dafür müssen wir noch weitaus mehr tun, als das Wahlrecht anzupassen und die Fehler der Vergangenheit aufzuarbeiten. (Beifall bei den NEOS.) Denn was ist es, was das Vertrauen der Menschen in die Demokratie so zerstört und sie zu folgenden Aussagen bringt, die wir sehr oft von Bürgerinnen und Bürgern hören, nämlich: "Die da oben richten es sich schon." oder "Die Politiker stopfen sich eh nur die Taschen voll und sind alle korrupt. Die Politik ist eh nur für sich selbst da, und es ist eh doch alles nur Freunderlwirtschaft oder Filz." Meine Damen und Herren, das Tragische daran ist, man kann den Menschen dabei nicht einmal wirklich widersprechen. Politik zum Selbstzweck, Parteien und Politiker, die glauben, die Stadt gehört ihnen und die sich auch schamlos am Steuergeldtopf bedienen, all das ist leider Realität in Wien, und das ist Gift für die Demokratie! (Beifall bei den NEOS.) Wir NEOS haben das schon im Wahlkampf zum Thema gemacht und seitdem nicht mehr locker gelassen und wir werden auch sicher nicht locker lassen. Wir haben aber nicht nur geredet, sondern wir sind auch mit gutem Beispiel vorrangegangen. Wir haben die Akademieförderung, die sich alle als Zubrot zur ohnehin sehr opulenten Parteienförderung in Wien gegönnt haben, als einzige Partei nicht nur abgelehnt, sondern auch nicht angenommen. (Beifall bei den NEOS.) Unsere Parteifinanzen sind transparent bis auf den letzten Cent. Ja, Sie können gerne auf unserer Website nachschauen. Da sind nicht nur alle Einnahmen, sondern auch alle unsere Ausgaben angeführt bis hin zu den Kosten für Büroklammern. Diese Transparenz, die wir selbst leben, erwarten wir auch von den anderen Parteien, aber vor allem von der Stadt. Denn Transparenz ist immer noch das wirksamste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung und damit heilsam für die Demokratie. In unserem Demokratieschutzpaket fordern wir daher auch die Ausweitung der Kontrollrechte für den Stadtrechnungshof und die Volksanwaltschaft. Denn diese unabhängige Kontrolle der Stadtverwaltung ist ein essentieller Bestandteil der demokratischen Verfasstheit dieser Stadt. Es darf der Stadt daher nicht möglich sein, sich der Kontrolle des Rechnungshofs durch komplexe Unternehmungsstrukturen zu entziehen, wie es bisher leider Usus ist. Auch der Volksanwaltschaft stehen in Wien leider Gottes nicht alle Türen offen. Sie hat kein Mandat für die meisten der ausgegliederten Bereiche wie zum Beispiel der Wiener Stadtwerke. Potentielle Missstände in der Verwaltung betreffen aber genauso den ausgelagerten Bereich. Hier brauchen wir endlich wirkungsvolle und unabhängige Kontrolle. (Beifall bei den NEOS.) Eine Ausweitung der Kontrollrechte des Stadtrechnungshofs und der Volksanwaltschaft auch auf Minderheitsbeteiligungen der Stadt ab einem Anteil von bereits 25 Prozent sind ein Gebot der Stunde. Kontrollrechte schaffen Transparenz und Transparenz schafft Vertrauen. Genau das Vertrauen in eine freie Demokratie, das wir uns von den Bürgerinnen und Bürgern zurückerkämpfen müssen. Hierzu möchte ich einen Antrag einbringen, dass die Kontrollrechte vom Stadtrechnungshof und der Volksanwaltschaft erweitert werden. Ein weiteres Paradoxon ist das Amtsgeheimnis. Meine Damen und Herren, Österreich ist der letzte Staat in der EU, in dem das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung verankert ist. Wir brauchen ein echtes Informationsfreiheitsgesetz, das es unmöglich macht, dass sich Politik und Behörden hinter diesem Amtsgeheimnis verstecken und so hinter verschlossenen Türen intransparente und nicht nachvollziehbare Entscheidungen getroffen werden können. Wien muss hier auf Bundesebene endlich vom Bremser weg und hin zum Motor werden und das Informationsfreiheitsgesetz vorantreiben. Die Kollegin Kickert von den GRÜNEN hat es ja schon angesprochen, ich würde ja einen Schritt weitergehen. Wir können hier Vorbildwirkung zeigen und müssen nicht unbedingt auf den Bund warten. Sie sagen auch, dass Sie sich wünschen, dass hier die Entscheidungsfindungen veröffentlicht werden. Da muss ich mich aber schon fragen, und es war einer der ersten Anträge, als ich in dieses Haus gekommen bin, warum Sie dann dagegen stimmen, wenn wir zum Beispiel sagen, wir wollen hier einen vernünftigen Livestream und auch eine Downloadfunktion, damit die Debatten hier verfolgt werden können. Das spielt da nämlich auch rein, und da möchte ich Sie bitten, in Zukunft vielleicht mehr Initiative zu ergreifen, damit es hier zu einer besseren öffentlichen Darstellung kommt. (Beifall bei NEOS.) Besonders groß ist in Wien vor allem der Bedarf an Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, 11 Millionen EUR, das ist lauf Rechnungshof die Auftragssumme, die parteinahe Unternehmen der SPÖ allein im Jahr 2013 lukriert haben. Und da wundern Sie sich, wenn von Freunderlwirtschaft die Rede ist und von Parteien, die sich die Taschen vollstopfen! Das hat mit Vertrauen nicht sehr viel zu tun. Wir fordern daher ein Verbot von öffentlichen Aufträgen an parteinahe Unternehmen, denn gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit, die wir jetzt definitiv haben, sollten Sie nicht die Gerüchteküche rund um Freunderlwirtschaft und Korruption füttern, sondern den freien, unabhängigen und mutigen UnternehmerInnen durch mutige Reformen unter die Arme greifen, welche ja die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen. (Beifall bei den NEOS.) Generell müssen wir ja bei der Vergabe mehr Nachvollziehbarkeit schaffen. Die Ergebnisse von Vergabeverfahren und vor allem auch die Begründungen sind öffentlich zu machen. Wenn eine Stadträtin in einem öffentlichen Interview zu verstehen gibt, dass sie nichts von Ausschreibungen und Wettbewerben hält, dann ist das ein wirkliches Alarmsignal! Denn nur durch volle Transparenz kann Freunderlwirtschaft, Korruption und Steuergeldverschwendung endlich ein Riegel vorgeschoben werden. (Beifall bei den NEOS.) Hierzu auch unser zweiter Antrag zur Einführung eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes und volle Transparenz bei Vergabeverfahren. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf umfassende Information. Mit Information meine ich damit aber nicht das, was die Stadtregierung darunter versteht, nämlich Inserate, Plakate und Schautafeln zur Selbstbeweihräucherung. Ich meine nicht die ungenierte Eigenwerbung der Stadtregierung und deren Protagonisten für die Stadt Wien, die ja mehr als 100 Millionen EUR pro Jahr verschlingt. Die Stadt Wien gibt weit mehr für Eigenwerbung aus als alle anderen Bundesländer zusammen. Das muss man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Deshalb werden wir nicht müde, weiterhin die Halbierung dieser Mittel zu fordern. Der Bürgermeister und die Finanzstadträtin kündigten hier, erst vor Kurzem, wieder einmal medial ein Verwaltungsreförmchen an, bei dem sie 100 Millionen EUR einsparen wollen. Streichen Sie in einem ersten Schritt die Hälfe Ihrer Eigenwerbung und dann sind Sie schwuppdiwupp schon auf 150 Millionen EUR! Das würden wir sehr begrüßen. Neben den Kosten geht es aber auch hier um Transparenz. Wenn die Bundesebene mit dem Medienkooperationsförderungs- und Transparenzgesetz hier einen wichtigen Schritt gesetzt hat, so zeigt die Praxis der Wiener Landes- und Stadtregierung, dass noch einiges an Nachbesserungsbedarf besteht. Schautafeln und Eigenmedien werden zu schamloser Politikpersonenpropaganda herbeigezogen. Millionen an Werbeaufträgen unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze müssen noch immer nicht veröffentlicht werden, und die Eigenmedien der Stadt verschlingen Unmengen an Steuergeldern. Besonderer Handlungsbedarf besteht hier beim heute schon besprochenen oder kurz angeteasert genannten Kopfverbot, dem Verbot der Abbildung von SpitzenpolitikerInnen in öffentlicher Werbung. Dieses erstreckt sich derzeit nicht auf Eigenmedien, Schautafeln, Broschüren, Zeitschriften, et cetera, was von einzelnen Mitgliedern der Landesregierung dementsprechend ausgenutzt wird. Zudem fallen BezirksvorsteherInnen nicht unter die Definition von obersten Organen. Dementsprechend häufig lassen sich diese auch in Inseraten des Bezirks abbilden und das hat fast immer definitiv nichts mit dem inhaltlichen Informationszweck zu tun. Hier möchte ich unseren dritten Antrag für ein Kopfverbot für Schautafeln und Eigenmedien der Stadt Wien einbringen, denn es ist höchste Zeit, dass wir diese Missstände abstellen und vom Schlusslicht zum Vorreiter in Sachen Transparenz und Sparsamkeit werden. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Das zeigt leider auch die Einstellung unseres Bürgermeisters. Das hat er bei der letzten Sitzung des Gemeindesrates beziehungsweise innerhalb der Fragestunde sehr offenkundig gemacht, was er davon hält, wenn anonyme Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, Missstände in Politik und Verwaltung aufzeigen. Ich möchte ihn zitieren: "Ich weiß nicht, warum Sie diesen verklausulisierten Begriff des Whistleblowers verwenden. Auch wenn er Eingang in unsere Sprache gefunden hat. Ein Whistleblower ist ja nichts anderes, der aus der Anonymität heraus feige jemand anderen denunziert." (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wieso feige?) Das hat der Bürgermeister gesagt, ja (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ja, ja! - Aufregung bei der FPÖ.). Herr Bgm Häupl, liebe SPÖ, die da ja offensichtlich auch mitzieht, in welcher Welt leben Sie eigentlich? Sagen Ihnen die Namen Edward Snowden oder Julian Assange eigentlich etwas? Nur durch den vorläufigen Schutz ihrer Identität konnten diese beiden mutigen Herren Missstände aufdecken und zu deren Beseitigung beitragen. Und in Ihren Augen sind das Feiglinge? Herr Bürgermeister, für mich und die Bürgerinnen und Bürger sind das Helden, nichts anderes! Feig sind jene, die nämlich Angst davor haben, dass durch mehr Transparenz ihre Machenschaften ans Tageslicht kommen. Ihre Einstellung dazu oder die Einstellung des Bürgermeisters, er ist ja leider nicht da, sagt eigentlich alles zum Zustand dieser Stadt. Es ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die den Mut haben, sich hier zu betätigen und hier auch Informationen an die Stadt beziehungsweise an eine vielleicht mögliche Plattform, die Sie ja vielleicht schaffen könnten, weiterzugeben. Entscheidend sind bei der Möglichkeit der anonymen Meldung von Missständen nämlich nicht nur tatsächlich zu erwartende negative, dienstliche Konsequenzen, sondern auch die Erwägung der Möglichkeit solcher. Anders gesagt, wer berechtigt oder unberechtigt persönliche Konsequenzen infolge der Aufdeckung eines Missstandes fürchtet, könnte sich im Zweifelsfall für das Zurückhalten relevanter Informationen entscheiden, und das wäre nicht gut. Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Stadt! Sehr geehrte rot-grüne Koalition! Wenn die Politik ernsthaft an Verbesserungen interessiert ist, dann muss klar sein, nicht Whistleblower sind die Denunzianten, sondern jene, die die Hinweisgeber als solche bezeichnen. (Beifall bei den NEOS.) Denn wer mithilft, Missstände aufzudecken und diese zu beseitigen, braucht gesetzliche und moralische Rückendeckung, vor allem aber auch Schutz, Schutz vor genau solchen Personen, wie sie auch in dieser Stadt offensichtlich tätig sind. Deswegen bringen wir hier meinen für heute letzten Antrag ein, in dem sich der Landtag als Mitglied des Austrian Chapter of Transparency International für einen effektiven Schutz von anonymen Hinweisgebern stark macht und anerkennt, dass Whistleblower einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung im Kampf gegen Steuergeldverschwendung und Korruption leisten. Meine Damen und Herren! Unsere Demokratie ist ein hohes Gut, das es zu schützen gibt. Freunderlwirtschaft, Korruption und Intransparenz sind ihre Totengräber. Seien wir mutig und schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder berechtigtes Vertrauen in die Politik und die Verwaltung fassen können. Vielen Dank (Beifall bei den NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: 1 Minute 36 Restredezeit. Ein Beschlussantrag, der sich nicht mit dem Wahlrecht beschäftigt, ist an und für sich als schwierig zu handlen. Wir werden es aber trotzdem tun. Wir kommen zum nächsten Redner. Zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Ganz kurz nur. So wie ich das vernommen habe, ist ja das Verlangen der NEOS "Konsequenzen aus dem Wahlkartendebakel in der Leopoldstadt! NEOS gibt den Startschuss für eine umfassende Wahlrechts- und Demokratiereform". Also ich glaube, das kann man darunter subsumieren oder soll so sein. Sie lassen es eh zu, wie ich vernommen habe, gut. Ansonsten hört es sich für heute schon auf mit der Verteidigung der NEOS. Meine Damen und Herren! Das Thema ist sehr wichtig, und ich bin dankbar für diese Sitzung. Ich habe ja selber auch innerhalb meiner Fraktion immer wieder dafür gesorgt, dass dieses Thema des Wahlrechtes aufs Tapet kommt und hier in den Sitzungen des Landtages verhandelt wird. Also wir unterhalten uns ja nicht zum ersten Mal darüber. Das ist auch gut und wichtig so. Darum auch grundsätzlich danke für den Sonderlandtag durch die NEOS. Danke auch dem letzten Redner von den NEOS, der durchaus sachlich die Anliegen vorgebracht hat. Er war ja die Ausnahme von den anderen beiden Rednern. Ich verstehe nicht, warum die NEOS es nicht können außer krampfhaftem FPÖ-Bashing. Das ist offensichtlich das Markenzeichen der NEOS, soll so sein. Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir werden darauf replizieren, keine Angst. Also das bringen wir schon zusammen. Zum Thema selber: Worum geht es, meine Damen und Herren? Das Wahlrecht und auch diese Probleme, ich sage es einmal freundlich, mit den Wahlausgängen beziehungsweise mit den Wahlen, das ist jetzt virulent geworden, ich sage es einmal so. Wir haben jetzt zwei Wahlen gehabt, die angefochten worden sind und vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind, und da darf ich auf das eingehen, was du gesagt hast, Kollege Stürzenbecher. Du hast, glaube ich, den Koller von der "SN" zitiert und so quasi den Freiheitlichen unterstellt, dass sie versuchen oder der Demokratie einen Bärendienst leisten, indem sie immer wieder Anfechtungen machen. Ich darf noch auf eines hinweisen und ich glaube, das ist schon auch mitgekommen: Wir haben jetzt zwei Mal Wahlen angefochten und wir haben auch zwei Mal recht bekommen! Also so ist es ja auch nicht, dass wir das ... (Beifall bei der FPÖ.) So ist es ja auch nicht, dass wir das rechtsmissbräuchlich verwendet haben, sondern das ist eben auch ein Selbstverständnis eines Rechtsstaates, dass Wahlen überprüfbar sind. Und da gibt es nun einmal die höchste Einrichtung, wenn man so will, den Verfassungsgerichtshof, der das zu überprüfen hat. Nichts anderes haben wir gemacht, und das ist gut so, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Sie können uns glauben, wir haben uns diese Schritte auch nicht einfach gemacht. Wir haben da sehr wohl darüber diskutiert. In beiden Fällen war ich da mehr oder weniger mit eingebunden und das war schon eine interne Diskussion: Machen wir das jetzt oder nicht? Aber wir haben halt anders entschieden als die NEOS, die zwar großartig Rechtswidrigkeiten behaupten, das teilweise nicht ganz durchgängig ist, was sie da behaupten. Das haben wir auch schon vom Kollegen Stürzenbecher gehört, dass das einfach nicht möglich ist, was sie gerne gehabt hätten, haben wollen, wenn man nicht die Bundesverfassung weiß Gott wie verbiegt. Das ist an und für sich nicht unser Sinn. Nur, wir haben uns halt auch getraut, diese Wahlanfechtung zu machen mit dem Ausgang, den wir einmal gesehen haben. Politisch ist das auch für die SPÖ nicht sehr erfreulich. Wir hätten uns vielleicht auch mehr erwartet, aber wir haben es trotzdem aus guter Überzeugung gemacht und auch aus der Überzeugung, dass wir damit sehr wohl auch der Demokratie einen Dienst erweisen. So ist es auch wieder nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Die NEOS haben sich nicht dazu entschieden. Man könnte auch sagen, salopp oder polemisch, sie haben sich wieder nicht getraut. Darum haben sie halt versucht, das zu kompensieren, ihre mögliche Feigheit, dass sie eben jetzt einen Sonderlandtag machen, dass sie dieses Bürgertreffen machen, wo nichts dagegen spricht, was in Ordnung ist und sicher auch interessant ist, soll so sein. Nur den letzten Schritt hat man eben nicht gemacht. Man regt sich zwar großartig auf, aber den letzten Schritt traut man sich, warum auch immer, nicht zu machen. Also muss man dann selber beurteilen, was man davon hält. Was ist das Problem gewesen? An und für sich hätte ich gedacht, dass der Kollege Lindenmayr noch vor mir redet, so war es auch grundsätzlich auf der Rednerliste. Er hat zurückgezogen. Ich nehme an, er wird noch reden, wie es halt so üblich ist, dass man sich streichen lässt und dann wieder meldet. Ja, soll so sein. Er hat sich ja auch noch von der MA 62-Chefin briefen lassen, wie ich gesehen habe. Ich bin neugierig, was da noch kommt. Wir werden dann vielleicht auch noch darauf replizieren, das Recht nehmen wir uns auch noch heraus. Es soll ja auch sein, dass ein Diskurs stattfindet. Was ist passiert? Das sollte man schon auch nicht ganz vergessen, und der Kollege Ulm hat das, glaube ich, ganz gut auch dargelegt, und das ist mir bei der Erstrednerin eigentlich sehr zu kurz gekommen. Warum haben wir solche Probleme? Die sind ja nicht vom Himmel gefallen und das muss man schon auch klar feststellen: Das ist deshalb, weil eben die Briefwahlkarten einen Umfang erreicht haben, wo am Anfang der Einführung dieser gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich nicht daran gedacht war, dass das so einen Umfang bekommt. Wir haben auch schon gehört, es gibt ja jetzt schon die gesetzlichen Grundlagen, dass das an und für sich eine Ausnahme sein soll, dass man eben Wahlkarten beantragen kann, wenn man eben am Wahltag verhindert ist. Wir wissen aber alle, und ich glaube, da brauchen wir uns nicht selber in den Sack lügen, dass es eben anders gehandhabt wird. Das kann man jetzt gut finden oder schlecht finden. Wir finden es ausgesprochen problematisch. Dass es problematisch ist, haben wir auch erkannt. Die Auszählung in der Leopoldstadt bei der ersten Bezirksvertretungswahl, das war wirklich - wie soll ich sagen? Da konnten wir nicht anders und da konnte der Verfassungsgerichtshof auch nicht anders, als so zu entscheiden, wie er entschieden hat, wenn man da plötzlich Stimmen zuerst zu wenig hat und dann zu viel. Aber das hängt schon mit der Masse an Briefwahlkarten zusammen, wo die Behörden offensichtlich überfordert sind. Es gibt natürlich immer noch mannigfaltige Manipulationsmöglichkeiten, auch wenn da leichte Änderungen gemacht werden. Aber die gibt es immer noch, meine Damen und Herren! Und mit einem möchte ich auch aufräumen, weil da immer behauptet wird: Na dann weist es halt nach. Bitte, eines darf man da jetzt nicht vermischen: Eine wahlwerbende Partei kann niemals eine Staatsanwaltschaft sein und hat auch niemals die Methoden und die Instrumente einer Staatsanwaltschaft, hier eben nachzuforschen: Was gab es da für kriminelle Handlungen? Das dürfen und können wir nicht aus gutem Grund. Hier ist eine Gewaltenteilung, und das ist gut so. (Beifall bei der FPÖ.) Aber sehr wohl müssen wir aufzeigen, wenn solche Sachen möglich sind und Rechtswidrigkeiten passiert sind. Genau das ist ja auch die, bitte schön, nicht seit gestern geltende Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. Das sei da auch einmal gesagt, weil da immer wieder behauptet wird, na, hättet's halt die Manipulation nachgewiesen. Wir sind nicht die Staatsanwaltschaft und wir wollen es auch nicht sein. Bei der Leopoldstädter Wahl, der zweiten sozusagen, waren wir tatsächlich mit einer Situation befasst, die hoffentlich einmalig ist und die wirklich problematisch ist, weil sich da diese Wahlkarte aufgelöst hat und diese Wahlkarte von Anfang an kaputt war, um es einmal so salopp auszudrücken. Der Kollege Ulm hat auf den § 41 Abs.3 der Gemeinderatswahlordnung hingewiesen, wo eben normiert ist, und ich bin da sicher nicht der Verteidiger der Wiener Stadtverwaltung, das werden Sie schon mitbekommen haben, dass ich das eher nicht bin, aber in dem Fall soll man das einmal wirklich auch so sehen, wie es ist: Die Wahlkarten sind nicht unbrauchbar geworden. Die waren schon unbrauchbar. Die waren von Anfang an schadhaft. Die sind nicht unbrauchbar geworden. Das wären sie dann, und dieser Fall ist im Gesetz auch abgebildet, wenn nachträglich, warum auch immer, weil das halt zu Hause herumliegt und irgendwer das kaputt macht, nachträglich dann das passiert, was bei uns passiert ist, eben durch eigene Einwirkung. Das ist ja bei uns nicht der Fall gewesen. Hier kann man der Behörde sicher nicht vorwerfen, dass sie nicht versucht hätte, diese Problematik aufzufangen. Ich glaube, die MA 62 hat es sich da nicht einfach gemacht. Aber auch in Diskussion mit der Bundeswahlbehörde hat sie versucht, es zu klären. Ich habe auch die Möglichkeit gehabt, das zu besprechen und ich glaube, hier wurde der richtige Weg gewählt. Das glaube ich und das gilt auch als durchaus anerkennende Worte, dass hier aus meiner Sicht korrekt gehandelt wurde. Dass es trotzdem Problematiken und Rechtswidrigkeiten gegeben hat, das mag sein. Dass da einige Wähler, und ich weiß jetzt nicht, wie viele genau, aber knapp 800 eben nicht korrekt wählen konnten, sozusagen jetzt ganz einfach dargestellt, das ist auch richtig. Nur wenn man das wirklich als Problem sieht, dann muss man eben auch die Konsequenz haben, die rechtsstaatlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, und das haben sich die NEOS nicht getraut. Es geht ja auch um Demokratieerweiterung. Darum wurden heute ja auch schon mehrere Sachen diskutiert. Ich darf vielleicht ganz kurz noch darauf eingehen. Der Kollege Nepp hat schon unsere Sachen oder unsere Forderungen präsentiert, die wir da ausgearbeitet haben. Das soll jetzt Diskussionsgrundlage sein. Das, glaube ich, macht auch Sinn. Das haben wir uns auch nicht aus den Fingern gezuzelt, sondern wir haben das fraktionsintern ernsthaft diskutiert. Da sind Sachen drin, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, Sachen, über die man diskutieren kann. Die Frau Kollegin Dr. Kickert hat gemeint, es ist gut, dass dieser Landtag heute stattfindet und dass wir uns den ganzen Tag Zeit nehmen, das zu diskutieren. Sie haben eine kompetente, aber halt nur eine Rednerin zu diesem Thema. Es wär schön, wenn wir das breiter diskutieren. Ich möchte auch eines betonen, bitte schön: Wir haben ja schon eine Änderung der Gemeindewahlordnung in dieser Legislaturperiode beschlossen, meine Damen und Herren von Rot-Grün, und das war eher so en passant. Da hat man halt versucht, dieses Krampfthema für die Koalition aus dem Weg zu bringen und hat es verabsäumt, im Zuge dessen auch wirklich eine gescheite Demokratiereform beziehungsweise eine gescheite Wahlrechtsreform durchzuführen! (Beifall bei der FPÖ.) Das müssen Sie sich schon auch sagen lassen, Frau Kollegin! Und da sind wir in keinster Weise eingebunden worden! Also da jetzt so zu tun, als wäre das unser Interesse, dass da alle mitreden, na ja, soll so sein. Kommen wir zu den Anträgen, die eingebracht worden sind. Der Kollege Blind wird dann vielleicht noch, wenn es sich noch ergibt, auf das eine oder andere eingehen, wo sich der Herr Wiederkehr versucht hat, zu echauffieren oder sich besonders hervortun musste. Also die FPÖ ist schon ein bissel vorher nach rechts gerückt, aber das nur nebenbei. Ich weiß nicht, ob Sie sich schon jemals die Mühe gemacht haben, das durchzulesen, was in dem Volksbegehren von uns drinnengestanden ist. Da würden Sie draufkommen, dass das inzwischen selbstverständlich ist, nicht nur für die FPÖ, das nur so nebenbei. Auch Ihr Grundrechtsverständnis ist interessant, Grundrechte schweben auch nicht einfach so in der Gegend herum. Es gibt auch Grundrechte, die gegeneinander konkurrieren. Auch das ist ein Problem, Herr Kollege, das haben's 1848 auch schon bedacht. Aber wie auch immer, dazu wird vielleicht noch wer anderer was sagen. Zu den Anträgen ganz kurz, mir läuft die Zeit davon: Ich habe da den Antrag der NEOS bezüglich der Whistleblower, ob wir dafür sind, Ausweitung der Kontrollrechte für den Stadtrechnungshof und Volksanwaltschaft. Ja, sind wir dafür. Reform der Briefwahl von den NEOS, eben recht allgemein gehalten. Ja, werden wir auch dafür sein, dass das alles überlegt wird. Überprüfung der Praxis der eidesstaatlichen Erklärung ist halt schwierig. Wie soll man das anders machen? Es gibt Beurkundungsorgane in dieser Republik, die dazu vielleicht berufen wären, ich spreche meinen Berufsstand an. Aber trotzdem, das ist zu diskutieren, darum werden wir da auch zustimmen. Eine Sache ist uns ein bisschen zu weitgehend, Beschlussantrag betreffend öffentliche Stimmauszählung. Also das, glaube ich, geht nicht, denken Sie an die Sprengelwahlbehörden. Das wird nicht funktionieren, das ist vielleicht ein bisschen undurchdacht, dass man dort dann die gesamte Öffentlichkeit dabei lässt, wie da die Wahlhandlung passiert. Das glaube ich nicht, dass das bei uns funktioniert, ist nicht unbedingt notwendig. Es sollen die Behörden ruhig arbeiten können. Was wir schon wollen, und das haben wir in unserem Antrag auch normiert oder reingeschrieben, dass wir das wollen, ist, dass eben die Niederschriften dieser Wahlbehörden öffentlich sind. Ich glaube, das ist selbstverständlich, dass da jeder nachlesen kann, wie kam es zur Feststellung des Wahlergebnisses. Aber uns geht dieser Antrag zu weit, da sind wir nicht dafür. Dann haben wir einen Antrag betreffend Einführung eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes und volle Transparenz bei Vergabeverfahren, ja. Ein Antrag auch noch, der mir ein Anliegen ist, wo Sie da einen Antrag gestellt haben betreffend Wiener Medientransparenzgesetz Kopfverbot für Schautafeln und Eigenmedien der Stadt Wien, da haben Sie mehrere Sachen angeführt. Ja, Ihr erster Punkt mit Bezug auf das Medientransparenzgesetz, das es ja jetzt schon gibt, dieses berühmte Kopfverbot, das heißt wirklich im Fachjargon so, das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber es heißt so, dass es auch auf eigene Medien der Stadt Wien ausgedehnt wird, weiß ich jetzt nicht, ob das unbedingt notwendig ist. Also wenn der Bürgermeister der Stadt Wien eine Mitteilung der Stadt Wien macht, dann kann er schon auch mit seinem Konterfei drauf sein, das finde ich in Ordnung, das ist jetzt vielleicht ein bisschen zu weitgehend. Wo es aber schon ein Problem gibt, ist das Medientransparenzgesetz an und für sich. Hier gibt es Tatbestände, die nicht aufgefangen sind davon, Stichwort eben Bagatellgrenze, das haben Sie selber angeführt. Es gibt aber noch einen Fall, es gibt einige Tatbestände der Öffentlichkeitsarbeit, die auch von der Stadt Wien vorgenommen werden, die nicht umfasst sind, Stichwort in den Containern oder, wie soll man sagen, in den Entnahmestellen der Gratiszeitungen zum Beispiel, wenn sie dort eine Werbeschaltung machen, dann ist das nicht erfasst. Das finde ich systemwidrig, das gehört geändert. Also es gibt auch diverse Kooperationsmöglichkeiten, wo man dieses Medientransparenzgesetz auch umgehen kann. Ich habe diesbezüglich an den zuständigen Stadtrat, der jetzt gerade nicht da ist, schon seit längerer Zeit eine Anfrage gestellt. Er hat mir dazu auch keine Auskunft gegeben, was ein Problem ist. Warum wir diesem Antrag aber auf alle Fälle nicht zustimmen werden, ist der letzte Punkt Ihres Antrages. Da schreiben Sie: "Die Stadt Wien hat einen Ehrenkodex für die Öffentlichkeitsarbeit zu erlassen." Also eine Zensurbehörde soll es sein. "Medien, deren Blattlinie im Widerspruch zu den Werten einer liberalen aufgeklärten Gesellschaft stehen." Also genau das wollen wir nicht und genau das ist eigentlich komplett konträr zu einer liberalen Auffassung. Das muss ich Ihnen schon sagen, weil Sie sich davor schon so echauffiert haben, Herr Kollege Wiederkehr! Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie vorgeben, selber zu sein. Das ist nicht liberal! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Das ist Zensurbehörde! Und wir wollen auch keine Werbe Watch Group. Es gibt geltende Gesetze, die die Rahmenbedingungen geben und alles, was darin möglich ist, ist möglich, und das ist gut so. Wir wollen eine Vielfalt. Wir können uns schon vorstellen, wie das dann ausschaut, so ein Ehrenkodex. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Meine Damen und Herren! Ich hoffe und appelliere an die Koalitionsfraktionen, dass hinsichtlich des Wahlrechtes sehr wohl Bewegung stattfindet und auch die Oppositionsparteien diesbezüglich einbezogen werden und nicht, dass es wieder eines Konfliktes bedarf zwischen GRÜNEN und SPÖ, dass mit uns endlich geredet wird. Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Lindenbichler, Lindenmayr (Allgemeine Heiterkeit). Lindenbichler steht nicht auf der Gemeinderatsliste oder wurde nicht gewählt. Abg. Siegi Lindenmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles wurde zum Thema heute schon gesagt, aber noch nicht von mir, darum werde ich so manches wiederholen. Es wurde viel von defekten Wahlkarten gesprochen und auch von rechtlichem Nullum. Ich bin kein Jurist und so manche daheim am Livestream sind es auch nicht. Daher werde ich das jetzt einmal als Nichtjurist mit meinen Worten sagen. Das, beispielsweise, könnte eine Wahlkarte sein. Die Nationalratswahlordnung sagt, es muss ein verschließbarer Briefumschlag sein und bis vor wenigen Jahren hat das ja auch so ausgeschaut. Wenn ich die Beschlüsse im Nationalrat richtig verfolgt habe, dann werden die bei der nächsten Wahl, bei der Bundespräsidentenwahl, wieder so ausschauen, wie sie früher ausgeschaut haben, also ohne diese Lasche. Also das könnte eine Wahlkarte sein, das ist ein verschließbarer Briefumschlag. (Der Redner zeigt zwei verschiedene Muster.) Das hier, sowas haben wir ja bei der letzten Wahl gehabt, dank dieser Kleber. Das hier, auch wenn Wahlkarte draufsteht, ist eben kein verschließbarer Wahlumschlag. Das sind zwei zusammengeklebte Blätter Papier, teilweise zusammengeklebte Blätter Papier. Daher ist es richtig, dass diese Rechtsgutachten ergeben haben, das ist ein rechtliches Nullum und daher kann man das sehr wohl gegen eine richtige Karte austauschen. Wie das mit den Klebern passiert ist, weiß ich nicht, keine Ahnung, es gibt ja Kleber, die bewusst aufgehen. Jeder kennt das ja, wenn auf manchen Zeitschriften CDs draufgeklebt sind, dann ist das absichtlich so, dass man die runterlösen kann, oder die Post-it, die kennt ja auch jeder, die klebt man auf ein Blatt Papier und löst sie wieder runter. Also es gibt sehr wohl Kleber, da ist es bewusst so, dass sie lösbar sind. Da hätte es halt nicht sein sollen, und ich hoffe, das passiert auch nicht mehr. Wenn die dann eben nach der alten Methode gefertigt werden, dann wird das ja hoffentlich nicht mehr passieren. Am 5. September, die Kollegin Meinl-Reisinger hat ein bissel chronologisch begonnen und ich möchte auch so beginnen, diese OTS wurde auch schon einmal zitiert, sie wurde auch vor wenigen Tagen bei den Landtags- und Gemeinderatssitzungen vom Stadtrat zitiert, da haben Sie wörtlich gesagt: "Eine Verschiebung oder gar Absage der Wahl durch den aufgetretenen Fehler ist nicht möglich, da diese gesetzlich gar nicht erfasst ist." Welch weise Erkenntnis! Daher ist eigentlich das Verlangen nach dieser heutigen Sitzung unseriös. Ich glaube auch, dass das deshalb der Fall ist, weil Sie gemerkt haben, ein Mal im Jahr hat jeder Klub, auch wenn er noch so klein ist, die Möglichkeit, eine Sondersitzung einzuberufen. Wir haben jetzt Mitte Oktober, ui, das geht sich nicht mehr aus, also machen wir jetzt schnell auch eine Sitzung auf Verlangen, obwohl Ihnen ja alle Auskünfte gegeben worden sind. Bei der Gemeinderatssitzung am 29.9. haben Sie in der Fragestunde gefragt und am 30.9. in der Fragestunde zum Landtag war von Ihnen noch einmal eine Frage an den Stadtrat und anschließend von der ÖVP auch noch eine Anfrage. Das heißt, es wurde ausführlich alles beantwortet. Dass wir heute da sind, okay, das ist natürlich Ihr gutes Recht. Wir haben ja sehr, sehr ausgebaute Minderheitenrechte. Ich bin stolz darauf, dass wir das in Wien im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern haben, und daher sind wir da. Das ist unsere Aufgabe. Aber man darf sagen, was es ist, nämlich, es ist unseriös! Das wollte ich einmal ganz deutlich sagen. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES. - Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte mich mit dem eigentlichen Thema befassen und Ihren sieben Anträgen und schaue mir jetzt drei Anträge an. In einem der Anträge schreiben Sie ja dezidiert von diesen 799 defekten Wahlkarten. Es gab da ein bissel eine mathematische Diskrepanz, wie viele Prozente das tatsächlich sind. Das wurde in der Zwischenzeit aufgeklärt. Das eine hat sich bezogen auf die Zahl der abgegebenen Stimmen und das andere auf die Zahl der Wahlberechtigten. Also so gesehen haben beide recht. Aber auch das ist symptomatisch eigentlich auch, was das Urteil des Verfassungsgerichtshofes betrifft. Da haben ja auch Mathematikprofessoren, Statistikprofessoren, festgehalten: Hätte der Verfassungsgerichtshof auch ein bissel mehr von Mathematik und Statistik verstanden, hätte er wahrscheinlich anders geurteilt. Lesen Sie nach beim Prof. Neuwirth, der das ja in mehreren Medien publiziert hat, und das ist ja nicht irgendjemand, der emeritierte Statistikprofessor. Es war sehr nett, diese 799 Buntstifte, und ich hoffe, dass sie einem guten Zweck zugeführt werden. Geben Sie die im nächsten Kindergarten ab, die freuen sich ganz sicher darüber. (Beifall bei der SPÖ.) In einem anderen Antrag schreiben Sie aber, der Kollege Kowarik hat das richtigerweise eh schon gesagt, die Sprengelbezirks- und Stadtwahlbehörden sollen grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Da merkt man eigentlich, dass Sie sehr wenig Ahnung haben, wie die Sprengelwahlbehörden situiert sind. Die können ja nicht irgendwo sein. Aus Kostengründen sind sie sehr oft in Schulen, in kleinen Klassenräumen, et cetera. Das geht sich gar nicht aus, dass da die Öffentlichkeit dabei ist. Das ist also unsinnig und eigentlich ziemlich populistisch. Der nächste Antrag, den Sie da einbringen, auf den habe ich schon Bezug genommen, nämlich eine Wahlkarte mit schadhaftem Kuvert. Das ist ja ursprünglich gar keine Wahlkarte. Aber einen einzigen Satz, den finde ich gut da drinnen, den finde ich wirklich gut da drinnen - deswegen werden wir aber trotzdem nicht zustimmen -, weil ich auch dieser Meinung bin. Sie schreiben: "Bestrebungen, die Wahl mittels Wahlkarte abzuschaffen oder auf ein Minimum einzuschränken, sind abzulehnen." Da bin ich ganz bei Ihnen und das will ja in diesem Haus nur eine einzige Fraktion. Das ist diese Fraktion, die das absolut nicht will, ich weiß nicht, warum, wahrscheinlich oder vielleicht komme ich dann auch noch dazu. Ich habe schon auf die Nationalratswahlordnung Bezug genommen und vieles, was in diesen Anträgen von der FPÖ und auch von den NEOS verlangt wurde, auch von der ÖVP, ist gar nicht einmal so leicht auch auf Landesebene umzusetzen - diskutieren kann man es schon -, weil wir sehr eng an die Nationalratswahlordnung gebunden sind und das eine oder andere ja jetzt sehr, sehr schnell geändert wurde. Es wird aber dann nach der Bundespräsidentenwahl doch auch ausführlicherer Diskussionen bedürfen, was man dann tatsächlich auch noch ändern sollte, nämlich an die Gegenwart anzupassen, also nicht zu reparieren. Es ist mehrmals der Ausdruck "Reparieren" gefallen, ich würde das nicht so bezeichnen, sondern es an die Gegenwart anpassen. Ich sag dazu auch nur ein einfaches Beispiel, auch als Nichtjurist in einfachen Worten: Es hat in diesem Land bis 1965, glaube ich, zwei Wochen Mindesturlaub gegeben, dann gab es drei Wochen, in der Zwischenzeit haben wir fünf Wochen Urlaub, in manchen Branchen gibt es ab einem gewissen Alter sechs Wochen, manche Branchen haben noch mehr, et cetera. Die Städtereisen über das Wochenende werden immer häufiger, das heißt, es ist eigentlich ein ganz normaler Fall, dass man nicht so wie früher am Wahltag in Österreich oder in seinem Heimatbezirk ist, sondern man ist einfach irgendwo unterwegs. Daher ist es auch tatsächlich ein Zug der Zeit, dass man das anpassen sollte. In wenigen Jahren wird es wahrscheinlich so sein wie in der Schweiz, dass tatsächlich die Briefwahl das normale Instrument ist und die sogenannte Präsenzwahl tatsächlich vielleicht 50, 40 oder 30 Prozent ausmacht, und das ist eine gute Entwicklung. Natürlich muss man sich das genau anschauen, dass es da auch keine Manipulationsmöglichkeiten gibt, et cetera. Der freiheitliche Abgeordnete Kops hat zum Beispiel in der Fragestunde am 29.9. gesagt, das System der Wahlkarten sei absurd, wenn man am Wahltag noch die defekte Wahlkarte tauschen kann, denn die beantragt man ja, wenn man am Wahlsonntag keine Zeit hat. Ich habe es ja gerade schon gesagt, vielleicht ist es jemandem, der, weiß ich nicht, in Vorarlberg auf Urlaub ist, trotzdem so wichtig, hereinzukommen. Diese Vorstellung hat offenbar in Ihren Köpfen gar keinen Platz, dass man das so machen könnte. Es sind dann noch ein paar interessante Vorschläge in der Öffentlichkeit von der FPÖ gekommen, nämlich von Ihrem früheren Justizminister, auch wenn der kein FPÖ-Mitglied ist. Man könnte, ich sage das jetzt auch einmal in laienhaften juristischen Worten, oder man sollte den Behinderten das Wahlrecht entziehen! Das ist ja unglaublich! Das ist wirklich unglaublich, was in dem Land passiert (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ja, das ist das Problem! Herr Kollege, das ist das Problem!), dass man Menschen das Wahlrecht entziehen möchte, wenn man sagt, man kann das nur mehr ganz persönlich ausüben und man darf sich keiner fremden Hilfe betätigen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik! Das hat er nie gesagt)! Unglaublich ist das! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es ist eine Schande für dieses Land! Die Zeitung "Bizeps" vom Behindertenzentrum sagt auch ganz deutlich, dass der Art. 29 der UN-Behindertenrechtskommission klarstellt, dass das nicht sein kann. Dieser Artikel hält genau fest, dass sich eine Person im Bedarfsfall durch eine andere Person ihrer Wahl bei der Abgabe der Stimme unterstützen lassen kann. Es hat übrigens auch der Verfassungsgerichtshof in dem Zusammenhang festgestellt, das steht auch in dieser Zeitschrift, dass im Sinne der Konvention für diese Personen das Wahlrecht ansonsten effektiv nicht ausübbar wäre. Daher finde ich es auch ungeheuerlich, dass der Herr Böhmdorfer Briefe an Pflegeheime schreibt, indem er so suggeriert. Sensible Personen könnten das tatsächlich als Einschüchterungsversuch einstufen, weil er dort schreibt, er weist auf einige Dinge hin, die aber eigentlich dieser UN-Menschenrechtskonvention entsprechen. Auch der Stadtrat und auch der Kollege Stürzenbecher haben das zitiert und ich sage es noch einmal, weil das genau Ihr Plan ist, und es schon in mehreren Medien so war. Aber der Herr Dr. Andreas Koller hat das in den "Salzburger Nachrichten" wirklich am besten zusammengefasst, und man muss das einfach nur noch einmal sagen, auch wenn es heute schon gesagt worden ist: Sie wollen das System sturmreif schießen! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Herr Kollege! Haben Sie nicht aufgepasst, was ich gesagt habe?) Sie wollen das demokratische System sturmreif schießen! Das wollen Sie! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Herr Kollege! Haben Sie nicht aufgepasst?) Er schreibt dann weiter, Sie wollen Demokratiemüdigkeit erzeugen, Sie wollen noch immer die sogenannte Dritte Republik, einen autoritären, das sage ich jetzt, Führerstaat nach dem Vorbild von Putin's Russland! Das ist ja Ihr ganz besonderer Freund. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie haben es nicht mitbekommen!) Aber ich möchte den Andreas Koller weiter zitieren: "Auch so kann man die Demokratie delegitimieren. Auch so kann man ein System sturmreif schießen. Man ficht - im Wissen, dass der Verfassungsgerichtshof bei Wahlanfechtungen strenger als nur streng urteilt - die Wahl, jede Wahl, so lange an, bis keiner mehr hingeht, bis die Wähler den Wahlakt nur noch als Klamauk empfinden," (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Klamauk!) "bis sie demokratische Wahlen und alles, was damit zusammenhängt, restlos satt haben." - Zitat Andreas Koller, und er hat damit völlig recht. Das ist Ihr wahres Ziel! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Besprechen Sie das mit Juristen! Die kennen sich besser aus! - Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Mir läuft auch die Zeit davon, daher nur ganz kurz noch zu dem einen oder anderen Antrag. Wenn Sie da in dem einen schreiben, in 14 Bezirken war der Mangel, und so weiter, und so weiter - das war in den Bundesländern, nicht in Wien, möchte ich klarstellen, damit das ja nicht hängen bleibt. Sie schreiben da eben auch: "die nach den kurzen Einspruchsfristen an die Öffentlichkeit gelangen". Man munkelt in Justizkreisen, schreiben die Medien, dass das eh schon vorher vorbereitet worden ist. Auch wenn der Herr Böhmdorfer sagt, er hat eine große Kanzlei. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Bei der SPÖ ist es nicht möglich, dass man schnell arbeitet! Das kennt ihr nicht!) Sie schreiben auch, die Briefwahl als Distanzwahl ist keine gleichwertige Form der Stimmabgabe, sondern Ausnahme. Da habe ich eh schon gesagt und da bin ich natürlich bei den NEOS und was andere gesagt haben, es sollte dann eher auch der Normalfall werden. Sie schreiben auch noch andere Dinge. (Aufregung bei der FPÖ.) Beispielsweise schreiben Sie, die Bezirkswahlbehörden sollen in Sprengel Einsicht nehmen können - ist eh klar, weil Ihre Leute ja in den Sprengeln nicht sitzen, in den Bezirkswahlbehörden schon. Also Sie wollen sozusagen das reparieren, weil Sie in den Sprengeln selbst gar nicht sitzen! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir haben uns nichts anderes von Ihnen erwartet! - Abg. Dominik Nepp: Das ist ein Realitätsverlust!) Ja, das sind unsere Wahrnehmungen. In einem anderen Antrag verlangen Sie erfahrene Beisitzer, schreiben, die machen das mit einem Leuchtstift, und so weiter. Das ist auch fehleranfällig. Aber das ist ein weiterer Beweis, dass Sie selber in den Wahlsprengeln gar nicht sitzen, weil bei der letzten Bezirksvertretungswahl im 2. Bezirk war das bereits so. Da wurden alle Wahlkartenwähler grau unterlegt, sodass das auf einen Blick feststellbar ist und zwar schon seitens der Wahlbehörde, dass diese Personen eine Wahlkarte haben. Wie gesagt, ein weiterer Beweis. Sie sind selber gar nicht in den Sprengeln, das wissen wir durch Beobachtungen. Sie kommen vielleicht her, um die Beisitzergebühren zu kassieren und gehen dann wieder. Aber Sie sind in weiten Bereichen gar nicht anwesend! (Weitere Aufregung bei der FPÖ.) Das muss einmal deutlich gesagt werden! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es gäbe noch viel zu sagen, sehr geehrte Damen und Herren. (Abg. Dominik Nepp: Das sagen Ihnen die eigenen Leute!) Aber ich möchte hier ausdrücklich sagen und im Gegensatz dazu, was der Herr Kowarik auch gesagt hat, er hat gesagt, er sieht sich nicht als Verteidiger der Stadtverwaltung: "Das werden Sie schon bemerkt haben." (Abg. Armin Blind: Stadtregierung hat er gesagt!). Natürlich haben wir das bemerkt. Ich sehe mich schon als Verteidiger der Stadtverwaltung. Ich sehe mich als Verteidiger all jener, die dort nämlich auch gesessen sind, der Beisitzerinnen und Beisitzer und vor allem aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Magistrat (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Haben Sie nicht gehört, was ich gesagt habe? Ich habe die Mitarbeiter gelobt! Haben Sie das nicht mitgekriegt?), in der MA 62, in den Magistratischen Bezirksämtern. Ich bedanke mich ganz, ganz herzlich bei der großen, großen Aufgabe, dass eben dieses rechtliche Nullum ausgetauscht worden ist. Das war eine gewaltige Anstrengung. Da ist durch ganz Österreich gefahren worden (Abg. Mag. Dietbert Kowarik Wozu reden Sie denn überhaupt? Das ist doch lächerlich! Hören Sie doch zu!), und das ist eine ganz, ganz große Arbeit, eine gute Arbeit. Nochmals vielen herzlichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Stadtverwaltung, dass das noch halbwegs geklappt hat! Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Blind. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Armin Blind (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren und auch die Zuschauer im Internet, die bis jetzt durchgehalten haben! Ich muss sagen, ich bin einigermaßen perplex und das ist bei mir sicher nicht leicht zu schaffen. Aber was ich hier von diesem Rednerpult heute an geballtem Unwissen entgegengeworfen bekommen habe, ist atemberaubend. Es ist atemberaubend, Frau Kollegin, wenn Sie eine politische Frage, wie man Wahlen organisiert, mit einer Rechtsfrage vermischen und fordern, eine Wahl, die nach der Aufhebung in einer gewissen Frist abzuführen ist, einfach zu verschieben. Und es ist atemberaubend, wenn ich Ihnen, und ich glaube, Sie sind Juristin, den Stufenbau der Rechtsordnung erklären muss. Es gibt den Art. 141 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, und der schreibt eben vor, 100 Tage nach Aufhebung einer Wahl durch den Verfassungsgerichtshof ist bei einem allgemeinen Vertretungskörper, und das ist eine Bezirksvertretung, eine Wahl durchzuführen! Der Art. 18 der Bundesverfassung, das Legalitätsprinzip, gilt auch in Wien und das müssen Sie halt zur Kenntnis nehmen! Es ist keine Frage, ob man sich empört und echauffiert. Empörung ist weder zivilrechtlich eine Anspruchsgrundlage noch ist es eben die Möglichkeit, das Legalitätsprinzip auszuhebeln, sondern der Herr Stadtrat hat diese Wahl binnen 100 Tagen durchzuführen gehabt. Da beißt die Maus keinen Faden ab, und das werden Sie von den NEOS mit Empörung, Aufschrei oder sonst irgendwas auch nicht ändern! (Beifall bei der FPÖ.) Da nützt es auch nichts, dem Herrn Sobotka nachzuplappern. Sie sind gewählte Mandatarin. Also machen Sie sich bitte selbst Gedanken darüber und wenn Sie es nicht schaffen, dann bitte sagen Sie hier auch nichts dazu! Das verwirrt die Menschen mehr, als es nützt. Genützt hat es meines Erachtens gar nichts, außer dass es Ihre vollkommene - ich sage das Wort jetzt nicht (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Kompetenz!), weil es das letzte Mal einen Ordnungsruf dafür gegeben hat, aber sie wurde augenscheinlich dargelegt. Wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, dass durch ein Landesgesetz eine Wahl verschoben wird, die durch die Bundesverfassung determiniert ist, dann zeigen Sie mir das, ohne dass Sie einen offenkundigen Verfassungsbruch machen. Wenn Sie das als Vollzugsorgan zu entscheiden gehabt hätten, empfehle ich Ihnen einen Blick in den § 302 des Strafgesetzbuches, der aber Gott sei Dank die Wissentlichkeit vorsieht (Heiterkeit bei Abg. Mag. Wolfgang Jung.) und daher wahrscheinlich in diesem Fall nicht zur Anwendung käme. (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt kommen wir zu den weiteren Ausführungen, die uns hier dargeboten wurden. Der Kollege Kowarik hat es angesprochen, ich bin Mitglied der Landeswahlbehörde, und der Kollege Kowarik hat die Landeswahlbehörde, aber auch die Magistratsabteilung 62 ausdrücklich gelobt, Kollege Lindenmayr. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das hat er nicht mitgekriegt! - Heiterkeit bei Abg. Mag. Wolfgang Jung.) Wir haben hier eine Replik auf einen nicht gehaltenen Vortrag gehört. Das ist auch ein Novum, war durchaus spannend zu hören. Ich war aber, wie gesagt, leider nicht in der Lage und ich glaube, es lag nicht an mir, den Konnex zur bisher abgeführten Debatte herzustellen. Zu den weiteren Ausführungen: Wir sind bundes-verfassungsgesetzlich, Gott sei Dank, in der Situation, ein Wahlrecht zu haben, das von bestimmten Wahlgrundsätzen geprägt ist: Das freie Wahlrecht, das geheime, das persönliche, das unmittelbare und die Verhältniswahl. Wir haben nie gesagt, dass wir die Briefwahl als solche abschaffen wollen. Wir haben gesagt, dass wir die Briefwahl und den gesamten Wahlvorgang auf seine Grundsätze zurückführen wollen und dort, wo Ihnen eine Aufweichung dieser Grundsätze notwendig erscheint, wir anderer Meinung sind. Wir sind halt der Meinung, wir sollten zum Beispiel einen zusätzlichen Wahltag einführen, der Kollege Nepp hat es schon erwähnt, um den Leuten die Möglichkeit zu geben, direkt, Sie werden es vielleicht jetzt wissen, das ist einer der Wahlgrundsätze, wählen zu können, und auch persönlich und auch geheim, weil das nämlich durch die Briefwahl nur in vermindertem Ausmaß sichergestellt ist. Deswegen hat man damals ja auch die Bundesverfassung ändern müssen, um die Briefwahl überhaupt einführen zu können. All das sollten Sie halt vorher wissen, bevor Sie hier herauskommen und zu einer nicht gehaltenen Rede vom Kollegen Kowarik eine Replik abgeben. (Beifall bei der FPÖ.) Zum Kollegen Stürzenbecher muss ich auch sagen, ich weiß schon, dass es für Sie erfreulich ist und es ist auch für uns erfreulich, dass die Beteiligung bei Wahlen steigt. Umso höher die Wahlbeteiligung ist, umso höher ist das gewählte Gremium demokratisch legitimiert und das soll ja das Ziel von uns allen sein, einen größtmöglichen Legitimierungsgrad zu haben. Aber das geht eben nicht um jeden Preis, Herr Kollege! Und man muss schon sagen, es geht nicht darum, ob eine Wahl leichter wird, sondern ob sie dann auch den wahren Wählerwillen abbildet. Das ist ganz, ganz wichtig bei einer Wahl, weil ich nichts davon habe, wenn ich leichter wählen kann, aber dafür das Wahlergebnis nicht das abbildet, was die Wähler wirklich wollen. Da treffen wir uns halt mit dem Kollegen Lindenmayr und mit Ihnen nicht. Aber für uns ist halt die Wahl als höchste Ausdrucksform des Souveräns mehr als ein Like auf Facebook. Das ist nicht mit E-Voting oder irgendwie mit Einschicken, weil man halt gerade nicht aus der Wohnung gehen will, erledigt. Bei Leuten, die die Wohnung nicht verlassen können, sollen die fliegenden Wahlbehörden hinkommen. Das ist durch Parteienvertreter, durch Behördenvertreter eine Wahlbehörde. Aber zu sagen, damit es leichter geht und gesellschaftlicher Wandel - das ist alles richtig, die Gesellschaft hat sich schon gewandelt. Aber deswegen muss man nicht fundamentale und aus gutem Grunde so eingeführte Wahlgrundsätze einfach über Bord werfen und sagen, da machen wir ein E-Voting, wo kein Mensch weiß, wie man das kontrollieren kann, das übrigens der Verfassungsgerichtshof im Bereich der Österreichischen Hochschülerschaft auch bereits für verfassungswidrig erklärt hat. Das sind alles Dinge, die vollkommen unausgegoren sind und auch mit Blut erstrittenen Grundsätzen dieser Republik für eine Demokratisierung dieses Landes und auch dieser Stadt entgegenstehen. Da gehen wir einfach nicht mit. Aber wir lassen uns von Ihnen nicht unterstellen, dass wir für die Abschaffung, für die gänzliche Abschaffung der Briefwahl wären! (Beifall bei der FPÖ.) Ich komme ... (Abg. Christian Oxonitsch: Der Begriff der Stärkung ist doch etwas übertrieben!) Bitte? (Abg. Christian Oxonitsch: Der Begriff der Stärkung ist doch etwas übertrieben!) Ein bissel lauter, ich bin bissel terrisch. (Abg. Christian Oxonitsch: Der Begriff der Stärkung ist doch etwas übertrieben!) Ja, darüber können wir sicher gerne diskutieren, Herr Kollege. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen in jeden Diskurs einzutreten, den Sie anstoßen, meine Adresse haben Sie ja. Dann zu den weiteren Vorschlägen. Die Kollegin Kickert hat gesagt - wir haben heute ja ein etwas breit gefächertes Thema, es geht ja nicht nur um die Wahl an und für sich, sondern um eine gänzliche Demokratiereform, dazu haben wir von den NEOS dann auch nicht allzu viel gehört -, die Bürger sollen die Informationen bekommen wie wir - dann sage ich, das ist zu wenig! Frau Kollegin, wir bekommen de facto keine Informationen, zumindest nicht wir als Opposition. Ich darf hier an Ausschüsse erinnern, da ist prinzipiell alles Amtsverschwiegenheit. In anderen Ausschüssen muss man zur Volksanwaltschaft gehen, damit man überhaupt einmal in einen Akt reinschauen darf, Frau Kollegin! Das ist offensichtlich gelebte Informationsfreiheit nach Rot-Grün! Wir wollen echte Informationen und die sollen auch die Bürger bekommen, aber sich nicht den Status quo. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist vollkommen inakzeptabel. Dann zum Kollegen Wiederkehr. Wie gesagt, da brauch ich einen Schluck Wasser (Heiterkeit bei der FPÖ.), weil da bleibt einem der Mund trocken. Sie haben sich da ausgelassen und über Grundrechtseingriffe verbreitert und darüber, dass die FPÖ in Grundrechte eingreifen will. Herr Kollege, das sieht die Menschenrechtskommission und das sieht das Staatsgrundgesetz per se vor! Das nennt sich "Grundrecht mit Ausgestaltungsvorbehalt" und im Rahmen dieses Ausgestaltungsvorbehalts kann der Gesetzgeber Gesetze machen, und die greifen in Grundrechte ein. Die Verwaltung in Wien greift den ganzen Tag zum Beispiel in mein Eigentumsgrundrecht ein, je mehr Sozialdemokratie desto mehr greift das in mein Eigentumsrecht ein. (Beifall bei der FPÖ.) Die Frage, die sich stellt, ist nicht nur der Eingriff, sondern ist die Frage der Verletzung, und die Verletzung ist halt dann beim intentionalen Eingriff oder beim unverhältnismäßigen Eingriff. Darüber haben Sie aber nichts gesagt, sondern sich hingestellt und irgendwas von Eingriffen und FPÖ in irgendeinem Konnex, den ich dann nicht mehr ganz nachvollziehen konnte, gesagt. Dann haben Sie was Richtiges gesagt, nämlich dass die Freiheitliche Partei in einem Volksbegehren einige Forderungen aufgestellt hat und haben sich auch über diese echauffiert. Es geht um das "Österreich zuerst"- Volksbegehren, das Sie da offensichtlich angesprochen haben und ich darf Ihnen sagen, das, was wir damals gefordert haben, ist mittlerweile größtenteils umgesetzt. Und wenn es nicht umgesetzt ist, dann sage ich Ihnen von diesem Rednerpult, dann sollten wir es möglichst rasch umsetzen. Und ich sage Ihnen noch zum Dritten: Wenn wir es damals umgesetzt hätten, hätten wir nicht die Probleme, die wir heute haben! (Beifall bei der FPÖ.) Dann noch kurz zum Antrag "Die Demonstrationen in Wien - für ein faires Miteinander in unserer Stadt", den die ÖVP eingebracht hat. Da muss ich Ihnen sagen, da werden wir nicht zustimmen und zwar aus dem Grund, ich darf es auch begründen, weil wir zwar sehr wohl sehen, dass durch die Demonstrationen, die in Wien stattfinden, gewisse Gebiete ausgesprochen belastet werden und man sich auch einmal darüber unterhalten sollte, ob das, was hier abgeführt wird, wirklich alles Demonstrationen oder nicht zum größten Teil sogar Veranstaltungen sind und in die Zuständigkeit der Wiener Stadtverwaltung fallen und nicht der Versammlungspolizei. Aber was uns an diesem Antrag nicht gefällt, ist, er geht uns zu sehr in die Richtung, dass mit Demonstrationszonen Plätze geschaffen werden, wo der Staat sagt, nur dort darfst du demonstrieren. Wir sind dafür, dass es Zonen gibt, wo, wenn sie sehr stark belastet sind, Einkaufsstraßen, Hauptverkehrsadern (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Beides wäre zulässig!), die dadurch aufgebrochen werden, dass man dort, Herr Kollege Wiederkehr, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsabwägung, das ist eine der Fragen beim nicht-intentionalen Eingriff, verstärkt abwägt und dass die Wiener Stadtverwaltung einen Kataster der Gebiete erstellt, die ganz besonders belastet sind. Aber zu sagen, nur unten im Ölhafen Lobau auf fünf mal fünf Quadratmeter dürft ihr demonstrieren, das geht dann doch wohl nicht. Deswegen bringen wir einen diesbezüglichen Antrag ein, dass der zuständige Stadtrat in Zusammenarbeit mit dem Herrn Landeshauptmann und der Exekutive ein solches Plankonzept erstellen soll, welche Gebiete derzeit besonders von Demonstrationen betroffen sind. (Beifall bei der FPÖ.) Zum anderen darf ich, damit ich es auch nicht vergesse, den Beschlussantrag der Abgeordneten Nepp, Kowarik, Blind und Pawkowicz betreffend Reform des Wahlsystems einbringen. Der Kollege Nepp hat dazu schon alles gesagt, was zu sagen ist. Abschließend darf ich noch zum Kollegen Stürzenbecher und zum Kollegen Lindenmayr etwas festhalten. Ich habe nur noch zwei Minuten. Mehr Zeit habe ich leider im Rahmen dieser Debatte nicht, obwohl es eigentlich notwendig wäre ob dieser Ausführungen. Sie haben genauso wie der Herr Stadtrat den Herrn Koller von den "Salzburger Nachrichten" zitiert. Und ich sage es Ihnen auch wie dem Herrn Stadtrat, dem habe ich es in der Fragestunde schon gesagt: Es ist nicht nur derjenige, der zitiert wird, sondern es liegt natürlich auch an demjenigen, der das Zitat auswählt. Der identifiziert sich natürlich mit der wiedergegebenen Meinung. Und wenn Sie sagen, dass der Gang zu einem Höchstgericht die Demokratie delegitimieren soll ... (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Immer wieder heißt das!) Nein, nein, nein, das ist so rübergekommen. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Immer wieder!) Nein, nicht, immer wieder. Dann machen Sie nicht immer ... (Aufregung bei Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Herr Kollege, dann machen Sie nicht dauernd Fehler, dann braucht man nicht dauernd zum Höchstgericht gehen! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist ja ungeheuerlich sowas. Nach dem dritten Mal abschreiben gibt es dann bei der Schularbeit einen Einser, weil zwei Mal ist man erwischt worden, und beim dritten Mal wird es dann eben nicht mehr abgesammelt. Das ist ja lächerlich sowas. Wenn Sie dann sagen, der Gang zu einem Höchstgericht, und leider immer wieder, weil Sie es eben nicht geschafft haben, delegitimiere die Demokratie, dann sage ich Ihnen das: Genau das stärkt die Demokratie, weil jede Wahl überprüfbar sein muss und jede Wahl letzten Endes durch ein unabhängiges Gericht überprüfbar bleiben muss. Wenn Sie unter anderem als Stadt Wien über unzählige NGOs Legionen von Juristen bezahlen, die in aussichtslosen Verfahren, beispielsweise nur um in einem fremdenbehördlichen Verfahren die Aufenthaltsdauer in diesem Land zu verlängern (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: So ist es! Das ist es!), den Gang zu Höchstgerichten antreten, wo man von vorherein weiß, dass das Rechtsmittel keine Chance hat durchzugehen, dann ist das meines Erachtens ausgesprochen gewagt und meines Erachtens vollkommen unangebracht ... Präsident Prof. Harry Kopietz:(unterbrechend): Bitte zum Schlusssatz. Ihre Redezeit ist beendet. Abg. Armin Blind (fortsetzend): ...ich bin beim Schlusssatz - in einer derartig heiklen und demokratiepolitisch wichtigen Frage auch noch vollkommen unsubstantiierte Kritik zu üben. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Kollege Blind! Gedanken sind frei, da kann man keine Ordnungsrufe geben. Sie haben zwei Äußerungen getätigt, die ordnungsrufwürdig sind. Ich gebe Sie Ihnen trotzdem nicht. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Noch nicht!) Aber wenn Sie so nett wären, herauskommen und mir die Resolution übergeben. Danke schön. Für eine tatsächliche Berichtigung hat sich Herr Mag. Hobek gemeldet. Bitte, Herr Hobek, drei Minuten. Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Ja, es geht um eine tatsächliche Berichtigung zu einer Ausführung vom Kollegen Lindenmayr. Ich möchte hier ganz klar feststellen, dass die Freiheitlichen die behinderten Menschen nicht vom Wahlrecht ausschließen wollen. Wie kommt es zu dieser Behauptung? Vor ein paar Wochen gab es eine Diskussion um einen ganz speziellen Aspekt von Wahlvorgängen und zwar um jenen speziellen Aspekt, dass es in unseren städtischen Pflegeheimen sehr wohl zu seltsamen Vorgängen kommen kann. Das sind keine G'schichteln, da können Sie mich als persönlichen Zeugen heranziehen. Das war der 11. Oktober 2015, die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl, und ich war Mitglied einer mobilen Wahlkommission im 15. Bezirk in dem neuen Pflegewohnhaus, dort, wo früher das Kaiserin-Elisabeth-Spital war, das werden Sie alle kennen, die Örtlichkeit, Kardinal-Rauscher-Platz. Dort waren zwei sehr, sehr betagte Damen, leider schon sehr dement, und für beide war eine Wahlkarte beantragt. Die war nicht auffindbar. Man hat dann die beiden Damen gefragt, wo denn bitte die Wahlkarten wären. Aber diese beiden Damen waren leider in einem so schlechten Zustand, dass sie nicht einmal gewusst haben, wo sie sind, nicht einmal gewusst haben, wie sie heißen. Sie haben uns nicht erkannt. Sie hätten nicht einmal ihren nächsten Angehörigen erkennen können. Wir haben dann vom Pflegepersonal erfahren, dass die beiden Damen keinen schlechten Tag haben und sich leider schon seit längerer Zeit in diesem Zustand befinden. Das hat natürlich für mich schon die Frage aufgeworfen: Wer hat für sie eine Wahlkarte beantragt? Sie selber konnten es sicher nicht tun. Es war dann so, dass wir auf Grund der Nichtauffindbarkeit der Wahlkarten der beiden Damen dann die Route so gelegt haben, dass wir am Ende dieser Route, wie wir fertig waren, noch einmal im Pflegewohnhaus vorbeigeschaut haben, ob vielleicht die Wahlkarten aufgetaucht wären, was nicht der Fall war. Das ist dann auch im Protokoll so festgehalten worden. Wie gesagt, es gibt da so Geschehnisse, und das war eben ein öffentliches Diskussionsthema. Daraus hat man dann plötzlich gemacht, dass die Freiheitlichen dafür wären, alle Behinderten von der Wahl auszuschließen. Ich möchte hier noch einmal festhalten: Das ist eine plumpe Unwahrheit! Danke. (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei Abg. Birgit Hebein.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Wenn Sie noch einen kurzen Moment gestatten, um die Formen zu wahren. Herr Abg. Ornig hat sich wieder von der Liste gestrichen. Da niemand mehr zu Wort gemeldet ist, ist die Debatte damit beendet und geschlossen. Wir kommen daher zur Abstimmung von zwölf Anträgen. Gestatten Sie mir kurz, nicht nur meine Aufmerksamkeit in dieser Sicht zu schärfen, sondern auch Ihre. Wir kommen zur Abstimmung des Antrages der ÖVP betreffend Demonstrationen in Wien, ein faires Miteinander in unserer Stadt. Es wird gleich vorausgeschickt, für alle Anträge wurde, und damit erspare ich es mir bei den weiteren, die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche um ein Zeichen mit Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP abgelehnt, zu wenig und abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag 2 von NEOS. Er fordert, eine Arbeitsgruppe unter Verteilung aller im Landtag vertretenen Parteien einzusetzen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Um welchen Antrag geht es jetzt?) Um den Antrag der NEOS zum Thema "Fordert die Wiener Landesregierung dazu auf, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres so rasch wie möglich eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller im Landtag vertretenen Parteien einzusetzen, die ein Gesetz zur Reform der Briefwahl in Wien ausarbeiten soll." Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS, Freiheitlichen die Minderheit und somit abgelehnt. Wir kommen damit zum Antrag 3 von NEOS, betrifft: Der Wiener Landtag fordert die Landesregierung auf, insbesondere den zuständigen Stadtrat für Kultur, Wissenschaft und Sport, in einer Novelle der Wiener Gemeinderatswahlordnung rechtlich prüfen zu lassen, dass in Ausnahmefällen die Verschiebung eines Wahltermins durch eine Verordnung des Stadtsenats möglich wird. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der NEOS zu wenig, die Minderheit, und abgelehnt. Wir kommen damit zum Antrag 4, eingebracht von den NEOS, in dem der Landtag die Wiener Landesregierung auffordern soll, den zuständigen Stadtrat, eine Novelle der Wiener Gemeinderatswahlordnung vorzulegen, nach der Sitzungen der Sprengel-, Bezirks- und Stadtwahlbehörden grundsätzlich öffentlich sein sollen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP die Minderheit und abgelehnt. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: NEOS! - Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Wir haben zugestimmt!) NEOS, entschuldige. Es ist verwechselbar. Wir kommen zum Antrag Nummer 5, eingebracht von der FPÖ, betrifft: Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, die Wahlkartenwähler in den Wählerverzeichnissen zukünftig nicht nur durch ein Wort in der Rubrik Anmerkungen, et cetera. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der FPÖ und NEOS die Minderheit und abgelehnt. Wir kommen zum Antrag 6, eingebracht von der FPÖ: Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die verfassungsrechtlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Wahlrechtsreform beinhaltet, mit der die Kontrollbefugnis der einzelnen Mitglieder von Bezirkswahlbehörden ausgewertet werden soll. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der FPÖ, ÖVP und NEOS (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Nein!), nein, Entschuldigung, mit Stimmen der FPÖ und ÖVP die Minderheit und abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag 7, eingebracht von den NEOS, in dem der Landtag fordert, dass die Wiener Landesregierung, insbesondere der Landeshauptmann, sich auf Bundesebene für ein weitreichendes Informationsgesetz mit klar definierten Ausnahmen einsetzen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der FPÖ, ÖVP und NEOS die Minderheit und abgelehnt. Wir kommen zum Antrag 8, eingebracht von den NEOS, worin gefordert wird: Der Wiener Landtag wolle beschließen, dass die Landesregierung dem Landtag zum ehestmöglichen Zeitpunkt über die Ergebnisse der im Regierungseinkommen angekündigten Evaluation der Novelle 2013 berichtet. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der Freiheitlichen, ÖVP und NEOS die Minderheit und damit abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag Nummer 9: Der Wiener Landtag wolle beschließen, dass die Landesregierung, insbesondere der zuständige Stadtrat für Kultur, Wissenschaft und Sport, einen Entwurf für ein neuerlassenes Wiener Medientransparenzgesetz vorzulegen hat. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der NEOS die Minderheit und abgelehnt. Wir kommen zum Antrag Nummer 10, eingebracht von den NEOS: Der Wiener Landtag möge beschließen, dass eingedenk der Mitgliedschaft der Stadt und des Landes bei internationalen ... Es geht um den effektiven Schutz anonymer Hinweisgeber, der Whistleblower, die mit diesem Antrag gefestigt werden sollen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der FPÖ, ÖVP und NEOS die Minderheit und abgelehnt. Wir kommen zum Antrag Nummer 11, eingebracht von der FPÖ, betrifft, dass der Landeshauptmann und zuständige Stadtrat aufgefordert werden, in enger Zusammenarbeit mit der Exekutive ein Planungskonzept zu erstellen, welche Gebiete derzeit besonders von Demonstrationen betroffen sind. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der Freiheitlichen die Minderheit und abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag eingebracht von den Freiheitlichen. Er betrifft, dass das Vertrauen des Wahlvolkes in den Ablauf der Wahl bestärkt werden soll. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der FPÖ die Minderheit und abgelehnt. Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind mit der Tagesordnung der heutigen Sitzung zu Ende. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 12.15 Uhr.) Landtag, 20. WP 20. Oktober 2016 11. Sitzung / 31 Landtag, 20. WP 20. Oktober 2016 11. Sitzung / 32