Wiener Landtag 20. Wahlperiode 8. Sitzung vom 30. Juni 2016 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Ansprache von Präsident Prof. Harry Kopietz bezüglich des Terroranschlages am Flughafen Istanbul sowie Abhaltung einer Gedenkminute S. 3 2. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 3. Fragestunde 2. Anfrage (FSP - 02044-2016/0001 - KSP/LM) S. 3 3. Anfrage (FSP - 02047-2016/0001 - KNE/LM) S. 6 4. Anfrage (FSP - 01683-2016/0001 - KVP/LM) S. 8 5. Anfrage (FSP - 02048-2016/0001 - KNE/LM) S. 10 6. Anfrage (FSP - 02045-2016/0001 - KVP/LM) S. 12 4. AST - 02151-2016/0002 - KFP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Schluss mit Schlampereien, möglicher Manipulation und Ergebnisverzerrungen - Reform des Wiener (Brief-) Wahlrechtes!" Rednerin bzw. Redner: Abg. Dominik Nepp S. 14 Abg. Christoph Wiederkehr, BA S. 15 Abg. Armin Blind (zur Geschäftsordnung) S. 16 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 17 Abg. David Ellensohn S. 17 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 18 Abg. Sabine Schwarz S. 19 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 20 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 21 Abg. Dr. Gerhard Schmid S. 22 5. Ordnungsruf an Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 16 6. Mitteilung des Einlaufs S. 23 7. Umstellung der Tagesordnung S. 23 8. 01623-2016/0001-MDLTG, P 5: Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses für das Jahr 2016 Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 23 Abstimmung S. 23 9. 01629-2016/0001-MDLTG, P 6: Betätigung eines Mitgliedes des Landtages in der Privatwirtschaft Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 24 Abstimmung S. 24 10. Begrüßung des Kinder- und Jugendanwaltes Mag. Ercan Nik Nafs S. 24 11. 01721-2016/0001-GGS, P 1: Tätigkeitsbericht 2015 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely S. 24 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Christoph Wiederkehr, BA S. 24 Abg. Sabine Schwarz S. 25 Abg. Peter Kraus; BSc S. 26 Abg. Mag. Marcus Gremel S. 26 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 29 Abg. Mag. Günter Kasal S. 30 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 31 Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs S. 32 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely S. 34 Abstimmung S. 34 12. LG - 01702-2016/0001/LAT, P 2: Änderung des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetzes (Beilage Nr. 14/2016) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou S. 35 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 35 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 35 Abg. Mag. Rüdiger Maresch S. 36 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 38 Abg. Erich Valentin S. 38 Abg. Georg Fürnkranz S. 40 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 40 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 41 Abg. Mag. Rüdiger Maresch (tatsächliche Berichtigung) S. 41 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 42 Abg. Erich Valentin S. 42 Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou S. 43 Abstimmung S. 43 13. Begrüßung der Wiener Umweltanwältin Mag. Dr. Andrea Schnattinger S. 44 14. 01833-2016/0001-GGU, P 3: Tätigkeitsbericht 2014/2015 der Wiener Umweltanwaltschaft Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 44 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 44 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 44 Abg. Mag. Rüdiger Maresch S. 45 Abg. Nikolaus Amhof S. 45 Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (tatsächliche Berichtigung) S. 47 Abg. Mag. Josef Taucher S. 48 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 49 Abstimmung S. 49 15. LG - 01941-2016/0001/LAT, P 10: Änderung des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes (Beilage Nr. 16/2016) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 49 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 50 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 50 Abg. Erich Valentin S. 50 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 50 Abstimmung S. 50 16. 01937-2016/0001-GGU, P 11: Naturschutzbericht 2015 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 50 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 50 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 51 Abg. Mag. Rüdiger Maresch S. 51 Abg. Veronika Matiasek S. 52 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 53 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 54 Abstimmung S. 55 17. LG - 00908-2016/0001, P 7: Änderung der Dienstordnung 1994, Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, des Wiener Personalvertretungsgesetzes, Wiener Gleichbehandlungsgesetzes und Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetzes (Beilage Nr. 13/2016) Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 55 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Christoph Wiederkehr, BA S. 55 Abg. Angela Schütz S. 55 Abg. Christian Hursky S. 57 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 57 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 58 Abg. Christian Hursky S. 59 Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES S. 60 Abg. Dr. Wolfgang Aigner S. 60 Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 61 Abstimmung S. 62 18. LG - 01174-2016/0001, P 8: Änderung des Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetzes (Beilage Nr. 11/2016) Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 63 Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 63 Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 64 Abstimmung S. 64 19. 01834-2016/0001-MDLTG, P 9: Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken (Beilage Nr. 15/2016) Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 64 Abstimmung S. 64 20. LG - 00103-2016/0001, P 4: Änderung des Wiener Notifizierungsgesetzes (Beilage Nr. 10/2016) Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig S. 64 Abstimmung S. 64 (Beginn um 09.01 Uhr.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie ersuchen, die Plätze einzunehmen. Die 8. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorgestern wurden bei einem verheerenden Terroranschlag am Flughafen von Istanbul mindestens 42 Menschen getötet und 293 verletzt. Diese grauenvolle Tat ist, so wie alle anderen auch, auf das Schärfste zu verurteilen und hat einmal mehr die Grausamkeit des internationalen Terrorismus demonstriert. Wir sind über diese Gewalttat entsetzt. Unsere Betroffenheit gilt den Angehörigen und Freunden der Getöteten, unser Mitgefühl den Verwundeten. Die internationale Staatengemeinschaft und wir alle sind aufgerufen, gemeinsam mehr friedenspolitische Maßnahmen zu setzen und gemeinsam gegen den Terrorismus, ganz egal, woher er kommt, mit den schärfsten Mitteln vorzugehen. Wir müssen aber auch verbale Aggressionen und ausländerfeindliche Parolen, die in vielen Bereichen in der Gesellschaft und auf den Posting-Foren in den sozialen Medien geschürt werden, bekämpfen. Meist werden diese von diversen Gruppierungen befeuert, sie haben aber eines gemeinsam: Sie münden unweigerlich in Gewalt. Ein tragisches Opfer dieser Art von Hass und Gewalt ist zweifellos auch die britische Labour-Abgeordnete Jo Cox, Befürworterin einer offenen Flüchtlingspolitik und Anhängerin der britischen EU-Mitgliedschaft. Meine Damen und Herren, ich darf Sie nun ersuchen, sich zu erheben und der Opfer des Attentats in Istanbul sowie aller Opfer von Gewalttaten des Terrorismus zu gedenken. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen und halten eine Trauerminute ab.) Ich danke Ihnen. Wir müssen trotzdem zur Tagesordnung übergehen, und ich darf in die Sitzung einsteigen. Entschuldigt haben sich Abg. Stark und Abg. Vettermann, beide sind krank. Wir wünschen ihnen baldige Besserung. Abg. Hursky ist bis 11 Uhr dienstlich verhindert, Abg. Meinhard-Schiebel von 9.30 bis 11.30 Uhr, Abg. Teiber ab 14 Uhr und Abg. Dr. Wansch ist bis 12 Uhr verhindert. Wir kommen damit zur Fragestunde. Ich darf Ihnen mitteilen, dass die 1. Frage (FSP - 02046-2016/0001 - KVP/LM) zurückgezogen wurde. Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP - 02044-2016/0001 - KSP/LM), die von Frau Abg. Marina Hanke gestellt und an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Internationales gerichtet ist. (2015 haben Sie zum 1. Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-Gipfel unter Teilnahme von hochrangigen Mitgliedern der zuständigen Bundes- bzw. involvierten Landesbehörden, Interessenvertretungen und Sozialpartner eingeladen - vergangene Woche fand bereits der 2. LSDB-Gipfel, unter Teilnahme von Herrn Bundesminister Alois Stöger, statt - mit welchem Ergebnis?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es fällt gar nicht leicht, jetzt zur Tagesordnung überzugehen, wiewohl das Thema, mit dem wir uns hier befassen und das die Frau Landtagsabgeordnete thematisiert, nämlich der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping und damit für sozialen Frieden, hat schon auch einen Zusammenhang. Insofern denke ich, dass es in unser aller Interesse ist, diesen Kampf zu führen und dafür einzutreten, dass wir in einer Gesellschaft leben, für die alle dieselben Rechte und für die alle dieselben Pflichten gelten. Das ist auch der Grund, warum ich diesen 2. Gipfel gegen Lohn- und Sozialdumping einberufen habe. Es ist mir der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping, und eigentlich könnte man ergänzen, Lohn-, Sozial- und Steuerdumping, ein ganz großes Anliegen. Die Wiener Wirtschaft muss vor Unternehmungen geschützt werden, die sich Wettbewerbsvorteile verschaffen, indem sie sich nicht an unsere Regeln halten, und die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen davor geschützt werden, dass andere diese kollektivvertraglichen Standards nicht einhalten, und die Betroffenen im Übrigen auch. Der Herr Arbeiterkammerpräsident - dieser 2. Gipfel war sehr hochrangig besetzt - hat das sehr schön gesagt: Die Unterstützung der Interessenvertretung gilt den Kollegen und Kolleginnen hier in Österreich, aber sie gilt auch den Kollegen und Kolleginnen, die von Unternehmungen hierher entsendet werden und dann um ihre entsprechenden Rechte und um den Lohn ihrer Arbeit betrogen werden. Für sie alle gilt es also, anständige Bedingungen zu schaffen. Dafür brauchen wir einerseits Instrumente, aber wir müssen sie auch umsetzen, denn eine Regelung ist das eine, und sie auch international durchzusetzen, das andere, vor allem wenn es sich, wie wir wissen, bei der Entsenderichtlinie um Unternehmungen handelt, die aus dem Ausland Aufträge hier in Österreich im Allgemeinen, in Wien im Besonderen annehmen. Wie ich schon erwähnte, war dieser Anti-Lohn- und Sozialdumping-Gipfel bereits der 2. Gipfel. Ich habe schon einmal im letzten Jahr, im Februar 2015, zu so einem Gipfel eingeladen. Das Ergebnis damals war, dass das Um und Auf eine ganz massive Kontrolle der Bestimmungen, die wir haben, ist. Also korrekte Entlohnung und Einhaltung von Arbeitsruhe, Urlaubszeiten, der Entlohnung und aller Bestimmungen, die wir eben haben. Damals haben wir vereinbart, dass es notwendig ist, gemeinsame Schulungen zu machen, da ja verschiedene Behörden zuständig sind, vor allem auch Bund und Land, und dass wir uns noch viel enger abstimmen als in der Vergangenheit. Ich kann Ihnen berichten, dass das auch sehr gut funktioniert hat. Wir haben eine Aktion Scharf nach diesem 1. Anti-Lohn- und Sozialdumping-Gipfel vereinbart. Das hat dazu geführt, dass 2015 sechs Mal so viele Verfahren wegen Lohn- und Sozialdumping eingeleitet wurden als im Jahr davor. Das hat sich also wirklich ausgezahlt und hat auch konkrete Ergebnisse gezeitigt. Wir hatten 2015 41 konsentierte Behördenkontrollen, 136 Verfahren wegen Verstößen gegen Anti-Lohn- und Sozialdumping- Bestimmungen - im Vergleich dazu waren es im Jahr 2014 20. Da sieht man schon, das hat funktioniert. 700 Anzeigen, Geldstrafen in der Höhe von über 5 Millionen EUR. Auch im 1. Halbjahr machen wir weiter, auch hier hat es schon 30 Aktionen Scharf gegeben, 91 eingeleitete Verfahren. Es war aber auch, und das muss man jetzt auch dazusagen, bei vielen Unternehmungen, die im Zuge dieser Kontrollen überprüft wurden, alles in Ordnung. Entweder sie gehören ohnehin nicht zu den schwarzen Schafen, denn glücklicherweise sind die schwarzen Schafe ja die Minderheit, oder die abschreckende Wirkung funktioniert bereits. Das ist mir ehrlich gesagt wurscht, Hauptsache, es halten sich alle an die Bestimmungen. Wir sind sehr froh, und das war auch mit ein Grund, warum ich zu diesem 2. Gipfel eingeladen habe, dass es jetzt auf Bundesebene, vom Sozialminister durchgesetzt, eine neue verschärfte Regelung gibt, die auch eine bessere internationale Durchsetzung unserer gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht. Herr Präsident Kaske hat das bei diesem Termin sehr schön gesagt, er hat gemeint, wenn ich in Mailand falsch parke und mein Strafzetterl kriege, dann gilt die Verfolgung bis nach Wien und ich muss zahlen. Das muss doch bitte bei viel schlimmeren Verstößen, wenn Menschen um den Lohn ihrer Arbeit fallen oder wenn Unternehmungen Schmutzkonkurrenz machen und sie als Lohndrücker eingesetzt werden, auch möglich sein. Unlautere Konkurrenz wollen wir nicht, nicht für unsere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch nicht für unsere Unternehmungen. Was war das Ergebnis des diesjährigen Gipfels? - Ich darf es vielleicht in vier Schlagworten zusammenfassen: Kooperation und Kontrolle, Öffentlichkeit und internationale Zusammenarbeit. Das heißt, wir werden die Kooperation, die Zusammenarbeit noch intensivieren und werden weiter diese Aktion Scharf machen. Wir waren auch sehr dankbar für die gute öffentliche Response auf diesen Anti-Sozialdumping-Gipfel, weil es wichtig ist, Verständnis zu wecken, auch bei den Unternehmungen, dass es nicht darum geht, den braven, anständigen Unternehmer zu karniefeln. Das ist von allen betont worden, das ist nicht der Sinn, und das passiert auch nicht, sondern es geht darum, diese anständigen Unternehmer zu schützen und die anderen entsprechend zu erwischen. Was aber dringend notwendig ist, und diese Anfrage gibt mir die Gelegenheit, diese Forderung Richtung Finanzminister, Richtung Bund zu wiederholen: Wir brauchen mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Finanzpolizei, denn diese ist der Kern der Prüfkontrolle, gerade eben für die schwarzen Schafe aus dem Ausland. Und wir brauchen mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Finanzkontrolle, denn dass wir so ein schwerwiegendes Thema haben und dort die Anzahl der Mitarbeiter zurückgeht, ist kontraproduktiv. Im Gegenteil, das müssen mehr werden! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um diese Forderung, diesen Wunsch Richtung Finanzminister bei dieser Gelegenheit noch einmal zu deponieren. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön! Bevor ich das Wort für die 1. Zusatzfrage Herrn Abg. Ornig erteile, darf ich auf der Galerie den Verein "Das Band" begrüßen. Ich freue mich sehr, dass Sie zu unserer Landtagssitzung gekommen sind. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ornig gestellt. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Schönen guten Morgen! Vielen Dank für die Ausführungen. Ich hätte eine andere Frage: Unternehmer wünschen sich ja auch, zum Großteil zumindest, dass die Mitarbeiter wesentlich mehr Geld für ihre harte Arbeit bekommen, und da gilt es natürlich, auch bei den Lohnnebenkosten anzusetzen. Die Frage ist: Wie agiert Wien hier, um sich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass es zu Lohnnebenkostensenkungen kommen könnte? Ganz konkret: Wie stehen Sie dazu? - Ich weiß, ich habe die Frage schon öfter gestellt, aber beispielsweise eine Kürzung beziehungsweise vielleicht sogar Streichung der U-Bahn-Steuer würde die Unternehmer entlasten, wie stehen Sie da dazu? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Nun, ich glaube, dass wir generell bei den Steuern umverteilen müssen, weg von der Belastung des Faktors Arbeit, hin - wenn ich es ein bisschen verkürzt und ein bisschen plakativ sagen kann - zur Belastung des Faktors Kapital. Ich unterstütze von daher sehr den Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers, dass man davon wegkommt, dass nur die Lohnsumme die Grundlage für viele Steueranteile ist. Der alte Begriff Maschinensteuer ist wohl überholt, aber Tatsache ist, dass natürlich heute unser Steuersystem jene Unternehmungen, die viele Arbeitsplätze schaffen, was ja in unser aller gesellschaftlichem Interesse ist, bestraft werden und diejenigen, die zwar unglaublich viel Umsatz machen, viel Gewinn machen, vielleicht sich nur in der Welt des Finanzwesens bewegen und wenige Mitarbeiter haben, dann auch entsprechend - unter Anführungszeichen - bevorzugt sind. Ich halte es für eine kluge Überlegung, unter den Bemühungen, die Steuerquote jedenfalls nicht zu steigern, wenn möglich sogar zu senken, auch noch andere Anteile als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Ich glaube überhaupt nicht, dass das, wie das jetzt dem Herrn Bundeskanzler unterstellt wird, irgendeine alte überkommene Forderung ist, ganz im Gegenteil. Wenn wir sehen, wie sich unsere Wirtschaft verändert, wenn wir sehen, dass unser System, unter anderem auch unser Sozialversicherungssystem, auf einer Vorstellung basiert, nach der viele Menschen von der Wiege bis zur Bahre in traditionellen Unternehmungen tätig sind, wir aber wissen, dass die Arbeitswelt heutzutage ganz anders ausschaut, dann müssen wir uns Gedanken darüber machen - außer es bestreitet jemand grundsätzlich unser Sozialsystem, was ich aber nicht annehme -, wie wir unser Sozialsystem und unsere staatlichen Einnahmen und städtischen Einnahmen gerecht absichern können, und eben nicht diejenigen, die gesellschaftlich etwas Positives tun, nämlich Arbeitsplätze schaffen, bestrafen. Insofern glaube ich, dass wir hier Überlegungen ansetzen müssen. Wir hatten in Wien ja schon einmal Überlegungen, gerade weil Sie die U-Bahn-Steuer ansprechen, ich habe das sogar schon einmal öffentlich angekündigt, dass wir uns überlegen wollen, auch die U-Bahn-Steuer auf ein neues System umzustellen, weil mir das auch nicht gefällt, dass diejenigen, die viele Arbeitsplätze haben, mehr zahlen als die anderen. Es ist nur leider, das muss ich jetzt sagen, ausschließlich auf kommunaler Ebene fast unmöglich, das haben unsere Untersuchungen ergeben, da wir einfach die Daten nicht haben. Von daher bin ich froh, dass es jetzt diese Diskussion auf Bundesebene gibt, denn grundsätzlich glaube ich schon, und das habe ich auch in dieser Runde schon einmal gesagt, dass auch Unternehmungen davon profitieren, dass die öffentliche Infrastruktur gut funktioniert. Und öffentliche Infrastruktur kostet Geld, das Wünschen einer U-Bahn bringt noch keine, man muss zahlen. Insofern glaube ich, dass wir einen Weg finden müssen, dass die öffentliche Hand weiter aktionsfähig bleibt, auch im Interesse der Wirtschaft, der Wiener und Wienerinnen sowieso, und dass wir eine Umverteilung schaffen und diejenigen mehr heranziehen, die weniger Arbeitsplätze haben und die, die mehr Arbeitsplätze haben, entlasten können. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Danke für Ihre Ausführungen. In dem Gesetz, das im Mai im Bund verabschiedet wurde, sind einige Klarstellungen gemacht worden, und das ist gut so. Sie haben es ja auch gesagt, generell muss gelten: Kontrolle und Strafen dort, wo Lohndumping gegen den fairen Wettbewerb betrieben wird, gleichzeitig soll es aber keine Schikanen für sauber wirtschaftende Betriebe geben. Das Gesetz bietet auch die Möglichkeit, von der Verhängung der Strafe abzusehen, wenn die Unterschreitung bei der Entlohnung geringfügig ist und dem Arbeitnehmer das zustehende Entgelt natürlich vollständig nachbezahlt wird. Werden Sie, Frau Stadträtin, sich dafür einsetzen, dass auch die Strafbehörden in Wien den Bestimmungen entsprechend die Strafverfahren mit Augenmaß durchführen, das heißt, dass sie auch die Bagatellbegrenzung berücksichtigen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Frau Abgeordnete! Ich gehe einmal davon aus, dass Sie jetzt nicht ernsthaft von mir verlangen, dass ich Behörden Anweisungen gebe, sondern ich gehe davon aus, Sie meinen es so, wie ich das auch meine, dass wir natürlich grundsätzlich der Ansicht sind, dass eben, wie Sie sagen, und wie auch ich meine, schwarze Schafe erwischt und die anderen geschützt und nicht karniefelt werden sollen, und die Intention des Gesetzes natürlich auch die klugen Menschen in den klugen Behörden der Stadt erkennen. Diese Intention, völlig richtig, ist ja auch sehr deutlich bei diesem Sozialpartnergipfel angesprochen worden. Es hat auch der Vertreter der Industriellenvereinigung dort gemeint, dass sie sehr froh sind, dass die Entsendungsrichtlinie eben nicht angewandt wird, wenn es zu kurzfristigen konzerninternen Entsendungen im Hochlohnsektor kommt, wenn zum Beispiel die OMV einen englischen Projektleiter irgendwohin entsendet. Das ist ja nicht die Intention des Gesetzes, darum geht es ja nicht. Das heißt, es ist auch hier öffentlich klargemacht worden, dass es darum geht, die schwarzen Schafe entsprechend zu erwischen. Es haben auch alle anwesenden hochrangigen Vertreter der Behörden, auch unser Herr Magistratsdirektor war dort, höchstrangige Vertreter der Finanzpolizei, explizit gesagt, es geht nicht darum, dass jetzt die Kleinen karniefelt werden sollen, sondern es geht wirklich darum, genau diese zu schützen. Den Rest interpretiere ich, glaube ich, richtig, so wie ich es gesagt habe. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Es freut mich, in der Zwischenzeit auch weitere Gäste bei uns auf der Galerie begrüßen zu dürfen. Ich freue mich, die HAK- und HandelsschülerInnen des BFI Wien bei uns herzlich willkommen zu heißen, schönen guten Tag! (Allgemeiner Beifall.) Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Huemer. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Ich finde es sehr gut, dass dem Sozialdumping weitere Maßnahmen, Schritte folgen werden. In der Aussendung dazu habe ich zu den Ergebnissen vernommen, dass das Vergaberecht auch geprüft wurde. Meine Frage an Sie lautet: Inwiefern sehen Sie Möglichkeiten, dass durch das Vergaberecht, auch unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinie der EU, Möglichkeiten bestehen, stärker Unternehmen zu fördern, oder besser gesagt, zu berücksichtigen, die sozial arbeiten, die ökologisch arbeiten? Präsident Prof. Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Nun, die Diskussion über das Instrument Vergaberecht ist ja schon eine lange, und ich meine, wir könnten schon auch sagen, dass Wien in gewisser Weise Vorreiterin war. Etwa wenn ich an die Initiative der Frau Landesrätin Frauenberger denke, die ja etwas Historisches geschafft hat, nämlich, dass wir in speziellen Bereichen Vergaben auch an Frauenförderung knüpfen können, und dass wir uns bemühen, auch auf Lehrlingsausbildung Rücksicht zu nehmen. Wir haben uns auch in unserem Regierungsübereinkommen das Ziel vorgenommen, möglichst die lokale Wirtschaft zu unterstützen, und gleichzeitig auch auf ökologische Aspekte Rücksicht zu nehmen. Das ist die eine Seite, das finde ich wichtig, und es gibt auch die Veränderung hin zum Bestbieterprinzip, das mehr Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig ist das, wovon wir hier reden, das Einhalten von Gesetzen. Das sollte ja - leider muss ich den Konjunktiv verwenden - eine Selbstverständlichkeit sein. Nichtsdestotrotz weiß ich, als sich lange in diesem Haus Befindliche, dass natürlich die Praxis oft sehr schwierig ist und dass natürlich auch Unternehmungen um ihre Aufträge kämpfen. Das Gefühl der Betroffenen, dass sie jederzeit damit rechnen müssen, dass sie dann sofort in der nächsten Instanz sind, macht den Gestaltungswillen der Betroffenen auch nicht gerade besonders größer. Das heißt, was ich damit sagen möchte, ist: Ja, diese Möglichkeiten gibt es, und wir werden sicher gemeinsam mit den Spitzen unseres Hauses daran arbeiten müssen, wie man sie tatsächlich konkret umsetzen kann, denn "lokale Wirtschaft", "ökologische Aspekte" ist leicht gesagt, aber wie machen wir es korrekt? - Wir machen es so, dass es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch möglich ist, ohne dass sie sich ununterbrochen vor dem Landesverwaltungsgerichtshof rechtfertigen müssen, denn das ist nicht sehr motivierend. Wenn man wirklich etwas erreichen und nicht nur große Ankündigungen machen will, dann ist das, glaube ich, der Schlüssel, und an dem arbeiten wir. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Seidl. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Stadträtin! Danke für die Beantwortungen. Ich glaube, wir sind uns alle hier im Haus einig, dass es wichtig und richtig ist, solche Gipfel abzuhalten. Auch wir sind da ganz d'accord. Sie haben in Ihrer ersten Antwort gesagt, dass Sie unter anderem auch vom Finanzminister mehr Personal für die Finanz fordern. Meine Frage: Können Sie das quantifizieren, wie viel Ihrer Meinung nach da an Mehrpersonal notwendig ist? Präsident Prof. Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Das ist schwer zu sagen, weil ich natürlich die Behörde vom Inneren her nicht kenne. Ich weiß aber aus vielen informellen Gesprächen, dass es auch ein Geschäft wäre, denn je mehr kontrollieren, desto mehr ist sozusagen einnahmeseitig da. Ich denke, dass man hier schon von einer beträchtlichen Anzahl von Zuwachs reden müsste, damit es auch wirklich wirksam ist, denn die Einnahmen und die Strafen sind das eine, aber - das klingt jetzt blöd, wenn das eine Finanzlerin sagt - das ist eigentlich nicht das Ziel der Sache. Wenn Geld reinkommt, ist es gut, aber viel wichtiger ist die abschreckende Wirkung, und die ist sicher nur gegeben, wenn es zu einer deutlichen Aufstockung kommt. Aber ich bitte um Verständnis, ich will mich jetzt nicht auf Zahlen festlegen, aber es muss schon eine deutliche Aufstockung sein, damit es auch zu einer entsprechend abschreckenden Wirkung kommt. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen damit zur 3. Anfrage (FSP - 02047-2016/0001 KNE/LM), die von Herrn Abg. Markus Ornig gestellt und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. [Die Wirtschaftsprüfer von Deloitte sehen den Wirtschaftsstandort Österreich International nur noch im Mittelfeld und bewerten seine Entwicklung, bezogen auf den Anschluss an die Top 20 Standorte, negativ. Auch andere international anerkannte Statistiken bzw. Institutionen sehen ähnliche Tendenzen. So führt etwa der Doing Business Report 2016 der Weltbank Österreich in der Kategorie Unternehmensgründung nur mehr auf Platz 106 von 210 bewerteten Ländern und Regionen. Neben den hohen Abgabenlasten wird auch immer wieder die Überregulierung und -bürokratisierung als ausschlaggebender Faktor für die schlechte Entwicklung genannt. Erste Ansätze zu einer Verbesserung in diesem Bereich hat sich die Österreichische Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm 2013 - 2018 vorgenommen. Da die gesetzten Schritte bislang nicht weit genug gingen, konnten aber keine entscheidenden Erfolge erzielt werden. Wie stehen Sie zu Maßnahmen auf Wiener Landesebene, die zur Eindämmung der Gesetzesflut beitragen, wie einer "one in - two out"- Regel oder einer Auslaufbestimmung (Sunset Clause) für bestimmte Gesetze und Verordnungen, um dem Wirtschaftsstandort neue Impulse zu geben?] Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Erlauben Sie mir, bevor ich auf Ihre eigentliche Frage am Schluss Ihres langen Textes eingehe, einige wenige Bemerkungen zu der Studie der Weltbank zu machen. Diese Studie, wenn man sie sich ein bisschen genauer anschaut, hat ja nicht nur die eine Kategorie, die die Frage der Unternehmensgründungen betrifft, sondern, wenn ich es richtig im Kopf behalten habe, acht verschiedene Kategorien. Wenn man diese einzelnen Kategorien in ihrer Beurteilung zusammenzieht, so sind wir nicht auf Platz 100 oder so, was, sondern auf Platz 21. Was mich aber noch immer nicht beeindruckt. Denn warum ich mich bemüht und ein bisschen genauer hingeschaut habe, das sind die Themen, die etwa bei der Unternehmensgründung angesprochen werden. Und da gibt es drei Kritikpunkte: Mit dem dritten Punkt will ich mich nicht so sehr beschäftigen, das ist die Frage der Eigenkapitalausstattung, das ist in der Wirtschaft ohnehin ein sehr strittiges Thema, das man nicht zuletzt auch dort ausdiskutieren muss, und man muss auf die Vorschläge warten. Aber die anderen zwei Punkte betreffen uns schon, denn das ist die Frage der Menge der Verfahren, die bei der Unternehmensgründung durchgeführt werden müssen, und das ist die Frage der Dauer der Verfahren. In beiden sind wir nun in der Tat nicht Weltmeister, das ist überhaupt keine Frage. Das erwähne ich deshalb, weil man aus meiner Sicht nicht allgemein die Überbürokratisierung beklagen sollte, das macht man ohnehin allenthalben immer, sondern es geht eigentlich darum, das sehr konkret zu benennen. Im gegenständlichen Fall, bei Unternehmensgründungen, ist es gar keine Frage, dass wir, wenn auch bei Weitem nicht so schlecht, wie wir beredet werden, nichtsdestotrotz noch immer zu lange brauchen, um zu einem entsprechenden Ergebnis, nämlich der Betriebsbewilligung, zu kommen. Auf der anderen Seite sind neun Verfahrensschritte eindeutig zu viel. Das will ich auch nicht, denn ich habe mich immer sehr bemüht, zu Verfahrenskonzentrationen zu kommen, die natürlich die Situation für den Werber einer entsprechenden Bewilligung, vor allem, wenn er aus der Industrie, aber auch, wenn er aus dem Gewerbe kommt, verbessert. Ich wollte dies hier sagen, weil es mir wichtig ist, dass wir uns nicht alle miteinander hinter Allgemeinplätzen verstecken, sondern sehr konkret benennen, was zu tun ist; denn nur so werden wir weiterkommen. Ich war Mitglied des Konvents, von der Verwaltungsreform, weiß der Kuckuck, was alles, das ist gut für die Papierindustrie, mäßig für die tatsächliche Umsetzung von Verwaltungsveränderungen, -vereinfachungen, auch Deregulierungen. Ich habe kein Problem damit, das zu sagen. Um nun konkret auf Ihre zwei Vorschläge zu kommen: Den Vorschlag dieser Auslaufbestimmung auf der einen Seite und auf der anderen Seite den Vorschlag, für jedes Gesetz, das man beschließen soll, zwei andere Gesetze aufzulassen, halte ich für amüsant; das sage ich ganz offen. Das ist aber genau das, was ich unter formalen Vorschlägen verstehe. Es kommt ja darauf an, was für Gesetze das sind. Schauen Sie sich die Gesetze, die wir hier im Landtag letztendlich auch beschließen, an. 80 Prozent von dem, was wir hier beschließen, ist ein Nachvollziehen von EU-Bestimmungen oder Bestimmungen des Bundes. Wenn wir da hergehen und allein die Umkehrung des alten Spruchs "Einer geht rein, zwei gehen raus." verfolgen, dann weiß ich nicht genau, wie sich das mathematisch ausgehen soll, ohne Bundesgesetze oder EU-Bestimmungen zu verletzen. Summa summarum, Strich drunter: Ja, ich bin extrem dafür. Dort, wo es im Verwaltungsablauf ganz konkrete Handlungsfelder gibt und Maßnahmen zu treffen sind, die als Defizite zu orten sind - ich habe zwei davon auf Grund der Weltbank-Studie hier auch erwähnt -, bin ich sehr dafür, das zu machen. Mit allgemeinen, wenn auch lustigen Formeln komme ich nicht so ganz zurande. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dkfm. Dr. Aichinger. - Bitte. Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Es ist uns allen klar, dass zur Attraktivität eines Standortes nicht nur die Bürokratie gehört, die Länge der Verfahren, wie lange es dauert, dass ein Unternehmer etwas bekommt, und so weiter. Ein Kriterium, aber sicher ein sehr wichtiges Kriterium ist auch die Höhe der Abgaben und die Höhe der Steuern, die er unter Umständen bezahlen muss. Sie haben 2007 einmal bei der Werbe-Tagung unter anderem gesagt, Sie könnten sich vorstellen, die Werbeabgabe abzuschaffen, was auch nicht immer geht, aber wofür vielleicht derzeit eine Chance besteht, da das natürlich in den Finanzausgleichsverhandlungen mitverhandelt wird, weil die Werbeabgabe ja eine Bundessteuer ist, aber an die Länder weitergegeben wird. Und es wird eine zweite Steuer geben, die im eigenen Bereich, sage ich einmal, unter Umständen sehr attraktiv wäre, abgeschafft zu werden, das ist die Vergnügungssteuer. Wir wissen, dass die Einnahmen auf zirka 4,4 Millionen EUR gesunken sind, die Verwaltungs- und die Einhebungskosten sehr, sehr hoch sind. Ich frage Sie daher: Könnten Sie sich vorstellen, dass bei den Abgaben und Steuern etwas passiert, um die Attraktivität des Wiener Wirtschaftsstandortes besser zu machen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Dass die Vergnügungssteuer so deutlich zurückgegangen ist, schmerzt mich besonders, denn das heißt ja auch, dass das Vergnügen zurückgegangen ist, und das finde ich sehr irritierend und bedauerlich. (Allgemeine Heiterkeit. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Anhand Ihrer Gesetzgebung, Herr Bürgermeister!) Aber im Ernst, bei allem, was Landessteuern betrifft, kann man sich natürlich immer alles Mögliche vorstellen, nur bei Bundessteuern nichts. Das ist das, was mich irritiert. Nicht nur deswegen, weil jetzt gerade auch Finanzausgleichsverhandlungen sind. (Zwischenruf bei der ÖVP.) - Na ja, bei der Getränkesteuer, die euch ja auch ein sehr großes Anliegen gewesen ist, war genau das. Ich kann mich nicht erinnern, dass mein G'spritzter beim Wirten billiger geworden ist, weil die Getränkesteuer abgeschafft wurde, sondern der war genauso teuer. So gesehen war das ein Vorteil für den Wirt, ein Nachteil für die Gemeinschaft. Ich kann mir natürlich eine Menge vorstellen, denn unsere Einnahmen basieren genau darauf, was ich eigentlich ja nicht so toll finde, das ist die Grundsteuer und das ist die Frage der alten Lohnsummensteuer, also die Kommunalabgabe. Das sind die zwei wesentlichen Einkommensquellen, die heute die Gemeinden haben, um die sie nicht betteln gehen müssen. - Das muss man ja auch noch dazusagen: um die sie nicht betteln gehen müssen. Das ist ein Punkt, bei dem man eine ganze Menge machen kann. Wir alle sind dafür, dass man den Faktor Arbeit in der Steuerpolitik entsprechend entlastet. Aber mit Mindereinnahmen bei den Gemeinden wird das, da kann man fragen, wen man will, auch den Kollegen Mödlhammer, nicht funktionieren; außer um den Preis deutlicher Rückgänge in den Investitionen der Gemeinden selbst. Daher sage ich: Ja, setzen wir uns hin, machen wir einen Gesamtplan, wie man weitergeht nach dem ersten Schritt der Steuerreform, der Entlastung der Konsumenten, wie man so im weitesten Sinn sagen kann. Das hat ja sehr gut funktioniert, das ist ja gar keine Frage. Wenn man sich heute die Zahlen aus dem Finanzministerium und auch die von Wirtschaftsinstituten anschaut, dann ist ein erheblicher Teil dessen, was wir an Mehrwachstum haben, darauf zurückzuführen, dass die Steuerreform entsprechend gegriffen und sich niedergeschlagen hat. Aber jetzt geht es in einem nächsten Schritt mit Sicherheit darum, dass man ein bisschen daran erinnert, dass Steuern steuern heißt. Daher muss man überlegen, wie eine gerechte Aufteilung etwa zwischen dem Dienstleistungsbereich und dem produzierenden Bereich bei den Steuereinnahmen gemacht wird. Das ist ein Punkt, dem man sich unterziehen muss. Das werden wir nicht hier in Wien allein lösen können. Die Vergnügungssteuer ist ein netter Nebenaspekt, über den man sich lustig machen kann, oder auch nicht, je nachdem. Aber die wirkliche Wirtschaftslösung ist das nicht. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Margulies. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Es wäre ja sehr verlockend, in den Steuerdiskurs einzusteigen, insbesondere da wir GRÜNEN immer der Meinung sind, dass man die Lohn- und Einkommensteuern senken, dafür die Vermögenssteuer endlich erhöhen sollte, im Sinne der Steuergerechtigkeit. Ich würde aber gerne auf die ursprüngliche Frage im Sinne von Überregulierungen und Regulierungen zurückkommen. Es ist tatsächlich so, dass ein wesentlicher Teil der Regulierungen und Überregulierungen eigentlich auf Bundesebene erfolgt und in Wien bestenfalls umzusetzen ist. In diesem Sinn meine Frage: Ist Ihnen bekannt, wird gegenwärtig auf Bundesebene, auch auf Initiative der Wirtschaftskammer, an einer Entschlackung der Gewerbeordnung gearbeitet, damit es endlich zu einer Deregulierung in diesem Bereich kommt, denn schließlich stellt die ÖVP seit Jahrzehnten den Wirtschaftsminister, die Wirtschaftskammer ist sowieso schwarz dominiert? Wissen Sie etwas davon, dass auf dieser Ebene gearbeitet wird? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Na ja, ich weiß, wenn man so will, genug davon, und das seit ungefähr 25 Jahren. Aber ich bin zuversichtlich, ein Optimist lebt bekanntlich besser als ein Pessimist. Ich bin völlig zuversichtlich, dass man sagen kann, gut Ding braucht Weile. Das Ding muss dann aber verdammt gut sein am Ende des Tages. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Baron. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Karl Baron (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Die Attraktivität Wiens als Wirtschaftsstandort hat in den letzten Jahren deutlich verloren. Da ist es natürlich wichtig, dass wir Bürokratieabbau betreiben und diverse Steuersenkungen durchführen, aber ich denke, die Lohnnebenkosten sind das Hauptkriterium, warum Betriebe abgehalten werden, in Wien ihren Sitz zu halten. Herr Landeshauptmann, was gedenken Sie dagegen zu tun beziehungsweise welche Vorteile wollen Sie Betrieben, die sich in Wien niederlassen wollen, bieten, um diesen Nachteil der hohen Lohnnebenkosten auszugleichen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Die Lohnnebenkosten sind in einem erheblichen Ausmaß nicht Angelegenheit im Wirkungsbereich der Gemeinde Wien. Der Hauptanteil davon ist die Krankenkasse, und da wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Diskussion, gerade von Ihrer Fraktion her, wenn Sie meinen, dass man die Krankenkassenzahlungen entsprechend senken sollte. Viel Spaß dabei! Was wir machen, das ist gar nicht so wirkungslos, denn einiges über 50 Prozent internationaler Wirtschaftsinvestitionen, die in Österreich getätigt werden, werden in Wien getätigt. 48 Prozent etwa in den anderen Bundesländern zusammen. Daher denke ich, wir können nicht alles falsch machen, es kann nicht alles völlig daneben sein, was wir tun, denn zweifelsohne stellen wir nach wie vor eine hohe Attraktivität bei der Betriebsansiedlung, auch bei Start-ups und ähnlichen Einrichtungen dar. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage wurde zurückgezogen. Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP - 01683-2016/0001 - KVP/LM), die von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (Das Land Wien steht wie der Bund und die anderen Bundesländer vor großen Reformnotwendigkeiten in der Verwaltung. Zudem stehen die Finanzausgleichsverhandlungen an. Beim "Paktum Finanzausgleich 2008" haben die Vertreter des Landes Wien klar die Umsetzung einer Verwaltungsreform zugesagt, darunter expressis verbis auch die "finanziell gleichwertige Umsetzung der Pensionsreform". Praktisch alle Bundesländer bis auf Wien sind diesen Weg gegangen. Wann wird nun Wien eine der Beamtenpensionsreform des Bundes gleichwertige Landesbeamtenpensionsreform endlich umsetzen?) Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bewundere Ihre Kreativität, denn wie Sie immer versuchen, durch welche Türe auch immer, in das Haus der Diskussion zum Wiener Pensionssystem zu gelangen, nötigt mir wirkliche Bewunderung ab. Das ist großartig! Ich fürchte sehr, die Kreativität meiner Antworten kann bei Weitem nicht mit der Kreativität Ihrer Fragestellungen mithalten. Aber damit werden wir beide leben müssen, mehr oder weniger gut. Daher darf ich zum wiederholten Male festhalten, dass sich Wien mit seiner Pensionsreform bewusst für eine Reform mit sozialem Augenmaß entschieden hat. Dabei wurden, wie wir hier auch schon mehrmals erörtert haben, die Eckpunkte der Pensionsreform des Bundes, und zwar ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren, eine 40-jährige Durchrechnung sowie die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 45 Jahren, umgesetzt. Wien hat aber besonderen Wert auf die soziale Ausgewogenheit der Regelungen gelegt. So wurde insbesondere die Situation von Frauen mit Kindern oder sonstigen Betreuungspflichten selbstverständlich entsprechend berücksichtigt. Mit dieser sozialpartnerschaftlich ausverhandelten Wiener Pensionsreform hat Wien ein langfristig finanzierbares und sozial ausgewogenes Pensionsrecht geschaffen, auf das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch langfristig vertrauen können. Soweit Sie auf das Paktum 2008 zum Finanzausgleich Bezug nehmen, so ist zu betonen, in Ergänzung zu Ihrem Zitat, dass gleich anschließend auch der Passus "unter Beachtung der unterschiedlichen Strukturen" mitbeschlossen wurde. Dies zeigt, dass eine Umsetzung der Pensionsreform des Bundes durch die Länder offenbar nur unter Beachtung der unterschiedlichen Strukturen möglich und sinnvoll erschienen ist. In dem Zusammenhang ist daher einmal mehr auf die Leistungsvielfalt und die Mitarbeiterinnen- beziehungsweise Mitarbeiterstruktur der Stadt Wien hinzuweisen, die einen Vergleich mit dem Bund oder auch anderen Ländern oder aber Gemeinden kaum zulassen. Insbesondere in Hinblick darauf, dass die Stadt Wien Aufgaben der Gemeinde-, Bezirks- und Landesverwaltung zu besorgen hat sowie maßgeblich Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge erbringt, ist die hiesige Verwaltungsstruktur nicht mit der klassischen Verwaltungsbürokratie des Bundes und der anderen Länder vergleichbar. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Huemer. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! In der Pensionsdebatte ist häufig die Rede von Anhebung des Pensionsalters als Ausweg, um es zukunftssicherer zu machen. Ich halte diesen Weg aktuell nicht für den zielführenden, sondern eher den in Richtung Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters. Da ist noch Luft. Welche Möglichkeiten sehen Sie in diesem Bereich? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Wir stimmen da grundsätzlich völlig überein. Es ist das faktische Pensionsantrittsalter entsprechend an das gesetzliche heranzuführen. Aber auch das hängt von den Strukturen ab. Ein bisschen nur darauf verweisend und ohne redundant zu sein, aber es ist allein der Unterschied in der Akademikerquote von etwa 16 Prozent, die wir in Wien haben und etwa 36 Prozent, die es in der Bundesverwaltung gibt, schon ein Hinweis darauf, dass wir sehr viele Kolleginnen und Kollegen in der Stadt beschäftigt haben, die sich mit den Bereichen realer, menschennaher Dienstleistungen beschäftigen: der Wasserversorgung, der Müllabfuhr, dem Kanal und vielen anderen Bereichen, die wir hier in der Stadt haben - das ganze Gesundheitswesen beispielsweise. Es ist daher für uns sehr wichtig, diese Struktur dabei entsprechend zu berücksichtigen. Es ist nicht nur Schichtarbeit eine Schwerarbeit, es gibt auch andere Formen der Schwerarbeit, und auch das ist dabei zu berücksichtigen, wenn man über diese Frage Pensionsantrittsalteranhebung spricht. Aber auch die Heranführung des De-facto-Pensionsantrittsalters an das gesetzliche Pensionsantrittsalter ist im hohen Ausmaß eine soziale Frage und ist daher sehr differenziert - selbstverständlich unter Bewahrung der Stadtfinanzen - durchzuführen. Um das bemühen wir uns in der täglichen Arbeit sehr. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schütz. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landeshauptmann! Die nicht bundeskonforme Umsetzung dieser Reform kostet den Steuerzahler in etwa 350 Millionen EUR bis zum Jahr 2042. Wir pensionieren in der Stadt Wien von Amts wegen in etwa zwischen 550 und 750 Beamte jedes Jahr auf Grund eben von Krankheit oder jetzt erstmalig auch wegen einer Organisationsänderung, mehr Pensionierungen auf einen Schlag als im gesamten Jahr. Meine Frage ist daher: Welche Auswirkungen haben diese vielen Pensionierungen von Amts wegen auf das gesamte Pensionssystem? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Offen gestanden kaum eine, denn wenn ich den Vergleich heranziehe, den Sie schon gemacht haben, etwa bei den Stadtwerken, so haben wir rund 80.000 Mitarbeiter, von denen etwa 500 bis 750 über diesen Weg pensioniert werden. Ich darf an die Pensionierungen erinnern, die von Amts wegen auf Grund von Organisationsänderungen etwa im Innenministerium durchgeführt worden sind; damals war ein Vielfaches an MitarbeiterInnen davon betroffen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Ich möchte hier auch nochmal nachfassen bei der Frage der Frühpensionierungen im Bereich der Wiener Stadtwerke, nämlich die Bestimmung § 68a der Wiener Dienstordnung, wonach Frühpensionierungen ab dem Alter von 55 Jahren möglich sind, wenn die Dienste am Ort nicht mehr gebraucht werden. Sehen Sie diese Bestimmung so noch zeitgemäß mit dem Alter von 55, nachdem die Menschen immer älter werden und immer länger auch gesund arbeiten können? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Darüber kann man diskutieren, das ist ja zweifelsohne keine Frage. Unmittelbar nach der Abschaffung auf Bundesebene können wir bei uns auch darüber diskutieren. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Danke für die Antwort, danke für Ihre Worte zum Thema Kreativität. Ich werde mich weiter bemühen (Beifall bei der ÖVP.) und möchte daher meiner Zusatzfrage auch nicht die Zielrichtung Reform des Wiener Pensionssystems geben, sondern Finanzausgleich. Ich glaube auch, dass beim Finanzausgleich Kreativität gefragt sein könnte, denn es gibt eine Vereinbarung, das Paktum 2008, in dem sich Länder und Bund verpflichtet haben, in etwa gleichwertige Pensionsregeln zu schaffen. Das ist nun im Fall Wien nicht ganz passiert, und deshalb könnte das zu Nachteilen beim Finanzausgleich für Wien führen. Ich frage Sie daher: Wie werden Sie versuchen, beim Finanzausgleich solche Nachteile für Wien hintanzuhalten? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Na, das ist ja wohl sehr einfach, und gerade für einen Anwalt muss das ja besonders einfach sein, der gewohnt ist, Sätze auch nach dem Beistrich zu lesen, nämlich den zweiten Teil, den ich Ihnen vorhin ja auch entsprechend zitiert habe. Wenn man den Satz als Ganzes nimmt, dann wird das bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen für Wien keinerlei Schwierigkeiten machen. Außerdem brauche ich das Ihnen nicht zu erklären, Finanzausgleichsverhandlungen laufen völlig anders, nicht nach dem von Ihnen jetzt zitierten Schema. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 02048-2016/0001 - KNE/LM), die von Abg. Christoph Wiederkehr gestellt und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. [Insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung (aber auch bei der Umgestaltung der Mariahilfer Straße) wurden in der Vergangenheit bereits öfters Bürger_innenbefragungen auf Bezirksebene abgehalten. Die betreffenden Bezirksvorsteher_innen agierten hierbei de facto im rechtsfreien Raum, da eine Volksbefragung auf Bezirksebene in der Wiener Stadtverfassung nicht vorgesehen ist. Zwar kann eine Volksbefragung gemäß § 112a WStV lokal eingegrenzt werden, diese kann jedoch nur betreffend Angelegenheiten im Wirkungsbereich der Gemeinde abgehalten werden und bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates (oder muss von 5 % der Wahlberechtigten verlangt werden). Wie stehen Sie zur Einführung eines rechtlichen Rahmens für Volksbefragungen auf Bezirksebene, die durch die Bezirke selbst initiiert werden können?] Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter! Zunächst darf ich festhalten, dass der Durchführung von bezirksweisen Befragungen beziehungsweise Umfragen, soweit es sich dabei lediglich um Meinungsumfragen handelt, die der politischen Orientierung dienen, weder die Bundesverfassung noch die Wiener Stadtverfassung entgegenstehen. Das Ergebnis einer derartigen Umfrage beziehungsweise Befragung ist freilich rechtlich nicht bindend. Die von Ihnen angesprochene Einführung eines rechtlichen Rahmens für Volksbefragungen auf Bezirksebene, der über eine solche Befragung hinausgeht, stünde nach Ansicht von Rechtsexpertinnen und -experten allerdings in einem gewissen Spannungsverhältnis mit dem verfassungsrechtlichen Effizienzprinzip und den bestehenden Befugnissen des Gemeinderates, für einen bestimmten Teil des Stadtgebietes, sohin auch für einen Bezirk, eine Volksbefragung anzuordnen. Hier wird die Gefahr einer Zuständigkeitskonkurrenz gesehen, die der in der Wiener Stadtverfassung verankerten und sich auch aus der Bundesverfassung ergebenden Stellung des Gemeinderates als oberstes Organ der Gemeinde zuwiderlaufen könnte. Auch ist auf Art. 117 Abs. 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes hinzuweisen, wonach die Landesgesetzgebung in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde die unmittelbare Teilnahme und Mitwirkung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten vorsehen kann. Bekanntermaßen sind in Wien auf Bezirksebene auch Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt. Daher wäre laut hiesigen Expertenmeinungen bei der Einführung einer Volksbefragung auf Bezirksebene durch die Bezirke auch dieses Spannungsfeld zu lösen. Warum ich Ihnen das erzähle? - Es ist ein durchaus exemplarischer, nicht vollzähliger Hinweis darauf, welche Rechtsdiskussionen in dem Zusammenhang geführt werden. Nichtsdestotrotz haben die beiden Regierungsparteien - in ihrer Regierungsvereinbarung nachzulesen, ich glaube, auf Seite 130 - beschlossen, gemeinsam darüber in strukturierter Form nachzudenken; auch über die Frage eines entsprechenden Rechtsrahmens. Denn natürlich war die Diskussion dazu hinlänglich bekannt, was sich in Zusammenhang mit der Befragung rund um die Mariahilfer Straße abgespielt hat. Das Ganze ist vorläufig eine Diskussion unter und mit Juristen. Ob das am Ende des Tages dann zielführend sein wird, das werden wir sehen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Wir kommen damit zur 1. Zusatzfrage, und diese wird von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Ich glaube, Volksbefragungen, Volksabstimmungen sind etwas Wichtiges, Bezirksdemokratie ist etwas sehr Wichtiges. Dieser Meinung sind nicht nur die NEOS und die ÖVP, sondern auch Rot-Grün. Das steht nämlich im Regierungsübereinkommen; ein großer dicker fetter Punkt: "Bezirksdemokratie stärken" - Wie könnten wir diese besser stärken als mit einem gesetzlichen Rahmen für Volksbefragungen und Volksabstimmungen? Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, wann wird es soweit sein, dass dieses rot-grüne Regierungsübereinkommen in diesem Punkt umgesetzt wird? (Abg. Christian Oxonitsch: Wir haben noch vier, fünf Jahre Zeit!) Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Ich fürchte, ich werde redundant werden müssen, denn ich habe gerade vorhin gesagt: Ja, selbstverständlich sind auch wir dieser Auffassung, aber momentan ist das noch eine Diskussion auf der Ebene der Juristen, das muss ausgeräumt werden. Ich meine, das ist ja nicht so, dass man da jetzt hergehen und sagen kann, dass das lauter Blödsinn ist, was seitens der Juristen vorgetragen wird. So weit würde nicht einmal ich gehen, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass wir schauen wollen, dass wir zu dem Zeitpunkt, zu dem es als nächstes wirksam wird, das heißt in der nächsten Periode, ein gesichertes, neues System haben. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg. Dr. Kickert. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Ich fürchte, mir fehlt die Kreativität des Abg. Ulm, um der Redundanz in diesem Bereich auszuweichen, trotzdem versuche ich, genauso wie Herr Ulm, mein Bestes: Welche Aspekte wären denn aus Ihrer Sicht, jetzt abgesehen von den schon vorher angesprochenen rechtlichen Problematiken, wie zum Beispiel der Zuständigkeitskonkurrenz, die wesentlichsten bei der Einführung - und jetzt versuche ich, das Feld breiter zu machen, weg von nur den Befragungen - von mehr demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten, Mitwirkungsmöglichkeiten auf der Bezirksebene? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Na ja, ich kann mir am Ende des Tages schon vorstellen, dass Bezirke selbst - egal, in welcher Form, ob das der Vorsteher zu machen hat oder ob das die Bezirksvertretung zu beschließen hat - auch solche Befragungen beschließen können. Ich beeile mich hinzuzufügen, wenn dies natürlich auch möglich ist; wobei man, wenn es rechtlich nicht möglich ist, eben einen Rechtsrahmen schaffen könnte, der dies entsprechend ermöglicht. Ich sehe kein Argument, kein wirklich politisches Argument, das dem widersprechen würde. Aber was mir noch mehr, eigentlich persönlich, nahegeht, ist, dass man in den realen Lebensbereichen der Menschen, in der Gestaltung des Wohnumfeldes, nicht nur jetzt in Hinblick auf die Fragen etwa von Verkehrsanbindungen oder ähnlichen Dingen, sehr viel stärker partizipativ vorgehen sollte, auch bei dem, was man als Attraktivität, als Schönheit bezeichnet. Das klingt jetzt ein bisschen komisch und ein bisschen pathetisch, aber ich denke, wenn man ein bisschen ins Realleben der Menschen hineinhört, dann klingt das schon weitaus weniger pathetisch und geht schon sehr viel mehr in die Richtung dessen, was die Leute tatsächlich interessiert. Das ist meistens nicht so hoch angesiedelt, wie wir gelegentlich glauben. Es interessiert sie ihre Lebensumwelt, und ich denke, das ist gut so. Und ich denke, dass man dem auch Rechnung tragen sollte. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Kowarik. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Landeshauptmann! Danke für Ihre Stellungnahme. Sicher, es ist ein interessantes Spannungsverhältnis, das Sie da aufgezeigt haben, und wir werden interessiert beobachten, wie sich da die Juristen - Kollege Ulm und ich sind auch Juristen - entscheiden und was dabei herauskommt. Vielleicht ein Hinweis dazu: Die NEOS haben in ihrer Anfrage festgestellt, dass die Volksbefragung gemäß § 112a Wiener Stadtverfassung derzeit nur betreffend Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde abgehalten werden kann. - Das "nur" halte ich für überflüssig, es geht gar nicht anders. Wir können nicht als Landesgesetzgeber den Wirkungsbereich des Bundes der Bevölkerung zur Entscheidung oder zur Befragung übertragen; das wird nicht funktionieren. Warum sage ich das? - Weil das vielleicht auch ein Lösungsansatz dafür wäre, wie das auf Bezirksebene geht. Auch auf Bezirksebene könnte man diese Befragung meiner Meinung nach nur dann verfassungskonform umsetzen, wenn es nur den Wirkungsbereich des Bezirkes betrifft, wenn man es so will, der ja auch im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde angesiedelt ist, und wenn man eben nur die Dinge zur Befragung zur Verfügung stellt, die den Bezirk betreffen. Das wäre, glaube ich, durchaus eine Möglichkeit, das verfassungskonform zu gestalten. Ich darf dem Herrn Landeshauptmann auch noch aushelfen bei der Beantwortung der Anfrage des Herrn Dr. Ulm: Im Regierungsübereinkommen - von Ihnen schon zitiert - steht drin, dass diese Arbeitsgruppe eingesetzt wird, und diese soll bis Mitte 2017 Vorschläge erarbeiten. Da werden wir wahrscheinlich beide sehr aufmerksam sein und Mitte 2017 vielleicht wieder eine Anfrage stellen. Meine Frage, es ist ja Fragestunde und nicht ... Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Ich wollte Sie gerade darauf hinweisen, freundlicherweise. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (fortsetzend): Ich darf Sie fragen, ich komme auch auf das Regierungsübereinkommen zurück, da steht auch drin beim Kapitel "Demokratie weiterentwickeln", ich darf zitieren: "Daher vereinbaren wir einen Runden Tisch zur Demokratiereform. Zur Weiterentwicklung der Demokratie in Wien soll ein großer, vielfältig besetzter Runder Tisch einberufen werden, Auftakt mit Enquete." - Meine Frage an Sie: Wann gibt es diesen Runden Tisch, wann gibt es die Enquete, und wer darf daran teilnehmen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Die Frage ist leicht zu beantworten: Wenn Sie sich entscheiden, dass Sie das wollen, denn selbstverständlich sollen ja alle im Gemeinderat oder im Landtag vertretenen Parteien daran teilnehmen sowie auch zu ladende Experten. Ich darf Ihnen versichern, ich bin dann sicher nicht dabei, denn in welcher Funktion? - Als Experte sicher nicht, vielleicht als Beobachter oder so irgendetwas. Normalerweise bin ich ja über Einleitungen zu Fragen nicht so rasend erfreut, diesmal schon, denn ich denke, das ist ein verfolgungswerter Hinweis, den Sie hier in Hinblick auf die Befragungen auf Bezirksebene gegeben haben. Ich habe das gespeichert, ja, das könnte uns weiterbringen, ich bedanke mich dafür. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Sehr geehrter Landeshauptmann. Erlauben Sie mir nur einen kurzen Rückgriff auf die vorige Frage meinerseits betreffend Frühpensionierung. Ich habe gerade im Bundesbeamtendienstrechtsgesetz nachgesehen, dort ist die Frühpensionierung nach diesem Tatbestand mit 61,5 Jahren möglich. Das heißt, das wäre schon ein großer Fortschritt, den wir auch auf Wiener Ebene gehen könnten, es sind immerhin sechseinhalb Jahre Unterschied. Aber nun zur aktuellen Frage nach der direkten Demokratie und der Stärkung der direkten Demokratie: Da sind mir vor allem Volksbefragungen und Volksbegehren ein großes Anliegen. Es gab in Wien noch kein einziges erfolgreiches Volksbegehren, das liegt unter anderem daran, dass die Hürde enorm hoch ist. Mit 5 Prozent der Wahlberechtigten ist die Hürde weitaus höher als auf Bundesebene. Hier ist meine Frage, ob man hier nicht auch andenken könnte, die Hürden im Bereich Volksbefragungen, Volksbegehren zu senken, damit diese auch realistisch umsetzbar sind. Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Häupl: Herr Abgeordneter, wenn Sie das in diesen Diskurs neuerlich einbringen - also Sie zum ersten Mal, aber andere neuerlich -, dann wird sowieso darüber diskutiert werden müssen. Das ist gar keine Frage, das hängt ja gar nicht von mir ab, ich habe das ja dann nicht zuzulassen oder abzulehnen. Aber noch eine winzige Anmerkung aus der Realität zu dem, was Sie jetzt vom Bund zitiert haben: Wissen Sie, wie alt der General der Wiener Polizei und der General der Gendarmarie gewesen sind, als sie pensioniert worden sind auf Grund von Organisationsänderungen? - Sie waren knapp über 40. Und da, das sage ich ganz ehrlich, braucht mir niemand etwas zu erzählen von einer rein technokratischen Frage, dass Organisationsreformen zu Pensionierungen führen, sondern es ist eine ausschließlich politische Frage, ganz offensichtlich, und so bewerte ich es auch. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Wir kommen damit zur 6. und letzten Anfrage (FSP - 02045-2016/0001 - KVP/LM) des heutigen Landtages, die von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt wird und an die Frau Amtsführende Landesrätin der Geschäftsgruppe Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet ist. (Die jüngsten frühzeitigen Massenruhestandsversetzungen von 798 den Wiener Stadtwerken zugewiesenen Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Wien aus organisatorischen Gründen basieren auf einer umstrittenen gesetzlichen Bestimmung der Dienstordnung 1994, konkret auf § 68a Abs. 1 Z 2 DO 1994. Diese Bestimmung gehört abgeschafft, sie ist nicht mehr zu rechtfertigen, weil sie wertvolle Arbeitskraft von arbeitsfähigen und arbeitswilligen Menschen unter 60 Jahren vergeudet, angesichts dringend notwendiger Reformen unseres Pensionssystems ein völlig falsches Signal in Richtung Frühpensionierung sendet und zudem den Wiener Steuerzahlern teuer zu stehen kommt. Werden Sie sich für eine Abschaffung dieser umstrittenen Bestimmung der Wiener Dienstordnung einsetzen? Bitte, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Schönen guten Morgen, auch von meiner Seite! Zu ihrer Frage betreffend die 798 Ruhestandsversetzungen: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Wien diese Ruhestandsversetzungen nicht leichtfertig vorgenommen hat. Die Wiener Stadtwerke haben in sehr enger Abstimmung mit der Belegschaftsvertretung im Rahmen eines Sozialplans ein umfassendes Maßnahmenbündel erstellt. Es wurde sehr intensiv geprüft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beschäftigung halten zu können, um insbesondere organisationsbedingte Ruhestandsversetzungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist es uns auch gelungen, für 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein anderes Aufgabenfeld zu finden, für 798 beamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte letztlich eine andere angemessene Beschäftigungsmöglichkeit nicht gefunden werden, und bei der überwiegenden Mehrheit, nämlich knapp 80 Prozent der Beamtinnen und Beamten, die in diesen vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden, handelt es sich um Personen, die seit mehr als 40 Jahren schwere Nacht-, Schicht- und Störungsarbeiten sowie Außendienst im Dienst der Stadt Wien und der Wiener Stadtwerke ausgeübt haben. Die Pensionszahlungen für die 798 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend der bestehenden Gesetzeslage, nach dem Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetz, von den Wiener Stadtwerken zu tragen. Sie sind daher aus deren Gewinn zu finanzieren, weshalb keine finanziellen Folgen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstehen. Abschließend möchte ich anmerken, dass über Änderungen in der Dienstordnung jederzeit nachgedacht werden kann. Ich möchte aber grundsätzlich darauf hinweisen, dass wir in Wien die Tradition der SozialpartnerInnenschaft hochhalten und solche Überlegungen im Rahmen der Sozialpartnerschaft stattfinden. Des Weiteren sind wir noch mitten im Prozess des Wiener Dienstrechts- und Besoldungssystems, nämlich der Reform zu diesen beiden Punkten; und den Ergebnissen dieses Prozesses möchte ich nicht vorgreifen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Für das Protokoll und für Sie zur Information: Herr Abg. Damnjanovic ist von 11 bis 13.30 Uhr entschuldigt. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schütz. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Frau Stadträtin! Wir hatten ja schon im letzten Gemeinderat eine ähnliche Zusatzfrage. Es hat bis dato immer nur eine kleinere Anzahl an Organisationsänderungen gegeben, und wir haben jetzt bei der letzten eben diese erste große Organisationsänderung, die 798 Beamte betroffen hat, von denen man sicher einige im Magistrat der Stadt Wien auf Grund ihrer Aufgabenvielfältigkeit und ihres Wissens und Könnens gut verwenden hätte können. Ich möchte hier betonen, dass natürlich jeder Mitarbeiter ein Verlust ist, der zu früh geht, weil seine Erfahrung wertvoll ist, aber auf Grund dieses Zuweisungsgesetzes, das Sie jetzt auch schon erwähnt haben, konnten die Mitarbeiter im Magistrat nicht anderwärtig verwendet werden. Nun zu meiner Frage: Frau Stadträtin, was werden Sie konkret unternehmen, damit Beamte ausgegliederter Unternehmungen im Falle einer zukünftigen Organisationsänderung im Magistrat weiterverwendet werden können? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Ich muss Sie korrigieren, das ist nicht die erste große Organisationsänderung, sondern gerade auch im Zusammenhang mit dem Geriatriekonzept für die Stadt Wien gab es damals im Pflegebereich mit der Organisationsänderung viele Ruhestandsversetzungen. Ich denke, dieses Instrument ist ein gutes und richtiges Instrument als Managementinstrument. Dass es nicht überstrapaziert werden darf, da sind wir uns alle miteinander einig. Ich habe auch in meiner Anfragebeantwortung extra darauf hingewiesen, dass es sich auch die Wiener Stadtwerke selbstverständlich nicht leicht gemacht haben. Ich war vom Sozialplan, der hier ausverhandelt wurde, insofern sehr beeindruckt, weil hier wirklich mit einem sozialen Augenmaß vorgegangen wurde. Das hat ja gestern auch schon der Herr Bürgermeister betont, und das möchte ich heute noch einmal wiederholen. In der Privatwirtschaft geht man mit solchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz anders um. Was jetzt sozusagen die Verwendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrifft, die an einem Platz in einer Position nicht mehr gebraucht werden: Was kann man mit denen machen? Dafür gibt es in der Stadt den sogenannten Jobmarkt, wo wir eine interne Arbeitsmarktbörse haben, so kann man es eigentlich formulieren. Ich dränge sehr darauf, dass auch alle Organisationseinheiten der Stadt von diesem internen Jobmarkt auch entsprechend Gebrauch machen. Nicht zuletzt bei den 60 ist es uns eben gelungen, die eine oder andere Mitarbeiterin in eine andere Verwendung in der Stadt zu bringen. Das ist gut und richtig so. Was wir mit diesem Jobmarkt noch zusätzlich verbinden, sind Aus- und Weiterbildungsangebote. Zum Teil machen wir sie selbst über die Verwaltungsakademie, zum Teil machen wir sie in einer engen Abstimmung und Kooperation mit dem Wiener ArbeiternehmerInnen Förderungsfonds. Worum es beim Jobmarkt noch geht, ist, natürlich ganz stark auf das Asset sozusagen zu setzen, das Sie jetzt selbst gerade angesprochen haben, nämlich auf die Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem wir ein Wissensmanagement aufgesetzt haben, das uns ermöglicht, diese Erfahrungen auch entsprechend dann auf einem neuen Arbeitsplatz zu verwerten. Der Arbeitsmarkt in Wien, in der Stadt Wien, ist ein großer, denn, wenn wir auch die ausgegliederten Bereiche dazurechnen, reden wir hier von knapp 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Präsident Prof. Harry Kopietz: Die nächste und letzte Zusatzfrage stellt der Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Stadträtin, wir hätten diese 798 Mitarbeiter im Magistrat sehr gut gebrauchen können, zum Beispiel bei der MA 35, das war gestern Thema, der Bericht des Stadtrechnungshofausschusses, dort gibt es einen eklatanten Personalmangel, dort gibt es verheerende Zustände. Auch in anderen Magistratsabteilungen könnten wir die Personen gut brauchen. Das sind nicht nur Schwerarbeiter, das sind Kanzleikräfte, das sind Telefonisten, das sind Juristen. Man weiß seit vielen Jahren, dass dort bei den Stadtwerken Personal frei wird, und man hat das Zuweisungsgesetz nicht geändert. Man hat es nicht geändert, weil der politische Wille nicht da war. Mit dem entsprechenden politischen Willen könnten wir diese Mitarbeiter sehr gut im Magistrat verwenden, denn der Beamte genießt ja nur Kündigungsschutz, aber keinen Versetzungsschutz. Sehr geehrte Frau Stadträtin, warum haben Sie sich nicht dafür eingesetzt, dass die politischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese knapp 800 Mitarbeiter weiter im Magistrat beschäftigt werden können? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sie liegen hier einem Irrtum auf. Es ist nicht so, dass es 798 freie Arbeitsplätze in der Stadt Wien gibt. Wenn Sie hier den Vergleich mit der MA 35 ziehen, dann muss ich auch hier sagen, dass Sie irren, denn Sie beziehen sich auf einen Stadtrechnungshofbericht über die Jahre 2008 und 2013. Wir haben die MA 35 im Stadtrechnungshofausschuss im vergangenen Frühling 2015 diskutiert. Alle 38 Maßnahmen, die dort empfohlen wurden, sind mittlerweile in der MA 35 umgesetzt, und es gibt 100 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Magistratsabteilung 35. Das nur zur Information, damit wir auch hier im Protokoll festgehalten haben, dass Sie hier auf eine Situation replizieren, die im Jahr 2013 so war und mittlerweile im Jahr 2016 auch gut behoben werden konnte. Auch das Beschwerdemanagement haben wir gestern bei der Debatte zum Stadtrechnungshofakt besprochen, es gibt dort um 75 Prozent weniger Beschwerdefälle, die MA 35 ist also gut aufgesetzt. Zu Ihrer Frage - was können wir tun? - ist zu sagen, dass wir, das habe ich ja gerade in der Beantwortung an die Abg. Schütz dargestellt, einen internen Jobmarkt haben. Ich glaube, dass das das richtige Instrument ist. Wovon ich politisch überzeugt bin, und das ist jetzt meine politische Überzeugung, ist, dass die Möglichkeit eines Sozialplans, die wir eingeräumt haben, die ganz, ganz richtige Möglichkeit ist. Es geht hier bei diesem Sozialplan um eine sozialpartnerschaftliche Vereinbarung, die wurde mit sozialem Augenmaß sozusagen wirklich gut bewältigt. Der Sozialplan ist uns dann vorgelegt worden, und wir haben ihn auf Grund unserer Instrumentarien in der Stadt, in der Personalkommission noch einmal diskutiert. Ich habe aber hohen Respekt vor einer sozialpartnerschaftlichen Vereinbarung, und die gilt es, für uns auch entsprechend einzuhalten. Das ist gut und richtig. Wie wir in Zukunft bei der Organisationsänderung vorgehen, was zum Beispiel das Thema Alter betrifft, über das können wir gerne diskutieren. Aber da habe ich in meiner Anfragebeantwortung schon gesagt, dass wir gerade eine Dienstrechts- und Besoldungsreform machen. Im Zuge dieser Reform wird auch das ein Thema in der sozialpartnerschaftlichen Ausverhandlung sein, denn zu dieser Sozialpartnerschaft stehen wir. Danke. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Landesrätin. Die Fragestunde ist damit beendet. Wir kommen zur Aktuellen Stunde. Die hat der Klub der Wiener Freiheitlichen mit dem Thema "Schluss mit Schlampereien, möglicher Manipulation und Ergebnisverzerrungen - Reform des Wiener (Brief-)Wahlrechtes!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte daher den Erstredner, Herrn Abg. Nepp, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, zehn Minuten Redezeit. Bitte. Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Die Demokratie, meine Damen und Herren, ist das höchste Gut in unserem Staat, und die Demokratie setzt sich auch aus dem Wahlrecht zusammen und hat auch mit dem Wahlrecht eine starke Verbindung, denn ein Wahlrecht sollte fair sein, es sollte gerecht sein. Andererseits sollten sich aber auch Menschen sicher sein, dass jede Stimme, die sie abgeben, so gezählt wird, wie sie auch abgegeben wurde. Das ist leider in Wien nicht gewährleistet, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Es wird immer deutlicher, dass es da zu Schlampereien, zu Fehlern kommt, vor allem bei der Auszählung von Briefwahlstimmen, die auch von Jahr zu Jahr immer mehr werden. Pleiten, Pech und Pannen, könnte man dazu sagen, seit der Einführung dieser Briefwahl für alle im Jahr 2007. Auch die Reform, die damals im Jahr 2010 beschlossen wurde, hat eigentlich nicht viel geholfen und konnte auch nicht bewegen. Bis heute, heute ist der 30. Juni 2016, hat man dieses briefwahlanfällige oder fehleranfällige System nicht saniert, nicht reformiert. Da sagen wir von der FPÖ auch klipp und klar: Dieser von der SPÖ gewollte Stillstand, diese rote Blockade zum Machterhalt, die gehört aufgebrochen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Früher gab es ja vor allem auch bei den GRÜNEN den einen oder anderen Kämpfer für ein faires und gerechtes Wahlrecht. Der Herr Margulies war ja da ein Vorkämpfer, als die Wiener GRÜNEN noch nicht in der Stadtregierung saßen. Sie haben auch selber, Herr Margulies, 2010 Wahlmanipulation geortet. Ich darf dazu nur aus dem "Standard" zitieren, wo Sie am 11. Oktober sagen, für Wien witterten die GRÜNEN schon im Vorfeld der Wahl Möglichkeiten zur Manipulation. Wie GR Martin Margulies am Beispiel seiner schwer dementen Großmutter erfuhr, bestellten städtische Pflegeheime und Geriatriezentren offenbar ohne Wissen von Patienten und Angehörigen Wahlkarten. Zudem sei es üblich, dass Pflegepersonal die Wahlzettel auch ausfülle, weil die Patienten dazu vielfach nicht mehr in der Lage seien. Letzteres ist freilich schon bekannt, seit es fliegende Wahlkommissionen gibt. Damals hat sich der Herr Margulies noch aufgeregt. Heute, wenn er im System drinnen ist ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das hat sich geändert! - Ruf bei der FPÖ: Nein!) Herr Margulies, jetzt sind Sie Dritter Präsident. Jetzt, wo es noch immer Fehleranfälligkeiten gibt, wo sogar der VfGH das im 2. Bezirk, in der Leopoldstadt, aufgehoben hat, wo die Bezirksvertretungswahl ja wiederholt werden muss, gibt es von Ihnen kein Wörtchen mehr, hier sind Sie still. Sie haben einfach Ihre Prinzipien da einmal der roten Macht und dem roten Machterhalt geopfert, und das ist schändlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Faktum ist, dass der VfGH die Wahl aufgehoben hat, nachdem wir diese Wahlanfechtung eingebracht haben, dass es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, dass es zu Schlampereien gekommen ist, wo es zuerst zu wenig Stimmen gab, dann am Schluss zu viel, ich glaube, um 21 oder 23 Stimmen waren es am Schluss zu viel, wo auch der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, es gibt hier eine Rechtswidrigkeit, und die Wahlen hätten anders ausgehen können. Aber, solange die GRÜNEN hier mit einem Bezirksvorsteher-Stellvertreter partizipieren, wollen Sie anscheinend von einem fairen und rechten Wahlrecht nichts wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Die Briefwahl in dieser Form ist fehleranfällig, sie bietet Spielraum für Manipulation, Unregelmäßigkeiten sind möglich, darum, muss ich auch ehrlich sagen, freue ich mich auch nur bedingt über diese Wahlwiederholung im 2. Bezirk, weil ich der Meinung bin, dass man eigentlich grundsätzlich in Österreich davon ausgehen sollte, dass es eine gerechte Wahl gibt, dass jede Stimme auch so gezählt wird, wie sie abgegeben wurde, und dass es eben nicht, wie vielleicht in anderen Städten oder Staaten, mit denen wir uns nicht vergleichen wollen, zu Wahlmanipulationen kommen kann. Leider, muss man sagen, bin ich hier eines Besseren belehrt worden, der VfGH hat ja diese Befürchtungen leider bestätigt, und man muss auch hier in aller Deutlichkeit sagen, es ist echt eine Schande für Österreich und echt eine Schande für Wien, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Denn anders als vielleicht der Genosse Kern oder die GRÜNEN-Chefin Glawischnig, halte ich den Staat Österreich nicht für eine Bananenrepublik, nicht für einen Schurkenstaat, und deswegen fordern wir Freiheitlichen, und fordere ich auch hier, eine ehestmögliche Abschaffung der Briefwahl, um den Wählern wieder das Vertrauen in die Demokratie zu geben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Es wäre auch die Einführung eines zentralen Wählerregisters notwendig, um eben auch den Wählern den Urnengang deutlich zu erleichtern, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe auch davon aus, dass es auch in Ihrem Sinne ist, der Demokratie und ihrem relativ guten Ruf Rechnung zu tragen, und wir sollten hier in Wien damit beginnen, gemeinsam zu arbeiten und gemeinsam dieses fehleranfällige Briefwahlrecht, das Raum für Manipulationen bietet, abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Dass Sie das vielleicht nicht wollen, eine Änderung zu einem fairen Wahlrecht, so, wie wir das ja immer sagen, kann ich nur dahin deuten, dass Sie Machterhalt ausüben wollen, dass Sie kein faires Wahlrecht haben wollen, denn wie wir alle wissen, begünstigt dieses Wahlrecht ja vor allem Großparteien. Kleinere Parteien sind nicht so repräsentativ abgebildet, wie vielleicht das Wahlverhalten am Wahlabend gezeigt hat. Das ist eigentlich eine Farce, dient lediglich dem Machterhalt der SPÖ. Als es einmal die Chance gab, dieses Wahlrecht fair zu gestalten, gab es ja diese Causa Akkilic, wie Sie alle wissen, wo dann der 50. Mandatar, nur um einen Antrag zu verhindern, das faire Wahlrecht hier einzuführen, einfach von den Roten, wenn man es nett sagen will, vielleicht abgeworben wurde. Andere, die das böse sagen, sagen, er wurde eingekauft. Da sieht man wieder, dass Sie mit allen Mitteln arbeiten, und das ist erschreckend, wie Sie sich hier an die Macht klammern, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.) Man munkelt ja auch, dass Akkilic ein Comeback in den Reihen der roten Gemeinderäte feiert. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Zur Freude der GRÜNEN!) Ich bin ja gespannt, wie die GRÜNEN dann auf dieses Foul reagieren. Aber nichtsdestotrotz sollten wir alle gemeinsam daran arbeiten, ein faires Wahlrecht einzuführen, nicht immer nur dauernd Lippenbekenntnisse zu tätigen. Ich glaube, zu einem fairen Wahlrecht wurden die ersten Debatten schon in den 80er Jahren begonnen, mit Arbeitskreisen, mit etlichen Gesprächsrunden, dazu gekommen ist es nie. Ich darf auch noch daran erinnern, dass es eine notariell beglaubigte Urkunde aus dem Jahr 2010 gibt, wo sich noch alle Oppositionsparteien verpflichtet haben, dass sie sich, auch wenn Sie in die Regierung kommen, für ein faires und gerechtes Wahlrecht einsetzen. Auch diese notariell beglaubigte Urkunde hat die Frau Vassilakou, die jetzt Vizebürgermeisterin ist, unterschrieben. Sie hat sich nicht daran gehalten, sie ist wortbrüchig geworden. Es gibt eigentlich einen personifizierten Wortbruch hier in diesem Haus, und der heißt Maria Vassilakou, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ) Das Motto muss einfach sein, jede Stimme ist gleich viel wert, Großparteien dürfen hier nicht bevorzugt werden. Wir wurden bevorzugt, auch weil wir schon eine gewisse Größe erreicht haben, aber Sie können sich sicher sein, auch wenn wir weiterwachsen und das nächste Mal auch hier in dieser Stadtregierung sitzen werden, werden wir uns dafür einsetzen, dass es zu diesem fairen Wahlrecht kommt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Zusammenfassend kann man sagen, dass eine freie Wahl das Selbstverständnis einer Demokratie sein soll, deswegen appelliere ich noch einmal an Sie alle hier: Schaffen wir gemeinsam diese fehleranfällige Briefwahl ab und bieten wir Manipulationen und unsauberen Wahlen in Wien keinen Platz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen, und die Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Wiederkehr gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Ich bin in zwei Punkten einer Meinung mit dem Klubobmann Nepp, das ist erstens das Wahlrecht als wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie, und zweitens, dass wirklich jede Stimme gleich viel zählen sollte, das heißt, dass wir in Wien endlich einen Proportionalitätsausgleich brauchen, damit wirklich jede Stimme, egal, in welchem Bezirk sie abgegeben wird, gleich zählt, und hier die Kräfteverhältnisse gleich repräsentiert sind. Aber in anderen Punkten muss ich vehement widersprechen oder mache ich mir Sorgen, denn in der Bevölkerung besteht eine große Unsicherheit bezüglich unseres Wahlsystems, natürlich durch die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Zu Recht!) Und ja, es ist viel Schlamperei geschehen, ja, es ist nicht alles richtig abgelaufen, aber was Sie immer transportieren, dass bewusst manipuliert worden ist, dass bewusst Stimmen falsch gezählt worden sind, davon hat sich noch nichts gezeigt, weder in der Leopoldstadt noch bei den jetzigen Verhandlungen vor dem Verfassungsgerichtshof. (Abg. Dominik Nepp: Es reicht schon die Möglichkeit!) Davon hat sich nichts gezeigt. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Das heißt, Sie befeuern hier ein Gefühl in der Bevölkerung, was weitere Unsicherheit schürt, derweil brauchen wir jetzt eine sachliche Debatte zur Briefwahl. Und die sachliche Debatte ist nicht, zu sagen, wir schaffen die Briefwahl ab. Wenn Sie zum Beispiel irgendwann einmal auf Erasmus fahren, im Ausland sind und wählen wollen, heißt es dann nach der FPÖ: Nein, geht nicht, denn nur die, die dort auch wohnen, können wählen, weil die Briefwahl abgeschafft wird. Das ist ein Schritt in die Vergangenheit. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Dann hätten Sie den FPÖ- Antrag lesen müssen!) Sie wollen 50 Jahre in die Vergangenheit gehen, wegen irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten. (Beifall bei den NEOS. - Unruhe und Zwischenrufe bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Meine Damen und Herren, vor allem der FPÖ, ich darf Sie ersuchen, den Redner reden zu lassen und ihn nicht mit Zwischenrufen zu irritieren versuchen, und vor allen Dingen: Ich höre nichts. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (fortsetzend): Ja, die FPÖ wird schon nervös, da der Verfassungsgerichtshof bald entscheiden wird, aber ist eh verständlich. Aber die Briefwahl abzuschaffen, ist ein vollkommen falscher Ansatz, der vor allem für junge und international orientierte Menschen fragwürdig ist. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was ist mit den Stimmen der Alten, Herr Kollege? Konkrete Reformen!) Aber natürlich werde ich jetzt aufzeigen, was man reformieren muss. Es gibt genug Punkte, wenn Sie sagen, konkrete Reformen. Wir brauchen bundesweit einheitliche Wählerregister für alle Wahlen. Was jetzt nicht sein soll, sind in jedem Bundesland andere Wahlsysteme und andere Wählerevidenzen. Da ist viel zu wenig geschehen, da braucht man einen klaren Abgleich, damit wirklich die Wahlhelfer vor Ort auch direkt mit einem Online-System verbunden sind, wir brauchen mehr Technologisierung und nicht weniger. Das Gesetz für die Briefwahlauszählung ist bestimmt zu kompliziert. Wenn ein Großteil oder sehr, sehr viele Wahlbeihelfer dieses nicht einhalten, muss man schon einmal auch einen Praxistest stellen, muss man fragen, ob das Gesetz, wie es von Bürokraten geschrieben worden ist, wirklich realitätstauglich ist oder ob es nicht vereinfacht werden soll, sodass die Wahlbeihelfer, die ja großteils ehrenamtlich dort sind, nicht auch in die Illegalität kommen. Das heißt, hier brauchen wir eine Vereinfachung des rechtlichen Systems. Die Sperrfrist ist ein weiterer Punkt, der sehr lasch gehandhabt wird. Dass vor der Sperrfrist schon über die APA auch Wahlergebnisse veröffentlicht werden, finde ich sehr, sehr heikel, das sollte man auf jeden Fall verändern. Und ein ganz, ganz wichtiger Punkt für eine Steigerung der Legitimität der Briefwahlstimmen wäre, dass man die Auszählung öffentlich macht. Das gibt es zum Beispiel in Deutschland, dass jede interessierte Bürgerin/jeder interessierte Bürger, auch ohne Wahlbeihelfer zu sein, bei der Auszählung der Briefwahlstimmen und der Wahlkarten hingehen kann und dabei sein kann. Dadurch hätte man zwei positive Effekte. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Waren Sie schon einmal bei einer Auszählung dabei?) Einerseits würden die Wahlbeihelfer sich eher an die Zeiten halten, wann auch ausgezählt werden sollte. Das war ja ein großes Problem, dass viele überfleißig waren und zu früh ausgezählt haben, aber wenn es öffentlich ist und ein Termin bekannt gegeben werden muss, dann hält man sich eher daran, und es würde auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Briefwahl erhöhen. (Beifall bei den NEOS.) Allerdings sehe ich im Bereich bewusster Manipulation, wie Sie es unterstellen, keine Indizien, dass es in diese Richtung gegangen ist. (Abg. Dominik Nepp: Es geht um die mögliche Manipulation!) Wenn die Bundespräsidentenwahl aufgehoben wird, ist es nicht deshalb, weil bewusst manipuliert worden ist und sich jemand gegen den potenziellen Bundespräsidenten Hofer verschworen hat, sondern weil es Unregelmäßigkeiten gab, und das ist ein großer Unterschied. Und das ist amoralisch, wenn Sie so den Kopf schütteln, wenn man über Facebookpages von Strache oder von Hofer bewusst genau diese Ressentiments stärkt, wenn man bewusst die Angst der Bevölkerung intensiviert, dass Wahlmanipulation stattgefunden hat. (Abg. Armin Blind: Sie sind die personifizierte Ahnungslosigkeit!) Das wissen Sie ja genau, dass Sie das machen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ahnungslos!) Das ist bewusste Instrumentalisierung, und da bitte ich Sie im Namen der Demokratie, davon Abstand zu nehmen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Also für den Zwischenruf "ahnungslos", Herr Mag. Kowarik, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Aufregung bei der FPÖ. - Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik und Abg. Armin Blind: Zur Geschäftsordnung!) Na bitte, aber wer von Ihnen beiden zur Geschäftsordnung? Abg. Armin Blind (FPÖ): Ich stehe ja schon da. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ich!) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Beide, gut. Abg. Armin Blind (fortsetzend): Danke für das Wort, Herr Präsident! Also eines muss man schon sagen, Herr Präsident: Der Ordnungsruf dient dazu, die ordnungsgemäße Abführung der Verhandlungen sicherzustellen und nicht dazu, Meinungen, Ansichten oder die Wahrheit zu unterdrücken. (Beifall bei der FPÖ.) Ich gebe eines zu bedenken, und das reißt hier ... (Abg. Erich Valentin: Das ist auch schon wieder ordnungsrufwürdig: Die Wahrheit unterdrücken!) - Herr Kollege, melden Sie sich zu Wort, ich habe nur ... Herr Kollege, wollen Sie rauskommen? Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, die Zeit läuft. Abg. Armin Blind (fortsetzend): Oder wollen Sie zuhören? Sie könnten etwas lernen. Auch Abgeordnete haben Menschenrechte in der Stadt der Menschenrechte. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein Menschenrecht, und es ist ein ganz essentielles Recht in einer Demokratie. Wenn - wir haben es gestern erlebt - Meinungen eingeschränkt werden, nach den Ausführungen des Kollegen Wiederkehr, der gestern seine verfassungsrechtliche Inkompetenz in breitester Weise bewiesen hat, indem er gesagt hat ... (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Unglaublich!) Ich habe das Protokoll, ich habe mir das Protokoll ausheben lassen. Von der Abschaffung von nicht amtsführenden Stadträten in der Steiermark fabuliert hat er, und heute die richtige Einschätzung oder eine Meinung des Kollegen ... Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Zum Schluss, bitte. Abg. Armin Blind (fortsetzend): ... mit einem Ordnungsruf bedacht wird. Da leidet hier der Diskurs. Ich bezweifle, dass dieses Verhalten des Präsidiums von der Geschäftsordnung auch nur rudimentär gedeckt ist. Das ist hier anzumerken. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Meine Damen und Herren, vor allen Dingen meine Damen und Herren auf der Galerie, Sie erleben gerade eine totale Abfolge der Geschäftsordnung mit, das ist alles korrekt. Ich unterbreche die Sitzung für eine Präsidiale. (Die Sitzung wird von 10.25 bis 10.31 Uhr unterbrochen.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich nehme die Sitzung wieder auf. Ich darf Sie ersuchen, die Plätze einzunehmen. Erstens entschuldige ich mich für einen Fehler, der mir passiert ist. In der Fragestunde gibt es keine Frage zur Geschäftsordnung. Dafür entschuldige ich mich, das ist mir passiert. Zweitens möchte ich auch festhalten, dass das Instrumentarium des Ordnungsrufes ein Instrumentarium des Vorsitzes ist, der zu entscheiden hat, wann er einen Ordnungsruf erteilt. Der Ruf zur Ordnung hat Sinn und wird in diesem Landtag auch verwendet, um persönliche Unterstellungen und Beleidigungen hintanzuhalten. Das habe ich getan und dazu stehe ich. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Und was, wenn er willkürlich ist?) - Herr Abg. Jung, Herr Brigadier, alles klar. Das ist Ihre Art zu diskutieren, und es soll so sein. Ich darf den Vorsitz an die Zweite Landtagspräsidentin übergeben. Präsidentin Veronika Matiasek: So, wo sind wir? Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Ulm, ich bitte darum. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich glaube in der Tat, dass die Briefwahl reformbedürftig ist. Ich glaube auch, dass die Wiener Gemeindewahlordnung reformiert werden muss, insbesondere drei Bestimmungen zur Briefwahl. Erstens: Die Auszählung der Briefwahlstimmen soll unbedingt noch am gleichen Abend erfolgen. Es muss möglich sein, die Auszählung noch am Wahltag zustande zu bringen, wenn doch alle Wahlkarten bis 17 Uhr des Wahltages einlangen. Das muss administrierbar sein. Zweitens: Wir haben jetzt in der öffentlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes sehen müssen, dass Wahlgesetze nicht eingehalten werden, nicht richtig vollzogen werden. Damit die richtig vollzogen werden, oder damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die richtig vollzogen werden, müssen sie unmissverständlich abgefasst sein. Ich glaube daher, dass auch der § 80a der Wiener Gemeindewahlordnung reformiert werden muss, dort, wo es um die Zuständigkeit jener Personen geht, die Wahlkarten von außen zu prüfen, die Wahlkarte zu öffnen und dann letztlich die Wahlkuverts zu öffnen haben. Da darf es keine Missverständnismöglichkeiten geben. Drittens: Die Ausstellung von Wahlkarten muss viel strenger gehandhabt werden, als das im Augenblick der Fall ist. Ich habe sowohl bei der letzten Wahl als auch bei der vorletzten Wahl Hinweise aus der Bevölkerung bekommen, dass Wahlkarten im großen Stil organisiert worden sind, und zwar von Personen, die der SPÖ nahestehen, offenbar zum Vorteil der SPÖ, in Pflegeheimen der Stadt Wien und in Migranten-Communities. Sehr geehrte Damen und Herren, ich äußere den nicht unbegründeten Verdacht, dass Wahlkarten für Personen ausgestellt werden, die von der Antragstellung gar nichts wissen, die gar kein Interesse an der Ausstellung von Wahlkarten haben oder die schwer dement sind. Als Zeugen dafür kann ich auch die Chefin der MA 62 aufbieten, die bei der vorletzten Wahl, als es um Sammelbestellungen in Pflegeheimen der Stadt Wien gegangen ist, es auch zugegeben hat. Sie sagt, mit den Sammelbestellungen der Wahlkarten durch die Anstalt ist alles in Ordnung. Das kann ich mir nicht vorstellen. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Welche Wahl war das?) - Die vorletzte Gemeinderatswahl. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) - Jawohl! Herr Kollege Margulies, Sie haben ja auch etwas beigetragen zur Debatte im Jahr 2010, ich kann mich erinnern, auch Sie haben ein Beispiel aus Ihrer Familie gebracht, auf Grund dessen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass für demente Personen Wahlkarten angefordert werden. Und ich kann als weitere Zeugin von den GRÜNEN die Frau Kollegin und ehemalige Verfassungssprecherin Daniela Musiol aufbieten, die sagt oder sagte: "Auf Wiener Märkten werden MigrantInnen von der SPÖ angesprochen, um eine Vollmacht für Wahlkarten zu erhalten". Islamische Vereine würden angegangen werden, die Passnummern ihrer Mitglieder zwecks Wahlkartenantrags herzugeben. Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist zumindest, aber zuallermindest an der Grenze der Legalität. So etwas sollte man keinesfalls tun. Und schuld ist natürlich der § 40 der Wiener Gemeindewahlordnung, der viel zu weich abgefasst ist, denn dort steht tatsächlich, dass es reicht, bei einem schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte die Identität glaubhaft zu machen. Es reicht die bloße Glaubhaftmachung, und die muss nicht einmal persönlich erfolgen, sondern die kann auch durch eine andere Person erfolgen. Das wollen wir nicht. Es kann nicht so sein, dass man einfach die Pass- oder Personalausweisnummer, wie es in § 40 drinnensteht, bekannt gibt, und man kriegt frei Haus an irgendeine Person eine Wahlkarte zugestellt, bei der dann nicht gewährleistet ist, dass der Wahlberechtigte sie in die Hände bekommt, bei der auch nicht gewährleistet ist, dass das Wahlrecht frei und unbeeinflusst ausgeübt wird. Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Reform der Wiener Gemeindewahlordnung und eine Reform der Briefwahl ist mehr als überfällig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Ruf bei der FPÖ: Endlich ein Redner, der Ahnung hat!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Ellensohn zu Wort gemeldet, ich bitte darum. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ahnungsvollen aus der Freiheitlichen Partei ahnen immer weit vor den Wahlen, was nachher passiert. Sie reden ja nicht nachher davon, dass irgendwas schiefgegangen ist, sondern es wird immer schon vorher ausgestrahlt, es wird sicher etwas danebengehen. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Es war ja schon abzusehen!) Deswegen machen sie dann so Inserate: 5.000 EUR Belohnung. Im Vorhinein, nicht wenn eine Wahl schon stattgefunden hat, es wird sicher etwas passieren, weil sie immer schon vorher Opfer sind. Falls Sie dann verloren haben, müssen Sie vorher sagen, es geht sicher nicht mit rechten Dingen zu, wie Sie es jedes Mal machen. Es war auch dieses Mal vor der Auszählung der Briefwahlstimmen der Präsidentschaftskandidat der FPÖ: Da kommt es oft zu komischen Ergebnissen. Nämlich zu Ergebnissen, dass die FPÖ bei den Briefwahlkarten nicht gewinnt. Sie sind immer der Meinung, dass es nicht passt, und Sie beeinspruchen die Ergebnisse, wenn Sie Ihnen nicht passen. Nach dem ersten Wahlgang bei der Präsidentschaftswahl habe ich kein Wort von Ihnen gehört. Ich nehme an, dass das, was jetzt beim zweiten Wahlgang war, beim ersten genau gleich war. Das war wurscht, weil er da vorne war. Dann hat er verloren. (Abg. Dominik Nepp: Da sind Sie ja Experte bei Ihrem Verein!) Dann war es nicht wurscht. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wenn man zum Verfassungsgerichtshof geht, dann muss man eine Begründung haben! Viel Ahnung haben Sie auch nicht!) Richtig ist, Demokratie und Wahlrecht für alle, wobei wir unter Wahlrecht für alle auch die 300.000 Menschen meinen, die in Wien kein Wahlrecht haben, wenn wir den Landtag wählen. Wir meinen, Wahlrecht für alle, nämlich für die Wiener und Wienerinnen, das sind für uns die Leute, die in Wien wohnen. Das ist das unfairste am ganzen Wahlrecht. Aber ich möchte es einmal Punkt für Punkt durchgehen. Im 2. Bezirk redet niemand von der Briefwahl, es wird da wieder sauber vermischt, alles ist durcheinander, Hauptsache das System ist beschädigt. Kein Mensch sagt irgendetwas, dass die Briefwahl im Zweiten nicht gepasst hat. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Na sicher!) Es ist ganz einfach, es sind 23 Stimmen mehr da als Kuverts, mehr als eine Schlamperei, 23 Stimmen mehr als Kuverts, deswegen wir neu gewählt im 2. Bezirk. (Abg. Dominik Nepp: Das sagt der Verfassungsgerichtshof!) Deswegen werden wir auch sehen, was es für ein neues Ergebnis geben wird. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Der hat keine Ahnung!) In Wien haben wir bei der Präsidentschaftswahl, jetzt haben wir drei Tage lang Zeugen und Zeuginnen gehört, keinen einzigen Fall. Das ist doch einmal eine gute Nachricht für alle von uns. Es sind ja auch Beisitzer und Beisitzerinnen von uns allen dort. Kein einziger Fehler in Wien bei der Wahl zur Präsidentschaft, und ein Ergebnis mit zwei Drittel Van der Bellen und ein Drittel ... (Abg. Dominik Nepp: 36,7 Prozent nehme ich gerne bei der nächsten Wahl in Wien!) Das war ja auch der Hauptgrund, warum ihr Kandidat verloren hat, es war ja das schlechteste Ergebnis der FPÖ der neun Bundesländer in Wien. Das war ja Ihre Niederlage, die anderen acht hätten ja anders entschieden. Das macht sie wahrscheinlich auch besonders unrund. Aber Wien hat ja ganz anders abgestimmt. Und in Wien war kein einziger Fehler, sagen ja Sie auch. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Da sollen wir zwischendurch sagen: Applaus für die eigenen Wiener Beisitzer von allen Parteien und für den ganzen Apparat, weil sie als einziges Bundesland eine fehlerfreie Präsidentschaftswahl hinbekommen haben. Das ist schon einmal gut. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die GRÜNEN haben oft gar keine Beisitzer geschafft!) Tatsächlich richtig ist, ja, da gibt es sehr viel Kurioses, was die BeisitzerInnen quer durch Österreich alles geliefert haben. Aber es gibt natürlich neben Schlampereien, die angesprochen wurden und die natürlich beseitigt gehören, tatsächlich in Österreich auch Wahlbetrüger. Die gibt es auch und die werden auch verurteilt. Und jetzt habe ich nicht viel Zeit, aber der Herr Jung weiß, was kommt, er weiß, dass seine Partei die ist ... (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ellensohn weiß, was ich meine! Ein Gedankenleser!) - Ja, Sie wissen das, Sie grinsen, Sie werden sagen, jetzt kommt er wieder mit der FPÖ, na gut. Der Hermann Mentil war einmal Nationalrat bei den Freiheitlichen und der wurde rechtskräftig verurteilt, weil er im Zuge einer Nationalratswahl - das hat er ja nicht wissen können, dass er das nicht darf - zwei Mal gewählt hat. Der ist einfach in zwei Dörfer gefahren und hat bei der Nationalratswahl zwei Mal angekreuzt. Ich nehme an, zwei Mal FPÖ. Sie haben ihn eh später wegen wirtschaftlichen Sachen rausschmeißen müssen, wegen der Affäre Rosenstingl, er hat also noch mehr Dreck am Stecken gehabt. Aber das ist ein rechtskräftig verurteilter Wahlbetrüger in Österreich, ein Nationalrat der Freiheitlichen Partei. Schlimm! Alois Peter, FPÖ-Obmann in einem Ort im Innkreis. Wahlfälschung, damals noch Schilling, 30.000 Schilling. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist eine alte Geschichte! Wir haben es nicht mehr!) Nein, jetzt nehmen wir einen Neuen, der Herr Jung will etwas Neues, okay, nehmen wir einen, der jetzt verurteilt worden ist. Vor einem knappen Jahr der Spitzenkandidat der FPÖ in einer Gemeinde im Bezirk Amstetten: Urkundenfälschung, Fälschung bei einer Wahl, 60 Tage Arrest, falls er die 4.300 EUR nicht bezahlt. (Abg. Dominik Nepp: Ersatzfreiheitsstrafe!) Was hat er gemacht? Die Unterstützungserklärungen selber unterschrieben, mehrfach. Und wissen Sie, wie er es begründet hat? Irgendein Bekannter hat zu ihm gesagt, mach dir den Scheiß selber. Daraus leitet der freiheitliche Spitzenkandidat ab, ach so, er hat gemeint, ich soll es selber unterschreiben. Das müssen Sie sich einmal vorstellen! Das sind Ihre Leute! Drei verurteilte Wahlbetrüger, drei Mal FPÖ. Die Sachen, die jetzt bei den Wahlen nicht gepasst haben, gehören selbstverständlich korrigiert, aber Manipulation, bewiesen vor Gericht und verurteilt, gibt es genau drei Mal in den letzten Jahren. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Da gibt es eine Menge!) Alle drei von Ihnen, dann gibt es auch noch einen anderen von der Volkspartei, aber keinen einzigen Grünen. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Kommen Sie bitte zum Schlusssatz. Abg. David Ellensohn (fortsetzend): Die ganze lange Liste Ihrer Verbrecher und ihrer Verurteilungen kann ich Ihnen nicht vorlesen, aber die Wahlbetrüger sind bei Ihnen zu Hause. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Es gibt keine grünen Wahlbeisitzer!) Schützen wir unsere Demokratie vor der FPÖ! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Abgeordneter. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass Frau Abg. Meinl-Reisinger bis 12.30 Uhr entschuldigt ist. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher. Bitte. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Zum Titel der Aktuellen Stunde: Schlampereien sind von allen Beisitzern passiert, insbesondere auch von den freiheitlichen. Bisher gibt es auch nach dem Verfassungsgerichtshofverfahren keinerlei Anhaltspunkte, dass es bei den Bundespräsidentenwahlen Manipulationen gegeben hätte und auch keine Anhaltspunkte für Ergebnisverzerrungen. (Abg. Dominik Nepp: Kennen Sie das Urteil? Man sollte ein Urteil lesen können!) Das ist die Wahrheit, die einfach gesagt werden muss. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Nur, ich freue mich, die Anfechtung dieser Wahl hat ein paar erfreuliche Nebenaspekte hervorgebracht. Einer davon ist, dass hervorgekommen ist, dass flächendeckend, wenn auch nicht alle, die FPÖ-Wahlbeisitzer nicht in der Wahlbehörde anwesend sind. (Abg. Dominik Nepp: Geh bitte, das ist unwahr!) Das ist aufgedeckt worden, dass sie dann unterschreiben, dass alles in Ordnung ist, zum Unterschreiben kommen, und manche an den Tagen danach dann eine eidesstattliche Erklärung machen, dass alles falsch war. Das ist die Wahrheit, die herausgekommen ist im Rahmen dieser Verfahren, und dafür tragen Sie die Verantwortung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Das Wiener Briefwahlrecht hat sich in den Bundespräsidentenwahlen bewährt, außerdem, wenn wir es ändern, Herr Kollege Ulm, dann wird man das Bundeswahlrecht ändern, und wir werden uns dem anpassen. Wir werden nicht in jedem Bundesland und bei jeder Wahl vollkommen verschiedene Bestimmungen haben. Dann würde nämlich wirklich das Chaos ausbrechen, wenn sich keiner mehr auskennt, bei welcher Wahl was gilt, und überall gilt etwas vollkommen Verschiedenes. (Abg. Dominik Nepp: Es gibt ja auch jetzt verschiedene Wahlordnungen!) Das wäre wirklich undemokratisch, und das werden wir auch nicht machen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte besonders für unsere Wiener Wahlbeisitzer, weil ja in der Öffentlichkeit jetzt der Eindruck entstanden ist, die Wahlbeisitzer hätten alle einen Blödsinn gebaut, ganz besonders, aber auch für die in den Bundesländern, die korrekt gehandelt haben, eine Lanze brechen. Die arbeiten viele, viele Stunden unbedankt und großteils ehrenamtlich dafür, dass die Demokratie funktioniert und dafür sei ihnen Dank ausgesprochen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und manche, wirklich obergescheite, Kommentatoren, die wir aus dem Fernsehen hören ... (Abg. Dominik Nepp: Geld eingesammelt! 40 EUR!) Sie haben schon zehn Minuten gesprochen, ich habe nur fünf Minuten, also halten Sie sich ein bisschen zurück. (StR DDr. Eduard Schock: Abkassieren bei den Wahlbeisitzern! Eine Schande!) Aber vielen obergescheiten Kommentatoren, das gilt jetzt nicht für Sie, in den Zeitungen und in den Medien sei ... (Aufregung und anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Vielleicht kann die Frau Vorsitzende den Zwischenschreier da irgendwie zur Räson bringen. (Ruf bei der FPÖ: Sie haben 40 EUR einkassiert von den eigenen Wahlbeisitzern!) Jedenfalls würde ich dafür plädieren ... Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (fortsetzend): Ich würde dafür plädieren, dass manche, die ganz obergescheit jetzt die Wahlbehörden und die Wahlbeisitzer in einem Ausmaß kritisiert haben, wie das nicht gerechtfertigt ist, und die sehr, sehr klug das alles gemacht haben, sich vielleicht einmal selbst in eine Wahlbehörde setzen, in eine Sprengelwahlbehörde, oder auch der Kollege Ulm sich einmal in eine Bezirkswahlbehörde oder Sprengelwahlbehörde setzt. Dann würde man manche Sachen anders sehen, wenn man einmal kennt, wovon man spricht. Dann würde man nicht immer wie der Blinde von der Farbe sprechen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Zur Briefwahl selbst: Die Sozialdemokratie ist lange Zeit der Briefwahl skeptisch gegenübergestanden, hat aber nach der Einführung 2007 feststellen können, dass dadurch die Wahlbeteiligung wesentlich erhöht wird, und damit ist das Prinzip, dass möglichst mehr an der Wahl teilnehmen, in einer sozusagen Güterabwägung mit allfälligen kleinen Schwierigkeiten abgewogen worden, und die Briefwahl insgesamt ist positiv. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Also kein Prinzip!) Sie wird auch in der Bundesrepublik Deutschland in höherem Maß gepflogen als bei uns. In der Schweiz, die Sie immer als Vorbild sehen, ist die Briefwahl der Normalfall, 80 Prozent nehmen dort die Briefwahl in Anspruch. Das kann also nicht ein grundsätzlich schlechtes System sein, wir sollten aber schauen, dass wir es weiter wasserdicht machen, und hier hoffe ich, dass man beispielsweise einen zusätzlichen Wahltag einführen könnte, oder dass praktisch auch schon eine vorgezogene Urnenwahl wie in Deutschland stattfindet. Das alles kann man prüfen und vielleicht einführen. Sicher ist, dass mit einem zentralen Wählerevidenzregister auch Verbesserungen herbeigeführt werden. Sicher ist auch, dass manche Vorwürfe aus der Luft gegriffen sind, wie die vom Kollegen Ulm, dass es in Krankenanstalten Sammelbestellungen gebe. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Die gab es nicht nur in Krankenanstalten!) Es ist so, dass wir die Briefwahl grundsätzlich ... Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Abgeordneter, kommen sie zum Schlusssatz. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (fortsetzend): ... als sinnvolles Instrument der Demokratie ansehen, dass wir sie weiter verbessern wollen und dafür einen demokratischen Dialog führen. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Zum Schluss kommen, bitte. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (fortsetzend): Aber grundsätzlich muss auch gesagt werden, dass wir jene, die hier manche Fehler, die es gegeben hat, instrumentalisieren wollen, natürlich zurückweisen. Unsere Demokratie ist stabil, und wir arbeiten dafür, dass sie noch besser wird. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN - Abg. Dominik Nepp: Und Kern nennt Österreich eine Bananenrepublik!) Präsidentin Veronika Matiasek: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass Frau StRin Schweiger-Stenzel seit 10 Uhr bis auf Weiteres entschuldigt ist. Nächste Rednerin ist Frau Abg. Schwarz, ich bitte darum. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gleich einmal auf den Herren Kollegen Stürzenbacher eingehen ... (Ruf bei der SPÖ: Stürzenbecher!) - Was habe ich gesagt? Ach so, Entschuldigung, Verzeihung! Sie haben uns so ein bisschen den Vorwurf gemacht, wir sollen uns doch einmal in die Wahlsprengel setzen und bei den Wahlbehörden mitarbeiten. Ich kann ihnen versichern, der Herr Dr. Ulm arbeitet immer mit, ich kann Ihnen versichern, ich sitze in den Sprengeln. Und dann können Sie mir ja sicher eine Frage beantworten, die mich schon, seitdem ich Beisitzer oder Wahlzeuge bin, beschäftigt. Warum müssen eigentlich die Wahlbeisitzer der SPÖ die Aufwandsentschädigung an die Partei abgeben? (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Rufe bei der FPÖ: Das ist eine gute Frage! Das fragen sich sogar viele SPÖ- Beisitzer! - Rufe und Gegenrufe bei FPÖ und SPÖ.) - Sie können sich ja zu Wort melden, bitte! Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Bitte um Ruhe im Saal, Frau Abg. Schwarz ist am Wort. Abg. Sabine Schwarz (fortsetzend): Danke schön. Ich möchte gerne meine Wortmeldung jetzt auch dafür verwenden, ein bisschen ... (Anhaltende Unruhe im Saal. - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sie müssen das nicht, aber jeder kann spenden!) Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Ich wiederhole meinen Ruf um Ruhe, bitte, so geht das nicht! Ich bitte die Damen und Herren in den Bankreihen, ruhig zu sein und der Rednerin zuzuhören. Abg. Sabine Schwarz (fortsetzend): Melden Sie sich doch nachher zu Wort! Danke schön. Also, ich möchte jetzt gerne noch auf das Thema Bürgerbeteiligung eingehen, und wie Bürgerbeteiligung so funktioniert und auch unseren Ansatz dazu. Wir müssen in Wirklichkeit bei der Bürgerbeteiligung weg von dieser Gutsherrenmentalität, vom Bittstellertum, und wir müssen hin zu einer Bürgerbeteiligung für das 21. Jahrhundert. Derzeit ist es ja in der Praxis so, und die GRÜNEN haben uns das ja sehr gut gezeigt, bevor sie in der Stadtregierung waren, war es so, dass Bürgerbeteiligung und Bürgerbefragung ein ganz großes und starkes Instrument war, das sie immer gerne eingesetzt haben. Seitdem sie in der Regierung sind, meiden Sie es gerne oder machen jetzt Bürgerbeteiligungsverfahren, wo aber nicht der Bürger befragt wird, sondern darüber informiert wird, was sie denken, was der Bürger gerne hätte. Ein Beispiel, wie Bürgerbefragung oder Bürgerbeteiligung sicher nicht funktionieren soll, ist das der Mariahilfer Straße. Da war es ja wirklich so, dass man sich alles zusammengezimmert hat, wie man es braucht, damit man zu einem bestimmten Ergebnis kommt. Die Wiener Stadtregierung zimmerte sich damals ihre Teilnehmerkreise selbst zusammen und setzte bewusst eben nicht auf das rechtlich in der Wiener Stadtverfassung verankerte Instrument der Volksbefragung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Barbara Novak: Es geht ums Wahlrecht! Themenverfehlung!) Es war zum Beispiel so, dass ja die EU-Bürger plötzlich ihre Stimme abgeben durften, was ja per se nichts Schlechtes ist, aber die Geschäftstreibenden und Wirtschaftsleute wurden nicht befragt, und die geht das ja, glaube ich, immer noch etwas an und die hat das auch betroffen. Es ist auch so, dass die Querungen, die mit einer großen Mehrheit gefordert wurden oder für die man sich mit einer großen Mehrheit aussprach, bis heute nicht gekommen sind. (Anhaltende Zwischenrufe von Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Das ist Bürgerbeteiligung, wie sie nicht funktionieren sollte, und Bürgerbefragung auch nicht. Sie können sich ja gerne zu Wort melden! Das ist so nervend immer da von der linken Seite, wirklich! (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Ja, aber Sie sind nicht rechts. Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Kollege von den GRÜNEN, lassen sie die Frau Abgeordnete bitte in Ruhe zu Ende reden. (Abg. Gerhard Kubik: Und der Schock schreit ununterbrochen hinein! Das ist ein Witz!) Abg. Sabine Schwarz (fortsetzend): Lesen Sie sich doch bitte einmal durch, worüber wir jetzt reden, da kann ich sehr wohl über Bürgerbeteiligung auch reden. (Abg. Barbara Novak: Das Thema ist Briefwahl!) - Nein, da steht nicht Briefwahl. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Barbara Novak.) Volksbefragung nach dem Wiener Volksbefragungsgesetz auf Bezirksebene ist ja zum Beispiel überhaupt nicht möglich. Der Gemeinderat muss immer beschließen, wenn man im Bezirk sozusagen die Bürger befragen darf, und es reicht auch nicht ein bestimmtes Quorum von Bezirksbürgerunterschriften. Ich denke, dass wir auch hier wirklich eine Reform machen sollten beziehungsweise die Stadt Wien machen sollte. Unsere Vorschläge sind hier, die Bürgerbefragung und Bürgerbeteiligung muss durch den Beschluss auch von der Bezirkspolitik und von der Bezirksseite möglich sein, zum Beispiel mit 5 Prozent der Wahlberechtigten, die Stimmabgabe soll auch per Brief oder in einem offiziellen Wahllokal stattfinden, stimmberechtigt sollen die Wahlberechtigten auf Gemeinderatsebene, EU-Bürger, Unternehmer, die die Gewerbeberechtigung laut der Kammer haben, sowie im Bezirk tätige, aber nicht wohnhafte Arbeitnehmer, sowie eben noch speziell betroffene Bevölkerungsgruppen, wie Schüler oder Eltern, sein. Die Bürgerbeteiligung braucht ebenfalls Spielregeln, und die Hoffnung stirbt zuletzt. Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Margulies zu Wort gemeldet, ich bitte darum. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Barbara Novak: Bitte redest du jetzt auch zu etwas anderem!) Nein, ich rede zum Wahlrecht. (Abg. Barbara Novak: Du kannst ja eh zu allem reden!) Ich möchte tatsächlich die aktuellen Ereignisse nutzen, um sie einmal von einer ganz einer anderen Seite zu beleuchten, was meines Erachtens untergegangen ist, und es auch dazu nutzen, klarzumachen, wieso mich eigentlich die Vorwürfe der Wahlmanipulation im Sinne des bisherigen österreichischen Umganges mit dem Auszählen so getroffen haben. Auch wenn es, jetzt festgestellt schon durch die diversesten Zeugenaussagen vor dem Verfassungsgerichtshof, Unregelmäßigkeiten gegeben hat, dass zu früh ausgezählt wurde, et cetera, eines haben alle Zeugenaussagen meines Erachtens gezeigt, und noch niemand ist auf die Idee gekommen, darauf stolz zu sein, nämlich dieses unglaubliche Vertrauen, das alle Parteien, die Beisitzer aller Parteien in unsere Wahlbehörden haben und meines Erachtens auch zu Recht gehabt haben, indem sie wirklich sagen: Die werden das schon richtig machen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das ist ein Vertrauen in die Beamtenschaft, das wahrscheinlich gerade bei Wahlen über zig Jahrzehnte hart erarbeitet wurde, von den einzelnen Wahlleitern, von den unterstützenden Mitgliedern bei den Wahlleitern. Und es kommt nicht von ungefähr, dass, egal, welcher Fraktion die Beisitzer angehört haben, und wir haben Zeugenaussagen quer durch den Gemüsegarten gehört, keiner, auch kein einziger FPÖ-Wahlbeisitzer, gesagt hat, ich glaube, da wird irgendetwas manipuliert, sondern ganz im Gegenteil, der oder die macht das schon richtig, die haben das immer richtig gemacht. Wenn ich mir bei den Zeugenaussagen wirklich gedacht habe, wo manipuliert wurde, dann habe ich mir gedacht, möglicherweise bei den eidesstattlichen Erklärungen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Auch von euch!) Da kommt ein Wahlbeisitzer aus Landeck, wo alle anderen Wahlbeisitzer inklusive Wahlleiter befragt werden, die alle um 9 Uhr dort waren, alles korrekt gemacht haben, und dann wird der Wahlbeisitzer der FPÖ sogar von einer Tageszeitung angerufen und ist gefragt worden: "Entschuldigung, warum ist denn die eidesstattliche Erklärung da?" Und der sagt: "Das weiß ich nicht, das wurde mir zum Teil so vorgelegt, aber ich weiß es eigentlich nicht, und für den Andi, da lege ich die Hand ins Feuer, das war der Wahlleiter, der hat sicher alles richtig gemacht." Und da fragt man sich dann schon, wer welches Interesse daran hat, Wahlen in Österreich zu diskreditieren. Und das haben Sie gemacht, nachdem sie den zweiten Wahlgang verloren haben. Van der Bellen ist der gewählte österreichische Bundespräsident, und er wird es auch bleiben, davon bin ich zu 100 Prozent überzeugt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Darum geht es nicht, Herr Kollege!) In einem zweiten Punkt hoffe ich, dass nicht nur Wien, sondern Wien gemeinsam mit der Bundesebene korrekt zusammenarbeitet, weil ich glaube tatsächlich, es macht keinen Sinn, unterschiedliche Vorgänge zu haben. Sie wissen, ich war nicht der großartigste Fan von Wahlkarten immer und überall, aber ich bin dafür, dass wir auf Bundes- wie auf Landesebene, auf Gemeindeebene eine Regelung für die Ausstellung von Wahlkarten haben, die meines Erachtens durchaus gerne noch verschärft werden kann. Ich habe da überhaupt kein Problem damit. Das andere, und da komme ich zum letzten Punkt, beim Auszählen sollte man wirklich schauen, dass man es sozusagen handhabbar macht und kontrollierbar, et cetera. Ein letzter Punkt, weil Sie vorher beim Kollegen Ellensohn reingerufen haben, die Aufhebung der Bezirksvertretungswahl im 2. Bezirk. Wir haben in der Landeswahlbehörde gestern nicht einmal lange darüber diskutiert, dass wir gesagt haben, wir zählen nach. Aber es ist nicht um die Briefwahlkarten an sich, um das System gegangen, sondern es war ein Zählfehler. (Abg. Armin Blind: Die Unterschriften!) Das wissen Sie, ein reiner Zählfehler. Dann haben wir ein Stimmpackerl von 100 gefunden, die nicht gezählt wurden und haben festgestellt, dass es in Summe jetzt 23 Stimmzettel zu viel gibt, bei 22 Stimmen Unterschied. Wir waren uns in der Landeswahlbehörde schon einig, wenn es eine Anfechtung gibt, wird es zu 99 Prozent aufgehoben. Aber das hat nichts mit den Briefwahlstimmen zu tun gehabt. (Abg. Armin Blind: O ja! Die Unterschriften auf den Wahlkarten! Was ist damit?) Es war ein Zählfehler, nicht im System. In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Kowarik zu Wort gemeldet. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fünf Minuten nur, leider, aber es ist nun einmal so. Vielleicht eine Selbstverständlichkeit, hoffentlich, vorab. Unser Wahlrecht, das haben wir schon gehört, sollte wirklich das Herzstück unserer Demokratie sein. Das sollte nicht dazu dienen, das Wahlrecht willkürlich zu beschädigen oder das Vertrauen in unser Wahlsystem zu beschädigen. Aber, meine Damen und Herren, was da jetzt vorgefallen ist, das gibt einem schon zu denken. Aber vielleicht noch einen Schritt weiter zurück: Wir haben uns verfassungsrechtlich und auch völkerrechtlich dazu verpflichtet, eben unsere Wahlprinzipien genau zu nehmen. Das ist das gleiche, unmittelbare - das ist jetzt einmal kein Problem -, aber auch das persönliche, freie und geheime Wahlrecht. Persönliches, freies und geheimes Wahlrecht, diese drei Wahlprinzipien, die unter anderem Grundkern unserer Verfassung sind, stehen in wirklich riesengroßem Spannungsverhältnis zur Briefwahl. Das werden Sie hoffentlich auch erkennen. Das ist, glaube ich, unbestreitbar, dass da ein riesengroßes Spannungsverhältnis besteht. Ich sage es jetzt einmal freundlich. Jetzt schauen wir uns das an. Wie gesagt, das ist, meiner Meinung nach, der sensibelste Bereich der Demokratie, gemeinsam mit der Rechtsstaatlichkeit, aber die Wahl an und für sich und das Wahlsystem, das muss passen. Auch ein Hinweis, weil immer gesagt wird, die Freiheitlichen, die hauen da jetzt immer rein und polemisieren. Polemisiert hat der Herr Kollege Ellensohn, aber das sind wir eh gewohnt von ihm. Der Kollege Margulies hat Sachen gesagt, auf die ich dann auch gern eingehen will. Aber es ist ja nicht nur die FPÖ, die sagt, das Briefwahlsystem ist problematisch, das sagen ja auch wesentliche Verfassungsrechtler, so ist es ja nicht, meine Damen und Herren. Und tun Sie nicht so, als wären nur die Freiheitlichen jetzt darum bemüht, das Briefwahlsystem zu demolieren. Da gibt es schon auch andere, die das sehr kritisch sehen, um es einmal so zu sagen. (Beifall bei der FPÖ.) Kommen wir auf Wien, auf die Wiener Landesebene. Ja, es stimmt, Herr Kollege und meine Damen und Herren, das habe ich auch schon bei den anderen Reden zu diesem Thema gesagt, es stimmt, ich glaube, die Wahlbehörden in Wien sind sehr sensibilisiert auf diesem Gebiet und versuchen, das grosso modo, überall gibt es Fehler, korrekt zu machen. Nur die Regelungen für dieses System, die müssen schon wir machen. Da kann die Behörde noch so gut sein, wenn es schon Manipulationsmöglichkeiten, und von denen reden wir, meine Damen und Herren, gibt, und die gibt es, das wissen Sie auch, dann müssen wir schauen, wie wir die möglichst hintanhalten und am besten ausschließen können. Daher die Maximalforderung: Briefwahl, zumindest in der jetzigen Art und Weise, Nein! (Beifall bei der FPÖ.) Ich habe leider nur sehr wenig Zeit, aber ich darf erinnern: Es sollte ja an und für sich auch laut unserer Gemeindewahlordnung, um die geht es ja, die Ausnahme sein, mit Briefwahl zu wählen. Es sollte die Ausnahme sein! Ich halte das schon für klug, denn nur bei der Sprengelwahlbehörde ist eben gewährleistet, dass all diese Prinzipien des Wahlrechtes, insbesondere persönlich - der kommt dort hin, und wir wissen, wer das ist -, frei - der geht in das Wahllokal rein und wählt -, und auch geheim ist gewährleistet, wirklich gewährleistet sind. Bei der Briefwahl ist es wirklich nicht gewährleistet. Kollege Margulies, Sie wurden schon zitiert, ich darf das noch einmal aus dem "Standard" Oktober 2010 zitieren: "Für Wien witterten die Grünen schon im Vorfeld der Wahl Möglichkeiten zur Manipulation." (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Auch im Vorfeld schon!) "Wie Gemeinderat Margulies am Beispiel seiner Großmutter erfuhr, bestellten städtische Pflegeheime und Geriatriezentren offenbar ohne Wissen von Patienten und Angehörigen Wahlkarten." - Zitat Ende. Das geht immer noch, das wurde nicht ausgeschlossen. Was geändert wurde, ist die Zustellung. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist ein wesentlicher Punkt!) Da ist die Stadt Wien oder die Wahlbehörde in Wien zugegebenerweise sehr konsequent, da gehen sie sogar mit Boten hin. Nur trotzdem, wer es für einen Dementen bestellt, der nicht einmal einen Willen äußern kann: Wie soll denn der eine Wahlkarte bestellen oder jemandem eine Vollmacht geben, damit er für ihn die Wahlkarte bestellt? Das geht nicht, das zeigen Sie mir. Ich bin in meinen beruflichen Tätigkeiten ja auch sehr viel mit solchen Sachen befasst, das ist ein Problem, meine Damen und Herren. Zudem sei es üblich, dass Pflegepersonal die Wahlzettel auch ausfülle. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Auch das ist jetzt nicht geändert, auch das ist nicht gewährleistet. Wer das wirklich ausfüllt, wissen wir nicht, Herr Kollege. Wer die eidesstattliche Erklärung unterschreibt, das können wir in Wirklichkeit auch nicht wissen, denn, wenn wir das reinkriegen, ist das unmöglich, ich weiß nicht, im 2. Bezirk, glaube ich, waren es knapp 8.000 Briefwähler. Wir können nicht 8.000 Unterschriften kontrollieren, ob die wirklich authentisch sind. Das geht nicht, meine Damen und Herren, also ist auch das nicht gewährleistet. (Beifall bei der FPÖ.) Also, es beginnt bei der Bestellung, die Zustellung ist bei Pfleglingen in Wien gut gehandhabt, aber es gibt ja nicht nur Pfleglinge, die Wahlkarten bestellen. Und eingeschrieben zuzustellen, meine Damen und Herren, Sie wissen hoffentlich, was das bedeutet, das heißt nicht, dass der, dem es wirklich gehört, das entgegennehmen muss, sondern der bekommt das nur in seine Wohnung oder von mir aus ins Büro zugestellt. Wer das abholt, ist wieder eine ganz eine andere Sache. Der Wahlakt selber, haben wir schon gesagt, wer das wirklich ausfüllt, wissen wir nicht. Ich sehe, meine Redezeit ist schon zu Ende. Meine Damen und Herren, was wir sagen wollen: Es ist wirklich sehr sensibel, ich wiederhole, persönliches, freies und geheimes Wahlrecht. Da sollten wir uns vielleicht einmal als Gesetzgeber vorab überlegen oder einmal Vorreiter sein und nicht, ich erinnere an die Nachfrist von den Briefwahlen, wo es noch acht Tage nachträglich möglich war, also das war ein Wahnsinn ... Vielleicht sollten wir in dieser Angelegenheit einmal Vorreiter sein. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als letzter Redner dieser Aktuellen Stunde ist Herr Abg. Dr. Schmid zu Wort gemeldet, ich bitte darum. Abg. Dr. Gerhard Schmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich fürchte und scheue mich nicht vor emotionalen Diskussionen, die haben durchaus ihren Charme und ihren Reiz, wenn es angebracht ist. Ich glaube nur, dass dieses Thema nicht geeignet ist für eine wirklich heftige und emotionale Befassung, weil wir hier an einer sachlichen Lösung arbeiten müssen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ich kann nichts für meine Emotionen!) Ich möchte in der mir zur Verfügung stehenden Kürze auf ein paar Punkte kurz und bündig eingehen. Erstens einmal ein großer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien, die hier Großartiges geleistet haben. Wir haben keinen bekannten Fall einer Beanstandung im Bundesland Wien. Ich kann Ihnen das auch sagen, weil ich auch Mitglied der Bundeswahlbehörde bin. Es gibt hier keine evidenten Beanstandungen. Es ist hier gut gearbeitet worden, auch von den Beisitzerinnen, von den Beisitzern in den einzelnen Behörden. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Das Zweite ist, dass für die Sozialdemokratie ja schon der Kollege Stürzenbecher gesagt hat, es war 2007 kein leidenschaftliches Verhältnis oder Bekenntnis der Sozialdemokratie hin zum Briefwahlrecht. Man hat sich aber nach einer reiflichen und intensiven Diskussion auf Bundesebene dafür entschieden, das Briefwahlrecht einzuführen. Und, ich füge hinzu, es ist auch richtig, dass man das Landesrecht hier mit dem Bundesrecht harmonisiert, weil es wäre administrativ und wahrscheinlich technisch der pure Wahnsinn, wenn wir da mit zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen unterschiedlich agieren würden. Wir haben dann schon nach 2007 einen leichten Anstieg der Wahlbeteiligung bei den Nationalratswahlen gesehen. Das Ziel war ja, den Zugang zum praktischen Wählen zu erleichtern, um den Menschen eine zusätzliche Motivation zu geben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mir das noch im Detail angeschaut. Wir haben im Jahr 1996 bei den Wiener Gemeinderatswahlen eine Wahlbeteiligung von 68,5 Prozent gehabt, das ist dann 2001 runtergegangen auf 66,6, 2005 noch einmal runtergegangen auf 60,8, 2010, nach der Einführung des Briefwahlrechtes 67,6. Jetzt sind wir bei 74,8 auf Wiener Ebene, und bei der Bundespräsidentenwahl haben wir gesehen, dass 885.000 Österreicherinnen und Österreicher von diesem Recht Gebrauch machen. Wenn es jetzt Beanstandungen gibt, wenn es in der technischen Abwicklung Vorschläge und Änderungswünsche gibt, um das zu optimieren und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit noch weiter zu optimieren und auszubauen, dann ja, dann wird man sich zusammensetzen, dann wird man sich mit den Juristen zusammensetzen. Da kann man über alles reden, was in der Abwicklung des Wahlrechts notwendig ist, da kann man über alles diskutieren, und ich bin auch sehr dafür, dass man das in einer sehr ruhigen und möglichst entspannten Atmosphäre tut. Briefwahl heißt, ein Bemühen, das Vertrauen der Menschen in die Demokratie zu stärken, und, meine Damen und Herren, da bitte ich Sie, weil die Zeit auch schon hier abläuft, noch eines zu bedenken: Wenn man diese Institution, Instrumente der Demokratie kritisiert, dann muss man sich das oft vier Mal, fünf Mal, sechs Mal besser und schärfer überlegen im Vergleich zu anderen sachlichen Debatten, weil wenn man hier die Briefwahl kritisiert, dann kritisiert man das Wahlrecht, und wenn man das Wahlrecht kritisiert, dann kritisiert man ein wesentliches Element unseres demokratischen Systems. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das stimmt ja nicht! Das Gegenteil! Sie haben meine Wortmeldung nicht verstanden!) Und wenn man ein wesentliches Element unseres demokratischen Systems kritisiert oder in Diskussion stellt, dann ist die Gefahr groß, und dann muss man sich vor allem auch die Kritik gefallen lassen, dass man möglicherweise auch das System in Frage stellt. Nur, das muss man dann aussprechen und nicht durch die Hintertür diskutieren, das halte ich für ganz wichtig. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Lassen Sie mich noch abschließend eines sagen: Wir stehen zu dem Grundsatz, dass das Souverän in der Demokratie das Volk ist, und daher das Ziel ist, dass möglichst viele Menschen, Männer und Frauen an diesen Wahlen, die es in unterschiedlicher Art und Weise gibt, auch teilnehmen können. Ganz zum Abschluss zur Frau Kollegin Schwarz: Da gibt es ja so gewisse Legenden oder gewisse Grusellegenden, die da immer wieder auftauchen, wie, dass irgendwelche bösen Parteikassiere der SPÖ sozusagen die Beisitzergebühren einsammeln. (Aufregung und Heiterkeit bei der ÖVP.) Das gibt es nicht, es kann im Einzelfall einer eine Spende machen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Fragen Sie den Kollegen Stürzenbecher!) Ich werde Ihnen aber etwas sagen, was es auf jeden Fall gibt, und was es nicht geben darf, und das sage ich ganz am Schluss. Es gibt Leute, die gar nicht in die Wahlkommissionen gehen, obwohl sie dort ein Mandat haben, und dann gibt es noch eine Steigerung dieses Falls, es gibt nämlich welche, die in der Früh kommen, kassieren und um 17 Uhr wieder zur Auszählung kommen. Das geht nicht, und das muss man diskutieren und zur Verantwortung ziehen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet, ich denke, dieses Thema wird uns noch oft beschäftigen. Wahrscheinlich ist es günstiger, das noch ohne Zeitdruck ausführlich zu diskutieren. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien fünf und des NEOS-Rathausklubs drei schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Abgeordneten Erich Valentin, Mag. Josef Taucher, Mag. Nina Abrahamczik, Ernst Holzmann, Waltraud Karner-Kremser, Mag. Gerhard Spitzer, Friedrich Strobl, Mag. Rüdiger Maresch und Dr Jennifer Kickert haben am 15. Juni 2016 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes - KKB, LGBl. für Wien Nr. 2/1978, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2010, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Manfred Juraczka, Ingrid Korosec und MMag. Dr. Gudrun Kugler haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Reform des Wiener Mindestsicherungsgesetzes eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationen zu. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 5, 6, 1, 2, 3, 10, 11, 7, 8, 9 und 4 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Postnummer 5 der Tagesordnung betrifft den Bericht 2016 des Unvereinbarkeitsausschusses gemäß § 129b Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung über die Kontrolle der Bezüge von öffentlich Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtags gewählt wurden. Ich bitte den Berichterstatter, Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte nur ganz kurz referieren, dass bis zum Stichzeitpunkt des 6. April 2016 15 Meldungen von Mitgliedern des Landtages einlangten, die öffentlich Bedienstete des Aktivstandes sind. Es wurden sowohl Meldungen über Außerdienststellungen als auch solche über prozentuelle Dienstfreistellungen beziehungsweise Kürzungen der Bezüge erstattet. Wir haben es gestern im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen, und ich bitte Sie, dies auch hiermit zu tun. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem Bericht 2016 des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen. Es gelangt nunmehr Postnummer 6 der Tagesordnung zur Verhandlung, sie betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz für die Wahlperiode 2015 bis 2020 hinsichtlich der Betätigung des Mitglieds des Landtages Barbara Novak in der Privatwirtschaft. Ich bitte den Berichterstatter, Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Danke, Frau Präsidentin! Hier geht es auch um eine Nachmeldung über die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat, und zwar das Ausüben einer leitenden Stellung in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auch dies wurde gestern einstimmig im Ausschuss zur Kenntnis genommen, und ich bitte das Hohe Haus, dies hiermit auch zu tun. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist damit einstimmig so beschlossen. Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2015 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Ich darf seitens der Kinder- und Jugendanwaltschaft Mag. Ercan Nik Nafs begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag. (Allgemeiner Beifall.) Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte auch ganz besonders herzlich unseren Kinder- und Jugendanwalt begrüßen, die Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits ist krank und deshalb heute nicht da, möchte ich eingangs noch sagen. Danke jetzt schon für den Bericht, und ich freue mich auf eine spannende Diskussion. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Stadträtin! Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Wiederkehr zu Wort gemeldet, ich bitte darum. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Jugendanwalt! Vielen Dank für den Tätigkeitsbericht, ich habe mir auch schon persönlich einen Eindruck verschaffen können, ich war bei Ihrer Kollegin zu Besuch, habe mir den Bericht auch persönlich erklären lassen und habe gemerkt, dass Sie wirklich mit Engagement und Herzblut bei der Sache sind, und wirklich die Kinder- und Jugendinteressen in dieser Stadt auch mit Nachdruck vertreten, was ich auch unglaublich wichtig finde, als unabhängige Stelle, dass man auch den Finger darauf zeigt, wo Sachen nicht so gut funktionieren. Vor allem ist eine Bezugsstelle für Kinder und Jugendliche enorm wichtig, an die sie sich wenden können. Das heißt, ich hoffe, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft möglichst bekannt wird und sich bei Kindern und Jugendlichen noch mehr bekannt macht, damit diese wissen, an wen sie sich denn richten können, um auch persönliche Betreuung zu erfahren, was vor allem im jugendlichen Alter unglaublich wichtig ist, weil viele auch keine direkte persönliche Bezugsperson haben, dass es eine unabhängige Stelle gibt. Da sehe ich natürlich Sie in der großen Verantwortung, der Sie aber eh auch gerecht werden. Von den Themen fand ich die Schwerpunktsetzung sehr gut und wichtig, einerseits Deradikalisierung, andererseits minderjährige Flüchtlinge. Im Bereich Deradikalisierung mache ich mir wirklich große Sorgen, dass die Jugend weiter radikalisiert wird, in welche Richtung auch immer. Man sieht am Bericht auf Bundesebene, dass es im Bereich Rechtsextremismus um 50 Prozent mehr Vorfälle im Jahr 2015 als 2014 gab, was echt erschreckend ist. Aber auch zum Beispiel im Bereich islamische, islamistische Radikalisierung merkt man massiven Anstieg, auch in der Stadt Wien, auch mit jungen Menschen, die in den Dschihad ziehen. Diese Gruppe muss genau beäugt werden. Da sehe ich unglaublichen Handlungsbedarf für uns alle, damit wir hier nicht eine Generation verlieren, die sich radikalisieren lässt, denn der Weg zurück ist unglaublich schwierig. Das heißt, da ist die Präventionsarbeit sehr, sehr wichtig, und da danke ich für Ihren Einsatz. In diesem Bereich würde ich mir von der Stadt auch noch wünschen, dass hier auch noch ein bisschen mehr Synergien gebündelt werden, denn es gibt doch mittlerweile sehr, sehr viele einzelne Stellen und Institutionen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, was nicht per se schlecht ist, aber ich glaube, hier könnte man noch stärker bündeln und das auch einer Institution geben. Im Bereich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge danke ich Ihnen ganz besonders für den Einsatz, dass man sich auch hier genau anschaut, wie die Bedingungen für die UMF sind, wie die Bedingungen auch vor Ort sind, weil Sie sich ja auch im Zuge von Monitoringbesuchen die Unterkünfte angeschaut haben. Ich glaube, das ist sehr, sehr wichtig, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen bestmöglichen Einstieg in unsere Gesellschaft bekommen, um sich dann auch von selbst integrieren zu wollen und Teil der Gesellschaft werden zu wollen. Hier ist es, glaube ich, wichtig, dass es auch eine Stelle gibt, die das kontrolliert. Das heißt, vor allem in den zwei Punkten, wichtigen Themenfeldern, machen Sie da weiter, legen Sie auch den Finger bewusst in Wunden, wo in der Stadt noch Verbesserungspotenzial ist, und das sehe ich in den beiden Punkten natürlich auch als gegeben an. Vielleicht noch zwei Anregungen: Ich wollte vorhin noch einmal auf die Web-Seite schauen, sie ist leider nicht erreichbar, die Unterseite von Wien. Das wäre, glaube ich, wichtig, vor allem für Kinder und Jugendliche, die sich informieren, damit sie sehen, wer denn die Ansprechpersonen sind, was denn die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft macht. Ich würde Sie bitten, dass Sie das im Sinne der Bekanntheit schnellstmöglich beheben. Den Bericht habe ich sehr gerne gelesen, was mir ein bisschen gefehlt hat, ist eine quantitative Analyse, dass man auch wirklich sieht, wie viele direkte Beratungsgespräche es gab, wie viele Schulen besucht wurden, einfach, dass man da eine quantitative Evaluierung macht. Ich weiß nicht, ob das bei Ihnen intern schon Usus ist, wenn es noch nicht ist, ist es, glaube ich, wichtig, weil meine Auffassung ist, erst durch größtmögliche Präsenz und quantitative Erhebungen schafft man es auch, so eine wichtige Institution auch bekannt zu machen. Aber schlussendlich, noch einmal danke für den Bericht, danke für Ihre Arbeit und weiter so. Danke sehr. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schwarz gemeldet. Bitte schön. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrter Herr Mag. Ercan Nik Nafs! Habe ich es falsch ausgesprochen? Entschuldigung. Ich möchte vorab ein bisschen darüber berichten, was mir aufgefallen ist, wie ich den Bericht gelesen habe, sehr wertfrei. Der Schwerpunkt dürfte die Bewältigung der Flüchtlingskrise sein, die Deradikalisierungsarbeit. Sie üben in dem Bericht auch sehr stark Kritik an Erdberg, so lange es sozusagen vom BMI geleitet wurde. Sie sprechen sich gegen die Deckelung der Mindestsicherung aus. Sie sagen auch, dass mündige Minderjährige, 14- bis 18-Jährige, auch im Härtefall die Möglichkeit haben sollen, selbst einen Antrag zu stellen. Sie gehen aber in dem Bericht auch auf das Thema Gewalt in Heimen ein. Sie schildern einmal die ganze Geschichte, dass sich in den letzten sechs Jahren sehr viele Menschen gemeldet haben. Sie sagen auch und weisen auch darauf hin, dass ab 1.4. sozusagen Sie die primäre Anlaufstelle sind. Was Sie aber nicht sagen, und das ist schon eine Kritik, ist, dass es bis jetzt von der Stadt Wien keine offizielle Entschuldigung gegeben hat, dass es auch keine offizielle Entschuldigungszeremonie gegeben hat, und das ist aber etwas, das den Betroffenen sehr, sehr wichtig wäre. Das fehlt mir leider in dem Bericht. (Beifall bei der ÖVP.) Sie gehen auch sehr genau auf das Netzwerk Deradikalisierung und die Präventionsarbeit ein, das ist auch sehr interessant und auch sehr lehrreich. Sie beschreiben, welche Geschäftsgruppen damit arbeiten, Sie beschreiben die Weiterbildungsveranstaltungen und Workshops, die Sie in den Schulen machen. Was mir hier wieder fehlt, ist aber, dass Sie in keinster Weise auf die Situation in den Kindergärten eingehen. Ich lese auch nicht heraus, ob es Workshops für KindergartenpädagogInnen gibt, wie Ihre Haltung zu dem Thema mit der Problematik, die wir auch mit einigen privaten Betreibern haben, ist. Was könnte man hier machen? Was ist der Ansatz dafür? Auch das fehlt mir, das wird vollkommen ausgeklammert, und ich denke, dass das schon auch ein Teil Ihrer Arbeit wäre. Wir haben auch viele Seiten über die unkontrollierten, unangemeldeten oder unangekündigten Kontrollbesuche bei den minderjährigen Flüchtlingen. Da gehen Sie auch sehr stark auf die Essensproblematik ein, dass die Essenszeiten gelockert werden sollten, dass Sie auch Fahrscheine oder Freifahrten für die Flüchtlinge fordern, und so weiter. Ich muss Ihnen sagen, ich bin teilweise bei dem ganzen Lesen nicht das Gefühl losgeworden, alles was der Bund macht, ist schlecht, und alles, was die Stadt Wien macht, ist super. Das kann ja Ihre Meinung sein, aber dann hätte ich auch gerne eine Aufstellung, also wirklich sachlich und faktisch, das findet man irgendwie nicht. Was ist Ihrer Meinung nach nachhaltig? Dieses Gefühl werde ich einfach nicht los, dass der Bund für alles verantwortlich ist, und die Stadt Wien hier sozusagen den Heiligenschein trägt. Im vorliegenden Bericht ist auch nichts über diese mangelnden Kontrollen der Stadt Wien in den islamischen Kindergärten zu lesen, da hätte mich auch einmal die Meinung von der Kinder- und Jugendanwaltschaft interessiert. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Es wird nicht auf Ihre Meinung zu der Zahl der Kontrolleure in den Kindergärten eingegangen. Und das hat mich wirklich bewegt, ich weiß schon, zur Kindergesundheit gibt es den Patientenanwaltschaftsbericht, aber Sie gehen mit keinem einzigen Wort auf die Kinder- und Jugendgesundheit ein. Sie gehen mit keinem einzigen Wort darauf ein, dass es zu wenige niedergelassene Kinderärzte gibt, oder vielleicht sehen Sie das ja anders. Sie gehen mit keinem Wort darauf ein, dass Kinder und Jugendliche nach Krisensituationen in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht werden. Da wissen wir aber, dass das absolut nicht förderlich für den Genesungsprozess ist. Also, hier gibt es zum Beispiel ja schon seit Jahren eine heftige Kritik von Volksanwaltschaft und Patientenanwaltschaft, und mich hätte deshalb auch Ihre Meinung dazu interessiert, das ist leider nicht zu lesen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Was man aber dann auch liest, ist, dass Sie sich dann wieder mit anderen Themen sehr lang und sehr intensiv auseinandersetzen, und ich möchte da etwas zitieren. Im vorliegenden Bericht wird auf Seite 48 über den Geschmack des Essens in der Betreuungseinrichtung Wien-Erdberg berichtet: Wir waren bei der Mittagsessensausgabe um 12 Uhr anwesend, das Essen roch nicht besonders gut. Speziell der Geruch von Kohl war im gesamten Speisesaal omnipräsent. Ich möchte Ihnen nur etwas sagen: Das ist halt so, wenn man kocht, und bei Kohl ganz besonders, ich kann Ihnen sagen, die Heidi Kohl hat mir das erklärt. Das sind dann so Dinge, wo ich sage, wo da jetzt die Prioritätensetzung ist. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Ja, das denke ich mir auch gerade!) Die erkenne ich da jetzt gerade nicht. Und eine Sache, wo ich dann auch ziemlich gestaunt habe, ich nenne es einmal so, waren Ihre Aussagen über den Wunsch nach einer religionsfreien Gesellschaft. In der Einleitung liest man den Text von "Imagine" von John Lennon, und dann liest man drunter, es wäre schön, wenn die Botschaft dieses Songs, die Vision einer Gesellschaft frei von Grenzen, frei von Religion, von einer Welt, in der geteilt wird, als Kompass für uns alle dienen würde. Ist es tatsächlich Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien, intensiv an einer Gesellschaft frei von Religion zu arbeiten? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Es geht ja da nicht um Religionsströmungen, sondern Sie sprechen ja von Religion allgemein, und ich denke nicht, dass das Ihre Aufgabe ist. Auch liest man sehr stark populistische Aussagen zur Gesamtschule beziehungsweise sehr abwertende Pauschalurteile zum Bildungssystem. Da bezeichnen Sie zum Beispiel das derzeitige Bildungssystem als einen Rechtsbruch. Also, mit solchen Aussagen würde ich wirklich, wirklich vorsichtig sein. (Beifall bei der ÖVP.) Ich könnte noch ein bisschen länger darüber reden, und was mir halt auch fehlt, sind einfach wirklich Zahlen. Wie viele Beratungsgespräche hat es gegeben? Was ist zur Zeit das, was die Kinder und die Jugendlichen auch beschäftigt? Wenn man sich jetzt den Patientenanwaltschaftsbericht durchliest, im Gegenzug dazu war ich, muss ich sagen, eigentlich schon ziemlich enttäuscht, und wir können leider diesen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Peter Kraus zu Wort gemeldet, ich bitte darum. Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Frau Stadträtin! Vielen Dank. Ich möchte mich auch für den umfassenden Bericht bedanken. Gerade als neuer Abgeordneter ist er sehr hilfreich, auch um sich in die Themen einzuarbeiten. Ich möchte ein Thema herausgreifen und darauf kurz näher eingehen, das ist das Netzwerk Deradikalisierung, über das ja auch schon der Kollege Wiederkehr gesprochen hat. Ja, wir sind mit dem Problem, nicht nur wir, sondern viele Städte in Europa, konfrontiert, dass sich junge Menschen, junge Erwachsene, Jugendliche extremistischen, salafistischen Gruppen anschließen, und wir sind natürlich auch mit der Frage konfrontiert, was die Ursachen für diese Radikalisierung sind, und welche Maßnahmen wir dagegensetzen, also, was wir tatsächlich dagegen tun. Die Ursachen, und darauf wird ja im Bericht auch eingegangen, sind vielschichtig, sind multifaktoriell. Generell zeigt sich, je weniger Perspektiven Jugendliche haben, je mehr sie Abwertungen und Diskriminierungen erfahren, umso leichter werden sie natürlich Zielgruppe für Radikalisierungen. Und genau hier setzen salafistische, missionierende Gruppen an, weil sie Jugendlichen eben scheinbare Perspektiven geben, sie teilen die Welt schnell in Gut und Böse und motivieren dann, gegen das vermeintlich Böse in den Kampf zu ziehen. Worauf der Bericht auch eingeht, und das sehen wir seit 2015, ist, dass es auch im Bereich von Rechtsextremismus und rassistischen Übergriffen einen deutlichen Anstieg gibt, besonders gegen Flüchtlinge und MigrantInnen. Radikalisierung ist also multifaktoriell begründet, und unsere Antworten müssen daher eben genauso multifaktoriell und vielfältig sein. Das bringt mich zu dem, was wir dagegen tun, also was gegen Radikalisierung funktioniert. Das Netzwerk leistet ja seit September 2014 da eine gute Arbeit, setzt eine kommunale Strategie um, die quer durch die städtischen Angebote und Strukturen wirkt. Christoph, wenn du vorher gesagt hast, du würdest dir eine Bündelung wünschen, meiner Meinung nach ist genau das Netzwerk Deradikalisierung diese Bündelung, wo ganz unterschiedliche Stellen der Stadt bis hin zum Stadtschulrat, die TeilnehmerInnen der außerschulischen Jugendarbeit eben zusammenkommen. Gleichzeitig ist aber diese Flexibilität gewährleistet, denn wenn wir sehen, dass Radikalisierung sich eben im Zeitverlauf auch sehr schnell ändert, und die Netzwerke sehr, sehr wandlungsfähig sind, müssen, glaube ich, einfach auch unsere Antworten sehr wandlungsfähig und flexibel bleiben. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Also, vielfältiges Angebot von Schulungen über Tagungen, Einzelfallarbeit, auf all das wird im Bericht eingegangen. Ich möchte auf etwas eingehen, das oft nicht sichtbar ist, und das ist die Präventionsarbeit, denn das Netzwerk leistet ja auch wichtige Präventionsarbeit, die eben oft nicht sichtbar ist. In dieser Präventionsarbeit ist ein wichtiger Baustein unser breites Angebot an Jugendarbeit und Streetwork. Da bringe ich jetzt einen anderen Bericht oder eine andere Studie kurz ein, denn ich glaube, vor ein, zwei Wochen ist auch empirisch belegt worden, wie wichtig die außerschulische und mobile Jugendarbeit in dem Bereich ist. Das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie hat in einem zweijährigen Forschungsprogramm gezeigt, dass Jugendliche eben deutlich positive Effekte von mobiler und außerschulischer Jugendarbeit haben. Es hat sich zum einen gezeigt, dass Jugendliche, die Kontakt zu Jugendarbeitern, zu Streetworkern haben, weniger rassistische, sexistische, homophobe Vorurteile haben. Die Studie hat auch gezeigt, dass die Kriminalität signifikant, also deutlich, sinkt, wenn Jugendarbeit eingesetzt wird. Ich weiß, dass die Präventionsarbeit eben nicht sichtbar ist, weil sie ja im Vorhinein negative Entwicklungen verhindert, aber umso wichtiger ist mir eben, dass ich heute darauf hinweise und auch allen danke, die im Netzwerk oder darüber hinaus diese wichtige Präventionsarbeit machen. Ein wichtiger Punkt, und ich habe das an dieser Stelle schon ein paar Mal angesprochen, ja, auch wir als PolitikerInnen haben in diesem Bereich eine Verantwortung. Unsere Worte, unser Gesagtes, also alles das, was wir hier auch tun und sprechen, wird gehört und hat Konsequenzen. Es ist auch unsere Verantwortung, dass wir in so sensiblen Bereichen die Worte mit Bedacht wählen, um eben dieser vielschichtigen und komplexen Problematik auch gerecht zu werden. Denn wir wissen, was sicher nicht funktioniert, und das habe ich an dieser Stelle auch schon einmal gesagt, was sicher nicht funktioniert im Kampf gegen Radikalisierung, ist hasserfüllte und aufhetzende Rhetorik. Wer eine Politik der Hassbotschaften betreibt, der zerstört damit wichtige Arbeit in der Deradikalisierung. Unsere Sprache, unsere Worte haben Konsequenzen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Ich möchte mich abschließend nur bedanken. Ich möchte mich bedanken für den ausgezeichneten Bericht, für die wichtige Arbeit, die in der Kinder- und Jugendanwaltschaft geleistet wird, auch bei dir persönlich, lieber Ercan, und bei deinem ganzen Team. Vielen Dank für eure Arbeit! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Gremel. Bitte. Abg. Mag. Marcus Gremel (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Landesrätin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Und, last but not least, lieber Kinder- und Jugendanwalt! Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist ein wesentliches Sprachrohr und Interessensvertretung für junge Wienerinnen und Wiener. Ich weiß schon, das mag manchen nicht gefallen, was in dem Bericht steht, aber es ist normal die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, unparteiisch zu sein. Es ist die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, immer und überall Partei für Kinder und Jugendliche zu ergreifen, und das macht sie aus meiner Sicht hervorragend. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und zwar beispielsweise dann, wenn sie sich für bessere Bildungschancen für alle Kinder einsetzt und kritisiert, dass Armut vor allem durch unser Bildungssystem in Österreich und auch in Wien leider immer noch vererbbar ist. Oder auch, wenn sie sich laut und deutlich gegen eine Deckelung der Mindestsicherung ausspricht, weil das natürlich zu Kinderarmut führen würde. Ich verstehe, dass das nicht allen gefällt, und ich bin auch nicht sehr überrascht. Ich finde es trotzdem schade, dass der Bericht daher hier nicht bei allen Anklang findet. Aber ich sage Ihnen nur eines: Wenn man eine Politik betreibt, die bei jeder Möglichkeit gegen Bewusstseins- und Sozialarbeit wettert, die Menschen zusammenführt, oder gegen alle möglichen Integrationsmaßnahmen stimmt oder die immer und überall, wie die ÖVP auch, gegen ein Bildungssystem stimmt, das die gleichen Chancen für alle schaffen würde, na, dann braucht man sich nicht zu wundern, denn diese Vorschläge sind einzig und allein destruktiv. Die helfen genau niemandem, lösen genau null Probleme. Eine offene, heterogene, bunte und vielfältige Gesellschaft, und das findet sich auf Grund ... (Abg. Dominik Nepp: Es hat nicht funktioniert!) Schauen Sie, es bringt nichts, ich habe ein Mikrofon und Sie nicht. Das ist ein bisschen bitter. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Armin Blind: Die waren nicht so erfolgreich, Ihre Integrationsmaßnahmen!) Oh, mir wurde eine Meinung abgesprochen! (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die Gesamtschule ist Ihr Konzept!) Ist das auch einen Ordnungsruf wert? Ich weiß es nicht. Das finde ich sehr spannend. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Nur, wenn der Vorsitzende von Ihrer Partei da ist!) Ja, ja, passt schon. Also jedenfalls, die Schwerpunktsetzung im Bericht ist klar, die orientiert sich natürlich auch an den aktuellen Aufgaben der Stadt, und eine offene, heterogene, bunte, vielseitige Gesellschaft ist im 21. Jahrhundert einfach Realität. Die Frage ist, wie man damit umgeht, ob man Lösungen wie sie Teile der Opposition anbieten, die im besten Fall nur zu einer Problemverlagerung führen, aber keinem einzigen Kind helfen, oder ob man das so macht, wie wir von Rot-Grün das machen, indem wir uns nämlich überlegen, wie man die Chancen, die damit einhergehen, am besten nützen kann, und wie man Herausforderungen, die es natürlich auch gibt, keine Frage, bewältigen kann. Und genau das machen wir eben, und genau das macht die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Wenn man ohne Wenn und Aber Partei für Kinder und Jugendliche ergreift, dann heißt das natürlich auch, dass es immer wieder auch Forderungen und Ratschläge an die Stadt Wien gibt, wie man die Situation für Kinder und Jugendliche auch bei uns in der Stadt weiter verbessern kann. Wir als Rot-Grün sind dafür auch sehr dankbar, weil es uns ja sozusagen darum geht, Dinge ständig zu verbessern. Natürlich ist nicht immer alles perfekt und eitel Wonne in unserer Stadt, und auch wir können und müssen uns verbessern. Der Unterschied zwischen uns und Teilen der Opposition ist aber eben, dass wir diese Ratschläge aufnehmen und uns überlegen, wie man Dinge verbessern kann, und andere halt das komplette Gegenteil vertreten, siehe Mindestsicherung. Ich darf vielleicht auch noch ein bisschen auf die Kollegin Schwarz eingehen, ich glaube, sie ist momentan nicht im Saal. (Abg. MMag. Dr. Gudrun Kugler: Ich werde es ausrichten!) Danke, Frau Kollegin Kugler, dass sie ihr es ausrichten. Sie hat von den Opfern von Missbrauch in den Heimen gesprochen. Ich möchte nur daran erinnern, dass kein anderes Bundesland so lange und so viel Unterstützung für diese Gräueltaten ausgezahlt hat wie Wien, und auch kein anderes Bundesland so viel in der Forschungsarbeit geleistet hat, und dass es gerade auch bei der Kinder- und Jungendanwaltschaft nach wie vor die Möglichkeit gibt, gemeinsam mit dem PSD auch Therapien zu bekommen. Die Frau Kollegin Schwarz hat auch noch einmal von einer offiziellen Entschuldigung gesprochen, respektive eine Gedenkzeremonie eingefordert. Da darf ich auch noch daran - ah, Sie sind eh da, wunderbar - erinnern, dass sich der Herr Bürgermeister im Namen der Stadt Wien bereits zwei Mal offiziell entschuldigt hat, ein Mal sogar hier im Gemeinderatssaal. Ich weiß nicht, Frau Kollegin Schwarz, vielleicht könnten sie mir kurz zuhören, ich spreche ja sozusagen mit Ihnen. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass wir hier schon x Mal kundgetan haben, sowohl ich als auch natürlich die Frau Landesrätin, dass wir sehr wohl eine Gedenkzeremonie anstreben, und ich kann Ihnen das vielleicht noch einmal, weil es sonst anders nicht angenommen wird, ganz langsam aus dem Regierungsprogramm von Rot-Grün vorlesen, und zwar: "Rot-Grün setzt sich für eine würdige nationale Gedenkzeremonie für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt ein, unter Einbeziehung Betroffener auf Landes- und Bundesebene. Sollte dies jedoch bis Ende 2017 auf Bundesebene nicht realisierbar sein, sorgt die Wiener Landesregierung für einen entsprechenden Schritt auf Wiener Ebene." - Zitat Ende. Ich glaube, einmal nachschauen im Regierungsprogramm löst diese Frage ein für alle Mal. Auch zu den Kindergärten kann ich nur festhalten, dass das bereits x Mal gesagt wurde. Wir haben schon mit den 11 Kontrolleurinnen und Kontrolleuren 3.200 Kontrollen im Jahr bei 2.000 Einrichtungen, wohl gemerkt, die meisten davon unangekündigt, geschafft. Das ist nicht so schlecht. Jetzt haben wir noch zwei dazu, schauen wir einmal, wie wir damit zurande kommen. Wir haben momentan ja die große wissenschaftliche Studie von der Uni Wien und dem FH Campus laufen, und sollten danach noch wirklich weitere Maßnahmen nötig sein, dann können wir uns die gemeinsam überlegen und setzen. Aber nur weil der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft nicht eins zu eins zur PR-Kampagne der ÖVP passt, sondern sich auf die sachliche Arbeit zur Lösung von Problemen, nämlich beispielsweise mit dem Wiener Netzwerk für Deradikalisierung und Prävention beschränkt, den Bericht nicht zur Kenntnis zu nehmen, finde ich ein bisschen schade. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Mir geht es ein bisschen wie dem Kollegen Kraus, ich bin auch noch nicht sehr lange für die Agenden der Kinder- und Jugendanwaltschaft zuständig, und ich möchte mich daher auch ganz persönlich für diesen wirklich tollen und ausführlichen Jahresbericht bedanken. Besonders haben mir die detailreichen Schilderungen insbesondere auch die konkreten Fallbeispiele gefallen, weil die halt einen super Einblick in die Arbeit geben, das wirklich erlebbar machen, ich muss zugeben, teilweise auch betroffen machen. Aber sie zeigen jedenfalls, wie unendlich wichtig die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf einen Schwerpunkt der Arbeit noch ein bisschen genauer einzugehen, nämlich ebenso auf das Wiener Netzwerk für Deradikalisierung und Prävention. Da hoffe ich wirklich, dass auch die NEOS, der Kollege Wiederkehr hat ja gesagt, er hat sich den Bericht genau angeschaut, den auch wirklich aufmerksam durchgelesen haben. Denn, wenn dem so ist, dann wird dem Kollegen aufgefallen sein, dass eine Vielzahl der Punkte der Forderungen, die die NEOS, und zwar Kollege Wiederkehr auch selbst, Ende Mai öffentlich präsentiert haben, ja bereits erfüllt werden, und zwar eben mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft als professionellem Dreh- und Angelpunkt. Wir haben nämlich als Rot-Grün bereits im Jahr 2014 diese Maßnahmen gesetzt, und seither werden Schulungen, Beratungsgespräche und viele weitere Hilfestellungen für junge Menschen, für Familien sowie Pädagoginnen und Pädagogen in Schulen und Kindergärten initiiert und durchgeführt. 2.000 Menschen sind bisher geschult worden, und in den kommenden Monaten und Jahren werden wir das selbstverständlich gemeinsam noch weiter ausbauen. Es geht jedenfalls bei dem Netzwerk immer darum, die individuellen Ursachen für Extremismus zu erkennen und gezielt zu bekämpfen. Denn junge Menschen können für scheinheilige Versprechungen von extremistischen Gruppen empfänglich sein, wenn sie auf der Suche nach Sinn und Orientierung im Leben sind oder aus irgendeinem Grund mit ihrem Leben einfach nicht zurechtkommen, und da ist es eben ganz wichtig, dass man mit persönlichen Beziehungsangeboten sowie der Beratungsarbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft, aber auch mit anderen Dingen, der Kollege Kraus hat es auch gesagt, wie Parkbetreuung und Straßensozialarbeit, unterstützt, weil damit kann man die jungen Menschen in ihrer Entwicklung begleiten und hilft dadurch den Jugendlichen selbst und natürlich auch der Gesellschaft nachhaltig. Dass dieser Weg ein richtiger ist, das zeigt ja auch die jüngste Einladung der UN-Generalversammlung an den Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs, der in New York über das Wiener Modell informieren durfte. Das ist ein wirklich eindrucksvolles Kompliment für die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Lieber Ercan, ihr steht als Kinder- und Jugendanwaltschaft für eine klare Haltung, die menschenfeindliche Praktiken und Weltanschauungen, egal, von welcher Seite sie kommen, unmissverständlich ablehnt, ohne Dinge schönzureden oder auf der anderen Seite pauschal zu verurteilen. Damit gebt ihr den Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt die beste Unterstützung, und dafür danke ich dir und deinen Kolleginnen und Kollegen, vor allem auch der Monika, gute Besserung an dieser Stelle auch, ausdrücklich. Es tut gut, zu wissen, dass diese extrem wichtige Arbeit in derart professionellen Händen ist. Bitte richte das auch allen Kolleginnen und Kollegen aus. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Abschließend möchte ich noch auf ein aktuelles, für Jugendliche auch sehr relevantes Thema zu sprechen kommen, ein Thema, das die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft sehr tangiert, nämlich die Ausbildungspflicht für alle bis 18. Ich begrüße die Vorlage der Bundesregierung dazu sehr, weil sie dafür sorgt, dass niemand im Regen stehen gelassen wird, und Jugendliche Unterstützung bekommen, denn die Ausbildungspflicht bedeutet ja auch das Recht auf Ausbildung, und das ist mir besonders wichtig. Das heißt nämlich auch, dass wir gemeinsam mit der Wirtschaft so wie auch bisher weitere Ausbildungsmöglichkeiten schaffen müssen, genauso wie wir das auch in Wien mit dem Programm "Back to the Future" machen. Das heißt, mit aller Kraft gemeinsam gegen die Jugendarbeitslosigkeit, wir wollen und können uns keine verlorene Generation leisten. Einen dringenden Verbesserungsbedarf an der Regierungsvorlage gibt es allerdings schon, nämlich die Inklusion von jungen Asylwerberinnen und Asylwerbern in das Gesetz. Für uns in Wien gilt ganz klar: Integration von Tag 1 an. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) So wie bei allen anderen Bevölkerungsgruppen möchten wir natürlich oder vielleicht sogar insbesondere jungen Asylwerberinnen und Asylwerbern von Tag 1 an die besten Chancen geben und für eine nachhaltige Integration sorgen. Und diese Chancen kommen nun einmal mit einer frühestmöglichen und auch durchgängigen Bildung und Ausbildung. Stellen Sie sich vor, es könnte zum Beispiel eine AMS-Maßnahme, um Deutsch zu lernen, im Rahmen der Ausbildung bis 18 auch angeboten werden. Auch noch ein ganz grundsätzlicher Gedanke dazu, und das sage ich gerne mit den Worten der Kinder- und Jugendanwaltschaft, wie sie es im Bericht ausgeführt hat, nämlich: "Mit aller Kraft muss die gesetzliche ungleiche Behandlung von Kindern und Jugendlichen verhindert werden." - Zitat Ende. Es gibt eben keine halben Kinder, und damit kann es auch keine halben Kinderrechte geben, also her mit der gesetzlichen Gleichstellung von jugendlichen Flüchtlingen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Daher bringe ich einen Antrag ein, der auf Initiative der Kolleginnen Barbara Huemer, die ja nachher noch sprechen wird, und Tanja Wehsely entstanden ist, betreffend die Regierungsvorlage Ausbildung bis 18 im Österreichischen Nationalrat. Eingebracht wird der Antrag von den Kolleginnen und Kollegen Tanja Wehsely, Gabriele Mörk, Peter Florianschütz, Barbara Huemer, Faika El-Nagashi, Peter Kraus und meiner Wenigkeit. In formeller Hinsicht verlangen wir die sofortige Abstimmung. Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Huemer. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Bezug auf den Punkt, den mein Vorredner ja schon angesprochen hat, der besonders wichtig ist und der unterstreicht: Kinderrechte sind unteilbar. Das wird ausdrücklich auch im Bericht, für den ich mich ebenfalls auch sehr herzlich bedanken möchte, unterstrichen. Kinder und Jugendliche sind alle gleich zu behandeln, und sie brauchen uns gleichermaßen. Zur Ausbildungspflicht bis 18, die von grüner Seite begrüßt wird, wird aber von grüner Seite auch ganz klar Verbesserungsbedarf angemerkt. Wo es hier noch Verbesserungen braucht, ist genau in diesem Bereich der asylsuchenden Jugendlichen, aber nicht nur dort. Ich denke, da komme ich auch auf die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft noch einmal zurück, die auch darin besteht, Gesetzesbegutachtung zu betreiben, und die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat ja auch ausdrücklich davon gesprochen, dass es statt der Pflicht noch besser wäre, ein Recht zu implementieren. Jetzt ist es uns schon klar, dass die Ausbildungspflicht sich analog zur Schulpflicht ableitet, aber ich denke auch, dass hier von einem Recht auf Bildung viel stärker gesprochen werden muss, und ich unterstreiche hier auch den Ansatz, den die Kinder- und Jugendanwaltschaft betreibt. Österreich liegt, was Kinderrechte betrifft, weltweit auf Platz 18. Jetzt ist die Frage: Wollen wir uns damit zufrieden geben, oder wollen wir besser werden, wollen wir uns dem Sieger annähern? Das Siegerland ist Norwegen, und bei den hintersten Rängen rangiert Afghanistan, was Kinderrechte betrifft. Und jetzt wissen Sie alle, dass besonders aus Syrien, Afghanistan insbesondere Jugendliche nach Österreich, nach Wien kommen, weil sie dort vor Krieg, vor Gewalt, Herrschaft, Diktatur fliehen, fliehen müssen. Die Ausbildungspflicht, die sich ja zum Ziel gesetzt hat, die Zukunft der Jugendlichen zu verbessern, die dort ansetzt, wo die Schulpflicht aufhört und bei Jugendlichen, die in der Zahl über tausende jährlich hinausgehen, die keiner Lehre, keiner Ausbildung, keiner Arbeit, nichts nachgehen, die irgendwo hängen bleiben, die perspektivlos verschwinden. Wenn wir diese Gruppe der Jugendlichen noch einmal unterteilen in jene, denen wir Angebote machen, und jene, denen wir keine Angebote machen, jugendlichen Menschen, denen wir eine Zukunft verwehren, dann können wir uns eigentlich schämen. Und das möchte ich nicht, und darum unterstreiche ich diesen Antrag und finde es auch sehr wichtig, dass er breit getragen wird. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Die Kollegin Schwarz hat angesprochen, sie vermisse Nachhaltigkeit. Wenn Sie unter Nachhaltigkeit verstehen, dass man Zukunftschancen von Jugendlichen verspielt, dass man ihnen keine Chancen bietet, dass sie in Arbeitslosigkeit, in Billiglohn hängen bleiben, dass sie möglicherweise ihr Leben lang auf Mindestsicherung, die sie ja auch nicht auszahlen wollen, picken bleiben, dann möchte ich sagen, sollten wir uns vom Begriff der Nachhaltigkeit wirklich verabschieden, denn diese Nachhaltigkeit ist nicht, was wir wollen. (Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Wir wollen eine Nachhaltigkeit, die Perspektiven bietet, und das wäre mit einer Ausbildung bis 18, die auch Jugendliche, die noch im Asylverfahren stehen, inkludiert, geboten. Ich möchte Ihnen zeigen, warum das so wichtig ist. Es geht hier ja nicht darum, dass Jugendliche sechs Monate warten - das ist übrigens auch ein Vorschlag aus der Kinder- und Jugendanwaltschaft, dass die Asylantragspflicht sich wirklich auf sechs Monate begrenzt -, wenn das der Fall wäre, könnten wir ja noch darüber diskutieren, aber das ist nicht der Fall. Es dauert schon einmal mindestens sechs Monate bis zu einem Jahr, bis überhaupt die Einladung zu einem Interview kommt. Dann dauert es möglicherweise oder ziemlich sicher noch einmal drei Monate, bis ein Bescheid kommt. Es können also bis zu einem Jahr, bis zu zwei Jahre vergehen, in denen Jugendliche in dieser Ausbildungspflicht keine Angebote bekommen, wo sie herumhängen. Wir reden ja auch von einer Phase von 14 bis 18, einer extrem wichtigen Phase, wo ja ganz viele Zukunftsentscheidungen getroffen werden, wo wir ja entscheiden oder Angebote liefern, ob Jugendliche dieses Interesse an Bildung verlieren oder ob sie in ihren Kompetenzen gestärkt werden. Wir reden da jetzt nicht von 30 Jahren, wo man irgendwie über ein paar Monate auf oder ab diskutieren kann, sondern es ist eine ganz entscheidende Phase, und wenn ein Jugendlicher 2 Jahre zwischen 16 und 18 nichts kriegt, dann ist er 18. Und was ist dann? Wir können uns das also einfach wirklich nicht leisten, diesen Jugendlichen nichts anzubieten, oder de facto nichts. Ich weiß, das ist jetzt ein bisschen polemisch, denn es gibt Angebote, aber es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein jugendlicher Asylsuchender zwar eine Lehre in einem Mangelberuf machen darf, aber nicht in eine ÜBA eintreten. Er darf zwar einen Deutschkurs machen, aber er darf keinen Deutschkurs vom AMS machen. Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar und schafft eine Ungleichlage und ist im Grund diskriminierend. Und dieser Diskriminierung muss man wirklich entgegentreten. Kinderrechte sind eben unteilbar, alle Kinder sind gleich, und jedes Kind zählt, genau diese Arbeit verfolgt die Kinder- und Jugendanwaltschaft, darum ist sie so wichtig, darum finde ich den Bericht auch sehr, sehr erhellend, weil er uns zeigt, wo noch die Schwachstellen sind, wo die Schwachstellen sind, dass wir uns Richtung Platz 1 in Kinder- und Jugendrechten bewegen. Ich finde es unterstützenswert, diesen Bericht, die Arbeit der Jugendanwaltschaft zu unterstützen, daraus zu lernen, besser zu werden, Kinderrechte besser zu schützen und umzusetzen, und ich wünsche mir, dass der Bericht, wie auch unser Antrag zu einer Inklusion von asylsuchenden Jugendlichen, positiv unterstützt wird. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Kasal. Bitte. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Berichterstatterin! Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendanwaltschaft! Stellvertretend ist der Jugendanwalt heute da, bitte auch der Kollegin die besten Glückwünsche und Genesungswünsche mitzubringen! Sehr geehrte Damen und Herren, zur Einleitung darf ich kurz einmal mit einem Satz auf den Beschlussantrag eingehen, den wir natürlich ablehnen werden. Für mich erschließt sich der Sinn nicht, Asylwerber, die noch nicht asylberechtigt sind, auszubilden. Es tut mir leid, da muss zuerst einmal der rechtliche Status abgeklärt werden, und dann kann ich mir überlegen, ob ich dann diesen Asylberechtigten eine Ausbildung zukommen lasse. Aber, bitte nicht mit der Tür ins Haus fallen. Also wir werden den auf alle Fälle ablehnen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das habe ich mir gar nicht gedacht, dass Sie das befürworten!) - Das ist ja schon einmal ein Vorteil, Sie denken. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Im Gegensatz zu Ihnen!) Ganz kurz zu meinen Vorrednern: Der Kollege Kraus hat natürlich wieder einmal ganz klar den Grund für den Dschihad erkannt. Das liegt natürlich daran, dass wir hier in Österreich durch Diskriminierung dazu beitragen, bereits Kinder und Jugendliche zu radikalisieren. Unsere Gesellschaft ist an allem schuld und das liegt nicht vielleicht an den verfehlten und unkontrollierten Vorgängen in muslimischen Kindergärten. Nein, das hat damit nichts zu tun, sehr geehrter Herr Kraus! (Beifall bei der FPÖ.) Ganz kurz zum Herrn Gremel. Ja, die Kinder- und Jugendanwaltschaft soll parteiisch für Kinder sein. Zu 100 Prozent unterschreibe ich das. Leider Gottes wird dieser Bericht aber zu 100 Prozent parteipolitisch für rot-grüne Ideologie missbraucht, und dazu (Beifall bei der FPÖ.) möchte ich jetzt im Näheren kommen. Ich ersuche auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, allen voran den Kinder- und Jugendanwalt, das nicht als Kritik an ihrer Tagesarbeit zu sehen. Ich bin von der Kompetenz der gesamten Kinder- und Jugendanwaltschaft überzeugt. Das ist für mich zweifelsfrei, bitte, ja, nicht falsch verstehen. Kritisch sehen wir es, wenn, wie in diesem Bericht oder vielleicht mit der einen oder anderen Äußerung, Parteipolitik gemacht wird. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist weisungsfrei, soll sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, aber nicht parteipolitisch für irgendwelche krusen Ideologien missbraucht werden, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Ein Bericht ist eine Schilderung eines Sachverhaltes, ungefähr. Ein Bericht soll eine Tätigkeit dokumentieren. Da gibt es großen Handlungsspielraum. Aber ein bisschen eine Annäherung zu Zahlen, Daten und Fakten sollte in jedem Bericht vorhanden sein. Ich kann eigentlich über das Tagesgeschäft, über die tägliche Arbeit wirklich kaum Aufschlüsse bekommen, obwohl ich überzeugt bin durch persönliche Kontakte, aber in diesem Bericht findet sich nichts. Das Einzige, was sich wie ein roter Faden durchzieht, ist die ideologische rot-grüne Propaganda, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Ich erlaube mir, ein Beispiel zu bringen, und zwar geht es auf der Seite 36 um ein Positionspapier zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die Altersfeststellung. Die Altersfestsetzung darf nur auf Grundlage ethisch und wissenschaftlich vertretbarer Methoden erfolgen. Das ist unbestritten, das ist selbstverständlich. Sie muss rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen und darf nur bei hinreichend begründeten Hinweisen auf Volljährigkeit durchgeführt werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Dinge, die unbestritten sind, werden in Zusammenhang gesetzt, dass diese Dinge eigentlich derzeit nicht vorliegen. Damit wird unterstellt, dass die Non-Profit-Organisationen, die dafür zuständig sind, in irgendeiner Weise falsch arbeiten, und das glaube ich nicht, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Auch bei der Mindestsicherung erlaube ich mir, einen kurzen Satz vorzulesen, nur damit man einmal ein bisschen einen Eindruck gewinnt, und zwar: "Ohne die diskutierten Regelungsvorschläge zur Mindestsicherung genau zu kennen, möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine Deckelung der Mindestsicherung auch verfassungsrechtlich bedenklich scheint und im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz fragwürdig ist." Das heißt, wir wissen zwar noch nicht, was drinnensteht, aber wir weisen darauf hin und üben Kritik. Das kann nicht (Aufregung bei Abg. Dr. Jennifer Kickert.) die Aufgabe einer unabhängigen Kinder- und Jugendanwaltschaft sein, in der Glaskugel erkennen zu wollen, was vielleicht einmal in Bestimmungen drinnensteht. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Nein, was die Folgen sein könnten!) Aber auch der Bereich Intersexualität ist ein bisschen zu hinterfragen. Da interpretiert ... Wenn Sie mir eine Sekunde geben, ich komme sofort dazu, gerne, ja. Die Kinderrechtskonvention wird hier zitiert. Dann wird aber interpretiert. Es ist nicht die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Kinderrechtskonvention zu interpretieren, sondern auf deren Einhaltung zu achten. Wenn hier zum Beispiel die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten, die Weltgesundheitsorganisation, die kann man natürlich hinterfragen, und diese Klassifizierung kann man in Frage stellen, zweifelsfrei, aber bitte von Medizinern und nicht von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Ich habe seinerzeit persönlich im Jahre 2003 im Frühjahr den nationalen Aktionsplan zur Implementierung der Kinderrechte in der Verfassung im Parkhotel Schönbrunn eröffnet. Ich habe das hier gelesen, ich kann keinen einzigen Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention erkennen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft herausnimmt, hier das indirekt anders darstellen zu wollen. Abschließend noch einmal zusammengefasst: Der Bericht enthält keinerlei Zahlen, Daten und Fakten und wird nur zur ideologische Propaganda missbraucht. Wir werden ihn ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Abg. Dr. Aigner. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Kinder- und Jugendanwalt! Auch von mir die besten Genesungswünsche an Ihre Kollegin und danke, dass Sie da sind und danke, dass Sie sich auch der Debatte hier im Hohen Haus stellen. Es ist ja schon einiges gesagt worden. Was mir in dem Bericht ein bisschen abgeht, ist auch eine kritische Stellungnahme zu den internationalen Vorgängen, bei denen genau Kinder und Jugendliche eigentlich missbraucht werden. Man könnte doch auch die Frage stellen: Warum gibt es so viele unbegleitete Kinder, die von Schlepperorganisationen, teilweise von ihren Familien, vorgeschickt werden? Hier sind Netzwerke weltweit im Gange. Ich glaube eigentlich, auch das müsste eine Kritik wert sein, dass man hier die Schwächsten der Gesellschaft in eine sehr furchtbare Situation hineinschickt. Da müssten eigentlich international sämtliche Gremien und alle Möglichkeiten genützt werden, dass genau das nicht passiert. Deswegen ist natürlich jetzt die Kritik, dass in Österreich alles so schlimm sein soll - man muss schon eines sagen: So schlimm kann Österreich nicht sein, wenn Menschen, die sich über tausende Kilometer auf den Weg machen, durch viele andere europäische Staaten durchfahren, in einem Urlaubsland wie Griechenland erstmals europäischen Boden betreten, und dann bleibt man nicht in Griechenland, man bleibt nicht in Kroatien, man will auch in keine osteuropäischen Länder, sondern es ist halt gerade Österreich, Deutschland und das noch viel weiter weg gelegene Schweden. Also ich glaube, so ganz schlimm kann Österreich auch vom Ruf her nicht sein, wenn wir zu einem der Hauptzielländer der illegalen Migration werden. (Beifall bei der FPÖ.) Was mich auch interessieren würde, ist die Stellungnahme. Ich kann mich an das Hearing erinnern, das Sie auch sehr bravourös bestritten haben, wo wir damals schon davon gesprochen haben, und das war, glaube ich, vor der großen Einwanderungswelle: Wie können wir die Instrumente der außerschulischen Jugendarbeit an die neuen Heranforderungen und Herausforderungen anpassen? Wenn Sie diese Zustände, wie wir sie da im 20. Bezirk hatten, diese Straßenschlacht am helllichten Samstagnachmittag - das muss man sich vorstellen, nicht mitten in der Nacht um 3 in der Früh am Donaukanal oder an der Donau, sondern da kommen die Leute vom Samstageinkauf mit dem Billa-Sackerl, gegenüber ist die Base 20, und da kommen 40, 50 Tschetschenen und Afghanen mit Messern und Macheten, und so weiter. Ich glaube, da müsste man schon sehen, dass hier andere Mechanismen am Werk sind und da das klassische Streetworken wahrscheinlich auch an seine Grenze stößt. Auch da müssten wir uns selbst hinterfragen: Was muss man dort tun? Da gibt es diese Tschetschenen-Bande, die Wölfe, das ist eine kriminelle Organisation, und so weiter, und die posten im Internet, prahlen mit Waffen, und so weiter, und posten, und da steht so, ich hab' das so halb auswendig im Kopf: Es gibt hundert Gründe, dich umzubringen, aber der wichtigste Grund ist, weil du so blöd schaust in der Straßenbahn. Sie sagen gucken, ich würde schauen sagen, Und das macht mir dann schon wirklich Angst und ich glaube nicht, dass man da einfach mit unserem klassischen, traditionellen, aufsuchenden, niederschwelligen, auf Augenhöhe sich Begegnen noch zurande kommt. Da würde mich schon interessieren, was da auch Ihre Erfahrungen sind, sozusagen wie kommt man in diese Communities hinein? Es muss ja auch einen Grund haben, warum die Polizei mittlerweile da dann gleich die Cobra und die Wega schickt, weil man eigentlich mit dem klassischen Polizeiinstrumentarium hier eben nicht mehr zurande kommt. Da wäre es sehr interessant, auch ihre Erfahrungen zu hören. Es sind ja gerade Afghanen und Tschetschenen sehr schwierige Communities, wo man auch sehr schwer hineinkommt. Wenn ich dann so lese "keine Ausgrenzung und Othering", ich weiß nicht, mein Englisch oder mein Halbenglisch ist nicht so gut, was "Othering" bedeutet, aber so ungefähr kann ich es mir vorstellen, Menschen als fremd ... Ja, dann soll man Ausgrenzen schreiben. Warum muss man "Othering" schreiben? Ja, also ich meine (Beifall bei der FPÖ), Menschen als fremd, als anders darzustellen, die Gesellschaft in ein "Wir" und in ein "Sie" zu trennen, wirkt aber hochgradig desintegrativ und erzeugt Frustration. Ja, es ist wieder dieser Anklang, wir sind schuld, wenn sich andere jetzt sozusagen ausgegrenzt fühlen. Aber ich frage mich schon: Wenn es stimmt, dass ich vor den radikalen Islamisten fliehe, ich unterstelle einmal, dass das bei manchen eine Motivation ist, und dann frage ich mich, warum immer mehr Kinder und Jugendliche in Österreich mit dem Ganzkörperschleier herumrennen, wenn man genau vor diesem Terrorregime ja fliehen muss? (Beifall bei der FPÖ.) Also gerade bei unbegleiteten Kindern, wo niemand da ist, da ist kein Capo da, da ist kein Familientyrann da, da kann man doch diese ganzen Unterdrückungssymbole - und das müssten schon auch wir diesen Kindern und Jugendlichen vermitteln und sagen, wir brauchen das nicht, wir brauchen das nicht, wir sind nicht in Kabul, seid's froh, ihr könnt's euch frei entfalten. Aber wenn ich mir dann viele Bilder anschaue und sehe, dass teilweise schon im Kindergarten, in den muslimischen Kindergärten, auch in diesen Vorschulgruppen, und so weiter da die Verschleierung immer mehr zum Standard wird, dann frage ich mich schon: Wer gibt hier zu erkennen, dass er eigentlich nicht dazugehören will? Das ist halt Europa, das ist der Westen, und das ist eine Errungenschaft, dass man sich so anziehen kann, wie man will, und dass man sich nicht in so eine unbequeme und sehr fragwürdige Vollverschleierung hineinbegeben muss. (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen meine ich also, man tut sich schon schwer, mit jemandem auch in Kontakt zu treten, der einen nicht anschaut, der einem nicht die Hand geben will, und so weiter. Ich glaube, da wartet auch sehr viel Arbeit auf uns und auch auf die Kinder- und Jugendanwaltschaft und auf die vielen Vereine, die hier in der Stadt ja tätig sind, dass man hier von Anfang an sagt: Die Frau Lehrerin, auch wenn sie kein Kopftuch hat, ist sie nicht frei verfügbar, ist eine Respektsperson, wir geben einander die Hand, und so weiter. Das sind halt die Basics, und das muss man, glaube ich, auch auf allen Ebenen so ansprechen. Und je früher man damit beginnt, desto besser. (Beifall bei der FPÖ.) Eine weitere Sache ist natürlich auch sehr allgemein, aber Sie sprechen ja auch sehr viele allgemeine politische Themen an, also könnte man das hier auch, und ich erlaube mir, das hier auch anzumerken und darauf hinzuweisen, dass natürlich sehr viele Menschen, und gerade auch Kinder, Opfer von falschen Versprechungen werden. Ich glaube, die Bundeskanzlerin Merkel hat es einmal gesagt, und der kann man nicht unterstellen, dass sie da kein offenes Herz hat: Man muss auch einer immer größer werdenden Zahl von Menschen einfach sagen: Es gibt für euch keine Perspektive bei uns. Wir haben einen begrenzten Arbeitsmarkt, wir haben auch unsere Möglichkeiten, wir haben unsere begrenzten integrativen Möglichkeiten, wir haben unsere begrenzten Sozialmittel, wir müssen Spitalsabteilungen schließen, wir müssen an allen Ecken und Enden sparen und trotzdem machen wir viele Schulden. Also jetzt da so zu tun, dass jeder, der kommt, bei uns jedenfalls eine Perspektive hat, ich glaube, hüten wir uns vor falschen Versprechungen. Es muss halt auch möglich sein zu sagen, dass der Westen nicht nur so das Paradies auf Erden ist und dass auch unsere Möglichkeiten sehr, sehr begrenzt sind. (Beifall bei der FPÖ.) Ich bedanke mich auch bei der Frau Kollegin Schwarz, dass sie hier die Frage der Religion angesprochen hat. Auch da muss ich sagen, das ist wirklich Gesellschaftspolitik und die hat in einer Jugendanwaltschaft nichts verloren, dass man sagt, also eine religionsfreie Welt ... Die wünsche ich mir persönlich nicht. Ich halte das als religiöser Mensch selber für ganz wesentlich. Es kann nicht so sein, weil eine Religion in einer radikalen Ausprägung massive Probleme bereitet, dass man sagt, es ist g'scheit, die schönste Welt ist die, in der es keine Religion gibt. Also da muss man schon auch das Kind beim Namen nennen, auch wenn der Islamische Staat angeblich nichts mit dem Islam zu tun hat. Die sehen das offenkundig ganz anders. Hier sind heute nicht irgendwelche Religionen das Problem. Man kann die eine Religion, die heute im religiösen Namen Terrorismus betreibt, schon ruhig auch beim Namen nennen und muss nicht alle anderen Religionen in einen Topf werfen. (Beifall bei der FPÖ sowie von Abg. MMag. Dr. Gudrun Kugler und Abg. Dr. Wolfgang Ulm.) Und zu guter Letzt zur Mindestsicherung. Ja, auch da muss man schon sagen, die Mindestsicherung in ihrer historischen Genese ist die Nachfolgeregelung der alten Sozialhilfe. Die Sozialhilfe war das unterste soziale Netz, steuerfinanziert, aus diesem Grund auch für Staatsbürger vorbehalten, unter sehr strengen Kriterien nur zu erhalten, vielfach seinerzeit in Sachleistungen und nicht in Geldleistungen. Und dann kam eben der Sündenfall mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, aus der im Endeffekt so etwas wie ein bedingungsloses Grundeinkommen geworden ist. Auch da muss einem doch klar sein, man kann doch nicht jedem, der aus irgendwelchen Gründen, auch wenn sie durchaus nachvollziehbar sind, zu uns kommt, sofort sagen, ja, du bekommst die Grundabsicherung, die eigentlich für diejenigen gedacht ist, die hier sind, die hier auch beigetragen haben. Das kann es doch bitte nicht sein. Und die können doch kein Menschenrecht konstruieren, dass bei sechs oder sieben Milliarden Erdbewohnern jeder Mensch den potenziellen Anspruch hat, in Österreich unsere Sozialleistungen zu beziehen! Das kann doch kein Menschenrecht sein! (Beifall bei der FPÖ.) Ich meine, dass es ja teilweise auch schon beginnt, in der SPÖ zu sickern. Auch Ihr Lhptm Nissel hat gesagt, es muss doch hier eine Differenzierung sein. Ich bin schon auch dafür, dass die Menschen eine Grundabsicherung bekommen, aber ob das eine ungedeckelte, mehrfach und multiplizierende und teilweise progressiv gestaltete Geldleistung sein soll und die noch dazu zeitlich unbegrenzt, das kann es nicht sein. Wir müssen alles dazu tun, dass unser System der Mindestsicherung für jene, für die es gedacht war, finanzierbar bleibt, und da werden wir auch noch viele Probleme mitmachen. Insgesamt gesehen gibt es sehr viele auch positiv zu erwähnende Ansätze. Ich schließe mich aber der Kritik meiner Vorredner an: Es ist viel zu viel Ideologie drinnen, und ich würde Sie doch auch bitten ... Ja, vielleicht ein Letztes noch: Die Entschuldigungszeremonie für die misshandelten und missbrauchten Kindern, dass die immer noch nicht stattgefunden hat, das zeigt schon auch, dass hier ... es ist sehr viel Geld gezahlt worden. Die Steuerzahler haben die Missstände in den Wiener Kinderheimen begleichen können. Aber es ist höchste Zeit für diese Entschuldigungszeremonie, und so weiter. Ich hoffe, dass es deswegen im nächsten Kinder- und Jugendanwaltschaftsbericht darüber keine Erwähnung gibt, weil das schon längst stattgefunden hat. (Beifall bei der FPÖ sowie von Abg. Mag. Manfred Juraczka und Abg. Dr. Wolfgang Ulm.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs. Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die vielen Wortmeldungen, die auch sehr kritisch sind, aber auch lobende Worte beinhalten. Bevor ich auf die Fragen eingehe, möchte ich mich noch einmal bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Kinder- und Jugendanwaltschaft bedanken und hier auch die Grüße von meiner Kollegin Monika Pinterits aussprechen. (Allgemeiner Beifall.) Ich fange mit einfachen Sachen an, unsere Web-Seite. Es tut mir sehr leid, dass die Web-Seite noch immer nicht online gegangen ist. Aus welchem Grund auch immer wird unsere Web-Seite seit einigen Tagen oder seit einigen Monaten ständig attackiert, und wir sind jetzt dabei, unsere Web-Seite in die Stadt Wien hineinzutragen, damit wir auch auf unserer Web-Seite für die Sicherheit der Information sorgen. Es sind einige Kritiken gekommen, vor allem in Bezug auf Mindestsicherung, Schulsystem, auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ich möchte Sie hier darauf aufmerksam machen, genau diese Punkte sind gemeinsame Beschlüsse der ständigen Konferenz der Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte Gesamtösterreichs. Das heißt, diese Positionen sind von allen Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälten besprochen worden und auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Und hier natürlich noch einmal, wenn uns auf Grund dieser Papiere und Berichte Parteipolitik vorgeworfen wird, dann muss ich sagen, das ist die Haltung aller Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich, vom Burgenland bis Vorarlberg. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wir sind natürlich auf Grundlage gesetzlicher Gegebenheiten angehalten, auf die Kinderrechtskonvention der UNO und die Bundesverfassungsgesetze zu achten. Überall steht es gleich: Die Kinder und Jugendlichen sind gleich. Es darf keine Unterschiede beim Status und Aufenthalt und allen anderen Merkmalen gemacht werden. Alle unsere Papiere, auch die Gesetzesgutachten, die wir erstellen, beruhen natürlich ja auf der Kinderrechtskonvention der UNO. Da möchte ich Sie natürlich auch ersuchen, und mit Bedauern nehme ich es natürlich zur Kenntnis, dass Sie unseren Bericht nicht zur Kenntnis nehmen, aber ich hoffe, dass Sie es sich noch einmal überlegen und unserem Bericht zustimmen. Das ist nämlich die Haltung der gesamten Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich. Da wird es eine andere Position nicht geben. Wenn Sie mir erlauben, dann gehe ich auf ein paar Fragen noch einmal ein, und ich habe eine lange Liste. Ich muss die Fragen nacheinander abarbeiten. Die Unterschiede zwischen Bundeseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Landeseinrichtungen. In unseren Papieren werden Sie auch sehen, dass alle Kinder- und Jugendanwälte und Jugendanwältinnen aufdringlich die Bundesländer aufsuchen, Kinder und Jugendliche in Landesbetreuung zu nehmen, vor allem deswegen, weil wir wissen, dass die Bundeseinrichtungen keine jugend- und kindergerechten Einrichtungen sind. Das heißt, es beginnt natürlich bei der Finanzierung für beste Betreuung. Für gute Betreuung brauchen wir Finanzmittel und bestens geschulte Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, die den Kindern und Jugendlichen Beziehungsarbeit anbieten können, dass sie ihnen Zeit widmen können. Und da wird es auch, und es ist nicht nur unsere Haltung hier, es ist wiederum die gesamte Kinder- und Jugendanwaltschaft in Österreich, ähnliche oder wirklich wortgleiche Stellungnahmen geben. Und wenn wir noch einmal auf die Bundeseinrichtung Erdberg eingehen, dort waren ungefähr 300 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Wie Sie sich vorstellen können, ist es ein wesentlicher Unterschied, ob in einer Wohngemeinschaft 15 Personen "Jugendliche" sind und 6 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die qualifiziert sind, dort arbeiten, oder 300 Jugendliche und eine Anzahl von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die nicht in der Lage sind, diesen Jugendlichen natürlich die beste Betreuung anzubieten. Das betrifft genau auch das Thema Intersexualität und unsere Stellungnahme. Das ist wiederum eine gemeinsame Stellungnahme aller Kinder- und Jugendanwaltschaften (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Deshalb wird es nicht richtiger!), da den Kindern und Jugendlichen auf Grundlage subjektiver Wahrnehmungen auf Geschlecht in frühem Alter durch eine Operation ihre natürliche Identität zu nehmen, da haben wir eine klare Haltung: Das dürfen wir nicht zulassen, das ist Körperverletzung, Das ist die Verletzung der intimsten Identität der Kinder und Jugendlichen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es sind auch die Kindergärten gefallen. Wie wir als Kinder- und Jugendanwaltschaft über die Medien von Prof. Ednan Aslan erfahren haben, dass in Wien salafistische Kindergärten vorhanden wären, die die Gehirne der Kinder vergiften, da haben wir ihn schnell kontaktiert. Gleich nach der Gründung des Wiener Netzwerks Deradikalisierung, Prävention und Gründung eines Expertenforums haben wir ihn eingeladen, da mitzuarbeiten. Ich darf Ihnen jetzt sagen, dass der Bericht fertig ist und wir diesen Bericht im September oder Oktober veröffentlichen werden, und dass natürlich auch Sie alle eingeladen sind, sich den Bericht anzuhören und auch Ihre kritischen Anmerkungen zu machen. Der Grund, warum da vom Kindergarten nichts drinnen steht, ist, weil wir vereinbart haben, dass wir die Expertinnen und Experten in Ruhe arbeiten lassen und ihre Expertisen nicht in einem Bericht, der wiederum ein halbes Jahr davor erscheint, noch einmal der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aber die Einladungen werden Sie rechtzeitig bekommen, und ich hoffe, dass Sie kommen und auch an der Diskussion teilnehmen. Jetzt noch einmal die nächste Frage von Herrn Aichinger. Der eine Vorfall im 20. ist natürlich zu bedauern. Ich war 20 Jahre lang in der Straßensozialarbeit und weiß natürlich ungefähr, wie die Jugendlichen in diesem Alter sind. Ich glaube, dass in Wien das, auf was wir zählen können, die Jugendarbeit ist und vor allem die vernetzte Arbeitsweise der Jugendarbeit. In vielen Bezirken, beinahe in allen Bezirken arbeiten die Behörden, die Jugendarbeit und besonders die Polizei natürlich zusammen. Da geht es auf der einen Seite um Präventionsarbeit, präventive Maßnahmen, vor allem Gewaltprävention, und auf der anderen Seite, wenn es zu solchen Fällen kommt, wie intervenieren wir und wie lösen wir diese Einzelfälle. Ich weiß, alle Fragen konnte ich hier nicht beantworten, aber Sie kennen ja unsere Telefonnummer. Ich ersuche Sie, Kontakt aufzunehmen wie die NEOS. Ich freue mich, wenn wir natürlich auch während des Jahres Kontakt halten. Was die Evaluierung der Zahlen angeht: Bis jetzt waren keine Zahlen in unserem Bericht. Bestimmt können wir das verbessern, ich nehme es zur Kenntnis. Im nächsten Jahresbericht können wir die Zahlen auch nennen. Erlauben Sie uns ein bisschen Zeit. Wir müssen uns auch um unsere Datenbank und so ... Wir haben nämlich keine Datenbank, das kann ich auch sagen, weil wir keine Akten führen. Wir werden uns etwas überlegen, um das Problem zu lösen. Ich glaube, ich habe nichts vergessen. Überlegen Sie es sich noch einmal: Unser Bericht ist gut, unser Bericht bespricht die tatsächliche Lage, die Problemzonen in der österreichischen Politik, Gesellschaft und Verwaltung. Wir freuen uns natürlich über die Zurkenntnisnahme und natürlich auf die Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr und ich möchte auch seitens des Wiener Landtags die Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich für die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu bedanken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und GRÜNEN.) Bevor ich der Frau Berichterstatterin das Wort erteile, begrüße ich noch eine Delegation der UNIDO unter der Führung des Senior Coordinators Gong Weixi. Herzlich Willkommen im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.) Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Jugendanwalt, Herr Mag. Nik Nafs! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist ein Bericht, der ganz eindeutig dorthin weist, wo die großen Herausforderungen für die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt sind. Und Frau Kollegin Schwarz, wenn Sie Unterschiede zum Bericht der Patienten- und Patientinnenanwaltschaft erkennen, dann ist das gewünscht und notwendig, weil die Rechtsgrundlage und die Aufgabe der Patienten- und Patientinnenanwaltschaft eine gänzlich andere ist als die der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Zum Kollegen von den NEOS möchte ich gerne anmerken: Weil ich weiß, dass Sie sehr, sehr interessiert sind: Wenn es zum Netzwerk gegen Radikalisierung noch weitere Informationswünsche gibt, jederzeit und sehr gerne sowohl natürlich vom Herrn Mag. Nik Nafs, der da der beste Experte ist. Aber das Besondere an diesem Netzwerk in Wien ist, und darauf fußt ja auch die Einladung der UNO, dass wir genau das, was Sie hier fordern, gemacht haben, nämlich dass sich dieses Netzwerk weder auf die Tätigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft beschränkt noch, das könnte man ja auch sagen, auf die Geschäftsgruppe beschränkt, sondern nicht einmal auf die Gemeinde Wien beschränkt, weil der Stadtschulrat, aber auch Bundesdienststellen und externe Expertinnen und Experten hier eine ganz besonders wichtige Rolle spielen. Ich möchte dir und deiner Mitarbeiterin dafür nicht nur danken, sondern herzlich gratulieren, weil wir in dieser Frage europaweit führend sind, und das ist der Kinder- und Jugendanwaltschaft und allen Menschen, die in dieser Stadt im Bereich der Jugendarbeit und Bildung tätig sind, zu verdanken. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ein paar Anmerkungen zu einigen Wortmeldungen. Frau Kollegin Schwarz, wenn Sie hier monieren und an dem Bericht kritisieren und sagen, das ist doch ein Grund, warum Sie nicht zustimmen können, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kritisiert, so lange sie vom Bund betrieben wurden, und wenn sie dann von der Stadt betrieben werden, dann werden die nicht mehr kritisiert, dann ist so der Sachverhalt natürlich nicht. Sondern der Sachverhalt ist der, dass in Erdberg 300 unbegleitete minderjährige Burschen untergebracht waren, so lange der Bund dafür verantwortlich war, und erst als die Stadt Wien diese Einrichtung übernehmen konnte, konnten diese Jugendlichen in adäquaten Einrichtungen, in kleinen Einrichtungen, in überschaubaren Einrichtungen, in Einrichtungen, in denen ihren Bedürfnissen auch gerecht werden konnte, untergebracht werden. Deshalb ist hier der Fokus auf den Einrichtungen, wo unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eben nicht kinder- und jugendadäquat untergebracht worden sind. Eine solche gibt es nicht in der Verantwortung der Gemeinde Wien und da bin ich auch sehr stolz darauf. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) In wesentlichen Fragen geht dieser Bericht auf die Punkte ein, die diese Stadt bewegen. Da möchte ich einfach nur abschließend sagen, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine unabhängige, weisungsfreie Institution ist, dass sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch von niemandem, weder von Landtagsabgeordneten, und ich kann Ihnen sagen, auch nicht von Landesrätinnen oder Landesräten, irgendetwas dreinreden lässt, und ich denke, das ist genau gut, richtig und wichtig als Anwaltschaft für die Zukunft in unserer Stadt, nämlich für die Kinder und Jugendlichen. Vielen, vielen herzlichen Dank für die Tätigkeit! Ich ersuche Sie alle, diesem Bericht zuzustimmen und bitte, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch von meiner Seite das Beste auszurichten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2015 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der GRÜNEN, SPÖ und NEOS mehrheitlich angenommen. Ich danke sehr. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes ... Entschuldigung, es liegt noch ein Antrag vor. Danke sehr. Wir kommen noch zur Abstimmung über den vorliegenden Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend Regierungsvorlage Ausbildung bis 18 im Österreichischen Nationalrat. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS angenommen. Danke sehr. Jetzt kommen wir zur Postnummer 2. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke. Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Dies ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann- Stellvertreterin! Werte Damen und Herren! Wir behandeln heute den Initiativantrag zur Änderung des Fiakergesetzes. Was hier auf den ersten Blick so aussieht, als wären es sehr sinnvolle Maßnahmen für den Tierschutz, und Sie wissen, wir haben auch im Ausschuss diesem Antrag zugestimmt, weil für uns der Tierschutz hier wirklich an erster Stelle ist, hat sich auf den zweiten Blick aber leider herausgestellt, dass das eine reine Schikane ist und schon darauf abzielt, langfristig immer mehr den Wiener Fiakerbetreibern die Grundlage zu entziehen und sie nachhaltig aus der Stadt zu entfernen. Was der eigentliche Skandal dabei ist, ist, dass Sie bei dieser Gesetzesänderung nicht einmal mit den betroffenen Unternehmen verhandelt haben. Auch wenn es jetzt im Nachhinein vielleicht ein kurzes Gespräch gab, das ist definitiv zu wenig. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dipl-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Sie verkaufen uns das jetzt unter dem Deckmantel Tierschutz, und ich möchte noch einmal betonen, dass uns der überaus wichtig ist. Aber Sie regeln es jetzt über das Verkehrsrecht, weil, und das wissen Sie natürlich, das Land Wien keinerlei Gesetzgebungskompetenz in Sachen Tierschutz hat. Das ist nämlich Bundesmaterie und genau da gehören die Bedürfnisse der Fiakerpferde auch geregelt. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Sie gehen aber als Land Wien und auch als Stadt oft her und wollen Gewerbe, die Ihnen nicht passen, die nicht ins Bild passen, mit absurden Regeln und Gesetzen einschränken und ihnen teilweise die Geschäftsgrundlagen entziehen. Dabei gefährden Sie Existenzen und Arbeitsplätze, und das ist nicht nur bei den Fiakerbetrieben so, sondern bei vielen anderen Gewerben auch. Ich finde, das ist auch systematisch eine Politik des Drüberfahrens und vollkommen vorbei an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dieser Stadt. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger, Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und Abg. Sabine Schwarz.) Ich habe ein paar Beispiele von absurden Landesgesetzen. Die Stadt Wien regelt, wie eine Fiakerkutsche auszusehen hat. Sie regelt auch, was ein Fiakerkutscher anzuziehen hat. Sein Hemd muss zum Beispiel einfärbig sein, er muss ein Mascherl tragen, er darf keine Turnschuhe tragen. Die Stadt Wien hat aber zum Beispiel auch ein eigenes Gesetz betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen. Sie regelt per Gesetz, wie nach Todesfall die Nachfolge eines Tanzschulbetriebes auszusehen hat. Sie regelt per Gesetz, wie Bienen zu transportieren sind. Sie regelt per Gesetz, welche Kinder unter welchen Umständen ein Babykino besuchen dürfen. Sie regelt per Gesetz, was ein Feldfrevel ist oder in welchem Abstand welche Kulturpflanzen gepflanzt werden sollen. (Beifall bei NEOS.) Wir haben seit über zehn Jahren, 2005, eines der vorbildlichsten und weltweit modernsten Tierschutzgesetze und sind im Bereich Tierschutz zu einem Vorreiter und Vorbild innerhalb der EU geworden. Mit dieser Vorlage greifen Sie heute in die durch Art. 11 der Bundesverfassung garantierte Gesetzeskompetenz des Bundes ein. Verfassungsrechtlich muss die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Fiakerpferden im Bundestierschutz geregelt werden. (Beifall bei NEOS.) Der Tierschutz ist uns ein besonders Anliegen, und wir sind immer für strengere Regelungen in diesen Fällen zu haben. Aber Tierschutz muss in allen Bundesländern gleich streng genommen werden und geregelt werden. (Beifall bei NEOS:) Danke. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Egal, was man bei Google in der Bilderfunktion in der Suche von Wien Tourismus, Wien Tradition, Wien Sehenswürdigkeit bis zu Wien Top 10 eingibt. unter den ersten Bildern ist immer ein Fiaker zu sehen. (Beifall bei der ÖVP.) Man stolpert auch immer wieder über Wien-Werbeeinschaltungen, in denen Wien und das Wiener Stadtbild mit den edlen Gespannen aufgeputzt wird. Gefragt und gebucht sind sie auch von manchem Staatsbesuch und auch bei Filmaufnahmen ziehen sie immer wieder durchs Bild. Der Gruppe der Fiaker wird aber schon seit Längerem in Wien der Kampf angesagt. Überregulierung und überbordende Bürokratie machen ihnen, aber leider auch vielen anderen Branchenzweigen, das Leben nicht leichter. Die vorliegende Gesetzesnovelle ist nun der nächste Anschlag auf diese repräsentativen Gespanne. Die neuen Ideen und Regelungen ziehen das Korsett, in dem sich die Branche ohnehin bereits befindet, noch enger zu, so lange, bis der letzte Atemzug ausgehaucht wird. Ich erinnere mich auch an die Aussage vom Kollegen Maresch im Ausschuss, der gesagt hat, ohne dieses Gesetz wird es die Fiaker nicht mehr geben. Das muss ich korrigieren, denn ich glaube, wenn es die Fiaker nach dem Gesetz noch gibt, dann grenzt es wirklich an ein Wunder. Oft wird ja den Fiakern vorgeworfen, sich nicht ausreichend um ihre Tiere zu kümmern, Verbrecher und Tierquäler werden sie oft beschimpft. Zu Unrecht, denn was sie für die Pferde tun, ist nicht zu verachten und das wüssten Sie, wenn Sie das Gespräch mit ihnen suchen. (Beifall bei der ÖVP.) Verschwinden die Fiaker aus der Stadt, so wird der Tourismus geschwächt. Viele Touristen freuen sich auf eine Fahrt. Ich hatte selber erst vor Kurzem Gäste aus Australien, die sich auch am allermeisten auf die Fahrt im Fiaker gefreut haben. Aber nicht nur der Tourismus ist ein Aspekt, den man nicht verachten sollte. Es hängen etwa 250 Arbeitsplätze unmittelbar an dem Geschäft und da sind die Arbeitsplätze, die in weiterer Folge noch weiter dranhängen, nicht mit einberechnet, sprich, Hufschmied, Futterlieferanten, Veterinäre, und so weiter. Und in Zeiten, in denen der Arbeitsmarkt ohnehin schon sehr angespannt ist und gerade Wien mit einer hohen Arbeitslosigkeit zu kämpfen hat, ist das Abdrehen der Fiaker alleine auch aus diesem Grund keine sinnvolle Entscheidung. Es gibt aber auch noch weitere Kritikpunkte, die die Novelle betreffen: Die fehlende Miteinbeziehung der Branche in der Erstellung. Es wird ganz im Stile der Stadt Wien über die Branchen drübergefahren ohne Miteinbeziehung, ohne Absprache, und das im Ressort für BürgerInnenbeteiligung! Das ist ein sehr großer Kritikpunkt auch von uns, denn wieder verwaltet die Stadt Wien an den Bedürfnissen der Unternehmerinnen und Unternehmer vorbei. Schon alleine diese Vorgangsweise ist Grund genug, hier eine ablehnende Haltung zu haben. Der vorliegende Abänderungsantrag ist auch nur in einer kurzfristigen Aktion entstanden und nach einem einstündigen Gespräch husch-pfusch vor der Sitzung. Da kann man wirklich nicht von Miteinbeziehung sprechen. Aber die formulierten Punkte im Abänderungsantrag gehen zumindest in eine richtige Richtung, sind aber dennoch zu wenig. Deswegen bringen wir auch einen Antrag ein betreffend die Flexibilisierung des Fiakergesetzes. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte abschließend auch noch kurz auf ein anderes Thema umschwenken, das aber auch unmittelbar mit der Thematik zu tun hat, und zwar mit dem Umgang im Ausschuss. Und zwar wurde bei der Verhandlung dieses Aktes im Ausschuss im Zuge der Beantwortung unserer Fragen auf eine Studie verwiesen, und zwar immer wieder. Auf meine Frage, warum diese besagte Studie, die offensichtlich sehr wichtig für die Behandlung dieses Aktes ist, den Ausschussmitgliedern nicht vorab zur Verfügung gestellt wurde, kam die Antwort: Dafür ist das Umweltressort zuständig. Und weiter hat man mir dann gesagt, ja, Frau Kollegin, Sie sitzen eh im Umweltausschuss auch, da können Sie es sich ja holen. Ich finde das wirklich anmaßend! Wir wollen die Unterlagen zu den betreffenden Akten mit den betreffenden Informationen! (Beifall bei der ÖVP.) Dieser Umgang ist aber leider, wie wir auch jetzt schon in den letzten Tagen gehört haben, was die Opposition gegenüber betrifft, leider keine Seltenheit. Man sieht also abschließend, die Stadt Wien wälzt alles, was sich in den Weg stellt, wie ein Panzer nieder, egal, ob das die Opposition ist oder in diesem Fall die Fiaker. Daher von uns eine klare Ablehnung zur vorgelegten Novelle. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Bevor ich Abg. Mag. Maresch das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Ornig und Seidl ab 12.40 Uhr dienstlich entschuldigt sind. - Herr Mag. Maresch. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann- Stellvertreterin! Meine Damen und Herren! Interessant war die Debatte, die hat es ja schon einmal gegeben, und zwar im Ausschuss für Planung und Verkehr. Da hat die Frau Emmerling, wenn ich mich nicht täusche, zugestimmt. (Aufregung bei Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Die einzige Partei, die dagegen gestimmt hat, war die ÖVP, und die Begründung damals vom Kollegen war, dass wir nicht oder zu wenig vorher mit der Branche geredet haben. Sonst war es mehr oder weniger fast einstimmig. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das ist nicht richtig!) Die NEOS haben ganz sicher dafür gestimmt. Ich finde das ... (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das ist nicht richtig! Wir haben dafür gestimmt! Und das war nicht der einzige Grund! Wir haben mehrere Fragen mit Ihnen abgestimmt!) Sie haben dagegen gestimmt, im Ausschuss. (Abg. Dipl-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ich habe es ja gesagt!) Aber ich rede jetzt von den NEOS. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ich habe es ja gerade gesagt!) Ja ja ja, ich habe jetzt nicht von der ÖVP geredet, sondern von den NEOS. Sie haben dagegen gestimmt. Jetzt finde ich es interessant, dass natürlich jetzt dann die Geschichte so in die Richtung Tierschutz geschoben wird. Ist unbenommen, aber Faktum ist, es gibt ein Bundestierschutzgesetz. Wie das in den Ländern umgesetzt wird oder nicht umgesetzt wird, das weiß ich nicht, was die anderen acht Bundesländer betrifft. Faktum ist nur, wenn ich mir denke, zwischen damals und heute hat sich natürlich einiges geändert, und zwar komm' ich jetzt gleich einmal dazu, was Frau Kollegin Olischar gesagt hat. Wir haben damals Ihre Bedenken ernst genommen, ich glaube, das war Ihr Klubobmann, und haben uns mehrere Male mit der Branche getroffen, zwei von den Herren sind sowieso da oben, und haben, sage ich jetzt einmal, mehrere Stunden spannender Diskussion, wenn man so will, hinter uns gebracht. Also eine Stunde vor der Sitzung, da denk' ich mir, interessant, eine Stunde vor der Sitzung, die Frau Olischar, ich weiß jetzt nicht, welche Sitzung Sie meinten, aber es waren mehrere Stunden und zwar zwei Mal und ein Mal mit der Frau Michelfeit (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.). Da bin ich wirklich nur eine Stunde im Kaffeehaus gesessen und habe darüber diskutiert. Ich finde es interessant, wenn man Ihren Antrag durchliest. Da kommt dieses magische Wort, und das höre ich auch nicht nur aus Ihrer Ecke, sondern manchmal auch aus der NEOS-Ecke, und da geht es immer um Flexibilisierung. Das kommt aus dem Arbeitsmarkt. Und es ist kein Zufall, wenn man sich genau anschaut, wie viele Tage im Monat sollen die Fiaker unterwegs sein oder das Pferd unterwegs sein. Dann kommt dort 22 Mal raus. Jetzt sind es 20. Das heißt, Sie wollen eigentlich, dass das Pferd öfter als bisher, im Sommer zum Beispiel, wenn es heiß ist, fährt. Stimmt doch, oder? Wenn man sich Ihren Antrag anschaut, dann ist es so. (Aufregung bei Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Wir haben gesprochen und zwar über eine ganz lange Zeit ... Im ersten Antrag steht drinnen 15 Tage im Monat, eins zu eins-Regelung hat es gegeben. Dann ist von den Fiakern zu Recht gekommen: Das wird schwierig mit der Fütterung. Und wir haben uns dort, das war auch ein Vorschlag von der Frau Michelfeit, auf 18 Tage geeinigt. So, das war ein wichtiger Punkt. Wir haben uns dort geeinigt. Das Zweite ist, wir haben gesagt, BürgerInnen rufen im Sommer ständig an, wenn ein Pferd umfällt. Das soll schon vorgekommen sein. Wenn es Schwierigkeiten gibt, dann haben wir immer das gleiche Problem: Es wird sofort nach dem Ende der Fiaker gerufen und zwar jedes Jahr wie das Amen im Gebet. Die Bürger im 1. Bezirk rufen an und sagen, es gibt eine Geruchsbelästigung, das Pflaster ist hin, weg mit den vielen Fiakern am Stephansplatz. Da war es wirklich höchst an der Zeit, und es ist ein Vorsteher, der der ÖVP angehört. Fragen Sie ihn einmal, wie er das sieht. Da geht es darum, dass zum Beispiel in Zukunft weniger Fiaker am Stephansplatz stehen sollen, und zwar 12 haben wir jetzt ausgemacht. Und was in diesem Gesetz noch steht, es sollen auch Bodenmarkierungen kommen. Jetzt ist es so, dass manchmal, weil Platz ist, am Michaelerplatz schon ein bissel mehr als 10 oder mehr als 12 stehen. Am Stephansplatz, zugegebenermaßen der beste Platz, kann es schon sein, dass es einmal mehr als 12 sind. Da gibt es jetzt eine ganz klare Regelung. Es gibt eine klare Regelung: Hitzefrei ab 35 Grad. Dabei sind nicht einmal wir auf diese Idee gekommen, sondern das gibt es in Salzburg, und zwar freiwillig von der Branche war das so. Das haben wir eingeführt, richtig. Das Zweite war, Reduktion der Arbeitszeit der Fiakerpferde, eben 18 Tage pro Monat. Dritter Punkt war, Verkürzung der Betriebszeit um eine Stunde, das heißt, jetzt nicht mehr von 10 bis 22 Uhr, sondern von 11 bis 22 Uhr. Wir haben uns auch darauf geeinigt, dass die sogenannten Sonderfahrten, die angemeldeten am Abend, weiterhin durchgeführt werden. Das sind gar nicht einmal so viel, das war in der ursprünglichen Fassung nicht drinnen. Und was wichtig ist: Vor jedem Fahrantritt muss der Kutscher nachweislich die Einsatztauglichkeit, und zwar der Kutsche und der Pferde, überprüfen und dies im Fahrtenbuch eintragen. Das ist wichtig, dass das geklärt wird, weil wir wollen keine Unfälle haben. Wir wollen die Sicherheit aller, der Kutscher, der Insassen, der Pferde, aber auch der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleistet haben. Und was wichtig ist: Künftig dürfen nur mehr Tiere als Zugpferde eingesetzt werden, die auf Grund ihres Wesens und des Ausbildungs- und Trainingszustandes nachweislich mit dem Einsatz als Fiakerpferd gut zurechtkommen. Auch das war eine Einigung mit der Branche. Jetzt herzukommen und zu sagen, huuu, das geht sich alles nicht aus, ihr habt's überhaupt nicht mit denen geredet - nein, wir haben ganz viel mit denen geredet, ganz, ganz viel, und auch nicht nur mit denen, sondern mit den Herren und Damen dort. Es war ein sehr emotional geführtes Gespräch, aber am Schluss des Tages haben wir uns auf 18 Fahrten im Monat geeinigt. Das war der Dreh- und Angelpunkt. Jetzt herzugehen und zu sagen, ihr habt's überhaupt nicht geredet mit denen, 22 Tage, warum nicht, oder Tierschutz, Tierschutz, Tierschutz. Nein, wir haben den Tierschutz hier nicht in Betracht gezogen, weil uns da die Damen und Herren immer wieder gesagt haben, wenn ihr den Tierschutz ins Gesetz hineinschreibt, dann kippen wir das Gesetz. Nein, das steht so nicht drinnen und es ist wichtig und das sage ich noch einmal. Ich finde es interessant, dass die NEOS, sage ich jetzt einmal, eine 180-gradige Kehrtwendung gemacht haben, obwohl von dort kein Ton gekommen ist. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Sie haben es nicht gelesen, oder Sie haben sich überzeugen lassen, sagen wir es einmal so, oder Sie haben jetzt eine neuer Erkenntnis gewonnen. Das kann man immer machen. Bei der ÖVP war klar, die ÖVP hat gesagt, nein, erst wenn ihr redet. Jetzt bin ich von der ÖVP überrascht, dass es 22 Tage sind. Wir bringen jetzt diesen Abänderungsantrag ein, und da geht es ganz klar darum. Ich möchte ihn Ihnen gerne noch einmal vorlesen: "Im vorliegenden Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz geändert wird, sind folgende Änderungen vorzunehmen: Der Art. 1 Z 1 wird wie folgt geändert, der letzte Satz: Der Einsatz eines Zugpferdes ist nur an 18 Tagen im Monat zulässig." Das war die Kompromissformel. Dann nächste Geschichte: "Art. 1 Z 2 wird wie folgt geändert: Im § 3 Abs. 4 wird das Wort ‚anschirren' durch das Wort ‚anspannen' ersetzt, die Wortfolge ‚in der Zeit von 9 bis 22 Uhr' durch die Wortfolge ‚in der Zeit von 10 bis 23 Uhr' ersetzt und die Wortfolge ‚in der Zeit von 10 bis 21 Uhr' durch die Wortfolge ‚in der Zeit von 11 bis 22 Uhr' ersetzt." Diese Geschichte mit dem Anschirren beziehungsweise Anspannen war auch ein Kompromiss mit der Branche. Das war ursprünglich anders formuliert. Und im § 3 werden folgende Sätze nach dem 1. Satz eingefügt: "Ausgenommen sind bestellte Fahrten auf Grund besonderer Beförderungsaufträge. Die bestellte Fahrt ist der Behörde vor Fahrtantritt unter Nennung des vollständigen Namens und der Anschrift des Auftraggebers anzugeben. Zwischen Anschirren und Anspannen dürfen nicht mehr als 60 Minuten vergehen." Das war der Kompromiss mit der Branche. Das haben wir nach langen, intensiven Verhandlungen erzielt. Deswegen der Antrag, den ich hiermit einbringe. Und im Übrigen denke ich mir, würde ich mir wünschen, was ja interessant ist und zwar grundsätzlich: Im Ausschuss geht es immer ganz schnell zu, weil alle ganz, ganz schnell sind, und da wird lustig über die Geschichte mit den Fiakern d'rübergegangen. Aber es hat die Möglichkeit gegeben, was zu tun. Die FPÖ, der Kollege Irschik ist hergegangen und hat gesagt, sie stimmen dem Antrag zu, aber sie wollen grundsätzlich haben, dass die Beschattung der Plätze wichtig ist, dass Fiaker im Schatten stehen sollen. Wir überlegen jetzt, wohin mit den Fiakern vom Stephansplatz. Und da wäre eine Idee - eine Idee, wohlgemerkt - in der Nebenfahrbahn, sage ich jetzt einmal, zwischen Burgtheater hinaus bis zum Heldentor. Das muss man sich anschauen. Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Ich teile nur mit, dass der Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist und somit in die Verhandlung einbezogen wird. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben diese Woche lange über diesen Novellierungsantrag und dann den Abänderungsantrag zum Novellierungsantrag diskutiert. Man muss der Stadtregierung bei dieser Geschichte schon eines vorwerfen: Das glaube ich nicht ganz, lieber Rüdiger, was du da heute gesagt hast, weil wenn du dich wirklich ausführlich mit der Branche beschäftigt hättest, dann wäre nicht der Widerstand in den letzten Tagen so gekommen und dann wären sie da nicht verzweifelt zu den anderen Fraktionen und zu euch gegangen, weil sie gesagt haben, da gibt es eine gewisse Problematik. Deswegen sehen wir das Gesetz ja schon als einen Schritt, aber noch nicht als Ende des Gesetzwerdungsganges. Wir sind der Meinung, und deswegen werden wir dem Gesetz heute auch zustimmen, dass was gemacht werden muss. Aber wir sind auch der Meinung, dass wir das in den nächsten Monaten und in den nächsten Sitzungen optimieren müssen, und das auch gemeinsam mit der Branche und dem Sinne der Branche. Das muss man schon auch ganz offen sagen, weil alleine, dass hier gepfuscht wurde, merkt man ja daran, dass ihr ja euren eigenen Initiativantrag gestern noch einmal umgeschrieben habt! Ich meine, das wirkt jetzt nicht wie ein professioneller Gesetzwerdungsvorgang, und das müsst ihr euch schon auch selbst zuschreiben lassen. Wichtig wären meiner Meinung nach auch gewisse Leistungen der Stadt. Und da reicht es nicht, Rüdiger, allein zu sagen, wenn ich eine Beschattung haben will, dass man die Fiaker in andere Straßen gibt. Es gibt andere Möglichkeiten von Beschattung auch an gut frequentierten Orten. Ich glaube, das sollte man sich überlegen. Man sollte sich auch überlegen, wie man die Fiakerfahrer in Veranstaltungen der Stadt einbinden kann, was meiner Meinung nach auch nicht ordnungsgemäß funktioniert, und wir sollten uns auch überlegen, warum. Es gibt ja Standorte, die im letzten Jahr umgebaut wurden, die von den Fiakern auch nicht besonders angenommen werden, und das weißt du auch ganz genau. Die sind nicht alle gleich frequentiert. Warum man das in der Art und Weise gemacht hat, warum es die Unternehmer nicht annehmen, und da ist die Stadt natürlich schon auch in der Pflicht, ein attraktives Angebot den Fiakern sozusagen zu Verfügung zu stellen, weil sie eines der Kulturgüter sind, die wir in Wien haben. Deswegen wollte ich schon sagen: Geht noch einmal in euch und überlegt euch auch, dass man diese Gesetzesnovelle, weil ihr habt es ja jetzt auch in einem Tag geschafft, einen Initiativantrag umzuschreiben, in der nächsten Runde noch einmal verbessert und das unter Einbindung der Branche. Dem Beschlussantrag von den NEOS werden wir zustimmen, weil es ja auch genau das ist, was wir sagen: Es ist noch nicht ganz fertig, da gehört noch etwas gemacht. Deswegen verstehen wir teilweise auch die Kritik der ÖVP und auch von den NEOS. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Valentin, bitte sehr. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Und auch sehr geehrte Branchenvertreter, einen schönen Tag wünsche ich Ihnen! Lassen Sie mich mit der Kollegin Emmerling beginnen, die wie eine NEOS-Wutbürgerin herauskommt: Die Überorganisation und Überreglementierung des Staates, da müssen die Tanzschullehrer herhalten. Da muss alles Mögliche herhalten, um zu zeigen, wie man da nicht ... (Heiterkeit bei den NEOS.) Also erstens einmal, mit dem Tierschutz hat das Fiakergesetz eigentlich legistisch gar nichts zu tun, weil das wird woanders geregelt. Ich gebe auch nicht mit einem Wissen an, das ich mir nicht selbst angeeignet habe. Da hat man immer das Problem, wenn man mit Halbwissen herauskommt, dass man auf dem Halbwissen ausrutscht und einen Bauchfleck landet. Das sagt mir auch der gelehrte Jurist immer wieder, aber jetzt habe ich mich orientieren lassen. Das Fiakergesetz regelt nicht den Tierschutz. Das Fiakergesetz regelt die gewerbliche Betriebssicherheit der Fiaker in Wien. Das heißt, es gibt überhaupt keine Frage, ob subsidiär das Gesetz etwas bespricht, was der Bund schon geregelt hätte. Das, was Sie da sagen, ist originell, verhaltensoriginell vielleicht auch noch, aber hat mit der Rechtsmaterie gar nichts zu tun. In Wirklichkeit gibt es eine lange, leidvolle Geschichte, und jedes Reglement bei den Fiakern hat elendslange Debatten hier in dem Haus gehabt. Die, die länger hier sind, erinnern sich noch an die Poohbag-Debatte, die wir einmal erlitten haben, als es darum ging, die Sauberkeit in Wien sicherzustellen. Da haben wir auch gehört, dass die Pferderln in ihrer Psyche, in ihrem Sexualempfinden und Sonstigem gehindert werden, wenn sie dieses hübsche Gummiding hinter sich hertragen, wo dann die Exkremente hineinfallen. Das ist nämlich der Poohbag, in der Zwischenzeit nicht mehr wegzudenken. Wir haben damals auch argumentiert, dass es das in ganz Europa gibt, warum nicht bei uns, sei's drum. Wir werden bei der Debatte etwas Ähnliches erleben. Lassen Sie mich die Grundvoraussetzungen noch einmal skizzieren: Das, was der Kollege Maresch geschildert hat, dass wir, aber auch das Büro von der Frau Vizebürgermeisterin, in den Sommermonaten von besorgten Bürgerinnen und Bürgern immer wieder kontaktiert werden, wie es den Pferden geht, besonders an besonders heißen Tagen, ist Faktum. Das ist eine Debatte, die gibt es nicht nur in Wien, die gibt es in allen Großstädten. In vielen Großstädten hat man das so geregelt, dass man die Pferdefuhrwerke in Grünregionen verlagert hat. Das wäre für Wien fortan der Fiaker nur noch im Prater, im Schloss Schönbrunn, wo auch immer. Wir wollten das anders geregelt wissen, weil da hat die Kollegin Olischar, in dem Punkt gebe ich ihr recht, das ist sozusagen ein Teilsieg, gesagt, der Fiaker in Wien ist Teil des Tourismuskonzeptes und ist nicht wegzudenken. Jetzt war es die Aufgabenstellung auch für den Gesetzgeber in Wien, keine leichte sozusagen, dass wir auf der einen Seite wollen, dass die Damen und Herren, die in der Branche arbeiten, auch noch ein Geld verdienen. Wir wollen gewährleistet haben, dass es weiterhin ein Asset des Wiener Tourismus ist. Wir wollen aber auch gewährleistet haben, dass der Tierschutz, und in dem Fall nicht der Tierschutz, sondern die Betriebssicherheit der Fiaker, um es rechtlich korrekt auszusprechen, auch gewährleistet ist. Deshalb gibt es diese Gesetzesvorlage, diesen Initiativantrag. Jetzt kann man trefflich diskutieren, ist es ein Schönheitsfehler in der Gesetzwerdungskür, dass die Diskussion nach der ersten Vorlage erfolgt ist oder nachher. Lassen Sie mich das pragmatisch beantworten. Mir persönlich ist es wurscht, wenn nachher ein Kompromiss herauskommt, mit dem alle leben können. Ich glaube, wir leben nicht davon, dass die Gesetzwerdung nach dem Gedanken eines Kürprogramms tadellos ist, sondern wir leben davon, dass wir ein tadelloses Gesetz haben. Dieses tadellose Gesetz ist es auch nicht, weil es ein Kompromiss ist. Und Kompromisse zeichnen sich dadurch aus, dass am Ende keiner damit zufrieden ist oder alle damit zufrieden sind, je nachdem, wie man es sehen will. Wir wissen, dass Tierschützerinnen und Tierschützer, wir wissen, dass NGOs mit dem Gesetz unzufrieden sind, weil es nicht weitreichend genug ist. Wir wissen auch, dass die Damen und Herren des Fiakergewerbes nicht zufrieden sind, weil sie nicht die Spielräume bekommen, die sie gerne hätten. Es werden beide Gruppen unzufrieden sein. In Wirklichkeit kann der Gesetzgeber in solchen Fällen, wo es sehr divergierende Erwartungshaltungen gibt, wenn beide unzufrieden sind, durchaus auch darauf schließen, dass das Gesetz offensichtlich ein ziemlich ausgewogenes ist. Davon gehe ich aus. Wenn Sie sich ansehen, und der Kollege Maresch hat es referiert, was sich von der ersten Vorlage bis hin zu dem, was Ihnen heute vorliegt, alles bewegt hat, ist es doch ein eindrucksvoller Diskussionsprozess, der da abgelaufen ist. Ich denke mir, das spricht auch dafür, dass es Gewähr dafür ist, dass es auch für die Betriebe lebbar ist. Wenn ich jetzt davon ausgehe, und auch Abgeordnete lernen bei Gesetzwerdungsprozessen zumindest von der Branche einiges, dass so ein Pferd, wenn es jung ist und alt ist, wesentlich weniger als 18 Tage jetzt schon unterwegs ist, und dass wirklich austrainierte Pferde vielleicht auf 20, 21 Tage kommen, dann ist es mit den 18 eine sehr gescheite Lösung. Wenn ich noch dazurechne, und ich möchte jetzt nicht die Anleitung geben, wie man das Gesetz bewältigt oder wie man auch damit umgeht, wenn es eine bestellte Fahrt ist, zählt es nicht mit. Das heißt, in Wirklichkeit wird es auch daran liegen, wie man sich die Durchführungsbestimmung anschaut. Wenn das telefonisch hineingeht und im Gesetz ist zum Beispiel auch die Meldung an die Behörde erleichtert worden, dann sitzt halt der Kollege, die Kollegin, der oder die da fährt, am Kutschbock und gibt über iPhone per E-Mail durch, dass man diese Fahrt angetreten hat. Das gilt schon als Meldung. Das heißt, man hat sich auch sehr viel überlegt, wie man es vereinfacht, sodass es für die Branche lebbar ist, das heißt, keine Einseitigkeit. Weil sich so lustig gemacht worden ist über die Frage, das hat die Frau Emmerling in ihrer Rolle als Deregulierungswutbürgerin heute zum Besten gegeben, dass geregelt ist, wie die Bekleidung auszusehen hat, das ist gerade das Asset, das die Branche auch an die Frau Stadträtin heranträgt. In der Betriebsordnung, wo beispielsweise geregelt ist, dass die Kopfbekleidung eines traditionellen Fiakers die Melone ist, haben wir beispielsweise von der Branche gelernt, dass sie sich auch den Zylinder wünscht, weil sich die großen Betriebe früher dadurch ausgezeichnet haben, dass sie den Zylinder getragen haben. Ich kann mich an Diskussionen erinnern - Sie dürfen jetzt nichts sagen, weil Sie dort oben sitzen -, wo sich die einheimische Fiakerwirtschaft, das Gewerbe, dagegen gewehrt hat, dass Pseudokutschen in Wien gearbeitet haben und dass gerade die Originalität der Kutschen dem verankerten Gewerbe, dem Fiakergewerbe in Wien, ein besonderes Anliegen ist, weil sie auch die Tradition hegt und pflegt. Da ist es schon sinnvoll, dass man nicht mit Turnschuhen unterwegs ist und dass derjenige oder diejenige, der oder die am Kutschbock sitzt, auch das repräsentiert, was das historische Wien als Bestandteil des Tourismus repräsentieren möchte. Ich glaube, es ist eine gute Gesetzesvorlage. Ich sage noch einmal, es werden bei einem Kompromiss ganz sicher nicht alle gleich glücklich sein. Das ist auch ein Qualitätsmerkmal des Kompromisses. Ich glaube, dass sich alle, vor allem auch die Behörde und die Damen und Herren des Magistrats, in vielen Gesprächen bemüht haben, ein lebbares Gesetz zu bringen, das in Wirklichkeit auch den Anrainerinnen und Anrainern etwas Wichtiges, nämlich auch die Berücksichtigung ihrer Interessen, gewährleistet. Ein Punkt, der gekommen ist, den ich noch sagen wollte: Schon vor dem Gesetz hat sich die Tierombudsstelle die Standplätze angeschaut. Es gibt jetzt nach Überprüfung keinen Standplatz mehr, wo in den Betriebszeiten die Pferde in der prallen Sonne stehen. Das ist abgearbeitet und wird auch weiterhin beobachtet, weil das war auch davor schon immer wieder ein Anliegen und Diskussionsprozess, der ganz wichtig ist. Ich kann Ihnen also in der Frage auch auf Grund der sehr intensiven, sehr sensiblen, von vielen Gesprächen begleiteten Gesetzwerdung empfehlen, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. Es wird ein Kompromiss zwischen den Notwendigkeiten des Tourismus, der Fiakerwirtschaft, aber auch der Betriebssicherheit in den Fiakern sein. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Fürnkranz. Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der Kollege Valentin hat in einem Punkt vollkommen recht. Das Problem bei dieser ganzen Geschichte ist, dass man eigentlich Tierschutzagenden mit einem verkehrsorganisatorischen und Wirtschaftsgesetz zu lösen versucht. Da hakt es halt an einigen Punkten. Vielleicht sollte man sich einmal überlegen, diese Kompetenzgrenzen besser zu berücksichtigen, um genau diese Unschärfen und Probleme nicht entstehen zu lassen. Denn, und ich sage das jetzt, nachdem meine politische Heimat der 1. Bezirk und damit der Hauptbetroffene der ganzen Fiakerdiskussion ist, natürlich ist es so, dass die Fiaker immer schon in vielerlei Hinsicht eine polarisierende Einrichtung waren. Das ist einerseits, weil sich die ganze Welt darüber freut und weil es eine der größten Touristenattraktionen Wiens ist. Auf der anderen Seite ist es aber auch, wie der Kollege Maresch schon eindeutig und eindrucksvoll zitiert hat, durchaus für die Bewohner zum Teil ein Ärgernis. Es gibt da unendlich lange Diskussionen um verschiedenste Dinge. Faktum ist, eigentlich sind die Fiaker nicht nur eine der größten, sondern auch die mobilste Touristenattraktion Wiens. Es ist durchaus zu überlegen, ob wirklich alles in einem Bezirk konzentriert, noch dazu auf einige wenige Quadratmeter, stattfinden muss. Meiner Meinung nach hakt es genau daran. In Wahrheit ist die Diskussion zu einem erheblichen Teil die Diskussion um eine so oder anders geartete Ressourcenverteilung. Es geht schlicht und ergreifend um den knapp werdenden Platz im Zentrum der Innenstadt. Da haben die Fiaker mit der jüngsten Entscheidung, die getroffen worden ist, bezüglich der zwölf Standplätze statt bisher offiziell doppelt so viel, de facto noch viel mehr, schon das Gefühl, dass sie zu Gunsten anderer Nutzer der Innenstadt vertrieben werden sollen. Da gibt es einen besonderen Aspekt dabei, nämlich die von grüner politischer Seite her sehr liebevoll behandelten Faxis, die Fahrradtaxis, die Rikschas, die eigentlich in einem mehr oder weniger rechtsfreien Raum agieren. Sie schieben diese Fahrzeuge irgendwo in der Fußgängerzone herum, dürften eigentlich nicht stehen bleiben, was natürlich vollkommen weltfremd ist, um dort Kunden zu akquirieren. Sie stellen sich auch einfach, ohne viel zu fragen, in die Bereiche, die offiziell für die Fiaker oder für andere Fahrzeuge reserviert sind und sind auch in gewerberechtlicher Hinsicht nicht fassbar. Wenn man sieht, dass das toleriert wird, währenddessen auf der anderen Seite gesetzliche Maßnahmen gegen eine Institution Wiens, wie die Fiaker, mit zum Teil als schikanös zumindest empfundenen Regelungen ergriffen werden, braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Gesprächsklima kein besonders gutes ist. Ich muss Ihnen da schon den Vorwurf machen, dass Sie offensichtlich ein bisschen einseitig agiert haben. Was kann man aber jetzt konkret, abgesehen davon, was heute beschlossen wird, machen? Wie gesagt, nach Abwägung aller Aspekte haben wir uns entschlossen, dem zuzustimmen, weil es doch überwiegend positive Auswirkungen zu haben verspricht. Ein entscheidender Punkt ist, wenn ich versuche, den Ressourcenverbrauch im Zentrum zu reduzieren, muss ich auch eine faire Alternative anbieten. In dem Beschluss des 1. Bezirks, soweit ich ihn kenne, ist unter anderem ausdrücklich ein Alternativplatz in einer relativ attraktiven Situation, nämlich zwischen den Museen und dem Heldenplatz, der Hofburg vorgesehen. Ich würde mir schon sehr wünschen, dass das auch konkret angegangen wird. Ich darf die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin auch insofern ersuchen, das massiv zu betreiben, weil sie auch die Chefin der MA 46 ist, an der letztlich die Frage scheitern kann, ob und wie man diese Fiakerroute mit dem Radweg entflechten kann und wo man da die Prioritäten setzt. Einmal mehr die Frage: Wie werden die Ressourcen der Verkehrsflächen in der Stadt verteilt? Die andere Frage, die vielleicht sogar entscheidender ist: Wie setze ich durch, dass die zur Verfügung gestellten besseren Standplätze, weil beschattet in der Nebenfahrbahn, auch tatsächlich angenommen werden? Wir haben ein Beispiel, wenige Steinwürfe von hier entfernt, neben dem Burgtheater, wo mit Hundertausenden von Steuereuros ein neuer Standplatz geschaffen worden ist. Ich gehe aus beruflichen Gründen fast jeden Tag dort vorbei, und ich mache jedes Mal ein Foto, wenn ich dort einen Fiaker sehe. Meistens ist es nämlich leer. Ich habe, glaube ich, inzwischen fünf oder sechs von diesen Fiakerfotos. Da muss man sich schon auch überlegen, wie man einmal eingreift, wenn sich auf der einen Seite massenhaft Fiaker an bestimmten Standorten anstellen und auf der anderen Seite vorhandene freie Flächen nicht angenommen werden, nämlich so wenig angenommen werden, dass sie sich gar nicht durchsetzen können, weil logischerweise kein Tourist dorthin gehen wird, wo ein leerer Standplatz ist. Also, wie gesagt, da gibt es vieles in der Praxis nachzuschärfen. Ich würde Sie sehr ersuchen, in dieser Angelegenheit tätig zu sein, und nicht nur, sage ich einmal, mit einem gesetzesmäßigen Halbaktionismus schlechte Stimmung zu verbreiten. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zum Wort gemeldet, zum zweiten Mal, Frau Abg. Olischar. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich noch einmal ganz kurz zu Wort melden und auf die einzelnen Punkte, die auch vom Kollegen Maresch gekommen sind, kurz replizieren. Auf der einen Seite die Beschwerdeanrufe: Es ist bekannt, dass es immer wieder besorgte Bürgerinnen und Bürger gibt, die das Gefühl haben, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Das ist auch legitim. Nichtfachkundige Leute haben das Recht nachzufragen. Nur, glaube ich, ist es auch richtig, die Tierombudsstelle hier ein bisschen in die Pflicht zu nehmen und vielleicht eine vermittelnde Position einzunehmen, weil es kann nicht sein, dass besorgte BürgerInnen anrufen und die Beschwerden aufgehusst werden und zwischen Bürgern und den Fiakern nicht vermittelt wird, weil oft ist es einfach die nichtkundige Ansichtssache der Bevölkerung, die sich eben mit den Tieren oder mit der Vorgangsweise der Tiere nicht auskennt. Hier, glaube ich, müsste auch einfach die Tierombudsstelle vermittelnd eintreten, dahin gehend, auch aufzuklären und zu sagen, die Temperatur ist es nicht oder wir werden dem nachgehen, wir werden da fragen, und so auch sich vermehrt mit den Fiakern in Verbindung zu setzen. Das Zweite ist, ich habe den Eindruck, dass Sie den Fiakern einfach nichts zutrauen. Warum, wie Sie angesprochen haben, in Salzburg, ist es nicht möglich, ihnen flexible Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen? Das ist genau der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Wir möchten, dass sie Rahmenbedingungen festlegen, wo sie sich dann frei bewegen können und nicht eng in eine Box hineinstecken, wo sie sich überhaupt nicht mehr bewegen können. Hier sind Eigenverantwortung und Freiwilligkeit sicher der richtige Fokus, auf den man setzen kann. Zum dritten Punkt im Ausschuss: Von kurzer, schneller Abhandlung kann man wirklich nicht sprechen. Wir haben mehrere Fragen dazu gestellt, unter anderem auch, warum nicht mit der Branche verhandelt wurde. Dann hat es geheißen, es ist eh schon ein Kompromiss, es wurden die zuständigen Magistratsabteilungen einbezogen. Da kann ich nicht wirklich von einem Kompromiss sprechen. Und weil Sie mir vorgeworfen haben, eine Stunde vor der Sitzung, ich habe mich vielleicht nicht klar ausgedrückt, ich meinte, eine Stunde lang vor der nächsten Sitzung, also nicht unmittelbar, sondern kurzfristig, sagen wir einmal so. Auch auf unsere Fragestellung, warum der Initiativantrag gewählt wurde und so sämtliche externen Miteinbeziehungen umgangen wurden, hat es geheißen, wir müssen jetzt schnell vor dem Sommer handeln. Nur, das Fiakerthema ist nicht seit vorgestern! Warum war das nicht Teil im Zuge der neuen Periode, dass man sich auch schon im Winter oder im Herbst Gedanken darüber gemacht hat, das wird nächsten Sommer wieder ein Thema, und so den Prozess langfristig auch schon vorbereitet hat, um hier alle einzubeziehen? Das verstehe ich wirklich nicht! - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zum Wort gemeldet, ebenfalls zum zweiten Mal, Frau Abg. Emmerling. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren! Ich möchte natürlich da jetzt auch noch etwas dazu sagen, zuerst zum Herrn Aufdecker Maresch, wie es im Ausschuss abgelaufen ist, dass wir da zugestimmt hätten. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Sicher! Wer sonst?) Das habe ich in meiner Rede gesagt. Anscheinend haben Sie mir nicht zugehört. Mein zweiter Satz, ich lese ihn Ihnen noch einmal vor: "Was auf den ersten Blick aussieht als sinnvolle Maßnahme für den Tierschutz, und wir finden das gut, und haben daher im Ausschuss zugestimmt, ist auf den zweiten Blick Blablabla." Das zwar der zweite Satz meiner ersten Wortmeldung. Ich glaube, man kann etwas in einer ersten Begutachtung ganz gut finden. Wir haben aber im Ausschuss auch schon die Frage gestellt, warum es hier überhaupt ein eigenes Gesetz braucht. Jetzt fand ich die Diskussion ganz interessant. Wir reden viel über Tierschutz, und jetzt sagt der Kollege Valentin, es geht nicht um den Tierschutz. (Abg. Gerhard Kubik: Legistisch!) - Legistisch nicht um den Tierschutz. - Dann frage ich mich, warum sich die Tierschutzstadträtin mit Foto herausstellt und sagt: "Es geht um den Schutz der Tiere. Wir haben Folgendes gemacht ..." (Beifall bei NEOS und ÖVP. - Abg. Gerhard Kubik: Sie hat "legistisch" gesagt!) Es geht jetzt also um die Betriebssicherheit. Ganz ehrlich, wir diskutieren hier, wie viele Tage der Fiaker in Wien fahren darf. Warum eigentlich? Es gibt Belange des Tierschutzes, die wir hier nicht zu regeln haben. Und sonst sollen wir die Unternehmen Unternehmen sein lassen! (Beifall bei NEOS und ÖVP.) Es ist also, wie ich es vermutet habe, eine reine Schikane! Danke auch für den Ausdruck, dass ich hier als "Deregulierungswutbürgerin" auftrete, weil genau dafür wurden wir auch gewählt! (Beifall bei NEOS und ÖVP.) Eines noch zu den Verhandlungen, die es jetzt angeblich laut Kollegen Maresch und auch Valentin gegeben hat, mit dem stundenlangen Zusammensitzen mit den Unternehmervertretern: Ich wollte Sie nur darauf hinweisen oder Sie fragen, ob Sie auch das heftige Kopfschütteln auf der Tribüne gesehen haben. - Danke. (Beifall bei NEOS und ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das Fiakergesetz bewegt. Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Maresch gemeldet. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren! Zuerst muss ich allerdings sagen, ich habe das Kopfschütteln auch bemerkt. Die Herren dort oben haben aber auch mein Kopfschütteln bemerkt. Also, wir bemerken einander unser Kopfschütteln genauso. Finger zeigen tun wir uns auch noch. Jetzt möchte ich aber schon tatsächlich berichtigen. Der 1. Bezirk wollte in Wirklichkeit eine massive Reduktion der Stellplätze für Fiaker im 1. Bezirk haben. Das war das Erste. Das Zweite: Es ist darum gegangen, dass Stellplätze auch beschattet sind. Zum Kollegen Fürnkranz: Es stimmt, es gibt diesen Stellplatz an der Burg. Es stimmt auch, wir überlegen, ob man in der Nebenfahrbahn zwischen Oper und dem Burgtor im Schatten solche Plätze einrichtet. (Abg. Mag. Beate Meinl- Reisinger, MES: Das ist keine Berichtigung!) Das ist ein wichtiger Punkt. Es ist auch mit den Vertretern der Fiaker gesprochen worden. Letzte Geschichte ist, noch einmal, ich finde es interessant, zu sagen, ich habe mir das vorher überlegt, aber Faktum ist, herzugehen und zu sagen, das ist einfach in Wirklichkeit nur eine Studie oder nicht ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Kollege Maresch, ich würde Sie ersuchen zu berichtigen. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (fortsetzend): Die Berichtigung ist, wir haben ganz viel mit der Innung und mit den Vertretern gesprochen. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Kollege Juraczka. (Abg. Dominik Nepp: Sie berichtigen auch?) Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Nein, ich berichtige nicht. Ich darf mich nur zu Wort melden. Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren! Nachdem von meiner fraktionellen Vorrednerin, Frau Dipl.-Ing. Olischar, sehr viel gesagt wurde, möchte ich kurz auf einige Vorredner replizieren. Es stimmt, ich habe mir im Ausschuss erlaubt, darauf hinzuweisen, dass ich es als sehr eigenartig empfinde, dass man hier eine Novelle für das Fiakergesetz auf die Reise bringt, ohne mit dem Berufsstand gesprochen zu haben. Es freut mich, dass das in der Zwischenzeit offensichtlich geschehen ist, dass man sich zumindest zusammengesetzt hat, weil wenn Sie sich nach wie vor nur mit Kopfschütteln begegnen, heißt das zwar, dass man sich zusammengesetzt hat, aber reden hätte auch geholfen, gegenseitig verstehen vielleicht noch mehr. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Ich sage ganz offen, es ist für mich auch symptomatisch, dass jetzt in allerletzter Minute, bevor ein Pfusch auf die Reise geschickt wird, der Herr Kollege Valentin als Retter noch einschreiten musste. Interessanterweise, einige meiner Vorredner haben das schon festgestellt, nicht der Verkehrssprecher, sondern der Umweltsprecher. Da bin ich bei einer ganz wesentlichen Einschränkung dieser Thematik, die mich fürchterlich ärgert. Wir, 100 Gemeinderäte, wohl nicht alle Fachleute, haben, soweit ich weiß, keine Veterinärmediziner in unseren Reihen, ich glaube, auch keine Biologen. Ja, einen hätten wir, aber es ist Donnerstagnachmittag, er ist nicht mehr verfügbar. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Oh ja! Da!) - Entschuldigung! Entschuldigung! - Aber wir suggerieren, wir müssten die Pferde vor den Vertretern der Zunft schützen. Wir suggerieren, die Fiakerunternehmer wollen ihr Tiere ausbeuten und würden sie permanent quälen. Nicht anders ist so eine Verordnung zu verstehen. Ich sage Ihnen ganz offen, das ist kein Job, wie ich annehme, den man acht Stunden am Tag macht, sondern ich nehme einmal an, man ist fast Tag und Nacht mit den Tieren zusammen. Ich glaube, dass man da durchaus eine Beziehung zu seinen Tieren entwickelt. Dass wir wieder einmal glauben, in der üblichen rot-grünen Verbots- und Gebotsmentalität, diesen Menschen zu erklären, wie sie mit ihren Tieren, mit ihrer Geschäftsgrundlage umgehen, halte ich für absurd! Das halte ich für unredlich! Und das halte ich für wirtschaftsfeindlich, wie schon oft unter Rot-Grün! - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zum zweiten Mal zum Wort gemeldet hat sich Kollege Valentin. Das ist das vorläufige Ende der Rednerliste. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Logik, mit der uns jetzt gerade der Kollege Juraczka überrascht hat, könnte man jedes Gesetz dieser Republik aushebeln. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Ein paar könnten wir uns sparen! Da haben Sie schon recht!) Weil all das, was Gesetze regeln, inklusive Strafrecht, bedeutet, dass man irgendjemanden einschränkt. Also, mit der Logik, wirklich originell, kann man alles aushebeln, was an Reglements, an Gesetzen in dieser Stadt und in diesem Land, in dieser Republik tatsächlich da ist. Ich halte es nicht für gut. Ich bekenne mich dazu, dass man Dinge, wo Güter zu schützen sind, auch mit Gesetz schützt und dass die Betriebssicherheit auf der einen Seite, die gekoppelt ist mit dem Gesundheitszustand der Pferde und damit mit dem Tierschutz, ein schützenswertes Gut ist. Dass die Pferde oder die Tiere keine Fraktion hier haben, sondern ein schützenswertes Gut per se sind, regelt auch und macht legitim, dass wir Gesetze dazu abschließen. Frau Kollegin Olischar, wir haben von der Tierschutzombudsstelle, nicht von der Fiakerschutzombudsstelle gesprochen. Die Funktion ist es, Tiere zu schützen, nicht Bürger zu beruhigen, die etwas melden wollen. Grundsätzlich, das, was Sie in Ihrem Antrag stellen, ist ganz klar mehr als das, was die Pferde heutzutage in Wien durchschnittlich zu leisten hätten. Ich glaube nicht, dass das eine sinnvolle Geschichte ist. Ich glaube auch nicht, dass das im Sinne der Menschen ist, die meinen, dass das gerade an den Hitzetagen, verbunden mit hoher Stressbelastung, gut für die Pferde ist. Weil ich immer wieder höre, es sind Steppentiere, die die Hitze gerne haben, sage ich, zeigen Sie mir das Wildpferd in der Steppe, das sich, wenn es besonders heiß ist, einen Karren sucht, um möglichst in der Zeit, wo es am heißesten ist, zu arbeiten. Ich denke mir auch, dass der Vergleich, wie sich das Pferd in der Steppe zu verhalten weiß, verbunden mit dem, wie es sich verhalten muss, wenn es in der Stadt ist, ein unterschiedlicher und ein anderer ist. Lassen Sie mich noch eines sagen, weil das auch vermischt worden ist, die Frage der Stellplätze im 1. Bezirk ist ein Wunsch des Bezirkes. Das wird mit dem Gesetz überhaupt nicht geregelt. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Nein, eh nicht!) Das tragen Sie an den Herrn Figl, der dort Bezirksvorsteher ist. Es wird interessant werden, wie dieselbe ÖVP auf der einen Seite sagt, das Gewerbe der Fiaker soll alles tun, zu jeder Zeit, uneingeschränkt, auch um zwei durch die engen Gassen des 1. Bezirks traben, und wie das Ihr BV Figl sieht. Ich glaube, da wird es auch einen netten innerparteilichen Demokratieprozess geben, wenn es den bei Ihnen gibt. Sie haben gesagt, es ist unlauter. Wissen Sie, was unlauter ist, Herr Juraczka? Wenn man immer der Gruppe nach dem Mund redet, die gerade da ist und sicher weiß, dass im 1. Bezirk sein Vertreter etwas ganz anderes sagt. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Sie können sich sicher sein, dass ich bei meiner Kommunikationslinie bleibe! Ist das in Ordnung?) - Ich wünsche Ihnen viel Glück, wäre aber gern dabei, wenn Sie auf den Herrn Figl stoßen, was er Ihnen dann sagen wird! - Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Nach einer umfassenden Debatte liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Tiere sind Lebewesen. Tiere haben Empfindungen. Tiere erleiden Schmerzen. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um hart arbeitende Tiere, die davor geschützt werden, an sehr heißen Tagen unnötig zusätzlich Leid zu ertragen. Darum handelt es sich hier, darüber sprechen wir heute und darüber haben wir jetzt eine Entscheidung zu treffen. Ich habe sehr interessante Ausführungen betreffend Tierschutz wahrgenommen. Ich kann an dieser Stelle nur sagen, Tiere haben Rechte, Tiere brauchen Schutz. Das, was wir tun, ist, hier mit klaren Regeln dafür zu sorgen, dass dieser Schutz möglich ist. (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Also doch Tierschutz!) Ich will auch an dieser Stelle ein Letztes betreffend Tierschutz gesagt haben, ich gehe davon aus, dass das Gros der Fiakerunternehmer seine Pferde liebt und gut umsorgt. Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Hundebesitzer in Wien seine Hunde liebt, gut umsorgt und versorgt. Ich gehe davon aus, dass ein Großteil übrigens auch der Eltern in Wien seine Kinder liebt, gut erzieht, gut großzieht und gut versorgt. Und trotzdem haben wir Kinderheime, die mit misshandelten Kindern voll sind. Trotzdem haben wir Tierheime, die mit misshandelten Tieren voll sind. Genau deshalb, weil es einige wenige immer wieder gibt, die das nicht respektieren und die tatsächlich, wie gesagt, auch zu Misshandlungen fähig sind, braucht es klare Regeln. Diese klaren Regeln diskutieren wir heute, und wir haben eine Entscheidung zu treffen. Jetzt kann ich Ihnen Folgendes sagen, und das ist mir auch sehr wichtig: Gespräche hat es gegeben mit den Fiakervertreterinnen und -vertretern im Vorfeld. Man kann der Meinung sein, dass es ausreichende Gespräche waren. Man kann auch die Meinung vertreten, dass es nicht ausreichende Gespräche waren. Ich bin immer dafür, sich danach zu orientieren, was die Betroffenen selbst sagen. Sie meinen offensichtlich, dass es nicht ausreichend war. Das ist zur Kenntnis zu nehmen, und künftig ist es besser zu machen. Wie auch immer, heute haben wir trotzdem eine Entscheidung zu treffen, ob wir dafür sorgen, dass bei 35 Grad Schluss ist. Jetzt kann man eine Entscheidung nach der Sache oder nach der Form treffen, wie es so oft in diesem Hohen Haus zu tun ist. Manche treffen die Entscheidung offensichtlich lieber nach der Form, weil ihnen die Sache nicht wichtig genug ist. (Abg. Dominik Nepp: Inhalt meinen Sie!) Ich wiederum finde, wenn einem die Sache wichtig genug ist und wirklich am Herzen liegt, dass man hier eine klare Regelung trifft, noch einmal, wo Pferde bei 35 Grad nicht unnötig geschunden werden, dann kann man auch, bei aller Kritik an der Form, der Sache die Zustimmung geben. Ich ersuche Sie daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Zuvor stimmen wir noch den eingebrachten Abänderungsantrag ab. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - GRÜNE, SPÖ, Freiheitliche, ÖVP. Mehrheitlich angenommen. Ich danke sehr. Ich ersuche nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang mit dem soeben angenommenen Abänderungsantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der GRÜNEN, SPÖ und Freiheitlichen mehrstimmig angenommen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist mit der ausreichenden Mehrheit unterstützt. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - GRÜNE, SPÖ, Freiheitliche. Das Gesetz ist somit mehrstimmig beschlossen. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist gegeben. Wir kommen zur Postnummer ... (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Beschlussanträge!) - Wir kommen zu den Beschluss- und Resolutionsanträgen, vollkommen richtig. Es wurden zwei Beschlussanträge eingebracht. Zunächst lasse ich über den Beschlussantrag, eingebracht von Abg. Emmerling, Abg. Gara und weiteren Abgeordneten, abstimmen. Es geht um Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Fiakerpferden im Tierschutzrecht des Bundes. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um Zeichen mit der Hand. - Das sind NEOS, ÖVP und Freiheitliche. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. Ich komme nun zu dem Antrag, eingebracht von den ÖVP-Abgeordneten Olischar und Kugler, betreffend die Flexibilisierung des Fiakergesetzes. Es ist ebenfalls die sofortige Abstimmung betragt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Nur die Abgeordneten der ÖVP. Somit nicht die ausreichende Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt. Jetzt kommen wir aber zur Postnummer 3 der Tagesordnung. Diese betrifft den Tätigkeitsbericht 2014/2015 der Wiener Umweltanwaltschaft. Ich begrüße dazu auch die Wiener Umweltanwältin Mag. Dr. Andrea Schnattinger. (Allgemeiner Beifall.) Ich bedanke mich schon jetzt seitens des Wiener Landtages für den Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft. Ich ersuche nun die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Bericht. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu diesem Tagesordnungspunkt zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Mag. Emmerling. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Umweltanwältin! Ich möchte hier meine Redezeit nutzen, um der Umweltanwaltschaft meinen besonderen Dank auszusprechen. Danke für die hervorragende Arbeit des letzten Jahres und auch den vorliegenden sehr schönen und wirklich sehr ansprechenden Bericht. Ich möchte Ihnen, Frau Dr. Schnattinger, auch besonders danken für offene Türen und die Bereitschaft, für jedwede Fragen immer zur Verfügung zu stehen. Sie leisten mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Input bei den wichtigen strategischen umweltrelevanten Dokumenten wie dem STEP 2025, Rahmenstrategie Smart City Wien, beim Agrarstrukturellen Entwicklungsplan und auch ganz allgemein beim Einsatz für den Erhalt von Grün- und Freiraum. Was wir uns allerdings auch wünschen würden, ist, dass diese Dokumente, gerade in Bezug auf Umweltschutz, ich weiß es jetzt nicht, in Ihrer Verantwortung, auch ganz allgemein verbindlich für die Stadtpolitik wären und nicht nur Empfehlungscharakter hätten. Besonders positiv sind sicher auch Projekte zur Ressourcenschonung hervorzuheben, wie PUMA und ÖkoKauf, die hervorragend laufen. Weiters möchte ich Ihren Einsatz auch in den Verfahren im Umwelt- und Naturschutzrecht in der Flächenwidmung hervorheben. Da ist sicher ein besonderes Gewicht die Zusammenarbeit im Widmungsverfahren mit der MA 21. Wir haben da vor Kurzem eine Anfrage bezüglich Umwelterwägungen im Widmungsverfahren gestellt. Da waren die Informationen leider sehr dünn. Hier dürften auch keine entsprechenden Daten gesammelt werden. Also ein kleiner Kritikpunkt in die Richtung, es wäre schön, wenn wir hier umfassende Statistiken und Auswertungen darüber hätten, wie die Umweltanwaltschaft konkret bei Umwidmungsverfahren wirkt. Da würden wir uns auch wünschen, dass Umwelterwägungen und vor allem die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit mehr Gewicht im Widmungsverfahren hätten. Wenn ich jetzt ganz speziell noch einen Wunsch äußern darf, ich habe es hier gestern besprochen, wir haben darüber auch schon diskutiert, es geht um die meines Erachtens nach fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung zum Entwicklungsgebiet Nordbahnhof. Ich bitte die Wiener Umweltanwaltschaft hier noch einmal, ich weiß jetzt nicht, in welcher Form es schon erfolgte, aber zumindest bei der Landesbehörde das Feststellungsverfahren anzuregen beziehungsweise vielleicht noch einmal zu überprüfen, ob es auf den Weg gebracht werden kann. Somit noch einmal vielen Dank. Ich freue ich mich auf die weitere Zusammenarbeit. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist Frau Dipl.-Ing. Olischar. - Bitte schön. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht, der uns vorliegt, ist zweifelsohne ein Spiegelbild auch der Umweltpolitik in Wien. Der Fokus der Arbeit 2014 und 2015 war vor allem Stadtentwicklung, Wien wächst, mehr Grünraum und auf der anderen Seite auch der Antiatombereich. Diese Schwerpunktsetzung zeigt vielleicht auch ein bisschen, dass hier scheinbar noch ein politisches Defizit besteht. Das erkennt man auch ein bisschen an dem Zitat, das darin steht: "Menschen in neuen Wohnungen und verdichteten Gebieten müssen adäquate Ressourcen und Infrastruktur in nachhaltiger Weise zur Verfügung stehen." Mehr Frei- und Grünräume werden also gefordert. Das kann aus Sicht der Stadtplanung natürlich nur unterstrichen werden und sollte auch von der Stadtplanung her als Auftrag gesehen werden. (Beifall bei der ÖVP.) Bekenntnisse zur Landwirtschaft, das sind wir gewohnt, sind textlich vorhanden. Ich würde mir da noch ein bisschen mehr das Leben dieses Bekenntnisses wünschen. Artenvielfalt wird ebenfalls erwähnt und als sehr wichtig eingestuft. Mittlerweile sind wir auch in der Situation, dass viele Arten in der Stadt und im urbanen Gebiet zunehmend ihre Heimat finden. Um diese Arten zu erhalten und weitere Arten zu fördern, sind sicher auch zusätzliche Maßnahmen notwendig, gerade im bebauten Segment, wie beispielsweise auch mehr Gründächer, um die Biotopvernetzung zu gewährleisten. Was den Grünraum betrifft, wird im Bericht immer von Bäumen und Sträuchern geredet, die dann oftmals vielleicht in der Realität verschwinden. In dicht bebauten Gebieten sind es natürlich sehr wichtige Grünelemente. Das hat die Umweltanwaltschaft auch thematisiert und ihre Bedenken dazu im folgenden Zitat geäußert: "Die Wiener Umweltanwaltschaft setzt sich hier für die Entwicklung eines eigenen Strategieplans für den Erhalt und die Förderung von Großbäumen im Stadtgebiet ein." Weitere Themen, die auftreten, sind Ressourcenschonung, Innovation und Lebensqualität. Das sind natürlich gepriesene Leitmotive. Auch hier ist die Frage der Umsetzung noch ein bisschen im Raum. Als Herausforderung wird richtigerweise auch der Bevölkerungszuwachs genannt. Die Verdichtung ist gerade stadtentwicklungstechnisch und auch, was die Schaffung von Frei- und Grünräumen betrifft, auf jeden Fall eine sehr hohe Herausforderung. Hier die Balance zwischen Umwelt- und Naturschutz zu finden, ist sicher ein Thema. Gebäudetechnik wird als Schlüssel bei der Energieverbrauchsoptimierung genannt. Gerade im städtischen Bereich ist dies auch sehr wichtig. Aber bei Fotovoltaik kann man nicht gerade davon sprechen, dass sie im Vormarsch ist. Auch ein bisschen ein schwaches Bekenntnis der Stadtregierung in diese Richtung, was den Bereich Solarenergie betrifft. Das Thema Lichtverschmutzung wird auch erwähnt. Vorträge, die als Maßnahmen genannt werden, sind sicher gut. Aber es wäre wichtig, sich auch dafür einzusetzen, dass LED-Lampen stärker eingesetzt werden. Hier sollte der Austausch beschleunigt werden. Auch einige pädagogische Initiativen werden gesetzt, wie das Schmetterlingsprojekt, das sehr gut läuft. Gerade die Schule hat beim Thema Umweltbewusstseinsschaffung eine sehr große Aufgabe. Aber auch der Rechnungshofbericht hat schon die Mülltrennung in den Schulen kritisiert. Das heißt, hier ist sicherlich noch einiges an Handlungsbedarf. Ich möchte mich abschließend sehr herzlich für den Bericht bedanken. Er zeigt sehr viele umfassende und wichtige Aspekte auf. Man kann sicher noch nachschärfen. Es sind viele Aufträge auch für die Stadt darin, ein Schritt in die richtige Richtung. - Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Mag. Maresch zum Wort gemeldet. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Es geht um den Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft. Die Frau Kollegin Olischar hat ihn jetzt breit gelobt. Ich möchte nur dazusagen, wunderbar und ich finde den Einsatz besonders wichtig, und zwar, das habe ich eh schon letztes Mal gesagt, als Atomschutzbeauftragte, so heißt es, genau gesagt, habe ich extra nachgeschaut. Da gibt es ganz viel Expertise und Vernetzungen. Aber fast viel wichtiger war in Wirklichkeit der Einsatz, vielfach vielleicht auch unbemerkt, beim Lärmschutz. Das war immer schon ein Thema. Es gibt diese Lärmschutzkarten, mit denen nicht wahnsinnig viel weitergegangen ist. Aber wichtig ist, den Umweltanwaltschaften in ganz Österreich ist gemeinsam etwas gelungen. Da steht nämlich, ich möchte es zitieren: "Beim Bundesverwaltungsgericht hat offenbar das Bedenken der Umweltanwaltschaften betreffend die Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung gefruchtet und es hat mit Beschluss vom 30.11.2015 beim Verfassungsgerichtshof beantragt, mehrere Bestimmungen aus der Bundesstraßen- Lärmimmissionsschutzverordnung als gesetzwidrig aufzuheben." Das ist vielleicht eine Kleinigkeit, wie es da steht, aber in Wirklichkeit ein Ding, das ganz viel Bedeutung hat. Bisher war es so, dass einfach die Messung bei BürgerInnen bei Infrastrukturvorhaben des Bundes immer so war, dass es gerechnet wurde. Da haben sich die Umweltanwaltschaften sehr für die BürgerInnenrechte eingesetzt. Dafür möchte ich mich extra besonders bedanken! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Auch wenn es uns in dem Fall als Vertreter der Stadt bei der Stadtstraße einiges an Kopfzerbrechen bereiten wird, sage ich noch einmal dazu. Aber im Wesentlichen ist es ein wichtiger Punkt, weil BürgerInnen bis jetzt immer das Gefühl hatten, beim Lärm kann man nichts machen. Fluglärm, Straßenlärm, Bahnlärm, immer sind sie Opfer. Und da ist ihnen die Umweltanwaltschaft beigesprungen. Ein weiterer wichtiger Punkt, möchte ich noch sagen, die Umweltanwaltschaft ist die einzige Organisation, die BürgerInnen bei einem sehr schwierigen Thema hilft, und zwar beim Mobilfunk. Auch da möchte ich mich extra bedanken! Alles andere hat die Frau Kollegin Olischar breit gelobt. Dem möchte ich mich anschließen. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, halte ich nur fest, dass ab 14 Uhr Abg. Niegl entschuldigt ist. Nächster Redner - Abg. Amhof, bitte. Abg. Nikolaus Amhof (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Umweltanwältin! Zur Verhandlung steht der Bericht der Wiener Umweltanwaltschaft 2014/2015, der eine große Menge von Tätigkeiten der Umweltanwaltschaft enthält. Einige sind auch schon erwähnt worden. Die Umweltanwaltschaft existiert seit 1994, beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit Arbeit im Stadtentwicklungsplan, Begutachtung von Gesetzen und Verordnungen, im Bürgerservice 309 protokollierte Anfragen. Es gibt einen Schul- und Erlebnisplan für Kinder. Es gibt zahlreiche Veranstaltungen für Kinder. Die Erstellung der WIDES-Datenbank ist erwähnenswert für gefährliche Chemikalien. Da kann man einsehen, ob man mit gewissen Chemikalien auf andere ausweichen, dasselbe Ziel erreichen und einen geringeren Stress für die Umwelt auslösen kann. Die Arbeitsschwerpunkte Lichtverschmutzung, Baumschutz, Tierschutz, Biomasse sind gut. Die Wirkung von Asbest, Mobilfunk wurde erwähnt. Bleiverseuchung im Trinkwasser ist auch wichtig. Beteiligte sich an einer Unzahl von Verfahren, zum Beispiel 973 nach der Bauordnung und 505 nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Sehr wichtig ist, die Wiener Umweltanwaltschaft ist Atomschutzbeauftragter der Stadt Wien. Da gibt es Stellungnahmen zu ausländischen AKWs, betrifft uns alle, und die Erstellung der Strahlenalarmpläne der Stadt Wien. Hier liegt eine Beteiligung vor. Der Punkt Atomschutz ist mir besonders wichtig, denn die Verhinderung der Atomenergie war unter anderem der Grund, gemeinsam mit dem Erkenntnis zum Europagedanken, warum ich selber als Jugendlicher in die Politik gegangen bin und mich der Freiheitlichen Partei angeschlossen habe. Damals war das noch nicht so eindeutig wie heute. Da war die Freiheitliche Partei, wenn ich sie einmal erwähnen darf, die einzige Partei, die die Nutzung der Atomenergie mit offenem Visier bekämpft hat. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Josef Taucher: Mit offenem Visier? Haben Sie einen Helm aufgehabt?) Herr Kollege, Helm hatte ich keinen auf, aber ich kann mich zum Beispiel erinnern, damals bei der Zwentendorf- Abstimmung hinter einem Buskonvoi nachgefahren zu sein, als Gewerkschafter zu einer Pro-Atom-Kundgebung gebracht wurden. Da waren hinten Pro-Atom-Plakate angebracht: "Atomkraftgegner überwintern bei Dunkelheit mit kaltem Hintern." Daran kann ich mich heute noch erinnern. Da war die Richtung eine andere. Auch die Österreichische Volkspartei hat um 1978/79 herum einen Beschluss gefasst, bedingungslos für die Nutzung der Atomenergie einzutreten, während die Grüne Partei sich gerne viel an die Fahnen heften würde, aber die Partei hat es damals, 1978, noch nicht gegeben. Also waren wir die einzige Partei, die versucht hat, diesen Umweltwahnsinn zu bekämpfen. (Beifall bei der FPÖ.) Einige verbesserungswürdige Kleinigkeiten bei der Reihe der sehr positiven Tätigkeiten: Ein gebundenes Exemplar des Tätigkeitsberichts der Umweltanwaltschaft wäre mir lieb gewesen. Ich weiß, wir sind in der Umwelt. Aber ich habe keines bekommen. Ich habe es gestern im Büro der Stadträtin noch einmal versucht. Auch der Berichtszeitraum: Es wird für zwei Jahre berichtet. Ich war auf der Homepage und habe mir das angeschaut. Dort liegt der Tätigkeitsbericht 2012/2013 vor. Das ist doch etwas antiquiert, wenn man sich informieren will. Wenn man es schaffen würde, den Berichtszeitraum jährlich zu machen, wäre der zeitliche Rahmen näher. Ich weiß nicht, ob das möglich ist. Sehr positiv bemerken möchte ich, dass man im Bericht der Umweltanwaltschaft auch wagt, sich heißen Themen zu nähern, insbesondere dem Stadtentwicklungsplan und hier der Frage - das wurde schon erwähnt - der Verdichtung der Bevölkerung. Ich zitiere aus dem Bericht: "Der gegenwärtige Plan, die Einwohnerzahl von Graz bis 2030 in Wien zusätzlich unterzubringen, ist ambitioniert, aber wahrscheinlich möglich." - Das steht hier. - "Verdichtung der Bevölkerung unter Aufrechterhaltung der Stadtfunktionen bei gleich bleibender Qualität ist begrenzt möglich, aber nicht unendlich." Hier muss man sagen, das ist eine Erkenntnis, die klar und deutlich und richtig ist. Ich freue mich, dass sie immer mehr Einzug findet. Denn ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo man hier heftig attackiert wurde, wenn man auf dieses Verhältnis und auf diese Nahebeziehung zwischen Bevölkerungsverdichtung und Umweltproblemen hingewiesen hat. Nur muss man auf eines hinweisen, Graz hat ungefähr 260- bis 270.000 Einwohner. Wenn man das hochrechnet, würde das von 2014 bis 2030 eine Bevölkerungssteigerung von etwa 15.000 Menschen pro Jahr bedeuten. Das wäre also der Bereich, wo der Bericht der Umweltanwaltschaft sagt, das wäre wahrscheinlich, nicht mehr sicher, noch zu handlen. Wir werden es mit einer viel größeren Zahl hier zu tun haben. Wenn nämlich im letzten Jahr ungefähr 100.000 nach Österreich gekommen sind, wo man davon ausgehen muss, dass der Großteil in Wien landen wird, dann ist schon der Rahmen von ungefähr 5 oder 6 Jahren hier verbraucht. Das heißt, wir werden es zahlenmäßig, wenn sich diese rot-grüne und teilweise schwarze, möchte ich einmal erwähnen, Politik der Willkommenskultur fortsetzt, mit viel größeren Zahlen zu tun haben. Was es bedeuten wird, wenn eine Aufrechterhaltung der Stadtfunktionen dann nicht mehr möglich ist, wird eine weitere Diskussion sein, aber wahrscheinlich keine angenehmen Auswirkungen nach sich ziehen. Diese Entwicklung einer Transformation, Erwerb der Bevölkerung aus relativ dünn besiedelten Gebieten, Subsahara-Afrika nach Mitteleuropa herein, ist der falsche Weg. Denn es wird hier in Gebieten, die bereits bevölkerungsverdichtet sind, eine immer größere Konzentration an Bevölkerung herbeigeführt. Schauen wir uns an, was eine größere Verdichtung der Bevölkerung bedeutet: mehr Energieverbrauch, mehr Verkehr, mehr Müll, mehr Abgase, mehr Verbrauch von Grünraum. Das sind alles keine positiven Entwicklungen. Das muss abgefedert werden, wie es auch im Bericht steht, durch höhere Qualität, durch mehr Geld. Da kann man sagen, wer diese erhöhten Finanzen zahlen wird. Das kann man sich jetzt schon ausrechnen, nämlich sicher nicht die Politiker der Willkommenskultur, sondern der Steuerzahler! (Beifall bei der FPÖ.) Eine kurze Beleuchtung noch der Finanzen: Hier werden 245.000 EUR im Bericht ausgegeben, was an und für sich nicht allzu viel wäre. Ich möchte als Kuriosum noch hinzufügen, 246.000 EUR standen im Rechnungsabschluss. Ich bin diesen 1.000 EUR nachgegangen und kam hier auf eine Transferleistung der EU, offensichtlich eine Förderung. Ich sage, hier sieht man die Bedeutung, die die Umweltpolitik und der Naturschutz in Wien und auch in der EU haben. Wenn man 1.000 EUR einer Zweimillionenstadt zur Verfügung stellt, ist das wahrlich kein allzu großer Betrag. Wien gibt für die Umweltanwaltschaft, für die Anlaufstelle, die die Bevölkerung hat, etwa 12 Cent pro Kopf aus. Ich stelle mir die Frage, wie diese vielen Tätigkeiten, die sehr wichtig sind, überhaupt finanziert werden können und drücke der Umweltanwältin meine Hochachtung aus. Ich glaube aber nicht, dass diese Geldmittel ausreichen. Man sollte über eine Erhöhung nachdenken. (Abg. Mag. Josef Taucher: Sehr gut! Ein Antrag!) Warum das wahrscheinlich nicht geschehen wird, hat man in den letzten Tagen gehört. Wien ist pleite, die Schulden explodieren. Ich habe in diesem Raum schon einige Rechnungsabschlüsse in den 90er Jahren erlebt, auch den Edi Schock, und da war die Rede von Warnungen. Sie wurden gewarnt. Sechsstellige Arbeitslosenbeträge, zig Millionen Schulden, das haben wir alles erreicht. Edi, leider hast du recht gehabt, deine geradezu prophetische Begabung ist gewaltig. Besser wäre es gewesen, wenn dieses Desaster nicht eingetreten wäre, denn es ist anzunehmen, dass die großen Herausforderungen im Umweltbereich, zum Beispiel im Klimaschutz, nicht mehr bewältigbar sein werden, wenn der Finanzrahmen nicht vorhanden ist, wie überhaupt alle Probleme, die auf uns zukommen, was auch Ihr Klubobmann Cap in einer Fernsehdiskussion erwähnt hat. Die Gesundheit der Finanzen wird notwendig sein, um die Herausforderungen der Zukunft zu bestehen. Einige weitere Anmerkungen zum sonst sehr verdienstvollen Bericht: Eines fehlt mir, eine große Bedrohung der Umwelt, des Naturschutzes. Es ist nämlich mit keinem Wort, ich habe jedenfalls nichts gefunden, von TTIP und CETA die Rede. Ich sage, was in der damaligen Zeit Zwentendorf als Bedrohung für die Umwelt war, das sind heute TTIP und CETA. Es droht die Überflutung durch Chemikalien. Es drohen die Einführung der Genmanipulation, das rücksichtslose Durchsetzen der Interessen der Konzerne - denn wie werden diese Schiedsgerichtsverfahren wohl ausgehen - sowie der Verlust von tausenden und abertausenden Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft. Hier auch eine kurze Erwähnung auf die Wortmeldungen der Vorgänger bezüglich NEOS: Sich hier herauszutrauen, in einer Umweltdebatte von Umweltschutz zu reden, gleichzeitig TTIP offensiv zu unterstützen und überhaupt nicht darauf einzugehen, mit keinem einzigen Wort, ist schon etwas obskur und würde eigentlich der Aufklärung bedürfen. Wir haben das Umweltthema schlechthin. Sie machen eine Wortmeldung, gehen aber mit keinem Wort darauf ein! (Beifall bei der FPÖ.) Es würde mich schon interessieren, wie man das bei den NEOS sieht. Ein Verlust von tausenden Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft wird Ihnen wahrscheinlich egal sein, weil Sie die Betroffenen nicht als Ihre Wähler betrachten. Aber zum Beispiel von einer sinkenden Qualität der Lebensmittel wären Sie auch betroffen. Vielleicht denkt man sich bei den NEOS, im Feinkostgeschäft wird es schon noch etwas geben, wenn man genug zahlt. (Beifall bei der FPÖ.) Und was aus den anderen wird, ist dann nicht so wichtig. Ich fasse zusammen, NEOS ist gleich die Welt, aus dem Porsche Cabrio gesehen. (Beifall bei der FPÖ.) Aber vielleicht beschäftigen Sie sich mit dem Thema. Dann würden Sie etwas Zeit verlieren. Diese würde dann abgehen bei der Verfassung von unsinnigen Anträgen, wie zum Beispiel gestern bei der Wahl der Stadträtin. Die Zeit könnten Sie aber zu vermehrten Bürgerkontakten nutzen. Vielleicht kriegen Sie dann ein paar Stimmen mehr und kommen in die Nähe eines Stadtrates. Dann brauchen Sie nicht mehr neidig zu sein, wenn andere Parteien, die viel erfolgreicher sind, mehrere Stadträte haben. (Beifall bei der FPÖ.) Zu TTIP: Wenn man glaubt, dass hier finanzieller Gewinn lockt, dann ist mein Ratschlag, wenden wir uns an die großen Konzerne, zum Beispiel die US-amerikanischen, die hier quasi keine Steuern zahlen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum in Zeiten, wo kleine Gastronomen mit der Registrierkasse gequält werden und um ihr Überleben kämpfen, hier die großen US-amerikanischen Firmen quasi steuerbefreit sind. Der Herr Juncker hat das vorgemacht. (Beifall bei der FPÖ.) Aber auch eine Aufhebung der Russland-Sanktionen, die nicht nachvollziehbar sind, wäre im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes ein Schritt in die richtige Richtung und auch in Richtung der ökonomischen Grundprinzipien. TTIP und CETA können meiner Meinung nach nur durch eine Volksabstimmung abgesegnet werden. Ich hoffe, dass sich dies durchsetzt und dass man mehr Vertrauen zur Bevölkerung sieht. Ich sage das besonders in Richtung GRÜNE, aber auch NEOS. Vertrauen wir dem Volk, vertrauen auch Sie dem Volk, dann werden Sie vielleicht eine nähere Beziehung aufbauen können. Denn wenn man zum Beispiel im 9. Bezirk, also in Bobo-Kreisen, unterwegs ist und dort Gespräche führt, dann ist es schon eine unangenehme Sache, wenn man mit dieser Stimmung der Verachtung und der Überheblichkeit konfrontiert wird, als Freiheitlicher oder als Arbeiter oder als Lehrling, wo eine kleine Gruppe eigentlich eine Überheblichkeit ableitet, wo man sich die Frage stellt, wo sie eigentlich herkommt. Wenn man an die Konfrontation denkt, wie Prolo, bildungsfern oder andere Bezeichnungen, dann sage ich, das ist nicht der richtige Zugang. Denn die Bevölkerung Österreichs, gerade die Arbeitenden und auch die Bildungsfernen, sind sehr wohl betroffen von CETA und von TTIP und wir können ihnen durchaus vertrauen, hier mitabzustimmen. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Bitte zur Sache!) Sollte es solche bildungsferne Menschen und Probleme überhaupt geben, ist auch die Frage, wo sie eigentlich herkommen. Denn die Bildungspolitik in Wien haben Sie von der linken Reichshälfte in den letzten Jahrzehnten dominiert und sie dürften eigentlich gar nicht vorkommen. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Bitte zur Sache!) Ich komme zum Schluss. Wir Freiheitliche stimmen dem Bericht der Wiener Umweltanwaltschaft zu, verhehlen aber nicht, wir haben große Sorgen in Anbetracht der finanziellen Probleme und der ungeregelten Zuwanderung um die Zukunft des Umwelt- und Naturschutzes in Wien. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Taucher ... (Abg. Mag. Beate Meinl- Reisinger, MES: Ich habe eine tatsächliche Berichtigung!) - Entschuldigung! Einen kleinen Moment noch. Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abg. Meinl-Reisinger gemeldet. Bitte. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren! Ich berichtige tatsächlich, der Herr Abgeordnete hat gesagt, wir würden, ich habe leider den genauen Wortlaut nicht, quasi die Vorreiter für TTIP und CETA sein. Das ist nicht der Fall. Die NEOS haben nicht das Verhandlungsmandat erteilt, mit dem in Brüssel verhandelt wird. (Beifall bei den NEOS.) Noch haben wir in sonstiger Weise in irgendeiner Form, außer dass wir uns in diesen Datenraum begeben haben und uns, wahrscheinlich als Einzige, angeschaut haben, was wirklich darin stehen soll, etwas beigetragen. Wenn das dann zu Ende verhandelt ist, dann wird darüber abgestimmt, und Sie sind ja im Europäischen Parlament und auch im Nationalrat stärker vertreten als NEOS. Darüber hinaus haben wir einen Antrag eingebracht, der dahin geht, dass der Schutz von Lebensmitteln in diesem Bereich gewährleistet ist, und ich freue mich, wenn Sie das auch unterstützen! Des Weiteren möchte ich tatsächlich berichtigen, dass wir nicht die Cabrio-Fraktion sind! Die Cabrio-Fraktion ist eher bei Ihnen beheimatet. Das einzige diesbezügliche Foto, das ich kenne, ist das, auf dem Jörg Haider mit Dr. Wolfgang Schüssel in einem Cabrio sitzt. - Danke. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Jetzt gelangt Herr Mag. Taucher zu Wort. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Das ist heute - im politischen Sinne - eine schwere Partie. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Meine sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin Sima! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte jetzt wieder zum Bericht der Wiener Umweltanwaltschaft zurückkehren und über das reden, was darin steht, denn diese nicht veröffentlichten Anhänge, über die Herr Amhof gesprochen hat, die zum Teil von der Parteigeschichte der FPÖ handeln, sind mir aus dem Bericht nicht bekannt. Auch eine "Verdichtung der Bevölkerung" ist mir nicht bekannt, sondern es geht um die Dichte der Besiedelung! Ich will nämlich nicht über die "Dichte" von Menschen sprechen! Die Stadt ist ein komplexes Gebilde, wie wir schon gesehen haben. Sie besteht aus sozialen Prozessen, Verkehrsanliegen, Wirtschaftsentwicklung und selbstverständlich aus dem gesamten Bereich der Umwelt- und Daseinsvorsorge. Daher dürfen wir nicht der Versuchung anheimfallen, das eine gegen das andere aufzurechnen. Es geschieht immer wieder in den Diskussionen, dass etwa Verkehrsanliegen gegen Naturschutz aufgerechnet werden. Dann wird hinterfragt, ob es ein LSG, also ein Landschaftsschutzgebiet, geben kann, wenn in der Nähe eine Stadtstraße gebaut wird und es dort Lärmemissionen gibt. Das wird fast so aufgerechnet, als ob das eine das andere verbieten würde. - Nein! Wir müssen in dieser komplexen Welt komplexe Antworten und ein komplexes Vorgehen in diesem System finden. Das bildet der Bericht der Wiener Umweltanwaltschaft sehr gut ab, weil er zeigt, dass die WUA sozusagen mit dem Instrument der Wahl des 21. Jahrhunderts, nämlich mit der Arbeit in Kooperationen und Netzwerken, vorgeht und mit wenigen finanziellen Mitteln Optimales erreicht: In Kooperation mit der MA 22, mit den NGOs und mit den BürgerInnen kann die WUA sehr viel erreichen und überall die Ideen hineintragen. Auch den Befürchtungen mancher BürgerInnen kann begegnet werden, wenn es um Schall-, Lärmschutz, aber auch um Baumschutz oder Landschaftsschutz geht. Ich will jetzt gar nicht den Bereich Atomenergie ansprechen, denn die WUA stellt sowieso die führenden Experten als Atomschutzbeauftragte in Wien. Neben diesen kooperativen Verfahren wird wiederum im Sinne des Denkansatzes, dass die Stadt ein komplexes Gebilde ist, maßgeblich in dieses Gebilde eingegriffen und werden die verschiedenen Bereiche des Umweltschutzes koordiniert, etwa im Stadtentwicklungsplan, in der Smart-City-Strategie, im Klimaschutzprogramm oder in der "Urban Heat Island"-Strategie, bei der man sich damit befasst, dass wir zwei Grad Klimaerwärmung in der Stadt Wien im Durchschnitt schon erreicht haben. Wir haben einen immensen Temperaturunterschied von bis zu sieben Grad zwischen der Innenstadt und dem Stadtrand. Daher ist es ganz wichtig, dass die WUA ihr Know-how auch gegenüber der MA 22 und internationalen Partnern einbringt und gemeinsam eine gute Strategie entwickelt wird, damit wir die Stadt auch kühlen können. Eine Vorrednerin, ich glaube, es war Frau Abg. Olischar, hat schon darauf hingewiesen, dass etwa durch Dachbegrünungen, mehr Wasser in der Stadt und großkronige Bäume dazu beigetragen wird, die Temperatur abzusenken. Das ist aber wiederum auch ein soziales Problem, denn wo leben oft ärmere Menschen? - Sie leben meist in sehr dichten Siedlungsbereichen mit wenig Grün beziehungsweise in Substandardwohnungen, die schlecht isoliert sind. Auch da ist wieder eine Verbindung von ökologischen Maßnahmen und sozialen Maßnahmen nötig, und ich weise erneut auf dieses ökologisch-soziale Geflecht in der Stadt hin, das wir mit der WUA in dieser tollen Umweltmusterstadt Wien unterstützen. In diesem Sinne bin ich jetzt eher allgemein auf den Bericht eingegangen, weil ich nicht wiederholen wollte, was ohnedies schon gekommen ist. Ich möchte nur eines meiner Lieblingsprojekte hervorheben, nämlich den "Wiener G'stättenführer". - In dem kleinen Büchlein, das von der WUA herausgegeben wurde, wird Stadtkindern, die sozusagen oft wenig Zugang zur wilden Natur und nicht vorgefertigten, Ö-genormten Spielgeräten haben, die Möglichkeit gegeben, in der Stadt oder auch im Randbereich der Stadt G'stätten zu finden, wo man naturnah spielen, wild sein und vielleicht irgendwo eine kleine Baumhöhle finden und untersuchen kann. All das findet man im "G'stättenführer", der wirklich ein Renner bei unseren Kindergärten und Schulen ist, die auch Ausflüge dorthin machen. Das Gleiche gilt übrigens auch für "Vanessa", das Schmetterlingsprojekt bei uns im Donaupark. - Das sind zwei tolle Projekte, die ich immer wieder gerne hervorhebe. Ich möchte mich für diese Initiativen und dieses kooperative Arbeiten gemeinsam mit den NGOs, mit den BürgerInnen und mit den anderen Dienststellen der Stadt Wien herzlich bedanken. Ich glaube nämlich, dass wir hier nur weiterkommen, wenn wir im Querschnitt denken und nicht sektoral arbeiten und den einen Umwelt nicht interessiert und den anderen Wirtschaft nicht interessiert. - Nein! Es muss verzahnt und gut aufeinander abgestimmt gearbeitet werden, und dafür ist die WUA ein Garant. Deswegen richte ich meinen herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich an dich, Andrea Schnattinger, für diese gute Arbeit! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich bin immer schon in Gedanken beim nächsten Argument. - Ich glaube, ich muss öfters eine Pause machen, damit vielleicht auch einmal der Udo mitklatschen kann! (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Ich kehre zurück zu dem Gedanken, dass eine Stadt ein komplexes Gebilde ist, das nur funktioniert, wenn wir integrativ vorgehen, und möchte zu diesem Tagesordnungspunkt auch einen Antrag einbringen, der aus der Sozialwirtschaft Wiens kommt, also sozusagen aus einem ganz anderen Bereich. - Es handelt sich um einen Resolutionsantrag zum Thema Förderung von Upcycling- beziehungsweise ReUse-Betrieben. Hier befinden wir uns im Bereich des Abfallwirtschaftsgesetzes. Wir haben in Wien einige beziehungsweise eigentlich sehr viele sozialökonomische Betriebe, die zum Beispiel aus alten Planen Umhängetaschen beziehungsweise neuwertige Gegenstände produzieren, zum Beispiel in Ottakring aus Kronenkorken Luster. Es gibt in diesem Zusammenhang Unternehmen wie Volkshilfe SÖB: Dort werden Kleider und Möbel wieder aufpoliert, aufgemöbelt, sauber gemacht, wieder verkauft und weitergegeben. All das erledigen teilweise Transitarbeitskräfte, die in diesen sozialökonomischen Betrieben arbeiten, ein Einkommen haben, etwas Soziales tun und natürlich auch im Sinne des Stoffkreislaufes etwas zum Umweltschutz beitragen, weil die Dinge ja weiterverarbeitet oder sogar aufgewertet werden. Wir haben jetzt allerdings das Problem, dass das Abfallwirtschaftsgesetz in der Sozialwirtschaft wirksam wird beziehungsweise schon immer wirksam war, was aber bisher nicht wirklich aufgefallen ist. Jetzt ist das jedoch auf die Tagesordnung gekommen. Im Abfallwirtschaftsgesetz wird von einem subjektiven Abfallbegriff ausgegangen. Das heißt: Wenn eine Person die Absicht hat, sich eines Dinges zu entledigen, und dieses in eine Volkshilfe-Box oder Caritas-Box wirft, dann ist es Abfall. Die Betriebe, die daraus etwas machen, sind Abfallwirtschaftsbetriebe nach dem Abfallwirtschaftsgesetz, und diese müssen ihre Mitarbeiter speziell schulen, müssen ein Abfallwirtschaftskonzept entwickeln, und so weiter. Deshalb fällt zum Beispiel die Nähmaschine, mit der man Planen zusammennäht, um Planentaschen herzustellen, plötzlich unter den Begriff "Abfallbehandlungsanlagen". - Dafür war das Gesetz, das AWG, eigentlich nicht gedacht. Es war nicht beabsichtigt, sozusagen stark in diesen sozialökonomischen Bereich einzugreifen, denn diesbezüglich verfolgt die Stadt ja etwas anderes. Im Sinne dieses integrativen Gedankens habe ich mich jetzt natürlich auch mit den Länderbeauftragten für das Abfallwirtschaftsgesetz - da gibt es ein Länderforum - und natürlich auch mit der Geschäftsgruppe Umwelt, mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und auch natürlich mit dem Spiegelministerium dazu, dem Infrastrukturministerium, abgestimmt und die Bitte geäußert, unserem Resolutionsantrag zu unterstützen, der wir folgt lautet: "Beschluss- Resolutions-Antrag der Landtagsabgeordneten Taucher, Valentin, Spitzer, Abrahamczik, Wehsely, Kubik sowie Kickert, Maresch und Huemer. Der Landtag wolle beschließen: Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 für Upcycling- und ReUse-Betriebe zu verbessern. In Anlehnung an den § 74 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 sollte auch in § 37 AWG 2002 eine Regelung aufgenommen werden, die eine Genehmigungsfreiheit von Upcycling- und ReUse-Anlagen vorsieht beziehungsweise bewirkt, wenn die Anlage wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, ihrer Betriebsweise, ihrer Ausstattung oder sonst nicht geeignet ist, Beeinträchtigungen von öffentlichen Interessen zu bewirken." Das ist einmal wichtig, denn wenn man in diesem Sinn eine Novelle machen würde, dann wären diese sozialökonomischen Betriebe sozusagen nicht mehr bedroht beziehungsweise fallen dann nicht mehr unter das AWG. Ich setze fort: "Damit einhergehend wären auch im Berufsrecht Erleichterungen für diese Betriebe zu schaffen, da es überschießend ist, Upcycling- und ReUse-Betriebe den gleichen Anforderungen wie klassische Abfallbehandler zu unterwerfen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt." So. Das wäre es schon. Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit und für den tollen Bericht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eigentlich den Ausführungen des Herrn Abg. Taucher jetzt nicht viel hinzuzufügen, außer dass ich mich auch noch einmal persönlich sehr herzlich bei Andrea Schnattinger und ihrem Team für ihre tolle Arbeit bedanken darf, die ja nicht immer einfach ist, die sie aber wirklich sehr gut, sehr gründlich, sehr genau und sehr engagiert seit vielen Jahren erfolgreich verrichtet. - Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich bitte diejenigen Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2014/2015 der Wiener Umweltanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Danke. Es gibt einen Beschlussantrag, über den noch abzustimmen ist. Der Herr Kollege hat ihn ausführlich beschrieben, er betrifft die Deregulierung des Abfallwirtschaftsgesetzes zur Förderung von Upcycling- und ReUse-Betrieben. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier kann ich die Einstimmigkeit feststellen. Postnummer 10 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist wieder Frau Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, und ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. - Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. Sie haben das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Frau Landesrätin! Ich mache es ganz kurz. Es geht eigentlich um das, was ich schon in der Rechnungsabschlussdebatte erzählt habe, nämlich um das Einheben von Gebühren. Es können momentan deutlich höhere Erträge, nämlich doppelt so viele, erzielt werden. Das ist laut Finanzausgleich auch okay. Man muss es aber nicht machen. Unser Vorschlag wäre hier, zu sagen, Aufschläge für unvorhergesehene Investitionen und andere Risiken sind angemessen. Aber ein Aufschlag von 10 Prozent erscheint uns hier aus betriebswirtschaftlicher Sicht als zweckmäßig und ausreichend, und in diesem Sinne bringe ich hiermit den Antrag ein. - Danke. (Beifall bei den NEOS) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Abg. Ing. Guggenbichler zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Auch nur ganz kurz zum Gesetz: Wir werden der Gesetzesvorlage unsere Zustimmung erteilen, wollen aber doch darauf hinweisen, dass man etwas weitsichtiger agieren könnte und nicht im Rahmen eines Sonderausschusses das Gesetz mehr oder weniger auf Schiene bringen sollte. Ich glaube, es wäre schon möglich gewesen, dass man das vor ein paar Wochen oder Monaten bespricht und dann ordnungsgemäß auf die Tagesordnung bringt. Das wäre unser Wunsch auch für die Zukunft, weil wir auch beim Fiakergesetz gesehen haben, dass es einfach Sinn macht, im Vorfeld darüber eingehend zu sprechen, um dann vernünftige Gesetzesmaterien auf den Weg zu bringen. Sonst ist an der Vorlage nichts auszusetzen. Zum NEOS-Antrag sagen wir Ja, denn in Anbetracht dessen, dass die Gebühren teilweise um 100 Prozent überschritten werden und das auch gesetzlich gedeckt ist, ist die 10- prozentige Überschreitung sicherlich vernünftig. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Valentin zu Wort gemeldet, bitte darum. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Ich kann mich Kollegen Guggenbichler anschließen, dass das Gesetz verkehrt proportional so gut ist, wie der Gesetzeslauf kurz war. Das heißt, wir haben ein Optimum erreicht. Aber ich denke mir, wenn es darum geht, dass man den Menschen die Administration erleichtert und dass man gleichzeitig einen Verwaltungsreformbeitrag leistet, indem man Ressourcen bei der Stadt spart, dann kann man nur dafür sein! Ich danke für deine Zustimmung und kann dir die Gesetzesvorlage guten Herzens empfehlen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich habe kein Interesse daran, diese Verhandlungen unnötig in die Länge zu ziehen. Nachdem es, wie ich glaube, breiten Konsens gibt, danke ich schon im Vorhinein für die Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Es gibt einen Beschlussantrag von NEOS betreffend Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, das Kanalgebührengesetz sowie das Wasserversorgungsgesetz und die Wiener Stadtverfassung geändert werden sollen. Kollegin Emmerling hat den Beschlussantrag erklärt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle hier die Zustimmung bei NEOS, ÖVP und Freiheitlichen gegen die Stimmen von GRÜNEN und SPÖ fest. Der Beschlussantrag hat somit nicht die notwendige Mehrheit. Ich schlage nun vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so angenommen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier stelle ich die Einstimmigkeit fest. Postnummer 11 der Tagesordnung betrifft den Naturschutzbericht 2015. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum Naturschutzbericht 2015. Präsidentin Veronika Matiasek: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Mag. Emmerling zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Naturschutzbericht 2015 vor, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den zuständigen Magistratsabteilungen 22, 42, 45 und 49 für ihren unermüdlichen Einsatz im Bereich Naturschutz meinen herzlichen Dank auszusprechen. Ganz besonders danke ich der MA 22 auch für den Artenschutz und den Objekt- und Gebietsschutz. Die Leiterin der MA 22 ist hier, und so wie ich vorher auch der Umweltanwältin gedankt habe, danke ich nun der Leiterin der MA 22 für die offenen Türen und dafür, dass man für jedwede Frage zur Verfügung steht. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Im Naturschutzbericht wird auf viele verschiedene Arten eingegangen, besonders auf Wildbienen, Ziesel und Feldhamster. Auch seltene Amphibien und Reptilien finden in Wien doch noch einen Lebensraum vor, wie es ihn kaum in einer Großstadt gibt, und diesen Lebensraum gilt es, nachhaltig zu erhalten, zu schützen und zu sichern. Ich möchte daher heute auch die Möglichkeit nutzen, Sie zu bitten, auch in Zukunft auf folgende Entwicklungen, ganz im Interesse und Sinne dieser bedrohten Arten, Acht zu geben: Es geht in diesem Zusammenhang um die Zieselpopulationen im Bereich des Heeresspitals, wo ein bekanntes Bauprojekt im Laufen ist, aber auch im Bereich Oberlaa und Laaer Berg, wo durch die U1-Verlängerung ein verstärkter Nutzungsdruck zu erwarten ist ebenso wie auch im Bereich der geplanten Stadtstraße in Aspern. Das Gleiche gilt für die Feldhamsterpopulationen ebenfalls beim Heeresspital, im Bereich Oberlaa und Laaer Berg, aber auch beim Haschahof und im Bereich Verteilerkreis in Favoriten, denn überall dort sind neue Stadtentwicklungsgebiete vorgesehen. Ich möchte speziell auch noch der MA 49 für ihre sicherlich sehr innovative, auch umweltschonende biologische Bewirtschaftungsweise, die auf rund 50 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen angewendet wird, danken. Es wäre schön, wenn man hier den Anteil noch erhöhen könnte und auch ehemals biologisch bewirtschaftete Flächen wie zum Beispiel beim Haschahof wieder von konventioneller auf biologische Bewirtschaftungsweise umstellen könnte beziehungsweise - noch besser - wieder in Richtung biologisches Selbsternteprojekt der Bevölkerung gehen könnte. In diesem Sinne noch einmal vielen Dank und für den Bericht und für die Arbeit! - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Natur- und Umweltschutz sind - das habe ich auch schon mehrere Male erwähnt - zwei wichtige Disziplinen in einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Es handelt sich hiebei um sehr interdisziplinäre Themen, die auch überall Niederschlag finden müssen. Ich habe es auch bei der Umweltanwaltschaft schon angesprochen: Wir stehen vor der Herausforderung einer wachsenden Stadt, und dabei ist auch die Balance zwischen Stadtentwicklung und Natur und Umwelt ganz wesentlich. Ich möchte mich meiner Kollegin Emmerling anschließen und mich bei der MA 22 ebenfalls ganz herzlich für deren Arbeit bedanken. Ich würde mir wünschen - das habe ich schon Anfang der Woche beim Thema ressortübergreifende Zusammenarbeit erwähnt -, dass die Ausführungen, die auch im Bericht aufscheinen, und die entsprechenden Maßnahmen noch stärker in die Agenden der Stadtentwicklung mit einbezogen und in diesen verankert werden. Die aufgelisteten Punkt sind alle sehr wichtig, keine Frage. Etwas finde ich ein bisschen schade, daher ein gut gemeinter Tipp: Vielleicht wäre es besser, wenn bei der Öffentlichkeitsarbeit der Fokus nicht so sehr auf Hardcopy- Publikationen gesetzt wird - von denen viele genannt werden, etwa die Erstellung eines Folders für heimische Schlangen, die Erstellung eines Buches zum Lebensraum Weinbaulandschaften, die Erstellung eines Buches für Trockenrasen, die Erarbeitung eines Konsenspapiers Wildtiermanagement -, sondern stattdessen verstärkt mit "Learning by doing"-Ansätzen operiert wird. Manche Kurse und Führungen beinhalten das schon, und vielleicht kann man darauf einen noch stärkeren Fokus setzen! Gerade das Erfahren und Erleben prägen nämlich sehr stark und können einen wesentlichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten. Das muss natürlich schon frühzeitig geschehen, daher ist das gerade für Kinder wichtig. Aber wir wollen natürlich sehr viele verschiedene Zielgruppen ansprechen, und ich glaube, diese können auch von einem entsprechenden Angebot profitieren. Nun ein ganz kurzer Schwenk zu den Renaturierungsprojekten, die auch im Bericht vorkommen: Ich meine, da gäbe es vielleicht auch noch mehr Potenzial. Ich habe Anfang der Woche schon die 450 m in Liesing erwähnt. Ich finde es - auch aus eigener Erfahrung - schön, dass diese Projekte auch in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur stattfinden. Ich habe selber im Zuge meines Studiums an Renaturierungsprojekten teilgenommen, und das war ein sehr, sehr tolles Erlebnis! Abschließend richte ich noch einmal großen Dank an die Magistratsabteilung für ihre Arbeit. Ich denke, dass es gleichzeitig weiterhin starke Maßnahmensetzungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes braucht, und zwar auch gemeinsam mit anderen Institutionen und Organisationen, um Partner aufzutun, die einen großen Beitrag in diesen Themenbereichen leisten, was oft vielleicht gar nicht so offensichtlich ist. - Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Maresch. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Ich möchte es kurz machen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich möchte mich natürlich dem Lob meiner beiden Vorrednerinnen anschließen, möchte aber noch einen Punkt hervorheben, der ganz wichtig war, und zwar das Wildtiermanagement im Lainzer Tiergarten. Das war eine sehr lange und sehr heikle Geschichte! Gemeinsam mit einer NGO wurde diesbezüglich dann aber beim Rehwildbestand und beim Schwarzwildbestand einiges erreicht, und das ist - wie gesagt - immer eine heikle Angelegenheit. Wenn man sich angeschaut hat, wie das Schwarzwild und das Rehwild mit der dortigen Natur umgegangen sind, dann war ganz klar, dass man hier etwas tun muss. Das hat der Jägerschaft so, wie es gemacht wurde, gar nicht gefallen, aber es war letztendlich eine gute Geschichte, und die MA 49 und die MA 22 haben dabei sehr viel getan. Wir hatten das vorher bei den Koalitionsgesprächen diskutiert, und ich möchte der MA 22 und natürlich auch der MA 49 sehr herzlich zu den wirklich gelungenen Maßnahmen gratulieren! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Ein zweiter Punkt, der natürlich auch im Naturschutzbeirat besprochen wurde: Alle Jahre wieder, im Herbst oder spätestens im Frühjahr, wenn es vielleicht noch da oder dort einen Sturm gibt, oder auch einmal im Sommer, geht es im Hinblick auf von Bäumen herabfallende Äste immer um Haftungsfragen. - Genau das Gleiche gibt es auch im Winter, wenn die Schneeräumung Salzstreuen erfordert. Dann gibt es immer zwei Lager: Die einen sagen, dass viel zu viel Salz gestreut wird, und die anderen sagen, dass man sichere Fahrbahnverhältnisse haben beziehungsweise sicher durch die Gegend gehen können muss. Natürlich gibt es auch das österreichische Forstgesetz, das zum Beispiel auch im Zusammenhang mit dem Nationalpark schlagend wird. Das Forstgesetz besagt, dass eine ganze Baumlänge links und rechts eines öffentlich begehbaren Weges freizuhalten ist. Man stelle sich das einmal vor! Das sind mindestens 10 m auf jeder Seite. Dann hätten wir 20 m breite Schneisen im Nationalpark, und darüber würden sich die Bürger massiv aufregen! Wir befinden uns hier also auf einem sehr schwierigen Terrain. Deshalb hat die MA 22 an der Kepler Universität Linz eine Studie zu Haftungsfragen in Auftrag gegeben. Dabei geht es nämlich immer darum, wer für was verantwortlich ist. - Bis jetzt ist es so, dass der Walderhalter dafür verantwortlich ist, wenn ein Ast herunterfällt, obwohl man ja freiwillig in den Wald hineingeht. Diesfalls geht es darum, dass man sozusagen in ganz Österreich grundsätzlich umdenkt und die MitarbeiterInnen der jeweiligen Dienststelle nicht sozusagen dem Zufall oder irgendwelchen Wetterkapriolen ausliefert. - Dazu gibt es heute einen Antrag, den Kollegin Abrahamczik dann einbringen wird. Jedenfalls glaube ich, dass es sehr wichtig war, dass wir dieses Thema in Wien angehen, weil es sowohl für die BürgerInnen als vor allem auch für die MitarbeiterInnen einiger Dienststellen der Stadt zumindest finanziell überlebenswichtig ist, was dabei herauskommt. Vielen Dank noch einmal im Vorhinein und im Nachhinein dann sicherlich auch noch! Damit bin ich schon am Ende. Wie gesagt: Wir werden diesem Naturschutzbericht wie in all den Jahren zustimmen. Er ist sehr schön geworden, und betreffend Broschüren meine ich: Wir sollten nicht nur Broschüren anfertigen und drucken, sondern letztendlich sehr viel mit den Menschen draußen in der Gegend herumgehen und uns Sachen anschauen, um ihnen bewusst zu machen, was wir in Wien alles haben. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Matiasek. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fange den Ball von Herrn Mag. Maresch heute gleich auf und sage, ich gehe begeistert in die Natur in Wien und schaue mit mir großer Begeisterung die Wiener Natur, den Wald, die Au oder Sonstiges an, und ich versuche auch immer wieder, Menschen dazu zu bringen, das Angebot stärker und besser zu nützen. Allein durch die Bedingungen, die wir in Wien vorfinden - vom hochstämmigen Buchenwald bis hin zur Au, von den Lösshängen bis hin zu den Föhrenbergen, dazu noch mitten darin die Gewässer -, ergibt sich wirklich eine große Vielfalt und auf Grund dieser Vielfalt natürlich auch eine große Artenvielfalt all dessen, was da wächst und blüht, aber auch herumkrabbelt und fliegt. Und es ist natürlich wichtig, diese Vielfalt zu erhalten. Der Artenschutz nimmt daher auch einen weiten Bereich in diesem Naturschutzbericht ein, und zwar nicht nur betreffend das Jahr 2015, sondern auch im Hinblick auf die vergangenen Jahren, und das ist gut, wichtig und richtig so. Wir alle sind aufgerufen, dass wir dazu beitragen, dass diese Vielfalt nicht zu Grunde geht, sondern erhalten bleibt und eventuell sogar noch größer wird. Mein Vorredner hat einen wichtigen Punkt angesprochen, der mir auch sehr am Herzen liegt, nämlich die Baumhaftung, und wir werden den heutigen Antrag gerne auch unterstützen. Wir haben im Naturschutzbeirat nicht nur ein Mal darüber gesprochen, und ich glaube, dass es tatsächlich wichtig ist, insofern zu unterscheiden, als der Wald kein Park ist. Wir haben in dieser Stadt beides, nämlich einerseits unberührte oder weitgehend unbehandelte Natur und andererseits Grün- und Parkanlagen, wo der Mensch sehr viel eingreift und eingreifen muss. Aus unserer Sicht ist es wichtig und richtig, dass man jetzt nicht - wie es zum Teil schon geschehen ist - anfängt, nur unter dem Aspekt der Sicherheit massiv abzuholzen, denn es kann ja nicht sein, dass ich mich bei Eisbruch in den Wald begebe und nachher eine Klage einreiche, wenn ich eine Verletzung erleide! Daher ist es wichtig, dass einerseits natürlich an die Eigenverantwortung der Menschen appelliert wird, was für uns ja insgesamt ungeheuerlich wichtig ist, weil man eben nicht alles bis zum letzten Asterl herunter regulieren kann, und dass wir gleichzeitig aber natürlich auch einen Schutz für die betroffenen Mitarbeiter auf die Beine stellen, dass niemand zu persönlichem Schaden kommt, wenn wirklich einmal etwas passiert. Herr Kollege Taucher hat die G'stätten angesprochen. Dazu sage ich, die G'stätten ist kein Park, und ich meine, es ist wichtig, dass wir, soweit das möglich ist, auch einen Teil dieser unberührten Natur erhalten, von der Wien für eine Großstadt ja noch immer sehr viel hat. Und natürlich ist es in diesem Zusammenhang nicht richtig, gegeneinander aufzurechnen, nämlich einerseits Naturschutz und andererseits Verkehr und Bebauung. Allerdings hängt das schon unmittelbar miteinander zusammen: Wir sind bestrebt, die Stadt noch stärker wachsen zu lassen, und die Stadt wächst auch. Daher wird man aber natürlich sehr achtsam vorgehen müssen, denn es ist ja jetzt nicht mit dem Schluss, was wir hier heute genehmigen, sondern es geht weiter. Und wenn man sich zu einer fast uneingeschränkten Zuwanderung bekennt, dann ist das natürlich auch mit einem größeren Bedarf an Platz und an allen weiteren Einrichtungen wie Verkehrsraum, et cetera verbunden. Daher muss man natürlich größte Vorsicht walten lassen. Es war ja im ausgehenden 19. Jahrhundert schon einmal der Fall, dass man auf den Wienerwald zugreifen wollte. Jetzt unterstelle ich das niemandem, der hier und heute die Verantwortung hat, aber wir wissen ja nicht, wie es weitergeht! Daher ist es natürlich notwendig, dass man heute schon entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreift, denn es ist nicht endlos möglich, die noch unberührten und unbebauten, naturbelassenen Flächen einer Bebauung zuzuführen. Und daher ist es natürlich ganz wichtig, dass Stadtentwicklung und Umweltschutz sowie Stadtentwicklung und Naturschutz immer Hand in Hand gehen. Auch der Umweltbericht wurde schon angesprochen, und ich meine, man kann das sachlich gar nicht ganz voneinander trennen. Wir haben uns ja auch dazu bekannt, den "Naturschutzbeirat" in "Umwelt- und Naturschutzbeirat" umzubenennen, denn das hat natürlich auch mit der Natur in der Stadt zu tun. Wir werden in Zukunft heißere Tage bekommen. Die großen Temperaturunterschiede zwischen Stadtrand und Zentrum beziehungsweise dicht verbautem Bereich wurden angesprochen. Selbstverständlich wird es nicht möglich sein, all das allein durch Bebauungsmaßnahmen abzufangen. Umso wichtiger ist es daher, dass stets ein Grüngürtel erhalten bleibt, etwa mit einem hochstämmigen Buchenwald, der im Sommer immer noch einen angenehmen Aufenthalt bietet. Wichtig ist es aber auch, dass weite Bereiche des dichten, hochstämmigen Waldes, der auch für Kühlung sorgt, nicht nur für die menschlichen Stadtbewohner erhalten bleibt, sondern auch für den sicheren Erhalt gewisser Tierarten, aber auch gewisser Pflanzenarten, die sich eher nur im Schatten oder im feuchteren und kühleren Bereich entwickeln können. Insgesamt danke ich für den Bericht. Man geht hier auch auf Projekte internationaler Art ein. Und es gibt wie immer auch eine Übersicht über die Naturdenkmäler Wiens. Deren Zahl ist seit 31. Dezember 2014 gleich geblieben, und es ist zu hoffen, dass in diesem Bereich möglichst keine Reduktion zu finden ist und wir unsere Naturdenkmäler - ob es sich jetzt um alte schöne Bäume oder Baumgruppen oder auch um kleine Biotope handelt - so gut wie möglich erhalten. Vielen herzlichen Dank an alle Mitarbeiter der Abteilung! Wir werden diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Abrahamczik. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Landespräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen! Ich bin zwar erst seit November 2015 hier in diesem Hause, aber uns liegt jetzt erfreulicherweise schon der zweite Naturschutzbericht vor, den wir heute beschließen. Wir haben schon gehört, dass er eine breite Zustimmung findet. Das ist, wenn man sich diesen näher anschaut, auch wenig überraschend, weil er einfach beeindruckend ist und uns zeigt, auf welch vielfältige Art und Weise die Stadt Wien Maßnahmen setzt, um bei uns die Natur, wie sie für eine Großstadt in diesem Ausmaß noch immer wirklich beeindruckend ist, zu erhalten. Der Bericht ist umfangreich und geht auf vieles ein. Ich möchte nur ein paar Punkte herausgreifen und jetzt stellvertretend einige Tiere nennen, die vielleicht nicht so knuffig und schnuckelig wie Ziesel und Feldhamster sind, nämlich die Wimperfledermaus, die Wiener Schnirkelschnecke und den Donau-Kammmolch. Auch das sind Tierarten, die in Wien ihren Platz haben und die man genauso wenig vergessen sollte! (Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger: Nicht nur Ziesel!) Genau! Nicht nur die Ziesel! (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Was ich immer sage!) Die umweltrelevanten Haftungsfragen hatte mein Kollege Maresch schon angesprochen, und wir bringen jetzt einen entsprechenden Antrag der Abgeordneten Valentin, Kubik, Abrahamczik, Spitzer, Taucher, Maresch und Kickert ein. - Ich darf diesen schon weitergeben. In diesem Antrag geht es vor allem darum, dass wir in der Stadt Wien als Wegehalter für herabfallende Äste und umstürzende Bäume haften. Das kann zu gerichtlichen Verfahren führen. Es ist natürlich wichtig, dass Wege gesichert werden, die als solche ausgewiesen sind. Man muss aber prinzipiell, wenn man durch den Wald geht, damit rechnen, dass, insbesondere wenn ein etwas stärkerer Wind weht oder vielleicht Sturm herrscht, auch etwas herunterfallen kann. In diesem Zusammenhang muss man einfach auch an die Eigenverantwortung appellieren. Wir verfolgen mit diesem Antrag das Ziel, die Rechtssicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien zu erhöhen, damit diese nicht irgendwelchen Verfahren ausgesetzt sind, die teilweise auch strafrechtliche Folgen haben können. Herausgreifen möchte ich noch den Leopoldsberg als neues Europaschutzgebiet. Natura 2000 ist, wie Sie wissen, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. Wir versuchen dabei, länderübergreifenden Schutz gefährdeter, wild lebender heimischer Pflanzen und Tierarten zu gewährleisten und ihre natürlichen Lebensräume zu sichern. Wien nimmt nun als fünftes Gebiet den Leopoldsberg auf, und es geht uns dabei vor allem um die Erhaltung des dortigen mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwaldes. Ich versuche, mich kurz zu halten, aber es gibt doch ein paar Punkte, die ich herausgreifen möchte. Ein Punkt betrifft die Dohle. 2015 hat es nämlich ein sehr umfangreiches Forschungsprojekt gemeinsam mit der Universität für Bodenkultur gegeben, das sich der Dohle gewidmet hat. Dabei ging es vor allem darum, herausfinden, wie viele Dohlen es in Wien gibt, wie sie leben, wo sie brüten und wo ihre Nester sind. Von den geschätzten 3.500 bis 4.500 Brutpaaren, die in Österreich leben, halten sich 700 in Wien auf. Wir reden in diesem Zusammenhang auch deswegen von Brutpaaren, weil die Dohlen sehr dauerhafte Paarbindungen eingehen und sehr nistplatztreu sind. Das bedeutet, dass wir insbesondere darauf achten müssen, wenn sozusagen Baustellen entstehen, et cetera, wie wir damit umgehen, damit die Dohlen weiterhin ihre Nistplätze haben. Ein Problem, das - ähnlich wie bei den Haftungsfragen - öfter zu Konfliktsituationen führt, besteht darin, dass wir insofern einen rechtlichen Konflikt haben können, als die Dohle einerseits ein geschütztes Tier ist und somit auch ihre Nester nicht entfernt werden dürfen, dass aber andererseits die Dohlen mit Vorliebe auf Kaminen und Rauchfängen brüten, die wiederum aus feuerpolizeilichen Gründen frei zu halten sind. Die MA 22 hat sich verstärkt der Lösungssuche im Hinblick auf dieses Problem gewidmet und hat einen Leitfaden erarbeitet, wie man mit der Situation umgeht, wenn die Dohle auf dem Rauchfang eines Hauses brütet. Zusätzlich werden alternative Nistplatzangebote geschaffen, und daran sieht man auch, wie innovativ wir in der Stadt an diese Problemstellung herangehen. Für einen Einsatz auf dem Zentralfriedhof gibt es zusätzliche Nistkästen, und es gibt auch Gespräche mit Kirchen, denn da die Dole gerne hoch auf Rauchfängen nistet, bieten sich natürlich Kirchtürme als möglicher Ersatz an. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Bei den aktuellen Temperaturen, die wir hier im Sitzungssaal in den letzten vier Tagen nur bedingt mitbekommen haben, weil dieser ja gekühlt ist, ist natürlich auch die Frage der Wiener Gewässer spannend. In diesem Zusammenhang lag ein Schwerpunkt auf der Ökologisierung des Badeteichs Hirschstetten. Wir hatten in den letzten Tagen auch schon einen Antrag betreffend Schwimmbäder. Der Badeteich Hirschstetten ist ein das ganze Jahr über und den ganzen Tag lang öffentlich zugänglicher Naturplatzbadeteich, der nicht nur eine Hundezone und für Kinder wunderbare Plätze bietet, sondern auch vielen Pflanzen und Tieren Platz und Lebensraum bietet. Um sicherzustellen, dass hier auch Fische weiter brüten können, hat man ganz bewusst und kontrolliert Bäume, die ohnehin demnächst umgestürzt wären, ins Wasser fallen lassen, damit hier der Lebensraum gesichert wird und Brutmöglichkeiten weiterhin bestehen. Außerdem - und das ist auch das Schöne daran - wurden Schülerinnen und Schüler aus einer nahe gelegenen Schule im Bezirk mit eingebunden und haben sich gemeinsam der Aufforstung gewidmet: Es wurden rund 3.000 Bäume und Sträucher gepflanzt, die vor allem wiederum ganz bewusst blüten- und fruchttragende Gehölze sind. Nun noch kurz noch zur Alten Donau: In Zeiten, in denen es - wie wir wissen -heißer wird, gibt es auch einen steigenden Nutzungsdruck durch die Menschen in der Stadt, und das bedeutet natürlich eine Herausforderung im Hinblick auf die vorhandenen städtischen Gewässer. Im Rahmen des LIFE-Projekts gab es einen ganz besonderen Schwerpunkt bei der Alten Donau betreffend den Erhalt und die Förderung von geschützten Arten wie zum Beispiel der Biber, aber auch der Libellen. Frau Matiasek hat vorher gemeint, dass wir darauf achten müssen, dass wir in Wien nicht nur Lebensräume erhalten, sondern teilweise auch ausbauen und sichern, damit sich zusätzliche Arten ansiedeln. - 2001 konnten bei der Alten Donau 20 Libellenarten festgestellt werden, 2015 waren es auch dank der Anstrengungen der zuständigen Magistratsabteilungen schon 27. Es gab also eine Steigerung in 15 Jahren. Eine davon ist eine FFH-Art, die in ganz Europa als stark bedroht gilt, nämlich auch eine spannende Libelle, die Zierliche Moosjungfer. Aber nicht nur die Tiere sind uns ein Anliegen, sondern natürlich auch die Pflanzen, und an der Alten Donau wurde eine weitere FFH-Art gefunden, nämlich der Kriechende Sellerie, und wir widmen uns ganz bewusst den Uferpflanzen und auch der Artenvielfalt. Ich komme noch einmal kurz zurück zu den Bäumen und herunterfallenden Ästen. In unserem Antrag steht, dass Bäume Lebewesen sind, und wir bitten den Bundesgesetzgeber auch, diese nicht sozusagen als Bauwerke im rechtlichen Sinne zu behandeln. Bäume sind Lebewesen und sterben somit auch irgendwann. Sie haben eine natürliche Lebensdauer, die man durch Pflege und Schutz verlängern kann, aber irgendwann ist es so weit. Alte Bäume und Totholz sind aber nicht verloren, sondern bieten wertvollen Lebensraum für viele Pflanzen und Tierarten, für Käfer, Moose und Pilzarten, und dementsprechend setzen wir seit Jahren vor allem die MA 49 darauf an, dass Totholz gerade auf den stadteigenen Flächen erhalten bleibt. Das geht sehr gut im Lainzer Tiergarten, der als Natura 2000 Gebiet auch schützenwerte Lebensräume bietet, und das wird mit diesem Antrag auch unterstützt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich sage noch einmal: Ich würde mich sehr freuen, wenn wir breite Zustimmung auch zu diesem Antrag bekommen, und möchte abschließend allen MitarbeiterInnen der zuständigen Magistratsabteilungen dafür danken, dass sie Wien nicht nur für uns Wienerinnen und Wiener so lebenswert machen, sondern auch für so viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten, die genauso zu Wien gehören wie wir. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Zum Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte zum Schluss meinen Dank an alle Abteilungen, die im Bereich des Naturschutzes tätig sind, und speziell an die MA 22 richten, die in diesem Bereich federführend ist. Sie alle tragen dazu bei, dass mehr als die Hälfte der Stadt Wien Grünfläche ist und ein Drittel unserer Landesfläche unter Naturschutz steht, was in einer wachsenden Stadt keine Selbstverständlichkeit ist! - Herzlichen Dank für die Zustimmung zu diesem Bericht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Naturschutzbericht 2015 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. Es liegt ein Beschlussantrag der Landtagsabgeordneten Erich Valentin, Gerhard Kubik, Mag. Nina Abrahamczik, Mag. Gerhard Spitzer, Mag. Josef Taucher sowie Mag. Rüdiger Maresch und Dr. Jennifer Kickert betreffend die Änderung der Bestimmungen zur Baumhaftung im ABGB und im Forstgesetz. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Mehrstimmigkeit feststellen, und zwar ist dieser Antrag gegen die Stimmen der ÖVP mit den Stimmen der NEOS, der Freiheitlichen, der SPÖ und der GRÜNEN angenommen. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 - 39. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 51. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 48. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Personalvertretungsgesetz - 23. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz - 17. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz und das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz - 4. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz geändert werden - Dienstrechtsnovelle 2016. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, und ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Ich bitte um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann werde ich so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Wiederkehr. Ich bitte darum. Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Vielen Dank. - Sehr verehrte Damen und Herren! Vorweg sei gesagt, dass wir die Novellierung unterstützen. In groben Zügen gesagt, sind darin zwei recht wichtige Änderungsbereiche erfasst, und zwar geht es einerseits um die Änderung des Kündigungsschutzes, der auch unseres Erachtens auf die Gruppen, die in der Reform vorgesehen sind, ausgeweitet werden sollte, und andererseits um die Elternkarenz, die ausgeweitet wird. Das sind zwei wichtige Punkte, bei denen man hier nachzieht. Viele andere Änderungen sind eher unerfreulich, und zwar deshalb, weil sich gezeigt hat, dass der frühere Gesetzesentwurf zur Dienstordnung legistisch etwas fehlerhaft war und deswegen sehr viel nachgebessert werden musste. Das kann in ein, zwei Fällen schon einmal passieren, ich frage mich nur, wenn das schon bei einer so kleinen Reform passiert, wie es dann im Herbst mit der großen Verwaltungsreform und Dienstrechtsreform ausschauen wird! Im Hinblick darauf wünschen wir uns, dass man sich diesmal wirklich im Vorhinein genau überlegt, welche legistischen Änderungen jeweils nötig sind! Wir sind insgesamt - wie schon heute und gestern mehrmals gesagt - sehr gespannt auf die bevorstehende größere Personalreform. Diese ist in Form einer Dienstrechtsreform unseres Erachtens längst ausständig. Andererseits ist natürlich auch die Verwaltungsreform längst ausständig, und ich bin gespannt, was in diesem Zusammenhang über den Sommer herauskommt! Wir würden Ihnen gerne über den Sommer noch etwas mitgeben, und zwar Reformpakete im Bereich Pensionen. Ich glaube, das ist ein sehr dringliches Thema, befürchte aber, dass dieses im Rahmen der Personalreform wenig Beachtung finden wird, und daher mein Wunsch, Ihnen das schon über den Sommer mitzugeben. Einerseits geht es um das Thema Ruhestandsversetzungen ab 55. Darüber hatten wir ja schon in der Früh eine Diskussion mit Lhptm Häupl, dass das auf Bundesebene weitaus strenger geregelt ist als auf Wien-Ebene und dass heutzutage eine Frühpensionierung mit 55 einfach viel zu früh ist. Daher stellen wir den Antrag auf Streichung von § 68a der Dienstordnung, dass man mit 55 fast ohne Abschläge, wenn kein Bedarf mehr besteht, in Pension gehen kann. Zweitens geht es um das Thema der Umstellung des Pensionskontos, dass man das so wie auf Bundesebene schon früher anpasst und nicht erst 2042. Diese Diskussion hatten wir in diesem Hause eh schon recht häufig, weshalb ich sie heute auslasse und nur den Antrag dazu einbringe. Drittens geht es um das Bezügebegrenzungsgesetz, welches unseres Erachtens nach hier auf Landesebene nicht ausgiebig genug beziehungsweise nicht intensiv genug umgesetzt worden ist. Diese drei Beschlussanträge bringen wir zur sofortigen Abstimmung ein und geben sie quasi für die Sommerpause mit. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schütz. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Liebe Zuhörer vor dem Fernsehschirm! Zuallererst möchte ich zum vorliegenden Entwurf der Dienstrechtsnovelle 2016 Folgendes feststellen: Diese Korrekturen und Bereinigung von Missständen und die Beseitigung der Ungerechtigkeiten, die aus der Husch-Pfusch- Dienstrechtsnovelle 2015 entstanden sind, sind eine Bankrotterklärung der rot-grünen Koalition. Im vergangenen Jahr hat nicht einmal Ihr Koalitionspartner zugestimmt! Und es war das ja wirklich ein fatales Signal an alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr wurden gar nicht mehr angerechnet, und auch das Gerichtsurteil des EuGH wurde nicht umgesetzt und angewandt, womit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Rechte gebracht wurden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden gegen ihren Willen übergeleitet, und es wurde bewusst in Kauf genommen, dass sie finanziell schlechtergestellt wurden. Ich kann an dieser Stelle nur feststellen, dass wir mit unserer Kritik an der Novelle 2015 leider vollinhaltlich recht behalten haben. Wir Freiheitlichen begrüßen die Verbesserungen und Klarstellungen prinzipiell. Allerdings gehen sie uns nicht wirklich weit genug, und wir sind mit dieser Form der anlassbezogenen Reparatur der aufgetauchten Missstände nicht einverstanden. Angeblich sind in diese Dienstrechtsnovelle auch Kritikpunkte des EuGH-Urteils eingearbeitet worden, wir bezweifeln allerdings, dass alle Punkte dieser Dienstrechtsnovelle einer neuen Klage standhalten werden. In einigen Jahren werden wir wahrscheinlich wieder ein Urteil auf dem Tisch liegen haben, sodass dann wieder eine Reparatur nötig sein wird, zumal die Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr offenbar wieder nicht geregelt wurden. Diese Novelle enthält einige Beseitigungen von Ungerechtigkeiten, die verharmlosend als "Redaktionsversehen" tituliert werden. Die entsprechenden Maßnahmen gehen aber nicht wirklich weit genug. So wurden zum Beispiel ein Teil der Vordienstzeitenregelung einer Reparatur unterzogen und Fehler behoben, sodass zum Beispiel Ärzte im Krankenanstaltenverbund, die davor höher eingestuft waren, durch die neue Rechtslage von niedriger eingestuften Beamten nicht mehr eingeholt werden können. Durch die Überleitung und Nichtanrechnung von Vordienstzeiten hat es sich ergeben, dass Beamte bis zu acht Jahre in einer Gehaltsstufe verblieben wären. Auch das ist jetzt einigermaßen klargestellt worden. Auch in Bezug auf die Wahrungszulage gibt es eine Klarstellung, dass es sich um einen Gehaltsbestandteil handelt, was mehr als notwendig war, aber in Bezug auf die Lebensverdienstsumme bleibt die Verordnung eine Benachteiligung. In diesem Zusammenhang ist man um eine Schadensbegrenzung bemüht, es zeigt sich aber immer wieder, dass es weitere finanzielle Benachteiligungen gibt. Gerade in Bezug auf Umstufungen und Vorrückungen musste massiv korrigiert werden. Die neue Formulierung und der neu definierte Berechnungsmodus der Wahrungszulage sind mehr als kompliziert. Weiters wird für einige Verwendungsgruppen wohl ein unterschiedlich verbessertes Besoldungsdienstalter von zwei, vier beziehungsweise acht Jahren einbezogen, ob das jedoch nicht wieder einer Ungleichbehandlung und einer Diskriminierung gleichkommt und vor dem EuGH in dieser Form halten wird, ist auch fraglich, und das kann in dieser kurzen Zeit auch nicht abgeklärt werden. An dieser Stelle muss ich jetzt wirklich Kritik äußern, das kann ich Ihnen nicht ersparen: Es ist wirklich unverschämt, eine Vorlage mit so einer komplexen Materie in so kurzer Zeit zur Begutachtung und letztlich hier vorzulegen! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist eine Respektlosigkeit sondergleichen, aber das ist typisch für diese rot-grüne Regierung! Eine korrekte und eindeutige Einberechnung der Vordienstzeiten per se gibt es wieder nicht. Außerdem hat man auch die Chance vertan, andere Punkte, die diskriminierend sind, abzuändern. Wir haben jetzt vor Kurzem eine Personalkommission erlebt, in deren Rahmen mit einem Schlag 798 Beamte wegen einer Organisationsänderung von Amts wegen pensioniert wurden. Das ermöglicht § 68 Abs. 1 Z 2 der Dienstordnung 1994. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel der Widerruf der Zuweisung dieser Beamten nicht erfolgt. Auf diese Weise wurden zahlreiche 55-Jährige pensioniert, weil sie laut Gesetz entbehrlich sind, obwohl sie sehr viel Erfahrung in ihren Tätigkeiten hatten und daher sehr wertvoll für andere Bereiche gewesen wären. Es waren dies Kanzleikräfte, darunter auch Juristen, also Fachkräfte, die im Magistrat dringend gebraucht werden würden. Im Dezember des letzten Jahres wurden rund 30 Mitarbeiter, vorwiegend aus dem Bereich der Pflege, als "entbehrlich" pensioniert, die im Krankenanstaltenverbund dringend gebraucht worden wären und immer noch fehlen. Ich erspare mir an dieser Stelle eine Diskussion um den Antrag über den Begriff "entbehrlich". Auf jeden Fall wurde im Magistrat nicht überprüft, wo man den betreffenden Mitarbeiter beziehungsweise die betreffende Mitarbeiterin verwenden können hätte, obwohl entsprechender Bedarf im Magistrat herrschen würde, weil man das Zuweisungsgesetz der ausgegliederten Unternehmungen nicht anfassen will. Ich stelle hier konkret fest: Der politische Wille zu einer Änderung besteht nicht. Dieser § 68a Abs. 1 ermöglicht somit eine absolute Ungleichbehandlung zwischen einer Pensionierung von Amts wegen auf Grund einer Organisationsänderung und auf Grund von einjähriger Erkrankung. Im letzteren Fall müssen nämlich die Pensionierten massive Abschläge in Kauf nehmen. Von den Ungleichbehandlungen gegenüber ASVG- Frühpensionisten in Bezug auf Zuverdienst möchte ich gar nicht sprechen. Wobei ich wohlgemerkt nicht möchte, dass es zu einer Schlechterstellung von Beamten kommt, sondern ich möchte eine Verbesserung für alle benachteiligten Gruppen. (Beifall bei der FPÖ.) Daher stelle ich mit meinen Kollegen folgenden Beschlussantrag, den ich zur sofortigen Abstimmung vorlege: "Der Landtag wolle beschließen: Die Dienstordnung 1994 wird dahin gehend abgeändert, dass eine vorzeitige einseitige Frühpensionierung aus dem Titel Organisationsänderung oder Bedarfsmangel nicht mehr möglich ist." (Beifall bei der FPÖ.) Damit wird auch die Diskussion betreffend die Nutzlosigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entbehrlich. Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass wir Freiheitliche die vorgenommenen Änderungen und Korrekturen zwar begrüßen, sie uns aber nicht weit genug gehen. Es sind nicht alle Ungerechtigkeiten beseitigt worden. Die Form, wie auftauchende Missstände wieder in einer Husch-Pfusch-Aktion repariert werden, ist abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.) Der Verdacht, dass dieses ganze System der Zwangsüberleitung aller Bediensteten, ohne Wahlmöglichkeit und Nachfrage, praktisch dazu dient, wirtschaftliche Interessen der Stadt Wien zu befriedigen und nicht Dienstnehmerinteressen, bleibt bestehen. Der Vertrauensgrundsatz, der bei Eintritt dem Beamten bewusst gemacht hat, mit welchem Gehalt er in Pension geht, ist mit dieser Zwangsüberleitung passé. Der Verlust auf die Lebensverdienstsumme ist evident, zumal die Novelle 2015 ein enormes Einsparungspotenzial gebracht hat und die Novelle 2016 fast kostenneutral ist. Der Diskriminierungsbestandteil bei Anrechnung der Vordienstzeiten und den Ausnahmen der Vorrückungen scheint geblieben zu sein. Da erfolgt die Vorrückung nicht alle zwei Jahre, sondern beim ersten Mal verkürzt nach einem Jahr beziehungsweise nach drei Jahren, wenn man das R- und das LKA- Schema vergleicht. Die unterschiedliche Verweildauer für die eine oder andere Verwendungsgruppe bleibt ebenfalls bestehen, was eigentlich auch einem Diskriminierungstatbestand gleichkommt, der wahrscheinlich einer Klage nicht standhalten wird. Wir Freiheitliche werden daher diese Novelle ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Hursky. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christian Hursky (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier mit einer extrem komplexen Materie zu tun, wie es bereits von Kollegin Schütz angesprochen wurde. Die Dienstordnung wurde von den NEOS als legistisch fehlerhaft beschrieben. Ja, es sind natürlich einige Dinge drin, die wir nachbessern mussten, aber diese Dienstordnung entspricht letztendlich dem, was wir eins zu eins von Seiten des Bundes übernommen haben. Der Bund hat in der Zwischenzeit dieses Gesetz drei Mal nachgebessert, während wir uns dieses Gesetz noch einmal angeschaut haben und es quasi nur ein Mal nachbessern müssen. Das heißt, ich glaube, wir haben unsere Aufgabe letztendlich doch richtig gemacht, und in dem Fall etwas richtiger als der Bund gemacht. Die Personalreform, weil sie von den NEOS angesprochen wurde, wird nicht mehr für die jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein, sondern diese wird dann für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Stadt Gültigkeit haben. Dafür wird es letztendlich auch andere Systeme geben. Beamte haben auch kein Pensionskonto, so wie ich es als ASVG-Angestellter habe. Dieser Vorwurf, dass wir das nicht haben, ist in dieser Form sozusagen auch nicht gültig. Wir haben ein Pensionssystem, wir haben uns in Wien entschieden, dieses Pensionssystem, so wie es ist, in eine gewisse Richtung zu bringen. Wir als Sozialdemokraten und auch unser Koalitionspartner stehen hinter diesem Pensionssystem. Falsch ist letztendlich auch, dass die Überleitung finanziell schlechter stellt. Es ist bewiesen, es gibt keine Schlechterstellung; auch das muss gesagt sein. Mit den verschiedenen Maßnahmen, die getätigt wurden, ist letztendlich die Lebensverdienstsumme für die Leute gleich wie vorher. Dafür gibt es auch so komische Dinge wie die Wahrungszulage; ein wahrlich hässliches Wort mittendrin in diesem Konglomerat. Es ist eine komplexe Materie, auch wenn immer vorgeworfen wurde, dass die Begutachtungsfrist zu kurz ist, immerhin ist dieses Gesetz vier Wochen aufgelegen. Wir hatten die Möglichkeit, uns vier Wochen lang darüber schlau zu machen und uns eine Meinung dazu zu bilden. Es muss nicht sein, dass jeder damit einverstanden ist, aber es war die Möglichkeit gegeben, entsprechende Vorschläge einzubringen. Aus meiner Sicht war mehr als genug Zeit, dies zu tun. Wahrlich, Frau Schütz, ich gebe Ihnen recht, das Wort entbehrlich ist ein hässliches Wort. Wir haben darüber diskutiert, welchen Begriff man verwenden könnte. Es gibt in der Favoritner Umgangssprache einige Worte dafür, die ich nicht nennen will, denn so könnte man sie mir, sage ich einmal, nachträglich vielleicht irgendwo anhängen: Er hat das oder das oder das gesagt. Ich habe eigentlich nicht wirklich irgendein schönes Wort oder eine schöne Umschreibung dafür gefunden, dass man letztendlich jemanden nicht mehr in seinem Dienst braucht. Aber ich denke, man wird es sich vielleicht irgendwann einmal anschauen oder umschreiben können, nur, so einfach ist die Sache nicht. Ich denke mir, wenn man einmal eine komplette Änderung davon macht, dann kann man sich auch verschiedene Sachen anschauen. Letztendlich ist es ein Gesetz, das für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer dieser Stadt ein gutes ist. Darum bitte ich Sie, es zu unterstützen und dem zuzustimmen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Hohes Haus! Geschätzte Frau Landesrätin! Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt nutzen, um auch über die Handhabung von befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen zu sprechen. Ich möchte in diesem Zusammenhang schon ein paar Punkte anmerken, die in letzter Zeit zu sehr viel Diskussion geführt haben. Ich denke, dass das letztendlich Sie als Landesrätin, Sie als diejenige, die für die Personalagenden dieser Stadt zuständig ist, betrifft. Und zwar möchte ich ganz kurz auf das Thema Dr. Gernot Rainer und letztendlich auf die Bewertung und den Bewertungsbogen, um den es geht, eingehen, und zwar aus zwei Aspekten. Aus dem einen Aspekt, dass es in diesem Bewertungsbogen das Thema der Identifizierung mit einerseits der Dienststelle gibt. Das ist nicht etwas, wofür Sie verantwortlich sind, das ist etwas, das im Zuge des Wiener Krankenanstaltenverbundes zu regeln ist. Darüber kann man diskutieren, das zu bewerten. Es gibt aber noch einen zweiten Punkt: Da geht es um die Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt. Ich denke, das ist etwas, das eine Personalkommission des Wiener Krankenanstaltenverbundes nicht bewerten kann, denn das ist eine politische Bewertung. Letztendlich muss man die Entscheidung treffen, wer in dieser Stadt diese politische Bewertung tatsächlich durchführen kann. Ich denke - und das nenne ich einmal so -, repräsentativ wären das im Gesamtinteresse der Stadt Sie. Daher meine Frage: Waren Sie damals in diese Bewertung eingebunden? - Mir liegen darüber keine Informationen vor. Worauf ich hinauslaufe, ist, jetzt muss man eigentlich ganz klar sagen, dass eine solche Art der Bewertung in keinem - und ich betone: in keinem - Bewertungsbogen dieser Stadt, ob es direkt eine Magistratsabteilung betrifft, ob es ein Unternehmen der Stadt betrifft, vorkommen kann. (Beifall bei den NEOS.) Ich denke, dass auch im Zuge einer Dienstrechtsnovelle und einer Verwaltungsreform sehr klar darauf geschaut werden muss, dass es solche Vorkommnisse in Zukunft nicht mehr gibt. Denn sonst entsteht natürlich ganz klar der politische Verdacht, dass es sich hier um, sage ich einmal, ein Foul seitens der Stadt gegenüber einem Angestellten der Stadt oder einer Angestellten eines der Stadt zugehörenden Unternehmens handelt. Ich denke, dass das in der Öffentlichkeit kein sehr gutes Bild macht. Deswegen fordere ich Sie auf, im Zuge der Verwaltungsreform, im Zuge der Dienstrechtsreform dieses Kriterium aus allen Bewertungsbögen zu entfernen beziehungsweise auch alle Institutionen zu veranlassen, das auch entsprechend zu tun. Das ist meine erste Forderung. Meine zweite Forderung ist, Sie, als die oberste Verantwortliche für alle Personalagenden dieser Stadt, sollten eigentlich zur Deeskalation in diesem Punkt beitragen. Ich halte das für ganz wichtig, da ich ganz klar sagen muss, dass eine solche Bewertung über die Identifikation zu den Gesamtinteressen der Stadt zu dem Zeitpunkt von den Personen, die in der Kommission anwesend waren, eigentlich gar nicht hätte getroffen werden können, und damit eine solche Bewertung aus meiner Sicht völlig unzulässig ist und wir eigentlich zurück zum Start kommen müssen. Ich denke, dass Sie als Gesamtverantwortliche für die Personalagenden dieser Stadt auch entsprechend beitragen können, dass es hier zu einer Deeskalation kommt. - Danke schön. (Beifall bei NEOS und ÖVP.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Aigner. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gara, Sie haben völlig recht, eine völlig schwammige Bewertung - Identifikation mit den Interessen der Stadt -, wobei man gar nicht einmal weiß, was das letztendlich bedeuten soll. Das widerspricht jeglichem Legalitätsverständnis, und es hat massive Auswirkungen. Das hat in einem Bewertungsbogen, der letztendlich dienstrechtliche Konsequenzen hat, nichts zu suchen, noch dazu, wenn die Identifikation eher nach politischen als nach juristischen und fachlichen Kriterien vorgenommen wird. Ich darf Sie daran erinnern, dass öffentlich Bedienstete auf Grund der Bundesverfassung selbstverständlich im Rahmen ihres Dienstverhältnisses das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf politische Betätigung haben. Und zwar nicht nur auf die politische Betätigung, die der Dienstgeber und die dort herrschende Mehrheit gestatten, sondern jede Art von politischer Betätigung ist den öffentlich Bediensteten zu gewähren und ist verfassungsrechtlich auf Bundesebene gewährleistet. Dazu kommt noch, dass natürlich auch Mandatare unterschiedlichster Parteien im öffentlichen Dienst stehen, und es kann wirklich nicht sein, dass jemand, der die Gewerkschafts- und Koalitionsfreiheit in Anspruch nimmt, deswegen schon als nicht mit den Interessen der Stadt Wien identifiziert aus dem Dienstverhältnis hinausgedrängt wird. Das ist eigentlich für eine Stadt, in der die Gewerkschaft eine so starke Stellung hat, eine Schande, und es ist absolut rechtswidrig. (Beifall bei der FPÖ sowie von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara und Abg. Dr. Wolfgang Ulm.) Ich glaube, da sind wir einer Meinung, das darf nicht sein! Wir haben eine Ärzteflucht, die Leute laufen weg vom KAV, und wir können auf keinen Facharzt verzichten, vor allem auf jene nicht, die bestens qualifiziert sind und engagiert für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Zur Frage der Organisationspensionierung und zum Begriff "entbehrlich": Ich glaube, die Bestimmung der Dienstordnung ist entbehrlich, es sind nicht Menschen entbehrlich. Es kann nicht sein, dass wir in einer wachsenden Stadt auf das Know-how von irgendjemandem vorzeitig verzichten können. Das ist einfach absolut entbehrlich, und deswegen gehört diese Bestimmung der Zwangspensionierung gestrichen, die noch dazu so formuliert ist, dass sie von Amts wegen stattzufinden hat. Da ist nicht einmal ein Spielraum gegeben. Das heißt, wenn man jemanden in einer bestimmten Einheit nicht braucht, dann hat man den zu pensionieren. Das kann und darf nicht wahr sein! Das hat auch mit sozialer Verantwortlichkeit nichts zu tun, das ist im Prinzip menschenverachtend, und das brauchen wir nicht. Diese Bestimmung ist entbehrlich und zu streichen! (Beifall bei der FPÖ.) Hunderte Menschen, die jahrzehntelang für die Stadt Wien gearbeitet haben, bekommen einen Bescheid, in dem steht: Du bist entbehrlich. - Das kann doch nicht wahr sein! Und auf der anderen Seite wissen wir nicht, wie wir die Lücken besetzen sollen, noch dazu, da die Stadt und ihre ausgelagerten Einheiten ohnehin die Gehälter und Pensionen zahlen müssen. Also wo ist da der Einsparungseffekt? - Es ist bestenfalls ein Bilanztrick, und für Tricks stehen wir nicht zur Verfügung. Die Novelle der Dienstordnung: Es bestätigen sich ja - Kollege Hursky hat das ohnehin sehr ausgewogen und vorsichtig gesagt - alle Bedenken, die wir hier vor einem Jahr - wir haben sogar die zweite Lesung verhindert, die GRÜNEN waren auch dagegen - gegen diese grundlegend missglückte sogenannte Reform vorgebracht haben. Vorgeschichte: Eigentlich hätten die öffentlichen Dienstgeber einem Großteil ihrer Bediensteten einen Biennalsprung nachzahlen müssen. Das ist eben so, wenn man Prozesse durch alle Instanzen durchficht, Verfassungsgerichtshof, Europäischer Gerichtshof, und man verliert, dann wird das halt teuer. Anstelle jetzt einen Biennalsprung dazuzugeben, hat man sich abstruse Konstruktionen überlegt, wie man hunderttausende öffentlich Bedienstete quasi über Nacht einseitig in ein neues und schlechteres Gehaltsschema überführt. Wer im öffentlichen Dienst ist, weiß, welche Bedeutung der Vorrückungsstichtagsbescheid hat. Da wird monatelang herumgerechnet, wenn man mehrere Dienstgeber hat, wird das mehrfach ausgerechnet, mit Vordienstzeit und was man angerechnet hat. Das ist in jedem Personalakt etwas ganz, ganz Wesentliches. Und Hunderttausende dieser Bescheide, in die ja viele Ressourcen hineingeflochten und geflossen sind, sind außer Kraft gesetzt worden. Man ist über Nacht in einem neuen Schema aufgewacht, das natürlich schlechter war. Man hat sich gar nicht mehr die Mühe gemacht, die bisherige Besoldungskarriere sozusagen abzubilden, sondern man hat einfach gesagt, du nimmst dir jetzt im neuen Schema deine niedrigere Stufe, die zwischen der höheren und der niedrigeren drinnen ist, da kommst du hinein, dann wirst du ein bisschen früher wieder in die nächste befördert, und irgendwie wird sich das schon ausgehen. - Und anstelle einer Verbesserung muss man den Bediensteten jetzt Wahrungszulagen zahlen, damit man anstelle eines höheren Gehalts wenigstens das Gleiche verdient wie bisher. Das ist einfach nicht in Ordnung! Das ist auch ein absoluter Tabubruch gewesen, denn es hat immer geheißen, Sozialpartnerschaft im öffentlichen Dienst. Das heißt, das wird mit der Gewerkschaft auf allen Ebenen abgestimmt, das ist ja von der Bundesebene gekommen, da ist Wien eher sozusagen nur nachziehend tätig gewesen. Die Gewerkschaft war überhaupt nicht einverstanden, die hat das nicht einmal gewusst, und jetzt haben wir schon die Wahrungszulage 2, weil zwischen der Implementierung des Systems und ein, zwei Jahren später ist man draufgekommen, dass viele Rechnungen überhaupt nicht aufgehen. Ganz ehrlich, ich möchte keine Zulagen bekommen, denn eine Zulage hat immer irgendwie so das Odium, na ja, da bekommst du ein bisschen extra was, sei froh, dass du das kriegst. Dafür, dass man das, was man bisher verdient hat, weiter verdient, möchte man weder eine Wahrungszulage 1 noch eine Wahrungszulage 2. Das ist von Anfang an verkorkst und einfach eine Abzocke bei den öffentlich Bediensteten gewesen. (Beifall bei der FPÖ.) Sie werden sich noch wundern, wie viele weitere Reparaturen notwendig sein werden, denn dann kommt ja das Nächste. Ich weiß das auch als alter Beamtengewerkschafter von den Verhandlungen, die dann nachträglich stattgefunden haben, nachdem die Leute auf einmal aufgewacht sind. Und ich habe mir das im Portal Austria angeschaut, schwuppdiwupp, auf einmal gibt es den Vorrückungsstichtag nicht mehr, von einem Monat auf den anderen ist der nicht mehr. Irgendein Besoldungsdienstalter, das man nicht nachvollziehen kann, steht dort. - Man wird noch auf viele Probleme draufkommen. Ein Hauptthema bei den Verhandlungen war immer die Frage des Zinseffektes, weil man dann seitens des Dienstgebers behauptet hat - die gleiche Debatte beim neuen Lehrerdienstrecht -: Na ja, wenn Du ein halbes Jahr früher ein paar Euro mehr kriegst, dann verzinsen wir das fiktiv - eh schon pervers im Zeitalter, in dem es Negativ- und Nullzinsen gibt -, und in 50 Jahren sind diese 20 EUR, die du ein paar Monate bekommst, tausende Euro wert. Und dann können wir dir am Schluss der Laufbahn ruhig ein bisschen was abschneiden, und so weiter. - So ist in den Verhandlungen argumentiert worden. Und das ist einfach keine Verbesserung, es ist bestenfalls eine Wahrung des Bestehenden. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine letzte Bemerkung: Wenn zehntausende Menschen, die mit Österreich überhaupt nichts zu tun haben, zusätzlich nach Österreich kommen, dann werden hunderte Millionen und Milliarden, das will ich jetzt gar nicht aufzinsen, flüssig gemacht, da ist alles egal, und wenn Sie Ihren eigenen Beamten, bei denen Sie sich völlig zu Recht auch immer wieder bedanken, einen Biennalsprung mehr zahlen müssen, dann werden Sie knausrig und dann müssen Sie mit Wahrungszulagen arbeiten. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster und zum zweiten Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr LAbg. Hursky. - Bitte, Herr Landtagsabgeordneter. Abg. Christian Hursky (SPÖ): Danke schön. Einige Sachen kann man, glaube ich, nicht ganz unwidersprochen lassen. Das eine ist die Position mit dem Identifizieren mit dem Dienstgeber. Ohne jetzt speziell auf diesen Fall einzugehen, das ist eine einzelne Person, ich will das jetzt persönlich auch nicht beurteilen, aber sagen wir einmal, der Rüdiger ist Angestellter beim Fritz Aichinger, und dieser ist Autohändler. Rüdiger ist politisch tätig, und er vertritt das Radfahren. Das wird in seiner politischen Tätigkeit in Ordnung sein, aber wenn er bei ihm als Autoverkäufer angestellt ist und sagt: "Das ist eine Scheiße, du verkaufst Autos, du solltest besser Räder verkaufen!" (Ruf bei der SPÖ: Geh bitte! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das wäre schon ein Ordnungsruf!) - Bekomme ich einen Ordnungsruf? Das wäre mein erster, also Verzeihung! - Dann würde ich es ja verstehen, wenn Fritz Aichinger sagt: "Er identifiziert sich nicht mit meinem Geschäft und ich kann ihn deshalb bei mir nicht beschäftigen." - Das ist das Gleiche hier. Der Mann ist ja auch nicht ein offizieller Gewerkschafter, wie ein anderer in dieser Richtung, und diesen Unterschied muss man schon auch klarstellen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was ist er denn sonst, wenn er kein Gewerkschafter ist?) Wenn ich als Dienstgeber unterwegs bin (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.), und wenn Sie alle von Pensionen reden ... Warum rufen Sie immer so dazwischen? Wenn Sie ... Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Sehr geehrte Damen und Herren! Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, ich höre überhaupt nichts, ich kann nichts verstehen. Ich bitte Sie, wenn Sie Wortmeldungen haben, sich entsprechend zu melden. - Bitte. Abg. Christian Hursky (fortsetzend): Wenn Sie über die Pensionierungen der Stadt Wien reden wollen, dass 798 Bedienstete hinausgegangen sind, dann schauen Sie sich das einmal in der Privatwirtschaft an, wie das dort funktioniert! Entweder man schmeißt die Leute raus, und diese finden mit 50 oder 45 oder mit 47 sowieso keinen Job mehr in dieser Richtung, oder sie bekommen den Golden Handshake. Ich kenne das aus Branchen, in denen Leute mit 50 Jahren Golden Handshakes bekommen haben und die nun zu Hause sitzen. Diese sind genau unter diesen Bedingungen, wozu man sagt, auch diese Leute hätten in dieser Gesellschaft was leisten können. Leider Gottes ist das manchmal der Fall. Ich sage, gerne hat man es nicht gemacht, aber wir haben das gerne im Sinne der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in diesem Fall gemacht. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege, ich kann das jetzt nicht einfach unwidersprochen lassen, denn es gibt schon einen ganz fundamentalen Unterschied zwischen einem privaten Arbeitgeber und der öffentlichen Hand als Arbeitgeber. Und ich will Ihnen jetzt auch erklären, warum. (Beifall bei NEOS, FPÖ und ÖVP.) Wenn Sie sich heute, und ich bezweifle, dass Sie das je gemacht haben und machen werden, selbstständig machen und ein Geschäft aufmachen und damit irgendwelche Geschäftsinteressen verfolgen oder einen Geschäftsgegenstand haben, ein Produkt haben, dann haben Sie natürlich ein Recht darauf, dass Ihre Arbeitnehmer, Ihre Angestellten auch diese Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Die öffentliche Hand hat aus gutem Grund in den verschiedensten Bereichen andere Regelungen. Zum Beispiel bei der Bevorzugung von Frauen, wenn noch nicht das gleiche Verhältnis geschaffen wurde, aber auch sonst bei Gleichstellungs- oder Gleichberechtigungsfragen. Die öffentliche Hand ist nicht in der Situation, sich - und schon gar nicht aus politischen Kriterien - auszusuchen, wer für sie arbeiten darf und wer nicht. Das sei hier ein für alle Mal gesagt! (Beifall bei NEOS und FPÖ.) Ich habe hier diesen Bewertungsbogen in der Hand, der übrigens nicht nur für den KAV, sondern für die Magistratsdirektion gilt. Das ist Beilage 2 zum Beurteilungs- und Förderungsbogen, zusätzliche Kriterien für Managementfähigkeiten. Da wird nach dem Führungsstil gefragt, ob er autoritär, partnerschaftlich, gewinnend, beruhigend, distanzlos, herabsetzend oder delegationsfreudig ist. - Okay, möglich. Geistige Beweglichkeit: scharfsinnig, flexibel, schwerfällig, Horizont weit, Horizont eng. - Okay, auch d'accord. Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. - Sicherlich durchaus wichtig. Entscheidungsfreude: ausgeprägt, laviert, unbedacht, ängstlich. Kreativität: Ist jemand flexibel, hat jemand eher ein starres Denkmuster? Verantwortungsbereitschaft. - Das sind alles Eigenschaften, die ich durchaus gut finde, wenn es um Managementaufgaben im öffentlichen Dienst geht. Arbeitsmethodik wird gefragt, Überzeugungskraft, Urteilsfähigkeit, soziale Kompetenz gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Kolleginnen und Kollegen. - Das halte ich für sehr gut. Und dann kommen aber zwei Punkte: "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Dienststelle" - Ich sage Ihnen, da lasse ich sogar mit mir drüber reden, denn eine Dienststelle ist eine kleine Organisationseinheit, in der man zusammenarbeiten muss. Ich gebe zu, dass das tatsächlich de facto Probleme bietet, wenn man sich nicht mit den Gesamtinteressen einer Dienststelle auseinandersetzt, auch wenn ich in einer schriftlichen Anfrage gefragt habe - im konkreten Fall Rainer -, wo denn eigentlich diese Gesamtinteressen der Dienststelle festgelegt sind. Kann ich mir als Dienstnehmerin der öffentlichen Hand irgendwo einen Überblick schaffen? Gibt es das vielleicht in schriftlicher Form? Ist das ein Manifest der Dienststelle? Oder wie schaut das eigentlich aus? Wer beurteilt, was das Gesamtinteresse einer Dienststelle ist? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das Gericht im Endeffekt!) - Aber, wie gesagt, ich bin in diesem Punkt verhandlungsbereit. Aber der Punkt "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien" - meine Damen und Herren, also das hat wirklich nichts in einem Beurteilungsbogen bei Managern, bei Führungskräften der öffentlichen Hand zu suchen. (Beifall bei NEOS und FPÖ.) Wo sind die Gesamtinteressen festgelegt? Wer legt sie fest? Sind sie in schriftlicher Form vorhanden? Kann ich mir als Dienstnehmerin oder als Dienstnehmer der öffentlichen Hand irgendwo einen Überblick verschaffen, was die Gesamtinteressen sind? Was passiert, wenn ich mir keinen Überblick verschaffen kann, ich aber möchte, dass ich die Gesamtinteressen der Stadt Wien vertrete? Gilt das nur für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der öffentlichen Hand, oder gilt es für jede Bürgerin und jeden Bürger der Stadt Wien? Was passiert, wenn ich als gesetzestreue Bürgerin, die auch die Gesamtinteressen der Stadt als Patriotin verfolgen will, mich schlau machen möchte, was denn die Gesamtinteressen der Stadt Wien sind? Wo schaue ich da drauf? - Das ist doch völlig absurd! Sie können doch nicht etwas hineinschreiben, das dann völlig beliebig von einer Personalkommission entschieden wird. Ich verlange ausdrücklich, dass diese Klausel aus diesem Beurteilungsbogen gestrichen wird! - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster und zum zweiten Mal hat sich Herr Dr. Aigner gemeldet. - Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Herr Präsident, Frau Stadträtin! Da kann man eigentlich gar nicht mehr viel dazu sagen, da Kollege Hursky das mit dem Fahrradgeschäft aus dem privaten Bereich gesagt hat. Als Arbeitsrechtler sage ich Ihnen Folgendes: Sie können privat Ihre Mobilität gestalten, wie Sie wollen, auch als normaler Arbeitnehmer. Was arbeitsrechtlich nicht geht, ist, wenn Sie in einem Fahrradgeschäft arbeiten, jemand kommt und will sich ein Fahrrad kaufen und Sie sagen als Angestellter: "Sind Sie deppert, warum fahren Sie nicht mit dem Auto?" - Wenn Sie das machen, dann fliegen Sie zu Recht raus. (Zwischenruf von Abg. Christian Hursky.) - Sie haben so getan, als ob jemand, der privat mit dem Auto fährt, nicht in einem Fahrradgeschäft arbeiten kann. (Abg. Christian Oxonitsch: Nein, hat er nicht gesagt!) Er darf nur seine private Mobilität nicht über seine dienstlichen Interessen stellen, das ist überhaupt kein Widerspruch. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und NEOS.) Insofern ist das öffentliche Dienstrecht um nichts anders als das private Arbeitsrecht. Dort, wo aber politische Kriterien hineinkommen, dort hört sich der Spaß auf. Und im öffentlichen Dienst sind wir im Bereich von Bescheiden, von Verordnungen, da landen wir auch zu guter Letzt beim Verwaltungs- und beim Verfassungsgerichtshof; und hier geht es auch um Grundrechte. Ein nicht näher definiertes gesamtstaatliches Interesse kann und darf nicht Kriterium dafür sein, dass jemand, der super arbeitet, einfach nicht mehr weiterbestellt wird. Und die Nichtverlängerung ist de facto das Gleiche wie eine Kündigung. Deswegen ist ja die Gewerkschaft auch immer gegen das Auslaufen von Befristungen. Das ist ja genau das, was Sie immer sagen, das Auslaufen möchte man gar nicht. Herr Kollege Hursky, es ist traurig, dass Ihnen ein konservativer, bürgerlicher Politiker erklären muss, wie Gewerkschafts- und Koalitionsfreiheit ausschaut. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und NEOS.) Aber ich mache das gerne, nicht zuletzt, weil die Schule erst morgen aus ist und ich meinen pädagogischen Auftrag auch hier im Landtag wahrnehmen möchte. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Das Recht, Koalitionen zu gründen, ist ein Grundrecht, das auf der Vereinsfreiheit gründet und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention, sogar weit über die Vereinsfreiheit hinaus, sozusagen noch extra genannt wurde. Es gibt keine offiziellen und keine inoffiziellen Gewerkschaften! (Abg. Mag. Manfred Juraczka: So ist es!) Ein Verein, der sich als Gewerkschaft definiert, muss die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen in seinen Statuten haben, dann ist er eine Gewerkschaft. Er muss auf Grund der internationalen Vorgaben - denn es hat ja in der Geschichte die sogenannten gelben Gewerkschaften gegeben, das sind die unterwanderten Gewerkschaften, die von der Arbeitgeberseite initiiert wurden, von denen man gesagt hat, es ist wie Mäzenatentum, sie sponsern irgendwelche willfährigen Arbeitnehmer - sicherstellen, dass er gegnerfrei ist. Gegnerfrei heißt, es dürfen dort keine Arbeitgeber sitzen, zumindest nicht im gleichen Bereich. Was Sie meinen, ist das typisch österreichische System, in dem die herrschende Klasse sich in den Staat und in alle privaten Bereiche hineingesetzt hat. Es ist Ihnen ja auch gelungen, die Verfassung zu ändern, dass all die Kammern, und so weiter auf einmal zu Staatsnotwendigkeiten werden, was ja an sich auch schon ein bisschen absurd ist. Was ist das für ein Selbstbewusstsein? (Beifall bei FPÖ und NEOS.) Wenn ich als Kammer wirklich wichtig bin, dann brauche ich keine Verfassungsbestimmung, dann muss ich meine Mitglieder so überzeugen, dass sie gar nicht auf die Idee kommen, an meiner Existenzberechtigung zu zweifeln; aber offenkundig hapert es da. Was Sie mit den offiziellen Gewerkschaften meinen, sind die vom Bundeseinigungsamt anerkannten, als Kollektivvertragspartner akzeptierten Koalitionspartner. Und wenn wir uns dann anschauen: Was ist das Bundeseinigungsamt? - Eine Organisation, in der die bestehenden roten und schwarzen Sozialpartner es sich gemütlich gemacht haben und ... Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Dr. Aigner, einen kurzen Moment bitte. Ich lege die Möglichkeit, hier Thematiken zu wählen, sehr breit aus, aber schön langsam bitte ich Sie, wieder zum Gesetz zurückzukommen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was ist das sonst, Herr Präsident? Das ist das Thema!) Abg. Dr. Wolfgang Aigner (fortsetzend): Ich repliziere: Es geht um die Koalitionsfreiheit, und ich erlaube mir nur, nachdem Sie Herrn Kollegen Hursky bei seinen großen Theorien über die Koalitionsfreiheit nicht unterbrochen haben ... Ich könnte mich auch zu einer tatsächlichen Berichtigung melden: Richtig ist, es gibt keine offiziellen und inoffiziellen Gewerkschaften. Es gibt Gewerkschaften, die Ihnen nicht passen, weil Sie dort nicht die Mehrheit haben. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und NEOS.) Aber deswegen kann man nicht sagen, dass eine Ärztegewerkschaft, die sich außerhalb des bestehenden Systems gebildet hat, nach vereinsrechtlichen Kriterien keine Gewerkschaft ist. Und wenn jemand, und das ist menschenrechtlich unstrittig, eine Gewerkschaft gründet, dann macht er von seinem Koalitionsrecht Gebrauch. Es kann ja nicht sein, dass man nur dann vom Koalitionsrecht geschützt ist, wenn man entweder zur FSG oder zur FCG oder zu sonst jemandem geht. Er hat von seinem Koalitionsrecht Gebraucht gemacht und hat offenkundig deshalb seine Arbeitsstelle verloren. Und das ist ein Skandal! (Beifall bei FPÖ, ÖVP und NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. - Bitte, Frau Landesrätin. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens einmal ist diese Dienstrechtsnovelle selbstverständlich sozialpartnerschaftlich ausverhandelt worden. Das heißt, es sind ArbeitnehmerInnenvertreterinnen und -vertreter und DienstgeberInnenvertreterinnen und -vertreter zusammengesessen und haben diese Dienstrechtsnovelle miteinander verhandelt. Danach gab es selbstverständlich eine Begutachtungszeit, diese hat vier Wochen betragen. Ich möchte auch klarstellen, dass es keine Verluste für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lebensverdienstsumme gibt, dafür haben wir gesorgt, auch durch das Instrument der Wahrungszulage. Wir haben, und das hat Abg. Hursky auch schon ausgeführt, immer dem Bund nachgezogen; dort musste mittlerweile drei Mal korrigiert werden. Wir hoffen, dass wir das jetzt mit einer Korrektur, mit der wir dem Bund nachziehen, auch abhaken können. Was wir auch noch gemacht haben, ist, wir haben auf Spezialprobleme, die sich dann aus der Praxis ergeben haben, auch noch einmal entsprechend reagiert und das in die Korrektur mitaufgenommen. Was die Dienstrechtsnovelle und Besoldungsreform betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass wir in der MA 1 eine wirklich sehr gute und legistisch kompetente Dienststelle haben, die ganz genau an den sozialpartnerschaftlichen Einigungen arbeiten wird und eine korrekte Novelle im Jahr 2017 vorliegen wird, so wie wir das auch miteinander hier vereinbart haben und wie ich es hier auch immer berichtet habe. Was ich noch einmal betonen möchte - dazu hatte gestern der Herr Landeshauptmann in der Fragestunde schon die Gelegenheit, ich hatte sie heute in der Fragestunde -: Wenn wir über die Organisationsänderungen der 798 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Wiener Stadtwerke reden, dann basieren diese Organisationsänderungen auf einer sozialpartnerschaftlichen Einigung, nämlich auf einem ausverhandelten Sozialplan, den wir in diesem Hause gemeinsam zugelassen haben, um eben auf solch große betriebliche Veränderungen letztendlich auch reagieren zu können. Ich denke mir, dass die Wiener Stadtwerke sehr ausführlich dargelegt haben, warum es aus wirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig war, diese Schritte zu gehen. Es ist aber nicht nur ein sozialpartnerschaftlich ausverhandelter Sozialplan, sondern es gibt die Zustimmung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sind Einzelvereinbarungen, wobei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich auch gewerkschaftlich begleitet worden sind. Zum Punkt der Bewertung kann ich jetzt einmal so in diesem Sinne eigentlich keine Stellung beziehen, das ist eine Sache des Krankenanstaltenverbundes. Wenn Sie, Frau Abg. Meinl-Reisinger, eine schriftliche Anfrage gestellt haben, dann bin ich mir ganz sicher, dass Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage auch konkret und ausführlich und korrekt gegeben wird. Ich möchte nur auf eines noch hinweisen, weil Sie diesen Bogen angesprochen haben: Wenn es um die Loyalität zur Dienststelle und die Identifikation zur Dienststelle geht, muss man wissen, dass jede Dienststelle auch ein eigenes Leitbild hat, und auf diesem basieren dann auch diese Frage und diese Einstellung. Was die Dienstordnung selbst betrifft, so gibt es da drin natürlich auch eine sehr klare Definition hinsichtlich des Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und in dieser ist selbstverständlich auch die Unparteilichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeführt und aufgelistet. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass selbst im Angestelltengesetz - und ich glaube, das gibt es mittlerweile seit 1920, wenn mich nicht alles täuscht - auf das treue und gewissenhafte Verhalten der Angestellten abgezielt ist. Das heißt, wir haben unsere Dienstordnung auch natürlich auf Basis solcher gesetzlicher Rahmenbedingungen miteinander erstellt. Ich möchte nur ersuchen, dass wir in der Wortwahl, wenn wir über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reden, entsprechend vorsichtig sind, denn ich verwehre mich als Personalstadträtin dagegen, dass wir einen billigen Populismus in diesem Haus auf dem Rücken unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter austragen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Novelle. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrheitlich beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die eingelangten Anträge. Antrag Nummer 8 war von den NEOS betreffend Aufforderung der Stadtregierung, ehestmöglich auf das Pensionskonto umzustellen; wie vorgetragen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP und NEOS nicht angenommen. Wir kommen zum Beschlussantrag der NEOS betreffend der Landtag wolle beschließen, dass die Stadtregierung ehestmöglich das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz wie gefordert umsetzt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP und NEOS, und damit abgelehnt. Wir kommen zum Antrag der NEOS betreffend ersatzlose Streichung von § 68a Abs. 1 Z 2 der Dienstordnung. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP und NEOS und FPÖ, und damit abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag der FPÖ betreffend die Dienstordnung 1994, worin gefordert ist, sie so abzuändern, dass eine vorzeitige einseitige Frühpensionierung aus dem Titel der Organisationsänderung oder Bedarfsmangel nicht mehr möglich ist. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS und FPÖ die Minderheit und daher nicht angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrheitlich angenommen. Wir kommen damit zur Postnummer 8. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Landesrätin Sandra Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Mag. Kowarik. - Bitte, Herr Magister. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Berichterstatterin! Wir kommen zur Novelle des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes. Es ist ja nicht die erste Novelle, die wir hier beschließen. Zuerst das Positive: Wir werden dieser Novelle zustimmen, diese macht Sinn, diese ist klug. Auch die Vorgangsweise bei dieser Novellierung ist gut, es hat nämlich eine Regierungsvorlage gegeben, es hat ein Begutachtungsverfahren gegeben. Es kam auch eine Stellungnahme zurück, die substanziell war, nämlich die vom Verwaltungsgericht. Auch das Verwaltungsgericht hat selbstverständlich gesagt, dass die Novelle die Unabhängigkeit des Gerichts stärkt und sinnvoll ist. Trotzdem, glaube ich, macht es durchaus Sinn, sich ein bisschen damit zu befassen, worum es hier geht, meine Damen und Herren, damit Sie auch sehen, wie schwerfällig sich unser Landtag bei der Einrichtung dieses Gerichts beziehungsweise bei der Einrichtung des Dienstrechtsgesetzes dieses Gerichts tut. Es geht im Konkreten um die verwaltungsrechtlichen Aufgaben, die dienstrechtlichen Angelegenheiten, die jetzt konkretisiert werden, wer diese zu erledigen hat. Bisher war das etwas unglücklich - um es vorsichtig zu sagen - geregelt. Wir haben dem Gesetz ursprünglich auch nicht zugestimmt; ich glaube, das war 2012, die ursprüngliche Gesetzgebung gemeinsam mit dem Verwaltungsgerichtsgesetz. Da haben wir aber in unseren Reden eher den Fokus auf das Verwaltungsgerichtsgesetz selber gelegt. Jetzt darf ich das nachholen für das Dienstrechtsgesetz. Warum waren wir damals dagegen, und warum ist das eigentlich unglaublich, was wir als Landtag, also nicht wir als Freiheitliche Fraktion, sondern wir als Landtag damals beschlossen haben? - Dienstrechtliche Angelegenheiten sind zur Zeit noch, wir haben das Gesetz ja noch nicht beschlossen und es dauert noch bis zur Kundmachung, aufgesplittet. Im § 5 Abs. 4 steht etwas unglücklich die Bestimmung: "Dem Präsidenten obliegt insbesondere die Vollziehung der in den" - und dann sind ein paar Paragraphen angeführt - "dieses Gesetzes genannten Angelegenheiten." - Also nicht alle, sondern insbesondere die konkret genannten Paragraphen hat der Präsident zu vollziehen. - Schon einmal sehr unglücklich; das wurde saniert. Jetzt ist grundsätzlich einmal der Präsident als Dienstbehörde zuständig, was gescheit ist und in jedem Gericht selbstverständlich. Bitte, wir reden von einem Gericht und nicht von der Verwaltungsbehörde, wer es noch nicht mitbekommen hat. Was im jetzigen Gesetzeswortlaut geregelt ist und eigentlich unglaublich ist, ist der § 20. Wenn Sie dort nachlesen, steht im Konkreten - ich zitiere: "Die in den §§ 2, 9, 19 sowie § 22 Z 4 und 5 genannten Aufgaben sind von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen." Dienstrechtsangelegenheiten eines Gerichts besorgt also die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich. - Das ist ein starkes Stück. Eigentlich unglaublich und wahrscheinlich auch verfassungsrechtlich nicht ganz zulässig; ich behaupte das einmal so. Hintergrund dieser Novelle ist ja offensichtlich auch, dass der Verfassungsgerichtshof da etwas bekommen hat. Was ich gehört habe, hat ein Richter dagegen berufen. Was hat das für Konsequenzen, meine Damen und Herren, nur dass Sie das auch mitbekommen? - Nehmen wir § 9 her: § 9 ist nicht ganz unwesentlich für die Landesrechtspfleger und für die Richter, § 9 regelt nämlich die Besoldung. Das heißt, in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten des Gerichts ist die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zuständig. - Das ist ein starkes Stück aus meiner Sicht. Was passiert denn, wenn zum Beispiel der Richter, der besoldungsrechtlich eingeschätzt wird, oder das per Bescheid eben vorgeschrieben bekommt, sagt, na, das stimmt ja nicht! - Was passiert, wenn die MA 2 beschließt und dieser dagegen Rechtsmittel erhebt? Wo wandert das hin? - Zum Verwaltungsgericht. Und es ist dann eine Einzelrichterzuständigkeit beim Verwaltungsgericht, wo der Richterkollege über den anderen Richterkollegen besoldungsrechtliche Ansprüche beschließt. Also, dass das mit einem unabhängigen Gericht nicht viel zu tun hat, das werden Sie hoffentlich jetzt auch nachvollziehen können! - Sie haben es nachvollzogen, daher auch die Regierungsvorlage. Man muss ja auch das Positive herausstreichen. Trotzdem ein starkes Stück aus meiner Sicht. Jetzt ist es Gott sei Dank anders geregelt, darum werden wir auch zustimmen. Wie ist es jetzt geregelt? - Jetzt ist, wie gesagt, der Präsident grundsätzlich die Dienstrechtsbehörde. Und es wurde auch der Instanzenzug, wenn Sie so wollen, geregelt. Es entscheidet in weiterer Folge das Bundesverwaltungsgericht durch einen Senat. - Im Übrigen wie von Anfang an in allen anderen Dienstrechtsgesetzen der Bundesländer so geregelt. Wir nehmen also zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber, die Regierung, im Zuge der Regierungsvorlage einer weiteren Verfassungsgerichtshofentscheidung zuvorgekommen ist. - Das soll so sein. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass das, was wir beim UVS damals schon erleben mussten - damals war ich zwar noch nicht Mitglied dieses Gremiums, aber es ist ja kein Geheimnis, dass sich damals der Magistrat und die Stadt Wien sehr schwer getan haben, wirklich Unabhängigkeit zuzulassen. Wir hoffen, dass es uns irgendwann einmal gelingt, wirklich wunderbare und klare Regelungen und eine gesetzwürdige Regelung zu schaffen. In diesem Sinne werden wir dieser Novelle zustimmen. - Danke schön. Präsident Prof. Harry Kopietz: Es liegt mir keine Wortmeldung mehr vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die guten, gemeinsamen Gespräche bedanken. Die Novelle sieht eine Stärkung der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichtshofes vor, eben durch die Übertragung sämtlicher dienstrechtlicher Bestimmungen. Ich denke mir, das ist ein richtiger und guter Weg. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit in unser aller Namen beim Landesverwaltungsgerichtshof, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und beim Herrn Präsidenten ganz herzlich für ihre ganz wichtige Arbeit bedanken, die sie hier im Dienste der Stadt erledigen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die dieser Vorlage einschließlich Titel und Eingang die Zustimmung erteilen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig, somit das Gesetz in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dem zustimmt, den darf ich um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Ich darf daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 9 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art. 15a, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zu dieser 15a-Vereinbarung. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Da sich niemand zu Wort gemeldet hat, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich darf die Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist einstimmig beschlossen. Postnummer 4 betrifft die Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Notifizierungsgesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Landesrat Michael Ludwig. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich ersuche um Zustimmung zu einem Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Notifizierungsgesetz geändert wird. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Da sich niemand zu Wort gemeldet hat, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die diesem Gesetz und der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig so in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen. Wer diesem Vorschlag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Daher kommen wir gleich zur Abstimmung über das Gesetz in zweiter Lesung. Wer dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig auch in zweiter Lesung so beschlossen. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, damit ist die offizielle Tagesordnung für heute erledigt. Ich darf Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute für die Sommerferien, den Urlaub und für sonstige Erholungen wünschen. Ich nehme an, wir sehen uns erst wieder im Herbst, aber es könnte ja vielleicht auch früher sein. Ich darf mich bei dieser Gelegenheit auch gleich in Ihrem/eurem Namen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsbüros sowie allen MitarbeiterInnen der Stadt Wien bedanken und ihnen ebenfalls schöne Sommerferien entbieten. (Allgemeiner Beifall.) Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 15.50 Uhr.) Landtag, 20. WP 30. Juni 2016 8. Sitzung / 3 Landtag, 20. WP 30. Juni 2016 8. Sitzung / 47