Wiener Landtag 20. Wahlperiode 4. Sitzung vom 18. März 2016 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP - 00732-2016/0001 - KFP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP - 00731-2016/0001 - KSP/LM) S. 3 3. Anfrage (FSP - 00736-2016/0001 - KNE/LM) S. 5 4. Anfrage (FSP - 00733-2016/0001 - KVP/LM) S. 5 6. Anfrage (FSP - 00734-2016/0001 - KNE/LM) S. 7 5. Anfrage (FSP - 00737-2016/0001 - KNE/LM) S. 9 3. AST - 00741-2016/0002 - KVP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Kanzler schwenkt auf ÖVP-Kurs: Vernunft statt naiver Einladungspolitik - Reform der Wiener Mindestsicherung für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unerlässlich!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 11 Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES S. 13 Abg. Birgit Hebein S. 13 Abg. Dominik Nepp S. 14 Abg. Georg Niedermühlbichler S. 15 Abg. Markus Ornig, MBA S. 16 StR Mag. Gernot Blümel, MBA S. 17 Abg. Mag. Faika El-Nagashi S. 17 Abg. Mag. Wolfgang Jung S. 18 Abg. Gabriele Mörk S. 19 4. Mitteilung des Einlaufs S. 20 5. Umstellung der Tagesordnung S. 20 6. Rednerin bzw. Redner zur Geschäftsordnung: Abg. Dominik Nepp S. 20 Abg. Christian Oxonitsch S. 20 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 21 Abg. Christian Oxonitsch S. 22 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 22 Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES S. 23 Abg. Mag. Wolfgang Jung S. 23 Abg. Dominik Nepp S. 23 Abg. David Ellensohn S. 23 Abg. Prof. Harry Kopietz S. 24 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 24 7. 00643-2016/0001-MDLTG, P 9: Unvereinbarkeits- und Transparenz- Gesetz, Wahlperiode 2015 bis 2020; Betätigungen von Mitgliedern des Wiener Landtages und der Wiener Landesregierung in der Privatwirtschaft (Beilage Nr. 7/2016) Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 25 Abstimmung S. 25 8. LG - 00550-2016/0001/LAT, P 1: Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien (Beilage Nr. 4/2016) Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 25 Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 25 Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 26 Abstimmung S. 26 9. LG - 00576-2016/0001, P 6: Änderung der Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995 und des Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetzes (Beilage Nr. 5/2016) Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 26 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Barbara Huemer S. 26 Abg. Angela Schütz S. 28 Abg. Ing. Christian Meidlinger S. 29 Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger S. 30 Abstimmung S. 30 10. LG - 02217-2015/0001, P 2: Änderung des Wiener Gentechnik- Vorsorgegesetzes (Beilage Nr. 22/2015) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 30 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 30 Abg. Mag. Rüdiger Maresch S. 31 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 32 Abg. Mag. Josef Taucher S. 32 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 34 Abstimmung S. 34 11. LG - 02293-2015/0001, P 3: Wiener Wettengesetz (Beilage Nr. 3/2016) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 35 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 35 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 35 Abg. David Ellensohn S. 36 StR David Lasar S. 38 Abg. Erich Valentin S. 40 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 41 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 42 Abstimmung S. 44 12. LG - 02556-2015/0001, P 4: Änderung des Wiener Aufzugsgesetzes (Beilage Nr. 26/2015) Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig S. 44 Abstimmung S. 44 13. LG - 00577-2016/0001/LAT, P 5: Änderung der Bauordnung für Wien (Beilage Nr. 6/2016) Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig S. 45 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES S. 45 StR Mag. Gernot Blümel, MBA S. 48 Abg. Mag. Christoph Chorherr S. 49 Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (tatsächliche Berichtigung) S. 50 Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. S. 51 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 54 Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (tatsächliche Berichtigung) S. 57 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 57 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 61 Abg. Dominik Nepp S. 64 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (zur Geschäftsordnung) S. 79 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (zur Geschäftsordnung) S. 79 Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig S. 80 Abg. Armin Blind (zur Geschäftsordnung) S. 80 Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig S. 80 Abg. Mag. Günter Kasal S. 81 Abg. Mag. Dietbert Kowarik (zur Geschäftsordnung) S. 85 Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig (zur Geschäftsordnung) S. 85 Abg. Armin Blind (zur Geschäftsordnung) S. 86 Abg. Christian Oxonitsch (zur Geschäftsordnung) S. 86 Abg. Rudolf Stark S. 86 StR DDr. Eduard Schock S. 90 Abg. Ursula Schweiger-Stenzel S. 94 StR David Lasar S. 98 Abg. Karl Baron S. 104 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 108 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (tatsächliche Berichtigung) S. 132 Abg. Michael Stumpf, BA S. 132 Abg. Mag. Dietbert Kowarik (tatsächliche Berichtigung) S. 138 Abg. Dominik Nepp (zur Geschäftsordnung) S. 138 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (zur Geschäftsordnung) S. 139 Abg. Dominik Nepp (zur Geschäftsordnung) S. 139 Abg. Gerhard Haslinger S. 139 Abg. Mag. Wolfgang Jung S. 144 StR Anton Mahdalik S. 149 Abg. Elisabeth Ullmann S. 151 Abg. Nemanja Damnjanovic, BA S. 154 Abg. Wolfgang Irschik S. 158 Abg. Dr. Günter Koderhold S. 163 Abg. Dietrich Kops S. 168 Abg. Angela Schütz S. 175 Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz S. 180 Abg. Mag. Christoph Chorherr (tatsächliche Berichtigung) S. 210 Abg. Armin Blind (zur Geschäftsordnung) S. 211 Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (tatsächliche Berichtigung) S. 211 Abg. Klaus Handler S. 211 Abg. Maximilian Krauss S. 215 Abg. Dr. Jennifer Kickert (tatsächliche Berichtigung) S. 218 Abg. Armin Blind S. 219 Abg. Stefan Berger S. 226 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (tatsächliche Berichtigung) S. 230 Abg. Mag. Gerald Ebinger S. 230 Abg. Dominik Nepp S. 232 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 233 Abg. Christian Deutsch S. 235 Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (zur Geschäftsordnung) S. 238 Abg. Michael Stumpf (tatsächliche Berichtigung) S. 238 Abg. Christian Oxonitsch (tatsächliche Berichtigung) S. 238 Abg. Birgit Hebein S. 238 Abg. Mag. Wolfgang Jung (tatsächliche Berichtigung) S. 242 Abg. Dr. Wolfgang Ulm S. 242 Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES S. 244 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 246 Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig S. 247 Abstimmung S. 250 14. Ordnungsruf an Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. S. 53 15. Ordnungsruf an StR Anton Mahdalik S. 151 16. Ordnungsruf an Abg. Klaus Handler S. 213 17. Ordnungsruf an Abg. Maximilian Krauss S. 215 18. LG - 00689-2016/0001/LAT, P 7: Wiener Wettterminalabgabegesetz - WWAG (Beilage Nr. 8/2016) Abstimmung S. 251 19. 00248-2016/0001-MDLTG, P 8: Anfrage des LG für Strafsachen Wien betreffend Abg. Mag. Christoph Chorherr Berichterstatterin Abg. Kathrin Gaal S. 251 Abstimmung S. 251 (Beginn 9.01 Uhr) Präsident Prof. Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen, meine sehr verehrten Mitglieder des Landtages! Die 4. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage wurde zurückgezogen. Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP - 00731-2016/0001 - KSP/LM), die von Frau Abg. Mag. Muna Duzdar gestellt und an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet ist. (Die Stadt Wien hat hinsichtlich der Räumung der Copa Kagrana nicht nur den Zivilprozess gewonnen, sondern es wurde auch hinsichtlich der Beseitigungsaufträge nach dem Wasserrecht, das in mittelbarer Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann zu vollziehen ist, höchstgerichtlich für das Land Wien entschieden. Ist die Rechtsauseinandersetzung auf der Copa Kagrana hiermit auch auf landesrechtlicher Ebene endgültig beendet und wenn ja, was werden Sie unternehmen, um möglichst rasch für ein neues, qualitätsvolles Angebot für alle Wienerinnen und Wiener zu sorgen?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen schönen guten Morgen! Meine Frage beschäftigt sich mit der - "never ending story" kann man fast sagen - Copa Cagrana. Ich freue mich sehr, hier berichten zu können, dass wir den Prozess gegen den Generalpächter, Herrn Weber, endgültig gewonnen haben, auch in der letzten zivilrechtlichen Instanz. Es hat bedauerlicherweise über fünf Jahre gedauert, bis wir dieses Urteil bekommen haben - um genau zu sein, fünf Jahre und vier Monate. Eine Zeitspanne, die mir persönlich sehr, sehr lang vorkommt für einen Tatbestand, der, ehrlich gesagt, für mich relativ einfach zu entscheiden gewesen wäre. Aber so ist es halt, man muss da einfach die Justizentscheidungen abwarten. Der Generalpächter hat natürlich auch versucht, die Geduld und Ausdauer der Justiz herauszufordern und auf doch sehr fragwürdige Weise auszureizen. Es hat sehr viele, zwar legale, aber aus meiner Sicht sozusagen vor allem auf Zeitverzögerungstaktik zielende Versuche gegeben, diesen ganzen Prozess hinauszuzögern, indem man zum Beispiel die Richterin für befangen erklärt hat oder eben andere Dinge, wodurch es gelungen ist, das zeitlich noch um ein Jahr zu verschleppen. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Entschuldigen Sie, Frau Stadträtin, die kurze Unterbrechung. Ich darf bitten, den Lärmpegel der Kommunikation sowohl in den Bankreihen als auch vor allen Dingen hinter den Bankreihen etwas einzuschränken, denn das ist fast lauter für mich als die Rednerin am Pult vor mir. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima (fortsetzend): Ich werde versuchen, meine Ausführungen ein bisschen spannender zu gestalten, auch wenn die Copa Cagrana eine Geschichte ist, die wir hier schon öfter besprochen haben. Es ist jetzt doch ganz schön, dass wir hier auch gute Nachrichten verkünden können. Wir haben alle relevanten Verfahren in diesem Bereich gewonnen. Das ist wirklich eine sehr gute Sache, da es uns jetzt auch ermöglicht, den Bereich bei der Copa Cagrana neu zu gestalten. Aber ich fasse die Geschichte noch einmal kurz zusammen. Wir haben 2010 unsere Räumungsklage eingebracht, haben uns dann sehr bemüht, auch in der Zeit, in der die Verfahren gelaufen sind, trotzdem auch die desolaten Lokale, die teilweise baupolizeilich schon gesperrt waren, weil sie eben halb abgebrannt waren oder andere Genehmigungen gefehlt haben, zu entfernen. Wir haben ein schwimmendes Lokal Ende 2014 entfernt, da davon eine drohende Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Umwelt ausgegangen ist - das Lokal war 750 m² groß und wasserrechtlich nicht genehmigt. Wir haben nach einer Bestätigung des Verwaltungsgerichtshofes im Juni 2015 weitere sieben Lokale entfernen können, da diese ebenfalls nicht wasserrechtlich genehmigt waren, und wir haben durch einen privatrechtlichen Vertrag weitere acht Lokale entfernen können. Und jetzt in den letzten Wochen konnten wir dann eben durch das letzte und damit endgültige Urteil in der Räumungsklage die restlichen Lokale entfernen. Aber auch dazu war es nötig, dass der Gerichtsvollzieher persönlich auf die Copa Cagrana kommt, da der Generalpächter keine Anstalten gemacht hat, irgendetwas freiwillig zu tun. Durch diese vielen Zwischenmaßnahmen ist es uns aber gelungen, auf der Copa Cagrana auch schon im letzten Sommer eine schöne Nutzung zustande zu bringen. Es hat den Copa Beach gegeben, eine temporäre Nutzung, die sehr gut angenommen worden ist, die wir auch im heurigen Jahr fortführen möchten. Und wir haben mit unseren Direktpächtern zwei neue Lokale errichtet, den sogenannten "Griechen" und den "Mexikaner" - ich sage es jetzt einmal umgangssprachlich, wie es auch auf der Copa genannt wird. Das heißt, es ist uns gelungen, bereits in der letzten Sommersaison eigentlich schon einen schönen Zustand zumindest auf Teilen des Geländes herzustellen, und wir planen jetzt auch für den nächsten Sommer, das fortzusetzen. Gestern haben wir dann das Ergebnis eines internationalen Gestaltungswettbewerbs präsentiert, an dem sich 74 Interessenten aus dem In- und Ausland beteiligt haben. Es hat eine Jury dann neun weitere Architekten und dann das Gewinnerprojekt ausgesucht. Man hat das heute in den Medien schon sehen können, denn ein Bild sagt in diesem Zusammenhang natürlich wesentlich mehr als tausend Worte. Ich glaube, es ist ein sehr guter Entwurf geworden, bei dem es gelungen ist, diese drei Ebenen, die wir dort haben - es gibt dort einen Weg am Wasser, einen Weg in der Mitte und einen Weg oben, die miteinander nur durch sehr steile Treppen verbunden und mit der Platte dahinter auch sehr getrennt waren -, sehr schön mit durchgängigen Wegen zu verbinden. Mit vielen Grünflächen, das war mir auch wichtig, wir haben dort jetzt sehr viele Bereiche, wo man nicht konsumieren muss. Man kann, aber man muss nicht, man kann einfach auch seine Freizeit dort verbringen. Und dann wird es bis zu acht Bauplätze für mögliche Gastronomie und Lokale geben. Es wird auch einen Bereich für Trendsportarten geben, das sind Container, die quasi jedes Jahr wechselnd bespielt werden können. Wir alle kennen das ja, in einem Jahr ist Stand Up Paddeling in, im nächsten Jahr ist es vielleicht Tauchen und im übernächsten ist es Windsurfen, oder was immer da auch noch an neuen Sportarten auf uns zukommt. Aber auch dafür gibt es dort Platz und Raum. Ich bin sehr froh, dass wir nun einen schönen Masterplan haben, und wir werden jetzt beginnen, die einzelnen Umsetzungsphasen auf den Weg zu bringen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Stadträtin, Sie haben gestern in Ihrer Pressekonferenz auch gesagt, dass noch offen sei, welche Lokale konkret errichtet werden. Es gibt aber bereits zwei, die von sogenannten Direktpächtern betrieben werden. Jetzt habe ich da recherchiert und bin nicht draufgekommen, wo dieser Begriff in diesem Zusammenhang herkommt. Es liegt irgendwie die Vermutung nahe, dass es zu keiner öffentlichen Ausschreibung kam. Meine Frage ist jetzt, wie das Verfahren bei den weiteren Lokalvergaben erfolgen soll, ob hier eine öffentliche Auftragsvergabe an potenzielle Pächter vorgesehen ist. Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Diese sogenannten Direktpächter haben die Pacht zu einer Zeit übernommen, als es das Bundesvergabegesetz in dieser Form noch nicht einmal gegeben hat. Das sind halt historische Pächter mit langfristigen Verträgen und ich war sehr froh, dass wir uns mit denen geeinigt haben, denn dadurch ist es uns gelungen, dass wir dort statt einer Baracke jetzt ein sehr schönes Haus haben, das ansprechend ist, ganzjährigen Betrieb hat und sozusagen auch ein erster Vorgeschmack darauf war, wie wir uns die CopaNEU vorstellen. Bei den neuen Lokalen wird es auf jeden Fall notwendig sein, eine Interessentensuche zu machen, nicht zuletzt deshalb, da das Interesse natürlich enorm ist. Es ist ein sehr attraktiver Platz, direkt am Wasser, mit U-Bahn-Zugang, man hat dahinter jetzt die Skyline der Platte. Das ist ja nicht so wie in den Anfängen - da werden sich viele wahrscheinlich nicht mehr daran erinnern können, aber da mussten wir Werbung machen, damit die Leute auf die Donauinsel gehen, denn das war ein neuer Bereich, den niemand gekannt hat. Dahinter war nichts, daneben war nichts, es war kein sehr wahnsinnig attraktives Freizeitgebiet. Das hat sich ja total geändert, da es mittlerweile mitten in der Stadt liegt, mitten am Wasser. Ich glaube, es hat das Potenzial, wirklich ein toller Ort zu werden, und selbstverständlich werden wir da eine Interessentensuche durchführen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Dipl-Ing. Olischar. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Mich würde der Kostenpunkt des Projektes interessieren, und ich möchte daher fragen, wie viel aus Ihrer Sicht die Sanierung kosten und wie das Geld dafür aufgebracht wird. Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt seriös wirklich noch nicht sagen, denn die einzelnen Lokale sind im Masterplan nur angedeutet, das ist ja noch kein detailliert ausgearbeiteter Plan. Das heißt, es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen. Wir werden jetzt einmal beginnen, einen Stufenplan vorzubereiten, und dann kann man, glaube ich, auch jeder Stufe einen Kostenpunkt zuordnen. Wir wissen auch noch nicht, in welchem Zeithorizont das umgesetzt wird und ob es dann vier oder acht Lokale sein werden. Wir haben maximal acht Bauplätze ausgewiesen, das heißt aber nicht, dass es unbedingt dann acht Lokale geben muss, vielleicht sind es auch nur drei. Das wird man dann einfach sehen, das soll auch mit der Entwicklung wachsen. Ich halte nichts davon, dass man da quasi ein fertiges Ding hinsetzt, sondern wir werden das dort Stück für Stück gemeinsam entwickeln. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. - Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Maresch. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Landesrätin, es gibt ja immer wieder Gerüchte, dass dort die große Edelgastronomie hinkommt. Wie schauen die Pläne aus, wie wird das dort sein, welche Gastronomie ist da vorgesehen, geplant oder erwünscht? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich sage gleich vorweg, ich habe noch kein Gespräch mit Gastronomen in diesem Bereich geführt. Ich kann nur sagen, was ich mir vorstelle. Ich glaube, es sollte ein schöner Mix werden, so wie wir es auch im letzten Sommer versucht haben. Wir haben einen Food Truck gehabt, wo man kleine Imbisse kaufen konnte, und daneben waren der "Grieche" und der "Mexikaner", wenn man "richtig" essen gehen wollte. Und so stelle ich mir das auch vor, dass man dort einen Mix hat aus vielleicht höherwertiger Gastronomie, mittlerer Biergarten - so quer durch den Gemüsegarten -, damit bei dem Angebot jeder etwas für sich findet, und dass man dann in den Bereichen, wo es eben sehr viel freie Zugänge, freie Grünflächen gibt, sich vielleicht auch mit wechselnden Bespielungen wie Food Trucks oder kleinen Kiosken hilft. Das muss man sich einfach noch anschauen, wie das dann auch passt, was auch angenommen wird. Im letzten Sommer hat das sehr gut geklappt, und wir haben auch vor, dieses Konzept im Sommer 2016 auf die restlichen Bereiche der Copa auszudehnen, da es natürlich völlig unmöglich ist - wir haben jetzt März, wir sind gerade dabei, die ganzen restlichen Bereiche abzureißen - bis Juli dort irgendetwas konform mit dem Bundesvergabegesetz zu bauen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ing. Guggenbichler. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Es freut mich, Sie heute zu sehen. Wir haben ja im Ausschuss vor knapp einem Jahr für die ersten zwei Lokale einen Baukostenzuschuss von 2,5 Millionen EUR beschlossen. Das war ein nichtrückzahlbares Darlehen, und wir haben seit damals zwei oder drei Mal nachgefordert, dass der Rahmenvertrag mit der WGM dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden soll. Jetzt haben wir im letzten Ausschuss erfahren, dass es angeblich sogar zwei gibt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Akten vollständig dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden? Und wenn ja, wann? Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Die Akten werden dem Ausschuss immer vollständig zur Verfügung gestellt, und ich kann Sie darauf hinweisen, dass natürlich der Gründungsvertrag mit der WGM im Ausschuss beschlossen worden ist. Das war eine Ausschussunterlage, die dem Ausschuss vorgelegt worden ist. Es tut mir wirklich leid, wenn Sie es im Klub nicht mehr finden, aber da dürfen Sie sich wirklich nicht bei mir beschweren. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Wir kommen damit zur 3. Anfrage, die von Herrn Abg. Christoph Wiederkehr gestellt wurde. Da der Herr Abgeordnete für die heutige Sitzung entschuldigt ist, entfällt gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Beantwortung dieser Anfrage. Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP - 00733-2016/0001 - KVP/LM), gestellt von Herrn Abg. Dr. Wolfgang Ulm und an den Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung gerichtet. (Die aktuell zur Beschlussfassung dem Landtag vorliegende Novelle der Wiener Bauordnung soll laut Aussagen verantwortlicher Politiker primär eine Reaktion auf die aktuelle Flüchtlingsbewegung sein. Die Novelle sieht vor, dass bei bestimmten staatlich organisierten Nutzungen auf die Einhaltung der Bestimmungen der Bauordnung verzichtet wird oder werden kann. Ohne die Schutzbestimmungen der Bauordnung wird es zu wesentlichen Beeinträchtigungen und damit Wertminderungen bei den Nachbarliegenschaften kommen. Ohne Bauverhandlung und ohne Parteistellung können die Nachbarn ihre Rechte nicht geltend machen. Die Novelle verletzt die Grundrechte auf ein faires Verfahren und auf Eigentum. Warum wurde vor diesem Hintergrund die Geltung dieser neuen Bestimmung nicht wie in anderen Bundesländern befristet?) Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag! Zur Beantwortung der Frage des Abg. Dr. Ulm möchte ich wie folgt antworten, dass nämlich durch die geplante Novelle zur Bauordnung die Möglichkeit geschaffen werden soll, hilfs- und schutzbedürftigen Menschen, die auf Grund von Naturereignissen oder aus humanitären Gründen, etwa im Fall der Flucht aus Krisengebieten vorübergehend eine Unterkunft benötigen, eine solche rasch und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Da die staatlich organisierte Bereitstellung geeigneter Unterkunftsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse liegt, kommen bei einer Nutzungsdauer von Bauwerken bis längstens sechs Monaten die Bestimmungen der Bauordnung nicht zur Anwendung beziehungsweise kann die Behörde bei einer Nutzungsdauer bis längstens fünf Jahre auf die Einhaltung von Bestimmungen oder teilweisen Bestimmungen der Bauordnung mit Bescheid verzichten. Bei Baumaßnahmen, die für die genannten Zwecke getätigt werden, ist aber jedenfalls auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit - also das, was wir insbesondere als Statik zusammenfassen - und auf Standsicherheit sowie auf Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit des Bauwerkes Bedacht zu nehmen. Im Hinblick auf die kurzfristige Nutzung dieser Bauwerke sind somit wesentliche Beeinträchtigungen der Nachbarliegenschaften nicht zu erwarten. Der Bewilligung derartiger Vorhaben mit einer Nutzungsdauer von längstens 15 Jahren dürfen subjektiv-öffentliche Nachbarrechte nicht entgegenstehen. Wenngleich das geplante Gesetz selbst nicht befristet ist, ist doch durch die befristete Nutzung von Bauvorhaben für die oben genannten Zwecke gewährleistet, dass Bauwerke oder Bauteile, die nicht voll der Bauordnung für Wien entsprechen, nicht auf Dauer bestehen bleiben. Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass über Berufungen das Landesverwaltungsgericht Wien entscheidet, dabei handelt es sich um eine weisungsfreie Behörde. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Wir kommen damit zur 2. Zusatzfrage, da die erste zurückgezogen wurde. Herr Abg. Nepp. - Bitte. Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Sie haben ja selbst gesagt, dass es sich hierbei um eine Notmaßnahme handelt, dieses Verfahren zu beschleunigen und vielleicht auch Bürgerrechte dadurch auszuschließen, eine Not, die ja eigentlich wegen dieser Willkommenskultur erst herbeigeführt wurde. Andere Länder oder Städte gehen da auch weiter, wie Berlin oder Hamburg, wo es ja auch eine rot-grüne Regierung gibt. Und zwar gehen die so weit, dass leerstehende Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen vorübergehend beschlagnahmt werden können. Wenn man immer wieder von Ihrem Koalitionspartner, den GRÜNEN, hört, was da an Leerstandserhebungen gewünscht wird, könnte es den Anschein haben, dass es dann auch in Zukunft so in Wien gewollt wird. Daher möchte ich Sie jetzt fragen, ob Sie uns hier zusichern können, dass solche Beschlagnahmungen von privaten Eigentumswohnungen für Flüchtlingszwecke auch in Zukunft in Wien ausgeschlossen sind. Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ja, eine solche Maßnahme, wie Sie das aus anderen Städten schildern, schließe ich für Wien aus. Ich würde das auch nicht für zweckmäßig erachten, und die Maßnahme, die wir jetzt mit der Novelle der Bauordnung, insbesondere in § 71c vorschlagen, bezieht sich im Wesentlichen auch auf Unterbringungsmöglichkeiten, die auch schon bestehen und die für die Nutzung für diese Notsituationen herangezogen wird. Ich denke nicht daran, hier auch Privatquartiere durch solche Maßnahmen für derartige Zwecke heranzuziehen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage wurde zurückgezogen. Wir kommen damit zur 4. Zusatzfrage, die von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt wird. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Sie haben darauf hingewiesen, dass die Behörde bei Bauprojekten der Kategorie 2 und 3, befristet bis 5 oder bis zu 15 Jahre auf die Einhaltung von Bestimmungen der Bauordnung verzichten kann. Ich habe das so verstanden, dass Sie gemeint haben, dass auf die Einhaltung von einzelnen Bestimmungen der Bauordnung verzichtet wird. Da muss ich Ihnen jetzt aber schon den Gesetzestext vorhalten, denn da steht ganz eindeutig in Abs. 4 und in Abs. 6: "Die Behörde kann im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes verzichten." - Das kann ja nicht anders interpretiert werden, als dass dann die Bauordnung überhaupt nicht gilt. Die Bestimmungen der Bauordnung werden da also nicht angewandt und selbstverständlich kommt es damit zu einem Eingriff in subjektive Rechte, denn selbstverständlich bietet die Bauordnung - wie wir es alle kennen - eine Menge von Schutzvorschriften. Es steht ja auch ausdrücklich bei der Kategorie 2, bei der Befristung mit fünf Jahren, dass subjektive Rechte einer solchen Baubewilligung nicht entgegenstehen. Das heißt, es kommt zum Eingriff in Grundrechte, zum Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum, zu Eingriffen in das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Wie werden Sie versuchen, dass in der Praxis diese Eingriffe zumindest so gering als möglich erfolgen werden? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich möchte vielleicht noch einmal zusammenfassen, dass es drei Stufen gibt, wie Sie sie zu Recht ansprechen. Nämlich zum einen jene Unterbringungsmöglichkeiten, die auf sechs Monate befristet sind. Hier genügt eine Mitteilung an die Baubehörde. Anders verhält sich das bei jenen Unterbringungsmöglichkeiten, die eine Frist bis zu fünf Jahre haben. Hier sind auch die Bestimmungen der Bauordnung weitgehend einzuhalten, insbesondere was die einfache Statik betrifft, den Brandschutz, auch die Fluchtwege, diese müssen auch bei diesen Objekten eingehalten werden. Bei den Objekten, die dann bis zu einer 15-jährigen Frist ausgerichtet sind, sind alle Bestimmungen der Bauordnung einzuhalten, mit Ausnahme des Schallschutzes. Wenn man sich die Wertigkeit dieser Bestimmungen der Bauordnung anschaut, ist der Schallschutz jetzt das geringere Problem, und das ist der einzige Unterschied, der bei den sonstigen Auflagen, die die Bauordnung vorsieht, eingehalten werden müssen. Was jetzt die Anrainermöglichkeiten betrifft, ein Bauvorhaben zu beeinspruchen, werden diese nicht geschränkt. Sie bestehen also weiterhin, haben allerdings keine aufschiebende Wirkung. Aber selbstverständlich ist es so, wenn der Landesverwaltungsgerichtshof entscheidet, dass ein Objekt, aus welchen Gründen auch immer nicht zulässig ist, dann muss das mit allen Konsequenzen berücksichtigt werden, bis hin, dass ein solches Objekt unter Umständen auch abgetragen wird oder nicht mehr für diese Nutzungszwecke verwendet werden kann. Es ist meiner Meinung nach auch sichergestellt, dass die Interessen der Anrainer auch in Zukunft gewahrt bleiben, und das mit der einzigen Einschränkung, dass es keine aufschiebende Wirkung gibt. Aber wenn man sich die Bauordnung anderer Bundesländer anschaut, dann sieht man, dass generell oft im gesamten Verfahren der Bauordnung keine aufschiebende Wirkung besteht. Das ist bei uns in Wien anders, wir haben die Anrainerrechte sehr stark gewahrt, auch in der Bauordnung, und hier ist die einzige Ausnahme, dass es durch Anrainereinsprüche keine aufschiebende Wirkung gibt, dass aber die Konsequenzen sehr wohl, wenn der Landesverwaltungsgerichtshof das entscheidet, sehr umfassende sind, bis zur Abtragung eines Objektes. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage wurde zurückgezogen. Wir kommen zur 3. Zusatzfrage. Herr Abg. Pawkowicz. - Bitte. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Stadtrat, ich stelle zumindest fest, wenn ich mir diesen Initiativantrag zu § 71c anschaue, dass man eines sehr deutlich sieht, nämlich, dass ganz offensichtlich schon gemäß diesem Antrag diese Willkommenskultur der Stadt Wien in den letzten sechs Monaten klar gescheitert ist. Die Stadt Wien ist an dieser Willkommenskultur in den letzten sechs Monaten gescheitert, denn sonst gäbe es jetzt hier nicht diesen Gesetzesentwurf, der fast 15 Jahre an Notstandsgesetzgebung im Baurecht vorsieht. Und bei allem Respekt, aber da Sie es vorhin gesagt haben: 15 Jahre halte ich nicht für eine vorübergehende Maßnahme. Eines möchte ich Ihnen zu Gute halten - und da bedanke ich mich auch bei Ihnen -, dass dieses Gesetz nicht aus der Feder Ihres Ressorts stammt, dass also Sie dieses Gesetz nicht eingebracht haben - es würde mich auch wundern, wenn die Profis in Ihrem Ressort so eine Beschneidung von Bürgerrechten unterstützen würden -, sondern dass das hier von Rot-Grün als Initiativantrag eingebracht worden ist. Aber auch wenn es nicht aus Ihrem Ressort kommt, würde mich trotzdem Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren, nämlich im Bereich der Nachbarrechte, genauer der Bereich der Beschneidung der Nachbarrechte während der ersten fünf Jahre. Ich beziehe mich jetzt bewusst nicht auf den längeren Zeitraum von 15 Jahren, sondern nur auf die Beschneidung von Nachbarrechten, von Bürgerrechten während der ersten 5 Jahre. Im Entwurf ist zu lesen, sechs Monate lang gibt es einmal überhaupt keine Nachbarrechte. Und dann, bis zu einer Dauer von fünf Jahren, sind die Nachbarrechte doch sehr weitgehend eingeschränkt, nämlich nur auf jene Fälle, wo die Bebaubarkeit des eigenen Grundstückes betroffen ist, also wenn etwa so ein Container genau an die eigene Grundstücksgrenze kommt oder die Belichtung nicht passt, et cetera. Aber diese wesentlichen Nachbarrechte, die sehr häufig vom Verfassungsgerichtshof auch angesprochen werden, wo es um den Immissionsschutz geht, etwa um Geruchsbelästigung oder Lärmbelästigung - ein ganz wesentlicher Faktor -, sind für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen, wenn es nach diesem Initiativantrag geht. Und "fünf Jahre" halte ich nicht für "vorübergehend". Daher also meine Frage: Wie geht es Ihnen mit dieser Beschneidung der Nachbarrechte, vor allem für die Dauer von fünf Jahren? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Herr Abgeordneter, wie Sie richtig sagen, eine Frist von bis zu sechs Monaten ist durchaus als geringfügig einzustufen. Eine Frist bis zu fünf Jahren - das heißt ja nicht, dass Objekte fünf Jahre für die Unterbringung herangezogen werden, sondern es sind Fristen bis zu diesen Möglichkeiten - sieht ja vor, dass trotzdem auch die Anrainerinnen und Anrainer Beschwerden einbringen können - sie haben allerdings keine aufschiebende Wirkung, das ist der einzige Unterschied - und dass sehr wohl der Landesgerichtshof entscheiden kann, dass es hier zu anderen Maßnahmen kommt, bis hin auch, dass ein Objekt nicht weiter für diese Zwecke herangezogen werden kann beziehungsweise bis hin, dass ein Objekt auch abgerissen werden muss, wenn es etwa nicht den Bestimmungen entspricht. Hier werden auch meine Behörden sehr darauf achten, dass die Anrainerinnen und Anrainer sehr wohl gehört werden, dass es in einem ordentlichen Verfahren auch abgewickelt wird und dass die Anrainer auch die Möglichkeit haben, ihre Einsprüche einzubringen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 4. und letzte Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich verstehe, dass es hier eine Krisensituation gibt und dass man hier auch entsprechend schnell handeln muss. Das ist auch etwas, dem wir zustimmen. Was ich allerdings nicht verstehe, ist, warum man nicht vorab hier auch eine entsprechende verfassungsrechtliche Prüfung vorgenommen hat, ein Gutachten erhoben hat, denn wir sehen ja dieselbe Situation jetzt in der Diskussion mit der Obergrenze, auch das hält nicht. Meine Frage ist daher, warum bei dieser Baurechtsnovelle eigentlich nicht vorab eine verfassungsrechtliche Prüfung vorgenommen wurde. Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Maßnahmen, die schnell getroffen werden müssen, müssen zu dem Zeitpunkt getroffen werden, an dem sie aufgerufen werden. Rechtliche Prüfungen haben sehr oft den Nachteil, dass es unterschiedliche juristische Meinungen gibt. Das gilt für diese Herausforderung, aber auch für die von Ihnen genannten bundespolitischen Weichenstellungen, auch hier gibt es, wie wir auch der öffentlichen Diskussion entnehmen können, unterschiedliche juristische Positionen. Es wird sich nach einem längeren Diskussionsprozess unter Juristen zeigen, wie hier die Entscheidungen getroffen werden, aber es ist zweifellos notwendig, dass man in einer Situation, die eine besondere Herausforderung darstellt, auch zeitgerecht die entsprechenden Entscheidungen trifft, dass es hier auch eine rechtliche Basis für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die auch solche Entscheidungen und solche Herausforderungen begleiten müssen. Es muss also eine gewisse Sicherheit für jene geben, die im Bereich der Verwaltung tätig sind. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Wir kommen damit zur 6. Anfrage (FSP - 00734-2016/0001 - KNE/LM), die von Frau Abg. Emmerling an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet wurde. (Der noch zu entwickelnde Teilbereich des Stadtentwicklungsgebietes Nordbahnhof ist ein Erschließungsvorhaben zur gesamthaften multifunktionalen Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten, Erschließungsstraßen und Versorgungseinrichtungen mit einem über das Gebiet des Vorhabens hinaus reichenden Einzugsgebiet. Das Gebiet ist rund 32 Hektar groß. Dies liegt somit deutlich über der Schwelle von 15 Hektar, ab der laut Anhang 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz eine UVP im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist. Das Vorhaben ist damit laut UVP-G einer Städtebau-UVP zu unterziehen. Warum haben die Landesregierung bzw. die MA 22 als zuständige Behörden noch kein Verfahren gemäß § 3 Abs. 7 (Feststellungsverfahren) eingeleitet?) Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Frage beschäftigt sich mit dem Thema des Nordbahnhof-Geländes. Es ist so, dass es beim Nordbahnhof-Gelände derzeit noch keine endgültige und definitive Widmung beziehungsweise Bebauungsplan gibt. Was derzeit vorliegt, ist meines Wissens nach - da ich ja für diesen Bereich nicht zuständig bin - ein Leitbild der MA 21, das noch in diesem Jahr konkretisiert wird. Genaueres dazu müssten Sie aber meine Kollegin Maria Vassilakou fragen. Sobald es von Seiten der Stadt Wien einen ersten Entwurf der Flächenwidmung gibt, wird in diesem Verfahren sowie auch in allen anderen Planungsgebieten das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung natürlich geprüft werden. Und bejahendenfalls ist dann vor einer allfälligen UVP erst einmal nach den Bestimmungen der Bauordnung von Wien eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Mir ist aber auch wichtig, aufzuklären, ein UVP-pflichtiges Städtebauvorhaben setzt nicht nur, wie Sie behauptet haben, eine bestimmte Größe von einem unbebauten Gebiet voraus, sondern es hat auch viele andere Planungsvoraussetzungen. Die Kriterien sind - ganz wichtig - erstens ein gesamtplanerischer Wille. Das heißt, es muss ganz klar sein, dass das zentral von einer Stelle gemeinsam geplant wird. Und, auch das ist wichtig, es muss eine multifunktionale Bebauung sein, das heißt, eine Mischung aus Wohn- und Geschäftsbauten, wobei die Errichtung von lokalen Nahversorgern hier nicht dazuzählt. Es muss auch eine zeitliche Komponente haben, das heißt, die gemeinsame Bauweise kann sich jetzt nicht über 20 Jahre erstrecken, sondern muss in einem überschaubaren, gemeinsamen Zeitraum über die Bühne gehen. Wie sich das entwickeln wird, ist daher noch nicht absehbar, noch dazu, wo es noch nicht einmal eine Widmung gibt. Das heißt, die Frage, die Sie mir gestellt haben, verlangt eigentlich hellseherische Fähigkeiten, da ja auch klar ist, dass die ÖBB dieses Gelände in Kürze verkaufen werden. Es ist zumindest geplant, es ist aber noch nicht über die Bühne, und es wird dann auf die Absicht der Grundeigentümer ankommen, ob ein gemeinsamer Realisierungswille vorhanden ist und was überhaupt gebaut wird. Wenn es zum Beispiel nur Wohnungen mit Nahversorgern sind, wird das keine UVP-Pflicht auslösen. Präsident Prof. Harry Kopietz: In der Zwischenzeit darf ich die Schülerinnen und Schüler und die Frau Lehrerin der Polytechnischen Schule in der Burggasse recht herzlich bei uns begrüßen. Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.) Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt. - Bitte, Herr Abgeordneter. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Frau Abgeordnete!) - Ah, bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Nachdem ja jetzt doch noch ein paar unsichere Rahmenbedingungen vorhanden sind, interessiert mich, mit welcher Bauverzögerung im Fall einer nachträglichen UVP-Pflichtigkeit zu rechnen ist und welche Kosten dadurch entstehen würden. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Von einer nachträglichen UVP kann man in dem Sinn nicht reden, da, wie ich vorhin erklärt habe, erst festgelegt werden kann, ob es eine UVP-Pflicht gibt oder nicht, wenn klar ist, was auf diesem Gelände passieren soll, sprich, eine endgültige Widmung vorliegt - die derzeit gerade in Vorbereitung ist - und klar ist, wer die Grundeigentümer sind und was sie dort konkret errichten wollen. Denn selbst eine Widmung sagt ja nichts darüber aus, was dann tatsächlich dort gebaut wird. Die Widmung bietet Optionen, die müssen aber nicht verpflichtend eingelöst werden. Das heißt, nachträglich ist in dem Fall falsch. Ich nehme an, dass die, wenn sie daran denken, dort einen multifunktionalen, mit gesamtplanerischem Willen verhafteten Gebäudekomplex zu errichten, die UVP eingeplant haben, da das die geltende Rechtslage ist. Ich gehe einmal davon aus, es wird niemanden wahnsinnig überraschen, und wenn das nicht der Fall ist, dann ist keine UVP-Pflicht. Zu den Kosten kann ich Ihnen nichts sagen, das ist in diesem Fall einfach nicht meine Baustelle. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste Frage wird von Herrn Abg. Ing. Guggenbichler gestellt. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Frau Stadträtin, in diesem Fall hat man jetzt gehört, dass es die UVP noch nicht geben kann oder soll, da die Planungsschritte noch nicht so weit sind. Andere Frage: Wir haben ja öfter Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung, und es müsste ja Ihr Ansinnen als Umweltstadträtin sein, dass grundsätzlich hier keine Ausnahmen gewährt werden. Werden Sie sich in Zukunft dafür einsetzen, dass vermehrt Umweltverträglichkeitsprüfungen in Wien durchgesetzt werden? Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Das ist keine politische Entscheidung, sondern ein gültiges Bundesgesetz, und ich kann mich noch erinnern, als ich im Nationalrat war, habe ich damals sehr heftige Diskussionen mit der schwarz-braunen Regierung geführt, die sehr viele Ausnahmen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt hat. Ich würde daher einmal sagen: Vor der eigenen Haustür kehren, ist in diesem Fall total angesagt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Die nächste und letzte Zusatzanfrage wurde von Herrn Abg. Mag. Emmerling gestellt - Frau Abg. Mag. Emmerling. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Heute hast du es mit den Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen ein bisschen einen Frauentag machen mit dir!) - Es gibt momentan einiges zu regeln, deshalb bin ich nicht ganz aufmerksam. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Frau Stadträtin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wie Sie selbst erwähnt haben, ist das Leitbild ja vorhanden und das sieht offensichtlich eine multifunktionale Nutzung vor. Da werden Geschäfte entstehen, da werden Büros entstehen, Wohnungen entstehen, Straßenverbindungen gebaut, Tiefgaragen entstehen. Außerdem interessiert sich die UVP auch nicht für einen gesamtplanerischen Willen, das sieht das UVP-Gesetz nicht vor, sondern es geht um Auswirkungen der Lärm- und Schadstoffemissionen. Das Gebiet ist bereits extrem vorbelastet, das heißt, wenn man jetzt zu diesem Zeitpunkt sagt, man macht keine Feststellungsprüfung, also einfach eine Prüfung, ob eine UVP notwendig ist oder nicht, dann würde das bedeuten, dass man sagt, man kann ausschließen, dass es hier zu keinen Auswirkungen auf Lärm- und Schadstoffbelastungen kommt. Ich nehme einmal an, das kann nicht der Fall sein, deswegen auch meine Frage, warum man nicht jetzt schon auch der Rechtssicherheit wegen in eine Feststellungsprüfung geht, um dann auch für die Widmung Klarheit zu haben. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich glaube, ich muss einige Missverständnisse aufklären. Die UVP richtet sich nicht nur nach dem, was im Gesetz ist, sondern auch nach dem, was gültige Judikatur ist. Dadurch wird natürlich immer geltendes Gesetz abgesichert, und es ist ganz klar, dass ein wesentlicher Faktor der gesamtplanerische Wille ist. Es liegt jetzt ein Leitbild vor. Es wäre aber nicht das erste Leitbild, das dann möglicherweise bei einer Widmung geändert wird oder möglicherweise, wenn es eine Widmung gibt, dann anders ausgenutzt oder nur teilweise ausgenutzt wird. Ich sage nur zum Beispiel Stichwort Bürohäuser: Meines Wissens nach - und das beziehe ich in diesem Falle nur aus den Medien - gibt es zur Zeit eher ein Überangebot an Bürohäusern, aber ein Unterangebot an Wohnungen. Es könnte daher durchaus sein, dass sich seit dem Leitplan auch die Intention geändert hat, dass man eher mehr Wohnungen schaffen will, da man vielleicht dafür eher einen Abnehmer findet als für Büroräumlichkeiten. Aber wie gesagt, das ist jetzt reine Spekulation auf meiner Seite. Klar ist außerdem, dass es bei solchen Verfahren logischerweise einen Antragsteller geben muss. So funktioniert das für einen Feststellungsbescheid. Gibt es einen solchen Antrag, dann wird man den behandeln, aber natürlich erst, wenn eine konkrete Widmung vorliegt und auch klar ist, was der gesamtplanerische Wille und all das ist, was ich vorher erwähnt habe. Ansonsten ist das ein bisschen wie in der Glaskugel zu lesen, denn worüber soll die Behörde entscheiden? Es ist im Übrigen eine Behördenentscheidung und keine politische Entscheidung, es ist nicht so: Bitte, Frau Stadträtin, machen Sie jetzt drei UVPs mehr! - Ich entscheide das nicht, sondern das entscheidet die zuständige Behörde, die MA 22, und die kann halt nur auf fixen Grundlagen entscheiden, wie eben bei einer Widmung, wem gehört das, was haben die dort vor. Und wenn die dort vorhaben, nur Wohnhäuser, Straßen und Parks zu errichten, dann würde auch bei dieser Größe keine Umweltverträglichkeitsprüfung dadurch ausgelöst werden, da das im Gesetz nicht vorgesehen ist. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Zur Information, ich habe zwar, das wird man im Protokoll nachlesen können, die 5. Anfrage eingeleitet, das wurde aber nicht so beantwortet. Dazu kam, dass dann die aufgerufenen Redner noch zur 4. Anfrage geredet haben, über die normalen Zusatzfragen hinaus. Das sehe ich nicht als dringendes Problem. Wir kommen nun nochmals zur 5. Anfrage (FSP - 00737-2016/0001 - KNE/LM), die von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara gestellt und an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet ist. (Unter dem Motto 'Mehr, schneller, preiswert und nachhaltig' haben Sie am 17. Februar dieses Jahres ein Maßnahmenbündel zur 'Optimierung, Beschleunigung und Steigerung der Effizienz im Wohnbau' angekündigt. Bisher ist davon nur der heute zu beschließende § 71c als Notmaßnahme konkret vorgesehen. Denken Sie daran, zur Eindämmung der Planungs- und Errichtungskosten zügig weitere Vereinfachungen in der Bauordnung - und zwar für alle Bauwerber/innen - vorzunehmen, wie es z.B. das Land Niederösterreich mit seiner letzten Bauordnungsnovelle zumindest teilweise umgesetzt hat?) Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag! Das erklärt sich natürlich auch dadurch, dass die beiden Fragen von der inhaltlichen Ausrichtung ähnlich gelagert sind und die jetzige 5. Anfrage quasi an die vorhergehende unmittelbar anschließt, sich nämlich damit beschäftigt, inwieweit es möglich ist, sich auch in einer weiteren Novelle mit den Auswirkungen der vorhergehenden Anfrage auseinanderzusetzen. Von daher, Herr Abg. Dr. Gara, möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir jetzt die Maßnahmen, die mit § 71c verbunden sind, als einen ersten Schritt sehen und ein ganzes weiteres Maßnahmenbündel bereits auf Schiene gebracht haben, mit dem Schwerpunkt, die Optimierung, die Beschleunigung und auch die Steigerung der Effizienz im Wohnbau zu bewerkstelligen. Zum einen geht es uns durch eine weitere Novelle vor allem um die Eindämmung der Planungs- und Errichtungskosten von Bauwerken insgesamt. Wir haben in der letzten und vorletzten Novelle der Bauordnung schon eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir beispielsweise den Zubau von Außenaufzügen und Balkonen erleichtert und auch die Möglichkeiten, beispielsweise Balkone nachträglich einzubauen, deutlich erweitert haben, dass wir beispielsweise in der Bauordnung auf den verpflichtenden Einbau von Notkaminen verzichtet und bei Dachgeschoßausbauten Erleichterungen vorgesehen haben, insbesondere bei Aufklappungen, die mehr Wohnraum im Dachgeschoß ermöglichen. Dazu haben wir auch den Entfall zur Vorlage von Grundbuchsauszügen oder auch die Bewilligungsfreistellung von geringfügigen Änderungen von bewilligten Anlagen vorgesehen. Das sind Maßnahmen, die auch sehr, sehr stark an der Beschleunigung der Verfahren insgesamt mitwirken können. Ich habe mir ja auch bei der Präsentation dieses Maßnahmenbündels vorgenommen, dass von der Widmung bis zur Schlüsselübergabe ein Bauverfahren nicht länger als 32 Monate dauern soll. Das wäre eine Reduzierung der Gesamtzeiten von mehr als einem halben Jahr und hätte natürlich den Vorteil, dass zum einen Wohnungen schnell auf den Markt gebracht werden können, und zum anderen, dass wir Bauträgern helfen, Kosten einzusparen, was sich natürlich auch auf die Miethöhe auswirkt. Eine wichtige Maßnahme, die wir im Bereich der Verwaltung gesetzt haben, ist, dass wir die Tätigkeit der Baupolizei noch effizienter ausgerichtet haben, nach einer sehr umfassenden Organisationsreform, die, wie ich meine, auch gut vorbereitet worden ist und mit der wir die Durchlaufzeiten der Akte von 221 Tagen im Jahr 2014 auf 172 Tage 2015 reduzieren konnten. Das heißt, es sind hier sehr viele Bauwerber schneller mit ihren Anträgen behandelt worden und wir konnten in dieser Zeit auch die Rückstandsakte um mehr als 10 Prozent senken. Das sind alles Maßnahmen, die deutlich machen, dass wir hier schon gut unterwegs sind, dass es aber natürlich in der Natur der Sache liegt, dass eine Bauordnung einer ständigen Überprüfung unterzogen werden muss und es immer wieder auch neue Maßnahmen gibt, die man hier einbringen kann. Von daher freue ich mich sehr, wenn wir auch im Wohnbauausschuss zu diesem Thema diskutieren, so wie auch in der Vergangenheit, und es sind durch derartige Diskussionen eigentlich auch sehr viele positive Dinge entstanden. Ich kann daher nur einladen, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Wie man die Baukosten reduzieren könnte, wurde in der letzten Zeit auch von sehr Berufenen beantwortet beziehungsweise wurden Vorschläge gemacht. Interessanterweise von der Initiative pro Bauen und dem Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen gemeinsam, also mit den nicht unbekannten Proponenten Mag. Karl Wurm und Mag. Hans Jörg Ulreich, die das auch der Öffentlichkeit kundgetan und einige Beispiele genannt haben, wie man ganz konkret Baukosten reduzieren könnte. Ich glaube, Sie halten auch immer viel davon, die Praktiker zu Wort kommen zu lassen. Wäre es nicht eine gute Idee und könnten Sie nicht eine Initiative starten, die direkt Betroffenen einzubinden und von deren Know-how auf diese Art und Weise zu profitieren? Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Herr Stadtrat Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich stehe nicht nur mit diesen beiden von Ihnen genannten Personen in laufendem Kontakt, sondern auch mit den dahinter stehenden Einrichtungen und Organisationen. Der Diskussionsprozess, der zwischen diesen ganz unterschiedlichen Einrichtungen, die das erste Mal gemeinsam auftreten - das ist völlig richtig -, geführt wird, ist mir natürlich nicht verborgen geblieben. Viele dieser Anregungen werden bei uns auch derzeit gerade geprüft, ich stehe auch im Dialog mit beiden und kann mir gut vorstellen, dass das eine oder andere auch in die nächste Novelle der Bauordnung einfließt. Man muss nur sehen, dass es bei manchen Maßnahmen, die die Bauordnung betreffen - aber nicht nur, zum Beispiel auch das Garagengesetz und die Stellplatzverordnung -, natürlich auch immer unterschiedliche Interessen gibt. Richtig ist, wenn man beispielweise die Stellplatzverpflichtung reduziert, dass das Baukosten verringert, ja, das ist richtig, hat aber natürlich auch Auswirkungen auf das Stadtbild, auf die Möglichkeiten, öffentlichen Raum zu nutzen und vieles andere mehr. Man muss daher natürlich immer schauen, dass man bei unterschiedlichen Gegebenheiten, die es in der Stadt gibt, zum Beispiel zwischen dicht verbauten innerstädtischen Gebieten und Bezirken, wo mehr Abstellmöglichkeiten für PKWs vorhanden sind, einen Mittelweg findet. Wir haben das, wie ich meine, bei der letzten Novelle zum Garagengesetz sehr gut berücksichtigt. Wir haben früher die Stellplatzverpflichtung eins zu eins gehabt, also ein Stellplatz für eine Wohnung, und auf Grund der Diskussion, die ich auch mit den Bauträgern geführt habe - egal, ob jetzt gewerblich oder gemeinnützig -, haben wir dann in Abstimmung auch mit den Bezirken die Stellplatzverpflichtung Richtung 1 Stellplatz für 100 m² Wohnfläche geändert, was insbesondere kleine Wohnungen in der Darstellung der Baukosten begünstigt hat - und das war uns gemeinsam auch ganz wichtig. Damit will ich sagen, die Anregungen werden derzeit von mir im Ressort geprüft, vieles wird auch einfließen, manches muss auch im Diskussionsprozess im Wohnbauausschuss aber auch im Diskussionsprozess mit den Bezirken noch geklärt und abgestimmt werden. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Wir kommen, nachdem die 2. Zusatzfrage zurückgezogen wurde, zur 3. Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Mag. Pawkowicz gestellt. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich stelle eine Zusatzfrage zu § 71c, der hier als Initiativantrag eingebracht wird. Sie haben im Zuge der vorhergehenden Anfragebeantwortung schon gesagt, dass grundsätzlich nach Ihrer Ansicht die Nachbarrechte nicht eingeschränkt sind, weil sie ja bestehen, aber halt eine aufschiebende Wirkung haben. Dem gegenüber steht aber hier der Gesetzestext der Initiative, wo es in Abs. 4 ganz klar heißt, dass für Bauvorhaben nach Abs. 3 - wenn man dort nachschaut, sind das dann diejenigen, die bis zu fünf Jahre bestehen können -, also für Bauvorhaben bis zu fünf Jahren "steht die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte der Bewilligung nicht entgegen". Das heißt, die Nachbarrechte gelten nicht. Und dann gibt es eine Ausnahme, die ich vorher schon zitiert habe: "Es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden." Aber in allen anderen Fällen, das steht hier wortwörtlich, gilt: "die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen", nämlich für Bauwerke nach Abs. 3, das sind die mit den fünf Jahren. Jetzt gestehe ich Ihnen schon zu, dass es vielleicht anders gemeint war, darf aber in dem Zusammenhang auf die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes aufmerksam machen, der da sagt, der Inhalt einer Regelung und nicht der Zweck der Regelung ist entscheidend. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet immer nach der Frage nach dem Inhalt der in Aussicht genommenen Regelung und nicht nach dem Zweck, der vielleicht gemeint war. Der kann ja durchaus gut gemeint gewesen sein. Hier gibt es verschiedene Sammlungsnummern, wo man das nachschauen kann, die Sammlungsnummern 2452, 2670, 2977, 3152, und so weiter. Das geht seitenlang so dahin, Sie können gerne nachschauen: Der Inhalt der Regelung ist wichtig und nicht der Zweck. Jetzt sage ich noch einmal: Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen, für die Dauer von fünf Jahren, und meine Zusatzfrage lautet daher: Wie geht es Ihnen mit dieser Beschränkung der Nachbarrechte, insbesondere etwa im Bereich der Emissionen - Lärmbelästigung ist beispielsweise so eine Beschränkung des Nachbarrechtes, das fünf Jahre lang nicht geltend gemacht werden darf? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich habe jetzt das Bändchen, aus dem Sie zitiert haben, nicht bei der Hand, aber ich kann Ihnen versichern, dass die Anrainerrechte dadurch gewahrt bleiben, da ja der Weg zum Landesgerichtshof möglich ist. Wir dürfen nur zwei Dinge nicht miteinander verwechseln. Das eine ist unmittelbar das, wo die Bauordnung Einflussmöglichkeiten hat. Das andere ist zum Beispiel bei Geruchsemissionen, was das Gewerberecht betreffen würde. Wird dort also beispielsweise eine Großküche eingerichtet, würde das nicht primär die Bauordnung, sondern das Gewerberecht betreffen. Aber prinzipiell ist sichergestellt, dass über den Landesverwaltungsgerichtshof auch die Anrainerinteressen gewahrt bleiben, allerdings keine aufschiebende Wirkung, sondern dann erst nach einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes unmittelbare Auswirkungen haben. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Interessen der Anrainer dadurch gewahrt bleiben. Und wie gesagt, die Situation ist in vielen anderen Bundesländern generell bei allen Bauprojekten so, wir haben in Wien ein ohnehin sehr dichtes Netz, um die Anrainerinteressen auch bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Stadtrat, vielen Dank für die Beantwortung. Ich möchte kurz auf die vorherige Frage bezüglich der verfassungsrechtlichen Prüfung replizieren, ich meinte damit ein verfassungsrechtliches Gutachten. Das geht natürlich schon schneller, wäre auch hilfreich, und im Kontext der Obergrenze hat es eine relativ eindeutige Aussage gegeben. In diesem Kontext des § 71c Bauordnungsnovelle: Wenn ich mir vorstelle, ich plane längerfristig eine Novellierung, dann würde ich mir hier schon auch einen Gesamtplan skizzieren, wo ich sage, okay, wir haben ein Notmaßnahme, Schritt 1 müssen wir das machen, aber ich gebe gleichzeitig auch einen Plan für Schritt 2, sprich, eine umfangreichere Bauordnungsnovelle vor. Das würde auch helfen, um Interpretationsschwierigkeiten zu mildern. Das würde auch helfen, um auch Sicherheit zu geben, dass man nicht das Gefühl hat, das ist quasi nur kurzfristig auf Grund des Anlasses, sondern das ist ein Anstoß, und wir nutzen die Krise quasi als Chance. Meine Frage ist: Warum hat man sich eigentlich nicht überlegt, hier von vornherein einen Gesamtplan zu entwickeln, indem wir sagen, okay, Schritt 1 ist dieser § 71c und Schritt 2 bedeutet, wir möchten mit einem klaren Zeitplan eine Novellierung der Bauordnung in einer umfangreicheren Form angehen? Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sie haben ja die Herausforderung jetzt selbst sehr gut beschrieben, nämlich, dass manches auch unter einem gewissen Zeithorizont zu sehen ist. Ich gehe davon aus, dass wir alle gemeinsam sehr intensiv an einer Novelle der Bauordnung arbeiten werden. Wir wollen auch ernsthaft Einwände, Vorschläge berücksichtigen, aber ich gehe davon aus, dass auch eine Novelle der Bauordnung sicher noch einige Monate dauern wird, wenn man wirklich etwas Tiefgreifendes, Umfassendes, Nachhaltiges tun möchte. Wir haben auch bei den letzten Novellen der Bauordnung alle Fraktionen einbezogen, aber auch alle schon heute zitierten Expertinnen und Experten, die Sozialpartner und viele andere mehr. Von daher ist davon auszugehen, dass jede Novelle der Bauordnung, die auch eine gewisse Nachhaltigkeit erreichen will, auch sehr viel länger dauert. Und ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir jetzt schon in § 71 Möglichkeiten haben, beispielsweise temporäre Wohnbauten zu errichten. Heute werden wir ja den § 71c beschließen, der sich ja nicht so sehr um Wohnraum kümmert, sondern um Unterbringungsmöglichkeiten. Der § 71 sieht ja jetzt auch schon vor, dass wir temporäre Wohnmöglichkeiten schaffen können, beispielsweise auch Studentenheime und vieles andere mehr. Da gibt es Projekte, die auch in Umsetzung begriffen sind, wo auch die Maßnahmen der Bauordnung greifen, hier gibt es auch schon Erfahrungen, die wir in der Stadt gemacht haben. Wie gesagt, der § 71c, den wir heute beschließen, ist eine zusätzliche Ergänzung zu den bereits bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und soll sich ganz stark an temporär befristeten Unterbringungsmöglichkeiten orientieren, die nicht für längerfristige Wohnzwecke gedacht sind. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die Anfrage ist damit beendet. Wir kommen zur Aktuellen Stunde. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Kanzler schwenkt auf ÖVP-Kurs: Vernunft statt naiver Einladungspolitik - Reform der Wiener Mindestsicherung für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unerlässlich!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich darf den Erstredner, Herrn Abg. Mag. Juraczka, bitten, die Aktuelle Stunde zu eröffnen. Sie haben zehn Minuten Zeit. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Werter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Flüchtlingsthema ist omnipräsent. Wir haben es heute schon in der Fragestunde gesehen, wir werden uns heute im Zuge dieser Landtagssitzung ja noch mehrfach mit den Auswirkungen beschäftigen können, und es ist nicht nur ein europäisches Thema, wenngleich der derzeitig stattfindende Europäische Rat natürlich auch nur dieses Thema kennt. Es ist nicht nur ein Bundesthema, auch wenn wir Gott sei Dank, vor allem auf Initiative der Frau Innenministerin Hanni Mikl-Leitner und des Außenministers Sebastian Kurz jetzt auch auf Bundesebene ein Einlenken und ein Durchsetzen der Vernunft aufzuweisen haben, indem auch der Bundeskanzler und der Verteidigungsminister die notwendigen, richtigen Schritte setzen. Es ist, meine Damen und Herren - und das ist der Grund, warum wir es heute wieder zum Gegenstand auch dieser Aktuellen Stunde gemacht haben - sehr wohl auch ein Thema der Länder und vor allem ein Thema Wiens. Warum ist das so? Noch einmal kurz replizierend die unbestrittenen Zahlen. Österreich hat über lange Jahre rund 15.000 Asylanträge jährlich behandelt. 2014 waren es dann schon 28.000 und 2015 - wir alle wissen, wie wir plötzlich gegen Sommer mit dieser unglaublichen Anzahl von Asylwerbern konfrontiert waren - waren es 90.000 Asylanträge. Jetzt wissen wir, dass Wien auf Grund der Quote rund 20 Prozent dieser Asylwerber in Grundversorgung beheimaten muss. Das tut Wien auch, es erfüllt seine Quote. Das heißt, es sind allein in der Grundversorgung rund 20.000 Menschen. Und wir wissen auch, und heute gibt es wieder zahlreiche Medienberichte dazu, dass die Menschen, die einen positiven Asylbescheid bekommen, dann zu einem sehr hohen Maße, zu 70, 80 Prozent den Weg in diese Stadt suchen. Einerseits ja, weil die Großstadt an und für sich schon ein Magnet ist, aber andererseits - darauf werde ich noch kommen -, weil wir hier verabsäumen, nach wie vor verabsäumen, unser Sozialsystem dementsprechend nachzuschärfen, meine Damen und Herren. Und wenn ich mir derzeit ansehe, wie auf Grund dieser immensen Herausforderungen im Wohnbereich, im Schulbereich, im Integrationsbereich Uneinigkeit und Passivität seitens der rot-grünen Stadtregierung herrscht, dann wird mir für diese Stadt angst und bange, meine Damen und Herren. Schauen wir uns die GRÜNEN an. Während Peter Pilz schon durchaus differenziertere Töne einschlägt, haben wir eine Situation, dass gerade heute aktuell in einer Zeitung die Frau VBgm.in Vassilakou mehr oder weniger offen meint, Mindestsicherung gehört angehoben, und die Einladungspolitik munter fortgesetzt. Das ist diese Politik des moralisch überhöht sein wollen. Obwohl ich nach wie vor nicht verstehe, warum es einerseits schlecht sein soll, Menschen in Mazedonien oder bei der mazedonischen Grenze aufzuhalten, aber Menschen an der griechisch- türkischen Grenzen aufzuhalten, ist wunderbar. Das müssen mir die GRÜNEN auch noch einmal erklären. Jedenfalls nicht anständig, nicht moralisch hochwertig ist es, wenn man jetzt, wie Grünaktivisten das getan haben, an die mazedonische Grenze fährt und des Gags wegen (Abg. Birgit Hebein: Das ist widerlich!) - ja, hören Sie mir zu, Frau Kollegin - Menschen über die grüne Grenze führt und sie dort wirklich teilweise ihr Leben verlieren müssen, da das so gefährlich ist. Und diese Menschen sind in Griechenland sicher, es gibt dort leere Quartiere, wo diese Menschen selbstverständlich auch dementsprechend versorgt werden können. Und wenn Ihr ehemaliger Kultursprecher, Klaus Werner-Lobo, dazu rät, nun Bolzenschneider zu kaufen und den zivilen Ungehorsam zu üben, dann ist das auch signifikant für diese Politik. Und wenn er sich in einen "profil"-Interview dessen rühmt, dass er im letzten September mehrfach als Schlepper tätig war, dann erübrigt sich, glaube ich, jede Diskussion über die Haltung Ihrer Fraktion dazu. (Beifall bei der ÖVP.) Ich komme zur SPÖ, da diese Partei ja nicht nur den Kanzler stellt, sondern auch für sich, wie ich annehme, den Anspruch hat, eine staatstragende Partei zu sein. Und ich habe es zuerst schon gesagt, Gott sei Dank hat man sich auf einem Asylgipfel zwischen Bund und Ländern auf eine vernünftige Vorgangsweise, auf eine Obergrenze von 37.500 Personen für das Jahr 2016 geeinigt. Ich weiß, jetzt wird wieder kommen Richtwert, Obergrenze, selbst der Herr Bundeskanzler hat gemeint, man soll keine Wortklauberei betreiben, das sei wurscht. Ich kann nur sagen, der Bundesgeschäftsführer der SPÖ - er ist heute leider, zumindest jetzt nicht, in den Bankreihen - hat ja eine mitgliederinterne Umfrage gemacht, mit der Formulierung "Finden Sie es richtig, dass wir mit dem Richtwert von 37.500 Menschen den Zuzug begrenzen?" - Also, dass das ein Grenzwert ist, ist selbst in der SPÖ jedenfalls völlig unbestritten. Und das ist gut so. Aber, wie schaut es in Wien aus? Da hat der Bürgermeister zwar den Asylvertrag unterschrieben, zweifach, als Landeshauptmann und als Städtebundpräsident, aber Aktivitäten gibt es keine. Ganz im Gegenteil. Hier gibt es so eine kleine Mini-Che-Guevara-Fraktion in der SPÖ, die diese Einladungspolitik gleich weiter gegen alle Vernunft aufrechterhalten will, auch wenn die Kapazitäten hierfür nicht da sind. Denn wir wissen ja, dass das von uns immer präferierte, und ich glaube, von allen Parteien präferierte kleinteilige Verteilen der Flüchtlinge in der Grundversorgung jetzt gar nicht mehr möglich ist. Die Großquartiere in Liesing, in Floridsdorf zeigen, dass man ja schön langsam an die Kapazitätsgrenzen kommt und dass man sich etwas überlegen muss. Und, was man anderen Problemstellungen entgegensetzt, meine Damen und Herren, das spottet jeder Kritik. Wir wissen, es gab leider vereinzelt Übergriffe, vor allem auch sexuelle Übergriffe, in Bädern beispielsweise. Wir wissen - die Tageszeitungen schreiben das ganz gerne -, was die Stadt Wien als logische Reaktion darauf machen will: Man überlegt, bei den Wiener Bädern, das ist ein Artikel aus "ORF-online", neue Piktogramme zu machen, auf denen die Badeordnung gezeigt wird. Ich bin schon gespannt, wie man das visuell aufbereitet, dass Vergewaltigungen und Begrapschen nicht State of the Art in diesem Land sind. Jetzt gibt man Polizisten in den Wiener Bädern freien Eintritt. Meine Damen und Herren, ich freue mich zwar für die Polizisten, aber das ist ein Aufschrei der Hilflosigkeit dieser Stadtregierung. (Beifall bei der ÖVP.) Und - ich habe nur noch zweieinhalb Minuten - wir müssen natürlich, damit Wien nicht so ein Magnet vor allem für positiv Asylbeschiedene ist, auch über unser Sozialsystem nachdenken. Und nein - der Herr Bürgermeister ist leider nicht da -, wir wollen nicht Politik auf dem Rücken der Schwächsten machen. Aber beispielsweise eine Deckelung für Familien bei 1.500 EUR ist jedenfalls zulässig. Ich sage Ihnen, wie es zu diesen 1.500 EUR kommt. 1.500 EUR netto sind ein Äquivalent für das österreichische Meridianeinkommen von rund 2.100 EUR. Und wenn man bei 1.500 EUR die Mindestsicherung deckelt, kommt natürlich als Add-on noch die Kinderbeihilfe. Und wenn eine Familie mit 2 oder 3 Kindern die Kinderbeihilfe noch zusätzlich erhält, dann ist man irgendwann, je nach Alter der Kinder, bei 1.800 bis 2.000 EUR netto. Meine Damen und Herren, das ist zulässig. Ja, das ist sogar sozial gerecht, vor allem gegenüber den arbeitenden Menschen in diesem Land, der Frau, die für 1.200 EUR brutto an der Billa-Kassa sitzt und nicht versteht, warum es nicht zumutbar ist, dass man mit 1.500 EUR netto plus Kinderbeihilfe eine Familie ernähren kann. Meine Damen und Herren, hier muss nachgeschärft werden! Andere Bundesländer, übrigens auch das Burgenland, haben beispielsweise auch nachgeschärft, wenn es darum ging, subsidiär Schutzbedürftige anders zu behandeln und nicht die volle Mindestsicherung auszuzahlen. Ihr Kollege Niessl macht es. Wir sagen: Reden wir darüber, schauen wir, dass Wien nicht zu einem Magnet wird, der das Problem auf diese Art und Weise nicht schultern können wird. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Für die weiteren Wortmeldungen darf ich daran erinnern, dass man sich nur ein Mal zu Wort melden kann und die Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger gemeldet. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Juraczka, ich bin immer wieder überrascht ob der Schwenks in der Tonalität. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wo genau habe ich geschwenkt in der Tonalität?) Aber auch die gestrige Pressekonferenz hat gezeigt, dass die Tonalität offensichtlich mit einer neuen blau-schwarzen Einigkeit einhergeht, die wir hier erleben und wahrscheinlich auch - vielleicht auch, ich hoffe nicht - auf Bundesebene. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wo habe ich geschwenkt?) - Ja, die Tonalität ist durchaus bemerkenswert. Aber ich danke Ihnen für dieses Thema, denn das Thema, wie man Sozialsysteme nachhaltig gestalten kann und wie sie auch in einer gewissen Balance zwischen der sozialen Auffang- und Schutzfunktion sind, aber auch natürlich der Trampolinfunktion, Leistungsanreize zu bieten, das ist sehr wichtig für uns. Ich frage mich allerdings, ob das gerade von Ihnen zu thematisieren ist, die Sie ja bekanntlich doch seit einigen Jahren in der Bundesregierung sitzen. (Beifall bei den NEOS.) Das Thema Mindestsicherung ist ein sehr spannendes, wir sehen das in der aktuellen Diskussion um die Flüchtlingskrise. Es ist aber sozusagen nur der Anlass, etwas grundlegend zu diskutieren. Wie immer in solchen Situationen, wenn eine Krise ist, zeigt sich meiner Meinung nach die Resilienzfähigkeit gewisser Systeme. Ich glaube, wir können uns darauf einigen, dass unsere Systeme, auch die Sozialsysteme, nicht besonders resilient aufgestellt sind. Das meine ich in Bezug auf die Mindestsicherung, aber das meine ich auch in anderen Bereichen. Man merkt, wenn eine Krise wie die Flüchtlingskrise kommt, dann poppen Themen auf wie zum Beispiel der Bildungsnotstand in Wien. Zweifelsohne nicht erst seit heute oder seit der Flüchtlingskrise ein Thema, aber offensichtlich jetzt so virulent, dass man sagt, wir müssen da näher hinschauen. Wir haben schon letztes Jahr dieses Thema massiv thematisiert, und wenn man das jetzt zum Anlass nimmt, um zu sagen, ja, wir müssen etwas tun, dann habe ich wirklich nichts dagegen. Wir glauben auch, dass die Mindestsicherung reformbedürftig ist. Ich habe mich diesbezüglich auch schon geäußert, auch auf Bundesebene haben wir uns geäußert. Wir sehen vor allem vier notwendige Punkte: Das eine ist, dass wir meiner Meinung nach diesen negativen Standortwettbewerb, der innerhalb Österreichs vor allem auch von ÖVP-Bundesländern vorangetrieben wird, beenden müssen und selbstverständlich eine bundeseinheitliche Sozialleistung brauchen. Also klare Bundeskompetenz, aber auch bundeseinheitliche Sozialleistung, die natürlich stärker kombiniert werden soll - da höre ich jetzt auch schon Signale seitens der SPÖ oder der GRÜNEN - mit Sachleistungen. Das halte ich für sehr, sehr wichtig. Der dritte Punkt ist - und Sie wissen, dass uns das ein Anliegen ist -, dass man stärkere Erwerbsanreize setzt. Mein Kollege Markus Ornig wird aus unternehmerischer Sicht später darauf eingehen. Und natürlich brauchen wir ein einheitliches Kontrollsystem. Was mir nicht gefällt, das sage ich auch ganz offen, das ist dieser negative Standortwettbewerb, dieses Wer- bietet-weniger in diesem Bereich. Ich halte tatsächlich diesen Bereich für sehr sensibel. Und ja, auch wenn die entsprechenden EU-Richtlinien das ermöglichen, eine Ungleichbehandlung zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten halte ich für wirklich kurzsichtig. Für wirklich kurzsichtig, denn es kommen Folgekosten auf uns zu, die man leichter abdecken könnte, wenn man gleich sagt: Hier gibt es ein System. Aber, und darauf habe ich auch hingewiesen, und ich freue mich, dass die Diskussion von der Bundes-SPÖ aufgegriffen wurde, ich glaube, dass wir vor allem auf die Frage der Integration schauen müssen. Wir müssen uns als Politiker die Frage stellen, wie wir Integration am besten ermöglichen können. Hier ist vor allem der Herr Integrationsminister gefragt, den ich hier nämlich nicht sehe. Das sind die Fragen: Habe ich eine Chance auf einen Arbeitsplatz? Habe ich eine Chance auf einen Ausbildungsplatz? Habe ich die Chance von Unterbringungsmöglichkeiten? - Aus diesem Gesichtspunkt heraus hat der EuGH in Bezug auf die deutsche Regelung auch gesagt, man kann Wohnsitzauflagen, Residenzbedingungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen stellen; für subsidiär Schutzberechtigte und für Asylberechtigte. Ganz ehrlich, ich möchte hierzu eine unaufgeregte Diskussion. Ich glaube, wir haben die Verpflichtung als Politiker, für die bestmögliche Integration zu sorgen. Es geht hier nicht um eine Lastenverteilung, das muss man anders lösen, das ist eine Frage des Finanzausgleichs. Ich erwarte mir von der sonst so unnötigen Landeshauptleutekonferenz, dass sie entsprechend agiert. Aber diese Frage der Wohnsitzauflage in Bezug auf Integrationschancen zu prüfen, halte ich für ganz wichtig, denn nur so kann Integration bestmöglich gelingen. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste hat sich Frau Abg. Hebein zu Wort gemeldet. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Werter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Vorweg eines: Verantwortlich für die humanitäre Katastrophe in Idomeni sind ausnahmslos diejenigen, die die Grenzen dicht gemacht haben und das, noch dazu, ohne die EU, Griechenland und Deutschland. Jetzt herzugehen und die Menschen politisch zu diskreditieren, die dort vor Ort Hilfe leisten (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Was machen wir?), tagtäglich schauen, dass die Leute überhaupt etwas zu essen haben, das weise ich auf's Schärfste zurück. Herr Abg. Juraczka, ich weiß nicht, ob Ihnen das nicht schon peinlich ist. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Nein, was Sie da sagen, ist peinlich!) Wir sind schon beim eigentlichen Thema. Die Mindestsicherung wurde geschaffen, um Menschen in Notsituationen zu unterstützen und Armut und Ausgrenzung zu vermeiden. Das Einfachste wäre es, herzugehen und im Zuge der 15a-Verhandlungen, die geführt werden, ein Bundesgrundsatzgesetz zu schaffen, zu vereinheitlichen und qualitative Mindeststandards festzulegen. Dann wäre dieses Trauerspiel der Bundesländer, wer wen wie unterbietet, um Menschen noch mehr in Armut zu treiben, schlichtweg erledigt. Das wäre vernünftig und gerecht. Wir brauchen schlichtweg solche Mindeststandards. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Schalten wir die Landesgesetzgebung aus, wenn es uns GRÜNEN nicht passt! Was wird das jetzt?) - Was regen Sie sich auf? Wir reden hier von Menschen in Notsituationen, Herr Abg. Juraczka. Das, was Sie hier mit Ihren Anträgen einbringen, ist das, was Sie ja schon lange wollen, Sie wollen das Sozialsystem aushebeln. Sie reden ganz offen darüber, Sie denken laut nach, wie man die Arbeitslosigkeit kürzen kann. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Das ist ja gut, wenn wir die Arbeitslosigkeit kürzen!) Sie denken schon seit letztem Jahr laut darüber nach, ob wir nicht Hartz IV brauchen, die 1-EUR-Jobs in Österreich, lange bevor die humanitäre Katastrophe Österreich erreicht hat und die Menschen nach Österreich geflohen sind. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Was ist so schlimm daran, die Arbeitslosigkeit zu kürzen?) Sie wollen nichts anderes als auf Kosten derjenigen, die in Not sind, auf Kosten derjenigen, die Schwierigkeiten haben, Politik zu machen. - Das ist nicht unser Politikverständnis! Schauen wir uns doch an, was Ihre Anträge konkret bedeuten würden: Ich stelle Sie mir vor in einem Sozialamt - Sie, Herr Abg. Juraczka -, und es kommt eine Frau, Friseurin mit zwei Kindern, vielleicht noch mit einem Mann, der - keine Ahnung - Drucker ist, wo auch immer aus Deutschland, und Sie sagen der Frau nicht, sie bekommt die Unterstützung, die sie in einer Notsituation braucht, sondern Sie schauen ihr auf den schwangeren Bauch und sagen, nein, ein drittes Kind ist bei uns nicht vorgesehen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Was?) Oder Sie sagen, zuerst brauchen wir einmal einen Reisepass, wir wissen nicht, wie lange Sie oder Ihr Mann in Österreich sind. Oder bei den subsidiär Schutzberechtigten, was sagen Sie, wenn diese einen Antrag auf längeren Aufenthalt in Österreich stellen? Sagen Sie da jemandem, der aus Deutschland kommt, sagen Sie da einem anerkannten Flüchtling: "Mein Gott, Sie haben Pech gehabt, bei Ihnen hat das Verfahren nur zwei Jahre gedauert, erst ab fünf Jahren haben Sie Anspruch." - Sie arbeiten nicht lösungsorientiert, damit die Menschen in unserem Land sich darauf verlassen können, Unterstützung zu erhalten, wenn es notwendig ist. Das ist der springende Punkt. Wenn wir schon ernsthaft darüber diskutieren, wo denn die Probleme sind, schauen wir uns doch an, was genau hinter den steigenden Mindestsicherungszahlen steckt! Ich sage Ihnen, meine größte Sorge ist die, dass die Jugendlichen zunehmend eine Perspektive brauchen. Hier müssen wir wirklich investieren, und zwar in die Zukunft, in die Jugendlichen dieses Landes. Und ja, wir haben auch ein Migrationsproblem, und das gehen wir in Wien mit der Ausbildungsgarantie und mit der Qualifizierung "Back to the Future" an. Wir lassen uns nicht, werte ÖVP, von Ihnen vorantreiben in einen Verteilungskampf, den Sie hier führen, unappetitlich, auf Kosten der Schwächsten in diesem Land. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster hat sich Herr Abg. Nepp zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hebein, wenn Sie uns vorwerfen, dass wir die Arbeitslosigkeit kürzen wollen, dann kann ich Ihnen nur sagen, ja, wir wollen die Arbeitslosigkeit kürzen und nicht, wie anscheinend Sie, Arbeitslosigkeit noch weiter steigern, meine sehr geehrte Frau Hebein. (Beifall bei der FPÖ.) Des Weiteren zu meinen VorrednerInnen: Ich gebe Frau Kollegin Meinl-Reisinger recht, wenn sie meint, dass der Staat Österreich oder auch viele Teilbereiche und Systeme nicht mehr resilient sind. Ja, es stimmt, auf Grund einer jahrelangen SPÖ- und ÖVP-Geiselhaft sind unsere Systeme nicht mehr fit. Vor allem auch nicht mehr fit, wenn jetzt ein Massenansturm kommt, wenn 90.000 Menschen als Asylanten oder illegale Zuwanderer zu uns in unser System kommen. Da ist unser Gesundheitssystem nicht fit, das sehen wir vor allem in den Ambulanzen in den Spitälern, dass wir für diese Masse nicht mehr fit sind. Wir sind im Bildungssystem nicht darauf vorbereitet, wir sind im Sozialsystem auch nicht mehr vorbereitet, und vor allem - und das ist ja das Erschreckendste - ist auch unser Bundesheer durch jahrelanges Kaputtsparen der SPÖ nicht mehr fit, solchen Massen an den Grenzen Einhalt zu gebieten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Als ich den Titel der heutigen Aktuellen Stunde gelesen habe, SPÖ schwenkt um auf ÖVP-Kurs, fand ich das sehr erheiternd (Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka.), man könnte ihn auch fortsetzen auf: SPÖ und ÖVP schwenken endlich um auf FPÖ-Kurs. Das ist ja schon einmal etwas Positives. (Beifall bei der FPÖ.) Ich freue mich, dass die verantwortlichen Personen wie Kanzler und/oder Außenminister endlich eingesehen haben, dass diese Flüchtlingsströme, die aus Syrien kommen, zu zwei Drittel eben nicht von dort stammen, auch nicht vor Krieg fliehen, sondern in unser Sozialsystem einwandern wollen. Aber man muss auch sagen, Worte allein reichen nicht von einem Außenminister Kurz, von einem Kanzler Faymann, sie müssen endlich Taten setzen. Und eines muss auch klipp und klar sein, das muss man auch festhalten: Unsere Kapazitäten sind längst erschöpft, und es wird höchste Zeit, dass gehandelt wird und nicht nur schöne Worte fallen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Aber Bundeskanzler Faymann versucht auch hier, genauso wie Bürgermeister Häupl, durch Bocksprünge krampfhafte Kehrtwenden zu vollziehen. Man könnte jetzt sagen, das ist vielleicht die Nervosität vor den Bundespräsidentenwahlen oder vielleicht hat der Regierungschef seine eigenen Umfragewerte gesehen, wie schnell die in den Keller rasseln. Er begibt sich auf eine Talfahrt, da muss man sagen, da werden schon manche Streif- Experten neidisch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Kehrtwende, die hier vollzogen wird, ist unglaubwürdig, die kauft Ihnen auch niemand ab. Im Wochentakt wird mit dieser neuen Völkerwanderung, die auf uns zukommt, anders umgegangen. Ihre Linie ist auch nicht mehr nachvollziehbar. Der Bundeskanzler ist ja schon wie ein Chamäleon, er verfärbt sich jedes Mal, egal, wo er hinfährt, sei es, dass er versucht, sich in Europa für Österreich stark zu machen. All das ist nicht glaubhaft. Es gibt nur eine einzige glaubhafte Fraktion hier in diesem Haus, es gibt nur eine glaubhafte Fraktion im Nationalrat (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wer? Sag' es!), die eine konsequente Linie gefahren ist, und das ist die Freiheitliche Partei, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Unser Sozialsystem ist nicht fit für solch einen Ansturm an Menschen, 90.000 Menschen haben letztes Jahr in Österreich um Asyl angesucht. Wenn man jetzt ungefähr berechnet, dass 40 Prozent anerkannt bleiben, viele bleiben subsidiär schutzberechtigt, dann kommt man auf eine Zahl von in Zukunft 72.000 Mindestsicherungsbeziehern. Wenn man wiederum denkt, dass zwei Drittel davon in der Bundeshauptstadt ansässig werden, sind das 48.000 Menschen. Das sind Kosten, die Wien nicht mehr tragen kann, denn 48.000 Menschen in Mindestsicherung bedeuten Mehrkosten im Monat von 39 Millionen EUR. Rechnet man das hoch auf ein Jahr, so sind es 476 Millionen EUR, fast eine halbe Milliarde Euro, die das Budget belasten. Deswegen fordern wir und treten wir für eine Halbierung der Kostenhöchstsätze nach der Grundversorgung ein, eine Umwandlung von Geldleistung in Sachleistung, endlich darf Wien die Niederlassungsquote nicht mehr überschreiten. Alles in allem kann man sagen: Stoppen wir endlich das Anreizsystem für illegale Zuwanderung in unser Sozialsystem! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Der guten Ordnung halber gebe ich bekannt, dass Herr Abg. Wansch ab 10 Uhr und nicht erst ab 15 Uhr abwesend ist. Als Nächster hat sich Herr Abg. Niedermühlbichler zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir gehört, warum die ÖVP die Mindestsicherung gerne reformieren möchte. Ich möchte mit der Frage beginnen, warum die Bedarfsorientierte Mindestsicherung überhaupt 2010 eingeführt wurde. Es hat unterschiedliche Zugänge gegeben. Die Zugänge der ÖVP waren, dass das Sozialmissbrauch ist, man nicht genau weiß, welche Stelle auszahlt, diejenigen, die sich gut auskennen, holen sich mehr, als ihnen zusteht. Der Begriff Sozialschmarotzertum wurde in den Mund genommen, und es gehört endlich eine Stelle her, um das zu überprüfen. Die FPÖ hat dann auch immer gleich dazugeschrien, ja, und das sind besonders die Ausländer, die sich gut auskennen und die dieses System der Sozialhilfe missbrauchen. Daher eine Stelle, die auszahlt, wobei man auch genau weiß, wer was bekommt. Wir Sozialdemokraten waren auch der Meinung, dass die Sozialhilfe reformiert gehört, aber aus einem anderen Grund, denn wir haben gewusst, dass viele Menschen, denen Sozialhilfe zusteht, diese nicht bekommen, weil sie nicht wissen, wo sie sich alles abholen. Uns war es wichtig, dass Menschen, denen Sozialhilfe zusteht - in einer Gesellschaft ist es, glaube ich, wichtig, dass man sich um die Ärmsten kümmert -, nicht zu vier, fünf verschiedenen Stellen gehen müssen, um sich das Geld, welches ihnen zusteht, abzuholen, sondern das bei einer Stelle erledigen können. Nun, man hat sich dann auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung geeinigt, und wir haben diese seit fünf Jahren. Jetzt kommt die ÖVP mit dem Thema Flüchtlinge daher und möchte diese Bedarfsorientierte Mindestsicherung wieder reformieren, natürlich nach unten, natürlich mit Sparen, Sparen bei den Ärmsten. Nur zur Erinnerung: Nur 10 Prozent aller Menschen, die in Wien Mindestsicherung beziehen, beziehen nur diese. Das heißt, 90 Prozent bekommen diese Mindestsicherung als Ergänzungsleistung dazu. Als Ergänzungsleistung zur Pension, weil sie zu wenig Pension bekommen, als Ergänzungsleistung für Kinder, weil sonst Kinderarmut herrschen würde, als Ergänzungsleistung, weil Menschen einen Job haben, aber nicht so viel verdienen, um damit auskommen zu können. Wenn immer die Kosten angesprochen werden, so darf ich darauf verweisen, dass im Jahr 2014 in Wien die Kosten der Mindestsicherung bei 544 Millionen EUR gelegen sind. Das sind bei einem Budget von 12,2 Milliarden EUR gerade einmal 4,2 Prozent. In Österreich hat die Mindestsicherung 670 Millionen EUR ausgemacht, das sind 2 Prozent vom BIP. Allein die Förderung für Land- und Forstwirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht 1,9 Milliarden EUR im Jahr aus. Jetzt will ich denen nichts streichen, die brauchen das auch, man könnte nur überlegen, ob immer die größten Bauern die Förderung bekommen sollten und man nicht vielleicht Kleinbauern ein bisschen stärker fördern könnte. Ich glaube, dass da auch einiges an Reformen möglich wäre, aber das ist nicht unsere Sorge hier in Wien, das liegt in der Verantwortung des Bundes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Mindestsicherung geht es um die Ärmsten der Armen, um diejenigen, die es im Leben nicht so leicht gehabt haben, diejenigen, die in schwierige Situationen geraten, diejenigen, denen man helfen muss. Wofür braucht man eine Gesellschaft und eine Gemeinschaft, wenn man den Ärmsten der Armen nicht hilft, sondern hergeht und sagt, die Stärksten setzen sich durch? Dafür brauchen wir Sozialdemokraten keine Gemeinschaft. Eine Gemeinschaft ist dann stark, wenn man den Schwächsten hilft. Jetzt will die ÖVP in diesem Bereich sparen. Zu welchem Preis, meine sehr geehrten Damen und Herren? Zum Preis, mehr Obdachlosigkeit zu produzieren? Wie sollen sich die Menschen, wenn man ihnen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wegnimmt, noch eine Wohnung leisten? Zum Preis, dass mehr Menschen betteln müssen? Wo sollen sie denn sonst das Geld herbekommen, das sie brauchen? Oder zum Preis von hungernden Kindern? Auf jeden Fall würde das der Preis für mehr menschliches Leid sein, und diesen Preis, meine sehr geehrten Damen und Herren, den sind wir Sozialdemokraten nicht bereit zu zahlen. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn Sie auf dieser Schiene weiterfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, dann hat Heinrich Neisser nicht ganz unrecht, wenn er bei einem Interview meinte, die Etikette "christlich-sozial" darf sich die ÖVP nicht mehr geben. Darüber sollten Sie nachdenken, Heinrich Neisser hat Ihnen das via Zeitung ausgerichtet, und er hat damit nicht so unrecht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir Sozialdemokraten stehen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Wir stehen dazu, dass man den Armen in der Gesellschaft hilft. Sparen wir nicht bei den Ärmsten der Armen, arbeiten wir gemeinsam gegen einen Sozialabbau! - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ornig. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, dass Frau StRin Wehsely da ist, um sich das Thema Mindestsicherung anzuhören. Bis jetzt haben wir leider relativ wenig zur Mindestsicherung gehört. Die Verhandlungen zum Finanzausgleich stehen an, und ich will diese Chance vor allem nutzen, um Vorschläge näherzubringen, um die Mindestsicherung zu reformieren. Was wären die wichtigsten Reformen? - Es wurde schon kurz angesprochen, es geht um die fehlenden Erwerbsanreize - die größte Baustelle, meiner Meinung nach, bei den Mindestsicherungen. Denn nach der momentanen Regelung wird MindestsicherungsbezieherInnen bis auf geringe Freibeträge der Verdienst aus der Erwerbstätigkeit eins zu eins abgezogen, und das darf nicht sein. Ich möchte Ihnen ein kurzes Beispiel nennen: Ich habe mich vor zwei Wochen mit einem Unternehmer getroffen, der eine Promotion-Agentur hat und folgende Problemstellung genannt hat: Er hat den Auftrag eines Unternehmens, welches Haushaltsgeräte herstellt, bekommen, im Elektrohandel diese Produkte anzupreisen. Dies bei vereinzelten Wochenstunden, teilweise am Freitagnachmittag oder am Samstag zu Stoßzeiten. Dafür sucht er Mitarbeiter. Er hat es ausgeschrieben und bekommt vom AMS Leute geschickt. Sein Idealbild, wer diese Produkte verkauft, ist die klassische Mutter, die sich damit auskennt, wie man eine Waschmaschine bedient. Letztendlich machen zwar jetzt hauptsächlich Männer den Job, was auch gut funktioniert (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die geschlechtsneutrale Aufgabe, richtig!), aber er sagt, es ist sehr, sehr schwierig, dafür Leute zu finden. Er zahlt über dem Kollektivvertrag, er macht extrem hohe Boni bei diesem Job, aber es ist trotzdem sehr schwer, da viele, vor allem Frauen, sagen, ich kann den Job nicht annehmen, da es erstens zum Teil nichts bringt und zweitens gibt es für mich überhaupt keinen Anreiz, das zu machen, denn mir bleibt unterm Strich nicht mehr übrig. Das sehe ich als sehr, sehr großes Problem. Es braucht stärkere Anreize, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und einer Erwerbstätigkeit im höheren Stundenausmaß nachzugehen. Die Erfahrung bei diesem Beruf hat gezeigt - der Kollege macht das schon seit drei Jahren -, dass vor allem die Elektrohandelsketten diese Leute dann sehr, sehr gerne abwerben, denn diese haben bereits eine gute Ausbildung bekommen und könnten dann Vollzeit quasi sofort wieder in den Job eintreten. Aber wenn sie sich die Ersthürde schon nicht leisten können, weil es eben einen Unterschied machen muss, ob man jetzt 500 oder 700 EUR im Monat verdient, ist es klar, denn nach der momentanen Regelung bleibt genau der gleiche Betrag übrig. Wir fordern daher ein dynamisches System mit einer Einschleifregelung, die höhere Freibeträge vorsieht. Es braucht auch dringend eine einheitliche Bundeskompetenz. Nach der aktuellen Rechtslage legt zwar die 15a- Vereinbarung zur bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung fest, welche Mindestwerte nicht unterschritten werden dürfen, es ist aber sehr wohl möglich, dass Bundesländer höhere Auszahlungsbeträge und zusätzliche finanzielle Leistungen in Form von Zuschüssen gewähren. Ein Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2014 zeigt auch klar auf, dass einer Person mit Betreuungspflichten gegenüber einer minderjährigen, unterhaltspflichtigen Person bei geringfügigem Einkommen nach der bundesweiten 15a-Regelung 530 EUR zustehen. Dieselbe Person würde jetzt aber in Tirol 1.290 EUR und in Vorarlberg wiederrum 934 EUR bekommen. Der Föderalismus macht es möglich. Deshalb muss die Zuständigkeit für Geldleistungen in Bundeskompetenz übertragen werden. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch ganz klar betonen, denn es gibt da oft Missverständnisse, dass wir NEOS keine Deckelung und keine Kürzungen fordern. Wir sollten aber weg von den Geldleistungen kommen und verstärkt auf Sachleistungen setzen. Mit Sachleistungen kann nicht nur die Nachhaltigkeit der Leistungen sichergestellt werden, es kann auch sichergestellt werden, dass Leistungen der Mindestsicherung dort ankommen, wo sie gebraucht werden. In welchen Bereichen? - Zum Beispiel ist das sehr, sehr wichtig in der Bildung. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen auch als Sachleistungen bereitgestellt werden. Damit einhergehend soll natürlich die Pflicht dazu bestehen, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen, um die Chance auf Erwerbstätigkeit zu verbessern. Kinderbetreuungsmöglichkeiten sollten als Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden, damit eventuelle Kinderbetreuungspflichten nicht darüber entscheiden, ob man arbeiten gehen kann oder nicht. Wohnkosten sollten ebenfalls in Sachleistungen abgegolten werden. Bei den Sachkosten muss natürlich auf allfällige Unterschiede in den Lebenserhaltungskosten Rücksicht genommen werden. Zudem fordern wir ein einheitliches Kontrollsystem und eine verbesserte und einheitliche Datensammlung. Ich hoffe, dass die kommenden Finanzausgleichsverhandlungen genutzt werden, um eine sinnvolle Reform der Mindestsicherung durchzusetzen, denn das Thema nur auf dem Rücken der Flüchtlingsdebatte zu führen, halte ich für sinnlos. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste hat sich Frau Abg. Mag. El-Nagashi zu Wort gemeldet. - Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Kollegen Blümel hätten wir schon noch gern vorher gehört!) Sie haben recht. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr StR Blümel. - Bitte, Herr Stadtrat. StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Herr Präsident! "Kanzler schwenkt auf ÖVP-Kurs" - der Titel der Aktuellen Stunde. So ein Kurswechsel ist ja politisch nicht immer leicht, vor allem dann nicht, wenn man sich um 180 Grad wendet und genau in die Gegenrichtung läuft. Der Parteivorsitzende der SPÖ ist da durchaus talentiert. In der Sendung "Im Zentrum" letzten Sonntag hat er zwar mit viel zu langer Krawatte und viel zu kurzer Hose (Zwischenrufe von Amtsf. StRin Sandra Frauenberger und Abg. Christian Oxonitsch.), aber doch sehr souverän die ÖVP-Regierungsposition in der Flüchtlingsfrage vorgetragen. Auch wenn es ein halbes Jahr gedauert hat, bis diese Einsicht gekommen ist: Besser zu spät als nie, Herr Bundeskanzler! Aber nicht nur der Vorsitzende der SPÖ, auch wesentliche Teile der Wiener Stadtregierung und der Wiener SPÖ haben sich zum Glück schön langsam von dieser Willkommenskultur verabschiedet. In gänzlicher Realitätsverweigerung steht nämlich im rot-grünen Regierungspakt auf Seite 14, dass Rot-Grün für eine Willkommenskultur für Flüchtlinge und Migranten steht statt einer Festung Europa. (Abg. Christian Oxonitsch: Kurz hat das gesagt! Das war Ihr Minister, der das das erste Mal zitiert hat!) Zum Glück hat der Herr Bürgermeister das ein paar Monate später klargestellt und in einem Interview gesagt, ja, die Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen, muss man reduzieren. - Danke, Herr Bürgermeister! - Er sei weit weg von jeder Willkommenskultur. - Bravo! Und Zitat -: "Ich habe ja auch niemanden eingeladen. Wir können nicht heuer nochmals die ganze Last wie im Vorjahr alleine schultern." - Bravo! Damit stehen wesentliche Teile der Wiener SPÖ gemeinsam mit der Bundesregierung auch für die sogenannte Obergrenze. Denn eine Grenze ist es, das bestreitet mittlerweile niemand. Das ist ein klarer Schwenk, auch wenn das nicht die ganze SPÖ Wien mitmacht. Das ist ein Schwenk von Naivität zur Vernunft, von Unbelehrbarkeit zu Lernfähigkeit und von Irrationalität zu Rationalität. (Beifall bei der ÖVP.) Deswegen verstehe ich nicht, warum manche Teile der Wiener SPÖ noch immer auf dem Status quo einer überzogenen Willkommenskultur verharren, obwohl schon der Herr Bürgermeister sagt, dass das so nicht mehr geht, die Notwendigkeit von Obergrenzen negierend und auch die Anpassung von Mindestsicherung als Sozialmagnet einfach nicht anerkennend. Alle anderen Bundesländer haben sich dazu entschieden, einen entsprechenden Weg der Realität und der Vernunft zu gehen. Die Stadtregierung Wien möchte weiterhin zum Sozialmarkt Nummer 1 werden. Das auf dem Rücken der Wienerinnen und Wiener, denn wie wir heute schon gehört haben, gehen mehrere Prozentpunkte des Wiener Stadtbudgets in diese Mindestsicherung. Das ist ja nicht nix, 4 Prozent, bitte. Dass es trotzdem nicht möglich ist, darüber zu diskutieren, wie das adaptiert gehört, verstehen wir einfach nicht. Das ist ein Blindflug der Sozialromantik, der gestoppt gehört. Wir müssen schleunigst weg von diesem Magnet der Mindestsicherung, brauchen mehr Anreize für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, denn die Bedarfsorientierte Mindestsicherung war ursprünglich als Hilfe für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gedacht, nicht als arbeitsloses Grundeinkommen. Das war damals in den Verhandlungen - weiß ich schon - vielleicht das eigentliche Anliegen der SPÖ, sie zu einem arbeitslosen Grundeinkommen zu machen, vereinbart war das Gegenteil. Wien führt jetzt das aus, was hinter vorgehaltener Hand immer das eigentliche Ziel war, nämlich ein arbeitsloses Grundeinkommen, bei dem man sozialversichert ist, pensionsversichert, et cetera und die Bezugsdauer, mittlerweile der Großteil, über 20 Monate beträgt. Das verhindert Chancen, da es den Anreiz, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, verhindert. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Greifen Sie zu! Ich verspreche Ihnen, wir werden Ihnen diesen Kurswechsel nicht nachtragen. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, darf ich auf der Galerie Herrn Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gernot Darmann begrüßen. (Beifall bei der FPÖ.) Nächste Rednerin ist Frau Abg. El-Nagashi. - Ich bitte darum. Abg. Mag. Faika El-Nagashi (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Reform der Mindestsicherung: Die Mindestsicherung ist eine Sozialleistung. Sie kommt ausschließlich jenen Personen zu, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten den eigenen Bedarf beziehungsweise den ihrer Angehörigen nicht decken können. Das heißt, sie ist für Menschen, die selber nichts haben, die von anderen nichts haben, und, was hinlänglich bekannt ist, es gibt die Verpflichtung zur Arbeitsbereitschaft. Das heißt, Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, an Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen, an Fortbildungsmaßnahmen. (Zwischenruf von StR Mag. Gernot Blümel, MBA.) Wie gesagt, hinlänglich bekannt, aber wenn ich mir die Anträge der ÖVP heute durchlese, bekomme ich den Eindruck, dass Ihnen beim Schreiben die Zeit ausgegangen ist. Nicht einmal 10 Prozent aller MindestsicherungsbezieherInnen erhalten die volle Leistung. Der Großteil setzt sich zusammen aus verschiedenen Gruppen, die eine Ergänzungsleistung bekommen. Dazu gehören auch die sogenannten Working Poor, das heißt, Menschen, die trotz Arbeit mit ihrem Einkommen unter der Armutsgrenze liegen. Man kann es nicht oft genug klar machen, während die ÖVP und die FPÖ immer wieder versuchen, MindestsicherungsbezieherInnen als faul und als arbeitsunwillig darzustellen. (Abg. Dominik Nepp: Sie wollen die Arbeitslosigkeit, gelinde gesagt!) Die Mindestsicherung mit ihren rund 800 EUR liegt selbst unter der Armutsgrenze. Sie ist eine Maßnahme zur Bekämpfung von Armut und von sozialer Ausgrenzung. Hauptbetroffene sind wieder einmal Frauen, Frauen und Kinder. Das sind diejenigen, die am meisten Leistungen aus der Mindestsicherung in Anspruch nehmen müssen. Sie sind im stärkeren Ausmaß auf Unterstützung angewiesen, das sind Alleinerzieherinnen, es sind Paare mit Kindern, und genau da will die ÖVP zynisch deckeln. Die Armutskonferenz hat nachgerechnet - auch das ist hinlänglich bekannt -, es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Leistungshöhe aus der Mindestsicherung und dem Ausmaß an Arbeitslosigkeit. Es geht um etwas anderes, es braucht höhere Löhne. Es braucht höhere Löhne, und es braucht Verteilungsgerechtigkeit. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Das Problem liegt in der ungerechneten Verteilung des Vermögens. Das Problem liegt darin, dass die reichsten 5 Prozent in Österreich über die Hälfte des Gesamtvermögens besitzen und die unteren 50 Prozent nicht einmal 4 Prozent. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Um dem entgegenzusteuern, brauchen wir Vermögenssteuern. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die gibt es schon, macht nichts!) Da geht es darum, die reichsten 5 Prozent, die nämlich mehr als die Hälfte des Gesamtvermögens besitzen, zum Wohl der anderen 95 Prozent zur Kasse zu bitten, und zwar nicht als Strafe, sondern als soziale Gerechtigkeit. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Sozialbeitrag!) Das ist soziale Gerechtigkeit. Die soziale Frage bedeutet nicht, die Armen gegeneinander auszuspielen, aber die ÖVP schreibt tatsächlich soziale Gerechtigkeit in ihren Antrag und meint damit, Arme noch ärmer zu machen. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Sie haben null Ahnung!) Demgegenüber müssen wir zusammenstehen und dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen. Nicht die Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte ist zu hoch, sondern das Vermögen in Österreich ist ungerecht verteilt, und die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer. Die Grundversorgungsleistung, und das wissen Sie, beträgt 40 EUR im Monat. Subsidiär Schutzberechtigte, die im System der Grundversorgung bleiben, tun das vorwiegend deswegen, weil sie keine private Unterkunft finden. Eine private Unterkunft jedoch ist Voraussetzung für die Beantragung der Mindestsicherung. Was fordert der UNHCR angesichts dieser Situation? - Es fordert ein unbefristetes Bleiberecht und besseren Zugang zu Sozialleistungen. Was fordert die ÖVP? - Einen zeitlich befristeten prekarisierten Status, keinen Familiennachzug und Sozialabbau. So sieht also 2016 die christdemokratische Partei in Österreich aus. Ich weiß nicht, was Sie sich zum Kompass Ihrer Politik machen, die christliche Soziallehre dürfte es nicht sein. Die Menschenrechte sind es ganz sicher auch nicht. Sie haben Solidarität als Kernwert in Ihrem Parteiprogramm und spielen Menschen auf so schändliche Weise gegeneinander aus. Herr Blümel, Sie hätten die Einladung unseres Landessprechers, sich auf einen Reality Check einzulassen, annehmen sollen, um zu sehen, wie es sich mit 7,50 EUR am Tag lebt. Dann hätten Sie heute vielleicht andere Anträge gestellt. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Jung. Abg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ): Ich wollte eigentlich mit etwas anderem beginnen, aber beim Herrn Kollegen Blümel hat es mir dann doch etwas die Rede verschlagen. Ein Wendehals ist gegen Sie gar nichts, Sie können sich 3 Mal um 360 Grad drehen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich erinnere mich, Ihr Präsidentschaftskandidat, der Herr Kollege Khol, war noch vor nicht allzu langer Zeit der Meinung, und meint es noch immer, der Islam ist ein Teil Österreichs. Und Ihr Integrations-Maxi, der noch vor nicht allzu langer Zeit gemeint hat, die durchschnittlichen Österreicher sind dümmer als die Einwanderer, hat jetzt einen Kurs, der in eine ganz andere Richtung läuft. Also so kann es ja wirklich nicht gehen! Ich glaube ja, dass Sie unter dem Druck der Realität Vernunft angenommen haben, diese Geschichte nimmt Ihnen niemand ab. Aber kommen wir zur SPÖ, die das Sagen in der Regierung hat, Sie versuchen ja nur, hinten nachzulaufen. Kollege Niedermühlbichler hat gemeint, diesen Preis, nämlich des Verlangens von Mindestsicherungsbeschränkungen beziehungsweise auch der Frage der Sachleistungen, den zahlen wir nicht. Herr Kollege Niedermühlbichler, Sie und Ihre Vertreter haben schon so viel gesagt und haben genauso 180 Grad Schwenks in der Flüchtlingspolitik gemacht, wie es die ÖVP gemacht hat. Diese war nur ein bisschen schneller. Mit kleineren Booten geht es aber auch schneller, die größeren Tanker brauchen eben länger bis sie stoppen und die Kurswende vornehmen; das ist der Fall. Aber Sie sind ja auch dabei, nur haben Sie die Streitigkeiten in der Mannschaft, fahren wir backbord oder fahren wir steuerbord. Gerade in der Wiener SPÖ ist der Backbord-Anteil - die nach links Schwenker - noch größer, aber es bröckelt und bröselt. Was hat denn Ihr Kanzler nicht alles gesagt, noch vor gar nicht allzu langer Zeit? - Österreich hat die Entscheidung zu treffen, ob wir Kriegsflüchtlinge menschlich aufnehmen oder mit Stacheldraht. - Wir haben den Stacheldraht, Herr Kollege. - Damals ging es, hat er gesagt, um den Zusammenbruch der Banken, jetzt um die Menschlichkeit in Europa. Faymann wollte damals schon, das war am 5. September 2015, einen Sondergipfel dazu - jetzt haben wir den x- ten Sondergipfel dazu. Gelöst haben wir auf diese Art und Weise gar nichts. Herrn Orban hat er geschimpft und all diese Sachen, wir kennen es ja zur Genüge. Es gab die Debatte um die Obergrenze, um das berühmte Türl mit den Seitenflügeln, all das haben wir. Wollen Sie uns jetzt erklären, dass Sie keinen 180 Grad Schwenk in der Flüchtlingsfrage gemacht haben? - Natürlich haben Sie ihn gemacht, es geht nur eben ein bisschen zögerlicher. Jetzt finden sich auch Realisten in der SPÖ, die etwas ganz anderes sagen - sogar Herr Niedermühlbichler hat es gesagt -, die Parole lautet ganz klar: Es gibt nur eine Parteimeinung zum Thema Flüchtlinge, es gibt keinen Konflikt. - Na, dann höre man sich an, was Kollegin Wehsely oder andere, auch hier im Raum, sagen. Und dann höre man sich an, was der burgenländische Landeshauptmann sagt: "Eine Flüchtlingspolitik, die den Grundsatz hat, dass jetzt eh der Winter kommt und damit weniger Flüchtlinge, halte ich für verantwortungslos und nicht vorausschauend." Oder Wohnbaustadtrat Ludwig: "Es wird nicht möglich sein, für alle eine Unterkunft zu finden." Die Donaustädterin Ruth Becher und der Simmeringer Fraktionskollege Troch sagen ganz öffentlich, dass sie gegen Massenquartiere sind: "Die Bevölkerung erwartet sich eine ehrliche und realistische Flüchtlingspolitik, von Massenquartieren wie in Liesing halte ich nichts. Das ist kein guter Weg. Solche Unterkünfte sind unzumutbar. Für Anrainer, Schulen und Kindergärten in der Nähe." - Kindergärten in der Nähe, sagt er sogar. Auf diese Art und Weise, wenn die Frau Wehsely festhält, dass Obergrenzen rechtswidrig sind und damit ungültig, dann muss man sich fragen, warum die rechtswidrige Grenze nicht gesichert wird. Das müssen Sie sich wirklich fragen, denn für die Sicherung der Grenzen sind die Organe der Republik zuständig. Troch geht noch einen Schritt weiter und sagt: "Ein Richtwert hat natürlich etwas mit einer Obergrenze zu tun, und das Denken an Obergrenzen ist legitim. Und wenn die Außengrenzen nicht funktionieren, muss man nationale Grenzen machen." Ja, bitte schön, das ist doch unglaublich, wenn wir das vor einiger Zeit gefordert haben, sind Sie über uns hergefallen. Dann haben Sie noch immer die anderen wie die Sozialistische Jugend, die beim Integrations-Basti den Stacheldrahtzaun um das Amt gebaut und protestiert hat, oder die Frau Maltschnig. Sie sagt in diesem Zusammenhang: Ein Apparat ohne Demokratie bringt nur Apparatschiks hervor. - Sehr interessant. - Alfred Gusenbauer und Werner Faymann sind nichts anderes als Berufspolitiker, die eine intransparente Auswahl in ihrer Partei fördern und nichts anderes. - Faymann ein Apparatschik? Auf die Frage antwortet Maltschnig: "Ja, Faymann ist ein Apparatschik, der machttaktisch geschickt agiert, um es an die Spitze der Partei zu schaffen." Aber das ist eine völlig unnütze Fähigkeit, für uns und für die Republik ist er auf jeden Fall ein unnützer oder sogar schädlicher Bundeskanzler. Ich hoffe doch, dass es nicht mehr allzu lange dauern wird, bis man draufkommt, dass die beiden auf Regierungsebene überhaupt nicht mehr können und wir Neuwahlen in Österreich haben werden. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste und letzte Rednerin ist Frau Abg. Mörk zu Wort gemeldet. - Ich bitte darum. Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben heute eine Debatte über die Mindestsicherung, wobei Flüchtlinge vorgeschoben werden, um eine Neiddebatte anzuheizen, aber Sozialabbau durch das Hintertürchen zu betreiben. Und Sparmaßnahmen, die präsentiert werden, sind im Prinzip ein Anschlag auf unseren Sozialstaat. Einfach zu sagen, du bekommst kein Geld mehr oder du bekommst weniger Geld, löst, meine sehr geehrten Damen und Herren, keine Probleme, sondern es zerstört Existenzen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) In meinen Augen, sehr geehrte Damen und Herren, ist das eine menschliche, soziale und gesellschaftliche Bankrotterklärung. Nein, wir sparen nicht auf dem Rücken der Ärmsten, nein, wir sparen nicht bei Alleinerzieherinnen, nein, wir sparen nicht bei Familien mit Kindern, und nein, wir sparen auch nicht bei Arbeitslosen und sozial Schwachen. Heute, es wird ja noch im Laufe der Landtagssitzung ein Antrag eingebracht, geht es um die Deckelung der Mindestsicherung auf 1.500 EUR. Abgesehen davon, dass diese Deckelung verfassungswidrig ist, stelle ich jetzt an Sie, die Herren von der ÖVP, folgende Frage anhand eines Fallbeispiels: Ein Ehepaar mit vier Kindern, eines davon schwer behindert. Das 14-jährige Kind erhält Pflegegeldstufe 6. Die Miete - die Familie hat das Glück, in einer behindertengerechten Gemeindewohnung zu wohnen - beträgt 688 EUR. Die Mutter bezieht Kinderbetreuungsgeld von 617 EUR. Der Vater ist seit einem Jahr arbeitslos und erhält vom Arbeitsmarktservice 886 EUR. Abzüglich des anrechenbaren Einkommens von 1.503 EUR erhält die Familie eine Ergänzung aus der Mindestsicherung von 665 EUR. Insgesamt sind das 2.168 EUR. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Plus Kinderbeihilfe!) - Nein, das ist schon alles inkludiert. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Diese Familie zahlt nicht 700 EUR bei Wiener Wohnen, oder?) - Oh ja! (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Na arg, eigentlich!) Sie haben eine 100 m² große Behindertenwohnung. Würde die Mindestsicherung auf 1.500 EUR gedeckelt werden, würde diese Familie keine Unterstützung mehr aus der Mindestsicherung bekommen, und einem Ehepaar mit 4 Kindern, eines davon behindert, würden nach Abzug der Mietkosten rein 800 EUR über bleiben. 6 Personen, 800 EUR, und dafür sind Sie, meine Herren von der ÖVP? (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die Rechnung stimmt nicht!) Das kann es wohl nicht sein! Solche Maßnahmen zu verlangen, ist in meinen Augen Zynismus und blanker Hohn. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Zu den NEOS: Sie haben Sachleistungen bei der Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung eingefordert. Ja zu Sachleistungen dort, wo es Sinn macht, zum Beispiel bei Wohnkosten, bei Energiekosten und bei der Hilfe zur Arbeit, denn das Wichtigste ist auch, Anreize für Arbeit zu schaffen. Da geht es vor allem um Qualifikationsmaßnahmen. Die Stadt Wien wird mit ihrer neuen Wiener Jugendunterstützung - "Back to the Future" einen richtigen Schritt in diese Richtung setzen. Es geht um individuelle Bildungs- und Beschäftigungsziele für junge Menschen, damit sie eigenverantwortlich ein sinnvolles Leben führen können. Zu Ihnen, Herr Blümel: Die Bezugsdauer der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist in Wien 2014 neun Monate gewesen. (StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Im Schnitt im Jahr auf zwölf Monate gerechnet!) - Nein, nein. (StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Lesen Sie die Statistik richtig!) - Und im Vergleich zur früheren Sozialhilfe ist der Aktivierungsgrad bei den BMS-Beziehern deutlich erhöht worden. (StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Sie können keine Statistiken lesen!) Arbeitspolitische Maßnahmen wurden gesetzt, zum Beispiel "step2job", eine Integrationsmaßnahme für BMS-Bezieher in den Arbeitsmarkt. In Wien hat es seit Einführung der Mindestsicherung 56.750 Arbeitsmaßnahmen, Aufnahmen gegeben. Ich glaube, das zeigt ganz klar, die Mindestsicherung ist ein Sprung wieder in den Arbeitsmarkt und nicht, wie viele von Ihnen immer wieder betonen, eine soziale Hängematte für sozial Schwache. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien vier und des NEOS-Rathausklubs eine schriftliche Anfrage eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des NEOS-Rathausklubs zwei Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt. Die Abgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, David Ellensohn, Mag. Dietbert Kowarik, Dr. Wolfgang Ulm und Christoph Wiederkehr, BA haben am 23. Februar 2016 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien, LGBl. Nr. 83/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 12/2015 geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler, Barbara Novak, Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn haben am 25. Februar 2016 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien LGBl. Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/2015, geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Tanja Wehsely, Friedrich Strobl, Mag. Nicole Berger-Krotsch, Kathrin Gaal, Georg Niedermühlbichler, Mag. Thomas Reindl, Dr. Kurt Stürzenbecher, Heinz Vettermann, Peter Kraus, BSc und Dipl.-Ing. Martin Margulies haben am 8. März 2016 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend die Erlassung eines Gesetzes über die Einhebung einer Wettterminalabgabe eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Finanzen, Wirtschaft und Internationales zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Christoph Wiederkehr, BA haben am 10. März 2016 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem ein Gesetz über die Begrenzung von Sonderpensionen erlassen wird und mit dem das Wiener Bezügegesetz 1995, LGBl. Nr. 13/1996, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 49/2013, und die Pensionsordnung 1995, LGBl. Nr. 67/1995, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 13/2014, geändert werden, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Sabine Schwarz und Ingrid Korosec haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Novellierung des Wiener Kindergartengesetzes eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationen zu. Abg. Mag. Manfred Juraczka hat gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Aufhebung des Wiener Vergnügungssteuergesetzes eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Internationales zu. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 9, 1, 6, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen. Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Klubobmann Nepp gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Grund einer möglichen Verfassungswidrigkeit und außerdem mangels eines ausreichenden Begutachtungsverfahrens bringe ich einen Absetzungsantrag für Postnummer 5 ein. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Es liegt ein Antrag auf Absetzung eines Geschäftsstückes vor. Gemäß § 17 Abs. 6 der Geschäftsordnung werde ich darüber abstimmen lassen, ob, so wie vom Antragsteller gewünscht, der Verhandlungsgegenstand Postnummer 5 von der Tagesordnung abgesetzt werden soll. Zur Geschäftsordnung hat sich weiters Herr Klubobmann Oxonitsch gemeldet. - Ich bitte darum. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe eigentlich keinerlei Anlass, diesem Absetzungsantrag zuzustimmen. Ich glaube, es ist im rechtsstaatlichen Verfahren dieser Stadt ganz klar, dass ein Gesetz, das hier beschlossen wird, selbstverständlich bei den entsprechenden Gerichten und ähnlichen Einrichtungen beeinsprucht werden kann. Diese Möglichkeit steht Ihnen durchaus offen. Ich bin überzeugt davon, und ich denke, gerade die Arbeit in diesem Haus hat eigentlich immer wieder sichergestellt, dass selbstverständlich in den Bereichen der Gesetzgebung in dieser Stadt immer sehr gewissenhaft gearbeitet wird. Nichtsdestotrotz kann sich der Verfassungsgerichtshof selbstverständlich jedes Gesetz auch entsprechend ansehen. Sie haben ja auch die entsprechenden rechtlichen Schritte bereits angekündigt. Wenn dem so sein sollte, dann bitte sehr. Aber ich denke, dass es keinen Grund gibt, in Zweifel zu ziehen, dass hier nach bestem Wissen und Gewissen eine wichtige Gesetzesmaterie dem Landtag vorgelegt wird und dass gewissenhaft gearbeitet wird. Alle anderen rechtlichen Mittel stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, aber ich denke, dass deshalb diesem Absetzungsantrag nicht zugestimmt werden sollte. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsordnung gibt, lasse ich gemäß § 17 Abs. 6 über den vorliegenden Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Jetzt wird man zählen müssen. Ich bitte die Schriftführer, zu zählen. Wer in den Bankreihen sitzt, ist abstimmungsberechtigt. Wie viele zählen Sie? (SPÖ-Abgeordnete, die hinter den Sitzreihen gestanden sind, nehmen nun auf ihren Plätzen Platz. - Unruhe bei der FPÖ.) - Noch einmal, bitte um ein deutliches Zeichen mit der Hand. (Rufe bei der FPÖ: Florianschütz, Ludwig-Faymann, Spitzer: Zu spät!) - Bitte, wir sind im Abstimmungsvorgang. Ich bitte, auf den Plätzen zu bleiben beziehungsweise wer nicht auf dem Platz ist ... Wer ist gegen diesen Antrag? - Das ist optisch die Mehrheit. (Empörte Rufe bei der FPÖ.) Es sind einige Abgeordnete während des Abstimmungsvorganges zu ihren Plätzen gegangen. (Allgemeine Unruhe sowie Rufe und Gegenrufe bei FPÖ und SPÖ.) Ich ersuche um Ruhe im Saal! Ich werde die Sitzung jetzt kurz unterbrechen. Das ist ein Gebrüll! Ich bitte um ein kurzes Zusammentreffen der Präsidiale. (Unterbrechung der Sitzung von 10.59 bis 11.10 Uhr.) Präsidentin Veronika Matiasek: Ich nehme die Sitzung wieder auf und bitte alle im Saal befindlichen Abgeordneten, sich in ihre Bankreihen zu begeben, damit wir eine Übersicht haben. Nach Beratung der Präsidiale werden wir über diesen eingereichten Antrag erneut abstimmen. Es gab eine mehrstimmige Meinung dahin gehend, dass wir diesen Abstimmungsvorgang wiederholen - gegen die Intention der Freiheitlichen. Ich verlese der guten Ordnung halber den Antrag noch einmal: "Der Wiener Landtag möge beschließen, der Verhandlungsgegenstand Post 5 - Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird - wird von der Tagesordnung der Sitzung des Landtages vom 18. März 2016 abgesetzt." Wer ist für diesen Antrag? (Die dem Antrag zustimmenden Abgeordneten geben ein entsprechendes Zeichen.) Und jetzt die Gegenfrage: Wer ist gegen diesen Antrag? - Das ist die Mehrheit. Dem Antrag kann somit nicht stattgegeben werden. (Ruf bei der FPÖ in Richtung SPÖ und GRÜNE: Spaßbremsen!) Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Mag. Kowarik zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir nehmen das zur Kenntnis, dass jetzt so vorgegangen wurde. Ich möchte nur eines anmerken und meine Verwunderung über die Vorgangsweise von manchen Abgeordneten ausdrücken. Ich glaube, es dürfte selbstverständlich sein, dass bei einer Abstimmung nur derjenige berechtigt ist mitzustimmen, der, wenn der Abstimmungsvorgang beginnt, am Platz sitzt - denn sonst ist das Ganze vollkommen unübersichtlich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Und es ist in Wirklichkeit auch für die Präsidentin oder den Präsidenten, oder wer auch immer da oben sitzt, nicht zumutbar, durchzuzählen und zu schauen, ob sich irgendjemand noch geschwind hereinsetzt und dann einfach mitstimmt, obwohl er das nicht dürfte. Wir haben mitgeschrieben, wer jetzt alles nachträglich hereingekommen ist. Ich darf das verlesen - nur damit es auch festgehalten ist und damit man sich selber seinen Reim darauf machen kann -: Bei der vorigen Abstimmung, also bei der ersten Abstimmung sozusagen, waren nicht dabei - bitte schön, das ist jetzt meine Wahrnehmung ... (Abg. David Ellensohn: Ich hab eine andere Wahrnehmung!) Na, passen Sie auf, da können wir darüber reden! (Abg. David Ellensohn: Ich pass immer auf!) Manche Leute werden so fair sein und es sogar zugeben, davon gehe ich aus. Manche vielleicht auch nicht, Herr Kollege Ellensohn, das kann ich mir auch vorstellen. Aus meiner Sicht sind zu spät hereingekommen und haben jetzt sozusagen nicht rechtens mitgestimmt: Margulies, Baxant, Maresch, Spitzer, Ludwig-Faymann, Florianschütz (Abg. Kurt Wagner: Falsch!), Chorherr und Kraus. (Abg. Kurt Wagner: Falsch!) - Das ist meine Wahrnehmung. (StR DDr. Eduard Schock und StR David Lasar: Das stimmt! Das stimmt! - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zur Geschäftsordnung!) Das ist nicht nur meine Wahrnehmung. - Der Kollege Margulies hat offensichtlich eine andere Wahrnehmung, er wird sie uns gleich zur Kenntnis bringen. - Wenn jetzt der eine oder andere fälschlich von mir genannt wurde, dann möchte ich mich ausdrücklich dafür entschuldigen. Trotzdem, die Mehrzahl der genannten Abgeordneten ist wohl jetzt erst nachträglich hereingekommen. (Ruf bei der FPÖ: Definitiv!) Ich finde das ausgesprochen bedenklich, meine Damen und Herren. Und: Solche Abstimmungspannen - und da sind wir wieder beim Thema der Anfechtung - sind oftmals auch ein formeller Grund, warum Gesetze dann doch nicht durchgehen. - Das nur zur Information, meine Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster hat sich Herr Klubobmann Oxonitsch zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. - Bitte. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Demokratie andersrum!) Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Da ich ja jetzt durchaus auch schon einige Zeit in diesem Hause verbracht habe und auch einige Debatten zu Geschäftsordnungsreformen oder -änderungen geführt habe, auch mit Vorvorgängern oder Vorvorvorgängern des heutigen Klubobmannes, kann ich mich noch sehr gut erinnern, dass das, was jetzt hier diskutiert wird, auch immer wieder Gegenstand von Debatten war. Und es ist ja richtig gesagt worden: Ich muss bei der Abstimmung in meiner Bankreihe sein. Die Intention damals, das vielleicht nur zur Erinnerung, war, dass es damals eine andere oder eigentlich keine Regelung gegeben hat - ich weiß jetzt gar nicht, ob es schon dringestanden ist, aber diskutiert wurde darüber. Diese Regelung kam, um zu vermeiden, dass man von der Besuchergalerie, von den Gesprächen mit den Journalisten, durchaus auch aus dem hinteren Bereich des Gemeinderatssitzungssaales hier abstimmt. Daher war klar die Regelung: Man muss bei der Abstimmung - das heißt, wenn ich meine Hand hebe - in der Sitzreihe sein. Es steht bewusst nicht drinnen: beim Beginn des Abstimmungsvorganges. Es steht drinnen, der Abgeordnete muss bei der Abstimmung - das heißt, wenn ich abstimme (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wo steht das?) - in seiner Bank sein. Und ich glaube, dass das wesentlich ist: Wenn mein Abstimmungsvorgang stattfindet - Sie haben es ja richtig zitiert, Sie haben es eh perfekt zitiert (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nein, ich hab es nicht zitiert!) -, wenn ich abstimme, dann muss ich meine Hand von einer Bankreihe aus erheben. Das ist klar, das war auch bisherige Praxis. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber es steht nicht in der Geschäftsordnung drinnen! Sie haben gesagt, das ist selbstverständlich!) Es steht im Übrigen nicht einmal drinnen, dass ich sitzen muss, aber in der Regel soll es so sein. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es steht gar nichts drinnen davon, Herr Kollege! Lesen Sie sich das einmal durch!) Ist völlig egal. Tatsache ist, die Praxis ... (Rufe bei der FPÖ: Nein, das ist nicht egal!) Oh ja! Denn die Praxis bisher war - und ich glaube, das ist auch eine handhabbare und vernünftige Praxis -, dass es selbstverständlich zählt, wenn ich meine Hand hebe, dass ich in meiner Sitzbank bin. (Abg. Armin Blind: Die waren ja nicht einmal im Saal!) Das ermöglicht auch der Frau Präsidentin (Abg. Armin Blind: Der Kollege Baxant ist fünf Minuten später gekommen!) oder dem Präsidenten, eine objektive Abstimmung durchzuführen. Und ich bin ja durchaus dafür, dass - und ich will schon darauf hinweisen: es war ein Abstimmungsvorgang, der auch von der Präsidentin wiederholt wurde -, wenn man ein Abstimmungsergebnis nicht seriös bekannt geben kann, eine nochmalige Abstimmung stattfindet. Das ist nicht außergewöhnlich, sondern es ist ganz normal. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: So kann man natürlich jede Abstimmung ... - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wenn ich kein Abstimmungsergebnis habe, ist eine Wiederholung selbstverständlich. Darum haben wir auch eine entsprechende Regelung, dass ein Ergebnis einer Abstimmung auch beeinsprucht werden kann, wonach eine nochmalige Feststellung des Abstimmungsergebnisses erfolgt. Das steht drinnen, Sie wissen es - § 23 irgendwas. Das haben wir in der Geschäftsordnung - und ich finde das auch gut so -: Man kann eine Abstimmung beeinspruchen, dann wird sie wiederholt. - Ich finde das vernünftig, und es hat sich in der Praxis bewährt. Nur weil ein Spielchen, das man politisch hier betreibt, einmal nicht aufgeht, soll man sich nicht so ärgern. Es hat in der Vergangenheit hervorragend funktioniert, und es wird auch in Zukunft funktionieren. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Margulies. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch sehr geehrter Herr Kowarik! (Ruf bei der FPÖ: Sie waren ja gar nicht da!) Eine kurze Anmerkung: Unabhängig davon, wie letztendlich die exakte Interpretation der Geschäftsordnung aussieht - was jedenfalls nicht passiert ist, war eine vorherige Feststellung des Quorums. Was bedeutet: Das einzig gültige Quorum, solange man kein anderes feststellt, ist die Anzahl der Stimmberechtigten abzüglich der Entschuldigten. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Der Stimmberechtigten, die im Saal sind!) Na ja, der 100 Gemeinderäte beziehungsweise Landtagsabgeordneten abzüglich der Entschuldigten! Ansonsten wäre selbstverständlich ein Quorum festzustellen gewesen - was der Frau Präsidentin jederzeit obliegt. Aber man kann nicht aus der Minderheitenzustimmung von Abgeordneten schließen, das wäre plötzlich eine Mehrheit, ohne überhaupt ein Quorum gezählt zu haben. Und in diesem Sinne würde ich Sie ersuchen aufzuhören. Der zweite Punkt - und das sage ich ganz bewusst -, betrifft den ersten Namen, den Sie bei der Aufzählung jener Personen, die nicht im Saal gewesen wären, genannt haben. Ja, man kann dann viel im Nachhinein ändern. Sie haben meinen Namen genannt - ich war nachweislich durchgehend im Saal (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber nicht am Sitzplatz!), und ich weiß nicht, wie viele andere Menschen das auch betroffen hat! (Ruf bei der FPÖ: Aber Sie waren nicht am Sitzplatz!) - Es steht: "in den Bankreihen". (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Es steht nicht: "in den Bankreihen"!) Ich bin hinter meinem Computer ... (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Kollege Nepp hat in der Präsidiale ganz richtig festgestellt, dass ich durchgehend da war. Ich weiß nicht, bei wem Sie sich noch geirrt haben. Beim ersten Namen, den Sie verlesen haben, haben Sie geirrt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das hab ich auch gesagt ...) Und es ist zu Recht so, dass man ein Quorum feststellen muss und nicht irgendetwas sagen und behaupten kann, jemand wäre nicht hier gewesen. Kollege Kowarik, ich verstehe, dass Sie gerne etwas anderes hätten, ich würde Sie jedoch ersuchen, das jetzt nicht endlos in die Länge zu ziehen. - Ich danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächste zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Meinl- Reisinger. - Bitte. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Ich möchte eigentlich nur etwas sagen auf das, was Sie gesagt haben, Herr Kowarik. Also ich gestehe, ich war auch nicht im Saal anwesend bei der ersten Abstimmung. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist fair!) Es ist nur eigentlich schade für Sie, denn ich habe eh zugestimmt. Nur, Sie haben jetzt bei der Wiederholung der Abstimmung gesagt, es wurde widerrechtlich abgestimmt. - Also so weit bitte ich, nicht zu gehen, dass Sie mich davon abhalten wollen, bei einer Abstimmung mitzumachen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Damit kann ich jede Abstimmung torpedieren, Frau Kollegin! Denken Sie das einmal durch!) Ich war dann im Saal und habe mich ganz normal an der Abstimmung beteiligt, und das war in keinem Fall widerrechtlich. Ich bitte, es zu unterlassen, so etwas zu sagen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Mag. Jung. - Bitte. Abg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ): "Spät kommt Ihr - doch Ihr kommt!", heißt es in "Wallenstein", Frau Kollegin. Ja, zur zweiten Abstimmung und "nicht widerrechtlich": Es geht hier um die erste Abstimmung, und da ist schon interessant, dass sogar der Herr Klubobmann gesagt hat: "in seiner Bankreihe". Ich kann Ihnen eines sagen: Die Frau Kollegin Ludwig-Faymann war definitiv - und sie war nicht die Einzige - nicht in ihrer Bankreihe. (Zwischenrufe von Abg. Christian Oxonitsch und weiterer Abgeordneter der SPÖ.) Nein! Schütteln Sie nicht den Kopf, Sie haben es nicht gesehen! Wir haben Zeugen dafür, dass sie da hinten gesessen ist, Herr Präsident! Das ist der Fall! Aber Sie können natürlich in gewohnter Weise so lange abstimmen, wie es Ihnen gefällt - bis Sie den Wienern nicht mehr gefallen werden. Und es ist bald so weit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster hat sich Herr Klubobmann Nepp zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte das, was heute hier von den Regierungsfraktionen dargeboten wird, wirklich für eine Schande für die Demokratie! (Beifall bei der FPÖ.) Und ich sage Ihnen wirklich etwas: Im Sinne des Parlamentarismus sollten Sie sich schämen, so etwas hier aufzuführen, dass man Abstimmungen durch Tumulte unmöglich macht (Ironische Heiterkeit bei Abg. Gerhard Kubik.), indem Leute von Ihnen zu spät reinstürmen. Wenn Sie im Klub Ihre gesamten Abgeordneten nicht so weit unter Kontrolle haben, dass sie bei wichtigen Abstimmungen hier im Saal sind, bleibt Ihnen das unbenommen. Aber so lange abzustimmen, bis das Ergebnis passt, ist der Würde dieses Hauses nicht entsprechend. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Nächster Redner zur Geschäftsordnung ist Herr Klubobmann Ellensohn. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da jetzt, von mehreren Abgeordneten, öfter die Formulierung verwendet wurde: "Die Wahrnehmung von Abgeordnetem X war so und so", habe ich mir jetzt die Mühe gemacht, auf die Schnelle in der Stichwortsuche nachzusehen, ob da drinnen vorgesehen ist, dass die Wahrnehmung irgendeines Einzelnen oder einer Einzelnen hier ausschlaggebend wäre dafür, was jetzt da stimmt und was nicht stimmt. (Ruf bei der FPÖ: Aber es stimmt das Abstimmungsverhalten nicht!) Ich finde es nicht! Der Herr Kowarik, der da immer so genau ist, sagt, was seine Wahrnehmung war. Meine Wahrnehmung war - und ich war ja durchgehend anwesend, und ich schaue auch immer: wie schaut es ungefähr aus, sind genug da? -, dass bei Ihnen in den hinteren Reihen nicht alle gesessen sind. Vielleicht habe ich es nicht gut gesehen, weil ich nicht genau hingeschaut habe - ich weiß es nicht. Meine Wahrnehmung war, es war eindeutig eine Mehrheit auf dieser (in Richtung SPÖ und GRÜNE weisend) Seite. (Abg. Dominik Nepp: Das ist Ihre Wahrnehmung von Demokratie!) Mit diesen Wahrnehmungen können wir aber nichts gewinnen. Es ist ganz einfach: Es ist egal, welche Wahrnehmung der Herr Kowarik hat. Es ist egal, welche Wahrnehmung ich habe in dieser Frage. Es ist entscheidend, wie hier das Präsidium, die Präsidentin vorgeht. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ich habe sie nicht kritisiert, die Frau Präsidentin! Mit keinem Wort hab' ich sie kritisiert!) Ich kenne bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Ergebnis, wie es ausgegangen ist. Es ist ja eh spannend gewesen. Man hat irgendwann angefangen zu zählen. Ich weiß nicht: Wie viele waren jetzt dafür? Wie viele waren dagegen? Wie viele waren überhaupt da? - Und da geht es nicht um die Wahrnehmung von irgendeinem von uns, sondern das ist der Job, den andere Leute zu erledigen haben. Und wie immer da alle durcheinander rennen - das darf ein jeder! Es darf jeder von uns hinausgehen und hereinkommen. (Abg. Dominik Nepp: ... durch Verrenkungen auf den Bänken eine Abstimmung unmöglich machen!) - Herr Nepp, da steht nicht drinnen, dass irgendjemand die ganze Zeit hier sein muss. Sie sind es ja oft auch nicht. So, es ist ganz einfach: Das Präsidium wurde zu diesem Zeitpunkt sogar von einer FPÖ-Abgeordneten geführt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist vollkommen unerheblich!) Und die hat ganz einfach die Aufgabe, hier die Abstimmung durchzuführen - und sonst niemand. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Hoffentlich gibt's Objektivität auch bei den GRÜNEN, und wenn Sie ...) Und die Wahrnehmung von Ihnen, wer da war und wer nicht, war ja eh schon falsch. Das haben wir ja eh schon belegt. Da müssen Sie halt nächstes Mal einen Screenshot - oder nicht einen Screenshot, sondern ein Echtfoto machen, und dann zählen Sie sie halt auf den Fotos durch. Aber es geht nicht um unsere Wahrnehmung. Das ist lästig, im Protokoll so zu tun: Ich habe es so gesehen! - Das kann schon sein. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie haben meine Wortmeldung nicht verstanden, Herr Kollege!) Ich hatte den Eindruck, dass ein paar von Ihnen nicht gesessen sind. Ja, weil Sie immer so unruhig herumrutschen! Jetzt weiß ich nicht, ob das gilt. Und ich hatte das Gefühl, dass der Herr Jung und der Herr Guggenbichler verkehrt gesessen sind. Aber vielleicht stimmt es nicht. (Ruf bei der FPÖ: Da sehen Sie aber spiegelverkehrt!) Ja, das kann schon sein! Sehen Sie, und deswegen nützt das nichts! - Ich habe früher 13 Dioptrien gehabt. Wie soll ich überhaupt eine Wahrnehmung haben auf diese Entfernung? - Es ist nur wurscht! Es ist wurscht, was Sie für Wahrnehmungen haben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist nicht wurscht, Herr Kollege! Haben Sie das nicht kapiert?) Hier ist das Regelbuch! Das gilt für alle hundert von uns - inklusive der drei PräsidentInnen. Und die führen hier die Geschäfte, während wir hier abstimmen. Wenn Sie ein Abstimmungsergebnis kennen, dann sagen Sie es uns! Wir haben versucht, in der Präsidiale zu sagen: Wie ist es denn ausgegangen? - Wir sind ja auch interessiert an den Ergebnissen. - Es gab keine Antwort. Deswegen würde ich vorschlagen - es ist eh nur ein Spektakel -: Machen wir einfach weiter und stimmen wir ab! Sie sind nur 46 alle zusammen, wenn Sie sich alle auf ein Packl schmeißen, das geht sich halt nicht aus. Rot-Grün hat in diesem Haus eine Mehrheit, so ist es auch bei dieser Abstimmung, und das ist gut für Wien. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger: Das ist "sehr demokratisch"!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster hat sich Herr Abg. Blind zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. (Abg. Armin Blind: Nein, nein, hab ich nicht! - Ruf: Lass es bleiben, das zahlt sich nicht aus!) Dann ist Herr Präsident Kopietz der Nächste. - Bitte. Abg. Prof. Harry Kopietz (SPÖ): Danke schön, Frau Präsidentin. - Wichtig ist, glaube ich, uns und mir, dass einmal eindeutig der Wille des Landtages festgestellt wird. Das ist unbestritten. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Da haben wir Erfahrung, gell, Herr Präsident, bei diversen Gesetzesvorlagen? - Das ist ja lächerlich, was Sie da erzählen!) Wenn Sie "lächerlich" meinen, dann werden Sie sicherlich von der Frau Präsidentin einen Ordnungsruf bekommen, denn ich bin nicht lächerlich! (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Na ja, der eine sagt so, der andere sagt so!) Ich erspare Ihnen, dass ich den § 28 zur Gänze vorlese, er ist aber Anlass dafür - und das ist die Diskussion, die jetzt geführt wird -, dass wir in der Präsidiale angeregt haben, dass wir in Zukunft ein eindeutiges Procedere festlegen. Denn in der Geschäftsordnung steht drin, die Abgeordneten haben sich in den Bankreihen zu befinden. Es könnte sich aber auch der Abgeordnete X in der Bankreihe der Fraktion Y befinden. Und, noch einmal, es ist dann für die Vorsitzenden des Gemeinderates genauso wie für die Präsidenten des Landtages ganz schwierig, Mehrheitsverhältnisse festzustellen. Darum werden wir das eindeutig festlegen, gemeinsam festlegen, nicht gleich in einer Geschäftsordnungsänderung - eine solche ist auch möglich -, aber zumindest in einer Fraktionsvereinbarung, denke ich, wollen wir das festhalten, damit wir so etwas nicht noch einmal diskutieren müssen. Im Übrigen hat die Frau Präsidentin richtig entschieden und die Abstimmung, zumal sie nicht zu Ende geführt wurde, wiederholt. Und damit ist ein Ergebnis zustande gekommen, das Gültigkeit hat. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Nächster Redner zur Geschäftsordnung ist Herr Klubobmann Juraczka. - Bitte. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Meine Damen und Herren! Dieses Szenario, das wir da heute erleben, hat zwei interessante Aspekte: einen rechtlichen - da freue ich mich, dass der Herr Präsident jetzt auch eine dementsprechende Klärung in Aussicht gestellt hat - und einen politischen. Die politische Ebene ist ganz klar: Das ist eine sehr fragile Mehrheit, mit der Rot-Grün in diesem Haus regiert, und ich nehme an, dass wir solche Situationen öfter haben. Und ja, ich bin der Meinung, dass man in den Bankreihen zu sitzen hat, und zwar zu Beginn des Abstimmungsprozesses. (Abg. Christian Oxonitsch: Das steht nicht drinnen!) Wenn man irgendwann im Zuge der Abstimmung dann mehr oder weniger hereinhechtet, ist das problematisch. Aber ich erhoffe mir von der von Präsident Kopietz in der Präsidiale angekündigten rechtlichen Klärung, dass wir hier zu einem Konsens kommen. Denn eines muss uns klar sein: So, wie es in der Präsidiale vom Kollegen Oxonitsch angedacht wurde - na, dann wiederholen wir eben Abstimmungen mehr oder weniger so lange, bis wir wieder eine Mehrheit haben -, kann es dem Wesen der Demokratie auch nicht genügen. Das muss uns schon klar sein. (Abg. Christian Oxonitsch, die Geschäftsordnung in die Höhe haltend: Das ist die Geschäftsordnung! Ich kann nichts anderes ...) Deshalb ersuche ich darum, dass wir hier zu einer wirklichen rechtlichen Klärung kommen. Dass wir hier Nachschärfungsbedarf haben, hat der heutige Tag gezeigt. Denn zu Beginn des Abstimmungsvorganges - und das ist, glaube ich, völlig unbestritten - hat es in diesem Raum definitiv keine rot-grüne Mehrheit gegeben. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das ist falsch! Das ist falsch!) - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Siegi Lindenmayr: Das ist Ihre Wahrnehmung! Eine subjektive Feststellung!) Präsidentin Veronika Matiasek: Zur Geschäftsordnung ist jetzt niemand mehr zu Wort gemeldet. Wir fahren daher in der Behandlung der Tagesordnung fort. Es gelangt nunmehr Postnummer 9 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz für die Wahlperiode 2015 bis 2020 hinsichtlich der Betätigung von Mitgliedern des Landtages und der Landesregierung in der Privatwirtschaft. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Dipl-Ing. Al-Rawi, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Hier geht es um die Meldungen der Mitglieder des Wiener Landtages und Gemeinderates sowie der Mitglieder der Wiener Landesregierung, um Tätigkeiten in Aktiengesellschaften, GesmbHs, Stiftungen und Sparkassen. Es haben alle 100 Mitglieder des Wiener Landtages ebenso wie auch alle Mitglieder der Landesregierung ordnungsgemäß ihre Meldungen abgegeben. Es wurde festgestellt, dass es bei 17 Mitgliedern des Wiener Landtages und 4 Mitgliedern der Wiener Landesregierung eine entsprechende Genehmigung, Beschlussfassung geben soll. Bei der heutigen Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses haben wir einstimmig beschlossen, dem Folge zu leisten, und ich bitte um Ihre Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, ich kann die Einstimmigkeit feststellen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Kowarik. Die Debatte ist damit eröffnet. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz kurz nur vorab ... - na ja, ich komme doch besser gleich zum Gesetzesvorhaben. (Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Das ist g'scheit!) Das ist g'scheit, Frau Kollegin. (Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: ... wird verhandelt!) Wird verhandelt - genau deshalb. Ja, wir haben vielleicht noch zu anderer Zeit Gelegenheit, über das bereits Geschehene zu sprechen. Meine Damen und Herren! Es liegt der Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird - nicht zum ersten Mal. Diesmal ist diese Gesetzesnovelle, und das kann man durchaus herausstreichen, von allen Fraktionen unterstützt und ist als Initiativantrag mit Abgeordneten aller Fraktionen eingebracht worden. Das finde ich sehr erfreulich, dass es bei dieser Gesetzesnovellierung auch die Kontaktaufnahme gegeben hat und dass man diesbezüglich im Vorfeld geschaut hat, dass der Landtag etwas Sinnvolles auf den Weg bringt - um es einmal so salopp zu sagen. Worum geht es? - Das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien wird ja nicht zum ersten Mal geändert, und ausschlaggebend für diesen jetzt vorliegenden Entwurf, für diese jetzige Gesetzesvorlage war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Zuständigkeit der Landesrechtspfleger. Vielleicht ganz kurz: Wir haben in unserem Gesetz - ich glaube, als einziges Bundesland - die Möglichkeit des Art. 135a Bundes-Verfassungsgesetz in Anspruch genommen, wo nämlich die Ermächtigung des Gesetzgebers normiert ist, dass auch im Instanzenverfahren - das Verwaltungsgericht ist ja die Rechtsmittelbehörde für die Verwaltungsbehörden - Rechtspfleger eingesetzt werden können. Das ist grundsätzlich in der Gerichtsbarkeit keine Selbstverständlichkeit. Eine Selbstverständlichkeit ist in der Gerichtsbarkeit - und das gibt es auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit -, dass es Rechtspfleger gibt. Das ist selbstverständlich vorgesehen, und aus eigener Erfahrung in meinem Beruf kann ich durchaus feststellen, dass das sehr sinnvoll ist und dass da ausgezeichnete Arbeit geleistet wird. Im Instanzenverfahren ist das, wie gesagt, nicht üblich - es ist auch nicht vorgesehen bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wir haben, also der Wiener Landtag hat das vorgesehen im Gesetz. Wir Freiheitliche waren diesbezüglich sehr kritisch, haben das auch bei der Gesetzwerdung, glaube ich, ausführlich begründet, und es hat sich gezeigt, dass nicht nur der Verfassungsgerichtshof, sondern das Verwaltungsgericht selber hier durchaus auch kritisch war und eben beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Überprüfung gestellt hat. Konkret geht es um die vormalige Z 6 des § 26, die aufgehoben wurde. Zur Information: Was stand drin in Z 6? - Es war eine Ermächtigung der Landesrechtspfleger über Verfahren bis 1.500 EUR, wenn mich nicht alles täuscht. Und hier hat dann eben der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass diese Ermächtigung der Rechtspfleger zu global ist. Was ist jetzt in unserem Entwurf vorgesehen? - Einerseits gibt es natürlich diese Bestimmung nicht mehr, die wurde aufgehoben, aber es war durchaus im Sinne aller Beteiligten, sage ich einmal, so, dass diese Rechtspfleger, die es nun einmal gibt, auch wirklich beim Verwaltungsgericht eingesetzt werden können und dass hier eben entsprechende Wirkungsbereiche und Arbeitsgebiete eingerichtet werden, die auch den verfassungsgesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diesbezüglich sind Z 4, Z 5 und Z 6 in diesem Gesetz zu verstehen, wo jetzt ein neues Arbeitsgebiet definiert wird, in dem die Rechtspfleger Kompetenzen haben, nämlich bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Außerdem wurde eben bei der Gewerbeberechtigung die Kompetenz konkretisiert, um es einmal so zu sagen, und der Wirkungsbereich in Z 13, der jetzt neu ist, im Abs. 1 des § 25 normiert. Das ist die eine Sache, also, wie gesagt, das Problemfeld Kompetenzen, Aufgabenstellung und Wirkungsbereich der Rechtspfleger. Da besteht die Hoffnung, dass das jetzt tatsächlich den verfassungsgesetzlichen Vorgaben entspricht. Das weiß man immer nur dann, wenn der Verfassungsgerichtshof darüber entscheidet. Wahrscheinlich wird es nicht mehr notwendig sein. Es wurde ja, so wie ich vernommen habe und selber auch feststellen durfte, dieses Gesetzesvorhaben durchaus mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes akkordiert und ist diesbezüglich also sehr zu befürworten. Eine weitere Änderung erfolgt durch die Hinzufügung des § 4a. Da geht es nämlich um die Zuteilung der Landesrechtspfleger. Diese wurde bis jetzt im Geschäftsverteilungsausschuss geregelt - der hat sie zugewiesen. Auf Grund der Überlegung, dass eben die Gerichtsbarkeit möglichst gleichartig gestaltet sein soll, sowohl bei den ordentlichen Gerichten als auch bei den Verwaltungsgerichten, ist diese Ergänzung - beziehungsweise es ist auch eine Änderung -, die wir da jetzt eingeführt haben, aus meiner Sicht durchaus verständlich, dass nämlich jetzt der Präsident zu bestimmen hat, welchen Mitgliedern für welche Angelegenheiten wie viele Landesrechtspfleger zugeordnet werden. Das ist, wie gesagt, bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit genauso geregelt. Bei den Bezirksgerichten macht das der Bezirksgerichtsvorsteher, und bei den Gerichten der ersten Instanz ist es ebenfalls so. Also dahin gehend ist das zu verstehen. Das ist jetzt kein Ausdruck des Beschneidens der Zuständigkeiten der Richter im Geschäftsverteilungsausschuss, sondern es ist nach meinem Verständnis eben eine sinnvolle Änderung, durch die wir eben die Gesetzgebung hinsichtlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit möglichst gleichartig vornehmen. Ich freue mich, wie gesagt - das darf ich hiermit nochmals zum Ausdruck bringen -, dass dieses Gesetzesvorhaben vorher akkordiert und koordiniert wurde. Das ist ja nicht bei allen Gesetzen so, die heute als Initiativantrag eingebracht werden. Ich hoffe, dass damit das Verwaltungsgericht in Wien eine gute Grundlage hat, um entsprechend zu arbeiten. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Abgeordneten! Herr Abg. Kowarik hat gerade inhaltlich dargestellt, worum es in diesem gemeinsamen Antrag geht. Ich möchte mich von meiner Seite noch einmal im Besonderen bei Abg. Stürzenbecher dafür bedanken, dass wir hier mit allen Fraktionen gemeinsam im Einvernehmen arbeiten konnten und diese Verbesserung, Veränderung zustande gebracht haben. Danke auch allen Klubs dafür! Ich möchte anmerken: Ja, es hat mehrere Novellen und Veränderungen gebraucht, aber ich denke mir, mit dem großen Stück des Gesetzes zum Landes-Verwaltungsgericht sind wir einfach immer noch - nach wie vor - eine lernende Organisation. Und das ist heute ein richtiger und guter Schritt, und ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Berichterstatterin. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das ist damit so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung ... (Unruhe im Saal.) Was ist das jetzt für ein Geschrei? - Ich bitte um Ruhe! Wir kommen zur Postnummer 6. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 - 50. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 47. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz - 7. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert werden. Berichterstatterin hiezu ist wieder Frau Amtsf. StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Daher werde ich so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Huemer. - Bitte. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war jetzt kurz irritiert, weil ich die Streichung meines Kollegen von den NEOS von der Rednerliste nicht mitbekommen habe. Das heute hier vorliegende Geschäftsstück umfasst die Gehaltserhöhung für öffentlich Bedienstete und lässt sich in drei Bereiche unterteilen: das Besoldungsabkommen für das Jahr 2016, die Schaffung einer Psychiatriezulage und die Gehaltsanpassung von Abteilungs- und Institutsvorständen, medizinischen LeiterInnen und ärztlichen DirektorInnen. In den bereits erfolgten Verhandlungen hat sich ja herausgestellt, dass dieser Akt von NEOS, ÖVP, GRÜNEN und SPÖ getragen wird, dass wir alle der Meinung sind, diese Gehaltsanpassungen sollen erfolgen - mit Ausnahme einer Fraktion, nämlich der FPÖ, die sich bislang auch aus meiner Sicht eher bedeckt gehalten hat mit Erklärungen, welche Gründe aus ihrer Sicht dagegen sprechen, den Bediensteten bei der Stadt Wien diese Gehaltsanpassungen zu gönnen. Ich will kurz in inhaltlicher Hinsicht darstellen, worum es bei diesem Akt geht und warum es aus meiner Sicht auch sehr unverständlich ist, dass wir überhaupt hier eine Debatte führen müssen, möchte diese Gelegenheit aber auch nützen, um das Thema der Reallohnerhöhung in der wirtschaftlich schwierigen Situation, in der wir uns gerade befinden, aufs Tapet zu bringen. Kurz zur Psychiatriezulage: Warum machen wir das? - Es geht hier um 500 EUR für eine Berufsgruppe, die sehr gesucht ist, von der wir wissen, dass sie sehr hohen Leistungsanforderungen ausgesetzt ist, eine Berufsgruppe, die auch sehr viel Verantwortung übernimmt. Wir wollen mit dieser Zulage sicherstellen, dass die Psychiaterinnen und Psychiater im Wiener Krankenanstaltenverbund entsprechend ihren Leistungen ordentlich entlohnt werden, und wir wollen auch sicherstellen, dass der Bedarf, den wir in diesen Bereichen haben, gedeckt wird. Diese gesamten Besoldungsabkommen basieren ja auf Abkommen, die mit der Gewerkschaft schon getroffen wurden, die mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund vereinbart wurden, die mit der Ärztekammer vereinbart wurden. Es sind also keine neuen Dinge, die sich Rot-Grün da ausdenkt, sondern es sind sozialpartnerschaftlich getroffene Absprachen, die wir heute einfach in eine legistische Form bringen, damit die Menschen auf ihrem Gehaltszettel auch das haben, was sie verdienen - beziehungsweise die meisten würden wahrscheinlich meinen, sie verdienen mehr, das stimmt, aber der budgetäre Rahmen ist halt auch ein beschränkter. Ein weiterer Punkt, der hier heute noch angesprochen wird, ist die Leitungszulage. Auch das ist ein Beschluss, der bereits im November gefällt wurde und auch heute in eine legistische Form mündet. Die 1,3 Prozent, die die Beschäftigten der Stadt Wien für 2016 bekommen werden, sind eine lineare Gehaltsanpassung, die auch für alle Zulagen und Nebengebühren gilt, die in den §§ 23 bis 30 definiert sind. Wir werden alles in allem eine Mehrbelastung des Budgets - die aber vorgesehen ist, denn Gehaltsanpassungen sind vorgesehen - für 2016 in der Höhe von 44 Millionen EUR haben und beschließen, und das ist auch sehr gut so. Und um das noch einmal ein bisschen in Relation zu bringen, was diese 1,3 Prozent sind: Für die einen natürlich zu wenig, für die anderen möglicherweise zu viel, aber wenn man sich ansieht, wie die Gehaltsentwicklungen in den vergangenen Jahren für die Bediensteten bei der Stadt Wien waren beziehungsweise wie die KV-Abschlüsse in anderen Branchen waren, dann, denke ich, liegen wir in einem guten Maß. Der Handel und die Metaller haben mit 1,5 Prozent abgeschlossen, die Sozialwirtschaft - die ja vielleicht auch nicht uninteressant ist, weil es auch in der Stadt Wien Beschäftigte im Gesundheitsbereich oder im Behindertenbereich oder im Bereich der sozialen Arbeit gibt - hat mit 1,35 Prozent abgeschlossen, und die IT mit um die 1,39 beziehungsweise bei den Ist-Gehältern um 1,34 Prozent. Ein anderer Parameter, der in Gehaltsverhandlungen ja auch immer noch sehr wichtig ist, ist die Inflation. Im Jahr 2015 lag diese bei 0,9 Prozent. Und die Entwicklung der Gehälter bei der Stadt Wien 2014 und 2015 basiert auf einem Beschluss, die Anpassung für die beiden Jahre 2014 und 2015 kollektiv zu beschließen, und diese war für 2014 mit 2,3 Prozent beziehungsweise höchstens 62,10 EUR festgelegt und liegt für 2015 bei 1,77 Prozent. Also diese 1,3 Prozent sind ein Wert, der sich durchaus sehen lassen kann, der in diese Situation der angespannten budgetären Lage passt, der aber natürlich auch dazu passt, dass die Stadt Wien ihre Rolle als attraktive Arbeitgeberin auch weiter erfüllen kann. Nichtsdestoweniger ist es so, dass gemessen an der Inflation natürlich die Reallohnerhöhung nicht so groß ist, aber sie ist gegeben. Und ich finde, das ist ein grundsätzlich wichtiger Aspekt, den wir als Stadt Wien ja auch berücksichtigen müssen, wenn wir in einem größeren Rahmen denken, dass es hier nicht nur um Einkommen geht, die existenzsichernd sein sollen, sondern dass es sich hier natürlich auch um Einkommen einer großen Gruppe von Beschäftigten handelt, die auch konsumwirksam und damit wirtschaftswirksam sind. Ich möchte besonders betonen, dass die bei der Stadt Wien Beschäftigten ja eine irrsinnig tolle Arbeit leisten und ein ganz breites Spektrum an Arbeitsbereichen abdecken und dass die 1,3 Prozent somit ja auch einen Querschnitt über viele Berufsgruppen darstellen, die in der Privatwirtschaft eben unterschiedlich bemessen werden. Die Beschäftigten der Stadt Wien leisten wunderbare Arbeit und sie sorgen dafür, dass Wien eine weltoffene und lebenswerte und soziale Stadt ist und auch weiterhin bleiben wird, und dafür gebührt ihnen auch wirklich Dank - und diese 1,3 Prozent sind einfach auch eine Anerkennung für diese Leistung, die die Beschäftigten erbringen, und sie gebühren ihnen auch. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Die Stadt Wien wächst und die Aufgaben wachsen, die Beschäftigten haben auch immer mehr zu tragen, und diese Gehaltsanpassung von 1,3 Prozent ist, muss man sagen, auch ein Beitrag, um dieser Leistung Ausdruck zu verleihen. Ich habe das Thema Reallohnerhöhung angesprochen und möchte nur kurz auf einen Beitrag von Markus Marterbauer verweisen, der sich genau ansieht, was es in Zeiten der wirtschaftlichen Krise braucht, und Deutschland und Österreich vergleicht, was den öffentlichen Konsum betrifft. Und er stellt fest, dass der öffentliche Konsum in Deutschland real um 4,5 Prozent gewachsen ist, während er in Österreich in dieser Zeit nur um 1,7 Prozent gewachsen ist. Und seine Conclusio aus dieser Sache ist, dass es sich bei der Ursache primär auch um einen zu langsamen Reallohnzuwachs in Österreich handelt. Also wir brauchen unbedingt Reallohnerhöhungen, um aus der Wirtschaftskrise herauszukommen und hier einmal auch nur annähernd eine Wende erreichen zu können. Die Streichung der Mindestsicherung ist heute hier schon diskutiert worden. Das ist ja nur ein Beispiel für die Vorschläge, die in die Richtung gehen, einen sozialen Kahlschlag zu betreiben. Es kommen ja in der Debatte im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise auch noch andere Vorschläge, wie eben Löhne zu kürzen. So wie dieser Marterbauer-Artikel kommt auch eine Studie, die es beispielsweise auch vom WIFO gibt und wo ebenfalls Deutschland mit Österreich verglichen wird, und die Frage gestellt wird, liegt es an den Löhnen, ob die Wirtschaft anspringt oder nicht, sind so hohe Löhne Wirtschaftskiller, oder sind hohe Löhne eben genau Wirtschaftsmotoren, ebenfalls zu dem gleichen Schluss, nämlich dass genau steigende Löhne zu einer besseren wirtschaftlichen Performance führen, denn sie ermöglichen höheren Konsum. Die Konsumnachfrage ist, glaube ich, in der Regionalpolitik eine sehr entscheidende, und den Beschäftigten der Stadt Wien, die ja nicht die tollsten Einkommen haben - sie gehören ja in der Regel nicht zu den LuxuseinkommensbezieherInnen, sondern zu jenen, die ihr Einkommen vermutlich sofort mehr oder weniger in Konsum und Lebenshaltungskosten umwandeln -, kommt hier besonders große Bedeutung zu. Aus all diesen Gründen, muss ich sagen, verstehe ich überhaupt nicht, warum seitens der FPÖ heute dieser Antrag auf Gehaltsanpassungen abgelehnt werden soll, warum sie den Beschäftigten, ob sie jetzt bei der Stadt Wien tätig sind, ob sie im Krankenanstaltenverbund tätig sind ... (Abg. Dominik Nepp: Wir sind dafür!) - Seit wann? (Abg. Dominik Nepp: Seit dem Abstimmungsverhältnis, wo dann das Präsenzquorum festgestellt wird!) - Ich lasse mich überraschen. Meine Informationen bislang sind anderer Natur. Wenn sich die FPÖ doch noch zu einer anderen Entscheidung durchringt, ist das gut so. Ich möchte hier einfach betonen, dass es wichtig ist, dass wir zu einer Gehaltserhöhung kommen, dass wir als Stadt Wien dazu stehen, dass wir als GRÜNE dazu stehen, dass die Beschäftigten, ob sie bei der Stadt Wien beschäftigt sind oder in der Privatwirtschaft, ein existenzsicherndes Einkommen erhalten. Wir sind der Meinung, es braucht ein Reallohnwachstum, und wir sind der Meinung, dass die Stadt Wien mit Gehaltserhöhungen dazu beitragen kann, dass sich da auch etwas tut. Wir machen das mit diesem Besoldungsabkommen, und daher ersuche ich um Zustimmung. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schütz. - Bitte. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf der Besuchergalerie und zu Hause im Internet und vor den Fernsehgeräten! Es geht hier um den Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert werden sollen. - Ja, knapp daneben ist auch vorbei! Man könnte natürlich auch sagen: Mist passiert! - Sie haben Ihre Rede offensichtlich falsch aufgebaut, Frau Kollegin. Oder vielleicht sollte man es auch so sagen: Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Vorweg: Wir werden dieser Besoldungsreform zustimmen, weil wir prinzipiell der Meinung sind, dass jeder Mitarbeiter in der Stadt Wien eine Gehaltserhöhung verdient hat. Auch wenn sie nur knapp über der Inflationsrate liegt - besser als gar nichts! Positiv anmerken möchte ich hier, dass es im Unterschied zum Bund doch auch eine Erhöhung für die Wahrungszulage gibt. Aber damit, muss ich ehrlich sagen, bin ich auch schon wieder am Ende meiner positiven Anmerkungen und Ausführungen. Die Wahrungszulage gilt nämlich für alle Mitarbeiter, aber nicht für jene im Schema II des KAV. Das ist das einzige Schema, das davon ausgenommen wird. Kritisieren möchte ich Folgendes - und das ist mir im Ausschuss auch nicht wirklich richtig oder nicht zufriedenstellend beantwortet worden, und deshalb haben wir im Ausschuss auch dagegen gestimmt -: Es ist nämlich normalerweise so üblich, wie es halt ein Gesetzeslauf so an sich hat, dass man, bevor ein Gesetz in Kraft tritt, die Sachen zusammensammelt und das Ganze einreicht - und dass man das nicht im Nachhinein rückwirkend für Jänner macht, beziehungsweise ein Teil der Gehaltspunkte ist ja rückwirkend mit Juli 2015 gültig und muss aufgerollt werden, was natürlich auch steuerliche Nachteile mit sich bringen kann. Und die Ausrede, na ja, das ist zwar im November des letzten Jahres ausverhandelt worden, aber es hat halt leider bis Februar dieses Jahres gedauert, bis es den Weg zur MA 2 gefunden hat, weil halt das Ärzteschema, also die Ärztestellenbeschreibung noch dazugelangen musste - also: auch wenn das Verhandlungsergebnis vorgelegen ist, es braucht halt seinen Weg, bis es dort hinkommt -, die erscheint mir eigentlich ein bisschen dürftig und ist mir zu wenig. Denn man muss eines sagen: Wenn es nicht rechtzeitig einlangt, dann hätte man ja zumindest einen Teil dieses Ganzen schon im Dezember beschließen können - fristgerecht, zeitgerecht, so wie es sich gehört -, um den Fristenlauf einzuhalten. Vielleicht lernen dann auch die anderen, was es bedeutet, Fristen einzuhalten. Grundsätzlich möchte ich auch noch anmerken, dass die Gehälter der Magistratsbediensteten grundsätzlich ja sehr niedrig angesetzt worden sind und dass viele Mitarbeiter im Bereich der Stadt Wien nicht unbedingt positiv gestellt sind, was die Entlohnung betrifft. Und für mich bedeutet das, dass die Stadt Wien schon lange kein attraktiver Arbeitgeber mehr ist. Vom Mobbing angefangen über sonstige Belohnungs-/Bestrafungssysteme, die es gibt - da könnte man viel sagen. Darüber haben wir uns auch hier schon viel unterhalten. Also wirklich attraktiv ist es nicht. Und wenn ich jetzt nur zwei Beispiele aus dem Bereich der vielen Mitarbeiter herausgreife, die Pflegekräfte und die Mitarbeiter der Rettung, dann sind das zwei Bereiche, die sehr stressbelastet sind, deren Mitarbeiter wirklich enorm viel leisten, wie viele andere Bedienstete der Stadt auch, aber die sind lange Jahre wirklich nicht gut behandelt worden. Viele Jahre sind die Mitarbeiter wie Stiefkinder gesehen worden. Es hat kaum Erhöhungen und Berücksichtigungen gegeben - so wie Sie es ja gesagt haben, es ist in den letzten Jahren nicht wirklich der Geldsegen über die Mitarbeiter der Stadt Wien hereingebrochen. Und deshalb finde ich, so wie auch meine Fraktionskollegen, diese 1,3 Prozent nicht wirklich angemessen. Und dann möchte ich auch noch auf die Psychiatriezulage zu sprechen kommen, die Sie hier so hoch anpreisen. Das klingt super toll, 500 EUR, wenn man das hört, wenn man es so in dem Raum schmeißt: 500 EUR - wow! Ein Wahnsinn! Aber wenn man die Arbeit bedenkt, für die diese Leute da sind, und die Belastung, die mit der Tätigkeit dieser Menschen einhergeht - 80 Prozent Administrationsaufwand, eine extreme psychische Belastung -, dann muss man schon sagen, unterm Strich bleibt von den 500 EUR für die meisten nicht wirklich viel übrig. Und wenn man bedenkt, dass sie dann vielleicht sogar in ein anderes Finanzschema fallen und dann unterm Strich mehr zahlen, dann sind diese 500 EUR auch ein Witz und ein Hohn. Wie gesagt, 1,3 Prozent sind in vielen Dingen besser als gar nichts, aber im Großen und Ganzen sind 1,3 Prozent für die Stadt Wien ein Witz, und sie sind keine Anerkennung für die Leistung der Leute. Denn das, was unterm Strich tatsächlich bleibt, ist nicht wirklich extrem viel. Wir haben es ein bisschen ausgerechnet, haben ein bisschen geschaut, was jetzt so einem Mitarbeiter im Durchschnitt netto mehr an Euro bleibt. Man muss sich auf der anderen Seite aber auch die Belastungen anschauen: Mit der Valorisierung steigt vieles stetig, jedes Jahr wird erhöht, Gebühren et cetera. Die Miete wird, wenn die Erhöhung nicht in Bezug auf den Richtzins ausgesetzt wird, auch jedes Jahr angepasst. Die Waren aus dem Warenkorb werden auch jedes Jahr teurer. Wenn man es sich anschaut, bleibt also unterm Strich von der Gehaltserhöhung ein sattes Minus übrig. Zusammenfassend möchte ich Folgendes sagen: Die Stadt Wien hat für alle möglichen Projekte sehr viel Geld in der Tasche, das sie ausgibt. Aber die Mitarbeiter der Stadt Wien, die sind offensichtlich nicht mehr als 1,3 Prozent wert. Wir werden dem zustimmen, weil es besser als gar nichts ist, obwohl es netto nicht gerade der "große Wurf" ist. Das, was wir uns für die Zukunft wünschen ist, dass in Zukunft netto deutlich mehr unter dem Strich herauskommen wird. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ing. Meidlinger. Ich bitte darum. Abg. Ing. Christian Meidlinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Werte Abgeordnete! Ich finde es ja immer spannend, wenn die Freiheitliche Partei über Einkommen, Einkommensgerechtigkeit und Lohnerhöhungen spricht und finde es auch bemerkenswert, dass man sich hier herauszustellen traut und von "netto mehr" spricht, während die Sozialdemokratie und die ÖVP im Parlament dafür gesorgt haben, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit fünf Milliarden netto deutlich mehr bleibt im Jahr. Da hat die Freiheitliche Partei gegen die Steuerreform gestimmt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Also Wasser predigen und Wein trinken! Aber das ist immer sehr bemerkenswert, wie gesagt, dass die FPÖ dagegen gestimmt hat. Sie haben gegen fünf Milliarden für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestimmt! Wahrscheinlich waren Ihnen zu wenige Vermögenssteuern dabei. Aber da sind wir gemeinsam in einem Boot. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage der Gehaltserhöhung und der Gehaltsentwicklung ist natürlich eine, die uns auch als Stadt Wien besonders am Herzen liegt, und meine Vorrednerin Barbara Huemer hat ja hier bereits die Entwicklung der Löhne und Gehälter auch deutlich aufgezeigt. Klar ist auch, dass wir mit dieser Erhöhung es wieder einmal geschafft haben, für alle und so wie in den letzten zehn Jahren vor allem für Klein- und Mittelverdiener deutlich und über der Inflation zu liegen. Ich glaube, das zeigt auch die soziale Verantwortung und die soziale Handschrift, wie die Stadt Wien mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Gehaltserhöhungen, bei Bezugserhöhungen umgeht, und dieser Weg ist ein richtiger und ein guter. So wie auch bei der Frage des Ablaufes - und bei dieser Novelle kommen ja mehrere Stücke zusammen. Es geht um die Frage der Ärzteentlohnung, Primarärztinnen und Primarärzte. Und wenn die Frau Schütz hier davon spricht, dass man einen Teil erst jetzt macht, obwohl das schon im Juli des vergangenen Jahres vereinbart worden ist, dann muss man auch dazusagen, dass damals vereinbart wurde, dass noch ein Paket dazuverhandelt wird. Das war am 13. November fertig. Und zum Gesamtpaket gehört halt auch, dass die eine Seite gibt und die andere Seite sozusagen nimmt. Man kann nur nicht nehmen und nicht geben. Natürlich ist die Arbeitsplatzbeschreibung ein wesentliches Element für Primarärztinnen und Primarärzte in diesem Gesamtpaket gewesen. Ich sage auch, bis Ende Jänner waren noch immer nicht alle Unterschriften der Primarärzte und der ärztlichen Direktorinnen und Direktoren da. Für das, glaube ich, haben wir das in sehr kurzer Zeit und gut geschafft, dass wir diese Vereinbarung, die wir getroffen haben, auch umsetzen. Wie überhaupt anzumerken ist, dass die Stadt Wien die Vereinbarungen, die sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getroffen hat, so wie in der Vergangenheit, und ich nehme auch an, ich kann hier auch für die Zukunft sprechen, einhalten wird. Und wenn da auch Unkenrufe da sind und da waren, und auch Pressemeldungen, dass irgendwelche Zulagen oder sonstige Vereinbarung nicht eingehalten werden, die Stadt Wien hat sich an das, was unterschrieben ist, gehalten, hat sich an die Vereinbarungen gehalten. Bei der anderen Seite oder bei Teilen der anderen Seite war das ja nicht immer so. Dazu gehört, wie gesagt, auch, dass sich beide Seiten an diese Vereinbarungen halten. Bemerkenswert in dem Zusammenhang ist auch das Verhalten der ÖVP, die zwar in der Presse auch gewettert hat, dass die Nebengebühren und Zulagen so spät umgesetzt werden wie zum Beispiel die Nachtdienstzulage, aber die gleiche ÖVP dann in der Gemeinderätlichen Personalkommission gegen die Ärztezulagen gestimmt hat. Also bei der Presseaussendung sind wir dick da, Populismus Nummer 198 oder was das nach der Wahl war. Aber wenn es dann um die Umsetzung geht, dann waren wir nicht dabei und dann stellen wir uns hier nicht einmal heraus und verteidigen uns, warum wir nicht dabei waren, verehrte Damen und Herren der ÖVP. Lassen Sie mich noch einmal auf die Frage des Gehaltsverständnisses zurückkommen, wie es die Freiheitliche Partei versteht. Wir haben in Wien und in den meisten Bundesländern die 1,3 Prozent umgesetzt. Wir haben meistens nur dort nichts umgesetzt, wo Freiheitliche am Ruder sind beziehungsweise dort, wo Freiheitliche in der Vergangenheit riesigen Schaden angerichtet haben. Nehmen wir das Beispiel Wiener Neustadt her: Da gibt man den Beschäftigten in Wiener Neustadt 1,3 Prozent Gehaltserhöhung und kürzt ihnen aber gleichzeitig Zulagen und Nebengebühren, damit beim Nettovergleich, den die Frau Schütz hier so gerne anstrengt oder angestrengt hat, eine Null herauskommt. Das ist nicht die sozialdemokratische Lohnpolitik, das ist nicht unsere Lohnpolitik, das ist die freiheitliche Lohnpolitik, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort sind sehr begeistert von dieser Lohnpolitik, die die Freiheitlichen machen. Und jetzt rede ich bei der Privatisierung des Seniorenheimes gar nicht davon, dass Sie dort auch die Neuausschreibung der gesamten Posten vorgenommen haben, Postenschacher betreiben. Mich würde es nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft dort in Wiener Neustadt in Zukunft auch ein sehr fruchtreiches Gebiet finden würde. Wir sehen auch ein zweites Bundesland, wo es Probleme gibt, wo diese Gehaltserhöhung der Bundesebene auf Landesebene nicht umgesetzt wird, und das ist Kärnten. Wir wissen warum: Das ist einfach die Wirtschaftspolitik, wie sie auch die Freiheitliche Partei verstanden hat. In Kärnten sind wir halt auch in der wirtschaftlichen Situation, dass dort die Bediensteten im öffentlichen Dienst die Gehaltserhöhung, die alle anderen bekommen, nicht erhalten können. Da sieht man durchaus, wie verantwortungsvoll hier die Stadt Wien, die Politik in Wien mit diesen Zusagen auch tatsächlich umgeht. Und wenn wir zur Psychiatriezulage kommen, Frau Abg. Schütz: Erstens einmal würde ich 500 EUR nicht so abschätzend bewerten. Das ist für viele, viele in dieser Stadt viel Geld. Wir haben 500 EUR als Dienstzulage, sie ist auch pensionswirksam angerechnet. Diese Dienstzulage wird 14 Mal im Jahr bezahlt und ist nicht als herkömmlich zu betrachten wie eine Nebengebühr. Ich glaube, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchaus sehr froh sind, dass sie diese Gehaltszurechnung bekommen. Wenn man hier sagt, dass in der Vergangenheit die Rettung oder andere Dienste schlecht behandelt worden sind, dann möchte ich auch da sagen, dass wir bei den Rettungsdiensten auf einen 12,5-Stunden-Dienst umgestellt haben, dort die Arbeitsbedingungen verbessert haben, die Stundenanzahl dramatisch gesunken ist und in Wirklichkeit der Stundenlohn, weil wir auch auf der anderen Seite das abgefangen haben, deutlich in die Höhe geschraubt wurde. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit den 1,3 Prozent so wie in der Vergangenheit auch einen Gehaltsabschluss haben, der über der Inflation liegt. Das zeigt einfach hier die soziale Handschrift, die diese Stadt trägt, und ich bitte um Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen heute hier mit dieser Beschlussfassung ein Paket zu Ende, an dem die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner sehr lange und sehr intensiv gearbeitet haben. Wir haben hier im Besonderen bei den Ärztinnen und Ärzten beginnend mit den Gehaltsverhandlungen immer wieder unsere - ich sage es jetzt mal so - Runden gedreht, um eine gute Lösung zu finden. Sie haben sicher auch mitbekommen, nicht nur wenn man in der Personalkommission sitzt oder auch im zuständigen Gemeinderatsausschuss, dass es dazu auch immer wiederum sehr intensive, auch öffentliche Debatten gegeben hat. Wir können heute hier das Paket zu einem Abschluss bringen, wissend, dass es auf einer sozialpartnerschaftlichen Basis ist und das ist etwas, was sehr, sehr positiv ist. Daher möchte ich jetzt alle Abgeordneten bitten, ihre Zustimmung zu diesem Poststück zu geben. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig, danke sehr. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig angenommen. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Gentechnikvorsorgegesetz geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu vorliegendem Gesetz. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Ich möchte jetzt nicht auf die Gesetzesvorlage zur Gentechnik eingehen, sondern nutze die Gelegenheit, um über den gemeinsamen Resolutionsantrag, der heute hier zum Bereich Atomkraft und Euratom auch eingebracht wird, zu sprechen. So viel gleich vorweg: Der Antrag wurde von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und FPÖ gemeinsam eingebracht. Wir werden diesem Antrag auch zustimmen, wobei wir aber von einem gemeinsamen Antrag Abstand genommen haben. Das hat eigentlich einen wesentlichen Grund, dass wir hier auch sehr gerne in eine breite Diskussion mit allen Parteien gegangen wären. Das war uns auf Grund des Überfalls leider nicht möglich. Der Antrag kam, so ist er, geht's mit oder nicht. Ich glaube, wir hätten da sicher noch diskutieren können. Es wäre auch ein Konsens zustande gekommen, keine Frage, war leider nicht der Fall. Prinzipiell ist ganz klar, wir treten gegen die zivile Nutzung der Atomenergie und Kernenergie in ihrer jetzigen Form auf. Wir haben auch ähnliche Anträge bereits im Parlament unterstützt. Genauso ist klar, so wie es der Antrag auch formuliert, dass wir die Förderung und Entwicklung lieber bei erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen sehen. Was wir allerdings vergessen und was wir leider nicht in diesem Antrag haben, ist der große Bereich der Forschung, der Forschungsförderung. Was wir nicht wollen, ist, dass es unter dem Deckmantel der Forschung hier versteckte Subventionen Richtung Kernenergie gibt. Aber, und ich finde, das ist ein wesentlicher Punkt und ich habe mit dem Kollegen Valentin auch gesprochen und zu diesem Thema telefoniert, Sie haben recht, wenn Sie sagen, ja, die Atomkraft, gerade hier besteht keine Kostenwahrheit. Die privaten Betreiber mögen auf ihre eigenen Kosten schauen, wie sie mit der Endlagerung umgehen. Das ist alles richtig, nur die Situation ist leider, wie sie ist. Gerade Wien und Österreich, selbst keine AKW-Betreiber, aber von Kernkraftwerken sowjetischer Bauart umkreist mit erheblichen Sicherheitsrisiken, wie wir wissen - wir möchten uns gar nicht ausdenken, was passieren würde, sollte mal was passieren -, gerade hier, glaube ich, darf man nicht die Augen verschließen und muss Verantwortung übernehmen, denn diese Forschungsgelder im Bereich der Sicherheit werden dort nicht getätigt. Das ist ein Punkt von Euratom, den hätte ich in diesem Antrag gerne noch drinnen gehabt. Wenn man aus dem Euratom-Vertrag aussteigt, dann heißt das auch, dass die Probleme mit unseren anliegenden AKWs weiterhin bestehen, aber dass wir auch keinen Einfluss haben, hier proaktiv in die Sicherheit zu investieren. Trotz allem, die Intention dieses Antrages ist vollkommen klar und wird von uns auch unterstützt. Gerade ein Land wie Österreich, eine Stadt wie Wien, die selbst keine AKWs betreiben, sollen sich besonders glaubhaft für ein Ende dieser Hochsicherheitstechnologie einsetzen und auch nachdrücklich die Endlagerproblematik ansprechen. In diesem Sinne Zustimmung, aber mit der Bitte, das nächste Mal bei gemeinsamen Anträgen auch wirklich mit dabei zu sein. Danke. (Beifall bei NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Mag. Maresch. Abg. Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich finde es schade, dass NEOS nicht am Antrag draufstehen. Die Debatte hat ja im Wesentlichen auch stattgefunden. Beim Atomgipfel wart ihr entschuldigt, nicht da, schade auch. Aber wie gesagt, ich möchte nur der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, wir reden immer von den Schrottreaktoren sowjetischer Bauart. Wir wollen da aber auch nicht vergessen, dass es auch andere Reaktoren gibt, und zwar in unserem Westen zum Beispiel die Reaktoren in Fessenheim im Elsass. Das sind keine sowjetischen Schrottreaktoren, sondern französischer Bauart. Es gibt auch die Firma Westinghouse, die zum Beispiel auch in Bayern tätig ist. Da sind auch nicht alle Dinge mehr so, wie sie sein sollten. Also ich glaube, grundsätzlich muss man sagen, dass wir von Reaktoren umgeben sind und, wenn man so will, von Atomkraftwerken, die im Grunde genommen abzuwracken sind und endlich einmal ein Ausstieg auch in allen Ländern dieser Erde stattfinden sollte. Natürlich stehe ich zu diesem Antrag, begrüße ihn sehr und finde es auch gut, dass ihn jetzt fast alle Parteien eingebracht haben oder einbringen werden und ihn letztendlich dann auch alle unterstützen werden. Meine Wortmeldung geht natürlich neben der Zustimmung zum Akt vor allem in Richtung des Antrags betreffend die Zulassung von Glyphosat, den ich gleich einmal weitergeben möchte. Glyphosat ist ein sehr, sehr weit verbreitetes Pflanzengift, das quasi sozusagen zum Totspritzen verwendet wird. Totspritzen heißt, wenn das Getreide steht und noch grün ist, dann wird das ausgebracht. Das ist ein Wachstumshormon, das die Pflanze sich sozusagen totatmen lässt, das Gleiche gibt es auch bei Kartoffeln, im Wesentlichen ein weit verbreitetes, nettes Gift. Früher hat es Roundup oder Roundup ready geheißen und wurde oder wird noch immer in allen, allen Baumärkten dieser Welt, vor allem Europas, aber natürlich auch Österreichs verkauft. Es ist wahrscheinlich schwierig, das zu verbieten, vor allem national. Aber im Wesentlichen steht es in ganz vielen Haushalten und in ganz vielen Schrebergärten, weil man es einfach überall kriegt, und das ist so. UnkrautEx ist zum Beispiel auch ein schönes Wort, es geht geschwind und erledigt schnell. Natürlich war ganz klar, dass man früher oder später draufkommen wird, dass die Reste dieses Wirkstoffes, natürlich von Monsanto hergestellt, darauf wird dann der Kollege Taucher sicherlich auch noch eingehen, dass nicht nur Monsanto damit viel Geld verdient hat, sondern dass dieses Gift letztendlich in allen unseren Körpern, überall, ganz egal, ob wir jetzt Brot essen, Bier trinken, Kartoffelpuffer essen oder auch Chips, endgelagert wird. Wir wollen in Wirklichkeit, dass das endlich aufhört. Das hat allerdings bis jetzt eine Debatte in Europa bewirkt, und zwar hat die WHO gesagt, es ist wahrscheinlich krebserregend und müsste in Europa verboten werden. Aber die Landwirtschaftsminister Europas haben sich nicht dazu durchringen können, das Verbot letztendlich auszusprechen, sondern es gibt im Wesentlichen nur ein Verschieben auf das nächste Mal. Es ist diesmal nicht zum Verbot gekommen. Gerüchteweise oder nach den Medien zu schließen, ist der Herr Landwirtschaftsminister durchaus bereit gewesen, das Verbot aufzuheben. Da wird man es hoffentlich mit vielen, vielen Resolutionen in vielen Landtagen Österreichs irgendwie soweit bringen, dass es nicht so ist. Wir wollen, dass diese Geschichte in Österreich ein für alle Mal vorbei ist. Es gibt einen Drei-Parteien-Antrag, und zwar von SPÖ, GRÜNEN und FPÖ, und wir wünschen uns, dass vielleicht alle Parteien diesem Resolutionsantrag zustimmen. Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ing. Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja ganz kurz, ich will auch über den Resolutionsantrag sprechen, den wir am Antiatomgipfel besprochen haben, weil ich glaube, das ist eine ganz wichtige Institution in Wien, die ja wirklich Schule gemacht hat. Ich bin nicht dafür bekannt, dass ich die Frau Stadträtin lobe, aber das ist eine dieser Geschichten, wo ich sage, das macht wirklich Sinn. Auf Grund dessen haben wir das letzte Mal auch darüber gesprochen, dass es endlich einmal an der Zeit wäre, final anzusprechen, aus Euratom hinauszugehen, weil wir die letzten Jahre ja immer darüber diskutiert haben, dass man von innen was verändern kann. Wir zahlen zig Millionen Euro österreichische Steuergelder in die Verlängerung von Schrottreaktoren. Deswegen bin ich auch froh, dass wir hier eine ganz, ganz breite Basis gefunden haben und es auch möglich war, einen gemeinsamen Antrag zu stellen, wo diese Komponente drinnen ist, weil ich glaube, man sollte irgendwann einmal auch die Rute ins Fenster stellen. Wir wissen ja, dass wir da Steuergelder investieren. Steuergelder zu investieren, um die eigene Bevölkerung zu gefährden, ist an sich eine Situation, die sehr unbefriedigend ist. Vielleicht ist dann in Zukunft mehr Möglichkeit gegeben, hier eine Veränderung herbeizuführen. Die zweite Geschichte ist die Geschichte Glyphosat, ja, ganz wichtig. Es geht um die Verlängerung der Erlaubnis in der Europäischen Union, und ich höre schon, und das macht mir große Sorgen, dass Österreich da nicht vehement dagegen auftritt. Man liest in den Medien, dass andere Länder hier vehement dagegen auftreten und wir wissen alle, dass das schädlich für uns ist. Es gibt den Verdacht, dass es krebserregend ist. Es wurde eher auf eine humoristische Weise gebracht, aber es ist in zwölf verschiedenen Biersorten festgestellt worden. Wenn man überlegt, dass das ein Mittel ist, das mehr oder weniger ein Pflanzengift ist und auch zu Missbildungen bei Menschen führen kann. Es gibt Studien darüber, dass es der Artenvielfalt und den Äckern schadet. Es gibt Studien darüber, dass es der Bodengesundheit schadet. Auch hier bin ich froh, dass man da den vernünftigen Weg gewählt hat. Wir haben ja heute schon darüber geredet und ich hatte auch einen Antrag zu dem Thema. Aber wenn wir uns schon alle einig sind, dann brauchen wir kein Sandkistenspiel betreiben und sagen, wer war jetzt der Erste, wer ist der Zweite und wer ist jetzt der Bessere, sondern es geht darum, dass wir auf die Gesundheit unserer Mitbürger schauen müssen. Deswegen bin ich froh, dass das heute in dieser Art und Weise drübergegangen ist. Ich freue mich, diese Anträge allen kund zu tun, dass hier auch alle dem zustimmen, und ich gehe davon aus, dass es eine Einstimmigkeit geben wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Taucher. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Mehr sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Auf der Tagesordnung ist das Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz. Hier braucht es eine Anpassung. Mit dem gegenständlichen Entwurf soll die zitierte Richtlinie 2015/412 der EU umgesetzt werden und gleichzeitig die Möglichkeit zur Erlassung von Ausbringungsbeschränkungen und Ausbringungsverboten von GVO, also von gentechnikmanipulierten Organismen, in Wien festgeschrieben werden. Das klingt natürlich jetzt etwas banal, aber wenn wir uns erinnern, dann hat es in den letzten Jahren immer wieder breite Bewegungen, auch zivilgesellschaftlicher Natur, in unserer Gesellschaft gegeben, die sich intensiv dafür eingesetzt haben, dass die Gentechnikkonzerne hier in Österreich nicht Fuß fassen und ihre Organismen auspflanzen konnten, weil Österreich und auch Wien sich natürlich selbstverständlich auch als Land mit einem hohen Bioanteil positioniert hat, als Land mit einer gesunden Landwirtschaft. Wenn Gentechnikkonzerne wie Monsanto, BASF, Pioneer hergehen und sagen, ja, wir machen das ja alles nur, weil wir so altruistisch sind, weil wir damit mehr Nahrungsmittel produzieren können und so den Hunger auf der Welt bekämpfen, dann ist das natürlich ein netter sozialer Vorwand für ihr Tun. Aber wir wissen alle, dass es hier um beinharte Profitinteressen geht und dass diese Konzerne einfach die Menschen, ganze Staaten, ganze Bevölkerungsgruppen, mit ihrem patentierten Saatgut auch in Geiselhaft nehmen und sie damit natürlich auch von ihren Konzernen und von ihrem Saatgut abhängig machen. Ich würde sagen, diese Konzerne führen in gewisser Weise Krieg gegen die Völker und Krieg gegen die Menschen, nämlich wenn man die Nahrungsmittelsicherheit, die Versorgung, dieses Grundrecht auf Essen, dass ich meinen eigenen Reis anbaue oder mein eigenes Korn anbaue, wenn diese Grundrechte und diese Versorgungsrechte der Menschen angegriffen werden, wenn das patentiert wird, und man nichts mehr anderes anbauen kann, dann ist das Krieg meistens gegen die Ärmsten. Und das muss man auch einmal so aussprechen: Es ist kein Problem, die Weltbevölkerung zu ernähren. Wir produzieren genug. Wir verteilen es nur nicht gerecht auf der Erde, am Globus. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Man muss uns nicht immer weismachen, dass zu wenig da ist. Es ist genug da! Wir müssen es verteilen, wir müssen es an die Menschen bringen und wir dürfen es nicht in den Müll werfen, wie täglich Tonnen von Brot oder Lebensmittel, die wir kaufen, weil es Aktionen gibt. Wir schmeißen sie einfach weg, und woanders verhungern jedes Jahr sechs Millionen Kinder. Aber mit dieser Gentechnikverordnung ist das Match mit der Gentechniklobby leider noch nicht gewonnen, weil die natürlich sehr viel Geld und tolle Forschungslabors haben und jetzt eine neue Technologie entwickelt haben, die "New plant breeding technologies". Es war vor Kurzem auch eine Dokumentarsendung auf einem deutschen Sender darüber, wo sie gezeigt haben, dass sie jetzt in die Gensequenz von Pflanzen nicht mehr fremde DNA einbringen, sondern dass sie Pflanzen hernehmen und einfach Gensequenzen ausschneiden, woanders wieder einfügen oder Gensequenzen sozusagen stilllegen. Es gibt ja auf den Gensequenzen Cool Regions und Hot Spots, wo mehr Aktivität ist oder wo weniger Aktivität ist. Und diese Pflanzen, die so mit diesen "New plant breeding technologies" verändert wurden, sind als gentechnisch verändert nicht mehr erkennbar, weil es genauso eine Mutation aus der Natur sein könnte. Das ist der nächste Trick, wie sie versuchen, auf den europäischen Markt zu kommen. Europa ist ja an sich sehr kritisch gegenüber der Gentechnik jetzt im Vergleich zu Amerika oder auch im Vergleich zu armen Ländern, die ja faktisch oft gezwungen werden, diese Dinge anzubauen. Wenn sie mit diesen Dingen auf den Markt kommen, dann haben wir eigentlich gentechnisch veränderte Organismen auf unseren Feldern, ohne dass wir es gescheit kontrollieren können. Deswegen wird sich unsere Landesrätin Ulli Sima diesbezüglich auch an die EU-Kommission wenden, dass man hier eine Richtlinie erarbeitet, dass diese Organismen auch gekennzeichnet werden müssen, auch zum Schutz der Bevölkerung. Wir werden auch für die nächste Landtagssitzung einen diesbezüglichen Antrag an unseren Umwelt-, Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- und Wasserwirtschaftsminister einbringen, um hier die nächsten notwendigen Schritte zum Schutz der Menschen, der Natur und der Biodiversität in unserem Land und in unserem Europa zu gewährleisten. Wir sagen also Nein, weil wir Politik für Menschen und Natur machen und nicht für die Multis. Wir sagen Nein zu dieser neuen Technologie, weil die Folgen derartiger Organismen für Menschen und Umwelt völlig unabsehbar sind. Und wir sagen auch Nein, weil wir Menschen keine Versuchskaninchen für die Labors der Gentechnikmultis sind (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.), und weil Wiens Landwirtschaft eine urbane Landwirtschaft mit großem Bioanteil ist. Wiens Landwirtschaft und die Wiener Natur sollen von Gentechnik frei bleiben und deswegen ersuchen wir um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf. Ich darf noch auf den Antrag Euratom-Ausrichtung eingehen. Auch hier werden wir unsere Zustimmung geben, klar, wir haben es gemeinsam eingebracht. Auch hier ist es unabdingbar notwendig, die europäische Atomstrategie auch neu auszurichten. Die Atomwirtschaft versucht uns immer einzureden: Das ist sicher, wir haben das im Griff. Wenn wir zurückdenken, wir sind fast alle in dieser Zeit aufgewachsen, wo wir eine starke Antiatombewegung in Österreich hatten. Ich war, glaube ich, zwölf Jahre, wie die Zwentendorf-Abstimmung gelaufen ist. Wir sind eigentlich in der Friedens- und Antiatombewegung sozialisiert worden, Antiatombewegung auch in Bezug auf die Waffen, die hier stationiert waren. Und dann später, vor 30 Jahren, der riesige Reaktorunfall in Tschernobyl mit einem SuperGAU für die Ukraine, für Österreich mit einem Fallout und einer Verstrahlung. Ich glaube, dieses Uran, das dort ausgetreten ist, hat eine Halbwertszeit von 110 Jahren. Damals hat man noch mit einem großen Zynismus gescherzt. Die Graffitiszene hat das gesprüht, kann ich mich erinnern: "Atom hin, Atom her, die Zukunft wird sicher strahlend." Dieser Zynismus ist zum Teil leider, und ich muss das wirklich betonen, leider wahr geworden. Wir haben ja unzählige Atomunfälle: 1952 in Kanada im Reaktor bei Ottawa, Russland 57, Großbritannien 57, Großbritannien 73, Deutschland 77, USA 79, 86 Tschernobyl, Japan 99, Tschechien Temelin seit Oktober 2000 mit an die 100 Störfälle, dann Deutschland 2001, Schweden 2006, Deutschland 2009. Und das letzte traurige Ereignis vor fünf Jahren Fukushima, wo abertausende Tonnen verseuchtes Wasser ins Meer geronnen sind, wo sie jetzt die verstrahlte Erde abgraben und in irgendwelchen Säcken am Straßenrand lagern, weil die Atomindustrie überhaupt nicht weiß, was sie mit diesem radioaktiven Müll anfangen soll. Den Leuten reden sie ein, sie können jetzt schon wieder zurücksiedeln, es ist schon alles vorbei, fünf Jahre sind erst vergangen, es wird alles wieder gut. Natürlich stimmt das nicht und deswegen ist es auch ganz, ganz wichtig, in Europa unsere Euratom-Gelder so einzusetzen, dass wir damit den Ausstieg aus der Atomenergie fördern und damit die Forschung für alles, was uns hilft, aus der Atomenergie auszusteigen, fördern. Die Europäische Union sollte damit auch die erneuerbaren Energien fördern und eine Strategie erarbeiten, um auszusteigen. Deswegen werden wir diesem Resolutionsantrag zustimmen, der von SPÖ, ÖVP, FPÖ und GRÜNEN mit dem Wortlaut gestellt wurde: "Der Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag fordert die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung auf, Österreich soll sich dafür einsetzen, dass Euratom-Gelder nur noch für konkrete frühzeitige AKW-Stilllegungen deutlich vor dem geplanten Laufzeitende der jeweiligen Anlage verwendet werden oder in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen investiert werden, dass überhaupt keine EU-Gelder in Laufzeitverlängerungen von Atomanlagen fließen oder zur sonstigen Unterstützung der Kernenergie eingesetzt werden, und sollte keine Richtungsänderung von Euratom verhandelbar sein, dass ein Ausstieg überprüft werden soll. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags beantragt." Ich ersuche Sie dann selbstverständlich um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und weil es so gut dazu passt, und der Gerhard Kubik immer so eine große Freude mit meinen Erläuterungen hat, kurz noch zum Glyphosat, das, was alle unsere Hobbygärtner, Kleingartenbesitzer, und so weiter, zu Hause haben, wo sie mit ihrem Spritzerl herumgehen und sozusagen das Unkraut, wie man das halt oft nennt, was so wächst und was man nicht will, spritzen. Vor 40 Jahren hat man uns da schon gesagt, das ist völlig ungefährlich, das kann man verwenden, das hat keine Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, das vernichtet nur das Unkraut. Monsanto hat dieses Mittel natürlich auch mitentwickelt, damit sie ihr gentechnisch verändertes Saatgut und ihre Pflanzen auspflanzen können, und die sind natürlich gegen dieses Roundup, wie es im handelsüblichen Namen heißt, resistent. Auch hier ist wieder die Gentechniklobby dahinter, die uns weis machen will, dass das ganze Gift, das sie uns ins Grundwasser einspülen, das wir trinken, und der Udo Guggenbichler hat es schon gesagt, wir trinken es nicht nur mit dem Wasser, sondern auch mit Bier, dass wir das in unsere Körper aufnehmen und dass sich die WHO mittlerweile einschaltet und sagt, es ist wahrscheinlich krebserregend und es wirkt sich auf das Hormonsystem der Menschen aus. Das "wahrscheinlich" ist natürlich sehr vorsichtig, weil Monsanto, die haben ja auch genug Geld, jeden, der den Verdacht aufbringt, dass Glyphosat vielleicht gefährlich sein könnte oder gesundheitsschädlich ist, zu klagen. Es gibt ja auch dazu aus Amerika und auch aus Deutschland und Europa sehr gute Dokumentationen, wo sich Bauern aufregen, wo sich Landwirte, wo sich Biobauern auch formieren und gegen Monsanto auftreten. Das sind millionenschwere Klagen, wo die Menschen mundtot gemacht werden. Deswegen wahrscheinlich auch von der WHO diese vorsichtige Beurteilung, dass es krebsfördernd sein kann, wahrscheinlich. Das Umweltnetzwerk "Friends of the Earth" hat selbstständig eine Versuchsreihe durchgeführt, wo sie 182 Urinproben von Menschen aus 18 europäischen Ländern in unabhängigen Labors in Deutschland untersucht haben und wo sie nachgeschaut haben, wie da der Glyphosatgehalt ist. Das Ergebnis: In 45 Prozent aller Proben war Glyphosat nachzuweisen, in Österreich liegt der Prozentsatz bei 30 Prozent. Wenn man sich jetzt noch vergegenwärtigt, dass auch diskutiert wird, dass dieses Glyphosat auch Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit hat, dann ist das durchaus schon ein sehr, sehr ernst zu nehmendes Problem. Deswegen, glaube ich, wird kein Weg daran vorbeiführen, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass dieses Gift, dieses Umweltgift für Menschen in der Europäischen Union auch verboten wird. Auch dahin gehend meine Bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc, Abg. Mag. Dietbert Kowarik und Abg. Rudolf Stark.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich wirklich sehr, dass wir heute dieses Gesetz in den Landtag einbringen und hoffentlich auch verabschieden können. Es ist jetzt in den Wortmeldungen gar nicht so stark vorgekommen, aber es ist fast ein historisches Ereignis, auf das ich persönlich seit Mitte der 90er Jahre hinarbeite, denn was bedeutet dieses Gesetz? Dass wir als Bundesland, als Teil der Europäischen Union erstmals die Möglichkeit haben, selbsttätig Verbote für einzelne gentechnikveränderte Pflanzen und Organismen auszusprechen. Das ist etwas, für das wir seit vielen, vielen Jahren gekämpft haben, begonnen mit dem Gentechnik-Volksbegehren, wo ich auch einen Beitrag dazu leisten durfte. Bis zum heutigen Tag war es ein sehr, sehr langer und mühevoller Weg durch die europäischen Institutionen, der sich jetzt endlich auch bei uns in einem Landesgesetz widerspiegeln kann und auch österreichisches Recht ist. Das ist wirklich revolutionär. Wir haben die letzten Jahrzehnte damit zu kämpfen gehabt, dass wir immer von Genehmigungen auf europäischer Ebene und den schwankenden Mehrheitsverhältnissen dort abhängig waren, von den Voraussetzungen dort und vom extremen Lobbyismus der Gentechnikindustrie in Brüssel. Jetzt haben wir erstmals die Möglichkeit, so etwas national durchzusetzen. Ich halte das wirklich für revolutionär und für ein zukunftsweisendes, richtungsweisendes Gesetz, das muss man wirklich sagen. Wir haben in der Zwischenzeit natürlich versucht, uns in Wien mit dem Gentechnik-Vorsorgegesetz zu behelfen. Wir haben versucht, das möglichst wasserdicht zu machen. Aber es war natürlich immer nur eine Umschreibung dessen, was wir uns eigentlich gewünscht haben, nämlich ein ganz klares und eindeutiges Verbot gentechnisch veränderter Organismen in diesem Bundesland auszusprechen. Das ist jetzt endlich möglich, wenn man konkrete Namen und Adressen hat, und das freut mich sehr. Daher ersuche ich um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig. Ich danke sehr. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die eingebrachten Beschluss- und Resolutionsanträge, zunächst der von GRÜNEN, SPÖ und FPÖ eingebrachte Antrag betreffend eigentlich Verbot von Glyphosat: "Der Landtag möge beschließen: Die Wiener Landesregierung wird ersucht, an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft heranzutreten, sich auf EU-Ebene für ein Verbot glyphosathältiger Pflanzenschutzmittel einzusetzen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages verlangt." Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist gegen die Stimmen der ÖVP mit den Stimmen von GRÜNEN, SPÖ, FPÖ und NEOS mehrstimmig angenommen. Mir liegt ein zweiter Beschluss- und Resolutionsantrag vor, eingebracht von mehreren Abgeordneten der SPÖ, der GRÜNEN, der FPÖ und ÖVP betreffend gegen Euratom-Ausrichtung: "Der Landtag möge beschließen: Der Wiener Landtag fordert die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung auf, Österreich solle sich dafür einsetzen, dass Euratom-Gelder nur noch für konkrete frühzeitige AKW-Stilllegungen deutlich vor dem geplanten Laufzeitende der jeweiligen Anlage verwendet werden oder in erneuerbare Energien oder Energieeffizienzmaßnahmen investiert werden, dass überhaupt keine EU-Gelder in Laufzeitverlängerungen von Atomanlagen fließen oder zur sonstigen Unterstützung der Kernenergie eingesetzt werden, sollte keine Richtungsänderung von Euratom verhandelbar sein, dass ein Ausstieg überprüft werden soll. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt." Wer diesem Antrag zustimmen kann, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig, ich danke sehr. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Ich ersuche nun jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist ebenfalls einstimmig. Somit ist das Gesetz beschlossen. Wir kommen zu Postnummer 3. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten, Wiener Wettengesetz. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling, bitte sehr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Zum neuen Wettengesetz. Wir begrüßen es prinzipiell außerordentlich, dass Wien sich hier ein neues und zeitgemäßes Gesetz gibt. Das alte Gesetz ist ja im Wesentlichen auch noch aus der Monarchie. Man hat da ja auch genug Zeit gehabt und nicht sehr überhastet gehandelt. Es war auch höchste Zeit, den Schutz von Wettkundinnen und -kunden und vor allem den Jugendschutz mal in den Vordergrund zu stellen. Es wurden im Zuge der Gesetzesvorlage auch Verbesserungsvorschläge aufgenommen. Die wurden in die Begutachtung eingebracht. Aber trotz der langen Zeit, die eigentlich da war, wurden nicht alle aufgenommen und es konnten einige juristische Bedenken nicht ausgeschlossen werden. Das ist jetzt auch der Grund, warum wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen werden und können. Ich möchte hier besonders die Kritik der Rechtsanwaltskammer heranziehen und auch die des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes hervorheben. Da wurden einige Sachen nicht berücksichtigt. So soll zum Beispiel die Regelung, dass die mögliche Bewilligung vom Geschäftsstandort abhängt und nicht vom Ort der Lizenz, klar EU-rechtswidrig sein. Hier gibt es keine Klärung in diesem Fall. Auch der generelle Ausschluss der aufschiebenden Wirkung soll laut Verfassungsgerichtshof sehr heikel sein und eigentlich nur bei Gefahr im Verzug oder bei anderweitigem Interessensausgleich möglich sein. Auch eine Frage, die ungeklärt ist. Die Übergangsbestimmung sieht jetzt vor, dass das Live-Wetten-Verbot für Wettunternehmer mit bestehender Lizenz erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten soll, für nicht lizenzierte allerdings sofort. Jetzt stellt sich die Frage: Ist der Wettteilnehmer beim bereits lizenzierten Anbieter weniger schützenswert als der bei einem neuen? Der EuGH verlangt hier kohärente und systematische Lösungen. Ansonsten handelt es sich nicht um Spielerschutz, sondern um eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der Platzhirsche im Wettgeschäft. Auf andere Vorschläge ist man hingegen schon eingegangen. Ich möchte da die Wirtschaftskammer nennen, die auch die Live-Wetten auf Teilergebnisse durchgebracht hat. Der ursprüngliche Entwurf sieht ja nur Endergebnisse vor. Jetzt haben wir Teilergebnisse auch wieder drinnen, die auch nicht näher definiert sind. Also zu detailreich darf es auch wieder nicht sein, aber ein bisschen Teilergebnisse geht. Das hat man der Wirtschaftskammer zugestanden. Die kritisiert im Prinzip auch insgesamt die bürokratischen Erschwernisse, okay. Im Gegenzug, und das finde ich besonders lustig und eigentlich ein Schwank der Wirtschaftskammer, hat sie versucht, die Bewilligungsinhaber zu einer verpflichtenden Absolvierung eines Fachlehrgangs zu verpflichten und schlägt gleich vor, am besten doch beim WIFI. (Beifall bei den NEOS.) Also eine Preisliste liegt noch nicht bei. Aber es gibt sogar einen genauen Stundenplan, wie diese Anbieter hier ausgebildet werden sollen. Nach dem großen Geschäft, das sie mit den Registrierkassen machen, wollte man sich jetzt das nächste Körberlgeld holen. Ich finde das sehr lustig, aber finde es gut, dass Sie darauf nicht eingegangen sind. In Summe: Wir finden, es war lange genug Zeit, hier juristische Bedenken auch auszumerzen. Wenn Spielerschutz, dann bitte bei allen Wettterminals gleiche Auflagen und eine gemeinsame Lösung. Danke. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Juraczka. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch meine Fraktion wird, so wie alle anderen Oppositionsparteien, dem vorgelegten Poststück keine Zustimmung geben. Es ist schon von meiner Vorrednerin angesprochen worden, dass es einerseits massive rechtliche Bedenken gibt, aber nicht nur das. Ich glaube, der Entwurf, so wie er vorliegt, ist vielleicht gut gemeint, jedenfalls nicht gut gemacht. Was meine ich damit? Ich glaube, es geht nicht um eine ... (Das Handy von Abg. Mag. Manfred Juraczka läutet. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES stellt es ab.) Ich bitte um Verzeihung. Es geht ... (Allgemeine Heiterkeit.) Gut, das ist lebendiger Parlamentarismus, so soll es ja sein. Was haben wir daran auszusetzen? Ich glaube, es geht vielmehr um ein Verbot, um eine Verbotskultur, um etwas, was man moralisch nicht für in Ordnung erachtet, mit möglichst viel Hemmnissen zu versehen, statt darauf zu zielen, was, wie ich glaube, Verantwortung der Politik wäre, nämlich wirklich Jugend- und Spielerschutz. Ja, wenn jemand spielsüchtig ist, hat er nicht mehr die Freiheit zu entscheiden, was er machen möchte. Dann ist er nicht mehr eigenverantwortlich, dann muss man ihm helfen und da sind wir jedenfalls dabei. Aber nur weil man etwas, und das hat ja sehr viele Anlehnungen an die Debatte mit dem Kleinen Glücksspiel, die wir 2011, oder nein, 2010 war es, schon geführt haben, nur weil man etwas politisch nicht für erstrebenswert erachtet, hier so einfach mit Verbotsmanier darüberzufahren, das ist wahrscheinlich nicht das Sinnvolle. Wir wissen jetzt auch vom Kleinen Glücksspiel, und ich bin wahrlich kein Fan von Einarmigen Banditen, dass sehr viele ins Internet flüchten und sehr viele einfach woanders hinfahren, und dass das eigentliche Problem, den Menschen in diesem Land oder in dieser Stadt zu helfen, wenn sie von Suchterkrankungen weg wollen, eigentlich völlig unzureichend angegangen wurde. Ich glaube einfach, es ist eine typische Doppelmoral, wenn man einerseits sagt, nein das muss man einschränken, regulieren, kleinhalten, aber andererseits, na ja, für jeden Wettterminal nehmen wir da schon 350 EUR, weil Geld hat kein Mascherl, Geld stinkt nicht. Also ich glaube, man sollte sich hier mit allen Betroffenen, mit der Suchtberatung, mit den Unternehmen, mit der Wirtschaftskammer, wo dankenswerterweise auf einige Einwände eingegangen wurde, das stimmt schon, aber mit allen Beteiligten zusammensetzen. (Zwischenruf von Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima.) Da schau her, diesmal kommen die Zwischenrufe schon von hinten, das ist auch interessant. Aber, Frau Stadträtin, Sie haben ja dann das Schlusswort und Sie werden mir Ihre Einschätzung sicher auch mitteilen. Ich glaube, es ist ein unausgegorener Entwurf, der Verbotskultur über wirklichen Spielerschutz stellt. Ich führe jetzt schon vorweg unsere Stellungnahme auch zum weiteren Tagesordnungspunkt, nämlich die Gebühr oder die Steuer auf den Wettterminals, an: Aber ein bissel ein Geld möchte man trotzdem mitnehmen. Das halte ich für unaufrichtig und daher werden wir nicht zustimmen. Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Klubobmann Ellensohn. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es läuft ein bissel analog zur Diskussion rund um die Einarmigen Banditen. Es gibt halt Leute, es gibt Interessen, um Geld zu verdienen, und warum das alles überall an jeder Ecke so angeboten werden muss, dass jedes Kind Zugang hat, weil man auch damit Geld verdient. Und es gibt Leute, die das ein bissel anders sehen. Ich bin ein wenig irritiert über die Wortmeldungen, weil ich den Eindruck habe, dass nicht alle zur Gänze, sagen wir einmal, vielleicht haben wir es alle gelesen, aber nicht gleich verstanden, was die Idee von dieser Verschärfung betreffend Fußballwetten und andere Wetten in der Stadt Wien ist. Das Problem, das kennen alle, weil das alle Parteien sicher auch hören. Die tragen jetzt nicht zu einer massiven Sicherheit bei, die Ganzen führen Wettbüros. Man sieht, dass dort das Gleiche passiert wie bei den Lokalen mit den Einarmigen Banditen. Es gehen auch junge Leute rein, zu junge Leute. Es spielen halt 14- und 15-Jährige in einem Wettbüro. Wer das selber nicht macht, wenn man es genau lesen will, da geht es jetzt nicht darum, dass man reingeht und dann sitzt dort jemand, der schaut dich an und sagt, du bist 13 und schickt dich wieder weg, sondern da geht es um Wettterminals, die man bedienen kann, ohne dass irgendjemand in der Nähe ist. Das wollen wir anders regeln. Das hat man sich lange überlegt. Die alte Rechtslage ist nach Meinung der Regierung in Wien nicht ausreichend und in anderen Bundesländern sind auch schon entsprechende Schritte eingeleitet oder umgesetzt. Da geht es neben der Spielsucht aber auch darum, dass natürlich bei Wetten auf der ganzen Welt auch Geld gewaschen wird (StR David Lasar: Das zeigen Sie mir aber! Das zeigen Sie mir aber!), auf der ganzen Welt. Neulich wäre eine schöne Sendung gewesen, jetzt weiß ich nicht mehr, auf welchem deutschen Sender, einer der kleineren, wo tatsächlich über große Wettskandale gesprochen wurde (StR David Lasar: Das hat aber mit den Wetten nichts zu tun!), wie Wetten manipuliert werden, wie viel Geld verschoben wird, wo es Anklagen, eingesperrte Leute und alles gibt. Also es gibt ja alles schon auf der Welt. Und jetzt muss man sich prinzipiell überlegen, was man anbieten will und was nicht. Jetzt habe ich einen ganzen Haufen Verwandtschaft in England, und der Zugang zu Fußballwetten dort ist noch einmal ein bissel anders als wie bei uns. Und ich platziere, jetzt vielleicht weniger, ich habe auch schon auf eine Fußballwette gewettet. Um das geht es ja nicht. Da ist ja kein Verbot da, sondern es geht jetzt darum, wie wir die Regeln so ändern, dass nicht die 14-Jährigen mitspielen. Wie wir die Regeln so ändern, dass wir das Ergebnis von Spielsucht so klein wie möglich halten können. Das ist die Idee dabei. Früher hat es geheißen, ich wette zwei eins, gewinnt Rapid oder die Austria, je nachdem, wo man da dazugehört oder was man glaubt, dann hat man sich das Match 90 Minuten angeschaut und dann hat man halt verloren oder gewonnen. Jetzt geht es aber um etwas anderes. Wer schießt die nächste Ecke? Wer macht in zwei Minuten den nächsten Einwurf, wo man laufend dazu wetten kann. Und dort kommt erst der ganze Suchtfaktor. Man kann so schon viel Geld verlieren. Aber Menschen sind in der Vergangenheit halt nicht alle im Spielbereich süchtig geworden, weil sie ein Brieflos gekauft haben, und sind nicht alle süchtig geworden, weil sie irgendwann eine Wette um 20 EUR platziert haben, sondern wenn sie bei einem Automaten wegen der schnellen Spielablauffolge öfter spielen konnten. Jetzt ist da beim Wetten das Gleiche. Was haben wir da bei diesen Regelungen gemacht, bei den neuen, und was passiert da genau? Das sind wesentliche Punkte des Entwurfs. Vorhin ist das Wort Jugendschutz gefallen. Das ist schon wichtig, aber wir sind dagegen. Etwas verwirrt bin ich vor allem über die wechselnde Position der NEOS, die ja zuerst dabei waren und jetzt nicht mehr sind und meinen, man müsste es genauer abklopfen. Die Frage heute ist, ob man Ja oder Nein stimmt: Ist das eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand, eine Verschlechterung oder ist es wurscht? Oder ginge es irgendwie viel perfekter und deswegen mache ich vier richtige Schritte nicht, weil es wohl zwar besser ist, wir lassen es lieber schlechter, weil ich kriege nicht genau, was ich haben will? Das ist im Leben ein ganz eine schwierige Einstellung, weil wenn ich Hunger habe und ich gehe essen und meine Lieblingspizza ist aus, nehme ich die zweit- oder die drittliebste und gehe nicht raus und sage, ich esse nichts. Das geht sich aber nicht immer aus, dass man ausschließlich das Perfekteste von allem beschließt. Da werden wir da herinnen nicht viel beschließen können, dass man jedes Mal 51 Leute sucht, die sagen, für mich ist das bis auf den letzten Punkt und Beistrich inklusive der Wortwahl der Formulierungen und der Beistrichsetzung exakt das, was ich mir gewünscht hätte: Wirksame Vorschriften zum Schutz der Jugendlichen, Befristung der Bewilligung auf maximal zehn Jahre. Was spricht da dagegen? Eingeschränkte Betriebszeiten: Nicht mehr offen von 0 bis 6. Um 3 in der Nacht kann schon niemand mehr reinstolpern und sein Terminal bedienen. Wo ist das Problem? Es ist doch gut, dass man das einschränkt. Maßnahmen zur Geldwäsche, Vorbeugung und Terrorismus bekämpfen. Das verstehe ich auch nicht immer, aber es hängt halt mit der ganzen Geldwäsche zusammen. Was sind die Ideen davon? Das sind Regelungen von der EG. Die finanziellen Auswirkungen auf uns sollten keine sein. Interessant auch der Einwurf vom Herrn Kollegen Juraczka: Man will es nicht und macht es schon und verlangt was dafür. Das ist ja umgekehrt: Man will es so regeln, dass man sagt, so ist es akzeptabel und das kostet etwas. Das wäre ja so, als ob wir sagen, wir sind zwar der Meinung, es soll keiner b'soffen Auto fahren. Aber deswegen, weil wir dagegen sind, dass jemand b'soffen Auto fährt und jemanden niederführt, deswegen darf man auch nichts verlangen, weil sonst wird man ja von denen reich, die das machen. Dann ist ja alles gratis. Also das ist ja ein sehr ein anarchistischer Zugang, den ich der Volkspartei in ihrer aktuellen Verfasstheit, früher auch nicht, aber jetzt noch weniger zugetraut hätte. Es geht im Wesentlichen darum, und für mich ist das der wichtigste Punkt von allen, und da glaube ich auch, dass er am meisten nutzt, tatsächlich der Jugendschutz. Das ist, glaube ich, das, wo man durch die Änderungen in dem Gesetz den größten Erfolg erzielen kann. Da möchte ich zumindest einen Antrag der Freiheitlichen erwähnen, vielleicht wird auf den noch eingegangen. In dem Antrag steht drinnen, dass die Jugendschutzbestimmungen, nämlich das Zutrittsverbot zu Räumlichkeiten, in denen sich nur Wettterminals befinden, wo niemand drinnensitzt und kontrolliert, wer ein und aus geht, unverhältnismäßig streng gezogen sind. Der Jugendschutz ist unverhältnismäßig streng gezogen, zu viel Jugendschutz, man muss es vermutlich liberalisieren, ich weiß nicht, länger offen halten, hineinführen, Gutscheine geben, keine Ahnung. Die Idee von diesem Gesetz ist, beim Kleinen Glücksspiel hat es bis jetzt gut gewirkt, Jugendliche davon abzuhalten, dass sie anfangen, ihre Zukunft an einem Wettterminal zu verzocken. Das schließt nicht aus, dass, wenn einer zum Rapid-Match geht und dort steht jemand und nimmt eine Wette entgegen, erwachsene Leute dort ihre 20 EUR verzocken oder ihre 10 und hin und wieder etwas gewinnen und sonst zwei Bier weniger trinken. Das geht sich alles aus. Das, was man unter normalem Wetten versteht, das ist alles weiterhin möglich. Es wird besser kontrolliert. Wir haben eine bessere Zugangsmöglichkeit, und wir haben Übergangsbestimmungen geschaffen, um einen anderen Einwurf von vorhin zu korrigieren. Natürlich gilt das nicht immer für die, die es schon haben, von heute auf morgen. Das geht sich ja nicht immer aus. Die kriegen nur eine Übergangsfrist. Aber es wäre etwas seltsam zu sagen, alle, die jetzt neu anfangen, dürfen noch zu den Bedingungen, die wir eh ändern, auch noch arbeiten. Nein. Die, die es neu machen, machen es gleich richtig. Und die eine neue Bewilligung holen, die anderen, haben eine Übergangsfrist und haben Zeit, um sich anzupassen, sonst erlischt dann eben die Konzession. Was wir auch noch drinnen haben, das stimmt nämlich, bei den Strafen, da sind anständige Strafen vorgesehen. Da sind ja normalerweise andere Fraktionen immer schwer dahinter. Bei zweimaligem Vergehen: Konzession adieu, fertig, und Strafen über, glaube ich, 22.000 EUR sind auch noch festgelegt. Ja, wer auf so einem Markt unterwegs ist, der sehr diffizil ist und wo man nicht ganz sicher sein kann, dass immer alles astrein läuft, nicht wegen dem einzelnen Anbieter, sondern wegen der Gesamtsituation am Wettenmarkt, der muss sich halt besonders genau an die Regeln halten. Und wer das nicht tut, wird aus dem Verkehr gezogen. Ich hoffe, dass wir für diese neue Regelung eine breite Zustimmung haben, und hoffe vor allem, dass auch das, was wir uns als Ziel vorgenommen haben, auch funktioniert und greift. Das werden wir natürlich auch sehen, wenn es so weit unterwegs ist. Wenn es nicht greift, sind wir ja immer für weitere Verbesserungsvorschläge offen. Es ist nur schade, wenn man da sichtlich richtige Schritte macht, dass man uns nicht auf dem Weg begleitet. Ich würde, wenn ich einen Vorschlag oder einen Tipp an die NEOS geben dürfte, prinzipiell sagen: Im Zweifelsfall, wenn Sie sich zwischen Rot-Grün und Schwarz-Blau nicht entscheiden können, ist die sichere Entscheidung bei der Regierung dieser Stadt! Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Lasar. StR David Lasar: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Herrn Ellensohn einiges sagen: Eines ist mir schon unklar. Wir wären natürlich bereit, wenn man wirklich einmal darüber nachdenkt, zum Beispiel bei Wetten, wenn man auf das letzte Tor setzt, 2. Halbzeit, alles, was Sie kritisiert haben. Das ist alles in Ordnung. Da könnte man vielleicht annehmen, dass es Manipulationen gibt. Möglich. Ich weiß es nicht. Oder auf Nachwuchsbewerbe. Ist auch in Ordnung. Aber jetzt eine ganz kurze Frage: Wenn wir das alles jetzt verbieten, wo ich sage, ich kann Ihnen blind zustimmen, warum gehen Sie ... (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Was meinen Sie?) - Ich erkläre es Ihnen ja, Frau Stadträtin! Das ist das Problem, weil Sie sich wahrscheinlich mit der Materie nicht richtig befasst haben. (Heiterkeit bei Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima.) Ich werde Ihnen dann auch sagen, warum. Das wäre gut, aber ich komme dann noch zu einigen Punkten, die auch Sie vielleicht betreffen werden. Aber lassen Sie mich das jetzt weiter sagen. Wenn das eh verboten wird, dann verstehe ich die Sinnhaftigkeit nicht, dass man jetzt die Terminals noch einmal besteuert. Sie haben diese Wetten, die Sie hier aufgezählt haben, die so kinderfeindlich sind, wo der Jugendschutz her muss, all das, dann im Terminal nicht mehr drinnen, weil sie verboten sind. Die Wetten sind verboten! Das haben Sie selbst gesagt, dass Sie diese verbieten wollen. In dem Terminal haben Sie sie dann nicht mehr drinnen, weil es verboten ist. Jetzt verstehe ich Sie beim besten Willen nicht! Man verbietet das, aber den Terminal muss man besteuern, weil er das Böse ist? Da steht nichts mehr drinnen von einer Wette auf die letzte Sekunde oder letzte Minute oder auf die Gelbe Karte. Das ist einfach nicht mehr drinnen. Das müssen Sie jetzt aber ehrlich zugeben! (Abg. David Ellensohn: Die Kinder sollen das gar nicht sehen!) - Was sollen die Kinder jetzt im Terminal sehen? Dass dort die Wette Rapid - Austria 3:1 ist? Das Gleiche haben Sie aber in der Trafik auch. Dann müssen Sie für die Trafik auch Regelungen treffen. Die haben es ganz geschickt versucht, weil da hätten Sie Riesenprobleme gehabt. (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das stimmt doch nicht!) Wieso? Die haben Sie herausgenommen? (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das ist überhaupt nicht wahr! In der Trafik darf man auch erst mit 18 wetten! Lesen Sie das Gesetz einmal!) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Ulli. StR David Lasar (fortsetzend): Ich habe das Gesetz schon gelesen. Das ist genau Ihr Problem. Jetzt haben Sie natürlich jemanden genau beim Wetten bevorzugt. Ganz blöd bin ich auch nicht, Frau Stadträtin. Eines müssen Sie mir schon erklären: Wer hat Ihnen das Gesetz geschrieben? Ich weiß es. Ich ahne es. Ich weiß es. (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Die MA 36!) - Die kennt sich sicher nicht so im Detail aus! Ich weiß es, Frau Stadträtin! (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das wird immer ärger jetzt!) - Nicht ärger! Wenn ich das schriftlich habe, dann werden Sie ein Riesenproblem haben! Das sage ich Ihnen heute schon! Wenn ich herausbekomme und nachweisen kann, dass da jemand ein Gesetz vorsätzlich geschrieben hat, das genau auf eine Firma zielt, dann haben Sie ein Riesenproblem! Das sage ich Ihnen! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Erich Valentin: Das ist ungeheuerlich!) Da brauche ich keinen Zwischenruf, gar nichts! Sie kennen sich überhaupt nicht aus! Aber jetzt zu den Trafikanten, noch etwas für Sie: Ich bleibe bei den Trafiken. Ich habe selber eine Trafik gehabt. Meine Familie hat sie als Wiedergutmachung gekriegt. Ich weiß, wovon ich rede bei einer Trafik. Es gibt natürlich Anbieter, die auch mit den Terminals in Trafiken gehen. Da haben Sie in Wien etwa um die 200 herum. Jetzt ist plötzlich eine Gesellschaft aufgewacht und sagt, seit Terminals in diesen Trafiken stehen, hat sie weniger Umsatz. Warum? Ich sage es Ihnen. Man muss auch die Hintergründe wissen. Wissen Sie, was die Lotterien zum Beispiel den Trafikanten an Provisionen bezahlen? Wissen Sie das, Frau Stadträtin? (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das interessiert mich nicht!) - Das habe ich mir eh so vorgestellt, dass Sie das nicht interessiert! Sie kriegen 7 Prozent brutto. Das heißt, wenn dann noch jemand bei Lotto oder Toto gewinnt, der den Gewinn einlöst, zieht man ihm noch einmal 1,5 Prozent ab, also bekommt er dann 5,5 Prozent brutto. Und wissen Sie, was solche Wettanbieter bieten, die fast die gleichen Wetten anbieten? Jetzt werden es die Gleichen sein, weil diese Wetten, wie Sie sagen, verboten werden. Wissen Sie, was solche Firmen an den Trafikanten bezahlen? Vom Gewinn kriegen sie 40 Prozent. Natürlich werden die Trafiken sagen, dann nehmen sie sich lieber den Anbieter, bekommen dort 40 Prozent und nicht lächerliche 7 Prozent und vielleicht werden ihnen dann noch 1,5 Prozent abgezogen. Also nehmen sie sich lieber den, wo sie heute mehr verdienen. Ganz so, wie Sie es schildern, wie super und gut alles ist, ist es nicht. Ich sage, ich bin mit Sicherheit mit einigem einverstanden, was im Gesetz steht, aber nicht, dass man jetzt so ein Gesetz für die Trafikanten macht, weil man gesehen hat, sie wollen ein bisschen Geld verdienen. Sie bekommen doch eh schon nichts mehr, weil bei den Zigaretten haben Sie 11 Prozent heute, bei den Zeitungen, glaube ich, noch weniger. Jetzt nimmt man ihnen das auch noch weg. (Abg. Erich Valentin: Wo bleibt der Jugendschutz?) Jugendschutz: In den Trafiken, sage ich ehrlich, ist meiner Meinung nach mit Sicherheit der Jugendschutz gesichert. Super! Dort dürfen Sie spielen, Tipp 3, 500 EUR. Ich habe es Ihnen mitgebracht. Da geben Sie 500 EUR ab, die dort mit einem Mal weg sind, und bei den Terminals wollen Sie beschränken auf, ich glaube, 50 EUR oder etwas in dieser Richtung. Wie viel? (Abg. Erich Valentin: 50!) - Habe ich ja gesagt, 50 EUR. In der Trafik spielen sie aber mit 500 EUR. Es ist nicht so, dass ich die Trafikanten oder das Gesetz kritisiere. Aber was ist da für ein Unterschied? Dort kann er 50 EUR auf dem Terminal verlieren, und in der Trafik kann er mit einem Mal 500 EUR verlieren. Also, hören Sie mir mit der ständigen Schönrederei auf! Da können sie mit einem Mal um 500 EUR spielen. Frau Stadträtin, noch etwas zur Geldwäsche: Das muss mir einmal einer sagen, wie ich dort Geld waschen soll, wenn ich auf Rapid - Austria oder auf irgendwen setze. Da kann ich maximal Geld verlieren. So nehme ich Ihnen das mit Sicherheit nicht ab. Wenn man schon sagt, Geldwäsche, dann frage ich mich. Mit 350 EUR vorher sind überhaupt 1.400 EUR im Raum gestanden. Aber dann sind Sie darauf gekommen, ich glaube, in der Steiermark irgendwo haben sie 1.100 EUR für die Wettterminals verlangt. Dort sind von 1.000 Terminals plötzlich von heute auf morgen nur mehr 35 gestanden. Das wollten Sie sich auch nicht wegnehmen. Seien wir ganz ehrlich, Sie haben ein Riesenproblem. Seit das Kleine Glücksspiel weg ist, sind auch zirka 70 Millionen EUR für die Stadt Wien weg. Das wissen wir alle. Das ist ein Grund, wo Sie sagen, vielleicht kriegen wir bei den Wettterminals ein paar Millionen im Jahr herein. Das ist ein Grund, warum Sie diese besteuern. Also, tun Sie nicht immer hier sagen, Sie sind der große Schützer der ganzen Jugend, alle wollen Sie schützen, aber verlangen 350 EUR. Dann brauchen wir das alles nicht. Das ist Ihr Problem! Aber ich möchte auch zum Gesetz kommen. Dort stehen in § 23 Z 7, Frau Stadträtin, mehr Befugnisse für Magistratsmitarbeiter als für die Polizei bei der Terrorismusbekämpfung. Da frage ich mich schon: Ein Magistratsbeamter hat mehr Befugnisse als jemand von der Polizei, der Terrorismus bekämpft? Das muss man sich auch einmal vorstellen! Unter Z 1 können Sie nachlesen, dem Unternehmer kann im Zuge einer einfachen Überprüfung der Betrieb vollständig ruiniert werden, indem ihm nicht nur der Wettterminal, sondern auch dieses elektronische Wettbuch zwecks Überprüfung abtransportiert wird. Jetzt sage ich, okay, wenn Sie einen begründeten Verdacht haben. Wenn im Gesetz zum Beispiel stehen würde, es gibt einen ausreichend begründeten Verdacht, wenn ein Sachverständiger kommt oder er schon länger überprüft worden ist, dann sage ich, dass es okay ist. Aber man kann nicht einfach auf einen Verdacht hin, weil irgendein Magistratsbeamter sagt, er hat einen Verdacht, das ganze Gerät beschlagnahmen. Da können Sie die ganze Firma zusperren. Da sollte im Gesetz zumindest stehen, dass dieses Wettbuch elektronisch übermittelt wird, weil das ist nicht ein Buch, in dem etwas steht, das ist elektronisch. Das heißt, man kann es auf einen Computer, auf einen Stick und dergleichen überspielen und er braucht seinen Betrieb nicht zu schließen. Ich weiß nicht, haben Sie das bei solchen Aktionen nicht bedacht? Das kann passieren. Da ist nur ein Verdacht, der Beamte hat irgendetwas gehört, zack, geht dort hinein, nimmt ihm dieses Wettbuch weg, und er muss alle Angestellten nach Hause schicken, weil er nicht mehr offen lassen darf. Das kann es bitte nicht sein! Machen Sie wirklich ein gutes Gesetz, wo man sagt, mit dem können wir alle leben. Ich bin dafür, dass man den Jugendschutz in die Richtung hervorhebt. Ich muss Ihnen noch sagen, es gibt solche Stellungnahmen. Ich habe sie bekommen. Sie werden diese sicher auch bekommen haben. Da gibt es schon Vorschläge von der Suchtprävention, dass man überhaupt in Lokalen, wo gespielt wird, also Kartenspiel, Schwarzer Peter, Würfelspiel, und so weiter, überhaupt keinen Alkohol mehr ausschenkt. Frau Stadträtin, ich glaube, das geht irgendwo ein bisschen zu weit, wenn das von Ihnen oder von den GRÜNEN noch für gut befunden wird. Wenn man sagt, in allen Lokalen, wo Alkohol ausgeschenkt wird, darf überhaupt kein Brettspiel mehr stattfinden, dann sage ich, sind wir genau dort, wo wir nicht hin wollen. Das kann ich Ihnen auch sagen. Da werden Sie Riesenprobleme haben. Da freut sich vor allem die Ottakringer, wenn sie dann in dem Lokal nicht einmal mehr ein Bier ausschenken kann. Zum Gesetz: Ich habe Ihnen gesagt, das ist an und für sich nicht in Ordnung, dass sie mehr Berechtigung haben als die Finanzpolizei zum Beispiel. Aber es gibt auch bei anderen Sachen viele Unklarheiten im Gesetz, auch bei Geschäftsführern. Sie verlangen, dass jeder einzelne Betrieb einen Geschäftsführer hat. Ich kann Ihnen nur sagen, in der Gastronomie, zum Beispiel, kann man drei, vier, fünf Kaffeehäuser oder Espressos haben, aber man braucht nur einen Geschäftsführer. Er kann ja von einem ins andere fahren. Wenn ein Problem ist, kann man ihn heutzutage mit dem Handy locker anrufen und sagen: "Bitte komm her. Wir haben ein Problem." Das Gesetz ist genau auf jemanden gezielt geschrieben, der es halt nicht haben will, dass er eine unliebsame Konkurrenz hat. (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das ist ein Blödsinn!) - Das ist nicht ein Blödsinn! (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das ist ein kompletter Blödsinn!) Das ist kein Blödsinn! Es ist so! Es ist einfach so! Wollen Sie mir jetzt sagen, dass 7 Prozent mehr sind als 40 Prozent? Also, ich nehme mir lieber jemanden, der mir 7 Prozent bietet? Da sage ich, nein, ich verzichte auf 40 Prozent, weil du mir so sympathisch bist? Ich weiß nicht, wo solche Geschäftsleute sind, aber ich nehme an, das sind sicher nicht die Trafiken, weil die kriegen sowieso sehr wenig Provision. Wenn sie einmal Provision kriegen, nehme ich sicher an, dass sie sich das als Zusatz nehmen werden. Das ist genau der Punkt. Das ist nicht richtig von Ihnen, Frau Stadträtin! Ich sage Ihnen noch einmal, wenn ich das schriftlich habe, und ich nehme an und hoffe, dass ich das schriftlich habe, haben Sie Riesenprobleme! Das verspreche ich Ihnen! Ich weiß, wer das Gesetz geschrieben hat. Ich weiß, wo das Gesetz genau hingehört. (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli: Das ist eine Unterstellung!) - Wieso darf man das nicht sagen? Ich habe gesagt, wenn ich es bekomme, wenn ich es beweisen kann. Ich weiß es, aber ich kann es nicht sagen, weil ich es noch nicht schriftlich habe. Wenn ich es schriftlich oder eine Kopie davon habe, werden Sie alle Riesenprobleme in dem Bereich haben. Aber, zum Schluss, Frau Stadträtin, eine wichtige Frage an Sie, weil Sie immer sagen, es ist alles so böse in den Wettbüros. Wir werden dazu noch Anfragen stellen. Hat es irgendeine Verurteilung wegen Geldwäsche, Buchmacherei bei Wettvermittlern, bei Trafikanten, bei Buchmachern oder bei Wettterminals in den letzten 20 Jahren gegeben? Vielleicht können Sie es mir heute beantworten. Wenn nicht, werden wir eine Anfrage stellen. Es gilt zum Beispiel die dritte Geldwäscherichtlinie, auf die sich auch das Wettgesetz bezieht, seit vielen Jahren. Da gibt es noch Fragen. Gibt es auch rechtskräftige Verurteilungen auf Basis der Novelle des Wettgesetzes vom 7.7.2015, welches sich auf Wettterminals bezieht und nicht notifiziert wurde? Dazu werden wir noch einige Anfragen stellen. Da bin ich sehr gespannt, wie viele Verurteilungen es in Österreich schon gegeben hat - wir werden es natürlich auf Wien beziehen - oder wie viele es nicht gegeben hat. Ich bin wirklich sehr gespannt. Dass wir dem Gesetz hier nicht zustimmen, brauche ich, glaube ich, nicht noch einmal zu erwähnen. Wie gesagt, mein Kollege wird noch einen Resolutionsantrag einbringen. Vielleicht, Frau Stadträtin, überlegen Sie oder Ihre Fraktion es sich, dass man das Gesetz doch noch einmal überdenkt, sich einmal vernünftig zusammensetzt und wirklich ein Gesetz macht, das ein Gesetz und nicht in gewisser Weise ein Anlassgesetz für jemanden ist, der vielleicht Konkurrenz ausschalten will. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Valentin. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren! Ich würde heute meine Wortmeldung gerne so strukturieren, dass wir zuerst über die Diskussionsbeiträge der ÖVP und der NEOS diskutieren und dann würde ich mich gerne umfassend dem widmen, was Herr StR Lasar gerade gesagt hat. Zum einen, als das Kleine Glücksspiel ausgelaufen ist, 2014, hat selbstverständlich die Stadt Wien sehr genau beobachtet, wie sich der Markt verhält, ob es eine Veränderung gibt, ob es Dinge gibt, die stattdessen passieren. Da möchte ich mich vorweg einmal sehr herzlich bei den MitarbeiterInnen der Frau StRin Sima und bei der MA 36 bedanken. Auch mit der Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei ist das nicht eingetreten, was in vielen anderen Bundesländern der Fall war, nämlich, dass der Wildwuchs an illegalen Geräten die Oberhand bekommt. Wir haben auch Bundesländer, wo Kleines Glücksspiel nicht erlaubt ist. Dafür findet man es überall. Dank dieser Zusammenarbeit, die wirklich eine außerordentlich gute war, wo auch die Finanzpolizei und die Bundesdienststellen äußerst hilfreich waren, aber vor allem auch die Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, hier im Magistrat, sehr engagiert waren, ist dieser Schwarzbereich, diese schwarz aufgestellten Geräte, im Vergleich zu anderen Bundesländern extrem niedrig. Es sind auch irrsinnig viele Geräte beschlagnahmt worden. Sehr viele erfindungsreiche Geschäftsleute waren auch dabei, wenn ich das gerade noch als Geschäftsleute bezeichnen darf, die dann die Geräte einbetoniert haben, und vieles andere mehr. Also, wir haben an sich die Situation beim Kleinen Glücksspiel in dieser Stadt in einer Art und Weise bewältigt und saniert gehabt, die hervorragend war. Dabei haben wir festgestellt, dass es eine gewisse Verlagerung in den Sportwettenbereich in einer Art und Weise gibt, die eine höhere Dynamik des Spielgeschehens offensichtlich gewährleistet hat und deshalb auch als Ersatz zu dem Kleinen Glücksspiel herangezogen wurde. Da gab es Skurrilitäten. Die Damen und Herren, die sich damit ein bisschen befasst haben, wissen das. Da hat man teilweise auf Hunderennen wetten können, die bereits seit zwei Jahren auf Videokassette waren und die immer wieder abgespielt worden sind, was auch nach dem Strafgesetzbuch etwas ist, was geahndet worden ist, und vieles andere mehr. Deshalb gibt es das richtig eingeschätzte alte Wettgesetz, das jetzt neu formuliert wird, das neu determiniert wird, wo es darum geht, auch Sicherheitsansprüche gerecht zu machen, dass derjenige, der ein Wettbüro aufbaut, Geld hat, damit er die Wetten auszahlen kann, und vieles andere mehr. Jugendschutz und der ganze Bereich des Selbstschutzes von Spielerinnen und Spielern sind hier umfassend formuliert worden. Ich möchte wirklich die ÖVP und die NEOS einladen, auch im Sinne dessen, was der Kollege Ellensohn gesagt hat. Selbst wenn man der Meinung ist, es könnte noch ein bisschen mehr sein, es könnte das eine oder andere etwas mehr ausformuliert sein, ist das ganz gewiss ein Schritt in die richtige Richtung, für die sich StRin Sima eingesetzt hat, wofür wir sehr dankbar sind. Wir laden Sie ein, diesen Schritt gemeinsam mit uns zu gehen, weil es ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Etwas Besseres ist immerhin besser als das, was wir jetzt haben, meine Damen und Herren. Wenn wir uns das im Detail ansehen, und die beiden Parteisprecher haben gesagt, da gibt es das eine oder andere an Rechtsgutachten, glaube ich, diese Debatte hat auch relativ deutlich gezeigt, dass offensichtlich hinter diesem Wirtschaftszweig sehr viel Geld steckt - no, na, ned - und dass da wahnsinnige Interessen vorhanden sind. Glauben Sie mir, wenn viel Geld da ist, können Sie jede Rechtsexpertise zur Verunsicherung auch von Abgeordneten erstellen lassen. Es ist einfach eine Frage der Kohle, die Sie hinblättern. Einmal mehr, das Gesetz ist ein umfassend diskutiertes. Das Gesetz hat auch beispielsweise seitens der Trafikanten, weil wir das vorhin angesprochen haben, in hohem Maße Zustimmung bekommen. Dieses Argument, das der Herr StR Lasar da gesagt hat, ist in keinster Weise als Stellungnahme gekommen. Allerdings bin ich sehr verwundert, meine Damen und Herren, und da möchte ich jetzt auf die Wortmeldung des Herrn StR Lasar kommen, dass Dinge, die wir vor der Novellierung des Kleinen Glücksspieles in Wien bereits als Konsens in diesem Haus gehabt haben, nämlich, dass es überall dort, wo man zu einem Gerät hinkommen und spielen kann, es den verbindlichen Jugendschutz gibt, dass verbindlich gecheckt wird, dass derjenige, der dort ist, nicht unter 18 Jahren ist, dass verbindlich gewährleistet ist, dass es einen Selbstschutz der Spielerinnen und Spieler gibt, nicht mehr gegeben sind. (StR David Lasar: Lieber Herr Valentin, das ist ja kein Spielautomat! Da kommt ein Zettel heraus!) Jetzt denke ich mir, und Sie werden mir nicht böse sein, wenn eine Partei, die das bei früherem gemeinsamem Antreten durchaus mitgetragen hat, sich jetzt gänzlich geändert hat (StR David Lasar: Das stimmt ja nicht!), dass man dieser Partei helfen muss, das auch tatsächlich in der Öffentlichkeit weiterzubringen. Nachdem ich in meinem Zivilberuf Werber bin, habe ich mir gedacht, vielleicht kann man der FPÖ ein bisschen helfen, wie man diesen Wandel auf leicht verständliche Art und Weise in die Öffentlichkeit trägt. Der Antrag ist in der Tat fast verräterisch, wenn dort steht, überbordender Jugendschutz gehört weg, überbordende Schutzmaßnahmen, der Staat greift zu viel ein. Vielleicht kann man da helfen. Ich würde beispielsweise empfehlen, ein sehr netter Slogan: "Blaue Aktion gegen Suchtprävention." (Der Redner zeigt eine Tafel mit dem genannten Slogan.) Das würde sich gut machen, würde hervorragend in Ihr Layout-Konzept passen, wäre ein Ansatz, der recht nett wäre. Kollege Guggenbichler, wir können Ihnen dann auch die Reinzeichnung zur Verfügung stellen, wenn Sie es irgendwo inserieren wollen. Wir können Ihnen dann auch noch etwas empfehlen. Ich lasse es einmal da, damit es wirken kann. (Abg. Dominik Nepp: Dafür kriegen Sie einen Anruf vom Kickl! Engagiert!) Aber viel besser gefällt mir noch die Variante, wenn ich Ihnen das zeigen darf: "Geldwäschebekämpfung muss nicht sein, wir setzen uns für die Großen ein." (Der Redner zeigt wieder eine Tafel mit dem genannten Slogan.) Klingt ein bisschen nach Kickl, aber es soll ja auch so sein. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ist das ein Bewerbungsgespräch?) Lassen Sie es wirken. Es kommt Ihnen sehr bekannt vor. Wir haben uns gedacht, wir müssen die CI Ihrer Kampagnen durchaus mittragen, Ihnen da helfen und nichts Neues entwickeln. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Erich, man sieht dich nicht hinter den Schildern!) Wirklich dann auf den Punkt gebracht, was Sie bezüglich Jugendschutz sagen, ist wohl die Variante, die ich Ihnen sehr ans Herz legen darf: "Euros futsch statt Jugendschutz." (Der Redner zeigt erneut eine Tafel mit dem genannten Slogan.) Das kann ich Ihnen dann besonders für den nächsten Jugendwahlkampf sehr empfehlen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist das, was Sie uns in diesem kargen, eindreiviertel Seiten langen Antrag vermitteln. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Sie sind ein begnadeter Dichter oder Reimer!) - Das denke ich mir, wenn ich eure Plakate sehe, auch immer. Ich lasse schon gelten, dass es nicht der intellektuelle Höhenflug ist, aber es ist täuschend echt zu dem, was ihr macht. (Beifall bei der SPÖ. - Allgemeine Heiterkeit. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ich finde es nicht schlecht!) Wie gesagt, ich gebe es schon zu, aber vielleicht machen wir ein gemeinsames Seminar, bringen mich die Texter der FPÖ dann ein bisschen auf die intellektuelle Höhe und kann ich dann wieder helfen, dass ihr nicht dauernd auffällt. Das tatsächlich Ernsthafte daran ist, es ist wirklich ein Rückschritt. Der Antrag, der uns vorliegt, ist blanker Lobbyismus. Er ist Lobbyismus für Leute, die haben wollen, dass ungeschützte Wettautomaten in Trafiken herumstehen, wo Kinder hineingehen. Das kann es nicht sein! Das ist Steinzeit des Jugendschutzes! So konservativ waren wir vor 20 Jahren in diesem Gremium nicht. Ich würde meinen, wenn man schon mutmaßt und unterstellt, wer von etwas profitieren könnte, um das etwas salopper zu sagen, dann ist der Antrag, den Sie einbringen, wohl entlarvend. Jetzt sage ich einmal mehr, diesen Vorwurf mal drei werden Sie sich gefallen lassen müssen! - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ing. Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mit vielem gerechnet, aber mit einem Bewerbungsgespräch heute nicht. (Abg. Mag. Josef Taucher: Haben Sie kein Taferl?) Ich weiß, die SPÖ pfeift aus dem letzten Loch, aber dass man vor dem Plenum hier schon ein Angebot an andere Parteien macht, sich in Szene setzt, sich auf der einen Seite dichterisch und auf der anderen Seite graphisch bewirbt, ist doch ein bisschen dreist. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Aber, Kollege Valentin, du musst dir das mit deinen eigenen Parteimitgliedern ausmachen, ob sie das so toll finden. Man könnte das vielleicht nicht so offensichtlich vor den eigenen Parteigängern machen. Aber, wie gesagt, ich werde mich bemühen, einen Termin beim Kollegen Kickl für dich zu organisieren, oder vielleicht sogar einen zweiten, einen, wo du reimen kannst und den zweiten, wo du dann die Graphik brauchst. Vielleicht kann man das nicht vereinen. (Abg. Gerhard Kubik: Wir haben den Schmäh verstanden, du anscheinend nicht! - Beifall bei der SPÖ.) - Das ist lieb. Zum Thema des Antrages: Du hast auch gesagt, es ist Lobbyismus. Lobbyismus wird eher anderen unterstellt. Der Kollege Ellensohn hat gefragt, was die Idee ist. Die Idee ist, einen maximalen Jugendschutz zu gewährleisten. Die Idee ist, kein gepfuschtes Gesetz auf die Welt zu bringen. Die Idee ist, kein Gesetz auf die Welt zu bringen, wo es keine Rechtssicherheit gibt, auf der einen Seite für die Unternehmer und auf der anderen Seite für jene, die dort vor Ort sind. Deswegen stelle ich auch den Beschlussantrag: "Der Landtag wolle beschließen, das Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten - Wiener Wettengesetz wird unter Einbindung einer Expertengruppe aus dem Österreichischen Buchmacherverband, der Wirtschaftskammer Wien, der Kammer für Arbeiter und Angestellte" - ist Ihnen ja nicht so fremd, sie wird dort wahrscheinlich keinen Lobbyismus betreiben, hoffe ich zumindest - "sowie auch der Sucht- und Drogenkoordination Wien in Bezug auf eine Verbesserung der Rechtssicherheit für Wettunternehmen und der Kunden überarbeitet." Das ist die Idee und ist der Antrag, den wir bringen. Was hat das mit Lobbyismus zu tun? Ihr legt uns ein Pfuschgesetz auf den Tisch, wir sagen, reden wir mit Experten, machen wir etwas Gescheites und ihr sagt, das ist Lobbyismus! Offensichtlich habt ihr wirklich etwas zu verbergen, sonst würdet ihr nicht so tief in die Schubladen greifen! Um formelle Abstimmung wird gebeten. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht vor. Die Debatte ist somit geschlossen. Ich erteile der Frau Berichterstatterin das Wort. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich heute wirklich sehr, das neue Wettengesetz hier vorzulegen. Es steckt sehr intensive Vorarbeit dahinter. Auch ich habe mich sehr intensiv eingebracht. Auch wenn mir der Kollege Lasar das offensichtlich intellektuell nicht zutraut (StR David Lasar: Das hat mit intellektuell nichts zu tun!), darf ich ihm sagen, dass ich mich sehr intensiv in diese Materie eingearbeitet habe und dieses Gesetz von der MA 36 in hervorragender Art und Weise vorbereitet worden ist. Ich möchte wirklich auf's Schärfste zurückweisen, und das ist wieder einmal typisch, dass Sie das hier unter dem Deckmantel Ihrer parlamentarischen Immunität tun ... (StR David Lasar: Habe ich nicht!) - Ach, Sie haben gar keine! (StR David Lasar: Sie aber auch nicht!) Das ist wirklich sehr praktisch, weil dann werden wir uns das ganz genau auch rechtlich anschauen (StR David Lasar: Ich habe nur gesagt, wenn!), weil, was Sie mir unterstellen und vorwerfen, dass ich einzelne am Markt Beteiligte dazu genutzt hätte, dass Sie mir ein Gesetz vorschreiben, und das haben Sie gesagt (StR David Lasar: So habe ich es nicht gesagt!), das haben Sie gemeint, und jeder in diesem Haus hat es so verstanden, weise ich auf das Schärfste zurück! Das ist wirklich eine arge Unterstellung! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Prof. Harry Kopietz: Das ist Lasarismus!) Für Sie ist das vielleicht etwas Lustiges, aber ich nehme das sehr ernst! Ich nehme auch meine Aufgabe sehr ernst und habe mich sehr intensiv in diesem Bereich eingebracht. (StR David Lasar: Frau Stadträtin, Sie haben aber auch keine Immunität! Damit Sie das auch wissen!) - Sie hatten Ihre Wortmeldung schon. Ich weiß, dass ich keine Immunität habe. (StR David Lasar: Ich habe auch keine!) Ich bin schon länger in diesem Job. Ich versuche, meine Wortmeldungen immer entsprechend zu verfassen und habe deswegen glücklicherweise auch im Nationalrat nie einen Ordnungsruf bekommen. Aber ich sage Ihnen, ich nehme das nicht auf die leichte Schulter! Das, was Sie da immer en passant ein bisschen einstreuen, insinuieren und andeuten, weise ich auf das Schärfste zurück! Das lasse ich mir nicht gefallen! Das haben wir auch nicht notwendig, weil wir hier ordentliche Arbeit machen (StR David Lasar: Schauen wir einmal!), egal, wie Sie versuchen, das zu diskreditieren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Jetzt komme ich einmal zu den Trafikanten: Was wir bei diesem Gesetz gemacht haben, ist ein ordentliches Begutachtungsverfahren, wo es sehr viele Stellungnahmen gegeben hat. Die Trafikanten haben zwei Stellungnahmen abgegeben. Kein Wort von dem, was Sie gesagt haben, ist in einer der Stellungnahmen der Trafikanten auch nur in einem Nebensatz vorgekommen. Das war überhaupt kein Thema, weil die Trafikanten vor allem Wettannahmeschalter haben. Sie haben keine Wettterminals. Deswegen gibt es auch keine Sonderregelung für Trafikanten, weil keine notwendig war. Es hat auch niemand außer Ihnen das jemals urgiert. (StR David Lasar: Es gibt aber Terminals, die drinnenstehen! Streiten Sie es nicht ab!) Ich weiß nicht, aus welchen Interessenslagen Sie das hier behaupten. Ich kann nur sagen, im Begutachtungsverfahren ist das von keiner Seite gekommen, in keiner einzigen mir vorliegenden Stellungnahme. (StR David Lasar: Dann kennen Sie sich nicht aus!) Das entbehrt einfach jeglicher Grundlage, was Sie hier behaupten! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - StR David Lasar: Es gibt Trafikanten, wo diese Terminals drinnenstehen!) Jetzt kommen wir einmal zum Thema Geldwäsche: Ich erkläre Ihnen jetzt, wie das funktioniert. (StR David Lasar: Bitte!) Angenommen ich bin, nein, angenommen jemand, formulieren wir es lieber neutral, ist Eigentümer eines Wettlokals und hat irgendwo Schwarzgeld, das er weißwaschen will. Dann schickt er seinen Mitarbeiter hinein, der dort 10.000, 20.000 oder 100.000 EUR verwettet, diese bedauerlicherweise verliert und durch den Eingang ist dieses Geld reingewaschen. So funktioniert das. Das ist relativ bekannt. Dass Sie das nicht verstanden haben, will ich jetzt nicht kommentieren. Aus diesem Grund haben wir darin eine sehr gute Regelung. Ab 1.000 EUR muss man sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen, damit man eben nicht große Summen an Geld reinwaschen kann. Das unterstützen Sie nicht, Sie bekämpfen es sogar noch! Das ist bezeichnend für Sie und für Ihre Fraktion! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Diese ganzen scheinheiligen Argumente, die Sie heute eingebracht haben, haben mich überhaupt nicht überzeugt. Auch das mit dem Geschäftsführer, was Sie angebracht haben. Wissen Sie, warum wir wollten, dass es einen Geschäftsführer pro Standort gibt? Ich war persönlich bei sehr vielen Kontrollen. Wir haben in den letzten Monaten, seit Juli, alle drei Wochen Kontrollen von illegalen Wettlokalen in dieser Stadt gemacht. Dann können Sie einmal dabei sitzen und schauen, wie lange die ganzen Behörden aufgehalten werden, weil der Herr Geschäftsführer leider nicht da ist und zwei Stunden braucht, bis er an diesen Standort kommt. (StR David Lasar: Aber wenn sie illegal sind, dann müssen Sie sie eh zusperren! Dann braucht man keinen Geschäftsführer!) - Wenn sie illegal sind, ganz genau. Das haben wir auch gemacht. Wir haben sie geschlossen. Aber Sie sind ja dagegen, dass wir schnell schließen können. (StR David Lasar: Nein!) Sie wollen ja nicht, dass wir beschlagnahmen können! Sie wollen nicht, dass wir schließen können! Sie wollen eigentlich, dass alles so weitergeht wie bisher und alle illegal weiterbetreiben können! Ich will das nicht und deswegen habe ich dieses Gesetz eingebracht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Weil Sie nach Verurteilungen nach dem Wettgesetz gefragt haben: Glauben Sie wirklich, dass bei dem Tempo, mit dem unsere Justiz arbeitet, seit Juli schon eine rechtskräftige Verurteilung da ist, wenn Sie genau wissen, dass alle in Berufung gegangen sind? Ich habe heute Vormittag in der Fragestunde beantworten dürfen, dass wir fünf Jahre und vier Monate auf eine zweitinstanzliche Entscheidung gewartet haben. Seit Juli letzten Jahres bis heute gibt es natürlich noch keine rechtskräftige Verurteilung, weil das alles noch im Instanzenweg ist. Aber Sie werden schon sehen, wir werden viele Verurteilungen bekommen, weil wir da auf einem guten und, wie ich meine, auch sehr richtigen Weg sind. Jetzt habe ich mir noch Ihren Antrag angeschaut, den ich wirklich für bemerkenswert halte. Nämlich jeder Satz davon ist eigentlich so falsch, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll, das irgendwie zu korrigieren. Ich fange einmal mit dem ersten Satz an: "Das Land Wien hat nach dem Verbot des Kleinen Glücksspiels in Wien eine Rechtslücke und Rechtsunsicherheit hinterlassen, die erst durch eine höchstgerichtliche Entscheidung zum Teil beseitigt werden konnte." - Erstens eine Themenverfehlung, weil wir reden heute nicht vom Kleinen Glücksspiel, sondern vom Wettengesetz. Zweitens haben wir überhaupt keine Rechtslücke hinterlassen. Die Betreiber haben uns vor dem Höchstgericht geklagt, und diese Klage wurde abgewiesen. Es geht nicht um Rechtslücke, um Rechtssicherheit und außerdem sind wir da komplett in einem anderen Thema. Wer immer Ihnen diesen Antrag geschrieben hat, hat unser Gesetz nicht einmal im Vorbeifliegen gelesen. Das ist eine Peinlichkeit der Sonderklasse, was Sie da eingebracht haben! Das muss ich wirklich sagen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Dann geht es weiter mit: "Das nun vorliegende Wiener Wettengesetz erweckt somit den Anschein, dass der Gesetzgeber aus Anlass durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom April des Vorjahrs ein Gesetz entworfen hat, das unter anderem dem Magistrat mehr Rechte einräumt als den bundesstaatlichen Kontrollorgangen." (Abg. Dominik Nepp: Ist das eine Berichterstattung oder eine Wortmeldung?) - Noch einmal, das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom April des letzten Jahres hat mit dem Wettengesetz überhaupt nichts zu tun. Das war die Anfechtung des Verbots des Kleinen Glücksspiels in dieser Stadt, der nicht stattgegeben wurde. Was das in einer Begründung eines Wettenantrages verloren hat, weiß ich überhaupt nicht. Dass wir mehr Rechte als die Polizei hätten, bitte, dieses Gesetz ist mit der Polizei so abgestimmt. Wir haben etliche Besprechungen mit ihr gehabt, und sie wollte es genau so haben. Also, woher Sie das haben, woher sich Ihr Wissen bezieht, das kann nur Halbwissen sein, weil die halben Sätze beziehen sich nicht einmal auf dieses Gesetz! Aber dann wird es wirklich spannend, weil dann steht: "Begründet wird diese umfassende überschießende Eingriffsmöglichkeit aus Jugendschutzgründen, Suchtpräventionen und Geldwäschebekämpfung." - Was heißt "überschießende Eingriffsmöglichkeit"? Sind Sie nicht dafür, dass wir Jugendschutzmaßnahmen durchsetzen? Sind Sie nicht dafür, dass wir Geldwäschebekämpfung durchführen? (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Frau Stadträtin, das haben wir doch gesagt!) Sind Sie nicht dafür, dass wir Suchtprävention durchführen? (StR David Lasar: Das haben wir doch gesagt!) Mir ist alles vollkommen schleierhaft, was hier steht. Der beste Satz ist eindeutig der letzte, denn da heißt es: "Neben überbordenden Kontrollrechten des Magistrats" - Man will also offensichtlich nicht mehr, dass der Magistrat streng kontrolliert. Das klingt schon ganz anders als das, was Sie in der Wortmeldung gesagt haben. - "wird die Sonderstellung für Trafiken zu wenig detailliert ausformuliert, werden die Jugendschutzbestimmungen für das Zutrittsverbot zu Räumlichkeiten, in denen sich Wettterminals befinden, unverhältnismäßig streng gezogen." - Ich sage Ihnen etwas, Sie sollten sich für diesen Antrag genieren! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie sind nicht Debattenrednerin! Jetzt reicht es einmal! - Abg. Christian Oxonitsch zu Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie kann doch wohl darauf eingehen!) Jugendschutz ist doch etwas, für das wir alle hier stehen! Wir wollen nicht, dass unsere Jugendlichen in Wettlokalen spielen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Dominik Nepp: Das ist eine Wortmeldung! - Abg. Christian Oxonitsch zu Abg. Dominik Nepp: Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren! Selbstverständlich darf sie darauf eingehen!) Sie sind in Sonntagsreden immer für strenge Bestimmungen, für strenge Kontrollen, für Jugendschutz, aber wenn es dann schwarz auf weiß darum geht, hier eine Abstimmung zu machen, dann bringen Sie solche Anträge ein und zeigen, auf wessen Seite Sie wirklich stehen, und das ist nicht die Seite des Jugendschutzes! Sie sind Lobbyisten für jemand ganz anderen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt noch auf einige Punkte, die sonst noch in der Debatte eingebracht worden sind, nämlich 350 EUR. Das ist auch ein ganz hervorragendes Thema. Der Herr Prof. Van der Bellen, den ich jetzt quasi ein bisschen zitieren muss, hat im Nationalrat immer sehr gerne erklärt, dass das Wort Steuern davon kommt, dass man damit in eine Richtung steuern kann. Das heißt, man kann mit Geldvorgaben auch dafür sorgen, dass sich bestimmte Bereiche in eine Richtung entwickeln. Das ist genau das, was wir in diesem Bereich auch vorhaben. Ich bekenne mich dazu. Ich möchte in dieser Stadt nicht auf 300 m Einkaufsstraße 30 Wettlokale haben. Das will ich nicht. Aus diesem Grund haben wir 350 EUR pro Gerät pro Monat eingeführt, um einen steuernden Effekt zu haben, dass unsere Einkaufsstraßen noch eine Chance haben. Dass hier die ÖVP dagegen ist, ist eine Schande! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es ist nicht, wie der Abg. Juraczka gesagt hat, eine Doppelmoral, sondern eine ganz bewusste politische Entscheidung, weil wir eben etwas anderes für diese Stadt wollen als eine Explosion von Wettlokalen. Aus diesem Grund haben wir auch, und darauf werde ich gleich noch ein bisschen eingehen, ganz detaillierte Bestimmungen eingeführt, dass wir die Möglichkeit haben, Genehmigungen zu versagen. Das konnten wir nämlich bisher nicht. Hat jemand bisher alle Unterlagen auf den Tisch gelegt, mussten wir eine Genehmigung erteilen. Das müssen wir künftig mit diesem Gesetz nicht mehr. Das, finde ich, ist ein sehr guter Weg. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte ein paar wichtige Punkte aus dem Wiener Wettengesetz noch einmal vortragen, weil ich ein bisschen den Eindruck gewonnen habe, dass es im Detail nicht wirklich genau gelesen worden ist. Bei den Bewilligungsverfahren müssen künftig sehr umfangreiche Unterlagen vorgebracht werden. Ein Konzept zur Schulung von Mitarbeitern, zum Beispiel, Umgang mit Spiel- und Wettsucht, Warnsysteme, man kann sich künftig sperren lassen, eine Strafregisterbescheinigung, ein Bonitätsnachweis, was auch sehr wichtig ist, weil ich einmal nachweisen können muss, dass derjenige, der bei mir spielt, dann theoretisch überhaupt diese Summe gewinnen kann, dass ich über diese Summe überhaupt verfüge. Es werden außerdem einige neue Aspekte mit diesem Gesetz eingebracht, die ich für wichtig und sehr entscheidend halte, nämlich, dass es möglich ist, bei Verstößen gegen dieses Gesetz, nämlich bei Verstößen gegen den Jugendschutz, bei Verstößen, dass man zum Beispiel illegales Glücksspiel durchführt, was wir bei unseren Kontrollen im Übrigen sehr häufig gefunden haben, dann die Lizenz entziehen kann. Auch das ist eine wichtige Maßnahme im Durchsetzen von Ordnung in dieser Stadt, weil ich keine Anhängerin davon bin, dass wir hier illegale Wettlokale haben, wo dann im Hinterzimmer illegales Glücksspiel stattfindet, etwas, von dem Sie vorgeben, auch dafür zu sein. Trotzdem unterstützen Sie dieses Gesetz nicht. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das hat damit überhaupt nichts zu tun!) Ein wichtiger Punkt sind auch die Live-Wetten, die schon angesprochen worden sind. Live-Wetten soll es künftig nur noch auf Endergebnisse oder auf Teilergebnisse geben. Das war einer der wichtigen Punkte bei der Novelle dieses Gesetzes, weil das einfach Bereiche sind, die sehr manipulationsanfällig sind. Gelbe Karte in der 70. Minute, Eckball da und dort, da hat es international auch sehr viele Vorfälle in diesem Bereich gegeben. Ich habe noch viele Seiten mit und könnte Ihnen noch viele Punkte erzählen, aber ich sehe schon eine gewisse Ermattung in den Gesichtern. Ich glaube, ein wichtiger Punkt, auf den ich noch gerne eingehen würde, ist, dass wir auch bei den Wettterminals noch eine zweite Jugendschutzebene eingezogen haben, nämlich für diejenigen Wettterminals, die "stand alone", sprich, in Tankstellen, in Gasthäusern, in Kaffeehäusern, meistens in einem Zwischenraum in einer dunklen Ecke stehen, dass man hier einen maximalen Spieleinsatz von 50 EUR eingezogen hat, um eben möglichst wenig Suchtanfälligkeit herzustellen und dass sie auch nur mit Bargeld und nicht mit Wertkarten zu benutzen sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es ein wirklich gutes Gesetz ist. Wir haben mit vielen Expertinnen und Experten geredet. Wir haben auch viele Beratungsstellen einbezogen, natürlich auch viele Bundesstellen. Es ist eine sehr runde Sache geworden. Ich freue mich und hoffe, dass es heute verabschiedet werden kann. Ich finde, es ist ein Riesenschritt in die Richtung der Sicherung des Jugendschutzes, der Bekämpfung einer Spielsucht, auch des Schutzes der SpielerInnen und der Verbesserung für diese Stadt, auch für unsere Einkaufsstraßen, die mir besonders am Herzen liegen. - In diesem Sinne herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Bevor wir zur zweiten Lesung kommen, gibt es einen Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von FPÖ- Landtagsabgeordneten Guggenbichler, Ebinger, Schweiger-Stenzel, Kops, Nittmann, Reif, Unger betreffend Überarbeitung des Wiener Wettengesetzes. In formeller Hinsicht ist die sofortige Abstimmung verlangt. Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind FPÖ und ÖVP und somit die Minderheit. Wir kommen nun zur zweiten Lesung. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist gegen die Stimmen der ÖVP mit der ausreichenden Mehrheit angenommen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Wir kommen nun zur Postnummer 4. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, mit dem die Bestimmungen über den Bau und Betrieb von Aufzügen erlassen werden, geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Dr. Ludwig. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig. Ich ersuche daher nun jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ein drittes Mal einstimmig. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung angenommen. Wir kommen nun zur Postnummer 5. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Dr. Ludwig. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist der Fall. Dann ersuche ich jene Damen und Herren, die für die Zusammenlegung sind, um Zustimmung. - Das ist die Mehrheit. Die Debatte wird daher zusammengelegt. Als Erste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Meinl-Reisinger, die erste von vorläufig 84 gemeldeten Abgeordneten. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte auch damit einleiten, dass ich hier offensichtlich den Auftakt einer ganzen Riege von Rednerinnen und Rednern mache. Ich freue mich darauf. Es ist natürlich ein völlig legitimes Mittel im parlamentarischen Prozess, seinen Protest so zu äußern. Es ist aber wohl auch mir unbenommen, mir meine eigenen Gedanken dazu zu machen und das entsprechend zu werten. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir haben Zeit!) Sie erlauben mir schon, auch zu sagen, dass ich das für ein bisschen kindisch halte! (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher und Abg. Mag. Josef Taucher.) Es tut mir auch besonders weh, eigentlich zu sehen, dass die ÖVP da mitmacht. Ich habe heute schon am Morgen diese gar nicht so ungewohnte, aber doch jetzt sehr deutliche Einigkeit zwischen Blau und Schwarz hervorgehoben. Gerade in dieser Bauordnungsnovellenfrage ist mir das wirklich aufgefallen. Ich meine, man hat eigentlich nur ein Kläffen gehört, zum Teil ziemlich wichtige Hinweise, ich habe aber weder von FPÖ noch von ÖVP gesehen oder gehört, dass man sich wirklich dafür eingesetzt hat, dass es hier substanzielle Änderungen gibt, etwas, was wir schon versucht haben. Wir waren hier in einem Austausch, wo ich für die Gelegenheit auch sehr dankbar bin, können aber trotzdem nicht zustimmen, weil letztlich verfassungsrechtliche Bedenken bleiben beziehungsweise einige Fragen nicht in unserem Sinne gelöst wurden. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf das eingehen, was der Kollege Ellensohn gesagt hat. Schauen Sie, natürlich ist es nicht wahnsinnig witzig, irgendwo zwischen diesen Blöcken eingekeilt zu sein, zwischen Rot-Grün und Schwarz-Blau. Ich behaupte aber, und das ist auch der Anspruch, den wir NEOS an Politik haben, dass wir in jeder Situation sehr ernsthaft und sehr gründlich abwägen, wann wir dafür und wann wir dagegen stimmen. (Beifall bei den NEOS.) Ich glaube auch, dass es unser Anspruch ist, und das zeigen wir immer wieder, dass wir nicht nur kläffen, schreien und dagegen sind, sondern auch konstruktive Wege zeigen, wie es denn gehen könnte. So auch in diesem Fall. Vom Prinzip her verstehe ich es, es ist für uns völlig nachvollziehbar, und ich habe es eigentlich sogar vor Wochen angeregt, dass man nun Wege schafft, auf einem unbürokratischen, schnelleren Wege Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Ich glaube, in dieser Frage sind wir uns völlig einig. Sie werden auch in der grundsätzlichen Stoßrichtung von uns keinerlei Bedenken haben. Wir teilen das komplett. Was ich aber auch vermisse im Zuge der Debatte, und ich habe das auch bei Ihnen letztlich, als ich in Ihrem Büro war, Herr Landesrat, und an dieser Stelle schon zum Ausdruck gebracht, ist eigentlich ein offener, ehrlicher und auch auf Zahlen basierender Umgang mit dem Thema der Flüchtlingskrise. Ich erwarte mir eigentlich schon von der Regierung, dass man gewisse Szenarien - mag sein, dass sie sie vorbereitet - auch kommuniziert. Diese Szenarien sehe ich nicht. In Ermangelung der Szenarien, die uns vorgelegt werden, haben wir unsere eigenen Berechnungen angestellt, ausgehend von der Frage, wie viele Asylanträge es im vergangenen Jahr gegeben hat, wie hoch die bisherige Anerkennungsquote war - wir setzen diese ein bisschen höher an -, wie hoch jetzt schon der Zuzug der Asylberechtigten beziehungsweise subsidiär Schutzberechtigten nach Wien war und wie viel höher er unter Umständen sein wird, wenn es jetzt, und darüber haben wir heute auch schon gesprochen, zu Verschärfungen beim Zugang beispielsweise zu der Mindestsicherung in den anderen Bundesländern kommt. Da sehen wir schon, dass wir natürlich, insofern teilen wir die Befundlage, vor einer unglaublichen Herausforderung stehen, die uns in diesem Jahr unseren Berechnungen zufolge zumindest 40.000 zusätzliche Menschen, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte, nach Wien bringen wird. Ich kann, wie gesagt, nur meine Zahlen nehmen. Ich habe keine Zahlen am Tisch. Das ist eine Kritik, die ich habe. Bei diesen Zahlen, und nicht nur bei diesen Zahlen, auch das habe ich heute Morgen schon gesagt, müssen wir immer die Integration als Ziel an allererster Stelle vor Augen haben. Jetzt kann man sagen, man muss das in Etappen denken, zunächst müssen wir die Menschen unterbringen, ihnen ein Dach über den Kopf bringen, basale Bedürfnisse ermöglichen, aber das zweite Ziel muss gleich sein, Integration zu ermöglichen. Das ist der erste Kritikpunkt an dieser Novelle, wobei man hier Verbesserungen erreicht hat, nämlich, dass sie ausschließlich auf Grund dieser humanitären Situation für Flüchtlingsquartiere dienen soll. Das ist unserer Meinung nach hochgefährlich, denn so wird, unserer Meinung nach, Integration nicht gelingen. Wenn wir nicht schon jetzt den Anspruch setzen, dass wir dort in gewisser Weise kleinere durchmischte Quartiere schaffen, dann gehen wir hier sehenden Auges in jede Menge Probleme. Integration ist für uns wirklich das Leitmotiv. Das habe ich heute Morgen auch schon betont. Es ist auch meiner Meinung nach die Stoßrichtung, die es unbedingt bei der Frage der Reform der Mindestsicherung braucht, weshalb wir uns entlang des EuGH-Urteils und der deutschen Gesetzeslage für eine Wohnsitzauflage für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte aus integrationspolitischen Gründen bei Bezug der Mindestsicherung einsetzen. Wie ich heute Morgen auch schon gesagt habe, erwarte ich mir, dass sich der Wiener Landeshauptmann im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz und auch im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen dafür einsetzt, dass wir zukünftig ein System haben, wo wir, und da ist natürlich der Integrationsminister gefordert, ein System schaffen, wo wir Integrationsindikatoren ganz klar festlegen. Das ist natürlich der Arbeitsmarktzugang. Das ist die Frage des Zugangs zum Bildungssystem. Das ist natürlich auch die Frage des Zugangs zu leistbarem Wohnraum. Entlang dieser Kriterien besteht dann aber auch die Möglichkeit, über eine bundesweite Clearing-Stelle eine Wohnsitzauflage zu erteilen, weshalb ich diesen Beschlussantrag heute einbringen möchte: "Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag fordert den Wiener Landeshauptmann dazu auf, sich bei den Finanzausgleichsverhandlungen für eine Wohnortauflage für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, einzusetzen." Wenn wir schon beim Thema Mindestsicherung sind, und ich gekonnt den Bogen gespannt habe, haben wir noch andere Vorschläge eingebracht, wie zum Beispiel, dass es eine bundeseinheitliche Sozialleistung sein soll, wie zum Beispiel, dass verstärkt Sachleistungen gegeben werden sollen, wie zum Beispiel auch, dass es eine Einschleifregelung braucht, um stärkere Erwerbsanreize zu setzen und dass wir auch Regeln für ein Kontrollsystem einführen, was passiert, wenn man beispielsweise dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung stehen will, über alle Bundesländer gespannt, weshalb ich einen weiteren Beschlussantrag einbringe, auch im Namen meiner Kollegen, hinsichtlich der Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, wo sich der Wiener Landtag dafür aussprechen soll, dass sich der Landeshauptmann in den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen in den von mir erwähnten Punkten dafür einsetzen soll. Ich hoffe, das war jetzt ausreichend determiniert und detailliert. Ich komme nun aber wieder zur Bauordnungsnovelle. Wir sind hier zweifelsohne mit einem quantitativen Problem konfrontiert. Aber wir sind selbstverständlich auch mit einem qualitativen Problem konfrontiert. Ich habe schon gesagt, wir müssen diesen Wohnraum so gestalten, dass wir nicht Abschottungstendenzen fördern, sondern eigentlich Integrationsbemühungen in kleinen Einheiten und durchmischter Umgebung auch fördern. Dass das in Massenquartieren, wie sie jetzt auf Grund der Tatsache, dass es halt schnell gehen musste, bedauerlicherweise in Liesing oder auch in Floridsdorf eröffnet wurden, nicht funktionieren wird, glaube ich, können wir alle miteinander hier sehen. (Beifall von Abg. Mag. Wolfgang Jung.) Umso wichtiger ist es auch, dass wir bei dieser Bauordnungsnovelle alles daran setzen, dass wir nicht Quartiere irgendwo am Stadtrand oder neben der Autobahn, et cetera schaffen, die ausschließlich in Richtung von Containerdörfern gehen, die man dann durchaus als Ghettos bezeichnen kann. Was mir auch auffällt, ist, dass das Gesetz naturgemäß - wir haben auch darüber geredet, dass es rechtlich schwierig ist - in manchen Bereichen konkrete Definitionen vermissen lässt, zum Beispiel, wenn Sie schreiben: "auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen", und dann listen Sie nur beispielhaft, aber eben nicht taxativ auf, was damit gemeint ist. Hier ist das Gesetz unserer Meinung nach eindeutig nicht determiniert genug. Und ab wann ist eigentlich etwas "bevorstehend"? Was wir auch in den Gesprächen eingebracht haben, ist der Satz mit der staatlichen Organisation von Baumaßnahmen. Was heißt das denn? Ich lese und höre, dass damit nicht gemeint ist, dass auch NGOs das betreiben können. Ich frage mich aber, warum in einer solchen Situation nicht vielleicht auch Private so etwas betreiben können. Ich höre dann wieder aus Statements heraus, es geht um die staatliche Organisation der Zuteilung. Aber dann schreiben Sie es bitte hinein. Das jetzt hier und heute vielleicht in einer Rede festzuhalten, ist mir persönlich nicht determiniert genug. Ich hätte das gerne klar verankert. Dann die Bemerkung, und ich glaube, mein Kollege Stefan Gara wird, ich weiß nicht, wann, ich hoffe in Bälde, vielleicht aber erst um 4 Uhr in der Früh, man weiß es nicht genau, auch darauf eingehen, wenn man jetzt schon eine Bauordnungsnovelle macht, warum man das nicht zum Anlass nimmt, gleich zu sagen, wir entbürokratisieren und entrümpeln die Bauordnung und schaffen so auch Gegebenheiten für durchaus auch private Bauträger, um wirklich leistbaren Wohnraum zu schaffen. Dass hier eine Drucksituation herrscht, nicht erst seit der Flüchtlingskrise, sondern schon länger, ist uns allen klar. Hier würden wir uns wirklich wünschen, dass man mutigere Schritte setzt, dass man gleich die Bauordnung, nicht nur in diesem Anlassfall, sondern generell entrümpelt. Der wichtigste Punkt für uns, und da haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, ist aber tatsächlich die Frage der Anrainerrechte. Wir haben uns angeschaut, wie beispielsweise in Niederösterreich ein ähnliches Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Dort ist es aber wesentlich behutsamer, die legistischen Eingriffe sind deutlich geringfügiger als das, was Sie jetzt in Wien vorhaben. In Tirol auch. In beiden Bundesländern dürfen die Quartiere nur einem höchstens auf fünf Jahre befristeten Bedarf dienen. Außerdem wurden in diesen beiden Bundesländern, Tirol und Niederösterreich, nicht die gesamte Bauordnung und danach die Nachbarrechte, sondern nur die bautechnischen Vorschriften und die langwierigen Verfahren außer Kraft gesetzt. Uns geht hier diese sozusagen Aushebelung der Anrainerrechte definitiv zu weit. Was wir hier noch einmal festhalten wollen, ist, dass Anrainer nicht nur durch die Bauordnung geschützt sind, sondern vor allem auch durch das Privatrecht und durch die Verfassung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zählt subjektiv-öffentliche Nachbarrechte sogar zu den Menschenrechten. In dieser Abwägung sind die Eingriffe hier zu groß. Das ist eine juristische Argumentation. Ich gebe Ihnen aber schon auch eine politische. Ich habe das Gefühl, und auch das habe ich an dieser Stelle schon einmal gesagt, dass man hier sehr zögerlich ist, tatsächlich den offenen, transparenten, aufrichtigen und ehrlichen Diskurs mit der Bevölkerung zu führen. Ich weiß, dass das nicht leicht ist. Ich war auch bei den Protesten rund um die Ziedlergasse. Ich weiß, was vor allem die Herren und Damen der FPÖ-Fraktion, die hier zündeln, eigentlich für Schaden in dem gesamten Zusammenhalt der Gemeinschaft anrichten. Aber darauf zu reagieren, dass man eigentlich sagt, dann führen wir diesen Dialog gar nicht mehr und hebeln lieber die Rechte aus, bevor wir uns da irgendetwas antun - so kommt es dann rüber -, halte ich einfach für den falschen Weg. Ich verstehe, dass man sich das manchmal nicht antun will. Aber in dieser Situation ist es nicht mehr möglich, sich hier irgendwie schnell durchzulavieren, sondern Sie müssen, und das muss allen voran einmal der Bürgermeister machen, sich hinstellen und sagen, was jetzt Sache ist. Wie viele sind da? Wie viele erwarten Sie? Mit welchen Szenarien rechnen Sie? Was wird das Ganze kosten? Werden wir ein Sonderbudget brauchen? Ja oder nein? Es kann doch nicht so sein, dass wir derzeit aus verschiedensten Töpfen die Mittel anzapfen. In dieser Frage hätten Sie in uns auch Unterstützer, weil selbstverständlich sagen wir, anders als die Herren und Damen von FPÖ und offensichtlich jetzt auch der ÖVP, dass wir das als Weltstadt schaffen müssen. Keine Frage. Aber das bedarf eines offenen, transparenten, aufrechten und ehrlichen Ganges. Wer, wenn nicht der Landeshauptmann und Bürgermeister, könnte sich in seiner sonst durchaus, wie soll man sagen, bodenständigen und bürgernahen Art hinstellen und vermitteln, dass man halt jetzt solche Schritte setzen muss und wie die Szenarien weiter gedacht sind. Ich habe das einmal salopp gesagt. In Wahrheit müssten Sie sich jede Woche in die Stadthalle stellen, Bürgerinnen und Bürger zum Dialog einladen und sagen, so ist das jetzt, wir haben im Moment diese Informationen, wir versuchen das so und so anzupacken, in einer Woche wissen wir mehr und dann gehen wir andere Schritte. Ich vermisse das. Ich vermisse das von Seiten der Regierung. Ich glaube, dass dieses Informationsvakuum, das andauernd von der FPÖ gefüllt wird, in dieser Gemeinschaft und diesem Zusammenhalt in der Bevölkerung mehr Schaden zufügt, als wenn Sie über Ihren Schatten springen und eine offene und transparente Kommunikation bei dem Thema sachorientiert und unaufgeregt machen würden. Wir haben in vier Bereichen Verbesserungsvorschläge zur Bauordnung eingebracht - ich komme jetzt wieder zum eigentlichen Vorschlag zurück -, die wir in die Diskussion eingebracht haben. Das eine sind, und das habe ich schon gesagt, gemischt genutzte Unterkünfte. Da wird es jetzt Verbesserungen geben. Ich möchte hier noch einmal sagen: Ich glaube, das ist ein Schlüssel, wenn man Integration als höchstes politisches Ziel im Auge hat, alles daran zu setzen, dass das keine Ghettos oder sonst was werden. Das Zweite ist, und ich möchte, dass das zumindest hier in der Wortmeldung klargestellt wird, wenn es schon nicht im Text klargestellt ist, dass wir diese temporäre Nutzung von Bauwerken nach § 71c auch für private Initiativen öffnen wollen. Ein weiterer Bereich ist die Konzentration auf die Nutzung von nicht oder nicht adäquat genutztem Bauland und Schutz von Grünland dabei. Herr Chorherr, Sie haben völlig recht, diese Schwachsinnigkeiten, die da gekommen sind, dass man jetzt Hochhäuser in den Stadtpark stellt, die teilen wir natürlich nicht. Aber die Bedenken, dass, wenn man jetzt über 15 Jahre durchaus solide Bauwerke, vielleicht auch in den Bereich von Grünland, hinstellt, man das dann nicht mehr rückgängig machen kann, weil es dann ja schon einmal für Wohnraum genutzt worden ist, die haben wir. Da erwarte ich mir von Ihnen, gerade von den GRÜNEN, auch dahin gehend eine klare Aussage, dass wir jetzt auch nicht im großen Stil Grünland vernichten. Und der letzte Punkt, den habe ich schon gesagt, ist die Wahrung der Rechte von Nachbarn bei der Nutzung über den akuten Notstand hinaus. Hier haben wir einfach verfassungsrechtliche Bedenken, die dazu führen, dass wir einfach nicht unsere Zustimmung geben können. Ich resümiere: Natürlich brauchen wir jetzt unbürokratisch die Möglichkeit für temporäre Unterbringungsmöglichkeit. Meiner Meinung nach gehen Sie hier ein Stück weit zu weit. Wir haben uns hier, und das Angebot gilt immer, anders als die, wie ich sie bezeichnet habe, Berufskläffer von Blau und Schwarz, wirklich um Dialog und um konstruktive Lösungen bemüht. Letztlich aber sind für uns die Eingriffe zu stark. Ich möchte noch eine ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Ja, schauen Sie, ich meine, bei mir kommt es so an. Ich habe in dieser Frage, in der Flüchtlingsfrage, ehrlich gesagt, keine konstruktives Wort von Ihnen gehört. Ich bin eine große Verfechterin vom Verfassungsrecht, vom Menschenrecht und verstehe auch Sprüche, wie Sie sie eben in der Aussendung gemacht haben: "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" Nur, Sie sind beliebig in der Frage! Bei der Frage der Obergrenzen, die auch, Gott sei Dank, jetzt schwarz auf weiß verfassungsrechtlich als "nicht möglich" deklariert wurden von den Verfassungsrechtlern, sehe ich nicht, dass Sie jetzt aus Protest gegen Obergrenzen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Warten wir das Erkenntnis des Verfassungsgerichtes ab! Warten wir es ab!), auch nicht die Kollegen und Kolleginnen der ÖVP, agieren. Also Sie sind ein wenig beliebig in der Frage, wann Sie sich sozusagen der Verfassung und der Menschenrechte bedienen und wann nicht. Und das stört mich daran. (Beifall bei NEOS.) Verfassungsrechtler haben es klar gesagt (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Die Obergrenze bei Abschiebungen!): "Eine Obergrenze für" kann es nicht geben. Das haben wir immer gesagt. Sie schweigen. Da ist, glaube ich, kein Protest von Ihrer Seite geplant, weil es ja auch vielleicht in das Konzept passt. (Aufregung bei der FPÖ.) Und schauen Sie, genau das ist der Unterschied. Wir bringen konstruktive Vorschläge ein, wir wägen gut ab und entscheiden dann nach unserem Gewissen, ob wir unsere Zustimmung geben können, ja oder nein. In diesem Fall können wir sie nicht geben. Danke. (Beifall bei NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Mag. Blümel. Bitte, Herr Stadtrat. StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Vielleicht kurz auf meine Vorrednerin eingehend: Mich wundert es nicht, dass ihr euch schwer tut zu entscheiden, entweder Schwarz-Blau oder Rot-Grün, weil ihr da eine Linie brauchen würdet und die haben die NEOS nicht, weder, wenn es um die Mindestsicherung geht, noch, wenn es um die Bauordnungsnovelle geht. (Beifall bei der ÖVP.) Wir laden euch gerne zu einer Sachkoalition gegen diese rot-grüne Stadtregierung ein, wenn ihr einmal eine Linie habt. Die Linie der NEOS ist meistens dafür-dagegen-dafür oder dagegen-dafür-dagegen, eines von diesen zwei Sachen. Ganz klare Linien gibt es bei euch nicht. (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Doch! Doch!) Insofern ist es vollkommen klar, dass man dazwischen herumschimpft. Obwohl es eigentlich sehr, sehr einfach wäre, in dieser Sache eine klare Linie zu haben, Herr Stadtrat, denn diese Bauordnungsnovelle ist ein Anschlag auf den Rechtsstaat. Das ist hundertprozentig klar, vollkommen offensichtlich! (Aufregung bei Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher!) Und nicht nur ein Anschlag auf den Rechtsstaat, sondern auch moralisch verwerflich. Und das ist gut gewählt, diese Formulierung (Aufregung bei der SPÖ.), weil das, was uns von Rot-Grün in der Früh bei der Mindestsicherung vorgeworfen wurde, dass man die Flüchtlingsfrage als Aufhänger nimmt, als Vorwand, um quasi eine Reform zu fordern, nichts anderes macht die rot-grüne Stadtregierung bei dieser Baunovelle. Angeblich geht es darum, die Probleme mit der Flüchtlingskrise zu lösen. In Wirklichkeit geht es darum, dass Rot-Grün die eigenen Versäumnisse betreffend Wohnraumschaffung lösen möchte. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das ist absolut falsch!) Und, Herr Stadtrat, ich habe mir das Interview in der "Presse" genau durchgelesen. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie heute in der Früh gesagt haben. Sie haben heute in der Früh gesagt: "Natürlich geht es da ausschließlich um Flüchtlinge." Das ist nicht richtig. In der "Presse" steht drinnen, dass das auch für langjährige Wienerinnen und Wiener gelten soll. Also was jetzt, bitte? Ist das eine Notlösung oder nicht? (Abg. Christian Deutsch: Das ist absolut falsch! - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das ist absolut falsch! - Beifall bei der ÖVP.) Moralisch verwerflich aus zweierlei Gründen: Erstens weil die Flüchtlinge für Versäumnisse der rot-grünen Stadtregierung herhalten müssen. Moralisch verwerflich auch auf Grund der Tatsache, dass sich nur die Stadt selbst eine Ausnahme vor dem Gesetz gibt und der Privatwirtschaft diese nicht zuteil kommen lassen möchte. Dieses Gesetz verstößt gegen das Legalitätsprinzip, denn die Stadt gibt sich das Gesetz, das sie selbst von jedem Gesetz ausnimmt. Ich meine, das ist sonnenkönigmäßig: Der Staat bin ich und ich bestimme, wer sich an was halten muss und wer nicht. In dem Fall: Die Stadt nicht. Es ist gleichheitsgrundsatzwidrig, weil die Privatwirtschaft nicht in den Genuss dieser Ausnahmen kommt, was insofern eine Frechheit ist, weil die rot-grüne Stadtregierung an der selbstgeschaffenen Bürokratie erstickt, wenn es um die Genehmigungsverfahren von Baumöglichkeiten geht, und die Privaten sollen das weitermachen und durchmachen müssen, nicht aber die Stadt. Weiters werden Grundrechte verletzt wie beispielsweise das Grundrecht auf Eigentum, wenn es darum geht, dass Grund vielleicht entwertet wird, wenn man daneben ein Hochhaus hinstellt. Oder das Recht auf ein faires Verfahren, das durch dieses Gesetz nicht mehr gewährleistet wird. Mein Lieblingssatz in dieser ganzen, übrigens nur zwei Seiten dicken Novelle ohne Erläuterungen, kein Begutachtungsverfahren, kein gar Nichts, ist dieser Satz, der schon ganz am Anfang dieser Generalbegründung zitiert wurde. Da geht es darum: "Begründung: Das Gesetz gilt dann, wenn es zur vorübergehenden Unterbringungen einer größeren Anzahl von Personen auf Grund bereits eingetretener oder zukünftiger Ereignisse ist." Ich meine, ganz ehrlich, alles, was Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft hat, ist davon irgendwie betroffen. Das ist ja wirklich lächerlich! (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Gerhard Haslinger.) Und im Übrigen, dass es doch so sicher wäre und dass man sich an die Baubewilligungen halten müsse und an die Bauordnung, ein weiteres Kuriosum in dem Ganzen, wenn es um feuerpolizeiliche Maßnahmen geht, ist dieser Satz: "Der Nachweis der Verfügbarkeit einer ausreichenden Wassermenge zur Brandbekämpfung." Ich meine, Entschuldigung, das heißt, du kannst neben der Donau ein Hochhaus ohne einen Schlauchanschluss hinstellen, und das reicht laut diesem Gesetz an Brandbekämpfungsmöglichkeiten. (Beifall bei der ÖVP.) Im Übrigen geht kein einziges Bundesland auch nur annähernd so weit wie Wien. Überall anders gibt es entweder eine Maximalzahl, zumindest prozentuell definiert, wie viele Leute das beherbergen soll, oder es ist explizit nur auf Flüchtlinge abgestellt, oder es ist ein automatisches Außerkrafttreten dieses Gesetzes definiert. Aber nirgendwo geht es so weit wie in Wien, wo einfach alles ausgeschaltet wird, nur damit offensichtlich die Stadt die eigenen Versäumnisse mit dem vorgeschobenen Argument der Flüchtlingskrise nachholen kann. Dieses Gesetz ist ein Anschlag auf den liberalen Rechtsstaat und da werden wir nicht mitmachen! (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Chorherr. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte jetzt die Möglichkeit nützen, nicht unmittelbar auf meine Vorredner einzugehen, sondern auch einer Öffentlichkeit, die über Internet diese Diskussion verfolgt, den Sinn und den Inhalt dieser Novelle zu erklären. Wer Zeitungen liest, wer die öffentliche Wahrnehmung hat, der weiß, Wien muss jetzt handeln. Nicht nur haben wir aus der Attraktivität Wiens im letzten Jahr ein Plus von fast 43.000 Menschen gehabt, so ein starkes Wachstum wie kein anderes Bundesland, sondern zusätzlich steht Wien dazu, humanitär zu agieren und Menschen, die aus Krieg und Vertreibung nach Wien gekommen sind, und man möge sich nur die Bilder anschauen, die jeden Tag aus Syrien in unsere Medien kommen, entsprechende Unterkunftsmöglichkeiten zu bieten. Und um nicht Situationen herbeizuführen, dass wir Obdachlose im Bereich der Flüchtlinge haben, sind wir jetzt kurzfristig aufgefordert zu handeln. Diese Regierung zeigt, dass sie das kann. Was macht dieses Gesetz? Dieses Gesetz ermöglicht drei Varianten von temporären Bauweisen in einer Notsituation: Was unrichtig ist, ist, es betreffe den ganz normalen Wohnbau. Das tut es nicht. Es geht darum, in Notsituationen wie im Bereich der Flüchtlinge kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten zu gewährleisten (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: 15 Jahre! 15 Jahre!), einerseits für 6 Monate. Was ist mit 6 Monaten gemeint? Mit 6 Monaten ist nicht gemeint, dass jetzt für 6 Monate Container aufgestellt werden, sondern da geht es im Wesentlichen darum, dass Private, die ein Bürogebäude oder ein Gewerbegebäude haben, das für Büro- oder Gewerbezwecke gewidmet ist, das zur Verfügung stellen und sagen: Bitte hier gibt es ein heizbares, mit Sanitäreinrichtungen (Aufregung bei Abg. Mag. Wolfgang Jung.) ausgestattetes Gebäude Wollt ihr das kurzfristig nutzen? (Abg. Armin Blind: 15 Jahre!) In diesem Fall ist die Baubehörde unterstützt, auch dann, wenn dieses Gebäude ja offensichtlich für Büro oder Gewerbe errichtet wurde, es trotzdem in einer Notsituation für Flüchtlinge zu nutzen. Das "Kurier"-Gebäude der letzten Monate ist sowas oder andere Möglichkeiten. Dafür wird jetzt eine sichere Rechtsgrundlage geschaffen. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Die gibt es ja schon! - Abg. Armin Blind: 15 Jahre!) Es betrifft bis zu 5 oder 15 Jahren - was ist hier gemeint? Noch einmal: Es geht um temporäre Gebäude, die für die Unterbringung notwendig sind. Wenn Sie, ich habe das schon oft zitiert, in die Seestadt fahren, sehen Sie ein solches temporär bewilligtes Gebäude, in dem Fall eine temporär genehmigte Unterkunft für Studierende, die so errichtet ist, dass sie nach Ablauf der Frist, in dem Fall nach 5 Jahren, innerhalb von wenigen Tagen abbaubar ist und allenfalls an einem anderen Standort wieder errichtet werden kann. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Wenn es schon steht, wozu brauchen wir dann das Gesetz?) Was tun wir? Warum gehen wir jetzt diesen Weg, und warum reicht das Bisherige nicht aus? Eine Möglichkeit war bisher nicht gegeben, nämlich in Gebieten, die eine andere Widmung haben, zum Beispiel eine Gewerbewidmung (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Oder die Nachbarn austricksen!), zu sagen: Wunderbar, hier haben wir eine langfristige Idee, als Gewerbe- und Industriegebiet etwas vor zu sein - im Übrigen ein Wunsch, der von der ÖVP immer wieder sehr stark kommt und auch in ihren Reden gebracht wird -, da nicht kurzfristig Gewerbebetriebe in Wohnen umzuwidmen, da in den nächsten fünf, sechs Jahren in diesen Bereichen keine Nutzung absehbar ist, und der private Liegenschaftseigentümer sagt, bitte, wenn hier irgendjemand ein Gebäude errichten will, stelle ich mein Grundstück dafür zur Verfügung. Ich glaube, dass im nächsten Jahr, in den nächsten zwei Jahren, sehr viele, die über solche Liegenschaften verfügen, sie zur Verfügung stellen werden. Also insbesondere geht es darum, Liegenschaften, die jetzt widmungsmäßig für etwas anderes vorgesehen sind, für diese akute Situation zu öffnen. Gerne gehe ich auf die Frage oder den Wunsch der Kollegin Meinl-Reisinger von den NEOS ein: Es ist explizit nicht daran gedacht, ein SWW, also Schutzgebiet Wald und Wiesengürtel oder als Park vorgesehenes Gebiet dafür zu nutzen. Nein, das ist nicht (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dann schreibt es hinein!) der Sinn, sie hat mich ... (Abg. Dominik Nepp: Schon wieder ein Pfusch!) Ja, man kann jetzt ein Gesetz ... (Abg. Dominik Nepp: Schon wieder ein Pfusch! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dann schreibt das hinein!) Ich wiederhole, wenn man es nicht hört, "ja schreibt's das alles rein", kommen die Zwischenrufe. Ich finde es ja lustig, da beklagt man die Überbürokratisierung. Jetzt wird ein bewusst knappes Gesetz formuliert. Jetzt kann man für alle (Aufregung bei der FPÖ.) denkbaren Sonder- und Notsituationen und Überfälle etwas vorsehen, um dann wiederum etwas abändern zu müssen. Nein, hier ist die Möglichkeit gegeben, kurzfristig zu reagieren. (Abg. Armin Blind: Herr Kollege, was ist Demokratie?) Ein weiterer wichtiger Punkt: Ja, das macht's ihr euch ja nur selber. Nein, das ist nicht der Fall. Es ist explizit vorgesehen, und in ein paar Wochen oder in ein paar Monaten, wenn dieses Gesetz beschlossen werden sollte, wovon ich ausgehe, werden Sie sehen, dass es insbesondere Private sind, die in Verantwortung für die Lage derartige Projekte vorlegen werden (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Für welche Lage?) und hier ... "Für welche Lage?", kommt der Zwischenruf. Ich beantworte das gerne. Für die Situation, in der wir uns derzeit in Österreich (Abg. Dominik Nepp: In die Sie uns hineinmanövriert haben!) befinden, wo es sehr viele Flüchtlinge in Wien gibt und wir die Verantwortung haben, dass es nicht zu Situationen wie in Calais oder in anderen Bereichen kommt, sondern dafür entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten bereitstellen. Das heißt für uns, politische Verantwortung wahrzunehmen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Da ist eine weitere ernsthafte Frage von den NEOS gekommen: Gilt da nur, dass Staatliche es tun zu können? Nein. Was steht hier wörtlich im Gesetz? "Wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist." Was bedeutet das? Staatlich organisiert heißt, dass zum Beispiel über Mittel des Fonds Soziales Wien eine NGO wie die Caritas, die Volkshilfe, die Diakonie, die Samariter, die Verantwortung übernimmt. Und warum schreiben wir das hinein, weil was wollen wir nicht? Wir wollen nicht Geschäftemacher, die mit diesem Paragraphen irgendwelche Gebäude errichten, wo ohne jegliche Kontrolle die Ärmsten der Armen hineingepfropft werden. Wir wollen eine Verantwortung und sehen die dann, wenn Mittel des Fonds Soziales Wien eingesetzt werden, wenn anerkannte NGOs die Erfahrung und auch die Empathie haben, entsprechende Integrationsmaßnahmen vorzusehen, dass die das umsetzen und wir damit auch eine Qualitätsgarantie haben. Eine weitere Frage ist: Ja, wer soll das alles zahlen? Das ist eine Bauordnungsnovelle und wenn man das klug errichtet, bedarf es dazu keiner zusätzlichen öffentlichen Mittel für die Gebäude. Das ist ein wichtiger Punkt. Als Beispiel einmal mehr, das Projekt, von mir schon erwähnt, in der Seestadt. Es kommt ohne Wohnbauförderung aus. Warum? Weil es dort keine Tiefgarage gibt, es zweigeschoßig ist und deswegen kein Lift notwendig ist. Obwohl es ein Passivhaus ist und einen sehr hohen technischen Standard hat, es deswegen günstig ist und deswegen auch günstig zur Verfügung gestellt wurde. Nein, hier geht es nicht um eine riesen Menge an öffentlichen Mitteln. Die können dann günstig bereitgestellt werden, wenn wir günstige Gründe haben. Und jeder, der sich in Wien in der Wohnsituation auskennt, weiß, dass das Hauptproblem für die Bereitstellung kostengünstigen Wohnraums die Grundstückskosten sind. Insofern ist das temporäre Bauen eine Königsidee, um die Grundstückskosten unten zu halten, diese Projekte aber trotzdem langfristig umzusetzen. Und für alle, die sich aufregen: Ich mache hier keine Vorlesung in Bauordnung. Aber auch an die Kollegen von der ÖVP, über deren Polemik ich mich wirklich wundere, weil ich noch immer das Gefühl habe, dass es einen Unterschied gibt zwischen ÖVP und FPÖ, aber offensichtlich ist das nicht mehr der Fall: Es gibt bereits einen bestehenden, vor vielen, vielen Jahren beschlossenen § 71 "Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes". Und das, was Sie jetzt bemängeln, steht jetzt schon wortwörtlich in dem § 71 drinnen, nämlich: Für temporäre Bauten gelten die Bestimmung dieses Gesetzes, also der Bauordnung, dann nicht, wenn das und das und das erfüllt ist. Sie regen sich über etwas auf, das es längst gibt! (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Den nächsten Satz vorlesen! Den nächsten Satz vorlesen!) Sie regen sich über etwas auf, was es längst (Große Aufregung bei der FPÖ.) gibt! Hier wird jetzt für einen (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Der nächste Satz! Den nächsten Satz vorlesen!) Notfall eine Erweiterung vorgenommen, die es möglich macht, einige Hundert, vielleicht sogar einige Tausend dezentrale, gemischte Projekte, die diese Stadt braucht und die uns dringend helfen, rasch ein Problem zu lösen, umzusetzen. Deswegen wollen und werden wir das beschließen. Ein Abschließendes aus politischer Sicht: Wer sich die gesamte politische Situation in Europa anschaut, merkt, dass man überall das vermisst, was staatspolitische Verantwortung heißt, ein Problem zu erkennen (Aufregung bei der FPÖ.), eine Lösung zu durchdenken und sich mutig hinzustellen und zu sagen, wir haben ein Problem, wir haben eine Lösung, wir bemühen uns, sie bestmöglich umzusetzen. Ich bin froh, in einer Regierung mitarbeiten zu dürfen, die staatspolitische Verantwortung insofern auf sich nimmt, indem sie sagt, wir können ein Wohnungsproblem, das wir derzeit durch die Flüchtlinge in Wien haben, rasch, kostengünstig und qualitätsorientiert lösen. Deswegen gibt es diese Novelle und deswegen werden wir die heute beschließen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich der Herr Abg. Pawkowicz gemeldet. Bitte schön. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Wortmeldung zu einer tatsächlichen Berichtigung, weil der Herr Kollege Chorherr hier gerade den § 71 der Wiener Bauordnung zitiert hat, den es ja schon gibt, und zu dem er dann die Frage gestellt hat: Wieso regen sich die Freiheitlichen denn darüber auf, wo es diese Ausnahmebestimmungen jetzt schon gibt? Aber ich darf hier berichtigen: Sie haben hier ganz wesentlich den nächsten Satz desselben Paragraphen weggelassen, der die eigentliche Unterscheidung hier bringt. Die Ausnahmen sind tatsächlich möglich, aber, und das ist der wichtige Unterschied - ich zitiere, wörtlich aus dem 71er, fürs Protokoll -, das ist der 3. Satz § 71: "Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen." Und das ist der ganz entscheidende Unterschied! Das heißt, der Eindruck, zu sagen: "Der 71er, na ja, den gibt's eh schon" - und daher -: "Worüber regen wir uns auf?" Nun, der Unterschied ist eben, dass der 71er die Nachbarrechte ausdrücklich drinnen hat! Er hat sie nicht als freiwillige Leistung drinnen, sondern er hat sie deswegen drinnen, weil der 71er mehrmals novelliert werden musste, weil da zuerst die Nachbarrechte auch draußen waren. Dann hat der Verfassungsgerichtshof das ein paar Mal hintereinander aufgehoben und dann ist diese jetzige Regelung hier entstanden. Es gibt, ebenfalls noch zur Ergänzung, im 71er auch eine Rechtsprechung ganz in diese Richtung, nämlich vom 13. Dezember 1988 mit der Zahl 88-05-0187 Baurechtssammlung 1232, die da lautet: "Die Erklärung der Nachbarn, gegen ein Bauvorhaben zu sein, reicht bei Vorliegen subjektiv-öffentlicher Rechte aus, um die Erteilung einer Baubewilligung nach § 71 Bauordnung zu verhindern." Das heißt, alleine, wenn der Nachbar erklärt, dass er in seinen Rechten eingeschränkt ist, ist das Projekt nach § 71 schon gestorben. Und das ist der ganz wesentliche Unterschied! Bei der vorliegenden Novelle sind die Nachbarrechte, ja, sogar die Bürgerrechte, schlichtweg ausgehebelt! Es gibt keine Bürgerrechte! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Lhptm-Stv. Mag. Gudenus, bitte. Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen! Baurechtsnovelle: Der Herr Kollege Chorherr hat ja versucht, hier lang und breit zu erklären, warum dieser offensichtliche Bruch der Verfassung notwendig sei in Wien. Herr Kollege Chorherr! Sie haben vieles gesagt. Es hat fast nichts gefehlt. Aber eines fehlt Ihnen schon: Das Unrechtsbewusstsein! Das fehlt Ihnen! Mit so einem Gesetz, das Sie heute auf den Weg bringen oder erst morgen oder wer weiß, wann, fehlt Ihnen offensichtlich das Unrechtsbewusstsein, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das werden wir auch in der Öffentlichkeit aufzeigen! Das Unrechtsbewusstsein ist bei Ihnen offensichtlich nicht vorhanden. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Baurechtsnovelle ist ein offensichtlicher Bruch der Verfassung, ein Anschlag auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze, und das kann man nicht einfach so stehen lassen. Es ist ein Anlassgesetz, das im Endeffekt nur eine Unfähigkeit kaschieren soll: Dass Sie in den letzten Jahren einerseits nicht willig und fähig waren, für mehr Wohnraum in Wien zu sorgen, und zweitens hier im Ausfluss Ihrer vielgepriesenen Willkommenskultur anscheinend doch noch immer weiter bereit sind, immer mehr illegale Zuwanderer im Rahmen dieser Masseninvasion und Völkerwanderung nach Wien zu lassen. Das brauchen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen es nicht! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist genau der Ausfluss Ihrer Willkommenskultur. Davon hat sich sogar schon der Bundeskanzler Faymann, der sich ja seit einigen Wochen schon um 180 Grad gedreht hat samt Rückwärtsgang letzte Woche im ORF, ja sogar er hat sich schon von der Willkommenskultur entfernt, die Sie schwarz auf weiß noch vor drei Monaten in Ihrem Regierungsübereinkommen fünf, sechs Mal stehen haben lassen. Kommen Sie nicht zur Besinnung einmal? Raub, Vergewaltigung, Kinderschändung an der Tagesordnung, und Sie laden immer noch mehr nach Wien ein? Eine Schande ist das, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Schande! (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei den GRÜNEN.) Ihr Motto ist: Alles für die sogenannten Flüchtlinge. Es sprechen hier alle von Flüchtlingen. Das sind ja großteils keine Flüchtlinge, das sind illegale Migranten. Sie reden dauernd von Flüchtlingen! Ihr Motto ist, alles für die sogenannten Flüchtlinge, jetzt so ein Gesetz, ein Pfuschgesetz, aber nichts für die Wienerinnen und Wiener. Anrainerrechte - schmeck's, brauchen wir nicht mehr, Hauptsache, noch mehr nach Wien. Ja, da frage ich mich schon, ob die Grenzen wirklich dicht gemacht werden, wenn Sie schon vorbauen, was in den nächsten 6 Monaten oder 5 Jahren oder 15 Jahren hier passieren soll. Sie wollen mehr Wohnraum für die sogenannten Flüchtlinge schaffen und die Wienerinnen und Wiener werden weiterhin Probleme haben, sich einen leistbaren Wohnraum zu organisieren. Das ist Ihre Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren, und die Maske wird Ihnen heute und die nächsten Tage heruntergerissen werden! (Beifall bei der FPÖ.) Da gehen Sie einfach her und schaffen im Prinzip eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Sie degradieren die Wienerinnen und Wiener zu Bürgern zweiter Klasse! Das ist Ihre Politik! Das ist weder sozial noch demokratisch, meine sehr geehrten Kollegen von der SPÖ! Das ist es nicht! Ja, es ist vielleicht kommunistisch, das macht man jetzt bei den GRÜNEN: Außen grün, innen tiefrot. Das würde mehr passen. Aber das ist weder sozial noch demokratisch. Sie hebeln hier alle Rechtsgrundsätze aus! Lauter Selbstverständlichkeiten, Rechtssicherheit, all das wird mit diesem Gesetz ausgehebelt, das Sie heute auf den Weg bringen wollen, aber wir zumindest das tun werden, was wir tun können. Wir werden es zumindest verzögern. Die "Lange Nacht der Bürgerrechte" ist angebrochen, meine sehr geehrten Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ.), die "Lange Nacht der Bürgerrechte"! Und das ist genau typisch, der Herr Maresch, der keine Ernsthaftigkeit an den Tag legen kann, wenn es um Bürgerrechte geht (Heiterkeit bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.), weil Sie drauf pfeifen, Herr Maresch. Jeden Tag pfeifen Sie drauf! Die "Lange Nacht der Bürgerrechte" ist angebrochen und wir Freiheitliche, wir werden es durchstehen, Herr Maresch (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Ihr werdet es durchstehen!), ja, ist so. Und da geht es nicht um Filibustern oder so, wie der Herr Oxonitsch ausgesendet hat, dass Filibustern ein unlauteres Mittel sei. Da geht es um Demokratie und Oppositionsrechte. Und, lieber Herr Kollege Oxonitsch, mit so einem Demokratieverständnis, das Sie jetzt an den Tag legen (Abg. Christian Oxonitsch: Ihr könnt das ja machen!), werden Sie nicht weit hupfen. Da sieht man, wie Sie über die Rechte der Opposition und über Demokratie an sich denken, wenn hier Abgeordnete das Wort ergreifen wollen! (Beifall bei der FPÖ.) Aber kommen wir zurück zur Wohnsituation in Wien. Wir haben ja 2013 eine Zuwanderung von rund 20.000 Menschen gehabt. Wien wächst. Das ist das, worauf Sie besonders stolz sind. Aber an sich ist Wachstum ja jetzt kein Wert, weil mit dem Wachstum, das zur Zeit vorhanden ist, wachsen die Probleme mit, die Schulden mit, die Sozialausgaben wachsen mit, die Kriminalität wächst mit. All das ist Ihr Motto: Wien wächst. Eine Stadt kann auch anders wachsen, indem man zum Beispiel nach Möglichkeit mehr Leistungsträger anzieht und nicht nur eine Zuwanderung in die Sozialsysteme (Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.), nicht nur eine Zuwanderung in die Gefängnisse, sofern noch Platz ist. Das ist das, was Sie wollen anscheinend. Nein, das wollen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, so eine Zuwanderung! (Beifall bei der FPÖ.) 20.000 Menschen im Jahr 2013 und letztes Jahr schon 43.200 Menschen, die nach Wien gekommen sind. Die Prognosen sagen ja eindeutig, heuer, nächstes Jahr, übernächstes Jahr mindestens 40.000 Menschen. Mit Ihrer Einladungspolitik wird's noch mehr sein! Kommt nach Wien! Ihr kriegt am ersten Tag alles! Die Sozialleistungen werden euch nachgeschmissen: Mindestsicherung ab dem ersten Tag. Die Grundversorgung wird ausgezahlt, auch wenn man vom Asylgerichtshof schon rechtskräftig negativ beschieden ist. All das ist im rot-grünen Wien möglich und der geschätzte Herr Landeshauptmann ist sogar noch stolz darauf, die Grundversorgung an Leute auszuzahlen, die eigentlich gar nicht ... Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Mag. Gudenus, gestatten Sie eine kurze Unterbrechung. Ihre Befindlichkeit ist schon klar und ist ausgedrückt worden. Ich bitte Sie aber trotzdem, zur Bauordnung zurückzukommen. Das ist der Inhalt der Debatte, die wir jetzt zu führen haben. Und keine Richtigstellung, aber nur eine Erinnerung: Es sind Landtagsabgeordnetenrechte, die hier stattfinden, und das ist gut so. Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (fortsetzend): Danke. Herr Präsident, natürlich nehme ich das zur Kenntnis. Aber natürlich geht es um den § 71c der Bauordnung und da muss man natürlich auch ausholen und erklären, warum genau Ihre Rechtfertigungen, diese Baurechtsnovelle zu ändern, im Endeffekt hanebüchen ist. Darum geht es ja! Sie hebeln alle Rechte der Bürger aus! Die Anrainerrechte werden ausgehebelt, eben nur, um im Prinzip hier eine Willkommenskultur weiter auszubauen und diese illegalen Zuwanderer weiter zu verhätscheln. Alles ist möglich für die, aber nichts ist für die Wienerinnen und Wiener möglich! Da muss man natürlich auch dazusagen, dass bei der Wohnsituation in den letzten Jahren eben vieles schief gelaufen ist und Sie jetzt anscheinend hier mit dieser Novelle versuchen, sich aus dieser Situation herauszuhelfen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn wir zum Gesetz als solches kommen, gerne, sehr gerne. Es sagt nämlich kurz gesagt, dass Barackenlager und Containerdörfer, aber auch andere Bauweisen ab sofort möglich sind, jederzeit, egal, wo in Wien, auf sogenannten Verkehrsbändern entlang von U-Bahn-Trassen, im Stadtpark vielleicht, auf der Donauinsel, am Rathausplatz. All das soll im Endeffekt möglich sein ohne Genehmigungspflicht, ohne Widmung und ohne Einbindung der Anrainer. Eine Baubewilligung ist nicht mehr notwendig. Einspruch seitens der Nachbarn oder seitens anderer, auch von Behörden, Bezirksvorstehern, ist nicht mehr möglich und laut diesem Gesetz auch nicht mehr notwendig. Das ist im Endeffekt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Drüberfahren über die Menschen in Wien, über die Bürger dieser Stadt, die es sich nicht mehr länger bieten lassen werden, dass sie zu Bürgern zweiter Klasse in Wien degradiert werden. Das ist genau das, was Sie mit diesem Gesetz machen wollen. (Beifall bei der FPÖ.) Das Gesetz bedeutet nämlich im Detail, dass den Bürgern in Wien genau diese Mitsprache in der Form eines Einspruchs genommen wird, während eben, und da komme ich zurück, den sogenannten Flüchtlingen der rote Teppich ausgerollt wird. Das bezweckt dieses Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber das ist ja nicht der erste Anschlag und sicher auch nicht der letzte Anschlag. Da droht ja laut Regierungsübereinkommen eine Leerstandsabgabe, wie wir sie schon in Hamburg haben, wo Rot-Grün eine Leerstandsabgabe umgesetzt hat, was im Endeffekt ja nichts anderes bedeutet als eine Eigentumsbeschränkung, eine Enteignung. Das sind die nächsten Schritte Ihrer Enteignung der Wiener Bevölkerung! Sie werden es genauso machen wie Ihre Genossen in Hamburg, wo Eigentumsrechte beschränkt werden, wo Menschen ihren Leerstand abgeben müssen, Menschen, die Immobilien besitzen und dann im Endeffekt Steuern zahlen müssen für etwas, was ihnen gehört, oder zwangsweise dann eine Enteignung stattfindet und die sogenannten Flüchtlinge wieder Unterkunft finden. Das ist eine Politik, die wir sicherlich nicht mittragen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Es ist auch wie bei diesem Gesetz, das wir heute mit Ihren Stimmen auf den Weg bringen. Wir werden als Freiheitliche mit unseren 34 Mandaten den Verfassungsgerichtshof anrufen, bei diesem Machwerk und bei den nächsten Machwerken genauso, und dann werden wir sehen, was da rauskommt. Da helfen keine Gutachten von Verfassungsexperten, wie die Frau Meinl-Reisinger gesagt hat. Ja, das ist schön. Es gibt immer den Spruch: Drei Juristen - vier Meinungen. Aber der Verfassungsgerichtshof wird dann im Endeffekt entscheiden. Da ist sehr, sehr viel drinnen, was alleine die Aufhebung auch schon möglich machen wird, alleine heute der formelle Fehler am Vormittag, was da passiert ist. Ja, das schau ich mir an, dass der Verfassungsgerichtshof nicht nur materiell entscheiden wird müssen, sondern auch formell. Das wird ja lustig werden, was Sie hier zustande gebracht haben, wo Sie im Endeffekt ja Leute in den Abstimmungsvorgang hineingewunken haben, die im Endeffekt de jure dann gar nicht abstimmungsberechtigt sind und das Chaos hier (Abg. Christian Oxonitsch: Das ist eine spannende Geschichte!) mitverursacht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz ist ja nicht nur materiell völlig verfassungswidrig, sondern schon alleine formell beim Zustandekommen ist es ein Flop. (Beifall bei der FPÖ.) Es ist ein Flop. (Aufregung bei Abg. Christian Oxonitsch.) Wir haben es ganz genau gesehen, wir haben es ganz genau gesehen. Mit getürkten Abstimmungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird man auch hier im rot-grünen Wien nicht weit springen, das kann ich Ihnen sagen! (Beifall bei der FPÖ.) Und was Sie überhaupt nicht verstehen, wofür Sie überhaupt kein G'spür haben, weil Sie dauernd vom "G'spür für Wien" sprechen: Sie haben kein Gespür für die Ängste, für die Anliegen und Sorgen der Menschen, und die Ängste und Anliegen sind groß! Das haben wir ja nicht zuletzt in Liesing gesehen, am Liesinger Platz, wo sich 5.000 Menschen versammelt haben (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN.), weil auch dort ein sogenanntes Flüchtlingszentrum (Weitere Aufregung bei Abg. Christian Oxonitsch.) gegen den Willen der Bevölkerung hingepflanzt wird. Sie haben kein G'spür für die Menschen! Sie lachen wieder mal drüber! Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Mag. Gudenus! Ich darf Sie bitten, wieder zum Akt zu sprechen, zum zweiten Mal. Und dass die Frau Präsidentin eine getürkte Abstimmung gemacht hat, weise ich auf's Schärfste zurück und erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf. Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (fortsetzend): Ich habe nie davon gesprochen, dass die Frau Präsidentin eine getürkte Abstimmung gemacht hat. Aber bitte (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Zuhören, Herr Präsident! Zuhören! - Aufregung bei der FPÖ.), da sollten Sie vielleicht auch etwas mehr die Ohren spitzen, sehr verehrter Herr Präsident! Aber gehen wir konkret zum Gesetz. Es ist interessant, dass immer bei mir hier eine Zurechtweisung stattfindet, wenn ich das Thema etwas größer behandle. Bei meinem Vorredner war das nicht der Fall! Aber natürlich, Herr Präsident, ich nehme es zur Kenntnis, überhaupt keine Frage, Sie haben hier den Vorsitz. Aber kommen wir zu den verfassungsrechtlichen Bedenken, eben § 71c Bauordnung. Da werden grundlegend zwei verschiedene Kategorien von Bauvorhaben geschaffen, nämlich Bauvorhaben im Allgemeinen und eben die von 71c umfassten, die eben begünstigt sind. Da geht es um diese Ungleichbehandlung, wo eben der Gleichheitsgrundsatz ganz klar auch gebrochen ist. Die Begünstigung besteht in einer umfangreichen eben Freischreibung im Endeffekt von den verschiedensten baurechtlichen Anforderungen, die bestehen, oftmals vielleicht sogar zu hoch, die Anforderungen, aber sie bestehen. Da gibt es plötzlich eine Ausnahme, und diese Differenzierung bedarf eben bei sonstiger Verfassungswidrigkeit einer sachlichen Rechtfertigung. All das haben wir auch in einem Gutachten von Herrn Prof. Hauer, der hier dieses Gutachten erstellt hat. Und ich sage dazu, entscheiden werden die Verfassungsrichter, klar, ja, aber das Gutachten ist auch ernst zu nehmen. Und wenn wir zur sachlichen Rechtfertigung kommen, sehr geehrter Herr Präsident Prof. Kopietz, dann müssen wir eben auch über die Rechtfertigung dieses illegalen Massenzuzugs sprechen, wofür eben (Beifall bei der FPÖ.) dieses Gesetz gemacht ist! Darf ich aus dem Gutachten zitieren, verehrter Herr Präsident? Ich zitiere: "Es ist evident, dass das Gesetzänderungsvorhaben ausschließlich im Zusammenhang mit der jüngsten und noch andauernden Zulassung von illegaler Massenimmigration durch die Bundesregierung zusammenhängt. Diese illegale Massenimmigration ist jedoch weder völkerrechtlich noch unionsrechtlich noch nach innerstaatlichem Recht geboten, sondern wurde vielmehr durch die Bundesregierung durch Nichtvollziehung bestehenden Asyl,- Grenzkontroll- und Fremdenpolizeirechts hingenommen." Ich zitierte weiter: "Die daraus resultierenden Belastungen rechtfertigen jedoch sachlich keine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung, sondern würden vielmehr dazu verpflichten, dass die Bundesregierung umgehend den rechtlich gebotenen Asyl,- Grenzkontroll- und fremdenpolizeilichen Zustand wiederherstellt. Bei den in Rede stehenden Wanderströmen handelt es sich im juristischen Sinn entgegen der Sprachregelung der überwiegenden öffentlichen Meinung, Thema Flüchtlinge, nicht um Flüchtlinge, sondern um der für Österreich geltenden völkerrechtlichen, unionsrechtlichen und gesetzlichen Rechtsordnung widersprechenden Migrationsströme, die bereits, bevor sie österreichisches Territorium erreichen, zahlreiche sichere Drittstaaten beziehungsweise Dublin-Staaten durchquert haben." Und er bringt's auf den Punkt: "Eine gesetzwidrige Praxis der österreichischen Bundesregierung kann keine sachliche Rechtfertigung für eine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung liefern." Das sagt zum Beispiel der Herr Prof. Hauer, und es gibt sicherlich andere rechtsgelehrte Verfassungsrechtler, die ihm natürlich auch recht geben. Jeder Mensch mit ein bisschen Rechtsempfinden und auch Hausverstand weiß ganz genau, dass diese Gesetzgebung, die heute oder morgen oder in den nächsten Tagen geschlossen werden soll, ganz klar alle Rechtsgrundsätze bricht, die man sich im Verfassungsrecht überhaupt vorstellen kann (Beifall bei der FPÖ.), insbesondere den Gleichheitsgrundsatz! Der zweite Punkt, den der Herr Hauer auch anspricht, ist, dass der Gesetzesentwurf eben zumindest in zwei Punkten so unbestimmt ist. Da geht es ja auch um ein Bestimmtheitsgebot, dass er Bedenken hinsichtlich des Determinierungsgebotes und des Legalitätsprinzips eben auch aufwirft. Das ist Art. 18 B-VG, weil der Gesetzesentwurf nicht bloß an Naturereignisse und bestehende unionsrechtliche Verpflichtungen anknüpft, sondern darüber hinaus auch an den eben nicht näher definierten humanitären Grund, der hier im Gesetz im Abs. 1 angeführt ist. Humanitäre Gründe werden nicht näher definiert. Das legt aber der Behörde jetzt einen Ermessenspielraum in die Hand, der eigentlich unbegrenzt ist. Dieser Begriff ist nicht näher determiniert und das ist auch ganz klar eine unsachliche Formulierung. Dieser Tatbestand von humanitären Gründen ist mit allen möglichen Inhalten befüllbar, nach Belieben, Beliebigkeit, Willkür, all das ist möglich. Dieser Paragraph schafft im Endeffekt offene Türen für Willkür, und das ist eigentlich einer Stadt, die sagt, Demokratie und Menschenrechte sind wichtig, unwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Wien will ja die Stadt der Menschenrechte sein. Das haben Sie ja vor zwei Jahren beschlossen. Eine Selbstverständlichkeit eigentlich, die man nicht beschließen muss. Wir sind ja als Österreich Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention, wir haben das ratifiziert, aber Sie haben das beschlossen. Sie wollen das also besonders betonen. Aber Sie schaffen hier ein Gesetz, das Willkür Tür und Tor öffnet. Und das Gesetz wollen Sie jetzt beschließen! Willkür, das hat mit Menschenrechten überhaupt nichts zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das ist eine Schande! (Beifall bei der FPÖ.) Der Gutachter schreibt eben weiter: Es ist genau diese unsachliche und ungenaue Formulierung im Gesetz, humanitäre Gründe, ein Einfallstor für subjektive Wertungen der Vollzugsorgane. Das heißt, die Vollzugsorgane, die Behörden, wer auch immer dann damit beschäftigt ist, können im Endeffekt das bewerten, wie sie wollen. Humanitäre Gründe kann alles sein, und das ist in Wirklichkeit unsachlich und ist im Endeffekt ein erster Schritt zu einer Willkür, die dadurch ermöglicht wird. Weiters ermächtigt eben genau dieser Entwurf die Behörde, auf die Einhaltung der meisten Bestimmungen der Wiener Bauordnung zu verzichten. Es kann darauf verzichtet werden, braucht man nicht mehr, Rechtsordnung ist ausgeschaltet, Hauptsache roter Teppich für die sogenannten Flüchtlinge, aber die Wienerinnen und Wiener schauen durch die Finger, und so weiter, und so fort. Ich kann Ihnen dieses Gutachten auch gerne zur Verfügung stellen. Ein weiterer Punkt ist es eben auch, dass bei Punkt 3 Nutzungs- und Baumaßnahmen eben in diesen Fällen des § 71c selbst dann zulässig sein sollen, wenn sie subjektiv-öffentliche Nachbarrechte nach der Wiener Bauordnung verletzen. Sie verletzen hier eindeutig mit dem Gesetz ja schon dieses subjektive Nachbarrecht, indem Sie es einfach ausschalten. Auch das ist im Endeffekt ein klares Zeichen dafür, dass Ihnen jegliches Unrechtsbewusstsein irgendwie fehlt. Sie haben anscheinend kein Unrechtsbewusstsein und sind geleitet von dieser, ja, das ist fast schon so eine Ersatzreligion namens Willkommenskultur, wo Sie auf die Einhaltung der Rechtsordnung und der Verfassung, aber vor allem auf die eigenen Bürger in Wien total vergessen. Das ist Ihnen vollkommen egal! Willkommenskultur über alles, die eigenen Wienerinnen und Wiener sind egal. Das ist Ihre Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Der nächste Punkt aus diesem Gutachten ist auch ganz klar, dass hier eben Bescheidbeschwerden an das Verwaltungsgericht Wien keine aufschiebende Wirkung haben. Das ist der nächste Punkt. Damit weicht eben genau diese Regelung von der Systementscheidung des § 13 Verwaltungsgerichtsvollzugsgesetz ab, der rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden grundsätzlich aufschiebende Wirkung einräumt und umgekehrt den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer gesonderten behördlichen Entscheidung vorbehält, und so weiter, und so weiter. Argumente über Argumente, Sie sind aber anscheinend diesen Argumenten nicht zugängig, weil Ihnen eben das Unrechtsbewusstsein fehlt, weil Sie anscheinend auf Grund Ihres sonstigen Versagens die Willkommenskultur als Ersatzreligion entdeckt haben und sich der eigene Bundeskanzler von dieser schon abwendet, zumindest in salbungsvollen Worten. Das ist Ihre Politik, die die Wienerinnen und Wiener sicherlich nicht goutieren! Wir Freiheitliche kämpfen dafür, genau dafür, dass Willkür in Wien nicht passieren kann, dass es nicht sein kann, dass Nachbarschaftsrechte ausgehebelt werden, und dass es nicht sein kann, dass subjektiv-öffentliche Rechte einfach weggekehrt werden. Wir werden dieses Gesetz mit allen rechtlichen und politischen Mitteln verhindern! Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher. Bitte schön. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt wieder zu einer sachlichen Debatte dieses Gesetzes zurückkehren und möchte auch daran anknüpfen, was Kollege Chorherr gesagt hat, dass man ein gewisses Verantwortungsbewusstsein in Krisensituationen einfach braucht. Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir in Europa durch Gründe, die im Mittleren und Nahen Osten liegen, eine Krisensituation haben. Wer das bestreitet, lebt außerhalb der Welt, und ich kenne auch niemanden, der das bestreitet, der sagt, es ist eh alles super, es könnte gar nicht besser sein. Die weltpolitische Situation in diesem Bereich und die Notsituation, die es gibt, daran hat Wien sicher keinen Anteil. Wir haben weder irgendeinen Anteil an den Gründen, die zu den Kriegen und zu den grauenhaften Verhältnissen im Nahen und Mittleren Osten geführt haben. Wir haben uns daran sicher nicht beteiligt. Wir sind als Binnenbundesland, das keine Außengrenze hat, auch als Land und als Stadt nicht in der Lage, zu kanalisieren, wie viele Flüchtlinge zu uns in unsere Stadt kommen. Wofür wir aber schon sorgen, ist, dass bei uns das Prinzip Ordnung und Humanität herrscht. Das ist das Wichtigste und das wird durch dieses Gesetz unterstrichen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es ist eine verantwortungsbewusste Gesetzgebung, durchdacht, ausgewogen, und man reagiert auf aktuelle beziehungsweise potenzielle Ereignisse, wie gesagt, auf eine Notsituation, die aber bewältigbar ist, wenn man es vernünftig macht, und wir machen es vernünftig. Wenn man hier nur wie ÖVP und FPÖ hergeht und versucht, da wieder Nebelgranaten zu werfen und unzählige falsche Behauptungen in die Welt zu setzen, die alle leicht widerlegbar sind, dann ist das eben auch eine Form der Politik. Anders die NEOS, die haben sich ernsthaft damit auseinandergesetzt. Wir haben auch Gespräche geführt. Wir sind letztlich nicht zu einer vollkommenen Übereinstimmung gekommen, auch deshalb, weil die Vorschläge, die die NEOS gemacht haben, unserer Ansicht nach vielleicht eher in die Richtung gegangen wären, dass es verfassungsrechtlich dann schwerer argumentierbar ist, eben wenn man eine Durchmischung von Personen in Notsituationen mit Personen, die nicht in Notsituationen sind, hier machen würde. Aber das ist wahrscheinlich für die zwei Parteien eine zu diffizile, weil sachliche Diskussion. Tatsache ist, dass es hier überhaupt nicht um Wohnungen geht. Das muss man auch einmal sagen. Und wenn dauernd gesagt wird, Versäumnisse der Wohnbaupolitik - die Wiener Wohnbaupolitik ist auch heute, und ist das seit Jahrzehnten und wird das auch in den nächsten Jahren sein, ein Vorbild für nahezu alle anderen Großstädte. Wir haben nicht umsonst immer wieder Delegationen aus allen auch erfolgreichen und auch hochentwickelten Ländern dieser Welt, die sich bei uns unsere Wohnpolitik anschauen. Also es gibt keine Krise der Wohnpolitik, sondern es gibt die Notwendigkeit nach einer vorübergehenden Einrichtung zur Unterbringung von Personen, und so heißt auch der § 71c "Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen". Unterbringung von Personen heißt eben, und das sage ich jetzt für die Zuseher im Internet und lese den § 71c Abs. 1 vor: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher und unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Das ist der Kern. Da gibt es 3 Stufen, eine Stufe bis 6 Monate, da sind naturgemäß Rechtsschutzbehelfe in geringerem Ausmaß gegeben. Dann die Stufe 2 bis 5 Jahre, eindeutig schon wieder mit wichtigen Rechtsschutzbedürfnissen, die erfüllt sind. Und die Stufe 3 bis 15 Jahre, wo selbstverständlich auch Anrainerrechte gewahrt werden können, aber dazu komme ich später noch, und eben keine aufschiebende Wirkung. Da werde ich dann später auch noch ausführen, warum das auch notwendig und richtig ist. Aber Tatsache ist jedenfalls, dass diese drei Stufen genau abgestimmt auf die jeweilige Notwendigkeit für Unterbringungen von Personen sorgen und erfolgreich dafür sorgen werden. Es ist auch so, dass zum Beispiel in Abs. 2 auch für die Stufe 1 steht: "sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird." Also auf all das muss Bedacht genommen werden. Daran sieht man schon, dass das ein seriöses Gesetz ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Aufregung bei Abg. Armin Blind und Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Zur Verfassungskonformität: Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Gesetz verfassungskonform ist (Abg. Armin Blind: Ja, ich bin gespannt! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das haben wir schon öfters gehört!), sonst hätten wir es ja nicht so ausgearbeitet, so wie es hier vorliegt. Bei jedem Gesetz, das hier beschlossen wird, und bei jedem Gesetz, das im Nationalrat beschlossen wird, bleibt eine Restunsicherheit, weil wie Sie den Spruch kennen: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand." Es ist nie ganz ausgeschlossen, dass irgendwann ein Gesetz aufgehoben wird. Nur, wir bemühen uns eben, die Wahrscheinlichkeit, dass das verfassungsrechtlich hält, so hoch wie nur möglich zu machen (Heiterkeit bei Abg. Armin Blind.), und genauso schaut das Gesetz aus, und das ist gut so. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und weil Sie gesagt haben, die anderen Bundesländer: Was machen natürlich Legisten eines Apparates von so hoher Qualität, wie es eben die Wiener Legisten und Juristen sind, die für uns arbeiten? (Abg. Armin Blind: Wer hat das geschrieben, Herr Kollege?) Die schauen sich natürlich an: Was ist in anderen Bundesländern in ähnlicher Weise schon geschehen? Da kann man sagen, Oberösterreich hat schon ein Gesetz auf Grund ähnlicher Situation beschlossen. Salzburg hat ein ähnliches Gesetz beschlossen. Vorarlberg hat ein ähnliches Gesetz beschlossen. Niederösterreich noch nicht, weil da früher irgendwas mit Niederösterreich verglichen worden ist. Niederösterreich kann man auch nicht vergleichen, weil die noch nicht nachgezogen haben. Aber Faktum ist, dass besonders das oberösterreichische Gesetz von unseren Legisten als Quasi-Vorbild genommen wurde. Das oberösterreichische Gesetz ist auch schon vor dem Verfassungsgerichtshof gestanden, weil es auch angefochten worden ist, und wurde vom Verfassungsgerichtshof bestätigt. Also ich würde bei der ÖVP zumindest einmal beim Pühringer nachfragen, warum der eigentlich den liberalen Rechtsstaat abschafft! Das würde ich einmal beim Herrn Pühringer nachfragen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Aufregung bei der ÖVP.) Und weil es nicht befristet ist, das wollte man vielleicht einwerfen, Gesetze befristen, ist grundsätzlich eher ein Unsinn, weil man als Gesetzgeber ein Gesetz sowieso jederzeit abändern kann. Man kann sich jederzeit zu einer Landtagssitzung treffen und es wieder abschaffen. Aber warum soll man es von Haus aus befristen, wenn es auf Notsituationen abgestimmt ist? Wenn keine Notsituation ist, braucht man es eh nicht, und wenn eine Notsituation ist, dann braucht man es. Dann wäre es doch blöd, wenn man es beispielsweise auf fünf Jahre befristet und nach fünfeinhalb Jahren hast du wieder eine Notsituation. Dann müsste man wieder ein neues Gesetz beschließen. Da ist es doch besser, man hat es gleich auf Dauer, wie es bei Gesetzen üblich ist, und ändert es als seriöser Gesetzgeber dann, wenn eine neue Situation gegeben ist. (Abg. Armin Blind: Wer hat das Gesetz geschrieben, Herr Kollege?) Also das ist jedenfalls dann so, wie wir den Zugang haben. Zu den NEOS habe ich schon gesagt, wir sind grundsätzlich immer in der Politik, in der Wohnpolitik für die soziale Durchmischung. Wir sind für die regionale Durchmischung. Das sind positiv besetzte und richtige Parameter unserer Wohnpolitik. Aber hier eine Durchmischung zwischen Personen, die in Notsituationen sind und quasi anderen, die nicht in Notsituationen sind, durchzuführen, würde natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass es dann nicht vor dem Verfassungsgerichtshof hält, erhöhen, weil eben alles auf eine Notsituation abgestellt sein muss, damit eben diese Maßnahmen, die hier mit viel Vernunft und Seriosität Eingang gefunden haben, ihre Rechtfertigung haben. Das muss man einfach deshalb so machen, wie wir es hier nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt haben. Und dass die ÖVP schon jetzt bei den Pressekonferenzen nur mehr ein kleines Beiwagerl der FPÖ ist, muss sie mit sich selber ausmachen. Da können wir nichts dafür, das ist halt so. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich könnte jetzt natürlich noch ganz genau die einzelnen Absätze jeweils besprechen, weil auch gesagt worden ist, es gibt keine Erläuterungen. Es gibt Erläuterungen und eine Begründung. Aber ich möchte mich auf das Wesentliche konzentrieren. Ein ganz wichtiger Punkt ist der mit der aufschiebenden Wirkung, weil das das Einfallstor ist, mit dem man versucht, hier angeblich rechtsstaatliche Defizite zu sehen, was ja nicht der Fall ist. (Abg. Armin Blind: Legalitätsprinzip!) Die aufschiebende Wirkung kommt in unserer Rechtsordnung sehr häufig vor und ist auch vorgesehen. Dass die aufschiebende Wirkung nicht zum Tragen kommt, ist auch vorgesehen. Hier darf ich folgende Beispiele anwenden: Als erstes einmal im Lichte des Rechtsstaatsprinzips verweise ich darauf, dass der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 12.3.2015, Geschäftsjahr sowieso, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung der oberösterreichischen Bauordnung § 56 hat und gesagt hat, dass diese nicht im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip und dem daraus abgeleiteten Prinzip der Effektivität des Rechtsschutzes besteht. Also Oberösterreich ist in dieser Hinsicht schon bestätigt worden. Weitere Beispiele für den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung in der Rechtsordnung - jetzt wird es ein bissel juristisch, aber es ist, glaube ich, das ein Kernpunkt, weil hier auch der Kernangriff ist, und deshalb möchte ich es ein bissel ausführen. Zum Beispiel § 16 des Gesetzes über das Bundesamt für Fremdenwesen und Asylverfahrensgesetz. Sie beschweren sich gegen eine Entscheidung dieses Bundesamtes, mit der ein Antrag auf internationalen Schutz zurückgewiesen wird ohne aufschiebende Wirkung. Das ist von anderer Seite auch kritisiert worden. Aber es kommt jedenfalls vor und war hier wahrscheinlich sinnvoll und notwendig. Ebenso findet man das in so ganz und gar nicht so alltäglichen Gesetzen, sogar im Zahnärztegesetz. Bei der Untersagung der Berufsausübung gibt es keine aufschiebende Wirkung. In den §§ 10 Abs. 7 und 96 Abs. 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz "Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr, Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen", Ausschluss der aufschiebenden Wirkung. Ebenso im Denkmalschutzgesetz bei Sicherungsmaßnahmen. Ebenso bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung. Ebenso im § 17 Strahlenschutzgesetz, und so weiter, und so fort. Ich könnte noch alles Mögliche aufzählen. Auch unionsrechtliche Vorgaben haben uns diesen Verzicht auf die aufschiebende Wirkung vorgeschrieben: Im § 44 Postmarktgesetz, im § 121 Telekommunikationsgesetz, im § 84 Eisenbahngesetz. Und so weiter, und so fort, könnte ich noch fortfahren. Einige Länder haben, aber das will ich inhaltlich nicht positiv beurteilen, aber nur als Tatsache, dass das oft vorkommt, bei den Mindestsicherungsgesetzen bei gewissen Beschwerden sogar die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen. Das, wie gesagt, nehme ich jetzt nicht als positives Beispiel, sondern nur als Beweis dafür, dass es in der Rechtsordnung sehr, sehr oft vorkommt. Infolgedessen, wenn Sie glauben, dass der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung, wie er in diesem Gesetz sehr seriös eingearbeitet worden ist, zu Verfassungswidrigkeit führen würde, dann sind Sie da mit hoher Wahrscheinlichkeit am Holzweg. Das muss einmal gesagt werden. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Also es gibt keinen Angriff auf den liberalen Rechtsstaat. Das ist vollkommen absurd. Es bleiben Anrainerrechte im ausgewogenen Maß, wie es eben hier in diesem dreistufigen Vorgehen festgelegt ist, erhalten. Es ist übrigens auch, weil das ein vielleicht interessanter Einwand der NEOS war, man hätte viel mehr anderes auch noch novellieren können: Erstens ist das ja nicht ausgeschlossen, dass wir das in der Zukunft gemeinsam erarbeiten. Aber ich möchte schon auch dazu sagen, dass wir in letzter Zeit, in den letzten Jahren außerordentlich viele Bauordnungsnovellen gemacht haben, die sehr positive Reformen waren. Bereits in zwei vergangenen Bauordnungsnovellen wurden Verfahrensvereinfachungen normiert, sodass bestimmte Bauausführungen nicht mehr baubewilligungs-, sondern nur mehr anzeigepflichtig waren, und darüber hinaus ein Katalog von Bauführungen aufgenommen wurde, die weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedurften, zum Beispiel Abbruch von Bauwerken außerhalb von Schutzzonen. Also das haben wir schon gemacht. Oder die letzte große Bauordnungsnovelle in der letzten Gesetzgebungsperiode: Da haben wir den Zubau von Außenaufzügen und von Balkonen und auch den Verzicht auf verpflichtende Notkamine, die Dachgeschoßausbauten und Aufgrabungen haben wir erleichtert, Verfahrensvereinfachungen beschlossen, den Entfall zur Vorlage von Grundbuchsauszügen beschlossen, Bewilligungsfreistellung von geringfügigen Änderungen von bewilligten Anlagen beschlossen. Herr Kollege Gara, da waren Sie leider noch nicht im Haus, deshalb müssen Sie das alles auch nicht wissen. Aber jedenfalls haben wir sehr, sehr viel schon gemacht. Auch die Organisationsreform der Baupolizei hat ja signifikant positive Auswirkungen gehabt. Wir haben also sehr viel novelliert, wir haben sehr viel modernisiert, wir haben sehr viel Bürokratie bisher schon abgebaut. Aber das ist jetzt sozusagen für eine neue Situation, für eine Notsituation. Hier haben wir uns wirklich auch nach bestem Wissen und Gewissen dieser Aufgabe gestellt und versuchen natürlich, das umzusetzen, was notwendig ist für diese Stadt, für dieses Land und für die Bewohnerinnen und Bewohner, die hier leben. Da können wir uns nicht durch Oppositionsaktivitäten, die sicher - und die Kollegin Meinl-Reisinger, die Frau Klubobfrau hat es als "kindisch" bezeichnet; dem könnte ich mich durchaus anschließen. Man könnte es auch noch mit anderen Bezeichnungen versehen, das will ich aber gar nicht. Wenn Sie sagen, dass Sie es so machen wollen, wie Sie es machen, dann ist das Ihr gutes Recht. Aber wir als Regierung, als rot-grüne Regierung haben die Aufgabe, für positive Lebensverhältnisse in dieser Stadt zu sorgen. (Ruf bei der FPÖ: Ja, für wen?) Das passiert mit diesem Gesetz weiter. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) In Notsituationen muss man rasch reagieren. Deshalb ist das mit den sechs Monaten sehr auf Raschheit aus, das mit fünf Jahren ist ja dann schon - man kann übrigens von einem dann auf's andere überleiten. Nach 6 Monaten kann man es auflösen, weil man es nicht mehr braucht, oder man kann dann, aber natürlich unter den strengeren gesetzlichen Bestimmungen, auf 5 Jahre übergehen und, wenn man es dann noch weiter braucht, auf 15 Jahre. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sehr streng!) Das ist sozusagen auch eine gewisse Flexibilität, die dann vielleicht Investitionen nicht kaputt werden lässt. Das ist natürlich auch mit ein Faktor. Aber jedenfalls hat man im Interesse der Wienerinnen und Wiener auf eine Notsituation richtig reagiert. Ich bin zuversichtlich, dass wir das hier gemeinsam beschließen werden. Die Aufregung darüber ist künstlich und künstlich herbeigeführt, das sind eine Art politische Nebelgranaten. Das kann man als Opposition machen, es ist aber nicht seriös und nicht sachlich. Das beweist auch, dass - obwohl sie letztlich nicht zustimmen - die NEOS das ganz anders sehen als ÖVP und FPÖ. Es ist ein gutes, vor allem ein notwendiges Gesetz, um in schwierigen Situationen professionell und human, aber mit dem Ordnungsprinzip auf eine schwierige Situation zu reagieren. Ich glaube, man kann wirklich mit gutem Gewissen diesem sachlichen Gesetz zustimmen. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dipl-Ing. Dr. Gara zum Wort gemeldet. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Tatsächliche Berichtigung!) Entschuldigung, ich habe gedacht, das hat die vorige betroffen. Bitte, eine tatsächliche Berichtigung von Abg. Pawkowicz. Drei Minuten. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine tatsächliche Berichtigung zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Stürzenbecher, der hier insbesondere auf ähnliche Gesetze in Oberösterreich und in der Steiermark Bezug genommen hat und gemeint hat (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Steiermark habe ich gar nicht gesagt!) - oder Oberösterreich, nehmen wir Oberösterreich -, und hier gesagt hat, das hat vor dem Verwaltungsgerichtshof gehalten. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Verfassungsgerichtshof!) Entschuldigung, vor dem Verfassungsgerichtshof gehalten. Der wesentliche Unterschied dieser Bestimmung ist - und darauf möchte ich hinweisen -, sie hat deswegen gehalten, weil das eben tatsächlich eine Notstandsbestimmung ist. Im § 3 dieses sogenannten Oberösterreichischen Unterbringungs-Sicherstellungsgesetzes - das ist jenes Gesetz, das kurzfristig Bauwerke und Anlagen zur Unterbringung ermöglicht hat, heißt es ganz zum Schluss: "Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des 30. Juni 2016 außer Kraft." (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: ... Außerkraftsetzung! Ich habe gesagt ...) Etwas Ähnliches haben wir auch in der Steiermark. Sie haben es nicht erwähnt, aber nur der guten Ordnung halber: Auch dort gibt es ein ähnliches Gesetz, ein Notstandsgesetz, das die Unterbringung mittlerweile ermöglicht. Aber auch hier gibt es ein Ablaufdatum, weil es nämlich im letzten Punkt dieses Landesgesetzblattes vom 23. September 2015 heißt: "Dem § 120a wird folgender Abs. 19 angefügt" - das ist also dort, wo diese Notstandsregelung drinnen ist -, und der lautet in der Steiermark: "Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 treten diese Bestimmungen außer Kraft." In Hamburg, in den anderen Städten ist es auch so, dort treten alle diese Notstandsregelungen 2017 außer Kraft. Das ist der entscheidende Unterschied, und dieser Unterschied soll doch herausgearbeitet werden. Bei der Verfassungswidrigkeit geht es hier darum, dass die einen Sachen in den Bundesländern halten, weil hier der Notstand ganz klar so erkannt wurde, und das andere in Wien eben 15 Jahre gelten soll. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke für die tatsächliche Berichtigung. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das war keine tatsächliche Berichtigung!) Jetzt aber Herr Abg. Dr. Gara. (Abg. Armin Blind, in Richtung SPÖ: Da reden ja die Experten in dieser Fraktion! - StR DDr. Eduard Schock: Was wahr ist, muss wahr bleiben!) Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das jetzt mehrmals gehört, und ich stimme dem auch zu: Wir haben gehört, dass Krisensituationen besondere Mittel brauchen. Das ist etwas, was wir unterstützen. Krisensituationen brauchen auch eine konstruktive Politik, eine verantwortungsvolle Politik; auch das ist etwas, was wir unterstützen. Das ist auch der Grund, warum wir in dem Zusammenhang dieser Novelle sehr wohl auch mit Rot-Grün gesprochen haben, um hier letztendlich auch unsere Ideen entsprechend einzubringen. Ich denke, das ist genau der Unterschied, den hier am Beispiel auch die ÖVP macht. Wenn der Herr Blümel von einem Schlingelkurs spricht, dann muss ich schon sagen: Ja, ich verstehe schon, dass sich der Herr Blümel Sorgen um die ÖVP-Wien macht. Und ich verstehe schon, dass die ÖVP-Wien mittlerweile eher so etwas wie eine Teilmenge der FPÖ-Wien geworden ist. Das verstehe ich, und ich verstehe auch, dass es nicht immer der Fall ist, dass man konstruktive Politik macht, wenn man auch wenig Inhalte zu bringen hat. (Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Deswegen und gerade deswegen gibt es hier uns NEOS. (Beifall bei den NEOS.) Ich möchte am Beispiel des Umgangs mit Krisen hier schon auch ein bisschen über den Tellerrand blicken und auch ein bisschen nach Kärnten blicken. Ich halte das für wichtig, denn bei der Hypo-Pleite kann man ja fast wie bei einem Fußballspiel sagen: Aufgelegt durch die FPÖ, versenkt durch die ÖVP! (Beifall bei den NEOS.) Das ist nämlich schon auch ein wichtiger Punkt, wenn wir über Krisensituationen sprechen. Wir haben tatsächlich eine Situation in Wien, die besondere Maßnahmen erfordert. Letztes Jahr, 2015, sind knapp 43.000 Menschen nach Wien gezogen, davon, muss man sagen, ein Drittel Österreicher, ein Drittel aus dem EU-Ausland und ein Drittel Flüchtlinge. Wir wissen heute sicher noch nicht, wie viele Menschen noch nach Wien ziehen werden, auf Grund verschiedenster Ausgangssituationen und auf Grund verschiedenster Problemlagen. Daher: Ja, Krisen brauchen besondere Mittel. Aber ich komme hier zu dem Aber, und das ist sozusagen der erste Punkt, mit dem ich nicht wirklich gut umgehen kann. Dieses Aber bezieht sich einmal auf diese 15 Jahre. Denn ich verstehe schon, dass es temporäre Notsituationen gibt, deswegen bin ich mit den sechs Monaten, was Container betrifft, was Leichtbauweise betrifft, absolut einverstanden. Ich verstehe auch, dass man das verlängern muss, vielleicht nicht um ein halbes Jahr, sondern um zwei oder drei Jahre, vielleicht maximal fünf Jahre. Das verstehe ich unter "temporär". Aber ich glaube, keiner hier und auch nicht die WienerInnen verstehen unter dem Begriff temporär 15 Jahre! Ich habe Ihre Ausführungen gehört, Herr Stürzenbecher, und die Argumentation mit den 15 Jahren, aber das funktioniert so nicht. Warum wird das so nicht funktionieren? Wenn wir tatsächlich in dieser Krisensituation diesen Wohnraum schaffen für Menschen, die wirklich Bedarf haben, für Menschen, die auch unter menschenwürdigen Bedingungen leben müssen - und deswegen müssen wir auch Vorsorge für Flüchtlinge treffen -, bedeutet das allerdings, und wir wissen das: 15 Jahre in Wien, das ist eigentlich fast eine Ewigkeit! Das ist mein Problem, denn 15 Jahre sind nicht mehr temporär, und das Problem ist, dass viele Menschen 15 Jahre einfach nicht verstehen. Das ist einer der Gründe, warum wir dieser Novelle in der Form auch nicht entsprechend zustimmen können. Wir brauchen hier - der Herr Stürzenbecher hat gesagt, nein, ein Gesetz kann man nicht limitieren, und wir sagen, ja, ein Gesetz kann man schon limitieren! Ich halte das auch für notwendig. Wenn es eine Krisensituation ist, braucht man andere Mittel, andere Formen der Gesetzgebung und letztendlich auch eine entsprechende "Sunset Clause", die sagt, okay, nach fünf Jahren oder nach drei Jahren oder wann auch immer ist das entsprechend auch limitiert. Wir haben auch im Vorfeld darüber gesprochen, und hier war durchaus auch ein vernünftiger Vorschlag, zu sagen, na gut, wir evaluieren das nach drei Jahren - ich halte das auch für vernünftig -, um einfach tatsächlich die Probleme zu sehen, die hier letztendlich kommen. Wir müssen uns mit dem auch konstruktiv auseinandersetzen. Aber die 15 Jahre gehen aus meiner Sicht viel zu weit. Ja, wir sind aufgefordert zu handeln. Ja, wir haben auch Büroflächen in Wien. Wir haben genug Immobilien, Gewerbeimmobilien oder Bürobauten in Gebieten, die als Gewerbegebiet gewidmet sind, knapp 700.000 m² an Büroflächen, die anderer Nutzung harren. Es dauert im jetzigen Recht einfach wahnsinnig lange. Ich kenne genug Bauträger, die sagen, wir würden hier sofort ansetzen und auch damit beginnen, das entsprechend umzubauen und zu nutzen. Ich muss sagen, ich verstehe nicht, warum man, wenn es um temporäre Notlösungen geht, nicht diese erste Möglichkeit ergreift und sagt, okay, dann widmen wir bitte diese entsprechenden Bürobauten in diesen Gewerbegebieten auch entsprechend um. Ich glaube, da hätten wir für diese erste, kritische Phase genug Möglichkeiten zu schaffen. Wir haben noch einen anderen Vorteil bei der Geschichte, nämlich das Thema der Nachbarschaftsrechte. Auch dann ist die Situation deutlich weniger kritisch, und es ist eine intelligente, vernünftige Zwischennutzung. Es sind sehr viele Unternehmer an mich herangetreten, die gesagt haben, okay, wir hätten hier Möglichkeiten, auch etwas entsprechend Kostengünstiges zu bauen. Wir verstehen auch, dass die Zuteilung staatlich organisiert ist. Christoph Chorherr hat das vorhin auch präzisiert, dass es bei der staatlichen Organisation eben um die Zuteilung geht und nicht um den Bau. Das halte ich für wichtig. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass diese Präzisierung letztendlich auch im Gesetz festgehalten wird, weil sie Interpretationsspielraum hat und damit letztendlich ein Gesetz wieder sehr vage erscheinen lässt und wieder einen enorm hohen Interpretationsbedarf hat. Das heißt: Ja, nicht immer liegt in der Kürze auch die Würze! Es ist kurz geschrieben, das ist richtig, aber es fehlen einfach sehr viele Interpretationen. Deswegen haben wir uns eigentlich auch gewünscht, zu sagen, na gut, ich halte es schon für wichtig, hier vorzeitig ein entsprechendes verfassungsrechtliches Gutachten zu machen, um einfach Sicherheit zu bekommen. Ich weiß schon, dass das dann noch nicht der letzte Schluss ist und dass das ein Gericht auch entsprechend ändern kann. Aber nichtsdestotrotz schafft es Sicherheit. Wenn wir von Krise sprechen, ist für mich der wichtigste Punkt - und das wird Ihnen jeder Krisenmanager sagen, dass das das Erste ist - das Anerkennen der Krise. Das Nächste heißt: Absolute Transparenz! Das ist etwas, was letztendlich, glaube ich, alle hier in diesem Haus einfordern. Ich habe aber oft das Gefühl, dass es in der Realität nicht passiert. Wir haben das bei verschiedenen Flüchtlingsheimen gesehen, dass wir am Anfang doch nicht die Information bekommen haben: Wie viele Menschen sind denn das? Denn Intransparenz schafft Angst, und Intransparenz schafft auch die Möglichkeit, dass letztendlich andere auf diesen Zug aufspringen und das für ihre Zwecke und ihre Kräfte nutzen. Das ist etwas, was ich mir von einer verantwortungsvollen Stadtregierung schon erwarte, nämlich wirklich klar zu sagen, okay, wir haben diese Krise, wir wollen das aber auch möglichst transparent gestalten. Warum dann ein solches Gesetz relativ kurzfristig auf der Tagesordnung des Bauausschusses steht, das, muss ich ehrlich sagen, verstehe ich nicht. Denn eigentlich hätte man das rechtzeitig einbringen und auch rechtzeitig diskutieren können, und letztendlich schon auch, sage ich, die Risiken dieses Gesetzes und die Risiken, die jetzt auch in der Kommunikation nach außen entstehen, weil die Menschen verunsichert sind, weil die Menschen Angst haben. Das schürt zusätzliche Ängste! Ich erwarte mir im professionellen Krisenmanagement einfach eine andere Vorgangsweise. Das erwarten wir NEOS uns, und das ist etwas, was wir jetzt immer wieder einfordern werden. Wir verstehen das Problem, wir verstehen allerdings nicht die entsprechende Vorgangsweise. Das heißt für uns ganz klar - und das ist für uns wichtig - ein ausführliches verfassungsrechtliches Gutachten. Das hätte zumindest für eine gewisse Abklärung entsprechend geholfen. Es erinnert mich eigentlich an die Diskussion um die Obergrenze für die Asylanträge, die ja SPÖ und ÖVP bereits im Jänner ausgerufen haben, wofür sie schon ein Gutachten beauftragt haben, aber letztendlich nicht zugewartet haben. Seit gestern ist es ziemlich klar, dass das in dieser Form eigentlich nicht halten kann. Das heißt, die Vorgangsweise halte ich schon für vernünftig, hier rechtzeitig darauf zu schauen. Wie ich schon gesagt habe: In dieser Form bekommt diese Bauordnungsnovelle einfach einen negativen Spin, eine Unsicherheit, die Ängste schürt. Eigentlich wollen Sie ja genau das Gegenteil von dem erreichen. Ich frage mich überhaupt, auch auf einer Bundesebene: Warum stimmt man Landesgesetze, was diese Krisensituation betrifft, nicht entsprechend ab? Warum akkordiert man die nicht? So hat jedes Bundesland wieder seinen eigenen Fleckerlteppich, und wir haben einen massiven Interpretationsspielraum und eine massive Rechtsunsicherheit. Natürlich brauchen wir eine schnelle, praktikable Lösung. Aber - und das hat mein Kollege vorhin schon gesagt - letztendlich adressiert diese Novelle ja nur einen Teil des Problems, denn insgesamt geht es schon auch um eine nachhaltige Entbürokratisierung der Bauordnung. Dazu werden wir auch einen Antrag einbringen, um hier eine entsprechende Task Force einzurichten, die sich mit einer umfassenden Novellierung beschäftigt. Wir halten das für extrem wichtig. Da komme ich zum nächsten Punkt. Was ich nicht verstehe - und ich habe das schon in der Früh dem StR Ludwig als Frage gestellt -, ist: Warum geht man hier nicht mit einem Gesamtplan vor? Warum sage ich nicht, okay, für die nächsten zwölf Monate haben wir eine umfassende Novellierung der Bauordnung vorgesehen, für die nächsten zwölf Monate wollen wir wirklich schauen, was können wir tatsächlich entrümpeln? Und die Phase 1 ist dieser § 71c für die unmittelbare Notmaßnahme. Auch das wäre in der Bevölkerung anders angekommen, weil man sieht, hier ist man auch grundsätzlich interessiert, eine gesamthafte Erleichterung zu erreichen und das letztendlich nicht nur unter den Titel der Notmaßnahme zu stellen, die auf 15 Jahre temporär, vorübergehend beschränkt ist. Vielleicht nur ein Gedanke dazu: Stellen Sie sich vor, mit dieser Novelle können jetzt Bauten mit einer Bestandsdauer von bis zu 15 Jahren errichtet werden. Die Behörde kann ja von der Einhaltung der Bauordnung entsprechend absehen. Würde man jetzt ein Gebäude länger nutzen wollen, dann müsste einfach ein Bauverfahren nachgeholt werden. Aber: Welche gesetzliche Grundlage gilt dann? Die der Bauordnung von heute? Oder die einer kommenden, zu novellierenden Bauordnung zwischendurch? Meistens ist es natürlich die neuere, das ist klar. Das heißt ... (Abg. Armin Blind: Nicht nur meistens! Das ist immer so!) Bitte? (Abg. Armin Blind: Nicht nur meistens!) Ja, das ist immer so. Nur, die Situation bedeutet, dass jemand jetzt natürlich sagen kann: Na gut, das ist für mich eine interessante Option, ich beginne jetzt umzubauen in einer Form, und ich orientiere mich dann letztendlich auch nach einem anderen Rechtsverfahren. Das heißt, letztendlich ist es hier schon ein Punkt für mich, dass wir diese Krise auch als Chance dafür nützen müssen, insgesamt zu einer Entrümpelung der Bauordnung zu kommen, denn gewisse Dinge sind ja nicht verständlich. Beispielsweise können Sie heute in Gewerbegebieten sehr wohl auch gewerblich genutzte Beherbergungsbetriebe unterbringen. Das heißt, de facto verstehe ich das nicht: Sie können dort ein Hotel machen, aber Sie haben nicht die Möglichkeit, sofort Bürogebäude in Wohnraum umzuwidmen. Das ist vollkommen unlogisch! Also, warum eine solche Situation? Das heißt, hier sind sehr viele Dinge, die einfach nicht mehr zusammenpassen. Deswegen ist quasi ein zusätzlicher Paragraph, den ich hier einführe, den ich mit einer Notmaßnahme begründe, der aber letztendlich lange wirkt, nämlich auf 15 Jahre hin wirken kann, nicht kompatibel und schafft mehr Rechtsunsicherheit. Das ist einer der Gründe, warum wir dem eigentlich nicht zustimmen können. Ein weiterer Punkt war, dass die Thematik hinsichtlich Grünland zwar vom Kollegen Chorherr entsprechend ausgeschlossen wurde, aber auch da würde ich mir eine Präzisierung wünschen. Letztendlich hätte man dann dieses Problem und diese Diskussion auch rechtzeitig vom Tisch wischen können. Es ist vollkommen klar, dass man versuchen wird, dort entsprechende Projekte und Bauten zu errichten, wo es natürlich möglichst wenige Anrainer gibt, das heißt, möglichst wenige Konflikte, und da haben wir natürlich eine Reihe von Grünlagen, die problematisch sein könnten. Denn wenn das erst einmal auf 15 Jahre genutzt würde, dann hätten wir da natürlich eine große Schwierigkeit, zu sagen, gut, das kann ich dann nicht mehr entsprechend weiternutzen, und eine entsprechende Umwidmung würde demgemäß auch nicht mehr funktionieren. Ein ganz wichtiger Aspekt, vor dem ich wirklich warne, ist: Die ausschließliche Nutzung rein für Flüchtlinge schafft isolierte Flüchtlingsghettos! Das ist etwas, was wir massiv ablehnen, denn bei uns heißt es: Integration von der allerersten Minute an! Integration von der allerersten Minute an muss auch die Chance bieten, mit anderen Menschen zusammenzuleben, mit anderen, die auch einen entsprechenden Wohnbedarf haben. Ich weiß - und ich finde das auch sehr gut -, dass jetzt letztendlich durch unseren konstruktiven Dialog hier auch das Wort überwiegend eingefügt wurde. Überwiegend heißt, dass die Nutzung letztendlich auch anderen zu Gute kommen kann, sind es Lehrlinge, sind es Studenten, die kurzfristig auf Grund (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber das ist wieder genau das Problem: Es ist schwammig! "Überwiegend", was ist das?), die auf Grund ihres Ausbildungsstatus einen Wohnbedarf haben. Das finden wir entsprechend gut. Ursprünglich war das ja nicht vorgesehen. Ich habe das letztendlich auch schon im Bauausschuss entsprechend moniert. Das heißt, für uns ganz, ganz wichtig ist die Mischfähigkeit! Wir müssen hier einfach weiterdenken, wir müssen letztendlich in campusartigen Strukturen denken. Denn wir sprechen hier von langfristigen Bauten, wir sprechen letztendlich von langfristigem Wohnen. Zuerst wurde der Begriff des Wohnens nicht mehr erwähnt, weil Herr Stürzenbecher gemeint hat, na ja, es sind keine Wohnungen in diesem Sinne, sondern das ist eigentlich kurzfristig gedacht. Aber wenn sich jemand 15 Jahre an einem Ort aufhält, dann würde ich hier schon von Wohnen sprechen und nicht nur von einer vorübergehenden Nutzung. Daher ist diese Mischfähigkeit für uns ein ganz wesentlicher Aspekt, eine multifunktionale Nutzung, weil das letztendlich die Basis für die Integration ist. Es geht ja hier darum: Wie schaffen wir über die nächsten Jahre ein gutes Zusammenleben? Und wie schaffen wir es, diese Eskalationsstufen, die immer wieder passieren werden, wo auch immer getrieben wird, politisch unterstützt, auch entsprechend abzubauen? Daher ist uns dieser Aspekt extrem wichtig. Es wurde vorhin vom Thema der Spekulation gesprochen, oder wir wollen keine Geschäftemacher, wie es Christoph Chorherr ausgedrückt hat. Das sehe ich auch so. Ich habe aber nicht das Gefühl, dass durch diese Novelle die Spekulation unterbunden wird. Denn letztendlich wissen schon viele und sagen, na gut, jetzt werden gewisse Objekte vielleicht schon sehr interessant, weil sich die dann sehr wohl auch umbauen ließen. Und die Preise am Markt steigen auch diesbezüglich. Das geht relativ schnell. Daher ist es schon auch wichtig, zu sagen, in welche Richtung wir hier tatsächlich gehen wollen. Ich halte es aber für extrem wichtig, dass die staatliche Organisation - und Sie haben es vorhin auch schon gesagt - nur auf die Zuteilung beschränkt ist, nicht aber auf den Bau, weil ich glaube, hier gibt es sehr viele Wohnbauträger, die sich dieses Themas annehmen würden und die auch entsprechend gute Lösungen haben, wie man langfristig günstigen Wohnraum schafft, der letztendlich gemischt genutzt werden kann. Ein ganz wichtiger Aspekt von uns! Das heißt, unsere vier Forderungen, die wir hier eigentlich sehr stark an diese Wohnbaunovelle haben, sind: Dieser kurzfristigen Nutzung mit sechs Monaten würden wir in diesem Sinne auch zustimmen. Das ist absolut notwendig und ist auch das, was jetzt ja die gelebte Praxis ist, wo der Fonds Soziales Wien auch gemeinsam mit der Baupolizei einfach eine Lösung gefunden hat, das für sechs Monate entsprechend zu machen. Aber für uns extrem wichtig ist das Thema Erleichterung der gemischten Nutzungen. Das muss funktionieren, sonst werden Sie als nächste Krise die Integrationskrise haben, und das ist etwas, das können wir nicht unterstützten. Das ist für uns ein wichtiger Aspekt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die haben wir schon, Herr Kollege! Die haben wir schon längst!) Und: Ich halte es auch für wichtig, dass wir im Zuge dieses Prozesses letztendlich auch die Wirtschaft an Bord holen. Denn natürlich schafft Wohnraum, der zu gestalten ist, letztendlich auch Arbeitsplätze in dieser Stadt. Das ist etwas, was wir absolut wollen, dass natürlich auch die Wirtschaft wirklich Möglichkeiten hat, hier entsprechend Wohnraum günstig herzustellen. (StR DDr. Eduard Schock: Der Herr Haselsteiner zum Beispiel, nicht?) Das heißt, die überwiegende Definition, die jetzt in der Novelle entsprechend vorkommt, ist etwas, was wir unterstützen. Für uns ein weiterer wichtiger Aspekt ist: Konzentration auf Bauland. Auch das muss explizit in dieser Gesetzesvorlage, in dieser Novelle entsprechend festgehalten werden, damit die Angst, die herrscht, dass hier Grünland genutzt werden kann, einfach ein für alle Mal vom Tisch ist und dass es ganz klar ist, um welche Flächen es sich hier auch entsprechend handelt. Denn wir hätten aus unserer Sicht genügend Fläche zur Verfügung, gerade im Bereich der Gewerbegebiete, gerade dort, wo wir sehr viele leerstehende Büros haben, die man sofort nutzen kann zu einem relativ günstigen Preis. Ich verstehe nicht, dass man diesen Fokus nicht von vornherein entsprechend gelegt hat. Natürlich ist uns auch die Wahrung der Nachbarschaftsrechte ein sehr großes Anliegen. Ich verstehe, dass man für die temporäre Zeit von bis zu fünf Jahren letztendlich einen Weg geht, der in Balance sein muss: auf der einen Seite in der Wahrung der Nachbarschaftsrechte, aber auf der anderen Seite auch in der Ermöglichung eines kurzfristigen Wohnbedarfs für genau diese Art von Krisensituation, die wir im Moment auch entsprechend haben. Allerdings die Einschränkung bezogen auf 15 Jahre und die Konsequenz, das ist letztendlich etwas, dem wir hier sicherlich nicht zustimmen können. Um das auch präzise zu machen, haben wir versucht, in konstruktiver Art und Weise auch hier einen entsprechend detaillieren Abänderungsantrag einzubringen, welche Punkte bei einer solchen Novelle uns wichtig wären, letztendlich auch angelehnt an andere Beispiele anderer Bundesländer, die hier nicht so weit gehen, was das Thema der Nachbarschaftsrechte betrifft, die hier letztendlich auch den Zeitraum teilweise auf fünf Jahre oder weniger beschränkt haben. Das ist der eine Abänderungsantrag, den wir einbringen. Wir haben auch einen Beschluss- und Resolutionsantrag, den wir einbringen werden: "Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zuständige Stadtrat möge eine Arbeitsgruppe auf breiter Basis einsetzen, die unter Einbeziehung aller Landtagsparteien, der zuständigen Magistratsabteilungen und qualifizierter externer Experten Vorschläge mit dem Ziel einer nachhaltigen und zeitgemäßen Vereinfachung der Bauordnung erarbeiten soll. Ziel der Arbeitsgruppe ist das Durchforsten der Bauordnung und der auf der Basis der Bauordnung erlassenen Verordnungen in Hinblick auf Bürgernähe, mehr Praxisbezug und Verfahrensvereinfachung, zum Beispiel, was die Stellplatzverordnung betrifft, was Brandschutz betrifft, was Erdbebensicherheit betrifft, und damit die Schaffung von Erleichterungen für alle Bauwerber. Die Arbeitsgruppe soll dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung nach sechs Monaten Tätigkeit konkrete Novellierungsvorschläge vorlegen. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Amtsführenden Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung verlangt." Abschließend möchte ich es noch einmal betonen: Ich glaube, es wäre wichtig, wenn wir endlich einmal bei all diesen Themen, die uns in den nächsten Jahren noch beschäftigen werden, was die Flüchtlingskrise betrifft, hier wirklich mehr Transparenz haben. Wenn wir diese Dinge auch rechtzeitig eintakten, dann ist es, glaube ich, auch möglich, diese verantwortungsvolle und konstruktive Politik, von der Sie gesprochen haben - ich glaube, hier werden sich auch einige Partner finden lassen -, entsprechend durchzuführen. Denn Wien steht in den nächsten Jahren sicherlich vor enormen Herausforderungen, und hier ist es notwendig, diesen ersten Schritt auch entsprechend gemeinsam zu gehen. Von unserer Seite werden Sie, was konstruktive Politik betrifft, jedenfalls Unterstützung bekommen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei den NEOS.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt schon ein bisschen überrascht nach der Rede meines Vorredners von den NEOS, dass man sich da wechselseitig Blumen streut zwischen Rot-Grün auf der einen Seite und zwischen den Liberalen auf der anderen Seite. Denn für einen derartigen Eingriff in den liberalen Rechtsstaat, in die Grundfesten und Grundprinzipien des liberalen Rechtstaates kenne ich keinen zweiten Fall während der gesamten Zweiten Republik, und dass man da jetzt mit einer gewissen Fröhlichkeit, gegen die ja im Prinzip nichts einzuwenden ist, aber mit einer Leichtigkeit an die Sache herangeht und meint, na ja, im Wesentlichen sind wir sehr konstruktive Partner von Rot-Grün, und dass wir nicht zustimmen können, das ist letztendlich an Feinheiten und an Nuancierungen gescheitert. Sehr geehrte Damen und Herren von den NEOS, Sie sind keine großen Kämpfer für den liberalen Rechtsstaat! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das in der Zweiten Republik seinesgleichen sucht. Das ist ein kommunalwirtschaftliches Ermächtigungsgesetz, das in einem freiheitlichen Rechtstaat nichts verloren hat! Da wird in elementare Grundfesten, Grundprinzipien und Grundwerte eingegriffen - wie das Legalitätsprinzip, wie den Gleichheitsgrundsatz, wie Recht auf faires Verfahren, wie Eigentumsrecht -, dass man da als ernst zu nehmende Oppositionspartei wirklich alle Hebel ansetzen muss und alle Versuche unternehmen muss, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen. Legalitätsprinzip: Ich würde mir doch vorstellen - und das sollten wir doch alle als Landtagsabgeordnete -, dass die Verwaltung ausschließlich auf Grund der Gesetze passiert und nicht nach Lust und Laune und nach Willkür der Verwaltung. Selbstverständlich muss ein Gesetz ausreichend determiniert sein und die Verwaltung binden und der Verwaltung ganz genau sagen, wie sie agieren muss. Das ist hier absolut nicht der Fall! Hier ist nicht nur ein Ermessen eingeräumt, diese Bestimmungen sind viel zu unbestimmt und öffnen für die Baubehörde Tür und Tor für willkürliches Vorgehen. Heute in der Früh haben wir es ja schon in der Fragestunde gehabt. StR Ludwig hat gemeint, na ja, Eingriffe in subjektive Rechte sind nicht zu erwarten, und vielleicht werden einzelne Bestimmungen von der Bauordnung letztendlich nicht angewandt. - Nein! Wir müssen uns schon das Gesetz sehr präzise anschauen. Sogar bei den Kategorien 2 und 3, wo es um befristete Baubewilligungen bis 5 und 15 Jahre geht, kann die Baupolizei die Anwendung der gesamten Bauordnung suspendieren! Und das Gesetz sagt uns nicht einmal, unter welchen Voraussetzungen diese Nichtanwendung erfolgen darf. Damit ist das Legalitätsprinzip nicht gewährleistet. Wir haben es hier in der 1. Zeile von Abs. 4 und auch in der 1. Zeile von Abs. 6 stehen: Hier ist davon die Rede, dass für diese Bauvorhaben von bis zu 5 Jahren und bis zu 15 Jahren die Behörde auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes verzichten kann; sie muss es nicht. Es ist natürlich möglich, dass die Baubehörde weiterhin die gesamte Bauordnung gelten lässt und alle Paragraphen der Bauordnung zur Anwendung kommen. Sie kann aber auf die Anwendbarkeit des gesamten Gesetzes und nicht nur einzelner Paragraphen verzichten. Das bedeutet Ungeheuerliches! Denn wenn die gesamte Bauordnung nicht anzuwenden ist, dann gibt es keine Parteistellung, dann gibt es keine Bauverhandlung (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gar nichts gibt es!), dann gibt es keine Einwendungen, und dann komme ich auch nicht zum Landesverwaltungsgericht Wien. Dann ist mein Rechtsmittel nicht nur ohne aufschiebende Wirkung, sondern ich habe überhaupt kein Rechtsmittel (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es gibt gar keines!), und damit ist natürlich auch in mein Grundrecht auf ein faires Verfahren eingegriffen! Dass man von Seiten von Rot-Grün so leicht darüber hinweggeht, finde ich schlimm. Aber mir ist bekannt, und ich habe es leider Gottes schon öfter an dieser Stelle sagen müssen: Da gibt es leider ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat. (Abg. Armin Blind: Und auch zum Eigentum!) Ich nehme zur Kenntnis, dass man es jetzt auch auf Seiten der NEOS nicht mehr besonders schlimm findet, wenn in diese Grundrechte eingegriffen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Wir stimmen nicht zu! Was soll denn das?) Herr StR Ludwig! Eines würde mich schon sehr interessieren, wenn Sie sagen, dass Eingriffe in Grundrechte nicht zu erwarten sind. Sie könnten so etwas wie eine Weisung erteilen, dass von dieser Kann-Bestimmung kein Gebrauch gemacht wird. Das wäre ja etwas Interessantes. Gut, wir sind in der Privatwirtschaftsverwaltung, aber es wäre schon ganz interessant zu wissen, in welchen Fällen jetzt Ihre Behörde von der Kann-Bestimmung Gebrauch macht und in welchen Fällen die Bauordnung anzuwenden ist. Wir wissen es nicht! Wir wissen nicht, wie sich die Verfahren entwickeln werden. Wir wissen nicht, ob das nicht ein fixer Textbaustein in einem Bescheidformular sein wird, in dem drinsteht: "Im Übrigen wird gemäß § 71c Abs. 4 oder Abs. 6 auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes verzichtet." Oder ob man sich da in Zukunft vielleicht ein bisschen mehr Mühe machen wird, ob jetzt die Bauordnung anzuwenden ist oder nicht. Man hat sich von Seiten von Rot und Grün nicht wirklich ernsthaft mit unseren Argumenten auseinandergesetzt. Ich kann jetzt nicht direkt den Kollegen Chorherr ansprechen, ich kann jetzt auch nicht direkt den Kollegen Stürzenbecher ansprechen. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher, von der Position des Berichterstatters aus: Ich glaube schon!) Ah, doch, kann ich! Er sitzt hinter mir, da ist er nicht so leicht zu sehen. Wenn es wirklich so wäre, dass es nur darum geht, dass man jetzt im Augenblick ein Problem mit Flüchtlingen hat und dass man humane Unterkünfte für die zur Verfügung stellen muss, dann bräuchte ich diese enormen Eingriffe auf Grund von § 71c nicht, sondern würde ich mit dem § 71 der geltenden Bauordnung arbeiten! Dort habe ich ja schon besondere Vorschriften für Bewilligungen für Bauten vorübergehenden Bestandes. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gibt es schon!) Ich bräuchte diese Novelle überhaupt nicht. Dort steht also ganz klar drin: Für Bewilligungen von Bauten vorübergehenden Bestandes "gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes insofern nicht, als nach Lage des Falles im Bescheid auf die Einhaltung dieser Bestimmungen verzichtet worden ist". Das heißt, man kann im Bescheid auf bestimmte Bestimmungen der Bauordnung verzichten. Wenn Sie im Gewerbegebiet bauen wollen, oder wenn das Bürogebäude für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden soll, dann könnte man das schon jetzt auf Grund von § 71 machen. Was allerdings im § 71 drinsteht, ist, dass subjektiv-öffentliche Rechte dem nicht entgegenstehen dürfen. Das macht jetzt den großen Unterschied zu § 71c aus, denn da steht ja drin, dass auch bei der befristeten Baubewilligung bis zu fünf Jahren subjektiv-öffentliche Rechte dem nicht entgegenstehen. Das heißt, es kann in diese subjektiv- öffentlichen Rechte eingegriffen werden. Das ist natürlich enorm, dieser Eingriff bei einem Bau von fünf Jahren. Umso größer ist der Eingriff selbstverständlich bei einer befristeten Baubewilligung von bis zu 15 Jahren. Dort allerdings - das ist schon richtig, das ist auch von Herrn Kollegen Stürzenbecher richtig gesagt worden - muss auf diese subjektiven Rechte der Nachbarn Rücksicht genommen werden. Dort müssen sie berücksichtigt werden und dürfte die Baubewilligung nicht erteilt werden, wenn in solche Rechte eingegriffen wird. Aber: Auch in diesem Fall kann die Anwendbarkeit der Bauordnung ausgeschlossen werden, und ich bin davon abhängig, dass die Behörde das richtig entscheidet! Das heißt, ich kann nicht mehr selbst meine subjektiven Rechte wahrnehmen, sondern die Behörde sorgt dafür, dass meine subjektiven Rechte wahrgenommen werden. Wenn man das Rechtsstaatsprinzip so versteht und die Grundsätze von Ordnung und Humanität so versteht, dann muss ich Ihnen auch sagen, Herr Kollege Stürzenbecher: Das ist halt eine Form von Ordnung, die mich an den Nachtwächterstaat erinnert, an einen Staat, der schon weiß, was für seine Bürger gut ist, der weiß, wann in Rechte eingegriffen wird, und der schon dafür sorgen wird, dass alles gut wird. Davon halte ich herzlich wenig. Ich glaube, dass der Einzelne seine Rechte wahrnehmen können muss, und Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Schutzvorschriften der Bauordnung in jedem Fall anzuwenden sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Im konkreten Fall - und ich komme dann schon auch noch zu den ganz großen Unterschieden zum oberösterreichischen Gesetz und zu den anderen Landesgesetzen - gibt man nur in Wien der Behörde einen Persilschein, eine Generalbevollmächtigung, Bauten jeglicher Art unter Suspendierung der Bauordnung auszuführen. Und zwar ist es tatsächlich so, dass ganz am Anfang, in den ersten beiden Zeilen von Abs. 1 des § 71c, schon beispielhaft die Naturereignisse und die humanitären Gründe aufgezählt sind, das stimmt schon - aber nur demonstrativ, beispielhaft, nicht taxativ und nicht abgeschlossen! Das heißt, dieses Gesetz mit diesen unglaublichen Eingriffsmöglichkeiten gibt es jetzt im Fall von humanitären Erfordernissen oder von Erfordernissen auf Grund von Naturkatastrophen, aber eben nicht nur! Denn grundsätzlich ist die Anwendung dieser Bestimmung immer dann möglich, wenn erstens einmal eine größere Anzahl von Personen unterzubringen ist. Ja, diesen Fall haben wir selbstverständlich jetzt schon verwirklicht, denn auf Grund der völlig unzureichenden Baumaßnahmen und Bauleistung in den letzten Jahren gibt es natürlich wirklich eine Wohnungsnot und ist eine größere Anzahl von Personen unterzubringen. Das heißt, Kriterium Nummer 1 für die Anwendbarkeit ist erfüllt. Kriterium Nummer 2 finden wir in der 2. Zeile. Dort habe ich eine Determinierung mit folgenden Worten: "Auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen" - also da braucht kein Jurist stolz darauf zu sein, so eine Bestimmung gefunden zu haben, und kein Abgeordneter braucht stolz darauf zu sein, wenn er der Behörde mit so einer Bestimmung eine Generalvollmacht einräumt. Denn was soll das heißen: "auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen"? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Alles!) Es ist eine völlig inhaltsleere Aussage, es ist alles. Man gibt lediglich vor, dass es Kriterien gibt, auf Grund derer diese Bestimmung anzuwenden ist. In Wahrheit gibt es keine Kriterien! Wir haben jetzt eine große Anzahl von Personen, die auf Wohnungssuche sind, und es gibt bereits eingetretene und bevorstehende Ereignisse; keine Frage, da sind wir einer Meinung. Das heißt, es kann grundsätzlich immer die Bauordnung ausgehebelt werden, wenn nur die Durchführung der Baumaßnahmen und die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert ist. Das wiederum ist nichts anderes als ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Denn wenn die Gemeinde als Organisator oder Bauherr oder Bauträger auftritt, dann ist sie genau so zu behandeln wie ein privater Bauträger oder ein privater Bauherr. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die Gemeinde sich hier nicht an das umfassende Regelwerk halten soll, Private das aber schon machen müssen - umso mehr, wo ja die Gemeinde noch einen anderen Vorteil hat: Die Gemeinde tritt dann nicht nur als Organisator oder Bauherr oder Bauträger auf, sondern sie ist ja selbst noch die Baubehörde! Ja, was braucht denn um Gottes willen diese Gemeinde, wenn sie baut, noch alles, damit sie ihre Gebäude endlich auf den Boden bekommt? Es ist wirklich erschütternd, zu welchen Maßnahmen und zu welchen Eingriffen man greifen muss, damit diese 1.000 oder 10.000 oder 15.000 Wohnungen - oder wie viele immer da versprochen werden - errichtet werden können. Das ist ja wirklich völlig unverständlich. Man hat sich nicht getraut, den § 71 heranzuziehen, weil da drinsteht, es muss auf die subjektiven Rechte der Nachbarn Rücksicht genommen werden. Hier steht bei der Kategorie 2, bis zu 5 Jahre, ganz ehrlich drin, dass die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte keine Rolle spielt und nichts macht. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aushebelung der Bauordnung, die die Baubehörde jetzt ganz allein entscheiden kann - was bedeutet das? Ich habe schon gesagt, die elementarsten Rechte können damit ausgeschaltet werden. Denn es gibt keine Parteistellung mehr für die Nachbarn. Wenn es keine Bauverhandlung gibt, gibt es keine Einwendungen, gibt es nicht die Möglichkeit, letztendlich zum Verwaltungsgericht Wien zu kommen. Gibt es keine Bauverhandlung, können die Bezirke, können die Bezirksvorsteher nicht an den Bauverfahren teilnehmen, können nicht ihre Meinung zum Bauprojekt sagen, können keinen Einspruch einbringen, ist die Bezirksvertretung via Bauausschüsse der Bezirksvertretung ausgeschaltet. Denn nach § 69 hätte sie ja auch ein Recht, mitzubeschließen. Gibt es keine Bauordnung, gibt es natürlich auch den § 69 nicht. Gibt es keine Bauordnung, gibt es keine Flächenwidmung. Gibt es keine Bauordnung, gibt es keine Bebauungsvorschriften. Gibt es keine Bebauungsvorschriften, kann ich ein Grundstück bebauen, wie es mir gefällt. Ich habe keine Höhenbeschränkung, ich habe keine Kubaturbeschränkung, ich habe keine prozentuelle Beschränkung der Bebaubarkeit des Grundstücks. Ich habe keine Dreimetergrenze mehr zum Nachbarn. Es gelten nicht die Bestimmungen der Schutzzonen. Es gelten nicht die Bestimmungen über Bausperren. Es gelten nicht die Bestimmungen über die Bauklassen, nicht die Bestimmungen über die Bauweisen. Es ist egal, ob dort offen gebaut wird, gekuppelt gebaut wird oder geschlossen gebaut wird. Es gelten keine Bestimmungen über Vorgärten und Abstandsflächen. Es gelten keine Bestimmungen über die äußere Gestaltung von Bauwerken. Es gelten keine Bestimmungen über die Störung des Stadtbildes. Auch die bautechnischen Anforderungen sind in diesem Gesetz anders formuliert als in der Bauordnung. Der eine oder andere Redner war schon recht stolz darauf, dass es in diesem Gesetz ja sogar heißt: Es muss auf die mechanische Festigkeit, die Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene, die Gesundheit und die Nutzungssicherheit Bedacht genommen werden. Ja, darauf muss Bedacht genommen werden - aber in der Bauordnung ist von Muss-Bestimmungen die Rede! In der Bauordnung steht, dass diese Anforderungen, die detailliert ausgeführt sind, erfüllt sein müssen. Es macht rechtlich einen riesigen Unterschied, ob ich etwas machen muss oder ob ich nur darauf Bedacht nehmen muss. Denn da kann die Behörde sagen, ja, ich habe ohnehin daran gedacht und habe mir etwas dazu überlegt, aber so streng, wie es in der Bauordnung ist, so streng müssen wir das nicht regeln. (Beifall bei der ÖVP.) Der eine oder andere, der sich vielleicht schon ein bisschen ausführlicher mit der Bauordnung auseinandergesetzt hat, weiß, wie viele Bestimmungen es zum Thema Brandschutz in der Bauordnung gibt, wie viele Normen es zum Thema Brandschutz gibt, und was da jeder Bauträger einhalten muss. Da geht es also um die Tragfähigkeit des Bauwerkes im Brandfall, um Bestimmungen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks hintanzuhalten. Da gibt es Bestimmungen über Brandabschnitte, darüber, wie Fassaden und Hohlräume gestaltet sein müssen, über ausreichende und geeignete Einrichtungen für erste und erweiterte Löschhilfe, über automatische Brandmeldeanlagen, ortsfeste Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Es geht darum, dass die Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke verhindert werden soll. Es geht um Brandabschnittsbildung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Fluchtweg- und Orientierungsbeleuchtung. Und es muss gewährleistet sein, dass ausreichend Platz ist für Rettungs- und Löscharbeiten im Brandfall. Technische Einrichtungen wie Löschwasserleitungen und Feuerwehraufzüge gibt es ebenfalls. Was haben wir allerdings in dieser Novelle drinnen? Bauwerke, Massivbauwerke bis zu 5 und 15 Jahren - was ist nur noch erforderlich? StR Blümel hat es schon genannt, weil es ja wirklich geradezu besonders lustig - wenn es nicht so traurig wäre - zu lesen ist: Erforderlich ist lediglich der Nachweis der Verfügbarkeit über eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung. Dieser lapidare Satz ersetzt uns viele ausführliche Paragraphen in der Bauordnung samt Bestimmungen in Verordnungen und Normen! Man ist der Meinung, man braucht es nicht. Man wird nur irgendwie darauf Bedacht nehmen. (Beifall bei der ÖVP.) Sehr geehrte Damen und Kollegen von Rot-Grün! Es wäre schon interessant, wenn Sie sich das oberösterreichische Gesetz näher anschauen würden. Man hat das tatsächlich, wie es Kollege Stürzenbecher gesagt hat, zum Vorbild genommen, zum Vorbild für diese eigene Novelle. Nur, man hat schlecht abgeschrieben, oder besser gesagt, man wollte nicht richtig abschreiben. Denn die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Oberösterreichischen Unterbringungs- Sicherstellungsgesetzes sind schon ganz andere. Dort ist nämlich davon die Rede, dass eine größere Anzahl von Personen auf Grund von unerwarteten oder unabwendbaren Ereignissen unterzubringen ist. Was steht in Ihrem Initiativantrag drin? "Auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen"! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist aber ein Unterschied!) Das heißt, Sie haben eine an sich nachvollziehbare, bestimmte Voraussetzung ersetzt durch eine völlig inhaltsleere Zeile, damit Sie Ihrer Verwaltung eine Generalvollmacht ausstellen können. Wie diese Generalvollmacht letztendlich ausgeübt wird, wissen wir heute nicht. Vielleicht macht man nur einschränkend davon Gebrauch. Aber ich möchte mich nicht davon abhängig machen, dass das tatsächlich nur in einer einschränkenden Art und Weise passiert. Wenn die Behörde meint, sie muss das nicht einschränkend auslegen, dann kann sie die gesamte Bauordnung bei Massivbauten bis zu 15 Jahren für obsolet erklären! Wir haben im Ausschuss nachgefragt: Wo ist denn so der Unterschied zwischen Leichtbauweise bis zu 6 Monaten und Massivbauweise bis zu 5 und 15 Jahren? Das ist Ziegel- und Betonbauweise bis zu 15 Jahren mit der Ausschaltung der gesamten Bauordnung als Kann-Bestimmung. Das ist eigentlich unerträglich, es ist eines demokratischen, liberalen Rechtsstaates absolut unwürdig. Und es ist vor allem unwürdig, dass wir als Landtagsabgeordnete so etwas beschließen könnten! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Im Oberösterreichischen Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz ist übrigens auch eine Höchstzahl für die Unterbringung von Personen enthalten. Und zwar dürfen solche Gebäude maximal für 100 Personen errichtet werden, und das nur für den Fall, dass es unerwartete oder unabwendbare Ereignisse gibt. Wie schaut das in anderen Bundesländern aus? Es gibt keine einzige Bundesländerbestimmung, die auch nur irgendwie in die Nähe des Textes dieses Initiativantrages kommen könnte. Alle anderen Landesgesetze sind Flüchtlingsunterkünftegesetze. Das ist in Wien nicht der Fall. Wir haben in Salzburg die Erleichterung der befristeten Aufstellung von Wohncontainern - keine Rede von Massivbauweise! Die gesetzliche Bestimmung ist befristet auf zwei Jahre und endet Mitte 2017. In Tirol ist es so, dass wir eine Befristung von fünf Jahren vorgesehen haben und dass es ebenfalls eine maximale Personenhöchstzahl für die Gebäude gibt. Und zwar darf das Bauvorhaben für maximal 2 Prozent der Gemeindeeinwohneranzahl ausgelegt sein. Vorarlberg: Keine Neuerrichtung von Gebäuden, lediglich die Adaptierung schon bestehender Gebäude. Die Gültigkeit ist befristet mit 1.7.2019. Niederösterreich sieht keine Neuerrichtung von Gebäuden vor. In Niederösterreich geht es nur um die Erweiterung und um die Abänderung bestehender Bauwerke. Wir haben hier eine Befristung auf fünf Jahre, die gesetzliche Bestimmung tritt am 1. Jänner 2023 außer Kraft. Die Steiermark spricht von Leichtbauweise, Containern, et cetera. Bauliche Maßnahmen sind ausschließlich für die Dauer des Bestehens des Erfordernisses der vorübergehenden Unterbringung zulässig. Danach muss es zur Zurückversetzung in den Ursprungszustand beziehungsweise zur Beseitigung kommen. Das Gesetz ist mit 31.12.2017 befristet. Kärnten und Burgenland haben keine solchen Gesetze. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf die Gelegenheit wahrnehmen und bei diesem Poststück fünf Beschluss- und Resolutionsanträge einbringen. Die Anträge sind den Fraktionen zugegangen. Ich hoffe, dass heute alle parlamentarischen Initiativen, die von FPÖ und ÖVP gesetzt werden, doch noch dazu beitragen können, dass dieses Gesetz zumindest heute nicht beschlossen wird. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um so einen Eingriff in unseren liberalen Rechtsstaat zu verhindern. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Nepp zum Wort gemeldet. Bitte. (Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ein Widerstandskämpfer! - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Sehr wichtig, Frau Duzdar! Sie haben es vollkommen erkannt, denn die Bauordnung wird nämlich außer Kraft gesetzt. Aber es ist schon gut, ich werde es Ihnen heute noch genug erklären, dass Sie auch mitbekommen, was Sie hier eigentlich anrichten. Denn wenn man jetzt sieht, was am Vormittag passiert ist, muss man wirklich sagen, dass es ein Possenspiel der Geschichte ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man bei einer Abstimmung über einen Antrag auf Absetzung dieses so wichtigen Tagesordnungspunkts hier, sage ich jetzt einmal, von Seiten auch der SPÖ und der GRÜNEN absichtlich so einen Tumult provoziert, wo man noch Leute im Nachhinein hereinholt (Abg. Christian Oxonitsch: ... waren genug Leute da!), dass eine Abstimmung nicht mehr möglich war und somit eine Abstimmung wiederholt werden muss. Das zeugt ja schon von einem Demokratieverständnis. Herr Oxonitsch! Auch wenn Sie jetzt eine Presseaussendung machen, es sei verpönt und eine Unart, hier im Landtag zu reden und zu filibustern, dann sage ich Ihnen da ganz ehrlich: Herr Oxonitsch, wir haben hier ein Recht auf freie Rede, wir haben hier keine Redezeitbeschränkung. (Abg. Christian Oxonitsch: Ja, das nimmt euch niemand weg!) Und dieses demokratische Recht werden wir hier auch wahrnehmen, Herr Oxonitsch! (Beifall bei der FPÖ.) Dass die GRÜNEN wenig von Demokratie halten, haben wir ohnehin schon beim Herrn Margulies gesehen, wo er uns als Fraktion hier aus dem Saal mehr oder weniger fast vertreiben will, indem er sagt: "Schleicht euch, euch braucht hier niemand!" Das ist anscheinend das grüne Niveau, das hier herrscht. Das ist anscheinend das grüne Niveau, das hier herrscht. Aber wie die GRÜNEN zur Demokratie stehen, zeigen sie eh tagtäglich, und zwar vor allem auch im Rahmen dieses Gesetzes, weil hier wirklich demokratische und verfassungsrechtliche Prinzipien, et cetera ausgehebelt werden. - Deswegen nehmen wir jetzt auch unser demokratisches Recht wahr und greifen zu einer parlamentarische Selbsthilfe, und zwar im Interesse der Wienerinnen und Wiener: Wir rufen eben hier und heute "Die lange Nacht der Bürgerrechte" aus, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Wir haben 64 Redner gemeldet. Ich weiß nicht, ob die SPÖ jetzt auch noch jemanden gemeldet hat, ich glaube, Herr Deutsch wird dann noch sprechen. Angeblich haben Sie angekündigt, dass Sie auch noch 80 Redner melden werden. - Das wäre schön! Dann hätten wir hier nämlich endlich einen parlamentarischen Diskurs, und dann gäbe es hier eine Wechselrede mit Pro und Contra, wie es ja eigentlich in einem Parlament erwünscht ist, damit Leben in den Parlamentarismus kommt. Das wäre auch Ihnen unbenommen, Sie entziehen sich aber hier anscheinend jeglicher Debatte. - Mir tut das wirklich auch im Sinne des Parlamentarismus leid, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Siegi Lindenmayr: Zum Inhalt haben sie noch gar nichts gesagt!) Keine Sorge, Herr Kollege Lindenmayr, ich werde heute noch sehr viel zum Inhalt sagen und zur Sache reden! Ich habe sehr viel Stoff mit, den ich vorlesen kann. Ich sage Ihnen, das, was Sie hier betreiben, ist einfach ein Kniefall vor Ihrer - grundsätzlich gescheiterten - Willkommenspolitik! Wenn Sie nämlich noch vor einem Jahr nicht gesagt hätten, jeder ist willkommen, wir schaffen das, dann müssten wir beziehungsweise müssten Sie diese Notmaßnahme jetzt gar nicht beschließen. Sie haben uns diese Suppe eingebrockt, und Sie probieren, diese jetzt auszulöffeln, indem Sie den Rechtsstaat durch solche Gesetze aushebeln. Aber ich glaube, einige Abgeordnete von Ihnen wissen vielleicht gar nicht, was hier eigentlich beschlossen wird, und daher darf ich den Antrag, den Sie heute einbringen, noch einmal verlesen. - Dieser Antrag ist - und das belegen auch Gutachten, die ich Ihnen dann noch vortragen werde - verfassungswidrig. Ich darf Ihnen also jetzt einmal Ihren eigenen Initiativantrag vorlesen, nämlich den Initiativantrag gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung der Landtagsabgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler und Barbara Novak, alle von der SPÖ, sowie Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn von den GRÜNEN betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien, LGBl. Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/2015, geändert wird. Sie schreiben hier auch eine Begründung, die eigentlich eh schon vieles sagt und die auch Ihr Versagen in dieser Frage offenbar macht. Und zwar schreiben Sie hier von "Ereignissen, wie sie etwa Naturereignisse oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten darstellen". - Diesmal waren es aber keine Naturereignisse, sondern diesen Zustrom haben auch Sie mitverursacht, indem Sie nicht vor Ort helfen wollten, sondern einfach alle hierher eingeladen haben! Weiter schreiben Sie, dass es auf Grund dieser Ereignisse oder "aus humanitären Gründen erforderlich ist, betroffenen Personen rasch vorrübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands - etwa durch Änderung der Flächenwidmungsplanes - zu lange dauern würden." Das heißt: Sie haben diese Not hier einmal verursacht, und weil Sie jetzt mit dieser Sache nicht zurechtkommen, müssen Sie nun mehr oder weniger eine Anlassgesetzgebung machen, weil all die notwendigen Änderungen der Bebauungsbestimmungen, et cetera zu lange dauern würden. - Sie geben also Ihr Versagen in diesem Bereich bis jetzt selbst zu! Ich darf weiter Ihren Antrag zitieren: "Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden." Also: Das "nicht vollständig" kann man streichen. Man kann diese Container und Baracken nämlich auch dann erstellen, wenn die Vorschriften gänzlich nicht eingehalten werden, wie aus diesem Gesetz hervorgeht. Weiter heißt es in der Begründung: "Interessen der Sicherheit und Gesundheit müssen dabei aber jedenfalls gewahrt werden." - Sie schreiben zwar hinein, dass das im allgemeinen Bereich gelten soll, die gesamten speziellen Bedingungen, die in der Bauordnung für Wien auch stehen, gelten dann allerdings nicht mehr, wenn es sich um Container oder Baracken für Flüchtlinge handeln wird. (Beifall bei der FPÖ.) Weiter schreiben Sie: "Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen." - Das heißt: Alles, was bis jetzt aufschiebende Wirkung hatte, wird nun nicht mehr so durchgeführt. Es wird gebaut, und erst dann kann es Klagen geben, sofern irgendwelche Rechtsmittel überhaupt möglich sind. Kollege Ulm meinte, dass keine Rechtsmittel möglich sind. Aber selbst, wenn welche möglich wären, kann man bauen, und wenn jemand durch alle Instanzen durchklagt, dann wird sich vielleicht die Stadt Wien querlegen und es erhebt sich die Frage: Wer hat hier den längeren Atem, die Gemeinde Wien oder die Bürger, die Sie mit solchen Baracken oder Containern belästigen? All das muss man sich auch leisten können. Sie wissen, wie viel Gerichtsprozesse kosten können. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einen Gerichtsprozess geführt hat, manche von Ihnen auch medienrechtlich, manche von Ihnen sind vielleicht auch medienrechtlich verurteilt worden, wie der ehemalige Klubobmann Schicker. Aber das tut jetzt nichts zur Sache. Jedenfalls sind diese Prozesse einfach irrsinnig teuer, und im Hinblick darauf erhebt sich die Frage, wie sich eine Privatperson, die vielleicht gar nicht so viel verdient, das leisten kann. Vielleicht handelt es sich sogar um einen Empfänger der Mindestsicherung, die Sie ausschütten, und dieser ist beeinträchtigt, kann aber nicht klagen, weil ihm das Geld fehlt! Das heißt: Auch hier schalten Sie eigentlich die Rechtsmittel aus. Kommen wir zu Seite 2 Ihres Antrags. Das ist nur noch der formelle Usus: "Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung und § 30b Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Initiativantrag: Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird zum Beschluss erhoben." Soweit Ihr Antrag mit Ihrer Begründung. Diese ist für uns weder schlüssig noch wollen wir diese nachvollziehen. Jetzt kommen wir zu diesem Gesetz, das Sie hier beschließen wollen, und zwar: "Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Der Wiener Landtag hat beschlossen: Art. I: Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird wie gefolgt geändert: Nach § 71b wird folgender § 71c samt Überschrift eingefügt:" - Und genau darum geht es jetzt. Ich zitiere weiter: "Vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Personen. § 71c Abs. 1: Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." So. Es folgen jetzt weitere Absätze, nämlich Abs. 2, 3, 4, 5, 6 und 7, und Abs. 2 lautet - und jetzt kommt es: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs.1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist." - Das heißt: Man kann einfach etwas hinstellen. "Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht". - Das ist auch ein Punkt, den wir bekritteln, und ich werde Ihnen dann nachher noch näher ausführen, was dann alles nicht mehr gilt. Ich zitiere weiter: "Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und die Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird." - Das sind jetzt die allgemeinen Bestimmungen. Und wenn Sie meinen, dass es eh Hygienebestimmungen und auch Brandschutzbestimmungen gibt, dann sage ich, ja, die allgemeinen Bestimmungen werden eingehalten, andererseits werden die speziellen Bedingungen, die auch gesetzlich geregelt sind, hier vollkommen außer Kraft gesetzt. Weiter heißt es: "Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." - Das heißt: Es wird ein Bauwerk aufgestellt, die speziellen Bedingungen sind jedoch alle komplett außer Kraft gesetzt, und man muss das innerhalb einer Woche nur zur Kenntnis bringen. Im Abs. 3 geht es weiter, und zwar: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 2 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahme beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind. Dem Bauansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen: Baupläne in dreifacher Ausfertigung; die Zustimmung des Eigentümers - aller Miteigentümer -, wenn der Bauwerber nicht selbst Eigentümer oder nur Miteigentümer der Liegenschaft ist; sie kann auch durch Unterfertigung der Baupläne nachgewiesen werden; ein Gutachten, dass es sich um geringfügiges Bauvorhaben mit technisch einfacher Tragkonstruktion beziehungsweise Fundierung handelt, bei dem aus statischen Belangen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das Eigentum zu besorgen ist; diese Unterlage ist von einem nach dem für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet zu erstellen; der Nachweis der Verfügbarkeit über eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung;" - Das wird vielleicht notwendig sein, denn wir wissen leider Gottes, dass solche Asylbaracken beziehungsweise Asylcontainer brennen können, wobei ich sagen möchte, dass das von beiden Seiten verwerflich ist: Oft kommt es ja zu Bränden, die von innen gelegt werden, oft werden aber auch Brände von außen gelegt. Jedenfalls muss man aber Brände in dieser Sicht verurteilen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) "5. Angaben über die maximal zu erwartende Personenanzahl sowie die Flucht- und Rettungswege." Kommen wir nun zu Abs. 4: " Für die Bauvorhaben nach Abs. 3 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird." Und jetzt kommt es! Hier heißt es nämlich: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen." (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Unglaublich! - Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Frechheit!) Ich werde Ihnen später auch noch vorlesen, worum es sich bei diesen "subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten" handelt. Damit schalten Sie also die Beteiligung des Bürgers oder des Eigentümers einer Immobilie, vor welche ein Container oder eine Baracke hingepflanzt wird, insgesamt aus, und das lehnen wir Freiheitliche ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Sie schränken das zwar dann ein bisschen auf die Bebaubarkeit ein - ich darf weiterlesen: "Es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Nachbar der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen." Abs. 5 Ihres Gesetzesentwurfs lautet: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre erteilen kann." Wenn Sie aufgepasst haben, konnten Sie feststellen, dass das zuerst mit fünf Jahren limitiert war, aber somit wird das ja ausgeweitet. Sie sollten vielleicht den eigenen Antrag kennen! - Sie widersprechen also diesem kompletten Schmäh, der uns da erzählt wird, dass es sich nur um temporäre Maßnahmen handle, in Ihrem eigenen Initiativantrag, den Sie hier und heute zum Beschluss bringen wollen. Soll das jetzt temporär gemacht werden oder nicht? Wir werden uns dann später noch darüber unterhalten, was die Stadt Wien oftmals unter "temporär" versteht, nämlich anhand der Schulbauten. Die Behörde kann also eine Baubewilligung auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre erteilen, "wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind. Dem Bauansuchen sind die in Abs. 3 genannten Unterlagen anzuschließen. Darüber hinaus ist der dem § 63 Abs. 1 lit. e entsprechende Nachweis über den Wärmeschutz zu erbringen." So weit, so gut. - Jetzt kommen wir zu Abs. 6: "Für Bauvorhaben nach Abs. 5 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten." - Das heißt, es darf durch die Behörde auch verzichtet werden, wenn es sich um Bauvorhaben nach Abs. 5 Ihres Antrags im Zusammenhang mit den 15 Jahren handelt. Das wird etwas eingeschränkt, und zwar wiederum auf die allgemeinen Anforderungen, die eh niemand außer Frage stellt - ich zitiere: "sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit, den Wärmeschutz sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird und das Erdgeschoß des Bauwerkes barrierefrei zugänglich ist." Na, das ist gut! Jetzt geht man einmal davon aus, dass diese Katastrophe hoffentlich gar nicht so lange dauert und dass für die Menschen, die bei uns Asyl suchen, der Asylgrund bald wegfällt und diese daher so schnell wie möglich wieder in ihre Heimat gehen können. Wenn man sich jetzt allerdings 15 Jahre lang mit diesem Problem beschäftigen beziehungsweise abfinden muss, dann achtet man zumindest darauf, dass diese Container oder Baracken barrierefrei sind! Warum man nicht betreffend einen kürzeren Zeitraum darauf achtet, ist für mich auch nicht schlüssig! Das müssen Sie entscheiden. Bis jetzt waren ja Sie die Vorantreiber dieser Barrierefreiheit! - Ich finde Barrierefreiheiten nicht schlecht, warum man diese Barrierefreiheit hier allerdings erst ab Abs. 6 festlegt und nicht schon davor bei Abs. 3 und 2 - ich erspare es Ihnen, jetzt diese Absätze noch einmal vorzulesen, es geht dabei um die Dauer der Errichtung dieser Bauwerke -, ist nicht zu erkennen, und Sie erklären auch nicht, warum man in den Absätzen davor auf die Barrierefreiheit verzichtet. Ich zitiere weiter aus Abs. 6: "Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen, und es darf die Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Berechtigte der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung - § 134 Abs. 3 - erlangt hat." Jetzt kommen wir zu Abs. 7: In diesem geht es um die Beschwerden, und zwar: "Beschwerden - § 136 Abs. 1 - gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und Abs. 5" - das sind diese längeren Bauwerke - "haben keine aufschiebende Wirkung." - Das heißt, man stellt diese Gebäude jetzt hin, und jemand kann dagegen vorgehen, wenn er es sich leisten kann. Ich habe vorher schon gesagt, dass diese Verfahren ewig lange dauern können, dass es mehrere Instanzen gibt und dass es dabei auch zu hohen, für einen Normalsterblichen nicht leistbaren Kosten kommen kann. Anderes ist das vielleicht für die Stadt Wien, wo man das aussitzen kann. Es gibt also keine aufschiebende Wirkung, der Bürger hat sich einmal damit abzufinden, dass neben sein Haus eine Baracke oder ein Container für 15 Jahre einfach hingepflanzt wird. Weiter schreiben Sie in Ihrem Antrag: "Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Parteien die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen,"- na, wenigstens das! - "wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung." - Nun ja, das ist auch gut in einem Rechtsstaat. Art. II betrifft das Inkrafttreten und die Übergangsbestimmung. - Sie wollen das ja so schnell wie möglich machen. Anscheinend werden auch Sie dieses Flüchtlingsstroms nicht mehr Herr. Sie schaffen es nicht, diese Leute unterzubringen, Sie bringen ja nicht einmal mehr die Wienerinnen und Wiener kostengünstig unter! Der Mietpreis schießt in die Höhe. Sie haben es verabsäumt, Gemeindebauten zu bauen. Im sozialen Wohnbau gibt es einen Skandal nach dem anderen, etwa bei der Sozialbau AG, wo, glaube ich, Herr Wurm tätig ist. Von dieser Gesellschaft wurde jetzt bekannt, dass dort Gehälter ausbezahlt wurden, die im Hinblick auf einen sozialen Gedanken richtig unverschämt sind. Das muss man auch einmal feststellen. In den Genossenschaften begnügen Sie sich noch damit, für Ihre Genossen vielleicht ein gutes Salär herauszuholen. Die Wiener bleiben allerdings auf der Strecke. Aber dafür bauen wir Container für angebliche Flüchtlinge und illegale Einwanderer! Darum schreiben Sie in Abs. 1 des Art. II: "Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft." Und Abs. 2 lautet: "Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen." Gezeichnet: "Der Landeshauptmann", "Der Landesamtsdirektor". Allein anhand dieses Antrags, den ich Ihnen jetzt nähergebracht habe, kann man - ganz ehrlich - erkennen, wie nahe Sie am Realsozialismus sind, und wie weit entfernt vom Willen und vom Wunsch der Wiener Bevölkerung Sie eigentlich politisch tätig sind, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Es gab zunächst doch einige Wienerinnen und Wiener, die Geduld mit dieser Situation hatten, die ihre "Tor auf"- Politik mehr oder weniger noch toleriert haben. Diese Wienerinnen und Wiener haben Sie auf eine harte Probe gestellt. Und im Endeffekt muss man sagen, dass Ihnen das Vertrauen hinsichtlich der Lösung dieser Frage, wie man dieses Ansturms Herr wird, versagt werden wird. Denn für einen Massenansturm von - wie ich jetzt einmal sagen möchte - illegalen Zuwanderern hat keiner Verständnis, und es traut Ihnen auch keiner mehr Lösungskompetenz zu, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Es sind jetzt schon tausende sogenannte Flüchtlinge hier in Wien. Wer das alles zahlen darf, ist auch klar, nämlich die Wienerinnen und Wiener mit ihren Steuern. Ich habe Ihnen ja schon am Vormittag vorgerechnet, was allein die Mindestsicherung pro Monat und pro Jahr für diese Asylanten oder subsidiär Schutzberechtigten kostet: Wir gehen jetzt von einer Anzahl von 72.000 Flüchtlingen aus. Wenn man damit rechnet, dass zwei Drittel der Flüchtlinge in Wien bleiben und 90 Prozent davon als Asylanten oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden, dann sind das 48.000 Flüchtlinge. Berechnet man dann den Betrag der Mindestsicherung, dann kommt man hier allein schon auf 39 Millionen EUR an Mehrbelastung für das Wiener Budget im Monat beziehungsweise knapp eine halbe Milliarde Euro pro Jahr, die uns allein die Auszahlung der Mindestsicherung, die auf Grund Ihrer undifferenzierten Willkommenskultur jetzt schlagend wird, kosten wird. Also: Wohnraum für diese Neo-Zuwanderer haben Sie nicht geschaffen. Im Gegenteil! Und weil Sie das nicht geschafft haben, umgehen Sie die Flächenwidmung. Sie hebeln das komplette Nachbarschaftsrecht aus. Sie umgehen jede gültige Bauordnung durch Nachwidmungen. Ihre Politik erinnert mich schon irgendwie an George Orwells "Animal Farm", wo es heißt: Alle sind gleich, manche sind gleicher. So lautet dort der Spruch der den Hof beherrschenden Schweine. Und man muss leider sagen: Auf Grund der Verabschiedung dieser Bauordnungsnovelle gilt für Wien genau dasselbe. Was sich nämlich die Stadtregierung für eine gewisse Gruppe, nämlich die illegalen Zuwanderer, die selbsternannten oder von mir aus auch tatsächlichen Flüchtlinge oder auch Asylanten herausnimmt, gilt für keinen einzigen Privaten! Das widerspricht grundsätzlich unserem Gedanken der Gleichstellung im Rahmen der FPÖ, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ) Das gilt für keinen Privaten, es sei denn, es will jemand seinen Balkon in eine Loggia umbauen, um dort Flüchtlinge zu beherbergen. Dann ist das gestattet, ansonsten nicht. - Wie gesagt: Wenn es nicht um diese illegalen Zuwanderer oder sogenannten Flüchtlinge geht, gibt es keine Bauordnungserleichterung. Jetzt möchte ich noch etwas vorbringen beziehungsweise vorlesen, nämlich ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hat nämlich in einer Sache ein Urteil gefällt, das nicht so aussehen würde, wenn es sich hierbei um Flüchtlinge handeln würde. Ich erspare Ihnen jetzt, aufzuzählen, wer wen vertreten hat, und zitiere zunächst Punkt I: "Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden." - Darum geht es jetzt. Deshalb sagen auch wir, dass Ihr Gesetz verfassungswidrig ist. Ich zitiere weiter: "Der Bescheid wird aufgehoben. II. Die Stadt Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 2.620 EUR bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen." Jetzt kommen die Entscheidungsgründe, und zwar wird unter Punkt 1. der Sachverhalt dargestellt, und zwar geht es um Nachbarrechte, die ausgehebelt werden: "Der Beschwerdeführer ist als Nachbar im Sinne des § 34 Abs. 3 der Bauordnung für Wien - im Folgenden: WBO - Partei in einem das Grundstück XY betreffenden Bauverfahren." - Ich nenne das Grundstück jetzt auf Grund von Anonymität nicht, wer das Urteil haben will, kann es gerne haben. - "1. Das Baugrundstück liegt in einer Wohnzone gemäß § 7a WBO. In solchen Zonen ist der Wohnungsbestand grundsätzlich zu erhalten. Ausnahmen hat gemäß § 7a Abs. 5 in Verbindung mit § 133 Abs. 1 Z 1 WBO der Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. 2. Am 30. Jänner 2012 beriet der Bauausschuss über die ausnahmsweise Zulassung der Errichtung eines Restaurants im Erdgeschoß an Stelle von 4 Wohnungen im Gesamtausmaß von 116,07 m² für das Projekt XY." - Ich nenne die Adresse im Rahmen der Anonymität jetzt nicht, jeder kann das aber, wie gesagt, gerne von mir haben. Und jetzt kommt es -: "Dabei ist Folgendes geschehen: Der Bauausschuss beschloss zunächst mehrheitlich die Ablehnung des Bauvorhabens. In der Folge wies ein Beamter im Rahmen einer Rechtsbelehrung darauf hin, dass die Ablehnung rechtswidrig wäre, weil ausreichend Ersatzwohnraum geschaffen würde. Daraufhin teilte ein Stimmführer der Vorsitzenden des Bauausschusses mit, dass er sich bei der Abstimmung in einem Rechtsirrtum befunden hätte. Über die Rechtmäßigkeit einer neuerlichen Abstimmung herrschte aber keine Klarheit, sodass die Bezirksvorsteherin beigezogen wurde. Diese entschied sich für eine neuerliche Abstimmung." Anscheinend wird dort auch mehrmals abgestimmt; das haben wir heute auch hier erlebt, dass man anscheinend so lange abstimmt, bis es passt. Ich zitiere weiter: "Diese entschied sich für eine neuerliche Abstimmung und ‚vorsichtsweise' für die Sistierung des Beschlusses." Die haben dort halt dann sistiert. "Daraufhin ließ die Vorsitzende des Bauausschusses darüber abstimmen, ob eine neuerliche Abstimmung erfolgen solle. Die Durchführung einer neuerlichen Abstimmung wurde bei Stimmengleichheit mit Dirimierung der Vorsitzenden beschlossen. In der Folge wurde über das Bauvorhaben neuerlich abgestimmt und auch die Zulassung der Ausnahme bei Stimmengleichheit mit Dirimierung der Vorsitzenden beschlossen." (Beifall und Zwischenrufe bei der FPÖ.) Punkt III ist auch sehr wesentlich, also bitte aufpassen! - "Am 2. Februar 2012 erließ der Bauausschuss den entsprechenden Ausnahmebescheid. Gegen den die Berufung gegen diesen Bescheid - und den Baubescheid - abweisenden Bescheid der Bauoberbehörde für Wien richtet sich die vorliegende, auf Art. 144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor einem gesetzlichen Richter - Art. 83 Abs. 2 B-VG - und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz - Art. 2 StGG - sowie in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes, des § 65 Wiener Stadtverfassung - im Folgenden: WStV -, behauptet und die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides, in eventu die Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, beantragt wird." Nun folgt die Begründung - ich zitiere: "IV. Begründend wird dazu im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: IV.1. Auf Grund des § 65 WStV sei eine neuerliche Abstimmung unzulässig gewesen. Der Bauausschuss sei nicht zuständig gewesen, eine zweite Abstimmung vorzunehmen. Auch Gründe der Rechtssicherheit würden gegen eine Wiederholung der Abstimmung sprechen. Dadurch sei das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht ‚auf ein faires Verfahren gemäß Art. 83 Abs. 2 B-VG' verletzt worden. Die belangte Behörde habe diese Unzuständigkeit der ersten Instanz trotz des entsprechenden Berufungsvorbringens nicht aufgegriffen und keine Ermittlungen über die Art und Weise des Zustandekommens des Beschlusses gepflogen. Sie habe dadurch einem dem Rechtsempfinden widersprechenden, antidemokratischen und gesetzwidrigen Verhalten Vorschub geleistet und damit Willkür geübt." - Das wird in Zukunft wahrscheinlich öfter passieren. Darauf muss man achten! Es geht weiter: "IV.2. Überdies sei § 65 WStV unbestimmt." - Wie so vieles. Wir haben ja gerade gesehen, dass auch die Geschäftsordnung sehr unbestimmt ist und man diese anscheinend immer nur auslegt. Zählt es, wenn es heißt, dass man bei der Abstimmung da sein muss, erst, wenn man sitzt oder wenn man nicht sitzt oder wenn man nach vorne kommt? Beginnt die Abstimmung bei Beginn des Abstimmungsvorgangs oder erst dann, wenn man gefragt wird? - Unserer Auffassung nach beginnt eine Abstimmung - wenn es so im Gesetz oder auch in der Geschäftsordnung steht und die Begrifflichkeit so auszulegen ist - beim Aufruf zur Abstimmung, und danach kann niemand mehr, der zu spät gekommen ist, an der Abstimmung teilnehmen. (Beifall bei der FPÖ.) So viel also zu dieser Unbestimmtheit in der Wiener Stadtverfassung, die sich anscheinend auch bis in die Geschäftsordnung des Gemeinderates zieht. Der Verfassungsgerichtshof führt weiter aus: "Einerseits sei nämlich unklar, ob der Bürgermeister, wenn er sistiere, verpflichtet sei, die Angelegenheit im Gemeinderat vorzulegen. Andererseits gehe im Falle der Vorlage aus der Regelung nicht klar hervor, ob der Gemeinderat die Sache selbst oder nur kassatorisch zu entscheiden hätte. V.1. Die belangte Behörde legte die Verwaltungsakten vor und erstattete eine Gegenschrift, in der sie insbesondere den Beschwerdevorwürfen gegen die Vorgangsweise des Bauausschusses entgegentritt." Es geht also insgesamt um Nachbarschaftsrechte, die hier in diesem Fall beeinträchtigt wurden. Der Verfassungsgerichtshof führt weiter aus: "Im nun vorliegenden Fall ist vor der rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes in der Sitzung des Bauausschusses, der Bezirksvertretung des" - so und so vielten - "Bezirks am 30. Jänner 2012 vorauszuschicken, dass § 133 Abs. 1 Z 1 BO den Bauausschuss der Bezirksvertretung zu Entscheidungen in einer Angelegenheit der Hoheitsverwaltung beruft. Im hier maßgeblichen Zusammenhang geht es um die Erteilung der Bewilligung einer Ausnahme vom Gebot der Verwendung von Aufenthaltsräumen in Wohnzonen nur als Wohnung oder Teil einer Wohnung gemäß § 7a Abs. 5 BO. Diese Angelegenheit ist gemäß § 139 Abs. 1 BO eine solche des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde." - Aha! Siehe da! "In dieser Angelegenheit ist der Bauausschuss der Bezirksvertretung als Organ der Gemeinde Wien tätig - § 8 Abs. 1 Z 1 WStV -, die eine Stadt mit eigenem Statut ist - § 1 Abs. 1 WStV." - Das sollten sich vielleicht manche auch in Erinnerung rufen! "In einem solchen behördlichen Verfahren hat der Bauausschuss gemäß Art. I Abs. 2a Z 3 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 anzuwenden." Und so weiter, und so fort. Der Verfassungsgerichtshof führt dann noch weiter aus: "Vor diesem Hintergrund sind die Vorgänge in der Sitzung des Bauausschusses der Bezirksvertretung für den ... Bezirk nicht als Sistierung im Sinn § 65 WStV anzusehen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes finden, solange eine Mitteilung nach außen nicht erfolgt ist, auch dann, wenn der Bescheidinhalt bereits durch den Beschluss einer Kollegialbehörde ‚gegeben' ist, die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 über Bescheide noch keine Anwendung." Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erspare Ihnen jetzt die weitere Begründung. Am Schluss sagt der Verfassungsgerichtshof, dass diese zulässige Beschwerde begründet ist, dass hier allerdings Fehler unterlaufen sind und dass in diesem Fall Nachbarschaftsrechte beeinträchtigt wurden. Wenn allerdings dieser Nachbar - und darauf kommt es jetzt an, da sollte jeder von Ihnen aufpassen! - in einem Container oder in einer Baracke ist, dann hätte diese Partei dieses Verfahren gar nicht anstrengen können beziehungsweise, wenn es länger steht, nur mit aufschiebender Wirkung, und dann erhebt sich die Frage, ob sich das jemand überhaupt noch leisten kann. Hier sehen Sie - um wieder den Vergleich mit Orwells "Animal Farm" zu bemühen -, dass es hier wirklich mit der Demokratie weit gefehlt ist! Das Gericht hat ja gesagt, dass sich Rot-Grün immer weiter in Richtung einer Diktatur bewegt, und das kommt auch hier in diesem Bereich, den Sie durch diesen Initiativantrag neu regeln wollen, wieder einmal zur Geltung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Es sagen ja nicht nur wir, dass dieser Initiativantrag verfassungswidrig ist, sondern das belegen auch Gutachten. Mein Vorredner, Herr Vizebürgermeister und Landeshauptmann-Stellvertreter Gudenus, hat Ihnen schon die ersten drei Punkte dieses Gutachtens erläutert. Aber dieses Gutachten endet ja nicht bei Punkt 3, sondern es gibt noch weitere Punkte, in denen dezidiert auf dieses im Zusammenhang mit Baubescheiden zustehende Nachbarschaftsrecht eingegangen wird. Ich darf jetzt aus diesem Gutachten zitierten: "Nutzungs- und Baumaßnahmen sollen in den Fällen des § 71c Abs. 2 und Abs. 3 und 4 des Entwurfes selbst dann zulässig seien, wenn sie subjektiv-öffentliche Nachbarrechte nach der Wiener Bauordnung verletzen - für bewilligungspflichtige Baumaßnahmen, die auf fünf Jahre befristet sind, ausdrücklich § 71c Abs. 4 2. Satz, leg. Cit.; für bewilligungsfreie Maßnahmen nach Abs. 2 ergibt sich dies bereits aus der Bewilligungsfreischreibung." In dem Gutachten, das Ihre Verfassungswidrigkeit belegt, heißt es weiter: "Damit werden etwa Nachbarrechte auf Einhaltung des Nachbarabstandes, auf Einhaltung der Bestimmungen über die Gebäudehöhe und auf Einhaltung des Flächenwidmungsplans - Widmungskonformität -, soweit sie durch § 134 a der Wiener Bauordnung gewährleistet werden, beschnitten." Das ist das, was ich Ihnen vorher schon anhand des Urteils des Verfassungsgerichtshofs erläutert habe. Im Gutachten heißt es weiter: "Es werden also zwei Kategorien von Nachbarn geschaffen." - Und das widerspricht diesem Gleichheitsgrundsatz, und darum sagen auch wir, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Ich zitiere wiederum das Gutachten: "Im Allgemeinen können Nachbarn von Bauvorhaben die ihnen durch § 134 a Wiener Bauordnung eingeräumten subjektiv-öffentlichen Rechte wahrnehmen und durchsetzen; bei Bauvorhaben im Sinne von § 71c Abs. 2 und 3 des Entwurfes werden den Nachbarn diese Nachbarrechte aber vorenthalten. Diese Differenzierung wäre nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn es dafür eine sachliche Rechtfertigung gäbe. Eine solche sachliche Rechtfertigung" - ich zitierte dieses Gutachten weiter - "ist jedoch nicht ersichtlich." Das heißt, Sie können hier keine sachliche Rechtfertigung vorlegen. "Dies ergibt sich zum einen schon daraus, dass es dem Gesetzgebungsvorhaben allgemein an einer sachlichen Rechtfertigung fehlt." - Das haben wir schon erörtert. Der Herr Vizebürgermeister und Landeshauptmann- Stellvertreter Gudenus hat das, wie Sie vernehmen konnten, wenn Sie aufgepasst haben, zu Punkt 1 schon vorgebracht. Das heißt, es gibt also mehrere Punkte allein in Ihrem Initiativantrag, die verfassungsrechtlich bedenklich sind. Und erinnern Sie sich: Es ist schon einmal sogar eine Regierungsvorlage gekommen, und zwar betreffend die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtshofs, die wir dann novellieren beziehungsweise weiter bearbeiten mussten. Schon damals haben wir Bedenken gehegt, dass dieses Gesetz vielleicht nicht gesetzeskonform ist. Hätten Sie auf uns gehört, dann hätten wir uns einiges erspart. Und genau eine solche Blamage, die dann vielleicht in ein paar Monaten auf Sie zukommt, wollen wir Ihnen auch heute ersparen. (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen gehen wir heute besonders genau auf diesen Initiativantrag ein. - Ich darf Ihnen weiter aus diesem Gutachten vortragen: "Selbst man wenn jedoch die Regelungsabsicht des Gesetzgebungsvorhabens an sich als sachlich gerechtfertigt qualifizieren wollte, ist nicht einzusehen, warum zur Errichtung solcher ‚Notunterkünfte' beispielsweise auch der baurechtliche Nachbarabstand unterschritten werden muss oder, umgekehrt formuliert, warum nicht trotz Einhaltung der allgemeinen baurechtlichen Abstandsvorschriften zu Gunsten von Nachbarn hinreichend Notunterkünfte bereitgestellt werden könnten." - Diese Frage, warum man das überhaupt so machen muss, hat sich bei Ihnen überhaupt noch niemand gestellt! Weiter heißt es in diesem Gutachten: Entsprechende Überlegungen gelten für die Bestimmungen über die Gebäudehöhe - zumal bei Gebäuden in Leichtbauweise wie Containern -, über die flächenmäßige Ausnutzbarkeit von vorhandenen Bauplätzen und über geltende Bestimmungen der Bebauungspläne hinsichtlich der Fluchtlinien. Mit anderen Worten: Selbst wenn nach Umständen ‚Notunterkünfte' aufgestellt werden müssten, rechtfertigt dies - zugespitzt gesprochen - noch nicht, dass diese Notunterkünfte auch noch unmittelbar an die Grundgrenze gerückt oder über die baurechtlich zulässige Gebäudehöhe hinaus errichtet werden." Da stellt sich eh schon die Frage: Wenn Sie das hier explizit ausnehmen, was wollen Sie denn da an Containermassen errichten? Können wir, wenn das explizit ausgeschlossen wird, damit rechnen, dass jetzt Container in Höhe von 20 m oder Riesencontainerdörfer mitten in der Stadt errichtet werden? Wenn Sie immer behaupten, dass Sie nicht die Absicht haben, solche riesigen Containerdörfer oder Barackendörfer zu errichten: Warum schließen Sie das dann hier explizit aus? - Das haben Sie bis heute jedenfalls in Ihren vorigen Wortmeldungen nicht beantworten können, und ich bezweifle, dass es in den nachfolgenden Wortmeldungen zu einer Klärung kommen wird! Ich glaube, Herr Deutsch hat sich noch zu Wort gemeldet, vielleicht kann er uns das dann morgen Nachmittag erklären, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt führe ich weiter aus, nämlich Punkt 4 dieses Gutachtens: " § 71c Abs. 2 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz des Entwurfes dispensiert von - nicht näher bestimmten - Leistungen," - es gibt also wiederum eine Unbestimmtheit auch in diesem Initiativantrag - "die im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind." Das Gesetz ist hier wieder einmal sehr, sehr unpräzise. Vielleicht hat man da so gehudelt, dass es nicht besser gegangen ist, oder man war einfach schlampig. Eventuell hätte man einfach eine Regierungsvorlage nehmen sollen, dann kann auf einen Apparat zurückgegriffen werden, damit das besser umgesetzt wird. Aber man greift hier zu einem Initiativantrag, der schlampig und salopp, unpräzise und ungenau formuliert ist. Vielleicht will man damit nur ein mühseliges Begutachtungsverfahren ausschließen, oder man weiß schon genau von Anfang an, dass dieses Gesetz eben verfassungswidrig ist. Ich bin schon gespannt, wie uns das der Nachredner von der SPÖ morgen Nachmittag erklären wird, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Prof. Harry Kopietz: Oder morgen Abend!) Morgen Abend könnten wir auch schaffen, Herr Präsident, keine Sorge! Wir sind gewappnet! Ich setze fort: "Damit sind wohl - und das Gesetz ist hier ebenfalls nicht sehr präzise" - jedenfalls die Anliegerleistungen nach den §§ 50 ff. der Wiener Bauordnung gemeint, nämlich insbesondere unsere Kostenbeiträge zu Verkehrsflächen - § 50 leg. cit. -, Kostenbeiträge zur Herstellung von Verkehrsflächen - § 51 leg. cit. - und Ähnliche." - Das sollten Sie sich auch genau anschauen! "Diese Freischreibung von Kostenbeiträgen zu öffentlichen Erschließungsleistungen ist sachlich nicht gerechtfertigt" - das heißt, es versteht eigentlich niemand, und es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, warum das hier so geregelt ist - "und begegnet daher ebenfalls verfassungsrechtlichen Bedenken. Selbst wenn man nämlich - entgegen der oben begründeten Auffassung - das Gesetzgebungsvorhaben, nämlich die Dispensierung von materiellen Anforderungen der Bauordnung, für sachlich gerechtfertigt erachten wollte, gilt dies nicht ohne Weiteres auch für bauordnungsrechtliche Kostenbeitragspflichten. Auch wenn man nämlich für die Errichtung von ‚Notunterkünften' aus Gründen des Zeitdruckes oder wegen deren einfacher Bauweise meint, dass Adaptierungen der Flächenwidmungspläne, der Bebauungspläne oder die Einhaltung bautechnischer Anforderungen aus Zeit- und inhaltlichen Gründen nicht machbar seien, so trifft dies jedoch nicht auf Geldzahlungspflichten zu." Sie können uns also auch nicht erklären, warum diese Unterkünfte auch von Geldzahlungspflichten ausgenommen werden. Dafür gibt es auch keine sachliche Begründung in Ihrem Initiativantrag, und es ist auch für Verfassungsjuristen nicht nachvollziehbar, warum Sie hier eine Ausnahme machen. Im Gutachten heißt es weiter: "Dass es etwa dem Bund - als staatlichem ‚Organisator' von Notunterkünften - gerade hier an finanzieller Leistungsfähigkeit mangeln sollte, ist nicht erkennbar." - Der Bund könnte sich das eh leisten, warum muss er nicht zahlen? Oder ist die Stadt Wien vielleicht schon so bankrott, dass diese kleinen Geldzahlungspflichten nicht mehr geleistet werden können? - Ich weiß es nicht! (Zwischenruf von Abg. Friedrich Strobl.) Vielleicht meldet sich ja dann auch noch Herr Strobl als Finanzexperte der SPÖ-Wien zu Wort und erklärt uns, warum genau hier eine Ausnahme bei Geldzahlungspflichten gemacht wird, die für einen Privaten nicht gelten würde! In dem Gutachten geht es wie folgt weiter: "Die in Rede stehende Begünstigung durch Dispensierung von Geldleistungspflichten erscheint daher sachlich nicht gerechtfertigt." Das waren jetzt vier Punkte, warum Ihr Gesetz hinkt und verfassungsrechtlich anfechtbar ist. Drei Punkte hat Ihnen Herr Gudenus, unser Landeshauptmann-Stellvertreter und Vizebürgermeister, erklärt, ich habe jetzt Punkt 4 erläutert, und es folgen nun noch weitere zwei Punkte. Dieses Gesetz ist nämlich wirklich dilettantisch. Es wurde schon vorher erklärt, dass es sehr unpräzise, ungenau und unscharf formuliert ist, und jeder, der sich ein bisserl mit Jus auskennt, weiß: Eine Unbestimmtheit in einem Gesetz ist etwas, das einfach nicht passieren darf! (Beifall bei der FPÖ.) Kommen wir zu Punkt 5 dieses Gutachtens: "Schließlich sieht § 71c Abs. 7 des Entwurfes vor, dass Bescheidbeschwerden an das Verwaltungsgericht Wien - § 136 Abs. 1 Bauordnung für Wien - keine aufschiebende Wirkung haben sollen - dass die Behörde aber ausnahmsweise aufschiebende Wirkung zuerkennen können soll." Damit weicht diese Regelung, meine Damen und Herren, vehement von der Systementscheidung des § 13 VwGVG ab, und Sie können nicht begründen, warum Sie das hier so regeln. Es ist dies eine systementscheidende Abweichung, das heißt, Sie vollziehen hier einen gravierenden Eingriff in dieses Rechtssystem, und das wurde bis jetzt nicht erklärt. Ich zitiere weiter: "Damit weicht diese Regelung von der Systementscheidung des § 13 VwGVG ab, der rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden grundsätzlich die aufschiebende Wirkung einräumt und umgekehrt den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer gesonderten behördlichen Entscheidung vorbehält." Weiter sagt der Verfassungsjurist: "Nun ordnet Art. 136 Abs. 2 B-VG an, dass das Verfahren der Verwaltungsgerichte durch ein besonderes Bundesgesetz einheitlich geregelt werden soll." - Das komplette Verfahren der Verwaltungsgerichte soll einheitlich geregelt werden, und weiter: "Das VwGVG" - nämlich das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - "ist dieses besondere, einheitliche Bundesgesetz." - Und dieses behandeln Sie hier ungleich. "Gemäß Art. 136 Abs. 2 3. Satz B-VG darf der Landesgesetzgeber Regelungen über das Verfahren der ‚Verwaltungsgerichte nur treffen, ‚wenn sie zur Regelung des Gegenstandes erforderlich sind'. Der Verfassungsgerichtshof interpretiert dieses Erfordernis so, dass die abweichende verfahrensrechtliche Regelung im Interesse der Materie ‚unerlässlich' sein muss." Und in diesem Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das eben nicht unerlässlich. (Beifall bei der FPÖ.) Im Gutachten geht es dann weiter: "Dass § 71c Abs. 7 des Entwurfes, der eine zum VwGVG abweichende Regelung im Sinn des Art. 136 Abs. 2 B-VG enthält, zur Regelung der Materie unerlässlich sein soll, ist nicht ersichtlich. Es ist nämlich nicht einzusehen, warum nicht das System des § 13 VwGVG - Möglichkeit zum Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im Einzelfall - auch für Zwecke des § 71c des Entwurfes ausreichen sollte. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass es Fälle gibt, in denen das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr die sofortige Umsetzung einer Entscheidung verlangen kann, diesem öffentlichen Interesse wird jedoch bereits mit der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung durch die anordnende Behörde unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 2 VwGVG entsprochen." - Da haben wir es eben! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich zitiere weiter: "Da diese rechtliche Möglichkeit hinreicht, ist der generelle Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht erforderlich." - Wenn also ein Initiativantrag von Ihnen von einem Verfassungsjuristen so etwas von zerpflückt wird, dann sollten Sie sich wirklich überlegen, ob Sie hier diesen Tagesordnungspunkt nicht doch vertagen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Es geht weiter in dem Gutachten. Nach dem von mir soeben zitierten Satz, findet sich folgender Klammerausdruck: "so VFSlg 19.922/2014, freilich zu einer Regelung, die den ausnahmslosen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung vorsah. Allerdings hat der VfGH zuletzt auch die den § 71c Abs. 7 des Entwurfs strukturell vergleichbare Regelung im § 56 der Oberösterreichischen Bauordnung 1994 als verfassungsrechtlich zulässig akzeptiert." Wir haben vorher auch schon von Kollegen Pawkowicz gehört, warum man das hier gemacht hat. - "Freilich kehrt § 56 der Oberösterreichischen Bauordnung 1994 das System des § 13 VwGVG für erteilte Baubewilligungen generell um, was die Wiener Bauordnung gerade nicht als ‚unerlässlich' erachtet." - In diesem Sinn können Sie einen Vergleich anstellen, wenn Sie § 136 der Wiener Bauordnung nachschlagen. "Vielmehr bezieht sich § 71c Abs. 7 des Entwurfes bloß auf die erfassten ‚Notunterkünfte'. Somit erhebt sich neben dem Bedenken, dass an sich die Möglichkeit des § 13 Abs. 2 VwGVG genügen sollte, weshalb § 71c Abs. 7 des Entwurfes nicht ‚unerlässlich' ist, das weitere Bedenken" - hinsichtlich Ihres Initiativantrags gibt es also nur Bedenken! -, "dass die Bauordnung in der Fassung des vorliegenden Entwurfes nicht in anderen Fällen ebensolcher Dringlichkeit - etwa bei anderen im öffentlichen Interesse liegenden Gebäuden wie Krankenanstalten - ebenso die aufschiebende Wirkung ausschließt, mit anderen Worten die Abgrenzung des Anwendungsbereiches des § 71c Abs. 7 des Entwurfes unsachlich vornimmt." - Hier haben wir also schon wieder eine Unsachlichkeit! - "§ 71c Abs. 7 des Entwurfes begegnet daher den verfassungsrechtlichen Bedenken, sich in Widerspruch zu Art. 136 Abs. 2 B-VG und zu Art. 7 Abs. 1 B-VG zu setzen." Das heißt: Wir haben hier in Ihrem Initiativantrag einen totalen Widerspruch zur Bundesverfassung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn man sich dieses Gutachten genauer anschaut - und ich nehme an, dass Sie alle sehr aufmerksam zugehört haben! -, muss man sagen, dass Ihre Bauordnungsnovelle, die Sie hier heute zur Beschlussfassung bringen, nur so strotzt vor Formulierungen, zu denen es verfassungsrechtliche Bedenken gibt! Das, was Sie hier tun, ist ein Drüberfahren über Nachbarschaftsrechte, und damit wird vorprogrammiert, dass es Konflikte mit den Anrainern geben wird, wenn Sie diese Container irgendwo aufstellen. Und ich sage Ihnen klipp und klar, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ und von den GRÜNEN: Ein solches Drüberfahren hat sich die Wiener Bevölkerung nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben dieses Problem verursacht! Sie haben es durch Ihre undifferenzierte Willkommenspolitik erst notwendig gemacht, dass es Notmaßnahmen geben muss, und diese Notmaßnahmen widersprechen allerdings - wie gesagt - unserer Verfassung! Etwas ist dabei für mich besonders erschreckend: Sie haben dieses Problem verursacht, und nun pflanzen Sie solche Massenasylheime hin wie zum Beispiel in Liesing. In der Folge gab es eine Petition, die über 7.000 Menschen, alles Liesingerinnen und Liesinger, unterschrieben haben, und eine friedliche Kundgebung gegen dieses Massenzentrum, zu der sich besorgte Bürger hinbewegt haben, weil sie eine Gefahr sehen, weil sie ja tagtäglich mit den Problemen konfrontiert werden, nicht nur persönlich, sondern auch in Medien, wo von Vergewaltigungen, Belästigungen in Schwimmbädern, Mord bis Totschlag, et cetera berichtet wird. All das ist ja evident. All das sind keine Geschichten, die wir erfinden. All das ist auch polizeianhängig. Wenn sich diese Menschen aber Sorgen im Hinblick auf ein solches Asylzentrum machen, dann kommen Sie daher, und ich nehme jetzt einmal einen heraus, nämlich Herrn Häupl junior, der bis jetzt in der Öffentlichkeit nicht sehr auffällig war. Vielleicht hat er es in der Privatwirtschaft nicht geschafft, jetzt ist er halt in der SPÖ als Jugendkoordinator, wie diese Position bezeichnet wird, untergekommen, die sicherlich hoch bezahlt ist. Sie können sich das ja noch leisten, bis jetzt haben Sie noch hohe Parteiförderungen, aber diese schrumpfen auch von Mal zu Mal! Jedenfalls ist Herr Häupl junior dahergekommen und hat eine Masse von aufrechten Bürgern, die nur ihre Sorgen zum Ausdruck bringen wollen, als "rechten Abschaum" bezeichnet, als "rechten Abschaum"! - Dazu sage ich Ihnen: Eine solche Wortwahl lehnen wir ab! Wir stehen hinter den Liesingerinnen und Liesingern und lassen sie nicht einfach abfällig von einem Häupl junior beleidigen! (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn Sie sagen, dass wir zur Bauordnung sprechen sollen: Genau dieses Problem dieser Massenunterkünfte wird ja erst auf Grund dieser Änderung der Bauordnung noch viel leichter möglich sein! Wenn Sie meinen, dass ich jetzt nicht zur Sache rede, dann sage ich Ihnen: Genau das sind die Auswüchse, die es in Zukunft geben wird, wenn diese Gesetz hier durchgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann sich jetzt einmal etwa der Vorstellung hingeben, wie denn vielleicht auf der Donauinsel, wo es im Sommer ja auch FKK-Bereiche gibt, bei - wie sagt man da? - interkulturellen Missverständnissen reagiert werden wird. Auf der Donauinsel könnten Massencontainer und Massenzentren errichtet werden, denn das wäre eine solche leerstehende Fläche, wo man Container für 700 bis 1.000 Menschen aufstellen könnte. - Ich bin ich schon gespannt, was sich dann dort im Sommer tut, wenn sich vielleicht Wienerinnen, wie es bei uns üblich ist, im Bikini auf den Strand der Donauinsel legen oder vielleicht sogar auf einen FKK-Platz gehen und dort nackt herumlaufen! Ich bin schon gespannt, was dann passieren wird, meine sehr geehrten Damen und Herren! Darum können wir sagen: Wenn an solchen sensiblen Bereichen verschiedene Gruppe von Menschen, die verschiedene Wertevorstellungen und Staatsvorstellungen haben, zusammentreffen, dann wird das zu Konflikten führen, wenn Sie das hier heute durchsetzen! Und solche Zusammentreffen sollten wir vermeiden, damit es nicht weiterhin Gewaltexzesse, Vergewaltigungen und vielleicht Bandenkriege gibt. Aber wenn Sie dieses Gesetz hier und heute mit den Stimmen von Rot und Grün beschließen, dann leisten Sie diesen Exzessen Vorschub, und das lehnen wir ab, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Um zurückzukommen auf die Thematik des Provisoriums und das Argument, dass das ja nur eine temporäre Maßnahme ist: Ich habe Ihnen vorher schon erläutert, dass diese "temporäre Maßnahme" 15 Jahre dauert! Und ich möchte bei dieser Gelegenheit nur in einem kurzen Beisatz in Erinnerung rufen: Wir hatten schon einmal Container als temporäre Maßnahme, und zwar im Bereich der Schulen, und das ist so weit gegangen, dass diese erste "temporäre Maßnahme" in Form eines Containers, der aufgestellt wurde, erst nach 50 Jahren rückgängig gemacht wurde! - So viel zu Ihrer Formulierung von "temporärer Maßnahme", meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Auch die Flächenwidmung wird durch Ihren Initiativantrag völlig ausgehebelt. Bauen ohne Flächenwidmung wird in Zukunft möglich sein. Gerade ich - ich komme ja aus Döbling und bin ja dort auch als Parteiobmann tätig - weiß, wie sensibel Gebiete bezüglich der Flächenwidmung sind. Wir haben dort Heurige, wir haben Wald- und Wiesengürtel, wir haben es eigentlich sehr schön und sehr ruhig in Grinzing. Und ich bin mir sicher, dass Sie ohne diese Änderung der Bauordnung auch keine Container zum Beispiel in den Heurigengarten hineinstellen können. Oder zwischen die Weinlauben und Weinreben. Oder auch nicht am Grinzinger Platzl. Oder in Nußdorf. All das wäre nicht möglich. Aber auf Grund dieser Aushebelung hier in diesem Initiativantrag wäre dies in Zukunft möglich. Und dann bin ich schon gespannt, wie Sie den Bürgern in Döbling erklären wollen, warum dann am Grinzinger Platzl dort vielleicht zwei Container stehen, warum am Nußdorfer Platzl unten mehrere Container stehen. Das Kahlenbergerdörfel, glaube ich, wird jetzt verschont, denn auf Grund dieser Änderung können Sie ja dann, wie man jetzt dort aus der besorgten Bevölkerung hört, in die alte Feuerwache ein Asylzentrum hineingeben. Was ich überhaupt nicht verstehe: Zuerst sagt man, diese Feuerwache ist so teuer, kann nicht mehr betrieben werden, diese Feuerwache im Kahlenbergerdörfel muss aufgelöst werden. Selbstverständlich großer Aufschrei der Bevölkerung, da diese natürlich wiederum ein subjektives Sicherheitsgefühl verliert. Das wird immer weiter gemindert, jetzt gibt es schon keine Feuerwehr. Aber anscheinend, um da zu kompensieren, pflanzt man dort ein Asylzentrum ein. Das wird die Sicherheit und diesen - noch - sozialen Frieden allerdings hier wirklich auf's Spiel setzen. Auf Grund dieses Initiativantrages setzen Sie diesen sozialen Frieden, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufs Spiel. Im Bereich des Antrages gehen Sie auch auf die Nachbarschaftsrechte ein. Diese Nachbarschaftsrechte werden, wie ich Ihnen vorher erklärt habe, dann in Abs. 3 vehement ausgehebelt. Ich glaube, auch im Sinn eines demokratischen Diskurses sollte man eigentlich erklären, was diese Nachbarschaftsrechte sind. Denn es gibt hier in der Bauordnung den § 134a, und in dem Sinn geht es um subjektiv- öffentliche Nachbarrechte. Diese subjektiv- öffentlichen Nachbarrechte werden beschnitten, und ich erkläre Ihnen gleich, um was es hier geht. § 134a Abs. 1 sagt: "Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte, deren Verletzung die Eigentümer - Miteigentümer - benachbarter Liegenschaften - § 134 Abs. 3 - im Baubewilligungsverfahren geltend machen können, werden durch folgende Bestimmungen, sofern sie ihrem Schutze dienen, begründet". - Und da muss man jetzt wirklich aufmerksam zuhören -: "a) Bestimmungen über den Abstand eines Bauwerkes zu den Nachbargrundgrenzen, jedoch nicht bei Bauführungen unterhalb der Erdoberfläche; b) Bestimmungen über die Gebäudehöhe; c) Bestimmungen über die flächenmäßige Ausnützbarkeit von Bauplätzen, Baulosen und Kleingärten; d) Bestimmungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Fluchtlinien; e) Bestimmungen, die den Schutz vor Immissionen, die sich aus der widmungsgemäßen Benützung eines Bauwerkes ergeben können, zum Inhalt haben. Die Beeinträchtigung durch Immissionen, die sich aus der Benützung eines Bauwerkes zu Wohnzwecken, für Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen oder für Stellplätze im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß ergibt, kann jedoch nicht geltend gemacht werden." - Da gibt es noch eine Fußnote 3, die werde ich Ihnen später auch nicht vorenthalten. Aber Punkt f (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Bei Emissionen!) -, bitte: "Bestimmungen, die den Nachbarn zu Emissionen berechtigen." Das ist dann Nummer 4, das werde ich Ihnen auch noch vorlesen, damit Sie sich auch alle auskennen, nämlich welche subjektiv- öffentlichen Nachbarrechte hier alle beschnitten werden. Weiter geht's in Abs. 2: "Bestimmungen gemäß Abs. 1 lit. e dienen dem Schutz der Nachbarn nur insoweit, als nicht ein gleichwertiger Schutz bereits durch andere Bestimmungen gegeben ist. Ein solcher gleichwertiger Schutz ist jedenfalls gegeben bei Emissionen aus Bauwerken" - Dabei handelt es sich um Emissionen, da sollte man aufpassen, das wird in Zukunft dann nicht mehr so sein. - "und Bauwerksteilen mit gewerblicher Nutzung im Industriegebiet, im Gebiet für Lager- und Ländeflächen, in Sondergebieten, im Betriebsbaugebiet sowie im sonstigen gemischten Baugebiet, sofern auf sie das gewerberechtliche Betriebsanlagenrecht zur Anwendung kommt."- Also das alles gilt dann in Zukunft nicht, wenn Ihr Initiativantrag beschlossen wird. Weiter geht's im Punkt Abs. 3: "Emissionen gemäß Abs. 1 lit. f sind nur solche, die auf der Grundlage eines behördlichen Bescheides zulässig sind. Durch solche Emissionen darf auf der zu bebauenden Liegenschaft keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Benützer oder Bewohner entstehen. Diesen Emissionen kann durch entsprechende Baumaßnahmen auf der zu bebauenden Liegenschaft oder mit Zustimmung des Eigentümers - aller Miteigentümer - auf der Nachbarliegenschaft entgegengetreten werden." Da gibt es auch noch weiter Fußnote 4, und da gibt es jetzt Erläuternde Bemerkungen zur Novelle von 192/34 in der Bauordnung für Wien. Ich habe da zum Glück die kommentierte Fassung, die kommentierte Gesetzesausgabe, damit sich dann auch wirklich jeder genau auskennt. Denn solche Gesetze sind ja leicht missverständlich, vor allem Gesetze, die von Ihnen geschrieben werden. Aber auch Geschäftsordnungen können missverständlich interpretiert werden. Wie ich schon vorher erwähnt habe, gab es die Frage bei der Abstimmung, ob jetzt eine Abstimmung bei der Einleitung des Abstimmungsvorganges beginnt oder ob eine Abstimmung erst dann beginnt, wenn man gefragt wird, wer dafür oder dagegen ist. Der Herr Präsident hat ja schon angekündigt, dass er uns auch ein Gutachten präsentieren wird, wo dann diese vielleicht missverständliche Begrifflichkeit der Abstimmung noch genau erläutert wird. Aber damit es eben solche missverständlichen Begrifflichkeiten nicht gibt, gibt es zum Glück den Herrn Geuder und den Herrn Fuchs, der hat nämlich diese kommentierte Gesetzesausgabe herausgebracht, und deshalb erläutere ich das jetzt, in seinem Kommentar: "Der Gesetzgeber hat bisher nicht ausgeführt, welche Bestimmungen der Bauordnung für Wien dem Schutz der Nachbarn dienen. Es war daher Sache der Lehre und der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes, diese Frage zu beantworten. Um für die weitere Zukunft auf diesem Gebiet eine größere Rechtssicherheit zu gewährleisten, werden nunmehr die Bestimmungen taxativ aufgezählt, die geeignet sind, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte zu begründen. Durch diese Aufzählung soll die Rechtssicherheit insofern erhöht werden, als einerseits der Bauwerber weiß, welche Rechte der Nachbar zu beachten hat." - Die er dann vielleicht in Zukunft nicht mehr zu beachten hat. Und darum geht es nämlich heute, denn Sie beschneiden diese Nachbarrechte oder subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte enorm - falls Sie es noch nicht haben, kann ich Ihnen das dann vielleicht später noch einmal vorlesen - , in Ihrem eigenen Antrag. Und Sie glauben das ja nicht, denn Sie sagen ja oft, Sie glauben uns nicht, was wir hier erzählen. Weiter: "Die Aufzählung der Bestimmungen, die geeignet sind, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte zu begründen, orientiert sich im Wesentlichen an der bisherigen Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts." Jetzt gibt es noch weitere Erläuternde Bemerkungen, und zwar zur Novelle im LGBl. 2001/36, die nämlich auch nicht mehr gelten, wenn Sie diesen Initiativantrag beschließen: "Durch Abs. 1 lit. f und Abs. 3 wird die Problematik der an bestehende Betrieben heranrückenden Wohnbebauung einer Regelung unterzogen. Damit wird einerseits im Sinne der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes sichergestellt, dass der Eigentümer des Nachbargrundes," - der dann in Zukunft gar nichts mehr zu sagen hat -, "auf dem sich der Betrieb befindet, Parteistellung hat." - Das wird ja dann alles anders, wenn Sie das weiter so beschließen. - "Andererseits sollen nur legale und sehr schwerwiegende Emissionen, welche die Gesundheit oder sogar das Leben der künftigen Bewohner gefährden, den Wohnbau unzulässig machen. Illegale Emissionen sind ohnehin nach dem für den Betrieb maßgeblichen Vorschriften, zum Beispiel der Gewerbeordnung, zu unterbinden. Die Diktion lehnt sich an jene der Gewerbeordnung 1994 an, sodass es damit praktisch auch ausgeschlossen ist, dass der Betriebsinhaber später gewerberechtliche Auflagen erhält, die seine Betriebsführung unterbinden beziehungsweise erschweren. Die Abwägung der Interessen an der Wohnbebauung einerseits und des Betriebes und seine Erhaltung andererseits führt zu dem hier beschriebenen Emissionsmaß für Wohnungen, das jenem nach § 6 Abs. 6 oder 8 vorgeht." Sie können auch vergleichen, wenn Sie mir folgen, auf § 6 Abs. 18: Außerdem soll es möglich sein, die Gefährdungen durch konkrete bauliche Maßnahmen, nämlich Einhausungen oder Schallschutzwände und dergleichen, auf der zu bebauenden Liegenschaft und nur mit Zustimmung des Eigentümers auf der Nachbarliegenschaft auszuschalten. Betriebserweiterungen sind zulässig, doch sind im Baufalle wie bisher allfällige Belästigungen zu prüfen. Korrespondierende Bestimmungen finden Sie auch in § 6 Abs. 18 und § 128 Abs. 2 Z 7. Von den Anmerkungen, die ich vorher erwähnt habe, gehe ich jetzt nur auf Punkt 1 und 2 ein, denn es gibt noch andere Bestimmungen: Die Anmerkung Punkt 1 134a Abs. 1 wurde mit der Novelle - des Landesgesetzblattes, für diejenigen, die es nicht gewusst haben, das war die Novelle - 1992/34 neu eingefügt. - Auch das darf man in dem Fall nicht vergessen: Die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte des Baubewilligungsverfahrens sind nunmehr dem Typus nach erschöpfend aufgezählt, nämlich: in der Rechtsprechung wurden bisher Nachbarrechte in größerem Umfang bejaht, etwa bei Rutschgefahr, bei Statikfragen, bei Emissionen, eine ausdrückliche Regelung dieser schwierigen Abgrenzungsfragen durch den Gesetzgeber ist zu begrüßen. Sie sehen also, dass dieser § 134a, nämlich subjektiv-öffentliche Nachbarrechte durch Ihren Initiativantrag komplett ausgehebelt werden. Wie Sie ja selbst schreiben, gilt ja das Gesetz dann nicht mehr. Das heißt, grundsätzlich könnte ich jetzt einfach aufschlagen, den Finger hier drauflegen, und ich spreche noch immer zur Sache, weil dieses Gesetz dann nicht mehr gilt. So möchte ich das ja nicht machen, aber ich möchte Ihnen dennoch nicht das Thema der Bausperre vorenthalten. Denn dieses Thema ist sehr wichtig, vor allem in sensiblen Gebieten, wie zum Beispiel auch Döbling eines ist. Sie wissen ja sicher, da gibt es immer Streitigkeiten, ob da jetzt was gebaut werden darf oder nicht. Da gibt es eine Bausperre, die verhängt wird, dann gibt es immer die Debatte, ist das eingeflogen oder ist das umgerissen worden. In Neustift gab es ein Haus, da haben sie dann soweit abgegraben, bis eigentlich nur mehr die Mauer stand, sodass theoretisch meine sechsjährige Tochter nur daran ankommen hätte müssen und das wäre eingebrochen. Dann war immer die Frage nach diesem Windhauch, der dieses Haus im Rahmen einer Bausperre dann komplett vernichtet hat, ob das dann gewollt ist oder nicht. Aber die Frage, ob es eine Bausperre gibt, stellt sich nämlich dann gar nicht, wenn Ihr Gesetz in Kraft tritt. Und die Bausperre möchte ich jetzt für alle, die es nicht wissen, auch noch erklären, da mir das auch ein persönliches Anliegen ist. § 8 Abs. 1: "Für das von Bebauungsplänen nicht erfasste Stadtgebiet besteht bis zur Festsetzung dieser Pläne Bausperre. Dennoch sind von der Baubehörde Baubewilligungen gemäß § 70 zu erteilen, wobei Neu-, Zu- und Umbauten, die Errichtung sonstiger Bauwerke, Abbrüche oder Veränderungen des äußersten Erscheinungsbildes von Bauwerken, Veränderungen der Höhenlage von Grundflächen sowie Grundabteilungen nur unter folgenden besonderen Voraussetzungen zu bewilligen sind." Da gibt es Ausnahmen, nämlich: "1. Das Vorhaben muss mit den gesetzlichen Zielen der Stadtplanung für die Festsetzung der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne unter Berücksichtigung des Baubestandes im betroffenen Stadtgebiet vereinbar sein und darf das örtliche Stadtbild nicht beeinträchtigen."- Das ist ja so weit so löblich (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Ja, das ist wichtig!) Bei der Frage, ob, wenn jetzt hier ein Container aufgestellt wird, das jetzt das Stadtbild beeinträchtigt oder nicht, sage ich, es beeinträchtigt. Aber wissen Sie was, diese Frage stellt sich gar nicht mehr, da dieser Paragraph dann gar nicht mehr gilt. Somit hebeln Sie ja wieder die Rechtsordnung aus, ob etwas ins Stadtbild passt oder nicht. Ich sage Ihnen ganz persönlich, ich fand schon Containerschulen schiach. Dort gab es immer wieder Beschwerden von Lehrern, bei denen es geheißen hat, im Sommer ist es zu heiß, im Winter ist es zu kalt, die Deckenhöhen sind zu nieder, die Kinder fühlen sich nicht wohl, ein Lernen ist dort gar nicht möglich. Da gab es nur Kritik bei diesen Containerschulen, und jetzt auf einmal, trotz dieser Kritik ... Ich meine, die Kinder stecken immer noch darin, was ich nicht gut finde, die gehören ja alle abgebaut und es gehört endlich einmal ein neues Schulbaupaket oder überhaupt ein Schulbauplan ins Leben gerufen. (Beifall bei der FPÖ.) Jedenfalls sind diese Container schiach, passen nicht ins Stadtbild, aber jetzt ist es möglich, auf Grund Ihrer Gesetzesänderung wird § 8.1.1 ausgehebelt. Es ist vollkommen egal, ob so ein Container in das Stadtbild passt oder nicht. Aber ich darf es Ihnen noch weiter vorlesen, denn es ist nicht unerheblich, was Sie hier alles aushebeln: "Vor der Entscheidung ist eine Stellungnahme des für die Stadtplanung zuständigen Gemeinderatsausschusses einzuholen." - Das ist dann auch wurscht. Das heißt, wir werden dann gar nicht mehr gefragt. Wenn normalerweise etwas dem Stadtbild widerspricht, würde der Gemeinderat gefragt werden. Das heißt, das ist ja schon wieder eine Frechheit und eine Beschneidung des Parlamentarismus, dass jetzt sogar der Gemeinderat nicht mehr gefragt wird. Wenn etwas als Bausperre nicht ins Ortsbild passt, das Ortsbild beeinträchtigt, wird einfach die Meinung des Gemeinderates nicht eingeholt. Und das darf ja Ihnen auch allen nicht egal sein, Sie sind ja keine Regierungsmitglieder, Sie sind ja genauso Gemeinderat und Parlamentarier wie wir, Sie haben die gleiche Kontrollfunktion wie wir. Vielleicht missverstehen Sie das und sehen Sie das als reines Abnickungsorgan für Wünsche der Stadtregierung. Das ist es nicht. Aber nein, auch hier werden wieder Rechte des Gemeinderates auf Grund Ihrer Gesetzesinitiative ausgehebelt. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: So ist es!) So, weiter geht's, bei Punkt 2: "Bei Gebäuden müssen eine ausreichende Verbindung mit dem bestehenden Straßennetz durch eine Dienstbarkeit, die Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser und die Beseitigung der Abwässer sichergestellt sein." - Das, was Sie hier noch weiter haben, heißt Hygienebestimmungen nach allgemeinen Bestimmungen. Diese spezielle Bestimmung hebeln Sie hiermit aus, und das wäre gesundheitlich einwandfreies Trinkwasser und die Sicherstellung der Beseitigung der Abwässer, das muss sichergestellt sein. All das hebeln Sie aus. Ich weiß nicht, wie Sie das mit Ihrem guten Gewissen vereinbaren können, wenn Sie einen Container aufstellen und wenn dann dort gesundheitlich nicht einwandfreies Wasser den Flüchtlingen, illegalen Einwanderern, wie man sie bezeichnen will, verabreicht wird, wenn Sie Flüchtlingen gesundheitsschädigendes Wasser verabreichen. Das ist die Frage, die sollten Sie sich einmal stellen, da sie nicht unerheblich ist. (Beifall bei der FPÖ.) Gleich geht's weiter (einen Schluck Wasser trinkend) - das ist noch gesundheitlich richtiges Wasser. Würden wir uns hier in einer Baracke befinden oder in einem Container, wäre dieses Wasser vielleicht gesundheitlich nicht okay. Da brauchen (in Richtung Abg. Birgit Hebein) Sie nicht den Kopf schütteln, Frau Kollegin, es ist so, Sie sollten einmal wissen, was Sie eigentlich hier beschließen wollen. (Beifall bei der FPÖ.) So, jetzt geht's weiter: "Durch das Bauvorhaben dürfen öffentliche Interessen sowie in diesem Gesetz begründete Interessen der Nachbarn nicht verletzt werden." - Auch das ist in Zukunft egal. - "Interessen der Nachbarn gelten als nicht verletzt, wenn diese dem Vorhaben ausdrücklich zustimmen oder nicht spätestens bei der mündlichen Verhandlung Einwendungen, die sich ihrer Art nach auf § 134a Abs. 1 stützen, erheben."- Diese Einwendungen gibt es in Zukunft nicht mehr. Es gibt keine Verhandlung, gibt keine Einwendungen, die Wienerinnen und Wiener müssen ruhig sein - akzeptier, friss und stirb, du kriegst einen Container vor dein Haus eingepflanzt: Danke, rot-grüne Stadtregierung! Dann geht es noch weiter: "Für die Stellung als Nachbar gilt § 134 Abs. 3 sinngemäß. Sobald ein Bebauungsplan in Kraft tritt, hat bei Bewilligungen gemäß § 70 jeder Eigentümer" - auch Miteigentümer, das darf man nie vergessen, weil das ist ein erheblicher Teil - "der Liegenschaft beziehungsweise des Bauwerkes die damit übereinstimmende Grundbuchsordnung herzustellen und die Anliegerleistungen zu erbringen, soweit dies nach der Lage des Bauwerkes möglich ist." - Auch das ist in Zukunft alles nicht mehr möglich. So, das war nur ein kleiner Teil, den ich Ihnen vorgebracht habe. Meine Kollegen werden noch weiter ausführen. Ich möchte Ihnen das heute nicht alles vorlesen, das werden dann meine Kollegen noch teilweise machen, denn das alles, Herr Kollege, gilt dann nicht mehr, wenn es sich um Flüchtlinge handelt, wenn es sich um Container handelt und wenn es sich um Baracken handelt, wenn dieses Gesetz heute hier durchgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Fasst man das jetzt zusammen, muss man sagen, dass jederzeit ohne Bewilligung ein Containerdorf gebaut werden kann. Die Flächenwidmung ist vollkommen egal, das geht in Parks, das geht in Kleingärten, es geht auf öffentlichen Plätzen. (Zwischenruf von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) - Ja, Frau Kollegin, ich sage Ihnen eines, wissen Sie, wie viele Wiesen noch frei stehen. Kommen Sie einmal nach Döbling auf den Hackenberg, dort gibt es noch freie Wiesen. Und ich frage mich, was da wohl die Kleingärtner sagen werden, wenn dort diese freien Wiesen, die vielleicht als Kleingartenverein, als Kleingärten oder vielleicht als Wald- und Wiesengürtel gewidmet sind, wenn das dort vollkommen wurscht ist, diese Menschen dort gar nicht mehr gefragt werden - denn das gibt es nicht mehr - und man dort einfach auf diese freien Flächen, auf diese freien Wiesen Container hinbaut. Da bin ich gespannt, wie Sie das dort der tobenden Bevölkerung erklären wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Also, ich wiederhole noch einmal, denn das ist nämlich wichtig, weil es alle Flächen betrifft: Jederzeit, ohne Bewilligung Containerdorf in Parks, in Kleingärten, auf öffentlichen Plätzen. In großen Innenhöfen von Gemeindebauten wäre es theoretisch auch möglich. Da ist die Frage, ob Sie das dann vielleicht im Karl-Marx-Hof auch machen wollen, dort gibt es ja noch eine große Fläche drinnen. Bauen Sie dann dort auch Container hin? Die Leute werden es Ihnen danken. Es wäre möglich auf der Donauinsel. Da habe ich schon vorhin die Problematik erklärt, wie das dann in Zukunft sein wird, wenn es diese ständigen interkulturellen Missverständnisse gibt, dass man vielleicht leicht bekleidete Frauen nicht so begrapschen darf, wie das dann dort ausartet. In der Lobau wäre es möglich. Auf dem Wienerberg ist es möglich. In Oberlaa ist es möglich. Das heißt, auf all diesen freien Flächen wäre es möglich, und die bisherig gültige Widmung wäre vollkommen wurscht. Wäre vollkommen wurscht: Der Park ist dann grundsätzlich kein Park mehr. Der begrünte Innenhof ist dann in Zukunft wurscht, denn das ist kein begrünter Innenhof. Der Garten ist auch kein Garten. Und all diese Plätze - aber das haben Sie dann zu verantworten und müssen Sie dann der Bevölkerung erklären - sind in Zukunft Plätze, wo womöglich auf diesen Grundstücken Container und Baracken für Flüchtlinge stehen. Das müssen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, einmal den Wienerinnen und Wienern erklären, meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Grün. (Beifall bei der FPÖ.) Und der Herr Kollege Chorherr als Vorredner hat ja immer abgestritten, dass er das will. Sie haben ja gesagt, Sie wollen gar nicht, dass das irgendwo in der City steht oder irgendwo im Kleingarten, auf Wiesen, et cetera. Jetzt haben Sie aber vorher in Ihrer Rede etwas erwähnt, wo wir ganz genau zugehört haben. Sie haben nämlich gesagt, dass das, was Sie wollen, auch eine Durchmischung ist. Das haben Sie vorher gesagt. Dann frage ich mich nur, was ist das für eine Durchmischung von Flüchtlingen, selbsternannten Flüchtlingen, illegalen Einwanderern und WienerInnen, wenn Sie die ja eigentlich laut Ihrem angeblichen Vorhaben eh nur separieren wollen auf Gegenden, wo es eben zu keinen Konflikten kommt, in keinen Kleingartenverein, in keinen Park, et cetera. Das heißt, Sie haben eigentlich entlarvend gesagt, dadurch, dass Sie diese Durchmischung wollen, wollen Sie quer durch Wien Flüchtlingscontainer aufstellen. Und jetzt ist die Katze aus dem Sack, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Dadurch, dass Sie sich ja, glaube ich, selbst nicht ganz einig sind, was Sie wollen - es gibt ja hier auch innerhalb der Regierungsfraktionen widersprüchliche Aussagen, da hat einmal der Herr Niedermühlbichler das eine gesagt, der Herr Chorherr das andere -, möchte ich Ihnen auch die kompletten Widersprüche und Artikel, die ja wirklich kontrovers geführt werden, die ja nicht nur wir hier kontrovers führen, sondern auch die Bevölkerung draußen kontrovers führt, die sich mit Ihrem Initiativantrag beschäftigen, jetzt vorlesen, da das eine wichtige Sache ist, nämlich, wie auch die Öffentlichkeit sich hier ihre Meinung bildet. Und zwar geht es hier los in der "Krone" im Wien-Teil. Da gab es einen Artikel: "FPÖ will Gesetz vor Gericht anfechten" - das ist klar, das machen wir auch -, "Kritik von der ÖVP" - das ist super - "und Rot-Grün uneins." Und zwar geht es hier um die Aufregung über die neue Bauordnung. Ich weiß nicht, ob Sie alle diesen Artikel kennen, aber ich werde Ihnen jetzt vorlesen, damit Sie ihn kennen. "Kritik von allen Seiten hagelt es an der Wiener Stadtregierung: Wie die ‚Krone' berichtete, will Rot- Grün die Bauordnung ändern," - Das, was wir jetzt heute da so lange debattieren. - "um Flüchtlingsquartiere ohne Bewilligung zu errichten. Schon am Montag soll die umstrittene Änderung im Bauausschuss auf Schiene gebracht und am 18. März im Landtag beschlossen werden." Der Kollege Pawkowicz wollte es ja ausreichend im Ausschuss debattieren, hat allerdings dann nur die saloppe Antwort von Herrn Stürzenbecher bekommen, das diskutieren wir halt dann im Landtag. Das geht jetzt nicht, also bitte schön, jetzt diskutieren wir das im Landtag. Es war also vorher im Bauausschuss, wurde dort anscheinend nach Auskunft von meinem Kollegen Pawkowicz nicht genügend besprochen. Wir sollen es hier debattieren, wurde gesagt. Gut, debattieren wir es hier. Können wir gerne machen. Und jetzt geht es nämlich um diese Aufregung und um dieses Missverhältnis oder diese Missstimmung zwischen Rot-Grün bezüglich dieses Antrags. Und zwar geht es los: ".SPÖ und GRÜNE glauben, dass sie in dieser Stadt einfach tun können, was sie wollen. So geht das nicht.', kritisiert auch der Wiener ÖVP-Chef Gernot Blümel." - Da hat er vollkommen recht. - ",Wenn die rot-grünen Willkommensklatscher diese skandalöse Gesetzesordnung im Landtag durchpeitschen, wird die Wiener FPÖ den Weg zum Verfassungsgerichtshof einschlagen und das Gesetz anfechten', kündet Obmann Strache an." - Das werden wir auch machen. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber wir sind ja jetzt stark genug, wir haben ja jetzt 34 Abgeordnete, uns stehen jetzt sehr viele Möglichkeiten zu. Wir können jetzt alleine zum Bundesrechnungshof gehen, was wir übrigens schon gemacht haben. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, das Krankenhaus Nord wird jetzt geprüft, weil es ja dort auch abstruse, ja, Vorwürfe gibt. Aber das tut jetzt eigentlich dann in Zukunft eh nichts mehr zu Sache, eben bezüglich unserer Kontrollrechte. Deshalb gehen wir auch jetzt hier gegen diesen Initiativantrag - sofern er dann die Beschlussfassung findet - vor den Verfassungsgerichthof. Die Möglichkeit haben wir, da wir jetzt eben 34 Mandatare haben und uns die Wähler die Kontrollrechte verliehen haben. Und die werden wir auch wahrnehmen. Aber es geht jetzt weiter. ",Wir werden die Möglichkeit nur im Notfall nutzen', beruhigt Christoph Chorherr." - Also nur im Notfall. Ich glaube, wir befinden uns in einem Dauernotfall, so oft, wie Sie das anscheinend in Zukunft nutzen wollen. "Planungssprecher der GRÜNEN ... Außerdem müsse immer der Liegenschaftseigentümer bei jedem Vorhaben sein Einverständnis geben." - Das stimmt nicht. - "Ohne Baubewilligung können nur Quartiere errichtet werden, die maximal sechs Monate betrieben werden." - Stimmt auch nicht, ich habe es vorher gerade erläutert. "Außerdem hätten die Bürger auch weiterhin ein Mitspracherecht" - was es in Zukunft nicht mehr gibt -, "verhindern können sie die Projekte allerdings nicht mehr." - Das einzig wahre Wort: Verhindern können sie diese Projekte in Zukunft nicht mehr. Und jetzt kommt diese Missstimmung zwischen Rot-Grün. Die hat ja schon viel früher begonnen. Wenn ich nur erinnern darf, schon bei der Abstimmung hat ja die Frau Vassilakou, glaube ich, nur 50 Stimmen bekommen von - Wie viele seid ihr? - 54! Also nur 50. Das wäre eigentlich, wenn alle da gewesen wären, glaube ich, nicht einmal die Mehrheit gewesen. Ich glaube, zwei haben sich enthalten, deshalb hat sie es dann geschafft. Aber man sieht, dass sich anscheinend diese Missstimmung jetzt nicht nur schon beim Regierungsstart, sondern ja auch in diesem Gesetz wiederfindet. Und zwar steht hier: "Kurios: Am Freitag hat Rot- Grün die geplante Änderung in einer Aussendung mit dem Titel ‚Bauordnungsnovelle bringt schlankere Bürokratie' bejubelt ... Eigenartig ist auch, dass SPÖ-Gemeinderat Kurt Stürzenbecher sowie Chorherr zugeben, dass die Änderung primär wegen der Errichtung von Flüchtlingsquartieren erfolgt, während der rote Landesparteisekretär Georg Niedermühlbichler im Gespräch mit der ‚Krone' versichert: ‚Es geht dabei nicht primär um Flüchtlinge, sondern um temporäres Wohnen.'" Jetzt weiß ich nicht, wer da nach dem Herrn Niedermühlbichler wohnen soll, wenn es um temporäres Wohnen geht. Vielleicht sagen Sie jetzt, es gibt zu wenig Gemeindebauten oder soziale Wohnungen und deshalb werden wir jetzt auch die Wiener in Container oder Baracken stecken. Oder nicht? (Beifall bei der FPÖ.) Ich weiß es nicht. Vielleicht erklären Sie es uns. Sie sagen es aber dann eh weiter, man muss den Artikel nur bis zum Ende lesen: "Damit sollen beispielsweise mobile Studentenheime in Zukunft leichter errichtet werden können." - Super. Also jetzt stecken wir die Kinder in Container, und wenn die es dann auf die Uni schaffen - was eh nicht gesichert ist, mit den Umständen, die in Wien sind -, dann stecken wir sie auf der Uni auch weiter in Container. Da ist ja überhaupt das ganze Leben im Rahmen der Bildungslaufbahn im Container. Im Kindergarten gibt es auch schon Container: Super. Container. Vollgas. Von früh bis spät im Container. Also man sieht auch hier ein Versagen. Sie kennen sich selbst nicht aus, Sie wissen nicht, was Sie wollen. Es riecht nach Husch und Pfusch und Sie können sich nicht einmal mehr auf eine Formulierung einigen, die nach außen hin gleich lautet. Ich frage mich halt, wie weit das dann schon gekommen ist und wie lange wir hier eigentlich noch mit dieser rot-grünen Regierung rechnen können. Vielleicht müssen wir ja dann neu wählen, gemeinsam mit dem Bund, wenn es im Herbst kracht nach den Präsidentschaftswahlen. Aber jetzt komme ich wieder zurück, bevor es heißt, ich schweife zu sehr aus, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Ab!) - Ich schweife ab! Danke, da haben sie auch recht, Herr Chorherr. Also fassen wir zusammen: Ich gehe nach den Aussagen, die Sie hier getätigt haben, nicht davon aus, dass diese Bauten am Stadtrand errichtet werden, auf Industriegeländen, sondern eben auf Grund Ihrer gewünschten Durchmischung, dass es überall hinkommt, in Parks, Kleingärten, vielleicht mitten in der City, auf den Stephansplatz - geht jetzt nicht, wird saniert -, vielleicht am Schwedenplatz - wird auch saniert. Wurscht, jede freie Fläche kann in Zukunft mit einem Container verstellt werden. Wie unsensibel Sie mit der Auswahl der Flächen umgehen, haben Sie ja schon bewiesen. Im 21. Bezirk, im 22., ich habe es vorher erwähnt, im 23. Bezirk haben Sie ja unsensibel solche Asylzentren geplant beziehungsweise durchgesetzt. Und man sieht hier auch eines, dass Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sorgen und Ängste der Wiener komplett egal sind. (Beifall bei der FPÖ.) Zusammenfassend kann man jetzt sagen: Wenn wir hier diese Bauordnungsnovelle, die Sie bringen, begutachten - Begutachtungsverfahren gab es ja leider nicht ausreichend -, kann man wirklich sagen, dass es hier einen geplanten Anschlag auf eine Gleichberechtigung, einen geplanten Anschlag auf die Verfassung gibt. Sie stehlen jedem Wiener, jeder Wienerin, wenn es sich um diese Containerdörfer und Barackendörfer handelt, jede Form der Mitsprache und des Einspruches. Das alles haben Sie ihnen genommen. Währenddessen kehren Sie nicht ab von ihrer Willkommenspolitik - vielleicht noch Faymann und Häupl, aber das ist ja auch nicht gerade glaubhaft, was die zwei machen. Die Wehsely-Gruppe bei Ihnen will ja weiter eigentlich den Rechtsstaat partiell aufgeben beziehungsweise wird auch hier weiterhin der rote Teppich ausgerollt. (Abg. Barbara Novak möchte Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig am Sitzplatz der Berichterstattung ablösen. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das geht nicht! Sie sind im Landtag!) Vielleicht kann ich nur sagen, im Landtag gibt es, glaube ich, nur eine Vertretungsbefugnis, und das ist laut Beschluss des Ausschusses nur der Herr Kollege Stürzenbecher, nicht wie im Gemeinderat, wo jeder Berichterstatter wechseln kann. (Abg. Barbara Novak: Das ist kindisch!) - Entschuldigen Sie, wenn Sie die Verfassung für kindisch erachten, kann ich nichts dafür. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) - So, tut mir leid, es ist nicht kindisch, das ist die Verfassung, vielleicht ändert man das auch im Sinne einer neuen Geschäftsordnung. Ich verstehe es nicht, dass nur einer im Landtag als Berichterstatter den Stadtrat ersetzen kann. Das verstehe ich nicht, könnten wir vielleicht einmal in Zukunft ändern. (Beifall bei der FPÖ.) Also hier werden - noch einmal zusammengefasst - Gesetze geschaffen und dementsprechend auch adaptiert, um eben neuen Platz für die von Ihnen gerufenen illegalen Einwanderer, Asylanten, et cetera zu schaffen. Und unser Kritikpunkt ist hier zusammengefasst, dass es keine einzige Bestimmung gibt, die auch für Wiener in dem Sinne dann gleich gelten, außer es sind Container und Baracken. Wenn jemand in einem Kleingartenhaus einen Wintergarten erweitern will, muss er sämtliche Bauvorhaben durchlaufen, wenn er die nicht durchläuft, kommt sofort die Abrissbirne. Es kommt sofort der Bagger, wenn man um 5 cm zu hoch baut - all das natürlich zu Selbstkosten. Und hier sehen wir eben den Gleichheitsgrundsatz vehement außer Kraft gesetzt, wenn man hier Wohnungsfläche für Flüchtlinge nicht mit dem Eigentum an Wohnung von Wienerinnen und Wienern gleichbehandelt. (Beifall bei der FPÖ.) Aber Sie sprechen selbst von Baracken und Leichtbauweise. Vielleicht möchte ich da noch ein bisschen darauf eingehen, denn Leichtbauweise ist eine Konstruktionsphilosophie, wie man schon immer bei den Schulcontainern gesagt hat. Denn es ist ein bisschen schiach, wenn man sagt, man steckt Schüler in Container. Dann hat man gesagt, man steckt Schüler in Pavillons, das gab es dann auch, und jetzt hat man dann Leichtbauweise erfunden. Man schreibt da, dass man die maximale Gewichtseinsparung zum Ziel hat, das kann im Bauwesen am besten durch eine einfache Metall- und Holzkonstruktion erreicht werden - so schreiben Sie es ja auch in Ihrem Gesetz. Da schreiben sie weiter im Abs. 2 zu dieser Leichtbauweise: "Container, Fertigteilbauten und dergleichen". Das heißt, wir reden jetzt - was weiß ich, was Sie den Wienerinnen und Wienern jetzt überall hinpflanzen wollen - von Containern mit Fenstern oder typischen Baracken aus Holz. Das kann dann jeder vergleichen mit solchen Containern, die oft vor Baustellen sind, als Baubüro, et cetera. Solche Unterkünfte, sage ich, laden in dem Fall vielleicht doch niemanden hier zur Niederlassung ein. Wenn Sie es verabsäumt haben, damit zu rechnen, dass man auch Wohnungen schaffen muss, wenn ich schon an die 90.000 Menschen oder - sage ich jetzt einmal - wen man nimmt, wer da jetzt vor den Toren Europas steht, sind das ein paar Millionen, also wenn ich schon eine Einladung ausspreche, dass Millionen kommen, dann muss ich aber auch sicherstellen, dass ich diese Millionen unterbringe. Dadurch, dass das nicht der Fall ist, sagen auch wir, wir müssen mit dieser Willkommenspolitik aufhören, unsere Obergrenze ist Null, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Zusammengefasst ist noch zu sagen, dass diese Baracke uns nicht so adäquat erscheint. Im Wikipedia versteht man unter Baracke eine behelfsmäßige Unterkunft, ein nicht unterkellerter leichter Bau, besonders aus Holz, meistens als Soldatenunterkunft. Es ist ein provisorisches Gebäude, was ich schon gesagt habe. Ein provisorisches Gebäude ist schön und gut, bei 15 Jahren zur Unterbringung von Soldaten, Arbeitern, Internierten und Zwangsarbeitern, Flüchtlingen, Ausgebombten und Kriegsgefangenen. So steht das auf Wikipedia. Ich sage Ihnen eines: Diese 15 Jahre sind zu lang. In der Dritten Welt werden solche Container als Dauerunterkünfte verwendet. Ich glaube, so etwas brauchen wir nicht, denn wenn wir uns anschauen, wo diese Container oder Baracken als Dauerunterkunft stehen, sind das genau in der Dritten Welt Slums und Elendsviertel. Und so etwas wollen wir in Wien nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Wir verstehen also diese Initiative nicht, die Sie hier setzen. Wir haben jetzt, glaube ich, noch 62 Redner oder 62 Wortmeldungen, die Ihnen das noch genauso beibringen werden wie ich. Ich sage Ihnen eines: Uns sind die Interessen der Wienerinnen und Wiener wichtig, Ihnen sind die Interessen der Flüchtlinge wichtig, und wir wollen sicher nicht durch dieses Gesetz, dass der Rechtsstaat hier in Wien partiell ausgehebelt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort gemeldet hat sich Herr StR Ludwig, aber zuvor noch zur Geschäftsordnung Herr Abg. Guggenbichler. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herrn! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Wir haben heute am Vormittag eine Fragestunde gehabt und ich darf kurz zur 6. Anfrage referieren. Da ist es grundsätzlich um Umweltverträglichkeitsprüfungen gegangen, was eigentlich aus meiner Sicht kein großes ideologisches Feld ist. Das muss ich ganz ehrlich sagen. Es hat eine Frage gegeben, und die Antwort von der Frau StRin Sima war wie folgt, ich zitiere: "Ich glaube, das ist ein Missverständnis, das ist keine politische Entscheidung, sondern ein gültiges Bundesgesetz, und ich kann mich noch erinnern, als ich im Nationalrat war, habe ich sehr heftige Diskussionen damals mit der Schwarz-Braunen Regierung geführt, die sehr viele Ausnahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt hat." Ich sage ganz ehrlich, wir hatten in Europa ganz schreckliche Zeiten, und das war in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Eine Amtsführende Stadträtin, die sich hier erdreistet, eine Fraktion, eine Partei und eine Regierung in dieses Eck zu stellen, hat einen Ordnungsruf verdient und muss sich auch entschuldigen. Das ist das Mindeste, was wir erwarten können. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Sensibilität können wir auch von einer rot-grünen Regierung erwarten, das muss ich auch ganz ehrlich sagen. Damit es nicht heißt, der Herr Vorsitzende wird das Protokoll nachholen, habe ich ihm das Protokoll früher gegeben, er hat es schwarz auf weiß vor sich, und ich erwarte, dass der Ordnungsruf sofort gegeben wird. - Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Kollege Guggenbichler, Sie haben es richtig erwähnt, es war in der Vorsitzführung von Kollegen Kopietz. Ich werde ihm das weitergeben. Insbesondere handelt es sich um das unkorrigierte Exemplar, Sie haben vollkommen recht, und die Frage, ob Schwarz-Braun oder Schwarz-Blau leicht zu unterscheiden ist. (Unruhe bei der FPÖ.) Ich ersuche ... (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ.) Könnten Sie bitte ... Ich würde Sie ersuchen, etwas Ruhe zu bewahren. Nein, ich habe Sie ersucht zu akzeptieren, dass ich es dem Kollegen Kopietz weitergebe. Ich habe weiters festgestellt, dass es das unkorrigierte Exemplar ist. Sie wissen genauso gut wie ich und wie jeder andere Abgeordnete hier im Saal, dass jeder einzelne Abgeordnete und jeder Stadtrat, jede Stadträtin das Protokoll vorher zum Lesen bekommen, sowohl zur Korrektur von stilistischen Sachen als auch ... (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es sich um das unkorrigierte Protokoll handelt!) - Kollege Jung, gegenwärtig bin ich Vorsitzender. Sie können sich nachher gerne zu Wort melden. Ich will es ja nur erklären und vielleicht verstehen Sie es oder auch nicht. Es gibt Sachen, die sind ganz leicht nachzuvollziehen, da gibt es auch keine Missverständnisse. Ich weiß aus eigener Erfahrung - und deshalb ist es auch durchaus interessant, Frau Ulli Sima zu fragen -, dass zwischen Schwarz-Blau und Schwarz-Braun oft auch hörmäßig Unterschiede sind, und ich würde ersuchen (Unruhe bei der FPÖ.), die Frau Stadträtin diesbezüglich zu fragen. Wenn Sie Schwarz-Braun gesagt hat, wird Kollege Kopietz, in dessen Vorsitzführung es ist, eine Entscheidung treffen. Ansonsten danke ich zunächst und erteile das Wort dem Herrn Guggenbichler, der sich zur Geschäftsordnung gemeldet hat. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Ich halte fest, dass es im Protokoll steht und dass von vielen Fraktionen Abgeordnete das genau so gehört haben. Da gibt es keine Missverständnisse und da brauche ich niemanden fragen. Bei jedem anderen Ordnungsruf wird auch das unkorrigierte Protokoll nachgefordert und auf Basis dieses Protokolls entschieden, und ich gehe nicht davon aus, dass irgendein Stenograph der Frau StRin Sima etwas Böses will. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Sollte es in der Tat so sein, wie es hier im vorläufigen Protokoll festgehalten ist (Unruhe bei der FPÖ) - lassen Sie mich bitte einmal ausreden -, sollte es tatsächlich so sein, dann wird natürlich die Frau StRin Sima einen Ordnungsruf erhalten. Nachdem die Schriftführerin das nicht genau gehört hat, nach Rückfrage, haben wir ein Tonband. Das Tonband werde ich mir anhören und dann entscheiden. Ich denke, das werden wir so auf diese Art und Weise abhandeln. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke für die Klarstellung. Zu Wort gelangt Herr Amtsf. StR Dr. Ludwig. Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich habe mir vorgenommen, am Ende der Gesamtdebatte inhaltlich Stellung zu nehmen, da ich mir denke, dass die vielen Wortmeldungen es verdienen, dass sie am Ende dann noch zusammengefasst werden und dass ich dann auch als zuständiger Landesrat dazu Stellung nehme. Von daher möchte ich nicht während der Debatte in die inhaltliche Diskussion eingreifen. Aber zur Frage der Vertretung und inwieweit mich auch ein Landtagsabgeordneter oder auch eine Landtagsabgeordnete hier vorne vertreten können, möchte ich doch eine Klarstellung treffen, da es hier offensichtlich eine Aufregung gegeben hat. Ich habe mich beim Verfassungsdienst erkundigt und es ist so, dass die ununterbrochene Anwesenheit des Berichterstatters während der Debatte nicht erforderlich ist. Aus diesen Gründen spricht auch nichts dagegen, dass der Berichterstatter andere Landtagsabgeordnete mit seiner Vertretung während dieser Zeit betraut. Das, was Sie gemeint haben, was wir im Ausschuss beschlossen haben, bezieht sich darauf, dass, falls ich als Landesrat verhindert sein sollte, der Landtagsabgeordnete Dr. Kurt Stürzenbecher meine Vertretung übernehmen kann, um hier als Berichterstatter auch einen Akt, einen Gesetzesvorschlag einzubringen. Das gilt auch für das Schlusswort, da ist der gewählte Berichterstatter verpflichtet, auch das Schlusswort hier vorne zu halten. Das bezieht sich allerdings nicht auf die laufende Anwesenheit hier vorne. Ich verspreche aber gerne, dass ich der Diskussion ohnehin erhalten bleibe, weil es mich auch inhaltlich sehr interessiert. Nachdem man aber auf diesem Platz etwas schlechter hört als im Publikum, ist es mir immer lieber, nachdem ich ja dann auch dazu Stellung nehmen möchte, dass ich die Diskussion auch von den Sitzreihen verfolgen kann. Das ist also, wenn man so will, eher eine räumliche und keine inhaltliche Distanzierung. Ich hoffe also, das war auch eine Klarstellung, mit der wir alle leben können. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Blind gemeldet. Abg. Armin Blind (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie gesagt, die Geschäftsordnungsproblematiken heute sind ja mannigfaltig, diese ist jetzt relativ einfach. Wir haben in diesem Haus im Wesentlichen zwei Verfahrensordnungen, nämlich die Geschäftsordnung des Gemeinderates und die Geschäftsordnung des Landtags. Wir sind ja jeweils personell ident, treten aber in verschiedenen Gremien zusammen. Wir haben daher auch zwei Geschäftsordnungen zur Berichterstattung. Ich darf zunächst zur Berichterstattung des Wiener Gemeinderates vorlesen: "Berichterstatter im Gemeinderat ist der zuständige amtsführende Stadtrat. Dieser kann ein Mitglied des zuständigen Gemeinderatsausschusses mit der Berichterstattung betrauen." - Das heißt, entweder Stadtrat oder, wenn der Stadtrat ein Mitglied betraut, nämlich er, dann das zuständige Gemeinderatsausschussmitglied. Hingegen ... (Abg. Gerhard Kubik: Genau!) - Herr Kollege, ich kann ja lesen, nicht nur, weil ich in Wien in die Schule gegangen bin, sondern trotzdem ich in Wien in die Schule gegangen bin. (Beifall bei der FPÖ.) So, dann kommen wir zur Berichterstattung im Wiener Landtag, zu finden in § 18: "Als Berichterstatter im Landtag sowie bei der Vorberatung im Ausschuss oder einer vom Landtag eingerichteten Kommission wählt der Ausschuss oder die Kommission das zuständige Mitglied der Landesregierung oder einen Landtagsabgeordneten." - Das heißt, nicht der Stadtrat - oder in diesem Fall Landesrat - selbst ist automatisch Berichterstatter, sondern entweder er oder das vom Ausschuss gewählte Mitglied. Das heißt, die Aussage, dass, wenn es einen nicht freut, er den anderen benennen kann, so einfach ist es nicht, wie wir ja gerade gehört haben. Was aber der Fall ist, ist, dass die gesamte ... (einen Schluck Wasser trinkend) - einen Schluck noch nicht privatisierten Wiener Wassers - (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher) - Ja, Herr Kollege, sind wir's dann? Sind wir dann fertig? Okay?! Was aber nicht der Fall ist, ist, dass die Geschäftsordnungen, nämlich beide, eine Vertretungsregelung zum Ausdruck bringen. Das ist einfach nicht der Fall, sondern es steht eindeutig drinnen, wer Berichterstatter ist. Es gibt keine Vertretungsregelung wie Sie sie zum Beispiel beim gewillkürten Vertreter im AVG wiederfinden. Das steht einfach nicht drinnen. Man kann es ändern, es ist aber nicht so. Das heißt, die Interpretation des Verfassungsdienstes, der sich ja auch schon beim Wiener Wahlrecht äußerst kreativ gezeigt hat - um das jetzt sehr höflich auszudrücken -, würde ich ganz gerne einmal nachvollziehen können, indem vielleicht die Interpretation auch vom Herrn Ersten Vorsitzenden in der Langfassung vorgetragen wird. Interessant ist es allemal, nachvollziehbar ist es derzeit leider nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort gemeldet ist der Amtsf. StR Dr. Ludwig. Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich glaube, wir liegen da nicht so weit auseinander. Aber es ist jetzt spannend, wieder ein bisschen von der Bauordnung wegzukommen, denn da haben wir ohnehin, habe ich den Eindruck, schon sehr viel inhaltlich diskutiert. Deshalb ist es vielleicht spannend, ein neues Feld zu diskutieren. Es geht ja gar nicht darum, dass der Berichterstatter gewechselt werden soll. Denn die Berichterstattung ist ja bereits durch mich als zuständigen Landesrat erfolgt. In Wirklichkeit diskutieren wir ja nur die Frage, wo ich als Berichterstatter sitze, ob das hier ist oder auf einem anderen Platz. Das ist ja nicht die entscheidende Frage. Das, was Sie Herr Landtagsabgeordneter, jetzt angesprochen haben, ist richtig, dass ich mich in der Berichterstattung nicht von irgendjemandem im Landtag vertreten lassen könnte. Das will ich auch gar nicht. Meine Berichtserstattung ist erfolgt. Das Schlusswort, das habe ich auch vorgetragen, wird auch wieder durch mich erfolgen. Und von daher ist es eine rein räumliche Frage, ob ich hier in der ersten Reihe sitze, in der letzten Reihe oder hier vorne. Die Berichterstattung selbst würde ich mir auch vorbehalten als Landesrat, das würde ich auch niemandem, außer meiner gewählten Vertretung, dem Herrn Dr. Kurt Stürzenbecher, überantworten. Von daher sehe ich keinen unmittelbaren Widerspruch, denn die Berichterstattung ist in dem Sinn schon durch mich erfolgt. Und Sie können sicher sein, auch das Schlusswort wird von mir erfolgen. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Hoffentlich ausführlich!) - Da habe ich mir doch eine etwas umfassendere Zusammenfassung vorgenommen, denn da möchte ich dann doch auf jede Wortmeldung im Besonderen noch eingehen. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Ich möchte vielleicht noch kurz erwähnen, dass ich genauso wie meine anderen Kollegen und Kolleginnen, insbesondere Gegenwärtige von der FPÖ, die Geschäftsordnung gelesen habe. Es gibt in dieser Geschäftsordnung keinen einzigen Hinweis darauf, dass der Berichterstatter durchgehend hier auf diesem Platz sitzen muss. Es gibt nicht einmal einen Hinweis darauf, dass der Berichterstatter/die Berichterstatterin durchgehend anwesend zu sein hat. Insofern ist es richtig, was der Herr StR Ludwig gesagt hat. Er hat als Berichterstatter eingeleitet, es liegt kein Berichterstatterwechsel vor, er wird als Berichterstatter am Ende noch einmal das Wort ergreifen und es steht ihm überdies jederzeit zu, das Wort zu ergreifen. Aber er ist nicht verpflichtet, hier auf diesem Sessel Platz zu nehmen. Ich danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet - nachdem sich bis jetzt niemand mehr zur Geschäftsordnung gemeldet hat - ist Herr Abg. Kasal. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik möchte sich zur Geschäftsordnung melden.) - Zu spät. Herr Abg. Kasal, Sie sind jetzt am Wort. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Haus vor dem Internet! Die Wogen gehen ein bisschen hoch bei diesem Thema. Das ist aber klar. Du (in Richtung Abg. Mag. Dietbert Kowarik) kannst dich gerne zu Wort melden. Es dauert zwar ein bisschen, bis du drankommst, aber ich bleibe solange da, ich verspreche es dir. Sehr geehrte Damen und Herren, die Schaffung von hochqualitativem und zugleich leistbarem Wohnraum hat die Stadt Wien als eines der wichtigsten Ziele in dieser Legislaturperiode formuliert. Der Wohnungsdruck wird immer größer, alleine in den letzten 3 Jahren sind ziemlich genau 100.000 Menschen nach Wien zugewandert. Das bedeutet, wir benötigen dringend leistbaren Wohnraum. Wie sieht es aus bei Wiener Wohnen? Ein Durchschnittswert über die letzten Jahre ergibt, dass es immer plus/minus 25.000 Wienerinnen und Wiener sind, die anspruchsberechtigt auf eine Wohnung von Wiener Wohnen warten. Im gemeinnützigen Wohnbau geht die Neubauleistung um die Hälfte zurück. Das sagt "Der Standard", das sagt der Herr Wurm, den werden Sie wahrscheinlich auch kennen. Was bedeutet das? Es bedeutet, dass sich durch die rot-grüne Willkommenskultur die Belastung am Wohnbaumarkt für die Wienerinnen und Wiener dramatisch verschlechtern wird, sehr geehrte Damen und Herren. Dramatisch verschlechtern, weil sich die Bauleistung 2016 und 2017 um die Hälfte reduzieren wird. Da hilft kein Kopf in den Sand und kein ich kenne mich nicht aus und ich weiß es nicht und es wird schon nicht so schlimm werden und jetzt ändere ich die Bauordnung schnell einmal, damit man für die Menschen, die eigentlich gar nicht hier sein dürften - viele davon auf illegalen Wegen eingereist sind -, die Container aufstellt. Container aufstellt an Plätzen, wo sämtliche Bürger- und Nachbarrechte negiert werden, sehr geehrte Damen und Herren. Die rote Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt, die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund einer undifferenzierten Zuwanderung. Wenn dann heute in seiner Rede der Kollege Chorherr versucht, empathisch zu wirken und von den Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten und den dramatischen Bildern von der Flucht in den Medien erzählt, dann fällt mir nur ein dramatisches Bild aus den Medien in den letzten Tagen ein, nämlich eines, wo eine, ich glaube, den GRÜNEN relativ nahestehende Ex-Mitarbeiterin - oder wer auch immer sie ist, ich zitiere jetzt den Namen nicht, wir wissen alle, worüber wir sprechen - an der mazedonischen Grenze festgenommen wurde, wo es einen illegalen Grenzübertritt gegeben hat und es den Anschein erweckt, dass das dort organisiert war, sehr geehrte Damen und Herren. (Abg. Siegi Lindenmayr: Was hat das mit der Bauordnung zu tun?!) - Das hat das mit der Bauordnung zu tun, da es den Anschein hat, dass manche Menschen, die Ihnen nahestehen könnten, organisieren, dass die Flüchtlinge zu uns kommen, wir keine Beherbergungsmöglichkeiten haben und Sie dann die Bauordnung novellieren unter ... (Abg. Birgit Hebein: Das ist unglaublich!) - Sie können gerne rauskommen, Frau Kollegin. Warum sind Sie denn so aufgeregt? (Abg. Birgit Hebein: Das ist unglaublich!) - Ach, Sie sind bezaubernd, wenn Sie sich so aufregen. Wirklich. - Es den Anschein hat, dass Sie dann diese Menschen in Österreich nicht unterbringen können und dass Sie dann die Nachbarschaftsrechte, die Bauordnung dahin gehend novellieren, dass Sie die Menschen unterbringen können, und das nicht kurzfristig, sondern mittelfristig bis langfristig, bis zu 15 Jahre. Und ich befürchte, in 15 Jahren werden Sie auch einen Weg finden - wenn es dann noch eine Möglichkeit gibt, dass Sie eine Mehrheit haben -, dass Sie wiederum eine Novelle zur Bauordnung machen, wenn Sie nicht schon davor in einem Bauverfahren die Genehmigungen in irgendeiner Art und Weise geschaffen haben. Sehr geehrte Damen und Herren, 80 Prozent der anerkannten Flüchtlinge kommen nach Wien. Warum kommen die gerade nach Wien? Die kommen nach Wien, weil es in Wien die Sozialleistungen in diesem Ausmaß gibt, wie sie eben vorhanden sind. Daran wird sich auch nichts ändern, sehr geehrte Damen und Herren. Das heißt, es werden immer mehr und mehr Menschen nach Wien drängen. Das heißt, es wird keine kurzfristige Maßnahme an ein paar Eckpunkten sein, sondern es droht das Entstehen von weitgehenden Slum-Gebieten. Was hat der Niederösterreichische Landtag gemacht? Der Niederösterreichische Landtag hat auf ÖVP-Antrag Änderungen bei der Mindestsicherung beschlossen, und zwar haben subsidiär Schutzberechtigte künftig keinen Anspruch auf diese Mittel. Einige Bundesländer haben weiters vor, das auch zu ändern und weniger Mittel an subsidiär Schutzberechtigte auszubezahlen. Was bedeutet das wiederum? Dass nicht nur neue Menschen nach Wien strömen, sondern dass auch die, die sich bereits in Österreich befinden, auch in hohem Ausmaß versuchen werden, sich in Wien anzusiedeln. Was bedeutet das wiederum für diese Änderung der Baurechtsnovelle? Das bedeutet, dass immer mehr Containerdörfer, Barackendörfer, et cetera an den verschiedensten Stellen in Wien entstehen werden. - Also, von kurzfristiger Lösung und einer Notlösung überhaupt keine Spur, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich mir jetzt von StR Ludwig die Interviews der letzten Tage und Wochen dazu ansehe, dann ist festzuhalten, dass StR Ludwig dort, wo die Stadt Wien Wohnungen vergibt, gewisse Prozentsätze für Menschen aus fremden Kulturen für Wohnanlagen festlegen möchte. StR Ludwig ist gerade dabei, mit Experten ein soziales Wohnbaumanagement aufzusetzen und die dafür notwendigen Kriterien festzulegen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir lehnen eine Migrantenquote für den Gemeindebau entschieden ab. Eine Frage an StR Ludwig möchte ich im Originaltext zitieren, nur um zu vermeiden, dass es Missverständnisse gibt. Die Frage lautete: "Die neue Bauordnung erleichtert die Genehmigungen für die Neuerrichtung temporärer Bauten. Sind diese Bauten vor allem für die Flüchtlinge gedacht?" - Antwort von StR Ludwig: "Nein, ich kann mir durchaus vorstellen, dass auch einige Wiener lieber schnell in eine temporäre Wohnung ziehen, als noch zwei Jahre auf eine reguläre zu warten. Außerdem gilt auch hier das Prinzip der Vorreihung: Wer länger da ist, kommt früher dran." - Und dann kommt der entscheidende Satz, den der Herr Stadtrat im Interview gesagt hat: "Diese Bauten sind ein Bypass, um die Zeit zu überbrücken, bis die Wohnbauoffensive greift." Der Herr Stadtrat hat damit die temporären Bauten als "Bypass-Wohnungen" bezeichnet. - Was sagt er damit? Er sagt eigentlich, dass es einen Herzinfarkt am Wiener Wohnungsmarkt gibt. Einen Herzinfarkt durch die rot-grüne Zuwanderungspolitik, durch die rot-grüne Willkommenspolitik. (Zwischenruf von Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) - Ah, Sie sind ein Mediziner, ich merke es schon. Es gibt einen Herzinfarkt im sozialen Wohnungsmarkt durch diese verfehlte Zuwanderungspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das Dramatische an dieser Wohnungsnot ist, dass nicht einmal die Menschen, die bereits hier sind, die eine Wohnung dringend benötigen, auch eine Chance haben, eine zu bekommen. Erlauben Sie mir ein kurzes Beispiel: Eine Partnerschaft hat einen Mietvertrag und bewirbt sich bei Wiener Wohnen um ein Wohn-Ticket. Dieses Paar erhält ein Wohn-Ticket, verliert dann einige Monate später die Wohnung und wendet sich rechtzeitig an die Wohnungskommission. Die Wohnungskommission sagt, die Gründe sind nicht ausreichend, es gibt viele, die auf eine neue Wohnung warten, und teilt diesem Paar keine Wohnung zu. Dramatisch ist in diesem Fall auch, dass die Partnerin sehr schwer krank ist. Aber das nur am Rande. Das heißt, das Paar räumt die Wohnung ordentlich, vertragstreu, und ist, leider Gottes, gezwungen, sich obdachlos zu melden. Was ist der nächste Schritt von Wiener Wohnen? - Weil sich dieses Paar obdachlos meldet, sehr geehrte Damen und Herren, verlieren sie die Anspruchsberechtigung auf das Wohn-Ticket und es wird ihnen dieses Wohn-Ticket, mit dem sie bereits in der Warteschleife waren, entzogen. Das ist eigentlich der wahre Wahnsinn, dass die Menschen in dieser Stadt, die Wienerinnen und Wiener, die eine Wohnung am dringendsten brauchen, die sich bereits in der Obdachlosigkeit befinden, keine Chance haben. Und wenn diese Menschen sich an die soziale Schiene wenden, bekommen sie auch von der sozialen Schiene eine Ablehnung mit dem Hinweis: Wenden Sie sich wieder an die Wohnungskommission. - Da werden die Menschen im Kreis geschickt. Es gibt nichts Schlimmeres, wenn man sich das erste Mal in seinem Leben in einer Notsituation befindet, nebenbei noch schwer krank ist, als von den Institutionen der Stadt Wien im Kreis geschickt zu werden. Besonders dramatisch, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Situation auch dann, wenn es sich zum Beispiel um eine alleinerziehende Mutter handelt. Ein mehr oder weniger vergleichbarer Fall: Wohn-Ticket ist zugestanden, die Dame verliert die Wohnung und droht in wenigen Wochen auf der Straße zu leben. Das passiert tagtäglich in der Stadt. Die rot-grüne Stadtregierung hat dann als Lösung, dass sie für Neuankömmlinge, die oft auf illegalem Weg hierher gelangt sind, Containerdörfer baut, in Leichtbauweise, in Holzbauweise oder wie auch immer, bevor noch den Menschen, die hier aufgewachsen sind, die hier ihre Familienstrukturen haben, et cetera, bevor diesen Menschen geholfen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Herzinfarkt für das soziale Gewissen dieser Stadt. Das ist eine Schande! Herr Stürzenbecher erwähnt in seiner Rede Verantwortungsbewusstsein, und die gesamte Novelle ist nur erforderlich auf Grund von Verantwortungsbewusstsein. Herr Stürzenbecher, ich sage Ihnen, Verantwortungsbewusstsein wäre, wenn Sie die Verantwortung für diese Willkommenskultur übernehmen und als Stadtregierung geschlossen zurücktreten. Aus unserer Sicht ist ein Lösungsbeitrag zu dieser Situation - eine Maßnahme von vielen - der nachfolgende Beschlussantrag, den ich jetzt einbringen werde, und zwar der Landtagsabgeordneten Mag. Günter Kasal, Kollege Mag. Pawkowicz, Michael Niegl, Lisa Ullmann, Dr. Alfred Wansch, Dominik Nepp und Mitunterzeichner an das zuständige Mitglied der Landesregierung. Ich erlaube mir, kurz über die Begründung zu informieren: Die Wohnkostenbelastung hat für breite Teile der Wiener bereits ein nicht mehr sozial verträgliches Ausmaß angenommen. Die Flüchtlingswelle wird diese Situation weiter verschärfen. Die Situation wird sich zuspitzen, wenn demnächst auch viele Asylberechtigte Anspruch auf eine Gemeindewohnung haben. So beschrieb SPÖ- Wohnbaustadtrat Michael Ludwig die Situation gegenüber der "Kronen Zeitung" im Artikel "Wohnungen: Asylwelle verschärft Situation in Wien". Die Binnenmigration nach Wien hat im Vorjahr 42.500 Personen betragen. Hinzu kommen rund 25.000 Menschen, die auf eine Gemeindewohnung warten, oder bereits eine innehaben und ihre Wohnung wechseln möchten oder müssen. In Summe fehlt folglich leistbarer Wohnraum für zehntausende Wiener. Die gegenwärtig anhaltende Einwanderungswelle wird die Belastungen für die Wiener weiter verstärken. Geplante Abhilfe in Form des Wohnbau-Paketes der Bundesregierung wird durch sozialwohnungsberechtigte Flüchtlinge überkompensiert. Um leistbaren Wohnraum für junge Menschen, Familien und Senioren sicherstellen zu können, muss der Zugang anerkannter Flüchtlinge zum geförderten und mit Wohnbau-Förderungsmitteln errichteten Segment ausgesetzt werden. Die Flüchtlingskrise kann durch den ohnehin mehr als angespannten Wohnungsmarkt nicht bewältigt werden. So ortet etwa der BUWOG-Geschäftsführer eine Angebotslücke von 11.000 Wohneinheiten für das Jahr 2015 bei steigender Tendenz. EHL Immobilien-Geschäftsführer Michael Ehlmaier attestiert im Rahmen einer Pressekonferenz, dass es noch nie so ein großes Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage gegeben habe wie in der gegenwärtigen Situation. Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien nachfolgenden Beschlussantrag. "Der Landtag wolle Folgendes beschließen: Das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, dem Wiener Landtag schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass der Zugang für anerkannte Flüchtlinge zu gefördertem Wohnraum sowie mit Mitteln der Wohnbauförderung errichteten Wohneinheiten unverzüglich ausgesetzt wird." Wir haben bereits ausführlich gehört, die Novelle der Wiener Bauordnung wird die Nachbarschaftsrechte sehr, sehr stark beeinträchtigen und weitgehend abschaffen, zumindest in den ersten fünf Jahren. Jetzt muss man sich vorstellen, wir haben im Gemeinderat eine Anfrage an den Wohnbaustadtrat gestellt und haben gefragt, wie viele Abbruchbescheide in Kleingärten in den letzten Jahren erteilt wurden. Man muss sich einen Kleingarten vorstellen, und wenn jemand auf seiner Terrasse einen kleinen Wintergarten anbaut und dieser Wintergarten vielleicht um 30 oder 50 cm da oder dort zu groß ist oder vielleicht ein Vermessungsfehler passiert, et cetera, kommt es beinhart seitens der Stadt Wien zu Abbruchbescheiden. Wir haben gefragt, wie viele es gegeben hat. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt verhältnismäßig viele, und zwar im Jahr 2005 50, 2006 31, 2007 32, 2008 58, 2009 91, 2010 96, 2011 78, 2012 61, 2013 45, 2014 56; in Summe 598 Abbruchaufträge im Bereich der Kleingärten. Das stellen Sie einmal gegenüber mit der Abschaffung der Nachbarschaftsrechte anhand dieser Novelle der Wiener Bauordnung. Sehr geehrte Damen und Herren da ist "unverhältnismäßig" noch eine hübsche Formulierung. Diese Änderung der Bauordnung schafft eine Ungleichheit im Recht. Die pauschale Erlaubnis zur Errichtung von Flüchtlingsghettos abseits der Bestimmungen der Raumordnung führt die Raumplanung und Stadtentwicklung ad absurdum. Hier entsteht ein Gesetz, das mit einem Satz beschrieben werden kann: Keine Rechte für die Wienerinnen und Wiener und keine Pflichten für die Zuwanderer. Das haben wir jetzt auch am Beispiel der Kleingärtner erfahren müssen. Die Stadt Wien, die Wohnraum oder besser gesagt, wie Sie es jetzt formulieren, Unterkünfte schafft, muss sich um gar nichts mehr kümmern. In diesem Gesetz steht: Wir erlauben Wohncontainer und Holzbaracken überall. Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Flächenwidmung auf dieser Fläche vorhanden ist, und niemand darf dagegen sein. Und selbst wenn er dagegen ist, muss er jahrelang warten und ist mehr oder weniger chancenlos, sein Recht durchzusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auch die große Sorge, dass, wenn es nach fünf Jahren da oder dort die Möglichkeit gäbe, Nachbarschaftsrechte geltend zu machen, man bis dahin eine Möglichkeit findet und wiederrum eine Novelle der Bauordnung beschließt. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht recht. (Beifall bei der FPÖ.) § 71c Abs. 1 sagt Folgendes: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Sehr geehrte Damen und Herren, das sagt genau gar nichts aus, das ist unspezifisch und undefiniert. Da kann man eigentlich das Gesetz in jede mögliche Richtung interpretieren. Und wenn man jetzt ein bisschen geschult ist mit den Interpretationen seitens von Juristen, dann kann man eigentlich davon ausgehen, dass das interpretiert wird, was die Wiener Stadtregierung von den beamteten Juristen erwartet. Das bedeutet, 15 Jahre lang Barackenlager und Containerdörfer in Wien, die im Bedarfsfall dann wahrscheinlich auch noch verlängert werden. § 71c Abs. 2 legt Folgendes fest: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtungen von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise" - führt sogar explizit an: Container, Fertigteilbauten und dergleichen - "bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist." Auch diese Formulierung lässt wiederum jede Interpretation zu. Was ist staatlich organisiert? Ist staatlich organisiert, wenn ich es jetzt selber veranlasse? Ist es staatlich organisiert, wenn es eine Magistratsdienststelle beauftragt? Ist es staatlich organisiert, wenn es ein Fördernehmer der Stadt Wien, eine NGO oder sonst irgendjemand ist? - Man kann das interpretieren, wie man möchte und, ich sage es jetzt vorsichtig, den Nachteilen der Wienerinnen und Wiener betreffend Nachbarschaftsrechte sind alle Türen und Tore geöffnet. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Was bedeutet das? Die Bauordnung, die Flächenwidmung und alle anderen Spielregeln für das Wohnen und Bauen in Wien gelten nicht für Maßnahmen zur Unterstützung der Willkommenskultur, die Rot-Grün in Wien lebt. Es gibt keine Einschränkung für jede Form von Zubauten in Leichtbauweise, Holzbauten, et cetera oder aber auch Umbauten von Bürogebäuden. Die Leichtbauweise ist eine Konstruktionsphilosophie, die die maximale Gewichtseinsparung zum Ziel hat. Das bedeutet, dass überwiegend Metall und Holzkonstruktionen zur Verwendung kommen werden. Mit anderen Worten - wir haben das heute schon gehört -: Barackenbauten. Barackenbauten, wie sie in der Dritten Welt dienen und mittelfristig und langfristig dann auch genutzt werden. Genau das, was auch in Wien zu befürchten ist. Das heißt, die Stadt Wien unterstützt die Errichtung von Elendsvierteln für Menschen, die tausende Kilometer von ihrer Heimat entfernt ein neues Leben beginnen wollen und die in sehr, sehr vielen Fällen illegal eingereist sind. § 71c Abs. 3: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 2 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." - Genau derselbe Terminus: staatlich organisiert, längstens auf fünf Jahre. § 71c Abs. 4 sagt wiederum - dieser macht das dann wieder rückgängig -: "Für Bauvorhaben nach Abs. 3 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird." - Das ist genau der Punkt -: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarschaftsrechte steht der Bewilligung nicht entgegen. Es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden," - Das ist die einzige Einschränkung. - "es sei denn, dass der Nachbar der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen." Und genau mit demselben Muster geht es dann unter Abs. 5 weiter: "§ 71c Abs. 5: Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." - Das heißt, staatlich organisiert, dieser Terminus findet sich auch in diesem Paragraphen. § 71c Abs. 6: "Für Bauvorhaben nach Abs. 5 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit, den Wärmeschutz sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird und das Erdgeschoß des Bauwerks barrierefrei zugänglich ist. Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen und es darf die Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Berechtigte der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung erlangt hat." Nach 15 Jahren, was passiert dann? Da sagt der Herr Chorherr in der "Wiener Zeitung" vom 9. März: Entweder es wird abgerissen oder es wird ein Bauverfahren eingeleitet, damit diese Gebäude auch langfristig stehen bleiben können. Das heißt, ich nehme die Nachbarschaftsrechte weg, ich stelle einfach auf, was ich möchte, und dann habe ich ja jahrelang Zeit, dass die stadteigenen Beamten eine Bewilligung erteilen. Und wenn es nicht gleich geht, dann zumindest im Verlauf von 15 Jahren, damit diese Barackensiedlungen zu einer Dauereinrichtung in dieser Stadt werden. Das ist eine wirklich unkreative Lösung. Und es scheint, als wäre eine beliebige Verlängerung über 15 Jahre mehr als wahrscheinlich, sehr geehrte Damen und Herren. § 71c Abs. 7 behandelt Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und Abs. 5; haben keine aufschiebende Wirkung. Das ist öfters schon zitiert worden. Genau das ist der Punkt: Keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berichtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Sehr geehrte Damen und Herren, auch das ist wieder ein Punkt: Öffentliches Interesse für etwas, das die Stadt plant, das die Stadt mittels dieser Novelle der Bauordnung ermöglicht, wird wahrscheinlich bestehen. Da ist Tür und Tor geöffnet. Alles, was gemacht wird, bleibt für immer. Und die Nachbarschaftsrechte und die Bürgerrechte werden hier zu Grabe getragen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Mag. Kowarik gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht, glaube ich, um die Frage der Berichterstattung, über die doch erheblicher Diskussionsbedarf besteht, soviel ich mitbekommen habe. An und für sich hat es Kollege Blind schon vorgelesen. Der Gesetzestext ist relativ eindeutig und lässt gar keine Interpretationen zu. § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages: "Als Berichterstatter im Landtag sowie bei Vorberatungen im Ausschuss oder in einer vom Landtag eingerichteten Kommission - wir befinden uns jetzt im Landtag, und jetzt kommt es - "wählt der Ausschuss oder die Kommission" - Kommission haben wir keine, also Ausschuss - "das zuständige Mitglied der Landesregierung oder einen Landtagsabgeordneten." Ich bin nicht Mitglied dieses Ausschusses. Ich habe mir sagen lassen, dass dort eine Wahl stattgefunden hat. Aber das wird vielleicht der Vorsitzende des Ausschusses am besten wissen oder der Herr Stadtrat. (Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Landesrat!) Sie sind auch Amtsführender Stadtrat, aber heute Landesrat, bitte schön, gerne. (Abg. Mag. Josef Taucher: Geschäftsführer des Landtages!) - Geschäftsführer des Landtages, richtig, aber ad personam ist er auch Stadtrat. Wir können gerne darüber diskutieren, wir haben genug Zeit. Das haben Sie offensichtlich schon mitbekommen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Noch einmal zur Geschäftsordnung, um das konkret und ernsthaft zu machen: Wenn im Ausschuss eine Person gewählt wurde, dann ist es die Person und sonst niemand anderer. (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher und Heiterkeit bei der SPÖ.) Spielen Sie nicht mit dem Feuer, Herr Kollege! Wir können das gerne machen. (Abg. Mag. Josef Taucher: Blau ist Feuer?) Um das Ganze wieder ernsthaft zu machen, Herr Kollege, ich meine, das kann man alles ins Lächerliche ziehen, ich habe schon gehört Kasperltheater und Kindergarten und sonst irgendetwas. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aber aus meiner Sicht sind Verfassungsbestimmungen und Geschäftsordnungsbestimmungen nicht sehr lächerlich, meine Damen und Herren. Wenn Sie das ins Lächerliche ziehen wollen, dann machen Sie weiter so. Ist in Ordnung, dann nehmen wir das zur Kenntnis. (Zwischenruf von Abg. Mag.(FH) Tanja Wehsely.) Aus meiner Sicht gehören solche Regelungen eingehalten. Denn wo fängt man an und wo hört man auf? (Beifall bei der FPÖ.) Ich fasse zusammen: Das gewählte Mitglied aus dem Ausschuss ist Berichterstatter. Sonst niemand. Punkt. Ich bin mir gar nicht sicher, ob Sie das sind, Herr Landesrat. Es ist aus der Geschäftsordnung wohl nicht herauszulesen, dass der Berichterstatter immer da hinten sitzen muss. Das haben wir auch nie behauptet. Weil es vorher Aufregung gegeben hat, ja, aber warum muss er da hinten sitzen? Das kann ich auch nicht herauslesen, ist wohl nicht so vorzusehen. Ich meine, das ist eben üblicherweise der Platz des Berichterstatters. Da kann er sich hinsetzen und da wird er auch die meiste Zeit zuhören; muss es aber nicht. Kollege Margulies hat das, glaube ich, richtig gesagt, da hinten hört man gar nicht so gut. Na, dann soll er sich nach vorne setzen. Er kann aber nicht ersetzt werden. Das ist wohl klar. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Ach Gott!) - Gott hilft uns da auch nichts, das müssen wir schon selber zusammenbringen, Frau Kollegin. Wenn wir überhaupt daran glauben. (Abg. Armin Blind in Richtung Abg. Martina Ludwig-Faymann: Schön, dass gerade Sie jetzt damit kommen!) Wenn der Herr Berichterstatter meint, rausgehen zu müssen, wird ihn keiner daran hindern können. Auch ganz klar. Ob er dann wirklich seriös Bericht erstatten kann, ist wieder eine andere Frage, liegt aber in der Verantwortung des Berichterstatters. Meine Damen und Herren, ich glaube, es wäre einmal gescheit, wenn man sich jetzt einmal einigt, wer Berichterstatter ist. Nur weil auf der Tagesordnung womöglich jemand Falscher draufsteht, auch das ist ja durchaus im Bereich des Möglichen, dann heißt das noch lange nicht, dass das die falsche Berichterstattung saniert, nur weil es auf der Tagesordnung steht. Noch einmal, die Geschäftsordnung ist da eindeutig. Also vielleicht einigen wir uns darauf, wer wirklich Berichterstatter ist. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stark. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: StR Ludwig hat sich zuerst gemeldet!) Der Herr Stadtrat kann sich jederzeit melden. (Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Dann melde ich mich nochmal zur Geschäftsordnung!) - Er meldet sich zur Geschäftsordnung. - Bitte, Herr Stadtrat. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wer ist jetzt Berichterstatter?) Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Nachdem ich mich sofort unmittelbar zur Geschäftsordnung gemeldet habe, vielleicht noch einmal die Klarstellung: Wir haben im Ausschuss gewählt, dass ich als Berichterstatter tätig bin, in meiner Vertretung Herr Dr. Kurt Stürzenbecher agieren kann. Wir haben diese Situation heute gar nicht gehabt, denn ich habe, so wie das auch in der Tagesordnung vorgesehen war, den Akt als Berichterstatter eingeleitet. Es war gar nicht notwendig, dass Herr Dr. Kurt Stürzenbecher in meiner Abwesenheit als Berichterstatter fungiert hat. Mir ist nicht ganz klar, was Ihre Intention ist, Herr Landtagsabgeordneter. Wenn Sie bewirken wollen, dass wir die ganze Sitzung von vorne noch einmal beginnen, wenn Sie den Eindruck haben, dass ich nicht der entsprechende Berichterstatter war, dann ist das vielleicht auch eine Möglichkeit. Nachdem Sie angekündigt haben, dass wir die Zeit bis Mittag ohnehin hier im Raum verbringen, ist es ja relativ unerheblich, mit welchen Inhalten. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich glaube nur, man sollte trotzdem festhalten, wir haben im Ausschuss festgelegt, dass mich in meiner Abwesenheit Herr Dr. Stürzenbecher vertreten würde. Aber das ist nicht notwendig, denn ich bin hier. Ich habe auch als Berichterstatter den Akt eingeleitet. Ich werde das Schlusswort halten. Ich verspreche Ihnen, ich werde auch den ganzen Abend und den Morgen mit Ihnen gemeinsam verbringen; bis zu Mittag, wenn es notwendig ist. (Beifall von Abg. Mag. Wolfgang Jung.) Also von daher werden wir gemeinsam noch die Tagesordnung durchstehen und durchleben. Wie gesagt, ich verspreche Ihnen, ich mache auch gerne das Schlusswort. Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Blind gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Armin Blind (FPÖ): Meine Damen und Herren! Ich habe es heute zwar schon einmal vorgelesen, es hat aber offensichtlich nichts gefruchtet, deswegen machen wir es jetzt langsamer. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wir sind ja keine Idioten!) § 18 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages: "Als Berichterstatter im Landtag sowie bei der Vorberatung im Ausschuss oder in einer vom Landtag eingerichteten Kommission wählt der Ausschuss oder die Kommission das zuständige Mitglied der Landesregierung" - Herr Kollege, das wird jetzt wichtig für Sie - "oder einen Landtagsabgeordneten." - Nicht "und" und auch nicht "an seiner Stelle", sondern "oder". Das ist an und für sich nicht schwer, das müsste an und für sich nachvollziehbar sein. (Abg. Kurt Wagner: Ihr Vater hat das auch anders gesehen!) - Herr Kollege, was wollen Sie mir jetzt vorwerfen? Haben wir hier eine Art Sippenhaftung, oder wie schaut das aus bei Ihnen? (Beifall bei der FPÖ. - Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Kurt Wagner.) - Ich weiß nicht, wie das in Ihrer Familie ist, Herr Kollege, aber ich bin ganz autonom, im Gegensatz zu den Autonomen da drüben, die leben eigentlich nur vom Geld der Allgemeinheit, aber wir sind wirklich autonom. Das heißt, unabhängig (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf bei den GRÜNEN.), und ich mache mir meine Gedanken durchaus selber. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Hat der Papschi nicht einen Haufen Grundstücke im 14., Herr Doktor?) - Nein, wir haben eigentlich nur eines. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Aber ein großes, gell?) - Und? (Abg. Dominik Nepp: Das ist die Neidgesellschaft!) Herr Kollege, falls Sie jetzt vorhaben, dort irgendwelche Container aufzustellen, auch wenn nur für sechs Monate, können Sie durchaus mit meinem Unmut rechnen. Das garantiere ich Ihnen. Also: "oder" nicht "und", Herr Kollege, und daher ist die Ansicht, dass der Ausschuss den Herrn Stadtrat gewählt hat und in seiner Vertretung irgendjemanden, vollkommen unhaltbar, wenn man der deutschen Sprache mächtig ist. Das zumindest unterstelle ich Ihnen. Daher muss ich Ihnen unterstellen, dass Sie ganz bewusst die Geschäftsordnung missbrauchen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Oxonitsch gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Vielleicht nochmal - scheinbar wird von freiheitlichen Abgeordneten abgestimmt, und sie wissen nicht, worüber -: Jedes Mal am Beginn einer Periode fassen die Ausschüsse einen Berichterstatter- Beschluss, nämlich den zuständigen Stadtrat oder in seiner Vertretung im Falle der Verhinderung ein Mitglied. Für jeden Berichterstatter kann jedes Mal der Ausschuss jemand Neuen wählen. Daher gibt es jedes Mal einen Generalbeschluss für die gesamte Periode, in dem das klargelegt ist. Grundsätzlich ist das der Herr Stadtrat, im Falle seiner Verhinderung ein entsprechender Gemeinderat. (Abg. Armin Blind: Das ist falsch!) - Das ist nicht falsch, das ist Beschluss. Ich nehme an, dass dieser Beschluss im entsprechenden Ausschuss einstimmig war. Denn es war immer noch einstimmig, zumindest in den letzten 20 Jahren, dass dieser Beschluss immer zu Beginn gemacht und das klargelegt wurde. Im Stadtrechnungshof ist es nicht so, denn da ist der zuständige Stadtrat oder Berichterstatter bekanntermaßen ja anders zu sehen. Aber in den Ausschüssen, die Gesetzesvorlagen machen oder Berichterstattungen aus Geschäftsgruppen kommen, gibt es in der ersten Sitzung jedes Ausschusses den Beschluss über Berichterstatter für Landtagssitzungen und im Falle einer Verhinderung, weil der Stadtrat nicht da ist, einen anderen. Dem haben Sie immer zugestimmt, daher ist das völlig okay und völlig klar, wer hier Berichterstatter ist, denn den Beschluss gibt es für die Gesetzesperiode von 2015 bis 2020. (Abg. Dominik Nepp: Wer ist es jetzt?) - Der Herr Landesrat, Herr Michael Ludwig. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Heute ist ein ganz besonderer Tag. Ich weiß gar nicht, ob Vollmond ist, dann sparen wir uns ein bisschen Licht in der Nacht. Ich kenne natürlich auch nicht den Biorhythmus, aber es ist trotzdem eine lebendige Sitzung. Ich bin noch nicht lange in diesem Landtag, 23 Jahre. Vorher war ich ungefähr 7 Jahre Mitarbeiter dieses Hauses und sehr oft bei Landtagssitzungen dabei. Das, was Herr Abg. Oxonitsch vorgetragen hat, ist geübte Praxis, und dieser Generalbeschluss war immer einstimmig. Er ist auch als Generalbeschluss eingeleitet und beschlossen. Und ich habe noch keine Ausschusssitzung, die sich damit beschäftigt hat, gemeldet bekommen oder miterlebt, wo das nicht einstimmig erfolgte. Somit darf ich feststellen, der Berichterstatter ist derzeit der Landesrat Ludwig. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stark. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Rudolf Stark (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zur Diskussion stehende Geschäftsstück betrifft einen Initiativantrag von Rot und Grün betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung geändert wird. Aus Medienberichten entnehme ich, dass es aber offensichtlich bei den Sozialdemokraten unterschiedliche Meinungen über das Ziel dieser Gesetzesänderung gibt. Deshalb die erste Frage: Was wollen die Antragsteller mit dieser Gesetzesänderung erreichen? Was steht in der Begründung des Antrages zu dieser Gesetzesänderung? - Ich zitiere aus der Begründung des Antrages: Auf Grund von Ereignissen, wie sie etwa Naturereignissen oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Kriegsgebieten darstellen, oder aus humanitären Gründen ist es erforderlich, betroffenen Personen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Maßnahmen eines rechtmäßigen Zustandes, etwa durch Änderung eines Flächenwidmungsplanes, zu lange dauern würden. Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden. Interesse der Sicherheit und Gesundheit müssten dabei aber jedenfalls gewahrt werden. Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen. Auch wenn es sich bei diesem Initiativantrag um einen gemeinsamen Antrag der Regierungskoalition handelt, gibt es, wie schon erwähnt, offensichtlich Unschärfen innerhalb der SPÖ, worum es bei diesem Antrag tatsächlich geht. Ich zitiere einen Artikel der "Kronen Zeitung", betitelt mit "Aufregung um die neue Bauordnung". Hier ist angeführt: "Kurios, am Freitag hat Rot-Grün die geplante Änderung in einer Aussendung mit dem Titel ‚Bauordnungsnovelle bringt schlanke Bürokratie' bejubelt. Eigenartig ist auch, dass SPÖ-Gemeinderat Stürzenbecher und Chorherr zugeben, dass die Änderung primär wegen der Errichtung von Flüchtlingsquartieren erfolgt, während der rote Landesparteisekretär Georg Niedermühlbichler im Gespräch mit der ‚Krone' versichert, es geht dabei nicht primär um Flüchtlinge, sondern um temporäres Wohnen. Damit sollen beispielsweise mobile Studentenheime in Zukunft leichter errichtet werden können. Einig ist man sich allerdings darin, dass keine Besitzer enteignet werden." Auch die Tageszeitung "Presse" widmet sich sehr ausführlich diesem Antrag auf Gesetzesänderung und verweist ebenfalls auf unterschiedliche Meinungen über das Ziel dieses Gesetzes bei den Sozialdemokraten. Der Artikel in der Presse ist zitiert mit "Gute Idee, schlechtes Baugesetz". Ich zitiere jetzt aus der "Presse": "Das Anliegen ist verständlich, Wien hat allein im Jahr 2015 einen Zuwachs von 43.200 Personen zu verkraften. Ein Gutteil davon sind Flüchtlinge. Es fehlt an leistbarem Wohnraum. Die Stadt möchte das Problem schnell und unbürokratisch lösen und hat darum unter Zeitdruck eine Gesetzesnovelle entworfen, die temporäres Wohnen ermöglichen soll. Am Freitag soll diese im Landtag beschlossen werden. So redlich das Anliegen der Stadt sein mag, so lässt die Novelle in ihrer jetzigen Form doch Fragen offen, vor allem viel Raum für Willkür und womöglich gar Missbrauch." Und ich zitiere weiter aus diesem Artikel: "Wohnraum soll künftig für 6 Monate, 5 Jahre oder 15 Jahre errichtet werden können. Bauordnung und Flächenwidmung können dabei für staatlich beauftragte Gebäude außer Kraft gesetzt werden. So will die Stadtregierung ermöglichen, etwa bei einer weiteren Flüchtlingswelle schnell Containersiedlungen aufbauen zu können. Die Stadt kommt hier dem Vorschlag von Flüchtlingskoordinator Christian Konrad nach. Bürgermeister Michael Häupl hatte sich bis vor Kurzem gerühmt, dies sei in Wien nicht nötig. Dass 80 Prozent aller anerkannten Flüchtlinge nach Wien kommen, hat zu einer angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt geführt und die Haltung der Stadt geändert. Neben schnellen Maßnahmen im Fall von humanitären Ausnahmesituationen sollen nun auch Massivbauten für bis zu 15 Jahre errichtet werden können. Wer diese bewohnen soll, darüber ist man SPÖ-intern uneins. Landesparteisekretär Georg Niedermühlbichler sagte zur ‚Presse', dass die Bauten primär für Flüchtlinge seien." - In der "Kronen Zeitung" ist übrigens das genau Gegenteilige gestanden. - "Die Opposition wirft der Stadt vor, mit diesem Gesetz geförderten Wohnbau für alle Zeit ermöglichen zu wollen. Niedermühlbichler streitet das ab, die Regelung sei für den sozialen Wohnbau nicht geeignet, sagt er zur ‚Presse'. Sein Parteikollege Wohnbaustadtrat Michael Ludwig sieht das anders. Im Interview für die ‚Presse am Sonntag' sagte er, er glaube, dass auch langjährige Wiener gerne in temporäre Bauten einziehen würden. Es gelte das Prinzip der Reihung. Wiener, die länger hier sind, würden bevorzugt, sprich, zuerst Wiener, dann Flüchtlinge. Nachdem nicht klar ist, für wen die künftigen Wohnungen sein sollen, bleibt unklar, wann Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Dass ein neues Gesetz nun überhaupt notwendig wird, ist zum Teil hausgemacht. Über Jahre wurden die aus der Bauordnung festgelegten Standards weiter nach oben geschraubt, sozialer Wohnbau ist kostenintensiv und zum Wohnraum der Mittelschicht geworden. Billiges Bauen und somit günstige Mieten ermöglicht die aktuelle Bauordnung nicht mehr. Anstatt die strukturellen Prozesse zu entrümpeln, die Bauen teuer und langwierig machen, will sich die Stadt lieber ein Gesetz geben, das sie, und zwar nur sie, von vielem ausnimmt. Neben der Bauordnung, die das Bauen verteuert, ist es vor allem die Flächenwidmung, die Bauverfahren in die Länge zieht. Es dauert rund 1,5 Jahre, bis diese erfolgt ist. Darum will man in Notsituationen künftig ganz darauf verzichten. Auch hier ist die Grundidee richtig, Flüchtlinge in leerstehende Bürogebäude unterzubringen ist gut und richtig, aber nicht legal. Das neue Gesetz würde das ändern. Flächenwidmung und Raumordnung sind wichtige Instrumente, um die Zusammensetzung der Gesellschaft zu gestalten. Darauf zu verzichten, könnte unangenehme Nebeneffekte haben. Wenn etwa größere Siedlungen in Industriegebiet gebaut werden, in denen Infrastruktur fehlt, ist die sonst von der Stadt vielzitierte soziale Durchmischung gefährdet. Bisher hat Wien die Strategie verfolgt, soziale Wohnbauten in der ganzen Stadt zu verteilen, um Ghettobildungen zu vermeiden. Genau darum hat Salzburg auch in einer Richtlinie festgehalten, dass Wohnflächen nicht gewidmet werden sollen, wenn diese weiter als 500 m von öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt sind. Dass die nun errichteten Gebäude in 15 Jahren wie angekündigt wieder abgerissen werden, bleibt zu bezweifeln. Nicht zuletzt, weil die Stadt Prognosen zufolge weiter wachsen und der Wohnraum benötigt werden wird. Die temporären Lösungen könnten zu Dauerlösungen werden." - So der Artikel in der "Presse". Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf die gute soziale Durchmischung wird immer wieder hingewiesen, und das ist vollkommen richtig. Nur wird diese mit der beantragten Gesetzesänderung sicher nicht verwirklicht. Was kann die Folge einer fehlenden sozialen Durchmischung sein? Einerseits, wie hier eben angeführt wurde, Ghettobildung oder auch Slums. Dies ist nicht nur unsere Meinung, sondern darüber habe ich auch einen Artikel im "WirtschaftsBlatt" gefunden, "Wien braucht keine Slums am Stadtrand". Ich darf auch diesen Artikel zitieren: "Nun ist es offiziell, die Flüchtlingskrise ist auf dem Wohnungsmarkt angekommen. Wien wuchs laut Auskunft der MA 23 im Vorjahr um 43.200 Einwohner. Ein neuer Rekord. Die stärkste Gruppe an Zuwanderern waren Syrer. Hier weist die Statistik ein Plus von 6.800 Menschen aus. Dahinter folgt Afghanistan mit 4.500 Zuwanderern, auch Iraker haben es mit 2.400 Menschen unter die Top 5 geschafft. Bereits die absolute Zahl zeigt, dass Wien aus allen Nähten platzt. 43.000 neue Wiener, das ist mehr, als wenn alle Menschen aus Eisenstadt, Bludenz und Gmunden auf einmal in die Hauptstadt umziehen würden. Doch dass jeder dritte neue Wiener ein Flüchtling ist, stellt den Wohnungsmarkt vor ganz neue Herausforderungen. Leistbarer Wohnraum ist jetzt wichtiger denn je zuvor. Aber lassen wir das Adjektiv leistbar weg und nennen wir die Dinge beim Namen. Günstig muss es sein. Familienwohnungen mit maximalst 500 EUR Monatsmiete sind gefragt. Eine Lösung, wie von einigen privaten Immobilienentwicklern propagiert, leerstehende Bürohäuser zu einfachen Wohnungen umzubauen, eine gute Idee, wenn die Lage passt. Wien darf nicht Paris werden, wo Menschen mit niedrigem Einkommen in Slums am Stadtrand gedrängt werden oder früher oder später Autos brennen. Das rote Wien verdankt seine Lebensqualität der sozialen Durchmischung. Auch in den Nobelbezirken gibt es geförderte Wohnungen und Gemeindebauten. Das ist gut so, denn nur so kann man Integration fördern und sozialem Konflikt vorbeugen. Damit günstiger Wohnraum errichtet werden kann, braucht es günstige Grundstücke. Der größte Grundbesitzer ist die Stadt selbst. Sie muss agieren und gemeinsam mit privaten Immobilienentwicklern rasch die notwendigen Projekte auf die Beine stellen." - So der Artikel aus dem "WirtschaftsBlatt". Und ich zitiere nochmals zwei Sätze aus dem vorangegangenen Artikel aus der "Presse". Ich zitiere: "So redlich das Anliegen der Stadt sein mag, so lässt die Novelle in ihrer jetzigen Form doch Fragen offen und vor allem viel Raum für Willkür und womöglich gar Missbrauch." - Die Meinung der Zeitung "Presse" zu Ihrer Gesetzesänderung. Der 2. Satz, ich zitiere: "Dass die nun errichteten Gebäude in 15 Jahren, wie angekündigt, wieder abgerissen werden, bleibt zu bezweifeln. Nicht zuletzt, weil die Stadt Prognosen zufolge weiter wachsen und Wohnraum benötigt werden wird. Die temporären Lösungen könnten zu Dauerlösungen werden." - Die Meinung der Zeitung "Presse" zu Ihrer Gesetzesänderung. Auch wir haben eine Vielzahl solcher Befürchtungen. Hier soll ein Gesetz entstehen, das mit einem Satz beschrieben werden kann: Keine Rechte für die Wiener, Einschränkungen der Bauordnung für die Stadt zur Errichtung von Containerdörfern. Unsere Kritik an diesem Gesetz kurz zusammengefasst: Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer, et cetera, und diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Widmung. Diese Zuwanderercontainer dürfen dann 15 Jahre lang stehen bleiben, und niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden. Es ist auch schade, dass wir uns erst heute mit dieser Sache so intensiv befassen müssen. Hat sich Rot-Grün nicht getraut, ein Begutachtungsverfahren mit Diskussion und Stellungnahmen der Behörden, Körperschaften, wie zum Beispiel Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, et cetera durchzuführen? Vermutlich war den Antragstellern klar, wie diese Stellungnahmen ausgesehen hätten. Wie sehen unsere Kritikpunkte aus? - Im Abs. 1 steht wörtlich: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Das bedeutet für die derzeitige Situation in Wien: Laut Gesetz kann die Stadt Wien beziehungsweise von ihr beauftragte Kontrahenten die Errichtung von Wohncontainern und Holzbaracken, zum Beispiel für Zuwanderer, ohne gesetzliche Einschränkung durch die Bestimmungen der Bauordnung durchführen. Zum Unterschied, als Wiener Bürger müssen Sie monatelang auf ihre Baubewilligung warten. Sie müssen zum Amt gehen. Sie brauchen einen Baumeister oder Architekten, der Ihnen erklärt, was in der Bauordnung drinnensteht, was Sie dürfen, was Sie nicht dürfen. Und wehe, wenn Sie all diese Bestimmungen nicht auf Punkt und Beistrich einhalten. Dann werden Sie bestraft, oder im schlimmsten Fall droht sogar der Abriss Ihres Hauses. Aber, wie gesagt, nur wenn Sie Wiener sind. Besonders großzügig, fast ärgerlich ist die allgemeine Formulierung, weil man da so ziemlich alles hineininterpretieren kann. "Die Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen." Wir alle kennen die Situation in Wien. Schreiben Sie doch einfach, was Sie meinen, nämlich dass die Änderung primär wegen der Errichtung von Flüchtlingsquartieren erfolgt. Dies wurde ja auch in Zeitungsberichten von Abgeordneten Ihrer Fraktion bestätigt. Zuwanderercontainer, weil Rot-Grün die Wohnsituation anders nicht mehr in den Griff bekommt. Zu unserem Punkt 2 der Kritik: Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden. Egal, wo, egal, welche Widmung. Das steht im Abs. 2, den ich zitiere: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." Im 2. Satz dieses Absatzes steht ganz klar: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Mit den "Vorschriften dieses Gesetzes" ist die Bauordnung gemeint und mit dem einfachen Wort "dafür" sind die Zuwanderercontainer gemeint. Wenn hier also steht, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht, dann heißt es nichts anderes als: Die Bauordnung gilt nicht für Zuwanderercontainer. Zum nächsten Punkt unserer Kritik. Diese Zuwanderercontainer dürfen 15 Jahre lang stehen bleiben. Wo steht das? - Nun, es steht im Abs. 5 dieses Paragraphen, den wir heute beschließen sollen. Hier steht wörtlich in Abs. 5: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs. 3 genannten Zeitraum" - also diese 5 Jahre - "bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." Bis zu 15 Jahre soll also dieser Notstand bestehen bleiben und trotz erforderlicher Baubewilligung hat der Nachbar faktisch keine Rechte. Aber darauf komme ich gleich im nächsten Punkt zurück. Sarkastisch könnte das bedeuten, 6 Monate unkontrollierte Zuwanderung bringen die Stadt Wien 15 Jahre aus dem Gleichgewicht. Am schlimmsten ist eben der letzte Punkt dieses Gesetzes, der Punkt 4 in meiner Aufzählung: Niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt sind. Es gibt grundsätzlich keine Nachbarrechte. Niemand kann sich gegen so ein Containerdorf vor seiner Haustür wehren, nicht die Nachbarn, nicht das Bezirksparlament, keine Bürgerinitiativen, niemand. So steht es hier im Gesetz, einerseits im 2. Satz des Abs. 2, den ich vorhin bereits zitiert habe. Dort steht: "Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht." Also mit anderen Worten: Die Bauordnung gilt nicht für Containerdörfer. Das betrifft eben auch die Nachbarrechte, weil diese normalerweise in der Bauordnung stehen. Diese Nachbarrechte gelten in den ersten sechs Monaten überhaupt nicht. Andererseits steht diese Beschränkung der Nachbarrechte noch ein zweites Mal hier drinnen, nämlich im Abs. 4, wo es um die Container geht, die bis zu fünf Jahre stehen. Dort heißt es wörtlich im 2. Satz Abs. 4: "Die Verletzung subjektiv öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen. Es darf jedoch die Bebaulichkeit der Nachbargrundflächen nicht vermindert werden." Also Entschuldigung, das wäre ja noch schöner! Was bedeutet das? Die Verletzung der Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen, und das heißt nichts anderes, als es ist egal, ob die Nachbarrechte verletzt werden. Es hat keine Auswirkung, weil die Container für Zuwanderer trotzdem gebaut werden dürfen. Der 2. Teil dieses Absatzes, in dem es heißt: "Es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden", hilft da auch nichts mehr, denn diese Bebaubarkeit ist ja nur dann eingeschränkt, wenn der Container an der Grundgrenze steht oder zum Beispiel bestimmte Belichtungsverhältnisse nicht mehr gegeben sind. Aber alle anderen Nachbarrechte, zum Beispiel der Schutz vor Lärm oder Geruchsbelästigung, sind auch weiterhin ausgeschlossen, und das fünf Jahre lang. Erst nach fünf Jahren gibt es dann wieder Nachbarrechte, aber anders als normalerweise, denn im letzten Absatz dieses Gesetzentwurfes heißt es, Abs. 7: "Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und Abs. 5 haben keine aufschiebende Wirkung." Das heißt nichts anderes, als wenn der Container länger als 5 Jahre, also bis zu 15 Jahre dort steht, kann man sich als Nachbar zwar beschweren, aber der Container kommt trotzdem nicht weg, und die Stadt wartet einmal ab, wie das Gericht nach vielen Prozessjahren entscheidet. Und falls der Nachbar dann nach vielen Jahren recht bekommt, dann baut man den Container wieder ab und stellt den gleichen Container einige Meter daneben wieder auf, und das Spiel beginnt wieder von vorne. Ich zitiere nochmals den Abs. 2 2. Satz: "Die Vorschriften dieses Gesetzes" - nämlich die Bauordnung - "gelten nicht." Und wofür und für wen gelten sie nicht? Sie gelten eben nicht für die Stadt Wien beziehungsweise deren Kontrahenten für jene Unterkünfte, in denen zum Beispiel Zuwanderer untergebracht werden sollen. Großzügige Regeln für die Stadt Wien und die Bewohner der Container, aber strengste Pflichten und Strafen für die Wienerinnen und Wiener. Die Wienerinnen und Wiener haben sich gefälligst an Gesetze zu halten, die Stadt Wien natürlich auch. Nur macht sich das Land Wien seine Gesetze selbst, so wie sie sie brauchen, so wie die Regierenden die Gesetze haben wollen. Mehrere Absätze dieser Gesetzesänderung, es wurde heute schon mehrmals darauf hingewiesen, sind ganz klar gleichheitswidrig. Deshalb werden wir Freiheitliche diesen Skandal auch beim Verfassungsgerichtshof mit aller Kraft bekämpfen! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr StR DDr. Schock. Bitte schön. StR DDr. Eduard Schock: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Wenn Sie heute diesen, ich würde fast sagen, berüchtigten neuen Paragraphen tatsächlich schaffen, auf den ja viele Vorredner schon eingegangen sind, diesen § 71c "Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen", und wenn dort allen Ernstes die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise, Container, Fertigteilbauten vorgesehen ist, und das Ganze ohne Baubewilligung, ja sogar ohne Bauanzeige, also nicht einmal eine Bauanzeige, wenn also geplant ist, eine rasche Unterkunft zu schaffen, und wenn das eben mit dem Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten begründet wird, und wenn mit dieser heutigen Novelle ganz grundsätzliche Rechte verletzt werden, meine Damen und Herren, bürgerliche Rechte wie etwa das Nachbarrecht, aber auch verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte, und wenn das Ganze dann angeblich noch ein Provisorium ist, also nicht so schlimm, das dann bis zu 15 Jahre dauern kann, wenn man sich diesen Initiativantrag der Kolleginnen und Kollegen anschaut, dann muss doch die Frage sein: Was kommt darnach? Was kommt nach dieser Zeit der Containerdörfer? Wenn Sie das tatsächlich mitten in Wien vorhaben, Containerdörfer, Massenquartiere, Barackenlager, wie wir sie ja nur aus der Dritten Welt kennen, dann muss doch die Frage erlaubt sein: Was kommt darnach? Haben wir genug Wohnungen? Oder wollen Sie die, die dort leben, wirklich Jahrzehnte lang dort belassen? Wie schaut denn das am Wohnungsmarkt aus, meine Damen und Herren? Herr Landesrat, Sie wissen das: 30.000 Wienerinnen und Wiener warten auf eine Gemeindewohnung. Ja, wie wollen wir dann noch zig Tausende Flüchtlinge am Wohnungsmarkt unterbringen? Die Preise explodieren, werden für Durchschnittsfamilien unerschwinglich. Leistbare Wohnungen gibt es kaum mehr in dieser Stadt. Ja was wird denn passieren? Das kann man sich ja an den Fingern einer Hand ausrechnen, wenn hier noch zig Tausende Zuwanderer, Migranten zu uns kommen: Eine Explosion der Nachfrage, wo das Angebot ja bei Weitem nicht mithalten kann, und wo die 10.000 neuen Wohnungen, meine Damen und Herren von Rot-Grün, die Sie vor haben, pro Jahr zu bauen, in Wahrheit ein Klacks sind verglichen mit dieser großen Nachfrage am Wohnungsmarkt. Ja, was wird passieren? Die Preise werden steigen, die Preise werden sogar ganz stark steigen! Ihre Politik schafft es ja nicht einmal, leistbaren Wohnraum für unsere Wienerinnen und Wiener zu schaffen! Da muss doch die Frage gerechtfertigt sein: Wie wollen wir dann zig Tausend Migranten hier in Wien unterbringen? Oder wollen Sie diese Menschen tatsächlich jahrelang, Jahrzehnte lang in Baracken unterbringen? Ich frage mich daher wirklich: Ist das Ihr Ernst, was Sie da vorhaben? Ist das wirklich Ihr Ernst, Massenquartiere, Barackenlager wie in der Dritten Welt? Ich glaube, die Menschen in unserer Stadt sind für ihre Gemütlichkeit ja bekannt, und der Wiener ist nicht leicht aus der Ruhe zu bringen. Aber was Sie da planen, und wenn Sie das auch nur ansatzweise umsetzen, dann werden sich die Menschen das nicht bieten lassen. Da wird ein Aufschrei durch die Stadt gehen! Wir werden heute alle parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um das zu verhindern! Wenn Sie das wirklich durchziehen wollen mit dieser Bauordnungsnovelle, diesen § 71c, die angeblich vorübergehende Errichtung von Quartieren, von Massenquartieren, die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise, Container, Fertigteilbauten ohne Baubewilligung, ja nicht einmal mit einer Bauanzeige, die verlangt wird, wenn Sie jetzt also vor haben, rasche Unterkünfte zu schaffen und hier dann eine Verfahrensbeschleunigung vorgeben, wenn Sie das mit dem Zustrom schutzbedürftiger Menschen begründen und dafür bürgerliche Rechte, die ja alle Menschen dieser Stadt betreffen, Nachbarrechte, aushebeln, sogar verfassungsgesetzliche Rechte in einem angeblichen Provisorium, und schaut man sich das dann genauer an, ein Provisorium, das bis zu 15 Jahre dauern kann, dann muss doch die Frage sein: Was kommt danach? Da muss doch die Frage sein: Wie geht das weiter, meine Damen und Herren? Ist unser Sozialsystem etwa in der Lage, das zu verkraften, diese Menschen zu verkraften, die Sie hier in diesen Barackenlagern unterbringen wollen, unser Sozialsystem, das ja jetzt schon nur mehr aus Kürzungen besteht, aus Pensionskürzungen, aus Kürzungen des Pflegegeldes und aus Pensionsgipfeln, die sich immer nur mit einem beschäftigen, nämlich mit Kürzungen. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi.) Oder auch unser Wiener Budget! Wenn Sie das heute wirklich durchziehen, diesen § 71c zu schaffen, Kollege Al- Rawi, ja, wie wollen Sie denn die sozialen Kosten mit diesem Wiener Budget bestreiten? Wir haben das mit dem Wiener Budget ja alle in den Budgetdebatten diskutiert, so wie es vorliegt. Stichwort "Bedarfsorientierte Mindestsicherung". Das ist ein brennendes Problem, und viele Fraktionen haben heute dazu ja auch Anträge "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" eingebracht. Da gibt es ja alleine heuer im Jahr 2016 in Wien ein Plus von 70 Millionen EUR! Aber das ist ja nur die Spitze des Eisberges. Das geht ja bereits seit Jahren, seit vielen Jahren so. Wenn wir uns etwa das Jahr 2010, Amtsantritt von Rot-Grün, anschauen: Wie hoch waren denn da die Kosten für die Mindestsicherung? 366 Millionen EUR. Und heuer, 2016? 614 Millionen EUR! Also von 366 auf 614 in ganz wenigen Jahren ein Plus von 250 Millionen EUR! Das ist ein Plus von 70 Prozent! Da haben wir ja längst unseren Finanzierungsplafond erreicht! Da sind wir längst am Finanzierungslimit angelangt! Da ist doch jedem Experten, der sich damit auseinandersetzt, vollkommen klar: Wir können uns das einfach nicht mehr leisten! Und da fragt man sich: Wenn Sie diesen § 71c heute wirklich durchziehen, meine Damen und Herren, wie wollen Sie die Menschen aus diesen Barackenlagern versorgen, wenn Sie das alles mit diesem Wiener Sozialsystem durchziehen, wo es ja vorne und hinten an Geld mangelt? Es kann doch nicht die Lösung sein, dann bei den eigenen Menschen Kürzungen anzusetzen! Es kann doch nicht die Lösung sein, wie das etwa die StRin Wehsely ja schon angekündigt hat, dann bei den eigenen Staatsbürgern zu kürzen, bei den jungen Menschen, die wirklich eine Unterstützung brauchen. Dort sind bei der Mindestsicherung auf Kosten junger Menschen massive Einschnitte angekündigt. Aber es kann doch nicht die Lösung sein, und ich glaube, da sind wir uns alle einig, meine Damen und Herren, hier ausgerechnet bei den eigenen Bürgern zu kürzen! Ich frage mich daher: Ist das wirklich Ihr Ernst? Meinen Sie das wirklich? Haben Sie sich das hier wirklich überlegt, diesen § 71c, Massenquartiere, Barackenlager wie in der Dritten Welt? Meine Damen und Herren, der Wiener ist sicher ein gemütlicher Mensch, und die Leute lassen sich sehr viel gefallen, aber das heute ist zu viel. Ich meine, das geht zu weit. Sie haben den Bogen überspannt. Das werden sich die Menschen nicht bieten lassen. Wir werden die Menschen nicht im Stich lassen. Wir werden heute auch alle parlamentarischen Möglichkeiten ausnutzen, um das zu verhindern, weil heute, meine Damen und Herren, ist die "Lange Nacht der Bürgerrechte" angesagt! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn Sie das wirklich mit aller Konsequenz durchziehen, meine Damen und Herren von Rot-Grün, diese verfassungswidrige Novelle der Bauordnung, wenn Sie das beinhart durchziehen, wenn Sie das alles wirklich in dieser Stadt umsetzen, Container, Zubauten in Leichtbauweise, Fertigteilbauten, verfassungswidrig ohne Baubewilligung, ja nicht einmal mit einer Bauanzeige, wenn Sie das alles hier heute durchboxen, wenn Sie Verfassungsrecht verletzen, wenn Sie grundsätzliche Nachbarrechte ausschalten, mit Füßen treten, verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte mit Füßen treten, und zwar auf 15 Jahre in einem angeblichen Provisorium, wenn Sie das alles wirklich durchziehen, Barackenlager wie in der Dritten Welt mitten in Wien, dann muss ja die Frage erlaubt sein: Wo sollen diese Menschen arbeiten? Kann dieser Wiener Arbeitsmarkt diese Migranten aus Barackenlagern zusätzlich noch verkraften? Schauen wir uns hier die aktuellen Zahlen an, meine Damen und Herren: Im Februar 2016 ist vor allem auch wegen dieser Entwicklung die Arbeitslosigkeit in Wien um einen Prozentpunkt explodiert. In den anderen Bundesländern nicht, da ist die Arbeitslosigkeit gleich geblieben oder sogar gesunken. Bei uns ist die Arbeitslosigkeit explodiert! Und wenn Sie das heute wirklich beinhart durchziehen, dann frage ich mich: Wie wollen Sie die Menschen aus diesen Barackenlagern ausgerechnet am Wiener Arbeitsmarkt unterbringen, gerade hier in Wien am Wiener Arbeitsmarkt, der das Schlusslicht aller Bundesländer ist, wo bei uns die Situation ja jetzt schon am schwierigsten ist und wir gerade in Wien die höchste Arbeitslosigkeit unter allen Bundesländern haben? Schauen wir uns einmal an: Wie ist das denn in Wien in der Vergangenheit gewesen? Wir haben ja solche Angebotsschocks am Arbeitsmarkt bereits erlebt, als das Angebot am Arbeitsmarkt etwa bei der Ostöffnung stark gestiegen ist. Da haben wir das Anschauungsmaterial, und da wissen wir heute, wie der Wiener Arbeitsmarkt unter dieser Ostöffnung gelitten hat, wie 10.000 Wienerinnen und Wiener durch diese Ostöffnung ihren Arbeitsplatz verloren haben. Da haben wir das Anschauungsmaterial. Und wenn wir uns dann vorstellen, dass alle diese Menschen, die Sie in Massenquartieren, in Barackenlagern hier in Wien unterbringen wollen, dann noch zusätzlich auf den Wiener Arbeitsmarkt drängen, wo bereits jetzt die Arbeitslosigkeit bei uns in Wien am höchsten von allen Bundesländern ist, und wenn wir uns schließlich auch die Zahlen des Bundes, des Finanzministeriums, anschauen, die aktuellen Zahlen, wo es ja Berechnungen gibt, wie viele Zuwanderer am Arbeitsmarkt wirklich unterkommen, wie viele hier einen Arbeitsplatz finden, dann sind ja diese Zahlen ernüchternd, meine Damen und Herren! Nach diesen Zahlen des österreichischen Finanzministeriums sind nur 7 bis 9 Prozent dieser Migranten in den Arbeitsmarkt integrierbar. Und wir wissen ja alle, das sind keine Forscher, die wir brauchen, keine Techniker, keine Universitätsprofessoren, wie Sie das vor der Wahl ja immer behauptet haben! Das stimmt alles nicht. Das Finanzministerium hat uns das ganz offiziell vorgerechnet: Nur 7 bis 9 Prozent dieser Zuwanderer, dieser Migranten, sind am Arbeitsmarkt integrierbar. Das muss man sich einmal vorstellen! 7 bis 9 Prozent! Da fragt man sich wirklich: Ist das wirklich Ihr Ernst? Menschen, zig Tausende Menschen hier in Barackenlagern mitten in dieser Stadt unterbringen zu wollen? Ich meine daher, Sie haben heute wirklich den Bogen überspannt. Wenn Sie das durchziehen, dann gehen Sie zu weit. Das werden sich die Menschen nicht bieten lassen, und wir werden heute alle parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen, die uns hier nach dieser Geschäftsordnung des Wiener Landtages zustehen, um das Inkrafttreten dieses § 71c zu verhindern, meine Damen und Herren! Aber schauen wir uns noch einmal dieses Gesetz im Einzelnen an, den Inhalt dieser Bauordnungsnovelle, wo es um Leichtbauweise, Containerbauten, Fertigteilbauten geht, wo es darum geht, das ohne Baubewilligung, ja nicht einmal mit einer Bauanzeige, zuzulassen, und wo damit eben ganz grundsätzliche Rechte verletzt werden, vor allem auch verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte, wofür ja unsere Vorväter Generationen lang schon in vielen Verfassungsstreitigkeiten gekämpft haben. Wenn Sie das heute hier alles mit einem Federstrich hinwegwischen, das gesamte Recht der Flächenwidmungspläne etwa, der Bebauungspläne, und die Vorredner haben ja darauf hingewiesen, unser Klubobmann, der Kollege Nepp etwa, auch der Kollege Ulm von der ÖVP oder der Kollege Stark, wenn Sie heute mit dieser Novelle das alles hinwegwischen wollen, unsere Möglichkeiten einer geordneten Stadtplanung, einer gezielten und geordneten Stadtentwicklung, wenn Sie den gesamten Fachbereich, der extra dazu eingerichtet worden ist, ausschalten wollen, meine Damen und Herren, wenn Sie den gesamten Katalog der Nutzungen in der Bauordnung einfach beiseite wischen wollen, die Schutzzonen, die Wohnzonen, die Bestimmungen über Großbauvorhaben, über Einkaufszentren, über Mehrzweckbauvorhaben, wenn Sie mit einem Federstrich heute das alles durch einen ganz unscheinbaren Paragraphen wegwischen wollen, aber auch die Bestimmungen über Geschäftsstraßen, über Hochhäuser, über die Bausperre, eine geordnete Stadtplanung, eine geordnete Stadtentwicklung, dann gehen Sie hier zu weit! Dann überschreiten Sie auch das Maß, das in anderen Bundesländern beschritten wird. Dann machen Sie hier wirklich einen Alleingang, wo Sie Stadtplanung ausschalten, Stadtentwicklung ausschalten. Es ist diese Notwehraktion von uns Freiheitlichen heute daher gerechtfertigt, in einer Notwehraktion die Rechte der Bürger zu verteidigen. Wir werden daher heute alle Möglichkeiten ausloten, die diese Geschäftsordnung des Wiener Landtages bietet, um das Inkrafttreten dieses § 71c zu verhindern. Heute ist die "Lange Nacht der Bürgerrechte", meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ) Und dieser Anschlag geht ja weiter. Wenn Sie mit dem Antrag heute das gesamte rechtsstaatliche Bauverfahren einfach hinwegwischen, die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen, der Aussteckung der Fluchtlinien, die Abteilung von Grundflächen, wenn Sie das alles hinwegwischen, das Recht der Bauverbote, der Umlegungen, der Masseverteilung, das Recht der Umlegungspläne, das gesamte Recht der Grenzberichtigungen, und wenn Sie heute alles aushebeln wollen, was einen Rechtsstaat ausmacht, das Recht der Verkehrsflächen, der Vorarbeiten, der Wohnungsnummerierung, vor allem die Entschädigungsgrundsätze, wenn Sie die Entschädigungsgrundsätze der Wiener Bauordnung heute einfach mit einem Federstrich hinwegwischen, dann meine ich, dass Sie auch damit den Bogen überspannen. Wenn Sie das gesamte rechtsstaatliche Bauverfahren aushebeln, die Baubewilligung, die Bewilligung von Anlagen, wenn das Ihr Ernst ist, heute alles außer Kraft zu setzen, alles beiseite zu wischen, auch die Überprüfung des Bauvorhabens, die möglichen Abweichungen, und vor allem, was ja der Kern des Baurechts ist, die Bauverhandlung selber und die Baubewilligung, wenn Sie sogar den Kern des Wiener Baurechts außer Kraft setzen, die Baubewilligung und die Bauverhandlungen, die Bestimmungen über den Baubeginn, die Gebäudehöhe, die Bauklasseneinteilung, die Bauweise über die bauliche Ausnützbarkeit, die bebauten Flächen, die Gebäudeumrisse, die Nebengebäude (Abg. Ernst Woller: Wollen Sie die Rede nicht einfach abgeben?), Kollege Woller, wenn Sie das heute alles mit einem Federstrich hinwegwischen wollen ... (Abg. Ernst Woller: Wollen Sie die Rede nicht einfach abgeben?) Kollege Woller, wenn Sie das heute alles hinwegwischen wollen, dann sagen wir Ihnen, wir werden uns das nicht bieten lassen! Wir werden alle Möglichkeiten ausnützen, Kollege Woller, die diese Geschäftsordnung uns ermöglicht. Heute ist die lange Nacht und Sie werden auch da sitzen, die "Lange Nacht der Bürgerrechte", Kollege Woller! (Aufregung bei Abg. Ernst Woller und Abg. Mag. Rüdiger Maresch. - Beifall bei der FPÖ.) Aber es geht heute tatsächlich um den Rechtsstaat, um den Grundsatz, dass die gesamte Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Das ist ein ganz wesentlicher, ein fundamentaler Grundsatz des freiheitlichen Rechtsstaats, eigentlich die Grundbasis jeder Demokratie (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Führen Sie Selbstgespräche?), dass die gesamte Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Und das, Kollege Maresch (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Sie haben überhaupt keine Ahnung!), dieser Grundpfeiler einer liberalen Rechtsordnung wird von Ihnen heute mit einem Federstrich hinweggewischt, außer Kraft gesetzt! Und auch, Kollege Maresch, der Umweltschutz, wo Sie ja immer vorgeben, dass das Ihr Anliegen ist. Auch diese Belange, die ja alle hier minutiös in der Wiener Bauordnung geregelt sind, die Belange des Umweltschutzes etwa, des Schallschutzes, Kollege Maresch (Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.), die Anliegen des Wärmeschutzes, das gilt alles nicht mehr. Die Energieeinsparung und der Wärmeschutz, das wird von Ihnen hinweggewischt und das verteidigen Sie noch! Sie sollten sich genieren, Kollege Maresch! Sie setzen heute die Bauordnung außer Kraft, und wir werden alle Möglichkeiten ausnutzen, das zu verhindern, Herr Kollege Maresch! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das war jetzt zu leise!) Kollege Maresch, es ist dieses Sündenregister von Rot-Grün ja noch lange nicht zu Ende. Es endet nicht bei Energieeinsparung und Wärmeschutz, was Sie außer Kraft setzen. Sie setzen die Bestimmungen über die Büro- und Geschäftsgebäude außer Kraft, über die Beherbergungsstätten, über die bautechnischen Vorschriften. Sie sind dabei, die gesamte Wiener Bauordnung mit einem Federstrich einfach auszuhebeln, die Benützung des Nachbargrundes, auch die rechtlichen Grundlagen dafür, die Fertigstellungsanzeige, die vorschriftswidrigen Bauwerke, das Recht der Hauskanäle, und so weiter, und so weiter. Und es ist nicht oft genug darauf hinzuweisen - viele von uns sind in Bezirksvertretungen im Amt gewesen, viele von Ihnen und viele von uns waren ja auch Bezirksräte -, dass mit dieser heutigen Gesetzesnovelle mit einem Federstrich auch das Recht der Bezirksvertretung hinweggewischt wird, das Recht der Bauausschüsse etwa, Kollege Maresch. Ja, ist Ihnen das einerlei (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Waren Sie schon in den Bezirken?), das Recht der Bauausschüsse in den 23 Bezirken? Ja selbstverständlich, ich war auch Bezirksrat, Kollege Maresch. Das Recht der Bauausschüsse in den 23 .... Im 10. Bezirk, Kollege Maresch, und ich bin stolz darauf. Kollege Maresch, wenn Sie das Recht der Bezirksräte hier aushebeln, der Bauausschüsse in den Bezirksvertretungen, wenn Sie den gesamten § 134a der Bauordnung beiseite wischen, die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte, wo die Nachbarrechte geregelt sind, wenn Sie das alles heute wirklich hinwegwischen, dann, meine ich, ist diese Notwehraktion heute wirklich gerechtfertigt. Wenn Sie dann noch vorgeben, hier ein Provisorium zu schaffen, das dann bei genauerer Betrachtung 15 Jahre dauern soll, dann ist diese Notwehraktion heute gerechtfertigt und die einzige Möglichkeit, auch der Öffentlichkeit bewusst zu machen, dass hier ein Anschlag geplant ist, ein gewaltiger Anschlag auf die Rechte aller Wienerinnen und Wiener, ein Anschlag auf die Rechte von uns allen, ein Anschlag auf den Rechtsstaat selbst, ein Anschlag auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass nämlich die gesamte Verwaltung ja nur auf Grund der Gesetze ausgeübt wird, ein Anschlag auf diesen Rechtstaat, und das sollten Sie sich bewusst sein, wo unsere Vorväter dafür gekämpft haben, seit dem Jahr 1848 für diesen Rechtstaat gekämpft haben! Und Sie sind heute dabei, diesen Rechtsstaat auszuhebeln, meine Damen und Herren! Es ist daher diese Notwehraktion gerechtfertigt. Wir werden uns das nicht gefallen lassen! Wir werden den Rechtsstaat verteidigen. Wir werden dieses Gesetz zu Fall bringen. Wir werden alle Möglichkeiten ausnützen, diesen Paragraphen zu verhindern, denn heute ist die "Lange Nacht der Bürgerrechte", Kollege Chorherr! (Beifall bei der FPÖ. - Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Wenn Sie, meine Damen und Herren, heute tatsächlich diese Novelle durchziehen wollen, über alle Bedenken hinweggehen und alles einfach wegwischen wollen (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Geh bitte!), wenn Sie grundsätzliche Rechte beeinträchtigen, Nachbarrechte, verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte mit einem angeblichen Provisorium, das natürlich keines ist, wenn Sie das alles vor haben, meine Damen und Herren, dann müssen wir doch die Frage stellen: Haben wir dazu eigentlich eine moralische Verpflichtung? Das, was dahinter steht, was Sie immer mit Willkommenskultur bezeichnen, haben wir dazu wirklich eine moralische Verpflichtung? Österreich war immer bereit zu helfen. Bei Krisen in den Nachbarländern war Österreich immer bereit zu helfen. Das war 1956 beim Ungarn-Aufstand so. Das war in der Tschechen-Krise 68. Auch in der Balkankrise 1990 haben die Österreichinnen und Österreicher immer geholfen. Aber es gibt einen ganz wesentlichen Unterschied, Kollege Maresch, zu heute (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Da habt ihr euch schon verdrückt bei der Balkankrise!), zur heutigen Migrationswelle: Es hat sich damals nämlich um Nachbarländer gehandelt (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Da habt ihr euch aufgeregt!), Kollege Maresch. Da war es selbstverständlich, dass, wenn Menschen aus Nachbarländern flüchten, hier geholfen wird. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Aber für euch nicht!) Und das ist ja genau auch der Zweck von Dublin II. Ja, schauen Sie sich doch hier einmal die rechtlichen Grundlagen Ihrer Politik an. Der Zweck von Dublin II ist ja, dass ein Flüchtling nicht überall, sondern genau im Nachbarland aufgenommen wird, und dass jemand, der aus einem sicheren Drittland kommt, daher natürlich kein Flüchtling mehr im Sinne der Konvention ist und daher auch zurückgeschickt werden kann, Kollege Maresch! Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren, die Verfechter dieser Willkommenskultur auch in diesem Haus: Ist Syrien unser Nachbarland? Ist Afghanistan unser Nachbarland? Ja, natürlich nicht! (Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Und wir müssen daher auch nach Dublin II diese Menschen gar nicht aufnehmen, und wir können sie ja auch nicht mehr aufnehmen, Kollege Maresch. Die Betrachtung unseres Wiener Budgets zeigt uns ja, wir können uns das nicht mehr leisten. Wir müssen daher Scheinasylanten abschieben. Wir müssen vor allem auch den Schleppern das Handwerk legen, weil die Belastbarkeitsgrenze in Österreich und speziell in Wien ja längst übererreicht und auch überschritten ist! Wir brauchen in Wahrheit eine Quote von null, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei den GRÜNEN.) Wenn Sie das heute alles hier durchziehen, wenn Sie nicht von sich aus hier bereit sind, auf juristisch berechtigte Einwände einzugehen und sich auch die Beispiele aus den anderen Bundesländern zu Herzen zu nehmen, wo ja kein einziges Bundesland so weit geht wie Sie hier mit der Aushebelung von Rechten, von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, wenn Sie wirklich nicht bereit sind, hier einen Rückzieher zu machen, meine Damen und Herren, und Sie haben ja die Chance, einen Rückzieher zu machen, dann muss doch auch die Frage erlaubt sein: Ist das wirklich der richtige Lösungsweg, meine Damen und Herren? Ist das, was Sie hier mit Ihrer Willkommenskultur im Sinne haben und mit den Barackenlagern, die Sie in ganz Wien errichten wollen, ist das der richtige Lösungsweg? Kann das überhaupt zum Ziel führen? Lassen Sie mich das ausführen, meine Damen und Herren: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ja kein Instrument der Einwanderung, auch kein Instrument der Masseneinwanderung etwa aus anderen Kontinenten. Ja, was war denn der Zweck, was war denn das Ziel (Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) dieser Europäischen Menschenrechtskonvention? Was war denn das Ziel und der Zweck in den 50er Jahren, als diese wichtige Konvention geschaffen worden ist? Der Zweck, meine Damen und Herren von Rot und Grün, war, eine Fluchtmöglichkeit zu schaffen. Aber für wen? Für verfolgte Einzelpersonen damals in den 50er Jahren unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs vor allem eine Fluchtmöglichkeit zu schaffen, vor allem für Europäer, die damals dem kommunistischen Regime entflohen sind. Das war der Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention, damals im Kalten Krieg geschaffen, um eine Flucht in das Nachbarland zu ermöglichen, eine Flucht in den Westen zu ermöglichen, eine Flucht für Regimekritiker, für Regimegegner, für Dissidenten, die damals dem mörderischen Regime des realen Sozialismus entkommen sind. Das ist der Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention gewesen, meine Damen und Herren! Aber diese EMRK kann doch kein Instrument für Masseneinwanderung sein und ist auch kein Instrument für Masseneinwanderung aus Asien, aus Afrika! Die Menschrechtskonvention ist dafür ja nicht gedacht (Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) und ist dafür auch nicht geeignet, Kollege Maresch. Und wenn Sie daher, Kollege Maresch, das heute wirklich durchziehen, diesen skandalösen § 71c der Wiener Bauordnung zu schaffen, der grundsätzliche Nachbarrechte, verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte der Wienerinnen und Wiener außer Kraft setzt, dann muss doch die Frage erlaubt sein, ob das wirklich die Lösung sein kann, Kollege Maresch, ob hier Barackenlager in Wien die Lösung sind, Ihre Lösung für ein weltweites Problem ist (Aufregung bei Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi.), für die weltweite Bewegung von zig Millionen Menschen. Dann kann das nicht die Lösung sein, zig Millionen Menschen aus Asien, aus Afrika in Europa aufzunehmen und dann in Barackenlagern in Europa, hier in Wien, unterzubringen. Das kann doch für niemanden wirklich die Lösung sein, Kollege Maresch! Das ist nicht finanzierbar, das ist nicht leistbar! Das Ziel muss daher sein, das Flüchtlingsproblem auch am jeweiligen Kontinent zu lösen. Europäische Flüchtlinge natürlich in Europa, aber asiatische Flüchtlinge in Asien (Heiterkeit bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.), afrikanische Flüchtlinge auch in Afrika! (Beifall bei der FPÖ.) Und, Kollege Maresch, es können ja auch die ökonomischen, die wirtschaftlichen Probleme, die ja der wahre Grund für diese Massenauswanderung, für diesen Massenexodus sind, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die ökonomischen Probleme, die hinter dieser Massenmigration stehen, natürlich nur am jeweiligen Kontinent gelöst werden, asiatische Probleme in Asien, afrikanische Probleme in Afrika. Ich meine daher, das kann doch nicht Ihr Ernst sein, die ökonomischen Probleme der ganzen Welt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Schwierigkeiten in Asien, in Afrika, hier mitten in Wien mit Barackenlagern lösen zu wollen, meine Damen und Herren! Wenn das wirklich Ihr Ernst ist, wenn Sie darauf bestehen, dann meine ich, das ist heute zu viel, Sie haben damit den Bogen überspannt. Wir werden heute alle unsere parlamentarischen Möglichkeiten ausnutzen, um diesen skandalösen § 71c der Wiener Bauordnung zu verhindern. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Wir werden die Menschen nicht im Stich lassen, meine Damen und Herren! Heute ist die "Lange Nacht der Bürgerrechte" angesagt, meine Damen und Herren von Rot-Grün! (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schweiger-Stenzel zum Wort gemeldet. Abg. Ursula Schweiger-Stenzel (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einen Tag lang eine solche Diskussion mitzuerleben, die natürlich aus einem politischen Kalkül von meiner Fraktion, der ich angehöre, ausgelöst wurde, ist schon auch ein Schulbeispiel der Demokratie und des Parlamentarismus hier in diesem Landtag, und ich bewundere das, und ich muss ehrlich sagen, ich genieße auch die Debattenbeiträge. Ich finde es gut, dass man das macht, und ich finde es auch legitim, dass man aus diesem Anlass, aus dem Anlass eines kontroversiellen Gesetzesentwurfs hier diese Debatte triggert, wie man so schön sagt. (Beifall bei der FPÖ.) Denn im Grunde genommen hat diese Debatte eigentlich eine völlig überparteiliche Konnotation und Notwendigkeit. Das sind Probleme, mit denen wir einfach alle zu tun haben und die wir auch alle ernst nehmen, je nach politischer Richtung auf eine andere Weise. Aber ich respektiere die Annäherungen, die es hier gibt. Ich persönlich halte, und deshalb bin ich auch in der Fraktion der Freiheitlichen, die Annäherung der Freiheitlichen Partei an die Frage des Handelns, des Verhaltens, des Lösung Suchens für weltweite Probleme der Migration, die natürlich auch Österreich, auch Wien massiv betreffen, einfach auch für eine vernünftige. Ich halte sie nicht für eine ideologisch verbohrte, und ich bin auch der Meinung, wir sollten die ideologischen Scheuklappen nach Möglichkeit ablegen, wenn wir über diese Probleme sprechen, denn dass Sie hier dieses Gesetz zur Änderung der Bauordnung initiiert haben, ein Gesetz, das die Unterschrift und die Handschrift von Herrn Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch und Georg Niedermühlbichler trägt, den ich natürlich auch schon lange kenne, noch aus meiner bezirkspolitischen Zeit, von Barbara Nowak von den Sozialdemokraten sowie von Herrn Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn von den GRÜNEN, das trägt Ihre Handschrift, wobei ich sagen muss, und da erlaube ich mir eine kleine Spitze, ich habe den Eindruck, die grüne Handschrift ist sichtbarer als die sozialdemokratische! (Beifall bei der FPÖ.) Und ich muss auch sagen, ich bewundere in diesem Zusammenhang auch die Langmut und auch die Souveränität von Ihnen, Herr StR Ludwig, sich mit Ihren Regierungskollegen hier auch auf eine so gelassene Art und Weise in dieser Frage zu verständigen oder verständigt zu haben. Ich habe den Eindruck, Sie sind der Realitätsnähere, und ich glaube, Sie hätten diese Sache so nicht unbedingt erfunden, wie sie uns heute präsentiert wurde und wie es sie auch die Erregung, sag' ich einmal, bei uns ausgelöst hat. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Wer hat es ausgelöst?) Ja, die Erregung, wer hat es ausgelöst? Ich weiß es nicht, ich glaub', es war Thomas Bernhard, aber googeln Sie es, vielleicht kommen's drauf. Auf jeden Fall ist diese Gesetzesinitiative natürlich Ausdruck und Ausfluss einer äußerst schwierigen, sozial angespannten Lage in Wien, die natürlich den Stadtvätern und -müttern längst bekannt sein muss. Das ist ja nichts Neues. Es hat sich nicht plötzlich ergeben, es ist ein Prozess. Aber wie ich nur die Begründung dieser Initiative zur Änderung der Bauordnung gelesen habe, ich lese es Ihnen jetzt nicht wieder ganz vor, aber ich will Ihnen nur sagen, worüber ich sozusagen gestolpert bin, das war natürlich der Satz: "Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung" - ja, also von diesen Unterkünften - "die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die bautechnischen beziehungsweise raumordentlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden. Interessen der Sicherheit und Gesundheit müssen dabei aber jedenfalls gewahrt werden". No na, selbstverständlich. Und da kam es dann: "Aber zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen." Das ist schon eine sehr große Einschränkung, die schon in der Begründung für diesen Antrag eben hier ganz deutlich wird, und das hat, muss ich ehrlich sagen, in mir gewisse Alarmglocken schrillen lassen, weil ich darin die Gefahr der Entmündigung des Bürgers und der Bürgerin erkenne. Das ist keine gute Entwicklung. Ich kann verstehen, dass man jetzt und schnell für viele, sehr viele Menschen, die aus welchen Gründen auch immer aus aller Herren Länder und meistens aus der Illegalität zu uns kommen und Wohnraum, Unterkunft brauchen. Es bedarf schneller Lösungen, weil ich teile hier auch die Meinung der Stadtregierung absolut, dass alles besser ist, als Menschen auf den Straßen zu haben, in Obdachlosigkeit, in Not. Nein, das kann's nicht sein, ja. Aber was ist der Preis, den ich als Bürger dieser Stadt und dieses Landes dann dafür zahlen muss? (Beifall bei der FPÖ.) Die Einschränkung der Bürgerrechte, die Quasiaufhebung der Bauordnung. Ich bin keine Juristin, und ich bin auch, obwohl ich viel damit zu tun hatte, keine Bauordnungsspezialistin. Aber ich weiß, das ist eine ganz entscheidende Sache für das Leben in einem urbanen Raum. Die Bauordnung, wie funktioniert sie? Auf was kann ich mich verlassen? Ist der Willkür Tor und Tür geöffnet oder nicht? Gibt es vernünftige Begrenzungen, oder gibt es unvernünftige, fast als Schikanen empfundene Verordnungen, und so weiter? Und wie wirkt sich das im Stadtbild aus und im soziologischen Gefüge? Also die Bauordnung ist etwas ganz Entscheidendes. Wir hatten ja eine reformierte Bauordnung, glaube ich, vor einem Jahr. Und dass man jetzt innerhalb eines Jahres diese Bauordnung durch diesen berühmten, ich weiß ihn jetzt schon auswendig, 71c-Paragraphen und Artikeln und zusammenhängenden Punkten verändert, ist natürlich ein Alarmsignal. Und ich verstehe, dass Sie alarmiert sind. Ich erkenne in dem Faktum, dass Sie diese Initiative für die Veränderung der Bauordnung in diesem Sinne gesetzt haben, als eine, entschuldigen Sie, wenn ich das so offen sage, Art Panikreaktion, weil das ist nicht wirklich ... Ja, das ist Panik. Wenn ich das Gefühl habe, ich kann ein Problem nicht mehr mit den normalen Methoden lösen, wo ich auch das übliche Verfahren habe, das ja da üblich ist, das Verfahren, dass man so etwas überprüft, dass man es zu Stellungnahmen zur Begutachtung an die Körperschaften gibt, an die Wirtschaftskammer, an die Arbeiterkammer, an die Gewerkschaft und an die Bezirke, und so weiter, dass hier Stellungnahmen auch von verschiedenen eben betroffenen gesellschaftlichen und politischen Repräsentanzen dieser Stadt eingeholt werden, dass man das Verfahren nicht gemacht hat, ist auch ein Zeichen eben einer Nervosität. Und das allein macht für mich diese Initiative auch fragwürdig. Ich glaube, dass sie hier einfach so, wie sie ist, nicht passieren sollte. Daher bin ich voll der Meinung meiner Freunde hier im Landtag und im Gemeinderat von den Freiheitlichen, dass man versucht, die Verabschiedung einer derartigen Initiative, die das Baurecht aushebelt, die die Bürgerrechte beschränkt, die zu einer Art Entmündigung des Einzelnen in Baurechtsfragen führt, mit den legitimen Mitteln einer parlamentarischen Demokratie zu verhindern, und sollte das nicht gelingen, auch den Verfassungsgerichtshof anruft. Dann wird man ja sehen, was dabei herauskommt. (Beifall bei der FPÖ.) Ich muss sagen, wissen Sie, ich werde Ihnen jetzt was Lustiges von einem Menschen, mit dem ich befreundet bin, zu Gehör bringen, der ein Raumplaner ist, ein studierter Architekt, auch Bauhistoriker, und so weiter, und sich sehr gut in Fragen von Bauordnung und allen diesen Sachen auskennt. Ich habe, weil ich diese Expertin eben nicht bin, es mir jetzt fast die ganze Nacht angelesen und noch, und noch, und noch. Auch die Tage vorher habe ich mich damit befasst. Also ich befasse mich nicht nur kurzfristig mit solchen Themen und habe mir gedacht, ich rufe ihn an und ich schicke ihm das. Einfach seine Reaktion hat mich interessiert. Und ich möchte Ihnen diese Reaktion zu Gehör bringen, weil er mit den Freiheitlichen wirklich nichts am Hut hat. Er ist politisch völlig anders orientiert. Er ist politisch nicht aktiv, gar nichts, und er ist sicher kein Freiheitlicher. Wir kennen uns gut und schon viele Jahre. Er hat mir auf Anhieb, nicht sehr tiefschürfend, aber doch auf meine Frage geantwortet: Was hältst du von dieser Initiative, von diesem Gesetzesentwurf und dieser Veränderung? Und da sagt er Folgendes, irrsinnig komisch: "Gedanken zur gebauten Willkommenskultur. Grundsätzlich wäre sicherzustellen, dass die beschriebenen Baumaßnahmen im Einklang mit den jeweils gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen stehen, insbesondere hinsichtlich der bebaubaren Fläche, den Schutzabständen zu den Nachbarn, eventuell Gebäudehöhen, et cetera. Der Hinweis darauf, dass die Bebaubarkeit der Nachbarliegenschaften nicht eingeschränkt werden darf, ist hier zu wenig." Dann eine Frage: "Was ist eine staatlich angeordnete Nutzung - analog Kaserne, Gefängnis? Der unter Punkt 4 angeführte versteckte Satz "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen, entmündigt diese Nachbarn und zwingt sie, den zu erwartenden Wertverlust ihrer Liegenschaften durch die neue Nachbarschaft hinzunehmen." Jetzt werden Sie wahrscheinlich aufschreien oder auch nicht: "Dies weckt Erinnerungen an frühere Zentralkomitees im Ostblock. Der Punkt 2 des Entwurfes, Dauer bis sechs Monate, gehört in den § 62a Abs. 1, der sich mit bewilligungsfreien Bauvorhaben beschäftigt und hat sohin nicht, wie vorgesehen, im § 71 unter dem neuen Punkt c Eingang zu finden, da sich dieser mit verschiedenen Formen der Bewilligung beschäftigt." Gut, seine Interpretation, seine Deutung. "Zu 3: Für fünf Jahre Bestandsdauer ad 1) Baupläne in dreifacher Ausfertigung. Es fehlt die notwendige Bedingung. Die Baupläne müssen von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigten verfasst und unterfertigt sein. Denn wer ist sonst für den Inhalt verantwortlich? Und dies ist im § 65, Unterfertigung der Baupläne, Verantwortlichkeit im Baubewilligungsverfahren, geregelt, der unverändert bleibt. Weiters fehlt der durch einen, nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet erbrachte Nachweis über den Schallschutz sowie den Wärmeschutz. Dieser ist erst bei Bauten bis zu 15 Jahren, lit. 5 dieser Neufassung, erforderlich. Bis fünf Jahre darf man erfrieren oder taub werden? Und für diese Vorhaben gelten plötzlich wieder die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte. Was geschieht" - das ist die Abschlussfrage -"mit diesen Baulichkeiten nach Ablauf der Fristen 6 Monate, 5 Jahre, 15 Jahre? Wer ist für die Instandhaltungskosten zuständig - vielleicht gar der Bezirk wie bei Amtsgebäuden, siehe Altes Rathaus?" Und das war es. Also ich glaube, das ist eine andere Annäherung als wir sie heute hier en gros gehabt haben, aber sicher eine sehr sachliche und eine, die sehr unvoreingenommen auf diesen Entwurf, auf diesen Vorschlag von Ihnen hier reagiert hat. Es ist schon so, dass viele Menschen ... die heutige Generation sicher nicht mehr, die hat keine Erinnerungen mehr, nicht einmal mehr an den Fall der Berliner Mauer, nehme ich an, nicht einmal an das Verschwinden des Eisernen Vorhangs. Ich habe diese Erinnerung schon und ich habe auch lange Zeit engste Verwandte in der DDR gehabt. Ich weiß, wie es dort zugegangen ist und ich kann Ihnen eine ... Also ich glaube nicht, dass Sie vorhaben, so zu handeln. Das wäre schrecklich. Man muss den Anfängen immer wehren. Aber ich erinnere mich, das war ein Arztehepaar in Pritzwald - (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Geht's noch?) doch, doch, das geht schon - und die hatten sich damals in ihrem Garten (Beifall bei der FPÖ.) in den 50er Jahren ein Schwimmbad machen wollen. Also das war das Böseste an kapitalistischer Deformation überhaupt. Die mussten diesen Swimmingpool wieder zuschütten, aus, Ende. Die haben über ihren Grund eigentlich nicht verfügen können. Es gab nur Gemeinschaftsgärten. Dem kann man mit einer gewissen Nostalgie sogar nachtrauern und sagen, das war die Solidargesellschaft in der DDR, und so weiter. Ich will nicht annähernd solche Tendenzen in unserer Gesellschaft hier haben. Wobei ich mir allerdings sehr wohl bewusst bin, dass die großen Flüchtlingsströme, mit denen wir konfrontiert sind und zu kämpfen haben, natürlich auch in einem ungebremsten, radikalen Kapitalismus begründet sind, der fürchterliche Auswirkungen auf viele Länder wie in Afrika, auch in Asien, und so weiter hat, die eben nicht die Schwelle zum Reichtum, zum Wohlstand aller - China, da ist es ja nur zum Teil verwirklicht - geschafft haben. Das bringt ein Ungleichgewicht in die globale Welt. Wir haben ein Ungleichgewicht in der globalen Welt und wir haben ein Ungleichgewicht auch in Europa. Es ist nicht alles gleich innerhalb der Europäischen Union, und das ist wiederum etwas, was Wien natürlich besonders spürt. Wien hat durch die Öffnung natürlich plötzlich einen großen Wirtschaftsraum - wir haben im Europäischen Parlament immer Heimatmarkt gesagt -, einen Heimatmarkt gehabt, der uns zum Wohl war, der aber auch unseren Nachbarn zum Wohl war. Das ist natürlich durch die ungezügelte, ungebremste, unkontrollierte Migration, ich sag' das völlig unideologisch, bedroht und gefährdet. Ich bin ja nicht so, dass ich nur immer meinen Teller anschaue. Ich schaue auch heute noch sehr gerne über den Tellerrand und bin bewusst in Wien, wie das, glaube ich, vor einer Woche oder zwei Wochen war, da hat es hier in der Diplomatischen Akademie eine Konferenz der Visegrad-Staaten gegeben, und ich habe mir gedacht, ich höre mir das an, weil diese Repräsentanten dieser Länder Slowakei, Tschechien, Ungarn und Polen, die alle vertreten waren, eine völlig andere Haltung zu der Flüchtlings- und Migrationsfrage haben als Sie zum Beispiel. Aber sie haben keine unvernünftige Haltung. Wenn ich... (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben keine unvernünftige Haltung. Das sind Länder, die, ich weiß nicht, sagen wir einmal, jetzt 25 Jahre wahrscheinlich bei der EU sind und die aus einer schwierigen Ausgangslage mühsam aufgeholt haben, zum Beispiel Polen hat in seiner Nachbarschaft das latente Ukraine-Problem. Die haben von dort auch sehr viele Flüchtlinge und Auswanderungswillige, mit denen sie fertig werden müssen. Man kann nicht einfach akzeptieren, dass Menschen kommen und sagen, so, jetzt bin ich da, jetzt tu was, Ende. Ich muss ehrlich sagen, die Willkommenskultur, die Wien, vor allem Wien, im Sommer gezeigt hat, diese Willkommenskultur, die hat natürlich eine gewisse, wie soll ich sagen, Schieflage gehabt, denn die, die da gekommen sind, waren von uns nicht eingeladen. Ich bin eigentlich ein sehr gastfreundlicher Mensch, aber ich will nicht, dass plötzlich eine ganze Horde von irgendwelchen Verwandten von mir, die alle verstreut sind, plötzlich kommen und sagen, jetzt bin ich da und jetzt muss ich mich bei dir einquartieren. (Aufregung bei Abg. Mag. Faika El-Nagashi.) Das auch nicht, und so kommt es mir vor. Wir sind am Rande des Verkraftbaren, weil wenn wir nicht am Rande des Verkraftbaren wären, wäre dieses Gesetz, das Ihrer Absicht nach heute eigentlich in einem Schnellverfahren passieren hätte sollen, gar nicht zustande gekommen. (Beifall bei der FPÖ) Schauen Sie, ich bin vor Kurzem, ich schweife ein bisschen vom Thema ab, aber ich habe natürlich mit der Bauordnung ...(Aufregung bei den GRÜNEN.) Es hat etwas damit zu tun, weil ... (Zwischenruf von Abg. Christian Oxonitsch. - Aufregung bei der SPÖ.) Ich möchte Ihnen nur etwas sagen, man muss es wissen. Ich unterziehe mich der Mühe, um mir ein Bild machen zu können. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das ist Zeit totschlagen!) Bitte? (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das ist Zeit totschlagen!) Das ist kein Zeit totschlagen. Ich war, und das wird Sie vielleicht erstaunen (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Lassen Sie sich ein bissel Zeit! - Abg. Ernst Woller: Macht ja nichts!), ich habe es ja auch noch nie öffentlich gesagt, ich war vor drei Wochen im Hauptquartier von Frontex in Warschau, und ich habe mir die Lage von denen...(Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Lassen Sie sich ein bissel Zeit! - Heiterkeit bei Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.) Ja, das ist nichts Böses, oder ist es überflüssig? Was macht Frontex? Ich habe dort den "operation room" gesehen und ich habe mit einem hohen Leiter, mit mehreren aus verschiedenen Ländern, Deutschland, Frankreich, Polen, gesprochen, und ich habe mir vor allem den "operation room" angeschaut. Also das ist nicht so wie bei der NASA und nicht so wie irgendein Zentrum im Pentagon, es ist klein und bescheiden, halt europäisch. Aber die Bilder, die dort waren, waren bezeichnend. Ja, das können sie, ja. Sie haben eine gute Erkenntnis von wo, wann, welche Flüchtlingsströme und Bewegungen zu beobachten sind. Das wissen sie alles. Es waren ganz sporadische Farbflecken gegenüber Libyen, aber zwischen der Türkei und den griechischen Inseln, also Westküste Türkei und griechische Inseln, war dieser kleine, schmale Bereich grün. Das waren alles Bootsflüchtlinge, die über die Türkei gekommen sind, und die die Türkei, mit der wir ja jetzt angeblich eine Lösung anstreben nach Frau Merkel, woran ich sicher nicht glaube, das ist nicht durchzuführen, einfach durchschleusen hat lassen und übersetzen hat lassen. Und ich sage Ihnen jetzt etwas: Mir hat einer - die Leute arbeiten dort wirklich viel - gesagt: "Wissen Sie, eigentlich sind wir dazu da, unsere Grenzen zu schützen. Das ist das Schengen-System." (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Die Frontex hat nichts mit der Bauordnung zu tun!) Frontex kann nur das machen, was sein Mandat ist, und das Mandat ist ungenügend. Die sind zu unwillkürlichen Fluchthelfern der internationalen Schleppermafia degradiert worden. Das ist die Realität! (Beifall bei der FPÖ.) Und das ist erschütternd, das ist erschütternd! Es ist de facto so, wenn ... Ich kann's Ihnen ... Es ist so. Es ist keine Erfindung, aber man muss es wissen. Ich meine, es nutzt ja nichts, wenn man die Realität nicht sieht, wie sie ist. Die Schlepper füllen diese Boote mit Menschen an, schauen, dass sie eventuell eine Frau, eine Schwangere, ein Kind oder eine alte Frau auch noch hineinsetzen, geben ihnen einen Zettel in die Hand. Da stehen die ganzen Nummern drauf und da rufen die die Kommandanten und Kapitäne der Patrouillenboote der Frontex an und wissen genau, in welchen Schlauch des Bootes sie mit einer Nadel hineinstechen sollen, und dann kommen die, oder es kommen Griechen oder es kommen Türken oder es kommen Italiener, wer halt dort ist. Aber es kommen die Frontex- Patrouillenboote, die eigentlich die Grenzen schützen sollten, und schleppen die nicht ab und wieder zurück, nein, sondern lassen sie nach Griechenland. Und von dort sind sie durchmarschiert bis hierher, und hier haben wir das Problem nicht mehr bewältigt. Und weil wir es nicht mehr bewältigt haben, haben wir die Zufahrtsrouten über den West-Balkan verstopft. Das ist nicht schön, aber es bleibt einem nicht viel anderes übrig. Wir müssen es so machen, weil wir sonst nicht einmal mit diesen Maßnahmen, die Sie jetzt treffen, die Wohnungsproblematik in Wien nur annähernd bewältigen können, weil ich weiß, dass Sie pro Jahr jetzt, ich glaube, 12.000 Wohnungen bauen wollen. Das ist also eine Mammutanstrengung. Wenn wir damit rechnen, dass wir 20.000 Menschen pro Jahr an Zuwachs in den nächsten Jahren haben werden, und dass wir allein im Jahr 15, im vergangenen, über 43.000 Zuwanderer, Flüchtlinge, was immer, hier verkraften mussten, dann kann sich das bis 18 nicht ausgehen. Es geht sich erst in späterer Folge aus. Da klafft zwischen denen, die ein Dach über den Kopf brauchen, und denen, die da kommen, und denen, die in Wien auf eine Wohnung warten, eine Riesenkluft. Und dann ist natürlich noch die Frage, und ich habe mir wirklich auch alle Zeitungsartikel, die heute schon 100 Mal vorgelesen wurden, auch durchgelesen, es ist natürlich schon ein Dilemma, in dem die Stadt Wien hier steckt. Ich baue also temporäre Unterkünfte für Migranten. Ich baue diese temporären Unterkünfte, manche nur 6 Monate, manche 5 Jahre, und manche bleiben dann für 15 Jahre. Das ist ein Angebot, das ist nicht schlecht. Ich baue das in demselben Modus wie zum Beispiel diese Pop-up-Schule in Aspern. Ja, ich kann Sie fragen, wenn Sie Not am Mann haben: Warum machen Sie nicht die ganze Seestadt für Flüchtlinge auf? Aber wenn Sie das machen, dann sind Sie weg! Das wird Ihnen politisch sowas von verübelt werden, weil die Menschen aufgebracht sind, junge Familien, die hier dringend auf leistbaren Wohnraum warten, und das soll ja in der Seestadt Aspern sein. Es kann nicht sein, dass Leute hier herkommen, eigentlich keine Ahnung haben, in welches Land sie wirklich kommen, sie wissen nur, wo die Ansprechpartner sind, und da leisten all diese karitativen Organisationen, Hilfsgemeinschaften, NGOs, ihren Beitrag dazu, die sie sehr gut informieren und betreuen, das ist alles okay, und die kommen da her und wenn die diese ... Das ist unverträglich für eine Gesellschaft, ich schwöre es Ihnen, und ich bin näher am Gemeindebau dran, als Sie glauben, weil ich viele Freunde habe! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Ernst Woller: Frau Stenzel, was hat das mit der Bauordnung zu tun?) Ich verstehe Sie nicht. (Abg. Ernst Woller: Was hat das mit der Bauordnung zu tun?) Das hat viel mit der Bauordnung zu tun, weil wir hier Wohnraum brauchen und weil wir temporären Wohnraum einrichten. Und das müssen wir ja nur tun, weil wir die Leute unterbringen müssen. (Abg. Ernst Woller: Das ist eine Notmaßnahme! - Laute Diskussion zwischen GRÜNEN und FPÖ.) Genau das. Nein, ich ... Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Die Frau Abgeordnete ist am Wort. Ich bitte leiser aus den Reihen! Abg. Ursula Schweiger-Stenzel (fortsetzend): Das hat mit diesem Gesetz etwas zu tun, weil dieses Gesetz der Ausfluss einer Panik ist, in die die Stadtregierung Rot-Grün gekommen ist, weil sie diesen Flüchtlingsstrom einfach nicht anders bewältigen kann als so! (Beifall bei der FPÖ.) Und weil ich Ihnen auch eine Message mitgeben will: Ich finde, es wäre allmählich an der Zeit, dass man bei dieser Annäherung nicht mit "Macht auf die Tür, die Tor macht weit." an dieses Problem herangeht, sondern sagt, jetzt ist einmal Schluss, wir kümmern uns um die, die da sind, bitte. Da haben Sie immer noch genug zu tun! Da werden sie auch immer noch genug mit Zuwendungen des Staates, des Innenministeriums und der Stadt ihr Einkommen damit sichern können, wenn Sie sich nur um die kümmern, die jetzt einmal da sind! Und ... (Beifall bei der FPÖ.) Weil natürlich muss man sich ja um diese Menschen kümmern, wie der Kardinal Schönborn gesagt hat: "Sie werden sich nicht in Luft auflösen." Wobei ich die sehr ausbalancierte, vorsichtige Haltung von Kardinal Schönborn insofern nachvollziehen kann, als er sicher nicht nur aus christlicher Nächstenliebe so gesprochen hat, sondern weil ihm der Schrecken von der Kirchenbesetzung in der Votivkirche vor einigen Jahren noch in den Gliedern steckt und er nicht durch irgendeinen unvorsichtigen Schritt einen solchen Zwischenfall wieder provozieren möchte. Also ich glaube, es gibt nur eine Möglichkeit: Wir müssen eine klare Botschaft haben. Wir helfen denen, die da sind. Wir schauen, dass wir die, die einen Anspruch darauf haben, möglichst integrieren. Ich höre von keinem von Ihnen, dass man sich überlegt, wenn man diese Container und Baracken oder Pop-up- Wohnräume durch dieses Gesetz ermöglicht, dass man sich vielleicht überlegt: Was macht man, bitte, wenn die nicht legitim hier sind? Wenn die keinen Asylanspruch geltend machen können nach bestimmten Verfahren, die abgelehnt werden? Kommt keiner von Ihnen auf die Idee, die aufzuklären und ihnen zu sagen, vielleicht müssen sie wieder zurück von wo sie gekommen sind? Überlegt sich Wien und auch die Stadtregierung nicht, dass man auch eine geordnete Rückführung braucht? (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Dafür ist die Stadtregierung nicht zuständig!) Bitte? (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Dafür ist die Stadtregierung nicht zuständig. Das sind das Innenministerium und das Außenministerium, nicht die Stadtregierung!) Das ist mir schon klar. Aber ich glaube, Sie müssen sich vernetzen. Da kann man sich nicht ausreden, das ist das Innenministerium, das ist die Stadt Wien. In so einem Fall muss man sich das überlegen, weil ein ungebremster Zustrom ist so sicherlich nicht mehr verkraftbar und führt (Beifall bei der FPÖ.) zu derartig sozialen Spannungen, dass es kein gutes Miteinander geben wird! Ich muss Ihnen sagen, ich halte die Initiative dieses Gesetzes auf Grund der Aushebelung von Bürgerrechten, auf Grund einer Aushöhlung der Bauordnung, auf Grund einer autoritären Art, die Dinge zu handlen, für wirklich problematisch. Das ist nicht gut. Da habe ich übrigens noch ein gutes Beispiel. Es ist offenbar wirklich in manchen Politikern sozialdemokratischer Provenienz innewohnend, dass sie, wenn ihnen ein Bericht oder eine Maßnahme nicht gefällt, die einfach unter den Teppich kehren. Das ist jetzt mit dem Bericht der UNESCO-Kommission von ICOMOS bezüglich des Hochhauses passiert. Und damit bin ich wieder beim Eislaufverein, damit habe ich den Bogen zur Bauordnung geschlossen. Weil natürlich diese Bauordnung, wenn die denn so käme, wenn sie überhaupt kommt, aber vielleicht hebt sie der VfGH ja auch auf, es natürlich theoretisch möglich wäre, dass man auch auf dem Gelände des Wiener Eislaufvereins, das wäre vielleicht nützlich statt der Halligalli im Sommer, ein Containerdorf hinstellt. "Why not", ja? (Abg. Armin Blind: Einen Iglu bauen! - Beifall bei der FPÖ.) Aber was viel dramatischer wäre, ist, dass man hier unter Umgehung sämtlicher Nachbarschaftsrechte, und so weiter, ein Hochhaus durchwinkt, das dem Weltkulturerbe wirklich nicht zuträglich ist und das Stadtbild Wiens in einer Art und Weise verschandeln würde, dass wir wahrscheinlich viele Touristen nicht mehr da hätten und nur mehr Migranten. Das möchte ich nicht. Gut, damit höre ich auf. (Abg. Ernst Woller: Sehr schön!) Ich glaube, ich habe lange genug gesprochen, ich habe es nicht gestoppt. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist StR Lasar zum Wort gemeldet. StR David Lasar: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Landesrat! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt sehr viel gehört, bauen, was alles auf uns zukommt. Ich möchte mich einmal kurz zur Bauordnung wenden. Das heißt, die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt: Die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund einer chaotischen Zuwanderungspolitik, der sie nun selbst nicht mehr Herr wird. Hier soll ein Gesetz entstehen, das mit einem Satz beschrieben werden kann: Keine Rechte für die Wiener, keine Pflichten für die Zuwanderer. Was steht, kurz gefasst, in diesem Gesetz? Erstens: Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Zweitens: Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Widmung. Drittens: Diese Zuwanderungscontainer dürfen 15 Jahre lang stehen bleiben. Viertens: Niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden. Aber gehen wir es einmal im Detail durch, meine Damen und Herren. Es ist so unglaublich, dass man es eigentlich gar nicht glauben kann, wenn man es nicht mit eigenen Augen gesehen oder gelesen hat. Ich bin überzeugt, dass viele hier in diesem Haus diese neue Bauordnung, diesen Initiativantrag, ja gar nicht selber gelesen haben. Darum werde ich es Ihnen jetzt noch einmal vorlesen, für die, die sie noch nicht kennen. "Art. I: Die Bauordnung für Wien. Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen. § 71c Abs. 1: Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen" - (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das habe ich schon vorgelesen!) Ja, aber nicht alle, aber es haben es noch nicht alle gehört (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das müssen wir noch einmal machen!) - "insbesondere Naturereignissen oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Das ist nämlich genau jetzt der Punkt. "Abs. 2: Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist." - Das ist nämlich auch ein ganz wichtiger Punkt, den man hier beachten sollte. - "Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und die Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und die Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche" - (Abg. Ernst Woller: Das ist aber echt schwach. Das haben wir schon heute gehört!) - "schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Abs. 3: Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs.2 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert ist. Dem Bauansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen: Baupläne in dreifacher Ausfertigung; die Zustimmung des Eigentümers - aller Miteigentümer -, wenn der Bauwerber nicht selbst Eigentümer oder nur Miteigentümer der Liegenschaft ist. Sie kann auch durch Unterfertigungen der Baupläne nachgewiesen werden; ein Gutachten, dass es sich um ein geringfügiges Bauvorhaben mit technisch einfachen Tragkonstruktionen beziehungsweise Fundierung handelt, bei dem aus statischen Belangen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen so wie das Eigentum zu besorgen ist; diese Unterlage ist von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet zu erstellen." - (Abg. Ernst Woller: Das haben wir heute schon alles gehört!) Na wieso? Ich meine, wenn nicht einmal jeder die Bauordnung kennt und viele wissen ja gar nicht, was sie (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Sie bringen es ja nicht zusammen!) beschließen. Nein, es wissen einige von euch das sicher nicht. Ja, ich muss das jetzt noch einmal deshalb machen (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Eine Rede halten!), weil viele wissen es ja gar nicht. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Eine Rede halten, runterlesen kann jeder!) Es wissen doch viele nicht. Also was gibt es für ein Problem, wenn ich euer Gesetz hier vorlese? Viele von euch kennen es ja nicht einmal! Das ist ja euer Problem! Ihr wisst ja gar nicht, was ihr beschließt (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Sie haben noch nie frei geredet! Sie können nur runterlesen!) und was ihr mit diesem Gesetz den Bürgern auch antut. Das ist ja das Problem! (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Und genau deshalb muss man es wiederholen, wiederholen, weil vielleicht fällt doch irgendeinem etwas ein (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Eine freie Rede geht sich bei Ihnen nicht aus!), und er sagt, das können wir doch nicht beschließen. Darum werde ich es bis zum bitteren Ende vorlesen (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Die freie Rede!), weil Sie wissen sollen, was Sie beschließen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist wichtig, das ist wichtig! Nein, Sie sollen es wissen. Du weißt ja selber nicht, was du beschließt. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Die freie Rede, Kollege, geht bei Ihnen nicht!) Das stimmt doch gar nicht! (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Weiter vorlesen! Schauen wir, ob Sie es zusammenbringen!) Was bringe ich nicht zusammen? Dass ich es vorlese? (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Runterlesen kann es jeder!) Ich lese das Gesetz vor. Also, ich glaube nicht, das Gesetz ... (Aufregung bei den GRÜNEN.) Ein Gesetz, glaube ich, muss man vorlesen, weil es sollte ja ... (Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Man sollte ja da keinen Fehler machen, weil sonst regen Sie sich wieder auf, das war nicht so, wie ich es gesagt habe. Darum lese ich Ihnen eben (Weitere Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Ihr Gesetz vor, und das ist ganz wichtig. Man sieht ja wieder, man will nicht hören, was man hier beschließt. Das ist das Problem bei den GÜNEN. (Aufregung bei den GRÜNEN.) Sie wollen einfach nicht hören, was sie hier beschließen. Das ist das Problem, ganz einfach. Aber trotzdem, ich werde es weiter vorlesen. Es nutzt nichts ... (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Schaffen Sie es noch?) Ja, ich hoffe. Ich denke, das schaffe ich noch. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Eine unnötige Verlängerung der Sitzung!) "3. Ein Gutachten, dass es sich um ein geringfügiges Bauvorhaben mit technisch einfacher Tragkonstruktion beziehungsweise Fundierung handelt, bei dem aus statischen Belangen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das Eigentum zu besorgen ist. Diese Unterlage ist von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet zu erstellen. 4. Der Nachweis der Verfügbarkeit über eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung. 5. Angaben über die maximal zu erwartende Personenzahl sowie die Flucht- und Rettungswege. Abs. 4: Für Bauvorhanden nach Abs. 3 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Nachbar der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Abs. 5: Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens 15 Jahre erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind. Dem Bauansuchen sind die in Abs. 3 genannten Unterlagen anzuschließen. Darüber hinaus ist der dem § 63 Abs. 1 lit. e entsprechende Nachweis über den Wärmeschutz zu erbringen. Abs. 6: Für Bauvorhaben nach Abs. 5 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeine Anforderung an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und die Gesundheit, den Wärmeschutz sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird und das Erdgeschoß des Bauwerks barrierefrei zugänglich ist. Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen, und es darf die Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Berechtigte der Baubewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung - § 134 Abs. 3 - erlangt hat. Abs. 7: Beschwerden - § 136 Abs. 1 - gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und 5 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingend öffentliche Interessen und nach dem Abwägen der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung." Also ich glaube, ich hoffe, dass es jetzt auch die SPÖ verstanden hat, viele, was sie hier beschließen. Vielleicht habe ich damit jetzt einige auch überzeugt, dass man hier doch nicht zustimmt, weil an und für sich haben Sie da jetzt zugehört, und ich glaube, da habe ich einige sogar nicken gesehen, dass sie gesagt haben, aha, jetzt habe ich es verstanden. Aber wie gesagt, lassen Sie mich hier ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Der Maresch, vielleicht hat er es verstanden!) Ja, nein, nein, das glaube ich nicht. Nein, das glaube ich nicht. Nein, jetzt hat er Nein gesagt. Aber ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Er hört es eh noch einmal!) Wenn man aber schaut, es ist eigentlich ein Jammer, dass wir uns in Wahrheit ausgerechnet heute bei dieser Landtagssitzung erst mit dieser Sache so intensiv befassen. Das ist ja nämlich der Punkt. Wir hätten das schon viel länger einmal diskutieren können. Wir hätten viel länger mal darüber reden können. Wir hätten eine Kommission ins Leben rufen können, dass man einmal wirklich detailliert darüber redet, wie man wirklich ein Gesetz machen kann. Aber das ist ja alles nicht passiert. Es ist so, wie meine Vorrednerin es gesagt hat, einfach drüberfahren. Man weiß nicht mehr, wie es funktioniert. Die Flüchtlinge kommen oder auch viel andere. Man hat keinen Platz mehr. Also was macht man schnell? Man macht so ein Gesetz, das ich Ihnen gerade vorgelesen habe. Ich hoffe, Sie haben es verstanden. Aber ich kann es Ihnen jederzeit noch detaillieren. Wenn Fragen aufkommen (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Lesen Sie es daheim noch einmal!), kann ich es Ihnen noch einmal ... (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Studieren Sie es daheim!) Wollen Sie es noch einmal hören, ja? (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Immer wieder vorlesen! - Abg. Mag. Faika El-Nagashi: Immer wieder vorlesen!) Ich werde es zum Schluss machen. Vielleicht interessiert es dann noch mehr, was Sie hier nämlich wirklich beschließen. Das ist nämlich genau der Punkt. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Lesen Sie es daheim noch einmal!) Normalerweise, ich weiß nicht ... (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Immer wieder vorlesen! Immer wieder vorlesen!) Das mache ich. Ich glaube, bei einem Gesetz ist es am besten, man zitiert es, dass man keine Fehler macht, weil man kann ja irgendwann einmal einen Fehler machen und für das, glaube ich, ist ein Gesetz da, wenn es so ist, dass man dann nicht irgendetwas sagt, was da nicht drinnensteht. Darum muss man es natürlich lesen! (Beifall bei der FPÖ.) Das verstehen Sie natürlich nicht, weil Sie einfach über die Leute drüberfahren. Ihnen ist es wurscht, was drinnensteht. Dann beschließen wir halt irgendwas, auch wenn es nicht drinnensteht. Die Hauptsache ist, es ist was beschlossen. Das ist genau Ihre Mentalität, und da stehen wir einfach nicht zur Verfügung. Darum werden Sie auch sehen, dass wir heute genau auf dieses Gesetz Bezug nehmen. Da nutzt es Ihnen nichts, wenn Sie jetzt Zeitung lesen. Ich weiß nicht, was so Wichtiges drinnensteht. Horchen Sie endlich einmal zu! (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Die "Presse" ist sehr interessant!) Das kann ich mir sehr gut vorstellen. Ja, aber das lesen Sie ja schon drei Stunden, immer den gleichen Artikel. Sie sollten bitte schon hier etwas zuhören! (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Ich hole mir den "Kurier", das geht sich aus!) Aber normalerweise gibt es für diese Diskussionen, so wie ich es Ihnen schon vorhin gesagt habe, ein Begutachtungsverfahren. Da wird normalerweise so ein Gesetz an alle Behörden und Körperschaften, an die Wirtschaftskammer, an die Arbeiterkammer, und so weiter, geschickt. Jeder kann seine Bedenken äußern. Das machen Sie einfach nicht. Sie fahren einfach drüber. Das ist ihr: Wir haben die Mehrheit, gehen wir, fahren wir drüber. Am liebsten täten Sie ja heute sagen: Ist uns auch wurscht, was da passiert, wir fahren einfach drüber. Hier gibt es kein Nachdenken, kein gar Nichts von Ihnen! Aber bei diesem Gesetz hat sich Rot-Grün das offenbar nicht getraut. Also müssen wir halt heute bei dieser Sitzung alle diese Punkte im Detail beleuchten, damit Ihnen das wirklich bewusst ist, also nicht nur dem Ausschuss, sondern auch allen anderen Abgeordneten, die nicht in dem Wohnbauausschuss sitzen. Die sollen das ja auch wissen, was sie hier mitbeschließen. Das ist ja ganz wichtig. Ich möchte noch einmal zum Punkt 1 kommen. Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer, Holzbaracken für Zuwanderer. Wo steht das? Im Abs. 1. Sie sagen, das ist alles nichts. Im Abs. 1 steht wörtlich: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe folgender Absätze zulässig." Ich hoffe, Sie haben es verstanden. Wenn nicht, wenn nein, na, macht nichts. Ich übersetze es Ihnen gerne, weil ich sehe, da habe ich einige Zuhörer, die jetzt wirklich ... (Abg. Ernst Woller: Ich höre eh gerne zu!) Ja, ich weiß, ich weiß es. Sind Sie Wiener? Ja? Dann haben Sie Pech gehabt. Das ist genau der Punkt der Übersetzung. Wenn du Wiener bist, hast dann mehr Pech. Sie dürfen nicht günstig, rasch und qualitativ bauen, wie Christoph Chorherr von den GRÜNEN in einem "Kurier"- Artikel zitiert hat. (Abg. Armin Blind: Er würde mich interessieren!) Ja, ich werde ihn dann später noch vorlesen. Ich habe da noch einige Artikel aus anderen Zeitungen. Aber lasst mich jetzt einmal das ... Das ist ganz wichtig jetzt, zur Bauordnung, dass man das den Abgeordneten der Grün-Fraktion und der Sozialisten einmal wirklich beibringt, vor allem denen, die nicht in diesen Ausschüssen sitzen. Das ist ja das Wichtige, dass die das wissen, was sie beschließen, weil die wissen es ja nicht. Wie viele sitzen drinnen? Sieben Leute! Sieben Leute bestimmen jetzt, was da sozusagen Sache ist, und die anderen zeigen einfach nur auf. Das ist das Problem, anstatt ... (Abg. Mag. Faika El- Nagashi: Ist das bei Ihnen so?) Ja, aber da haben wir bitte nicht solche Dinge. Aber wir besprechen das wenigstens, wir machen es öffentlich. Sie fahren einfach drüber, das ist Ihr Problem. Hätten wir uns zusammengesetzt, ich glaube, man hätte sicher bei vielen Gesetzen irgendwo eine Einigung gefunden. Aber das wollen Sie ja alles nicht. Seit 70 Jahren sind Sie an der Macht, mir san mir, wir fahren drüber. Jetzt haben Sie einen Partner, der auch nicht der Größte ist. Und was passiert? Sie machen weiter so. Aber lang wird es nicht mehr funktionieren, weil die Wahlen kommen wieder. Jetzt stehen die Bundespräsidentenwahlen an. Da wird es viele Fragen in diese Richtung geben und ich glaube, das ist genau der Punkt. Sie können es einfach niemandem mehr erklären, was Sie hier beschließen. Darum fahren Sie einfach drüber. (Beifall bei der FPÖ.) Sie dürfen nicht günstig, rasch und qualitativ bauen, wie Christoph Chorherr in dem Artikel gesagt hat. Denn als Wiener Bürger müssen Sie auch weiterhin monatelang auf ihre Baubewilligung warten. Sie müssen Ihre Nummer ziehen, wenn Sie zum Amt gehen. Sie brauchen einen Baumeister, einen Architekten, der Ihnen erklärt, was in dieser Bauordnung drinnensteht und wehe, wenn Sie nicht alle Bestimmungen auf Punkt und Beistrich einhalten, dann werden Sie natürlich bestraft, oder im schlimmsten Fall droht sogar der Abriss ihres Hauses. Das ist das Problem. Und da machen Sie ein Gesetz, da brauchst gar nichts haben. Da stellst du einfach einen Container wohin und da brauchst du keine Bewilligung, gar nichts mehr, der ist einfach da. Und das ist ja unglaublich! (Abg. Dominik Nepp: Unglaublich!) Ja, da gebe ich unserem Klubobmann vollkommen recht. Das ist wirklich das Unglaubliche. Darum muss man heute wirklich hier jeden einzelnen Punkt nicht ein Mal besprechen, sondern zig Mal. Das ist nämlich wichtig, damit es wirklich jeder weiß, was er hier beschließt, und damit nicht nachher irgendeiner kommt und sagt, ich hab' nicht gewusst, was ich beschlossen habe, ich habe ja nur aufgezeigt. Das ist ja genau das Problem. Ihr lest es euch nicht durch. Da lesen sich sieben Leute ein Gesetz durch, und der Rest zeigt einfach nur auf. Ich glaube, das kann ja nicht die Politik sein. Jeder Abgeordnete im Haus sollte es wissen, der muss wissen, was er hier beschließt, was er jedem einzelnen Wiener und Wienerin hier antut. Das ist das Problem. Aber das ist ein Husch-Pfusch. Darum sage ich, man sollte wirklich einmal darüber nachdenken: Setzen Sie das Gesetz ab, reden wir drüber. Wir haben genug Zeit. Wir können über die Ostern in uns kehren. Setzen wir uns nach den Ostern zusammen. Reden wir über das Gesetz, und dann können wir ein paar Dinge beschließen. Dann werden Sie sehen, das wird wirklich ein gutes Gesetz werden, aber nicht so ein Husch-Pfusch, was Sie jetzt haben. Aber, wie gesagt, wir sind ja nur Wiener. Für Zuwanderer gelten diese Regeln natürlich alle nicht, denn so steht es in diesem neuen rot-grünen Gesetzesentwurf. Ich zitiere da noch einmal, im Abs. 1 steht wörtlich: "soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde" (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) - Aber viele haben es ja nicht gewusst. Du hast es ja auch nicht gewusst, du hast jetzt teilweise aufgepasst, das habe ich jetzt gesehen, du hast aufgepasst. Ja, einer von der SPÖ hat aufgepasst, meine Damen und Herren, ein Mann hat aufgepasst, Gratulation! (Beifall bei der FPÖ.) Ja wirklich. (Aufregung bei der SPÖ. - Abg. Dominik Nepp: Bei uns können alle aufpassen! Wir haben große Ressourcen!) Ja, bei uns wissen alle bescheid. Hier hat von Ihrer Fraktion wirklich nur der Herr Stürzenbecher aufgepasst. Der hat sich das durchgelesen, aber ich glaub', auch nicht bis zum Ende, nicht? Also ich glaub' eher, weil sonst kann ich mir das wirklich nicht vorstellen, oder dass du so ein Gesetz wirklich beschlossen hast in letzter ... Ich glaube, ich weiß es nicht, ich nehme es aber zähneknirschend zur Kenntnis. Ich kann es mir so nicht vorstellen. Besonders ärgerlich ist die allgemeine Formulierung, weil man da in das Gesetz so ziemlich alles hineininterpretieren kann. "Die Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen." Schreiben Sie doch einfach, was Sie meinen, nämlich Zuwanderercontainer, weil Rot und Grün die Wohnsituation anders nicht mehr in den Griff bekommen. Das wäre ehrlich. Sagen Sie uns die Wahrheit! Reden wir drüber und schauen wir, was wir gemeinsam machen können! Aber bitte nicht so ein Drüberfahren! (Beifall bei der FPÖ.) Zu Punkt 2. Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Widmung. Wo steht das? Ganz einfach, es steht im Abs. 2 dieses Gesetzes. Da steht wörtlich: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Die Vorschriften dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnung gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene, die Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." Na, so schnell möchte ich auch einmal eine Baubewilligung haben und einmal schnell bauen! Für ein Flugdach brauchst du, glaube ich, sechs Monate. Ich kann mich erinnern, ich wollte mal so ein Car-Hardtop-Dach bei unserem Haus haben. Ich habe es dann aufgegeben, weil ich gesagt habe, das ist sinnlos, da brauchst du so viele Bewilligungen im Freien, also ich ... (Abg. Ernst Woller: Da siehst du aber die Bauordnung!) Ja, also ich habe es dann aufgegeben. Ich habe gesagt, nein, das tue ich mir nicht an, zehn Mal mit Kopien dorthin laufen, einen Plan kopieren, der ist zu klein kopiert, dann braucht er einen größeren kopiert, zwei Leute noch dabei, ein Baumeister, ein Brandschutztechniker. Dann musst von dem Aluminium, wenn das in Aluminium ist, bringen, welche Brandschutzklasse das hat, und so weiter. Das steht da alles nicht drinnen. Das brauchen Sie für Ihre ganzen Containerbauten, die Sie machen, alles nicht. Da brauchen Sie gar nichts dafür. Und im 2. Absatz ist es klar, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten einfach dafür nicht. Das muss man sich ja vorstellen, da gilt ja gar nichts mehr! Das ist ja wie Wildbauten! Das ist so, wie wenn man einfach sagt, auf die grüne Wiese baue ich, was ich will. Da mache ich mir ein Swimmingpool und dort mache ich mir einen Wasserfall. Das ist wurscht. Da können Sie machen und tun, was Sie in Zukunft wollen. Das ist die Frage der Demokratie, wo du eine Baubewilligung brauchst. Wenn du ein Gartentürl brauchst, brauchst du 17 Bewilligungen. Ist der Weg zu schmal, auch wenn es dein Eigentum ist, wird er nicht bewilligt. Ich weiß nicht, warum, aber so ist das. Privat wird da gar nichts bewilligt. Und da setzen Sie damit einfach alles außer Kraft. Das ist das Problem. Aber zum nächsten Punkt, Punkt 3. Diese Zuwanderungscontainer dürfen 15 Jahre lang stehen und bleiben. Das ist ja das Nächste. Bitte sagen Sie mir, wo gibt es das? Da stellen Sie einen Container 15 Jahre lang einfach in die grüne Wiese! Das kann es doch bitte nicht sein! Warum machen Sie so etwas, nur weil Sie jetzt wirklich nicht mehr wissen, wo Sie die ganzen Leute unterbringen? Das ist genau der Punkt, den wir verurteilen. So kann man keine Politik machen, und so kann man nämlich auch keine Bauordnung verändern. (Beifall bei der FPÖ.) Dann steht hier da auch wörtlich, Abs. 5, das ist ja überhaupt das Größte: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die im Abs. 1" - darum habe ich die Bauordnung vorgelesen, damit Sie wissen, was Abs. 1 ist, wenn ich den Abs. 5 zitiere - "genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs. 3 genannten Zeitraum" - Anmerkung: Dort steht sechs Monate, da dürfte auch irgendwas falsch sein, aber gut - "bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens jedoch 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahme beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." Aber bitte, bis zu 15 Jahre soll also dieser Notstand bestehen. Ganz Wien wird ja bald zum Notstand erklärt werden. weil Sie es ja überall hinstellen können. Und ich bin überzeugt davon, die GRÜNEN werden die Idee haben, dass man es vielleicht in den Burggarten oder vielleicht am Ring hinstellt. Der ist euch ja überhaupt im Weg, der ganze Ring vielleicht. Das brauchen wir jetzt ganz sehr. Damit die Autos gar nicht mehr fahren können, werden wir vielleicht den ganzen Ring mit den Containern zupflastern, damit die gleich die Kultur von Wien wissen, dort sind sie ihr ja gleich nähergebracht. Aber wie gesagt, mit dieser Bauordnung kann das ja alles passieren. Ich sage ja nicht, dass es kommen wird, ich hoffe, dass es nicht kommt. Aber mit dieser Bauordnung können Sie morgen im Burggarten aufstellen, das ist wurscht, Sie können alles aufstellen. Ja, ich weiß, das gibt mir wieder recht, aber so ist es leider. Rot-Grün, die Stadtregierung, plant natürlich mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt, nämlich die Abschaffung von Bürgerrechten. Ich habe es ja schon ein paar Mal erwähnt. Das sind genau die Punkte, das wollen wir nicht. Sie können nicht einfach drüberfahren und Bürgerrechte abschaffen, das geht nicht. Also wir spielen sicher nicht mit, und die Bürger werden das hier einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Ja, das kann einfach nicht funktionieren, und das werden auch Ihre eigenen Wähler nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist ja der Punkt, die werden es nicht zur Kenntnis nehmen. Ich weiß nicht, gehen Sie nie zu Stammtischen? Sprechen Sie nicht auf der Straße mit Leuten? Oder verstecken Sie sich nur mehr? Hinter den Containern in Zukunft, weil das ist genau der Punkt. Sprechen Sie einmal mit Ihren Leuten! Die kommen scharenweise zu uns und sagen: "Was tut mir meine ehemalige Partei an?" Die sagen ja schon "ehemalige Partei". Das ist ja genau der Punkt! Die wollen nicht mehr bei euch sein. Das sieht man in den letzten Jahren ganz deutlich, wie ihr sukzessive an Wählern verloren habt. Ihr werdet bald alleine dastehen! Ihr werdet zwar noch eine Mehrheit haben, aber ihr werdet keine Wähler mehr haben und bei den Wahlen werdet ihr euch wundern: Warum wählt uns keiner mehr? Na, dann werde ich euch sagen: Bei solchen Gesetzen dürft ihr euch nicht wundern. (Beifall bei der FPÖ.) Ja, aber denkt einmal nach, ihr habt einmal 63 oder 64 Prozent gehabt! Und jetzt nicht sagen: Na, 39 haben wir noch. Glück habt ihr, dass ihr noch 39 habt und die Frage ist: Wie lange noch? Das kommt ja noch dazu. Also ich würde jetzt nicht so viel in den Mund nehme, dass ich so großartig sage, ihr macht so eine Riesenpolitik, und die Leute laufen euch ständig zu, und ihr werdet immer mehr. Das will ich nicht sagen, wirklich nicht. Das müsst ihr doch jetzt endlich einmal selber kapiert haben, dass euch die Leute davonlaufen. Sie laufen davon, ganz einfach, und es werden immer weniger, die euch wählen werden, und ihr werdet es in den nächsten Monaten wieder sehen. Aus Schaden wird man klug, aber das dürfte bei euch nicht so zutreffen. Es gibt ja jetzt zum Beispiel auch grundsätzlich keine Nachbarrechte mehr. Niemand kann sich gegen so ein Containerdorf vor seiner Haustüre wehren, niemand mehr. Die schönsten Baugründe, überall stellen Sie die Container hin. Alte Donau - ich bin schon gespannt, bis dort die ersten stehen. Dort haben Sie ja jetzt neu saniert. Ich bin schon gespannt, bis dort die Container stehen, weil dort ist es ja auch schön. Da habt ihr eh schon eine 30er Zone, und die kann man dann umwidmen, und dann stehen nur mehr Container dort. Da werden sich die Leute schon wehren, wenn man vielleicht genau dort anfangen sollte. So steht es aber im Gesetz, einerseits im Abs. 1 2. Satz, den ich vorhin bereits zitiert habe. Dort steht, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht. Also mit anderen Worten, die Bauordnung gilt für Containerdörfer nicht. Das habe ich jetzt einmal zitiert, ich glaube, das haben jetzt alle begriffen, was hier auf die Menschen, die dort leben, zukommt. Diese Nachbarrechte gelten in den ersten sechs Monaten überhaupt nicht. Andererseits steht diese Beschränkung der Nachbarrechte hier noch ein zweites Mal drinnen, nämlich im Abs. 4, wo es um die Container geht, die bis zu fünf Jahre stehen können. Dort heißt es wörtlich im Abs. 4 2. Satz: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen. Es darf jedoch die Bebaubarkeit und die Nachbargrundfläche nicht vermindert werde." Na, was bedeutet das? "Die Verletzung der Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen" heißt nichts anderes, als dass es egal ist, ob die Nachbarrechte verletzt werden. Es hat keine Auswirkung, weil die Container für Zuwanderer trotzdem gebaut werden dürfen. Der 2. Teil dieses Absatzes, in dem es heißt "Es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden", hilft nämlich da auch nichts, denn diese Bebaubarkeit ist ja nur dann eingeschränkt, wenn der Container genau an der Grundgrenze steht oder zum Beispiel bestimmte Belichtungsverhältnisse nicht mehr gegeben sind. Das wird bei einem Container wahrscheinlich nicht der Fall sein, weil der ja nicht so hoch ist, also auch wieder nichts. Aber alle anderen Nachbarrechte, zum Beispiel der Schutz vor Lärm, Geruchsbelästigung, sind weiterhin ausgeschlossen, und zwar für fünf Jahre. Wie kommt man da dazu? Das muss man auch sagen! Wie kommt man da bitte dazu? Da baust du ein Haus, da helfen sie dir, ein Haus zu bauen, da investierst du Zeit, Geld, die ganze Familie hilft dir dabei, und dann steht ein Containerdorf hinter dir oder vor dir. Also ich glaube, so wird das sicher nicht funktionieren. Und erst nach fünf Jahren gibt es dann wieder Nachbarrechte, aber anders als normalerweise, nämlich im Absatz dieses Gesetzesentwurfes heißt es, Abs. 7: "Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und Abs. 5 haben keine aufschiebende Wirkung." Also da bist wieder der Teschek dabei. Das heißt nichts anderes, als wenn der Container länger als 5 Jahre, also bis zu 15 Jahre, dort steht, kann man sich als Nachbar zwar beschweren, aber der Container kommt trotzdem nicht weg, und die Stadt wartet einmal ab, wie das Gericht nach vielen Prozessjahren entscheidet. Und falls der Nachbar dann nach vielen Jahren recht bekommt, dann baut man den Container halt wieder ab, weil dann steht er eh schon 25 Jahre dort, dann bist du es eh schon gewöhnt. Also genau das ist der Punkt, wo wirklich Unverständnis herrscht. Und dann beginnt natürlich das Spiel wieder von vorne. Dann kommt dieses Gesetz, wo es im Abs. 2 2. Satz heißt: "Die Vorschriften dieses Gesetzes" - nämlich der Bauordnung - "gelten nicht." Jetzt bin ich wieder dort, wo ich angefangen habe, bei der Bauordnung. Wofür gelten sie nicht? Sie gelten eben nicht für jene Unterkünfte, in denen die Zuwanderer untergebracht werden sollen, weil Wien augenscheinlich nicht in der Lage ist, seine Zusagen überhaupt einzuhalten und auch nur irgendwie ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Keine Regeln für Zuwanderer, aber strengste Pflichten und Strafen für Wienerinnen und Wiener! Das ist offenbar die Botschaft, die Sie uns mit dem Gesetz mitgeben, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich brauche sicher nichts dazu sagen. Ich könnte Ihnen jetzt noch aus der "Wiener Zeitung" zitieren: "Schlagabtausch um neue Bauordnung". Aber ich glaube, Sie haben das sowieso alle gelesen. Viele haben es gelesen, und wer es nicht gelesen hat, dem kann ich es geben. (Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch: Ja bitte! - Abg. Mag. Josef Taucher: Bitte!) Na gut, dann les' ich es halt vor (Heiterkeit bei der SPÖ.), das ist ja kein Problem. (Beifall bei der FPÖ.) Ja, ich mach' es wirklich gerne. Nein, er will es wissen, ich hätte ja schon aufgehört, ich war schon beim Schlusssatz. (Abg. Mag. Josef Taucher: Bitte weiter! Ja bitte! - Weitere Heiterkeit bei der SPÖ.) Dann lese ich es halt vor, das ist ja kein Problem. (Beifall bei der FPÖ.) Ich zitiere jetzt die "Wiener Zeitung" Mittwoch 9. März 2016: "Schlagabtausch um neue Bauordnung." Da steht die ÖVP nämlich auch an vorderster Stelle, und das ist ganz wichtig, weil früher habt ihr ja immer gesagt, die FPÖ, die FPÖ. Ja, auch die ÖVP kritisiert das und die NEOS genauso. Aber da möchte ich vielleicht ... (Abg. Erich Valentin: Anders!) Nicht anders. Vielleicht nicht mit meinen Worten, weil ich die hier jetzt aus dem Stegreif gesagt habe. Aber im Sinn wird es wahrscheinlich so ähnlich sein. Ich werde vielleicht nicht alles zitieren, weil ich sehe ... Willst du es haben? Willst du es wirklich haben (Abg. Erich Valentin: Ja wirklich! - Heiterkeit bei der SPÖ.) ? Also gut. Aber ich habe noch ein paar, also gut: "Schlagabtausch um neue Bauordnung. ÖVP kritisiert, dass die rot-grüne Stadtregierung mit bevorstehender Baunovelle den liberalen Rechtsstaat aushebelt. Die Stadtregierung verweist auf den dringenden Handlungsbedarf auf Grund der Flüchtlingskrise. Wien. Die von der rot-grünen Stadtregierung geplanten Änderungen in der Bauordnung, damit man laut Stadt Flüchtlinge schneller unterbringen könne, werden nun von der ÖVP scharf kritisiert. Mit der Novelle würde man nicht nur die bürokratischen Hürden für Flüchtlingsunterkünfte senken, sondern auch die gesamte Bauordnung für alle anderen kommunalen Bautätigkeiten aussetzen, so der Vorwurf." (Beifall von StR Mag. Gernot Blümel, MBA.) Also das ist genau das, was wir ja auch sagen. Wir sind da wirklich einer Meinung, und ich glaube, das ist ganz wichtig. Ja, es ist wichtig. Ich zitiere weiter aus der Zeitung: "Die Stadt kann den Florido Tower auf den Heldenplatz stellen und keiner kann etwas dagegen sagen, sagt Landesparteiobmann Gernot Blümel. Er bezieht sich ..." (Abg. Mag. Josef Taucher: Jetzt habe ich es nicht verstanden!) Da hat er ja vollkommen recht, das kann passieren. Das kann natürlich passieren. Das muss man schon sehen, was nämlich alles in dieser Bauordnung drinnensteht. Das ist vollkommen richtig. Also ich bin voll deiner Meinung, das ist nämlich wirklich das Unverschämte, dass man dann so etwas beschließt. Also gut, ich zitiere es noch einmal: "Die Stadt kann den Florido Tower auf den Heldenplatz stellen und keiner kann etwas dagegen tun, sagt ÖVP-Landesparteiobmann Gernot Blümel. Er bezieht sich auf eine Stelle des künftigen Gesetzestextes, wonach die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung verzichten kann." (Zwischenruf von Abg. Erich Valentin.) Bitte? Das kann dir auch passieren, wenn es ginge, natürlich. Aber es war ja jetzt nur ein Vergleich, was alles mit dieser Bauordnung passieren kann. Aber, wie gesagt, ich glaube, ich kann da aus der "Wiener Zeitung" noch weiter zitieren. Das ist dann nämlich auch sehr gut. Da sollte man auch darüber nachdenken, was die ÖVP dazu sagt: "Damit könne die Stadt etwa ohne Widmung und ohne Bauvorhaben Bauhandlungen bauen, sagt Blümel." Und weiter: "Die Stadtregierung würde mit der Novelle die Grundlagen des liberalen Rechtsstaates aushebeln und den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Private Bauträger seien von dem Gesetz hingegen nicht betroffen und würden daher weiterhin im Bürokratiedschungel der Stadt untergehen." (Abg. Erich Valentin: Ich gratuliere! Gut, dass ihr den Blümel habt. Der Blümel ist das Maß der Dinge!) Nein, entschuldige bitte, auch die ÖVP sagt es. Bitte da auch schriftlich haben sie es ja. Sitzt du im Bauausschuss? Es wäre wichtig. Wer nicht im Bauausschuss sitzt, der sollte heute hier wirklich zuhören (Abg. Erich Valentin: Deswegen setze ich mich ja auch da her!), weil alle, die im Bauausschuss sitzen, die wissen teilweise ja vielleicht bescheid. Aber die nicht im Bauausschuss sitzen, die sollten wirklich aufmerksam zuhören, das ist ganz wichtig. Zum Beispiel, das ist ein sehr gutes Zitat, auch aus der "Wiener Zeitung": "Der ÖVP-Chef stößt sich auch an weiteren Formulierungen im Gesetzestext, soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder aus humanitären Gründen notwendig ist. Der Grund für eine Bautätigkeit sei sehr allgemein formuliert, sagt Blümel. Damit könne die Gemeinde Wien und die Baupolizei willkürlich die Bauordnung aushebeln, auch wenn es sich gar nicht um Flüchtlinge oder Naturkatastrophen handelt." Vollkommen richtig, was er sagt. Er unterstützt das wirklich. Ich kann ... (Zwischenruf von Abg. Erich Valentin.) Warum macht man das jetzt lächerlich? Ich meine, entschuldige bitte, wenn der die Wahrheit sagt, ist es lächerlich? Das, was Sie gegen die Wiener machen, da darf man nichts dagegen sagen? Das ist Ihr Problem? Das ist Ihre Politik? (Beifall bei der FPÖ.) Na, ich kann Ihnen nur wirklich eines sagen: Für dieses Gesetz - ich weiß nicht, ob man dazu Gesetz sagen kann. (Abg. Armin Blind: Der Parlamentarismus lebt davon! - Abg. Mag. Josef Taucher: Ja genau!) Es ist an und für sich traurig, dass eine Stadtregierung, vor allem in einer Hauptstadt, in der Hauptstadt Wien, sich so ein Gesetz, meine Damen und Herren, zu beschließen getraut! (Abg. Ernst Woller: Bitte lesen Sie jetzt nicht alles vor!) Ja, ja, ich weiß. Wenn du willst, gib mir es, ich zitiere es. Ich weiß, man macht sich natürlich lustig darüber, weil ihr das ja selber nicht hören wollt. Ihr wollt es selber nicht wissen, um was es geht. Also das ist meistens ein Selbstschutz. Man macht sich halt schnell lustig über irgendetwas, weil man insgeheim ja ganz genau weiß, dass man eigentlich nicht richtig handelt und dass vor allem dieses Gesetz in Wahrheit gar nicht beschlossen werden darf! Genau das ist der Punkt, meine Damen und Herren! Von uns, das brauche ich nicht noch einmal dazusagen, wird es mit Sicherheit keine Zustimmung geben, und ich hoffe, dass viele, die nicht im Bauausschuss sitzen, heute dieses Gesetz mit Sicherheit auch nicht beschließen sollten. Weil das, was ich Ihnen hier zitiert habe, glaube ich, das leuchtet jedem kleinsten Bürger ein, dass man sowas einfach nicht beschließen kann und über die Wiener und Wienerinnen einfach so drüberfährt. Das ist wirklich kein Gesetz. Also gehen Sie noch einmal in sich, denken Sie drüber nach, Sie haben lange genug Zeit. Ich glaube, es geht noch eine Zeit lang. Denken Sie darüber nach! Und, wie gesagt, vielleicht kommen wir doch zu einem Entschluss, dass wir sagen, machen wir das nach Ostern weiter. Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Baron zum Wort gemeldet. Abg. Karl Baron (FPÖ): Sehr geehrter Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und vor den Internetbildschirmen! Sie erleben heute die "Lange Nacht der Bürgerrechte". Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt: Die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund einer chaotischen Zuwanderungspolitik, der sie nun selbst nicht mehr Herr wird. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist sie, die "Lange Nacht der Bürgerrechte", notwendig geworden durch eine selbstherrliche, völlig abgehobene rot-grüne Stadtregierung, die einfach ein vor rund 500 Jahren geschaffenes Baurecht mit einem Federstrich außer Kraft setzen will, welches seither in zahlreichen Novellen jeweils der Zeit angepasst auf die Bedürfnisse angepasst wurde. Zurück zum Start also, 500 Jahre zurück. Somit keine Sicherheit mehr beim Kauf von Grundstücken, wo bisher, wenn ein Nachbargrundstück SWW war, man sicher sein konnte, dass da eben kein Barackendorf oder Containerdorf entsteht, sondern die grüne Wiese oder das grüne Feld so grün bleibt, wie es ist. Sie brauchen als Wiener etwas von einer Behörde. Sie müssen auf ein Amt. Dann geht der Behördenweg los. Wohlgemerkt, Sie sind Wiener, Nummer 10, Antrag abgeben, Stempel einholen, nächstes Zimmer. Dasselbe von vorne, nächste Nummer. Und irgendwann nach ein paar Wochen landet mit etwas Glück ein Brief mit dem gewünschten Inhalt in Ihrem Postkastel, und Sie haben die erste Behördenhürde geschafft, zumindest wenn Sie Wiener oder Wienerin sind. Ganz anders bei Zuwanderern. Christoph Chorherr von den GRÜNEN hat in einem "Kurier"-Artikel am 3. März klar definiert: "Ziel ist es, günstig, rasch und qualitativ zu bauen." Wo ist da der Haken? Er kommt gleich. Sie müssen ein Zuwanderer sein, wenn Sie das bewerkstelligt haben wollen. Dann brauchen Sie keine Regeln einzuhalten. Das ist das Erste, das Sie lernen, wenn Sie nach Wien zuwandern. Denn so steht es in unserem neuen Gesetz dann. Keine Regeln mehr für Zuwanderer, aber strenge Regeln und komplizierte Gesetze für die eigene Bevölkerung! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Dominik Nepp: Eine Frechheit!) Denn dieses neue Gesetz wird nicht für Wiener und Wienerinnen gelten, das gilt ausschließlich für Zuwanderer. Es gilt, wie der Paragraph wortwörtlich heißt, für die vorübergehende Unterbringung "von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen". Ich habe das im Vorfeld einige Male gelesen. Ich habe mich jetzt nicht getraut, es auswendig noch einmal herunterzusagen. Haben Sie das verstanden? Ich glaube nicht. Macht nichts. Ich übersetze das gerne noch einmal. Sie sind Wiener? Ja? - Dann haben Sie Pech gehabt. Sie dürfen nicht günstig, rasch und qualitativ bauen. Für Sie gilt natürlich die Bürokratie, wie sie bisher immer war. Denn als Wiener Bürger müssen Sie weiterhin monatelang auf Ihre Bewilligung warten. Sie müssen Ihre Nummer ziehen, wenn Sie zum Amt gehen. Sie brauchen einen Baumeister oder einen Architekten, der Ihnen erklärt, was in dieser Bauordnung steht. Denn diese ist so kompliziert formuliert, dass man nicht in der Lage ist, ohne diese Spezialisten überhaupt aufs Bauamt zu gehen. Und wehe, wenn Sie nicht alle Bestimmungen auf Punkt und Beistrich einhalten. Dann werden Sie bestraft. Im schlimmsten Fall kommt der Bagger, und das Haus ist weg, nämlich mit einem Abrissbescheid. Aber, wie gesagt, dafür müssen Sie Wiener sein. Als Zuwanderer ist das alles ganz anders. Im Abs. 2 heißt es verkürzt: Die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen bedarf weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. Nochmals in einfachen Worten: Diese Bauordnung, diese Flächenwidmung und alle anderen Spielregeln für das Wohnen und Bauen in Wien gelten nicht für Zuwanderer. Denn für diese gilt eine neue Art Wiener Smart Living. Das meinen Sie in Wahrheit wahrscheinlich mit Smart City. Beispiel eins von zwei, keine Regeln für Zuwanderer, keine Rechte für Kleingärtner: Wenn Sie heute einen Kleingarten in Wien haben, dann wissen Sie, was es heißt, mit der Baupolizei zu tun zu haben. Wer einmal versucht hat, einen Wintergarten an sein Kleingartenhaus anzubauen, hat es wahrscheinlich selber erlebt. Wehe, wenn da mehr als 50 m² verbaut sind. 10 cm länger und flugs haben Sie die erste Strafe im Postkasten. Wenn das um 10 cm länger ist, als es sein darf, gibt es schon Ärger, gibt es eigentlich schon einen Retourbau. Nicht sofort reagiert, und schon steht die Androhung einer Ersatzvornahme, im allerschlimmsten Fall der Abriss, vor der Tür. Wenn Sie Ihren Wintergarten zukünftig der Unterbringung von Zuwanderern widmen, dann sieht die Sache ganz anders aus. Dieses neue Gesetz erlaubt es Ihnen, für so einen Fall nicht nur einen Wintergarten, sondern eine ganze Wintergartensiedlung ganz ohne Genehmigung anzulegen. Sie müssen niemanden fragen. Sie sparen teure Rechnungen für Baumeister, Architekten und andere Spezialisten. Alles, was Sie tun müssen, ist, Zuwanderer zu finden, die bei Ihnen wohnen wollen, die in Ihrem Wintergarten ausharren, und einen staatlich organisierten Verein, der sich um Ihre neuen Mitbewohner kümmern wird. Bei der Fülle von subventionierten Vereinen in Wien sollte das kein Problem sein. Aber, wie gesagt, dieses einfache Bauen ganz ohne Regeln gilt nur für Zuwanderer. Das ist uns als Wiener Bürger total verschlossen. Wenn Sie Ihren Wintergarten aber nur für sich alleine wollen, dann müssen Sie schauen, wo Sie bleiben. Dann gelten wie immer die strengen Regeln der Bauordnung. Dann müssen Sie um jeden Zentimeter kämpfen und streiten, von Behörde zu Behörde laufen und alles über sich ergehen lassen. Vielleicht bekommen Sie nach einem monatelangen Bauverfahren sogar ein kleines Flugdach genehmigt, wie es unser Vorredner eigentlich nicht bekommen hat. Denn wenn Sie heute einen Kleingarten in Wien haben, dann wissen Sie, was es heißt, sich mit der Baupolizei anzulegen. Wir kommen zum Beispiel zwei, keine Regeln für Zuwanderer, keine Rechte für Wiener in Wohnungen. Wenn Sie heute in einer Wohnung leben, sagen wir in einer Mietwohnung, in einem Gemeindebau, in einer Eigentumswohnung oder in einem Reihenhaus, und Sie wollen in Ihrer Wohnung etwas umbauen, zum Beispiel eine Tür versetzen, das Badezimmer größer machen, vielleicht Ihren Balkon verglasen oder eine Loggia hineinmachen, dann Gnade Ihnen Gott. Denn wenn die Mühlen der Stadtverwaltung einmal zu mahlen angefangen haben, dann gibt es kein Zurück mehr. Dann geht es richtig los. Da brauchen Sie erst einmal einen Ziviltechniker, der Ihnen die Pläne absegnet. Mit diesen laufen Sie dann abwechselnd zu Ihrem Vermieter, zu Wiener Wohnen oder zu Ihren Miteigentümern. Falls Sie dann immer noch im Rennen sind und nicht aufgegeben haben, geht es wieder zurück zur Behörde. Das kann dann schon einmal ein paar Monate dauern, bis Sie Ihre Bewilligung in Händen halten, sofern Sie überhaupt eine bekommen werden. Wenn Sie aber nachweisen, dass Ihr neues großes Badezimmer zukünftig von Zuwanderern benutzt wird und auf Ihrer neuen Loggia zwei Familien übernachten werden, die außerdem vom Staat betreut werden, dann brauchen Sie gar nichts mehr zu beachten. Sie können machen, was Sie wollen und so oft Sie wollen. Planen Sie Ihr neues Badezimmer nach Lust und Laune. Denn in Abs. 2 dieses neuen Gesetzes heißt es verkürzt: Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke bedarf weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Voraussetzung ist, dass Sie Zuwanderer aufnehmen. Wenn Sie aber nur Ihre eigene Wohnung für Ihre Familie schöner und lebenswerter machen wollen, weil das Leben draußen auf der Straße ohnehin täglich trister wird, dann haben Sie einfach Pech gehabt. Für Wienerinnen und Wiener gilt dieses Gesetz nicht. Sie haben sich gefälligst an die Gesetze zu halten. Jetzt kommen wir zur Leichtbauweise, weil der Kollege Al-Rawi immer den Kopf schüttelt und sagt, es werden Containerdörfer, da gibt es keine Baracken, die auf uns zukommen. Haben Sie schon einmal in einem Gebäude in Leichtbauweise gewohnt? Wissen Sie, was ein Gebäude in Leichtbauweise überhaupt ist? Das sollten Sie aber wissen! Denn nach diesem neuen Gesetz könnten Sie schon bald so ein Gebäude in Leichtbauweise vor Ihrer Haustür haben. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Als Baumensch wohnt man oft in Baracken!) Leichtbauweise ist eine Konstruktionsphilosophie, die maximale Gewichtseinsparung zum Ziel hat. Das kann im Bauwesen am besten durch eine einfache Metall- oder Holzkonstruktion erreicht werden. So steht es auch hier im Gesetzestext. Wörtlich heißt es in Abs. 2 zur Leichtbauweise: "Container, Fertigteilbauten und dergleichen". Wir reden also einerseits von Containern mit Fenstern und andererseits von typischen Baustellenbaracken aus Holz. Solche Dinge stehen vor allem bei großen Baustellen, oft mehrgeschoßig und innen üblicherweise als Baubüro. Aber Wien ist anders. Hier lädt die Wohnbaracke zum gemütlichen Niederlassen ein. Dieses neue Gesetz lässt aber, wie oben erwähnt, die Wahl, entweder Container oder Fertigteilbauten oder dergleichen. Bitte keine Romantik aufkommen zu lassen, wir reden nicht von jenen Fertigteilbauten, die Sie in so manchen Fertighausparks bewundern können. Keine tollen Wohnküchen, Schlafzimmer oder Saunen. Hier reden wir von Fertigteilbauten in Leichtbauweise. Denn so steht es hier im 2. Absatz des Gesetzes ausdrücklich: "Neu- und Zubauten in Leichtbauweise". Diese Art von Fertigteilbau hat, wenn sie aus Holz ist, einen anderen Namen. Das ist eine ganz typische, ordinäre Baracke. Unter einer Baracke versteht man, auch wieder nach Wikipedia, Sie brauchen nur ins Internet zu gehen, "eine behelfsmäßige Unterkunft als einstöckiger, nicht unterkellerter Leichtbau, besonders aus Holz. Das Wort bezeichnete zunächst eine Soldatenunterkunft. Es kann sich auch um ein provisorisches Gebäude zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen, wie Soldaten, Arbeitern, Flüchtlingen, Ausgebombten, Kriegsgefangenen, Internierten oder Zwangsarbeitern handeln." - So steht es in Wikipedia. "In der Dritten Welt dienen Baracken auch als Dauerunterkunft in Elendsvierteln, den sogenannten Slums. Baracken werden aus einfachen Materialien wie Holz, Wellblech oder Pappe, mit teilweise gemauerten Wänden, gebaut. Sie sind meist eingeschoßig und wenig isoliert." - Teils mangelhaft, teils wenig, aber sie sind isoliert. "Oft fehlen Sanitäranlagen." - Soweit beschreibt Wikipedia eine Baracke. Das ist gut so. Denn nach diesem neuen Gesetz könnten Sie schon bald so ein Gebäude in Leichtbauweise vor Ihrem Haus haben, die vorübergehende Errichtung zur Unterbringung von Personen. Worum geht es denn bei diesem Gesetz? Wortwörtlich steht es schon in der Überschrift dieses neuen Paragraphen. Es geht um "Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen". Das erste Wort vorübergehend, sagt klar und deutlich, was dieses Bauwerk ist. Es ist schlichtweg ein Provisorium, eine behelfsmäßige Unterkunft. Und es geht um die Unterbringung von Personen. Das steht auch wörtlich in der Überschrift dieses Gesetzes. Was ist aber ein provisorisches Gebäude zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen? Probieren wir es einmal mit Google. Googeln Sie das Ganze einmal, "provisorisches Gebäude zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen". Haben Sie schon herausgefunden, bei welchem Begriff Sie gleich im ersten Suchvorschlag landen? Wieder bei "Baracken". Kurz gesagt geht es also um vorübergehende Massenunterkünfte in einfachster Elendsbauweise. Da können Sie noch schwärmerisch in Sozialromantik schwelgen, von wegen Container-WGs für Flüchtlinge, Herr Al-Rawi. Eine Baracke ist eine Baracke, war eine Baracke und bleibt eine Baracke. Der eigentliche Skandal ist aber, dass diese Baracken nicht bloß eine reine Notstandsmaßnahme sind, sondern bis zu 15 Jahre bestehen bleiben sollen. 15 Jahre Barackenlager und Containerdörfer in Wien. Da denke ich jetzt an meinen Vorredner, der den Kollegen Chorherr hoffentlich nicht auf eine Idee gebracht hat, dass sie vielleicht sogar noch wirklich am Ring aufgestellt werden. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das stört dann das Radeln!) Eine Baracke ist eben keine vorübergehende Einrichtung. 15 Jahre sind mehr als die ganze Schulpflicht. Sollen die Kinder, die jetzt nach Wien geflüchtet sind, Wien als moderne Barackensiedlung kennen lernen? Diese vorübergehenden Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sind keine Lösung der Zuwanderung, sondern ein Zeichen für das völlige Versagen der Zuwanderungspolitik in Wien! Kennen Sie den Baracken-Effekt? Wir bleiben bei Baracke. Sehen Sie einmal nach, Wikipedia wieder einmal: "Unter dem Baracken-Effekt versteht man die Beobachtung, dass Provisorien meist länger in Betrieb bleiben, als zunächst geplant. Daher werden Sie bald zur Regel, können dann nicht mehr abgelöst werden und werden so zu Altlasten." - Soweit Wikipedia, Provisorien, die meist länger in Betrieb bleiben, als geplant. Schlimm genug, dass hier einerseits ganz klar von einer vorübergehenden Einrichtung die Rede ist, wie es in der Überschrift dieses Gesetzes heißt, aber dass diese vorübergehende Einrichtung gleich 15 Jahre bestehen dürfen soll, ist der wahre Skandal daran! 15 Jahre sind wirklich nicht vorübergehend! 15 Jahre sind mehr als die ganze Schulzeit. 15 Jahre brauchen Sie, wenn Sie Ihre Kinder großziehen, bevor dann mit 16 das Wahlrecht eintritt und sich die Kinder langsam selbstständig machen. Nach 15 Jahren ist ein durchschnittliches Auto mehr oder weniger am Ende. Nach 15 Jahren muss selbst ein solides Haus meistens teilsaniert werden. Und was ist mit einem Container? Haben Sie schon einmal einen Baustellencontainer gesehen, wie er nach 15 Jahren aussieht? Er ist nach 3 Jahren schon rostig und unansehnlich. Jetzt stellen Sie sich diese Dinge einmal vor, wie das aussieht. Und das soll ernsthaft ganze 15 Jahre stehen bleiben? Und was machen Sie, wenn 15 Jahre um sind? Lackieren wir sie dann? Schmeißen wir sie weg? Kaufen wir neue? Eine neue Gesetzesnovelle? Eine Verlängerung? Wieder 5 Jahre? Wieder 10 Jahre? So kann es nicht gehen! Was machen wir mit den Baracken? Reißen wir sie einfach weg? Bauen wir wieder neue? Wir werden sehen. Gott sei Dank ist das dann nicht mehr in Ihrem Entscheidungsfeld! Oder machen Sie es, wie es der typische Wiener ohnehin gewohnt ist? Ändern Sie dann das Gesetz, damit die armen Bewohner auch den Rest ihres Lebens in Containern verbringen können? Das ist eben der Baracken-Effekt: "Die Beobachtung, dass Provisorien meist länger in Betrieb bleiben, als zunächst geplant. Daher werden Sie bald zur Regel, können dann nicht mehr abgelöst werden und werden so zu Altlasten." Bauen ohne Flächenwidmung. Hier darf jederzeit ohne Bewilligung ein Containerdorf gebaut werden. Das kann in Parks, in Kleingärten, an öffentlichen Plätzen, in großen Innenhöfen von Gemeindebauten, auf der Donauinsel, in der Lobau, am Wienerberg, in Oberlaa, im Prater, einfach überall sein. Sie haben sich alle Möglichkeiten offengelassen. Die Widmung ist egal. Denn in diesem Gesetz steht ausdrücklich in Abs. 2: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Und dieses Gesetz heißt Wiener Bauordnung. Diese ist fast 150 Paragraphen lang. Zusätzlich gibt es noch einen ganzen Schippel an Nebengesetzen und Verordnungen. Eine der Bestimmungen dieses Gesetzes ist die Flächenwidmung. Aber genau diese Widmung ist egal, wenn es um dieses neue Gesetz geht. Denn in diesem Gesetz steht ausdrücklich in Abs. 2: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. Was ist nun diese Flächenwidmung, die hier nicht gilt? Welche Bedeutung hat diese Flächenwidmung für die Wienerinnen und Wiener? Die Flächenwidmung ist, vereinfacht gesagt, ein Plan oder ein Dokument, auf dem man sehen kann, was man bauen darf, was nicht, und wofür jede beliebige Fläche in ganz Österreich gedacht ist. Da sieht man zum Beispiel, ob und wie man auf einer bestimmten Fläche bauen darf oder ob man auf seinem Grundstück vielleicht nur ein Kleingartenhaus ohne größeren Wintergarten errichten darf, weil das dann verboten wäre. Dafür würde man als Wiener bestraft werden, wenn es für Wiener, und wieder einmal nicht für Zuwanderer, bestimmt ist. Oder man kann sehen, ob ein Gebiet besonders geschützt ist, wo man dann gar nichts hinbauen darf, zum Beispiel im Schutzgebiet Wald- oder Wiesengürtel. Damit sind zum Beispiel der Wienerwald oder der Lainzer Tiergarten gemeint. Nichts kann verschont bleiben. Wieso ist das jetzt so wichtig? Weil Sie als Wienerin oder Wiener darauf vertrauen können, was in Ihrer Umgebung passiert. Wenn Sie in Ihrer Nähe einen Park haben, wenn Sie vor Ihrer Wohnung einen begrünten Innenhof haben, oder wenn Sie weiter draußen wohnen, wo es vielleicht schon Gärten gibt, dann können Sie grundsätzlich darauf vertrauen, dass das auch so bleibt. Wenn Sie nicht sicher sind, dann schauen Sie in diese Flächenwidmung oder bitten Sie einen Fachmann, das für Sie zu tun. Denn wenn dieser Park, dieser begrünte Innenhof oder dieser Garten in diesem Flächenwidmungsplan eingezeichnet, also gewidmet, ist, dann gilt das. Dann konnte bisher eigentlich nichts passieren. Das galt bisher für jeden. Ein Park bleibt dann ein Park, und ein Garten bleibt weiterhin ein Garten. Falls das geändert wird, hat jeder Bürger die Möglichkeit, dagegen Einwände zu erheben. Das ist Ihr Bürgerrecht. Zumindest bis heute ist es Ihr Bürgerrecht. Denn mit diesem Gesetz soll alles anders werden, soll dieses Bürgerrecht ausgehebelt werden. Denn in diesem Gesetz steht ausdrücklich in Abs. 2: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Das heißt, auch die Widmung ist dann egal. Ein Park ist dann nicht mehr ein Park, Ihr begrünter Innenhof ist dann nicht mehr nur ein begrünter Innenhof, und ein Garten ist nicht nur ein Garten. All diese Flächen sind nach diesem Gesetz plötzlich mögliche Grundstücke für Wohncontainer oder Baracken. Hier steht es ausdrücklich drinnen, und zwar in Abs. 2: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Keine Sorge, ganze Wohnhäuser haben Sie nicht zu befürchten, aber dafür Containerdörfer oder Barackenlager. Diese sind wieder ohne Bewilligung an allen möglichen Orten möglich. So steht es in diesem Gesetz. 15 Jahre Barackenlager und Containerdörfer in Wien. Das ist die soziale Durchmischung. Was dabei herauskommt, sind Ghettos, Ihrer Willkür ausgesetzt, wo diese geschaffen werden. Neukölln lässt grüßen. Von Rot- Grün geschaffene Ghettos, verteilt auf die ganze Stadt, wo immer Sie das wollen. Das ist offenbar der Beginn der schrittweisen Entrechtung der Bürger, ausgesetzt der Willkür der rot-grünen Stadtregierung. Meine Damen und Herren, nähere Details erklären Ihnen weiterhin meine Nachredner. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Mag. Kowarik. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Herr Berichterstatter, oder auch nicht! Meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Josef Taucher: Wir sind sprachlos!) Ihre Sprachlosigkeit haben Sie schon unter Beweis gestellt, nachdem nur die Freiheitlichen reden. Es soll so sein. Wir reden über ein Gesetzesvorhaben, das schon ein bisschen erörtert wurde, ein bisschen etwas ist schon gesagt worden, aber vor allem über ein Gesetzesvorhaben, das derartig intensiv in Grundrechte eingreift, dass man gar nicht lange genug darüber reden kann. Es ist auch bezeichnend, dass wir heute, bei dieser Sitzung, dieses Gesetzesvorhaben behandeln, wo wir ein paar Postnummern davor, allerdings erfreulicherweise einstimmig, doch wieder eine Novellierung unseres Verwaltungsgerichtsgesetzes verabschiedet haben. Es zeigt sich irgendwie, wie schwer sich Rot-Grün und dieses Land mit Rechtsmittelverfahren, mit Grundrechtsschutz und mit entsprechenden gesetzlichen Novellen tun, weil, was ich nur kurz angemerkt habe, dieses Verwaltungsgerichtsgesetz, das wir beschlossen haben, wurde schon mehrmals novelliert und auch schon mehrmals vom Verfassungsgerichtshof gehoben. In so einer Sitzung passt es dann gut dazu, leider Gottes, muss man fast sagen, dass dieses Gesetzesvorhaben dann auf der Tagesordnung steht und heute von uns behandelt wird. Bevor ich zum inhaltlichen Teil komme, ein bisschen etwas über die formelle Gesetzeswerdung. Wir haben schon gehört, das Ganze ist ein Initiativantrag. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Deutsch, Niedermühlbichler und Novak sowie Chorherr und Ellensohn haben diesen Initiativantrag unterschrieben und eingebracht. So weit, so gut und so zulässig, keine Frage. Das ist selbstverständlich das wesentliche Recht eines jeden Abgeordneten, eine Gesetzesinitiative zu setzen. Interessant war, ich war selber nicht im Ausschuss, aber ich habe es mir sehr wohl berichten lassen, und ich hätte auch dort sein können, also ist es kein Geheimnis, mir das zu erzählen, dass die Kollegen meiner Fraktion, die im Ausschuss vertreten sind, dort vor allem mit Beamten diskutiert und diese das Gesetzesvorhaben verteidigt haben, wie ich gehört habe. Es wurde heute, glaube ich, schon zitiert. Vom Kollegen Stürzenbecher wurde gesagt: "Jetzt reicht es dann. Das, was noch zu verhandeln ist, wird in der Landtagssitzung verhandelt." - Das machen wir gerade und werden wir auch noch weiterhin machen. Nur eines möchte ich schon anmerken, meine Damen und Herren, es ist nicht ganz unproblematisch, was Sie hier machen. Wenn es tatsächlich so ist - ich weiß es ja nicht -, dass nicht die Abgeordneten dieses Gesetz geschrieben haben, sondern dass sie in diesem Zusammenhang auf den Magistrat zurückgegriffen haben, ist das nicht so einfach und ist das nicht so ohne Probleme, meine Damen und Herren! Lesen Sie sich einmal das Parteiengesetz durch! (Abg. Armin Blind: Parteienfinanzierung!) Das ist sicher eine Leistung, die Sie womöglich bekommen. Ich weiß es ja nicht, ich war nicht dabei. Ich habe das Gesetz nicht geschrieben. Ich habe schon einmal ein Gesetz geschrieben. Das ist ausgesprochen mühsam. Das weiß ich. Ich bin auch kein Legist, bin eher Zivilrechtler. Aber ich habe es mir angetan und habe es versucht. Ich bezweifle es, weiß es aber nicht. Vielleicht werden Sie uns dann noch Auskunft darüber geben, wer dieses Gesetzes wirklich geschrieben hat. Es gibt da zwei Aspekte, wie gesagt. Der eine ist, wenn es ... (Abg. Armin Blind: Der Herr Deutsch wahrscheinlich!) - Man weiß nicht, wer es wirklich geschrieben hat. Ich weiß es nicht. - Wenn der Magistrat seine Kräfte zur Verfügung gestellt hat, seine Mitarbeiter es geschrieben haben, dann ist das ... (Abg. Mag. Muna Duzdar: Das ist die Regierungsvorlage der SPÖ!) - Passen Sie auf, ich komme schon dazu! Das ist ein guter Hinweis. Regierungsvorlage ist der Unterschied dazu. (Abg. Armin Bind zu Abg. Mag. Muna Duzdar: Frau Kollegin, die SPÖ und die Stadt Wien sind nicht das Gleiche! Das ist ein landläufiger Irrtum bei euch!) - Dann muss das wohl in Zukunft auch für alle Abgeordneten der Opposition gelten. Ich bin neugierig. Ich werde vielleicht einmal den Herrn Magistratsdirektor fragen, wie das ist, wenn die Freiheitlichen das nächste Gesetzesvorhaben einbringen, ob uns dann der Verfassungsdienst oder wer auch immer, der Magistrat, zur Verfügung steht. Das würde mich durchaus interessieren, was der Magistrat zu unseren Gesetzesvorhaben - wir haben sicher etwas vor - sagt, was die Spezialisten der Legistikabteilung sagen, und so weiter, und so fort. Ich bin neugierig, was dann wirklich dabei herauskommt. In diesem Fall, wenn es so war, sagen Sie es mir bitte. Offensichtlich war es so, sonst hätten im Ausschuss nicht vor allem die Beamten sozusagen das Gesetz verteidigt und mit unseren Spezialisten im Bauausschuss diskutiert. Also, dann ist es womöglich nur gerecht, aus sozusagen einem recht einfachen Denken heraus, dass das natürlich jede Fraktion kriegen muss. (Abg. Armin Blind: Oder keine!) Das ist wohl nachvollziehbar. Wir werden schauen, was der Magistrat dazu sagt. Einen zweiten Aspekt gibt es bei dem Fall auch noch. Das hat der Kollege Blind schon in einem Zwischenruf gesagt. Es ist schon auch ein bisschen heikel, Parteiengesetz, Parteienfinanzierungsgesetz. Sie sind hier, wenn Sie als Abgeordnete draufstehen, als Abgeordnete tätig, nicht die Stadt Wien und nicht der Magistrat. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich strikt zu trennen, meine Damen und Herren. Wenn ein Abgeordneter, und dafür habe ich durchaus Verständnis - wir werden noch dazu kommen, und ich habe ein bisschen etwas mit -, sagt, als Abgeordneter ist es ein bisschen zu kompliziert für ihn und es soll dann der Magistrat machen, dann muss man das halt so machen. Als Regierungspartei tut man sich da doch relativ leicht, sollte man sich halt eine Regierungsvorlage überlegen und diese dann einbringen. Das haben Sie aber explizit und absichtlich, wie ich denke, nicht gemacht. Regierungsvorlage ist gleich oder sollte gleich sein und ist auch gleich. Es gibt da sogar Erlässe - ich habe es im Internet gefunden -, genaue Bestimmungen des Magistrates, wie so etwas abzulaufen hat, das Verfahren bei einer Regierungsvorlage und dem dazugehörigen Begutachtungsverfahren, welche Verfahrensschritte vorzusehen sind und wie die genaue Vorgangsweise abzuhandeln ist. Man kann sich das auch anschauen. Es ist im Internet veröffentlicht. Wenn Regierungsvorlagen eingebracht werden, dann stehen sie zur Begutachtung. Diversesten Interessenverbänden werden sie mit dem Ersuchen zur Verfügung gestellt, eine Stellungnahme abzugeben. Sie sind aber auch im Internet veröffentlicht. Es kann sich diese jeder, der will, anschauen und auch seine Einwendungen machen oder seinen Senf dazugeben, um das einmal so zu sagen. Das haben Sie offensichtlich nicht gemacht. Jetzt kann man natürlich darüber philosophieren, warum Sie es nicht so gemacht haben. Es ist auch offensichtlich, warum Sie es so gemacht haben, weil Sie das Gesetz eben schnell durchpeitschen wollen. Wir kennen das leider Gottes zur Genüge, dass da Gesetzesvorhaben als Nachtrag oder zweiter Nachtrag eingebracht werden. Ich kann mich erinnern, irgendwann bei der Wahlrechtsgesetzgebung in der letzten Periode war es der zweite Nachtrag und wurde dann irgendeine Gesetzesform eingebracht. Also, möglichst kurzfristig, damit die anderen Abgeordneten halt möglichst wenig Zeit haben, sich das zu erarbeiten, sich das anzuschauen und es möglichst wenig Staub aufwirbelt. Das unterstelle ich einfach einmal. Das ist offensichtlich auch hier der Fall gewesen. Man hat das wahrscheinlich aus gutem Grund - unter Anführungszeichen -, eigentlich aus schlechtem Grund, gemacht, weil man hat gehört, und man hat gesehen, und ein bisschen etwas haben wir heute schon gehört, was das für Staub aufgewirbelt hat. Es ist ja wirklich eine, sagen wir es einmal neutral, sehr weitgehende Gesetzesinitiative, die in sehr intensiver Art und Weise in Rechte eingreift. Ich bin in diesem Haus noch nicht so lange wie der Kollege Kopietz, er ist sicherlich länger hier, aber ein bisschen bin ich auch schon dabei. Das ist meine dritte Periode. Aber so habe ich das noch nicht erlebt. Es wird im Schnellverfahren ohne Begutachtungsverfahren als Initiativantrag durchgepeitscht oder versucht, durchgepeitscht zu werden. Wenn wir heute hier stehen und uns diesem Gesetzesvorhaben ein bisschen genauer und intensiver widmen, dann ist das Ausdruck dessen, dass Sie sich eben gedacht haben, das bringen Sie nicht als Regierungsvorlage mit entsprechendem Begutachtungsverfahren, sondern als Initiativantrag ein. Wir holen also diese Diskussion, die es idealerweise schon vorher gegeben hätte, in dieser Sitzung nach. Vielleicht ist es auch ein Grund - ich weiß es nicht -, dass das zuständige Mitglied der Landesregierung nicht draufstehen wollte, weil es sich gedacht hat, es muss nicht sein, dass sein Name draufsteht, weil es noch ausführen wird, was es zu diesem Antrag meint, aber es ist sehr weitgehend. Das haben wir schon gesagt. Das kann man neutral so sagen. Das werden Sie hoffentlich auch selber einsehen. Gleich vorab, ich gehe dann noch auf die Vorredner im Konkreten ein. Ich habe mir alle Reden ausgedruckt. Ich kann es Punkt für Punkt durchgehen, was die Kollegen gemeint haben. Weder der Kollege Stürzenbecher noch der Kollege Chorherr sind in Wirklichkeit irgendwie auf den eigentlichen Kritikpunkt, nämlich die vollkommene Abschaffung der Nachbarrechte, eingegangen. Dazu habe ich nichts vom Herrn Kollegen Chorherr gehört. Ich komme dann schon noch dazu. Du wirst mitkriegen, was ich dazu meine. Da habe ich gar nichts davon gehört. Vielleicht war das der Grund, warum der Herr Stadtrat oder Landesrat gesagt hat, wenn es die Fraktion will. Man hört auch, dass die Fraktion der SPÖ in solchen Vorhaben oder in Angelegenheiten, wo es im weitesten Sinne auch um die Flüchtlingsthematik geht, nicht immer einer Meinung ist. Da gibt es durchaus Differenzen, wie man mitbekommen hat. Das müssen Sie sich selbst ausmachen. Das ist Ihre Angelegenheit. Ich kann nur darüber philosophieren. Ich kann nur Vermutungen anstellen. Dann kommt dieses Gesetzesvorhaben in den Ausschuss, wie es halt so üblich ist. Dann wird es dort halt vom Kollegen Stürzenbecher verteidigt. Er ist der Jurist und hat den Schwarzen Peter, oder den Roten Peter, gezogen. Ich weiß nicht, wie man es jetzt nennen soll. Ich glaube nicht, dass die Kollegen Deutsch, Niedermühlbichler, Novak, Chorherr vielleicht auch - er kann dazu sicher reden, wenn auch nicht in dem Sinne, in dem ich es mache - und Ellensohn dort im Ausschuss sehr viel gesagt haben. Vielleicht kann uns das dann noch ein Kollege aus dem Ausschuss berichten, wie es wirklich war. Ich war nicht dabei, muss ich zugeben. Kollege Stürzenbecher hat es dem Vernehmen nach verteidigt und dann mit seinen Worten auf den Rest im Landtag verwiesen. Bitte schön, wir sind im Landtag. Also fangen wir damit an. Noch einmal, wie gesagt, bezeichnend ist, dass das in der gleichen Sitzung ist, wo wir wieder einmal das VGWG geändert haben, wo uns der Verfassungsgerichtshof wieder einmal aufgetragen hat, dass wir etwas ändern müssen. Das wird uns womöglich auch bei diesem Gesetzesvorhaben passieren. Noch eine Sache, meine Damen und Herren, wir haben auf Vorschlag des Präsidenten beschlossen, nicht ich, aber die Mehrheit dieses Hauses, und das ist nun einmal so einzusehen, das ist halt so, dass die Generaldebatte und die Spezialdebatte zusammengelegt werden. Also muss ich zuerst generell über das Ganze reden und dann speziell darüber. Also werde ich das ein bisschen zweiteilen, ein bisschen allgemeine Sachen anführen und meine Meinung dazu kundgeben und dann ins Detail gehen. Dann werden wir den Gesetzesantrag durchlesen, durchbesprechen, durchaus Punkt für Punkt. Ich werde Ihnen dann zu den einzelnen Sachen auch meine Meinung mitteilen. Da bin ich schon neugierig, ob dann noch irgendwelche Redner darauf erwidern, nämlich von anderen Fraktionen, den antragstellenden Fraktionen, vielleicht sogar die Antragsteller. Wir haben schon von ein paar Vorrednern gehört, hier wird massiv in verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten eingegriffen. Hier wird massiv in Rechte eingegriffen, die im Verfassungsrang stehen und die auch einfach Gesetze normieren beziehungsweise den Umfang der einfachen Gesetze abstecken. Ich darf Ihnen ein bisschen etwas zitieren. Ich habe da ein interessantes Buch mitgenommen, relativ aktuell, "Recht und Verwaltung in Wien - Handbuch für Wissenschaft und Praxis". Das heißt, ich bin zur Zeit eher bei der Praxis. Holoubek, Madner, Pauer kennen Sie wahrscheinlich, zumindest den Bereichsdirektor Mag. Karl Pauer, Leiter des Geschäftsbereichs Recht in der Magistratsdirektion der Stadt Wien. Univ.-Prof.in Dr. Verena Madner ist Professorin für Öffentliches Recht und Public Management am Department Sozioökonomie und Co-Leiterin des Forschungsinstitutes für Urban Management and Governance an der WU. Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek ist Professor für Öffentliches Recht am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der WU - es dürfte also eine Nahebeziehung zur WU geben, was vollkommen in Ordnung ist - und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Also, was sie sagen, ist geballte Kompetenz. Zum Baurecht, Kapitel 34: Nur zu Information vielleicht, damit man es ein bisschen darstellt. Das Buch, wie es schon heißt, "Recht und Verwaltung in Wien", steckt die diversen Themenbereiche ab, die im eigenen Wirkungsbereich beziehungsweise auch in der mittelbaren Bundesverwaltung von Wien zu erledigen sind, zuerst der Allgemeine Teil und dann das Besondere Verwaltungsrecht. Da ist eben das 10. Kapitel "Raumordnung, Bauen und Wohnen in Wien" und ist das Unterkapitel 34 "Baurecht". Darin wird über die verfassungsrechtlichen Grundlagen ausgeführt. Das ist ganz interessant und ganz wichtig in unserem Zusammenhang. Über die verfassungsrechtlichen Grundlagen haben wir schon viel gehört, dass da ziemlich - wie soll ich sagen - eingegriffen wurde. Was sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen? Erstens kompetenzrechtliche Grundlagen. Ich werde ein bisschen zitieren: "Angelegenheiten des Bauwesens fallen gemäß der Generalklausel des Art. 15 Abs. 1 B-VG grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung" - Hier sind wir. - "und Vollziehung. Ein nach der Bauordnung bewilligungspflichtiges Bauwerk kann auch nach naturschutzrechtlichen, denkmalschutzrechtlichen und anderen Bestimmungen zu beurteilen sein - Gesichtspunktetheorie. Hinsichtlich gewisser Kompetenztatbestände ist jedoch die Regelung unter anderen Gesichtspunkten ausgeschlossen." Dann wird verwiesen. Die Verweisung lese ich jetzt nicht vor. "So fällt etwa nach Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG, Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen, der Bau von Eisenbahnanlagen ausschließlich in die Kompetenz des Bundes." - Geht uns jetzt nichts an. - "Die Regelungskompetenz der Länder in Angelegenheit des Bauwesens erfährt hierdurch eine Einschränkung." - Nehmen wir zur Kenntnis. "Die nach den einzelnen Gesetzen erforderlichen Bewilligungen müssen kumulativ vorliegen - Kumulationsprinzip. Sonderregelungen gelten im UVP-Gesetz, im AWG, die jeweils eine Bewilligungskonzentration vorsehen." - Soll so sein. - "Gemäß Art. 118 Abs. 3 Z 9 B-VG" - Das ist jetzt für uns als Gemeinde interessant. - "sind Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu vollziehen." - Dafür müssen wir als Landtag die Regeln geben. - "Darunter fällt neben der Genehmigung der Schaffung von Bauplätzen und Bauplatzteilen zum Beispiel auch der Ortsbildschutz." - Darüber haben wir heute auch schon ein bisschen etwas gehört. - "Nicht davon erfasst sind etwa Bauvorhaben, die sich auf das Gebiet mehrerer Gemeinden erstrecken. Verwaltungsstrafverfahren sind auch nicht davon gedeckt." Grundrechtliche Bezüge. - Jetzt kommen wir zum eigentlich wesentlichen Punkt, nämlich den grundrechtlichen Vorgaben. Gleichheitssatz. - Werden wir sehen. Das wird uns bei unserem Gesetzesvorhaben noch sehr beschäftigen. "Der Gleichheitssatz, Art. 7 Abs. 1 B-VG, Art. 2 Staatsgrundgesetz, gebietet es, dass die Abgrenzung zwischen Bewilligungs- und Anzeigeverfahren und die allfällige Einbeziehung von Bauvorhaben in ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren ihrer Art nach sachlich gerechtfertigt sein müssen." - Also, vielleicht hier einmal ein Punkt. Wir hören, dass eine Abgrenzung zwischen Bewilligungs- und Anzeigeverfahren, das kennen wir in der Bauordnung, und die vereinfachten Bewilligungsverfahren ihrer Art nach sachlich gerechtfertigt sein müssen. Wenn diese sachliche Rechtfertigung dafür gilt, dann muss das natürlich für dieses Gesetzesvorhaben, das wir jetzt vorliegen haben, doppelt gelten, weil der Eingriff noch extremer ist als dort, wo nur eine Anzeige notwendig ist. Hier ist gar nichts notwendig. Es wird einfach hingestellt. (Man hört ein Lachen hinter den Sitzreihen.) - Der Lacher hat hoffentlich nicht dieser Gesetzesstelle gegolten. Also, sachlich gerechtfertigt, bitte merken. "Auch die Ausgestaltung der einzelnen Verfahren muss dem Gleichheitssatz und dem Rechtsstaatsprinzip entsprechen. Vergleiche dazu Hauer." - Den haben wir heute auch schon gehört. (Abg. Armin Blind: Mehrmals!) Er wird hier zitiert. "Gleichheitswidrig ist zum Beispiel eine Regelung, die schlechthin für alle bis zu einem gewissen Stichtag konsenslos und widmungswidrig errichteten Bauten eine nachträgliche Baubewilligung vorsieht." (Abg. Armin Blind: Sonst brauchen wir eine Widmung nicht mehr!) - Auch nicht uninteressant. Auch vielleicht ein bisschen als Vergleich heranziehbar. Man kann nicht nachträglich sagen, alles, was bisher vielleicht illegal gebaut worden ist, ist nachträglich saniert. Dieser sehr starke Eingriff ist eben nicht möglich, steht da, ist gleichheitswidrig. Es wäre unfair. Der Eine kann bauen, muss sich an die Regeln halten und der Andere hat sich nicht an die Regeln gehalten und nachträglich wird festgestellt, macht nichts, wir sanieren. Was ist bei uns? Bei uns gibt es dann plötzlich auch zwei Regime, der Eine, der sich wirklich an alles halten muss, der karniefelt wird bis zuletzt, um es einmal salopp auszudrücken, und dann im staatlichen Bereich - wir werden noch hören, wie es das Gesetz genau bezeichnet - muss gar nichts sein, sechs Monate und gar nichts. Null, gar nichts. Gleichheitssatz, problematisch aus meiner Sicht. Ausgesprochen problematisch aus meiner Sicht. Nicht nur aus meiner Sicht. "Bei der Gewährung der Parteistellung durch den Gesetzgeber darf keine unsachliche Beschränkung des Kreises der Parteien des Bauverfahrens erfolgen." - Schau an! Wir werden noch sehen, ich werde es Ihnen vorlesen, wer Partei des Bauverfahrens ist. Es gibt so etwas wie Nachbarrechte. Dazu werden wir noch kommen. "So ist eine Regelung gleichheitswidrig, die bloß den Anrainern des Baugrundstückes, nicht aber zum Beispiel jenen Eigentümerinnen und Eigentümern, deren Grundstück nur geringfügig vom Baugrundstück entfernt ist, die aber auch durch die Emission gleichermaßen betroffen sind, Parteistellung gewährt." - Nicht uninteressant. Ich wiederhole es: "So ist eine Regelung gleichheitswidrig, die bloß den Anrainern des Baugrundstückes," - also diejenigen, die unmittelbar angrenzen - "nicht aber zum Beispiel jenen Eigentümerinnen und Eigentümern, deren Grundstück nur geringfügig vom Baugrundstück entfernt ist." - Er ist halt nicht direkter Anrainer, sondern ein bisschen weiter weg, irgendein Stück dazwischen. Auch dem müssen Parteienrechte gewährt werden. Ich erspare es Ihnen, jetzt die Verfassungsgerichtshofzahl dazuzusagen. Das hat der Verfassungsgerichtshof 2005 festgestellt. Also, das ist schon gleichheitswidrig. Was haben wir hier jetzt? Ich kriege irgendetwas vor die Haustüre gestellt und habe überhaupt keine Rechte. Wenn das nicht gleichheitswidrig ist, dann weiß ich nicht. "Den Nachbarn muss in einem Anzeigeverfahren, in welchem ihnen das Recht auf Akteneinsicht gewährt wird, zumindest hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen für das Anzeigeverfahren überhaupt vorliegen, Parteistellung eingeräumt werden." - Das ist ein Spezialthema. Aber auch im Anzeigeverfahren gibt es Anrainerrechte. Da muss man dann von sich aus tätig werden. Bei unserer Gesetzesvorlage gibt es gar nichts. Da hat man keine Rechte. "Auch die konkrete Ausgestaltung der Parteistellung kann dem Gleichheitssatz widersprechen. Der Beginn der Frist zur Erhebung von Einwendungen für die Nachbarn darf nicht an einem Ereignis anknüpfen, das für diese nicht erkennbar ist, wie zum Beispiel den Zeitpunkt der Anzeige des Baubeginns bei der Behörde." - Wenn ich der Baubehörde etwas anzeige, weiß ich als Nachbar, dass mein Nachbar bauen will, auch im Schnellverfahren. Also auch das wäre gleichheitswidrig. Und was haben wir in unserem Gesetz? Gar nichts. Das soll nicht gleichheitswidrig sein, meine Damen und Herren? Gleichheitssatz, grundrechtliche Bezüge, zweitens Eigentumsgarantie: "Aus der Eigentumsgarantie, Art. 5 Staatsgrundgesetz" - und so weiter, und so fort - "lässt sich das nur unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit beschränkbare Recht einer Eigentümerin/eines Eigentümers eines Grundstückes ableiten, dieses zu bebauen - Baufreiheit." - Soll so sein. Betrifft uns in dem Fall nicht so sehr. Ein bisschen anders betrifft es uns. Es ist auch eine ordentliche Einschränkung meines Eigentumsrechtes, wenn da plötzlich etwas steht. Es ist aber da wahrscheinlich nicht so gemeint. Aber, auch das wird ausgeführt in diesem Beitrag, "c) Recht auf ein faires Verfahren: Nach der Rechtsprechung des VfGH betreffend Entscheidungen über Baubewilligungen" - nicht im Kernbereich der Civil Rights - "soweit der Anwendungsbereich von Art. 47 Abs. 2 GRC eröffnet ist, ist diese Unterscheidung entbehrlich, da sie nicht auf zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen beziehungsweise strafrechtliche Anklagen beschränkt ist." - Da geht es um zivilrechtliche Ansprüche. Wir sind im baurechtlichen Verfahren. Das heißt, das Recht auf ein faires Verfahren ist durchaus, würde ich einmal behaupten, ein Thema, Grundrecht. Jetzt sind wir wieder bei den Grundrechten. Dann wird ausgeführt: "Besonderheiten durch die Stellung Wiens als Stadt, Land und Gemeinde: Wien erlässt in der Funktion als Landesgesetzgeber" - Das sind wir. - "baurechtliche Bestimmungen und vollzieht diese auch, nämlich in der Funktion als Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich." "Bauordnung für Wien - Allgemeines: Ein Wiener Spezifikum ist," - Das ist korrekt. - "dass baurechtliche und raumordnungsrechtliche Bestimmungen in einem einzigen Regelwerk, nämlich Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch - Bauordnung für Wien - erfasst sind." - Auch das ist nicht unentscheidend. Wir haben alles in der Bauordnung geparkt, nämlich sowohl baurechtliche als auch raumordnungsrechtliche Bestimmungen. Diese heben wir jetzt auf, also sie gelten nicht. (Abg. Armin Blind: Was brauchen wir eine Bauordnung, wenn man es einfach hinstellen kann?) Dann wird noch ausgeführt über die Bauordnung "Bauplatzschaffung und Grundabtrennung". Da gibt es ganz genaue Regelungen. All das gilt nicht. Ich werde es Ihnen jetzt nicht vorlesen. Vielleicht "Arten von Bauvorhaben". Das ist für das Verständnis der Bauordnung nicht uninteressant. Was gibt es für Bauvorhaben? Das Ganze ist eh eine Kurzvariante. "Die Bauordnung für Wien findet im Wesentlichen auf die Errichtung, Änderung und den Abbruch von Bauwerken Anwendung. Der Begriff des Bauwerkes ist dabei sehr weitreichend zu verstehen und umfasst im Grunde nach alle baurechtlichen Herstellungen über und unter der Erde." - Dafür gilt das alles, nur leider nicht in unserm Fall. - "Die Bauordnung für Wien unterscheidet zwischen bewilligungspflichtigen - § 60 Bauordnung für Wien, anzeigepflichtigen - § 62, und bewilligungsfreien Bauvorhaben." - Dort haben wir dann noch ein paar Verfahren. - "Unabhängig davon müssen jedoch Bauführungen," - Zu den Ausnahmen kommen wir noch. - "somit auch jene, die bewilligungsfrei sind, den Bauvorschriften und Bebauungsvorschriften entsprechen, widrigenfalls sie zu beseitigen sind." - § 62a Abs. 3 Bauordnung für Wien. Also ganz entscheidende Bestimmungen. "Nach der Systematik der Regelungen kann vereinfacht gesagt werden, dass eine Bewilligungspflicht gemäß § 60 Bauordnung für Wien grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn das Bauvorhaben nicht als bauanzeigepflichtig - § 62 BO oder bewilligungsfrei - § 62a BO zu qualifizieren ist. Die §§ 62 und 62a Bauordnung für Wien gehen somit als Spezialtatbestände dem § 60 Bauordnung für Wien vor." - Im normalen Verfahren. In unserem Verfahren können wir das alles vergessen. Was gibt es für bewilligungspflichtige Bauvorhaben? - "Die bewilligungspflichtigen Bauvorhaben werden in § 60 Abs. 1 Bauordnung für Wien abschließend aufgezählt. Allen voran sind Neu-, Zu- und Umbauten" - Das werden wir dann noch in unserem Gesetzesentwurf hören. Dort gilt das alles nimmer, was ich jetzt vorlese. - "von Gebäuden bewilligungspflichtig." - § 60 Abs. 1 lit. a BO. "Unter einem Gebäude wird ein raumbildendes Bauwerk verstanden, das in seiner Bausubstanz eine körperliche Einheit bildet und nicht durch Grenzen eines Bauplatzes oder Bauloses oder durch Eigentumsgrenzen geteilt ist. Ein Raum liegt vor, wenn eine Fläche zumindest zur Hälfte ihres Umfanges von Wänden umschlossen und von einer Fläche abgeschlossen ist." - Das würde grundsätzlich schon auf uns auch zutreffen, auf unsere Containerbauten. - "Bauwerke, die diese Kriterien nicht erfüllen, fallen nicht unter § 60 Abs. 1 lit. a Bauordnung. Sie sind allenfalls, wenn die Voraussetzungen vorliegen, als sonstige Bauwerke, bauliche Anlagen nach § 60 Abs. 1 lit. b Bauordnung für Wien bewilligungspflichtig." Sogar für Flugdächer gibt es eine eigene Bestimmung: "Flugdächer, die eine bebaute Fläche von mehr als 25 m2 oder eine Höhe von mehr als 2,50 m aufweisen, sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung als Gebäude anzusehen." - Für diese gilt dann natürlich auch das Regime der Bauordnung. Nicht für Bauten in unserer Gesetzesnovelle. - "Kleinere Flugdächer können allenfalls nach § 60 Abs. 1 lit. b bewilligungspflichtig sein oder nach § 62a Abs. 1 Z 13 Bauordnung für Wien bewilligungsfrei gestellt sein." - Das gibt es auch. Reden wir aber von kleinen Flugdächern. "Ein Neubau liegt bei Errichtung neuer Gebäude vor oder wenn nach Abtragung bestimmter Bauwerke die Fundamente oder Kellermauern ganz oder teilweise wiederverwendet werden. Ein Zubau ist die Vergrößerung eines Gebäudes in waagrechter oder senkrechter Richtung, zum Beispiel Erweiterung des Kellers oder Aufstockung. Ein Umbau liegt vor, wenn die Raumeinteilung oder Raumwidmungen eines Gebäudes oder Geschoßes derart geändert werden, dass das Gebäude oder Geschoß nach Ausführung als ein anderes anzusehen ist. Ausgenommen davon ist der Einbau von Wohnungen oder Teilen davon in das Dachgeschoß." - Da gibt es sogar ein eigenes Regime. "Die Errichtung aller sonstigen Bauwerke über und unter der Erde, die nach der Definition des § 60 Abs. 1 lit. a BO für Wien keine Gebäude darstellen, ist bewilligungspflichtig, wenn zu deren Herstellung ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich ist, sie mit dem Boden in eine kraftschlüssige Verbindung gebracht werden und sie wegen ihrer Beschaffenheit geeignet sind, öffentliche Rücksichten zu berühren." - Selbst dann sind sie genehmigungspflichtig. Selbst dann gilt das Regime der Bauordnung. Damit muss man sich wirklich befassen, was darin steht, was man einhalten muss, welche Vorschriften es gibt, welche Nachbarrechte es gibt, und so weiter, und so fort. All das wird ausgehebelt. Also sehr intensiv, unsere Gesetzesinitiative. "Die normierten Tatbestandsvoraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Ob bautechnische Kenntnisse im Sinne der Bestimmung dafür erforderlich sind, ist im Einzelfall anhand einer fachgerechten Ausführung des Bauwerks in seiner Gesamtheit objektiv zu beurteilen." - Soll so sein. Das lasse ich Ihnen jetzt aus. Kommen wir weiter: "§ 60 Abs. 1 lit. c Bauordnung für Wien statuiert die Genehmigungspflicht von Änderungen oder Instandsetzungen an rechtmäßig bestehenden Bauwerken, somit nicht nur an Gebäuden." - Auch das ist bei uns ein Thema. Schon bestehende Bauwerke sind auch umfasst von diesem Gesetzesvorhaben, auf das ich dann noch zu sprechen komme, das vorliegt und zur Verhandlung steht. - "Er ist durch den weiteren Wortlaut des § 62 Abs. 1 Z 4 Bauordnung für Wien, der die Anzeigepflicht für bestimmte sonstige Änderungen und Instandsetzungen normiert, erheblich eingeschränkt. Vereinfacht kann gesagt werden, dass nach § 60 Abs. 1 lit. c Bauordnung für Wien bauliche Änderungen und Instandsetzungen an Bauwerken bewilligungspflichtig sind, die das äußere Ansehen, die Gestaltung eines Bauwerks ändern, die Umwidmung von Wohnungen betreffen oder die Verpflichtung zur Schaffung von Pflichtstellplätzen auslösen. Die unter § 60 Abs. 1 lit. c Bauordnung für Wien fallenden Bauführungen sind insofern privilegiert," - Da gibt es auch Erleichterungen. - "als sie auch dann zulässig sind, wenn sie den Bestimmungen des Bebauungsplanes widersprechen." - Soll so sein.- "Durch diese Ausnahme können zum Beispiel Dachgeschoßbauten auch an solchen Gebäuden durchgeführt werden, die auf einer gärtnerisch ausgestalteten Fläche situiert sind." - Das sind Details, die aber alle nicht gelten. - "Weiters ist insbesondere der Abbruch von Bauwerken, jedoch nur in der Schutzzone und in Gebieten mit Bausperre bewilligungspflichtig." - Sogar der Abbruch von Bauwerken ist bewilligungspflichtig im normalen Verfahren. Nicht in unserem neu privilegierten Verfahren, das da gestaltet wird. Da gilt das alles nicht. "Die Änderung der Höhenlage einer Grundfläche ist bewilligungspflichtig," - Sogar das ist bewilligungspflichtig. - "wenn sie von Einfluss auf bestehende Bauwerke, auf eigene und benachbarte Grundflächen oder deren widmungsgemäße Verwendung ist." - § 60 Abs. 1 lit. g Bauordnung. Man sieht, da gibt es schon einige Bestimmungen der Bauordnung, die sehr detailliert sind, die aber alle in unserem Gesetzesvorhaben nicht gelten. "Ferner ist seit der Bauordnungsnovelle 2014 die Anbringung von Fotovoltaikanlagen an Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 11 m bewilligungspflichtig." - Auch das muss man bewilligen. Das ist § 60 Abs. 1 lit. j der Bauordnung. Auch das muss bewilligt werden. Nicht aber, erraten, wenn es um Bauwerke in unserem Gesetzesvorhaben geht. Das waren die bewilligungspflichtigen Bauvorhaben. Es gibt auch nur anzeigepflichtige, die man bei der Behörde anzeigen muss. "Gemäß § 62 Abs. 1 Bauordnung für Wien genügt die Bauanzeige für den Einbau oder die Abänderung von Badezimmern und Sanitäranlagen, die Herstellung von Loggienverglasungen und den Austausch von Fenstern und Fenstertüren." - Sogar da muss man anzeigen. Die Bauordnung ist schon sehr intensiv, zumindest für einen Normalsterblichen, sage ich. Ein normaler Rechtsunterworfener muss sogar den Austausch von Fenstern und Fenstertüren gegen solche anderen Erscheinungsbildes, Konstruktion, Teilung, Profilstärke, Farbe und dergleichen, sowie den Austausch von Fenstern und Fenstertüren in Schutzzonen anzeigen. Das alles ist anzeigepflichtig. Selbst das zieht ein Verfahren nach sich. Man kann nicht so einfach umbauen, sondern es ist anzeigepflichtig. Man darf es nicht vergessen, sonst hat man ein Problem. "Ferner sind alle Änderungen und Instandsetzungen von Bauwerken, die keine Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerkes bewirken, nicht die Umwidmung von Wohnungen betreffen und keine Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen auslösen, anzeigepflichtig. Neu-, Zu- und Umbauten sind davon nicht erfasst. Anzeigepflichtig nach dieser Bestimmung sind etwa" - Da wird jetzt angeführt, was unter anderem anzeigepflichtig ist. - "in der Regel die Zusammenlegung von Wohnungen," - Das müssen Sie bei der Baubehörde anzeigen. Aber wenn das Containerding hingestellt wird, muss gar nichts passieren. - "ebenso die Teilung einer Wohnung in zwei Wohnungen," - Das vergessen sehr viele Leute. Wir erfahren das immer wieder. Das ist nicht nur ein wohnungsrechtliches Problem, es sind nicht nur die zivilrechtlichen Gesetze, sondern es ist auch ein Problem gemäß der Bauordnung. Das sollte man nicht vergessen, sonst hat man ein Problem. Was ist noch anzeigepflichtig? Die Errichtung von Zwischenwänden innerhalb einer Wohnung, meine Damen und Herren. Das mag auch nicht allen klar sein. - "die Errichtung von Zwischenwänden innerhalb einer Wohnung, die Abmauerung und in der Regel auch die Herstellung von Mauerdurchbrüchen im Gebäudeinneren, die keine Stellplatzpflicht auslöst, die Einbeziehung eines Gangteiles in eine Wohnung sowie die Entfernung von Zwischenwänden, sofern nicht infolge der Zunahme der Wohnnutzfläche die Stellplatzpflicht ausgelöst wird," - Da sind wir wieder bei der Genehmigung. - "Ersetzung von Mauerteilen durch Glasbausteine im Inneren des Gebäudes." - Meine Damen und Herren, sogar das ist anzeigepflichtig. Was will ich damit ausdrücken? Unsere Bauordnung ist unglaublich detailliert geregelt und wird oftmals kritisiert. Wir sind die Letzten, die sagen, das gehört nicht novelliert. Es gehört überlegt, was von der Bauordnung noch wirklich brauchbar ist oder was man im Sinne der Rechtsunterworfenen erleichtern könnte. Das ist durchaus eine Diskussion, die zulässig ist und die wir gerne führen würden. Aber was wird denn da gemacht? Da gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Da ist gar nichts all dieser unglaublich detaillierten Bestimmungen notwendig. Es gibt auch bewilligungsfreie Bauvorhaben. Ich erspare Ihnen das und lese jetzt nicht alles vor. Baubewilligungsverfahren. - Jetzt kommen wir zum Verfahren. Wir haben einmal gehört, was die Tatbestände sind. Jetzt kommen wir zum Verfahren an und für sich. Ein Praxistipp wird da angeführt. Schauen wir es uns an. "Die Baupolizei, MA 37, bietet Sprechstunden an, die unter anderem dazu dienen, Anliegen in Bezug auf geplante Bauvorhaben in technischer und rechtlicher Hinsicht bereits vor Einreichung zu erörtern." - Dieses Service der MA 37 ist fein. Dort kann man sich dann erkundigen. Das ist alles gar nicht so einfach, meine Damen und Herren. Was ich jetzt trocken und salopp erzähle, ist für den einzelnen Rechtsunterworfenen, der eben nicht unter diese neue Regelung des Gesetzes fällt, ein Riesenaufwand und ist für den normalen Rechtsunterworfenen auch gar nicht verständlich. Auch das muss einem klar sein. Ein Gesetz sollte auch lesbar sein. Die Bauordnung ist es vielleicht nicht wirklich. "Es ist im Hinblick auf die Komplexität der Bauvorschriften und verfahrensrechtlichen Bestimmungen zu empfehlen, dieses Service der Baupolizei, wenn möglich, bereits in einem früheren Planungsstadium in Anspruch zu nehmen. Ort und Zeit der Sprechstunden siehe ‚www.wien.gv.at'." - Soll so sein. Wie ist das Baubewilligungsverfahren gestaltet? Wie ist es strukturiert? Zum Verständnis, wie die Bauordnung bei uns aufgebaut ist, was die Bauordnung eigentlich bedeutet, halt nicht für alle: "Ansuchen um Baubewilligung: Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben, die im § 60 Abs. 1 Bauordnung für Wien aufgezählt werden, ist bei der Baubehörde schriftlich die Baubewilligung gemäß § 70 Bauordnung für Wien zu beantragen. Vergleiche aber zum Beispiel § 71 Bauordnung" - dazu kommen wir noch - "über die Bewilligung für Bauten von vorübergehendem Bestand." - Da haben wir schon irgendetwas. Es wurde auch in der Diskussion schon, glaube ich, vom Herrn Landesrat einmal angemerkt, dass es so etwas Ähnliches, wie wir jetzt machen, angeblich schon gibt. Wir kommen noch dazu. Ich werde Ihnen dazu etwas erzählen. "Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen anzuschließen: Baupläne in dreifacher Ausfertigung, die von einer beziehungsweise einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Ziviltechnikerin oder Ziviltechniker verfasst und unterfertigt sein müssen, die Zustimmung der Eigentümer oder des Eigentümers, der vom Bauvorhaben betroffenen Liegenschaft, verschiedene Berechnungsnachweise, Stellplatzverpflichtungen, Anliegerleistungen, technische Nachweise, zum Beispiel statische Vorbemessung, Wärmeschutz, Schallschutz, Löschwassermenge, sowie eine Bestätigung der Planverfasserin beziehungsweise des Planverfassers, dass die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens eingehalten werden." Auch das muss man halt vorleben. Dann gibt es wieder einen Praxistipp: "Nähere Angaben zu den Belegen des Baubewilligungsverfahrens können auch im Internet auf abrufbaren Merkblättern der Baupolizei entnommen werden." - Das brauchen wir alles. Das müssen wir uns alles antun, hätte ich beinahe gesagt. Diese Verfahrensschritte sind alle einzuhalten. Noch ein Praxistipp, den ich Ihnen ausnahmsweise erspare. "Die Zustimmung der Liegenschaftseigentümer zum Bauvorhaben muss liquid vorliegen. Sie kann somit bis zur rechtskräftigen Erteilung der Baubewilligung formlos zurückgezogen werden. Vermag die Bauwerberin beziehungsweise der Bauwerber die Zustimmung der Eigentümer der vom Bauvorhaben betroffenen Liegenschaft nicht nachzuweisen, ist die Baubewilligung nicht zu erteilen. In einem derartigen Fall besteht für die Bauwerberin beziehungsweise den Bauwerber nur die Möglichkeit, die erforderliche Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung beim Gerichtsverfahren zu ersetzen." - Dann kriegt man ein Urteil, wenn man Anspruch darauf hat. Sonst hat man Pech gehabt. "Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen," - der ganzen Unterlagen, die man beibringen muss - "die einem Antrag auf Bewilligung anzuschließen sind, trägt die Verfasserin beziehungsweise der Verfasser." - § 65 Abs. 2 Bauordnung. "Stellen sich die Unterlagen als vollständig und schlüssig dar, gilt die widerlegbare Vermutung, dass sie inhaltlich richtig sind." - Immerhin schon etwas. Da gibt es schon einmal eine Vermutung. § 67 Abs. 1 Bauordnung. "Stößt die Behörde jedoch auf Mängel, die geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der Unterlagen in Zweifel zu ziehen, muss sie eine detaillierte inhaltliche Prüfung vornehmen." - Dann geht es rund. Dann wird einmal genauer geschaut, ob es eh in Ordnung ist. Ausnahmebewilligung: Auch das gibt es in der Bauordnung. Es gibt also ohnehin schon einige Instrumente der Bauordnung. Trotzdem müssen wir dieses Gesetzesvorhaben beschließen. "Ausnahmebewilligung: Entspricht das eingereichte Bauvorhaben nicht den im Bebauungsplan festgesetzten Bebauungsvorschriften, besteht die Möglichkeit, die Bewilligung von Abweichungen von den Bebauungsvorschriften zu erwirken." - Der berühmt-berüchtigte, hätte ich beinahe gesagt, § 69 Bauordnung. - "Dafür bedarf es keines gesonderten Antrags, sondern das Ansuchen um Baubewilligung gilt zugleich als Antrag auf Bewilligung der für das Bauvorhaben erforderlichen Abweichungen nach § 69 Bauordnung für Wien." § 133 Abs. 4 Bauordnung. "Aus § 69 Abs. 2 BO für Wien ergibt sich jedoch die Pflicht, jede Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplans darzustellen und zu begründen. Die Bewilligung der Abweichungen gemäß § 69 BO für Wien erfolgt für ein einzelnes Bauvorhaben mit Bescheid." Wir werden sehen, bei unserer Gesetzesnovelle gibt es gar keinen Bescheid. Wenn es auf sechs Monate befristet ist, dann brauchen wir gar nichts, nicht einmal einen Bescheid. Na gut. "In § 69 Abs. 1 bis 4 BO für Wien werden die Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit von Abweichungen von den Vorschriften des Bebauungsplans festgelegt. Die Abweichungen dürfen die Zielrichtung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans nicht unterlaufen." Eigentlich naheliegend! Selbst für Ausnahmebewilligungen müssen die Zielrichtungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans als solche erhalten bleiben. Das gilt nicht bei unserem Gesetzesvorhaben! "Damit soll gewährleistet werden, dass die Kompetenz des Gemeinderates" - aha! - "zur Beschlussfassung über den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, der eine Verordnung der Gemeinde darstellt, nicht im Einzelfall durch die bescheidmäßige Bewilligung von Abweichungen unterlaufen wird." Auch das haben wir heute schon gehört: Mit unserem neuen Gesetz oder neuen Paragraphen - 71c - gibt es das nicht mehr. Vorbei. Gemeinderat: keine Kompetenz. "In der Praxis wird zur Beurteilung dieses Kriteriums im Zuge des Baubewilligungsverfahrens eine Stellungnahme der beziehungsweise des für Stadtplanung zuständigen Amtssachverständigen eingeholt." - Brauche ich alles nicht mehr in unserem Verfahren. - "Im Einzelnen besteht zu dieser Frage eine umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die trotz Neufassung des § 69 BO für Wien, LGBl. 2009/25, weiterhin gültig ist, weil diese bereits nach der früheren Rechtslage auf dieses Kriterium abstellen." Gut, dazu gibt es wieder weitere Ausführungen. Die erspare ich Ihnen. "In der Folge legt § 69 Abs. 1 ZZ 1 bis 4 BO für Wien negative Auswirkungen fest, die durch die beantragte Abweichung nicht eintreten dürfen. Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ vorlegen." Also da wird dann auch ziemlich detailliert geschrieben: Wann gibt es diese Ausnahmebewilligung nur? "Die Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen darf nicht vermindert werden, es sei denn, der Nachbar stimmt zu." No na - aber doch, also das gibt es eben auch im Ausnahmeverfahren. Darauf muss man Rücksicht nehmen. "Es dürfen nicht mehr an Emissionen zu erwarten sein," - Auch das ist ein Thema bei uns, in unserem Gesetzesvorhaben sind Emissionen wurscht. - "als bei einer der Flächenwidmung entsprechenden Nutzung typischerweise entstehen." "Das örtliche Stadtbild darf nicht störend beeinflusst werden." Also sogar im Ausnahmebewilligungsverfahren ist das Stadtbild ein Thema! Es darf nicht störend beeinflusst werden. Bei unserem Gesetzesvorhaben: alles kein Thema. "Die beabsichtigte Flächennutzung sowie -aufschließung dürfen nicht grundlegend anders werden. Ferner muss im Bauansuchen dargelegt werden, dass die beantragte Abweichung zumindest einen der in § 69 Abs. 2 ZZ 1 bis 4 BO für Wien genannten positiven Effekte nach sich zieht." Also es wird noch verlangt: Erstens darf etwas nicht sein, und zweitens muss noch etwas sein, nämlich positive Effekte. Und was kann man da als Ausnahmebewilligungswerber behaupten? Was kann man ins Treffen führen? "Eine zweckmäßigere Flächenwidmung, zum Beispiel die Möglichkeit der Herstellung eines Kinderspielplatzes in ausreichender Größe, und deren Situierung an einer sonnigen Seite der Liegenschaft." Das wäre dann also ein Praxisbeispiel. "Eine zweckmäßigere oder zweckgemäße Nutzung von Bauwerken, insbesondere des konsensgemäßen Baubestandes, zum Beispiel durch die bessere Anbindung des Gebäudes an die für das Gebäude errichteten Pflichtstellplätze, durch nachträgliche Baumaßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz oder den nachträglichen Einbau eines Badezimmers oder eines Aufzuges." Also das alles muss man im Verfahren darlegen, warum das eben eine Ausnahme sein soll. "Die Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes, die Einhaltung schützenswerten Baumbestandes." Also sogar das kann eine Ausnahmebewilligung darstellen: Wenn der Baum dasteht, dann muss man eben rundherum bauen. So detailliert ist unsere Bauordnung - nicht immer, oder bald nicht mehr! "Mit ein und derselben Baumaßnahme können auch mehrere positive Effekte verbunden sein." Soll so sein, das lese ich Ihnen jetzt nicht vor. "Sonderregelungen bestehen in Schutzzonen. Hier dürfen Abweichungen von den Vorschriften des Bebauungsplans nur bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse an einer besonderen Situierung und Ausbildung des Baukörpers zur Gestaltung des örtlichen Stadtbildes überwiegt und die zulässige Ausnützbarkeit des Bauplatzes nicht überschritten wird." Auch nicht uninteressant. "Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung der beantragten Abweichungen. Die Tatbestände gemäß § 69 BO für Wien sind als Ausnahmebestimmungen jedoch restriktiv zu interpretieren und die durch die Abweichungen hervorgerufenen positiven Effekte jedenfalls von der Bauwerberin/vom Bauwerber darzulegen." Also das alles sollte ich da in mein Bauansuchen hineinschreiben. "Für ein Bauvorhaben können mehrere Ausnahmen in Anspruch genommen werden, sofern für jede Ausnahme die Voraussetzungen vorliegen." Soll so sein. Also, das alles geht oder geht nicht. Alle diese Regelungen muss ich einhalten, muss ich beachten, muss ich professionell überprüfen lassen, muss ich in mein Bauvorhaben hineinschreiben - wenn ich ein Normalsterblicher bin! "Über die Ausnahmebewilligung entscheidet der Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung." Das haben wir heute auch schon gehört. Also da kommt die Bezirksvertretung beziehungsweise der Bauausschuss, das ist dann sogar ein Organ als solches; nicht die Bezirksvertretung, sondern der Bauausschuss ist das Organ. "Der Magistrat der Stadt Wien, MA 37, prüft im Ermittlungsverfahren das Vorliegen der Voraussetzungen. Der Akt wird dann dem Bauausschuss zur Vornahme der Interessensabwägungen ..." - Also da ist ja schon etwas, das äußert Kollege Schock, du hast das schon gesagt. Viele von uns kennen das, die schon Bezirksräte waren. Na ja, im Bauausschuss wird dann darüber verhandelt: Ist das gut? Brauchen wir das im Bezirk? Ist das gescheit, ist das nicht gescheit? Gibt es irgendwelche Ausbauten von Dachgeschoßen? Und so weiter, und so fort. Also: "Der Akt wird dann dem Bauausschuss zur Vornahme der Interessensabwägung und zur Entscheidung über die beantragten Ausnahmen vorgelegt. Widerspricht ein Ansuchen um Baubewilligung allerdings bereits den Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 und 2 BO für Wien, ist es vom Magistrat der Stadt Wien abzuweisen." - Dann kommt es also gar nicht zum Bezirk. - "Ein mit dem Ansuchen um Baubewilligung verbundener ausdrücklicher Antrag auf Bewilligung von Abweichungen gilt in diesem Falle als dem Ansuchen um Baubewilligung nicht beigesetzt." So streng sind unsere Bauvorschriften - allerdings nur für einen Normalsterblichen, sage ich wieder. So, jetzt kommen wir zum Punkt "Drittens" unseres Kapitels "Baurecht" in meinem Buch. (Abg. Dominik Nepp: Der ist wichtig!) Das ist ein ganz entscheidender Punkt! Der ist tatsächlich wichtig, der heißt nämlich: "Parteien des Baubewilligungsverfahrens". Also, jetzt geht es ans Eingemachte: Wer ist Partei? (Abg. Armin Blind: Nachher keiner mehr!) Nachher keiner mehr, ganz genau, in unserem Gesetzesvorhaben ist das alles aufgehoben! Das gibt es nicht mehr. Uninteressant, weg - für die Normalsterblichen. Wir gehen einmal davon aus, wir sind normalsterblich. "Parteien des Bewilligungsverfahrens. Gemäß § 134 BO für Wien kommt im Baubewilligungsverfahren und im Verfahren zur Bewilligung von Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes folgenden Personen Parteistellung zu." - Das ist der Antragsteller, also der, der bauwirbt, der etwas hinstellen will. - "Der Eigentümer" - Das muss nicht immer der Gleiche sein - Superädifikate. - "beziehungsweise die Eigentümerin, oder bei der Miteigentümerschaft alle Miteigentümer der vom Bauvorhaben betroffenen Liegenschaft" - auch klar - "sowie Personen, denen an der Bauliegenschaft ein Baurecht zusteht." Soll so sein. "Die Miteigentümer beziehungsweise Eigentümer benachbarter Liegenschaften sind Parteien," - Nachbarrechte! - "wenn der geplante Bau und dessen Widmung ihre im § 134a BO für Wien" - haben wir heute auch schon gehört - "abschließend festgelegten subjektiv-öffentlichen Rechte berührt." - Das wiederhole ich, das ist wichtig: "Die Miteigentümer beziehungsweise Eigentümer benachbarter Liegenschaften sind Parteien, wenn der geplante Bau und dessen Widmung ihre im § 134a BO für Wien abschließend festgelegten subjektiv-öffentlichen Rechte berührt und sie spätestens bei der mündlichen Verhandlung" - So etwas gibt es auch, für Normalsterbliche. - "Einwendungen im Sinne des § 134a BO für Wien gegen die geplante Bauführung erheben." (Abg. Armin Blind: Sonst ist man einfach präkludiert!) Sonst ist man präkludiert, ja, aber wenn man das macht, ist man Partei. Da hat man Parteistellung. "Davon unbeschadet ist § 134 Abs. 4 BO für Wien über die nachträgliche Erlangung" - also man kann dann sogar noch nachträglich Parteistellung erlangen - "der Parteistellung einer übergangenen Nachbarin/eines übergangenen Nachbarn." Sogar darauf wird Rücksicht genommen - nicht unwesentlich! Zumindest gilt das in Verfahren von Normalsterblichen. "Benachbarte Liegenschaften" - Was ist das jetzt? - "sind im Widmungsgebiet Bauland jene, die mit der vom Bauvorhaben betroffenen Liegenschaft eine gemeinsame Grenze haben" - ja, klar - "oder bis zu einer Breite von 6 m durch Fahnen oder diesen gleichzuhaltende Grundstreifen oder eine höchstens 20 m breite öffentliche Verkehrsfläche von dieser Liegenschaft getrennt sind und im Falle einer Trennung durch eine öffentliche Verkehrsfläche der zu bebauenden Liegenschaft gegenüberliegen." Sogar dann ist man Partei des Verfahrens, wenn man sich entsprechend verhält. § 134 Abs. 3 der Bauordnung. "Benachbart ist eine Liegenschaft auch, wenn die Berührung nur in einem Punkt erfolgt." Selbst dann: der sogenannte Punktnachbar. Das wäre vielleicht etwas für "Was gibt es Neues?" am Freitag am Abend - heute ist das -: Was ist ein Punktnachbar? Das werden wir vielleicht einreichen. "In allen übrigen Widmungsgebieten sowie bei Flächen des öffentlichen Gutes sind jene Liegenschaften benachbart, die höchstens 20 m vom geplanten Bauwerk entfernt liegen." 20 m vom geplanten Bauwerk entfernt; § 134 Abs. 3 Bauordnung für Wien. "Zu verfassungsrechtlichen Fragen dieser Differenzierung" - Das lassen wir jetzt aus. "Alle sonstigen Personen, zum Beispiel Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sind bloße Beteiligte," - Beteiligte gibt es auch; das ist keine Parteistellung, aber es sind immerhin Beteiligte. - "die in ihren Privatrechten oder ihren Interessen betroffen wären." Dann kann man auch seinen Senf dazugeben, zumindest ein bisschen. Das alles gibt es nicht mehr in unserem neuen Verfahren. War das Vorige schon wichtig - Parteien des Bewilligungsverfahrens -, wird es jetzt wirklich ganz wichtig. Jetzt kommt nämlich: "Nachbarinnen-" - Es wird ja alles gegendert in dem Buch, das ist ein bisschen mühsam zu lesen, aber soll so sein. - "Nachbarinnen- beziehungsweise Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren." - Also die Lesbarkeit ist durch diese Schreibweise eindeutig nicht gefördert; egal, es geht jetzt nicht darum. Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren: Also, was sind die Rechte, auf gut Deutsch oder auf gut Wienerisch? Was für Rechte hat man als Nachbar? Wann man Nachbar ist, haben wir schon gehört. "Die Eigentümer benachbarter Liegenschaften besitzen im Baubewilligungsverfahren ein in zweifacher Hinsicht beschränktes Mitspracherecht." - Es ist also beschränkt, aber immerhin. - "Einerseits können die Nachbarn die in § 134a BO für Wien abschließend aufgezählten Bestimmungen als subjektiv-öffentliche Rechte geltend machen." Nämlich zum Beispiel oder sogar abschließend, § 134a. Ich komme dann noch zum § 134a, dazu gibt es auch ein bisschen an Kommentar oder eine Judikatur. Das werden wir uns noch anhören, denn das ist eigentlich das Wesentliche, was wir tatsächlich kritisieren: dass hier der Eingriff in die sogenannten subjektiv-öffentlichen Rechte verheerend oder ganz, ganz intensiv ist. Oder was heißt, sie wegwischt mit Ihrem Vorhaben! Das ist nicht irgendetwas, meine Damen und Herren. Also: Was sind subjektiv- öffentliche Rechte, Nachbarrechte? Bestimmungen über den Abstand eines Bauwerks zu den Nachbargrundstücksgrenzen, nicht aber bei Bauführungen unter der Erde. - Also: Bestimmungen über den Abstand eines Bauwerks zu den Nachbargrundgrenzen. Das ist auch verschieden. Es kommt darauf an, welche Widmungsart das ist. Ich glaube, bei Gartensiedlung gibt es halt gewisse ... Das ist auch nicht überall gleich. Also: Wie weit muss der andere wegstehen? "Bestimmungen über die Gebäudehöhe": Wie hoch darf das sein, was der Nachbar mir da vor die Tür setzt? "Bestimmungen über die flächenmäßige Ausnützbarkeit von Bauplätzen, Baulosen und" - Gartensiedlungsgebiet! - "Kleingärten". "Flächenmäßige Ausnützbarkeit": Kann der seine ganze Liegenschaft voll bebauen? Oder eben nur 80 Prozent oder sonst irgendwie? Oder nur eine gewissen Anzahl von Fläche? Oder wie schaut das aus? Bestimmungen zum Schutz vor Immissionen. Halt, ich habe etwas vergessen: "Bestimmungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Fluchtlinien." - Das ist nicht unentscheidend. Und dann kommt: Bestimmungen zum Schutz vor Immissionen, die sich aus der widmungsgemäßen Benützung eines Bauwerkes ergeben können, mit Ausnahme von Immissionen aus der Benützbarkeit zu Wohnzwecken, für Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Stellplätze im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß. Also Immissionen: ganz entscheidend! "Bestimmungen, die den Nachbarn zu Emissionen berechtigen." Also: lit. a bis f § 134a Bauordnung. Das ist das, wogegen ich als Nachbar, wenn bei mir, neben mir wer etwas baut, mich wehren kann. Ganz entscheidend - das ist ja nicht irgendetwas, und das ist sehr intensiv. Wenn wir die Zeit haben - die nehmen wir uns einfach -, werde ich hier noch sagen, was das alles sein kann. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.) "Andere als die abschließend aufgezählten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte" - wie zum Beispiel das örtliche Stadtbild, vor allem die Statik, die Beschattung, die Besonnung oder Belüftung des Bauwerks, die Einhaltung eines Bauverbots, sanitäts- oder feuerpolizeiliche Vorschriften oder Privatrechte wie die Wertminderung der Nachbarliegenschaften - "können die Nachbarinnen/Nachbarn nicht geltend machen." - Okay, das sind keine Nachbarrechte, aber sie können trotzdem nicht unter den Tisch fallen. Das ist ja klar: Wenn der die sanitäts- oder feuerpolizeilichen Vorschriften nicht einhält, kann der Nachbar zwar nichts machen, aber er wird trotzdem ein Problem mit der Baubehörde bekommen. "Andererseits begründen die genannten Bestimmungen nur dann subjektiv-öffentliche Nachbarrechte, sofern sie ihrem Schutz dienen." - Also das ist klar: Es muss dem Schutz des Nachbarn dienen, dann kann er es hier in Anspruch nehmen. - "Diese Rechte können also nur so weit geltend gemacht werden, als die Nachbarin/der Nachbar durch ihre Nichteinhaltung selbst betroffen wären." - No na! - "Interessen anderer Personen können nicht in Anspruch genommen werden." Also es muss mich selbst betreffen: subjektiv-öffentliches Recht. "Subjektiv", es muss mich betreffen, nicht den Nachbarn. Da sind wir: "Interessen einer anderen Person". - Das haben wir schon gehört. - "So kommt der Nachbarin/dem Nachbarn das Recht auf Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe nur hinsichtlich der ihr/ihm zugewandten Gebäudefronten zu." - Soll so sein. - "Ebenso kann sich die Nachbarin/der Nachbar mit Erfolg nur auf jene Abstandsvorschriften berufen, die sich gegenüber ihrer/seiner Liegenschaft auswirken." Auch klar. "Nach § 134a Abs. 2 BO für Wien dienen Bestimmungen zum Schutz vor Immissionen, normiert in § 134a Abs. 1 lit. e BO für Wien, den Nachbarinnen/Nachbarn nur insoweit, als nicht ein gleichwertiger Schutz bereits durch andere Bestimmungen gegeben ist." - Soll so sein. - "Ein solcher gleichwertiger Schutz ist jedenfalls in folgenden Fällen gegeben: bei Emissionen aus Bauwerken mit gewerblicher Nutzung im Industriegebiet, im Gebiet für Lager- und Ländeflächen, in Sondergebieten, im Betriebsbaugebiet sowie im sonstigen gemischten Baugebiet, sofern jeweils das gewerberechtliche Betriebsanlagenrecht zur Anwendung kommt. Damit sollen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung vermieden werden." - Na, das ist schon einmal ein Anfang. Gut, das ist durchaus zu unterstützen. Aber das, was wir machen, ist sehr, sehr, sehr viel weitgehender! "Gewährleistet die für das zu bebauende Grundstück vorgesehene Widmung auch einen Immissionsschutz, kann im Rahmen des Nachbarrechts auf Schutz vor Immissionen auch eingewendet werden, dass ein Bauvorhaben nach der Widmungskategorie des Flächenwidmungsplanes unzulässig ist." - Auch das geht, zumindest für einen Normalsterblichen. - "Für die Widmungskategorien Bauland-Wohngebiet und Bauland-Gemischtes Baugebiet ist ein Immissionsschutz festgelegt." Gut, und wie geht das Verfahren weiter? Jetzt haben wir einmal gehört, das sind die subjektiv-öffentlichen Rechte. Wie geht das Verfahren weiter? "Mündliche Verhandlung und Präklusionsfolgen", ein bisschen was haben wir schon gehört. "Nach § 70 Bauordnung für Wien ist im Zuge des Baubewilligungsverfahrens eine mündliche Verhandlung durchzuführen." Also, da sind wir wieder beim Rechtsschutz: Es ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen, wo man tatsächlich auch als Nachbar seine Rechte geltend machen kann. In der mündlichen Verhandlung, wo man sich auch vertreten lassen kann, wo man nicht selbst hingehen muss, wo man einen Rechtsanwalt ... Kollege Ulm, ich weiß nicht, kennst du dich im Bauordnungsverfahren aus? Also, wen auch immer. Ich möchte keine Werbung machen. Aber warum auch nicht? Er ist sicher ein guter Anwalt. Ich glaube, wir haben auch bei der SPÖ eine Anwältin. Also: "Mündliche Verhandlung ist durchzuführen, wenn die Möglichkeit besteht, dass durch das beantragte Bauvorhaben subjektiv-öffentliche Nachbarrechte berührt werden und nicht das vereinfachte Baubewilligungsverfahren zur Anwendung kommt." Dann ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen, zumindest für die Normalsterblichen. "Zur Bauverhandlung sind folgende Personen zu laden: die Planverfasserin/der Planverfasser, die Bauführerin/der Bauführer, die Person, welcher Parteistellung zukommt oder zukommen kann" - Auch diese Unterscheidung ist nicht unentscheidend. - "und die erforderlichen Sachverständigen." - Die werden dann natürlich auch beigezogen, damit das Ganze sachverständig beurteilt werden kann - allerdings nur, wenn man normalsterblich ist. "Eine Vereinfachung ist für die Ladung von Wohnungseigentümern benützter Gebäude vorgesehen. Sie sind nicht persönlich, sondern durch Anschlag der Ladung an allgemein zugänglicher Stelle des Hauses zu laden." Das kennen Sie wahrscheinlich auch: In den Häusern hängt dann immer ein Schreiben vom Magistrat. "Vorausgesetzt ihrer ordnungsgemäßen Ladung erlangen Nachbarn nur Parteistellung," - Ein bisschen was müssen sie also schon dafür machen. - "wenn sie spätestens bei der mündlichen Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 134a BO für Wien" - Den kennen wir schon, das sind die entsprechenden Rechte. - "gegen die geplante Bauführung erheben." - Dann haben sie Parteistellung, dann sind sie mitten im Spiel. - "Eine Einwendung im Rechtssinne liegt nur vor, wenn das Vorbringen die Behauptung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Nachbarrechts durch das verfahrensgegenständliche Bauvorhaben zum Inhalt hat." - Also da muss man sagen, ja, bitte, ich wurde verletzt, weil das und das. "Es muss anhand des Vorbringens zumindest erkennbar sein, aus welchen Motiven sich die Nachbarin/der Nachbar gegen das Bauvorhaben wendet." - Also das muss schon ein bisschen substanzieller sein. Ich kann nicht nur sagen, das gefällt mir nicht, das ist zu wenig, sondern ich muss sagen, der baut zu nahe an mich heran, oder die Gebäudehöhe ist zu groß, oder die Immissionen sind zu intensiv. "Parteistellung wird nur im Rahmen und im Umfang der rechtzeitig erhobenen Einwendungen erlangt." - Also, das sollte man rechtzeitig machen. Da empfiehlt es sich wieder, dem Rechtsvertreter zu vertrauen. - "Daher begründet zum Beispiel ein Vorbringen gegen die Gebäudehöhe keine Parteistellung in Bezug auf die Einhaltung von Abstandsvorschriften." No na. "§ 134 Abs. 3 BO für Wien räumt den Nachbarn das Recht auf Akteneinsicht bereits ab Einreichen des Bauvorhabens bei der Baubehörde ein. Andernfalls wären diese an der Ausübung ihrer Rechte gehindert." - Als Nachbar habe ich auch ein Akteneinsichtsrecht - gemäß § 17 AVG, wer damit etwas anfangen kann. Also, auch das Recht auf Akteneinsicht, und das habe ich bereits ab Einreichung des Bauvorhabens. Wenn ich das erfahre - aha, der Nachbar hat eingereicht -, dann kann ich mir anschauen, was der macht. Dann gehe ich zur MA 37, der Baupolizei, und schaue mir die Unterlagen durch - die es in unserem Verfahren gar nicht gibt! "Nachbarinnen/Nachbarn, die ohne ihr Verschulden daran gehindert waren, Parteistellung nach § 134 Abs. 3 BO für Wien zu erlangen, können Einwendungen gegen die Bauführung auch nach dem Abschluss der mündlichen Bauverhandlung binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses für die Erhebung, zum Beispiel fehlende Kenntnis vom Bauvorhaben, bis längstens drei Monate nach dem Baubeginn erheben." - Also selbst, wenn man zu spät ist; nicht immer, denn wenn man selber schuld ist, hat man keine Chance. Aber wenn man ohne Verschulden - "ohne ihr Verschulden" - daran gehindert wurde, dann kann man nachträglich, nach der mündlichen Verhandlung, wenn die schon abgewickelt ist, immer noch Parteistellung bekommen. Im normalen Verfahren! "Ab dem Zeitpunkt des Vorbringens der Einwendung ist die übergangene Nachbarin/der übergangene Nachbar Partei" - Da sind wir wieder bei der Parteistellung. - "des Baubewilligungsverfahrens. § 134 Abs. 4 BO für Wien stellt für derartige Fälle den zur Wahrung des Rechtsschutzes allein vorgesehenen Weg dar. Eine andere Rechtsschutzmöglichkeit besteht nicht." - Na, da muss man aufpassen, dass dieses Recht nicht flöten geht. "Damit der Zeitpunkt des Baubeginns für die übergangene Nachbarin/den übergangenen Nachbarn transparent wird," - Hallo, transparent! - "ist die Bauwerberin/der Bauwerber verpflichtet, auf der vom Bauvorhaben betroffenen Liegenschaft bei Baubeginn eine von der öffentlichen Verkehrsfläche sicht- und lesbare Tafel aufzustellen," - Auch das kennen wir, wenn da immer die Tafeln stehen. - "aus der das Bauvorhaben, das Datum des Baubeginns und die zuständige Behörde hervorgehen müssen." - Damit der Nachbar weiß: Was passiert dort? Wo gehe ich hin? Wo mache ich meine Einwendungen, damit ich Parteistellung in mündlichen Verhandlungen bekomme? So, dann kommen wir hoffentlich, wenn wir Häuselbauer sind, zur Erteilung der Baubewilligung und zum Baubeginn. Ein ziemlich mühsames Verfahren, nicht? Eigentlich ein ziemlich intensives Verfahren - aber nur für Normalsterbliche! Ich sage es einmal so. "Die Behörde hat über das Ansuchen um Baubewilligung mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden." - § 70 Abs. 2 Bauordnung. - "Dabei werden die eingereichten Baupläne zum Bestandteil des Bescheides erklärt. Eine Zustellung der Baupläne an die Nachbarinnen/die Nachbarn ist nicht vorgesehen." - Aber wir haben ja gehört, es gibt Akteneinsicht im Sinne des AVG. "Wird die Baubewilligung erteilt, ist damit auch über die Einwendungen der Nachbarinnen/Nachbarn abgesprochen." - Also auch das muss passieren. - "Es bedarf diesbezüglich keines gesonderten Bescheidspruches." - Soll so sein. Das ist alles in einem Bescheid. "Widerspricht ein Bauvorhaben den gesetzlichen Bestimmungen, hat die Behörde die Erteilung einer Baubewilligung auf Widerruf nach § 71 BO für Wien zu prüfen. Der bewilligte Bau darf dann begonnen werden, wenn die Baubewilligung gegenüber dem Bauwerber und jenen Personen, die spätestens bei der mündlichen Verhandlung Einwendungen gemäß § 134 Abs. 3 BO für Wien erhoben haben, rechtskräftig ist" - Also man kann nicht einfach schon anfangen, sondern der Bescheid, den man bekommt, dass man bauen darf, muss rechtskräftig sein. Das heißt, er kann nicht mehr im ordentlichen Rechtsweg angefochten werden. - "oder wenn die auf Grund einer Beschwerde ergangene bewilligende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes der Bauwerberin/dem Bauwerber zugestellt wurde." - Soll so sein. "Die erteilte Baubewilligung wird ungültig und darf nicht mehr konsumiert werden, wenn nicht binnen vier Jahren ab dem Tag der Rechtskraft mit der Bauführung begonnen wird" - Baubeginnfrist, auch das kennen wir, man kann sich also nicht ewig Zeit lassen, bis man dort etwas baut; alles das gilt dann nicht mehr bei uns; also, man muss irgendwann einmal anfangen binnen vier Jahren. - "oder der Bau nicht innerhalb von vier Jahren nach Baubeginn vollendet wird." - Bauvollendungsfrist; ein bisschen beeilen muss man sich also schon. "Die Anrufung von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof hemmt den Lauf dieser Fristen." - § 74 Abs. 3 Bauordnung für Wien. - "In begründeten Ausnahmefällen kann die Bauvollendungsfrist auf Antrag bescheidmäßig verlängert werden." - Also auch das geht. Wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, hat man Glück gehabt und darf man noch ein bisschen länger bauen. So: "Benützung des bewilligten Bauwerks." - Da sind wir dann hoffentlich beim Einziehen. - "Die Benützung eines bewilligungspflichtigen Bauwerks setzt die Erstattung einer vollständig belegten Fertigstellungsanzeige" - nächster Verfahrensschritt: Fertigstellungsanzeige - "voraus." - § 178 Abs. 4 Bauordnung für Wien. - "Damit soll sichergestellt werden, dass das Bauwerk erst benützt wird, wenn dies gefahrlos möglich ist." - Durchaus nachzuvollziehen - aber nur im normalen Verfahren. "Die Anzeige kann grundsätzlich die Bauwerberin/der Bauwerber, die Eigentümerin/der Eigentümer des Bauwerks oder die Grundeigentümerin/der Grundeigentümer vornehmen." - Der Eigentümer des Bauwerks muss also nicht unbedingt der Grundeigentümer sein. Das haben wir schon gehört: Superädifikat, Bauwerk auf fremdem Grund zum Beispiel. "Eine baubehördliche Abnahme des Bauwerks oder die Erteilung einer Benützungsbewilligung ist nicht mehr vorgesehen." - Das ist schon mit LGBl. 1996/42 geändert worden. Aus meiner Sicht sinnvoll, das ist okay. - "Vielmehr trifft nach § 128 BO für Wien die Bauwerberin/den Bauwerber die Verpflichtung, durch eine unabhängige Ziviltechnikerin/einen unabhängigen Ziviltechniker prüfen zu lassen, ob das Bauwerk der Baubewilligung und den Bauvorschriften entspricht." Das heißt, man kann nicht einfach eine Fertigstellungsanzeige machen, und das wird nicht überprüft. Allein würde man es nicht zusammenbringen, sondern man braucht eben einen dazu Berufenen, nämlich einen unabhängigen Ziviltechniker oder eine unabhängige Ziviltechnikerin, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit und auf Grund ihrer Beeidung dazu geeignet ist, das tatsächlich auch zu bestätigen. Das ist dann auch die Verantwortung. Wenn das nicht stimmt, wird der Ziviltechniker ein gröberes Problem bekommen und allenfalls dann auch Haftungen aufreißen. "Diese Bestätigung sowie weitere im § 128 BO für Wien genannten Unterlagen sind der Fertigstellungsanzeige anzuschließen." - Auch das muss man machen - wenn man das Pech hat, normalsterblich zu sein. - "Wird eine Fertigstellungsanzeige nicht vollständig belegt, gilt sie gemäß § 128 Abs. 4 BO für Wien als nicht erstattet." - Also wenn man das nicht macht, dann hat man ein Problem - außer, wir sind im neuen Verfahren. - "Das Bauwerk darf daher in diesem Fall nicht benützt werden." - Soll so sein. Den Praxistipp erspare ich Ihnen, außer, Sie wollen ihn hören? Nein. "Bauliche Änderungen während der Bauausführung" - Auch das kann ja vorkommen, dass man sich denkt, das hätte ich irgendwie anders bauen sollen. Das ist durchaus nachvollziehbar. - "Bauliche Änderungen während der Bauausführung, die von der Baubewilligung erfasste Gebäudeteile betreffen und den Umfang anzeigepflichtiger Bauführung nicht überschreiten, können der Baubehörde im Rahmen der Fertigstellungsanzeige in Form eines entsprechendes Bauplanes" - also der Austauschplan - "zur Kenntnis gebracht werden." - § 73 Abs. 3 und § 128 Abs. 2 Z 2a Bauordnung für Wien. Also alles das, meine Damen und Herren, muss man berücksichtigen! Und alle diese Rechte hat man als Nachbar, wenn neben einem etwas gebaut wird, wenn neben einem etwas passiert. Das ist das normale Verfahren, durchaus intensiv, aber durchaus auch sinnvoll. Subjektiv-öffentliche Rechte sind ja durchaus sinnvoll. Jetzt wurde immer wieder gesagt, Sonderbaubewilligungen, die sind entscheidend. Da gibt es dann noch das vereinfachte Baubewilligungsverfahren. "Das vereinfachte Baubewilligungsverfahren kommt zur Anwendung, wenn den Bauplänen und den erforderlichen Unterlagen eine Bestätigung eines Ziviltechnikers angeschlossen ist, dass diese unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften verfasst sind." - Das macht also durchaus Sinn, da braucht man sich das nicht alles anzutun. Da gibt es keine mündliche Verhandlung, sondern ... (Zwischenruf von Abg. Silvia Rubik.) Das Mikrofon? Dann mache ich es ein bisschen herunter, damit Sie mich besser verstehen. Es wäre schade, wenn Sie mich nicht verstehen. Stimmt, ich lese sehr viel vor. Darum ist das gescheit, wenn man da so herunterredet. Also, auch das gibt es. "In zahlreichen Fällen ist jedoch das vereinfachte Verfahren ausgeschlossen. So zum Beispiel bei Bauvorhaben, die einer Ausnahme nach den §§ 7a Abs. 5, 69, 76 Abs. 13, 81 Abs. 6 oder 119 Abs. 6 BO für Wien bedürfen." Bei Bauvorhaben in Schutzgebieten oder in Gebieten mit Bausperre oder beim Abbruch von Bauwerken in Schutzzonen, da geht überall das vereinfachte Baubewilligungsverfahren nicht. "Teilt die Baubehörde der Einreicherin/dem Einreicher binnen einem Monat ab Einreichung mit, dass die Voraussetzungen für das vereinfachte Baubewilligungsverfahren nicht vorliegen oder deren Erfüllung aus den vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehbar ist, hat die Behörde das Baubewilligungsverfahren gemäß § 70 BO für Wien durchzuführen." - Da sind wir dann also plötzlich wieder beim normalen Verfahren mit mündlicher Verhandlung, und so weiter, und so fort. "Ergeht keine Mitteilung, darf mit der Bauführung begonnen werden. Auf Antrag ist von der Behörde bescheidmäßig die Zulässigkeit des Baubeginnes festzustellen. Im vereinfachten Baubewilligungsverfahren prüft die Baubehörde aber trotzdem." - Also das Verfahren ist ja dann nicht Luft, sondern es gibt trotzdem eine Prüfung. - "Es prüft die Baubehörde anhand der Unterlagen insbesondere die Übereinstimmung des Projektes mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan". - Im neuen Verfahren, das wir da normieren wollen - nicht wir, sondern Sie -, gibt es das alles nicht. "Die Einhaltung der baulichen Ausnützbarkeit, der Bebauungsbestimmungen, der Abstände und der Gebäudehöhe sowie der Trinkwasserversorgung und die Auswirkung des Vorhabens auf das Stadtbild" - Also was man da alles berücksichtigen muss! Sogar im vereinfachten Baubewilligungsverfahren muss das die Behörde machen. "Stellt sich dabei heraus, dass die Bauführung unzulässig ist, hat die Baubehörde binnen drei, in Schutzzonen vier Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen die Bauführung bescheidmäßig zu untersagen." Also gut, da hat man Pech gehabt. Die Fristen erspare ich ihnen. "Erfolgt keine bescheidmäßige Versagung" ... (Ah-Rufe bei den GRÜNEN.) Bitte, gerne, es ist nur ein Satz: "In diese Fristen wird die Dauer eines Verfahrens zur Mängelbehebung, § 13 Abs. 3 AVG, nicht eingerechnet." - Ich habe jetzt das AVG nicht dabei, könnte aber nachschauen; ich habe mein iPad mit. (Zwischenruf von Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely.) Das überlasse ich meinem Kollegen Blind, der ist da gut im Fristenrechnen. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Es kommen eh noch ein paar dran!) Schauen wir einmal! Na ja, liebe Frau Kollegin, interessant wäre ja, was der Antragsteller oder die Antragsteller dazu meinen. Bis jetzt hat nur der Kollege Stürzenbecher sich bemüßig gefühlt, dazu zu reden, was ich durchaus begrüße! Denn es würde mich interessieren, was die anderen dazu sagen. (Beifall bei der FPÖ.) Also: Willkommen! Da habe ich eine Willkommenskultur. Bitte, kommen Sie heraus und erzählen Sie uns etwas über das Gesetzesvorhaben. Bitte, bitte, bitte! (Zwischenruf von Abg. Christian Oxonitsch.) Auch Sie, Herr Klubobmann, bitte, kommen Sie heraus! (Abg. Christian Oxonitsch: Kollege Chorherr hat auch geredet! - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Ah ja, der Herr Kollege Chorherr hat auch gesprochen. Es war aber nicht sehr lang, das muss ich auch dazusagen. Aber keine Angst, ich komme noch zu dem, was Kollege Chorherr gesagt hat. Ich habe die Rede des Kollegen mit. Das werden wir alles noch durchbesprechen. Aber trotzdem, es gibt ja auch noch andere Antragsteller. Ich weiß gar nicht, das werden Sie besser wissen, wie die Antragsteller heißen. Kollege Deutsch ... (Abg. Christian Oxonitsch: Die sind schon vier Mal vorgelesen worden von Ihren Leuten!) Das war ja schon vor ein paar Stunden. Aber keine Angst, ich werde es auch noch einmal vorlesen. (Abg. Christian Oxonitsch: Das sollte man schon wissen! Die sind schon vorgelesen worden ... - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wenn Sie wollen ... - Weitere Zwischenrufe.) Was im vereinfachten Baubewilligungsverfahren nicht uninteressant ist ... (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.) Ich verstehe Sie nicht, das bringt nichts. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Aber es ist auch nicht entscheidend. Sie können ja selber herauskommen, Kollege Margulies! Sie können selber reden. "Nachbarn im vereinfachten Verfahren" - Da waren wir. Bitte, Aufmerksamkeit! "Nachbarn können binnen drei Monaten nach Baubeginn Einwendungen im Sinne des § 134a BO für Wien" - Den kennen wir jetzt hoffentlich schon. - "vorbringen und sind von diesem Zeitpunkt an Parteien des Verfahrens." - Also sogar im vereinfachten Baubewilligungsverfahren gibt es eine Parteistellung. "Die Parteistellung und damit das Mitspracherecht der Nachbarinnen und Nachbarn sind damit ausdrücklich von der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen abhängig. Im Umfang späterer Einwendungen wird keine Parteienstellung erlangt. Über die Einwendungen hat die Behörde im schriftlichen Bescheid zu entscheiden. Sind die Einwendungen berechtigt, ist die Baubewilligung zu versagen und die Bauführung sofort einzustellen." - Also: Nachbarrechte! - "Hinsichtlich der Frage, ob das vereinfachte Baubewilligungsverfahren zu Recht durchgeführt wird, haben die Nachbarn kein Mitspracherecht." Soll so sein. So: Bauanzeigeverfahren. Baueinrechnung und Verfahren, soll so sein. Da haben wir auch wieder die Parteistellung, das ist vielleicht nicht uninteressant. Ich komme gleich zur Parteistellung. "Im Bauanzeigeverfahren ist nur der Bauwerber Partei." - Der Eigentümer hat grundsätzlich keine Parteistellung, soll so sein, aber der Bauwerber. - "Auch ihre/seine Zustimmung zu der Baumaßnahme ist baurechtlich nicht erforderlich. Zu beachten ist jedoch," - also auch da - "dass von dieser baurechtlichen Regelung zivilrechtliche Erfordernisse nicht betroffen sind." - Okay. - "Hat die Behörde das Vorliegen einer bloß anzeigepflichtigen Baumaßnahme zu Unrecht angenommen, muss dem Eigentümer beziehungsweise Eigentümern Parteistellung eingeräumt werden." Da sind wir wieder bei der Parteistellung. Nun kommen wir zu Bestimmungen in der Bauordnung, die es jetzt schon gibt, den sogenannten Sonderbaubewilligungen. Es gibt also schon ein bisschen was, es gibt schon Sonderbaubewilligungen. Man hat jetzt schon Rechtsinstitute, Mittel, um etwas umzusetzen im Sonderverfahren, und zwar - das haben wir heute, glaube ich, auch schon gehört - den § 71 Bauordnung. Beziehungsweise, ich glaube, er ist auch in der Diskussion, in der medialen Diskussion vorab schon genannt worden, dieser § 71 Bauordnung. Das können wir dann vielleicht auch noch ein bisschen anschauen. "Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes", so nennt sich das. "Einer Bewilligung nach § 71 BO für Wien sind Bauwerke zugänglich, die schon nach ihrer Zweckbestimmung nur vorübergehend Bestand haben sollen, oder Bauwerke, die nicht dauernd bestehen können, weil sie mit dem bestimmungsgemäßen Zweck der Grundfläche nicht übereinstimmen oder der Bauordnung für Wien nicht voll entsprechen." Also so etwas gibt es ja schon, bitte schön! So etwas haben wir schon. Für das, was Sie da teilweise vorhaben, gibt es das ja schon. Man kann schon etwas hinstellen und nicht alles einhalten! "In diesen Fällen kann die Behörde eine Bewilligung auf bestimmte Zeit oder auf Widerruf erteilen." - Üblicherweise ist dann, glaube ich, das Ganze auf Widerruf. Das gibt es jetzt schon: § 71. Die zu treffende Gesetzesnovellierung oder die Norm hat dann nicht zufällig "71c" als Ziffer. "Eine Baubewilligung nach § 71 BO für Wien kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt und keine öffentlichen Interessen entgegenstehen." - Das sollte eingehalten werden, es macht auch durchaus Sinn. Ein begründeter Ausnahmefall, das ist ein bisschen weniger als das, was wir da in unserem Gesetzvorhaben drinstehen haben: Keine öffentlichen Interessen dürfen entgegenstehen. - "Eine Bewilligung auf Widerruf kommt auch dann nicht in Betracht, wenn von vornherein klar erkennbar ist, dass kein sachlicher Widerrufsgrund denkbar ist." So, was ist der entscheidende Unterschied? Es gibt einige Unterschiede. Diese Gesetzesbestimmungen sind ein bisschen genauer determiniert. Bei uns ist es - wir kommen noch dazu - ziemlich schwammig, was wir da beschließen wollen. Was ist das Entscheidende neben dem, was ich schon gesagt habe? "Nach § 71 BO für Wien darf eine Baubewilligung dann nicht erteilt werden, wenn ihr subjektiv-öffentliche Rechte entgegenstehen oder die Bebaubarkeit des benachbarten Grundstückes vermindert wird, außer die/der Berechtigte hat dem ausdrücklich zugestimmt und keine Parteistellung erlangt." - Also: Diese Ausnahme, Sonderbaubewilligungen, gibt es schon! Die könnten wir schon anwenden, auch wenn Not am Mann ist, um das so salopp zu sagen. Ausnahmefall - es kann durchaus ein Ausnahmefall sein. Wir werden noch sehen, ob es wirklich ein Ausnahmefall ist, wenn illegal Leute zu uns kommen. Aber auch das ist ein Ausnahmefall, soll so sein. Aber was nach der jetzigen Bestimmung nicht geht - das ist durchaus klug, und das ist durchaus im Interesse der Rechtsunterworfenen beziehungsweise der Leute, die es angeht, die dort wohnen, um es konkret zu sagen, der Anrainer und der Nachbarn -, ist: "Nach § 71 BO für Wien darf eine Baubewilligung dann nicht erteilt werden, wenn ihr subjektiv-öffentliche Rechte entgegenstehen oder die Bebaubarkeit der benachbarten Grundstücke vermindert wird." "Die Gründe" - das ist ein auch nicht unentscheidender Satz: "Die Gründe, welche die Nachbarin/der Nachbar in diesem Zusammenhang anführen, sind rechtlich unerheblich, da § 71 3. Satz BO für Wien die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung der von der Baubewilligung betroffenen Nachbarin/des von der Baubewilligung betroffenen Nachbarn voraussetzt." Also, der Nachbar muss nur sagen, ich wurde in meinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt, und das ist durchaus nachvollziehbar. Dazu gibt es auch eine mannigfaltige Rechtsprechung. Das ist nicht zufällig passiert. Ich glaube, wir haben es heute schon gehört, in einer tatsächlichen Berichtigung vom Kollegen Pawkowicz, der uns das schon gesagt hat. Schauen wir, vielleicht finden wir etwas dazu! Da gibt es einen Verwaltungsgerichtshof-Entscheid vom 20.1.1998. Was steht da drin? Das schauen wir uns an. Ich muss nur zuerst einmal Ordnung hier bei mir machen. Entschuldigen Sie! Wo haben wir das? Ich habe es mit, das hoffe ich zumindest. Da haben wir es, aus dem RIS herauskopiert. Der Verwaltungsgerichtshof, VwGH, hat entschieden: Rechtssatz ... (Zwischenruf von Abg. Siegi Lindenmayr.) Das ist Ihr Problem, nicht meines. "Die Bestimmungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Fluchtlinien räumen gemäß § 134a lit. d Wiener Bauordnung subjektiv-öffentliche Nachbarrechte ein." - Hier -: "Der Eigentümer der dem Vorgarten gegenüberliegenden Liegenschaft hat einen Rechtsanspruch auf Freihaltung des Vorgartens. Da somit dem Bauprojekt subjektiv-öffentliche Rechte entgegenstanden, durfte die Bewilligung nach § 71 Wiener Bauordnung für das Gebäude nur erteilt werden, wenn sich der Nachbar ausdrücklich für die Erteilung der angestrebten Baubewilligung ausgesprochen hätte. Die Gründe, die die Nachbarn in diesem Zusammenhang anführen, sind rechtlich unerheblich." - Also ein doch sehr intensiver Rechtsschutz für den Nachbarn! Der muss sagen: Bitte, ich bin in meinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt worden. Dann steht das Werkel. "Das gegen die Bewilligung des Bauverfahrens gerichtete Bauvorhaben des Nachbarn muss keineswegs eine Einwendung im Rechtssinn sein." - Das war das, was ich Ihnen ausdrücken wollte. - "Sobald feststeht, dass der Nachbar durch das Bauvorhaben in seinem subjekt-öffentlichen Recht verletzt würde," - würde! - "kann er durch die bloße Verweigerung der Zustimmung" - bloße Verweigerung der Zustimmung! - "eine Erteilung der Baubewilligung verhindern." Also noch einmal: nicht unentscheidend und ausjudiziert! Das ist nicht zufällig geschehen, diese Rechtsmeinung. "Eine unter Bedingungen, die nicht erfüllt werden können, erteilte Zustimmung ist in Bezug auf eine Erteilung einer Baubewilligung nach § 71 Wiener Bauordnung als Verweigerung der Zustimmung zu werten. Die Wortfolge im § 71 3. Satz Wiener Bauordnung ‚oder gemäß § 42 AVG als der Bewilligung zustimmend anzusehen ist' kann als Alternative zu der im Gesetz vorgesehenen ausdrücklichen Zustimmung nur so verstanden werden, dass ein Nachbar, der rechtzeitig von der Anberaumung der Verhandlung verständigt wurde und bis zum Tag vor Beginn der Verhandlung keine Einwendungen erhoben hat, entweder an der Verhandlung nicht teilnimmt oder zwar teilnimmt, aber keine Forderung nach Prüfung des Bauvorhabens deponiert." Jetzt könnte ich Ihnen noch vorlesen - das hebe ich mir vielleicht für die zweite Rede auf, die noch halten werden - aus dem Betreff, Spruch, Begründung. Aber das Wesentliche ist, glaube ich, zum Ausdruck gekommen. Ich hoffe zumindest, dass das rübergekommen ist, was da der Unterschied ist: § 71 Bauordnung und zu werdender § 71c. (Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Das war noch nicht ganz ausführlich! - Weitere Zwischenrufe.) Ich habe ohnehin noch eine Rede. Ich bin ja auch noch nicht am Schluss meiner Rede. Wir können gerne noch darüber diskutieren. Aber ich meine das ganz ernst: Mich würde schon interessieren, was die Damen und Herren der anderen Fraktionen dazu meinen. Das würde mich wirklich interessieren. Zuerst muss aber ich hier meine Sachen anbringen. Was gibt es noch für Sonderbaubewilligungen? Die sind jetzt nicht so interessant. Bewilligungspflichtige Anlagen gibt es auch. Planwechsel wird noch ausgeführt. Ausgewählte Anforderungen an Bauvorhaben, auch das ist vielleicht interessant. Was gibt es für Anforderungen an Bauvorhaben, zumindest im normalen Verfahren? "Die zulässige Gebäudehöhe ergibt sich einerseits aus der festgesetzten Bauklasse," - Kennen wir: Bauklasseneinteilung, § 75 Bauordnung für Wien. - "die eine bestimmte minimale und, abgesehen von Bauklasse VI, auch maximale Gebäudehöhe festlegt," - Das gibt es alles nicht mehr bei uns. - "andererseits aus dem Abstand der Fluchtlinien beziehungsweise aus der allenfalls im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhe. Bei der Berechnung der Gebäudehöhe ist zu unterscheiden. Wird das Gebäude direkt an der Baulinie Straßenverkehrsfluchtlinie errichtet, gilt bis zu einer Gebäudetiefe von 15 m als Gebäudehöhe der lotrechte Abstand von der Verkehrsfläche bis zur obersten Schnittstelle der Außenwand der Straßenfront ohne Berücksichtigung vorspringender Gebäudeteile wie Gesimse oder Erker und dergleichen mit der Oberfläche des Daches." - Da kennt sich hoffentlich jeder aus. Das betrifft also alle Normalsterblichen und gilt nicht, wenn wir im neuen Verfahren sind. "Wird das Gebäude nicht direkt an der Baulinie Straßenverkehrsfluchtlinie, sondern in der Tiefe des Bauplatzes errichtet, sowie bei den obengenannten Gebäuden ab einer Tiefe von 15 m werden zur Berechnung der Gebäudehöhe die Gebäudefronten als Mantelfläche abgewickelt." - Wie gesagt, sie ist nicht so einfach, unsere Bauordnung. - "Die Summe der Flächeninhalte aller Gebäudefronten darf nicht größer sein als das Produkt aus der Summe der Längen aller Gebäudefronten und der höchsten zulässigen Gebäudehöhe." - Soll so sein. Die gedachte Dachfläche und den Winkel erspare ich Ihnen. Gebäudeabstand und eingeschränkt bebaubare Bereiche: "Der Abstand der Gebäude von den Nachbargrenzen" - Nicht unentscheidend, wenn man Nachbar ist, der Abstand der Gebäude von den Nachbargrenzen, das ist durchaus eine Sache, die uns betrifft und die uns auch im neuen Verfahren betreffen könnte. - "richtet sich in der offenen Bauweise nach der jeweiligen Bauklasse, die ihrerseits wiederum für Wohngebiete und gemischte Baugebiete die zulässige Gebäudehöhe vorgibt." - § 75 Bauordnung für Wien. "In diese Abstandsflächen darf in einem bestimmten, ebenfalls in § 79 BO für Wien festgelegten Ausmaß an die Nachbargrenzen herangerückt werden. Der Abstand der Gebäude voneinander auf demselben Bauplatz muss je nach Bauklasse 3 m" - unten 3 m, Bauklassen I und II - "oder 6 m" - alle übrigen Bauklassen - "betragen." - Im Gartensiedlungsgebiet rückt man ein bisschen näher zusammen: 2 m. "Besteht eine Verpflichtung zur gärtnerischen Ausgestaltung von Flächen in Vorgärten, Abstandsflächen oder Sonstigen, ist eine Bebauung nur in sehr eingeschränktem Ausmaß möglich." - Das ist auch gut so. Nicht im neuen Verfahren, da sind alle diese Bestimmungen weg, weggewischt mit einem Strich. - "Soweit auf diesen Flächen gar keine zulässigen Bauwerke oder Bauwerksteile errichtet werden, sind nur befestigte Wege, Zufahrten, Stützmauern, Stufenanlagen, Rampen oder Ähnliches im unbedingt erforderlichen Ausmaß oder Schwimmbecken" - Auch das geht. - "bis zu einem Gesamtausmaß von 60 m3 Rauminhalt zulässig." "Bebaubare Fläche oder flächenmäßige Ausnützbarkeit", das haben wir auch schon gehört. Es ist für mich als Nachbar ganz entscheidend: Baut er dort alles zu oder nicht? "Durch die Bauweise wird die Lage der Gebäude in Bezug auf die Bauplatzgrenzen bestimmt. Die Bebauungspläne können die offene, die gekuppelte, die offene oder gekuppelte, die Gruppenbauweise oder die geschlossene Bauweise vorsehen." - § 76 Abs. 1 Bauordnung für Wien. "Die Bauordnung für Wien legt je nach Widmungskategorie und festgesetzter Bauweise ein unterschiedliches Ausmaß der maximal bebauten Flächen fest und schreibt vor, dass bei Bauplätzen ab einer bestimmten Größe ein Teil der Fläche unversiegelt zu bleiben hat." - § 76 Bauordnung für Wien. "So darf etwa im Wohngebiet und im gemischten Baugebiet mit Ausnahme der Geschäftsviertel" - Gut, soll so sein. - "und Betriebsbaugebiete sowie in der geschlossenen Bauweise das Ausmaß der bebauten Fläche nicht mehr als ein Drittel der Bauplatzfläche betragen." - Wenn wir im normalen Verfahren sind. - "Außerdem darf die bebaute Fläche von Gebäuden der Bauklasse A je Gebäude nicht mehr als 470 m2, der Bauklasse B nicht mehr als 700 m2 betragen. Als bebaute Fläche gilt die senkrechte Projektion des Gebäudes einschließlich aller raumbildenden und raumergänzenden Vorbauten auf eine waagrechte Ebene. Unterirdische Gebäude oder Gebäudeteile, die nach der Bauordnung für Wien über die Fluchtlinien ragen dürfen, etwa Gebäudesockel, Schauseiten, Verkleidungen, Dachvorsprünge" - und so weiter - "bleiben bei der Berechnung außer Betracht." - Soll so sein. Also so intensiv, so genau muss man das rechnen. Das ist eine eigene Wissenschaft. Jeder, der einmal gebaut hat, kann das vielleicht beurteilen. Da braucht man einen Professionisten, der einem hilft. Alles nur im normalen Verfahren - wenn wir im neuen Verfahren sind, ist alles weggewischt. Spielplätze, Wiener Solarstandard, Gehsteige, das erspare ich Ihnen. Stundung gibt es auch. Baupolizei, Überwachung der Bautätigkeit, das ist auch in der Bauordnung geregelt. Da gibt es die Behebung von Baugebrechen, die Baueinstellung, alles das kann einem passieren. Maßnahmen bei konsenswidriger Nutzung, notstandspolizeiliche Maßnahmen. Alles das sind ganz strenge Regelungen. Trifft es dann jemand, der falsch gebaut hat, muss man entweder das Bauvorhaben einstellen - Beheben von Baugebrechen -, oder es kann auch passieren, dass man sonst noch alles Mögliche machen muss. Behörden und Gerichte, was haben wir da? Die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich, vertreten durch den Gemeinderat, klar. Bauausschuss der Bezirksvertretung - haben wir auch schon gehört -, auch das ist Baubehörde. Rechtsgrundlagen und Zusammensetzung sind in der Wiener Stadtverfassung geregelt. Das brauche ich Ihnen jetzt nicht vorzulesen. Rechtsmittel, auch das ist nicht uninteressant, beim Bauausschuss. Also der Bauausschuss war § 69, Ausnahmebestimmung. Auch da gibt es Bescheide, und dann gibt es auch Rechtsmittel. Wir werden sehen, das ist nicht immer so. Das Landesverwaltungsgericht ist nun die Bauoberbehörde. Auch das ist neu, das habe ich schon gesagt. Das Landesverwaltungsgericht haben wir heute wieder novelliert. Seit 1.1.2014 ist die Bauoberbehörde - also dort, wo das Rechtsmittel hinkommt -, welche bis 31.12.2013 die Berufungsbehörde in Bauangelegenheiten war, aufgelöst. "Seitdem steht den Parteien gegen auf Grund der BO für Wien ergehende Bescheide das Recht zu, eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Wien zu erheben." § 136 Abs. 1 Bauordnung für Wien. Also, was kann ich machen, wenn ich mich in meinen Rechten beschwert fühle? Ich mache eine Beschwerde und bediene mich womöglich wieder eines Anwalts, der mir da hilft. Das ist im Normalfall möglich, das ist rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, eine Selbstverständlichkeit, dass ich das kann. Wir werden sehen, in unserem Gesetzesvorhaben ist dieses Recht komplett ausgehöhlt. Bautechnische Vorschriften: Das lese ich Ihnen jetzt nicht mehr vor. Da gibt es Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik; auch nicht uninteressant für die Interpretation unseres neuen Gesetzesvorhabens. Die Nebengesetze lese ich Ihnen jetzt nicht mehr vor, die gäbe es auch mannigfaltig. Jetzt haben wir einmal einen zugegebenermaßen eher groben Überblick über ein Bauverfahren. In der Wirklichkeit stellt sich das alles viel intensiver dar. Subjektiv-öffentliche Rechte, das darf ich wiederholen, sind das Entscheidende. Das ist das Wichtige und für den Anrainer das Entscheidende: Wie kann ich mich wehren? Wie kann ich meine Rechte durchsetzen, wenn ich in meinen Rechten verkürzt werde? Das alles stellen wir hier schön dar - und was steht dem jetzt gegenüber? Es steht dem gegenüber ein Initiativantrag - jetzt lese ich es vor, damit ich es mir auch merke, soll so sein - der Abgeordneten Dr. Stürzenbecher, Deutsch, Niedermühlbichler, Nowak, Mag. Chorherr und Ellensohn betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Üblicherweise sind in einer Regierungsvorlage auch Erläuternde Bemerkungen angeführt, und da wird auch darauf hingewiesen, was für Auswirkungen die einzelnen Bestimmungen haben, die da geregelt werden. Was haben wir in unserem Initiativantrag? Nicht einmal eine Seite ist das! Das sind, ich weiß nicht, wie viele Zeilen Begründung, das ist nicht wirklich viel. Was steht in der Begründung drin? "Auf Grund von Ereignissen, wie sie etwa Naturereignisse oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten darstellen" - Na, da wird ja schon einmal genau umrissen, wohin die Reise geht, worum es geht! - "oder aus humanitären Gründen ist es erforderlich, betroffenen Menschen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen." - Das könnte man aus meiner Sicht auch anders lösen, wesentlich anders! "Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen" - Die ja durchaus einen Sinn haben, lautet meine Anmerkung. - "erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes, etwa durch Änderung eines Flächenwidmungsplanes, zu lange dauern würden." - Ja? Gut. "Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung" - Das ist gut, "Ergänzung der Bauordnung", "Aufhebung der Bauordnung" wäre gescheiter! - "die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtliche Vorschriften nicht vollständig" - Wird da lieb geschrieben. - "eingehalten werden." Die brauchen gar nicht mehr eingehalten zu werden, meine Damen und Herren! Die Begründung ist insofern ziemlich irreführend. "Interessen der Sicherheit und Gesundheit müssen aber jedenfalls gewahrt werden." Na ja, wäre ja noch schöner! Das wäre noch schöner, wenn man nicht einmal das berücksichtigen müsste. Das wird dann zart im Gesetzestext angestreift. "Zwecks Verfahrensbeschleunigung", so kann man es auch nennen; da ginge auch "Verfahrensauflösung". (Abg. Armin Blind: Was für ein Verfahren?) Ja, was für ein Verfahren? Wie soll man das beschleunigen, wenn es keines mehr gibt? Auch das ist relativ irreführend. "Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht" - Ja, wenn es überhaupt Beschwerden gibt, nicht? Es soll also den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht - "grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen." Wir haben schon gehört - das hat uns der Kollege Stürzenbecher gesagt -, das gibt es, ja, aber es muss immer sachlich gerechtfertigt sein. Das haben wir auch schon festgestellt. Also, die abgefertigten, nein, nicht die abgefertigten, sondern die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Initiativantrag. Das kennen wir, die Texte, also die Floskeln: Der Landtag soll beschließen, also der Entwurf eines Gesetzes soll zum Beschluss erhoben werden. Eingebracht und unterschrieben, sagen wir so, am 25. Februar 2016, ebenso bald eingelangt beim Präsidenten des Wiener Landtags und beim Magistrat. Gut, der Weg war nicht so weit, nehme ich an. Also, schauen wir uns das Gesetz an! Ein paar Kollegen haben es schon gemacht. Ich möchte es mir aber auch nicht nehmen lassen, mich mit dem Gesetz näher zu befassen. Jetzt kommen wir zur Spezialdebatte, wenn Sie so wollen; vorhin hatten wir die Generaldebatte, da haben wir die grundlegenden Bestimmungen der Bauordnung einmal kurz gestreift. Jetzt kommen wir zur Spezialdebatte, wo wir uns ein bisschen speziell damit befassen. Gut, also Art. I. Gönnen Sie mir zuvor noch einen Schluck Wasser. (Ruf bei der SPÖ: Auch zehn! - Weitere Zwischenrufe.) Zehn nicht, sonst habe ich ein Problem und kann nicht mehr da stehen bleiben. Also: "Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen." - Ein neuer § 71c - wir haben es schon gehört, das ist die neue Bestimmung - soll eingefügt werden: "Vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Personen." - Gut, also gehen wir es an. "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung" - Vorübergehende Unterbringung, da können wir schon diskutieren: Was ist das? Schwammig! - "einer größeren Anzahl von Personen" - Was ist das? - "auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen" - Also ohnehin alle! Das haben wir auch schon gehört: "von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen". Also auch, was erst in der Zukunft ist. Hellseherische Fähigkeiten: Es wird irgendetwas passieren. Es wird einmal irgendwo ein Vulkan ausbrechen; nicht sehr wahrscheinlich, aber wenn das bevorsteht, können wir das schon anwenden.- "insbesondere Naturereignissen," - Das war jetzt der Vulkanausbruch oder ein Erdbeben. (Abg. Georg Niedermühlbichler: Das war schon einmal, ein Erdbeben!) Ja, das ist in Österreich doch eher selten, Herr Kollege. - "oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist." - Die sind ziemlich weit aufgemacht, diese Bestimmungen, so weit reichen meine Arme gar nicht. Das umfasst ja sehr viel. Jetzt haben wir auf Grund dieses Gesetzestextes auch schon den Hinweis, wohin die Reise geht: "Oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund." Das kennen wir ja. Da hat es auch auf der Bundesebene eine unverschämte Gesetzgebung gegeben, möchte ich einmal sagen, wo jeder Gemeinde etwas aufs Auge gedrückt wird. "Gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist": Es muss also eine Notwendigkeit sein auf Grund von völkerrechtlichen, unionsrechtlichen Verpflichtungen, sage ich einmal. Ich nehme an, Sie behaupten, es gibt jetzt eine unionsrechtliche und völkerrechtliche Verpflichtung im Zusammenhang mit dieser Fluchtbewegung. Das glaube ich, ehrlich gesagt, nicht, denn wir haben keine völkerrechtliche Verpflichtung, diese Leute, die zu uns kommen, aufzunehmen, meine Damen und Herren! Wer es nicht glaubt, rede einmal mit einem Völkerrechtler. Da sind wir wieder bei den Obergrenzen, das ist auch ein Teilaspekt des Völkerrechts. Man kann nicht als Staat verpflichtet sein, über alles hinaus alle seine Grenzen zu öffnen. Das ist sicher auch nicht Sukkus entsprechender gesetzlicher Bestimmungen oder bilateraler oder völkerrechtliche Bestimmungen. Außerdem: Es gibt keine völkerrechtliche Bestimmung, es gibt keine völkerrechtliche Verpflichtung, auch keine unionsrechtliche Verpflichtung, die Leute, die zu uns kommen, aufzunehmen. Die gibt es nicht, meine Damen und Herren! Aber inzwischen haben Sie es ohnehin selber schon kapiert. Kollege Ulm hat uns ja bei einer, ich glaube, der letzten Landtagssitzung - ich weiß nicht mehr, wann das war - mitgeteilt, dass auch die ÖVP inzwischen schon draufgekommen ist; spät, aber doch. Inzwischen ist es auch bei der SPÖ schon ein bisschen gesickert. Dort wird noch hart verhandelt, vor allem die Jugend hat, wie soll ich sagen, eine ganz eigene Meinung davon. Aber der Herr Bundeskanzler hat uns ja auch gesagt, dass seine Meinung jetzt eine ganz andere ist. (Abg. Armin Blind: Der Kollege Troch, zum Beispiel!) Also: Völkerrechtliche, unionsrechtliche Verpflichtungen - dahin geht die Fahrt - gibt es nicht; das nur nebenbei. So aufgemacht, oder "aus humanitären Gründen", das ist auch nicht wirklich genau determiniert: "humanitäre Gründe". Bevor ich da weitergehe: Es gibt ja auch das Legalitätsprinzip. Das macht dann der Kollege Blind im Detail im Auf- und Grundriss, daher nur so viel: Ein Gesetz muss eine gewisse Bestimmtheit haben. Man muss als Rechtsunterworfener schon wissen: Was ist damit gemeint? Aber irgendwelche schwammigen Regelungen widersprechen diesem Grundprinzip der Bundesverfassung. Das geht nicht! Man kann so etwas zwar beschließen, aber das wird der Verfassungsgerichtshof sofort heben, und ich glaube, dass er das auch hier machen wird. Denn, wie gesagt, das ist nicht der einzige Paragraph oder der einzige Normteil, der eben derart schwammig und nicht klar determiniert ist. Es ist der Auftrag an den Gesetzgeber, genau das zu machen, nämlich vorausschaubare, voraussehbare Gesetze zu beschließen. Aber nicht irgendetwas, was so ein Gummiparagraph ist, dass in Wirklichkeit nicht der Gesetzgeber bestimmt, was Sache ist, sondern die Vollziehung, die Verwaltung bestimmt, was Sache ist. Das geht nicht, zumindest nach dem Verfassungsrecht, und darauf sollten wir doch Rücksicht nehmen. Als Landesgesetzgeber müssen wir uns ja im bundesverfassungsgesetzlichen Rahmen bewegen. Im landesverfassungsgesetzlichen Rahmen, aber natürlich auch im bundesverfassungsgesetzlichen Rahmen und auch im europarechtlichen Rahmen. Also erstes Problem: ziemlich schwammig. "Wenn es notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." - Dann gilt Folgendes: "Abs. 2: Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke" - Also Bestand rechtmäßig bestehender Bauwerke, und jetzt kommt es. - "sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise." - Da sagt dann vielleicht der Techniker oder der Kollege Pawkowicz etwas dazu, was das alles ist: Container und Fertigteilbauten. Ein bisschen haben wir auch schon gehört von den Vorrednern, die das dargestellt haben. Man kann sich das anschauen. Also: "Die Errichtung von Neu- und Zubauten bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längsten sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist." - Also gar nichts brauchen wir! Gar nichts brauchen wir, weder Baubewilligung noch Bauanzeige, wenn der Bedarf vorliegt für die in Abs. 1 genannten - Klammer auf: ziemlich schwammigen, nicht verfassungsrechtlich haltbaren - Klammer zu - Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten. Sechs Monate geschieht das in ziemlicher Willkür der Behörde. Wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist, da haben wir auch schon gehört, heute vom Kollegen Chorherr - das war immerhin ein bisschen ehrlich -, wohin die Reise geht. Also nicht einmal Bund, Land oder Gemeinde müssen das machen, sondern wie steht es so schön: "staatlich organisiert". Man muss den Auftrag bekommen, Fonds Soziales Wien gibt den Auftrag, Caritas ... "Die Vorschriften dieses Gesetzes" - Nämlich der Bauordnung, die behandeln wir ja gerade. - "und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht," - Gelten dafür nicht, Federstrich, weg - "sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Benutzungssicherheit Bedacht genommen wird." Also, auch wieder ziemlich schwammig: Wir können alles machen, ein bisschen was, ganz ein bisschen, die Bauordnung, das gilt alles nicht. Aber wir finden uns wieder in Floskeln, in allgemeine Floskeln, die da ziemlich schwammig sind. Wieder also allgemeine Anforderungen: allgemeine Anforderung an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene, die Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit. Darauf muss Bedacht genommen werden. - No na, was denn sonst? Es wäre ja noch schlimmer, wenn das auch ... Aber, keinerlei Bezug mehr auf die Bauordnungsbestimmungen, keinerlei Bezug mehr. Wird ausgeschlossen, explizit. Explizit. "Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind," - Die sind mannigfaltig, die habe ich Ihnen ein bisschen unterschlagen, das gebe ich zu. - "sind nicht zu erbringen." - Na, ein bisschen was haben wir schon besprochen, man muss Baupläne einreichen, und so weiter. - "Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." - Also, das muss man machen. Was dann passiert, wenn das nicht gemacht wird, steht eigentlich nicht in dem Gesetz. Ich habe es zumindest nicht gefunden. Oder haben Sie es gefunden? Ist vielleicht eine kleine Regelungslücke, die Sie hier hinterlassen? Das gilt es zu bedenken. Was passiert, wenn dieses Bauvorhaben nicht innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis gebracht wird, was passiert dann, meine Damen und Herren? Da steht es nicht drinnen. So, sechs Monate haben wir die Bauordnung radikal ausgeschlossen: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für längstens als einer längeren als dem in Abs. 2 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Baubehörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung dieser Bauwerke staatlich organisiert sind." - Und das Gleiche, jetzt sind wir bei den fünf Jahren, da brauchen wir zumindest, bedürfen einer Baubewilligung. - "Den Bauansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen" - da gibt es also ein bisschen ein Verfahren: "Baupläne in dreifacher Ausfertigung" - kennen wir schon, - "die Zustimmung des Eigentümers - aller Miteigentümer -, wenn der Bauwerber nicht selbst Eigentümer oder Miteigentümer oder nur Miteigentümer ist." - Ist auch interessant: Die Zustimmung des Eigentümers, wenn der Baubewerber nicht selbst Eigentümer oder nur Miteigentümer ist. Also gut, dann müssen die anderen Miteigentümer auch mit zustimmen, ist okay. - "Sie kann auch durch Unterfertigung der Baupläne nachgewiesen werden." - Na, ist okay. (Abg. Christian Oxonitsch: Ja eh!) Herr Kollege, Sie können mir gerne helfen dabei, bin Ihnen sehr dankbar. (Abg. Christian Oxonitsch: Ah!) Vielleicht sagen Sie mir noch, weil sie so "Ah!" als Erkenntnis gesagt haben, überlegen Sie es sich, vielleicht können Sie mir noch erklären, was passiert, kommen wir wieder ein bisschen zurück zum Abs. 2: Was passiert dann, wenn der Beginn der Nutzung der Behörde nicht innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis gebracht wird? Was passiert dann, Herr Kollege Oxonitsch? Da gibt es kein "Ah", das haben Sie vergessen. Also nicht Sie, Sie sind ja nicht der Antragsteller. (Abg. Christian Oxonitsch: Das steht bei jedem Paragraphen, was passiert!) - Die Bauordnung gilt in dem Fall nicht, Herr Kollege, das haben wir schon erarbeitet. Also so weit waren wir schon, Herr Kollege Oxonitsch. Das hätte ich mir schon erwartet, dass wir das zumindest kapieren. Aber ich nehme es zur Kenntnis. Ich nehme es zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Christian Oxonitsch: Es steht bei jedem Paragraphen, was passiert, aber gehen wir es noch einmal durch!) - Ich nehme es zur Kenntnis. Was brauchen wir noch bei fünf Jahren? "Ein Gutachten, dass es sich um ein geringfügiges Bauvorhaben mit technischer einfacher Tragkonstruktion beziehungsweise Fundierung handelt, bei dem aus statischen Belangen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das Eigentum zu besorgen ist; diese Unterlage ist von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet zu erstellen." - Soll so sein. "4. der Nachweis der Verfügbarkeit über eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung;" - Wäre nicht schlecht. - "5. Angaben über die maximal zu erwartenden Personenzahl sowie die Flucht- und Rettungswege." - Das alles erspare ich mir bei den sechs Monaten, also das nur zur Erinnerung. Wäre aber nicht uninteressant: "Angaben über die maximal zu erwartende Personenzahl sowie die Flucht- und Rettungswege." - Sechs Monate kann ich da machen, was ich will, brauche ich nicht mitteilen. "Abs. 4: Für Bauvorhaben nach Abs. 3" - also fünf Jahre - "kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes" - auch fein - "und der auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnungen verzichten," - Kann die Behörde verzichten, also ziemliche Willkür, die Behörde kann das entscheiden. - "sofern auf die allgemeinen Anforderungen" - und Blablabla. Also diese No-na-Geschichten müssen doch eingehalten werden, wenn darauf Bedacht genommen wird, dann kann die Behörde die Bewilligung erteilen und alles andere unter den Tisch fallen lassen. "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen". - Und, meine Damen und Herren, das ist die in Wort gefasste Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes. Das ist die in Worte gefasste Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes. Ich wiederhole es. Also die dritte, wir waren ja schon beim Abs. 2, aber auch bei fünf Jahren: "Die Verletzung subjektiv- öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundstücken nicht vermindert werden." - Na bitte, immerhin. Ist ein bisschen wenig. Wir haben gehört, wer arbeitet, § 134a BO, was alles subjektiv-öffentliche Nachbarrechte sind, und zwar lit. a bis f. Ein bisschen mehr als das, auf was hier Bezug genommen wird, nämlich: "Es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundstücken nicht vermindert werden." - Also das ist übrig geblieben von unserem § 134a BO im Rahmen der fünf Jahre. Es sei denn, dass der Nachbar der Bauausübung ausdrücklich zugestimmt hat. Wenn der sagt, das ist okay, dann soll es so sein. "Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen." - Sind nicht zu erbringen! Ich habe es Ihnen vorher dargelegt, welche Leistungen sonst zu erbringen sind. In diesem Fall nicht. Das ist schon ziemlich weitgehend. Da sind wir wieder beim Gleichheitsgrundsatz: Gibt es nicht. Nächste Verfassungswidrigkeit, Abs. 5: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung," - Also jetzt sind wir bei den 15 Jahren. - "die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." -Ja, diese Floskel kennen wir schon. - "Dem Bauansuchen sind die in Abs. 3 genannten Unterlagen anzuschließen. Darüber hinaus ist der dem § 63 Abs. 1 lit. e entsprechende Nachweis über den Wärmeschutz zu bringen." - Den müssen wir dann auch erklären. Abs. 6: "Für Bauvorhaben nach Abs. 5 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten," - Also wieder: Behörde, du darfst verzichten, wenn du willst - sofern auf die allgemeinen Anforderungen Bedacht genommen wird. Kennen wir schon. - "und das" - noch ein bisschen eine Ergänzung - "Erdgeschoß des Bauwerkes barrierefrei zugänglich ist." - Also das muss dann auch sein. - "Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen und es darf die Bebaubarkeit der Nachbargrundstücksflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Berechtigte der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung - § 134 Abs. 3 - erlangt hat." - Gut, also sogar bei 15 Jahren wird das ziemlich ausgehöhlt. Abs. 7: Beschwerden, das ist das Nächste, haben keine aufschiebende Wirkung - so viel sei vorweggenommen. Da haben wir vom Kollegen Stürzenbecher gehört - da hat er natürlich recht, so etwas gibt es schon in der Rechtsordnung -, dass das Rechtsmittel eben keine aufschiebende Wirkung hat. Aber es muss immer sachlich gerechtfertigt sein, Herr Kollege. Das kann man nicht als Landesgesetzgeber einfach so machen, heute gefällt es uns nicht, heute machen wir das, sondern es muss sachlich gerechtfertigt sein. Ob das so ist, das werden wir auch vom Verfassungsgerichtshof hören. Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und 5: Wir lesen Abs. 3 und Abs. 5. Ich habe es schon angemerkt, bei Abs. 2 gibt es gar keine Beschwerden. Also noch einmal, damit es sickert: Sechsmonatige Bauwerke - ich sage es einmal so - werden hingestellt. Da kann ich mich auf den Kopf stellen, Salto rückwärts machen oder sonst etwas, es interessiert niemanden. Es gibt keine Beschwerden. Geht leider nicht mehr. Früher vielleicht eher, aber jetzt nicht mehr. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Und selbst Beschwerden, die es dann doch gibt, gegen die Baubewilligung, haben bei 5 Jahren und 15 Jahren keine aufschiebende Wirkung. "Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Partei die aufschiebende Wirkung der Partei zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre." - Also gut. - "Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung." - Gut, so viel dazu. Übergangsbestimmungen, auch klar, das soll möglichst bald in Kraft treten: "Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft." - Gut, das ist jetzt nichts Außergewöhnliches, soll so sein. Wir haben auch schon ein bisschen den Vergleich zu anderen Bundesländern gehört. Das Entscheidende ist, so weitgehend wie die Bestimmung hier ist keine andere. In allen anderen Bundesländern können Sie Rechtsvergleiche durchführen. Wenn Sie sich das anschauen, werden Sie feststellen, das, was wir machen, macht sonst keiner, so weitgehend wie wir öffnet es keiner. Und es gibt eben auch - haben wir auch schon gehört - Bestimmungen über die Außerkrafttretung der jeweiligen Gesetze. Was durchaus Sinn macht, denn damit ist dann das Gesetz vorbei, dann gilt es nicht mehr, und da muss man sich, wenn es notwendig ist, etwas Neues einfallen lassen. Das macht durchaus Sinn, dass der Gesetzgeber sich dann noch einmal etwas einfallen lässt. Das kann auch beim Verfassungsgerichtshof ein entscheidender Punkt sein, aus meiner Sicht. Sie haben die Regelung gewählt, dass das nicht drinnensteht. Ich glaube und bin fest davon überzeugt, dass das nicht sehr gescheit war. So, wir sind in der Spezialdebatte, also in meiner eigenen kleinen Spezialdebatte. Generaldebatte haben wir schon, Spezialdebatte sind wir jetzt. Schauen wir, ich weiß gar nicht, wann ich angefangen habe, egal. Ich habe sozusagen schon einen Präsidenten verbraucht. Der Initiativantrag begegnet folgenden verfassungsrechtlichen Bedenken: Sie haben ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das haben Sie noch nicht vorgelesen!) - Hochachtung, Herr Landesrat, Sie sitzen noch immer da, wirklich wahr. Es ist auch eine Leistung, sich das alles da hinten anzuhören, aber soll so sein, es ist Ihre Aufgabe. Verfassungsrechtliche Bedenken, meine Damen und Herren, Sie haben schon gehört, ich habe vorher ein bisschen aus unserem Buch Holoubek/Madner/Pauer vorgelesen. Da gab es oft Verweise, die habe ich Ihnen dann nicht vorgelesen, aber da ist oftmals, das darf ich Ihnen sagen, Hauer dabeigestanden, da wird oftmals auf den Prof. Hauer aus Linz Bezug genommen. Ich glaube, er ist Institutsleiter auf der Uni Linz und solche Gesetze sind ihm durchaus nicht fremd. Der hat also eine tatsächliche Kompetenz, was das betrifft, und der sagt zu verfassungsrechtlichen Bedenken zu § 71c Bauordnung Wien: "Der Entwurf schafft zwei grundlegende verschiedene Kategorien" - Ich glaube, ein Kollege hat das schon angemerkt. - "von Bauvorhaben." - Ich lese es Ihnen auch vor und werde es kommentieren. Mich würde interessieren, was Sie dazu meinen. Aber bitte schön, vielleicht kommt es ja noch, schauen wir einmal. - "schafft zwei grundlegende verschiedene Kategorien von Bauformen," - Da muss ich selber lachen. - "nämlich Bauvorhaben im Allgemeinen einerseits" - Das habe ich Ihnen alles ausgeführt, was da alles notwendig ist, Bauvorhaben im Allgemeinen einerseits, Normalsterbliche habe ich es genannt. - "und die von § 71c Bauordnung umfassten begünstigten Bauformen andererseits. Die Begünstigung besteht in einer umfangreichen Freischreibung von verschiedenen baurechtlichen Anforderungen." - Umfangreiche Freischreibung, so nennt er es, von verschiedenen baurechtlichen Anforderungen. Wir haben schon festgestellt, teilweise sind alle baurechtliche Vorschriften ausgeschalten, alle. Na ja, fast alle, die einzige, die noch über bleibt, ist die Mindestanforderung, dass das Werkel nicht so dasteht oder dass da nicht Schmutzwasser ein- und ausgeführt wird. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass ich das selber interpretiere, was ich Ihnen vorlese, und das ist es. Also (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Prof. Hauer zitiert umfangreich, Sie machen à la freie Interpretation!) - Na, das ist frei, ja natürlich, ich bin ein freier Mann! (Abg. Armin Blind: So wie das Ermessen der Behörde!) Na ja, ist mein Ermessen, meine Interpretation des Ganzen. "Die Begünstigung besteht in einer umfangreichen Freischreibung" - Haben wir gehört, damit wir uns nicht verzetteln, noch einmal -: "von verschiedenen baurechtlichen Anforderungen. Diese Differenzierung bedarf bei sonstiger Verfassungswidrigkeit einer sachlichen Rechtfertigung." - Sachliche Rechtfertigung, das Zauberwort, habe ich schon öfter erwähnt in meiner Rede, Art. 7 Abs. 1 B-VG. - "Solche sachlichen Gründe sind nicht ersichtlich." - Unterstrichen bei mir im Text. - "Es ist evident, dass das Gesetzesänderungsvorhaben ausschließlich im Zusammenhang mit der jüngsten und noch andauernden Zulassung von illegaler Massenimmigration durch die Bundesregierung zusammenhängt." - Gut, das haben wir alle festgestellt. Ich glaube, das ist auch unbestritten, dass ein direkter Zusammenhang mit dem besteht, was da gerade mit uns passiert, mit der Völkerwanderung. - "Diese illegale Massenimmigration" - Sagt der Professor. - "ist jedoch weder völkerrechtlich noch unionsrechtlich noch nach innerstaatlichem Recht geboten," - Das habe ich Ihnen versucht, schon in eigenen Worten darzustellen. - "sondern wurde vielmehr von der Bundesregierung durch Nichtvollziehung bestehender Asylgrenzkontrollen und Fremdenpolizeirechts hingenommen." Ja, haben wir auch schon gehört. Die ÖVP hat inzwischen eingesehen, das war Wahnsinn, was da passiert ist. Leider hat es die Innenministerin gemacht. Und inzwischen hat es auch die SPÖ, zumindest in Teilen, gemerkt, ja, also zumindest ihre Meinung dazu geändert und nicht mehr alle "welcome". Was mich auch interessiert an dieser Diskussion ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: An welcher Diskussion?!) - Ja, lassen Sie mich ein bisschen ausführen. - Was mich auch interessiert an dieser Diskussion bezüglich dieser "Welcome"-Willkommenskultur, ist, dass da immer wieder von diversen Seiten gefordert wird, auch von Ihrer Seite, es darf keine Obergrenzen geben. Meine Damen und Herren, wer A sagt, muss auch B sagen. Was hat denn das zu bedeuten? Da können wir noch so großartige Gesetzesänderungen machen und unsere ganzen Normen aufheben, wir werden ein Problem haben. Wenn Sie sich das einmal wirklich durchdenken: Es gibt keine Obergrenzen, wir schaffen das! - Nein, wir schaffen es nicht, meine Damen und Herren, wir schaffen es ja jetzt schon nicht! (Beifall bei der FPÖ.) Und das ist der lebende Beweis dafür, dass wir es nicht schaffen. Klammer auf: Vielleicht wollen wir es gar nicht schaffen. - Klammer zu. Also noch einmal: Bei den in Rede stehenden Wanderungsströmen handelt es sich im juristischen Sinn entgegen der sprachlichen und der überwiegenden veröffentlichten Meinung nicht um Flüchtlinge im rechtlichen Sinn, sondern um nach der für Österreich geltenden völkerrechtlichen, unionsrechtlichen und gesetzlichen Rechtsanordnungen widersprechende Migrationsströme - das widerlegen Sie mir einmal bitte, meine Damen und Herren -, die bereits, bevor Sie österreichisches Territorium erreichen, zahlreiche sichere Drittstaaten beziehungsweise Dublin-Staaten durchquert haben. - Kein Geheimnis, das wissen wir alle, wie das funktioniert. Wenn jemand mit dem Flieger kommt, können wir diskutieren, wer nicht mit dem Flieger kommt, sondern zu Fuß oder mit dem Auto, hat kein Recht. "Auf den Punkt gebracht: Eine gesetzeswidrige Praxis der österreichischen Bundesregierung kann keine sachliche Rechtfertigung für eine Teilsuspendierung" - Was heißt, Teilsuspendierung, ja, da sind wir wieder bei der Interpretation, ich sage, fast Ganzsuspendierung. - "der Wiener Bauordnung liefern." - Unterstrichen in meinem Text und von mir auch mit Ausrufungszeichen als wichtig versehen. "Was hingegen die in § 71c des Entwurfes genannten Naturereignisse oder tatsächlich geltende völkerrechtliche, unionsrechtliche oder innerstaatliche Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber der Behörde anlangt, ist nicht erkennbar, dass die derzeit geltende Wiener Bauordnung diesbezüglichen Notwendigkeiten bisher nicht genügt hätte und künftig absehbar nicht genügen könnte." - Sachliche Rechtfertigung also, da sind wir wieder bei § 71. Danke, Herr Kollege, danke. "Der Gesetzesentwurf ist weiters in zumindest zwei Punkten so unbestimmt," - Er führt nur zwei Punkte an, ich war ein bisschen großzügiger und habe unbestimmt unterstrichen. - "dass er Bedenken hinsichtlich des Determinierungsgebotes" - Haben wir heute auch schon gehört. - "und des Legalitätsprinzips des Art. 18 B-VG begegnet." - Und zwar führt er weiter aus - davor gönne ich mir noch einen Schluck (aus dem Wasserglas trinkend): "Der Gesetzesentwurf knüpft nicht bloß an Naturereignisse und bestehende völkerrechtliche, unionsrechtliche oder innerstaatliche Verpflichtungen, sondern darüber hinaus auch an nicht näher definierte humanitäre Gründe an." Haben wir auch schon gehört. Was sind humanitäre Gründe? Das Gesetz muss entsprechend determiniert sein, sonst entspricht es nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben. - Gut (auf sein Smartphone blickend), meine Frau geht schon schlafen, soll so sein. - "Was humanitäre Gründe sein sollen, ist rechtlich unbestimmt, oder anders formuliert: Je nach persönlicher Präferenz für humanitäre Ansprüche ist dieser Tatbestand mit beliebigen Inhalten füllbar." - Mit beliebigen Inhalten füllbar, unterstrichen in meinem Text und auch bei mir im Redebeitrag unterstrichen. "Man kann auch sagen, der Willkür der Behörde ist Tür und Tor geöffnet. Der Gesetzgeber hat es nicht geschafft und nicht gewollt, eindeutige Regelungen zu treffen. Das muss er aber, will er den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Dabei ist zu bedenken: Dass humanitäre Gründe augenscheinlich keine normative Gründe sind, weil völkerrechtliche, unionsrechtliche und innerstaatliche Verpflichtungen ohnehin gesondert genannt sind." - Korrekt. Also das, was wir hier erleben, ist zumindestens im Sinne der Antragsteller - nicht in meinem - völkerrechtlich, unionsrechtlich und innerstaatlich verpflichtend. Also nix humanitäre Gründe, da sind wir jetzt nicht mit der Wanderungsbewegung. "Das bedeutet: Dass dieser Tatbestand nicht auf geltende menschenrechtliche Standards verweist, sondern nichts anders als ein Einfallstor für subjektive Wertungen der Vollzugsorgane ist." - Einfallstor für subjektive Wertung der Vollzugsorgane: unterstrichen. Jetzt sind wir wieder bei der Willkür. Genau, Herr Kollege, so ist es: "Die Reichweite des Gesetzes hängt damit nicht von objektiven Kriterien, sondern von den subjektiven Präferenzen der Vollzugsorgane ab - Willkür. Die Existenzsumme humanitäre Gründe könnte daher beispielsweise und unabhängig von Flüchtlingsströmen auch postuliert werden, wenn eine 4-köpfige autochthone Familie in Wien mit bloß 50 m² Wohnraum, mit plus 70 m² Wohnraum oder mit plus 120 m² Wohnraum auskommen müsste. Ganz unabhängig davon, welche humanitären Standards die Betrachter von den Wohnbedürfnissen solcher Familien anlegen." - Also ein gutes Beispiel, da ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. "Das gewiss zugespitzte Beispiel zeigt, dass der Tatbestand letztlich keinen präzisen Inhalt hat, sondern abhängig vom humanitären Maßstab des Betrachters beliebige Inhalte annehmen kann. Speziell bezogen auf das Hauptmotiv" (Beifall bei der FPÖ.) Das habe ich jetzt gut vorgelesen. War auch ein bisschen überrascht. Aber ist in Ordnung. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Er war selbst überrascht!) - Ich freue mich über Applaus meiner eigenen Fraktion, Herr Kollege. Meine sitzt ja noch da. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Meine auch!) - Ihre auch noch zum Teil, ja, stimmt. Ein bisschen trocken, was ich da erzähle. Aber nichtsdestotrotz freue ich mich über Beifall. "Speziell bezogen auf das Hauptmotiv für die Gesetzesnovelle, nämlich die" - ich hoffe jetzt nicht, dass das heißt, ich soll aufhören, oder? (Abg. Mag. Sybille Straubinger, MBA: Nein!) - Nein. Nein. Nein. Okay. Na, dann mache ich weiter. (Abg. Mag. Sybille Straubinger, MBA: Ich glaube, es kann noch richtig spannend werden!) - Aufmunterung, danke. Ich nehme es zur Kenntnis, auch die SPÖ-Fraktion sagt, ich soll weitermachen. Mache ich gerne. Ich habe noch ein bisschen was vorbereitet. Ein bisschen geht noch, Frau Kollegin, aufpassen "Speziell bezogen auf das Hauptmotiv für die Gesetzesnovelle, nämlich die Vorsorge für illegale Immigration aus Problemstaaten der Zweiten und Dritten Welt ist festzuhalten, dass humanitäre Gründe im Sinne des § 71c des Entwurfes, je nach Anschauung des Betrachters in Bezug auf Milliarden Menschen vorliegen könnten." - Das ist korrekt. Das ist korrekt dargestellt. Das ist das, was ich vorher mit der Diskussion der Willkommenskultur gemeint. Na wurscht. "Der inhaltsleere und rein durch Wertungen des Vollzugsorganes zu konkretisierende Tatbestand der humanitären Gründe widerspricht daher Art. 18 Abs. 1 des Legalitätsprinzips B-VG." - Zu wenig determiniert. Zu wenig bestimmt. Zu wenig voraussehbar. Schwammig, so könnte man es auch sagen. So, zweiter Punkt: "Weiters ermächtigt § 71c Abs. 4 und Abs. 6 des Entwurfes die Behörde - Kann-Bestimmung -, auf die Einhaltung der meisten Bestimmungen der Wiener Bauordnung zu verzichten. Damit soll Ermessen eingeräumt werden, ohne dass der Gesetzgeber, wie verfassungsrechtlich geboten" - Und da wird verwiesen auf diverse Rechtsprechungen. - "determiniert, nach welchen Kriterien das Ermessen zu handhaben ist. Nach dem Gesetzesentwurf ist es der Behörde ins freie Belieben gestellt, auf die Einhaltung welcher baurechtlichen Vorschriften sie verzichten oder nicht verzichten." - Willkür, zu gut Deutsch. - "Diese Beliebenseinräumung widerspricht" - Sie dürfen raten! - "Art. 18 Abs. 1b B-VG, Legalitätsprinzip, Determinierungsgebot. Bestimmtheitsgebot." Dann führt er weiter aus, der Herr Professor: "Nutzungs- und Baumaßnahmen sollen in den Fällen des § 71c Abs. 2 und Abs. 3.4 des Entwurfes selbst dann zulässig sein, wenn sie subjektiv-öffentliche Nachbarrechte nach der Wiener Bauordnung verletzten. Für bewilligungspflichtige Baumaßnahmen, die auf fünf Jahre befristet sind, ausdrücklich § 71c Abs. 4 2. Satz der Bauordnung, für bewilligungsfreie Maßnahmen nach Abs. 2 ergibt sich dies bereits aus der Bewilligungsfreischreibung. Damit werden etwa Nachbarrechte auf Einhaltung des Nachbarabstandes, - Haben wir schon gehört." - "auf Einhaltung der Bestimmungen über die Gebäudehöhe oder Einhaltung des Flächenwidmungsplanes, Widmungskonformität, soweit sie durch § 134a - öffentlich-subjektive Rechte, Nachbarrechte -, Wiener Bauordnung gewährleistet werden, beschnitten. Es werden also zwei verschiedene Kategorien von Nachbarn geschaffen. - Korrekt, der Normalasterbliche und der andere. - "Im Allgemeinen können Nachbarn von Bauvorhaben die ihnen durch § 134a Wiener Bauordnung eingeräumten subjektiven Rechte wahrnehmen und durchsetzen. Bei Bauvorhaben im Sinne von § 71c Abs. 2 und 3" - also sechs Monate, fünf Jahre - "des Entwurfes werden den Nachbarn diese Nachbarrechte aber vorenthalten. Diese Differenzierung wäre nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn es dafür eine sachliche Rechtfertigung gäbe." - Auch Verweis auf Rechtsprechung. - "Eine solche sachliche Rechtfertigung ist jedoch nicht ersichtlich. Dies ergibt sich zum einen schon daraus, dass es dem Gesetzgebungsvorhaben allgemein an einer sachlichen Rechtfertigung fehlt." - Das haben wir schon besprochen. - "Selbst wenn man jedoch die Regelungsabsicht des Gesetzesvorhabens an sich als sachlich gerechtfertigt qualifizieren wollte, ist nicht einzusehen, warum zur Errichtung solcher Notunterkünfte beispielweise auch der baurechtliche Nachbarabstand unterschritten werden muss." - Das ist wirklich nicht einzusehen! Warum soll das in dem Fall sein? Das verstehe ich nicht. - "Oder umgekehrt formuliert, warum nicht trotz Einhaltung der allgemeinen baurechtlichen Abstandsvorschriften zu Gunsten von Nachbarn hinreichend Notunterkünfte bereitgestellt werden können." - Das sollte man meinen, dass das möglich ist. - "Entsprechende Überlegungen gelten für die Bestimmungen über die Gebäudehöhe, zumal bei Gebäuden in Leichtbauweise wie Containern, über die flächenmäßige Ausnutzbarkeit von vorhandenen Bauplätzen und über geltende Bestimmungen der Bebauungspläne hinsichtlich der Fluchtlinien. Mit anderen Worten, selbst wenn nach Umständen Notunterkünfte aufgestellt werden müssten, rechtfertigt dies zugespitzt gesprochen noch nicht, dass die Notunterkünfte auch unmittelbar an die Grundgrenze gerückt oder über baurechtlich zulässige Gebäudehöhe hinaus errichtet werden." - Unterstrichen. Ich komme wieder zurück auf die Initiativantragstellung. Ich bin mir nicht sicher, ob sich die das alles wirklich überlegt haben, was sie da in das Gesetz hineingeschrieben haben, also Sie wahrscheinlich eh nicht selbst. "In § 71c Abs. 2 letzter Satz und Abs. 4, letzter Satz des Entwurfes steht bei dispensiert, von nicht näher bestimmten Leistungen", - Was war meine Leistung? - "die im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind. Damit sind wohl, das Gesetz ist hier ebenfalls sehr präzise, jedenfalls die Anlegerleistungen nach den §§ 50 folgende der Wiener Bauordnung gemeint, nämlich insbesondere Kostenbeiträge zu Verkehrsflächen." - Das kennen wir, das Problem. Jeder, der das schon einmal selber erlebt hat, kann das beurteilen, was das bedeutet: Kostenbeiträge zu Verkehrsflächen, Kostenbeiträge zu Herstellung von Verkehrsflächen und ähnliche. "Diese Freischreibung von Kostenbeiträgen zu öffentlichen Erschließungsleistungen ist sachlich" - wieder einmal - "nicht gerechtfertigt und begegnet daher ebenfalls verfassungsrechtlichen Bedenken. Selbst wenn man nämlich, entgegen der oben begründeten Auffassung, das Gesetzgebungsvorhaben, nämlich die Dispensierung von materiellen Anforderungen der Bauordnung, für sachlich gerechtfertigt erachtet wollte, gilt dies nicht ohne Weiteres auch für bauordnungsrechtliche Kostenbeitragspflichten. Auch wenn man für die Errichtung von Notunterkünften aus Gründen des Zeitdrucks oder wegen deren einfachen Bauweise meint, dass Adaptierungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne oder die Einhaltung bautechnischer Anforderung aus Zeit- oder inhaltlichen Gründen nicht machbar seien, so trifft dies doch nicht auf Geldzahlungspflichten zu." - Es gibt keinen Grund, warum man plötzlich davon ausgenommen werden sein soll, keinen sachlich gerechtfertigten Grund. - "Dass es etwa dem Bund als staatlichen Organisator von Notunterkünften gerade hier an der finanziellen Leistungsfähigkeit mangeln sollte, ist nicht erkennbar." - Außer wir machen so weiter, wie bisher. - "Die in Rede stehende Begünstigung durch Dispensierung von Geldleistungspflichtgen erscheint daher sachlich nicht gerechtfertigt." Ein bisschen habe ich noch. (Der Redner blättert in seinen Unterlagen.) Fünftens: "Schließlich sieht § 71c Abs. 7 des Entwurfes vor, dass Bescheidbeschwerden an das Verwaltungsgericht Wien keine aufschiebenden Wirkungen haben sollen, daher die Behörde aber ausnahmsweise aufschiebende Wirkung zuerkennen soll. Damit weicht diese Regelung von der Systementscheidung des § 13 VwGVG ab, der rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden grundsätzlich die aufschiebende Wirkung einräumt" - Also davon weicht es ab. - "und umgekehrt den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer gesonderten behördlichen Entscheidung vorbehält." - Behörde darf wieder Gott spielen, um das einmal ein bisschen salopp auszudrücken. "Nun ordnet Art. 136 Abs. 2 B-VG an, dass das Verfahren der Verwaltungsgerichte durch ein besonderes Bundesgesetz einheitlich geregelt werden soll." - Einheitlich geregelt werden soll. Das VwGVG ist dieses besondere einheitliche Bundesgesetz. - "Gemäß Art. 136 Abs. 3 darf der Landesgesetzgeber Regelungen über das Verfahren der Verwaltungsgerichte nur treffen, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes erforderlich sind. Der Verfassungsgerichtshof interpretiert dieses Erfordernis so, dass die abweichende verfahrensrechtliche Regelung im Interesse der Materie unerlässlich sein muss." - Also nicht irgendwas, es muss unerlässlich sein, mit Verweis auf die Rechtsprechung. "Dass § 71c Abs. 7 des Entwurfes, der eine dem zitierten Gesetz abweichende Regelung im Sinne des Art. 136 Abs. 2 B-VG enthält, zur Regelung der Materie unerlässlich sein soll, ist nicht ersichtlich." - Ist nicht ersichtlich. Es gibt es keine sachliche Rechtfertigung dafür. - "Es ist nämlich nicht einzusehen, warum nicht das System des § 13 VwGVG Möglichkeit zum Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im Einzelfall" - Im Einzelfall; kann man ja sagen, okay, in dem Fall ist es gerechtfertigt, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung haben soll; im Einzelfall wäre das wohl zulässig - "auch für die Zwecke des § 71c des Entwurfes ausreichen sollte. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass es Fälle gibt, in denen das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr die sofortige Umsetzung einer Entscheidung verlangen kann. Diesem öffentlichen Interesse wird jedoch bereits mit der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung durch die anordnende Behörde unter der Voraussetzung entsprochen. Da diese rechtliche Möglichkeit hinreicht, ist der generelle Ausschluss" - Und über den sprechen wir ja. Der wird ja da normiert, der generelle Ausschluss kann da drinnenstehen, in Einzelfällen kann die aufschiebende Wirkung nicht zugesprochen oder aufschiebende Wirkung ausgesetzt werden. Aber da sind wir nicht, wir sind ja in der generellen Wirkung. Also noch einmal: "Da diese rechtliche Möglichkeit hinreicht, ist der generelle Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht erforderlich." - Auch in unserem Fall. - "Allerdings hat der VfGH zuletzt auch die strukturell vergleichbare Regelung grundsätzlich als zulässig akzeptiert. Freilich kehrt § 56 Oberösterreichische Bauordnung das System des § 13 VwGVG für erteilte Baubewilligungen generell um," - Das ist anders geregelt als bei uns. - "was die Wiener Bauordnung gerade nicht als unerlässlich erachtet. Vielmehr bezieht sich § 71c Abs. 7 des Entwurfes bloß auf die erfassten Notunterkünfte. Somit erhebt sich neben dem Bedenken, dass an sich die Möglichkeit des § 13 VwGVG genügen sollte, weshalb § 71c Abs. 7 des Entwurfes nicht unerlässlich ist, das weitere Bedenken, dass die Wiener Bauordnung in der Fassung des vorliegenden Entwurfes nicht in anderen Fällen eben solcher Dringlichkeit" - Wie etwa bei anderen im öffentlichen Interesse liegenden Gebäuden, wie Krankenanstalten wird da ausgeführt. - "ebenso die aufschiebende Wirkung ausschließt, mit anderen Worten, die Abgrenzung des Anwendungsbereichs des § 71c Abs. 7 des Entwurfes unsachlich vornimmt." Gut. So viel zu den verfassungsrechtlichen Bedenken des Prof. Hauer. Sie werden jetzt nicht verwundert sein, dass sich diese durchaus mit dem decken, was wir von diesem Gesetz halten. Eine Debatte, eine Landtagsdebatte oder überhaupt auch eine Debatte sollte ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wie lange war Ihr eigenes Ziel vorgesehen?!) - Bitte? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wie lange müssen Sie noch reden?!) - Interessiert mich gar nicht, ich muss gar nicht, ich möchte. Denn müssen, ja ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Was war Ihre Vorgabe?!) - Habe ich keine. Ich habe mir gedacht, ich erarbeite das Gesetz in dieser Sitzung. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.) - Ich lese lieber am Handy, aber das ist wurscht. Schweifen wir nicht ab von der Sache, sonst kriege ich noch einen Ruf zur Sache, das möchte ich nicht. Wir sind in einer parlamentarischen Debatte, und da ist es ja an und für sich so vorgesehen, dass man sich auch mit dem, was die Kollegen so gesagt haben, auseinandersetzt und versucht, das argumentativ zu besprechen. Ich habe mir die Rede der Frau Kollegin Meinl-Reisinger ausdrucken lassen und des Kollegen Chorherr, das ist die dümmste im Übrigen. Ich weiß nicht, hat es noch einen Redner von den GRÜNEN gegeben? (Abg. Mag. Barbara Huemer: Sehr objektiv!) - Sagt nichts aus über den Inhalt der Rede, ich habe nur festgestellt, objektiv, das war die dümmste Rede. Das ist so, objektiv, Frau Kollegin. Soll so sein. Ich glaube aber, ich weiß nicht, korrigieren Sie mich, das war der einzige Redner der GRÜNEN, oder hat noch jemand gesprochen? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Vorläufig nicht!) - Bitte? - (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Vorläufig nicht!) - Ich bin kein Hellseher, bin nur Jurist, kein Hellseher. Gut. Meinl-Reisinger habe ich mir ausdrucken lassen. Chorherr habe ich mir ausdrucken lassen. Ulm - es hat mich sehr interessiert, was der Kollege sagt, das interessiert mich meistens. Und den Kollege Stürzenbecher. Also schauen wir es uns an. Was sagt die Frau Kollegin Meinl-Reisinger: "Ich freue mich darauf, es steht, natürlich, es ist ein völlig legitimes Mittel im parlamentarischen Prozess seinen Protest so zu äußern, es ist aber wohl auch mir unbenommen, meine eigenen Gedanken darüber zu machen und das entsprechend zu werten. Und Sie erlauben mir schon auch zu sagen, dass ich das für ein bisserl kindisch halte." - Also gut, wir nehmen es zur Kenntnis. Frau Kollegin Meinl-Reisinger: Ich finde das nicht so gut, was Sie da machen. - Abgehakt, Ihr Problem. "Es tut mir auch besonders weh eigentlich, es tut mir auch besonders weh zu sehen, dass die ÖVP da mitmacht." - Gut, lasse ich jetzt wieder aus, vielleicht kommen wir dann noch irgendwo zu substanziellen Ausführungen? Ja, kläffen tun wir, hat sie gesagt. Ich weiß nicht, ob ich jetzt kläffe, Frau Kollegin, das weiß ich nicht, das müssen Sie selbst beurteilen. Bedenken, also es gibt verfassungsrechtliche Bedenken. (Zwischenruf von Abg. Mag. Beate Meinl- Reisinger, MES.) - Sie können sich gerne noch einmal melden, Frau Kollegin. Verfassungsrechtliche Bedenken haben auch Sie vorgebracht, korrekt. So, schauen wir. (Der Redner blättert durch ein Schriftstück.) Das war erstens korrekt, dass Sie das gesagt haben, und zweitens aus meiner Ansicht korrekt, dass Sie das vorgebracht hat. Ich bringe jetzt nur meine Meinung dar, mehr kann ich in dem Fall ja nicht machen, und die meiner Fraktion vielleicht auch. Ja, was die Frau Kollegin Meinl-Reisinger auch gesagt hat, war eben dieses Alternativlose, es gibt Obergrenzen, es darf keine Obergrenzen geben. Ich glaube, ich habe Sie richtig in Erinnerung, wie Sie das gesagt haben? (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Ich habe daran erinnert, dass es verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Obergrenze gibt!) - Ich glaube, wir brauchen gar nicht so weit kommen. Das habe ich schon versucht auszuführen. Jeder, der zu uns über die Grenze kommt und hermarschiert oder mit dem Auto herfährt, hat kein Recht. Ich habe das schon ausgeführt. Ich habe es Ihnen auch vorgelesen, was der Kollege sagt. Korrekt, es muss ein Asylverfahren geben, wenn der herkommt, aber das kann ziemlich schnell abgehandelt werden. Wenn ich als Behörde sehe, der kommt über die Grenze, dann weiß ich, der kommt aus einem sicheren Drittstaat, wenn er eben aus dem sicheren Drittstaat kommt, das ist meistens der Fall, eigentlich immer. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Aber die Frist darf er nicht versäumen!) - Ja, das wäre halt nicht uninteressant. Da muss ich ihn zuerst einmal erkennungsdienstlich erfassen, dass das eben dann gewährleistet ist, dass er nicht 15 Mal herüberkommt. Das kennen wir ja, das Problem. Selbstverständlich, Rechtsstaat ist ganz wichtig, darüber unterhalten wir uns ja heute die ganze Zeit. Das ist ganz wichtig, aber man muss den Rechtsstaat auch anwenden. Und das habe ich bis jetzt vermisst. Und nicht nur ich, da sind schon andere draufgekommen. (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Bei mir?!) - Nein, nicht bei Ihnen, weiß ich nicht. Sie sind ja nicht die verantwortliche Behörde, ich habe es vermisst beim Innenministerium. Die Rede von Chorherr war relativ kurz. Das sagt nichts aus über die Qualität, aber was ich dem Kollegen Chorherr schon vorwerfe, da ich den Kollegen Chorherr ja nicht geringschätzen möchte, der hat sicher eine Ahnung von der Bauordnung - wahrscheinlich mehr als ich -, aber worauf er überhaupt nicht eingegangen ist, meine Damen und Herren, das war unser Hauptkritikpunkt, auf den ist er überhaupt nicht eingegangen, nämlich, dass man diese subjektiv-öffentlichen Rechte einfach wegwischt. Dazu hat er nichts gesagt. Ich habe zumindest nichts gehört, habe mehr oder weniger aufmerksam zugehört. Er hat alles Mögliche gesagt und ich glaube, irgendwo habe ich in einer Zeitung gelesen, dass er gemeint hat, man werde keine Idiotie - ich glaube, so hat er es genannt, bitte mich zu berichtigen, ich zitiere nur -, keine Idiotie damit machen. Das lässt ja schon rückschließen, dass man das aber könnte. Wir nehmen zur Kenntnis, der Kollege Chorherr hat gesagt, er hat es nicht vor und sagt auch, die rot-grüne Regierung hat es nicht vor, aber er hat selbst zugegeben, das es möglich ist, dass man da Sachen macht, die womöglich nicht so gescheit sind, um es einmal salopp auszudrücken. Zum Kollegen Ulm. Was soll ich sagen? Gut dargebracht, ist in sehr vielen Fällen auch das, was wir meinen, eigentlich in den meisten Fällen, ist ja kein Geheimnis. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist eine verbale Beurteilung!) - Bitte? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist eine verbale Beurteilung!) - Ja, genau, warum auch nicht? Ich nehme mir die Freiheit. Ein bisserl Zeit habe ich ja noch, ich meine, Zeit habe ich noch viel. Herr Kollege Stürzenbecher, ich erspare es Ihnen, dass ich das jetzt alles vorlesen. - Wo ist er? Grad nicht da, macht nichts, also auch er ist in Wirklichkeit auf das Wesentliche, was wir ansprechen, dieses Wegwischen der öffentlichen Rechte nicht wirklich eingegangen. Das finde ich schade. Mich hätte es interessiert, wie er das rechtfertigt. Er hat es aber nicht gemacht, und das wird aber aus meiner Sicht zumindest doch das Entscheidende sein, wenn das Ganze zum Verfassungsgerichtshof geht. Und das wird es, das können wir. Genau, und die Determinierung. Da ist er nicht wirklich darauf eingegangen. Das hat er mir, das hat er uns vorenthalten. Das finde ich schade. Er hat auch noch eine Rede, auch noch einen Redebeitrag. Er ist zwar jetzt auch Berichterstatter, wie ich vernommen habe. Wir haben schon festgestellt, dass ich das nicht ganz so nachvollziehen kann, aber Kollege Oxonitsch hat es mir zumindest versucht zu erklären. Also auch er ist Berichterstatter und nebenbei noch Debattenredner. Wie das zusammenpasst, meine Damen und Herren? Gut, ich gebe zu, ich war das auch schon einmal, aber das war vielleicht eine bisschen andere Materie, das war, als damals noch der Bericht des Kontrollausschusses im Gemeinderat verhandelt wurde. Da war der Kollege Ulm Berichterstatter und ich glaube, er hat aufs Klo müssen. Ich war schon Debattenredner und habe ihn dann ersetzt, damit er das machen kann. Also, mit vollen Hosen ist leicht stinken, ich habe es auch schon gemacht. In dem Fall ist das vielleicht ein bisschen was anderes, das möchte ich aber dazusagen. Nach meinem Dafürhalten sollte man als Berichterstatter objektiv sein, sollte man das zusammenfassen, was gesagt worden ist. Das ist es ja eigentlich, der Berichterstatter erzählt oder er führt aus, was im Ausschuss war, führt die Debatte aus, fasst das zusammen, stellt fest, was der Antrag ist, aber er hat aus meiner Sicht nicht das Recht - was leider Gottes in diesem Haus immer wieder ganz anders gesehen wird -, wie ein Debattenredner Wertungen jeder Art vorzunehmen oder auch dann irgendwelche Sachen von sich zu geben, die eben nicht angebracht sind. Da ist ein gewisses - wie soll ich sagen - Spannungsverhältnis zwischen Objektivität, die man als Berichterstatter haben sollte, und Debattenredner, der das nicht braucht. Das muss man so sagen. Er hat sich ja auch schon als Debattenredner zu Wort gemeldet, Debattenredner war der Kollege Stürzenbecher auch schon, Herr Kollege. (Abg. Christian Oxonitsch: Das war eine Geschäftsordnungsdebatte!) - Na, er war ja vorher doch auch ein bisschen Berichterstatter. (Abg. Christian Oxonitsch: Es ist klar, Berichterstatter ist Herr StR Ludwig!) - Ja, aber sie werden ersetzt. (Abg. Christian Oxonitsch: Es gibt keinen anderen Berichterstatter!) - Ah, doch nicht, jetzt auf einmal nicht, Herr Kollege. Einmal Berichterstatter, immer Berichterstatter. (Abg. Christian Oxonitsch: Es geht nicht darum, wer da sitzt!) - Und wer da sitzt ... da sitzt irgendjemand, kann ich mich da auch hinsetzen? - Lassen wir das, das schweift sonst ab, ich möchte keinen Ruf zur Sache bekommen. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Knapp vorbei. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (fortsetzend): Gut, ich komme zurück, meine Damen und Herren, entschuldigen Sie. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Ich habe nur gesagt, knapp vorbei.Abg. Mag. Dietbert Kowarik (fortsetzend): Knapp vorbei ist auch daneben, sozusagen. So, meine Damen und Herren, ich habe Ihnen etwas vorenthalten, nämlich dieses (ein Buch in die Höhe haltend) Buch. Ich habe noch eine Rede, wir werden noch darauf eingehen. Parteibegriff oder auch diverse Regelungen, die alle ausgehebelt werden: Man kann das Gesetz drei Mal von vorn nach hinten lesen, was dann alles nicht gilt. Ich darf jetzt einmal vorläufig nach meiner ersten Rede zusammenfassen, meine Damen und Herren. Wir werden dem Gesetz selbstverständlich nicht zustimmen. Und wir hätten auch uns gewünscht, dass unserem Absetzungsantrag von der Tagesordnung zugestimmt wird, weil wir glauben, dieses Gesetz lässt so viele Fragen offen und ist so verfassungsrechtlich bedenklich, dass es klug wäre, wenn der Gesetzgeber, also wir, sich das Ganze noch einmal durch den Kopf gehen lässt, und zwar in der Form, dass das noch einmal in den Ausschuss kommt, oder in Form, dass das Vorhaben gänzlich aufgegeben wird, dass ein Begutachtungsverfahren eingeleitet wird, oder - muss nicht sein, steht im Gesetz, wäre aber auch eine Möglichkeit, gibt es auch hin und wieder - dass vielleicht auch die anderen Fraktionen vorab mit eingebunden werden (sich zum Berichterstatter umdrehend) - jetzt sitzt niemand hinter mir -, dass vorab auch die anderen Fraktionen eingebunden werden, dass man sich anhört, was sie zu sagen haben, das dann einarbeitet oder auch nicht. Aber so ein Gesetz, und darauf können wir uns hoffentlich einigen, ein Gesetz, das entscheidende Eingriffe in Nachbarrechte und in Grundrechte darstellt, dass so ein Gesetz nicht im Schnelldurchlauf durchgepeitscht wird, so wie wir das jetzt erleben, sondern dass das seriös vorbesprochen, vorbehandelt wird. In diesem Sinne sage ich Ihnen nichts Besonderes, wenn ich feststelle: Wir werden diesem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: So, es geht hurtig weiter. Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Margulies gemeldet. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Kowarik, Sie haben in Ihrer Wortmeldung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Regierungsfraktionen an einer Diskussion kein Interesse hätten (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Einer seriösen Diskussion!) -, an einer seriösen Diskussion kein Interesse hätten und diese verweigern. Sie haben das, glaube ich, drei oder vier Mal in unterschiedlicher Art und Weise gesagt. Ich möchte dies tatsächlich berichtigen. Es war schließlich Ihre Fraktion, die während meiner Vorsitzführung schlagartig 60 Wortmeldungen hintereinander gemeldet hat, in dem Wissen, das diese 60 Personen hintereinander drankommen, in der Verkündung, dass Sie bis zumindest 12 Uhr Mittag reden wollen. Das heißt, Sie haben einen Slot von 20 Stunden bewusst blockiert, um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Regierung zu verhindern. (Abg. Armin Blind: Wir tauschen da gerne ab, Herr Kollege!) - Es haben sich davor Abgeordnete der Regierungsfraktionen gemeldet. Es geht nicht um ein Betteln und um ein Tauschen, wenn Sie an einer Diskussion interessiert sind, dann streichen Sie. Sie müssen ja nicht alle streichen, streichen Sie einmal alle bis auf fünf und schauen, was passiert. Dann wären Sie vielleicht an einer Diskussion interessiert. Aber 60 Wortmeldungen zu machen, in einer undemokratischen Art und Weise zu verhindern, dass sich Abgeordnete anderer Fraktionen auch nur zu Wort melden und sinnvoll drankommen können, das ist zutiefst undemokratisch und zurückzuweisen. - Danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu Wort gelangt Herr Abg. Stumpf. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Michael Stumpf, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vorsitzender - ist nicht da! Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren vor den Computerbildschirmen, falls Sie noch zuschauen! Falls Sie noch zuschauen, dann liegt das vielleicht an zwei Gründen. Grund Nummer 1: Ihnen liegt die Wiener Bauordnung genauso am Herzen, wie es uns tut. Das ist Grund Nummer 1. Oder Grund Nummer 2: Sie leiden an Schlafstörungen, dann bitte konsultieren Sie Ihren Arzt des Vertrauens. Aber wenn ich mir Gesichter von SPÖ und GRÜNEN anschaue, dann habe ich das Gefühl, Sie feiern immer noch den gestrigen Internationalen Tag des Schlafs. Ich sage Ihnen was, wenn ich in Ihrer Haut stecken würde (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zur Sache!) - ja, ich komme jetzt zur Sache -, dann hätte ich bei diesem Gesetz, das Sie heute hier vorgelegt haben, so ein schlechtes Gewissen, dass ich auch nicht schlafen könnte, auch wenn Sie so ausschauen, als würden Sie gerade schlafen. Seien Sie uns daher dankbar, dass wir diese Diskussion hier führen und Sie nicht mit einem schlechten Gewissen unter die Bettdecke kriechen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Zum Kollegen Margulies, denn er hört sich ja selbst so gern und redet von undemokratisch: Was sind Sie dann, bitte schön, wenn Sie einer gewählten Oppositionspartei ausrichten, schleicht's euch aus dem Gemeinderat, eure Meinung interessiert uns nicht! - ist das demokratisch? Ist das demokratisch? (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, bitte mehr Sachlichkeit und zum Geschäftsstück, wenn ich bitten darf. Abg. Michael Stumpf, BA (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. Wir behandeln heute einen Initiativantrag von SPÖ und GRÜNEN, welcher zum Ziel hat, die derzeit geltende Bauordnung außer Kraft zu setzen. Ziel ist es, eine beträchtliche Anzahl an Wohnräumen zu schaffen, das haben Sie heute ausführlich erklärt. Warum schafft man so viele Wohnräume, warum ist es Ihnen so wichtig, so viele Wohnräume zu schaffen? Wir verdanken das einzig und allein Ihrer unkontrollierten Zuwanderungs- und Willkommenspolitik, und wir stehen heute genau vor jenen Zuständen, vor denen wir ab der ersten Sekunde eindringlich gewarnt haben. Worum geht konkret? Dieses Gesetz, das uns heute vorliegt, erlaubt Wohncontainer, Holzbaracken für Zuwanderer. Punkt 2: Diese Container, diese Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden. Egal, wo, egal, welche Widmung. Punkt 3: Diese Zuwanderercontainer dürfen bis zu 15 Jahre stehen bleiben. Punkt 4: Und das ist auch bedenklich, niemand, niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden - Kollege Kowarik hat einen kurzen Überblick über diese Nachbarrechte geboten. Und diese Sachlichkeit, die Sie sich wünschen, die bekommen Sie schon den ganzen Tag. Sie müssen nur zuhören. Denn es ist wirklich ein unglaubliches Vorhaben, wenn man angesichts der Dimension und der zu erwartenden Auswirkungen auf ganz Wien bedenkt, dass solche Container überall stehen können und auch überall stehen dürfen. Wohnräume dieser Art, Herr Kollege - und das wissen Sie, das wissen Sie ganz genau! - sollen künftig für 6 Monate, für 5 Jahre, 15 Jahre errichtet werden dürfen. Wissen Sie aber, was wirklich richtig skandalös an der ganzen Geschichte ist? Richtig skandalös wird das Ganze damit, dass im Vorfeld dieser Diskussion - und da wären wir beim Thema undemokratisch, und so weiter - nicht einmal ein Begutachtungsverfahren sichergestellt wurde. Ich habe eine Frage an Sie, Herr Kollege, denn Sie wissen ja immer auf alles eine Antwort: Vor wem haben Sie dermaßen Angst, dass Sie vorher nicht einmal ein Begutachtungsverfahren einleiten? Vor wem? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Vor niemandem!) - Vor niemanden, okay. Wir wissen es ganz genau, vor wem. Das ist nur eine Vermutung, Sie werden jetzt gleich schreien. Ich sage ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Sie wissen!) - Ja, ich habe Ihre Antwort gehört. - Ich sage Ihnen meine Meinung: Sie haben einfach Angst vor den Wienerinnen und Wienern. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist eine Vermutung!) Schauen Sie, jemand, der auf die Frage, vor wem er Angst hat, sagt, vor niemandem, der hat entweder ein Gottessyndrom oder er weiß nicht, was er da gerade anstellt oder gerade dabei ist anzustellen. Es ist ja wenig überraschend, dass Sie dieses Skandalvorhaben ohne viel Aufsehen erregen zu wollen durchpeitschen möchten. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Sie haben Angst vor einer inhaltlichen Diskussion!) Diesen Gefallen können Sie aber von uns nicht erwarten, dass wir das mit Ihnen durch die Hintertür einfach durchpeitschen. Das tun wir nicht, das ist nicht unsere Aufgabe. Und deshalb übernehmen wir eigentlich Ihre Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger im Detail über dieses Vorhaben aufzuklären. Das müssten Sie tun. Wir tun das jetzt für Sie. Damit danach auch niemand sagen kann, davon wusste ich nichts, ich wusste nichts davon. - Das wollen wir nicht hören. Sie wollen wahrscheinlich, dass die Menschen das dann wirklich nicht wissen. Wir sorgen heute mit unserer Aktion dafür, dass das jeder erfährt. Ich hoffe, das tun auch viele. (Beifall bei der FPÖ.) In Abs. 1 Ihres Antrages steht nämlich wörtlich: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Allein diese Formulierung bietet so viel Raum für Willkür, womöglich sogar Missbrauch, dass es eigentlich kaum zu fassen ist. Es ist nämlich wirklich evident, dass man dazusagt, dass das Ganze ausschließlich im Zusammenhang mit der jüngsten - Sie werden es wohl jetzt mittlerweile schon wissen, wenn Sie aufgepasst haben - Massenimmigration steht. Und genau diese illegale Massenimmigration ist jedoch weder völkerrechtlich noch unionsrechtlich noch nach innerstaatlichem Recht geboten. Und dazu, damit Sie uns das endlich glauben - das ist nicht nur unsere Meinung, das sagen auch unabhängige Experten, die ein Gutachten im Vorfeld dieser Sitzung erstellt haben, die sagen ganz deutlich: Dieser Initiativantrag, der heute zu behandeln ist, § 71c BO Wien, in der Fassung des Entwurfes, schafft zwei grundlegend verschiedene Kategorien von Bauvorhaben, nämlich Bauvorhaben im Allgemeinen einerseits und die von § 71c umfassten begünstigten Bauvorhaben andererseits. Die Begünstigung besteht in einer umfangreichen Freischreibung von verschiedenen baurechtlichen Anforderungen. Diese Differenzierung bedarf bei sonstiger Verfassungswidrigkeit einer sachlichen Rechtfertigung. Solche sachlichen Gründe sind nicht ersichtlich. Es ist evident, dass das Gesetzänderungsvorhaben ausschließlich im Zusammenhang mit der jüngsten und noch andauernden Zulassung von illegaler Massenimmigration durch die Bundesregierung zusammenhängt. Diese illegale Massenimmigration ist jedoch - wie ja bereits erwähnt - weder völkerrechtlich noch unionsrechtlich noch nach innerstaatlichem Recht geboten, sondern wurde vielmehr von der Bundesregierung durch Nichtvollziehung bestehender Asylgrenzkontrollen und Fremdenpolizeirechts hingenommen. Die daraus resultierenden Belastungen rechtfertigen jedoch sachlich keine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung, sondern würden vielmehr dazu verpflichten, dass die Bundesregierung umgehend die rechtlich gebotenen Asylgrenzkontrollen und den fremdenpolizeilichen Zustand wiederherstellt. Bei den in Rede stehenden Wanderungsströmen handelt es sich in juristischem Sinn, entgegen der Sprachregelung der überwiegenden veröffentlichten Meinung nicht um Flüchtlinge, sondern um der für Österreich geltenden völkerrechtlichen, unionsrechtlichen und gesetzlichen Rechtsordnung widersprechende Migrationsströme, die bereits, bevor sie österreichisches Territorium erreichen, zahlreiche sichere Drittstaaten beziehungsweise Dublin-Staaten durchquert haben. Das bedeute auf den Punkt gebracht, eine gesetzwidrige Praxis der Österreichischen Bundesregierung kann keine sachliche Rechtfertigung für eine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung liefern. - So viel zum unabhängigen Expertengutachten. Sie sprechen auch von humanitären Gründen, dass diese Container und diese Unterbringungsmöglichkeiten aus humanitären Gründen errichtet werden. Was die humanitären Gründe angeht, muss man aber feststellen, dass diese nicht näher definiert wurden. Das Ganze lässt irrsinnig viel Spielraum für subjektive Wertungen für Vollzugsorgane offen. Was sind humanitäre Gründe? Da steht: Der Gesetzesentwurf knüpft nicht bloß an Naturereignisse und bestehende völkerrechtliche, und so weiter Verpflichtungen, sondern darüber hinaus auch an nicht näher definierte humanitäre Gründe. - Das ist eines der Probleme, die wir heute hier auf das Tableau bringen. Was humanitäre Gründe sein sollen, ist reichlich unbestimmt oder anders formuliert: Je nach persönlicher Präferenz für humanitäre Ansprüche ist dieser Tatbestand mit beliebigen Inhalten füllbar. Dabei ist zu bedenken, dass humanitäre Gründe augenscheinlich keine normativen Gründe sind, weil völkerrechtliche, unionsrechtliche und innerstaatliche Verpflichtungen ohnehin gesondert genannt sind. Das bedeutet, dass dieser Tatbestand nicht auf geltende menschenrechtliche Standards verweist, sondern nichts anderes als ein Einfallstor für subjektive Wertungen der Vollzugsorgane ist. Der inhaltsleere und rein durch Wertungen des Vollzugsorgans zu konkretisierende Tatbestand der humanitären Gründe widerspricht daher Art. 18 Abs. 1 B-VG. Ich frage Sie, wäre es beispielsweise aus Ihrer Sicht kein humanitärer Grund, wenn zum Beispiel eine vierköpfige Familie, die mit einer 50 m² großen Wohnung auskommen muss, eine größere Wohnung benötigen würde? Und warum schaut dann eine solche Familie bei Ihrer geplanten Novelle sprichwörtlich durch die Finger? - Ich finde, wir finden, das ist alles andere als humanitär. Es ist eine Feindlichkeit den Wienerinnen und Wienern gegenüber, die von Ihnen nicht gehört werden und schon gar nicht berücksichtigt werden, wie wir das heute dargeboten bekommen. Und sagen Sie bitte nicht, diese Bauvorhaben gelten ja auch für Wienerinnen und Wiener, denn dann widersprechen Sie sich nämlich selbst. Ihr eigener Landesparteisekretär, der Herr Niedermühlbichler - er ist nicht da, vielleicht inspiziert er gerade die Container - sagt es ja ganz deutlich in der "Presse" vom 15. März 2016: "Diese Bauten sind primär für die Flüchtlinge da." Interessanterweise behauptet dann der Kollege Niedermühlbichler einige Tage später gegenüber der "Kronen Zeitung", komplett diametral zu seiner ersten Aussage, es gehe bei der Änderung der Bauordnung nicht primär um Flüchtlinge, sondern um temporäres Wohnen. - Also, was ist jetzt richtig, Herr Landeparteisekretär? Wenn ich mir Ihre Argumentation anschaue - einmal so, einmal so -, dann erinnert mich das an jene Wendehalspolitik und Wetterhahnpolitik - ich drehe mich nach dem Wind, wie es gerade passt - an den eigenen Bundeskanzler der SPÖ. Und vielleicht hat er sich auch diese Politik von ihm abgeschaut? Das weiß man nicht. Das muss man ihn fragen, wenn er kommt, dann kann er uns vielleicht darauf Antworten liefern. Der Einzige, der wirklich konkret ist, konkret wird und deutlicher wird, das ist - oh Wunder - der grüne Planungssprecher Christoph Chorherr. In der "Wiener Zeitung" vom 9. März 2016 sagt er nämlich wörtlich, ich zitiere: "Wir machen das, weil wir ein offensichtliches Problem haben." - Sie haben wirklich ein offensichtliches Problem, und dieses Problem, das Sie verursachen, ist dann schließlich letzten Endes unser aller Problem und das Problem der Wienerinnen und Wiener. Aber gut, was sagt er weiter? - "Wir müssen in kurzer Zeit für viele Flüchtlinge sehr viel Wohnraum schaffen." - Er sagt es ganz konkret: Sie rechnen also schon mit der nächsten Flüchtlingswelle. Das ist wirklich offenkundig der Fall. Sie rechnen damit, das ist scheinbar für Sie und in Ihren Köpfen schon in Stein gemeißelt. Der "Krone"-Kolumnist Peter Gnam hat vor einigen Monaten gar von einem - ich zitiere - "Flüchtlingstsunami" gesprochen. Hat er gesagt. Wenn dann so etwas kommt, reichen dann ein paar Container aus? Wie viele Container werden Sie denn in Wien aufstellen wollen? Wo werden Sie die hinstellen? Darauf komme ich noch zu sprechen, aber es wäre einmal interessant, so eine gedankliche Vorlaufphase einzuleiten und auf alle Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen, die noch auf uns zukommen könnten. Der Herr Chorherr sagt in der "Kronen Zeitung": "Natürlich geht es primär um die Unterbringung von Flüchtlingen." Ich freue mich heute wirklich, dass wenigstens die ÖVP uns zustimmt und uns gemeinsam bei unserem Protest stärkt. Ich freue mich auch, dass die NEOS mehr oder weniger, einmal so, einmal so, aber heute werden sie, wie es ausschaut, dieser Novelle auch nicht zustimmen. Und die NEOS muss ich aber trotzdem zitieren, weil es interessant ist, es war nämlich im "Kurier" vom 3. März 2016 zu lesen: Den NEOS geht das Außerkraftsetzen der Bauordnung mitsamt der Nachbarrechte zu weit. Sie fordern nun klare Regeln für Asylquartiere. Konkret soll in jedem Bezirk eine Ombudsstelle eingerichtet werden - Ombudsstelle -, an die sich die Zivilgesellschaft mit Anliegen und Beschwerden wenden kann. Außerdem soll es regelmäßige Kennenlerngespräche zwischen Flüchtlingen und Anrainern geben und keine Unterkunft sollte mehr als 400 Personen beherbergen. - Das sagt Christoph Wiederkehr, Integrationssprecher der NEOS Wien, der heute nicht da ist. Er ist entschuldigt. Also, wenn man sich diese Pop-up-Heime anschaut, auf die der Herr Chorherr so stolz ist, weiß ich gar nicht, wie da überhaupt 400 Asylwerber untergebracht werden können, Punkt 1. Punkt 2: Diese ganzen Kennenlerngespräche und diese ganzen Floskeln erinnern mich doch sehr an eine Pressekonferenz in Liesing, bei der ich vor einigen Tagen anwesend war. Das war vor der Demonstration gegen das geplante Asylwerberheim in Wien-Liesing, in der Ziedlergasse. Bei dieser Pressekonferenz waren Bezirkspolitiker anwesend und der Bezirksrat der NEOS hat etwas ganz Lustiges gesagt. Er hat gesagt, vielleicht könnte man den Liesingerinnen und Liesingern die Angst nehmen, indem man genau solche Kennenlerngespräche organisiert, mit den Asylwerbern gemeinsam auf ein Bier geht, und dann versteht man die gegenseitige Sprache. - Das hat für ein ziemliches Gelächter und für Hohn und Spott sogar von Journalisten bei dieser Pressekonferenz gesorgt. Er hat nicht bedacht, dass die zu - sagen wir einmal - 99 Prozent sicher kein Bier trinken und auch keinen Schweinsbraten essen. Aber da sieht man ja auch diese kulturfremde, weltfremde - diesmal von NEOS - Herangehensweise an die Problematik. Die glauben, es ist wirklich alles Eitel-Wonne-Sonnenschein, ist es aber leider nicht. Frau Kollegin Meinl-Reisinger, ich verstehe, Sie sind ein bisschen enttäuscht, denn wahrscheinlich wären Sie auch gerne bei unserer Protestaktion dabei, aber mit Ihrer Abgeordnetenanzahl würden Sie das wahrscheinlich nur 30 Minuten aushalten. (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Irrsinnig! So eine gute Gesellschaft!) - Ich freue mich, dass es Ihnen so gefällt, ist ja viel lustiger als im Nationalrat, stimmt's? (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Das stimmt!) - Na, dann ist es gut. - Wir Freiheitliche haben nämlich schon vor einiger Zeit gesagt, und wir sagen es auch heute, wir werden es auch morgen und wir werden es auch zukünftig sagen, und dabei bleiben wir auch, wir brauchen keine Wendehalstaktik, wie es andere in diesem Haus vorleben: Es braucht einen sofortigen Zuwanderungsstopp. Das braucht es jetzt umgehend. (Beifall bei der FPÖ.) Daher wäre die Bundesregierung auch umgehend dazu aufgerufen, den rechtlich gebotenen Asylgrenzkontroll- und fremdenpolizeilichen Zustand wiederherzustellen, so wie es eigentlich in einem Rechtsstaat gesetzestechnisch auch vorgesehen ist und Normalität wäre. Wird aber nicht gemacht. Und ich sage, wir sagen, diese Zuwanderercontainer sind sicher nicht die Lösung, um diesem Zuwanderungschaos Herr zu werden. Damit schaffen Sie in Wirklichkeit nur noch mehr Chaos. Ich habe ja erzählt, was in Liesing war. Die Menschen waren dort aufgebracht, sie wollen endlich, dass man ihre Sorgen und Ängste ernst nimmt. Und alles, was sie erleben, ist ein Anschlag auf den Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit und solche Projekte, eine Horrormeldung nach der anderen. Das geht so nicht mehr weiter. Vielleicht ist der Kollege Deutsch da? - Ja, den habe ich ja bei dieser Liesinger Bürgerversammlung auch gesehen und Gott sei Dank live miterleben können. Ja, es war wirklich amüsant, dafür hat es sich schon ausgezahlt hinzugehen. Nicht nur, weil ich an dem Abend sehr interessante Bürgergespräche führen durfte, sondern auch weil ich Ihre einzigartige Darbietung erste Reihe fußfrei miterleben konnte. Das war es wirklich wert, das muss ich schon sagen. Warum war es so viel wert? - Sie werden diesen Abend sicherlich noch gut in Erinnerung haben, denn Ihre Rede ist die ganze Zeit mit heftigen Buh-Rufen begleitet worden. Es war sicher nicht angenehm für Sie. Aber es war auf jeden Fall interessant, als Beobachter mitzuerleben, wie die Stimmung sich ändern kann, wenn Bevölkerungsgruppen, ganze Bezirksteile nicht ernstgenommen werden. Und Sie haben in Ihrer gewohnten 1. Mai- Manier versucht, dieses Asylwerberheim schmackhaft zu machen. Na, das war fast schon grenzwertig an Lächerlichkeit an dem Abend, was da passiert ist. Aber es ist ja leider nicht einmal lustig, es ist eigentlich traurig, was da passiert ist, denn Sie haben wirklich die rosarote Brille aufgehabt. (Abg. Christian Deutsch: Was hat das mit der Bauordnung zu tun?!) - Was hat das aber mit der Bauordnung zu tun? Ich gehe jetzt einmal davon aus - es wird ja so gewesen sein -, dass Sie zu dem Zeitpunkt schon mit Ihrem Koalitionspartner gesprochen und diese Bauordnungsänderung, diese Novelle ausgearbeitet oder zumindest Gespräche darüber geführt haben. Und gerade Sie, Herr Kollege Deutsch, betonen ja immer die Ehrlichkeit in der Politik, wie wichtig es ist, dass man ehrlich zu den Menschen ist. Wenn Sie ehrlich wären, wenn Sie das ehrlich meinen und das nicht nur eine Floskel wäre, dann hätten Sie an diesem Abend den Bürgern sagen sollen, was der nächste Plan von Rot-Grün ist, nämlich so eine Container- WG-Novelle für Flüchtlinge. (Beifall bei der FPÖ.) Warum haben Sie das an dem Abend nicht gesagt? Na, ich kann es mir vorstellen, das wäre wahrscheinlich gar nicht auszumalen, was da an diesem Abend vielleicht passiert wäre. Es wäre ja nicht so angenehm gewesen, für alle Beteiligten dort, der Bezirksvorsteher hat eh schon Angst gehabt. Nur Sie haben scheinbar keine Angst wie der Herr Kollege Maresch oder Margulies, der hat auch vor nichts Angst. (Abg. Christian Deutsch: Sie machen sich lächerlich!) Diese Informationen hätten nicht unbedingt große Begeisterung bei den Menschen dort in Liesing hervorgerufen. Und einer der Hauptkritikpunkte dieser Versammlung und dieser Menschen an diesem Abend war, falls Sie sich noch erinnern, dass Sie in diesen Entscheidungsprozess rund um das Asylwerberheim nicht eingebunden waren. Ganz ehrlich, sehen Sie hinter dieser Vorgehensweise eine Einbindung? Sehen Sie eine? Ganz im Gegenteil, es wird einfach munter weitergemacht wie bisher, und die Ausgrenzung und die Missachtung des Bevölkerungswillens sind gerade jetzt, hier am offensichtlichsten. Die nächste Ungeheuerlichkeit dieser geplanten Novelle ist die Tatsache, dass zukünftig diese Container, diese Holzhütten, Baracken, die für sechs Monate vorgesehen sind - ich rede jetzt nur von denen, die für sechs Monate vorgesehen sind -, überall in Wien aufgestellt werden können. Das habe ich anfangs schon erwähnt, völlig egal, welche Widmung. Sie werden - heute nicht mehr, aber ich gehe leider davon aus - morgen diese Novelle beschließen, aber dann gehen Sie doch bitte guten Beispiels voran. Gehen Sie guten Beispiels voran und stellen diese Container an bestimmten Orten und an bestimmten Stellen in Wien auf, wo die Bevölkerung dann vielleicht auch symbolisch tatsächlich merkt, dass Sie diesen Wahnsinn wirklich aus Überzeugung und aus humanitärem Idealismus machen. Ich gebe Ihnen ein paar Vorschläge, wo Sie diese Container vielleicht hinstellen könnten: Wie wäre es zum Beispiel mit Containerdörfern direkt in der Löwelstraße, wäre vielleicht interessant? Oder am Ballhausplatz, da würde dem Grinse-Kanzler das beliebte Lächeln vergehen, das er am Tag 10.000 Mal aufsetzt. Oder vielleicht gleich vor der Hofburg, wäre auch eine Alternative. - Ich sage aber, in Wirklichkeit, bei allem Ernst der Lage, am wenigstens Schaden würden Sie dann anrichten, wenn Sie die Zugewanderten in Ihrer Willkommensklatscher-Manier bei sich zu Hause aufnehmen würden, denn dann bräuchte es auch keine Container. Und wie man sieht, Sie denken nicht einmal im Traum daran, diese Menschen aufzunehmen. Das finde ich schade, denn wer Wasser predigt, sollte ... nein, wer Wein predigt, wer Wasser predigt, sollte auch Wein trinken. - Bei Ihnen weiß man oft nicht, wie es ist. (Beifall bei der FPÖ.) In Abs. 2 der vorliegenden Gesetzesnovelle steht wörtlich, ich zitiere: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von sechs Monaten weder eine Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." Also hier sehen wir, es steht schwarz auf weiß: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. Und was ist mit den Vorschriften dieses Gesetzes gemeint? - Die Bauordnung! Die Bauordnung ist gemeint, und diese geltende Bauordnung betrifft somit nicht diese Zuwanderercontainer. So viel zum Gleichheitsgrundsatz. Aber damit nicht genug, dürfen diese Container bis zu 15 Jahre stehen bleiben. 15 Jahre, das ist eine Zahl, die muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da steht nämlich in Abs. 5 dieses Paragraphen, den wir beschließen sollen - wir nicht mitbeschließen werden -, wörtlich: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs. 3 genannten Zeitraum" - Anmerkung: dort steht sechs Monate. - "bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens jedoch auf 15 Jahre erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." 15 Jahre - Gute Nacht! - ein recht lange währender Notstand, wenn man bedenkt, dass dieser Notstand 15 Jahre währen kann, finden Sie nicht? Irgendwie kann ich Ihren Pessimismus, was diese Notlage angeht, in gewisser Weise ja sogar nachvollziehen, gebe ich ehrlich zu, denn wenn wir uns diesen europaweit beispiellosen Eiertanz der Österreichischen Bundesregierung anschauen, bekommt man schon das Gefühl, dass nicht einmal 15 Jahre genug wären, diesem unkontrollierten Zuwanderungschaos ein Ende zu setzen. Aber ich kann Sie beruhigen und ich kann die Zuseherinnen und Zuseher beruhigen - falls Sie noch zuschauen: Wenn Sie so weitermachen wie bisher, dann ist spätestens im Jahr 2018 die FPÖ in einer Bundesregierungsbeteiligung und dann brauchen wir auch keine unzähligen Containerlösungen mehr, das verspreche ich Ihnen! (Beifall bei der FPÖ.) Das Allerschlimmste an diesem geplanten Gesetz - und da muss es wirklich einem jeden echten Demokraten sauer aufstoßen - ist der Abs. 4, wo es um die Container geht, die bis zu fünf Jahre stehen dürfen. Dort heißt es nämlich wörtlich im 2. Satz, ich zitiere: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden." Was bedeutet das konkret? Das bedeutet, dass es völlig egal ist, ob die Nachbarrechte durch so eine Bebauung verletzt werden, denn diese Zuwanderercontainer dürfen trotzdem gebaut werden. Und dass die Bauordnung für solche Container sowieso nicht gilt, haben wir ja bereits ausführlich am Anfang beschrieben. Und es ist nicht einmal ein Wermutstropfen dabei, dass das da steht, es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden. Die Bebaubarkeit wäre ja nur dann eingeschränkt, wenn ein solcher Container direkt an der Grundstücksgrenze stünde. Aber was ist mit jenen Nachbarrechten, meine Damen und Herren, die nicht die Bebaubarkeit betreffen? Was ist zum Beispiel mit dem Schutz vor Lärm oder Geruchsbelästigung? Was ist mit diesen Problemen? Diese sind ganz einfach ausgeschlossen, und zwar für sagenhafte fünf Jahre. Da müssen Sie mir doch recht geben, da ist doch der Konflikt vorprogrammiert. Und ich frage: Wollen Sie das in Wien wirklich? Sie betonen ja immer: sozialer Zusammenhalt, Frieden. Sehen Sie nicht diesen Frieden gefährdet, wenn das wirklich kommen sollte? Und angesichts dieser Aussichten ist es ja gerade schon zynisch, wenn der grüne Klubobmann Ellensohn im "Kurier" vom 3. März 2016 behauptet: Unter schwierigen Bedingungen schafft Rot-Grün ein friedliches Zusammenleben für alle. - Herr Klubobmann, Sie sind nicht da, vielleicht hören Sie trotzdem zu, Sie lösen mit diesem Entwurf keine schwierigen Bedingungen, Sie schaffen nur noch schwierigere Bedingungen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist purer Zynismus, Herr Kollege, wir können es auch Ignoranz der Tatsachen nennen. Aber das hat System bei den GRÜNEN, das muss man bemerken, was ich damit meine. Ich sitze da (auf die hinteren Sitzreihen deutend) hinten, da sieht man wunderbar auf die Grüne Fraktion. So, wie Sie jetzt da ist, heute (sich auf die schütter besetzten Sitzreihen beziehend), gefällt sie mir allerdings am allermeisten. Aber nicht, wenn es eigentlich darum gehen sollte, dass Sie sich auch zu Wort melden, dann sollten Sie auch da sein und Ihren Beitrag dazu leisten, aber Sie haben scheinbar keinen Beitrag mehr zu dieser Debatte zu leisten. Das finde ich schade. Wenn ich da hinten sitze und Ihnen zuschaue, dann sehe ich immer, wie angestrengt und todernst die Frau Kollegin Hebein auf einen unserer Redner hinabblickt und dann immer wieder kurz hinter ihrem Laptop verschwindet. Ich denke mir dann, was macht diese Frau, was ist so wichtig, dass man nicht ein bisschen zuhören kann, sondern ständig in die Tastatur klimpern muss. Dann denke ich mir, da wird die gute Frau Hebein sicher auch auf Facebook sein, wahrscheinlich ist sie damit beschäftigt, Facebook-Postings zu schreiben. Und genau so war es. Ich mache auf und da sehe ich, womit sie beschäftigt ist: Posting zur Bauordnung und zu unserer heutigen Debatte, Birgit Hebein: "FPÖ will im Wiener Landtag die ganze Nacht durchreden, um gegen Asylunterkünfte zu protestieren." - Da merkt man, wie konzentriert sie bei der Sache ist: Wir reden nicht nur die ganze Nacht durch, weil wir gegen Asylunterkünfte protestieren, sondern weil wir offensichtlich hier eine Aushöhlung des Rechtstaates bemerken, weil wir hier die Gefährdung, die komplette Abschaffung der Nachbarrechte gefährdet sehen. Aber das hat die Frau Hebein in ihrem Enthusiasmus nicht mitbekommen. Da schreibt sie weiter: "Wir wollen die Bauordnung ändern, um temporäre Unterkünfte für Flüchtlinge schneller schaffen zu können, aber der Anlass ist völlig egal." Nein, der Anlass, Frau Kollegin Hebein, ist nicht völlig egal, aber Ihnen scheint das völlig egal zu sein. Sie schreibt aber, der Anlass ist völlig egal. Und jetzt kommt es, jetzt wird es wirklich ungeheuerlich: Es geht Ihnen um die Destabilisierung der Demokratie, um Hetze und die Zerschlagung des Sozialsystems. Sie agieren gleichzeitig in einem Atemzug gegen die Mindestsicherung, und die ÖVP spielt mit, diese ÖVP möchte im Zuge dieser Diskussion - in Klammer schreibt sie: "Was hat Bauordnung mit Mindestsicherung zu tun?" - auch beantragen, jetzt, obwohl völlig rechtswidrig wieder die Obergrenze bei der Mindestsicherung, die Kürzung bei subsidiär Schutzberechtigten und wollen - sie schreibt ein bisschen wirr, aber das kennen wir schon von ihren Wortmeldungen - Regelungen wie in anderen Bundesländern. Und dann zum Schluss schreibt sie zur Erinnerung: "In Oberösterreich wurde bei Flüchtlingen und gleichzeitig die Wohnbeihilfe für alle gekürzt, sie sind von der FPÖ kaum mehr zu unterscheiden, sie richten ihre Menschenverachtung gegen Flüchtlinge, Armutsbetroffene, Obdachlose" - Als Schlusssatz schreibt sie: "Das sind Augenblicke, wo ich Rot-Grün schwer okay finde." Wissen Sie, was ich schwer okay finde? - Die Kommentare, die danach kommen. (Heiterkeit bei Abg. Armin Blind.) Einer Ihrer Freunde schreibt zum Beispiel sinngemäß: Also ich finde das schon, dass das mit Rechtsstaatlichkeit und der Aushöhlung ein Problem ist. - Und dann stürzt sich die Frau Kollegin Hebein wieder hinein und schreibt, warum das alles gar nicht so ist, wie es ist. Aber man glaubt, Sie glauben offenbar wirklich, dass Sie die Menschen hier, wie soll ich sagen, veräppeln können. Das werden wir sicher nicht zulassen, und man kann es ja gar nicht deutlich genug sagen: Gerade diese subjektiv- öffentlichen Nachbarrechte nach der Wiener Bauordnung sind es, die es am allermeisten zu schützen gilt. Schauen Sie sich einmal die Verfassungsgerichtshof-Entscheidungen der letzten Jahre, Jahrzehnte genau an, und Sie werden sehen, dass es unzählige Fälle gibt, wo Gleichheitswidrigkeit attestiert wurde und dem Beschwerdeeinreicher auch recht gegeben werden musste, Gott sei Dank, weil wir in einem Rechtsstaat leben. Ein paar Beispiele dazu. 12. Dezember 2000, Geschäftszahl G97/2000, Betreff: Einwendungen gegen die Errichtung einer Wohnhausanlage mit 17 Wohnungen, Haselbrunner Straße 12: Der Gutachter stellte eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe fest. - Interessant. - Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, § 70a der Bauordnung für Wien war in diesem Fall verfassungswidrig. Urteil des Verfassungsgerichtshofs, im Wortlaut: Verfassungswidrigkeit der Ausgestaltung des vereinfachten Baubewilligungsverfahrens in der Wiener Bauordnung 1930 wegen Widerspruchs zum Gleichheitssatz und zum Rechtsstaatprinzip. Unzulässige Vorwegnahme der baubehördlichen Entscheidung durch Erklärung des Ziviltechnikers in bestimmten Fällen. Unsachliche Beschränkung der Parteistellung des Nachbarn. Unsachlichkeit der Regelung über die Zulässigkeit der Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Gebäudehöhe. - Das ist der Entscheid. Oder eine andere Geschäftszahl: B960/2012. Beschwerdeführer war ein Nachbar, der von einem Bauverfahren am Grundstück Sonnenfelsgasse 7 im 1. Bezirk betroffen war: Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden. Der Bescheid wurde daher aufgehoben. - Gut so. Oder Geschäftsfall V7/2012. - 2012 war scheinbar kein gutes Jahr für die Stadt Wien. - Hier wurde auch eine Gleichheitswidrigkeit von Festlegungen in einem Wiener Plandokument betreffend die Aufhebung der Verpflichtung einer Grundeigentümerin zur gärtnerischen Ausgestaltung unbebauter Grundflächen bei gleichzeitiger Heranrückung der Baufluchtlinie an die Grundstücksgrenze festgestellt. Verfassungskonforme Interpretation der Regelung der Wiener Bauordnung über die Art der Verbauung bei geschlossener Bauweise wurde als erforderlich erachtet. Verstoß der Verordnungsbestimmung auch gegen das Bestimmtheitsgebot mangels Beschränkung der Baufreiheit entsprechend dem Grundsatz der Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen in gemischten Baugebieten wurde festgestellt. Verfassungsgerichtshof-Urteil: Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wien wird als gesetzeswidrig aufgehoben. Das sind Entwicklungen und das waren Maßnahmen, bei denen man zum Glück das Ganze ausjudizieren konnte. Das werden wir nicht haben mit der neuen Novelle, wenn sie angenommen wird, das wird es dann alles nicht mehr geben. Wer wird dann derjenige sein, der am allermeisten draufzahlt - der Anrainer, die Anrainerin. Und es gäbe noch unzählige Beispiele zu nennen, bei denen Bescheide und Beschlüsse aufgehoben werden mussten, weil diese die heute vielzitierten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte nach der Wiener Bauordnung verletzt haben. Wissen Sie, was das Allerwichtigste ist? Und wenn Sie das nicht sehen, dann weiß ich nicht, wie man Ihnen helfen kann. Finden Sie nicht, dass das Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger ein heiliges Recht ist, ein Gut, das niemals durch irgendetwas gefährdet werden darf, und schon gar nicht mit einer Novelle? Da wären Sie zu allererst gefordert, dagegen vorzugehen. Ich lese Ihnen jetzt ein E-Mail eines besorgten Bürgers vor, der kennt sich ein bisserl aus mit Bauordnung und Baurecht und weiß auch ganz genau, was heute hier passiert. Er schreibt: "Über den für Regierungsparteien eigenartigen Weg eines Initiativantrages statt einer Regierungsvorlage soll der Rechtsstaat in Wien außer Kraft gesetzt werden. Praktisch so nebenbei. Die Krönung des tyrannischen Anschlags gegen Rechtsstaat und Menschenrechte wie zum Beispiel das Eigentumsrecht und das Recht auf wirksame Beschwerde ist es, dass der Gesetzesänderungsantrag in einem Nachtrag zur Tagesordnung des zuständigen Wohnbauausschusses eingeschmuggelt wird. Wie lange kennen die Regierungsverantwortlichen von Rot und Grün schon das von ihnen selbst verursachte Problem der illegalen Zuwanderung von Scheinasylanten nach Wien?" - Wie lange kennen Sie dieses Problem? Sie sollten diesem Bürger morgen eine Antwort liefern. Ich denke, jeder erwartet sich das von Ihnen. Und er schreibt weiter: "Und selbst, wenn tatsächlich Asylberechtigte unter diesen eingeströmten Menschen sind, ist es den Verantwortlichen schon weit mehr als ein Jahr bekannt - und da hat er völlig recht -, dass in der Stadt Wien mit ihrer seit vielen Jahren brennenden Wohnungsnot vor dem Zuzug Voraussetzungen für die Unterbringung der herbeigeholten Menschen vorhanden sein müssen. Warum also jetzt ein derartiges Gesetzesvorhaben quasi über Nacht im Nachtrag zur Tagesordnung eines Ausschusses? Es ist unglaublich, wie viel Unrecht von SPÖ und GRÜNEN in knapp eine Seite Gesetzestext eingepackt wurde. Die gesamte Bauordnung mit all ihren über Jahrzehnte entwickelten öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und Rücksichtnahmen soll überhaupt nicht zur Anwendung kommen." Und er schreibt: "Subjektiv-öffentliche Rechte, auch die sind gefährdet und sollen in Wien den Menschen genommen werden." Zum Abschluss, da merkt man die Verzweiflung, die berechtigte Verzweiflung dieses Bürgers, der sich an uns gewandt hat: "Halten Sie inne. Jede Diktatur hat mit der Beseitigung der bestehenden subjektiven Rechte und der Menschenrechte begonnen. Und das immer auch durch entsprechende Gesetze, wie Sie das jetzt durch das Gesetz zur Änderung der Bauordnung machen. Wehret den Anfängen im wahrsten Sinn des Wortes. Nur Diktatoren und Anarchisten setzen die subjektiven Rechte der Einzelnen außer Kraft." - Das hat er völlig richtig gesagt. (Beifall bei der FPÖ.) Wir sind schon sehr gespannt darauf, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagen wird, wenn dieser Antrag mit Koalitionsmehrheit beschlossen wird, da wir sicher nicht tatenlos zusehen werden, wie Sie dieses heilige Recht über die Hintertür abzuschaffen versuchen. Man kann es daher auch gar nicht oft genug sagen: Dieses Gesetz ist ein Angriff auf den Rechtsstaat und es ist eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Während sich jeder private Bauträger, jede Wienerin und jeder Wiener strengstens an das Gesetz zu halten haben, widrigenfalls drohen ihnen saftige Strafen, gelte diese nicht für jene Bauvorhaben, die primär für Zugewanderte da sein sollen. Und das ist wirklich ein trauriges Beispiel für den Grund jener Antipolitikstimmung, Politikverdrossenheit in Wien, die leider, und wie man heute sieht, auch nicht unbegründet, bei immer mehr Wienerinnen und Wiener vorhanden ist, nämlich das Gefühl, dass sie von der Politik nicht mehr ernst genommen werden und sich nicht mehr ernst genommen fühlen. Die Botschaft, die mit diesem Gesetz vermittelt wird, lautet ganz unverblümt: Wer Wiener ist, der hat sich gefälligst an alle Gesetze zu halten, und wer Zuwanderer ist, der braucht keine Regeln. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist klar gleichheitswidrig, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir Freiheitliche diesen Skandal auch vor dem Verfassungsgerichtshof mit aller Kraft bekämpfen. Und die Stimmung, über die ich heute schon gesprochen habe, spiegelt sich auch wunderbar in den ganzen Zeitungsartikeln der letzten Tage wider. Es werden noch viele, viele Artikel folgen, es werden noch viele Interviews folgen. Und wir werden auch die Entwicklungen mit den Containern ganz, ganz genau, penibelst genau beobachten, mitverfolgen. Wir werden uns das alles anschauen. Wir werden uns das auch von der Nähe anschauen. Wir werden vielleicht noch viel länger darüber reden, als es Ihnen lieb ist, denn man kann über solche wichtigen Themen, wie wir sie heute behandeln, gar nicht oft genug und gar nicht lange genug reden, bis die zutiefst erhoffte Einsicht bei Ihnen einkehrt. Ich bin zwar Optimist, glaube jedoch, dass es bei Ihnen keine Einsicht geben wird. Spätestens dann bei der nächsten Wahl - denn die einzige Sprache, die Sie verstehen, ist jene des Wahlverlustes -, wenn Sie dann noch mehr und noch mehr an Prozenten verlieren und sich dann vielleicht irgendwann keine rot-grüne Koalition mehr in Wien ausgeht, dann werden Sie sich überlegen, was Sie falsch gemacht haben. Und dann werden Sie sich an diesen heutigen Abend und diese heutige wunderschöne Nacht zurückerinnern und werden sich denken, hätten wir damals nur diesen Blödsinn nicht mitgemacht. Und auf diesen Tag freue ich mich schon sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, haben sich Herr Abg. Kowarik zu einer tatsächlichen Berichtigung und dann in Folge Klubobmann Nepp zur Geschäftsordnung gemeldet. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Frau Präsidentin, es geht ganz kurz um eine tatsächliche Berichtigung! Kollege Margulies hat behauptet, dass unsere Vorgangsweise, die wir gewählt haben, mit der Meldung unserer Redner, undemokratisch wäre. Ich berichtige tatsächlich, natürlich ist das nicht undemokratisch, es ist sehr wohl demokratisch, es entspricht der Geschäftsordnung. Ich nehme an, das war halt eine der gekünstelten Aufregungen des Kollegen Margulies, die wir eh schon kennen. Soll so sein. Das Angebot steht weiterhin, dass wir selbstverständlich hinsichtlich der Redner eine Aufteilung machen, aber dazu kommt dann Kollege Nepp heraus. Präsidentin Veronika Matiasek: Zur Geschäftsordnung, Klubobmann Nepp. - Bitte. Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz zur Geschäftsordnung! Der Herr Kollege Margulies hat ja gemeint, dass wir auf Grund unserer Wortmeldung, dass wir jetzt da 61 Nachredner nachgemeldet haben, seine Fraktion oder auch die SPÖ-Fraktion oder von mir aus auch die NEOS und die ÖVP von diesem parlamentarischen Diskurs ausschließen. Jeder, der mich kennt, weiß, ich bin glühender Parlamentarier und liebe auch den Diskurs hier. Im Parlament gibt es ja auch immer die Wechselrede, das wird ja hier bei uns in der Geschäftsordnung nicht so gesehen, sondern hier geht es nach Meldung auf der Rednerliste und wird dann so gereiht. Ich bin aber gerne bereit, wenn hier der Wunsch besteht - anscheinend besteht der Wunsch jetzt von der Grünen Fraktion, dass wir hier im Rahmen einer Wechselrede diesen demokratischen Diskurs weiterführen -, sofern dies gewünscht ist, im Rahmen einer Präsidiale und Sitzungsunterbrechung diese Durchmischung der Redner zu vollziehen. Ich freue mich auch schon auf die zahlreichen Wortmeldungen jetzt von der Grünen Fraktion und von der SPÖ, stehe gerne bereit. Bitte kommen Sie einfach heraus, verlangen Sie das, ich biete Ihnen an, dass wir einen schönen, demokratischen Diskurs haben, eine Wechselrede mit Pro und Contra, damit wir natürlich auch Ihre Argumente hier hören können. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Es gibt noch eine Meldung zur Geschäftsordnung, Kollege Margulies. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Verehrter Herr Kollege Nepp, das Angebot klingt auf den ersten Blick verlockend, aber es ist in einer Demokratie unwürdig, bei der FPÖ betteln gehen zu müssen, ob man sich zu Wort melden kann. Entweder Sie sind der Meinung, Sie ziehen Ihre RednerInnen zurück und man kann sich normal zu Wort melden, oder eben nicht. Sie haben 61 Menschen hintereinander zu Wort gemeldet. Wenn Sie der Meinung sind, dass andere reden sollen, ziehen Sie alle miteinander zurück und schauen Sie, was passiert. Lassen Sie gerne zwei oder drei oben, kein Problem, das können Sie ja machen. Wenn Sie Angst haben, irgendjemand meldet sich dann nicht, lassen Sie fünf oben. Ziehen Sie ein paar zurück, dann werden Sie sehen, ob sich Menschen melden. Aber betteln gehen bei der FPÖ, ob ich mich zu Wort melden darf: beim besten Willen, nein danke. Präsidentin Veronika Matiasek: Ein zweites Mal zur Geschäftsordnung, Kollege Nepp. - Bitte. Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Herr Kollege Margulies, Sie müssen nicht betteln. Sie haben einfach den Wunsch geäußert oder Ihr Bedenken, dass Sie von diesem demokratischen Diskurs ausgeschlossen sind. Ich habe Ihnen angeboten, dass wir selbstverständlich hier durchmischen können, das impliziert natürlich auch, dass wir unsere Redner, das biete ich Ihnen auch an, streichen, damit sich die anderen Redner von Ihnen dazumelden können. Dieses Angebot steht. Ich glaube, das könnten wir auch im Rahmen einer Präsidiale machen, und daher mit einer Sitzungsunterbrechung. Wenn Sie das wollen, gerne. Ich kann Ihnen aber auch nur sagen, wir haben deswegen gleich so viele Redner gemeldet, weil es natürlich in der Geschäftsordnung auch das legitime Mittel auf Schluss der Debatte gibt, wo wir uns nicht mehr nachmelden können. Nachdem Sie uns ja hier offen schon gesagt haben, dass Sie uns oft nicht hören wollen, oder Sie das gar nicht aushalten und wir hier gar nichts zu suchen haben, haben wir gleich so viele Wortmeldungen abgegeben. Aber ich bin bereit, ich strecke Ihnen sogar die Hand aus als Parlamentarier und sage, machen wir das gemeinsam, durchmischen wir jetzt die Rednerliste. Dann kommt auch die Kollegin Hebein dran und die zahlreichen anderen Wortmeldungen, die die GRÜNEN sicher noch machen werden, oder auch der Kollege Deutsch, der sich auch schon gemeldet hat, und es gibt sicher auch noch andere zahlreiche Wortmeldungen. Wie gesagt, das Angebot steht, ich bin für jeden parlamentarischen, demokratischen Diskurs offen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Nächster Redner ist Herr Abg. Haslinger. - Bitte. Abg. Gerhard Haslinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Wir begehen heute die "Lange Nacht der Bürgerrechte" und für einen kurzen Augenblick hat es so ausgesehen, als ob jetzt die SPÖ und die GRÜNEN mitmachen wollen. Heute hier im Rathaus, freier Eintritt, leider wird die Gelegenheit nicht wahrgenommen. Wer sich das Geschäftsstück anschaut, wer sich diese Gesetzesänderung anschaut, der muss zur Kenntnis nehmen, wenn diese Novellierung - Einfügung des § 71c in die Wiener Bauordnung - abgeschlossen ist, dann haben sehr, sehr viele Wienerinnen und Wiener ein Recht verloren, ein Persönlichkeitsrecht verloren, ihr Nachbarrecht verloren. Und das müssen wir und wollen wir heute verhindern, zumindest für ein paar Stunden hinauszögern. Wer sich ein bisschen umschaut, der muss zur Kenntnis nehmen, dass derzeit sehr häufig schlechte Gesetze im Umlauf sind, man braucht sich ja nur das aktuelle Strafrechtsänderungsgesetz anschauen. Ein Murks, ein Pfusch der Sonderklasse, sogar die Regierungsparteien, die mehr oder weniger dafür verantwortlich sind oder waren, verlangen eine Änderung, denn man wollte irgendetwas verändern, und in Wirklichkeit hat man eine Situation geschaffen, die die Wiener Straßen gefährlich macht, zu Kriminalitäts-Hot-Spots erklärt. Jetzt denkt man, Wien ist anders. Falsch gedacht, Wien ist ganz sicher nicht anders, im Gegenteil schlechter, und macht es gleich. Wenn man sich anschaut, was mit der Kindergartenförderung passiert ist, bei der unüberprüft Kindergärten subventioniert wurden, ein großer Kriminalfall daran hängt - nein, man lernt nicht daraus. Man versucht jetzt, die Bauordnung so umzugestalten, dass die ideologischen Vorstellungen von rot-grüner Seite einen leichten Zugang finden, damit sie ihr Klientel gut versorgen können, beschützen können, anfüttern können, vielleicht irgendwann mal einbürgern können oder Ähnliches. Wir spielen dabei nicht mit. (Beifall bei der FPÖ.) Es sind nämlich auch die Fehler Ihrer Willkommenskultur. Das Winken und Klatschen am Bahnhof findet jetzt seinen Niederschlag in einer Gesetzesänderung, mit der man diese Leute, die Sie willkommen geheißen haben, jetzt schnellstens auch in Unterkünfte unterbringen möchte, die halt keine Barackenlager sind oder keine Wellblechdörfer wie in Calais oder Ähnliches. Sie wollen mit dieser Maßnahme, mit dieser Gesetzesänderung eine Situation schaffen, damit Sie, egal, wo Sie glauben, es errichten zu müssen, Unterkünfte schaffen, und das gegen die Bürger, gegen Nachbarrechte, mit einer "Koste es, was es wolle."-Mentalität. Und das werden wir ganz einfach nicht unterstützen. Es bringt auch nichts, wenn man seitens der NEOS sagt, was die FPÖ heute macht, ist eigentlich ein Kasperltheater, aber natürlich ist das Gesetz auch nicht zu unterstützen. Denn so kann man die Situation nicht lösen, indem man da Unterkünfte schafft und Leute, die gar nicht im Land sein dürften - das ist schon sehr oft gesagt worden -, Leute, die gar nicht da sein dürften, wollen Sie unterbringen. Jetzt kriegen sie schon Grundversorgung, sie bekommen Geld, und jetzt kriegen sie noch fixe Unterkünfte, und die sollten da vorübergehend geschaffen werden. Wie Sie das Gesetz genau meinen, werden wir uns gemeinsam anschauen, aber dazu muss ich leider noch einmal Ihren Initiativantrag vorbringen und möchte dann vielleicht auch von dem einen oder anderen Antragsteller oder Antragstellerin wissen, was hier genau gemeint ist. Aber schauen wir einmal: Landtagsabgeordnete Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler und Barbara Nowak - SPÖ sowie Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn - GRÜNE betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien - BO für Land Wien, LGBl. Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/2015, geändert wird. Begründung: Auf Grund von Ereignissen - das merken wir uns -, wie sie etwa Naturereignisse - merken wir uns auch - oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten darstellt oder aus humanitären Gründen ist es erforderlich, betroffene Personen rasch vorübergehend - das merken wir uns auch - eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes - etwa durch Änderung eines Flächenwidmungsplanes - zu lange dauern würden. Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden. Interessen der Sicherheit und Gesundheit müssen dabei aber jedenfalls gewahrt werden. - Müssen wir auch fragen: für wen? - Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen. Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung und § 30b Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Initiativantrag: Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. Gut. Und jetzt schauen wir, was dieser Entwurf beinhaltet. Da geht es um § 71c, vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen. Abs. 1: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Also, da geht es jetzt um die vorübergehende Unterbringung. Was ist eine vorübergehende Unterbringung? Wie lange dauert eine vorübergehende Unterbringung? Wie lange soll das dauern? Ist das festgesetzt, dass man sagt, da kommen jetzt Menschen, die werden hier untergebracht und bleiben einen bestimmten Zeitraum? Es geht ja nicht darum, wie lange die Einrichtung oder das Bauwerk oder das Containerdorf dort steht, das ist ja anders definiert, sondern um die vorübergehende Unterbringung. Wie lange ist da jemand drinnen? Kann der 5 Jahre drinnen sein, 15 Jahre, oder ist das ein kurzfristiger Aufenthalt für 6 Wochen oder 2 Monate oder 3 Monate? - Keine Ahnung. Was ist mit vorübergehend gemeint, und wer legt das fest? Dann die größere Anzahl, was ist eine größere Anzahl, wie viel ist das? Wenn man nach Synonymen für eine größere Anzahl schaut, dann wirft das Internet Folgendes aus: viele, zig, zahlreiche, wahnsinnig viele, unzählige, unglaublich viele, ungezählte, ungeheuer viele, reichlich viele, Milliarden von, mehrere, jede Menge, irre viele, etliche, eine Vielzahl, eine Menge, zahllose, eine Vielzahl. - So, wie viele sind es jetzt? Was ist eine große Anzahl? - Das geht nicht! Sie wollen uns ein Gesetz vorlegen und wir wissen nicht, wie viele Menschen davon betroffen sind, oder Sie verwenden Begriffe, die hier ganz einfach nicht reiflich erklärt sind. Von Personen: Spricht man von Personen, wer sind jetzt die Personen? Ist das jedermann, oder welches Verhalten muss er setzen, oder von welchem Ereignis oder Maßnahme muss er betroffen sein? Was ist, welche Personen sind gemeint? Muss er Zuwanderer sein? Muss er die Grenze passiert haben? Auf dem Luft-, auf dem Landweg, Wasser? - Es ist nicht definiert, wer es ist. Kann es ein Inländer sein? Müssen es Ausländer sein? Ein Staatenloser? - Personen: Keine Antwort ist natürlich auch eine. Sind es EU-Migranten oder mobile ethnische Minderheiten ohne festen Wohnsitz? - Weiß man nicht. Wann spricht man von einem Ereignis oder dann in weiterer Folge insbesondere von Naturereignissen? Was ist ein Ereignis? Was ist da gemeint mit dem Ereignis? - Okay, was zeigt das Internet über ein Ereignis: das Auftreten eines beobachtbaren Geschehens, beobachtbar, weil es sich um ein Geschehen handelt, das im ursprünglichen Sinne des Wortes vor Augen tritt - eräugt werden kann, ein Ereignis. Na bitte, also ein Ereignis, aber insbesondere ein Naturereignis. Bevor wir zum Naturereignis kommen, nehme ich einen Schluck. (Der Redner trinkt aus einem Glas.) Beim Initiativantrag muss sich ja jemand was gedacht haben, es gibt ja Personen, die haben das geschrieben oder unterschrieben, da muss sich ja jemand was gedacht haben. Aber bitte. Naturereignis - die Judikatur schauen wir uns gleich an -, was ist ein Naturereignis: Als Naturerscheinung oder Naturereignis werden den Menschen erscheinende, das heißt, auffällige oder messbare natürliche Ereignisse bezeichnet, die auf natürliche Ursachen zurückgehen. Im Gegensatz dazu stehen anthropogen ausgelöste Erscheinungen, die direkt oder indirekt auf menschliche Aktivitäten zurückgehen. Wichtige Gruppen von Naturerscheinungen sind Himmelserscheinungen aller Art wie Objekte und Bewegungen am Sternenhimmel, dessen Änderungen, wie Novae oder veränderliche, überraschende Erscheinungen, wie Kometen oder Sternschnuppen, siehe auch astronomische Phänomenologie, oder meteorologische oder hydrologische Phänomene wie Klima und Wettererscheinungen, Gewitter, Starkwinde - Stürme -, Starkregen, Schnee, Hagel, Blitz und Donner, Objekte der Beobachtung wie Luftdruck und Temperatur, einschließlich Phänomenen der atmosphärischen Optik wie Regenbogen, Halos, leuchtende Nachwolken, Dämmerung, Abend- und Morgenröte, Mitternachtssonne, Polarlicht. Geologische Ereignisse und andere geowissenschaftliche Vorgänge wie Tektonik, Erdbeben, Vulkanismus, Spalten und Gebirgsbildung, Erosion und ihre vielfältige Erscheinungsformen, wie Karst, Abflussphänomene, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch, und so weiter. Geologische Beobachtungen wie Wanderungen und Verbreitung von Populationen, Vermehrung oder Aussterben, Erscheinung der Ökologie und Reaktion der Umwelt, und so weiter. Mikrobiologische Erscheinungen wie Bodenfauna, Veränderungen im Auftreten von Bakterien und Mikroben, Gewässerökologie, und vieles andere mehr. Energie und Atomphysik: Erscheinungen zur Folge der Gestirns- und Sonneneinstrahlungen, Bilden von Lagerstättenzerfall radioaktiver Isotope. - Das sind alles Naturereignisse und alle begründen eine Unterbringung einer größeren Zahl von Personen. Auch wenn Sie nicht genau wissen, wer das jetzt wirklich dann sein wird. Zu den humanitären Gründen, die da angeführt sind: Neben den völkerrechtlichen, unionsrechtlichen oder Verpflichtungen der Gemeinden beziehungsweise des Landes über den Bund gibt es auch die humanitären Gründe. Was ist jetzt ein humanitärer Grund? Ohne das wissenschaftlich beleuchten zu wollen, nehmen wir wahr und stellen wir fest, humanitäre Gründe werden immer dann schlagend oder werden ins Treffen geführt, wenn alle anderen Möglichkeiten schon ausgeschöpft sind. Dann sagt man, na ja, aber aus humanitären Gründen könnte man den jetzt da lassen, wenn er außer Landes zu bringen wäre, der oder die Person, die da vielleicht in unserem Land widerrechtlich aufhältig ist. Gut, das sind jetzt die humanitären Gründe: Also, es geht um Menschlichkeit und Wohltätigkeit, das sind humanitäre Gründe. Und gerade in Bereichen von medizinischen Katastrophen, Naturkatastrophen oder bewaffneter Konflikte werden eben diese humanitären Gründe angeführt. Dazu gibt es, wie das heute, glaube ich, schon einmal vorgetragen wurde, ein Gutachten, in dem genau diese humanitären Gründe beleuchtet werden. Und da drinnen steht: "Der Gesetzesentwurf knüpft nicht bloß an Naturereignisse und bestehende völkerrechtliche, unionsrechtliche oder innerstaatliche Verpflichtungen, sondern darüber hinaus auch an nicht näher definierte humanitäre Gründe an. Was humanitäre Gründe sein sollen, ist reichlich unbestimmt. Oder anders formuliert, je nach persönlicher Präferenz für humanitäre Ansprüche ist dieser Tatbestand mit beliebigen Inhalten füllbar. Dabei ist es zu bedenken, dass humanitäre Gründe augenscheinlich keine normativen Gründe sind, weil völkerrechtliche, unionsrechtliche und innerstaatliche Verpflichtungen ohnehin gesondert genannt sind. Das bedeutet, dass dieser Tatbestand nicht auf geltende menschenrechtliche Standards verweist, sondern nichts anderes als ein Einfallstor für subjektive Wertungen der Vollzugsorgane ist. Die Reichweite des Gesetzes hängt damit nicht von objektiven Kriterien, sondern von den subjektiven Präferenzen der Vollzugsorgane ab. Die Existenz humanitärer Gründe könnte daher beispielsweise und unabhängig von Flüchtlingsströmen auch postuliert werden, wenn eine 4-köpfige autochthone Familie in Wien mit bloß 50 m² Wohnraum, mit bloß 70 m² Wohnraum oder mit bloß 120 m² Wohnraum auskommen müsste, ganz abhängig davon, welche humanitären Standards der Betrachter an die Wohnbedürfnisse solcher Familien anlegt. Das gewiss zugespitzte Beispiel zeigt, dass der Tatbestand letztlich keinen präzisen - wie so vieles in dem Gesetz - Inhalt hat, sondern abhängig vom humanitären Maßstab des Betrachters beliebige Inhalte annehmen kann. Speziell bezogen auf das Hauptmotiv für die Gesetzesnovelle, nämlich die Vorsorge für illegale Immigration aus Problemstaaten der Zweiten und Dritten Welt, ist festzustellen, dass humanitäre Gründe im Sinne des § 71c des Entwurfes je nach Anschauung des Betrachters in Bezug auf Milliarden Menschen vorliegen könnte. Der inhaltsleere und rein durch Wertung des Verzögerungsorgans zu konkretisierende Tatbestand der humanitären Gründe wiederspricht daher Art. 18 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes." Also, da ist ganz eindeutig festgeschrieben, was hier zu vermuten ist, nämlich, man möchte mit der Gesetzesnovellierung, mit dem Einfügen des § 71c in die Bauordnung ganz einfach seine Lieblingsklientel hier versorgen, berechtigen und irgendwelche Standards festlegen, die sich dann eigentlich jeder aussuchen kann, wie er möchte. Denn in dem Gesetz steht ja mehr oder weniger drinnen: soweit dies notwendig ist. - Also, wer stellt diese Notwendigkeit fest? - Da steht drinnen: das Unterbringen der größeren Zahl von Menschen ... bereits eingetretenen oder bevorstehenden ... notwendig. - Wer stellt diese Notwendigkeit fest? Wer ist das? Das steht auch nicht wirklich drinnen. Das sind die Vollzugsorgane, und wer die sind, wissen wir ausreichend. Man kann dann also schon annehmen, dass hier nicht der notwendigen Objektivität Vorzug gegeben wird, der es hier bedarf, wenn man das ehrlich meint, sondern ganz einfach das eigene Klientel gut versorgt werden soll oder man endlich eine rechtliche Grundlage hat, um gewisse Leute irgendwo unterzubringen und dazubehalten und nicht dieses Landes zu verweisen, wie es eigentlich notwendig wäre. Dieser Initiativantrag zeigt aber auch grundsätzlich, dass man ja in Zukunft, 2016/2017 einen Massenansturm von Menschen erwartet, die in unser Land wollen, nicht gehen, vielleicht auch oder zum Großteil wahrscheinlich gar nicht bleiben dürfen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Es sind ja sehr oft keine Flüchtlinge, von denen Sie immer sprechen. Es sind ganz einfach Leute ... Was ist die Flucht? Was ist die Flucht: Flucht ist ein unkoordiniertes Verlassen einer Örtlichkeit, von der Gefahr oder Ähnliches ausgeht. Ich will die Smartphones nicht strapazieren, aber man weiß, dass diese Smartphones dafür benutzt werden, dass man auch die Richtung findet und dass man sich mit GPS dorthin bewegen kann, ohne sich zu vergehen, wo ich hin möchte. Das hat nichts mit Flucht zu tun, sondern es ist ein gezielter Weg, und den nutzen diese Leute. Und wenn der kürzeste gezielte Weg verschlossen ist, dann geht man halt eine Umleitung, aber man weiß ganz genau, wo man hin will. Man sucht nicht die Sicherheit, sondern man sucht einen bestimmten Ort. Somit ist es keine Flucht, und es sind keine Flüchtlinge, sondern das sind Leute, die sich aussuchen wollen, wo sie hinkommen. Und für die wollen Sie jetzt noch Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Das sehen wir ganz einfach nicht ein. Es gibt genug Leute, die unter Umständen auch wohnungslos sind, unverschuldet wohnungslos sind und die dann nicht so einfach in so einer Baracke, Containerdorf, wie auch immer untergebracht werden können. Ich weiß nicht, wollen wir noch schauen, wer soll denn überhaupt anhand dieses Beispiels ... Machen wir ein Beispiel mit diesen Parametern dieses § 71c Abs.1, in dem steht: Die vorübergehende Unterbringung einer größeren Zahl ... bereits eingetretenen oder bevorstehendes Ereignis. - So. Eine mobile ethnische Minderheit ohne Wohnsitz weiß, dass aus dem Augusthimmel Sternschnuppen stürzen. Das ist ein Naturereignis: Sternschnuppenregen, die Perseiden, hellleuchtende Sternschnuppen stürzen aus dem Sternenzelt. - Der weiß, das tritt ein. Das Naturereignis ist also da, bevorstehend, das weiß er auch, eine größere Anzahl - nehmen wir zehn Leute: Darf der dort Unterkunft nehmen oder nicht? Weiß man das? Darf so jemand dort Unterkunft nehmen oder nicht? Wer entscheidet? Oder ist das nicht notwendig? Oder stimmt jetzt irgendetwas nicht? Stimmt jetzt ein Parameter nicht? Ist jetzt für die vorübergehende Unterbringung die größere Anzahl mit zehn Leuten zu wenig? Ein bevorstehendes Ereignis, insbesondere Naturereignis, ist der Sternschnuppenregen. Das haben wir gehört, dass das unter Naturereignis fällt. Ist diese Unterbringung zulässig? Wer entscheidet die Notwendigkeit? Was wird mit dieser Novellierung auch legalisiert? - Diese Wagenplatz-Aktivisten, die bauen eine Wagenburg, da gibt es, glaube ich, schon drei in Wien, die irgendwo Unterkunft nehmen, irgendwo einen Platz sicherstellen. Die sind mit Wohnwägen hier. Fällt jetzt auch der Wohnwagen darunter? Schon, oder? Im Abs. 2 steht: Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen. Also fällt jetzt ein Wohnwagen darunter? (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Wenn er steht, ohne Räder!) - Die können wir ja runternehmen. Also es kommt der Wagenplatz-Aktivist mit seinem Wohnwagen, baut eine Wagenburg und nimmt die Räder herunter. Darf er sich dann hinstellen, wo er will, wo Platz ist? (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Ein staatlich organisierter Zuwanderer! - Ruf bei der SPÖ: Redet ihr miteinander?) - Na, ihr sagt mir ja nichts. Jetzt muss ich auf meinen Kollegen hören, denn von euch kommt ja nichts. Ihr seid die Antragsteller. Ich will nur wissen, was mit dem Gesetz gemeint ist. Ich will es ja nur wissen, ich muss es ja jemanden erzählen, wenn er fragt: "Du bist so lange im Landtag, warum bist du dort?" - Dann sage ich, na ja, dort haben wir ein Gesetz gehabt, mit diesem waren wir nicht einverstanden, aber leider haben mir die Antragsteller nicht erklären können, was sie mit ihrem Geschreibsel verursachen wollen. (Abg. Siegi Lindenmayr: Sie würden es eh nicht verstehen! - Heiterkeit bei den GRÜNEN.) - Nein, da geht es um ganz einfache Antworten auf Parameter, die offenbar berechtigen oder nicht berechtigen, so eine Unterkunft zu errichten oder zu beziehen. - Aber vielleicht kommt dann jemand heraus und erzählt es. Eine Familie, fünf Personen, zwei Erwachsene, drei Kinder, verlieren durch einen Blitzschlag ihre Wohnung, weil diese zu brennen beginnt. Sind diese berechtigt, dass sie dort hinkommen? (Zwischenruf von Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz.) Ich weiß es ja nicht, ich erwarte mir nur eine Antwort. Ihr sagt immer, wir haben keine Antworten, keine Lösungen. Ich frage ja nur, dass ich es dann weitererzählen kann, wenn mir ein anderer vorhält, ich habe keine Antworten, wenn ich das erzähle. Wenn ich das im Wirtshaus erzähle, sagen sie mir, das ist ein Schmäh, du bist ein Schmähbruder. - Dann muss ich leider sagen, nein, da gab es nichts von den Antragstellern. Sie schreiben großartige Gesetze, und dann kommt nichts. Was soll man da machen? Auf jeden Fall nicht zustimmen, ganz klar. Also die Wagenplatz-Aktivisten fallen darunter. Jetzt haben wir, glaube ich, drei Wagenburgen: Gänseblümchen, Treibstoff und AKW Lobau. Diese würden dann jetzt für ihre Wohnwägen ohne Räder dran eine Berechtigung zum Aufenthalt bekommen; na gut. Was auch ein bisschen zu erkennen ist, es werden jetzt plötzlich von irgendwelchen Firmen Abbruchhäuser angekauft. Und diese sagen: Weil wir so human sind, verzichten wir auf das Abreißen und auf das gleich Bauen, das schieben wir jetzt ein Jahr auf, wir richten das für eine Flüchtlingsunterkunft her. - Das würde mit dieser Bauordnung super funktionieren, alle Standards ausgeschaltet. Es müsste nur das Notwendigste sein, es darf nur nicht von alleine umfallen und die sanitären Einrichtungen sowie der Brandschutz müssen stimmen. Wie war das? Ein Feuerwehrschlauch muss in der Nähe sein, oder so, das wird schon reichen. Jetzt nimmt man sich Altbauten, die man normalerweise nur mit viel Geld restaurieren könnte. Diese streicht man an, indem Leute mit der Malerhose kommen und aus lauter Nächstenliebe das Ganze ein bisschen schön machen. Und auf einmal bekommt man schon eine Zuwendung aus der öffentlichen Hand für die Flüchtlingsunterbringung. Das ist dann damit legalisiert, nehme ich an? Oder nicht? (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) Ich weiß es nicht, darum frage ich ja. Nachbarrechte: Wir arbeiten in unserer Gesellschaft daran, dass jeder zu seinem Recht kommt. Da wird immer gesagt, es kommen die Leute zu uns, und sie haben keine Rechtssicherheit, und sie haben das nicht, und sie haben jenes nicht, sie sind immer benachteiligt. - Da schafft man mit einem einzigen Paragraphen alle Rechte von Grundbesitzern, Eigentümern ab. Ja, das ist wurscht. Und da schreibt man aber relativ kurzatmig: Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen die Bescheide gerichteten Beschwerden grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen. Das ist ja eine Katastrophe, dass das von den die Wiener Bevölkerung vertretenden Parteien kommt. Diese sagen: Nichts, da kommen jetzt Neue, und dein Recht, das brauchst du nicht, denn die sind arm, die brauchen wir, und die müssen da jetzt wohnen. Du als Nachbar hast hier keine Möglichkeit, dich nur ansatzweise in den ersten sechs Monaten dagegen zu wehren. Da kann es laut sein, da kann es schmutzig sein, da kann es gefährlich sein. Es steht ja auch etwas über die Sicherheit. Aber die Sicherheit betrifft nicht die Anrainer. Und wer noch immer glaubt, dass Wien so sicher ist, und dass die Kriminalitätsstatistik zeigt, dass die Kriminalität ohnehin zurückgeht ... Der Bezirksvorsteher des 20. Bezirks hat in einem "Wien heute"-Interview nach mehr Polizei gerufen. Das war mir eigentlich auch unverständlich, da ja der Herr Bürgermeister gesagt hat, dass das Sicherheitsabkommen zwischen dem Innenministerium und der Stadt Wien als eingehalten zu betrachten ist. Dann heißt es, der braucht neue Leute. (Abg. Erich Valentin: Da muss man die Meldung verstanden haben!) - Ich habe es schon richtig verstanden. Ich habe es mir sogar mehrfach angeschaut, damit ich es ja nicht falsch verstehe. (Weiterer Zwischenruf von Abg. Erich Valentin.) Also Sicherheitsbedenken wegen Massenquartieren. Das ist ja nicht aus der Luft gegriffen. Da gibt es in Deutschland leider traurige Beweise dafür. Da gibt es in Österreich mittlerweile traurige Beweise dafür. Da gibt es Geständnisse von erwischten und überführten Tätern. Das ist ganz einfach ein Nicht-so-genau-Nehmen mit unserer Gesellschaft und Rechtsordnung und dass es ihnen eigentlich egal ist, ob sie von uns erwischt werden oder ob sie eine Strafe bekommen oder nicht. Denn man sucht ja sofort wieder eine Ausrede wie, die sind traumatisiert, und alles ist so traurig, und die armen Leute, und was soll der denn machen? Der eine muss stehlen, weil er am Arbeitsmarkt nicht unterkommt, und der andere muss vergewaltigen, weil er keine Frau hat. Es gibt immer Rechtfertigungen, immer! Das ist wirklich lieb, aber Sie vertreten und sind auch gewählt worden von einer Bevölkerung, die von Ihnen erwartet, dass Sie sie schützen. Sie schützen sie nicht, im Gegenteil, Sie dramatisieren und verstärken die Zustände, die ja mittlerweile auf der Tagesordnung stehen. (Zwischenrufe von Abg. Erich Valentin.) Wir lassen uns blenden mit Aussagen wie "die Kriminalstatistik ist gesunken". Na, das ist aber interessant. Jetzt muss man nur noch mit Leuten reden, ob diese überhaupt noch anzeigen, was sowieso nicht ermittelt werden kann. Wir sagen, bringen wir die Leute außer Landes, wenn Sie nicht hierher gehören, 50.000 Abschiebungen. - Wir schaffen es nicht, einen abzuschieben, wenn das Land, wo wir sie hinbringen, nicht mitspielt. Also lassen wir das sein, dass wir die Bevölkerung via Medien ein bisschen bei Laune halten, dass es eh alles nicht so tragisch ist - die eigensinnlichen Wahrnehmungen der Menschen glauben das ja nicht mehr. Mittlerweile kommen sie ja drauf, dass das nicht so stimmt, wie es berichtet wird. Sie tun mit Ihrer rot-grünen Landesregierung so, als ob sie die Mehrheit von Wien vertreten würden. - Das stimmt ja alles nicht. Ich weiß nicht, wie viele Leute bei der SPÖ wieder ausgetreten sind, nachdem ihr wieder mit den GRÜNEN zusammengegangen seid. Ich weiß es nicht. Ihr vertretet mit Sicherheit keine Mehrheit. Aber hier in diesem Haus ist es eben so, und ihr wollt ein Gesetz in Kraft setzen, das zum Nachteil der Wiener Bevölkerung ist. Das können und wollen wir nicht unterstützen. Jetzt muss ich als Brigittenauer sagen, wir haben den Nordwestbahnhof, 44 Hektar Stadtentwicklungsgebiet, teilweise wurden die Objekte dort schon abgerissen. Sehr viel freie Fläche, schön anzuschauen, ein idealer Platz für solche Barackenbauten. (Ruf bei der SPÖ: Barackenbauten!) Wenn das so kommt, wie es kommt, und die ÖBB mitspielen, was ich als wahrscheinlich annehme, dann haben wir dort ein Ghetto. Dann bekommen wir in die Brigittenau, die sowieso schon mit der kulturellen Vielfalt einen Kampf hat, noch mehr Leute hin, wenn diese gesetzlichen Möglichkeiten so geschaffen werden, wie sie vorgesehen sind. (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) Das wollen wir nicht, wir haben jetzt im Nordwestbahnhof sowieso schon 120 Flüchtlinge in einem alten ÖBB-Gebäude. (Ruf bei den GRÜNEN: Das saugt sich Haslinger aus den Fingern!) Solange die Situation so ist, wie sie derzeit ist, nämlich dass es relativ unauffällig ist, passt es. Ich weiß nicht, wie viele E-Mails ihr von besorgten Bürgerinnen und Bürgern bekommen habt, ich habe einige bekommen, das muss ich ganz ehrlich sagen, von Leuten, die mit Sicherheit keine FPÖ-Nähe haben, aber trotzdem damit nicht mehr zufrieden sind. Denn wenn einmal jemand bei einem E-Mail nicht unterschreibt und mit irgendeiner E-Mail-Adresse oder einer GMX-Adresse seine E-Mails verschickt, dann weiß man, dass er nicht wirklich bekannt werden will. Es gibt genug, die sich fürchten, und es gibt auch die Befürchtung, dass am Nordwestbahnhof-Gelände oder auch am Nordbahnhof- Gelände solche Barackenbauten entstehen können. Es ist verständlich, dass diese Leute, die jetzt hier sind, untergebracht werden müssen. Aber wenn ich an die Innenministerin erinnere, die gesagt hat, wir müssen Österreich oder Wien unattraktiver machen, dann ist das mit Sicherheit kein Akt der Unattraktivität, sondern im Gegenteil, man zieht die Leute noch an und sagt, wenigstens hast du dort eine Holzbaracke, das gemauerte Haus kommt später. Es ist ja auch wie mit den GRÜNEN, die immer sagen, Autobahnen ziehen Autos an. - Ja, schöne Asylquartiere ziehen Asylanten oder Scheinasylanten an. Wir wollen nicht, dass es hier zu solchen Unterkünften kommt, die man ohne jegliches Recht für die Anrainer aufbauen kann, hinstellen kann. Das wollen wir nicht. Aber wenn man sich anschaut, in anderen europäischen Ländern müssen Flüchtlinge oder Asylwerber oder Asylanten für ihre Unterkünfte zahlen, da geht es sogar bis zu Sicherstellungen von Wertgegenständen; zumindest ist es gesetzlich vorgesehen. Bei uns ist gar nichts vorgesehen, da wird alles hergegeben. Und jetzt machen wir noch die schönen Quartiere. Keiner weiß, wie lange diese dann stehen bleiben, keiner weiß, wie lange einzelne Personen oder Familien dann in diesen Objekten wohnen bleiben. Es ist nicht ausgereift, allein im 1. Absatz sind bereits so viele Ungereimtheiten darüber enthalten, wen das wirklich betrifft und wer anspruchsberechtigt wäre. Schon derjenige, der das geschrieben hat, müsste sich gedacht haben, okay, da müssten wir ein bisschen feiner formulieren. Also wer jetzt nach unseren Ausführungen und Hinweisen, heute den ganzen Tag und vielleicht noch die ganze Nacht über, noch immer glaubt, dass das super ist ... Würde das realer Mist sein, müssten wir es entsorgen. Das dürfte man nicht in einen normalen Mistkübel schmeißen, denn das ist für ein Gesetz so etwas von schwammig, schäbig und unbrauchbar. Das ist eine Willensbekundung, ich hätte das gerne, und dann machen wir das zum Gesetz. - Das geht nicht! Wir werden dem ganz sicher nicht zustimmen, und das mit sehr gutem Gewissen. Ein Provisorium für die Ewigkeit werden wir ganz einfach nicht unterstützen, das ist ja eine Willensbekundung. Aber es geht hier um Recht und Gesetz. Vielleicht noch zum Recht, weil wir ja zuerst ein paar Begriffe durchgenommen haben, machen wir die Begriffe noch weiter: Recht ist die Gesamtheit von Rechtssätzen, deren Funktion es ist, das äußere Verhalten der Menschen eines Gemeinwesens untereinander und zur Gemeinschaft in erzwingbarer Form zu regeln. Rechtssätze sind Rechtsnormen, Rechtsvorschriften und Gesetze. Das öffentliche Recht regelt die Beziehung des Einzelnen zum Staat oder zu öffentlichen Verbänden. Was wird unter Gesetz verstanden? - Unter Gesetz versteht man einerseits inhaltliche - materiell -, alle abstrakt generellen Rechtsnormen, die menschliches Verhalten regeln, und andererseits formell jeden im verfassungsmäßig vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommenen Willensakt der Gesetzgebungsorgane. Das trifft bei diesem Gesetz nicht in vollem Umfang zu, und darum können wir dem auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Abg. Jung zu Wort gemeldet. Abg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ): Frau Präsidentin! (Ruf bei der SPÖ: Sie werden schon müde!) Bis wir müde werden, wird es noch ein bisschen dauern, Herr Kollege. Aber ich meine, wenn man nur drinnensitzt oder auf einen Spritzwein geht, dann wird man ja auch nicht müde. In den Zeitungen der letzten Zeit sind diese Artikel "Aufregung um neue Bauordnung" und Ähnliches an der Tagesordnung, weil der Öffentlichkeit langsam, aber sicher bewusst wird - und nach der heutigen Sitzung wahrscheinlich noch mehr -, dass hier ein Anschlag auf die Wiener geplant ist, den man am liebsten still und heimlich über die Runden gebracht hätte. Als wir Freiheitlichen noch vor einem guten halben Jahr im Zusammenhang mit der ungeordneten Zuwanderung von einer Flüchtlingskatastrophe sprachen, da wurden wir von den Gutmenschen der Panikmache und des Populismus beschuldigt. Außerdem könne man nicht im Zusammenhang - das habe ich noch gut im Ohr - mit Flüchtlingen von einer Katastrophe sprechen, das wäre wieder einmal so inhuman und gegen die politische Correctness. Heute haben diese Worte Eingang in das Vokabular der Bundesregierung gefunden, heute ist es ganz normal, von diesen Katastrophen zu sprechen, da es sich eben in katastrophaler Form entwickelt hat. Denn was ist eine Katastrophe? - Eine Katastrophe ist dann, wenn eine schwierige Situation in einer ungeregelten und nicht kontrollierten Form eintritt. Sie können ja wohl nicht wirklich behaupten, dass dieser Flüchtlingszuwachs - fast 100.000 hatten wir -, vom Durchschleusen rede ich gar nicht, im geordneten Zustand vor sich gegangen wäre. (Beifall bei der FPÖ.) Und was geschieht jetzt? Sie legen gegen diese Katastrophe de facto ein Katastrophenschutzgesetz vor, das allerdings in seiner Ausformung Züge eines Ermächtigungsgesetzes hat, das über die Bürger drüberfährt, aber nicht nur über die Bürger, über die Bezirke und die Entscheidungsträger in diesen Bereichen genauso in gleicher Form. Dieses Ermächtigungsgesetz, das ohne Not entstanden ist und teilweise sogar in die Bürgerrechte gefährdender Weise im Eiltempo durchgepeitscht werden soll. Im wahrsten Sinn des Wortes durchgepeitscht, wir haben ja heute schon gehört, dass Begutachtungsverfahren und Ähnliches unter den Tisch gefallen sind. Dies vermutlich, weil man Angst gehabt hat, dass bei diesem Husch-Pfusch-Gesetzentwurf in einem Begutachtungsverfahren viel zu viele Probleme aufgetaucht wären, die heute, zumindest zum großen Teil, von uns immer wieder aufgezeigt wurden und die uns, wie wir gehört haben, und vor allem den Verfassungsgerichtshof sicherlich noch beschäftigen werden. Aber warum so schnell? War es so eilig, dass wir jetzt plötzlich zehntausende Quartiere im Eilzugsverfahren beschaffen müssen, wo wir doch angeblich zur Zeit alle untergebracht haben? Das kann nur einen Hintergrund haben, nämlich den Hintergrund, dass man mit den nächsten nicht nur 45.000 rechnet, die man als Obergrenze genommen hat, sondern mit noch viel mehr. Und wenn Sie die Ergebnisse von Brüssel der vergangenen Woche anschauen - soweit man so etwas Ergebnisse nennen kann, denn es sind ja eigentlich wieder nur Redereien, die nicht sehr, sehr konkret beschlossen sind, die sind ungefähr so konkret wie Ihr Gesetz -, dann werden wir damit rechnen müssen, wieder über zu bleiben, denn schon wieder sagen europäische Staaten: Nein, wir nehmen aber keine. Und wer wird wiederum überbleiben? - Deutschland, Schweden, Österreich. Wir werden wieder die Belastungen bekommen, und dann brauchen wir wahrlich die Quartiere, das stimmt schon. Dann ist es notwendig. Nun wollten Sie das aber möglichst still und leise über die Runden bringen. Den Vorgang haben wir in Liesing schon einmal erlebt, da wollten Sie sozusagen am Musterbeispiel Liesing durchprobieren, wie man so etwas machen kann. Nur, es ist in Liesing in die Hosen gegangen. Auch in Liesing haben Sie versucht, quasi am letzten Tag vor den Weihnachtsferien, diese Sache mehr oder weniger über die Ferien hinwegzutäuschen. Jetzt haben Sie gedacht, wir machen das am Freitag, dann fahren wir in die Osterferien, und die Geschichte geht unter. Es ist Ihnen nicht geglückt! Warum? - Weil die Bürger, nicht zuletzt mit Hilfe des Internets, vifer geworden sind und das ganz genau beobachten, was hier vor sich geht, und weil sie Ihnen einfach nichts mehr glauben. Ich hätte Ihnen empfohlen, sich die Bürgerversammlungen in Liesing anzuschauen, was Sie dort zu hören bekommen. Die Leute glauben niemand mehr etwas, weil sie zu oft getäuscht und an der Nase herumgeführt wurden, weil sie zu oft Halbwahrheiten zu hören und Nebelgranaten vorgeworfen bekommen haben. Ich möchte deswegen gerade am Beispiel und an den Parallelfällen Liesing und Stadt hier einiges aufzeigen, was in die falsche Richtung gegangen ist. Sollte mir am Schluss noch etwas Zeit bleiben, werde ich Sie mit dem Gesetzestext vertraut machen, den Sie dann vielleicht noch einmal verinnerlichen können. Sie werden ihn heute schon mehrfach gehört haben, aber wie sagt der Lateiner? - Repetitio est mater studiorum, Wiederholung stärkt das Gedächtnis. Vielleicht hilft es Ihnen, die Fehler zu erkennen. Ich bin mir allerdings bei der Stadtregierung nicht ganz sicher, wenn man etwa auf Krankenhaus Nord oder Frankenkredite schaut. Aus Schaden wird man klug. Den Schaden haben aber heute leider die Wiener. Nun, fangen wir an: Am Bürger vorbei, habe ich gesagt. In Liesing, wie gesagt, vor Weihnachten erzwungen, wäre untergegangen, wenn wir uns nicht auf die Hinterfüße gesetzt hätten. Wir haben eine Sondersitzung erzwungen, es gab zwei Bürgerversammlungen - der Kollege Deutsch wird sich sicherlich mit seinen Redeerfolgen noch gut an diese erinnern. Es ging für den armen Bezirksvorsteher, muss ich schon sagen, weil er kann am wenigstens dafür, voll in die Hose. Es ist so weit gegangen, das habe ich überhaupt in Österreich auf einer normalen politischen Versammlung - außer, wenn die GRÜNEN irgendwo randaliert haben -, noch nicht erlebt, dass da wirklich mehr Polizisten im Saal sein mussten, als draußen in der Nacht in ganz Liesing mit 100.000 Einwohnern auf der Straße. Hier war echte Wut in der Bevölkerung zu bemerken. Und das sollten Sie langsam begreifen, dass Sie die Leute nicht zu sehr reizen sollten. Unter den 2 Mal 700 Leuten, die da drinnen gesessen sind, waren keine 20 freiheitlichen Mitglieder von mir. (Ruf bei der SPÖ: Nein!) - Ja, in Zukunft werden es mehr sein, ich brauche mir nur die Mitgliedsanträge anzuschauen, da waren über 40 in den letzten Wochen. Das stimmt schon, aber das waren sie nicht. Und gerade die Leute - wenn Sie nur ein bisschen Selbstkritik hätten -, die das Sammeln der Unterschriften betrieben haben, kamen alle aus den Gemeindebauten, Herr Kollege, kamen alle aus den Gemeindebauten und hatten alle einen roten Hintergrund. Denen reicht es aber! Und diese haben auch den Leuten vom Fernsehen, und so weiter gesagt, ja, das war so, aber sie haben uns im Stich gelassen. - Glauben Sie es! Überprüfen Sie das, reden Sie mit Ihren Leuten unten! Wie gesagt, es sollte vorbeigemogelt werden. Wir haben es dann verhindert, und es ist eine ziemlich große Geschichte geworden, die letzten Endes auch noch nicht zu Ende ist. Was haben Sie jetzt gemacht? - Sie haben auch wieder geglaubt, man kann es vor Ostern über die Runden bringen. Was haben wir wiederum gemacht? - Das Gleiche, wir haben es Ihnen verhindert. Und Sie finden es in einer ganzen Serie von Pressemeldungen, Sie werden es morgen lesen, wir werden ja dann noch nicht ganz fertig sein mit der Sitzung. Jetzt ist das ein Thema in Wien, dank Ihrer Vorgangsweise. Jetzt ist das ein Thema in Wien, dem Sie nicht entkommen werden. Das war also die Frage des Vorbeimogelns. Im Zuge der ganzen Aktion in Liesing ging es dann, als es nicht mehr vorbeigemogelt werden konnte, um Fehlinformationen. Was hat man nicht alles erzählt? Wie viele Leute, 1.400, dann hat man sich runterlizitieren lassen auf 1.000 Leute, die hineinkommen, dann waren es vorerst 750. Da hat aber die Frau Stadträtin gesagt, wenn weitere 250 woanders untergebracht werden, und, und, und. Jetzt stehen wir da, und gerade in dem Zusammenhang, mit diesem Gesetz, das wir da beschließen sollen, wird in Liesing das Misstrauen weiter steigen, denn wir haben hier die Containerregelung, von der heute schon mehrfach gesprochen wurde. Bei dem Platz da draußen können hunderte Container aufgestellt werden. Wie ich höre, hat die Frau Innenministerin in der Vorwoche allein schon 200 Container bestellt. Vielleicht hat die Stadt Wien auch schon hier einiges im Auge. Da wird das Misstrauen der Wiener Bürger und im speziellen Fall der Liesinger natürlich noch weiter geschärft, weil sie schon mehrfach Unwahrheiten zu hören bekommen haben. Zum Beispiel, als man im September gefragt hat, ob ein großes Flüchtlingsheim nach Liesing kommt, und man Nein gesagt hat. Lügen haben kurze Beine. Austragen muss das leider der am wenigsten schuldige Bezirksvorsteher in Liesing. Ihr Gesetz verschärft diese Situation, denn so kann man zum Beispiel die Ziedlergasse spielend auf 2.500 Leute erweitern. Aber auch zu den anderen verwirrenden Meldungen auf Stadtebene: Was sagt der Herr Chorherr zu dieser gesetzlichen Situation? - Wir werden die Möglichkeiten nur im Notfall nutzen. Es geht nicht um die Enteignung der Eigentümer. Also die Expropriateure von Karl Marx hat er nicht gesagt. Er hat gesagt: Natürlich geht es primär um die Unterbringung von Flüchtlingen. Der Kollege Niedermühlbichler sagt etwas anderes. (Abg. Gerhard Kubik: Der sagt gar nichts!) - Ja, jetzt sagt er nichts. Er hat festgestellt: Es geht bei der Änderung der Bauordnung primär nicht um die Flüchtlinge, sondern um temporäres Wohnen. - Also hier geht es primär um die Flüchtlinge, da geht es um temporäres Wohnen. Ja bitte, könnten Sie sich in der Koalition einmal einig werden, worum es denn wirklich geht? Es ist schon möglich, dass jeder von beiden Partnern andere Vorstellungen hat, in der Hoffnung, den jeweils anderen zu übertölpeln. Aber es wird dann eben interessant werden, wer der Tölpel ist. Und dann gibt es noch einen Dritten - nein, er ist nicht da, es ist die Vertretung, Kollege Stürzenbecher, vorhanden -, das ist StR Ludwig, der sagt, er glaube, dass auch langjährige Wiener - "langjährige Wiener" ist eine nette Wortschöpfung für eine Definition - gerne in temporäre Bauten einziehen würden. - Bei der Wohnungsnot in Wien hat er wahrscheinlich recht. - Es gelte da aber das Prinzip der Reihung. Wiener, die länger hier sind, würden bevorzugt. - Aha, also was jetzt? Wiener, langjährige Wiener, Reihung? Dann sind diese Bauten ja nicht für Flüchtlinge, sondern für die ortsansässige Bevölkerung, und für diese kann man wohl kaum unter der Widmung "Katastrophe" Bauten zur Verfügung stellen. Es gibt hier drei Richtungen, in die gezogen wird. Uns wird nicht gesagt, in welche Richtung es wirklich geht. An sich sollte es, wie wir heute mehrfach schon gehört haben, der Katastrophenschutz sein. Ich schaue dazu noch einmal in den Initiativantrag der Abgeordneten Stürzenbecher, Deutsch, Niedermühlbichler, Barbara Novak, Christoph Chorherr und David Ellensohn betreffend Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien, zuletzt geändert durch das LGBl. 8/2015 geändert wird. Da gehen wir wieder zur Begründung: "Auf Grund von Ereignissen, wie sie etwa Naturereignisse oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten darstellen, oder aus humanitären Gründen ist es erforderlich, betroffenen Personen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen." Das wäre an sich im Widerspruch zu dem, was der Herr Stadtrat sagt, was allerdings sehr vernünftig wäre. Und dann steht in der Begründung: "Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes zu lange dauern würden." Das heißt aber jetzt, wenn ich das auf Liesing übertrage, das ist ein Gebäude, das an sich in einem unrechtmäßigen Zustand ist. Es ist kein rechtmäßiger Zustand, wie man hier vorgegangen ist. Und wahrscheinlich gibt es nicht nur dieses eine, sondern mehrere solche Gebäude in der Stadt. Deswegen haben Sie auch die Eile, einen rechtmäßigen Zustand zu konstruieren, damit da nicht, wenn etwas passiert, Ihnen oder den Verantwortlichen von der Caritas, und so weiter eine Klage auf den Kopf fällt. Das ist eine sehr, sehr bedenkliche Vorgangsweise, die hier besteht, nämlich hinsichtlich des Sicherheitsrisikos, auf das ich noch ausführlich zu sprechen kommen werde. Ein anderer Punkt, den die Leute jetzt gar nicht glauben, ist das mit den 5 Monaten, 5 Jahren, 15 Jahren. Man hat in Liesing versichert, dass am nächsten 1. März die Leute ausziehen werden und das Quartier für ungefähr 850.000 EUR - das war es bisher, es wird sicher nach dem Wiener Grundsatz doppelt so teuer werden - adaptiert wird. Jetzt wohnen seit 2 oder 3 Wochen ungefähr 50 Leute drin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das in dieser Form wirklich rentiert. Wahrscheinlich wird ein Auge darauf geworfen, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, die das Gesetz dann bietet, dass da eben auf längere Zeit das Quartier bezogen wird, obwohl man den Liesingern hoch und heilig versprochen hat - zumindest der Bezirksvorsteher -, im nächsten März sind die weg. Der Herr von der Caritas hat gemeint, na ja, ganz so sicher ist das nicht. So läuft das alles, und das ist es, was die Leute verunsichert und was die Leute verärgert. Ich glaube, wenn Sie in Ihre Bezirke hineinschauen, machen Sie die gleiche Erfahrung. Jetzt kommen wir zum Sicherheitsrisiko: Hier werden maximal 1.000 oder sagen wir von mir aus, 750 Leute in ein ehemaliges Bürogebäude einquartiert. Ein Bürogebäude hat nicht die Voraussetzungen einer Wohnung oder Ähnlichem. Man hat es adaptiert, man hat Großraumbüros unterteilt und dabei Sicherheitsbestimmungen übergangen. Uns hat man gesagt, wir brauchen keine Baubewilligung, keine Sicherheitsüberprüfung, weil das Ganze ja nur temporär ist. Mit diesem Schmäh übergeht man das und schafft extrem gefährliche Situationen. Ich habe mir die Pläne dieser Unterkunft von besorgten Architekten zusenden lassen, und wenn Sie sich diese ansehen, sehen Sie - da gehörten noch die Styroporwände eingezeichnet, die man dazwischen eingezogen hat -, wie schmal diese Fluchtgänge da drinnen sind. Und da geht es nicht, wie der Herr Chorherr gemeint hat, um einen oder zwei Zentimeter, da geht es darum, dass ein viel größerer Prozentsatz an Menschen da drinnen ist und diese die Räume eventuell schnell verlassen müssen. (Ruf bei der SPÖ: Haben Sie Angst um die Menschen?) - Ja, na bitte, Sie sollten sie auch haben, das ist ja sehr wohl eine Begründung. Also Ihr Zynismus ist wirklich unüberbietbar! Ja, stellen Sie sich vor, es brennt in so einem Gebäude in der Nacht, wo hunderte Menschen drinnen sind, die drei, vier verschiedene Sprachen sprechen und unten sitzen zwei Wächter! Ja, was glauben Sie, was sich da tut? Sie wissen ganz genau, in jedem Zimmer stehen ein Spind und Betten und ein paar Hocker herum. Aber die Leute haben mehr Sachen, die dann mitten in den Zimmern oder auf den Gängen herumliegen; das findet man auch im Gemeindebau. Eigentlich muss man sich für Sie genieren, mein Herr, wirklich! Da gibt es nämlich absolut gar nichts zu lachen! (Beifall bei der FPÖ.) Ich werde Ihnen sagen, warum. Brände, und jetzt kommen Sie mir nicht mit der Geschichte, von außen angezündet. Brände in Asylheimen aus Leichtsinn oder mangelnder Umgangsfähigkeit mit technischen Geräten, und so weiter gibt es in Deutschland, dort, wo sie dokumentiert sind - bei uns noch nicht -, am laufenden Band. Ich habe hier, und ich kann sie Ihnen einzeln aufzählen, wenn Sie wollen, vom Oktober 2013 bis zum September 2015 insgesamt 87 interne Brände: Bügeleisenschnur, Waschmaschine, Herd übergekocht, absichtlich intern Matratzen angezündet, Zigarette, und, und, und. All das können Sie nachlesen. Das sind Brände und keine Spielerein. Ich möchte wissen, was der Verantwortliche, der Johanniter, den sie dort hineinsetzen, dann sagt, wenn das passiert ist. Das möchte ich wirklich wissen, Herr Kollege. Und da gibt es gar nichts, aber überhaupt gar nichts darüber zu lachen. Das ist eine mehr als ernste Sache. Reden Sie einmal mit Ihren Leuten von der Feuerwehr. Reden Sie mit den Leuten, die etwas davon verstehen, wie es oftmals aussieht mit Fluchtwegen in normalen Gemeindebauten, wo die Leute sich alle untereinander verstehen und erst recht dort in einer solchen Situation. Das ist nicht nur Liesing so, ich versuche es ja nur an diesem konkreten Beispiel Liesings festzumachen. Das ist ganz gewöhnlich und ganz normal. Sie gehen darüber hinweg. Sie interessieren sich nicht, solange nichts passiert ist. Aber was werden Sie tun, wenn etwas passiert? Die Leute glauben es Ihnen nicht mehr, denn sie wurden von hinten bis vorne beschwindelt. Am Pult hinter mir hat der Herr Bürgermeister noch bei unserer Dringlichen Anfrage, die wir auch zu dieser Sache gestartet haben, über Fluchtwege und Ausgangswege gesagt: Nein, alle werden kontrolliert und müssen bei einem Ausgang hinaus und hinein. Wie wir in Liesing nachgefragt haben, hat man gesagt, das kann man gar nicht machen. So wiederum der eine - so die anderen. Die einen haben gesagt: Zaun? Nein, kein Zaun, gibt es nicht. Zaun kann man machen, jetzt hat man einen österreichischen Zaun gemacht, das ist einer, der ungefähr so hoch ist (Der Redner zeigt neben dem Rednerpult eine Höhe von zirka 80 cm an.), über den jeder drübersteigen kann, außer die Hunde aus der Nachbarschaft, die dort ausgeführt werden. Das ist alles ein Schwindeln und ein Versuch, die Leute an der Nase herumzuführen. So kann und so darf es, meine Damen und Herren, nicht weitergehen. Das habe ich auch in Liesing gesagt, wir verlieren als Politiker, egal jetzt, von welcher Fraktion, den Glauben. Ich erlebe nicht selten, dass jemand auf die Politiker losgeht, und wenn man dann ein bisschen betroffen schaut und sagt, ich bin ja gar nicht da dabei, dass man zu hören bekommt, ja, das wissen wir eh, aber wir haben so eine Wut auf das, was hier läuft, das muss einmal raus. Dieser Zorn ist da in der Bevölkerung. Sie sagen, es wird nicht mit uns geredet. Die gleichen Argumentationen finden Sie übrigens, wenn Sie deutsche Sendungen ansehen. Die Leute wollen mitbestimmen, sie sagen, ein Mal haben wir gewählt und die nächsten fünf Jahre werden wir nicht gefragt, wenn sich etwas in unserer Umgebung tut. Die Leute haben Angst, ganz gewaltig, vor allem die Frauen. Das kann ich Ihnen sagen. Über 80 Prozent der Leute, die sich bei mir gemeldet haben, waren Frauen. Das habe ich in diesem Ausmaß in fast 50 Jahren Politik noch nie erlebt. Und das sollen und das müssen wir ernst nehmen, denn sonst bekommen wir wirklich Zustände, wie sie in anderen Ländern herrschen und wie wir sie nicht brauchen. Mit solchen Vorgangsweisen, wie hier mit der Bauordnung, die das alles erleichtert und die den Leuten noch viel mehr Angst macht, werden wir nicht weiterkommen, denn das geht ganz genau in die gegenläufige Richtung. Ich könnte Ihnen jetzt noch einmal genau vorlesen, was Sie ja eigentlich hier ... (Ruf bei der SPÖ: Ja bitte!) - Wenn Sie es wirklich wollen, ich tu es. Ich wollte es Ihnen an sich ersparen, aber bitte. (Beifall bei der FPÖ.) Ich lese, strafmildernd, nur den Gesetzestext vor: Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Der Landtag hat beschlossen - Gott sei Dank hat er es noch nicht, vielleicht kehrt noch Vernunft ein oder es ändert sich etwas -: Art. I der Bauordnung für Wien, zuletzt geändert durch das Gesetz von und so weiter: Vorübergehende - das glaubt ja niemand mehr - Einrichtung zur Unterbringung von Personen. 15 Jahre Provisorium. Gerade in Österreich wissen wir, Provisorien halten ewig. Die Maria Theresianische Kanzleiordnung hat noch bis in die 70er Jahre gegolten, Ähnliches gilt für alle Provisorien bei uns. Also: "Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen. Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen," - Darüber haben wir ja schon von Herrn Kollegen Haslinger gehört. - "oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Jetzt frage ich mich wirklich, woher werden diese großen Ströme kommen? Jetzt haben Sie uns doch gesagt, jetzt ist eigentlich Schluss, weil die Mazedonier sich für uns in die Presche werfen und auch der Kanzler für "Balken zu" ist. Wofür brauchen wir die dann? Außer es wäre schon wieder, zum Beispiel gestern in Brüssel, ausgepackelt worden, wer neue große Gruppen von Flüchtlingen zu übernehmen hat; und die Gefahr ist ja gegeben. Sie haben nämlich wieder nichts besonders Genaues in der Verteilung beschlossen, und einige Länder haben von vornherein wieder gesagt, wir nehmen nichts. Also anscheinend ist ein Ansturm auf Österreich zu erwarten. Und ein Ansturm auf Österreich heißt, ein noch größerer Ansturm auf Wien, zum Ersten, weil sie zu Verwandten wollen, zum Zweiten, weil die Großstadt für sie beliebter ist als Afiesl an der Knatter oder das Alpl in der Steiermark, und zum Dritten, weil die Sozialleistungen höher sind, wo Sie sich auch weigern, Korrekturen vorzunehmen. Also hier rechnen Sie offenkundig schon mit wesentlich höheren Zahlen an Menschen, die herbeikommen werden. Es geht weiter: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke" - Da haben wir ja das Beispiel in Liesing. - "sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird." Jetzt sage ich Ihnen aber schon eines: Ein Bürogebäude zum Beispiel hat ganz andere hygienische Voraussetzungen als ein Massenquartier und eine Schule. Ein Bürogebäude hat ganz andere Voraussetzungen sicherheitstechnischer Art, darüber habe ich schon gesprochen, im Bereich Brand und Ähnlichem. Also hier ist schon sehr großer Leichtsinn vorhanden, und wenn dann etwas passiert, wird man sich wirklich fragen müssen, ob nicht eine zumindest fahrlässige Herbeiführung einer Gemeingefährdung erfolgt ist. Denn was sich in so einem Haus dann abspielen kann, das möchte ich nicht wissen. "Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." Wir haben zum Beispiel in Neu Rodaun auf dem Grundstück des Pfarrers bereits eine Reihe von Containern aufgestellt, wobei die Nachbarn zum Teil keine große Freude haben. Diese haben keine Chance, irgendetwas dagegen zu unternehmen, wenn dieses Gesetz durchgeführt wird. "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die im Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 2 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke" - Jetzt kommt es wieder. - "staatlich organisiert sind." Dem Bauansuchen sind verschiedene Unterlagen beizufügen, unter anderem auch ein Gutachten, dass es sich um ein geringfügiges Bauvorhaben mit technisch einfacher Tragkonstruktion beziehungsweise Fundierung handelt, bei dem aus statischen Belangen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das Eigentum zu besorgen ist; diese Unterlage ist, und so weiter. Der Nachweis der Verfügbarkeit über eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung ist interessant und auch die Angabe über die maximal zu erwartende Personenanzahl sowie die Flucht- und Rettungswege. Darüber haben wir in Liesing nichts gehört. Es durfte ja auch keine Begehung erfolgen. Auch zur maximal zu erwartenden Personenanzahl gibt es die verschiedensten Auskünfte. Der Flüchtlingskoordinator sprach am Anfang von 1.400, das hat sich dann unter dem Protest des Bezirksvorstehers auf 1.000 verflüchtigt. Dieser ist dann noch einmal zur Frau Stadträtin gegangen, sie hat ihm gesagt, vorerst - ein wichtiges Wort: vorerst - 750, aber da müssen wir noch 250 anderswo unterbringen. Das heißt also, eher sind die 1.000 Personen drinnen. All das ist ja vage. Man müsste sagen, dieses Gebäude ist geeignet für ... Aber zwischen 1.400 und 750 ist denn doch eine ganz gewaltige Lücke. "Für Bauvorhaben nach Abs. 3 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen." Jetzt haben Sie eine Riesenlücke in Liesing, denn die Nachbarn dort haben keine Rechte, die sind leider Gemeindebaubewohner. Und da wissen wir, in Wien haben Gemeindebaubewohner keine Rechte, außer dass sie früher Mitgliedsbeitrag bei der SPÖ zu zahlen hatten und das jetzt nicht mehr tun, weil sie ausgetreten sind. (Beifall bei der FPÖ.) Wissen Sie, was man gemacht hat auf die Befürchtung der Nachbarn dort? Ich würde Ihnen empfehlen, einmal vorbeizufahren, so große Holzpflöckchen hat man in 10 cm Abstand in die Erde gerammt (Der Redner zeigt neben dem Rednerpult eine Höhe von zirka 40 cm an.) und hat das Zaun genannt. Das ist eine Watsche für die Leute dort. Wenn man das weggelassen hätte, wäre das gescheiter gewesen. Die Menschen fühlen sich gefrotzelt. Jeder Dackel kann da drüberpinkeln, so niedrig ist das Ganze. Es wurden aber auch die rechtmäßigen Nachbarn nicht einbezogen, und da war das Gesetz noch nicht gültig. Dort rundherum gibt es Industriebetriebe, diese hat der Bezirksvorsteher erst vor knapp zwei Wochen zu sich gebeten und darüber informiert. Das ist auch einer der Gründe, warum die Leute so fuchsteufelswild sind. Auch bei der Bürgerversammlung sagen sie: Wir wollen nicht im Nachhinein informiert werden und gesagt bekommen, was wir zu tun haben und was wir zu akzeptieren haben. Wir wollen mitreden, wir sind mündige Bürger. - Das nehmen Sie den Leuten, und damit züchten Sie die Wut bei den Leuten; das ist einfach so. (Beifall bei der FPÖ.) Dazu passt auch der letzte Absatz: "Beschwerden gegen Bescheide haben keine aufschiebende Wirkung." - Die dürfen sich ohnehin rechtlich nicht beschweren, aber auch sonst nicht, denn der Bezirksvorsteher, der Opfer von vielen Beschwerden geworden ist, hat am Schluss schon nicht mehr abgehoben. Wir werden diese Beschwerden aber sehr wohl aufnehmen, und wir werden Ihnen damit lästig fallen, bis die Bürger die Rechte haben und bekommen, die ihnen eigentlich in Wirklichkeit zustehen. Keine aufschiebende Wirkung, nichts zu reden, friss Vogel oder stirb - das ist ja nicht einmal aufgeklärter Absolutismus. Alles für das Volk, aber nichts mit dem Volk. Das ist schon eine unglaubliche Überheblichkeit, in der Sie leben und regieren, die völlig fremd von dem ist, was die Leute draußen fühlen. Sie können das durchsetzen auf die Dauer, jetzt geht es um einen Zeitgewinn, dieser macht aber immerhin sehr viele Leute aufmerksam. Das ist genau das Gleiche, was in Liesing passiert ist. Wir haben dieses Asylantenheim nicht verhindern können, wir werden es aber sehr, sehr genau im Auge behalten. Aber eines haben wir, wir haben jetzt die Bürger in Liesing hinter uns. Das Gleiche wird in absehbarer Zeit in Wien passieren, und Sie werden dann verdient dumm aus der Wäsche schauen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr StR Mahdalik. - Bitte sehr. StR Anton Mahdalik: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich freut es ja, dass Bezirksvorsteher Nevrivy heute den Weg zu uns gefunden hat, im Volksmund seit seiner legendären Aktion auch Messer-Ernstl genannt, was meiner Hochachtung ihm gegenüber keinen Abbruch tut. Aber er ist so gut aufgelegt, obwohl ich den Grund dafür überhaupt nicht verstehen mag, außer dass er vorher einen netten Abend gehabt hat. Aber wenn wir schon bei den Asylunterkünften sind, es gibt auch im 22. Bezirk sehr, sehr große Probleme. Es hat auch bereits - bevor noch die Bauordnung durch Rot und Grün gelockert wird, um die Asylindustrie noch schneller noch mehr Geld verdienen zu lassen - zum Beispiel im Bereich der Notschlafstelle des Kraftwerkes Donaustadt beim Biberhaufenweg einen Vergewaltigungsversuch an einer Joggerin gegeben. Es ist natürlich nicht erwiesen, dass es ein Asylwerber war. Er hat nämlich nicht dabei gesprochen, sie konnte ihn in die Flucht schlagen. Er war 1,70 m groß, was auch noch kein Indiz dafür ist, dass es einer von dieser Notschlafstelle gewesen ist. Aber, so wahr da draußen der Messer-Ernstl steht, ich steche mir da rein, wenn das keiner von dieser Notschlafstelle war, ich bin fest davon überzeugt. Und es wird ganz, ganz sicher nicht das letzte Attentat, der letzte sexuelle Übergriff gewesen sein, denn die Badesaison steht uns erst bevor. (Zwischenruf von Abg. Mag. Muna Duzdar.) - Das ist meine Überzeugung, Muna, und zu der stehe ich auch, denn es hat meines Wissens in diesen Bereichen seit vielen Jahren keine Vergewaltigungsversuche gegeben. (Abg. Mag. Josef Taucher: Luitpold-Stern-Gasse!) - Die Luitpold-Stern-Gasse. Wann war das, Joe? (Abg. Mag. Josef Taucher: 2006, da waren keine Asylanten da!) - Kann man jetzt nicht so auf die Schnelle nachprüfen. In meiner zweiten Wortmeldung so gegen 10.30 Uhr oder 15.30 Uhr kann ich ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Lieber Kollege Mahdalik! Werte KollegInnen! Ich habe mir eigentlich gedacht, um 1.30 Uhr, 2 Uhr in der Nacht muss man nicht zur Sache rufen, und so weiter. Aber ich ersuche, diese Diskussion, die wirklich absolut nichts mit der Bauordnung zu tun hat, zu unterlassen. - Danke sehr. StR Anton Mahdalik (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich versichere Ihnen, bis auf diesen Zwischenruf hat natürlich jeder Satz meiner Wortmeldung genau mit der Bauordnung zu tun. Ich werde das auch noch ausführen, nämlich anhand des § 69. Aber ich möchte beim Herrn Bezirksvorsteher bleiben und bei den Asylunterkünften, die auch bei uns im Bezirk schon für sehr viel Unruhe bei der Bevölkerung, für sehr viel Zorn bei den Anrainern gesorgt haben, bevor noch Rot und Grün mit diesem Initiativantrag heute oder morgen oder vielleicht nächste Woche oder erst in zwei Wochen Erleichterungen für die Asylindustrie mit aller Gewalt durchdrücken wollen und wahrscheinlich werden. Auch da traue ich mich zu wetten, rote und grüne Parteigänger werden von diesen Erleichterungen für die Asylindustrie, von den künftig viel leichter und viel rascher zu errichtenden Flüchtlingsunterkünften massiv profitieren, auf welche Weise auch immer. Ich bin mir ganz sicher, dass bei dieser künftig rascher und leichter ermöglichten Errichtung von Asylunterkünften auch irgendwann vielleicht irgendwelche Kick-back-Zahlungen an Rot und Grün erfolgen. Das ist meine feste Überzeugung, und dazu stehe ich auch. (Beifall bei der FPÖ.) Zum Beispiel ist die Asylunterkunft Polgarstraße - war ja schon ein großes Thema im Bezirk - seit mindestens 1. Dezember bekannt. Die erste Info-Veranstaltung durch den Herrn Bezirksvorsteher war, glaube ich, irgendwann im Februar. Wir wissen das ganz genau, die Volkshilfe war lange vorher informiert, nur die Bevölkerung wurde von der SPÖ nicht informiert. Der Herr Haselsteiner beziehungsweise die STRABAG ist aktiv an die Volkshilfe beziehungsweise an den Fonds Soziales Wien herangetreten und hat eines der vier Gebäude der Arbeiterheime aktiv der Stadt Wien, dem Fonds Soziales Wien, oder der Volkshilfe, so genau werden wir das wahrscheinlich nie erfahren, angetragen, nämlich zur Vermietung. Dieses Gebäude ist nicht leergestanden, dort haben brave Arbeiter über viele Jahre ihren Wohnsitz gehabt. Pendler, vielleicht aus dem Burgenland, aus Niederösterreich, vielleicht aus Ungarn, aus der Slowakei, so genau kann ich das nicht verifizieren. Vielleicht kann ich bei der zweiten Wortmeldung dann näher darauf eingehen. Diese Arbeitnehmer, die fleißig bei uns Steuern zahlen, wurden dort ausquartiert oder auswaggoniert, wie man in Wien sagt, und das wahrscheinlich aus gutem Grund, denn mit Asylwerbern kann man mehr Geld verdienen. Okay, ist dem Herrn Haselsteiner seine oder der STRABAG ihre Sache. Dazu möchte ich keine Stellung nehmen, ist mir auch völlig wurscht. Aber es ist dort eine besondere Situation. Wer die Polgarstraße kennt, weiß, eine der größten Schulen Österreichs ist dort situiert, eine HAK und ein Gymnasium mit insgesamt 2.200 Schülerinnen und Schülern, wahrscheinlich die Hälfte davon sind Schülerinnen. Und wer die Gegebenheiten rund um diese jetzt schon benutzte Asylunterkunft kennt, weiß, dass sich vor allem die Schülerinnen und vor allem die Anrainerinnen fürchten - das ist jetzt kein Gendern, natürlich fürchten diese sich mehr -, weil Vergewaltigungen, und da sind ja schon einige durch Asylwerber in den letzten Monaten vorgekommen, betreffen in den meisten Fällen leider Frauen oder leider betreffen sie überhaupt jemanden. (Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel: Kommen Sie bitte zur Bauordnung!) Ein unrühmliches Beispiel war natürlich die Vergewaltigung eines 10-jährigen Burschen in einem Hallenbad in Wien durch einen 30-jährigen irakischen Asylwerber. Ein ganz besonders grausames Verbrechen. Ich hoffe, es wird einer derjenigen 50.000 sein, die jetzt quasi abgeschoben werden. Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Ich ersuche Sie, zur Sache zu kommen. Sie haben die Bauordnung vor sich liegen. Sie können aus dieser zitieren, dann kann ich nichts dazu sagen. Aber das hat absolut nichts mit dem Thema zu tun. Ich ersuche Sie, zur Sache zu kommen. - Ich danke sehr. StR Anton Mahdalik (fortsetzend): Ich werde dieser Aufforderung, dieser unmissverständlichen, sofort Folge leisten. Aber wir waren ja bei den sexuellen Übergriffen und bei den Angsträumen rund um diese Asylunterkunft, die aber noch ohne diese Bauordnungserleichterungen schon möglich gemacht wurden. Wer diese Situation dort kennt, weiß, es gibt dort eine Unterführung, Erzherzog-Karl-Straße, unbeleuchtete, schlecht beleuchtete Durchgänge, uneinsichtige Grünräume, sehr viele, sehr schöne Grünräume, aber in den Abendstunden wahrscheinlich für Mädchen und Frauen in Zukunft vielleicht nicht mehr angstfrei oder sorgenfrei zu begehen. Darum haben wir uns gemeinsam mit der Bürgerinitiative gegen diese Asylunterkunft, die schon ohne diese Erleichterung der Bauordnung möglich gemacht wurde, ausgesprochen. Die SPÖ und die GRÜNEN sind weiter auf Linie geblieben und haben aus meiner Sicht der Asylindustrie in die Hände gearbeitet. Aber es ist nicht zum ersten Mal, und ich möchte im 22. Bezirk bleiben, dass gewissen Leuten - in diesem Fall der Asylindustrie - früher durch andere Paragraphen der Bauordnung Erleichterungen erteilt worden sind, wenn sie nur gute Beziehungen zur SPÖ hatten. Da möchte ich den § 69 der Wiener Bauordnung, den berühmt-berüchtigten § 69 der Wiener Bauordnung, jetzt nicht zur Gänze vorlesen, denn er hat, glaube ich, 8 Seiten, und bei Seite 6 werde ich sicher stoppen. Aber zuerst möchte ich einmal sagen, warum ich diesen § 69 herangezogen habe, um zu vergegenständlichen, dass die SPÖ auch schon ohne diese jetzt zu beschließende Bauordnungsänderung, diese Erleichterung für die Asylindustrie, gewissen Leuten mit guten Beziehungen, gewissen Leuten, von denen vielleicht irgendwann wieder Geld zurückgeflossen ist, Erleichterungen erteilt hat. Einige Beispiele davon, sie sind seit vielen Jahren aktenkundig, möchte ich jetzt hier in der nächsten Stunde doch zitieren. Es haben schon gewichtige Politiker wie der damalige Planungs- und Verkehrssprecher der Wiener Freiheitlichen, der StR Walter Prinz, damals auf diese Missstände aufmerksam gemacht. Zum Beispiel ist es noch allen erinnerlich, vor allem den Mandataren aus dem 22. Bezirk, auch dem jetzigen Bezirksvorsteher, der damals, glaube ich, auch im Bauausschuss gesessen ist. Es ging um die Errichtung des internationalen Zentrums Donaustadt an der Wagramer Straße, eines Hochhauses, das nach den eingereichten Planungen ursprünglich aus zwei Baukörpern hätte bestehen sollen. Der Bauherr tut hier nichts zur Sache, ich möchte nur seine Initialen erwähnen, damit sich der eine oder andere vielleicht einen Reim daraus machen kann; der erste Buchstabe ist A und der zweite Muzicant. Dieser Herr hat einen Bauträger, die Columbus Immobilien oder so ähnlich - weiß ich nicht genau - damals besessen, ist ihm vorgestanden, vielleicht noch immer, das weiß ich jetzt nicht. Das kann ich im zweiten Teil meiner Wortmeldung, vielleicht am nächsten Nachmittag, noch genauer ausführen. Er hat dann um eine unwesentliche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen nach § 69 der Wiener Bauordnung angesucht. Diese unwesentliche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen hat folgendermaßen ausgesehen: Der Herr A. M. hat nämlich für seinen Büroturm 10.000 m² mehr Nutzfläche bekommen, also sprich, 30.000 m³ zusätzlich. Das war vielleicht nach den Buchstaben des Gesetzes eine unwesentliche Abweichung, aber es war natürlich in späterer Folge eine wesentliche Abweichung bei den Einnahmen. Die Begründung für diese unwesentliche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen war: Der Baukörper - aus zwei wird einer - wird zukünftig viel eleganter sein. Wer sich das IZD heute anschaut, kann daran vielleicht viel erkennen, nur keine Eleganz. Es ist ungefähr genauso elegant wie der ... Wie heißt der neue Turm, der unförmige? DC Tower? Dieser schwarze, auch nur auf Kubatur ausgelegte Hochhausbau. Es ist eines dahinter gestanden: Damals wurde auch einem gewissen Herrn mit guten Beziehungen, wahrscheinlich zur SPÖ, ein sattes Plus an Mehreinnahmen beschert, ohne dass noch die Bauordnung, so wie jetzt von Rot-Grün geplant, Vereinfachungen für die Asylindustrie vornimmt. Das war aber beileibe nicht das einzige Beispiel aus dem 22. Bezirk, sondern es gab deren viele, viele mehr. Wenn wir gleich in der unmittelbaren Umgebung bleiben, nämlich in der Donau-City, hat es da zum Beispiel den Ares Tower gegeben. Ich muss ein bisschen in meinen Unterlagen blättern. Der wurde nämlich, jetzt muss ich ein bisschen aus dem Gedächtnis replizieren, bis ich es gefunden habe, von 40 auf 80 m erhöht, und zwar mit folgender Begründung, wenn ich sie denn finde. Wahrscheinlich waren es auch wieder, nicht statische, sondern aussehensmäßige Begründungen, nämlich die äußere Eleganz. Aber ich sehe, ich finde es trotz Brillen im Moment nicht. Aber bei meiner zweiten Wortmeldung werde ich das nachholen. Es ist aber zum Beispiel auch in der Amerikanischen Schule in Wien-Salmannsdorf, ohne dass noch Erleichterungen für Leute mit guten Beziehungen der Stadt Wien, wie von Rot-Grün jetzt geplant, realisiert worden sind, auf einer Fläche mit Bauverbot eine 2.000 m2 große Tennishalle gebaut worden. Der Hochhausturm im 21., Florido Plaza, wurde um 16 m aufgestockt, wahrscheinlich eine unwesentliche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen, und hat natürlich auch einige viele Quadratmeter Nutzfläche an zusätzlichen Einnahmen dem Bauherrn beschert. Genau, der Ares Tower, jetzt habe ich ihn wieder gefunden, auf der Donauplatte, hat auch zwei, nicht drei wie der IZD-Tower von Ariel M. bekommen. Der hat nur zwei § 69-Ausnahmengenehmigungen bekommen, nämlich für eine Höhenänderung von 40 auf 80 m, ist ja unwesentlich, ist nur eine Verdoppelung, ist ja ein Larifari. Da brauchen wir nicht lange darüber reden. Und die zweite § 69-Ausnahmegenehmigung war für die Errichtung eines zusätzlichen Baukörpers mit einer Nutzfläche von über 2.500 m2, was das alles an finanziellen Mehreinnahmen für den Bauherrn mit wahrscheinlich guten Beziehungen damals zu den Roten gebracht hat. Die GRÜNEN waren damals noch dagegen. Da haben sie wahrscheinlich noch keinen Einblick in die finanziellen Gegebenheiten oder Machenschaften der SPÖ gehabt. Heutzutage reden sie schon ganz anders, wie der Kollege Chorherr, der den Pflichtverteidiger für den Eislaufverein gibt, für die Danube Flats, und, und, und, und. Wahrscheinlich weil er ein Philanthrop ist, oder weil er Hochhäuser so gerne mag oder aus irgendwelchen anderen Gründen. Ich möchte ja dem Kollegen Chorherr nichts unterstellen. Das tun schon die Menschen in der Öffentlichkeit, die Anrainer, die von diesen Hochhausbauten, diesen stadtbildzerstörenden, tatsächlich betroffen sind. Millenniums Tower hat auch drei Genehmigungsverfahren nach § 69 der BO für Wien erfahren, sicher auch nicht zum Schaden der Familie Stumpf, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu meinem Kollegen Michael steht, sonst würde er auch nicht da sitzen und hätte Besseres zu tun und würde auf den Bahamas ... (Heiterkeit bei der FPÖ.) Wir waren beim § 69 stehen geblieben, nachdem all diese Änderungen, diese unwesentlichen Abweichungen - 10.000 m2 mehr Nutzfläche ist ja nicht der Rede wert. Da schauen alle weg, der Ernstl ist gegangen. Vielleicht kommt er nach dem Besuch des Rathausbuffets noch einmal. Alle haben weggeschaut. Und dann auch eine Begebenheit, ich möchte sie dem Manfred Juraczka erzählen. Jetzt nicht ad personam, weil das tut man ja nicht. Damals bin ich im Bauausschuss gesessen, kleiner Bezirksrat, war urspannend. Und damals haben wir dieses Projekt auf der Tagesordnung gehabt, IZD mit insgesamt drei § 69-Abweichungen. Und der ÖVP- Vertreter damals, ich sag' seinen Namen jetzt nicht, das ist ein klasser Kerl, war später dann auch einmal Klubobmann, hat bei der ersten Abstimmung gesagt ... Und da hätte der Vorsitzende der SPÖ dann dirimieren können und müssen. Das hat er aber nicht wollen, weil die ganze Sache natürlich unheimlich unangenehm war. Ein Gesandter des Bauträgers ist draußen am Gang auf und ab patrouilliert, weil es da ja um eine Mördermarie gegangen ist, und der ÖVP-Vertreter hat damals bei der Abstimmung gesagt, die Freiheitlichen waren natürlich dagegen, die GRÜNEN waren natürlich dagegen, damals noch, und der Schwarze hat gesagt: "Nur über meine Leiche stimme ich diesen § 69-Abweichungen zu." Na gut, dann war Abbruch der Sitzung. Nach zwei Wochen haben wir wieder eine Sitzung gehabt. Was soll ich euch sagen? Das war so, wie ich die Schwarzen jetzt nicht persönlich, die sind mir alle lieb und wert und klasse Burschen und Madeln, politisch kennen gelernt habe: Sie sind ein bissel dafür, ein bissel dagegen. Man kann sich mit ihnen was ausmachen. Man weiß aber bis zum Schluss nicht, ob das Ganze hält. Endeffekt war, die Roten haben in irgendeiner Art und Weise Überzeugungsarbeit geleitstet, und er hat gesagt: "Ich springe noch einmal über meinen Schatten.", und hat so seinen sicheren Tod wahrscheinlich abwenden können, was mich auch gefreut hat, weil ich ihn sehr gut leiden kann, noch immer. Aber man sieht, wie man mit Überzeugungsarbeit oder vielleicht auch mit anderen Mitteln - jetzt nicht er persönlich, er hat sicher, da lege ich meine Hand ins Feuer, nicht irgendwo was genommen. Aber wahrscheinlich wurde die Stadtpartei, die Bezirkspartei, vielleicht die Bundespartie damals - Manfred, da bist du noch mit der Trommel um den Christbaum g'rennt. Das weiß ich noch ganz genau. Aber da warst du noch nicht so weit oben, dass du irgendeine Verantwortung getragen hast, glaube ich zumindest. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Aber man sieht, was man mit viel Überzeugungsarbeit oder mit anderen Mitteln irgendwo vielleicht leisten kann, was man schaffen kann, wenn man es nur wirklich will. Die GRÜNEN demonstrieren es in den letzten fünf Jahren und werden es in den nächsten fünf Jahren auch demonstrieren, wie man sich um 180 Grad drehen kann, wie man einen Salto rückwärts aus dem Stand machen kann wie bei begnadeten Körpern, wie man sämtliche Grundsätze an der Rathausgarderobe abgeben kann, wie man die Anrainer entmündigen kann, wie man seine Wähler verraten kann, wie man die Bevölkerung ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Kollege Mahdalik, jetzt sind wir beim zweiten Ruf zur Sache. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie bitte beim Thema Bauordnung bleiben. Danke sehr. (Aufregung bei Abg. Dominik Nepp.) Und Sie können sich auch Beleidigungen anderer Fraktionen sparen. Danke sehr. StR Anton Mahdalik (fortsetzend): Das ist schon mein Abschlusssatz, glaube ich zumindest. Den 69er habe ich noch gar nicht vorgelesen. Die GRÜNEN haben sich von den Roten so schnell abgeschaut, wie man die Bevölkerung in Wien nach Strich und Faden belügen, Entschuldigung, da nehme ich einen Ordnungsruf in Kauf, bescheißen kann. Entschuldigung. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sie haben es selber schon angekündigt. Sie haben durch die Fortführung des Satzes auch deutlich gemacht, dass Sie sich nicht entschuldigen wollen. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Dominik Nepp: Macht nichts, er hält es aus!) Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Ullmann. Abg. Elisabeth Ullmann (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eine Notwendigkeit, dass wir heute diese "Lange Nacht der Bürgerrechte" ausgerufen haben. Wir machen das auch nicht zum Spaß, sondern weil es eine Notwendigkeit ist, wieder einmal, oder eine bedauerliche Notwendigkeit ist, wieder einmal darauf hinzuweisen, dass mit einem Gesetzesbeschluss in diesem rot-grün-regierten Wien Bürgerrechte, Grundrechte bis hin zu Verfassungsrechten ad acta gelegt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Was ganz sicher nicht geht, ist, dass man diese Gesetzgebung, die hier neu entstehen soll, aus einer sogenannten Notsituation heraus argumentiert. Man kann dieses Gesetz nicht auf den Weg bringen und sagen, es ist aus einer Notsituation heraus. Ich höre das auch aus Ihren Reihen der Wiener Stadtregierung, dass Zuwanderung passiert. Ja, das ist richtig, Zuwanderung passiert eventuell. Was allerdings nicht einfach so passiert, ist, dass die Stadt nicht entscheiden kann, wen sie zuwandern lässt oder wen nicht. Übrigens, das Argument "Zuwanderung passiert" kommt auch immer im Zusammenhang mit den Flüchtlingen. Also das heißt, Sie nehmen schon in Kauf, dass bei den Flüchtlingen auch Zuwanderer dabei sind. So hört sich das auf jeden Fall für uns immer an. Rahmen setzen, Regeln schaffen wäre natürlich wichtig, aber nicht im Sinne von funktionierendes Recht aushebeln und bestehende Bürgerrechte ad acta legen. Ich kann mich gut erinnern, wie dieses Gesetz, dieser Initiativantrag, in den Bauausschuss gekommen ist. Wir haben die Tagesordnung bekommen. Kurz darauf kam dann der Nachtrag. Wir haben das alle ungefähr zeitgleich gelesen, die das bekommen haben. Die Telefone sind heißgelaufen. Es war von vornherein klar, dass diese Sache auf jeden Fall stinkt und so nicht gehen wird. Wir haben uns dann intensiver damit befasst. Es hat sich schnell herausgestellt, dass hier absolute Verfassungsrechte verletzt werden. Deswegen werden wir auch den Verfassungsgerichtshof anrufen. Es geht auch nicht um eine Änderung, es geht um eine Novelle im Sinne einer Ergänzung. Diese neuen Bestimmungen sind Ausnahmen von bereits bestehenden, allerdings nur für einen Ausnahmeempfänger und das ist in diesem Fall dann die Stadt Wien, Ausnahmen unter bestimmten Umständen, wenn sie staatlich organisiert sind. Was wir im Ausschuss auch nachgefragt haben, was mittlerweile ziemlich bekannt ist: Es geht auch um die Beauftragung privater Organisationen, wenn sie von der Stadt beauftragt werden. Also das heißt, auch hier gibt es sehr, sehr viele Möglichkeiten. Zwei Punkte möchte ich erwähnen: Gleichheitswidrig und verletzte Bürgerrechte. Es ist heute schon sehr, sehr oft erwähnt worden. Grundsätzlich kennen wir Begutachtungsverfahren bevor ein Gesetz beschlossen wird. Das ist in diesem Falle ausgelassen worden. Ich denke, es geht darum, dass Sie ganz genau gewusst haben, dass hier Gleichheitsbestimmungen beziehungsweise Bürgerrechte angegriffen werden. Die Gründe für diese Ausnahmebestimmungen sind eigentlich nur sehr schwammig dargelegt. Die uns vorliegende Gesetzesnovelle, mit der die rot-grüne Stadtregierung tiefgreifende Veränderungen in unserer Stadt plant, bietet uns sehr viel Anlass zur Kritik. Ja; die Wiener Bauordnung bot uns vor allem in den letzten Jahren in ihrer Regelungsdichte immer wieder Anlass zur Kritik. Seit etlichen Jahren werden hier Deregulierungsmaßnahmen seitens der Stadtregierung angekündigt, schlussendlich um billiger bauen zu können. Wenn ich mich nicht täusche, war das um die Jahrtausendwende schon einmal angedacht, dass man hier Vereinfachungen und Verschlankungen im Wiener Baurecht anstrebt. Das ist bis heute nicht passiert. Was aber dennoch in der Wiener Bauordnung immer ein Herzstück war und auch ein bisschen den Charakter dieser Stadt ausgemacht hat, das sind die darin geregelten Bürgerrechte. Diese haben Sinn und sollten nicht angetastet werden. Die vorliegenden Ergänzungen zur Wiener Bauordnung greifen tief in den Rechtsstaat ein. Bürgerrechte werden teilweise abgeschafft und dem liegt das Chaos in der Zuwanderungs- beziehungsweise Flüchtlingspolitik zugrunde. Behördenwege oder Änderungen von Flächenwidmungen dauern manchmal. Durch die geplante Gesetzesänderung soll es in Zukunft möglich sein, Baumaßnahmen auch dann durchzuführen, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungstechnischen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden. Und was fundamental in den Rechtsstaat eingreift, ist, dass Beschwerden gegen Bescheide keine aufschiebende Wirkung haben. Wir haben heute schon sehr oft gehört, das ist eine tiefgreifende Sache. Ich möchte mich nicht allzu oft wiederholen. Ich würde einmal sagen, uns allen liegt der soziale Friede in unserer Stadt am Herzen und auch gerade Ihnen. Von Ihnen, meine Damen und Herren der Stadtregierung, wird auch immer wieder betont, dass das Aufrechterhalten eben dieses sozialen Friedens von Ihnen immens hoch gehalten wird, Stichwort Integration, et cetera. Ich befürchte jedoch, dass mit diesen überhasteten Maßnahmen genau das Gegenteil eintritt. In einem Satz beschrieben, kann man das geplante Gesetz so bezeichnen: Keine Rechte für die Wiener, keine Pflichten für die Zuwanderer. Das haben wir heute auch schon öfter gehört. Ich möchte ganz kurz auch eine Sache aus der Bauordnung zitieren, und zwar habe ich mir hier den § 79 rausgesucht. Das ist die Sache Vorgärten, Abstandsflächen und gärtnerisch auszugestaltende Flächen. Es hat immer schon den Charme unserer Stadt ausgemacht, dass gerade auf diese Dinge sehr viel Bedacht gelegt wird. Das finde ich persönlich auch unheimlich gut. Das heißt, die Menschen haben Rechte, aber auch sehr viele Pflichten, was eben die Ausgestaltung und die optische Ausgestaltung ihrer Vorgärten und sichtbaren Grünflächen betrifft. Eine wunderbare Sache, die auch mit dem heute beschlossenen oder wahrscheinlich beschlossenen Gesetz ad acta gelegt wird. Ich lese kurz vor: "§ 79 Abs. 1: Vorgarten ist der an der Baulinie, Straßenfluchtlinie oder Verkehrsfluchtlinie gelegene Grundstreifen, der frei bleibt, wenn durch den Bebauungsplan das Anbauen eines Gebäudes an diesen Fluchtlinien untersagt ist." - Das ist mit dem neuen Gesetz § 71c dann auch hinfällig. - "Seine Tiefe beträgt 5 m, soweit im Bebauungsplan durch Fluchtlinien nicht eine andere Tiefe festgesetzt wird." Abs. 2 hat auch etwas sehr Interessantes in Hinsicht auf zukünftige Containerbauten: "Fenster, die gegen Nachbargrenzen gerichtet sind, müssen von diesen mindestens 2 m entfernt sein. Ausgenommen davon sind Fenster gegen öffentliche Erholungsflächen." Abs. 3: "In der offenen Bauweise muss der Abstand der Gebäude von Nachbargrenzen in den Bauklassen I und II mindestens 6 m, in der Bauklasse III mindestens 12 m, in der Bauklasse IV mindestens 14 m, in der Bauklasse V mindestens 16 m und in der Bauklasse VI mindestens 20 m betragen." Es würde mich interessieren, ob das dann auch noch für Containerbauten gilt. Sie sehen, da gibt es ganz genaue Einhalterichtlinien. Ich denke nicht, dass das so einfach sein wird. Ich zitiere weiter: "Die Fläche, die zwischen den Nachbargrenzen und den gedachten Abstandslinien liegt, wird als Abstandsfläche bezeichnet. In die Abstandsflächen darf mit Gebäuden auf höchstens die Hälfte des Abstandes an die Nachbargrenzen herangerückt werden, wobei die über die gedachte Abstandslinie herausragende bebaute Fläche je Front in den Bauklassen I und II 45 m², in der Bauklasse III 90 m², in der Bauklasse IV 105 m², in der Bauklasse V 120 m² und in der Bauklasse VI 150 m² nicht überschreiten darf. Insgesamt darf diese über die gedachte Abstandslinie hinausragende bebaute Fläche auf demselben Bauplatz in den Bauklassen I und II 90 m², in der Bauklasse III 180 m², in der Bauklasse IV 210 m², in der Bauklasse V 240 m² und in der Bauklasse VI 300 m² nicht überschreiten." Abs. 4 besagt: "In der gekuppelten, in der offenen oder gekuppelten und in der Gruppenbauweise gelten Bestimmungen des Abs. 3 für alle jene Gebäudefronten, die nicht an die Grundgrenze angebaut werden." Abs. 5: "In Gartensiedlungsbereichen müssen die Gebäude auf den Baulosen von der Achse der Aufschließungswege einen Mindestabstand von 4 m aufweisen. Wird das Gebäude nicht unmittelbar an Grundgrenzen errichtet, muss es von diesen einen Abstand von mindestens 2 m einhalten. Dieser Abstand ist mit einer Ausnahme von Nebengebäuden von jeder Bebauung freizuhalten. Für das Anbauen an Grundgrenzen bedarf es nicht der Zustimmung des Eigentümers der Nachbarliegenschaft. Baulose dürfen auch geschlossen bebaut werden." Es gibt hier noch einen Abs. 6 und einen Abs. 7. Das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Abs. 6 lautet da: "Vorgärten, Abstandsflächen und sonstige gärtnerisch auszugestaltende Flächen so wie jene Flächen von Baulosen, die innerhalb der in Abs. 5 genannten Abstände liegen, sind, soweit auf diesen Flächen zulässige Bauwerke oder Bauwerksteile nicht errichtet werden, gärtnerisch auszugestalten und in gutem Zustand zu erhalten." Ich frage mich dann nur, wer das zukünftig bei so einer Ausnahmebaugeschichte machen wird. "Befestige Wege und Zufahrten, Stützmauern, Stufenanlagen, Rampen und Ähnliches sind nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß zulässig. Darüber hinaus sind Schwimmbecken bis zu einem Gesamtausmaß von 60 m3 Rauminhalt zulässig. Diese müssen zu Nachbargrenzen einen Abstand von mindestens 3 m haben, sofern der Nachbar nicht einem geringeren Abstand zustimmt." Zu guter Letzt, was ich auch noch ganz nett finde, Abs. 7 sagt: "Kommt entsprechend den Bestimmungen des Bebauungsplanes die gärtnerische Ausgestaltung zur Ausführung, ist je angefangene 250 m2 Gartenfläche ein Baum in verschulter Qualität zu pflanzen. Ausgenommen davon sind Gebiete der Bauklasse I und Gartensiedlungsgebiete." Werden Sie das garantieren können, dass diese Bestimmungen zumindest annähernd eingehalten werden, auch wenn sie nicht zwingend verpflichtend sind? Wir werden sehen. Der soziale Friede, ich habe ihn vorhin angesprochen, wie gesagt, es sollte uns nicht zu fern liegen, den aufrechtzuerhalten. Genau diese Nachbarschaftsstreitigkeiten sind aber oft genau der Grund, dass dieser soziale Friede kippt. Sie wollen keine Ghettosiedlungen, habe ich gehört. Sie wollen diese Ausnahmebebauungen in das Stadtgebiet reinholen, in bewohnte Gebiete, auch in Wohngebiete. Ich hoffe, dass Sie diese Dinge dann auch so einhalten, dass eventuelle Nachbarn diesen sozialen Frieden nicht brechen müssen. Wo das hinführt? Ich hoffe, es wird nicht allzu schlimm. Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Hinweise, zahlreiche Hinweise, dass das hausgemachte Versagen in der Asylpolitik von der SPÖ selbst nur als Vorwand hergenommen wird, um diese unsägliche Novelle der Bauordnung durchzupeitschen. Die Stagnation auf dem Wohnungsmarkt macht offenbar kreativ. Ich habe unzählige Artikel gelesen und ich möchte auch keinen ganzen Zeitungsartikel zitieren. Ich habe nur gestern im "Standard" den Artikel gelesen, der heißt "Gemeinnütziger Wohnbau geht in Wien um die Hälfte zurück", und habe hier ein paar interessante Passagen, die ich Ihnen doch gerne kurz mitteilen möchte. Hier heißt es: "Die Schaffung von hochqualitativem und zugleich leistbarem Wohnraum hat die Stadt Wien als eines der wichtigsten Ziele in dieser Legislaturperiode formuliert. Der Wohnungsdruck wird immer größer. Allein in den vergangenen 3 Jahren ist die Bevölkerung in Wien um fast 100.000 Menschen gewachsen. Ein Ende des Booms ist vorerst aus vielerlei Gründen nicht absehbar." - Die wir heute auch schon durchdiskutiert haben. - "Der Anteil geförderter Wohnungen in Wien am Gesamtwohnungsmarkt wird zu Gunsten teurer, freifinanzierter Wohnungen sinken, wenn die Stadt die Neubauleistungen in den kommenden zwei Jahren zumindestens halten will. Der steigende Bedarf an leistbarem Wohnraum kann aber nicht gedeckt werden. Laut dem Büro von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig liegen die exakten Zahlen für den geförderten Wohnbau im Jahr 2015 noch nicht vor. Es sollen aber rund 7.000 geförderte Wohnungen fertiggestellt worden sein." - Wie bitte? (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Macht nichts!) Ach so, wollen Sie sich kurz unterhalten? Ich kann meine Rede auch gerne ein paar Minuten unterbrechen. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) "In diesen 7.000 geförderten Wohnungen, die bis Ende des Jahres fertiggestellt werden sein sollen, in dieser Zeit ist die Bauleistung der Gemeinnützigen genauso inbegriffen wie die des geförderten Wohnbaues der Gewerblichen sowie sonstige geförderte Wohnbauten." Ich habe hier noch einen letzten Absatz aus diesem Artikel, der eben für mich dann schlüssig war: "Dank einer Änderung der Bauordnung, die am Freitag" - mittlerweile Samstag - "im Wiener Landtag beschlossen werden soll, wird die Errichtung temporärer Bauten erleichtert. Diese sollen nicht nur für Flüchtlinge gedacht sein laut Ludwig.", steht hier. Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse kurz zusammen. Für uns ist es eine Notwendigkeit, immer wieder darauf hinzuweisen, wenn Bürgerrechte und Verfassungsrechte mit Füßen getreten werden. Dieses Gesetz tut genau das. Wir werden das so sicherlich nicht hinnehmen. Unsere Aufgabe ist es, darauf hinzuweisen. Deswegen auch diese zugegebener Maßen etwas mühevolle Sitzung. Ganz sicher nicht kann man eine Notsituation hernehmen, um ein Recht derartig zu biegen, zu ändern und damit Grundrechte mit Füßen zu treten! Wir werden diesem Gesetz sicherlich nicht zustimmen. Wir sind auch sehr gespannt, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagen wird. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich schließe mich mit dem Wunsch mit einem "Guten Morgen" an und erteile das Wort dem Abg. Damnjanovic. Abg. Nemanja Damnjanovic, BA (FPÖ): Sehr geehrter Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätztes Publikum! (Zwischenruf von Abg. Peter Kraus, BSc.) Entschuldigung? Herr Kraus, für mich sind die Menschen geschätzt. (Beifall bei der FPÖ.) Geschätztes Publikum! Wie uns allen schon seit einiger Zeit bekannt ist, versucht heute die rot-grüne Regierung, ein Gesetz zu beschließen, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Es handelt sich aber um ein Gesetz mit sehr vielen offenen Fragen in mehreren Punkten ohne klare Definitionen. Das Gesetz ist ohne jeden Zweifel gleichheitswidrig. Vorige Woche habe ich ein Immobilienbüro in Wien besucht und dort sehr interessante Gespräche bezüglich der derzeitigen Immobilien-, Bau- und Wohnsituation in Wien geführt. Die Immobilienmakler sehen in der Bauordnung und in der Flächenwidmung die hauptverantwortlichen Gründe, die die Immobilienkosten in die Höhe treiben. Die Käufer sind auch der Meinung, dass die Immobilien zu teuer seien. Sehr interessant zu wissen ist, dass die Makler und Käufer einer Meinung sind bezüglich wer für die Unzufriedenheit der beiden, egal, ob es sich um einen Kauf oder um einen Verkauf handelt, verantwortlich ist. Ein Mal dürfen Sie raten. Die Antwort ist leicht: Die Politiker. Sie sind mit ihren komplizierten, unverständlichen und sehr strengen Gesetzen daran schuld, dass die Immobilienkosten enorm hoch sind. Somit sind die Immobilien schwer kaufbar, also auch unmöglich verkaufbar. Und sie haben wahrscheinlich recht. Die "Presse" vom 15. März 2016: "Nachdem nicht klar ist, für wen die künftigen Wohnungen sein sollen, bleibt unklar, wann die Ausnahmegesetzgenehmigung erteilt wird. Dass ein Gesetz, ein neues Gesetz nun überhaupt notwendig ist, ist zum Teil hausgemacht. Über Jahre wurden die in der Bauordnung festgelegten Standards weiter nach oben geschraubt. Sozialer Wohnbau ist kostenintensiv und zum Wohnraum der Mittelschicht geworden. Billiges Bauen und somit günstige Mieten ermöglicht die aktuelle Bauordnung nicht mehr. Anstatt die strukturellen Prozesse zu entrümpeln, die Bauen teuer und langwierig machen, will sich die Stadt lieber ein Gesetz geben, das sie, und zwar nur sie von vielem ausnimmt. Neben der Bauordnung, die das Bauen verteuert, ist es vor allem die Flächenwidmung, die Bauverfahren in die Länge zieht." Das heißt, ich habe wirklich recht gehabt. Wie Sie es schon verstanden haben, wenn die Wienerinnen und Wiener über ihre Bauordnungsbenachteiligung erfahren, wird die Gesetzesnovelle, die durch die Wiener Regierung beschlossen werden kann, sicher für sehr viel Unruhe sorgen und auf kein Verständnis bei der Wiener Bevölkerung stoßen.(Beifall bei der FPÖ.) Die Wienerinnen und Wiener werden einmal mehr die Opfer einer arroganten rot-grünen Integrationspolitik, die sehr viel wegnimmt und in Wahrheit gar nichts zurückgibt. Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt: Die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund einer chaotischen und vor allem einer falschen Zuwanderungspolitik - das muss man so oft wiederholen, bis es die Kolleginnen und Kollegen kapieren -, die sie seit Beginn der Flüchtlingskrise nie im Griff hatte. Jede gesellschaftlich dienende Vereinbarung, die in einer Demokratie abgeschlossen werden kann, trägt gewisse Rechte und Pflichten, die für alle Partner gleich geltend sein sollten. Hier soll ein Gesetz entstehen, das mit einem Satz beschrieben werden kann: Keine Rechte für die Wiener, keine Pflichten für die Zuwanderer. Meine Damen und Herren! Bitte nicht vergessen: Ein Flüchtling ist nicht automatisch ein Zuwanderer, und umgekehrt, ein Zuwanderer ist nicht gleich ein Flüchtling. Ich wiederhole mich gerne: Ich bin der Meinung, dass die seitens der Wiener Regierung forcierte Integrationspolitik eine falsche, kontraproduktive und zum Scheitern verurteilte Integrationspolitik ist. (Beifall bei der FPÖ.) Kommen wir zurück zum Gesetz: Punkt 1. Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Punkt 2. Solche Container und Holzhütten kann die Stadtregierung überall in Wien aufstellen. Wo und welche Widmung, spielen keine Rolle mehr. Punkt 3. Diese Container dürfen 15 Jahre lang stehen bleiben. Punkt 4. Die Nachbarrechte werden außer Kraft gesetzt und so gesehen darf keiner dagegen sein. Demokratisch! Aber gehen wir es im Detail durch, weil es so unglaublich ist, dass man es gar nicht glauben kann, wenn man es nicht mit eigenen Augen gelesen hat. Es ist ein Jammer, dass wir heute hier sind und uns erst bei dieser Landtagssitzung mit dieser Sache so intensiv befassen müssen. Normalerweise gibt es für diese Diskussionen ein sogenanntes Begutachtungsverfahren. Das haben wir heute auch mehrmals gehört. Aber bei diesem Gesetz hat sich Rot-Grün das offenbar nicht getraut, und wir müssen heute bei dieser Sitzung alle diese Punkte im Detail beleuchten. Zu Punkt 1: Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Im Abs. 1 steht wörtlich: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtung der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Wenn Sie es verstanden haben, ist es gut. Wenn nicht, dann sage ich es Ihnen anders, wiederholen kann ich es auch, selbstverständlich, sozusagen direkt, so wie es ist: Wenn Sie ein Wiener sind, haben Sie Pech gehabt. Sie als Wiener dürfen nicht günstig, rasch und qualitativ bauen, wie Herr Kollege Christoph Chorherr von den GRÜNEN in einem "Kurier"-Artikel zitiert wird. Aber wie gesagt, nur wenn Sie Wiener sind. Für Asylwerber, es geht um Asylunterkünfte. Zuerst einmal müssen wir klären, was sind Zuwanderer, was sind Flüchtlinge, was sind Asylwerber, was sind Asylberechtigte, und so weiter, und so weiter. Vielleicht haben wir heute nicht so viel Zeit, weil die Kollegen möchten so schnell wie möglich hier herkommen und auch etwas dazu sagen. Aber für Zuwanderer gelten diese Regeln nicht, denn so steht es in diesem neuen rot-grünen Gesetzesentwurf. Besonders ärgerlich ist die allgemeine Formulierung, weil man da so ziemlich alles hineininterpretieren kann. Die Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen. Das brauche ich nicht zu erklären. Herr Haslinger hat vorhin sehr viel über Größe und Anzahl von Personen und Ereignissen erklärt. Aber es wäre viel einfacher, wenn dort stehen würde: Zuwanderercontainer, weil Rot-Grün dank ihrer Willkommenspolitik die Wohnsituation anders nicht in den Griff bekommen kann. Oder so wie zum Beispiel der Herr Blümel richtig sagt: SPÖ und GRÜNE glauben, dass sie in dieser Stadt einfach tun können, was sie wollen. Da bin ich dann beim Herrn Blümel. Die rot-grüne Stadtregierung ist sich nicht einmal einig, für wen sie die temporären Unterkünfte wirklich bauen wird. Dann lese ich: "SPÖ-Gemeinderat Stürzenbecher und Chorherr geben zu, dass die Änderung primär wegen der Errichtung von Flüchtlingsquartieren erfolgt, während der rote Landesparteisekretär, Herr Georg Niedermühlbichler, im Gespräch mit der ‚Krone' versichert, es geht dabei nicht primär um Flüchtlinge, sondern um temporäres Wohnen. Damit sollen beispielsweise mobile Studentenheime in Zukunft leichter errichtet werden können", und so weiter, und so weiter. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig sagte dem "Standard", dass die erleichterte Schaffung von Wohnraum auch, aber nicht nur für Flüchtlinge gelte. Containerbauten, die nicht länger als sechs Monate stehen, sollen laut Rot-Grün von der Bauordnung gänzlich ausgenommen werden. Wie Sie bemerkt haben, habe ich recht damit gehabt, als ich gesagt habe, Rot-Grün ist sich nicht einmal einig, für wen die temporären Unterkünfte wirklich gebaut werden. Gehen wir zu Punkt 2. Solche Container und Holzhütten kann die Stadtregierung überall in Wien aufstellen. Wo und welche Widmung, spielen keine Rolle mehr, interessant. Dann fange ich gleich hier an. Das ist "Standard" vom 28. Februar: "Die rot-grüne Wiener Stadtregierung will mittels einer Gesetzesänderung im Baurecht die temporäre Schaffung von Flüchtlingsquartieren erleichtern. Konkret soll laut dem Initiativantrag der bürokratische Aufwand für Übergangsquartiere verkürzt werden. Bürogebäude können derzeit nur nach teilweise langwieriger Adaptierung als Flüchtlingsquartiere verwendet werden. Mit der Änderung soll die Schaffung von Wohneinheiten auch dann ermöglicht werden, wenn nicht alle baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsgerechten Vorschriften zur Gänze eingehalten werden", heißt es in einer gemeinsamen Aussendung. Die neuen Bestimmungen sollen aber nur dann angewendet werden können, wenn das Bauvorhaben staatlich organisiert ist, etwa wenn eine Hilfsorganisation im Auftrag des Bundes oder der Stadt tätig wird." Dann komme ich auf den Herrn Kollegen StR Mahdalik. Vielleicht stimmt das Ganze mit dem § 69, aber den habe ich nicht ganz verstanden. Das müssen Sie mir noch einmal erklären, Herr Kollege. Dann habe ich noch etwas bezüglich Widmung, und so weiter, und so weiter. Aber das ist jetzt sehr interessant: "Flächenwidmung und Raumordnung sind wichtige Instrumente, um die Zusammensetzung der Gesellschaft zu gestalten." - Interessant. - "Darauf zu verzichten, könnte unangenehme Nebeneffekte haben. Wenn etwa größere Siedlungen in Industriegebieten gebaut werden, in denen Infrastruktur fehlt, ist die sonst von der Stadt vielzitierte soziale Durchmischung gefährdet." - Das haben wir heute auch ein paar Mal gehört. - "Bisher hat Wien die Strategie verfolgt, soziale Wohnbauten in der ganzen Stadt zu verteilen, um Ghettobildung zu vermeiden. Genau darum hat Salzburg auch in einer Richtlinie festgehalten, dass Wohnflächen nicht gewidmet werden sollen, wenn diese weiter als 500 m von öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt sind. Wir können auch mit solchen Entscheidungen noch größere Probleme bekommen." Ich komme noch einmal zum Abs. 2, ich lese vor: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." Im 2. Satz dieses Absatzes steht es ganz klar: "Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht." Mit dem einfachen Wort "dafür" sind die Asylantencontainer oder wie man sie nennen will, temporäre Asylantenunterkünfte, gemeint. Dann sage ich etwas über die Flächenwidmung. Die Gesetzesnovelle unterscheidet drei Typen temporärer Bauten, jene, die für 6 Monate, 5 Jahre und 15 Jahre errichtet werden. Bei Typ 1-Bauten ist es Bürgern nicht möglich, Ansprüche mit aufschiebender Wirkung einzulegen. Für alle drei kann die Behörde von der Einhaltung von Regelungen der Bauordnung absehen, wie etwa ausführliche Brandschutzbestimmungen. Das ist das, was der Herr Kollege Jung vorhin erwähnt hat. Und genauso ist es möglich, Häuser auf nicht für Wohnzwecke gewidmeten Flächen zu errichten. Theoretisch kann die Stadt so ein Hochhaus in den Volksgarten bauen oder Gemeindebauten ins Naturschutzgebiet. Das habe ich nicht gesagt, das hat der Herr Kollege GR Wolfgang Ulm gesagt, und das stimmt ja wohl. Weiters fürchtet er, dass temporäre Lösungen zu Dauerlösungen werden können und stellt die Frage: Was ist, wenn die 15 Jahre abgelaufen sind, und so weiter, und so weiter? Dann gibt es auch etwas sehr Interessantes, was ich gefunden habe, und das hat der Herr Kollege Chorherr gesagt. Es ist sehr interessant zu wissen, keine Verzögerung. Konkret bedeutet die Novelle: "Gebäude, die befristet genutzt werden - bis zu 15 Jahre -, müssen nicht mehr alle Vorschriften exakt einhalten. Ist ein Fluchtweg zum Beispiel statt 4,20 m nur 4,10 m breit, werden wir das trotzdem genehmigen." - Demokratisch, typisch, okay. Wir haben jetzt gesagt, wenn die Breite fehlt, ist es kein Problem, wenn die Höhe fehlt, ist es auch kein Problem. So wie der Herr Gudenus, der Herr Vizebürgermeister, auch gesagt hat, das stimmt vollkommen, hier würden eigentlich Gesetze adaptiert, um den roten Teppich für Zuwanderer auszurollen. Wenn ich nur kurz ergänzen kann, dann mache ich nur Folgendes: Hier würden Gesetze adaptiert, um den rot-grünen Teppich für Zuwanderer auszurollen. (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei Abg. Siegi Lindenmayr.) Wenn Sie gerne reden möchten, bitte einfach melden. Herr Kollege, melden Sie sich einfach an und Sie können jederzeit reden. (Beifall bei der FPÖ.) Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen gerne einiges aus der Bauordnung vorlesen (Abg. Mag. Muna Duzdar: Keine freie Rede!), § 75. So gescheit bin ich wieder nicht, das kann ich nicht alles auswendig lernen. Wenn Sie es können, dann sind Sie ein super Kerl. Aber ich kann es nicht. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Armin Blind: Das kann nur der Kollege, Gesetze auch beschreiben! - Zwischenruf von Abg. Mag. Muna Duzdar.) Super für Sie. Ich muss das nicht auswendig lernen. Da gibt es auch die Möglichkeit, sowas zu lesen. Und es gibt einen Spruch, den habe ich vergessen (Heiterkeit bei der FPÖ.), okay. Wir haben Zeit, das ist kein Problem. Ich versuche, meine Rede fertig zu machen. Was soll ich tun? (Abg. Silvia Rubik: Alle Zeit der Welt!) Danke, Frau Kollegin! Die Bauklasseneinteilung setzt die Gebäudehöhe für Wohngebiete und gemischte Baugebiete fest. Ich werde selbstverständlich nicht alles lesen. In Bauklasse I - ich brauche nicht alles vorlesen - mindestens 2,50 m, höchstens 9 m. In Bauklasse II mindestens 2,50 m, höchstens 12 m. Bauklasse III mindestens 9 m, höchstens 16 m. Bauklasse IV mindestens 12 m, höchstens 21 m. Für mich ist wichtig, vielleicht kann ich das heute auswendig lernen. Bauklasse V ... Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Kollege Damnjanovic! Ich würde ich ersuchen klarzulegen, inwiefern das in Zusammenhang mit dem Akt steht. Ansonsten würde ich Sie ersuchen, zur Sache zu kommen. (Große Aufregung bei der FPÖ.) Na, ich frage ja, wie das in Zusammenhang steht. (StR Anton Mahdalik: Entschuldigung, mit der Bauordnung!) Es erschließt sich mir nur nicht der Zusammenhang mit dem vorhergehenden Akt. Aber er wird das erklären können. Ich bin überzeugt davon. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wo sind denn die Bauklassen definiert?) Abg. Nemanja Damnjanovic, BA (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich kenne die Regeln nicht so ganz. Soll ich jetzt sagen, das nehme ich zur Kenntnis? Aber es geht um den § 75 und ich lese nur die Bauklassen. Wir reden über die Bauordnung, und der § 75 gehört zu der Bauordnung. (Beifall bei der FPÖ.) Aber selbstverständlich, Sie sind der Präsident, und ich nehme es zur Kenntnis. In der Bauklasse VI beträgt die Gebäudehöhe mindestens 26 m. Der Bebauungsplan hat sie einzuhalten und Gebäudehöhen innerhalb zweier Grenzmaße festzusetzen. Bei Gebäuden an der Baulinie, Straßenfluchtlinie, Verkehrsfluchtlinie oder der diesen Fluchtlinien zunächst gelegenen Baufluchtlinie darf, auch wenn sich nach den Bebauungsbestimmungen eine größere Gebäudehöhe ergäbe, an diesen Linien die Gebäudehöhe nicht mehr betragen als a) in der Bauklasse I, und zwar um das um 2 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinie, in der Bauklasse III das um 3 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinie, in der Bauklasse IV bei einem Abstand dieser Fluchtlinie bis 15 m das um 3 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinie, bei einem Abstand dieser Fluchtlinien von mehr als 15 m das um 4 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinie. - In Zukunft wird sowas nicht mehr gelten. - In den Bauklassen V und VI das doppelte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinien. Bei ungleichem Abstand dieser Fluchtlinien gilt für diese Berechnung das mittlere Maß. Sind für gegenüberliegende Grünflächen verschiedene Bauklassen festgesetzt, ist für die Bemessung der Gebäudehöhe die Regelung für die niedrigeren Bauklassen anzuwenden. Ist für Grundflächen an einer Straßenseite keine Bauklasse festgesetzt, ist für die Bemessung der Gebäudehöhe die Regelung der an der anderen Straßenseite festgesetzten Bauklasse anzuwenden, und so weiter, und so weiter. Selbstverständlich werde ich das Ganze nicht vorlesen. Aber wir kommen selbstverständlich zum Punkt 3. Diese Zuwanderercontainer dürfen 15 Jahre lang stehen bleiben, okay. Es steht wörtlich im Abs. 5: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die im Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs. 3 genannten Zeitraum" - Anmerkung: dort steht 6 Monate. - "bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." - Ich bin nicht gewohnt, dass ich so lange rede. - Bis zu 15 Jahre soll also dieser Notstand bestehen bleiben. (Zwischenruf von Abg. Mag. Sybille Straubinger, MBA.) Es geht nur um die Vorlesung von diesen Gesetzen, die Sie angeblich auswendig wissen, und in Wahrheit verstehen Sie sehr wenig davon! (Beifall bei der FPÖ.) Ich bin bei der Bauordnung § 75. Bis zu 15 Jahre soll also dieser Notstand bestehen bleiben. 6 Monate an unkontrollierter Zuwanderung bringen die Stadt Wien 15 Jahre aus dem Gleichgewicht, sehr schön. Hier wird seitens der rot-grünen Stadtregierung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle selbstverständlich eine Abschaffung von Bürgerrechten geplant auf Grund einer chaotischen Zuwandererpolitik. Das habe ich bis jetzt 1.000 Mal gesagt. Aber das muss man wieder sagen. Na gut, dann lese ich noch etwas, was sehr wichtig ist, bezüglich wie lange eigentlich? Längstens jedoch 15 Jahre dürfen solche Container stehen bleiben. Was sagen die SPÖ und die GRÜNEN auf die Frage, was nach den 15 Jahren passiert? Da antwortet der grüne Planungssprecher, entweder es wird abgerissen oder es wird ein Bauverfahren eingeleitet, damit diese Gebäude auch langfristig stehen bleiben können. Eine beliebige Verlängerung über 15 Jahre, bei der die Bauordnung ignoriert wird, sei aber nicht möglich. Das bestätigt auch Georg Niedermühlbichler, er ist SPÖ-Landesparteisekretär: Nach 15 Jahren muss das Gebäude entfernt werden, außer es ergibt sich eine andere Nutzung, die den Bestimmungen der Bauordnung entspricht, und so weiter, und so weiter. Dann gibt es die Frage: Was passiert, wenn der Abriss kommt? Da hat der Herr Blümel heute Folgendes gesagt: Was passiert danach? Wenn sie nach 15 Jahren wieder abgerissen werden müssen, ist das wirtschaftlicher Wahnsinn. Und wenn die Gebäude, die ohne Bauordnung errichtet wurden, stehen bleiben, dann ist das rechtlich ein Wahnsinn! Das, was ich am schlimmsten finde, ist der letzte Punkt und da geht es um die Nachbarrechte. Es ist sicher jedem bekannt, ab und zu fehlt die Familie, aber Nachbarn sind da. Man sollte zu seinem Nachbarn eine gute Beziehung aufbauen, sagen die Menschen. Das habe ich auch erlebt. Es gibt aber grundsätzlich kein Nachbarrecht. Niemand kann sich gegen so ein Containerdorf vor seiner Haustür wehren, weder die Nachbarn, der Bezirk, eine Bürgerinitiative, niemand. Na ja, die Nachbarrechte gelten in den ersten sechs Monaten überhaupt nicht, auch schön zu wissen. Andererseits steht diese Beschränkung der Nachbarrechte noch ein zweites Mal drinnen, nämlich im Abs. 4. Ich lese vor: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen. Es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden." Was bedeutet das? Das bedeutet, es ist wirklich egal, ob die Nachbarrechte verletzt werden oder nicht. Das hat überhaupt keine Auswirkung, weil die Container für Zuwanderer oder temporäre Asylunterkünfte trotzdem gebaut werden dürfen. Aber alle anderen Nachbarrechte, zum Beispiel der Schutz vor Lärm oder, haben wir heute auch sehr oft gehört, Geruchsbelästigung sind weiterhin ausgeschlossen, und zwar für fünf Jahre lang. Und nach fünf Jahren gibt es wieder Nachbarrechte, aber anders als normalerweise. Denn im letzten Absatz dieses Gesetzesentwurfes heißt es: "Abs. 7: Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und Abs. 5 haben keine aufschiebende Wirkung." - Das heißt nichts anderes, als wenn der Container länger als 5 Jahre, also bis zu 15 Jahre, dort steht, kann man sich als Nachbar zwar beschweren, aber der Container kommt trotzdem. Die Stadt wartet einmal ab, wie das Gericht nach vielen Prozessjahren entscheidet und baut wieder einen neuen Container, einen Meter rechts oder links, und das Spiel beginnt von vorne, und so weiter. Und dann reden wir über eine Gesetzesänderung, der wir zustimmen sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können so etwas nicht zustimmen, weil die Vorschriften dieses Gesetzes, nämlich der Bauordnung - wir reden die ganze Zeit über die Bauordnung - gelten einfach nicht. Wofür gelten sie nicht? Sie gelten eben nicht für jene Unterkünfte, in denen die Asylwerber untergebracht werden sollen, weil Wien, wahrscheinlich nicht Wien, sondern die Wiener Regierung, nicht in der Lage ist, die Wohnräume zur Verfügung zu stellen. In Wahrheit handelt es sich um Folgendes: Keine Regeln für Asylanten, aber strengste Pflichten und Strafen für Wienerinnen und Wiener. Das finde ich nicht in Ordnung. Aber das ist offenbar die Botschaft. Am Ende möchte ich gerne etwas zitieren: "Wenn die rot-grünen Willkommensklatscher diese skandalöse Gesetzesordnung im Landtag durchpeitschen, wird die Wiener FPÖ den Weg zum Verfassungsgerichtshof einschlagen und das Gesetz anfechten." - Das hat unser Obmann, Herr Heinz-Christian Strache, angekündigt. Am Ende, meine Damen und Herren, es gab heute so viele Wiederholungen, sage ich nur eines, die Wiener Regierung trägt die volle Verantwortung für das derzeitige Integrationsdesaster und sie ist ohne jeden Zweifel rücktrittsreif! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich wünsche erst einmal einen schönen guten Morgen. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Irschik. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ob er mit einer neuen Rede kommt oder die schon gehaltene zum x-ten Mal vorliest?) Abg. Wolfgang Irschik (FPÖ): Auch einen schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren des Wiener Landtages! Meine Damen und Herren vor den Computerbildschirmen! - Es werden wahrscheinlich nicht mehr allzu viele sein. (Abg. Mag. Josef Taucher: Die haben auf Ihre Rede gewartet und sich den Wecker gestellt!) Ein bisschen erinnert mich diese Uhrzeit noch an frühere Zeiten (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das ist wie beim Muhammad Ali, als man sich den Wecker gestellt hat!), als ich noch als uniformierter Polizeibeamter Dienst versehen habe. Daran kann sich der Haslinger Gerhard auch noch erinnern. Manchmal sind wir miteinander im Funkwagen gefahren. Das war die richtige Zeit. (Abg. Mag. Josef Taucher: Auf ein Burenhäutl!) - So war es nicht! Dienstlich war es. - Für diejenigen, die Turnusdienst oder Schicht- und Wechseldienst hatten, ist das nicht wirklich eine allzu große Herausforderung. Oder unser Oberarzt Dr. Koderhold versieht auch Nachtdienst. Also, es ist nicht wirklich eine so große Dramatik. Meine Damen und Herren, eigentlich könnten wir uns das Ganze sparen ... Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Danke. - Ach so. Abg. Wolfgang Irschik (fortsetzend): ... wenn es so wäre, dass alle diese Willkommensklatscher Flüchtlinge, Asylanten, Scheinasylanten und Zuwanderer, die sie so heiß lieben, bei sich zu Hause aufnehmen würden. Dann würden wir uns das alles ersparen. Es ist auch unsere freiheitliche Idee, unser freiheitlicher Vorschlag. Alle, die laut schreien, sollen sie bei sich zu Hause aufnehmen und natürlich aus der eigenen Tasche bezahlen, meine Damen und Herren, nicht ein gutes Geschäft machen. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Das ist peinlich!) Geld regiert die Welt. Darüber gibt es gute Bücher. "Asylindustrie" heißt zum Beispiel eines. Caritas - der "Kurier" hat einen guten Artikel geschrieben, "Der Konzern Caritas", hochinteressant -, dann gibt es die Volkshilfe, den Arbeiter-Samariter-Bund und das Rote Kreuz. Alle machen ein gutes Geschäft damit, natürlich im Zeichen der Toleranz. Und wir freuen uns alle. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Total peinlich!) - Nein, gar nicht peinlich. Das ist die Wahrheit. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Falsch!) Nein, Tanja, das muss man aushalten. Das ist einmal so. Ich weiß, das gefällt manchen nicht. Das mag schon sein. Welche Überraschung, jetzt sprechen wir zur Bauordnung. Da wurde also ein Initiativantrag gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung eingebracht, haben wir heute noch nicht allzu oft gehört, der Landtagsabgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler, Barbara Novak, SPÖ, sowie Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn von den GRÜNEN, betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien - BO, LGBl. Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 8/2015, geändert wird. Begründung: "Auf Grund von Ereignissen," - Es ist heute schon ausführlich dargelegt worden, was Ereignisse sind. - "wie sie etwa Naturereignisse" - Das könnte auch die Krötenwanderung sein, das ist auch ein Naturereignis. - "oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten darstellen, oder aus humanitären Gründen ist es erforderlich, betroffenen Personen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen." Meine Damen und Herren, ich habe etwas Interessantes darüber gelesen. Ich sage jetzt nicht, dass alle von den Sozialdemokraten so denken. Ich glaube, auch nicht von den GRÜNEN. Da war der Bundesrat Dönmez eine durchaus löbliche Ausnahme. Vielleicht ist er deswegen jetzt kein Bundesrat mehr. Das weiß ich nicht. Wenn der Asylstatus oder der Fluchtgrund so ausgelegt würde, wie es manche, nicht alle, von Ihnen, meine Damen und Herren der Sozialdemokraten und der GRÜNEN tun, dann meinte man, dass ein Drittel der gesamten Weltbevölkerung asylberechtigt wäre. Ich glaube, wir haben jetzt 7,4 Milliarden Menschen auf diesem Planeten. Im Rechnen war ich immer schwach. Das gebe ich schon zu. Aber es wären ungefähr 2,3 Milliarden Menschen, die dann asyl- und schutzberechtigt wären. 2,3 Milliarden Menschen, weil immer irgendwo Krieg, Hungersnot, ein Naturereignis, wie auch immer, ist. Wenn wir dann diese 2,3 Milliarden Menschen alle nach Europa oder nach Mitteleuropa, Deutschland, Österreich, Schweden, holen, was passiert dann? Dann bricht der Weltfrieden aus und wir haben uns alle lieb, und so weiter? Wir zweifeln massiv daran. Auch eine interessante Sache, meine Damen und Herren, ein englischer Autor hat sich auch geäußert. Er darf das. Er ist unbefangen. Ein Deutscher oder Österreicher hat vielleicht ein Problem damit, wird sofort ins böse rechte oder rechtsextreme Eck gestellt, und so weiter. Was hat der Engländer gesagt? Er versteht Deutschland nicht. Er versteht die deutsche Kanzlerin nicht. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Der Engländer?) - Ich weiß jetzt den Namen nicht. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Deshalb war es einfach der Engländer!) Er ist ein Autor. Es ist ein bekannter Name. Aber beim zweiten Durchgang suche ich es dann heraus. Herr Präsident, ich suche es dann heraus. Ganz interessant, was er gesagt hat. Vielleicht können Sie sich noch erinnern, 2012 haben in England Häuser gebrannt. Es war ein bisschen mehr als in Frankreich. Dort haben Autos gebrannt. Diese brennen noch immer. Nicht nur an einem Abend haben in Paris mehr Autos gebrannt als sonst in ganz Frankreich. Es ist noch immer nicht vorbei. Sie brennen noch immer. Und in England haben Häuser gebrannt. Dieser Autor hat gesagt, die Vorgeschichte war ganz interessant, meine Damen und Herren. Soviel auch zur multikulturellen Gesellschaft und wir haben uns alle lieb und fallen uns um den Hals. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Wir haben uns eh nicht lieb!) Was ist dort passiert, meine Damen und Herren? Es ging auch mit der Arbeitslosigkeit los. Wir haben auch Arbeitslosigkeit in Österreich, 500.000. Plötzlich waren alle in England damals bei Ihren Wurzeln, meine Damen und Herren, die Menschen aus den ehemaligen englischen Kolonien. Da waren die Schwarzafrikaner, da waren die Sikhs, da waren die Pakistani, da waren die gebürtigen Engländer, und so weiter, und so fort. Und niemand hat gesagt: "Multikulturelle Gesellschaft. Wir haben uns alle lieb und sind alle stolze Engländer." - Nein, meine Damen und Herren, man ist sich mehr oder weniger feindlich gegenübergestanden. Das ist der erste Schritt zum Bürgerkrieg. Das ist dann kein Witz mehr. Ein weiteres Beispiel aus der Geschichte ist der Libanon, das habe ich noch damals in der Schule, im Gymnasium, gelernt, die Schweiz des Nahen Ostens. Die Wirtschaft hat funktioniert, Kapital war gelagert, ausländisches Kapital, viel Kapital. Es hat alles funktioniert. Plötzlich sind verschiedene Bevölkerungsgruppen dort eingesickert. Eine dieser Bevölkerungsgruppen hat sofort begonnen, Israel zu bekämpfen. Jetzt hat der Libanon plötzlich mit einem Nachbarn einen Krieg gehabt, den er nicht wollte. Aber gefragt ist keiner mehr worden. Andere Bevölkerungsgruppen, die eingesickert sind oder auch mit offenen Armen aufgenommen wurden, haben sich untereinander bekämpft. Das ist 40 Jahre her, 4 Jahrzehnte. Heute liegt der Libanon am Boden, meine Damen und Herren, ein durch Bürgerkrieg gebeuteltes Land. (Abg. Mag. Sybille Straubinger, MBA: Bauordnung, bitte!) Das müsste tatsächlich nicht sein. Zurück zum Initiativantrag, meine Damen und Herren: "Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes, etwa durch Änderung eines Flächenwidmungsplanes, zu lange dauern würden." - Rechtmäßiger Zustand ist immer interessant. Er scheint dann ad acta gelegt zu werden. "Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung" - Das ist heute auch schon dargelegt worden. Was heißt vorübergehend? Eine Woche? Ein Monat? Ein Jahr? - "die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden." - Der Satz kann etwas. Das würde sich jeder kleine Häuselbauer, wie es so schön auf gut Wienerisch heißt, wünschen, wenn er sich an irgendetwas nicht halten müsste. Auch in Kleingartenvereinen mit Eklw-Widmung zum Beispiel, wenn man ein bisschen über diese 50 m² baut, et cetera. Nein, dort ist dann Feuer am Dach. "Interessen der Sicherheit und Gesundheit müssen dabei aber jedenfalls gewahrt werden." - Das ist das Mindeste. Die Sicherheit und Gesundheit sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber wenigstens führt man das noch an, aber nicht mehr im gesamten Ausmaß, wie es sonst die Bauordnung vorsieht. "Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen." - Meine Damen und Herren, die Beschwerde an das berühmte Salzamt ungefähr, hat keine aufschiebende Wirkung. "Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung und § 30b Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Initiativantrag: Der Wiener Landtag wolle beschließen, der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. - Beilage: Gesetzentwurf." Auf den möchte ich jetzt auch noch ein bisschen eingehen. Es ist erst 3.15 Uhr. Mit dem Funkwagen sind wir, glaube ich, um 3.30 Uhr eingerückt, wenn ich mich richtig erinnern kann, Gerhard. Das war die sogenannte erste Nummer. Meine Damen und Herren, Bauordnung von Wien, Änderung: "Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird" - Leider, muss man sagen, oder vielleicht auch nicht, vielleicht kehrt die Vernunft ein. - "Der Wiener Landtag hat beschlossen: Art. 1: Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2105, wird wie folgt geändert: Nach § 71b wird folgender § 71c samt Überschriften eingefügt: ‚Vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Personen': Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen" - Das wird auch interessant. Dann kommt einer und sagt, ich glaube, nächste Woche haben wir einen Bürgerkrieg, Zauberwort Asyl, und das ist dann auch schon das bevorstehende Ereignis unter Umständen. - "oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde bzw. des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." - Unionsrechtliche Verpflichtung? Meine Damen und Herren, wer hat es bis jetzt richtig gemacht? Der Erste war Viktor Orban in Ungarn. Das war unionsrechtlich. Das hat phantastisch funktioniert. Was hat Orban gesagt? Er schützt die Außengrenze der EU. Wenn der Schengen-Vertrag nicht funktioniert, dann mache er das. Dazu kann man ihm nur gratulieren. Ausgezeichnet! Eine neue Regierungschefin in Polen, eine wunderbare Frau, eine tolle Frau. Was hat sie als eine ihrer ersten Amtshandlungen gemacht? Sie hat die EU-Fahne aus dem Parlament entfernt. Dazu kann man ihr eigentlich nur gratulieren. Eine tolle Frau, gefällt mir gut! Daran können sich manche ein Beispiel nehmen. Tschechien, Slowakei, slowakischer Ministerpräsident, Sozialdemokrat, tschechischer Ministerpräsident, ich glaube, auch Sozialdemokrat, Flüchtlinge brauchen sie nicht, wollen sie nicht. Das ist eine Rede. Das sind alles EU-Mitglieder. Da könnten wir uns durchaus ein Scheibchen abschneiden, nicht wir Freiheitlichen, die Österreichische Bundesregierung, vielleicht auch die rot-grüne Stadtregierung. Humanitäre Gründe? - Humanitär haben wir heute auch schon gehört. Kann man manche Amtshandlungen, wenn ich mich so erinnere, nicht humanitär lösen? Dann müsste man manche Rechtsvorschrift außer Kraft setzen. Das wäre dann humanitär. Dann führen wir keine Festnahmen mehr durch, dann husten wir auf die Strafprozessordnung, aufs Strafgesetzbuch, auf das Verwaltungsstrafgesetz und andere Rechtsvorschriften, weil es offenbar eh egal ist. Dann sind wir besonders human. Da wird sich immer etwas finden. "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise" - Hoffentlich bestehen sie rechtmäßig. - "- Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist." - Also, sechs Monate stellen wir das irgendwo hin. Das ist, glaube ich, heute auch schon gesagt worden. Ich weiß nicht, die Herrengasse Nr. 7 würde sich vielleicht empfehlen oder der Schlickplatz 6. Nein, das ist schlecht, weil dann kann die Alarmabteilung, heute heißt sie WEGA, nicht mehr ausfahren. Das wäre vielleicht ein bisschen ein Problem. Ballhausplatz, Löwelstraße, schauen wir einmal, der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. "Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit," - Hoffentlich fällt die Bretterbude dann nicht zusammen, wenn ein bisschen ein stärkerer Wind geht. - "den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 2 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung," - Aha, wenn es länger als sechs Monate steht, muss es bewilligt werden. - "die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre," - Dann steht halt der Container oder die Baracke, oder wie man es auch nennen mag, fünf Jahre. - "erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." - Das werden sie wohl sein. "Dem Bauansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen: Baupläne in dreifacher Ausfertigung;" - Die kriege ich dann im Bauhaus auch, wenn ich mir eine Gartenhütte kaufe und in den Schrebergarten stelle. - "die Zustimmung des Eigentümers - aller Miteigentümer -, wenn der Bauwerber nicht selbst Eigentümer oder nur Miteigentümer der Liegenschaft ist; sie kann auch durch Unterfertigung der Baupläne nachgewiesen werden; ein Gutachten, dass es sich um ein geringfügiges Bauvorhaben mit technisch einfacher Tragkonstruktion beziehungsweise Fundierung handelt, bei dem aus statischen Belangen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das Eigentum zu besorgen ist; diese Unterlage ist von einem nach dem für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet zu erstellen; der Nachweis der Verfügbarkeit über eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung;" - ausreichende Wassermenge, ein Hydrant oder eine Wasserleitung, wie auch immer - "Angaben über die maximal zu erwartende Personenanzahl sowie die Flucht- und Rettungswege." - Angaben über die maximal zu erwartende Personenanzahl? Wenn wir uns jetzt an das berühmte Flüchtlingslager Traiskirchen erinnern, Höchstkapazität 500 und phasenweise waren 4.000 dort, ein bisschen mehr halt. Also, wer weiß das dann schon genau? Wer wird das überprüfen? Wer kontrolliert das? "Für Bauvorhaben nach Abs. 3 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden," - Da werden dann eh die Grundstückspreise in den Keller rasseln. Es wird keiner mehr ein Grundstück kaufen. Wer dann eines verkaufen möchte, bleibt darauf sitzen. -"es sei denn, dass der Nachbar der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat." - Vielleicht wenn er Geld dafür kriegt. - "Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder der Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen." "Abs. 5: Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum bedürfen eine Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann," - Aha, dann steht das Graffelwerk vielleicht 15 Jahre lang. Darüber werden sich alle ganz besonders freuen. - "wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind. Dem Bauansuchen sind die in Abs. 3 genannten Unterlagen anzuschließen. Darüber hinaus ist der dem § 63 Abs. 1 lit e entsprechende Nachweis über den Wärmeschutz zu erbringen. Abs. 6: Für Bauvorhaben nach Abs. 5 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit, den Wärmeschutz sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird und das Erdgeschoß des Bauwerks barrierefrei zugänglich ist." - Wenigstens etwas. - "Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv- öffentliche Rechte nicht entgegenstehen und es darf die Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Berechtigte der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung - § 134 Abs. 3 - erlangt hat. Abs. 7: "Beschwerden - § 136 Abs. 1 - gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und 5 haben keine aufschiebende Wirkung." - Wie gesagt, Beschwerden dann an das Salzamt. - "Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen" - Das wird wahrscheinlich immer der Fall sein. Das ist eine Auslegungssache. - "und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung. Art. II: Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen: Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft." - Hoffentlich dauert das noch lange. - "Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen." Meine Damen und Herren, was sagt die Presse dazu? Da gibt es interessante Pressemitteilungen. Es schreibt die "Kronen Zeitung" zum Beispiel am Samstag, dem 27. Februar: "Aufregung um neue Bauordnung." Interessant, was die Redakteurin Isabella Kubicek schreibt: "Außerdem hätten Bürger" - Zitat - "auch weiterhin ein Mitspracherecht." - Bürgerinitiativen zu gründen, Petitionen einzubringen, was das bedeutet oder wie viel das wert ist, wissen wir auch alle. - "Verhindern können sie die Projekte allerdings nicht mehr." - Das war früher sehr wohl der Fall. Jetzt wird es interessant: "Kurios: Am Freitag hat Rot-Grün die geplante Änderung in einer Aussendung mit dem Titel ‚Baurechtsnovelle bringt schlankere Bürokratie' bejubelt." - Für die Anrainer? Für die Wiener Bürger? Für die Bevölkerung? Oder für die Willkommensklatscher? Das schreibt die Redakteurin. - "Eigenartig ist auch, dass SPÖ- Gemeinderat Kurt Stürzenbecher sowie Chorherr zugeben, dass die Änderung primär wegen der Errichtung von Flüchtlingsquartieren erfolgt, während der rote Landesparteisekretär Georg Niedermühlbichler im Gespräch mit der ‚Krone' versichert: ‚Es geht dabei nicht primär um Flüchtlinge, sondern um temporäres Wohnen.' Damit sollen beispielsweise mobile Studentenheime in Zukunft leichter errichtet werden können. Einig ist man sich allerdings darin, dass kein Besitzer enteignet wird." - Vorläufig, denn wie andere rot-grüne Regierungen in Deutschland beweisen, auf Landes- oder manchmal auf Stadtebene, ist das dort schon sehr wohl der Fall mit Leerstandsabgaben. Und allerhand geistert dort herum. Was schreibt der "Standard", 27./28. Februar, Schwerpunkt Flüchtlinge? Überschrift: "Rascher Asylquartiere bauen". Natürlich kommen wir auch vor: "Laut Vizebürgermeister Johann Gudenus - FPÖ ‚missbraucht' Rot-Grün die Bauordnung. Er fordert eine ‚Obergrenze Null' für weitere Flüchtlinge. NEOS-Sprecher Stefan Gara warnte, dass die Novelle ‚die Aushebelung von Bauordnung und Nachbarschaftsrechten bedeuten' würde." - Durchaus. Der Satz passt. Interessant ist, was nachher kommt, der Kollege Schellhorn, auch von den NEOS. - "Der NEOS-Politiker Sepp Scheelhorn hat den Rechtsstreit um seine Flüchtlingsunterkunft in Bad Gastein gegen das Land Salzburg verloren. Er klagte, weil der Vertrag nicht verlängert wurde. Richter Clemens Zeilinger hat nun in erster Instanz" - Schauen wir, ob der Herr Schellhorn ein Rechtsmittel ergreift. Es wird ihn unter Umständen viel Geld kosten, wenn er dort auch nicht recht kriegt. - "entschieden," - also das Gericht - "dass es keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung von Flüchtlingen gebe." - Das ist überhaupt eine interessante Geschichte. Das muss man sich vorstellen. Da klagt einer einen Rechtsanspruch auf Zuteilung von Flüchtlingen ein. "Auch dann nicht, wenn das Bundesland seine Quote nicht erfülle. ‚Ich hätte mir eine mutigere Vorgehensweise gewünscht', sagte Schellhorn." - Meine Damen und Herren, jetzt Richtung NEOS, auch den heutigen Tagesordnungspunkt, Postnummer 5, betreffend: Vielleicht stimmen Sie zu, vielleicht stimmen Sie doch nicht zu. Bei der bösen FPÖ sind Sie halt auch ein bisschen gutmenschlich unterwegs. Wenn ich mir aber anschaue, was der Kollege Scheelhorn fordert, sollten wir schon so ehrlich sein, es geht auch den NEOS nur ums Geld und um sonst gar nichts. Wenn ich da fordere, ich hätte gerne mehr Flüchtlinge, dann geht es mir uns Geld. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Schwachsinn!) Das ist der materielle Hintergrund. Ich hätte gerne mehr Flüchtlinge in meinem Hotel, das sonst vielleicht kein Geschäft mehr macht, wie es auf gut Wienerisch heißt. Vielleicht lässt der Umsatz nach. Dann pflanze ich es voll mit Flüchtlingen und kassiere Geld von Bund, Land und Gemeinde. Das ist der Hintergrund, meine Damen und Herren, nicht das Gutmenschliche. Das schreibt der "Standard". Das sollten sich vielleicht auch die NEOS einmal zu Herzen nehmen. Interessant auch, was der AMS-Chef Johannes Kopf sagt, der durchaus schon interessante Dinge gesagt hat, die in unserem Sinne sind. Es werden Zuwanderer, Flüchtlinge, Asylanten die Arbeitslosigkeit verstärken. Sie werden das Problem nicht kleiner machen, sondern eher größer. Da können wir ihm nicht ganz recht geben. Er kritisiert das geplante Asyl auf Zeit als integrationsfeindlich. Meine Damen und Herren, nehmen wir einmal die MRK, also die Menschenrechtskonvention, her, Art. 8, wenn ich nicht irre. Dieses Asyl auf Grund rassischer, politischer, religiöser Verfolgung ist Schutz auf Zeit, meine Damen und Herren. Das war noch nie anders. Alles, was da jetzt diskutiert wird, ist eigentlich, auch wieder auf gut Wienerisch oder Österreichisch, ein Lavendel, und zwar ein saftiger auch noch. Asyl war immer auf Zeit. Da können wir uns ein Beispiel an der Schweiz nehmen. Dort wird der Asylgrund ständig hinterfragt. Ist er nicht mehr gegeben, dann müssen diese Leute wieder in ihre Heimatländer zurückfahren. So einfach ist es. Ich erinnere auch gerne an die Jugoslawien-Krise Anfang der 90er Jahre. Jetzt ist der ehemalige Staatspräsident Izetbegovic aus Bosnien auch schon gestorben. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, was die Jugoslawien-Krise mit der Bauordnung zu tun hat, sollten Sie mir erklären. Abg. Wolfgang Irschik (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Präsident, irgendwie gehört doch alles zusammen, sonst bräuchten wir jetzt nicht irgendwelche Asylquartiere zu schaffen. Ich bin aber gleich wieder beim Tagesordnungspunkt 5 und bei der ureigensten Thematik, wenn Sie so wollen. Ich möchte das nur, wenn Sie gestatten, Herr Präsident, noch ausführen dürfen. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Täglich grüßt das Murmeltier. Abg. Wolfgang Irschik (fortsetzend): Ich bin gleich wieder bei den Wohncontainern. Was hat Izetbegovic damals gesagt? Als alles vorbei war, sagte er zu seinen Landsleuten, er hat sie aufgerufen: "Bitte kommt wieder nach Hause! Kommt in die Heimat! Irgendwer muss das Land wieder aufbauen, weil wenn alle davonrennen, wird es sich nicht von allein aufbauen." - Also ein hochvernünftiger Mensch! Das wollte ich damit sagen. - Danke, Herr Präsident. Was schreibt der "Kurier" am 3. März? "Container-WGs für Flüchtlinge: Chorherr - GRÜNE will Pop-up-Quartiere: 90.000 Flüchtlinge kamen 2015 nach Österreich." - Meine Damen und Herren, jetzt sind wir wieder dort. Sind es Flüchtlinge? Oder sind es Scheinasylanten, Wirtschaftsflüchtlinge? Schon interessant, wenn junge Männer mit dem Smartphone an der Grenze stehen. Smartphone sagt Asyl, Zauberwort. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Entschuldigen Sie. Das zweite Mal die Aufforderung. Das Smartphone an der Grenze hat mit der Bauordnung sicher nichts zu tun. Kommen Sie zum Geschäftsstück. Abg. Wolfgang Irschik (fortsetzend): Kein Problem, Herr Präsident. Dann zitiere ich weiter. Barackenlager in Parks. Das gehört dann schon dazu. Die Container gehören auch dazu. Da steht eben, dass 90.000 Flüchtlinge 2015 nach Österreich kamen. "Ein Großteil von ihnen wird in Wien landen - das steht mittlerweile fest." - Warum ist das so? Das gehört auch zur Bauordnung. Weil vielleicht die Sozialleistungen in unserem Bundesland höher sind als woanders. (Abg. Peter Florianschütz: Nein, das ist nicht wahr!) - "Doch die Schaffung von Unterkünften ist nach wie vor schwierig. Es sei ‚aus humanitären Gründen' erforderlich, betroffenen Personen rasch vorübergehend" - Was ist vorübergehend? - "eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen." - Damit sind wir wieder bei "vorübergehend". Was ist das? Ein halbes Jahr? Ein Jahr? Zehn Jahre? Bleiben sie immer da, auch wenn wir sie nicht brauchen? Das wird nicht hinterfragt. ",Das große Problem war nicht das Geld, sondern dass wir nicht auf die Grundstücke zugreifen konnten', sagt Christoph Chorherr, Planungssprecher der Wiener GRÜNEN, die bei der Novellierung der Bauordnung federführend waren." - Das große Problem war nicht das Geld. Das ist eh klar, das ist das Geld der Steuerzahler. Wenn es die rot- grüne Stadtregierung für falsche Dinge beim Fenster hinauswirft, dann kann ich leicht sagen, das ist kein Problem. Jetzt sind wieder die NEOS dran: "Den NEOS geht das ‚Außerkraftsetzen der Bauordnung mitsamt der Nachbarrechte' zu weit." - So weit, so gut. - "Sie fordern nun ‚klare Regeln für neue Asylquartiere'." - Klare Regeln für neue Asylquartiere? Wenn keiner mehr kommt, brauchen wir keine neuen Asylquartiere. - "Konkret soll in jedem Bezirk eine Ombudsstelle eingerichtet werden," - Was ist eine Ombudsstelle im Bezirk? Es gibt eh die Bezirksvorsteher, 23 an der Zahl. Sage ich dann, hören Sie, mir gefällt das nicht? Was ist eine Ombudsstelle? - "an die sich die Zivilgesellschaft mit Anliegen und Beschwerden wenden kann." - 23 Bezirksvertretungen meines Wissens nach. "Außerdem soll es regelmäßige ‚Kennenlerngespräche'" - Jetzt weiß ich nicht, Kennenlerngespräche? Wenn soll ich kennen lernen? Sprechen Sie überhaupt unsere Sprache? Da fängt es schon einmal an, da wird es einmal interessant. Lernen halt wir mehrere Sprachen. - "zwischen Flüchtlingen" - Wenn es welche sind nach der MRK. Oder sind es keine? - "und Anrainern geben." - Diese werden sich freuen. - "Und: ‚Keine Unterkunft sollte mehr als 400 Personen beherbergen', sagt Christoph Wiederkehr, Integrationssprecher der NEOS Wien." - Wie gesagt, der erste Satz passt, wo man sich um die Nachbarrechte Sorgen macht. Alles andere ist leider auch von der falschen Seite. "Barackenlager in Parks und Wienerwald: Das Ende des Rechtsstaates", Dr. Andreas Unterberger. Was sagt er zu der ganzen Sache? "In Wien bahnt sich Atemberaubendes an: Die Rathausmehrheit ändert als Folge der Völkerwanderung" - Etwas anderes ist es nicht. - "die Bauordnung, sodass sie bei vielen Bauprojekten 15 Jahre lang die Nachbarn entrechten kann. In weiten Bereichen sollen Bauordnung und Flächenwidmungspläne unwirksam werden. Dadurch können künftig sogar auf der Donauinsel für 15 Jahre Barackenlager errichtet werden. Diese Gesetzesänderung passiert in aller Stille und wird von den Medien ignoriert - offenbar als Teil ihres Zusammenspiels mit dem - ‚zufälligerweise' Mengen an Inseraten verschleudernden - Rathaus. Dahinter steht der Wunsch der Rathausmehrheit, möglichst viele Asylwerber unterzubringen." - Entlarvend eigentlich und die Wahrheit. "Ein durch einen rot-grünen Initiativantrag eingebrachtes Gesetz ermöglicht sogar, dass Beschwerden gegen Baubescheide keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Da facto soll es nur drei Voraussetzungen für diese Aushebelung des Rechtsstaates geben: Die Bescheide gelten ‚nur' für höchstens 15 Jahre. Die Bauten sollen für Asylwerber und andere ‚humanitäre' Zwecke dienen." - Schon wieder das Wort humanitär. - "Die Sache muss ‚staatlich organisiert' sein - rein juristisch ist auch das Wirken einer Gemeinde ‚staatliches' Handeln! Das scheint zwar massiv verfassungswidrig zu sein." - Der Meinung sind wir auch. Deswegen werden wir das nicht so einfach hinnehmen. - "Aber angesichts der schwer linkslastigen Judikatur des gegenwärtigen Verfassungsgerichtshofes haben Rot-Grün durchaus gute Chancen, mit diesem Vorhaben dauerhaft durchzukommen." - Das werden wir sehen. - "Außerdem dauert es erfahrungsgemäß lange, bis der VfGH entscheidet." - Das stimmt. Bis zu 36 Monate. - "Und in dieser Zeit kann die Gemeinde jedenfalls in beliebiger Menge ohne Rücksicht auf Einsprüche vollendete Tatsachen herstellen." Skurriles Detail am Rande: Fast alles ist nach diesem Landesgesetz möglich - nur eines muss auch weiterhin beachtet werden: Das Erdgeschoß hat barrierefrei zugänglich zu sein. Man sieht: Die GRÜNEN hinterlassen nach der Mariahilfer-Straße-Groteske damit bereits eine zweite erkennbare Spur im Rathauswirken. "Rechtsstaat oder Eigentumsrechte und derlei Kleinigkeiten sind ihnen hingegen seit dem Einzug in die Macht ganz offensichtlich egal, wie ja auch das Weiterlaufen der ein Vielfaches der Menge anderer Bundesländer betragenden Wiener Bestechungsinserate zeigt." - Das sage nicht ich, das sagt Dr. Unterberger. - "Nur zur Information für die GRÜNEN: Auch Nachbarschaftsrechte sind ganz wesentliche Bestandteile der verfassungsmäßigen Eigentumsrechte. - Die Roten braucht man diesbezüglich freilich nicht zu informieren: Ihnen sind Eigentumsrechte nämlich wurscht, weil Eigentum haben ja eh nur die bösen Kapitalisten. Der Kreativität gemeindeoffizieller Barackenbauer sind damit in Kürze keine Grenzen gesetzt, wo sie widerspruchsfrei solche Lager errichten können. Parkanlagen, Wienerwald, Bahntrassen, Sportplätze. Alles ist möglich. Alles ist offenbar möglich geworden, seit die SPÖ vor lauter ‚Haltung' das ganze Jahr 2015 über durchgesetzt hat, dass alle Grenzen weit offen sind. Dass auch für 2016 im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße mehr Menschen in Österreich Asylantrag stellen können als in 26 anderen EU-Staaten - trotz der offiziell verkündeten Obergrenzen. Und dass die ‚Haltung' der Wiener SPÖ dafür sorgt, dass in Wien als vermutlich einzigem Bundesland die arbeitsfreie Mindestsicherung für Asylanten nicht gekürzt wird; was natürlich einen gewaltigen Magnet darstellt. Aber solcherart können Gebäude ja nur auf 15 Jahre befristet errichtet werden, mögen nun Verteidiger der Rathausmehrheit einwenden. Gelernte Österreicher wissen freilich: Provisorien sind das, was in diesem Land am längsten hält. Denn was wird nach den 15 Jahren mit einem solchen Lager passieren? Man wird sicher ein neues Gesetz beschließen, damit es weiter bestehen kann - sofern es dann noch Rot und Grün geben wird. Ganz abgesehen davon, dass man auch ohne Gesetzesänderung das Lager schleifen und 150 m entfernt neu errichten könnte. Dieser Anschlag auf Rechtsstaat, Bauordnung, Flächenwidmung hat übrigens beklemmende Ähnlichkeit zu Vorgängen in etlichen deutschen Gemeinden: Dort können Asylanten jetzt sogar zwangsweise in Privathäusern und - wohnungen einquartiert werden. Ich würde wenig darauf verwetten, dass nicht auch das noch in Wien so kommen wird." Meine Damen und Herren, was ist die Conclusio des Ganzen? Keine. Rechte für Wiener, keine Pflichten für Zuwanderer. Was steht kurz gefasst in dieser Gesetzesnovelle? Sie erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Widmung. Diese Zuwanderercontainer dürfen 15 Jahre lang stehen bleiben. Niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden. Für uns ist klar, meine Damen und Herren, das ist gleichheitswidrig. Deshalb werden wir Freiheitlichen diesen Skandal tatsächlich vor dem Verfassungsgerichtshof mit aller Kraft bekämpfen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Koderhold. - Bitte schön. Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir einige zusätzliche Facetten - es wird Sie nicht überraschen, dass es auch medizinische Facetten sind (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Zur Bauordnung?) - hinzuzufügen, zu erläutern und beginne deshalb auch mit einigen Zahlen. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Ich bin gespannt auf die medizinischen Facetten der Bauordnung! - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Die GRÜNEN sind aufgewacht!) Im Jahr 2014 gab es an sich schon die Gewissheit, dass sich die Flüchtlingswelle nicht mehr über das Mittelmeer, sondern über die Balkanroute verstärken wird. Diesbezüglich wäre es auch sinnhaft gewesen, die Sanitätsdienste bezüglich einer Erstbegutachtung, einer entsprechenden medizinischen Versorgung und vor allem, und jetzt komme ich auch zu den baulichen Gegebenheiten, bezüglich Einleitung eines entsprechenden Impfprogrammes zu instruieren. Das hat man nicht gemacht. Man hat im Gegenteil diese Sanitätsdienste und auch das Heeresspital massiv reduziert. (Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel: Was hat das mit der Bauordnung zu tun?) Etwas später, gegen 2015, gab es schon Tendenzen, dass in den Flüchtlingssiedlungen um Syrien eine ausreichende Ernährung nicht aufrechterhalten werden konnte, da eigentlich die EU 3,9 Milliarden EUR ... (Abg. Christian Deutsch: Was hat das mit der Bauordnung zu tun?) - Das werden Sie gleich alles erfahren, wenn Sie zuhören. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Dr. Koderhold, ich habe großen Respekt vor jedem Redner, besonders vor Ärzten, aber wenn Sie wenigstens mit der Bauordnung begonnen hätten, wäre ich schon zufrieden gewesen. Kommen Sie bitte zum Geschäftsstück. Das ist der erste Ruf zur Sache. Abg. Dr. Günter Koderhold (fortsetzend): Gut. Gerne. In Österreich haben wir derzeit an die 100.000 zu versorgende Flüchtlinge, die zu einem großen Teil in Wien aufgenommen werden. Das wird an Kosten in etwa zwischen 1 und 1,1 Milliarden EUR österreichweit betragen. Jetzt möchte ich das auch zu dem, was ich vorher sagen wollte und wo ich unterbrochen wurde, hinzufügen. 2015 war die gesamte Zuwendung der EU für die Kriegs- und Krisengebiete um Syrien 3,9 Milliarden EUR, damit Sie nur die Dimensionen sehen. Die gesamte EU hat 2015 3,9 Milliarden EUR aufgewendet, und wir in Österreich müssen ab diesem Jahr 1,1 Milliarden EUR aufwenden. (Abg. Christian Oxonitsch: Da ist noch nicht einmal das Wort Bauordnung vorgekommen! Finden Sie irgendeinen Zusammenhang!) Die Zahlen sind an sich sehr sinnhaft, um auch entsprechende Definitionen von sich zu geben. Kommen wir zur Definition des Gesetzestextes beziehungsweise zur Einführung. Es wird das Wort vorübergehend verwendet. Ich habe mir bezüglich vorübergehend innerhalb der EU-Gesetzgebung und der deutschen Gesetzgebung angeschaut, wie eigentlich die zahlenmäßige Definition von vorübergehend ist. Es gibt da keine fixen Zahlen. Das Maximum - hier gab es einen oberstgerichtlichen Entscheid, was vorübergehend nicht mehr wäre - wären an sich 7 Jahre gewesen. Diesbezüglich kann die Beschreibung vorübergehend sicher nicht mit den 15 Jahren korrelieren, die in dieser neuen Bauordnung angeführt werden. Weiters ist mir auch, und nicht nur mir, die Aufzählung der humanitären Gründe aufgefallen. "Humanitäre Gründe" ist natürlich ein sehr weit bewegliches, ein weit zu interpretierendes Wort. Grundsätzlich könnten, wenn eine Naturkatastrophe in einem anderen Bundesland passiert, mehrere Familien obdachlos werden und diese Familien in Containern oder in Barackenbauten untergebracht werden, wenn man diesen doch sehr legeren, sehr weit gefassten Gesetzestext so interpretiert. Allein diese zwei schlecht definierten Punkte, vorübergehend und humanitäre Gründe, wären schon ausreichend, um diese Gesetzesänderung auch verfassungsmäßig zu hinterfragen. Jetzt werde ich aber, da wir bei der Bauordnung natürlich auch mit Geld zu tun haben, sehr wohl zu den Zahlen zurückkommen. Ich möchte diesmal gerne in den Raum stellen, was eigentlich ein Flüchtlingslager im Libanon oder in der Türkei kostet. Es sind pro Flüchtling pro Jahr ungefähr 2.300 EUR zu rechnen. Das wären bei einem Lager im Libanon 180 Millionen EUR für 78.000 Einwohner. In der Türkei ist es etwas teurer. Dort kostet ein Flüchtling, wenn man das Wort kosten verwenden darf, 2.800 EUR im Jahr. Gegenwärtig sind es in der Türkei 2,2 Millionen Flüchtlinge mit einem gesamtfinanziellen Aufwand von derzeit 6 Milliarden EUR. Ich weiß, Sie hören es nicht gerne und versuchen immer zu unterbrechen und sich einzubringen. Der Unterschied der Kosten, mit denen wir einen Flüchtling in Österreich oder in Deutschland versorgen, zu der Unterstützung vor Ort beträgt ungefähr eins zu zehn. Das heißt, die finanziellen Mittel, die wir hier in Wien aufwenden müssen, um 40.000 Flüchtlinge oder Asylwerber zu unterstützen, können wir, wenn wir sie vor Ort ausgeben, einer weitaus größeren Anzahl an Flüchtlingen zu Gute kommen lassen. Es fällt natürlich schon auf, dass wir auf der einen Seite in Europa und in Österreich Flüchtlingszahlen aufnehmen, weil an sich müsste man bei einem derart großen Einzugsgebiet, das von Südasien zu den Golfstaaten nach Afrika kommt, in Europa fast zehn Millionen im Jahr aufnehmen, was natürlich nicht möglich ist. Die Anzahl, die wir aufnehmen, ist viel zu gering, um wirklich etwas zu erreichen. Die Kosten sind aber, da sie das Zehnfache betragen, hier bei uns als vor Ort an sich nicht zu rechtfertigen. Hier stelle ich natürlich schon die Frage: Wie kann es sein, dass wir 100.000 Flüchtlinge mit einem Aufwand versorgen, mit dem wir im Libanon, in der Türkei oder in Syrien die zehnfache Menge unterstützen könnten? Diese Zahlen kann man ohne Weiteres einsehen. Man muss sich nur bemühen und aus dem Käfig der Ideologie aussteigen. (Abg. Birgit Hebein: Aha, ich verstehe!) Jetzt kommen wir zur Qualität dieser Containerbauten, dieser Flüchtlingssiedlungen, die immerhin das Zehnfache kosten als vor Ort, mit dem Gebiet um Syrien, und ungefähr das Achtfache von dem, was es in der Türkei kostet. Wir bauen in einem Stadtgebiet, das jetzt schon die höchste Arbeitslosigkeit in Österreich hat, das jetzt schon hohe Schwierigkeiten mit Integration hat, das jetzt schon große Schwierigkeiten mit einer ausreichenden Schulbildung der Migranten hat, zusätzliche Areale, die man sehr wohl als soziale Brennpunkte, wenn man es sehr vorsichtig ausdrückt, bezeichnen kann. Von der Bauqualität kann man bei Wohncontainern beziehungsweise bei Holzbaracken außerdem nie die städtische Dichte erreichen, die eigentlich ökonomisch und ökologisch der Gegenwart entsprechen sollte. Diese Hilfsbauten, manchmal sagt man auch Primitivsiedlungen dazu - das ist jetzt keine Beleidigung, sondern ein Terminus -, sind ausgeprägte Platzverbraucher. Ich möchte das noch einmal wiederholen. Dadurch, dass diese Leichtbauten keine ausreichende städtische Dichte erreichen, hat man auf die Fläche weit weniger Wohnraum, als es eigentlich üblich sein sollte. Diese Hilfsbauten, diese Container, diese Holzbaracken vermissen auch jeden architektonischen Anspruch. Dementsprechend kann man erwarten, dass in verhältnismäßig kurzer Zeit das Interesse am Umfeld - wir wollen auch um diese neuen Siedlungen, um diese neuen Brennpunkte Geschäfte, Lokale, und so weiter haben - einfach erlischt. Diese Containersiedlungen werden an Attraktivität verlieren, so wie sie in Westeuropa, so bekannt, mit wenigen Ausnahmen, immer an Attraktivität verloren haben. Es würde mich sehr interessieren, ob es irgendwo, mit Ausnahme der Schweiz, in Europa Containersiedlungen gibt, die noch attraktiv für die Bewohner und für die Umgebung sind. In der Gesetzesänderung werden auch wichtige städteplanerische Parameter nicht angeführt. Es wird zwar versprochen, dass man wichtige Faktoren beachten wird, wie zum Beispiel das Erhalten von Grünflächen, aber es ist nicht garantiert. Ich erlaube mir deshalb, Ihnen die Bedeutung von Grünflächen in einer Großstadt vom Medizinischen her näherzubringen. Die Stadt hat grundsätzlich gegenüber dem locker besiedelten Gebiet ein Temperaturproblem. Die Stadt neigt dazu, in einem längeren Zeitraum, über mehrere Wochen, eine durchschnittliche Nachttemperatur über 20 Grad zu haben, was erwiesenermaßen zu einer erheblichen Verschlechterung des erholsamen Schlafs führt und dementsprechend früher oder später auch zu Gesundheitsschäden führen kann. (Abg. Siegi Lindenmayr: Genau! Schlafentzug führt zu Gesundheitsschäden! Absolut richtig!) - Aber es bleibt zumindest noch eine gewisse läppische Möglichkeit übrig, wie ich gerade bemerke. (Abg. Erich Valentin: Ein Selbstversuch ist das!) - Unabhängig davon führt eine zu hohe Temperatur im Bereich der Wohnsiedlungen zu einem unruhigen, nicht erholsamen Schlafverhalten (Abg. Erich Valentin: Ja, genau!) und ist auch dementsprechend als Teil des Stadtbioklimas akzeptiert. (Abg. Erich Valentin: Haben Sie Konzentrationsschwierigkeiten?) Ein weiterer Punkt wären auch die sogenannten Frischluftschneisen (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Sie schlafen fast beim Reden ein!), die nicht nur einen Kühleffekt und dadurch einen erholsamen Effekt auf das Stadtbioklima haben, sondern die zusätzlich auch den in Wien gar nicht so schwachen Feinstaubsmog reduzieren. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zur Sache!) Diese wichtigen Städtebauparameter sind in dem Gesetz nicht einmal ignoriert. Es wird zwar in extenso ausgeführt, wo man sich nicht beschweren kann, welche Rechte man nicht hat. Man hat sehr genau den Eindruck, einer kafkaesken Entscheidung für einen Primitivbau, wie man das durchaus sagen kann, einen Barackenbau, eine Containersiedlung ausgeliefert zu sein. Wichtige Punkte aber, wie eben das Stadtbioklima, die im Gesetz verankerte Vermeidung vom Zerstören von Grünflächen und Zerstören von Frischluftschneisen stehen nicht drinnen. Da diese Siedlungen, diese Containerbauten überall ohne irgendeine Einschränkung angesiedelt werden können, ist natürlich mit zusätzlichen sozialen Spannungen zu rechnen. (Abg. Birgit Hebein: Wegen der fehlenden Frischluftschneisen? Den Sauerstoffentzug haben wir jetzt auch!) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, sind Sie fertig? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Im Stehen eingeschlafen!) Abg. Dr. Günter Koderhold (fortsetzend): Ich bin schon fertig. Aber Sie könnten diese Frage auch an die anderen stellen. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Aber die sind nicht am Wort. (StR Anton Mahdalik: Tu ihn nicht drängeln!) Abg. Dr. Günter Koderhold (fortsetzend): Diese sozialen Spannungen werden natürlich bei Siedlungen im Sinne von Containersiedlungen, Barackensiedlungen auftreten, weil sie nicht nur von der Bauqualität entsprechend eingeschränkt sind, sondern auch bezüglich der sprachlichen und ethnischen Andersartigkeit beziehungsweise dann erst recht verstärkt, wenn diese Siedlungen nicht im Einvernehmen mit der Nachbarschaft errichtet werden. Es ist sicherlich relativ leicht zu erkennen, wenn schon eine einfache neue Siedlung einer geringen Bauqualität mit Menschen, mit Personen, mit Flüchtlingen, die die Sprache nicht verstehen, die aus einer anderen Kultur kommen, die höchstwahrscheinlich auch arbeitslos sind, entsteht und sich diese Problematik in einem Bezirk oder in einem Areal darstellt, dass gerade dann diese sozialen Spannungen - ich will Ihnen das nur erklären - gemildert werden, indem man sich gerade dann mit den zukünftigen Nachbarn einigt. Es ist irgendwie zu erwarten, dass Spannungen, Aversionen, Neid und andere negative Gefühle nicht weniger werden, wenn man dem zukünftigen Nachbarn, ohne ihn zu fragen, ohne auf ihn einzugehen, eine neue Siedlung sozusagen vor die Nase setzt und seine Eigentumsrechte entsprechend reduziert beziehungsweise sie ihm komplett abspricht. Das ist ein äußerst wichtiger Punkt, um die sozialen Spannungen möglichst gering zu halten, dass man eben sehr wohl auf die Nachbarn und auf die Nachbarrechte eingeht, um nicht Probleme, Spannungen, Missvergnügen und andere negative Gefühle erst recht zu schüren. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Christian Oxonitsch: Das erste Mal Applaus ...) Was zusätzlich noch auffällt bei diesem Gesetz, bei dieser Änderung der Bauordnung, oder sagen wir, bei diesem Versuch, die Bauordnung zu ändern, ist natürlich die Dauer von 15 Jahren. Das ist ein Zeitraum, der weit über einen Notstand, über eine verständliche Hilfe hinausgeht. Es scheint hier wirklich eine Art Notstandsgesetzgebung ohne besonderen Grund, ohne besonderen Anlass eingesetzt zu werden, was ja grundsätzlich nicht unrespektabel oder schlecht ist. Es ist nur nicht einzusehen, warum sich das auf 15 Jahre erstreckt. Ich kann durchaus sehen - ja, wir haben jetzt 40.000 Personen zu versorgen, es ist kalt, es regnet, man muss die Leute unterbringen -, dass man hier zu einer anderen Gesetzgebung greift ist. Das ist durchaus zu verstehen und durchaus nachzuempfinden. Aber das auf 15 Jahre zu erstrecken, ist eigentlich ein Willkürakt. Man hat den Eindruck, dass man sich hier eigentlich ein Machtmonopol in der Errichtung von Bauten sichern will, ein Machtmonopol, das natürlich entsprechende finanzielle und auch politische Vorteile mit sich bringt. Was mich natürlich auch etwas überrascht, ist, dass in reichen arabischen Ländern, die mehr Landfläche und mehr Geld als wir haben, keinerlei Anstalten gemacht werden, diese Flüchtlinge zu übernehmen, und dass dort - ich rede zum Beispiel von Saudi-Arabien - Arbeitskräfte aus Indien und Bangladesch arbeiten, und keineswegs die vor allem arabischen Flüchtlinge aus dem syrischen Kriegsgebiet. Die Wiener Bauordnung wird ja, wenn man es genau sieht, beziehungsweise die Leitlinien für die Errichtung bestimmter Gebäudequalitäten werden ja schon jetzt zu einem großen Teil ignoriert oder nicht wahrgenommen. Beziehungsweise es wird dies mit banalen Erklärungen gutgeheißen. Ich kann Ihnen ein Beispiel erzählen, ich bin ja schon Jahrzehnte in der Gemeinde Wien tätig. Es gibt in einem großen Spital eine Station mit insgesamt 50 Patienten in 6 verschiedenen Zimmern. Diese Station hat, obwohl es existierende Leitlinien bezüglich Errichtung von medizinischen Bauten gibt, nur ein einziges WC am Gang für Frauen, Männer und Besucher. Vor einiger Zeit gab es ein sehr interessantes Projekt unter dem Akronym SOUND; so heißt es. Da geht es wieder einmal darum, die Qualität zu verbessern, beziehungsweise man gibt vor, die Qualität zu verbessern. Das hat man ja dauernd. Die Sprecherin dieses SOUND-Konzepts wollte natürlich Anregungen haben, was man im Spital machen könnte. Ich habe ihr dann darauf gesagt: Da gibt es eine Station, und da gibt es für sämtliche Patienten, für Männer und Frauen, nur ein WC am Gang mit einer Waschgelegenheit. Das hat sie nicht glauben können, aber es ist wahr. Das heißt, man kann das ganze System der Qualität in der Aufsicht nicht sehr ernst nehmen. Nun, ich bin den Weg weitergegangen, habe an die Verwaltungsdirektion eine Sachverhaltsdarstellung geschrieben und habe gefragt: Wie kann es eigentlich sein, dass das Baurecht so ignoriert wird, dass auf einer großen Station für Männer und Frauen eigentlich nur ein WC besteht? Da wurde mir gesagt, na, es gibt ja eine Betriebsbewilligung. Mit dieser Betriebsbewilligung war so ungefähr alles entschuldigt, was fehlt, was nicht gemacht wurde und was auch nie gemacht werden wird. Oder ein anderes Beispiel für das Ignorieren von Bauordnungen: Da gibt es immer noch eine Damengarderobe für Hausarbeiterinnen neben einem Klo, neben einem WC. Wir haben uns von unserer Gewerkschaft aus dafür stark gemacht, dass die Hausarbeiterinnen in einen anderen Raum kommen. Es gibt ja genug Räume im Spital mit Tageslicht, wo jetzt Geräte stehen, die nicht verwendet werden, oder Mineralwasserkisten. Ich hab mich stark gemacht: Ob man das vielleicht tauschen kann, dass die Hausarbeiterinnen in den Raum mit Tageslicht kommen? Das wurde nicht gemacht. Die Reaktion war die, dass die Hausarbeiterinnen jetzt überhaupt keinen Sozialraum mehr haben. Das jetzt zu der Art und Weise, wie in Wien, wie bei der Gemeinde Wien eigentlich Leitlinien, auch Rechte und Menschen tatsächlich behandelt werden. (Der Redner macht eine Viertelminute lang Pause.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, sind Sie mit Ihrem Redebeitrag zu Ende? Abg. Dr. Günter Koderhold (fortsetzend): Nein, ich bin noch nicht zu Ende. (Abg. Erich Valentin: Aber bald!) Es wird immer deutlicher - und jetzt gehe ich auf das eigentliche Gesetz ein -, dass hier in Wien mit zweierlei Maß gemessen wird, dass Wiener, dass Anrainer deutlich weniger Rechte haben, sich ihre Wohnqualität, ihre Eigentumswohnung, sich möglicherweise ihr kleines Häuschen oder Gartenhäuschen zu verbessern, während Personen wie Flüchtlinge oder Migranten, die, ich weiß nicht, welchem Zweck der Gemeinde Wien und anderer Interessensgruppen dienen, eigentlich problemlos, ohne Auflagen einen schnell verfügbaren Wohnbereich bekommen. Hier komme ich jetzt zum § 71c. Zunächst: "Vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Personen." Hier steht im Abs. 1: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung" - Ich habe schon auf die Problematik des Wortes vorübergehend Bezug genommen: Dass an sich 15 Jahre hier nicht zulässig sind, dass, wenn man sich die EU- Rechtssprüche beziehungsweise die deutsche Rechtsprechung anschaut, man auf maximal 7 Jahre kommt, wo die Bezeichnung "vorübergehend" noch akzeptiert wird. Ich setze fort: " einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen," - Die "bevorstehenden Ereignisse" sind irgendwie eigenartig. Wie kann ich jemanden aus der Not her unterstützen, wenn das Ereignis noch gar nicht eingetreten ist? Aber das ist ja nur einer der vielen kryptischen Absätze in diesem Gesetz. - "insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund." - Im Grunde genommen gibt es eigentlich keinen Anlass, der einem im Leben passieren kann, den man nicht in diesem Absatz, in diesem Bereich interpretieren kann, übernehmen kann und dieser Person oder dieser Personengruppe die entsprechende Hilfe, eben durch Unterbringung in einem dieser Notquartiere, dieser Container oder Containerquartiere, zu Gute kommen lassen kann. Interessant ist auch die "Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke zur Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise". Es wird hier auf Neu- und Zubauten Bezug genommen. Ich meine, jeder von uns weiß, wie schwierig es ist, ein schon bestehendes Haus, eine schon bestehende Wohnung, die eine Terrasse aufweist, durch einen Zubau zu erweitern, auch wenn das nur eine Kleinigkeit ist. Zum Beispiel, man hat eine Genossenschaftswohnung irgendwann ins Eigentum übernommen und möchte auf der Terrasse eine Markise anbringen, ein Vordach, möglicherweise mit Glasschiebetüren, oder gar ein neues, zusätzliches Fenster einbrechen. Es ist außergewöhnlich aufwändig, außergewöhnlich teuer und vor allem langwierig, wenn man aus dem eigenen, persönlichen Wohnbereich, aus dem eigenen Eigentum eine Änderung haben will, dies auch erreichen zu können. Das heißt, während für unsereins die Errichtung von Neu- und Zubauten eigentlich erschwert, fast kann man schon sagen, auf Grund des Zeitaufwandes unmöglich gemacht wird, ist das hier für die Errichtung von Notunterkünften, von Containersiedlungen eigentlich kein Problem. Man benötigt keine Bewilligung, man benötigt keine Zustimmung der Nachbarn. "Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit Bedacht genommen wird." Nun, ich mache mir wenig Sorgen über Festigkeit und Standsicherheit. Brandschutz kann ich nicht beurteilen, da kenne ich mich nicht so aus. Bei Hygiene und Gesundheit schaut es schon ein bisschen problematischer aus. Wenn man heutzutage irgendwo neu ein Haus errichtet, hat man im Allgemeinen eine duale Kanalisation, also einen Regenkanal, einen Fäkalienkanal, der entsprechend erzwungen wird. Man kann einfach keinen Mischkanal mehr bauen, das ist nicht möglich. Der Aufwand ist natürlich erheblich größer, nicht nur von den Kosten her, sondern auch von der Verfügbarkeit eines entsprechenden Kanalwerkes her. Diese Hygienevorschriften, diese Weiterentwicklung der Hygiene wird hier natürlich nicht richtig erwähnt, nicht richtig angeführt. Es ist auch sehr schwer, sich vorzustellen, wenn man eine Containersiedlung auf einem früheren Parkplatz, einem früheren Fabrikgelände errichtet, dass hier auch ausreichende Kanalisation für eine Siedlung von 200 oder 300 Personen vorliegt. Es ist sicherlich verhältnismäßig problemlos, Stromleitungen zu verlegen, sicherlich auch nicht so schwer, Wasser zu verlegen. Aber bei der Kanalisation kann ich mir schwer vorstellen, dass die Anforderungen an die Qualität, die man an jede neue Errichtung einer Wohneinheit für einen Normalbürger stellt, auch bei diesen Notsiedlungen, bei diesen Containersiedlungen ebenso umgesetzt werden. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke!) Ich helfe Ihnen gerne, ja. Sie können viel lernen. Ich lerne auch viel, ich lerne da einiges. Die Durchführung von Baumaßnahmen zur Nützung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren Zeitraum bedarf einer Baubewilligung dann eben auf längstens fünf Jahre. Es stellt sich natürlich die Frage: Kann bei dieser Baubewilligung irgendein Einspruch erhoben werden von einem Nachbarn oder von anderen Personen? Auch das ist nicht möglich. Hier wird der ursprüngliche Sinn, den man ja nicht unbedingt als negativ einschätzen kann, aus der Not heraus, zu helfen und zu unterstützen, eigentlich nicht mehr umgesetzt. Aus einer Notlösung, aus einer Unterstützung, aus einer Hilfe wird eigentlich eine Primitivsiedlung - das ist, wie gesagt, ein Terminus, das ist keine Beleidigung -, die Vorstufe eines Slums, kann man durchaus schon sagen. Es besteht ja, wenn man von vornherein weiß, dass man eine Hilfssiedlung bezüglich ihrer Bauqualität nicht rechtfertigen muss, auch keine Intention, hier etwas zu verbessern, etwas zu verändern. Es ist zu befürchten, dass nach einigen Jahren eines akzeptablen Wohnens, einer akzeptablen Wohnqualität die Haltbarkeit dieser einfachen Siedlungen und auch die Ansehnlichkeit dieser einfachen Siedlungen abnehmen werden, sich das Interesse und mit der Zeit auch die Mieter, die Einwohner ändern und wir dann diese Slumstrukturen haben. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Das sind ja temporäre Siedlungen! - StR Anton Mahdalik: Temporäre Slums, leiwand!) "Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung." Das ist eigentlich eine Metapher, weil das natürlich nicht nur diese Gesetzesänderung betrifft, dass Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben, sondern im Grunde genommen, wie ich es Ihnen schon vorhin zu verdeutlichen versucht habe, dies eine grundsätzliche Reaktion eines Bürgers, eines Petenten an eine Behörde ist. Man weist darauf hin, dass etwas nicht funktioniert, dass eine Leitlinie, eine Bauordnung nicht umgesetzt wird, und man hat eigentlich überhaupt keine Reaktion, natürlich auch keine aufschiebende Wirkung. So gesehen ist das eigentlich schon so selbstverständlich, dass man es gar nicht hinschreiben müsste. Was ich auch vermisst habe, ist das Gesamtausmaß dieser Siedlungserrichtung in Bezug auf die Gesamteinwohnerzahl der Stadt Wien. Es steht nicht drin: Ist das jetzt für 40.000, für 20.000, für 10.000, für 200.000? Diesbezüglich gibt es eigentlich keinerlei Vorgaben, wie es auch keinerlei Vorgaben zum Schutz von Grünflächen und zum Schutz von Frischluftschneisen gibt. Es ist durchaus möglich, dass man Grünflächen nutzt, Grünflächen zerstört, dass die Temperatur und auch die Frischluft entsprechend eingeschränkt werden. Es ist natürlich auch durchaus möglich - es steht zumindest nichts Gegenteiliges drin -, dass ein großer Teil des zukünftigen Wiens - und Wien ist ja die europäische Millionenstadt, die am stärksten wächst -, dass in dieser Stadt ein großer Teil der zukünftigen Bevölkerung - ich sage als ein Beispiel jetzt, 200.000, es können ja theoretisch auch 200.000 zukünftige Wiener sein - in Containerbauten oder in Barackenbauten leben wird. Es gibt diesbezüglich keine Einschränkung. Hier ist sicherlich ein Zeichen einer doch sehr, ich würde sagen, hochmütigen, abgehobenen Regierungskultur. Man arbeitet zwar aus einer durchaus verständlichen Notsituation, um Menschen, die ja nicht frieren sollen, zu helfen, macht aber daraus ein Gesetz, das man nach Belieben ändern, gebrauchen, missbrauchen kann für seine eigenen, persönlichen Zwecke. Man ist an nichts gebunden. Man ist an keine Bauordnung gebunden. Man ist an keinen architektonischen Stil gebunden. Man kann zum Beispiel im 22. Bezirk mit Containersiedlungen von zusätzlichen 100.000 Einwohnern aufstocken, das ist durchaus möglich. Diese Grenzenlosigkeit, die Schrankenlosigkeit durch diese sehr, sehr knappe Änderung der Bauordnung lässt so viele Möglichkeiten der Interpretation durch die Regierung frei, dass dies zweifellos auch vom Verfassungsgericht sicherlich zurückgewiesen wird. So gesehen kann man eigentlich guten Mutes sein und darauf hoffen, dass die fehlende Definition einerseits, aber auch das nichtstrukturierte Konzept andererseits für ein derart schwerwiegendes Gesetz mit derart schwerwiegenden Folgen den Verfassungsgerichtshof sicherlich nicht problemlos passieren wird. (Beifall bei der FPÖ.) Danke schön. Jetzt besteht natürlich die Frage: Wie ist es eigentlich zur Bildung dieses, na, "Braintrusts" kann man ja nicht sagen, da haben sich wahrscheinlich einige spät in der Nacht zusammengesetzt, so wie jetzt, und haben sich überlegt, wie sie eine neue Bauordnung machen können, wie ist es eigentlich dazu gekommen? Denn grundsätzlich war natürlich klar, dass diese 100.000 Flüchtlinge - manche sagen, 110.000 Flüchtlinge, es sind ja nicht alle registriert - versorgt werden müssen. Nun ist es natürlich erheblich schwieriger, eine Großstadt, die ja in diesem Stadtbioklima viel empfindlicher ist, aufzustocken und zu erweitern mit mehreren 10.000 Flüchtlingen und Zuwanderern, als wenn dies in einem locker besiedelten Gebiet gemacht wird. Hier ist natürlich noch eine Frage offen: Welche Förderungen - das steht nämlich auch nicht drin, das ist auch nicht besprochen worden -, welche Förderungen bekommt die Stadt Wien für diese Flüchtlingssiedlungen, für diese Containersiedlungen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Finanzierung und die Erhaltung ausschließlich vom Wiener Stadtbudget umgesetzt werden. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sowohl vom Bund als auch eventuell von der EU Gelder mobilisiert werden für die Errichtung dieser Primitivsiedlungen; ich möchte es wirklich so bezeichnen, das passt auch zu dieser primitiven Gesetzesvorlage, zu dieser unfertigen Gesetzesvorlage. Warum eigentlich ist Wien so interessiert daran, diese Siedlungen zu errichten? Wer profitiert davon? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es die Gutheit ist, die Menschlichkeit. Und was die Menschlichkeit betrifft: Wien hat voriges Jahr für die Werbung, für die plumpe Eigenwerbung, 188 Millionen ausgegeben; das sind 8 Millionen mehr, als eines der größten Flüchtlingslager im Libanon kostet. (Abg. Christian Oxonitsch: Wie kommen Sie auf das?) Damit wir einmal die Dimensionen sehen, was Wien, das immer so locker ist, eigentlich die Flüchtlinge wirklich wert sind. Mit dem, was Wien für die plumpe Eigenwerbung ausgibt, kann man ein ganzes Flüchtlingslager mit 78.000 Flüchtlingen eigentlich bezahlen und erhalten. Ich sage Ihnen das nur - ich weiß, Sie wollen keine Zahlen, weil Zahlen unangenehm sind. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Keine falschen! Das waren die Gesamtzahlen für Österreich, was die öffentliche Hand ausgegeben hat!) Also dann muss ich sagen, ich habe mir das im Unterschied ... Nein, nein, ich schaue mir das sehr genau an. Ich habe sehr genau ... (Abg. Christian Oxonitsch: Das stimmt im Ansatz irgendwo nicht! - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Na, es ist einfach falsch! Macht nichts, machen wir weiter! - Heiterkeit bei GRÜNEN und SPÖ.) Na, ich habe es mir jetzt noch einmal angesehen ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wir haben eh eine zweite Lesung! Korrigieren Sie es für die zweite Lesung!) Und was sagen Sie, wenn ich recht habe? Was ist dann? Das kann ja auch sein. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wenn Sie recht haben ... - StR Anton Mahdalik: Gebt eine Ruhe da drüben!) Aber, wie gesagt, das ist ja noch gar nicht richtig erörtert worden. Ich habe noch keine Information, es ist auch verschwiegen worden, natürlich auch von den GRÜNEN, die auch ihre Liebe zum Mammon entdeckt haben: Warum wurde eigentlich nie über die Finanzierung gesprochen? Warum wurde nie gesagt, wer das zahlt, bitte? (Abg. Christian Oxonitsch: Das hat mit der Bauordnung auch nichts zu tun!) Es ist bekannt, dass die Flüchtlinge - das ist auch völlig richtig - aus verschiedensten Fonds oder Geldtöpfen Unterstützung bekommen. Nur, wie schaut das jetzt bei diesen Siedlungen aus? Das ist, so wie vieles andere, nicht angeführt. Wir wissen nicht: Profitiert die Stadt Wien von der Errichtung dieser Siedlungen finanziell? Oder muss die Gemeinde Wien das zu einem großen Teil selber, von sich aus, budgetieren? Ich glaube, dass es sehr wohl auch einen wirklichen finanziellen Vorteil für Wien bringt, wenn für jeden Flüchtling aus einem Bundestopf gezahlt wird und dafür innerhalb Wiens billige Barackenbauten, einfache Containersiedlungen hingestellt werden, wo man gerade möchte. Ja, dieses zweierlei Maß, auf das ich hier in Wien immer zurückkomme und das ich auch hier immer wieder erlebe, dieses Banalisieren von Meinungen, auch wenn man es nicht weiß: Ich kenne das ja auch vom Spitalsbereich, wo im Rahmen des Spitalskonzepts 2030 etwas Einzigartiges in Europa gemacht wird. Denn es gibt in einer Millionenstadt auf einmal nur noch zwei Hautabteilungen. Das gibt es in keiner anderen Millionenstadt in Europa! Das sage ich nur, um Ihnen Ihre hohe Nase vielleicht ein bisschen wieder herunterzubringen. Sie machen Sachen in Bereichen, auch in medizinischen Bereichen, die es nirgendwo anders gibt. Da gibt es keine Normen, es gibt keine Vergleiche. Es gibt fragwürdige oder möglicherweise tatsächliche Experten, Experten in einem Bereich, wo man eigentlich jetzt mit der Evidenz und nicht mit dem Experten rechnet. Ich werde mir übrigens das mit den entsprechenden Werbungskosten sehr genau anschauen, und wenn ich recht habe, erwarte ich eine Entschuldigung von Ihnen. Ja? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Selbstverständlich! Wenn ich nicht recht habe, habe ich nicht recht!) Selbstverständlich - ja, gut. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön. Wir kommen zum nächsten Redner. Herr Abg. Kops, bitte. Abg. Dietrich Kops (FPÖ): Sehr geehrter Landtagspräsident! Sehr geehrter Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor dem Internet (Heiterkeit bei der SPÖ.), falls jemand jetzt noch zuschaut oder schon wieder zuschaut, es könnte ja möglich sein! Worüber sprechen wir denn schon seit einigen Stunden? Wir sprechen nicht nur über einen Initiativantrag, nein, wir sprechen eigentlich über die Aushebelung der Bauordnung durch die rot-grüne Stadtregierung, meine Damen und Herren! Die rot-grüne Stadtregierung bringt einen Initiativantrag gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung durch folgende Personen ein - um wieder ins Gedächtnis zu rufen, wer dieses Gesetz eigentlich verbrochen hat -: durch die Landtagsabgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler und Barbara Novak von der SPÖ sowie Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn von den GRÜNEN. Das sind höchstwahrscheinlich die Baurechtsexperten der rot-grünen Verliererkoalition. Aber ich glaube eher, das sind die Vertreter der Wiener Baulobby oder, besser gesagt, die Vertreter der Wiener Asyllobby, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Ich möchte ganz kurz auf einen "Kronen Zeitung"-Artikel eingehen, der sich auch mit dieser Thematik beschäftigt. Der Artikel stammt von Samstag, 27. Februar: "Aufregung um neue Bauordnung." Dieser Artikel sagt eigentlich aus, was wir hier sehen, den ganzen Tag schon: Die SPÖ und die GRÜNEN sind eigentlich selber uneins, worum es bei dieser Baurechtsnovelle geht, sie sind uneins, was sie mit diesem Initiativantrag bewirken wollen. Die eine Fraktion, sage ich einmal, darunter Herr Chorherr und Herr Stürzenbecher sagt, natürlich ist dieser Initiativantrag dazu da, dass Containersiedlungen für Flüchtlinge errichtet werden sollen, überall in Wien. Das ist die eine Lesart, das ist die eine Fraktion, meine Damen und Herren. Die andere Fraktion - dazu gehört eben Ihr Parteisekretär, Herr Niedermühlbichler (Abg. Christian Oxonitsch: Ja, ja!) - sagt, es geht natürlich primär darum, dass temporäres Wohnen, temporärer Wohnraum geschaffen wird. Also da müssten Sie sich schon einmal einigen, wozu wir diesen Schmarrn hier behandeln, wozu Sie diesen Schmarrn hier auf die Tagesordnung setzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren! Wenn wir die eine Lesart hernehmen, dass hier temporärer Wohnraum geschaffen wird, dann muss ich schon sagen, dass Sie hier eine Generation der Containermenschen geschaffen haben oder schaffen wollen. Wir haben es ja vor Jahren - weil ich auch Sie jetzt hier vor mir sehe, Herr Oxonitsch -, wir haben es vor Jahren auch in Ihrem Ausschuss schon behandelt: Von der Volksschule in den Containerklassen, von den Kindergärten in den Containerklassen geht es dann weiter zu den Ganztagesschulen in den Containerklassen. (Abg. Christian Oxonitsch: Welche genau?) Und jetzt haben wir die Studenten, die ihr Studentenleben in den Containern verbringen müssen. Was noch fehlt in Ihren tollen Vorschlägen, ist: Jetzt kommt auch noch die Seniorengeneration. Hier müssten wir natürlich auch schauen, dass wir Seniorenheime in Containerbauweise errichten. Dann haben wir eine ganze Generation im Container. Das nur ganz kurz zum "Kronen Zeitung"-Artikel; ich habe hier noch einige Artikel herauskopiert. Es beschäftigen sich ja sehr viele Journalisten mit diesem Thema. Darum wundert es mich eigentlich, dass wir uns hier im Landtag nicht mit diesem Thema beschäftigen sollen oder dürfen. Aber wir machen (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Was wollen Sie dann ...) es trotzdem (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Seit Stunden!), ja, wir machen es trotzdem. Vielleicht komme ich zu diesen Artikeln, vielleicht komme ich ganz zum Schluss noch dazu. Aber jetzt noch ganz kurz zu Ihrem Antrag und dann auch zu der Begründung: Was bezwecken Sie denn mit diesem Initiativantrag, meine Damen und Herren? Die rot-grüne Stadtregierung plant mit dieser vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schnitt, eigentlich einen wirklich epochalen Schnitt in unserer Stadt: die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund Ihrer chaotischen Zuwanderungspolitik, auf Grund Ihrer chaotischen Willkommenskultur, wo Sie jetzt selber sagen müssen - Ihr Vorsitzender sagt es ja selber -, es geht nicht mehr so weiter, wir müssen hier die Notbremse ziehen! Aber Sie hier im Rathaus, hier im Landtag, die rot-grüne Stadtregierung sagt, nein, wir müssen weiter Leute hereinholen und bauen dafür Container! Dafür wird hier das Gesetz beschlossen. Hier soll ein Gesetz entstehen, das mit einem Satz beschrieben werden kann, meine Damen und Herren: Erstens, keine Rechte für uns Wiener und Wienerinnen - aber auf der anderen Seite keine Pflichten für die Zuwanderer! Mit dieser Änderung unterstützen Sie, meine Damen und Herren von Rot und Grün, indirekt auch die Schleppermafia. Warum? Ich sehe schon die Inserate in den Zeitungen in Syrien, in Afghanistan, in ganz Afrika: Kommt alle nach Wien, die rot-grünen Träumer bauen schon fleißig für euch Wirtschaftsflüchtlinge Gratiswohnungen, meine Damen und Herren! (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Auf Deutsch? Und das sollen sie dann verstehen?) Sie stellen überall diese Wohncontainer in Wien hin, auf die grüne Wiese, egal, wohin - durch dieses Gesetz ist es dann möglich. Auf das Gesetz komme ich noch zurück, auf das Gesetz werde ich noch eingehen. Und was Sie dann auch noch machen: Als Zuckerl, als Draufgabe kriegt dann noch jeder die Mindestsicherung von rund 900 EUR dazu. Meine Damen und Herren, das lehnen wir aufs Entschiedenste ab! (Beifall bei der FPÖ.) Was steht, ganz kurz gefasst, in diesem Gesetz? Erstens, meine Damen und Herren: Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Wohnbaracken für Zuwanderer - oder auch für Studenten! Das weiß man nicht ganz genau. Zweitens: Diese Container und Holzhütten - Leichtbauweise, Bambusholz, das weiß man nicht - dürfen überall in Wien aufgestellt werden. Egal, wo, egal, welche Widmung: Das Gesetz sagt es. Ich werde aber nachher auf das Gesetz auch noch eingehen. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gott sei Dank!) Ja, natürlich! Wir müssen ja dieses Gesetz genau beleuchten. Drittens: Diese Zuwanderungscontainer - und das ist ja die Chuzpe an der ganzen Geschichte, denn es soll eigentlich eine kurzfristige, temporäre Hilfestellung sein -, diese Zuwanderungscontainer dürfen dann 15 Jahre lang dort stehen, wo immer Sie sie aufstellen. Dann haben wir viertens: Niemand darf dagegen Einspruch erheben. Niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarschaftsrechte außer Kraft gesetzt werden. Das steht auch im Gesetz, ich werde noch einmal darauf eingehen. Punkt für Punkt werde ich darauf eingehen. Meine Damen und Herren! Das war nur kurz zur Einleitung, und jetzt komme ich zum eigentlichen Antrag. Betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien, Bauordnung für Wien LGBl. Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/2015, geändert wird. Es sollte eigentlich heißen: "geändert werden sollte", denn es ist ja jetzt noch nicht durch. Aber egal, Sie sind sich Ihrer Sache ja so sicher. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: So ist der Text!) So ist der Text, so haben Sie es verfasst. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist die Vorgangsweise bei jedem Gesetzesbeschluss!) Ja, vielleicht (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Bei jedem!) geht er doch nicht durch. Aber egal, so steht es drin. Das ist einmal der Gesetzentwurf. Jetzt komme ich zur äußerst seltsamen Begründung, meine Damen und Herren. Die Begründung lautet wie folgt - das ist Ihre Begründung -: "auf Grund von Ereignissen, wie etwa Naturereignisse." - Mein Kollege Haslinger hat ja vor ein paar Stunden auch schon dargelegt, was man unter Naturereignissen verstehen kann. Das werde ich jetzt nicht noch einmal explizit herausheben. Ich werde dann nur kurz auf ein Naturereignis eingehen. Dann haben wir weiter: Der "Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten" ist auch darunter gemeint. Ja, der Zustrom aus welchen Krisengebieten? Haben wir dann alle Krisengebiete weltweit als unser Einzugsgebiet für schutzbedürftige Menschen? Oder wie unterscheiden Sie das? Aus der näheren Umgebung? Aber das kann man mittlerweile auch nicht mehr sagen, weil Syrien ja auch nicht um die Ecke ist. Auch Afghanistan ist nicht mehr um die Ecke. Hier wird es also extreme Probleme geben, wenn wir alle hilfsbedürftigen Menschen aus allen Krisengebieten dieser Erde aufnehmen sollen. Für die werden schon Containersiedlungen gebaut "aus humanitären Gründen". Da frage ich mich schon: "Aus humanitären Gründen", da gibt es dann in Afrika ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist ein Fremdwort!) Ja. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ein Fremdwort für die FPÖ, das stimmt!) Nein, nein! Ich unterstütze das schon. Da hat zum Beispiel in Afrika ein Bantukönig zu wenige Frauen in seinem Dorf. Den müssen wir dann unterstützen und aufnehmen, weil er zu wenige Frauen in seinem Dorf hat. Das ist ein humanitärer ... (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das war rassistisch, nicht humanitär!) Nein, nein, es ist ein humanitärer Grund. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ja, das war rassistisch!) Es ist ein humanitärer Grund. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Aber das macht nichts ...) Humanitäre Gründe sind erforderlich, um betroffene Menschen rasch aufzunehmen, wie gesagt, rasch und vorübergehend aufzunehmen, eine Unterkunft kurzfristig zur Verfügung zu stellen, vorübergehend. Vorübergehend die Leute unterzubringen - aber wenn Sie selber wissen, wie lang die Asylverfahren in Österreich dauern, wird die "vorübergehende" Unterbringung bis zu zehn Jahre dauern. Das ist keine vorübergehende Unterbringung, das ist eine versteckte Zuwanderung in unser Sozialsystem - das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Sie schreiben weiter, meine Damen und Herren von Rot und Grün, ganz wichtig: "Vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung stellen", vorübergehend und nicht für immer. Denn, meine Damen und Herren von Rot und Grün, Sie legen ja mittlerweile den Begriff Asyl ganz falsch aus. Asyl ist ein Schutz auf Zeit und ist kein Instrument zur illegalen Einwanderung, die Sie dann auch fördern mit Ihrer Willkommenspolitik und mit diesem Antrag, wo ja mittlerweile - ich habe es schon gesagt - mit Inseraten dann inseriert wird in Afrika: "Bitte, kommt! Die Siedlungen für euch werden schon gebaut!" Das kann es ja nicht wirklich sein! Asyl ist ein Schutz auf Zeit und kein Instrument zur illegalen Einwanderung in unser Sozialsystem. Sie schreiben weiter, betreffs Unterkunft zur Verfügung stellen: "Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme," - Das sieht man dann in Liesing oder zum Beispiel auch im 3. Bezirk. Wir haben ja im 3. Bezirk mittlerweile drei Asylquartiere, wo es immer Probleme gibt. In Erdberg gibt es immer Raufereien, gibt es immer Schlägereien im Heim. Dann haben wir von einem Tag auf den anderen in der Hinteren Zollamtsstraße ein Quartier bekommen, wo auch hunderte, meist junge Männer untergebracht sind, wo wir vor Kurzem auch eine Messerstecherei ganz in der Nähe in einem Einkaufszentrum gehabt haben. Also insofern gibt es Probleme mit den Leuten, die zu uns kommen - und nicht Probleme, weil man hier Probleme hat, dass man sozusagen keine Enteignung durchführen kann. - "als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können." Also in Erdberg ist es relativ schnell gegangen, dass dort dann die Wirtschaftsflüchtlinge untergebracht wurden. Wir haben auch noch in der Kundmanngasse von heute auf morgen eine Asylwerberunterkunft bekommen, wo ja die Angestellten von der Sozialversicherung sogar in dem Gebäude weiterarbeiten, und gleichzeitig sind dort Asylwerber untergebracht. Also so schwierig und so lang dauert die Adaptierung ja nicht, wie Sie hier in Ihrer Begründung formulieren. Wie gesagt: "erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandekommens, etwa durch Änderung eines Flächenwidmungsplanes." - Das ist natürlich die beste Methode, dass man dann schnell einen Flächenwidmungsplan einreicht und eine Widmung umändert, um hier Wohnraum zu schaffen für Flüchtlinge, die eigentlich in Österreich nichts zu suchen haben. - "Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien" - "Ergänzung" ist auch ein bisschen harmlos ausgedrückt. Hier sollten Sie lieber schreiben: "Außerkraftsetzen der Bauordnung". Denn eine Ergänzung ist es nicht wirklich, sie wird ja außer Kraft gesetzt. Aber dazu komme ich noch. - "die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen und technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden." Also das bietet auch Raum für jede Interpretation. Hier kann man machen, was man will, das Gesetz ist ausgehebelt. Jeder kleine Gartenbesitzer, der hier eine Laube errichten will, muss alles Mögliche einhalten - was ich auch für richtig empfinde -, und hier wollen Sie mit diesem Gesetz eigentlich alles außer Kraft setzen. Sie schreiben dann weiter: "Interessen der Sicherheit und Gesundheit müssen dabei aber jedenfalls gewahrt werden." Das ist auch eine Auslegungssache. Man weiß, sogar bei Wiener Wohnen schaut es mit der Gesundheit ja auch nicht immer so gut aus. Wenn jetzt betroffene Mieterinnen und Mieter bei Schimmelbildung bei Wiener Wohnen anrufen, hört man dann meistens den lapidaren Satz: Na ja, Sie sind zu blöd zum Heizen, sie sollten besser lüften! Das schaut bei Wiener Wohnen zum Beispiel bei Schimmelbildung oftmals so aus, und Sie nehmen hier auch die Sicherheit und die Gesundheit in den Mund. Wie gesagt, das ist eine Auslegungssache, wenn Sie es nicht einmal bei Wiener Wohnen schaffen, hier klare Formulierungen zu finden, gerade bei Schimmelbildung. Bei Containerbauten wird es höchstwahrscheinlich auch baldigst zu diesen Problemen kommen. Aber es gibt noch ein weiteres Problem, gerade bei der Sicherheit und Gesundheit. Da frage ich mich dann schon, aber auch gerade bei der Sicherheit bezüglich Brandschutztüren, ob bei einem Leichtbaucontainer die Vorschriften bezüglich Brandschutztüren eingehalten werden. Das ist sehr fraglich, das ist auch noch zu hinterfragen, meine Damen und Herren. Sie schreiben weiter: "Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebenden Wirkungen zukommen." Was heißt das wieder? Also hier kann der Nachbar überhaupt keinen Einspruch erheben, wenn vor seiner Haustüre, wenn vor seinem Garten eine Containersiedlung errichtet wird, wie wir es zum Beispiel jetzt auch in Liesing hatten. (Abg. Dipl.- Ing. Martin Margulies: Er kann schon Einspruch erheben!) Ja, aber es wird ihm sicher bescheinigt: Es ist wurscht, es gibt andere Interessen! (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Es hat keine aufschiebende Wirkung, aber er kann Einspruch erheben!) Ja, es gibt andere Interessen, übergeordnete Interessen, staatliche Interessen, zu dem komme ich hier auch noch. Das haben Sie ja auch oft hineingepackt, die staatlichen Interessen, wenn eine staatliche Organisation dieses Gesetz vollzieht. Weiter geht es dann in Ihrer Begründung - das ist ein unglaublicher Anschlag auf unser Rechtssystem, meine Damen und Herren! Denn wie schon vorhin kurz erwähnt: Jeder Gartenbesitzer muss, wenn er zum Beispiel einen Wintergarten errichten will, alle Vorschriften einhalten. Er muss jeden Nachbarn fragen, ob er diesen Wintergarten errichten darf, ob es hier keine Probleme gibt. Wenn dann ein Nachbar, nur ein Nachbar sagt, nein, deine Nase gefällt mir eigentlich nicht; der Wintergarten wäre mir wurscht, der ist eh in Ordnung, aber deine Nase gefällt mir nicht, du darfst den Wintergarten nicht machen, dann schauen Sie durch die Finger. Dann gibt es keinen Wintergarten. Sie wollen jetzt mit diesem Gesetz eigentlich alles außer Kraft setzen, was wir hier in der Bauordnung stehen haben. Diese Vorschriften und Rechte werden durch diese Bauordnung außer Kraft gesetzt, und Sie schaffen einen rechtsfreien Raum. Sie schaffen einen rechtsfreien Raum in der Bauordnung, meine Damen und Herren! Staatlich organisiert, das kommt auch noch dazu. Warum haben wir dieses Gesetz jetzt hier? Weil Sie jahrelang eine falsche Einwanderungspolitik begangen haben und jetzt in den letzten Monaten eine falsche Willkommenskultur betrieben haben. Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren, dagegen werden wir weiterhin kämpfen! (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt komme ich aber zum eigentlichen Antrag, meine Damen und Herren. Das war die Begründung, das war Ihre Begründung; jetzt kommt der Antrag, den ich auch ein bisschen mit Ihnen erörtern möchte. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Dürfen wir mitsprechen?) Denn es gab ja keine Möglichkeiten, den wirklich in einem größeren Gremium zu erörtern. Wie ja die Journalisten in den verschiedenen Printmedien auch schreiben, zum Beispiel hier im "Standard": "Rasche Asylquartiere werden gebaut." (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Die "Krone" schreibt heute: "Sie plapperten"!) Dann zum Beispiel "Die Presse": "Gute Idee, schlechtes Baugesetz." Dann haben wir weiter hier zum Beispiel den "Kurier": "Container-WGs für Flüchtlinge." Es wird interessant, ob die muslimischen WG-Bewohner so erfreut sind, wenn sie dann dort in den WGs wohnen. Dann haben wir weiter "Die Presse", dort werden wir zitiert, dass wir gegen diese Containerbauweisen sind. Dann gibt es hier die "Wiener Zeitung": "Schlagabtausch um neue Bauordnung." Das ist auch nicht sehr rühmlich. Und weiter "Die Presse": "Die Fallen der neuen Bauordnung." Auf diese Fallen möchte ich auch dann noch einmal eingehen. Wie gesagt, jetzt komme ich zu dem Antrag: "Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung und § 30b Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Initiativantrag. Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird zum Beschluss erhoben." Die Bauordnung wird, sage ich einmal, vergewaltigt, nicht geändert. So, jetzt komme ich zur eigentlichen Bauordnung. Das Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird: "Der Wiener Landtag hat beschlossen." Er hat schon beschlossen, obwohl es eigentlich noch gar nicht beschlossen wird. Aber ich weiß schon, das ist der Text (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Immer!), der durchkopiert wird. Das ist mir schon klar. "Art. I: Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz (Abg. Dipl.- Ing. Martin Margulies: Ein bisschen ...) LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird wie folgt geändert." - So, jetzt komme ich zu den Punkten, die sehr interessant sind. "Nach § 71b wird folgender § 71c samt Überschrift eingefügt." - Das ist jetzt ganz interessant: Da haben wir dann die Umweltkatastrophen drinnen. Da haben wir die schutzbedürftigen Personen, wo man nicht weiß, welche Personen das eigentlich sind. Aber jetzt zu diesem Satz, zu diesem ominösen Satz: "Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen." Es ist noch nicht herausgekommen, welche Personen hier untergebracht werden können. Die einen meinen, nur Asylanten oder Asylbewerber oder Wirtschaftsflüchtlinge; die anderen sagen, auch Studenten. Ich frage Sie jetzt ganz offen: Welche Personen sollen hier untergebracht werden oder können untergebracht werden? Sind hier auch unsere Wiener Obdachlosen gemeint? Oder sind Ihnen, meine Damen und Herren von Rot und Grün, die obdachlosen Wienerinnen und Wiener egal? Ich glaube, ein Wiener Obdachloser würde sich auch über einen Platz in so einem luxuriösen, warmen, in Leichtbauweise gebauten Wohncontainer mit Gratisverpflegung freuen. Er würde sich sicherlich freuen, wenn er da einen Platz bekommt. (Abg. Birgit Hebein: Spielen Sie nicht ...) Aber es hat ja im Zuge der Flüchtlingskrise Fälle gegeben, wo Obdachlose sich auch angestellt haben bei der Essensausgabe für Asylbewerber, und die sind weggeschickt worden mit dem lapidaren Satz: Nein, ihr kriegt nichts, ihr seid Wiener und Wienerinnen, das kriegen nur die Asylanten! Also da bin ich gespannt ... (Abg. Birgit Hebein: Blödsinn!) Da bin ich gespannt, ob die Wiener Obdachlosen auch einen Platz bekommen. (Abg. Birgit Hebein: Das stimmt doch nicht! - Weitere Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Das haben wir in den Medien gelesen, das ist propagiert worden. (Abg. Birgit Hebein: Ah, Sie haben gelesen!) Natürlich, ja, ich kann auch lesen. Und ich nehme an, dass die Journalisten keine Lügen verbreiten. Hier zum Beispiel, also das wäre eine Unterstellung. Jetzt geht es einmal weiter beim § 71c Punkt 1: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung" - Vorübergehende Unterbringung! Nicht 6 Monate, nicht 6 Jahre, nicht 15 Jahre, sondern "vorübergehend" steht da. Das ist ein dehnbarer Begriff: Was ist "vorübergehend"? - "einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen" - Das ist unglaublich! Da passt alles hinein, alle möglichen Ereignisse, alle möglichen Personen. Da können 10.000, da können 100.000 kommen. Da kann die ganze Welt kommen und unser tolles Sozialsystem hier genießen. Wir hatten ja leider jetzt vor Kurzem, am 16.3., den Jahrestag der Nuklearkatastrophe von Fukushima. Jetzt frage ich Sie, gerade die Herrschaften von den GRÜNEN: Würden diese armen, durch die Nuklearkatastrophe von Fukushima Vertriebenen auch einen Platz in Ihren Containersiedlungen bekommen? Das wäre eine wirklich interessante Frage. Oder jetzt zum Beispiel - und das ist gar nicht so abwegig - ein weiteres Naturereignis: Durch den Klimawandel - dazu kann es in den nächsten ein, zwei Jahren durchaus kommen - kommt es zu einer Überflutung der Fidschi-Inseln. Da kommt es zu einer Überflutung der Salomon-Inseln, von Kiribati, der Nauru-Insel. Meine Damen und Herren von Rot und Grün, nehmen wir die auch auf? Bauen Sie auch für diese armen Insulaner Containersiedlungen? Vielleicht wäre es für die in Bambusbauweise angebracht, dann fühlen die sich vielleicht heimlich bei uns und dann auch heimisch. Meine Damen und Herren von Rot und Grün! Man kann hier hineininterpretieren, was man will. Das kann es wirklich nicht sein! Dafür sind Sie, meine Damen und Herren von Rot und Grün, sicherlich nicht gewählt worden, dass Sie sich Kopfzerbrechen machen um die Sorgen der ganzen Welt oder der halben Welt. Meine Damen und Herren von Rot und Grün, vertreten Sie endlich die Interessen der Wienerinnen und Wiener, und arbeiten Sie auch für die Wienerinnen und Wiener! Zurück zum § 71c Punkt 1, Sie schreiben weiter: "oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher" - Das ist auch interessant: völkerrechtlich, unionsrechtlich. Da schreibt uns dann die EU diktatorisch vor, wen wir nehmen sollen, wie sie es jetzt ohnehin auch schon versucht. Gott sei Dank wehren sich hier die ehemaligen Ostblockstaaten und sagen, nein, sicherlich nicht, wir nehmen keine Moslems auf! Aber uns soll man diese Leute dann auf's Aug' drücken? Sicherlich nicht, meine Damen und Herren! - "oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund" - Hier haben wir also den Dominoeffekt: Der Bund haut aufs Land, das Land haut auf die Gemeinde. Der Bund sagt zum Land: Ihr müsst 10.000 aufnehmen oder 100.000. Das Land sagt zur Gemeinde: Ihr müsst 10.000 auch irgendwo aufnehmen im Bezirk, so wie es ja mittlerweile schon ist. Siehe zum Beispiel 3. Bezirk, wo die Bevölkerung nicht gefragt wurde, ob sie drei Asylbewerberheime haben will. - "aus humanitären Gründen notwendig ist," - Das habe ich auch schon kurz erwähnt. Humanitäre Gründe, das ist ebenfalls ein dehnbarer Begriff, da kann man alles hineininterpretieren. Wie gesagt: der Häuptling in Afrika, der zu wenige Frauen im Dorf hat. - "ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig. Abs. 2: Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container-Fertigteilbauweise und dergleichen -" - Wie gesagt, da kann man vielleicht noch hinzufügen: Bambusbauten oder Pappkartonbauten, wie auch immer. Das ist sehr interessant, denn in "Leichtbauweise" kann man dann ja alles hineininterpretieren. Nur frage ich mich da halt, ob dann auch die Sicherheit gegeben ist. - "bedarf für die im Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens" - Jetzt kommt das mit der Verweildauer, sage ich einmal, auf Ihrem oder auf dem Nachbargrundstück: längstens sechs Monate. Weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige ist hier erforderlich, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Also hier kommt wieder die staatliche Organisation vor. Das erinnert mich so an die staatliche Organisation der Ferienbetreuung während der Sommerferien, die Sie ja jetzt auch staatlich organisieren. Nach guter alter SPÖ-Methode: Das wird ausgelagert an befreundete Vereine, und die bekommen dann einige 100.000 für die Betreuung. Also: Hauptsache, es wird staatlich organisiert, dann ist alles legal, dann passt alles! Sprich, wenn es staatlich zwangsverordnet wird. "Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern" - da geht es jetzt weiter, da wird es immer interessanter - "auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standfestigkeit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird." - Das ist natürlich auch wieder eine Auslegungssache. Mechanische Festigkeit, Standsicherheit, ja, das kann man nehmen, wie man will. Man kann dorthin, wie gesagt, bauen, was man will. Ein Karton oder eine Schuhschachtel sind auch fest. Der Brandschutz ist allerdings auch sehr fraglich, wenn Sie dann nur vorschreiben, dass in der Nähe ein Gartenschlauch liegen muss. Oder Sie bauen die ganzen Containersiedlungen einfach auf die Donauinsel, dort gibt es auch genug Wasser. - All das ist jedenfalls sehr, sehr, sehr fraglich! Im 2. Satz dieses Absatzes steht ganz klar, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Mit den "Vorschriften dieses Gesetzes" ist die Bauordnung gemeint, meine Damen und Herren, und die Bauordnung gilt also hier nicht, sie ist außer Kraft gesetzt. Und was ist mit dem einfachen Wort dafür gemeint? - Damit sind die Zuwanderungscontainer gemeint, die ja von der einen Seite der rot-grünen Koalition präferiert werden, die anderen wollen auch für Studenten so etwas errichten, vielleicht später auch für Senioren, das weiß man nicht ganz genau. Wenn hier also steht, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht, dann heißt das nichts anderes als: Die Bauordnung gilt nicht für diese Zuwanderungscontainer oder Studentencontainer, um jetzt die beiden Varianten hier auch zu erwähnen. Jetzt wird es noch interessanter! Weiter heißt es nämlich: "Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen." Welche Leistungen sind das? - Es ist auch fraglich, welche Leistungen das sind! Gibt es dann einen Leistungskatalog? Jeder Häuselbauer muss, wenn er ein Haus baut, genug Gesetze und Vorschriften befolgen und sich daran halten, denn sonst bekommt er Probleme mit der Behörde. In diesem Fall gilt das aber nicht. Die Leistungen müssen nicht erbracht werden! In diesem Fall setzen Sie, meine Damen und Herren, aus falsch verstandener Humanität alles außer Kraft. Die Bauordnung wird über den Haufen geworfen. Und das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! Aber es geht ja noch weiter: "Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." - Wie soll das schriftlich zur Kenntnis gebracht werden? Das geht daraus auch nicht hervor! Soll das mit einem Post-it geschehen? Oder handelt es sich da um ein A4-Blatt wie bei Ihren Anträgen zu Subventionen, auf dem dann steht, dass der Subventionsnehmer 20.000 EUR bekommt, und das war's?! Vielleicht genügt wirklich einfach ein Post-it, auf dem steht: "Es wird angesucht" oder "Es wird genehmigt"! Somit komme ich zu Abs. 3: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs. 2 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung," - Da braucht man also eine Baubewilligung! - Aber das wird im nächsten Absatz auch schon wieder relativiert. Man braucht eine Baubewilligung. - "die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahme beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert ist." - Es muss also alles staatlich organisiert werden, dann ist alles wurscht. Dann kann die staatliche Organisation tun, was sie will. Eine "staatliche Organisation" muss nicht zwingend die Gemeinde sein, das können auch die Kinderfreunde oder irgendein befreundeter SPÖ-Verein sein. Hauptsache, die Organisation ist staatlich organisiert. Es folgt dann eine Aufzählung, was dem Bauansuchen angeschlossen werden muss, und mich wundert eigentlich, dass da so viel eingereicht werden muss, das ist ganz interessant! "Dem Bauansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen: 1. Bauplan in dreifacher Ausfertigung;" - Das ist ja ganz toll, da gibt es sogar einen Bauplan für die Container! - "2. die Zustimmung des Eigentümers - aller Miteigentümer -, wenn der Bauwerber nicht selbst Eigentümer oder nur Miteigentümer der Liegenschaft ist; sie kann auch durch Unterfertigung der Baupläne nachgewiesen werden; 3. ein Gutachten, dass es sich um ein geringfügiges Bauvorhaben mit technisch einfacher Tragkonstruktion beziehungsweise Fundierung handelt," - Es ist natürlich auch eine Auslegungssache, was eine "einfache Tragkonstruktion" ist! - "bei dem aus statischen Belangen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das Eigentum zu besorgen ist;" - Das Gutachten muss besorgt werden mit einem Nachweis, dass hier Leben und Gesundheit nicht gefährdet sind. Auch das ist ein sehr dehnbarer Begriff! - "diese Unterlage ist von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet zu erstellen;" - Wenigstens wird ein Sachverständiger hinzugezogen, der die Leichtbauweise dann sozusagen abnimmt. - "4. der Nachweis der Verfügbarkeit über eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung;" - Das ist ja auch, wie ich jetzt einmal sage, ganz putzig! Genügen dann auch zehn Wasserkübel, die neben dem Container stehen? Oder genügt, wie gesagt, schon der Feuerwehrschlauch? Oder genügt es, dass der Container neben dem Wienfluss steht? Das geht daraus auch nicht hervor, aber das werden wir vielleicht irgendwann, wenn das Gesetz dann leider doch beschlossen wird, erfahren, wenn einmal ein Container zu brennen anfängt! - "5. Angaben über die maximal zu erwartende Personenanzahl sowie die Flucht- und Rettungswege." - Die "maximal zu erwartende Personenanzahl" ist auch ganz interessant! Vielleicht sind Sie Hellseher, wie viele Leute jetzt schon wieder auf dem Weg nach Österreich sind. Ich könnte das nicht sagen, wie viele maximal hier untergebracht werden können oder sollen; Sind es 100, sind es 200, sind es 1.000? Das geht auch nicht hervor. Ich komme nun zu Abs. 4: "Für Bauvorhaben nach Abs. 3 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit" - wieder eine Auslegungssache - "sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird." Und jetzt kommt es, das ist auch ganz interessant, denn da geht es um die Nachbarrechte: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen;" - Was bedeutet das? Nehmen wir einmal an, ich bin ein Gartenbesitzer, und neben mir gibt es ein freies Grundstück. Kann die staatliche Organisation dort einen Baucontainer - wie ich jetzt schon sagen wollte, und das sind sie im Endeffekt ja wirklich - beziehungsweise einen Asylanten-Wohncontainer aufstellen, ohne dass ich irgendein Einspruchsrecht habe? Ich habe eventuell ein Einspruchsrecht, aber das Ganze ist vielleicht erst nach fünf oder zehn Jahren ausjudiziert, und dann ist mir eigentlich auch schon wurscht, ob der Container dort steht oder nicht, denn dann bin ich eh schon ausgezogen! Dass die Verletzung der Nachbarschaftsrechte der Bewilligung nicht entgegensteht, heißt nichts anderes als: Es ist egal, ob die Nachbarrechte verletzt werden. Das hat keine Auswirkung, weil der Container für die Zuwanderer oder vielleicht auch für Ihre Studenten trotzdem gebaut werden darf. Der 2. Teil dieses Absatzes, in dem es heißt: "es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundstücken nicht vermindert werden" - hilft aber dem Bewohner eines Gartens auch überhaupt nicht, denn die Bebaubarkeit ist ja nur dann eingeschränkt, wenn der Container - egal, ob Studentencontainer oder Asylantencontainer - genau an der Grundgrenze steht oder zum Beispiel bestimmte Belichtungsverhältnisse nicht mehr gegeben sind. Ansonsten ist das vollkommen irrelevant. Alle anderen Nachbarrechte, zum Beispiel der Schutz vor Lärm oder Geruchsbelästigung, sind jedoch weiterhin ausgeschlossen. Und wenn man weiß, wer da jetzt nach Österreich strömt und dass diese Herrschaften gerne im Freien grillen, dann kann man sich vorstellen, dass es sicherlich Geruchsbelästigung bei jedem Wetter geben wird, und das, meine Damen und Herren, fünf Jahre lang, ohne dass man irgendeine Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen! Erst nach fünf Jahren gibt es wieder das Nachbarrecht, aber auch nicht das normale Nachbarrecht, sondern in diesem Fall ein ganz anderes; es wird dann auch ausgelegt, worum es dabei wirklich geht. Weiter im Gesetzestext: "es darf die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Berechtigte der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat." - Welcher Nachbar wird da schon zustimmen, außer er hat eine Halle, die nicht fürs Wohnen gewidmet ist, und er möchte gerne eine Umwidmung haben. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Hallenbesitzer in einem solchen Fall dann den Deal mit der staatlichen Stelle macht und die Halle des Grundstücks zur Verfügung stellt, damit er dann in späterer Folge vielleicht eine Umwidmung bekommt. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es dann einen Nachbarn gibt, der dem zustimmt. Schließlich heißt es noch in Abs. 4: "Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Abs. 5: Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann," - Hier sind wir wieder bei den 15 Jahren, und 15 Jahre sind nicht kurzfristig, sondern das ist wirklich ein langer Zeitraum, der Veränderungen für Wien und für die Umgebung dort bringt, wo diese Container stehen. Es kann mir also keiner einreden, dass das wirklich sehr sinnvoll ist! Weiter geht es dann wie folgt: Bedürfen einer Baubewilligung, "wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." - Das ist wieder Ihr Passus "staatlich organisiert", sprich, es wird zwangsverordnet, egal, von wem, aber es muss staatlich verordnet werden. Jetzt geht es weiter: "Dem Bauansuchen sind die in Abs. 3 genannten Unterlagen anzuschließen."- Es muss korrekt zugehen, darum müssen diese Unterlagen angeschlossen werden. "Darüber hinaus ist der dem § 63 Abs. 1 lit. e entsprechende Nachweis über den Wärmeschutz zu erbringen." - Gott sei Dank gibt es auch einen Nachweis über Wärmeschutz! Bis zu 15 Jahre, meine Damen und Herren, soll dieser Notstand also bestehen bleiben. Ich weiß nicht, was Sie geplant haben oder welche Informationen Sie haben. Aber mittlerweile hat Ihr Vorsitzender ja auch schon die Notbremse gezogen, und es dürften eigentlich keine Asylbewerber, keine Flüchtlinge, keine Wirtschaftsflüchtlinge mehr zu uns kommen. Daher bräuchten wir eigentlich dieses Gesetz nicht mehr und daher bräuchten wir eigentlich diese Asylbewerbercontainer nicht! Im Hinblick darauf frage ich mich, warum Sie diesen Antrag einbringen. Meine Damen und Herren! Sechs Monate an unkontrollierter Zuwanderung bringen die Stadt Wien 15 Jahre aus dem Gleichgewicht, verändern die Stadt für immer, das liegt auf der Hand, das können Sie nicht leugnen. Danach wird Wien nicht mehr das Wien von heute sein, meine Damen und Herren. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle plant die rot-grüne Stadtregierung einen historischen Schritt, nämlich die Abschaffung der Bürgerrechte auf Grund einer chaotischen Zuwanderungspolitik, denn nichts anderes ist das! Jetzt geht es weiter: "Abs. 6: Für Bauvorhaben nach Abs. 5 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz," - wieder Auslegungssache - "die Hygiene und Gesundheit, den Wärmeschutz sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird" - Hier finden sich wieder diese Schlagwörter, die man auslegen kann, wie man es braucht. Neu ist in diesem Passus, was aber, wie ich glaube, in der Natur der Sache bei Containerbauweise liegt, dass das "Erdgeschoß des Bauwerks barrierefrei zugänglich" werden soll. Das liegt bei Containerbauweisen allerdings auf der Hand. "Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen, und es darf die Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn," - Und hier kommt wieder die Ausnahmeregelung. - "dass der Berechtigte der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung - § 134 Abs. 2 - erlangt hat." Hier kommt wieder die Umwidmungsgeschichte in Spiel, die ich jetzt einmal so in den Raum stelle, denn es gibt sicherlich genug Gewerbeflächenbesitzer, die gerne eine andere Widmung hätten, und das wäre eine einfache und nette Möglichkeit, dass man das Grundstück um einiges aufwerten kann, wenn man es einer staatlichen Organisation für ein Jahr oder zwei Jahre bis maximal fünf Jahre zur Verfügung stellt. Dann hat man eine schöne Aufwertung, wenn man dann die Umwidmung bekommt. Jetzt komme ich zu Abs. 7, das ist schon der letzte Punkt im Gesetzestext: "Beschwerden - § 136 Abs. 1 - gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und 5 haben keine aufschiebende Wirkung." - Da gibt es überhaupt nichts, und das heißt nichts anderes als: Wenn der Container länger als 5 Jahre, also bis zu 15 Jahre dort steht, kann man sich als Nachbar zwar beschweren, aber das nützt nichts, denn der Container bleibt dort stehen, und die Stadt wartet einfach ab, wie das Gericht, wenn man klagt, dann nach den entsprechenden Prozessjahren entscheidet. Wenn das dann vielleicht negativ für die Gemeinde Wien oder für die staatliche Organisation, die das durchführen darf, ausgeht, dann versetzt man den Container vielleicht um ein, zwei Meter, und der Nachbar hat dieselben Probleme wieder, und das Spiel beginnt von vorne, meine Damen und Herren! Weiter geht es im Gesetzestext: "Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen" - Zwingende öffentliche Interessen wird es höchstwahrscheinlich immer geben. Auch das ist wieder eine Auslegungssache: "Öffentlich" ist alles im öffentlichen Interesse. Der Text geht weiter: "und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre." - Das ist auch wieder Auslegungssache: Was ist ein "unverhältnismäßiger Nachteil"? Das müsste man auch wieder einmal ausjudizieren! Jeder empfindet es sicherlich anders, was "unverhältnismäßig" und was ein "Nachteil" ist. "Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung." Meine Damen und Herren! Somit komme ich jetzt auch schon zum Art. II, ich werde Ihnen diesen jetzt aber nicht vorlesen, denn Sie haben ihn eh vor sich liegen. Hier geht es nur darum, wann das Gesetz in Kraft tritt, und ich befürchte natürlich, dass das in den nächsten Tagen der Fall sein wird. Außerdem ist die Bestimmung gemäß Abs. 2 natürlich sehr negativ für Personen, die jetzt ein Verfahren laufen haben, denn für diese gilt dieses neue Gesetz natürlich nicht, diese schauern durch die Finger, denn das gilt natürlich nur für die Flüchtlingscontainer. (Abg. Christian Deutsch: Das ist Unsinn!) Meine Damen und Herren von Rot und Grün! Abschließend möchte ich Ihnen noch etwas auf den Weg mitgeben: Mit diesem Knebelungsgesetz verändern Sie alle gewachsenen Strukturen und Lebensgewohnheiten in unserem schönen Wien für immer! Sie zerstören Wien mit diesem Unrechtsgesetz. Wer Wiener ist, hat sich gefälligst an die Gesetze zu halten, wer Zuwanderer ist, braucht keine Regeln und kann tun, was er will. Das ist klarerweise gleichheitswidrig, und deshalb werden wir Freiheitliche diesen Skandal auch vor dem Verfassungsgerichtshof mit aller Kraft bekämpfen. Wir werden diesem Gesetz natürlich nicht zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schütz zu Wort gemeldet. Schönen guten Morgen! Abg. Angela Schütz (FPÖ): Auch von meiner Seite einen wunderschönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Einen guten Morgen wünsche ich auch dem Berichterstatter und den Kolleginnen und Kollegen, sofern Sie schon wieder munter hier im Saal sitzen! Versuchen wir es gleich einmal mit einem Bild: Stellen Sie sich vor, Sie leben in einem idyllischen Haus in einer sehr schönen Gegend mit sehr viel Grünraum, draußen können die Kinder spielen, Sie können zuschauen, die Kinder können sich frei und unbehelligt bewegen, und es ist alles sehr friedlich, sehr beschaulich und sehr ruhig. Von einem Tag auf den anderen baut man Ihnen dann aber einen Container direkt vor die Nase, in den junge unbegleitete Männer einziehen. Sie sagen: In Österreich ist das nicht möglich!? Ich habe als Bürger Rechte! - Das ist ein Irrtum! Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle der Bauordnung für Wien einen historischen Schritt, nämlich die Abschaffung der Bürgerrechte. Ich habe hier den "Standard" vom 27./28. Februar. Dieser titelt: "Rasch Asylquartiere bauen." In dem Artikel steht: "Bürogebäude können derzeit nur noch teilweise nach langwieriger Adaptierung als Flüchtlingsquartiere verwendet werden. Mit der Änderung soll die Schaffung von Wohneinheiten auch dann ermöglicht werden, wenn nicht alle baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften zur Gänze eingehalten werden." Was das heißt, werden wir jetzt noch länger diskutieren. Als Dietrich Kops vorhin ein bisschen etwas aus der "Krone" vom 27.2. über den Disput zwischen den Roten und den Grünen zitiert hat, die offensichtlich nicht ganz genau wissen, was sie wollen, ist mir etwas eingefallen beziehungsweise ein relativ schönes Bild gekommen. Ich werde Ihnen jetzt das Zitat, das Sie sicherlich die ganze Nacht schon öfter gehört haben, sofern Sie immer im Saal waren, nicht noch einmal bringen, aber das Bild, das mir gekommen ist, werde ich Ihnen jetzt schon schildern, denn es zeigt nämlich, dass in der rot-grünen Regierung offensichtlich die kleine Minderheit der großen Mehrheit den Weg vorgibt: Es ist das ein Bild von einer Weide mit einer großen Schafherde von über 40 Schafen, die von einer kleinen Meute von Hunden vor sich her getrieben und in Zaum gehalten wird. - Das ist das Bild, das ich zu dieser Meinungsverschiedenheit bekommen habe. (Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS: Mäh! - Abg. Mag. Marcus Gremel: Können Sie nicht etwas Substanzielles sagen? Das ist ja eine Zumutung!) So. Was wollen Sie jetzt? - Sie wollen die Bürgerrechte abschaffen, weil Sie nämlich der Zuwanderungspolitik nicht mehr Herr werden. Und dazu fällt mir auch etwas ein. Da bewahrheitet sich nämlich ganz deutlich der Spruch: Die ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los. (Beifall bei der FPÖ.) Hier in dieser Landtagssitzung soll ein Gesetz in einer Husch-Pfusch-Manier über die Bühne gezogen werden, das eigentlich nur so beschrieben werden kann: Alle Pflichten und keine Rechte für die Wiener und Wienerinnen, keine Pflichten, aber alle Rechte für die Zuwanderer. In Kurzfassung: Welche Punkte umfasst dieses Gesetz? Erstens: Dieses Gesetz erlaubt die Errichtung von Wohncontainern und Holzbaracken für Zuwanderer. Zweitens: Die Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, unter welcher Widmung, egal, was sonst daneben steht. Drittens: Die Zuwanderercontainer dürfen bis zu 15 Jahren stehen oder sogar auch länger. Vierter und letzter Punkt, den ich noch hervorheben möchte: Niemand darf dagegen etwas sagen, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden. All das steht in diesem Antrag. Wenn wir uns das Ganze einmal im Detail anschauen, dann kann man schon sagen, da gibt es wirklich unglaubliche Sachen! Ich hätte das auch nicht wirklich glauben können, wenn ich diesen Antrag nicht im Original selber gelesen hätte. Der Antrag wurde von den roten Landtagsabgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler und Babara Nowak sowie den grünen Landtagsabgeordneten Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn eingebracht. - Ich finde es nur bedauerlich, dass die Proponenten dieses Initiativantrages nicht während der gesamten Landtagssitzung anwesend waren, denn es geht um ihren Antrag und eigentlich hätten sie sich den ganzen Tag oder die ganze Nacht und den heutigen Tag die Diskussion anhören müssen. Es ist dies nämlich Ihr Antrag, und diesen haben Sie auch zu vertreten! Was ist auch kritisiere, ist, dass es hier keine Befristung gegeben hat, und ich bin nicht die Einzige, die das kritisiert. Es wird zum Beispiel auch in einem "Presse"-Artikel vom 9.3.2016 kritisiert, dass "die Vorlage dieses Gesetzes keine Befristung enthält, wie es in den anderen Bundesländern, die das schon beschlossen haben, sehr wohl erfolgt ist". Mein Kollege Ulm hat schon gestern festgestellt, dass es in den Bundesländern Befristungen zwischen zwei und fünf Jahren gibt. Darüber steht in der "Presse" vom 9.3.2016 in einem Artikel unter dem Titel "Die Fallen der neuen Bauordnung": "Die Gesetze sind meist befristet. Ein derartiger Passus fehlt im Wiener Entwurf." Noch etwas kann ich Ihnen sagen: Rot-Grün! Ihre Schande heißt § 71c. (Beifall bei der FPÖ.) Sie verstecken sich hinter einem einzigen Antrag, damit Sie nämlich kein Begutachtungsverfahren einleiten müssen, wie es halt wie in vielen anderen Verfahren der übliche und korrekte Weg gewesen wäre. Dieses Begutachtungsverfahren bietet nämlich Behörden und Institutionen wie der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer, aber auch den einzelnen politischen Fraktionen die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, und das wird von vielen auch genutzt. Aber Ihnen von Rot-Grün ist das offensichtlich nicht recht! Sie wollen das nicht beziehungsweise Sie hatten einfach Angst davor! Und wir haben am gestrigen Tag schon einiges dazu gehört, und wir werden auch heute noch einige Punkte dazu hören. Etwas kann ich Ihnen auch noch dazu sagen: Auch in der "Presse" vom 15. März wurde über die Bauordnung, die heute verabschiedet werden soll - oder auch nicht -, geschrieben: "Eine gute Idee, aber ein schlechtes Baugesetz. - In der Schule hätte es geheißen. Fünf, setzen, noch einmal." Einer der Kritikpunkte in der "Presse" ist, dass die Flächenwidmung und Raumordnung als wichtiges Instrument die Zusammensetzung der Gesellschaft zu gestalten haben, und darauf zu verzichten, könne unangenehme Nebeneffekte haben, wenn etwa größere Siedlungen in einem Industriegebaut gebaut werden, in dem es dann an Infrastruktur mangelt. Und ob die Infrastruktur dementsprechend passend ist, haben Sie im Hinblick auf Ihre Container nicht bedacht, die Sie irgendwo in die Gegend stellen, denn das interessiert Sie nicht wirklich. Kommen wir jetzt zu den einzelnen Punkten, die ich dann näher erläutern möchte. Erstens: Das Gesetz erlaubt die Errichtung von Wohncontainern und Holzbaracken für Zuwanderer. - Wir haben gestern und heute in den Morgenstunden schon einmal andiskutiert, was folgender Satz genau bedeutet: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgaben der folgenden Absätze zulässig." - Was bedeutet das genau? Wir haben darüber diskutiert, dass wir nicht wissen, was eine "Anzahl" bedeutet: Sind das 5, sind das 20, sind das 100, sind es 1.000? Was auch immer! Wir wissen nicht, was "Ereignis" bedeutet: Vollmond, Halbmond, Sonnenfinsternis, Sternschnuppen, Jahrhundertflut? Um welches "Ereignis" oder "Naturereignis" handelt es sich? - Das ist nicht wirklich verständlich für die meisten! Aber kein Problem: Wir können das gerne heute noch ein paar Mal wiederholen, vielleicht verstehen Sie es dann auch! (Abg. Mag. Marcus Schober: Bitte!) Konkret für uns heißt das: Sie sind oder du bist ein echter Wiener. - Dumm gelaufen! Dann hast du Pech gehabt! Genau für den oder die echten Wiener gilt nämlich nicht, dass man rasch, günstig und qualitativ bauen kann. Christoph Chorherr hat das in einem "Kurier"-Artikel gesagt. - Er hat gesagt, dass bei Gebäuden, die befristet genutzt werden bis zu 15 Jahren, nicht alle Vorschriften exakt eingehalten werden müssen. Wenn beispielsweise der Fluchtweg statt 4,20 m nur 4,10 m breit ist, ist das egal, man kann trotzdem genehmigen, ebenso wenn die Widmung nicht zu 100 Prozent passt, macht nichts, wird passend gemacht, alles kein Problem! Und die Anrainerbeschwerden helfen auch nichts, denn es gibt eh keine aufschiebende Wirkung. So in etwa hat Chorherr das zum Ausdruck gebracht. Unter anderem hat er auch gesagt: "Slum-Standard zu schaffen ist nicht unser Ziel, sondern rasch, günstig und qualitativ zu bauen." - Wir können allerdings auch darüber streiten und diskutieren, was mit "rasch, günstig und qualitativ" gemeint ist. Meist bedeutet Husch-Pfusch nämlich, dass es schnell geht und nicht unbedingt auf Qualität geachtet wird. Das weiß man, wenn man die Baubranche ein bisschen beobachtet. Der Wiener Bürger hingegen muss auch weiterhin monatelang auf seine Baubewilligung warten. Er muss zum Amt gehen. Er muss eine Nummer ziehen. Er muss sich anmelden. Er braucht einen Baumeister. Er braucht einen Architekten, der ihm erklärt, wie die Bauordnung funktioniert, was in dieser steht, worauf er aufpassen muss, was er tun darf und was er nicht tun darf, wie er etwas machen muss und wann er etwas machen muss, welche Fristen er beachten muss, wie er was einrichten muss. Und wenn jemand diese Bestimmungen nicht auf Punkt und Komma einhält, dann wird er entweder bestraft oder muss im schlimmsten Fall das Gebäude, das er errichtet hat, wieder abreißen. Der Rest muss sich aber anscheinend nicht an die Gesetze halten. Das gilt, wie gesagt, nur für die Wiener und Wienerinnen, nicht für die Zuwanderer. Da gelten die gesetzlichen Bestimmungen überhaupt nicht. Ein bisschen ärgerlich sind vor allem diese allgemeinen Formulierungen, die darin enthalten sind. Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch! Das kann man nicht wirklich greifen. Das ist quasi ein Strand voll Sand, der einem zwischen den Fingern davonrieselt. In der "Presse" vom 9. März wurden diese bevorstehenden Ereignisse kritisiert, und da steht auch zu lesen, dass nicht genau definiert wird, "was ein bevorstehendes Ereignis ist" oder auch nicht. Und das fällt nicht nur den Herausgebern der "Presse" vom 9. März auf, sondern natürlich auch allen anderen. Zum 2. Absatz in Ihrem Initiativantrag, dass Container und Holzhütten überall in Wien aufgestellt werden dürfen, egal, wo und egal, mit welcher Widmung. Das ist, wie gesagt, § 71c Abs. 2. Die wörtliche Verlesung erspare ich mir jetzt an dieser Stelle, aber ich kann Ihnen sagen: Im 2. Satz dieses Absatzes steht klipp und klar: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Mit diesem Gesetz ist die Bauordnung gemeint, und das "dafür" steht für die Zuwanderungscontainer. Was bedeutet es im Klartext, wenn die Vorschriften dieses Gesetzes dafür nicht gelten? - Dann gilt die Bauordnung nicht für Zuwanderungscontainer. Und was sind eigentlich Zuwanderungscontainer? - Dabei handelt es sich um eine "Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung von Personen". Ich habe mir die Mühe gemacht - ich weiß nicht, ob Sie das auch schon einmal getan haben! - in Google "provisorisches Gebäude zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen" einzugeben. Wenn man das in Google eingibt, dann landet man bei "Baracken", und die Definition lautet, dass es sich dabei um vorübergehende Massenunterkünfte in einfachster Elendsbauweise handelt. - Da können Sie noch so schwärmerisch in Sozialromantik von wegen Container-WGs oder sonstigen Bauten für Flüchtlinge schwelgen! Und es macht das auch nicht besser, wenn Sie sagen, dass Sie so etwas auch für Studenten in der Seestadt Aspern gebaut haben und dass das ja so super und so toll ist: Eine Baracke bleibt eine Baracke! Wo finden wir solche Barackenviertel, wenn wir uns in der Welt ein bisschen umschauen? - Wir kennen sie als Dauerlösung in den Slums und Elendsvierteln in der Dritten Welt. Dazu kann Christoph Chorherr in der gestrigen "Heute"-Zeitung sagen, was immer er möchte! (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: War es nun gestern oder heute?) Gestern war es! Im gestrigen "Heute" steht, dass Christoph Chorherr den Entwurf im Vorfeld als praxisorientiert und unbürokratisch verteidigt. Man wolle Slum-Siedlungen vermeiden. - So wurde Christoph Chorherr im gestrigen "Heute" zitiert. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Wann war das jetzt: Gestern oder heute?) Das stand gestern im "Heute". - Ich weiß, es ist früh am Morgen, und es fällt schon ein bisserl schwer, sich zu konzentrieren! Aber ich denke, Sie haben jetzt ein paar Stunden Schlaf gehabt, daher muss es eigentlich möglich sein, unseren Wortmeldungen wieder zu folgen. Wenn nicht, dann sollten Sie es vielleicht noch einmal mit Schlafen probieren! (Beifall bei der FPÖ.) Der eigentliche Skandal an der ganzen Sache ist, dass die Errichtung dieser Baracken nicht bloß eine reine Notstandsmaßnahme ist, sondern dass diese Maßnahme bis zu 15 Jahre bestehen bleiben soll. Wobei auch in dem Gesetz steht, dass es nur ein Minimum an Brandschutzbestimmungen, Fluchtwegen und Vorgaben gesetzlicher Natur geben muss. Alles andere kann man ohne Problem außer Kraft setzen. 15 Jahre Barackendörfer und Containerdörfer in Wien: Wissen Sie eigentlich, wie lange 15 Jahre sind? Bei einer Lebenserwartung von durchschnittlich 90 Lebensjahren laut Sterbetafel sind das immerhin 25 Prozent des Lebensalters. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Schon die Rechnung stimmt nicht!) Natürlich stimmt sie! Schlafen Sie weiter, kein Problem! Wenn Sie aufwachen, können Sie sich das dann ausrechnen! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: 4 mal 15 ist 60, nicht wahr!?) Wenn wir wissen, wie lange Provisorien in Wien stehen bleiben, dann wissen wir, was es bedeutet, dass man dagegen ankämpft. Dominik Nepp hat das gestern recht nett gesagt. Er hat gesagt, es gibt Container für die Schüler und Container für die Studenten, und jetzt gibt es auch noch Container für die Flüchtlinge. Da habe ich mich daran erinnert, dass ich auch in eine Containerschule gegangen bin. Und dieses Provisorium im 22. Bezirk, diesen Containerpavillon für die Schule, gibt es heute noch, und ich bin schon vor einer sehr geraumen Zeit zur Schule gegangen. - Das heißt: Es wird für eine Ewigkeit gebaut. Dann bin ich auf die Uni gekommen, und auf der Uni hat mich wieder ein Container begleitet, nämlich ein Mensacontainer. Dieser stand mitten auf dem Uni-Areal als Provisoriumslösung, die auch so lange da gestanden ist, bis die Universität übersiedelt ist, nämlich eine halbe Ewigkeit. Das heißt: Provisorien dauern in Österreich ewig. Ich frage Sie daher jetzt wirklich: Schämen Sie sich denn eigentlich nicht, wenn die Menschen, die zu uns kommen, Baracken als Zufluchtsort kennen lernen? Ist das die Willkommenskultur, auf die Sie stolz sind? Ist das die Zuwanderungspolitik für eine Stadt, die Ihre heilige Mercer-Studie im Hinblick auf deren Lebensqualität zelebriert? Sie sind doch so stolz, dass Sie bei der Mercer-Studie immer so toll abschneiden! Aber das wird wahrscheinlich nicht mehr lange der Fall sein! Noch etwas kann ich Ihnen sagen: Eine "vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Personen" ist keine Lösung für Zuwanderung, sondern das zeigt auf, dass die Stadt Wien in allem und jedem völlig versagt hat. Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was Sie tun, ist sozusagen das Produkt einer gescheiterten und nicht gewollten Integrationspolitik von Rot-Grün. Was bedeutet jetzt dieser Passus beziehungsweise Absatz für die Stadt Wien konkret? - Das heißt: Man könnte auf der Donauinsel Container aufstellen, denn dort ist viel Platz, und Wasser gibt es auch in der Nähe. Man könnte die Container etwa auch auf dem Areal des ehemaligen Arbeiterstrandbades errichten, denn dort ist auch viel Platz, dafür haben Sie ja gesorgt, indem Sie dort die ehemaligen Kabinen gleich geschliffen haben. Dort gibt es viel Platz, schön ist es auch an der idyllischen Alten Donau, und Wasser ist gleich daneben. Sie könnten diese Bauten auch auf der Mahü errichten. Auf der Mariahilfer Straße als Fußgängerzone gibt es sehr viel Platz, es handelt sich um eine breite Straße über viele Kilometer. Dort kann man in der Mitte sicherlich ein paar Container aufstellen. Sie könnten die Container aber auch auf den Rathausplatz stellen, dann haben wir halt in Zukunft dort kein Eislaufen und keinen Silvesterpfad mehr. Vor allem und ganz sicher - und das würde der Stadt Wien viel Geld sparen - gäbe es, wenn Sie dort die Container errichten, auch keinen Life Ball mehr! Sie könnten die Container auch in die Schutzzonen stellen, weil das dort auch nicht mehr gültig ist. Auch dort ist es ganz nett! Und wenn ich das Wort Schutzzone jetzt gerade erwähne, dann komme ich noch einmal auf den Punkt aus dem Abs. 2 des § 71c zurück, dass die Vorschriften dieses Gesetzes nicht dafür gelten. Das würde nämlich auch bedeuten - und dieser Punkt ist vielen von uns wohl sehr wichtig -, dass auch die Schutzzonen außer Kraft gesetzt werden, wie jeder andere Punkt der Bauordnung auch. Betreffend Schutzzonen heißt es in § 7 Abs. 1: "In den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen können die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdigen Gebiete als in sich geschlossenes Ganzes - Schutzzonen - ausgewiesen werden." - Das bedeutet aber in Zukunft auch, dass es kein geschlossenes Ganzes mehr gibt, sondern dass man in Zukunft trotz des Ensembleschutzes etwa auf der Ringstraße irgendetwas anderes hineinsetzen kann, nämlich eine Baracke. Abs. 1a lautet: "Bei der Festsetzung von Schutzzonen sind die prägende Bau- und Raumstruktur und die Bausubstanz sowie auch andere besondere gestaltende und prägende Elemente, wie die natürlichen Gegebenheiten oder Gärten und Gartenanlagen, zu berücksichtigen." Das gilt natürlich nur für die Leute, die gerne etwas irgendwie verändern möchten oder bauen möchten, aber nicht für die Container; diese können Sie einfach hinstellen. Abs. 2 lautet: "Die Schutzzonen sind von den übrigen Gebieten eindeutig abzugrenzen. Die Grenzen der Schutzzonen können mit Fluchtlinien zusammenfallen." Auch das interessiert in Zukunft niemanden, wenn Sie einen Container aufstellen möchten, zum Beispiel in Grinzing: Sie stellen mitten in die Schutzzone halt einfach einen Container, es interessiert Sie ja nicht, wie die Fluchtlinien ausschauen! Abs. 3 lautet: "Für Schutzzonen können im Bebauungsplan über die Festsetzung gemäß § 5 Abs. 4 hinaus die erforderlichen Bestimmungen über die Anordnung einzelner Baukörper - Brunnen, Säulen, Bildstöcke, Schuppen und dergleichen -, die Anordnung und Ausgestaltung von Höfen und die Ausgestaltung und Ausstattung der öffentlichen Bereiche - Verkehrsflächen, Beleuchtungskörper und dergleichen - festgesetzt werden." Auch das gilt allerdings für Container nicht! Oder können Sie sich vorstellen, dass man Container an Säulen, Brunnen, Schuppen, Bildstöcke, et cetera angepasst baut? Ich kann mir das nicht vorstellen, denn dann würde man ja nicht schnell und billig bauen! Abs. 4 lautet: "Umfassen Kataloge oder planliche und bildliche Darstellungen - Fassadenpläne, Fotos und dergleichen - zur Präzisierung der gemäß § 5 Abs. 4 und § 7 Abs. 3 festgesetzten Bestimmungen einzelner Bauwerke und Bauwerksteile, wie Brunnen, Säulen, Bildstöcke, Dachaufbauten, Ein- und Abfriedungen, Fenster- und Türverzierungen, Hauszeichen, Inschriften und dergleichen einer Schutzzone, bilden diese einen Bestandteil des Bebauungsplanes." - Auch das ersparen Sie sich in Zukunft, denn wir haben ja vorher von meinem Kollegen Kops schon gehört, wie das Ganze mit den Plänen ausschaut. Da ersparen Sie sich dann beim Einreichen eine Menge. Abs. 5 lautet: "Durch die Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über ein Stadtgebiet, das in einer Schutzzone liegt, werden die aus der Schutzzone erfließenden Verpflichtungen nicht berührt." - Auch das ist wiederum egal, denn das gilt nur für diejenigen, die dort bauen wollen und etwas verändern möchten. Für alle anderen gilt das ja bekanntlich nicht. StR Ludwig hat gestern in diesem Zusammenhang in der Fragestunde beteuert: Wir werden schon darauf schauen, das kann nicht passieren! - Er kann es aber nicht garantieren, und im Gesetz steht auch nichts davon, dass ihm eine entsprechende Möglichkeit gegeben wurde. Wie gesagt: Für die Wienerinnen und Wiener gelten die Vorschriften, für die Container der Zuwanderer gelten sie nicht. Dass Zuwanderercontainer 15 Jahre lang stehen dürfen, steht im Abs. 3 dieses Paragraphen, den wir heute beschließen wollen oder sollen. Sie zumindest möchten das, wir wollen das eh nicht. In diesem Absatz ist die Rede von 3 Zeiträumen, nämlich von bis zu 6 Monaten, von 10 Jahren und von 15 Jahren. - Bis zu 15 Jahre soll dieser Notstand bestehen bleiben. Ich lese diesen Paragraphen jetzt nicht vor, weil ich davon ausgehe, dass ihn inzwischen alle schon herunterbeten können. Wenn nicht, können wir das aber gerne noch üben! Wir stellen fest, dass durch sechs Monate an unkontrollierter Zuwanderung die Stadt Wien praktisch vollkommen aus dem Gleichgewicht gebracht wird. Und noch etwas kann ich Ihnen jetzt hier auch zum wiederholten Male sagen: Mit dieser vorliegenden Gesetzesnovelle schafft man Bürgerrechte komplett ab, und da werden wir sicherlich in keiner Form mitgehen! Wer meint, dass es mehr oder minder nichts Schlimmeres mehr gibt, den kann ich eines Besseren belehren und sagen: Rot-Grün hat noch eines drauf gesetzt. Es gibt nämlich eben auch noch einen Abs. 4, den ich vorher auch schon erwähnt habe: Niemand darf dagegen etwas sagen, weil Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden. In diesem Zusammenhang gibt es grundsätzlich keine Nachbarrechte. Niemand kann sich gegen ein solches Containerdorf wehren, weder die Nachbarn noch der Anwalt, nicht das Bezirksparlament, keine Bürgerinitiative, niemand. Natürlich gibt es die Möglichkeit, den Gerichtsweg zu beschreiten, aber während es, wenn ein Bürger im Normalfall den Gerichtsweg beschreitet, eine aufschiebende Wirkung gibt, gibt es diesfalls keine aufschiebende Wirkung. Man kann den Instanzenzug bis zum Schluss durchmachen, und wenn man Glück hat und irgendwann einmal ein Urteil bekommt, dann hat man wahrscheinlich 10 oder 15 Jahre lang gekämpft. Wer aber hat so viel Geld und kann sich das leisten? Ich rufe noch einmal in Erinnerung, was In Ihrem Gesetz steht: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht. Mit anderen Worten: Die Bauordnung gilt für Containerdörfer nicht. Das betrifft auch Nachbarschaftsrechte, die halt in der Bauordnung stehen. Und es ist klar, dass Nachbarschaftsrechte wichtig sind. Unsere Gesellschaft baut seit Jahrzehnten auf diesen Nachbarschaftsrechten auf, aber bis sechs Monate gelten sie da nicht. An dieser Stelle möchte ich jetzt gleich kurz erwähnen, dass die Nachbarschaftsrechte ein wesentlicher Bestandteil verfassungsrechtlicher Eigentumsrechte sind. Aber Eigentum hat die GRÜNEN noch nie interessiert! Das ist ihnen nämlich ein Dorn im Auge, denn Eigentum haben ja nur böse Kapitalisten. - Man kann das jetzt natürlich ein bisschen weiterspinnen und sagen: Einen solchen Kapitalisten kann man ja auch irgendwann einmal enteignen und dessen Eigentum dann vielleicht zwangsweise verwenden. Das ist nämlich der nächste Schritt. Es wird zwar jetzt beteuert, dass das keine Enteignung ist und dass der Grundstückseigentümer natürlich immer mitspielen muss, es bleibt aber die Frage offen, wie lange das so gehandhabt werden wird und was als Nächstes kommt. Ich habe im Vorfeld ein bisschen entsprechende Verfassungsgerichtshofurteile studiert. Bis das Urteil gesprochen worden ist, kann ja normalerweise nicht gebaut werden, und es gibt da schon sehr strenge Regeln betreffend Nachbarrechte: Rauch, Ruß, Staub, schädliche und üble Dünste, Niederschläge aus Dämpfen und Abgasen, Geräusche, Wärme, Erschütterungen, sonstige Einwirkungen, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen für die Nachbarschaft sind unzulässig. Und daher werden Bauvorhaben mitunter ganz einfach aufgehoben, weil Nachbarschaftsrechte nicht genügend gewürdigt wurden. Auch haben Nachbarn natürlich das Recht, in die einzelnen Bauvorhaben Einsicht zu nehmen, sie dürfen Akteneinsicht nehmen, et cetera, und auch wenn ihnen das nicht gewährt wird, kann es zur Aufhebung eines Bauverfahrens kommen. Aber wie gesagt: All das gilt diesfalls nicht und interessiert niemanden. Die Nachbarschaftsrechte werden aber nicht nur gemäß Abs. 2, sondern auch gemäß Abs. 4, in dem es um die Container bis zu fünf Jahren geht, eingeschränkt. Dort heißt es nämlich wörtlich: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden." Was bedeutet das im Klartext? - Das bedeutet, dass der Container aufgestellt wird, ganz egal, ob Ihre Nachbarrechte verletzt werden oder nicht, und Sie können sich beim Salzamt beschweren. Und was bedeutet das mit der Verminderung der Bebaubarkeit? - Das bedeutet: Wenn man einen Container in die Einfahrt Ihres Hauses stellt, dann sind Sie eingeschränkt, weil Sie nicht mehr zufahren können. Oder aber, wenn man Ihnen das Bauwerk vor das Fenster stellt, sodass Sie kein Licht mehr haben, dann haben Sie eine Möglichkeit, dagegen zu wettern. Aber alles andere ist außer Kraft gesetzt. Im Abs. 7 heißt es: "Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und Abs. 5 haben keine aufschiebende Wirkung." - Ich habe es eh schon erwähnt. Das heißt: Wenn Sie sich beschweren und wenn Sie vor Gericht gehen, dann beendet das nichts. Der Container wird trotzdem gebaut, und er kann dort einige Jahre stehen. Und wenn Sie nach vielen Jahren dann recht bekommen haben, dann baut man den Container halt einfach ab, stellt ihn ein paar Meter weiter oder auf der nächsten Wiese wieder auf. Und dann kann man sagen: Neues Spiel, neues Glück! Und alles beginnt von vorne. Zusammenfassend sage ich Ihnen, meine Damen und Herren von Rot und Grün: Wenn Sie mit diesem Gesetz daherkommen, in dem es in Abs. 2 2. Satz heißt, dass die Vorschriften dieses Gesetzes, nämlich der Bauordnung, nicht für jene Unterkünfte gelten, in denen die Zuwanderer untergebracht werden sollen, dann deshalb, weil Wien augenscheinlich nicht in der Lage ist, seine Zusagen anders einzuhalten und in irgendeiner anderen Form ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Keine Regeln für Zuwanderer, aber strenge Pflichten und Strafen für die Wienerinnen und Wiener: Das ist offenbar die Botschaft! Der Wiener hat sich gefälligst an alle Gesetze zu halten, der Zuwanderer braucht keine Regeln. § 71c der Bauordnung für Wien in der Fassung des vorliegenden Entwurfes schafft zwei grundlegend verschiedene Kategorien von Bauvorhaben, nämlich das Bauvorhaben im Allgemeinen einerseits und die vom § 71c legis citatis umfassten begünstigten Bauvorhaben andererseits. Die Begünstigung besteht in einer umfangreichen Freischreibung von verschiedenen baurechtlichen Anforderungen. Diese Differenzierung bedarf bei sonstiger Verfassungswidrigkeit einer sachlichen Rechtfertigung. Solche sachlichen Gründe sind hier allerdings nicht ersichtlich. Weiters wird durch Abs. 4 und Abs. 6 Ermessen eingeräumt, ohne dass der Gesetzgeber, wie verfassungsrechtlich geboten, determiniert, nach welchen Kriterien das Ermessen handzuhaben ist. Das ist ein Freibrief für die Behörden, zu unterscheiden, auf welche Vorschriften sie verzichtet und auf welche nicht, und das widerspricht dem Art. 18 des Bundes-Verfassungsgesetzes, und ist da daher auch nicht zu akzeptieren. Weiters werden durch die Abs. 2, 3 und 4 Nachbarrechte außer Kraft gesetzt. Meine Herren hinter mir! Sie stört es nicht, wenn ich rede, aber mich stört es, wenn Sie hinter mir tratschen! Wenn Sie Kaffee trinken wollen, dann gehen Sie hinaus! Okay? (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Wenn man zu wenig geschlafen hat, dann dreht man halt durch! - Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Ich glaube, wir haben alle wenig Schlaf gehabt, und es ist nicht fair, unmittelbar hinter der Kollegin zu stehen und dermaßen laut zu reden und sie zu irritieren. (Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) - Bitte setzen Sie fort. Abg. Angela Schütz (fortsetzend): Ich würde einmal sagen, das war jetzt kein Zwischenfall, sondern das war ein verbaler Toilettenfehler, Herr Kollege! Weiters werden durch die Abs. 2 und 3 sowie 4 Nachbarrechte außer Kraft gesetzt wie etwa Nachbarrechte auf Einhaltung des Nachbarabstands, auf Einhaltung der Bestimmungen über die Gebäudehöhe, die Fluchtlinie, auf Einhaltung des Flächenwidmungsplanes, die durch § 134a der Wiener Bauordnung gewährleistet werden. Es werden also zwei Kategorien von Nachbarn geschaffen, was verfassungsrechtlich nur dann zulässig wäre, wenn es dafür sachliche Rechtfertigungen gäbe, was allerdings nicht der Fall ist. Letztlich diskriminiert Abs. 7 alle Wienerinnen und Wiener gegenüber Zuwanderern. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Diese Punkte sind klar gleichheitswidrig, und deshalb werden wir Freiheitlichen diesen Skandal auch vor dem Verfassungsgerichtshof mit aller Kraft bekämpfen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Pawkowicz zu Wort gemeldet. - Ich bitte darum. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Sie haben aber viele Unterlagen in der Hand! Somit haben Sie ja eine tragende Rolle!) Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Gönnen Sie mir das doch wenigstens ein Mal! Guten Morgen und ein herzliches Dankeschön dafür, dass die Zuhörerschaft schon so schön gewachsen ist! Das freut mich sehr! Guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin! Offensichtlich ist nun auch die Sozialdemokratische Fraktion endlich aus ihrem Winterschlaf aufgewacht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist gut, denn hier geht es um die Beschneidung der Nachbarrechte. Ich freue mich, dass Sie jetzt endlich nach zwölf Stunden begriffen haben, was Sie mit diesem Gesetz anrichten, dass Sie damit nämlich die Bürgerrechte für die Wienerinnen und Wiener einschränken. Schön, dass ihr das endlich bemerkt habt und jetzt einmal aufwacht! (Beifall bei der FPÖ.) Ihnen ist das vielleicht gleichgütig, das mag schon sein. Aber vielen Wienerinnen und Wienern ist das nicht gleichgültig. (Zwischenruf von Abg. Gerhard Kubik.) Ja! Ich komme schon zu den Themen, keine Sorge! Wir haben in weiterer Folge hier bei dieser Landtagssitzung noch sehr viel Zeit! Vielleicht wollt ihr den Teil des Blocks auch noch holen, denn das betrifft auch ein paar Leute, die da drüben sitzen und schon im Ausschuss nichts dazu sagen konnten. Das wäre vielleicht nicht schlecht! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit sind wir schon beim eigentlichen Kernproblem: Wir haben heute eine Sitzung, die deswegen notwendig ist, weil in den letzten Wochen ganz augenscheinlich das geschehen ist, was wir jetzt in diesen Minuten gerade erleben. Werte Zuseherinnen und Zuseher im Internet! Sie erleben, wie der rote Block hier vor lauter Begeisterung tobt, weil es gerade um die Beschneidung Ihrer Rechte, die Beschneidung der Nachbarrechte und die Beschneidung der Bürgerrechte geht. Anlässlich dieses rot-grünen Rechtsbeschneidungsgesetzesentwurfs wird über diese Rechte und quasi über die Wienerinnen und Wiener drübergefahren, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rot-Grün tobt, und zwar nicht zum ersten Mal, oder, besser gesagt, in dieser Form doch zum ersten Mal, denn tatsächlich hat sich Rot-Grün zu dieser Gemeinheit ja bis jetzt überhaupt nicht geäußert. Dieser Gesetzesentwurf ist nicht in irgendeine Form der Begutachtung geschickt worden. Kein einziges Ministerium konnte sich dazu äußern. Das Bundeskanzleramt, das normalerweise mitunter auch sehr ungefragt seinen Senf überall dazu gibt, hat sich in diesem Fall nicht gemeldet. Die Arbeiterkammer durfte sich nicht melden. Die Wirtschaftskammer konnte nichts dazu sagen. Und es hat vor allem auch keine öffentliche Auflage gegeben, bei der normalerweise die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, auch ihre Bedenken zu äußern, und zwar gerade dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es, so wie in diesem Fall, um die Beschneidung von Bürgerrechten geht, zu der Sie, werte Genossinnen und Genossen von Rot und Grün, ganz wesentlich beigetragen haben. (Abg. Gerhard Kubik: Da soll man nicht heikel sein!) Jetzt sind Sie heikel?! Herr Kollege! Das war doch jetzt der Zwischenruf: Da soll man nicht heikel sein!? - Das ist natürlich typisch! Wir hätten im Ausschuss ganz gerne darüber diskutiert. Dann hätten wir uns das jetzt nämlich ersparen können. Wir wollten das Ganze im Ausschuss schon diskutieren, nachdem Sie vorher verweigert hatten, den Entwurf in Begutachtung zu schicken. Als wir in dem Bauausschuss gesessen sind, sind interessanterweise zwei Dinge aufgefallen: Niemand von den Antragstellern hat sich auch nur in irgendeiner Form zum Kernstück dieses Gesetzesantrages geäußert. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Ich komme noch zu Ihnen, Herr Doktor, keine Sorge! Das Kernstück dieses Gesetzesantrages ist nämlich die Beschneidung der Nachbarrechte, und niemand hat sich zu dieser Beschneidung der Nachbarrechte geäußert, auch Sie nicht, Herr Dr. Stürzenbecher! Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie zwar ununterbrochen sehr intensiv an die anwesenden Beamten verwiesen haben. - Jetzt sitzen Sie mir übrigens wieder im Genick. - Als ich dann aber meine Frage ganz konkret und gezielt an Sie gerichtet habe, was denn Sie, sehr geehrter Herr Dr. Stürzenbecher, als einer der Antragsteller ganz konkret zu dieser Beschneidung der Nachbarrechte sagen und was Sie dazu sagen, dass Wien offensichtlich die einzige Stadt in Europa ist, die mit dieser 6-monatigen unseligen Willkommenskultur nicht zurechtkommt und daher 15 Jahre lang den Baurechtsnotstand ausrufen muss, da haben Sie geantwortet: Das diskutieren wir jetzt nicht, das diskutieren wir bitte im Landtag! Bitte schön: Da sind wir jetzt! Reden wir jetzt darüber! Da braucht ihr euch, liebe Genossen, auch nicht darüber aufregen, wenn wir hier von unserem freien Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch machen! (Beifall bei der FPÖ.) Etwas ist auch ganz interessant, wenn wir schon über diese Beschränkung von Nachbarrechten sprechen. Im Laufe des Jahres ... (Zwischenrufe und Heiterkeit bei der SPÖ.) Ihr findet das lustig! Das ist eben ganz typisch! Die Bürgerrechte werden beschnitten, und ihr findet das lustig, ihr sitzt in den Bankreihen und lacht, während die Bürgerrechte der Wienerinnen und Wiener skandalös beschränkt beziehungsweise beschnitten werden, und zwar nur deswegen, weil ihr die Zuwanderung, die ihr angeleiert habt, jetzt nicht in den Griff bekommt! Das ist der eigentliche Skandal! (Beifall bei der FPÖ.) Es geht im Kern dieses Gesetzes - ich werde dann in späterer Folge noch darauf zu sprechen kommen - aus Ihrer Sicht um zusätzlichen Wohnraum. (Zwischenruf von Abg. Gerhard Kubik.) Keine Sorge! Ich schaue Sie nicht konkret an, sondern ich schaue hier in die Runde. Es sind ja mehrere, und hinter Ihnen sitzen auch noch ein paar. Ich weiß, dass es Ihnen nicht auffällt, dass hinter Ihnen auch noch ein paar Genossen sitzen, weil ihr immer kleiner werdet! Aber es sind noch ein paar da. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber nicht mehr lang!) Ja! Es dauert eh nicht mehr lange, keine Sorge! Diese Außerkraftsetzung ist natürlich nicht der Zweck dieses Gesetzes, das ist mir klar, sondern der Zweck dieses Gesetzes ist es natürlich, Wohnraum für die vielen Menschen zu schaffen, die jetzt zusätzlich nach Wien gekommen sind. Aber die Folge und Auswirkung dieses unüberlegten Gesetzesentwurfes sind eben eine Beschneidung der Nachbarrechte. Und darauf - daran darf ich Sie auch erinnern, aber vielleicht hören wir das ja noch später im Laufe des Tages! - ist bis heute noch niemand von Rot oder Grün eingegangen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie haben durchaus Grund, nervös zu werden! Vielleicht fällt euch jetzt einmal eine Antwort darauf ein! Im Laufe der heutigen Landtagssitzung und im Laufe der letzten Tage und Wochen haben wir auch in den Medien nicht ein einziges Wort der Stellungnahme von Rot und Grün dazu gehört. (Zwischenruf von Abg. Gerhard Kubik.) Ja, auch von Ihnen nicht! Wir haben kein einziges Wort der Stellungnahme gehört, wie ihr zu dieser Einschränkung der Nachbarrechte steht. Und ich rede, bitte, ausdrücklich nicht davon, dass die wenigen Nachbarrechte, die es gibt, nur bedingt aufschiebend sind, sondern ich rede davon, dass es vor allem während der ersten fünf Jahre so gut wie überhaupt keine Nachbarrechte gibt. Ich rede davon, dass es, wie es wortwörtlich in diesem Gesetzesentwurf steht, sechs Monate lang gar keine Nachbarrechte gibt und dass selbst in der Zeit der ersten fünf Jahre nur ein einziges von insgesamt fünf verschiedenen Nachbarrechten gilt, die in der Bauordnung stehen. Es gilt nur ein einziges Nachbarrecht, nämlich jenes, in dem es darum geht, dass die Bebaubarkeit auf dem eigenen Grundstück nicht eingeschränkt werden darf. Aber alle anderen Nachbarrechte gelten weiterhin nicht. Das heißt: Die Mehrheit der gültigen Nachbarrechte ist zumindest fünf Jahre vollständig außer Kraft gesetzt, es gibt keine aufschiebende Wirkung, sondern die Rechte sind schlichtweg abgeschnitten. Und darüber konnte uns in den letzten Tagen noch kein einziges Mal irgendjemand von euren beiden Fraktionen - auch nicht über die Medien - etwas sagen. - Schauen wir mal, ob etwas kommt! Wahrscheinlich kommt nichts, es wird euch wahrscheinlich nichts dazu eingefallen sein! Das ist meine Vermutung. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie können zu diesem Thema nur lachen! - Zwischenruf von Abg. Gerhard Kubik.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! "Gescheit ist es nicht!" - Das war der Zwischenruf, Herr Kollege! Und das ist genau das Problem. Lassen Sie mich, bevor ich in die Materie einsteige, Kollegen Margulies noch ganz kurz auf etwas hinweisen: Jetzt ist er nicht da, aber um halb zwölf hat er sich bitterlich darüber beschwert, dass er hier herinnen nichts reden darf, ist hinausgegangen und hat gesagt, dass es ungeheuerlich ist, dass er von seinem Rederecht nicht Gebrauch machen darf, weil es jetzt hier so viele freiheitliche Redner gibt. - Dazu ergänze ich: Die jetzt hier das freie Wort dazu nutzen, um die Bürgerinnen und Bürgern über die Beschneidung ihrer Rechte aufzuklären und sie darauf aufmerksam zu machen. Daraufhin hat Klubobmann Dominik Nepp Herrn Kollegen Margulies angeboten, dass wir ihn selbstverständlich, so wie es in § 19 der Geschäftsordnung steht, unverzüglich zu jeder Zeit sprechen lassen, dass er nur aufzeigen muss und sofort drankommt, dass ihm der Nächstbeste von uns sofort die Möglichkeit zu reden geben wird, und allen anderen GRÜNEN übrigens auch. So. Mittlerweile sind sechseinhalb Stunden vergangen. Falls sich aber jetzt in den letzten fünf Minuten meiner Rede nichts geändert hat, dann steht bis jetzt nur eine einzige grüne Rednerin auf der Rednerliste, nämlich Frau Abg. Hebein, die sich im Laufe des Tages noch dazu melden möchte. Eine Einzige! Wovon reden wir dann, bitte? Offensichtlich ist es den GRÜNEN ohnehin vollkommen wurscht, was da beschlossen wird, und offensichtlich habt ihr auch gar nichts dazu zu sagen! Und das verstehe ich auch: Wenn ich den Bürgerinnen und Bürgern ihre Rechte nehmen würde, dann würde ich auch versuchen, das möglichst unter die Decke zu kehren! Das ist aber jedenfalls nicht das, was wir Freiheitliche tun, sondern wir werden diese Sache klar aufzeigen, und das tun wir schon die ganze Nacht, denn heute war und ist die Nacht der Bürgerrechte, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Seit Jahr und Tag kritisieren namhafte Expertinnen und Experten - und das ist mein eigentlicher Kritikpunkt - neben dieser Beschneidung der Nachbarrechte allerdings auch, dass die Wiener Bauordnung überbordend ist. Es gibt dutzende und aberdutzende Regelungen in allen möglichen Bereichen. So gut wie jeder Bereich ist, teilweise auch vollkommen unnötig, reglementiert, geregelt und teilweise hoffnungslos überbordend geregelt. Diese vielen Regeln in der Bauordnung machen das Bauen nicht nur sehr teuer - darüber haben wir uns schon im Rahmen der letzten Sitzungen mehrmals unterhalten -, sondern sie bewirken eben auch, dass wir jetzt diese Wohnungsmisere haben. Mit ein Grund dafür, dass wir diese Wohnungsmisere haben, ist nicht allein die Zuwanderung, sondern Grund dafür ist vor allem die misslungene rot-grüne Wohnungspolitik in den letzten Jahren. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätten jetzt nämlich jahrelang Zeit gehabt, Erleichterungen in der Bauordnung zu schaffen, den Wohnbau zu forcieren und entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, anstatt einfach zuzuschauen, wie es immer schlimmer wird und sich jetzt darüber zu wundern, dass man dieser Sache nicht mehr Herr wird, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt, wie ich schon gesagt habe, dutzende Bestimmungen, die teilweise wirklich hoffnungslos überbordend und unnötig sind. Ich denke jetzt beispielsweise an den Brandschutz. Ich habe das in den letzten Sitzungen immer wieder erwähnt und rufe nur kurz in Erinnerung, dass es allein im Bereich des Brandschutzes nur in Wien 13 Gesetze, 37 Verordnungen und knapp 500 Richtlinien und Normen gibt, die sich nur mit diesem einen Teilgebiet auseinandersetzen, anstatt dass man schaut, dass man das Ganze vereinheitlicht und diesen im Endeffekt kleiner und schlanker gestaltet und damit nicht mehr so viele Experten braucht, die beim Bauen eingesetzt werden müssen. Aber das ist nur ein kleiner Teil. Der nächste Teil betrifft etwa die Barrierefreiheit. Das ist natürlich durchaus wichtig, aber gerade in diesem Bereich gibt es teilweise sehr viele Bestimmungen, die einander teilweise auch widersprechen, weshalb man sich doch fragen muss, ob das wirklich notwendig ist. Bei der Gestaltung der Nassräume bewegen wir uns zum Beispiel im Bereich der OIB Richtlinien. Ich weiß nicht, ob Sie das kennen: Das sind diese technischen Richtlinien, die sozusagen als Anhang zur Bauordnung genannt werden. Ich denke jetzt zum Beispiel an verschiedene richtig überbordende Maßnahmen im Bereich von Rigipsplatten, Feuchtraumplatten und dergleichen. Diesbezüglich hat Wien eine spezielle Regelung, die es nirgends sonst auf der Welt gibt. Und so weiter. Und wehe, wenn einmal im Kleingarten irgendein Kleingartenbewohner ein bisschen zu groß baut! Dort liegt das Limit bei genau 50 cm, und wenn das Ding um 10 cm zu groß wird, dann raschelt es gleich im Gebälk, und zwar durchaus zu Recht, es ist ja in Ordnung, dass man sich an die Gesetze halten soll! Aber wenn auf der einen Seite bei den Kleinen und den Kleingärtnern so hingehaut und auf der anderen Seite hier ein Gesetz geschaffen wird, mit dem für die Zuwanderung auf dem Rücken der WienerInnen allen Möglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden, dann ist das definitiv ein Skandal! Dem, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir ganz klar nicht zustimmen können! (Beifall bei der FPÖ.) Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es vorher schon gesagt: Allein die gesamte Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes ist eigentlich ein Jammer. Es ist dies ein ganz wichtiger Kernbereich unserer Rechtsordnung und vor allem ein ganz wichtiges Thema. Das haben Sie ja selbst erkannt, werte Damen und Herren auch von Rot und Grün! Sie haben ja selbst erkannt, welch große Wohnungsnot wir haben, denn sonst würden Sie ja das Gesetz nicht vorlegen. Diese Wohnungsnot haben wir aber übrigens nicht erst seit der Zuwanderung, sondern wir wissen seit Jahren, dass bis zu 50.000 Menschen in dieser Stadt zu viel sind, die keine Wohnung haben, und dass uns tausende und abertausende Wohnungen fehlen, wir wissen, dass der Wohnungsneubau nicht einmal annähernd dem Zuzug nachkommt. Diese Zahlen stammen noch aus der Zeit vor dieser überbordenden Zuwanderung, aber Sie schaffen es nicht, ein Gesetz hier auf die Reihe zu bringen, das wenigstens annähernd den üblichen Maßstäben des Rechtsstaates Genüge leistet! - Das ist schon wirklich verwunderlich! Und wenn man dann in weiterer Folge auch im Ausschuss nicht die Möglichkeit hat, sich dazu zu äußern, dann frage ich: Wozu ist denn der Ausschuss dann überhaupt da, bitte? Was mich wirklich erschüttert - und Kollege Kowarik hat das heute in seinen Ausführungen auch schon gesagt -, ist, wie es denn sein kann, dass, wenn im Ausschuss ein Initiativantrag in diesem konkreten Fall von sechs sozialdemokratischen und grünen Kolleginnen und Kollegen gestellt wird, sämtliche Fragen, die wir zu diesem Antrag stellen, von Beamten beantwortet werden. Wie kann es sein, dass mir auf meine Fragen Beamte die Antworten geben? (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Ja, ich weiß, Herr Doktor, Sie haben zum Schluss auch etwas gesagt, darauf komme ich noch zu sprechen, keine Sorge! Aber die Detailantworten haben Beamte gegeben, und zwar insbesondere nicht nur, indem sie erklärt haben, was in dem Entwurf steht, das lasse ich mir ja noch einreden. Dass sich auch Beamte den Initiativantrag, nachdem ihn wer auch immer geschrieben hat, angeschaut haben, das lasse ich mir ja noch einreden! Aber wenn mir Beamte im Ausschuss erklären, was die Intention dieses Antrags ist und was man sich dabei gedacht hat, als dieser Antrag entstanden ist, dann frage ich: Um Himmels Willen, wer hat denn diesen Antrag geschrieben? Doch nicht etwa die Beamten!? Oder stehen diese jetzt neuerdings auch im Sold Ihrer beiden Parteien? Dann sollte man sich aber durchaus im Klaren darüber sein, wofür sie eigentlich eingesetzt werden. Ich halte es nämlich schon für wirklich kritisch, wenn politische Parteien hier anfangen, sich der Beamten für die eigenen Zwecke zu bedienen. Wir können das gerne so betreiben, Kollege Kowarik hat das heute in seiner Rede schon gesagt. Gut. Dann werden wir in Zukunft alle darauf zugreifen. Ich glaube aber nicht, dass das der wesentliche Sinn sein kann! Die Aufgabe der Beamten ist die Vollziehung der Gesetze. Es ist völlig selbstverständlich, wenn der zuständige Fachverantwortliche beziehungsweise der zuständige Ressortchef, in unserem Fall Herr StR Ludwig, den Auftrag für eine Gesetzesvorlage erteilt und als Fachvorgesetzter sagt, dass er möchte, dass in einem bestimmten Bereich etwas Neues geschieht, dass dann seine Fachreferenten und seine Beamten etwas Entsprechendes erstellen. Dazu sind diese Profis und Spezialisten ja da! Ich gehe davon aus, weil ich ja nicht annehme, das hier tatsächlich ein Missbrauch passiert ist, dass dieses Gesetz offensichtlich nicht von den Beamtinnen und Beamten geschrieben worden ist, denn diese habe ich allesamt als wirklich professionelle Fachleute kennen gelernt, und daher glaube ich, dass so etwas dann wahrscheinlich oder mit Sicherheit nicht entstanden wäre! - Es ist dies tatsächlich ein Initiativantrag, und das wird einen Grund haben, denn wäre es eine Regierungsvorlage, dann wäre diese zweifelsohne besser geschrieben worden! Herr Dr. Stürzenbecher! Ja. Sie haben etwas dazu gesagt! Stimmt! Ich habe es vorher schon erwähnt. Abgesehen davon, dass Sie mich im Ausschuss gelegentlich an die Beamten verwiesen haben und mich, wie ich mich erinnere, mehrere Male ermahnt haben, kein Zwiegespräch zu führen, sondern die Frage immer an Sie zu richten, um von dort weitergegeben zu werden, haben Sie am Schluss gesagt, dass Sie keine Antwort auf meine letzte Frage wissen. Vielleicht wissen Sie jetzt die Antwort!? Dann freue ich mich, wenn wir diese nachher hören werden! Konkret haben die Fragen gelautet: Wie stehen Sie ganz konkret zu dieser Beschneidung der Rechte vor allem in den ersten fünf Jahren? - Das war die eine Frage, die ich Ihnen gestellt habe. Und zweitens habe ich Ihnen die Frage gestellt, die ich auch schon StR Ludwig gestern im Rahmen der Fragestunde gestellt habe: Was halten Sie davon, dass die Stadt Wien auf 6 Monate des Zuwanderungschaos mit 15 Jahren Baunotstand reagieren muss? Sie haben den Vorsitz abgegeben, um dann zu sagen, dass Sie die Frage nicht beantworten können, sondern wir erst im Landtag diese Diskussion führen. Das war im Wesentlichen der Inhalt, wie ich ihn mitgenommen habe. Ich höre mir das aber gerne nachher noch einmal an. Sie werden ja irgendwann einmal nicht mehr da hinten sitzen, dann können Sie gerne darauf Bezug nehmen! Erstaunlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist auch, was ich jetzt erst vor wenigen Minuten gelesen habe, wenn wir uns nämlich ansehen, wie jetzt die Reaktion darauf ist. - Es gibt kein Begutachtungsverfahren. Das ist ärgerlich genug! Dann gibt es keine Ausschussdiskussion. Das ist umso schlimmer! Und jetzt versuchen wir hier als frei gewählte Mandate, von diesem unserem Recht Gebrauch zu machen. Wir diskutieren hier diese Bauordnung und schildern sie so, wie wir sie sehen, und ich hoffe, wir werden dann noch einige andere Sichtweisen kennen lernen, wie man sie noch sehen kann, damit das Ganze ein rundes Bild abgibt. Das wäre zumindest der Sinn einer solchen Sitzung. - Dann lese ich aber in der heutigen Ausgabe des "Kurier online", dass Herr Kopietz auf die Frage, wie es ihm damit geht, dass es im Landtag keine Redezeitbeschränkung gibt, sagt: Wir werden uns noch anschauen müssen, ob wir nicht in Zukunft die Geschäftsordnung ändern. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das sagt der Präsident!) Das sagt der Präsident des Wiener Landtages, und das ist typisch! Das ist das Einzige, was ihm offensichtlich dazu einfällt, nämlich gleich einmal zu überlegen: Wie können wir in Zukunft verhindern, dass frei gewählte Mandatare hier im Landtag ihr freies Wort äußern können? - Das ist ein Skandal, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das passt zu dieser Beschneidung der Bürgerrechte exquisit dazu! (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) Wem es nicht passt, dem wird es passend gemacht! Richtig! Danke für diesen Zwischenruf! So kommt einem das Ganze vor! Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen regelrecht historischen Schritt, denn das hat es in dieser Form sicherlich noch nicht gegeben, nämlich die Abschaffung von Bürgerrechten, weil man zuerst selbst eine chaotische Politik betrieben hat. Das geschieht nicht etwa, weil ein echter Notstand bestehen würde, sondern weil man zuerst eine Politik betrieben hat, die diese Situation überhaupt erst ausgelöst hat. Es gibt keinen Notstand, sondern wir sind in der Situation, dass zusätzlich zu diesem Mangel an Wohnungen noch weitere Menschen hier in diese Stadt geholt wurden. Herr Mag. Chorherr hat heute in seiner Rede etwas Interessantes gesagt. Ich habe mir das aus dem stenographischen Protokoll ausheben lassen. - Er hat gesagt: Die Menschen kommen nach Wien nicht wegen der Zuwanderung, und sie kommen auch nicht, weil es ihnen so schlecht geht, sondern weil Wien so attraktiv ist. - Das ist ja das Allerbeste! Wien ist also so attraktiv, und deswegen möchte man unbedingt in Wien wohnen, und zwar am liebsten in einem Container, denn dort ist es am allerattraktivsten! Dort zieht es zwar möglicherweise, und dort wird auch nicht gescheit geheizt, aber es ist super! Wir wollen nach Wien, weil wir gerne in einem Container wohnen wollen! - Ist das die Botschaft, die die GRÜNEN jetzt neuerdings aussenden wollen? Das scheint mir schon wirklich eigentümlich zu sein! Die Zuwanderungssituation besteht also, weil Wien so attraktiv ist. Und weil Wien so attraktiv ist, sind auch 800.000 Menschen voriges Jahr durch Wien gleich wieder nach Deutschland durchgereist. Hier soll ein Gesetz entstehen, das in Wirklichkeit mit einem einzigen Satz beschrieben werden kann: Keine Rechte für die Wiener und keine Pflichten für die Zuwanderer. Wir haben das heute schon einige Male gehört. Was steht, kurz gefasst, in diesem Gesetz? Auch das haben wir heute schon mehrmals gehört. Das Gesetz erlaubt laut Abs. 2 Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Die Rede ist hier von Bauten in Leichtbauweise. Was das bedeutet, können wir uns vielleicht später noch einmal anschauen. Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden. Warum? - Weil die Bestimmungen der Bauordnung eben außer Kraft gesetzt sind. Das steht zuerst gleich einmal in Abs. 2 2. Satz, wo es heißt: Die Vorschriften dieses Gesetzes - nämlich der Bauordnung - gelten nicht. Vielleicht schauen wir uns dann nachher noch die Bestimmungen der Bauordnung an, die dann nicht gelten. In Wirklichkeit kann man den Gesetzestext blind aufschlagen und feststellen, dass ziemlich alles, was darin steht, nicht gilt, wenn es nach dieser aktuellen Gesetzesvorlage geht. Aber Hauptsache, wir diskutieren seit Jahrzehnten über die Deregulierung der Wiener Bauordnung, weil sich alle Wienerinnen und Wiener natürlich weiterhin daran halten müssen. Der dritte wesentliche Punkt ist, dass diese Container bis zu 15 Jahre lang bestehen bleiben dürfen. Und auch das unterscheidet Wien ganz wesentlich von vielen anderen Städten und Bundesländern, die diesbezüglich entsprechende Regelungen getroffen haben. Ja. Ein Notstand erfordert unter Umständen auch Notstandsmaßnahmen, aber eben nur, solange dieser andauert. Am weitesten geht Hamburg. Hamburg mit rot-grüner Mehrheit beschlagnahmt leerstehende Wohnungen und leerstehende Flächen. So schlimm war es hier bisher noch nicht! Ich bin aber neugierig, was als Nächstes kommt! Ich würde mich nicht wundern, wenn euch das auch noch einfiele! In Hamburg ist man aber immerhin klug genug, um zu erkennen, dass ein Notstandsgesetz eben auch einen Notstand erfordert, und daher steht am Ende dieses Beschlagnahmungsparagraphen im hamburgischen Gesetz, dass dieses mit Juni 2017 beschränkt ist. Das heißt, dieses Gesetz in Hamburg hat ein Ablaufdatum. Ein anderes Beispiel ist Oberösterreich: Wir haben es heute schon einmal gehört. (Abg. Armin Blind: Begutachtungsverfahren!) Bei diesem Gesetz in Oberösterreich, das man sich hier in Wien als Vorbild genommen hat, hat es ein Begutachtungsverfahren gegeben. Danke, Abg. Blind, für diesen Hinweis! Richtig! In Oberösterreich hat es sogar ein Begutachtungsverfahren gegeben, und der Verfassungsgerichtshof hat betreffend das oberösterreichische Gesetz gesagt: Ja, das hält. Kollege Stürzenbecher hat gestern argumentiert, dass das in Wien geht, weil man sich Oberösterreich zum Vorbild genommen hat. - So ist es aber nicht! Das oberösterreichische Gesetz hält nämlich unter anderem deshalb, weil es eben nur ein kurzfristiges Notstandsgesetz ist, und es hält auch deswegen, weil es ein Ablaufdatum hat, und zwar diesfalls Juni 2016. In vier Monaten gilt das, was in Oberösterreich kurzfristig beschlossen wurde, schon gar nicht mehr. 15 Jahre Notstand in Wien: Das ist ein wesentlicher Unterschied! Es wurde heute auch schon von einigen Rednern angesprochen, dass auch die Steiermark ein ähnliches Gesetz beschlossen habe. - Ja, das stimmt auch, und auch in der Steiermark hat das Gesetz der Begutachtung standgehalten, aber aus haargenau demselben Grund. Auch in der Steiermark gibt es nämlich eine zeitliche Beschränkung, diesfalls von drei Jahren, aber es gibt dort auch nicht so gravierende Eingriffe in die Nachbarrechte. Das heißt: Überall sonst in Europa schafft man es professionell in kurzer Zeit, wenn man versucht, kurzfristige Anpassungen zu treffen. Hier in Wien geht man aber offensichtlich davon aus, dass man das Problem 15 Jahre lang nicht in den Griff bekommen wird. Und das geschieht eben immer dann, wenn man Tür und Tor öffnet und sämtliche ideologischen Scheuklappen hochfährt, nur damit man seine eigene Politik irgendwie durchdrückt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei so etwas spielen wir nicht mit. Das ist der Grund für diese heutige "Lange Nacht der Bürgerrechte". (Beifall bei der FPÖ.) Das Hauptproblem, das wir hier sehen und warum wir das auch vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten werden, ist eben diese Beschneidung der Nachbarrechte, denn diese bedeutet letztendlich nicht anderes, als dass die Wienerinnen und Wiener bis zu 5 Jahren so gut wie keine Einspruchsmöglichkeit haben. 15 Jahre lang können die Bauten bestehen. Die ersten 5 Jahre haben Wienerinnen und Wiener faktisch keine Einspruchsmöglichkeit, außer wenn es um die Bebaubarkeit ihres eigenen Grundstücks geht, und in allen anderen Nachbarschaftsrechten gibt es keine Vereinfachungen. Ganz im Gegenteil! Diese gelten 5 Jahre lang nicht, und selbst in den folgenden 15 Jahren gibt es keine aufschiebende Wirkung. Das ist unserer Meinung nach klar gleichheitswidrig, weil es unter anderem bedeutet, dass sämtliche Spielregeln der Wiener Bauordnung, die eh schon sehr kompliziert sind, für alle anderen sehr wohl gelten. Das müssen Sie erst einmal den Wienerinnen und Wiener erklären, wieso diese Spielregeln für sie - also für die Wienerinnen und Wiener, für uns alle - gelten sollen, nicht aber für die Leute, die jetzt in Containerbauten leben, völlig wurscht, ob das jetzt Studenten sind, wie wir heute schon ein paar Mal sozialromantisch gehört haben, oder Zuwanderer oder wer auch immer. Für diese Menschen gelten diese Spielregeln nämlich nicht. Das ist schlichtweg gleichheitswidrig! Betreffend Brandschutz erspare ich mir jetzt eine nochmalige Aufzählung, ich habe ohnedies schon diese 13 Gesetze, 37 Verordnungen und knapp 500 Richtlinien genannt, die in diesem Zusammenhang gelten. Kommen wir zur Frage, wie wir dieses Problems sonst Herr werden können: Da gibt es eben die Containerbauten, alles schön und gut. Herr StR Ludwig hat außerdem eine Wohnbauoffensive angekündigt, und ich habe mir diese Zahlen im Rahmen dieser Ankündigung einmal kurz angeschaut: Wir haben auf der einen Seite eine Neubauleistung von 13.000 Wohnungen, die StR Ludwig im Zusammenhang mit der Wohnbauoffensive angekündigt hat, und ich gehe jetzt einmal davon aus, dass er damit nicht Containerwohnungen gemeint hat. Aber auszuschließen ist das ja nicht! Vielleicht bekommt er die 13.000 Wohnungen nur deswegen hin, weil sie Containerwohnungen sind. Das ist nicht einwandfrei geklärt! Faktum ist: Er hat 13.000 Wohnungen pro Jahr angekündigt, sagt aber selber, dass die früheste Fertigstellung erst 2018 erfolgen wird, weil die Dinger vermutlich eben erst 2017 gebaut werden. So gesehen nehme ich an, dass er nicht von Containern redet. Gut. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dafür gibt es Baubestimmungen!) Ja, das geschieht unter schwierigen Baubestimmungen, und genau deswegen dauert es so lange! Richtig! Früheste Fertigstellung von 13.000 Wohnungen im Jahr 2018: Okay! Das nehme ich jetzt einmal so hin. 13.000 Wohnungen in 2 Jahren: Das klingt nach viel, das klingt gut. Andererseits haben wir schon derzeit einen Fehlbestand an Wohnungen: Auf Grund der Zuwanderung 2014 waren es 33.000 Menschen, die nach Wien gekommen sind, 2015 waren es 43.200. Wir haben diese Zahl heute schon einmal gehört. Und die Prognose für 2016, 2017 und 2018 beläuft sich auf jeweils 40.000 Menschen. Selbst unter Berücksichtigung der sehr geringen Neubauleistung, die es derzeit schon gibt, heißt das in Anbetracht der derzeitigen Zahlen, die Sie präsentiert haben - das sind nicht meine Zahlen, das sind Ihre Zahlen! -, in Wirklichkeit: Im Jahr 2018 werden bis zu 160.000 Menschen in Wien eine Wohnung brauchen. Und 13.000 Wohnungen wird es dann geben. Was soll das heißen? - Bedeutet das, dass jetzt Wohnungen gebaut werden, in welchen im Schnitt jeweils zehn bis zwölf Leute wohnen sollen? Soll das so sein? Sind das die neuen Smart-Wohnungen, die geplant werden? Sehr smart! "Family Living" heißt das dann, wenn man mit der ganzen Familie in einem einzigen Wohnraum zusammenlebt, wie man das vor 150 Jahren getan hat. Anders geht es sich nämlich offensichtlich nicht aus! 160.000 Menschen brauchen 2018 nach Ihren Zahlen eine Wohnung, aber nur 13.000 Wohnungen wird es bis dahin zusätzlich geben. - Irgendwo ist in dem Ganzen eine Diskrepanz! Oder pferchen wir all diese Menschen dann in Container? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Pferchen wir die alle in Container? Gut. Das heißt nämlich im Umkehrschluss nichts anders, als dass dann offensichtlich die Differenz, und das sind immerhin gut 140.000 Menschen - in Containern leben müssten, wenn ich jetzt unterstelle, dass jede Wohnung nicht von einem, sondern von mehreren Menschen bewohnt wird. 140.000 Menschen in diesen Containern, die jetzt gebaut werden sollen? Und da reden wir dann noch von sozialer Durchmischung, wie Herr Mag. Chorherr heute gesagt hat?! Wo wollt ihr diese Container hinstellen? In die Stadtrandlagen, wo Platz ist? - Gut, kann sein! Dann haben wir dort riesige Slum-Siedlungen. Die größten Flüchtlingslager auf dieser Welt haben eine Größenordnung etwa 80.000 bis 85.000 Menschen. Wir sind dann aber mit 140.000 darüber! Oder wir sorgen für eine soziale Durchmischung, wie sie Mag. Chorherr mehrmals angesprochen hat. Sinn und Zweck dieser Containerdörfer sei die soziale Durchmischung: Ganz ist mir das nicht klar, aber soll so sein! Das wird aber wohl nur dann möglich sein, wenn diese Container auch tatsächlich im bebauten Gebiet stehen, und das kann ja dann überhaupt noch etwas werden! 140.000 Menschen, die dann auf ganz Wien verteilt in Containern leben: Das ist mehr als die Einwohnerzahl des 10. Bezirks! Womöglich werden die Container dann, wie Frau Kollegin Stenzel heute schon einmal erwähnt hat, zum Beispiel auf dem Gelände des Eislaufvereins errichtet werden. Dann wären wir nämlich das Problem mit dem Hochhaus auch gleich wieder los! Große Zuwanderung, große Probleme: Also zaubert man halt - schwuppdiwupp! - ein neues Gesetz aus dem Hut, gemäß welchem die Zuwanderer keine Regeln brauchen. Und obendrein gibt man ihnen natürlich auch noch ein wunderbares Bild mit auf den Weg: Kommt nach Wien, denn in Wien braucht ihr keine Regeln einzuhalten! - Das ist ungefähr das Bild, das hier suggeriert wird. Ich glaube, dass das ganz einfach so nicht geht! Wenn man nämlich Wiener ist, dann hat man sich an all diese Gesetze und Verordnungen zu halten. Ich erwähne das jetzt nicht nur deswegen, weil in Wien diese Bestimmungen für die Wienerinnen und Wiener dann trotzdem gelten. Vielmehr mache ich auch darauf aufmerksam, dass das in Summe ungefähr 150 Paragraphen sind. Das ist ein ganzer Schippel samt den Nebengesetzen, dem Feuerpolizeigesetz, dem Aufzugsgesetz oder dem Kleingartengesetz. Und all diese Nebengesetze und Verordnungen sollen hier ja offensichtlich auch außer Kraft gesetzt werden. Der Rechnungshof hat das auch schon kritisiert. - Das passt ganz gut zu diesem Thema: Diese Containerbauten sind nämlich notwendig, weil Wien die Bereitstellung von Wohnungen eben anders nicht schafft, und Wien schafft das deshalb nicht, weil das Bauen so kompliziert ist und es so viele überbordende Regeln gibt. Der Rechnungshof hat diesen Punkt angesprochen, und zwar ganz konkret auf Grund eines Beispiels im Zusammenhang mit der Brandordnung, in deren Rahmen es 13 Gesetze, 37 Verordnungen und über 500 Richtlinien und Normen gibt, die einander laut Rechnungshofbericht teilweise auch widersprechen. Wenn Ihnen jemand sagt, dass es für einen Bereich sehr viele Regeln und dutzende Verordnungen gibt, sodass sich kein Mensch auskennt, weil alles so kompliziert ist, und dann fragt: Was tun wir? - Die meisten Menschen - allerdings keine Politiker -, die ich einfach einmal gefragt habe, was sie in einer solchen Situation tun würden, haben auf der Stelle gesagt: Das ist ganz einfach! Man muss das durchforsten und vereinfachen. Was aber tut die Stadt Wien? Sie schafft einen neuen Dienstposten! Sie schafft eine neue Kompetenzstelle Brandschutz in der Magistratsdirektion! Wenn es schon so viele Gesetze und überbordende Vorschriften im Bereich des Brandschutzes im Zusammenhang mit der Brandschutzordnung gibt, dann schafft man eben eine eigene Dienststelle, deren Aufgabe es ist, den Bewohnerinnen und Bewohnern zu erklären, was darin steht. Anstatt dass man das Ganze einfacher macht, damit es jeder versteht, schafft man eine eigene Kompetenzstelle, deren Aufgabe es faktisch ist, das eigentlich nicht den Bürgern, sondern den Experten zu erklären, die das selber nicht mehr verstehen, weil es so überbordend und kompliziert ist. Ein spannendes Detail in diesem Schreiben an den Rechnungshof ist mir auch aufgefallen. Darin heißt es nämlich sinngemäß, dass dort, wo die Verordnungen und Richtlinien einander widersprechen, letztlich diese Kompetenzstelle Brandschutz entscheidet, was tatsächlich gilt. - Das ist überhaupt das Beste! Man durchforstet das Ganze nicht, sondern man hat dann noch einen, der entscheidet und sagt: "Puh, da gibt es Widersprüche, aber macht nichts, nehmt halt die andere Vorschrift!" Das ist die Antwort auf diese unglaubliche Gesetzeswut und auf diese unglaubliche Gesetzesdichte, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kommen wir zum Bereich der Barrierefreiheit: Das ist auch ein nicht unwesentlicher Faktor, denn die Barrierefreiheit scheint ja offensichtlich gerade den GRÜNEN besonders wichtig zu sein. Gerade auch in diesem § 71c ist wieder die Rede von Barrierefreiheit. Wenn dieses Gebäude beziehungsweise dieser Container - denn "Gebäude" kann man dazu ja nicht sagen! - beziehungsweise diese Holzhütte länger als 5 Jahre steht, dann gibt es zwei zusätzliche Bestimmungen, die dafür gelten. Es gilt sonst nichts, aber zwei Bestimmungen gelten von 5 Jahren bis 15 Jahre, nämlich einerseits die Wärmedämmung, was gut ist, und andererseits die Barrierefreiheit: Als ob wir sonst keine anderen Sorgen hätten! Barrierefrei muss der Container sein. Das passt auch ganz gut zu den sonstigen Bestimmungen der Bauordnung, im Hinblick auf welche viele Fachleute aus der Baubranche und aus der Immobilienwirtschaft und sogar aus den gesetzlichen Berufsvertretungen und Fachverbänden wesentlich Kritik üben, weil die Barrierefreiheit einer der großen Kostentreiber ist. Natürlich ist Barrierefreiheit wichtig, überhaupt keine Frage, darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren! Aber es muss doch nicht den unbedingten Zwang geben, überall und alles in dieser Stadt immer barrierefrei gestalten zu müssen, nur damit jeder und ausnahmslos in jeder Lebenslage an jedem beliebigen Fleck leben kann. Es ist dies zweifellos eine Errungenschaft der Stadt Wien, das sei Ihnen durchaus auch einmal als Kompliment gesagt, keine Frage! Man soll auch einmal erwähnen, wenn etwas gut läuft. So ist Wien zum Beispiel eine Stadt, wo man nicht über jede Gehsteigkante stolpert, weil die Ecken zum Beispiel an den Kreuzungen abgesenkt sind. Oder man kann in Wien beispielsweise auch jede U-Bahn-Station barrierefrei erreichen. Das ist eine Errungenschaft, keine Frage! Und wer schon einmal nur in den umliegenden Großstädten Österreichs war - ich denke jetzt etwa an Prag oder Budapest oder in die andere Richtung an München und auch andere Städte -, der weiß, wovon ich rede. Dort steht man nämlich tatsächlich oft vor dem Problem - und das merkt man vor allem dann, wenn man mit Koffern anreist -, dass man zum Beispiel vor einer U-Bahn-Station steht und Barrierefreiheit wirklich brauchen würde, aber teilweise nicht hinunterkommt, weil es nicht einmal Rolltreppen gibt, sondern nur Stiegen. Dass das in Wien nicht so ist, ist fraglos eine Errungenschaft! Im Baurecht bedeutet diese Barrierefreiheit, dieses Schaffen von überbreiten Eingangsbereichen, von breiteren Türen im Wohnungsbereich, von größeren Nassräumen und von größeren Zugangsbereichen, allein durch den entsprechend größeren Flächenbedarf und den Einsatz von mehr und größeren Materialien, dass das Bauen extrem teuer wird. Um es ganz offen zu sagen: So notwendig es auch sein mag, grundsätzlich barrierefrei zu sein: Es hat mir aber bis jetzt noch niemand erklären können, wie denn jemand, der es wirklich barrierefrei braucht, in einem Haus, das auf Grund des Gesetzes von oben bis unten barrierefrei gebaut ist, im Brandfall den 4. Stock verlassen können soll, wenn nämlich im Brandfall der Lift nicht benutzbar ist. Das hat mir noch keiner erklären können, nicht einmal die Zuständigen bei der Feuerwehr. Da schauen dann immer alle betreten und erklären kleinlaut: Da muss man halt schauen, dass man das mit einer Leiter von außen macht, das ist alles sehr kompliziert. - Selbst Flüchten ist nämlich bei dieser Art von Barrierefreiheit in Wirklichkeit nicht möglich. Genau das ist der Grund, warum diese überbordenden Gesetze, die in Wirklichkeit die Wienerinnen und Wiener in ihren Rechten beschneiden, teilweise wirklich unnötig sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben weitere Regeln, die massiv überbordend sind. Dazu gehört zum Beispiel der Bereich der Energieeffizienz. Auch Energieeffizienz ist zweifellos wichtig. Aber auch da werden beispielsweise mit dem Argument des Klimaschutzes immer strengere Regeln und Anforderungen geschaffen. Ich denke jetzt etwa an die Bestimmung, dass man - sinngemäß gesagt - Wärmewerte erreichen muss, die 20 cm Wärmedämmung entsprechen beziehungsweise die bei Gebäuden herrschen, die eine 20 cm dicke Wärmedämmung haben. Das geht hin bis zur Reglementierung von sogenannten konditionierten Gebäuden. - Ich weiß nicht, ob Sie den Begriff "konditionierte Gebäude" kennen! Ich meine, Sie als Wienerin oder Wiener sollten wissen, was das heißt, denn Sie gehören nämlich zu jenen, die diese Regelung einhalten müssen. Wenn Sie im Container wohnen, müssen Sie sie hingegen nicht einhalten. Ein konditioniertes Gebäude ist nach der OIB-Richtlinie ein Gebäude, dessen Innenraumklima unter Einsatz von Energie beheizt, gekühlt, be- und entlüftet oder befeuchtet wird. Als konditioniertes Gebäude können Gebäude als Ganzes oder Teile eines Gebäudes, die als eigene Nutzungseinheit konzipiert oder umgebaut wurden, bezeichnet werden. Gemeint ist damit, dass zum Beispiel die Dächer heutzutage luftdicht ausgeführt sein müssen. 1.000 Jahre lang hat es gereicht, dass man ein übliches Kaltdach gebaut hat, aber jetzt müssen die Dächer luftdicht sein! Der Anlass dafür, dass es jetzt diese Regelung ist, ist auch wieder einmal typisch: Es gibt nämlich reihenweise Gemeindebauten, zum Beispiel an der Hohenbergstraße, wo in den obersten Stockwerken im Zuge der Wärmesanierung alle Wände zu schimmeln angefangen haben. Warum? - Weil irgendjemand auf die glorreiche Idee gekommen ist, zwar eine schneidige Wärmedämmfassade anzubringen, aber halt leider vergessen hat, die oberste Decke in Richtung des Dachbodens zu dämmen. Was ist passiert? Die Wände sind gedämmt, die warme Luft in der Wohnung steigt auf und gelangt in die Eckbereiche des darüber liegenden Dachgeschoßes, dort erwärmt sie sich, die warme Luft steigt auf das Dach, kondensiert, Wasser rinnt hinunter und tropft wieder in das Stockwerk darunter. - Das passiert, wenn man so etwas eben nicht überdenkt und wenn man dann halt pfuscht. Darauf läuft es dann de facto hinaus. Die Antwort darauf ist aber nicht etwa, dass man das bei der Sanierung mitberücksichtigt, indem man auch die Dächer entsprechend ausgestaltet, nämlich Wärmedecken macht, sondern die Dächer müssen jetzt luftdicht sein. Das ist natürlich drei Mal so teuer! Das ist halt wieder so eine Bestimmung, bei der halt irgendeiner weit über das Ziel hinausgeschossen hat. Wenn dann alles luftdicht ist, vielleicht sogar die Wohnungen unten auch, dann braucht man natürlich zusätzlich - das betrifft vor allem den Bereich der Passivhäuser - zusätzliche Be- und Entlüftungsanlagen und auch Anlagen für die Luftbefeuchtung. Das ist logisch, denn wenn durch die Fenster keine Luft kommt und sonst alles dicht ist, dann muss das Ganze halt mit zusätzlichen Maschinen und Anlagen gemacht werden, und das kostet auch wieder Geld. Es ist dies fraglos grundsätzlich eine Errungenschaft der Technik, aber die Frage ist, ob man es sich leisten kann, dass man dann tatsächlich alle Errungenschaften der Technik und alle modernen Einrichtungen, die technisch möglich sind, auch in jedes Haus einbaut, und das gerade in einer Situation, in der man ganz offensichtlich der Zuwanderungssituation nicht Herr wird und nicht in der Lage ist, auch nur annähernd dafür zu sorgen, dass die Menschen genügend Wohnraum zur Verfügung haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir hier von überbordenden Regeln reden, dann bin ich mit dieser Ansicht hier auch nicht allein. - Ich weiß schon, dass die Wiener Bauordnung historisch gewachsen ist, keine Frage. Ich habe auch darüber schon ausreichend geredet. Dieser Wälzer, den ich hier habe und den ich schon einmal vorgezeigt habe, ist die aktuelle Version. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Kommentiert!) Ja! Das ist die kommentierte Version. Danke für den Zuruf! Die erste Version wurde als "kommentierte Fassung" bezeichnet, um zu zeigen, dass das Werk nur deswegen so dick ist, weil es kommentiert ist. Der guten Ordnung halber muss man sagen: Die Ursprungsversion mit rund 200 Seiten - das dünne Heft, das ich hier auch schon einmal vorgezeigt habe - war auch schon eine kommentierte Version, aber halt im Ursprung, im Jahr 1930. Und jetzt, im Jahr 2014, schaut das Ding halt so aus, ich gebe es Ihnen nachher hinunter. Henrietta Geuder, die Doyenne der Bauordnung, wenn man sie so bezeichnen möchte, hat das einmal treffend in einem ihrer Kommentare formuliert. - Ich habe mir das herausgeschrieben, um es schneller zu haben, und zitiere wortwörtlich: "Die Unübersichtlichkeit und die Sucht des Landesgesetzgebers, im Baurecht alles und jedes zu regeln, ist in der Tat selbst für gewiegte Fachleute eine kaum mehr tragbare Belastung." In Anbetracht dieser Unübersichtlichkeit und Sucht, alles und jedes zu regeln, ist es umso grotesker, dass man gerade bei dieser Gesetzgebung die Grauschattierungen nicht sieht. Hier gibt es nur Schwarz und Weiß. Hier gibt es auf der einen Seite Unübersichtlichkeit und die Sucht des Landesgesetzgebers, alles und jedes zu regeln, und zwar nämlich dann, wenn es um die Wienerinnen und Wiener geht. Andererseits wird quasi mit einem Handstrich im 2. Satz des Abs. 2 des aktuellen Initiativantrages festgelegt, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes, nämlich der Bauordnung, im Fall von Containerbauten außer Kraft gesetzt, sind. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der eigentliche Skandal des heutigen Abends und des heutigen Vormittages, dass die Nachbarrechte hier außer Kraft gesetzt werden, weil Sie keine ordentliche Baupolitik machen können! (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es vorher schon gesagt: Dieses Gesetz erlaubt in weiterer Folge die Errichtung von Wohncontainern und Holzbaracken für Zuwanderer. Wo finden wir das? - Das finden wir in Abs. 1, wo von der "Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen und bevorstehenden Ereignissen" die Rede ist, und im Abs. 2, wo von Bauwerken in Leichtbauweise die Rede ist, die dann näher als "Container, Fertigteilbauten und dergleichen" beschrieben werden. - Man muss dann halt wissen, was diese Begriffe bedeuten, ich komme dann nachher noch ganz kurz darauf zu sprechen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein weiterer wesentlicher Punkt, den ich schon erwähnt habe, ist, dass die Nachbarrechte während der ersten sechs Monate nicht gelten. Auch das ist ein Spezifikum dieses Gesetzes, das seinesgleichen sucht: Sechs Monate lang gilt das Nachbarrecht überhaupt nicht, und fünf Jahre lang gilt es nur sehr eingeschränkt, nämlich nur in jenem Maße, in dem es um die Bebaubarkeit der jeweiligen Nachbargrundstücke geht. Und wenn es dann über einen längeren Zeitraum als diese fünf Jahre hinausgeht, dann gelten zwar die Nachbarrechte, aber ohne aufschiebende Bedingung. Diesen Punkt haben wir heute aber schon zu Genüge betrachtet. Belassen wir es also dabei, ich hoffe aber, dass der eine oder andere von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch darauf eingeht. Es wollte sich ja Herr Kollege Margulies zum Beispiel heute noch zu Wort melden. Ich hoffe daher, wir werden nachher noch hören, warum diese Nachbarrechte fünf Jahre lang so sehr beschränkt werden! Herr Kollege Margulies! Ich habe es Ihnen angeboten, und biete es Ihnen jetzt noch einmal an: Vielleicht wollen Sie ja zwischendurch doch noch etwas sagen! Sie wollten um halb zwölf reden. Wir wollten Sie die ganze Nacht reden lassen, da wollten aber Sie wiederum nicht. Das Angebot aber steht nach wie vor, wann immer Sie aufzeigen, können Sie sich gerne zu Wort melden. Jeder der Redner wird gerne Ihre Wortmeldung hören, denn wir warten ja schon gespannt auf die Antwort, warum die Nachbarrechte hier so massiv eingeschränkt werden. Ich hoffe, dass Sie sich endlich auf die Rednerliste setzen lassen, damit Sie nicht womöglich die Debatte versäumen und erst wieder nichts dazu gesagt haben, obwohl Sie das ja unbedingt heute tun wollten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bestimmungen der Bauordnung gelten nicht für die Menschen in den Zuwanderungsbauten. Sie gelten nicht für die Aufstellung solcher Container. Aber sie gelten für alle Wienerinnen und Wiener, und was das in der Praxis heißt, sei an einem ganz einfachen Beispiel aufgezeigt. Wenn Sie heute irgendetwas von der Baupolizei brauchen und auf ein Amt gehen, dann sind die Leute dort sehr zuvorkommend, dann gibt es dort in den Auskunftsstunden auch wirklich professionelle Beratung, keine Frage. Aber wenn Sie eine Einreichung machen, dann geht der ganze Behördenweg so richtig los: Dann müssen Sie eine Nummer ziehen, wenn gerade viele Leute da sind, dann müssen Sie einmal warten, dann müssen Sie einen Antrag abgeben. Sie bekommen auf diesen einen Stempel und eine entsprechende Bestätigung, zahlen die entsprechende Antragsgebühr. Vielleicht brauchen Sie vorher noch ein paar Kopien aus irgendwelchen anderen Akten, dann zahlen Sie Kopiergebühr, und zwar müssen Sie diese mit Erlagschein zahlen, weil Sie das nicht gleich bezahlen dürfen, und so weiter, und so weiter. Und alles verzögert sich ewig und noch zwei Tage, und dann bekommen Sie vielleicht noch einen Auftrag, irgendwas nachzubringen. - Verzeihung? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Man muss auch noch die Rechtskraft einholen!) Ja. Man muss auch noch eine Rechtskraftbestätigung einholen, keine Frage, man durchläuft das ganze Programm. Und irgendwann einmal landet mit viel Glück nach vielen Monaten ein Brieflein mit dem gewünschten Inhalt in Ihrem Postkasten, und Sie haben zumindest die erste Behördenhürde geschafft. Im Zuge des Bauverfahrens gibt es dann aber noch viele weitere. So gesehen ist es ein optimistischer Ansatz des Herrn Stadtrat, wenn er meint, dass er bis 2018 schon jene Bauten fertig haben wird, die er erst 2017 zu bauen gedenkt. Man wird ja sehen! Aber vielleicht hat er das in der Zwischenzeit schon allein deswegen schneller im Griff, weil stattdessen für die restlichen - wie wir vorher ausgerechnet haben - 140.000 Menschen entsprechende Container aufgestellt werden. Ziel dieses neuen Gesetzes soll es angeblich sein - das hat Mag. Chorherr heute mehrfach gesagt, unter anderem auch in Zeitungsartikeln -, günstig, rasch und qualitativ zu bauen. - Sie müssen mir aber erst einmal erklären, meine sehr verehrten Damen und Herren, was, bitte schön, an einem Container so qualitativ sein soll? Ist das das neue Leben in dieser Stadt, sozusagen "Smart Living" beziehungsweise "Container Living for Vienna"? Ist das die neue Art, wie man in Wien qualitativ leben soll? - Na gute Nacht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich diese Wahl habe, dann warte ich lieber tatsächlich noch drei Jahre, bis ich eine Baubewilligung bekomme und baue dann irgendetwas Gescheites hin, wenn ich nicht in der Zwischenzeit massiv in meinen Nachbarrechten beschnitten worden bin, wie Sie es in diesem ungeheuerlichen Entwurf vorschlagen! (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aber dieser Paragraph gilt zumindest nur für die "vorübergehende Unterbringung von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen". - Viel allgemeiner geht es wohl nicht mehr! Was ein "Ereignis" ist, haben wir heute schon von Kollegen Haslinger gehört, und was ein "Naturereignis" im Speziellen ist, das haben wir auch schon gehört. Ich werde dann in weiterer Folge noch einmal kurz darauf eingehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich aber noch einige Beispiele geben, welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. - Besonders deutlich merken wir das zum Beispiel im Kleingartenbereich, wenn Sie heute im Kleingarten etwas bauen wollen. Das ist ein Punkt, den wir heute noch nicht angeschnitten haben. Ich habe am Beginn meiner Rede schon kurz erwähnt, dass jeder, der einmal versucht hat, zum Beispiel einen Wintergarten im Kleingartenbereich aufzustellen, relativ rasch eines Besseren belehrt wurde. Denn wehe, wenn über die 50 m² hinaus irgendetwas verbaut war, auch wenn das nur ein ganz ein kleiner Millimeter war: Dann war Schluss! Es gibt da einen ganzen Schippel an Nachbarn, die in den letzten Jahren Bekanntschaft mit der Baupolizei gemacht haben. Ich nehme jetzt als Beispiel die Kleingartenanlage Esparsette in Meidling, da kenne ich die Situation ganz konkret, weil Meidling mein politischer Heimatbezirk ist. Aber das gibt es in vielen anderen Anlagen in Wien auch. In diesen Kleingartenanlagen stehen teilweise ganz eigentümliche Konstruktionen, nämlich zum Beispiel ein Kleingartenhaus mit einer halbfertigen Tragekonstruktion mit ein paar Platten oben und ein paar Platten auf der Seite, aber es zieht durch als wie! Die Baupolizei sagt nämlich, dass da zu viel überdacht ist. Der Auftrag lautet, dass jetzt soundso viel Quadratzentimeter Fläche von der Überdachung, die zu viel ist, weggenommen werden müssen. Sie sagt nicht: Entfernt das Ding! Sondern sie sagt: Nehmt die paar Quadratmeter Dachfläche von dem Wintergarten weg, der schon steht. Und daher stehen in Wien solche halbfertigen Wintergärten reihenweise herum, nur damit der Form Genüge getan ist. Das heißt: Nur damit man quasi auf dem Papier auf Punkt und Beistrich jeden Punkt dieses Kleingartengesetzes einhält, steht dort letztlich ein Bauwerk, das auch optisch haarsträubend ausschaut. Wenn wir immer vom Stadtbild und vom Ortsbild reden: Gehen Sie einmal durch die Kleingartenanlagen, und zwar vorwiegend in den Außenbezirken - die hat es nämlich als Erste getroffen! - und schauen Sie sich diese Konstruktionen an! Das schaut wirklich haarsträubend aus, wenn da halbfertige Wintergärten stehen, weil die Baupolizei entsprechende Abbruchaufträge erteilt hat! Und das nicht zu knapp: Ich habe am 28. Jänner 2016 eine diesbezügliche Anfrage an StR Ludwig gestellt, und die Anfragebeantwortung ist am 7. März 2016 ergangen: Ich wollte mich in diesem Zusammenhang erkundigen, weil es in diesen Kleingartenanlagen so ausschaut. - Und das passt sehr gut zu dem heutigen Gesetz, denn demgemäß ist es ja wurscht, ob man die Bestimmungen einhält oder nicht. Tatsächlich sind in den Jahren 2005 bis 2014, also in diesen 10 Jahren inklusive 2005 bis inklusive 2014, allein im Kleingartenbereich 598 Bauaufträge erteilt worden. 598 Wienerinnen und Wiener, die in Kleingartenanlagen leben, haben einen Bauauftrag erhalten, und zwar die große Masse nicht einmal betreffend das Gartenhaus selbst, sondern weil der angebaute Wintergarten zu groß war. Bei 65 davon gab es dann sogar eine Ersatzvornahme, da ist also die Stadt Wien gleich einmal selber mit dem Bagger ausgerückt. 598 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sind der Rache der Stadt zum Opfer gefallen, bei den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern kann man allerdings wirklich nicht von Spekulation oder von all den Bösartigkeiten reden, die hier dann oft als Einwand eingebracht werden. 598 Bürgerinnen und Bürger, die einen Kleingarten haben, sind mit Bauaufträgen bedacht worden. Aber wenn es um einen Zuwanderungscontainer geht, weil man die eigene Zuwanderungspolitik nicht in den Griff bekommt, dann ist natürlich alles wurscht, und das ist der eigentliche Skandal dieses heutigen Gesetzesentwurfes, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Wie bereits gesagt wurde: Diese Regelungserleichterungen gelten nur für die Zuwanderer, und die Bauordnung an sich gilt für alle anderen. Oder ein weiteres Beispiel: Im Grunde genommen ist es dieselbe Geschichte wie bei den Kleingärten, wenn es sich um den Wohnungsbereich handelt. Ob jemand eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung hat, es ist es im Grunde genommen vollkommen gleichgültig, wo jemand wohnt. Und ich rede jetzt wirklich bewusst von den Bewohnern von Wohnungen und nicht von potenziellen Spekulanten, Mehrfach-Zinshausbesitzern oder großen Besitzanstalten, die es da gibt und die womöglich viele Häuser haben. Ich rede wirklich nicht von Spekulanten, sondern ich rede von den Bestimmungen, die jeden einzelnen Wiener und jede einzelne Wienerin treffen können. Wenn jemand in seiner Wohnung heutzutage verhältnismäßig kleine Maßnahmen treffen will, aber damit in die Bausubstanz eingreift, zum Beispiel weil eine Tür vergrößert, eine Wohnung nachträglich barrierefrei gestaltet oder ein Balkon verglast und eine Loggia daraus gemacht werden soll, und so weiter, dann muss derjenige bei jeder dieser Baumaßnahmen, die auch nur ein bisschen in die Substanz eingreifen, sofort wieder den langen Behördenweg entlangspazieren. Das kostet natürlich viel Geld, weil diese Maßnahmen üblicherweise in den meisten Fällen von einem Ziviltechniker vorher bestätigt werden müssen. Und wenn man dann all diese Bestätigungen beisammen hat und die richtigen Stempelmarken hat - mittlerweile gibt es die Marken nicht mehr, jetzt zahlt man die Gebühr direkt mit Erlagschein -, dann bekommt man vielleicht recht, vielleicht aber auch nicht. Es ist ja mitunter nicht ganz nachvollziehbar, wie die Spielregeln hier laufen, und zwar ist es für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar - und das ist der entscheidende Punkt -, weil dieses Gesetz so kompliziert ist, dass sich keiner mehr auskennt. Aber anstatt das Gesetz zu vereinfachen - ich habe es eh schon ein paar Mal gesagt -, schafft man stattdessen, weil man jetzt auf Grund einer verfehlten Zuwanderungspolitik geschwind Raum braucht, halt geschwind die Möglichkeit, zumindest für diesen Bereich attraktive, günstige Wohncontainer einfach ohne Bewilligungen hinzustellen. Und in den Bestimmungen steht ja nicht nur, dass diese ohne Bewilligung hinzustellen sind, sondern es ist ja noch viel haarsträubender. Schauen Sie sich dieses Gesetz an! Darin steht nicht nur, dass während der ersten sechs Monate kein Bauantrag notwendig ist, sondern dort steht unter anderem drinnen: "Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." - Es muss also nicht einmal die Errichtung dieses Dings gemeldet werden, sondern dieses Ding steht schon und steht vielleicht leer monatelang herum, denn man muss das erst, wenn die Nutzung eintritt - und diese beginnt dann, wenn Leute drinnen sind -, der Behörde bekannt geben. Das heißt, man kommt mit ein paar LKW und stellt einmal völlig zwanglos irgendwelche Container irgendwohin. Und wenn jemand eine Anzeige machen will, muss er erst einmal herausfinden, ob die Container jetzt für eine Baustelle geplant sind oder ob die vielleicht überhaupt nur jemand abgeladen hat. - Ein interessanter neuer Industriezweig für Sperrmüllablagerung: Wer einen Container loswerden will, füllt ihn zuerst mit Schrott an und lädt ihn dann irgendwo ab, und dann braucht es einmal Wochen oder Monate, bis irgendjemand draufkommt, ob das vielleicht ein Wohncontainer sein soll oder nicht, weil ja die Nutzung dieses Containers erst nachträglich gemeldet werden soll. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es gibt keinen Bauakt!) Es gibt ja keinen Bauakt für dieses Ding. Es gibt keine Bauanzeige, gar nichts! Und solange die Nutzung nicht gemeldet wurde, steht der Container halt dort, wo er halt von wem auch immer abgeladen wurde. Das ist eine der Konsequenzen dieses Gesetzes. - Ich verstehe schon, dass das nicht die Intention des Gesetzes ist. Das ist mir völlig klar! Aber genau solche Konsequenzen gibt es eben dann, wenn man eine so wesentliche Änderung ohne Begutachtungsverfahren vornimmt. Denn genau dafür gibt es ja ein Begutachtungsverfahren, dass sich nämlich viele Experten, und zwar auch diejenigen, die vielleicht mit dieser Materie nicht speziell befasst sind, aus ihrem Blickwinkel ein Bild machen und sich alle Wenn und Aber überlegen, damit möglichst im Vorfeld solche Probleme entschärft werden. Das ist der wesentliche Zweck des Begutachtungsverfahrens: Es soll nicht der Eindruck entsteht, dass das Begutachtungsverfahren etwas Böses ist. Das ist ja nichts Schlechtes! Das Begutachtungsverfahren soll das Gesetz ja nicht verhindern, aber es liefert Inputs hinsichtlich möglicher Probleme, an die man vielleicht im Eifer des Gefechtes nicht gedacht hat, wobei es völlig unbeachtlich ist, um welche Materie es geht. - Das ist der wesentliche Sinn und Zweck eines Begutachtungsverfahrens. Im Hinblick darauf finde ich es schade, dass man das gerade bei einem so wesentlichen Punkt wie in diesem Fall nicht getan hat! Die "Leichtbauweise" ist ein Punkt, den wir uns bis jetzt noch nicht genauer angeschaut haben: Es war jetzt sehr oft von Containern die Rede, in dieser Gesetzesinitiative beziehungsweise diesem Gesetzesantrag steht jedoch beschönigend "Neu- und Zubauten in Leichtbauweise" und dann der Klammerbegriff "Container, Fertigteilbauten und dergleichen". - Es ist wenigstens fair, dass man das in dieser Weise zumindest aufzeigt! "Fertigteilbauten" klingt so sozialromantisch, als ob man zum Beispiel wie bei der Shopping City in einen Wohnbaupark gehen und sich dann verschiedene schöne Fertigteilbauten anschauen könnte, die dann auch innerhalb von wenigen Tagen, nachdem man sie bestellt hat, errichtet werden. - Diese sind aber ausdrücklich nicht gemeint! Warum nicht? - Weil eben vor dem Klammerausdruck der Begriff "Leichtbauweise" steht! Dieser Begriff ist zwar im Gesetz nicht normiert, das Gesetz selber kennt keine Legaldefinition des Begriffes Leichtbauweise, aber es gibt im Bereich der technischen Bestimmungen und technischen Wissenschaften zumindest diesen Begriff Leichtbauweise, und dieser bedeutet sinngemäß, dass die Leichtbauweise all jene Bauwerke umfasst, die keine tragenden Elemente haben. Das heißt, all das, was normalerweise bei einem Bau in Massivbauweise, was das Gegenteil davon ist, wichtig ist, nämlich tragende Elemente in Form von Mauerwerk, Stützmauern, Stützen und dergleichen, gibt es bei Gebäuden in Leichtbauweise nicht, und daher fallen bei den hier so romantisch bezeichneten Fertigteilbauten jedenfalls einmal jene Fertigteilbauten aus, die genau diese tragenden Elemente haben. Damit gibt es eben genau die Fertigteilhäuser, wie man sie normalerweise aus Fertigteilparks kennt, nicht. Und was bleibt dann über? Ein Schuppen in Wirklichkeit. So Dinge wie Geräteschuppen, Heuschober, Stadeln oder eben Holzbaracken. Das sind die einzigen Bauwerke, die zwangsläufig über bleiben wenn ich herausfiltere, was hier in dieser Kombination gemeint sein kann. Man kennt das teilweise von Baustellenbaracken, da ist es besonders deutlich. Sie kennen das gerade beim Hauptbahnhof. Da kann man sich anschauen, wie das dann ausschaut. Wirklich hübsch! - Nein, also mir gefällt es nicht, "hübsch" ist natürlich zynisch gemeint. Da stehen dann so übereinander gestapelte Container, bis zu vier Stockwerke kriegt man zusammen, dann ist die Statik im Wesentlichen ausgereizt. Auf eine schier unbegrenzte Fläche kann das ausgedehnt werden. Wir kennen das teilweise aus dem Bereich des Bundesheeres. Das Bundesheer hat solche Containerbauten genutzt, nämlich während des fast 20 Jahre dauernden Grenzeinsatzes in manchen Abschnitten, im Assistenzkommando Süd, soweit ich mich erinnern kann, einfach in anderen Bereichen. Wir kennen die Container in kleinem Maße jetzt von den Grenzübergängen und auch von jenen Grenzübergängen, die vor dieser aktuellen Krisensituation sporadisch kontrolliert worden sind, weil nach Schengen die meisten Grenzhütten abgebaut worden sind und stattdessen dann eben Container sporadisch aufgestellt wurden. Wir kennen das Ganze im Rahmen der Sicherheit von sogenannten Polizeicontainern, wo auf Grund dieser unsäglichen Gesetzesreform im Bereich der Kleinkriminalität, der gewerblichen Kriminalität die Drogenproblematik so überbordend ist. Auch da kann die Polizei nichts machen und setzt jetzt auf Container. Deswegen erwähne ich es hier. Sie setzt auf entsprechende Polizeicontainer. Da ist dann zwar keiner drinnen, aber allein wenn "Polizei" draufsteht, so hofft man, hat es dann eine abschreckende Wirkung. Es wird sich zeigen, ob das Ganze sinnvoll war. Auch da sind es Container. Es ist also jetzt die neue Modeerscheinung: Wenn ich nicht weiter weiß, dann mache ich es einmal mit einem Container. Wenn du dich nicht auskennst, wenn du keine Lösung hast, machst du einen Container. Man macht einen Polizeicontainer gegen die Drogen, einen Schulcontainer, wenn man keine Schulen hat, einen Universitäts-Mensa- Container, weil es dort nicht weitergeht. Das ist für Zuwanderer ja überhaupt ein einziges Containerbild. Ich finde es sowieso erstaunlich, dass die Wien immer noch so attraktiv finden. Der typische Zuwanderer kennt ja eigentlich nur mehr Container, wenn das in Zukunft so weitergeht. Der kommt zuerst einmal über die Grenze. An der Grenze steht einmal der Container für die Passkontrolle. Dann, wenn er Gepäck dabei hat, kommt er in den Container von der Zollwache. Dort lässt er das Gepäck darauf prüfen, ob er irgendwelche Finanzmittel mit hat und vielleicht finanzrechtliche Vergehen, ob er vielleicht aus dem Land, wo er herkommt, noch irgendetwas mitgenommen hat, das er nicht mitnehmen darf, einen Stein oder so, irgendetwas Ägyptisches oder vielleicht eine Krokodilattrappe oder sonst etwas. Wenn er dieses dann passiert hat, wird er weitergeschickt zum nächstgelegenen Bahnhof. Da kommt es darauf an, wo er über die Grenze gekommen ist. Wenn er Pech hat, ist er genau dort über die Grenze gekommen, wo gerade die Bahnhofsoffensive läuft. Dann ist der Bahnhof geschlossen, es steht ein Ticketcontainer dort herum. Dort kauft er sich dann ein Ticket, wenn er das nicht vorher schon im Rahmen der Zuwanderung bekommen hat. Dann geht er kurz auf die Pipi-Box in den Pipi-Container, der dort daneben steht. Und wenn er es dann nach Wien geschafft hat, wo kommt er dann hin? (Abg. Angela Schütz: In den Container!) - In den Container, genau. Er kommt in den Wohncontainer dieses Mal. Dort sitzt er dann, schaut zu, wie seine Kinder aufwachsen. Und wenn die Kinder dann endlich schulpflichtig sind und sagen, endlich raus aus dem Wohncontainer, endlich raus aus dem Container! - schmeck's - Schulcontainer, so schaut's aus, vom Wohncontainer in den Schulcontainer! Und jetzt, an der Stelle, wo die Schulpflicht abgeschlossen ist, trennt sich natürlich die Spreu vom Weizen, das muss man jetzt sehr klar sagen. Die Zuwanderer, die es geschafft haben und die es weit gebraucht haben, die werden maturieren und kommen dann vom Schulcontainer in den Mensacontainer auf der Universität; die Zuwanderer, die eher den Weg der Karriere mit Lehre machen, also zum Beispiel in der Bauwirtschaft, die kommen dann in den Baucontainer. Und dann gibt es natürlich noch eine ganz kleine, erkleckliche Anzahl: Wenn es dann irgendwann dem Zuwanderer reicht, nach vielen Jahren, wenn er sagt, jetzt habe ich 15 Jahre lang in so einem Container leben müssen - immerhin war es die letzten 10 Jahre halbwegs warm, denn da war die Wärmedämmung drauf und die letzten 10 Jahre bin ich nicht so oft gestolpert wie die ersten f5 Jahre, denn da war es dann barrierefrei -, wenn er dann irgendwann einmal sagt: Ich habe es wirklich satt mit den Containern. Ich habe jetzt auch nach so vielen Jahren, die ich in Österreich lebe, endlich die Staatsbürgerschaft erreicht, ich will jetzt hier aktiv dazu beitragen, dass es in Zukunft nicht mehr so viele Container gibt, ich gehe jetzt in die Gesetzeswerdung, ich lasse mich als Nationalratsabgeordneten aufstellen - ab 2018 in einem Container am Hofburggelände, wieder nichts. (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP.) Also auch hier Container über Container, das ist offensichtlich alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, was aktuell hier der Verwaltung in Wirklichkeit in Bund und Land einfällt, quer durch alle Lebensbereiche. Kommen Sie nach Wien, hier lädt die Wohnbaracke, hier lädt der Container zum gemütlichen Niederlassen ein. Und warum? Weil leistbare Wohnungen, normale Wohnungen schlichtweg nicht existieren, weil es keine leistbaren Wohnungen gibt in dieser Stadt, und daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Entweder Container oder, wenn es eben nicht Container sind, dann sind es eben Fertigteilbauten und dergleichen und damit ist nichts anderes gemeint als die entsprechende Holzbaracke - nicht unterkellert, ein leichter Bau, wie es so schön in der Wortdefinition heißt. Der zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen wie Soldaten, Arbeitern, Flüchtlingen - da sind wir beim Thema - ausgebombten Kriegsgefangenen, Internierten oder Zwangsarbeitern dient. In Wikipedia findet sich dann noch der Hinweis, aber den haben Sie heute ohnehin schon ein paar Mal gehört, dass Container normalerweise ja eher selten in Städten stehen, die dem Weltkulturerbe unterliegen. Es gibt schon Städte, die dem Weltkulturerbe teilweise unterliegen, wo auch Container sind. Kairo zum Beispiel. Auch da gibt es Container, sogar relativ viele, weil, wie es in Wikipedia heißt, in der Dritten Welt diese Baracken auch als Dauerunterkunft dienen, nämlich in Elendsviertelen, den sogenannten Slums oder Favelas. Also, so gesehen, sind wir jetzt auch in guter Gesellschaft. Es gibt durchaus Container und Baracken auch in entsprechenden ... (Abg. Armin Blind: Mexico City!) - Mexico City, danke, ein schöner Hinweis, auch dort gibt es die, durchaus attraktiv. Mexico City ist vielleicht sowieso ein schöner Hinweis. Ist das das Beispiel gewesen, das angeführt wurde, nämlich zur Erklärung, wieso wir das jetzt machen müssen? Es gibt ja diesen Drang: Wien muss wachsen und in Wien muss es unbedingt zumindest zwei Millionen Menschen in ein paar Jahren geben. Wir werden diese Grenze übrigens, wenn es so weiter geht, ohnehin schon in drei Jahren erreicht haben. Ist Mexiko vielleicht das Vorbild gewesen? Denn da sind in Mexico City - wie viele? - 10 oder 12 Millionen also viel, viel mehr, wunderbar. Und wie haben die das gelöst? Wie haben die es geschafft, in so kurzer Zeit so viele Menschen in diese Stadt zu bekommen? Was haben sie gebaut? (Abg. Armin Blind: Container!) - Container, richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Container dienen also ganz offensichtlich auch dem Wachstum und sind offensichtlich Ihre einzige Antwort auf diese wachsende Stadt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Vorrübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was daran attraktiv sein soll, so wie es der Herr Kollege Chorherr schon x Mal auch in Zeitungsinterviews gesagt hat, ist mir vollkommen schleierhaft. Also was an einem Container attraktiv sein soll ... Ja okay, gut, wenn er hingestellt wird. Mag sein, der eine oder andere Container, der frisch hingestellt wird, mit Werbeaufstrich fisch geputzt, gerade aus dem Werk, wenn man dann diese Folien herunterzieht, die da auf dem Metall draufgepappt sind. Oder beim Holz? Ich weiß es nicht. Das muss man wahrscheinlich streichen, dann schaut der ja ganz nett aus. Aber haben Sie einmal einen Container gesehen, irgendwo auf einer Baustelle, der ein Jahr dort steht, bei Großbauvorhaben? Wissen Sie, wie der ausschaut nach nur einem Jahr? (Abg. Armin Blind: Die bauen!) Bitte, um das nicht falsch zu verstehen: Der Container selbst ist ja nicht Baustellenbestandteil, also erklären Sie mir jetzt bitte nicht, dass der Container deswegen so ausschaut, weil er auf der Baustelle steht. Mit dem Container selbst wird ja nicht gebaut, sondern im Container selbst sind die Menschen, die da eben häufig raus und reingehen, die Arbeiter in dem Fall. Was wird da wesentlich anders sein als bei jenen Menschen, die in den Wohncontainern wohnen? Heute heißt das Ding "Wohncontainer", früher in den 1960er Jahren waren diese sozialistischen Fortschrittsbauten vorwiegend Plattenbauten, so wie am Rennbahnweg oder an sonstigen Siedlungen, die man gebaut hat. Heute macht man sozialistische Fortschrittscontainer. Gut, ist auch eine Methode des modernen Wohnens, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber der eigentliche Skandal dabei ist, dass Sie so etwas hinstellen und dabei gleichzeitig den Wienerinnen und Wienern ihre Rechte wegnehmen, den Wienerinnen und Wienern jegliche Rechte beschneiden, und dass die Wienerinnen und Wiener überhaupt keine Möglichkeit haben, auch nur irgendetwas während der ersten sechs Monate dagegen zu tun und kaum etwas tun können in den ersten fünf Jahren. Das ist der eigentliche Skandal dieses vorliegenden Gesetzes, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Weil der Herr Dr. Stürzenbecher hinter mir jetzt gerade "die Nacht der 1.000 Unwahrheiten" ins Ohr flüstert ... (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher - auf dem Weg zu seinem Sitzplatz -: Danke, dass Sie das weitersagen!) - Herr Kollege Stürzenbecher, ich gebe das gleich weiter. Es ist fair, dass ich es weitersage. Wenn Sie es mir schon ins Ohr soufflieren, sage ich es natürlich weiter, sonst mache ich so etwas nicht: Die Nacht der 1.000 Unwahrheiten, die hier aus dem Gesetz zitiert werden. Was ist denn bitte unwahr, wenn wir aus einem Gesetz zitieren, das Sie schreiben? In diesem Gesetz heißt es doch im Abs. 2 ganz klar: Diese Bauordnung gilt nicht, wenn es darum geht, Container zu bauen. Das ist hochgradig unanständig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ.) Ich sage Ihnen auch ganz offen: Ich lasse mich da nicht abschasseln mit irgendwelchen Unwahrheiten, die da angeblich fallen. Wir zitieren aus dem Gesetz und zeigen insbesondere jene Lücken auf, die Sie offensichtlich nicht bedacht haben. Fünf Jahre lang gibt es keine Nachbarrechte oder nur ganz eingeschränkte Nachbarrechte, und das ist ein Skandal! So steht es hier in diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nacht der 100 Skandale! Nacht der 1.000 Skandale!) - Ja, mit 100 Skandalen kommt man da nicht aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und da gibt es natürlich noch die Frage: Was passiert eigentlich mit diesen Baracken, wenn die Zeit um ist, wenn diese 15 Jahre um sind? Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten, damit umzugehen. Es fängt einmal mit dem Container an. Wie geht man damit um, wenn eine aufschiebende Wirkung um ist. Gehen wir einmal davon aus, dass wir einen Container haben, der für 15 Jahre errichtet werden soll. Er ist barrierefrei gebaut, wird daher ziemlich groß, denn wenn er barrierefrei gebaut ist, ist er zwangsläufig ein Erdgeschoßbau, denn einen Lift können sie in keinem Container hineinbauen; also kann der Container, der barrierefrei ist, nicht einer der normalerweise benutzten Stockwerkscontainer sein, so wie man sie in Schwechat verwendet; ein nicht unwesentlicher Unterschied. Am Flughafengelände in Schwechat stehen ja schon solche Container, da kann man sich das anschauen. Das sind diese Bauten direkt an der Bundesstraße, wo die Plastiksackerln aus dem Fenster hängen. Dort steht so etwas schon herum, dort kann man sich diese Sozialromantik aus erster Hand anschauen. Und wenn Sie sich diese anschauen, werden Sie sehen, die haben alle ein Stockwerk oben drauf, die sind also zweigeschoßig. Das geht in Wien nicht, jedenfalls nicht wenn sie länger als fünf Jahre stehen sollen, denn nach den Bestimmungen dieses Gesetzes muss es dann barrierefrei sein. Also brauche ich zwangsläufig die doppelte Fläche, die ich dann andererseits erst finden muss. Wir kommen dann beim Punkt Flächenwidmung noch darauf zu sprechen. Gehen wir davon aus, ein Anrainer hat Erfolg, hat die besten Anwälte, hat das Glück, dass er nicht gerade in die Gerichtsferien hineinfällt, er hat Richter, die das auch ärgerlich finden und daher sehr schnell diesen Punkt aufgreifen, er bekommt sehr schnell recht und das Ding muss abgebaut werden: Was ist dann die Konsequenz, nachdem es ja keine Baubewilligungsverfahren vorher gibt? Ist die Konsequenz dann, dass Sie das Ding aufheben und einen Meter daneben wieder hinsetzen? Ist das die Konsequenz? Nach diesem Gesetz nämlich ganz offensichtlich, nach diesem Gesetz wäre diese Konsequenz möglich, weil jede neuerliche Beschwerde auch wieder keine aufschiebende Wirkung hat. Dann hebt man das Ding hoch und stellt das andere Ding einen Meter daneben wieder hin. Na wunderbar. Und wenn 15 Jahre um sind? Da schaue ich mir an, wie Sie nach 15 Jahren mit diesen Containern umgehen, wenn die Zeit um ist. Wissen Sie, es gibt für so eine Geschichte sogar einen Effekt der danach benannt ist, und der nennt sich der sogenannte "Baracken-Effekt". Ich bin mir nicht sicher, ob diese Geschichte heute im Laufe des Abends schon Mal vorgekommen ist; wenn nicht, darf ich sie Ihnen gerne ganz kurz schildern. Baracken-Effekt, das ist ein Terminus technicus. Das ist ein Wort, das es tatsächlich gibt, zwar nicht mit Legaldefinition, aber im Bereich der Technik. Der Baracken-Effekt - googeln Sie das einmal, es ist wirklich lustig - beschreibt genau das, was wir hier befürchten, nämlich, ich zitiere wörtlich, in diesem Fall aus Wikipedia: "Unter dem Baracken-Effekt versteht man die Beobachtung, dass Provisorien meist länger in Betrieb bleiben, als zunächst geplant." - Moment jetzt kommt es. Es geht nämlich noch weiter. Was nämlich ist die Folge des Ganzen? Und es geht weiter in Wikipedia: "Daher" - Nämlich weil sie meist länger bestehen bleiben als geplant. - "werden sie" - nämlich die Provisorien - "bald zur Regel, können dann nicht mehr abgelöst werden und werden so zu Altlasten." Das ist der sogenannte Baracken-Effekt. Das ist ein Umstand - wenn Sie Wikipedia googeln -, den es tatsächlich gibt. Baracken-Effekt bedeutet: Bei Provisorien wird leider in der Praxis sehr oft beobachtet, dass sie irgendwann auf Dauer bestehen bleiben, weil man sich ohnehin daran gewöhnt hat und weil man auch gar keine andere Lösung hat; oder weil man vielleicht dadurch, dass ein Provisorium besteht, das eigentliche Problem aus den Augen verloren hat und daher gar nicht auf die Idee kommt, dass das ursprüngliche Problem überhaupt noch besteht. Wenn solche Baracken oder solche Container in Wirklichkeit auch nur 1 oder 2 Jahre stehen, sind die schon in einem haarsträubenden Zustand, aber wenn die 15 Jahre stehen - das Ding ist nicht zum Anschauen und nicht zum Nutzen! Nur was macht man dann damit? Vor allem: Was macht man mit 1.000 Containern, die dann herumstehen? Denn wenn wir wirklich 140.000 Menschen auf diese Art und Weise unterbringen wollen - und wenn nicht auf diese Art und Weise, dann werden Sie mir noch nachher erklären müssen, wie Sie es sonst machen wollen, damit wir jetzt nicht nur von den Containern sprechen, vielleicht haben Sie irgendeine zufällige neue Lösung außer jener, diese Zuwanderung massiv zu begrenzen -, dann haben wir diese Altlasten schon bald auch in dieser Stadt. 15 Jahre, die das Ding bestehen soll, das ist definitiv nicht vorübergehend. Ja, das ist auch die Nacht der 100 Unwahrheiten. Wenn ich mir nämlich jene Unwahrheiten anschaue, die ich gestern noch in "Wien heute" gleich am Beginn dieser Debatte mir ansehen musste, wo direkt darüber berichtet worden ist, was Sie, meine werten Damen und Herren von Rot und Grün, hier gesagt haben. Ich habe dann noch einmal nachgeschaut. Es ist tatsächlich das, was Sie inhaltlich gesagt haben, ich habe nämlich hier sämtliche vorläufigen unkorrigierten Redeexemplare aller Ihrer Reden mir ausdrucken lassen, und es zieht sich wie ein roter Faden tatsächlich durch. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Rot-grüner Faden!) - Danke, richtig, so muss man es sagen. Es zieht sich wie ein rot-grüner Faden hier durch, nämlich die schlichtweg unwahre Behauptung, dass die Nachbarrechte nicht berührt würden, dass es hier immer nur um diese aufschiebende Wirkung geht. Das ist der rote Faden, der sich hier permanent durch die Berichterstattung zieht. Und bitte, da kann man nicht denen einen Vorwurf machen, die darüber berichten. Das verstehe ich vollkommen, ein Journalist ist natürlich verpflichtet, objektiv vorzugehen; und er ist natürlich verpflichtet, im Rahmen des objektiven Vorgehens es eben so gut wie möglich zu schreiben, wie er es halt versteht. Ein Journalist muss kein Verfassungsjurist sein, das ist vollkommen klar. Daher wägt er ab zwischen dem, was er von uns hört, und dem, was er von Ihnen hört. Bloß, bei der Geschichte mit den Nachbarrechten, wo Sie behaupten, die werden nicht eingeschränkt, muss ich Ihnen sagen, das stimmt schon allein deshalb nicht, weil es schlichtweg wortwörtlich im Gesetz drinnensteht. Das heißt, da gibt es gar nichts zu deuteln und zu deuten, sondern hier können wir schlicht und einfach eins zu eins aus dem Gesetzestext herauslesen, nämlich wenn es hier heißt, im Abs. 4: "Für die Bauvorhaben nach Abs. 3 kann die Behörde" - Es ist keine Muss-Bestimmung. - "im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes" - nämlich der Bauordnung - "verzichten". Aber, ich lese wortwörtlich: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen;" - Das heißt nichts anderes als: Es ist völlig wurscht, ob die Nachbarrechte hier entsprechend gebrochen werden. Fairerweise - ich verkürze es nicht falsch, so wie Sie es gemacht haben - lese ich dann den Satz weiter: "es darf jedoch" - Und das ist die Ausnahme, von der ich immer geredet habe und die ich Ihnen gerne zugestehe. - "die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden," - Diese Ausnahme steht drin, jawohl. Das ist das einzige Nachbarrecht, das gilt in den ersten fünf Jahren, aber alle anderen Nachbarrechte gelten nicht. Und wenn Sie in den § 134a der Wiener Bauordnung hineinschauen, wo die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte drinnenstehen, dann ist es ein ganzer Katalog, der da drinnen aufgezählt wird. Keine Sorge, ich lese Ihnen jetzt nicht den Katalog vor (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: So lang ist der nicht!), ich schlage das nur auf, um zu sagen, wie viele Punkte das überhaupt sind im § 134a. Es gibt hier insgesamt sechs Punkte allein im Abs. 1, die taxativ aufgezählt sind. Und bloß einer davon, nämlich die Bebaubarkeit der Nachbargrundstücke, dieser eine Grund ist auch während der ersten fünf Jahre möglich, wenn auch mit aufschiebender Wirkung. Alle anderen Nachbarrechte, die gesamten Nachbarrechte, nicht die aufschiebende Wirkung, sondern die gesamten Nachbarrechte, gelten fünf Jahre lang nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stürzenbecher! Wenn Sie richtigerweise in diesem Fall von der Nacht der 100 Unwahrheiten sprechen, wollen wir gleich einmal mit Ihren anfangen und feststellen, ob es 100 waren. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: 1.000!) - 1.000 waren es sogar? So genau habe ich mir Ihr Redeprotokoll noch gar nicht durchgelesen. Da muss ich schauen, wo die anderen noch drinnenstehen. Habe die Ehre! Ich werde genau lesen (Beifall bei der FPÖ.) Aber danke dafür, dass wir wenigstens jetzt am Vormittag schon in dieser Offenheit drüber reden können. 1.000 Unwahrheiten waren es sogar, na wunderbar. Einige davon haben wir gefunden, die anderen werden wir noch suchen. Fakt ist, in diesem Gesetz ist jedenfalls ganz klar die Rede davon, dass die Nachbarrechte beschnitten werden, zumindest während der ersten fünf Jahre ganz massiv. Und wenn Sie behaupten, die Nachbarrechte werden nicht beschnitten, beziehungsweise wie man gestern in der Fernsehsendung "Wien heute" von Ihren Kollegen wörtlich hören konnte: "In die Nachbarrechte wird nicht eingegriffen." Oder, sinngemäß: "Die Nachbarrechte werden nicht beschnitten", das waren die wörtlichen Zitate, die gestern im Fernsehen eingespielt worden sind -, dann ist das schlichtweg unwahr, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Und unabhängig von diesen 5 Jahren, in denen massiv in die Nachbarrechte eingegriffen wird, gibt es dann weitere 10 Jahre, also in Summe 155 Jahre, wo zwar Nachbarrechte grundsätzlich gelten, aber da gibt es eben diese Ausnahmebestimmung mit der aufschiebenden Wirkung. Soll sein. Der Herr Kollege Dr. Stürzenbecher hat in seiner Rede relativ lange verschiedenste Beispiele erwähnt, wo in der österreichischen Rechtsordnung von aufschiebender Wirkung die Rede ist. Ja, das ist absolut in Ordnung. Deswegen kritisieren wir den Punkt auch nicht so wesentlich. Es ist zwar ärgerlich, aber es ist nicht der Hauptkritikpunkt. Also hier zu sagen, im Gesetz gibt es ja so viele Möglichkeiten, wo auch irgendwas Aufschiebendes festgelegt ist. - Ja, das ist so, stimmt, das ist ärgerlich, ist aber so. Das ist halt im Gesetz manchmal so. In vielen Fällen ist das sachlich gerechtfertigt, hier im speziellen Fall nicht. Aber was überhaupt nicht gerechtfertigt ist, Herr Kollege Stürzenbecher, ist, dass Sie hier die ersten fünf Jahre die Nachbarrechte massiv einschränken und es dann auch nicht wahr haben wollen, sehr geehrter Kollege. Das ist ungeheuerlich! (Beifall bei der FPÖ.) 15 Jahre, das ist definitiv nicht vorrübergehend. Also ich weiß nicht, was Sie als vorübergehend verstehen. Mir fehlen wirklich die Worte. Stellen Sie sich vor, Sie kommen in eine U-Bahn-Station. Nehmen wir eine Station, wo es eine besonders hohe Rolltreppe gibt, wo es besonders ärgerlich ist, Stephansplatz, zum Beispiel. Sie stehen in der Station Stephansplatz, wollen mit der Rolltreppe von unten hinauf. Und dann steht dort auf einer Tafel: "Diese Rolltreppe ist vorübergehend außer Betrieb." Was, 15 Jahre lang, oder was? Vorübergehend außer Betrieb? 15 Jahre, das ist nicht vorübergehend, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Vorübergehend, das sind vielleicht ein paar Tage, vielleicht ein paar Wochen, aber doch nicht 15 Jahre lang! Auch hier gleich die nächste Unwahrheit, bei der wir Sie ertappt haben. Das ist jetzt Nummer 2, schauen wir, wo wir die anderen 998 noch finden. Ich werde sehr genau schauen, vielleicht kommen wir ja noch drauf, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zeit ist!) Zeit ist noch, danke, aber wenn Sie mir helfen können, bin ich schneller. Wissen Sie, wo die Unwahrheiten stecken? (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: In meiner Rede gibt es keine, in Ihrer Rede gibt es Tausende!) - Da gibt's jetzt einen Widerspruch, Herr Kollege Stürzenbecher. Der Herr Stadtrat sagt, es gibt keine Unwahrheiten; sie sagen, es gibt Unwahrheiten. Also über diesen Punkt werden wir uns noch unterhalten müssen. (Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ.) Aber ich gestehe natürlich der guten Ordnung halber zu, und da muss man jetzt die Kirche im Dorf lassen, Herr StR Ludwig, und ich hab' es heute bei der Anfrage auch schon gesagt: Sie sind nicht der Antragsteller. Ich habe auch schon bei der Anfrage heute wohlwollend gesagt, dass Sie als Ressortchef sich für so eine Sache nicht hergegeben haben. Das finde ich hochanständig, das ist tatsächlich eine Geschichte, die nur einem Abgeordneten einfallen kann. (Beifall bei der FPÖ.) Also nochmal ein herzliches Dankeschön dafür. 15 Jahre, das ist nicht vorübergehend. 15 Jahre, das kann nicht vorübergehend sein, 15 Jahre, das ist die komplette Schulzeit beispielsweise! Das heißt ja nichts anderes, als wenn Sie 15 Jahre lang Zuwanderer samt Kindern in solche Container stecken ... Und ich sage jetzt bewusst, sie stecken Sie dort rein, wenn Sie die Container 15 Jahre stehen lassen. Sie brauchen den Kopf nicht zu schütteln. Wofür stehen sie sonst 15 Jahre lang? Damit sie herumstehen, oder was? 15 Jahre lang stehen die Container dort herum. Sie werden ja nicht zum Spaß stehen, also wahrscheinlich werden Sie dort herumstehen, weil man die Leute dort hineinsteckt. Und bis dahin ist die Schulzeit vorbei. (Abg. Kurt Wagner: Tun Sie es nicht interpretieren!) - Ich soll nicht interpretieren? Wofür sind die 15 Jahre denn dann sonst geeignet? Erklären Sie es mir! (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Reden Sie einfach weiter! Einfach weiterplappern!) Sie sagen mir, 15 Jahre lang, das soll ich nicht interpretieren, also bitte erklären Sie es mir! Es ist ja Ihr Antrag. Also kommen Sie heraus und erklären Sie uns, was Sie mit den 15 Jahren gemeint haben! Sie haben nichts damit gemeint! Er ist auch nicht der Antragsteller, das weiß ich schon. Es sind ja nur sechs Abgeordnete Ihrer Fraktion, der Rest ist sicherheitshalber in Denkung gegangen, das verstehe ich. Das ist auch an sich anständig, wenn es um die Beschränkung von Nachbarrechten geht, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil diese Beschränkung von Nachbarrechten, die Sie hier planen, schlichtweg eine Ungeheuerlichkeit ist! (Beifall bei der FPÖ.) 15 Jahre, das ist jene Zeit, die die Kinder bei Ihnen zu Hause leben, bevor sie dann ab 16 in Wirklichkeit in ihr Arbeitsleben entlassen werden, dann, wenn sie etwa Karriere mit Lehre machen oder wenn Sie sich langsam selbstständig machen. Mit 16 tritt jedenfalls das Wahlrecht ein. Jetzt interpretiere ich tatsächlich: Möglicherweise ist das einer der Gründe, warum diese Container nach 15 Jahren enden: Weil dann hoffentlich die Bauten fertig sind. Dann kriegen schwuppdiwupp die Leute, die da 15 Jahre drinnen leben mussten, ihre Staatsbürgerschaft und ein Jahr später dürfen die Kinder dann auch schon wählen - wunderbar, und alle sind glücklich. Könnte ein Indiz sein, auch keine sehr schöne Geschichte, wäre aber denkbar. Nach 15 Jahren muss beispielsweise auch ein ansonsten durchaus solide gebautes Haus meistens das erste Mal saniert werden, alle 10 Jahre malt man normalerweise seine Wohnung aus, zumindest dann, wenn man nach den üblichen Bestimmungen geht. Nicht zuletzt sind auch die verschiedenen steuerlichen Bedingungen darauf abzielend, mit den Abschreibungen: 10-Jahres- und 15-Jahres-Abschreibung. Dabei gibt es dank der aktuellen Bundesregierung die begünstigte Ein-Zehntel-Jahresabschreibung eh nicht mehr. Wir haben ja erst vor wenigen Wochen hier einen diesbezüglichen Antrag gestellt und haben gesagt, es soll in Zukunft auch weiterhin begünstigte Abschreibung für Wohnraumsanierung geben. Wir haben hier einen Antrag eingebracht, das heißt, ich habe einen Antrag geschrieben und hier eingebracht noch im Dezember, bevor wir zu diesen unsäglichen Containerbauten gekommen sind, und habe gesagt, Achtung, hier wird ab 1. Jänner das Finanzrecht geändert; Achtung, ab 1. Jänner wird Bauen nicht mehr so attraktiv sein, weil es diese begünstigte Zehntelabschreibung nicht mehr gibt, gerade im Bereich der Wohnraumsanierung. Jetzt haben wir ja auch von Ihren Rednern schon gehört, dass unter anderem die mangelnde Wohnraumsanierung und die Leerstände, die es gibt, einer der Problempunkte beziehungsweise Gründe sind, warum wir zu solchen Containerbauten greifen müssen. Und ich habe im Dezember hier im Rahmen eines Antrages gesagt, fordern wir die Bundesregierung bitte auf, diese Fünf-Zehntel-Abschreibung rückgängig zu machen! Gehen wir wieder auf die herkömmliche Zehnjahresabschreibung, damit sich Sanierungen auch rechnen! Und wer hat dagegen gestimmt und gemeint, das brauchen wir alles nicht? Sie, meine Damen und Herren. Rot und Grün haben dagegen gestimmt, dass Bauen weiterhin wenigstens halbwegs leistbar bleibt. Sie haben es abgelehnt, dass das Bauen halbwegs leistbar bleibt. Und jetzt, keine drei Monate später, ernten Sie schon die Früchte dieses grandiosen Abstimmungserfolges, wo Sie abgelehnt haben. Schon drei Monate später kommt es jetzt zu dieser skandalösen Lösung am Rücken der Wienerinnen und Wiener, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist ungeheuerlich, und deswegen treten wir hier so dagegen auf! (Beifall bei der FPÖ.) Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen, glaube ich, jetzt einen ganz guten kurzen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzesentwurfes gegeben. Natürlich ist mir klar, dass jeder Überblick eben immer nur Aspekte eines größeren Ganzen beleuchten kann, aber das braucht eben seine Zeit, das ist mir ganz klar; nämlich Zeit, die üblicherweise - ich bin noch nicht fertig - im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens bei einer Regierungsvorlage verwendet wird, Zeit die man allenfalls in der Diskussion im Ausschuss hätte verwenden können. Beides hat es leider nicht gegeben, daher konnte ich Ihnen jetzt nur einen kurzen Überblick geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir daher nun, nach dieser kurzen Einleitung in die Materie, zu meiner eigentlichen Rede zu kommen. Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und vor dem Internet! Was Sie heute erlebt haben, ist die "Lange Nacht der Bürgerrechte". Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt, die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund einer chaotischen Zuwanderungspolitik, der sie nun selbst nicht mehr Herr wird. Sie kennen das alle, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wenn Sie etwas vom Amt brauchen, wenn Sie etwas von der Behörde brauchen, dann geht der Behördenweg erst richtig los. Ich habe es vorher schon erwähnt, Nummern ziehen, Antrag schreiben, wieder Nummern ziehen, wieder hingehen, Verbesserungsanträge einbringen, und irgendwann einmal nach ein paar Wochen landet dann mit etwas Glück ein Brief mit dem gewünschten Inhalt in Ihrem Postkasten, aber eben nur dann, wenn Sie Wienerin oder Wiener sind, wenn es nach diesem Gesetz geht. Ich möchte nun in weiterer Folge sehr detailliert auf die Bestimmungen dieses Gesetzes eingehen, nämlich Punkt für Punkt, nicht so allgemein, wie wir das heute schon im Laufe des Abends immer wieder gehört haben, sondern sehr speziell wirklich die einzelnen Punkte jetzt abarbeiten, weil wir das doch in dieser Detailtreue heute noch nicht gehört haben. Vielleicht finden wir dann auch die 1.000 Unwahrheiten, von denen da die Rede war. Fangen wir an. Es geht, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier um die vorübergehende Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen. Wir haben das heute Abend zwar ein paar Mal in dieser Allgemeinheit gehört, aber es ist mir wirklich ein Anliegen, dass wir uns diese vielen allgemeinen Punkte, die wir heute schon gehört haben, jetzt wirklich auch einmal im Detail anschauen und sehen, was da eigentlich drinnen steht. "Vorübergehende Unterbringung" - ich habe das vorher schon erwähnt. "Vorübergehende Unterbringung" ist zunächst einmal unspezifisch. Was ist eine "vorübergehende Unterbringung"? Eine "vorübergehende Unterbringung" beispielsweise im Rahmen eines Wirbelsturmes, der über Florida in den Vereinigten Staaten hinwegfegt: Dort ist eine vorübergehende Unterbringung eine Geschichte, die nach drei, vier Tagen wieder erledigt ist - auch eine "vorübergehende Unterbringung". Eine "vorübergehende Unterbringung" ist eben etwas, das vorübergeht, aber üblicherweise in absehbarer Zeit. Und da haben wir schon eine weitere Unwahrheit! Denn obwohl es in der Überschrift steht, steht nämlich weiter hinten dann geschrieben: 6 Monate, 5 Jahre und 15 Jahre. Danke, damit haben wir jetzt schon die dritte Unwahrheit gefunden. Da ist sie nämlich. Es steht eine Unwahrheit in der Überschrift. Da steht nämlich: "Vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Personen" - Richtig, das ist die nächste Unwahrheit. Es ist aber gar nicht "vorübergehend", sondern es ist bis zu 15 Jahre. - Passt, sehr gut. So kommen wir doch langsam drauf. Und die nächste Unwahrheit finden wir gleich im Satz danach, nämlich im Abs. 1: "soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung dient", obwohl dann weiter hinten genau das dann falsifiziert wird, nämlich durch "die Dauer von 15 Jahren". "Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen" - Was ist eine "größere Anzahl von Personen"? Es gibt dazu durchaus legistisch unterschiedliche Auslegungen. Ich denke etwa an die Frage der qualifizierten Gruppe oder der qualifizierten Öffentlichkeit, wie wir sie in manchen Rechtsnormen haben. Was ist eine "größere Anzahl von Personen"? Sind das 5 Personen? Sind das 20 Personen? Sind das 500 Personen, wenn wir etwa an das Petitionsrecht denken? Was ist eine "größere Anzahl von Personen"? Es ist schlicht eine unqualifizierte, allgemeine Zahl oder eben Nichtzahl, eine allgemeine Angabe, die hier genannt ist, "eine größere Anzahl von Personen". Das ist bewusst unspezifisch gehalten, um sich nicht festlegen zu müssen: Sind das fünf Leute? Sind das zehn Leute? Wenn ein Autounfall passiert, zehn Leute herumstehen und keiner hilft, dann ist das eine "größere Anzahl von Personen", die nicht geholfen haben. Reicht das schon aus, zehn Personen, um dann im ganzen Stadtgebiet plötzlich ohne Vorankündigung irgendwann einen Container vom Lastauto fallen zu lassen? Es ist nicht definiert. Das ist ein weiteres Problem, das ich hier in diesem Gesetz sehe. Es steht auch nicht im Initiativantrag, welche Anzahl gemeint ist. Das erscheint mir nicht ganz unwesentlich, denn wenn Sie heute normalerweise ein Gesetz haben und es dann im Rahmen der späteren Prozesse und der späteren Judikatur irgendwelche Unklarheiten gibt und man sich nicht auskennt, dann muss eben der Richter interpretieren. Wie interpretiert er? Indem er unter anderem in die Texte der Gesetzeswerdung hineinschaut. Das ist eine von mehreren Interpretationsmöglichkeiten. Wenn dort die "größere Anzahl" nicht definiert ist, dann kann er sich auch hier nur an völlig anderen Rechtsnormen entlanghangeln. Es ist also einfach viel zu unspezifisch. Da ist einerseits die Rede von "vorübergehender Unterbringung", wobei nicht klar ist, was "vorübergehend" ist, obwohl der Begriff "vorübergehend" kurz darauf falsifiziert wird. Andererseits ist die Rede von "einer größeren Anzahl von Personen", die schlichtweg nicht näher determiniert ist, und das Ganze "auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder" - Den Rest hinter dem "oder" erspare ich mir jetzt, weil es eben eine Oder-Bestimmung ist. Bleiben wir beim vorderen Teil: "auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen" Dieses Wort "insbesondere" wundert mich persönlich ganz besonders in diesem Zusammenhang, weil es diesen Begriff keineswegs näher fasst (Abg. Armin Blind: Nein!), sondern ganz im Gegenteil, es fasst ihn weiter. Es sagt, es gilt für "eingetretene und bevorstehende Ereignisse", die sind jetzt nicht näher definiert, und sozusagen darunter auch und halt ganz im Speziellen, aber eben nicht nur, für Naturereignisse. Das ist das, was da steht. Es ist also vollkommen allgemein, vor allem, wenn ich mir diesen Begriff der "Naturereignisse" erspare und nur bei den "Ereignissen" bleibe, nämlich bei den "bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen". Dieses Gesetz gilt für die "Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen". Was soll das sein? Auch der Eurovision Song Contest ist aus der damaligen Sicht ein bevorstehendes Ereignis gewesen. Ein bereits eingetretenes Ereignis ist, wenn der Tom Cruise vor der Oper steht und ihm dann 2.000 Leute zujubeln. Ist das ein Ereignis, das in Zukunft einen Container rechtfertigt? Rein theoretisch schon, soweit es zur "vorübergehenden Unterbringung" dient. Vorübergehend könnte ja auch nur "einen Tag heißen". Die größere Anzahl von Personen sind in diesem Fall dann die 2.000 Leute, die dort vor der Oper herumstehen. Das eingetretene Ereignis wäre dann halt hier eine Filmvorführung. Vielleicht ist das eh gemeint, vielleicht ist das eine dieser Erleichterungen im Wiener Baurecht. Faktum ist: Es ist hier nicht definiert. Es ist einfach extrem allgemein gehalten. Darüber kann ich mich nur wundern. Absolut unbegreiflich wird es, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns nun anschauen diesen Begriff der Naturereignisse. Hier steht, es gilt "insbesondere bei Naturereignissen", und ich habe Ihnen hier wieder eine Definition mitgebracht. Was sind denn Naturereignisse? Sie haben es heute schon einmal gehört vom Kollegen Haslinger: "Als Naturerscheinung oder Naturereignis werden dem Menschen erscheinende, das heißt, auffällige oder messbare natürliche Ereignisse bezeichnet, die auf natürliche Ursachen zurückgehen." - Soweit die Definition des Begriffes. Das ist ein Naturereignis. Dann heißt es weiter bei Wikipedia: "Im Gegensatz dazu stehen anthropogen ausgelöste Erscheinungen, die direkt oder indirekt auf menschliche Aktivitäten zurückgehen." Also die Krise ist hier wahrscheinlich nicht ein Punkt. Wahrscheinlich wird sie deswegen weiter hinten ausgelöst, das ist dann die Geschichte mit den humanitären Gründen. Aber vorher die Naturereignisse. Es geht um Ereignisse, die explizit nicht auf die Menschenhand zurückgehen und natürliche Ursachen haben. (Abg. Armin Blind: Wie ist das jetzt mit dem Klimawandel?) Moment! Jetzt kommt hier eine interessante Aufzählung all dessen, was dazugehört. Und da muss man sich jetzt natürlich, weil es im Gesetz steht, im Zusammenhang mit diesem Gesetz durchdenken, welche Auswirkung das hat. Also: "Wichtige Gruppen von Naturerscheinungen sind: Himmelserscheinungen aller Art wie Objekte und Bewegungen am Sternhimmel, dessen Änderungen wie Novae oder veränderliche, überraschende Erscheinungen wie Kometen oder Sternschnuppen - siehe auch Astronomische Phänomenologie." - Das ist einmal die erste Naturerscheinung. Himmelserscheinung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) - Ja, ja, mache ich, keine Sorge, ich erkläre es Ihnen ohnehin. Das ist also die erste Gruppe der Naturerscheinungen, die wir hier behandeln müssen - weil insbesondere Naturerscheinungen eben diesen Bedarf zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl auf Grund von bevorstehenden Ereignissen auslösen. Also: bevorstehendes Ereignis, größere Anzahl von Personen, vorübergehende Unterbringung und ein Naturereignis, wie beispielsweise der Komet in diesem Fall. Kommt Ihnen das bekannt vor? (Ruf bei der SPÖ: Die Weihnachtsgeschichte!) - Richtig! Sie haben es erfasst, es ist die Weihnachtsgeschichte: eine größere Anzahl an Personen, nämlich die Weisen aus dem Morgenland, vorübergehende Unterbringung auf Grund von bevorstehenden Ereignissen und das Ganze auf Grund eines Naturereignisses, nämlich eines Kometen. Richtig, das ist die Weihnachtsgeschichte, ganz genau. Das heißt, das ist die erste Geschichte, die offensichtlich hier in Ihrem Gesetzestext zumindest ganz klar schon einmal hier einen Container auslöst. Zum Glück hat es das Gesetz damals nicht gegeben, sonst hätte man jetzt keine Weihnachtskrippe, sondern einen Weihnachtscontainer. Das wäre die logische Konsequenz, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) Das ist natürlich ein guter Hinweis. Der Herr Kollege sagt, es wäre vielleicht gar nicht so schlecht, hätten wir keine Weihnachtskrippe, sondern einen Weihnachtscontainer, weil die Geschenke damit besser lagerbar sind. Das stimmt schon. Der guten Ordnung halber muss man allerdings sagen, dass in der ursprünglichen Weihnachtsgeschichte die Geschenke überhaupt erst eingebracht worden sind und so gesehen sich die Frage der Lagerbarkeit und Haltbarkeit bis dahin ebenfalls nicht gestellt hätte. Aber das nur am Rande. (Abg. Armin Blind: Weihrauch und Myrrhe!) - Weihrauch und Myrrhe ist nicht das Problem, denn das ist an sich eh haltbar. Gold ist übrigens auch haltbar. So gesehen hinkt dieser Hinweis. Aber Ihnen zuliebe, weil es Ihnen gerade herausgerutscht ist - im Rahmen der Nacht haben wir es ja nicht gehört - zähle ich es jetzt nicht zu den 1.000 Unwahrheiten, sondern wir bleiben bei den 997, die wir vorher schon gefunden haben. (Abg. Armin Blind: 1.001!) - Na ja, es sind nicht 1.001, das gilt nicht. (Abg. Armin Blind: Ist eine andere Geschichte!) Was sind weitere Naturereignisse? Jetzt schauen wir uns weiter die Gruppe von Naturereignissen an, die nämlich, wenn sie bevorstehen und vor allem, wenn sie einer größeren Anzahl von Personen die vorübergehende Unterbringung schaffen, das Aufstellen von Containern auslösen. Welche Naturereignisse gibt es also noch? Zum Beispiel "meteorologische und hydrologische Phänomene wie Klima- und Wettererscheinungen", Klimawandel wäre ein Thema. (Abg. Armin Blind: Vom Menschen gemacht!) - Nein, eben nicht vom Menschen gemacht, oder doch? Das ist ein guter Hinweis. Weitere Beispiele für Naturerscheinungen sind "Gewitter, Starkwinde, Starkregen, Schnee, Hagel, Blitz und Donner". Donner ist ein besonders wichtiger Punkt, aber ich sage Ihnen jetzt auch ganz klar: Wenn Sie die Container errichtet haben, um hier dem Naturphänomen des Donners zu begegnen, dann, tut mir leid, haben Sie es nicht gescheit gemacht. Sie haben nämlich ausdrücklich den Schallschutz in diesem Gesetz ausgenommen. Es bringt also nichts, sich bei Donner in diesem Container zu verstecken. (Ruf bei der SPÖ: Wie ist das mit dem Pfefferkuchenhaus?) - Pfefferkuchenhaus? Da müsste ich jetzt in Ihr Gesetz schauen. Pfefferkuchenhaus ist ein interessanter Punkt, dazu komme ich aber erst nachher. Aber danke für den Hinweis. Gut aufgepasst, gefällt mir. Was natürlich noch zu diesen Naturerscheinungen gehört, sind, wenn wir hier nach dieser Liste von Wikipedia gehen, zum Beispiel "Regenbögen". Der Regenbogen wird jetzt nicht die Notwendigkeit nach einem Container auslösen, das wäre absurd. Aber interessant ist die Morgenröte. (Allgemeine Heiterkeit.) Die Morgenröte löst zwar nicht unbedingt zwingend den Container aus, aber die Morgenröte erleben wir hier bei dieser Diskussion, wo Sie nämlich hereinkommen und offensichtlich rot werden, weil ich Sie hier bei diesen 1.000 Unwahrheiten ertappt habe, die Sie hier sagen; und das ist der eigentliche Skandal dieses Gesetzes, das wir heute hier zu beschließen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Da gibt es nichts zu lachen. Sie haben die Naturereignisse hineingeschrieben und ich zähle auf, welche Naturereignisse es nach der Definition gibt. (Ruf bei der SPÖ: Eure griechische Schwesterpartei!) - Eure griechische Schwesternpartei oder was? Ist auch gut. Eure griechische Schwesterpartei, die Morgenröte - ist mir auch recht. (Abg. Armin Blind: Die ist aber von Menschen gemacht!) - Stimmt. Das gilt gar nicht, denn die ist nämlich von Menschenhand gemacht, wir reden hier aber von Naturerscheinungen. Die Regenbögen sind es also auch nicht. Das war falsch. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wieder eine Unwahrheit!) - Wieder eine Unwahrheit. Jetzt sind wir schon bei 996 Unwahrheiten, die uns noch fehlen, also langsam tasten wir uns näher. Welche Naturereignisse kennen wir noch, meine sehr verehrten Damen und Herren? Jetzt hört auf zu blödeln, das ist ja bitte ein ernstes Thema. Es geht hier darum, herauszufinden, was in diesem Gesetz gemeint ist. Mir wurde vorgeworfen, ich würde interpretieren, das soll ich aber nicht. Daher nehme ich hier die wissenschaftlichen Belege, die Definition des Begriffes Naturereignis. Daher arbeiten wir jetzt wissenschaftlich diese Liste dessen, was ein Naturereignis ist, durch. Und ich sage noch einmal: Das ist eine Definition des Begriffes "Naturereignis". Das sage nicht ich. (Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS: Vorlesen, bitte!) - Ich lese ja vor. Ich gehe das Punkt für Punkt durch, ich richte mich schon danach. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS.) - Ja, Sie haben recht. Ich werde es nachher noch einmal wiederholen, sozusagen als Zusammenfassung. Gut, also weil es offenbar nicht überall angekommen ist, wir reden hier von der wissenschaftlichen Definition der Frage: Was ist ein Naturereignis? Die Definition lautet, ich habe sie eingangs zitiert, so steht es im Lexikon und auch in Wikipedia: "Als Naturerscheinung oder Naturereignis werden dem Menschen erscheinende, das heißt, auffällige oder messbare natürliche Ereignisse bezeichnet, die auf natürliche Ursachen zurückgehen. Im Gegensatz dazu stehen anthropogen ausgelöste Erscheinungen, die direkt oder indirekt auf menschliche Aktivitäten zurückgehen." Und da kommt die Aufzählung: "Wichtige Gruppen von Naturerscheinungen sind:" Und dann ist hier aufgezählt. Den ersten Teil habe ich gelesen, ich wiederhole es jetzt gerne: "Himmelserscheinungen aller Art wie Objekte und Bewegungen am Sternhimmel, dessen Änderungen wie Novae oder veränderliche, überraschende Erscheinungen wie Kometen oder Sternschnuppen - siehe auch Astronomische Phänomenologie". Das war der erste Punkt. Der zweite Punkt dieser wissenschaftlichen Definition des Begriffes "Naturereignisse", wo dieses Gesetz gilt, im Lexikon - damit Sie mir nicht vorwerfen, ich würde interpretieren, ich halte mich hier streng an die Wissenschaft -, der zweite Punkt, bei dem ich vorher gehalten habe, waren eben "meteorologische und hydrologische Phänomene, wie" - wir haben es vorher schon gehört - "Klima und Wettererscheinungen, Starkwinde, Starkregen, Schnee, Hagel, Blitz und Donner". - Bei Donner haben wir schon gesagt, bringen Container nichts, weil sie keinen Lärmschutz haben, aber das nur am Rande. Dann wären eben "Objekte der Beobachtung wie Luftdruck und -Temperatur". - Temperatur ist übrigens auch kein wirksames Argument beim Container. Warum? Weil es hier heißt, dass die Wärmedämmung ja erst angebracht wird bei Containern, die 5 bis 15 Jahre stehen. Auch das ist ein wichtiger Punkt, den Sie hier gemacht haben. Hier heißt es - einen Moment - ich muss jetzt ganz kurz schauen ... Nein, jetzt finde ich es nicht. Ich werde es nachher noch finden. Jedenfalls, das habe ich mir soweit angeschaut, ab 5 Jahren und bis 15 Jahre, da muss man eine Wärmedämmung anbringen. Da haben wir es. In Abs. 5 steht es drinnen. Bei Bauwerken "längstens auf 15 Jahre". - "Darüber hinaus ist der dem § 63 Abs. 1 lit. e entsprechende Nachweis über den Wärmeschutz zu erbringen." Das heißt, Naturereignis "Temperatur", so wie wir es hier haben - gilt erst nach 5 Jahren. So! Weiter im Text. Dann waren wir hier bei den "Phänomenen der atmosphärischen Optik wie Regenbogen, Halos, leuchtende Nachtwolken, Dämmerung, Abend- und Morgenröte, Mitternachtssonne, Polarlicht". Das waren einmal die meteorologischen Phänomene. Das alles sind Naturereignisse, nämlich insbesondere Naturereignisse, für die Sie die Gesetzesdefinition gemacht haben. Und falls Sie diese Ereignisse nicht gemeint haben - na ja, schauen Sie, für so etwas gibt es eben ein Gesetzesbegutachtungsverfahren. Damit man sich genau diese Punkte anschaut und schaut, was in so einen Punkt hineininterpretiert werden kann, damit eben dann nicht hinterher Missverständnisse herauskommen. Genau dafür gibt es Begutachtungsverfahren, in denen man sich den Gesetzesvorschlag in Ruhe anschauen kann und sagen kann: Was haben wir gemeint, was ist der Zweck dieses Gesetzes? Und so, wie der Zweck dieses Gesetzes gemeint ist, so passe ich dann natürlich auch den Inhalt an. Warum mache ich das? Weil der Verfassungsgerichtshof auch in Ständiger Rechtsprechung - das habe ich schon gestern im Rahmen meiner Anfrage an den Herrn Stadtrat gesagt - sagt, es kommt eben bei der Prüfung der Gesetze sinngemäß nicht auf den Zweck des Gesetzes an, also nicht auf das, was der Gesetzgeber wollte, sondern es kommt primär darauf an, was im Gesetz drinnensteht, weil der Verfassungsgerichtshof primär über den Inhalt zu urteilen hat und sagt: Was steht da drinnen? Auch wenn vielleicht etwas anderes gemeint war. Dann hat man es vielleicht falsch formuliert, dann muss man es eben neu formulieren. Für diesen Zweck gibt es unter anderem ein Begutachtungsverfahren. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollten Sie von Rot und Grün nicht machen. Warum nicht, ist mir unbegreiflich. Vielleicht damit man noch schnell die anderen 997 Unwahrheiten erfindet? Kann sein. Vielleicht aus anderen Gründen. Faktum ist, Sie haben es nicht gemacht. Jetzt müssen wir es halt hier runterfiletieren. Keine Sorge, dauert nimmer lang, der Abs. 1 ist schon zu einem Drittel erledigt. Fast, es fehlen nämlich noch die restlichen Naturereignisse, die ich Ihnen hier aufzählen möchte. Jetzt kommt ein ganzer Teil von Naturereignissen. Ich nehme an, die haben Sie gemeint, Sie haben sie nur nicht spezialisiert, zum Beispiel "geologische und andere geowissenschaftliche Vorgänge wie Tektonik, Erdbeben, Vulkanismus" - da hat es nämlich wenigsten halbwegs ein Sinn - "Spalten- und Gebirgsbildung, Erosion und ihre vielfältigen Erscheinungsformen, Karst, Abflussphänomene, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsche." Bei all diesen Geschichten da hat es ja wirklich einen Sinn. Nun wird nicht unbedingt der Kahlenberg einstürzen, aber zumindest kann es einmal ein Thema sein, dass auf Grund eines Lawinenabganges auch woanders die Menschen dann bei uns entsprechend vorübergehend untergebracht werden sollen. Das lasse ich mir ja grundsätzlich einreden. Als Nächstes wird ein ganz interessanter Punkt angeführt, der als Naturereignis gilt. Vielleicht haben Sie auch den gemeint. Da muss ich Ihnen aber sagen: Falls Sie den nächsten Punkt gemeint haben, haben Sie den falsch verstanden. Der nächste Punkt erklärt zwar ein bisschen, was da im Gesetz passiert, aber er meint es anders, da sind wir wieder bei Zweck und Inhalt. Die nächste Gruppe von Naturerscheinungen sind nämlich "biologische Beobachtungen wie Wanderung und Verbreitung von Populationen". Nun verstehe ich zwar grundsätzlich, dass wir hier primär über Zuwanderung reden, aber es ist nicht die Art von Zuwanderung, die hier bei den Naturereignissen gemeint ist. Also falls Sie das gemeint haben, als Sie diesen Begriff hineingeschrieben haben, haben Sie den falsch verstanden, denn unter diesen "biologischen Beobachtungen wie Wanderung und Verbreitung von Populationen" sind eher so Geschichten gemeint wie zum Beispiel Ziesel auf einem Grundstück im 21. Bezirk. Das ist damit gemeint. Es geht aber sicherlich nicht um Naturereignisse in diesem Sinne. Das ist übrigens auch ein Thema, auf das wir noch zu sprechen kommen sollten. Denn ihr Gesetz, und das muss man auch in dieser Deutlichkeit sagen, ermöglicht es, ohne irgendjemand fragen zu müssen, zum Beispiel so Geschichten wie diese Zieselpopulation nunmehr endlich ersatzlos ausrotten zu können, was Ihnen bisher auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht gelungen ist. Und auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist einer der Skandale dieses Gesetzes, das uns hier vorliegt. (Beifall bei der FPÖ.) Die "mikrobiologischen Erscheinungen" erspar ich mir jetzt: Bodenfauna, Auftreten von Bakterien, Mikroben, und so weiter. "Energie- und Atomphysik" - das wäre vielleicht nicht uninteressant, daher wäre es vielleicht auch passend. Also Energie- und Atomphysik ist sicherlich ein Punkt, der auch wahrscheinlich wieder Sinn hätte, bloß steht er da nicht drinnen. Sie sehen schon, Punkt für Punkt schafft eine ganze Liste an zusätzlichen Beschreibungen - nicht Interpretationen, sondern Beschreibungen, denn wenn da "Naturereignisse" steht, nehme ich natürlich den wissenschaftlichen Katalog der Naturereignisse hier heran und sage, okay, für all diese Fälle gilt es. Das fängt eben bei der Weihnachtsgeschichte an und endet eben jetzt bei der aktuellen Zuwanderung. Die ist aber nicht bei den Naturereignissen dabei, sondern beim nächsten Punkt. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Damit kommen wir jetzt zum nächsten Punkt, nämlich zu dem, was nach dem "oder" steht. Also den einen Teil des Grundes haben wir. (Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) - Wie war die Frage? (Abg. Armin Blind: Klimawandel war schon?) - Ja, den Klimawandel haben wir schon besprochen. Diesen Punkt habe ich bewusst jetzt nicht genannt. (Abg. Kathrin Gaal: Das war ein Witz!) - Ja, Sie haben ja recht. Ich habe den Klimawandel ganz bewusst nicht genannt, denn den hat mir Kollege Blind schon vorher irrtümlich zugeworfen, denn, das muss ich dir jetzt schon sagen, da hast nicht aufgepasst. Ich habe nämlich ganz klar gesagt: Naturereignisse sind nur "dem Menschen erscheinende Ereignisse, die auf natürliche Ursachen zurückgehen, und nicht anthropogen ausgelöste Erscheinungen, die direkt auf menschliche Aktivität zurückgehen". Da sind wir allerdings in der Interpretation, das muss man auch sagen; denn es ist nicht ganz klar, ob der Klimawandel von Menschenhand ausgelöst wurde oder nicht. Ich glaube, er ist es, muss ich auch dazusagen. (Beifall bei FPÖ und GRÜNEN.) Ich weiß, es gibt durchaus kontroversielle Meinungen dazu. Daher wäre das, einigen wir uns darauf, ein Punkt, über den man diskutieren kann. Ein Unentschieden. Gut. Wenn der Klimawandel nicht von Menschenhand ausgelöst wäre, fiele er da hinein. Also "vorübergehende Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen": Die vorübergehende Unterbringung ist ja grundsätzlich undefiniert, das haben wir schon gehört. Dieser Begriff ist möglicherweise mit den 15 Jahren nachher entsprechend eingeschränkt, aber mit dem wesentlichen Unterschied, dass in der Überschrift "vorübergehend" steht und dass in der weiteren Folge eben von 15 Jahren die Rede und nicht von der vorübergehenden Unterbringung. Die "größere Anzahl von Personen" ist, wie wir schon kritisiert haben, nicht näher beschrieben, dafür aber die Naturereignisse. Die sind zwar hier nicht näher beschrieben, stehen aber im Lexikon, das finden wir. Dann geht es eben weiter: "oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen" - Schön der Reihe nach: Die völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen, das sind ja schon wieder zwei riesengroße Begriffe! Jetzt möchte ich allerdings der Rede meines Kollegen nicht vorgreifen, denn er wird insbesondere diesen Teil ganz besonders behandeln, wo es um das Völkerrecht und das Unionsrecht geht. So gesehen lasse ich, wenn Sie einverstanden sind, diesen Punkt jetzt aus und komme gleich zum Ende dieses Absatzes, in dem es eben heißt: In all diesen Fällen "ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." So. Und jetzt kommen wir zu den folgenden ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) - Ja, die haben wir schon gehabt, da haben Sie nicht aufgepasst. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) - Die Makrophytenplage, Herr Kollege, haben wir schon gehabt. Aber danke, dass Sie das bringen. Sie haben nicht aufgepasst! Sie war nämlich im vorletzten Punkt der Naturerscheinungen. Da hat es geheißen: Zu Naturerscheinungen gehören auch "mikrobiologische Erscheinungen wie", und dann werden sie der Reihe nach aufgezählt. Also da haben Sie das drinnen gehabt, da haben Sie halt nicht aufgepasst. Aber bitte ersparen Sie mir, dass wir jetzt den ganzen Mugel noch einmal durchgehen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Wissen Sie, seien Sie mir nicht böse, ich verstehe schon, dass Sie das jetzt unnötig verzögern wollen. (Allgemeine Heiterkeit. - Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Aber meine Aufgabe hier ist es, dafür zu sorgen, dass die Leute verstehen, was da drinnensteht. Deswegen gehen wir es Punkt für Punkt durch. Wenn Sie es dann noch verzögern wollen, dann machen Sie das bitte selber nachher. Wir gehen hier weiter im Text und schauen uns jetzt an, was wir hier haben: Die "Maßgabe der folgenden Absätze", dann sind nämlich die Durchführung von Baumaßnahmen zulässig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und zwar geht das hier einmal munter los: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise". Diese Geschichte mit der Leichtbauweise lasse ich an dieser Stelle einmal weg. Die haben wir uns vorher schon angeschaut, nämlich im Rahmen des Überblicksteils, bevor ich dann in diesen detaillierten Teil meiner Wortmeldung gegangen bin. Aber wir werden das später bei den technischen Bestimmungen ohnehin noch einmal ausführlich hören. "Leichtbauweise" sind eben, wie ich vorher schon gesagt habe, all jene Bauwerke, die eben nicht - das ist verkehrt herum definiert - in Massivbauweise errichtet worden sind. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. betritt den Sitzungssaal und nimmt Platz.) - Guten Morgen! - Das heißt, Leichtbauweise sind eben all jene Bauwerke, die nicht in Massivbauweise errichtet worden sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bei diesen Bauwerken in Leichtbauweise "bedarf es für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten" - und das gehört zum nächsten Punkt, da sind wir nämlich wieder bei den Nachbarrechten, die ich mir vorher schon so genau angeschaut habe - "weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige". Ich weiß jetzt nicht, wie viele von Ihnen sich mit dem Baurecht detaillierter auskennen. Diejenigen von Ihnen, die heute Nacht da waren - es waren aber bei Ihnen nicht sehr viele -, wissen wahrscheinlich jetzt schon, was Baurecht und Bauanzeige ist, die anderen werden es wahrscheinlich nur eingeschränkt wissen. Aber schauen wir es uns ganz kurz einmal an. Keine Sorge, ich lese jetzt nicht stundenlang vor, ich mach nur eine kurze Zusammenfassung. Die Bauanzeige und die Baubewilligung finden wir nämlich ziemlich genau in der Mitte der Wiener Bauordnung: "Formelle Erfordernisse bei Bauvorhaben", und dann eben ... (Der Redner blättert in seinen Unterlagen.) Aha, da sind leider so viele Ergänzungsbestimmungen! Es gibt mittlerweile so viel Judikatur zu diesem Gesetz, weil da ununterbrochen etwas passiert ist, das nicht funktioniert hat. Das ist ja das nächste Problem: Da wissen wir doch ohnehin, dass dauernd etwas nicht funktioniert, und dann machen wir schon wieder so ein Gesetz. Aber okay, soll sein. Hier gibt es einen langen Katalog beginnend bei § 60 bis hinauf zum § 62 "Bauanzeige", bis hin zu § 62a "Bewilligungsfreie Bauten". Und hier steht, vereinfacht gesagt, das Procedere, das für eine Baubewilligung erforderlich ist. Und ich erspare mir jetzt die Geschichten für das "einfache Baubewilligungsverfahren". Reden wir einmal vom ganz normalen Baubewilligungsverfahren. Da sind, vereinfacht gesagt, eben sämtliche Dokumente vorzulegen. Das heißt, in diesem Fall bedarf es einer echten Genehmigung. Die Behörde prüft und sagt dann irgendwann einmal, ja, geht, oder, geht nicht! Im anderen Fall, bei der Bauanzeige, bedarf es eben nicht einmal dieser Prüfung, sondern ein Ziviltechniker sagt: Es ist ausreichend erfüllt, was das Gesetz verlangt, und gibt den Wisch schlichtweg ab. Die Bauanzeige dient also, wie der Name schon sagt, einfach nur dazu, das Vorhaben anzuzeigen. Das heißt, es ist in Wirklichkeit nichts anderes, als dass man eben - das war so eine Maßnahme im Rahmen der Deregulierung - für bestimmte Baumaßnahmen einfach nur gegenüber der Behörde sagt, dass die Pläne stimmen oder, vereinfacht gesagt, damit die Behörde weiß, was da steht. Daher gibt man also so einen Zettel ab. Der muss natürlich von einem Ziviltechniker unterschrieben sein, ist auch klar. Also dass man einfach völlig zwanglos mit dem Vorschlaghammer kommt und daheim einmal eine Wand umnietet, das geht natürlich nicht; es muss ein Ziviltechniker bestätigen, dass alles soweit in Ordnung gelaufen ist. Und diese Bauanzeige, für die man aber immerhin trotzdem einen Ziviltechniker braucht, und wo es dann auch Bestimmungen gibt, wie die Behörde reagieren kann, wenn da der Verdacht besteht, dass etwas nicht eingehalten worden ist, gilt im Wesentlichen für Geschichten, wo es um relativ einfache Bauvorhaben geht - also zum Beispiel der Einbau oder die Abänderung von Badezimmern, wir haben das heute schon einmal gehabt, oder die Inanspruchnahme gemeinsamer Teile eines Bauwerkes, ausreichende Be- und Entlüftung eines Raumes, et cetera. Das war die Geschichte mit dem dichten Dach - ich hoffe, Sie erinnern sich -, als ich von Schimmel in den Gemeindebauten entlang der Hohenbergstraße gesprochen habe. Es ist die Geschichte mit der Loggienverglasung, wo eine Bauanzeige ausreicht - nicht jedoch für den Wintergarten bei den Kleingärten, ein ganz wichtiger Punkt, dann nämlich, wenn das Ding über 50 m² Gesamtnutzfläche auslöst. Auch dazu haben heute schon gehört, dass es dann eben bis zu 598 korrigiere Bauaufträge in den letzten Jahren gegeben hat. Der Austausch von Fenstern bedarf natürlich auch nur einer Bauanzeige, das ist ja ohnehin völlig logisch. Dass man für ein Fenster nicht eigentlich extra ein Verfahren braucht, dass erscheint mir ohnehin jetzt soweit klar. Dann gehen wir weiter, "alle sonstigen Bauführungen, die keine Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerks bewirken": Da reicht die Bauanzeige normalerweise. Nicht jedoch hier bei dieser Gesetzesnovelle, denn da ist es noch weniger. Bei diesen Leichtbauten gibt es die Bauanzeige eben nicht. Das ist überraschend, denn es gibt ja an sich auch einen Katalog von bewilligungsfreien Bauten. Das heißt, wenn es jetzt nur darum gegangen wäre zu sagen: Na gut, der Container ist bewilligungsfrei. Dann hätte man ja in den Katalog der bewilligungsfreien Bauten diese Container einfach hineinschreiben können. Der Nachteil bei den bewilligungsfreien Bauten ist allerdings, dass die nur auf bestimmten Grundflächen zulässig sind und dass natürlich trotzdem unter bestimmten Umständen auch verschiedene Nachbarn oder auch teilweise die Bezirksvertretungen hier zumindest ein Mitspracherecht haben. Wenn "die Nutzung staatlich organisiert ist": Das ist dann noch die letzte Einschränkung, die in dem Fall, sage ich jetzt, einerseits zwar wohlwollend klingt, weil es endlich einmal zumindest ein bisschen Einschränkung in diese völlig unspezifische riesige Anzahl hineinbringt. Nur bewirkt sie gleichzeitig natürlich etwas anderes: Wenn "die Nutzung staatlich organisiert ist", heißt es nämlich automatisch, dass alle, die es nicht staatlich machen, also wenn zum Beispiel auch die Kirche selbst das tut, aber jetzt gerade keinen Auftrag des Staates oder der Stadt Wien hat - das ist durchaus nicht ganz auszuschließen, wenn man weiß, wie gerade das rote Wien mitunter mit der Kirche umgeht - dann muss man sagen, gilt es nicht. Und auch das wäre sicherlich ein Grund, der ganz klar gleichheitswidrig ist, und wo man ganz klar sagen muss, dass dieses Gesetz schlichtweg allen Anforderungen widerspricht, dass dieses Gesetz schlichtweg alle Nachbarrechte wegnimmt, die Nachbarn in Wien zumindest die ersten fünf Jahre weitgehend entrechtet, und das ist der eigentliche Skandal, den wir bei diesem Gesetz sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Aber jene Bestimmung, die ich persönlich am ungeheuerlichsten finde - es sind eben die Nachbarrechte, ich habe es ja vorher schon gesagt -, kommt eben jetzt. (Abg. Prof. Harry Kopietz: Ungefähr 20 Mal in der letzten halben Stunde!) - Damit es auch sitzt, damit das wirklich klar ist. Ja, Herr Präsident, ich sage es deswegen 20 Mal - Sie waren übrigens vorher, als ich damit begonnen habe, nicht da (Abg. Prof. Harry Kopietz: Ich war da!) -, weil Kollege Stürzenbecher hier schon von der Nacht der 1.000 Unwahrheiten gesprochen hat. Ein paar haben wir ihm schon aufgedeckt. Ich sage es deswegen 20 Mal, weil eben unter anderem in der gestrigen Ausgabe der Sendung "Wien heute" genau jene Ausschnitte von Rot und Grün zu hören waren, die auch der Tenor der rot-grünen Redebeiträge sind, die ich mir allesamt auch vom Stenografischen Dienst geben habe lassen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Rot-grüner Faden!) - Wie ein rot-grüner Faden, danke! Beide Parteien behaupten ununterbrochen - auch in dieser Fernsehsendung ist dieser Ausschnitt gekommen: "Die Nachbarrechte werden nicht eingeschränkt." Das war genau das Zitat. Ich bin mir nicht sicher. Ich glaube, es war der StR Ludwig, der da zumindest im Fernsehen zitiert worden ist. Aber das zieht sich wie ein roter Faden durch die Reden. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Rot-grüner Faden!) - Wie ein rot-grüner Faden zieht sich das durch die Reden. Die Nachbarrechte werden laut Ihren Aussagen nicht eingeschränkt, und das ist schlichtweg unwahr. Deswegen wiederhole ich es so häufig, meine sehr verehrten Damen und Herren (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein), weil man sich hier die Bestimmungen dieses Gesetzes nur durchlesen muss. Hier steht es ja schwarz auf weiß. (Abg. Prof. Harry Kopietz steht auf.) - Herr Professor, Sie müssen rüber, da drüben ist die Kamera, genau. (Abg. Prof. Harry Kopietz geht zu einem Fotografen und schüttelt ihm die Hand. - Beifall bei der FPÖ.) Herr Präsident, Sie sind zu nah am Objektiv, das ist ein Fehler. Da müssen Sie weiter weg sein, sonst sind Sie nicht auf dem Foto. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Hier heißt es eben, "die Vorschriften dieses Gesetzes und auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung gelten dafür nicht." Und ja, Sie haben recht, das ist wirklich zum fremdschämen. Richtig, das ist der Skandal hier in diesem Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Ich danke Ihnen wirklich für diesen Zwischenruf, denn Sie haben es wenigstens einmal erkannt. Aber da sind Sie eine von den wenigen hier in dieser Gruppe bis dato. Sie haben es erkannt: Das ist wirklich zum Fremdschämen. Richtig, so ist es. Dieser Zwischenruf war wenigstens einmal korrekt und richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren. "Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen" gelten dafür nicht. In diesen Vorschriften dieses Gesetzes stehen eben unter anderem die Bestimmungen über den Nachbarschutz. Hier beziehen wir uns auf jenen Punkt, wo es einmal um "längstens sechs Monate" geht. Das ist der Abs. 2. Aber das Ganze wiederholt sich noch einmal im Abs. 4. Es tut mir leid, dass ich dann immer zwischen Absätzen springen muss, aber es ist leider wirklich missverständlich oder, sagen wir, zumindest irreführend formuliert. Missverständlich ist es an sich nicht, aber es ist irreführend formuliert, besonders wenn man nur kurz Zeit hat, es zu erfassen. Aber wenn man lange Zeit hat, sich damit zu beschäftigen, dann sieht man wortwörtlich, es gibt hier keinen Raum für Interpretation: Für Bauvorhaben nach Abs. 3 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmung dieses Gesetzes verzichten. - Jetzt muss man wieder schauen, was im Abs. 3 steht. Da steht eben, die Durchführung von Baumaßnahmen ... längstens auf fünf Jahre. Für diese Bauvorhaben für längstens fünf Jahre kann die Behörde auf die Einhaltung der Bestimmung dieses Gesetzes verzichten. Und, 2. Satz im Abs. 4: "Die Verletzung subjektiv- öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen" Genau so steht es hier. "Die Verletzung subjektiv- öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen", nämlich bei Bauwerken bis zu fünf Jahren. Sie steht der Bewilligung nicht entgegen, die Verletzung dieser Nachbarrechte! Das heißt, es ist wurscht, ob Nachbarrechte verletzt werden oder nicht, es wird trotzdem gebaut. Der guten Ordnung halber sage ich auch dazu - Sie lassen ja immer die Halbwahrheiten weg, ich sage hier den Rest auch noch dazu: Es gibt doch eine kleine Ausnahme, wo ausnahmsweise wenigstens ein Nachbarrecht gewährt wird, nämlich "es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden". - Das ist aber schon die einzige Ausnahme, wo die Nachbarrechte dann doch gelten. Und ich habe es Ihnen vorher im allgemeinen Übersichtsteil schon einmal kurz gesagt, bevor wir hier in diesen Spezialteil eingetreten sind: Wenn Sie sich den Katalog der subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte anschauen -, das ist der § 134a -, dann sehen Sie, ich lese Ihnen den jetzt nicht vor -, denn das ist wieder ein langer Wulst, ich will eine Rede halten und nicht herunterlesen -, dann sind hier eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs subjektiv-öffentliche Nachbarrechte aufgezählt. Sechs Nachbarrechte sind hier taxativ aufgezählt, aber nur eines davon löst einen möglichen Beschwerdegrund aus. Die anderen fünf sind nicht von Belang. Das heißt, fünf Nachbarrechte werden für die Dauer von fünf Jahren schlichtweg irrelevant. So gesehen merkt man sich's auch ganz leicht: Fünf Jahre Container, fünf von sechs Nachbarrechten kommen nicht zum Tragen, außer eben jenes der Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen. Und das ist eine der ganz wesentlichen Unwahrheiten, die sich wie ein rot-grüner Faden durch die letzten Wochen und Monate gezogen hat, wenn es nämlich um die Zeitungsberichte geht, wenn es um Ihre Behauptungen geht, die im Ausschuss getätigt worden sind, wenn es darum geht, was Sie gestern in all Ihren Redebeträgen gesagt haben, und wenn es darum geht, was Sie gesagt haben im Rahmen der Fernsehsendung "Österreich heute", wo das auch noch einmal kurz zitiert worden ist: Die Nachbarrechte werden gar nicht eingeschränkt. - Das ist schlicht unwahr, meine sehr geehrten Damen und Herren! Denn die Nachbarrechte werden die ersten fünf Jahre ganz massiv eingeschränkt, und das ist der eigentliche Skandal hier an diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Die Nachbarrechte werden ganz massiv eingeschränkt für die Dauer eben von fünf Jahren. Und ganz besonders schlimm ist jene Bestimmung, wo es heißt, die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht. Auch hier sage ich der guten Ordnung halber wieder den Rest gerne dazu, damit es nicht heißt, ich interpretiere hier irgendetwas: Sie gelten nicht - und das da die Ausnahme -, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. - Nun, sofern auf die allgemeinen Anforderungen Bedacht genommen wird, und damit sind wir beim nächsten Punkt. Die "allgemeinen Anforderungen", das ist relativ gut ausjudiziert. Die allgemeinen Anforderungen sind nämlich jene Anforderungen, die üblicherweise in der Judikatur auch angelegt werden, wenn es, falls was passiert, um die Frage geht, was "fahrlässig" war, was "grob fahrlässig" war und was "vorsätzlich" war. Bei den "allgemeinen Anforderungen" geht es in Wirklichkeit um die Dinge, die, wenn man sie nicht einhält, zumindest eine Fahrlässigkeit auslösen. Das heißt, es geht, vereinfacht gesagt, um den Menschenverstand. Es geht da um Bestimmungen, die eben nicht explizit und speziell da drinnenstehen, sondern um das, was man typischerweise eben als normal denkender Mensch, der sich auch nur halbwegs mit der Materie befasst, tut, also dass man zum Beispiel ein Häuschen, selbst wenn es nur in Leichtbauweise ist, natürlich so baut, dass es nicht beim ersten Windzug schon einstürzt und dann irgendjemanden erschlägt. Aber ohne dass ich deswegen auf die ganzen statischen, speziellen Bestimmungen eingehen muss, sondern da geht es eben um die allgemeinen Anforderungen. Die allgemeinen Anforderungen sind in Wirklichkeit jene, die ein Volksschulkind schon versteht, das nämlich relativ rasch lernt, wie es ein Kartenhaus bauen muss, wie also die gröbsten, einfachsten statischen Regeln funktionieren, damit das Ding zumindest nicht beim ersten Windstoß zusammenfällt. Es muss auch auf die allgemeinen Anforderungen im Brandschutz Bedacht genommen werden. - Ja, natürlich. Eine allgemeine Anforderung im Brandschutz ist eben nicht eine spezielle Bestimmung, so wie es hier steht, wo drinnensteht, wie ab einer bestimmten Personenanzahl zum Beispiel Fluchtwegsysteme ausgestaltet werden müssen. Oder wo in den Normen zu lesen ist, wie und wie lange die Fluchtwegbeleuchtung zu brennen hat. Oder wo drinnensteht, wo und in welchen Gebäuden man vielleicht Sprinkleranlagen braucht und dergleichen - diese ganzen Spezialbestimmungen gelten natürlich nicht. Aber es gelten nicht einmal die Spezialbestimmungen, die auf normale Wohnbauten ausgelegt sind, sondern es gelten eben nur die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz, also quasi jene, die ein vernünftig denkender Mensch einhalten würde. Da gehört zum Beispiel dazu, dass man nicht unbedingt den Boden mit Stroh auslegt und nachher einen offenen Kamin darauf stellt, um jetzt ein ganz extremes Beispiel zu nennen. Das ist eine allgemeine Anforderung an den Brandschutz. Da gehört zum Beispiel dazu, dass ich nicht irgendwelche brennbaren Stoffe ausgerechnet neben einer Heizquelle oder neben einer Glühbirne lagere. Das ist eine allgemeine Anforderung an den Brandschutz. Und eine speziellere Bestimmung, weil die allgemeine eben viel zu allgemein ist, wurde dann hier eben getroffen, wenn es um die Dauer von 15 Jahren geht. Da gibt es dann nämlich auch eine Geschichte, wo es heißt, dass dann, wenn das Bauwerk 15 Jahre steht, zusätzlich ausreichende Löschmittel zur Verfügung stehen müssen. Das heißt, wer immer von Ihnen dieses Gesetz geschrieben hat - vielleicht waren es auch alle sechs gemeinsam, die Beamten waren es ja nicht, weil es keine Regierungsvorlage ist -, hat zumindest erkannt, dass, gerade wenn man besonders lang darin wohnt, das Gefährdungsrisiko höher wird und dass daher natürlich die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz zu wenig sind, dass das nicht ausreicht, und hat daher zusätzlich für die länger stehenden Bauwerke hineingeschrieben: Da brauchst du eben zusätzlich Löschmittel in der Nähe. Offensichtlich. Hätte man das nicht erkannt, hätte man das nicht hineinschreiben müssen, weil sonst gäbe es ja sowieso die speziellen Brandschutzbestimmungen, die aber eben nach diesem Gesetz nicht gelten sollen. Es gelten auch nicht die speziellen Bestimmungen, sondern eben nur die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene und Gesundheit. Nun, allgemeine Anforderungen an die Hygiene und Gesundheit sind natürlich etwas ganz anderes als etwa die Frage, wie die Be- und Entlüftung von Bädern ausgestattet werden muss. Die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene heißt halt, man muss sich letztendlich so aufführen, dass nicht von diesem Feuchtraum oder von dieser Benutzung dieser Räume dann tatsächlich eine Krankheitsgefährdung ausgeht. Das ist vom Prinzip her etwa jener Maßstab, der angesetzt wird im mietrechtlichen Kündigungsverfahren. Der Mieterschutz ist ja sehr streng und hat unter anderem bei den Kündigungsbestimmungen einen Punkt dabei, wo es um die unsachgemäße Benutzung des Wohngegenstandes geht. Und der Hauptpunkt an unsachgemäßer Nutzung von Wohngegenständen, der meistens bei Kündigungsgründen dann genommen wird, ist der, wo man salopperweise von "Messies" spricht. Da geht es um Leute, die ihre Wohnung nicht sauber halten, wo dann das Gericht irgendwann entscheidet, dass die Wohnung insofern "unsachgemäß benutzt" wurde, als die allgemeine Anforderung an die Hygiene und Gesundheit nicht eingehalten worden ist. Es gibt also durchaus Judikatur dazu, was darunter zu verstehen ist. Es sind eben nicht die Bestimmungen, wie ein Badezimmer auszusehen hat und welche Hygienebestimmungen einzuhalten sind: eben nicht die speziellen Bestimmungen, wie sie für alle anderen WienerInnen gelten, sondern eben nur das, wo man sich der Rechtsordnung entlanghangeln kann und wo es auch entsprechende Rechtsprechung schon gibt. Natürlich wird auch auf die Nutzungssicherheit Bedacht genommen. Das ist ohnehin klar. Auch Nutzungssicherheit ist letztendlich wie die bauliche Sicherheit zu sehen. Da geht es um die Frage, dass das Ding natürlich nicht unter jedermanns Hintern einfach zusammenbricht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das heißt aber - und zwar nicht einmal im Umkehrschluss, sondern so steht es eben hier eben ganz klar -: Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür - nämlich für diese Bauten - nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen Bedacht genommen wird. - Das heißt, alle diese Bestimmungen, egal, wo sie stehen, sind außer Kraft gesetzt. In Wirklichkeit ist es ganz klar. Ich brauche mir nicht einmal eine herauszusuchen. Da machst die Augen zu, schlägst einmal auf und sagst: Diese Bestimmung gilt nicht. (Der Redner hält das Druckwerk "Kodex Baurecht Wien" in die Höhe, schließt die Augen und schlägt ungesehen irgendeine Seite auf.) So, was haben wir da? Na bitte, da haben wir es schon: § 93, spezielle Bestimmung über "Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes". Die spezielle Bestimmung gilt nicht, sondern nur die allgemeine, an die Brandschutzanforderung. Oder lassen Sie mich vielleicht blind noch etwas aufschlagen. (Der Redner klappt das Buch zu und öffnet es wieder.) Was haben wir hier? Da haben wir den § 6 der Bauordnung. Was steht da drinnen? Das gilt nämlich auch nicht. Ich könnte das Spiel jetzt in alle möglichen Bereiche bringen: Ein ganz wesentlicher Punkt, die "zulässigen Nutzungen" gelten zum Beispiel nicht. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Das ist nicht ganz unwesentlich. Ich schau da gerade auf einen Abs. 5. Das ist nicht uninteressant, denn über diesen Punkt habe ich mich bei der Diskussion dieses Absatzes schon gestern mit dem Kollegen Guggenbichler unterhalten. Zulässige Nutzungen: Da gibt es nämlich eine zulässige Nutzung, aber die ist Ihnen ja offensichtlich eh wurscht, das haben wir schon in einem andere Zusammenhang gehört. Zulässige Nutzung § 6 Abs. 5: "Friedhöfe sind bestimmt für die Erd- oder Feuerbestattung; es dürfen nur solche Bauwerke errichtet werden, die dem Betrieb oder Erhaltung der Bestattungsanlagen dienen. Wohnungen sind nur für den Bedarf der Aufsicht dieser Anlagen zulässig." - Das steht sogar im Gesetz! Was machen Sie? Sie widmen in Neuwaldegg völlig zwanglos eine Wohnungsanlage die gleich direkt über die Friedhofsgrenzen hinüber hinausreicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Sinne ist es verständlich, dass Sie natürlich auch hier gar nicht auf die Einhaltung dieses Gesetzes Bedacht nehmen! (Beifall bei der FPÖ.) Es ist ganz interessant: Du machst die Augen zu, fährst da irgendwo hinein und findest einen Punkt, der hier praktischerweise nicht gilt. Ein Punkt, der mir persönlich am wichtigsten erscheint, ist jener über die Flächenwidmung, nämlich der Inhalt der Flächenwidmungspläne. Unterschiedliche Personen mögen hier unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt haben. Ich meine, dass die Einhaltung der technischen Bestimmungen insofern durchaus sachlich gerechtfertigt ist, als die eben ausgesetzt wird, weil man natürlich für einen Container nicht zwingend die technischen Bedingungen einhalten muss. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bitte, letzte Reihe, da hinten, aufgepasst. Der Herr Stadtrat hat gerade richtigerweise gesagt ... (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich habe gesagt, letzte Reihe, aufgepasst. (Abg. Gerhard Kubik: Anreden, in die Augen schauen!) - Ich schaue ja in die letzte Reihe. Eins, zwei, drei, vier. Es ist schwierig, denn ich beziehe mich auf den da hinten. Letzte Reihe aufgepasst! Der Herr Stadtrat hat gerade gesagt ... (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was ist das für eine Art?!) Hört mir einmal zu! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wollen nicht zuhören. Na egal, machen wir weiter. Der Herr Stadtrat hinter mir hat gerade gesagt, er hat die bessere Lektüre. Der Herr Stadtrat, als Berichterstatter, hat die bessere Lektüre. Ich sage das, weil von der letzten Reihe der SPÖ regelmäßig Kritik an der "Kronen Zeitung" kommt. Der Herr Stadtrat hinter mir hat die "Kronen Zeitung", und er hat richtig erkannt: Es ist natürlich die bessere Lektüre, weil das wenigstens ein Blatt ist, das dem Volk die Sachen richtig aufbereitet und eben nicht irgendeine von solchen Zeitungen, wie die "Arbeiter-Zeitung". (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe schon erkannt, nichts füllt die Reihen der FPÖ schneller als ein Fotograf der "Kronen Zeitung", aber ich würde Sie trotzdem wieder ersuchen, zu Ihrem eigentlichen Punkt zu kommen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Comandante Margulies!) Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (fortsetzend): Das ist meiner Meinung nach absolut in Ordnung. Es ist zwar nicht unbedingt im Sinne der Geschäftsordnung, da habt ihr schon recht, aber es ist durchaus etwas, das in meinem Sinne ist. Ich bin ja ein Befürworter des Diskussionsaustausches. Das ist besser als der Redeaustausch. Das ist ja genau das, was ich vermisst habe, zum Beispiel im Ausschuss, nämlich dass wir da diese Diskussion geführt haben. So gesehen ist es mir auch recht, wenn von hinten etwas kommt, nur muss es sachlich richtig sein. Ich habe nämlich nicht auf den Fotografen geschaut, sondern auf den Herrn Stadtrat. Und den Herrn Stadtrat nehme ich natürlich, weil er der Ressortchef ist, immer ernst. Fotograf ist mir jetzt keiner aufgefallen, aber, Herr Präsident, Sie haben natürlich das geübtere Auge, keine Frage. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Schon wieder eine Unwahrheit!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Inhalt der Flächenwidmungspläne umfasst beispielsweise hier Bestimmungen wie etwa Einschränkungen für Parkanlagen oder für Kleingartengebiete. Das heißt nichts anderes, als dass diese Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden. Denn wenn etwa die Bestimmungen über Parkanlagen oder Kleingartengebiete jetzt nicht mehr gelten, kann man eben in jede Parkanlage oder in jedes Kleingartengebiet zukünftig so einen Container hineinstellen, und zwar ganz problemlos. Wenn man das nicht wollte, dann hätte man es hier nicht so in das Gesetz schreiben dürfen. Jetzt ist der Herr Kollege Chorherr endlich da, jetzt kann ich endlich mit diesem Punkt anfangen, den ich mir seit Stunden aufgehoben habe. Es geht nämlich unter anderem hier auch um die Herausarbeitung des Unterschiedes etwa zwischen dem § 71 auf der einen Seite und dem § 71c, wie er hier vorliegt. Sie haben im Rahmen einer Wortmeldung heute schon einmal gesagt, dass der Unterschied angeblich jener sei, dass nach § 71 solche Bauwerke nicht überall errichtet werden können. Das, sehr geehrter Herr Chorherr, ist nicht der wesentliche Unterschied zwischen § 71 und § 71c. Es gibt nämlich auch jetzt schon Möglichkeiten, Bauwerke so zu errichten, nämlich "Bewilligungen für Bauten vorübergehenden Bestandes", die "vorübergehenden Zwecken" dienen. Da sind wir nämlich wieder bei dieser Geschichte: "sei es wegen des bestimmungsgemäßen Zweckes der Grundfläche, sei es, weil in begründeten Ausnahmefällen die Bauwerke den Bestimmungen dieses Gesetzes" - und jetzt kommt der entscheidende Unterschied: "den Bestimmungen dieses Gesetzes aus sachlichen Gegebenheiten nicht voll entspricht". Dazu gibt es hinten eine seitenlange Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, der viele, viele Dinge, die man versucht hat, da hineinzubringen, aufgehoben hat, weil er gesagt hat: Sachliche Rechtfertigung kann nicht globalisiert werden. Das einzelne Ding an dieser einzelnen Stelle mag vielleicht sachlich gerechtfertigt sein. Dann muss man es erklären, und das wäre jetzt auch schon möglich. Aber was natürlich nicht geht, ist ein Drüberfahren, und vor allem - und das ist der Hauptunterschied und vermutlich haben Sie deswegen hier diese Novelle versucht -: Hier heißt es im bestehenden § 71, der jetzt schon Bewilligungen für Bauten vorübergehenden Bestandes erlaubt: "Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen". Das ist eben der entscheidende Unterschied. Die Möglichkeit zu bauen gibt es schon, und das haben einige von Ihren Vorrednern auch heute beziehungsweise gestern schon gesagt. Nur gibt es eben gleichzeitig auch Nachbarrechte, die einzuhalten sind. Nach diesem neuen Gesetz müssen aber genau diese Nachbarrechte während der ersten fünf Jahre nicht eingehalten werden, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren ist auch der eigentliche Skandal in diesem Gesetzesantrag! (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Punkt auch noch, dann sind wir nämlich schon runter auf 995. Herr Abg. Chorherr hat zum Beispiel in seiner Rede vorher gemeint: Durch die Attraktivität Wiens haben wir im letzten Jahr ein Plus von fast 43.000 Menschen gehabt. Na was jetzt? Andere Redner haben uns erklärt, das ist aus anderen Gründen, nämlich wegen dem Krieg in Syrien, alles furchtbar, und so weiter. Mag auch sein. Das alleine ist es auch nicht, denn wir wissen ja, dass viele der Zuwanderer von ganz woanders herkommen. Aber es ist wieder einer der typischen Widersprüche: Der eine sagt, weil Wien so schön ist; der andere sagt nein, nein, es ist ein Krieg, das kann man nicht beeinflussen, deswegen kommen die Menschen. Macht einen nicht unwesentlichen Unterschied. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das hat was mit der Mercer-Studie zu tun!) 43.000 Menschen wollten im letzten Jahr nach Wien kommen, weitere 40.000 wollen nach Wien kommen, weil die Mercer- Studie sagt, Wien ist so attraktiv und hier lohnt es sich auch, in einem Container zu leben. Das ist offensichtlich die Aussage, die Sie hier treffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Dann sagt der Herr Kollege Chorherr im Zusammenhang mit der Widmung - deswegen schlage ich das nämlich hier auf, weil es jetzt gut zum Thema passt. Er geht ein auf die Kollegin Meinl-Reisinger - sie ist jetzt nicht da -, die das im Rahmen ihrer Rede schon angesprochen hat. Die Kollegin Meinl-Reisinger hat nämlich befürchtet, dass auf Grund dieser allgemeinen Bestimmung solche Bauwerke auch möglich sein können zum Beispiel in Schutzgebieten, nämlich im Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel. Das wäre also etwa der Wienerwaldgürtel rund um die Stadt Wien oder in Gebieten, die explizit als Parkanlagen vorgesehen sind. Und da sagt dann Kollege Chorherr - ich zitiere das jetzt wörtlich aus seinem Redeprotokoll, weil ich nicht weiß, ob es Ihnen nur herausgerutscht ist oder Sie es wirklich gemeint haben: "Es ist nicht explizit daran gedacht, ein Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel oder als Park vorgesehenes Gebiet dafür zu nutzen." Es ist nicht explizit daran gedacht! Also für mich heißt das, Sie haben zwar grundsätzlich daran gedacht, aber eben nicht ausdrücklich. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Wir denken alles!) - Da sind wir wieder beim Thema. Sie denken alles. Das ist auch in Ordnung. Aber dann den Medien gegenüber zu sagen: Das stimmt ja alles nicht, was da aufgezeigt wird und in Wirklichkeit sind diese Containerbauten sowieso nur dort möglich, wo es zu einer Durchmischung kommt! Das dann zu behaupten, ist schlichtweg unwahr! Denn wenn Sie alles denken und wenn Sie insbesondere alles da hineinschreiben, dann ist es eben sehr wohl möglich nach diesem Gesetz - und jetzt haben Sie es gerade bestätigt, Sie denken alles -, diese Bauten eben auch in den Wienerwald zu stellen, diese Bauten in ein Kleingartengebiet zu stellen, diese Bauten in einen Park hineinzustellen, sie vielleicht auch einmal auf den Stephansplatz oder den Heldenplatz zu stellen, diese Bauten in einen Innenhof eines Gemeindebaus zu stellen und anderes. All das ist möglich, weil die Flächenwidmung außer Kraft gesetzt ist. Und Sie bestätigen es, wenn Sie sie sagen, Sie denken alles. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, ich würde gerne wissen, was Sie wollen, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, denn das würde es uns erleichtern, den Gesetzestext zu verstehen. Das ist ja eben genau der entscheidende Punkt. Ich würde es auch ganz gerne wissen. Denn das Problem dieses Gesetzestextes (Zwischenruf von Abg. Prof. Harry Kopietz.) - und jetzt muss ich es offenbar noch einmal wiederholen, er hat es vorher nicht gehört - ist, dass diese Bestimmung eben so allgemein gehalten ist. Sie ist eben so allgemein gehalten, dass man im Wesentlichen alles hineininterpretieren kann. Es kommen sogar ein paar Sachen darin vor, die man nicht einmal interpretiert, sondern die wissenschaftlich belegt sind, wie zum Beispiel der Schutz vor Donner. Das haben wir vorher bei den Naturereignissen erklärt. So allgemein ist dieses Gesetz geschrieben. Dadurch lässt sich in Wirklichkeit nicht gescheit herauslesen, was eigentlich der wesentliche Zweck ist, außer jener dieses einen einzigen Satzes, der im Initiativantrag steht. Das findet sich auch hier wieder, das ist eins zu eins vom Initiativantrag in den Gesetzestext übernommen worden, nämlich diese Allgemeinphrase, die ich ja vorher schon zu analysieren versucht habe: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen", und so weiter, und so weiter. Das ist genau das Problem. Es gibt eben bei diesem Gesetz kein Begutachtungsverfahren. Es gibt überhaupt keine Unterlagen, die in irgendeiner Form näher spezialisieren, was Sie überhaupt im Konkreten damit meinen, außer vielleicht jene Punkte, die Sie in die Medien bringen. Was Sie in die Medien gebracht haben, ist aber ausdrücklich nicht das, was Sie da hineingeschrieben haben. Wenn Sie zum Beispiel in den Medien behaupten, die Nachbarrechte werden nicht eingeschränkt, sondern es gibt nur eine aufschiebende Wirkung, so ist das schlichtweg unwahr. Es stimmt nicht. Die Nachbarrechte werden eingeschränkt, und zwar vollkommen in den ersten sechs Monaten und dramatisch eingeschränkt in den ersten fünf Jahren, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen sind ja Begutachtungsverfahren so wesentlich, gerade bei so wichtigen gesetzlichen Vorhaben wie diesem. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns stattdessen, aber schon seit Längerem, darüber unterhalten, wie wir in Zukunft das Bauen schneller, effizienter, günstiger machen können. Ich hätte mir gewünscht, aber schon vor Monaten - von früheren Legislaturperioden kann ich es nicht sagen, denn da war ich nicht dabei -, dass alle hier konkret gemeinsam den Vorschlägen gefolgt wären, um das Bauen zum Beispiel nicht unnötig zu verteuern, um das Bauen damit interessant zu halten und dafür zu sorgen, dass nicht weniger gebaut wird, sondern dass weiterhin mehr gebaut wird. Ich erinnere hier noch einmal an jenen Antrag, der mit rot-grüner Mehrheit abgelehnt worden ist, den ich hier in meiner allerersten Sitzung schon eingebracht habe. Weil mir das Bau-Thema so wichtig ist, habe ich gar keine Sitzung verstreichen lassen, sondern das sofort eingebracht, um hier auf diesen Finanzanschlag, wenn man ihn so nennen möchte, einzugehen, mit dem seit 1. Jänner 2016 die begünstigte Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen gerade im Wohnbau auf zehn Jahre nicht mehr gilt. Wo auf Grund einer falsch verstandenen Sparmaßnahme soll das Budget - in diesem Fall das Bundesbudget - unter anderem damit saniert werden, dass man das Geld überall hereinholt, wo man bisher vermeintliche Zuckerln hergab. Dabei wird aber leider eines übersehen: Diese begünstigte Zehntelabschreibung war ja sogar eine rote Erfindung. Sie ist vom damaligen Finanzminister Lacina eingeführt worden und hat den Zweck gehabt, dafür zu sorgen, dass man eben nicht auf die volle Lebensdauer eines Hauses irgendeine Maßnahme abschreibt. Es ging darum, dass man, wenn man 100 EUR investiert, nicht jedes Jahr nur 1,50 EUR steuerlich gutgeschrieben bekommt, sondern eben bei solchen Sanierungsmaßnahmen sehr schnell sein investiertes Geld wieder zurückbekommt. Damit sollte das Sanieren attraktiv gemacht werden und die Bauträger dazu bewegt werden, schneller Objekte saniert auf den Markt zu werfen. Und dadurch sollte dafür gesorgt werden, dass es eben schneller mehr verfügbare Wohnungen gibt. Diesen Antrag habe ich hier gestellt. Diesen Antrag habe ich hier abgegeben, meine sehr verehrten Damen und Herren, und Sie von Rot-Grün haben diesen Antrag damals im Dezember abgelehnt. Diese begünstigte steuerliche Abschreibung, so wie sie jahrelang Bestand hat, haben Sie abgelehnt. Daher sind Sie ganz maßgeblich dafür mitverantwortlich, dass jetzt das Bauen eben seit dem 1. Jänner 2016 teurer geworden ist. Somit sind Sie mitverantwortlich dafür, dass es zu wenig Wohnraum in dieser Stadt gibt. Und jetzt auf einmal kommen Sie in einer kurzfristigen Panikreaktion darauf, dass man halt kurzfristig jetzt irgendwelche Containerdörfer errichten soll, dass hier die Möglichkeit geschaffen werden soll, kurzfristig irgendwelche Baracken aufzustellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das Ganze auf dem Rücken der Wienerinnen und Wiener. Dabei werden in einer ungeheuerlichen Art und Weise die Nachbarrechte beschränkt, die Bürgerrechte werden dabei durch Ihr Zutun massiv eingeschränkt. Auch wenn Sie es nicht wahr haben wollen, auch wenn Sie hier das Gegenteil behaupten, das ist unwahr: Sie schränken die Nachbarrechte fünf Jahre lang massiv ein! Es steht sogar wörtlich in Ihrem Gesetzestext drinnen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Ganz interessant im Zusammenhang mit der Flächenwidmung, die ja eben auch außer Kraft gesetzt ist, ist übrigens der Hinweis des Herrn StR Ludwig im Rahmen einer Presseaussendung, wo der StR Ludwig sagt, dass diese Baumaßnahmen insbesondere auf Verkehrsbändern passieren sollen. Die Verkehrsbänder sind ein Punkt, der mir da besonders ins Auge gestochen ist. Die sind mir deswegen ... (Abg. Christian Deutsch: Sie verwechseln alles!) - Nein, ich verwechsle das nicht. Das ist ein wesentlicher Punkt. Ich lese es Ihnen gleich vor. (Zwischenruf von Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig.) - Sie kommen ja gleich dran. Nein, es war nicht im Antrag, sondern es war in einer Pressemeldung. Ich komme gleich zum Gesetzestext. Die Verkehrsbänder sind nämlich eine ganz besondere Widmungskategorie. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) - Verkehrsband, wir reden bitte nicht von Verkehrsflächen! Wäre dort "Verkehrsfläche" gestanden, dann hätte ich das ja verstanden. Es stand aber ausdrücklich "Verkehrsband". Es gibt sogar eine dazugehörige OTS-Presseaussendung aus dem Büro des Herrn StR Ludwig, in der er das noch präzisiert und zum Verkehrsband dann in Klammer schreibt: U-Bahnen und dergleichen. Das heißt, das ist wirklich über jeden Zweifel erhaben, es ist tatsächlich so, dass da von Verkehrsbändern die Rede war. "Als Verkehrsbänder" - so heißt das allerdings hier in der Flächenwidmung, deswegen habe ich es am Anfang für einen Irrtum gehalten - "können Straßenzüge und Verkehrswege von übergeordneter Bedeutung ausgewiesen werden; als solche können auch die durch Akte der Vollziehung des Bundes auf dem Gebiet des Verkehrswesens - Art. 10 Abs. 1 Z 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes - in Anspruch genommene Grundflächen ausgewiesen werden." Was da jetzt so kompliziert klingt, heißt sinngemäß Folgendes: Überall dort, wo es eine übergeordnete Widmung gibt wie zum Beispiel die einer Eisenbahn, wo also ohnehin völlig irrelevant ist, was im Flächenwidmungsplan oder im Bebauungsplan drinnensteht, weil im Art. 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes ein paar Bestimmungen stehen, die unmittelbar im Bereich Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes liegen und wo daher völlig wurscht ist, was die Gemeinden und Länder dazu sagen, gilt Bundesrecht. Und im Bereich der Flächenwidmungspläne bezieht sich das eben auf jene Bereiche, wo zwar das Land eine Idee hätte, wo aber eben ein übergeordnetes Rechtsinstitut, in dem Fall jenes des Bundes, das überlagert; wo also egal ist, was im Flächenwidmungsplan drinnensteht. Beispielsweise gilt der Flächenwidmungsplan nicht, wenn das Eisenbahnrecht gilt, weil es verfassungsmäßig "stärker" ist. Man könnte selbst eine Wohnhausanlage widmen, es würde nicht gelten, weil das Bundesrecht stärker ist, weil das in dem Fall von einer Eisenbahn bei diesem Beispiel überlagert wurde. Das gilt auch für Kasernen und ähnliche Geschichten. Und damit solche Flächen im Flächenwidmungsplan auf einen Blick erkannt werden können, hat Wien als eines der wenigen Bundesländer - wenn mich nicht alles täuscht, ist es sogar das einzige Bundesland - diese Widmung des Verkehrsbandes geschaffen. Wenn man sich in den anderen Bundesländern die Flächenwidmungspläne oder die Raumordnungspläne anschaut, sieht man auf diesen Plänen immer so weiße Flächen. Dort sind die weißen Flächen, also das, was einfach ausgelassen worden ist, jene, wo dann - das kann man sich dann dazudenken - darunter eine Autobahn oder eine Eisenbahn liegt. Wien hat dafür eine eigene Widmungskategorie sozusagen sich selbst gegeben, die sie ja nicht gebraucht hätte, weil das ohnehin vom Bundesrecht überlagert wird, aber es hat sich selbst eine eigene Widmungskategorie gegeben, nämlich jene des Verkehrsbandes, unter anderem, damit man eben auf einen Blick genau diese Flächen, wo das Landesrecht sowieso nicht gilt, auf einen Blick erkennen kann. So, das ist der Sinn und Zweck des Verkehrsbandes. Und zusätzlich, wie es hier steht, kann man eben auch Straßenzüge übergeordneter Bedeutung als solche auswerfen - dort, wo es zwar nicht Bundesrecht ist, wo es aber unsere Verkehrsflächen von übergeordneter Bedeutung sind. Genau auf diesen Verkehrsbändern, sagt jetzt der StR Ludwig in der Presseaussendung, beziehungsweise unter anderem dort, das ist eines der von ihm genannten Beispiele, sollen diese Container errichtet werden. Da müsste man sich - ich glaube, ich habe es jetzt nicht da, man würde es auch nicht erkennen auf die Entfernung - die generalisierte Flächenwidmung der Stadt Wien anschauen. Jeder von Ihnen kann das auch im Internet nachvollziehen, das ist auf der Seite der Stadt Wien abzurufen: "wien.gv.at". Dort drückt man dann direkt auf der Hauptseite auf den Stadtplan. Wenn man den Stadtplan offen hat, gibt es dann einen Button "Flächenwidmung", und wenn man auf den draufdrückt, kommt eben die Flächenwidmung. Dort gibt es dann auf der linken Seite ein Knopferl "Generalisierte Flächenwidmung". (Heiterkeit bei Abg. Martina Ludwig-Faymann.) - So lustig ist das gar nicht. Es ist also durchaus ein Bürgerservice. Aber dass Sie Bürgerservice auch lustig finden, passt zumindest zu der Geschichte mit Ihren eingeschränkten Nachbarrechten. Dort finden Sie die generalisierte Flächenwidmung, und diese generalisierte Flächenwidmung weist eben unter anderem alle Verkehrsbänder aus. Und damit komme ich wieder zurück zum eigentlichen Thema: Auf den Verkehrsbändern sind ausdrücklich - nicht laut Gesetz, sondern laut Aussagen des Herrn Stadtrats - solche Containerbauten möglich und auch angedacht, und diese Verkehrsbänder sind Flächen mit übergeordneter Bedeutung. Also was heißt das jetzt? Wo? Entlang der Eisenbahngrundstücke? Gut, das hat ja noch halbwegs einen Sinn, Bahnhofsgelände beispielsweise, das lasse ich mir noch einreden; aber andere Verkehrsbänder sind zum Beispiel sämtliche U-Bahn-Trassen. Was heißt das in der Praxis? Dass wir in Zukunft "insbesondere" - da sind wir wieder beim schönen Wort -, "im Speziellen" damit rechnen muss, dass wir solche Containerbauten in Zukunft entlang der U4 zum Beispiel haben, auf jenen Flächen, die Sie überplatten ließen, um die Bezirke miteinander zu verbinden. Dann bekommt das gleich eine ganz andere Bedeutung: Völkerverbindung. Oder entlang der Gürteltrasse, auch da gibt es einen ganzen Schippel an Grünflächen, zwischen dem 12. und dem 5. Bezirk, zum Beispiel, genau in der Mitte des Gürtels. Oder jene Fläche entlang der Stadtbahnbögen: Der Gürtel ist ein hochwertiges Verkehrsnetz im Sinne der Stadt Wien, die U-Bahn ist ein höherwertiges, denn die U-Bahnen gehören zwar der Stadt Wien, fallen aber unter das Bundesrecht - auch das wissen wenige -, weil es Eisenbahnrecht ist. Dort wäre das möglich. Ein ganz interessantes "Verkehrsband" sind die Wasserwege und die begleitenden Treppelwege im Flächenwidmungsplan. Also entlang der Donau, Donaukanal und die begleitenden Wege, also beispielsweise an der Urania. Machen wir halt in Zukunft ein Containerdorf dort, und der Tel-Aviv-Strand am Donaukanal wird dann auch völlig zwanglos durch Container erweitert. Die werden sich dort übrigens schön anschauen, wenn man weiß, mit welcher Einstellung teilweise die einen oder die anderen Zuwanderer in dieses Land kommen. Aber das ist dann ohnehin noch ein anderes Problem, das aber mit der Bauordnung nichts zu tun hat. In diesen Fällen soll, wenn ich das richtig verstanden habe, ganz bevorzugt das Containerdorf errichtet werden können. Ich entnehme das der Pressemeldung. Das steht nicht explizit im Gesetz, sage ich noch einmal. Aber auch nach dem Gesetz wäre es möglich. Warum? Weil die Bauordnung sowieso außer Kraft gesetzt ist, und mit ihr alle anderen Punkte, die es hier in der Flächenwidmung gibt. Ich gehe jetzt die einzelnen möglichen Nutzungsarten in der Flächenwidmung durch: "Wohngebiete": Gut, bei Wohngebieten lasse ich es mir noch einreden. Nicht dass ich Containerbauten in Wohngebieten haben wollte, aber zumindest würde das von der Logik her noch passen. "Gartensiedlungsgebiete": Viel Spaß, wenn Sie das Ihren Genossen dort erklären. Natürlich in den "Kleingartengebieten", das habe ich schon erwähnt. Die "Freibäder" werden Sie wahrscheinlich eher nicht gemeint haben, aber auch das ist eine Widmungskategorie. "Sport- und Spielplätze": Dort weiß man es nicht. Das Ferry- Dusika-Stadion war ja immerhin auch schon eine Ersatzfläche, die jetzt durch qualitativ hochwertige Baustellencontainer ersetzt wird. "Parkschutzgebiete", "Wald- und Wiesengürtel", "Friedhöfe" haben wir vorher schon gehabt, aber das mit den Friedhöfen haben wir andernorts ohnehin schon entsprechend erarbeitet. Gut, die "Sondernutzungsgebiete" können wir auslassen, das gibt es in Wien kaum. "Steinbruch" ist mir keiner bekannt in dieser Stadt, weiß ich nicht. Das sind die Flächenwidmungsbestimmungen, die nicht gelten. Das ist für mich umso erstaunlicher, weil die Flächenwidmung ja nicht mit Jux und Tollerei erstellt wird, sondern die Flächenwidmung ist an ein ganz strenges Procedere gebunden. Das erspare ich Ihnen jetzt im Detail, aber die Flächenwidmung ist eben gebunden an die Bestimmungen der Grundlagen für die Stadtplanung und Stadtentwicklung. Und da gibt es nicht nur ein politisches Verfahren, das offensichtlich in der Praxis ohnehin nicht funktioniert, wie man hier bei diesem Gesetz sieht, sondern da gibt es darüber hinaus, gerade bei diesem Flächenwidmungsverfahren vorgesehen, die Notwendigkeit der Einbeziehung des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung. Das ist eine von mehreren zusätzlichen Kontrollinstanzen, Kontrollroutinen, die eingezogen werden, um sicherzugehen, dass gerade bei der Flächenwidmung - weil diese Flächenwidmung so ein besonders herausragendes Rechtsgut ist - nichts dem Zufall überlassen wird. Aber selbst hier passieren dann immer wieder Schnitzer. Das haben wir auch bei der letzten Gemeinderatssitzung erlebt, wo dann sogar der Verwaltungsgerichtshof nach einem langen Instanzenzug im Zusammenhang mit einer drohenden Enteignung in Eßling gesagt hat, dass es unrechtmäßig ist, und dann von sich aus einen entsprechenden Antrag an den Verfassungsgerichtshof verfasst hat, man möge den dazugehörigen Flächenwidmungsplan in diesem Teil für ungültig erklären. Und selbst hier wurde trotz dieses doch schon sehr klaren Richterspruches dann ausgerechnet von Rot-Grün trotzdem einer entsprechenden Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof zugestimmt, die das quasi weggewischt hat. Nach dem Motto: Wurscht, was das Gericht sagt, egal, interessiert uns nicht. So geht man nicht mit einem Rechtsgut um, so geht man nicht mit einer Flächenwidmung um! Das ist eines der höchsten Rechtsgüter, denn gerade die Flächenwidmung ist es, die das Grundvertrauen der Bevölkerung in die nähere Zukunft - zehn Jahre, sagt der Verfassungsgerichtshof - eines Gebietes bringt, weil vor einem Flächenwidmungsplan noch entsprechende Raumordnungspläne erlassen werden, die in Wien in dem Fall zusammengefasst sind mit dem Flächenwidmungsplan und im Rahmen der Stadtentwicklungspläne, STEP, herauszulesen sind. Diese Flächenwidmung ist ein hohes Gut. Wer eine Flächenwidmung hat, wer zum Beispiel - jetzt nehme ich wieder ein Extrembeispiel heraus - ein Wohnhaus und direkt daneben das "Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel" hat, der hat ein sehr hochwertiges Wohnhaus, eine sehr hochwertige Anlage und darf darauf vertrauen, dass er daneben unverbaubar weiterhin einen Wald hat. Und genau dieses Grundvertrauen in die Flächenwidmung hebeln Sie hier aus. Und die Wichtigkeit dieses Grundvertrauens in die Flächenwidmung zeigt sich eben auch daran, dass es so ein schwieriges und langwieriges Verfahren gibt, um eine Widmung zu machen. Es ist nicht wirklich schwierig, aber es ist ein Procedere, das einfach sehr genau ist, und das ist gut so. Da gibt es zunächst einmal einen magistratsinternen Prozess ... Der steht nicht in der Bauordnung, aber wer die Abläufe kennt, weiß, wie es funktioniert. Da gibt es zunächst einmal einen Anstoß für eine neue Flächenwidmung. Das kann zum Beispiel sein, weil ein Normunterworfener es von sich aus anregt, oder es kann sein, weil der Flächenwidmungsplan nach zehn bis zwölf Jahren langsam zum Austauschen ist. Warum er deshalb zum Austauschen ist, steht auch nicht in der Bauordnung, aber da gab es vor einigen Jahren ein richtungsweisendes Urteil des Verfassungsgerichthofes, das eben gesagt hat: Wenn die Widmung zu lange besteht ... Und der Richtsatz in diesem einen Spruch waren eben zehn Jahre. Daraus hat sich die Herleitung ergeben, dass es zehn Jahre sein müssen. Da sagt der Verfassungsgerichtshof: Alle zehn Jahre muss man diese Grundlagen überarbeiten. In der Salzburger Raumordnung ist es auch drinnen. In Salzburg gibt es einen ähnlichen Spruch des Verfassungsgerichtshofes. Das wurde auch dort aufgehoben, weil dort eben Bestimmungen zu lange bestanden haben und dann auch erneuert wurden, obwohl gar nichts gebaut worden ist. Das Land Salzburg hat im konkreten Fall gesagt: "Bauland." Doch dann ist zehn Jahre nichts gebaut worden; darauf hat man wieder gesagt: "Bauland." Und das hat der Verfassungsgerichtshof dann gehoben, weil er gesagt hat: Das ist unsachgemäß. Eine Fläche dauernd zu widmen, ohne dass etwas passiert, das geht nicht, weil dann offensichtlich die Raumordnungskonzepte nicht funktioniert haben und daher die Grundlagen falsch waren. Aber gehen wir zurück zu unserem Fall. Es ist eben ein sehr diffiziles Verfahren, dieses Flächenwidmungsverfahren, weil es so wesentlich in das Grundrecht und in das Eigentumsrecht eingreift, weil es eben eine Auswirkung darauf hat, was mein Grundstück wert ist, je nachdem, welche Widmung es hat. Weil es eben einen Unterschied macht, ob ich mein Grundstück nachher als Bauland verkaufen kann, und damit natürlich einen höheren Wert erziele, oder ob mein Grundstück in Zukunft Ackerland ist - immer noch halbwegs ein Wert -, oder ob es überhaupt nur mehr Wiesenfläche ist: Wert nahe null. Das ist der entscheidende Unterschied. Und da gibt es dieses Procedere: Zuerst, nachdem das intern in Gang gesetzt worden ist, eben dieses sogenannte Blaudruckverfahren, wo also verschiedenste Versionen des Flächenwidmungsplans - Sie werden es wahrscheinlich gar nicht kennen, denn in den Ausschüssen poppt dieses Thema gar nicht auf -, wo einfach Pläne, die ohnehin so ähnlich aussehen wie das, was wir später dann beschließen, nur eben blau eingezeichnet, intern durch die Magistratsabteilungen geschickt werden. Da gibt erst einmal intern jede Magistratsabteilung ihren Kommentar dazu ab. Das dauert üblicherweise ein paar Wochen, ein paar Monate, je nachdem, wie wichtig die Materie ist. Dann geht dieser sogenannte Blaudruck weiter, nämlich als Gründruck. Und zwar geht dieser erster Gründruck, der dann "Entwurf 1" heißt, in die Begutachtung an ausgesuchte Körperschaften, beispielsweise an die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und andere, also an all die - das ist im Gesetz geregelt -, die in irgendeiner Form davon betroffen sein könnten. Und dann kann noch einmal jeder etwas dazu sagen, zum Beispiel die Wirtschaftskammer. Wenn also so ein Flächenwidmungsplan erstellt wird - der laut diesem Gesetzesentwurf heute auf einmal nicht mehr gelten soll, weil man gar nicht mehr darauf vertrauen kann, dass dort, wo eigentlich etwas anderes geplant ist, nicht plötzlich ein Container steht -, dann wird zum Beispiel die Wirtschaftskammer eingebunden in das Planungsverfahren. Wenn das nämlich Liegenschaften sind, wo es Gewerbetreibende gibt, die davon betroffen sein könnten - das steht explizit im Gesetz -, dann ist der Vertretungskörper, in dem Fall die Wirtschaftskammer einzuladen. Dann kann die Wirtschaftskammer nämlich sagen, ob sie es für sinnvoll hält; ob zum Beispiel dort, wo zukünftig Wohnbau gewidmet ist, das auch wirklich gescheit ist. Denn wenn es da zum Beispiel noch einen Tischlereibetrieb gibt, dann würde der für das Wohnbaugebiet zu laut sein; und damit es keinen Ärger gibt, würde in diesem Fall die Wirtschaftskammer Einspruch erheben und sagen, nein, bitte hier nur "Gemischtes Baugebiet" widmen, damit eben auch weiterhin dieser Tischler bestehen bleiben kann, und er nicht beim erstbesten Umbau, den er dann hat, Probleme bekommt. Das ist dieses diffizile Verfahren. Und wenn dann alle diese Begutachtungsbögen eingeholt worden sind, dann geht der letzte Gründruckentwurf weiter an die Bezirke beziehungsweise in die "öffentliche Auflage". Dort dann üblicherweise schon als Rotdruck, aber es steht dann "Entwurfsplan" drauf - Entwurfsplan in dem Fall als Rotdruck. Und im Rotdruckverfahren gibt es die öffentliche Auflage einerseits, wo die Bevölkerung etwas dazu sagen kann, also alle Menschen auch noch einmal eingeladen werden. Auch das zeigt, wie wichtig eigentlich dieses Rechtsinstrument des Flächenwidmungsplanes ist. Alle Bürgerinnen und Bürger, egal, ob sie betroffen sind, es müssen nicht einmal die Nachbarn sein, jeder Bürger/jede Bürgerin hat das Recht, zu jedem beliebigen Flächenwidmungsplan, wenn noch etwas auffallt, während der öffentlichen Auflage noch etwas zu sagen. Gleichzeitig werden die Bezirksparlamente während der öffentlichen Auflage befragt - übrigens gleich zwei Mal. Sie werden ein Mal beim Gründruck informiert, können also schon vorhergehend etwas dazu sagen, und dann noch einmal, wenn der Rotdruck kommt - und zwar zunächst im Bauausschuss. Der Bauausschuss hat seine Stellungnahme innerhalb einer relativ kurzen Frist abzugeben, und dann gibt es noch einmal eine Stellungnahme des Bezirkes. Dann behandeln wir es hier im Gemeinderatsausschuss. Und dazwischen - das bekommen wir als Abgeordnete gar nicht mit - hat sich eben auch der Fachbeirat für Stadtplanung noch damit auseinandergesetzt. Also zusätzlich zu diesem allgemeinen Weg, zusätzlich zu diesem politischen Weg, der eine Flächenwidmung schafft, hat man zusätzlich sicherheitshalber auch ein Fachgremium, nämlich den Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung eingeschaltet. "Sicherheitshalber" sage ich jetzt mit der Einstellung, dass der Bürgermeister dessen Mitglieder immer für jeweils drei Jahre bestellt, damit nicht gar zu viel "rutscht" und auch die Fachleute im Zweifelsfall - behaupte ich jetzt einmal - nur das "fachurteilen", was im Sinne des Bürgermeisters ist. Das ist aber natürlich nur eine Behauptung, die ich noch nicht weiter beweisen kann, aber das könnte so sein, so hört man es jedenfalls sehr oft. Aber unterstellen wir einmal, der Fachbeirat sei tatsächlich vollkommen objektiv. Dann gibt es jedenfalls da drinnen zumindest "drei Architekten", dann einen "Zivilingenieur für Bauwesen", einen "Fachmann auf dem Gebiete der Raumplanung", einen "Fachmann auf dem Gebiete des Denkmalwesens", einen "Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen", einen "Fachmann auf dem Gebiete der Stadtökologie und Volkshygiene", einen "Fachmann auf dem Gebiete des Verkehrswesens", einen "Fachmann für Sozialfragen". - Nicht unwesentlich, die Sozialfragen, gerade im Zusammenhang mit solchen Bauten, wie Sie sie hier vorhaben. - Weiters gibt es da einen "Fachmann auf dem Gebiete der Grünraumplanung" und einen "Fachmann auf dem Gebiete für Standortfragen". Alle diese Personen gehören dem Fachbeirat für Stadtplanung an und müssen im Flächenwidmungsverfahren gefragt werden. Das sind ja nicht irgendwelche Leute, das sind profunde Kenner, meine sehr verehrten Damen und Herren; und das zeigt ja schon sehr deutlich, wie genau es auch gewollt ist, dass eben die Flächenwidmung so ein hohes Rechtsgut bleibt. Und wie wichtig diese Flächenwidmung als eines der höchsten Rechtsgüter ist, weil sie so massiv in jenes Eigentumsrecht eingreift, das heute mit dem Gesetzesentwurf ausgehebelt werden soll, zeigt sich auch daran, dass zwar die Bezirksvertretungen kein absolutes Vetorecht haben, aber doch zumindest immerhin ein suspensives Veto einlegen können. Die Bezirksvertretungen haben ein Recht, von dem sie selten Gebrauch machen, weil sie da schon mit relativ hoher Mehrheit abstimmen müssten. Aber die Bezirksvertretungen haben bei Flächenwidmungen tatsächlich ein suspensives Veto, obwohl sie normalerweise nur eine Mitteilung machen können, eine "Stellungnahme" abgeben können, wie es hier im § 2 der Wiener Bauordnung, Abs. 9 heißt. Da gibt es nämlich das Procedere, dass dann, wenn die "Stellungnahme der Bezirksvertretung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel beschlossen und im Zuge des Verfahrens zur Vorlage an den Gemeinderat von dem für die Stadtplanung zuständigen Gemeinderatsausschuss nicht berücksichtigt" wurden - wenn also der Bezirk irgendeine Stellungnahme mit mehr als Zweidrittelmehrheit beschlossen hat, und der Gemeinderatsausschuss nimmt dann nicht auf, was der Bezirk wollte -, dann wandert das Aktenstück eben nicht an den Landtag und man fährt drüber, sondern es wandert noch einmal zurück an den Bezirk, zur neuerlichen "Gelegenheit zur Stellungnahme", in diesem Fall mit der Begründung, warum der Ausschuss dem nicht folgt. Das heißt, es ist jetzt kein absolutes Veto, es ist nur ein suspensives Veto, aber es ist immerhin eine zusätzliche Sicherheitsroutine, damit eben nicht die politischen Entscheidungsträger einfach irgendetwas tun, sondern damit bei diesem wichtigsten und höchsten Rechtsinstrument, das so massiv in die Eigentumsrechte eingreift, hier eben tunlichst nichts passiert. Und in dieser Situation, meine sehr verehrten Damen und Herren, in dieser diffizilen Rechtsmaterie - diffizil im Sinne von "sensible" Rechtsmaterie -, wo es wirklich um die grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger geht, wo es um die grundlegenden Rechte der Wienerinnen und Wiener geht, in dieses Recht greifen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, ungeniert ein. Sie nehmen den Wienerinnen und Wienern ihre Bürgerrechte, und zwar in zwei ganz wesentlichen Bereichen. (Beifall bei der FPÖ.) Erstens, wenn es um die Gültigkeit von Flächenwidmungsplänen geht: Wir haben uns vorher angeschaut, wie ein Flächenwidmungsplan zustande kommt und wie sensibel das gemacht wird. Und nun mit einem Federstrich wird das alles völlig entwertet. Und die zweite Geschichte ist dann die Einschränkung der Nachbarrechte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Ihr Wien des Jahres 2016. Das sind Maßnahmen, die mich an ganz andere Zeiten erinnern. Aber ein Wien des Jahres 2016, das in dieser Art und Weise in die Bürgerrechte eingreift, die Bürgerrechte in dieser Art und Weise beschneidet, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der eigentliche Skandal dieses Gesetzes. Sie beschneiden die Bürgerrechte, Sie beschneiden auch die Nachbarrechte für einen Zeitraum von fünf Jahren ganz massiv! Das ist der eigentliche Skandal, und deswegen kann man diesem Gesetz in dieser Form gar keine Zustimmung geben, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist jetzt nicht nur eine politische Meinung. Ich habe Ihnen ja vorher schon dargelegt, dass viele dieser Punkte hier in diesem Gesetz gar nicht interpretiert werden müssen. Wir haben das vorher am Beispiel der Naturereignisse gesagt. Hier heißt es ja, "insbesondere bei Naturereignissen" gilt dieses spezielle Gesetz. Dazu habe ich Ihnen dann gezeigt, was ein Naturereignis im Sinne des Lexikons ist: Naturereignisse sind zum Beispiel Himmelserscheinungen aller Art, wie Objekte und Bewegungen am Sternhimmel, dessen Änderungen wie Novae oder ähnlich überraschende Erscheinungen wie Kometen oder Sternschnuppen. - Super, nicht? Das war die Sache mit der Weihnachtsgeschichte. Anhand dieses Beispiels habe ich Ihnen klar aufgezeigt, dass es hier nicht um Interpretation geht, sondern dass jeder der Begriffe, die hier stehen, grundsätzlich klare Definitionen kennt, und dass Sie das trotzdem sehr allgemein behandeln, und dass Sie gleichzeitig in diesem Zusammenhang mit Leichtigkeit und überhaupt ohne Genierer die Nachbarrechte beschränken. Dabei lese ich in allen Zeitungen und höre in allen Redebeiträgen, die Sie gestern hier abgegeben haben, die Nachbarrechte würden nicht eingeschränkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schlichtweg unwahr! Es wird auch nicht besser, wenn Sie versuchen, die Nachbarrechte weiterhin einzuschränken, sehr geehrte Kollegen. Die Nachbarrechte sind durch diesen Gesetzesentwurf eingeschränkt. Das gehört sich nicht! Das ist unanständig, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Es gibt noch eine ganze Menge an verfassungsrechtlichen Bedenken. Hier habe ich zum Beispiel das Gutachten vom Herrn Prof. Hauer. Wir haben es im Laufe des Abends ohnehin schon einmal gehört. Ich werde in weiterer Folge nicht darauf eingehen, weil wir es noch im Zuge einer weiteren Wortmeldung hören werden. Einer meiner Kollegen wird hier nämlich darüber noch entsprechend referieren ebenso wie - ich habe es vorher schon angekündigt - über die Frage, was genau man eigentlich versteht unter: "auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen". All diese Punkte werden wir in weiterer Folge dann noch hören, vor allem von unseren Rechtskundigen. Mein Auftrag ist es in erster Linie, dafür zu sorgen, dass diese Bebauungsbestimmungen und diese baulichen Regeln hier ganz unmissverständlich klargelegt werden, so wie sie sich eben hier eindeutig aus dem Gesetzestext heraus ergeben. Ich darf Ihnen noch einmal abschließend diese wesentlichen Punkte des Gesetzestextes wortwörtlich zitieren, weil das die eigentliche Einschränkung ist, mit der wir hier zu leben haben. Hier heißt es einerseits, ich verkürze es jetzt dramatisch, ich greife wirklich nur mehr auf die Eckpunkte zurück: Diese Bauwerke, um die es hier geht, diese Container, diese Fertigteilbauten, bedürfen für die ersten sechs Monate weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Also keine Baubewilligung, keine Bauanzeige. Und nicht nur das! "Der Beginn der Nutzung" - und nicht etwa "das Aufstellen" - "ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." Das heißt: Selbst wenn man den Container hinstellt, solange er nicht genutzt wird, steht er einfach herum. Man muss ihn nicht einmal melden. Die ersten 6 Monate kann niemand etwas dagegen tun. In den ersten 5 Jahren und dann auch in den weiteren 15 Jahren kann die Behörde mittels Bescheid von der Einhaltung dieses Gesetzes Abstand nehmen. Vorher gelten die Gesetze gar nicht. Wortwörtlich heißt es hier: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke" - das ist die Geschichte mit den Naturereignissen - "sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum" - das war die Geschichte mit den 6 Monaten - "bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen staatlich organisiert sind." Aber der nächste Abs. 4 relativiert das Ganze dann nämlich, wo es heißt: "Für Bauvorhaben nach Abs. 5" - wo drinnensteht, sie bedürfen einer Baubewilligung, das hebt sich dann schon wieder auf - "kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes verzichten." So! Das heißt, im oberen Absatz steht drinnen, man braucht sie zunächst schon. Das ist wahrscheinlich auch das, auf das Sie sich dann bezogen haben. Im nächsten Absatz steht jedoch drinnen, die Behörde kann gleich wieder darauf verzichten. Und unabhängig davon - von diesem Ermessensspielraum der Behörde - gilt ebenfalls noch ein Punkt in diesem Abs. 4 wortwörtlich: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden." Jetzt empfehle ich Ihnen noch einmal: Lesen Sie sich die Nachbarrechte des § 134a durch! Es gibt hier sechs Tatbestände, fünf davon betrifft es hier nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich ende an dieser Stelle und bitte Sie nur, von diesem massiven Eingriff in die Bürgerrechte Abstand zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen! Es sind 24 Stunden, alle sind gesund und munter. Ich darf alle begrüßen, auch die Heimschläfer. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) Zur tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Chorherr gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Tatsächliche Berichtigung, da sind wir neugierig!) Abg. Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE): Meine Damen und Herren! Weil es auf fünf Minuten, glaube ich, nicht ankommt bei unseren langen, wesentlichen Diskussionen, möchte ich zwei Dinge des Kollegen Pawkowicz in aller Kürze berichtigen. Der Beleg war, wenn man drei Stunden redet, man trotzdem nicht klüger wird - ich lese nur zwei Punkte heraus - und es richtiger wird. Erstens: Er hat hier langmächtig über das Flächenwidmungsverfahren referiert und auf den Blaudruck Bezug genommen, der angeblich im Zuge des Verfahrens realisiert wird. So etwas gibt es nicht, so einen Blaudruck gibt es nicht. Nur, auch wenn man hier eineinhalb Stunden etwas referiert, bleibt eine Unrichtigkeit trotzdem eine Unrichtigkeit. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das Zweite ist mit mehr Emotion. Auch wenn Sie es 150 Mal wiederholen, ist und bleibt es falsch. Diese Regierung will und wird mit diesem Paragraphen keine Barackensiedlungen errichten! Das ist einmal ganz wichtig. Ich will es deswegen in der Früh berichtigen. Vielleicht werde ich es noch ein paar Mal weiter berichtigen. Das Ziel ist, notwendige, unbestrittene, im Übrigen in anderen Bundesländern, in anderen Städten, notwendige Unterkünfte zu schaffen auf höchstem technischen - und ich spreche für Sie ein Fremdwort aus - und humanitärem Niveau. Das werden wir tun. Wenn Sie sich das Projekt in der Seestadt ansehen, dann sehen Sie, da ist überhaupt keine Baracke. Das ist etwas, das in allen möglichen Ländern als vorbildlich von den Energiestandards bis zur Wohnqualität publiziert wird. Es ist genau das Gegenteil einer Baracke. Wenn Sie von Baracken sprechen, Sie haben sich eh zu Wort gemeldet, Sie brauchen sich gar nicht aufregen, Sie werden noch einige Stunden reden. Sie müssen nur aufpassen, ob Sie nicht schon zwei Mal geredet haben. Es gibt hier in diesem Bereich eine Geschäftsordnung, Herr Kollege. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Und was ist die tatsächliche Berichtigung? - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das ist ein Debattenbeitrag und keine tatsächliche Berichtigung!) Mir ist nur eines wichtig: Diese Regierung will und wird keine Baracken bauen. Auch wenn Sie uns das in den nächsten 48 Stunden erklären, wird es dadurch nicht richtiger. Hier ist sehr viel Gelassenheit in einer Diskussion, die nur zeigt, dass eine notwendige Maßnahme notwendig umgesetzt wird. Und wenn man drei Stunden etwas falsch macht, wird es dadurch nicht richtiger! Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Blind gemeldet. Bitte. Abg. Armin Blind (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Wir begrüßen auch den Kollegen Chorherr wieder, der offensichtlich zutreffend als Heimschläfer tituliert wurde. Ich habe heute zu dem Tagesordnungspunkt überhaupt noch nicht gesprochen. Das wäre Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, wenn Sie der Debatte gefolgt wären. Aber ich war ziemlich lange herinnen, Herr Kollege! Deswegen melde ich mich erst einmal hier zur Geschäftsordnung. Ich melde mich deswegen zur Geschäftsordnung, weil der Kollege Chorherr wieder eines verwechselt hat: Bei einer tatsächlichen Berichtigung referiert man den zu berichtigenden Sachverhalt und dann sagt man, was wahr ist. (Zwischenruf von Abg. Mag. Christoph Chorherr.) Eine subjektive Wertung vom Kollegen Chorherr ist, auch wenn er es nicht wahr haben will, nicht die Wahrheit, sondern die Meinung vom Kollegen Chorherr. Das hat keinen Absolutheitsanspruch, Herr Kollege! Damit müssen Sie sich leider abfinden! Deswegen war das, was Sie hier geliefert haben, sicher keine tatsächliche Berichtigung, sondern ein sehr kurzer und meines Erachtens nach auch qualitativ nicht besonders hochstehender Redebeitrag. Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Pawkowicz gemeldet. Bitte schön. (Abg. Ernst Woller: Können Sie jetzt alles wiederholen, was Sie die letzten drei Stunden gesagt haben? Dann gehe ich auf einen Kaffee!) Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Zur tatsächlichen Berichtigung. Der Herr Kollege Chorherr hat behauptet, ich hätte sinngemäß das Blaudruckverfahren als Teil dieser Bauordnung erwähnt. Das ist unwahr. Wahr ist vielmehr, dass ich explizit dazugesagt habe, dass es im internen Magistratsablauf ein sogenanntes Blaudruckverfahren gibt. Aber das werden Sie wahrscheinlich gar nicht kennen - wobei, Sie waren doch Planungsstadtrat, oder? Aber offensichtlich haben es Ihnen die Leute gar nicht gesagt. Es gibt im internen Verfahrensablauf sozusagen Pläne, die blau geschrieben sind. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Es gibt kein Blaudruckverfahren! A terrische Kapöln!) Das macht nichts, ist ja in Ordnung. Es steht aber nicht, wie Sie behauptet haben - ich habe nicht gesagt, dass es in der Bauordnung steht. Das ist schlichtweg unwahr. Sondern ich habe nur gesagt, dass dieses Blaudruckverfahren faktisch durchgeführt wird. Der zweite Punkt: Sie haben fälschlicherweise behauptet, ich hätte Ihnen oder Ihren beiden Fraktionen die Errichtung von Baracken oder Wohnlagern unterstellt, oder dass Sie Ähnliches wollen. Das habe ich nicht, sondern es war vielmehr so, dass ich aufgezeigt habe, dass dieses Gesetz die Möglichkeit dazu bietet. Dass Sie das aber tatsächlich wollen, habe ich Ihnen nicht unterstellt. Aber ich habe Ihnen aufgezeigt, dass dieses Gesetz die Möglichkeit bietet. Und anhand dieses Beispiels habe ich aufgezeigt, wie wichtig ein Begutachtungsverfahren ist, damit es eben keinen Widerspruch gibt bei dem, was Sie als Zweck meinen und dem, was tatsächlich im Gesetz drinnensteht. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Abg. Handler. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Klaus Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor dem Internet! Ich nehme an, dass jetzt wieder einige dabei sind. In den Nachtstunden wird das weniger gewesen sein. Ich beginne mit einem Zitat und zwar: "Ich habe doch nichts unterschrieben außer der Anwesenheitsliste." Da dürfen Sie jetzt einmal raten, von wem das Zitat kommt. Das war im Zusammenhang mit dem BAWAG/PSK- und ÖGB-Skandal. Das sagte in einem "Standard"-Interview der Herr Hundstorfer, und zwar im "Standard" vom 25.6.2006. Jetzt werden Sie sagen: Was hat das mit der Sache zu tun? Ich komme gleich zur Sache. (Ruf bei der SPÖ: Und was war 1867? Der Ausgleich mit Ungarn!) Und dass Sie nicht behaupten können ... Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Erster Ruf zur Sache, Herr Abgeordneter! Abg. Klaus Handler (fortsetzend): Ja, passt, (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Erklär's ihm! - Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.) Ja und jetzt. Und damit Sie nicht behaupten können, dass Sie nur anwesend waren, werde ich Ihnen nun den Antrag, welchen Sie gestellt haben, vorlesen, weil wenn Sie den alle selbst gelesen hätten oder verstanden hätten, würden Sie dem niemals zustimmen. (Abg. Dominik Nepp: Jetzt ist klar, warum er das gesagt hat vorher!) Ich beginne jetzt: "Initiativantrag gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung. Der Landtagsabgeordnete Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler und Barbara Novak, SPÖ, sowie Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn, GRÜNE, betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien, LGBl. Nr. 11/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.8/2015, geändert wird." - Die Begründung: "Auf Grund von Ereignissen, wie sie etwa Naturereignisse oder der Zustrom von hilfs- und schutzbedürftigen Menschen aus Krisengebieten darstellen oder aus humanitären Gründen, ist es erforderlich, betroffenen Personen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, dass oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund bautechnischer Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes - etwa durch Änderung des Flächenwidmungsplanes - zu lange dauern würden. Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzungen der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diesen Zweck auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlich oder die technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden. Interessen der Sicherheit und der Gesundheit müssen dabei aber jedenfalls gewahrt werden. Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen. Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung und § 30b Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Initiativantrag: Der Wiener Landtag wolle beschließen. Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird zum Schluss erhoben." Datum und dann der Gesetzesentwurf. Ich lese Ihnen auch den Gesetzesentwurf vor, weil es um den ja eigentlich geht und damit Sie dann nachher nicht sagen können, Sie haben nicht gewusst, was Sie da abgestimmt haben und was Sie damit anstellen: "Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Der Wiener Landtag hat beschlossen: Art. I: Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird wie folgt geändert: Nach § 71b wird folgender § 71c samt Überschrift eingefügt: Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen. § 71c Abs. 1: Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig. Abs. 2: Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn die Nutzung staatlich organisiert ist. Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder der Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb von einer Woche schriftlich zur Kenntnis zur Kenntnis zu bringen. Abs. 3: Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als im Abs. 2 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert ist. Dem Bauansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen: Baupläne in dreifacher Ausfertigung; die Zustimmung des Eigentümers - aller Miteigentümer -, wenn der Bauwerber nicht selbst Eigentümer oder nur Miteigentümer der Liegenschaft ist, sie kann auch durch Unterfertigung der Baupläne nachgewiesen werden; ein Gutachten, dass es sich um ein geringfügiges Bauvorhaben mit technisch einfacher Tragkonstruktion beziehungsweise Fundierung handelt, bei dem aus statischen Belangen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das Eigentum zu besorgen ist; diese Unterlage ist von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet zu erstellen; der Nachweis der Verfügbarkeit über eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung; Angaben über die maximal zu erwartende Personenanzahl sowie Flucht- und Rettungswege. Abs. 4: Für Bauvorhaben nach Abs. 3 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Nachbar der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Abs. 5: Die Durchführung von Baumaßnahmen für den in Abs. 1 genannten Zweck sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind. Dem Bauansuchen sind die in Abs. 3 genannten Unterlagen anzuschließen. Darüber hinaus ist der dem § 63 Abs. 1 lit. e entsprechende Nachweis über den Wärmeschutz zu erbringen. Abs. 6: Für Bauvorhaben nach dem Abs. 5 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit, den Wärmeschutz sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird und das Erdgeschoß des Bauwerks barrierefrei zugänglich ist. Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen, und es darf die Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Berechtigte der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung - § 134 Abs. 3 - erlangt hat. Abs. 7: Beschwerden - § 136 Abs. 1 - gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und 5 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung. Art. II: Inkrafttreten und Übergangsbestimmung. Abs. 1: Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Abs. 2: Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen." Das ist Ihr Gesetz der Schande, meine Damen und Herren von Rot-Grün! Jetzt haben Sie keine Ausrede mehr, dass Sie nicht wussten, was Sie hier abstimmen. Wenn ich so einen Antrag einbringen würde, würde ich mich schämen. Also Herr Dr. Kurt Stürzenbecher, schämen Sie sich! Herr Christian Deutsch, schämen Sie sich! Herr Georg Niedermühlbichler, schämen Sie sich! Frau Barbara Novak, schämen Sie sich! Herr Mag. Christoph Chorherr, schämen Sie sich! Herr David Ellensohn, schämen Sie sich! Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Ich gebe Ihnen nur einen Ordnungsruf für fünf Mal "schämen". (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Abg. Klaus Handler (fortsetzend): Ist da der letzte Satz drinnen, weil ich hätte jetzt auch noch alle erwähnt, die dem Antrag zustimmen? Aber da sag' ich das jetzt nicht mehr dazu. Haben Sie vor der Bevölkerung solche Angst, dass sie beim Gesetz ihre Anwohnerinteressen nicht mehr wahrnehmen dürfen? Eigentlich ein Wahnsinn! Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen katastrophal demokratiepolitischen Schritt: Die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund einer chaotischen Zuwanderung, der sie selbst nicht mehr Herr wird. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Das müssen Sie jetzt echt herunterlesen!) Ja, ich muss aber auch sagen, ich war den ganzen Abend anwesend und hab' mir die ganzen Reden angehört, während Sie vermutlich geschlafen haben. Deswegen tun Sie sich mit den Zwischenrufen vielleicht auch ein bisschen leichter. Aber bitte, Sie können sich auch gerne zu Wort melden. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei den GRÜNEN. - Abg. Armin Blind: Herr Kollege, ich erinnere Sie nur an Ihre tatsächliche Berichtigung!) Sie können sich jederzeit zu Wort melden und können dann auch was dazu sagen. Sie können mich auch nachher mit einer tatsächlichen Berichtigung berichtigen, die keine ist. Ist auch kein Problem. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Lernen Sie zuerst besser lesen und dann kommen Sie wieder!) Keine Rechte für die Wiener, keine Pflichten für die Zuwanderer. Was steht kurz gefasst in diesem Gesetz? Erstens, dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Zweitens, diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Widmung. Diese Zuwanderercontainer dürfen 15 Jahre stehen bleiben. Niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Das haben wir auch schon gehört!) Ja, aber offensichtlich nicht verstanden. Deswegen sag' ich es Ihnen ein zweites Mal, weil Sie stimmen ja nach wie vor dem Gesetz zu. Daher gehen wir es im Detail durch, weil es so unglaublich ist, dass man es gar nicht glauben kann, wenn man es nicht mit eigenen Augen im Originalantrag gelesen hat. Es ist eigentlich ein Jammer, dass wir uns ausgerechnet heute erst bei dieser Landtagssitzung mit dieser Sache so intensiv befassen müssen. Das haben meine Vorredner auch schon gesagt, aber das ist nach wie vor auch meine Meinung. Daher darf ich sie auch kundtun. Normalerweise gibt es für diese Diskussion ein sogenanntes Begutachtungsverfahren. Da wird normalerweise ein Gesetz an alle Behörden, Körperschaften, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, und so weiter, geschickt. Aber bei diesem Gesetz hat sich Rot-Grün das offensichtlich nicht zugetraut. Also müssen wir halt heute bei dieser Sitzung alle Punkte im Detail beleuchten. Zu Punkt 1: Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Das kann man in Abs. 1 nachlesen, da steht es wörtlich: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund und aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Verstanden? Nein, macht nix, ich übersetze es Ihnen gerne. Sind Sie Wiener? Ja? Dann haben Sie Pech gehabt! Sie dürfen nicht günstig, rasch und quantitativ bauen, wie Christoph Chorherr von den GRÜNEN in einem "Kurier"- Artikel zitiert wird. Denn als Wiener Bürger müssen Sie auch weiterhin monatelang auf die Baubewilligung warten. Sie müssen Ihre Nummer ziehen, wenn Sie zum Amt gehen. Sie brauchen einen Baumeister oder einen Architekten (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das gibt's ja nicht!), der Ihnen erklärt, was in dieser Bauordnung drinnensteht. Und wehe, wenn Sie nicht alle Bestimmungen auf Punkt und Beistrich einhalten, dann werden Sie bestraft oder im schlimmsten Fall droht sogar ein Abriss Ihres Hauses. Wie gesagt, aber nur, wenn Sie Wiener sind. Für Zuwanderer gelten diese Regeln nicht, denn so steht es in diesem neuen rot-grünen Gesetzesentwurf. Ich zitiere nochmals Abs. 1: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Besonders ärgerlich ist die allgemeine Formulierung, weil man so ziemlich alles hineininterpretieren kann. Die Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen - schreiben Sie doch einfach, was Sie meinen, nämlich Zuwanderercontainer, weil Rot-Grün die Wohnungssituation anders nicht mehr in den Griff bekommt. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Es ist auch falsch, was Sie jetzt sagen!) Zu Punkt 2: Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Widmung. Das steht in Abs. 2, lese ich Ihnen vor: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." In diesem 2. Absatz steht ganz klar, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. Mit den Vorschriften dieses Gesetzes ist die Bauordnung gemeint und mit dem einfachen Wort dafür sind die Zuwanderercontainer gemeint. Wenn hier also steht, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht, dann heißt das nichts anderes, als die Bauordnung gilt nicht für Zuwanderercontainer. Kommen wir zu Punkt 3: Diese Zuwanderercontainer dürfen 15 Jahre lang stehen bleiben. Wo steht das? Das steht im Abs. 5: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum" - Anmerkung: dort steht 6 Monate - "bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." Bis zu 15 Jahre soll also dieser Notstand bestehen bleiben! 6 Monate unkontrollierte Zuwanderung bringen die Stadt Wien 15 Jahre aus dem Gleichgewicht! Hier plant die rot-grüne Stadtregierung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt, die Abschaffung der Bürgerrechte auf Grund einer chaotischen Zuwanderungspolitik, der sie selbst nicht mehr Herr wird. Und am schlimmsten ist der letzte Punkt in diesem Gesetz. Zu Punkt 4 meiner Aufzählung, niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarschaftsrechte außer Kraft gesetzt werden. Es gibt grundsätzlich keine Nachbarschaftsrechte. Niemand kann sich gegen so ein Containerdorf vor seiner Haustür wehren. Das haben auch schon andere gesagt, nicht die Nachbarn, nicht die Bezirksparlamente, keine Bürgerinitiative, einfach niemand. So steht es hier im Gesetz, einerseits im 2. Satz im Abs. 2, den ich vorhin bereits zitiert habe. Dort steht, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht. Also in anderen Worten, die Bauordnung gilt für Containerdörfer nicht, und das betrifft eben auch die Nachbarrechte, weil diese normalerweise in der Bauordnung stehen. Die Nachbarrechte gelten in den ersten sechs Monaten überhaupt nicht. Andererseits steht diese Beschränkung der Nachbarrechte noch ein zweites Mal hier drinnen, nämlich im Abs. 4, wo es um die Container geht, die bis zu 5 Jahre stehen. Dort heißt es wörtlich im 2. Satz Abs. 4: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden." Was bedeutet das? Die Verletzung der Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen. Das heißt nichts anderes, als es ist egal, ob die Nachbarrechte verletzt werden, es hat keine Auswirkung, weil die Container für Zuwanderer trotzdem gebaut werden dürfen. Der 2. Teil dieses Absatzes, in dem es heißt "es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden" hilft daher auch nicht mehr, denn diese Bebaubarkeit ist ja nur dann eingeschränkt, wenn ein Container genau an der Grundgrenze steht oder zum Beispiel bestimmte Belichtungsverhältnisse nicht mehr gegeben sind. Aber alle anderen Nachbarrechte, zum Beispiel der Schutz vor Lärm oder Geruchsbelästigung, sind weiterhin ausgeschlossen und zwar fünf Jahre lang. Und erst nach fünf Jahren gibt es wieder Nachbarrechte, aber anders als normalerweise, denn im letzten Absatz dieses Gesetzesentwurfes heißt der Abs. 7: "Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und Abs. 5 haben keine aufschiebende Wirkung." - Das heißt nichts anderes, als wenn der Container länger als 5 Jahre, also bis zu 15 Jahre dort steht, kann man sich als Nachbar zwar beschweren, aber der Container kommt trotzdem, und die Stadt wartet einmal ab, wie die Gerichte nach vielen Prozessjahren entscheiden. Falls der Nachbar dann nach vielen Jahren recht bekommt, dann baut man den Container wieder ab, stellt ihn einige Meter daneben auf, und das Spiel beginnt von vorne. Und dann kommt dieses Gesetz daher, wo es in Abs. 2 2. Satz heißt: "Die Vorschriften dieses Gesetzes" - nämlich der Bauordnung - "gelten dafür nicht." (Zwischenruf von Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely.) Wofür gelten sie nicht? Ja, sie gelten eben nicht für jene Unterkunft, in denen Zuwanderer untergebracht werden sollen, weil Wien augenscheinlich nicht in der Lage ist, seine Zusage überhaupt einzuhalten und auch nur irgendwie ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Keine Regeln für Zuwanderer, aber strenge Pflichten und Strafen für Wienerinnen und Wiener! Das ist offenbar Ihre Botschaft! (Beifall bei der FPÖ.) Der Wiener hat sich gefälligst an alle Gesetze zu halten. Wer Zuwanderer ist, braucht keine Regeln. Das ist klar gesetzeswidrig und deshalb werden wir Freiheitliche diesen Skandal auch vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen! (Beifall bei der FPÖ.) Ich frage mich ja nur: Werden diese Containerburgen dann auch in der Statistik als Sozialwohnungen deklariert? Also zutrauen würde ich es Ihnen. (Abg. Christian Deutsch: Ist ja lächerlich!) Wenn man Sie anschaut, dann ist Ihnen das Eigentum der Wiener Bevölkerung überhaupt nichts mehr wert, denn mir ist kein einziges Immobilienobjekt bekannt, das durch Asylcontainer in der Nähe an Wert beziehungsweise Attraktivität gewonnen hätte! Haben Sie vor Ihrer eigenen Bevölkerung solche Angst, dass sie per Gesetz ihre Anwohnerinteressen nicht wahrnehmen dürfen? (Zwischenruf von Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely. - Abg. Dominik Nepp: Ihr Hundstorfer hat nicht einmal gewusst, was er unterschreibt!) Ich möchte zum Schluss beim Abschlusswort nur noch ganz kurz zu Ihrem rot-grünen Regierungsabkommen kommen. Da haben Sie auf der Seite 14 drinnen stehen: "Regulierungen sind kein Selbstzweck." Also ich denke mir, wenn Sie da für sich selbst deregulieren und für alle anderen bleiben die gleichen Vorschriften, dann ist das ein Selbstzweck und das kann ich nicht nachvollziehen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Jetzt ist mir klar, was Schriftführer mit Textbausteinen meinen. Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Krauss. Bitte. (Abg. Armin Blind: Ist das die offizielle Meinung des Präsidiums?) - Nein, meine. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass man da gleich einmal vorweg sagen muss, wenn da von Seiten von Grün und Rot geglaubt wird, man muss sich über Abgeordnete lustig machen, die ja seit über 24 Stunden arbeiten, nur weil man selber die ganze Nacht faul im Bett gelegen ist, dann muss man mal eines ganz klar festhalten ... (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Dann muss man einmal ganz klar festhalten, dass Parteien, die so einen Antrag einbringen, einfach peinlich sind, denn ich sage Ihnen eines: Das ist ein Antrag zum Vergessen. Es ist ein Antrag des Vergessens. (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, ganz kurz nur, ich versteh' Sie leider nicht. Da können Sie nichts dafür, aber es ist so laut. Ich bitte, wieder ein bissel das Zuhören zu üben. Abg. Maximilian Krauss (fortsetzend): Vielen Dank. Ich sage Ihnen eines: Parteien, die so was einbringen, so einen Antrag zum Vergessen, die sollten einmal wirklich ganz leise sein, weil alles, was da von verfassungsrechtlichen Bestimmungen bis hin zu gesetzlichen Normen vergessen wird, ist wirklich nur peinlich. Und ich glaube, in Richtung der Kollegen Stürzenbecher, Deutsch, Niedermühlbichler, Novak, Chorherr und Ellensohn sei einmal gesagt, dass es wirklich zu wenig ist, anscheinend nur Asterix und Obelix als Vorbereitungslektüre für eine Wiener Bauordnung zu lesen, weil sowas wirklich nur peinlich ist. Das hätten sogar die besser hinbekommen! Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abg. Krauss, das ist erstens einmal ein Ordnungsruf. Abg. Maximilian Krauss (fortsetzend): Wieso? Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Na, weil ich es so sage. Abg. Maximilian Krauss (fortsetzend): Gut, wenn Sie das so sagen, dann sag ich Ihnen auch eines: Sogar Asterix und Obelix hätten es besser hinbekommen, weil die haben einen Intellektuellen gehabt, nämlich den Miraculix, und den hätten Sie gebraucht, um diesen Antrag entsprechend formulieren zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, nur zur Information: Erstens einmal, die Redner haben ihre Rede an den Landtag, nicht an einzelne Abgeordnete zu richten. Nur zur Information. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Nicht zum Antrag, zum Landtag, nicht zu einzelnen Abgeordneten. Zuhören bitte! (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. - Abg. Dominik Nepp: Was ist Poststück? Der Antrag! Und wer hat den Antrag gestellt? Der Herr Stürzenbecher!) Abg. Maximilian Krauss (fortsetzend): Gut, ich glaube, die Botschaft ist angekommen. Schauen wir uns einmal im Detail an, worum es da eigentlich geht. Schauen wir uns einmal den Antrag an. Begründung: "Auf Grund von Ereignissen, wie sie etwa Naturereignisse oder der Zustrom von hilfs- oder schutzbedürftigen Menschen aus Krisengebieten darstellen oder aus humanitären Gründen ist es erforderlich, betroffenen Personen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen." - Da haben wir heute, glaube ich, schon oft gehört, dass allein hier schon so viele Unklarheiten sind, dass das definitiv vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird. Deswegen ist es, glaube ich, auch nicht notwendig, wenn ich das nochmal vertiefe. "Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierungen verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes, etwa durch Änderung eines Flächenwidmungsplanes, zu lange dauern würden. Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, sollte durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken durch die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden." - Und da kommen wir schon mal zum nächsten interessanten Punkt: Wenn die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, erstens: Die Interessen von wem? Und zweitens: Die Interessen an was? Ich glaube, die Interessen der Wienerinnen und Wiener liegen sicher nicht daran, dass Sie da auch noch zusätzliche Containerdörfer errichten, wo sich ohnehin schon viel zu viele Fremde ohne Berechtigung in dieser Stadt aufhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht weiter. "Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen." (Abg. Dominik Nepp: Unglaublich!) "Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung und § 130b Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages von Wien folgenden Initiativantrag: Der Wiener Landtag wolle beschließen, der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Bauordnung geändert wird, wird zum Beschluss erhoben." Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist ein Schlag ins Gesicht aller Wienerinnen und Wiener, die sich in den letzten Jahren an jede kleinste Vorschrift halten mussten, die man gepflanzt hat, denen man keine Ruhe gegeben hat und die sich auch zu Recht an Gesetze gehalten haben. Aber jetzt will man wieder auf Grund von zu vielen Fremden alles ändern! Das ist ein Zustand, den wir Freiheitliche sicher nicht mittragen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Aber abseits der politischen Bedenken gibt's ja auch die verfassungsrechtlichen Bedenken, die wir uns noch einmal vor Auge führen sollten. So ist es ja beispielsweise evident, und ich zitiere das vorliegende Verfassungsgutachten, dass das Gesetzesänderungsvorhaben ausschließlich im Zusammenhang mit dem jüngsten noch andauernden Zulassen von illegaler Massenimmigration durch die Bundesregierung zusammenhängt. Diese illegale Massenimmigration geht auch weder völkerrechtlich noch unionsrechtlich noch nach innerstaatlichen Rechtsgeboten, sondern wurde vielmehr von der Bundesregierung durch Nichtvollziehung bestehenden Asylgrenzkontroll- und Fremdenpolizeirechts hingenommen. Die daraus resultierenden Belastungen rechtfertigen jedoch sachlich keine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung. - Wir hören es. - Sie rechtfertigt keine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung, sondern würde vielmehr dazu verpflichten, dass die Bundesregierung umgehend den rechtlich gebotenen Asyl-, Grenzkontroll- und fremdenpolizeilichen Zustand wiederherstellt. Bei den in Rede stehenden Wanderströmungen handelt es sich im juristischen Sinne entgegen der Sprachregelung der überwiegenden veröffentlichten Meinung nicht um Flüchtlinge, sondern um für Österreich nach geltender völkerrechtlicher, unionsrechtlicher und der gesetzlichen Rechtsordnung widersprechende Migrationsströme, die bereits, bevor sie österreichisches Territorium erreicht haben, zahlreiche sichere Drittstaaten beziehungsweise die Dublin-Staaten durchquert haben. Wir hören es aus diesem Rechtgutachten, es liegen diese Gründe nicht vor. Und das heißt auf den Punkt gebracht, es wird von der österreichischen Bundesregierung eine gesetzwidrige Praxis gefahren, und das kann keine sachliche Rechtfertigung für eine Teilsuspendierung liefern, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Weiters was hingegen die im Entwurf des § 71c genannten Naturereignisse oder tatsächlich geltende völkerrechtliche, unionsrechtliche oder innerstaatliche Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber diesem Punkt anlangt, da ist nicht erkennbar, dass die derzeit geltende Wiener Bauordnung diesbezügliche Notwendigkeiten aufweisen würde. Der Gesetzesentwurf knüpft nicht nur an Naturereignisse und bestehende völkerrechtliche, unionsrechtliche oder innerstaatliche Verpflichtungen, sondern darüber hinaus an nicht näher definierte humanitäre Gründe. Was humanitäre Grunde sein sollen, ist reichlich unbestimmt oder anders formuliert, je nach persönlicher Präferenz für humanitäre Ansprüche ist dieser Tatbestand mit beliebigen Inhalten füllbar. - Das heißt, es gibt keine Norm. - Das ist immer in subjektiver Betrachtungsweise und kann deswegen auch nicht korrekt angewendet werden. Dabei ist weiters zu bedenken, dass humanitäre Gründe augenscheinlich keine normativen Gründe sind, weil völkerrechtliche, unionsrechtliche oder innerstaatliche Verpflichtungen ohnehin gesondert genannt sind. Das bedeutet, dass dieser Tatbestand nicht auf geltende menschenrechtliche Standards verweist, sondern nichts anderes als ein Einfallstor für subjektive Wertungen für Vollzugsorgane ist. Die Reichweite des Gesetzes hängt damit nicht von objektiven Kriterien, sondern von der subjektiven Präferenz der Vollzugsorgane ab. Die Existenz humanitärer Gründe könnte daher beispielsweise und unabhängig von Flüchtlingsströmen auch postuliert werden, wenn 4-köpfige autochthone Familien in Wien mit bloß 50 m² Wohnraum, mit bloß 70 m² Wohnraum oder mit bloß 120 m² Wohnraum auskommen müssen, ganz abhängig davon, was humanitäre Standards der Wohnbedürfnisse solcher Familien anlangt. Das gewiss zugespitzte Beispiel zeigt, dass der Tatbestand letztlich keinen präzisen Inhalt hat, sondern abhängig vom humanitären Maßstab des Betrachters beliebige Inhalte annehmen kann und daher völlig unbrauchbar ist. Speziell bezogen auf das Hauptmotiv für die Gesetzesnovelle, nämlich für die Vorsorge für illegale Immigranten aus sogenannten Problemstaaten der Zweiten und Dritten Welt ist festzuhalten, dass humanitäre Gründe des § 71c des Entwurfs je nach Anschauung des Betrachters in Bezug auf Milliarden Menschen vorliegen könnten. Der inhaltsleere und rein durch Wertungen der Vollzugsorgane zu konkretisierende Tatbestand der humanitären Gründen widerspricht daher Art. 118 Abs. 1 B-VG. Wir könnten jetzt die verfassungsrechtliche Diskussion durchaus noch in die Länge ziehen. Ich möchte allerdings vom Verfassungsrechtlichen wieder ein bisschen ins Politische kommen und noch einmal die mediale Berichterstattung im Vorfeld der heutigen Debatte beleuchten, weil, so wie ich bereits zu Beginn auch ganz klar darauf hingedeutet habe, das, was da geschieht, nicht nur politischer Unsinn ist, sondern auch rechtlich nicht halten kann. So hat beispielsweise die "Kronen-Zeitung" berichtet: "Aufregung Bauordnung. Kritik von allen Seiten hagelt es in der Stadtregierung. SPÖ und GRÜNE glauben, dass sie in der Stadt tun können, was sie wollen. So geht das nicht, kritisiert ÖVP-Chef Blümel." Und ich sag', wo der ÖVP-Chef Blümel recht hat, da hat er wirklich recht, und das muss man ihm auch wirklich zugestehen, denn das, was da passiert, ist nicht richtig! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Und natürlich hat auch der freiheitliche Vizebürgermeister recht. Wenn die rot-grünen Willkommensklatscher diese skandalöse Gesetzesordnung im Landtag durchpeitschen, wird die Wiener FPÖ den Weg zum Verfassungsgerichtshof einschlagen. Und ja, das werden wir tun und ja, damit werden wir auch recht bekommen und werden damit dieses Gesetz am Ende auch zu Fall bringen. Aber die "Kronen Zeitung" ist ja bei Weitem nicht die einzige Zeitung, die darüber berichtet hat. Da gibt es ja genauso auch den "Standard", wenn man vielleicht auch von der anderen Seite berichten möchte: "Die rot-grüne Wiener Stadtregierung will mittels einer Gesetzesänderung im Baurecht die temporäre Schaffung von Flüchtlingsquartieren erleichtern. Konkret soll laut dem Initiativantrag der bürokratische Aufwand für Übergangsquartiere verkürzt werden. Laut VBgm Johann Gudenus missbraucht Rot-Grün die Bauordnung." Ja, auch da hat der Vizebürgermeister recht, weil nichts anderes geschieht. Genau das geschieht. Rot-Grün versucht, hier die Bauordnung zu missbrauchen, um billige politische Ziele durchzudrücken und die Aushebelung der Bauordnung und der Nachbarschaftsrechte durchzupeitschen gegen die Wienerinnen und Wiener. Auch der "Kurier" hat berichtet, um hier einheitlich und wirklich alle zu beleuchten: "Container-WGs für Flüchtlinge. 90.000 Flüchtlinge kamen 2015 nach Österreich. Ein Großteil von ihnen wird in Wien landen. Das steht mittlerweile fest. Doch die Schaffung von Unterkünften ist nach wie vor schwierig. Deshalb will die Stadt Wien, wie berichtet, ihre Bauordnung ändern. Im Landtag soll das passieren. Es sei aus humanitären Gründen erforderlich, betroffenen Personen rasch Unterkunft zu stellen, wird erklärt." Und so weiter, und so weiter. Man sieht, es geht in die gleiche Richtung. Man versucht, hier ein Projekt durchzupeitschen, das sowohl bei der Bevölkerung als auch gestern bei der ersten Abstimmung hier keine Mehrheit hatte. Und ich glaube, dass dieses Abstimmungsergebnis von gestern auch vielleicht noch ein Nachspiel haben wird, weil das durchaus Konsequenzen rechtlicher Natur haben kann. "Billigquartiere, FPÖ droht mit Höchstgericht", aus der "Presse" vom 3. März. Und wieder wird darüber berichtet, dass hier das rote Teppichausrollen keine produktive Zukunft sein kann. Und auch die "Wiener Zeitung": "Nochmals Schlagabtausch um neue Bauordnung." Also wir sehen, wirklich quer durch die mediale Berichterstattung, quer durch die mediale Landschaft hagelt es die unterschiedlichsten Formen von Kritik. Meine Damen und Herren, fassen wir das Gesetz noch einmal in vier Punkten zusammen. Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Das finde ich komisch, weil auch ich finde Holzbaracken schlecht, und ich verstehe eigentlich nicht, warum Sie unbedingt Holzbaracken für Zuwanderer wollen. Es ist mir schon einmal auch von dem Punkt her unklar. Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wann, egal, wo, egal, welche Widmung, also wirklich wieder hier krass gegen den Willen der Bevölkerung. Diese Zuwanderungscontainer dürfen 15 Jahre lang stehen bleiben. Niemand darf dagegen sein, wenn die Nachbarschaftsrechte außer Kraft gesetzt werden. Aber gehen wir das Ganze noch einmal im Detail durch, weil es so unglaublich ist, dass man es gar nicht glauben kann, weil es sich hier wirklich um einen Antrag handelt, den wir in dieser Form noch nicht erlebt haben. Zu Punkt 1: Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Das steht nämlich im Abs. 1 wörtlich: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Zahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher Verpflichtung der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder auch humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe folgender Absätze zulässig." - Also warum eigentlich? Es ergibt wirklich keinen Sinn. Und ich glaube, wenn wir da beim Thema Container sind, dann sollten wir eine Debatte nicht ganz außer Acht lassen, die in den letzten Tagen wieder hochgepoppt ist und natürlich auch wieder reinspielt, wenn man jetzt solche Containerstädte oder Ähnliches errichtet, weil dort natürlich auch viele junge Menschen und viele junge Kinder sein werden. Da waren in den letzten Tagen viele Berichte im "Kurier", viele sehr hochwertige Berichte, wo eine Direktorin berichtet hat, dass sie der Situation nicht mehr Herr wird. Und wo eine Volksschullehrerin jetzt auftritt und sagt: "Ich unterrichte jetzt das neunte Jahr. Der Beruf ist eigentlich wunderschön, aber es wird von Jahr zu Jahr schrecklicher. Ich komme immer weniger zum Unterrichten. Es ist frustrierend.", schildert die Volksschullehrerin aus Wien. Aus Angst vor Repressalien will die 48-Jährige, die erst nach Jahren in der Privatwirtschaft Lehrerin wurde, nicht ihren echten Namen sagen. Also da frage ich mich einmal: Was ist das eigentlich für ein Sittenbild über die Stadt Wien, wo eine Angestellte Angst vor Repressalien haben muss, wenn sie Kritik übt? Und zweitens, wieder zum Akt: Was für eine Situation würde das für die Schulen in der Nähe bedeuten, wenn da jetzt noch einmal auf einen Ort konzentriert irrsinnig viele Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sind, die dann in den Schulbetrieb kommen und dort natürlich nicht mitkommen und das Niveau noch einmal nach unten drücken, obwohl wir in den letzten Tagen wieder gelesen haben, dass in manchen Schulen ohnehin zwei Drittel nicht für den Arbeitsmarkt ausgebildet werden können, weil das rot-grüne Bildungssystem versagt. Ich glaube, hier muss man auch einmal diesen Aspekt betrachten. Hier muss man schauen: Was wird aus den Menschen? Was wird aus den jungen Menschen, die hier sind, und was kann da Schlechtes für das Bildungsniveau in Wien noch einmal bringen, wenn man hier noch einmal diese negativen Umstände hat? Gehen wir weiter zu Punkt 2. Diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Widmung. Wo steht das? Ganz einfach, es steht im Abs. 2. Im Abs. 2 dieses Gesetzes steht wörtlich: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigbauteilen und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist." - Also das erinnert mich wirklich an sehr komische Dinge, wenn man sagt, die staatlich organisierte quasi Rechtsbeugung bleibt sanktionslos beziehungsweise man ändert extra das Gesetz, um eine jetzt rechtlich noch nicht legitime Handlung zu legitimieren und sie dann staatlich sogar noch zu organisieren. Also das ist etwas, was ich wirklich, wirklich bedenklich finde. Und im 2. Satz dieses Absatzes steht auch noch ganz klar, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht, und mit diesen Vorschriften dieses Gesetzes ist die Bauordnung gemeint, und mit dem einfachen Wort dafür sind die Zuwanderercontainer gemeint. Wenn hier also steht, diese Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht, dann heißt das nichts anderes, als diese Bauordnung, nämlich die Wiener Bauordnung, die in den letzten Jahren ja durchaus gute Dienste erwiesen hat, gilt jetzt nicht mehr für Zuwanderercontainer, und das ist ein Zustand, den wir ganz klar ablehnen! Beispiel Kleingärtner. Also wenn man heute mit Kleingärtnern in Wien zu tun hat oder auch selbst einen Kleingarten hat, dann weiß man, was es heißt, mit der Baupolizei zu tun zu haben. Da gibt es irrsinnig viele Vorschriften, die in manchen Fällen sicher gut, manchmal sicher auch überreglementiert sind. Prinzipiell ist das Kleingartenwesen, wenn man versucht hat, einen Wintergarten an sein Kleingartenhaus anzubauen, und wehe, man hat da 50 m2 zu viel verbaut, schon haben Sie die erste Strafe im Postkasten. Nicht sofort reagiert? Und schon steht die Androhung einer Ersatzvornahme, also eines behördlichen Abrisses vor der Tür. Aber natürlich nur, wenn Sie Wiener oder Wienerin sind. Diese Regeln gelten nur, wenn Sie den richtigen Weg gegangen sind und wenn Sie das Ziel hatten, es sich in Ihren eigenen vier Wänden etwas gemütlicher zu machen. Wenn Sie natürlich Ihren Wintergarten zukünftig der Unterbringung von Zuwanderern widmen, dann sieht die Sache anders aus! Dieses neue Gesetz erlaubt Ihnen für so einen Fall nicht nur einen Wintergarten, sondern eine ganze Wintergartensiedlung ganz ohne Genehmigung. Sie müssen nicht einmal nachfragen. Sie sparen teure Rechnungen für Baumeister und Architekten. Alles, was Sie tun müssen, ist, Zuwanderer zu finden, die in Ihrem Wintergarten wohnen wollen und alles mit einem staatlich organisierten Verein, der sich um Ihre neuen Mitbewohner kümmert. Bei der Fülle von subventionierten Vereinen in Wien wird man es ja schaffen, einen staatlich organisierten Verein dafür zu finden. (Beifall bei der FPÖ.) Aber wie gesagt, das gibt's leider nur für Zuwanderer, nicht für Wiener. Wenn Sie Ihren Wintergarten aber nur für sich alleine wollen, dann müssen Sie schauen, wo Sie bleiben. Dann gelten wie immer die strengeren Regeln der Bauordnung. Dann müssen Sie um jeden Zentimeter streiten und kämpfen, von Behörde zu Behörde laufen, und vielleicht bekommen Sie nach einem monatelangen Bauverfahren sogar ein kleines Flugdach genehmigt. Denn wenn Sie heute einen Kleingarten in Wien haben, dann wissen Sie, was es heißt, sich mit der Baupolizei anzulegen. Zu Punkt 3. Die Zuwanderercontainer dürfen 15 Jahre lang bestehen bleiben. Wo steht das? Nun, es steht im Abs. 5 dieses Paragraphen, den wir heute beschließen sollen. Hier steht wörtlich: "Abs. 5: Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs. 3 genannten Zeitraum" - Anmerkung: dort steht 6 Monate -" bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens jedoch 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind." - Dann geht es. Bis zu 15 Jahre soll also dieser Notstand bestehen bleiben. (Ironische Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Und hier beginnt man doch zu zweifeln, ob's überhaupt ein Notstand ist oder ob man nicht den Notstand organisiert oder einen Nicht-Notstand zum Notstand ausruft. Hier plant die rot-grüne Stadtregierung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt, die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund einer chaotischen Zuwanderungspolitik, die sie selbst verursacht hat und der sie allerdings nun selbst nicht mehr Herr wird. Am schlimmsten ist der letzte Punkt dieses Gesetzes. Zum Abschluss zu Punkt 4 meiner Aufzählung: Niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden. Das ärgert mich doch ganz besonders, auch höchstpersönlich, weil Nachbarrechte sehr wichtig sind. Aber grundsätzlich gibt es ja jetzt dann keine Nachbarrechte mehr. Niemand kann sich gegen so ein Containerdorf vor seiner Haustüre wehren, nicht die Nachbarn, nicht das Bezirksparlament, keine Bürgerinitiativen, niemand kann das tun. So steht es im Gesetz, und so wollen wir es heute deswegen nicht beschließen! Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Für eine tatsächliche Berichtigung hat sich Frau Dr. Kickert gemeldet. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Ich möchte folgende Textbausteine tatsächlich berichtigen: Zuwanderercontainer, Barackensiedlung, Slum- Siedlung, Holzbaracken, Holzhütten und ebenso Wintergartensiedlung. Alle Textbausteine sind falsch. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Blind. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Armin Blind (FPÖ): Ein Schluck noch nicht privatisierten Wiener Wassers. (Der Redner trinkt einen Schluck Wasser. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Noch ist es ja so, es kann nicht oft genug betont werden. Sehr geehrter Herr Präsident! Der sehr geehrte Berichterstatter ist im Moment nicht im Raum. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst vielleicht zur Wortmeldung der Kollegin Kickert, die relativ anschließend an die Wortmeldung des Kollegen Chorherr war, der sich aber leider jetzt nicht im Raum befindet. In Entsprechung der Anordnung des Präsidiums werde ich meine Kritik an der Wortmeldung der Kollegin Kickert selbstverständlich an das Plenum richten und nicht an sie selbst. Frau Kollegin! Erstens müssen Sie bei einer tatsächlichen Berichtigung auch das sagen, was richtig ist, und nicht nur das, was angeblich falsch ist! Das haben Sie wieder einmal nicht geschafft. Zweitens: Kollege Chorherr hat auch betont, was die derzeitige Regierung will. Das ist zwar nicht das, was Sie derzeit wollen, es ist aber vollkommen unerheblich, was Sie derzeit wollen. Wir beschließen hier ein Gesetz, meine Damen und Herren, das im Gegensatz zum Beispiel zum oberösterreichischen oder zum steiermärkischen Gesetz nicht befristet ist. - Ich sage Ihnen jetzt aber, was befristet ist: Es ist Ihre Regierungsbeteiligung, die befristet ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Das Gesetz wird aber nachher trotzdem gelten. Das heißt: Was Sie jetzt wollen, ist schön und gut - zum Legalitätsprinzip kommen wir nachher eh noch -, aber was die Möglichkeit beziehungsweise Potenz betrifft, die dieses Gesetz hat, scheint vollkommen egal zu sein. Damit sind wir auch schon beim Initiativantrag: Einige meiner Vorredner sind auch schon darauf eingegangen, dass diese Form der Antragstellung gewählt wurde und keine Regierungsvorlage eingebracht wurde. - Ja. Es liegt relativ nahe, dass man sich hier einer kritischen Würdigung entziehen wollte! Beim Begutachtungsverfahren würden sich natürlich beispielsweise auch rechtswissenschaftliche Fakultäten oder vielleicht die Zivilingenieurskammer zu Wort melden und dann relativ sicher zu den Schlüssen kommen, die hier auch die größte Oppositionspartei formuliert hat, und dann ist es natürlich mit dem Drüberfahren zumindest von der Außenwirkung her nicht mehr so leicht! Ich traue Ihnen allerdings auch durchaus zu, dass Sie auch diese Kritik vollkommen links liegen lassen! Wie gesagt: Wir kommen zum Initiativantrag der Landtagsabgeordneten Stürzenbecher, Deutsch, Niedermühlbichler, Novak sowie Chorherr und Ellensohn, auf deren Wortmeldungen im Folgenden ich durchaus gespannt bin! Ich hoffe, dass sie, anders als Kollege Stürzenbecher - vielleicht hat er auch den Zwischenruf oder die Zwischenrufe, selbstverständlich akustisch, nicht dementsprechend verstanden -, auf die Kritik auch inhaltlich eingehen werden. Wir sind ja hier in einem Parlament, und "parlare" bedeutet sprechen, ich hoffe, miteinander und nicht nur über einander. Wir haben auch angeboten, dass wir im Rahmen einer Präsidiale die Wechselrede ermöglichen, aber die GRÜNEN haben das abgelehnt, und Ihrer Fraktion war das offensichtlich vollkommen wurscht! Aber wie gesagt: Auf die Wortmeldungen sind wir durchaus gespannt! Es handelt sich hiebei um einen "Initiativantrag betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien - BO für Wien LGBl. Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/2015, geändert wird". Die Begründung ist für die Interpretation sehr relevant, die der Verfassungsgerichtshof spätestens dann vornehmen wird, wenn wir dieses Gesetz anfechten werden, neben den zahlreichen Debattenbeiträgen, die selbstverständlich vom Verfassungsgerichtshof auch dementsprechend auszuwerten sein werden. - Ich darf den Inhalt der Begründung kurz rekapitulieren: "Auf Grund von Ereignissen" - jetzt kommt ein ganz wichtiges Wort! - "wie sie etwa Naturereignisse oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten darstellen, oder aus humanitären Gründen ist es erforderlich, betroffenen Personen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen." Ich darf in diesem Zusammenhang an das Wort eines sehr wichtigen Mannes in der Stadt Wien erinnern, nämlich des Herrn Bürgermeisters und Landeshauptmanns von Wien. Ich kann mich an diesen Ausspruch gut erinnern. Er hat davon gesprochen hat, dass wir ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Das auch, Herr Kollege Kowarik! Dass es ihm wurscht ist, hat er auch gesagt, aber in einem anderen Zusammenhang! In diesem Zusammenhang hat er gesagt, dass wir die Jausenstation Europas sind. - In einer Jausenstation bleibt man aber nicht 15 Jahre, meine Damen und Herren, und auch nicht fünf Jahre und auch nicht sechs Monate! Eine Jausenstation ist nämlich wirklich etwas Temporäres. McDrive oder ein Hendl-Grill sind zum Beispiel eine Jausenstation, dort bleibt man aber nicht 15 Jahre, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Sie begehen fraktionsintern einen ganz gefährlichen Fehler. Sie missachten die Worte des Bürgermeisters, was ab und zu zu durchaus größeren Dissonanzen führen soll. Man hört das, beziehungsweise man spürt die Schwingungen durch das Haus gehen. Wir haben den 1. Satz bereits gehört. Kommen wir somit zum 2. Satz, der einige gefährliche Worte enthält: "Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell" - Vor allem das ist ein gefährliches Wort; es gibt juristische Worte, die ganz "no go" sind, und die Ausdrücke "prinzipiell" oder "grundsätzlich" gehören dazu. - "geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes" - Auch der rechtmäßige Zustand ist im Rechtsstaat eine ganz wichtige Sache! - "etwa durch Änderung eines Flächenwidmungsplans zu lange dauern würden." Betreffend Flächenwidmungsplan haben wir gelernt - nicht ich, aber einige hier, ich habe es schon gewusst -, dass das eine Verordnung ist. Zum Stufenbau der Rechtsordnung kommen wir dann auch noch. - Es ist also jedenfalls wichtig, dass Verordnungen rechtmäßig erlassen werden, wenn man darauf speziellere Rechtsakte setzt, beispielsweise einen Bescheid oder eine Weisung oder einen Akt unmittelbarer behördlicher Zwangs- und Vollzugsgewalt, also alles, was die Verwaltungsrechtslehre so hergibt. Kommen wir zum nächsten Satz: "Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung" - Das ist jetzt zwar nichts Juristisches, aber dann für die Interpretation durchaus relevant. - "die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen oder -technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden." - Zum Gesetzestext selbst kommen wir dann noch, das ist jetzt einmal die Begründung. - "Interessen der Sicherheit und Gesundheit müssen dabei jedenfalls gewahrt werden. Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen. Die gefertigten Abgeordneten stellen daher" - Den Rest erspare ich Ihnen: Sie stellen jedenfalls den Antrag, dieses Gesetz zu beschließen. Ich habe es schon erwähnt. Das ist aber vielleicht auch nicht ganz bekannt, deswegen erwähne ich es separat: Es gibt einen Stufenbau der Rechtsordnung. Das heißt, es gibt Rechtsnormen, die auf anderen aufbauen. Grundsätzlich finden sich oben vor allem das Völkerrecht und das Europarecht. Darunter stehen die nationalen Verfassungen und darunter die einfachen Gesetze. Unter der nationalen Verfassung stehen selbstverständlich, weil wir ein Bundesstaat sind, auch die Landes-Verfassungsgesetze und die einfachen Landesgesetzes beziehungsweise im Bund die Bundesgesetze. Die individuellen Rechtsakte habe ich Ihnen bereits aufgezählt, das wiederhole ich jetzt nicht mehr. In diesem Stufenbau der Rechtsordnung gibt es im gegebenen Zusammenhang einen sehr wichtigen Artikel. Bitte alle merken! Das Bundes-Verfassungsgesetz, B-VG, ist in Artikel gegliedert. - Art. 7 lautet: "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich." - Den Rest des Art. 7 lese ich Ihnen jetzt nicht vor. Den Hinweis auf die "Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses" möchte ich Ihnen jetzt nicht unterschlagen, aber das ist im gegebenen Zusammenhang nicht relevant. Aus dem Art. 7 leitet sich gemäß verfassungsrechtlicher Judikatur nicht nur ab, dass die Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind, sondern der Gleichheitssatz an und für sich und das aus dem Gleichheitssatz erfließende allgemeine Sachlichkeitsgebot. Ein Gesetz ist also entweder sachlich oder unsachlich. Das heißt, ein Gesetz muss, um nicht verfassungswidrig zu sein, einen Regelungsinhalt haben, der sachlich begründet ist. Damit kommen wir schon zur Ungleichbehandlung. Diese ist nämlich in verschiedenen Variationen durchaus zulässig: Es gibt die sogenannte Durchschnittsbetrachtung, denn ein Gesetz kann nicht jeden erdenklichen Regelungsbereich abdecken. Das heißt: Der Gesetzgeber tut dem Gleichheitssatz und dem Sachlichkeitsgebot Genüge, wenn er eine Durchschnittsbetrachtung anstellt und sogenannte Härtefälle auftreten können. Das ist die Durchschnittsbetrachtung, und auch die Verwaltungsökonomie ist ein Argument, so es sachlich begründet ist. Es genügt also nicht einfach, dass es einen halt so freut. Damit sind wir schon bei der dritten, sehr wichtigen Gruppe, nämlich dem allgemeinen Sachlichkeitsprinzip auf Grund des rechtsstaatlichen Prinzips. Eine Durchbrechung ist dann möglich, wenn sie verhältnismäßig ist. Wann ist das der Fall? - Es gibt zunächst einmal die Parteirechte, und allgemein geht man davon aus, dass die Zuerkennung der subjektiven Rechte in aller Regel auch die Zuerkennung von Parteirechten erfordert. Wann das der Fall ist, werde ich Ihnen am Schluss dieses Kapitels darlegen. Das heißt: Grundsätzlich muss daher zum Beispiel ein Nachbar einer baulichen oder gewerblichen Anlage - jetzt wird es interessant! - am bau- beziehungsweise gewerbebehördlichen Bewilligungsverfahren beteiligt werden. Und genau das, meine Damen und Herren, schließen Sie betreffend die Errichtung von Containern bis sechs Monate vollständig aus! Die Behörde hat die zum Schutz des Nachbarn erlassenen Vorschriften wirklich einzuhalten, das ergibt sich sowieso aus dem Legalitätsprinzip, aber der davon rechtlich Betroffene, also die Partei, muss diese Rechte auch tatsächlich effektuieren können. Da geht es eben nicht um die Gnade der Administration beziehungsweise der Bürokratie, sondern das sind Parteienrechte, meine sehr geehrten Damen und Herren, und diese nehmen Sie mit diesem Antrag nicht ernst! (Beifall bei der FPÖ.) Ein Punkt ist vollkommen unbestritten: Das Argument der reinen Verfahrensbeschleunigung und das alleinige Ziel einer Verfahrensökonomie - dass es eben auf gut Deutsch leichter und schneller gehen muss - rechtfertigt den Ausschluss der Parteistellung nach der Judikatur gerade nicht. Ich darf in diesem Zusammenhang zum Beispiel auf die Verfassungsgerichtshoferkenntnisse VfSlg. 15.360/1998 oder 15.581/1999 verweisen. Das ist ausjudiziert, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die reine Verfahrensökonomie ist kein Grund, die Parteirechte links liegen zu lassen. Genauso predigen Sie es uns aber jetzt: Wir müssen es schneller haben, und deswegen haben die Parteien kein Recht. - Das geht nicht, meine Damen und Herren, das ist verfassungswidrig, das ist ausjudiziert, bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der FPÖ.) Selbst dann, wenn man die Parteirechte ausschlösse - ich sage das jetzt bewusst im Konjunktiv -, darf das nicht ohne Mitwirkung der potenziellen Parteien geschehen, weil die Parteien gegen diesen Ausschluss selbst sonst keine Rechtsschutzmöglichkeit haben. - So weit geht also die Absicherung, Sie aber fahren mit der gesetzlichen Keule nonchalant darüber! Weiters erhebt sich die Frage, ob die Ungleichbehandlung selbst bereits eine Frage der Verfassungswidrigkeit ist. Das ist eine sehr spannende Frage: Wir haben hier heute schon sehr viel gehört von der Ungleichbehandlung zwischen der Gemeinde und dem - wie Kollege Kowarik es ausgedrückt hat - Normalantragsteller oder dem Normalsterblichen. Und die Ungleichbehandlung ist nicht per se das Problem, sondern das Problem ist die Gesetzwidrigkeit, auf dem die Ungleichbehandlung fußt. Dabei ist wiederum das Legalitätsprinzip beziehungsweise das Rechtsstaatsprinzip von Relevanz: Es geht nicht darum, dass man Dinge ungleich behandelt. Damit haben vielleicht manche hier im Raum grundsätzlich ein Problem. Das lateinische Wort dafür ist übrigens "discrimen", das möchte ich nur in Erinnerung rufen. Das kommt manchmal im Leben vor, und zwar entweder zu Recht oder zu Unrecht, sachlich oder unsachlich. Das gibt es jedenfalls. Und auch im Hinblick darauf ist es selbstverständlich notwendig, dass in einem Rechtsstaat etwas sachlich begründet ist. Etwas ebenfalls Wichtiges hat, glaube ich, Kollege Ulm angesprochen, dass nämlich niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden kann. Da geht es um Menschenrechte und die Menschenrechtskonvention, meine Damen und Herren von den GRÜNEN! Früher haben Sie sich an jedem Maiglöckchen beziehungsweise an jedem Tannenzweig angekettet, wenn Sie die potenzielle Verletzung eines Menschenrechtes gesehen haben, jetzt aber kommen Sie daher und haben keinen Respekt vor den Menschenrechten, dem Recht auf einen gesetzlichen Richter, indem Sie den Leuten jede Rechtsschutzmöglichkeit in diesem Verfahren bis sechs Monate einfach wegnehmen, meine Damen und Herren! Das geht nicht! (Beifall bei der FPÖ.) Dahinter steckt auch philosophisch eine ganze Menge. Das zentrale Anliegen des Rechtsstaates ist es, den Rechtsunterworfenen als Subjekt zu sehen und nicht als Objekt staatlichen Wohlwollens zu behandeln. Das korrespondiert mit dem Kerngedanken, den Einzelnen als Person anzuerkennen. - Und auch das ist hier nicht verwirklicht, und das ist ein Rückschritt sozusagen in Richtung Sonnenkönig: Nichts durch das Volk, alles für das Volk! - Darüber können wir dann auch noch streiten, für wen das gilt! Aber so weit sind wir schon bei den GRÜNEN, bei denen es dann anders als beim Sonnenkönig heißt: Nichts durch das Volk, alles nur durch die Regierung. Die angesprochenen Rechte waren bereits in der Aprilverfassung vom 25.4.1848 gegeben, und dass Sie da einfach so drüberfahren, kann ich nur den Kopf schütteln! Wozu - ich habe es am Anfang erwähnt - die Mitwirkung der Parteien? - Dabei geht es um den Schutz vor staatlicher Willkür. Damit verknüpft sind das Prinzip des gesetzlichen Rechts auf einen Richter, aber auch die Möglichkeit, Parteistellung zu erlangen. Wir haben jetzt viel gelernt. Manche haben vielleicht zugehört, als ich gesagt habe, was eine Partei ist. Wann ist man Partei? - Dabei geht es nicht um eine Wahlpartei oder eine politische Partei, sondern um eine Partei im Verwaltungsverfahren. Da gibt es objektiv-rechtliche Normen, und dann kommt man zwangsläufig zu der Frage: Wie ist das Verhältnis zur Partei? - Das Verhältnis zur Partei ist so: Ob eine Norm des objektiven Rechts mit einem subjektiven Rechtsanspruch, also dem Recht des Einzelnen, korrespondiert, wird, wenn sich im Gesetz keine bestimmte sprachliche Wendung über die Qualifikation des faktischen Interesses einer Person findet, nach einer Zweifelsregel gelöst. Wir begrüßen den Kollegen Chorherr, er nimmt an der Debatte teil! Es wird also nach einer Zweifelsregel vorgegangen, indem man sagt: Im Zweifel ist es so, dass die objektiv- rechtliche Norm im Zweifel einen subjektiv-rechtlichen Anspruch zur Folge hat. Mit anderen Worten: Wenn der Gesetzgeber eine objektiv-rechtliche Norm schafft, und man nicht weiß, ob damit Parteirechte konstituiert werden sollen oder nicht, dann gibt es im Zweifel Parteirechte. - Dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 14.10.1976 können Sie übrigens nachlesen. Das ist schon eine Zeitlang her! Sie hätten also - wiederum im Konjunktiv - genug Zeit gehabt, sich diesbezüglich einzulesen. Es gibt da eine ganze Rechtssatzkette. Diese ist übrigens sehr leicht zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes. Das ist eine ausgezeichnete Datenbank, ich kann Ihnen diese nur empfehlen! Wir haben jetzt einmal den Art. 7 B-VG angerissen, und kommen zu einer weiteren sehr wichtigen Bestimmung, nämlich Art. 18 B-VG, und zwar insbesondere Art. 18 Abs. 1 B-VG. Wer kennt ihn? - Anscheinend nicht so viele! Daher zitiere ich: "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden." - Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und sollte jedem einleuchten. Aber es bedarf offensichtlich auch hier einer näheren Beleuchtung. Art. 18 bindet also - und das ist nicht besonders überraschend - zunächst die Verwaltung als solche. Das besagt ja auch der Text: "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden." Interessanter ist dann der Schritt - und das war sozusagen der rechtpolitische Quantensprung -, dass das Legalitätsprinzip nicht nur die Verwaltung, sondern auch den Gesetzgeber bindet, und zwar zu einer ausreichenden Determinierung des Gesetzes. Wir haben das vorher schon ein bisschen gehört: Ein Gesetz muss hinreichend klar sein. Wir haben das schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit schulrechtlichen Bestimmungen diskutiert, und im Hinblick darauf könnten Kollegin Wehsely und Kollegin Frauenberger wahrscheinlich auch noch Post vom Verfassungsgerichtshof bekommen. - Aber damit sind wir jetzt nicht beim Tagesordnungspunkt, und ich will selbstverständlich keinesfalls den Herrn Präsidenten bemühen, mich zur Sache rufen zu müssen. Selbstverständlich werde ich sehr brav sein und immer nur bei der Sache bleiben. Da muss man ein bisschen brav sein! (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Selbstverständlich! Es erhebt sich nun natürlich die Frage, wie genau das Ganze sein muss; Wie genau muss der Gesetzgeber eine Norm definieren? - Klar ist sicherlich: Eine sogenannte bloß formalgesetzliche Delegation ist verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber seine Kompetenz als Gesetzgeber nicht selbst ausübt, sondern - das besagt schon der Begriff "formalgesetzliche Delegation", all das ist ja an und für sich alles selbsterklärend - an die Verwaltung delegiert, also dieser überträgt. Das heißt: Der Gesetzgeber entschlägt sich seiner Regelungsverpflichtung und überträgt sie der Verwaltung, der Administration, und gerade, was dieses Gesetz betrifft, ist dieser Determinierungsgrad nicht hinreichend, und was das bedeutet, meine Damen und Herren, werden wir in Folge sehen. Natürlich verhehle ich nicht, dass ein Gesetz nicht bis in die kleinste Nuance ausdifferenziert sein muss. Das kann der Gesetzgeber gar nicht leisten, das geht auch aus der Bundesverfassung, und zwar, genauer gesagt, aus Art. 130 Abs. 2 B-VG hervor, dem man vollkommen klar entnehmen kann, dass der Gesetzgeber der Verwaltung einen gewissen Spielraum einräumen kann, aber nicht die Möglichkeit zur Willkür einräumen darf. Das heißt, die Handlungen der Verwaltung müssen direkt aus dem Gesetz determiniert - jetzt sind wir wieder bei der formalgesetzlichen Delegation, die nicht stattfinden darf - sein. Damit sind wir jetzt schon relativ weit. Wir haben uns jetzt einmal damit beschäftigt, wie das beim Gesetzgeber ausschaut. Dann kommen wir auf eine Stufe darunter. Wir haben ja vorher gelernt, dass die gesamte staatliche Verwaltung auf den Gesetzen basiert, wie übrigens auch die Rechtsprechung, aber das steht nicht explizit drinnen, weil der Gesetzgeber das damals als klar vorausgesetzt hat, während das bei der Verwaltung damals noch nicht so klar war. Deswegen wurde das explizit hineingeschrieben, betreffend Rechtsprechung wurde das als nicht nötig erachtet, aber selbstverständlich ist auch die Rechtsprechung an die Gesetze gebunden. Ich habe vorher schon dieses Ermessen angesprochen. (Zwischenruf von Abg. Dominik Nepp.) Es kommt noch eine ganze Menge, Herr Kollege Nepp! Dieses Ermessen wird der Verwaltung so übertragen, dass sie von diesem Ermessen nur im Sinne des Gesetzes Gebrauch machen darf, und diesbezüglich gibt es eben zwei Möglichkeiten: Entweder die Verwaltung handelt sehenden Auges nicht im gesetzlichen Sinn und verhält sich also gesetzwidrig, dann ist diese Handlung natürlich - wie ja schon der Namen sagt - gesetzwidrig. Oder aber es fehlen die Voraussetzungen: Dann ist das Gesetz selbst - und dieser Ansicht sind wir im gegenständlichen Fall ganz nachdrücklich! - verfassungswidrig, denn gemäß Art. 18 B-VG wird dieses schrankenlose Ermessen eben gerade nicht eingeräumt, meine Damen und Herren! Jetzt haben wir also die entsprechenden verfassungsrechtlichen Grundsätze zumindest rudimentär abgearbeitet. Deswegen darf ich nun zu einer kleinen Kurzzusammenfassung dieses ersten Kapitels kommen: Art. 18 B-VG normiert, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Jedes Verwaltungshandeln, im Übrigen auch das eines Selbstverwaltungskörpers, ist somit an die Gesetze gebunden und bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Die Verwaltung kann somit nicht ihre eigenen Vorstellungen durchsetzen, sondern ist an die Vorstellungen der demokratisch legitimierten Mehrheit gebunden. Übrigens sehr interessant ist, dass es in der Stammfassung des B-VG 1920 in Art. 18 Abs. 2 noch geheißen hat, dass jede Verwaltungsbehörde "Verordnungen im Rahmen der Gesetze" erlassen kann. Das ist dann erst durch die B-VG-Novelle 1925 auf "auf Grund der Gesetze" geändert worden. - Ich glaube, es reicht, wenn ich das jetzt anreiße und sage, dass durch die Wortfolge "im Rahmen der Gesetze" eben kein weiterer Spielraum eingeräumt werden sollte, das heißt, das Ganze enger gefasst werden sollte. Bitte merken Sie sich das jetzt wieder: Es gibt einen immer höheren Determinierungsgrad! Es kommt in der verfassungsrechtlichen Entwicklung und in der Verfassungsgeschichte immer zu einer höheren Bindung des Gesetzgebers selbst und der Verwaltung und nicht zu einer Reduktion des Auftrags der Bundesverfassung. Nach diesem kleinen Exkurs kommen wir nun einmal zum Initiativantrag selbst. Dieser ist relativ interessant. Er ist in zwei Artikel gegliedert, in einen normativen Artikel und in einen Artikel, der die Festlegung des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen enthält. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden verstehen, dass auch ich in diesem durchaus guten Gutachten einen Faden finden werde, zwar keinen rot-grünen, sondern einen blauen, aber lassen Sie mich zunächst damit beginnen, dass die grundsätzliche Kritik sicherlich lautet, dass der neu zu schaffende § 71c in der Fassung dieses nun vorliegenden Entwurfs zwei große Gruppen an Bauvorhaben schafft. Es gibt also einerseits - Kollege Kowarik hat es schon erwähnt - die Bauvorhaben der Normalsterblichen und andererseits die privilegierten Bauvorhaben, wie ich diese jetzt nenne, damit wir einmal einen etwas anderen Begriff hereinbringen. Wer vorher aufgepasst hat, der hat zum Art. 7 Abs. 1 gelernt: Gleichheitssatz, allgemeines Sachlichkeitsgebot, widrigenfalls Verfassungswidrigkeit. Es ist schon angesprochen worden, dass - und ich glaube, das ist hier im Raum unbestritten - wir in letzter Zeit einen sehr starken Zustrom an Menschen nicht nur in das Bundesgebiet, sondern auch in die Stadt Wien hatten. - Jetzt betont Kollege Stürzenbecher immer wieder seit mehreren Debatten, dass Wien das einzige Bundesland ohne Außengrenze ist. Die Sicherheitspolizei ist im Übrigen nicht Landeskompetenz, es wäre also gleichgültig, auch wenn wir eine Bundesgrenze hätten, aber sei es darum, ich nehme dieses Argument zur Kenntnis! Aber man muss sich tatsächlich die Frage stellen, inwieweit solche Maßnahmen - Sie begründen das ja zumindest mehr oder weniger -, nämlich Eingriffe in die Rechte von Personen gerechtfertigt werden können, damit Probleme, die die Kommune zumindest zum Teil selbst geschaffen hat, gelöst werden können. Das heißt, man ruft auf der einen Seite, und auf der anderen Seite sagt man: Hallo! - Das ist eine durchaus bemerkenswerte Strategie, und ich persönlich halte diese nicht nur für unlauter, sondern ich halte sie auch für rechtlich nicht haltbar. Es kann sich eine Kommune oder ein Land nicht auf eine Situation berufen, die sie oder es sehenden Auges selbst geschaffen hat, und das dann auf die Bürger abwälzen. Das geht nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Damit sind wir beim nächsten Verfassungsartikel, den ich vorher schon kurz angerissen habe, nämlich beim Art. 18 und damit beim Determinierungsgrad. - Ich habe wirklich öfters versucht, den Kollegen Stürzenbecher mit Zwischenrufen dazu zu bewegen, etwas über den Determinierungsgrad dieses Gesetzes hier zu verkünden. Er hat das nicht getan, aber er hat noch die Möglichkeit, das nachzuholen. Mich persönlich würde das sehr interessieren! Ist Kollege Stürzenbecher überhaupt im Raum? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Hinter dir!) Entschuldigung, Herr Kollege, das hatten wir heute schon einmal! Tut mir leid! Aber so kommt er mir nicht aus. Also: Wir haben zunächst einmal die bereits erwähnten Naturereignisse. Ich glaube, Kollege Haslinger hat beim Regenbogen angefangen, und Kollege Pawkowicz hat das dann fortgesetzt. Ich habe mir zumindest gemerkt: Ein Naturereignis ist etwas nicht von Menschen Geschaffenes. Damit gebe ich mich schon zufrieden. Damit bin ich d'accord. Das ist in Ordnung. Pawkowicz und Haslinger haben das ausreichend determiniert. Der VfGH wird mit der Interpretation, wenn man dort das Protokoll der bislang fast 26 Stunden dauernden Sitzung durchliest, sicherlich gut zu Rande kommen, was Naturereignisse im Sinne des Wiener Landtags sind. Weiters ist die Rede von völkerrechtlichen, unionsrechtlichen oder innerstaatlichen Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund: Bei den völkerrechtlichen, unionsrechtlichen und innerstaatlichen Verpflichtungen habe ich schon ein Problem, weil Sie nämlich damit wieder eine Reflexwirkung auslösen. Das bedenken Sie vielleicht gar nicht! Wenn Sie nämlich in Rechte von Menschen eingreifen, können Sie das nur dann tun, wenn Sie auf gleicher rechtlicher Ebene argumentieren. Das heißt: Wir haben gelernt, dass es einen Stufenbau der Rechtsordnung gibt. Wenn Sie jetzt in ein Recht eingreifen, brauchen Sie quasi ein gleich schweres Recht. Das ist immer so wie auf einer Waage, die entweder zu Gunsten dieses Rechts ausschlagen muss oder eben nicht, und im letzteren Fall liegt Verfassungswidrigkeit vor. Nun stellt sich die Frage: Welche höherstehenden Rechte sollen das sein? - Das haben wir vorher auch gelernt: Es geht ja nicht einmal mehr um Unterkünfte für Personen, die behaupten, Asyl beantragen zu wollen, Asyl beantragt zu haben oder Asyl erlangen zu wollen, meine Damen und Herren. - Ich zitiere jetzt die "Kronen Zeitung" vom 27. Februar: Es geht um zwei widerstreitende Parts. Einer sitzt hier, nämlich Kollege Chorherr, und es geht ihm natürlich primär um die Unterbringung von Flüchtlingen, aber eben nicht exklusiv. Wenn man mit "primär" anfängt, folgt meistens auch einmal "sekundär", sonst könnte man nicht von "primär" sprechen. Kollege Chorherr kann das dann sicherlich beantworten, aber er hört jetzt leider nicht zu, das ist halt seine Form des Parlamentarismus! (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Die Argumente sind nicht so hinreißend!) Wenn Sie nicht zuhören, dann kennen Sie meine Argumente ja nicht einmal, das ist doch ein bisschen paradox, Herr Kollege! (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Selbst dieses Zitat habe ich schon vier Mal gehört!) Ja! Aber deswegen gibt es dieses Argument ja trotzdem! Herr Kollege! Wenn Sie davon sprechen, dass es nicht nur primär um die Unterbringung von Flüchtlingen geht, dann stelle ich Ihnen jetzt die Frage - obwohl jetzt nicht Fragestunde ist, aber Sie werden in einer lebendigen Demokratie und im Rahmen eines lebendigen Parlamentarismus dann in einem Zwischenruf oder in einer Wortmeldung darauf reagieren -, welche denn die sekundären Motive sind. Wenn Sie primär die Flüchtlinge unterbringen wollen, wen wollen Sie denn dann sekundär unterbringen? Es gebietet ja schon die Logik, wenn es "primär" gibt, dass es zumindest auch "sekundär" geben muss, wenn nicht auch "tertiär", und so weiter. Kommen wir jetzt zu Kollegen Niedermühlbichler, der da ein bisschen offener ist und sagt, dass es bei der Änderung der Bauordnung nicht primär um Flüchtlinge geht - damit sind wir d'accord -, sondern um temporäres Wohnen. Da fehlt aber die Angabe, um wen es da geht. Wer wohnt da temporär? Die Flüchtlinge? Es geht ja nicht primär um Flüchtlinge. Wer wohnt da noch temporär? Eigentlich geht die Frage in die gleiche Richtung. Im Zusammenhang mit den Flüchtlingen können wir es eigentlich nicht tun, aber unterstellen wir einmal, dass wir über völkerrechtliche Verpflichtungen reden könnten. Wir können es eigentlich nicht tun, Sie kennen ja die Schlagworte "sicherer Drittstaat", "Bundesgrenze", "Schengen" und "Dublin". All das gibt es ja theoretisch, faktisch allerdings nicht. Sie bewegen sich aber hier in der rechtlichen Dimension und nicht in der faktischen. Nun noch einmal die Frage: Wo ist jetzt die völkerrechtliche Verpflichtung betreffend diejenigen, die Kollege Chorherr und Kollege Niedermühlbichler sonst noch unterbringen wollen? Wo ist diese? Und wo ist die unionsrechtliche Verpflichtung für diese Personenkreise? - Ich kenne sie nicht, und ich bin auf die Antworten gespannt im Sinne einer lebendigen Demokratie und eines lebendigen Parlamentarismus! Welche innerstaatlichen Verpflichtungen, vor allem der Gemeinde - das ist wichtig, und das würde mich auch als Gemeinderat interessieren - und des Landes kennen Sie? - Auf die Beantwortung all dieser Fragen harren wir hier wirklich gespannt! Wir harren Ihrer Ausführungen! In diesem Zusammenhang kann ich sagen, es ist überhaupt nicht erkennbar, welche Anforderungen Sie faktisch an die Wiener Bauordnung stellen und welchen Anforderungen die Wiener Bauordnung hier nicht genügen sollte. Erklären Sie das! Da geht es ja um die sachliche Rechtfertigung für das, was Sie hier einbringen! Angeblich haben Sie ja all das verfasst! Mittlerweile bin ich auch dieser Meinung, obwohl das so schön im Landesgesetzblatt-Stil bereits mit den Unterschriftszeilen für den Landesamtsdirektor und den Landeshauptmann formatiert ist. Beim ersten Anblick habe ich Ihnen das nicht zugetraut, aber ich glaube mittlerweile auch, dass Sie das waren und dass das nicht unter der Verantwortung von StR Ludwig geschehen ist. Das möchte ich Ihnen nicht unterstellen. Kommen Sie also heraus, und erklären Sie uns das! Also: Im zweiten Punkt geht es um die nicht hinreichende Determinierung im Sinne des Legalitätsprinzips, und zwar nicht nur um die Punkte, die ich jetzt bereits angesprochen habe, sondern auch um die sogenannten hier angeführten humanitären Gründe. - Mancher von Ihnen würde vermutlich sagen: Humanität ist das höchste Gut. - Das ist in einem philosophischen Sinn richtig! Wir bewegen uns hier aber nicht im Bereich der Philosophie, sondern wir bewegen uns in einem Rechtsstaat, und in diesem ist das höchste Gut, rechtlich gesehen, das Gesetz, ich erinnere an Art. 18 B-VG: "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden." Das ist unsere Bundesverfassung! Darauf sind Sie auch noch angelobt! Daher bitte ich Sie, auch demensprechend darauf achten. Wie gesagt: Wir sprechen jetzt von § 71c Abs. 4 und 6, in dem ein ganz böses Wort verwendet wird, nämlich das Wort "kann". Nachdem Sie all das ja selber geschrieben haben, darf ich Ihnen auch erklären, warum das ein ganz böses Wort ist: Das Wort "kann" ist nämlich auch unbestimmt: Es drückt zum einen eine Möglichkeit aus: Ich kann Rad fahren, und zwar kann ich das entweder, weil ich es gelernt habe, oder ich kann Rad fahren, weil ich Zeit dazu habe, also darf. - Das sind aber zwei ganz verschiedene Dinge! Einerseits geht es darum, dass die Behörde verpflichtet wird. Die Behörde "kann" im Sinne von "muss". Die Polizei kann den Einbrecher festnehmen, wenn ... Das ist eine Muss-Bestimmung, die Polizei muss den Einbrecher festnehmen. "Kann" ist andererseits aber auch im Sinne eines - wie wir vorher gelernt haben - gebundenen Ermessens zu verstehen. Daher sollte ein solches Wort nicht vorkommen! Und ich bin mir sicher, Sie werden sich das zu Herzen nehmen und so etwas nächstes Mal im SPÖ-Klub vollkommen ohne Unterstützung von Legisten zustande bringen beziehungsweise, wenn Sie diese selbstverständlich selbst finanziert haben. Es werden also, wie gesagt, nicht nur zwei verschiedene Arten von Bauverfahren geschaffen, sondern es werden auch zwei verschiedene Kategorien von Nachbarn geschaffen. Und damit sind wir wieder beim allgemeinen Sachlichkeitsgrundsatz: Das ist möglich. Den Ausdruck "discrimen" haben wir heute schon gehört: Man diskriminiert, man unterscheidet. Aber diese Unterscheidung ist dann rechtmäßig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang kann ich nochmals auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs VfSlg. 15.360/1998 verweisen. Für diese Containervorhaben wird für sechs Monate - Sie können sich sicherlich aus der Debatte daran erinnern, es ist schon ab und zu erwähnt worden - de facto die Bauordnung ausgeschaltet. Dann gibt es diese nicht, dann brauchen wir diese nicht. Kollege Kowarik hat es verallgemeinert und quasi jemanden anderen zitiert, der gesagt hat: "Das ist mit wurscht!" - Zu sagen, das ist mir wurscht, ist aber jedenfalls nicht legal. Das ist einmal sicher! Wie sieht es jetzt aus mit der sachlichen Rechtfertigung für einige gesetzliche Bestimmungen, die durch diese Norm suspendiert oder derogiert wurden? Warum muss beispielsweise bei einer Notunterkunft der Nachbarabstand unterschritten werden? Warum, Herr Kollege? - Das werden Sie mir sicherlich erklären! Sie sagen, 3 m brauchen wir nicht, das ist uns wurscht. Aber vielleicht ist es auch eine ganz sachlich durchdachte Regelung! Der Container muss in einem Abstand von mindestens 2,60 m stehen, sonst wird Wien nicht glücklich. Ich glaube das nicht! Wir haben heute von verschiedenen Flächen gehört, Sie wollen aber natürlich alle Argumente entkräften, was Sie jedoch nicht schaffen. Ich werde mir das anschauen! Da bin ich sehr gespannt! Finden Sie keine Flächen oder nicht ausreichend Flächen? Da muss man sich halt anstrengen, nicht das Bauwerk irgendwo aufstellen! Das haben wir vorher gelernt: Eine Verfahrenserleichterung allein ist nicht ausreichend, sondern man muss sich anstrengen. Erklären Sie mir einmal, dass Sie unter all den Flächen nicht genug Freiflächen finden, dass Sie 3 m Abstand halten können! Das schaue ich mir an! Das wird lustig. Da komme ich mit dem Maßband wie die Baupolizei. Wenn Sie sagen, dass Sie zu wenig haben, dann schauen wir uns das wie die Baupolizei ganz genau an! Weiters frage ich mich - es gibt Bauklassen in Wien -, warum, wenn man Containerbauten in Wien errichtet, die Maximalbauhöhe nicht gilt. - Das weiß ich nicht! Das wäre aber offensichtlich notwendig, aber das ist ausgeschlossen worden. Was bauen Sie da? - Den " Ellensohn-Tower"?! Aber es geht eben nicht darum, was dann wirklich geschieht, das liegt bereits auf der Vollzugsebene und bei der Verwaltung, sondern es geht um die Potenz des Gesetzes, es geht darum, was das Gesetz hergibt. Darum geht es, meine Damen und Herren, und nicht darum, was die derzeitige Abrufregierung will. Das Einzige, was hier im Raum befristet wird, ist diese Regierung mit Ablaufdatum, und wir fragen uns, was diese damit machen will? - Wir wissen, dass die Gemeinde Wien ein ziemlich manifestes Finanzproblem hat. Das haben wir hier auch schon öfters debattiert. Aber ist es echt schon so schlimm, Herr Kollege, dass die Stadt Wien nicht einmal in der Lage ist, die Kostenbeiträge zu zahlen? Hat man uns da beim Budgetabschluss nicht die vollen Zahlen gegeben? Passt das irgendwie nicht? Wie viele Container wollen Sie errichten, dass Sie die Kostenbeiträge nicht mehr entrichten können? - Das ist ja echt gefährlich, da habe ich Angst! Auch das ist zumindest für mich nicht nachvollziehbar, aber ich harre ja, wie gesagt, der Ausführungen, die noch kommen. Jetzt wird es wieder ein bisschen trockener - obwohl es wahrscheinlich viel trockener nicht mehr geht -, wir kommen nämlich nun zu einer verfahrensrechtlichen Norm, zum VwGVG. In diesem Zusammenhang wird in Art. 136 Abs. 2 B-VG, also nicht in irgendeinem Bundesgesetz, sondern in dem Bundes-Verfassungsgesetz, angeordnet, dass die Verfahren der Verwaltungsgerichte durch ein besonderes Bundesgesetz einheitlich geregelt werden. Die Bundesverfassung sieht das auch an anderen Stellen vor. Bundessache sind zum Beispiel die Gesetzgebung und Vollziehung in Strafsachen und Zivilrechtssachen. Das kann man in den Kompetenzartikeln leicht lesen. Davon gibt es aber natürlich Ausnahmen. So sieht etwa die "lex Starzynski" vor, dass, wenn das im Regelungsbereich auf Landesebene unerlässlich ist, der Landesgesetzgeber sogar Zivilrechtsnormen und auch Strafrechtsnormen schaffen kann. Diesfalls kann das Land Wien etwa Strafrechtsnormen beschließen, Stichwort "lex Starzynski", aber bitte nicht merken, denn sonst kommen die Jakobiner im Hause noch auf solche Ideen! Das wäre ungut! Aber ich frage Herrn Kollegen Stürzenbecher oder die Mitautoren dieses Gesetzes, warum es denn unerlässlich ist, dass man abweicht und eine nicht bundeseinheitliche Regelung trifft. Warum ist es unerlässlich, dass man abweicht? Warum findet man nicht mit der derzeitigen Regelung das Auslangen, dass im Einzelfall darüber entschieden wird, ob die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird oder nicht? Trauen Sie den Richtern nicht mehr? Oder schaffen diese das dann nicht? Oder dauert das schon wieder zu lange? - Es ist doch eine ganz grundsätzliche rechtsstaatliche Frage, wem man die Kompetenz überlässt, über die aufschiebende Wirkung eines Rechtsschutzes zu entscheiden. Es braucht jetzt niemand hier so zu tun, als wüssten wir nicht, dass es natürlich dringende Sachen gibt. Es gibt, Herr Kollege, Mandatsbescheide. Natürlich! Auch wenn jemand mit 2,8 Promille erwischt wird, dann wird man nicht das ordentliche Verfahren abwarten, um ihm 6 Monate später den Führerschein wegzunehmen. Das ist ja ganz klar! Aber was erwarten Sie in diesem Zusammenhang für Österreich oder für die Stadt Wien? Legen Sie das einmal auf den Tisch! Was sind da Ihre Planungsperspektiven? Womit haben wir hier zu rechnen? Wenn das wirklich so schlimm wäre, dass man nicht einmal ein ordentliches Verfahren mit Rechtsschutz und aufschiebender Wirkung für einen Container abwarten kann: Was steht da vor den Toren oder ist schon da, wovon wir noch nichts wissen? Wo haben Sie denn diejenigen versteckt, die Sie temporär in die Container geben wollen? Wo haben Sie diejenigen temporär für den nachfolgenden temporären Aufenthalt im Container versteckt? Ist das der Grund, dass man das zeitlich nicht hinbringt und dass man den Richter nicht darüber entscheiden lassen kann und will, ob es eine aufschiebende Wirkung gibt? Ein Richter kann das ja ausschließen, er darf das aber bei Ihnen nicht tun, weil die Bauordnung nicht gilt und weil Sie das hier ausschließen. Und das ist rechtsstaatlich nicht gut. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren! Sicher ist also zumindest, dass wir uns vor dem VfGH wiedersehen. Die Chancen, dass Sie wieder einmal ein verfassungswidriges Gesetz produziert haben, sind intakt, und zwar sogar sehr intakt. Sie haben aber noch eine Möglichkeit, ich habe es ja vorher erwähnt: Auch die Debattenbeiträge und nicht nur dieses Kurzelaborat der Antragsteller werden vom Verfassungsgerichtshof bei der Interpretation des Gesetzwerdungsprozesses mitberücksichtigt. Ich bin also auch auf Ihre fachlich fundierten Repliken, Gegenäußerungen und Begründungen, warum all das Ihres Erachtens ganz super, legal und rechtsstaatlich unbedenklich ist, außerordentlich gespannt! (Abg. Ernst Woller: Können Sie einmal irgendetwas Lustiges sagen?) Herr Kollege! Ein Lustiger bin ich nicht! Herr Kollege! Ich wollte eigentlich gerade gehen. (Beifall und Heiterkeit bei der FPÖ. - Beifall bei der SPÖ.) Wer es braucht, kann nicht genug von mir bekommen. - Herr Kollege! Sie sind prädestiniert für Kunstprojekte jedweder Art. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist auch ein Kunstprojekt!) Wenn ich jetzt nicht von der FPÖ wäre, würde ich wahrscheinlich jetzt von Ihnen mit Subventionen überhäuft werden! Ich könnte mich überhaupt nicht mehr bewegen, weil ich einen solchen Haufen Geld sozusagen über mir hätte. Aber ich bin halt von der falschen Partei, und übrigens stolz darauf. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Ernst Woller ) Herr Kollege! Wir sind auch nicht per Du! Und mir ist, wie Sie gesagt haben, für etwas Lustiges das Rechtsstaatsprinzip einfach zu wichtig! Ich nehme es nämlich total ernst, wenn ich auf etwas angelobt bin - und das bin ich hier -, dass ich mich daran halte! Ob Sie das lustig finden, wird vielleicht der Verfassungsgerichtshof dann auch in seine Überlegungen mit einbeziehen! Sie stimmen dann auch ab, Sie sind auch Teil des Gesetzwerdungsprozesses. Im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip habe ich versucht, meine Wortmeldung bewusst sachlich zu halten! Sie werden mir dann nicht vorwerfen können, dass ich gröber polemisch geworden bin. Davon hatten wir hier schon mehr. Ich habe aber jetzt wirklich versucht, das sachlich zu gestalten. Wenn Sie sagen, dass das für Sie nicht ausreichend lustig ist, dann kaufen Sie sich doch eine Theaterkarte! Es gibt offensichtlich noch genug Plätze in den Wiener Theatern. Beim Stadtrechnungshof ist das große Freikartenkontingent immer ein Kritikpunkt. Sie könnten dieses Freikartenkontingent reduzieren! Dann haben Sie persönlich es lustig, und wir sind dafür hier ernst. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: So. Tatsächliche Berichtigung haben wir keine. Abg. Berger ist nun am Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter, den ich im Moment nicht sehe! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bitte schön? Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor dem Internet, die vielleicht noch immer oder schon wieder mit dabei sind. (Zwischenruf von Abg. Christian Oxonitsch.) Herr Klubobmann! Sie können sich dann gerne auch zu Wort melden! Ich hoffe sehr, dass Ihre Genossen endlich auch von diesem demokratischen Recht hier Gebrauch machen! (Beifall bei der FPÖ.) Es sei denn, Sie haben die Segel mittlerweile schon gestrichen. Wenn ich mir die letzten Stunden anschaue, dann kann ich feststellen, dass stets wir Freiheitliche gesprochen haben, obwohl unser Klubobmann zwei Mal in der Nacht die Hand in Richtung Grüne und Rote ausgestreckt hat, dass ein Rednerwechsel durchgeführt werden kann, aber dieses Angebot wurde von Ihnen leider nicht angenommen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Zur Sache, bitte. Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Aber es ist auch noch nicht aller Tage Abend! Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Zur Sache und keine Zwiegespräche, wir sind im Landtag! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Gut, dann kann ich fortfahren. Danke schön. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Bitte darum. Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Ich möchte vorweg einige Worte dazu verlieren, wie es dazu gekommen ist, dass uns heute dieser Gesetzesvorschlag in dieser Form vorliegt und welchen Weg dieser Gesetzesvorschlag in Form eines Initiativantrages genommen hat. Ein erster, recht ungewöhnlicher Schritt wurde gesetzt, als die ursprünglich für den 31. März geplante Landtagssitzung auf den 18. März vorverlegt wurde, und zwar ohne irgendeine Begründung. Ich gebe zu, ich bin noch recht neu in diesem Haus. Aber wie mir von anderen Kollegen zugetragen beziehungsweise beschieden wurde, ist das ein recht unüblicher beziehungsweise seltener Vorgang! Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber vielleicht hat man hier versucht, nicht unnötig Staub aufzuwirbeln und diesen Gesetzesvorschlag eben auf diese Weise auf den Weg zu bringen beziehungsweise möglichst schnell abzuhandeln. - So weit, so gut. Ich bin aber auch Mitglied im Wohnbauausschuss, und die Einladung zu diesem Wohnbauausschuss wurde in einer eigenen Nachricht für den Termin 29. Februar verschickt, und es wurde, wie es üblich ist, auch die Tagesordnung nachgesendet. Auf dieser Tagesordnung fand sich allerdings noch kein Punkt, der den heute vorliegenden Initiativantrag zum Gegenstand hatte. Plötzlich, einen Tag später, es war der 25. Februar, langte dann ein Nachtrag ein, ein Tagesordnungspunkt, der eben diesen Initiativantrag zum Inhalt hatte. Wohlgemerkt: Dieser 25. Februar war ein Donnerstag, die Einladung per E-Mail ging um 16.30 Uhr ein, der Ausschuss fand aber bereits am Montag, dem 29. Februar statt. Der Text des Initiativantrags selbst wurde zwar mitgesendet, der Akt zum Initiativantrag lag daher aber im Endeffekt lediglich einen Werktag lang im Büro des Stadtrates zur Einsichtnahme auf, bevor er im Ausschuss zur Behandlung gelangte. - Ich meine, der Stil und die Optik dieser Vorgehensweise sind fatal, um das Ganze einmal sehr höflich zu formulieren. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Eine ganz kurze Bemerkung, wenn Sie gestatten: Es ist relativ einfach. Sie sind noch nicht sehr lange in dem Haus, darum ist das eine oder andere vielleicht nicht so schnell zu erfassen. Es lag vom Gericht ein Auslieferungsantrag betreffend Abg. Christoph Chorherr vor. Das bedeutet, dass der Landtag zeitgerecht darüber entscheiden soll, denn wenn nicht vorverlegt worden wäre, dann wäre Chorherr ex lege ausgeliefert worden, und ich denke, der Landtag hat das Recht, zu entscheiden, ob ein Abgeordneter ausgeliefert wird oder nicht. Und aus ökonomischen Gründen haben wir dann den Landtag vorverlegt. - So weit, so gut. Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Na gut. - Vielen Dank, Herr Präsident, für diese Erklärung! Nun zurück zum Initiativantrag beziehungsweise zum Ausschuss: Der Initiativantrag der Abgeordneten Stürzenbecher, Novak, Niedermühlbichler und Deutsch von der SPÖ und Chorherr und Ellensohn von den GRÜNEN, gelangte dann in diesem Ausschuss zur Behandlung. Die Oppositionsfraktionen äußerten bezüglich dieses Gesetzesvorschlages ihre Bedenken beziehungsweise ihren Unmut darüber. Die Antragsteller selbst haben sich hauptsächlich zurückgehalten. Die Oppositionsmandatare haben sich dort mit Fragen zu Wort gemeldet, und man hat die Magistratsbediensteten, Fachleute und Experten zu Wort kommen lassen. Die Antragsteller haben sich aber, wie gesagt, auffälligerweise sehr zurückgehalten. Nur auf Grund einer dezidierten Aufforderung durch uns sowie auch durch die ÖVP war es dann schlussendlich nach einer Stunde oder noch länger doch möglich, eine Stellungnahme zumindest von zwei Antragstellern zu erlangen. Diese haben aber eher genervt gewirkt beziehungsweise waren sehr kurz angebunden und verwiesen auf nähere oder konkretere Erläuterungen bei der heutigen beziehungsweise gestrigen Landtagssitzung. Letztlich haben sich zwei Antragsteller im Ausschuss zu Wort gemeldet, und sie taten dies auch gestern, nämlich Herr Dr. Stürzenbecher und Herr Mag. Chorherr. Es waren aber insgesamt sechs Antragsteller, und wenn jemand einen solchen Antrag stellt, dann würden wir uns doch sehr wünschen, dass sich derjenige dazu auch zu Wort meldet. Mittlerweile hat auch eine Vielzahl meiner Vorredner die Antragsteller zu einer Stellungnahme zu diesem Initiativantrag aufgefordert, denn es geht hier um eine nicht unwesentliche gesetzliche Materie. Darum wäre es wirklich angebracht, dieser Aufforderung endlich nachzukommen und hier wirklich Stellung zu beziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Die genaueren Erläuterungen wurden, wie gesagt, auf die Landtagssitzung hinausgeschoben, und daher sitzen und stehen wir nun seit dem gestrigen Tage da und kümmern uns um diese Angelegenheit zumindest von Seiten unserer Fraktion sehr ausführlich. Von Seiten der Antragsteller beziehungsweise der Regierungsfraktionen vermisse ich jedoch diese Ausführlichkeit! Diese sind leider noch immer sehr kurz angebunden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Novelle planen Sie nun wahrlich einen historischen Schritt, nämlich die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund der unkontrollierten und chaotischen Einwanderungspolitik, die Sie propagiert haben und die Sie auch mitinszeniert haben! (Beifall bei der FPÖ.) Da wird nämlich groß im Wahlkampf das Wort Haltung plakatiert. Da betätigen sich manche als illegale Fluchthelfer, besser als Schlepper bekannt, und die Wiener Bevölkerung ... Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Ein Ruf zur Ordnung! Sind Sie bereit, wieder zum Geschäftsakt zurückzukehren? Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Ich spreche die ganze Zeit über die Novelle und den Grund für diesen Antrag. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Nein, nein, nein. Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Natürlich! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist ein Ruf zur Sache, nicht zur Geschäftsordnung!) Lassen Sie mich meinen Satz zu Ende führen, dann bin ich sofort wieder bei dieser Novelle! Wie gesagt: Diese Politik wird von den beiden Regierungsfraktionen hochgelobt, und die Bevölkerung soll nun mit dieser Novelle den Preis für diese Politik zahlen und diese Suppe auslöffeln, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier soll nämlich ein Gesetz entstehen, das mit einem Satz kurz und knapp beschrieben werden kann, nämlich: Keine Rechte für die Wiener und keine Pflichten für die Errichtung von Bauten beziehungsweise die Adaptierung von Bauten für Zuwanderer. Kurz gefasst steht in diesem Gesetz nämlich Folgendes: Dieses Gesetz erlaubt zum Ersten, Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer zu errichten, und dieses Gesetz erlaubt jegliche Adaptierung bestehender Bauten zum Zwecke der Unterbringung von solchen Zuwanderern, ohne dass auf die Bauordnung Rücksicht genommen werden muss. Zum Zweiten: Diese Zuwanderercontainer beziehungsweise Holzbaracken dürfen überall in Wien aufgestellt und errichtet werden, egal, wo und egal, welche Flächenwidmung am Aufstellungsort besteht Zum Dritten: Diese Zuwanderercontainer dürfen dann bis zu 15 Jahre stehen bleiben. Zum Vierten: Niemand darf im Endeffekt dagegen sein, weil die Nachbarrechte mit dieser Novelle außer Kraft gesetzt werden können. Ich werde darauf natürlich noch genauer eingehen, weil ich davon überzeugt bin, dass sich sehr viele Mandatare der Regierungsfraktionen diesen Gesetzestext noch nicht zu Gemüte geführt haben. Wünschenswert wäre natürlich gewesen, wenn wir uns bereits vor dieser Landtagssitzung ausführlich und nicht erst gestern und heute über diese Novelle unterhalten können hätten. Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal anmerken: Leider kommen bei sachlichen Fragestellungen der Opposition - Herr Stürzenbecher sitzt jetzt eh hinter mir - im Ausschuss oftmals recht genervte oder schmunzelnde Bemerkungen auch von Seiten der Ausschussführung. Offenbar sind die sachlichen Fragen, die zur Sache gestellt werden, aber doch nicht so banal, denn interessanterweise müssen dann immer die Fachleute und Experten die Fragen beantworten. Dass ein Mandatar der Regierungsfraktionen Fragen beantwortet hätte, habe ich in den bisherigen Ausschusssitzungen noch nicht konstatiert beziehungsweise bemerkt. Vielmehr müssen bei Fragen der Opposition immer die Fachleute und Experten die Kohlen für die Regierungsfraktionen aus dem Feuer holen. Nun aber wieder zurück zur Novelle: Bekanntlich gibt es für Gesetzesvorschläge an sich ein Begutachtungsverfahren. Normalerweise wird - wie wir heute und gestern schon gehört haben - Behörden, Körperschaften und Interessenvertretungen, etwa der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer, die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, und jeder soll beziehungsweise kann dann dazu seine Bedenken äußern. Ein Schelm ist, meine Damen und Herren, wer Böses dabei denkt. Allerdings traute man sich bei diesem Gesetzesvorschlag offensichtlich nicht, das zu tun, sei es, dass man sich davor fürchtete, dass etwas daran möglicherweise nicht verfassungskonform ist, weil man die Diskussion darüber an sich scheute - man sieht aber an den gestrigen und heutigen Debatten, dass Ihnen das offensichtlich nichts gebracht hat! - oder weil Sie sich einfach vor kritischen Rückmeldungen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens fürchteten. Also müssen wir das Ganze heute diskutieren, und wir haben das auch schon gestern getan, und zwar auch im Hinblick auf den Verweis des Ausschussvorsitzenden, der dezidiert im Ausschuss gesagt hat, dass wir das dann bei der Landtagssitzung näher besprechen können, weil wir dann mehr Zeit haben und im Ausschuss eher gewünscht sei, das Ganze kurz und knackig zu halten. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben, glaube ich, gestern und heute ausführlich gezeigt, wie man das Ganze diskutieren kann! (Beifall bei der FPÖ.) Ich komme nun zu meinen anfänglich angeführten Kritikpunkten beziehungsweise zu den Punkten, die novelliert werden sollen. Punkt 1: Es soll laut diesem Gesetzesvorschlag die Errichtung von Wohncontainern und Holzbaracken für Zuwanderer möglich gemacht werden. Wo ist das verankert? - In § 71c Abs. 1 des neu zu beschließenden Gesetzes, der wie folgt lautet: "Soweit dies zur vorrübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig." Nachdem es keine Legaldefinitionen gibt und nicht taxativ, exemplarisch oder wie auch sonst angeführt wird, um welche Ereignisse es da gehen soll, haben meine Vorredner das bereits äußerst umfangreich erläutert. Ich darf Sie beruhigen: Ich werde fortfahren, weil ich glaube, dass das schon sehr ausführlich und gut gemacht wurde. Wenn man also Wiener ist, dann hat man, wenn es nach diesem Absatz geht, sozusagen Pech gehabt. Die Wiener dürfen nämlich nicht, wie es Herr Abg. Chorherr gegenüber den Medien ausgedrückt hat - er ist jetzt leider nicht da, obwohl er auch mit unter den Antragstellern ist! - günstig, rasch und qualitativ bauen, weil die Wiener ja an die Bauordnung gebunden sind. Als Wiener Bürger muss man weiterhin gemäß der Bauordnung monatelang beispielsweise auf Baubewilligungen warten, man muss zum Amt gehen, braucht einen Baumeister oder einen Architekten, der einem die Bauordnung erläutert beziehungsweise erklärt und dazu rät, was alles einzuhalten ist. Und wehe, meine Damen und Herren, wenn sich ein Wiener nicht auf Punkt und Beistrich genau an diese Bauordnung hält! - Dann wird ein Wiener bestraft, beziehungsweise im schlimmsten Fall droht sogar der Abriss dieses Hauses. Sie beziehungsweise die Wiener selbst müssen diesen Bürokratiedschungel auf sich nehmen und durchmachen. Das ist aber, wie gesagt, nur der Fall, wenn Sie Wiener sind. Für Zuwanderer beziehungsweise für diese Zuwanderungsbauten, meine sehr geehrten Damen und Herren, gelten diese Regelungen hingegen nicht. So steht es in diesem rot-grünen Gesetzesentwurf, wie bereits vorhin erwähnt, "soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen" notwendig ist, wie viele das auch sein mögen. Und auch auf die mangelhafte Beschreibung beziehungsweise schwammige Formulierung "auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen" wurde bereits eingegangen. - Ich meine, die Unschärfe, die hier vorherrscht, ist eines entwickelten Rechtsstaates unwürdig, und schon gar in Mitteleuropa in einem so hochentwickelten Land wie Österreich! Ich fahre fort in dem Absatz, dass die Schaffung solcher Bauten "insbesondere bei Naturereignissen" notwendig sein kann. - Wir hoffen, dass es nicht der Donner oder der Regenbogen ist! Weiters kann das "auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig" sein, und dann "ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig". Besonders ärgerlich sind - wie ich bereits erwähnt habe - die allgemeinen Formulierungen, die darin enthalten ist. Ich bin überzeugt, dass sich auch der Verfassungsgerichtshof diese Formulierungen nochmals genau anschauen wird. Viel ehrlicher, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre es nämlich, einfach das zu schreiben, was Sie schlussendlich meinen. Sie können das Kind ja durchaus beim Namen nennen, wenn Sie den WienerInnen ehrlich gegenübertreten möchten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können ja sagen, dass Sie Zuwanderercontainer haben wollen, weil Rot-Grün die Wohnsituation in Wien schlichtweg nicht mehr anders in den Griff bekommt! (Beifall bei der FPÖ.) Ich komme zum meinem zweiten Kritikpunkt: Diese Container und Holzhütten dürfen dann überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo und egal, welche Widmung grundsätzlich vorgesehen ist. Das Ganze steht wie folgt in Abs. 2: "Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten weder einer Bewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit" - Hoffen wir, dass das nicht umfällt! - "und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen." Im 2. Satz dieses Absatzes steht ganz dezidiert: Diese Vorschriften gelten dafür nicht. - Mit den "Vorschriften dieses Gesetzes" ist die Wiener Bauordnung gemeint, jene Bauordnung, die für die Wiener gilt und die Sie, die Regierungsfraktionen, für die Unterbringung von Zuwanderern außer Kraft setzen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Ich bin im Übrigen auch schon sehr gespannt, wie die Antragsteller es dann gegenüber der Bevölkerung vertreten werden, wenn solche Bauten, wie es Kollege Chorherr auch medial angekündigt hat, dann über etliche Wiener Bezirke verteilt, wie er, glaube ich, wörtlich gesagt hat, errichtet werden sollen! Wird dann auch Herr Hursky als Wahlkreismandatar - die anderen Abgeordneten aus meinem Wahlkreis Favoriten sind leider nicht anwesend - den Mut haben, den Wiener Bürgern beziehungsweise der Bezirksbevölkerung gegenüberzutreten, wenn die Menschen dann beträchtliche Einschränkungen als Nachbarn beziehungsweise negative Auswirkungen in Kauf nehmen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren? Zum Vergleich nun noch einmal, welche Anforderungen an die Wiener gestellt werden, wenn sie etwas bauen oder ändern wollen. Wenn ein Wiener, der in einer Wohnung lebt, sei es eine Mietwohnung, eine Gemeindewohnung oder auch eine Eigentumswohnung, etwas umbauen - zum Beispiel eine Tür versetzen, ein Badezimmer umbauen oder einen Balkon verglasen - möchte, dann beginnt der Spaß so richtig. Wenn die Mühlen der Stadtverwaltung einmal zu mahlen anfangen, dann muss man sich wirklich durch einen Bürokratiedschungel durchkämpfen, und das nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Dann braucht man nämlich einen Ziviltechniker, der die Pläne absegnet, und dann muss man sich wahlweise zum Vermieter, der beispielsweise Wiener Wohnen sein könnte, oder zu den Miteigentümern begeben. Und falls dann alles passt und man immer noch im Rennen ist, dann geht es zur Behörde, und es kann ein paar Monate in Anspruch nehmen, bis man letztendlich seine Bewilligung in Händen hält, sofern das überhaupt durchgeht und man als Wiener eine Bewilligung bekommt. Wenn man aber nachweist, dass man, wenn man den Badezimmerumbau deshalb vornimmt, um zukünftig Zuwanderer dort wohnen zu lassen beziehungsweise diese Sanitäreinrichtung von Zuwanderern nutzen zu lassen, wenn Räume adaptiert werden sollen, um Zuwandererfamilien zu beherbergen, die auch noch vom Staat betreut werden, dann braucht man im Endeffekt, wenn es um diese Novelle geht, nichts mehr zu beachten. Man kann damit tun, was man will und so oft man das im Endeffekt tun will, denn in diesem Abs. 2 des neuen Gesetzes heißt es, die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke bedarf weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. Voraussetzung dafür ist, wie gesagt, dass Sie Zuwanderer aufnehmen. Wenn Sie hingegen in Ihrer eigenen Wohnung für sich selbst etwas schöner und lebenswerter gestalten wollen, dann haben Sie als Wiener mehr oder weniger Pech gehabt, denn für die Wienerinnen und Wiener gelten die Ausnahmeregelungen, die Sie hier beschließen wollen, nicht. Ich komme zu meinem dritten Kritikpunkt, dass diese Zuwanderercontainer bis zu 15 Jahren stehen bleiben können. Es hießt nämlich in diesem Abs. 5 wörtlich: "Die Durchführung von Baumaßnahmen für die im Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs. 3 genannten Zeitraum" - dort ist die Rede von den 6 Monaten - "bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Benutzung der Bauwerke staatlich organisiert ist." Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis zu 15 Jahre kann dieser nicht näher definierte Wohnnotstand aufrechterhalten bleiben. Und man kann im Endeffekt sagen, dass die paar Monate der Willkommenskultur und der Zuwanderung, die im vorigen Jahr, aber leider zum Teil auch noch im heurigen Jahr hier gelebt und propagiert wurden und werden, die Stadt Wien in den nächsten 15 Jahren in baurechtlicher Hinsicht mehr oder weniger aus dem Gleichgewicht bringen werden. Und in diesem Zusammenhang plant die rot-grüne Stadtregierung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt, nämlich die Abschaffung von Bürgerrechten, die bereits heute angesprochen wurde, auf Grund der chaotischen Zuwanderungspolitik, der Sie nun offensichtlich nicht mehr Herr werden. Am schlimmsten an diesem Gesetz ist nämlich der Punkt, den ich zuvor genannt habe, dass niemand dagegen sein darf. Die Nachbarrechte werden außer Kraft gesetzt. Wenn es nach dieser Novelle geht, gibt es grundsätzlich insbesondere für den ersten Zeitraum keine Nachbarrechte, und es kann sich also niemand gegen die Errichtung eines Containerdorfs vor seiner Haustüre wehren, die Nachbarn nicht, der Bezirk auf Grund einer Stellungnahme beziehungsweise seines Mitspracherechts nicht und auch eine Bürgerinitiative nicht. So steht es hier im Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Nachbarrechte gelten in den ersten sechs Monaten überhaupt nicht, und das ist - das muss man durchaus sagen - in einem entwickelten Rechtsstaat eine äußerst bedenkliche Entwicklung! Ich bin im Laufe meiner Recherchen vor allem betreffend das Thema Rechtsstaat auf ein sehr interessantes Zitat gestoßen. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es in Österreich und in Wien ein Anspruch sein soll, unseren Rechtsstaat weiterzuentwickeln und nicht zurückzubilden. Ich meine, der Rechtsstaat, den wir heute vorfinden, ist nicht sozusagen über Nacht passiert, sondern dieser wurde - wie ich jetzt einmal sagen möchte - beginnend mit dem Jahr 1848 in Revolutionen erkämpft, er wurde über die Jahrzehnte hinweg weiterentwickelt, und mit einer solchen Novelle wird eine Rückentwicklung bewirkt, die wir so nicht wahr haben wollen. Mit dieser Novelle bewirken Sie nämlich eine Aushöhlung des Rechtsstaates, und die Abschaffung von Nachbarschafts- und Bürgerrechten hat in einem Rechtsstaat in Mitteleuropa im 21. Jahrhundert, meine sehr geehrten Damen und Herren, wirklich nichts zu suchen! (Beifall bei der FPÖ.) Diese Nachbarschafts- und Bürgerrechte, die Sie jetzt antasten wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind ganz wesentliche Bestandteile der verfassungsmäßigen Eigentumsrechte, und da wir ja nicht in einer Bananenrepublik leben, werden wir diese Novelle ablehnen.- Im Ausschuss ist vermutlich nicht ganz unbewusst der Begriff Regime gefallen, und was hier geschieht, kennt man gewöhnlich aus Regimen, die sich zwar grundsätzlich als demokratisch bezeichnen - das gibt es in der Geschichte öfters -, dies aber schon lange nicht mehr sind. Und bei der Etablierung jedes autoritären Regimes wird im Endeffekt damit begonnen, die subjektiv-öffentlichen Rechte einzuschränken, genauso wie Sie es hier im Landtag über die Bühne bringen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Weiters möchte ich auch noch den anerkannten Staatsrechtslehrer Herman Heller erwähnen, der deutscher Jurist jüdischer Abstammung war, an mehreren deutschen Universitäten gelehrt hat und mit seiner Schrift "Rechtstaat oder Diktatur?" in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts den Begriff des "sozialen Rechtsstaates" prägte. Aus diesem Werk möchte ich Ihnen einen Satz zitieren. In dieser Schrift steht - ich zitiere: "Ein Rechtsstaat ist jeder Staat, in dem jeder zu seinem Rechte kommt." - Alles andere, meine sehr geehrten Damen und Herren, verdient den Begriff Rechtsstaat nicht mehr, sondern dann ist man auf dem Weg zu einem autoritären Staat beziehungsweise Regime, und das hat nichts mit einem Rechtsstaat, wie wir den Begriff verstehen, zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Abschließend möchte ich noch festhalten, dass Provisorien das sind, was wahrscheinlich in diesem Land und in dieser Stadt am längsten hält. Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an die Schulcontainer. Als Mitglied der Bezirksvertretung und des Finanzausschusses in meinem Bezirk habe ich selbst miterlebt, wie oft solche Containerbauten, die irgendwann einmal als Provisorium errichtet wurden, renoviert beziehungsweise am selben Ort sogar neu errichtet wurden, weil sie den gesetzlichen Ansprüchen beziehungsweise Novellierungen nicht mehr genügten. Und das Alter von 10 bis 15 Jahren war bei diesen Containern die Regel und nicht die Ausnahme. Werden diese Bauten und Baracken, so wie es im Gesetz steht, nach 15 Jahren wieder abgebaut werden, beziehungsweise wird nach 15 Jahren das Ende der Fahnenstange erreicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren? - Sie versuchen, hier auf die Weise zu beruhigen, dass Sie nicht näher darauf eingehen. Ich hoffe es zwar nicht, dass es weiterhin rot-grüne Mehrheiten in dieser Stadt geben wird, aber ich bin überzeugt davon, dass wir, sollte diese Regierungsmehrheit weiter halten, noch erleben werden, dass die Bauordnung in diesem Bereich novelliert werden wird, um schlussendlich diese 15 Jahre auch verlängern zu können! Deshalb werden wir Freiheitliche diese Novelle vor den Verfassungsgerichtshof bringen, und ich bin überzeugt davon, dass sich die Herren beziehungsweise die Richter dort sehr genau damit auseinandersetzen und mehr als nur einen Punkt als verfassungswidrig anerkennen werden. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Ebinger, aber vorher gibt es noch eine tatsächliche Berichtigung von Abg. Dr. Stürzenbecher. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Kollege Berger hat behauptet, ich hätte im Ausschuss nur ganz kurz Stellung genommen und lediglich auf den Landtag verwiesen. Ich berichtige tatsächlich: Ich habe den Vorsitz extra an meine Stellvertreterin abgegeben und habe eine sehr umfassende und ausführliche inhaltliche und teilweise auch rechtliche Stellungnahme von schätzungsweise 10 bis 15 Minuten abgegeben, was für ein Ausschussfeststellung sehr viel ist. Ich habe dort alle wesentlichen Punkte, die dieses Gesetz betreffen, angesprochen und habe dann sozusagen der Form halber noch darauf verwiesen, dass es bei der Landtagssitzung weitergehen wird. Ich habe also überhaupt nicht gesagt, dass all das quasi nur im Landtag diskutiert werden wird, sondern ich habe im Ausschuss ausführlich für meine Fraktion unsere inhaltlichen und rechtlichen Standpunkte dargelegt. Das sei einmal ganz deutlich festgestellt, weil das hier mehrmals in Zweifel gezogen wurde. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich könnte jetzt natürlich noch viele andere Richtigstellungen vornehmen, es werden aber noch Kollege Deutsch und - wie ich annehme - der Berichterstatter ebenfalls Stellung nehmen. Eine Sache möchte ich aber noch einmal richtigstellen, und zwar auch deswegen, weil Kollege Krauss sogar behauptet hat, dass wir Baracken errichten wollen. Er hat wirklich "wollen" gesagt, schauen Sie im Protokoll nach! Vorher wurde behauptet, dass man das auf Grund des Gesetzes tun könne und wir das wollen. Richtig ist vielmehr, dass wir Baracken weder errichten wollen noch errichten werden. Der Begriff Baracken ist sehr negativ besetzt, und es ist überhaupt nicht denkmöglich, dass wir so etwas haben werden! Und es werden auch keine Siedlungen gebaut! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Sie stellen das so dar, als würden wir irgendwo riesige Siedlungen errichten, wie es vielleicht in der Ungarn-Krise damals richtig und notwendig war oder wie das auch bei den Chilenen der Fall ist. Vielmehr werden wir im Wesentlichen und im Großen und Ganzen einzelne Objekte in überschaubarer Form mit Hilfe dieser Gesetze verwenden, und es werden dies menschenwürdige, ordentliche und schöne vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sein. (Zwischenruf von Abg. Dominik Nepp.) Das sei klar gestellt: Es geht in diesem Zusammenhang nicht um "Baracken", sondern um menschwürdige Unterbringungen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Wohlfühloasen!) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist, wie angekündigt, Abg. Mag. Ebinger. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal allen ein Lob aussprechen, die diese Nacht wirklich sozusagen durchgehalten haben, und ich zolle auch dem Herrn Landesrat meine Anerkennung, dass er hier wirklich beinhart viele, viele Stunden ausgehalten hat! (Beifall bei FPÖ, SPÖ und GRÜNEN.) Ob er laut Geschäftsordnung tatsächlich hier sitzen musste oder nicht, lassen wir dahingestellt, aber er hat es sich nicht nehmen lassen, das muss man schon auch sagen. Das ist nicht üblich in der Stadt Wien, das muss man auch sagen, und das hat natürlich auch Herr Stürzenbecher getan, was ja nicht unbedingt üblich ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wir haben heute diesen Initiativantrag zur Änderung des Baurechtes zu besprechen, und Sie alle haben ja unsere Taferln mit der Aufschrift "Bauordnung - rot-grüner Anschlag auf den Rechtsstaat" gesehen. - Das meinen wir durchaus ernst, meine Damen und Herren! Der Herr Präsident wird mir erlauben, das zu erwähnen: Ich bin ein gebranntes Kind. Für mich als Zöllner und Beamten war es der erste wirkliche große Anschlag auf den Rechtsstaat, als Polizisten an der Grenze gestanden sind, als die Einwanderer oder Flüchtlinge, wie immer man diese Personen nennt, hereingekommen sind und wir gesagt haben, Grenzbalken auf für die Menschlichkeit! Jetzt fällt mir der Vorname nicht ein, ich bin nämlich auch schon seit rund 40 Stunden wach. - Ja, jetzt weiß ich es wieder! Henryk Broder hat in einem Artikel im September gesagt: "Wer nur Mitleid hat, hat keinen Verstand." - Das ist genau das, worauf wir immer hinaus wollten: Man muss in all diesen Situationen auch immer mitdenken. Wir haben uns durch unser Verhalten nämlich Probleme eingehandelt, die wir auch jetzt hier mitbehandeln. Mir ist aufgefallen, als wir für diese "Lange Nacht der Bürgerrechte" unsere Redner genannt haben, dass die erste Reaktion war: Was wollen diese Querulanten von uns? Das gibt's ja nicht! Das ist ja unglaublich! - Das war die erste Reaktion, und im Hinblick darauf möchte ich schon sagen: Auch für uns ist es nicht besonders lustig, die ganze Nacht nicht zu schlafen und hier zu sein! Aber das Thema ist uns wichtig, weil es ein grundsätzliches Thema ist. Ich werde die wichtigen Passagen aber nur auszugsweise verlesen, weil diese in der Nacht schon mehrfach vorgetragen worden sind, und zwar durchaus von sehr kompetenten Kollegen auch in mehrstündigen Referaten. Ihr Zugang ist jedenfalls falsch! Wir sind Opposition, und wir haben unsere Kommentare zu machen! Wir sind keine Querulanten, die jetzt per Hetz oder nur weil es lustig ist, das Ganze um 24 oder 30 oder wie viel Stunden auch immer hinauszögern, sondern wir erachten das als etwas ganz Wichtiges. So etwas machen wir ja nicht jeden Tag. Was mir gefehlt hat, ist ein bisschen Selbstreflexion. Wenn nämlich einer hier im Saal ernsthaft behauptet, dass diese Gesetzesänderung mörderisch ausgereift ist, dann glaube ich ihm das nicht. Und im privaten Gespräch hört man das auch von roter Seite. Ich gebe Ihnen nur ein Beispiel und lese Ihnen dazu Abs. 1 des Entwurfs vor, damit wir wissen, wovon wir sprechen: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen", und so weiter. Dazu hat Kollege Pawkowicz eine fast philosophische Abhandlung über die möglichen Naturereignisse gehalten, hat von Kometen, und so weiter gesprochen. - Wenn man ein bisschen nachdenkt und da hineinschreibt, dass man eine Ausnahme von der Bauordnung braucht, weil es eine Naturkatastrophe geben kann und weil man die Leute dann schnell unterbringen möchte, dann wird jeder sagen, das ist völlig logisch! Wenn man aber die Formulierung "Naturereignisse" wählt, dann sollte man sich vielleicht doch überlegen, ob das das richtige Wort ist! Betreffend unbestimmte Gesetzesbegriffe will ich auch gar nichts weiter ausführen. Ich meine nur, dass man sich doch selbst fragen muss, wenn man die Anrainerrechte und das Baurecht außer Kraft setzt, ob es dafür tatsächlich einen triftigen Grund gibt! - Ich habe den mehrstündigen Ausführungen des Kollegen Pawkowicz nach meiner schweren Müdigkeitsphase dann doch genauer gelauscht: Er hat gesagt, dass Herr Landesrat Ludwig die Bereitstellung von 13.000 Wohnungen bis 2018 plant, wir aber 140.000 Personen allein in der Grundversorgung und als Asylwerber hier haben. Das kann sich also überhaupt nicht ausgehen, denn dann würden zehn auf eine Wohnung kommen! Und das kann auch nicht die Attraktivität sein, von der Herr Chorherr gesprochen hat! Somit haben wir sowieso schon ein Problem, aber dieses Problem hatten wir schon vorher! Ein Jahr vor der Wahl hat es geheißen: Wien ist eine Smart City. Wir werden 2 Millionen Einwohner haben, also bauen wir quasi noch 10 Mal die Seestadt Aspern. - Jetzt haben wir dazu noch geschätzte 140.000 bis 180.000 Flüchtlinge beziehungsweise Asylwerber mit Asylstatus bis 2018 - ich habe mir das jetzt auch nicht mehr so genau gemerkt -, und jetzt sollten irgendwo die Wohnungen herkommen. Das ist auch nicht so lustig! Bei den Bürgerversammlungen weht der SPÖ und der rot-grünen Stadtregierung durchaus ein rauer Wind entgegen. Zu solchen Versammlungen wird dann meist statt der Stadträtin der Flüchtlingskoordinator geschickt, der das dann immer ausbaden muss. Wenn Sie aber jetzt mit dieser Novelle Bürgerversammlungen verhindern wollen und den Bürgern das einfach vor die Nase stellen, dann wird das auch nicht unbedingt zu einer Wählermaximierung beitragen, meine Damen und Herren! Bei der Stadt Wien ist das ja gang und gäbe. Es ist alles entglitten: Die Islam-Vereine sind irgendwie entglitten, die Kindergärten sind entglitten. Als ich zuletzt ferngesehen habe, nämlich gestern in der Früh "Puls TV", was nicht unbedingt ein rechter Sender ist, ist es um Drogen und Sex in Islam-Kindergärten gegangen, und der Sprecher hat gesagt, dass es in jeder anderen Stadt und in jedem anderen Land deswegen schon lange Rücktritte gegeben hätte, man in Wien aber nicht einmal eine Antwort aus dem Rathaus bekommt. - Das ist so! Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der FPÖ.) Wien ist mit dem sozialen Wohnbau ab 1919 groß geworden. Wien war jahrzehntelang eine rein sozialdemokratisch geführte Stadt, und ich verstehe ja, dass es schwierig ist, wenn man etwas sozusagen als sein geistiges und sonstiges Eigentum betrachtet, umzudenken und festzustellen, dass es vielleicht auch noch andere Parteien gibt. Es sind gar nicht mehr so viele, und Sie sehen ja, dass es immer schwieriger wird! Wir sind 34 Abgeordnete und haben einen Vizebürgermeister und 3 Stadträte, wir können den Verfassungsgerichtshof anrufen, was wir auch tun werden, wir können den Rechnungshof anrufen, was wir tun, und wir können Untersuchungsausschüsse beantragen. Es wird für Sie also immer schwieriger. Daher verstehe ich umso weniger, dass man in eine solche Gesetzesänderung nicht ein Begutachtungsverfahren mit einbezieht. In Oberösterreich und in der Steiermark gab es in diesem Zusammenhang ein Begutachtungsverfahren. Da ist doch nichts dabei! Warum muss man das denn so hereinschwindeln, dass es so ausschaut, als ob irgendetwas im Busch wäre?! Das hat quasi Methode, nämlich das sozusagen schnell einen Tag vor dem Urlaub durchzuziehen und zu sagen, ein bisschen werden sie schon protestieren. - Das ist eine Nichtachtung der Opposition! Ich würde wirklich bitten, dass man so etwas ernst nimmt! Wir tun das hier ja auch nicht zum Spaß, und wir sind bemüht, zu erreichen, dass es hier eine echte Zusammenarbeit gibt! (Beifall bei der FPÖ.) Man kann uns vieles vorwerfen: Man kann uns vorwerfen, dass wir vielleicht zu oft das Gleiche wiederholt haben, aber man kann uns keine Unsachlichkeit vorwerfen. Ich muss selbst gestehen: Ich bin zwar Jurist, aber kein Baurechtsexperte, und ich habe selbst gestaunt, welches Fachwissen meine Kolleginnen und Kollegen haben und mit welcher Bravour sie diese durchaus langen Reden gemeistert haben. Ich meine, das verdient sich nicht nur Hohn und Nichtachtung, sondern ich würde Sie ehrlich bitten, sich auch einmal selbst an der Nase zu nehmen und nachzudenken, ob man nicht vielleicht doch irgendetwas daran verbessern könnte! Wenn man das ein bisschen polemisch ausdrückt, dann bedeutet das nämlich, wenn das ein Gesetz ist, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, dass mit diesem Gesetz eigentlich die Bauordnung außer Kraft gesetzt wird. Ich habe etwas nicht verstanden, aber der Herr Landesrat oder Christian Deutsch werden es sicherlich noch erklären: Das mit den 6 Monaten leuchtet mir noch ein, eventuell auch die Lösung auf 5 Jahre, denn Grundversorgung haben wir länger. Aber ich verstehe das mit den 15 Jahren nicht! In diesem Zusammenhang gibt es etwa einen Artikel in der "Kronen Zeitung", laut welchem Georg Niedermühlbichler sagt, dass es bei der Änderung der Bauordnung nicht primär um Flüchtlinge, sondern um temporäres Wohnen geht. Und im gleichen Artikel sagt Christoph Chorherr, dass es natürlich primär um die Unterbringung von Flüchtlingen, nicht aber um die Enteignung der Eigentümer geht. Und ganz beruhigend ist auch, wenn Herr Kollege Chorherr in dem Artikel sagt: "Wir werden die Möglichkeit nur im Notfall nutzen." - Nicht böse sein! Aber ich kann doch nicht ein Gesetz akzeptieren, nur weil irgendjemand von einer anderen Partei sagt: "Macht euch keine Sorgen! Wir nutzen das eh nur im Notfall!" - Das glaube ich Ihnen persönlich, aber das ist nicht rechtens! Das muss ja rechtlich festgelegt werden! Im § 71c, den wir alle nach dieser Nacht der Bürgerrechte kennen, werden in Abs. 1 Naturereignisse oder völkerrechtliche Verpflichtungen genannt, was auch auf den Zuzug anzuwenden ist, und in weiterer Folge ist dann von den 15 Jahren die Rede. Aber selbst wenn dem nicht so wäre: Ich habe in der Nacht auch Meinungen gehört, dass es da moderne Wohnformen mit Holzmodulen gibt, woraus man etwas Tolles machen kann. Irgendwo gibt es von Georg Niedermühlbichler ja auch die Aussage, dass man das für Studentenheime nutzen kann. - Im Hinblick darauf frage ich mich allerdings: Wozu dann die 15 Jahre? Warum baut man etwas, das nach 15 Jahren wieder abgerissen wird? Was soll das? Man baut doch nicht etwas, was ein Ablaufdatum hat! Da dürfen dann zwei Studenten hintereinander oder müssten drei Studenten sehr schnell studieren?! - Das habe ich nicht verstanden. Ich verstehe schon, dass es vielleicht architektonische ... (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Darin dürfte das Problem liegen, dass Sie das nicht verstanden haben!) Polemisch heruntermachen kann ich das auch! Ich versuche aber jetzt, nicht polemisch zu sein! Es gibt sicherlich architektonische Formen, die vielleicht mit unserer Bauordnung nicht so leicht umzusetzen sind. Aber deshalb kann man doch nicht die Bauordnung außer Kraft setzen! Dann muss man eben diesen Wust von Vorschriften - ich weiß nicht, wie viele Seiten das sind! - überarbeiten, damit das lesbar und brauchbar für moderne Zeiten wird, ansonsten ist es nämlich eine Flickschusterei mit Fragen wie: Für wen gilt die Bauordnung? Für wen gilt sie nicht? Wer kann was anwenden? Was sollen denn die armen Beamten tun, wenn dann irgendjemand kommt und sagt, dass etwas jetzt so oder so zu geschehen hat? Das wurde im Ausschuss nicht diskutiert! Es wurde kein Begutachtungsverfahren gemacht! Eines ist mir noch entfallen: Ich habe zuerst davon geredet, dass es immer geheißen hat: Wir brauchen Wohnungen! - Noch im Wahlkampf hat Bgm Häupl gesagt: "Wir haben genügend Wohnraum für Flüchtlinge." Gleichzeitig hat die SPÖ plakatiert: "SPÖ wählen, damit Wohnen wieder leistbar wird!" - Wie Sie das unter einen Hut bringen wollen, weiß ich nicht! Aber das funktioniert ganz offenbar auch nicht wirklich, denn sonst bräuchten Sie ja nicht solche "Ho-Ruck-Hintertürl-Aktionen"! Fest steht: Das wird den Flächenwidmungsplan sowie Bebauungsvorschriften außer Kraft setzen: Es gibt keinen Rechtsschutz, keine Drei-Meter-Grenze, kein Verfahren, keinen Einspruch, keine Bausperren, keine Bauklassen, keine Mitsprache, keine Anrainerrechte. Daher ist es völlig klar, dass wir bei so etwas Alarm schreien, denn das ist für uns ein Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Nepp. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Sorge! Ich werde jetzt nicht noch einmal 1 Stunde und 40 Minuten reden und Ihnen weismachen, warum dieser Initiativantrag schlecht ist! Wir befinden uns nämlich schon in der längsten Sitzung des Wiener Landtags in der Zweiten Republik, und ich meine, es ist auch eine Leistung, ein Gesetz so lange kontroversiell zu diskutieren. Allerdings möchte ich mich auch bei den vielen Beamten bedanken, die bis jetzt ausgeharrt haben und uns eigentlich auch unterstützen, denn ohne Beamte und Magistratsbedienstete wäre es nicht möglich, hier so zu diskutieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Allgemeiner Beifall.) Aber es hätte vielleicht gar nicht so weit kommen müssen, wenn es nicht in der Früh bezüglich dieser Absetzung ein solches Abstimmungschaos gegeben hätte. Und es hätte auch nicht so weit kommen müssen, wenn man ein Begutachtungsverfahren bei diesem Gesetz gemacht hätte, das ausreichend gewesen wäre. Ich möchte all das jetzt nicht noch einmal bemühen, aber es gibt etliche Möglichkeiten, gegen die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes vorzugehen, sei es auf Grund des Legalitätsprinzips oder auch auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes. Wir haben unseren Protest 5 vor 12 beziehungsweise fast genau vor 24 Stunden auf Grund dieser 2 Punkte angekündigt, und zwar einerseits wegen dieses Abstimmungschaos und andererseits, weil wir dieses Gesetz für verfassungswidrig halten. Wir haben, glaube ich, 64 Redner gemeldet, aber so viele waren gar nicht notwendig. Wir haben bis jetzt 28 Redner herausgeschickt, und ich würde mich freuen, wenn wir jetzt vielleicht noch zu einer kontroversiellen Debatte und einer Wechselrede beziehungsweise Pro-und-Contra-Rede kommen. Ich habe das ja schon in der Nacht gesagt, nachdem das gewünscht wurde, und wiederhole jetzt für alle, die vielleicht nicht da waren: Herr Margulies hat gewünscht, dass man hier in eine Wechselrede eintritt. Er hat gemeint, dass es undemokratisch ist, wenn man 61 Redner meldet und andere gar nicht zu Wort kommen lässt. Ich habe dann zwei Mal vorgeschlagen, dass das kein Problem ist und ich im Sinne eines gelebten Parlamentarismus eine Wechselrede schätze. Das ist vielleicht auch für das zuhörende Publikum angenehmer, als wenn ein Thema immer nur einseitig behandelt wird. Leider wurde dieses Angebot nicht wahrgenommen. Im Gegenteil! Herr Margulies hat sich dann noch einmal zu Wort gemeldet und hat gemeint: "Ich werde nicht darum betteln, dass mir die FPÖ das Wort gibt." - Darauf erwidere ich, Herr Margulies: Sie brauchen eh nicht betteln! Sie kennen unseren Standpunkt zur Bettelei. Wir lehnen Bettelei ab, und wir können auch hier ein sektorales Bettelverbot im Rathaus aussprechen! (Beifall bei der FPÖ.) Aber nichtsdestotrotz haben Sie dieses Angebot vielleicht mangels Rednern oder verfügbarem Personal nicht angenommen. Ich kann jetzt ankündigen: Wir ziehen unsere letzten Redner, die wir gemeldet haben, zurück. Wir haben natürlich noch mehr in petto, wenn es also zur einer Wechselrede kommt: Gerne! Das belebt die Debatte vielleicht ein bisschen, wenn diese nicht zu einseitig ist, und das Zuhören fällt leichter. Wir werden sehen! Abschließend zusammenfassend kurz zu diesem Poststück beziehungsweise Initiativantrag - und ich glaube, die Wortmeldungen der letzten Redner unserer Fraktion besagen nichts anderes -: Uns stört vehement, dass Nachbarrechte und Bürgerrechte hier ausgehebelt werden. Wir erachten dieses Gesetz als verfassungswidrig und werden deswegen den Verfassungsgerichtshof anrufen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Vielleicht ist es aber gar nicht notwendig, dass wir den Verfassungsgerichtshof anrufen müssen. Deswegen möchte ich auch jetzt noch einen Antrag auf Vertagung einbringen. Vielleicht haben wir Sie in den vergangenen 24 Stunden überzeugt, dass es im Rahmen dieses Initiativantrages sehr viel Kritikpunkte gibt, und Sie stimmen daher unserem Antrag auf Vertagung auch zu! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Abgeordneter! Heißt das, dass Ihre Rednerliste damit beendet ist? (Abg. Dominik Nepp: Vorerst ja!) Ja. Außer es kommt jetzt noch ein Antrag auf Schluss der Debatte. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Eine Verfassung kann nie undemokratisch sein! Wir haben jetzt noch Wortmeldungen von der ÖVP, der SPÖ, von Frau Abg. Hebein und von Kollegin Meinl- Reisinger von soeben. Ich gehe somit wie folgt vor: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Juraczka. - Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist das übliche Spiel der SPÖ!) Na, na, Herr Kollege Kowarik, Ihr Misstrauen ist ja unendlich! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles ist in den letzten Stunden gesagt worden, aber nicht von allen. - Im Ernst: Es ist mir wichtig, ganz explizit auch die Beweggründe meiner Fraktion hier nochmals klar herauszustreichen. Ich will hier nicht eine etwaige Aversion gegen Flüchtlinge verbal abarbeiten. Ich habe aber eine tatsächliche Aversion gegen die Art und Weise, wie unter Rot-Grün Regierungsvorlagen oder in diesem Fall Initiativanträge eingebracht, behandelt und in einer Husch-Pfusch- Gesetzgebung durchgepeitscht werden sollen, meine Damen und Herren! Schauen wir uns doch parlamentarische Systeme überall auf der Welt an! Regierungen haben ihre Vorstellungen und ihre Vorhaben, sie bringen Anträge und Initiativen ein, es wird diskutiert, und zumeist ist die Opposition davon nicht begeistert. - So funktioniert Demokratie. Die Opposition soll kontrollieren, und auch hier in diesem Haus haben wir das schon mehrfach bei den verschiedensten Themenbereichen erlebt. Aber ganz, ganz selten, oder - um konkret zu sein - eigentlich noch nie gab es hier eine so vehemente Reaktion als Aufschrei beziehungsweise Hilfeschrei der Opposition, dass man mit ihr so nicht umgehen sollte. Meine Damen und Herren! Ich muss gestehen: Der schönste oder bekannteste Beitrag in dieser ganzen Debatte zu der Bauordnungsnovelle kam in einem Pressegespräch in Vorbereitung dieser Landtagssitzung von Kollegen Chorherr. Er hat, bezogen auf den Gesetzestext, gemeint - oder es ist zumindest in den Medien so wiedergegeben worden -: "Idiotien sind nicht angedacht." Herr Kollege Chorherr! Ich war begeistert, als ich das gelesen habe! Ihnen ist das vielleicht gar nicht so bewusst, aber es wäre ein Paradigmenwechsel, eine 180 Grad Kehrtwendung in der rot-grünen Regierungspolitik, wenn dem so sein sollte! Aber leider Gottes gibt es da gewisse Probleme, und es ist jetzt schon sehr oft und sehr detailliert darauf eingegangen worden, wo diese gerade im Bereich dieser Bauordnungsnovelle liegen. Im Hinblick darauf möchte ich ganz kurz - und ich versichere Ihnen, dass ich wirklich "kurz" meine! - ausholen: Gestern Früh ging es zu Beginn dieser Landtagssitzung in der Aktuellen Stunde darum, Flüchtlingspolitik in ihrer Gesamtheit und die Versäumnisse, die wir in Wien in diesem Bereich haben, zu analysieren. Und ich habe schon bei dieser Gelegenheit davon gesprochen, dass wir beispielsweise im Zusammenhang mit Bildung, Wohnen oder Integration massive Versäumnisse haben, die natürlich entstehen müssen, wenn eine Stadtregierung und sogar einzelne Fraktionen dieser Stadtregierung untereinander zutiefst uneinig sind. Wie kommt es zu diesen Husch-Pfusch-Gesetzgebungen und zu diesem Flickwerk? - Ein Grund dafür ist diese Unausgegorenheit, durch welche die großen Herausforderungen für die Stadt Wien noch wesentlich größer werden, weil sie so dilettantisch angegangen werden. Nehmen wir etwa das Beispiel Integration. Ich habe schon in der Aktuellen Stunde kurz gesagt: Wenn man wirklich glaubt, dass man mit Maßnahmen wie etwa, dass weit über 100 Polizisten freien Eintritt in die Wiener Bäder bekommen, punkten kann, oder wenn man glaubt, man wird in diesem Zusammenhang erfolgreich sein, wenn man jetzt neue lustige Piktogramme für die Wiener Bäder erstellt, dann ist das absurd! Die islamischen Kindergärten haben uns in diesem Haus auch schon mehrfach beschäftigt, und das wurde von einem meiner Vorredner angesprochen: Wie war die Reaktion, als Missstände aufgezeigt wurden? - Zuerst gab es Schockstarre, dann eine gewisse Aggression gegen diejenigen, die die Missstände aufzeigen, und am Schluss Husch-Pfusch, eine Erhöhung von 11 auf 13 Kontrolleure. - Mittlerweile sind noch zusätzliche Fehlentwicklungen dazugekommen, etwa dass sich betrügerische Leute im Kindergartenmilieu auch Geld der Stadt Wien unter den Nagel gerissen haben, die auch noch einiges mehr auf dem Kerbholz haben dürften. Der dritte Bereich, den ich auch schon in der Aktuellen Stunde genannt habe, ist das Beispiel Wohnen: Meine Damen und Herren! Es geht um eine Einschränkung des Eigentumsrechts, eine Einschränkung des Nachbarschaftsrechts, aber vor allem eine Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit. Nichts anderes ist es, wenn eine Stadtregierung ein Gesetz beschließt, das besagt, dass sie selbst nicht ans Gesetz gebunden ist. Das ist absurd! Und genau so, meine Damen und Herren, werden wir als Stadt Wien die Herausforderungen, die unbestritten in den kommenden Monaten und Jahren auf uns zukommen, definitiv nicht meistern können. Warum das so ist, ist relativ klar. - Ich erlaube mir nun, einige Zitate aus beiden politischen Parteien zu bringen, die meinen, in Wien so etwas wie eine Regierung zu bilden. Wir alle kennen den Standpunkt der Mandatare der Grünen Partei, die hier im Gemeinderat beziehungsweise im Landtag sitzen. Noch vor wenigen Monaten hat es geheißen, ich kann mich noch gut erinnern: Wir unterscheiden nicht einmal zwischen Kriegsflüchtlingen und Wirtschaftsflüchtlingen! Nein! Kein Mensch ist illegal! Wir müssen auch alle Wirtschaftsflüchtlinge nehmen. Es gibt aber Personen, die das auch in der Grünen Partei ganz anders sehen: "Die Aufnahme an Flüchtlingen in Österreich ist wie ein Gummiband - das ist schon recht lang dehnbar, aber irgendwann reißt es dann auch. Sollten tatsächlich 90.000 pro Jahr die nächsten Jahre kommen, werden wir das nicht schaffen." - Wir werden das nicht schaffen, sagt am 6.3. dieses Jahres ein gewisser Alexander Van der Bellen. Und es geht weiter - ich darf zitieren: "Derzeit, bei 500.000 Arbeitslosen, wird man sehr zurückhaltend sein, was sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge betrifft." - Wiederum Alexander Van der Bellen am 14.1.2016 in der Zeitung "Österreich". Oder: "Das Bisherige war nur ein leichter Vorgeschmack auf das, was Europa erwartet. Denn die Konflikte rund um Europa werden immer mehr." - Efgani Dönmez 12.1.2016 in den "Oberösterreichischen Nachrichten". - Hier haben wir also die nicht ganz klare Linie der GRÜNEN. Bei der SPÖ ist es noch offensichtlicher. Da gibt es eine geschätzte Kollegin, nämlich Kollegin Tanja Wehsely, die uns am 14.3. im "profil" mitteilt: "Ich war beeindruckt vom Faymann-Merkel-Kurs. Die Übernahme der Bundesregierung des Mikl-Leitner-Kurz-Kurses ist mir unverständlich. Sozialdemokratie bedeutet Hilfe für Arme, Internationalität und Empathie. Wenn wir das verlieren, ist das nicht mehr Sozialdemokratie." - Das heißt ganz klar: Keine Unterstützung für den jetzigen Kurs der Bundesregierung. Wenige Tage später wird der Bürgermeister dieser Stadt darauf angesprochen, wie denn das bei der Klubklausur der SPÖ war, als der eigene Bundeskanzler ausgepfiffen wurde. Im "Standard" verteidigt Bgm Häupl den harten Kurs von Faymann in der Asylpolitik mit den Worten: "Das ist keine Spaltung, höchstens eine dünne Holzfaser. Der Baum steht fest." - Jetzt kann man nur davon ausgehen, dass Ihre Meinung, Frau Kollegin Wehsely, eine dünne Holzfaser ist. Mir geht es auch gar nicht darum, zu gewichten, wie viele dieser und wie viele anderer Meinung sind. Ich will nur aufzeigen, wie tief sich diese Gespaltenheit darstellt. "Wer das sagt, belügt die Menschen, und ich belüge sie nicht." - Das nächste Zitat. "Da können Sie noch so viele Schilder in die Höhe halten." - Sie wissen es wahrscheinlich alle, Herr Bundeskanzler Werner Faymann. Am 11.3. wurde das von der SPÖ-Klubklausur im "Standard" zitiert. Und es geht weiter und weiter. Karl Blecha: "Man hätte die Durchreisenden schon 2015 registrieren müssen. Man kann nicht Menschen aus Afrika aufnehmen, wenn man eine enorme Arbeitslosigkeit im Land hat." (Abg. Ernst Woller: Was hat das mit der Bauordnung zu tun?) Ich möchte jetzt gar nicht die unterschiedlichen Positionen genüsslich abarbeiten. Darum geht es mir gar nicht. Dass Parteien innerhalb ihrer Gremien diskutieren, soll so sein. Das Problem ist nur, irgendwann muss man eine Linie finden. Die Bundespolitik hat sie gefunden. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Und wie lange hat es gedauert?) Diese Stadtregierung hat sie nicht gefunden und flüchtet sich in eine Husch-Pfusch-Gesetzgebung am Beispiel der Wiener Bauordnungsnovelle, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Ursula Schweiger-Stenzel.) Damit sich auch diejenigen, die sich noch so verstellen wollen, den Zusammenhang vor Augen führen: Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass gerade Wien, gerade eine Großstadt, bei diesen Flüchtlingsströmen und bei den Menschen, die wir schon im Lande haben, besonders gefordert ist. Ich habe Ihnen gestern auch erklärt, dass wir bei der Mindestsicherung natürlich einen zusätzlichen Magneten hier haben. Aber wenn wir uns nicht klar sind, wie wir diesen Herausforderungen begegnen wollen, wenn sich die Stadtregierung nicht klar ist, wie sie diesen Herausforderungen begegnen soll, dann, meine Damen und Herren, sollten Sie wirklich über die Existenzberechtigung dieser rot-grünen Stadtregierung nachdenken! - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Deutsch. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht einige Sätze zum Kollegen Juraczka, der es geschafft hat, sich zwar mit den Themen unserer Klubklausur auseinanderzusetzen, hier offenbar aber einiges nicht richtig erfasst hat, aber zur Bauordnung selber nicht gesprochen hat. Kollege Juraczka, ich kann Sie beruhigen, auf dieser Tagung wurde der gemeinsame Kurs von Bundeskanzler Werner Faymann und Bürgermeister Michael Häupl klar bestätigt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das haben wir gesehen!) Aber nun zum eigentlichen Thema, nämlich zum Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, zum bereits mehrfach zitierten Initiativantrag gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung, wo es in den letzten zwölf Stunden schon zahlreiche Wortmeldungen dazu gegeben hat. Ich ersuche um Verständnis, dass ich jetzt nicht auf jede einzelne Wortmeldung eingehen kann, insbesondere auch deshalb, weil der Herr Landesrat bereits angekündigt hat, dass er sich auch sehr intensiv mit den Details auseinandersetzen wird. Aber einige Anmerkungen dennoch dazu, nämlich noch einmal festzuhalten, worum es eigentlich bei diesem Initiativantrag und auch bei dem Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert werden soll, geht. Es geht darum, dass die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden soll, dass hilfs- und schutzbedürftige Menschen, und das ist keine Frage des Reisepasses, aus humanitären Gründen rasch und vorübergehend - vorübergehend heißt, nicht dauerhaft, sondern befristet, das sagt allein schon der Name (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: 15 Jahre!) - eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird. Für diesen Krisenfall benötigen wir § 71c, den es bisher in der Bauordnung noch nicht gibt, damit eben eine humanitäre Hilfe rasch ermöglicht und auch abgesichert wird. Darauf ist auch in der Begründung des Initiativantrages eingegangen worden, wenn davon die Rede ist, dass die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden soll, wenn die baurechtlichen oder bautechnischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden. Das kommt in der Begründung ganz klar zum Ausdruck. Rasch helfen heißt eben auch, Verfahren zu beschleunigen. Dadurch braucht es auch eine entsprechende Anpassung der Bauordnung durch § 71c. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was heißt, Verfahren? Es gibt kein Verfahren?) Was in der Debatte in den letzten zwölf Stunden gekonnt durcheinandergewürfelt wurde, sind einerseits der geltende § 71 der Bauordnung und die neuen Bestimmungen des § 71c. Dies ist zu unterscheiden. Daher werde ich hier auch noch entsprechend darauf eingehen. Aber es wäre nicht die FPÖ, wenn nicht aus einer Bauordnungsnovelle gleich generell eine Flüchtlingsdebatte gemacht worden wäre. Einer der Ersten, der das gemacht hat, war Lhptm-Stv. Gudenus, der sich heute eine weitere Entgleisung geleistet hat, so wie auch in der letzten Sitzung des Gemeinderates, der nämlich (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Was war heute?) - gestern - Flüchtlinge mit Raub, Vergewaltigung und Kinderschändung in seiner Rede gleichgesetzt hat, wo er gemeint hat, dass ihnen Sozialleistungen nachgeschmissen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist widerwärtig! Das ist Hetze gegen Menschen und ist entschieden zurückzuweisen! (Beifall bei der SPÖ. - Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Das nehme ich als Lob aus Ihrem Munde!) Das haben Sie gesagt. Das haben Sie gestern gesagt, haben Sie im letzten Gemeinderat gesagt. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Das ist schon in Ordnung!) In diesem Sinne werden Sie bei solchen Aussagen im wahrsten Sinn des Wortes zum Wiederholungstäter! (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Gerne noch öfter!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich gilt es natürlich, die Herausforderungen einer sehr rasch und schnell wachsenden Stadt, und einige Rednerinnen und Redner sind auch darauf eingegangen, zu bewältigen, wenn allein im Jahr 2015 mehr als 43.000 Menschen neu in die Stadt gekommen sind und der Hauptwohnsitz durch Binnenzuwanderung, durch Zuwanderung innerhalb der Europäischen Union und auch durch Menschen, die Schutz suchen, begründet wurde. Aber die Antwort von uns auf eine wachsende Stadt sind doch nicht Container, das ist doch völlig absurd, sondern eine Wohnbauoffensive! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Diese Wohnbauoffensive hat StR Ludwig vor rund 14 Tagen angekündigt. Er hat sie öffentlich präsentiert. Viele Maßnahmen sind bereits eingeleitet worden, wo es darum geht, vorausschauend zu handeln und zusätzlich zur Wohnbauleistung, die es jetzt schon gibt, ein weiteres Wohnraumangebot zu schaffen. Hier geht es um drei unterschiedliche Säulen, die man auseinanderhalten muss und nicht mit unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen vermengen darf. Unter dem Motto "Mehr, schneller, preiswert und nachhaltig" soll diese Wohnbauoffensive umgesetzt werden. Erste Säule ist, dass die Neubauleistung ab dem Jahr 2017 auf 13.000 Wohneinheiten gesteigert werden soll, davon 9.000 geförderte Wohneinheiten. Das ist eine weitere 30-prozentige Steigerung gegenüber dem bereits sehr hohen Anteil von 10.000 Wohnungen, die im Regierungsprogramm ab dem Jahr 2016 festgelegt sind. Zweite Säule, die Verdoppelung der Gemeindeneubauwohnungen innerhalb dieser Legislaturperiode von 2.000 auf 4.000. Dritte Säule, und diese soll jetzt nicht mit § 71c verwechselt werden, was aber einige getan haben, als Sofortmaßnahme auch 100 Wohnungen in Holzbauweise auf Grundstücken, die nicht eine Wohnbauwidmung haben. Es wäre absurd, das auf Grundstücken mit Wohnbauwidmung zu tun, da kann man gleich das Neubauprogramm umsetzen, sondern auf Grundstücken, die noch nicht die Wohnbauwidmung haben, zu errichten. Hier geht es um das Betriebsbaugebiet, um das auch angesprochene Verkehrsband, um Bausperren mittels § 71 der Wiener Bauordnung. Diese Bestimmung gibt es jetzt schon. Das ist nichts Neues. Das sind die geltenden Bestimmungen der Bauordnung, wo sämtliche Bestimmungen betreffend Rechte der Anrainerinnen und Anrainer natürlich auch in vollem Umfang gelten. Einer der Redner hat gemeint, und das möchte ich in diesem Zusammenhang auch gleich richtigstellen, es befinden sich in Wien rund 180.000 Menschen in der Grundversorgung. Das ist natürlich falsch. Das ist eine völlig absurde Zahl. Es sind rund 21.000, die sich derzeit in der Grundversorgung befinden. Also, die Möglichkeit, diese Holzbauwohnungen auf Grundstücken zu errichten, gibt es bereits mit § 71. Die Novelle der Wiener Bauordnung, nämlich § 71c, die wir heute hier zur Beschlussfassung haben, soll nicht die Regel sein, das ist auch mehrfach angesprochen worden, sondern soll in Ausnahmefällen gelten, insbesondere bei Krisen, bei Notsituationen, und ist nicht auf Flüchtlinge beschränkt, sondern gilt für Menschen, die diese Hilfe auch brauchen, die hilfs- und schutzbedürftig sind, denen wir unbürokratisch hier vorübergehend Unterkunft bereitstellen wollen, aber nur, und das kommt in der Gesetzesvorlage auch zum Ausdruck, wenn es staatlich organisiert ist, aus humanitären Gründen - also hier eigentlich eine sehr klare Beschreibung, worum es geht -, aber diese Unterkünfte natürlich auch durch NGOs - die Kollegin Meinl-Reisinger ist darauf eingegangen - entsprechend betrieben oder betreut werden können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Hier auch generell in diesem Zusammenhang von einer Aushebelung der Bürgerrechte zu sprechen, wenn eine aufschiebende Wirkung wegfällt, und hier ein ordentliches Verfahren anzuzweifeln, möchte ich ebenfalls zurückweisen. Viele haben insbesondere auf § 71c Abs. 4 Bezug genommen, wo es um Bauvorhaben nach Abs. 3 geht, wo die Behörde eine Baubewilligung auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre, erteilen kann. Sie haben sich insbesondere mit dem Satz auseinandergesetzt, der heißt: "Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundstücken nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Nachbar der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat." - Durch diese Formulierung wird zum Ausdruck gebracht, dass alles, was praktisch die Höhe, die Breite, die Bebauung und die Ausnutzbarkeit des Grundstückes betrifft, für das Nachbargrundstück auf fünf Jahre unerheblich ist, aber, und jetzt kommt der wesentliche Punkt, der für den Nachbarn das Entscheidende ist, dass die Bebaubarkeit des Nachbargrundstückes nicht eingeschränkt werden darf. Das ist auch entsprechend sichergestellt. Das wird auch die Baupolizei prüfen, ob diese Bebaubarkeit gegeben ist. (Abg. Armin Blind: Sicherlich rechtzeitig!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Blind hat das in seiner Wortmeldung auch erfasst, nämlich insofern, dass er zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung für ihr Handeln auch eine gesetzliche Grundlage brauchen. Diese schaffen wir heute, weil sonst könnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung in solchen Krisenfällen hilfs- und schutzbedürftigen Menschen nicht rasch und unbürokratisch entsprechende Unterkünfte zur Verfügung stellen. Es geht also um befristete Unterbringungsmöglichkeiten. (Abg. Armin Blind: Das muss auch sozialkonform sein!) All diese neuen Bestimmungen gelten eben zeitlich befristet. Je länger sie benötigt werden, das kommt in dieser Stufenregelung auch zum Ausdruck, umso stärker steigen die Anforderungen an die Bauwerke. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gehen Sie einmal auf unsere Kritikpunkte ein, Herr Kollege!) Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, war, dass sich so viele Redner von Ihnen in der Frage der Container regelrecht verbissen haben. Es geht in vielen Fällen um die Nutzung bestehender Gebäude, die schon vorhanden sind, die man dann in diesem Krisenfall auch entsprechend als Unterkünfte verwenden kann. (Abg. Dominik Nepp: Da sieht man, Sie haben keine Ahnung!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktuelle Bauordnung wird mit dem Initiativantrag nicht außer Kraft gesetzt (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nein, überhaupt nicht!), sondern durch die Maßnahme des § 71c ergänzt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ergänzt ist aber lieb! Haben Sie Ihr eigenes Gesetz nicht gelesen, Herr Kollege?) Ein noch zu fassender Mehrheitsbeschluss hat nichts mit Diktatur, Copyright Abg. Nepp, auch nicht mit Anarchie, Copyright Abg. Stumpf (Abg. Michael Stumpf, BA: Das habe ich nie gesagt!), zu tun, sondern ist demokratisch legitimiert zustande gekommen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Was natürlich besonders auffällig auch heute war, und immer wieder das Geschäft der FPÖ ist, Menschen gegeneinander auszuspielen, auf der einen Seite hilfs- und schutzbedürftige Menschen und auf der anderen Seite der Häuselbauer oder derjenige, der sich um den Wintergarten kümmert, nur, das hat alles miteinander gar nichts zu tun. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nein, gar nichts!) Ihnen ist es heute wiederum um künstliche Aufregung beziehungsweise um Aktionismus von ÖVP und FPÖ gegangen! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gehen Sie einmal auf die Kritikpunkte ein, Herr Kollege!) Manche Abgeordnete wollten offensichtlich auch den Nachweis erbringen, dass sie lesen können, weil eine Fülle von Auszügen aus der Bauordnung, von Pressemitteilungen, von selbstgestrickten Rechtsansichten hier vorgelesen wurde. (Abg. Armin Blind: Sie haben gar keine Rechtsansichten, Herr Kollege!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war keine lange Nacht der Bürgerrechte, das war eher eine lange Nacht der Redeübungen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Oder, wie es die heutige "Krone" auch treffend schreibt: "Eine Nacht des Plappermarathons." Man kann natürlich immer alles zerreden. Man kann alles lächerlich machen, was Sie auch getan haben. (Abg. Dominik Nepp: Plappern Sie ruhig weiter!) Aber letztendlich trägt das nicht dazu bei, hier Probleme zu lösen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Herr Kollege, gehen Sie auf die Kritikpunkte ein!) Schauen Sie, ein vorgetragener Unsinn wird nicht dadurch richtiger, wenn er 20 Mal wiederholt wird, mit ungefähr auch denselben Reden, denn selbstverständlich gelten Gesetze für alle. Diese Differenzierung, die Sie hier vorgenommen haben, ist durch nichts zu rechtfertigen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gehen Sei einmal konkret auf die Punkte ein, die wir angesprochen haben! Das schaffen Sie nicht!) In früheren Jahren hat die FPÖ von solchen Aktionen nicht sehr viel gehalten, wenn ich etwa an die lange Debatte hier im Gemeinderat denke, als es die Dauerrede des Kollegen Kenesei zur Südumfahrung der B301 gegeben hat. Da war dann in der Aussendung der FPÖ zu lesen: "Wir machen den Missbrauch der Geschäftsordnung und den Aktionismus nicht mit." - Also, so ändern sich offensichtlich die Einstellungen und auch die Auffassung! (Abg. Dominik Nepp: Jetzt sind wir in Opposition und die GRÜNEN sind im Kuschelbereich!) Aber das wirklich Wesentliche dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind nicht Ihre Befindlichkeiten, sondern sind verfassungsrechtliche Bedenken, die hier angesprochen wurden. (Abg. Armin Blind: Was sagen Sie dazu? Sie sind dazu der Antragsteller!) Es wurde auch von meinem Kollegen Stürzenbecher darauf hingewiesen, dass es hier eine starke Anlehnung an eine ähnliche gesetzliche Regelung von Oberösterreich gegeben hat, die vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde. (Abg. Armin Blind: Das ist falsch!) Sie können sich natürlich weiterhin an den Verfassungsgerichtshof wenden. Das bleibt Ihnen sowieso unbenommen. (Abg. Armin Blind: Das haben wir auch mehrmals erfolgreich getan!) Aber ich kann Ihnen als einer derjenigen, die den Initiativantrag unterschrieben haben, sagen, ich höre auf die Juristen des Hauses (Abg. Armin Blind: Sehr interessant!) und nicht auf die Hausjuristen der ÖVP oder der FPÖ, weil wir uns auch im Ausschuss damit auseinandergesetzt haben, und dort die Juristen des Hauses zu Wort gekommen sind. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Armin Blind: Nachdem sie es auch formuliert haben! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wer hat es geschrieben?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur FPÖ: Wer Menschen, die aus Krisengebieten kommen, nicht unterbringen will, sieht natürlich auch keine Möglichkeit oder Notwendigkeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, dass hier rasch und unbürokratisch geholfen wird. Wer rasch hilft, wissen Sie, hilft auch doppelt. Abschließend möchte ich noch auf einige Bereiche hinweisen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik. Gehen Sie abschließend einmal konkret auf die Kritikpunkte ein, Herr Kollege! Das tun Sie nicht! Das können Sie nicht!), weil auch drei Abgeordnete der FPÖ darauf eingegangen sind und ich daher kurz replizieren möchte, nämlich zum Thema Flüchtlingsquartier in der Ziedlergasse, zu den Bürgerversammlungen und auch zur Demonstration, die die FPÖ in Liesing durchgeführt hat. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das nützt Ihnen nichts!) Drei von Ihnen haben darauf Bezug genommen. Daher möchte ich auch hier replizieren. Hier hat die FPÖ im Wesentlichen gegen Menschen demonstriert, die vor Krieg und Terror geflohen sind, die Schutz bedürfen. (Abg. Dominik Nepp: Sie müssen sich für den Häupl-Sohn entschuldigen!) Sie haben 5.000 angekündigt, unter 1.000 sind gekommen, also 4 von 5 sind zu Hause geblieben. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: 12 Prozent der Stimmberechtigten haben unterschrieben! Das können Sie nicht abstreiten, auch wenn es weh tut!) Kollege Jung, ich weiß, für Sie ist das besonders peinlich, weil sie Ihren Bundesparteiobmann extra nach Liesing gebracht haben und viele Menschen auch deshalb nicht mehr gekommen sind, weil sie natürlich mit der Verbalrhetorik, mit dieser Radikalität der FPÖ, mit dieser Hetzerei nichts zu tun haben wollen. (Abg. Dominik Nepp: Das sagt jemand, wo der Sohn des Bürgermeisters Demonstranten als Abschaum bezeichnet!) Das Wesentliche ist, dass wir im Bezirk natürlich die Sorgen, die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen, uns damit auseinandersetzen, gemeinsam an der Lösung der Probleme arbeiten. Aber Ihr Bundespräsidentschaftskandidat, Herr Hofer, hat wenige Stunden vorher abgesagt, weil er sich dieser Peinlichkeit nicht mehr aussetzen wollte! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen die Sorgen, die Ängste, die Bedenken der Menschen ernst. Es haben deshalb auch zwei Bürgerversammlungen im Bezirk stattgefunden, wo alle Fragen behandelt wurden, Antworten gegeben wurden und natürlich auch konkret Stellung bezogen wurde. Der Beitrag der FPÖ hingegen war ausschließlich, hier Menschen aufzuhetzen, Menschen nicht die Ängste zu nehmen, sondern Ängste zu schüren! Das ist Ihr ureigenstes Geschäft! Uns geht es darum, dass wir Menschen zusammenführen. Auch das heutige Verhalten der FPÖ erinnert mich an die Offenbarung des Kollegen Jung im "ZIB 2"-Studio, der gesagt hat: "Wir brauchen keine Probleme lösen. Wir sind nur dagegen." (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist eine Lüge!) - Das ist verantwortungslos, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Verantwortung tragen will, muss auch Verantwortung übernehmen! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Fangen Sie einmal damit an!) Das tun wir. Wir lassen hilfsbedürftige und schutzbedürftige Menschen nicht im Stich, egal, ob sie Inländer, Ausländer, Drittstaatsangehörige, EU-Bürger sind, im Wesentlichen, weil sie Menschen sind! - Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Jetzt erzählen Sie uns wieder die gleiche heiße Luft! Gehen Sie doch auf die konkreten Punkte ein, Herr Kollege!) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Pawkowicz gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine tatsächliche Berichtigung an den Herrn Landtagsabgeordneten Deutsch. (Abg. Gerhard Kubik: Das ist nicht zur Geschäftsordnung!) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Das heißt normalerweise tatsächliche Berichtigung. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (fortsetzend): Das habe ich Ihnen gesagt. Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Ist wurscht. Passt. Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (fortsetzend): Okay, also eine tatsächliche Berichtigung. Abg. Deutsch hat vorhin aus einem Pressedienst vorgelesen, den die Freiheitliche Partei vor vielen Jahren abgeschickt hat, im Zusammenhang mit einer sehr langen Rede des Abg. Kenesei, genau genommen des GR Kenesei, weil sie sich auf eine Gemeinderatssitzung bezogen hat, in der der freiheitliche Pressedienst gemeint hat, GR Kenesei würde die Geschäftsordnung missbrauchen, indem er stundenlang zu einem bestimmten Thema spricht. Durch diesen Sinnzusammenhang hat der Abg. Deutsch suggeriert, dass die damalige Rede in einem ähnlichen Zusammenhang wie das zu sehen sei, was wir jetzt hier gemacht haben, nämlich das lange Reden. Wahr ist allerdings, dass das, was damals vom Herrn GR Kenesei passiert ist, nichts anderes als das geschäftsordnungswidrige, wenn man so will, Verhindern eines Dringlichen Antrages war. Damals hat Herr GR Kenesei nämlich wenige Minuten vor 16 Uhr seine Rede begonnen. (Abg. Gerhard Kubik: Das stimmt nicht! Ich war dabei!) Die alte Geschäftsordnung kannte diesen fixen Abbruch noch nicht. Er hat durch seine lange Wortmeldung dermaßen lang gesprochen, sechseinhalb Stunden, dass damit in Summe die Geschäftsordnung faktisch ausgehebelt wurde. Ich muss gestehen, ich hätte es jetzt auch nicht gewusst, wenn ich nicht erst vor einer halben Stunde eher zufällig mit der Landtagskanzlei über die Frage der Redebeiträge gesprochen und diese genau dieses Beispiel erwähnt hätte. Sonst wüsste ich das jetzt auch nicht. Aber dann wird es damit in diesem Sinne tatsächlich berichtigt. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Abg. Oxonitsch, vorher hat sich schon der Abg. Stumpf zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. Ihm wurde nur das Wort entzogen, weil eine Geschäftsordnung normalerweise vorgeht. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Michael Stumpf, BA (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Deutsch, ich muss berichtigen. Sie haben gesagt, ich hätte in meiner Rede Ihnen und den GRÜNEN Anarchie vorgeworfen. Dieses Vokabular passt gar nicht zu Ihrer Vorgehensweise. Deshalb kann es gar nicht stimmen, dass ich dieses Wort verwendet hätte. (Abg. Christian Deutsch: Schauen wir im Protokoll nach!) Ihr Vorgehen ist sicherlich nicht anarchistisch. Es ist ein geordnetes, im Detail durchgeplantes Vorgehen gegen rechtsstaatliche Prinzipien und alles andere als anarchistisch! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Herr Abg. Oxonitsch. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich lese es einfach vor, was die APA damals berichtet hat, mit dem schon angesprochenen Zitat: "Zu einer Programmumstellung kam es am Donnerstagnachmittag im Gemeinderat. Die FPÖ zog ihre Dringliche Anfrage kurzfristig zurück. Begründet wurde der Verzicht mit einer Dauerrede des grünen Mandatars Günter Kenesei, der um 16 Uhr" - So viel zum Thema, dass er kurz davor angefangen hat. - "bereits über vier Stunden ununterbrochen gesprochen hat und gegen die Südumfahrung B301 argumentiert hat." - Ich möchte schon richtigstellen, es war völlig richtig, was vorher gesprochen wurde. Ihr habt auf die Dringliche um 16 Uhr verzichtet, weil ihr in dem Spiel nicht mitspielen wolltet. Das ist legitim. Und Tatsache ist, ihr habt das Verzögern einer Abstimmung damals als Missbrauch der Geschäftsordnung bezeichnet. Ich sehe auch das Verhalten bei dieser Debatte als solches. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Hebein. - Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Werter Herr Vorsitzender! Werter Herr Landesrat! Geschätzte Abgeordnete! Nein, ich habe nicht vor, sechseinhalb Stunden zu reden. Aber ich möchte, und das halte ich für sehr notwendig, einerseits den Kollegen Deutsch ein Stück weit stärken, auf die eine oder andere Aussage der letzten 20 Stunden replizieren und auch auf die Mindestsicherungsanträge eingehen, die inzwischen sehr still eingebracht worden sind. Worum geht es? Noch einmal, in aller Kürze, wir haben es jetzt schon gefühlte 36 Mal gehört, aber ich halte es für wichtig, es aus dem Blickwinkel der rot-grünen Koalition noch einmal klarzustellen, und zwar in aller Deutlichkeit, weil hier immer wieder Sachen vermischt worden sind. Punkt eins: Das eine ist, dass die Stadt Wien wächst. Das andere ist, dass wir als Stadt Wien humanitär agieren wollen. Das wurde in den letzten 20 Stunden immer wieder vermischt. Wenn man sich sozialverantwortlich verhalten möchte, nicht nur aus einer Sozialverantwortung heraus, sondern auch, weil wir es als rechtsstaatliche Pflicht sehen, weil Asyl ein Menschenrecht ist, müssen wir reagieren. (Abg. Dominik Nepp: Die fallen aber nicht unter das Asylrecht!) Wir können nicht, wie es eine FPÖ macht, im Dunkeln noch das Licht abdrehen und sagen, es gibt die Menschen nicht. Sehr wohl, Menschen sind auf der Flucht, es gibt Kriege und diese Katastrophe hat auch Österreich erreicht. Wenn wir uns anschauen, was in den letzten Monaten passiert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurden aus einer Not, aus einer Verantwortung Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. Es haben tausende Menschen mitgeholfen, dass die Flüchtlinge menschenwürdig empfangen worden sind. Das, was wir hier und heute tun, ist, die Bauordnung zu ergänzen, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, dass rasch und vereinfacht Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Der Anlass sind natürlich Flüchtlinge, aber wir wollen es, wie der Kollege Deutsch auch gesagt hat, für Menschen in Not haben, und das in einem vereinfachten Verfahren. Die Alternative wäre, und davon haben wir in den letzten 20 Stunden gar nichts gehört, weder von ÖVP noch von FPÖ, dass wir einfach mehr Obdachlose in unserer Stadt haben. Wenn man jetzt 20 Stunden lang zugehört hat, hat man fast den Eindruck, dass das Ziel von Schwarz-Blau ist, die soziale Situation in Wien schlichtweg zu verschärfen. Das wollen wir nicht. Deswegen gibt es diese Bauordnungsänderung. Noch einmal in aller Klarheit, weil es gibt schon Leute, die rückmelden, die es sich tatsächlich angetan haben, in den letzten 20 Stunden einige Reden anzuhören und nachfragen, ob denn eine Katastrophe in Wien ausgebrochen ist, was passiert ist, welche Dramen passiert sind, was los ist. Sie kriegen es nicht mit, obwohl sie den Reden zuhören. Wir schaffen Notquartiere. Das ist der Punkt, über den wir seit 20 Stunden reden. Da gibt es drei Varianten: Kurzfristige, also temporäre für sechs Monate. Da geht es im Wesentlichen darum, dass sehr viele Private, übrigens dankenswerterweise auch schon in den letzten Monaten, Büros zur Verfügung gestellt haben, angeboten haben, auch Einrichtungen, die nicht der Flächenwidmung entsprechen, zur Verfügung zu stellen und gesagt haben, sie wollen auch etwas tun, wir sollen es nehmen, sie brauchen es in nächster Zeit nicht, wie es auch im "Kurier"-Haus passiert ist. Diese Szenarien, die Sie hier versuchen aufzubauschen, dass dann alle Anrainer, Anrainerinnen Kopf stehen, sind nicht passiert! Im Gegenteil, die Menschen dort vor Ort haben mitgeholfen! Sie sprechen nicht für alle Wiener und Wienerinnen! Das möchte ich einmal klarstellen! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Armin Blind: Sie auch nicht, Frau Kollegin! Sie schon gar nicht! - Abg. Dominik Nepp: Für wie viel Prozent sprechen Sie? Ein Wunder, dass Sie mit Ihrer Politik noch Klubreife haben! Sie schrumpfen immer mehr!) Das heißt, wir schaffen eine sichere Rechtsgrundlage. Zweite und dritte Varianten sind, temporär für 5 Jahre beziehungsweise 15 Jahre etwas zur Verfügung zu stellen. Die Seestadt ist schon genannt worden. Das werde ich jetzt nicht wiederholen. Warum auch das vereinfachte Verfahren? Ganz einfach, wenn man es nicht mehr braucht, kann man es rasch abbauen, woanders aufbauen. Es geht darum, dass hier im Einverständnis viele Eigentümer, Eigentümerinnen Grundstücke zur Verfügung stellen wollen, die sagen, diese brauchen sie die nächsten Jahre nicht, wir sollen etwas sinnvolles Soziales daraus machen. Darum geht es, nicht mehr und nicht weniger. (Abg. Armin Blind: Frau Kollegin, was ist mit den Grundstücksnachbarn?) Wir haben es schon geklärt, und ich werde es noch einmal sagen, was staatlich organisiert heißt - das halte ich für sehr wichtig -, dass zum Beispiel der Fonds Soziales Wien Mittel zur Verfügung stellt und dann eine NGO das umsetzt. Hier geht es auch um soziale Verantwortung und Kontrolle. Das heißt, wir werden nach den 20 Stunden, glaube ich, alle miteinander von § 71c schon träumen, der immer wieder wiederholt wird. Es bleibt ein Punkt in all den Debatten über, wo Sie versuchen, wirklich Leute aufzuhetzen, und ich meine es wirklich so, und auch zu verunsichern. Das sind die Nachbarrechte. Wir haben schon versucht, es in unterschiedlichen Formen klar zu machen. Da geht es auf der einen Seite um die Aussetzung der aufschiebenden Wirkung und auf der anderen Seite um die Notwendigkeit, wirklich sehr kurzfristig Wohnraum zu schaffen. Das ist tatsächlich eine politische Entscheidung, die Rot-Grün hier getroffen hat. Der Herr Kowarik ist jetzt nicht da. (Abg. Armin Blind: Ich richte es ihm aus. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik, hinter den Sitzreihen stehend: Ich bin da!) - Brauchen Sie nicht, er ist da. - Das ist definitiv eine Entscheidung. Ich behaupte, sie ist auch im Sinne eines sozialen Friedens. Sagen Sie mir einen Menschen, abgesehen von Menschen, die davon profitieren wollen, sagen Sie mir irgendwen, der in Wien gesagt hat, er möchte mehr Obdachlose auf der Straße haben! Zeigen Sie mir irgendwen, der nicht möchte, dass Menschen Unterstützung erhalten! Insofern ist diese Unruhe, die Sie hier stiften, schlichtweg abzulehnen! Hier und heute geht es um diese Bauordnungsergänzung. Zwei, drei Punkte möchte ich dennoch herausnehmen. Das eine, noch einmal, Herr Abg. Kowarik, ich höre Ihnen nämlich gar nicht so ungern zu, Sie haben sich beklagt, dass wir es mittels eines Initiativantrages machen. Natürlich ist im Grunde, und dazu stehen wir, glaube ich, alle, eine Regierungsvorlage mit Begutachtung und Stellungnahmen ein optimaler Weg, aber wenn Sie es verstehen wollen, worum es hier geht, dann wissen Sie schlichtweg, rasches Handeln ist erforderlich und wir brauchen einen Initiativantrag. Wir haben eine nicht unähnliche Diskussion geführt, als es zur Stadtrechnungshofänderung gekommen ist. Da können wir gern auch noch die Reden ausdrucken lassen. Da haben Sie nicht unähnlich agiert und argumentiert, letzten Endes aber zugestimmt, weil es Ihnen inhaltlich gepasst hat. Das muss man einfach festhalten. Da nutzt auch kein Rechtsvortrag. Stehen Sie wenigstens dazu, dass das einfach eine politische und keine juristische Frage ist. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Und jetzt passt beides nicht!) Das Zweite, was ich von einigen Rednern, Rednerinnen kaum gehört habe, ist die Frage der Humanität. Diese Frage: Was ist humanitär? Wir sind inzwischen so weit, dass man der FPÖ erklären muss, was Humanität ist. (Abg. Armin Blind: Das ist ein Rechtsbegriff! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Da geht es um ein Gesetz, Frau Kollegin!) - Warten Sie einen Augenblick! Sie haben 20 Stunden geredet. Sie müssen jetzt ein paar Minuten Geduld haben. Was ist das wortwörtlich? Ich habe nämlich, und hiermit bedanke ich mich auch bei den Leuten, die das Protokoll schreiben, die ganzen Reden schon ausgedruckt, um immer wieder nachschauen zu können, ob Sie etwas gesagt haben oder nicht. Die Lektüre ist sehr zu empfehlen. Zwischendurch herzlichen Dank an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen! (Allgemeiner Beifall.) Auch der Abg. Stumpf hat tatsächlich wortwörtlich, noch einmal nachzulesen, gefragt: "Was ist das überhaupt?" - Ich kann Ihnen jetzt seitenweise vorlesen, was Humanität ist. Ich habe es ausgedruckt. Das könnte man jetzt auch machen, so wie die FPÖ-Vorträge. Was ist human? Was ist nicht human? Was ist Menschlichkeit? Aber ich befürchte, bei einigen wird es trotzdem nichts nützen. (Abg. Armin Blind: Es sollte nicht seitenweise erklärt werden müssen!) - Ja, das ist meine Einschätzung! Schauen Sie, das ist noch etwas, das man hier mitnehmen kann. Man kann nach 20 Stunden immer das Positive mitnehmen. Ich glaube, der Abg. Kowarik hat ungefähr sechs Mal in seinen Reden gesagt: "Das ist meine subjektive Wahrnehmung." - Sie können herauskommen und sagen, wenn es nicht stimmt, aber das ist meine subjektive Wahrnehmung. (Abg. Armin Blind: Das ist Ihre Einschätzung, Frau Kollegin!) Noch ein Punkt zu Liesing: Das halte ich auch für entscheidend. Da schließe ich mich dem Herrn Abg. Deutsch an, möchte aber noch einen Punkt herausnehmen. Ich war auf der Gegen-Demo in Liesing, auf der Demo, die sich für Menschlichkeit einsetzt, für menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen. Und ich war auch auf Ihrer Demo, Herr Abg. Jung. (Abg. Dominik Nepp: Dann waren Sie der 5.001. Teilnehmer!) Ich muss Ihnen schon sagen, und das halte ich im Zusammenhang damit, ich repliziere, Herr Präsident, für sehr entscheidend. Drei der Abgeordneten haben Liesing erwähnt. Wenn ein Abgeordneter dieses Hauses seine Rede damit beginnen muss, den Leuten zu sagen: "Wir bitten Sie, Abstand zu nehmen von Hitler-Grüßen.", dann zeigt das mehr über Sie und Ihre Partei als über die Menschen vor Ort! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Weil Sie die Leute hineinschmuggeln wollten! Das ist es! - Abg. Dominik Nepp: Das waren Ihre Agents Provocateurs von der Sozialistischen Jugend Linz! Alles Ihre Leute!) Der nächste Punkt: Jetzt nehme ich noch ein paar Bereiche heraus, weil ich es sehr wichtig finde, dass die Wiener und Wienerinnen tatsächlich nachvollziehen können, was hier verhandelt wird, was hier diskutiert worden ist. Das eine hat Herr Abg. Deutsch schon genannt, vom Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter, wirklich eine Form, und das bezeichne ich so, von Rassismus, bei Flüchtlingen pauschal zu suggerieren, dass Raub, Vergewaltigung, Kinderschändung an der Tagesordnung sind. Das ist nachzulesen im Protokoll. Zwei, drei Aussagen noch. Herr StR Blümel von der ÖVP, eine Aussage nehme ich noch aus Ihrer Rede heraus: "Flüchtlinge müssen herhalten für die Versäumnisse von Rot-Grün." (StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Dazu stehe ich! - Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Das stimmt auch!) - Das sagt eine ÖVP, eine christlich-soziale ÖVP (Abg. Dominik Nepp: Wieso beharren Sie immer so auf "christlich"?), mitverantwortlich für Gesetze, die Grenzen schließen, mitverantwortlich dafür, dass Menschen nicht legal nach Österreich kommen können! Hier herzugehen und über Versäumnisse zu reden, als christlich-soziale Partei, mit Ihrem Umgang mit Flüchtlingen, weise ich aufs Schärfste zurück! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Langsam! Diese Fraktion, haben wir vorhin gehört, steht zum Faymann-Häupl-Kurs! O-Ton!) Ein Highlight war auch - jetzt weiß ich nicht, Ihre Reden sind so ähnlich - Herr Dr. Koderhold. Herr Abgeordneter, ich gebe zu, da habe ich nicht nachlesen müssen. Ihre Rede ist mir, aus welchen Gründen auch immer, in Erinnerung geblieben. Ich will jetzt keinen Ordnungsruf. Sie haben argumentiert, warum Sie diese Unterkünfte ablehnen, mit folgendem Argument, weil Sie meinen, die Frischluftschneise bei solchen Primitivsiedlungen führt zu Schlafstörungen. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Entschuldigung, Bauordnung!) Auf diesem Niveau haben wir seit 20 Stunden diskutiert! (Abg. Dominik Nepp: Wo ist das Problem?) Ich weiß nicht, wo Sie die letzten Monate gelebt haben. Ich weiß nicht, ob Sie mitbekommen haben, wie schwierig es war, Flüchtlinge unterzubringen. Wir alle lehnen Massenquartiere ab. Wir haben hier zusammengehalten, dass es menschenwürdig möglich ist, und Ihr Problem ist die Frischluftschneise bei Schlafstörungen! (Abg. Dominik Nepp: Die Flüchtlinge haben doch randaliert, weil es ihnen am Anfang nicht gut genug war! Sie wollten auch Bargeld, bessere Wohnungen und Handys haben!) Noch einen Punkt nehme ich heraus - das ist der letzte, der den Bereich konkret anbelangt -, weil ich es auf keinen Fall so stehen lassen kann. Das sind die Aussagen von Herrn Kops und Herrn Kasal zu den Obdachlosen in Wien. Das gibt es doch nicht! Die Stadt Wien betreut an die 5.000 Menschen in der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe in Wien. Die Stadt Wien investiert massiv. Die Stadt Wien macht ein Winterpaket, wo niemand auf der Straße sein muss. Die Stadt Wien entwickelt permanent ihre Angebote weiter, dass es gar nicht zu Obdachlosigkeit kommt. Wenn dann jemand Hilfe braucht, erhält er Unterstützung. Wenn Sie an zwei Beispielen aufzeigen, dass keine Hilfe in unserer Stadt möglich ist, dann bitte ich alle Menschen, die Probleme haben, sich nicht an die FPÖ, sondern an die Stadt Wien zu wenden, weil das gibt es doch nicht! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Jetzt ein Bereich, der immer nebenbei fällt und immer im Zusammenhang gebracht wird, dass wir uns die Mindestsicherung nicht leisten können. Mehr oder weniger wird suggeriert, das liegt an den Flüchtlingen. Ich muss und werde noch Stellungnahme zu Ihren Anträgen, werte ÖVP, geben. Es kann doch nur, wenn man sozialpolitisch verantwortlich handelt, eine Antwort bei den laufenden Diskussionen und Verhandlungen der 15a-Vereinbarung geben. Wir müssen bundesweit die Mindestsicherung vereinheitlichen und nicht kürzen. Das wäre die vernünftigste Antwort. Das ist die vernünftigste Antwort, dass wir hier bundesweit Mindeststandards haben, wo Menschen, wenn sie Unterstützung brauchen, diese auch erhalten. Wenn wir es ernst nehmen und sagen, es ist nicht das Ziel, dass wir Rekordzahlen bei der Mindestsicherung haben, dann wäre es auch vernünftig zu sagen, schaffen wir auch eine Ausbildungsgarantie im Zuge dieser Verhandlungen, schaffen wir auch Qualifikationsmaßnahmen. Aber hier auf Kosten der Ärmsten Politik zu machen, hier die Menschen gegenseitig auszuspielen, und das als eine christlich- soziale ÖVP, da finde ich kaum mehr einen Punkt, wo Sie sich von der FPÖ in dieser Frage unterscheiden! Wenn wir es ernst nehmen, dass wir hier gegen Armut und nicht gegen Arme kämpfen, dann sind Ihre Anträge auch strikt abzulehnen. Was sagen Sie? Ich habe es gestern sehr kurz angedeutet. Ein Antrag ist die Obergrenze von 1.500 EUR, wo Sie nichts anderes sagen, als dass Familien mit mehreren Kindern Pech gehabt haben. Sie stürzen diese Familien in noch größere Probleme. Das ist einer Ihrer Anträge. Der andere Antrag ist eine Verschlechterung bei subsidiär Schutzberechtigten. Das ist juristisch höchst umstritten, laut EU-Recht, bei Flüchtlingen zu unterscheiden. Und es bringt so etwas von gar nichts. Nicht einmal Ihnen kann es in dieser Frage um Geld gehen. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte gibt es denn zur Zeit in Wien in der Mindestsicherung? Die NEOS haben nicht zu Unrecht gesagt, wir brauchen wieder transparente Zahlen. Diese kommen nach der Abrechnung, wie jedes Jahr übrigens, erst im April, weil der Abrechnungszeitraum wegen der Bearbeitung immer bis März ist. Wir haben 1 bis 2 Prozent subsidiär Schutzberechtigte in der Mindestsicherung. Ist das tatsächlich Ihr Problem, werte ÖVP, dass man genau bei diesen Menschen noch mehr kürzt? Oder ist es eher der Punkt, dass man hier kommunizieren kann, dass man sagen kann, es ist zu viel, wir können es uns nicht leisten und schuld daran sind die Flüchtlinge? Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, weil Sie hier auf Kosten der Ärmsten Politik machen, derjenigen, die eh wenige Möglichkeiten haben! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Was aber auch stimmt, ist, dass es ein massives Ungleichgewicht zu Lasten Wiens gibt. Darüber müssen wir offen diskutieren. Es gibt einen Kostenersatz. Es gibt einen Länderausgleich. Selbstverständlich gibt es diesen. Ich glaube, 2015 hat Wien 2,4 Millionen EUR daraus lukriert. Aber das steht in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten, wenn Menschen aus den Bundesländern nach Wien kommen, weil es dermaßen veraltete Fristen gibt. Ich nenne nur eine Frist, weil diese ist nämlich das Hauptproblem. Wenn Menschen aus den Bundesländern nach Wien kommen, auf der Suche nach einer Lebensperspektive, auf der Suche nach Arbeit, nach Wohnung, und nicht schon innerhalb von vier Wochen einen Mindestsicherungsantrag stellen, übernimmt das Bundesland keine Kosten mehr. Das ist ein Punkt, der zu Lasten Wiens geht. Das geht schlichtweg nicht, dass die Bundesländer, die bei der Mindestsicherung kürzen, rechtswidrig übrigens, die Menschen mehr oder weniger Richtung Wien vertreiben und wir hier noch unzureichenden Kostenausgleich haben. Das ist dann nicht zu verantworten. Dann muss man sagen, hier wird Wien nicht die Last tragen, hier braucht es einen Ausgleichsfonds, einen Fonds, der das gerechter beziehungsweise sozialer macht. Es kann nicht sein, dass sich hier die Bundesländer aus der Verantwortung schleichen. Ich halte es für total wichtig, dass wir uns dieser Diskussion stellen. Noch ein Wort zu der sogenannten Residenzpflicht: Ich glaube, Sie von den NEOS befürworten das sehr. Ich empfehle Ihnen dringend, alle Untersuchungen und Erfahrungen, die Deutschland damit gemacht hat, zu lesen. Diese Residenzpflicht, dieser Wohnungszwang, löst kein einziges Problem der Kommunen. Kein einziges Problem! (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Das tut sie schon!) - Nein! Schauen Sie sich das wirklich einmal an! Sie schicken nur Menschen hin und her! Es ist schlichtweg so, wenn Sie nicht in Gemeinden, überall, wo anerkannte Flüchtlinge sind, in Inklusion investieren, in Arbeit, in Wohnraum, in Perspektiven, werden sich die Menschen auf den Weg machen. Es ist unrealistisch, diese Menschen dort festzuhalten. Das wird nicht gehen. Es ist auch rechtlich sehr umstritten, sage ich Ihnen ganz offen. Es widerspricht auch EU-Recht. (Abg. Armin Blind: Das heißt, da sind wir wieder beim Recht!) Ich kenne das EuGH-Urteil, auf das Sie immer Bezug nehmen. Wenn es überhaupt möglich ist, ist es bei subsidiär Schutzberechtigten der Fall. (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Das sehe ich anders!) Da ist wieder die Frage: Macht man hier Politik mit im Grunde wenigen Menschen oder diskutiert man endlich darüber, dass Inklusion ab dem ersten Tag für anerkannte Flüchtlinge geschaffen werden muss? Wir werden immer wieder zum gleichen Punkt kommen, nämlich: Wer übernimmt die Kosten? (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Aber das ist keine Frage, Kosten zu verteilen!) Das ist das eigentliche Ping-Pong-Spiel, das hier seit Wochen stattfindet. Wer Leistung bringt, zahlt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aus dem Gesichtspunkt müssen Sie es auch einmal sehen!) Dann müssen wir endlich einmal ernsthaft über Vermögensbesteuerung, über Erbschaftssteuer, über Gerechtigkeit reden. Dann reden wir darüber! (Aufregung bei FPÖ und ÖVP. - Abg. Armin Blind: Wir wollen jetzt nur über die Bauordnung reden!) - Das war Ihr Einwurf! Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Frau Abgeordnete, Replik ist wichtig, keine Frage. Es gibt auch Anlass zu viel Replik nach 20 Stunden. Darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Aber ich würde doch bitten, wenn, dann sich schon sehr auf die Redner zu konzentrieren. Abg. Birgit Hebein (fortsetzend): Ich werde es machen. Ich finde es aber trotzdem bezeichnend, dass hier ÖVP und vor allem FPÖ 20 Stunden lang über alles sprechen, bis hin zur Pflege, und sich jetzt darüber aufregen! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir haben schon über die Bauordnung gesprochen, Frau Kollegin!) Das ist herzerfrischend! (Abg. Dominik Nepp: Dann bringen Sie den Konnex!) Zur Erinnerung, Sie von der ÖVP haben die Mindestsicherungsanträge bei einer Bauordnungsdebatte eingebracht. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich gebe Ihnen von den NEOS recht, dass wir über die Mindestsicherung wirklich grundsätzlich und einmal ehrlicher diskutieren müssen, weil ich glaube, das eigentliche Problem - ich habe es gestern kurz angedeutet - sind die steigenden Zahlen der Jugendlichen, sage ich Ihnen ganz offen. Das ist ein Problem. Aber das werden wir ein anderes Mal ausführlich bei der Mindestsicherung diskutieren. Hier und heute kann ich nur noch einmal in aller Deutlichkeit nach diesen 20 Stunden sagen, ein Mensch ist ein Mensch! - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Zur tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Jung gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frau Kollegin Hebein hat vorhin im Zusammenhang mit der Ziedlergasse festgestellt, ich hätte vor extremistischen Äußerungen unserer Leute bei der Demo auftreten müssen. Frau Kollegin, ich habe zufällig, weil ich die Verdrehermethoden der Linken kenne, die Rede hier mit. Sie ist auch auf Video dokumentiert. Ich lese Ihnen diese Passage vor: "Im Gegensatz zu dem, was uns die Krawallos der Gegen- Demos unterstellen, die die Flüchtlingsunterkunft angeblich vor uns schützen müssen, stehen wir hier vor dem Amtshaus, um die Politiker daran zu erinnern, dass sie gewählt wurden, die Interessen der österreichischen Bürger zu vertreten. Uns wurde auch zugetragen, und zwar von verschiedenen Bereichen aus der Polizei, aber auch von der Hochschule, dass versucht werden könnte, die Versammlung nicht nur durch die Gegen-Demo zu stören, sondern auch aus der Versammlung heraus, durch Entsendung von Provokateuren Unruhe zu schaffen." - Das sind die Personen, vor denen ich gewarnt habe. - "Das wird aber nicht gelingen, denn unser Protest ist friedlich und legitim. Wenn jemand derart auffällt, auch durch unkontrollierte Zuckungen im rechten Arm oder blöde Sprüche, wird er von unseren Ordnern gefilmt und angezeigt. Wir verlassen uns auf die Polizei." - Soweit zur Wahrheit, Frau Kollegin! (Beifall bei der FPÖ. - Aufregung bei den GRÜNEN. - Abg. Dominik Nepp: Das ist die Wahrheit!) Präsident Prof. Harry Kopietz: So, ist auch berichtigt. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ulm. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen mitteilen, dass auch die ÖVP ihre restlichen Redner, die sich auf der Rednerliste befunden haben, zurückgezogen hat und es daher zur Zeit so aussieht, als würde sich diese Landtagssitzung langsam dem Ende zuneigen. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: "Never know"! - Abg. Dominik Nepp: Es kommt dann noch der Herr Berichterstatter dran!) Auch wenn diese Landtagssitzung noch ein bisschen dauern sollte, bleibt es eine denkwürdige Landtagssitzung. Es bleibt eine beeindruckende Landtagssitzung, nicht nur, weil es die längste Landtagssitzung in der Zweiten Republik ist (Abg. Christian Oxonitsch: Es war die ganze Zeit ein einziger Redner von euch!), sondern auch deshalb, weil es beeindruckend war, welch katastrophales Gesetz Rot-Grün hier durchdrückt und weil es beeindruckend ist, welchen Widerstand Abgeordnete der Opposition dagegen aufgebracht haben. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.) Warum haben sich Landtagsabgeordnete das angetan? Warum haben viele von uns auch auf nur eine Stunde Schlaf verzichtet? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ihr habt alle geschlafen!) - Ich sage nicht, alle, ich sage viele. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Aber ihr wart nicht da!) Einige sind mit wenigen Stunden Schlaf ausgekommen. Auch für diejenigen, die nur die eine oder andere Stunde geschlafen haben, war es kein Honiglecken! (Abg. Christian Oxonitsch: Darf ich den Kollegen Juraczka in den Zeugenstand bitten?) Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Darf ich ersuchen, die Emotionen ein bisschen herunterzuschrauben. Es gibt auch Menschen, die mit offenen Augen schlafen. Es gibt Menschen, die schlafen grundsätzlich. Und es gibt Menschen, die einen tiefen Schlaf haben. Abg. Dr. Wolfgang Ulm (fortsetzend): Ich glaube, wir sind uns einig, für die überwiegende Anzahl war es die letzten 24 Stunden nicht wahnsinnig angenehm. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Okay! - Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Die letzte halbe Stunde war am schlimmsten!) Warum ist es dazu gekommen? Diese einmalige Debatte hat deshalb stattgefunden, weil es vielen Abgeordneten um ganz wichtige Dinge gegangen ist, nämlich um grundlegende Dinge, wie unser Staat aufgebaut ist, wie unser Staat funktionieren soll und welche Prinzipien wir in diesem Staat hochhalten, weil es darum geht, was uns wichtig ist und weil es um eine Hierarchie von Werten, um eine Hierarchie von Prinzipien und um eine Hierarchie von Gewalten geht. Was ist uns wichtiger in dieser Stadt? Ist uns der Bürger wichtig, oder ist uns der Staat wichtiger? Ist uns der Einzelne wichtiger oder das Kollektiv? Ist uns der freiheitliche Rechtsstaat wichtiger oder ein kommunalwirtschaftliches Ermächtigungsgesetz? Die Gesetzgebung oder die Verwaltung? Das Legalitätsprinzip oder das Machtprinzip? Heute müssen die Abgeordneten ihre Entscheidung dazu treffen und die endgültige dann wohl bei der zweiten Lesung. Ein bisschen muss man sich schon die Genesis ansehen, wie dieser Initiativantrag zustande gekommen ist. Und eine Überlegung darf ich schon dazu anstellen: Von wem denn dieses Gesetz kommt, von wem denn diese Ideen ausgehen. Ich sage es Ihnen ehrlich, ich war eigentlich bis vor Kurzem davon überzeugt, diese Ideen für dieses Gesetz gehen von der Verwaltung aus. Ich war dieser Meinung. Ich habe mir gedacht: Typisch, die Verwaltung wünscht sich alle Macht, alle Möglichkeiten. Sie will es sich aussuchen können. Gehen wir einmal mit der Bauordnung vor, verzichten wir einmal auf die Bauordnung. Wir haben keine Einspruchsmöglichkeiten. Wenn wir es nicht wollen, wir können es so machen, wie wir wollen, schnell, es kann uns niemand kritisieren, wenn wir langsam sind. Mittlerweile glaube ich aber nicht, dass die Ursprungsidee von der Verwaltung ausgegangen ist, die Ausformulierung sehr wohl. So wie das Schriftbild ausschaut, dieser Initiativantrag, die Formulierung, et cetera, das kommt nicht von der Politik. Das kommt natürlich von den Juristen des Hauses und das hat ja dankenswerterweise auch der Kollege Deutsch zugegeben. Es passt halt nur nicht, es passt einfach nicht. Die ersten zwei Seiten stammen schon vom SPÖ-Klub, das erkennt man auch am Schriftbild. Nur die anderen zwei Seiten, das ist schon das Landesgesetzblatt, so wie es fix und fertig ausschaut, das kommt aus keiner Schreibmaschine, das kommt von keinem Laptop aus dem SPÖ-Klub, es sieht zumindest nicht danach aus. Aber mittlerweile habe ich auch eine Unterlage gefunden, die belegt, dass dieses Gesetz tatsächlich von der Politik kommt - nicht vom Kollegen Stürzenbecher, nicht vom Kollegen Deutsch, nicht von der SPÖ, sondern vom Kollegen Chorherr von den GRÜNEN! (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Die Baulobby! Bau ma wos G'scheits!) Und zwar bin ich mittlerweile auf einen "Falter"-Artikel aus dem Jahr 2013 gestoßen, wo der Kollege Chorherr darauf hinweist, dass man bei Bauprojekten immer das Problem hat, dass es welche gibt, die gerne eine Wohnung hätten, und dass es andere gibt, die etwas dagegen haben, wenn dort bei ihnen in der Gegend etwas gebaut wird. Da zitiere ich jetzt nur zwei oder drei Sätze des Kollegen Chorherr, der zu den Hemmnissen, die die Bauordnung und die Nachbarn darstellen, Folgendes sagt: "Verständlicherweise gibt es ganz wenige Menschen, die es bejubeln, dass vor ihrer Haustür, vor ihrem Fenster diese dichte neue Stadt gebaut wird. Wieso hier? Warum so dicht? Oft ist auch grundsätzliche Ablehnung der Tenor vieler Anrainer. Aufgabe der Politik ist es trotzdem und auch zweierlei: Eine klare Vision und eine phantasievolle und manchmal auch listige Taktik, um all diese Hemmnisse zu überwinden." ("Pfui"-Rufe bei ÖVP und FPÖ. - Beifall bei der ÖVP.) Herr Kollege Chorherr! Zu Ihrer Ehre gereicht es, Sie sind listig. Weniger zur Ehre gereicht es dem roten Koalitionspartner. Der ist weniger listig, der lässt sich überrumpeln und stimmt mit mehr oder weniger Begeisterung Ihren Ideen zu. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn es um keine grundlegenden Angelegenheiten dieses Staates ginge. Aber es geht um elementare Dinge, die Sie hier opfern! Es geht um das Recht auf ein faires Verfahren. Es geht um das Eigentumsrecht. Es geht darum, in welchem Verhältnis Verwaltung und Gesetzgebung zueinander stehen. Es geht um das Legalitätsprinzip. Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! Ja sagen Sie, spielt das für Sie als Abgeordnete überhaupt keine Rolle, dass Sie diese Generalvollmacht der Verwaltung geben? Dass die Verwaltung hier die Idee des Herrn Kollegen Chorherr wunderbar ausformulieren kann und jetzt tun und lassen kann, was sie möchte? Wollen Sie als Gesetzgeber nicht determinieren, wie die Verwaltung zu agieren hat? Ist Ihnen das nicht ein Anliegen? Das ist doch eine Frage des Selbstverständnisses von uns Landtagsabgeordneten! Und selbst wenn Ihnen das nicht besonders wichtig ist und Sie sagen: Nein, nein, wir verlassen uns auf die Behörde. Die Behörde weiß schon, was gut ist. Die Stadt weiß, was gut ist für sie und für den Bürger. Aber dann sollten Sie doch wenigstens die Grundrechte achten! Das Eigentumsrecht, das Recht auf ein faires Verfahren. Sie wissen, wenn die Bauordnung ausgeschaltet wird, und diese Möglichkeit besteht, dann gibt es keine Parteistellung, dann gibt es keine Bauverhandlung, dann gibt es keine Rechtsmittel, dann gibt es kein Landesverwaltungsgericht, dann ist man davon abhängig, dass die eigenen Rechte hoffentlich schon richtig von der Behörde wahrgenommen werden. Die größte Chuzpe, das ist die, dass man sich das sogar noch zu sagen getraut. Der Kollege Chorherr traut es sich auch zu sagen. Aber es sagen auch Vertreter der SPÖ: Ja, ja, selbstverständlich, es geht um die erleichterte Schaffung von Wohnraum. Es geht gar nicht in erster Linie um Flüchtlingsunterkünfte. Wir hätten auch überhaupt kein Problem damit, dass man die Voraussetzungen für eine erleichterte Genehmigung für Flüchtlingsunterkünfte in einer Notsituation schafft. Selbstverständlich soll es möglich sein, ist es jetzt schon möglich. Aber worum es hier wirklich geht, das sagt der Herr Landesparteisekretär Niedermühlbichler, das sagt auch der StR Ludwig: Es geht nicht primär um Flüchtlinge, sondern um temporäres Wohnen. Und dann ist es überhaupt nicht mehr einzusehen, warum derartig in die elementaren Rechte der Bürger eingegriffen werden soll! Was wir jetzt noch offen haben, das ist, dass wir nicht wissen, wo diese Wohnbauten für ganz normale Menschen, sage ich jetzt einmal, hinkommen sollen. Es gibt schon ganz konkrete Projekte. Der Kollege Deutsch sagt uns das, der Kollege Chorherr sagt es auch. Er sagt wortwörtlich: "Wo diese Projekte entstehen werden, möchte ich aber vor dem Beschluss nicht sagen." (Ah-Rufe bei der ÖVP und FPÖ.) Ja wunderbar! Wir Abgeordnete sollen jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sie uns dann unmittelbar nach der Beschlussfassung sagen, wo es hinkommt. Sie werden es dann auch den Bezirken sagen. Die beklagen sich mittlerweile schon bitter, nicht nur ÖVP-Bezirke, auch SPÖ-Bezirke. Die sind mit dieser Vorgangsweise überhaupt nicht einverstanden. Da wird man sich vielleicht auch noch bei den Genossen, bei dem einen oder anderen Landtagsabgeordneten erkundigen, warum man das mitgetragen hat. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage Ihnen, dass es richtig war, diese weitgehend sachliche Debatte abzuführen, auch wenn es so lange gedauert hat, einfach weil es um ganz grundlegende und ganz elementare Dinge gegangen ist. Ich habe Respekt davor, dass es zumindest sehr viele Abgeordnete der Opposition gegeben hat, die diesem Gesetzesentwurf auf so eindrucksvolle Art und Weise Widerstand geleistet haben! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Meinl-Reisinger. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kinder auf der Tribüne! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß jetzt nicht, ob ich die letzte Rednerin bin. Sollte das der Fall sein, dann bilde ich jetzt quasi die Klammer, weil hier irgendwann genau vor mehr als 24 Stunden die Debatte begonnen hat, und ich werde sie jetzt offensichtlich auch wieder abschließen. Ich habe auch Respekt, Herr Kollege Ulm, vor den Leistungen der Rednerinnen und Redner in dieser Nacht. Es zollt mir Respekt ab, sich so vorbereitet zu haben und vor allem so lange durchhaltend und meistens auch zur Sache zu debattieren. Ich halte das für durchaus etwas, dem man im Parlamentarismus Respekt zollen soll. Allerdings, und das habe ich auch gesagt, glaube ich schon, dass das Bild, das wir damit nach außen geben, ein sehr desaströses ist. Es ist das Wort Kasperltheater schon mehrfach gefallen. Ich habe es auch verwendet und möchte da auch näher darauf eingehen, wieso ich das wirklich für sehr treffend und sehr betrüblich halte, dass es so gekommen ist. Meiner Meinung nach gibt es nach der heutigen Debatte hauptsächlich einen Geschädigten, und das ist das Ansehen der Politik, das in der Bevölkerung ohnehin nicht besonders hoch dasteht. Ich glaube, ein Zeichen dafür ist, und ich weiß natürlich nicht, wer den Livestream verfolgt. Ich nehme an, es werden JournalistInnen machen, ParteikollegInnen, vielleicht Angehörige, die sich fragen, wann kommen sie nach Hause. Ich bin aber sehr gespannt, ob es irgendwann eine Auswertung gibt, wie viele BürgerInnen tatsächlich hier dem Livestream folgen. Ich hab' auch nicht besonders viele Zuschauer in den letzten 24 Stunden hier auf der Zuschauertribüne gesehen. Wenn ich aber jetzt hier vom Kasperltheater rede, dann meine ich jetzt nicht die Inszenierung dieser Show-Politik von Seiten der FPÖ mit einem ÖVP-Appendix, sondern ich meine schon auch gerade die Regierungsparteien, die meiner Meinung nach das hier veranlasst haben. Meines Wissens nach ist schon im Dezember unter anderem auch der Herr Konrad auf die Stadt zugegangen und hat gesagt, wir müssen was tun. Er ist zum Bürgermeister gegangen und hat gesagt: Es muss in Wien was getan werden. Wir werden mit den verfügbaren Quartieren nicht auskommen, es ist der Winter da. Wir brauchen unbürokratische Lösungen, um die Menschen temporär unterzubringen. Dann ist aber eigentlich in meiner Wahrnehmung nichts passiert. Ich vermute, man hat es hier sogar ein Stück weit auf eine Eskalation ankommen lassen, die dann letztendlich zu diesen Massenquartieren geführt hat. Das ist halt auch Politik nicht nur auf nationaler Ebene gegenüber Europa, sondern offensichtlich auch, ich hab' es schon mehrfach gesagt, dass ich die Solidarität, die wir zu Recht innerhalb Europas einmahnen, auch innerhalb Österreichs vermisse. Also das kann ein politisches Instrument gewesen sein, um vielleicht auch Druck auf andere Bundesländer auszuüben, dort tätig zu werden. Wie auch immer die Motivlage gewesen sein soll, wir haben tatsächlich die Situation dieser sogenannten Massenquartiere gehabt. Ich habe hier mehrfach darauf hingewiesen, dass ich glaube, dass die Informationspolitik, was diese Massenquartiere angeht, nicht gut war, weil viele BürgerInnen als erstes von den KollegInnen der FPÖ informiert wurden. Wie das dann ausgeht, kann man sich eigentlich ausrechnen. Dass die FPÖ nicht konstruktiv interessiert ist an Lösungen, wie man jetzt dieser Krise wirklich Herr werden kann, mitzuarbeiten, das, glaube ich, sehen wir jeden Tag. Das sehen wir zum Beispiel auch in Liesing. Wenn der Kollege Stumpf, ich glaube, es war kurz nach Mitternacht, wenn ich es recht in Erinnerung hab', sich über unseren NEOS-Bezirksrat lustig gemacht hat, der gemeinsam mit den anderen KollegInnen der anderen Fraktionen in Liesing ein Bekenntnis dazu abgegeben hat, wie wichtig Integrationsmaßnahmen ... (Abg. Dominik Nepp: Das haben wir heute eingebracht!) Ja, Sie machen sich wieder lustig. Aber ich werde es Ihnen kurz erklären (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Haben Sie nicht aufgepasst?), wie wichtig Integrationsmaßnahmen ab der ersten Minute sind. Und dieses Bekenntnis, das gibt es eigentlich nur von allen anderen Parteien, aber nicht von Ihnen, von der FPÖ! Das ist nicht konstruktiv! (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Auf ein Bier zu gehen mit den Moslems!) Wenn Sie sich lustig darüber machen, dass der halt sagt: "Na, da gemma auf ein Bier mit ihnen.", ich glaube, Sie können hier das Bier durchaus symbolisch in der gelebten Tradition und Kultur des Wieners sehen als Beispiel und Symbol dafür, dass man sich einfach zusammensetzt und redet und nicht zündelt und agitiert! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Also der Handlungsbedarf ist schon länger klar. Dass die Stadt Wien natürlich wie jede andere Großstadt ein Magnet für Zuwanderung, Binnenzuwanderung, Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ist und selbstverständlich auch für Flüchtlinge, die sich natürlich auch orientieren, wo vielleicht Verwandte sind, wo Freunde sind, wo habe ich Chancen, das ist völlig klar. Frau Kollegin Hebein, ich gebe zu, die Geschäftsordnung wird bei der Frage gedehnt, ob man hier Anträge zur Mindestsicherung einbringt. Aber es besteht natürlich ein Zusammenhang, nämlich gerade bei der Frage, wie weit hier die "Pull"-Faktoren von Wien ausgehen, die ja dann dazu führen, dass wir so viele, durchaus auch temporäre Baumaßnahmen brauchen. Aber die wurden nicht versteckt eingebracht. Ich hab' vor 24 Stunden über diese Anträge referiert und hab' sie eingebracht. Aber ich möchte schon nochmal kurz darauf eingehen. Diese "Pull"-Faktoren sind natürlich da, und die sind natürlich auch durch diese Mindestsicherung da. Alles, was ich hier möchte, ist, dass wir jetzt die Finanzausgleichsverhandlungen nutzen. Da ist hier primär der Landeshauptmann in dieser sonst so unnötigen Landeshauptleutekonferenz gefordert, sich natürlich für eine bundeseinheitliche Sozialleistung stark zu machen, die, und das ist auch nachzulesen, unserer Meinung nach so gestaltet sein muss, dass es eine Sozialleistung ist, das heißt, eine Geldwerteleistung, und dann entsprechend auch den Lebenshaltungskosten unterschiedliche Sachleistungen, die das Ganze ergänzen sollen. Und jedenfalls natürlich ein Anreizsystem, sprich, eine Einschleifregelung, die auch über Negativsteuer ausgestaltet wird oder sonstwas beinhaltet, um tatsächlich diese Trampolinfunktion zu haben. Und ja, Frau Kollegin Hebein, ich bin der Meinung, dass wir sehr ernsthaft über diese Wohnsitzbindung, und nicht Wohnungsbindung, da ist schon ein großer Unterschied, da liegen menschenrechtlich bedeutende Welten dazwischen, diese Residenzbindung reden müssen, und zwar nicht aus dem Grund, den Sie hier vielleicht vermutet haben. Bei Ihrer Rede hatte ich die Vermutung, dass es darum ginge, die Lasten durch so ein Instrument aufzuteilen. Das wird nicht funktionieren. Das ist tatsächlich auch ein rechtlich zu dünnes Eis, da gebe ich Ihnen recht. Aber es geht mir nicht darum, über die Kommunen und ihre Lasten zu reden, sondern über die Menschen und ihre Chancen. Wenn wir hier sagen, dass uns Integration ab der ersten Minute wichtig ist, und auch das meine ich ernst - ab der ersten Minute wollen wir am besten über das AMS Zugang zu Deutschkursen oder sonstige Kurse ermöglichen -, wenn uns das ein Anliegen ist, dann müssen wir natürlich auf Kapazitäten schauen und auf Leistungsfähigkeit dahin gehend achten. Ich glaube nicht, vereinfacht gesagt, dass Massenquartiere mit Kursen, die schon an der Kapazitätsgrenze sind in einer Stadt, wo eigentlich in keiner Pflichtschulklasse mehr eine SchülerIn aufgenommen werden kann, ohne die Klassenschülerhöchstzahl zu überschreiten, in einer Stadt, in der Arbeitslosigkeit am höchsten ist, wir wirklich von den besten Chancen sprechen können. Wir müssen uns gerade in dieser Situation, und da komm' ich auch wieder zur Frage des Dialogs, man redet mit den Leuten, man setzt sich zusammen, die Frage stellen: Wie können wir denn in vielleicht kleineren Kommunen schauen, wo höhere Arbeitsplatzchancen sind, wo natürlich auch die Interaktion zwischen Flüchtlingen, Asylwerbern, subsidiär Schutzberechtigten und der Bevölkerung viel besser funktionieren kann, ob dort mehr Chancen gegeben werden können. Dazu brauchen wir Indikatoren. Die gibt es auch in Deutschland, die sind dort vorgeschlagen. Das sind die Frage des Arbeitsmarktes, die Frage des Zuganges zur Bildung, die Frage des Zuganges zum Gesundheitssystem, et cetera. Diese Indikatoren kann man entwickeln. Hier ist meiner Meinung nach die ÖVP, sprich, der Integrationsminister, gefragt, weil mir würde es sehr gefallen, wenn er sich auch dieser Rolle wieder einmal bewusst wird und sagt, hier ist eine Integrationsarbeit zu leisten und die ist in Zusammenarbeit mit den Bundesländern zu leisten, und gerade auch in dieser Frage vielleicht eine Wohnsitzbindung. Eine letzte Anmerkung noch, ich hab' dieses EuGH-Urteil sehr genau gelesen. Ich lese daraus nicht, dass das nicht für Asylberechtigte gelten kann und nicht nur für subsidiär Schutzberechtigte. Es ist nur der Fall von zwei subsidiär Schutzberechtigten. Aber die Argumentationslinie, warum man hier sozusagen ungleich behandeln kann gegenüber Inländern oder Drittstaatsangehören, betrifft meines Erachtens genauso subsidiär Schutzberechtigte wie Asylberechtigte, nämlich die Frage: Habe ich eine Integrationsherausforderung zu leisten? Und da argumentiert der EuGH, dass das bei Inländern wohl nicht der Fall ist und auch bei Drittstaatsangehörigen, die eine Sozialleistung beziehen, wohl nicht der Fall ist, weil die in der Regel eine Vitae eines Erwerbslebens haben und damit eine Integrations-Vitae. Die gleiche Argumentation kann ich auch für Asylberechtigte gelten lassen. Eine letzte Anmerkung noch dazu, dann komm' ich wieder zur Bauordnung: Das ist eine rechtliche Argumentation. Ich habe hier nun rechtlich argumentiert, warum ich glaube, dass, wenn wir so eine bundesweite Clearing-Stelle im Auftrag des Integrationsministers einrichten, wir das in Österreich auch jetzt einrichten und etablieren können. Daneben gibt es schon noch eine politische Argumentation und die heißt, nämlich schon auch darüber nachzudenken, ob nicht das eine oder andere Sekundärrecht in der jetzigen Situation so passend ist. Hier kann man durchaus auch politisch eine europäische Debatte zu der einen oder anderen Richtlinie einfordern. Soviel zu diesem Thema. Ich möchte jetzt zu dieser Bauordnung zurückkommen. Schauen Sie, das ist schon eine Husch-Pfusch-Lösung. Ich glaube, ich muss jetzt nicht alles aufzählen, was meine Vorrednerin oder Vorredner in vielen Stunden gebracht haben. Aber das als Initiativantrag einzubringen ohne Begutachtungsverfahren, ohne eigentlich wirklich eine Möglichkeit - es gab eine Debatte im Ausschuss, ich weiß es, der Kollege Gara hat das auch berichtet. Ich meine, ich möchte gar nicht so weit gehen, dass die Stadtpolitik einmal Bürger einbindet. Aber vielleicht könnte man ja einmal einen öffentlichen Dialog über etwas führen. Also das haben Sie hier nicht gemacht. Wir haben aber im Gegensatz dazu, und ich habe das auch gestern erwähnt, die Hand gereicht und gesagt, wir reden da gern mit Ihnen darüber, mit Rot-Grün, und sagen, was unsere Kritikpunkte sind. Die sind hier nicht sehr weit entfernt und sind in vielen Fällen ident mit den Kritikpunkten von ÖVP und FPÖ. Dieser Initiativantrag geht uns zu weit. Der Eingriff in die Anrainerrechte ist hier unserer Meinung nach überschießend. Es stellt sich die Frage, warum man das Ganze hier überhaupt auf 15 Jahre erweitert. Man hätte auch Anleihen von anderen Bundesländern nehmen können. Und temporäre Bauten sind bis zu 5 Jahre, wobei ich hier schon auch sagen muss, uns ist die Argumentation der Wirtschaft hier durchaus auch wichtig. Es wurde ja oft darauf hingewiesen, es ist dann auch staatlich organisiert. Aber ich versteh' schon, wenn man hier Private an Bord bekommen will, dann bedeuten natürlich 15 Jahre die Möglichkeit, dass hier in irgendeiner Weise Private auch tatsächlich an Bord gehen. Aber trotzdem, es sind die Eingriffe zu massiv, die sind definitiv zu massiv. Wir haben hier ganz klar verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das hätten Sie nicht tun müssen. Sie hätten nicht einen Initiativantrag bringen müssen. Sie hätten uns hier im Vorfeld auch mit einem Gutachten erläutern können, warum Sie glauben, warum das alles verfassungsrechtlich kein Problem ist. Das haben wir nicht bekommen. Meiner Meinung nach kann man in so einer Situation so ein Gesetz nicht husch-pfusch hinbekommen. Es zeigt vielmehr eher die Mentalität. Das halte ich für die Stadtregierungsparteien für höchst problematisch, allen voran natürlich für die SPÖ, die sagt, wir sind Kaiser. Repräsentative Demokratie heutzutage heißt nicht mehr, dass man alles machen kann, was man will, sondern dass man auch in einen Dialog tritt. Ich glaube, das ist in der heutigen Zeit unabdingbar. Vielleicht nimmt man doch die eine oder andere der Oppositionsparteien, gerade wenn man eine nicht sehr starke Mehrheit hat, mit ihren Bedenken an Bord, um dem Ganzen eine größere, tragfähigere Breite zu geben. Ein Punkt noch zu dem "staatlich organisiert". Also meine Kritik daran bleibt. Ich sehe nicht ein, warum man das hier so festschreiben muss. Noch dazu als jetzt doch mittlerweile tiefere Kennerin der Wiener Politik heißt für mich "staatlich organisiert" in dem Zusammenhang eher, wahrscheinlich parteinahe organisiert. Und das lässt bei mir auch alle Alarmglocken läuten! Schauen Sie, ich glaube einfach, dass Sie mit dieser Vorgangsweise hier den Boden dafür geschaffen haben, dass es letztlich zu dieser Eskalation, zu diesem Sitzungsmarathon gekommen ist. Und das ist kein gutes Zeichen für die Demokratie! Sie haben hier nicht mehr Ihre Zwei-Drittel-Mehrheit oder noch mehr, wo Sie agieren können, so wie Sie es vielleicht noch vor Jahrzehnten machen konnten! Gerade in so heiklen Fragen halte ich das, ehrlich gesagt, für keinen guten Zug. Dass es ein legitimes Protestmittel der Opposition ist, sämtliche Möglichkeiten des parlamentarischen Prozesses und der Geschäftsordnung auszunutzen, ist nicht neu, und ich hab' auch gesagt, das ist legitim. Ich empfehle übrigens, wer sich einmal amüsieren möchte, da gibt's einen Kurzband von Mark Twain, aufgelegt sogar vom Parlament, vom Nationalrat, der über seine Erfahrungen berichtet, wie er im österreichischen Reichsrat, sozusagen in den letzten Zügen der Monarchie, zu Gast war und was da an der Tagesordnung gestanden ist, dass man da mit Töpfen und Tellern gelärmt hat. Wenn man sich vor Augen führt, dass damals, wie gesagt, dieses Reich vor dem Zerfall stand, so hoffe ich nicht, dass man diesen Befund auf das demokratische System oder das Parteiensystem in Wien und in Österreich ummünzen kann! (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Europäische Union!) Aber tatsächlich zeigt sich, finde ich, dass hier irgendwas im Umbruch ist und dass das viel vehementer passiert, als es vielleicht vielen hier bewusst ist. Also das ist legitim. Ich glaube aber trotzdem, dass man es unter Show-Politik einordnen kann. Das ist natürlich auch ein Instrument, das Rechtspopulisten gerade zur Kunstform erhoben haben, diese Form der Show-Politik. Die ÖVP ist da eher ein kleiner Appendix. Ich erinnere nur daran, dass es nicht nur die Show-Politik ist, die die FPÖ in der Opposition kann, sie kann es ja auch in der Regierung. Ich erinnere daran, dass sie aus dem Kärntner Landtag 13 Mal ausgezogen ist, um das nötige Quorum zu verhindern. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eine Show-Politik, die wir nicht brauchen. Ich bleibe dabei: Was hier beschädigt wird, Sie haben jetzt nichts wirklich bewirkt. Das ist schade. Ich hätte hier auch gerne was bewirkt, nämlich Änderungen in diesem Gesetz. Ich glaube, es ist nicht gut und es gehört zurück an den Start. Sie müssen die Bedenken ernst nehmen, das sind zu massive Eingriffe. Sie müssen es sich auch gefallen lassen, wenn der Verfassungsgerichtshof es aufhebt. Dafür sind Sie verantwortlich! Aber diese Show-Politik, dieses Kasperltheater, das trägt nicht dazu bei, dass irgendeine Bürgerin oder irgendein Bürger mehr Vertrauen in die Politik hat! Und das ist schade! (Beifall bei NEOS.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter, die zweite Wortmeldung. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren! Zweite Wortmeldung, dann haben Sie es geschafft, zumindest meine Wortmeldungen. Ich möchte trotzdem ganz kurz, und jetzt haben wir ja eine Diskussion und auch Wechselrede, und ich verspreche, ganz kurz auf die Vorredner einzugehen. Zuerst zur Frau Kollegin Meinl-Reisinger, die uns Show-Politik vorgeworfen hat. Wissen Sie, was eine Show-Politik ist? Wenn man einen Offenen Brief an den Landtag schickt, wo man selber Teil dieses Landtages ist! Also das ist Show-Politik! Aber es soll so sein. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Und das schicken wir über OTS aus, soll so sein, ist ein legitimes Mittel, aber so viel zur Show-Politik! Sie haben sich auch bemüßigt gefühlt, uns auszurichten, welche Arbeit im Zusammenhang mit dieser Einwanderungswelle, die da gerade passiert, zu leisten ist. Ich darf festhalten, und das wurde auch schon öfters zum Ausdruck gebracht, diese Einwanderungswelle ist größtenteils eine illegale Einwanderung. Das hört man vielleicht nicht überall gern, manchmal ist es auch schon durchgesickert, aber das entspricht den Tatsachen. Und die Arbeit, die in diesem Zusammenhang zu leisten ist, Frau Kollegin, ist die Verhinderung dieser illegalen Einwanderung. Da wäre die hauptsächliche Arbeit zu leisten! (Beifall bei der FPÖ.) Selbst wenn jemand zu uns kommt und tatsächlich Asylanspruch hat, dann soll das so sein. Wir sind für Rechtsstaatlichkeit, keine Frage, aber Asyl ist ein Schutz auf Zeit. Wenn dieser Asylgrund weggefallen ist, dann ist es durchaus legitim, dass der vormalige Asylant wieder in die Heimat zurückkehrt und dort mithilft, die Heimat aufzubauen, auch im Hinblick auf unseren sehr angespannten Arbeitsmarkt. So viel zur Frau Kollegin Meinl-Reisinger. Zum Kollegen Ulm: Danke für die Blumen. Ich glaube, damit kann man es bewenden lassen, wir haben uns bemüht. Wenn das auch bei anderen Fraktionen angekommen ist, dann ist das sehr schön. Zu den Regierungsfraktionen in aller Kürze, weil sehr lang kann es auch nicht sein. Es ist ein bisschen schwierig, Diskussionen zu führen. Auch wenn das da jetzt als Show-Politik bezeichnet wurde, es gab durchaus Wortmeldungen, glaub' ich, das wurde fairerweise auch gesagt, wo wir unsere Einwendungen und unsere Überlegungen zu diesem Gesetzesvorhaben wirklich substantiell eingebracht haben. Herr Kollege Deutsch, Sie haben nichts zum Legalitätsprinzip, zum Anspannungsverhältnis, zum Bestimmtheitsgebot, zum Terminisierungsgebot, zur Verhältnismäßigkeit, zum Gleichheitsprinzip gesagt. Wir hätten uns wirklich gefreut, wenn Sie uns für die Bestimmung, die Sie da durchführen wollen, eine sachliche Rechtfertigung mitteilen würden. Da habe ich nichts gehört. Zugegebenerweise, die Frau Kollegin Hebein, so hab' ich es zumindest verstanden, verzeihen Sie mir das etwas Laienhafte, hat aber doch ansatzweise versucht, eine Güterabwägung zu machen, einen Güterausgleich, und hat das Argument des sozialen Friedens gebracht. Das ist wahrscheinlich nicht mein Zugang dazu. Sozialer Frieden ist uns allen wahrscheinlich wichtig. Ich habe im Konkreten wahrscheinlich trotzdem einen anderen Zugang. Nur trotzdem, Frau Kollegin, hier reden wir über Legistik, hier reden wir über ein Gesetz, das wirklich einschneidend ist. Und dieser Güterausgleich, der soziale Frieden, kann es im Detail auch nicht argumentieren, warum jetzt keine Abstandsflächen mehr gelten oder die Gebäudehöhen nicht mehr gelten. Das ist so, und das haben Sie auch nicht ausführen können! Vielleicht noch eines, damit Sie auch verstehen, was ich meine, Bestimmtheitsgebot, Sie haben Humanität angeführt. Ich glaube, und das ist in Ordnung, dazu sind wir im Parlament, dass eben verschiedene Meinungen zum Ausdruck kommen. Ich glaube, Sie verstehen unter Humanität sicher was anderes als ich. Das ist gut so oder auch nicht gut so, aber das ist so. Und es ist auch gerechtfertigt und zulässig, dass diese verschiedenen Meinungen hier zum Ausdruck kommen. Nur, jetzt sind wir bei der Gesetzeswerdung, meine sehr geehrten Damen und Herren und Kolleginnen und Kollegen, und da wäre es eben schon schön, oder was heißt schön, da wäre es nur den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend, wenn man Humanität eben konkretisiert. Was ist darunter zu verstehen? Sie verstehen etwas anderes darunter und ich auch, und das ist das Problem. Bestimmtheitsgebot: Der Rechtsunterworfene muss wissen, was das Gesetz meint, und das ist nicht gegeben, meine Damen und Herren! Das in aller Kürze dazu. Zum Schluss vielleicht auch noch etwas Lustiges, oder ich weiß nicht, ob es lustig ist, wahrscheinlich nicht. Das Beste an dem Gesetz ist das, was nicht drinnensteht, weil was Sie nicht geschafft haben, ist, dieses Gesetz zu gendern. Es sind nur männliche Bezeichnungen drinnen, soll so sein. Ich harre der Dinge und harre der Berichterstattung des Herrn Berichterstatters. Ich danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Bitte, Herr Stadtrat. Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wir begehen heute den Internationalen Tag der Earthhour. Wir werden am Abend aus diesem Anlass zwischen 20.30 Uhr und 21.30 Uhr auch die Beleuchtung des Rathauses ausschalten. Sinn dieser Aktion ist, auf die Energieeffizienz aufmerksam zu machen, ein Erfolg auch der Bauordnung, weil wir insbesondere im Bereich der Sanierung der Stadt hier Maßgebliches geleistet haben. Das ist aber nur vordergründig mein Argument. Mein Zweites ist, dass wir nicht nur über Energieeffizienz nachdenken sollten, sondern auch über die Effizienz unseres politischen Handelns. Nicht weil ich nicht für kontroversielle und spannende Diskussionen wäre, aber ich habe jetzt in den letzten 24, 28 Stunden den Eindruck gehabt, dass sich das eine oder andere Argument doch wiederholt hat und man doch den Eindruck gewinnen konnte, dass vielleicht in einer etwas kürzeren Zeit das eine oder andere abzuhandeln gewesen wäre. Wie gesagt, ich sage das nicht, um Argumente unter den Tisch zu kehren, sondern ganz im Gegenteil, weil ich den Eindruck habe, dass manche Argumente in dieser Diskussion dadurch viel zu kurz gekommen sind. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Ihre zum Beispiel!) Denn ich kann mich gut erinnern, so zwischen 2 und 4 Uhr sind die Referentinnen und Referenten, die am Rednerpult waren, eher vor einem geringeren Auditorium gewesen, und die hätten sich sicher auch mehr Aufmerksamkeit verdient. Von daher, glaube ich, macht es Sinn, hier vielleicht pointierter vorzugehen und vielleicht auch die Unterschiedsstärke herauszuarbeiten und auch Lösungsansätze zu finden. Man sollte nie vergessen, all das, was wir hier verbringen, ist auch Lebenszeit. Wir haben wahrscheinlich nur eine und auch damit sollte man gut umgehen. Es ist nicht nur unsere Lebensarbeitszeit, sondern auch die Lebens- und Arbeitszeit vieler Beschäftigten hier im Rathaus, von der Rathauswache bis zu den Damen in der Garderobe, bis zu den Kolleginnen und Kollegen, die das Stenogramm führen, bis zu jenen, die auch in der Kantine die ganze Nacht für uns da waren. (Allgemeiner Beifall.) Und wie gesagt, das sollte man nicht nur hier in diesem Raum erwähnen, auch bei Sonntagsreden, sondern auch, wenn es darum geht, wenn in der Öffentlichkeit Beschäftigte der Stadt angegriffen werden oder ihre Leistungen geschmälert werden. Dann würde ich mir wünschen, dass wir dann alle gemeinsam, wo wir auch Nutznießer dieser Leistungen sind, das auch offensiv darstellen. Ich werde jetzt nicht im Detail auf alles eingehen. Einige Notizen habe ich mir gemacht, nämlich zu jeder Rednerin und jedem Redner. Ich würde dazu gerne noch chronologisch Stellung nehmen. Aber vorausschickend vielleicht: Ich glaube, es muss niemand Sorge haben, dass durch diese Novelle jemand enteignet wird, und ich kann Ihnen garantieren, so lange ich Wohnbaustadtrat oder Wohnbaulandesrat bin, werde ich auch keiner Enteignung zustimmen. Und es ist auch sichergestellt, dass die Rechte der Nachbarn auf Bebaubarkeit erhalten bleiben mit der Ausnahme, das ist richtig, der Regelung der sechsmonatigen Projekte und Objekte. Ich denke, dass in der Diskussion zwei Dinge sehr stark miteinander vermischt worden sind, nämlich wofür der § 71c der Bauordnung steht und das, was wir im § 71 der Bauordnung, die ja schon in Kraft ist und wo wir auch im Rahmen der Wohnbauoffensive Maßnahmen angekündigt haben, zum Beispiel 1.000 Wohneinheiten, die wir in Leichtbauweise errichten wollen, dass diese beiden Dinge sehr stark miteinander vermischt worden sind. Ich möchte jetzt nicht nochmal alle Punkte des § 71c auflisten. Aber was er mit Sicherheit nicht ist, ist die Maßnahme, um diese Holzbauinitiative umzusetzen, weil es ja auch darum geht, welche Grundstücke heranzuziehen sind. Und Sie alle wissen ja, dass für uns das Hauptproblem das Errichten von Unterbringungsmöglichkeiten und Wohnraum ist, vor allem aber die Grundstücke sind und wir uns natürlich auch keine Grundstücke, die wir für Wohnbauten verwenden können, für temporäre Nutzungen dieser Art, die im § 71c angesprochen worden sind, verwenden wollen. Ich möchte jetzt trotzdem noch zu allen Rednerinnen und Rednern chronologisch eine kurze Stellungnahme abgeben, denn ich glaube, es verdienen jetzt alle noch eine entsprechende Bewertung, nicht Bewertung, sondern meine Stellungnahme dazu, weil es auch wichtige Hinweise sind. Die Kollegin Meinl-Reisinger hat ja begonnen, und sie hat eine Durchmischung bei jenen Unterbringungsmöglichkeiten gefordert, die wir jetzt mit dem § 71c legitimieren wollen, eine Durchmischung, die zum Beispiel Flüchtlinge und Studierende einschließen kann. Das würde nach den jetzigen Bestimmungen, sage ich, leider nicht gehen, weil wir uns selber auch mit der Auflage gefesselt haben, dass es diese Rahmenbedingung auf Grund von Naturkatastrophen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nicht nur!) und humanitären Katastrophen gibt. Ich persönlich bin ein großer Freund der sozialen Mischung. Das weiß jeder, der mich reden hört. Das erwähne ich bei jeder meiner Ausführungen. In diesem konkreten Fall ist es nicht möglich. Wo es möglich ist, und ich glaube, da ist auch ein bisschen der Widerspruch, der hier auch mehrfach zitiert worden ist, oder der vermeintliche Widerspruch unterschiedlicher Funktionäre herauslesbar ist, ist, dass das sehr wohl bei jenen 100 Wohneinheiten möglich ist, die wir mit der Holzbauweise errichten wollen. Dort wäre so eine soziale Durchmischung sehr wohl gegeben. Nicht allerdings jetzt bei dem, was wir hier als Unterbringung, nicht als Wohnobjekt, als Unterbringung durch den § 71c vorsehen. Von da her war das schon ein spannendes Thema. Aber das können wir nicht mit dem § 71c lösen, weil wir uns selbst fesseln. Und das hat der Kollege Ulm ja auch gefordert. Die Verwaltung wird durch diese rechtlichen Maßnahmen ja auch gefesselt, wobei ich hier weniger das Problem sehe, dass die Verwaltung mehr Macht möchte, sondern dass es Herausforderungen gibt, die es zu bewältigen gibt, auch durch die Verwaltung. Herausforderungen, die wir in diesem Ausmaß in der Geschichte der Zweiten Republik noch nicht erlebt haben, wie es unser Bundespräsident Dr. Heinz Fischer gesagt hat. Also das sind Herausforderungen, die besondere Herausforderungen sind und von daher auch entsprechende Maßnahmen erfordern. Die Kollegin Meinl-Reisinger hat auch gemeint, warum diese Gesetzesvorlage unter Umständen verfassungswidrig ist. Ich denke, dass sie ganz stark jener Regelung nachempfunden ist, die das Land Oberösterreich mit Ausnahmen getroffen hat, die in der Diskussion auch angesprochen worden sind. Diese Regelungen des Landes Oberösterreich haben beim Verfassungsgerichtshof auch gehalten. Also ich gehe davon aus, dass auch dieser Entwurf einer kritischen Prüfung des Verfassungsgerichtshofes standhalten wird. Die Kritik von Ihnen, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, dass diese Bauten auch im Grünland stehen können, ist ja prinzipiell richtig, aber nicht anzunehmen, weil das von vielen anderen Kriterien abhängig ist, die unter anderem auch die Bauordnung vorsieht. Das wäre aber prinzipiell auch ohne diesen § 71c jetzt schon möglich und wird auch jetzt nicht gemacht. Der Kollege Gara war dann die zweite Wortmeldung und hat gemeint, warum man 15 Jahre und nicht eine kürzere Frist vorschlägt. Das ist prinzipiell auch ein interessanter Gedanke. Man muss nur sehen, dass das mit weitreichenden Investitionen verbunden ist und dass man diese Investitionen auch sehr oft entsprechend abschreiben muss, wenn man größere Investitionen vornimmt, zum Beispiel wenn die 5-Jahres-Frist zu kurz gegriffen ist. Auch hier ist die Situation anders als in Oberösterreich, denn erstens sind in einer Großstadt Investitionen im Regelfall höher. Und wir gehen auch davon aus, dass die Anforderungen bei der Problemlösung in Wien auf Grund der quantitativen Herausforderungen noch viel größer sind. Auch die Umwidmung von Büros in solche Unterbringungsmöglichkeiten ist ein spannendes Thema, aber ist auch jetzt schon möglich. Wir arbeiten in dieser Frage hier auch sehr eng mit der Wirtschaftsagentur, mit der Wirtschaftskammer und anderen Einrichtungen zusammen, auch mit der Stadt, um diese Fragen anzugehen, weil es uns auch darum geht, Wohnraum, Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, gleichzeitig aber auch Arbeitsplätze für die Zukunft zu erhalten. Die Frage, warum der § 71c zu wenig determiniert ist, die auch mehrfach gekommen ist, nicht nur vom Kollegen Gara, lässt sich auch dadurch beantworten, dass die Gründe für die Anwendung demonstrativ aufgezählt sind. Solche Aufzählungen finden sich auch in vielen anderen Gesetzesmaterien. Der Kollege Ulm hat unter anderem auch eingebracht, dass das Gesetz die Möglichkeit zur Willkür bietet. Auch hier sind, und das war, glaube ich, allen Beteiligten sehr wichtig, die Gründe für die Anwendung sehr stark aufgezählt worden und auch hier ist ein Vergleich mit anderen Gesetzesmaterien durchaus heranzuziehen. Warum andere Bundesländer eigene Gesetze getroffen haben im Unterschied zu uns? Auch da sehe ich keinen großen Widerspruch, Kollege Ulm, weil das im Endeffekt dasselbe Ergebnis bietet. Ob wir ein eigenes Gesetz geschaffen hätten oder hier einen Teil der Bauordnung mit derselben inhaltlichen Ausrichtung heranziehen, ist im Endeffekt relativ irrelevant, denn es geht da vor allem um die Inhalte, die damit verbunden werden. Der Kollege Pawkowicz hat vor allem auch die mangelnden Nachbarrechte kritisiert. Das, muss man sagen, ist bei den sechsmonatigen, allerdings wirklich sehr temporären, gegeben, bei den anderen nicht. Hier gelten die Nachbarrechte, allerdings nicht mit aufschiebender Wirkung. Nicht mit aufschiebender Wirkung, das ist richtig, aber das ist Teil der Bauordnung in anderen Bundesländern generell. Wir sind hier in Wien sehr viel stärker an den Anrainerinteressen orientiert als andere Bundesländer. Der Kollege Gudenus hat unter anderem auch die Leerstandsabgabe angesprochen, die ja weitgehend auch Bundeskompetenz ist. Ich sehe hier in Wien nicht die Gefahr, dass wir das, so wie in anderen Städten, mit Enteignungen verbinden. Ich persönlich glaube auch, dass die Größenordnung für eine Leerstandsabgabe in Wien relativ gering ist. Wir haben einen immer kleiner werdenden Leeerstand in Wien zu verzeichnen, auch auf Grund der starken Nachfrage. Aber das ist meine persönliche Meinung. Das, was ich aber ausschließen kann, ist, dass in diesem Zusammenhang auch Enteignungen angedacht werden. Wenn der Kollege Kasal sagt, der § 71c produziert Flüchtlingsghettos, dann glaube ich das eben genau nicht, denn ich denke, dass gerade die Art und Weise, nämlich auch kleinteiligere Projekte, die hier realisiert werden können, eine deutliche Unterscheidung zu dem ist, was zum Beispiel in Calais oder in anderen Städten errichtet wird. Von daher ist uns gerade auch die Qualität, die hier sichergestellt wird, ganz, ganz wichtig. Die Bauordnung gilt nicht für Zuwanderer. Ob die Bedingungen für Flüchtlinge günstiger sind als für Einheimische, hat der Kollege Stark angemeldet. Das sehe ich nicht. Auch hier stellt sich die Frage, was die Alternative zu solchen Quartieren wäre, die wir anbieten. Im Unterschied zu anderen europäischen Großstädten leben die Menschen bei uns nicht auf der Straße. Und das ist nicht nur gut für die Betroffenen, sondern ist auch für die Menschen, die in unserer Stadt leben, zweifellos sehr, sehr viel besser. Auch der Kollege Schock hat sich mit der Frage beschäftigt, ob das Provisorium mit 15 Jahren nicht zu lang wäre. Die Refinanzierung der Unterkünfte würde natürlich in einer kürzeren Zeit viel höher ausfallen und auch die Belastung der öffentlichen Hand. Das muss uns bewusst sein, dass wir natürlich auch in dieser Frage mit den Steuermitteln so effizient wie möglich umgehen wollen. Wenn die Frau Abg. Stenzel anmerkt, dass wir hier sehr stark an der Grenze des Verkraftbaren sind, dann ist das sicher richtig, dass wir in einer sehr angespannten Situation sind und dass wir die Herausforderungen deutlich besser meistern als andere Großstädte. Aber man sollte nicht verschweigen, dass es in der Tat die gesamte Stadt, alle Ressorts und alle Beteiligten sehr, sehr fordern wird. Welche Gefahr ich weniger sehe, ist, dass es hier Containersiedlungen gibt, zum Beispiel beim Eislaufverein, denn vom Standort wird es nicht geeignet sein, und es wäre auch weder für die Betroffenen noch für das Stadtbild insgesamt nicht sehr von Vorteil. Man sollte sich ja trotz aller Kritik, die es vielleicht auch an dieser Gesetzesvorlage gibt, auch überlegen, wo diese Novelle in einem Gesamtbild der Stadt eingebettet wird. Aber dass es eine Herausforderung ist, ist überhaupt keine Frage. Ich habe noch ein Packerl. Es gibt große Aufmerksamkeit, aber ich habe doch den Eindruck, dass wir, glaube ich, diese Diskussion insgesamt weiterführen sollten. Das wird sich ja, ich gehe davon aus, nicht nur heute ergeben, sondern es hat ja auch den Vorschlag gegeben und auch den Antrag, der ja auch noch abgestimmt wird, ob es beispielsweise eine Arbeitsgruppe gibt, um an einer Novelle der Bauordnung zu arbeiten. Ich halte das prinzipiell für eine bedenkenswerte Idee. Wir haben auch bei den letzten beiden Novellen der Bauordnung über die Parteigrenzen hinweg sehr kontroversiell, aber doch auch sehr konstruktiv gearbeitet. Wir haben auch gute Novellen zustande gebracht. Und ob man da jetzt in einer Arbeitsgruppe ist oder ob die Mitglieder des Wohnbauausschusses gemeinsam mit Expertinnen und Experten hier an einer weiteren Novelle arbeiten, ist mir persönlich jetzt nicht so wichtig. Wichtig ist vor allem, dass hier die unterschiedlichen Sichtweisen und Kompetenzen einfließen können. Da bin ich sicher, dass uns das gelingen wird. In der Diskussion ist einiges angesprochen worden, was man aufgreifen kann und auch sollte. Wir haben, wie gesagt, auch schon in der Vergangenheit bewiesen, dass das sehr, sehr gut funktioniert. Zur Frage, warum in dieser Novelle nicht drinnensteht, wo gebaut wird: Das steht aber sonst in den Gesetzen auch nicht drinnen, wen es namentlich genau betrifft und wo genau etwas hinkommt. Das ist ein Prinzip von Gesetzen. Das ist aber sicher Aufgabe von uns allen, auch als politische Entscheidungsträger, das entsprechend zu berücksichtigen. Also von daher würde ich gerne diese Diskussion weiterführen. Vor allem auch deshalb, weil wir im Rahmen der Wohnbauoffensive, die ich angekündigt habe, Möglichkeiten haben, nicht nur, was die Unterbringungen betrifft, die der § 71c reglementiert, sondern auch, was neue Wohnformen im Rahmen der Wohnbauoffensive betrifft, dass wir hier gute Möglichkeiten haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich die Diskussion dieser vielen Stunden und auch meine Mitschriften dazu verwenden kann, gemeinsam mit Ihnen im Wohnbauausschuss an einer weiteren Novelle der Bauordnung zu arbeiten. Danke schön. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und FPÖ.) Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Mir liegt ein Antrag auf Vertagung der FPÖ vor. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Man kann eine FPÖ nicht vertagen, man kann sie nur (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Wählen oder nicht wählen!) wählen, nicht wählen, vergessen, immer dran denken, wie auch immer. Wird gewünscht, den Antrag zu verlesen oder ist das klar? (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Nein!) Gut! Dann kommen wir gleich zur Abstimmung. Der Antrag ist genügend unterstützt. Die erforderliche Abstimmungsmehrheit sehe ich auch. Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Antrag auf Vertagung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der NEOS, ÖVP und FPÖ die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. Wir kommen daher zur Abstimmung der Gesetzesvorlage, und es liegt ein Abänderungsantrag der NEOS vor. Gibt es da den Wunsch der Verlesung? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die für diesen Abänderungsantrag votieren, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die NEOS, die Minderheit, und somit abgelehnt. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das sind SPÖ und GRÜNE, die Mehrheit, und somit in erster Lesung beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen über die Beschluss- und Resolutionsanträge. Dazu möchte ich anmerken, dass neun Anträge zur Beschlussfassung vorliegen, vier Anträge davon dürften nicht abgestimmt werden, weil sie nicht zum Geschäftsstück passen. Im Sinne des friedlichen Ausklingens unserer wunderbaren Tagung lass' ich über alle abstimmen, betone aber, nur dann, wenn Einstimmigkeit herrscht, dass das kein Präjudiz für andere Fälle ist. Ja, okay, gut. Dann kommen wir bitte ... (Zwischenrufe.) Ja natürlich. Wir kommen damit zum Beschlussantrag der NEOS betreffend Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge und subsidiäre Schutzbereiche, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die NEOS und die ÖVP. Der Antrag hat somit keine Zustimmung und ist abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag der NEOS betreffend Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, eingebracht im Landtag, die einige Punkte beinhalten. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die NEOS, und der Antrag ist somit abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag der NEOS betreffend die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Vereinfachung der Bauordnung, eingebracht im Zuge der Debatte. Dieser Antrag wurde auf Zuweisung eingebracht. Ich bitte jene Damen und Herren, die der Zuweisung dieses Antrages ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig und wird so geschehen. Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP betreffend Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, geringerer Anspruch für Personen, die sich noch nicht über einen längeren Zeitraum in Österreich aufhalten. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die ÖVP, die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag der ÖVP betreffend Reformen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, Abschluss eines verpflichtenden Zusammenarbeitsvertrages. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Gleiches Stimmverhalten, nur die ÖVP, der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von der ÖVP, betreffend Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, Einführung einer Obergrenze von 1.500 EUR. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die ÖVP, der Antrag ist somit abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag der ÖVP betreffend Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, Ausnahme subsidiär Schutzberechtigte. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die ÖVP und die FPÖ, das ist die Minderheit, der Antrag somit abgelehnt. Wir kommen damit zum Antrag der ÖVP betreffend Novelle der Wiener Bauordnung, Entbürokratisierung und Regulierung für die gesamte Wiener Bauwirtschaft. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, möchte ich um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist mit Stimmen der FPÖ, NEOS und ÖVP, das ist die Minderheit, der Antrag abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag der FPÖ. Er betrifft die Wohnkostenbelastung, die für die Breite der Wiener bereits ein nichtverträgliches Ausmaß angenommen hat. Der Landtag wolle beschließen, dem zuständigen Mitglied der Landesregierung schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, bevor der Zugang von anerkannten Flüchtlingen zu gefördertem Wohnraum sowie mit Mitteln der Wohnbauförderung errichteten Wohneinheiten unverzüglich ausgesetzt wird. - Wer diesem Antrag die Zustimmung erklärt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nur der Antragsteller FPÖ, und der Antrag ist abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das sind die SPÖ und die GRÜNEN, das ist nicht die Zwei-Drittel-Mehrheit. Die zweite Lesung erfolgt somit bei der nächsten Landtagssitzung. Wir kommen jetzt zur Postnummer 7. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Einhebung einer Wettterminalabgabe, und ich darf die Berichterstatterin, Frau Abg. Mag. Tanja Wehsely bitten ... Es liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dieser Vorlage des Gesetzes die Zustimmung erteilen möchte, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind NEOS, Rot, Grün, die Mehrheit. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mit der angegebenen Stimmenmehrheit beschlossen. Wir kommen daher zur zweiten Lesung, die ich vorschlage, sofort vornehmen zu lassen, und ich darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig und somit angenommen. Wir kommen damit zur zweiten Lesung. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit SPÖ, GRÜNEN und NEOS, Moment, 50, 60. Das ist mit Zwei-Drittel-Mehrheit so angenommen. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Es gelangt nunmehr die Postnummer 8 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Anfrage des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung einer strafgerichtlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Wiener Landtages Mag. Christoph Chorherr wegen des Vergehens der üblen Nachrede. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg. Kathrin Gaal, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Kathrin Gaal: Danke vielmals, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Präsident hat bereits alles Wesentliche erwähnt. Mir bleibt nur mehr zu sagen, dass das Immunitätskollegium gestern getagt hat und einstimmig beschlossen hat, die Zustimmung dazu nicht zu erteilen. Daher bitte ich auch Sie, unserer Empfehlung zu folgen. Danke vielmals. Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Berichterstatterin. Ich darf anmerken, dass der Abg. Mag. Christoph Chorherr den Saal verlassen hat. Ich habe keine Wortmeldung vorliegen. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Immunitätskollegiums zustimmen wollen, bitten, die Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein denkwürdiger Landtag ist hinter uns. Wir haben nahezu auf die Minute genau 29 Stunden Landtagssitzung hinter uns. Viele von Ihnen werden, so wie ich, mit 32 Stunden munter sein. Gestatten Sie mir aber trotzdem, auch aus meiner Sicht und im Namen von uns allen den Mitarbeitern des Hauses ein ganz besonderes Dankeschön auszurichten. (Allgemeiner Beifall.) Denn ohne das Landtagsbüro, die Rathauswache, den Rathauskeller, die Technikmitarbeiter, Heizzentrale, diverse Büros, Arzt, Sanität, Stenographen, et cetera - (StR DDr. Eduard Schock: Feuerwehr!) habe ich gesagt -, würden wir das mit Sicherheit nicht zustande bringen. Zwei der Mitarbeiter haben sogar versäumt, ihren Urlaub anzutreten. Das kann man nicht hoch genug schätzen und sollte uns zu denken geben, bei kommenden Aktivitäten das letztendlich vielleicht auch zu berücksichtigen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Ich wünsche schöne Ostern! (Schluss am 19. März 2016 um 14 Uhr.) Landtag, 20. WP 18. März 2016 4. Sitzung / 2