Wiener Landtag 19. Wahlperiode 40. Sitzung vom 2. Juli 2015 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP - 02061-2015/0001 - KU/LM) S. 3 3. Anfrage (FSP - 02058-2015/0001 - KFP/LM) S. 4 4. Anfrage (FSP - 02057-2015/0001 - KFP/LM) S. 7 5. Anfrage (FSP - 02059-2015/0001 - KFP/LM) S. 8 3. AST - 02098-2015/0002 - KFP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Temporäre Hilfe für echt Verfolgte - keine Grundversorgung für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten!" Rednerinnen bzw Redner: Abg Mag Johann Gudenus, MAIS S. 11 StR Mag Manfred Juraczka S. 13 Abg Birgit Hebein S. 14 Abg Mag Muna Duzdar S. 14 Abg Senol Akkilic, BA S. 15 Abg Dr Wolfgang Ulm S. 16 Abg David Ellensohn S. 17 Abg Gerhard Haslinger S. 18 Abg Mag Jürgen Czernohorszky S. 19 4. Mitteilung des Einlaufs S. 20 5. Umstellung der Tagesordnung S. 20 6. LG - 00199-2015/0001, P 1: Änderung des Wiener Informationsweiterverwendungsgesetzes (WIWG); (Beilage Nr 12/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 20 Abstimmung S. 20 7. Begrüßung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien Univ-Doz Mag Dr Dieter Kolonovits S. 19 8. 01627-2015/0001-GIF, P 2: Verwaltungsgericht Wien; Tätigkeitsbericht 2014 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 21 Redner: Abg Dr Wolfgang Ulm S. 21 Abg Dipl-Ing Martin Margulies S. 22 Abg Mag Dietbert Kowarik S. 22 Abg Dr Kurt Stürzenbecher S. 24 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 25 Abstimmung S. 26 9. LG - 02036-2015/0001 - KSP/LAT, P 11: Dienstrechts-Novelle 2015 (Beilage Nr 20/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 26 Rednerin bzw Redner: Abg Dr Wolfgang Ulm S. 26 Abg Dipl-Ing Martin Margulies S. 27 Abg Angela Schütz S. 28 Abg Dr Wolfgang Aigner S. 30 Abg Ing Christian Meidlinger S. 31 Abg Ing Bernhard Rösch S. 32 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 33 Abstimmung S. 34 10. Begrüßung der Kinder- und Jugendanwältin DSA Monika Pinterits und des Kinder- und Jugendanwaltes Mag Ercan Nik Nafs S. 34 11. 01137-2015/0001-GJS, P 3: Tätigkeitsbericht 2014 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch S. 34 Rednerinnen bzw Redner: Abg Mag Ines Schneider S. 34 Abg Birgit Hebein S. 35 Abg Mag Günter Kasal S. 36 Abg Senol Akkilic S. 37 Abg Mag (FH) Tanja Wehsely S. 38 Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits S. 41 Kinder- und Jugendanwalt Mag Ercan Nik Nafs S. 41 Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch S. 41 Abstimmung S. 42 12. 01782-2015/0001-MDLTG, P 6: Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG betreffend frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen (Beilage Nr 15/2015) Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch S. 43 Abstimmung S. 43 13. Begrüßung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr Sigrid Pilz S. 34 14. 01531-2015/0001-GGS, P 5: Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2014 Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely S. 43 Rednerinnen bzw Redner: Abg Ingrid Korosec S. 43 Abg Dr Jennifer Kickert S. 44 Abg Ing Bernhard Rösch S. 45 Abg Marianne Klicka S. 46 Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr Sigrid Pilz S. 48 Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely S. 50 Abstimmung S. 50 15. Ordnungsruf an Abg Ing Christian Meidlinger S. 50 16. LG - 01898-2015/0001/LAT, P 7: Änderung des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes – WWPG (Beilage Nr 16/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely S. 51 Abstimmung S. 51 17. LG - 01987-2015/0001/LAT, P 8: Änderung des Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens (Beilage Nr 17/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima S. 51 Abstimmung S. 51 18. LG - 01988-2015/0001/LAT, P 9: Änderung des Wiener Nationalparkgesetzes; (Beilage Nr 18/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima S. 51 Abstimmung S. 51 19. LG - 01989-2015/0001/LAT, P 10: Änderung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes; (Beilage Nr 19/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima S. 51 20. Unterbrechung der Sitzung zur Abhaltung einer Präsidialkonferenz S. 54 21. 01561-2015/0001-GKU, P 4: Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2014 (Beilage Nr 14/2015) Berichterstatter Abg Ernst Woller S. 52 Rednerin bzw Redner: Abg Ing Mag Bernhard Dworak S. 52 Abg Mag Gerald Ebinger S. 52 Abg Katharina Schinner S. 52 Berichterstatter Abg Ernst Woller S. 53 Abstimmung S. 53 (Beginn um 09.01 Uhr) Präsidentin Marianne Klicka: Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Nach den drei Gemeinderatssitzungstagen dieser Woche darf ich Sie recht herzlich zur 40. Sitzung des Wiener Landtages begrüßen. – Die Sitzung ist somit eröffnet. Entschuldigt sind Herr Abg Blind wegen Krankheit, Frau Abg Ing Leeb wegen Krankheit, Frau Abg Puller wegen Krankheit und auch Herr Abg Mag Werner-Lobo wegen Krankheit. Herr Dipl-Ing Stiftner ist beruflich verhindert, und Frau Abg Mag Holdhaus ist von 9 bis 11.30 Uhr beruflich verhindert. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Frage (FSP - 02061-2015/0001 - KU/LM) wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Aigner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Sie haben vor Kurzem die Öffentlichkeit davon informiert, bei jungen Mindestsicherungsbeziehern – anders als bisher – die Arbeitswilligkeit als Voraussetzung für den Bezug dieser Sozialleistung rechtlich verbindlich einzumahnen und zu kontrollieren. Die grundsätzliche Arbeitswilligkeit eines Leistungsbeziehers war von Anfang an eine gesetzlich vorgesehene Anspruchsvoraussetzung. Die möglichst rasche Eingliederung von Mindestsicherungsbeziehern in den Arbeitsmarkt ist gerade bei jüngeren Beziehern ein Gebot der Stunde, um das Entstehen von „Mindestsicherungskarrieren“ zu verhindern. Warum haben die Behörden in Wien bisher beim Vollzug des Gesetzes auf dieses Kriterium bei jüngeren Leistungsbeziehern keinen Wert gelegt?) Ich bitte die Frau Stadträtin um die Beantwortung. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie fragen mich bezüglich eines Teils des Jugendpakets, warum die Behörden in Wien beim Vollzug des Gesetzes auf das Kriterium bei jüngeren Leistungsbeziehern bisher keinen Wert gelegt haben. Volljährige und arbeitsfähige Antragsteller und Antragstellerinnen und Bezieher und Bezieherinnen der Mindestsicherung sind seit jeher verpflichtet, ihre Arbeitskraft einzusetzen und an arbeitsintegrativen Maßnahmen teilzunehmen. Diese Verpflichtung besteht auch bei Teilzeitbeschäftigung oder bei geringfügiger Beschäftigung, sofern nicht aus berücksichtigungswürdigen Gründen wie zum Beispiel der gesundheitlichen Situation kein höheres Beschäftigungsausmaß zumutbar ist. Wenn eine hilfesuchende oder empfangende Person ihre Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise und nicht so gut wie möglich einsetzt oder nicht entsprechend an arbeitsintegrativen Maßnahmen mitwirkt, ist im Rahmen der Bemessung des auf sie entfallenden Mindeststandards zur Deckung des Lebensunterhaltes stufenweise entsprechend zu kürzen. Ob jemand der Verpflichtung zum Einsatz der Arbeitskraft nachkommt, wird anhand der Überprüfungsstandards bei laufendem Bezug kontrolliert, die unter anderen auch eine regelmäßige Einschau in die tagesaktuelle AMS- Schnittstelle vorsehen. Zu den minderjährigen LeistungsbezieherInnen und zur Frage, wieso wir das jetzt tun: Das ist keine ganz einfache rechtliche Frage, weil die Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung für Minderjährige nicht die Minderjährigen sind, sondern die Eltern und daher sozusagen der direkte Anspruch bei den Eltern liegt, es sich aber um das Handeln einer anderen Person, nämlich der Minderjährigen oder des Minderjährigen, handelt. Daher ist die schrittweise Ausdehnung der Kürzung für minderjährige arbeitsfähige BMS-Bezieher und -bezieherinnen, die sich nicht beim AMS melden oder die Unterstützungsangebote nicht annehmen, nicht als isolierte Strafmaßnahme zu sehen, auf die bisher verzichtet wurde. Vielmehr kann der gewünschte Effekt einer Leistungskürzung bei dieser speziellen Zielgruppe – und deshalb ist das Teil des Jugendpakets – nur dann eintreten, wenn entsprechende Rahmenbedingungen vorliegen, und zwar eine Stärkung der Eigenverantwortung und eine damit einhergehende höhere Verbindlichkeit bei den betroffenen minderjährigen BMS-Beziehern. Diese Rahmenbedingungen werden mit dem Jugendpaket geschaffen, und ausschließlich in diesem Zusammenhang ist auch die Ausdehnung der schrittweisen Kürzung der BMS auf minderjährigen BMS-BezieherInnen, die sich beim AMS melden, zu verstehen. Was heißt das? – Das bedeutet, dass die ganz konkrete Notwendigkeit besteht, dass auch mit den Minderjährigen kommuniziert wird, die an sich nicht Kundinnen und Kunden und auch nicht Antragstellerinnen und Antragsteller sind und mit denen die MA 40 an sich bisher nichts zu tun hatte. Und dazu gehören natürlich auch die entsprechenden Angebote, und das kann jetzt im Rahmen eines Gesamtpakets umgesetzt werden. Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt der Herr klubunabhängige Abg Dr Aigner. – Ich bitte darum. Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Stadträtin, für die Beantwortung! Meine Zusatzfrage geht dahin, ob Sie für diese von Ihnen geplanten Maßnahmen gesetzliche Änderungen brauchen oder ob das im Rahmen des Vollzuges auf Basis der bestehenden Gesetze möglich ist. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wir können das im Rahmen der derzeitigen Rechtslage machen und werden in dieser Situation sowohl mit den Eltern, die ja die Bezieher und Bezieherinnen sind, aber auch mit den Minderjährigen kommunizieren. Präsidentin Marianne Klicka: Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Korosec. Ich ersuche sie darum. Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich möchte auch die Schülerinnen und Schüler auf der Galerie ganz herzlich begrüßen! Frau Landesrätin! Grundsätzlich hat die bundesweite Evaluierung ergeben, dass die Vor-Ort-Kontrollen und Überprüfungen sehr mangelhaft sind. In allen Bundesländern fehlen sowohl Personal als auch überhaupt Ressourcen. Frau Präsidentin! Ist es bitte möglich, dafür zu sorgen, dass es ein bisschen ruhiger ist? Präsidentin Marianne Klicka (unterbrechend): Ich darf die Abgeordneten um etwas mehr Ruhe ersuchen. Abg Ingrid Korosec (fortsetzend): Danke. Meine Frage, Frau Landesrätin: Welche Maßnahmen wird Wien setzen, damit zur Kontrolle des Bezuges Hausbesuche öfter als bisher durchgeführt werden? Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Landesrätin. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete! In dem von Ihnen zitierten Bericht wird Wien als Beispiel dafür hervorgehoben, dass hier im Vergleich zu den anderen Bundesländern besonders viel kontrolliert wird. Und wenn Sie die Kürzungen bei der Mindestsicherung vergleichen, die die MA 40 einerseits und das AMS andererseits vornehmen, dann werden Sie feststellen, dass wir in Wien die Mindestsicherung häufiger kürzen als das AMS die Arbeitslosenunterstützung. Präsidentin Marianne Klicka: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg Hebein gestellt. Ich ersuche sie darum. Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen Frau Landesrätin! Selbst verständlich unterstützen wir den von ihnen geplanten One-Stop-Shop für Jugendliche, lehnen aber verschärfte Sanktionsmaßnahmen für Jugendliche ab. Darauf bezieht sich auch meine Frage: Wenn erwachsene Jugendliche sowieso mit Sanktionsmaßnahmen bis zum Entzug der Mindestsicherung konfrontiert sind, wenn sie nicht kooperieren und sich das trotzdem um eine Spur verfestigt, warum sollte dann diese Maßnahme genau bei Minderjährigen oder 15- bis 17-Jährigen wirken, die ebenso in prekären Verhältnissen leben? Präsidentin Marianne Klicka: Ich bitte um die Beantwortung, Frau Stadträtin. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete! Ich halte das für einen defätistischen Zugang, und ich bin eine große Feindin des Defätismus! Ich halte es für ganz wichtig und für ganz vorrangig im Zusammenhang mit Sozialpolitik und insbesondere mit Sozialpolitik in Wien, dass wir alles daran setzen, dass junge Menschen in ihrem Leben auf eigenen Beinen stehen und nicht auf Mindestsicherung angewiesen sind. Und wenn wir wissen, dass rund 10 Prozent jener Menschen zwischen 15 und 19, also eben mündige Minderjährige, die in keinem Kurs, in keiner Schule und in keiner Ausbildung sind und auch beim AMS nicht gemeldet sind, aber Mindestsicherung erhalten, dann halte ich es für eine ganz große und wichtige sozialpolitische Herausforderung, aber auch Pflicht, diese jungen Menschen zu befähigen, zukünftig ein eigenständiges Leben zu leben. Dazu muss es Angebote geben, und deshalb habe ich schon bei meiner Antwort an Herrn Kollegen Aigner gesagt, dass das nicht so einfach ist. Da muss es entsprechende Angebote geben, sowohl Gesprächsangebote als auch konkrete Angebote im Hinblick darauf, was diese Jugendlichen dann tun können. Aber es liegt natürlich auch in der Verantwortung der Eltern, die ja sozusagen die Verantwortung tragen und auch die Leistung beziehen. Diese müssen auch darauf schauen, dass sich die Jugendlichen, wenn es Angebote gibt, auch tatsächlich bewerben. Und Angebote gibt es ja in der Stadt. Wir haben hier mittlerweile eine ganz andere Situation, als das in anderen Bundesländern der Fall ist, sodass wir den Jugendlichen Plätze zur Verfügung stellen können. Und wenn diese nicht angenommen werden, dann ist das nicht „just for free“, sondern dann muss man reden, aber wenn reden nicht reicht, dann muss es auch Sanktionen geben. Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die 4. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg Seidl. Ich ersuche ihn darum. Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Landesrätin! Frau Landesrätin! Im Gegensatz zu den GRÜNEN sehen wir in dem 3. Wiener Sozialbericht doch einen Weg in die richtige Richtung. Eine ganz kurze Zusatzfrage von mir: Wie stellt die MA 40 die Arbeitswilligkeit eines Jugendlichen fest? Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das ist verhältnismäßig einfach: Es geht nicht darum, die Arbeitswilligkeit festzustellen, sondern es geht einfach um einen Datenabgleich. Und wenn es Jugendliche gibt, die nicht in die Schule gehen, die keine Lehre machen – denn sonst würden sie ja auch nicht unbedingt bei uns landen – und die nicht beim AMS gemeldet sind, dann muss man schauen: Sind sie nicht beim AMS gemeldet, weil sie zum Beispiel eine Behinderung haben? Oder können sie keinen Beruf ausüben, weil sie nicht arbeitsfähig sind? – Dann gibt es ja ein ärztliches Zeugnis. Oder gibt es andere Gründe? – Und wenn es die nicht gibt und diesbezüglich nichts vorliegt, dann wird Kontakt mit dem AMS aufgenommen. Präsidentin Marianne Klicka: Ich danke für die Beantwortung. Die 2. Frage (FSP – 02060-2015/0001 – KVP/LM) wurde zurückgezogen. Wir kommen somit zur 3. Frage (FSP – 02058-2015/0001 - KFP/LM). Sie wird von Herrn Abg Mag Gerald Ebinger gestellt und ist ebenfalls an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. [In einer Anfragebeantwortung zum Thema „Daten zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ schreiben Sie, dass sämtliche Vermögenswerte bekannt gegeben werden müssen. Das gilt für Vermögenswerte im In- und Ausland. Eine Überprüfung ist – wie Sie schreiben – im In- und Ausland nur partiell möglich. Im Inland werden aber zum Beispiel Überprüfungen bei Grundstücksvermögen beim Bezirksgericht (Einschau ins Grundbuch) vorgenommen. Wie erfolgt eine Überprüfung von Grundstücksvermögen im Ausland?] Ich ersuche um die Beantwortung. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter! Sie fragen mich, wie eine Überprüfung von Grundstücksvermögen im Ausland erfolgt. – Ich möchte dazu vorerst ein bisschen ausführen, wie die Überprüfung an sich erfolgt: Alle Antragsteller auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung müssen bei der Antragstellung der Behörde, also der MA 40, jegliches Einkommen und sämtliche Vermögenswerte bekannt geben und müssen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben bestätigen. Grundsätzlich geht die Behörde davon aus, dass die Angaben der Antragsteller wahrheitsgemäß sind. Eine Überprüfung der Vermögenswerte ist sowohl in Österreich als auch im Ausland nur partiell möglich, da zentrale Aufzeichnungen über die Vermögenswerte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger weder in Österreich noch in anderen Staaten geführt werden. Solche Daten gibt es über niemanden von uns und auch nicht über die anderen Österreicherinnen und Österreicher oder über sonstige Bewohnerinnen oder Bewohner unseres Staates. Nach der Antragstellung werden von der Behörde aber zahlreiche Ermittlungen angestellt und bei folgenden Stellen Abfragen durchgeführt: Beim Zentralen Melderegister, bei der MA 50, bei der Bundespolizeidirektion Wien, beim Verkehrsamt, bei der MA 63, bei der MA 35, beim Grundbuch des entsprechenden Bezirksgerichts, wenn Grundbesitz angegeben wurde oder wenn ein begründeter Verdacht der Behörde besteht. Ob Grundbesitz oder Liegenschaften in Österreich vorhanden sind, kann mittels Abfrage beim Bezirksgericht verifiziert werden. In den meisten Fällen handelt es sich beim Vermögenswert um eine Eigentumswohnung, die von Antragstellern selbst oder von unterhaltsberechtigten Angehörigen zu Wohnzwecken genutzt wird. In diesem Fall wird die Verwertung, also der Verkauf, der Wohnung nicht verlangt, da dies zur Obdachlosigkeit des Antragstellers oder dessen Angehörigen führen würde. Stattdessen wird die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gegen grundbücherliche Sicherstellung des Ersatzanspruches zuerkannt. Im Ausland kann mangels zentraler Datenerfassung nicht auf eine derartige Abfragemöglichkeit zurückgegriffen werden. Persönliche Recherchen im Ausland werden auf Grund des sehr hohen Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten und das relativ geringe Nutzens als nicht effizient erachtet. Rechtlich unmöglich ist es jedenfalls, im Ausland grundbücherliche Sicherstellungen auf Grundlage eines österreichischen Gesetzes zu erwirken. Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Mag Ebinger gestellt. – Bitte. Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sie haben jetzt mehr oder weniger aus Ihrem Prospekt „Wiener Mindestsicherung“ und aus der Fragebeantwortung vorgelesen, die wir das letzte Mal erhalten haben. Laut dieser Fragebeantwortung gibt es ungefähr 160 000 Mindestsicherungsbezieher, davon ungefähr 37 000 Drittstaatsangehörige. Und wir wissen, dass es auch Betrugsfälle gibt. Wir haben seinerzeit nicht zugestimmt, weil ein unserer Meinung nach wichtiger Punkt nicht erfüllt ist, nämlich dass es keine Transparenzdatenbank gibt. Man kann, wie Sie jetzt gesagt haben, auch nur sehr bedingt nachvollziehen, ob jemand irgendwo Grundeigentum hat. Das herauszufinden, ist speziell außerhalb der EU nicht einfach. Warum gibt es keine Transparenzdatenbank? Warum ist das bis heute nicht umgesetzt worden? Präsidentin Marianne Klicka: Ich bitte um die Beantwortung, Frau Landesrätin. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich kann Ihnen ganz sicher sagen: Am Land Wien liegt es nicht! Und wenn ich mir eine persönliche und politische Einschätzung erlauben darf, dann sage ich, ich glaube, dass es auch nicht am Widerstand der Mindestsicherungsbezieherinnen und –bezieher liegt, wenn es darum geht, Vermögen darzustellen und transparent zu machen, sondern dass eher diejenigen, die ganz viel Vermögen in dieser Republik haben, nicht wollen, dass das alle wissen. Und deshalb gibt es das nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Marianne Klicka: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg Korosec gestellt. Ich ersuche sie darum. Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Landesrätin! Sie haben schon bei der ersten Anfragebeantwortung gesagt, dass das in Wien sehr streng kontrolliert wird. Wenn jemand eine Kontrolle verweigert, dann unterliegt er zunächst einer 25-prozentigen Kürzung. Das gilt für einen Monat. Dann erfolgt eine schriftliche Ermahnung, und dann wird noch einmal eine stufenweise Kürzung auf 50 Prozent vorgenommen. Und letztlich wird überhaupt gesperrt. Sie haben jetzt dem Herrn Kollegen auf seine Frage bezüglich Kontrollen betreffend Grund und Boden geantwortet. – Ich verstehe nicht, warum nur im Zweifelsfall die MA 40 kontrolliert. Die Beantwortung war für mich nicht klar. Grundsätzlich ist es also so, dass Sie die Angaben des Antragstellers, wenn sie irgendwie plausibel sind, zunächst einmal zur Kenntnis nehmen und diese nur im Zweifelsfall überprüfen. Trifft das zu? Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sie haben zuerst über die Kürzungen gesprochen und dann die Frage gestellt, warum nur im Zweifelsfall überprüft wird. Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen, um das Ganze nicht zu verlängern, sondern nur noch einmal sagen: Tatsache ist, dass selbstverständlich immer systematisch abgefragt wird. Dazu kommt natürlich, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller bestätigen müssen, dass sie betreffend ihre Angaben die Wahrheit sagen. Und wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Grundbesitz vorhanden ist, dann wird überprüft. Ich frage mich wirklich, was hier insinuiert wird und ob Sie sich schon einmal mit dem Leben von Mindestsicherungsbezieherinnen und –beziehern beschäftigt haben! – Ja, da gibt es die Gauß‘sche Normalverteilungen betreffend jene, die sehr gescheit sind, und jene, die weniger gescheit sind, beziehungsweise betreffend jene, die ganz anständig sind, und jene, die weniger anständig sind. Aber glauben Sie wirklich, dass die Frage des Grundbesitzes im Hinblick auf Mindestsicherungsbezieherinnen und –bezieher auch nur ansatzweise relevant ist? Die Mindestsicherung beträgt im Maximum rund 800 EUR, und Sie wissen, dass das nur 10 Prozent bekommen. Glauben Sie wirklich, dass Menschen, die in Österreich viel Grundbesitz haben, das jetzt verschleiern und sich darum bemühen werden, dass sie Mindestsicherung bekommen? – Darauf gibt es genau gar keinen Hinweis! Daher sage ich: Wenn es einen Hinweis gibt, dann wird dem nachgegangen. Aber ich greife dem Grunde nach das, was Kollege Ebinger gesagt hat, sehr gerne auf, nämlich: Wenn wir in Österreich ein Vermögensregister und insbesondere ein Register hätten, in das man betreffend Grundbesitz und Vermögen automatisch beziehungsweise prinzipiell Einschau nehmen kann, dann wäre das sehr gut. Ich meine aber, dass das auch in Zukunft hinsichtlich der Gruppe der Mindestsicherungsbezieherinnen und –bezieher weniger relevant sein wird. Man könnte sich aber endlich einmal überlegen, ganz transparent zu machen, welches Geld liegen gelassen wird, damit Vermögenszuwächse und Erbschaften in diesem Land nicht besteuert werden. (Beifall bei der SPÖ.) Nur ein Name dazu: Nach einem sehr erfüllten, sehr erfolgreichen und auch sehr langen Leben ist der mir nicht bekannte Herr Wlaschek verstorben. – Was glauben Sie, wie viel Vermögen da vorhanden ist, von dem der Staat keinen Cent sieht?! (Zwischenruf von Abg Ing Mag Bernhard Dworak.) Wenn Sie nicht mit Schwarzgeld agieren, müssen Sie auch zweimal Steuer zahlen, wenn Sie das nicht tun! Präsidentin Marianne Klicka: Danke für die Beantwortung. Wir kommen zur 3. Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Abg Dipl-Ing Margulies gestellt. – Ich ersuche ihn darum. Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sie haben die ungleiche Verteilung von Vermögen zum Teil ja schon angesprochen. Erlauben Sie mir aber dennoch eine Frage in diese Richtung. Durchschnittliche Mindestsicherungsbezieher beziehen die Mindestsicherung, glaube ich, ungefähr 8 Monate lang in einer Durchschnittshöhe von ungefähr 300 EUR. Das bedeutet: Ein durchschnittlicher Mindestsicherungsbezieher muss für 2 400 EUR, die er oder sie erhält, seine Finanzen und sein Vermögen gänzlich offenlegen, also einen Striptease machen. Das heißt, von den ärmsten der armen Menschen in Österreich wird selbstverständliche eine gänzliche Offenlegung ihrer gesamten finanziellen Situation verlangt. (Abg Johann Herzog: Die wollen ja auch was!) Es gibt aber in sehr vielen anderen Bereichen viel höhere Subventionen und viel höhere Unterstützungen. Und in diesem Sinne stelle ich die Frage an Sie: Kennen Sie mit Ausnahme der Mindestsicherung noch andere Bereiche, wo Menschen zu einer gänzlichen Offenlegung ihres Vermögens aufgefordert werden? Oder sehen Sie in dieser Form der unterschiedlichen Kontrollen betreffend Unterstützung – so wie ich – eine Ungleichbehandlung? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Präsidentin Marianne Klicka: Ich bitte um die Beantwortung und darf die Damen und Herren Abgeordneten um etwas mehr Ruhe bitten. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter! Mir ist diese Art der Offenlegung ausschließlich in Bereichen bekannt, wo es um Sozialhilfeleistungen geht. Das betrifft also etwa genauso das Pflegegeld. Ich habe aber vorher schon angeführt, dass ich glaube, dass es sehr gut wäre, wenn wir uns nicht nur mit der Frage beschäftigen, wie die Situation an dem Ende der Einkommensbildung aussieht, wo wenig da ist, sondern wenn wir uns ganz besonders mit der Frage der Vermögenden beschäftigen. Ich halte nämlich die gegenwärtige Situation, dass wir in diesem Land in Wahrheit gar keine Forschung haben über den individuellen Reichtum, den Menschen anhäufen, für schlecht, aber für keinen Zufall! (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Marianne Klicka: Danke für die Beantwortung. Die 4. Zusatzfrage stellt wiederum Abg Mag Ebinger. Ich ersuche ihn darum. Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich stimme Ihnen schon zu, dass gewisse reiche Leute Interesse daran haben, dass ihr Vermögen nicht aufgedeckt wird. Bei der Transparenzdatenbank geht es aber mehr um staatliche Transferleistungen, welche die Reichen wahrscheinlich nicht so sehr in Anspruch nehmen. Wenn Sie aber sagen, dass es nicht geschehen kann, dass jemand das absichtlich tut, weil die eh alles offenlegen müssen, dann muss ich doch in den Raum stellen, dass die schwarz-rote Bundesregierung jetzt eine Steuerreform durchführt, im Zusammenhang mit welcher es auch heißt, dass man 200 Millionen EUR durch Abstellen des Sozialbetruges finanzieren kann. – Ganz so, wie Sie gesagt haben, dürfte es also nicht sein, denn irgendwo müssen die 200 Millionen ja herkommen! Wir wissen, dass es Scheinfirmen und alles Mögliche in der Art gibt. In diesem Zusammenhang gibt es jetzt einen Vorschlag, wie ich glaube, aus Niederösterreich, den ich jetzt gar nicht bewerten will. Ich möchte nur gerne Ihre Meinung dazu hören. Laut diesem Vorschlag möchte man bei Unregelmäßigkeiten bei der Mindestsicherung dazu übergehen, statt Geld Gutscheine auszugeben. Miete und Wasser sollen sozusagen von der Stadt bezahlt werden, und der Rest soll nur mehr in Gutscheinen abgegolten werden. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag? Präsidentin Marianne Klicka: Ich ersuche um die Beantwortung. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter! Den Punkt, dass ich eine sehr große Freundin von Sachleistungen bin, spreche ich immer wieder an. Ich befürworte das insbesondere bei jungen Menschen, da ich glaube, dass es in diesem Bereich vor allem auch aus pädagogischen Gründen gut, wichtig und richtig ist, eher mit Sachleistungen als mit Geldleistungen zu operieren. Hinsichtlich der Gutscheinfrage meine ich, dass man sich genau anschauen muss, wofür Gutscheine ausgegeben werden sollen. – Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass wir zum Beispiel als Teil in der Mindestsicherung Bildungsgutscheine statt dem Äquivalent in Euro ausgeben. Wichtig ist mir dabei, dass das nicht unter dem Prätext läuft, dass es sich dabei sozusagen um eine geheime Verringerung dieser Leistung handelt, denn dafür stehe ich keinesfalls! Ich bin aber grundsätzlich für alle Fragen offen, wenn es darum geht, sich zu überlegen, wie wir noch besser dafür sorgen können, dass Menschen mit dieser Unterstützung dazu befähigt werden, wieder aus der Mindestsicherung herauszukommen und ein eigenständiges Leben zu leben. Ich sage aber dazu, dass das gewissermaßen auch immer eine Gratwanderung zwischen einem paternalistischen Zugang und der Motivation zu Eigenständigkeit ist. Ich möchte daher jetzt nicht Ja oder Nein dazu sagen. Aber wir können darüber diskutieren. Es ist bei dem Jugendpaket, das ich präsentiert habe, ein wichtiger Punkt, dass es gerade bei den jungen Erwachsenen mehr Sachleistungen und weniger Geldleistungen geben soll, und zwar unter der Annahme, dass das, wenn man es vernünftig macht, wahrscheinlich mehr Geld kostet, als nur Geld herzugeben. Man muss dann aber natürlich auch den zweiten Teil des Satzes nach dem Beistrich sagen, ich glaube jedoch, dass wir in diese Richtung weiterdenken sollten. Ergänzen möchte ich aber dazu noch: Ich meine damit nicht Billa-Gutscheine! Das ist nicht das, was ich möchte! Präsidentin Marianne Klicka: Danke für die Beantwortung, Frau Stadträtin. Wir kommen nun zur 4. Frage (FSP - 02057-2015/0001 - KFP/LM). Sie wird von Herrn Abg Wolfgang Seidl gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. [Vor Kurzem eröffnete Ecke Max-Winter-Platz/Wolfgang-Schmälzl-Gasse im Stuwerviertel (Leopoldstadt) ein Laufhaus. Dieses Laufhaus liegt keine 10 m von einer Schule (ONMS Max-Winter-Platz) entfernt. Weder die dort wohnende Bevölkerung noch die Direktion der Schule oder auch der sozialdemokratische Bezirksvorsteher Karlheinz Hora sind erfreut über dieses zusätzliche Rotlichtlokal. Wann werden Sie eine Adaptierung des Prostitutionsgesetzes vornehmen, damit Rotlichtlokale und Laufhäuser nicht mehr in unmittelbarer Nähe von Schulen eröffnen können?) Frau Stadträtin! Ich ersuche Sie um die Beantwortung. Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke schön. Einen schönen guten Morgen! Herr Abg Seidl! Das Wiener Prostitutionsgesetz sieht sehr umfangreiche Voraussetzungen für den Betrieb von Prostitutionslokalen vor, die im Besonderen dem Schutz der Anrainerinnen und der Anrainer sowie dem Schutz der Kinder und der Jugendlichen vor unzumutbaren Wahrnehmungen und Belästigungen, die mit dem Betrieb eines Prostitutionslokals einhergehen könnten, dienen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so darf ein Prostitutionslokal in Wien nicht betrieben werden. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird von der Landespolizeidirektion Wien von Amts wegen in einem sehr strikten Ermittlungsverfahren geprüft. Prostitutionslokale müssen unter anderem einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zu den öffentlichen Flächen aufweisen. Zudem hat die Bundespolizeidirektion Wien per Verordnung auch noch nähere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und von Anrainerinnen und Anrainern zur Vermeidung von unzumutbaren Belästigungen durch den Betrieb eines Prostitutionslokals erlassen. In diesem Zusammenhang ist im Besonderen der Schutz vor der Wahrnehmung von Vorgängen in solchen Prostitutionslokalen zu nennen, der durch die verpflichtende Einrichtung eines Sichtschutzes in dieser Verordnung hervorgehoben wird. Das betreffende Prostitutionslokal, im Hinblick auf welches Sie mich heute fragen, wurde von der Landespolizeidirektion Wien mit Bescheid vom 5. März 2015 gemäß § 7 des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011 bewilligt. An der betreffenden Hausfassade ist lediglich ein Türschild in der Größe von zirka 35 x 30 cm mit neutralem Inhalt und einem dezenten Druckbild angebracht, und darüber hinaus ist das Gebäude als Prostitutionslokal nicht wahrnehmbar. Bislang hat auch die Landespolizeidirektion Wien, weil natürlich gerade über dieses Lokal auch in der Öffentlichkeit stark diskutiert wurde, immer und immer wieder Kontrollen in diesem Lokal durchgeführt. Es gab aber keine Beanstandungen. Und wie man auch der medialen Berichterstattung entnehmen kann, sind selbst die Lehrerinnen und Lehrer der besagten Schule der Auffassung, dass man das Vorhandensein dieses Laufhauses grundsätzlich nicht bemerkt. Ich möchte mich nicht darauf einlassen, wenn man das jetzt auf Grund von Medienberichten diskutieren will. Aus meiner Sicht wird in diesem Fall mit der Regelung und den Verordnungen, die wir haben, den Vorschriften entsprochen. Das verdeutlicht gerade das Beispiel dieses Prostitutionslokals: Gemäß den Regelungen des Wiener Prostitutionsgesetzes können wir den Schutz von Anrainerinnen und Anrainern sowie von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf den Betrieb eines Prostitutionslokals gewährleisten. Das ist auch aus Sicht der Wiener Polizeidirektion umfassend gewährleistet. Und die genannten gesetzlichen Maßnahmen und Kontrollen scheinen mir in ihrer Gesamtheit in jedem Fall sehr zweckmäßig und zielführend zu sein. Wenn Sie jetzt auf eine Veränderung der Regelung anspielen, dann muss ich sagen: Das hatten wir doch schon einmal! Und wir wissen seit 2011, dass wir mit der jetzigen Regelung eine weit besser administrierbare Lösung gefunden haben, die weit weniger schwierige rechtliche Fragen aufwirft. Die örtliche Einschränkung der Einrichtung von Prostitutionslokalen mit diesen Schutzzonenregelungen, die wir vor 2011 hatten, hatte sich nämlich absolut nicht bewährt. Die Aufnahme von Bewilligungsverfahren von Prostitutionslokalen, gekoppelt mit dieser Verordnung, die von der Polizeidirektion erlassen wurde, erscheint mir jedoch als wirklich durchaus sinnvoll und gut praktikabel. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Natürlich – und das ist uns politisch wichtig, das ist aber auch im Vollzug der Polizei total wichtig – brauchen wir immer genaueste Überprüfungen, damit diese Bestimmungen tatsächlich eingehalten werden. Das entspricht auch dem Einvernehmen, das die Stadt mit der Landespolizeidirektion Wien eindeutig hat. Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg Seidl. – Ich bitte darum. Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, sehr geehrte Frau Landesrätin, für die Beantwortung. Sehr geehrte Frau Landesrätin! Wir bleiben dabei, dass ein Prostitutionslokal 10 m neben einer Schule nichts verloren hat! Das ist so. Ich weiß, dass das derzeit im Gesetz anders geregelt und möglich ist, und deswegen ist dieses Laufhaus ja vor Kurzem eröffnet worden. Nichtsdestotrotz bleiben wir bei unserer Meinung, dass – wie gesagt – ein Prostitutionslokal 10 m neben einer Schule nichts verloren hat. Jetzt allerdings ganz kurz zu einer anderen Frage: Können Sie uns oder mir sagen, wie viele Prostitutionslokale in Wien derzeit eine Genehmigung haben? Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Noch einmal: Ich glaube, die Regelungen betreffend Prostitutionslokale im Wiener Prostitutionsgesetz sind seit 2011 praktikablere, gangbarere, sensiblere Lösungen als die Regelungen, die wir davor hatten. Zu Ihrer Fragen konkret: Derzeit sind 318 Prostitutionslokale polizeilich bewilligt. Vier Prostitutionslokale stehen derzeit in einem Bewilligungsverfahren. Und bisher erfolgte gemäß § 14 Wiener Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2011 die Schließung von 29 illegalen Prostitutionslokalen. Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. Ich ersuche ihn darum. Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin. Es ist in der Tat so, dass es in den letzten Jahren zu einer Verbesserung hinsichtlich der Situation Straßenprostitution gekommen ist. Wir haben jetzt noch punktuelle Probleme, aber vor einigen Jahren gab es die Probleme ja flächendeckend. Ich freue mich, dass ich jetzt von Ihnen gehört habe, dass es mittlerweile schon 318 genehmigte Prostitutionslokale gibt. Wissen Sie auch darüber Bescheid, wie viele Verfahren gemäß § 14 wegen Schließung nicht genehmigter Prostitutionslokale derzeit anhängig sind, das heißt, wie viele Beschwerden es insgesamt betreffend Lokale gibt, die über keine Genehmigung verfügen? Präsidentin Marianne Klicka: Ich bitte um die Beantwortung. Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Dazu muss ich einmal sagen: Die konkrete Zahl muss ich Ihnen nachliefern. Die letzte Information, die ich von der Polizeidirektion Wien habe, lautet allerdings, dass wir mit den Fällen ajour sind. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 62 geben mir gerade ein Zeichen, dass es derzeit keine Fälle gibt. Präsidentin Marianne Klicka: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Hebein. Ich ersuche sie darum. Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Frau Landesrätin. Ich kann das bestätigen, denn ich war vor Ort: Das betreffende Laufhaus ist von außen überhaupt nicht zu erkennen. Aber es ist wie immer, dass vor allem in Wahlkampfzeiten Themen betreffend Flüchtlinge, Bettler oder Sexarbeit hier besonders emotionalisieren sollen. Meine Frage an Sie betrifft die Gesundenuntersuchungen. Diese Frage wird jetzt auf Bundesebene sehr intensiv diskutiert, und das betrifft viele Frauen in Wien. Unterstützen Sie den Vorschlag oder das Anliegen der Sexarbeiterinnen, dass diese sich freiwillig untersuchen lassen und ihre Ärzte und Ärztinnen selbst auswählen möchten? Präsidentin Marianne Klicka: Bitte um die Beantwortung. Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich glaube, dass wir in Wien mit der sehr guten diesbezüglichen Regelung gemeinsam mit dem STD-Ambulatorium zum Schutz der Frauen beitragen, und meine, dass wir in diesem Sinn an unseren bewährten Regelungen, die wir haben, festhalten sollten. Das kann man natürlich auch immer ausbauen und verbessern, und wir stehen diesbezüglich in einem sehr guten Dialog. Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt wiederum Herr Abg Seidl. Ich ersuche ihn darum. Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, sehr geehrte Frau Landesrätin, für die Beantwortung der 1. Frage. Nur ganz kurz: Jeder Freiheitliche wird selbstverständlich auch in Nichtwahlkampfzeiten dagegen auftreten, dass 10 m neben einer Schule ein Laufhaus oder ein Prostitutionslokal eröffnet wird. Jetzt allerdings zu meiner Frage: Wir stehen einander ja nicht zum ersten Mal bei einer mündlichen Anfrage zum Thema Prostitution gegenüber, und wir haben schon zwei Mal darüber diskutiert, dass die Abteilung für Menschenhandel im Landeskriminalamt personell aufgestockt werden soll. Bis dato haben Sie immer zugesagt, sich dafür einzusetzen. Ich möchte daher nur fragen: Wie schaut es derzeit aus? Präsidentin Marianne Klicka: Bitte um die Beantwortung. Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich weiß derzeit nichts von einer Aufstockung dieser Abteilung, kann Ihnen aber versichern, dass ich mich weiter politisch dafür stark machen werde. Präsidentin Marianne Klicka: Danke für die Beantwortung, Frau Stadträtin. Wir kommen zur 5. Frage (FSP – 02059-2015/0001 - KFP/LM). Sie wird von Herrn Abg Mag Gerald Ebinger gestellt und ist an Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (160 152 Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gab es mit 31. Dezember 2014 in Wien. Knapp 40 Prozent der Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind keine österreichischen Staatsbürger. Ein Beispiel, das aus einer Anfragebeantwortung resultiert: Von 116 941 Personen, die zum Stichtag 30. November 2014 Mindestsicherung bezogen haben, waren 71 705 österreichische Staatsbürger (= 61,32 Prozent), 37 182 Drittstaatenangehörige (= 31,80 Prozent) und 8 054 EU-Bürger (= 6,88 Prozent). Da Sie mit den vorhandenen Budgetmitteln kein Auslangen finden, soll eine Aufstockung um 50 Millionen EUR für das laufende Jahr erfolgen. Mit wie vielen Mindestsicherungsbeziehern rechnen Sie bis Ende 2015?) Frau Stadträtin, ich ersuche Sie um die Beantwortung. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie fragen, mit wie vielen Mindestsicherungsbeziehern ich mit Ende 2015 rechne. – Ich rechne gar nicht, sondern sage: Was bis Ende 2015 sein wird, werden wir Ende 2015 wissen. Dazu nur ein paar Daten und Fakten: Die Mindestsicherung wurde eingeführt, damit die Non-take-up-Rate, die wir in der alten Sozialhilfe hatten, gesenkt wird. Die Mindestsicherung ist das letzte soziale Netz, das dazu dient, Menschen vor Armut zu schützen. In Wien wird die Bedarfsorientierte Mindestsicherung vorbildlich umgesetzt, und das ist auch gut so. Ich stehe dazu, dass Menschen, die einen Rechtsanspruch auf eine Leistung haben, diese auch bekommen. Die strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, nämlich der Anstieg der Teilzeitbeschäftigungen und der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, aber auch der freien Dienstverhältnisse sowie der deutliche Anstieg der Arbeitslosigkeit machen es im Jahr 2015 notwendig, dass der Lebensbedarf für viele Menschen zusätzlich durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgesichert wird, damit sie nicht in die Armut rutschen. Und das ist ganz besonders gut, wichtig und richtig. Eine Bemerkung zu den Zahlen, weil Sie bei Ihrer Frage die Zahl von 160 152 BezieherInnen angeführt haben: Bei dieser Zahl von 160 152 Menschen handelt es sich im Gegensatz zu einer Stichtagsauswertung um eine kumulierte Zahl des Jahres 2014. Das bedeutet, dass im Jahr 2014, unabhängig vom Zeitraum, diese gesamte Anzahl an Personen mindestens ein Mal eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass mit 31.12. so viele Menschen Mindestsicherung bezogen haben. Es waren tatsächlich deutlich weniger. Und um das auch noch klarzulegen: Von den rund 160 000 Personen, die ein Mal im Jahr 2014 eine Leistung aus der Mindestsicherung bezogen haben, waren über 52 000 Minderjährige. Das bedeutet, dass ganz besonders – und das wissen wir auch aus allen Auswertungen – alleinerziehende Frauen mit Kindern von der Mindestsicherung profitieren und die Mindestsicherung – wie Sie auch dem neuen Sozialbericht der Stadt Wien entnehmen können – gerade bei dieser Gruppe der alleinerziehenden Mütter armutsverhindernd wirkt. Präsidentin Marianne Klicka: Die 1. Zusatzfrage stellt wieder Herr Abg Mag Ebinger. – Bitte.Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Frau Landesrätin. Sie haben jetzt gerade gesagt, dass diese Zahl nicht bedeutet, dass die Mindestsicherung über das ganze Jahr bezogen wurde. Kollege Margulies hat zuerst auch Zahlen genannt. Meine Frage lautet: Gibt es konkrete Zahlen, wieviel Prozent der Mindestsicherungsbezieher die Mindestsicherung wie lange bekommen und wieviel Prozent davon diese laufend bekommen? Es gibt ja auch Leute, die nicht mehr in den Arbeitsprozess zurückzuführen sind. Gibt es solche Zahlen? Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Einerseits muss man die Dauerleistung erwähnen, die sozusagen eine Ersatzleistung für die Pension ist. Dabei handelt es sich insbesondere um Menschen mit Behinderung. Diese Leistung gibt es nur in Wien, und die betroffenen Menschen beziehen diese Leistung – wie schon der Name sagt – dauernd. Das ist aber auch ein Teil der Mindestsicherung. Knappe 10 Prozent all jener Menschen, die Mindestsicherung beziehen, haben die volle Leistung, beziehen also ausschließlich Mindestsicherung. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Mindestsicherung liegt bei 8 Monaten, und der durchschnittliche Auszahlungsbetrag bei rund 300 EUR. Präsidentin Marianne Klicka: Danke schön. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg Korosec gestellt. Ich ersuche sie darum. Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Landesrätin! Sie haben den Wiener Sozialbericht genannt, und ich habe mir diesen auch sehr genau angeschaut: Es ist es schon alarmierend, dass die Mindestsicherungsbezieher sich kaum auf dem Arbeitsmarkt halten! Sie haben ja gesagt, dass man die Kinder und jene abziehen muss, die überhaupt nicht arbeitsfähig sind. Wenn man also die Arbeitsfähigen nimmt, dann sind das zirka 72 000. Und von diesen 72 000 sind nur 400 mehr als 2 Jahre im Arbeitsmarkt, 5 000 sind über ein Jahr im Arbeitsmarkt, und der Rest, also die meisten, sind nur 1 Monat bis 3 Monate im Arbeitsmarkt. – Ich muss ehrlich sagen, darüber war ich war schockiert! Das habe ich überhaupt nicht angenommen! Das ist schon sehr alarmierend! Niederösterreich hat vor Kurzem die Freibetragsregelung neu formuliert und einen Wiedereinsteigerbonus geschaffen, um einen höheren Anreiz zu geben, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Und wir haben gestern einen entsprechenden Antrag eingebracht, weil ich das durchaus als eine diskussionswürdige Maßnahme sehe. Warum haben Sie diesen Vorschlag gestern abgelehnt? Das ist mir unverständlich, und daher meine Frage. Präsidentin Marianne Klicka: Bitte um die Beantwortung. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ein paar Punkte dazu. Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass es mich freut, dass die MA 24 in meinem Auftrag einen wirklich sehr guten Bericht gemacht hat. Ich halte diesen Sozialbericht wirklich für sehr transparent. Wir hatten ja in den letzten Tagen immer wieder die Diskussion, dass Dinge nicht oder nicht rechtszeitig gesagt werden oder etwas geheim gehalten wird. – Ich meine, gerade der Sozialbereich zeigt, dass ich hier einen Weg gehe wie in den anderen Bereichen auch, dass ich eben jährlich oder alle zwei Jahre – je nachdem, wieviel sich tut – einen Bericht vorlege. Sie haben jetzt die schockierende Situation erwähnt und in den Raum gestellt, wie kurz die Menschen auf dem Arbeitsmarkt sind. – Dazu muss man einige ganz wichtige Punkte nennen, und dazu möchte ich gerade heute, da die Galerie voller junger Menschen ist, die Gelegenheit nützen. Mindestsicherung bezieht man im Bedarfsfall dann, wenn man weniger als 800 EUR im Monat hat. Zwei Drittel der Menschen, die einen Antrag stellen und die Stadt Wien um Hilfe ersuchen müssen, haben maximal Pflichtschulabschluss. Das bedeutet: Bildung ist ganz wichtig. Das sage ich jetzt, wenige Tage, bevor die Ferien beginnen und man schon hoffnungsfroh sein kann, dass eine Pause kommt. Es freuen sich sowohl die Lehrerinnen und Lehrer als auch die Schülerinnen und Schüler. Aber auch wenn einem Bildung unter dem Jahr manchmal etwas auf den Nerv geht: Sie zahlt sich für das weitere Leben wirklich aus, denn – wie gesagt – zwei Drittel aller Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher haben maximal Pflichtschulabschluss! Wir haben nahezu keine Mindestsicherungsbezieherinnen und –bezieher, die über längere Zeit, also immer wieder, kommen, die eine höhere Ausbildung haben, außer es kommen Erkrankungen dazu. Das rechne ich jetzt ganz heraus, denn das ist eine andere Situation. Das heißt: Bildung ist die allerbeste und in Wahrheit auch die einzige Maßnahme, die langfristig hilft, um Armut zu vermeiden beziehungsweise dass man keine gegen Armut sichernde Netze braucht. – Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist die Frage: Warum bin ich so skeptisch bei der – wie ich das jetzt einmal bezeichnen möchte – Lohnsubvention? – Ich bin selbstverständlich der Meinung, dass man alles tun muss, um die Menschen in Beschäftigung zu bringen. Das ist also kein Grund dafür, dass ich hinsichtlich der Lohnsubvention skeptisch bin. Wir verhandeln das Ganze jetzt mit der neuen 15a-Vereinbarung, und daher gibt es noch kein Ergebnis. Aber Sie haben mich nach meiner Meinung gefragt, warum ich nicht dafür bin, dass man da jetzt ganz einfach Ja sagt. Ich weiß, dass Sie bei der Frage der Lehrlingsausbildung sehr engagiert waren und sind. – Wie Sie wissen, gibt es heutzutage nahezu keinen einzigen Lehrbetrieb mehr, der ohne Subventionen in der freien Wirtschaft Lehrlinge ausbildet. – Jetzt werde ich gleich wieder Briefe von den drei Betrieben bekommen, die das doch tun! – Ohne Subventionen tun das wir in den überbetrieblichen Lehrwerkstätten und tut das die öffentliche Hand. Begonnen hat das mit dem Blum-Bonus für die Ausbildung von Lehrlingen. Das war 100-prozentig gut gemeint, es hat sich nur aus meiner Sicht in eine vollkommen falsche Richtung entwickelt, weil jetzt nahezu niemand mehr Lehrlinge ausbildet, ohne einen Bonus zu bekommen, und zwar inklusive jenen, die das, bevor es den Bonus gab, getan haben. Ich sage jetzt noch einmal: Ausnahmen bestätigen die Regel, aber von der großen Zahl her schaut es gegenwärtig so aus. Das ist meine Sorge bei diesem Modell. Ich befürchte eine ähnliche Auswirkung wie die eben beschriebene, wenn wir jetzt in Aussicht stellen, dass es, wenn Menschen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beschäftigt werden, einen Bonus gibt. Menschen würden dann wohl einen Job bekommen. Aber die Auswirkung könnte letztlich sehr wohl sein, dass zukünftig niemand mehr jemanden aus der Bedarfsorientierte Mindestsicherung anstellt, ohne dass er von der öffentlichen Hand zusätzlich Geld dazu bekommt. – Das ist meine Sorge. Präsidentin Marianne Klicka: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Ebinger. Ich ersuche ihn darum. Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ich kann natürlich nur unterstreichen, dass Bildung ganz wichtig für die Jugend ist. Das müssen wir immer wieder sagen, denn wir wollen ja nicht, dass das wahr wird, was auf manchen Werbeplakaten steht: „Wenn ich groß bin, dann werde ich arm.“ – Man muss den Leuten also Bildung geben. Unsere Fragen betreffend Mindestsicherung stellen wir hauptsächlich deswegen, weil wir nicht wollen, dass das eine Hängematte ist, sondern weil wir wollen, dass das eine Überbrückung ist, dass es so ist, wie Sie gesagt haben: Wenn jemand wirklich in Not ist, dann soll geholfen werden. Und die Leute sollen, so gut es eben geht, wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Auch das Selbstwertgefühl der Menschen ist zu berücksichtigen. Das muss man auch einmal sagen! Es ist deprimierend und schadet dem Selbstwertgefühl, wenn man immer nur abhängig ist und selbst nichts zustande bringt. – Ich könnte so wahrscheinlich nicht leben! Ich möchte jetzt am Schluss, nachdem wir heute sozusagen eine Mindestsicherungsfragestunden haben, noch eine Frage in eine andere Richtung stellen, damit wir die Dimension abstecken können. Herr Volksanwalt Kräuter hat, glaube ich, im Oktober letzten Jahres darauf hingewiesen, dass es eine beachtliche Anzahl von Menschen gibt, denen die Mindestsicherung an sich genehmigt werden würde, die diese aber aus gewissen Gründen, etwa aus Scheu vor Behörden, und so weiter, nicht in Anspruch nehmen. Volksanwalt Kräuter hat damals gesagt, dass in Wien eh 77 Prozent die Mindestsicherung in Anspruch nehmen, dass es in den umliegenden Bundesländern aber weniger sind. Wie hoch schätzen Sie heuer für Wien die Zahl derer ein, die theoretisch auch noch mindestsicherungsanspruchsberechtigt wären? Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin, um die Beantwortung. Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Nur zur Einleitung: Das, was Sie jetzt ansprechen, bringt Wien auf der anderen Seite dann immer wieder in die Kritik, die meines Erachtens vollkommen unberechtigt ist, weil Wien das einzige Bundesland ist, das die Mindestsicherung so vollzieht, wie es vorgesehen ist, dass möglichst alle, die Anspruch haben, das Geld auch bekommen. Würde Niederösterreich dieselbe Inanspruchnahme haben, dann wären wir bei ganz ähnlichen Zahlen. – Wir stellen insbesondere in den Städten diese Entwicklungen fest. Das kann man sich in Innsbruck ansehen, und das gilt sogar – ich weiß nicht, ob jetzt Vorarlberger zuhören! – für Bregenz, wenn das auch keine Stadt in unserem Sinn ist. Wir haben jedenfalls in allen Städten solche Entwicklungen. In Wien stellen immerhin über 80 Prozent entsprechende Anträge. Zur Frage, warum es eigentlich so ist, dass es auch Personen gibt, die sich die Mindestsicherung nicht holen, habe ich auch eine Diskussion mit unseren Expertinnen und Experten geführt: Das liegt aller Voraussicht nach daran, dass es sich hiebei ausschließlich um Aufstocker handelt, die daneben noch etwas bekommen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder die auch ein Einkommen haben und bei denen der Aufstockungsbetrag so gering ist, dass sie sich sagen – und das kann ich menschlich verstehen –: Für 15 EUR, die ich im Monat bekommen würde, nehme ich kein Verfahren auf mich, in dem ich – wie wir ja vorher diskutiert haben – vollkommen alles offenlegen muss, weil ich sonst nichts bekomme. Das passt zu dem, was wir vorher diskutiert haben, und auch zu der Frage, wer da noch hineinfallen können: Dabei handelt es sich eben um Leute, die nur so einen geringen Aufstockungsbeitrag bekommen würden, dass sie sagen: Ich verzichte lieber auf 15 EUR, bevor ich mich komplett nackt ausziehen und alles offenlegen muss. Präsidentin Marianne Klicka: Vielen Dank für die Beantwortung, Frau Stadträtin. - Die Fragestunde ist somit beendet. Ich möchte auch die Jugendlichen, die der Diskussion so interessiert lauschen, und auch die Pädagoginnen und Pädagogen, die sie begleitet haben, ganz herzlich bei uns begrüßen! Ich nehme Ihren Besuch auch zum Anlass, Ihnen morgen ein sicherlich sehr erfreuliches Zeugnis und auf der anderen Seite auch die notwendige Entspannung und Erholung während der Ferien zu wünschen. Glück auf auch für das neue Schuljahr im Herbst! (Allgemeiner Beifall.) Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Temporäre Hilfe für echt Verfolgte – keine Grundversorgung für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten“ verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich ersuche den Erstredner, Herrn Abg Mag Gudenus, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. – Bitte, Herr Abgeordneter. Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke sehr, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie! Das heutige Thema haben wir auch deswegen als Abschluss gewählt, da wir in dieser Woche schon öfter über die Themen Asyl, Grundversorgung und Umgang mit verfolgten, aber auch nicht verfolgten Menschen gesprochen haben. Es gab dazu sehr viele Wortmeldungen. Kollege Ellensohn, Kollege Akkilic, Kollegin Hebein und viele andere haben sich zu Wort gemeldet. Die Debatte kann grob in zwei Flügel eingeteilt werden: Es gibt da gewissermaßen eine Art Schwarz-Weiß- Malerei: Die einen werfen den anderen vor, schlecht zu sein, und behaupten von den anderen, dass sie rechts stehen und unmenschlich sind. Erstere nehmen für sich in Anspruch, dass sie die Guten und Menschlichen sind. Es wird eingeteilt in Linke und Rechte, die einen sind die Guten, und die anderen sind Hetzer. – Es ist dies also eine relativ polarisierende Debatte. Ob das der Sache zuträglich ist, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, wir sollten eher unterscheiden und auch feststellen, ob die Debatte zwischen den zwei Flügeln rational oder irrational geführt wird, ob die Argumente vernünftig oder unvernünftig sind. Nachdem ich mir diese Woche so manche Wortmeldung und Vorschläge von den eben zitierten Damen und Herren angehört habe und hier immer davon gesprochen wird, dass die Türen und Tore für alle offen sein müssen, egal, warum, wann und wie sie kommen, habe ich schon einige Fragen zu stellen. Herr Ellensohn! Haben Sie schon einmal Flüchtlinge oder illegale Zuwanderer bei sich zu Hause aufgenommen? Haben Sie das getan? Frau Hebein! Haben Sie einmal Flüchtlinge oder Scheinasylanten bei sich zu Hause aufgenommen? – Das wäre interessant! Sie können darauf antworten! Herr Akkilic! Haben Sie das getan? Haben Sie bei sich zu Hause auf längere Zeit solche Menschen aufgenommen, sie umsorgt und auch gepflegt? – Ich meine, das Einzige, was Sie zustande gebracht haben, war, das neue Wahlrecht zu verhindern! Aber ich glaube, Sie haben es noch nie geschafft, wirklich Schutzbedürftige auf längere Zeit aus eigener Tasche zu finanzieren! Genau darum geht die Debatte: Sie reden dauernd davon, dass die Menschen, die Steuern zahlen müssen, den Zuzug von heuer mittlerweile – wie vom Bundesministerium für Inneres prognostiziert – 70 000 Menschen, die nach Österreich kommen werden, finanzieren sollten. Da wird mit Argumenten diskutiert, die eher ans Utopische oder an Traumtänzerei herankommen. – Dafür darf aber doch kein Platz in der Politik sein! In der Politik sollte man rational argumentieren, nicht aber darüber diskutieren, ob es machbar ist, 70 000 Menschen – das sind mehr, als in der Stadt Wels leben! – innerhalb von einem Jahr in Österreich aufzunehmen, zu finanzieren und etwa die Kosten für die Bildung der Kinder, et cetera zu übernehmen. Ist das machbar? – Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist es nicht! Das können wir den Steuerzahlern nicht zumuten! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Es sind allein heuer 70 000 Menschen, und das ist nicht die Zahl der FPÖ, sondern das ist die Zahl, die das Bundesministerium für Inneres nennt: 70 000 Menschen! Und nächstes Jahr werden es wahrscheinlich noch mehr werden. Es werden immer mehr werden. Dieser Flüchtlingsstrom nach Europa wird nicht aufhören! Ich meine, auch in Anbetracht dessen ist diese unlautere moralische Erpressung von Seiten der Parteien zu meiner Rechten, die diesbezüglich anders denken, einfach fehl am Platz: Wenn immer davon gesprochen wird, was vor 60 oder 70 Jahren war, sage ich, dieser Vergleich hinkt, dieser Vergleich ist unlauter und fehl am Platz und hat in diesem Zusammenhang überhaupt nichts zu suchen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Wir reden von den Herausforderungen von heute, von morgen und der nächsten Zeit, und das hat nichts damit zu tun, was vor Jahrzehnten geschehen ist. Und auch die Genfer Flüchtlingskonvention, die noch angewendet wird, ist in einer Zeit entstanden und ratifiziert worden, als ganz andere Voraussetzungen geherrscht haben. Damals waren Flüchtlinge wirklich politisch verfolgt und sind nicht aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen hierhergekommen. – Jeder Einzelne hat, wie gesagt, vielleicht das Recht, das zu tun. Trotzdem ist und bleibt illegale Zuwanderung Unrecht, und das muss unterbunden werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Man mag zwar den Einzelnen subjektiv verstehen, dass er ein besseres Leben für sich selbst und seine Familie sucht. Wenn man dann aber in die Flüchtlingszentren in Österreich schaut, dann sieht man meist junge Männer, die anscheinend ihre Familie im Stich gelassen haben. Es sind natürlich auch Familien da, und diesen soll auch geholfen werden. Das ist aber eher die Seltenheit! Meist sind es junge Männer, die anscheinend ihre Familie im Stich gelassen haben. (Abg Mag Muna Duzdar: Das ist eine Frechheit!) Ich sage Ihnen: Wenn ich fliehen müsste, dann würde ich meine Familie nicht im Stich lassen! Das wäre das Letzte, was ich tun würde! (Abg Mag (FH) Tanja Wehsely: Dass Sie sich noch trauen, sich in den Spiegel zu schauen!) Das ist in Wirklichkeit genau Ihre Politik, die nicht differenziert! Wahren Schutzbedürftigen und Verfolgten gehört geholfen, aber zu illegalen Zuwanderern muss man sagen: „No way!“ (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner. –Zwischenrufe bei der SPÖ.) Da muss man den Mut haben zu sagen, kein Weg nach Österreich! Wir haben selbst genügend Menschen in Armut! Das ist nicht leistbar und nicht finanzierbar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Politik ist einfach unlauter und irrational! (Abg Mag (FH) Tanja Wehsely: Pfui, schämen Sie sich!) Natürlich: Wenn wir tagtäglich die wirklich grausamen Bilder sehen, dass Menschen im Mittelmeer ertrinken müssen, dann müssen jedem die Tränen kommen, überhaupt keine Frage! Das lässt niemanden kalt. Aber das rechtfertigt doch nicht lauter irrationale, unvernünftige und eigentlich völlig unmenschliche Argumente seitens der Linken, dass wir alle hier aufnehmen müssen! – Nein! Wir müssen sagen: Sorgen wir für Sicherheit und auch für menschenwürdige Umstände in Afrika und im Nahen Osten! Dann müssten die Menschen nämlich erst gar nicht hier herkommen. Das wäre eine sinnvolle Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Ich wiederhole, 70 000 Menschen pro Jahr, 70 000 Menschen pro Jahr. (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Warum haben Sie gestern gegen die Entwicklungshilfe gestimmt?!) – Herr Kollege Schicker, fangen Sie einmal an zu rechnen, wie finanzieren Sie 70 000 Menschen pro Jahr. Überall wird gespart. Das Bundesheer wird kaputt gespart, die Polizei wird kaputt gespart (Abg Heinz Hufnagl: Wer hat die Polizeireform gemacht?!), es ist zu wenig Geld für die Bildung da, die Pensionen werden in Zukunft nicht mehr finanzierbar sein und Sie locken mehr als 70 000 Menschen pro Jahr hinein und glauben, dass der Steuerzahler dafür aufkommen kann. Das ist eine völlig unmenschliche Politik, meine sehr geehrten Damen und Herrn, wenn gleichzeitig Armut steigt. (Beifall bei der FPÖ.) Wieder keine Zahl der FPÖ: Der Asylgerichtshof stellt jährlich fest, dass 80 Prozent der Menschen, die um Asyl ansuchen, eben keinen Verfolgungsgrund haben. Sie haben keinen Verfolgungsgrund laut Genfer Flüchtlingskonvention, werden weder rassisch, politisch noch religiös verfolgt. Das ist die Wahrheit. Rund 80 Prozent – mehr oder weniger, aber das die Größenordnung – sind weder rassisch, politisch oder religiös verfolgt, haben laut Genfer Flüchtlingskonvention keinen Fluchtgrund, werden aber weiter hier im roten Wien von Herrn Lhptm Häupl gehalten, weil die Geldleistungen ausgeschüttet werden. Gleichzeitig verarmen 400 000 Menschen in Wien. Gleichzeitig haben wir die höchste Massenarbeitslosigkeit seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Ist das eine menschliche Politik für die Wienerinnen und Wiener und die Menschen, die hier sind, auch wenn sie keine Österreicher sind? Das ist schäbig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist wirklich schäbig. Schauen Sie sich in den Spiegel. Allein die Zahlen, die wir jetzt von Eurostat bekommen haben, auch keine FPÖ-Zahlen: 26 Prozent der Asylsuchenden kommen aus dem neuen Kunststaat Kosovo. 26 Prozent – der gilt als sicherer Drittstaat – suchen um Asyl an in Europa und auch in Österreich. Ja, bravo. Super. Da hat die Aktion der Frau Innenminister anscheinend nicht geholfen, dass sie unten auch Geld für Werbung gezahlt hat, damit die Menschen nicht nach Österreich und Europa kommen sollen. 26 Prozent kommen aus dem sicheren Drittstaat Kosovo und wir schauen einfach zu und differenzieren eben nicht, ob Sozialleistungen an wirklich Schutzbedürftige ausbezahlt werden sollen oder eben in dem Fall an solche, die nur hier herkommen, um sich in die soziale Hängematte zu legen, nicht mehr und nicht weniger. Auch das ist schäbig. (Beifall bei der FPÖ.) Und dann argumentieren Sie immer, Österreich habe immer eine lange Tradition mit dem Asylrecht gehabt. Das stimmt natürlich. Ja, wir hatten immer ein großes Herz, wir hatten immer gastfreundliche Menschen. Aber vergessen Sie eines nicht: Asyl ist ein Schutzrecht auf Zeit, solange ein Verfolgungsgrund vorliegt. Das, was hier passiert, hat mit der Tradition damals – Tschechoslowakei, Polen, Balkan, Ungarn – überhaupt nichts mehr zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist eine illegale Zuwanderung aus Afrika. Diese gehört unterbunden und wirklich schutzbedürftigen Syrern gehört natürlich geholfen. Das sollte unsere Politik sein, nicht mehr und nicht weniger. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Marianne Klicka: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner hat sich Herr StR Mag Juraczka gemeldet. – Ich ersuche um seine Wortmeldung. StR Mag Manfred Juraczka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist durchaus erfreulich, dass wir uns heute dem Thema Asyl annehmen, wenngleich es durchaus noch erfreulicher gewesen wäre, das auch wirklich rational, wie von meinem Vorredner angedacht, zu tun. Allein die Formulierung der Aktuellen Stunde zeigt aber, dass es eher dem Wahlkampf am 11. Oktober geschuldet ist, dass wir uns heute damit beschäftigen. Obwohl es eigentlich gar nicht so sein sollte. Ich glaube, dass wir auch jetzt in Vorwahlkampfzeiten durchaus vernünftig darüber reden können. Ganz wichtig erachte ich, dass wir einmal die Dimensionen klarstellen. Wir haben derzeit in Wien – auch keine Zahlen von Manfred Juraczka, sondern Zahlen vom BMI – 8 800 Menschen in Grundversorgung, in einer Stadt mit 1,8 Millionen Menschen. Wir haben – da hat der Kollege Gudenus durchaus recht – in den letzten Jahren immer rund 15 000 Asylanträge gehabt, zuletzt, im Jahr 2014, 28 000, und wir müssen dieses Jahr 70 000 Asylanträge erwarten. Soweit die Fakten. Wenn wir jetzt rational reden wollen, Kollege Gudenus, Sie sind ein intelligenter Mensch, wissen Sie, dass schon der Titel „keine Grundversorgung für Scheinasylanten“ intellektuell nicht redlich ist, denn während dieser Grundversorgung muss ja festgestellt werden, welche Menschen wirklich an Leib und Leben bedroht sind und wer vielleicht aus vorgeschobenen Gründen hier hergekommen ist. Und das wird der Kollege Jung nicht durch Handauflegen machen können, sondern hier bedarf es eines Prüfungsprozesses. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Häupl ist stolz darauf, Illegale zu finanzieren. Das hat er gesagt!) Wenn wir uns die Homepage im 3. Bezirk ansehen und es dort dann heißt, Asyl dürfen nur noch die stellen, die aus Nachbarländern kommen – übrigens mit Ausnahme der Schweiz –, und Asylanträge dürfen dann gegebenenfalls nur noch aus ehemaligen – und jetzt wird es ganz amüsant – Kronländern gestellt werden, dann ist es, mit Verlaub – das muss ich Ihnen sagen – halt nicht mehr rational, meine Damen und Herren. Interessant wird es ja, wenn man sich das Handeln der Freiheitlichen Partei zum Thema Asyl dann genauer anschaut, denn in den letzten Wochen war ein kleines Bundesland immer sehr zentral im Fokus der Diskussion. Im Burgenland gab es Wahlen, und dort gibt es jetzt – Überraschung, Überraschung – eine rot-blaue Zusammenarbeit. Und jetzt hat man dort die Freiheitliche Partei mit einem Landesrat für Sicherheit – aber auch, Herr Kollege Jung, das wird Sie ja freuen – für Asyl ausgestattet. Und was passiert als Erstes unter dem freiheitlichen Asyllandesrat? – Durchaus vernünftig, man baut dort ein Asylzentrum, mit Zustimmung Ihres Asyllandesrates. – Gut, soviel zur rationalen Ebene auf dieser Seite. Jetzt darf ich mich der anderen Seite, Ihren Pläne widmen. Da heißt es, bei all den Problemen, die wir haben, ernsthaft nach wie vor von Seiten der GRÜNEN, aber auch von manchen Gruppierungen innerhalb der SPÖ: ungeprüftes Bleiberecht für alle. Ungeprüftes Bleiberecht für alle und oftmals auch – Stimmen aus beiden Parteien – Arbeitserlaubnis, obwohl sie noch in der Grundversorgung überprüft werden, ob das Asylrecht überhaupt auf sie anzuwenden ist. Meine Damen und Herren, so werden wir die Problematik nicht in den Griff bekommen, denn es ist in der Tat zu hinterfragen, warum wir 2014 28 000 Asylanträge hatten und europäische Freunde und Partner wie Tschechien, Slowakei, Slowenien nicht einmal 1 000. Da müssen wir ganz genau unterscheiden. Österreich hat eine lange Tradition, und dazu bekenne ich mich voll und ganz, Menschen, die in ihrem Leben bedroht sind, zu unterstützen. Aber genauso müssen wir den 70 Prozent mit abschlägigen Asylanträgen in diesem Land sagen, wir werden nicht alle aufnehmen können, die glauben, weil sie sich in Österreich ein wirtschaftlich besseres Leben erwarten, dass Tür und Tor geöffnet werden. Und was ist vernünftiger als die Haltung der Frau Bundesministerin für Inneres, als zu sagen, schauen wir, dass wir so schnell wie möglich Asylverfahren abhandeln und so schnell wie möglich wissen, ob die Leute zu Recht bei uns sind? Was ist vernünftiger als das Handeln der Frau Innenministerien, die jetzt sagt, Dublin muss umgesetzt werden, und die, die vorher woanders in der EU waren, werden in die EU-Partnerstaaten zurückgeschickt? Was ist vernünftiger, als europäische Lösungen zu suchen? Meine Damen und Herren, wagen wir trockene, spröde, vielleicht langweilige bürgerliche Vernunft, statt weitere fünf Jahre in einem schrill geschmückten Narrenschiff namens Utopia von Rot-Grün zu segeln. Wir brauchen auch keine rechte Hetze, sondern wir müssen dieses Thema vernünftig, mit Unterstützung für die, die Hilfe brauchen, angehen, aber wir können uns auch nicht ausnützen lassen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsidentin Marianne Klicka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Hebein. – Ich erteile es ihr. Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Werte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf der Galerie! Worte folgen Taten. Ich bitte Sie, sich mit mir einen Augenblick das Bild vom vierjährigen Mahmud vor Augen zu halten, der in Erdberg von einer Anti-FPÖ-Kundgebung mit hetzerischen Plakaten empfangen worden ist. Ich bitte Sie nachzulesen, was für ein Schicksal der Bub hat. Die Eltern, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben ihm diese Plakate mit „Willkommen, schön dass du da bist!“ übersetzt, damit der Bub keine Angst hat. Richten sie bitte den Blick auf eine Strache-Rede, der sagt, wir brauchen Flugzeuge, die so dicht sind, damit man das Schreien von den Flüchtlingen nicht hört, die abgeschoben werden sollen, sie sollen sich gegenseitig anurinieren. (Abg Mag Wolfgang Jung: Sie lügen!) Dann richten wir den Blick auf Traiskirchen, wo jetzt, in diesem Augenblick, in der Verantwortung der Innenministerin 1 200 Flüchtlinge von Kulturvereinen von außen versorgt werden, wo Hunderte ohne Matratze auf dem Boden liegen. Dann richten wir einen Blick auf diese Bundesregierung, die versagt, eine Innenministerin, die nichts Besseres zu tun hat, als mit einem Viktor Orban Polizeieinsätze zu koordinieren, damit man die Flüchtlinge abfängt, nach Griechenland zurückschickt, obwohl der EuGH das strikt verboten hat. Manchmal kann man verzweifeln und man glaubt, es ist alles aus dem Ruder geraten in diesem Land. Aber auf der anderen Seite gibt es ein unglaubliches Engagement einer Zivilbevölkerung, die sagt, so wollen wir nicht leben. Irrsinnig viele Bürgermeister, die sagen, seid ihr alle verrückt geworden, bei uns leben Flüchtlinge, mit uns gemeinsam. Hunderte Menschen beteiligen sich daran, auf Social Media zu sagen: Das, was die FPÖ verbreitet, was Flüchtlinge erhalten, sind alles Unwahrheiten! – Lassen wir uns nicht täuschen davon, dass hier wirklich Hetze betrieben wird, irrsinnig viele Menschen sagen: Stopp, so wollen wir nicht gemeinsam leben! Und das ist gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und vielleicht, vielleicht ist das auch die Entscheidung, die im Herbst getroffen wird. Auf der einen Seite werden Gefängnisse gebaut, symbolisch für Flüchtlinge, vielleicht sogar auch für uns, wo jegliche Menschlichkeit außen vor gelassen wird. Kein einziger Arbeitsplatz, liebe Zuhörer/Zuhörerinnen, wird dadurch geschaffen, Sie werden dadurch keinen Euro weniger Miete zahlen für die Wohnung. Und auf der anderen Seite eine Politik für Menschlichkeit. Und auch hier wird auf Grund dessen kein Euro weniger Miete gezahlt, das stimmt, aber die Menschlichkeit gibt es noch. Irgendwann, und davon träume ich, möchte ich, dass Sie bei Ihrer Nachbarin anläuten oder Ihren Nachbarn treffen, vor der Tür, bei einem Einkauf, und über das Wetter reden oder lachen, vielleicht sogar in einem schlechten Deutsch, und Sie fühlen sich mit diesen Menschen, die geflohen sind vor Kriegen, hier leben, wo die Kinder in die Schule gehen, mehr verbunden, mehr verbunden als mit einer FPÖ – und wo eine ÖVP mitspielt –, die Ihnen sagen will, dass Hass glücklich machen soll. Das wünsche ich mir, dass Sie sich das überlegen, und ich bin froh darüber, in Wien zu leben, wo wir einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen versuchen. – Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Marianne Klicka: Ich möchte darauf hinweisen, dass sich Herr Abg Jung zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet hat. In der Aktuellen Stunde ist eine tatsächliche Berichtigung nur für Bürgermeister und Stadträte möglich, daher ist diese in diesem Fall nicht durchzuführen. Zu Wort gelangt Frau Abg Mag Duzdar. – Ich ersuche sie darum. Abg Mag Muna Duzdar (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Liebe Schüler und Schülerinnen! Alleine wenn man sich vergegenwärtigt, wie der Titel der heutigen Aktuellen Stunde lautet, greift man sich zum Teil schon auf den Kopf. Der Titel lautet: „Temporäre Hilfe für echt Verfolgte – keine Grundversorgung für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten!“ Allein dieser Titel spricht wieder einmal Bände und führt uns wieder einmal vor, wer die FPÖ ist und worum es hier geht. Und Sie haben sich heute in Wirklichkeit schon entlarvt, Herr Gudenus, denn Sie haben auch klar gesagt, worum es Ihnen geht, denn Ihre Thematik zielt ganz klar darauf ab, die Genfer Flüchtlingskonvention in Frage zu stellen, die Österreich 1955 ratifiziert hat und seit 60 Jahren Bestandteil unserer Verfassung ist. Sie tun immer so, als ob Sie die Genfer Flüchtlingskonvention nicht angreifen wollen. Aber Sie haben es doch heute gesagt! Sie haben gesagt, die ist vor 50 Jahren entstanden, da sind schon Leute gekommen, die geflohen sind, aber die waren ja aus den Kronländern, das ist ja ganz etwas anderes. Wenn Menschen aus anderen Regionen der Welt flüchten, dann sollen sie nicht da herkommen dürfen. Dann dürfen sie nicht flüchten vor Krieg und Verfolgung. Das heißt, das war eine klare Message von Ihnen. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Ist Syrien ein Kronland, ja oder nein?!) – Entschuldigen Sie, ich sage Ihnen einmal etwas: In Österreich ist ganz klar geregelt, wer Flüchtling ist und unter welchen Voraussetzungen man die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Entweder man ist … (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Ja, aber nur temporär!) – Was heißt temporär oder nicht temporär? Das wäre ja in krassem Widerspruch zur Internationalen Konvention, entweder man ist Flüchtling oder man ist nicht Flüchtling. Und zu Ihrem heißgeliebten und erfundenen Wort Wirtschaftsflüchtling: Sie tun so, als ob es den rechtlichen Status Wirtschaftsflüchtling in Österreich gäbe, als ob man daraus Rechte ableiten kann. (Abg Johann Herzog: Ihr macht es ja!) Es gibt kein einziges Gesetz, das das anführt. Und weil Sie immer so anführen, jeder zweite Illegale … (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Sie haben keine Ahnung!) Jetzt sage ich Ihnen einmal etwas, jetzt hören Sie mir einmal ganz genau zu: Sie wissen ganz genau, dass die meisten Flüchtlinge, die nach Österreich flüchten, aus Kriegsgebieten kommen! Wollen Sie mir sagen, dass die Syrer Wirtschaftsflüchtlinge sind? Wollen Sie mir sagen, dass die Iraker Wirtschaftsflüchtlinge sind? Wollen Sie mir sagen, dass die Afghanen Wirtschaftsflüchtlinge sind? Sie haben doch keine Ahnung, bitte sehr!! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und dann tun Sie immer so, Sie seien die Einzigen, die den Leuten helfen, Sie seien die Einzigen, die die Welt retten. Lesen Sie bitte keine Zeitungen? Haben Sie keine Ahnung, was auf der Welt passiert? Haben Sie sich einmal die Zahlen angeschaut von den Nachbarländern dieser Kriegsländer, die die Flüchtlinge aufnehmen? Der Libanon, ein Land mit 6 Millionen Einwohnern, wissen Sie, wie viel Flüchtlinge die aufgenommen haben? Wissen Sie es? – 1,2 Millionen syrische Flüchtlinge in einem Land mit 6 Millionen Einwohnern, doppelt so viel als die gesamte Europäische Union aufgenommen hat! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ein Land wie Jordanien: 4 Millionen Einwohner, 1 Million Flüchtlinge, davon 600 000 syrische Flüchtlinge, genauso viel wie die gesamte Europäische Union aufgenommen hat! Also bitte tun Sie nicht immer so, als ob wir die Einzigen wären, die solidarisch sind. Wir sind solidarisch, zum Glück, und trotz Ihnen. Und was den Begriff Scheinasylanten anbelangt, allein der Begriff Scheinasylant, was soll denn das heißen? – Das heißt, Menschen kommen hierher und erzählen uns irgendwelche Geschichten. Denn das ist genau, genau, wir wissen … (Anhaltender, die Worte der Rednerin unterstützender Beifall bei der FPÖ.) Das heißt, Menschen, die flüchten, betrügen, Menschen, die flüchten, sind Betrüger. Und genau das ist symptomatisch für Ihre Partei, nämlich alle zu kriminalisieren. Ja, gestern haben Sie uns indirekt als Täter und Mittäter bezeichnet, heute sind es die Flüchtlinge und die Asylwerber, das sind die Betrüger, die erzählen Geschichten, das stimmt ja gar nicht, dass sie verfolgt werden, das stimmt ja gar nicht, dass sie aus Kriegsgebieten flüchten. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Fragen Sie die Polizei, Sie haben ja keine Ahnung!) Wissen Sie was, ich sage Ihnen zum Abschluss einmal etwas: Es gibt Menschen auf dieser Welt, die sind der Meinung, Ihre Partei könnte sich bessern, Ihre Partei könnte eines Tages gemäßigter werden, Ihre Partei könnte zurückhaltender werden. Wissen Sie was, ich glaube, diesen Tag werde ich niemals erleben. Und wissen Sie, warum? Ich sage Ihnen einmal, warum: Weil Ihrer Partei eine Gesinnung und ein Gedankengut zugrunde liegen, die darauf gerichtet sind, eine Gesellschaft zu errichten, die durchaus autoritäre Elemente enthalten soll. Und in dieser Gesellschaft gibt es die Guten und die Bösen, und die Bösen sind immer die anderen. Nur wissen Sie was, in einer Gesellschaft, wo permanent Freiheiten … Präsidentin Marianne Klicka (unterbrechend): Frau Kollegin, Frau Abgeordnete, darf ich Sie um Ihr Schlusswort bitten. Abg Mag Muna Duzdar (fortsetzend): Freiheiten und Rechte beschränkt werden (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: So wie bei der SPÖ!), ist irgendwann einmal „der andere“ man selbst. (Tosender Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Marianne Klicka: Nächster Redner ist der klubunabhängige Abg Akkilic. – Ich erteile ihm das Wort. Abg Senol Akkilic, BA (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Gäste auf der Galerie! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin normalerweise kein ängstlicher Mensch, und ich bin immer für einen sachlichen Diskurs (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Bei der Rede von der Kollegin habe ich auch Angst bekommen!), als ich aber heute dem Herrn Gudenus zugehört habe, habe ich Gänsehaut und Angst bekommen. Ich habe Gänsehaut und Angst bekommen, weil … (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Brauchen Sie einen Pullover?!) – Ich rede in Ruhe, bleiben Sie auch ruhig, ich habe nur fünf Minuten. – Wie kann man in einer angespannten Situation auf der Welt, wo Kriege vorherrschen, nicht über die Ursachen der Flucht diskutieren, sondern über jene Menschen, die sich vor Tod und Elend fürchten müssen und in andere Länder flüchten, so diskutieren, dass man diese Menschen diffamiert, dass man diese Menschen attackiert? In einem Punkt gebe ich Ihnen recht, Herr Gudenus: Ja, in diesem Land wird polarisiert, aber die Frage ist, wer polarisiert in diesem Land. – Es ist die FPÖ, die ständig mit falschen Zahlen hinausgeht, die ständig mit Unwahrheiten hinausgeht, die ständig die Flüchtlinge zur Zielscheibe ihrer Politik macht. Und ich bin froh darüber, dass es in diesem Gemeinderat zumindest einen Mindestkonsens darüber gibt, dass diese Politik abgelehnt wird. (Beifall bei der SPÖ.) Kommen wir zu den Fakten: Österreich war immer ein Land, das Flüchtlinge aufgenommen hat. Bereits 1945 bis 1950 wurden über eine Million Menschen von Österreich aufgenommen. und die Situation damals war … (Abg Mag Wolfgang Jung: Wen haben Sie aufgenommen?!) – Ich rede von Österreich, und Österreich ist nicht Ihr privates Eigentum. Damals schon, als die wirtschaftliche Situation in diesem Land katastrophal war, als sich das Land in einer Aufbauphase befunden hat, wurden über eine Million Menschen aufgenommen. Und ich glaube, gerade in dieser Armutsphase, in dieser Phase, in der die Menschen nicht viel gehabt haben, wussten sie, dass man teilen soll, dass man die Schmerzen und dass man die Schicksale dieser Menschen ernst nehmen soll und sie aufnimmt. Weiters wurden 1956/57 200 000 UngarInnen aufgenommen, 1968/69 wurden 160 000 TschechInnen aufgenommen, 1981/82 wurden aus Polen Flüchtlinge aufgenommen, aus Bosnien Flüchtlinge aufgenommen. Das zeigt, dass Österreich, die österreichische Bevölkerung sehr wohl Menschen aufnimmt, wenn sie in Not sind. Und die FPÖ versucht, diese Stimmung in diesem Land zu kippen, und das ist abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte aber zum anderen das Bildnis des Flüchtlings in Österreich ein bisschen debattieren. Das Bild des Flüchtlings ist immer wieder von rechter Seite so gekennzeichnet, dass sie eine Last für dieses Land wären. Diese Menschen, die seit dem Jahr 1945 nach Österreich gekommen sind, sind mittlerweile seit Generationen in diesem Land und haben dieses Land auch aufgebaut. Viele Flüchtlinge haben hier Betriebe gegründet und viele Flüchtlinge gehen auch einer geregelten Arbeit nach. Und ich glaube, Herr Juraczka, eines der wesentlichen Probleme ist, die Menschen zum Nichtstun zu verurteilen, das ist, glaube ich, ein falscher Ansatz. Wir nehmen ja die Grundversorgung, das kostet den Staat Geld, das heißt, wir müssen den Leuten die Möglichkeit geben, arbeiten zu gehen, damit sie die Tageszeit anders gestalten können, damit sie auch für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das ist der richtige Ansatz. (Abg Mag Wolfgang Jung: Ihre Partei will das aber nicht. Fragen Sie den Hundstorfer!) – Ja, ich bin für das Arbeitsrecht für Flüchtlinge, und dieses Land sollte das so schnell wie möglich auch gewährleisten. (Beifall bei der SPÖ.) Schauen Sie, ich rede als Klubunabhängiger, und auch als Parteifreund kann man unterschiedliche Meinungen haben. Und ich bin dafür, sage ich jetzt einmal, dass auch die Zeltstädte so rasch wie möglich wegkommen. (Beifall bei der SPÖ.) In welchem Land leben wir, bitte, dass Menschen in Zeltstädten leben müssen? – Das ist abzulehnen, das ist schäbig, das sollten wir schleunigst verhindern, weil wir ja genug Leerstand in diesem Land haben, um diese Menschen in Unterkünften unterzubringen. Zeltstädte gehören weg und wir müssen gemeinsam – ÖVP, SPÖ, die GRÜNEN, alle anderen, die außerhalb der FPÖ in der politischen Landschaft unterwegs sind – dafür sorgen, dass die aufnahmefreundliche Stimmung zu Flüchtlingen nicht gekippt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Unruhe im Saal.) Präsidentin Marianne Klicka: Zu Wort gelangt Herr Abg Dr Ulm. – Ich erteile ihm das Wort. Darf ich bitte wieder um etwas mehr Ruhe ersuchen. Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Akkilic, Sie werden es subjektiv persönlich nicht für möglich halten, aber ich sage Ihnen, wenn die aufnahmefreundliche Stimmung in Österreich zurückgeht, dann mag das zum Teil auch an der Politik der FPÖ liegen, es liegt aber auch zu einem Gutteil an Ihrer Politik und an der Art und Weise, wie Sie diese Politik versuchen hinüberzubringen. Sie polarisieren als – fast möchte ich sagen – idealer Repräsentant von Rot-Grün, aber das ist wahrscheinlich zu sarkastisch, ja, Sie symbolisieren als Vertreter von Rot-Grün eine extreme Position und eine emotionale Position, wie sie natürlich auch von der FPÖ heute wieder zu bemerken war. Denn natürlich haben wir in Österreich ein Problem, wenn 70 000 Menschen einen Asylantrag stellen. Und selbstverständlich gibt es auch Grenzen in den Möglichkeiten eines Wohlfahrtsstaates. Es gibt Gesetze, die einzuhalten sind. Und selbstverständlich gibt es auch illegale Zuwanderung und selbstverständlich gibt es die Zuwanderung in das Sozialsystem. In dieser Situation hilft es uns jetzt aber überhaupt nicht weiter, die Debatte zu emotionalisieren und die Debatte zu polarisieren. Ich bin da ja dem StR Juraczka für seinen Debattenbeitrag sehr dankbar, denn er hat eigentlich den wichtigsten politischen Maßstab an die Spitze gesetzt, nämlich die Vernunft. Wir müssen mit den Emotionen zurückfahren und wir müssen das machen, was vernünftig ist. Alle 100 Abgeordneten in dem Haus werden sagen, ja, selbstverständlich muss man der syrischen Familie, die vor der Barbarei des IS flieht, helfen, damit sie überleben kann. Das ist ja selbstverständlich. Nichtsdestoweniger müssen wir unsere Gesetze unter Umständen nachschärfen und müssen einen Vollzug unserer strengen Bestimmungen ermöglichen. Und da hilft es auch gar nichts, wenn die Politik ein Klima erzeugt, in dem dieser Vollzug nur mehr schwer möglich ist. Es ist so, dass es früher eine 80-prozentige Ablehnung bei den Asylanträgen gegeben hat und nur eine Anerkennungsquote in der Größenordnung von 20 Prozent da war. Das hat sich zwischenzeitig geändert. Das ist nicht mehr ganz so, denn wenn ich mir jetzt die Asylanträge nach der Staatsangehörigkeit anschaue und von 20 000 Asylanträgen bis zum Mai ausgehe, dann sage ich Ihnen, dass davon über 11 000 Kriegsflüchtlinge sind, ja. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Das ist Ihre Einschätzung!) – Wir haben tatsächlich 1 800 Anträge aus Syrien, 1 400 aus Afghanistan und über 1 000 aus dem Irak. Natürlich gibt es auch so etwas wie eine Flucht in die besseren Verhältnisse vom afrikanischen Kontinent. Doch sagen die Zahlen, dass die Anträge aus diesem Bereich eher rückläufig sind. Was Innenministerin Mikl-Leitner macht, ist genau richtig. Sie hat bei den vielen Anträgen aus dem Kosovo reagiert und hat klar gemacht, dass jemand aus dem Kosovo hier nicht asylberechtigt ist. Wir hatten noch im Jänner 1 065 Asylanträge von Kosovaren. Wir hatten noch im Februar 960 Asylanträge von Kosovaren. Die sind dann radikal zurückgegangen, mittlerweile hatten wir im Mai nur noch 51 Anträge von Kosovaren. – Das ist also genau die Politik mit Vernunft und Herz, denn es macht ja überhaupt keinen Sinn, Menschen irgendetwas zu versprechen, dass es ihnen auf alle Fälle wunderbar bei uns geht, dass sie da auf alle Fälle aufgenommen werden und bis in alle Ewigkeit Milch und Honig fließen. Ich finde auch den Zugang von Außenminister Sebastian Kurz völlig richtig, dass man sich natürlich überlegen muss, ob man nicht auch auf EU-Ebene gewisse rechtliche Veränderungen herbeiführen soll, ob man wirklich Familienbeihilfe nicht valorisiert in das Ausland schicken soll und auch, ob die Mindestsicherung so rasch und in dieser Höhe zur Zahlung gelangen soll. Sachliche Debatten würde ich mir sehr wünschen. Jedes Jahr 70 000 Flüchtlinge sind natürlich keine Möglichkeit, ohne darauf auch sachlich und mit politischem Verstand, gleichzeitig trotzdem menschlich zu reagieren. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abg Ellensohn. – Bitte, Herr Abgeordneter. Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Krieg, Hunger, Verfolgung sind alles Probleme, mit denen sich kein Einziger/keine Einzige in diesem Raum persönlich herumschlagen muss, im Sinne, dass wir selbst bedroht werden. Morgen gibt es auch keinen Krieg, niemand von uns verhungert und niemand von uns wird verfolgt. Aber vielleicht sollten Sie sich einmal kurz hineindenken, was das bedeutet und was Sie tun würden, wenn es so sein würde. Und jetzt sind Sie in der Situation, wo Sie sich dann überlegen: Bleibe ich da, verhungere ich, verhungert meine Familie, lassen wir uns ermorden oder gehen wir und versuchen etwas anderes? – Und das ist ein großer Teil der Migrationsbewegung, der Flüchtlingsbewegung, die wir im Moment haben. Und dann entscheiden Sie sich für Flucht, dann wissen Sie, dass Sie vielleicht im Mittelmeer ertrinken, denn das wissen auch diejenigen, die flüchten, dass das passieren kann. Also die Idee, ich setze mich in ein Boot, dann fahre ich nach Europa und dann komme ich irgendwohin und dann wohne ich schön in Wien, das ist nicht der Plan, und diese Menschen wissen auch haargenau, dass das so nicht läuft. Trotzdem machen sie es – weil sie die eigene Situation verbessern möchten. Jetzt muss man auch sagen, die wollen sich ja nicht von 2 000 netto auf 4 000 netto verbessern, sondern da geht es um Leben und Tod! – Das sage ich ohne Pathos. Darum geht es. Die sterben, wenn sie bleiben, die verhungern, die werden umgebracht. Abgesehen davon, dass jeder Mensch das Recht hat, seine eigene Situation zu verbessern, auch ohne diese dramatischen Fluchtgründe. Es ist doch okay, wenn jemand sagt, dort, wo ich bin, passt es mir nicht und ich will das verbessern. Die Menschheitsgeschichte lebt von diesen Bewegungen, immer war es so, immer. In Österreich geht man auch – das ist zwar im Verhältnis nichts – aus einer Gegend, wo es keinen Job mehr gibt, irgendwohin, wo es einen Job gibt. Jeder versucht, seine Situation übers Leben hinweg zu verbessern. Das, was man zwischendurch hört, ist: Nein, du musst dich zufrieden geben mit dem, was du hast, auch wenn es nichts ist, und wenn man dir morgen den Schädel abschlägt, wenn du morgen verhungerst, wenn du im Mittelmeer ersäufst, dann ist das halt für dich so ausgesucht, gottgewollt oder sonst etwas! – Mehr ist nicht drin. Viel zynischer geht es ja nicht. Es wird einem ja schlecht beim Zuhören. Wenn Menschen auf der Flucht sind, hat man sie zu unterstützen! Ganz ohne Emotion gehen die Themen natürlich nicht, denn ich frage mich auch umgekehrt, was denn mit Leuten passiert ist, die so völlig emotionslos, völlig problemlos, ohne Empathie, ohne Gefühl für andere Leuten sagen können, das steht denen alles nicht zu, mir ist es nicht nur wurscht, sondern die dürfen, die sollen nicht kommen! – Was ist denn da schiefgegangen in Ihrer Erziehung? Was ist denn passiert? Was haben Ihre Eltern Ihnen für Werte beigebracht? Was ist denn? Was machen Sie mit Ihren Kindern, bitte? Das ist ja unglaublich, dass man hinschauen kann und sagt, das passt so: Zaun rundherum, ersaufen lassen, sonst irgendwas. – Ich packe es nicht! Ich verstehe es nicht! Ich weiß nicht, wie man zu dieser Meinung kommen kann. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Und dann versucht man, es zu argumentieren: Die kriegen so viel Geld. – Dann werden Zahlen erfunden. Dann wird alles widerlegt. Dann wird hin und her gestritten. Wie viel bekommt denn einer, der im Zelt am Boden schläft? Das gibt es ja auch: eine Decke zum Draufliegen und zum Schlafen eine Decke zum Zudecken. Was bekommt der? Tausende Euros im Monat noch zusätzlich? – 40 EUR, nicht am Tag, im Monat! 1,30 EUR, 40 EUR kriegt er im Monat dazu. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Es geht nicht darum, was er bekommt, sondern was er kostet! Ihre Ahnungslosigkeit ist himmelschreiend!) Und was kann er dann damit? Prassen? – Und das, das muss man sich vorstellen, gönnen Sie jemandem nicht: Im Zelt auf dem Boden schlafen und 40 EUR im Monat. – Nein, das ist zu viel für einen Menschen, sagt die FPÖ. – Ich verstehe es nicht, ich verstehe es nicht! Jetzt könnten wir uns aber zwischendurch dann natürlich auch wieder konzentrieren, denn Sie nehmen in dieser Debatte leider schon seit Jahrzehnten mittlerweile wahnsinnig viel Platz ein. Aber zum Glück gibt es auch das andere, es gibt auch das Österreich von Alberschwende und Neudörfl und Puchenstuben und wie sie alle heißen, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen. Und dankenswerterweise gibt es ein schönes Beispiel: In Puchenstuben sind, glaube ich, 17 Prozent der EinwohnerInnen Asylwerber und Asylwerberinnen. Das ist der höchste Anteil. Die schupfen das. Der Bürgermeister sagt, das ist nicht ganz problemlos. – Natürlich, das sind Aufgaben, aber er macht das, und das schon lange – und nicht mit ganz leichten Gruppen, es hat ja geheißen, die sind aus Tschetschenien –, und er ist mit einem Ergebnis von weit über 50 Prozent bestätigt worden. (Abg Heinz Hufnagel: Er ist mit 63 Prozent bestätigt worden!) – Das hätte ich jetzt nicht mehr genau gewusst, 63 Prozent, danke. In Neudörfl funktioniert das, es sind zwei SPÖ-Bürgermeister, und in Alberschwende gibt es eine Bürgermeisterin der ÖVP. Dort gibt es sechs Flüchtlinge, und da hat sich der Pfarrer hinter die Flüchtlinge gestellt, auch die Bürgermeisterin. Da gibt es eine Telefonkette von 150 EinwohnerInnen, und wenn die Fremdenpolizei kommt und irrtümlich jemanden mitnehmen will, steht das ganze Dorf auf. Das ist auch Österreich. Das sollte man nicht vergessen, denn Sie vermitteln ja zwischendurch den Eindruck, weil es hier im Saal doch viele sind, nämlich über 20 Leute, als wenn das wahnsinnig wichtig wäre. Österreich hat sehr viel mehr Herz und sehr viel mehr Hoffnung zu tragen, als die ÖVP glaubt. Das Ziel muss natürlich sein, dass wir in der Sprache genau sind und nicht die Wörter übernehmen. Ich sage es in Richtung aller, die es netter meinen, aber „Asylant“ ist halt schon ein Kampfbegriff in der Öffentlichkeit. Das kann man auch freundlicher sagen, mit Asylwerber. Wenn man das Wort Asylmissbrauch aufgreift und jeden Monat sagt, man will das auch nicht, ist das alles Wasser auf die Mühlen von denen. Da geht es ja auch um die Wörter. Ein Wirtschaftsflüchtling ist ein Armutsflüchtling, der flieht vor Armut und will es dann besser haben. Das verstehen die Leute auch. Wir müssen einfach mehr versuchen. Es ist eh immer das Gleiche: Das Konzept lautet, gegeneinander leben, reinhauen, Angst, jeder fürchtet sich vor allem, heute keine Solidarität mit den Flüchtlingen, morgen keine mit den Mindestsicherungsbeziehern, übermorgen keine mit Migranten und Migrantinnen, dann die Obdachlosen, und, und, und - und am Schluss die Politischen. Das hatten wir alles schon, brauchen wir alles nicht! Machen wir mit den Leuten von Alberschwende bis Puchenstuben und in Wien gemeinsam Politik für‘s gemeinsame Zusammenleben! Denn das versuchen wir, und nicht gegeneinander leben. Und nein, es muss nicht jeder jemanden zu sich nach Hause nehmen. Sie sind vielleicht für ein Gesundheitswesen in Österreich, vielleicht. Operieren Sie zu Hause Menschen, machen Sie das selbst? Das machen Sie nicht, dann dürfen Sie nicht für ein Gesundheitswesen sein. Ich fahre schon U-Bahn, sitze aber hinten und nicht vorne. Sind Sie dafür, dass öffentlicher Verkehr angeboten wird. Fahren Sie mit der U-Bahn vorne und bringen Sie die Leute? Das sind alles keine Argumente. Man muss nicht alles selbst machen, wenn man Solidarität insgesamt einfordert. Das ist auch eine Aufgabe von uns allen. Das Spendenaufkommen in Österreich und die großen Herzen von Alberschwende bis Puchenstuben zeigen … Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, bitte zum Schluss zu kommen. Abg David Ellensohn (fortsetzend): … dass wir in Österreich sehr viel mehr Hoffnung haben und Sie hoffentlich mit Ihrer Schreierei dann alleine im Eck sind. Dann fürchten Sie sich, das ist schade für Ihr eigenes Leben. Gönnen Sie Ihren Kindern wenigstens ein bisserl mehr Luft und ein bisserl mehr Emotionen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als nächster Redner hat sich Herr Abg Haslinger gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. Abg Gerhard Haslinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Hoher Landtag! Was ist eigentlich unsere Forderung und worum geht es eigentlich bei der Grundversorgung? Warum stellen wir diese Forderung? – Jedes Bundesland muss eine Grundversorgung sicherstellen, für Menschen, die als Fremde zu uns gekommen sind, Asylwerber sind, die auch bereits rechtskräftig abgelehnte Asylverfahren hinter sich haben, die nicht abgeschoben werden können aus anderen Gründen und Ähnliches. Und worum geht es in dieser Grundversorgung? – Da geht es um die Unterbringung in geeigneten Unterkünften, Versorgung mit angemessener Verpflegung, Gewährung eines monatlichen Taschengeldes, Durchführung einer medizinischen Untersuchung im Bedarfsfall bei der Erstaufnahme nach den Vorgaben der gesundheitsbehördlichen Aufsicht. Dann geht es um Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, und so weiter, und so fort, das sind insgesamt 14 Punkte. Es kommt also jemand her und wird versorgt. Wir wollen, dass diese Versorgung nicht für alle möglich ist. Warum fordern wir das? Vor zwei Wochen hat die Frau Bundesminister für Inneres gesagt, Österreich muss unattraktiver für Asylanten werden. Das bedeutet ja nichts anderes, als dass Österreich zu attraktiv ist. Das ist auch nicht seit Kurzem, sondern das ist schon sehr lange bekannt. Und ich weiß nicht, ob Ihnen das bekannt ist (Der Redner hält ein Buch in die Höhe.): „Asylconnection: Es ist fünf nach zwölf“? Wissen Sie, wann das geschrieben worden ist? – 2004. Und wissen Sie, wer das geschrieben hat? – Ein Jurist aus dem Bundesasylamt, Außenstelle Salzburg. Der hat damals strafrechtliche, dienstrechtliche, privatrechtliche Probleme bekommen, es ist aber mehr oder weniger alles eingestellt worden. Und der führt hier an, warum es zu dem Asylchaos kommt und warum es in Österreich im Unterschied zu anderen EU-Ländern sehr leicht ist, Asyl zu bekommen. Das ist missachtet worden und jetzt haben wir das Problem. Auch wenn Sie sagen, es gibt keine Wirtschaftsflüchtlinge, das ist ein Begriff, der da nirgends auftaucht: Das ist eine Umschreibung für alle, die nicht aus politischen oder religiösen oder sonstigen Motiven verfolgt sind, sondern die herkommen wollen, damit es ihnen besser geht. Sie haben keine andere Möglichkeit, als über die Schiene Asyl in unser Land zu kommen, weil sie mit der normalen Zuwanderung keine Chance hätten, denn die ist reglementiert. Wie viele Personen dürften legal 2015 nach Österreich kommen, wissen Sie es? – 5 423. Und wie viele dürften nach Wien kommen? – 2 580 quotenpflichtige Aufenthaltstitel dürften vergeben werden. Daher probieren es jetzt alle über die Asylschiene, denn da ist der, bis geprüft wurde, ob das Asyl berechtigt ist oder nicht berechtigt ist, einmal da. Und dann wird einmal versorgt. Man kommt in Bundesbetreuung, man kriegt die Grundversorgung von den Ländern. Und wie oft kommt es vor, dass die Leute dann aus ihren betreuten Einrichtungen, vom Bauernhof, wie auch immer, unentschuldigt weggehen und in der Großstadt, in Wien auftauchen? Und was machen sie, weil sie keine andere Chance haben? – Sie werden kriminell. Bei der U-Bahn-Station Handelskai/U6 verkaufen bis zu 90 Prozent Asylwerber ihr Suchtgift, wenn es nicht 100 Prozent sind. Das ist bekannt, das steht in der Zeitung, das weiß jeder. Daher sind die Leute zu Recht angefressen und sagen, wozu brauche ich den, der erhält die Grundversorgung, Taschengeld, Betreuung, medizinische Versorgung, kommt da her und wird dann kriminell. Das sind die Leute, von denen wir sagen, die sind arm, die sind aus ihren Ländern geflüchtet. – Nein, die kommen hierher, um sich ihre Lebenssituation zu verbessern. Ich habe es beim Rechnungsabschluss schon gesagt, jeder, der hierherkommt, bringt seine Familie, der ankert hier, und wenn er sich dann hier festgesetzt hat, wenn er hier geheiratet hat, eine Scheinehe oder Ähnliches eingegangen ist, dann kommt seine Familie nach. Und wir wissen nicht, wie viele das sind. Wenn seine Familie nachkommt, dann steht im Grundversorgungsgesetz drinnen, dass denen auch die medizinische Versorgung zusteht, die werden auch mit Nahrung versorgt und mit Unterkünften. Und das wird irgendwann einmal die Kapazitäten erreicht haben, es wird sich nicht mehr ausgehen. Aber wenn wir hier warnen, bevor der Kollaps eintritt, dann sagen Sie, wir dividieren die Gesellschaft auseinander, wir hetzen. – Nein, wir zeigen ein Problem auf, das 2004 schon in einem Buch mit 370 Seiten angeführt wurde. Da finden Sie Beispiele, warum es in Österreich so einfach ist, Asyl zu bekommen. Das gehört dringend abgestellt, und das hat auch die Bundesministerin für Inneres schon festgestellt, da sie gesagt hat, Österreich muss unattraktiver werden. Und daran wollen wir mitarbeiten. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, freut es mich, im Landtag den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wiens, Mag Dr Dieter Kolonovits, willkommen zu heißen. (Allgemeiner Beifall.) Zu Wort gelangt Herr Abg Mag Czernohorszky. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg Mag Jürgen Czernohorszky (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Gäste! Man könnte sich jetzt Stunden herstellen und versuchen, das zu entkräften, was da an verdrehten Fakten, an Vorurteilen gekommen ist, um überhaupt so weit zu kommen, das zu schaffen, was Kollege Ulm eingefordert hat, nämlich eine sachliche Diskussion. Man könnte sich damit auseinandersetzen, was Sätze bedeuten wie „Wir können doch nicht alle aufnehmen“ oder „Menschen, die da sind, sind zu Unrecht da, werden so durchgefüttert, da es sich um ein besonders attraktives Land handelt“. All diese Dinge könnte man sich genauer anschauen. Das mit dem Durchfüttern könnten wir zum Beispiel auch beziffern, es sind 40 EUR Taschengeld im Monat. Das mit den Zahlen, dass wir alle aufnehmen, kann man auch beziffern, es sind 50 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, neun Zehntel davon in Entwicklungsländern. Aber ich sage Ihnen etwas, das mache ich jetzt nicht, um Stunden zu reden, erstens weil ich nicht darf – ich habe nur mehr vier Minuten –, und zweitens, weil ich glaube, Sie sind nicht dumm und können lesen, zumindest haben Sie gerade ein Buch in die Höhe gehalten und kennen diese Fakten eigentlich alle. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie mit all diesen Dingen ganz bewusst spielen, um politisches Kleingeld zu wechseln und das Leid von Menschen für Ihre Sache zu instrumentalisieren. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte daher die letzte Rede in dieser Aktuellen Stunde nutzen, um über zwei andere Sachen zu reden, über Politik und über Werte. Ich für meinen Teil bin der Überzeugung, dass Politik dazu da ist, die Welt zum Besseren zu verändern. Und ich habe eine Vorstellung, was eine Gesellschaft ist, die zum Besseren verändert ist. Das ist eine Gesellschaft, in der jeder Platz hat, jeder glücklich ist, und zwar deshalb, weil er nicht unter Druck steht, sondern Chancen hat, sich selbst zu verwirklichen. Eine Arbeit gegen so eine Gesellschaft ist nicht Politik, das ist Zerstörungswerk. Und Politik heißt, Probleme zu lösen. Jetzt gibt es ein Problem. Ein großes Problem, die größte humanitäre Katastrophe unserer Zeit. Die gibt es. Es sind 3,9 Millionen Menschen auf der Flucht, ich habe schon gesagt, der überwiegende Teil davon in der Türkei, im Libanon, in Jordanien. Kollegin Duzdar hat es in ihrer großartigen Rede schon ausgeführt, nur so viel zum Wort „alle aufnehmen“. Aber ja, die Unterbringung ist ein politisches Problem. Übrigens ein ungelöstes Problem. Hunderte, ja tausende Menschen sind derzeit in Österreich nicht adäquat untergebracht, 1 500 Kinder und Jugendliche sind in Traiskirchen, einem Lager, das für ein paar Hundert Leute gebaut worden ist. Jugendliche, für die die gleichen Menschen- und Kinderrechte gelten wie für jedes österreichische Kind – das wird ihnen unterbunden. Das sind viele, aber insgesamt sind momentan 0,27 Prozent der Bevölkerung Asylsuchende. Wenn wir uns diesen Raum vorstellen, 0,27 Prozent, das wäre ein Viertel von einem Menschen von uns, wir müssten noch einmal kommen und noch einmal kommen und noch einmal kommen und noch einmal kommen, dann wären hier 400 PolitikerInnen im Raum – einer wäre es, und um die Unterbringung und die Hilfe dieses Einen ginge es. Jetzt gibt es also dieses Problem, und da gibt es eine erdrückend hohe Anzahl an Politikerinnen oder Politikern, die sehen das zwar, aber die tun nichts oder viel zu wenig. Sie sagen, das Problem gibt es, aber nicht bei mir, „not in my backyard“. Dann gibt es viele, die das Problem sehen, aber zumindest symbolisch noch größer machen – übrigens ist Ihre Innenministerin eine davon. Wer Zelte aufstellt, wenn man eine normale Unterbringung schaffen kann, wie bei allen Flüchtlingswellen davor, der macht ein Problem größer als es ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) – Die Lösungskompetenz der Landeshauptleute, die aufgestanden und gegangen sind, die sollten Sie sich einmal ins Stammbuch schreiben. Das Schlimme ist, es gibt immer noch welche, die nicht nur das Problem nicht lösen, sondern vom nicht gelösten Problem profitieren, die alles tun, um es aufzublasen: Und das sind Sie mit einer unerträglichen Wortwahl, wie das Hercules-Flugzeug-Beispiel, in dem sich die Zurückgeschobenen doch anurinieren sollen oder schreien, so laut sie wollen, wie die Demo in Erdberg. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist schon wieder die Unwahrheit!) Und es gibt Leute, und auf die ist der Kollege Ellensohn schon eingegangen, die die Probleme lösen. Die vielen Bürgermeister, zum Beispiel von Puchenstuben, der Andi Babler in Traiskirchen schafft es, in so einer Situation, die ich gerade vorher geschildert habe, die Bevölkerung nicht gegen die Flüchtlinge aufzubringen, sondern solidarisch zu vereinen, der Dieter Posch in Neudörfl, und der Michael Häupl, als Bürgermeister einer Stadt, die die Flüchtlingsquote immer erfüllt hat. Und das Absurde ist nicht, dass Wien das gemacht hat, sondern das Absurde und Genante ist, dass das alle anderen Bundesländer nicht geschafft haben. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und ich sage Ihnen etwas zum Problemlösen: Die FPÖ hat in dieser Republik noch niemals ein Problem gelöst. Sie leben davon, Probleme größer zu machen, und selbst, wenn Sie irgendwo in Regierungsverantwortung waren, dann waren das gescheiterte Experimente, an dessen Ende die Probleme noch viel größer waren. Jetzt noch ein Wort zu Werten: Als ich ein Kind war, haben meine Mutter, meine Oma, meine KindergärtnerInnen, meine LehrerInnen versucht, mir Anstand zu vermitteln. Es geht ganz vielen Kindern so: Wenn einer fällt, heben sie ihn auf, wenn einer nichts zum Essen hat, gibt man ihm etwas. Ich finde es unerträglich … Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss! Abg Mag Jürgen Czernohorszky (fortsetzend): Letzter Satz: Ich finde es unerträglich, wenn aus Erwachsenen, denen dieser Anstand vermittelt wurde, Menschen geworden sind, die diesen Anstand nicht mehr haben und die die Chuzpe haben, das auch noch als Wert oder Kultur auf Plakate zu schreiben. Präsident Prof Harry Kopietz: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Bevor wir zur Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 im Zusammenhang mit § 31 Abs 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass eine schriftliche Anfrage von Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eingelangt ist. Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien ein Antrag eingelangt und wurde den Fraktionen schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt. Die Abgen Wagner, Klicka, Dr Kickert, Dr Frigo und Korosec haben am 18. Juni 2015 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Gesundheit und Soziales zugewiesen. Die Abgen Valentin, Mag Czernohorszky, Holzmann, Karner-Kremser, Mag Spitzer, Teiber und Ellensohn haben am 24. Juni gemäß § 30 der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, zuletzt geändert durch Nr 24/2001, geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Umwelt zugewiesen. Die Abgen Valentin, Mag Czernohorszky, Holzmann, Karner-Kremser, Mag Spitzer, Teiber und Mag Maresch haben am 24. Juni gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen bei Wien, zuletzt geändert durch das Gesetz für Wien, Nr 31/2013, geändert werden soll, eingebracht. Dieser Antrag wurde ebenfalls dem Ausschuss Umwelt zugewiesen. Die Abgen Valentin, Mag Czernohorszky, Holzmann, Karner-Kremser, Mag Spitzer, Teiber, Mag Maresch und Walter haben am 24. Juni 2015 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über den Schutz des Menschen und der Umwelt bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, zuletzt geändert durch das Gesetz 34/2013, eingebracht. Dieser Antrag wurde ebenfalls dem Ausschuss Umwelt zugewiesen. Die Abgen Mag Berger-Krotsch, Ekkamp, Hursky, Dipl-Ing Schicker und Schuster haben am 24. Juni 2015 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Dienstordnung 1994 - 38. Novelle zur Dienstordnung1994, der Besoldungsordnung 1994 - 49. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, der Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 46. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, der Pensionsordnung 1995 - 26. Novelle zur Pensionsordnung, des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes - 6. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 - 9. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz, des Wiener Personalvertretungsgesetzes - 22. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz und des Gesetzes LGBI Nr 14/2015 sowie die Aufhebung des Gesetzes über die fachliche Anstellungserfordernis für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen und Hortpädagogen/Hortpädagoginnen - Dienstrechts-Novelle 2015 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen. Nach Beratung der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 11, 3, 6, 5, 7, 8, 9, 10 und 4 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen - Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Bitte, Frau Stadträtin, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Prof Harry Kopietz: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, auch das ist einstimmig. Ich darf daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2014 des Verwaltungsgerichtes Wien. Der Präsident des Verwaltungsgerichts ist in unserer Mitte, wie bereits begrüßt, und ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten. – Bitte, Frau Stadträtin! Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen an den Herrn Präsidenten Kolonovits! – Ich bitte um Zustimmung zum Tätigkeitsbericht. Präsident Prof Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Dr Ulm zu Wort gemeldet. – Ich erteile es Ihnen. Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Frau Stadträtin! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes, ich freue mich natürlich auch sehr, dass Sie hier sind. Es ist, glaube ich, das erste Mal, dass Sie zu uns in den Landtag kommen. Wir hatten ja schon die Gelegenheit, gemeinsam im Stadtsenatssitzungssaal zu feiern. Das ist jetzt einige Wochen her, und es gab auch Grund zu feiern, denn wir haben eine große Veränderung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erledigt. Der Unabhängige Verwaltungssenat wurde übergeführt in ein Verwaltungsgericht, mit Jahreswechsel 2013/ 2014, und ich kann gleich der ersten Seite des Tätigkeitsberichts entnehmen, dass diese Überleitung des UVS Wien in das Verwaltungsgericht Wien als gelungen bezeichnet werden kann. Das hat uns der Herr Präsident auch schon in seiner exzellenten Rede anlässlich des einjährigen Bestehens des Verwaltungsgerichtes sagen dürfen. Wir haben auch eine exzellente Rede von Herrn Kollegen Dr Stürzenbecher hören dürfen, was nicht nur in politischer Hinsicht, sondern auch juristisch und wissenschaftlich sehr fundiert und sehr erhebend für die ganze Veranstaltung war. Der UVS hatte ja immer mit Personalproblemen zu kämpfen gehabt, und auch mit anderen Dingen, und es ist sehr angenehm, jetzt feststellen zu können, dass das Verwaltungsgericht Wien in sehr viel ruhigerem Fahrwasser fährt. Die Dienstposten konnten auf 194 Personen aufgestockt werden, es wurden fast alle Mitglieder des UVS Wien übernommen, 21 Richter zusätzlich neu ernannt. Es wird aber möglicherweise im nächsten Jahr trotzdem zu einem personellen Engpass kommen, nämlich dann, wenn der Landtag nicht rechtzeitig auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes reagiert. Es sind bislang 28 Rechtspfleger, die ihre Arbeit auch in exzellenter Art und Weise an diesem Gericht erledigen, deren Wirkungsbereich allerdings mit Jahreswechsel eingeschränkt werden wird, weil der Verfassungsgerichtshof uns gesagt hat, es ist nicht möglich, dass die im alleinigen und ausschließlichen Wirkungsbereich alle Verwaltungsstrafverfahren bis zu einer Strafhöhe von 1 500 EUR bearbeiten dürfen. Mir liegt bislang noch kein Novellierungsvorschlag vor. Ich gehe davon aus, dass das trotzdem noch rechtzeitig im Herbst passieren wird, obwohl es da ja auch andere wichtige Termine gibt, was den Schluss nicht ferne liegen lässt, dass das möglicherweise knapp werden könnte, noch dazu, wo man sich im Verwaltungsgericht darauf einstellen muss. Es gibt ja auch einen Geschäftsverteilungsausschuss und je früher man dem Gericht sagt, wie es in Zukunft arbeiten wird können, umso besser wäre es. Ich möchte aber diese Debatte über den Tätigkeitsbericht nicht verstreichen lassen, ohne auch eine ernsthafte Kritik anzusprechen, die nicht nur von mir kommt, sondern die auch von den Repräsentanten der Richterschaft kommt. Es ist weniger eine Kritik am Verwaltungsgericht, sondern es ist eigentlich eine Kritik am Magistrat beziehungsweise an den Verhältnissen in dieser Stadt, die wir ja kennen. Es geht um das Ergänzungsrecht der Richter. Es geht darum, wer Richter wird und welche Personen bestellt werden. Da mussten wir in den letzten Wochen vernehmen, dass es politiknahe Bestellungen gegeben hat. Es sind vier neue Richter zu ernennen und zwar per 1. September. Von diesen vier neuen Richtern durften wir erfahren, dass zumindest zwei in einer Nahebeziehung zur SPÖ oder zum Magistrat stehen. Von den anderen wissen wir es nicht. Das ist unerfreulich, erstens einmal aus grundsätzlichen Überlegungen. Muss doch das Verwaltungsgericht Wien Entscheidungen oder Maßnahmen des Magistrats überprüfen und da sind Nahebeziehungen natürlich problematisch. Zum anderen ist es natürlich ganz wichtig, dass der äußere Anschein so ist, dass dort selbstverständlich völlig unabhängig und neutral judiziert wird. Es hat für diese vier Dienstposten Dreier-Vorschläge vom Personalausschuss des Verwaltungsgerichts gegeben, also insgesamt zwölf Namen, die der Landesregierung vorgeschlagen worden sind. Von diesen zwölf Personen ist genau eine einzige Person dann letztendlich ernannt worden. Das sind natürlich Zustände, die Wien leider Gottes wieder einmal anders macht. Anders als in anderen judizierenden Bereichen, denn es ist natürlich auch möglich, dass das Justizministerium von Vorschlägen der Personalsenate der Gerichte abweicht. Es passiert nur äußerst selten. Und wenn es dort zu einer Umreihung kommt und man nimmt nicht den Erstgereihten, sondern den Zweitgereihten oder den Drittgereihten, dann ist das schon die große Ausnahme. Was haben wir allerdings jetzt beobachten müssen? Wir haben beobachten müssen, dass elf Personen von zwölf überhaupt nicht genommen wurden und drei Personen letztendlich ernannt werden, die sich gar nicht auf diesen Vorschlägen mit den zwölf Personen befunden haben. Ich würde daher vorschlagen, entweder diese Ernennungspraxis zu verändern oder, und das wäre vielleicht noch besser, den § 3 des Gesetzes zu verändern, denn der ist offenbar nicht so eindeutig formuliert, wie wir uns das wünschen dürften. Denn dort steht eindeutig drinnen, dass für Ernennungen Dreier-Vorschläge des Personalausschusses einzuholen sind. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, was machen wir mit Dreier-Vorschlägen, die einzuholen sind, wenn man sich dann letztendlich nicht an diese Vorschläge hält? Man hält sich nicht an die Reihung, ja man hält sich nicht einmal an die Personen, die auf diesen Vorschlägen aufscheinen. Ich glaube, es wäre dann zumindestens richtig, diese Bestimmungen im § 3 mit Vorschlägen zu ersetzen, die für die Landesregierung nicht bindend sind. Wir wollen aber natürlich bindende Vorschläge an die Landesregierung, weil sich ja die Landesregierung und der Magistrat nicht aussuchen können sollen, wer sie überprüft. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zum Ende meinen Dank aussprechen, meinen Dank an die Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtes Wien, an den Herrn Präsidenten dafür, dass er mit derart sicherer und besonnener Hand dieses Schiff da auf den ersten Wegen gesteuert hat. Ich freue mich darüber, dass wir über ein Verwaltungsgericht verfügen, das uns sicherlich mehr Rechtsschutz, mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsstaatlichkeit in unser Bundesland bringt. Ich bedanke mich für die Arbeit, für den Tätigkeitsbericht und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich freue mich heute, kürzer als ursprünglich gedacht, nachdem Kollege Ulm mir einiges vorweg genommen hat und ich deshalb nicht alles wiederholen muss, auch einige dankende Worte auf der einen Seite an das Verwaltungsgericht und die Arbeit des Verwaltungsgerichts, des Präsidenten und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen richten zu können und gleichzeitig ganz kurz auch einen Problembereich aufzugreifen, den auch mein Kollege Ulm vorher angesprochen hat, unter anderem eben auch die Frage der Bestellung. Ich sage bewusst jetzt. nicht aus einer Sicht, wo ich glaube, dass jetzt SPÖ-nahe oder magistratsnahe Menschen bestellt wurden, sondern vielmehr dass ich glaube, dass wir tatsächlich gemeinsam nach der Wahl möglicherweise oder sinnvollerweise in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe selbstverständlich auch unter Einbeziehung des Herrn Präsidenten uns darüber unterhalten sollen, wie ein wirklich effektiver Bestellmodus zu machen ist, insbesondere wenn zum Beispiel vier Richter gleichzeitig zu bestellen sind, die Ausschreibung eigentlich auch gleichwertige Posten vorsieht und dann unterschiedliche Dreier- Vorschläge kommen. Ihr wisst ja, eigentlich müsste jeder Erstgereihte überall erstgereiht sein. Ja, und da geht es meines Erachtens darum, auch um Redundanzen zu verhindern, und es ist doch das Auswahlverfahren der Stadt Wien unseres Erachtens nach nicht schlecht, aber es ist redundant, wenn unterschiedliche Ausschüsse, unterschiedliche Gremien eigentlich dasselbe machen. Darüber sollten wir gemeinsam nach der Wahl, unabhängig davon, wer letztendlich wo in welcher Regierung sitzt, gemeinsam reden, um zu versuchen, einen Bestellmodus zu entwickeln, der der Stadt Wien und dem Landesverwaltungsgericht wirklich dienlich erscheint. In diesem Sinne könnte man sogar die Arbeit tatsächlich noch etwas weiter fassen, weil man nach einem Jahr Stärken und Schwächen erkennt und in diesem Sinne die Tätigkeit des Landesverwaltungsgerichts einer Evaluierung gemeinsam unterziehen, wo man sich wirklich anschaut, was kann man noch besser machen und was hat super funktioniert. Das wäre eigentlich eine Entwicklung, die aus unserer Sicht durchaus vorstellbar ist, um die positive Entwicklung, die generell mit der Einführung des Landesverwaltungsgerichts und den dem Landesverwaltungsgericht übertragenen Aufgaben eingeleitet wurde, weiter fortzusetzen. In diesem Sinne möchte ich mich nochmals bei Ihnen und Ihrem Team bedanken und freue mich über den Tätigkeitsbericht, der vorgelegt wurde. Ich danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Mag Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Frau Landesrätin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht von unserem Verwaltungsgericht Wien, wir haben es schon gehört, liegt zum ersten Mal für das Jahr 2014 vor. Ich habe, und so wie ich annehme, auch meine Vorredner und mein Nachredner, den Bericht aufmerksam studiert. Er ist sehr interessant, ist gut dargestellt und man hat nach dem Studium dieses Berichts tatsächlich den Eindruck, dass dieses Gericht funktioniert, gut funktioniert. Das kommt meines Erachtens nicht zuletzt auch hinsichtlich der Anführung bezüglich Beschwerde und Revisionen der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts zum Ausdruck. Es gibt dann noch den Rechtsweg an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts, den Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof. Also was da dargestellt ist, ist, glaube ich, durchaus in der Norm und entspricht oder zeigt an und für sich auch die qualitativ gute Arbeit des Gerichts. Auch Fristsetzungsanträge an den Verwaltungsgerichtshof hat es zwölf gegeben. Das sind zwölf zu viel, aber ich glaube, das ist an und für sich eine gute Zahl und kann sich sehen lassen, um es einmal so zu sagen. Es wird in dem Tätigkeitsbericht, wie gesagt, sehr gut die Arbeit dargestellt. Es wird über die Tätigkeit der diversen Organe des Gerichts berichtet. Es wird aber auch, und das sollte für uns, die wir hier als Landesgesetzgeber diesen Bericht diskutieren, interessant sein, nämlich auch die Bitte oder den Verweis des Gerichts oder der Hinweis des Gerichts an den Landesgesetzgeber, wo vielleicht noch Änderungen der gesetzlichen Vorgaben notwendig sind oder von Vorteil sind. Ich darf da insbesondere einmal die Seite 5 erwähnen, was das Dienstrechtsgesetz betrifft. Da darf ich zitieren, da steht: „Unklarheiten beziehungsweise eine uneinheitliche Anwendung des Gesetzes finden sich nach wie vor im Bereich der Berücksichtigung der Ausbildungs- und Vordienstzeiten. Um unnötige und zeitaufwändige Dienstrechtsverfahren zu vermeiden wird daher angeregt, auch für die verbleibenden Problembereiche klare gesetzliche Regelungen vorzusehen beziehungsweise die betreffenden Bestimmungen einheitlich anzuwenden.“ Das heißt, das wäre vielleicht oder ist ein Auftrag an uns, an den Landesgesetzgeber, hier in sich zu gehen und vielleicht, natürlich nach Rücksprache mit dem Gericht, hier sinnvolle Regelungen zu normieren. Wir haben es schon gehört, auch vom Kollegen Ulm, unser Gesetz, das VGWG, Bestimmungen des VGWG wurden in Wirklichkeit schon zwei Mal vom Verfassungsgerichtshof gehoben. Der letzte Entscheid hat die Landesrechtspfleger betroffen, die Einrichtung von Landesrechtspflegern, die ja, glaube ich, nur in Wien vorgesehen wurden, wenn mich nicht alles täuscht, in den Bundesländern nicht. Das ist grundsätzlich zulässig, so sagt der Verfassungsgerichtshof, und was der sagt, ist dann ja grundsätzlich zu akzeptieren. Allerdings hob der VfGH eben den § 26 Z 6 VGWG, der die Zuständigkeit der Landesrechtspfleger für Verwaltungsstrafsachen, wenn die Verwaltungsübertretung mit höchstens 1 500 EUR Geldstrafe bedroht ist, betrifft, als verfassungswidrig auf. Diese Aufhebung tritt mit Ende dieses Jahres in Kraft. Auch hier ist der Landesgesetzgeber aufgerufen, eine entsprechende gesetzliche Novelle, eine Novellierung des Gesetzes natürlich nach Rücksprache mit dem Gericht zu finden und hier vielleicht eine kluge Bestimmung zu finden, die auch die Arbeit so gestalten kann oder von der dann das Verwaltungsgericht seine Arbeit so gestalten kann, wie es notwendig ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch, nachdem es der erste Tätigkeitsbericht dieses Gerichts ist, daran erinnern, dass die Gesetzwerdung unseres VGWG ja nicht so einfach war, um es einmal so auszudrücken. Das hat mit dem Begutachtungsverfahren beziehungsweise mit dem Begutachtungsentwurf begonnen, mit dem Entwurf, der in Begutachtung geschickt wurde, der, wie soll ich sagen, ja nicht das Gelbe vom Ei war, um es einmal salopp auszudrücken. Ich darf daran erinnern, es hat etliche Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren gegeben, vom Bundeskanzleramt über die Richtervereinigung oder die Vereinigung der Mitglieder des UVS, alle haben dort Stellungnahmen abgegeben, die in Wirklichkeit vernichtend waren. Wir haben dann gesehen, dass sich einiges geändert hat. Nichtsdestotrotz hat dieses Gesetz einige Mängel gehabt. Wir haben das Gesetz nicht umsonst schon mehrmals novelliert und der Verfassungsgerichtshof hat dieses Gesetz auch auf Grund einer Initiative der Opposition schon zwei Mal aufgehoben, und zwar ging es in diesem Gesetz durchaus auch um heikle Sachen, um es einmal so zu sagen. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Kollege Margulies, mein Vorredner, da angeregt hat, dass wir uns auch diesen § 3 beziehungsweise diese Richterbestellung noch einmal überlegen. Das nehme ich gerne auf, ich bin der Letzte, der das nicht auch gerne machen würde. Schauen wir einmal, aber ich glaube, vor der Wahl werden wir diesbezüglich nichts mehr zusammenbringen. Ich nehme es aber gerne auf. Es wäre nur schön gewesen, Herr Kollege, wenn wir uns das schon am Beginn der Gesetzwerdung dementsprechend überlegt hätten. Nachher kann man immer gescheiter werden. Nachher merkt man dann auch, welche Probleme es in der tatsächlichen Umsetzung gibt. Das haben Sie auch gesagt. Ich darf nur eines anmerken: Auch diese Bestimmung ist einmalig, die gibt es nur in Wien. Ja also, dass neben dem Personalausschuss dann noch eine eigene Hearing-Gruppe, oder wie das heißt, dann eingeführt wird mit dem Problem, das wir schon vom Kollegen Ulm dargestellt bekommen haben, dass eben vier Richter bestellt worden sind und von den Bestgereihten oder von den Dreier-Vorschlägen des Personalausschusses des Gerichts, wo man sich denken kann, na ja, die werden ja doch den besten Zugang dazu haben, davon wurde nur einer genommen. Der Kollege Ulm hat es schon zitiert oder hat es schon dargestellt, das war auch in der Öffentlichkeit. Das heißt, man braucht ja keine Angst zu haben, dass man da irgendwas aus einem vertraulichen Akt der Landesregierung zitiert. Das war ja auch schon in den Medien, zumindest im „Standard“ ist das gestanden, dass es da eben, sagen wir so, Divergenzen zwischen dem, was der Personalausschuss wollte, und dem, was dann die Landesregierung beschlossen hat, gegeben hat. In dem Zusammenhang, wie gesagt, hat Kollege Ulm das Problem ganz richtig dargestellt. Nur einen Hinweis kann ich mir nicht verkneifen, lieber Wolfgang: Die ÖVP hat in der Landesregierungssitzung zugestimmt. Also das nur dazu. Das ist vielleicht dann nicht ganz so glücklich gewesen. Wir haben dagegen gestimmt. Ich glaube, wir haben sogar einen Absetzungsantrag gestellt. Ich glaube, das darf ich jetzt sagen, ohne dass ich irgendwelche Vertraulichkeiten breche. Also wir haben das Problem erkannt und dementsprechend auch dagegen gestimmt. Das ist Vergangenheit. Wie gesagt, für die Zukunft, vielleicht bringen wir es zusammen, hier bessere Lösungen als die jetzigen zu finden. Ich habe auch schon gesagt, der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung hinsichtlich der Landesrechtspfleger gehoben. Auch hier wäre es schön, wenn wir das zusammenbringen, und zwar noch bis zum 31.12.2015, dass man da eine Gesetzwerdung zusammenbringen muss. Auch bei aller Kritik, und die Kritik habe ich ja schon oftmals geäußert und dargelegt: Das war kein Ruhmesblatt, die Gesetzwerdung, und das war auch einmalig in ganz Österreich. Ich glaube, so oft novelliert wie unser Gesetz und auch wie unser Dienstrechtsgesetz, heute haben wir wieder eine Novellierung des Dienstrechtsgesetzes, wurde das in keinem anderen Bundesland vorgenommen und auch im Bund nicht. Es gibt ja auch zwei Verwaltungsgerichte, also das ist schon hausgemacht und das zeigt schon auch ein bisschen, was das heißt, das zeigt sehr deutlich den Versuch der Politik, so interpretiere ich das, auf die Gerichtsbarkeit Einfluss zu nehmen, und genau das sollte es in Wirklichkeit nicht sein, meine Damen und Herren! Das gebe ich Ihnen heute nur mit auch in der Sitzung. (Beifall bei der FPÖ.) Ich möchte aber auch, und der Kollege Ulm hat das ja schon anmerken lassen, betonen und der Herr Kollege Stürzenbecher wird uns da ja noch seine Sicht der Dinge darstellen, dass es da grundsätzlich, glaube ich, eine gute Gesprächsbasis gibt, auch insbesondere mit dem Kollegen Stürzenbecher. Dass wir da vielleicht trotz aller Wahlkampfzeiten, die wir ja wissen oder wo uns der Herr Bürgermeister schon gesagt hat, was davon zu halten ist, aber dass wir vielleicht trotz aller Wahlkampfzeiten das noch zustande bringen und dann rechtzeitig vor dem 31.12 eine Gesetzesnovellierung vornehmen. Den § 3 werden wir wahrscheinlich nicht so schnell ändern können. Es wäre schön, wenn wir es trotzdem zusammenbringen, dass wir da irgendwann einmal eine klare Regelung zusammenbringen. Am Schluss meiner Rede möchte ich mich auch bei Ihnen, Herr Präsident, und bei den Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts bedanken. Es ist sicher eine nicht immer ganz einfache Arbeit. Sie haben das auch im Bericht dargestellt. Das war ja auch nicht einfach, diese neuen Regelungen beziehungsweise die Überleitung des UVS in das Gericht. Das ist mehr oder weniger anstandslos, glaube ich, ohne größere Reibungsverluste gelungen. Das ist nicht hoch genug einzuschätzen. Grundsätzlich freuen wir uns, dass es dieses Verwaltungsgericht Wien gibt. Wir sind dazu aufgerufen, die bestmöglichen Normen dafür zu beschließen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Stürzenbecher. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Ja, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute, wie es schon von meinen Vorrednern erwähnt wurde, zum ersten Mal den Bericht des Landesverwaltungsgerichts Wien auf unserer Tagesordnung, weil es ja auch erst diesen einen gegeben hat. Es wurden ja mit dieser Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte am 1.1.2014 im Rahmen der größten Verwaltungsreform, wie es sie insgesamt in der Republik Österreich seit 1945 gegeben hat, diese ins Leben gerufen, die jeweils in zweiter Instanz entscheiden beziehungsweise darüber dem Bundesverwaltungsgericht und dem Finanzgericht unter Aufrechterhaltung, aber unter spezifischer Zuständigkeit nunmehr des Verwaltungsgerichtshofs, der durch das alles auch entlastet werden soll, wodurch alle schneller zu ihrem Recht kommen sollen. Das ist eine große gelungene Reform und es ist auch so, dass wir sehr zufrieden darüber sind, dass in unserem Bereich, im Land Wien, wir wirklich sagen können, dass dieses Vorhaben geglückt ist und wir alle stolz darauf sind, dass wir das in die Wege leiten konnten. Das als Einleitung. Wir haben dadurch auch die verfassungsrechtlich interessante Situation geschaffen, dass Länder auch an Teilen der Gerichtsbarkeit teilhaben können, was bisher ja nicht der Fall war und wodurch wir ein noch höheres Maß an Unabhängigkeit der Verwaltungsentscheidungen sicherstellen konnten, damit sie künftig und vielleicht auch gegenwärtig schon rascher und effizienter gefällt werden, und dass, wie schon gesagt, der Verwaltungsgerichtshof entlastet ist. Also das sind sicher sehr, sehr positive und wichtige Dinge, die hier gelungen sind. Weil der Bericht natürlich nicht von allen gelesen wird und in der Öffentlichkeit auch nicht so bekannt wird, darf ich vielleicht einige Zahlen doch erwähnen, die interessant sind und die sich aus diesem Bericht ergeben. Wir haben immerhin 17 004 neue Verfahren gehabt, davon noch 1 441 Altfälle und 6 013 Altakten. Also damit man sich irgendwie eine Vorstellung macht. Das sind 58 Prozent, eine Steigerung im Vergleich zu den Fällen des UVS und trotzdem beim Personal nur eine Steigerung von 146 auf 194, also ein deutlich geringerer Prozentsatz. Trotzdem wird das von den Richtern und sonstigen Bediensteten des Verwaltungsgerichts bis jetzt sehr, sehr gut bewältigt, wofür wir ihnen auch herzlich danken. Es ist so, dass wir offene Rechtssachen mit 31.12.2014 8 461 hatten, die Anzahl der Erledigungen durch RichterInnen 14 556 und 2 604 durch RechtspflegerInnen, 3 602 Abtretungen, also insgesamt über 18 000 Erledigungen. Besonders wichtig scheint mir auch, dass es 6 258 mündliche Verhandlungen gegeben hat und 305 von 700 Erkenntnissen beziehungsweise Beschlüssen wurden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bekämpft. Das als einige Zahlen, um sozusagen die Dimension dieses neuen Landesverwaltungsgerichts doch irgendwie anschaulich für jeden darzulegen. Wenn der Kollege Kowarik, dem ich, genauso wie dem Kollegen Ulm und auch dem Koalitionspartner für die bisherige gute Zusammenarbeit im Bereich der Gesetzwerdung für das Landesverwaltungsgericht und auch die Novellen danke, gesagt hat, es hat eben schon zwei Novellen gegeben: Eine war wegen, eher, was man als Kleinigkeit bezeichnen kann, wenn man alles dazuzählt, aber die wichtigste meiner Ansicht nach war, dass wir natürlich erst im Nachhinein sicherstellen konnten, dass dort eine Sicherheitsschleuse eingerichtet werden kann. Also das war etwas, was man ursprünglich ja nicht machen konnte und was man dann machen hat müssen. Dass das sinnvoll war, zeigen auch wieder Zahlen. Immerhin wurden bisher 254 Gegenstände abgenommen, also Messer, Scheren, Pistolen, und so weiter. Das ist schon etwas und das wäre sonst ohne rechtliche Grundlage gewesen. Jeder von denen hätte dann zu allen Instanzen gehen und sich beschweren können. So hat man auch die Sicherheit erstens der Bediensteten und der Richterinnen und Richter sichergestellt, aber natürlich auch von allen, die sich sonst dort aufhalten. Das ist, glaube ich, außerordentlich wichtig. Deshalb in dieser Hinsicht lieber eine Novelle mehr als eine weniger und dann passiert irgendwas. Das sei auch klargestellt. Dann noch kurz zu einigen Dingen, die angesprochen wurden. Insgesamt glaube ich auch, dass wir besonders der Landesrätin, StRin Frauenberger, danken können, dass sie Rahmenbedingungen geschaffen hat, dass jetzt das Landesverwaltungsgericht doch in einem ruhigen Fahrwasser ist. Früher beim UVS war das, das kann man ja ruhig sagen, nicht immer so. Da hat es manchmal ziemlichen Wirbel gegeben, was für die rechtliche Umsetzung nicht gut war. So gesehen haben wir hier jetzt wirklich wesentlich bessere Bedingungen. Wir haben ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vorliegen, das zwar grundsätzlich besagt, dass Rechtspfleger - wofür wir sehr sind, die Rechtspfleger sind eine echte Stütze und machen das Funktionieren des ganzen Gerichts noch besser - zwar grundsätzlich erlaubt sind, aber nicht genau in dem Ausmaß, wie wir es festgeschrieben haben. Wir nehmen, so wie man als guter Sportler einen Schiedsrichterpfiff zur Kenntnis nimmt und akzeptiert, natürlich auch dieses Erkenntnis an, akzeptieren es vollkommen und werden es auch reparieren, wobei bis Ende des Jahres Zeit ist. Würden wir es nicht reparieren, würde nicht ein gesetzloser Zustand eintreten, sondern dann würde automatisch alles von den Rechtspflegern auf die Richter übergehen, was wir aber nicht wollen. Ich glaube, alle vier Parteien wollen das nicht, weil es schade wäre, wenn wir dieses Instrument der Rechtspfleger aufgeben würden. Deshalb darf ich auch jetzt schon alle anderen Parteien mit einladen, dass wir die Novellierung dieses Gesetzes, das dann natürlich 100 Prozent wasserdicht verfassungskonform sein soll, gemeinsam ausarbeiten und es möglichst auch gemeinsam beschließen. Ich bin da auf Grund der bisherigen Erfahrungen sehr zuversichtlich. Das dazu, wobei es wirklich ja so ist, dass bei den Rechtspflegern jetzt eben die Diskussion ist, dürfen sie eine mündliche Verhandlung machen oder dürfen sie nur in Verwaltungsstrafsachen nicht sein. Das wird man klug bedenken müssen und dann natürlich mit Know-how, und wir haben uns vom Landesverwaltungsgerichtspräsidenten beraten lassen, die Entscheidung so treffen, dass die Rechtspfleger meiner Ansicht nach schon möglichst viel machen können sollen, aber eben nur so viel, wie es 100-prozentig verfassungskonform ist. Das dazu. Zu dem bissel doch Geplänkel mit den Richterentscheidungen möchte ich nur festhalten, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu 100 Prozent bei diesen Richterernennungen eingehalten worden sind. Das ist, glaube ich, ja gar nicht bestritten worden. Und dass das Verfahren des Amtes der Wiener Landesregierung transparent und standardisiert war, das kann man im Endeffekt bei jeder Entscheidung fragen, wenn mehrere Personen zur Diskussion stehen, und immer irgendwas sagen, das hätte so besser sein können, so besser sein können. Und eben weil der Bund hier ja doch immer genannt wird, dass dort faktisch die gleichen Entscheidungsstrukturen bei Richtern sind - dort ist es auch so, bei den zumindest wichtigen Entscheidungen oder generell: Wir haben dort einen Senat des Oberlandesgerichts, dann hat man einen Senat des Obersten Gerichtshofs, wenn irgendeine wichtige Richterstelle ansteht, und die machen beide ihre Reihungen. Da ist es oft so, dass der Kandidat A bei dem einen Erster ist und bei dem anderen Dritter, das kommt sehr oft vor, da kenne ich mich wirklich aus, und umgekehrt. Oder manchmal ist einer dort bei dem einen Senat drinnen und beim anderen nicht, und dann muss der Minister entscheiden, und der muss entscheiden. Wenn das vollkommen gleich ist, ist es etwas anderes. Aber wenn zwei Senate verschiedene Vorschläge zu mehreren Personen machen, dann ist es eben so, dass man da immer darüber diskutieren kann, aber letztlich muss entschieden werden. Die Entscheidungen sind dort immer gesetzeskonform geschehen und sind bei uns in Wien auch vollkommen gesetzeskonform geschehen. Das sei dazu gesagt. Vielleicht noch ein Wort des Dankes natürlich auch an den Herrn Präsident Kolonovits und an alle Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgerichts, an die RechtspflegerInnen, an die Kanzleibediensteten, an die juristischen MitarbeiterInnen, an die Fachbediensteten im Verwaltungsdienst und an die Amtsgehilfen. Von uns allen einen herzlichen Dank für die ausgezeichnete Arbeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. ) Alles in allem möchte ich noch einmal betonen, dass wir das Landesverwaltungsgericht legistisch geschaffen haben und dass es wirklich gut funktioniert. Ich glaube auch, Kollege Kowarik, dass der Begutachtungsentwurf sicher verbesserungswürdig war. Deshalb gibt es ja auch Begutachtungsentwürfe. Eine gute legistische Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass natürlich im Endeffekt das Gesetz immer besser ist als die Begutachtungsentwürfe, weil wenn es umgekehrt wäre, wäre ja das ganze Verfahren sinnlos. So gesehen ist es zwar berechtigt, dass das Gesetz deutlich besser war als der Begutachtungsentwurf, aber andererseits ist es auch selbstverständlich, dass das so ist. In dem Sinn wünsche ich dem Landesverwaltungsgericht und dem Präsidenten im Interesse der Wienerinnen und Wiener, die rasch zu gerechten Entscheidungen kommen sollen, alles, alles Gute. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Stadträtin hat das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin. Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich möchte vielleicht mit der Frage des Auswahlverfahrens beginnen. Da ist es hier ja so, dass wir auch dem Akt, den wir in der Landesregierung vorliegen gehabt haben, entnehmen konnten, dass wir nach dem § 3 Abs 4 VWGW als Amt der Wiener Landesregierung die eingelangten Bewerbungen zu begutachten haben und nach Maßgabe der höheren Befähigung und besseren Verwendbarkeit der BewerberInnen dann eben zu reihen und der Wiener Landesregierung vorzulegen haben, wobei diese bei ihrer Entscheidung nicht an die Reihung gebunden ist. Das wissen wir, das ist auch heute schon von den Rednern erwähnt worden. Ich möchte sagen, es geht natürlich darum, dass wir ein wirklich transparentes, standardisiertes, objektives Verfahren von Seiten des Magistrats angestrebt haben. Das zeigt auch, glaube ich, schon die Hearing-Kommission, die sich aus dem Herrn Univ-Prof DDr Walter Barfuß, emeritierter Rechtsanwalt und Präsident des Austrian Standards Instituts, Herrn Univ-Doz Mag Dr Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Frau Sektionschefin Mag Angelika Flatz, Leiterin der Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation im Bundeskanzleramt, Herrn Dr Wolfgang Pöschl, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien im Ruhestand beziehungsweise Herrn Prof Dr Konrad Brustbauer, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs im Ruhestand und Herrn Bereichsdirektor Mag Karl Pauer, Leiter der Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Recht, zusammengesetzt hat. Diese Hearing-Kommission hat in einem transparenten, begleitenden Verfahren die Auswahl getroffen. Ich möchte in dem Zusammenhang auch noch einmal auf den Tätigkeitsbericht, der uns vorliegt, hinweisen. Auf der Seite 21 unter dem Punkt 7 der Tätigkeit des Personalausschusses finden Sie selbst, dass sich der Personalausschuss vorgenommen hat, in Zukunft eine Vorgangsweise für die Erstattung von Dreier-Vorschlägen, für die Ernennung von neuen RichterInnen zu erarbeiten, weil es, glaube ich, auch im Gericht das Bewusstsein gibt, dass es dafür transparente, sachliche und standardisierte Auswahlverfahren braucht. Ich denke mir, auch das wird noch gelernt werden. Beim Gericht an sich möchte ich auch noch einmal auf das hinweisen, was die Redner vor mir schon getan haben. Wir haben 17 000 neue Verfahren aufgenommen. Wir haben eine Steigerung zum UVS um 58 Prozent. Das bedeutet natürlich auch, dass es eine entsprechende personelle Ausstattung braucht. Wir haben von 146 auf 194 Dienstposten aufgestockt. Auch das wurde vom Abg Ulm heute schon dargestellt. Auch das Thema der Sicherheit war uns sehr wichtig. Auch das ist schon vom Abg Stürzenbecher erzählt worden, dass wir es eben jetzt geschafft haben, diese Sicherheitsschleuse zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch tatsächlich zu installieren. Was die Frage der RechtspflegerInnen betrifft, ich glaube, da wissen Sie alle, und das habe ich auch schon mehrfach betont, ich hoffe natürlich, sage ich einmal, auf eine gemeinsame konstruktive Lösung, der schaue ich sehr positiv entgegen. Ich bin sicher und kann das hier auch noch einmal von meiner Seite her festhalten, dass wir im Herbst eine gute Lösung dafür finden werden. Ja, es ist ein auch aufregendes Jahr gewesen. Das haben auch alle gesagt. Das ist eine Frage auch des Lernens. Wie rennen Kommunikationsabläufe? Wie rennen Arbeitsabläufe? Wie kann man sich gut aufstellen? Ich möchte sagen, insgesamt ist das sehr, sehr gut gelungen. Es war ein sehr, sehr schöner Festakt zu einem Jahr unseres Gerichts. Ich möchte mich an dieser Stelle und abschließend auch noch einmal sehr herzlich beim Herrn Präsidenten, bei der Frau Vize-Präsidentin, bei den Richterinnen und Richtern, bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts bedanken, wünsche alles Gute zum ersten Jahr und bitte die Abgeordneten um ihre Zustimmung zum Tätigkeitsbericht. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf die Mitglieder des Landestags, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist einstimmig beschlossen. Ich bedanke mich auch beim Präsidenten des Verwaltungsgerichts für seine Anwesenheit. Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.) Postnummer 11 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung, die Besoldungsordnung, die Vertragsbedienstetenordnung, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Bedienstetenschutzgesetz, das Wiener Personalvertretungsgesetz und das Gesetz über die fachliche Anstellung für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergartenpädagogen und Hortpädagogen aufgehoben wird, einleiten. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich darf bitten, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Es hat sich Herr Abg Dr Ulm zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter. Ich schlage vor Ihrer Wortmeldung vor, dass ich laut Geschäftsordnung die General- und Spezialdebatte zusammenlege. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Dann werde ich so vorgehen. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter. Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Ein Thema, das uns schon lange beschäftigt, sind die Frühpensionierungen in Wien, das auch die amtierende Stadträtin und mich schon sehr lange beschäftigt, aber das mich und ihre Vorgängerinnen noch viel, viel länger beschäftigt hat. In der Dienstordnung, die heute beschlossen werden soll, sind zwei neue Frühpensionierungstatbestände vorgesehen, und zwar soll eine Pensionierung ab 60 Jahren bei Schwerarbeit möglich sein und eine Pensionierung ab 57 Jahren bei Nachtschwerarbeit. Und, sehr geehrte Frau Stadträtin, ich muss Ihnen leider sagen, Sie bekommen von uns in dieser Sitzung den Vertrauensvorschuss nicht, dass wir sagen, dass Sie jetzt mit diesen neuen Pensionierungstatbeständen es schaffen könnten, das durchschnittliche Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Das glauben wir ganz einfach nicht. Es bleibt unsere Kritik, wie wir sie seit Jahr und Tag erheben. Ich habe hier eine Tabelle, die das durchschnittliche Pensionsantrittsalter unserer Mitarbeiter zeigt (Der Redner zeigt eine Tabelle.), und Sie erkennen hier auch das durchschnittliche Pensionsantrittsalter beim Bund. Nach wie vor liegt das durchschnittliche Pensionsantrittsalter in Wien bei 57,3 Jahren, beim Bund ist es mittlerweile auf 60,7 Jahre gestiegen. Das ist nicht nur mein Wunsch, dass ich mir wünsche, dass dieses Antrittsalter steigt. Das ist an sich sogar der Wunsch der Stadträtin und auch der ausgesprochene und dokumentierte Wunsch des Bürgermeisters. Er hat schon vor Jahren gesagt, er stellt sich vor, dass das durchschnittliche Antrittsalter signifikant ansteigt. Was jetzt besonders auffällig ist, das ist, dass wir im Bund und in Wien im Jahr 2004 noch ein ziemlich identes Pensionsantrittsalter hatten, nämlich mit 57,9 und 57,1 Jahren. Seit dem Jahr 2004 bis zum Jahr 2014 in den letzten zehn Jahren geht die Schere signifikant auseinander und das trotz der Beteuerungen und der Anstrengungen. Sie schaffen es letztendlich nicht, die Mitarbeiter lange genug motiviert und gesund im Dienst zu halten. Da helfen alle Zusagen nicht, es kommt eine Besoldungsreform und wir machen Gesundheitsprogramme. Sie müssen es sich gefallen lassen, dass wir Sie an Ihren Taten messen und dass wir Sie an Ihren Zahlen messen. Wenn die Frau Stadträtin das auch noch nicht 10 oder 15 Jahren macht, aber da hat es ja Vorgängerinnen gegeben. Ich kann mich auch an eine Personalstadträtin Wehsely erinnern, und ich kann mich auch an eine Personalstadträtin Brauner erinnern. Und da hat es immer geheißen, na ja, wir haben ganz tolle Gesundheitsprogramme, das braucht aber natürlich ein bisschen, bis sich langfristig der Gesundheitszustand der Mitarbeiter verbessert. Ich beobachte das mittlerweile schon sehr, sehr lange und kann keine Verbesserung feststellen. Das muss sich jedenfalls die Regierungsfraktion zurechnen lassen, dass man sie anhand von Zahlen beurteilt. Ich möchte ja überhaupt nicht, dass jetzt die Mitarbeiter so dargestellt werden, als würden die nur so schnell wie möglich in die Pension gehen wollen. Das ist bei ganz vielen nicht der Fall. Die wollen eine sinnvolle, erfüllte und anerkannte Arbeit leisten. Das ermöglichen Sie, die Mehrheitsfraktion, Regierungsfraktionen, Frau Stadträtin, als Dienstgeberin offenbar nicht, sonst würden die Leute ja lieber länger und gesund und motiviert im Dienst bleiben. Es passiert immer wieder, dass Mitarbeiter zu mir in die Kanzlei oder zu mir in den ÖVP-Klub kommen und sagen, unsere Arbeit wird nicht so wertgeschätzt, wie wir uns das wünschen. Es gibt Mobbing, es gibt ein schlechtes Klima, es gibt Abhängigkeiten diversester Art. Und immer wieder passiert es, dass Personen zu mir kommen und sagen, mir macht meine Arbeit Spaß, ich möchte sie länger machen, aber ich werde gedrängt, in Frühpension zu gehen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren wollen und den wir auch nicht länger akzeptieren können. (Beifall bei der ÖVP und von Abg Uta Meyer.) Nun habe ich meine größten Bedenken, wenn Sie zwei neue Pensionierungstatbestände mit 60 Jahren und mit 55 Jahren einführen, dass es Ihnen mit diesen Regeln gelingen wird, das durchschnittliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Wenn jemand auf Grund von schwerer Arbeit oder von Nachtarbeit nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben, ja, selbstverständlich soll es dann nach wie vor möglich sein, schon wie bisher, dass dann aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig der Ruhestand angetreten werden kann. Aber wir können uns doch nicht damit zufrieden geben, dass wir akzeptieren, dass der Pensionsantritt aus gesundheitlichen Gründen der Normalfall ist. Mehr als 50 Prozent aller Pensionsantritte in Wien erfolgen aus gesundheitlichen Gründen und das sagt nicht nur der Ulm oder die ÖVP, das sagt uns sogar der Stadtrechnungshof. So lange ist dieser Bericht nicht her. Wir müssen daher alles daran setzen, die Mitarbeiter länger gesund und motiviert im Dienst zu halten und ich würde bitten, dass alle politisch Verantwortlichen dazu ihren Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe heute in der Bank echt schmunzeln müssen, weil ich mir ursprünglich gedachte habe, was wird die ÖVP wohl sagen, weshalb sie ablehnt. Ich habe an einen anderen Punkt gedacht. Nein, es ist genau einer der Punkte, die tatsächlich Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen bringen, dass es eine Änderung in der Pensionsregelung für Schwerarbeiter und für NachtschichtschwerarbeiterInnen gibt. Und eine Verbesserung halte ich für zielführend und angebracht. Ebenso wie die Einführung zum Beispiel der Frühkarenz, etwas, was meines Erachtens längst notwendig war, sinnvoll ist und es ermöglicht, dass beide Elternteile kurz nach der Geburt zumindest die ersten Monate bei ihren Kindern verbringen können. Ich finde das eine Weiterentwicklung, die wirklich zielführend und sinnvoll ist. Es gibt aber leider einen Punkt in diesem Gesetz, und auf den möchte ich jetzt näher eingehen, der es uns verunmöglicht, dieser heutigen Vorlage zuzustimmen. Wir haben gerade vorhin die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit gelobt und wir sind stolz auf unsere Gerichtshöfe und auf die Umsetzung von Gerichtsurteilen. Mit dem heute hier vorliegenden Entwurf sollen ArbeitnehmerInnenrechte, die vor dem Höchstgericht erstritten wurden, wie auch schon auf Bundesebene, um das einmal gleich in das richtige Licht zu rücken, ÖVP und SPÖ haben auf Bundesebene dasselbe gemacht, per Gesetz quasi im Nachhinein beschnitten werden. Es gibt ein Rechtsempfinden. Ob das tatsächlich mit der rechtlichen Situation immer und überall übereinstimmt, bleibt abzuwarten. Aber es widerstrebt tatsächlich meinem persönlichen Rechtsempfinden, wenn ArbeitnehmerInnen Recht erhalten, vor den EuGH ziehen und der Gesetzgeber ändert, weil er vor dem Europäischen Gerichtshof verloren hat, die Regeln. Derselbe Arbeitnehmer zieht wieder vor Gericht, gewinnt noch einmal vor dem EuGH. Der Gesetzgeber auf Bundesebene wie jetzt auch auf Landesebene ändert die Regeln im Nachhinein. Das wäre wie bei einem Fußballspiel: Man spielt ein Match, es geht 2:1 aus, die Mannschaft freut sich, dass sie gewonnen hat und dann tritt die Bundesliga zusammen und sagt, bei dem einen Spiel, da zählt nicht die Anzahl der Tore, da zählt, wer mehr Ballbesitz gehabt hat und das war die andere Mannschaft, und dreht das Match um. Dann gibt es ein Retourmatch und man wiederholt das und macht das erneut. Ich glaube, dass es generell im Sinne der Rechtssicherheit, aber insbesondere, dass man ArbeitnehmerInnen nichts Gutes damit tut und ihnen signalisiert: Wenn ihr euch wehrt, wir können im Nachhinein die Gesetze ändern, dass das, was ihr erstritten habt, nichts wert ist. Da geht es, und das sage ich jetzt ganz bewusst dazu, nicht um die Sachfrage. Das ist mir ganz wichtig, weil ich verstehe, dass es für den einen oder für die andere nicht nachvollziehbar ist, warum Lehrjahre möglicherweise als Vordienstzeiten angerechnet werden sollen oder nicht. Da kann man wirklich unterschiedlicher Meinung sein. Was ich insbesondere als Sozialdemokratische Partei und als Fraktion sozialistischer Gewerkschafter nicht verstehe, ist, dass man es zulässt, dass ArbeitnehmerInnenrechte im großen Stil vorgeführt werden. Ich verstehe es einfach nicht, noch dazu und es kommt halt als einer der anderen Punkte, die, glaube ich, auch noch zu erwähnen sind, weil nicht einmal sichergestellt ist, sondern ganz im Gegenteil, dass diese Regelung alle anhängigen Verfahren endgültig klärt. Mit der heute vorgelegten Vorlage für alle neu Eintretenden ist das geklärt. Das sehe ich auch so, sinnvoll gut. Vielleicht hätten wir das alles auch wirklich gut hinbekommen, wenn wir nicht darauf gewartet hätten, dass ein Initiativantrag gestellt wird, sondern, Kollege Stürzenbecher hat es gerade vorhin gesagt, ein Begutachtungsverfahren macht in der Regel ein Gesetz besser. Dieses Begutachtungsverfahren fehlt, dieses Begutachtungsverfahren hat auch im Parlament gefehlt, weshalb die GRÜNEN zu Recht empört waren und auch der ersten Novelle, im Parlament hat es zwei Sitzungen bis zur ersten Novelle gebraucht, wo es ähnliche Veränderungen gegeben hat, nicht zugestimmt haben. Aber in einer so hochkomplexen Materie ein Begutachtungsverfahren auszulassen, halten wir tatsächlichen für falsch. Das wird auch dazu führen, und ich sage das bewusst, dass sowohl die 4 000 Personen, die bis jetzt schon Anträge eingebracht haben, denen man hier mitteilt, es ist egal, ihr werdet nichts bekommen, dass diese Personen möglicherweise weitere Anträge stellen werden, weiter vor den Gerichtshof ziehen werden, und ich nehme an, die eine Person, die es betrifft, wird selbstverständlich wieder vor den EuGH gehen. Der zentrale Punkt ist, an dem, was der EuGH als altersdiskriminierend festgestellt hat, ändert dieses Gesetz nichts, weil die Überleitung von den bisherigen besoldungsrechtlichen Dienstklassen, Gehaltsgruppen in die neuen genau auf der Ebene der jetzigen Einstufung erfolgt. Das heißt, der Kern dessen, was der EuGH kritisiert hat, wird auch durch dieses Gesetz für all jene, die schon jetzt Anträge gestellt haben, und für all jene, die schon jetzt bei der Stadt Wien arbeiten, nicht gelöst. Ich glaube daher, dass man sich so eine Vorgehensweise wirklich gut überlegen sollte. Wie gesagt, es ist aus meiner Sicht nicht die große Tragödie, wenn dem Gesetz jetzt heute nicht zugestimmt wird, weil einige wirklich gute Sachen für die Arbeitnehmer drinnen sind und ich davon ausgehe, dass all diejenigen Punkte, insbesondere die Anrechnung von Vordienstzeiten, um die es geht, die für die Arbeitnehmer eine neue Berechnung de facto eingefordert haben, sowieso wieder aufgehoben werden. Allerdings ist es ein Hinausschieben, es ist ein weiteres Hinausschieben, anstatt dass wir gemeinsam wirklich versuchen, eine sinnvolle Lösung diesbezüglich zu finden. Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Schütz. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg Angela Schütz (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Landesrätin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Ich gebe es sehr ungern zu, aber es kommt sicher sehr, sehr selten vor, dass ich meinem Vorredner zustimmen muss. Aber in dem Fall würde ich sagen, ja, einen Teil dieser Rede hätte ich auch halten können. Ich kann mich da in vielen Punkten nur anschließen. Vorausschicken möchte ich, und das ist etwas, was mich wirklich entsetzt und was ich einfach ein Unding in diesem Haus finde, oder vielleicht ist es auch typisch für die Sozialdemokratie, dass man so ein sensibles, komplexes Gesetz wie das, was wir hier vorliegen haben, einfach eine Woche vor dem Landtag, in dem man es beschließt, ausschickt, einen Sonderausschuss einberuft und sagt: „Friss oder stirb.“ Da werden wir jetzt ganz, ganz schnell drüberfahren, damit wir das husch-pfusch noch vor dem Sommer ganz schnell hinbekommen, obwohl ja diese Thematik, wir haben es ja gehört, im Nationalrat ja auch schon seit Dezember köchelt. Jeder weiß, dass man so eine Materie nicht in ein paar Minuten durchgelesen hat, sondern dass man sich die wirklich gut durcharbeiten muss, dass man schauen muss, was ändert sich, vergleichen muss und dass man natürlich eigentlich seriöserweise alle Modelle und Eventualitäten durchrechnen und überprüfen muss, um zu wissen, wo könnte es Verschlechterungen geben, wo gibt es vielleicht Verbesserungen, wo bleibt es gleich. Diese Möglichkeit ist in so kurzer Zeit nicht da und ich denke mir, dass das bewusst gemacht worden ist. Auch im Landesvorstand der GdG ist diese Thematik nicht behandelt worden. Wohl offensichtlich aus Zeitknappheit hat man es halt nur durch das Präsidium gewunken, im Hauptausschuss vor 14 Tagen gesagt, es wird was geben, aber was genau, nicht. Ich muss ehrlich sagen, Schnellschüsse dieser Art sind immer ein Schlag ins Gesicht der Bediensteten und sie gehen in den wenigsten Fällen gut aus. (Beifall bei der FPÖ.) Ich will vielleicht auch kurz mit der Geschichte anfangen. Ausgangspunkt war ja der Fall Hütter, ein Bediensteter der TU Graz, der beim Verfassungsgerichtshof geklagt hat, weil ihm die Vordienstzeiten nicht angerechnet worden sind. 2010 ist ihm recht gegeben worden. Man hat gesagt, ihm würden sie zustehen. Was hat man im Bereich des Bundes, aber auch bei der Gemeinde Wien gemacht? Man hat zwar das Gesetz geändert, aber nicht so, dass man ihm die Vordienstzeiten anerkannt hätte, was ja eigentlich das war, was er sich erkämpft und erstritten hat und wo er sich also gedacht hat, jetzt bekomme ich recht und jetzt bekomme ich mehr Geld. Nein, man hat einfach das Gesetz dahin gehend geändert, dass man die drei Jahre, die man ihm hätte geben müssen, einfach in den ersten Biennalsprung hineingerechnet hat. Also von der ersten Gehaltsstufe in die zweite Gehaltsstufe hat man dann halt statt zwei fünf Jahre daraus gemacht. Damit war es dann ausgeglichen, einkommensneutral, war natürlich klar. Dass der nächste Bedienstete dann klagt, das ist der Herr Schnitzer gewesen, der sogenannte Fall Schnitzer, der vor den EuGH gezogen ist und wo der EuGH auch wieder gesagt hat - er hat Altersdiskriminierung auf Grund dieser fünf Jahre geklagt und hat vom EuGH recht bekommen. Richtig auch so, natürlich, es ist diskriminierend. Jetzt hat man halt diese Dienstrechtsnovelle und alles andere wieder neu angepasst und hat wieder diskriminierende Bestände hineingebaut. Einer, der sicher bei der nächsten Klage nicht standhalten wird, ist der, dass man jetzt wirklich alle Beamten zwangsüberführt. Die Entscheidung über die Anrechnung der Vordienstzeiten und was genehm ist, was als Ausbildungszeit gilt und was nicht, das macht ausdrücklich ausschließlich der Dienstgeber, nämlich in diesem Fall die Stadt Wien. Es darf nachträglich in bestehende Dienstverträge eingegriffen werden und zwar ohne, und das ist die Frechheit und das ist der wirkliche Wahnsinn, dass der Dienstnehmer in irgendeiner Form die Möglichkeit hat, dagegen Einspruch zu erheben! Ich bin mir sicher, dass das einer neuerlichen Klage auch nicht standhalten wird. Was Vordienstzeiten betrifft, das entscheidet, wie gesagt, die Behörde. Und das, was mich wirklich erschüttert, ist, dass wir hier praktisch offensichtlich immer ein Urteil abwarten, um dann zu reparieren und zwar so zu reparieren, dass es nicht für den Dienstnehmer von Vorteil ist, sondern wir reparieren so, dass es für den Dienstgeber von Vorteil ist. Ja, es stimmt schon, der EuGH hat nicht entschieden, ob diese Einkommensreparatur oder diese Reparatur einkommensneutral sein muss oder zu Gunsten des Dienstgebers oder zu Gunsten des Dienstnehmers. Wir wissen aber aus dem Bund, dass sie einkommensneutral ist. Und kommen Sie mir jetzt nicht daher, dass dafür Geld aufgenommen worden ist, weil die GÖD hätte nicht zugestimmt, wenn man nicht eine Reparatur zum zweiten Gesetz gemacht hat, indem man 60 Millionen in die Hand genommen hat, um den Nachteil zu reparieren. Allerdings, das hat der Herr Sektionschef Hartmann bestätigt, dieses Geld, das aufgenommen worden ist, ist ein Vorgriff und es wird einkommensneutral über die nächsten Jahre abgewälzt werden, was auch die Frau Staatssekretärin Steßl nicht in Abrede gestellt hat. Eines ist sicher: Bis heute ist man auch im Bund das Finanzierungskonzept und damit, ob das Ganze einkommensneutral, dienstnehmerfreundlich oder dienstgeberfreundlich ist, schuldig geblieben, und das ist auch das, was ich hier bei diesem Gesetz eindeutig vermisse und kritisiere. Ansonsten steht bei jedem Gesetz immer dabei, kostet es die Stadt Wien etwas, ist es einkommensneutral und wenn es was kostet, wie viel im heurigen Jahr und wie viel aufgeteilt auf die nächsten Jahre. Das hat man sich hier wohlwissentlich und wahrscheinlich nicht ohne gute Gründe erspart. Ja, ich gebe meinem Vorredner auch recht, es sind Zuckerln drinnen. Allerdings decken sie nicht ab oder können sie auch nicht übertünchen, dass es eine Verschlechterung für viele ist. Und eines ist sicher, meine Damen und Herren: Sie kaufen auch keine Rostlaube, nur weil sie neue, moderne, tolle Felgen hat! Eines möchte ich an dieser Stelle hier einmal festhalten: Die Bediensteten der Stadt Wien leisten tolle, gute Arbeit. Sie sind großartig und dafür möchte ich ihnen hier im Namen meiner Fraktion einmal danken. (Beifall bei der FPÖ.) Und eines ist auch sicher: Sie hätten sich eine bessere, eine anständige, und vor allem eine echte finanzielle Anerkennung als Lösung verdient. Und eines ist auch sicher: Es darf nicht sein, dass die Budgetdefizite, die wir haben, bei den Kosten und auf dem Rücken der Bediensteten ausgetragen werden, um die Budgetlöcher zu stopfen! Also wenn ich ein bissel in die Änderungen hineinschaue, es ging ja um die Anerkennung der Vordienstzeiten. Da haben wir ein paar Punkte, wo man sagen kann - zum Beispiel wird das Bundesheer nur mit sechs Monaten anerkannt. Es gibt aber auch junge Leute, die zwölf Monate zum Bundesheer gehen oder sich vielleicht sogar vier Jahre verpflichten, weil sie eine Spezialausbildung machen möchten, die sie im Leben auch weiterbringt. Dem wird in keiner Form Rechnung getragen, weil eben nur ein halbes Jahr angerechnet wird. Was komplett herausfällt, und das finde ich persönlich wirklich schade, weil es eine Bereicherung für jeden ist, ist die Fachkraft des Entwicklungshilfedienstes. Wenn man im Sinne der Entwicklungshilfe zum Beispiel ins Ausland geht, um dort Entwicklungshilfe zu leisten, wird das in keiner Form angerechnet und das ist etwas, wo ich schon auch sagen muss, das ist sehr bedauerlich, weil es Ärzte gibt, die mit „Ärzte ohne Grenzen“ zum Beispiel ein Jahr hinausgehen, und das ist ja auch für das Berufsleben später sehr wertvoll, wenn man hier Erfahrungen sammelt. Dafür werden jetzt in Zukunft Ausbildungen anerkannt, die im Rahmen der Europäischen Union gemacht werden, was ja prinzipiell nichts Schlechtes wäre. Wenn man es aber genauer liest, bedeutet das auch zwischenstaatliche Einrichtungen, das heißt, im Sinne des Abkommens mit der Türkei werden auch Vordienstzeiten aus der Türkei anerkannt, ganz egal, ob sie gleichwertig sind oder nicht. Das Nächste ist, die Studienzeiten und die Schulzeiten werden nicht mehr angerechnet, weil sie ja jetzt in einem Sockelbetrag abgegolten sind, je nach Einstufung zwischen ein bis sechs Jahren. Dafür haben wir ein etwas höheres Einstiegsgehalt, was natürlich für neueinsteigende Beamte lukrativ ist, weil die oder Vertragsbedienstete ganz genau wissen, was sie bekommen. Aber für die Altbediensteten, die dann übergeführt werden, ist es natürlich auch ein Nachteil, wobei die einschlägige Berufsausbildung und die einschlägigen Verwaltungspraktiker schon auch die Stadt Wien als Arbeitgeber bestimmt und sagt, ob das als gleichwertig zu rechnen ist. Auch das ist diskriminierend. Und was auch das Problem ist, ist, dass, wenn ich jetzt hier herkomme und Vordienstzeiten habe, die ich anerkannt haben möchte, so muss ich sie binnen drei Monaten melden. Wenn ich sie nicht binnen drei Monaten melde, sind sie verfallen, dann kann ich sie später nicht mehr beantragen. Also das heißt, wenn der Mitarbeiter eintritt und gleich krank wird, was ja vorkommen kann, dann hat er halt Pech gehabt. Das kann es auch nicht sein. Das, was mir gefällt, muss ich ganz ehrlich sagen, sind die neuen Urlaubsrechte, dass es jetzt jahresmäßig gestaffelt ist und es ab dem 60. Lebensjahr eine 7. Woche gibt. Also ich hoffe, dass das natürlich dann auch in das Urlaubsgesetz vom ASVG übernommen wird, sodass das jedem Mitarbeiter zusteht, auch denen, die nicht im Dienste der Stadt Wien stehen. Zur Frühkarenz, dazu kann man stehen, wie man will. Ich habe meine eigene Meinung zu dem einen oder anderen Punkt. Das, was mich wirklich stört und was ich massiv ankreide, ist, dass man zwar den Punkt der Adoptiveltern beziehungsweise den Punkt der Pflegeelternschaft eingenommen hat, was prinzipiell lobenswert ist. Das, was man aber gemacht hat, ist, dass man entweder eine Woche vorher bis zumindest einen Tag davor bekannt geben muss, ob man diesen Monat antreten will oder nicht. Was aber bedeutet, wenn ich ganz kurzfristig eine Pflege bekomme und das Kind dann abholen muss und mich darum kümmern muss und dazu vielleicht nicht in der Lage bin, dann ist es keine Muss-Bestimmung mehr, sondern nur noch eine Kann-Bestimmung, und es liegt wieder im Ermessen des Arbeitgebers, ob er mir diese vier Wochen gewährt oder nicht. Auch das finde ich absolut nicht gut gelöst. Was die Pensionierungen betrifft, der Herr Kollege Ulm hat ja ein paar Punkte herausgehoben, ist, das was ich traurig finde, ist, dass man immer noch keine Lösung gefunden hat. Also es gibt ja noch immer den § 68a 2, wonach Dienstnehmer, die über 55 Lebensjahre sind und einer Organisationsänderung anheim fallen, einfach von Amtswegen pensioniert werden können, ganz egal, ob sie das jetzt wirklich wollen oder nicht. Also wenn der Bedienstete noch gerne im Arbeitsprozess bleiben möchte, um seinen wohlverdienten Pensionsantritt zu genießen, dann kann ihm der leider nicht gewährt werden, weil er nicht gefragt wird. Die Schwere der Regel ist zu begrüßen, das finde ich sehr gut, da kann man nichts dagegen sagen. Das, was mir halt auch so beim Besoldungstabellenbereich auffällt, ist halt schon diese Überleitung, die halt zwangsweise erfolgt ist, dass viele der Mitarbeiter wahrscheinlich in der Lebensverdienstsumme schlechter gestellt werden. Das trifft vor allem Leute, die jetzt unmittelbar vor der Pension stehen, weil das in einem recht komplizierten System übergeleitet wird. Dann werden sie wahrscheinlich meistens in einer etwas niedereren Besoldungsstufe eingestuft und da hilft es natürlich auch nichts, dass es eine Wahrungszulage gibt. Es kann schon einen Beamten treffen oder einen Vertragsbediensteten, der zum Beispiel in der Stufe A eingestuft ist, also Akademiker, und der keinen Studienabschluss hat, dass man ihm dann den Vorbildungsausgleich von sechs Jahren, den es ja jetzt gibt und der halt angenommen wird, wegnimmt. Auch wenn er dann die Wahrungszulage bekommt, bleibt er dann halt ewig lang auf der Stufe stehen, so lange, bis er wirklich in diese Stufe kommen würde, und das kann mehrere Jahre dauern. Wenn er dazwischen in Pension geht, hat er eigentlich eine Schlechterstellung, was auch nicht in Ordnung ist. Aber ich habe den Verdacht, dass dieses ganze System jetzt praktisch dazu dient, wirtschaftliche Interessen zu befriedigen und nicht Dienstnehmerinteressen, wenn ich jetzt die Leute in der Besoldungsstufe schlechter stelle, anstatt wenn sie hinüberwechseln, ihnen gleich die nächsthöhere Einstufung zu geben. Weil das die Stadt Wien ein Vermögen kosten würde, stuft man sie schlechter ein und gibt ihnen die Wahrungszulage. Das dient halt vielleicht dazu, dass man den Leuten sagt, wenn du zwei, drei Jahre länger arbeitest, dann bist du ja in derselben Einstufung wie vorher, und dann gehen die Leute später in Pension. Ich glaube, dazu dient das Ganze, wirtschaftliche Interessen zu befriedigen, und das können wir so in der Form auch nicht gutheißen. (Beifall bei der FPÖ.) Das, was mir halt sonst noch auffällt, auch bei den Überleitungen: Es ist normalerweise alle zwei Jahre. Aber gerade in der Überleitung gibt es eine Ausnahme der Vorrückung. Da erfolgt dann die Vorrückung nicht alle zwei Jahre, sondern beim ersten Mal verkürzt nach einem Jahr beziehungsweise drei Jahren, wenn man im R-Schema oder im LKA-Schema ist. Aber es gibt auch Verweildauern für andere Verwendungsgruppen, die eineinhalb Jahre, sechs Monate und ein Jahr sind. Das heißt, ich habe hier unterschiedliche Verweildauern, was eigentlich auch einen Diskriminierungstatbestand darstellt. Ganz zum Schluss möchte ich nur wirklich sagen: Das, was mich wirklich, wirklich böse macht, ist, dass die SPÖ und GdG die Bediensteten so schnell über den Tisch ziehen, dass sie den Reibungsverlust als Nestwärme empfinden. Das finden wir nicht in Ordnung und werden diesem Gesetzesantrag daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort gemeldet hat sich der Klubunabhängige Dr Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist eine sehr interessante Debatte. Es ist schon vieles zur Geschichte dieser Vordienstzeitenanrechnung gesagt worden, und ich fürchte, es setzt sich ein unguter Stil, der auf der Bundesebene begonnen hat, jetzt auf den unteren Ebenen und auf den unteren Gebietskörperschaften fort. Wenn es nämlich ein Urteil zu Gunsten einer Berufsgruppe gibt, das vor dem österreichischen und vor dem europäischen Höchstgericht erstritten worden ist, dann muss man halt als Dienstgeber dieses Urteil zur Kenntnis nehmen und halt sagen, das kostet halt jetzt etwas. Dann mit Tricks und mit Schmähs zu arbeiten und zu sagen, ja, wir rechnen das jetzt am Papier an und verlängern dann die erste Stufe von zwei auf fünf Jahre, selbst unter dieser Prämisse hätte man seinerzeit einige gehabt, die einen Vorteil gehabt hätten. Dann hat man auf Bundesebene auf die Bediensteten massiven Druck ausgeübt, eben die Anträge nicht zu stellen oder bereits gestellte Anträge zurückzuziehen. Dann wird die neue Regelung abermals nicht unerwartet aufgehoben. Und dann hat man auf Bundesebene etwas gemacht, was es bis dato im öffentlichen Dienst in Österreich noch nie gegeben hat: Man hat ohne Zustimmung der Gewerkschaft über Nacht ein vollkommen neues Gehaltsschema beschlossen, vollkommen neue Einstufungen. Also all das, wo die Beamten und Vertragsbediensteten rechtskräftige Vorrückungsstichtagbescheide in Händen haben, ist über Nacht quasi außer Kraft gesetzt worden, natürlich ohne Begutachtung, im falschen Ausschuss oder in einem Ausschuss, den man gerade gefunden hat. Die Bundesleute sind über Nacht in ein neues Schema zwangsübergeleitet worden. Dann hat es massive Proteste gegeben, die Richter haben sofort einmal gestreikt, weil sie gesagt haben, das darf ja nicht wahr sein. Dann hat es alle möglichen formellen und informellen Verhandlungen gegeben. Man muss sich einmal vorstellen, eine Neuregelung, die eigentlich einen Biennalsprung zusätzlich hätte bringen müssen! Man musste froh sein, dass man mit einer Wahrungszulage wenigstens bis zum nächsten Biennium das bisherige Gehalt weiterbekommt! Dann war die Neueinstufung so unübersichtlich, dass niemand sagen konnte, wo man da jetzt eingestuft wird, weil einfach alles anders war. Das hat ja Kollege Margulies auch schon gesagt. Wenn das für Neueintretende ist, die mit dem neuen Schema beginnen, na ja, dann weiß man, worauf man sich einlässt. Aber dass Menschen, die Jahre und Jahrzehnte in dem Schema drinnen sind, wo Vordienstzeiten angerechnet worden sind, die einen rechtskräftigen Bescheid haben, auf einmal nicht einmal mehr wissen, in welcher Gehaltsstufe sie drinnen sind, also das ist wirklich ein absolutes Novum und sowas darf nicht einreißen! Dann hat es, glaube ich, 30 Verhandlungsrunden zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gegeben. Die Folge ist eine Reparatur der Reparatur der Reparatur, man kennt sich immer noch nicht aus. Anstelle einer Wahrungszulage bekommt man eine weitere Wahrungszulage, Wahrungszulage 1 und Wahrungszulage 2. Jetzt habe ich gerade vor zwei Tagen ein Mail von der Lehrergewerkschaft bekommen, dass jetzt auch wieder alles anders ist. Jetzt kennt sich auch die Verwaltung nicht aus, niemand weiß, wie die Menschen einzustufen sind. Meine Damen und Herren, das wollen wir auf Bundesebene nicht, oder das kann da nicht wünschenswert sein. Das kann man natürlich auch auf der Wiener Ebene so nicht akzeptieren. Und wenn man einmal auf den Geschmack kommt, dass man einseitig Dienstrechte oktroyiert, Gerichtsentscheidungen umgeht - der ORF steht vor der gleichen Problematik und dort wird kalkuliert, und das heißt für den ORF, bei den Vordienstzeiten mit der besseren Anrechnung 12 Millionen EUR mehr Kosten. Das ist halt so. Wenn ein Gericht spricht, und so weiter, wenn halt hier von der höchsten Instanz etwas anders gesehen wird, dann wird das halt teuer. Aber jetzt zu sagen, man muss froh sein, dass man das gleiche Geld weiterbekommt, es darf niemand besser gestellt werden und allfällige Mehrkosten holt man sich in den nächsten Jahren über Nulllohnrunden wieder herein, also das ist, glaube ich, ein Umgang mit Mitarbeitern, der auf Bundes-, auf Landes- und Gemeindeebene nicht wünschenswert ist. Deswegen kann man diesem Gesetz in dieser Form auf keinem Fall zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Ing Meidlinger. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg Ing Christian Meidlinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abg Schütz, ich bin mir nicht sicher, ob ich sie jetzt bedauern soll oder nicht. Aber da einfach herauszukommen und so lange Schwachsinn zu reden bis Ihre Reihen wieder gefüllt sind (Aufregung bei der FPÖ.), ist ja eigentlich eine Sache, die man wirklich bedauern muss. Denn wenn sie sich irgendwann einmal mit der Materie auseinandergesetzt hätte, dann wäre sie … (Abg Johann Herzog: Was heißt Schwachsinn?) Hören Sie mir zu, ich habe Ihnen ja auch zugehört (Weitere Aufregung bei der FPÖ.), denn wenn ich nicht zugehört hätte, dann hätte ich den Schwachsinn nicht gehört, den sie verzapft hat! (Abg Mag Wolfgang Jung: Ihre Ausdrucksweise! Ordnungsruf! – Große Aufregung bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn hier behauptet wird, dass wir jetzt plötzlich die siebente Woche Urlaub haben, dann muss ich feststellen, dass wir das bereits seit neun Jahren im Dienstrecht verankert haben und jetzt frage ich mich, warum man erst jetzt draufkommt, dass es diese siebente Woche Urlaub auch gibt. Zur Frage der GdG und der Hauptgruppen und, und, und, die da artikuliert worden sind: Die GdG hat ihre Entscheidungsstruktur und die GdG besteht aus acht Hauptgruppen. Also wenn in einer Hauptgruppe irgendwas nicht berichtet worden ist oder nicht korrekt, dann mag das so sein, aber das gilt nicht für die gesamte Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, und das muss ich hier auch zurückweisen. Und wenn man sich seitens der Freiheitlichen so scheinheilig herausstellt und … (Abg Mag Wolfgang Jung: Scheinheilig! Das wird ja immer besser!) Ja, wird immer besser. Wenn Sie sich hier so scheinheilig herausstellen und behaupten, plötzlich die Retter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sein, dann frage ich mich, was Sie in der Vergangenheit, wie Sie in der Bundesregierung waren, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Pensionistinnen und Pensionisten weggenommen haben und wirklich einen Pensionsraub betrieben haben! Das waren Sie, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Und das hört ja nicht auf, weil die Freiheitlichen im Parlament ja nach wie vor gegen das Dienstrecht und Pensionsrecht der Gemeindebediensteten der Wiener im Parlament wettern. Schauen Sie sich die Aussagen und die Pressemeldungen des Herrn Abg Neubauer an! Ich denke nicht, dass es zwei Freiheitliche Parteien gibt. Es gibt eine Freiheitliche Partei und das ist nicht die Freundepartei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gemeindebediensteten in Wien! Auf sie können wir, ehrlich gesagt, verzichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Herr Abg Aigner hier herauskommt, dann verstehe ich das. Aber ich versteh dein Misstrauen gegen deinen Lehrer Gott-sei-bei-uns Neugebauer nicht, denn es hat bei dem Gesetz in erster Lesung natürlich Nachbesserungen gegeben und wenn du korrekt gewesen wärst, dann hättest du auch dazugesagt, dass damals bei den Verhandlungen seitens der Staatssekretärin, aber auch des Herrn Finanzministers, bereits zugesagt worden ist, wenn es Unschärfen gibt, dann werden wir nachbessern. Man hat dann ein riesen Medien-Tamtam daraus gemacht, aber die Nachbesserungen waren bei der Gesetzeswerdung damals schon vereinbart. Aber weil zwei Herren, es waren wirklich zwei Herren, zwei ältere, nicht miteinander können, haben sie halt diese Auseinandersetzung über die Medien ausgespielt, aber es wurde nachgebessert. Das ist die korrekte Geschichte und damit komme ich hier auch bereits zum Gesetz. Dass wir ein EuGH-Urteil haben, das vorsieht, dass die Einstufung frei von Altersdiskriminierung sein muss, das ist das Urteil. Es steht im Urteil mit keinem Wort drinnen, dass der EuGH verlangt, dass ein Euro mehr bezahlt wird. Es haben sich alle Länderreferentinnen und Länderreferenten im Personalbereich schon vor langer Zeit, auch der Bundesbereich, dazu entschieden, hier kostenneutrale Lösungen zu finden. Das heißt also, dass auf der einen Seite, na no na, den Kolleginnen und Kollegen nichts weggenommen werden darf, nicht einmal ein Cent. Das war ja das, wofür der Herr Neugebauer ja auch auf die Straße, oder nicht auf die Straße, sondern protestiert hat, dass das nicht passiert. Daher war es also notwendig, dass wir hier in der Frage warten müssen, bis der Bund sein Gesetz komplett fertig hat. Das war auch bekannt, weil es ja nicht unbekannt war, dass dieses Gesetz geschaffen wird. Daher die Geschwindigkeit jetzt, dass die Stadt Wien und das Land Wien bei dieser Regelung nachzieht. Es ist vieles schon gesagt worden, was in dem Gesetz alles drinnensteht. Es ist vieles schon zu vielen einzelnen Punkten gesagt worden wie Verbesserungen beim Urlaub, Verbesserungen beim Karenzrecht, Verbesserungen hier auch in anderen Fragen. Was nicht drinnensteht, und da will ich wirklich um eine ordentliche Interpretierung ersuchen, ist, wenn jemand beim öffentlichen Dienst, wenn jemand beim Heer eine Zeitverlängerung macht, so ist das nicht der Präsenzdienst, das bitte nicht bei der Einstufung zu verwechseln, sondern dann ist das öffentlicher Dienst und bekommt dort natürlich dann auch eine entsprechende Einreihung nach diesem Gesetz. Ein großer Punkt, und dann möchte ich auch schon aufhören, ist die Frage der Pensionen und der Pensionsverbesserungen. Dass wir das Pensionsantrittsalter jetzt wieder leicht auf 57,3 gesteigert haben, ist uns allen zu wenig, da gebe ich recht. Wir wollen alle, dass das Pensionsantrittsalter, das tatsächliche, in die Höhe geht. Dazu hat die Frau Stadträtin viele Maßnahmen gesetzt. Wir haben mit der MA 3 eine Maßnahme gesetzt: Wir haben in der Hera mit dem Gesundheitsförderungszentrum Maßnahmen gesetzt. Wir haben in vielen Dienststellen gesundheitsfördernde Maßnahmen gesetzt und die greifen, weil sonst würde das Pensionsantrittsalter nicht auch leicht steigen. Es steigt ja und ich bin sehr zuversichtlich, dass es in den nächsten Jahren auch noch steigt. Eines spielen wir bitte nicht: Der Bund hat im Jahr 2004 und in den Jahren davor alle Arbeiterbereiche des öffentlichen Dienstes aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und privatisiert. Wir haben das noch bei uns, die Stadt Wien ist diesen Weg nicht gegangen. Und dass wir jetzt nur mehr in der klassischen Hoheitsverwaltung die Beamtinnen und Beamte sitzen haben, dort das Pensionsantrittsalter gestiegen ist korrekterweise, aber vergisst, was sich auf der anderen Seite im Arbeiterbereich abgespielt hat, das finde ich hier nicht fair, denn im ASVG, wenn man sich das anschaut, und ich nehme an, Sie kennen die Zahlen viel, viel besser als ich, haben wir bei den Invaliditätspensionen ein männliches Durchschnittsantrittsalter von 53,6 und bei den Frauen von 49,7. Also tun wir nicht so, als hätten wir nur bei uns ausschließlich kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sind eh zu bedauern. Die kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es auch im Privatbereich, und wir sollten hier gemeinsam in allen Bereichen schauen, dass wir das Pensionsantrittsalter in die Höhe bekommen. Sehr spannend finde ich es auch, dass das reflexartig eigentlich nur einfällt, wenn es um das Pensionsantrittsalter geht. Und lassen Sie mich noch diesen Sidestep in Richtung ASVG machen, dass man dann nur das Frauenpensionsantrittsalter sehr rasch anheben möchte, dass man aber von einem Bonus-Malus-System, wie es eigentlich vernünftig wäre, seitens der ÖVP nichts hört. Also da würde ich mir auch auf Bundesebene ein bisschen mehr Innovation seitens der ÖVP wünschen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in diesem Landesgesetz eine Regelung für die NachtschichtschwerarbeiterInnen und SchwerarbeiterInnen, und Sie müssen sich überlegen, gegen was Sie hier stimmen. Sie stimmen dagegen, dass Kanalarbeiter, Müllarbeiter, durchaus auch Krankenpflegepersonal, Hilfspersonal, vor allem die Frauen auf Grund der Kalorientabellen vorzeitig in den Ruhestand treten können. Sie verhindern auch, weil oben der FCG-Personalvertreter der Feuerwehr sitzt, dass die Feuerwehrleute genauso wie im ASVG, das Sie übrigens im Parlament mitbeschlossen haben, mit 57 vorzeitig in den Ruhestand treten können. Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien wissen, dass Sie bei der Sozialdemokratie in guten Händen sind und das wird auch so bleiben. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Rösch. Bitte, Herr Abgeordneter! Abg Ing Bernhard Rösch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Werter Kollege Meidlinger! Das war doch jetzt eine Entgleisung, die wirklich entbehrlich war. Einen Vorredner so untergriffig unter der Gürtellinie zu beleidigen, das ist nicht notwendig. (Abg Kathrin Gaal: Ihr macht das permanent! Permanent!) Das ist vielleicht guter roter Stil (Aufregung bei der SPÖ.), aber sicher hier nicht dienlich, um in Sachlichkeit zu diskutieren. (Beifall bei der FPÖ.) Ja, viel schlimmer noch. Es kann schon passieren, dass einmal ein Wort herausrutscht, das nicht so sein soll, das unter der Gürtellinie ist. Aber dass der Präsident da sitzt und gönnend schweigt und nicht einmal einen Ordnungsruf erwägt, das finde ich bezeichnend für die Politik des Drüberfahrens, dass man etwas erst sehr kurzfristig vorher ausschickt und nicht einmal in den weiteren Kreisen diskutiert, wo man dann das eine oder andere vielleicht noch entschärfen hätte können. Aber so sieht man es halt. Ich würde mir schon wünschen, dass die Arbeitnehmervertreter der FSG heute da sagen, okay, wir schieben das raus, wir stimmen nicht zu. Oder wenn sie schon nicht dagegen stimmen können, das würde ich auch in der eigenen Fraktion verstehen, dass Sie zumindest hinausgehen und sagen, okay, wir geben den anderen die Möglichkeit, darüber abzustimmen. Aber so, wie ich das gehört habe, werdet ihr dafür stimmen, obwohl ihr auch gehört habt, dass das Ganze da Ecken und Kanten hat und noch nicht ausgegoren ist. Aber ihr habt anscheinend auch nicht von der Arbeitnehmervertretung, und ob das eine Vertretung ist, weiß ich nicht, aber wenn einmal die eigene Basis gegen die Gewerkschaft aufsteht so wie bei den Ärzten … und ich kann mich nicht erinnern, in welchem europäischen Land das so ist, dass eine Basis gegen die eigene Gewerkschaft aufsteht und die eigene Gewerkschaft eigentlich drüberfahrt und sagt: Das passt schon. Also so eine Vertretung, so einen Anwalt würde ich mir nicht wünschen. Es ist nicht immer einfach, das sage ich gar nicht, der Anwalt zu sein. Man kennt die Gesetze besser, man hat vielleicht mehr Einblick, aber dann muss ich halt mehr in die Beratungen gehen. (Aufregung bei der SPÖ.) Dann muss ich schauen, dass ich die Lösungen über die Kommunikation schaffe, aber nicht mit einem diktatorischen Drüberfahren und sagen, das passt euch so. Ich habe das aber auch gesehen. Und wer hat es denn seit 45 geschafft? Die FSG, wenn es darum gegangen ist, Betriebsräte im Hauptausschuss abzusegnen, rauszuschmeißen. Über das Gericht mussten sie wieder hinein. Die Gewerkschaft der FSG war es, nicht die gesamte Gewerkschaft. Ich rede nie von der gesamten Gewerkschaft. Die Gewerkschaft ist eine gute und wichtige Sache. Aber das, was die FSG in der Vergangenheit gemacht hat, nämlich genauso auch bei den Pflegebediensteten. Ich kann mich an den 5. Bezirk erinnern, wo plötzlich die ganze Betriebsratsmannschaft, die Personalvertretermannschaft gehen hat müssen, aber nicht, weil sie sich was zuschulden kommen haben lassen. Man hat einfach so viel Druck erzeugt, bis sie selber gegangen ist. Zuerst hat man sie enthoben und dann mussten sie selber gehen. Dann hat man irgendwelche Deals mit ihnen gemacht. Ich hab natürlich nachgefragt: Wie ist denn das verlaufen? Da haben sie gesagt, wir müssen schweigen, wir haben Schweigen vereinbart. Also haben sie Geld dafür gekriegt, weil sie unliebsam waren und gegangen sind und gesehen haben, sie haben gegen die FSG und die Gemeinde Wien praktisch sowieso keine Chance. Das kann doch für die Personalvertretung hier für euch nicht wirklich das Bild sein, das ihr haben wollt! Das ist aber das, was draußen zum Großteil ankommt. Es gibt auch sehr viele gute Personalvertreter, auch in den FSG-Reihen. Aber das, was übrig bleibt, das ist halt immer das, wo es eckt und spießt, und ich kann euch sagen, ihr tut euch nichts Gutes. Ich würde vorschlagen, das Ganze noch einmal zurückzustellen, dass wir noch einmal darüber reden. Es gibt ein paar Punkte, die wirklich nicht einsichtig sind, sie sind vorhin schon erläutert worden. Machen wir was Gescheites daraus, weil es immerhin für sehr, sehr viele Bedienstete ist, um die es da geht, und da sollte man nicht einen Hüftschuss machen! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Der guten Ordnung halber, gönnerhaft weiß ich nicht, aber auf jeden Fall wurde ein Ordnungsruf eingefordert. Ich habe auch dem Einforderer, dem Herrn Abg Jung, gesagt, ich werde mir das Protokoll anschauen und dann entsprechend, wenn es notwendig ist, einen Ordnungsruf erteilen. Ich sage aber ganz offen und ehrlich, ich habe es in der Tat nicht ganz gehört, weil es ein bissel laut war. Darum gibt es ja das Protokoll und (Aufregung bei der FPÖ.) man kann nachlesen, und so werde ich es auch machen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Verhandlung erkläre ich daher für geschlossen und erteile der Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, das Wort. Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Vielen herzlichen Dank! Ich möchte vielleicht auch noch ganz kurz auf die Wortmeldung vom Abg Ulm eingehen und einmal mehr entgegnen: Ja, wir haben damals in der sozialdemokratischen Regierung in Wien die Pensionsreform von Schwarz- Blau ganz bewusst nicht übernommen, weil wir uns unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechend verpflichtet fühlen und hier in dieser Partnerschaft auch einen Vertrauensschutz eingegangen sind. Ein Eingriff, so wie Sie sich das vorgestellt hätten, hätte natürlich in allererster Linie die niedrigen Einkommen und da im Besonderen die Frauen getroffen. Wir werden unser Ziel ganz sicher erreichen, und das werden wir mit einem entsprechenden sozialen Augenmaß erreichen. Wir haben natürlich an den verschiedensten Rädchen zu drehen. Es sind ja nicht nur die Gesundheitsmaßnahmen, die wir setzen, es ist heute auch diese Regelung zur Schwerarbeit ein so ein Schräubchen, mit dem wir eben arbeiten und kontinuierlich rückläufige Zahlen haben, wo wir über jede einzelne Person, jeden einzelnen Mitarbeiter, jede einzelne Mitarbeiterin natürlich auch entsprechend froh sind, dass wir sie länger im Dienst halten können. Gegen den Vorwurf husch-pfusch verwehre ich mich wirklich, weil alle, die an der Materie arbeiten und drinnen sind, wissen, dass wir mittlerweile seit 2009 diese Anforderung haben, immer wieder unterschiedlichste Rechtsansichten geteilt haben, auch überworfen haben, neu diskutiert haben, versucht haben, Regelungen zu finden, Sozialpartnereinigungen herzustellen. Das alles ist natürlich passiert. Jetzt gab es auf der Bundesebene mit Ende Mai eine neue Regelung, eine Regelung, der im Übrigen in einer zweiten abgeänderten Form natürlich die ÖVP und die SPÖ, aber auch die GRÜNEN zugestimmt haben. Und eine Regelung, von der wir davon ausgehen, dass sie eine bestmögliche Rechtssicherheit darstellt. Natürlich hat man die nie zu 100 Prozent. Aber wir glauben, dass wir mit der Form, und so ist es auch in Deutschland angegangen worden und von dort wissen wir auch, dass es bis jetzt gehalten hat, einen guten Weg gefunden haben. Nach dieser Überarbeitung der Regelung mit Ende Mai gab es natürlich auf der Wiener Ebene Sozialpartnerschaftsgespräche. Es gab auch eine Sozialpartnerschaftseinigung, die heute hier für uns eben die Grundlage zu diesem Initiativantrag, zu dieser Novelle ist. Und ich möchte gerne sagen, dass mit dem Beschluss der vorliegenden Novelle des Dienstrechts es eben ganz wichtig ist, diese notwendige Umstellung, aber andererseits auch die Verbesserung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eben zu schaffen. Wir haben uns ausgemacht, dass wir bei der Frühkarenz die mögliche Inanspruchnahme von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften oder Eingetragenen Partnerschaften regeln. Dazu haben wir auch heute in der Früh noch einen Abänderungsantrag beschlossen, der ergänzt, dass auch Personen, die ein bis zu sieben Jahre altes Kind in Pflege nehmen oder adoptieren, künftig diese Möglichkeit der Frühkarenz haben. Wir haben die Nachtschwerarbeitspension geregelt, auf die ist ja der Abg Meidlinger schon eingegangen. Wir haben die Urlaubsaliquotierung saniert. Wir haben im Bereich des Bedienstetenschutzes eine EU-Richtlinie umgesetzt. Wir haben Anstellungserfordernisse für die KindergartenpädagogInnen und HortpädagogInnen entsprechend angeglichen. Und zu den Vordienstzeiten muss man sagen, wir haben mit dieser Regelung ein diskriminierungsfreies Gesetz geschaffen. Das ist auch der Auftrag aus diesen Entscheidungen des EuGH. Wichtig ist es natürlich auch, dass wir in der Übernahme der Bundesregelung eine möglichst hohe Rechtssicherheit herstellen konnten und bei unseren MitarbeiterInnen keine Schlechterstellungen gegenüber dem Status quo erreicht worden sind, weil auch das ja nicht selbstverständlich ist. Das war ein großer Teil auch der Verhandlungen mit den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern, weil es sehr, sehr große Betriebe in Wien, in Österreich gibt, die hier auch vor Schlechterstellungen nicht zurückgeschreckt sind. Und das war uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten natürlich ein ganz ein wichtiges Anliegen, also die Diskriminierungsfreiheit, und auf gar keinen Fall eine Schlechterstellung. Besonders freut es mich auch, dass wir bei dieser Elternfrühkarenzregelung gemeinsam einen guten Weg gefunden haben. Im Großen und Ganzen haben wir hier, denke ich mir, in vielen, vielen Wochen Arbeit, Verhandlungen und Rechtsabwägungen eine haltbare Lösung gefunden, für die ich um Zustimmung bitte. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Danke, das ist mehrstimmig mit Stimmen des Sozialdemokratischen Klubs so beschlossen. (Große Aufregung bei der ÖVP und der FPÖ.) Nachdem der Sozialdemokratische Klub vollzählig vorhanden ist und … (Diverse Zwischenrufe.) Kollege Akkilic, Herr Klubobmann, ist, falls Sie es nicht wissen sollten, klubunabhängiger Abgeordneter. Nachdem Abgeordnete beim Klub der GRÜNEN und beim Klub der ÖVP fehlen, ist das eindeutig. Ich habe 49 Stimmen bei der SPÖ gezählt und somit ist das Gesetz in erster Lesung mehrstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Nachdem ich es gezählt habe, ist die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht gegeben und das Gesetz ist somit in zweiter Lesung nicht beschlossen. Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Gemäß § 127 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung wird die zweite Lesung dieses Gesetzes auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Sitzung des Landtages gesetzt, die ich am Schluss dieser Sitzung, Tag und Zeit, bekannt geben werde. Wir kommen damit zur Postnummer 3 der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht 2014 der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien und ich begrüße die Kinder- und Jugendanwälte, Frau Monika Pinterits und Mag Ercan Nik Nafs sehr herzlich und bitte den Berichterstatter … (Allgemeiner Beifall.) Gleichzeitig begrüße ich auch sehr herzlich die Anwältin Dr Sigrid Pilz bei uns und freue mich, dass sie ebenfalls schon bei uns ist. Bitte, Herr Stadtrat. Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir freuen uns, dass wir mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft eine wesentliche Einrichtung der Stadt im Bereich des Kinderschutzes haben, die auch große Akzeptanz findet. Ich bitte nicht nur um Zustimmung zu diesem Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der, glaube ich, das ganze Spektrum der vielfältigen Arbeit sehr eindrucksvoll abbildet, sondern möchte an dieser Stelle gleich einleitend auch den beiden Kinder- und Jugendanwälten herzlich für ihre Arbeit danken. Ein herzliches Dankeschön an euch beide. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Johann Herzog: Ich danke Herrn StR Oxonitsch. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Mag Schneider zum Wort gemeldet, und ich erteile es ihr. Abg Mag Ines Schneider (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Landesrat! Sehr geehrte Kinder- und Jugendanwälte! Ich möchte mich gleich den Worten unseres Landesrats anschließen und mich auch bedanken. Ihre Einrichtung ist eine tolle. Herr Nafs, Frau Pinterits, vielen, vielen Dank auch für den Tätigkeitsbericht. Ich lese ihn wirklich immer sehr gerne, weil er wirklich alles abdeckt und Sie da auch nicht irgendwas verschönern, sondern die Tatsachen auch hineinschreiben und wirklich auch einen unermüdlichen Einsatz für unsere Kinder und Jugendlichen in der Stadt machen und ein Engagement machen, das wirklich seinesgleichen sucht, und auch immer sehr ausführlich berichten. Herzlichen Dank. Ich habe mir das natürlich durchgelesen, und wir haben ja auch schon über die Deradikalisierung und das Phänomen der Radikalisierung gesprochen, wo Herr Nafs wunderbare Worte gefunden und hineingeschrieben hat, wie man da dagegen vorgeht. Aber was mich sehr bewegt hat und ich sehr froh bin, dass das auch diesmal hier niedergeschrieben worden ist, ist das Kinder- und Pflegschaftsverfahren, weil wir 2013 hier doch eine Novelle hatten und man natürlich zum Wohl des Kindes versucht hat, das Beste zu machen, gerade bei Scheidungen, wie man damit umgeht und wie man mit den Eltern umgeht, wenn es um Obsorgestreitereien geht. Ich bin eigentlich genau derselben Meinung wie die Kinder- und Jugendanwälte, dass man versucht, sehr viel und sehr gut hier Lösungen für alle Beteiligten zu finden, aber noch nicht ausreichend. Ich danke Ihnen für diesen Bericht. Gerade weil Sie auch die Besuchsbegleitung angesprochen haben und das ist eigentlich die einzige Position, die nicht im Gesetz verankert ist. Es sind Kinderbeistand, Familiengerichtsbeihilfe und BesuchsmittlerIn verankert, aber die Besuchsbegleitung noch nicht. Da würde ich mir auch wünschen, dass sich die irgendwann auch im Gesetz finden. Und auch, was ganz, ganz wichtig ist, weil es sehr, sehr heikle Themen sind, wie man mit den Kindern umgeht, dass es hier Qualitätsstandards gibt. Qualitätsstandards insofern, wie man Schlussfolgerungen, Stellungnahmen schreibt, auch bei den Gutachten, weil diese Gutachten, die geschrieben werden, maßgeblich für das sind, was ein Richter oder eine Richterin auch entscheidet, wohin das Kind kommt, wo das Kind bleiben darf, wie oft Kontakte sind. Ich glaube, dass es ganz, ganz wichtig ist, hier Standards zu machen, Standards zu schreiben, auch dementsprechend hier aufzustocken, weil das für viele, viele Kinder die Welt und die Zukunft bedeutet, wie mit ihnen da umgegangen wird und wo sie ihre Zukunft verbringen können. Ich danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Hebein, und ich ersuche darum. Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Werter Herr Vorsitzender! Werter Herr Stadtrat! Werte Monika Pinterits und Herr Ercan Nik Nafs! Auch in unserem Namen ein großes Dankeschön für Ihre wirklich wichtige Arbeit. Nach dem heutigen Vormittag ist man versucht zu sagen, gerade in Zeiten wie diesen, ist aber ein Blödsinn. Im Grunde sind Sie so ein Garant dafür, dass man Grundrechte, Kinder- und Jugendrechte ernst nimmt und sie auch umsetzt. Immer wieder erinnern Sie auch daran, dass diese Rechte, die jeden Einzelnen betreffen, nämlich Individualrechte sind. Das halte ich für sehr wichtig. Ich möchte mich großteils meiner Vorrednerin anschließen, aber nehme so zwei, drei Bereiche noch raus. Ich halte es für extrem wichtig und das ist in Ihrem Bericht sehr gut festgehalten, dass es eine Ombudsstelle gibt beziehungsweise eine unabhängige Ansprechperson für Kinder und Jugendliche in den sozialpädagogischen Einrichtungen. Das ist enorm wichtig, eines der Ergebnisse auch aus den Heimskandalen, das heißt, es wird hier was getan, tagtäglich aufs Neue. Das findet sich auch in Ihrem Bericht wieder. Das Zweite, an dem ich auch hängen geblieben bin, ist die Enquete, die Sie zu Kinderrechten im Parlament veranstaltet haben. Da hat es auch lange, intensive Diskussionen gegeben, da sind leider nicht alle übernommen worden. Ein Großteil natürlich oder ein wichtiger Schwerpunkt Ihrer Arbeit letztes Jahr war das Netzwerk Radikalisierung und Prävention. Das halte ich nämlich für extrem wichtig, dass hier das Netzwerk für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene ein Schutz sowohl vor extremistischen Tendenzen und Gruppen ist als auch vor Stigmatisierung und Generalverdacht, nämlich beides. Und dieser behutsame Umgang und sehr Sachliches finden sich in dem Bericht wieder. Sie differenzieren auch zwischen religiös begründeter Radikalität, auch der steigende Antisemitismus in unserer Stadt wird hier sehr ernst genommen. Das heißt, es geht um Extremismus, grundsätzlich, Ehrkultur, Rechtsextremismus, und so weiter, und so fort, und zwar ist da nicht die geographische Herkunft der Jugendlichen entscheidend, sondern in erster Linie die soziale Herkunft. Dieses Auftreten und dieses Engagement für Kinder und Jugendliche, vor allem wenn man hier an Dschihadismus denkt, ich glaube, Sie haben im Bericht auch festgehalten, es sind jetzt zirka mehr als 100 Personen, die sich von Wien aus in Syrien und im Irak an den Kriegen beteiligen, und da herzugehen und niederschwellige Unterstützung für die Familien, für die Jugendlichen, die auch wieder zurückkommen, anzubieten und präventiv mit Expertinnen und Experten genau zu überlegen, übergreifend, es sind da ja etliche Magistratsabteilungen dabei und Expertinnen und Experten, wie sie hier sorgsam damit im Kleinen umgehen können und auch bei den Schulungen aller Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, das verdient wirklich den größten Respekt, und insofern möchte ich mich bei Ihnen dafür bedanken. Ich weiß aber auch, dass sehr viele Expertinnen und Experten und Einzelpersonen auch im Hintergrund sehr aktiv sind, hier schulen und sensibilisieren. Ich stehe nicht an zu sagen, dass es bis vor Kurzem hier bei uns auch Senol Akkilic war, viel gelernt in dieser Frage. Und jetzt ist vor allem Niki Kunrath hier sehr aktiv noch immer dabei, weil ich glaube, dass auch wir selber geschult werden müssen. Insofern noch einmal meinen tiefen Dank! (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet hat sich der Abg Mag Kasal. Ich ersuche darum. Abg Mag Günter Kasal (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren! Es geht um die Wortwahl. Es geht um Augenhöhe. Es geht um gegenseitige Wertschätzung. Es geht auch um den Umgang mit Frauen. Es geht auch um die Ausnutzung einer Machtposition von Männern gegenüber Frauen. Und ich vermisse hier in diesem Haus den Aufschrei, einen wirklich deutlichen Aufschrei, wenn ein Kollege eine Kollegin in die Nähe einer Geisteskrankheit bringt. Gerade Sie aus der Sozialdemokratie, die Sie immer den Zeigefinger erheben und ganz deutlich machen, wie wichtig die Wortwahl ist, et cetera, da kann der Herr Meidlinger eine Frau einfach in die Nähe einer Geisteskrankheit bringen, und das ist widerlich! Schämen Sie sich dafür! Schämen Sie sich dafür! (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt zur Jugendanwaltschaft. Entschuldigung die Einleitung, aber ich finde ihn einfach widerlich. Zuerst möchte ich mich einmal bei dem ausgeschiedenen Kinder- und Jugendanwalt Dr Anton Schmid bedanken, er ist auch im Bericht erwähnt. Auch an Monika Pinterits und Mag Ercan Nik Nafs herzlichen Dank für ihre Tätigkeit, aber bitte auch an das große Team dahinter einen Dank ausrichten, groß ist immer relativ, aber es sind ein paar an der Zahl, die das Ganze erst in der Gruppe, in der Gemeinsamkeit ermöglichen. Ich glaube, Sie wissen sehr gut, dass ich Ihnen immer dankbar sein werde. (Beifall bei der FPÖ.) Aber einen Teil des Berichts, da hab ich mich auch schon einmal in Verbindung gesetzt, den möchte ich schon ansprechen, wo mir eigentlich eine Einschätzung zum Thema der Integration seitens der Kinder- und Jugendanwaltschaft gefallen würde, insbesondere der neue Kinder- und Jugendanwalt. Mich würde zum Beispiel interessieren, auch in diesen Bericht hätte es reinkommen können: Wie wirkt das Life-Ball-Plakat 2014 auf Kinder und Jugendliche? Wie wirkt dieses Plakat insbesondere auf Jugendliche, die ein muslimisches Religionsbekenntnis haben? Wie wirkt dieses Plakat? Wir erinnern uns, ein nackter Mann mit vergrößerten Brüsten, Genitalbereich glatt rasiert, alles wunderbar zu sehen, wunderbar, ich mag es halt nicht, ich darf das nur sagen. Mich interessiert da aber meine persönliche Einschätzung … (Abg Mag (FH) Tanja Wehsely: Bitte was?) Ja, das ist meine persönliche Einschätzung. Mich interessiert aber eine objektivierte Einschätzung der Kinder- und Jugendanwaltschaft, wie das insbesondere auf Kinder- und Jugendliche mit muslimischem Religionshintergrund wirkt. Das darf man ja wohl noch fragen! Mich interessiert auch, wie das auf die muslimischen Eltern wirkt. Mich interessiert auch, wie das auf das gesamte soziale Umfeld wirkt und ob das wirklich geeignet ist, die Integration in Österreich und in Wien zu verstärken. Und da sind wir genau beim richtigen Punkt. Mich würde auch eine weitere Einschätzung interessieren. Ich glaube, die habe ich auch schon einmal gesagt. Wie wirkt auf dieselbe Zielgruppe die Einführung von den Ampelpärchen? Wie wirken die Ampelpaare auf Kinder und Jugendliche mit muslimischem Hintergrund? Wie wirken diese Ampelpaare auf deren Eltern? Und vor allem: Wie wirken die auf das gesamte soziale Umfeld in einer muslimischen Familie? Mit diesen Fragen möchte ich jetzt einmal die betreffende Kinder- und Jugendanwaltschaft schließen. Ich habe aber da zu meinem Erschrecken einen Beschluss- und Resolutionsantrag bekommen, den ich kurz einmal verlesen möchte, und zwar: „Der Wiener Landtag spricht sich für bundesweite soziale Deradikalisierungs- und Reintegrationsprogramme für die sogenannten Rückkehrerinnen/Rückkehrer aus, die aus Kriegsgebieten zurückkommen und auch Insassen und Insassinnen der Justizstrafanstalten sind.“ Sehr geehrte Damen und Herren! Sind Sie sich eigentlich bewusst, was Sie hier tun? Haben Sie sich das wirklich schon einmal überlegt: Wer sind die sogenannten Rückkehrer aus Kriegsgebieten? Das kann man anhand von drei Fragen vielleicht ein bisschen näher beleuchten: Warum sind diese Menschen überhaupt dort hingegangen? Was haben sie dort gemacht? Ich meine, wir lesen alle Zeitungen und wir kennen die grauslichsten Horrormeldungen von Hinrichtungen, von Vergewaltigungen, von Gewalt gegenüber Kindern, von Vergewaltigungen von Kindern. Also warum sind diese Menschen dort überhaupt einmal hingegangen? Was haben sie dort gemacht? Und als dritte Frage: Warum sind sie wieder zurückgekommen? Warum sind sie hingegangen? Leider Gottes müssen alle Integrationsmaßnahmen unserer Stadt, und da sind wir sicherlich gefordert, gescheitert sein, wenn ein Mensch, der freiwillig aus unserem System kommt, der hier lebt, ein Jugendlicher, ein Kind, das in unserem schulischen Umfeld sozialisiert ist, wenn so ein Mensch, ein junger Mensch, freiwillig in den Krieg zieht oder freiwillig einen Krieg erheiraten möchte, dann haben wir hier etwas falsch gemacht. Dann haben auch Sie etwas mit den Integrationsprogrammen falsch gemacht, sehr geehrte Damen und Herren! Der nächste Punkt ist: Was haben diese Menschen dort gemacht? Mit einer nicht unterschätzbaren Wahrscheinlichkeit haben sie dort Straftaten wie Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung, et cetera, et cetera (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Leute erschossen!) begangen oder zumindest begünstigt. Diese Menschen wollen Sie, ohne eine Strafe, bei uns wieder integrieren. Diese Menschen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten gegen Andersdenkende begangen! Diese Menschen wollen Sie bei uns ohne eine Strafe wieder integrieren. Warum sind diese Menschen zurückgekommen? Sind sie nur zurückgekommen, weil es ihnen vielleicht gerade gesundheitlich nicht so gut geht, einfach in unser Gesundheitssystem wieder heimgekehrt? Haben sie vielleicht auch Bedürfnisse, ihre Familie wieder zu erleben? Ist es quasi, wie man es eigentlich von militärischen Dingen kennt, wenn Menschen in den Krieg ziehen, kommen die eigentlich nur auf Heimaturlaub zurück, bekommen dann ein bisschen Mindestsicherung dafür und die gesamte Wertschätzung unserer Gesellschaft über die sozialen Netzwerke? Macht das Sinn? Haben diese Menschen, die da zurückkommen, vielleicht über diese Netzwerke sogar die Gelegenheit, mit anderen, die von diesen Netzwerken betreut werden und in einer gewissen Gefährdungssituation sind, was Radikalität betrifft, Kontakt zu schließen, dass vielleicht da noch eine Rekrutierung erfolgen kann? Sehr geehrte Damen und Herren, überlegen Sie sich einmal, was das bedeutet! Oder sind die vielleicht nur zurückgekommen, weil sie noch mehr motiviert sind, vielleicht auch hier noch einen Anschlag vorzubereiten? Sehr geehrte Damen und Herren, das kann nicht ernst gemeint sein, dieser Antrag! Unser Zugang ist ein sehr einfacher: Es gibt die Frage: Ist die Staatsbürgerschaft vorhanden? Ist die Staatsbürgerschaft vorhanden, dann muss man sich Mittel und Wege überlegen, ob es eine gesetzliche Möglichkeit im Rahmen unserer Verfassung gibt, diesen Menschen die Staatsbürgerschaft vielleicht sogar abzuerkennen. Haben sie keine Staatsbürgerschaft, sind sie mit einem Aufenthaltsverbot zu belegen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Akkilic. Ich erteile es. Abg Senol Akkilic, BA (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Berichterstatter! Sehr geehrte Kinder- und Jugendanwälte, herzlich willkommen! Ich danke Ihnen für diesen ausführlichen und sehr gut aufgebauten, sachlich sehr gut dargelegten Bericht. Er gibt sehr viel her für unsere zukünftige Arbeit. Er gibt einen tiefen Einblick darüber, welche Aktivitäten und welche Tätigkeiten die Kinder- und Jugendanwaltschaft für uns in dieser Stadt leistet. Im Zentrum der Tätigkeiten steht immer der Schutz der Kinder und Jugendlichen, immer der Einsatz für Kinder- und Jugendrechte. Im Zusammenhang mit der Deradikalisierung möchte ich ausdrücklich loben, dass hier eine Situation erkannt worden ist, die Kinder und Jugendliche gefährdet. Und hier unverzüglich aktiv zu werden, um dem Extremismus einen Riegel vorzuschieben, ist eine der wichtigsten Aufgaben auch einer Kinder- und Jugendanwaltschaft, der sie nachkommen soll. Ich denke, dass der Aufbau ihrer Arbeit in diesem Bereich, das Ganze auf die Stadtebene zu legen und ein Netzwerk in der Verwaltung aufzubauen, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es Extremismus gibt und dass man dem entgegnen soll, ganz, ganz wichtig ist. Es wäre ja schlecht gewesen, wenn außerhalb der Verwaltung etwas stehen würde. Auch der Einsatz, zeitnahe und niedrigschwellig zu arbeiten, ist ganz, ganz wichtig. Es kommen Kinder, es kommen Familien mit Kindern, sage ich jetzt einmal, auch zu mir als Politiker. Und dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft hier die Türen öffnet und diesen Menschen gleich Hilfe leistet, wenn sie die Unterstützung brauchen, finde ich ganz, ganz wichtig. Ich kann auch Ihrer Forderung, dass hier auf Bundesebene mehr geschehen muss, sehr viel abgewinnen. Ich freue mich, dass wir heute einen Antrag einbringen können, dass wir nur mit einer Hotline auf Bundesebene mit der Situation nicht fertig werden. Ich glaube, hier braucht es zusätzliche Maßnahmen. Dänemark macht uns das vor, da gibt es schon Reintegrationsprogramme. Ich werde auf die Ausführungen des Herrn Kasal zum Schluss eingehen, weil ich mir denke, dass Ihr Bericht es wert ist, noch genauer auszuführen. Ihre Teilnahme am parlamentarischen Ausschuss für Kinder und Jugendliche finde ich ganz, ganz wesentlich. Auch Ihre Forderung hier, dass das Parlament sich in einem Ausschuss mit Kinder- und Jugendrechten befassen soll und muss, ist zu unterstützen und verdient meine Zustimmung. Die Auseinandersetzung mit der politischen Bildung ist auch ganz, ganz wichtig. Wenn wir das jetzt im Zusammenhang mit Extremismus auch sehen oder uns das Demokratiebewusstsein bei den Jugendlichen ansehen, dann ist es ganz, ganz wichtig, dass hier die Forderung nach politischer Bildung auch zu unterstützen ist. Ganz wesentlich finde ich Ihre Feststellung, und der kann ich nur vollkommen zustimmen, dass Gesundheit auch vererbbar ist. Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen hängt sehr stark davon ab, welches Einkommen die Eltern haben, welches Bewusstsein die Eltern haben. Wie können wir in Zukunft auf dieser Ebene noch mehr Unterstützung anbieten? Diese Forderung greife ich auch gerne auf. Auch Ihre Forderung nach der vollständigen Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung ist unterstützungswürdig. Es gibt noch sehr viele Stellen. Ich werde mit dem Ombudsmann beziehungsweise der unabhängigen Ombudsstelle bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft abschließen. Ich glaube, dass die Tätigkeiten des Ombudsmannes sehr gut angenommen worden sind. Es ist auch in Ihrem Bericht ausgeführt. Daher ist es wirklich ein sehr guter Bericht. Man kann nicht aufhören aufzuzählen, wie viel dieser Bericht hergibt. Ich möchte nicht polemisch sein, aber ich glaube, dass die Plakate zum Life Ball den Zweck und die Absicht haben, dass die Gesellschaft diskutiert, dass sie über Diskriminierungen diskutiert, dass sie über Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft diskutiert. Wenn sich heute Herr Kasal hier dazu äußert oder sich in der Vergangenheit viele dazu geäußert haben, hat diese Aktion den Zweck erreicht, nämlich darüber zu diskutieren, wie wir mit Menschen umgehen, die, sage ich jetzt einmal, Ihnen nicht passen, aber genauso dieselben Menschen sind wie wir und Sie und die nicht diskriminiert werden dürfen. Das ist ganz wichtig. Zur zweiten Geschichte mit den Rückkehrern und Rückkehrerinnen: Wir wissen ganz genau, dass Extremismus nicht vor Nationalitäten Halt macht. Wir wissen, dass sehr viele Menschen, die österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sind, konvertiert sind, sich von diesen radikalen Tendenzen und Ideen angezogen fühlen und aus unterschiedlichsten Gründen in kriegerische Auseinandersetzungen gegangen sind. Vielleicht bereuen sie diese Taten, die sie gemacht haben. Vielleicht haben sie die Situation dort nicht ausgehalten. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Oder Menschen getötet oder Kinder getötet, Herr Akkilic!) Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Jugendliche leider für solche Gedanken empfänglich sind. Diese Menschen werden, wenn sie nach Österreich kommen, sehr wohl über ihre Aktivitäten in diesen Ländern überprüft. Es gibt auch Gerichte, die daran arbeiten. Es gibt auch Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die daran arbeiten. Das Ziel muss sein, dass wir diese Menschen reintegrieren, weil sie hier auch soziale Zusammenhänge, familiäre Zusammenhänge haben. Einfach zu sagen, wir werden sie ausbürgern, spielt es nicht. Es spielt sich so nicht ab. Wenn ein österreichischer Rechtsextremist, ein Neo-Nazi, einen Fremden krankenhausreif niederschlägt, und das ist in Österreich auch schon passiert, werden Sie nie auf die Idee kommen zu sagen, man müsse ihm die Staatsbürgerschaft aberkennen. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Haben Sie heute die Zeitung gelesen? Ein neunjähriges Mädchen wurde von zehn Menschen vergewaltigt! Steht heute in der Zeitung!) Ich glaube, dass unsere Aufgabe in erster Linie diejenige ist, dass wir präventiv arbeiten, dass wir jenen Menschen die Möglichkeit geben, die von ihren Fehlern lernen wollen, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Ich danke Ihnen herzlich für den guten Bericht und wünsche Ihnen viel Erfolg in der zukünftigen Arbeit. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Tanja Wehsely. Ich erteile es ihr. Abg Mag (FH) Tanja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kinder- und Jugendanwältin und sehr geehrter Kinder- und Jugendanwalt! Bevor ich auch auf ein paar Punkte eingehe, möchte ich mich vorab noch bedanken, obwohl ich ihn jetzt nicht mehr auf der Galerie sehe, aber ich weiß, dass zu Beginn dieser Diskussion auch der Kinder- und Jugendanwalt aD Toni Schmid hier anwesend war. (Der Kinder- und Jugendanwalt aD Dr Anton Schmid gibt sich hinter den Sitzreihen stehend zu erkennen.) - Ah, Toni! Dort bist du gesessen. Jetzt habe ich mir gedacht, dir reicht es und du bist schon gegangen. Ich möchte auch dir noch einmal ganz herzlich danken. In dem Bericht ist sozusagen die Monika als Größe und Konstante auch unter den österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen, drinnen, du als langjähriger, der lange mit uns und für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt gearbeitet hat, auch noch einmal sehr herzlich bedankt, und dann natürlich auch schon der neue Kollege, neuer Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs. Toni, dir aber jetzt trotzdem noch einmal ganz herzlichen Dank, auch für die Arbeit, die wir bis jetzt auch nach deinem Ausscheiden schon wieder zusammen erledigen konnten. Ich weiß, du bist nicht mehr ganz so lange dabei. Ende des Jahres hast du das so geplant. Ich will es noch gar nicht wahr haben, aber ich freue mich auf die wenigen Monate der Zusammenarbeit. Ich weiß, dass es auch danach so sein wird, dass man sich mit allerlei Fragen zu Kinder- und Jugendrechten und vor allem auch Kinder- und Jugendschutz an dich wenden kann. Noch einmal aufrichtig danke, Toni! Und schön, dass du heute da bist! (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und von Abg Senol Akkilic, BA.) Wie schon gesagt, Monika Pinterits war glücklicherweise eine derer, die sich beworben haben, um weiterhin Kinder- und Jugendanwältin der Stadt Wien zu sein, eine große Unterstützung, nachdem wir sozusagen die Position des zweiten Kinder- und Jugendanwaltes vor einem Jahr ausschreiben mussten. Auch da, glaube ich, haben wir eine sehr gute Wahl in unserem Ausschuss getroffen, denn sie fiel auf den Kollegen Mag Ercan Nik Nafs. Wir haben vor allem nach der Expertise aus der offenen Jugendarbeit gesucht. Nachdem meiner Ansicht nach auch unser Stadtrat auf die Kombination aus Jugendwohlfahrt und Jugendarbeit sehr großen und richtigen Wert gelegt hat, haben wir uns noch gedacht, dass es sehr gut ist, wenn eine sehr bewährte und erfahrene Expertin und Kraft da ist, was auch so ist. Der Kollege Nik Nafs wird sich sozusagen in den nächsten Monaten und Jahren einleben und einmal schauen, wie es so läuft. Wie Sie wissen, ist es anders gekommen, und zwar so, dass uns ein Thema, das auch schon von meinen ganzen Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen wurde, weltweit sehr bewegt, nämlich das Thema des Extremismus, des Krieges und der Radikalisierung, natürlich auch Wien und Österreich erfasst hat und wir gleich mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft als sehr geeignetem Ort und Drehscheibe dieses Netzwerk zur Deradikalisierung und Prävention aufgebaut haben. Bevor ich zu diesen Ausführungen komme, noch ein ganz kurzer Sidestep zum Kollegen Kasal und der Aufregung, die immer wieder bei Herrn Guggenbichler herrscht, et cetera. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Erklären Sie es mir!) Wir erleben in den letzten Tagen eine komplette Verrohung der Sprache auf Seiten der Freiheitlichen Fraktion gegen alles, was nicht vollkommen althergebrachten angeblichen Traditionen, Menschenbildern, Rollenbildern, Familienbildern entspricht, Entgleisungen zu Flüchtlingen, Entgleisungen zu Projekten. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Haben Sie heute die Zeitung gelesen? Ein neunjähriges Mädchen wurde vergewaltigt!) Ich mag es gar nicht noch einmal sagen, mir sind bei den Ausführungen vom Kollegen Godwin Schuster selbst die Tränen über die Wangen gelaufen (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Wir reden über Menschen, die in den Krieg gezogen sind!), wie Sie über Menschen, die nicht Ihrer eingeschränkten Norm entsprechen, herziehen (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Vollkommen richtig! Leute, die in einen terroristischen Krieg ziehen, entsprechen nicht unserer Norm!), wie Sie über diese sprechen, welche Diktion Sie verwenden. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Diese Leute sind in den Krieg gezogen!) Sie haben heute schon öfters zu Recht von Kolleginnen und Kollegen aller anderen Fraktionen in diesem Haus gehört, es folgt nach der Sprache die Tat! (Abg Mag Dietbert Kowarik: Selbsterkenntnis!) Deswegen bitte ich Sie einmal mehr, mäßigen Sie sich in Richtung Menschen, mäßigen Sie sich in Richtung Flüchtlinge (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Da geht es nicht um Flüchtlinge!), mäßigen Sie Ihre Sprache, wenn es um Menschen geht! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg Senol Akkilic, BA. - Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Da geht es nicht um Flüchtlinge! Da geht es um Leute, die in den Krieg gezogen sind!) Sie machen sich Sorgen, Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, auch eingehend auf das Plakat für den Life Ball des letzten Jahres und die öffentliche Thematisierung von Menschen im falschen Körper, von Menschen, die transgender sind, von Menschen, die transsexuell sind, von Menschen, die ein Recht darauf haben, sich heutzutage in unserer Gesellschaft auch nicht entscheiden zu müssen, ob sie Mann oder Frau sind. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Unfassbar!) Das ist so, sie haben dieses Recht, und das wurde ganz einfach damit aufgezeigt! Sie finden einen nackten Männer-, Frauen- oder gemischten Körper schlimmer als „Daham statt Islam“, als „Unsere Werte nur für uns“? Das ist für Sie schlimmer? Das zeigt einfach, welch Geistes Kind Sie sind! Es ist wirklich unglaublich! (Beifall bei der SPÖ und von Abg Senol Akkilic, BA.) Also, besser ist es, herabwürdigend und aggressiv zu sein, als einen nackten Menschen anzuschauen? Unglaublich! (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Erklären Sie uns einmal, warum Terroristen, die in den Krieg gezogen sind, zu resozialisieren sind! - Abg Mag Dietbert Kowarik: Nehmen Sie selbst ernst, was Sie daherplappern?) Bevor ich zur Deradikalisierung und unserem Netzwerk komme, einen allgemeinen Dank an die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft, und da vor allem auch an Moni Pinterits, für den unermüdlichen Einsatz, für nämlich diese Augenhöhe und die Rechte von Kindern und Jugendlichen, und zwar ohne Wenn und Aber! (Beifall bei der SPÖ und von Abg Senol Akkilic, BA.) Es mag uns vielleicht das eine oder andere Mal, ganz salopp gesagt, auch auf die Nerven fallen (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Sprechen Sie von sich selbst?), aber das ist absolut egal, weil das ist die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, auch, dass wir immer wieder sozusagen mahnend vor Augen geführt bekommen, was alles noch zu verbessern wäre, zu unterstützen wäre, im Sinne von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft, die sich das Beste an Unterstützung, an Wachsen verdient haben, noch dazu in einer Stadt wie Wien, noch dazu in einem Land wie Österreich, das wirklich zu den begütertsten und reichsten mit einer langen Gnade an Frieden und Prosperität gehört. Es ist eigentlich bezeichnend, wenn der Kollege Kasal hier herauskommt und auch zu dem Netzwerk zur Deradikalisierung und Prävention spricht und davon ausgeht, dass wir, ich nehme an, die SPÖ und die GRÜNEN oder auch andere, die sich für Deradikalisierung und Prävention einsetzen, dagegen wären, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem Kriegsgebiet zuerst festgesetzt und dahin gehend überprüft werden, welche Kriegshandlung und auch Verbrechen sie in einer fremden Armee in einem fremden Land gesetzt haben, sondern wir dafür wären, sie kommen zurück und wir fangen bei der Übergabe am Flughafen mit der Reintegration und Resozialisierung ohne jegliche strafrechtliche Behandlung an. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Haben Sie Herrn Akkilic zugehört, was er gesagt hat?) Das hat niemand gesagt, das denkt auch niemand und das ist ganz typisch, dass Sie glauben, dass das irgendwer so machen würde! (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Schauen Sie sich das Protokoll an, was der Herr Akkilic gesagt hat!) Man kann sich immer wieder nur wundern! (Abg Mag Günter Kasal: Lesen Sie Ihre eigene Formulierung nach!) Aber wahrscheinlich werden Sie das auch wieder verbreiten (Abg Mag Günter Kasal: Natürlich!) und einfach die Unwahrheit verbreiten! (Abg Mag Günter Kasal: Schwarz auf weiß!) Wir werden natürlich die nackte Wahrheit verbreiten! Das ist nicht das, was Sie tun! (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Ist schon passiert, keine Sorge!) Natürlich ist es so, dass es notwendig und wichtig ist, dass es ganz spezielle, und das ist auch unser Antrag, den wir heute einbringen und zur Abstimmung bringen werden, Reintegrationsprogramme und Programme für sogenannte Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Kriegsgebieten, Insassinnen und Insassen der Justizstrafanstalten gibt (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Man muss dem Bürger zeigen, auf welcher Seite Sie sind!), weil es wichtig ist, dass wir die Gefahr erkennen, die von Extremistinnen und Extremisten ausgeht, die sich unter Rückkehrerinnen und Rückkehrern finden können, genauso wie auch unter Menschen in Strafanstalten, die dort leider auch einer Radikalisierung und Extremisierung ausgesetzt sind, und dass wir für diese ordentliche Programme haben, wenn sie wieder in die Gesellschaft integriert werden. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Für Leute, die in den Krieg gezogen sind und wo Vergewaltigungen an jungen Frauen passieren und wo Köpfe abgeschnitten werden! Unfassbar!) In Österreich ist es nun einmal so, dass wir einen Strafvollzug haben, der Menschen zugesteht, sich bessern zu können (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Unfassbar!), der Strafrahmen vorsieht, die irgendwann einmal abgesessen sind. Dann geht es darum, dass mit ihnen Programme gemacht wurden, die schlau und human aufgesetzt werden müssen (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Unfassbar! So weit sind wir schon!), damit sie in einer Gesellschaft wieder integriert sind und in dieser Gesellschaft auch wieder leben können. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Man darf sich dann nicht mehr wundern, wenn etwas passiert!) Denn da geht auch darum, nicht nur eine zweite und dritte Chance zu geben, sondern es geht auch darum, die Gesellschaft vor diesen Menschen zu schützen. Das geht, indem man mit diesen Menschen arbeitet, indem man sie resozialisiert und diese Integrationsprogramme schafft. (Beifall bei der SPÖ und von Abg Senol Akkilic, BA. - Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Wissen Sie, wie viele Terroranschläge es gibt? Haben Sie in der letzten Woche nicht mitgekriegt, was passiert ist?) Jetzt ist es uns geglückt, auch auf Grund unserer guten Institutionen, die wir in der Stadt Wien haben (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: In Frankreich wurde jemandem der Kopf abgeschnitten, Frau Wehsely!), sprich, unserer Magistratsabteilungen, die sich mit Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen, genauso wie außerschulische Jugendarbeit, aber natürlich auch Arbeitsmarktträger, und so weiter, und so fort (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Unfassbar!), und auch mit der großen Unterstützung und Expertise der Kinder- und Jugendanwaltschaft, diese Institutionen und Magistratsabteilungen zu einem kommunalen Netzwerk, zu einer kommunalen Strategie gegen Radikalisierung, Extremismus und für Prävention zusammenzuspannen. Das ist noch in keiner anderen Stadt gelungen. Das ist auch europaweit in diesem Maße noch nicht gelungen. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir seit dem Beschluss im Gemeinderat im letzten Jahr, nämlich am 25.9.2014, dieses Netzwerk hochziehen konnten, um tausende Pädagoginnen und Pädagogen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt, die sich mit Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen wollen, müssen und sollen, zu schulen, um zu erkennen, was Extremismus ist, um zu erkennen, was jugendlicher Leichtsinn ist, um zu erkennen, wie man auf Personen einwirkt, um sie zurück in die Gesellschaft zu holen, und das alles unter den Auspizien, dass wir unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt vor Extremisten schützen wollen, dass diese Kinder und Jugendlichen ein Teil unserer Gesellschaft sind und wir sie beschützen wollen und beschützen müssen vor Verführern, vor Verhetzung und davor, dass sie leider auch immer wieder in den Krieg geschickt werden. Das ist die Aufgabe, die wir uns gesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ und von Abg Senol Akkilic, BA. - Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Sie sind so weit weg von der Realität!) Unser Netzwerk ist sehr rasch auf große Resonanz gestoßen. Es ist die Koordination und die Anleitung durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft sofort akzeptiert und gutgeheißen worden, was natürlich klar ist, weil uns schon in einigen, auch schwierigen Fällen zuvor die Kinder- und Jugendanwaltschaft für Koordinationsfunktionen, besonders zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, hilfreich zur Seite gestanden ist und das immer sehr gut gemeistert hat. Es ist, wie gesagt, eine kommunale Strategie, ein kommunales Programm. Wir führen nicht eine Hotline, wo man anrufen kann, wir haben nicht eine Schulung und aus, sondern wir sind in kontinuierlicher Arbeit, in kontinuierlicher Schulung. Wir haben Programme auch schon mit der pädagogischen Hochschule eingetaktet. Der Wiener Stadtschulrat ist mit einer eigenen Kompetenzstelle, wie alle anderen auch, am Werk, um die Pädagoginnen und Pädagogen zu unterstützen. Vor allem - noch einmal darf ich das Wichtigste betonen - stehen die Kinder und Jugendlichen, die geschützt werden müssen, im Mittelpunkt. Das ist auch der Grund, wieso das die Kinder- und Jugendanwaltschaft macht. Denn da gibt es keine Diskussion, jene, die Kindern und Jugendlichen schaden wollen, haben mit unserer Gegenwehr und unserem Widerstand zu rechnen! Wir hatten auch eine gelungene Zwischenpräsentation der gemeinderätlichen Enquete, die in diesem Antrag 2014 beschlossen wurde, wo leider zum Beispiel Freiheitliche keine Vertreter der Mitbeschließenden waren. Bei der ÖVP bin ich mir nicht mehr ganz sicher. Dort hätten Sie einen sehr guten Zwischenstand bekommen über die Aktivitäten des Wiener Netzwerkes zur Deradikalisierung und Prävention und eine sehr gute Übersicht über das dem Netzwerk beigestellte Expert-Forum, in dem sich eine Mischung aus Wissenschaft und Praxis mit den Fragen, die im Rahmen unserer Arbeit zur Extremismusbekämpfung aufgeworfen werden, beschäftigen. Also, Sie hätten eine sehr gute Diskussion mit den Expertinnen und Experten der Stadt Wien, Jugendwohlfahrt, Jugendarbeit, und so weiter erleben können und sicher sehr viel davon profitiert, wie ohne Hysterie und ohne Panik zu verbreiten die Kolleginnen und Kollegen aus der Kinder- und Jugendarbeit, wie gesagt, sei es Jugendarbeit, sei es Schule und so weiter, sich diesem Thema widmen und sowohl der Stadt als auch den Kindern und Jugendlichen zur Seite stehen. Ich kann nur hoffen, dass trotz der Verwirrung bei den Freiheitlichen mit großer Mehrheit heute dieser Antrag, den wir bezüglich Reintegrationsprogramme stellen, angenommen wird. Es ist für uns sehr wichtig, und es ist ein Einflussbereich, den die Stadt Wien nicht hat, dass eben mit Menschen in Justizanstalten gearbeitet wird, dass diejenigen, die in Justizanstalten gefährdet sind, Programme und Beschäftigung erfahren, mit denen sozusagen die Gefahr, der sie selbst ausgesetzt sind und die sie bilden, minimiert wird. Es ist sehr wichtig, dass es bundesweit eine ordentliche Koordinierung aus den unterschiedlichen Bereichen der Bildung, der Justiz, des Inneren, des Äußeren genauso wie der Integration gibt, weil wir nur gemeinsam diese Problematik bewältigen können. Solange das, vor allem die Kolleginnen und Kollegen draußen, die mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, alle nur für sich und allein machen müssen, werden wir nichts erreichen. Das heißt, die Helfersysteme, die wir bilden konnten durch die Koordination in den Abteilungen, auch mit einer Steuerungsgruppe, die Helfersysteme, die sich schon hervorragend in den einzelnen Bezirken gebildet haben zwischen den Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind unser Rückgrat, um diese Herausforderungen der Radikalisierung, des Extremismus bekämpfen zu können und ihnen entgegenzuwirken. Ich möchte mich explizit nicht nur bei StRin Sandra Frauenberger und StR Christian Oxonitsch bedanken, die die Bildung dieses Netzwerkes ermöglicht haben, sondern auch bei den KollegInnen, die Birgit Hebein schon genannt hat, nämlich Niki Kunrath, natürlich auch Senol Akkilic, auch Muna Duzdar, Omar Al-Rawi und Safak Akcay. Alle anderen weiß ich auch an Bord, sie arbeiten mit, sie werden befragt. Wir sind dafür da, uns genauer damit zu befassen und darum zu kümmern. Ich kann nur sagen, wir werden noch einige Jahre mit dieser Thematik befasst sein. Wir werden noch einige Jahre Aufbauarbeit leisten müssen. Es ist richtig und gut, dass die Prävention einen gleichwertigen Rang in der Arbeit dieses Netzwerkes hat, denn Präventionsarbeit und gute Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche akzeptieren und respektieren so, wie sie sind, und sie wachsen lassen, damit sie nicht zu Extremisten und Extremistinnen werden müssen, sind eigentlich das Um und Auf. Das ist auch das, was wir vorrangig in Wien zu bieten haben und weiterhin bieten wollen. Dadurch, dass wir Pädagoginnen und Pädagogen in diesem wichtigen Feld schulen, ist auch gewährleistet, dass die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen weiterhin gut gemacht wird, auch in diesem spezifischen Thema sehr gut gemacht und bearbeitet wird. Noch einmal, euch, liebe Monika Pinterits und lieber Ercan Nik Nafs, einen aufrichtigen Dank für eure Arbeit, für euer Rückgrat, das ihr für die Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt bietet! Das ist sehr wichtig für uns. Danke für die gute Zusammenarbeit an dieser Stelle noch einmal an alle Stellen, mit denen ihr zusammenarbeiten wollt, sollt und manchmal auch nur müsst! Wir brauchen euch! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg Senol Akkilic, BA.) Präsident Johann Herzog: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Herr Stadtrat, bitte darum. (Amtsf StR Christian Oxonitsch: Die Kinder- und Jugendanwaltschaft möchte sprechen.) - Ich dachte, sie wollen nicht reden. (Amtsf StR Christian Oxonitsch: Doch.) - Ich bitte darum. Kinder- und Jugendanwältin DSA Monika Pinterits: Irgendwie haben wir uns umentschieden. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann Kindern, und da sind nicht nur die Kinder betroffen, die moslemischen Hintergrund haben, sondern wir sind für alle in Wien lebenden Kinder zuständig, erklären, warum auf einem Bild ein Mensch ist, der Brüste und einen Penis hat. Ich kann Kindern sehr gut erklären, warum es Ampelmännchen gibt, auf denen zwei Männer und zwei Frauen zu sehen sind. Kinder haben sehr wenig Vorurteile. Wenn Erwachsene ihnen Hintergründe gut erklären, dann verstehen sie es auch. Ich muss Kindern erklären, was Menschenrechte sind. Ich muss Kindern auch erklären, was Kinderrechte sind. Ich tue mir nur ganz schwer, Kindern zu erklären, warum irgendwelche Menschen mit Tafeln in der Gegend stehen (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: SPÖ-Linz zum Beispiel!) und andere Menschen, die gerade angekommen sind, verunglimpfen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg Senol Akkilic, BA. - Aufregung bei der FPÖ.) Ich tue mir schwer, Kindern zu erklären, warum so etwas überhaupt vorkommt, anstatt Menschen zu respektieren. Damit tue ich mir schwer. Ich tue mir schwer zu erklären, warum in einer Sprache gesprochen wird, die ich mir nicht wünsche. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Sind Sie Mandatar?) - Nein, ich bin nicht Mandatarin. Ich bin Kinder- und Jugendanwältin. Ich will, dass es Kindern und Jugendlichen hier gut geht und dass sie erleben, dass Erwachsene respektvoll miteinander umgehen. Ich will erleben, dass es keine Vorurteile gibt. Und ich will erleben, dass wir in sozialem Frieden leben können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg Senol Akkilic, BA. - Abg Mag Dietbert Kowarik: Bauen Sie Ihre eigenen Vorurteile ab!) Präsident Johann Herzog: Herr Jugendanwalt. Kinder- und Jugendanwalt Mag Ercan Nik Nafs: Herr Präsident! Herr Landesrat! Sehr geehrte Abgeordnete! Im Bericht steht fast alles über das Netzwerk drinnen. Aber weil der Bereich Rückkehrer/Rückkehrerinnen und Deradikalisierung in den Gefängnissen so ein wichtiger Bereich ist, möchte ich Sie daran erinnern, dass wir vor einigen Jahren einen jungen Burschen in Wien hatten, der sich mit diesem extremistischen Phänomen auseinandergesetzt hat. Es war Mohamed Mahmoud, der nach zwei Jahren Gefängnisstrafe freigelassen worden ist, nach einiger Zeit seinen Weg nach Syrien gefunden hat und mittlerweile einer der führenden Köpfe des sogenannten Islamischen Staates ist. (Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Warten Sie, bis er wieder zurückkommt!) Wir haben jetzt in Wien ein Dutzend dschihadistischer Fälle. Die Leute sind verurteilt worden, sitzen in Gefängnissen. Wir haben hier ungefähr 60 Personen, die aus dem Kriegsgebiet kommen und weiterhin im Bundesgebiet leben. Das heißt, es reicht nicht aus, wenn wir die Leute einsperren, dass sie eine gewisse Haftstrafe absitzen, sondern wir müssen uns auch darum kümmern. Da möchte ich sagen, dass auch die Sicherheitsbehörden und Justizbehörden dieser Meinung sind. Das heißt, wir müssen auf der einen Seite die Ideologie dieser Menschen dekonstruieren und auf der anderen Seite natürlich mit dem Wissen umgehen, dass diese Menschen auch wieder entlassen werden. Das heißt, da geht es zum Teil mehr darum, die Missionierung in den Gefängnissen zu verhindern, auf der anderen Seite, wenn diese Leute wiederum in Freiheit sind, dass wir nicht weiterhin damit rechnen müssen, dass sie eine Gefahr für die Gesellschaft sind. Daher werden wir in den nächsten Monaten diese Debatte bestimmt weiterführen, auch mit Justizbehörden, mit Sicherheitsbehörden. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass sogar europaweit ein Konsens entsteht, dass wir die Leute nicht allein lassen dürfen und sich in diesen Bereichen massiv einsetzen müssen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg Senol Akkilic, BA.) Präsident Johann Herzog: Ich danke den Kinder- und Jugendanwälten für ihre Worte. Zum Wort ist jetzt wirklich niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Stadtrat hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man sieht schon an dieser Debatte, dass es nicht immer ganz einfach ist zu verstehen, dass eine wesentliche Aufgabe von Kinder- und Jugendanwälten eine klare Parteilichkeit ist, nämlich eine Parteilichkeit, auf der Seite von Kindern und Jugendlichen in der Stadt zu sein. Das kann man durchaus sehr emotional aus verschiedenen Perspektiven diskutieren. Es gibt eine Vielzahl von sehr emotionalen Diskussionen, die es zwischen Jung und Alt immer wieder zu bewältigen gilt. Es gilt auch, Diskussionen auf verschiedensten Ebenen zu bewältigen. Aber es ist gut, und es ist wichtig, und, wir haben es gerade heute wieder gesehen, es ist richtig, dass wir in Wien eine Kinder- und Jugendanwaltschaft haben, die diese Parteilichkeit, egal, woher Kinder und Jugendliche kommen, sehr ernst nimmt. Das sehen wir in dem vorliegenden Bericht auf der einen Seite. Das sehen wir auch immer wieder in den kritischen Anmerkungen, die durchaus auch die Stadt das eine oder andere Mal betreffen, mit denen man sich konstruktiv auseinandersetzt und mit denen man letztendlich auch eine Arbeit im Interesse von Kindern und Jugendlichen als politisch Verantwortlicher zu gestalten hat. Ich denke, die Stärke einer Institution zeigt sich auf der einen Seite zunächst einmal immer in Situationen der Veränderung. Deshalb sei noch einmal daran erinnert, Kollegin Wehsely hat es schon getan, es war das Jahr 2014, das wir heute hier diskutieren, ein Jahr der maßgeblichen, auch personellen, Veränderungen. Ein neuer Kinder- und Jugendanwalt hat sein Amt angetreten. Einer, der das viele Jahre hindurch sehr engagiert ausgeübt hat, ist ausgeschieden. Tatsache ist, die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat ihre Arbeit für die Kinder und Jugendlichen hervorragend bewältigt, gerade angesichts neuer Herausforderungen. Deshalb ein großes Dankeschön auch von meiner Seite noch einmal an Toni Schmid! Ein großes Dankeschön aber auch, wie toll er den Ball aufgenommen hat, an Ercan Nik Nafs, und ein großes Dankeschön natürlich ebenso an Monika Pinterits, die ihm am Anfang hilfreich zur Seite gestanden ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und GRÜNEN sowie von Abg Senol Akkilic, BA.) Es war dieses Jahr 2014 und das hier diskutierte Thema von Deradikalisierung, von Prävention etwas, wo wir gerade auch die hervorragende Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schätzen gelernt haben, aber auch, und das war wesentlich, die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft mit den vielen verschiedenen Feldern der Kinder- und Jugendarbeit in Wien zu schätzen gelernt haben. Denn diese hat es möglich gemacht, dass wir sehr rasch ein effektives Netzwerk zur Deradikalisierung und Prävention etablieren konnten, an dem sich mittlerweile viele Bundesländer ein Beispiel genommen haben, aber nicht nur Bundesländer, sondern auch der Bund. Gerade wir waren in der Lage, durchaus mit dieser Expertise der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch der Expertise der Kinder- und Jugendanwaltschaft, immer wieder entsprechende Vorschläge zu machen, die letztendlich vielfach auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Die Einrichtung einer bundesweiten Deradikalisierungs-Hotline ist ein solches Beispiel. An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an Tanja Wehsely, weil sie dieses Projekt der Netzwerkarbeit hervorragend betreut. Das sei auch einmal gesagt. Ein großes Dankeschön an dich, Tanja! (Beifall bei der SPÖ und von Abg Senol Akkilic, BA.) Gerade weil wir uns sehr intensiv mit dieser Frage in der Stadt auseinandersetzen, begrüße ich diesen Antrag sehr. Denn es ist bekannt, dass das Erfassen komplexer Themen nicht immer jedermanns Stärke ist und es sehr oft halt bei dem einen oder anderen so ist, dass die einfache Antwort die einzig wahre ist. Aber wenn man sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzt, gibt es in jedem Bereich, und das betrifft natürlich gerade auch Kinder und Jugendliche ganz besonders, die durchaus noch ein großes Lebensalter vor sich haben, immer zwei Bereiche, wie man mit Problemen, mit Straftatbeständen umzugehen hat, nämlich auf der einen Seite die Strafverfolgung in den Mittelpunkt zu stellen und auf der anderen Seite sich genau mit dem auseinanderzusetzen, was in diesem Antrag gefordert wird, nämlich wie man letztendlich mit diesen Menschen in der Strafverfolgung umgeht. Da ist das Beispiel der Freiheitlichen ein wunderschönes gewesen. Wir haben es schon einmal in der Praxis erlebt. Mittlerweile weiß jeder, sogar der eine oder andere Freiheitliche, es ist missglückt. Die Abschaffung des Jugendgerichtshofs war ein wunderschönes Beispiel, wo man gesagt hat, helfen wir jungen Menschen gar nicht, sperren wir sie weg, es reicht schon. Man ist sehr rasch draufgekommen, es hilft nicht. Man braucht letztendlich Unterstützungsangebote auch in der Strafverfolgung. Auch in Strafverfolgungsinstitutionen haben junge Menschen das Recht, zur Ausbildung zu kommen, unterstützt zu werden, um letztendlich auch sicherzustellen, dass sie in der Gesellschaft dann, wenn sie wieder in die Gesellschaft zurückkommen, integriert sind und ihre Rolle finden, und zwar nicht im Bereich von Straftaten, sondern im Bereich der Gesellschaft als junge Menschen und Mitglieder. Das ist das Entscheidende, worum es geht, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg Senol Akkilic, BA.) Man sollte aus Fehlern lernen. Den Fehler hat gerade die FPÖ schon einmal mit der Abschaffung des Jugendgerichtshofes gemacht. Man sollte ihn kein zweites Mal machen. Deshalb dieser Antrag. Und deshalb die große Unterstützung. Für diese Unterstützung, letztendlich auch in der inhaltlichen Auseinandersetzung, noch einmal ein großes Dankeschön an die Kinder- und Jugendanwaltschaft! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg Senol Akkilic, BA.) Präsident Johann Herzog: Danke dem Herrn Stadtrat für seine Worte. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2014 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen zum Resolutionsantrag, der eingebracht wurde von den Abgen Mag Wehsely, Akcay, Dipl-Ing Al- Rawi, Mag Czernohorszky, Mag Duzdar, Vettermann sowie Hebein, Mag Wurzer und Akkilic, betreffend die Reintegration von Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus Kriegsgebieten. Ich komme nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Der Antrag wird von der Regierungsmehrheit inklusive dem klubunabhängigen Abgeordneten mehrheitlich angenommen. (Abg Mag Thomas Reindl: Welcher Klubunabhängige?) ÖVP und FPÖ sind dagegen und auch der Klubunabhängige Dr Aigner ist nicht dafür. Damit hat der Antrag die Mehrheit und ist angenommen. Postnummer 6 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf StR Oxonitsch, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Johann Herzog: Ich danke, Herr Stadtrat. Die Wortmeldungen wurden zurückgezogen. Es liegt also keine Wortmeldung vor. Offensichtlich ist kein Schlusswort erwünscht. Ich darf daher feststellen, wir können zur Abstimmung kommen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich darf feststellen, dass dies einstimmig beschlossen wurde. Postnummer 5 der Tagesordnung betrifft den Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2014. Es freut mich, dabei die Pflege- und Patientenanwältin, Frau Dr Sigrid Pilz, hier begrüßen zu dürfen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und GRÜNEN sowie von Abg Senol Akkilic, BA.) Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Bericht. Präsident Johann Herzog: Ich danke, Frau Stadträtin. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Korosec zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Landesrätin! Sehr geehrte Frau Pflege- und PatientInnenanwältin! Der Tätigkeitsbericht über das Jahr 2014 zeigt sehr deutlich, die Pflege- und Patientenanwaltschaft ist sehr gut in der Wiener Bevölkerung etabliert. Die Wienerinnen und Wiener fordern immer mehr ihre Rechte gegenüber den Gesundheitseinrichtungen ein. Das ist gut so. Denn die Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft leistet für den Menschen eine sehr wertvolle Unterstützung und auch aufklärende Arbeit. Darum bin ich so froh. Du bist eine Visionärin, und du willst auch gestalten. Wenn ich daran denke, dass gerade die Patientenverfügung sehr wichtig ist und nur 4 Prozent der Bevölkerung diese Patientenverfügung derzeit haben, ist hier wahnsinnig viel Aufklärung notwendig, aber natürlich gibt es auch Probleme um die Weiterentwicklung. Viele Organisationen beschäftigen sich damit. Aber ich weiß, dass sie unter anderem gerade in der Pflege- und Patientenanwaltschaft in sehr guten Händen ist. Recht herzlichen Dank dafür! (Beifall bei ÖVP, GRÜNEN und SPÖ.) Der Bericht ist sehr professionell gemacht und sehr informativ. Daher will ich auf den Bericht gar nicht weiter eingehen. Was mir aufgefallen ist, ist, die gewachsenen Strukturen passen nicht mehr so, wie sie sein sollten. Was meine ich damit? Konkret geht es um die Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds. Im Jahr 2001 wurde dieser Fonds ins Leben gerufen. Damals hat man 10 Schilling für die ersten 28 Tage eingehoben, wenn jemand im Spital war. Das ist jetzt 14 Jahre lang so geblieben. Wir haben zwar jetzt nicht mehr 10 Schilling, aber wir haben 73 Cent. Seit damals wurde das nicht valorisiert. Gleichzeitig erfolgte in diesen 14 Jahren ein enormer medizinischer Fortschritt. Gott sei Dank! Durch den Einsatz von verschiedensten Behandlungsmethoden und den gezielten Ausbau auch der tagesklinischen Leistungen sind die Pflegetage in den Spitälern gesunken. Auch wieder Gott sei Dank! Für die Wienerinnen und Wiener ist diese Entwicklung äußerst positiv. Sie können das Spitalsbett früher verlassen, auch wenn es in Österreich so ist, dass wir sozusagen noch immer Weltmeister im Spitalliegen sind, aber es bessert sich. Das heißt, die Entwicklung ist gut. Aber das bedeutet natürlich weniger Abrechnungstage und keine Valorisierung. Irgendwann ist dieser Topf einmal leer. Man hat Rücklagen gehabt, weil in den ersten zwei Jahren ist nichts ausbezahlt worden. Aber diese Rücklagen sind schön langsam aufgebraucht. Gleichzeitig gibt es eine Steigerung bei den entschädigungswürdigen Fällen. Daher ist es in den seltensten Fällen möglich, dass die Höchstsumme von 100 000 EUR aus dem Patientenentschädigungsfonds zu gewähren ist. Das bedeutet erstens, die Finanzierungsbasis gehört verbreitert. Hier sind wir von der Wiener ÖVP sehr einig mit der Meinung der Patientenanwaltschaft, Beteiligung an den Kosten nicht nur durch Patientinnen und Patienten, sondern auch durch Gesundheitsdienstanbieter, aber auch die Verbreiterung zum Beispiel in die Privatspitäler und auch über die niedergelassenen Ärzte. Über eine neue Finanzierungsform sollte man im politischen Bereich durchaus diskutieren. Wir sind sehr gerne dazu bereit. Beschwerdefälle sind nachzulesen. Ich kann nur sagen, es ist eine wirklich interessante Lektüre, die gerade in der Sommerzeit im Urlaub durchaus lesenswert wäre. Daher sage ich zu den Beschwerdefällen nur zwei Klassiker: Das sind erstens die OP-Wartezeiten und die Kuvertmedizin. Trotz aller Beteuerungen von Ihnen, Frau Stadträtin, auch Frau Landesrätin, es gibt in Wien keine Zwei-Klassen-Medizin, haben wir jedes Jahr in Wien das Problem mit der Kuvertmedizin, unerlaubte Angebote von Ärzten in öffentlichen Spitälern bezüglich Vor- und Nachsorge in der Privatordination und es gibt nicht nachvollziehbare Vorreihungen beziehungsweise Verschiebungen auf den OP- Wartelisten. Der KAV wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die Veröffentlichung der Wartelisten bei planbaren Operationen. Wir haben gestern wieder einen Antrag eingebracht, der allerdings von der Regierungsfraktion, aus welchen Gründen auch immer, ich weiß es nicht, wieder abgelehnt wurde. Der zweite Bereich, auch ein Klassiker, ist jetzt abgeschafft worden. Das sind die Netzbetten. Wir haben gemeinsam in der Untersuchungskommission dagegen gekämpft. Es hat uns nichts genützt. Die Netzbetten in Wien haben sein müssen, aber seit 1. Juli, seit gestern, sind die Netzbetten Vergangenheit. Auf Grund eines Erlasses des Gesundheitsministeriums dürfen keine Netzbetten verwendet werden. Die Vernunft hat endlich gesiegt. Wien schließt nach langem Zaudern und Verhindern zu allen Bundesländern, wie etwa Tirol, auf, die diese entwürdigende Praxis schon seit Jahrzehnten nicht mehr praktizieren. Meine Schlussbemerkungen: Wenn wir nicht Institutionen wie die Pflege- und Patientenanwaltschaft hätten, müsste man sie erfinden und würden viele Fälle des Berichts nie öffentlich werden. Frau Patientenanwältin Dr Pilz ist auch Garant dafür, dass die Pflege- und Patientenanwaltschaft medial den richtigen Stellenwert hat, weil das ist ganz wichtig. Gerade in jenen Bereichen muss man sehr viel an die Öffentlichkeit gehen. Liebe Sigrid, in diesem Bereich warst du immer sehr gut. Gerade in der jetzigen Position bist du hervorragend in der Öffentlichkeitsarbeit. Ich erwähne das im Besonderen. Das heißt, nicht nur in der normalen Tätigkeit bist du eine ausgezeichnete Vertreterin, sondern gerade auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Ich weiß das aus meiner Zeit in der Volksanwaltschaft, die damals, als ich angetreten bin, ein eher zurückgezogenes Dasein gehabt hat. Heute ist die Volksanwaltschaft für jeden Menschen eine Selbstverständlichkeit. Aber dafür ist schon viel Aufbauarbeit notwendig. Diese machst du mit deinem Team hervorragend nach dem Motto „Tue Gutes und rede auch davon.“ Man muss es so sehen, die betroffenen Patientinnen und Patienten sind die Nutznießer. Ich darf daher namens meiner Fraktion, Frau Pflege- und PatientInnenanwältin, dir und deinem Team für die hervorragende Arbeit und für den großartigen Bericht danken und für die weitere Arbeit alles Gute wünschen! (Beifall bei ÖVP, GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Kickert. Ich ersuche darum. Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Pflege- und PatientInnenanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es immer interessant, welche Schwerpunkte die Frau Abg Korosec aus den Berichten heraussucht und vergleiche sie dann immer mit meinen vorbereiteten Unterlagen. Ich kann immer abhaken und denke mir, das ist ihr auch aufgefallen. Das finde ich gut und sehr fein. Also werde ich versuchen, die Punkte, die Sie schon erwähnt haben, kurzzuhalten beziehungsweise weiterführende Gedanken dazu anzubringen. Der Bericht selbst ist, wie immer, ausgesprochen ausführlich, 13 Abschnitte, relativ kompakt auf 90 Seiten. Einen kleinen Widerspruch habe ich dann doch. Es ist eine interessante Lektüre, die Einzelfälle finde ich zwar interessant, aber keinesfalls gut zu lesen, jedenfalls kann ich mit meiner Empathie so stark mitfühlen, dass ich mir denke: Jessas, na! Wenn vier Fälle von unterschiedlichen Cubitusformen gut beschrieben werden, dann ist es jedenfalls keine angenehme Lektüre, aber natürlich eine sehr notwendige Lektüre. Ich möchte auf drei, vier dieser Abschnitte speziell eingehen, weil ich schon denke, dass sich daraus einiges umsetzen lässt, was zu einer wesentlichen Verbesserung im Sinne der Patienten und Patientinnen führen würde. Unter dem Punkt Kommunikation ist etwas angeführt, was ich speziell hervorheben will, weil ich mir denke, das ist etwas, was sich wirklich, und das ist im Gesundheitssystem nicht tagtäglich, von einem Tag auf den anderen umsetzen ließe und daher auch von einem Tag auf den anderen zu einer spürbaren Verbesserung für die betroffenen PatientInnen führen würde, nämlich die Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal darauf aufmerksam zu machen, nicht dass sie es nicht zum Großteil täten, aber immer noch gibt es da die Notwendigkeit dazu, die Angaben der Betroffenen über Schmerzen, über Probleme ernst zu nehmen und die Angaben auch dann noch ernst zu nehmen, wenn es sich um betagte Personen handelt, wenn es sich vielleicht sogar um teilweise demente Personen handelt. Jetzt bin ich ein bisschen zynisch, wenn es sich um Frauen handelt, dann bitte auch, denn diese jammern nicht nur aus lauter Jux und Tollerei darüber, dass sie Schmerzen haben. Wenn es zum Beispiel in diesen beschriebenen Fällen rechtzeitig passiert wäre, dass man die Angaben ernst genommen hätte, würde der Band wahrscheinlich nicht mehr 90 Seiten, sondern nur mehr 10 Seiten umfassen. Ein zweiter wesentlicher Bericht ist es, nicht nur die Angaben der betroffenen Personen zu beachten, sondern die Situation, in der sie sich befinden, nämlich auch da Demenz. Wie schaut die Aufnahmesituation aus? Können diese betroffenen Personen tatsächlich mitten in der Nacht nach Hause entlassen werden? Ja oder Nein? Stehen im privaten Umfeld genügend Ressourcen zur Verfügung, um diese Personen auch wieder aufzunehmen? Das, finde ich, ist ein tatsächliches Organisationsversagen der entlassenden Stellen, nicht genügend darauf zu achten. Ich weiß, dass im Gesundheitssystem und auch in den Krankenhäusern vermehrt darauf geachtet wird - Entlassungsmanagement und Ähnliches mehr -, trotzdem muss noch viel stärker darauf geachtet werden. Die Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds habe ich mir auch aufgeschrieben und halte das auch für absolut notwendig. Ich werde daher nicht mehr ergänzen und schließe mich nicht nur der Forderung in diesem Bericht, sondern auch den Worten der Kollegin Korosec an. Ich möchte aber noch etwas zusätzlich erwähnen, bei dem ich jetzt nicht weiß, ob es vorgekommen ist, nämlich dass sich der niedergelassene Bereich und die nicht gemeinnützigen Privatkrankenhäuser und -pflegeheime eigentlich auch an diesem Entschädigungsfonds beteiligen sollten beziehungsweise deren PatientInnen auch eine Möglichkeit finden sollten, zu Entschädigungen zu kommen. Noch einmal und sozusagen als immer noch leider einziger Fall sei das Sanatorium Hera erwähnt, das sich freiwillig daran beteiligt, damit dessen PatientInnen in einem solchen Härtefall zu einer Entschädigung kommen sollten. Ich verweise bei allen anderen Fällen auf das Kapitel Statistik, aber gerade beim PatientInnenentschädigungsfonds finde ich interessant, dass wirklich die allermeisten Fälle, die angezeigt werden, tatsächlich positiv erledigt werden - Klammer auf - müssen, weil offensichtlich eine Fehlbehandlung vorliegt. 92 Prozent werden positiv erledigt. Wenn man sich da auch die Statistik anschaut, fällt einem auf, dass sich zwar die Anzahl der positiv erledigten Fälle seit vier, fünf Jahren nicht wesentlich unterscheidet, also immer plus/minus 200 Fälle, aber dass sehr deutlich letztes Jahr die Steigerung in der Höhe der Entschädigung vorgekommen ist. Ich habe es jetzt nicht herauslesen können, aber vielleicht könntest du sagen, woran das liegt. Ein weiterer Fall, den ich jetzt sozusagen politisch aufnehme, oder wo ich mir denke, darüber sollten die Politik, aber selbstverständlich auch die betroffene Krankenkasse, nachdenken, ist die Frage der mitversicherten Personen, welche Leistungen Mitversicherte - zu einem überwiegenden Teil betrifft das die Kinder - erhalten, damit es zu keinen Härtefällen kommt. Da sollten wir tatsächlich ansetzen. Irgendetwas war noch mit den Krankenkassen, aber vielleicht fällt mir das dann noch im Laufe des Weiterredens ein, worum es gegangen ist. Zur Transparenz im Wartelistenmanagement möchte ich doch auch ein paar Worte verlieren. Da geht es eigentlich darum, dass ich finde, wir sollten weiterdenken. Ein transparentes Management der Wartelisten ist aus meiner Sicht nur dann sinnvoll, wenn jeweils fürs Fach eine zentrale Warteliste geführt wird, unabhängig davon, in welchem Krankenhaus diese Operation durchzuführen wäre, weil ansonsten ist es relativ witzlos. Stand heute ist, die PatientInnen, die Betroffenen melden sich in mehreren Krankenhäusern an, sind in mehreren Wartelisten und wollen oftmals auch in einem bestimmten Krankenhaus diese Behandlung durchgeführt haben. Solange das so ist, wird keine Form eines transparenten Managements möglich sein, weil Verzögerungen in jedem Krankenhaus vorkommen. Wenn wir so etwas wollen - und ich will das auch -, glaube ich schon, dass wir sehr stark in Richtung einer zentralen Liste kommen müssen und es dann für die Betroffenen sozusagen wurscht sein muss, in welchem Krankenhaus diese Behandlung erfolgt, weil sie schnell erfolgt. Trotzdem glaube ich, dass es auch da - wie soll ich sagen - unterschiedlichen Leidensdruck gibt, also auch bei sogenannten Nichtnotfallsoperationen. Dafür gibt es ein wunderbares Fremdwort, das ich bei der Lektüre dieses Berichts gelernt habe. Es gibt auch bei den Operationen, die nicht auf medizinische Notfälle folgen müssen, einen unterschiedlich starken Leidensdruck. Gerade die neurologischen Operationen gehören dazu. Ich kann wahrscheinlich eine orthopädische Operation länger erwarten, selbst mit Schmerzen - wir wünschen es niemandem -, als eine neurologische Operation, bei der ich befürchten muss, dass eine Verschlimmerung von einem auf den anderen Tag erfolgen kann, vor allem wenn die Folgen der Verschlimmerung bedeuten, dass ich entweder tot bin oder bestimmte neuronale Funktionen ausfallen. Das heißt, ich kann von einem auf den anderen Tag entweder nicht mehr gehen oder nicht mehr sprechen oder nicht mehr sehen. Das alles ist eine wirklich starke psychische Belastung, auf die man bei der Planung solcher Operationen Rücksicht nehmen sollte. Positiv erwähnt ist die Integration der ehemaligen Jugendzahnklinik in das Institut für Zahnheilkunde und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und die daraus erfolgte Schaffung eines neuen Kompetenzzentrums. Das halte ich für wichtig, dass man auch - wie soll ich sagen? - positive Fortschritte in der Umstellung und im Angebot des Gesundheitssystems hervorhebt. Ich bin, so wie die Patientenanwältin, der Meinung, dass das ein sehr positiver Schritt war, vor allem auch, weil dadurch die Möglichkeit für eine spezifische Behandlung, eine speziell abgestimmte Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder mit verminderter Intelligenz oder auch eine spezifische Behandlungsform unter Sedierung, also auch für spezifische AngstpatientInnen, gegeben ist. Das halte ich für eine sehr wegweisende Form der Spezialisierung. Ein Defizit möchte ich auch noch im Sinne dessen aufnehmen, dass ich es mir zu Herzen nehmen und als Politikerin versuchen werde, darauf eine Antwort zu finden, nämlich ein Defizit in der Versorgung traumatisierter unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, ein sehr schwieriger Bereich, keine hohen Fallzahlen. Aber die jeweiligen Fälle, also die einzelnen Betroffenen, haben wirklich schwere Schicksale hinter sich. Für diese sollte es rasch eine kluge Form der psychotherapeutischen Behandlung und, um zu diesen Einzelfällen zu kommen, natürlich auch eine entsprechend dolmetscherunterstützte Form der Erstuntersuchungen und der Erstaufnahmegespräche geben. Da, fürchte ich, sind wir im System noch ein wenig unsensibel. Diesbezüglich glaube ich tatsächlich, dass wir als Politik noch einiges zu tun haben. Ansonsten bin ich auch beim Durchlesen der Einzelfälle – und wie gesagt, das war nicht leicht – doch sehr zufrieden damit, wie insgesamt mit Kritik umgegangen werden kann, wie auch und sehr offensichtlich die einzelnen Institutionen immer stärker dazulernen, geäußerte Kritik in ihre Arbeit, in ihre Abläufe aufzunehmen. Ich finde es erwähnenswert, dass die PatientInnenanwaltschaft auch in schwierigen Fällen quasi als Mediatorin herangezogen wird, um schwierige Situationen – hauptsächlich in Pflegeheimen habe ich es gesehen – zwischen den Patientinnen und Patienten und der jeweiligen Institution zu entschärfen. Daher wünsche ich in diesem Sinne weiterhin eine erfolgreiche Arbeit und danke selbstverständlich Ihnen und all Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen – dir, mein Gott, bin ich heute förmlich – für die geleistete Arbeit im Jahr 2014. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Johann Herzog: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Ing Rösch. – Ich erteile es. Abg Ing Bernhard Rösch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Pflege- und Patientenanwältin, Frau Dr Pilz! Sehr geehrte Damen und Herren des Büros der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft! Zuvor einen großen Dank für den großen Einsatz, für den Schutz hilfesuchender Bürger, die ohne den an und für sich keine Stimme hätten. Ich habe mir den Bericht sehr genau durchgelesen, wie immer zeigt er auf, wo überall Probleme für die Patienten liegen können. Die Patientenanwaltschaft ist sehr oft mit sehr vielen Emotionen konfrontiert, mit Einschätzungen, die juristisch nicht ganz richtig sind und bei denen man halt dann mit viel Feingefühl vorgehen muss. Ich habe es selbst schon gesehen, ich habe die Frau Lehner in die Patientenanwaltschaft begleitet und wir haben nach zehn Jahren einen Fall sehr gut gelöst, der für sie nicht einsichtig war. Sie hat im Wilhelminenspital nach einer Krebsbehandlung eine Chemotherapie bekommen. Leider Gottes wurde die Nadel falsch gesetzt, das hat sicher niemand wollen, aber es ist leider Gottes vorgekommen, wie halt, wenn Menschen arbeiten, auch Fehler passieren können. Das Problem ist natürlich, dass die Haftpflichtversicherungen immer gleich sagen, wenn du deine Schuld zugibst, dann sind wir leistungsfrei. Es müssen die Ärzte und alle, die da mit dabei sind, dann immer sofort einmal sagen, wir schauen uns das an, und bis sich die Juristen und die Gerichte das angeschaut haben, kann das oft sehr, sehr lange dauern. In diesem Fall zehn Jahre. Ein Krebspatient hat manchmal das Problem, dass er, wenn er ein Rezidiv hat, nicht mehr so lange lebt, und sehr viele erleben das gar nicht. Deshalb ist es auch so wichtig, was die Frau Korosec mit dem Patientenentschädigungsfonds angesprochen hat. Da sollen wir tatsächlich etwas tun, denn das ist die erste Anlaufstelle. Die Leute glauben, sie bekommen eine Entschädigung, manche glauben auch, das ist bereits ein Anerkenntnis, was es ja nicht ist, sondern die Patientenanwaltschaft hat hier die Möglichkeit, wenn man sieht, dass da wirklich etwas passiert ist, einmal zu helfen, damit in einer ganz schwierigen Situation zumindest mit Geld ausgeholfen wird. Das ist eine ganz tolle Sache. Es wurden sehr viele Bereiche aufgezeigt. Frau Kickert hat auch das mit den Wartezeiten angeführt. Wir haben das früher schon auch immer wieder eingefordert. Bei den Wartezeiten geht es ja nicht nur um die Transparenz, so wie wir das früher immer bei den Hüften gefordert haben, da es wirklich immer wieder sehr lange gedauert hat, bis eine Hüftoperation zugeteilt wurde. Manche haben es nicht einmal erlebt, bis sie eine neue Hüfte bekommen hätten. Heute haben wir die Ärztemisere, wir haben zu wenig Ärzte oder zu lange Wartezeiten. Hoffentlich kommen wir da sehr bald zu einer Einigung, denn wir haben ja auch schon in den Zeitungen gelesen – ob das wahr ist, weiß ich jetzt nicht –, dass auch bei den lebensrettenden Herz-OPs gewartet werden muss. Ich hoffe, dass es nicht so dramatisch ist, wie es in den Zeitungen steht, aber gerade bei den Wartezeiten muss man natürlich auch einiges machen – niemand geht zum Spaß ins Krankenhaus, niemand lässt sich zum Spaß operieren –, dass in diesem Bereich einiges verbessert wird. Zusammenfassend möchte ich nur großen Dank sagen, es ist eine ganz wichtige Einrichtung, und ich konnte persönlich bei manchen Gelegenheiten die praktische Erfahrung machen, dass die Zusammenarbeit sehr, sehr gut ist und objektiv. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Johann Herzog: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Klicka. – Frau Präsidentin, ich ersuche darum. Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Frau Pflege- und Patientenanwältin, liebe Sigrid! Es ist vieles schon gesagt worden, vor allem auch sehr viel des Lobes. Und ich kann mich diesem Lob nur anschließen, denn es ist wirklich deinem Engagement als Fürsprecherin der Patienten und Patientinnen, aber auch dem Engagement der MitarbeiterInnen zu verdanken, dass die Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft eine ganz, ganz wichtige Informations- und Kontrolleinrichtung in unserem Wiener Gesundheitswesen ist. Dies hält uns dieser Bericht auch vor Augen, und dieser Bericht trägt mit all den Beispielen auch sehr wesentlich zur Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Wien bei. Sehr wichtig ist, dass die Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft allen Bürgern zur Verfügung steht und vor allem auch ein ganz besonders breites Spektrum an kostenlosen Angeboten für die Wiener Patientinnen und Patienten bietet, die im Anlassfall, auch ohne viel Geld bei einem Rechtsanwalt zu hinterlassen, zu ihrem Recht kommen. Die große Inanspruchnahme ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass die Patienten und Patientinnen auf Grund der vielen Eintragungen im Internet, wo sie auch vieles nachlesen können, kritischer und mündiger geworden sind und oftmals auch auf Grund der fehlenden Kommunikation zu den Ärzten und Ärztinnen eine Erläuterung und eine Erklärung zu den verschiedenen Anliegen, die sie haben, benötigen. Auf der einen Seite zeigt uns die Demographie, dass wir immer älter werden, dass wir länger leben, aber vielfach auch mit chronischen Erkrankungen länger leben und auch da von der Medizin immer wieder um neue Möglichkeiten gerungen wird, auf der anderen Seite aber gerade auch langjährige Erkrankungen große Probleme mit sich bringen. Die größten Bereiche waren die Anfragen oder Beschwerden im Bereich der Behandlung mit 36 Prozent, die Anfragen zur Patientenverfügung mit 20 Prozent und 9 Prozent Anfragen hinsichtlich der Kosten. Zur Patientenentschädigung ist von meinen VorrednerInnen schon einiges erläutert worden. Ich denke, dass es vielfach die Anliegen in Bezug auf behauptete Behandlungsschäden oder Diagnosefehler sind, zu denen sich die Betroffenen Rat und Unterstützung holen. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir in Wien seit 1998 den Wiener Härtefonds eingeführt haben, nämlich noch dazu, bevor die Bundesregierung eine Regelung getroffen hat, dass die Einrichtung und Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds geschaffen wurden. Ein Wermutstropfen ist sicherlich, dass nur die gemeinnützigen Krankenhäuser keine eindeutige Haftung haben, damit die Fehler oder Schäden dort abgegolten werden können, aber ich denke, da kann sich in der Zukunft ja auch noch einiges entwickeln. Vielen herzlichen Dank, es gibt immer wieder Härtefälle, bei denen geholfen werden kann und wo gerade langfristige Schäden, die auch bei einer Geburt möglicherweise auf Grund eines Fehlers zustande gekommen sind, den Familien, die es sicherlich sehr schwer haben, auch helfen können. Ich möchte mich aber noch einem anderen Thema zuwenden, das auch ein Teil des Berichtes der Wiener Heimkommission ist. Der Bericht der Wiener Heimkommission wurde der Geriatriekommission wie geschäftsordnungsmäßig vereinbart vorgelegt und in der Geriatriekommission zur Kenntnis genommen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Mitgliedern der Wiener Heimkommission bedanken, denn auch sie sind tagtäglich in den Pflegeheimen und Einrichtungen und Pflegewohnhäusern unterwegs. Der Aushang ist, wenn man zu Besuch kommt, immer sehr deutlich im Eingangsbereich sichtbar. Viele betroffene Bewohner und Bewohnerinnen, aber auch Angehörige sind mit diesen Besuchen - die einerseits durchs Haus führen und bei denen die Personen angesprochen werden, aber andererseits auch in Form von Sprechstunden abgehalten werden -, und mit den Kommunikationsmöglichkeiten sehr zufrieden. Das Thema, das ich heute noch ansprechen möchte, ist der übermäßige Einsatz von Medikamenten, besonders von Psychopharmaka, und somit eine indirekte Freiheitsbeschränkung, die auch jüngst von der Volksanwaltschaft thematisiert wurde. Dort wurde festgestellt, dass es in Österreichs Pflegewohnheimen im Umgang mit Arzneien, speziell mit Psychopharmaka durch die Pflege immer noch zu gravierenden Missständen kommen kann. Einerseits beruht diese Untersuchung, die die Volksanwaltschaft anführt, auf einer Untersuchung, die zehn Jahre alt ist, daher glaube ich nicht, dass dies die gerade aktuelle Situation wiedergibt. Auf der anderen Seite haben sich auch die Organisationen und Mitglieder im Dachverband der Wiener Sozialeinrichtungen vehement gegen eine Allgemeinverurteilung ausgesprochen. In Wien werden die Psychopharmaka ausschließlich von ÄrztInnen verordnet. Die Pflegepersonen stellen Beobachtungen an, geben Informationen an die Ärzte und Ärztinnen weiter – und das passiert äußerst professionell -, sodass eine angemessene Verordnung in den Häusern korrekt stattfindet. Die Polypharmazie, die Mehrfachverordnung muss aber sowohl für uns politisch als auch für die Pflegeanwältinnen und -anwälte ein Thema sein, weil Verordnungen immer auch zu Übermedikalisierung führen. Ich hoffe, dass wir auch mit ELGA etwas dazu beitragen können, dass Menschen eine nicht zu hohe Medikamentenanzahl verordnet bekommen. Eigentlich müsste auch die Gebietskrankenkasse ein Interesse daran haben, weil damit ja auch sehr viele Kosten verursacht werden. Was tut Wien dazu? – Weitere Fortbildung ist notwendig - die passiert. Wichtig wäre es, dass diese Fortbildung auch bei den Medizinern und Medizinerinnen stattfindet, vor allem im niedergelassenen Bereich bei Hausärzten, da noch nicht sehr viele Hausärzte das Zusatzfach Geriatrie studiert haben. Ich denke, das wäre gerade beim Anwachsen der älteren Bevölkerung sehr, sehr wichtig. Wien bekennt sich auch im Konzept Pflege und Betreuung 2030 und in den Gesundheitszielen, die ja erst gestern verabschiedet wurden, zur selbstständigen Lebensführung bis ins hohe Alter und somit insgesamt zu individuellen, flexiblen und durchlässigen Pflege- und Betreuungsangeboten. Die Empfehlungen der Wiener Heimkommission unterstützen ebenfalls diese Ziele, und wir werden hier sicherlich gemeinsam daran weiterarbeiten. Zum Abschluss möchte ich noch ein Thema aufgreifen, das mir und – so wie ich auch weiß – der Frau Patientenanwältin Sigrid Pilz sehr am Herzen liegt, das Thema Patientenverfügung. Es hat im Herbst 2014 die Parlamentarische Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ ihre Arbeit aufgenommen, sehr intensiv bis Frühjahr 2015 an der Thematik gearbeitet und den Endbericht im Parlament vorgelegt. Es ist ganz wichtig, dass dort sowohl Politik als auch Experten – in diesem Fall unsere Wiener Patientenanwältin – sehr intensiv auch über die Möglichkeiten der Vorbereitung der Sterbephase und über die Möglichkeit, wie das Ende des Lebens aussehen soll, diskutiert haben. Herzlichen Dank für dein Engagement, das du dort auch für Wien eingebracht hast. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Durch eine Patientenverfügung oder auch durch den Vorsorgedialog und die Aufklärung der älteren Menschen kann natürlich der Sterbeprozess gesichert und würdevoll ablaufen, und vor allem können auch Selbstmord oder der Wunsch nach Selbstmord zum frühen Tod hintangehalten werden. Diese Untersuchungen zeigen sich auch österreichweit. Leider haben nur sehr wenige Menschen in Österreich bisher eine Patientenverfügung abgeschlossen, es sind nur zirka 4 Prozent, das liegt daran, dass es nicht sehr einfach ist, die derzeitig vorliegende gesetzliche Vorgabe auch einzuhalten. Viele Angehörige haben geringes Wissen, Patienten selbst haben geringes Wissen und letztlich sind auch 30 Prozent der Anästhesistinnen und Anästhesisten, die ja das Vorbereitungsgespräch vor einer Operation führen, nicht geschult und tragen damit nicht zu einer guten Entscheidungsgrundlage bei. Vielfach wird auch festgestellt, dass Ärzte und Ärztinnen der Patientenverfügung kritisch gegenüberstehen, weil sie dadurch ihre ärztliche Kompetenz in Frage gestellt sehen und es auch manchmal als einen Eingriff in ihre Entscheidungsbefugnis erachten. Daher ist es ganz wichtig, dass die Ärzte in diesem Bereich geschult werden und PatientInnen über gesetzliche Maßnahmen aufgeklärt werden. Den Menschen soll ein ärztliches Aufklärungsgespräch angeboten werden, damit sie die Entscheidungsgrundlage dafür erhalten, wie sie im Ernstfall später behandelt werden wollen, falls sie selbst keine Entscheidung mehr treffen können. Man kann als Nichtfachmann, als Nichtärztin oder Nichtarzt natürlich nur sagen, ich möchte nicht an Schläuchen hängen, ich möchte keine Sonde haben, aber die genaueren medizinischen Details bleiben uns Laien ja verborgen, und dazu brauchen wir Unterstützung. Die Patientenverfügung kann – auch das ist wieder sehr unproblematisch – bei der Patientenanwaltschaft kostenlos durchgeführt werden. Wir wollen keine Barrieren haben, indem Menschen durch die Erstellung sehr hohe Kosten erwachsen. Auf der anderen Seite ist es den Mitarbeitern und den Mitarbeiterinnen natürlich nicht möglich, das ärztliche Gespräch zu ersetzen, dieses muss nach wie vor natürlich mit dem Arzt geführt werden. So wollen wir, dass die kostenlose Errichtung von Patientenverfügungen in allen Patientenanwaltschaften Österreichs durchgeführt werden kann, damit das wichtige Patientenrecht, nämlich die Selbstbestimmung, dadurch gewahrt wird und zur Garantie der finanziellen Unabhängigkeit für die Erstellung auch keine Kosten anfallen. Über die Kommunikation ist heute schon gesprochen worden. Ein ganz wichtiger Teil ist der Vorsorgedialog, der vor allem in den Wiener Wohn- und Pflegehäusern gepflegt wird. Über den Dachverband sind wir bemüht, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schulen, denn die Herangehensweise muss eine professionelle sein. Dieser Vorsorgedialog unterstützt natürlich die Betroffenen, daher hoffe ich, dass wir weiterhin mit diesem Engagement auch zur Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten in der letzten Lebensphase beitragen können. Wobei ich dazusagen muss, ich möchte jetzt nicht fragen, wer eine Patientenverfügung hat, denn ich glaube, es sind nicht sehr viele in diesem Saal, aber ein Unfall und Widrigkeiten, sodass man nicht mehr selbst über sein Leben bestimmen kann, kann jedem von heute auf morgen passieren. Daher ist es ganz wichtig, diese Lobby dafür auch weiter zu bilden. Ich bedanke mich noch einmal bei der Patientenanwaltschaft und bei dir, liebe Sigrid, und hoffe, dass wir weiterhin für die Wiener und Wienerinnen derart großartige Leistungen vollbringen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gelangt Frau Patientenanwältin Dr Sigrid Pilz. – Bitte, Frau Doktor. Patientenanwältin Dr Sigrid Pilz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Liebe Ex-Kollegen und -Kolleginnen! Ich danke sehr herzlich für die freundlichen und lobenden Worte über die Tätigkeit der Patientenanwaltschaft. Ich werde das meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gerne weitergeben, denn ich kann nur so gut sein, wie mein Team gut ist, da hier wirklich viel gearbeitet wird, auf einem ganz hohen Niveau und mit großer Expertise, und vor allem mit großem Engagement für die betroffenen Patienten und Patientinnen. Der Herr Abg Rösch hat es gesagt, da geht es auch um Emotionen: Oft sitzen Leute da, denen die Tränen aus den Augen stürzen, weil ihr Schicksal so schwierig ist. Und wenn es dann zum Beispiel um kleine Kinder geht, die durch irgendeinen Behandlungsschaden oder auch durch eine geburtliche Situation für ihr Leben geschädigt sind, dann ist es auch für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Last, das auch mitzutragen. Und das machen sie mit großer Kompetenz. Ich möchte auch auf den Punkt eingehen, den du angesprochen hast, was die Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds betrifft. Es hat ja schon 2008 der Rechnungshof eine vergleichende Überprüfung gemacht, und ich will noch einmal darauf hinweisen: Ja, es wurde nicht valorisiert, das sind immer noch die alten 10 Schillinge, die eingehoben werden; ja, es ist nach wie vor leider nicht so, dass auch die Gesundheitsdienstleister mitzahlen, denn sie könnten ja ihren Anteil am möglicherweise doch verschuldeten Medizinschaden auch mittragen; und es sind vor allem die niedergelassenen Bereiche und die Privatspitäler nicht einbezogen. Lobend in diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass die KFA mit der Hera meiner Empfehlung gefolgt ist, und sich die Hera jetzt freiwillig, ohne sozusagen dazu verpflichtet zu sein, am Patientenentschädigungsfonds beteiligt. Wer also in die Hera geht, kann jetzt – Good News! – in der schlechten Situation vielleicht auch damit rechnen, auch den Patientenentschädigungsfonds beanspruchen zu können. Da es ja so ist, dass im Rahmen der Gesundheitsreform – Gott sei Dank auch schon umgesetzt – vieles tagesklinisch, vieles im niedergelassenen Bereich erledigt wird, ist es für die Patienten schwer zu verstehen, dass man bei einer – beispielsweise Klassiker – Verletzung des Darms im Rahmen einer Koloskopie in einem Spital zum Patientenentschädigungsfonds Zugang hat, im anderen, im Privatspital nicht, und wenn man das bei einem niedergelassenen Arzt gemacht hat, auch nicht. Dabei ist es immer der gleiche Eingriff, und so eine Komplikation kann auch unverschuldet durch den jeweiligen Arzt/Ärztin erfolgen, und im einen Fall kann man um eine Entschädigung ansuchen, im anderen nicht. Daher wäre es schon im Interesse der Patientinnen und Patienten, wenn es da eine Einheitlichkeit gibt. Dass das Geld weniger wird, ist wirklich eine große Schwierigkeit. Es hat die Frau Abg Klicka davon gesprochen, dass es im vergangenen Jahr doch hohe Entschädigungszahlungen gegeben hat. Wir hatten vier Fälle, bei denen für die Patienten und Patientinnen ganz extrem fatale, lebenslange Folgen zu verzeichnen waren, und solange ich Geld habe und die Grundlagen für die höchste Entschädigung vorliegen, solange kann ich sie natürlich auch auszahlen. Deshalb ist es eben leider, obwohl vier Fälle in einer Großstadt wie Wien ja wiederum keine Häufung sind, für den Patientenentschädigungsfonds schon eine Häufung. Am Ende des Tages muss ich wie eine gute Kauffrau auch darauf achten, dass ich nicht mehr Geld ausgebe, als ich habe. In diesem Zusammenhang wäre es schon einmal interessant, die Idee des Rechnungshofes aufzugreifen und die Dinge auch über die Bundesländer zu vereinheitlichen. Es ist eine gute Neuigkeit für die Wiener, bei uns kann man eine hohe Entschädigungssumme bekommen, in anderen Bundesländern bekommt man vielleicht nur Höchstsummen von 22 000 oder 25 000 EUR für ein und denselben Medizinschaden. Das kann doch für niemanden nachvollziehbar sein. Ein Bundesland schlägt da einen Weg ein, der für mich schwer nachzuvollziehen ist, dass nämlich aus den Mitteln des Patientenentschädigungsfonds halbtägig ein Mitarbeiter bezahlt wird, der diese Geldverwaltung macht. Das machen wir in Wien nicht, das ist mein Personal und meine Person und vor allem mein hochgeschätzter Beirat, der diese Dinge tut, und natürlich nicht, zu keinem einzigen Cent, aus den Mitteln des Patientenentschädigungsfonds. Die einen Bundesländer haben viel Geld auf der hohen Kante und geben wenig aus, während wir auf dem Standpunkt stehen, das, was wir einnehmen, geben wir satzungsgemäß aus und hoffen, dass es doch gelingen wird, dass man die Beträge entsprechend anpasst und vielleicht auch die Idee einer Auszahlung über die Landesfonds umsetzt, die seitens der Patientenanwälte schon formuliert wurde: Man widmet einen gewissen Promillebetrag für die Patientenentschädigungsfonds, damit nicht jedem Spital – und so ist es – einzeln hinterhergespürt werden muss, ob sie wohl ihre Beiträge plausibel abgeliefert haben. – Was sie tun, aber Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Meine Mitarbeiterin, die dafür verantwortlich ist, macht das mit hoher Kompetenz und Wachsamkeit und schaut, dass das Geld auch wirklich hereinkommt. Die Wartezeiten sind ein sensibles Thema. Ich verstehe die Patientinnen und Patienten, die das Damoklesschwert einer möglichen Verschlechterung im neurologischen Sinn nicht mehr ertragen, oder auch diejenigen, die sagen, sie können mit ihrer Hüfte schon gar nicht mehr gehen und es kann nicht wahr sein, dass sie 16 Monate warten. Es ist auch nicht in allen Spitälern so, dass man so lange wartet, und es ist auch gut und richtig, dass man hier Transparenz hat, sei es einerseits in den öffentlichen Häusern, aber auch in den privaten, gemeinnützigen Häusern. Was ich sehr gut nachvollziehen kann, ist der Vorschlag, ein zentrales Register zu machen, damit es nicht so kommt, wie es manche Eltern bei ihren Kindern machen, indem sie diese in drei Schulen gleichzeitig anmelden. Das kann man jetzt ja meines Wissens auch nicht mehr, so soll man sich auch nicht in jedem Spital für eine Operation extra anmelden können, denn das verzerrt ja dann die Statistiken. Was ich nicht dulde, ist – und da gehe ich auch in die Spitäler und rede mit der ärztlichen Direktion –, wenn Folgendes passiert: Jemand meldet sich an, erfährt, dass es monatelang dauert, wie das in einem privat- gemeinnützigen Haus mehrfach der Fall war, und dann hört man, dass man die Sache beschleunigen kann, wenn man zum Spitalsarzt, der die Operation vornehmen würde, in die Privatordination geht und dort schon einmal eine teure Konsultation in seiner Ordination bezahlt – und schwuppdiwupp ist man vorne auf der Warteliste. Das finde ich noch schlimmer als die Sonderklassevorfahrt, die auch nicht zu dulden ist, aber wenn jemand sagt, ich zahle in eine Sonderklasse jeden Monat viel Geld ein, damit ich mir dann zumindest den Arzt aussuchen kann. Da soll es auch keine Vorfahrt geben, aber dass man ein Patient der allgemeinen Klasse ist und einmal ein paar Hunderter hinlegt, damit man Vorfahrt kriegt, das ist in jeder Hinsicht abzulehnen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Ich habe mit der zuständigen ärztlichen Direktion ein ganz ausführliches Gespräch geführt, die gemeint hat, ich soll ihr sagen, wer es ist. Ich würde das auch sofort machen, wenn ich die Namen weiß – und ich habe es in Fällen, wo ich die Namen wusste, auch getan –, leider ist Korruption ein Heimlichkeitsdelikt, es macht sich ja auch der Patient strafbar, wenn er das tut, und da sagen die Patienten dann mit bemerkenswerter Offenheit zu mir: Wissen Sie, Frau Patientenanwältin, jetzt ist es die rechte Hüfte, da habe ich was hingelegt, wer weiß, vielleicht brauche ich in zwei Jahren die linke Hüfte, da will ich mir das jetzt nicht verderben. – Sie ärgern sich drüber, dass sie bezahlen, aber das Hemd ist natürlich auch den Patienten näher als der Rock und dann reißen Dinge ein, die man strukturell abstellen muss. Aber da darf man nicht drauf hoffen, dass die Patienten Heilige sind, da sie ja belastet sind und Schmerzen haben. Ja, Marianne Klicka, die Patientenverfügung ist mir ein ganz wichtiges Thema, und ich freue ich mich sehr, dass gerade du in deiner Funktion in der Geriatriekommission da auch so positiv und so aktiv gehandelt hast. Ich möchte in dem Zusammenhang seitens der Heimkommission und seitens meines Teams auch herzlich für deine Tätigkeit danken und dir für die nächsten Jahre alles Gute wünschen. Wir haben in dir wirklich immer eine kontinuierliche und verlässliche Partnerin für die Anliegen von sehr leisen Menschen gehabt. Dafür herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Die Patientenverfügung nicht nur für jene zugänglich zu machen, die sich das wegen ihrer finanziellen Situation und vielleicht auch gesundheitskompetenten Art organisieren können, sondern für alle, ist mir ein wichtiges Anliegen. Auch da muss man über Wien sagen: Da sind wir gut. Es sind immer noch 4 Prozent, aber es gibt Bundesländer, da sagen die Patientenanwälte, bei ihnen können nur die sozial Schwachen gratis eine Patientenverfügung errichten, weil sie nicht die Kapazitäten haben. Ich konnte in der Enquete „Würde am Ende des Lebens“ sagen: In Wien wartet man bei uns in der Patientenanwaltschaft ein bis zwei Wochen, und dann gibt es eine kompetente juristische Beratung. – Diese Ressourcen haben wir noch, und ich hoffe, es bleibt so. Wenn die Patientenverfügung durch neue Instrumente wie den Vorsorgedialog ergänzt wird, würde ich das sehr begrüßen. Denn gerade Menschen, die auch vielleicht schon durch Demenz beeinträchtigt sind, können trotzdem sehr gut sagen, was sie wollen. Da muss man aber hinhören und da muss man mit ihnen einen Weg gehen. Wenn sich das in den Pflegeeinrichtungen jetzt durchsetzt, wäre das ein ganz wichtiger Punkt. Ich möchte noch etwas zur Zwei-Klassen-Medizin sagen. Ich sehe es mit großer Sorge, mit großer Sorge, dass man sich auch in Wien, wo wir hier doch so viele Ressourcen und so viele Möglichkeiten haben, noch immer ins höchste System selbst zuweisen kann, nämlich nach dem Motto: Ich gehe ins AKH auf die Notfall und dort lasse ich mir alles anschauen. – Darüber kann man sehr, sehr kritisch nachdenken. Denn die Ärzte und Ärztinnen dort machen einen total tollen Job, in allen Häusern, und sie sollen nicht von Banalitäten so überrumpelt sein, dass sie dann keine Zeit oder keine Möglichkeiten haben, sich genau um die zu kümmern, die auch wirklich diese Notaufnahme brauchen. Aber zurück zur Zwei-Klassen-Medizin: Wenn es so ist, dass auch in Wien jeder vierte Patient/Patientin schon von einem Wahlarzt und nicht mehr von einem Kassenarzt betreut wird, dann gehen wir in eine falsche Richtung. Denn das ist tatsächlich etwas, das man sich leisten können muss. Diese Wahlärzte suchen sich dann schon ein bisschen „the best and the brightest“ unter den Patienten heraus, diejenigen, die vielleicht gut aufgeklärt sind, vielleicht nur Befindlichkeitsprobleme haben, sozusagen auch Behandlungsempfehlungen folgen und vielleicht auch eine bessere soziale Situation im Hintergrund haben. Das heißt aber dann für die Kassenärzte und -ärztinnen, dass sie sich um die ganz schwierigen, die multimorbiden, die Armen, die vielleicht auch nicht „complient“ sind, noch viel verdichteter kümmern müssen. Eine gute Mischung von Patienten und Patientinnen für jeden Arzt/Ärztin ist gut. Wer in der Psychiatrie niedergelassen arbeitet, der weiß, wenn er jemanden hat, der arm, krank und psychisch sehr, sehr schlecht ist, dass das auch eine große Herausforderung ist. Und da soll es nicht so sein, dass sich die einen die Rosinen herauspicken und die anderen noch viel mehr Last tragen beziehungsweise dass dann alles den Spitälern bleibt. Denn wenn noch etwas geöffnet ist, dann ist es in Wien immer das öffentliche und auch das privat-gemeinnützige Spital, und dort sind dann die großen Lasten allein zu schultern. Insofern freue ich mich und hoffe ich sehr, dass es uns gelingen wird, solche Ansätze wie die Primary Health Care Zentren auch auszuweiten, auf den 15. Bezirk oder wo immer jetzt auch diese Vorhaben gemacht werden, da es darum gehen muss, dass gerade chronisch Kranke eine umfassende Betreuung haben. Ich muss nun zu einem Ende kommen, aber noch eine Anmerkung: Wir müssen viele, viele Daten erheben. Wir haben in Österreich kein Amputationsregister und wissen nicht, wie viele Menschen durch schlecht behandelte Diabetes eine Amputation erleiden. – Solche Dinge sollten endlich gemacht werden, und das ist auch eine Hausaufgabe, die der Sozialversicherung zu geben ist. Ich danke für den Dank und werde ihn an mein Team weitergeben. Ich möchte noch dazusagen, eine ganz kleine Gruppe, die Sie nicht sehen, aber die für mich sehr wichtig ist, ist mein Beirat im Patientenentschädigungsfonds. Das sind ehrenamtliche Ärzte und Ärztinnen und Mitarbeiter aus dem Magistrat, die zusammen mit mir wichtige, redliche, objektive Entscheidungen treffen und um diese Entscheidungen auch immer ringen. Denn jeder Fall ist ein Einzelfall, und man soll Gleiches gleich behandeln, und da sitzen wir oft ganz, ganz lang über den Fällen, um zu einem guten Ergebnis zu kommen. – Auch denen sei herzlich gedankt, wie auch jenen Vertrauensärzten und -ärztinnen, die uns im Vorfeld helfen, die Dinge zu beurteilen. Denn nicht jeder behauptete Behandlungsfehler ist einer, manchmal ist es ein schicksalhafter Verlauf, und dann kann man das den Ärzten und Ärztinnen auch nicht vorwerfen. – Ich danke herzlich und freue mich über Ihr Feedback. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Dr Pilz, danke für Ihre Wortmeldung. Ich wünsche Ihnen im Namen aller einen angenehmen Sommer. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Stadträtin hat das Schlusswort. – Bitte, Frau Stadträtin. Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Pflege- und Patienten- und Patientinnenanwältin! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte hat gezeigt, welche Breite das Spektrum der Pflege- und Patienten- und Patientinnenanwaltschaft hat, wo wir gut unterwegs sind, wo Einzelfälle passieren, die man sich natürlich auch genau ansehen muss, und wo man auf strukturelle Verbesserungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten schließen kann. Das ist ganz bestimmt – und das wurde ja auch in mehreren Reden, aber auch in der Rede von der Frau Patientenanwältin angesprochen – die Frage der Versorgung, insbesondere auch des niedergelassenen Bereiches, die Frage, was versorgungswirksam ist, und, um hier noch hinzuzufügen, der psychiatrische Patient, der arm ist, denn der ist in Wien beim Psychosozialen Dienst und nicht bei einem niedergelassenen Arzt, auch nicht bei einem niedergelassenen Kassenarzt. – Daran müssen wir arbeiten. Das tun wir. Vielen Dank für die Anregungen und für das große Engagement. Ich bitte auch von meiner Seite, diesen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuleiten. Und jetzt bitte ich, dass alle diesem Bericht zustimmen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof Harry Kopietz: Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich noch mitteilen, dass sich bis zum Ende der Sitzung Herr Klubobmann Gudenus und Herr Dr Aigner entschuldigt haben. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über die Tätigkeit im Jahr 2014 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Bevor ich das nächste Geschäftsstück aufrufen darf, darf ich noch der guten Ordnung halber zum mit Recht eingeforderten Ordnungsruf kommen. Der Abg Ing Meidlinger hat geäußert: „Frau Abg Schütz, ich bin mir nicht sicher, ob ich Sie jetzt bedauern soll oder nicht, aber da einfach herauszukommen und so lange Schwachsinn zu reden, bis Ihre Reihen wieder gefüllt sind …“. Und ein zweites Mal: „Herr Abgeordneter, auch das geht natürlich nicht, sonst hätte ich ja den, wenn ich nicht zugehört hätte, dann hätte ich den Schwachsinn nicht gehört, denn sie verzapft hat.“ – Für diese beiden Äußerungen erteile ich Ihnen den Ordnungsruf. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich für die Mitglieder der Präsidiale zur Orientierung noch eine Mitteilung machen: Ich werde vor dem letzten Geschäftsstück eine kurze Präsidiale einberufen. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz geändert wird. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StR Mag Sonja Wehsely, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Prof Harry Kopietz: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, auch das ist einstimmig. Wir kommen somit zur zweiten Lesung und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das Gesetz ist somit einstimmig beschlossen. Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens geändert werden. Berichterstatterin ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. – Ich bitte um Ihre Ausführungen. Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich angesichts der fortgeschrittenen Sitzungstage kurz halten. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, noch vor dem Sommer eine Novelle zu diesem – ich nenne es einmal salopp – Batch-Gesetz in den Landtag zu bringen und hoffentlich auch heute zu beschließen. Ich glaube, das ist eine Maßnahme, die wir sehr dringend brauchen. Wir haben bei Razzien, die in den letzten Tagen stattgefunden haben, festgestellt – und da möchte ich auch gleich die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen, die daran beteiligt waren, dem Büro für Sofortmaßnahmen, der MA 36, der Finanzpolizei und der Wiener Polizei herzlich zu bedanken –, dass es doch eine Anzahl von illegalen Wettbüros gibt. Mit diesem Gesetz haben wir die Möglichkeit, diese illegalen Wettbürobetreiber nicht nur sehr streng zu bestrafen, sondern auch sofortige Betriebsschließungen durchzuführen. Ich glaube, dass beides eine sehr gute und effektive und effiziente Maßnahme ist, die auch der Prävention künftig dient, damit wir keine illegalen Wettbüros mehr haben. – Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Verhandlung ist geschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Daher darf ich jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung ebenfalls einstimmig beschlossen. Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen geändert wird. Berichterstatterin ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. – Bitte, Frau Stadträtin. Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur vorliegenden Novelle. Präsident Prof Harry Kopietz: Da es keine Wortmeldung gibt, darf ich jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten - Danke, das ist einstimmig angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage ebenfalls gleich vornehmen zu lassen und darf um ein Zeichen der Zustimmung bitten, wenn Sie einverstanden sind. – Danke, das ist einstimmig beschlossen. Daher darf ich Sie, wenn Sie dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 10 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geändert wird. Bitte, Frau Stadträtin, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Mir würde jetzt viel einfallen, aber ich sage nur, ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesstück. Präsident Prof Harry Kopietz: Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, bitte ich Sie, meine Damen und Herren Mitglieder des Landtages, der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung zu erteilen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung ebenfalls gleich vorweg vornehmen zu lassen, und bitte um ein Zeichen der Zustimmung, wenn Sie einverstanden sind. – Danke, das ist ebenfalls einstimmig. Daher komme ich zur Abstimmung über die zweite Lesung. Wenn das Gesetz in zweiter Lesung Ihre Zustimmung findet, dann bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, ebenfalls einstimmig beschlossen. Nunmehr bitte ich um eine kurze Unterbrechung zu einer Präsidiale und darf Sie bitten, im Saal zu bleiben. (Die Sitzung wird von 14.45 bis 14.48 Uhr unterbrochen.) Präsident Prof Harry Kopietz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, das Ergebnis der Präsidiale werde ich Ihnen am Schluss der Tagesordnung verkünden. Postnummer 4 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2014, und ich bitte den Berichterstatter, Herrn LAbg Ernst Woller, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg Ernst Woller: Hohes Haus, ich ersuche, den Bericht des Kuratoriums des Wien Museums zur Kenntnis zu nehmen. Präsident Prof Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Ing Mag Dworak gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort. Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Präsident! Ich möchte mich mit dem Bericht des Kuratoriums des Wien Museums auseinandersetzen. Vorerst darf ich sagen, es gibt natürlich wie immer viel Licht und Schatten. Positiv möchte ich hervorheben, dass es nach zwei Kontrollamtsberichten und großen Anstrengungen, einerseits unserer Fraktion, andererseits des Wien Museums selbst, gelungen ist, das Depot in Himberg sozusagen in Kraft zu setzen beziehungsweise aus dem alten Depot, wo es ja ursprünglich nicht einmal eine Sicherheitsbeleuchtung gegeben hat, in das neue Depot zu übersiedeln. Hier betragen die Gesamtkosten 5,3 Millionen EUR über 2 Jahre verteilt, die Subvention der MA 7 betrug 3,5 Millionen EUR und der Eigenanteil des Wien Museums 1,8 Millionen EUR. In dem Sinn durchaus sehr positiv. Bei der zweiten Geschichte geht es wieder einmal um die Hermesvilla. Sie befindet sich im Besitz der Stadt Wien und für die Verwaltung des Außengebäudes und die Sanierung ist die MA 49 zuständig. Es wurden bis jetzt nicht einmal 1,4 Millionen EUR investiert, insgesamt werden es laut StRin Ulli Sima 3,5 Millionen EUR und für heuer – ich habe den Akt heute bekommen – sollen es gerade 815 000 EUR sein. Meine Damen und Herren, das wird einige Jahre dauern, bis die Gesamtsanierung beendet sein wird, den genauen Zeitplan dieser Sanierung kennen wir bis heute nicht; und die Frau StRin Ulli Sima hat bei der Diskussion des letzten Stadtrechnungshofberichts davon gesprochen, dass ihr ja die Hände gebunden sind, um sinnvolle Konzepte für die Hermesvilla zu machen. Wir haben ja nichts dagegen, wir haben sogar viele Ideen, was man mit der Hermesvilla machen könnte, es gibt Kooperationsideen, aber von der Stadt Wien muss natürlich die grundsätzliche Bereitschaft da sein, etwas zu tun. Ihrer Aussage entsprechend, dass ihr die Hände gebunden sind, bringen wir einen Antrag zur Änderung und Anpassung des Wiener Museumgesetzes ein. Ich bin der Antragsteller und der Antrag lautet: „Der Wiener Landtag möge beschließen, der Herr amtsführende Stadtrat für Kultur und Wissenschaft wird als zuständiges Mitglied der Landesregierung ersucht, alle rechtlich erforderlichen Schritte für eine Novelle des Wiener Museumskonzepts in die Wege zu leiten. Kernpunkt dieser Novelle ist die Aktualisierung der Außenstellen des Historischen Museums der Stadt Wien sowie die Definition der konzeptionellen und wirtschaftlichen Ziele für die Nutzung dieser Außenstellen. Des Weiteren wird der Herr amtsführende Stadtrat für Kultur und Wissenschaft ersucht, die entsprechende finanzielle Unterstützung für die Erfüllung dieser in der Novelle neu definierten Aufgaben im nächsten Budget vorzusehen. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrags an den Herrn amtsführenden Stadtrat für Kultur und Wissenschaft als zuständiges Mitglied der Landesregierung verlangt.“ Meine Damen und Herren, in dem Sinn wünsche ich Ihnen einen schönen Nachmittag und Abend. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gelangt Herr Abg Ebinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesem Kuratoriumsbericht stimmen wir selbstverständlich zu, denn das Wien Museum ist doch eine ganz wichtige kulturelle Einrichtung dieser Stadt. Eine kulturelle Einrichtung, dessen Neubau wir auch bis zu einem gewissen Punkt immer durchaus in eingebundener Weise mitverfolgt haben. Ich denke an die Standortfindung, auch wenn sie sehr lange gedauert hat – das waren alles Dinge, in die wir eingebunden waren. Wir konnten dann aus bekannten Gründen nicht mehr mit, als es dann geheißen hat, es wird in der Wien Holding eine Gesellschaft gegründet, da wir der Meinung sind, dass die Wien Holding sozusagen das Gegenbeispiel für Transparenz ist und wir nicht eingesehen haben, dass das über eine zu gründende Gesellschaft in der Wien Holding abzuwickeln ist. Nichtsdestotrotz schätzen wir die Aktivitäten des Wien Museums. Es würde uns jetzt wirklich sehr interessieren, wie es mit dem Wien Museum weitergeht, wie es mit dem Architektenwettbewerb weitergeht, der ja im März ausgeschrieben wurde, ob es eine engere Wahl gibt, und so weiter. Umso mehr bedauere ich jetzt, dass der Herr Stadtrat Mailath-Pokorny der einzige Landesrat ist, der heute nicht bei seinen Tagesordnungspunkten anwesend ist, aber vielleicht kann der verehrte Kultursprecher Ernst Woller uns darüber ein bisschen Auskunft geben. Darüber hinaus – wie gesagt, dem Bericht stimmen wir zu – möchte ich auch den Mitarbeitern des Wien Museums und allen Mitarbeitern der MA 7 und Ihnen allen einen schönen, geruhsamen, vor dem Herbst noch erholsamen Sommer wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Schinner. – Bitte, Frau Abgeordnete! Abg Katharina Schinner (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute zum Kuratoriumsbericht der Museen Wien und der Rückblick auf diesen Bericht und vor allen Dingen der Rückblick auf das Jahr des Museums ist sehr erfolgreich: Wir haben Besucherzahlen, die jedes Jahr in die Höhe schnellen und heuer mit einem Plus von 7,3 Prozent wirklich besonders gut sind und sogar das sehr erfolgreiche Klimt-Jahr übertroffen haben. Das Wien Museum – wir wissen es alle – erfüllt einen breiten Bildungsauftrag, der sich nicht nur in der Darstellung von Kunst der Stadt zeigt, sondern auch bei den vielen Ausstellungs- und Vermittlungsangeboten, die dort getätigt werden. Wir haben heuer besonders mit Ausstellungen, die geschichtlich auf sich aufmerksam machen – ob das die Weltausstellung oder ob das Wien im Ersten Weltkrieg war –, eine ganz wesentliche Rolle eingenommen, um Wissen zu vermitteln, um Geschichte zu vermitteln. Dieses Jahr war auch für das Wien Museum ein Jahr, in dem ganz besondere Weichen gestellt wurden. Es wurde vorhin schon die Übersiedlung in das Depot in Himberg angesprochen, das ist eine wirkliche Punktlandung in allen Fakten, ob das die Abläufe, ob das die Kosten betrifft. Auch der internationale, zweistufige Architektenwettbewerb ist voll im Gange. Damit sind wir gerüstet und auf dem Weg, um ein starkes und ein großartiges neues Wien Museum zu bekommen. Dass das möglich ist – sowohl die Erfolgsbilanz, die uns seit vielen Jahren begleitet, als auch dass diese andererseits auch für die Zukunft gesichert ist –, ist einerseits – und ich möchte ihn ganz besonders herausstellen – Wolfgang Kos zu verdanken, der das Wien Museum seit vielen Jahren als Direktor, mit seinem ganzen Spirit, mit seiner ganzen Erfahrung geleitet und gelenkt hat und dem wirklich ein großer Dank zu Gute kommen soll. Er hat ganz besondere und ganz wichtige Arbeit geleistet und jetzt auch das Museum noch mit auf den Weg für diesen Neubau gebracht. Ab 1. Oktober werden wir einen neuen Direktor begrüßen dürfen, den designierten Dr Bunzl, der ganz viel Erfahrung, ganz viel Know-how als Kulturmanager und als Historiker hat und das Wien Museum in jeglicher Hinsicht gut weiterführen wird. Aber was wäre so ein großes Museum ohne seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne all die Menschen, die tagtäglich die kleinsten, die größten Aufgaben durchführen, die Visionen, die Zukunft mitgestalten, denn in einem Museum muss man ja die Vorausstellungen viel früher planen. Somit gilt mein Dank auch ganz besonders den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen ganz tollen Job machen und uns dabei helfen, dass das Wien Museum so eine strahlende und internationale Kraft weit über die Grenzen Wiens hinaus hat. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. – Bitte, Herr Abgeordneter. Berichterstatter Abg Ernst Woller: Die Diskussion wurde ja geführt. Ich ersuche, den Bericht des Kuratoriums zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag abzulehnen. Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich darf die Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2014 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag von ÖVP-Abgeordneten Mag Bernhard Dworak betreffend eine Novelle zur Aktualisierung der Außenstellen des Historischen Museums der Stadt Wien und für eine Vorsorge für deren Budgetierung. In formeller Hinsicht wurde die Zuweisung des Antrages an den Herrn amtsführenden Stadtrat für Kultur und Wissenschaft verlangt. Ich darf jene Damen und Herren, die der Zuweisung dieses Antrages die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist die Minderheit, der Antrag somit abgelehnt. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Mit dem in der Präsidiale hergestellten Einvernehmen mit den Klubvorsitzenden aller im Wiener Landtag vertretenen Fraktionen findet die nächste Sitzung des Wiener Landtages, morgen, am Freitag, dem 3. Juli 2015, um 10 Uhr statt, sodass alle Großeltern, Mütter und Väter die Gelegenheit haben, ihre Schülerinnen und Schüler zur Schule zu begleiten. Ich weise darauf hin, dass einstimmig auch der Entfall der Fragestunde beschlossen wurde sowie auch keine Aktuelle Stunde oder Dringliche Initiative abzuhalten. Auf die Tagesordnung der morgigen Landtagssitzung wird die zweite Lesung der Dienstrechts-Novelle 2015 gesetzt, diese Tagesordnung wird Ihnen noch heute elektronisch übermittelt werden. Die Sitzung ist damit geschlossen. (Schluss um 15.01 Uhr.) Landtag, 19. WP 2. Juli 2015 40. Sitzung / 5