Wiener Landtag 19. Wahlperiode 38. Sitzung vom 27. März 2015 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Fragestunde 1. Anfrage (FSP - 00842-2015/0001 - KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP - 00845-2015/0001 - KU/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP - 00844-2015/0001 - KVP/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP - 00843-2015/0001 - KVP/LM) S. 9 2. AST - 00901-2015/0002 - KGR/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Jede Stimme ist gleich viel wert - ein modernes Verhältniswahlrecht für Wien" Rednerin bzw Redner: Abg David Ellensohn S. 11 StR Mag Manfred Juraczka S. 12 Abg Mag Johann Gudenus, MAIS S. 13 Abg Dipl-Ing Rudi Schicker (zur Geschäftsordnung) S. 14 Abg Dr Wolfgang Aigner (zur Geschäftsordnung) S. 14 Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (zur Geschäftsordnung) S. 14 Abg Dipl-Ing Rudi Schicker S. 14 Abg Dr Wolfgang Aigner S. 15 Abg Dr Wolfgang Ulm S. 16 Abg Dr Jennifer Kickert S. 17 Abg Mag Dietbert Kowarik S. 17 Abg Peter Florianschütz S. 18 3. Mitteilung des Einlaufs S. 19 4. Umstellung der Tagesordnung S. 20 5. LG - 03285-2014/0001, P 1: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Grenzen zwischen dem 10. und 23. Bezirk und das Gesetz betreffend den Rahmen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (W-EVTZG) geändert werden (Beilage Nr 4/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 20 Abstimmung S. 20 6. LG - 00213-2015/0001, P 2: Änderung der Dienstordnung 1994, Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes und Wiener Personalvertretungsgesetzes (Beilage Nr 3/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 20 Abstimmung S. 20 7. 00355-2015/0001-GIF, P 5: Bericht des Rechnungshofes 2012/2013 gemäß Art 1 § 8 des Bezügebegrenzungsgesetzes Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 20 Abstimmung S. 20 8. 00391-2015/0001-GIF, P 6: Bericht über die Behandlung der im Jahr 2014 abgeschlossenen Petitionen Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 20 Rednerinnen bzw Redner: Abg Mag Dr Alfred Wansch S. 20 Abg Mag Sonja Ramskogler S. 22 Abg Mag Dr Alfred Wansch (tatsächliche Berichtigung) S. 23 Abg Dr Jennifer Kickert S. 23 Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc S. 24 Abg Mag Sonja Ramskogler (tatsächliche Berichtigung) S. 24 Abg Mag Dr Alfred Wansch S. 24 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 25 Abstimmung S. 25 9. 04289-2014/0001-MDLTG, P 7: Änderung der Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (Beilage Nr 2/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely S. 25 Abstimmung S. 25 10. 00754-2015/0001-MDLTG, P 8: Bericht 2015 des Unvereinbarkeitsausschusses Berichterstatter Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi S. 25 Abstimmung S. 25 11. LG - 00832-2015/0001/LAT, P 13: Änderung der Besoldungsordnung 1994 und Vertragsbedienstetenordnung 1995 (Beilage Nr 11/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 25 Rednerinnen bzw Redner: Abg Ingrid Korosec S. 26 Abg Dr Jennifer Kickert S. 27 Abg Univ-Prof Dr Peter Frigo S. 28 Abg Dr Wolfgang Aigner S. 29 Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely S. 30 Abg Ing Christian Meidlinger S. 31 Abg Univ-Prof Dr Peter Frigo S. 32 Abg Ing Christian Meidlinger S. 32 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 33 Abstimmung S. 33 12. 00758-2015/0001-MDLTG, P 10: Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 WStV (Beilage Nr 7/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 33 Rednerin bzw Redner: Abg Dr Wolfgang Ulm S. 33 Abg Birgit Hebein S. 35 Abg Mag Dietbert Kowarik S. 36 Abg Dr Wolfgang Aigner S. 37 Abg Dr Kurt Stürzenbecher S. 37 Abg Armin Blind S. 38 Abg Dipl-Ing Martin Margulies S. 39 13. 00759-2015/0001-MDLTG, P 11: Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 WStV (Beilage Nr 8/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 40 Redner: Abg Dr Wolfgang Ulm S. 40 Abg Dipl-Ing Martin Margulies S. 41 14. LG - 00664-2015/0001/LAT, P 3: Änderung der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien; Frist für Wahlkarten (Beilage Nr 5/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 41 Rednerinnen bzw Redner: Abg Dr Wolfgang Ulm S. 41 Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (zur Geschäftsordnung) S. 43 Abg Dipl-Ing Martin Margulies (zur Geschäftsordnung) S. 43 Abg Dipl-Ing Rudi Schicker (zur Geschäftsordnung) S. 44 Abg Armin Blind (zur Geschäftsordnung) S. 44 Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (zur Geschäftsordnung) S. 46 StR DDr Eduard Schock (zur Geschäftsordnung) S. 46 Abg Dipl-Ing Martin Margulies (zur Geschäftsordnung) S. 47 Abg Dr Kurt Stürzenbecher (zur Geschäftsordnung) S. 48 Abg Mag Dietbert Kowarik (zur Geschäftsordnung) S. 49 Abg David Ellensohn S. 50 Abg Mag Nicole Berger-Krotsch (tatsächliche Berichtigung) S. 53 Abg Mag Dietbert Kowarik S. 54 Abg Dipl-Ing Rudi Schicker S. 55 Abg Dr Jennifer Kickert S. 56 Abg Dr Kurt Stürzenbecher S. 57 Abg Dipl-Ing Martin Margulies (zur Geschäftsordnung) S. 57 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 58 Abstimmung S. 58 15. LG - 00665-2015/0001/LAT, P 4: Änderung der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien; Wahlausschließungsgründe (Beilage Nr 6/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 61 Redner: Abg Dr Wolfgang Ulm S. 61 Abg David Ellensohn S. 61 Abg Mag Dietbert Kowarik S. 62 Abg Georg Niedermühlbichler S. 62 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 63 Abstimmung S. 63 16. LG - 03173-2014/0001 - KFP/LAT, P 9: Änderung der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien und des Gesetzes über die Durchführung von Volksabstimmungen; Frist für Wahlkarten (Beilage Nr 10/2015) Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger S. 63 Redner: Abg Dipl-Ing Martin Margulies S. 63 Abg Mag Dietbert Kowarik S. 63 Abg Dr Kurt Stürzenbecher S. 63 Abstimmung S. 64 (Beginn um 9.01 Uhr) Präsident Prof Harry Kopietz: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 38. Sitzung des Wiener Landtags. Entschuldigt ist niemand (Allgemeine Heiterkeit.), trotz Grippe und sonstigem Unbill freue ich mich, dass wir vollzählig sind. 09.02.00Wir kommen damit zur Fragestunde. 9.02.05†Amtsf StR Christian Oxonitsch - Frage| Die 1. Anfrage (FSP - 00842-2015/0001 - KSP/LM) wurde von Herrn Abg Siegi Lindenmayr gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (In der heutigen Sitzung des Wiener Landtages soll eine Anpassung des Dienst- und Besoldungsrechtes der Stadt Wien beschlossen werden, mit der eine neue Berufsgruppe in Kindergärten der Stadt Wien geschaffen werden soll. Was ist der Hintergrund und welche Aufgaben haben AssistenzpädagogInnen?) Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrter Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass die Bildungsarbeit in den Wiener Kindergärten für großes Interesse sorgt und alle im Saal anwesend sind. Denn tatsächlich ist es so, dass natürlich der Kindergarten in Wien als Bildungsinstitution von einer besonderen Bedeutung ist und wir in Wien in der Frage der Weiterentwicklung dieser Institution in den vergangenen Jahren eigentlich auch immer sehr Bedeutendes zuwege gebracht haben. Tatsache ist, dass wir - und das ist besonders wichtig - heute mit einem Beschluss im Wiener Landtag sicherstellen wollen, dass auch in Hinkunft neben den bestehenden Berufsgruppen der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen sowie der Kindergartenassistentinnen und -assistenten auch Personen eingesetzt werden, die eine Ausbildung zur Assistenzpädagogin beziehungsweise zum Assistenzpädagogen absolviert haben. Ich warte jetzt ein bisschen (sich auf die Unruhe im Sitzungssaal beziehend). Präsident Johann Herzog (unterbrechend): Herr Abg Lindenmayr, ich bitte um die 1. Frage. - Ach so (realisierend, dass es sich um eine Unterbrechung wegen der Unruhe im Saal gehandelt hat), natürlich, ich darf um mehr Ruhe bitten. Amtsf StR Christian Oxonitsch (fortsetzend): Diese Berufsgruppe dient zur Unterstützung der KindergartenpädagogInnen und verfügt über eine dreijährige Ausbildung. Das durch die Ausbildung vermittelte Berufsbild der Assistenzpädagoginnen beziehungsweise Assistenzpädagogen soll zu einer wichtigen und wesentlichen weiteren Qualitätssteigerung in der elementaren Bildungsarbeit beitragen, aber es soll auch eine zusätzliche Perspektive für viele, über lange Zeit im Kindergarten tätige AssistentInnen sein. Wir werden zu diesem Zweck am Standort der BAKIP 21 ab September dieses Jahres die dreijährige Ausbildung zur Assistenzpädagogin beziehungsweise zum Assistenzpädagogen beginnen. Diese Maßnahme soll zusätzlich fachlich qualifiziertes Personal in die Kindergärten bringen. Die Berufsgruppe der Assistenzpädagoginnen beziehungsweise Assistenzpädagogen wird als Unterstützung - und das ist ganz wesentlich - der diplomierten Kindergartenpädagoginnen beziehungsweise Kindergartenpädagogen bei der Bildungsarbeit eingesetzt, jedoch nicht gruppenführend und ohne hauswirtschaftliche Tätigkeit. Sie werden auch als zusätzliche Fachkräfte in städtischen elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige, für Kleinkindergruppen, für Kindergartengruppen, Familiengruppen, Integrationsgruppen und auch in heilpädagogischen Gruppen tätig sein. Mit Beginn der Ausbildung im September dieses Jahres stehen bis zu 3 Klassen mit insgesamt 90 Ausbildungsplätzen für Assistenzpädagoginnen beziehungsweise Assistenzpädagogen zur Verfügung. Für diese Ausbildung wurde am Standort der BAKIP 21 diese Schule mit eigenem Statut geschaffen. Von den 90 vorhandenen Ausbildungsplätzen sind 45 für interne, bereits in der MA 10 als Kindergartenassistentinnen beziehungsweise Kindergartenassistenten beschäftigte Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter vorgesehen, die restlichen 45 Ausbildungsplätze stehen für externe AMS-Kundinnen beziehungsweise AMS-Kunden zur Verfügung. Den internen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern wird ihr Gehalt weitergezahlt, externe Kundinnen und Kunden erhalten während der dreijährigen Ausbildungszeit eine entsprechende AMS-Unterstützung. Nach Beendigung der Ausbildung ist von allen Absolventinnen und Absolventen eine dreijährige Verpflichtungserklärung als AssistenzpädagogInnen im Dienst der MA 10, Wiener Kindergärten, zu unterfertigen. 45 verdienten, langjährigen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern der MA 10 wird in den kommenden Jahren durch diese Ausbildung alljährlich ein spezielles Angebot zur Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung eingeräumt. Mit 2016 startet in weiterer Folge die Ausbildung der nächsten 3 Klassen für AssistenzpädagogInnen und im Juni 2018 werden damit in einem ersten Schwung bereits 90 AssistenzpädagogInnen in der Unterstützung der elementaren Bildung stehen. In den nächsten Jahren werden darüber hinaus dann jährlich 90 ausgebildete AssistenzpädagogInnen den Weg in die elementare Bildung antreten. Das Handlungsfeld der AssistenzpädagogInnen definiert sich durch die Unterstützung von Bildungs- und Betreuungsprozessen in den Bereichen der elementaren Bildung und Betreuung von Kindern, der Gestaltung und Umsetzung von Bildungs- und Betreuungsprozessen, der individuellen Begleitung und Förderung von Kindern, der schriftlichen Planung und Reflexion der pädagogischen Arbeit, der Verrichtung administrativer Tätigkeiten und auch der Kooperation mit Teammitgliedern, Eltern oder anderen Dienststellen und Institutionen. Der berufliche Aktionsradius der Kindergartenpädagogin beziehungsweise des Kindergartenpädagogen beruht auf Basis von Entscheidungen der gruppenführenden Pädagoginnen und Pädagogen und erfolgt in deren Verantwortung. Er bestimmt sich über das selbstinitiierte, situationsangemessene, pädagogische Handeln in elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen der Stadt Wien, über die Mitwirkung an der Planung sowie Durchführung von Bildungsprozessen im Sinne des Wiener Bildungsplanes. Das Qualifizierungsprofil dafür wird in der Schule für Assistenzpädagogik der Stadt Wien erworben, die als Tagesform geführt wird und auch modular aufgebaut ist. Ich denke, dass wir mit dieser neuen Ausbildungsform sowie dadurch, dass wir verstärkt auf die Ausbildung im Bereich der Kindergarten- und der elementaren Bildung gesetzt haben, auf Ausbildungsmodelle, die nach der Matura ansetzen - wobei wir ja jetzt schon feststellen können, mehr Männer interessieren sich für den Beruf, die Menschen verbleiben bewusster in diesem Beruf, sie wählen den Berufsweg der KindergartenpädagogIn auch bewusster -, einen wichtigen Schritt gesetzt haben, der uns auch in die Lage versetzt hat, dass mit heurigem Jahr - und das ist auch ein großer Erfolg der vielen unterschiedlichen Ausbildungsmodelle und auch unserer eigenen Schule - sämtliche Dienstposten im Bereich der KindergartenpädagogInnen vollzählig besetzt sind. Auch darauf können wir gemeinsam stolz sein, denn gerade die Bildungseinrichtung der BAKIP 21 ist ja wieder einmal mehr in der Gestaltungshand der Stadt Wien tatsächlich auch Vorreiter für neue Ausbildungsmodelle, von denen die Kinder in der Stadt maßgeblich profitieren werden. Präsident Johann Herzog: Ich danke, Herrn Stadtrat, für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Schneider. - Ich ersuche darum. 9.09.37 Abg Mag Ines Schneider (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Landesrat, danke für Ihre Ausführungen. Sie haben von Qualitätssteigerung gesprochen, die wir ja auch gerade in der Betreuung in den Kindergärten in Wien notwendig haben, da Wien ja eigentlich eine sehr schlechte Bewertungen hat, gerade im Betreuungsschlüssel der 3- bis 6-Jährigen, wo wir derzeit 1 zu 16,7, also 1 zu 17 haben. Wäre durch dieses neues Berufsbild und die Ausbildung, die Sie da geschaffen haben, in den Betreuungseinrichtungen, sprich, in den Kindergärten, eine Qualitätssteigerung zu forcieren beziehungsweise auch mehr zu schaffen, da es nun in den Kindergärten mehr Berufsmöglichkeiten gibt, um die Kinder zu betreuen? Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat, ich ersuche um Beantwortung. Amtsf StR Christian Oxonitsch: Wir sind ja schon bisher mit denen diversen Ausbildungsmodellen in der Stadt tatsächlich das einzige Bundesland, das de facto für im Kindergarten tätige AssistentInnen eine zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme bis zur Kindergartenpädagogin ermöglicht. Dies nicht zuletzt deshalb, weil wir eben unsere eigene Schule führen. Daher ist es nur in Wien der Fall, dass sich eine Assistentin - es sei denn, sie macht noch die Matura nach, et cetera - im Betrieb höherqualifizieren kann. Das war ja schon ein ganz wichtiger und wesentlicher Schritt, der uns auch geholfen hat - das muss man ganz offen sagen -, den großen PädagogInnenmangel, den ganz Österreich zu verzeichnen hatte, in den letzten Jahren zu überwinden und trotz des stetigen Ausbaus alle Dienstposten im Bereich der KindergartenpädagogInnen mittlerweile besetzt zu haben. Das war ja durchaus ein Bereich, in dem wir das über einige Jahre nicht hatten und gerade AssistentInnen wesentliche Aufgaben übernehmen mussten. Durch diese Ausbildung können wir jetzt aber sicherstellen, dass auch jene, die diesen Schritt nicht über die Berufsreifeprüfung gehen wollen oder können, aus welchen Gründen immer, die Möglichkeit haben, sich trotzdem entsprechend höher zu qualifizieren. Ich bin aber auch sehr froh über den Hinweis auf den Betreuungsschlüssel. Einmal mehr, wir leben im urbanen Bereich. Und was wir im urbanen Bereich ganz deutlich haben, ist natürlich eine wesentlich größere Zahl an vorzeitig eingeschulten Kindern, da der Schulweg und alles viel leichter sind. Das heißt, wir haben, grob gesprochen, rund 1 000 Kinder, die zwischen 5 und 6 Jahre alt sind, aber bereits die Schule besuchen. Der Betreuungsschlüssel der Statistik Austria - wie die Meldung bisher auch von Wien erfolgt ist - bezieht sich darauf, wie viele Kinder in der Altersgruppe von 3 bis 6 Jahren sich im Kindergarten befinden. Und diese rund 1 000 Kinder, die bereits in der Schule sind, befinden sich nach Wiener Zählweise natürlich nicht im Kindergarten. Sie sind ja auch nicht im Kindergarten, sondern schon in der Schule. Die Bundesländer melden das anders, sie gehen davon aus, wie viele Kinder nicht in einer Einrichtung sind. Der Betreuungsschlüssel ist aber die Frage des Betreuungsschlüssels des Kindergartens, und nicht, ob Kinder in der Schule sind. Daher sind 5- bis 6-Jährige, die schon in der Schule sind, nicht in der Betreuungsstatistik enthalten. Wir wissen genau, dass wir im Versorgungsgrad mit unseren mittlerweile 106 Prozent der 3- bis 6-Jährigen sehr gut liegen und daher die Differenz im Betreuungsschlüssel zu anderen Bundesländern an der großen Zahl von vorzeitig eingeschulten Kindern liegt. Wir haben aber jetzt mit der Statistik Austria vereinbart, dass, wenn das alle acht anderen Bundesländer auf diese Weise melden, wir das gerne auch machen und alle Kinder melden, auch wenn sie sich in der Schule befinden. Es soll an uns nicht scheitern. Ich glaube nur, dass der Betreuungsschlüssel dann ein falscher Begriff ist, denn dann sind es jene Kinder, die sich nicht in einer gemeinsamen Institution wie Schule oder Kindergarten befinden, aber der Betreuungsschlüssel sagt ja aus, wie viele Kinder im Kindergarten sind, und die sind eben nicht im Kindergarten, sondern in der Schule. Insgesamt glaube ich aber, es ist ein zusätzlicher wichtiger Schritt, eine Perspektive für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Bild der diplomierten Pädagogin hinaus zu schaffen. Es ist ein Zwischenschritt, der letztendlich die pädagogische Kompetenz von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt, die oft über Jahrzehnte im Kindergarten wichtige Arbeit leisten. Assistentin ist ja nicht nur die Person, die den Kindergarten reinigt oder das Essen ausgibt, das ist auch wichtig, aber es gibt viele - und das kennen wir aus vielen Diskussionen mit den Eltern -, die eigentlich mittlerweile die Assistentin als wichtige Pädagogin anerkennen. Und diesen Personen wollen wir auch eine Perspektive bieten, deshalb diese Ausbildungsform, die sicherlich auch noch ein zusätzlicher Qualitätsschritt sein wird. Ich bin sicher, dass einige Bundesländer in den nächsten Monaten wieder nach Wien kommen und sich auch das Curriculum anschauen werden. Präsident Johann Herzog: Die nächste und letzte Zusatzfrage zur 1. Anfrage stellt Abg Nepp. - Im Übrigen darf ich Sie um etwas mehr Ruhe im Saal bitten. 9.14.34 Abg Dominik Nepp (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich konnte Ihren Ausführungen leider nicht so gut folgen, weil hier im Saal so eine Unruhe ist. Ich finde es eigentlich schade, dass sich die Leute hier nicht mehr auf die Zukunft, nämlich die Ausbildung unserer Kinder konzentrieren, sondern dass es anscheinend wichtiger ist, einen gekauften Politiker in diesem Saal zu begrüßen. (Beifall bei der FPÖ.) Aber ich stelle dennoch die Frage, ich nehme an, Sie haben es eh schon beantwortet: In den Erläuterungen steht, dass bis 2018/2019 90 Assistenzpädagoginnen ausgebildet, aber keine weiteren Dienstposten geschaffen werden. Das heißt, es kommt zu einer Qualitätssteigerung, aber nicht zu einem Ausbau der Betreuung. Sehe ich es richtig und entnehme ich dem Text richtig, dass es keine weiteren Einstellungen in diesem Bereich gibt? Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat. Amtsf StR Christian Oxonitsch: Natürlich kommt es in weiterer Folge zu entsprechenden Beschäftigungen auch der AssistenzpädagogInnen, weil wir ja - wie auch wie in den vergangenen Jahren - für jeden Ausbauschritt natürlich auch die entsprechenden PädagogInnen sichergestellt haben. Für alle pro Jahr in etwa zwischen 2 000 und 3 000, 3 200 geschaffenen Plätze sind ja die PädagogInnen auch immer da gewesen, und die entsprechenden AssistentInnen wurden natürlich auch geschaffen. Sonst wär ja der Ausbau gar nicht erfolgt, dann hätten wir super Kindergärten gehabt, in denen aber keine Betreuung stattfindet. Wenn Sie sich die Personalstatistik der MA 10 ansehen, dann können Sie feststellen, dass sowohl im Bereich der AssistentInnen als auch im Bereich der diplomierten Pädagoginnen beziehungsweise Pädagogen entsprechend die zusätzlichen Dienstposten geschaffen wurden. Worum es uns aber geht, ist, im täglichen Betrieb ab 2018/19 eine Trennung sicherstellen zu können, damit auch eine Person, die ja auch jetzt schon im pädagogischen Einsatz ist - zwei PädagogInnen, eine Assistentin -, im pädagogischen Betrieb als Unterstützung für die Kindergartenpädagoginnen eingesetzt werden kann. Die hat das bis jetzt auch gemacht, hatte aber diese dreijährige Ausbildung nicht, weil es österreichweit dieses Berufsbild ja gar nicht gegeben hat. Wir stellen sicher, dass das, was in ganz Österreich üblich ist, dass AssistentInnen den Kindergarten unterstützen, und nicht nur, wie ich zuerst schon gesagt habe, beim Putzen oder Essen ausgeben, sondern auch bei der täglichen Arbeit, auch pädagogisches Hintergrundwissen, pädagogische Qualifikation bekommen. Das schafft Perspektive, schafft mehr Attraktivität, und ich glaube, das ist der wesentliche Schritt. Präsident Johann Herzog: Ich danke dem Herrn Stadtrat für die Beantwortung. 9.17.00†Lhptm Dr Michael Häupl - Frage| Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP - 00845-2015/0001 - KU/LM). Die 2. Anfrage wurde von Herrn Dr Wolfang Aigner gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Spürbar mehr im Börserl', verheißt der aktuelle Slogan der SPÖ den von Steuer- und Gebührenerhöhungen geplagten Wienerinnen und Wienern. Dem Vernehmen nach soll das Valorisierungsgesetz, das Jahr für Jahr steigende Gebühren für alle Haushalte mit sich bringt, für 2015 und 2016 ausgesetzt werden. Immerhin konzediert durch diesen Schritt auch die Erfinderin des Valorisierungsgesetzes, dass durch die Gebührenlawine den Menschen laufend Kaufkraft entzogen wird. Da ja nicht a priori davon ausgegangen werden soll, dass diese Maßnahme ein reiner Wahlkampfgag der Regierung ist, der am Ende durch umso höhere Gebührenanstiege in den Folgejahren ausgeglichen werden könnte, wäre jetzt eigentlich ein guter Zeitpunkt, um erneut über die Sinnhaftigkeit des Wiener Valorisierungsgesetzes nachzudenken. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Menschen in Wien nachhaltig von permanent steigenden kommunalen Gebühren entlastet werden und daher das Valorisierungsgesetz ersatzlos gestrichen wird?) Ich ersuche um Beantwortung, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich hoffe, Sie können mit dem Vorwurf eines freiheitlichen Landtagsabgeordneten, ein gekaufter Politiker zu sein, gut leben. Ich würde es mir jedenfalls wünschen. (Beifall bei der SPÖ. - Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist ja lächerlich!) - Es war nicht meine Diktion, es war ein anderer, der das hier vom gekauften Politiker gesagt hat, nicht ich. Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter, zu Ihrer eigentlichen Frage: Durch das im Jahre 2007 vom Wiener Landtag beschlossene Valorisierungsgesetz wird eine unregelmäßige und im Zeitabstand vergleichsweise beträchtliche Erhöhung der betroffenen Abgaben vermieden. Die maßvollen Anpassungen nach dem Valorisierungsgesetz orientieren sich am Verbraucherpreisindex, wodurch sich eine bessere Vorhersehbarkeit, Kalkulierbarkeit und Nachvollziehbarkeit für jene ergibt, die Abgaben leisten. In den Jahren 2015 und 2016 soll es in der Tat zu keiner Anpassung der Abgabenhöhe auf Basis des Valorisierungsgesetzes kommen. Diese temporäre Aussetzung der Valorisierung soll zu einer spürbaren Entlastung, zu einer entsprechenden Belebung der Wirtschaft und des Konsums führen, wenn man so will. Das ist der Beitrag, den Wien dafür zu leisten hat, dass es zu einer entsprechenden Nachfragestärkung kommt, wie das ja im großen Stil die von der Bundesregierung geplante Steuerreform auch ist. Die von Ihnen angesprochene ersatzlose Streichung des Valorisierungsgesetzes würde ungeachtet dessen jedoch den vorhin erwähnten Intentionen zuwiderlaufen. Ziel ist vielmehr, der Bevölkerung qualitativ hochwertige Leistungen zu erschwinglichen Preisen anbieten und gewährleisten zu können. Die Stadt Wien setzt jedenfalls alles daran, die bestehende hohe Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu bewahren und stetig auszubauen. Selbstverständlich geht damit ebenso das Bemühen einher, Einsparungspotenziale oder Effizienzsteigerungen aufzufinden und umzusetzen. Präsident Johann Herzog: Ich danke dem Herrn Landeshauptmann für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Aigner. - Ich ersuche darum. 9.20.01 Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Gestatten Sie mir, nachdem Sie Ihre Beantwortung mit einer persönlichen Bemerkung begonnen haben, darauf zu replizieren. Ich habe nie von einem eingekauften Politiker gesprochen. Wenn das von Kollegen so gesehen wird, dann machen Sie sich das bitte mit den Kollegen aus und lassen Sie mich da aus dem Spiel. Der Unterschied zu der Situation, die vielleicht heute vorliegt, besteht darin, dass ich aus inhaltlichen Gründen kantigere Oppositionspolitik als unabhängiger Mandatar machen wollte und nicht für eine einzelne Abstimmung, wo es vielleicht auf jede Stimme ankommt, einen Wechsel vollzogen habe. Das ist, glaube ich, der Unterschied zwischen meiner Situation und der Situation, vor der wir heute stehen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Und einen weiteren Satz gestatten Sie mir diesbezüglich: Ich habe von allen Landtagsparteien einen klubunabhängigen Status zugestanden bekommen. Ich glaube, ich habe diesen nach bestem Wissen und Gewissen auch hier in diesem Haus ausgeübt und deswegen lasse ich mir auch in dieser Weise am Ende dieser Periode nichts nachsagen. Aber zu meiner Frage: Es ist schön, dass auch die SPÖ - in einem Wahljahr, aber doch - draufkommt, dass eben auch die kommunalen Gebühren ein wesentlicher Bestandteil der Belastung der Menschen sind. Den Menschen ist es relativ egal, ob sie Steuern, Sozialbeiträge, sonstige Abgaben bezahlen. Wir sind in einer schwierigen konjunkturellen Situation. Nicht zuletzt deshalb gibt es auch eine Steuerreform, die letztendlich auch zu einer Steuerentlastung führen soll. Sie waren auch maßgeblich an der Ausverhandlung dieser Steuerreform beteiligt. Was auffällt, ist, dass ja in sehr vielen Bereichen automatisch angepasst und valorisiert wird, von der Rezeptgebühr über die Höchstbeitragsgrundlage bis zu den kommunalen Gebühren in Wien. Die einzigen Werte, die nicht valorisiert werden, sind die Steuerstufen. Diese bleiben über viele Jahre eingefroren und das führt letztendlich ja zum Phänomen der kalten Progression. Daher meine Zusatzfrage: Werden Sie sich auf Bundesebene als Vertreter des Landes Wien dafür einsetzen, dass im Zuge der parlamentarischen Behandlung der Steuerreform, die Sie mitausverhandelt haben, auch diese Steuerstufen letztendlich valorisiert werden, wenn man schon alles andere valorisiert? Präsident Johann Herzog: Herr Landeshauptmann, ich darf um Beantwortung bitten. Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Landtagsabgeordneter, es geht mir nicht darum, mit Ihnen diese Diskussion zum ersteren Teil fortzuführen oder gar Ihnen etwas nachzusagen, wie Sie es formuliert haben. Aber Sie werden verstehen, dass ich schon darauf hinweisen muss, dass man mit dem Begriff des "gekauften Abgeordneten" sehr vorsichtig umgehen soll. Sie werden das verstehen. Der Vorwurf richtet sich nicht an Sie. Dabei will ich es belassen, alles Übrige ist ohnehin Aufgabe des Präsidenten. Was die eigentliche Frage betrifft: Natürlich werde ich mich dafür einsetzen. Es ist in den Gesprächen, die zu dem Ergebnis der Tarifreform geführt haben, vereinbart, dass es auch eine Beseitigung eines weitestgehenden Teiles der kalten Progression bedeutet, um dieses Projekt der Nachfragestärkung und der Nachfrageförderung entsprechend nachhaltig abzusichern. Dazu gehören auch die Fragen zu anderen Faktoren eines potenziellen Wirtschaftswachstums - nämlich private und öffentliche Investitionen entsprechend zu forcieren, womit wir wieder ein Wachstum erzielen, das die Verbesserungen am Arbeitsmarkt bringen kann - jedenfalls auf eine Höhe, die den Österreicherinnen und Österreichern vertraut ist. Ihre Formulierung, ob ich mich als Verhandler seitens der Sozialdemokratischen Partei auf der Bundesebene zur Steuerreform dafür einsetzen werde, beantworte ich mit einem uneingeschränkten Ja. Präsident Johann Herzog: Ich danke dem Herrn Landeshauptmann für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Neuhuber. 9.24.18 Abg Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann, ich gehöre diesem Haus seit 18 Jahren an und habe es geschafft, in dieser Zeit keinen einzigen Ordnungsruf zu bekommen. Ich möchte mit dieser Tradition nicht brechen, daher verzichte ich angesichts des heutigen Falls von demokratiepolitischer Unhygiene, den wir gerade sehen, auf meine Zusatzfrage. (Abg Siegi Lindenmayr: Das ist ungeheuerlich!) Ich glaube, wir sollten alle innehalten und eine Schweigeminute abhalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Johann Herzog: Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr Michael Häupl: Ich habe ja keine Frage gestellt bekommen, was soll ich beantworten? (Allgemeine Heiterkeit.) Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Landeshauptmann. Die nächste und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Günther. - Ich bitte darum. 9.25.26 Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann, so nobel wie es der Kollege Neuhuber gemacht hat, werde ich es nicht machen. Sie wissen, der derzeitige Slogan in der SPÖ lautet: Spürbar mehr im Börsel für den Bürger! - Was bedeutet dieser Slogan für den Kollegen Akkilic? (Beifall und Heiterkeit bei der FPÖ.) Präsident Johann Herzog: Herr Landeshaupt, ich ersuche um Beantwortung. Lhptm Dr Michael Häupl: Ganz ehrlich gesagt, ich habe mir einen etwas sportlicheren Umgang damit erwartet, aber das war offensichtlich eine Fehleinschätzung. Auch diese Frage kann ich Ihnen im Grundsatz beantworten: Das, was sie für alle anderen Steuerzahler auch bedeutet, allerdings natürlich bei unserer Einkommenshöhe entsprechend geringer, als das für kleine Einkommen der Fall ist. Nicht mehr und nicht weniger, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Johann Herzog: Ich danke dem Herrn Landeshauptmann für die Beantwortung. 9.26.32†Amtsf StR Dr Michael LUDWIG - Frage| Die 3. Anfrage (FSP - 00844-2015/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Walter, MAS gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Werden Sie sich dafür einsetzen, geeignete landesrechtliche Voraussetzungen zu initiieren, um vermehrt gefördertes Wohnungseigentum in Wien zu schaffen?) Herr Stadtrat, ich ersuche um Beantwortung. Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr LAbg Norbert Walter! Wir haben uns ja schon einige Male auch im Rahmen der Fragestunde über die Frage des Wohnungseigentums unterhalten. Ich möchte zu der gestellten Anfrage jetzt auch gerne die aktuellen Zahlen mit einbringen, denn wir haben in der insgesamt sehr positiven Entwicklung, die wir im geförderten Wohnbau haben, im Bereich des geförderten Eigentums in der Periode zwischen 2008 und 2014 zwischen 49 und 518 geförderte Wohneinheiten pro Jahr hergestellt. Aktuell werden gerade in Liesing vom Bauträger Wiener Heim an der Ecke Eduard-Kittenberger-Gasse und Carlbergergasse 104 Wohneinheiten im Bereich gefördertes Eigentum übergeben. Sofern nicht etwa bei einem Bauträgerwettbewerb gesonderte Vorgaben über die Förderschiene - also Miete, Eigentum, Superförderung oder andere Maßnahmen - getätigt werden, steht es jedem Bauträger grundsätzlich frei, ob eine Liegenschaft als Miet- oder Eigentumsprojekt entwickeln wird. Insofern liegt es im Ermessen der Bauträger, welcher Entwicklungsschiene sie eine bessere Verwertbarkeit zutrauen. Offensichtlich liegt der Schwerpunkt der Nachfrage im Mietbereich, sonst würden die Bauträger stärker aus sich heraus auf gefördertes Eigentum setzen. Weiters verfeinern auch die im geförderten Bereich tätigen gemeinnützigen und auch gewerblichen Bauträger ihr Portfolio. Während Mietwohnungen überwiegend über die Förderschiene abgewickelt werden, erfolgt die Entwicklung von Projekten, die auf Grund der Grundkostenbelastung oder auch der Bauplatzkonfiguration beziehungsweise der Quantität der Wohneinheiten und der damit verbundenen Baukosten nicht für den geförderten Wohnbau in Frage kommen, im freifinanzierten Bereich. Abschließend werden aktuell im Rahmen größerer Entwicklungsprojekte die vorhandenen Bauplätze zwischen Miete und Eigentum aufgeteilt, um auch die soziale Durchmischung zu beleben. Diese Vorgangsweise ermöglicht neben einer für die Quartiersentwicklung wichtigen Durchmischung auch eine sinnvolle Kontingentierung dergestalt, dass Bauplätze, die auf Grund ihrer Größe prima vista förderungsfähig sind, als geförderte Miete umgesetzt werden, während an anderen Bauplätzen beispielsweise freifinanziertes Eigentum verwertet wird. Zuletzt möchte ich nur darauf verweisen und vielleicht abermals darauf hinweisen, dass die geförderte Miete in der Regel - sofern sie nicht im Baurecht vorliegt oder der Finanzierungsbeitrag unter 66 EUR liegt - die Option des Eigentumserwerbs nach zehn Jahren mit sich bringt. Von dieser Option machen die Menschen verstärkt Gebrauch. Das scheint mir eine sinnvolle, ergänzende Schiene zu sein, aus der Sicht der Bauträger, aber vor allem auch aus der Sicht der Mieter, die zu einem späteren Zeitpunkt, nach zehn Jahren entscheiden können, ob sie das Objekt weiter mieten oder ob sie es ins Eigentum übernehmen wollen. Präsident Johann Herzog: Ich danke, Herrn Stadtrat, für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Walter. - Ich ersuche darum. 9.30.02 Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. In der Tat ist es so, dass - was Sie richtig angemerkt haben - wir im Mietkauf ja auch Modelle haben, die damals von der schwarz-blauen Bundesregierung bundesgesetzlich geregelt wurden. Nichtsdestotrotz ist es so - und Sie haben es ja auch richtigerweise gesagt -, dass wir von 2008 bis heute in etwa zwischen 48 und 500 Wohnungen gebaut haben. Sie sagen ja selber immer, wir bauen jedes Jahr um die 7 000 bis 7 500 geförderte Wohnungen. Wenn man sich das in Prozentsätzen ansieht, dann sind das entweder nicht einmal 1 Prozent oder nicht einmal 10 Prozent bei den 500, grob durchgerechnet. Nach allen Umfragen, die wir regelmäßig machen, wünschen sich die Menschen gefördertes, leistbares Eigentum, und zwar nicht erst nach zehn Jahren, sondern sofort, denn sie wissen ja, dass der Bundesgesetzgeber damals den Mehrwertsteuervorteil beim Mietkauf um die Hälfte reduziert hat und dass das Mietkaufmodell nicht immer nur zu Vorteilen führt: Können Sie sich vorstellen, dass man bewusst auch bei größeren Bauträgerwettbewerben vorgibt, dass man einen höheren Prozentsatz an gefördertem Eigentum baut - und zwar gefördertes Eigentum entsprechend unterstützt mit Eigenmittelersatzdarlehen, mit einem Einmalzuschuss oder wie auch immer? Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat. Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Da setze ich vielleicht stärker als Sie, Herr Abgeordneter, auch auf die regulierende Wirkung des Marktes. Denn den Bauträgern steht es ja frei - in den allermeisten Fällen, nicht in allen, zugegebenermaßen, denn bei manchen Bauträgerwettbewerben legen wir fest, wie sehr die einzelnen Modelle zum Zug kommen sollen -, ob sie sich für Mietwohnungen mit Kaufoption oder für Eigentumswohnungen entscheiden. Und es scheint so zu sein, dass sich die Bauträger, egal, ob es gemeinnützige oder gewerbliche Bauträger sind, sehr oft für die Mietvariante entscheiden, die manchmal auch eine Eigentumsoption mit sich bringt - nicht immer, aber manchmal. Von daher habe ich den Eindruck, dass die Wohnbauträger, die auch die Wartelisten verwalten, selbst ein Gespür dafür haben, was am Markt nachgefragt wird. Und zwar nicht nur, weil man sich vorstellen könnte - da gebe ich Ihnen schon recht -, dass es viele Menschen gibt, die sich vorstellen können, ein Eigentum zu erwerben, sondern das tatsächlich auch durch eine Vormerkung bei einem Bauträger vornehmen. Von daher habe ich grundsätzlich nichts dagegen, wenn wir mit Bauträgern gemeinsam solche Optionen schaffen. Aber ich möchte auch nicht am Markt vorbei produzieren. Wir haben eine so starke Nachfrage nach kostgünstigen Mietwohnungen, dass der Fokus der Wohnbaupolitik sehr stark in diesem Bereich liegt. Wenn es ergänzend möglich ist - auch um die soziale Durchmischung zu beleben -, hier auch Eigentumswohnungen zu errichten, machen wir das gerne. Ich möchte aber darauf verweisen, dass ein sehr großer Teil der Eigentumswohnungen, die hergestellt werden, derzeit nicht im geförderten Eigentumsbereich sind, sondern im freifinanzieren Bereich. Das heißt, viele, die auf Eigentum setzen, sind über die deutlich höher angelegten Einkommensgrenzen hinausgehend mit Gehalt und Einkommen versehen und orientieren sich deshalb viel stärker am freifinanzierten Wohnungsmarkt. Das ist auch der Grund, weshalb es eine sehr starke Entwicklung auch bei gemeinnützigen Bauträgen gibt, zum Beispiel mit gewerblichen Töchtern in diesem Bereich tätig zu werden. Aber prinzipiell ist das sicher ein Punkt, um die soziale Durchmischung in der Stadt insgesamt zu beleben. Präsident Johann Herzog: Ich danke, Herrn Stadtrat. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Wansch. - Ich ersuche darum. 9.34.06 Abg Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Das Thema sozialer Wohnbau ist einzuleiten mit einer Feststellung, nämlich, dass die SPÖ in der Ära Bgm Häupl den Bau von Gemeindewohnungen eingestellt hat. Der Wahlkampfsager der letzten Tage, dass die SPÖ Gemeindewohnungen errichten wird, ist am Mittwoch hier als Täuschungsmanöver, Wahlkampfsager entlarvt worden. Das bedeutet, im Wesentlichen bleibt den Mietern die Möglichkeit der Genossenschaftswohnung. Für die Genossenschaftswohnung bezahlen die Mieter den Finanzierungsbeitrag bei Abschluss des Mietvertrages und bezahlen laufend die Darlehen zurück, die die Genossenschaft für die Errichtung der Wohnung aufgewendet hat. Da das bedeutet, dass damit ja der Mieter in Wirklichkeit mit seinem Finanzierungsbeitrag und mit der Rückzahlung der Darlehen die Wohnung selbst finanziert hat, ist im WGG die Möglichkeit geschaffen worden, dass das Eigentum an den Mieter übertragen wird. Und hier gibt es jetzt in der Praxis zahlreiche und zunehmende Beschwerden, dass die Genossenschaften und gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen den Mietern die Übertragung der Wohnung ins Eigentum widerrechtlich verweigern oder erschweren. Jetzt ist es so, dass die Landesregierung ja die Aufsichtsbehörde über die Genossenschaften ist und als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des WGG verantwortlich ist. So ist sie verantwortlich für die Überprüfung der Bezugsbegrenzung der Vorstandsmitglieder - da gibt es ja im Moment bei den SPÖ-nahen Genossenschaften einigen Handlungsbedarf. Aber sie ist auch zuständig für die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung der Übertragung der Wohnungen ins Eigentum der Mieter. Deshalb meine Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der Überwachung der Genossenschaften darauf gedrängt wird, dass diese Übertragungen der Wohnungen ins Eigentum der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden? Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat, ich ersuche um Beantwortung. Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Mir sind solche zahlreichen Beschwerden nicht bekannt und selbstverständlich werden wir alles daran setzen, die Bestimmungen des WGG zu überprüfen und darauf zu drängen, dass sie eingehalten werden. Präsident Johann Herzog: Ich danke, Herr Stadtrat. Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg Walter. - Ich bitte darum. 9.36.44 Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sie haben ja ausführlich geantwortet. In Oberösterreich gibt es das Modell bei den Mietkaufwohnungen, dass das Land Oberösterreich nicht den vollen Förderbeitrag bei Mietkauf zurückverlangt. Können Sie sich vorstellen, diese Mietkaufwohnungen dahin gehend auch in Wien noch zu unterstützen, dass man nicht die volle Förderung zurückbezahlen muss? Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Das kann ich mir nicht vorstellen. Wie gesagt, liegt der Fokus der Förderung jetzt sehr stark auf der Herstellung von besonders leistbarem Wohnraum. Wir haben neben der Möglichkeit des geförderten Wohnbaus ja die Maßnahmen der Superförderung geschaffen. Wir haben mit dem Smart-Wohnungskonzept einen Wohnungstyp geschaffen, der auch international große Anerkennung findet. Wir haben mit der Wohnbauinitiative insgesamt mehr als 6 000 Wohnungen in der Pipeline, die freifinanzierte Wohnungen sind - allerdings zu den Konditionen des geförderten Wohnbaus, ohne Einkommensgrenze, das heißt, hier kommen auch jene Menschen zum Zug, die ein bisschen mehr verdienen, sich aber am freien Wohnungsmarkt trotzdem nicht versorgen können. Das heißt, das sind Schwerpunkte, die wir jetzt besonders setzen und wo der Fokus ganz in die Richtung geht, dass wir für Menschen aus allen Gehaltsbereichen leistbare Wohnungen bieten können. Es gibt ergänzend dazu auch am freifinanzierten Markt sehr viele Möglichkeiten, und wir werden trotzdem, so wie auch einleitend dargestellt, auch die Möglichkeit bieten, dass es geförderte Eigentumswohnungen gibt. Wie gesagt, ich glaube, dass das Projekt, das derzeit in Liesing in Umsetzung ist, mit mehr als 100 geförderten Eigentumswohngen ein solches, sehr praktikables und positives Modell darstellt. Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Stadtrat. 9.39.00†Amtsf StR Dr Michael LUDWIG - Frage| Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 00843-2015/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Dr Wolfgang Ulm gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Die Instandhaltung und Überprüfung von Gasanlagen ist im Wiener Gasgesetz geregelt. Bereits im Jahr 2011 stellte das Kontrollamt fest, dass Wiener Wohnen die 12-jährige Frist für die Überprüfung der Gasanlagen in städtischen Wohnhausanlagen nicht einhält. Mit dem letzte Woche erschienenen Tätigkeitsbericht zur Überprüfung von Gasanlagen in städtischen Wohnhausanlagen musste der Stadtrechnungshof feststellen, dass Wiener Wohnen im Zeitraum 2011 bis April 2014 die Überprüfung der Gasanlagen lediglich in 10 von 1436 mit Gas versorgten Wohnhausanlagen durchgeführt hat. Die mittlerweile jahrzehntelang überfälligen Überprüfungen sind damit per April 2014 noch bei 1426 Wohnhausanlagen, das sind 99 Prozent der Wohnhausanlagen, offen. Für diese Säumigkeiten tragen Wiener Wohnen sowie der Wohnbaustadtrat die Verantwortung. Wie erklären Sie sich diesen Missstand?) Ich bitte StR Dr Ludwig um Beantwortung. Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geschätzter Abg Ulm! Die Instandhaltung und Überprüfung von Gasanlagen ist unter anderem im Wiener Gasgesetz, im Gaswirtschaftsgesetz und anderen Richtlinien enthalten beziehungsweise definiert. In diesem Zusammenhang darf ich auf den aktuellen Stand der Technik hinweisen, wonach eine wiederkehrende Überprüfung der Gasanlage - darunter ist unter anderem die Gasleitungsanlage einer Wohnhausanlage zu verstehen - alle zwölf Jahre vorgeschrieben ist. Wiener Wohnen hat bereits im 2. Halbjahr 2011, nachdem diese Richtlinie eingeführt worden ist, intensiv damit begonnen, die in einem im März 2012 veröffentlichten Kontrollamtsbericht aus 2011 aufgezeigten Handlungsempfehlungen hinsichtlich einer periodischen Überprüfung von Gasanlagen rasch und ohne Verzögerungen umzusetzen. Selbstverständlich haben auch in der Vergangenheit immer wieder erforderliche Arbeiten an den Gasanlagen stattgefunden. So werden beispielsweise allein im Rahmen von Mieterwechsel in rund 10 000 Mietobjekten jährlich standardmäßig umfassende Gasleitungsüberprüfungen durchgeführt, ehe die Wohnungen an den nächsten Mieter oder die Mieterin übergeben werden. Zusätzlich werden im Bedarfsfall natürlich auch außerhalb der periodischen Überprüfungsintervalle notwendige Reparaturmaßnahmen durchgeführt. Grundvoraussetzung für eine flächendeckende periodische Überprüfung von Gasanlagen ist jedoch die Planung und Durchführung eines verpflichtenden und umfassenden Ausschreibungsverfahrens gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006. Die als Grundlage für dieses Ausschreibungsverfahren im Detail zu ermittelnden Leistungskriterien wurden bereits im Jahr 2012 im Rahmen eines Pilotprojektes in neuen Wohnhausanlagen festgelegt. Im Anschluss daran hat Wiener Wohnen die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und das Ausschreibungsverfahren auch gestartet. Ein Zuschlag der ersten Lose erfolgte Mitte 2014. Seither sind die Überprüfungsarbeiten voll im Gange. Mittlerweile sind sämtliche Ausschreibungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. In einer ersten Tranche fand bis März 2015 - also bis jetzt - die Überprüfung von insgesamt 50 Wohnhausanlagen statt, weitere 280 Gemeindebauten werden bis Ende des Jahres überprüft. Zusätzlich werden in all jenen Wohnhausanlagen, in denen umfassende Sanierungen stattfinden, die Gasüberprüfungen im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten durchgeführt. Derzeit finden in 51 städtischen Wohnhausanlagen Sanierungen statt. Für weitere 49 Gemeindebauten fällt noch heuer der Startschuss. Somit werden die periodischen Überprüfungsarbeiten bis Jahresende bei mehr als einem Viertel aller mit Gas versorgten städtischen Wohnhausanlagen erfolgt sein. Der Leistungszeitraum für die flächendeckende Überprüfung sämtlicher Wohnhausanlagen wurde im Rahmen der Ausschreibung auf vier Jahre limitiert. Festhalten möchte ich aber ausdrücklich, dass - und dies kann auch von den entsprechenden Berichten des Stadtrechnungshofes abgeleitet werden; wir haben ja auch gestern unter Ihrem Vorsitz eine Sitzung des Stadtrechnungshofes gehabt - es zu keinem Zeitpunkt Gefahr in Verzug gegeben hat, weder für die Wohnhausanlagen noch für die Mieterinnen und Mieter. Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Stadtrat, für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. - Ich ersuche darum. 9.42.32 Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Es gibt 1 436 mit Gas versorgte städtische Wohnhausanlagen. Wir wissen seit dem Jahr 2011, dass die notwendigen und gebotenen Überprüfungen nicht stattgefunden haben. Man hat dann begonnen oder versucht, diese Überprüfungen nachzuholen, und hat das im Zeitraum 2011 bis April 2014 nur bei 10 Wohnhausanlagen geschafft - das ist ungefähr 1 Prozent von diesen 1 436 Betroffenen, ein eklatant niedriger Anteil. Wieso ist es nicht gelungen, hier zu einer rascheren Überprüfung zu kommen? Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat, ich ersuche um Beantwortung. Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Es ist eine interessante Zusatzfrage. Ich muss nur leider da jetzt ein bisschen ausholen, Sie verzeihen mir das, aber ich möchte doch sehr tiefgehend auf Ihre Zusatzfrage eingehen: Um Überprüfungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik für alle städtischen Wohnhausanlagen sicherzustellen, hat Wiener Wohnen für die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages betreffend die Prüfung und Durchführung notwendiger Dichtstellungsarbeiten an Gasanlagen in den entsprechenden Wohnbauten im Februar 2013 ein offenes Verfahren, ein Preisangebotsverfahren durchgeführt. Das Vergabeverfahren für sämtliche Wohnhausanlagen von Wiener Wohnen war in drei Lose unterteilt. Das Vergabeverfahren wurde im Juli 2013 von Wiener Wohnen widerrufen, und zwar deshalb, weil bei Los 1 und 3 jeweils nur ein Angebot eingelangt war, die angebotenen Preise in allen drei Losen deutlich über der von Wiener Wohnen erstellten Kostenschätzung lagen und bei alleiniger Beauftragung der Leistung von Los 2 keine Notdienstleistungen bei Gasgebrechen zur Verfügung gestanden wären. Von Wiener Wohnen wurde daher eine sofortige Überarbeitung der Ausschreibung ohne Notdienstleistung bei Gasgebrechen vorgenommen. Mit der neuen, geänderten Ausschreibung, welche die Wohnhausanlagen aller Wiener Gemeindebezirke in 37 Lose unterteilt hat, sollten mehr Firmen angesprochen und dadurch ein stärkerer Wettbewerb erzielt werden. Mit der Konsequenz, dass wir natürlich erreichen wollten, dass eine Kostensenkung - die für die Mieterinnen und Mieter relevant ist - durchgesetzt wird. Die Angebotseröffnung des zweiten Vergabeverfahrens erfolgte im Oktober 2013. An diesem Verfahren beteiligten sich 19 Firmen. Als Arbeitsbeginn für die Prüfung und Durchführung notwendiger Dichtstellungsarbeiten an Gasanlagen in den Wohnbauten war von Wiener Wohnen in der Ausschreibung das 2. Quartal 2014 festgelegt. Bei der Ausschreibung sollten alle Wohnhausanlagen, welche mit dem Energieträger Gas versorgt werden, innerhalb von 4 Jahren überprüft und dichtgestellt werden. Beim zweiten Vergabeverfahren lagen lediglich bei 5 der 19 Angebote die Preise unter der Kostenschätzung von Wiener Wohnen, welche als oberstes Kostenlimit angesehen wurde. Eine Vergabe an Firmen mit Angeboten oberhalb der Kostenschätzung wurde daher von Wiener Wohnen nicht in Betracht gezogen. Drei der fünf Angebote mussten von Wiener Wohnen wegen nichtplausibler Preisgestaltung und aus formalen Gründen aus dem Verfahren ausgeschieden werden. Von Wiener Wohnen wurde daher nur an zwei Firmen für elf Lose Ende April 2014 der Zuschlag erteilt, als Leistungsbeginn wurde im Auftragsschreiben an die Firmen von Wiener Wohnen der 19. Mai 2014 festgelegt. Für die restlichen 26 Lose lagen nur Angebote vor, die oberhalb der Kostenschätzung Wiener Wohnens waren, sodass das zweite Vergabeverfahren bei diesen Losen neuerlich aus wirtschaftlichen Gründen von Wiener Wohnen widerrufen wurde. Mittlerweile sind aber sämtliche Ausschreibungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Sie sehen also, Herr Abgeordneter, es liegt nicht daran, dass Wiener Wohnen da nicht will, sondern dass wir ein sehr strenges Vergabegesetz haben, an dem wir uns natürlich orientieren und orientieren müssen, und dass wir zusätzlich natürlich auch bei der Kostenschätzung sehr gewissenhaft prüfen, ob es zu keiner Mehrbelastung von Mieterinnen und Mietern kommt. Und ich möchte noch einmal betonen: Die Sicherheit der Wohnhausanlagen und jene der Mieterinnen und Mieter war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Stadtrat. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Günther. - Ich ersuche darum. 9.47.12 Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat! Die Überprüfungen beziehungsweise die Ausschreibung und die Überprüfung sollten ja einen Garant dafür darstellen, dass Gasgebrechen so wenig als möglich passieren. Das ist einmal die Grundvoraussetzung. Jetzt lesen wir immer wieder in den Medien von Gasgebrechen und davon, dass Straßen gesperrt werden mussten. Das wird nicht immer eine Wohnhausanlage von Wiener Wohnen sein, aber Gasgebrechen sind in Wien - sage ich jetzt bösartig - fast etwas Übliches, das passiert immer wieder einmal. Gibt es bei Wiener Wohnen Aufzeichnungen darüber, wie viele Gasgebrechen es in den letzten Jahren waren, die repariert werden mussten und die vielleicht auch deshalb passiert sind, weil die Anlage eben zehn bis zwölf Jahre nicht überprüft wurde? Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat. Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sie haben jetzt selbst in Ihrer Anfrage als Beispiel Gasgebrechen angeführt, die auf der Straße stattfinden. Das hängt damit zusammen, dass viele Gasrohre auch älteren Datums und bei bestimmten Einwirkungen, bei starken Regenfällen, und so weiter besonders gefährdet sind. Wir haben eigentlich keine nennenswerten Gasgebrechen in den städtischen Wohnhausanlagen. Im Gegenteil, wir werden als Wiener Wohnen sehr stark gelobt, auch von den Wiener Rauchfangkehrern, dass wir auch bei der Betreuung der Anlagen in den jeweiligen Wohnungen vorbildlich vorgehen - wir haben da sehr strenge Kriterien und Vorgaben, sehr viel strenger als im privaten Wohnhausbereich. Die tragischen Vorfälle, die es mit Gas auch in Haushalten gibt, finden im Regelfall nicht in den Gemeindebauten, sondern im privaten Wohnhausbereich statt, bedauerlicherweise. Wir haben mit den Gasinstallateuren, aber auch mit den Rauchfangkehrern in Wien ein besonders enges Einvernehmen, die uns immer wieder auch auf bestimmte Ereignisse aufmerksam machen. Deshalb können wir solche Schadensfälle weitgehend ausschließen. Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Stadtrat. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. - Ich ersuche darum. 9.49.15 Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sie haben mir zwar eine umfangreiche Erklärung gegeben, warum zwischen 2011 und 2014 - also in immerhin drei Jahren - nicht mehr passiert ist, aber dazu muss ich Ihnen schon sagen: Der Erfolg zählt. - Wiener Wohnen hat es offenbar nicht zustande gebracht. Aber es ist traurig, dass das nicht gelungen ist, und letztendlich bleibt diese geringe Überprüfungsquote. Untersuchungen haben ergeben, dass auch in städtischen Wohnhausanlagen bei den Steigleitungen im Ausmaß von 50 Prozent Undichtheiten festgestellt wurden. Ich frage Sie daher: Wie stellen Sie bei einer hohen Wahrscheinlichkeit von Undichtheiten, die es nach wie vor in städtischen Wohnhausanlagen gibt, sicher, dass es keine Gefährdung für die Mieter gibt? Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat. Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Die von mir angesprochenen Maßnahmen betreffen ja nicht nur die laufenden Überprüfungen, sondern beispielsweise auch die Reparaturmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen während der Wohnungsübergaben - das sind im Jahr 10 000 Wohnungen, die übergeben werden. Im Zuge dieser Wohnungsübergaben werden unter anderem auch die Gasleitungen überprüft. Weiters werden bei sämtlichen Sanierungsmaßnahmen der städtischen Wohnhausanlagen auch die Gasleitungen saniert. Das heißt, die geringe Überprüfungszahl, von der Sie gesprochen haben - und die wir natürlich ausbauen wollen, das ist ja unbestritten, da gibt es zwischen uns beiden ja auch keine Auffassungsunterschiede, das muss natürlich mehr werden -, hängt natürlich auch mit den Ausschreibungsbedingungen zusammen. Prinzipiell soll das gesteigert werden. Aber das ist nicht die alleinige Maßnahme, die wir im Bereich der Überprüfung von Gasleitungen setzen, sondern eine unter mehreren. Ich gebe Ihnen völlig recht, dass sie erhöht werden soll. Parallel dazu gibt es aber, wie gesagt, eine ganze Reihe von Maßnahmen im Sanierungsbereich und bei der Übergabe und Neuvermietung von Gemeindewohnungen. Präsident Johann Herzog: Ich danke, Herr StR Dr Ludwig, für die Beantwortung. Die Fragestunde ist somit beendet. 09.51.00Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Jede Stimme ist gleich viel wert - ein modernes Verhältniswahlrecht für Wien" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg Ellensohn, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. 9.51.53 †Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt warten alle gespannt, was wir zum Wahlrecht sagen. Die Idee war natürlich, hier ein flammendes Plädoyer für ein Wahlrecht zu halten, das analog zur Nationalratswahl und analog zu den anderen acht Bundesländern bedeutet, dass jede Stimme gleich viel wert ist (Abg Heinz Hufnagl: Das mit den anderen Bundeländern stimmt nicht!) und dass wir heute noch im Laufe des Tages Gelegenheit haben, darüber abzustimmen. Die Gelegenheit haben wir trotzdem. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir heute ein faires Wahlrecht beschließen, ist gesunken, keine Frage, aber wir werden es trotzdem am Nachmittag versuchen. Die Geschichte des Wahlrechts in Wien und in Österreich zu skizzieren, lohnt sich. Denn es war ja nicht immer so, dass so wie heute alle über 16 Jahre, mit einem österreichischen Pass und einem Hauptwohnsitz in Wien stimmberechtigt sind, sondern das hat sich ja entwickelt. Wir wollen jetzt nicht die lange Geschichte des Wahlrechts darstellen, aber die Entwicklung war immer mehr Wahlrecht: Mehr Leute wählen lassen, dann kam das Frauenwahlrecht, es wurden die Altersgrenzen gesenkt, dann gab es auch immer den Versuch, die Staatsbürgerschaft als Kriterium abzuschaffen - da hätten wir ja mit der größten Fraktion im Haus Einigkeit gehabt, Drittstaatsangehörige oder EU-BürgerInnen wählen zu lassen. Vor ungefähr 140 Jahren war es ja noch so, dass das Wahlrecht an das Einkommen gebunden war - das war ein Zensuswahlrecht, man durfte mitstimmen, abhängig davon, wie viel Geld man hat. Das waren eine Weile jene, die ein Steueraufkommen von 10 Gulden hatten, und 1882 hat man das dann billiger gemacht, dann durften alle abstimmen, die ein Steueraufkommen von 5 Gulden hatten. Damals war das Wahlrecht an das Geld gebunden, das jemand besitzt. Ich weiß nicht, ob es möglich gewesen wäre, 10 Personen 10 Gulden zu geben und dann 10 Stimmen zu bekommen, das glaube ich nicht, aber vielleicht, nachdem man ja nur seine eigene Steuerleistung vorlegen muss. Aber das ist alles Geschichte, das hat man abgeschafft. Heute sind wir bei einem Wahlrecht, bei dem alle, die über 16 Jahre alt sind, in Wien wählen dürfen, wenn sie einen österreichischen Pass haben. Das genügt uns nicht, es sind über 300 000 Menschen nicht wahlberechtigt. Das kann man momentan nicht durchsetzen, weil man auf Bundesebene keine entsprechenden Gesetze von SPÖ und ÖVP zusammenbekommt und es im Nationalrat dafür keine Zweidrittelmehrheit gibt. Deshalb dürfen in Wien auf Ebene des Landtages leider noch immer nur ausschließlich jene wählen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Zu den vielen Anträgen und zur Geschäftsordnungsänderung können wir am Nachmittag reden. Aber woher kommt eigentlich der Versuch, ein faires Wahlrecht zu machen? Was ist die Idee dahinter? - Nur damit es alle noch einmal verstehen: Im Moment ist es so, dass am Wahlsonntag 2010 das Wahlergebnis war, dass die SPÖ pro Mandat 6 800 Stimmen benötigte, abgestuft die FPÖ ein bisschen mehr, die ÖVP noch mehr und wir am meisten - 8 600. Also, jedes Mandat der GRÜNEN kostet 1 800 Stimmen mehr. Das empfinden wir als unfair. Wir glauben, dass jeder Wiener und jede Wienerin gleich viel wert sind. Wir glauben nicht, dass jemand, wenn er SPÖ wählt, mehr wert ist als ein ÖVP-Wähler oder eine GRÜN-Wählerin, auch nicht ein FPÖ-Wähler. Alle Stimmen sollen gleich viel wert sein. Das haben wir in den Koalitionsverhandlungen eingebracht und uns darauf geeinigt, dass wir ein modernes Verhältniswahlrecht schaffen. Alle, die in der Politik daheim sind, wissen, was das heißt. Die Idee war, einen Kompromiss zu finden zwischen der Position SPÖ - Wir wollen Bonusmandate! - und der Position der GRÜNEN - Wir wollen ein faires Wahlrecht, wo jedes Mandat gleich viel kostet! Das war die Idee, das war die Ausgangsbasis. Weil ich von Anfang an nicht sicher war, ob hier am Ende überhaupt 51 Personen für ein faires Wahlrecht sein werden, und weil es im Koalitionsvertrag gestanden ist, haben wir einen Kompromiss gesucht und bereits 2012 - schmerzhaft - gesagt: Treffen wir uns in der Mitte - so wie es nämlich Ende 2012 im Koalitionsvertrag gestanden ist. Das hat sich halt leider nicht materialisieren lassen. Okay. Dann gab es viele, viele Verhandlungen. Ich weiß nicht, ob der Herr Ulm heute Zeit findet - die fünf Minuten am Vormittag werden nicht reichen, aber vielleicht am Nachmittag - das noch einmal aufzulisten. Aber es waren viele Runden und wir sind einfach nicht zusammengekommen. Die Idee war bis zum Schluss, dass wir uns in der Mitte treffen. Das haben wir vor Weihnachten noch einmal öffentlich angeboten. Da ist wenigstens Bewegung in die Sache gekommen, da wurde einmal öffentlich über das Wahlrecht geredet, denn vorher war ja die Information ein bisschen mager. Dann haben wir es immer noch probiert und sind wieder nicht zusammengekommen. Natürlich hat es in den letzten Wochen alle möglichen Geschichten darüber gegeben, was an dem Tag passieren wird. Und die Journalisten und Journalistinnen haben ja auch immer gefragt und zwischendurch alle möglichen Namen aus allen Fraktionen genannt, die vielleicht heute anders abstimmen - was logischerweise rufschädigend ist für alle, die das nicht tun. Aber es war dann die APA, die Namen aus FPÖ und ÖVP genannt hat. Von den GRÜNEN habe ich bis heute in der Früh keinen Namen gehört, bis drei viertel acht. Aber es gab tatsächlich laufend die Drohung, es gäbe für den Vorschlag der GRÜNEN, ein faires Wahlrecht durchzusetzen, keine 51 Stimmen. - Das hat sich also als richtig herausgestellt. Es sei denn, am Nachmittag? Was weiß man? Wer von den 100 Abgeordneten ist überhaupt da? Und wie stimmen wir alle ab? - Es ist ein freies Mandat, es könnte ja auch jemand von der SPÖ für ein faires Wahlrecht sein. Das wäre zwar eine Überraschung, aber man soll das alles nicht ausschließen. Realistischerweise werden wir heute beim Wahlrecht keinen Fortschritt machen. Wir werden es probieren, aber es wird vermutlich nicht klappen. Realistischerweise dauert das Jahr aber länger als bis zum März und es gibt irgendwann heuer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Koalitionsverhandlungen. Das wird die FPÖ nichts angehen, aber vermutlich die Volkspartei oder die GRÜNEN - jedenfalls einen davon. Daher wird im Herbst die SPÖ mit einem Verhandlungspartner dasitzen, der genau das Gleiche wieder macht und sagt, ich möchte es. Aber ich glaube, der Nächste, wer immer das sein wird, wird nicht sagen, wir schreiben modernes Verhältniswahlrecht hinein und diskutieren es dann vier Jahre, sondern es wird halt anders ausschauen. Es ist schade. Die nächste Wahl wird mit einem Wahlrecht stattfinden, das der SPÖ bei jedem Mandat 1 800 Stimmen Vorsprung gibt. Wir müssen 1 800 Mal an die Tür klopfen und 1 800 Leute überzeugen, und dann erst müsst ihr aufstehen, hinausgehen und mitmarschieren. Denn ihr braucht halt nur 6 800 Stimmen für ein Mandat und wir 8 600. Das empfinden offensichtlich alle für fair in der SPÖ, das ist schade, aber es ist so, es ist zur Kenntnis zu nehmen. Und wir werden dann am Nachmittag Vorlesungen hören über ein mehrheitsförderndes Wahlrecht und was das alles bringt auf der Welt. So ist es. Ein bisschen Verständnis dafür - zum Nachdenken -, wieso wir das ungerecht finden könnten, wäre schon nicht schlecht, wenn wir alle überlegen würden, warum denn die GRÜNEN derartig der Meinung sind, dass jeder einzelne Mensch gleich viel wert sein soll am Wahlsonntag - und nicht Einzelne mehr. Warum glauben wir das? - Weil wir prinzipiell davon ausgehen - und auch die Menschenrechtskonvention ernst nehmen, dass jeder Mensch in Würde gleich geboren und gleich an Rechten ist. Es passt uns nicht, dass einer 1,27 Stimmen und einer 1,0 Stimmen hat. Das passt uns halt nicht. Wir werden auch nach diesem Tag, falls es heute nicht beschlossen wird, weiterhin für ein faires Wahlrecht in Wien kämpfen. Wir werden jede Gelegenheit nützen, für ein faireres Wahlrecht zu stimmen. Es ist heute ganz sicher nicht das letzte Mal, dass ein Wahlrecht ein bisschen geändert wird. Ich nehme an, dass ich noch in diesem Haus sitzen werde, wenn das Wahlrecht tatsächlich anders ausschaut! Es wird der Tag kommen, an dem ich im Landtag ein faires Wahlrecht beschließen werde, das analog zur Nationalratswahlordnung ist. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsidentin Marianne Klicka: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr StR Mag Juraczka. Ich erteile es ihm. 10.01.01 †StR Mag Manfred Juraczka|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ungeachtet der doch fast skurril anmutenden Vorkommnisse von heute Früh bin ich geneigt, meinem Vorredner in einem Punkt recht zu geben: Gerade die Diskussionen der letzten Wochen und Monate um das Wahlrecht haben gezeigt, wie dringend notwendig wir mehr Demokratie in dieser Stadt brauchen, und davon dürfen wir uns in dieser Stadt nicht abbringen lassen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Ohne jetzt in der knapp bemessenen Zeit die ganze Genese dieses Themas aufzeigen zu können, halte ich fest: 2010 gab es von den damaligen drei Oppositionsparteien den berühmten Notariatsakt, unterzeichnet von meiner Vorgängerin Christine Marek, vom Parteiobmann der Freiheitlichen Partei in Wien und von der Spitzenkandidatin der GRÜNEN, der jetzigen Vizebürgermeisterin Vassilakou. Damals wurde vereinbart, unabhängig von einer Koalitionsbeteiligung gemeinsam ein faires Wahlrecht umzusetzen. Jetzt gab es nach viereinhalb Jahren Streit innerhalb der Koalition im Rathaus einen koalitionsfreien Raum für dieses Thema. Gut. Es wäre aber fair, richtig und in der Sache wichtig gewesen, diesen koalitionsfreien Raum gleich zu Beginn der Periode so umzusetzen, wie er damals, 2010, gedacht war. Dann wären uns vielleicht Ereignisse wie jene heutigen erspart geblieben, meine Damen und Herren! Dazu, dass ein Mandatar gewechselt hat, sage ich: Das ist schon oft vorgekommen, der Herr Bürgermeister hat es angesprochen, das kommt immer wieder vor. Dass aber ein Mandatar eine Stunde vor einer Sitzung mit einer entscheidenden Abstimmung auf die Idee kommt, aus angeblich weltanschaulichen Gründen die Fronten wechseln zu wollen, ist beachtlich! (Ironische Heiterkeit bei Abg Mag Wolfgang Jung.) Ich drücke es einmal so aus: Das ist bemerkenswert! Herr Kollege Akkilic! Ich kenne Sie als jemanden, der bei seinen Wortmeldungen in den letzten Jahren immer sehr gerne die Moral hoch gehalten hat. - Ich will Sie wirklich gar nicht persönlich angreifen, aber ich möchte Sie ersuchen, wenn Sie heute nach Hause kommen: Schauen Sie sich in den Spiegel und überlegen Sie, wie sich das anfühlt! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg Heinz Hufnagl: Wieso fällt mir jetzt wohl der Name Kenesei ein?) Meine Damen und Herren! Wenn persönliches Fortkommen in der Politik - und das ist leider kein Einzelfall - wichtiger ist als inhaltliche Grundsätze, dann haben wir ganz definitiv ein Demokratieproblem! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Mir verbleiben noch zwei Minuten. - Ich glaube, die Ereignisse der letzten Wochen und Monate haben vor allem gezeigt: Ja. Wir sollten weiterhin darüber nachdenken, ob die Mandatszahl - gerade in einem Landtag, der über 100 Mandatare verfügt - mit der Prozentzahl übereinstimmt. Aber es gibt auch noch viele weitere Themenbereiche, die ganz, ganz wichtig sind. Bis vor Kurzem war der breiten Öffentlichkeit völlig entgangen, dass eine Partei mit 44 Prozent in allen Ausschüssen dieses Hauses über eine absolute Mehrheit verfügt. Bis vor Kurzem ist es den Menschen entgangen, dass man entgegen der Bundesverfassung für einen Initiativantrag hier in diesem Haus teilweise eine doppelte Mehrheit braucht, nämlich im Ausschuss und im Landtag, was massiv bedenklich ist. Wenn wir darüber reden, dass der Herr Bürgermeister mehrfach gesagt hat, dass sich auch die ÖVP mehrheitsfördernde Elemente vorstellen kann, dann muss man redlichkeitshalber auch dazusagen, dass solche Dinge immer mit einer ganz massiven Stärkung von persönlichkeitsstärkenden Elementen einhergehen sollen beziehungsweise müssen. Wir wissen allerdings ganz genau, dass die Stadt Wien beispielsweise betreffend eine massive Stärkung der Vorzugsstimmen anderen Bundesländern massiv hintennach hinkt. Es gibt neben dem fairen Wahlrecht, was die Mandatsverteilung betrifft, im Koalitionsübereinkommen noch viele weitere Vorhaben, die leider nicht umgesetzt wurden bis hin zur Novelle des Untersuchungsausschusses oder zur Novelle der Geschäftsordnung für Landtag und Gemeinderat. Diesbezüglich war vieles angedacht, im Hinblick auf die Umsetzung muss man aber sagen: Leider nein! Darum sage ich: Wir brauchen, unabhängig von den wenig appetitlichen heutigen Vorgängen, mehr Demokratie in der Stadt, und die ÖVP wird sich dafür einsetzen. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Gudenus. Ich erteile es ihm. 10.06.11 †Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich habe die Worte des Herrn Klubobmann Ellensohn genau verfolgt: Er hat wieder einen historischen Abriss über die Entstehung beziehungsweise die Genese des Wahlrechtes und die Ausweitung des Wahlrechtes gebracht und hat darüber gesprochen, wie man sich früher das Wahlrecht mit 10 Gulden erkaufen konnte. - Heutzutage schaut es anders aus: Man kann sich einen Mandatar mit 30 Silberlingen kaufen, Herr Akkilic, um ein neues, modernes Wahlrecht zu verhindern! Das ist ein rot-grünes Sittenbild, meine sehr geehrten Damen und Herren: 30 Silberlinge, Herr Akkilic! (Beifall bei der FPÖ.) Und dann sitzen Sie mit dem Status eines klubunabhängigen Mandatars mitten im Klub der SPÖ! (Abg Mag Sybille Straubinger, MBA: Und wo sitzt Aigner? - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Er sitzt nicht mitten im Klub der FPÖ! Da besteht wohl ein großer Unterschied! Das ist ein rot-grünes Sittenbild, und all das auf Kosten und auf dem Rücken der Bürger. (Beifall bei der FPÖ.) Man kann hier und heute konstatieren: Das ist ein schwarzer Tag für die Demokratie und ein schwarzer Tag für den politischen Anstand hier in diesem Haus und für ganz Wien! Das ist wirklich schade! (Beifall bei der FPÖ. - Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Was reden denn Sie über Anstand?) Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die eigentliche Eintrittskarte des Herrn Akkilic in die Reihen der SPÖ seine Rede am Mittwoch auf Türkisch war: Dabei ist die SPÖ draufgekommen: Das ist ja einer von uns, der spricht unsere Wähler an, er kann am 1. Mai mitmarschieren! (Beifall und Heiterkeit bei der FPÖ.) Das war die Eintrittskarte! Genauso ist es gelaufen! Das war seine Antrittsrede: Er ist da gestanden und hat auf Türkisch doziert. Und die Roten haben sich gedacht: Der ist sicherlich anfällig für uns! Den holen wir uns rüber! - So ist es gelaufen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein moralisches Versagen von Rot, aber auch von Grün, heute an diesem traurigen Tag für die Demokratie, das ist ein wesensimmanenter beziehungsweise systemimmanenter Verrat, ein rot-grünes Sittenbild. Wenn es darum geht, sich an die Macht zu klammern, ist Ihnen jedes Mittel recht, die Geschäftsordnung mit Füßen zu treten, rechtswidrig Anträge vielleicht nicht zuzulassen, Mandatare kurz vor einer Sitzung - wie ich bewusst sage - einzukaufen. Das ist Ihr Stil, meine sehr geehrten Damen und Herren, und mit diesem können wir nichts anfangen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg Ing Isabella Leeb.) Jetzt komme ich aber auch zu den GRÜNEN: Sie hatten das Glück, dass heute die Aktuelle Stunde für die GRÜNEN an der Reihe war, und Sie haben dieses Thema gewählt und plötzlich Geschäftsordnungsanträge vorbereitet. - Dazu sage ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN: Das glaubt Ihnen kein Mensch! Das ist ein grünes Scheinmanöver! Sie tun so, als würden Sie das paktierte Wahlrecht, das wir vor fünf Jahren gemeinsam vereinbart haben, umsetzen wollen. Das war ein von langer Hand vorbereiteter Coup: 13 Millionen EUR für die Fahrradagentur oder Mobilitätsagentur war das Geschäft. Niemand glaubt Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, niemand glaubt Ihnen! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Es gibt eine offensichtlich türkischsprachige Personalspende an die SPÖ, um im Endeffekt die Pfründe und die Macht der SPÖ zu sichern und das alte Wahlrecht beizubehalten, und all das geschieht auf dem Rücken der Bürger! Das ist eine Schande für das Haus, Rot und Grün, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) In den letzten Wochen tun Sie so, als wären Sie plötzlich der Motor für das neue Wahlrecht, für das faire, gerechte, moderne Wahlrecht, das wir zwischen Schwarz, Blau und Grün vor fünf Jahren paktiert haben. - Sie hätten mehrere Gelegenheiten in den letzten Jahren gehabt, unseren Initiativanträgen zuzustimmen! Niemand hat Sie daran gehindert, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber jetzt plötzlich vor der Wahl tun Sie so, als wären Sie der Motor. Das glaubt Ihnen kein Mensch, niemand glaubt Ihnen mehr ein Wort! Aber es war auch ganz klar: Der erste Sündenfall der GRÜNEN ereignete sich schon ein halbes Jahr nach der Vereinbarung mit der notariell beglaubigten Unterschrift: Es war dies der Eintritt in die Landesregierung mit der SPÖ, ohne genau diesen Passus für ein faires, gerechtes und modernes Wahlrecht hineinzuverhandeln. Das war der erste Sündenfall ein halbes Jahr nach der Vereinbarung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Ich frage abschließend: In welch miserablem Zustand muss die SPÖ sein, um sich mit solchen Methoden an das alte Wahlrecht klammern zu müssen? Die Moral von der Geschicht': Rot und Grün, die wählt man nicht! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Präsidentin Marianne Klicka: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg Dipl-Ing Schicker gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. 10.11.41 †Abg Dipl-Ing Rudi Schicker (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Danke, Frau Präsidentin. Ich kann mich erinnern, Herr Gudenus, dass wir in der Präsidiale vereinbart haben, dass wir versuchen, diesen Tag ohne Vorwürfe, die strafrechtliche Tatbestandteile wären, und ohne große Hetzdiskussionen über die Bühne zu bekommen. Was aber haben Sie jetzt getan? - Sie werfen der SPÖ genau einen strafrechtlichen Tatbestand vor! (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Was für einen strafrechtlichen Tatbestand?) Sie behaupten, dass wir einen Abgeordneten eingekauft haben! - Wir haben keinen Abgeordneten eingekauft! Herr Akkilic hat sich aus freien Stück aus der Grünen Fraktion verabschiedet. (Beifall bei der SPÖ. - Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) Wenn Sie uns hier diesen Vorwurf machen, der einen strafrechtlichen Tatbestand beinhaltet, dann muss ich von der Frau Präsidentin einen Ordnungsruf Ihnen gegenüber verlangen. Und wenn Sie das außerhalb dieses Raumes sagen, wo Ihre Immunität zu Ende ist, dann werden Sie von uns angezeigt. (Beifall bei der SPÖ) Präsidentin Marianne Klicka: Ich werde mir das Protokoll noch deutlich durchlesen und gegebenenfalls dann einen Ordnungsruf bringen. Als Nächster zur Geschäftsordnung gemeldet hat sich Herr Abg Aigner. Ich erteile es ihm. 10.13.20 †Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nachdem ich heute auch schon mein Fett abbekommen habe, möchte ich doch darauf hinweisen, dass es der Herr Landeshauptmann war, der begonnen hat, in diesem Haus Abgeordnete im Zusammenhang ... (Zwischenruf von Abg Godwin Schuster. - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das eine war ein Zwischenruf, und bei einer Anfragebeantwortung ist jemand völlig anderer drangekommen. Also wenn Sie, Herr Klubobmann ... (VBgmin Mag Renate Brauner: Das ist wohl eine große Krümmung der Wahrheit!) Ich bin auch sehr dafür! Ich halte auch nichts davon! Aber dann müssen Sie doch auch die Verantwortung in den eigenen Reihen sehen! Für einen Landeshauptmann gibt es keinen Ordnungsruf, aber verdient hätte er sich eigentlich einen! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Ing Isabella Leeb. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Präsidentin Marianne Klicka: Wer die Anschuldigung als Erster ausgesprochen hat, ist sicherlich im Protokoll auch vermerkt, auch das können wir dann einsehen. Als Nächster zur Geschäftsordnung hat sich zu Wort gemeldet Herr Abg Mag Gudenus. Ich erteile es ihm. - Bitte. 10.14.33†Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze: Wenn es einen Ordnungsruf erfordert, wenn ich vom Einkauf eines Mandatars spreche - wobei ja nicht gesagt ist, womit, ein Kauf beziehungsweise Geschäft ist ja ein Deal -, so nehme ich von mir aus gern einen Ordnungsruf entgegen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich darf die Präsidentschaft beziehungsweise Vorsitzführung darauf vorbereiten, dass dieser Terminus - davon gehe ich aus - heute noch öfter fallen wird, und zwar zu Recht. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Marianne Klicka: Wir gehen in der Reihenfolge der Wortmeldungen zur Aktuellen Stunde weiter. Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dipl-Ing Schicker. Ich erteile ihm das Wort. 10.15.30 †Abg Dipl-Ing Rudi Schicker (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Gegenstand, den die GRÜNEN heute auf die Tagesordnung setzen lassen haben - das sage ich jetzt nur, damit die Damen und Herren auf der Galerie wissen, worüber wir reden -, geht es ums Wahlrecht. Die GRÜNEN meinen, dass das Recht der Bürgerinnen und Bürger nur dann erfüllt ist, wenn ein proportionales Verhältniswahlrecht, nämlich ein absolut proportionales Wahlrecht, eingeführt wird. Ich kann dazu nur sagen: Letzteres gibt es in zwei Staaten dieser Welt, und zwar erstens in den Niederlanden in Bezug auf die Staten-Generaal, wie dort die Bundesversammlung heißt. In den Staten-Generaal sind 15 Parteien vertreten. Es gibt dort viele Ein-Personen-Fraktionen, und es sind viele Fraktionen notwendig, um eine Regierung bilden zu können. Es ist derzeit eine Ausnahme, dass nur zwei Fraktionen eine Regierung bilden können, und selbst diesfalls ist in der zweiten Kammer die Unterstützung von drei, vier anderen Fraktionen notwendig. In Israel waren gerade Wahlen: Dort sind acht Parteien vertreten, und es gibt zwei Parteienbündnisse, wobei bei den Parteibündnissen wahrscheinlich, wenn man das rechnet, auch so viele Parteien zusammenkommen, wie wir sie im niederländischen Parlament sehen können. Ich glaube nicht, dass diese Form von Parlamentarismus dazu angetan ist, eine kontinuierliche und nachhaltige Arbeit zu gewährleisten. Aus meiner und aus unserer Sicht wird durch mehrheitsbildende Elemente, wie sie die österreichische Bundesverfassung zulässt, das Arbeiten im Sinne der und für die Bevölkerung wesentlich erleichtert. Auch in der Kommunalpolitik ist es ein ganz entscheidender Punkt, dass zum Beispiel Infrastrukturprojekte, die Veränderung des Schulsystems hin zu Ganztagsschulen, die Verschiebung in den Kindergärten hin zu verpflichtenden Kindergartenjahren und zum kostenlosen Zugang zu Kindergärten oder der Ausbau der U-Bahn insgesamt sehr langfristige Projekte sind, die sich nicht in einer Regierungsperiode beenden lassen. Denken Sie zum Beispiel nur daran, dass wir für das Geriatriekonzept über 15 Jahren benötigt haben. Niemand hätte das schneller zustande gebracht. Denken Sie daran, dass für die Veränderungen im Spitalswesen von 14 Spitälern auf 7 wesentlich besser ausgestattete Spitäler ein Zeitraum von 15 bis 20 Jahren notwendig ist. Für all diese Projekte bedarf es der Kontinuität. Stellen Sie sich einmal vor, was geschehen würde, wenn es hier permanente Regierungswechsel gäbe, wenn man zum Beispiel wie in Israel die konservativ-religiösen Gruppierungen auf einmal berücksichtigen müsste oder wenn man etwa wie in den Niederlanden Herrn Wilders berücksichtigen müsste! Da würde je etwas Schönes herauskommen! Im Übrigen, Herr Gudenus: Wenn Sie von Demokratie reden, dann ist das ein bisserl schwierig im Hinblick darauf, dass heute Abend bei Ihrer Veranstaltung in der Hofburg Herr Wilders auftritt, der immer wieder in menschenverachtender Weise gegenüber Gruppen in den Niederlanden vorgeht. (Beifall bei der SPÖ. - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sehr geehrte Damen und Herren! Was hier in diesem Haus in den vergangenen 14 Tagen probiert wurde, dass man nämlich Geschäftsordnungen allein ändern will, das hat die SPÖ 25 Jahre lang - länger habe ich nicht zurückgeschaut - beziehungsweise aber mit hoher Wahrscheinlichkeit 60 Jahre hindurch nie getan! (Zwischenruf von Abg Armin Blind.) Wir haben in den letzten 25 Jahren keinen einzigen Beschluss zur Geschäftsordnung, weder im Gemeinderat noch im Landtag noch für die Landesregierung, für den Magistrat der Stadt Wien oder für die Ausschüsse des Gemeinderates, gefasst, bei dem nicht Einstimmigkeit geherrscht hat! Die parlamentarische Demokratie lebt nämlich davon, dass Einstimmigkeit bei den Spielregeln herrscht, die man sich gibt. Das wurde durchbrochen durch die Anträge der GRÜNEN, und das ist nicht richtig. Aus dieser Situation sollte man herauskommen! (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Achtung, das Zeitlimit!) Ich habe noch 30 Sekunden! Aus dieser Situation sollte man herauskommen und wieder zu der Vorgangsweise zurückkehren, die gute Übung in diesem Haus war, nämlich dazu, dass wir Geschäftsordnungen gemeinsam diskutieren, und das gilt im Übrigen genauso für das Wahlrecht. Dafür stehen wir, und dafür werden wir im Gemeinderat auch eine Geschäftsordnungskommission beantragen, damit wir die Basis haben, dass man derartige Dinge bereden kann. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Marianne Klicka: Zunächst möchte ich unsere Gäste begrüßen, die zu uns gekommen sind: Es sind Schüler eines Realgymnasiums aus Nordgriechenland. Und ich freue mich, dass sie nicht nur an unserer wunderschönen Stadt interessiert sind, sondern auch an unserem politischen Leben teilnehmen wollen. - Herzlich willkommen in Wien und einen wunderschönen Aufenthalt! (Allgemeiner Beifall.) Herr StR Juraczka hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet, der ich aber nicht stattgeben kann. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Laut § 39 Abs 5 sind nur der Landeshauptmann und die zuständigen Mitglieder der Landesregierung berechtigt, eine tatsächliche Berichtigung während der Aktuellen Stunde vorzubringen. Für Abgeordnete ist keine tatsächliche Berichtigung möglich. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das sieht man, wie alles in der Geschäftsordnung maßgeschneidert ist!) Wir gehen daher in der Rednerabfolge weiter. Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Aigner, und ich erteile ihm das Wort. 10.22.06 †Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt eine ORF-Sendung, die "Treffpunkt Kultur" heißt. - In Anlehnung daran könnte man heute von einem "Tiefpunkt Parlamentarismus" sprechen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg Ing Isabella Leeb.) Ich meine, das wäre ganz einfach deshalb die richtige Bezeichnung, weil wir jetzt, knapp bevor die Periode aus ist, immer noch kein ... (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Da redet der Richtige!) Herr Kollege Stürzenbecher! Hören Sie mir zuerst zu, bevor Sie dazwischenreden, und wenn Sie das schon tun, dann bitte von der Bank aus und nicht im Gehen! Das ist nämlich auch kein Benehmen, aber da verlange ich wahrscheinlich zu viel. (Beifall bei der FPÖ.) Die Periode ist zu Ende, die Wahl steht unmittelbar bevor, aber erst in einer der allerletzten Sitzungen wird der Landtag zusammengerufen, um die minimalen Erfordernisse für ein verfassungskonformes Wahlrecht zu beschließen, nämlich die Sanierung der Briefwahl und die Wahlausschließungsgründe. - Allein das ist eigentlich schon ein Armutszeichen! Wir haben es mit einer gescheiterten Regierungskoalition zu tun! Gestehen Sie Ihr Scheitern ein, und bereiten Sie diesem Spuk ein Ende, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Einen Vorwurf kann ich den GRÜNEN überhaupt nicht ersparen. Ich habe hier schon mehrfach gesagt, ich halte das Wiener Wahlrecht absolut nicht für unfair. Man kann darüber diskutieren, ob man das Verhältniselement verstärkt oder abschwächt. Die internationale Tendenz geht eigentlich eher in eine andere Richtung. Die Zersplitterung des Parteienspektrums führt dazu, dass es immer schwieriger wird, Mehrheiten zu bilden. Ich persönlich habe das immer gesagt, und ich sage das nach wie vor. Aber umgekehrt muss man auch sagen, wenn es eine Mehrheit gibt, dann muss man diese Mehrheit auch zur Kenntnis nehmen. Ich halte prinzipiell nichts davon, dass man ein Foul mit einem Gegenfoul beantwortet, denn das macht uns alle angreifbar. Wir brauchen einen Grundkonsens, und deshalb meine ich, dass in Angelegenheiten wie dem Wahlrecht oder der Geschäftsordnung nicht aus der Hüfte geschossen werden darf. Das gehört ordentlich besprochen und ausformuliert, und die Anträge, die heute vorliegen, entsprechen diesem tiefen Erfordernis für mich in keinster Weise. Die Geschäftsordnung hat viele Schwachstellen. Das ist ein punktuelles Problem. Ich weiß juristisch auch gar nicht, ob diese Schwachstellen durch diese Anträge überhaupt beseitigt werden können, und so kann man einfach nicht agieren! Es ist für mich aber auf der anderen Seite unbegreiflich, wieso die SPÖ da zuschaut, und das macht es für mich doch schwierig, nicht daran zu glauben, dass es in diesem Zusammenhang nicht dennoch Absprachen gibt. Wenn die GRÜNEN ein einziges Mal bei einer Subvention nicht zugestimmt hätten, dann hätte man den Stecker rausgezogen. Aber jetzt sagt man bei Themen wie Geschäftsordnung und Wahlrecht: Das beschließen wir im koalitionsfreien Raum! Ich werde aus diesem ganzen Verhalten nicht klug! Was beide, Rot und Grün, unterlassen haben, ist, die Opposition rechtzeitig einzubeziehen. Und gerade in Richtung der GRÜNEN möchte ich sagen, Sie sind mit uns hier mehr oder weniger fast wie Varoufakis umgegangen, indem Sie gesagt haben, wir reden nur mit der SPÖ, mit euch reden wir gar nicht! Gleichzeitig verlangen Sie dann aber von der Opposition, dass sie Ihren unausgegorenen Geschäftsordnungsanträgen zustimmt! - Da fühle ich mich vor einen Karren gespannt, vor dem ich nicht stehen möchte! Ich möchte von den GRÜNEN nicht für solche Spielchen eingesetzt werden. Das ist höchst unerfreulich. Ich glaube, es sollte Konsens geben, aber natürlich auch in Richtung der SPÖ. Ich meine, die SPÖ ist halt so, wie sie ist und wie sie immer war. Das hat ja auch eine gewisse Berechenbarkeit. Und die GRÜNEN haben nichts dazu beigetragen, dass Wien demokratischer wird. Ich denke nur daran, wie kleinlich teilweise im Hinblick auf mündliche Fragen geantwortet und agiert wurde, sodass wir uns eher selbst das Fragerecht und das Diskussionsrecht nehmen beziehungsweise uns selbst kasteien und einschränken. Oder denken Sie an das Oppositionsrecht der Bestellung des nur kontrollierenden Vizepräsidenten! Es war doch nie ein Thema, dass die zweitstärkste Partei hier das Nominierungsrecht hat! (Beifall bei der FPÖ.) Diesbezüglich ist nichts von Ihrer Seite gekommen! Und wenn es um Einsparungen geht, dann werden nicht die unnötigen Agenturen eingespart, sondern dann heißt es immer: Die Opposition ist unnötig, wir brauchen Stellvertreter und nichtamtsführende Stadträte nicht. Ihre ganzen Beauftragten sollen wir hingegen sehr wohl brauchen! Meine Damen und Herren von den GRÜNEN! Sie haben in den letzten Jahren beileibe keinen Beitrag geleistet, Wien demokratischer zu machen! Deswegen kann ich Ihr heutiges Vorgehen nur unter dem Aspekt sehen, dass Sie für Ihre Klientel noch eine Show abziehen wollen! Für Shows sind das Wahlrecht und die Geschäftsordnung jedoch viel zu schade! (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Ulm Ich erteile es ihm. 10.27.31 †Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleich zu Beginn muss ich den Herrn Klubobmann der SPÖ richtigstellen. - Herr Klubobmann! Es stimmt ganz einfach nicht, dass alle Geschäftsordnungen der letzten Jahrzehnte einstimmig beschlossen wurden! Möglicherweise habe ich bessere Klubmitarbeiter als Sie, denn mir hat man soeben eine Liste von Geschäftsordnungsbeschlüssen gegeben, die nicht einstimmig erfolgt sind. Und zwar wurde die Geschäftsordnung des Landtages am 28. Juni 2001 gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen und wurde die Geschäftsordnung des Gemeinderates am 27.6.2001 gegen die Stimmen der Freiheitlichen beschlossen. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Hört, hört!) Und auch die Bezirksvertretungsgeschäftsordnung am 27.6.2001 wurde gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen. (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Die Geschäftsordnung der Bezirksvertretung habe ich nicht erwähnt!) Das stimmt! Die Geschäftsordnung der Bezirke haben Sie nicht erwähnt, aber das ist ja nur mein drittes Beispiel, und die ersten beiden Beispiele bleiben aufrecht, nämlich die Änderung der Geschäftsordnung des Landtag und die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats. Ich persönlich habe keine Erinnerung an den 27. Juni 2001, aber ich glaube meinem Klub, der das für mich ausgehoben hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Es ist ganz symptomatisch, wie Ihre Argumentation heute erfolgt, und das passt leider zu der Zeit, die wir auch vor dem Jänner dieses Jahres erlebt haben. Seit Jänner 2015, in den letzten Monaten und Wochen und immer mehr in den letzten Tagen, hat sich etwas geändert in diesem Haus: Auf einmal war ein bisschen etwas von dem roten Beton am Bröckeln! Da war ein Fenster offen, und es wurde immer weiter aufgemacht bis heute um 8 Uhr in der Früh, und man hat frische Luft und so etwas wie richtige Demokratie und richtigen Parlamentarismus verspürt. Dieser hatte sich natürlich noch nicht durchgesetzt, denn wir hatten schwere Auseinandersetzungen im Ausschuss vor allem in Rechtsfragen. Wir haben ganz genau gehört, dass Sie die Meinung vertreten haben, dass 51 Abgeordnete eigentlich kein einfaches Gesetz in diesem Haus beschließen können sollen. Das haben Sie uns schon klar gemacht. Und es hat jedenfalls diese Auseinandersetzung in diesen letzten Wochen und Tagen gegeben, und daher bin ich sehr traurig, dass es heute in der Früh so gekommen ist, denn von diesem offenen Fenster und von diesem frischen Wind, den man verspüren könnte, ist jetzt nicht mehr die Rede, und Demokratie und Parlamentarismus bleiben auf der Strecke. Ich meine, an den betroffenen Gesichtern bei den GRÜNEN zu sehen, dass sie auch enttäuscht sind! Auch ich habe heute in der Früh ein ähnlich betroffenes Gesicht gemacht, und ich stimme Klubobmann Ellensohn zu, wenn er heute in einer Aussendung sagt, dass das eine der tiefsten Stunden für den Wiener Landtag ist. In der Tat: Das ist eine traurige Stunde! Aber letztlich muss ich auch die GRÜNEN bei ihrer Verantwortung nehmen. Hätten Sie das Ganze nämlich früher angegangen, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, dann wäre es der SPÖ nicht gelungen, das auf diese Art und Weise abzubiegen! Es ist ja auch allgemein bekannt, dass Abgeordnete nach der Reihungssitzung, wenn sie nicht zum Zug kommen, natürlich anfälliger für solche Abwerbungen sind, wie wir jetzt eine miterleben mussten! Man muss ja nicht unbedingt von einem Kauf sprechen, aber es ist keine Frage, dass das, was wir da miterleben mussten, demokratisch mehr als unhygienisch war. Es kommt immer wieder vor, dass Abgeordnete die Fraktion wechseln, aber doch nicht dermaßen handstreichartig und nicht am Ende einer Periode, wenn es um eine ganz entscheidende Abstimmung geht! - All das hat sich auf den heutigen Tag zugespitzt: Sie haben einen Abgeordneten aus einem anderen Klub für eine Abstimmung angeworben. Diesen Vorwurf müssen Sie sich ganz einfach gefallen lassen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg Georg Niedermühlbichler: Kenesei!) In einem Punkt gebe ich Kollegen Gudenus nicht recht. Der Grund, warum die SPÖ diesen Abgeordneten angeworben hat, liegt nicht darin, dass er vorgestern Türkisch gesprochen hat, sondern der Grund liegt darin, dass die SPÖ ihre absolute Macht ohne absolute Mehrheit weiterhin behalten will, und dass Herr Akkilic bereit war, für 462 000 EUR - das ist nämlich in etwa das, was man während einer Legislaturperiode für ein solches fixes Mandat, das ihm von der SPÖ zugesagt wurde, bekommt - seine eigene Gruppe zu verlassen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - VBgmin Mag Renate Brauner: Das ist eine Frechheit! - Abg Georg Niedermühlbichler: Unerhört!) Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Kickert. Ich erteile es ihr. 10.33.07 †Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Ich bin dafür bekannt, sachlich zu sprechen und sachlich zu sein, und ich werde das auch heute tun, selbst wenn es sich nicht ganz so anfühlt. Worum ist es uns im Hinblick auf die Aktuelle Stunde denn gegangen? - Um ein sogenanntes modernes Verhältniswahlrecht, um die Tatsache, dass jede Stimme gleich viel zählen soll. - Gleichheit ist ein grundlegendes Merkmal der Gerechtigkeit, und Gerechtigkeit und Gleichheit sind nicht zufällig Grundgedanken der GRÜNEN. Gleichheit und Gerechtigkeit sind auch nicht zufällig Grundgedanken der Sozialdemokratie. Wir sehen Gleichheit weiter als nur Gleichheit vor dem Gesetz, und wir GRÜNEN nehmen jedenfalls Gerechtigkeit tatsächlich ernst. Deswegen haben wir uns lang anhaltend für ein faires und möglichst gerechtes Verhältniswahlrecht eingesetzt. Und die Warnungen vor einer Zersplitterung des Parteiensystems und die Betonung der Kontinuität sind angesichts der historischen Verhältnisse in Österreich zwar ein rhetorisch geschickter Schachzug, weisen aber in die völlig falsche Richtung, denn sonst hätten wir ja auf Nationalratsebene, also im Bund, bereits unregierbare Zustände. Dort wird nämlich mit einem gerechteren Verhältniswahlrecht gewählt als bei uns. Ich komme zurück zum Grundgedanken der GRÜNEN, zur Gleichheit und Gerechtigkeit. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Und Brüderlichkeit?!) Oh ja, Brüderlichkeit übersetze ich zum Beispiel mit Solidarität, und das ist auch ein Grundgedanke der GRÜNEN! Die Vorgänge heute beweisen tatsächlich ein zweifelhaftes Demokratieverständnis der SPÖ! Der Erhalt von Privilegien und Macht ist offensichtlich wichtiger, als bei diesen Grundsätzen der Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität zu bleiben! Ich kann meine persönliche Enttäuschung ... (Zwischenruf von Abg Godwin Schuster.) Ich kann meine persönliche Enttäuschung über die Vorgänge heute nicht verbergen, und all denjenigen, die den heutigen Vorgang lediglich als geschickten und legitimen Schachzug bezeichnen, wünsche ich, dass sie das hoffentlich mit ihren politischen Überzeugungen und letzten Endes mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Ich frage mich allerdings, wie und ob das tatsächlich geht! (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Kowarik. Ich erteile es ihm. 10.37.10 †Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Man könnte positiv formulieren und sagen, Politik kann sehr spannend sein. Ich glaube, das war sie jetzt in den letzten Wochen und Tagen, keine Frage! Dass es allerdings so enden beziehungsweise ausgehen muss, ist natürlich unschön. Die Vorredner haben das schon festgestellt, und ich kann der Frau Kollegin Kickert ihre Enttäuschung nachfühlen. - Auch das soll einmal gesagt werden. Es soll aber bei dieser Gelegenheit auch nicht vergessen werden, wer Vorreiter in dieser Angelegenheit war und wer hinsichtlich eines fairen Wahlrechtes und nicht nur der Mandatsverteilung Vorreiter und Triebfeder in diesem Haus war: Das war nämlich die Freiheitliche Fraktion, das war die FPÖ. (Beifall bei der FPÖ.) Abgesehen von der schon oftmals zitierten beglaubigten Vereinbarung zwischen FPÖ, ÖVP und GRÜNEN haben wir am Beginn der Legislaturperiode im Gemeinderat vorgeschlagen, einen entsprechenden Rechtsausschuss einzuberufen und einzusetzen, denn dann wäre genau das, was wir jetzt diskutieren, in einem eigenen Ausschuss geparkt gewesen und hätte wahrscheinlich klüger verhandelt werden können. Es ist schade, dass von den vielen großen Vorhaben, die wir zumindest zum Teil alle hier gehabt haben, jetzt nur noch die allernotwendigsten Punkte heute durchgepeitscht beziehungsweise durchgeführt werden. Das ist eigentlich sehr schade, und das ist auch bezeichnend für das Verständnis dieser Koalition. Das gehört auch gesagt. Dieses Defizit im Demokratiebereich, das wir jetzt seit fünf Jahren sehen, demonstriert sich nicht nur beim Wahlrecht. Das sage ich jetzt für alle, die es nicht mitbekommen haben, und wahrscheinlich haben es die wenigsten mitbekommen: Der Verfassungsgerichtshof hat inzwischen zum zweiten Mal das Gesetz über das Wiener Verwaltungsgericht aufgehoben. Auch diesbezüglich muss zumindest bis Jahresende noch etwas geschehen. Wir können konstatieren: Was bleibt von der heutigen Sitzung beziehungsweise von den vergangenen Tagen, Wochen, Monaten oder - wie man fast sagen kann -Jahren? - Persönlich kann ich sagen: Es war durchaus auch interessant. Ich hatte die Gelegenheit, mit einigen Journalisten zu sprechen und vielleicht auch über die Genauigkeiten und Tiefen des Wiener Wahlrechts Aufklärung geben zu können. Das war für mich eine spannende Erfahrung. Von der heutigen Sitzung bleibt, dass wir wahrscheinlich nur noch die Minimalbeschlüsse durchführen und halt gerade das, was unbedingt notwendig ist, absegnen können, mehr jedoch nicht. Das steht für diese Koalition. Das gehört unterstrichen. Was bleibt von dieser Sitzung und von dieser ganzen Geschichte? - In Wirklichkeit ist das ein koalitionäres Kasperltheater, meine Damen und Herren! Ich glaube, so kann man das nennen, was da hin und her und abgegangen ist: Hundert Mal wurde bekannt gegeben: Ja, wir haben uns schon geeinigt beziehungsweise wir werden uns gleich einigen. Die - angeblichen - Einigungen hatten aber nur eine Halbwertszeit von ein paar Stunden, dann hieß es wieder, dass man sich doch nicht geeinigt habe. - Das bleibt übrig, und das gilt es dann vom Wähler zu bewerten. Darauf sind wir schon sehr gespannt! Es bleibt aber auch, meine Damen und Herren - und das gehört auch betont - ein Schaden für den Parlamentarismus. Davon bin ich fest überzeugt. (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Dieser Schaden wurde nicht nur durch die überraschende Wendung am heutigen Tage verursacht, sondern - das möchte ich hier auch betonen - auch durch das Verhalten im Ausschuss und wahrscheinlich auch durch das uns schon vorher bekannt gegebene Verhalten des Herrn Präsidenten. Ein solches Verhalten musste ich ja auch schon am eigenen Leib bei der Verweigerung der Fragestellung an den Landeshauptmann erfahren, als meine Fragestellung einfach nicht zugelassen wurde, und zwar vollkommen ohne rechtliche Grundlage. Es bleibt aber auch - und auch das sei gesagt, meine Damen und Herren, für alle, die im Ausschuss waren - ein endgültiger beziehungsweise sehr tiefgreifender Verlust der Glaubwürdigkeit des Verfassungsdienstes dieser Stadt. Auch das möchte ich hier betonen. (Beifall bei der FPÖ.) Was da vom Leiter des Verfassungsdienstes bekannt gegeben wurde, ist wirklich starker Tobak! Ich meine, dass man auch als weisungsgebundener Beamter nicht alles tun muss, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Sprichwort enden, das ich Kollegen Akkilic ausrichten möchte - ich zitierte: "Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter." - Jetzt hätte ich das fast nicht herausgebracht. (Beifall bei der FPÖ. - VBgmin Mag Renate Brauner: Deutsch ist eine schwierige Sprache!) Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg Florianschütz. Ich erteile ihm das Wort. 10.42.20 †Abg Peter Florianschütz (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt verführerisch, sich in die Art und Weise der Diskussionsabwicklung des heutigen Tages einzureihen. Ich werde das aber nicht tun, ich glaube nämlich, man soll über solche Fragen, wie wir sie heute diskutieren, sine ira et studio, in Ruhe und seriös und insbesondere zur Sache sprechen: Wir reden heute ja über die Frage eines gerechten und fairen Wahlrechts und über den Weg dazu. Die Frage von Geschäftsordnungen und sonstigen Begleiterscheinungen sind hingegen eigentlich nicht die Sache, worüber wir heute diskutieren, und so möchte ich es auch belassen. Erstens: Die hier permanent geäußerte Unterstellung, dass man in dieser Stadt undemokratisch sei und ein undemokratisches Wahlrecht habe, ist zurückzuweisen! (Beifall bei der SPÖ.) Die Stadt Wien ist eine demokratisch regierte Stadt mit einer demokratischen Verfassung, und wenn da jetzt in Form von Zwischenrufe herumgematschkert wird, dann frage ich mich: Wo ist die Initiative in Vorarlberg, das Wahlrecht zu ändern, das eins zu eins dem Wiener Wahlrecht entspricht? (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist nicht unser Problem!) Na ja, ein bisschen schon, denn zumindest ist dort ja die ÖVP in der Regierung, nicht wahr?! Meine Damen und Herren! Und wenn man jetzt so tut, als gäbe es die reine Wahrheit, nämlich dieses Wahlrecht, und alles andere sei undemokratisch, dann ist das angesichts der demokratischen Verfasstheit dieser Republik und überhaupt der westlichen Demokratien etwas eigentümlich! (Abg Mag Wolfgang Jung: Eigenartig ist die Vorgangsweise!) Das ist das Stichwort! Wir reden jetzt nicht über die Vorgangsweise, sondern wir reden darüber, ob das Wahlrecht demokratisch ist! Das ist das Thema, und damit werden wir uns jetzt befassen. Im Gegensatz zu allen anderen halte ich mich offensichtlich an die Vorgaben, das ist das Problem! Wenn man die gesamte Diskussion und auch die vergangene Diskussion verfolgt, dann schleicht sich ein Verdacht ein, nämlich dass die Struktur des Wiener Wahlrechts nicht verstanden wird. - Es handelt sich dabei um ein zweistufiges Wahlrecht. Es gibt ein Verfahren im Bereich des Wahlzahlverfahrens, und in Folge ein Höchstzahlverfahren. Und im Zusammenhang damit muss man wieder etwas zurückweisen: Im ersten Wahlverfahren auf der Ebene der Wahlkreise ist jedes Mandat gleich viele Stimmen wert. Kollegin Kickert hat für ihr Mandat gleich viele Stimmen gebraucht wie Kollege Woller in seinem Wahlkreis. Da gibt es keine Differenzierung, alle Stimmen sind gleich viel wert. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Im Wahlkreis!) Ja, im Wahlkreis! (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Das ist aber in den unterschiedlichen Wahlkreisen ganz unterschiedlich!) Im zweiten Verfahren, das ein Ausgleichsverfahren für die übrig gebliebenen Stimmen ist, wird nach dem d'Hondt-Verfahren vorgegangen, und dort ist jedes Mandat gleich viel wert. In beiden Wahlverfahren ist also ein Mandat gleich viele Stimmen wert. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Nein, das ist falsch!) Wenn man das anders haben will, dann soll man es sagen, und der Verdacht drängt sich auf ... (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Im Bezirk Donaustadt ist es anders als im Bezirk Landstraße!) Martin! Wollt ihr die Bezirke abschaffen? Wollt ihr die Wahlkreise abschaffen und ein einheitliches Verfahren für ganz Wien haben? Wenn ihr das wollt, dann müsst ihr das sagen! Ich stehe nicht dafür! Ich habe eine andere Herangehensweise! Nehmen wir einmal meinen Heimatbezirk Favoriten: Mein Heimatbezirk Favoriten repräsentiert etwas mehr als 10 Prozent der Bevölkerung. In diesem Haus sitzen acht Abgeordnete aus meinem Bezirk, also eigentlich um zwei zu wenig. Und die Forderung, das Wahlrecht in dieser Art und Weise zu ändern, wie es mir zu Ohren gekommen ist, kann dazu führen, dass nur noch sechs Favoritnerinnen und Favoritner in diesem Haus sitzen und vier eben nicht! (Abg Mag Dietbert Kowarik: Das liegt an den Parteien und nicht am Wahlsystem!) Ich meine das jetzt nicht parteipolitisch, sondern ich sehe das regionalpolitisch, und ein Wahlrecht, gemäß welchem die Favoritner Bevölkerung in ihrer Anzahl der Bürger gegenüber der Anzahl an Abgeordneten im Haus unterrepräsentiert ist, muss ich ablehnen, das sage ich Ihnen offen. Ich bin dafür, dass die Bevölkerung eines Wohngebiets in diesem Haus möglichst maximal repräsentiert wird und darüber hinaus ein Ausgleich gefunden wird. (Beifall bei der SPÖ.) Wer das nicht will, der soll es sagen, der muss aber auch sagen, und das geht jetzt an die Adresse von Politikern und Politikerinnen, die sich der Basisdemokratie verschreiben: Die Basis entscheidet nicht wirklich darüber, wer das Mandat bekommt. Der Kollege aus Favoriten ist nämlich angreifbar. Herr Rösch ist angreifbar. Er ist Favoritner. Man kann dorthin gehen. Die Favoritner geben ungern ihre Stimmen anonym ab. Dort gibt es einen Topf, und wer dann mein Vertreter wird, das weiß man nicht. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Lesen Sie unsere Anträge, dann kapieren Sie es!) Meine Damen und Herren! Ich bin dafür, dass man das seriös diskutiert, dass man an den Verhandlungstisch zurückkehrt, dass man versucht, eine gemeinsame Lösung aller vier Parteien zu finden. Das sage ich auch dazu: Es ist wichtig, eine Lösung aller vier Parteien zu finden, aber eine Lösung, bei der die repräsentierte Bevölkerung in diesem Gremium auch repräsentativ vertreten ist, und zwar nicht nur nach dem Maßstab der Parteistimmen, sondern nach dem Maß der regionalen Verteilung in dieser Stadt, denn das ist die Stärke dieser Stadt. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Das war der letzte Redner zur Aktuellen Stunde, welche somit beendet ist. 10.48.00Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 31 Abs 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass eine schriftliche Anfrage von Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eingelangt ist. Die Abgen Dkfm Dr Fritz Aichinger, Dr Wolfgang Ulm und Mag Dietbert Kowarik haben am 27. Februar 2015 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend die Novellierung der Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 - GWO 1996/faires Mandatszuteilungsverfahren - landesweiter Proportionalausgleich - eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen. Die Abgen Dipl-Ing Rudi Schicker, Mag Johann Gudenus, Georg Niedermühlbichler, Mag Katharina Schinner, Dr Kurt Stürzenbecher und Siegi Lindenmayr haben am 2. März 2015 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien - Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - GWO 1996 - hinsichtlich Frist für Wahlkarten eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen. Die Abgen Dipl-Ing Rudi Schicker, Mag Johann Gudenus, Georg Niedermühlbichler, Mag Katharina Schinner, Dr Kurt Stürzenbecher und Sigi Lindenmayr haben am 2. März 2015 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien hinsichtlich Wahlausschließungsgründe eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen. Die Abgen Mag Nicole Berger-Krotsch, Silvia Rubik, Safak Akcay, Franz Ekkamp, Marianne Klicka, Anica Matzka-Dojder, Mag Sonja Ramskogler, Godwin Schuster und Dr Jennifer Kickert haben am 23. März 2015 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Besoldungsordnung 1994 - 48. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 und der Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 45. Novelle der Vertragsbedienstetenordnung 1995 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 5, 6, 7, 8, 13, 10, 11, 12, 3, 4 und 9 werden in dieser soeben genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen. 10.51.00Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Grenzen zwischen dem 10. und 23. Bezirk und das Gesetz betreffend den Rahmen für die Anwendung der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit geändert werden. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten. 10.52.01 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur Postnummer 1. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.10.52.20 Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Ich habe Einstimmigkeit festzustellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist mit der notwendigen Einstimmigkeit so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. 10.53.00Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 - 37. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 47. Novelle zur Besoldungsordnung, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 45. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz - 5. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz und das Wiener Personalvertretungsgesetz - 21. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz geändert werden. Berichterstatterin ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten. 10.53.57 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.10.54.00 Ich ersuche die Damen und Herren, die in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke. Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Auch das ist einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit einstimmig beschlossen. 10.55.00Postnummer 5 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl I Nr 64/1997, für die Jahre 2012 und 2013. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten. Bitte, Frau Stadträtin. 10.55.27 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch hierzu bitte ich um Zustimmung. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zu Wort ist niemand gemeldet. 10.55.30Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren des Wiener Landtages, die den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Danke. Das ist einstimmig so beschlossen. 10.56.00Wir kommen zur Postnummer 6 der Tagesordnung betreffend den Bericht über die Verhandlung der im Jahre 2014 abgeschlossenen Petitionen. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten. 10.56.04 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch diesfalls bitte ich um Zustimmung. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Mag Dr Wansch zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. 10.56.17 †Abg Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Damen und Herren Medienvertreter! Wir erleben hier den Abgesang der Grünen Partei. - Es wurde kein Versprechen gehalten. Wir erleben das heute im Zusammenhang mit dem Wahlrecht. Fünf Jahre Zeit gab es für die Umsetzung, es ist aber nichts geschehen, es wurde gegen freiheitliche Anträge gestimmt, und auf den heute erlebten Überlauf eines gescheiterten und von den eigenen Wählerinnen und Wählern abgesetzten Gemeinderates will ich nicht weiter eingehen. Vielmehr will ich auf das Versprechen der SPÖ und der GRÜNEN in ihrem Regierungsprogramm 2010 eingehen: Es wurde in diesem Papier versprochen, dass ein Petitionsrecht für die Wienerinnen und Wiener geschaffen wird. Meine Damen und Herren! Das Petitionsrecht ist ein Recht, das 1848 von Bürgern, Arbeitern und Studenten erkämpft wurde, das 1867 im Staatsgrundgesetz verbrieft wurde und das als solches heute noch im Verfassungsrang steht. Dieses Petitionsrecht hat im Jahr 2010 auch Wien erreicht. Es hat aber weitere zwei Jahre gedauert, bis ein entsprechendes Gesetz, nämlich ein Petitionsgesetz. erlassen wurde. Das Gesetz wurde von Rot und Grün ohne jede Vorbereitung, ohne jede Abstimmung mit den Oppositionsparteien und ohne jede Abstimmung mit Bürgerinitiativen und interessierten Wienerinnen und Wienern vorgelegt. Und in Wirklichkeit sieht das Ergebnis genauso aus, wenn man eben derartige Gesetzesvorhaben ohne Einbindung der Wienerinnen und Wiener - wie man zu sagen versucht ist - durchgepeitscht hat. Jetzt haben wir ein Gesetz, das Petitionsgesetz heißt, aber es gibt in Wirklichkeit kein Petitionsrecht in Wien, sondern es gibt einen bloßen rot-grünen Etikettenschwindel. Das Petitionsrecht als solches verkommt in der Praxis und im Verständnis von SPÖ und GRÜNEN zu einer untertänigen Bitte von Bürgern an die grün-roten Machthaber oder Herrscher, wie immer man sie nennen will. Wir Freiheitliche fordern seit Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Reparatur des Gesetzes in Richtung eines wirkungsvollen Instruments der Bürgerbeteiligung, nämlich des Rechts der Wienerinnen und Wiener, ihre Anliegen an die Politik mit dem Anspruch heranzutragen, dass ihr Anliegen in die Entscheidungsfindung einfließt. Und dieses Einfließen in die Entscheidungsfindung bedeutet, dass das Anliegen der Bürger entweder umgesetzt wird, umgesetzt werden kann oder mit nachvollziehbarer Begründung anders entschieden wird. Ich betone: Es muss aber im letzten Fall eine nachvollziehbare Begründung geben. - So weit, so einfach. Wie läuft das Ganze in der Praxis ab? - Der gegenständliche Bericht ist ja ein beredetes Zeichen und Beweis für die unerfreuliche Situation. Petitionen, wie läuft das Ganze ab? Die Wienerinnen und Wiener, ein Petitionseinbringer formuliert sein Anliegen, sammelt mindestens 500 Unterschriften. Und glauben Sie mir, meine Damen und Herren, es ist nicht einfach. Es gehört viel Herzblut und Einsatz dazu, um diese Unterschriften zu finden, um Menschen zu überzeugen, das Petitionsanliegen zu teilen. Dann kommt dieses von mindestens 500 Unterstützern unterzeichnete Petitionsbegehren in den Ausschuss und wird dort in geheimer Sitzung abgehandelt. Der Petitionswerber ist aber nicht dabei. Er hat keine Möglichkeit, Anträge, Beweisanträge oder Ähnliches zu stellen, wie man sich ganz einfach ein Verfahren vorstellt. Es ist in Wirklichkeit ein Geheimverfahren hinter verschlossenen Türen. Das Ergebnis dieser Bearbeitung im Ausschuss ist in der Mehrzahl der Fälle die Beendigung der Bearbeitung der Petition gegen die Stimmen der FPÖ, und das passiert in viel mehr als der Hälfte der Fälle. Ohne Empfehlung, in geheimer Sitzung wird das Bürgeranliegen kalt abgewürgt - und jetzt kommt es, und das ist eigentlich das Gravierendste, dieser fehlende Respekt den Wienerinnen und Wienern gegenüber -, nämlich ohne Einladung des Petitionswerbers. Man kann das nicht oft genug betonen. Seit das Gesetz in Kraft ist, wird von uns gefordert, dass den Petitionswerbern das Grundrecht gewährt wird, ihr Anliegen im Ausschuss zu präsentieren, und damit auch Respekt erwiesen wird. Wir lesen hier im Bericht, dass das nur in 5 von 35 Fällen so geschehen ist, dass die Petitionswerber eingeladen wurden, weil es im Gesetz eine Kann-Bestimmung ist. Der Ausschuss kann einladen, muss aber nicht. In allen Fällen, in denen der Petitionswerber nicht eingeladen wurde, also in 5 von 35, hat es Anträge der FPÖ gegeben, den Petitionswerber einzuladen, und alle diese Anträge wurden von der SPÖ und den GRÜNEN, interessanterweise auch sehr häufig mit Unterstützung der ÖVP, abgelehnt. Dann noch kurz zu diesem Bericht. Es wird gesprochen von Transparenz und Effizienz, die eine Gesetzesnovelle im Jahr 2014 gebracht hätte. Also Erstens: Von einer Novelle zu sprechen, ist ein gewagtes Stück, es war bestenfalls ein Novellchen. Und wenn die Effizienz angesprochen wird, dann sage ich, mag sein, dass die Verfahren, so wie sie von der rot-grünen Mehrheit in der Praxis durchgeführt werden, effizient sind, denn sie werden sehr rasch und ohne viel Aufwand abgewürgt, das ist effizient. Aber Transparenz, meine Damen und Herren, schaut anders aus. Wenn den Petitionswerbern keine Möglichkeit gegeben wird, sich mit den Mitgliedern des Ausschusses, die ihre Petition zu behandeln haben, auszutauschen, dann ist es alles andere als transparent. Ich komme noch einmal zurück zu der Zahl, die ich genannt habe, 5 von 35 Petitionswerbern wurden eingeladen. Wir haben heute bei der aktuellen Stunde der GRÜNEN gehört, jede Stimme ist gleich viel wert. Dann sagen wir Freiheitliche: Jede Petition ist gleich viel wert, und es ist nicht einzusehen und es ist undemokratisch, wenn 5 Petitionswerbern das Recht zu präsentieren gewährt wird und 30 Petitionswerbern dieses Recht genommen wird. (Beifall bei der FPÖ.) Dann werfen wir nur einen kurzen Blick auf die Petitionen, die im Ausschuss präsentiert werden durften. Da haben wir das "Recht auf Marmelade". Es wurde schon am Mittwoch hier im Gemeinderat ausführlich erörtert. Es ist, und das kann man nicht wegreden, ein Kunststück im Rahmen der grünen "Wienwoche" und es ist unglaublich, eine Verhöhnung eines Grundrechtes, mit diesem Kunststück, das noch dazu aus Steuergeldern finanziert wird, eine Petition zu zelebrieren, die alle Weihen des Petitionsgesetzes erhält, nämlich die Einladung des Petitionswerbers und am Ende sogar eine Empfehlung. Andererseits gibt es Petitionen wie zum Beispiel jene zur Rettung des Otto-Wagner-Areals - strebt die Erklärung dieses Areals zu einem UNESCO-Weltkulturerbe an -, Petitionen zur Verhinderung einer grün-roten Gefälligkeits- und Anlasswidmung in Kaisermühlen, als Danube Flats bekannt; all diese Petitionen haben diese Weihen, die die Petition "Recht auf Marmelade" erhalten hat, nicht bekommen. Meine Damen und Herren von SPÖ und GRÜNEN! Beenden sie diese Praxis einer herrschaftlichen Willkür! Wir laden Sie ein: Folgen Sie den Freiheitlichen Forderungen, folgen Sie den Bitten der Vertreter der Bürgerinitiativen! Schaffen wir eine Praxis, dass Petitionswerber ausnahmslos in den Ausschuss eingeladen werden! Ändern wir das Gesetz, sodass wir von Geheimverfahren hinter verschlossenen Türen zu einem transparenten, offenen Petitionsverfahren im Sinne echter Bürgerbeteiligung kommen! - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächste hat sich Frau Abg Mag Ramskogler zu Wort gemeldet. - Bitte, Frau Abgeordnete. 11.06.33 †Abg Mag Sonja Ramskogler (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Liebe Frau Landesrätin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Das Petitionsrecht ist ein Recht für alle Bürger und Bürgerinnen. Es wurde unter der rot-grünen Koalition geschaffen. Wir haben einen Ausschuss, und wir haben das Petitionsrecht für alle Bürger und Bürgerinnen gemacht, damit sie mit ihren Anliegen dementsprechend in einem Ausschuss gut aufgehoben sind. Wenn man hier meinem Vorredner zuhört, könnte man meinen, dass er oder auch seine Partei ganz genau weiß, was jeder Petent oder jede Petentin will. Nun frage ich mich, ob wir es mit unterschiedlichen Menschen zu tun haben - und genau so wird es sein. Denn überall, auch hier in unserem politischen Umfeld merkt man, dass Emotionen eine große Rolle spielen; insbesondere heute, heute fliegen hier Emotionen so kreuzweise durch die Gegend. Und immer, wenn es einen Menschen trifft, kann man verletzen. Ich sage mal, jeder Mensch ist verletzlich, aber damit wird hier heute ganz locker gespielt. Wir verletzen Menschen. Vielleicht sollte man auch daran denken, dass auch Politiker Menschen sind und dadurch verletzt werden. (Zwischenruf von Abg Mag Wolfgang Jung.) - Genau so ist es, auch Politiker sind Menschen. Daher sind sie auch verletzlich. Darum sollte man aufpassen, wie man hier heute auch von dem Pult mit Emotionen und Vorwürfen umgeht. Aber wir gehen zurück zu den Petenten und zu denjenigen, die ein Anliegen haben, lieber Herr Kollege. Als Ausschussvorsitzende spreche ich mit vielen Petenten, sehr geehrter Kollege, und ich würde meinen, dass nicht unbedingt Sie die wirkliche Wahrheit haben, wenn es darum geht, was die Petenten wollen oder nicht wollen. (Beifall bei der SPÖ.) Glauben Sie tatsächlich, das Recht beanspruchen zu können, für alle Wiener und Wienerinnen, die eine Petition an die Stadtregierung gestellt haben, mit Ihrer Stimme zu sprechen? Ich denke, dass Sie das nicht können, Herr Kollege. Ich bin davon überzeugt, dass nicht alle Petenten und Petentinnen ihre persönliche Befindlichkeit oder ihr narzisstisches Wesen unbedingt zur Schau stellen wollen oder an eine Selbstdarstellung vor Politikern und Politikerinnen interessiert sind. Ich gehe vielmehr davon aus, dass die mündigen Wiener und Wienerinnen, die eine Petition stellen, genau wissen, was ihr Anliegen ist und es ihnen nicht nur um persönliche Befindlichkeiten geht. Sprechen Sie den Bürgern und Bürgerinnen in Wien die Mündigkeit nicht ab! Das ist der Punkt, Herr Kollege! (Beifall bei der SPÖ.) Ich gehe ja davon aus, dass es solche und solche Politiker und Politikerinnen gibt. Nämlich jene, die herkommen, selbstdarstellerisch etwas erzählen, sich eben gerne reden hören und dann irgendwie so schießen, zack, zack, Menschen verletzen. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das haben wir hier schon oft gehabt, und heute nehme ich mir die Freiheit, das zu sagen, dass nämlich von diesem Pult aus immer wieder persönliche Befindlichkeiten auf Kollegen und Kolleginnen ganz gezielt abgeschossen werden. So wie heute in der Fragestunde, als Sie, Herr Kollege, von einem gekaufter Mandatar gesprochen haben. Das ist eine absolute persönliche Frechheit! (Beifall bei der SPÖ. - Abg Mag Wolfgang Jung hält einen kleinen weißen Stoffsack in die Höhe und schüttelt diesen. Dabei ertönt ein Münzenklimpern.) Und wie man sieht, bin auch ich emotional betroffen und möchte diese emotionale Betroffenheit auch zum Ausdruck bringen. Da ist es ganz problematisch für mich, in einer Befindlichkeit ruhig zu bleiben, wenn Leute beleidigt werden, et cetera. (Zwischenruf von Abg Mag Dr Alfred Wansch.) Das trifft mich persönlich, Herr Kollege. Darf's mich treffen? Schon, oder? Gut. Also, ich komme zurück zum Petitionsbericht, um den es heute geht. Dazu möchte ich festhalten, dass es uns, der rot-grünen Koalition, in diesem Fall darum geht, ein Gesetz ins Leben gerufen zu haben, einen Ausschuss geschaffen zu haben, in dem alle Petitionen gleich behandelt werden. Ich möchte Ihnen auch ganz kurz sagen, wie das so abläuft. Petenten sammeln 500 Unterschriften zu einem sachlichen Anliegen und übergeben ihre Unterschriften gerne persönlich. Dann haben wir uns geeinigt: Ich nehme diese persönlichen Unterschriften von den Petenten gerne an. Ich treffe mich mit den Petenten, sie geben mir die Unterschriften. Ich weiß, wie viel Arbeit es ist, wenn man für ein Anliegen die Unterschriften sammelt, ist kein Thema. Bei der Übergabe dieser Unterschriften komme ich natürlich mit vielen Leuten zusammen, die eben Petitionen stellen. Man spricht mit denen genauso, wie die Sie es machen. Und dann geht es um die Sache. Es geht den Petenten und Petentinnen nicht unbedingt darum, jetzt im den Ausschuss zu kommen, sich hier darzustellen, und so weiter, sondern es geht um die Sache. Wenn aus den Unterlagen klar hervorgeht, worum es geht, wenn uns im Ausschuss völlig der Sachverhalt klar ist, dann ist es ja fast eine Verarschung, wenn man nachfragt, wie das gemeint ist. (Abg Godwin Schuster: Sag Verhöhnung!) - Ui, das darf man nicht sagen. Man muss aufpassen, auch ich. Da sind wir wieder emotional und so. Es ist ja nicht glaubwürdig, wenn ich dann sage, hören Sie, wie haben Sie denn das gemeint? So ist das nicht. Da würden eher die Petenten meinen, es geht um ihr Anliegen und es ist völlig klar. Und dann gibt es wieder Petitionen, wo es nicht klar ist. Vor Kurzen war beispielsweise eine Kollegin bei uns, da ist es um diese Petition "Für Bahnen-Schwimmen" gegangen. Es war nicht ganz klar, was ihr Anliegen war, darum haben wir sie zu uns eingeladen. Damit will ich mich aber gar nicht länger aufhalten. So laufen Petitionen, so werden sie behandelt. Und es ist angesichts der Tatsache, dass der Ausschuss nicht öffentlich ist, relativ transparent, man kann wirklich mit allen Petitionen gleich umgehen. Die Ergebnisse sind sichtbar, erst heute bin ich an dem Gebäude vorbeigegangen, das abgerissen wird und an dessen Stelle ein Höheres gebaut werden sollte, das den Steffl-Blick von der Josefstädterstraße verstellt hätte. Das ist transparent. Wir im Petitionssauschuss haben empfohlen, die Bürger und Bürgerinnen in die Schritte einzubinden, dort auch die Pläne aufzuzeigen et cetera. Und genau so findet es statt. Das heißt, der Petitionsausschuss entspricht seiner Rolle, vermittelnd und mit Kompromissbereitschaft auf Petitionen einzugehen. Sehr geehrte Damen und Herren, noch einmal: Glauben Sie nicht, mit einer Stimme oder mit Ihrer Selbstverständlichkeit die Wahrheit für alle Petenten zu wissen. So ist es nicht. Sie können auch die Literatur nachlesen. Das ist immer gut, wenn man glaubt, die Wahrheit zu wissen. Damit schließe ich heute. Ich würde mich freuen, wenn Sie alle mündigen Menschen in der Stadt unterstützen, die ihre konstruktive, kritische, politische Meinung haben, auch wenn diese Meinung nicht Ihrer entspricht. Es ist nämlich sehr spannend, dass Sie sich weniger aufregen, sehr geehrte Kollegen der FPÖ, wenn es um Themen geht, die Ihnen weniger wichtig sind. Was ich Ihnen abschließend auch noch mitgeben möchte: 15. Bezirk. Das Petitionsrecht gehört den Bürgern und Bürgerinnen. Wenn es um Bezirksmandatare geht oder wenn es um Mandatare geht, dann, würde ich meinen, brauchen Sie nicht das Petitionsrecht, dann haben Sie nämlich andere Mittel. Was ich damit meine, ist eine Petition aus dem 15. Bezirk mit einem FPÖ-Logo. (Zwischenruf von Abg Mag Dietbert Kowarik.) Tun Sie das nächste Mal wenigstens das Logo weg, denn das Petitionsrecht gehört den Wienern und Wienerinnen und keiner Partei. (Beifall bei der SPÖ. - Abg Dominik Nepp: Sie tun das genauso bei Ihren Petitionen!) Präsident Prof Harry Kopietz: Bevor ich den weiteren Rednerinnen und Rednern das Wort erteile, gelangt Herr Abg Dr Wansch zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort. - Bitte Herr Abgeordneter. 11.16.02 †Abg Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Ich wähle keine Wortmeldung, sondern eine tatsächliche Berichtigung, weil ich gar nicht weiter eingehen will auf die verschiedenen Dinge, die gesagt wurden und die sich selbst richten. Wenn die Aussage kommt, alle Petitionen sind gleich behandelt worden, dann berichtige ich, indem ich aus dem Bericht zitiere: 5 Petitionswerber von 35 wurden eingeladen. Das bedeutet, dass 30 Petitionswerbern die Möglichkeit, im Ausschuss ihre Petition zu präsentieren, verwehrt worden ist. Da Literatur zitiert wurde, zitiere auch ich Literatur. Ein Zitat aus Animal Farm: "Alle sind gleich, nur manche sind gleicher." - Zitat Ende. Wer gleicher ist, bestimmen in Wien die SPÖ und die GRÜNEN. (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächste ist Frau Abg Dr Kickert zu Wort gemeldet. - Bitte, Frau Abgeordnete. 11.16.59 †Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich im Gegensatz zum Abg Wansch wähle die Wortmeldung statt der tatsächlichen Berichtigung, werde ihn aber tatsächlich berichtigen. (Heiterkeit bei der FPÖ. - Abg Mag Dr Alfred Wansch: Was heißt das jetzt?) Er hat gemeint, dass die Oppositionsparteien in die Erstellung des Gesetzes für Petitionen nicht einbezogen waren. Das ist falsch. Es wurde mit allen vier Parteien verhandelt und es wurde von allen vier Parteien beschlossen. Ebenso wurde die Novellierung dieses Gesetzes im letzten Jahr mit allen vier Parteien verhandelt und mit allen vier Parteien beschlossen. (Widerspruch bei der FPÖ.) Und weil ich es ja nicht lassen kann und hoffe, dass ständige Wiederholung vielleicht tatsächlich zu einem Lernfortschritt führt. (Zwischenruf von Abg Mag Dr Alfred Wansch.) - Herr Abg Wansch, wenn Sie unbedingt noch etwas zu sagen haben, melden Sie sich einfach zu Wort. Ich glaube, das wäre im Sinne einer Diskussion einfacher, denn ich verstehe nichts, außer dass ich höre, dass Sie von hinten hereinmosern. (Heiterkeit bei GRÜNEN und SPÖ.) Gut. Im Sinne eines möglichen Lernfortschrittes möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht und die Petition tatsächlich eine Möglichkeit ist für Bürgerinnen und Bürger, Anliegen anzubringen an den Gemeinderat, das heißt, an ein politisches Gremium, das erstens Gesetze und zweitens Umsetzungen durchzuführen hat. Das Petitionsrecht ist aber kein Instrument der BürgerInnenbeteiligung. Ich würde Sie wirklich dazu auffordern, in der entsprechenden Literatur nachzulesen und nicht immer diese bewusste Verwechslung herbeizuführen, damit dann auch möglichst viele Personen enttäuscht sind, weil sie nicht beteiligt worden sind. Es geht darum, ein Anliegen möglichst ehrlich zu bearbeiten, aber nicht um die Frage, ob dieses Anliegen auch in Form eines, sagen wir jetzt, Gesetzgebungsvorganges miteinbeteiligt, mitgemacht werden kann. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Lesen Sie es nach. Dann bleibt mir noch ein Letztes. Da es mir bei der sachlichen und inhaltlichen Diskussion im Gemeinderat, auf die wir uns übrigens verständigt haben - Herr Wansch, Sie halten sich zum zweiten Mal nicht an diese Vereinbarung -, entfallen ist, möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 26 und der MA 62 für ihre wirklich hervorragende Unterstützung der Arbeit des Petitionsausschusses, für die hervorragende Betreuung der PetitionswerberInnen hier offiziell danken. Ich freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit mit ihnen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster ist Herr Abg Ing Guggenbichler zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. 11.20.20 †Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Frau Kollegin Kickert! Ich kann Ihnen ausrichten, was der Herr Wansch gesagt hat, ich bin neben ihm gesessen. Die Wiederholung von Unwahrem macht es nicht wahr. Liebe Grüße vom Kollegen Wansch. Ich wollte das heute ansprechen, weil die Frau Kollegin Ramskogler heute gesagt hat, es seien so viele Petitionsbegründungen so eindeutig, dass man alles versteht und deswegen dem Antrag auf Einladung des Petitionswerbers nicht zustimmen kann. Und Sie haben irgendwie dem Kollegen Wansch unterstellt, dass er nicht weiß, was die Bürger wirklich wollen und deswegen grundsätzlich nachfragt. Ich will ein bisschen Seriosität in die Debatte bringen (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Der war gut!), die Sie leider Gottes verlassen haben. Offensichtlich hat Kollegin Ramskogler als Ausschussvorsitzende die Klugheit mit dem großen Löffel gefressen und weiß ganz genau, was jeder will. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Deswegen, Frau Kollegin Ramskogler - wir haben am Mittwoch schon darüber gesprochen -, kann ich Ihnen beispielsweise eine Petition vorbringen, bei der ich ganz genau weiß, dass das anders gelaufen ist. Da haben Sie von SPÖ und GRÜNEN dagegen gestimmt. Es gibt nämlich eine Petition zum Thema Neustifter Friedhof. Dazu hat es im Vorfeld eine Stellungnahme des Bezirksvorstehers gegeben. Er hat geschrieben, dass dieses Bauvorhaben und die Umwidmung möglicherweise nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Das ist also genau das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin Ramskogler. Das sagt der Bezirksvorsteher selbst, dass dies den gesetzlichen Richtlinien möglicherweise nicht entspricht. Sie wissen es offensichtlich besser, die SPÖ weiß es offensichtlich besser, die GRÜNEN wissen es offensichtlich besser, und ich darf Ihnen seriöserweise rezitieren, welche Anträge wir dort gestellt haben. Wir haben einen Antrag gestellt, diesen Akt vom Verfassungsschutz der Stadt Wien prüfen zu lassen. Das hat Rot-Grün als nicht notwendig empfunden - ich weiß nicht, wovor Sie sich fürchten. Wir haben einen Antrag gestellt, weil im Rahmen des Biosphärenparkgesetzes auch die UNESCO sich damit befasst und das in Wien und in Paris schon diskutiert wird. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) - Verfassungsschutz habe ich gesagt? Entschuldigung, ich meinte den Verfassungsdienst. Aber Sie wissen, was ich meine. Sie wollen nicht einmal prüfen, ob Ihre Akten rechtskonform sind. Wir wollten eine Stellungnahme des Vertreters der UNESCO in Wien haben; weil der Bezirksvorsteher gemeint hat, dass dieses Bauvorhaben und die Umwidmung möglicherweise nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Wir haben ein Biosphärenparkgesetz. Sie kennen alle die §§ 2 und 5, die ja von Widmungsverfahren handeln. Sie wollten die Stellungnahme des Vertreters der UNESCO in Wien nicht haben. Wir haben einen Antrag gestellt auf eine Stellungnahme der Umweltstadträtin, der Umweltanwältin und der MA 22, weil die Umweltstadträtin im Jahr 2010 dort einen Umweltfriedhof eröffnet hat. Es ist auch fraglich, ob diese Widmung im Rahmen des Naturschutzgesetzes überhaupt dem entspricht, was gesetzliche Realität ist. Auch da haben sie mit rot-grüner politischer Mehrheit verhindert, dass geprüft wird, ob dieser Vorgang gesetzeskonform ist. Frau Ramskogler, eines noch. Weil Sie sagen, ich habe mit dem Petitionswerber persönlich gesprochen. - Ja, und ich sage Ihnen, er hätte sich gewünscht, hier sprechen zu dürfen. Er hätte sich auch am Mittwoch nach der Gemeinderatssitzung gewünscht, sprechen zu können; aber Sie haben mit Ihrer rot-grünen Mehrheit entschieden, dass das nicht notwendig ist. Und damit, Frau Ramskogler, kann ich alles entkräften, was Sie gesagt haben. Sie wissen nicht alles besser, tut mir leid. Sie haben in diesem Haus leider Gottes noch eine Mehrheit, damit fahren Sie über die Bürger drüber und das ist schrecklich. (Beifall bei FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abg Ramskogler gemeldet. - Bitte, Frau Abgeordnete. 11.24.34 †Abg Mag Sonja Ramskogler (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Guggenbichler! Ich habe nicht gesagt, und das möchte ich tatsächlich berichtigen, dass der Herr Dr Wansch nicht versteht, worum es bei einer Petition geht. Das haben Sie gesagt. Ich habe gesagt, dass er nicht die Wahrheit pachten kann (Zwischenrufe bei der FPÖ.), genauso wie wir nicht die Wahrheit pachten können. Die tatsächliche Berichtigung besteht darin, dass Sie Ihrem Kollegen unterstellt haben, dass er nicht versteht, was die Petenten wollen. Das machen Sie sich mit ihm aus. Es tut mir sehr leid, dass Ihre Persönlichkeit so getroffen ist, dass Sie heute zum dritten Mal Ihre Petition erwähnt haben, die Ihnen ein besonderes Anliegen ist. Das tut mir persönlich sehr leid, aber das wäre hier der falsche Ort, um darüber zu reden. (Beifall bei der SPÖ. - Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc: Ich war im Ausschuss, ich hab die Anträge gestellt!) Präsident Prof Harry Kopietz: Zum zweiten Mal zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Wansch. - Bitte, Herr Abgeordneter. 11.25.37 †Abg Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Ein paar Sätze muss man schon dazu sagen. Besonders dann, wenn das Niveau auf eine Ebene herabgedrückt wird, dass einem Redner vorgeworfen wird, dass er persönlich engagiert oder betroffen ist und nur deshalb da steht, weil ihn ein Petitionsanliegen beschäftigt und er sich dafür einsetzt - und das ist nach rot-grüner Betrachtungsweise schon verwerflich und vorwerfbar -, sehen wir, wie weit wir gekommen sind, dann sehen wir, wie wichtig echte Bürgerbeteiligung in Wien ist. Dazu möchte ich sagen: Ich brauch kein Buch zu lesen, um zu verstehen und zu wissen, was Bürgerbeteiligung ist. Das ist so ein wunderbar deutsches, einfaches Wort. Das bedeutet, den Bürger an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Das passiert, indem er in Form der Petition sein Anliegen an die Politik heranträgt. Dann ist er eingebunden. Das bedeutet, dass ihm Respekt entgegengebracht und das Recht gegeben wird, dies zu präsentieren, und dann kann seine Entscheidung einfließen. Das ist Bürgerbeteiligung in reinster Form. (Beifall bei der FPÖ und von Abg Mag Karin Holdhaus.) Abschließend möchte ich sagen: Es ist erschütternd. Wir reden jetzt über die Art und Weise, wie Bürgeranliegen behandelt werden. Und das passiert - ich drücke es vorsichtig aus, ich will das Wort Regime nicht in den Mund nehmen. Sehr machtherrlich wird das Ganze betrachtet. 1848 haben die Bürger, die Arbeiter und die Studenten unter Einsatz ihres Lebens die Redefreiheit und die Meinungsfreiheit erkämpft, und sogar das wird hier in Zweifel gestellt. Da entscheidet eine Grün-Politikerin, was sachlich ist und was nicht. Da läuft es einem kalt über den Rücken. Und ich ersuche Sie: Bewahren Sie die Grundfreiheiten! Leben Sie die Grundfreiheiten! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. - Bitte schön. 11.28.03 †Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Bericht zu den Petitionen in Wien umfasst 35 abgeschlossene Petitionen, 9 davon wurden über die Online-Plattform eingebracht und 26 in Papierform über die Magistratsabteilung 62. Ich denke, das Petitionsrecht schafft damit ein zusätzliches demokratisches Instrumentarium der Partizipation, das wir in der rot-grünen Stadtregierung gemeinsam gestaltet haben und dann, wie es heute schon dargestellt wurde, auch gemeinsam beschlossen haben. Gerade im Zusammenhang mit der Open-Gouvernement-Strategie der Stadt ist mir die Möglichkeit der Beteiligung über die Plattform, eben auf diese transparente Art und Weise, sehr, sehr wichtig. Das heißt, es ist nicht nur ein partizipatives, gutes Instrument, es ist auch ein Instrument der Open-Gouvernement-Strategie und erleichtert so die Beteiligung. Ich muss dazusagen, es ist deshalb demokratiepolitisch so ein wichtiges Instrument, weil nicht alle Menschen in dieser Stadt die gleiche Möglichkeit zur Partizipation haben. Da ist das Petitionsrecht ein schönes, niederschwelliges Instrument, das sehr, sehr gut funktioniert. In weniger als vier Monaten können wir Petitionen behandeln und zu einer Entscheidung in der Stadt kommen. Weil das so gut funktioniert, möchte ich mich dem Dank der Abg Kickert anschließen. Dass es so gut funktioniert, liegt natürlich auch an der Abwicklung beim Magistrat, im Besonderen bei den Magistratsabteilungen 62 und 26. Darüber hinaus möchte ich mich auch beim Ausschuss für die durchwegs konstruktive Arbeit bedanken. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Bericht. (Beifall bei der SPÖ und von Abg Dr Jennifer Kickert.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Wir kommen zur Abstimmung.11.30.30 Ich darf jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. 11.30.47Postnummer 7 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art 15a über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art 15a über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden. Ich darf die Frau Berichterstatterin, Mag Sonja Wehsely, bitten, die Verhandlung einzuleiten. 11.31.22 Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich ersuche um Zustimmung. Dieser Beschluss wird notwendig, da die 15a-Vereinbarungen parallel zum Finanzausgleich laufen und der Finanzausgleich verlängert wurde. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung11.31.42. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig beschlossen. 11.31.54Postnummer 8 der Tagesordnung betrifft den Bericht 2015 des Unvereinbarkeitsausschusses gemäß § 129b Abs 4 der Wiener Stadtverfassung über die Kontrolle der Bezüge von öffentlichen Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtages gewählt wurden. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, Dipl-Ing Al-Rawi, die Verhandlung einzuleiten. - Bitte, Herr Abgeordneter. 11.32.17 Berichterstatter Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. 11.32.34Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an den Landtag für das Jahr 2015 zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, auch das ist einstimmig so beschlossen. 11.32.51Wir kommen zur Postnummer 13. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994, die 48. Novelle und die Vertragsbedienstetenordnung 1995, die 45. Novelle geändert werden. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich darf bitten, die Verhandlung einzuleiten. - Bitte, Frau Stadträtin. 11.33.15 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu dieser Änderung unserer Besoldungsordnung und Vertragsbedienstetenordnung. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Korosec. - Bitte, Frau Abgeordnete. 11.34.01 †Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hohes Haus! "Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts." - Zitat von Arthur Schopenhauer. Ich nehme an, da werden Sie mir alle zustimmen. Daher, Frau Landesrätin Wehsely, müsste das Ihr Credo sein. Die Patienten müssten im Mittelpunkt all Ihrer Überlegungen stehen. Aber da haben Sie, auch wenn Sie schmunzeln, Frau Landesrätin (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sie wissen genau, warum!), kläglich versagt. Sie haben die Warnungen der Ärztevertreter, aber auch jene der PatientInnen ignoriert. Wir wissen, dass Wien wächst, jährlich kommen zirka 20 000 bis 30 000 Leute zu uns. Aber gleichzeitig sind Sie bei den Ärzten, bei der Gesundheit dabei, zu kürzen. Frau Landesrätin, das ist keine verantwortungsvolle Politik! Es ist nicht nur wichtig, Veränderungen zu machen, sondern es ist auch wichtig, Veränderungen zeitgerecht zu machen, zeitgerecht die Strukturen zu verändern. Und da haben Sie sich viel zu lange Zeit gelassen, Frau Landesrätin! Das wissen Sie aber ganz genau. Wir wissen natürlich - das wissen auch Sie, aber wir als Oppositionspolitiker wissen es vielleicht ganz besonders -, dass jeden Tag Menschen zu uns kommen, die aufzeigen, dass die Ambulanzen lange Wartzeiten haben, dass sie sehr lange auf Operationen warten müssen, dass es Gangbetten gibt, et cetera. Das ist alles Realität und, Frau Landesrätin, das ist traurige Realität in dem angeblich so tollen Gesundheitssystem in Wien mit tatsächlich sehr, sehr großartigen Mitarbeitern. Frau Landesrätin, Sie sind nun mal dafür verantwortlich, da sind aber eben sehr viele Versäumnisse erfolgt. Sie wissen, wie viele Vorschläge, was Nachtdienste, und so weiter betrifft, hier von den Oppositionspolitikern gemacht wurden. Sie haben eigentlich immer weggewischt und eigentlich immer das System sehr verteidigt. Wenn man sich den Arbeitnehmerschutz von Spitalsärzten anschaut, so ist das eine unendliche Geschichte. Ich möchte dazu ein paar Sätze sagen, weil ich annehme, dass das nicht allen bekannt ist. Man muss sich vorstellen: Vor 22 Jahren, im Jahr 1993 hat die EU eine Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt, die das Ziel hatte, den Arbeitnehmerschutz im öffentlichen Dienst, also auch in den Spitälern festzulegen. Dann gab es jahrelang Diskussionen, aber letztendlich wurde die Arbeitszeitrichtlinie 2003 festgelegt. 2003! Ab diesem Zeitpunkt war auch für Österreich klar, dass Arbeitnehmerschutz nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Arbeitgeber gilt. Und das bedeutete konkret, dass für Spitalsärzte in der ganzen EU eine 48-Stunden-Woche und nicht länger als 25 Stunden am Stück geltend waren. Das war 2003. Damals gab es schon für jene, die freiwillig länger arbeiten wollten, eine Opt-out-Regelung, die zwar eine Übergangsregelung war, sie erfreute sich aber großer Beliebtheit und wurde sehr beansprucht. Die eine Opt-out-Regelung hat damals die Gewerkschaft sehr geärgert, wurde auch bekämpft. Der damalige ÖGB-Präsident und heutige Sozialminister Hundstorfer hat sich heftig dagegen gewehrt, aber geschehen ist nichts. 2012 wurde das Nichtstun der Politiker einer Privatperson zu viel und es wurde eine EU-Beschwerde eingereicht. Das hat dann gewirkt: 2013 musste die Regierung vor der EU-Kommission zu den Vorwürfen Stellung nehmen und dann kam endlich Bewegung ins Spiel. Frau Landesrätin, Sie haben zwölf Jahre Zeit gehabt (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely.) - nicht nur Sie, auch Ihre Vorgängerin -, die EU-Richtlinie für Ärztedienstzeiten umzusetzen. Und ich frage Sie: Warum? Warum haben Sie nicht früher begonnen, in diesem Bereich Veränderungen vorzunehmen? Offenbar hat Ihnen der Mut gefehlt. Zukunftsorientiertes Verhalten schaut anders aus, Frau Landesrätin. Ich erwähne Niederösterreich. Niederösterreich hat vor einigen Jahren diese Umstellung gemacht, ohne besondere Aufregung. Das hat funktioniert, man hat keinerlei Aufregung gehört. Jetzt haben Sie, Frau Landesrätin, am 28. Juni eine Rahmenvereinbarung mit vielen Ungereimtheiten vorgelegt. Eine EU-Richtlinie, von der man seit Jahren wusste, dass sie zu vollziehen ist, aber trotzdem nichts gemacht hat. Ich sage es noch einmal: Es geht darum, rechtzeitig Strukturmaßnahmen zu setzen, die eben notwendig gewesen wären, um diese Richtlinie sorgsam, mitarbeiterfreundlich, patientenorientiert vollziehen zu können. Was man zu dieser Rahmenvereinbarung auch noch feststellen muss, Frau Landesrätin: Die Kommunikationsstrategie war wirklich katastrophal. Daher sage ich Ihnen, ich sag es ja öfter: Es gibt vieles, was ich an Ihnen schätze, das wissen Sie, wir haben ja eine durchaus gute Gesprächsbasis. Aber was Ihre Managementfähigkeiten angeht, da müssen Sie noch etwas nachrüsten. Weitere gravierende Fehler, Frau Landesrätin: Es hat eine Urabstimmung gegeben. 87 Prozent der Ärzte sagen Nein. Man kann doch nicht 87 Prozent einer Gruppe einfach ignorieren. Sie werden doch nicht glauben, dass das so einfach geht, dass Sie den Patienten erzählen, da wird die Arbeitszeit um 20 Prozent gekürzt und es gibt um 12 Prozent weniger Personal, sich aber trotzdem niemand zu fürchten braucht, dass die Versorgungsqualität in irgendeiner Form gestört wird. Dass es so sein kann, da bin ich Ihrer Meinung, aber das muss man anders kommunizieren. Also da haben Sie ganz große Fehler gemacht. Ich frage Sie noch einmal: Wo sind die notwendigen Strukturreformen? Natürlich ist Mut notwendig. Ich hab schon vorhin erwähnt, dazu braucht man Mut. Und wenn ich zur Spitalsreform komme, muss ich feststellen, dass Sie diese ja in kleinen Ansätzen durchführen, in kleinen Ansätzen. Sie wissen, ich unterstütze es durchaus, dass jetzt diese zwei Pilotprojekte gemacht werden. Sie wissen auch, dass noch zwei weitere kommen. Aber was haben Sie im niedergelassenen Bereich gemacht, Frau Landesrätin? Ich weiß, natürlich sind dafür nicht Sie allein zuständig. Aber dass Sie hier Verhandlungen mit der Gebietskrankenkasse und mit der Ärztekammer führen müssen, dass gerade der niedergelassene Bereich und der Spitalsbereich viel, viel enger miteinander kooperieren müssen - denn nur dann ist es ja möglich, zu einer wirklich guten Reform zu kommen, an der die Menschen nicht zu leiden haben -, dass eine angemessene Bezahlung gerade auch bei den niedergelassenen Ärzten notwendig ist, dass sich in diesem Bereich sehr viel geändert hat, dass das Gespräch mit den Patienten ganz wesentlich ist, was ja überhaupt nicht honoriert wird, dass hier einfach wichtige Veränderungen sein müssen - da ist es Ihre Aufgabe, daran mitzuarbeiten, denn Sie sind für die Gesundheit der Menschen in dieser Stadt verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP.) Die niedergelassenen Ärzte sind mir ein ganz besonderes Anliegen, weil ich weiß, wie viel an Zeit man sich ersparen kann (Abg Dr Jennifer Kickert: Genau!), welche Möglichkeiten es dann für den Einzelnen gibt, aber natürlich muss sich da viel ändern. Man muss einmal über die Öffnungszeiten reden, über Veränderungen. Wir alle wissen, dass Veränderungen von den Menschen nicht sehr gerne angenommen werden, aber daher muss man das eben mit Nachdruck und Überzeugungskraft vornehmen. Und das, Frau Landesrätin, haben Sie nicht gemacht. Da sind eben kapitale Fehler passiert, die Sie zu verantworten haben. Nun habe ich gehört, es hat gestern Gespräche gegeben und es hat wieder eine Annäherung gegeben. Jetzt frage ich Sie: Sie haben sich zwölf Jahre Zeit gelassen. Warum peitschen sie heute dieses Bezügegesetz durch? Wir haben für den 26. April einen Landtagssitzungstermin in Reserve. Da hätten Sie jetzt noch einen Monat Zeit, weiterzuverhandeln. Ich habe nämlich gehört, dass es zum Finanziellen noch keine Einigung gegeben hat. Warum tun Sie das, bitte? Verhandeln Sie einen Monat lang. Ich nehme an, das wird genügen, um zu einer guten Lösung zu kommen. Dann nehmen wir den Reservetag und beschließen ein Gesetz, das wirklich von allen mitgetragen wird. Ich sage Ihnen, ich würde an sich gerne zustimmen, weil es mir ein Anliegen ist, weil Veränderungen da beim Bezügegesetz unbedingt notwendig sind, keine Frage; aber unter diesen Umständen, wie das jetzt ist, können wir natürlich nicht zustimmen. Ich fordere Sie auf, Frau Landesrätin: Lösen Sie diesen Gordischen Knoten, es ist höchste Zeit! Denn wir sehen nicht ein, dass die Wienerinnen und Wiener verunsichert sind, weil Sie zu keiner ordentlichen Lösung kommen. (Beifall bei der ÖVP und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Präsident Prof Harry Kopietz: Nächste zu Wort Gemeldete ist Frau Abg Dr Kickert. 11.45.43 †Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben vor einer Woche im Zuge einer Sondersitzung des Gemeinderats ausführlich auch über das Ärztearbeitszeitgesetz und alles, was rundherum nötig ist, gesprochen. Und ja, Frau Abg Korosec, man kann mit gutem Recht fragen, warum bestimmte Verhandlungen so spät gestartet worden sind, wenn so viel Zeit dazu gewesen wäre. Das sind aber in diesem Fall eher rhetorische Fragen. Denn wenn man es gewohnt ist, lösungsorientiert zu arbeiten, dann gibt es einen Spruch, der einem meistens hilft, sich darauf zu konzentrieren, was im Sinne einer Lösung das Nächstwichtigere ist, nämlich: Es ist, wie es ist. Es ist vielleicht nicht schön, dass es so ist, aber es ist, wie es ist. Dieses Gesetz ist nicht nur, wie es ist, es ist auch notwendig. Und die Notwendigkeit dieses Gesetzes wird übrigens von den meisten VertreterInnen der Ärzteschaft und der SpitalsärztInnen nicht in Abrede gestellt. Dies vor allem deswegen, weil es nötig ist, dass die jetzt etwas unscharf geregelte Arbeitszeit nicht länger in diesem grauen Bereich gelassen werden sollte, sondern es klar sein sollte, unter welchen Bedingungen und Arbeitszeiten die Ärztinnen und Ärzte arbeiten sollen. Das ist der Grund, warum wir zustimmen werden. Sie haben dann auch gleichzeitig erwähnt, und das ist richtig, dass es sehr viel mehr an Änderungen im Gesundheitssystem braucht, und dass die Änderungen im Gehaltssystem und in der Arbeitszeit zwar ein wichtiger Teil, aber eben nur ein Teil dieses Umbaus sind. Sie haben gemeint, es gäbe sonst nur kleine Ansätze. Da muss ich Ihnen widersprechen. Das Spitalskonzept 2030 ist kein kleiner Ansatz, da wird wahnsinnig viel bewegt, und auf der organisatorischen Ebene ist eine Zusammenlegung von 13 bis 14 Spitälern auf 6 bis 7 keine Kleinigkeit. Die organisatorischen Voraussetzungen und Herausforderungen in diesem Umbau sind wirklich eine Riesenherausforderung, und zwar nicht nur für das Management des KAV, sondern auch für jede einzelne Abteilung in jedem einzelnen dieser Spitäler, um die es geht. Ich merke mir ja nicht viel aus trockenen Sachbüchern, aber manchmal doch. In einem Buch, das ich in der letzten Sitzung zitiert habe, das Sie herausgegeben haben, gibt es einen wirklich wesentlichen Satz, der heißt: Politische Entscheidungen vor allem im Gesundheitssystem sollten evidenzbasiert erfolgen und nicht eminenzbasiert. Ich finde diesen Satz wunderbar. Dieses Gesetz ist eine Folge von evidenzbasierten Entscheidungen. Wir wissen, dass es, wie ich es auch beim letzten Mal gesagt habe, in unserem System unterschiedlichste Wahrheiten gibt. Ja, es gibt Abteilungen, die an Überlastungen leiden, und es gibt sehr wohl welche, die das nicht haben. Das Notwendige jetzt ist, dass bei der Frage des Umbaus der Diensträder und der Einteilungszeiten und bei der Frage, wie man welche ärztlichen Leistungen auf den gesamten Tag verteilt, selbstverständlich die einzelnen Abteilungen mitreden müssen. Das ist, wenn Sie wollen, nicht nur mein Credo, sondern auch meine Erwartung an die zuständige Stadträtin, die da schon zugesagt hat, und selbstverständlich auch an das dafür verantwortliche Management, dass nämlich auf genau diese Art der Umsetzung geachtet wird. Denn auch das wäre evidenzbasiert, nämlich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der einzelnen Abteilungen und Spitäler zu schauen, wie ihre Leistung entsprechend auf diese neuen Dienstzeiten umgesetzt werden kann. In diesem Sinne sollte dieses Gesetz beschlossen werden, und diesem Sinne würde ich mir erwarten, dass Sie zustimmen. Denn alles andere, worauf Sie auch eingegangen sind, nämlich weitere Gespräche, sind Gespräche, die nicht auf die Einzelheiten des Gesetzes Ausfluss haben werden, sondern da geht es dann um Fragen der Betriebsorganisation, um Betriebsvereinbarungen. Das kann man regeln unter der Frage, wie die einzelnen Diensträder eingeteilt werden, das hat nichts mit diesem Gesetz zu tun. Ich bitte Sie, auch wieder im Sinne einer rationalen politischen Entscheidung, genau das zu unterscheiden. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Ärztinnen und Ärzte nicht mehr so lang arbeiten dürfen beziehungsweise müssen. Und indem wir auch das Gehalt anpassen, ermöglichen wir es ihnen auch, dass sie nicht mehr solche unzumutbar langen Dienste ausüben müssen, um zu einem angemessenen Gehalt zu kommen. Deswegen wurde dieses Gesetz verhandelt und deswegen werden wir selbstverständlich diesem Gesetz zustimmen, nämlich mit der Erwartung, dass bei der Umsetzung selbstverständlich auf das Wissen und das Know-how der einzelnen Ärztinnen und Ärzte bei der Einteilung ihrer Arbeit in ihren jeweiligen Abteilungen und Spitälern Rücksicht genommen wird. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster ist Herr Abg Prof Dr Frigo zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. 11.52.56 †Abg Univ-Prof Dr Peter Frigo (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Wir sind gegen dieses Gesetz, denn, in kurzen Worten, das, was jetzt passiert, ist ein reines Drüberfahren über die gesamte Ärzteschaft. (Beifall bei der FPÖ.) Und die Leidtragenden sind die Patienten, meine Damen und Herren. Wir lassen uns unser Wiener Gesundheitssystem nicht kaputtsparen. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzesantrag ab. Warum? Zum einen ist die Frage dieser Sonntags- und Feiertagszulage überhaupt nicht geklärt. Zum anderen, das wurde schon von Frau Korosec erwähnt, gab es eine Urabstimmung, bei der immerhin 87,4 Prozent, also fast 90 Prozent der im KAV arbeitenden Ärzte diese Vereinbarung abgelehnt haben, und dem muss man Folge leisten, meine Damen und Herren. Weiters, muss man sagen, ist eine Stellenreduktion an diese Vereinbarung geknüpft worden, und das ist inakzeptabel, meine Damen und Herren! Bedenken Sie allein den Zuzug nach Wien von 25 000 bis 30 000 Menschen pro Jahr. Also wie soll das gehen, dass man hier Personal reduziert? Weiters erinnere ich, dass es ja schon positive Verhandlungen in den Bundesländern gab, wo jeweils 10 Prozent mehr Ärzte angestellt wurden. Das ist bekannt, aber vielleicht, Frau Stadträtin, hängt es daran, dass Sie die Krankenhäuser alle zusperren, Abteilungen zusperren, während das Krankenhaus Nord erst 2017 in Betrieb gehen wir. Vielleicht brauchen wir deswegen weniger Ärzte, meine Damen und Herren. Wir fordern auf jeden Fall sofortige Neuverhandlungen unter Einbeziehung der Ärzte und natürlich auch der Ärztekammer und stellen daher folgenden Beschlussantrag: "Die Vereinbarung - Punktation - zur Umsetzung der Änderung des KA-AZG im KAV Wien vom 29. Jänner 2015 zwischen der Stadt Wien einerseits und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst Medien, Sport, freie Berufe - GdG-KMSfB, der Ärztekammer für Wien, der Hauptgruppe II und dem Personalgruppenausschuss für ÄrztInnen andererseits wurde unter der ausdrücklichen Bedingung geschlossen, sinnvolle Strukturänderungen im Gegenzug zu beispielsweise Nachtreduktionen umzusetzen. Diese Reformen wurden bislang nicht einmal im Ansatz begonnen. Während es in anderen Bundesländern Einigung und auch mehr Personal gibt, pilgert die KAV-Führung in Wien mit externen Beratern durch die Spitäler und sucht Möglichkeiten, Dienstzeiten und Personal zu reduzieren. Die Beraterteams agieren mit falschen Zahlen über Personalstand oder Kapazitätsberechnungen. Demzufolge lehnten von 3 685 Wahlberechtigten 87,4 Prozent der KAV-Ärzte bei der Urabstimmung das neue Arbeitszeitmodell ab. Nur 333 Spitalsärzte waren für die neue Vereinbarung. Die jetzige Besoldungsform wird den Anforderungen der Ärzteschaft nicht gerecht und geht in keiner Weise auf die übrigen Forderungen ein. Diese bemängelt unter anderem zu Recht, dass ein qualitativ hochwertiger Betrieb im Gesundheitswesen bei Abbau von fast 400 Ärztedienstposten nicht beibehalten und gesichert werden kann. Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern" - nämlich die FPÖ-Landtagsabgeordneten Prof Frigo, also meine Wenigkeit, Wolfgang Jung sowie die ÖVP-Abgeordneten Ingrid Korosec und Ing Mag Bernhard Dworak - "gemäß § 27 Abs 4 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages nachfolgenden Beschlussantrag: Der Landtag wolle beschließen: Die zuständigen Stadträtinnen für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal sowie Gesundheit und Soziales werden aufgefordert, die Verhandlungen mit der Ärztekammer und den Arbeitnehmervertretungen neuerlich aufzunehmen, um in den Fragen der Besoldung, Arbeitszeitregelung und Dienststellenabbau einen Konsens zu erzielen, der durch eine neuerliche Urabstimmung bestätigt wird. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt." (Beifall bei der FPÖ.) An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den hart arbeitenden Kollegen und Kolleginnen, nicht nur bei den Ärztinnen und Ärzten, sondern auch bei den sonstigen medizinischen Berufen im KAV, aber auch im AKH und in übrigen Spitälern bedanken. Ich danke auch für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster ist Herr Abg Dr Aigner zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. 11.58.35 †Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Frau Gesundheitsstadträtin! Meine Damen und Herren! Das Gesundheitswesen gehört zu den Kernbereichen der kommunalen Daseinsvorsorge. Daher sind alle Angelegenheiten, die das Spitalswesen, aber auch das Gesundheitswesen im weiteren Sinn betreffen, eine höchst sensible Angelegenheit. Da macht sich letztendlich die Qualität einer Gesellschaft, einer städtischen Gemeinschaft auch bemerkbar. Wir haben in Wien einen sehr hohen Standard an Gesundheitsversorgung im extramuralen Bereich, aber auch im stationären Bereich. Deswegen sind hier alle Angelegenheiten äußerst sensibel und müssen auch sensibel gehandhabt werden. Es ist natürlich der Vorwurf zu machen, dass die Neuerungen im Ärztearbeitszeitgesetz keineswegs überraschend kommen, sondern einen sehr langen Vorlauf hatten. Man hat wirklich viele Jahre Zeit gehabt, sich auf diese Angelegenheit entsprechend vorzubereiten, nämlich wenn es darum geht, das Einvernehmen zwischen den Sozialpartnern herzustellen, im organisatorischen Bereich seitens des Spitalserhalters und, wenn man die Gesundheitsreform ernst nimmt, dann auch im Zusammenwirken mit den Krankenkassen, die ja für den extramuralen Bereich zuständig sind. Wenn man die teuerste Form der Gesundheitsvorsorge, den Spitalsbereich, von den Kosten und den Möglichkeiten her eindämmen möchte, dann muss man natürlich gleichzeitig auch dafür Sorge tragen, dass es hier im extramuralen Bereich die entsprechenden Auffangmöglichkeiten gibt. Und da, glaube ich, haben wir noch vieles zu tun. Wir müssen auch vor dem Hintergrund einer steigenden Bevölkerungszahl davon ausgehen, dass selbst wenn die Rechnung aufgeht, dass die Menschen mehr den niedergelassenen Arzt aufsuchen, dennoch die Spitäler einfach mehr Fallzahlen zu behandeln haben, weil ein paar Hunderttausend Menschen mehr natürlich auch eine steigende Inanspruchnahme der Spitäler mit sich bringen werden. Es hat sich in den letzten Jahren, und ich sage das jetzt auch als Bundesbediensteter, etwas eingebürgert: Eine Veränderung im Bereich der Sozialpartnerschaft. Es wird zuerst beschlossen und es wird dann gesagt, na ja, verhandeln wir. Ich kann vor dieser Entwicklung teilweise auch nur warnen. Wir haben das da jetzt gerade wieder auf der Bundesebene bei dem neuen Schema gehabt, das mit den Vordienstzeiten notwendig geworden ist. Der Nationalrat hat beschlossen und der Gewerkschaft hat man im Nachhinein gesagt, na ja, jetzt steht der Beschluss und jetzt können wir im Nachhinein verhandeln. Ich glaube, das ist kein guter Stil. Es ist letztendlich auch eine strukturelle Benachteiligung der Dienstnehmerseite, weil der Dienstgeber sich jederzeit hinstellen und sagen kann, wenn wir uns nicht einigen, dann tritt das Gesetz, das wir beschlossen haben, in Kraft. Und genau das Gleiche geschieht letztendlich heute auch hier. Es wird eine Regelung beschlossen, die jedenfalls in Kraft tritt, und die wahrscheinlich, was die Gehaltsansätze betrifft, gar nicht schlecht ist. Das muss man ja wirklich sagen. Aber es gibt auch eine zweite Seite dieser Einigung, nämlich die Einsparungen. Und jetzt muss man so fair und so ehrlich sein, wenn man immer wieder Einsparungen verlangt, dann kann man sich nicht immer dann, wenn es Einsparungen gibt, darüber aufregen. Die Frage ist halt letztendlich nur, ob man diese Dinge so in Zusammenhang bringen kann. Ich glaube wirklich, dass da ehrlich verhandelt worden ist. Es ist auch so, je mehr Sozialpartner an einem Tisch sitzen, umso schwieriger wird es. Ich bin kein so wichtiger Sozialpartner wie der Kollege Meidlinger, aber selbst wenn man an einer Dienststelle als Obmann des gewerkschaftlichen Betriebsausschusses in so kleinen Verhandlungen drin ist, und ich weiß, wie schwierig das ist, wie schwierig verschiedene Interessen unter einen Hut zu bringen sind. Aber ich glaube, das Hauptanliegen der Ärzte ist jetzt schon, so wie ich das nur als jemand verstehe, der entsprechend auch die Debatte verfolgt, es darf nicht so sein, dass die höheren Gehälter, die einfach wichtig und notwendig sind, um unsere Spitalsärzte auch bei uns zu behalten, sich letztendlich dann über Einsparungen gerade bei den Ärzten selbst finanzieren. Ich glaube, da haben eben viele Bedenken und es wäre wahrscheinlich angebrachter gewesen zu sagen, wir setzen jetzt dieses neue System in Kraft und schauen einmal, wie es sich konkret auswirkt. Und wenn man dann im Zuge dieses Prozesses die eine oder andere Effizienzsteigerung feststellen kann, ohne dass die Patienten darunter leiden und ohne dass letztendlich auch die Ärzte das dann entsprechend ausgleichen zu müssen, dann wäre das, glaube ich, eine sehr gute Vorgangsweise gewesen. Wenn man natürlich das Ergebnis dieses Evaluierungsprozesses schon teilweise vorwegnimmt und sagt, am Schluss sind 382 Ärzte einzusparen - ja wie kommt man auf diese Zahl? Wie kann man das überhaupt wissen? Schauen wir doch, wie sich die Umsetzung dieses neuen Modells, und es ist wirklich eine grundlegende Neuregelung des Ganzen, auswirkt! Und wenn dann der eine oder andere Posten überflüssig wird, dann wird sich niemand dagegen verwehren, wenn man ihn wirklich nicht braucht, ihn auch einzusparen. Ich glaube, das wäre wahrscheinlich der Weg gewesen, der angebrachter gewesen wäre. Jetzt liegt ein Gesamtpaket vor, das auf der einen Seite legistisch durchzuführen ist, nämlich die neuen Gehaltsansätze, die wir beschließen müssen, aber gleichzeitig natürlich im Dienstpostenplan, das wird heute nicht beschlossen, aber es gibt eben hier letztendlich auch die Willensäußerungen, die dazu geführt haben, dass die Ärzte Nein sagen. Ich glaube, das muss man eher auch als Hilferuf, als Notwehrmaßnahme sehen. Das tut ja niemand leichtfertig, und ich glaube, alle Ärztinnen und Ärzte in den Wiener Gemeindespitälern sind gerne da und die Stadt Wien soll ja auch als Dienstgeber attraktiv bleiben. Ich glaube, das Schema ist durchaus ein attraktives. Ich finde es auch viel ehrlicher zu sagen, wir zahlen ordentlich und ihr müsst nicht hunderte Zulagen und Nachtdienste, und, und, und was weiß ich, was haben. Ich glaube, das ist auch wichtig für die Attraktivität als Arbeitgeber. Aber letztendlich sind die Einsparungen viel zu tiefgehend und viel zu einschneidend. Ich glaube, da müsste man entsprechend auch den Ärzten entgegenkommen. Im Endeffekt ist es einfach wichtig, in guter sozialpartnerschaftlicher Tradition weiter so vorzugehen, dass es erst dann formal gültige Beschlüsse gibt, wenn es auch die entsprechenden Einigungen gibt, auch wenn diese Einigungen letztendlich, und auch das war ja eine Ausnahmesituation, Urabstimmungen sind, die in Österreich eigentlich eher nicht üblich sind, weil es da auch die entsprechenden Verhandlungspartner gibt. Aber ich glaube, in Ausnahmesituationen sind auch Urabstimmungen wichtig durchzuführen, ganz einfach deshalb, weil es hier nicht nur um ein neues Gehaltsschema geht, es geht hier um neue Diensteinteilungen. Es ist schon etwas Fundamentales. Ich glaube, deswegen ist es auch gut, wenn man sagt, man macht eine Urabstimmung. Denkt man zum Beispiel an Deutschland - es ist nicht ganz vergleichbar -, aber dort werden Streikbeschlüsse immer urabgestimmt. Das ist bei uns, Gott sei Dank wird nicht so oft gestreikt, eher nicht so üblich. Also es gibt hier gewisse Unterschiede. Aber ich glaube, diese Urabstimmung unter den Ärzten war berechtigt, weil es ein massiver Wandel auch in vielfältigen Strukturen der Arbeitsbedingungen ist. Und ich glaube, da tut die Stadt Wien als Arbeitgeber sehr gut daran, das auch so zu sehen. Hier sagt niemand leichtfertig: Wollen wir nicht, machen wir nicht. Jeder ist gerne Arzt und da hat man auch ein Berufsethos, das man von Anbeginn an mitbringt. Wir brauchen gute Spitäler, wir brauchen leistungsfähige Spitäler und wir brauchen motivierte Spitalsbedienstete im ärztlichen, pflegerischen und administrativen Bereich. Wir brauchen genauso motivierte Ärzte im niedergelassenen Bereich, damit wir diesen Standard auch halten. Ich glaube, in diesem Sinne ist das heute die eine Seite der Medaille, es sind die Gehälter. Aber die andere Seite darf man nicht vergessen. Ich glaube, wichtig wäre es, dass hier auch ein möglichst großer Konsens mit den Betroffenen in den Spitälern, auch in den entsprechenden Interessensvertretungen hergestellt wird. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zum Wort gemeldet hat sich Frau StRin Mag Sonja Wehsely. Bitte, Frau Stadträtin. 12.07.52 †Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute hier einen wichtigen Teil eines Pakets, das auf Grund der Umsetzung einer Arbeitnehmerschutzbestimmung notwendig geworden ist, die gut, richtig und wichtig ist, die gut, richtig und wichtig ist für die Ärztinnen und Ärzte dieser Stadt, aber auch für die Patientinnen und Patienten dieser Stadt. Und das, was wir hier heute auch mit diesem Gehaltsschema beschließen werden, und ich lade auch noch einmal ganz besonders herzlich die ÖVP und die Freiheitlichen ein, auch mit dabei zu sein, wenn die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte in dieser Stadt sehr stark erhöht werden. Es ist gut und richtig, dass sie sehr stark erhöht werden, dass nicht nur das Grundgehalt erhöht wird, sondern es zu realen Gehaltserhöhungen kommt. Ich lade Sie ein mitzustimmen. Aber es geht insgesamt bei diesem Paket um etwas sehr Wichtiges, nämlich um ein starkes öffentliches Gesundheitswesen und um neue Strukturen, die positiv für die Ärztinnen und Ärzte und für die Patientinnen und Patienten sind. Durch deutlich flexiblere Möglichkeiten, die Dienste zu tun, bedeutet das mehr Zeit für die Ärztinnen und Ärzte und damit mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten und auch mehr Kontinuität in der Patienten- und Patientinnenbehandlung und -versorgung. Und, Kollege Frigo, bei Ihnen weiß ich nie so genau, ob Sie jetzt eigentlich ganz sicher sind, was hier zum Beschluss vorliegt und ob Sie wirklich informiert sind oder ob Sie sich dafür interessieren, was eigentlich passiert, denn selbstverständlich ist vorgesehen, dass es eine Reihe von Strukturmaßnahmen geben muss, um Veränderungen im Nachtdienstbereich vorzusehen wie zum Beispiel zentrale Notaufnahmen oder auch viele andere Punkte. Und, Frau Kollegin Korosec, schauen Sie, den Vorwurf, das hätte alles früher sein können, den kann man immer machen. Was ich Sie nur ersuche, weil ich Sie eigentlich als eine Mitkämpferin für Reformen im Gesundheitswesen erlebt habe - und jetzt weiß ich, die Wahl rückt näher -, und was mein Ersuchen ist, Sie brauchen es nicht machen, aber ich möchte das Ersuchen auch hier und öffentlich sagen, dass dieser Konsens für Veränderungen, die nicht immer nur dazu führen, dass alle die Welle machen, die große Veränderungen mit sich bringen und ich habe großes Verständnis dafür, dass Veränderungen zu Verunsicherung führen, wo es dann darum geht, alle bei diesen Veränderungen mit einzubeziehen, die Frau Kollegin Kickert hat das schon gesagt, dass man dem Grunde nach nicht sagt, ja das soll sein, und wenn das erste Mal ein bissel ein Gegenwind ist, dann ist man nimmer dabei. Wissen Sie, sehr geehrte Damen und Herren und Frau Kollegin Korosec, was uns hier gelungen ist, ist keinem anderen Bundesland gelungen. Alle Regelungen in den anderen Bundesländern sehen vor, dass über viele, viele Jahre, nämlich bis 2021, so sieht es das Gesetz vor, flächendeckend Opt-out notwendig ist. Wir haben hier in Wien eine Regelung geschaffen, wo das nicht notwendig sein wird, wo wir schon ab Juli 2015 in den meisten Bereichen dieses Arbeitnehmerschutzgesetz umsetzen können und die Kolleginnen und Kollegen aber trotzdem einen realen Einkommensgewinn haben werden, und da bin ich sehr stolz darauf. Sie haben auch angesprochen, und das stimmt, der ganze Prozess war nicht einfach. Der ganze Prozess war auch deshalb nicht einfach, weil es keine übliche Vorgangsweise ist, der Kollege Aigner hat das ja auch schon gesagt, dass sozusagen Unterschriften bei Sozialpartnerverhandlungen geleistet werden, die halt nicht mehr sind. Egal, es ist passiert. Mein Punkt ist ein ganz klarer: Ich will den Dialog mit der Ärzteschaft, ich will auch den Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte, also mit der Ärztekammer. Daher brauche ich selbstverständlich keine Aufforderung von der FPÖ und der ÖVP, das zu tun, weil wir sind auch in den letzten Wochen, auch nach den Demonstrationen, die stattgefunden haben, viele Nächte und viele Stunde miteinander, nämlich die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Wien, der Gewerkschaft und der Ärztekammer, die ihre Gesprächspartner ausgetauscht haben, auch das ist ihnen unbenommen, zusammengesessen, um Sicherheit zu geben, dass dieses Paket genauso umgesetzt wird, wie es der Herr Dr Aigner auch angesprochen hat, nämlich Zug um Zug mit Bedachtnahme, mit klaren Voraussetzungen und einem klaren Monitoring, was ist möglich und was ist nicht möglich, um dieses Gesundheitssystem nicht nur fit in der Gegenwart zu haben, sondern auch, und auch das wurde angesprochen, für die Zukunft fit zu machen, für die demographische Entwicklung fit zu machen, hier Veränderungen vorzunehmen, um dann die Möglichkeit zu haben, dort mehr zu investieren und auch eine gute Qualität bieten zu können. Ich verstehe es aus dem politischen Prozess, aber ich teile es nicht und ich finde es gerade, wenn es um Patientinnen und Patienten geht, nicht in Ordnung, dass man sich da jetzt als Opposition auf die Eskalationsschraube draufsetzt. Das ist ganz besonders einfach. Ich ersuche hier auch insbesondere Sie, Frau Kollegin Korosec, weil ich weiß, dass Sie an sich eine Mitstreiterin für Veränderungen im Gesundheitswesen sind, sich zu überlegen, was dadurch ausgelöst wird, weil der nächste Schritt ist dann vielleicht auch, dass die ÖVP gegen den Zusammenarbeitsvertrag im AKH sein wird, weil es gerade opportun ist, weil die Wahl vor der Türe steht und man es sozusagen nicht vergönnt, dass hier ein Problem, das es seit 20 Jahren gibt, einer Lösung zugeführt wird. Ich bin in hervorragenden Gesprächen mit dem Kollegen Mitterlehner, das heißt, wir werden das auch zustande bringen. Ich bitte wirklich um Seriosität in dieser Frage. Wir haben sehr gute Gespräche mit der Ärztekammer gehabt, erst wieder die letzte Nacht, wo wir über die Frage der Arbeitsbedingungen, über die Frage der Arbeitszeiten Konsens erreicht haben. Wir haben in der Frage des Gehaltes weiterhin Fragen offen. Die Ärztekammer wird es jetzt in ihren Gremien beraten. Und wichtig ist einfach, dass all jenen, und das sind nicht alle hier im Raum, das weiß ich, denen ein starkes öffentliches Gesundheitswesen wichtig ist, hier diesen Prozess auch mitgehen. Das haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade die Ärztinnen und Ärzte, verdient, weil es denen auch zu verdanken ist, genauso wie den anderen Kolleginnen und Kollegen, die im Spital arbeiten, dass in dieser Stadt jeder, egal, wie viel Geld er hat, wenn er krank ist, in ein öffentliches Spital geht, in ein Gemeindespital geht. Das ist gut und das ist richtig so. Wir werden alle Versuche, die es natürlich auch von politischen Mitstreitern gibt, zurückweisen und auf das Härteste bekämpfen. Wir erinnern uns alle daran, dass die NEOS im Europawahlkampf die Privatisierung der Spitäler gefordert haben. Das wollen Sie jetzt nicht mehr wissen, aus Opportunitätsgründen. Tatsache ist, so etwas kommt nicht raus und rutscht nicht raus, wenn es nicht tief drinnen ist. Mit der SPÖ wird es keine Privatisierung der Spitäler geben, wird es eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens geben, wird es bessere Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte dieser Stadt geben! Und alle, die dafür sind, dass die Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. Juli des Jahres 2015 eine deutliche Gehaltserhöhung haben, müssen heute mitstimmen. Die in Kauf nehmen, dass das Arbeitszeitgesetz gilt, weil es eine Alternative dazu nicht gibt, müssen auch wissen, dass sie, wenn sie heute nicht mitstimmen, dafür sind, dass jeder einzelne Arzt in dieser Stadt ab dem 1. Juli etwas verliert. Da Rot-Grün hier die Mehrheit hat, ist diese Gefahr nicht gegeben. Aber ich würde bitten, dass Sie sich alle überlegen, ob Sie diese Verantwortung auch wahrnehmen können. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Ing Meidlinger. Bitte, Herr Abgeordneter. 12.17.17 †Abg Ing Christian Meidlinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Frau Landesrätin! Geschätzte Damen und Herren! Es wurde ja bereits auch einiges zum Gesetz beziehungsweise zur Novelle gesagt beziehungsweise es wurden auch ein paar Punkte herausgepickt, wie hier die neue Regelung ausschauen wird. Wenn der Herr Abg Aigner hier meint, dass die Gehaltszahlen nicht schlecht sind, dann möchte ich nur feststellen, im öffentlichen Dienst, wenn du so einen Gehaltsabschluss hättest, in dem du sagst, du machst 20 Prozent weniger Tätigkeit, das Grundgehalt wird zwischen 19 und 29 Prozent angehoben, du tätest den Fritz Neugebauer auf Händen hinaustragen. Aber bei uns wird hier kritisiert! Ich verstehe nicht, dass die Opposition hier ein Volumen von 67 Millionen EUR für 2 880 Beschäftigte ablehnt. Wir werden die Kolleginnen und Kollegen der Ärzteschaft auch entsprechend informieren, denn noch einmal betont: 67 Millionen hier für die betroffenen Kollegen an Einkommen, an Grundeinkommen und den Grundlohn zwischen 19 und 29 Prozent anzuheben hier abzulehnen, das finde ich unverantwortlich. Aber wir werden uns dieser Unverantwortlichkeit hier nicht anschließen, wir nehmen die Verantwortung wahr und die Ärztinnen und Ärzte sind bei uns hier sehr, sehr gut aufgehoben. Wenn wir uns das Gesamtpaket anschauen, dann haben wir hier, und ich habe es ja das letzte Mal schon gesagt, jetzt eine Umstellung auf eine 40-Stunden-Woche. Wir haben eine Berechnungsmethode, wo die Feiertage, Herr Frigo, weil Sie vorhin über die Feiertagsregelung gesprochen haben, von der Normalarbeitszeit abgezogen werden, das wir in keinem anderen Modell so kennen. Also zum Thema Feiertagsabgeltung und wie da bewertet wird: Der Feiertag wird von der Normalarbeitszeit abgezogen. Wir haben, wie gesagt, das Grundgehalt zwischen 19 und 29 Prozent angehoben. Wir haben ... (Aufregung bei Abg Univ-Prof Dr Peter Frigo.) Herr Frigo, rechnen Sie, ich weiß nicht, vielleicht ist Rechnen nicht Ihre Stärke, aber rechnen Sie einmal nach: Wenn Sie acht Stunden nicht erbringen müssen und Sie gehen dann arbeiten und dann kriegen Sie Überstunden - haben Sie schon einmal nachgerechnet? Danke. Probieren Sie es einmal, es hilft. Wenn Sie hier den Überstundensatz von derzeit 15 EUR auf bis zu 90 EUR angehoben haben, wenn wir bei der Weiterbildung 6,5 Tage erreicht haben, wenn wir einen Prüfungsurlaub für Turnusärztinnen und Turnusärzte von 5 Tagen erreicht haben, dann kann ich hier sagen: Es ist ein tolles Paket, das hier ausgehandelt wurde. Und was hier völlig untergangen ist, wir haben vor allem für die jungen Medizinerinnen und Mediziner sehr, sehr viel getan, weil das vielen, die am Verhandlungstisch gesessen sind, kein Anliegen war. Uns in der Sozialdemokratie war es ein Anliegen und die TurnusärztInnen und die Ärzte in Ausbildung erhalten in Zukunft zwischen 3 400 und 4 000 EUR brutto Grundgehalt, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wenn man jetzt hierher kommt und sagt, na ja, aber die Ärzteschaft war ja dagegen - also ich bin es als Sozialpartner nicht gewohnt, dass ich eine Informationsveranstaltung am Donnerstag oder am Mittwoch für das Paket mache und gleichzeitig ein Verhandlungspartner, während wir Informationsveranstaltungen machen und wo es um die Abstimmung geht, sofort eine Demonstration ansetzt und gegen seine eigene Unterschrift demonstriert. Das muss er sich eh mit sich selbst ausmachen. Aber dann darf ich mich nicht wundern, dass das Ergebnis so ist, wie es ist. Wir haben auf seriöse Informationspolitik gesetzt. Wir haben Informationsveranstaltungen gemacht. Wir haben auch diese Woche wieder eine Informationsveranstaltung abgehalten, um hier eine authentische Interpretation dieses Ergebnisses zustande zu bringen. Wir haben das gemacht, was wir auch am 13. versprochen haben, denn wir haben gemeinsam weitergesprochen. Wir haben hier gemeinsam die Fragen der Arbeitszeitmodelle erörtert, die ja ganz wichtig sind, weil hier viel Verunsicherung entstanden ist. Wir haben, und ich habe es das letzte Mal auch gesagt, bei der Vereinbarung ja nur eine Rahmenvereinbarung, eine Rahmenzeit abgeschlossen. Es ist jetzt hier Station für Station, Abteilung für Abteilung das gesamte System auch anzuschauen. Wenn hier dauernd von Einsparungen gesprochen wird, also vielleicht noch einmal zum Kleingedruckten: Wir beschließen hier keine Einsparung, wir beschließen ein Plus in der Lohnsumme von 67 Millionen EUR! Wenn hier von einer Dienstpostenreduktion gesprochen wird, und ich habe das auch das letzte Mal gesagt, dann bitte ich, auch die andere Seite dieser Vereinbarung zu lesen. Diese 382 waren ein Rechenmodell. Dieses Rechenmodell kann nur dann stattfinden, wenn die Rahmenbedingungen abgeändert werden. Dazu gehört, und die Frau Stadträtin hat ja bereits einiges erwähnt, auch der gesamte Bereich der Nachtdienste, auch die zentrale Notaufnahme gehört dazu, auch die Übernahme im mitverantwortlichen Bereich, mit "skill and grademix", also viele, viele Dinge, die jetzt laufen. Nicht hergehen und sagen, es gibt 382 minus, sondern das ist eine Rechengröße. Wir können hier entsprechende Umschichtungen vornehmen, wenn hier andere Maßnahmen auch entsprechend passieren und laufen. Zum Antrag hier vielleicht auch noch ein Wort. Ich habe mir im Gegensatz anscheinend zum Herrn Frigo die Mühe gemacht, mit Herrn Leitner von der Ärztekammer tatsächlich zu sprechen, mit dem Vizepräsidenten. Er hält diesen Antrag hier, und er gehört nicht meiner Fraktion an, für einen Wahnsinn, denn es finden gute und konstruktive Gespräche statt und er findet es hier auch nicht für notwendig - und ich drücke es jetzt sehr höflich aus, denn wenn ich es so ausdrücken würde wie er, würde ich einen Ordnungsruf bekommen und das möchte ich mir ersparen -, dass wir hier einen Antrag über eine Urabstimmung einer Einrichtung beschließen, die sehr, sehr gut über sich selbst bestimmen kann. Das gilt übrigens auch für alle anderen Einrichtungen. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen und ich ersuche die Opposition noch einmal, nachzudenken, zu 67 Millionen Ja zu sagen und nicht Nein zu sagen. Wir werden Ja sagen und danke schön vor allem den Kolleginnen und Kollegen, die die tolle Arbeit leisten! Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zum zweiten Mal zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Frigo. Bitte, Herr Abgeordneter. 12.23.44 †Abg Univ-Prof Dr Peter Frigo (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Ja, ich möchte mich nur kurz zum Wort melden. Es geht darum, dass der Herr Ing Meidlinger entsetzt ist über, ich weiß nicht, was, eine Demonstration. Wie ich Ihnen schon einmal hier im Gemeinderat gesagt habe, ich kann Ihnen versichern, keiner der Ärzte möchte demonstrieren. Er möchte sich lieber um Patienten kümmern. Aber wenn so über die Ärzteschaft drübergefahren wird, dass jeder zehnte Arzt, und das ist damit verknüpft, entlassen wird - Herr Ing Meidlinger, ich möchte Sie sehen, wenn jeder zehnte Tramwayer (Aufregung bei Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely und Abg Kurt Wagner.), jeder zehnte Feuerwehrmann entlassen wird, wie es da in Wien ausschaut, meine Damen und Herren, wie es da in Wien aussieht! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn Gesetze beschlossen werden, Gehaltsverhandlungen, Gehaltsgesetze, Gehälter beschlossen werden, bevor verhandelt wird, wo kommen wir da hin, meine Damen und Herren, wenn man das Gesetz beschließt, bevor es verhandelt wird! (Aufregung bei Abg Godwin Schuster.) Das ist eben auch ein Ende der Demokratie, ein Ende! (Abg Godwin Schuster: Ja! Ja!) Danke! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zum zweiten Mal zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Ing Meidlinger. Bitte, Herr Abgeordneter. 12.25.09 †Abg Ing Christian Meidlinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Wir können bei einem Glas oder bei einem Kaffee gerne darüber weiterdiskutieren, nur eines sei hier auch noch einmal festgestellt: Erstens einmal glaube ich auch, und da schließe ich mich an, dass sich die Ärztinnen und Ärzte sehr für ihre Patientinnen und Patienten einsetzen und nicht auf die Straße gehen. Aber wenn man falsch informiert wird, und das haben Sie hier jetzt auch getan, Sie haben es wieder getan und tun es wieder und wieder, und ich ersuche Sie wirklich, das zu unterlassen, die Verunsicherung bei den Kolleginnen und Kollegen! Und hören Sie mir noch einmal gut zu: Es gibt keine einzige Entlassung eines Mediziners hier in Wien, Herr Dr Frigo (Beifall bei der SPÖ.), die gibt es nicht! Und auch noch einmal: Es geht hier um eine Rechengröße, die wir errechnet haben, wenn, wenn, wenn. Lesen Sie es einmal! Versuchen Sie wirklich einmal, es zu lesen und zu begreifen. Aber noch einmal, und ich sage das mit aller Deutlichkeit: Es gibt keine einzige Entlassung eines Mediziners hier in Wien auf Grund dieser Strukturmaßnahme! Nehmen Sie das bitte gefälligst zur Kenntnis! Danke. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Verhandlung ist geschlossen und ich erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin. 12.26.39 †Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger|: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Landesrätin Mag Wehsely und Herr Abg Meidlinger haben den Initiativantrag ja schon im inhaltlichen Detail beschrieben und auch das Gesamtpaket. Ich möchte hier noch einmal festhalten: Die heutige Beschlusslage betrifft die besoldungsrechtliche Besserstellung von Spitalsärztinnen und Spitalsärzten sowie auch eine deutliche Besserstellung für Turnusärztinnen und Turnusärzte. Das Ganze ist auf Grund einer sozialpartnerschaftlichen Einigung zustande gekommen. Das ist die Regel hier in diesem Haus, dass wir sozialpartnerschaftliche Gespräche führen, Verhandlungen führen, die Interessen natürlich ausgeglichen werden und dann ein Gesetz entsteht. Dieses Gesetz, wie wir es heute verändern, wird in der Besoldung ein Paket ausmachen, und auch das ist heute schon erwähnt worden, von 67 Millionen EUR, weil es uns als Arbeitgeberin natürlich sehr wohl ein sehr, sehr großes Anliegen ist, die herausfordernde und wirkliche hervorragende Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen Bereich auch entsprechend zu entlohnen. Und wenn es durch diese Bedienstetenschutzmaßnahme, die es nun gibt, zu Veränderungen in der Arbeitszeit kommt, dann bedeutet das eine Verkürzung der Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Verkürzung ist nicht nur mit einem Lohnausgleich sozusagen codiert worden, sondern auch noch mit einem prozentuellen Zugewinn vorgesehen. Und das ist, denke ich mir, gut so, weil wir für gerechte und auch entsprechende Löhne in dieser Stadt eintreten, genauso eben auch für diese Bedienstetengruppe, bei der ich mich im Übrigen bei dieser Gelegenheit auch für ihre hervorragende Arbeit herzlich bedanken möchte. Ich bitte nun um Zustimmung zu dieser sozialpartnerschaftlichen Einigung. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke für das Schlusswort. 12.29.02Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, das ist mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag, der von den FPÖ-Landtagsabgeordneten Frigo, Jung und den ÖVP-Abgeordneten Korosec und Dworak eingebracht wurden und die Aufforderung an die zuständigen Stadträtinnen für Integration und für Gesundheit betrifft, die Verhandlungen mit der Ärztekammer und den Arbeiternehmervertretern neuerlich aufzunehmen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags beantragt. Wer diesem eingebrachten Beschlussantrag die Zustimmung erteilt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit und der Beschlussantrag somit abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf jene Mitglieder des Landtags, die dem Vorschlag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Daher bitte ich die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so mehrstimmig beschlossen. 12.30.56Postnummer 10 der Tagesordnung betrifft die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 der Wiener Stadtverfassung hinsichtlich § 30b Abs 3 und Abs 4. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten. Bitte, Frau Stadträtin. 12.31.16 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke schön, Herr Präsident! Ich bitte Sie ... Präsident Prof Harry Kopietz: Zu diesem ... Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger (unterbrechend): Herr Präsident, Entschuldigung (Abg Mag Dietbert Kowarik: Um Zustimmung, Frau Stadträtin!), nein, nein. Das ist die Postnummer 10 und ich bitte Sie, Herr Präsident, dass Sie den Antrag der Abgen David Ellensohn, Dr Jennifer Kickert, Mag Rüdiger Maresch, Birgit Hebein und Dipl-Ing Martin Margulies gemäß § 129 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien diskutieren. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Dr Ulm zum Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter. 12.32.06 †Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um eine ganz elementare Sache. Die GRÜNEN thematisieren etwas, was uns in den letzten Wochen und Tagen sehr beschäftigt hat, nämlich dass es keine Selbstverständlichkeit in diesem Haus ist, dass 51 von 100 Abgeordneten ein einfaches Landesgesetz beschließen können, und zwar deshalb nicht, weil die SPÖ meint, eine Blockademöglichkeit im Ausschuss gefunden zu haben. Es hat eine denkwürdige, traurige Ausschusssitzung am 6. März gegeben ... (Abg Godwin Schuster: Eine demokratische Entscheidung! Eine demokratische Entscheidung!) Herr Kollege Schuster, ich höre von Ihnen nur "demokratisch". Ich werde zum Thema "Demokratisch" in dreierlei Hinsicht was sagen: Erstens einmal, ob es demokratisch ist, wenn man einen Initiativantrag im Ausschuss nicht in Behandlung nimmt, nicht darüber diskutieren kann. Zweitens einmal, wenn man eine doppelte Mehrheit verlangt. Und drittens einmal, wenn die Stadträtin mitwirken muss, damit ein Initiativantrag überhaupt weiter in den Landtag kommen kann. Skandal Nummer 1: Ausschuss 6. März. Es wurden die Initiativanträge der Opposition, die schon teilweise im Herbst eingebracht wurden, in der Art und Weise in Behandlung genommen, dass man sie lediglich auf die Tagesordnung gesetzt hat, allerdings eine Debatte und Diskussion, geschweige denn eine Abstimmung nicht zugelassen hat. Was sagt uns die Geschäftsordnung dazu? Im § 30b Abs 3 steht: "Der Ausschuss hat die ihm zugewiesene Vorlage innerhalb von zwei Monaten nach der Zuweisung in Behandlung zu nehmen." Wie interpretiert die SPÖ "in Behandlung nehmen"? Sie interpretiert es so, dass man es lediglich auf die Tagesordnung zu setzen hat, dass aber eine Debatte dazu nicht zulässig ist und dass nicht einmal ein Aufruf dazu erfolgen kann. Ich kann mich also noch genau erinnern, die Kollegen von der FPÖ haben noch stärker darauf gedrungen als ich, dass diese Geschäftsstücke aufgerufen werden, und die Vorsitzende des Ausschusses, die Frau Kollegin Berger-Krotsch, hat gesagt: "Ich rufe sie einfach nicht auf!" Ich rufe sie nicht auf! Obwohl sie auf der Tagesordnung stehen, lasse ich über sie nicht debattieren, geschweige denn abstimmen! Also ich meine, das ist ja eine Ungeheuerlichkeit der Sonderklasse! Ich weiß nicht, was daran demokratisch sein soll! Sie wollen offensichtlich die Initiativanträge nicht einmal im Ausschuss debattieren, wenn sie Ihnen nicht passen. Skurril war ja auch die Begründung, die wir dann vom zuständigen Rathausjuristen bekommen haben, der tatsächlich der Meinung war, dass man unter "in Behandlung nehmen" nicht einmal Debattieren und Diskutieren verstehen muss. Diese Gesprächs- und Debattierverweigerung zu Initiativanträgen im Ausschuss ist jedenfalls einmal nicht demokratisch! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und von den Abgen Dipl-Ing Martin Margulies und Mag Martina Wurzer.) Nicht demokratisch ist es auch, wenn Sie jetzt meinen, und das hat ja einen Grund, warum das die Vorsitzende so gemacht hat: Man wollte sich nämlich das Niederstimmen ersparen. Man hat sich nicht getraut, es im Ausschuss niederzustimmen, weil dann offenbar geworden wäre, dass Sie von einer doppelten Mehrheit reden, die erforderlich ist für Gesetze nämlich im Landtag und im Ausschuss, was natürlich mit der Wiener Stadtverfassung nicht in Einklang zu bringen ist. Denn wie ein Gesetz entsteht, das steht in der Wiener Stadtverfassung, und zwar im § 116. Dort steht, dass es im Wesentlichen eines Beschlusses des Landtages bedarf, und dann muss es auch noch eine entsprechende Kundmachung und eine Gegenzeichnung geben, und mehr ist nicht erforderlich. § 116 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung: "Zu einem Landesgesetz ist der Beschluss des Landtages, die Beurkundung durch den Landeshauptmann, die Gegenzeichnung durch den Landesamtsdirektor und die Kundmachung durch den Landeshauptmann erforderlich." Und sonst nichts! Sie können keine weitere Hürde einziehen, indem Sie verlangen, dass es im Ausschuss auch noch einmal eine Mehrheit geben muss! Denn wenn Sie das verlangen, dann machen Sie mit Ihren 44 Prozent viel mehr, als dass Sie 49 Prozent der Mandate bekommen. Dann verhindern Sie natürlich wirklich mit Ihren 44 Prozent und vielleicht sogar mit 40 Prozent, wenn Sie im Ausschuss nur einen Gleichstand brauchen, dass eine andere Mehrheit zustande kommt und eine andere Mehrheit eine Gesetzesinitiative durchbringen kann. Sie haben es tatsächlich versucht, wir haben das in den letzten Tagen und Wochen erlebt. Sie wollten uns das weismachen. Sie müssen heute nicht mehr, so scheint es jedenfalls, den Beweis dafür erbringen. Die Peinlichkeit scheint für alle Zeiten am Ausschuss anzuhaften, denn Sie haben sich eine elegantere, wie Sie meinen, Methode einfallen lassen und haben einen Abgeordneten einer anderen Fraktion angeworben, damit es diese Mehrheit von 51 von 100 nicht gibt. Aber auch noch etwas wichtiges Weiteres hätte diese Geschäftsordnungsveränderung in Zukunft klargestellt, nämlich dass es selbstverständlich keine Blockademöglichkeit durch eine Stadträtin geben darf, damit ein Initiativantrag nicht in den Landtag kommt. Es ist ja völlig absurd, woher dieser Gedanke kommt, dass es so ein Recht seitens eines Exekutivorgans geben kann. Dazu findet sich ja auch selbstverständlich nichts im Landtag. Dazu findet sich selbstverständlich auch nichts in der Geschäftsordnung, denn dort steht überhaupt nichts anderes, als dass die Gesetzesvorlage in Behandlung zu nehmen ist und dann kommt der Abs 4: "Beschließt der Ausschuss, eine Gesetzesvorlage dem Landtag vorzulegen, so wird die Vorlage dem Präsidenten übermittelt und die Vorlage kommt in den Landtag." Dass es hier eines Stadtrates bedürfen würde, damit eine Gesetzesinitiative stattfinden kann, davon kann keine Rede sein. Und es ist sehr befremdlich, dass es Ihnen auch gelungen ist, ein zumindestens mündliches Rechtsgutachten in der Ausschusssitzung zu erlangen, das diese Meinung noch bestärkt hat. In der schriftlichen Nachreichung hat man es sich natürlich nicht mehr getraut, das zu sagen und vor allem das zu schreiben. Für ÖVP, FPÖ und GRÜNE ist dieses Thema eine Selbstverständlichkeit. Aber ich appelliere ja jetzt auch noch immer an die Landtagsabgeordneten der SPÖ: Was haben Sie denn für eine Verständnis als Abgeordnete? Wie fühlen Sie sich eigentlich als Abgeordnete? Wie fühlen Sie sich, wenn Sie Ihre Aufgabe wahrnehmen? Für Sie sind der Parlamentarismus und das Abgeordnetendasein nichts, für Sie ist die Partei und das Befehle Empfangen von oben alles. (Beifall bei der ÖVP und der FPÖ.) Das ist doch wirklich naheliegend. Sagen Sie, wie kann ich als Landtagsabgeordneter, wie kann ich als Abgeordneter auf die Idee kommen, dass meine Gesetzesinitiative durch die Exekutive blockiert werden kann? Sie stellen sich ein Parlament vor, das ausschließlich Regierungsvorlagen abnimmt! Ich mache Sie darauf aufmerksam, sowas ist ein Kennzeichen für ein autoritäres Regime! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Es muss weiterhin selbstverständlich möglich sein, dass Abgeordnete Gesetzesinitiativen bis in den Landtag bringen, damit dann dort darüber abgestimmt werden kann. Es ist völlig unmöglich, dass jetzt ein Stadtrat die Gelegenheit haben soll, so eine Initiative zu blockieren. Das wäre die Aufhebung der Gewaltenteilung, das wäre die Aufhebung eines grundsätzlichen verfassungsmäßigen Prinzips, nämlich dass die Staatsgewalten getrennt sein sollen, und das hat schon seinen guten Sinn und seinen guten Grund, nämlich dass es keine Übermacht gibt, keine absolute Macht von einigen wenigen gibt, sondern dass die Macht im Staate aufgeteilt ist, dass sie zwischen Exekutive, Legislative und Gerichtsbarkeit aufgeteilt ist. Ich bitte Sie, diese Argumente doch einigermaßen ernst zu nehmen. Ich hoffe, dass es in Zukunft nicht mehr in Frage gestellt wird, dass eine Mehrheit von Abgeordneten daran gehindert wird, ein Landesgesetz zu beschließen und bin gespannt, ob wir heute zu dieser Klarstellung kommen können oder nicht. Ich bin auch gespannt, ob sich der Kollege Akkilic dazu zum Wort meldet, denn bisher habe ich in der Sache noch gar nichts von ihm gehört. Der einzige Grund für den Wechsel ist ja jetzt, damit man diese Klarstellung verhindert. Ich hab aber noch nie von Ihnen gehört, dass Sie da irgendwelche inhaltlichen Probleme mit den GRÜNEN hätten. Aber jetzt sind Sie nur deshalb gewechselt, damit diese Klarstellung nicht erfolgen kann. Das haben Sie sich mit Ihrem Gewissen auszumachen so wie im Übrigen auch alle anderen Abgeordneten in diesem Haus auch mit ihrem Stimmverhalten! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächste zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg Hebein. Bitte, Frau Abgeordnete. 12.43.00 †Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus)|: Werter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Notwendigkeit der Geschäftsordnungsänderungen zu untermauern, lassen Sie mich vorweg noch etwas festhalten. Wir von Rot-Grün sind ursprünglich angetreten, um den Menschen eine neue Kultur in unserer Stadt zu zeigen. Offensichtlich ist es der SPÖ kein Anliegen, denn das Vorgehen heute Früh zeigt, was die SPÖ bereit ist, für ihren Machterhalt zu tun, was es ihr wert ist. Und ich finde es sehr notwendig, dass wir Grün-intern grundsätzlich überlegen, wie es mit Rot-Grün weitergehen soll. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.). Das Zweite ist, und das finde ich sehr wichtig, weil ich glaub' wirklich, dass das ein trauriger Tag für die Demokratie ist, dass dieses Zeigen, dieses Handeln im Eigennutz die Menschen schon so satt haben. Das ist doch der Grund, warum sich viele von der Politik abwenden. Ich glaube, das ist so eine der, sage ich einmal, traurigen Auswirkungen von heute. Schön langsam wird es auch mir bewusst, was da heute passiert ist und ganz kann ich die Enttäuschung (Heiterkeit bei der FPÖ.) nicht verbergen. Werte Herren von der Opposition, nur vorweg, damit keine Irrtümer entstehen: In Demokratiefragen sind Sie für mich keine PartnerInnen. Sie verhindern es, dass (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Die Freiheitlichen sind keine PartnerInnen?) sich 20 Prozent der Wiener/Wienerinnen nicht an den Gemeinderatswahlen beteiligen können. Sie schließen hier Menschen aus, wehren sich dagegen, dass Menschen sich in unserer (Abg Godwin Schuster: Jetzt vermischen Sie schon einiges!) Stadt an der demokratischen Abstimmung beteiligen können. Ich gebe es zu, es ist sehr eigenartig, plötzlich einen Kollegen in den anderen Reihen zu sehen und nicht hier und ich komme noch einmal auf die Frage zurück, um was es denn überhaupt geht, und das halte ich für sehr wichtig. Wenn Sie fünf Menschen vor sich stehen haben und stellen Sie sich vor, Sie sind einer/eine davon, die Ihnen erzählen, es geht um eine gute Arbeit, von der man leben kann, es geht um eine Wohnung, die ich mir leisten kann, dann wird niemand von den fünf Menschen, behaupte ich, sagen, wichtiger als das ist mir ein faires Wahlrecht. Wenn Sie aber fünf Menschen vor sich haben, die wählen gehen und Sie müssen den Menschen sagen, ihre Stimme ist weniger wert als andere, weil sie einer Großpartei nicht ihre Stimme geben, dann ist das schlichtweg nicht fair und es sollte für alle hier selbstverständlich sein, dass man das ändert. Insofern haben wir im Koalitionsabkommen festgehalten, dass wir ein faires Wahlrecht wollen. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Was heißt das?) Nun ist es in einer Demokratie so, dass man Verhandlungen führt und Kompromisse schließt. Das ist völlig in Ordnung, haben wir über Jahre getan, und irgendwann muss man halt erkennen, es gibt keine Einigung und man ruft einen koalitionsfreien Raum aus, und deswegen stehen wir heute hier. Wir nützen demokratische Mittel, um ein faires Wahlrecht zu erreichen, nicht mehr und nicht weniger. Das ist heute der Punkt. Ich bitte Sie wirklich mit all dem, was wir jetzt kommunizieren: Versuchen Sie doch wenigstens nicht, die Leute für blöd zu verkaufen, dass das, was heute in der Früh passiert ist, nichts mit dieser Diskussion und mit diesem Wahlrecht zu tun hat! Das heißt, konkret haben wir, der Herr Abg Ulm hat es schon gesagt, einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, weil es wichtig ist, in der Demokratie, oder repräsentative Demokratie heißt einfach, dass Mehrheiten Gesetze beschließen. Die Initiativanträge, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind für eine Oppositionspartei mehr oder weniger die einzige Möglichkeit, Gesetzesanträge zu stellen. Es ist so, dass fünf Abgeordnete diese Möglichkeit haben. Das ist ein Teil der Demokratie. Das, was wir ändern wollten, ist, so wie es jetzt ist, dass man diese Anträge abgeben kann, dann kommen sie in den zuständigen Ausschuss und dann kann dort entschieden werden. Also wenn alle sich einig sind, kommt dieses Gesetz dann hier in den Landtag, wird besprochen und beschlossen. Die Lücke in der Geschäftsordnung ist aber, der Herr Abg Ulm hat es schon ausgeführt, wenn es keine Mehrheit im Ausschuss gibt, dann ist dieser Antrag tot. Und es ist einfach ein Faktum, dass die SPÖ, und das kann man ganz sachlich sehen, Sie müssen es ja selber verteidigen, mit 44 Prozent noch immer die absolute Mehrheit in diesen Ausschüssen hat. Jetzt kann man das sachlich sehen und sagen, ändern wir das im Sinne der Demokratie. Das wäre eine Möglichkeit und ist eigentlich, finde ich, auch etwas ganz Selbstverständliches und schon gar nicht verwerflich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte noch einmal mit aller gebotenen Sachlichkeit fest: Heute sind Schranken gefallen, Schranken einer Kooperation, wo man sich gut überlegen muss, wie das mit Rot-Grün weitergehen soll. Es wird nichts daran ändern, dass wir für ein faires Wahlrecht weiterkämpfen werden! Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter. 12.50.46 †Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Ein bisschen amüsiert habe ich mich am Beginn der Einleitung der Berichterstatterin, wie die Frau Landesrätin um Zustimmung gebeten hat. Das bitte ich auch ... (Zwischenruf von Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger.) Ja, ja, zuerst, ein kurzer Fehler kann passieren. Also zur Sache selbst. Der Kollege Ulm hat ja eh schon sehr viel ausgeführt. Es ist der erste von drei Anträgen zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages und vielleicht können wir zu allen dreien vorab einmal sagen, warum diese überhaupt notwendig geworden sind. Der Kollege Aigner hat schon ein bissel was in der Aktuellen Stunde dazu gesagt, dass das vielleicht auch nicht die beste Möglichkeit ist, relativ kurzfristig, und das muss man ehrlich zugeben, das ist es ja auch, Geschäftsordnungsänderungen durchzuführen. Warum ist es trotzdem notwendig? Auch das haben wir in Wirklichkeit schon vom Kollegen Ulm sehr gut ausgeführt gehört. Wenn man so will, ist es eine Anlassgesetzgebung. Aber der Anlass ist nicht das Wahlrecht, sondern der Anlass sitzt zwei Etagen ober mir und der Anlass ist auch im Ausschuss gewesen, dass die Geschäftsordnung derartig ausgelegt wurde, dass es eigentlich haarsträubend ist. Kollege Ulm hat das schon ein bissel skizziert. Also wie es da zugegangen ist, ist aus meiner Sicht bedenklich gewesen, demokratiepolitisch nicht korrekt gewesen. Die Anträge der Opposition waren zwar auf der Tagesordnung, sind aber ausschließlich mit einem Bericht der Stadträtin, der Landesrätin abgehandelt gewesen. Es war uns nicht möglich, obwohl wir das natürlich gemacht haben, unsere eigenen Anträge auch behandeln zu wollen und auch verhandeln zu wollen und irgendwann vielleicht auch einmal abstimmen zu wollen. Das wurde einfach nicht zugelassen, meine Damen und Herren, und das geht nicht! Das sollte nicht gehen, aber es geht schon, wie man sieht. Nur darf man sich da nicht wundern, wenn die Opposition oder beziehungsweise auch andere Parteien, jetzt womöglich wieder Opposition, das nicht auf sich beruhen lassen, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Mit diesem Hintergrund sind diese drei Anträge zu sehen. Also es ist das jetzt nicht aus Jubel und Trubel der drei anderen Parteien, außer jetzt der größten, vorgesehen, sondern eben, wenn Sie so wollen, als Antwort auf das, was für Ungeheuerlichkeiten uns da im Ausschuss tatsächlich präsentiert wurden. Man sollte sich schon überlegen, wir sind Parlamentarier, und ich habe es schon einmal an dieser Stelle gesagt, da braucht man kein großer Lateiner sein, das kommt von "parlare" - reden. Ja, also wenn man nicht einmal im Ausschuss über einen Tagesordnungspunkt, über einen Initiativantrag, der auf der Tagesordnung angeführt ist, diskutieren darf, dann hat das nichts mehr mit Parlamentarismus zu tun, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Konkret zur Postnummer 10. Wir werden ja sehen, was wir jetzt dann wirklich abstimmen und was nicht oder was überhaupt zur Abstimmung gelangt oder nicht. Das ist ja immer noch alles sehr spannend. Postnummer 10 betrifft den § 30b Abs 3 und 4 der Geschäftsordnung unseres Landtags, also der Geschäftsordnung des Wiener Landtags, wo jetzt eben ausgeführt ist, wie der Gang der Initiativanträge oder wie dieser Gang zu geschehen hat. Tatsache ist, und das ist nun mal so im § 125 der Wiener Stadtverfassung, glaube ich, wenn ich es richtig zitiere, vorgesehen, dass Initiativanträge in den Ausschuss kommen. Das heißt, dort müssen sie hin, das ist verfassungsmäßig so vorgesehen. Was aber nicht bestimmt ist und was auch nicht im Sinne des Gesetzes und auch nicht im Sinne des Verfassungsgebers ist, der Herr Kollege hat es auch schon ausgeführt, ist, dass der Ausschuss verhindern kann, dass die Landtagsmehrheit zum Tragen kommt. Das kann es wohl nicht sein. Ich verstehe den Antrag auch so, und auch die dazu bekannt gegebenen oder schon vorweg gegebenen Abänderungs- und Zusatzanträge der GRÜNEN verstehe ich so, dass der Initiativantrag dann sehr wohl in den Ausschuss gehört, wir haben, wie gesagt, ein Ausschussprinzip, dort aber auch behandelt werden muss - schön wäre es, kann man fast sagen -, und dann aber auf alle Fälle dem Landtag vorzulegen ist, was sinnvoll ist und eigentlich eh klar sein sollte. Der Ausschuss kann selbstverständlich dazu Stellungnahmen beschließen und dazu abgeben, sich entscheiden und diese dann auch im Zuge der Berichterstattung dem Landtag zur Kenntnis bringen. Aber es ist eben nicht mehr möglich, das, was jetzt passiert oder passieren hätte sollen, man hat sich ja nicht einmal das getraut, nämlich Initiativanträge nicht mehr dem Landtag vorzulegen. Daher werden wir dafür stimmen, wenn es zur Abstimmung kommen würde, und wir dürfen noch einmal betonen, dass wir über die Vorgangsweise sehr verwundert sind, Und, wie gesagt, der Anlass für diese Gesetzgebung, wenn Sie es so wollen, ist leider Gottes die unmögliche Behandlung durch die Vorsitzende und wohl auch die vorangekündigte Behandlung durch den Präsidenten. Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter. 12.56.39 †Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Ich kann es auch ganz kurz machen. Ich habe in der Aktuellen Stunde schon gesagt, dass ich grundsätzlich ein sehr großer Anhänger davon bin, dass man Geschäftsordnungsdebatten, Geschäftsordnungsangelegenheiten in einem größtmöglichen Einvernehmen behandeln sollte. Allerdings gibt es auch so etwas wie eine Notwehrsituation in der Juristerei und ich glaube, eine solche Notwehrsituation, mit der haben wir es heute zu tun. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Notwehr ist immer dann gegeben, wenn fundamentale Rechtsgüter in Frage gestellt werden. Ich glaube, ohne dass wir da jetzt eine Verfassungsrechtsvorlesung abhalten, ein ganz ein fundamentales Rechtsgut ist es, dass das Parlament, das souverän ist, hier sitzen die gewählten Abgeordneten, und es ist das Vorrecht des Parlaments, Gesetze zu beschließen und die Verwaltung zu kontrollieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Was man leider Gottes, und den Appell vom Kollegen Ulm kann ich nur unterstreichen, aber immer wieder feststellen muss, ist, dass Mehrheiten, egal, welcher Provenienz sie sind, das Parlament umfunktionieren zu einem Schutzschild der Verwaltung. Also es geht quasi darum, die Verwaltung möglichst nicht mit den lästigen Abgeordneten zu behelligen. Das kann man jetzt auf der juristischen Ebene spielen und das passiert leider Gottes auch vielfach auf der rein politischen Ebene. Wenn man sich teilweise anschaut, wie selten Regierungsmitglieder hier im Hohen Haus da sind, gerade im Wiener Landtag und Gemeinderat ist das sehr häufig zu beobachten. Im Nationalrat ist die Regierung viel präsenter. Jetzt gehe ich einmal davon aus, dass die Mitglieder der Landes- und Stadtregierung hauptsächlich damit beschäftigt sind zu regieren und es daher hier nicht wichtig genug ist. Aber eigentlich das ist schon eine Missachtung nicht nur der Opposition, sondern aller Mandatarinnen und Mandatare. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn es bei den ... (Abg Gerhard Kubik: Ich höre das alles im Büro!) Bitte? (Abg Gerhard Kubik: Ich höre das alles im Büro! Ich höre zu, aber Sie müssen mich nicht hier sehen!) Ja, ja, aber Sie sind nicht hier und es ist nett, wenn man im Büro sitzt und über das Internet, und so weiter, aber lieber wäre es mir schon, wenn Sie da wären. Und es ist auch eine Frage der Höflichkeit, eine Frage des Respekts vor dem Hohen Haus, dass man hier auch präsent ist. Und wenn wir weitergehen, teilweise auch bei den Anfragen. Im Zweifel wird es bei den mündlichen Anfragen so ausgelegt, dass man nicht fragen soll, dass man nicht diskutieren soll. Ich weiß nicht, ist das wirklich das Selbstverständnis des Landtags? Die Landtage leiden kompetenzmäßig ja ohnehin eher unter einem Erosionsprozess, nicht zuletzt auch durch die Entwicklungen auf der europäischen Ebene, und so weiter. Dass wir die wenigen Kompetenzen im Zweifel auch noch restriktiv auslegen, das fängt beim Präsidium an und geht letztendlich bis hin zum Selbstverständnis der einzelnen Abgeordneten. Ich frage mich schon, bei vielen Fragestunden: Können nicht ab und zu auch Regierungsabgeordnete eine kritische Frage stellen? Müssen die Fragen immer so sein, dass man fast das Gefühl hat, sie kommen aus dem Stadtratsbüro nach dem Motto "das wird zugewiesen", und dann wird elendslang alles erklärt, und so weiter. Also, es ist eigentlich letztendlich unser Selbstverständnis, das in Rede steht. Dass natürlich die Mehrheit ihre Regierung schützt und stützt, ist wiederum eine Selbstverständlichkeit. Aber wo sind hier die Grenzen? Ich glaube, die Grenzen werden bei uns oft so gezogen, dass man als Parlamentarier insgesamt nicht zufrieden sein kann. Das ist halt irgendwie diese Hierarchie. Ganz oben ist die Exekutive, und so weiter. Das geht dann nach unten. Die Mandatare nehmen sich vielfach selbst nicht ernst genug. Dieses mangelnde Selbstverständnis findet sich letztendlich in unseren eigenen Gesetzen, auch in den Verfassungsbestimmungen. Wenn ich mir die Wiener Stadtverfassung anschaue, geht man bei Einbringungen von Gesetzesvorlagen a priori davon aus, dass die Gesetze von der Regierung vorgeschlagen werden. Auch das zeigt schon, vorrangig legt die Regierung dem Landtag die Gesetze vor und er hat sie zu beschließen. Dann heißt es in § 125 Abs 2 - zuerst werden sie von der Regierung eingebracht: "Gesetzesvorlagen können auch als Initiativanträge von Mitgliedern des Landtages eingebracht werden." Eigentlich müsste es umgekehrt sein, die Mandatare bringen die Gesetzesvorlagen ein, die Mandatare bringen sie in den Landtag und sie können auch von der Regierung vorgeschlagen werden. Wir haben dieses Verständnis, die Regierung dominiert das ganze Geschehen, selbst in unserer Wiener Stadtverfassung. Aber nur weil es so ist, heißt es ja nicht, dass es so gut ist. Das ist eigentlich nicht Gewaltentrennung, sondern das ist Gewaltenverbindung und das widerspricht eigentlich dem, was von der Französischen Revolution ausgehend in den meisten demokratischen Rechtsstaaten Usus sein sollte. Dann spinnt sich das Ganze natürlich weiter bis zu dem, ich kann es dann kurz machen, was der Kollege Ulm aufgezeigt hat, dass letztendlich die Exekutive in einer schon wirklich abstrusen Auslegungsform sagt, wenn sie einen Antrag stilllegt, dann ist er stillgelegt und kommt gar nicht mehr ins Parlament. Das kann und darf nicht so sein! Deswegen müssen wir von unserem Notwehrrecht Gebrauch machen und uns einfach eine Geschäftsordnung zulegen, die diesen Missbrauch der Exekutivbefugnisse hintanstellt! (Beifall bei der FPÖ.) In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich, dass ich diesen Anträgen auch zustimmen werde! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Stürzenbecher. - Bitte, Herr Abgeordneter. 13.03.21 †Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man könnte jetzt natürlich sehr lange auch darüber sprechen, inwieweit die Gewaltentrennung von Montesquieu heutzutage in irgendeinem westlichen Parlament in dieser Form gegeben ist. Sie gibt es in dieser Form nirgends. Es gibt überall Formen der Gewaltenverbindung. Das wird jeder Politologe und jeder Historiker sagen, beispielsweise auch in Großbritannien, wo Mitglieder der Regierung auch Mitglied des Parlaments, entweder des Oberhauses oder Unterhauses, sein müssen, sonst dürfen sie gar nicht Regierungsmitglied werden. (Abg Armin Blind: Was soll das?) Das nur als ein Beispiel für das Mutterland der modernen westlichen Demokratie. Aber das ist heute hier nicht die Debatte. Ich wäre durchaus dafür, dass man vielleicht einmal eine Enquete macht, alle Fraktionen gemeinsam, dass wir uns über solche Grundlagen unterhalten und debattieren und sehen, wie man hier Weiterentwicklungen vornehmen kann. Aber das jetzt nur eingangs. Der guten Ordnung halber halte ich fest, dass es beim letzten Integrationsausschuss eine korrekte Vorgangsweise auf Basis der Stadtverfassung und der Geschäftsordnung gegeben hat. Es hat in letzter Zeit vor allem verschiedene Vorschläge für eine Änderung der Geschäftsordnung gegeben. Da muss man schon sehen, wie bisher die Geschäftsordnung immer geändert worden ist. Der Kollege Ulm hat recht, es stimmt, dass es nicht immer einstimmig war. Es war fast immer einstimmig. Im Jahr 2001, nach der Wahl, wo die SPÖ wieder die absolute Mehrheit bekommen hat, ist eine neue Geschäftsordnung erlassen worden, der nur - unter Anführungszeichen - die SPÖ, die ÖVP und die GRÜNEN zugestimmt haben. Die FPÖ hat damals dagegen gestimmt, allerdings, ohne sich zum Wort zu melden. Insofern dürfte auch der Widerwille gegen die Geschäftsordnung nicht sehr ausgeprägt gewesen sein. Aber es war doch nicht einstimmig. Insofern stimmt es. Es war fast immer einstimmig und sonst zumindest von mindestens drei Parteien getragen. Das halte ich grundsätzlich für ein sehr gutes Prinzip bei Geschäftsordnungsänderungen. (StR DDr Eduard Schock: Das wird heute auch von drei Parteien getragen! - Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger: Schwarz, Blau und Grün!) Ich halte es auch für ein gutes Prinzip, wie es im Nationalrat ist, wo eine Änderung der Geschäftsordnung erstens natürlich zwingend in den Ausschuss muss, dann aber nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann. Ebenso ist es im Deutschen Bundestag. Hier haben wir sicher gute Vorbilder. Bisher hat man sich gedacht, es geht sowieso quasi nach Gentlemen's Agreement. Wenn das offenbar nicht der Fall ist, dann ist es wahrscheinlich das Vernünftigste, und das schlage ich vor, dass wir künftig eine Geschäftsordnungskommission schaffen, in der grundlegend Geschäftsordnungsreformen debattiert werden, und in der das Ziel ist, dass man Geschäftsordnungsänderungen, wenn es geht, möglichst einvernehmlich oder sonst eben mit entsprechendem Quorum beschließt. Ich glaube, das würde uns auch aus dieser, jetzt doch etwas aufgeheizten Situation, von der wir wieder wegkommen sollten, heraushelfen. (Abg Armin Blind: Zum Antrag haben Sie überhaupt noch nichts gesagt!) Wir könnten jetzt auch noch lange darüber diskutieren, ob es wirklich die neue Kultur ist, wenn man das absolute Proportionalitätsprinzip bei Wahlen als einzig mögliches, demokratisches oder faires behandelt. Mir hat sehr gut gefallen, was Sonja Ramskogler in der vorigen Rede zu Petitionen gesagt hat: "Der eine glaubt immer, er ist absolut im Recht, sollte aber immer auch bedenken, dass vielleicht der andere auch recht hat." Zu sagen, nur das absolute Proportionalitätsprinzip ist die einzig mögliche Form von Gerechtigkeit oder Gleichheit, ist einfach schwer haltbar, sagen wir es einmal so, weil fast alle Demokratien entweder überhaupt ein Mehrheitswahlrecht oder mehrheitsfördernde Elemente haben. Es gibt kaum Demokratien, vor allem westlicher Prägung, die doch noch einen gewissen höheren Standard haben und wo wir erfreulicherweise dazuzählen, die nicht mehrheitsfördernde Elemente haben. Es sind vom Klubobmann Schicker die Niederlande erwähnt worden. Das ist eine Ausnahme. Es ist von mir in der Vergangenheit bei einer anderen Debatte Israel erwähnt worden. Das stimmt nicht mehr. Dort hat man inzwischen auch nicht mehr das reine Proportionalitätsprinzip. Es ist eben so, dass es auch in der Politologie und in der Politikwissenschaft sehr viele, durchaus ernst zu nehmende Vertreter gibt, die sagen, mehrheitsfördernde Elemente haben für die Stabilität eines politischen Systems, für die Mehrheitsbildung und zur Verhinderung einer übertriebenen Zersplitterung des politischen Systems durchaus ihre Vorteile. Dazu kann man gegenteiliger Meinung sein. Man kann der Meinung sein, es muss absolut proportional sein. Aber, noch einmal gesagt, das ist keine Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung. Ich habe auch gehört, dass in der ÖVP-Mitgliederbefragung irgendwann sogar die Mehrheit für ein Mehrheitswahlrecht war. Aber das sei jetzt nur nebenbei erwähnt. Jedenfalls sollten wir fair miteinander diskutieren. Es sollte niemand von Haus aus sagen, nur sein Modell ist demokratisch und alle anderen sind undemokratisch und unfair. Das ist, was wir nicht wollen! (Beifall bei der SPÖ.) Unser Angebot, auch das Wahlrecht weiter zu diskutieren, steht. Es ist so, dass wir mit dieser Kommission, die wir jetzt vorschlagen, durchaus auch für die Geschäftsordnung wesentliche Fortschritte erzielen könnten (Abg Armin Blind: Nach der Wien-Wahl, Herr Kollege!) und dass wir uns gemeinsam bemühen, dass die Unstimmigkeiten, die heute aufgetreten sind, wieder beseitigt werden und dass wir gemeinsam für Wien auf demokratischer Basis arbeiten. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Blind. - Bitte, Herr Abgeordneter. 13.10.06 †Abg Armin Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Ich werde es kurz machen, im Gegensatz zum Kollegen Stürzenbecher. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Ich war auch relativ kurz!) Er hat eine durchaus gute Vorlage, eine außergewöhnliche Vorlage geliefert. Sie haben nämlich ziemlich viel gesprochen, nur leider überhaupt nicht zum Antrag! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner. - Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Ich habe zur Geschäftsordnung gesprochen!) Ich darf Sie daran erinnern, wir verhandeln unter dieser Zahl nicht zur Geschäftsordnung, sondern wir verhandeln § 30b Abs 3 und § 30b Abs 4. Sie haben das Kunststück zusammengebracht, hier mehrere Minuten zu stehen und zu diesen beiden Bestimmungen rein gar nichts zu sagen, Herr Kollege! Das ist eine reine Produktion heißer Luft gewesen, eine neue SPÖ-Nebelgranate, weil Sie sich mit diesen Bestimmungen einfach nicht auseinandersetzen wollen! Sie wollen sich nämlich deswegen nicht damit auseinandersetzen, weil Sie dann auch aufzeigen müssen, warum die Änderungen dieser Bestimmungen in Wirklichkeit notwendig geworden sind. Der Kollege Aigner hat bereits gesagt, es ist eine Art Notwehrakt der Opposition gemeinsam mit den GRÜNEN, weil Sie in einer Art und Weise, und hier kann ich dann auch kurz aus dem Ausschuss berichten, mit den Rechten von Parteien umgehen, wie es einer Demokratie und dieses Hauses nicht würdig ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Ich weiß, dass dieser Vorwurf schwer wiegt. Deswegen werde ich ihn auch begründen. Wir haben es hier auch schon gehört, wir hatten mehrere Anträge in Person, unter anderem des Kollegen Kowarik, im Ausschuss. Man konnte vorhersehen, dass die Zulassung von Anträgen im Ausschuss akkordiert und gleich behandelt werden wird. Ich glaube, mir keine Kristallkugel kaufen zu müssen, um zu wissen, wie der Kollege Kopietz nachher vorgehen wird. Wir werden wahrscheinlich vom Kollegen Kopietz hören, dass der enge inhaltliche Zusammenhang, den Sie, Herr Kollege Stürzenbecher, im Ausschuss noch angesprochen haben, nicht gegeben sei und dass das alles nicht geht. Wir werden uns dann an geeigneter Stelle damit befassen. Der wirkliche Skandal, der im Ausschuss stattgefunden hat, war aber folgender: Die Anträge des Kollegen Kowarik sind auf die Tagesordnung gesetzt worden. Uns ist dann erklärt worden, dass über diese Geschäftsstücke nicht geredet werden darf. Ich darf Sie an den Wortlaut der Geschäftsordnung erinnern: Sie sind in Behandlung zu nehmen. "Behandlung", ist uns dann vom Verfassungsdienst erklärt worden - der Kollege Kowarik hat schon erwähnt, wie ernst wir diese Aussagen in Zukunft noch nehmen werden - bedeute, dass sie auf die Tagesordnung zu setzen sind, man aber nicht darüber reden dürfe. Die Frau Landesrätin, die Angehörige der Exekutive und nicht der Legislative ist, habe sie sich zu überlegen. Dann kommen sie in den Ausschuss zurück. Und dann dürften wir, wenn es die Frau Landesrätin quasi für richtig empfindet, darüber sprechen. Das ist Ihre Form von Parlamentarismus! Das sind die Rechte von gewählten Mandataren in diesem Haus! Das, meine Damen und Herren, geht schlichtweg nicht! Das hat mit Parlamentarismus nichts zu tun! (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Deswegen sind die Abänderungen zu § 30b Abs 3 und § 30b Abs 4 - im Gegensatz zum Kollegen Stürzenbecher spreche ich nämlich zu den Punkten, die jetzt auf der Tagesordnung stehen - notwendig, dass eben zwingend vorgeschrieben ist, dass Anträge binnen einer Frist von sechs Wochen in Behandlung zu nehmen sind und nicht in irgendeiner Lade verschwinden und dass sie binnen acht Wochen wieder in dieses Gremium zurückkommen müssen, das das höhere Gremium, das direkt gewählte Gremium ist, und nicht im Ausschuss versenkt werden können, meine Damen und Herren, wie es der SPÖ passen würde! Deswegen hat der Kollege Stürzenbecher dazu inhaltlich nichts sagen können. Deswegen ist dieser Antrag auch notwendig! (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dipl-Ing Margulies. - Bitte, Herr Abgeordneter. 13.14.21 †Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute hat die Sozialdemokratie etwas geschafft, was sie in den nächsten Jahrzehnten, insbesondere wenn sie so agiert, voraussichtlich nicht mehr schaffen wird. Sie hat es das letzte Mal geschafft, eine Sperrminorität im Wiener Landtag zu haben. Das traue ich mich heute und hier von dieser Stelle aus zu sagen! Solche Aktionen, die die Sozialdemokratie heute gesetzt hat, werden weder goutiert noch gewollt, auch wenn heute in der Früh viele von Ihnen mit einem selbstzufriedenen Lächeln, selbstzufriedenen Grinsen dagesessen sind und sich gedacht haben, es ist der beste Coup und die beste und originellste Idee, die Ihnen jemals gelungen ist! Genieren Sie sich, werte Kollegen und Kolleginnen! (Beifall bei GRÜNEN, FPÖ und ÖVP sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Ich will nicht alles der letzten viereinhalb Jahre schlechtreden, weil das ist nicht schlechtzureden. Ich hatte gehofft, dass wir als grüner Koalitionspartner mit unserem Stil tatsächlich auch auf unseren Koalitionspartner abfärben. Es ist uns gelungen, werte Kollegen und Kolleginnen, auch von der Opposition. Sie kritisieren immer wieder Agenturen und viele anderen Sachen. Das sei Ihnen unbenommen, weil Opposition. Aber im Gegensatz zu früher gibt es unter der rot-grünen Regierungsbeteiligung keinen Skandal, der auch nur annähernd damit verbunden wäre, wie es früher in Wien war, wie es in Kärnten war, wie es in Salzburg war, wo die ÖVP die FPÖ und andere beteiligt sind. Das hat und wird es unter Rot-Grün nicht geben und dafür stehe ich. Ich habe gehofft, das färbt zur Gänze auf den Stil ab, aber ich habe mich geirrt! Ich habe mich bedauerlicherweise geirrt! Das ist es! Werte Kolleginnen und Kollegen, mit vielen von euch arbeite ich fast schon 30 Jahre lang. Manche von euch kenne ich ewig lange. Jetzt könnte ich sagen, es wundert mich, aber das wär vielleicht zu viel. Ich habe fast so einen Zug erwartet. Aber er ist tatsächlich etwas, wo ich mir denke: Leute, da überschreitet ihr wirklich eine für mich persönliche Grenze, dies als jemand, der zu Rot-Grün aus inhaltlichen Gründen steht, der glaubt, dass mit Ausnahme von Rot-Grün niemand in Wien tatsächlich Wien weiterbringen kann! (Abg Mag Dietbert Kowarik: Das sehen wir eh!) Da überschreitet ihr eine Grenze, die wirklich schwer wiedergutzumachen ist! Ich muss tatsächlich sagen, man merkt, man färbt eben nicht nur in eine Richtung ab. Ihr habt auch zumindest auf einen von uns mit eurem Stil abgefärbt, der noch dazu selber zu Recht der FPÖ immer erklärt hat (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Auf Türkisch!), allein wenn er hier spricht, passiert eine Transformation. Wir erleben diese Transformation leider nicht so, wie wir es uns vorgestellt haben. Dennoch glaube ich, und damit komme ich auch schon zum Schluss, dass es heute das letzte Mal ist, dass Sie eine Sperrminorität haben. Mit Wahlen werden Sie diese nicht erreichen! Aber weil Sie diese Sperrminorität haben und weil Sie auch schon angekündigt haben, dass es jede Menge Abänderungsanträge geben wird, Abänderungsanträge, die unsere Geschäftsordnungsanträge für mehr Demokratie noch in weniger Rechte für den einzelnen Landtagsabgeordneten und die einzelne Landtagsabgeordnete und in mehr Rechte für den Präsidenten, in mehr Rechte für die amtsführenden StadträtInnen verwandeln wollen, werden wir, damit dies nicht möglich ist, unsere eingebrachten Geschäftsordnungsanträge zurückziehen. Wir haben mit der Opposition darüber gesprochen. Ich sage dazu, sie erachtet es auch als sinnvoll, dass die SPÖ nicht möglicherweise entstehende Mehrheiten dafür nutzt, jetzt die Geschäftsordnung noch zu verschärfen, dass der oder die einzelne Abgeordnete weniger Rechte und weniger Macht haben kann. Ich erlaube mir auch noch eine Randbemerkung, nur um zu zeigen, ich gehe heute davon aus, dass jeder eingebrachte Zusatzantrag zum Wahlrecht zugelassen wird. Es besteht auch keine Gefahr mehr. Aber der Herr Präsident war bedauerlicherweise, bevor er gewusst hat, dass sich die Mehrheitsverhältnisse ändern, nicht in der Lage zu sagen, ob er diese Anträge zulässt oder nicht! Ich finde das schade! Ich finde das wirklich schade, weil das ist ein Umgang mit Demokratie, den wir uns alle hier nicht verdient haben! In diesem Sinne ziehe ich den jetzt zur Diskussion stehenden Geschäftsordnungsantrag zurück. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei GRÜNEN, FPÖ, ÖVP und Abg Dr Wolfgang Aigner. - Abg Mag Dr Alfred Wansch: Jetzt kennt sich der Präsident nicht aus!) Präsident Prof Harry Kopietz: Ich kenne mich schon aus. Keine Angst, Herr Doktor! Diese Sorge brauchen Sie mit Sicherheit nicht zu haben! Es ist genügend unterstützt, in Folge dessen auch in Ordnung. (Abg Mag Wolfgang Jung: Wir hören nichts!) - Aber ich rede genau und Ihre Kamera muss nicht alles hören, was ich sage. (Aufregung bei FPÖ und ÖVP.) Der Geschäftsordnungsantrag Postnummer 10 ist zurückgezogen und kommt daher nicht weiter zur Verhandlung. 13.20.22Wir kommen zur Postnummer 11. Die Postnummer 11 betrifft die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 der Wiener Stadtverfassung hinsichtlich § 30d Abs 2 und Abs 4. Ich darf die Frau Berichterstatterin bitten, die Verhandlung einzuleiten. 13.20.43 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Diskussion zu diesem Antrag. Präsident Prof Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Dr Ulm gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. 13.21.00 †Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich kann dort fortsetzen, wo Kollege Margulies geendet hat. Es geht bei diesem Geschäftsordnungsantrag um die Frage, welche Möglichkeiten der Landtagspräsident hat, wenn ein Zusatzantrag eingebracht wird. Bis jetzt weiß ich nicht, ob der Landtagspräsident den Zusatzantrag zum Wahlrecht zulassen wird oder nicht. Ich glaube, dass die rechtlichen Vorgaben eindeutig sind. Ein Zusatzantrag muss immer dann zugelassen werden, wenn er sich auf dasselbe Gesetz bezieht, das gerade in Verhandlung steht. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Antrag schriftlich eingereicht wird und dass er die Unterschrift von fünf Abgeordneten trägt oder die Unterstützungsfrage zu stellen ist. Obwohl das so eindeutig und klar geregelt ist, haben wir im Ausschuss schon hören müssen, dass der Zusatzantrag, den wir schon versucht haben, im Ausschuss einzubringen, nicht zulässig ist, weil er nicht in einem engen systematischen Zusammenhang mit dem steht, was in der Novelle geregelt werden soll. Das ist einmalig! Das ist einzigartig! Das haben wir noch nie gehört! Die GRÜNEN wollten eine Klarstellung mit ihrem Geschäftsordnungsantrag erreichen. Ich weiß nicht, ob diese Klarstellung jetzt noch erforderlich ist. Ich habe keine Ahnung, wie der Landtagspräsident ein paar Poststücke weiter entscheiden wird. Ich halte das auch nicht für einen guten Stil, uns derartig im Ungewissen zu lassen! Ich glaube, dass man über eine so wichtige Frage, wenn man schon tagelang Gelegenheit hat, dies zu erörtern, auch vorher die Meinungsbildung bekannt geben sollte. Es gibt eine ganz klare Praxis. Es gibt viele Beispiele dafür, dass Zusatzanträge in diesem Haus zu Themen gestellt wurden, die nicht unmittelbar Thema der Novelle waren, die aber immer zum vorliegenden Gesetz gepasst haben. Es gibt eine eindeutige Auslegung unter den Juristen. Im Nationalrat sind die Bestimmungen ganz ähnliche. Man muss nur im Kommentar zur Geschäftsordnung des Nationalrates nachlesen und liest dort sehr genau, dass selbstverständlich der Landtagspräsident nur ein formales und kein inhaltliches Prüfrecht für Zusatzanträge hat. Wir haben uns das sicherheitshalber auch noch einmal durch ein Rechtsgutachten von Prof Mayer bestätigen lassen. Dieses Rechtsgutachten haben wir vorgestellt. Auch Mayer hat ganz klar gesagt, was der Präsident darf und was er nicht darf. Betrifft ein Zusatzantrag das in Verhandlung stehende Gesetz, dann muss er selbstverständlich den Zusatzantrag zur Abstimmung bringen. Es ist alles ganz klar auf Grund der Stadtverfassung. Es ist leider nicht alles sehr klar auf Grund der in Wien gelebten Realverfassung! Darum war es sinnvoll, dass die GRÜNEN diesen Antrag zur Klarstellung einbringen. Ich glaube auch, dass diese Debatte sehr notwendig war. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Dipl-Ing Margulies. - Bitte, Herr Diplom-Ingenieur. 13.24.53 †Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren! Nachdem schon in den bisherigen Wortmeldungen zur Geschäftsordnung eigentlich alle Geschäftsordnungsanträge angesprochen und diskutiert wurden und ich denke, jeder daran Interesse hat, jetzt in die Wahlrechtsdebatte einzusteigen, mache ich es ganz kurz. Ich ziehe die beiden noch verbliebenen Geschäftsordnungsanträge im Namen aller AntragstellerInnen zurück und übergebe dies dem Präsidenten. - Danke sehr. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies, auf dem Weg zurück zu den Sitzreihen: Der Präsident wird das zu schätzen wissen!) Präsident Prof Harry Kopietz: Damit es jeder hört, ich muss erst einmal vergleichen, ob die gleichen Unterschriften darauf sind. So einfach ist es ja nicht. Aus gutem Grund unterbreche ich einmal die Landtagssitzung für eine Präsidiale. (Unterbrechung der Sitzung von 13.26 bis 13.34 Uhr.) Präsident Prof Harry Kopietz: Ich darf bitten, die Plätze wieder einzunehmen. So, ich nehme die Tagesordnung wieder auf. Die Präsidiale ist einstimmig zum Schluss gekommen und das wurde auch vom Verfassungsdienst so bestätigt, dass es zu keiner weiteren Maßnahme mehr kommen muss, wenn ein Antrag von den Antragstellern zurückgezogen wird. 13.35.14Wir kommen damit zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien hinsichtlich der Frist für Wahlkarten geändert wird. Ich bitte die Frau Amtsf StRin Frauenberger, diese Verhandlung einzuleiten. 13.35.35 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zur Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung hinsichtlich der Frist für Wahlkarten. Danke. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Wir kommen damit zur Verhandlung. Ich schlage vor, gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Gibt es dagegen einen Einwand? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen und die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Ulm. - Bitte, Herr Abgeordneter. 13.36.23 Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr verehrte Damen und Herren! Es geht bei diesem Poststück um die Verkürzung der Wahlkartenfrist, etwas, dem meine Partei selbstverständlich zustimmen wird. Ich glaube aber auch, dass es jetzt der geeignete Ort ist, um einen Zusatzantrag einzubringen. Und zwar darf ich den nicht nur in meinem Namen, sondern auch im Namen der Abgen Dr Aichinger, Mag Gudenus und Mag Kowarik einbringen, und zwar betreffend Novellierung der Wiener Gemeindewahlordnung, geänderte Bestimmung im Ermittlungsverfahren. - Bitte, Herr Präsident. (Der Redner übergibt dem Präsidenten den Zusatzantrag.) Der Zusatzantrag ist eingebracht. Es hat sich seit meiner letzten Wortmeldung nichts geändert. Ich weiß nicht, ob Sie den Antrag zulassen werden oder nicht. Aber nachdem jetzt eine Mehrheit von ÖVP, FPÖ und GRÜNEN nicht mehr besteht, glaube ich, dass die Wahrscheinlichkeit klar gestiegen ist, dass Sie ihn zulassen könnten. Ich meine, dass ich daher auf die Frage der Zulässigkeit gar nicht besonders eingehen sollte. Ich glaube, dass es nur recht und billig ist, wenn nun endlich das passiert, wozu sich drei Fraktionen im Notariatspakt verpflichtet haben. Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, Ihren Vortrag kurz zu unterbrechen. Nachdem ich einige wichtige Punkte des Zusatzantrages lesen konnte, ist mir völlig klar, dass der eingebrachte Abänderungs- und Zusatzantrag, wie Sie bereits auch selber erwähnt haben, keinen konkreten Bezug, nämlich weder inhaltlich noch systematisch, zum eingebrachten Gesetzesantrag hat. (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) Er ist daher nicht zulässig und kann in die Verhandlung nicht einbezogen werden, auch nicht in die Wortmeldungen. (Aufregung bei ÖVP und FPÖ. - StR Mag Manfred Juraczka: Wie bitte?) Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): Herr Landtagspräsident, es ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar, dass dieser Zusatzantrag nicht zum vorliegenden Geschäftsstück passen sollte. Da gibt es sogar einen Paragraphen, der in beiden Bereichen behandelt wird, nämlich der § 85. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Der § 85 findet sich in der Novelle, die jetzt behandelt werden soll, und der § 85 findet sich in unserem Zusatzantrag. Ich kann daher absolut nicht verstehen, wie es da keinen Zusammenhang geben könnte! (Beifall bei der ÖVP und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Aber es kann ja nicht nur an diesem einzigen Paragraphen liegen. Es geht um das Ermittlungsverfahren. Es geht um ein Hauptstück in dieser Gemeindewahlordnung. Sie wollen bei diesem Poststück eine Veränderung im V. Hauptstück dieser Gemeindewahlordnung haben. Nichts anderes wollen wir auch haben, eine Veränderung im V. Hauptstück dieser Gemeindewahlordnung, indem wir Bestimmungen für ein Ermittlungsverfahren vorsehen, welches ein Verhältniswahlrecht implementiert, so wie es auch die Bundesverfassung vorsieht. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir, sehr verehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass das recht und billig ist! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Im ersten Ermittlungsverfahren soll sich überhaupt nichts ändern. Nur im zweiten Ermittlungsverfahren geht es darum, dass die Parteisummen für das gesamte Stadtgebiet festgelegt werden sollen. Das ist das Neue. Alle 100 Mandate von diesen für das gesamte Stadtgebiet festgelegten Parteisummen werden nach d'Hondt vergeben und lediglich die Mandate ... Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, ich darf Sie ersuchen, zur Sache zu sprechen, zum Antrag. (Aufregung bei ÖVP und FPÖ. - Abg Armin Blind: Was hat der Herr Stürzenbecher zum Antrag gesagt?) Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): Herr Landtagspräsident, ich spreche zum Ermittlungsverfahren nach der Wiener Gemeindewahlordnung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Es geht um die Ermittlung der Parteistimmen und es geht um die Ermittlung der Mandate. Dazu werde ich wohl noch reden dürfen. Ich hoffe doch, dass das Rederecht im Landtag nicht auch schon abgeschafft worden ist, nachdem es im Ausschuss abgeschafft worden ist! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner. - StR Mag Manfred Juraczka: Bravo!) Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Und wenn noch so viel Zustimmung hier herinnen ist, wiederhole ich, es geht um die Frist für Wahlkarten und nicht um die Ermittlungsverfahren in der Wahlordnung. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen. (Aufregung bei ÖVP und FPÖ. - Abg Mag Dietbert Kowarik: Wo steht das? Schauen Sie einmal in die Verfassung! - Abg Armin Blind: Herr Präsident, Sie verletzen die Würde dieses Hauses!) Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): In der Stadtverfassung steht eindeutig drinnen, unter welchen Voraussetzungen man einen Zusatzeintrag einbringen kann, und zwar erstens, wenn der Antrag sich auf jenes Gesetz bezieht, das gerade in Verhandlung steht, zweitens, wenn der Antrag schriftlich eingebracht wird, und drittens, wenn eine entsprechende Anzahl von Unterschriften auf diesem Antrag ist. Ich habe den Antrag schriftlich eingebracht, der Antrag hat ausreichend Unterschriften und er bezieht sich auf die Wiener Gemeindewahlordnung und nicht nur auf irgendein Hauptstück, sondern genau auf das in Verhandlung stehende Hauptstück, nämlich auf das V. Hauptstück der Wiener Gemeindewahlordnung und sogar auf einen Paragraphen, der völlig ident ist mit der Gesetzesvorlage, die in Verhandlung steht, nämlich § 85, bitte. Der § 85 ist in unserem Zusatzantrag enthalten und ist in der vorstehenden Gesetzesvorlage enthalten. Es ist für mich daher absolut nicht einsehbar, warum ich nicht zu § 85 und auch nicht zu § 87 der Wiener Gemeindewahlordnung reden können soll. Also, es freut mich, dass ich scheinbar doch noch das eine oder andere Wort vom Präsidenten zugestanden erhalte. Ich glaube daher, dass wir mit diesem ausgewogenen Zusatzantrag endlich jene Bestimmungen im Verhältniswahlrecht umsetzen können, die wir auch in der Bundesverfassung finden. Ich glaube auch, dass das verfassungsrechtlich geboten ist, weil es so etwas wie ein Homogenitätsprinzip im Wahlrecht gibt. Das ist übrigens auch der Grund, warum wir die Frist für die Wahlkarten verkürzen, um wieder zu jenem Punkt zu kommen, den der Landtagspräsident lieber debattiert hört. Dort ist es ja auch so, dass man im Sinne des Verfassungsgerichtshofes und im Sinne eines einheitlichen Wahlrechtes die Wahlkartenfrist verkürzen möchte. Wir sollten das auch noch beim Volksabstimmungsgesetz und bei anderen Gesetzen, bei denen das Einlangen von Wahlkarten vorgesehen ist, machen. Ich glaube daher, dass es wirklich höchst an der Zeit ist, dass wir zu einem gerechteren Wahlrecht kommen. Es ist durch nichts einzusehen, warum die SPÖ nur 6 832 Stimmen für ein Mandat braucht, die ÖVP aber 8 125 Stimmen und die GRÜNEN gar 8 677 Stimmen. Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie zum zweiten Mal, zur Sache zu sprechen. (StR Mag Manfred Juraczka: Was ist das denn?) Bitte, fahren Sie fort. (StR DDr Eduard Schock: Er spricht zur Sache, und zwar genau zur Sache, Herr Präsident!) Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich werde mich weiterhin ausschließlich mit dem Ermittlungsverfahren beschäftigen, aber ich muss das auch nicht mehr sehr lange tun, weil ich das Wichtigste gesagt habe. Wir wollen ein Ermittlungsverfahren haben, das verfassungskonform ist, das gerecht ist, das dem Verhältniswahlrecht entspricht und das dem Notariatspakt entspricht, das sich drei Fraktionen in diesem Haus auch ausgemacht haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Präsident Prof Harry Kopietz: Es ist sinnvoll, dass ich jetzt unterbreche, damit sich die Präsidiale zur einer Beratung zusammenfindet. (Unterbrechung der Sitzung von 13.45 bis 14.05 Uhr.) Präsident Prof Harry Kopietz: Ich ersuche, Platz zu nehmen, und nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Weil ich kurz gefragt wurde, ob es eine längere Sitzungsunterbrechung, eine Vertagung gibt: Das haben wir nicht ventiliert. - Ich hoffe auch, noch nicht ventiliert. Ich halte nochmals fest: Meine Verantwortung und meine Entscheidung ist: Wenn eingebrachte Abänderungs- und Zusatzanträge keinen konkreten Bezug zu dem vorliegenden Gesetzestext haben, daher weder inhaltlich noch systematisch ein Bezug zum eingebrachten Gesetzesantrag zu sehen sind, werde ich diese Abänderungs- und Zusatzanträge nicht zur Debatte zulassen. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Wo steht das in der Stadtverfassung?) Das ist meine Verantwortung, das ist ... (StR DDr Eduard Schock: Wo sind die vier Gutachten? Wo sind sie? - Abg Mag Wolfgang Jung: Sind die geheim? Ich glaub, die gibt's gar nicht!) Ich gebe nur bekannt, wie ich weiterhin vorgehe, und so werde ich auch verfahren: Die Änderung oder der Zusatz muss konkreten Punkten des ursprünglichen Antrages zuordenbar sein. Was Abänderungen betrifft, so ist auch vom Wortsinn her schon logisch, auch für die ZuseherInnen und ZuhörerInnen, dass Neuregelungen in bestimmten Punkten nicht einen anderen Inhalt hereinholen können als das Abändern des vorliegenden Gesetzestextes. Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Gudenus. - Bitte, Herr Abgeordneter. 14.07.44 †Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte an dieser Stelle meinen schärfsten Protest einlegen, im Namen - davon gehe ich aus - vieler Abgeordneter hier im Haus, gegen das Vorgehen in Ihrer Amtsführung hier (Beifall bei FPÖ und ÖVP.), dass hier einfach Zusatzanträge nicht zugelassen werden, dass Wortmeldungen oder diverse Inhalte von Wortmeldungen beschnitten werden. Ich habe schon in der Aktuellen Stunde gesagt, das ist heute ein schwarzer Tag für die Demokratie und ein schwarzer Tag insgesamt für den Parlamentarismus. Das findet jetzt leider seine Fortsetzung, Herr Präsident, und ich frage mich schon: Was ist da los, wenn hier Zusatzanträge, die noch dazu dasselbe Hauptstück betreffen, das im Hauptantrag behandelt wird (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Wird nicht behandelt!), nicht zugelassen werden? Was ist das für ein Umgang mit der Opposition oder insgesamt für ein Umgang mit frei gewählten Mandataren, die hier nichts anderes tun, als zu versuchen, Demokratie weiterzuentwickeln? Meinen schärfsten Protest lege ich ein, sehr geehrter Herr Präsident, und ich kann das auch begründen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Wir haben ein Gutachten vorbereiten lassen - Sie sprechen davon, Sie haben vier Gutachten. Ich habe meines mit, ich kann es Ihnen nachher auch zur Verfügung stellen - Ihr Gutachten haben Sie nicht gezeigt. Die rechtswidrige Nichtzulassung, steht hier drinnen - das heißt, Sie handeln rechtswidrig -, eines Abänderungs- oder Zusatzantrages im Landesgesetzgebungsverfahren entgegen § 126 Abs 2 Wiener Stadtverfassung würde das auf diese Weise zustande gekommene Gesetz mit Verfassungswidrigkeit belasten. Interessanterweise ist das Gesetz, das wir heute gemeinsam beschließen wollen, wo wir als Mitantragsteller drauf sind, nämlich die Abschaffung der Nachfrist bei der Briefwahl, dazu da, den jetzigen, wahrscheinlich verfassungswidrigen Zustand des Wahlrechtes in Wien zu sanieren - und interessanterweise wird genau diese Sanierung zunichte gemacht und ad absurdum geführt, weil Sie einen Zusatzantrag, egal, welchen, dazu nicht zulassen. Das ist eine Schande für dieses Haus, und Sie bringen dieses Haus in Verruf, Herr Präsident. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Das Gutachten sagt ganz klar, Sie dürfen diesen Zusatzantrag nicht nicht zulassen. Das ist rechtswidrig. Ich tue jetzt auch etwas, was ich vielleicht nicht kann oder was meine Kompetenz nicht beinhaltet: Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall und Bravo-Ruf bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Ganz etwas Neues! Das werde ich mir merken. (Heiterkeit bei Abg Godwin Schuster. - Abg Mag Wolfgang Jung: So lustig ist das eigentlich nicht!) Als Nächster zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet ist Herr Abg Margulies. - Bitte, Herr Abgeordneter. 14.10.51 †Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin - ich schicke das voraus - genauso viel Jurist wie der Herr Präsident und ich würde mir in der Vorsitzführung im Gemeinderat mit Bestimmtheit nicht eine Kompetenz herausnehmen, die mir in der Stadtverfassung und in der Geschäftsordnung nicht gegeben ist. Ich denke, das ist die Basis, auf der eine Vorsitzführung, sei es im Gemeinderat, sei es im Landtag, zu erfolgen hat. Denn es ist der Landtag selbst, der sich einen Präsidenten wählt, ihm Rechte und Pflichten auferlegt, aber, und das ist das Faszinierende, wenn man sich die Geschäftsordnung des Landtages und sogar auch die des Gemeinderates durchliest - in der Geschäftsordnung des Landtages ist dies noch mehr der Fall als in der Geschäftsordnung des Gemeinderates -, sich in den entscheidenden Fragen regelmäßig die Entscheidung selbst vorbehält. Es ist in einer demokratischen Institution eine Selbstverständlichkeit, dass der Primus inter Pares von genau einem Einzigen overruled werden kann, nämlich von dem Gremium, das ihn entsendet. Und wenn ein Gremium wie der Wiener Landtag in seiner Geschäftsordnung dem Präsidenten in keiner einzigen Silbe - während sonst alles ganz exakt definiert ist - das Recht einräumt, einen Antrag zuzulassen oder nicht zuzulassen, sondern, ganz im Gegenteil, sowohl die Stadtverfassung als auch die Geschäftsordnung davon sprechen, dass die Landtagsabgeordneten das ausdrückliche Recht haben, jeden eingebrachten Antrag, auch Zusatzantrag und Abänderungsantrag, einem Ausschuss zuzuweisen - jeden! -, wenn in der Geschäftsordnung drinnen steht, dass jeder Antrag als eingebracht gilt, dann ist dies meines Erachtens zu respektieren. Es steht in der Geschäftsordnung, dass der Landtagspräsident das Recht hat, Anfragen zu bewerten und zuzulassen - und im Gegensatz zu fast allen anderen Punkten, ohne die Entscheidung des Landtags abzuwarten. Ansonsten gibt es kaum einen Punkt - von: Wann ist die nächste Sitzung?, über: Wie lange dauert eine Sitzungsunterbrechung?, bis hin zu vielen anderen Punkten, die in der Geschäftsordnung geregelt sind -, wo nicht steht: Bei Widerspruch entscheidet der Landtag mit Mehrheit. Jetzt habe ich mir gedacht: Vielleicht wurde dies in der Geschäftsordnung vergessen und es steht in der Stadtverfassung. - In der Stadtverfassung ist davon überhaupt kein Wort zu lesen, dass der Herr Präsident das Recht hätte - und ich bin froh darüber, ich bin wirklich froh darüber, denn deshalb gibt es ja eine Mehrheit in einem Landtag -, einen Antrag zuzulassen. Ich verweise auch darauf - nur als Sidestep, ich war selber nicht im Integrationsausschuss; wenn Sie es mir nicht glauben, werden andere Kollegen und Kolleginnen sich wahrscheinlich bemüßigt fühlen, dies darzustellen -, dass der Bereichsleiter zu Recht auf die potenzielle Verfassungswidrigkeit der heutigen Beschlussfassung aufmerksam gemacht hat, wenn Zusatzanträge nicht zugelassen werden. Und ich erinnere nur an die Pensionsreform, die unter Schwarz-Blau im Parlament beschlossen wurde: Zusatzanträge der SPÖ wurden nicht zugelassen. Der Verfassungsgerichtshof hat die Pensionsreform aufgehoben, und sie musste erneut beschlossen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Peinlichste, was es gibt, wäre, wenn wir 2016 gleich noch einmal wählen würden, weil der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufhebt, weil es nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Aber an diesem Punkt sind wir in der Geschäftsordnungsdebatte gar nicht. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir demokratiepolitisches Neuland betreten, wenn sich plötzlich Einzelpersonen, die Mandatare sind, so wie wir - so wie wir alle! -, Rechte herausnehmen für eine Entscheidung, die ihnen von keinem einzigen Gremium jemals eingeräumt wurden. Und man darf einfach nicht ableiten, dass einem Präsidenten mehr zusteht als das, was der Landtag beschlossen hat! Und wahrscheinlich gab es sogar einen guten Grund, warum die Vorsitzenden des Wiener Gemeinderates sehr wohl das Recht haben, Zusatzanträge, Abänderungsanträge zu qualifizieren und im Zweifelsfall zuzulassen oder nicht zuzulassen, und dies im Landtag nicht gegeben ist. Ich glaube auch, dass es daran liegt, dass der Gesetzgeber im Normalfall nicht entscheiden will: Ist das ein dummes Gesetz, ein falsches Gesetz, ein intelligentes Gesetz? - Die Mehrheit hat das Recht, Gesetze zu beschließen. Und wenn diese Gesetze anderen Gesetzen widersprechen, hebt sie der Verfassungsgerichtshof auf. Ansonsten haben sie zu gelten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche Sie, insbesondere dich, lieber Präsident, bei all deiner Reputation nicht die Geschäftsordnung und die Wiener Stadtverfassung überzustrapazieren und damit möglicherweise eine Verfassungswidrigkeit des zu beschließenden Gesetzes hervorzurufen. - Danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN, FPÖ und ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Schicker. - Bitte, Herr Abgeordneter. 14.17.05 †Abg Dipl-Ing Rudi Schicker (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann eigentlich den Ausführungen meiner beiden Vorredner nicht sehr viel abgewinnen, mit Ausnahme der letzten Passage von Kollegen Margulies, wo er gemeint hat, dass der Herr Präsident verhindern soll, dass es zu einer verfassungswidrigen Gesetzgebung kommt. Das ist der entscheidende Punkt. Und die Gutachten, die mir zugänglich sind, die für die Opposition angefertigt wurden, von Experten des Hauses und Experten der Wiener Universität, sind für mich als Nichtjuristen sehr eindeutig, nämlich dass dem Präsidenten die Zuständigkeit zufällt, über die Zulässigkeit von Änderungs- und Zusatzanträgen zu entscheiden, und zwar nach § 126 der Wiener Stadtverfassung oder § 30d Abs 2 der Geschäftsordnung des Landtages. Und ich begründe es weiter damit, dass eine sinnorientierte Auslegung des § 126 daher dazu führen muss, dass sich Zusatzanträge auch auf Themenkreise beziehen können, die vom Ausschussvorschlag bewusst und absichtlich ausgespart worden sind. Es beruht der Vorschlag des Ausschusses darauf, dass zwei Fraktionen, nämlich SPÖ und Freiheitliche, einen Antrag, einen Initiativantrag eingebracht haben, der sich ganz explizit mit einem sehr eingegrenzten Thema unseres Wahlrechts beschäftigt, nämlich mit der Nachfrist für Wahlkarten. Dieses Thema ist so, wie es im Initiativantrag gestanden ist, auch im Ausschuss behandelt worden. Im Ausschuss gab es eine kleine Änderung, eine Adaptierung, die notwendig war, die von allen gemeinsam getragen wurde, und drei von vier im Ausschuss vertretenen Parteien haben diesem Initiativantrag mit dieser Abänderung zugestimmt. So liegt er uns heute vor, und es ist weder ein kleiner Abschnitt herausgenommen worden noch ein kleiner Abschnitt dazugekommen, sondern es ist vom Betreff bis zum Text genau dasselbe wie der Initiativantrag der beiden Parteien, der vom Präsidenten zugewiesen wurde. Man kann also mit Fug und Recht sagen, es ist bei dem, was vom Ausschuss hier in den Landtag gekommen ist, nicht bewusst und absichtlich irgendetwas ausgespart worden, sondern es ist genau das, was der Gesetzeswille der beiden Initiatoren, nämlich der SPÖ und der FPÖ, war. Ich ersuche Sie daher, schon auch zu berücksichtigen, dass der Präsident, wenn er jetzt etwas zulässt, was sich mit dem zweiten Ermittlungsverfahren beschäftigt - egal, ob das im Muttergesetz gemeinsam unter dem V. Hauptstück steht oder nicht -, damit zuließe, dass ein Gesetz entsteht, welches nicht verfassungskonform ist. Und das wollen wir gerade beim Wahlrecht eben nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Blind. - Bitte Herr Abgeordneter. 14.20.30 †Abg Armin Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier natürlich eine sehr interessante Situation, weil wir vor der Situation stehen, dass die Quoren und Stimmverhältnisse im Ausschuss und hier im Plenum unterschiedlich sind. Wie wir alle wissen, verfügt die - jetzt - Rot-Akkilic-Fraktion über 50 Prozent der Stimmen. Im Ausschuss hat die SPÖ bislang alleine die Mehrheit gehabt. Das ist rechtspolitisch und auch verfassungsrechtlich sehr relevant, weil Art 95 Abs 1 unserer Bundesverfassung normiert, dass die Gesetzgebung von den Landtagen ausgeübt wird, und der Verfassungsgerichtshof in seiner sehr eindeutigen Rechtsprechung auch festgestellt hat, dass eine landesgesetzliche Regelung, die derartig zustande kommt, dass der wahre Wille der Mehrheit - und der wahre Wille der Mehrheit wird wohl hier im Landtag abgebildet - missachtet wird, verfassungswidrig ist. Also kann man einmal als ersten Punkt zusammenfassen: Jede Regelung ist bundesverfassungswidrig, die sich mit dem wahren Willen der Landtagsmehrheit nicht deckt. Richtig angesprochen wurde der § 126 Abs 2 Wiener Stadtverfassung, der Zusatzanträge und Abänderungsanträge unterscheidet. Ich habe das damals auch schon im Ausschuss gesagt: Bei einem Abänderungsantrag ist klar, dass er sich mit einem Thema näher befassen muss, denn es muss ja das Thema abgeändert werden. Das heißt, es muss ein bestehendes Thema reduziert oder verändert werden. Das hat Kollege Stürzenbecher im Ausschuss dahin gehend angesprochen, dass er gesagt hat, es sei ein enger Zusammenhang mit der behandelten Materie (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Inhaltlicher beziehungsweise systematischer Zusammenhang!) - inhaltlicher Zusammenhang, Herr Kollege, haben Sie gesagt; danke, dass Sie es bestätigen - notwendig. Kollege Schicker ist, glaube ich, jetzt hier in die gleiche Richtung gegangen. Beim Ergänzungs- oder Erweiterungsantrag hingegen ist das eben nicht der Fall. Beim Ergänzungs- oder Erweiterungsantrag zeigt oder sagt ja schon die reine Wortinterpretation, dass es um einen Themenbereich geht, der eben bislang nicht umfasst ist. Ich habe mir jetzt sagen lassen, was einer der Gründe war, dass im § 126 Abs 2 Wiener Stadtverfassung steht: "zu jedem einzelnen Teil gestellt werden kann." Da muss man das Ganze aber systematisch sehen, und "jeder einzelne Teil" - hier geht es ja im Wesentlichen um den zweiten Abstimmungsvorgang - ist eine reine Bestimmung der Effizienz der Auseinandersetzung mit einzelnen Themenblöcken, im Gegensatz zur ersten Lesung eben, hat aber jetzt nichts damit zu tun, dass wir irgendwie thematisch eng gebunden sind. Richtig erwähnt ist auch worden, dass das Ermittlungsverfahren, das hier angesprochen wird, systematisch im V. Hauptstück angesiedelt ist und daher unzweifelhaft ein Zusammenhang besteht, der eine gemeinsame Behandlung zulässt. Dem Kollegen Schicker muss ich ganz ausdrücklich widersprechen und auch den Aussagen von Kollegen Stürzenbecher im Ausschuss. Es besteht eben keine ausdrückliche oder sonstige Vorschrift, und zwar im gesamten Rechtsbestand nicht, dass ein Zusatzantrag in einem spezifischen oder besonders engen Kontext zum vorliegenden Gesetzesvorschlag stehen muss. Wie gesagt, Art 95 der Bundesverfassung normiert auch nicht, dass ein Landtagsausschuss damit befasst werden müsste. Und da komme ich jetzt darauf zurück, was ich am Anfang angesprochen habe, nämlich dass damals noch unterschiedliche Stimmverhältnisse im Ausschuss und hier im Landtag bestanden - wir haben es ja bis heute in der Früh nicht gewusst, dass der Kollege Akkilic hier im Landtag überläuft. (Abg David Ellensohn: Wir auch nicht!) - Ja, ich glaube es Ihnen. (Ironische Heiterkeit bei den Abgen David Ellensohn und Dipl-Ing Martin Margulies.) Da bin ich heute nicht so. Der Ausschuss, und da muss man nämlich ein bisschen tiefer graben - Kollege Schicker wäre vielleicht gut beraten, mir zuzuhören und nicht in sein Handy zu schauen -, hat nämlich kein Vetorecht. (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Ihre Kollegen fotografieren die ganze Zeit!) - Ja, ja, aber die passen ja auch dabei auf, Herr Kollege Schicker. Sie könnten etwas dazulernen. Der Kollege Jung weiß es schon, samt der Kamera. (Abg Mag Wolfgang Jung, in Richtung des Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Aber ich könnte Sie filmen, wenn Sie es wollen!) Der Ausschuss hat nämlich - und das werde ich Ihnen gleich erklären anhand eben dieser unterschiedlichen Stimmen, die gegeben waren - keinerlei Vetorecht. Das heißt, der Ausschuss darf bundesverfassungsrechtlich nicht in die Lage versetzt werden, Gesetze oder Gesetzesinitiativen zu verhindern. Der Initiativantrag ist eine solche Gesetzesinitiative, und wenn das stimmen würde, was Kollege Stürzenbecher und Kollege Schicker sagen, könnte der Ausschuss den Antrag derartig auf ein Minimum reduzieren und hier im Landtag der wahre Wille überhaupt nicht mehr gebildet werden. Es wäre vollkommen unmöglich, und man würde damit dem schlechteren Gremium, nämlich dem Ausschuss, eine Art Vetorecht geben über das bessere Gremium, den Landtag. In die Richtung hat es auch Kollege Margulies, glaube ich, zu argumentieren versucht, dass eben der Landtag das höchste Gremium im Lande Wien ist (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Na selbstverständlich!) - und nicht der Ausschuss. Genau in die Richtung Vetorecht geht aber die Argumentation des Kollegen Schicker und genau in diese Richtung geht die Argumentation des Kollegen Stürzenbecher. Diese sind einfach methodisch nicht haltbar. Aber wenn wir jetzt von der Methodik weggehen und uns der Realpolitik zuwenden, möchte ich den Kollegen Kopietz auch auf den Brauch hier hinweisen. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass diese Situation hier so besteht. Ich erinnere zum Beispiel an die Wiener Verfahrensnovelle 2001, kundgemacht im LGBl 91/2001. Ich erinnere auch an das Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Dienstrecht und innere Verwaltung, kundgemacht im LGBl 33/2013. Das ist nicht lange her. Darunter ist auch das Wiener Volksbefragungsgesetz geändert worden, und zwar hat die Änderung letztendlich drei punktuelle Änderungen vorgesehen, nämlich: Sie sollte den Rechtszug an das Wiener Landesverwaltungsgericht normieren. Also: nur Rechtszug an das Wiener Landesverwaltungsgericht. Und man braucht sich jetzt nicht zu wundern: Es gab einen Antrag von GRÜNEN und SPÖ - zwar als Abänderungsantrag bezeichnet, inhaltlich aber ein Zusatzantrag -, mit dem acht weitere umfängliche Änderungen eingefügt worden sind. Darunter: Briefabstimmung, Stimmauszählung, Niederschrift von Volksbefragungsergebnissen - also alles Dinge, die mit einem Rechtszug an das Wiener Landesverwaltungsgericht überhaupt nichts zu tun haben. Und wer hat diesen Antrag zugelassen? - Sie werden sich nicht wundern - ich weiß es -: Es ist die Person, die hier vor uns sitzt. Es war Herr Prof Kopietz. Also: Wenn Sozialisten und GRÜNE einen Antrag stellen, der mit dem ursprünglichen Antrag rein gar nichts zu tun hat - Lex Kopietz: Es geht, es ist vollbracht. Wenn wir einen Antrag stellen, ist es natürlich nicht möglich. - Gelebte Demokratie in Wien! Neuwahlen, bitte, so rasch wie möglich! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster hat sich zur Geschäftsordnung Herr Abg Aichinger zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter. 14.29.03 †Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie auffordern, Herr Präsident, uns Ihre Unterlagen, Ihre Gutachten zur Verfügung zu stellen und sie nicht nur einer Fraktion zur Verfügung zu stellen - weil Kollege Schicker bereits aus diesem Gutachten zitiert hat und er anscheinend einen anderen Wissensstand hat als wir. Ich sage Ihnen, auch wir haben natürlich - weil wir sozusagen wussten, dass eine solche Situation eintreten wird und dass es hier zu Debatten kommen wird, weil Sie die gewissen Anträge nicht zulassen wollen - ein Gutachten machen lassen, und zwar von Prof Mayer von der Universität Wien, das wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung stellen - im Gegenzug zu den Gutachten, die Sie uns zur Verfügung stellen. Ich darf Ihnen aber zwei wesentliche Passagen aus diesem Gutachten vorlesen, meine Damen und Herren. Da steht unter anderem: "Die Befugnisse des Präsidenten des Wiener Landtages", und dazu führt Herr Prof Mayer Folgendes aus: "Der Präsident hat zu prüfen, ob ein gestellter Antrag ausreichend unterstützt ist und ob die Schriftform gewahrt ist. Ist dies der Fall, hat der Präsident den betreffenden Antrag in die Verhandlung einzubeziehen. Das Prüfungsrecht des Präsidenten ist somit auf formelle Voraussetzungen beschränkt. Ein weiter gehendes Prüfungsrecht besteht nicht." In einer zweiten Passage, meine Damen und Herren, steht noch Folgendes: "Wird eine Spezialdebatte von den Landtagsabgeordneten verlangt, dann sind die Zusatzanträge mitzudiskutieren und das Begehren ist zuzulassen." Ich glaube, meine Damen und Herren, hier ist eindeutig, dass es eine Möglichkeit gibt beziehungsweise dass es üblich ist, dass hier weiter gehend verhandelt werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, Herr Präsident, dann bitten wir Sie, Ihre Gutachten zu veröffentlichen und zu überreichen. - Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Sehr gerne. Ihre Gutachten werden mich mit Sicherheit auch interessieren - keine Frage. Ich habe vier Gutachten vorliegen, und alle vier Gutachten bestätigen meine Rechtsmeinung. (Rufe bei ÖVP und FPÖ: Kann man sie sehen? Darf man sie sehen?) Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr DDr Schock. - Bitte. 14.31.39 †StR DDr Eduard Schock|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wird von uns heute ein Zusatzantrag eingebracht, wobei die Verfassung hier völlig klar ist, indem sie nämlich sagt, dass solche Anträge zu jedem einzelnen Teil gestellt werden können. Und das ist ja auch klargestellt worden. Das schreibt sowohl die Wiener Stadtverfassung als auch die Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses ganz eindeutig vor. Herr Professor, das besagt der § 126 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung und auch § 30d der Geschäftsordnung. Und wenn Sie diesen Antrag jetzt nicht zulassen, dann ist und bleibt das reine Willkür, Herr Prof Kopietz! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Aber, meine Damen und Herren, jetzt kurz zu den Gutachten. Herr Klubobmann Schicker und auch Herr Professor! Sie haben angeblich vier Gutachten. Ja, wo haben Sie die? Haben Sie die versteckt, unter der Bank vielleicht? Herr Klubobmann, warum legen Sie uns diese Gutachten nicht vor? Warum trauen Sie sich nicht, diese Gutachten vorzulegen? Ich fordere Sie auf, kommen Sie heraus und sagen Sie uns: Welche sind Ihre Gutachter? - Spielen Sie mit offenen Karten! Das hat sich dieser Landtag verdient, Herr Klubobmann! (Beifall bei der FPÖ.) Die Gutachten, die uns vorliegen, von den Ordinarien der Universität Wien bei der ÖVP und auch bei uns vom Ordinarius an der Universität Linz, die sagen ganz eindeutig, Herr Klubobmann (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Nein!), dass diese Paragraphen der Geschäftsordnung einen Zweck der Arbeitseffizienz haben, dass man zu jedem Paragraphen hier einzeln diskutieren soll und Anträge einbringen kann. (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker, ein Schriftstück in die Höhe haltend: Dieses meinen Sie? Aus dem hab ich zitiert!) Und die Geschichte des Parlamentarismus - und das zeigen all diese Gutachten übereinstimmend - zeigt ja, dass das nur die Arbeitseffizienz betrifft, Herr Klubobmann, dass diese Bestimmungen aber keinesfalls jemals von irgendjemandem, vom Gesetzgeber dieses Hauses, dazu gedacht waren, das Antragsrecht einzuschränken. Ich meine daher, wenn Sie diesen Antrag heute wirklich nicht zulassen, trotz dieser Gutachten der Ordinarien in Wien und in Linz, Herr Prof Kopietz, dann ist und bleibt das reine Willkür, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Das zeigt ja, meine Damen und Herren, auch die Geschichte, wie die Geschäftsordnung gehandhabt worden ist. Dazu gibt es ja viele Beispiele - die sind ja schon genannt worden -, wo selbstverständlich alle Zusatzanträge zugelassen worden sind, auch wenn sie in keinem unmittelbaren Zusammenhang gestellt worden sind. (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Na, sagen Sie es!) Ja, Herr Klubobmann Schicker, ich sage es Ihnen gerade: Bei der Wiener Verfahrensnovelle 2001, da ging es überhaupt, von der Vorlage her, ausschließlich um Baubewilligungsverfahren - und dann hat es einen Zusatzantrag gegeben, der sich mit der Fertigstellungsanzeige, Herr StR Ludwig, auseinandergesetzt hat - nur mit der Fertigstellungsanzeige! - und überhaupt nichts über die Baubewilligungsverfahren und deren Vereinfachung ausgesagt hat. Und selbstverständlich ist dieser Antrag damals zugelassen worden, meine Damen und Herren. Das zeigt ja schon die problematische Vorgehensweise, die heute hier gewählt wird. Oder: Das Wiener Kindertagesheimgesetz 2003, wo es damals, vor zwölf Jahren, um die Kindergruppenhöchstzahl gegangen ist, um sonst überhaupt nichts - und dann ist ein Zusatzantrag gestellt worden, der sich auf die religiöse Herkunft der Kinder bezogen hat, sich also überhaupt nicht mit der Kindergruppenhöchstzahl befasst hat. Und, Herr Klubobmann Schicker, ich frage Sie: Wurde dieser Antrag damals zugelassen? - Selbstverständlich ist dieser Antrag zugelassen worden! Wir verlangen daher heute, dass Prof Kopietz auch diesen Antrag zulässt! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Herr Klubobmann, Ihre problematische Verfahrensweise - auch das möchte ich wiederholen - zeigt sich ja auch bei der persönlichen Rechtsabwägung des Präsidenten in diesem Haus. Erst vor zwei Jahren gab es einen Beschluss in diesem Haus über ein Gesetz mit einem holprigen Namen, nämlich über das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Dienstrecht und innere Verwaltung. Ja, worum ging es denn da? Auch das möchte ich wiederholen: Da ging es darum, unsere 20 Gesetze in Wien an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit anzupassen. Und was ist dann passiert? - Dann ist natürlich ein Zusatzantrag eingebracht worden, meine Damen und Herren, und zwar von Ihnen selbst, von der SPÖ gemeinsam mit den GRÜNEN ist dieser Zusatzantrag eingebracht worden, in dem es darum gegangen ist, das Volksbefragungsgesetz ganz umfangreich in ganz anderen Punkten zu novellieren. In diesem Zusatzantrag sind acht weitere Punkte vorgeschlagen worden, die überhaupt nichts mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu tun haben. Und, meine Damen und Herren, trotzdem ist natürlich vom Präsidenten dieses Hauses, vom Wiener Landtagspräsidenten Harry Kopietz dieser Antrag damals selbstverständlich zugelassen worden, weil er natürlich zugelassen werden musste. Meine Damen und Herren! Herr Prof Kopietz! Es zeigt also die juristische Betrachtung der Ordinarien in Wien und in Linz, aber es zeigt auch Ihre eigene Praxis, Herr Prof Kopietz - dass Sie natürlich in der Vergangenheit diesen Antrag, genau den gleichen Zusatzantrag, zugelassen haben -, dass Sie heute aus politischer Opportunität, aus Angst davor, eine Abstimmungsniederlage in diesem Haus zu erleiden, diesen Antrag nicht zulassen. Und das ist ein reiner Willkürakt, Herr Prof Kopietz! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Und, Herr Klubobmann, wenn dieses Gesetz - und das ist ja der entscheidende Punkt, der weit über den heutigen Tag hinausreicht - heute rechtswidrig beschlossen wird, weil es mit einem Verfahrensmangel behaftet ist, weil eben ein Zusatzantrag hier rechtswidrig nicht zugelassen wird, dann führt das dazu, Herr Klubobmann (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely.), Frau StRin Wehsely, dass der Verfassungsgerichtshof das Ganze prüfen wird und prüfen muss. Denn die Nichtzulassung eines solchen Antrages ist ja keine Nichtigkeit, kein Verstoß gegen Ordnungsvorschriften, sondern der Verfassungsgerichtshof muss das aufgreifen, weil es - und das ist der Punkt, meine Damen und Herren und Herr Prof Kopietz -, würden Sie diesen Zusatzantrag heute zulassen, möglicherweise ein ganz anderes Abstimmungsverhältnis und möglicherweise auch ein ganz anderes Gesetz gäbe! (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Deswegen darf man es nicht zulassen, weil es ein ganz anderes Gesetz wäre! Es geht hier um dieses Gesetz!) Und weil Sie genau diesen Antrag daher nicht zulassen, ist das im Kern des Verfahrensrechts verfassungswidrig, Herr Kollege Schicker, und dafür solltet ihr euch eigentlich genieren, Herr Klubobmann! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich meine daher zum Abschluss, Herr Klubobmann Schicker und Herr Prof Kopietz: Wenn Sie diesen Antrag heute wirklich nicht zulassen, entgegen dem eindeutigen Gesetzeswortlaut unserer Wiener Stadtverfassung, aber auch entgegen der Geschäftsordnung und vor allem auch entgegen Ihrer eigenen bisherigen politischen Praxis (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Das stimmt ja nicht!) auf diesem hohen Amt da oben, wenn Sie ihn trotzdem nicht zulassen, dann werden wir uns überlegen, wegen dieser Verfassungswidrigkeit auch den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Und, meine Damen und Herren von der SPÖ, eines ist sicher: Wenn Sie das heute gegen das Gesetz, gegen Recht und Ordnung durchziehen, dann ist dieser Beschluss verfassungswidrig und dann sind Sie persönlich schuld, Herr Prof Kopietz, wenn die Wiener Wahl am 11. Oktober ungültig ist und wenn sie dann wiederholt werden und ein zweites Mal stattfinden muss! (Beifall bei der FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.) Präsident Prof Harry Kopietz: Der nächste zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldete Abgeordnete ist Herr Abg Margulies. Ich erteile das Wort. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Vielleicht nehmen Sie einmal Stellung, Herr Präsident!) - Das wird geschehen. 14.41.07 †Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Werte KollegInnen! Es ist jetzt schon einiges darüber gesprochen worden, dass es natürlich selbstverständlich war, dass solche Anträge gestellt werden dürfen, nicht nur seit es diese Koalition gibt, sondern auch zuvor. Eigentlich kann ich mich nicht erinnern, dass jemals ein Zusatz- oder Abänderungsantrag nicht gestellt werden durfte. Das war selbstverständlich! Der Antrag zur Änderung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ja schon genannt worden. Was da selbstverständlich als Zusatzantrag oder Abänderungsantrag möglich war und was nicht, das möchte ich kurz zitieren. Ich zitiere zunächst den ursprünglichen Antrag, der gelautet hat: "Art 13 Das Gesetz über die Durchführung von Volksbefragungen ..., zuletzt geändert ..., wird wie folgt geändert: § 4 Abs 4 lautet: ‚Gegen Bescheide im Sinne der Abs 2 und 3 ist die Beschwerde an das Verwaltungsgericht zulässig.' Zweitens: In § 5 Abs 1 2. Satz wird das Wort ‚Rechtsmittelentscheidung' durch die Wortfolge ‚Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien' ersetzt. Drittens: In § 7 Abs 2 letzter Satz wird nach dem Ausdruck ‚LGBl für Wien Nr 16' die Wortfolge ‚in der jeweils geltenden Fassung' eingefügt." So weit das Gesetz, das zur Diskussion gestanden ist. Und jetzt der von Prof Kopietz selbstverständlich zugelassene Abänderungsantrag. - Ich entschuldige mich vorweg: Es wird jetzt etwas dauern. Ich glaube, es sind vier beschriebene A4-Seiten, und ich werde vorlesen, was selbstverständlich als Abänderungsantrag beziehungsweise Zusatzantrag zulässig war. Wir erinnern uns, was der Antrag war. Der zugelassene Abänderungsantrag lautete - ich zitiere: "Art 13 werden folgende Ziffern 4 bis 11 eingefügt. Viertens: § 11 Abs 3 lautet: ‚Zur Ausübung des Stimmrechts mittels Stimmkarte im Wege der Briefabstimmung hat die stimmberechtigte Person den von ihr ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Stimmkuvert zu legen, dieses zu verschließen und in die Stimmkarte zu legen. Sodann hat sie auf der Stimmkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Anschließend ist die Stimmkarte zu verschließen und entweder im Befragungszeitraum während der Befragungszeiten in einer Annahmestelle einschließlich einer mobilen Annahmestelle abzugeben oder so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, dass die Stimmkarte dort vor Schließen der Annahmestelle am letzten Befragungstag einlangt. Bei einer Stimmabgabe im Ausland kann die Übermittlung auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit erfolgen. Die Kosten für eine Übermittlung der Briefstimmkarte an die Bezirkswahlbehörde im Postweg hat die Gemeinde Wien zu tragen. § 58a Abs 3 Z 1 bis 7 und Abs 4 Gemeindewahlordnung 1996 gilt sinngemäß.'" Das war sozusagen einmal der erste Punkt, der geändert wurde. Der hat unglaublich viel mit dem Ursprungsantrag zu tun. Herr Prof Kopietz, ich frage Sie, wie viel, und würde mich nicht wundern, wenn Ihre Antwort "nichts" lauten würde, denn er hat tatsächlich genau nichts mit dem ursprünglichen Antrag zu tun. Aber das war ja nicht das Einzige, es ging weiter: "§ 13 Abs 2 lautet: ‚Dieser Umschlag, die bei dem Stimmvorgang abgegebenen Stimmkarten, die abgegebenen Briefstimmkarten und die den täglichen Stimmvorgang beurkundende Niederschrift/Tagesprotokoll, zu deren Fertigung auch die anwesenden Vertrauenspersonen einzuladen sind, sind nach Weisung des örtlichen Bezirksamtsleiters sorgfältig gesichert zu verwahren. Die im Befragungszeitraum in einer Annahmestelle einschließlich einer mobilen Annahmestelle abgegebenen Briefstimmkarten sind nach dem Schließen der Annahmestellen am letzten Tag des Befragungszeitraumes gesammelt und ungeöffnet der Bezirkswahlbehörde zu übermitteln.'" Was hat dieser Änderungsantrag mit dem Ursprungsantrag zu tun, Herr Prof Kopietz, Herr Präsident? Ich frage Sie noch einmal, und ich nehme an, die Antwort wird, wie beim ersten Mal, genau "nichts" sein. Auch deshalb wird trotzdem - gehen wir davon aus - das Gesetz nicht verfassungswidrig. Umgekehrt wäre es absurd, Anträge, die viel näher beim eingebrachten Antrag sind, nicht zuzulassen. Eine weitere Änderung, nur um zu sehen, dass in Wirklichkeit dieser ganze Antrag, der damals gestellt wurde, heute viel besser zum Gesetz dazupassen würde als damals - das muss man auch noch dazusagen -, nur: Heute würde ihn Herr Prof Kopietz, obwohl er wahrscheinlich näher beim Gesetz wäre, nicht zulassen. Aber es ging ja weiter, es wurden noch viel mehr Punkte geändert, wie zum Beispiel § 17 Abs 5: "Schließlich ist festzustellen: die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen, die Zahlen der ungültigen und gültigen Stimmen, die Zahlen der Ja- und Nein-Stimmen beziehungsweise die Summen der für die Varianten abgegebenen Stimmen, die Zahl der im Befragungszeitraum insgesamt in der jeweiligen Annahmestelle abgegebenen Briefstimmkarten." So, ich erspare mir die weitere Verlesung. Es wurden noch ziemlich viele weitere Punkte geändert, betreffend Niederschrift, Ermittlungsverfahren. All das war selbstverständlich möglich - bei einem Gesetz, das mit diesem Abänderungsantrag weniger zu tun hat, weitaus weniger zu tun hat als alle Zusatzanträge, die heute vorgesehen sind, bei denen es um dasselbe Hauptstück geht, teilweise sogar derselbe Paragraph angesprochen wird! Herr Prof Kopietz! Ich ersuche Sie, im Sinne der Objektivität der Vorsitzführung Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. - Ich danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN, FPÖ und ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Stürzenbecher. - Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Herr Präsident, vielleicht nehmen Sie einmal Stellung!) - Ja, mach ich schon, keine Angst! (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, in Richtung Abg Mag Dietbert Kowarik: Das wird er wohl nicht zwischendurch müssen!) 14.46.54 †Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nicht zu allem Stellung nehmen, aber zu dem Beispiel aus dem Nationalrat damals bei der Pensionsreform - das ist als ein Beispiel vorgebracht worden - muss man klarstellen: Das war ein falsches Beispiel, denn dort ist es darum gegangen, dass die dritte Lesung nicht wiederholt worden ist, und deshalb war das dann verfassungswidrig - und nicht aus den Gründen, die vorher hier vorgebracht worden sind. Was man, glaube ich, bei der gesamten Debatte jetzt auch sehen muss, ist, dass jetzt insgesamt sieben - oder sind es sogar acht, das müsste man prüfen - Anträge zum Wahlrecht in den Ausschüssen vorliegen. Und deshalb passen all die anderen Sachverhalte, die Sie da genannt haben, da überhaupt nicht dazu (Ruf bei der FPÖ: Wieso?), denn die anderen sind in Bearbeitung (Ruf bei der FPÖ: Die sind ja nicht einmal ... gestellt worden!), und es ist natürlich jetzt umso mehr streng darauf zu achten, dass die Zusatzanträge oder Abänderungsanträge in einem inhaltlichen und systematischen Zusammenhang sind. Ich zitiere dazu auch - weil heute gerne Gutachten zitiert werden: "Die zentrale inhaltliche Voraussetzung für einen Abänderungs- und Zusatzantrag bildet sohin der Umstand, dass er zu einem einzelnen Teil des ursprünglichen Antrags erfolgt, über den die Debatte bereits eröffnet ist. Daraus ist abzuleiten, dass ein konkreter Bezug zum bereits eingebrachten Gesetzesantrag vorliegen muss. Der erforderliche Bezug muss ein inhaltlicher beziehungsweise systematischer sein. Zu dessen Ermittlung ist der ursprüngliche Gesetzesantrag in seiner Gesamtheit heranzuziehen. Zuständig zur Beurteilung der Zulässigkeit eines Abänderungs- und Zusatzantrages ist der Präsident des Landtages. Wurde ein Gesetzesbeschluss auf Basis eines unzulässigen Abänderungs- oder Zusatzantrages gefasst, ist dieser nicht verfassungsmäßig zustande gekommen." Das heißt, würde jetzt der Präsident des Landtages einen unzulässigen Zusatzantrag zulassen, dann hätten wir eine Verfassungswidrigkeit - und die müssen wir vermeiden. Darum geht es, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Und auch noch zu dem Beispiel damals betreffend Verwaltungsgericht: Da war es eindeutig so, dass die Änderungen genau in den vier Paragraphen drinnen waren, die der ursprüngliche Antrag beinhaltet hat. Also auch dort ein eindeutiger inhaltlicher und systematischer Zusammenhang! Die Vorgangsweise des Präsidenten ist korrekt und basiert auf den Gutachten, die vorliegen, und sie basiert vor allem auf der Geschäftsordnung des Wiener Landtages und der Verfassung. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. - Ruf bei der FPÖ: Wer soll das glauben?) Präsident Prof Harry Kopietz: Bevor ich dem nächsten Redner zur Geschäftsordnung das Wort erteile, möchte ich nur vorausschicken, dass ich dann weitere Geschäftsordnungsdebattenbeiträge gemäß § 20 Abs 3 der Geschäftsordnung mit fünf Minuten Redezeit beschränken werde. Bitte, Herr Kowarik. Sie können noch länger reden. 14.50.18 †Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Danke, Herr Präsident. Ich werde nicht einmal fünf Minuten brauchen. Eines war jetzt schon interessant, meine Damen und Herren, und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Herr Kollege Margulies hat das gemacht, was ich mir eigentlich vorgenommen habe. Ich werde es Ihnen jetzt ersparen, dass ich Ihnen das vorlese. Es gibt ja einen Fall, der besonders auffällig ist, wir haben es schon gehört: die Änderung hinsichtlich der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit und dazu dieser Abänderungsantrag, den uns Kollege Margulies nicht zur Gänze vorgelesen hat. Ich erspare es Ihnen jetzt, dass ich den Rest vorlese. Ich habe es aber hier und ich kann es Ihnen zeigen. Was das für einen systematischen und inhaltlichen Zusammenhang zum ursprünglichen Gesetz darstellt, Herr Kollege Stürzenbecher (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Null!), das haben Sie uns nicht erklären können und das werden Sie auch nicht erklären können. Das ist lächerlich, Ihre Stellungnahme dazu! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Nach Ihrer Argumentation wäre dieser damalige Abänderungsantrag, der in Wirklichkeit ein Zusatzantrag war, ganz einfach verfassungswidrig. Und wissen Sie, wer damals Antragsteller war bei diesem Abänderungsantrag, der in Wirklichkeit ein Zusatzantrag war? - Das waren die Kollegen Margulies - ist okay -, Ellensohn, Hebein, Kickert, Vana sowie - jetzt kommt es - ein gewisser Herr Dipl-Ing Schicker und ein gewisser Herr Dr Kurt Stürzenbecher und andere. (Oh!-Rufe bei FPÖ und ÖVP.) Quod licet SPÖ non licet Opposition. So kann man das sehen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Selektive Wahrnehmungsfähigkeit!) Das können Sie nicht wegdiskutieren, Herr Kollege, und da zeigt sich: Ihre Argumentation geht vollkommen ins Leere. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zur Geschäftsordnung ist niemand mehr zu Wort gemeldet. (Rufe bei der FPÖ: Vorläufig! Vorläufig!) Ich darf kurz erklären, warum meine Vorgehensweise so ist, wie sie ist. Rechtsgutachten von (Abg Mag Wolfgang Jung: Na, von wem?) Univ-Prof Dr Gerhard Strejcek - Sie werden dann von mir alles bekommen, keine Frage -: "Conclusio und Beurteilung der Unzulässigkeit sachferner Anträge: Das auch auf Grundlage der Wiener Stadtverfassung und der §§ 30 ff der Geschäftsordnung des Landtages begründbare verfassungsrechtliche Postulat bedingt ein Procedere, bei dem geschäftsordnungskonform nur zu einzelnen Teilen des Gesetzesentwurfes Abänderungs- und Zusatzanträge gestellt werden dürfen. Nur zu diesen jeweiligen Teilen der Vorlage sind Abänderungs- und Zusatzanträge zulässig. Hingegen würden derartige Anträge, welche mit der zu behandelnden Gesetzesvorlage nur in einem losen oder peripheren Zusammenhang stehen, den Grundsatz verletzen, dass die wahre Meinung der Mehrheit zum Ausdruck kommen muss. Derartige Anträge stünden daher, falls sie zur Verhandlung zugelassen würden, in einem Widerspruch zu Art 126 der Wiener Stadtverfassung sowie zu den §§ 27 und 30d der Geschäftsordnung des Landtages. Solche Anträge sind keine Zusatz- oder Abänderungsanträge im Sinne der Geschäftsordnung. Sie sind daher unzulässig, auch wenn sie sich auf ein anderes Thema der zu verhandelnden Vorlage beziehen. Der Präsident des Wiener Landtages hat derartige Anträge ungeachtet ihrer Bezeichnung sowie ohne weitere Prüfung, ob diese ausreichend unterstützt worden sind, zur weiteren Verhandlung nicht zuzulassen." Ein weiteres Gutachten: "Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass Abänderungs- oder Zusatzanträge in einem konkreten Bezug zur jeweiligen Gesetzesvorlage stehen müssen. Das heißt, es muss ein entsprechender inhaltlicher beziehungsweise systematischer Zusammenhang bestehen. Im Ergebnis ist daher davon auszugehen, dass dem Präsidenten die Zuständigkeit zukommt, die Zulässigkeit eines eingebrachten Änderungs- und Zusatzantrages zu beurteilen. Das bedeutet, er hat nicht nur zu prüfen, ob der Antrag die erforderliche Unterstützung von mindestens fünf Abgeordneten aufweist, sondern auch, ob der erforderliche konkrete Bezug zum ursprünglichen Gesetzesantrag gegeben ist." (StR DDr Eduard Schock: Wer ist der Gutachter?) - Gutachter ist Univ-Prof Mag Dr Gerhard Muzak. Gutachten des Verfassungsdienstes - ich lese auch nur die Zusammenfassung vor und nicht die 11 oder 18 Seiten: "Abänderungs- und Zusatzanträge sind dem Präsidenten des Landtages zu überreichen und von diesem vor Einbeziehung in die Verhandlung zu prüfen. Die Prüfung umfasst die Zulässigkeit der Anträge und die ausreichende Unterstützung. Zulässig sind nur solche Anträge, die mit der Gesetzesinitiative in einem, auf die Formulierung bezogen, inhaltlichen beziehungsweise systematischen Zusammenhang stehen. Anträge, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind von vornherein nicht zuzulassen. Eine Prüfung durch den Präsidenten des Landtages, ob diese gehörig unterstützt sind, erübrigt sich in einem derartigen Fall." Das, meine Damen und Herren, sind Rechtsmeinungen, denen ich mich angeschlossen habe. Jetzt könnte ich mit einem Zitat aus der Geschichte antworten, das brauche ich aber nicht. Ob ich möchte oder nicht, ungeachtet dessen, was inhaltlich meine persönliche Meinung ist, ich kann nicht anders vorgehen. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Ellensohn. - Bitte. 14.56.46 †Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist ein bisschen Retrozeit für Menschen, die schon ein bisschen länger im Gemeinderat sind. Ich fühle mich zurückerinnert an die Zeiten, in denen die SPÖ eine absolute Mehrheit hatte. So ist leider auch die ganze Stimmung hier drinnen. Ich mische mich bei den Geschäftsordnungsdebatten nicht ein, weil mir ganz klar ist, wie die immer ausgehen: Wer oben sitzt, sagt, wie es ist, und so ist es. Punkt. - Und dann werfen wir alle Rechtsgutachten durch die Gegend. Da ist es aber wurscht, ob jemand fünf hat oder zehn. Wenn wir 15 Leute gefragt hätten, hätten wir halt 15 Gutachten. Und wenn wir zwölf fragen, haben wir zwölf. Jeder hat die Gutachten. Es entscheidet am Ende in diesem Haus einfach derjenige, der auf dem Präsidium sitzt - und im echten Leben dann vielleicht der Verfassungsgerichtshof. Ich habe heute einen Vorteil - ich versuche dann etwas Positives herauszulesen -: Ich liebe Wahlkämpfe. Ich finde das super! Da ist Politik wichtig, und man hört dir mehr zu und du kommst mit mehr Leuten ins Gespräch. Und das, was heute hier passiert, ergibt wahrscheinlich eine Wahl für heuer und eine für nächstes Jahr, für 2016, weil wir auf dem besten Weg sind - und das haben wir immer gesagt, dass das eine Gefahr ist -, dass das heute verfassungswidrig zustande kommt. Dazu reicht nämlich, dass der Antrag nicht zugelassen wird und dann jemand klagt. Jetzt fühlen sich manche von der SPÖ wahrscheinlich sicher, dass schon keiner klagen wird. - Nun, eine der beiden Parteien, ÖVP oder GRÜNE, wird in Opposition sein. Ich nehme an, zumindest jene Partei von uns beiden, die in Opposition ist, wird dann zum Verfassungsgerichtshof gehen - oder eine ganz andere Partei. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Da braucht man uns dazu! 34 Unterschriften!) Das dürfen ja noch viel mehr Parteien, auch andere, die noch nicht da sind. Alle möglichen! Aber ich nehme an, den Gang zum Verfassungsgerichtshof wird es geben. Das riskieren wir heute, und das verstehe ich irgendwo nicht, denn es schaut doch ohnedies so aus, wie wenn der Antrag, wenn er abgestimmt würde, sowieso nicht gewinnen würde. Ich verstehe die taktische Finesse dahinter nicht. Denn umgekehrt würde das Gesetz nämlich nicht "gehoben" werden, wenn einem Antrag nicht zugestimmt wird, der ohnedies nicht gegolten hat - jetzt rein rechtlich. Er wird zugelassen und dann wird er ohnedies nicht abgestimmt - dann ist es egal, auch wenn er verfassungswidrig gewesen wäre. - Aber okay, das muss ja nicht ich wissen. Ich muss mir insgesamt ein Bild machen, und das Bild, das ich heute habe rund um die Wahlordnung, die Wahlkartengeschichte von 2010 - denn darum geht es in diesem Tagesordnungspunkt -, und das, was ich davon ableite, ist: In der SPÖ arbeiten ein paar Leute gern zusammen mit den GRÜNEN und ein paar sehr gern und ein paar mittel gern - und ein paar würden lieber mit der ÖVP zusammenarbeiten. Und die ganzen Rot-Grünen unter den Roten lassen sich von den Rot-Schwarzen unter den Roten das rot-grüne Projekt, das über Jahre gut funktioniert hat und sehr gute Zusammenarbeit war, kaputt machen. Unterstützung dabei, die gute rot-grüne Zusammenarbeit fortzusetzen, erfahre nicht nur ich keine, sondern niemand. Ihr lasst es euch - und ich weiß, dass es viele sind - einfach kaputt machen. Und die anderen grinsen, die anderen haben eine Freude heute. Ich werde jetzt nicht Namen aufsagen, aber es ist logisch. So wie bei allen Parteien gibt es halt verschiedene Zugänge, da sagt man nicht immer gleich links und rechts, aber es gibt unterschiedliche Meinungen. Diejenigen, die in der SPÖ für Rot-Schwarz sind, haben heute Festspiele. Das ist so. Aber okay, auch das kann ich nicht beeinflussen. Gehen wir zur Wahlordnung. Wir haben jetzt ein Geschäftsstück Wahlordnung vor uns liegen, und da muss ich fast eine Frage stellen, die mitten in einer Rede niemand beantworten kann, aber wir haben da einen Entwurf für ein Gesetz, da steht, das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien wird geändert. Und dann kommt: Der Wiener Landtag hat beschlossen: Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung. Eine sehr große Spezifizierung kann ich da noch nicht feststellen, die einschränken würde, welche Anträge ich einbringen darf oder nicht. Das sehe ich nicht. Worauf das fußt - die Geschichte muss man ja auch einmal erzählen, denn die kennen nicht alle in dem Haus; die, die sich vertieft haben, vermutlich schon -, ist ein Initiativantrag, der im März im entsprechenden Ausschuss bei Sandra Frauenberger war, ein Initiativantrag, dessen Ursprungsfassung akkordiert war zwischen vier Parteien oder zumindest - sagen wir einmal so - ausgeschickt wurde von der SPÖ an alle vier Klubs. Den wollten ja alle vier unterschreiben. Da stehe ich auch noch oben. Da stehen oben Rudi Schicker, David Ellensohn, Fritz Aichinger und Johann Gudenus, und die alle bringen einen Antrag ein zur Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung. Das ist nicht von mir verschickt worden, sondern das ist der vom SPÖ-Klub verschickte Antrag, zur Unterschrift vorgelegt. Da waren wir ja alle auf Klausur. Also nicht wir alle, die SPÖ war auf Klausur in Rust, wir waren auf Klausur in Hainburg, wo ÖVP und FPÖ waren, weiß ich jetzt nicht. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Die haben gearbeitet!) - Klausuren sind auch Arbeit. Dieser Antrag wurde in abgeänderter Form zur Unterschrift vorgelegt. Dort steht dann nämlich eine Kleinigkeit, und man glaubt, diese Kleinigkeit macht dann den Unterschied, ob man hier Zusatzanträge, Abänderungsanträge stellen darf oder nicht. Es geht immer noch um die Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung, und da kommen vier Worte dazu: "hinsichtlich Frist für Wahlkarten". Und die Idee war offensichtlich: Wenn wir das dazuschreiben, dann ist es eindeutig, dann ist es halt nur noch hinsichtlich Frist für Wahlkarten. Okay. Da haben wir gesagt, da habe ich gesagt, das kann man nicht unterschreiben, das ist nicht die akkordierte Fassung, was dazu geführt hat, dass der Antrag, der zum ÖVP-Klub und zum FPÖ-Klub gegangen ist und von beiden unterschrieben wurde - dort sind noch alle vier Namen oben -, am nächsten Tag geändert eingebracht wurde. Das heißt, es haben zwei Herren unterschrieben, und dann ist es schon verändert worden und abgegeben worden. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Das ist ja unglaublich!) Das scheint aber alles okay zu sein. Das finde ich interessant. Wenn ich etwas unterschreibe und es wird nachher darauf herumgearbeitet, dann habe ich das nicht unterschrieben. Jetzt waren beide eh offensichtlich unzufrieden, was beim Fritz Aichinger dazu geführt hat, dass er gesagt hat: Moment, Leute! Mir hat man gesagt, das ist ein Vierparteienantrag. Ich habe einen mit vier Namen unterschrieben, ich unterschreibe jetzt aber etwas drei Namen. Weil einer mit Tipp-Ex, wie man sehr schön sehen kann, wegradiert worden ist. Und er sagt, ich ziehe meine Unterschrift zurück, und macht das auch schriftlich. Damit hat der Antrag vier Unterschriften. Keine Ahnung, ob man da eine Geschäftsordnungsdebatte braucht. Nur fünf beim Einbringen. Ist wurscht, eh egal, wie wir es nachher da ausdiskutieren. Auf jeden Fall schaut der Antrag dann am Ende so aus, wer ihn nicht kennt. (Der Redner hält den Antrag mit der Seite mit den Unterschriften in die Höhe.) Da oben ist einer mit Tipp-Ex ausgelöscht - ich nehme es nicht persönlich, das halte ich aus -, einer durchgestrichen mit Filzstift - du nimmst es auch nicht persönlich, nehme ich an -, und dann ist es halt ein rot-blauer Antrag, der jetzt offensichtlich die Grundlage für die Auslegung der Geschäftsordnung bedeutet, dass es hier nur um Wahlkarten gehen soll. Der Antrag ist mit vier Unterschriften - zumindest habe ich ihn nur so gesehen - in den Ausschuss gekommen. Und im Ausschuss hat man einfach gesagt: Findet den noch jemand gut? Dann haben ein paar aufgezeigt, dann hat man gesagt, das ist ausreichend unterstützt. - Leute, alles keine Meisterstücke, wie man das alles handhaben soll. Ob das rechtlich hält oder nicht, ist da leider wurscht, denn am Schluss darf der Präsident sagen, ich glaube schon, und dann werden wir halt wieder eine Stunde da drüben sitzen, und das brauch ich nicht. Ich bin kein Jurist, aber was ich von der Herleitung schon weiß, ist, das ist nicht okay. Ich weiß nicht, wer den gut findet bei der SPÖ. Tipp-Ex, Filzstifte. Das haben wir der SPÖ tatsächlich krummgenommen. Pah, sind wir kleinlich. Da haben wir echt gesagt, das finden wir nicht gut. Und dann haben die GRÜNEN gesagt, Moment! Vielleicht hat man erwartet, dass da kommt, ja, das stimmt, aber ich bin nicht christlich genug erzogen, um auch die zweite Wange hinzuhalten und zu sagen, mir ist das wurscht, sondern wir haben gesagt: Moment, wenn die so verfahren, müssen wir uns auch etwas überlegen. Wie man in den Wald hineinruft. Jetzt sind wir nicht im Sandkasten, aber das geht sicher nicht, dass eine Fraktion sagt, wir tun da herumfuhrwerken, wie es uns gerade passt, und durchstreichen und vier Unterschriften und Tod und Teufel, und alle anderen, die da sitzen, müssen sagen, na ja, die sind halt wichtig und groß und stark. Das geht nicht! (Abg Godwin Schuster: Nicht alle anderen! Der Kollege Kowarik hat darauf hingewiesen, stimmen wir darüber ab! Eindeutig! Und das ist auch gut so!) Gut, der Godwin Schuster sagt, das Zustandekommen dieses Antrages ist exzellentes Handwerk, so gehört es gemacht und ist rechtlich super. (Ironische Heiterkeit bei den GRÜNEN und der FPÖ. - Abg Godwin Schuster: Das sage ich nicht!) Na, ich muss das ja interpretieren, was Leute sagen. Aber es war alles super. (Abg Godwin Schuster: Das sage ich nicht!) Das kenne ich tatsächlich von früher. Das tut mir ja leid. Ich meine, das weiß eh ein jeder, ich bin ein Rot-Grüner vom Inhaltlichen her. Ich glaube, dass das Zusammenarbeiten am meisten nutzt, ich glaube, das bringt am meisten, ich hätte das gerne für ganz Österreich, und, und, und. Aber was nicht geht, ist, dass man die GRÜNEN nicht nur nicht auf Augenhöhe sehen will und auch nicht sonst irgendwas, sondern wir machen, wie wir wollen, und ihr werdet es einfach so nehmen. Das tun wir nicht! Das tun wir heute nicht, das machen wir morgen nicht, und falls jemand im Herbst mit uns reden will, werden wir es wieder nicht machen. So funktioniert Zusammenarbeit nicht! (Beifall bei den GRÜNEN.) Das ist jetzt die Basis für den Antrag. Nachdem ich nachher einen Antrag einbringen werde, was dann sofort gestoppt wird, sage ich einfach vorher etwas zu den Wahlkarten. So, warum sitzen wir jetzt eigentlich da und reden über die Wahlkarten? Weil natürlich Schindluder getrieben worden ist mit den Wahlkarten das letzte Mal. Das vergisst man ja völlig. Da könnte der Martin Margulies jetzt wieder eine sehr lange Rede dazu halten. Schindluder, wo Prozente hin und her gehen, das will man auf jeden Fall beenden, wo es am Schluss noch Inserate gegeben hat, man möge noch nachschicken, gut, das wird geändert. Das wollen wenigstens alle. Na, immerhin, das ändern wir. Das hat wahrscheinlich beim letzten Ergebnis auch manchen geholfen, uns sicher nicht, weil wir mit den Wahlkarten nicht herumfuhrwerken können. Dann haben wir eine Diskussion darüber, wie mehrheitsfördernd ist das Wiener Wahlrecht und anderes. Dazu wurde heute schon viel gesprochen. Dass man die Position haben darf, ich bin der Meinung, mehrheitsfördernde Wahlrechte sind super, und der andere sagt halt, ich will ein holländisches Modell, jede Stimme ist gleich viel wert, oder wie die Bezirksvertretungswahlen in Wien sind, wo es nichts gibt, nämlich keine Hürde, sondern ein Sechzigstel, wenn es 60 sind, ist ein Mandat, das kann man unterschiedlich sehen. Die Frage war ja: Wenn da herinnen 100 Leute sitzen, und 51 wollen etwas, soll das dann kommen? Keine inhaltliche Bewertung. Da können wir jetzt lange streiten. Will man das, will man das nicht? Ist das gut in Griechenland plus 50? Keine Ahnung. Wahlrechte überall. Was ich aber schon sagen möchte in Bezug auf das Wahlrecht: Es ist in ganz Österreich so, und es ist überall so. Wie war das Beispiel? In Vorarlberg ist es auch so, hat ein Redner der SPÖ heute gesagt. Im Wahlrecht steht schon drin plus 1, es macht aber halt einen Unterschied, wie viele Wahlkreise ich habe, sind die gleich groß, mache ich kleine und große, so wie es in Wien ist, und wie viele es sind. In Vorarlberg sind es wenige, deswegen kommt das am Schluss heraus. Und darum geht es. Wie viel verzerrt das Wahlrecht in Wien? In Wien verzerrt es von der kleinsten Fraktion zur größten um 27 Prozent. Die SPÖ erzählt sich untereinander, das gibt es eh überall. Das wird dann da wiederholt, und wahrscheinlich glauben das ein paar, weil es ja nicht jeder selber nachrechnet. So, nehmen wir einfach Vorarlberg, weil ich es gerade ausgerechnet habe. Alle anderen hätte ich auch nehmen können, aber machen wir nicht alle neun. In Vorarlberg hat die ÖVP bei der letzten Landtagswahl 41,79 Prozent bekommen, 71 000 Stimmen, 16 Mandate. Da kostet ein Mandat für die Volkspartei, wenn wir es umlegen, 4 450 Stimmen. Die FPÖ hatte 23 Prozent - ein bisschen mehr als die Hälfe davon -, 39 892 Stimmen, 9 Mandate. Noch einmal: Das Beispiel war, ein Mandat der ÖVP kostet 4 450 Stimmen, ein Mandat der Freiheitlichen kostet 4 432 Stimmen; fast schon deckungsgleich. Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abg Ellensohn, entschuldigen Sie die kurze Unterbrechung. Abg David Ellensohn (fortsetzend): Ich komme gleich wieder zur Wahlordnung! Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Ich bitte, zur Sache zu kommen. Ich habe Ihnen genügend Raum gegeben, außerhalb der Sache Ihre Meinung sagen zu können. Bitte, das zu respektieren. Abg David Ellensohn (fortsetzend): Ich habe hier aus dem Akt, der da abgestimmt wird, einen Entwurf, worüber da geredet wird. Das ist das (Der Redner hält ein Blatt Papier in die Höhe.), und darüber würde ich gerne reden. Das ist die Gemeindewahlordnung Wien, und was ist im Vergleich zu Wahlordnungen in anderen Bundesländern besser, was ist schlechter. Ich wüsste nicht, was das nicht mit der Wiener Wahlordnung zu tun hat, wenn ich Vorschläge mache zur Wiener Wahlordnung, gerne auch zu den Wahlkarten, die das Wahlergebnis auch beeinflussen. Das ist jetzt schon sehr weitgehend, wenn man sagt, man darf nicht über die Vorarlberger Wahlordnung sprechen. Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Nehmen Sie bitte wenigstens immer wieder einmal auf die Wahlkarten Bezug. Abg David Ellensohn (fortsetzend): Die Wahlkarten beeinflussen die Wahlergebnisse von Vorarlberg bis in Wien (Allgemeine Heiterkeit.) und haben in der Vergangenheit - das ist nicht einmal witzig - in allen Bundesländern zu Problemen geführt, deshalb hat man sie ja vom Bund her geändert, und wir vollziehen nur nach, was andere Bundesländer auch schon gemacht haben. Es ist auch kein Problem, dass wir das erst heute machen, denn das braucht man erst, wenn Wahlen stattfinden, vorher nicht. Die GRÜNEN sind da schon ein bisserl schlechter ausgestiegen, denn unsere Mandate in Vorarlberg kosten 4 800 Stimmen. (Ruf: Mit Wahlkarten?) Das ist inklusive Wahlkarten, mit allem Drum und Dran. Das sind 9 Prozent Verzerrung. In Wien sind es 27 Prozent, das ist 3 Mal so viel. Das muss man sich wirklich bildlich vorstellen: Fünf Stimmen der SPÖ - ich weiß eh, dass euch allen das gefällt oder einem Teil - ist so viel wie sechs Stimmen der ÖVP oder sechs Stimmen der GRÜNEN. Das muss man sich in anderen Bereichen vorstellen: fünf Männer, sechs Frauen. Da würden alle aufschreien. Zu Recht. Aber das ist schon normal, oder, dass wir immer einen mehr brauchen? Wir brauchen nicht einen weniger, sondern wir brauchen einen mehr pro Mandat. Das gilt dann als normal. Wenn wir also diese Wahlrechte quer durch Österreich hernehmen und einfach die Landtagsergebnisse nehmen, dann schauen, wie viele Stimmen alle haben, und das durchrechnen, dann kommt man halt drauf: Die größte Verzerrung ist - in welchem Bundesland mit Abstand? Na, da in Wien. Und das hätten wir gern geändert. Aber man muss gar nicht dieser Überzeugung sein, denn man kann ja auch anderer Meinung sein und sagen, überall ist es anders, in anderen Bundesländern, in anderen Ländern gibt es gar keine Wahlkarten, bei uns gibt es schon Wahlkarten. Es ist ja wirklich überall anders geregelt, und man kann sagen, europaweit gibt es diesen riesigen Trend Richtung Mehrheitswahlrecht. Also wenn man in eine Parteiakademie geht, wurscht, von welcher Partei, könnte man auch hören, dass zum Beispiel beim Europäischen Parlament das Mehrheitswahlrecht nicht gewünscht ist, sondern den Engländern, den Briten und Britinnen untersagt wurde, ihr Wahlrecht mit den fetten Wahlkreisen für die EU-Wahlen anzuwenden, und sie dort ein Verhältniswahlrecht anwenden müssen. Deswegen sitzen im EU-Parlament am Ende von Parteien, die 7, 8 Prozent haben, tatsächlich Leute drinnen, zum Beispiel ein paar Grüne, während im britischen Parlament keine oder nur eine drinnen sitzt bei einem ähnlichen Prozentsatz. An Deutschland gerichtet hat die Europäische Union sogar gesagt, das mit der Hürde in der Höhe könnt ihr vergessen. Deswegen sind dort jetzt Parteien vertreten, die unter 1 Prozent haben. Also der Trend geht überall da hin. Das habe ich zwar hier herinnen schon 100 Mal gehört, aber wenn man die 28 EU-Länder durchgeht und schaut, wo das ist und wo das mehr und weniger wird, das ist man mir bis jetzt schuldig geblieben. Aber das könnten wir ja immer noch machen. Tatsache ist: Nein, es ist nicht so, dass es in Österreich üblich ist, so ein Wahlrecht zu haben wie wir, das so stark verzerrt, sondern es ist unüblich, und es ist hier exklusiv so. Die einzige Partei in ganz Österreich, die auf Grund des Wahlrechtes richtig viele Mandate mehr bekommt, ist die Wiener SPÖ. Es gibt keine andere Partei in keinem anderen Landtag. Das ist schlecht aus Sicht der GRÜNEN. Deswegen möchte ich hier einen Zusatzantrag einbringen - ich muss ihn dann abgegeben -, der etwas Ähnliches beziehungsweise das Gleiche bezweckt wie der Antrag vorher von der Volkspartei, nämlich das Ermittlungsverfahren so zu ändern, dass wir in die Nähe von einer Nationalratswahlordnung kommen und am Schluss jede Stimme von Wien gleich viel zählt. Bitte schön. (Der Redner überreicht seinen Antrag.) Wird der jetzt gleich zurückgewiesen oder rede ich weiter? Er muss ja geprüft werden, denn er ist ja nicht wortident, sondern da gibt es ja Juristen und Juristinnen, die andere Formulierungen wählen; das eine ist scheinbar mehr feinspitzig und das andere weniger, aber das kann ich nicht beurteilen. Weil ich davon ausgehen muss, dass eine ähnliche Entscheidung wie vorher fällt, bringen wir auch einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein. Der hat einen Vorteil, den muss man einfach abstimmen. (Heiterkeit bei GRÜNEN und FPÖ. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Entschuldigung! Ich glaube, ich habe es lieber mit wissen, aber in dem Fall muss ich wahrscheinlich sagen, ich glaube, denn woher soll ich das wissen, ob man Beschluss- und Resolutionsanträge abstimmt. Es bringen die grünen Abgeordneten einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein betreffend eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien. Der Beschlussantrag lautet: "Der Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag fordert die amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal, Sandra Frauenberger, auf, bis zur nächsten Landtagssitzung eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes der Gemeindewahlordnung dahin gehend vorzulegen, dass das zweite Ermittlungsverfahren der GWO 1996 analog dem dritten Ermittlungsverfahren der Nationalratswahlordnung geregelt wird." In kurz: So wie man für das Parlament wählt in Österreich oder bei der Bundespräsidentschaft. Wer soll denn dort mehr zählen? Das wär ja überhaupt lustig. Da gibt es dann zwei Kandidaten, aber die Stimmen für den von der SPÖ sind plus 20 Prozent, und dann gewinnt der, der weniger Stimmen als die anderen hat, oder irgend so was. Keine Ahnung. Wir hätten gerne ein Wahlrecht wie bei der Bundespräsidentschaftswahl, wo jeder Mensch, der abstimmt, gleich viel zählt, wir hätten gern ein Wahlrecht wie bei der Nationalratswahl, wo jeder Mensch, der abstimmt, gleich viel zählt, weil für die GRÜNEN jeder einzelne Mensch gleich viel zählt, unabhängig auch von der Partei, die er wählt, bevor wir alle anderen Sachen aufzählen. Also bringe ich einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein. Bitte schön. (Der Redner überreicht den Antrag.) Das muss ich jetzt, glaube ich, formal gleich machen, dass ich sage, ich hätte gerne die namentliche Abstimmung. Ich würde gerne feststellen, ob wir ... (Zwischenruf von Präsident Prof Harry Kopietz.) Namentliche Abstimmung für den Resolutionsantrag. Ich schließe jetzt die Debatte rund um die Wahlkarten, die uns 2010 so viel Verdruss beschert haben, wo wir uns alle einig sind, dass das so nicht mehr geht. Schauen wir, wie viel Schindluder mit Wahlkarten trotzdem getrieben werden kann. Ich hoffe, gar keines. Das Ziel der GRÜNEN bleibt aufrecht: Wir hätten gern ein Wahlrecht, bei dem jeder Mensch gleich viel zählt. Das gilt heute, das gilt im Juni, das gilt am 12. Oktober. Ich glaube, das ist das letzte Mal, dass wir mit einem Wahlrecht antreten, wo es ein paar Privilegienmandate dazu gibt. Die gibt es ab 2020 nicht mehr. Und der 50-Mandate-Rausch von heute ist hoffentlich bald wieder vorbei. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Prof Harry Kopietz: Der vom Redner eingebrachte Zusatzantrag ist hinsichtlich genau der von ihm erwähnten Befürchtung, dass das Zustandekommen des Gesetzes angefochten werden kann, nicht zulässig. Aus dem Grund kann ich den Zusatzantrag nicht der Verhandlung zuführen (Ironische Heiterkeit bei den GRÜNEN.), und er wird auch nicht entsprechend, wie gewünscht, weitergegeben. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Kowarik. - Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg Mag Nicole Berger-Krotsch: Tatsächliche Berichtigung!) Ah, Entschuldigung, es gibt vorher noch eine tatsächliche Berichtigung. Verzeihen Sie mir. Bitte, Frau Nicole Berger-Krotsch für die tatsächliche Berichtigung. 15.18.06 †Abg Mag Nicole Berger-Krotsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Ich möchte, weil ich auch im Ausschuss am 6.3. damit konfrontiert war, den Kollegen Ellensohn berichtigen. Es waren in der ganzen Historie immer ausreichend Unterschriften vorhanden, denn es geht ja, wenn wir die Anträge einbringen, immer um den Inhalt. Das heißt, der Gesetzestext war wortident, und es waren sowohl bei dem einen eingebrachten drei und bei dem anderen vier, also in Summe sieben eingebrachte Unterschriften. Das heißt, es ist ausreichend unterschrieben gewesen. (Beifall bei der SPÖ. - Heftiger Widerspruch von Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger und weiterer Abgeordneter.) Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Abg Kowarik, Sie sind am Wort. 15.18.51 †Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Tja, ich mache mir die Welt, so wie sie mir gefällt. Der Herr Kollege Ellensohn hat ohnehin schon sehr viel darüber gesagt und sehr viel Richtiges gesagt. Vielleicht nur ganz kurz vorab: Also auch diese Nichtzulassung ist nicht rechtmäßig, Herr Präsident, und Sie schulden uns noch eine Aussage, warum Sie am 27. Juni 2013 den angesprochenen Abänderungsantrag zugelassen haben und jetzt keine Zusatzanträge zulassen. Diese Tatsache, die Sie nicht wegdiskutieren können, die haben Sie uns noch nicht erklärt, Sie werden es auch nicht erklären können. Wir hätten trotzdem gern eine Stellungnahme von Ihnen dazu. - So weit dazu. Jetzt aber zum Akt. Warum liegt dieser Tagesordnungspunkt vor? - Wir haben es auch schon gehört von den Vorrednern. Tatsache ist, die Frist für die Wahlkarten für die Briefwahlstimmen ist aus unserer Sicht - und nicht nur aus unserer Sicht und war es schon 2010 - wahrscheinlich verfassungswidrig. Tatsache ist aber auch, dass die SPÖ im Alleingang im Jahr 2010 vor der Wahl diese Regelung durchgepeitscht hat - gegen die Bedenken der gesamten Opposition und nicht nur der Opposition, sondern auch von namhaften Verfassungsjuristen. Auf unsere damaligen Vorhaltungen hat man reagiert und hat gesagt, das stimmt nicht, das ist selbstverständlich verfassungskonform, und hat das durchgezogen. Jetzt ist man offensichtlich gescheiter geworden. Man könnte auch sagen, wir haben 2010 mit einem verfassungswidrigen Gesetz gewählt. Die Geschichte dieses Initiativantrages, der jetzt vorliegt, ist in der Tat interessant. Kollege Ellensohn hat das ja schon ausgeführt, wie kurios die Geschichte dieses Antrages doch war. Er hat schon ausgeführt, dass das ursprünglich als Allparteienantrag gedacht war. Dazu vielleicht auch noch: Wir hätten im Zuge dessen gerne noch viel mehr geregelt gehabt. Im Zuge der Wahlrechtsreform hätten wir ja gerne nicht nur den Mindestgehalt geändert, sondern viel mehr, und gerade auch hinsichtlich der Briefwahl hätten wir gerne sehr, sehr viel mehr geändert gehabt. Das ist wohl noch weniger durchsetzbar als das, was wir jetzt wollen. Darum haben wir gesagt, ja, wir sind selbstverständlich dafür, dass diese Nachfrist für die Wahlkarten mittels Initiativantrag geändert werden kann. So wurde es ja auch besprochen in den vorangehenden Verhandlungsrunden, die ja immer wieder stattgefunden haben, auch zwischen allen Parteien, wo ich die Ehre hatte, auch hin und wieder dabei sein zu dürfen. Und daher kam dieser Initiativantrag. Ich habe mich auch, ich möchte nicht sagen, gefreut, aber ich habe es zur Kenntnis genommen, dass dieser Initiativantrag von einem schon von mir nicht nur ein Mal eingebrachten Antrag abgeschrieben wurde. Mehr oder weniger wortident, also sogar mit einem Fehler, wozu wir noch kommen, wurde abgeschrieben. In der Begründung hat man nur meinen Hinweis weggelassen, dass diese gesetzlichen Bestimmungen 2010 von der SPÖ im Alleingang eingesetzt wurden. Nichtsdestotrotz, dieser Antrag lag vor, wurde herumgereicht, es war alles sehr hektisch, wie auch in den letzten Tagen alles sehr hektisch war diesbezüglich. Zu uns ist jemand gekommen, wir haben selbstverständlich unterschrieben, weil das in Wirklichkeit ohnehin unser Antrag war, den wir schon eingebracht haben. Da haben wir gesagt, da gehen wir mit drauf. Wir wollen und wir bekennen uns auch dazu, dass wir mit einem verfassungskonformen Wahlrecht wählen in diesem Oktober. Auch wir haben das gesehen, dass das ein Argumentarium sein könnte, dass man da halt herumtrickst und dazuschreibt, nur "hinsichtlich Frist für Wahlkarten", dass man dann sagt, da ist kein Zusatzantrag zulässig. Wir haben uns aber auf den Standpunkt gestellt, das ist so oder so rechtswidrig. Also ob man das jetzt dazuschreibt oder nicht, das ist so oder so rechtswidrig, was der Herr Präsident heute gemacht hat, nämlich die Zusatzanträge nicht zuzulassen. Also haben wir uns da nicht ausgeschlossen. Der Herr Klubobmann Gudenus hat also diesen Antrag für uns mitunterschrieben, Kollege Aichinger auch. Wir haben schon gehört, Kollege Ellensohn hat gesagt, nein, mit mir nicht. Das wurde dann nachträglich geändert. Der Kollege Aichinger war zu Recht - wie soll man sagen auf gut Wienerisch - angefressen und hat gesagt, nein, er zieht seine Unterschrift zurück. Wir haben gesagt, um des Gesetzes Willen lässt der Herr Kollege Gudenus seine Unterschrift drauf. Wir wollen das ja. Ja, soll so sein, das ist Geschmackssache, ob man jetzt die Unterschrift zurückgezogen hat oder nicht. Tatsache ist, durch die Rückziehung war dann eine Unterschrift zu wenig drauf. Wir wissen, Initiativanträge brauchen fünf Unterschriften. Es waren nur noch vier drauf. Nebenfrage: Ob man alleine einfach einen Antrag zurückziehen kann oder nicht, weiß ich nicht. Ich glaube, in der Geschäftsordnung des Nationalrates oder im Kommentar dazu steht, dass alle Antragsteller zurückziehen müssten, einer allein kann nicht. Wie auch immer. Man könnte aber auch sagen, die Unterschriften wurden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eingeholt, darum liegt ein Irrtum vor. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Man kann einen Antrag nachträglich nicht ändern!) Sage ich ja. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Das war sicher begründet!) Sage ich ja, Herr Kollege, sage ich ja. Also das ist nachvollziehbar, was der Kollege Aichinger gemacht hat, auch aus unserer Sicht. Wir haben gesagt, im Zweifel für das Gesetz, für die Gesetzeswerdung. Jetzt hat das offensichtlich auch die SPÖ mitbekommen und hat dann dementsprechend zur gleichen Zeit oder noch ganz rasch offensichtlich - es waren ja genug Leute dort in der Klausur - den gleichlautenden Antrag von fünf oder mehr Antragstellern - das weiß ich jetzt nicht - auch noch unterschreiben lassen und auch noch eingebracht. Der wurde auch zugewiesen. Der Präsident hat korrekterweise festgestellt, dass da auch ein Antrag der SPÖ eingebracht wurde, und hat ihn dem Ausschuss zugewiesen; mit einer eigenen Geschäftszahl selbstverständlich. Das waren natürlich, auch wenn sie wortident waren, zwei verschiedene Anträge, die zwei verschiedene Geschäftszahlen gehabt haben. Auf der Tagesordnung ist dann plötzlich nur eine Geschäftszahl eines Antrages ausgewiesen worden, nämliche jene des nur noch mit vier Unterschriften behafteten Antrages. Außerdem hat man als Beilage nicht nur den Initiativantrag mit vier Unterschriften der Tagesordnung beigelegt, sondern als Beilage zur Beilage noch den SPÖ-Antrag. Für mich auch einmalig! Argumentarium dann während der Sitzung, die, wie wir heute schon gehört haben, sehr interessant abgelaufen ist: Das ist der gleichlautende Antrag, das ist quasi ein Antrag, und darum haben wir genug Unterschriften. Ich habe meine berechtigten Zweifel angemeldet, ob das wirklich so zu sehen ist. Ich habe auch, nachdem wir es im Ausschuss beschlossen haben, noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich nicht weiß, ob das wirklich verfassungskonform ist. Mir wurde versichert von SPÖ-Seite, dass dem so ist. Ich habe meine Zweifel. Wir wollen hoffen, dass zumindest das keine Verfassungswidrigkeit ist. Nur damit wir einmal sehen, damit man einmal mitbekommt, wovon wir reden. Da reden wir fünf Jahre von der Wahlrechtsänderung, und dann tun wir so herum. Also da sieht man schon auch, wie das von der SPÖ gehandhabt wird - um es einmal vorsichtig zu sagen. Tatsache ist: Im Ausschuss wurde dann auch ein Abänderungsantrag gestellt, der korrekt war und dem wir uns auch nicht verschlossen haben, weil ich in meinem ursprünglichen Antrag vergessen habe, den § 58a Abs 5 entfallen zu lassen. Der wortidente, ursprünglich als Allparteienantrag gedachte Antrag hat das auch vergessen, also sogar meinen Fehler hat man leider Gottes abgeschrieben. Darum war der Abänderungsantrag von der SPÖ korrekt. Es haben, glaube ich, da auch alle zugestimmt, auch der Kollege Ellensohn. Zur Unterstützungsfrage: Auch da, kann ich mich erinnern, hat Kollege Ellensohn berechtigterweise angemerkt, dass auf dem einen Antrag nur noch vier Unterschriften drauf sind, und hat gemeint, dass das ja gar nicht geht und dass so ein Gesetzesantrag gar nicht möglich ist. Ich habe gesagt - ob das jetzt im Sinne einer verfassungskonformen Gesetzwerdung wirklich gescheit war, das, muss ich selbstkritisch feststellen, weiß ich nicht -, grundsätzlich geht ja auch eine Unterstützungserklärung, es kann ja theoretisch auch ein einzelner Abgeordneter einen Gesetzesantrag einbringen. Was wäre aber der richtige Weg gewesen? - Das ist eben in der Aufregung des Ausschusses nicht aufgefallen. Einer hätte es auffallen müssen, nämlich der Frau Vorsitzenden, auch ihr ist es nicht aufgefallen. Da hätte natürlich zuerst vom Präsidenten die Unterstützungsfrage im Landtag gestellt werden müssen und nicht im Ausschuss. Dort hätten dann vielleicht vier weitere Damen und Herren aufgezeigt oder auch nicht, und dann wäre es erst in den Ausschuss zugewiesen worden. Also diese Unterstützungserklärung - selbstkritisch feststellend - im Ausschuss ist nicht möglich, da bin ich der festen Überzeugung. Tatsache ist: Jetzt liegt der Antrag vor, und wir stimmen darüber ab. Ich gehe davon aus, dass das, was uns von der SPÖ mitgeteilt wurde, korrekt ist. Wir haben, wie gesagt, unsere Bedenken noch einmal angeführt und gesagt, sanieren wir das noch. Es wurde uns wirklich vermittelt: Nein, das ist korrekt. Also gehen wir davon aus, dass das korrekt ist. Jetzt liegt der Antrag vor. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen, weil das ja unser ursprünglicher Antrag ist, und es gibt keinen Grund, warum wir dem nicht zustimmen sollten. Das ist eine ein bisschen sperrige Materie, ich weiß das, und jeder, der nicht hier im Haus sitzt, wird womöglich schon längst ausgestiegen sein und sich denken, was soll das. Aber gerade beim Wahlrecht oder gerade beim Verfassungsrecht sollte man halt genau arbeiten. Tatsache ist, wir werden dem zustimmen. Tatsache ist auch, dass wir es nicht einsehen - das haben ja meine Vorredner auch in der Geschäftsordnungsdebatte schon gesagt -, dass die Zusatzanträge nicht zugelassen werden. Ich werde jetzt diesbezüglich aber nichts mehr sagen, dazu haben wir schon genug gehört. Dem Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN werden wir selbstverständlich zustimmen. Der ist okay. Aber wer sagt denn, dass dieser zulässig ist? (Heiterkeit bei Abg Dipl-Ing Martin Margulies.) Auch hier könnte man ja mit der gleichen Argumentation behaupten, es muss einen systematisch ganz engen Zusammenhang zum ursprünglichen Antrag geben. Ob es den jetzt gibt oder nicht? Nachdem, was wir heute gehört haben, gibt es ihn offensichtlich nicht. Also ich bin neugierig, ob Sie den zulassen, Herr Präsident. Wir werden dem zustimmen. Insgesamt zusammengefasst: Dem Initiativantrag in der im Ausschuss abgeänderten Form stimmen wir zur. Die Vorgangsweise finden wir skandalös. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg Dipl-Ing Schicker. Bitte, Herr Abgeordneter. 15.30.10 †Abg Dipl-Ing Rudi Schicker (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin selbstverständlich bei den Unterstützern dieses Initiativantrages, womit wir die Wahlkartenfrist auf das reduzieren, was mittlerweile in allen österreichischen Bundesländern und im Nationalrat üblich ist, weil sich herausgestellt hat, dass die Änderung, die damals vom Nationalrat ausgegangen ist, nämlich eine Nachfrist von acht Tagen zu haben, schlicht und ergreifend fehlgenutzt werden kann, wie wir das leider dann auch bei der Wiener Befragung zur 24-Stunden U-Bahn erleben durften, wo eine hier nicht mehr aktive Politikerin damals dazu aufgerufen hat, doch noch geschwind die Karte abzuschicken. Das war ein nicht sehr geschickter Akt und hat natürlich beschleunigt, dass man diese Änderungen machen muss. Daher haben wir diese Änderung natürlich auch als positiv und als sinnvoll gesehen und als notwendige Reparatur der Wiener Wahlordnung. Ich könnte damit schon aufhören und sagen, wir werden dem Akt zustimmen und damit diese Änderung natürlich auch zur Genehmigung bringen. Ich möchte aber noch etwas dazusagen, weil mir bewusst ist, dass wir eine Diskussion darüber führen, was denn der Verfassungsgerichtshof dann entscheiden könnte - denn die Presseaussendung ist ja schon draußen, dass die Freiheitlichen zum Verfassungsgerichtshof gehen werden -, wenn der Beschluss nur das bringt und nichts anderes. Ich möchte deswegen auch darauf hinweisen, wie die Entstehung war. Es wurde vor längerer Zeit einen Antrag der Freiheitlichen zur Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung betreffend die Fristen bei Wahlkarten eingereicht. Da war gleichzeitig auch die Änderung betreffend die Volksabstimmung dabei. Dieser Antrag war Basis zu sagen, machen wir doch, um diese Reparatur der Wiener Wahlordnung zu machen, einen Allparteienantrag daraus. Das waren die Vorgespräche zwischen den vier Parteien, und dazu ist der Wunsch an die Verwaltung ergangen, uns einen Entwurf zu machen. Die Verwaltung hat bei diesem Entwurf viele, viele Dinge dazugepackt, die überhaupt nichts zu tun haben mit der Wahlkartenfrist. Deswegen haben wir dann entschieden, dass wir den Antrag Wahlkartenfrist, so wie ihn die Freiheitliche Partei eingebracht hatte, abzüglich der Volksabstimmung, als den gemeinsamen Vierparteienantrag einbringen. Dieser Text ist während der Tagungen der GRÜNEN und der SPÖ Ende Jänner allen Parteien zugegangen, ist vom Kollegen Aichinger in dieser Form unterschrieben worden - nicht in einer anderen Form, in dieser Form unterschrieben worden -, ist vom Herrn Gudenus und von mir in dieser Form unterschrieben worden. Das hat dann nicht mehr die Unterschrift der GRÜNEN erhalten, weil die GRÜNEN der Meinung waren, da hätte es einen anderen Text dazu gegeben. Ich habe diesen Text nur in dieser Form in Erinnerung, wie gerade vorhin geschildert. Damit eine ausreichende Unterstützung vorliegt, haben fünf SPÖ-Abgeordnete genau den gleichlautenden Text des Initiativantrages ebenfalls eingebracht. Da hat in der Landtagskanzlei einmal der eine Antrag mit fünf Unterschriften aus drei Parteien den Eingangsstempel bekommen mit Datum und Uhrzeit und eigener Zahl, genauso wie der am Montag in der Früh eingebrachte SPÖ-Initiativantrag mit dem identen Text. Auch dieser Eingang hat wieder, wie das verwaltungskonform sein muss, eine eigene Zahl bekommen, einen eigenen Datumsstempel und auch die Uhrzeit. Zu diesem Zeitpunkt am Montag am Vormittag waren somit auf diesem Antrag nicht nur die Unterschriften von fünf Personen, sondern es waren insgesamt - weil zwei SPÖ-Abgeordnete gleich waren auf dem einen und auf dem anderen Antrag, nämlich Stürzenbecher und ich - acht Unterschriften. Der Kollege Aichinger hat seine Unterschrift am Dienstagmorgen zurückgezogen, also waren es nicht mehr acht, sondern sieben Unterschriften. Es war die gesamte Zeit hindurch dieser Initiativantrag ausreichend unterstützt, und das Zurückholen in den Landtag, um die Unterstützungserklärung einzufragen, war daher nicht notwendig. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Was heißt, das war nicht notwendig?) Dies ist der genaue Ablauf, der auch nachzusehen ist in den Eingangsbüchern der Landtagsdirektion. (Zwischenruf von Abg Dipl-Ing Martin Margulies.) Das ist der Weg, egal, was der Kollege Margulies darüber denkt. Ich kann nur das historisch nacherzählen, wie es auch tatsächlich der Fall war. Daher war dieser Antrag vom Herrn Präsidenten in keiner Situation zurückzuziehen, weil immer ausreichend unterstützt. Also die Behandlung im Ausschuss war jedenfalls damit gedeckt und hat auch das richtige Procedere erfahren. Das wollte ich nur festgehalten wissen, damit klargestellt ist, dass der Weg auch dieses Initiativantrages korrekt war und keine Verfehlungen - weder im Ausschuss noch vom Landtagspräsidenten bis hier heute zur Beschlussfassung - vorliegen. Was die Zusatzanträge betrifft, so entziehen sie sich der Diskussion, weil der Präsident sie nicht zugelassen hat. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg Dr Kickert. Bitte, Frau Abgeordnete. 15.36.23 †Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Sehr geehrter Herr Präsident! Also wir reden jetzt über den Initiativantrag zur Verkürzung der Wahlkartenfrist, und ich hoffe, ich kann in meiner Wortmeldung mich so sowohl inhaltlich als auch systematisch möglichst genau an die Causa und den Akt halten, damit mir das Wort nicht entzogen werden muss. Wir haben jetzt mehrere Beleuchtungen des Zustandekommens dieses Antrages gehört. Der Herr Abg Schicker hat nur die letztveröffentlichte oder eingebrachte Form in Erinnerung. Ich brauche meine Erinnerung nicht zu strapazieren, ich brauche nur in meine Mailbox zu schauen und den jeweiligen Mailverkehr auszudrucken und werde dann nachgeprüft und nachprüfbarerweise vorliegen haben, dass es zwischen den beiden Formen und eingebrachten Anträgen tatsächlich einen Unterschied gegeben hat. Aber eigentlich wollte ich weniger über die Geschichte des Zustandekommens dieses Antrages oder dieses Aktes reden, dem wir übrigens auch zustimmen werden, auch in seiner abgeänderten Form, weil wir ja sehr wohl der Meinung sind, dass die Art und Weise, wie die Frist zur Abgabe der Wahlkarten bisher gehandhabt wurde, viel Platz für unrechtmäßiges Verhalten zulässt und dass das geändert werden muss. Aber lassen Sie mich trotzdem noch einmal kurz auf das Zustandekommen eingehen, weil Frau Abg Krotsch gerade in ihrer tatsächlichen Berichtigung von sieben Unterschriften geredet hat, für zwei Anträge wohlgemerkt. Das tut man zwar nicht, aber ich meine, das würde heißen, das sind dreieinhalb, wenn man es durchschnittlich nimmt, was auch nicht ganz richtig ist. Was mich interessieren würde und was ich jetzt frage, weil ich es nicht weiß: Sind das sieben verschiedene Personen, also darf man dann sagen, in Summe sind es sieben? Oder sind es einmal vier und einmal drei, aber jeweils dieselben Personen, das heißt, maximal vier auf dem einen und dann doch drei? Also sieben insgesamt oder sieben unterschiedliche? (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Ja, unterschiedliche!) Okay. Wunderbar. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg Dipl-Ing Rudi Schicker.) Egal. Gut, oder sechs unterschiedliche. Das habe ich mich jetzt nur gefragt im Zuge des Zuhörens, weil ich ja immer noch zuhöre - erstaunlicherweise. Dieses Gesetz zur Änderung der Gemeindewahlordnung zur Verkürzung der Wahlkartenfrist war auch ein Teil der Verhandlungen, und selbst wenn man das hier nicht mehr spürt und leider auch nicht mehr mitkriegt, möchte ich dazu sagen, dass von unserer Seite die Verhandlungen für ein faires und gerechtes Wahlrecht sehr offen, sehr konstruktiv, sogar sehr gut kompromissbereit geführt worden sind, dass wir auf sehr vielen Ebenen sogar Einigungen geschafft haben, die jetzt wahrscheinlich nicht kommen werden, solche, die auch einem ehemaligen Kollegen von mir weh tun werden, nämlich die Frage, ob wir den Bund dazu auffordern, dass endlich auch Drittstaatsangehörige ein Wahlrecht erhalten, natürlich auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Das alles wurde in sehr offener, transparenter Art und unter Abwägung aller Möglichkeiten verhandelt und abgesprochen, und auch, als wir dann festgestellt haben, dass wir uns in einem Punkt nicht einigen können, wäre ich noch bereit gewesen, sehr fair, sehr offen, sehr transparent mit dem, was ich bisher als meinen Koalitionspartner empfunden habe, umzugehen. Schade, dass wir das nicht so weiterführen konnten, diese respektvolle und faire Art, miteinander umzugehen. Es tut mir sehr leid, und es wird mir, fürchte ich, sehr lang noch sehr leid tun. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Stürzenbecher. 15.41.43 †Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir natürlich zum Entstehen des Akts zu reden, und da geht es darum, dass die Wahlkarten eben jetzt tatsächlich am Wahltag bis 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein müssen. Vielleicht nur noch einmal die Vorgeschichte. Man hat auf Bundesebene ursprünglich im guten Glauben die Frist sehr weit verlängert. Ich kann mich ein bisschen an die Debatten in der Bundesgesetzgebung erinnern, wo, ich glaube, von der ÖVP das Beispiel gekommen ist, für die Auslandsösterreicher wäre es ja notwendig, dass die auch mitwählen können, und wenn die, wie da behauptet worden ist, am Freitag die letzte Wahlsendung über Satellit oder was immer aus Österreich sehen, so müssten sie das noch können, um dann eine Willensbildung vorzunehmen, und wenn die das in Brasilien oder Argentinien oder irgendwo, wo die Post nicht so schnell da ist, abgeben, bräuchte man eben diese lange Frist bis zum übernächsten Montag. Das war quasi die Quintessenz. Im Endeffekt hat sich dann herausgestellt, dass die Frist eindeutig zu lang ist, dass es missbrauchsanfällig sein könnte - es wurden ja keine konkreten Missbräuche festgestellt -, und es hat sich die Anschauung verdichtet, dass es vielleicht sogar verfassungsrechtlich bedenklich wäre, ohne dass es ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gegeben hätte, dass es wirklich verfassungswidrig war, aber es ist zumindest möglich. Aber auch aus Gründen der politischen Kultur scheint es sinnvoll und richtig, dass wir diese Frist jetzt verkürzen. Wir nehmen damit natürlich in Kauf - und das muss man in Kauf nehmen -, dass die Auslandsösterreicher, die mitwählen wollen und können, das eben rechtzeitig abgeben müssen. Aber ich glaube, es ist eine richtige Entscheidung. Das sichert auch unser Wahlrecht insgesamt ab, weil es so noch mehr wasserdicht ist. Ich glaube, dass das ein guter Beschluss ist, dass wir jetzt tatsächlich die Wahlkarten am Wahltag um 17 Uhr in den Bezirkswahlbehörden haben wollen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg Margulies gemeldet. Ich erinnere an die fünf Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter. 15.44.27 †Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich hoffe, es geht sich aus in fünf Minuten. Ich habe ein Ersuchen an Sie - und das meine ich ganz ernsthaft - im Sinne einer Überprüfung, ob die heute zur Beschlussfassung anstehenden Anträge überhaupt gültig zustande gekommen sind und gültig eingebracht wurden. Wir haben von der Frau Gemeinderätin und Ausschussvorsitzenden, der LAbg Berger-Krotsch, gehört, zwei Anträge, die behandelt wurden, hätten zusammen sieben Unterschriften gehabt. Ich nehme an - und da rede ich einmal überhaupt nicht vom Inhalt -, der eine, der jetzt in Behandlung steht, hat vier, der andere - Frodl-Urteil - hat drei. (Zwischenruf von Abg Dipl-Ing Rudi Schicker.) Gut, dann war der andere fünf, der vier. Jedenfalls, es steht außer Zweifel, dass dieser Initiativantrag mit vier Unterschriften im Ausschuss war. Aber noch ein Punkt erscheint mir tatsächlich erwähnenswert, dem zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Wenn ich einen Vertrag, bis hin zu dem einfachsten Zettel, auf den ich meine Unterschrift gebe, unterschreibe, und irgendjemand ändert nachträglich an diesem Vertrag/Zettel/Urkunde irgendetwas, indem er Personen auslackt, wegstreicht, et cetera, dann macht es dies, ohne meine neuerliche Zustimmung, automatisch ungültig. Ein Antrag, den man einbringt, ist meines Erachtens so etwas Ähnliches wie eine Urkunde. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob da dieselben Maßstäbe anzulegen sind. Wenn der Kollege Aichinger irgendetwas unterschreibt, und nachher wird etwas durchgestrichen, dann ist es etwas anderes als das, was der Kollege Aichinger unterschrieben hat. Ich nehme an, dass er deshalb auch seine Unterschrift zurückgezogen hat. Ich halte diese Vorgehensweise in dieser hochsensiblen Thematik Wahlrecht für so was von letztklassig, ich kann Ihnen das gar nicht sagen, dass bei all diesen Punkten, wo Sie wissen, was zu tun ist, es nicht einmal möglich ist, einen Antrag einzubringen, der den mindesten Formvorschriften entspricht. Herr Präsident, ich ersuche Sie tatsächlich, das zu überprüfen, denn ich glaube nicht, dass irgendein anderer Antrag ausreichend unterstützt wäre, indem man sagt, den addieren wir hier dazu und gemeinsam hätte dieser dann die ausgereichende Unterstützung. Das finde ich weder in der Stadtverfassung, dass Anträge zu kumulieren sind, das finde ich nicht in der Geschäftsordnung, dass Anträge zu kumulieren sind. Ich glaube, Herr Präsident, das gibt es nicht. Ich ersuche Sie daher tatsächlich um eine kurze Präsidiale, ein Rechtsgutachten, et cetera, um sicherzustellen, ob ein Antrag, auf dem nachträglich herumgestrichen wurde, weggestrichen wurde, Unterschriften draufgekommen und runtergekommen sind, und der zu keinem einzigen Zeitpunkt dem Formerfordernis von fünf rechtsgültigen Unterschriften entsprochen hat, überhaupt auf der Tagesordnung stehen kann. - Ich danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN und FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. 15.47.59 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht in diesem Initiativantrag um die Änderung der Gemeindewahlordnung hinsichtlich der Frist für die Wahlkarten. In der Debatte wurde auch dargestellt, warum diese Änderung notwendig ist, und ich bitte, dieser Reparatur auch zuzustimmen. - Danke schön. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. 15.49.00Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Bitte, Herr Abg Stürzenbecher. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher überreicht dem Präsidenten ein Schriftstück. - Protestierende Zwischenrufe bei der FPÖ. - Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das gehört genau so!) Ich bitte jene Mitglieder des Landestages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, ebenfalls einstimmig. Wir kommen zu einer beantragten Richtigstellung. Über den Richtungsstellungsantrag, § 30 Abs 2, ist die Abstimmung vor der Abstimmung in zweiter Lesung durchzuführen. Richtigstellungsantrag der LAbgen Mag Nicole Berger-Krotsch, Safak Akcay, Franz Ekkamp, Hursky, Niedermühlbichler, Silvia Rubik und Dr Kurt Stürzenbecher, eingebracht in der Sitzung des Wiener Landtages am 27. März 2015 zur Post 3 der Tagesordnung betreffend eine Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien - Wiener Gemeindewahlordnung hinsichtlich Frist für Wahlkarten. Begründung: Gemäß § 30e Abs 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien können Schreib-, Sprach- und Druckfehler richtiggestellt werden. Mit diesem Richtigstellungsantrag soll nunmehr das irrtümlich verwendete Wort "Bezirksverwaltungsbehörde" durch das Wort "Bezirkswahlbehörde" ersetzt werden. Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 30 Abs 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Richtigstellungsantrag: "Der Landtag wolle beschließen: In der Z 9 des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien - Wiener Gemeindewahlordnung 1996 hinsichtlich Frist für Wahlkarten ist das Wort ‚Bezirksverwaltungsbehörde' durch das Wort ‚Bezirkswahlbehörde' zu ersetzen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt." Der Antrag ist genügend unterstützt, und ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zur Richtigstellung die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig so angenommen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung mit der Richtigstellung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist ebenso einstimmig beschlossen. 15.52.00Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die ... (Abg David Ellensohn: Beschlussantrag!) Ah, Entschuldigung, jawohl. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Das war kein Verdrängungseffekt. Es war auch nicht bewusst gemacht. Es liegt ein Beschluss und Resolutionsantrag der GRÜNEN vor betreffend Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien. Die Begründung wurde bereits vorgelesen. Der Landtag wolle beschließen, dass die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz, Personal, Frau Sandra Frauenberger, aufgefordert wird, bis zur nächsten Landtagssitzung, daher spätestens bis 2. Juli 2015, eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes der Gemeindewahlordnung dahin gehend, dass das zweite Ermittlungsverfahren der Gemeindewahlordnung analog dem dritten Ermittlungsverfahren der Nationalratswahlordnung geregelt wird, bei der Landesregierung einzubringen. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. Der Antrag ist genügend unterstützt. Es wurde die namentliche Abstimmung dazu gewünscht. Dazu bedarf es der Zustimmung von 25 Abgeordneten. Ich bitte jenen Damen und Herren Abgeordneten, die einer namentlichen Abstimmung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig und somit kommen wir zur namentlichen Abstimmung. Die Schriftführer werden die Namen verlesen. Bitte, beginnen Sie mit der Verlesung. Schriftführer Abg Christian Unger: Aichinger. Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Aigner. Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Akcay. Abg Safak Akcay (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Akkilic. Abg Senol Akkilic (Klubungebundener Mandatar): Nein. (Lautstarke Buh-Ruhe bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte um Ruhe, sonst hören wir nämlich nicht den ordnungsgemäßen Namensaufruf. Schriftführer Abg Christian Unger: Al-Rawi. Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Baron. Abg Karl Baron (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Baxant. Abg Petr Baxant, BA (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Berger-Krotsch. Abg Mag Nicole Berger-Krotsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Blind. Abg Armin Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Bluma. Abg Susanne Bluma (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Chorherr. Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Czernohorszky. Abg Mag Jürgen Czernohorszky (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Dadak. Abg Michael Dadak (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Deutsch. Abg Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Duzdar. Abg Mag Muna Duzdar (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Abg Ing Mag Dworak. Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Ebinger. Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Eisenstein. Abg Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Ekkamp. Abg Franz Ekkamp (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Ellensohn. Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Feldmann. Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Flicker. Abg Martin Flicker (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Florianschütz. Abg Peter Florianschütz (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Frigo. Abg Univ-Prof Dr Peter Frigo (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Gaal. Abg Kathrin Gaal (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Graf. Abg Ilse Graf (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Gudenus. Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Guggenbichler. Abg Ing Udo Guggenbichler, MSc (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Günther. Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Haslinger. Abg Gerhard Haslinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Hebein. Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Herzog. Abg Johann Herzog (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Hofbauer. Abg Manfred Hofbauer, MAS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Holdhaus. Abg Mag Karin Holdhaus (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Holzmann. Abg Ernst Holzmann (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Hufnagl. Abg Heinz Hufnagl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Hursky. Abg Christian Hursky (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Irschik. Abg Wolfgang Irschik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Jischa. Abg Mag Birgit Jischa (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Jung. Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Karner-Kremser. Abg Waltraud Karner-Kremser, MAS (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Kasal. Abg Mag Günter Kasal (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Kickert. Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Klicka. Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Kopietz. Abg Prof Harry Kopietz (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Kops. Abg Dietrich Kops (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Korosec. Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Kowarik. Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Christian Unger: Kubik. Abg Gerhard Kubik (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Laschan. Abg Dr Claudia Laschan (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Christian Unger: Leeb. Abg Ing Isabella Leeb (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Lindenmayr. Abg Siegi Lindenmayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Ludwig-Faymann. Abg Martina Ludwig-Faymann (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Mahdalik. Abg Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Maresch. Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Margulies. Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Matzka-Dojder. Abg Anica Matzka-Dojder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Mayer, Dr Mayer. Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Meidlinger. Abg Ing Christian Meidlinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Uta Meyer. Abg Uta Meyer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Mörk. Abg Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Mörz. Abg Prof Dipl-Ing Dr Kurt Mörz (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Nepp. Abg Dominik Nepp (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Neuhuber. Abg Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Niedermühlbichler. Abg Georg Niedermühlbichler (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Novak. Abg Barbara Novak (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Puller. Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Ramskogler. Abg Mag Sonja Ramskogler (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Reindl. Abg Mag Thomas Reindl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Rösch. Abg Ing Bernhard Rösch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Rubik . Abg Silvia Rubik (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Schicker. Abg Dipl-Ing Rudi Schicker (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Schinner. Abg Katharina Schinner (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Schneider. Abg Mag Ines Schneider (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Schober. Abg Mag Marcus Schober (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Schubert. Abg Ingrid Schubert (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Schütz. Abg Angela Schütz (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Schuster. Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Seidl. Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Spitzer. Abg Mag Gerhard Spitzer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Stark. Abg Rudolf Stark (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Stiftner. Abg Dipl-Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Straubinger. Abg Mag Sybille Straubinger, MBA (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Strobl. Abg Friedrich Strobl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Stürzenbecher. Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Taucher. Abg Mag Josef Taucher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Teiber. Abg Barbara Teiber, MA (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Ulm. Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Unger. Abg Christian Unger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Valentin. Abg Erich Valentin (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Van der Bellen. Abg Dr Alexander Van der Bellen (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Vettermann. Abg Heinz Vettermann (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Vitouch. Abg Prof Dr Elisabeth Vitouch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Wagner. Abg Kurt Wagner (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Walter. Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Wansch. Abg Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Wehsely. Abg Mag (FH) Tanja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Werner-Lobo. Abg Mag Klaus Werner-Lobo (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Woller. Abg Ernst Woller (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Nein. Schriftführer Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Wurzer. Abg Mag Martina Wurzer (Grüner Klub im Rathaus): Ja. Präsident Prof Harry Kopietz: Wurden alle aufgerufen? - Ja. (Es erfolgt die Auszählung der Stimmen.) Übereinstimmend kommen wir dazu, dass es eine Pattstellung gibt 50 zu 50. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Bitte, Frau Stadträtin. 16.01.12 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf um Zustimmung bitten zur Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien hinsichtlich der Wahlausschließungsgründe. Danke schön. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter. 16.02.01 †Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung ist verfassungsrechtlich gebunden und sinnvoll. Deshalb wird die ÖVP der Novelle zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen zum Nächsten. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Ellensohn. Bitte, Herr Abgeordneter. 16.02.26 †Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt kommen wir wahrscheinlich ein bissel schneller voran, nachdem die wichtigen Punkte nicht alle wiederholt werden müssen. Da geht es um die Wahlausschließungsgründe, vulgo Frodl-Urteil, wobei im Juristischen in der Zusammenfassung sich gar nicht viel ändert, sondern in Zukunft muss man es halt dazusagen. Wenn man jemanden von der Wahl ausschließen möchte, darf man das weiterhin machen, wenn jemand eine sehr lange Haft antritt. Was wir insgesamt heute machen, ist mir noch eineinhalb Minuten wert, nur dass wir wissen, wie das von allen bewertet wird, wenn wir hier über das Wahlrecht reden, wenn wir über das Frodl-Urteil reden, über die Wahlausschließungsgründe, über die Wahlkarten. Die Zusammenfassung bei einem sehr ruhigen Journalisten wie dem Andreas Koller lautet: "Ehe Wiens Bürgermeister endgültig dem Cäsarenwahn verfällt, sollte ihm jemand klar machen, dass der Parlamentarismus eine Errungenschaft ist, die man durch geballten Machtmissbrauch ruinieren will." Er scheut sich auch nicht, durchaus strafrechtlich vielleicht Relevantes zu sagen: "Wiens machthungrige SPÖ kaufte sich einen grünen Gemeinderat. Der Geist der Demokratie wird mit Füßen getreten, Michael Häupl und die Seinen sind schuld daran, wenn Wien im Rest Österreichs als Sinnbild schlechter Politik gilt." Und der Herr Kocina schreibt morgen in der "Presse" über die Teamstronachisierung der SPÖ: "Weil sie sich Abgeordnete kaufen", schreibt er, das sage nicht ich, das schreibt morgen in der "Presse" der Herr Kocina. Nur dass wir wissen, was alles heute passiert ist. 2012 haben die GRÜNEN versucht, einen Kompromiss zu machen, am halben Weg. Viele haben dann gefragt: Warum? Warum macht ihr das? Wieso zieht ihr das nicht durch? Und ich habe von Anfang an gesagt, das ist ein bissel schwierig, weil ich muss mich darauf verlassen, dass 51 Leute das Gleiche wollen. Da ist es besser, treffen wir uns in der Mitte. Außerdem haben wir es nicht in die Koalitionsvereinbarung hineingeschrieben, dass es alles wird und das ist nicht passiert. Und drei Jahre lang haben wir es verhandelt, und das ist das Ergebnis. (Aufregung bei Abg Mag (FH) Tanja Wehsely.) Also wer auch immer glaubt - na, ich weiß eh, von der SPÖ ist überhaupt niemand mitverantwortlich für das, was heute passiert. Wahrscheinlich haben das alles, weiß ich nicht, die Opposition und die GRÜNEN zu verantworten und sonst niemand. Aber das bleibt leider auch picken und das meiste heute bleibt an der SPÖ zwar hängen, aber insgesamt haben wir heute der Politik, so wie das alles gelaufen ist, einen riesen Schaden, einen riesen Schaden der Glaubwürdigkeit von einzelnen Abgeordneten zugefügt. Da brauchen wir nicht lange reden, was das bedeutet. Nachdem ich ja gerne satte Mehrheiten habe, quer durch das Land, für Rot-Grün, es nützt nichts, in so einer Kategorie beleidigt zu sein. Man muss es trotzdem immer nüchtern analysieren. In der Bildungspolitik geht nichts weiter, wenn wir die ÖVP nehmen. Es ist gescheiter, es arbeiten die zwei Parteien zusammen, und in vielen anderen Bereichen. Aber das macht es nicht gar viel leichter. Manche von uns würden es wahrscheinlich noch anders formulieren. Der erste Ärger verfliegt ja immer schnell, aber merken tut man sich das schon, weil man natürlich damit rechnen muss, dass das immer wieder passiert. Wir kennen die Vorgangsweise, wenn die SPÖ hier herinnen 50 Mandate oder mehr hat wie früher, und es hat sich leider heute gezeigt, dass es da nicht viel Fortschritt gegeben hat. Das Einzige, was ich hoffen kann, ist, dass auch auf Grund des Frodl-Urteils in Zukunft Wahlergebnisse, und das glaube ich nicht, das ist von der Menge her irrelevant für das Wahlergebnis, aber auf Grund aller Änderungen, die wir heute gemacht haben, sagen wir lieber, die Wahlkarten, tatsächlich Ergebnisse rauskommen, die das nicht mehr möglich machen. Das heute ist ein Trauerspiel für die Demokratie. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter. 16.06.22 †Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Ja, der Abgesang der Koalition wird hier schon angestimmt. Ich werde jetzt die Ausführung des Kollegen Ellensohn nicht kommentieren. Vielleicht nur eines darf ich aufgreifen: Da hat er recht, also mit Ruhm hat sich das Hohe Haus an diesem Tag hier nicht bekleckert, leider Gottes. Wir glauben, dass nicht wir dafür verantwortlich sind. Sie werden es selber wissen. Zum Geschäftsstück selber, Initiativantrag hinsichtlich der Wahlausschließungsgründe, Frodl-Urteil wurde schon gesagt. Auch hier vielleicht noch angemerkt: Hier haben wir das gleiche Spiel mit der Unterschrift gehabt, die dann verschwunden ist, und mit dem Antragsteller, der ursprünglich vorgesehen war und dann plötzlich verschwunden ist. Ich habe es auch ein bissel schade gefunden, ich meine, wir haben es ja schon im Gespräch mit der stärksten Partei insistiert und gesagt, bitte, schaut euch das noch einmal an, aus unserer Sicht ist das ausgesprochen problematisch. Kollege Margulies hat es heute auch noch einmal angeführt. Also ja, schauen wir einmal. Zur Sache selber freue ich mich, dass auch dieser Antrag von meinem ursprünglichen Initiativantrag abgeschrieben wurde, diesmal sogar mit der Begründung zusammen. Darum werden wir diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir junge Rote Falken aus Penzing auf unserer Galerie. Herzlich willkommen, danke für das Interesse! (Allgemeiner Beifall. - Abg Gerhard Kubik: Donaustadt! Aus der Donaustadt!) Aus der Donaustadt. Herzlich willkommen! (Heiterkeit bei der FPÖ.) Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Niedermühlbichler. Bitte, Herr Abgeordneter. 16.08.15 †Abg Georg Niedermühlbichler (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz noch, bevor ich dann zum Geschäftsstück komme. Lieber David Ellensohn, du weißt, wir haben verhandelt und wir haben uns eben nicht geeinigt. (Aufregung bei der FPÖ.) Ich möchte jetzt nicht noch genauer sagen, wie es abgelaufen ist, aber wir haben selbstverständlich Angebote gemacht und wir haben uns dann eben für diesen Weg entschieden. Sonst verstehe ich jetzt einmal das Beleidigtsein, aber schauen wir, wie es weitergeht. (Weitere Aufregung bei der FPÖ.) Ich muss aber zum Geschäftsstück selber reden und möchte dazu nur sagen: Hier ist das zu vollziehen, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hat, nämlich dass für jemanden, der länger als ein Jahr Gefängnis hat und nicht wählen darf, das menschenrechtswidrig ist. Wir werden das umsetzen. Ich möchte aber auch noch richtigstellen, weil in dem einen oder anderen Medium gestanden ist, dass die SPÖ, aber auch die GRÜNEN das unbedingt wollen, dass Häftlinge in Zukunft wählen dürfen: Nein, das ist auf das sogenannte Frodl-Urteil zurückzuführen, und ich möchte hier jetzt nicht in Versuchung geraten, darüber zu befinden, welcher Partei hier in diesem Hohen Haus das am meisten nützen würde. Ich weiß es nicht. Aber jedenfalls ist es gut, dass wir diesen Antrag annehmen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Soeben haben wir auf der Galerie auch den Sohn unserer StRin Frauenberger entdeckt, ganz herzlich willkommen, lieber Pauli! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin. 16.10.04 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der zweite Reparaturantrag, wenn ich das so nennen darf. In unseren Diskussionen pflegen wir dieses Wort ja immer für unsere Gemeinderatswahlordnung. Dieser Schritt ist wichtig, damit wir die Wahlen gut vorbereiten können. In der Diskussion, denke ich mir, waren sich alle Fraktionen einig. Deswegen mache ich hier auch schon wieder Schluss und bitte eben um Zustimmung. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. 16.11.00Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage und ich darf jene Damen und Herren des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, bitten, die Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Daher bitte ich die Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz nunmehr in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. 16.11.25Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien, das Gesetz über die Durchführung von Volksabstimmungen hinsichtlich der Frist für Wahlkarten geändert wird. Die Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Bitte, Frau Stadträtin! 16.11.46 Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter! 16.12.07 †Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Dann auch in aller Kürze, nachdem wir uns am Ende eines demokratiepolitischen Trauerspiels befinden, in dem die SPÖ alle zur Verfügung stehenden Mittel, seien es demokratische, seien es undemokratische, eingesetzt hat, um zu gewinnen. Dies auch den jungen Falken und den jungen KollegInnen der SozialdemokratInnen gesagt, die sich bitte demokratiepolitisch zumindest kein Vorbild an ihrer Mutterpartei nehmen sollen! Ansonsten danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ. - Aufregung bei der SPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter. 16.12.44 †Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Zu guter Letzt noch ein Initiativantrag, den ich ursprünglich eingebracht habe und der gemeinsam die Briefwahlnachfrist ändern hätte sollen, nicht nur in der Gemeindewahlordnung, sondern auch im Volksabstimmungsgesetz. Wir haben schon gehört, die SPÖ hat es aus besagten Gründen vorgezogen, das getrennt abzustimmen. Übrig geblieben von meinem Initiativantrag ist dann eben das, was jetzt vorliegt. Der Abänderungsantrag, der gestern, glaube ich, war es, im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, beschränkt nunmehr diesen Initiativantrag nur mehr auf die Regelungen des Volksabstimmungsgesetzes. Auch hier wird jetzt die Neuregelung hinsichtlich der Briefwahlnachfrist durchgezogen. Ich freue mich, dass ein Initiativantrag von mir Gesetz wird. Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Stürzenbecher. Bitte, Herr Abgeordneter. 16.13.45 †Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Hier zum Akt ist zu sagen, dass das durchaus eine sinnvolle Vorgangsweise ist, dass wir jetzt auch beim Volksabstimmungsgesetz diese Fristen verkürzen und das auch ein kleiner Beweis dafür ist, dass Anträge von Seiten der Opposition bis hin in den Landtag kommen können und, wie ich hoffe, einstimmig beschlossen werden. (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) Und zu dem, was Kollege Margulies außerhalb des Aktes zu den jungen Falken gesagt hat, die es jetzt noch hören können: Die Sozialdemokratie hat in Österreich die Demokratie maßgeblich erkämpft ... (Aufregung bei Abg Mag Rüdiger Maresch und der FPÖ.) Das Hauptprinzip ist auf die Demokratie verpflichtet und so wird es auch in der Zukunft sein. In dem Sinn schließe ich meine Wortmeldung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. - Weitere Aufregung bei der FPÖ.) Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort. 16.14.00Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um das Erheben der Hand. - Danke. Auch hier stelle ich die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte daher die Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Auch hier ist das einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Meine Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde, Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 16.15 Uhr.) 16.15.34 Landtag, 19. WP 27. März 2015 38. Sitzung / 43