Gemeinderat 21. Wahlperiode 47. Sitzung vom 19. Dezember 2023 Sitzungsbericht (Beginn um 9.01 Uhr) Vorsitzende: GR Mag. Thomas Reindl, GRin Gabriele Mörk, GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und GRin Dr. Jennifer Kickert Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: GRin Safak Akcay, GR Mag. Stephan Auer-Stüger, GRin Ilse Fitzbauer, GR Peter Florianschütz, MA, MLS, GRin Dr. Katarzyna Greco, MIEM, GRin Mag. Barbara Huemer, GR Mag. (FH) Jörg Konrad, GR Nikolaus Kunrath, GR Dr. Josef Mantl, MA, GRin Yvonne Rychly, GR Benjamin Schulz und GR Harald Zierfuß Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl eröffnet die Sitzung. 1. Entschuldigt sind GR Mag. Michael Aichinger, GR Stefan Berger, GRin Marina Hanke, BA, GRin Silvia Janoch, GRin Sabine Keri, GRin Mag. Ulrike Nittmann, GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia und GR Ömer Öztas sowie zeitweilig GR Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, GRin Dipl.-Ing. Selma Arapovic, GRin Mag. Berivan Aslan, GRin Mag. Dolores Bakos, BA, GRin Ilse Fitzbauer, GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, GR Markus Gstöttner, MSc, GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GRin Mag. Caroline Hungerländer, GRin Dr. Jennifer Kickert, GR Wolfgang Kieslich, GRin Julia Klika, BEd, GRin Mag. Mag. Julia Malle, GR Markus Ornig, MBA, GR Mag. Marcus Schober, GRin Viktoria Spielmann, BA und GR Felix Stadler, BSc, MA. 2. In der Fragestunde werden vom Vorsitzenden GR Mag. Thomas Reindl folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet: (FSP-1492022-2023-KFP/GM) 1. Anfrage von GR Maximilian Krauss, MA an den Bürgermeister: "Aus einem Stadtrechnungshofbericht geht hervor, dass zumindest 98 Lokale, Magazine und Garagen von der Stadt Wien bzw. Wiener Wohnen an politische Parteien vermietet sind. Bei 14 dieser Lokalitäten wurde keine Indexierung durchgeführt. Das bedeutet: Es dürften teils über Jahrzehnte hinweg keine regelmäßigen Mieterhöhungen erfolgt sein. Die diesbezüglichen Mietverträge waren bei Wiener Wohnen nicht aufzufinden. Recherchen des Nachrichtenmagazines 'profil' haben ergeben, dass die SPÖ einige Lokale günstig von der Stadt mietet und dann dem stadtnahen 'Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser' (KWP), dessen Präsident amtsführender Stadtrat Hacker ist, zumindest eine Mitbenutzung ermöglicht. Unüblich niedrige Mietverhältnisse wurden in der Vergangenheit vom Unabhängigen Parteien-Transparenzsenat (UPTS) bereits mehrmals als Spende qualifiziert, es setzte Strafen für die betroffenen Parteien. Werden Sie als Stadtoberhaupt dafür sorgen, dass alle Mieter, die Mietverträge mit der Stadt Wien haben, gleichwertig behandelt werden, sodass jene Mietverträge, die in der Vergangenheit nicht oder nicht angemessen erhöht wurden, auf das ortsübliche und mietrechtlich vorgegebene Niveau rasch angehoben werden?" (FSP-1498968-2023-KGR/GM) 2. Anfrage von GR Georg Prack, BA an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen: "MieterInnen im Wohnhaus Wien 12, Gaudenzdorfer Gürtel 41, welches dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt, müssen seit etwa einem Jahr ohne Strom und Heizung auskommen, obwohl sie ihre Miete bezahlen. Gleichzeitig wird von Schäden an der Substanz des Gebäudes, zum Beispiel in Form von nicht sanierten Wasserschäden, berichtet. Die Situation an dieser Adresse ist beispielhaft für zahlreiche andere Objekte in Wien, für die MieterInnen unerträglich und bedarf eines entschlossenen Eingreifens durch die Stadt Wien. Hat die Stadt Wien im Fall des Gaudenzdorfer Gürtels von ihrem Recht nach § 6 Abs. 1 Z 1 MRG Gebrauch gemacht und selbst einen Antrag auf Durchführung von dringend notwendigen Erhaltungsarbeiten gestellt?" (FSP-1498989-2023-KVP/GM) 3. Anfrage von GR Mag. Manfred Juraczka an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke: "In der Generaldebatte über den Budgetvoranschlag 2024/2025 haben Sie wörtlich gesagt: 'Wien muss Vorreiter bleiben in Sachen Wirtschaft, Soziales, Bildung und natürlich auch Gesundheit. Das wird nicht funktionieren, wenn wir nicht investieren.' Ein Blick auf die von Ihnen verantworteten Budgets zeigt, dass die Investitionen (konkret 'Summe Auszahlung investive Gebarung' als Teil der Finanzierungsrechnung) bei den Voranschlägen regelmäßig höher waren als bei den Rechnungsabschlüssen. Addiert man für die Jahre 2019 bis 2022 die Differenzbeträge, so ergibt sich eine 'Investitionslücke' von in Summe 702,2 Mio EUR. Welche Lehren ziehen Sie daraus, dass das von Ihnen veranschlagte und verantwortete Investitionsvolumen nicht umgesetzt werden konnte, damit wir zukünftig tatsächlich Vorreiter sind?" (FSP-1487680-2023-KSP/GM) 4. Anfrage von GRin Yvonne Rychly an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Kultur und Wissenschaft: "Sehr geehrte Frau Stadträtin! Seit 2020 ist die Kultur von massiven Erschütterungen betroffen: Kaum war der Bereich im Begriff, sich von den gravierenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu erholen, sind die Folgen des russischen Angriffskrieges eingetreten: hohe Energiekosten, Inflation, steigende Personalkosten belasten alle - Institutionen gleichermaßen wie KünstlerInnen. Können Sie uns bitte einen Überblick geben, welche Maßnahmen seitens der Stadt Wien gesetzt wurden, um Kunst und Kultur sicher durch diese turbulenten Zeiten zu begleiten?" (FSP-1382619-2023-KFP/GM) 5. Anfrage von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc an den Bürgermeister: "Am 13. November 2023 gegen 2.20 Uhr ist laut Angaben der Stadt Wien am Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz im Bereich der Küche der Indoor-Gastronomie ein Feuer ausgebrochen. Bei einem Lokalaugenschein vor Ort waren keine gekennzeichneten und weit sichtbaren Notausgänge, keine Feuerwehrzufahrt, dafür aber Menschenmassen, die sich in jede Richtung schieben, dazwischen Kinderwägen, zu erkennen. Die Holzhütten stehen im Gegensatz zu anderen Christkindlmärkten viel zu nah beieinander, bei den Punschständen bilden sich lange Menschenschlangen. Bei einem Brand tagsüber würde Panik ausbrechen. Selbst wenn die Gefahr eines Brandes nicht durch Gastronomie oder Ähnliches bestünde, so ist die Gefahrenlage auf Grund der internationalen Konflikte (https://www.heute.at/s/so-werden-die-wiener- weihnachtsmaerkte-heuer-gesichert-120003580) deut-lich erhöht. Welches wirksame und sinnvolle Sicherheitskonzept hat die Stadt Wien für den Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz?" 3. (AST-1504669-2023-KFP/AG; ASTTH-1514848-2023-KFP/AGTH) In der Aktuellen Stunde findet auf Antrag des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine Aussprache über das Thema "Skandalöse Vergabeverfahren riechen nach Korruption im tiefroten Wiener Gesundheitsverbund!" statt. (Rednerinnen bzw. Redner: GR Wolfgang Seidl, GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, GRin Mag. Barbara Huemer, GRin Ingrid Korosec, GR Peter Florianschütz, MA, MLS, StR Dominik Nepp, MA, GR Mag. (FH) Jörg Konrad, GR David Ellensohn, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GR Christian Deutsch) 4. An schriftlichen Anfragen wurden eingebracht: Von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 7, des Klubs der Wiener Freiheitlichen 1 und 4 gemeinsame Anfragen des Klubs der Wiener Freiheitlichen und GR Wolfgang Kieslich: (PGL-1461485-2023-KVP/GF) Anfrage von GR Mag. Manfred Juraczka an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend Rücklagen der Stadt Wien. (PGL-1461486-2023-KVP/GF) Anfrage von GR Mag. Manfred Juraczka an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend Anhebung von Landes- und Gemeindeabgaben sowie Gebühren. (PGL-1474289-2023-KVP/GF) Anfrage von GR Dr. Josef Mantl, MA, GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, GRin Julia Klika, BEd und GR Hannes Taborsky an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend Beschaffung von Verbrauchsgütern II. (PGL-1494811-2023-KVP/GF) Anfrage von GRin Ingrid Korosec an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport betreffend Evaluierung Regierungsmonitor "Gesundheitsmetropole Wien". (PGL-1507504-2023-KVP/GF) Anfrage von GR Mag. Manfred Juraczka an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend quartalsmäßige Berichte zu den Landes- und Gemeindeabgaben (Ansatz 9200) sowie zu den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Ansatz 9250). (PGL-1519681-2023-KVP/GF) Anfrage von GR Mag. Manfred Juraczka, GR Markus Grießler, GRin Margarete Kriz- Zwittkovits und GR Markus Gstöttner, MSc an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend Gewinn- bzw. Dividendenausschüttungen an die Stadt Wien im Jahr 2023. (PGL-1520556-2023-KVP/GF) Anfrage von GR Harald Zierfuß an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz betreffend Orientierungsgruppen für nicht-schulreife Kinder in Wien. (PGL-1519214-2023-KFP/GF) Anfrage von GR Maximilian Krauss, MA, GRin Mag. Ulrike Nittmann und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend Schulden bei Wiener Stadtwerke und Töchtergesellschaften. (PGL-1491578-2023-GF) Anfrage von GR Wolfgang Kieslich und GR Wolfgang Irschik an den Bürgermeister betreffend Ausgaben in den Büros der Wiener Stadträte. (PGL-1491579-2023-GF) Anfrage von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GR Wolfgang Kieslich an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend Teilnahme an der COP28 in Dubai. (PGL-1519215-2023-GF) Anfrage von GR Maximilian Krauss, MA, GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GR Wolfgang Kieslich an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend Finanzierung und Instandhaltung von Wiener Brunnen. (PGL-1519216-2023-GF) Anfrage von GR Maximilian Krauss, MA, GR Anton Mahdalik, GR Wolfgang Irschik und GR Wolfgang Kieslich an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität betreffend Grüne Welle. An schriftlichen Anträgen wurden eingebracht: Von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 3 und des Grünen Klubs im Rathaus 1: (PGL-1521911-2023-KVP/GAT) Antrag von GRin Mag. Laura Sachslehner, BA und GR Mag. Manfred Juraczka an den GRA für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend mehr Transparenz beim Jahresbericht Stadtkommunikation. (PGL-1521912-2023-KVP/GAT) Antrag von GR Mag. Manfred Juraczka, GRin Margarete Kriz-Zwittkovits, GR Markus Gstöttner, MSc und GR Markus Grießler an den GRA für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend Transparenz für Wien - Einrichtung eines Budgetdienstes. (PGL-1521913-2023-KVP/GAT) Antrag von GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und GR Mag. Manfred Juraczka an den Bürgermeister betreffend Marktordnung 2018 künftig als Verordnung des Gemeinderates. (PGL-1521962-2023-KGR/GAT) Antrag von GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia und GR Georg Prack, BA an den GRA für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend Untersuchung der Möglichkeiten von Grauwassernutzung. 5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist: (1278616-2023-GFW; MA 5, P 1) Der 4. periodische Bericht im Jahr 2023 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2023 mit 72 135 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 138/2023) (1384587-2023-GFW; MA 5, P 3) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Prater Aktiv für die Vermarktung des Wiener Volkspraters 2023 in der Höhe von höchstens 34 880 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben. (1386946-2023-GFW; MA 5, P 4) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Ban Ki-moon Centre for Global Citizens für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2023 in der Höhe von höchstens 50 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben. (1399162-2023-GFW; MA 68, P 5) Die Anschaffung eines Kranfahrzeuges wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/1620/062 bedeckt. (1260274-2023-GFW; MA 5, P 7) Die für das Vorhaben im Rahmen des Programmes "Culture & Technology" im vorgelegten Entwurf beiliegenden Ausschreibungen betreffend Ideen- und Förderwettbewerb werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die finanzielle Bedeckung der erforderlichen Mittel erfolgt im Rahmen des mit der Wirtschaftsagentur Wien abgeschlossenen Finanzierungsübereinkommens. (1304832-2023-GBI; MA 13, P 24) Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 941 500 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch) (1304859-2023-GBI; MA 13, P 25) Die Förderung an den Verein Skateboard Club Vienna für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 553 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (1304890-2023-GBI; MA 13, P 27) Die Förderung an den Verein Feuerwehrjugend und Katastrophenhilfsdienst Wien für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 32 500 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (1304898-2023-GBI; MA 13, P 28) Die Förderung an Austrian Players League - Verein zur Förderung von Jugendlichen im IT und EDV-Bereich in Wien für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 47 600 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (1340264-2023-GBI; MA 13, P 34) Die Förderung an den Verein Wiener Familienbund für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 370 600 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (1341942-2023-GBI; MA 13, P 36) Die Förderung an den Verein Don Bosco Sozialwerk - Lebenschancen für junge Menschen für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 38 500 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (1342689-2023-GBI; MA 13, P 37) Die Förderung an den Verein Sale für Alle - Das offene Kinder- und Jugendzentrum für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 46 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (1377636-2023-GBI; MA 13, P 48) Der Magistrat, vertreten durch die MA 13, wird ermächtigt, das Förderprogramm Förderung von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in der Initiative Erwachsenenbildung vorbehaltlich des Abschlusses der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 mit einem Rahmenbetrag von maximal 26 031 750 EUR durchzuführen. Zu diesem Zweck kann die MA 13 mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge, die auf der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 basieren, abschließen. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils 5 206 350 EUR sind auf den Haushaltsstellen 1/2720/755, 757 und 781 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (1358493-2023-GGS; MA 51, P 58) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Nachwuchssportförderung 2024 gemäß den Förderrichtlinien 2024 mit einem Rahmenbetrag von maximal 850 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 170 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben. (1400389-2023-GGS; MA 51, P 59) Die Förderung an den Verein HANDBALLCLUB FIVERS WAT MARGARETEN für das Projekt Nachhaltigkeit der Euro 2020 - Fortführung der intensiven Nachwuchsarbeit - Handballcity Margareten in der Höhe von 60 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie 2023 der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben. (1421639-2023-GGS; MA 40, P 60) Die Förderungen im Bereich Beschäftigungsprojekte an folgende FördernehmerInnen im Jahr 2024 für Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt 3 607 420,15 EUR werden genehmigt: 1) IMPULS Caritas und Volkshilfe gemeinnützige GmbH 1 046 888,75 EUR 2) REINTEGRA gemeinnützige GmbH 1 566 881,40 EUR 3) Start Working Gesellschaft zur Integration am Arbeitsmarkt GmbH 993 650,00 EUR Summe 3 607 420,15 EUR Die Bedeckung der Förderungen ist auf Haushaltsstelle 1/4110/757 gegeben. (1366150-2023-GWS; MA 57, P 63) Die Förderung an den Verein NINLIL - Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung für den laufenden Betrieb des Arbeitsbereiches Kraftwerk gegen sexuelle Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten in der Höhe von 582 956 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 177 415 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 200 763 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (1366287-2023-GWS; MA 57, P 64) Die Förderung an den Verein sprungbrett Beratung Bildung Forschung für Mädchen* und junge Frauen* für den laufenden Betrieb der Beratungsstelle in der Höhe von 625 298 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 191 118 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 214 940 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (1366380-2023-GWS; MA 57, P 65) Die Förderung an den Verein Frauen-Rechtsschutz für den laufenden Betrieb in der Höhe von 140 412 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 44 540 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 46 767 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (1366590-2023-GWS; MA 57, P 67) Die Förderung an den Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder für den laufenden Betrieb in der Höhe von 365 764 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 109 712 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 111 907 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (1366668-2023-GWS; MA 57, P 68) Die Förderung an den Verein Kolping Österreich für den laufenden Betrieb von refugia in der Höhe von 717 057 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 207 900 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 252 058 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (1366788-2023-GWS; MA 57, P 69) Die Förderung an den Verein Frauenberatung Notruf bei sexueller Gewalt für den laufenden Betrieb in der Höhe von 531 105 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 173 541 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 177 012 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (1367036-2023-GWS; MA 57, P 72) Die Förderung an den Verein Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen für den laufenden Betrieb in der Höhe von 673 903 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 200 530 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 214 541 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (1382640-2023-GWS; MA 69, P 74) Der Abschluss eines Baurechtsvertrages an der Liegenschaft EZ 395, KatG Gaudenzdorf, bestehend aus dem Gst. Nr. 301 für die Zeit bis zum 31. Dezember 2083 zu einem jährlichen Bauzins in der Höhe von 30 600 EUR mit der FVG KBG 4 GmbH wird zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 10. November 2023, Zl. MA 69-1557529-2022, angeführten Bedingungen genehmigt. (1392969-2023-GWS; MA 69, P 75) Das Immobilienmanagement der Stadt Wien wird zum Abschluss eines unentgeltlichen Übereignungsvertrages mit der "Neue Heimat" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, der at home Immobilien-GmbH und der DWK Gamma Entwicklungs- und ErrichtungsgmbH zum Erwerb des Eigentumsrechtes an der Liegenschaft EZ 304 des Grundbuches der KatG Oberlaa Stadt zu Gunsten der Stadt Wien zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 14. November 2023, Zl. MA 69-1016016-2019, angeführten Bedingungen ermächtigt. (1404026-2023-GGI; MA 29, P 78) Die Sachkrediterweiterung des Vorhabens in Wien 2, Objekt B0221 Steg an der Ostbahn Stahlbau- und Korrosionsschutzarbeiten, Instandsetzung wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/6122/060 bedeckt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/6122/060 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 29 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (1292933-2023-GGI; MA 21 A, P 80) Plan Nr. 7598G: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Technikerstraße, Brucknerstraße, Schwarzenbergplatz, Linienzug 1-4 und Schwarzenbergplatz (Bezirksgrenze) im 3. und 4. Bezirk, KatGen Landstraße und Wieden (Beilage Nr. 145/23) (1297795-2023-GGI; MA 21 A, P 81) Plan Nr. 8390: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Laimäckergasse, Kudlichgasse, Schrankenberggasse und Linienzug 1-2 im 10. Bezirk, KatG Favoriten (Beilage Nr. 146/23) (1390918-2023-GGK; GBB, P 83) Der Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Dienst der Gemeinde Wien (Gleichbehandlungsbericht) für die Jahre 2020, 2021 und 2022 wird zur Kenntnis genommen. (1286912-2023-GGK; MD-OS, P 88) Gemäß § 88 Abs. 1 lit. b der Wiener Stadtverfassung wird die in der Beilage enthaltene Änderung der Geschäftseinteilung für den Magis-trat der Stadt Wien mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2024 genehmigt. (Beilage Nr. 139/23) (1348813-2023-GGK; MDR, P 89) Der vorgelegte Entwurf für eine Änderung der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien wird genehmigt und dem Herrn Bürgermeister zur Erlassung übermittelt. (1299569-2023-GGK; MA 22, P 90) Der Beitrag an die Agrarmarkt Austria (AMA) im Finanzjahr 2023 in der Höhe von 73 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/754 gegeben. (1352424-2023-GGK; MA 31, P 91) Der Behälter Neusiedl am Steinfeld, Neubau Wasserbehälter I, Kammern E und F, mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 98 604 000 EUR (118 324 800 EUR brutto) wird genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 4 000 000 EUR und für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 10 000 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/8500/060 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (1408815-2023-GKU; MA 7, P 94) Die Förderung an den Verein Basis.Kultur.Wien - Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 4 800 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 2 400 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 2 400 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (1409778-2023-GKU; MA 7, P 98) Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma - Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 122 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 122 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3813/757 und 1/3819/757 bedeckt. (1410065-2023-GKU; MA 7, P 99) Die Förderung an karlsplatz.org - Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 80 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 80 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (1411519-2023-GKU; MA 7, P 103) Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von 280 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 140 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 140 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/755 bedeckt. (1000724-2023-GKU; MA 7, P 104) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik - Kompositionsförderungen gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 200 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von 200 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3220/755, 757, 768 und 781 bedeckt. (1000780-2023-GKU; MA 7, P 105) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 2 155 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von 2 155 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3220/755, 757, 768 und 781 bedeckt. (1393820-2023-GKU; MA 7, P 107) Die Förderung an d'akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1393908-2023-GKU; MA 7, P 108) Die Förderung an den Verein VÖM - Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von 212 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 212 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1393958-2023-GKU; MA 7, P 109) Die Förderung an den Verein Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1394003-2023-GKU; MA 7, P 110) Die Förderung an den Verein Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von 17 615 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt 17 615 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3220/757 und 1/3813/757 bedeckt. (1394033-2023-GKU; MA 7, P 111) Die Förderung an den Verein Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 630 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 315 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 315 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1394087-2023-GKU; MA 7, P 112) Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 400 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 200 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 200 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1394106-2023-GKU; MA 7, P 113) Die Förderung an den Verein Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 800 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 400 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 400 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (1394132-2023-GKU; MA 7, P 114) Die Förderung an den Verein Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 4 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 2 Mio EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 2 Mio EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1394154-2023-GKU; MA 7, P 115) Die Förderung an POPFEST WIEN - Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von 260 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 260 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (1394163-2023-GKU; MA 7, P 116) Die Förderung an den Verein Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 470 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 470 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1394169-2023-GKU; MA 7, P 117) Die Förderung an den Verein Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 340 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 170 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 170 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (1394174-2023-GKU; MA 7, P 118) Die Förderung an den Verein KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 2 280 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 1 140 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 140 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (1395067-2023-GKU; MA 7, P 119) Die Förderung an Studio Dan - Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1395169-2023-GKU; MA 7, P 120) Die Förderung an den Verein Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von 75 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 75 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1395255-2023-GKU; MA 7, P 121) Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. (1395399-2023-GKU; MA 7, P 122) Die Förderung an den Verein PHACE - Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt 260 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils 130 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1395537-2023-GKU; MA 7, P 123) Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 2 080 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 1 040 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 040 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1409305-2023-GKU; MA 7, P 125) Die Förderung an den Verein Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN - "ViennaJazzFloor 2024" in der Höhe von 105 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 105 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (1409489-2023-GKU; MA 7, P 126) Die Förderung an den Verein MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 320 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 160 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 160 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (1409670-2023-GKU; MA 7, P 127) Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (1438063-2023-GKU; MA 7, P 128) Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 2 700 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben. (1387583-2023-GKU; MA 7, P 129) Die Förderung an den Verein Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von 1 000 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 500 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1410365-2023-GKU; MA 7, P 131) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 1 500 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt 1 500 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3120/755, 757, 768 und 781 bedeckt. (1411607-2023-GKU; MA 7, P 132) Die Förderung an den Verein Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von 1 000 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 500 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 500 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3120/757 bedeckt. (1438136-2023-GKU; MA 7, P 135) Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 2 600 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3120/755 gegeben. (1414316-2023-GKU; MUVIE, P 136) Der 23. Bericht der amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem GRB vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (1374385-2023-GKU; MA 7, P 138) Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 2 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 Mio EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 Mio EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1374887-2023-GKU; MA 7, P 140) Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 600 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 300 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 300 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1375863-2023-GKU; MA 7, P 141) Die Förderung an den THEATERVEREIN WIENER METROPOL in der Höhe von 1 600 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 800 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 800 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1375889-2023-GKU; MA 7, P 142) Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 830 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 830 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1375924-2023-GKU; MA 7, P 143) Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 1 440 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 720 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 720 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1378879-2023-GKU; MA 7, P 145) Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 700 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 700 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1379044-2023-GKU; MA 7, P 146) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von maximal 800 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 800 000 EUR ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1379112-2023-GKU; MA 7, P 147) Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 897052-2023-GKU) von ursprünglich 2 300 000 EUR um 1 050 000 EUR auf sohin insgesamt 3 350 000 EUR genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 050 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/755, 757, 768 und 781 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1379268-2023-GKU; MA 7, P 148) Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 157 530 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 157 530 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1379804-2023-GKU; MA 7, P 149) Die Förderung an die Neue Oper Wien - Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 1 000 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 500 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1379963-2023-GKU; MA 7, P 150) Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 510 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 170 000 EUR, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 170 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in der Höhe von 170 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1380223-2023-GKU; MA 7, P 151) Die Förderung an die Dschungel Wien - Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 3 600 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 800 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 800 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1387872-2023-GKU; MA 7, P 152) Die Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt 2 810 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt: Jahr 2024 Jahr 2025 1) Freie Bühne Wieden 120 000 EUR 120 000 EUR 2) Mras Stefan (Theater Center Forum) 150 000 EUR 150 000 EUR 3) SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220 000 EUR 220 000 EUR 4) Verband Stadtinitiative - DAS OFF THEATER 280 000 EUR 280 000 EUR 5) Verein Theater zum Fürchten 440 000 EUR 440 000 EUR 6) Verein der Freunde der Freude am Theater 120 000 EUR 120 000 EUR 7) Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien - Veranstaltungszentrum AKZENT 75 000 EUR 75 000 EUR Summe 1 405 000 EUR 1 405 000 EUR Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 1 405 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 405 000 EUR sind auf den Haushaltsstellen 1/3240/755 und 757 bedeckt. (1378633-2023-GKU; MA 7, P 156) Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von 1 615 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 615 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3710/757 und 768 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1380133-2023-GKU; MA 7, P 157) Die Förderung an den Verein Österreichisches Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 3 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 600 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 600 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1432631-2023-GKU; MA 7, P 160) Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 13 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3813/786 gegeben. (1374167-2023-GKU; MA 7, P 162) Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA (Verein Jüdisches Willkommens Service Wien) für die Jahresaktivitäten in der Höhe von 190 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 190 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (1387658-2023-GKU; MA 7, P 163) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 1 900 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 1 900 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/2891/755, 757 und 768 bedeckt. (1387705-2023-GKU; MA 7, P 164) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaftsstipendien gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 205 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 205 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/2820/755, 757 und 768 bedeckt. (1387748-2023-GKU; MA 7, P 165) Die Förderung an den Verein Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 3 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 1 750 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 750 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt. (1410572-2023-GKU; MA 7, P 166) Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 840 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 420 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 420 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt. (1438031-2023-GKU; MA 7, P 167) Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 300 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2891/755 gegeben. (1438253-2023-GKU; MA 7, P 168) Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 4 940 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3400/781 gegeben. 6. Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummern 172 bis 178 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt- Verhandlungsgegenstand erklärt werden: Postnummern 171, 172 bis 178, 92, 93, 95, 96, 97, 100, 101, 102, 106, 124, 130, 133, 134, 137, 139, 144, 153, 154, 155, 158, 159, 161, 169, 170, 84, 85, 86, 87, 8 bis 23, 26, 29, 32, 33, 38, 41, 42, 43, 44, 46, 30, 31, 47, 51, 35, 39, 40, 45, 49, 50, 52 bis 55, 2, 6, 56, 57, 79, 82, 61, 62, 66, 70, 71, 73, 76 und 77 Auf Vorschlag der Vorsitzenden GRin Dr. Jennifer Kickert beschließt der Gemeinderat einstimmig, die auf der Tagesordnung unter der Postnummer 171 stehende Wahl durch Handerheben durchzuführen. 7. (1467928-2023; MD-LTG, P 171) An Stelle von GRin Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA wird auf Vorschlag des NEOS Rathausklubs GR Mag. (FH) Jörg Konrad zu einem Schriftführer des Gemeinderates gewählt. (einstimmig angenommen) 8. Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert begrüßt die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker. Berichterstatter: GR Ing. Christian Meidlinger 9. (155842-2023-GFW; MD, P 172) Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf die Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen) (628799-2023-GFW; MD, P 173) Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend COVID-19 - Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung 2022 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen) (224102-2023-GBI; MD, P 174) Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Bildungsdirektionen wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen) (915198-2023-GGS; MD, P 175) Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Bevölkerungsweite COVID- 19-Tests wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen) (1159600-2023-GGS; MD, P 176) Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen) (1377272-2023-GGI; MD, P 177) Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Flächenwidmungsverfahren der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen) (PGL-1521903-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, GR Mag. Manfred Juraczka, GR Ing. Erol Holawatsch und GR Dr. Peter Sittler betreffend Reform des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) (PGL-1521902-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, GR Mag. Manfred Juraczka, GR Ing. Erol Holawatsch und GR Dr. Peter Sittler betreffend Konkretisierung der Rahmenbedingungen für die Hochhausentwicklung wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) (PGL-1521906-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, GR Mag. Manfred Juraczka, GR Ing. Erol Holawatsch, GR Dr. Peter Sittler und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bezirke bei Flächenwidmungsverfahren wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE) (PGL-1521907-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, GR Mag. Manfred Juraczka, GR Ing. Erol Holawatsch und GR Dr. Peter Sittler betreffend Auflösung von Widersprüchlichkeiten und Interpretationsspielräumen in der Stadtplanung wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) (PGL-1523694-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, GR Dr. Josef Mantl, MA, GRin Julia Klika, BEd, GR Dr. Peter Sittler und GR Hannes Taborsky betreffend Transparenz bei der Erhebung von Grün- und Freiräumen wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) (912449-2023-GGK; MD, P 178) Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Lebensmittel - Versorgungssicherheit wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen) (Rednerinnen bzw. Redner: GR Maximilian Krauss, MA, GR Mag. (FH) Jörg Konrad, GR David Ellensohn, GRin Dipl.- Ing. Elisabeth Olischar, BSc, GR Erich Valentin, GR Wolfgang Seidl, GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc, GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, GR Kurt Wagner und Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker) Berichterstatter: GR Dr. Gerhard Schmid 10. (1394927-2023-GKU; MA 7, P 92) Die Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt 1 405 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt: 1) Caritas der Erzdiözese Wien - Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210 000 EUR 2) IG F23 - Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400 000 EUR 3) Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70 000 EUR 4) Kunst- und Kulturverein "SOHO IN OTTAKRING", SOHO STUDIOS 240 000 EUR 5) Red Carpet Art Award - Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzen- trum Atelierhof Schlingermarkt 150 000 EUR 6) Kulturzentrum FLUCC, Kultur- Ankerzentrum FLUCC 155 000 EUR 7) Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180 000 EUR Summe 1 405 000 EUR Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt 1 405 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3813/757 und 1/3819/757 bedeckt. (einstimmig mit Ausnahme der Positionen 1, 2, 3, 4, 6 und 7: Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1408588-2023-GKU; MA 7, P 93) Die Förderung an WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 6 300 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 2 100 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 2 100 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages in der Höhe von 2 100 000 EUR für das Finanzjahr 2026 ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1408953-2023-GKU; MA 7, P 95) Die Förderung an den Verein Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1409109-2023-GKU; MA 7, P 96) Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN - Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von 440 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 220 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 220 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1409584-2023-GKU; MA 7, P 97) Die Förderung an den Verein oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 330 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 165 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 165 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3819/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1410176-2023-GKU; MA 7, P 100) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 2 105 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt 2 105 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3813/755, 757, 768 und 781 sowie 1/3819/755, 757, 768 und 781 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1410286-2023-GKU; MA 7, P 101) Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 900 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 450 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 450 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1410467-2023-GKU; MA 7, P 102) Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von 4 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 4 Mio EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/755 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1393771-2023-GKU; MA 7, P 106) Die Förderung an den Verein echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 220 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 110 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 110 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1409026-2023-GKU; MA 7, P 124) Die Förderung an SISTERS - Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY - Festival für Club Culture - Vienna 2024 in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1394061-2023-GKU; MA 7, P 130) Die Förderung an Depot - Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von 80 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 80 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1414714-2023-GKU; MA 7, P 133) 1) Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Wien 21, Schloßhofer Straße 16-18 wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. 2) Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch und GRin Barbara Novak, MA) (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1430550-2023-GKU; MA 7, P 134) Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke "Kunst im öffentlichen Raum Wien" (Kurzform "KÖR Wien") in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1. Jänner 2024 wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und ÖVP, Ablehnung GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521964-2023-KGR/GAT) Der Abänderungsantrag von GRin Mag. Ursula Berner, MA, GR David Ellensohn, GRin Mag. Mag. Julia Malle, GR Nikolaus Kunrath, GRin Dr. Jennifer Kickert und GR Dipl.-Ing. Martin Margulies betreffend vollumfängliche Transparenz bei der Firma Stadt Wien Kunst GmbH wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) (PGL-1521965-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag. Ursula Berner, MA und GRin Mag. Mag. Julia Malle betreffend Berichtspflicht im Kulturausschuss ab einer jährlichen Förderung von 1 Mio EUR wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) (1374259-2023-GKU; MA 7, P 137) Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 4 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 2 Mio EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 2 Mio EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1374465-2023-GKU; MA 7, P 139) Die Förderung an die Kulturzentrum "Kabelwerk" GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 4 300 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 2 150 000 EUR sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in der Höhe von 2 150 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1378780-2023-GKU; MA 7, P 144) Die Förderung an den KUNSTVEREIN WIEN für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 1 230 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 230 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1394714-2023-GKU; MA 7, P 153) Die Förderung an Theater am Spittelberg - Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 320 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils 160 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1432825-2023-GKU; MA 7, P 154) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 56 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521910-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Peter L. Eppinger, GRin Mag. Laura Sachslehner, BA, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GRin Mag. Bernadette Arnoldner betreffend Runder Tisch für einen Neustart des Volkstheaters wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE) (1435358-2023-GKU; MA 7, P 155) Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages (Zl. 1978145-2022-GKU) von ursprünglich 10 700 000 EUR um 2 900 000 EUR auf sohin insgesamt 13 600 000 EUR gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3250/781 gegeben. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1380409-2023-GKU; MA 7, P 158) Die Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt 727 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt: 1) Culture2Culture - Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80 000 EUR 2) dotdotdot - Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35 000 EUR 3) ETHNOCINECA - Verein zur Förderung audiovisueller Kultur 50 000 EUR 4) Filmarchiv Austria 25 000 EUR 5) Frame[o]ut - Verein zur Förderung neuer Filmformate 24 000 EUR 6) Freund_Innen* des Pornographischen Films 15 000 EUR 7) Independent Cinema - Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200 000 EUR 8) Kaleidoskop - Film und Freiluft 110 000 EUR 9) Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90 000 EUR 10) Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35 000 EUR 11) VOLXkino - Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63 000 EUR Summe 727 000 EUR Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 727 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (einstimmig mit Ausnahme der Positionen 1, 5 und 11: Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich; Position 6: Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1432358-2023-GKU; MA 7, P 159) Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 1 150 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 575 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 575 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3710/755 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (Rednerinnen bzw. Redner: GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GR Thomas Weber, GRin Mag. Ursula Berner, MA, GR Peter L. Eppinger und GRin Patricia Anderle) Berichterstatterin: GRin Mag. Dr. Ewa Samel 11. (1374088-2023-GKU; MA 7, P 161) Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von 110 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von 110 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/755 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1525166-2023-GAT) Der Beschluss-(Resolutions-) Antrag von GRin Mag. Stefanie Vasold, GRin Mag. Nina Abrahamczik, GRin Gabriele Mörk, GR Mag. Josef Taucher, GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc, GRin Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA und GR Mag. (FH) Jörg Konrad betreffend Gebärdendolmetsch in Sitzungen der Bezirksvertretungen wird angenommen. (einstimmig, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Rednerin: GRin Mag. Stefanie Vasold) Folgende zwei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatterin: GRin Mag. Dr. Ewa Samel 12. (1442997-2023-GKU; MA 7, P 169) Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 68 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 34 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 34 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1443088-2023-GKU; MA 7, P 170) Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von 1 562 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 781 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 781 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatter: GR Mag. Stephan Auer-Stüger 13. (1364252-2023-GGK; MA 20, P 84) Der Ökostromfonds (Photovoltaik-Förderungen im Rahmen der Sonnenstrom- Offensive) mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 85 124 000 EUR wird genehmigt. Die auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Beträge sind auf nachstehenden Haushaltsstellen bedeckt: Haushaltsstelle 1/7590/659 1 000 EUR Haushaltsstelle 1/7590/728 1 199 000 EUR Haushaltsstelle 1/7590/775 9 200 000 EUR Haushaltsstelle 1/7590/778 2 958 000 EUR Die auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Beträge sind auf nachstehenden Haushaltsstellen bedeckt: Haushaltsstelle 1/7590/659 1 000 EUR Haushaltsstelle 1/7590/728 1 199 000 EUR Haushaltsstelle 1/7590/775 10 200 000 EUR Haushaltsstelle 1/7590/778 3 818 000 EUR Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 20 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Redner: GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, StR Peter Kraus, BSc und GR Mag. Josef Taucher) Folgende drei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatter: GR Mag. Gerhard Spitzer 14. (1367567-2023-GGK; MA 20, P 85) Im Rahmen des Vorhabens "Raus aus Gas" wird die MA 20 ermächtigt, mit der UIV Urban Innovation Vienna GmbH einen Vertrag zur Unterstützung und Begleitung der Initiative 100 Projekte Raus aus Gas mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 5 400 000 EUR brutto abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 2 140 000 EUR und der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 3 260 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/7590/728 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521971-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Georg Prack, BA und GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia betreffend Energieraumplanung: Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatter: GR Mag. Gerhard Spitzer 15. (1367606-2023-GGK; MA 20, P 86) Für das "Wiener Klimateam" wird die Erhöhung des Sachkredites von 13 101 000 EUR um 8 542 000 EUR auf Gesamtauszahlungen in der Höhe von 21 643 000 EUR genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 6 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0267/728 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 7 150 000 EUR und der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 7 150 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/0267/728 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatter: GR Christian Hursky 16. (1268387-2023-GGK; MA 2, P 87) Die Erhöhung des Kostenbeitrages für verbilligtes Mittagessen für Bedienstete des Magistrates gemäß der vorgelegten Beilage wird genehmigt. (einstimmig angenommen, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1522824-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag. Barbara Huemer, GRin Mag. Mag. Julia Malle, GR Felix Stadler, BSc, MA und GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia betreffend Fairtrade und Bio in Ausschreibungen wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatter: GR Dr. Kurt Stürzenbecher 17. (1319420-2023-GBI; MA 17, P 8) Der Magistrat, vertreten durch die MA 17, wird ermächtigt, das Förderprogramm Wiener Sprachgutscheine mit einem Rahmenbetrag von maximal 700 000 EUR durchzuführen. Der auf das Finanzjahr 2024 und 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 600 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/4591/768 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 17 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1329928-2023-GBI; MA 17, P 9) Der Magistrat, vertreten durch die MA 17, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kleinprojekte gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Integration und Diversität mit einem Rahmenbetrag von maximal 160 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 5 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/4591/757 und 755 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1366535-2023-GBI; MA 17, P 10) Die Förderung an PIRAMIDOPS, Verein für Frauen- und Gemeinwesenarbeit für Gesamtförderung 2024 in der Höhe von 38 806 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Integration und Diversität genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1367358-2023-GBI; MA 17, P 11) Der Magistrat, vertreten durch die MA 17, wird ermächtigt, das Förderprogramm Initiative Erwachsenenbildung gemäß der Förderrichtlinie des Bundes-BMBWF (erstellt und abgerechnet nach EU- Richtlinien) mit einem Rahmenbetrag von maximal 18 133 328 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Ko-Förderverträge abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 und 2025 entfallende Betrag in der Höhe von je 3 626 665,60 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/4591/755, 757 und 781 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 17 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1367523-2023-GBI; MA 17, P 12) Die Förderung an den Verein FIBEL - Fraueninitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften für Gesamtförderung 2024 in der Höhe von 113 975 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Integration und Diversität genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1367667-2023-GBI; MA 17, P 13) Die Förderung an den Verein Vereinigung für Frauenintegration, Amerlinghaus für Gesamtförderung 2024 in der Höhe von 260 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Integration und Diversität genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1368597-2023-GBI; MA 17, P 14) Die Förderung an den Verein Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen für Gesamtförderung 2024 in der Höhe von 934 677 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Integration und Diversität genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1519070-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Studie über die Entwicklung der Islamisierung in Wien und das sich daraus ergebende Gefahrenpotential wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1519072-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Reform des Islamgesetzes wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1519077-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Asylpolitik verschärfen wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521969-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag. Berivan Aslan und GR Nikolaus Kunrath betreffend Errichtung und Finanzierung eines unabhängigen Menschenrechtsbüros wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1384916-2023-GBI; MA 17, P 15) Die Förderung an die Interface Wien GmbH für die Gesamtförderung 2024 in der Höhe von 3 838 819 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Integration und Diversität genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 in der Höhe von 400 000 EUR und im Voranschlag 2024 in der Höhe von 3 438 819 EUR auf Haushaltsstelle 1/4591/781 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Rednerinnen bzw. Redner: GR Maximilian Krauss, MA, GRin Mag. Dolores Bakos, BA, GR Nikolaus Kunrath, GRin Safak Akcay und GRin Mag. Caroline Hungerländer) Berichterstatterin: GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch 18. (1376655-2023-GBI; MA 10, MA 56, P 16) Die Planungs-, Projektvorbereitungs-, Projektmanagement- und Projektbegleitungsleistungen für den Bildungscampus Hausfeld Nord in Wien 22, Baufeld N werden gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind von der MA 10 auf Haushaltsstelle 1/2400/728 und der MA 56 auf Haushaltsstelle 1/2101/752 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 10 und der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521908-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Harald Zierfuß, GRin Mag. Caroline Hungerländer und GRin Julia Klika, BEd betreffend gesetzliche Implementierung des Schülerparlamentes wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung SPÖ und NEOS, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Rednerin bzw. Redner: GR Harald Zierfuß und GRin Mag. Dolores Bakos, BA) Berichterstatterin: GRin Mag. Stefanie Vasold 19. (1358331-2023-GBI; MA 10, P 17) Der Magistrat, vertreten durch die MA 10, wird ermächtigt, das Förderprogramm Förderung für schulpflichtige Kinder mit Behinderungen in heilpädagogischen Hortgruppen inklusive der Förderrichtlinie "Förderung für schulpflichtige Kinder mit Behinderung in heilpädagogischen Hortgruppen" in der Höhe von 4 639 000 EUR für den Zeitraum von 2023 bis 2026 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerbenden Förderverträge über die Förderung in der Höhe von 1 006,42 EUR pro Kind mit Behinderung und Monat, 12-mal jährlich abzuschließen. Die Bedeckung der Erfordernisse für das Finanzjahr 2023 (443 000 EUR) ist auf Haushaltsstelle 1/2401/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 10 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1519074-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Kopftuchverbot für Lehrerinnen und sonstiges Personal öffentlicher und nicht öffentlicher Bildungseinrichtungen wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521966-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag. Mag. Julia Malle und GR Felix Stadler, BSc, MA betreffend (Schul-)AssistentInnen für SchülerInnen an Wiener Pflichtschulen wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Rednerin: GRin Mag. Mag. Julia Malle) Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatterin: GRin Mag. Stefanie Vasold 20. (1376726-2023-GBI; MA 10, P 18) Die Änderung des Zeitpunktes der Valorisierung der Förderung "Betreuungsbeitrag" für private elementare Bildungseinrichtungen von 1. September eines Jahres auf 1. Jänner, erstmals mit 1. Jänner 2024, wird genehmigt. Ab dem Jahr 2024 ändert sich der Besuchsbeitrag mit 1. Jänner, wenn sich der von der Statistik Austria bekannt gegebene Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index für den Monat September des Vorjahres um mindestens 3 Prozent ändert. Als Stichtag bzw. Berechnungsbasis gilt der 30. September, wobei die Höhe der Förderung mit dem 1. Jänner des Folgejahres angepasst wird. Die Änderung des Zeitpunktes der Valorisierung der Förderung "Verwaltungszuschuss" für private elementare Bildungseinrichtungen von 1. September eines Jahres auf 1. Jänner, erstmals mit 1. Jänner 2024, wird genehmigt. Ab dem Jahr 2024 ändert sich der Verwaltungszuschuss mit 1. Jänner, wenn sich entsprechend dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) oder einem an seine Stelle tretenden Index im Durchschnitt des Vorjahres um mindestens 1,5 Prozent ändert. Die Bedeckung des Förderbetrages ist auf Haushaltsstelle 1/2401/757 in den Voranschlägen 2024 und 2025 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1519073-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Kopftuchverbot in elementaren Bildungseinrichtungen wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1519076-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Förderung und Pflege jahrhundertealter Bräuche und Traditionen wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Mag. Stefanie Vasold 21. (1335889-2023-GBI; MA 11, P 19) Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinie der Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe wird zur Kenntnis genommen, die dargelegte Vorgehensweise wird genehmigt und die MA 11 wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521968-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag. Ursula Berner, MA und GR David Ellensohn betreffend Erhöhung des Krisenpflegekindergeldes analog zum Pflegekindergeld wird mündlich zurückgezogen. (PGL-1530470-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag. Ursula Berner, MA und GR David Ellensohn betreffend Erhöhung des Krisenpflegekindergeldes analog zum Pflegekindergeld wird dem GRA für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz zugewiesen. (einstimmig angenommen, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Rednerin: GRin Mag. Ursula Berner, MA) Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatterin: GRin Mag. Stefanie Vasold 22. (1285202-2023-GBI; MA 13, P 20) Der UNICEF-Zertifizierung zur "kinderfreundlichen Stadt" wird zugestimmt und die MA 13 wird ermächtigt, alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. (einstimmig angenommen, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1519078-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Wolfgang Seidl und GR Anton Mahdalik betreffend keine weiteren EU-Gelder für Ukraine wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Mag. Nina Abrahamczik 23. (1304672-2023-GBI; MA 13, P 21) Die Förderung an Poika - Verein zur Förderung von gendersensibler Bubenarbeit in Erziehung und Unterricht für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 79 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521901-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag. Caroline Hungerländer und GRin Sabine Keri betreffend Ausbau der Buben- und Männerarbeit wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung SPÖ und NEOS, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Rednerinnen: GRin Mag. Caroline Hungerländer und GRin Mag. Dolores Bakos, BA) Folgende 13 Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatterin: GRin Mag. Nina Abrahamczik 24. (1304810-2023-GBI; MA 13, P 22) Die Förderung an Standbild - Verein zur Förderung audiovisueller Medienkultur für sein Vorhaben "One World Filmclubs 2024" in der Höhe von 32 500 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Mag. Nina Abrahamczik 25. (1304822-2023-GBI; MA 13, P 23) Die Förderung an den Verein wienXtra, ein junges Stadtprogramm zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 10 985 500 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GRin Mag. Dolores Bakos, BA und GRin Mag. Stefanie Vasold) (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatter: GR Peter Florianschütz, MA, MLS 26. (1304876-2023-GBI; MA 13, P 26) Die Förderung an Bahnfrei - Verein zur Förderung innovativer Jugendarbeit im Stadtteil für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 388 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1304911-2023-GBI; MA 13, P 29) Der Bericht über die Verwendung der mit GRB vom 21. Dezember 2022, Zl. 2233601- 2022-GBI, zur Verfügung gestellten Mittel wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Förderung an die Wiener Kinder- und Jugendorganisationen für ihre Vorhaben im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 740 700 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. Die MA 13 wird ermächtigt, gegen nachträgliche Berichtspflicht an die zuständigen Gremien den einzelnen Kinder- und Jugendorganisationen die anteiligen Fördersummen im Laufe des Jahres 2024 zur Verfügung zu stellen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1308041-2023-GBI; MA 13, P 32) Die Förderung an Institut für Erlebnispädagogik - Verein zur Förderung erlebnispädagogischer und erlebnisorientierter Projekte für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 317 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1308085-2023-GBI; MA 13, P 33) Die Förderung an Kiddy & Co, Verein für kreatives Spiel und Kommunikation für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 295 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1342835-2023-GBI; MA 13, P 38) Die Förderung an den Verein Cult - Jugendarbeit wirkt für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 416 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1351462-2023-GBI; MA 13, P 41) Die Förderung an den Verein JUVIVO - Es lebe die Jugend! für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 876 600 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1351500-2023-GBI; MA 13, P 42) Die Förderung an den Verein Zentrum Aichholzgasse für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 472 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1351523-2023-GBI; MA 13, P 43) Die Förderung an ZEIT!RAUM - Verein für soziokulturelle Arbeit, Wien für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 757 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung ÖVP, GRÜNE und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1351539-2023-GBI; MA 13, P 44) Die Förderung an den Verein "Back Bone" zur Förderung von Kommunikation und Nachbarschaft in der Brigittenau für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 654 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1355936-2023-GBI; MA 13, P 46) Die Förderung an BALU & DU - Verein zur Förderung von Kommunikation und Spiel für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 89 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Mag. Nina Abrahamczik 27. (1306326-2023-GBI; MA 13, P 30) Die Förderung an den Verein Wiener Jugendzentren für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 20 924 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GRin Mag. Dolores Bakos, BA) (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Safak Akcay 28. (1307993-2023-GBI; MA 13, P 31) Die Förderung an Q:WIR, Verein zur Stärkung und Sichtbarmachung queeren Lebens in Wien für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 610 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1377487-2023-GBI; MA 13, P 47) Die Förderung an den Verein FAmOs - Regenbogenfamilien für sein Vorhaben im Bereich LGBTIQ in der Höhe von 37 800 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (1378074-2023-GBI; MA 13, P 51) Der Magistrat, vertreten durch die MA 13, wird ermächtigt, das Förderprogramm Queerer Kleinprojektetopf mit einem Rahmenbetrag von maximal 23 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von mindestens je 1 000 EUR und höchstens je 5 000 EUR gemäß den geltenden Förderrichtlinien der Stadt Wien - Bildung und Jugend abzuschließen. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf den Haushaltsstellen 1/2720/755 sowie 757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Rednerinnen bzw. Redner: GR Thomas Weber, GRin Mag. Caroline Hungerländer und GRin Mag. Nicole Berger- Krotsch, tatsächliche Berichtigung von GRin Mag. Caroline Hungerländer) Folgende acht Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatter: GR Mag. Marcus Gremel, MBA 29. (1341470-2023-GBI; MA 13, P 35) Die Förderung an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 1 362 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GR Benjamin Schulz) (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Mag. Stefanie Vasold 30. (1343071-2023-GBI; MA 13, P 39) Die Förderung an den Verein Wiener Kinderfreunde aktiv für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 1 302 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch 31. (1351420-2023-GBI; MA 13, P 40) Die Zuweisungen an die Bezirke für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt FAIR-PLAY-TEAM - Kommunikation, Vermittlung und Teilhabe im öffentlichen Raum mit Gesamtkosten in der Höhe von 572 000 EUR werden genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 und auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von jeweils 286 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3811/729 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch 32. (1351558-2023-GBI; MA 13, P 45) Die Förderung an den Verein "Rettet das Kind", Landesverband Wien für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 2 398 800 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GRin Mag. Ursula Berner, MA, GR Mag. Marcus Gremel, MBA, GR Mag. (FH) Jörg Konrad und GRin Mag. Andrea Mautz-Leopold) (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatter: GR Peter Florianschütz, MA, MLS 33. (1377762-2023-GBI; MA 13, P 49) Der Magistrat, vertreten durch die MA 13, wird ermächtigt, das Förderprogramm Förderung von Wiener Bildungsgrätzln mit einem Rahmenbetrag von maximal 200 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 5 000 EUR (Gesamtförderung) bzw. höchstens je 3 000 EUR (Einzelförderung) gemäß den geltenden Förderrichtlinien der Stadt Wien - Bildung und Jugend abzuschließen. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf den Haushaltsstellen 1/2720/755, 757 und 781 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatter: GR Peter Florianschütz, MA, MLS 34. (1377954-2023-GBI; MA 13, P 50) Die Förderung an den Verein zur Förderung und Unterstützung von Freien Lokalen Nichtkommerziellen Radioprojekten (Kurzname: Freies Radio Wien) für sein Vorhaben im Bereich freie Medien mit Partizipationsschwerpunkt in der Höhe von 390 600 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Safak Akcay 35. (1379025-2023-GBI; MA 13, P 52) Die Förderung an den Verein AwA* - Kollektiv für Awareness-Arbeit für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 235 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Safak Akcay 36. (1386122-2023-GBI; MA 13, P 53) Die Förderung an Bassena Stuwerviertel, Verein zur Förderung von Kommunikation und Nachbarschaftshilfe im Stuwerviertel für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 401 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatter: GR Dr. Kurt Stürzenbecher 37. (1442440-2023-GBI; MA 13, P 54) Die MA 13 wird ermächtigt, mit der Firma Die Wiener Volkshochschulen GmbH den vorgelegten Vertrag "Finanzierungsübereinkommen" mit jährlichen Auszahlungen von 32 Mio EUR abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 32 Mio EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/2720/781 und 786 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 32 Mio EUR zuzüglich einer Indexanpassung ist auf den Haushaltsstellen 1/2720/781 und 786 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GR Christian Deutsch und GR Dr. Gerhard Schmid) (Zustimmung SPÖ, NEOS und ÖVP, Ablehnung GRÜNE und FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521963-2023-KGR/GAT) Der Abänderungsantrag von GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, GRin Dr. Jennifer Kickert, GR Felix Stadler, BSc, MA, GR David Ellensohn und GRin Mag. Mag. Julia Malle betreffend vollumfängliche Transparenz bei den Wiener Volkshochschulen wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung SPÖ und NEOS, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Rednerinnen bzw. Redner: GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc, GR Felix Stadler, BSc, MA, GRin Mag. Nina Abrahamczik, GRin Dr. Jennifer Kickert, GR Mag. Dietbert Kowarik und GR Harald Zierfuß) Berichterstatterin: GRin Safak Akcay 38. (1351004-2023-GBI; MA 35, P 55) Die MA 35 wird ermächtigt, mit der Firma Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH den vorgelegten Vertrag mit jährlichen Auszahlungen in der Höhe von 1 820 760 EUR brutto plus einer jährlichen Indexanpassung laut Verbraucherpreisindex 1996 bzw. "Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung" unbefristet fortzusetzen. Der auf das Finanzjahr 2024 und 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 820 760 EUR und 1 883 160 EUR plus einer jährlichen Indexanpassung sind auf Haushaltsstelle 1/0261/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 35 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1522822-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, GRin Dr. Jennifer Kickert, GRin Mag. Barbara Huemer, GR Georg Prack, BA und GR David Ellensohn betreffend 13 EUR Mindestlohn in allen Call Centern der Stadt Wien und solchen, die Leistungen für die Stadt Wien erbringen wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und ÖVP, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Redner: GR Dipl.-Ing. Martin Margulies und GR Dr. Kurt Stürzenbecher) Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatter: GR Prof. Rudolf Kaske 39. (1384448-2023-GFW; MA 5, P 2) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2023 in der Höhe von höchstens 70 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben. (einstimmig angenommen, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1519069-2023-GAT) Der Beschluss-(Resolutions-) Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Anton Mahdalik, GR Wolfgang Irschik und GR Wolfgang Kieslich betreffend Anreizsystem für den Umstieg auf Jahreskarten der Wiener Linien wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Yvonne Rychly 40. (1426204-2023-GFW; MA 5, P 6) Das vorgelegte Finanzierungsübereinkommen für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2028 samt dazugehöriger Anlagen mit dem Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds mit Kosten von jährlich 76 Mio EUR (wertgesichert) wird genehmigt und die MA 5 wird ermächtigt, allenfalls noch erforderliche Änderungen am vorgelegten Finanzierungsübereinkommen samt dazugehöriger Anlagen vorzunehmen, soweit diese zu keinen negativen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Wien führen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/9000/781 gegeben. Für die Bedeckung der Erfordernisse in den Folgejahren ist von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich) (Redner: GR Mag. Manfred Juraczka und GR Ing. Christian Meidlinger) Berichterstatter: GR Peter Florianschütz, MA, MLS 41. (VO-692420-2023; MA 40, P 56) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung des Wiener Gemeinderates betreffend die Festsetzung der Gebühren gemäß § 28 Abs. 3 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG wird genehmigt. (einstimmig angenommen) (PGL-1519071-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Wolfgang Seidl und GR Anton Mahdalik betreffend Sparalarm bei Krebspatienten wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE) (PGL-1519075-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Wolfgang Seidl und GR Anton Mahdalik betreffend Gesundheitsfinanzierung aus einer Hand wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE) (PGL-1530537-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GRin Ingrid Korosec und GRin Dr. Katarzyna Greco, MIEM betreffend Schaffung einer gemeinsamen Landesleitzentrale Wien für alle Rettungs- und Krankentransportdienste wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) (Redner: GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA) Berichterstatterin: GRin Dr. Claudia Laschan 42. (1357306-2023-GGS; MA 51, P 57) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Sportfachverbandsförderung 2024 gemäß den Förderrichtlinien 2024 mit einem Rahmenbetrag von maximal 190 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 20 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben. (einstimmig angenommen) (PGL-1521904-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag. Bernadette Arnoldner, GRin Sabine Keri, GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, GRin Ingrid Korosec, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Ing. Erol Holawatsch und GRin Dr. Katarzyna Greco, MIEM betreffend Sicherstellung der ungehinderten Ausübung von Sport im Zuge der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE) (PGL-1521905-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag. Bernadette Arnoldner, GRin Julia Klika, BEd, GRin Ingrid Korosec, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Ing. Erol Holawatsch und GRin Dr. Katarzyna Greco, MIEM betreffend private Schwimmkurse in den Bädern der Stadt Wien wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) (Rednerinnen bzw. Redner: GRin Mag. Bernadette Arnoldner, GRin Mag. Heidemarie Sequenz und GR Ernst Woller) Berichterstatterin: GRin Ilse Fitzbauer 43. (1356686-2023-GGI; MA 28, MA 42, P 79) Die MA 28 und MA 42 werden ermächtigt, mit den im Antrag angeführten Bauträgern den vorgelegten Vertrag über die Leistung des Infrastrukturkostenbeitrages für Straßenbau, Epk-Flächen und Straßenbegleitgrün im Zusammenhang mit der geförderten Wohnbebauung am Projektstandort in Wien 22, Berresgasse abzuschließen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521974-2023-GAT) Der Beschluss-(Resolutions-) Antrag von GRin Mag. Heidemarie Sequenz, GR Kilian Stark und GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc betreffend unverzügliche Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie zum Wiener S-Bahn-Ring wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) (Rednerinnen: GRin Mag. Heidemarie Sequenz und GRin Luise Däger-Gregori, MSc) Berichterstatterin: GRin Luise Däger-Gregori, MSc 44. (1365537-2023-GGI; MA 28, P 82) Die Straßenbauarbeiten in Wien 1, Michaelerplatz werden gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/6121/060 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521970-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Kilian Stark, GRin Mag. Heidemarie Sequenz und GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia betreffend Bodenentsiegelungsstrategie wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1522825-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Kilian Stark, GRin Mag. Heidemarie Sequenz und GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia betreffend Bodenentsiegelungsförderung wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1522518-2023-GAT) Der Beschluss-(Resolutions-) Antrag von GR Erich Valentin, GR Ernst Holzmann, GR Christian Hursky, GR Georg Niedermühlbichler, GRin Ilse Fitzbauer, GRin Luise Däger-Gregori, MSc, GRin Dipl.-Ing. Selma Arapovic und GRin Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA betreffend noch immer kein Lebenszeichen von der dringend benötigten StVO-Novelle zur Realisierung der verkehrsberuhigten Inneren Stadt wird mit Stimmenmehrheit angenommen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und ÖVP, Ablehnung GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (Rednerin bzw. Redner: GR Kilian Stark, tatsächliche Berichtigung von GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc, GR Christian Hursky) Berichterstatterin: GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS 45. (1367112-2023-GWS; MA 69, P 61) Der Abschluss einer Vereinbarung zur Kaufpreisanpassung bezüglich der Nachzahlung für den prozentmäßigen Anteil an frei finanziert errichteten Wohnungen auf der Liegenschaft EZ 2005 der KatG Großjedlersdorf I in der Höhe von 104 875,20 EUR mit der GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau-Gesellschaft m.b.H. wird zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 8. November 2023, Zl. MA 69-651-2010, angeführten Bedingungen genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1522823-2023-KGR/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Georg Prack, BA, GR David Ellensohn, GRin Mag. Barbara Huemer und GRin Viktoria Spielmann, BA betreffend Wohnbauförderung im Neubau für gemeinnützige Bauträger und Gemeindebau wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (Redner: GR Georg Prack, BA und GR Dr. Peter Sittler) Folgende sieben Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatterin: GRin Martina Ludwig-Faymann 46. (1391840-2023-GWS; MA 25, P 62) Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinien WieNeu+ Grätzlförderung und WieNeu+ Grätzlmarie wird zur Kenntnis genommen, die dargelegte Vorgehensweise wird genehmigt und die Stadt Wien - Technische Stadterneuerung wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Martina Ludwig-Faymann 47. (1366500-2023-GWS; MA 57, P 66) Die Förderung an "EfEU - Verein zur Erarbeitung feministischer Erziehungs- und Unterrichtsmodelle" für den laufenden Betrieb in der Höhe von 172 225 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 58 795 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 53 035 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1366855-2023-GWS; MA 57, P 70) Die Förderung an den Verein Frauenforschung und weiblicher Lebenszusammenhang für den laufenden Betrieb in der Höhe von 400 013 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 116 313 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 140 700 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1366951-2023-GWS; MA 57, P 71) Die Förderung an den Verein Schwarze Frauen Community für den laufenden Betrieb in der Höhe von 411 871 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 117 420 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 145 768 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (1374246-2023-GWS; MA 57, P 73) 1) Der Magistrat, vertreten durch die MA 57, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kleinprojekteförderung der Stadt Wien mit einem Rahmenbetrag von 140 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 5 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) 2) Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinie der Stadt Wien "Kleinprojekteförderung Frauenservice Wien" wird zur Kenntnis genommen, die dargelegte Vorgehensweise wird genehmigt und die Stadt Wien - Frauenservice Wien wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (PGL-1521909-2023-KVP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Sabine Keri, GR Dr. Peter Sittler, GRin Mag. Laura Sachslehner, BA und GR Dr. Josef Mantl, MA betreffend transparente Offenlegung aller Förderansuchen wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS) Berichterstatterin: GRin Barbara Novak, MA 48. (1162745-2023-GWS; MA 34, P 76) Die MA 34 wird ermächtigt, mit der KTB Liegenschaftsbesitz GmbH den vorgelegten Vertrag für die Anmietung von Büroflächen mit einem Gesamtausmaß von 3 664,25 m² im Büroobjekt Wien 3, Rennweg 97-99 mit wertgesicherten jährlichen Auszahlungen von 966 358,92 EUR und dem genannten Baukostenbeitrag abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 724 769,19 EUR für die laufenden Kosten sowie der einmaligen Kosten für den anteiligen Baukostenzuschuss in der Höhe von maximal 900 000 EUR zuzüglich der anfallenden Vorsteuerabgeltungen in der Höhe von 300 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0293/700 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 005 013,28 EUR für die laufenden Kosten ist auf Haushaltsstelle 1/0293/700 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 34 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und ÖVP, Ablehnung GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) Berichterstatterin: GRin Barbara Novak, MA 49. (1301403-2023-GWS; MA 34, MA 11, P 77) Die MA 34 wird ermächtigt, den vorgelegten Vertrag für die Anmietung von Büro- und Lagerflächen mit einem Gesamtausmaß von 2 017,58 m² im Büroobjekt Wien 3, Thomas-Klestil-Platz 3- 3A/Erdbergstraße 133 (CB07) mit jährlichen wertgesicherten Auszahlungen von 666 584,40 EUR abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 388 840,90 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/4010/700 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 693 247,78 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/4010/700 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 11 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und ÖVP, Ablehnung GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) (Schluss um 19.29 Uhr) Gemeinderat, 21. WP 19. Dezember 2023 47. Sitzung / 21