Gemeinderat 19. Wahlperiode 69. Sitzung vom 1. Juli 2015 Sitzungsbericht (Beginn um 9 Uhr.) Vorsitzende: GR Godwin Schuster, GR Mag Dietbert Kowarik, GR Mag Thomas Reindl und GR Dipl-Ing Martin Margulies. Schriftführerinnen bzw Schriftführer: GRin Safak Akcay, GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi, GR Michael Dadak, GRin Mag Muna Duzdar, GRin Mag Barbara Feldmann, GR Martin Flicker, GR Peter Florianschütz, GRin Ilse Graf, GR Dietrich Kops, GRin Ingrid Puller, GR Ing Bernhard Rösch, GRin Ingrid Schubert, GRin Barbara Teiber, MA und GR Christian Unger. Vorsitzender GR Godwin Schuster eröffnet die Sitzung. 1. Entschuldigt sind GR Armin Blind, GRin Ing Isabella Leeb, GR Dipl-Ing Roman Stiftner und GR Mag Klaus Werner-Lobo sowie zeitweilig GR Dr Wolfgang Aigner, GRin Marianne Klicka, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Mag Alexander Neuhuber, GR Rudolf Stark, GRin Mag Sybille Straubinger, MBA und VBgmin Mag Maria Vassilakou. 2. In der Fragestunde werden vom Vorsitzenden GR Godwin Schuster folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet: 1. Anfrage (FSP - 02041-2015/0001 - KGR/GM) GRin Birgit Hebein an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport: "Laut der aktuellen EU-SILC Erhebung der Statistik Austria zur Armutsgefährdung in Österreich 2014 ist es für Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdeten Haushalten nicht möglich, regelmäßig frisches Obst oder Gemüse zu essen. Mit dem Rot-Grünen Projekt der Bio-Schulobstjause kommt Bio-Obst und Gemüse direkt in die Schulen und fördert durch das gemeinsame Essen die soziale Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen. Wie viele Kinder und Jugendliche konnten bisher von der Bio-Schulobst-Jause profitieren und welche Erfahrungen gibt es damit? Was ist für das neue Schuljahr geplant?" 2. Anfrage (FSP - 01602-2015/0001 - KFP/GM) GR Wolfgang Seidl an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales: "In der Wochenzeitung 'profil' vom 27. April 2015 waren vier Seiten dem Krankenhaus Nord gewidmet. Folgendes ist dort zu lesen: 'Ursprünglich kalkulierte die ausgelagerte Gesellschaft (Anm.: KAV) im Eigentum der Bundeshauptstadt für das Krankenhaus Nord Gesamtkosten von 300 Millionen EUR. Weil sich die Bettenanzahl auf 785 verdoppelte, stiegen die projektierten Aufwendungen auf 825 Millionen EUR. Mittlerweile ist von 954 Millionen EUR die Rede, was der KAV mit der 'Inflation' begründet. Doch das dürfte noch nicht alles sein. Bei Österreichs derzeit größtem Hochbauvorhaben drohen Kosten und Zeitplan aus dem Ruder zu laufen. Denn in Folge von Bauzeitverzögerungen stapeln sich beim Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) bereits die ersten Mehrkostenforderungen.' Wie hoch sind die in dem Artikel beschriebenen Mehrkostenforderungen?" 3. Anfrage (FSP - 02038-2015/0001 - KSP/GM) GRin Susanne Bluma an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal: "Frau Stadträtin, Sie setzen sich seit jeher dafür ein, dass Frauen in Wien ein Leben frei von Gewalt führen können. Gewalt kann allerdings in sehr vielfältigen Formen auftreten. Wie ist dem aus Ihrer Sicht zu begegnen und was braucht es noch?" 4. Anfrage (FSP - 02044-2015/0001 - KU/GM) GR Dr Wolfgang Aigner an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt: "Die Vermarktung der Wiener Donauinsel hat seit 2013 der 'Verein der Freunde der Donauinsel' auf Grund eines Pachtvertrages mit der Stadt Wien inne. Die Vermarktung über einen (stadtnahen) Verein sollte den Veranstaltern bei der Organisation von Events die Arbeit erleichtern. Die Einnahmen des Vereines sollen in den Erhalt der Donauinsel fließen. Andererseits gibt es Kritik, dass Aufgaben der Stadt - wie in anderen Bereichen auch - nicht durch die Stadt Wien selbst erledigt werden, sondern durch nahestehende Vereine. Wie bewerten Sie auf Basis der bisherigen Erfahrungen die Vorteile dieser Konstruktion aus der Sicht der Wiener Steuerzahler?" 5. Anfrage (FSP - 02043-2015/0001 - KVP/GM) GR Mag Alexander Neuhuber an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke: "Der Schuldenberg der Stadt Wien stieg in den letzten vier Jahren in einem bedenklich starken Ausmaß. Zudem stellt der Anteil der CHF-Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einem Drittel am Gesamtschuldenstand, nicht zuletzt durch die massive und schlagartige Aufwertung des Schweizer Frankens Mitte Jänner dieses Jahres, ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund als zuständige Finanzstadträtin die kürzlich in einer Tageszeitung kolportierte Kürzung der Kreditlinien der Stadt Wien durch die BAWAG?" 3. (AST/02062-2015/0002-KGR/AG) In der Aktuellen Stunde findet auf Antrag des Grünen Klubs im Rathaus eine Aussprache über das Thema "Aktuell und dringend auch für Wien erforderlich: Europa, eine Vision" statt. (Rednerinnen bzw Redner: GR Dr Alexander Van der Bellen, GRin Mag Barbara Feldmann, GR Mag Wolfgang Jung, GRin Prof Dr Elisabeth Vitouch, GR Dr Wolfgang Aigner, GR Norbert WALTER, MAS, GRin Birgit Hebein, GR Mag Gerald Ebinger und GR Ernst Woller.) 4. An schriftlichen Anfragen wurden eingebracht: Von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen 18 und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 5: (PGL - 02158-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GRin Angela Schütz und GR Mag Wolfgang Jung an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal betreffend Stundenverrechnungssystem SES. (PGL - 02159-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Dietrich Kops, GR Dominik Nepp, GR Mag Dietbert Kowarik und GR Mag Günter Kasal an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport betreffend Gratis-Nachhilfe an Wiener Schulen. (PGL - 02160-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Dietbert Kowarik an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport betreffend sechzehnseitige Beilage "Badezeit" zur Tageszeitung "Österreich". (PGL - 02161-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Ing Bernhard Rösch, GR Univ-Prof Dr Peter Frigo, GR Mag Gerald Ebinger und GR Wolfgang Seidl an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales betreffend Gesundheitsuntersuchung von Asylwerbern. (PGL - 02162-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Ing Bernhard Rösch, GR Univ-Prof Dr Peter Frigo, GR Mag Gerald Ebinger und GR Wolfgang Seidl an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung betreffend wesentliche Verschlechterung der Parkplatzsituation für behinderte Menschen in Wien. (PGL - 02163-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Ing Bernhard Rösch, GR Univ-Prof Dr Peter Frigo, GR Mag Gerald Ebinger und GR Wolfgang Seidl an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung betreffend Judith-Deutsch-Steg. (PGL - 02164-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GRin Uta Meyer an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung betreffend Eröffnungsfest auf der Mariahilfer Straße am 1. August 2015. (PGL - 02165-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GRin Angela Schütz, GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GR Man-fred Hofbauer, MAS, GR Christian Unger und GR Wolfgang Irschik an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt betreffend Asphaltmischwerk Leopoldau. (PGL - 02166-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GRin Angela Schütz, GR Manfred Hofbauer, MAS und GR Christian Unger an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt betreffend Zieselaktionsplan (ZAP). (PGL - 02167-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GRin Angela Schütz, GR Manfred Hofbauer, MAS und GR Christian Unger an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt betreffend Vorkommen des Europäischen Ziesels. (PGL - 02168-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt betreffend Bescheid MA 22 - 593/ 2012 vom 10. April 2013. (PGL - 02169-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S. und GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend als Architekten tätige Mitglieder des Grundstücksbeirates und § 69 der Wiener Bauordnung. (PGL - 02170-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S. und GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend die Verzahnung des Grundstücksbeirates mit der BAI Bauträger Austria Immobilien GmbH und der Ingenios.Gobiet.GmbH und die Sicherstellung von Objektivität. (PGL - 02171-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S. und GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend bedenklich intransparente Strukturen im Grundstücksbeirat der Stadt Wien. (PGL - 02172-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S. an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend DI Anna Detzlhofer, die DND Landschaftsplanung ZT KG und deren Verbindungen zum Grundstücksbeirat. (PGL - 02173-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S. und GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend Nepotismus und § 69 der Wiener Bauordnung. (PGL - 02174-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Günter Kasal an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend Wohnkosten und Betriebskostenabrechnung. (PGL - 02175-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein, GR Johann Herzog, GR Mag Dr Alfred Wansch und GR Mag Günter Kasal an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend Rechtsschutz für Benutzer von Kleingärten. (PGL - 02176-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GR Dr Wolfgang Ulm und GRin Mag Barbara Feldmann an den Bürgermeister betreffend Kommissionen und fachliche Gremien im Bereich der Stadt bzw des Landes Wien. (PGL - 02177-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GR Ing Mag Bernhard Dworak an die amtsführenden Stadträtinnen der Geschäftsgruppen Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke sowie Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung betreffend Erhebungen zum modal split für Wien. (PGL - 02178-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GRin Mag Ines Schneider und GRin Mag Barbara Feldmann an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport betreffend HBSC-Studie. (PGL - 02179-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GRin Mag Ines Schneider und GRin Mag Barbara Feldmann an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport betreffend Sportklubplatz. (PGL - 02180-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GRin Mag Karin Holdhaus und GR Norbert WALTER, MAS an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt betreffend Umgang mit dem Personal der MA 48. Von einem Gemeinderatsmitglied des Klubs der Wiener Freiheitlichen wurde ein schriftlicher Antrag eingebracht: (PGL - 02155-2015/0001 - KFP/GAT) Der Antrag von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc betreffend streng geschützter Zieselbestand nördlich des Heeresspitales wird dem GRA für Umwelt zugewiesen. 5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist: (01496-2015/0001-GIF; MA 1, P 4) Die Änderung der Dienstvorschrift für Lehrlinge 1996 laut vorgelegter Beilage wird genehmigt. (01494-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 7) Die Subvention an PHASE Austria, 17, Alszeile 119, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt Bildungszugang für benachteiligte Kinder/Nepal wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (01504-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 14) Die Subvention an das Hilfswerk Austria International, 1, Ebendorferstraße 6/5, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt Bildung für syrische Flüchtlingskinder/Libanon wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (01492-2015/0001-GIF; MD-OS, P 16) Gemäß § 88 Abs 1 lit b der Wiener Stadtverfassung wird die in der Beilage enthaltene Änderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2015 genehmigt. (Beilage Nr 124/15) (01414-2015/0001-GFW; MA 5, P 17) Die Adaption der Richtlinie zur Förderung der Kreativwirtschaft in Wien im Sinne des vorgelegten Magistratsberichtes mit einer Laufzeit rückwirkend vom 1. Juni 2015 bis 31. Dezember 2017 sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien mit der Umsetzung werden vorbehaltlich der Genehmigung durch das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. genehmigt und die seit 1. Jänner 2015 auf Grund des GRB vom 19. Dezember 2014, Zl: 03587-2014/0001-GFW, geltende Version ersetzt. (01437-2015/0001-GFW; MA 5, P 18) Die Richtlinie Geschäftsbelebung - Raum für Neues gemäß dem vorgelegten Entwurf mit einer Laufzeit vom 2. Juli 2015 bis 31. Dezember 2016 sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. mit der Abwicklung der in der genannten Richtlinie geregelten Fördermaßnahme werden vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. genehmigt. Die budgetäre Bedeckung in der Höhe von 300 000 EUR ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/7822/755 gegeben. Für das Folgejahr ist im Voranschlag Vorsorge zu treffen. (01458-2015/0001-GFW; MA 5, P 19) Die Verlängerung der gemeinsamen Förderung für die JungunternehmerInnen mit der Wirtschaftskammer Wien vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2020 und die Bereitstellung der anteiligen Fördermittel von jährlich maximal 300 000 EUR werden unter der Voraussetzung genehmigt, dass auch die Wirtschaftskammer Wien einen gleich hohen Beitrag hiefür zur Verfügung stellt. Der Beitrag der Stadt Wien findet auf Haushaltsstelle 1/7822/755 im Voranschlag 2016, vorbehaltlich dessen Genehmigung, seine Deckung und ist in den jeweiligen Voranschlägen der Folgejahre entsprechende budgetäre Vorsorge zu treffen. (01562-2015/0001-GFW; MA 5, P 20) Die Zuführung von Barmitteln in Höhe von 5 000 000 EUR an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds im Wege einer Nachdotation gemäß § 5 der Fondssatzung zur Finanzierung des Arbeitsmarktprogrammes FRECH-NEU mit einer Programmlaufzeit vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2016 wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 1 600 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/9000/774 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist im Folgejahr Vorsorge zu treffen. (01709-2015/0001-GFW; MA 5, P 21) Für die im Rahmen der Gemeinsamen Kreditaktion im Jahre 2015 zu gewährenden Betriebsmittel- und Investitionskredite wird durch die Stadt Wien ein Betrag von maximal 1 291 000 EUR, unter der Voraussetzung, dass auch die Wiener Wirtschaftskammer den gleich hohen Betrag leistet, genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, die für die Abwicklung notwendigen Regelungen mit der Wirtschaftskammer Wien zu treffen. Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/7822/245 gegeben. (01594-2015/0001-GFW; MA 5, P 22) Die Subventionen bzw Beiträge an die nachstehend angeführten Vereinigungen und Einrichtungen in der Höhe von insgesamt 3 768 466 EUR werden genehmigt, und zwar: VA 2015 Haushaltsstelle 1/0600/757 Institut für höhere Studien und wissenschaftliche Forschung 210 750 EUR - " - Volkshilfe Wien 17 216 EUR 1/0610/757 Science Center Netzwerk 112 500 EUR 1/0610/777 Israelitische Kultusgemeinde Wien 340 000 EUR 680 466 EUR VA 2016 Haushaltsstelle 1/0610/757 Wiener Hilfswerk 3 088 000 EUR (01143-2015/0001-GJS; MA 51, P 23) Dem Subventionsnehmer Österreichischer Eishockeyverband wird aus den Sportförderungsmitteln eine Subvention in der Höhe von 50 000 EUR für die Durchführung der Eishockey U20 Weltmeisterschaft von 13. Dezember 2015 bis 19. Dezember 2015 in Wien genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben. (01533-2015/0001-GJS; MA 51, P 24) Dem Subventionsnehmer Austrian Baseball Federation wird für das Jahr 2015 eine Subvention in der Höhe von 20 000 EUR für die Durchführung der Herren Baseball B-Pool Europameisterschaft 2015 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben. (01579-2015/0001-GJS; MA 56, P 25) Die Schulerweiterung der Volksschule, 11, Simoningplatz 2, mit Gesamtkosten in der Höhe von 9 914 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 420 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2101/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (01415-2015/0001-GJS; MA 13, P 26) Der Magistrat wird ermächtigt, gegen nachträgliche Berichtspflicht an die zuständigen Gremien, mehrjährige Förderungen an akkreditierte Erwachsenenbildungseinrichtungen entsprechend der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen für Erwachsene im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zu vergeben. Für das Jahr 2016 werden Mittel in der Höhe von maximal 5 806 350 EUR und für das Jahr 2017 in der Höhe von maximal 5 806 354 EUR laut Art 15a B-VG vorgesehen. Für die Bedeckung ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (01526-2015/0001-GJS; MA 13, P 27) Die Subvention an den Verein Feuerwehrjugend und Katastrophenhilfsdienst Wien zur Unterstützung seiner geplanten Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben. (01527-2015/0001-GJS; MA 13, P 28) Die Subvention an den Verein Austrian Players League zur Unterstützung seiner geplanten Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 24 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2015 gegeben. (01554-2015/0001-GJS; MA 13, P 31) Die Subvention an den Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich zur Unterstützung der volksbildnerischen Tätigkeit seiner Hörbücherei im Jahr 2015 in der Höhe von 75 408 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben. (01644-2015/0001-GJS; MA 13, P 32) Die Subvention an den Schulerhaltungsverein Performing Arts Studios Vienna zur Unterstützung des Projektes Ausbildung Performing Academy im Jahr 2015 in der Höhe von 350 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/757 des Voranschlages 2015 gegeben. (01608-2015/0001-GKU; GKU, P 33) Der 13. und 14. Bericht des amtsführenden Stadtrates für Kultur und Wissenschaft über die gemäß dem GRB vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (01425-2015/0001-GKU; MA 7, P 34) Die Subvention an die Österreichische UNESCO-Kommission für die Erstellung des Einreichdossiers im Jahr 2015 zur Aufnahme des österreichischen Teiles des Donaulimes in die Liste des UNESCO Weltkulturerbes in der Höhe von 35 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (01613-2015/0001-GKU; MA 7, P 35) Die zusätzliche Subvention an den Verein das weisse haus im Jahr 2015 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben. (01387-2015/0001-GKU; MA 7, P 36) Die Subvention an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2015 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben. (01609-2015/0001-GKU; MA 7, P 38) Die Subvention an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2015 für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des NESTROY Theaterpreises 2015 in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben. (01650-2015/0001-GKU; MA 7, P 39) Die Subvention an den Theaterverein Odeon im Jahr 2016 für den Betrieb des Theaters im Jahr 2016 in der Höhe von 800 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen. (01652-2015/0001-GKU; MA 7, P 40) Zur Förderung diverser Theatergruppen und -institutionen in Form von Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2016 ein erster Rahmenbetrag in der Höhe von 3 000 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 3 000 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf den Haushaltsstellen 1/3240/757 und 755 Vorsorge zu treffen. (01653-2015/0001-GKU; MA 7, P 41) Die MA  7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit der INTER-THALIA Theater BetriebsgesmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer INTER-THALIA Theater BetriebsgesmbH werden für die Jahre 2016 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt: präliminiert 2016 590 000 EUR präliminiert 2017 590 000 EUR Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2017 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen. (01654-2015/0001-GKU; MA 7, P 42) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Wiener Kammeroper ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Kammeroper werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt: präliminiert 2016 700 000 EUR präliminiert 2017 700 000 EUR präliminiert 2018 700 000 EUR Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2016 bis 2018 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen. (01655-2015/0001-GKU; MA 7, P 43) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit dem Theaterverein Wiener Metropol ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Wiener Metropol werden für die Jahre 2016 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt: präliminiert 2016 600 000 EUR präliminiert 2017 600 000 EUR Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2017 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen. (01656-2015/0001-GKU; MA 7, P 44) Die Subventionen an folgende Theatergruppen und -institutionen für das Jahr 2016 werden wie folgt genehmigt: Aktionstheater Wien 40 000 EUR Kunst- und Kulturverein Raw Matters 25 000 EUR M.A.P.- Movement Art Programmes Vienna Verein zur Förderung und Vermittlung zeitgenössischer Bewegungskunst 70 000 EUR NOMAD-theatre, Verein zur Förderung multimedialen, grenzüberschreitenden Theaters und multimedialer Kunst 20 000 EUR Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten 80 000 EUR Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 60 000 EUR VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH 40 000 EUR Wiener Tanz- und Kunstbewegung 80 000 EUR Summe 415 000 EUR Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 415 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen. (01657-2015/0001-GKU; MA 7, P 45) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung für die Jahre 2016 bis 2017 mit den angeführten Institutionen ermächtigt. Den angeführten Subventionsnehmern werden für die Jahre 2016 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt: Dauer 2016 2017 Art*Act Kunstverein 2 Jahre 60 000 EUR 60 000 EUR God`s Entertain-ment - Verein zur Erhaltung und Förderung des Off-Theater 2 Jahre 90 000 EUR 90 000 EUR Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen 2 Jahre 70 000 EUR 70 000 EUR Im_flieger - Verein zur Förderung performativer Kunst 2 Jahre 90 000 EUR 90 000 EUR KUNSTVEREIN ARCHIPELAGO 2 Jahre 80 000 EUR 80 000 EUR nadaproductions Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanz-, Performance und Filmformen 2 Jahre 70 000 EUR 70 000 EUR SECOND NATURE - Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung 2 Jahre 80 000 EUR 80 000 EUR theatercombinat - theaterverein 2 Jahre 120 000 EUR 120 000 EUR Theaterverein FOXFIRE 2 Jahre 80 000 EUR 80 000 EUR Verein für modernes Tanztheater 2 Jahre 80 000 EUR 80 000 EUR Summe 820 000 EUR 820 000 EUR Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll den betreffenden Vereinigungen nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 820 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/757, für die Bedeckung des Gesamtbetrages in der Höhe von 820 000 EUR ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen. (01658-2015/0001-GKU; MA 7, P 46) Die Subvention an THEATER LILARUM Kossatz & Mitges. OG im Jahr 2016 für den Betrieb des Theaters Lilarum in der Höhe von 220 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 220 000 EUR ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen. (01659-2015/0001-GKU; MA 7, P 47) Die Subvention an die Dschungel Wien - Theaterhaus für junges Publikum GmbH im Jahr 2016 für den Betrieb des Dschungel Wien - Theaterhaus für junges Publikum im Jahr 2016 in der Höhe von 1 280 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen. (01666-2015/0001-GKU; MA 7, P 50) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste ermächtigt. Dem Subventionsnehmer danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt: präliminiert 2016 100 000 EUR präliminiert 2017 100 000 EUR präliminiert 2018 100 000 EUR Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2018 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen. (01667-2015/0001-GKU; MA 7, P 51) Die Subvention an die Theater in der Josefstadt Betriebs GmbH im Jahr 2016 für den Betrieb des Theaters in der Josefstadt und der Kammerspiele im Jahr 2016 in der Höhe von 7 415 689 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 7 415 689 EUR ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen. (01389-2015/0001-GKU; MA 7, P 52) Die Subvention an Hafenfestival - Verein für Popmusik für das Projekt Hafen Open Air im Jahr 2015 in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben. (01669-2015/0001-GKU; MA 7, P 53) Die Subvention an die Literatur- und Contentmarketing GmbH im Jahr 2015 für die Durchführung der Buchmesse und der Lesefestwoche im Rahmen der BUCH WIEN 2015 in der Höhe von 107 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben. (01661-2015/0001-GKU; MA 7, P 54) Die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH im Jahr 2015 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien im Zeitraum April 2015 bis Dezember 2015 in der Höhe von 312 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/755 im Voranschlag 2015 gegeben. (01663-2015/0001-GKU; MA 7, P 55) Die Subvention an ArtCluster Vienna im Jahr 2015 für die Vienna Art Week in der Höhe von 15 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 im Voranschlag 2015 gegeben. (01423-2015/0001-GKU; MA 7, P 56) Die Subvention an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft für die Durchführung ihrer wissenschafts- und forschungsfördernden Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 900 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 830 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757 und mit einem Betrag in der Höhe von 70 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (01424-2015/0001-GKU; MA 7, P 57) Die Subvention an die Österreichische Forschungsgemeinschaft für die Durchführung ihrer wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 38 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (01426-2015/0001-GKU; MA 7, P 58) Die Erhöhung des Rahmenbetrages für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2015 um 100 000 EUR von 1 000 000 EUR auf 1 100 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 82 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757 und mit einem Betrag in der Höhe von 18 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (01535-2015/0001-GKU; MA 7, P 59) Die Subvention an die Österreichische Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem für die Durchführung von vier Wien-bezogenen Forschungsprojekten im Jahr 2015 in der Höhe von 22 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (01536-2015/0001-GKU; MA 7, P 60) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2015 für die Vergabe eines APART-Stipendiums und eines DOC-Stipendiums in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 6 600 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757 und mit einem Betrag in der Höhe von 73 400 EUR auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (01610-2015/0001-GKU; MA 7, P 61) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit dem Mauthausen Komitee Österreich ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Mauthausen Komitee Österreich werden für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt: präliminiert Jahr 2015 20 000 EUR präliminiert Jahr 2016 10 000 EUR präliminiert Jahr 2017 10 000 EUR Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 20 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (01611-2015/0001-GKU; MA 7, P 62) Die Subvention an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien für die Durchführung der wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 sowie für die Übersiedlung und die Einrichtung am neuen Standort in 1, Rabensteig 3, in der Höhe von 693 334 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 gegeben. (01612-2015/0001-GKU; MA 7, P 63) Die Subvention an den Verein ScienceCenter-Netzwerk für die wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (01634-2015/0001-GKU; MA 7, P 64) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2015 für die Durchführung von 19 Wien-bezogenen Sonderprojekten in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist mit einem Betrag in der Höhe von 80 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757 und mit einem Betrag in der Höhe von 120 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (01635-2015/0001-GKU; MA 7, P 65) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für die Förderung der World Academy of Sciences (TWAS) Jahrestagung im Jahr 2015 in der Höhe von 40 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (01636-2015/0001-GKU; MA 7, P 66) Die Förderung der Projekte im Rahmen der Universitätsjubiläen in der Höhe von 60 000 EUR im Jahr 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/2891/757 und 755 gegeben. (01662-2015/0001-GKU; MA 7, P 68) Der Beitritt der Stadt Wien zum World Cities Culture Forum im Jahr 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung der Beitrittsgebühr samt dem ersten Mitgliedsbeitrag in der Höhe von insgesamt 27 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/780 im Voranschlag 2015 gegeben. Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den Folgejahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen. (01668-2015/0001-GKU; MA 7, P 69) Die Subvention an den Verein ArchitekturClub Wien - Schule für Baukulturvermittlung im Jahr 2015 für das Vermittlungsprojekt unter dem Titel Schule für Baukulturvermittlung für junge Menschen in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 gegeben. (01615-2015/0001-GGS; BLF, P 70) Der erste Nachtrag zur Subventionsvereinbarung 2015 für die Ordensspitäler wird genehmigt und die Bereichsleitung für Finanzmanagement der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales ermächtigt, mit den betreffenden Rechtsträgern diesen Nachtrag gemäß vorgelegter Beilage abzuschließen, wobei Änderungen redaktioneller Art dem Magistrat überlassen bleiben. Die Subvention 2015 wird von 41 800 000 EUR auf 52 100 000 EUR erhöht. Die Bedeckung dieser Zusatzmittel in Höhe von 10 300 000 EUR ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/5600/757 gegeben. (01428-2015/0001-GGS; MA 70, P 72) Das Upgrade und die Durchführung systemspezifischer Anpassungen des Einsatzleitsystems der Berufsrettung Wien (MA 70) mit Gesamtkosten in der Höhe von rund 2 473 000 EUR inklusive Umsatzsteuer (rund 2 061 000 EUR netto) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 439 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/5300/050 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (01344-2015/0001-GSK; MA 29, P 74) Die MA 29 wird ermächtigt, mit der Firma Günther Eder Ges.m.b.H., 5280 Braunau am Inn, Nizefeldweg 3, den vorgelegten Rahmenvertrag RV3011/2015 - Untergrunderkundungen mit jährlichen Kosten (inklusive Umsatzsteuer) von rund 702 000 EUR abzuschließen. (01441-2015/0001-GSK; MA 29, P 75) Die Kunstbauten der Stadt Wien, Hauptbahnhof Wien, 3. Bauabschnitt, mit Gesamtkosten in der Höhe von 30 040 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6122/002.760.002 bedeckt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 400 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6122/002.760.004 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (01461-2015/0001-GSK; MA 28, P 87) Der Abschluss des als Entwurf vorgelegten Vorvertrages (Übereinkommen) für den Ankauf einer cirka 2 571 m² großen Teilfläche des Grundstückes 582/2, EZ 1317, KatG 01651 Aspern, zu einem Kaufpreis von 725 639,04 EUR sowie die Unterfertigung eines zu gleichen Bedingungen zu erstellenden, verbücherungsfähigen Kaufvertrages und dessen grundbücherliche Durchführung wird genehmigt. (01463-2015/0001-GSK; MA 28, P 88) Der Abschluss des als Entwurf vorgelegten Vorvertrages (Übereinkommen) für den Ankauf der beiden Teilflächen des Grundstückes 587/2, EZ 1561, KatG 01651 Aspern, im Gesamtausmaß von cirka 3 616 m², zu einem Kaufpreis von 1 020 579,84 EUR sowie die Unterfertigung eines zu gleichen Bedingungen zu erstellenden, verbücherungsfähigen Kaufvertrages und dessen grundbücherliche Durchführung wird genehmigt. (01464-2015/0001-GSK; MA 28, P 89) Der Abschluss des als Entwurf vorgelegten Vorvertrages (Übereinkommen) für den Ankauf der Teilfläche des Grundstückes 583, EZ 440, KatG 01651 Aspern, im Ausmaß von cirka 3 207 m², zu einem Kaufpreis von 905 143,68 EUR sowie die Unterfertigung eines zu gleichen Bedingungen zu erstellenden, verbücherungsfähigen Kaufvertrages und dessen grundbücherliche Durchführung wird genehmigt. (01465-2015/0001-GSK; MA 28, P 90) Der Abschluss des als Entwurf vorgelegten Vorvertrages (Übereinkommen) für den Ankauf der vier Teilflächen des Grundstückes 450/4, EZ 318, KatG 01658 Hirschstetten, im Gesamtausmaß von cirka 5 242 m², zu einem Kaufpreis von 939 059,52 EUR sowie die Unterfertigung eines zu gleichen Bedingungen zu erstellenden, verbücherungsfähigen Kaufvertrages und dessen grundbücherliche Durchführung wird genehmigt. (01466-2015/0001-GSK; MA 28, P 91) Der Abschluss des als Entwurf vorgelegten Vorvertrages (Übereinkommen) für den Ankauf der vier Teilflächen des Grundstückes 450/2, EZ 432, KatG 01658 Hirschstetten, im Gesamtausmaß von cirka 4 643 m², zu einem Kaufpreis von 1 111 908 EUR sowie die Unterfertigung eines zu gleichen Bedingungen zu erstellenden, verbücherungsfähigen Kaufvertrages und dessen grundbücherliche Durchführung wird genehmigt. (01468-2015/0001-GSK; MA 28, P 92) Die Ermächtigung zum Erwerb der Teilflächen der Grundstücke 584, EZ 430, 585, EZ 443, 586, EZ 430 und 587/1, EZ 417, alle KatG 01651 Aspern, im Gesamtausmaß von cirka 23 903 m², zu einem Kaufpreis von 3 156 780 EUR, der Abschluss des als Entwurf vorgelegten Vorvertrages (Übereinkommen), die Unterfertigung des zu gleichen Bedingungen zu erstellenden, verbücherungsfähigen Kaufvertrages und dessen grundbücherliche Durchführung wird genehmigt. (01452-2015/0001-GGU; MA 22, P 93) Die Subvention an den Verein Naturfreunde Österreich, Landesorganisation Wien in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben. (01383-2015/0001-GWS; MA 69, P 95) Die Ermächtigung zum Abschluss der zur Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 6686, KatG Großjedlersdorf II, notwendigen Transaktion, d i der Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes Nr 244/23, EZ 650 mit der Bezeichnung öffentliches Gut, einer Teilfläche des Grundstückes Nr 1086/2, EZ 95, sowie einer Teilfläche des Grundstückes Nr 1173/1, EZ 360, alle KatG Großjedlersdorf II an die SCN Gebäudevermietungs-Gesellschaft m.b.H. zwecks Einbeziehung in den Bauplatz zu den im Bericht der MA 69 vom 5. Mai 2015, Zl: MA 69-T-BRG-21/1732253/14, angeführten Bedingungen wird genehmigt. (§ 25 WStV) (01477-2015/0001-GWS; MA 69, P 97) Die MA 69 wird zum Kauf einer Teilfläche des Grundstückes Nr 369/14, EZ 21, KatG Kaiserebersdorf Herrschaft, von der OMV Refining & Marketing GmbH zu den im Bericht der MA 69 vom 11. Mai 2015, Zl: MA 69-T-ANK-22/275867/15, angeführten Bedingungen ermächtigt. (01454-2015/0001-GWS; MA 69, P 100) Die MA 69 wird zum Abschluss eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrages zwischen der BWS Gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, als Eigentümerin des herrschenden Gutes Grundstücke Nr 1502/283, 2587/5 und ./9, alle EZ 3086, KatG Leopoldstadt und der Stadt Wien als Eigentümerin des dienenden Gutes Grundstücke Nr 2587/7, ./14 und ./15, alle EZ 5836, KatG Leopoldstadt mit der Bezeichnung öffentliches Gut zu den im Bericht der MA 69 vom 6. Mai 2015, Zl: MA 69-TR-2/4774/09, angeführten Bedingungen ermächtigt. (01530-2015/0001-GWS; MA 69, P 101) Die MA 69 wird 1) zum Verkauf der Liegenschaft EZ 685 des Grundbuches der KatG Mariahilf, bestehend aus den Grundstücken Nr 48/9 und Nr ./11 im Gesamtausmaß von 1 801 m² samt der darauf befindlichen Baulichkeit (Flakturm) an die Haus des Meeres Betriebs GmbH sowie 2) zum Abschluss eines Vertrages betreffend die Dienstbarkeit der Duldung des Bestandes und der Benützung eines öffentlich zugänglichen Weges für jedermann auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr 48/11, inneliegend der EZ 685 des Grundbuches der KatG Mariahilf, zu Gunsten der Stadt Wien sowie die Reallast der Verpflichtung zur Erhaltung, des Bestandes, des Betriebes, zur Beleuchtung, zur Reinigung und winterlichen Betreuung dieses Weges je zu Gunsten der Stadt Wien zu den im Bericht der MA 69 vom 15. Mai 2015, Zl: MA 69-CH-3113/09, angeführten Bedingungen ermächtigt. (§ 25 WStV) 6. Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 71 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt wird: Postnummern 71, 73, 76, 86, 77, 78, 79, 80, 81, 84, 82, 83, 85, 1, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 2, 37, 48, 49, 67, 94, 29, 30, 96, 98 und 99. Berichterstatterin: GRin Anica Matzka-Dojder 7. (01563-2015/0001-GGS; MA 15, P 71) 1) Der Bericht zu den Wiener Gesundheitszielen 2025 wird zur Kenntnis genommen. 2) Die Wiener Gesundheitsziele 2025 werden zum Beschluss erhoben. (Rednerinnen bzw Redner: GRin Ingrid Korosec, GRin Dr Jennifer Kickert, StR David Lasar, GRin Dr Claudia Laschan, GR Univ-Prof Dr Peter Frigo, GR Christian Deutsch, tatsächliche Berichtigung von GRin Dr Claudia Laschan, GR Mag Gerald Ebinger.) Berichterstatter: GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi 8. (01118-2015/0001-GSK; MA 21, P 73) Plan Nr 8138: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Hofwiesengasse, Linienzug 1-4, Hofwiesengasse, Linienzug 5-6, Speisinger Straße, Verbindungsbahn, Versorgungsheimstraße, Lainzer Straße und Chrudnergasse im 13. Bezirk, KatGen Lainz und Speising sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr 134/15) (PGL - 02184-2015/0001/GAT) Der Abänderungsantrag von GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Gerhard Kubik und GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi betreffend die Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Hofwiesengasse, Linienzug 1-4, Hofwiesengasse, Linienzug 5-6, Speisinger Straße, Verbindungsbahn, Versorgungsheimstraße, Lainzer Straße und Chrudnergasse im 13. Bezirk, KatGen Lainz und Speising sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes wird angenommen. (Redner: GR Ing Mag Bernhard Dworak, GR Mag Christoph Chorherr und GR Mag Günter Kasal.) Berichterstatter: GR Erich VALENTIN 9. (01117-2015/0001-GSK; MA 21, P 76) Plan Nr 8079: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Schüttaustraße, Jungmaisstraße, Am Kaisermühlendamm, Linienzug 1-2, Linienzug 2-4 (Rudolf-Nurejew-Promenade), Linienzug 4-6, Linienzug 6-7 (Wagramer Straße) und Wagramer Straße im 22. Bezirk, KatG Kaisermühlen (Beilage Nr 125/15) (01459-2015/0001-GSK; MA 28, P 86) Der Abschluss des Vertrages gemäß § 1a der Bauordnung für Wien über die Errichtung und Erhaltung von Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Danube Flats entsprechend dem verbindlichen Anbot der DANUBE FLATS GmbH vom 12. Mai 2015 wird genehmigt. (Rednerin bzw Redner: GR Ing Mag Bernhard Dworak, GR Mag Christoph Chorherr, GRin Mag Muna Duzdar und GR Mag Dr Alfred Wansch, tatsächliche Berichtigung von GR Mag Dr Alfred Wansch, GR Mag Dietbert Kowarik und GR Gerhard Kubik.) 10. Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl erteilt GR Mag Christoph Chorherr gemäß § 2 Abs 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien einen Ordnungsruf für die Aussage "Betrüger" gerichtet an GR Mag Dr Alfred Wansch. 11. Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl erteilt GR Mag Dr Alfred Wansch gemäß § 2 Abs 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien einen Ordnungsruf für die Aussage "GR Mag Christoph Chorherr agiere wie ein Täter". Berichterstatterin: GRin Mag Muna Duzdar 12. (01401-2015/0001-GSK; MA 21, P 77) Plan Nr 8071: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und teilweise Festsetzung des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Wolfgang-Mühlwanger-Straße, Cassinonestraße und Linienzug 1-30 im 22. Bezirk, KatGen Aspern, Breitenlee und Eßling (Beilage Nr 133/15) (PGL - 02185-2015/0001 - KVP/GAT) Der schriftliche Antrag gemäß § 17 Abs 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GR Ing Mag Bernhard Dworak und GR Martin Flicker auf Absetzung des Geschäftsstückes Post 77 wird abgelehnt. (Redner: GR Martin Flicker und GR Mag Christoph Chorherr.) Berichterstatterin: GRin Kathrin Gaal 13. (01422-2015/0001-GSK; MA 21, P 78) Plan Nr 8136: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Speisinger Straße, Bezirksgrenze zum 13. Bezirk, Rosenhügelstraße und Karl-Schwed-Gasse im 23. Bezirk, KatG Mauer (Beilage Nr 132/15) (PGL - 02186-2015/0001/GAT) Der Abänderungsantrag von GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Gerhard Kubik und GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS betreffend Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Speisinger Straße, Bezirksgrenze zum 13. Bezirk, Rosenhügelstraße und Karl-Schwed-Gasse im 23. Bezirk, KatG Mauer wird angenommen. (Rednerin bzw Redner: GR Ing Mag Bernhard Dworak, GR Mag Christoph Chorherr und GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS.) Berichterstatterin: GRin Kathrin Gaal 14. (01555-2015/0001-GSK; MA 21, P 79) Plan Nr 8120: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Rößlergasse, Straße (Code 09059), Linienzug 1-3, Altmannsdorfer Straße, Linien-zug 4-6, In der Wiesen und Linienzug 7-8 im 23. Bezirk, KatGen Erlaa und Inzersdorf (Beilage Nr 126/15) (PGL - 02187-2015/0001/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Gerhard Kubik und GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS betreffend Plandokument Nr 8120 wird angenommen. (Rednerin bzw Redner: GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Wolfgang Jung und GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS., tatsächliche Berichtigung von GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS.) Berichterstatter: GR Ernst Holzmann 15. (01373-2015/0001-GSK; MA 21, P 80) Plan Nr 8143: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Csokorgasse, Nowalskigasse, Linienzug 1-3, Landesgrenze (Stadtgrenze), Linien-zug 4-6 und Simmeringer Hauptstraße im 11. Bezirk, KatG Kaiserebersdorf (Beilage Nr 127/15) (Redner: GR Manfred Hofbauer, MAS.) Berichterstatter: GR Siegi Lindenmayr 16. (01089-2015/0001-GSK; MA 21, P 81) Plan Nr 8090: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Schlachthausgasse, Bezirksgrenze, Linienzug 1-2, Schnirchgasse, Linienzug 3-5 und Schnirchgasse im 3. Bezirk, KatG Landstraße (Beilage Nr 128/15) (01462-2015/0001-GSK; MA 28, P 84) Der Abschluss des Vertrages gemäß § 1a der Bauordnung für Wien über die Errichtung und Erhaltung von Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Triiiple entsprechend dem verbindlichen Anbot der Schnirchgasse 9-9A GmbH vom 12. Mai 2015 wird genehmigt. (Redner: GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Dr Alfred Wansch und GR Gerhard Kubik.) Berichterstatter: GR Gerhard Kubik 17. (01372-2015/0001-GSK; MA 21, P 82) Plan Nr 8113: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Litfaßstraße, Linienzug 1-3, Leopold-Böhm-Straße, Linienzug 4-5 und Linienzug 5-6 (Bezirksgrenze zum 11. Bezirk) im 3. Bezirk, KatG Simmering (Beilage Nr 129/15) (PGL - 02188-2015/0001/GAT) Der Abänderungsantrag von GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Gerhard Kubik und GR Ernst Holzmann betreffend Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Liftfaßstraße, Linienzug 1-3, Leopold-Böhm-Straße, Linienzug 4-5 und Linienzug 5-6 (Bezirksgrenze zum 11. Bezirk) im 3. Bezirk, KatG Simmering wird angenommen. (Redner: GR Mag Christoph Chorherr.) Berichterstatter: GR Gerhard Kubik 18. (01374-2015/0001-GSK; MA 21, P 83) Plan Nr 8022: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Lothringerstraße (Bezirksgrenze zum 1. Bezirk), Lisztstraße, Am Heumarkt, Rechte Bahngasse, Neulinggasse, Marokkanergasse, Traungasse, Schwarzenbergplatz (Linienzug 1-4, Bezirksgrenze zum 4. Bezirk) im 3. Bezirk, KatG Landstraße sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der BO für Wien und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a Abs 1 der BO für Wien für Teile des Plangebietes (Beilage Nr 130/15) (Redner: GR Christian Unger.) Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatter: GR Erich VALENTIN 19. (01213-2015/0001-GSK; MA 21, P 85) Plan Nr 7318E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Cottagegasse, Hofstattgasse, Linienzug 1-2 und Gentzgasse im 18. Bezirk, KatG Währing (Beilage Nr 131/15) 20. Vorsitzender GR Godwin Schuster begrüßt Stadtrechnungshofdirektor Dr Peter Pollak, MBA. Berichterstatter: GR Dr Wolfgang Ulm 21. (01080-2015/0001-MDLTG; STRH, P 1) Gemäß § 73e Abs 2 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird der Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofes Wien über das Geschäftsjahr 2014 zur Kenntnis genommen. (Rednerinnen bzw Redner: GRin Mag Karin Holdhaus, GRin Birgit Hebein, GR Mag Dietbert Kowarik, GR Mag Thomas Reindl und Stadtrechnungshofdirektor Dr Peter Pollak, MBA.) Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatterin: GRin Safak Akcay 22. (01585-2015/0001-GIF; MA 57, P 3) Die Förderung an den Verein COURAGE - Österreichisches Institut für Beziehungs- und Sexualforschung für den Arbeitsbereich Beratungsstelle COURAGE WIEN in der Höhe von 32 495 EUR für das Jahr 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Berichterstatterin: GRin Anica Matzka-Dojder 23. (01588-2015/0001-GIF; MA 17, P 5) Die Subvention an den Verein Die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien - 1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs in der Höhe von 21 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben. (Rednerin bzw Redner: GR Gerhard Haslinger und GRin Dr Jennifer Kickert .) Berichterstatter: GR Godwin Schuster 24. (01493-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 6) Die Subvention an die Volkshilfe Solidarität, 1, Auerspergstraße 4, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt ReprodEDU - Aufklärung zu reproduktiver Gesundheit/Kosovo wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (01498-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 8) Die Subvention an ADRA - Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe in Österreich, 21, Prager Straße 287, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt Einkommensförderung aus Landwirtschaft und Frauenrechte/Uganda wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (01499-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 9) Die Subvention an das Österreichische Rote Kreuz, 4, Wiedner Hauptstraße 32, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt Hygiene und Wasserversorgung in Aweil/Süd-Sudan wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (01500-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 10) Die Subvention an SONNE-International, 3, Franzosengraben 2/3/5, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt Förderung marginalisierter Frauen/Bangladesch wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (01501-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 11) Die Subvention an Jugend Eine Welt - Don Bosco Aktion Österreich, 13, St.-Veit-Gasse 21, in der Höhe von 18 281 EUR für das Projekt Stärkung der Ernährungssicherheit/Mali wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (01502-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 12) Die Subvention an HUMANA - Verein für Entwicklungszusammenarbeit, 23, Perfektastraße 83, in der Höhe von 17 991 EUR für das Projekt Frauenselbsthilfegruppen für Ernährungssicherheit und Gesundheit/Indien wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (01503-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 13) Die Subvention an die Nord-Süd Kooperation, 15, Sechshauser Straße 68-70, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt Primarschulbildung für Kinder in IDP-Communities/Simbabwe wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (01505-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 15) Die Subvention an den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, 15, Hollergasse 2-6, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt FGM-Projekt/Kenia wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben. (Rednerin bzw Redner: GR David Ellensohn, GR Mag Wolfgang Jung, GR Senol Akkilic, BA und GRin Mag Sonja Ramskogler, tatsächliche Berichtigung von GR Gerhard Haslinger.) Berichterstatterin: GRin Safak Akcay 25. (01584-2015/0001-GIF; MA 57, P 2) Die Förderung an den Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF für den Arbeitsbereich Informationsstelle gegen Gewalt in der Höhe von 26 980 EUR für das Jahr 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. (PGL - 02189-2015/0001 - KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag Barbara Feldmann, GRin Mag Ines Schneider und GR Dr Wolfgang Ulm betreffend österreichweiter einheitlicher Frauennotruf wird abgelehnt. (PGL - 02190-2015/0001/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GRin Mag Nicole Berger-Krotsch, GRin Silvia Rubik, GRin Safak Akcay, GR Franz Ekkamp, GR Christian Hursky, GRin Anica Matzka-Dojder, GR Godwin Schuster, GR Dr Kurt Stürzenbecher, GRin Mag Martina Wurzer, GR David Ellensohn, GR Mag Rüdiger Maresch, GRin Birgit Hebein, GRin Dr Jennifer Kickert, GRin Ingrid Puller und GRin Mag Barbara Feldmann betreffend rechtliche Verbesserungen bei Beziehungsgewalt wird angenommen. (Rednerinnen: GRin Mag Barbara Feldmann, GRin Angela Schütz und GRin Mag Nicole Berger-Krotsch.) Folgende drei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma 26. (01506-2015/0001-GKU; MA 7, P 37) Die Subvention an den Verein Stadtforum (Kommunalpolitische Vereinigung für den städtischen Raum) für das Jahresprogramm 2015 in der Höhe von 109 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2015 gegeben. Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma 27. (01660-2015/0001-GKU; MA 7, P 48) Zur Förderung verschiedener Vereinigungen in Form von Bau- und Investitionskosten wird im Jahr 2015 ein zweiter Rahmenbetrag in der Höhe von 300 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf 970 000 EUR. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3819/775 und 777 gegeben. Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma 28. (01664-2015/0001-GKU; MA 7, P 49) Die Subvention an den Verein Stadtimpuls für das Jahresprogramm 2015 in der Höhe von 436 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2015 gegeben. Berichterstatter: GR Ernst Woller 29. (01651-2015/0001-GKU; MA 7, P 67) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit dem WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser ermächtigt. Dem Subventionsnehmer WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser werden für die Jahre 2016 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt: präliminiert 2016 130 000 EUR präliminiert 2017 130 000 EUR Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2017 in der Höhe von je 130 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen. (PGL - 02191-2015/0001 - KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ing Mag Bernhard Dworak betreffend Unterstützung der Wiener Sängerknaben wird nicht zugelassen. (PGL - 02192-2015/0001 - KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein und GR Mag Gerald Ebinger betreffend Evaluierung der Rechtskonformität der Verträge des WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser wird abgelehnt. (PGL - 02193-2015/0001 - KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein und GR Mag Gerald Ebinger betreffend Evaluierung der Verwendung der Förderungen an das WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser wird abgelehnt. (PGL - 02194-2015/0001 - KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein und GR Mag Gerald Ebinger betreffend Einstellung der Förderung für das WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser wird abgelehnt. (Rednerinnen bzw Redner: GR Ing Mag Bernhard Dworak, GRin Birgit Hebein, GR Mag Gerald Ebinger, GRin Mag Sybille Straubinger, MBA, GR Ing Udo Guggenbichler, MSc und GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein.) 30. Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl erteilt GRin Birgit Hebein gemäß § 2 Abs 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien einen Ordnungsruf für die Aussage "Die FPÖ ist blöd. Sie soll sich nicht blöder anstellen als sie ist". Folgende sechs Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatterin: GRin Ingrid Schubert 31. (01488-2015/0001-GGU; MA 45, P 94) Die Weiterführung des LIFE Projektes (LIFE-URBANLAKE (LIFE12 ENV/AT/000128) Integratives Gewässermanagement des urbanen Stillgewässers Alte Donau - Phase 2 (2015 bis 2017) mit Gesamtkosten in der Höhe von 3 254 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6391/004 und der entfallende Betrag in der Höhe von 200 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6391/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. Berichterstatterin: GRin Mag (FH) Tanja Wehsely 32. (01528-2015/0001-GJS; MA 13, P 29) Die Neudotierung des Projektfonds Jugend in der Höhe von 40 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2015 gegeben. Die MA 13 wird ermächtigt, die Mittel des Projektfonds Jugend dem Verein wienXtra zur treuhändigen Kontenverwaltung zu übertragen und gegen nachträgliche Berichtspflicht verschiedenen Vereinen, Gruppen, Initiativen und sonstigen ProjektträgerInnen finanzielle Unterstützungen zur Umsetzung von kinder- und jugendorientierten Projekten zu gewähren. Berichterstatterin: GRin Mag (FH) Tanja Wehsely 33. (01529-2015/0001-GJS; MA 13, P 30) Für die Förderung von verschiedenen Jugendgruppen, -vereinen und -initiativen zur Umsetzung von Lokaladaptierungen wird eine neuerliche Dotierung in der Höhe von 65 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/777 des Voranschlages 2015 gegeben. Die MA 13 wird ermächtigt, die Mittel dem Verein wienXtra zur treuhändigen Kontenverwaltung nach Beschlussfassung zu übertragen und gegen nachträgliche Berichtspflicht verschiedenen Vereinen, Gruppen und Initiativen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Adaptierungsarbeiten zu gewähren. Berichterstatter: GR Gerhard Kubik 34. (01430-2015/0001-GWS; MA 69, P 96) Der Ankauf der Liegenschaften EZ 113 und EZ 260, je KatG Atzgersdorf, von Herrn Dr Wolfgang Köstler und Miteigentümer zu den im Bericht der MA 69 vom 7.  Mai 2015, Zl: MA 69-T-Ank-23/1514275/14, angeführten Bedingungen wird genehmigt. Berichterstatter: GR Kurt Wagner 35. (01444-2015/0001-GWS; MA 69, P 98) Der Abschluss des Nachtrages zur Änderung des Baurechtsvertrages vom 4. bzw 12. Juli 1984 zu den im Bericht der MA 69 vom 13. Mai 2015, Zl: MA 69-TR-12/259766/14, angeführten Bedingungen wird genehmigt. Berichterstatter: GR Kurt Wagner 36. (01445-2015/0001-GWS; MA 69, P 99) Der Abschluss des Nachtrages zur Änderung des Baurechtsvertrages vom 4. bzw 12. Juli 1984 zu den im Bericht der MA 69 vom 13. Mai 2015, Zl: MA 69-TR-12/551287/13, angeführten Bedingungen wird genehmigt. (Schluss um 19.21 Uhr.) Gemeinderat, 19. WP 1. Juli 2015 69. Sitzung / 14