Kulturförderung im 6. Bezirk - Richtlinien
Zusätzlich zu den geltenden Subventionsbedingungen der Kulturabteilung (MA 7) entscheidet die Mariahilfer Kulturkommission für bezirksorientierte Kulturangelegenheiten nach diesen Richtlinien:
- Die Vorgaben der Kulturabteilung, 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, werden großzügiger gehandhabt hinsichtlich der Fristensetzung.
- Einreichungen, die später als 14 Tage vor einer Sitzung im Büro der Bezirksvorstehung Mariahilf einlangen, können nicht behandelt werden.
- Die nächste Sitzung der Kulturkommission findet am Dienstag, dem 11. April 2023, statt.
- Die Kulturkommission kann nur über vollständig eingereichte Unterlagen entscheiden.
- Die Gesamtfördersumme pro Kalenderjahr, Projekt und Einreichenden beträgt:
- 1.000 Euro für öffentliche und private Schulen
- 2.500 Euro für alle anderen Förderwerber (Einzelpersonen, Religionsgemeinschaften, Vereine, sonstige gemeinnützige Institutionen)
- Gefördert werden vorrangig Honorare der Künstler*innen (künstlerischer Personalaufwand) beziehungsweise künstlerischer Sachaufwand. Gefördert werden vorrangig Projekte,
- die ohne die angesuchte Förderung nicht zustande kommen, und/oder
- die für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich sind und/oder
- die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind ("non-profit").
- Die Projekte müssen einen ausreichenden Bezirksbezug aufweisen und diesen in den Einreichunterlagen auch entsprechend darlegen.
- Nicht gefördert werden: Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Betriebs- und Mietkosten, Publikationen, Produktionskosten von Tonwerken, auf Gewinn ausgerichtete Film- und Videoproduktionen, auf Gewinn ausgerichtete Filmvorführungen, Sportveranstaltungen, Projekte mit Förderungen aus Bundes- oder Landesmitteln, religiöse Liturgien aller Art, Veranstaltung politischer Parteien
Die Bezirkskulturförderung ist kein Ersatz für zentral nicht gewährte Förderungen, vor allem Theater-Förderungen.
Förderung des Bezirks
Gefördert werden im Wesentlichen Projekte, die ohne Bezirksunterstützung nicht zustande kommen könnten. Mehrfach geförderte Großprojekten/Großveranstaltungen können nicht unterstützt werden. Gefördert werden vorrangig Honorare der Künstler*innen (künstlerischer Personalaufwand) beziehungsweise künstlerischer Sachaufwand. Projekte müssen einen ausreichenden Bezirksbezug aufweisen und implizit oder explizit folgende Punkte umfassen:
- Steigerung Bekanntheitsgrad Mariahilf
- Soziokulturelles Miteinander
- Verdeutlichung des soziokulturellen Profils des Bezirks
Gefördert werden Non-Profit-Veranstaltungen.
Unberührt davon sind die verbindlichen Auflagen der Kulturabteilung, die für alle Bezirke Gültigkeit haben.
Weiterführende Informationen

Bezirksvorstehung Mariahilf
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