Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Einwendungen von NachbarInnen bei Vereinfachten Baubewilligungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister
  • Firmenbuch
  • Grundstücksinformationssystem

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet: Verwaltungsgericht Wien (im Falle des Erhebens eines Rechtsmittels)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund des Akten- und Skartierplans der Magistratsabteilung 64 werden Ihre personenbezogenen Daten 3 Jahre nach Erledigung des Aktes gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenz: Eine Entscheidung über eine Nachbareinwendung kann nicht erfolgen.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 64 - Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Informationen finden Sie im Internet auf:

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Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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