Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Eingetragene Partnerschaft

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Die Daten dienen der ordnungsgemäßen Begründung einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Rechtsgrundlage:
    • §§ 21-27 Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013 in der geltenden Fassung
    • § 5 Personenstands-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV 2013), BGBl. II Nr. 324/2013 in der geltenden Fassung
    • §§ 1-6 Bundesgesetz über die Eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft Gesetz – EPG), BGBl. I Nr. 135/2009 in der geltenden Fassung
    • § 14 Gebührengesetz 1957 (GebG), BGBl. Nr. 267/1957 in der geltenden Fassung
    • Tarif A Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 (BVwAbgV), BGBl. Nr. 24/1983 in der geltenden Fassung
    • Tarif II B Z. 5 Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren, LGBl. Nr. 104/2001 in der geltenden Fassung
    • Bilaterale Verträge

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und Vorgängersystem
  • Zentrales Melderegister (ZMR)

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Hauptverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesminister für Finanzen
  • Arbeitsmarktservice (bei Anspruch aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz)
  • Militärkommanden in Österreich (bei österreichischer Staatsbürgerschaft; bis zum 65. Lebensjahr )
  • Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nur dann statt, wenn es bi- oder multilaterale Übereinkommen betreffend Matrikenaustausch mit diesen Staaten gibt und es diesbezüglich keinen Hinderungsgrund (laufendes Asylverfahren) gibt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 46 Abs. 4 PStG 2013 werden Ihre personenbezogenen Daten 120 Jahre nach Eintragung des Sterbedatums in das ZPR gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung. Sie können einen Antrag auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung stellen und können ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass die Verarbeitung im PStG 2013 gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Eine eingetragene Partnerschaft kann nicht begründet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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