Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Zivildiensteinrichtung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen
    • Aufstockung der Zivildienstplätze
    • Erweiterung der Zivildiensttätigkeiten
    • Einbeziehung von (weiteren) Einsatzstellen
  • Rechtsgrundlage:
    • § 4 Zivildienstgesetz 1986

Im Zuge des Verfahrens werden für die Überprüfung der Zeichnungsberechtigung gegebenenfalls nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Vereinsregister
  • Firmenbuch

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Zivildienstserviceagentur

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung.

Gemäß § 57a Absatz 7 Zivildienstgesetz 1986 besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung.

Gemäß Artikel 17 Absatz 3, Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie während eines von einer Behörde auf Antrag geführten Verfahrens oder nach einem solchen Verfahren kein Recht auf Löschung der Daten.

Die gesetzlichen Vorschriften sehen keine Verpflichtung zur amtswegigen Löschung der personenbezogenen Daten nach Abschluss des Verfahrens vor. Die im Verfahren erhobenen Daten sind dauerhaft von Bedeutung (vgl. Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung).

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Die Anerkennung einer Zivildiensteinrichtung, die Aufstockung der Zivildienstplätze, die Erweiterung der Zivildiensttätigkeiten oder die Einbeziehung von (weiteren) Einsatzstellen kann nicht erfolgen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

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