Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Korrektur des Melderegisters

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Richtigstellung der Daten von meldepflichtigen Personen im Zentralen und Lokalen Melderegister aufgrund von Änderungen des Namens, des Personenstandes oder der Staatsbürgerschaft nach der Entscheidung einer ausländischen Behörde oder
    • Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" einer meldepflichtigen Person
  • Rechtsgrundlage: § 11 Absatz 2 Meldegesetz 1991

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister
  • Lokales Melderegister
  • Allenfalls Zugriff auf andere Register im Anlassfall

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger übermittelt:

  • Bundesministerium für Inneres
  • Gemeinde für Zwecke der Wählerevidenz
  • Behörden, Institutionen und Personen, die Meldedaten zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe benötigen
  • Meldeauskunftswerberinnen und -werber
  • Stammzahlenregisterbehörde
  • Statistik Austria

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 14 Absatz 4 und § 16a Absatz 10 Meldegesetz 1991 werden Ihre Meldedaten 30 Jahre nach der Abmeldung aus den Melderegistern gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung.

Gemäß § 16 Absatz 8 Meldegesetz 1991 besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Eventuell notwendige Änderungen und Richtigstellungen Ihrer Daten im Zentralen und Lokalen Melderegister können nicht durchgeführt werden. Gegebenenfalls werden behördliche Verfahren zur Richtigstellung Ihres Namens, Ihres Personenstandes oder Ihrer Staatsangehörigkeit geführt.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

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