Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Marktbehördliche Bewilligung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Errichtung oder Inbetriebnahme von Marktständen - Marktbehördliche Bewilligung
  • Rechtsgrundlage: Gemäß § 23 Abs. 1 der Marktordnung 2018 vom 20.09.2018, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 38/2018, in geltender Fassung, gemäß § 23 Abs. 3 leg. cit. werden entsprechende Auflagen vorgeschrieben.

Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Zu diesem Zweck können nach Maßgabe des jeweiligen Anliegens die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet werden:

  • Magistratsabteilung 19
  • Magistratsabteilung 25

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Die Aufbewahrungsdauer der von Ihnen bekannt gegebenen Daten richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bzw. der Bestehungsdauer des jeweiligen Marktstandgebäudes.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist rechtlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für sie folgende Konsequenzen:

  • Keine Erteilung einer Marktbehördlichen Bewilligung möglich

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Marktamt (MA 59)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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