Aufgaben der Abteilung Energieplanung (MA 20)

Die Aufgaben der Abteilung Energieplanung (MA 20) sind gemäß Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien wie folgt:

  • Koordination und Weiterentwicklung energierelevanter Konzepte (unter anderem das Städtische Energieeffizienz-Programm (SEP) sowie Energiestrategien als Teil umfassender Stadtstrategien wie Smart City Rahmenstrategie und Wiener Klima-Fahrplan).
  • Koordination und Weiterentwicklung der Energieraumplanung laut Stadtentwicklungsplan 2025 (Berücksichtigung energetischer Aspekte bei städtebaulichen Entwicklungen).
  • Controlling im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der bestehenden energiewirtschaftlichen Konzepte sowie Empfehlung diesbezüglicher Maßnahmen.
  • Verwaltung des Fonds des Landes Wien zur Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen sowie Gestaltung der bezughabenden Förderrichtlinie.
  • Gestaltung und Gewährung der Förderung erneuerbare Wärme sowie Mitwirkung bei der Gestaltung und Gewährung sonstiger energierelevanter Förderungen.
  • Energiewirtschaftliche Begutachtung von Projekten bei Behördenverfahren.
  • Entwicklung von Pilotprojekten zur Forcierung neuer Energietechnologien, insbesondere in Abstimmung mit den städtischen Unternehmen.
  • Bewusstseinsbildung betreffend der Steigerung der Energieeffizienz (beispielsweise Energieberatung) und dem Einsatz erneuerbarer Energieträger.
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