Sitzung |
7. Sitzung des Landtages vom 23.09.2021 zum Video |
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Aktenzahl |
LG-400897-2021 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) zum Video |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Zuleitung und Abgabe von Wasser (Wasserversorgungsgesetz - WVG) sowie das Gesetz über den Betrieb und die Räumung von Kanalanlagen und über die Einhebung von Gebühren für die Benützung und Räumung von Unratsanlagen (Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz - KKG) geändert werden (LGBl 68/2021 kundgemacht am 13.12.2021), Beilage 20/2021 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) Landesregierung-Abänderungsantrag (Postnummer 4) |
Beschreibung
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Die gegenständliche Novelle sieht einerseits die Verbesserung der Verständlichkeit bzw. Klarheit und Präzisierung der geregelten Inhalte zur leichteren Erfassung durch die Kundinnen und Kunden vor. Andererseits wird eine kundenorientierte Vollziehbarkeit und die Entlastung des öffentlichen Gutes von Einbauten sowie die Eindämmung von Instandhaltungskosten für Wasserleitungsanlagen der Stadt Wien erreicht. Darüber hinaus werden die Inhalte hinsichtlich Bezug habender anderer Rechtsvorschriften (z.B. Maß- und Eichgesetz) angepasst sowie hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen ergänzt. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem geltenden Recht sind Folgende: 1) Anpassung des Gesetzestextes zur Verbesserung der Verständlichkeit bzw. Klarheit und Präzision der geregelten Inhalte 2) Anpassung der Inhalte hinsichtlich Bezug habender anderer Rechtsverschriften (z.B. § 11 Abs. 3 bezüglich Maß- und Eichgesetz) und in Umsetzung von EU-Richtlinien (§ 7) sowie Ergänzung hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen § 29b) 3) Möglichkeit der Herstellung von abzweigenden Anschlussleitungen - ausgehend von einer bestehenden, direkt an die Versorgungleitung angeschlossenen Anschlussleitung - für die Versorgung weiterer Grundstücke (§ 8) 4) Realitätsnähere Schätzung des Wasserverbrauchs bei Defekt oder Stillstand des Wasserzählers (§ 11 Abs. 4) 5) Praxisorientierte Neuregelung des Wasserzählerstandortes (§ 11a) 6) Aufhebung der Gebührenpflicht für außer der Reihe vorgenommene Wasserzählerablesungen aus verwaltungsökonomischen Gründen - wegen geringer Fallzahlen und des damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes (§ 20) 7) Schaffung einer Möglichkeit die Wasserzählergebühren auch nach der Bauart des Wasserzählers zu staffeln (§ 20) - zur Berücksichtigung künftiger Wasserzählertechnologien 8) Definition der Gebührenpflichtigen (§ 7) sowie der Gebührenpflicht (§ 20 Abs. 1a) analog dem Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz 9) Homogenisierung der Haftungsbestimmungen entsprechend dem Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz (§ 25 Abs. 3); In Artikel I wird die Z 34, welche lautet wie folgt: "§ 25 Abs. 2 wird folgender Abs. 3. angefügt: "(3) Der Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin, für den oder für die der Wasseranschluss hergestellt wurde, haftet neben der nutzungsberechtigten Person (§ 7 Abs. 1 lit. b) für alle Rückstände an Gebühren, Kosten und Zuschlägen." ersatzlos gestrichen. In Artikel I werden die Z 35 bis Z 38 geändert in Z 34 bis Z 37. Darüber hinaus werden in den Erläuterungen in II. Besonderer Teil "Zu Art. I Z 34 (§ 25): Die Ergänzung ist auf Grund der Änderung in § 7 und in Angleichung an das KKG erfolgt." ersatzlos gestrichen sowie die Erläuterungen zu Art. I Z 35 bis zu Art. I Z 38 Anhänge geändert in Z 34 bis Z 37 Anhänge. In der Textgegenüberstellung wird auf "Geltende Fassung Art. I Z 34: § 25. (1) und (2) ... und vorgeschlagene Fassung § 25. (1) und (2) … (3) Der Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin für den oder für die der Wasseranschluss hergestellt wurde, haftet neben der nutzungsberechtigten Person (§ 7 Abs. 7 lit. b) für alle Rückstände an Gebühren, Kosten und Zuschlägen." ersatzlos gestrichen sowie Geltende Fassung Art. I Z 35 bis Art. I Z 38 geändert in Art. I Z 34 bis Art. I Z 37
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Beteiligte
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Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 36
zum Video Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) als 3. LPräs u. Redner
WP S. 36
zum Video
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Schlagworte
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Wasserversorgung; Abwasserbeseitigung; Abwassergebühr; Datenschutz; Wassergebühr (Hauptaspekte)
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Erledigung
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angenommen
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Kommentar
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Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehung ÖVP und FPÖ
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Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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Wörtliches Protokoll
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Seite 35-36
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