Sitzung |
3. Sitzung des Landtages vom 29.01.2021 zum Video |
|
Aktenzahl |
LG-368278-2020 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) zum Video |
Betreff |
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen (Wiener Dienstleistungsgesetz - W-DLG) geändert wird (LGBl 10/2021 kundgemacht am 12.2.2021), Beilage 26/2020 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 2) |
Beschreibung
|
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wiener Dienstleistungsgesetzes (W-DLG) soll die Richtlinie (EU) 2018/958 über die Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (im Folgenden: Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) in der Landesrechtsordnung umgesetzt werden. Die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränkt wird, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Im Zuge der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist zu beurteilen, ob die geplante Vorschrift durch Ziele des Allgemeininteresses objektiv gerechtfertigt und zur Verwirklichung des angestrebten Ziels geeignet ist sowie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgeht; zu prüfen ist ferner das Nichtvorliegen einer direkten oder indirekten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes. Keine Ziele des Allgemeininteresses nach der Richtlinie stellen dabei Überlegungen wirtschaftlicher oder verwaltungstechnischer Natur dar
|
Beteiligte
|
Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) als LABG u. Berichterstatter
WP S. 44
zum Video Ernst Woller (SPÖ) als 1. LPräs u. Redner
WP S. 44
zum Video
|
Schlagworte
|
Berufsausbildung; Arbeitsmarkt; Europäische Union; Staatsbürgerschaft (Hauptaspekte)
|
Erledigung
|
einstimmig angenommen
|
Kommentar
|
Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE und FPÖ
|
Sitzungsprotokoll
|
Seite 2
|
Wörtliches Protokoll
|
Seite 44
|