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Sitzung 42. Sitzung des Landtages vom 28.01.2020
 
Aktenzahl  LG-79870-2019  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WEIWG 2005) geändert wird (LGBl 12/2020 kundgemacht am 24.2.2020), Beilage 32/2019 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen) (Postnummer 3)
Beschreibung  Mit dieser Novelle werden einerseits die Bestimmungen über die Kosten-Nutzen-Analyse für thermische Stromerzeugungsanlagen neu überarbeitet und andererseits die von der Europäischen Kommission im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2257 zur RL 2012/27/EU (EED-RL) geforderten Leitgrundsätze für die Methodik, die Annahmen und den zeitlichen Rahmen der wirtschaftlichen Analyse, die Bestandteil der Kosten-Nutzen-Analyse ist, erlassen. Die Grundsätze und Leitgrundsätze für die gesamte Kosten-Nutzen-Analyse, die insgesamt zwei Teile umfasst und um eine Risikoanalyse ergänzt wird, sind in Anhang 3 des Gesetzes übersichtlich zusammengefasst und auch auf die Methoden der gängigen Investitionspraxis abgestimmt, sodass für die Erzeugerinnen und Erzeuger bzw. Betreiberinnen und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen bei der Planung und der Genehmigung einer Anlage keine spürbaren Mehrkosten entstehen. Die Behörde hat auf der Grundlage der Kosten-Nutzen-Analyse und anhand der in Anhang 3 genannten Parameter im Ergebnis eine Ermessensentscheidung zu treffen und die Genehmigung oder Ablehnung einer Stromerzeugungsanlage nachvollziehbar zu begründen. Betreiberinnen und Betreiber sowie die Behörde haben sich somit verstärkt mit der KWK-Technologie auseinanderzusetzen. Dem Ziel der EED-RL nach einer Förderung einer möglichst effizienten Energiegewinnung wird somit umfassend Rechnung getragen. Die für Industrieanlagen geltenden Bestimmungen der EED-RL sind vom Bund umzusetzen. Die vorliegende Novelle gilt nur für Stromerzeugungsanlagen, die im Land Wien situiert sind. Die Angelegenheit ist gemäß Art. 12 B-VG Landessache. Mit dieser Novelle wird die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG vollständig umgesetzt.
Beteiligte  Kathrin Gaál (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 72
Schlagworte  Energiepolitik; Stromversorgung (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Kommentar  Zustimmung SPÖ, GRÜNE, FPÖ, ÖVP, NEOS und DAÖ
Sitzungsprotokoll  Seite 3
Wörtliches Protokoll  Seite 72
 
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