Sitzung |
3. Sitzung des Landtages vom 29.01.2016 |
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Aktenzahl |
LG - 03287-2014/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird (LGBl 13/2016 kundgemacht am 4.3.2016), Beilage 21/2015 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Das Arbeiterrecht und der Arbeiter- und Angestelltenschutz bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeitern und Angestellten sind Bundessache in der Gesetzgebung über die Grundsätze und Landessache in der Erlassung von Ausführungsgesetzen und deren Vollziehung (vgl. Art. 12 Abs. 1 Z 6 B-VG). Die grundsatzgesetzlichen Bestimmungen des Bundes sind im Landarbeitsgesetz 1984 - LAG enthalten. Das Ausführungsgesetz im Land Wien ist die Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl. für Wien Nr. 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 61/2013. Der Bundesgesetzgeber hat die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft neuerlich geändert, somit sind Anpassungen vorzunehmen.
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Beteiligte
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Mag. Ulli Sima (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 22
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Schlagworte
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Land- und Forstwirtschaft (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Kommentar
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Zustimmung SPÖ, GRÜNE, FPÖ, ÖVP und NEOS
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Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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Wörtliches Protokoll
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Seite 22
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