Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2025
Zur Vorlage an den Landtag
Die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1 (DSGVO) sieht in ihrem Art. 37 für den behördlichen/öffentlichen Bereich die Bestellung (zumindest) einer*eines Datenschutzbeauftragten vor.
Mit Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom 26. April 2023 wurde gemäß § 5 Wiener Datenschutz-Anpassungsgesetz (WDSAG) zur Wahrnehmung der sich aus Artikel 39 DSGVO sowie dem WDSAG ergebenden Aufgaben im Magistrat für die Organe der Gemeinde und des Landes Wien mit Wirksamkeit vom 25. Mai 2023 ein Datenschutzbeauftragter für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Gemäß § 8 Abs. 1 WDSAG hat der Datenschutzbeauftragte bis zum 31. März des Folgejahres einen Tätigkeitsbericht über die Tätigkeiten im vergangenen Kalenderjahr zu erstellen und dem Gemeinderat und dem Landtag im Wege des Stadtsenats beziehungsweise der Landesregierung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Bericht ist nach Kenntnisnahme im Internet zu veröffentlichen.
Im Sinne des § 8 Abs. 1 WDSAG wird daher folgender Bericht vorgelegt:
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 DSGVO sowie § 8 WDSAG und können wie folgt zusammengefasst werden:
- Beratung bei Projekten, Programmen und Vorhaben sowie hinsichtlich der Datenschutz-Folgenabschätzung
- Sensibilisierung und Schulung der Verantwortlichen, Auftragsverarbeiter*innen und deren Bediensteter hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen
- Zusammenarbeit mit der Anlaufstelle für die Datenschutzbehörde
- Konsultationen der Datenschutzbehörde im Falle einer hohen Risikobewertung im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Mitwirkung in legistischen Verfahren
- Berichtswesen an die obersten Organe
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten lag im vergangenen Jahr auf der vertiefenden datenschutzrechtlichen Beratung der Dienststellen des Magistrats im Rahmen ihrer regulären Prozesse, der Legistik sowie bei innovativen Projekten und Programmen, insbesondere im Bereich des E-Governments.
Das Schulungsangebot umfasste im vergangenen Jahr eine grundlegende Basis-Schulung zum Datenschutzrecht. Zielgruppe waren hier vor allem neu in diesem Bereich tätige Mitarbeiter*innen. Die Schulung wurde aber nicht nur von diesen, sondern auch von den schon länger mit Datenschutz beschäftigten Mitarbeiter*innen gut angenommen.
Das im Jahr 2022 eingerichtete Datenschutz-Informationssystem, das das gesammelte Wissen der Geschäftsstelle des Datenschutzbeauftragten für Datenschutzverantwortliche online zugänglich macht, wurde auch im Jahr 2024 mit weiteren Inhalten befüllt, die von den Mitarbeiter*innen laufend genutzt werden. Der Nutzer*innenkreis erhöht sich kontinuierlich und umfasst neben den Datenschutzverantwortlichen zunehmend auch interessierte Mitarbeiter*innen, die sich über Grundlagen informieren möchten.
Darüber hinaus informiert der Datenschutz-Newsletter quartalsweise über ausgewählte Themen des Datenschutzes und seit 2024 auch über Themen des E-Government-Rechts - wie zum Beispiel das bereichsspezifische Personenkennzeichen oder die Amtssignatur.
Informationen zum Datenschutz im Magistrat der Stadt Wien und zum Datenschutzbeauftragten werden unter https://www.wien.gv.at/info/datenschutz/index.html zur Verfügung gestellt.
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