Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe der Gemeinde Wien zum 31. März 2020

Zur Vorlage an den Gemeinderat

Die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S.1 (DSGVO), ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und sieht in ihrem Art. 37 für den behördlichen/öffentlichen Bereich die Bestellung (zumindest) eines Datenschutzbeauftragten vor.

Mit Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom 12. Juni 2018 wurde gemäß § 5 Wiener Datenschutz-Anpassungsgesetz (WDSAG) zur Wahrnehmung der sich aus Artikel 39 DSGVO sowie dem WDSAG ergebenden Aufgaben im Magistrat für die Organe der Gemeinde und des Landes Wien mit Wirksamkeit vom 25. Mai 2018 ein Datenschutzbeauftragter für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Gemäß § 8 Abs. 1 WDSAG hat der Datenschutzbeauftragte bis zum 31. März des Folgejahres einen Tätigkeitsbericht über die Tätigkeiten im vergangenen Kalenderjahr zu erstellen und dem Gemeinderat und dem Landtag im Wege des Stadtsenats beziehungsweise der Landesregierung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Bericht ist nach Kenntnisnahme im Internet zu veröffentlichen.

Im Sinne des § 8 Abs. 1 WDSAG wird daher folgender Bericht vorgelegt:

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 DSGVO sowie § 8 WDSAG und können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Beratung bei Projekten, Programmen und Vorhaben sowie hinsichtlich der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Sensibilisierung und Schulung der Verantwortlichen, AuftragsverarbeiterInnen und deren Bediensteter hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Zusammenarbeit mit der und Anlaufstelle für die Datenschutzbehörde
  • Konsultationen der Datenschutzbehörde im Falle einer hohen Risikobewertung im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Mitwirkung in legistischen Verfahren
  • Berichtswesen an die obersten Organe

Der Schwerpunkt der Tätigkeit im vergangenen Jahr lag vor allem auf der Beratung und Schulung der Dienststellen des Magistrats sowie auf der Beratung bei Projekten, Programmen und Vorhaben und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.

So wurde im Jahr 2019 für die Datenschutz-Grundschulung ein E-Learning-Programm entwickelt, das seit 1.1.2020 sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Magistrats der Stadt Wien zur Verfügung steht. Aufbauend auf dieser Grundschulung werden vertiefende Schulungen zu spezifischen Themen angeboten.

Darüber hinaus wurde ein Datenschutz-Newsletter eingerichtet, der zielgerichtet die Datenschutzverantwortlichen der Dienststellen des Magistrats, aber auch alle anderen interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 4-mal jährlich über Aktuelles aus dem Bereich des Datenschutzes informiert. Es werden neben einem Praxishilfestellungsangebot auch aktuelle besondere Ereignisse auf dem Gebiet des Datenschutzes thematisiert.

Informationen zum Datenschutz im Magistrat der Stadt Wien und zum Datenschutzbeauftragten werden unter https://www.wien.gv.at/info/datenschutz/index.html zur Verfügung gestellt.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Kontaktformular