Nostrifikation - Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf

Zuständige Behörde für die Anerkennung von Ausbildungen, die in einem Drittstaat (nicht EU- oder EWR-Mitgliedstaat) absolviert wurden:

Das Amt der Wiener Landesregierung ist zuständig für die Anerkennung Ihrer Ausbildung, wenn Sie die Ausbildung in einem Drittstaat absolviert haben und Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, oder beabsichtigen

  • den Wohnsitz,
  • den Berufssitz,
  • den Dienstort oder
  • den Ort der beruflichen Tätigkeit in Wien zu begründen

und eine der folgenden Ausbildungen im Ausland erworben haben:

  • In der Pflegeassistenz
  • In der Pflegefachassistenz
  • In einem Medizinischen Assistenzberuf
    • Desinfektionsassistenz
    • Gipsassistenz
    • Laborassistenz
    • Obduktionsassistenz
    • Ordinationsassistenz
    • Operationsassistenz
    • Operationstechnische Assistenz
    • Röntgenassistenz
  • Als Medizinische*r Masseur*in
  • Als Heilmasseur*in
  • Als Sanitäter*in
  • In der zahnärztlichen Assistenz
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Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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