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Förderung der Entgelterhöhung für Pflege- und Betreuungspersonal

Das Amt der Wiener Landesregierung gewährt eine Förderung der Kosten im Zuge der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal sowie für Angehörige der Sozialbetreuungsberufe.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die in der Richtlinie zur Umsetzung und Abrechnung des Zuschusses nach § 3 Abs. 2 Z. 3 PFG (ehemals Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz) festgelegten Kriterien erfüllt sind.

Die Förderung kann von

  • im Bundesland Wien angesiedelten Kranken- und Kuranstalten gemäß Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957 sowie
  • Kranken- und Kuranstalten nach landesgesetzlichen Regelungen

beantragt werden.

Weiterführende Informationen und die Kriterien im Detail finden Sie in der Richtlinie für das jeweilige Jahr:

Kontakt

Stadt Wien - Strategische Gesundheitsversorgung

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