Förderung der Entgelterhöhung für Pflege- und Betreuungspersonal
Das Amt der Wiener Landesregierung gewährt eine Förderung der Kosten im Zuge der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal sowie für Angehörige der Sozialbetreuungsberufe.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die in der Richtlinie zur Umsetzung und Abrechnung des Zuschusses nach § 3 Abs. 2 Z. 3 PFG (ehemals Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz) festgelegten Kriterien erfüllt sind.
Die Förderung kann von
- im Bundesland Wien angesiedelten Kranken- und Kuranstalten gemäß Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957 sowie
- Kranken- und Kuranstalten nach landesgesetzlichen Regelungen
beantragt werden.
Weiterführende Informationen und die Kriterien im Detail finden Sie in der Richtlinie für das jeweilige Jahr:
- 2025: Richtlinie zur Umsetzung und Abrechnung des Zuschusses nach § 3 Abs. 2 Z. 3 PFG (ehemals EEZG) - Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach dem PFG durch das Land Wien für das Jahr 2025 (128 KB PDF)
- 2024: Richtlinie zur Umsetzung und Abrechnung des Zuschusses nach § 3 Abs. 2 Z. 3 PFG (ehemals EEZG) - Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach dem PFG durch das Land Wien für das Jahr 2024 (128 KB PDF)
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.20 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: b17a8aa5-33dd-4742-8567-115c86424ced
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