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Nostrifikation - Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf

Zuständige Behörde für die Anerkennung von Ausbildungen, die in einem Drittstaat (nicht EU- oder EWR-Mitgliedstaat) absolviert wurden:

  • Amt der Wiener Landesregierung
  • Ort: 3., Thomas-Klestil-Platz 6
  • Telefon: +43 1 4000-8040
  • E-Mail: post@ma40.wien.gv.at oder gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at
  • Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen ist eine persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte senden Sie uns vorab alle Dokumente mit E-Mail an gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at oder Kopien der Dokumente per Post. Sie erhalten dann einen Termin zur persönlichen Vorsprache und Vorlage der Originalurkunden.
    Wenn Sie zu Ihrem Termin kommen, melden Sie sich bitte im Frontoffice Thomas-Klestil-Platz 8/2 im Erdgeschoß an.

Das Amt der Wiener Landesregierung ist zuständig für die Anerkennung Ihrer Ausbildung, wenn Sie die Ausbildung in einem Drittstaat absolviert haben und Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, oder beabsichtigen

  • den Wohnsitz,
  • den Berufssitz,
  • den Dienstort oder
  • den Ort der beruflichen Tätigkeit in Wien zu begründen

und eine der folgenden Ausbildungen im Ausland erworben haben:

  • In der Pflegeassistenz
  • In der Pflegefachassistenz
  • In einem Medizinischen Assistenzberuf
    • Desinfektionsassistenz
    • Gipsassistenz
    • Laborassistenz
    • Obduktionsassistenz
    • Ordinationsassistenz
    • Operationsassistenz
    • Operationstechnische Assistenz
    • Röntgenassistenz
  • Als Medizinische*r Masseur*in
  • Als Heilmasseur*in
  • Als Sanitäter*in
  • In der zahnärztlichen Assistenz

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Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

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