Bezirksgesundheitsämter

Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung:
Ausführliche Informationen zur Wirksamkeit und zur Verträglichkeit der Impfung, zu den verfügbaren Impfstoffen und zu ähnlichen Themen finden Sie auf der Webseite des Impfservice Wien.

  • In den Bezirksgesundheitsämtern haben Sie einen direkten Zugang zu den Leistungen des Gesundheitsdienstes (MA 15).
  • Standorte in 8 Bezirken: Adressen, Kontakt und Öffnungszeiten
  • Telefonische Beratung
  • Persönliche Beratung vor Ort nur nach telefonischer Terminvereinbarung beim jeweiligen Bezirksgesundheitsamt
    • Sie können in jedem Bezirksgesundheitsamt einen Termin vereinbaren, egal, in welchem Bezirk Sie wohnen.
  • Aufgaben und Leistungen der Bezirksgesundheitsämter
  • Es finden keine Impfungen in den Bezirksgesundheitsämtern statt.

Aufgaben und Leistungen der Bezirksgesundheitsämter

Die Bezirksgesundheitsämter sind unter anderem für folgende Aufgaben zuständig oder werden im Auftrag einer anderen Behörde in diesen Bereichen tätig:

  • Bearbeitung von anzeigepflichtigen Krankheiten (zum Beispiel bakterielle und virale Lebensmittelerkrankungen, Hepatitis und Masern) nach dem Epidemiegesetz. Dazu gehören: Quellensuche und Verhinderung der Weiterverbreitung, Entgegennahme und Evidenthaltung von Stuhlproben, Information und Aufklärung, Ausstellung von Bescheiden nach der Absonderungsverordnung und Beauftragung von Untersuchungen auf den Befall mit Legionellen.
  • Amtssachverständige im Auftrag einer anderen Behörde, sofern gesundheitliche Belange betroffen sind, wie die folgenden:
    • Hygieneangelegenheiten: dezentrale Aufgaben der sanitären Aufsicht, Überprüfungen nach dem Bäderhygienegesetz sowohl bei öffentlichen Badeanlagen als auch bei Badeanlagen in Wohnbauten, Hygienekontrollen (zum Beispiel in Fitnesscentern, Tattoo-Studios und Kosmetikbetrieben), Beurteilung von Kühlwasserbefunden von Kühltürmen
    • Angelegenheiten des Anrainer*innen-Schutzes bei gewerbe- und baubehördlichen Bewilligungsverfahren und Veranstaltungsverfahren
    • Überprüfung von Anrainer*innen-Beschwerden im Auftrag der Gewerbebehörde (zum Beispiel Lärm, Geruch oder Licht), bei Bedarf auch nächtliche Überprüfungen und Hörproben
  • Suchtgift-Angelegenheiten: Kontrolle der Behandlung von Substitutionspatient*innen
  • Vorzeitige Arbeitsfreistellung wegen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz
  • Permanenzdienst des Gesundheitsdienstes
  • Sachverständigen-Tätigkeit für das Verwaltungsgericht
  • Sachverständigen-Tätigkeit im Bereich des Strahlenschutzes
  • Entlausungskontrolle

Adressen, Kontakt und Öffnungszeiten

Bezirksgesundheitsamt für den 1., 8., 9., 17., 18. und 19. Bezirk

Bezirksgesundheitsamt für den 2., 3., 11., 20. und 21. Bezirk

  • Ort: 3., Erdbergstraße 135 (U3 Station Erdberg oder Schlachthausgasse)
  • Telefon: +43 1 4000-8015, Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
  • Fax: +43 1 4000-99 03290
  • E-Mail: bga03@ma15.wien.gv.at
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Bezirksgesundheitsamt für den 4., 5. und 12. Bezirk

Bezirksgesundheitsamt für den 6., 7., 15. und 16. Bezirk

  • Ort: 15., Gasgasse 8-10
  • Telefon: +43 1 4000-8015, Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
  • Fax: +43 1 4000 99-15290
  • E-Mail: bga15@ma15.wien.gv.at
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Bezirksgesundheitsamt für den 10. Bezirk

Bezirksgesundheitsamt für den 13., 14. und 23. Bezirk

Bezirksgesundheitsamt für den 22. Bezirk

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