Startschuss für die Wiener Wohnungssicherung Plus

Die Stadt übernimmt mit der Wiener Wohnungssicherung Plus 70 Prozent der Mietrückstände. Sie kann von 4. September 2023 bis 29. Februar 2024 beantragt werden.

Die Wiener Wohnungssicherung Plus ist eine neue Unterstützungsleistung der Stadt Wien, die sich direkt an Mieter*innen richtet, die vom Verlust der Wohnung bedroht sind. Die Wiener Wohnungssicherung Plus kann von allen Angehörigen der Zielgruppe angesucht werden, ganz unabhängig davon, ob sie im Gemeindebau, in einem geförderten oder privaten Wohnbau leben.

Sozialstadtrat Peter Hacker:

Der Verlust einer Wohnung ist volkswirtschaftlich unsinnig und für die Betroffenen persönlich katastrophal. Die Re-integration in den Wohnungsmarkt verursacht deutlich höhere Kosten als die Wohnungssicherung im Vorhinein. Das Leid für die Betroffenen, wenn eine Delogierung durchgeführt werden muss, ist eine menschliche Katastrophe, die wir möglichst verhindern müssen - insbesondere, wenn der Grund dafür eine Teuerung ist, für die die Betroffenen am wenigsten können. Dafür nehmen wir rund 20 Millionen Euro in die Hand und helfen, so lange es nötig ist.

Voraussetzungen für die Wohnungssicherung Plus

Die Zielgruppen der Wiener Wohnungssicherung Plus umfassen Personen ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens 6 Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten und entweder Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) haben.

Rückstände ab 400 Euro können übernommen werden. Bei hohen Rückständen über 4.000 Euro ist die Inanspruchnahme eines sozialarbeiterischen Gespräches erforderlich, um eine Förderung zu erhalten. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro. Rückstände darüber werden nicht übernommen.

Ein Ansuchen kann in der Förderperiode nur einmal gestellt werden. Die Förderung wird direkt an den*die Vermieter*in bzw. die Hausverwaltung ausbezahlt. Die Übernahme eines Teils des Rückstandes ist kein Garant, den Verlust der Wohnung zu verhindern. Eine Kontaktaufnahme mit der*dem Vermieter*in ist insbesondere im Privatwohnungsbereich notwendig, um eine Rückzahlungsregelung, zum Beispiel eine Ratenvereinbarung, zu vereinbaren.

Detailinformationen

Detailinformationen zu den Fördervoraussetzungen, zum Erfordernis der Inanspruchnahme von Sozialarbeit und zur Online-Antragsstellung: Wohnungssicherung Plus

Wenn Betroffene beim Ausfüllen des Ansuchens Hilfe benötigen oder noch Fragen haben, wenden Sie sich an das Servicetelefon: +43 1 4000-8040.

Wer nicht zur Zielgruppe der Wohnungssicherung Plus zählt, kann beim Wohnschirm des Bundes ein Ansuchen auf Übernahme eines Rückstandes stellen.

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