Wien schafft neuen Eltern-Familienzuschlag in der Mindestsicherung

In Wien soll eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes eine Verbesserung für Alleinerziehende und Paare mit Kindern bringen: Den neuen Eltern-Familienzuschlag. Er soll ab 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Eine durch eine Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis notwendig gewordene Kürzung hätte für rund 13.000 Haushalte einen Verlust von monatlich 105,36 Euro (Stand: 2023) zur Folge gehabt, 3 Viertel davon Familien mit minderjährigen Kindern. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes brachte eine Kürzung der so genannten Paarsätze, die vom VfGH bestätigt wurde.

Sozialstadtrat Peter Hacker: "Ich habe umgehend nach dem VfGH-Erkenntnis die Magistratsabteilung 40 damit beauftragt, eine Lösung für die Betroffenen zu finden. Für die allermeisten betroffenen Haushalte ist dies gelungen, gerade bei jenen, die besonders armutsgefährdet sind – Haushalte mit Kindern. Darüber hinaus schafft der neue Eltern-Familienzuschlag eine zusätzliche Leistung für Alleinerziehende."

Verbesserung für Alleinerziehende und Paare mit Kind

Mit dem neuen Eltern-Familienzuschlag wird im Wiener Mindestsicherungsgesetz ein neuer Paragraf 11b eingefügt. Dieser regelt die neue dauerhafte Unterstützungsleistung für armutsbetroffene Familien in Höhe von 4,5 Prozent des Ausgleichszulagen-Richtsatzes, die "der Deckung eines Sonderbedarfs einer höheren finanziellen Belastung sowie einer angemessenen Lebensführung von erziehenden Personen" dient.

Bei 10.000 Paaren mit Kindern kann der monatliche Verlust dadurch nahezu gänzlich kompensiert werden. Während bei ihnen auf der einen Seite monatlich 105,36 Euro abgezogen werden müssen, beträgt der neue Eltern-Familienzuschlag für sie insgesamt 94,82 Euro (47,41 Euro pro Person) monatlich.

Die neue Regelung kommt auch einer weiteren besonders armutsbetroffenen Gruppe in der Mindestsicherung zu Gute: Alleinerziehenden. Auch sie erhalten 47,41 Euro pro Monat zusätzlich. Bei rund 3.000 kinderlosen Paaren wird die Kürzung voll wirksam werden.

Kinder sind Haupt-Leidtragende bei Kürzung von Sozialleistungen

In einer Untersuchung im Auftrag der Stadt Wien geben 79 Prozent der Haushalte mit Mindestsicherung und Kindern an, einen Verlust von 100 Euro pro Monat – das entspricht in etwa der Höhe der durch das VfGH-Erkenntnis notwendig gewordenen Kürzung – nur schwer oder sehr schwer verkraften zu können. Zusätzlich geben 16 Prozent an, einen solchen Verlust eher schwer verkraften zu können.

Die größten Probleme würden insbesondere beim Bestreiten der monatlichen Kosten für Miete und Energie entstehen. So geben 55 Prozent der Haushalte mit Mindestsicherung und Kindern an, dass sie Probleme haben, die Miete pünktlich zu bezahlen oder sind sie bereits schuldig geblieben. Noch höher sind diese Werte beim Bestreiten der Strom- und Energiekosten. Hier geben 63 Prozent der Haushalte mit Mindestsicherung und Kindern an, Probleme zu haben, diese Kosten pünktlich zu bezahlen oder diese bereits schuldig geblieben zu sein.

Diese Probleme führten dazu, dass ebendiese Haushalte Einsparungen durchführen müssen, um diese Belastungen zu bestreiten. Die Untersuchung zeigt eindeutig, dass Haushalte mit Mindestsicherung und Kindern vor allem bei den Kindern selbst sparen mussten. 57 Prozent der Haushalte gaben an, dass sie bei Bekleidung und Schuhen eingespart haben. 34 Prozent gaben an, dass sie kleinere Ausgaben wie Kino, Eis essen, Zeitschriften eingespart haben. 33 Prozent sparten bei ihren Kindern bei der Teilnahme an Schulausflügen, Sommercamps, Skikursen oder aber auch bei Sport- und Spielgeräten. Rund ein Viertel der Betroffenen hat sogar bei Lernmaterialien und Nachhilfe gespart. Zu beachten wäre hierbei, dass Mehrfachnennungen möglich waren. Somit ist davon auszugehen, dass in mehreren Bereichen gleichzeitig eingespart wurde.

Diese Ergebnisse bestätigen auch andere Studien, die besagen, dass Einkommensverluste direkten Einfluss auf die Kinder insbesondere in Bezug auf Ernährung, Bildung, soziale Teilhabe und Kleidung und damit auf deren künftige Entwicklung haben. Die Ergebnisse der städtischen Untersuchung untermauern das, da aus den Nennungen der Betroffenen hervorgeht, dass diese Einsparungen die soziale Ausschließung weiter verstärken und zusätzliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder durch mangelhafte sportliche Betätigung zu befürchten sind.

Die einmaligen Unterstützungsleistungen der Stadt Wien zum Meistern der Teuerung haben Haushalten mit Mindestsicherung und Kindern geholfen und ihre Situation erleichtert. So geben 48 Prozent der besagten Haushalte an, dass der Wiener Wohnbonus ihre Situation besonders erleichtert hat. Beim Wiener Energiebonus waren das 47 Prozent. Diese Leistungen wurden überwiegend für laufende Ausgaben des Haushalts (58 Prozent) und für den Abbau von Energie- oder Mietrückständen (26 Prozent) verwendet. Obwohl diese einmaligen Leistungen die Betroffenen unterstützt haben, hätten sie eine dauerhafte monatliche Kürzung in der Mindestsicherung nicht annähernd kompensieren können, weshalb im Rahmen der Mindestsicherung strukturell gegengesteuert wurde.

Hinweise zur Untersuchung

Im Zeitraum vom 5. bis 22. Oktober 2023 erfolgte im Auftrag der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) der Stadt Wien eine anonymisierte Untersuchung unter Personen, die im August 2023 Mindestsicherung bezogen haben. 3.381 vollständige und geprüfte Interviews bilden die Grundlage für die oben genannten Auswertungen.

Der vollständige Tabellenband mit den Detailergebnissen der Untersuchung steht als Download zur Verfügung: Downloads - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

Verantwortlich für diese Seite:
wien.gv.at-Redaktion
Kontaktformular