"Nur Ja heißt Ja" - Konsens bei sexuellen Handlungen
In unserer Gesellschaft ist es entscheidend, dass jede sexuelle Handlung auf klarer und freiwilliger Zustimmung beruht. Konsens bedeutet eine Übereinkunft bezüglich sexueller Handlungen, die enthusiastisch und ohne Druck, Zwang oder Überredung erzielt wird. Die verbale Kommunikation spielt dabei eine wichtige Rolle, denn unterschiedliche Beteiligte haben oft verschiedene Auffassungen von Begriffen wie "rummachen" oder "etwas miteinander haben". Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, klare und offene Gespräche zu führen.
Schweigen oder ein vages "Vielleicht" sind keine Formen der Zustimmung. Es bedarf einer eindeutigen und enthusiastischen Zustimmung, um sicherzustellen, dass sich alle Beteiligten wohlfühlen.
Wir leben in einer Kultur, in der sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen oft normalisiert wird. Diese Haltung muss sich dringend ändern. Dafür braucht es eine umfassende gesellschaftspolitische Veränderung, da die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung einen wirksamen Schutz für Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt darstellt. Eine Gesetzesänderung zu "Nur Ja heißt Ja" würde dadurch zu einem gesellschaftlichen und rechtlichen Paradigmenwechsel führen.






Rechtliche Lage
Aktuell gibt es in Österreich bereits klare Gesetze gegen sexualisierte Gewalt, jedoch könnte die Einführung des Prinzips "Nur Ja heißt Ja" eine entscheidende Weiterentwicklung des Sexualstrafrechtes darstellen. Zudem wäre das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ein klares Signal der Gesetzesgeberin an die Bevölkerung.
Betroffene sexualisierter Gewalt werden derzeit häufig gefragt: "Warum hast du dich nicht gewehrt?" Doch viele können in einer bedrohlichen oder belastenden Situation kein deutliches Nein aussprechen - sei es aus Angst, Schock, weil sie nicht die Möglichkeit dazu haben oder weil sie "erstarren". Dieses Phänomen, auch als "Freezing" oder Schockstarre bekannt, ist eine gut erforschte psychologische Reaktion auf akute Bedrohung.
Wenn sich das Opfer während der sexualisierten Gewalt in einem Zustand der Schockstarre befindet, kommt es trotz Anzeige besonders oft zu einer Einstellung des Strafverfahrens. In Ländern wie Spanien oder Schweden und zuletzt auch Norwegen wird bereits ein ähnliches Einvernehmlichkeitsprinzip angewendet, das rechtliche Konsequenzen vorsieht, wenn sexuelle Handlungen ohne Konsens stattfinden. In diesen Ländern konnte beobachtet werden, dass die Bewusstseinsbildung durch die rechtliche Weiterentwicklung erhöht werden konnte. Durch solche Regelungen wird klar: Gibt es keine deutliche und aktive Zustimmung, wird rechtlich ohne Einverständnis gehandelt.
Darum setzt sich das Frauenservice Wien für eine "Nur Ja heißt Ja"-Regelung ein. Es fordert, dass sexuelle Handlungen bereits dann strafbar werden, wenn keine aktive, freiwillige Zustimmung vorliegt - nicht erst, wenn Gewalt, Zwang oder Druck nachweisbar sind. Denn es ist wichtig, dass die Erfahrungen der Betroffenen im Sexualstrafrecht angemessen berücksichtigt werden.
Einvernehmliche sexuelle Handlungen bedeuten die eindeutige und freiwillige Zustimmung aller Beteiligten. Die Verantwortung darf nicht darauf beruhen, dass Frauen sexuelle Handlungen aktiv widersprechen oder ablehnen müssen und ihnen daher eine gewisse Mitverantwortung (Täter-Opfer-Umkehr) bei Übergriffen zugeschrieben wird. Vielmehr sollten sich alle Beteiligten einer sexuellen Handlung versichern, dass eine eindeutige Zustimmung gegeben ist.
Dieser Diskurs des Zustimmungsprinzips führt zu einer Informations- und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung. Obwohl dieser Prozess bereits als Präventionsarbeit für sexualisierte Gewalt betrachtet werden kann, bedarf es diesbezüglich zusätzlicher Maßnahmen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 20.11.2025, 08.01 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: ce599223-5803-4618-9c56-665357d05b3e
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.
