Wirtschaftstreuhandberufe - Fachprüfung - Zulassung - Entscheidung über Antragstellung
Allgemeine Informationen
Über den Antrag auf Zulassung zu einer Fachprüfung hat die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Bescheid zu entscheiden.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 15 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017)
Voraussetzungen
Schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung
Zuständige Stelle
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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