Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS)
Schulrechtliche Angelegenheiten
- Rechtzeitige Information bei einem drohenden "Nicht genügend" (Frühwarnsystem)
- Schulunterrichtsgesetz (SchUG) §19 - Absätze 3a und 4
Besondere Lehr-Lernformen

Bildungsdirektion für Wien
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