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Richtlinien zur Kulturförderung im 4. Bezirk

Die Wiedner Bezirksvertretung hat fraktionsübergreifend Richtlinien für die Förderung kultureller Aktivitäten erarbeitet. Die Förderung der Bezirkskultur soll dabei zielorientierter gestaltet werden. Im Zuge der Förderungen werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Für die Vergabe konkreter Projektsubventionen ist der Finanzausschuss zuständig. Im Sinne einer transparenten Förderpolitik setzt sich die Bezirksvertretung folgende Leitlinien:

Zielsetzung

Die Bezirksvertretung Wieden möchte mit den für kulturelle Aktivitäten vorgesehenen Mitteln eine bedarfsgerechte Kulturförderung im Bezirk umsetzen. Ein barrierefreier Zugang zu vielfältigen, qualitätsvollen und abwechslungsreichen kulturellen Angeboten für alle Bezirksbewohner*innen soll geschaffen werden. Der Bezirksvertretung sind dabei enge finanzielle Grenzen gesetzt. Die Bezirkskulturförderung ist eine Ergänzung, kein Ersatz, für die Kulturpolitik von Land und Bund. Sie kann weder die Förderung kultureller Institutionen von überlokaler Bedeutung ersetzen, noch kann sie die bedeutende existenzsichernde Rolle von Kulturpolitik für Künstler*innen im Bezirk übernehmen. Die Bezirkskulturförderung kann allerdings wichtige Anstöße für ein breites Kulturangebot im Bezirk fördern und damit für ein offenes Klima auf der Wieden beitragen.

Zugänglichkeit von Kulturangeboten

Kultur muss für alle Menschen im Bezirk zugänglich sein. Daher sind aus der Bezirkskulturförderung geförderte Projekte auch bei freiem Eintritt zugänglich zu machen. Die soziale und die räumliche Dimension der aktiven Teilhabe am kulturellen Leben muss berücksichtigt werden. Neben einer verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums erfordert das eine bewusste Förderung kultureller Aktivitäten für Personenkreise, die bislang weniger von den Kulturangeboten im Bezirk profitiert haben. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Bewerbung geförderter Bezirkskulturprojekte weiter zu verbessern.

Kulturelle Aktivierung

Der emanzipatorische Aspekt kultureller Arbeit ist stärker zu berücksichtigen. Eine aktive kulturelle Rolle ist für alle zu ermöglichen. Hier sind besonders interkulturelle Aktivitäten, die Förderung und Aktivierung von Jugendlichen und Angebote im Sinne des Gender Mainstreaming von Bedeutung.

Planbarkeit

Effektive Kulturpolitik braucht die Möglichkeit zur Vorausplanung. Für größere Projekte gibt es die Gelegenheit einer Einreichung und einer vorbereitenden Diskussion im Finanzausschuss bereits im Herbst des Vorjahres. So kann ein auf einer soliden Grundlage beruhender Beschluss nach Beginn des Budgetjahres unverzüglich getroffen werden.

Verbindlichkeit und Kriterien

Der Finanzausschuss der Bezirksvertretung Wieden setzt als inhaltliche Kriterien für die Förderung kultureller Aktivitäten voraus, dass diese nicht im Widerspruch zum demokratischen Geist der Republik stehen und keinen diskriminierenden, die Ungleichheit fördernden, Charakter haben. Die Bewertung der einzelnen Projekte obliegt den einzelnen Mitgliedern des Finanzausschusses.

Formelle Kriterien für die Zuerkennung einer Förderung

  • Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung
  • Vorlage eines detaillierten Finanzplans (inklusive Kofinanzierungen, Sponsorenn, sonstige erwartete Einnahmen, wie zum Beispiel Einnahmen aus Getränkeverkauf)
  • Öffentliche Bekanntmachung des geförderten Projekts
  • Das Projekt muss einen deutlichen und erkennbaren Bezug zur Wieden haben. Nicht ausreichend ist die simple und ausschließliche Tatsache, dass das Projekt auf der Wieden stattfindet.
  • Förderungswürdige Projekte sollten auf der Wieden zugänglich gemacht werden.
  • In der Bewerbung und in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben ist das Bezirkswappen von Wieden zu verwenden und auf die Förderung durch den Bezirk hinzuweisen.
  • Es darf sich nicht um kommerzielle, gewinnorientierte Projekte handeln.
  • Eine bereits feststehende Förderung des Projekts durch die Kulturabteilung (MA 7) schließt eine Förderung durch den Finanzausschuss nicht aus, ist aber in einer Abwägung zu berücksichtigen.
  • Über abgeschlossene Projekte sind neben der Abrechnung bei der Kulturabteilung auch gegenüber dem Bezirk ein kurzer Projektbericht zu übermitteln.

Förderschienen

Die verschiedenen Förderschienen richten sich gleichermaßen an gemeinnützige Vereine, Einzelpersonen und Bildungseinrichtungen der Stadt Wien und des Bundes. In Hinblick auf das rege Kulturleben im Bezirk und der trotz substanzieller Budgetsteigerungen immer begrenzten Budgetmittel wird empfohlen, Förderungen möglichst früh im laufenden Jahr zu beantragen. Eine Antragstellung ist ab Dezember des Vorjahres möglich. Die letzten Förderanträge werden in der Oktober-Sitzung behandelt.

Förderung von Jahresprogrammen

Die Förderung von Jahresprogrammen hat zum Ziel, Kulturangebote von im 4. Bezirk beheimateten Institutionen zu sichern. Mit der Bereitstellung einer Pauschalsumme soll die Möglichkeit geboten werden, Jahresprogramme durchzuführen und kulturelle Aktivitäten im Bezirk auch weiterzuentwickeln. Bei der Antragstellung ist eine Liste der im Lauf des Jahres geplanten Aktivitäten beziehungsweise thematischen Schwerpunkte vorzulegen. Nach Projektdurchführung ist ordnungsgemäß abzurechnen. Die Förderwerber*innen sind aufgefordert, nach Projektabschluss auch einen kurzen Projektbericht, der Aufschluss über den Ablauf des Projekts gibt, an den Finanzausschuss zu übermitteln.

Einzelprojektförderung

Lokale kulturelle Initiativen haben die Möglichkeit, einen Zuschuss aus den Mitteln der Bezirksvertretung zu beantragen. Mit den Zuschüssen zu einzelnen kulturellen und künstlerischen Projekten sollen möglichst vielfältige kulturelle Aktivitäten im Bezirk sichergestellt werden. Die geförderten Projekte sollen verschiedene Zielgruppen ansprechen. Bei der Antragstellung sind dem Finanzausschuss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine Kostenplanung vorzulegen. Nach Projektende ist ordnungsgemäß abzurechnen. Ein kurzer Projektbericht ist nach Projektabschluss an den Finanzausschuss weiterzuleiten.

Themenschwerpunkte

Die Bezirksvertretung Wieden setzt immer wieder spezifische Themenschwerpunkte, um eine effektive Bündelung kreativer Fähigkeiten und wissenschaftlicher Bezirksforschung zu erreichen. Damit soll auch ein Beitrag zur Nutzung des gesellschaftsverändernden Potenzials von Kultur und Wissenschaft geleistet werden. Der Finanzausschuss kann sich dabei je nach Bedarf und budgetären Möglichkeiten auch themenbezogener Kurator*innen bedienen, die in weiterer Folge auch als Antragsteller*innen zur Abwicklung kuratierter Projekte fungieren können.

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