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Bezirksbudget des 18. Bezirks

Die Verwendung der Budgetmittel der Bezirke ist in der Dezentralisierung geregelt. Wien wurde im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts - wie viele andere Großstädte - durch Einbeziehung der Vorstädte und Umlandgemeinden deutlich erweitert. Die damaligen Vorstädte und Umlandgemeinden, die mit Wien vereint wurden, sollten eine gewisse Selbständigkeit behalten. So erhielten sie den Status von Stadtbezirken und die bisherigen Gemeindeorgane wurden in Bezirksorgane "umgewandelt".

1979 wurde der erste Schritt der Dezentralisierung getan. Durch eine Änderung der Wiener Stadtverfassung beziehungsweise Verordnungen des Gemeinderates und des Bürgermeisters wurden den Bezirken zusätzliche Mitwirkungsrechte eingeräumt.

Nach einem "Dezentralisierungsversuch" in zwei großen Gemeindebezirken kam es 1987 im zweiten Dezentralisierungsschritt für die 23 Stadtbezirke zu erheblichen Zuständigkeitsausweitungen und der Zuordnung von Aufgaben, in denen die Bezirke faktisch Alleinentscheidungsrechte bekamen.

1998 erfolgte im sogenannten dritten Schritt neuerlich eine umfassende Ausweitung der Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der Bezirke.

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