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Verkehrs- und Mobilitätskommission des 15. Bezirkes

Die Verkehrs- und Mobilitätskommission des 15. Bezirks ist für die Organisation des gesamten Straßenverkehrs im Bezirk verantwortlich. Darunter ist der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Verkehr sowie der Fuß- und Radverkehr zu verstehen. Es ist nicht immer einfach, alle Bereiche sinnvoll zu koordinieren und Konflikte zu vermeiden.

Verschiedene Interessen

Autofahrerinnen und Autofahrer wollen ungehindert fahren und jederzeit einen freien Parkplatz zur Verfügung haben. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, will schnell und pünktlich zum Ziel kommen. Dies ist oft nur durch eine Bevorzugung von Straßenbahn und Autobus zu verwirklichen. Fußgängerinnen und Fußgänger wiederum möchten nicht durch parkende Autos behindert werden. Kinder und Jugendliche wünschen sich ausreichend Freiflächen, um ihren Interessen nachgehen zu können. Alle diese Wünsche sind verständlich. Das Problem ist, dass der vorhandene Straßenraum nicht beliebig vermehrbar ist.

Sinnvolles, friedliches Miteinander

Die Aufgabe der Verkehrs- und Mobilitätskommission ist es, ein sinnvolles und friedliches Miteinander aller Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums zu ermöglichen. Es ergibt sich immer wieder, dass der Vorteil für eine Gruppe zum Nachteil für eine andere wird. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Bezirkes sollen dafür sorgen, dass die Belastungen und Vorteile möglichst gleichmäßig verteilt werden.

Die Verkehrs- und Mobilitätskommission darf dabei nicht aus den Augen verlieren, dass jede Autofahrerin und jeder Autofahrer zu gewissen Zeiten auch Fußgängerin oder Fußgänger ist oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Verständnis für manche Maßnahmen sollte aus einem anderen Blickwinkel möglich sein.

Mithilfe erwünscht

In diesem Sinne ersucht die Verkehrs- und Mobilitätskommission die Bezirksbürgerinnen und -bürger, bei der Bewältigung der Aufgaben zu helfen. Die Bewohnerinnen und Bewohner des 15. Bezirks sind aufgerufen, der Verkehrskommission/Bezirksentwicklungskommission Missstände oder Wünsche für Veränderungen mitzuteilen. Jedes dieser Anliegen wird ernst genommen und ausführlich unter Beiziehung von Fachpersonen der entsprechenden Magistratsabteilung diskutiert und erörtert. Auch wenn nicht immer alles umgesetzt werden kann oder die Verwirklichung mancher Anliegen nur längerfristig möglich ist, wird den Antragstellerinnen und Antragstellern das Ergebnis der Beratungen in entsprechender Form mitgeteilt.

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Bezirksvorstehung des 15. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-15110
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