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Kulturförderung in Penzing

Die Bezirksvorstehung Penzing fördert künstlerische und kulturelle Veranstaltungen im 14. Bezirk. Die Kommission für Kultur und Sport lädt alle interessierten Einzelpersonen und Vereine ein, sich um eine Förderung zu bewerben.

Die Förderung kann über einen Förderantrag angesucht werden. Behandelt werden die Anträge in der Kommission für Kultur und Sport der Bezirksvorstehung Penzing. Die Abrechnung übernimmt die Kulturabteilung (MA 7).

Förderantrag

Voraussetzungen

  • Die Veranstaltungen müssen im 14. Bezirk stattfinden.
  • Einzelpersonen müssen ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, Vereine müssen ihren Vereinssitz in Wien haben.
  • Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vollständig eingelangt sein. Vollständige Anträge werden gemäß des Durchführungszeitpunktes in der Sitzung der Kommission für Kultur und Sport behandelt (siehe Termine und Einreichfristen).
  • Schulische Veranstaltungen können leider nicht über die Bezirkskulturförderung gefördert werden. Bei Erwachsenenbildung und außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit wird auf die Fördermöglichkeiten der MA 13 verwiesen.
  • Auf sämtlichen Drucksorten zur Veranstaltung (Einladungen, Plakate usw.) muss unter Verwendung des Bezirkswappens oder Bezirkslogos auf die Förderung durch den Bezirk hingewiesen werden.
  • Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen sowie Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen.

Förderkriterien

Die Höhe der Förderung ist von mehreren Kriterien abhängig. Auch die Anzahl der eingereichten Anträge wirkt sich auf die Förderhöhe aus. Nach folgenden Förderkriterien wird über die Förderung entschieden:

Lokaler Bezug

Die Förderrichtlinien erfordern einen Vereinssitz in Wien oder einen Hauptwohnsitz in Wien. Veranstaltungen müssen im 14. Bezirk stattfinden. Zudem werden Projekte, die von Penzinger*innen, Penzinger Vereinen oder Kultureinrichtungen initiiert werden, bevorzugt behandelt.

Niederschwelliges, leistbares oder kostenloses Angebot

Kunst und Kultur in Penzing sollen für möglichst alle Personen zugänglich sein. Angebote, die für Besucher*innen kostenlos sind oder die sozial gestaffelte Eintrittspreise haben, werden daher bevorzugt behandelt. Auch niederschwellige Kunst- und Kulturangebote im öffentlichen Raum in Penzing werden bevorzugt behandelt.

Bitte geben Sie bei Ihrem Antrag an, ob oder wie viel Eintritt Sie für Ihre Veranstaltung verlangen.

Gleichstellung, Diversität und Inklusion

Projekte, die sich kritisch oder sensibilisierend mit Unterdrückungsstrukturen auseinandersetzen, leisten einen wichtigen Beitrag für ein buntes, solidarisches und inklusives Penzing. Solche Projekte werden bevorzugt gefördert. Projekte, bei denen Frauen in leitenden Funktionen mitwirken, sind besonders förderungswürdig.

Vielfältiges Kulturangebot

Die Bezirksförderung soll ein möglichst vielfältiges Kulturprogramm in Penzing ermöglichen. Wenn zum Beispiel bereits viele Theaterprojekte gefördert wurden, erhält eine Konzertreihe den Vorzug und umgekehrt. Es werden aber auch innovative Projekte bevorzugt gefördert, die von den klassischen Darbietungsformen abweichen.

Einhaltung formaler Qualitätskriterien

Um die Förderwürdigkeit beurteilen zu können, ist eine ausführliche und verständliche Projektbeschreibung erforderlich. Die Kostenaufstellung muss verständlich und nachvollziehbar sein und dem Umfang des eingereichten Projektes sowie der beantragten Förderhöhe entsprechen. Etwaige Eintrittsgelder und Förderungen anderer Stellen müssen transparent dargestellt sein. Unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge können nicht behandelt werden.

Termine und Fristen

Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingelangt sein. Die Sitzungen der Kommission für Kultur und Sport finden 2024 zu folgenden Terminen statt:

  • Montag, 18. März 2024, Einreichfrist: Donnerstag, 7. März 2024
  • Montag, 22. April 2024, Einreichfrist: Donnerstag, 11. April 2024
  • Montag, 27. Mai 2024, Einreichfrist: Mittwoch, 17. Mai 2023
  • Montag, 17. Juni 2024, Einreichfrist: Donnerstag, 8. Juni 2024
  • Montag, 22. Juli 2024, Einreichfrist: Donnerstag, 11. Juli 2024
  • Montag, 23. September 2024, Einreichfrist: Donnerstag, 12. September 2024
  • Montag, 21. Oktober 2024, Einreichfrist: Donnerstag, 10. Oktober 2024

Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Kurzfristig können sich auch Terminverschiebungen ergeben oder Sitzungen entfallen. Grundsätzlich werden Anträge gemäß des Durchführungszeitpunktes behandelt.

Veranstaltungsdatenbank

Bitte tragen Sie Ihre Veranstaltung in der wien.at-Veranstaltungsdatenbank ein. Die Veranstaltungen werden somit auf wien.gv.at aufscheinen.

Fragen zum Antrag?

Bei Fragen zu Ihrem Antrag können Sie sich gern an die Bezirksvorstehung Penzing wenden:

Bei Fragen zur Abrechnung eines bereits geförderten Projektes wenden Sie sich bitte an die MA 7 – Dezentrale Bezirkskulturförderung.

Weitere Unterstützungen für den Kunst- und Kulturbereich

Kontakt

Bezirksvorstehung des 14. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-14111
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