Kurzparken und Parkpickerl flächendeckend in der Leopoldstadt
Seit 4. Juli 2022 gelten auch im Prater die flächendeckende Kurzparkzone und das Parkpickerl für Bezirks-Bewohner*innen.

Auch im grünen Prater ist seit 4. Juli 2022 ein Parkpickerl oder Parkschein erforderlich.
Parken ist in der Leopoldstadt somit einheitlich kostenpflichtig.
Die Kurzparkregelungen in den Geschäftsstraßen Taborstraße und Praterstraße bleiben unverändert.
Parkpickerl und Kurzparken auch im Prater
Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung im benachbarten 11. und 22. Bezirk war die Ausnahmeregelung im grünen Prater nicht mehr aufrechtzuerhalten.
"Somit ist die gesamte Leopoldstadt Teil der vereinheitlichten Wiener Parkraumbewirtschaftung und eine Überparkung des Praters durch Auswärtige wird verhindert", so Bezirksvorsteher Alexander Nikolai.
Weiterführende Informationen

Bezirksvorstehung Leopoldstadt
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