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Kulturförderung im 2. Bezirk

Der Bezirk Leopoldstadt fördert Kunst- und Kulturveranstaltungen mit lokalem, im Bezirksinteresse liegendem Bezug.

Das Leopoldstädter Kulturbudget beträgt im Jahr 2024 insgesamt 140.000 Euro. Die Anzahl und die Höhe der Förderungen sind dadurch limitiert. Die konkreten Richtlinien wurden von der Kulturkommission fraktionsübergreifend erarbeitet.

Bezirksvorsteher Alexander Nikolai:

Die Leopoldstadt ist für ihre vielseitige Kunst- und Kulturszene bekannt. Mit den Förderungen der Kulturkommission trägt der Bezirk dazu bei, dass kleinere Initiativen, Kunstaktionen und Grätzlprojekte ihren Platz im Bezirk haben.

Förderkriterien des Bezirks

Einen Antrag auf Förderung einer Veranstaltung können ausschließlich Vereine stellen. Es werden keine Basisförderungen, sondern nur Projektförderungen vergeben.

Umfangreiche und vielfältige kulturelle Aktivitäten beleben den Bezirk, und so hofft die Kulturkommission auf ein facettenreiches Angebot der verschiedenen Kulturformate. Bei der Projektförderung achtet die Kulturkommission auf eine gute Balance der unterschiedlichen Gattungen wie Lesungen, Theater, Konzerte und so weiter.

Der öffentliche Raum ist für alle da und soll optimal für diverse Veranstaltungen genutzt werden. Wobei darauf geachtet wird, dass alle Grätzl im Bezirk durch unterschiedliche Angebote bespielt werden. Ein Ziel ist es auch, ein vielfältiges Publikum anzusprechen, wobei auf ein angemessenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Kunstaktiven geachtet wird.

Die Kulturkommission berücksichtigt besonders Projekte, die sich kritisch oder sensibilisierend mit Identitätskonzepten oder Unterdrückungsstrukturen auseinandersetzen.

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Bezirk, die Abwicklung nimmt anschließend die Kulturabteilung (MA 7) vor.

Richtlinien im Detail

Die Förderung der Bezirkskultur ist an folgende Kriterien gebunden:

  • Einen Antrag auf Förderung eines Projektes können ausschließlich Vereine stellen.
  • Ein Verein kann maximal 2 Mal pro Jahr um Förderung ansuchen.
  • Der Eintritt soll frei, gegen eine freiwillige Spende oder zu sozial gestaffelten Preisen erfolgen.
  • Veranstaltungen ohne Konsumzwang ist der Vorzug zu geben.
  • Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich sein.
  • Die Veranstaltung selbst muss im 2. Bezirk stattfinden.
  • Die Projekte müssen einen Bezirksbezug aufweisen.
    • Sitz des Vereins in der Leopoldstadt
    • Personen, die stark in das Projekt involviert sind (Konzeption oder Darbietung) haben ihren Lebensmittelpunkt in der Leopoldstadt.
    • Das Thema ist inhaltlich mit dem 2. Bezirk verknüpft.

Nicht gefördert werden:

  • Publikationen
  • Filmproduktionen
  • Tiervorführungen
  • Workshops
  • Sportveranstaltungen
  • Benefizveranstaltungen
  • Veranstaltungen ohne ausreichenden kulturellen Bezug
  • Parteipolitische Veranstaltungen

Logo der Kulturkommission als Download

Bei Bewilligung muss der 2. Bezirk in allen Publikationen als Förderer der Veranstaltung mit Logo aufscheinen.

Logo herunterladen (PNG)

Veranstaltung einreichen

  • Alle erforderlichen Unterlagen müssen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht werden.
  • Die Kalkulation muss schlüssig sein.
  • In der Sitzung der Kulturkommission werden alle Anträge behandelt, die vollständig mit allen Beilagen bis zum Ende der Einreichfrist im Büro der Bezirksvorstehung eingelangt sind.

Bitte füllen Sie die Antragsunterlagen korrekt und vollständig aus. Wir empfehlen, insbesondere auf eine prägnante Kurzbeschreibung Ihres Projekts zu achten, um der Kulturkommission eine gute Vorstellung Ihrer Idee zu vermitteln.

Förderantrag

Kulturkommission - Sitzungstermine und Einreichfristen 2024

  • Sitzungstermin: 17. Jänner - Einreichfrist: 8. Jänner, 12 Uhr
  • Sitzungstermin: 20. März – Einreichfrist: 11. März, 12 Uhr
  • Sitzungstermin: 22. Mai – Einreichfrist: 13. Mai, 12 Uhr
  • Sitzungstermin: 11. September – Einreichfrist: 2. September, 12 Uhr
  • Sitzungstermin: 23. Oktober – Einreichfrist: 14. Oktober, 12 Uhr

Bei allen Fragen zur Bezirkskulturförderung gibt das Büro der Bezirksvorstehung unter der Telefonnummer 01 4000-02118 gerne Auskunft.

Kontakt

Bezirksvorstehung des 2. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-02110
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