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Allparteienantrag zum Projekt "Verbindungsbahn Neu"

In der Bezirksvertretungssitzung vom 13. März 2019 wurde ein gemeinsamer Antrag aller Parteien mit insgesamt 12 Forderungspunkten an die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Stadt Wien einstimmig beschlossen.

Das gesamte Bezirksparlament spricht sich gemeinsam für wesentliche Änderungen an dem Jahrhundert-Infrastrukturprojekt anhand von 12 Forderungspunkten aus. Ein entsprechender Antrag wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 13. März 2019 beschlossen. Alle 12 Forderungspunkte wurden von einer fraktionsübergreifenden Untergruppe der Bezirkskommission für Mobilität, Planung und Wirtschaft im Detail mit den Vertreter*innen der ÖBB und der Stadt Wien in Sitzungsstunden an die ÖBB herangetragen.

Zusammenfassung der 12 beschlossenen Punkte

  • Verknüpfung der Verbindungsbahnstrecke mit der Vorortelinie und Errichtung einer Station mit direkter Umsteigemöglichkeit zur U4 in Unter Sankt Veit
  • Bedarfserhebung (ursprünglicher Projektauftrag): Die Kostenaufstellungen der geprüften Varianten und der Bedarf auf der Strecke für Personen- und Güterverkehr inklusive Gefahrenguttransporte sollen offengelegt werden.
  • Errichtung eines Fuß- und Radweges entlang der Bahnstrecke mit Verbindung zum Wiental Radweg
  • Architekturwettbewerb für die Ausgestaltung der Strecke und der Stationsgebäude
  • Güterverkehrsbeschränkung beziehungsweise Nachtfahrverbot für Güterzüge zwischen 22 und 6 Uhr; Gefahrenguttransporte sollen nicht durch das Wiener Stadtgebiet geführt werden.
  • Sicherstellung, dass das Hietzinger Ortsbild und der Weltkulturerbe-Status des Schönbrunner Schlossparks und des Schlosses Schönbrunn durch den Eingriff in die Sichtachsen nicht gefährdet werden
  • Querung für Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen im Bereich Tolstojgasse/Schrutkagasse und Titlgasse
  • Prüfung der Errichtung von Querungen in Einbahnführung für Personenkraftwagen mit möglichst geringem Eingriff in die Eigentumsverhältnisse der Anrainer*innen-Grundstücke
  • Die Stadt Wien soll die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für minimale Durchfahrtshöhen bei Unterführungen prüfen, um die Errichtung von Querungen durch die ÖBB zu ermöglichen.
  • Lärmschutzwände müssen sich in das Ortsbild der Katastralgemeinden Lainz und Unter Sankt Veit einfügen.
  • Rechtsverbindliche Zusage der Projektpartner für die Verbesserung der Intervalle im Schnellbahnverkehr auf der Verbindungsbahnstrecke im 15-Minuten-Takt
  • Bei einer Ausführung in Hochlage soll die bauliche Gestaltung in Form von Bahnbögen oder eine Begrünung der Stützmauern umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen

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