Neue Geschäftsstraßen-Regelung in der Schloßhofer Straße
Seit Jahresbeginn 2023 gelten für die Bereiche Schloßhofer Straße 22 bis 30 und 25 bis 31 im 21. Bezirk beim Parken die Regeln für Geschäftsstraßen. Die Anpassung erfolgte auf vielfachen Wunsch der dortigen Geschäftsinhaber*innen und Kund*innen.
Regelungen
- Floridsdorfer Parkpickerl-Besitzer*innen dürfen weiterhin gratis parken, müssen aber eine Parkuhr einlegen.
- Die maximale Abstelldauer beträgt 1,5 Stunden.
- Diese Regeln gelten Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags) von 8 bis 12 Uhr.
- Details: Parken in Geschäftsstraßen
Weiterführende Informationen

Bezirksvorstehung Floridsdorf
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