Bedürfnisanstalten - Aufgaben der Bezirke mit vollem Entscheidungsrecht

In die Zuständigkeit der Bezirke fällt die Neuerrichtung und der Betrieb von städtischen WC-Anlagen. Die Betriebskosten umfassen sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen, Energiekosten, Mieten, öffentliche Abgaben sowie die Kosten für die Wartung durch Firmen.
Die WC-Anlagen auf der Donauinsel, auf dem rechten und linken Donaudamm sowie am Großmarkt Wien fallen nicht in die Bezirkszuständigkeit.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Bereichsleitung Dezentralisierung
Kontaktformular